Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. II Nr. 90/1934

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. II Nr. 90/1934

Verordnung der Bundesregierung vom 8. Juni 1934, womit die Staaten bezeichnet werden, die als dem Übereinkommen vom 14. März 1884 zum Schutze der Unterseekabel beigetreten anzusehen sind (BGBl. II Nr. 90/1934)

Langtitel

Verordnung der Bundesregierung vom 8. Juni 1934, womit die Staaten bezeichnet werden, die als dem Übereinkommen vom 14. März 1884 zum Schutze der Unterseekabel beigetreten anzusehen sind
StF: BGBl. II Nr. 90/1934
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