Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. II Nr. 300/2005

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. II Nr. 300/2005

Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit der eine Liegenschaft des Bundes an die Gesellschaft Spanische Hofreitschule – Bundesgestüt Piber übertragen wird (BGBl. II Nr. 300/2005)

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit der eine Liegenschaft des Bundes an die Gesellschaft Spanische Hofreitschule – Bundesgestüt Piber übertragen wird
StF: BGBl. II Nr. 300/2005

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes, mit dem die Spanische Hofreitschule und das Bundesgestüt Piber rechtlich verselbständigt werden (Spanische Hofreitschule-Gesetz), BGBl. I Nr. 115/2000 , wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

§ 1. Liegenschaftsübertragung

Die Liegenschaft Einlagezahl 54 der Katastralgemeinde 63330 Kohlschwarz geht mit allen in dieser Einlagezahl verzeichneten Grundstücksnummern in das Eigentum der Gesellschaft Spanische Hofreitschule – Bundesgestüt Piber über.

§ 2. Eigentümerbezeichnung

Die Eigentümerbezeichnung ist von den Gerichten von Amts wegen auf „Spanische Hofreitschule – Bundesgestüt Piber“ zu berichtigen.
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht