BGBl. I Nr. 33/1999
BGBl. I Nr. 33/1999
Bundesgesetz über die Leistung österreichischer Beiträge zum von der Weltbank treuhändisch verwalteten HIPC-Treuhandfonds bzw. zu international akkordierten Notstandshilfe- bzw. Wiederaufbauaktivitäten zur Linderung der durch den Wirbelsturm Mitch verursachten Katastrophe in Mittelamerika (BGBl. I Nr. 33/1999)
Langtitel
Bundesgesetz über die Leistung österreichischer Beiträge zum von der Weltbank treuhändisch verwalteten HIPC-Treuhandfonds bzw. zu international akkordierten Notstandshilfe- bzw. Wiederaufbauaktivitäten zur Linderung der durch den Wirbelsturm Mitch verursachten Katastrophe in Mittelamerika
StF: BGBl. I Nr. 33/1999 (NR: GP XX IA 945/A AB 1540 S. 152. BR: AB 5848 S. 647. )
§ 1.
Der Bund leistet im Rahmen international akkordierter Schuldenerleichterungs- und Notstandshilfeprogramme direkt oder zu den dafür vorgesehenen Fonds einen Beitrag in Höhe von bis zu 100 Millionen Schilling.
§ 2.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.