Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. II Nr. 47/2021

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. II Nr. 47/2021

Kundmachung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes vom 5. März 2020, dass die Verordnung der Österreichischen Ärztekammer über die Einhebung einer Bearbeitungsgebühr für Angelegenheiten im übertragenen Wirkungsbereich (Bearbeitungsgebührenverordnung 2014 – übertragener Wirkungsbereich) idF 1. Novelle, Kundmachung der Österreichischen Ärztekammer Nr. 1/2017, veröffentlicht am 28. Juni 2017 auf der Website der Österreichischen Ärztekammer (www.aerztekammer.at) im Hinblick auf die Zeichenfolge „10,“ in § 1, die Zeichenfolge „, 10“ in § 4 und der Anhang der Verordnung im Hinblick auf die Zeichenfolge „§ 10 und“ in Punkt 3. gesetzwidrig war (BGBl. II Nr. 47/2021)

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes vom 5. März 2020, dass die Verordnung der Österreichischen Ärztekammer über die Einhebung einer Bearbeitungsgebühr für Angelegenheiten im übertragenen Wirkungsbereich (Bearbeitungsgebührenverordnung 2014 – übertragener Wirkungsbereich) idF 1. Novelle, Kundmachung der Österreichischen Ärztekammer Nr. 1/2017, veröffentlicht am 28. Juni 2017 auf der Website der Österreichischen Ärztekammer (www.aerztekammer.at) im Hinblick auf die Zeichenfolge „10,“ in § 1, die Zeichenfolge „, 10“ in § 4 und der Anhang der Verordnung im Hinblick auf die Zeichenfolge „§ 10 und“ in Punkt 3. gesetzwidrig war
StF: BGBl. II Nr. 47/2021

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs. 5 erster und zweiter Satz B-VG und § 59 Abs. 2 VfGG iVm § 4 Abs. 1 Z 4 BGBlG wird kundgemacht:
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht