Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. Nr. 48/1961

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. Nr. 48/1961

Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 13. Feber 1961, womit das Zeichen der Internationalen Atomenergiebehörde von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz 1953 ausgeschlossen wird. (BGBl. Nr. 48/1961)

Langtitel

Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 13. Feber 1961, womit das Zeichen der Internationalen Atomenergiebehörde von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz 1953 ausgeschlossen wird.
StF: BGBl. Nr. 48/1961

§ 1.

Auf Grund des § 3 Abs. 1 Z 1 lit. d des Markenschutzgesetzes 1953, BGBl. Nr. 38, wird das in der Anlage abgebildete Zeichen der Internationalen Atomenergiebehörde von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen.

§ 2.

Diese Verordnung tritt drei Monate nach ihrer Kundmachung in Kraft. Anlage
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