Monitoring Gesetzessammlung

PVO-ESM

AT - Österreichisches Bundesrecht

PVO-ESM

Parameterverordnung - PVO-ESM

Beachte für folgende Bestimmung

Ist erstmals bei der Erstellung des Bundesfinanzrahmengesetzes für die Finanzjahre 2013 bis 2016 anzuwenden (vgl. § 2).

Langtitel

Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Festlegung des Parameters für den variablen Bereich des Europäischen Stabilitätsmechanismus (Parameterverordnung - PVO-ESM)
StF: BGBl. II Nr. 332/2012

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 12 Abs. 5 des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 (BHG 2013), BGBl. I Nr. 139/2009 , zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 62/2012 wird verordnet:

§ 1.

Der Auszahlungsrahmen der variablen Auszahlungen im Bereich des Europäischen Stabilitätsmechanismus (§ 1 Z 7 der Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Festlegung der Bereiche, in denen variable Auszahlungsgrenzen zulässig sind, BGBl. II Nr. 325/2012 ) ändert sich in dem Ausmaß, in dem Auszahlungen aufgrund des Vertrages zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) fällig werden oder budgetierte Auszahlungen in der jeweiligen Periode nicht fällig werden.

§ 2.

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft; sie ist jedoch erstmals bei der Erstellung des Bundesfinanzrahmengesetzes für die Finanzjahre 2013 bis 2016 anzuwenden.
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