Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. I Nr. 69/1999

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. I Nr. 69/1999

Bundesgesetz über die Zeichnung von zusätzlichen Kapitalanteilen im Rahmen der fünften allgemeinen Kapitalerhöhung der Afrikanischen Entwicklungsbank (BGBl. I Nr. 69/1999)

Langtitel

Bundesgesetz über die Zeichnung von zusätzlichen Kapitalanteilen im Rahmen der fünften allgemeinen Kapitalerhöhung der Afrikanischen Entwicklungsbank
StF: BGBl. I Nr. 69/1999 (NR: GP XX RV 1625 AB 1673 S. 162. BR: AB 5906 S. 653. )

§ 1.

Der Bund zeichnet bei der Afrikanischen Entwicklungsbank im Rahmen der fünften allgemeinen Kapitalerhöhung einen Höchstbetrag von 3 780 zusätzlichen Kapitalanteilen in Höhe von je 10 000 Rechnungseinheiten.

§ 2.

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
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