Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. II Nr. 66/2009

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. II Nr. 66/2009

Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend das Wappen und die Embleme der italienischen Staatspolizei (BGBl. II Nr. 66/2009)

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend das Wappen und die Embleme der italienischen Staatspolizei
StF: BGBl. II Nr. 66/2009

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 81/2007 , wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht, dass § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf das Wappen und die Embleme der italienischen Staatspolizei Anwendung findet, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen.
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht