Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. Nr. 337/1996

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. Nr. 337/1996

Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend Prüfungs- und Gewährzeichen für zum Export bestimmte Weltklasseprodukte der Republik Korea (BGBl. Nr. 337/1996)

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend Prüfungs- und Gewährzeichen für zum Export bestimmte Weltklasseprodukte der Republik Korea
StF: BGBl. Nr. 337/1996

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 109/1993 , wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf die Prüfungs- und Gewährzeichen für zum Export bestimmte Weltklasseprodukte der Republik Korea Anwendung findet, die im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen.
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