Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. Nr. 344/1968

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. Nr. 344/1968

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Costa Rica über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (BGBl. Nr. 344/1968)

Langtitel

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Costa Rica über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht
StF: BGBl. Nr. 344/1968

Artikel 1

Costaricanische und österreichische Staatsbürger, die einen von den zuständigen Behörden ihres Landes ausgestellten gültigen Reisepaß besitzen, dürfen zu einem nicht Erwerbszwecken dienenden Aufenthalt sichtvermerksfrei in das Gebiet des anderen Vertragsstaates einreisen und sich dort drei Monate aufhalten.

Artikel 2

Für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten im Gebiet des anderen Vertragsstaates ist ein konsularischer Sichtvermerk erforderlich.

Artikel 3

Die Bestimmungen dieses Abkommens befreien die costaricanischen und österreichischen Staatsbürger nicht von der Verpflichtung, die österreichischen und costaricanischen Gesetze und Vorschriften betreffend die Einreise, den Aufenthalt und die Arbeitsaufnahme von Ausländern, zu beachten.

Artikel 4

Die zuständigen Behörden jedes der beiden Vertragsstaaten behalten sich das Recht vor, Personen, die sie als unerwünscht ansehen, die Einreise in ihr Land oder den Aufenthalt in demselben zu verweigern.

Artikel 5

Jeder der beiden Vertragsstaaten kann aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, Ordnung oder Gesundheit die Anwendung dieses Abkommens vorübergehend aussetzen. Einführung und Aufhebung dieser Maßnahme sind dem anderen Vertragsstaat unverzüglich auf diplomatischem Wege mitzuteilen.

Artikel 6

Dieses Abkommen kann jederzeit von jedem der beiden Vertragsstaaten gekündigt werden. Es tritt drei Monate nach Einlangen der Kündigung auf diplomatischem Wege beim anderen Vertragsstaat außer Kraft. MINISTERIUM FÜR AUSWÄRTIGE BEZIEHUNGEN REPUBLIK COSTA RICA No 54737-AE- San Jose, am 30. April 1968 Herr Botschafter! Ich beehre mich, Eurer Exzellenz mitzuteilen, daß die Regierung der Republik Costa Rica bereit ist, mit der Österreichischen Bundesregierung ein Abkommen über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht abzuschließen, welches folgenden Wortlaut hat: (Anm.: Es folgen die Artikel 1 bis 6) Falls die Österreichische Bundesregierung diesem Wortlaut zustimmt, beehre ich mich vorzuschlagen, daß diese Note und die Antwortnote Eurer Exzellenz ein Abkommen zwischen unseren Regierungen bilden, welches am 60. Tag nach Durchführung des Notenwechsels in Kraft tritt. Genehmigen Sie, Herr Botschafter, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung. Fernando Lara m. p. Seiner Exzellenz Herrn Dr. Hans Thalberg außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter Mexico ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFT MEXICO Zl. 2720-A/68 Mexico, am 15. Juli 1968 Herr Minister! Ich beehre mich, den Empfang der Note Eurer Exzellenz vom 30. April 1968, Zl. 54737-AE-, zu bestätigen, welche folgenden Wortlaut hat: (Anm.: Es folgt der Text der Note.) Ich beehre mich, Eurer Exzellenz mitzuteilen, daß die Österreichische Bundesregierung mit dem vorstehenden Text einverstanden ist, und somit die Note Eurer Exzellenz und diese Antwortnote ein Abkommen zwischen unseren beiden Regierungen bilden, welches am 60. Tag nach Durchführung des Notenwechsels in Kraft tritt. Genehmigen Sie, Herr Minister, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung. Dr. Hans Thalberg m. p. Seiner Exzellenz Herrn Lic. Fernando Lara Bustamante Minister für Auswärtige Beziehungen der Republik Costa Rica San Jose
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