Monitoring Gesetzessammlung

VwG-PauschVgtV

AT - Österreichisches Bundesrecht

VwG-PauschVgtV

Pauschalvergütungsverordnung Verwaltungsgerichte – VwG-PauschVgtV

Langtitel

Verordnung der Bundesministerin für EU und Verfassung über die Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die Leistungen der Rechtsanwälte im Rahmen der Verfahrenshilfe vor den Verwaltungsbehörden und den Verwaltungsgerichten (Pauschalvergütungsverordnung Verwaltungsgerichte – VwG-PauschVgtV)
StF: BGBl. II Nr. 391/2020

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 56a Abs. 2 der Rechtsanwaltsordnung – RAO, RGBl. Nr. 96/1868 , zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 58/2020 , wird verordnet:

§ 1. Pauschalvergütung

Die Höhe der Pauschalvergütung für die Leistungen der nach § 45a RAO im Rahmen der Verfahrenshilfe vor den Verwaltungsbehörden und den Verwaltungsgerichten bestellten Rechtsanwälte wird für das Kalenderjahr 2020 und die folgenden Kalenderjahre mit 53 000 Euro jährlich festgesetzt.

§ 2. In- und Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien über die Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die Leistungen der Rechtsanwälte im Rahmen der Verfahrenshilfe vor den Verwaltungsgerichten (Pauschalvergütungsverordnung Verwaltungsgerichte – VwG-PauschVgtV), BGBl. II Nr. 308/2017 , außer Kraft.
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