Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. III Nr. 194/2021

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. III Nr. 194/2021

Übereinkommen zwischen dem Österreichischen Staatsarchiv im Namen der Bundesministerin für EU und Verfassung und der Föderalen Staatseigenen Einrichtung „Russisches Staatliches Militärarchiv“ über die Rückgabe von Archivalien (BGBl. III Nr. 194/2021)

Langtitel

Übereinkommen zwischen dem Österreichischen Staatsarchiv im Namen der Bundesministerin für EU und Verfassung und der Föderalen Staatseigenen Einrichtung „Russisches Staatliches Militärarchiv“ über die Rückgabe von Archivalien
StF: BGBl. III Nr. 194/2021

Präambel/Promulgationsklausel

Das Österreichische Staatsarchiv im Namen der Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt und die Föderale Staatseigene Einrichtung „Russisches Staatliches Militärarchiv“ (nachstehend als „Seiten“ bezeichnet) haben sich
im Bestreben, die Frage der verbrachten Archivdokumente österreichischer Provenienz, die in der Föderalen Staatseigenen Einrichtung „Russisches Staatliches Militärarchiv“ (nachstehend als „Archiv“ bezeichnet) aufbewahrt werden, beizulegen, und
unter Berücksichtigung der Verordnung der Regierung der Russischen Föderation „über die Übergabe der im Zuge des Zweiten Weltkrieges verbrachten 22 Archivfonds österreichischer Provenienz an die Regierung der Republik Österreich“, GZ 1249 vom 25. September 2019,
auf Folgendes geeinigt:

Ratifikationstext

Das Übereinkommen ist gemäß seinem Punkt 7 mit 14. Dezember 2021 in Kraft getreten.
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