BGBl. Nr. 104/1988
BGBl. Nr. 104/1988
Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 28. Jänner 1988 über die Aufhebung einiger Worte im ersten Absatz der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Thüringerberg, mit welcher das Betreiben von Süßigkeitenautomaten untersagt wird, durch den Verfassungsgerichtshof (BGBl. Nr. 104/1988)
Langtitel
Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 28. Jänner 1988 über die Aufhebung einiger Worte im ersten Absatz der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Thüringerberg, mit welcher das Betreiben von Süßigkeitenautomaten untersagt wird, durch den Verfassungsgerichtshof
StF: BGBl. Nr. 104/1988 (VfGH)
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und gemäß §§ 60 Abs. 2 und 61 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 311/1976 wird kundgemacht: