Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. Nr. 599/1996

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. Nr. 599/1996

Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend moldavische Prüfungs- und Gewährzeichen für alle Waren (BGBl. Nr. 599/1996)

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend moldavische Prüfungs- und Gewährzeichen für alle Waren
StF: BGBl. Nr. 599/1996

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 109/1993 , wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf moldavische Prüfungs- und Gewährzeichen für alle Waren aus Moldova Anwendung findet und diese im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen.
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht