BGBl. II Nr. 386/2024
BGBl. II Nr. 386/2024
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung mit der die Sicherheitserklärung im Bildungsbereich (Sicherheitserklärungs-V) erlassen wird (BGBl. II Nr. 386/2024)
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung mit der die Sicherheitserklärung im Bildungsbereich (Sicherheitserklärungs-V) erlassen wird
StF: BGBl. II Nr. 386/2024
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 3 Abs. 8 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 – VBG, BGBl. Nr. 86/1948 , in der Fassung BGBl. I Nr. 143/2024 wird verordnet:
§ 1.
Die Sicherheitserklärung einer neu in den Dienst aufzunehmenden Person an einer Einrichtung zur Betreuung, Erziehung oder Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen ist nach dem Muster der Anlage abzugeben.
§ 2.
Mit der Vollziehung dieser Verordnung ist die Bundesministerin oder der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betraut.
§ 3.
Diese Verordnung samt Anlage tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Anlage
Sicherheitserklärung im Bildungsbereich
(Anm.: Anlage als PDF dokumentiert) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage