Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. Nr. 39/1950

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. Nr. 39/1950

Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 30. Dezember 1949, betreffend den Beitritt Portugals zum Pariser Unionsvertrag zum Schutze des gewerblichen Eigentums und zum Madrider Abkommen, betreffend die internationale Registrierung von Fabriks- oder Handelsmarken, beide in der Londoner Fassung 1934, sowie den Beitritt der Kolonie Singapur zum Pariser Unionsvertrag zum Schutze des gewerblichen Eigentums in der Londoner Fassung 1934. (BGBl. Nr. 39/1950)

Langtitel

Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 30. Dezember 1949, betreffend den Beitritt Portugals zum Pariser Unionsvertrag zum Schutze des gewerblichen Eigentums und zum Madrider Abkommen, betreffend die internationale Registrierung von Fabriks- oder Handelsmarken, beide in der Londoner Fassung 1934, sowie den Beitritt der Kolonie Singapur zum Pariser Unionsvertrag zum Schutze des gewerblichen Eigentums in der Londoner Fassung 1934.
StF: BGBl. Nr. 39/1950
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