Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. I Nr. 93/2022

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. I Nr. 93/2022

Bundesgesetz über den Teuerungsausgleich für Bezieherinnen und Bezieher von Förderungen nach dem Studienförderungsgesetz (BGBl. I Nr. 93/2022)

Langtitel

Bundesgesetz über den Teuerungsausgleich für Bezieherinnen und Bezieher von Förderungen nach dem Studienförderungsgesetz
StF: BGBl. I Nr. 93/2022 (NR: GP XXVII IA 2662/A AB 1563 S. 165. BR: 10982 AB 10999 S. 942 .)

§ 1.

Studierende, die für Juni 2022 von der Studienbeihilfenbehörde Studienbeihilfe, ein Studienabschluss-Stipendium, ein Mobilitätsstipendium oder eine Studienunterstützung für ein Fernstudium erhalten, bekommen von der Studienbeihilfenbehörde zusätzlich einen einmaligen Betrag von 300 Euro ausbezahlt, ohne dass es dafür eines eigenen Antrags bedarf.

§ 2.

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betraut.
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