Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. II Nr. 386/2024

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. II Nr. 386/2024

Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung mit der die Sicherheitserklärung im Bildungsbereich (Sicherheitserklärungs-V) erlassen wird (BGBl. II Nr. 386/2024)

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung mit der die Sicherheitserklärung im Bildungsbereich (Sicherheitserklärungs-V) erlassen wird
StF: BGBl. II Nr. 386/2024

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 3 Abs. 8 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 – VBG, BGBl. Nr. 86/1948 , in der Fassung BGBl. I Nr. 143/2024 wird verordnet:

§ 1.

Die Sicherheitserklärung einer neu in den Dienst aufzunehmenden Person an einer Einrichtung zur Betreuung, Erziehung oder Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen ist nach dem Muster der Anlage abzugeben.

§ 2.

Mit der Vollziehung dieser Verordnung ist die Bundesministerin oder der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betraut.

§ 3.

Diese Verordnung samt Anlage tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Anlage

Sicherheitserklärung im Bildungsbereich

(Anm.: Anlage als PDF dokumentiert) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage
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