BGBl. Nr. 535/1992
BGBl. Nr. 535/1992
Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Aufhebung von Bestimmungen der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Trebesing, mit der die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten untersagt wird, durch den Verfassungsgerichtshof (BGBl. Nr. 535/1992)
Langtitel
Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Aufhebung von Bestimmungen der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Trebesing, mit der die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten untersagt wird, durch den Verfassungsgerichtshof
StF: BGBl. Nr. 535/1992
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und gemäß §§ 60 Abs. 2 und 61 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 329/1990 wird kundgemacht: