Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. Nr. 482/1991

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. Nr. 482/1991

Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend staatliche Hoheitszeichen und amtliche Prüfungs- und Gewährzeichen Maltas (BGBl. Nr. 482/1991)

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend staatliche Hoheitszeichen und amtliche Prüfungs- und Gewährzeichen Maltas
StF: BGBl. Nr. 482/1991

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 350/1977 , wird im Einvernehmen mit dem Bundesministers (Anm.: richtig: Bundesminister) für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf die nachstehenden staatlichen Hoheitszeichen und amtlichen Prüfungs- und Gewährzeichen Maltas Anwendung findet, die im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen:
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