Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. II Nr. 52/2011

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. II Nr. 52/2011

Kundmachung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend einen Namen und eine Abkürzung der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft (BGBl. II Nr. 52/2011)

Langtitel

Kundmachung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend einen Namen und eine Abkürzung der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft
StF: BGBl. II Nr. 52/2011

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit.c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 126/2009 , wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht, dass ein Name und eine Abkürzung der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.
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