Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. Nr. 620/1978

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. Nr. 620/1978

Notenwechsel zwischen dem Bundesminister für soziale Verwaltung der Republik Österreich und dem Botschafter der Schweizerischen Eidgenossenschaft in Wien gemäß Art. 2 Abs. 4 der Vereinbarung über den Austausch von Gastarbeitnehmern zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft *) (BGBl. Nr. 620/1978)

Langtitel

Notenwechsel zwischen dem Bundesminister für soziale Verwaltung der Republik Österreich und dem Botschafter der Schweizerischen Eidgenossenschaft in Wien gemäß Art. 2 Abs. 4 der Vereinbarung über den Austausch von Gastarbeitnehmern zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft *)
StF: BGBl. Nr. 620/1978

Präambel/Promulgationsklausel

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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 141/1956

Der schweizerische Botschafter: Rene Keller m. p.

Herrn Dr. Gerhard Weißenberg Bundesminister für soziale Verwaltung Wien REPUBLIK ÖSTERREICH BUNDESMINISTERIUM FÜR SOZIALE VERWALTUNG BUNDESMINISTER DR. GERHARD WEISSENBERG Wien, den 1. Dezember 1978 Herr Botschafter, Ich bestätige den Empfang Ihrer Note vom 1. Dezember 1978, die wie folgt lautet: „Herr Bundesminister ... (es folgt der weitere Text der schweizerischen Eröffnungsnote) ... in Kraft tritt.“ Ich beehre mich, hiezu mitzuteilen, daß ich dem in der zitierten Note zum Ausdruck gekommenen Vorschlag zustimme. Ich benütze die Gelegenheit, um Ihnen, Herr Botschafter, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.

Weißenberg m. p.

Seiner Exzellenz Herrn Rene Keller Botschafter der Schweizerischen Eidgenossenschaft Wien
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