Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. Nr. 256/1994

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. Nr. 256/1994

ERGÄNZUNG DES ÜBEREINKOMMENS ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK BETREFFEND DIE VERFASSUNG DES LYCÉE FRANÇAIS IN WIEN (BGBl. Nr. 256/1994)

Langtitel

ERGÄNZUNG DES ÜBEREINKOMMENS ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK BETREFFEND DIE VERFASSUNG DES LYCÉE FRANÇAIS IN WIEN
StF: BGBl. Nr. 256/1994 idF BGBl. Nr. 819/1994 (DFB) (NR: GP XVIII RV 1256 VV S. 139. BR: AB 4675 S. 577. )

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Französischen Republik,
unter Bezugnahme auf das Übereinkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Französischen Republik betreffend die Verfassung des Lycée Français in Wien vom 4. Mai 1982 *),
haben vereinbart:
_______________________
*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 44/1983

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Art. II wurden am 8. Juni 1993 bzw. 24. Februar 1994 abgegeben; die Ergänzung tritt gemäß ihrem Art. II mit 24. April 1994 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Artikel I

(Anm.: es folgen die Änderungen)

Artikel II

Jede der Vertragsparteien teilt der anderen die Erfüllung der für das Inkrafttreten dieses Übereinkommens erforderlichen verfassungsmäßigen Voraussetzungen mit. Dieses Übereinkommen tritt zwei Monate nach dem Datum der letzten dieser Mitteilungen in Kraft. Geschehen zu Paris, am 3. Februar 1993 in zwei Urschriften in deutscher und französischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.
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