Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. Nr. 91/1990

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. Nr. 91/1990

Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 30. Jänner 1990 über die Aufhebung der Z XVI des § 1 der Verordnung des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Spittal an der Drau, mit welcher die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten untersagt wird, durch den Verfassungsgerichtshof (BGBl. Nr. 91/1990)

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 30. Jänner 1990 über die Aufhebung der Z XVI des § 1 der Verordnung des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Spittal an der Drau, mit welcher die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten untersagt wird, durch den Verfassungsgerichtshof
StF: BGBl. Nr. 91/1990

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und gemäß §§ 60 Abs. 2 und 61 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 311/1976 wird kundgemacht:
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