Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. Nr. 188/1989

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. Nr. 188/1989

Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 10. April 1989 über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß einige Worte in der lit. F der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Horn, mit welcher die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten untersagt wird, gesetzwidrig waren (BGBl. Nr. 188/1989)

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 10. April 1989 über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß einige Worte in der lit. F der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Horn, mit welcher die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten untersagt wird, gesetzwidrig waren
StF: BGBl. Nr. 188/1989

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und gemäß § 60 Abs. 2 und 61 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 311/1976 wird kundgemacht:
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