MDRI
MDRI
Multilaterale Entschuldungsinitiative – MDRI
Langtitel
Bundesgesetz über die Leistung eines Beitrages zur außerordentlichen Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation und des Afrikanischen Entwicklungsfonds (Multilaterale Entschuldungsinitiative – MDRI)
StF: BGBl. I Nr. 127/2006 (NR: GP XXII RV 1557 AB 1592 S. 160. )
§ 1.
Der Bund beteiligt sich an der außerordentlichen Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation mit einem Betrag in Höhe von 41 100 000 Sonderziehungsrechten (SZR).
§ 2.
Der Bund beteiligt sich an der außerordentlichen Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds mit einem Betrag in Höhe von 15 523 750 Sonderziehungsrechten (SZR).
§ 3.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.