BGBl. II Nr. 340/2015
BGBl. II Nr. 340/2015
Lehrpläne der humanberuflichen Schulen (BGBl. II Nr. 340/2015)
Beachte für folgende Bestimmung
gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 4)
Langtitel
Verordnung über die Lehrpläne für gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen, Fachschulen für wirtschaftliche Berufe und Fachschulen für Sozialberufe sowie Höhere gewerbliche und kunstgewerbliche Lehranstalten und Höhere Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe (Lehrpläne der humanberuflichen Schulen)
StF: BGBl. II Nr. 340/2015
Änderung
BGBl. II Nr. 239/2016
BGBl. II Nr. 235/2019
BGBl. II Nr. 395/2019
BGBl. II Nr. 136/2020
BGBl. II Nr. 51/2021
BGBl. II Nr. 250/2021
BGBl. II Nr. 150/2023
BGBl. II Nr. 207/2023
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund
§ 1.
Für die nachstehend genannten Schulformen werden die in den jeweils angeführten Anlagen enthaltenen Lehrpläne (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen: 1. Einjährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe (Anlage A1) 1a. Zweisprachige einjährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe (Anlage A1a) 2. Zweijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe (Anlage A2) 3. Dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe (Anlage A3) 4. Dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe für Hörbeeinträchtigte (Anlage A4) 5. Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe (Anlage A5) 5a. Zweisprachige Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe (Anlage A5a) 6. Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Aufbaulehrgang (Anlage A6) 7. Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Aufbaulehrgang für Hörbeeinträchtigte (Anlage A7) 8. Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Kommunikations- und Mediendesign (Anlage A8) 9. Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Sozialmanagement (Anlage A9) 10. Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Umwelt und Wirtschaft (Anlage A10) 10a. Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Wasser- und Kommunalwirtschaft (Anlage A10a) 11. Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Kultur- und Kongressmanagement (Anlage A11) 12. Höhere Lehranstalt – Kolleg für wirtschaftliche Berufe (Anlage A12) 13. Höhere Lehranstalt – Kolleg für wirtschaftliche Berufe, Fachrichtung Kommunikations- und Mediendesign (Anlage A13) 14. Hotelfachschule (Anlage B1) 15. Tourismusfachschule (Anlage B2) 16. Höhere Lehranstalt für Tourismus (Anlage B3) 17. Höhere Lehranstalt für Tourismus – Aufbaulehrgang (Anlage B4) 17a. Höhere Lehranstalt für Tourismus – Aufbaulehrgang für Berufstätige (Anlage B4a) 18. Kolleg für Tourismus (Anlage B5) 19. Fachschule für Mode (Anlage C1) 20. Höhere Lehranstalt für Mode (Anlage C2) 21. Höhere Lehranstalt für Mode – Aufbaulehrgang Mode (Anlage C3) 22. Höhere Lehranstalt für Modedesign und Produktgestaltung (Anlage C4) 22a. Höhere Lehranstalt für Hairstyling, Visagistik und Maskenbildnerei (Anlage C4a) 23. Höhere Lehranstalt – Kolleg für Mode, Fachrichtung Modemanagement und Design (Anlage C5) 24. Höhere Lehranstalt – Kolleg für Mode, Fachrichtung Modedesign Damen/Herren (Anlage C6) 25. Höhere Lehranstalt – Kolleg für Mode, Fachrichtung Mode – Design – Textil (Anlage C7) 26. Höhere Lehranstalt für Kunst und Gestaltung (Anlage D1) 27. Kolleg für Kunst und Gestaltung – Schwerpunkt Schmuck – Design (Anlage D2) 28. Fachschule für Sozialberufe mit Pflegevorbereitung (Anlage E2) 29. Höhere Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung (Anlage E3) 30. Fachschule für Sozialberufe (Anlage E1) 31. Höhere Lehranstalt für Produktmanagement und Präsentation (Anlage F1)
§ 2.
Die Unterrichtsgegenstände der in den Anlagen zu dieser Verordnung enthaltenen Lehrpläne werden, soweit sie nicht schon in den Anlagen 1 bis 6 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1965in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 211/2013 , erfasst sind, in die in den schulautonomen Lehrplanbestimmungen sowie in den Rubriken „Lehrverpflichtungsgruppe“ der Stundentafeln der Lehrpläne angeführten Lehrverpflichtungsgruppen eingereiht. Hinsichtlich jener Unterrichtsgegenstände, die bereits in den Anlagen 1 bis 6 des genannten Bundesgesetzes erfasst sind, wird in den Stundentafeln die Lehrverpflichtungsgruppe in Klammern gesetzt.
§ 3.
Soweit an einer Schule die erforderlichen schulautonomen Lehrplanbestimmungen nicht getroffen werden, sind diese durch die zuständige Schulbehörde zu erlassen.
§ 4.
(1) Diese Verordnung tritt (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht), und zwar hinsichtlich des § 1 und der Anlagen A1, A2, A6, A12, A13, C3 bis C7 und F1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 239/2016 , wie folgt in Kraft: 1. § 1, § 2 und § 3 sowie die Anlage A1 treten mit 1. September 2016 in Kraft. 2. Die Anlagen A2, A3, A4, B1, B2, C1 und E1 treten jeweils hinsichtlich der 1. Klassen mit 1. September 2016 sowie hinsichtlich der weiteren Klassen jeweils mit 1. September der Folgejahre klassenweise aufsteigend in Kraft. 3. Die Anlagen A5, A6, A7, A8, A9, A10, A11, B3, B4, C2, C3, C4, D1 und F1 treten jeweils hinsichtlich der I. Jahrgänge mit 1. September 2016 sowie hinsichtlich der weiteren Jahrgänge jeweils mit 1. September der Folgejahre jahrgangsweise aufsteigend in Kraft. 4. Die Anlagen A12, A13, B5, C5, C6, C7 und D2 treten hinsichtlich der 1. Semester mit 1. September 2016, hinsichtlich der 2. Semester mit 1. Februar 2017 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils mit 1. September bzw. 1. Februar der Folgejahre semesterweise aufsteigend in Kraft.
(2) Die nachstehend genannten Bestimmungen in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 235/2019 treten wie folgt in Kraft: 1. Die Anlage A1 Abschnitt I und Abschnitt VI Unterabschnitt D, die Anlage A2 Abschnitt I und Abschnitt VI Unterabschnitt D, die Anlage A3 Abschnitt I und Abschnitt VI Unterabschnitt G, die Anlage A4 Abschnitt I und Abschnitt VI Unterabschnitt G, die Anlage A6 Abschnitt I und Abschnitt VI Unterabschnitt E, die Anlage A7 Abschnitt I und Abschnitt VI Unterabschnitt E, die Anlage B1 Abschnitt I und Abschnitt VI Unterabschnitt G, die Anlage B2 Abschnitt I und Abschnitt VI Unterabschnitt F, die Anlage B4 Abschnitt I und Abschnitt VI Unterabschnitt F, die Anlage C1 Abschnitt I und Abschnitt VI Unterabschnitt F, die Anlage C3 Abschnitt I und Abschnitt VI sowie die Anlage E1 Abschnitt I und Abschnitt VI Unterabschnitt E treten mit 1. September 2019 in Kraft; 2. die Anlage A5 Abschnitt I und Abschnitt VI Unterabschnitt C und F, die Anlage A8 Abschnitt I und Abschnitt VI Unterabschnitt F, die Anlage A9 Abschnitt I und Abschnitt VI Unterabschnitt G, die Anlage A10 Abschnitt I und Abschnitt VI Unterabschnitt F, die Anlage A11 Abschnitt I und Abschnitt VI Unterabschnitt F, die Anlage B3 Abschnitt I und Abschnitt VI Unterabschnitt G, die Anlage C2 Abschnitt I und Abschnitt VI Unterabschnitt F, die Anlage C4 Abschnitt I und Abschnitt VI Unterabschnitt E, die Anlage D1 Abschnitt I und Abschnitt VI Unterabschnitt G sowie die Anlage F1 Abschnitt I und Abschnitt VI Unterabschnitt F treten hinsichtlich des I., II., III. und IV. Jahrganges jeweils am 1. September 2019 und hinsichtlich des V. Jahrganges jeweils am 1. September 2020 in Kraft.
(3) § 1 Z 10a und Z 22a sowie die Anlagen A10a und C4a (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 51/2021 treten hinsichtlich des I. Jahrganges mit 1. September 2021 und hinsichtlich der weiteren Jahrgänge jeweils mit 1. September der Folgejahre jahrgangsweise aufsteigend in Kraft.
(4) Die nachstehend genannten Bestimmungen in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 250/2021 treten wie folgt in Kraft: 1. Die Abschnitte I und VI der Anlage A5, die Abschnitte I und VI der Anlage A6, die Abschnitte I und VI der Anlage A7, die Abschnitte I und VI der Anlage A8, die Abschnitte I und VI Anlage A9, die Abschnitte I und VI Anlage A10, die Abschnitte I und VI Anlage der A11, die Abschnitte I und VI der Anlage B3, die Abschnitte I und VI der Anlage B4, die Abschnitte I und VI der Anlage C2,, die Abschnitte I und VI der Anlage C3, die Abschnitte I und VI der Anlage C4, die Abschnitte I und VI der Anlage D1 und die Abschnitte I und VI der Anlage F1 treten hinsichtlich des I. Jahrganges mit 1. September 2021 und hinsichtlich der weiteren Jahrgänge jeweils mit 1. September der Folgejahre jahrgangsweise aufsteigend in Kraft, 2. die Abschnitte I und VI der Anlage A1, die Abschnitte I und VI der Anlage A2, die Abschnitte I und VI der Anlage A3, die Abschnitte I und VI der Anlage A4, die Abschnitte I und VI der Anlage B1, die Abschnitte I und VI der Anlage B2, die Abschnitte I und VI der Anlage C1 und die Abschnitte I und VI der Anlage E1 treten jeweils hinsichtlich der 1. Klassen mit 1. September 2021 sowie hinsichtlich der weiteren Klassen jeweils mit 1. September der Folgejahre klassenweise aufsteigend in Kraft, 3. die Abschnitte I und VI Anlage A12, die Abschnitte I und VI Anlage A13, die Abschnitte I und VI der Anlage B5, die Abschnitte I und VI der Anlage C5, die Abschnitte I und VI der Anlage C6, die Abschnitte I und VI der Anlage C7 und die Abschnitte I und VI der Anlage D2 treten hinsichtlich der 1. Semester mit 1. September 2021, hinsichtlich der 2. Semester mit 1. Februar 2022 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils mit 1. September bzw. 1. Februar der Folgejahre semesterweise aufsteigend in Kraft.
(5) Die nachstehend genannten Bestimmungen in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 150/2023 treten wie folgt in Kraft: 1. § 1 Z 28 bis 31 tritt mit 1. September 2023 in Kraft. 2. Die Anlagen E2 und E3 treten hinsichtlich der 1. Klasse bzw. des I. Jahrgangs mit 1. September 2023 und hinsichtlich der weiteren Klassen bzw. Jahrgänge jeweils mit 1. September der Folgejahre klassen- bzw. jahrgangsweise aufsteigend in Kraft.
(6) Die nachstehend genannten Bestimmungen in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 207/2023 treten (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) wie folgt in Kraft: 1. § 1 Z 1a, die Anlage A1a sowie die Abschnitte I, II und VI der Anlage C5 treten mit 1. September 2023 in Kraft; 2. § 1 Z 5a sowie die Anlage A5a treten hinsichtlich des I. Jahrganges mit 1. September 2023 und hinsichtlich der weiteren Jahrgänge jeweils mit 1. September der Folgejahre jahrgangsweise aufsteigend in Kraft; 3. § 1 Z 17a sowie die Anlage B4a treten hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. September 2023, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2024 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils mit 1. September bzw. 1. Februar der Folgejahre semesterweise aufsteigend in Kraft; 4. die Abschnitte I und VI der Anlagen A10a und C4a treten hinsichtlich des I., II. und III. Jahrganges mit 1. September 2023 und hinsichtlich der weiteren Jahrgänge jeweils mit 1. September der Folgejahre jahrgangsweise aufsteigend in Kraft. Beachte für folgende Bestimmung zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 3 idF BGBl. II Nr. 250/2021 Anlage A1 EINJÄHRIGE FACHSCHULE FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE I. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) A. Pflichtgegenstände Wochenstunden Lehrverpflichtungsgruppe 1. Religion/Ethik 6 2 (III)/III 2. Allgemeinbildung, Sprache und Kreativität 2.1 Deutsch 3 (I) 2.2 Englisch 2 (I) 2.3 Politische Bildung und Recht 2 III 2.4 Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation 2 3 III 2.5 Musik und kreativer Ausdruck 4 IVa 3. Wirtschaftliche Grundlagen 3.1 Wirtschaftliche Bildung 3 4 4 II 3.2 Officemanagement 4 3 III 3.3 Berufsorientierung 2 3 III 4. Ernährung, Gesundheit und Gastronomie 4.1 Ernährung und Gesundheit 2 III 4.2 Küche, Service und Betriebsorganisation 6 IV 5. Bewegung und Sport 2 (IVa) Gesamtwochenstundenzahl 36 B. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 5 C. Förderunterricht 5 __________________ 1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden. 2 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom mit 2-3 Wochenstunden festgelegt werden. 3 Inklusive wirtschaftliches Rechnen. 4 Mit Computerunterstützung. 5 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III). 6 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. D. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände Wochenstunden pro Semester Lehrverpflichtungsgruppen 1. Deutsch in der Deutschförderklasse 20 (I) 2. Religion 2 (III) 3. Weitere Pflichtgegenstände 1 x 2 Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand Gesamtwochenstundenzahl x 3 Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 ______________________________ 1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) gemäß der Stundentafel der einjährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände erfolgt durch die Schulleitung. 2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl. 3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der Stundentafel der einjährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe. 4 Gemäß Stundentafel der einjährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe. II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Die einjährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe hat im Sinne der §§ 52 und 62 unter Bedachtnahme auf § 2 Schulorganisationsgesetz (SchOG) die Aufgabe, Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die die Schülerinnen und Schüler auf den Eintritt in Lehre und Berufsschule in den Bereichen Wirtschaft (insbesondere im Bereich des Dienstleistungssektors), Verwaltung, Gastronomie und Ernährung vorbereiten sowie zum Übertritt in weiterführende Schulen befähigen. Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung und zu lebenslangem Lernen. Schwerpunkte sind daher Persönlichkeitsentwicklung, berufliche Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit und soziales Engagement, Kommunikationsfähigkeit sowie die Fähigkeit, im Team zu arbeiten. Durch eine Grundkompetenzentwicklung in den Bereichen – Allgemeinbildung und kulturelle Bildung, – Sprache und Kommunikation, – wirtschaftliche Bildung, – Informations- und Kommunikationstechnologien, – Ernährung und Gastronomie sowie – berufsorientierte Praxis sollen die Absolventinnen und Absolventen zu kritischem Denken und verantwortungsvollem Handeln befähigt werden. Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen: – sie können ihre Aufgaben mit Selbstvertrauen und fachlicher Kompetenz erledigen; – sie können ihre eigenen Leistungen einschätzen und entsprechend handeln; – sie haben ein grundlegendes Theorie- und Faktenwissen für Ausbildungen in einschlägigen Berufsfeldern; – sie verfügen über kognitive und praktische Fertigkeiten, die erforderlich sind, um Lösungen für Probleme in ihrem Arbeits- oder Lernbereich zu finden; – sie sind zu logischem, kreativem und vernetztem Denken und verantwortlichem Handeln fähig, – sie können selbstständig arbeiten und im Team kooperieren; – sie können ressourcen- und verantwortungsbewusst unter Beachtung ökonomischer, ökologischer und sozialer Gesichtspunkte handeln; – sie können Verantwortung für sich selbst und für andere übernehmen; – sie können selbstständig bekannte Arbeitssituationen bewältigen; – sie können einfache Sachverhalte in der deutschen Sprache in Wort und Schrift ausdrücken; – sie können sich in einfachen routinemäßigen Situationen des Alltags in der englischen Sprache verständigen: – sie kennen die Bedeutung der Qualitätssicherung für die zu erstellenden Leistungen; – sie erkennen die Notwendigkeit des berufsbegleitenden Lernens und sind zu eigenständigem Weiterlernen befähigt. Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, mit der eigenen und mit anderen Kulturen und mit transkulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und mit Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS ALLGEMEINBILDUNG, SPRACHE UND KREATIVITÄT Die Schülerinnen und Schüler können – Sachverhalte in angemessener Sprache in Wort und Schrift ausdrücken und situationsgerecht kommunizieren; – am kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Leben teilnehmen; – Informationen zielgerichtet beschaffen, filtern und nutzen; – kreativ arbeiten; – sich mit aktuellen Entwicklungen in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft auseinandersetzen; – Medien verantwortungsbewusst nutzen; – angemessen – auch medienunterstützt – präsentieren. LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ENGLISCH Die Schülerinnen und Schüler – erreichen in Englisch das Niveau des Basic Users A2 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R
(98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN Die Schülerinnen und Schüler – können die Wirtschaft als positiv gestaltbaren Teil der Gesellschaft wahrnehmen; – können grundlegende wirtschaftliche Zusammenhänge erkennen und daraus Schlussfolgerungen für ihr Leben ziehen; – können wesentliche Merkmale des eigenen Lebens- und Wirtschaftsraumes aufzählen; – verfügen über wirtschaftliche Grundkenntnisse; – können die wechselseitige Beeinflussung und Entwicklung von Mensch und Ökosystem erkennen sowie verantwortungsbewusst und nachhaltig handeln; – können Informationstechnologien verantwortungsbewusst, situationsgerecht und rechtskonform nutzen; – können einfache Fachbegriffe situationsadäquat verwenden; – können mit fachspezifischen Medien zielgerichtet und bewusst umgehen; – können mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im alltäglichen Bereich bewältigen; – können einfache, vertraute Informationen aus dem alltäglichen, öffentlichen und beruflichen Bereich verstehen, verarbeiten und verwenden. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS ERNÄHRUNG, GESUNDHEIT UND GASTRONOMIE Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundlagen der Berufsfelder der Gastronomie und Ernährung beschreiben; – in ihrem beruflichen Handeln die Prinzipien der Wirtschaftlichkeit, der Nachhaltigkeit und der Gesundheitsorientierung anwenden; – relevante Gesetze und Vorschriften in der betrieblichen Situation anwenden; – die Bedeutung der Qualitätssicherung beschreiben und Maßnahmen der Qualitätssicherung anwenden; – die Fachsprache situationsgerecht einsetzen; – Aufgaben sorgfältig und verlässlich unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Ressourcen erfüllen; – strukturiert, kreativ und lösungsorientiert arbeiten sowie Arbeitsanleitungen folgen; – Lebensmittel verantwortungsbewusst auswählen und Ernährungsrichtlinien praktisch umsetzen; – theoretisches Fachwissen vernetzt in die Praxis umsetzen. III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen: Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Klasse sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden sowie die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten. Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel: Die Gesamtwochenstunden in den Pflichtgegenständen „Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation“ sowie „Berufsorientierung“ können schulautonom im Ausmaß von je mindestens 2 bis maximal 3 Wochenstunden festgelegt werden. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände sind sowohl bei 2 als auch bei 3 Wochenstunden wie festgelegt zu vermitteln, bei 3 Wochenstunden sind vertiefende Kompetenzen zu vermitteln. Die gegebenenfalls frei werdenden maximal 2 Wochenstunden sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen: 1. Das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen, ausgenommen der Pflichtgegenstand „Religion“, kann erhöht werden. 2. Alternativ dazu kann eine Verbindliche Übung im Ausmaß von 2 Wochenstunden eingeführt werden. 3. Stundenerhöhungen sind grundsätzlich nur in ganzen Jahreswochenstunden möglich. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich einer allfälligen Verbindlichen Übung darf 36 Wochenstunden nicht über- oder unterschreiten. Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenz). Ist der Unterrichtsgegenstand einem Cluster zugeordnet, so sind die Lernergebnisse des Clusters zugrunde zu legen. Wird eine Verbindliche Übung eingeführt, sind die nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom festzulegen. Pro Klasse kann nur 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Klassen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal 3 Varianten. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht: Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind. IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen. Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw. Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Unterrichtsqualität: Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht. Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes. Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen. Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen. Unterrichtsplanung: In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten: – Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Lernergebnisse der Cluster und die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie gegebenenfalls vorhandene Bildungsstandards. – Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrenden einer Klasse bzw. des Bildungsganges bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein. – Die Koordination erfordert organisatorische Rahmenbedingungen, die herzustellen sind. – Die Individualität der Lernenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Lernenden ausgegangen werden, um sicher zu stellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten). – Der Unterricht ist auf den Kompetenzerwerb auszurichten, wobei die Kompetenzen systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen. – In die Unterrichtsgestaltung sind situative Aufgabenstellungen einzubauen, die der beruflichen Realität entnommen und methodisch aufbereitet werden. Dadurch soll die Identifikation der Lernenden mit berufsrelevanten Funktionen und ihre Handlungsfähigkeit entwickelt und gefördert werden. – Wesentlich sind die Vermittlung von Fachwissen sowie die Förderung der Entwicklung von Werthaltungen und Schlüsselkompetenzen. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Der Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Lernenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken. – Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis-Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Lernenden fördert das Gelingen dieses Transfers. – Um alle Lernenden zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können, empfiehlt sich am Beginn der 1. Klasse die Durchführung von Projektunterricht oder Schulveranstaltungen, die der Sicherung grundlegender sozialer und personaler Kompetenzen (zB Teambildung, Eigenverantwortlichkeit, Lernen, gewaltfreie Kommunikation) dienen. – Fehler sind möglichst als förderliche Lernanlässe zu nutzen. Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen sind dabei zu nützen. Die zur Verfügung stehenden Diagnoseinstrumente sind als Lernstandserhebungen und Lernfortschrittsanalysen, insbesondere aber als Ausgangspunkt für die Planung weiterer Lernphasen einzusetzen. – Auf den Erwerb von Präsentations- und Medienkompetenz ist besonderes Augenmerk zu legen. – Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben. – Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden, sind im Unterricht und abhängig von den Aufgabenstellungen auch in Prüfungssituationen zu verwenden. – Der Unterricht in sprachheterogenen Klassen stellt erhöhte Anforderungen an Lehrende und Lernende, die in gemeinsamer Verantwortung wahrzunehmen sind. Interkulturelles Lernen verbessert die Fähigkeit der Lernenden zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen und ist eine Chance zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft. – Sprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache in Wort (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrkräfte verantwortlich. Lernende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Englisch: Die Entwicklung fremdsprachlicher Kompetenzen erfolgt auf Basis jener Kompetenzen, über die die Lernenden im Deutschen sowie gegebenenfalls in ihrer Erstsprache verfügen. Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Erweiterung der sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erfahren werden kann. Die verschiedenen Kompetenzbereiche (Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben, Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires) sind vernetzt zu entwickeln. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation: In diesem Unterrichtsgegenstand ist vor allem Wert auf die konkrete Anwendung und die unmittelbare Nutzung der zu entwickelnden Kompetenzen im Klassenverband (zB im Rahmen eines Klassenrates) zu legen, die theoretische Vermittlung von Inhalten ist auf das Wesentliche zu beschränken. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Musik und kreativer Ausdruck: Wesentlicher Bestandteil aller unterrichtlichen Aktivitäten ist die musikalische und gestalterische Praxis. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Wirtschaftliche Bildung: Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für – wirtschaftliche Zusammenhänge und – deren Auswirkungen auf das Lebensumfeld (einschließlich der Chancen von Frauen und Männern). Im Mittelpunkt steht – die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für Zusammenhänge, – die Fähigkeit zur Einordnung des Gelernten in ein Gesamtsystem und dessen Transfer auf neue Anforderungen bzw. geänderte Rahmenbedingungen, – die praktische Nutzung der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten und – die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Berufsorientierung: Die Durchführung berufspraktischer Informationsveranstaltungen (Besuch von Messen, Arbeitsmarktservice, Betrieben, Arbeiterkammer, Wirtschaftsförderungsinstitut, Einladung externer Expertinnen und Experten) ist vorzusehen. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Ernährung und Gesundheit: Ziele des Unterrichts sind der Erwerb von grundlegendem Fachwissen und die Schulung eines reflexiven Bewusstseins. Auf den Erwerb der Fähigkeit, theoretisches Wissen in den persönlichen Bereich transferieren zu können, ist durch vielfältige Methoden und konkrete Arbeitsaufträge im Unterricht Wert zu legen. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Küche, Service und Betriebsorganisation: Zur Sicherung des Transfers in die Lebenswirklichkeit ist bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung auf eine fundierte Grundbildung und die Anwendbarkeit in der betrieblichen Situation größter Wert zu legen. Auf organisatorische Besonderheiten des Pflichtgegenstandes „Küche, Service und Betriebsorganisation“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen. Unterrichtsmethoden: Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen. Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen: – Lernsettings sind so zu gestalten, dass die Lernenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können. – Individuelle Begabungen und Potenziale sind unabhängig von vorgefassten Bildern, Zuschreibungen und familiären Rahmenbedingungen zu fördern. – Formen des gegenseitigen Unterstützens durch Schülerinnen und Schüler (Tutoring) sollen Lern- und Reflexionsprozesse fördern. – Durch offene Lernformen ist die Problemlösungskompetenz der Lernenden zu fördern um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. Gleichzeitig sind sie zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise in Einzel- und besonders Teamarbeit zu befähigen. – Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (Projekte, Fallstudien, Fachpraxis und Simulationen) führen die Lernenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln. – Ein Bezug zum fachpraktischen Unterricht ist in möglichst vielen Unterrichtsgegenständen herzustellen. – Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis tragen dazu bei, den Lernenden Einblick in die komplexen Zusammenhänge berufsspezifischer Abläufe zu geben. – Der Besuch kultureller Veranstaltungen und kultureller Institutionen motiviert die Lernenden zur Beschäftigung mit Kunst und Kultur. Er ist daher wichtiger Bestandteil des Unterrichts, besonders in „Deutsch“ sowie in „Musik und kreativer Ausdruck“. – Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sollen verschiedene Medien eingesetzt werden, um den Lernprozess zu unterstützen und die erforderliche Medienkompetenz aufzubauen. Die Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien sowie elektronischen Kommunikationsformen soll die Unterrichtsorganisation unterstützen und ergänzen. – Der Vertiefung ausgewählter Lerninhalte und dem Training grundlegender Fertigkeiten ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Behandlung vielfältiger Inhalte zu geben. Besonderer Wert ist dabei auf die Vermittlung der Methoden des jeweiligen Faches zu legen, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. – In allen Unterrichtsgegenständen ist die Dokumentation und Reflexion des stufenweisen Kompetenzerwerbs und damit die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung durch die Lernenden durch geeignete Methoden (zB Portfolio, Lerntagebuch) zu fördern. Unterrichtsorganisation: Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen. Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind möglichst im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage: – Unterrichtsgegenstände, in denen häufig mit Arbeitsaufträgen im Sinne des kooperativen offenen Lernens gearbeitet wird, – organisatorische Aneinanderreihung inhaltlich verbundener Unterrichtsgegenstände, zB aus dem Cluster Wirtschaftliche Grundlagen, zur verstärkten Vernetzung der Lerninhalte. Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicherzustellen. Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt im Pflichtgegenstand „Küche, Service und Betriebsorganisation“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten. Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten. Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung. V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT a) Katholischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014 . b) Evangelischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung. c) Altkatholischer Religionsunterricht Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden. d) Islamischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 . e) Israelitischer Religionsunterricht Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden. f) Neuapostolischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006 . g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 . h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988 . i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991 . j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 k) Buddhistischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 . l) Freikirchlicher Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 . m) Alevitischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 89/2015 . VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände
1. ETHIK
Bildungs- und Lehraufgabe Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab. Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten. In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren. Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile. Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie. Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück. Zentrale fachliche Konzepte Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Aus dem Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt. Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive: Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft. Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen. Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert. Didaktische Grundsätze Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden: Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an die Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen. Diskursorientierung Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen. Diversitätsgebot Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind. Fachdidaktische Aufbereitung Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen. Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann. Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden. Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden. Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und – sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen. Analysieren und Reflektieren Die Schülerinnen und Schüler können – ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und – Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren. Argumentieren und Urteilen Die Schülerinnen und Schüler können – moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und – Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen. Interagieren und Sich-Mitteilen Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und – Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen. Handlungsoptionen entwickeln Die Schülerinnen und Schüler können – durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und – die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen. Lehrstoff Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten. In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. Grundlagen: Philosophische Ethik und Menschenrechte Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung; Grundrechte, Kinderrechte Soziale Beziehungen Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft; Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur Glück Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung; Sucht und Selbstverantwortung Medien und Kommunikation Digitale Welt, Rolle der Medien, Wahrheit und Manipulation Natur und Wirtschaft Globale und lokale Umweltthemen, Umgang mit Tieren, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik Religion und Weltanschauung Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich; Religion und Staat 2. ALLGEMEINBILDUNG, SPRACHE UND KREATIVITÄT 2.1 DEUTSCH Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können ihrer Kreativität mündlich und schriftlich Ausdruck verleihen; – können Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkennen, bestimmen und anwenden; – können grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden; – können gängige Fremdwörter verstehen und richtig anwenden; – können aktiv zuhören; – können mündliche und schriftliche Texte verstehen, ihnen Informationen entnehmen und sie wiedergeben; – können passende Gesprächsformen in Sprechsituationen anwenden; – können sinnerfassend lesen; – können Fragen verständlich und angemessen in der Standardsprache beantworten; – können einfache Sachverhalte in der Standardsprache darstellen; – verfügen über grundlegendes Textsortenwissen; – können in Situationen, mit denen sie vertraut sind, mündlich und schriftlich angemessen formulieren; – können haben angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit; – können eigene Texte planen, schreiben und mit Hilfe von Nachschlagewerken überarbeiten; – können Arten und Funktionen der Massenmedien aufzählen; – können bewusst mit Medien umgehen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Wortarten, Satzglieder und Satzarten. Zeichensetzung, Rechtschreibung und Grammatik. Häufige Fremdwörter. Mündliche Kommunikation: Aktives Zuhören und verständliche Beantwortung von Fragen in Standardsprache. Darstellung von einfachen Sachverhalten in Standardsprache. Erkennen von Redeabsichten. Freies Erzählen, Berichten und Beschreiben. Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen. Lesen: Lesetechniken. Herausfiltern von Informationen. Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen. Behandlung von Themenkreisen aus dem Erlebnisbereich der Schülerinnen und Schüler. Schreiben: Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten. Textsorten (zB Erzählung, Bericht, Beschreibung, Inhaltsangabe, Zusammenfassung, Bewerbung, Lebenslauf). Reflexion und kulturelle Bezüge: Massenmedien. Behandlung von Themenkreisen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler. Schularbeiten: 2 einstündige Schularbeiten. 2.2 ENGLISCH Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn deutlich und langsam gesprochen wird; – verstehen in kurzen einfachen Tonaufnahmen und Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn langsam und deutlich gesprochen wird; – können kurzen einfachen Alltagstexten und kurzen einfachen Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und kurze Geschichten verstehen; – verstehen klar formulierte, kurze und einfache Vorschriften und Anleitungen; – verstehen kurze und einfache E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw., in denen auch Gefühle, Wünsche und Erlebnisse beschrieben werden; – können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Ausbildung und Freizeit geht; – können sehr einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, dem Umfeld, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Erlebnisse berichten; – können sehr einfache kurze Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen lexikalischen, grammatikalischen, phonologischen und orthografischen Kompetenzen; – können Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen verschiedenen Kulturen wahrnehmen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler: zB Familie, Freundeskreis, Freizeit, Interessen, Ausbildung, Wohnen, Alltagsleben, Mode, Speisen und Nahrungsmittel. Einfache alltägliche mündliche und schriftliche Kommunikation: zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Gespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung. Einfache Formulare: zB Anmeldezettel im Hotel oder bei der Einreise, Anmeldung zu einem Kurs oder einer Veranstaltung, Log-in auf einer Website. Schularbeiten: 2 einstündige Schularbeiten. 2.3 POLITISCHE BILDUNG UND RECHT Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können demokratische Prinzipien nennen und sie in ihrem Umfeld umsetzen; – können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern und gezielt einsetzen; – können kritisch mit der Berichterstattung in den Medien umgehen; – können den ständigen Wandel von Staat und Gesellschaft beobachten und historische Zusammenhänge beschreiben; – sind in der Lage, Möglichkeiten politischer Partizipation zu nutzen; – können unterschiedliche soziale, kulturelle und politische Systeme nennen; – können anderen Kulturen und anderen Lebensformen vorurteilsfrei gegenüber stehen; – können aktuelle Zeitgeschehnisse wahrnehmen und reflektieren; – können soziale und politische Situationen und Vorgänge analysieren und beurteilen; – können sozial verantwortlich handeln; – können mit Behörden kommunizieren und dabei auch E-Government nützen; – können die Bedeutung und Notwendigkeit von Rechtsvorschriften für ein geordnetes Zusammenleben in allen Lebensbereichen erkennen; – können die grundlegenden Bereiche der österreichischen Rechtsordnung nennen und deren Bedeutung für das alltägliche Leben einzelner und in der Gemeinschaft erkennen. Lehrstoff: Aufbau und Aufgaben des Staates (Österreichische Verfassung). Grund- und Freiheitsrechte, Staatsbürgerschaft. Gewaltenteilung (Grundzüge der Gesetzgebung und Vollziehung). Gerichtsbarkeit. Grundlagen der Rechtsordnung. Moderne Demokratie am Beispiel Österreichs (politische Parteien, Sozialpartner, Wahlrecht). Jugendschutz. Österreich als Teil der Europäischen Union. Österreich im internationalen Kontext (UNO). Privatrecht: Familien- und Erbrecht. 2.4 PERSÖNLICHKEITSENTWICKLUNG UND KOMMUNIKATION Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – grundlegende Kompetenzen in den Kommunikationsarten vorweisen; – unterschiedliche Kommunikationstechniken situationsadäquat umsetzen; – grundlegende Kommunikationsmethoden in unterschiedlichen Kommunikationsformen anwenden; – verständlich und situationsadäquat in Standardsprache formulieren und argumentieren; – Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation anwenden; – unterschiedliche Formen des Konfliktmanagements beschreiben; – konstruktiv mit allfälligen Vorurteilen und stereotypen Rollenzuschreibungen umgehen; – grundlegende Merkmale einer Präsentation beschreiben und diese mit Medienunterstützung zielgruppengerecht einsetzen; – Grundwissen zur Selbstorganisation praktisch umsetzen; – Ziele definieren und Strategien zur Zielerreichung planen; – Möglichkeiten der Stressbewältigung individuell einsetzen; – Techniken des Lernens für sich anwenden; – im Team arbeiten sowie Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen und beschreiben; – Respekt gegenüber kultureller Vielfalt zeigen; – die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlecht oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln. Lehrstoff: Kommunikationsarten (Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation). Kommunikationstechniken (zB Ich-Botschaften, aktives Zuhören, Feedback nehmen und geben, Fragetechniken, gewaltlose Kommunikation, konstruktive Gesprächsführung). Unterschiedliche Kommunikationsformen (Telefonieren, Diskutieren, Debattieren, Moderieren und Arbeiten im Team, Bewerbungsgespräch). Umgang mit Konflikten (Grundkenntnisse im Umgang mit Konflikten, gewaltfreie Lösungskompetenz). Präsentation (zB inhaltliche Planung, Strukturierung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation, Medieneinsatz, rhetorische Mittel). Selbstorganisation (Grundlagen des Zeitmanagements, Ziele und Strategien zur Zielerreichung, Möglichkeiten der Stressbewältigung). Lernen lernen (zB Kriterien nachhaltigen Lernens). Teamfähigkeit (zB Eigen- und Fremdwahrnehmung, soziale Rollen und Stereotypen, Möglichkeiten der Erweiterung von Handlungsspielräumen, zum Mitgestalten anregen und anleiten, Respekt gegenüber kultureller Vielfalt). 2.5 MUSIK UND KREATIVER AUSDRUCK Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können ihr individuelles schöpferisches Potential entwickeln; – können experimentell und spielerisch handeln; – beherrschen stimmtechnische Grundlagen und können ihre Stimme gestalterisch einsetzen; – können die Grundbegriffe vokaler und instrumentaler Klangkörper nennen; – können Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben lösen und dabei Material, Verfahren und Gestaltungsmittel – auch nach fachgerechter Arbeitsanleitung – einsetzen; – können Hör- und Seherlebnisse unter Verwendung von Fachausdrücken beschreiben; – können sich mit Musik, bildender Kunst und Gestaltungserfahrung auseinandersetzen sowie anderen ihre Erfahrungen mitteilen; – können eigene Vorstellungen musikalisch, bildnerisch und performativ umsetzen; – können neue Wege bei der Lösung von Aufgaben ausprobieren. Lehrstoff: Klassenmusizieren (vokal und instrumental). Akustische Grundbegriffe, Instrumentenkunde. Die menschliche Stimme. Popkultur und Alltagsästhetik. Missbrauch von Musik (zB akustische Reizüberflutung). Musikdownloads – Urheberrecht. Gestaltung (Farbe und Form, Flächengestaltungen, textile und andere kunsthandwerkliche Techniken). Aktuelle Themen aus den Bereichen Mode, Dekoration, Veranstaltungen und Werbung. Projekte. 3. WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN 3.1 WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – einfache Aufgabenstellungen aus dem Bereich des wirtschaftlichen Rechnens lösen; – die gängigen Maßeinheiten umrechnen; – ein privates Kassabuch führen; – häufig vorkommende Zahlungsformen nennen und die entsprechenden Formulare richtig ausfüllen; – wichtige Belege erkennen und organisieren; – eine einfache Arbeitnehmerveranlagung durchführen; – wesentliche Teile eines Lohn- und Gehaltszettels benennen; – einen einfachen Wirtschaftskreislauf beschreiben; – die rechtlichen Grundlagen für das Zustandekommen eines Kaufvertrages nennen; – den Inhalt eines Kaufvertrages erklären; – ihre wichtigsten Rechte und Pflichten als verantwortungsvolle Konsumentinnen und Konsumenten nennen; – die Grundlagen von E-Commerce nennen; – die Grundlagen des richtigen Umgangs mit Geld anwenden und die Gefahren der Schuldenfalle einschätzen. Lehrstoff: Wirtschaftliches Rechnen: Kopfrechnen, Schätzen, Runden, Schlussrechnung, Prozentrechnung. Maßeinheiten. Private Kassabuchführung. Belege (Arten, Merkmale, Organisation). Grundlagen der Wirtschaft. Kaufvertrag (rechtliche Grundlagen, Zahlungsformen und Formulare, Abzahlungsgeschäfte, Konsumentenschutz, E-Commerce, Gewährleistung). Umgang mit Geld. Sparformen, Kredite und Bürgschaften. Steuerrecht: Grundzüge der Lohnsteuer, Arbeitnehmerveranlagung. Lohn- und Gehaltszettel. 3.2 OFFICEMANAGEMENT Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Hardwarekomponenten beschreiben; – Standardsoftware in bekannten Bereichen anwenden; – Daten zügig über die Tastatur eingeben und formatieren; – die gängigsten Richtlinien der relevanten ÖNORM anwenden; – aktuelle Methoden der Büroorganisation und -kommunikation fachgerecht anwenden; – Dateien selbstständig verwalten; – Informationen aus dem Internet beschaffen und bearbeiten; – sicher im Internet agieren; – den eigenen Arbeitsplatz nach ergonomischen Richtlinien gestalten; – mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen verantwortungsbewusst umgehen. Lehrstoff: Ergonomie und Arbeitsplatzgestaltung. Aktuelle Eingabesysteme, Schreibfertigkeit. Textverarbeitung: Grundlagen eines Textverarbeitungsprogramms. Illustrationen (Formen, Grafiken, ClipArt). Richtlinien und Normen. Schriftstücke. Grundlagen der Informationstechnologie. Betriebssystem und Arbeiten im Netzwerk. Dateimanagement. Präsentation: Grundlagen eines Präsentationsprogramms. Tabellenkalkulation: Grundlagen eines Tabellenkalkulationsprogramms. Internet: Grundlagen, Internetdienste. Datenschutz und -sicherheit, Urheberrecht. 3.3 BERUFSORIENTIERUNG Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können die Bedeutung der persönlichen Arbeitsleistung in Bezug auf den eigenen Lebensunterhalt sowie zum wirtschaftlichen und sozialen Wohlergehen der Gesellschaft begründen; – können Arbeit, Fortbildung und eine sinnvolle Freizeitgestaltung in Einklang bringen; – können die Berufsfindung als länger andauernden Prozess erkennen und daraus Strategien für die eigene Berufsfindung ableiten; – können selbstständig und flexibel auf sich verändernde Anforderungen der Arbeitswelt reagieren; – können die Notwendigkeit der Weiterbildung erkennen und entsprechende Angebote für sich nutzen; – können die eigenen sozialen und fachlichen Fähigkeiten realistisch einschätzen und entsprechend handeln; – können das österreichische Bildungssystem sowie Ausbildungsformen in anderen EU-Ländern beschreiben und einen Überblick über die Systeme der Berufsausbildung geben; – können unterstützende Auskunftsstellen und -formen bei der Arbeitsplatzsuche und bei arbeitsrechtlichen Problemen nutzen und im Bedarfsfall selbstständig entsprechende Informationen einholen; – haben praktischen Einblick in Berufsbilder; – können die Dienstleistungen der Berufs- und Laufbahnberatung für die eigene Berufswahl nutzen; – können in ihrem Auftreten und ihrem Erscheinungsbild situationsadäquat den Anforderungen des Berufslebens entsprechen. Lehrstoff: Formen der Arbeit und ihr Stellenwert in der Gesellschaft. Arbeits- und Berufswelt: Berufssparten, Berufsfelder, Zugangswege, Weiterbildungsmöglichkeiten, Berufskrankheiten. Wege der Berufsausbildung. Motive der Berufswahl. Kommunikationsformen. Stellenbewerbung und Bewerbungsgespräch. Soziales Betriebsgeschehen. Rechtliche Grundlagen der Berufsausbildung: Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz, Kollektivverträge, Formen der Entlohnung. Berufliche Interessenvertretungen. Berufsvereinigungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Sozialversicherungsträger. Arten der Sozialversicherung. Unfallverhütung, Arbeitssicherheit. Projekte: Bearbeiten von Arbeitsaufträgen, Auswerten von Informationen, Reflexion. Trends und Innovationen der Arbeitswelt: Neue Berufe, Umgang mit verschiedenen Kulturen, soziale Gruppen. 4. ERNÄHRUNG, GESUNDHEIT UND GASTRONOMIE 4.1 ERNÄHRUNG UND GESUNDHEIT Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können den Aufbau und die Funktionen des menschlichen Organismus beschreiben; – können Maßnahmen und Bedeutung der Gesundheitsvorsorge beschreiben; – können grundlegende Kenntnisse des Gesundheitstrainings umsetzen; – können die Bedeutung einer ausgewogenen Ernährung für die Gesundheit einschätzen und den Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit berücksichtigen; – können ernährungsmitbedingte Krankheiten nennen; – haben grundlegende Kenntnisse über Nahrungsinhaltsstoffe und Lebensmittel und deren Bedeutung für den Organismus; – können Kostformen verschiedener Personengruppen erklären; – können sich am Markt orientieren und als mündige Konsumentinnen und Konsumenten verantwortungsbewusst handeln; – können die grundlegenden Abläufe in der menschlichen Entwicklung beschreiben; – können Methoden der Familienplanung beschreiben und verantwortungsvolles Verhalten in der Sexualpartnerschaft erörtern; – können die Grundlagen der Säuglingspflege und Pflege von erkrankten Angehörigen erklären; – können die Grundlagen der Ersten Hilfe beschreiben. Lehrstoff: Anatomie und Physiologie des Menschen. Gesundheitsvorsorge. Sexualität: Verhütung, Familienplanung. Schwangerschaft, Geburt. Gesundheit: Erste Hilfe, Pflegemaßnahmen bei verschiedenen Personengruppen. Grundlagen der Ernährung: Aufgaben der Nahrung, Ernährung und Gesundheit. Ernährungsmitbedingte Krankheiten. Kostformen. Inhaltsstoffe der Nahrung, Lebensmittel. Lebensmittelqualität und -kennzeichnung. 4.2 KÜCHE, SERVICE UND BETRIEBSORGANISATION Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Bedeutung einer professionellen Einstellung zur Dienstleistung begründen und in ihrem Erscheinungsbild den Anforderungen der Berufsfelder entsprechen; – die Berufsbilder im Gastgewerbe beschreiben; – die Grundlagen der Arbeitssicherheit, Hygiene und Ergonomie entsprechend umsetzen; – die Grundlagen der Küchentechnik und Speisenzubereitung erklären und diese unter Berücksichtigung ernährungsphysiologischer und ökologischer Erfordernisse praktisch anwenden; – die Grundlagen der Warenbewirtschaftung praktisch umsetzen; – das Grundinventar und die Standardgeräte in Küche und Restaurant fachgerecht einsetzen; – Servicegrundtechniken und einfache Servierabläufe unter Anleitung fachgerecht durchführen; – grundlegende Umgangsformen mit dem Gast anwenden; – Grundzüge der Gästebetreuung nennen und diese fachgerecht durchführen; – saisonale, regionale und internationale Einflüsse in der Küche erläutern; – einfache Arbeitsabläufe organisieren und durchführen; – verantwortungsbewusst mit Lebensmitteln, Arbeitsmaterialien, Betriebsmitteln und Geräten umgehen. Lehrstoff: Küche Grundlagen: Erscheinungsbild, Arbeitssicherheit. Gute Hygienepraxis. Abfallbewirtschaftung. Küchenmanagement: Warenbewirtschaftung. Qualitätskontrolle von Speisen und Arbeitsabläufen. Küchenausstattung, Grundinventar und Standardgeräte. Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion: Vorbereitungstechniken. Grundrezepturen, Garmethoden. Portionieren und Anrichten. Regionale und saisonale Küche, Vollwertküche. Restaurant Grundlagen: Erscheinungsbild, Hygienemaßnahmen, Arbeitssicherheit. Ess- und Tischkultur. Mahlzeiten des Tages. Servicevorbereitung: Raumvorbereitung, Tisch- und Serviceinventar, Mise en place, Gedeckarten. Decken des Tisches. Servicetechniken und -abläufe. Tragetechnik. Einfache Serviceabläufe. Servierregeln. Getränke und Getränkeservice. Betriebsorganisation Berufsbilder im Gastgewerbe. Gast und Gastlichkeit. Ergonomie. Verpflegungsbetriebe. Arbeitsorganisation. 5. BEWEGUNG UND SPORT Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung. B. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze: Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen. Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. C. Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe: Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen. Lehrstoff: Wie im entsprechenden Pflichtgegenstand unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind. D. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände 1. Deutsch in der Deutschförderklasse Bildungs- und Lehraufgabe: In Deutschförderklassen soll sichergestellt werden, dass jene Schülerinnen und Schüler, die aufgrund mangelnder Kenntnisse der Unterrichtssprache gemäß § 16 des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG), BGBl. Nr. 472/1986 , dem Unterricht nicht folgen können und gemäß § 4 Abs. 2 lit. a SchUG bei Einschulung den außerordentlichen Status erhalten haben, diese frühzeitig erlernen und möglichst bald gemeinsam im Klassenverband dem Lehrplan der jeweiligen Schulstufe als außerordentliche Schülerinnen und Schüler mit Deutschförderkurs oder ordentliche Schülerinnen und Schüler folgen können. Um einen schnellen Übergang in den Regelunterricht zu gewährleisten, sind Deutschförderklassen grundsätzlich auf ein Semester ausgerichtet. Wenn das Lehrziel laut gesetzlich vorgeschriebenem Testverfahren von der jeweiligen Schülerin oder dem jeweiligen Schüler nicht erreicht wurde, kann die Deutschförderklasse ein weiteres Semester, maximal jedoch vier Semester lang besucht werden. Der Lehrplan beschreibt Zielkompetenzen, die für den Wechsel in die Regelklasse notwendig sind. Darüber hinaus gibt der Lehrplan einen Rahmen vor, der den Pädagoginnen und Pädagogen jenen Gestaltungsspielraum bietet, der erforderlich ist, um jeden Jugendlichen nach den jeweils eigenen Fähigkeiten und Begabungen zu fördern. Im Sinne eines schnellen Übergangs ist es daher sinnvoll, Bildungssprache (zB Fachwortschatz) anhand bestimmter Gegenstände - etwa Mathematik, Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung oder Geographie und Wirtschaftskunde - zu erarbeiten und die Förderung der Jugendlichen je nach individuellen Lernvoraussetzungen und organisatorischer Umsetzbarkeit auch in diesen Gegenständen zu gewährleisten. Für die Unterrichtsgestaltung sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: – Aufbau von Sprachkompetenzen in der Alltags- und Bildungssprache, wenn möglich in Bezugnahme auf den Fachwortschatz einzelner Unterrichtsgegenstände der jeweiligen Schulstufe; – Sicherstellung der kontinuierlichen Förderung und der Beachtung einer angemessenen Progression sowohl innerhalb eines Semesters als auch beim Besuch der Deutschförderklasse über mehrere Semester; – Einsatz von Diagnoseinstrumenten, die den kontinuierlichen Sprachaufbau in Deutsch sicherstellen. Didaktische Grundsätze: Ausgangssituation Deutsch wird in der Deutschförderklasse gesteuert und zudem in vielen außerschulischen (Lern-)Situationen in der zielsprachlichen Umgebung ungesteuert erlernt. Der Unterricht hat an diese besondere sprachliche Ausgangssituation der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen: Es werden Sprechanlässe geboten, die geeignet sind, Kommunikationsmöglichkeiten außerhalb des Unterrichts zu eröffnen. Die soziale Verschränkung mit der Regelklasse von Anfang an ist für den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler von besonderer Bedeutung; jede Möglichkeit die Zweitsprache Deutsch zu sprechen, zu üben und zu festigen sollte ergriffen werden; und Lernorte außerhalb des Klassenzimmers bieten dem Spracherwerb besonders wirkungsvolle Impulse. Positive Lernatmosphäre/Geschützter Raum Der Unterricht geht vom Sprachhandlungsbedarf der Schülerinnen und Schüler aus und greift ihre aktuellen Erfahrungen mit dem Deutschen als Zweitsprache auf. Dabei wird die Deutschförderklasse zu einem geschützten Lernraum, der eine wertschätzende und respektvolle Lernatmosphäre bietet und in dem die Schülerinnen und Schüler das Gelernte erproben können. Es ist zu beachten, dass sich die Lernenden in ihrer Zweitsprache Deutsch auf einer niedrigeren Stufe bewegen als es ihrem Alter angemessen wäre und so ein Missverhältnis zwischen ihren intellektuellen Fähigkeiten und der sprachlichen Ausdrucksfähigkeit besteht. Wo es sich anbietet, wird der Bezug zu der/den jeweiligen Erst- bzw. Familiensprache/n hergestellt und es können unterschiedliche Erfahrungen und Einstellungen reflektiert werden. Dazu sind Kontakte, Kooperationen und Absprachen wichtig und hilfreich, sowohl mit den Fachlehrpersonen und weiteren Betreuungspersonen als auch nach Möglichkeit mit den Erziehungsberechtigten der Lernenden. Auch für die Entwicklung der Sprachlernkompetenz, der Selbstkompetenz, der sozialen Kompetenz und der interkulturellen Handlungsfähigkeit ist Kooperation von großer Bedeutung. Mehrsprachigkeit Die Lehrperson der Deutschförderklasse hat spezifische Aufgaben als Wissensvermittlerin, Sprachlernberaterin und Brückenbauerin zwischen den Sprach-, Bildungs- und Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler. Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrer Entwicklung der individuellen lebensweltlichen Mehrsprachigkeit und in der Ausbildung von Sprach(en)bewusstsein ( language awareness ) unterstützt. Ihr gesamtes sprachliches Repertoire wird für den Erwerb der (neuen) Sprache Deutsch genutzt: Sprachenvergleiche, die Nutzung von vorhandenen Fremdsprachenkenntnissen und Reflexionen des Spracherwerbs erweitern die Prozesse der Sprachentwicklung. Sprachliche und kulturelle Gemeinsamkeiten und Unterschiede sind positiv besetzt und werden als Lernanlass gesehen. Sie werden als Möglichkeit zum Austausch genutzt. Die Lehrperson führt die Schülerinnen und Schüler in den Besuch der Schulbibliotheken und – wenn möglich – von öffentlichen Bibliotheken und Mediatheken ein, wo diese die Angebote auch in ihrer Erstsprache nutzen können. Alltagssprache vs. Bildungssprache Neben der Entwicklung der sprachlichen Handlungsfähigkeit für den (außer-)schulischen Kommunikationsbedarf werden im Rahmen der Sprachförderung in Deutschförderklassen auch die bildungs- und fachsprachlichen Kompetenzen der Lernenden (ua. mündliche und schriftliche Textkompetenz) altersgerecht ausgebildet. Der Weg von der Alltagssprache bis zur Bildungs- und Fachsprache bedarf einer kontinuierlichen Begleitung. Insbesondere in der Sekundarstufe sind Kenntnisse in der Bildungs- und Fachsprache Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme am Regelunterricht. Die Deutschförderklasse kann nur einen ersten Grundstein legen für eine sprachliche Entwicklung, die in weiterer Folge sowohl durch weitere Sprachförderung als auch in hohem Maß durch sprachsensiblen Unterricht in allen Fächern unterstützt wird. Dabei orientieren sich die Aussprache und Intonation aller Lehrpersonen an der Standardsprache. Die Schülerinnen und Schüler erhalten (in der Deutschförderklasse) auch die Möglichkeit, ein Bewusstsein für die sprachliche Variation des Deutschen in Österreich zu entwickeln. Sprachförderung als Teamarbeit Die Sprachentwicklung der Schülerinnen und Schüler, insbesondere die der Bildungssprache, liegt in der Verantwortung aller Lehrpersonen. Sprachsensibler Unterricht und Sprachförderung werden als integrative Bestandteile jeden Unterrichts gesehen, da die Unterrichtssprache Deutsch als zentrales Werkzeug des Lernens und Kommunikationsmittel in allen Fächern von großer Bedeutung ist. Jeder Unterricht ist auch als eine Sprachlernsituation aufzufassen und alle beteiligten Lehrpersonen fungieren als Sprachvorbilder. Die Kooperation aller beteiligten Lehrpersonen mit Unterstützung der Schulleitung ist dabei von großer Bedeutung. Methodische Erläuterungen Insbesondere die Lehrpersonen, die die Schülerinnen und Schüler in ihrer Sprachentwicklung unterstützen, setzen ihre Sprache gezielt und systematisch ein (auch durch die Versprachlichung von Tätigkeiten), um Wortschatz sowie sprachliche Muster und Strukturen anzubieten. Sie verstehen den Spracherwerb als Prozess, in dessen Verlauf die Schülerin/der Schüler befähigt wird, sprachliche Mittel selbstständig einzusetzen. Das Wissen um die (grammatische) Progression ist dabei grundlegend. Die Lehrperson der Deutschförderklasse setzt Methoden zur Bewusstmachung grammatischer Strukturen ein, dabei wird auch sprachvergleichend gearbeitet. Sie weiß um die Bedeutung von Fehlern als Ausdruck einer individuellen Lernersprache, zB durch Übergeneralisierungen und Übertragungen von Strukturen der Erstsprache auf das Deutsche (Interferenzen). Korrektives Feedback und ein Anleiten zur Selbstkorrektur sind Möglichkeiten darauf zu reagieren. Besonderes Augenmerk ist auf die unterschiedlichen Strukturen und Laute der Erstsprache und der deutschen Sprache zu legen. Gezielte Ausspracheübungen unterstützen die Schülerinnen und Schüler in der Aneignung dieser Laute. In Phasen des freien Sprechens sind Fehler, auch in der Aussprache, zu vernachlässigen, solange die Aussage verständlich ist und das kommunikative Ziel erreicht wird. Die Lehrperson ermutigt zum Gebrauch des Deutschen und stellt sprachliche Mittel zur Verfügung, um die Schwierigkeit eines Sprechanlasses, einer (Schreib-)Aufgabe oder eines Textes zu reduzieren. Die Wortschatzarbeit ist in engem Zusammenhang mit dem Aufbau von Konzepten zu sehen. Sie steht nicht isoliert, sondern wird immer in eine kommunikative Situation eingebettet. Auf methodische Vielfalt, von strukturiert-gelenkten bis sehr offenen-spielerischen Übungsformen, ist ebenso zu achten wie auf ganzheitliche Aufgabenstellungen, die unterschiedliche Lerntypen ansprechen. Die Arbeit mit altersgemäßen literarischen Texten unterstützt die Schülerinnen und Schüler in ihrer Sprachentwicklung, indem sie neue Wörter im Textzusammenhang erschließen, schriftsprachliche Ausdrucksweisen hören/lesen und bei vorgelesenen Texten die korrekte Aussprache erfahren. Über literarisches Lernen wird bedeutungsvolles und vertiefendes Lernen zugänglich gemacht. Auch kreative Lese- und Schreibaufgaben, Musik und theaterpädagogische Elemente ermöglichen einen abwechslungsreichen Zugang zur deutschen Sprache und fördern neben dem Ausdruck die Aufmerksamkeit, die Wahrnehmung, die Kooperation und den Selbstwert. Die Lehrperson sorgt dabei für eine klare Trennung von Lern- und Prüfungssituationen. Sprachlernstrategien werden bewusst gemacht und die Selbstkompetenz im Hinblick auf eigenständiges Lernen gestärkt (selbstverantwortliche Lernorganisation). Alphabetisierung und Zweitschrifterwerb Der Erwerb von Schrift und Rechtschreibung (Orthografie) geht den schriftlichen Fertigkeiten Lesen und Schreiben voraus und verlangt eine intensive Begleitung seitens der Lehrperson von Anfang an. Von großem Vorteil wäre hierbei die Möglichkeit einer zweisprachigen Alphabetisierung. Mit der Alphabetisierung bzw. dem Zweitschrifterwerb (Schreib- und Druckschrift) geht der Aufbau phonologischer Bewusstheit (auch in den Erstsprachen) einher, ehe das Schreiben selbst, insbesondere das orthografisch korrekte Schreiben, in den Mittelpunkt rückt. Die Rechtschreibung hat im Verhältnis zu den anderen Kompetenzbereichen einen geringen Stellenwert. Umgang mit Heterogenität Unterschiedliche Altersgruppen, Vorkenntnisse/-erfahrungen, Lernbiografien, mitgebrachte Sprachen und Schrift sowie unterschiedlicher Sprachstand führen u. U. zu einer sehr heterogenen Lernergruppe, der die Lehrperson mit Binnendifferenzierung begegnet. Dabei müssen auch Unterschiede im Lernalter, im Lerntempo und im Unterstützungsbedarf berücksichtigt werden. Inhaltlich und methodisch differenzierte Lernangebote unterstützen alle Lernenden in ihrer Kompetenzentwicklung: Arbeitsaufträge werden unterschiedlich formuliert und streben verschiedene Lernziele an, zB beim Lernen an Stationen oder durch das Variieren von Fragestellungen im Gespräch. Kooperative Lernformen ermöglichen sprachliche Interaktion und Hilfestellung. Verfügbare Unterrichtsmaterialien können dabei nicht immer passgenau sein, sondern werden als Baukasten genutzt, aus denen Bilder, (Hör-)Texte, Übungen und Aufgaben ausgewählt werden. Die Nutzung digitaler Medien ist zu begrüßen, da sie die Individualisierung von Lernangeboten und ein Mehr an Sprachlernanlässen (zB wiederholbare Hörtexte) ermöglichen. Einsatz von Diagnoseinstrumenten Um möglichst zielgerichtet fördern zu können, sind Sprachstandsbeobachtungen unerlässlich, sobald der Sprachstand Beobachtungen zulässt. Daran schließt die Erstellung individueller Förderpläne an. Lehrstoff: Die in der Deutschförderklasse zu erwerbenden Kompetenzen werden in vier Lernbereiche gegliedert, deren Nummerierung keine Hierarchie ausdrückt: Lernbereich 1: Mündliche/schriftliche Sprachhandlungskompetenz zur Bewältigung kommunikativer Situationen (=Pragmatik) und mündliche/schriftliche Textkompetenz zur Bewältigung bildungssprachlicher Anforderungen, realisiert mit Hilfe der vier Fertigkeiten – Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen – Sprechen/Mündliches Sprachhandeln – Lesen und Leseverstehen – Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln Lernbereich 2: Linguistische Kompetenzen – Wortschatz – Strukturen: Wortformen (Morphologie), Satzbau (Syntax) – Aussprache – Schrift: Alphabetisierung bzw. Zweitschrifterwerb – Rechtschreibung (Orthografie) Lernbereich 3: Sprachlernkompetenz (Sprachlernstrategien) Lernbereich 4: Selbstkompetenz, soziale Kompetenz, interkulturelle Handlungsfähigkeit Für die Realisierung der kommunikativen Kompetenzen des Lernbereichs 1 mit Hilfe der vier Fertigkeiten sind die sprachlichen Mittel des Lernbereichs 2 die Grundlage und sie haben somit dienende Funktion. Sich eine Sprache anzueignen, bedeutet zuallererst, den eigenen Handlungsraum zu erweitern. Im Mittelpunkt der Sprachförderung in der Deutschförderklasse steht deshalb zunächst die Ausbildung der mündlichen und erst in weiterer Folge der schriftlichen kommunikativen Handlungsfähigkeit. Dabei werden die rezeptiven Fertigkeiten („Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen“ und „Lesen und Leseverstehen“) vor den produktiven Fertigkeiten („Sprechen/Mündliches Sprachhandeln“ und „Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln“) entwickelt. Für das Lesen und Schreiben sind schriftsprachliche Kenntnisse grundlegend. Die Vermittlung der Schreib- und Lesefähigkeit - ob als Alphabetisierung für Schülerinnen und Schüler, die bislang nicht lesen und schreiben gelernt haben, oder als Zweitschrifterwerb für Schülerinnen und Schüler, die bereits in ihrer Erstsprache alphabetisiert sind - geht diesen Prozessen voraus. Schulische Lernangebote wecken die Motivation, das erworbene Wissen und Können in vielfältigen Kontexten anzuwenden. Um eine systematische Kompetenzentwicklung jeder Schülerin und jedes Schülers zu ermöglichen, werden je nach Alter und Entwicklungsstand der Jugendlichen unterschiedliche inhaltliche und methodische Schwerpunkte gesetzt. Die Themen und Lernsituationen beziehen sich sowohl auf Lebens- bzw. Handlungsbereiche der Schülerinnen und Schüler, wie Familie, Freizeit oder Öffentlichkeit, als auch auf die Lehrpläne der Unterrichtsgegenstände der jeweiligen Schulstufe. So ist kompetenzorientiertes Lernen einerseits an der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet und eröffnet andererseits allen Schülerinnen und Schülern Zugänge zum fachlichen Lernen. Letzteres kann durch die konkrete Erarbeitung der sprachlichen Grundlagen der Unterrichtsgegenstände (wie Fachwortschatz und fachsprachliche Strukturen) auf die Teilnahme vorbereiten, wodurch eine sinnvolle Verknüpfung von Sprach- und Fachlernen sichergestellt wird. Dafür ist eine intensive Kooperation zwischen der Lehrperson der Deutschförderklasse und den Fachlehrpersonen notwendig. Die Vermittlung sprachlicher Kompetenzen soll deshalb auch über die Vermittlung der fachlichen Grundlagen in den Grundkompetenzen (zB Mathematik oder Englisch) erfolgen. Die im Folgenden tabellarisch aufgeführten Anforderungen benennen Kompetenzen, die die Schülerin bzw. der Schüler erwirbt und in altersgemäßen Kommunikationssituationen nachweisen muss. Im Unterricht werden die Kompetenzbereiche nicht isoliert behandelt, sondern sind Bestandteile eines Gesamtzusammenhangs. Kommunikative Kompetenzen Lernbereich 1: Mündliche/schriftliche Sprachhandlungskompetenz zur Bewältigung kommunikativer Situationen (=Pragmatik) und mündliche/schriftliche Textkompetenz zur Bewältigung bildungssprachlicher Anforderungen Kompetenzbereich Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen Die Schülerin/der Schüler versteht wesentliche Informationen in Gesprächen und sehr einfachen gesprochenen Texten zu vertrauten und konkreten Themen in Alltagssituationen sowie unterrichts- und sachbezogene mündliche Sprachhandlungen in der Standardsprache, vorausgesetzt es wird deutlich und langsam gesprochen. Sie/Er kann darauf sach- und situationsgerecht reagieren und bei Bedarf nachfragen. Die Schülerin/der Schüler – versteht unterrichtstypische Sprachhandlungen (Fragen, Arbeitsanweisungen, Aufforderungen, Ankündigungen, Erklärungen). – versteht das Thema von kurzen Gesprächen, an denen sie/er nur als Zuhörer/in beteiligt ist. – erschließt die Hauptaussage einfacher sprachlicher Äußerungen und Gespräche im Unterrichtsalltag bzw. einfacher Sachdarstellungen aus dem Sprechkontext und entnimmt ihnen gezielt wesentliche Informationen – versteht die Hauptaussage einfacher und kurzer (auch literarischer), gesprochener Texte sowie klar strukturierter Situationen (zB Rollenspiele). – folgt kurzen und sprachlich einfachen Medienausschnitten zu bekannten Alltags- sowie Sachthemen (Hörtexte bzw. Hör-/Sehtexte wie Radio, Fernsehen, Film) und versteht deren Hauptaussage. Kompetenzbereich Sprechen/Mündliches Sprachhandeln Die Schülerin/der Schüler kann über vertraute Themen ihrer/seiner Lebenswelt und Sachverhalte mit einem begrenzten Repertoire an Wörtern und Strukturen zusammenhängend kommunizieren (mündliche Textkompetenz). Sie/Er bewältigt zunehmend komplexer werdende Sprachhandlungen in der mündlichen schulischen Interaktion. Dabei kann sie/er noch elementare und das Verständnis störende Fehler machen. Die Schülerin/der Schüler – reagiert auf einfache Sprachhandlungen anderer und stellt selbst sprachliche Kontakte in vertrauten Situationen her, kann diese weiterführen und beenden. – wendet in kurzen, zielorientierten Alltagsgesprächen erlernte Wendungen und Ausdrücke an, kann sie an unterschiedliche Sprechsituationen anpassen und neu kombinieren, sofern es sich um einen vertrauten Kontext handelt. – bewältigt in einfacher Form Gespräche mit berichtendem, beschreibendem und erzählendem Charakter zu vertrauten Themen (Erfahrungen, Erlebnisse, Beobachtungen, Sachverhalte). – holt in kurzen und einfachen Dialogen Informationen ein und gibt Informationen weiter. – benennt und beschreibt Gegenstände, Personen, Lebewesen, Tätigkeiten, einfache Sachverhalte und Ereignisse (zB persönliche Daten, Familie, Schule, Essen, Wohnen, Freizeit, Natur und Umwelt). – drückt in kurzen, einfachen Sätzen konkrete Bedürfnisse, Beobachtungen, Meinungen, Gefühle und Stimmungen in vertrauten Situationen aus (zustimmen, ablehnen, Vorlieben äußern, fragen, nachfragen, auffordern, bitten, wünschen, danken, ua.). – begründet in einfacher Form Handlungen, Meinungen, Wünsche, Ziele, Absichten. – erzählt eine einfache zusammenhängende Geschichte anhand von Bildern, Stichwörtern oder anderen Impulsen bzw. gibt in einfachen zusammenhängenden Sätzen die Handlung von Geschichten, Büchern, Filmen wieder. – fasst in einfachen zusammenhängenden Sätzen die Hauptaussage von Sachtexten zu vertrauten Themen zusammen. – trägt eine vorbereitete Präsentation zu einem vertrauten Thema (Familie, Freizeit, Ausbildung) bzw. Arbeitsergebnisse zu einem vertrauten Sachthema vor und beantwortet einfache Informationsfragen. – bewältigt einfache und kurze mündliche Sprachhandlungen in formellen Situationen. – kennt und versteht basale Gesprächsregeln (zB anderen aufmerksam zuhören, andere aussprechen lassen, Blickkontakt aufnehmen bzw. erwidern, Redebedarf anzeigen, je nach Situation leise oder laut sprechen), versucht diese einzuhalten und besitzt das Wissen um Konventionen. – wendet stimmliche (Lautstärke, Betonung, Pause, Sprechtempo) und körpersprachliche (Mimik, Gestik) Mittel der Kommunikation an. – wendet im Fall von Nichtverstehen Strategien wie zB Nachfragen, Bitten um sprachliche Hilfe oder Klärung an und kann auch ihre/seine Erstsprache oder weitere Sprachen als Brücken-sprache(n) nutzen. Kompetenzbereich Lesen und Leseverstehen Die Schülerin/der Schüler liest und versteht kurze, einfache Texte (unterschiedliche Textsorten) zu vertrauten und konkreten Themen. Sie/Er erschließt sich deren Hauptaussage/n und entnimmt ihnen gezielt wesentliche Detailinformationen. Sie/Er nutzt dabei Hilfestellungen zur Texterschließung (zB Wortschatzliste, Bilder, Fragen). Die Schülerin/der Schüler – verfügt über grundlegendes Leseverständnis auf der Wort- und Satzebene. – versteht wesentliche Informationen kurzer, konkreter schriftlicher Äußerungen und Arbeitsanweisungen. – liest einfache (auch literarische) Texte zu vertrauten Themen mit vorwiegend bekanntem Wortschatz, versteht sie global und entnimmt ihnen gezielt die wesentlichen Informationen. – versteht kurze und einfache authentische Texte zu vertrauten Themen global und entnimmt ihnen gezielt Detailinformationen (zB Texte aus Jugendzeitschriften, Zeitungsartikel, Fernseh-/Veranstaltungsprogramme, Gebrauchsanweisungen, Formulare, Prospekte, Broschüren, Fahrpläne u. Ä.). – liest einen kurzen einfachen Text möglichst ausspracherichtig vor. – erschließt sich den Wortschatz und den Inhalt von kurzen, einfachen Texten mit Hilfe geeigneter Techniken, zB mittels (elektronischer) Nachschlagewerke. – nutzt Textsignale (Überschrift, Zwischenüberschrift, Hervorhebungen, Absätze, Einrückungen, Gliederungszeichen, begleitende Bildelemente) zum Textverständnis. – erschließt sich, mit Unterstützung, das Internet als Lesequelle. Kompetenzbereich Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln Die Schülerin/der Schüler verfasst kurze, einfache Texte (unterschiedliche, aber bekannte Textsorten) zu vertrauten Themen ihrer/seiner Lebenswelt mit einem begrenzten Repertoire an Wörtern und Strukturen. Sie/Er nutzt dabei sprachliche Vorgaben als Hilfestellung. Sie/Er kann dabei noch elementare Fehler machen, dennoch wird klar, was sie/er ausdrücken möchte. Die Schülerin/der Schüler – verfügt über grundlegende Kenntnisse der Schreibweise von Wörtern und Sätzen. – benennt und beschreibt Gegenstände, Personen, Lebewesen, Tätigkeiten, einfache Sachverhalte und Ereignisse mit einem begrenzten Wortschatz und einfachen Strukturen (zB persönliche Daten, Familie, Schule, Essen, Wohnen, Freizeit, Natur und Umwelt). – verfasst einfache persönliche Mitteilungen (Notizen, Einladungen, E-Mails, SMS, Nachrichten in Social Media ua.). – verfasst kurze und einfache Geschichten anhand von Bildern, Stichwörtern oder anderen Impulsen und stellt dabei einfache Satzverbindungen her (und, aber, weil, zuerst, dann, und dann). – bewältigt in einfacher Form schriftliche Sprachhandlungen mit berichtendem, beschreibendem und erzählendem Charakter zu vertrauten Themen (Erfahrungen, Erlebnisse, Beobachtungen, Sachverhalte). – verfasst einfache, kurze zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen (Notizen, Beschreibungen, Zusammenfassungen). – hält gehörte, gelesene und medial vermittelte einfache und kurze Informationen stichwortartig fest. – verfasst einfache Präsentationen zu bekannten Themen und fasst Arbeitsergebnisse in einfacher Form schriftlich zusammen (Mind-Maps, Cluster u. Ä.). – gestaltet einfache kreative Aufgaben zu Textvorlagen, wie Reime, Gedichte, Lieder, Sachtexte, Leserbriefe. – verwendet die wichtigsten Satzzeichen sinnbezogen (Punkt, Frage-, Ruf- und Redezeichen). – nutzt unter Anleitung einfache Überarbeitungsstrategien, um eigene Texte weiterzuentwickeln (sprachlich, inhaltlich, orthografisch). Lernbereich 2: Linguistische Kompetenzen Kompetenzbereich Wortschatz Die Schülerin/der Schüler verfügt über einen gesicherten altersgemäßen Grundwortschatz (rezeptiv und produktiv) zur Ausführung der im Lernbereich 1 genannten Sprachhandlungen sowie über Ausschnitte aus dem Aufbauwortschatz und Fachwortschatz, die für ein Folgen des Unterrichts in der Regelklasse gebraucht werden. Die Schülerin/der Schüler – verfügt in aktiver Sprachverwendung über grundlegende idiomatische Wendungen und einen standardsprachlich korrekten Grundwortschatz, der sich auf sein/ihr unmittelbares Lebensumfeld bezieht, muss aber noch nach Worten suchen. – erweitert in Ansätzen ihren/seinen passiven Aufbauwortschatz und Fachwortschatz über den Grundwortschatz hinaus, um verschiedene sach- und fachbezogene Unterrichtsaufgaben erledigen zu können. – verfügt in Alltagssituationen und im Unterricht über einige wichtige memorierte Wendungen (chunks). – erweitert ihren/seinen Wortschatz in vernetzter Form auf verschiedenen Ebenen kontinuierlich (ua. Wortbedeutung, Wortfeld, Wortfamilie, Oberbegriffe, Stilebenen). – fragt aktiv nach Bezeichnungen, Bedeutungen, Zusammenhängen und erschließt sich Bedeutungen aus dem Kontext sowie mit Hilfe von Wortbildungsregeln. – nutzt Hilfsmittel effektiv (zB ein- und zweisprachiges Wörterbuch, Bildwörterbuch, Bild-Wort-Kartei, digitale Wörterbücher und Lern-Apps etc.). Kompetenzbereich Strukturen Die Schülerin/der Schüler verfügt über ein Repertoire häufig verwendeter Strukturen zur Ausführung der im Lernbereich 1 genannten Sprachhandlungen. Sie/Er kann reguläre grammatische Formen erkennen und anwenden. Sie/Er kann noch elementare Fehler machen, zum Beispiel Subjekt-Verb-Kongruenz, Verbstellung oder Verwendung von Zeitformen. Die Schülerin/der Schüler – verwendet einfache Satzmuster und Wendungen, um über sich selbst, andere Personen, Situationen oder Orte zu informieren. – beschreibt ihr/ihm vertraute Handlungen, Ereignisse und Sachverhalte als gegenwärtig, vergangen oder zukünftig. – drückt Bitten, Wünsche, Erlaubnisse, Verbote, Möglichkeiten, Fähigkeiten, Erwartungen, Verneinungen und Verpflichtungen aus. – drückt Modalitäten aus, zB mit Modalverben. – verbindet Wortgruppen und einfache Sätze mit Konnektoren (zB und, und dann, dann, wenn, aber, weil). – formuliert Fragen und Antworten. – stellt in spielerischer Form einfache Sprachvergleiche (auf Wort- und Satzebene) Formen und Strukturen (auch zwischen Sprachen, zB Verbstellung, Verbformen, Verneinung, Wochentage in mehreren Sprachen) an. Kompetenzbereich Aussprache Die Schülerin/der Schüler verwendet Artikulation und Intonation, die sich an der Standardsprache orientieren, weitgehend richtig, es kommt jedoch noch zu Interferenzen mit dem Lautsystem der Erstsprache. Die Schülerin/der Schüler – bildet die meisten Laute und Lautgruppen korrekt. – bildet und unterscheidet ähnlich klingende Laute. – bildet kurze und lange, offene und geschlossene Vokale (zB in hoffen/Hof). – bildet Konsonantenhäufungen (zB in Herbst, springst, ängstlich). – macht unterschiedliche Sprechabsichten wie Aussage, Frage oder Aufforderung durch den richtigen Einsatz der Prosodie deutlich. – wendet Artikulation und Intonation in Lautgedichten, Wortspielen, Zungenbrechern u. Ä. an. Kompetenzbereich Schrift Die Schülerin/der Schüler kennt die grundlegenden Laut-Buchstaben-Verbindungen der Standardsprache und kann alle Buchstaben der Schreib- und Druckschrift richtig schreiben. Die Schülerin/der Schüler – entwickelt Fähigkeiten im Bereich der phonologischen Bewusstheit, beispielsweise werden Reime, Silben, Anlaute, Endlaute, Wortlängen und Lautsynthesen unabhängig von ihrer Schreibweise richtig erkannt. – erkennt Laute und Buchstaben als kleinste bedeutungsunterscheidende Elemente (Haus/Maus, Hase/Hose). – kennt den Unterschied zwischen Buchstabe und Laut. – wandelt Buchstaben in Laute um. – stellt Verbindungen zwischen den Lauten her (Lautverschmelzung). – ordnet einem bestimmten Laut den korrekten Buchstaben zu und schreibt ihn auf. – ordnet einem bestimmten Laut die korrekten Buchstabengruppe zu und schreibt sie richtig (ei, ie, eu, äu, au, sch, st, sp, qu, ck, ch, usw.). – schreibt Wörter des erlernten Wortschatzes, einfache Sätze und kurze, einfache Texte in gut lesbarer Schrift. – verwendet beim Schreiben eine ökonomische Stifthaltung und erreicht ein möglichst zügiges Schreibtempo. – kennt und nutzt die Vorteile einer ordentlichen Heftführung, beispielsweise Hinzufügen des Datums, Beachten von Rändern, Einsatz typographischer Mittel, Schreibrichtung, Orientierung im Heft. Kompetenzbereich Rechtschreibung Die Schülerin/der Schüler verfügt über Einsicht in erste orthografische Prinzipien innerhalb ihres/seines produktiven Wortschatzes. Die Schülerin/der Schüler – kennt und verwendet orthografische und grammatische Regel- und Merkelemente, wobei es zum Teil noch zu Übergeneralisierungen kommt. – kennt die elementaren Regeln der Groß- und Kleinschreibung und die wichtigsten Interpunktionszeichen. – fragt aktiv nach einer bestimmten Schreibung und verfügt über Nachschlagetechniken (analog und digital). Überfachliche Kompetenzen Lernbereich 3: Sprachlernkompetenz (Sprachlernstrategien) Kompetenzbereich Sprachlernkompetenz Die Schülerin/der Schüler wendet Sprachlernstrategien mit Unterstützung und/oder selbstständig an, um Wortschatz und Sprachhandlungsfähigkeit zu erweitern. Konkrete Sprachlernstrategien finden sich als Kompetenzbeschreibungen der Fertigkeiten und der sprachlichen Mittel (Lernbereiche 1 und 2). Lernbereich 4: Selbstkompetenz, Soziale Kompetenz, Interkulturelle Handlungsfähigkeit Kompetenzbereich Selbstkompetenz Die Schülerin/der Schüler kann ihre/seine Stärken und Fähigkeiten realistisch einschätzen und entsprechend einbringen, übernimmt Eigenverantwortung, zeigt Eigeninitiative und Engagement, hat Zutrauen zu sich selbst und in ihre/seine Sprach(lern)fähigkeiten und ist motiviert, Neues zu lernen oder zu schaffen. Siehe auch Soziale und personale Kompetenzen. Lehrplanbezüge Kompetenzbereich Soziale Kompetenz Die Schülerin/der Schüler lernt mit und von anderen, hilft anderen und bittet selbst um Unterstützung, hält vereinbarte Regeln ein, übernimmt Verantwortung und ist konfliktfähig. Siehe auch Soziale und personale Kompetenzen. Lehrplanbezüge Kompetenzbereich Interkulturelle Handlungsfähigkeit Die Schülerin/der Schüler ist zum Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt befähigt. 2. Religion Wie Abschnitt V 3. Weitere Pflichtgegenstände Für die weiteren Pflichtgegenstände sind die jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt A anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe und die didaktischen Grundsätze gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers. Beachte für folgende Bestimmung zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 3 idF BGBl. II Nr. 250/2021 Anlage A10 HÖHERE LEHRANSTALT FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE FACHRICHTUNG „UMWELT UND WIRTSCHAFT“ I. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) A. Pflichtgegenstände Wochenstunden Lehrverpflichtungsgruppe Jahrgang Summe I. II. III. IV. V. 1. Religion/Ethik 8 2 2 2 2 2 10 (III)/III 2. Sprache und Kommunikation 2.1 Deutsch 4 2 3 2 2 13 I 2.2 Englisch 3 3 3 2 3 14 I 2.3 Zweite lebende Fremdsprache 2 2 2 2 2 2 10 I 3. Nachhaltige Wirtschaft und Recht 3.1 Globalwirtschaft, Wirtschaftsgeografie und Volkswirtschaft 0 0 3 2 2 7 III 3.2 Betriebswirtschaft und Umweltmanagement 2 2 2 2 2 10 I 3.3 Rechnungswesen und Ökocontrolling 3 3 2 2 2 2 11 I 3.4 Recht und Umweltrecht 0 0 0 0 3 3 III 3.5 Angewandtes Informationsmanagement 3 2 2 2 2 0 8 II 4. Gesellschaft, Kunst und Kultur 4.1 Geschichte und Politische Bildung 0 2 2 2 0 6 III 4.2 Psychologie und Philosophie 0 0 0 2 2 4 III 4.3 Musik, Bildnerische Erziehung und kreativer Ausdruck 4 2 2 0 0 0 4 IVa 5. Naturwissenschaften und Mathematik 5.1 Angewandte Mathematik 5 2 2 2 2 2 10 I 5.2 Angewandte Biologie und ökologische Umweltanalytik 6 3 3 3 2 2 13 II 5.3 Angewandte Chemie und chemische Umweltanalytik 6 3 3 3 2 2 13 II 5.4 Angewandte Physik und physikalische Umweltanalytik, Mess- und Regeltechnik 3 2 2 2 2 11 II 6. Nachhaltige Techniken und Technologien 6.1 Verarbeitungs- und Umwelttechnik 0 4 0 0 0 4 III 6.2 Umwelttechnologie und Innovation 0 0 2 2 2 6 II 6.3 Lebensraumgestaltung und Raumplanung 0 0 0 2 3 5 III 7. Angewandte Betriebsführung 0 0 0 2 0 2 I 8. Bewegung und Sport 2 2 2 2 1 9 IVa B. Verbindliche Übung Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation 2 0 0 0 0 2 III Gesamtwochenstundenzahl 35 35 35 36 34 175 C. Pflichtpraktikum Mindestens 12 Wochen zwischen dem III. und V. Jahrgang D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 7 E. Förderunterricht 7 _________________________ 1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden. 2 In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen. 3 Mit Computerunterstützung. 4 Inklusive Gestaltung mit elektronischen Medien. 5 Mit Technologieunterstützung. 6 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach der Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 12–13 Wochenstunden festgelegt werden. 7 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III). 8 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. F. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung Wochenstunden pro Semester Lehrverpflichtungsgruppen 1. Deutsch in der Deutschförderklasse 20 (I) 2. Religion 2 (III) 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 x 2 Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung Gesamtwochenstundenzahl x 3 Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 ______________________________ 1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung „Umwelt und Wirtschaft“; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung. 2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl. 3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung „Umwelt und Wirtschaft“. 4 Gemäß Stundentafel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung „Umwelt und Wirtschaft“. II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Ausbildungszweig Umwelt und Wirtschaft – dient im Sinne §§ 65 und 76 unter Bedachtnahme auf § 2 Schulorganisationsgesetz (SchOG) der Vermittlung höherer allgemeiner und fachlicher Bildung, die zur Ausübung gehobener Berufe in den Bereichen Wirtschaft, Sozialwirtschaft und Verwaltung, speziell im betriebswirtschaftlichen, umweltwirtschaftlichen, qualitätswirtschaftlichen, sicherheitstechnischen und Gift- und Gefahrgutbereich befähigt. Die Ausbildung an der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe führt zur Universitätsreife. Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung sowohl im Hinblick auf die Studierfähigkeit als auch hinsichtlich der Bereitschaft zu lebenslangem Lernen. Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen – Sprache und Kommunikation, – wirtschaftliche Bildung (betriebs-, volks-, umwelt- und globalwirtschaftlich), – naturwissenschaftliche, ökologische und humanökologische Bildung, – Bildung für nachhaltige Technologien und Techniken, – Medien, Informations- und Kommunikationstechnologien und – berufsorientierte Praxis sollen die Absolventinnen und Absolventen zu kritischem und kreativem Denken und verantwortungsvollem Handeln befähigt werden. Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen, wobei dabei jeweils die praktische Umsetzung gegenüber dem theoretischen Wissen im Vordergrund zu stehen hat: – das für weiterführende Studien und für die eigenständige Weiterbildung erforderliche vertiefte allgemeine und konzeptuelle Wissen sowie spezialisierte Kenntnisse und Verständnis der zur Berufsausübung erforderlichen Fachtheorie und Fachpraxis (Fachkompetenz), – ein breites Spektrum von kognitiven und praktischen Fähigkeiten, um Informationen zu beschaffen und sich neues Wissen selbstständig anzueignen, um Phänomene und Prozesse zu analysieren, mit praxisüblichen Verfahren und kreativen Eigenleistungen Problemlösungen zu erreichen und Entscheidungsfindungen herbeizuführen (Methodenkompetenz) sowie – die Fähigkeit, Sachverhalte adressatenbezogen darzustellen, eigene Lern- und Arbeitsprozesse auch unter nicht vorhersehbaren Bedingungen zu steuern und zu beaufsichtigen sowie Verantwortung für die Überprüfung und Entwicklung der eigenen Leistung und der Leistung anderer Personen zu übernehmen (Soziale und Personale Kompetenz, Kommunikative Kompetenz, Emotionale Kompetenz). Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Ausbildungszweig Umwelt und Wirtschaft – können – Sachverhalte des Alltags- und Berufslebens sowohl in deutscher als auch in mindestens zwei Fremdsprachen in Wort und Schrift ausdrücken, argumentieren und situationsadäquat kommunizieren; – durch Begegnung und Auseinandersetzung mit dem gegenwärtigen und vergangenen Kulturschaffen am Kulturleben teilnehmen; – komplexe soziale Situationen wahrnehmen, sich mit dem eigenen Handeln und dem Handeln anderer kritisch und verantwortungsbewusst auseinandersetzen, – ökologische, ökonomische und soziale Gesichtspunkte im betriebsorganisatorischen und gesellschaftlichen Bereich abwägen, – moderne Technologien der Umweltanalytik, Umwelttechnik und des Umweltmanagements gezielt zur Problemlösung einsetzen, – Aufgaben im Lern- und Arbeitsumfeld selbstständig und im Team ausführen, – zur Entwicklung der eigenen Potenziale beitragen und andere Menschen in ihren Arbeitsprozessen anleiten und Projekte koordinieren und – Sachverhalte des Alltags und des Berufslebens mit Hilfe verschiedener Methoden abbilden, berechnen und analysieren, Daten beschaffen und strukturiert darstellen sowie Ergebnisse unter Nutzung von zeitgemäßen rechen- und informationstechnischen Hilfsmitteln ermitteln, interpretieren und präsentieren. Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Ausbildungszweig Umwelt und Wirtschaft verfügen insbesondere über – Kompetenzen in der Umweltanalytik und im Umwelt- und Projektmanagement, – betriebs-, volks- und globalwirtschaftliche Kompetenzen, – breites Basiswissen in den Bereichen Geistes-, Natur- und Sozialwissenschaften und – vertieftes Wissen in den Naturwissenschaften, speziell der Ökologie. Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Ausbildungszweig Umwelt und Wirtschaft verfügen über Kenntnisse von politischen Prozessen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene und haben Kompetenzen in interkultureller Kommunikation. Sie sind zu ökologisch bewusstem und nachhaltigem Handeln befähigt. Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, mit der eigenen und mit anderen Kulturen und mit transkulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und mit Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS SPRACHE UND KOMMUNIKATION Die Schülerinnen und Schüler – gebrauchen die Unterrichtssprache als Basis für Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen und nutzen die Sprache für die gesamte Lernkarriere; – können in der Unterrichtssprache in unterschiedlichen Lebens- und Arbeitsverhältnissen situationsadäquat schriftlich und mündlich kommunizieren; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen; – können die gültigen Sprachnormen anwenden; – verstehen den Aufbau von Sprachkompetenz als Erweiterung des kulturellen Horizonts und der geistigen Entwicklung sowie als unabdingbare Voraussetzung für eine aktive und reflektierte Teilnahme am gesellschaftlichen und beruflichen Leben; – können Informationen aus verschiedenen Lebensbereichen aufnehmen, verarbeiten sowie kritisch bewerten und daraus Entscheidungen und Handlungen ableiten; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, nutzen die Mutter- bzw. Kultursprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – setzen sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinander, erkennen Gemeinsamkeiten und Unterschiede und haben die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen, ermöglichen; – können bewusst mit Medien umgehen; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können erworbene Kompetenzen vernetzt anwenden. LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ENGLISCH Die Schülerinnen und Schüler – erreichen in Englisch das Niveau des Independent Users B2 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R
(98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden. Hören Die Schülerinnen und Schüler können – im direkten Kontakt und in den Medien Hauptaussagen und wichtige Details verstehen, wenn Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen) gesprochen wird und es um vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im alltäglichen, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet; – im eigenen Interessens- und Fachgebiet auch Fachdiskussionen verstehen; – längeren Redebeiträgen und komplexer Argumentation folgen, sofern die Thematik einigermaßen vertraut ist und der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist. Lesen Die Schülerinnen und Schüler – können selbstständig lesen, Lesestil und -tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen und geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen; – verfügen über einen großen Lesewortschatz, haben aber möglicherweise Schwierigkeiten mit seltener gebrauchten Wendungen; – können lange und komplexe Texte zu allgemeinen und berufsspezifischen Themen aus vertrauten Themenbereichen im Wesentlichen verstehen und ihnen Informationen, Gedanken, Meinungen und Haltungen entnehmen; – können rasch den Inhalt und die Wichtigkeit von Nachrichten, Artikeln, Berichten und anderen Schriftstücken zu einem breiten Spektrum von Themen erfassen und entscheiden, ob sich ein genaueres Lesen lohnt. An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – flüssig und wirkungsvoll über ein breites Spektrum von allgemeinen, kulturellen, beruflichen sowie gesellschaftlich bedeutsamen Themen sprechen; – dabei die Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen hervorheben, Standpunkte begründen und verteidigen sowie Zusammenhänge zwischen Ideen deutlich machen; – sich so spontan und fließend verständigen, dass ein Gespräch mit „Native Speakers“ ohne größere Anstrengungen auf beiden Seiten gut möglich ist; der Grad an Formalität ist den Umständen angemessen. Zusammenhängend sprechen Die Schülerinnen und Schüler können – Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets klar, geordnet und detailliert beschreiben, darstellen und präsentieren; – dabei wichtige Punkte und relevante Details hervorheben, bestimmte Aspekte genauer ausführen, einen Standpunkt erläutern und alles mit einem angemessenen Schluss abrunden; – flüssig, klar und detailliert über Erlebnisse und Erfahrungen, Ideen oder Lektüre aus dem alltäglichen, schulischen und beruflichen Umfeld berichten. Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – klare, strukturierte Texte zu verschiedenen Themen aus ihrem Interessens- und Fachgebiet verfassen; – dabei Standpunkte angemessen darstellen, Entscheidendes hervorheben sowie Informationen und Argumente aus verschiedenen Quellen zusammenführen und gegeneinander abwägen; – in schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und öffentlichen Bereich Neuigkeiten und Standpunkte mitteilen, Gedanken zu abstrakten und kulturellen Themen ausdrücken sowie Informationen geben oder erfragen; – sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken; – sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen; – die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – die textsortenadäquaten Konventionen der Gestaltung und Gliederung einhalten. Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen: 1. Linguistische Kompetenzen: Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein) Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über ein hinreichend breites Spektrum sprachlicher Mittel, um klare Beschreibungen zu geben, Standpunkte auszudrücken und etwas zu erörtern; – suchen dabei nicht auffällig nach Worten und verwenden einige komplexe Satzstrukturen. Lexikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet und in den meisten allgemeinen Themenbereichen; – können Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden; Lücken im Wortschatz können dennoch zu Zögern und Umschreibungen führen; – verwenden den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen können, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern. Grammatikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen. Phonologische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation erworben. Orthographische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen. 2. Soziolinguistische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und den betreffenden Personen gegenüber angemessen ist. 3. Pragmatische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um – Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie wirksam zwischen Sprecher- und Hörerrolle zu wechseln; – in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten. Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden. LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE Die Schülerinnen und Schüler – erreichen in der zweiten lebenden Fremdsprache das Niveau des Basic Users A2+ gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R
(98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden;. Hören Die Schülerinnen und Schüler können – die Hauptaussagen und Einzelinformationen verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Dinge gesprochen wird, denen man normalerweise bei der Arbeit, in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet; – auch kurze Erzählungen und Berichte verstehen; – im eigenen Interessens- und Fachgebiet aus berufsbezogenen Texten relevante Informationen entnehmen; – längeren Redebeiträgen folgen, sofern die Thematik vertraut ist und der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist. Lesen Die Schülerinnen und Schüler können – unkomplizierte Texte zu vertrauten allgemeinen, privaten und berufsspezifischen Themen im Wesentlichen verstehen und ihnen relevante Informationen und Standpunkte entnehmen; – geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen. An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – ein breites Spektrum einfacher sprachlicher Mittel einsetzen, um die meisten Situationen des privaten und beruflichen Alltags zu bewältigen; – in einfacher Form ohne Vorbereitung an Gesprächen über Themen teilnehmen, die vertraut sind, persönlich interessieren oder sich auf das alltägliche Leben beziehen (zB Familie, Hobbys, Arbeit, Reisen); – persönliche Meinungen ausdrücken und Informationen austauschen. Zusammenhängend sprechen Die Schülerinnen und Schüler können – sich relativ flüssig und zusammenhängend auf unkomplizierte Weise zu Themen aus ihren Interessensgebieten äußern; – Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets beschreiben oder präsentieren, indem sie die einzelnen Punkte linear aneinanderreihen. Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen aus ihrem Interessensgebiet verfassen, indem sie einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbinden; – sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken; – sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen; – die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen. Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen: Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein) Die Schülerinnen und Schüler verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten. Lexikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen. Grammatikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. Gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation. Phonologische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar. Orthographische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt. – soziolinguistische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler – können ein breites Spektrum von Sprachfunktionen realisieren und auf sie reagieren, indem sie die dafür gebräuchlichsten Redemittel benutzen und dabei zwischen formellem und informellem Register unterscheiden; – sind sich der wichtigsten Höflichkeitskonventionen bewusst und handeln entsprechend; – sind sich der wichtigsten Unterschiede zwischen den Sitten und Gebräuchen, den Einstellungen, Werten und Überzeugungen in der betreffenden Gesellschaft und ihrer eigenen bewusst und achten auf entsprechende Signale. – pragmatische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um – einfache Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, mit Unterstützung des Kommunikationspartners in Gang zu halten und zu beenden; – das Wort zu ergreifen, wenn eine Situation im privaten oder beruflichen Bereich es dringend erfordert; – beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten. Die Schülerinnen und Schüler können eine begrenzte Anzahl von Verknüpfungsmitteln verwenden, um eine Reihe kurzer und einfacher Einzelelemente zu einer linearen, zusammenhängenden Äußerung zu verbinden. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS NACHHALTIGE WIRTSCHAFT UND RECHT Die Schülerinnen und Schüler können – die Wirtschaft und ihre Rahmenbedingungen als positiv und aktiv gestaltbaren Teil der Gesellschaft wahrnehmen und zu einer lebenswerten, demokratischen und kooperativen Gemeinschaft beitragen; – internationale und nationale wirtschaftliche und räumliche Zusammenhänge erklären und argumentieren; – politische und wirtschaftliche Konzepte, Modelle und Positionen kritisch einschätzen und hinterfragen; – die Zusammenhänge sozialer, ökologischer und ökonomischer Nachhaltigkeit verstehen und danach handeln; – in ihren verschiedenen Rollen (Unternehmerin und Unternehmer, Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer, Teammitglied, Bürgerin und Bürger, Konsumentin und Konsument usw.) verantwortungsbewusst agieren sowie die Konsequenzen ihres Handelns einschätzen und reflektieren; – wirtschaftliche und rechtliche Sachverhalte strukturieren und lösungsorientiert bearbeiten; – berufsspezifische Informations- und Kommunikationstechnologien effizient nutzen und verantwortungsbewusst und rechtskonform einsetzen; – wirtschaftliche und politische Informationen (Medienberichte usw.) verstehen und kommunizieren; – umweltwirtschaftliche und umweltrechtliche Sachverhalte eines Betriebes in Praxis und Theorie aktiv und strategisch bearbeiten. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS GESELLSCHAFT, KUNST UND KULTUR Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen und Phänomene reflektieren; – mit unterschiedlichen Kulturen und Wertvorstellungen im Sinne einer demokratischen Grundhaltung respektvoll umgehen; – sich mit der gesellschaftlichen und kulturellen Vielfalt im Sinne eines gemeinsamen Europas auseinandersetzen; – sich in der Kunst- und Kulturlandschaft Österreichs orientieren; – Ideen und Handlungen sachlich begründen, hinterfragen und diskutieren; – die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten und richtig zitieren; – die für den jeweiligen Bereich erforderliche Fachsprache korrekt anwenden; – bewusst mit Medien umgehen. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS NATURWISSENSCHAFTEN UND MATHEMATIK Die Schülerinnen und Schüler – können fachspezifische Methoden sowie Problemlösestrategien praxisbezogen anwenden sowie entwickeln und bewerten; – können die Grundlagen naturwissenschaftlichen Arbeitens in der Praxis anwenden; – beherrschen die Fachsprache und können sie situationsgerecht anwenden; – können Strukturen, Zusammenhänge und Wechselwirkungen als Grundelemente eines naturwissenschaftlichen Weltverständnisses beschreiben; – können selbstständig Untersuchung- und Messvorgänge durchführen; – haben grundlegende Kenntnisse in allen Fachbereichen des Clusters und naturwissenschaftliches Verständnis; – können Vorgänge und Erscheinungsformen mittels Formeln, Größen und Einheiten beschreiben und durch einfache Modelle darstellen und erläutern; – können ausbildungsspezifische Untersuchungsmethoden nach den gültigen Normen (EU, A) anwenden sowie Experimente planen, durchführen und mit geeigneten Mitteln dokumentieren; – können sich über neue Entwicklungen und Technologien informieren, diese kritisch hinterfragen und deren Nutzen und Risiken beschreiben und bewerten; – können das erworbene Wissen einordnen, Konsequenzen abschätzen und im eigenen Verantwortungsbereich entsprechende Handlungen setzen; – können fachbezogene Inhalte präsentieren sowie eigene Standpunkte darlegen und begründen; – können Vorgänge und Erscheinungen in der Natur und in der Technik exakt beobachten, präzise beschreiben und protokollieren; – können die Möglichkeiten und Grenzen der technischen, ökologischen und ökonomischen Bewertung von Produkten und Verfahren nennen und beschreiben; – können gesundheitliche und ökologische Faktoren und Risiken bei der Nutzung von Stoffen verantwortungsbewusst berücksichtigen; – können Größenordnungen abschätzen und deren Plausibilität beurteilen; – können die Naturwissenschaften als Instrument des Umweltschutzes erklären; – können zum Verhältnis Umwelt und Technik kritisch Stellung nehmen; – können die Mathematik als ein sinnvolles Werkzeug zur Berechnung und Interpretation physikalischer, chemischer, technischer und naturwissenschaftlicher Phänomene beschreiben; – sind befähigt die Natur, den Menschen und die Technik ganzheitlich zu betrachten; – können ihre Kenntnisse und Fertigkeiten fachübergreifend einsetzen. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS NACHHALTIGE TECHNIKEN UND TECHNOLOGIEN Die Schülerinnen und Schüler – können die ökologischen Auswirkungen von nachhaltigen Techniken und Technologien beschreiben und bewerten; – können umwelttechnische Methoden anwenden und kausale Zusammenhänge verbal, grafisch und mathematisch beschreiben; – können Methoden, Werkzeuge und Fertigkeiten der technischen Gestaltung anwenden; – können neuartige technische und naturwissenschaftliche Entwicklungen erläutern und bewerten sowie die Gefahren durch deren Anwendung erkennen und in ihrem Handeln berücksichtigen; – können die Technik als Instrument des Umweltschutzes beschreiben; – können zum Verhältnis Mensch, Umwelt und Technik kritisch Stellung nehmen; – können die Mathematik als ein sinnvolles Werkzeug zur Berechnung und Interpretation physikalisch-technischer und naturwissenschaftlicher Phänomene beschreiben und nutzen; – können projektorientiert im Team arbeiten; – können ihre Kenntnisse und Fertigkeiten des technischen und umwelttechnischen Bereiches eigenständig und fachübergreifend nach gültigen Normen einsetzen, interpretieren und präsentieren. III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen: Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden sowie die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten. Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen. Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel: Die Gesamtwochenstunden von maximal 2 Pflichtgegenständen aus den Clustern „Mathematik und Naturwissenschaften“ und „Nachhaltige Techniken und Technologien“ können schulautonom um maximal je 1 Wochenstunde reduziert werden. Ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Angewandte Mathematik“. Die gegebenenfalls frei werdenden maximal 2 Wochenstunden sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen: 1. Schulautonome Vertiefung: Es muss entweder – innerhalb eines Clusters ein neuer Pflichtgegenstand mit mindestens 2 Wochenstunden eingeführt werden oder – das Wochenstundenausmaß der Pflichtgegenstände innerhalb eines Clusters oder der Pflichtgegenstände „Angewandte Betriebsführung“ oder „Bewegung und Sport“ um mindestens 2 Wochenstunden erhöht werden. 2. Stundenerhöhungen sind grundsätzlich nur in ganzen Jahreswochenstunden möglich. Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Jahrgängen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern eines Jahrganges verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten. Dh., die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen. Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung in den einzelnen Jahrgängen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung von 175 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden. Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Lernergebnisse des Clusters schulautonom festzulegen. Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände oder der Verbindlichen Übung erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenzen). Ist der Unterrichtsgegenstand einem Cluster zugeordnet, so sind die Lernergebnisse des Clusters zugrunde zu legen. Pro Jahrgang kann nur 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Jahrgängen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal 3 Varianten. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde. Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (I. bis V. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten. Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes: Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht: Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind. Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL): Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“, „Zweite lebende Fremdsprache“ und eine allenfalls schulautonom eingeführte weitere lebende Fremdsprache) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Jahrgängen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. „Zweite lebende Fremdsprache“ bzw. mit der schulautonom eingeführten lebenden Fremdsprache zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 16 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz. IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten bzw. auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen. Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Umweltwirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw. Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Unterrichtsqualität: Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht und Erziehung. Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes. Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen. Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen. Unterrichtsplanung: In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten: – Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Lernergebnisse der Cluster und die ergänzenden Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie gegebenenfalls vorhandene Bildungsstandards. – Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrenden einer Klasse oder des Bildungsganges bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein. – Die Koordination erfordert organisatorische Rahmenbedingungen, die herzustellen sind. – Die Individualität der Lernenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Lernenden ausgegangen werden, um sicher zu stellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten). – Der Unterricht ist auf den Kompetenzerwerb auszurichten, wobei die Kompetenzen über die Schulstufen und Semester systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen. – In die Unterrichtsgestaltung sind situative Aufgabenstellungen einzubauen, die der beruflichen Realität entnommen und methodisch aufbereitet werden. Dadurch soll die Identifikation der Lernenden mit berufsrelevanten Funktionen und ihre Handlungsfähigkeit entwickelt und gefördert werden. – Wesentlich sind die Vermittlung von Fachwissen sowie die Förderung der Entwicklung von Werthaltungen und Schlüsselkompetenzen. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Der Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Lernenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken. – Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis-Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Lernenden fördert das Gelingen dieses Transfers. – Um alle Lernenden zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können empfiehlt sich am Beginn des I. Jahrgangs die Durchführung von Projektunterricht oder Schulveranstaltungen, die der Sicherung grundlegender sozialer und personaler Kompetenzen (zB Teambildung, Eigenverantwortlichkeit, Lernen, gewaltfreie Kommunikation) dienen. – Fehler sind möglichst als förderliche Lernanlässe zu nutzen. Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen sind dabei zu nützen. Die zur Verfügung stehenden Diagnoseinstrumente sind als Lernstandserhebungen und Lernfortschrittsanalysen, insbesondere aber als Ausgangspunkt für die Planung weiterer Lernphasen einzusetzen. – Auf den Erwerb von Präsentations- und Medienkompetenz ist besonderes Augenmerk zu legen. – Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben. – Den Lernenden sollen weiters Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie im Sinne einer individuellen Bildungsplanung nationale und internationale Zertifikate erworben werden können. – Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden, sind im Unterricht und abhängig von den Aufgabenstellungen auch in Prüfungssituationen zu verwenden. – In allen Gegenständen ist Wert auf die Anwendung einfacher wissenschaftlicher Arbeitstechniken zu legen. Die Notwendigkeit wissenschaftlicher Redlichkeit beim Verfassen eigener Arbeiten ist zu beachten und einzufordern. Für die Vorbereitung auf die Diplomarbeit sind Methoden der wissenschaftlichen Informationsgewinnung, eine Einführung in die Grundzüge des wissenschaftlichen Arbeitens und eine korrekte Zitierweise von schriftlichen Quellen in allen betroffenen Unterrichtsgegenständen zu lehren und zu beachten. – Der Unterricht in sprachheterogenen Klassen stellt erhöhte Anforderungen an Lehrende und Lernende, die in gemeinsamer Verantwortung wahrzunehmen sind. Interkulturelles Lernen verbessert die Fähigkeit der Lernenden zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen und ist eine Chance zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft. – Sprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache in Wort (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrkräfte verantwortlich. Lernende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern. – Um gesellschaftlichen und globalen Entwicklungen Rechnung zu tragen, ist die Verwendung der Fremdsprache als Arbeitssprache oder Integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL) anzustreben. Integriertes Fremdsprachenlernen und -lehren hat so zu erfolgen, dass sowohl im fachlichen als auch im sprachlichen Bereich die Lernenden bei der Herausbildung von Wissen und Fähigkeiten einerseits, als auch sprachlicher und kommunikativer Kompetenzen andererseits unterstützt werden. Didaktische Grundsätze der Pflichtgegenstände Englisch und Zweite Lebende Fremdsprache: – Die Entwicklung fremdsprachlicher Kompetenzen erfolgt auf Basis jener Kompetenzen, über die die Lernenden im Deutschen sowie gegebenenfalls in ihrer Erstsprache verfügen. – Ziel des Unterrichts ist der Aufbau einer mehrsprachigen Kompetenz, zu der alle Sprachkenntnisse und Spracherfahrungen beitragen. Deshalb kommt sprachenübergreifenden Ansätzen besondere Bedeutung zu. – Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Erweiterung der sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erfahren werden kann. – Die verschiedenen Kompetenzbereiche (Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben, Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires) sind vernetzt zu entwickeln. – In allen Gegenständen sind authentische fremdsprachige Materialien und Impulse (besonders in englischer Sprache) zu nutzen. – Im Sinne der gelebten Internationalität sollen Auslandskontakte wie Praktika, Schulpartnerschaften, internationale Projekte usw. gefördert werden. Didaktische Grundsätze des Clusters Nachhaltige Wirtschaft und Recht: Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für – betriebswirtschaftliche, regionale und globalwirtschaftliche Mechanismen und volkswirtschaftliche Zusammenhänge und – deren Auswirkungen auf das Lebensumfeld (einschließlich der Chancen von Frauen und Männern). Im Mittelpunkt steht – die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für Zusammenhänge, – die Fähigkeit zur Einordnung des Gelernten in ein Gesamtsystem und dessen Transfer auf neue Anforderungen bzw. geänderte Rahmenbedingungen, – die praktische Nutzung der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten und – die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation. Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Lernenden ist die multidimensionale Verantwortung von Führungskräften in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Geschichte und politische Bildung: Der Unterricht ist im Sinne einer ganzheitlichen Ausbildung so zu gestalten, dass das Reflektieren von Zusammenhängen politischer, sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Veränderungsprozesse gefördert wird. Einen besonderen Stellenwert hat dabei der Aufbau eines umfassenden Demokratieverständnisses einzunehmen. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Musik, Bildnerische Erziehung und kreativer Ausdruck: Wesentlicher Bestandteil aller unterrichtlichen Aktivitäten ist die musikalische und bildnerische Praxis. Nach Möglichkeit sollen Projekte und Workshops mit Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturschaffenden durchgeführt und die Teilnahme der Lernenden an Wettbewerben angestrebt werden. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik: Grundlage bilden die Bildungsstandards BHS Angewandte Mathematik mit den Inhaltsbereichen Zahlen und Maße, Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik und den Handlungsbereichen Argumentieren und Kommunizieren, Operieren und Technologieeinsatz, Interpretieren und Dokumentieren, Modellieren und Transferieren. Bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung ist insbesondere auf praxisbezogene Aufgabenstellungen und die Förderung folgender Kompetenzen der Lernenden zu achten: – Kenntnisse der grundlegenden, allgemeinen mathematischen Strukturen, – selbstständiges logisches Denken, – Modellieren von sprachlich formulierten Problemen mit Hilfe von Gleichungen, Funktionen oder grafischen Darstellungen sowie – Durchführung von allgemeinen Rechenverfahren mit Schritt-für-Schritt-Analysen. Es sind moderne Technologien einzusetzen. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften: Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) ist durchgängig in den Unterricht zu integrieren. Die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Disziplinen der Naturwissenschaften werden durch unterschiedliche Methoden sichtbar gemacht und ermöglichen so eine ganzheitliche Wahrnehmung. Stets ist von realen, praktischen Erscheinungen und Situationen auszugehen, darauf erst hat die Theorieentwicklung zu folgen. Die Bedeutung exakter Analysen nach gängigen Normen als Arbeits- und Rechtsgrundlage für den betrieblichen Alltag ist hervorzugeben. Didaktische Grundsätze des Clusters Nachhaltige Techniken und Technologien: Im Cluster „Nachhaltige Techniken und Technologien“ hat eine Vernetzung der Technologie mit technologisch orientierten Naturwissenschaften zu erfolgen. Diese interdisziplinären Zusammenhänge sollen somit zu einer fachübergreifenden technologieorientierten Kommunikation und zu Innovationen im Bereich der Nachhaltigkeit führen. Die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Disziplinen werden durch unterschiedliche Methoden sichtbar gemacht und ermöglichen so eine ganzheitliche Wahrnehmung. Die Bedeutung exakter Analysen nach gängigen Normen als Arbeits- und Rechtsgrundlage für den betrieblichen Alltag ist hervorzuheben. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Angewandte Betriebsführung: Durch die Fächerverbindung aller Unterrichtsgegenstände mit dem Unterrichtsgegenstand „Angewandte Betriebsführung“ wird dem unternehmerischen Denken (Entrepreneurship Education) besonders Rechnung getragen. Kooperationen mit Betrieben sowie Expertinnen und Experten sind im Rahmen der Möglichkeiten vorzusehen. Zur Festigung und Vernetzung der in den unterschiedlichen Clustern erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten werden verschiedene komplexe, handlungsorientierte und schülerzentrierte Methoden angewendet. Wesentlich sind dabei die Einrichtung einer betrieblichen Struktur und die Einbettung des gesamten Unterrichts in „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ in einen unternehmerischen Kontext. Durch die Planung und Durchführung vor allem realer aber auch die Realsituation simulierender Aufträge ist den Lernenden Gelegenheit zur Durchführung von facheinschlägigen praktischen und organisatorischen Tätigkeiten zu geben. Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Lernenden – Problemstellungen unter ökonomischen, ökologischen und sozialen Gesichtspunkten bearbeiten können, – das bisher erworbene Wissen praktisch anwenden können, – prozess- und ergebnisorientiert unter Berücksichtigung von Projektmanagementtools arbeiten können, – Aufgaben genau, formal richtig und termingerecht bearbeiten können, – betriebliche Abläufe und Strukturen kennen lernen, – Abläufe und Ergebnisse im Sinne eines kontinuierlichen Qualitätsmanagements reflektieren können, – Situationen analysieren, Strukturen und Lösungswege erkennen, – moderne Technologien nutzen, – Entscheidungen treffen, – kommunikations- und teamfähig arbeiten, – eigenverantwortlich lernen und für das eigene Handeln Verantwortung übernehmen, – Führungsaufgaben übernehmen, – ihre Rolle im Arbeitsleben und in Hierarchien kennen lernen, – ihre persönlichen Möglichkeiten und Grenzen erfahren können. Dazu ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten. Die Absprache mit den Lehrenden anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten wird dringend empfohlen. Im Bedarfsfall sind eine gute organisatorische (stundenplantechnische) Abstimmung mit anderen einschlägigen Pflichtgegenständen und die Nutzung der Möglichkeit der Blockung empfehlenswert. Die Auswahl der Handlungs- und Lernanlässe hat sich an den Berufsbildern und an der speziellen Ausprägung der Schulen für wirtschaftliche Berufe zu orientieren. Um eine rechtzeitige Planung der entsprechenden Lehrfächerverteilung zu ermöglichen, sind diese im Regelfall bereits spätestens am Ende des vorhergehenden Unterrichtsjahres festzulegen. Didaktische Grundsätze der Verbindlichen Übung Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation: In der Verbindlichen Übung ist vor allem Wert auf die konkrete Anwendung und die unmittelbare Nutzung der zu entwickelnden Kompetenzen im Klassenverband (zB im Rahmen eines Klassenrates) zu legen, die theoretische Vermittlung von Inhalten ist auf das Wesentliche zu beschränken. Unterrichtsmethoden: Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen. Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen: – Lernsettings sind so zu gestalten, dass die Lernenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können. – Individuelle Begabungen und Potenziale sind unabhängig von vorgefassten Bildern, Zuschreibungen und familiären Rahmenbedingungen zu fördern. – Formen des gegenseitigen Unterstützens durch Schülerinnen und Schüler (Tutoring) sollen Lern- und Reflexionsprozesse fördern. – Durch offene Lernformen ist die Problemlösungskompetenz der Lernenden zu fördern, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. . Gleichzeitig sind sie zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise in Einzel- und besonders Teamarbeit zu befähigen. – Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (Projekte, Fallstudien, Fachpraxis und Simulationen) führen die Lernenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln. – Ein Bezug zum fachpraktischen Unterricht ist in möglichst vielen Unterrichtsgegenständen herzustellen. – Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis tragen dazu bei, den Lernenden Einblick in die komplexen Zusammenhänge berufsspezifischer Abläufe zu geben. – Der Besuch kultureller Veranstaltungen und kultureller Institutionen motiviert die Lernenden zur Beschäftigung mit Kunst und Kultur. Er ist daher wichtiger Bestandteil des Unterrichts, besonders in „Deutsch“ sowie in „Musik, Bildnerische Erziehung und kreativer Ausdruck“. – Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sollen verschiedene Medien eingesetzt werden, um den Lernprozess zu unterstützen und die erforderliche Medienkompetenz aufzubauen. Die Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien sowie elektronischen Kommunikationsformen soll die Unterrichtsorganisation unterstützen und ergänzen. – Der Vertiefung ausgewählter Lerninhalte und dem Training grundlegender Fertigkeiten ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Behandlung vielfältiger Inhalte zu geben. Besonderer Wert ist dabei auf die Vermittlung der Methoden des jeweiligen Faches zu legen, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. – In allen Unterrichtsgegenständen ist die Dokumentation und Reflexion des stufenweisen Kompetenzerwerbs und damit die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung durch die Lernenden durch geeignete Methoden (zB Portfolio, Lerntagebuch) zu fördern Unterrichtsorganisation: Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen sind durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen. Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Jahrgang mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage: – Unterrichtsgegenstände, in denen häufig mit Arbeitsaufträgen im Sinne des kooperativen offenen Lernens gearbeitet wird, – organisatorische Aneinanderreihung inhaltlich verbundener Unterrichtsgegenstände, zB aus dem Cluster Wirtschaft oder naturwissenschaftliche und technische Pflichtgegenstände der Umweltanalytik, – Unterrichtsgegenstände, in denen fächerübergreifende Projekte und/oder themenzentrierter Unterricht geplant sind, – Unterrichtsgegenstände, die sich besonders für eine Zusammenarbeit mit dem Gegenstand „Angewandte Betriebsführung“ eignen. Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden.. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- und Kompetenzerwerb sicherzustellen. Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten. Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrende zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung. Im Hinblick auf die gemeinsame schriftliche Klausur im Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ sind insbesondere im IV. und V. Jahrgang die Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft und Umwelt- und Projektmanagement“ sowie „Rechnungswesen und Controlling“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation: – In der verbindlichen Übung ist vor allem Wert auf die konkrete Anwendung und die unmittelbare Nutzung der zu entwickelnden Kompetenzen im Klassenverband (zB im Rahmen eines Klassenrates) zu legen, die theoretische Vermittlung von Inhalten ist auf das Wesentliche zu beschränken. Vor allem Hilfestellungen für die praktische Alltagsbewältigung sind zu geben! Pflichtpraktikum: Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Betriebskategorie und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können. Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Das Pflichtpraktikum ist auf Grundlage einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten. Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind. Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber hinaus zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen. Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen. Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten. Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor, Fachvorständin und Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung. V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT a) Katholischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014 . b) Evangelischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung. c) Altkatholischer Religionsunterricht Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden. d) Islamischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 . e) Israelitischer Religionsunterricht Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden. f) Neuapostolischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006 . g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 . h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988 . i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011 . j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 k) Buddhistischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 . l) Freikirchlicher Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 . m) Alevitischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 89/2015 . VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände
1. ETHIK
Bildungs- und Lehraufgabe Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab. Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten. In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren. Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile. Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie. Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück. Zentrale fachliche Konzepte Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt. Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive: Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft. Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen. Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert. Didaktische Grundsätze Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden: Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen. Diskursorientierung Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen. Diversitätsgebot Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind. Fachdidaktische Aufbereitung Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen. Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann. Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden. Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden. Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und – sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen. Analysieren und Reflektieren Die Schülerinnen und Schüler können – ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und – Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren. Argumentieren und Urteilen Die Schülerinnen und Schüler können – moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und – Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen. Interagieren und Sich-Mitteilen Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und – Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen. Handlungsoptionen entwickeln Die Schülerinnen und Schüler können – durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und – die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen. Lehrstoff Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten. In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. I. Jahrgang (1. und 2. Semester) Grundlagen: Philosophische Ethik und Menschenrechte Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung; Grundrechte, Kinderrechte Soziale Beziehungen Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft, Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur Glück Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung Sucht und Selbstverantwortung Suchtprävention, Abhängigkeit, die Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft Natur und Wirtschaft Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik Religion und Weltanschauung Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich; Religion und Staat II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Prinzipien normativer Ethik Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit Medien und Kommunikation Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation Judentum, Christentum, Islam Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Umgang mit Tieren Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz Liebe, Sexualität, Beginn des Lebens Sex und Gender; Moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität; Reproduktion Konflikte und Konfliktbewältigung Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Grundkonzepte der Ethik Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten Entwicklung und aktuelle Situation; Diversität und Diskriminierung: Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen Krankheit und Gesundheit, Ende des Lebens Ärztliches und pflegerisches Berufsethos; gesundheitliche Aspekte des Sports; Umgang mit Alter, Sterben und Tod 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Identitäten und Moralentwicklung Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung Wirtschaft und Konsum Markt und Moral, Unternehmensethik, Konsumverhalten Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Positionen und Begriffe der Ethik Diskursethik, ethischer Relativismus, Verantwortungs- und Gesinnungsethik Moral und Recht Naturrecht und Positives Recht, Strafrecht und Rechtsordnung, Recht auf Widerstand, Zivilcourage, Recht und Gerechtigkeitskonzepte Sport Erlebnisorientierte Dimension, ergebnisorientierte Verpflichtung, Doping, Fairness, Events und Mediatisierung 8. Semester– Kompetenzmodul 8: Religions- und Moralkritik Atheismus, Agnostizismus, kritische Religiosität; Esoterik und neue religiöse Bewegungen; Spiritualität Technik und Wissenschaft Verantwortung der Wissenschaften, Technikfolgenabschätzung und -bewertung, Trans- und Posthumanismus Schultypenspezifische Vertiefung In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. V. Jahrgang– Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Positionen und Begriffe der Ethik Fähigkeitenansatz – gutes Leben, feministische Ethik Krieg und Frieden Ursachen von Krieg und Terrorismus, Theorien des gerechten Krieges, aktive Friedenssicherung, Völkerrecht, Frieden und Gerechtigkeit Schultypenspezifische Vertiefung In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. 10. Semester: Humanismus Säkulare Gesellschaft, humanistische Lebensgestaltung 2. SPRACHE UND KOMMUNIKATION 2.1 DEUTSCH I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können grundlegende Sprachnormen beschreiben und sie anwenden; – können Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkennen, bestimmen und korrekt anwenden; – können grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden; – können gängige Fremdwörter verstehen und richtig anwenden; – können das wesentliche Fachvokabular anwenden; – können einfache Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Informationen ordnen und wiedergeben; – können Fragen verständlich und angemessen in Standardsprache formulieren und beantworten; – können einfache Sachverhalte berichten, zusammenfassen, erzählen und erklären; – können sinnerfassend lesen; – können Texte mit unterschiedlichen Intentionen und adressatengerecht verfassen und gestalten; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können eigene Texte planen, schreiben und überarbeiten; – können wesentliche Merkmale von Gattungen erfassen; – können grundlegende Merkmale der Medien beschreiben und den eigenen Medienkonsum hinterfragen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Wortarten, Satzglieder und Satzarten. Grundlegende Regeln der Zeichensetzung. Grundlegende Regeln der Rechtschreibung. Gängige Fremdwörter. Wesentliches Fachvokabular. Zuhören und Sprechen: Aktives Zuhören. Fragen in Standardsprache. Einfache Sachverhalte. Erkennen einfacher para- und nonverbaler Äußerungen. Lesen: Lesetechniken und -strategien. Herausfiltern von Einzelinformationen. Erfassen der wichtigsten Inhalte. Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen. Textsortenwissen (Meldung, Bericht, einfaches Protokoll, Gebrauchsanweisung, fiktionale Texte). Schreiben: Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten. Informieren und Dokumentieren. Textsortenwissen (Mitschrift in Stichwörtern, einfaches Protokoll, Bericht, Beschreibung, einfache Zusammenfassung und Inhaltsangabe, Brief und Erzählung). Reflexion: Reflexion über die Lebenssituation. Grundlegende literarische Gattungen anhand von Beispielen. Medienkonsum. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können Stellungnahmen abgeben und einfache Argumente formulieren; – können Sprachnormen beschreiben und sie anwenden; – verstehen wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter und können diese anwenden; – können Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext erkennen und verwenden; – können weitgehend sicher rechtschreiben und Satzzeichen richtig setzen; – können Redeabsichten wahrnehmen; – können einfache Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Informationen aus elektronischen Medien und Texten entnehmen, gliedern und wiedergeben; – können Texte mit unterschiedlichen Intentionen und adressatengerecht verfassen und gestalten; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben; – können Argumente ordnen, Texte planen, schreiben und überarbeiten; – können wesentliche Merkmale literarischer Gattungen erfassen; – können grundlegende Merkmale der Medien und ihre Funktionen erläutern. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter. Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext. Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext. Rechtschreibung, Satzzeichen. Zuhören und Sprechen: Wahrnehmen von Redeabsichten. Einfache Argumente. Kerninformationen aus Medien. Lesen: Entnahme wesentlicher Informationen aus Texten. Herausfiltern von Detailinformationen. Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten). Schreiben: Planen von Texten und Ordnen von Argumenten. Schreiben und Überarbeiten von Texten. Textsortenwissen (Charakteristik, Exzerpt, Kurzfassung). Reflexion: Erkennen literarischer Textsorten an Beispielen. Medien und ihre Funktionen. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können Inhalte präsentieren und vor Publikum sprechen; – können an Diskussionen teilnehmen; – können Stellungnahmen abgeben und einfache Argumente formulieren; – können Sprachnormen beschreiben und sie anwenden; – können wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter verstehen, schreiben und anwenden; – können Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext erkennen und verwenden; – können weitgehend sicher rechtschreiben und Satzzeichen richtig setzen; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen; – können sprachliche Varietäten des Deutschen erkennen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben und kommentieren; – können Texte adressatengerecht planen, schreiben und überarbeiten; – können wesentliche Merkmale literarischer Gattungen erfassen; – können literarische Textsorten, Stoffe und Motive an Beispielen erkennen; – können die Funktionen von Medien erläutern. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter. Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext. Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext. Rechtschreiben und Satzzeichen. Sprachliche Varietäten des Deutschen. Zuhören und Sprechen: Stellungnahme und Formulierung einfacher Argumente. Diskussion. Kurzpräsentationen. Lesen: Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz. Einfache nichtlineare Texte (Grafiken und Tabellen). Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten). Schreiben: Planung von Texten und Ordnen von Argumenten. Schreiben und Überarbeiten von Texten. Textsortenwissen (einfache argumentative Texte, zB Stellungnahme, Leserbrief). Einfache nichtlineare Texte. Reflexion: Literarische Textsorten, Stoffe und Motive. Medien und ihre Funktionen. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können Inhalte präsentieren und vor Publikum sprechen; – können Sprachnormen beschreiben und anwenden; – können berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter verstehen, schreiben und anwenden; – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen sowie sprachliche Varietäten erkennen und vergleichen; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können grundlegende rhetorische Mittel erkennen und bewusst einsetzen; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte analysieren; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – können Argumente formulieren, ordnen und für kohärente Texte nutzen; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare und nichtlineare Texte lesen, beschreiben und analysieren; – können Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können einfache Regeln der Textinterpretation anwenden; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität und Konzepte von Realität äußern; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben; – können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Medien zielorientiert nutzen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter. Textsortenadäquater Stil. Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte). Zuhören und Sprechen: Kommentieren und Appellieren. Grundlegende rhetorische Mittel. Lesen: Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz. Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte. Nichtlineare Texte. Schreiben: Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten). Strukturierung von Argumenten. Lineare und nichtlineare Texte. Textsortenwissen (Motivationsschreiben, einfache textgebundene Erörterung). Reflexion: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Einfache Regeln der Textinterpretation. Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Aufklärung anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medien als Informationsquellen. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können komplexere Inhalte auch mit Medienunterstützung präsentieren und vor Publikum sprechen; – können Sprachnormen anwenden; – können berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter verstehen, schreiben und anwenden; – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen und beschreiben; – können sprachliche Varietäten erkennen und vergleichen sowie ausgewählte historische Entwicklungen beschreiben; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte analysieren; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare und nichtlineare Texte lesen, beschreiben und analysieren; – können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität und Konzepte von Realität äußern; – können einfache Regeln der Textinterpretation anwenden; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben; – können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Medien zielorientiert nutzen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter. Verwendung eines textsortenadäquaten Stils. Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte), historische Entwicklungen an Beispielen. Zuhören und Sprechen: Präsentationen mit Medienunterstützung. Lesen: Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz. Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte. Textsortenwissen (komplexe meinungsbetonte journalistische Textsorten). Schreiben: Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten). Strukturierung von Argumenten. Komplexere argumentative Texte. Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Schreiben (zB Appell). Textsortenwissen (textgebundene Erörterung, Empfehlung). Reflexion: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Einfache Regeln der Textinterpretation. Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Klassik anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medien als Informationsquellen. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können komplexere Inhalte präsentieren und vor Publikum sprechen; – können Informationen unter Einbeziehung moderner Kommunikationstechnologie vermitteln; – können Sprachnormen anwenden; – können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert verwenden; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Informationen entnehmen, gliedern und wiedergeben; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare und nichtlineare Texte lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren; – können fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und kommentieren; – können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben; – können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen; – können Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren beschreiben. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Stil und Wortschatz. Zuhören und Sprechen: Adressatenorientiert und anlassbezogenes Sprechen. Vermittlung von Informationen. Lesen: Vergleichendes Lesen. Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten. Textsortenwissen (komplexe Textsorten). Schreiben: Lineare und nichtlineare Texte. Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Textsortenwissen (Kommentar, Zusammenfassung aus mehreren Quellen, Textanalyse). Reflexion: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zum Realismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medien als Informationsquellen. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen; – können Sprachnormen anwenden; – können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert verwenden; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede reflektieren; – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen und beschreiben; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – können Texte mit unterschiedlichen Intentionen und adressatengerecht verfassen und gestalten; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben, analysieren, kommentieren und interpretieren; – können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben; – können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen; – können Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren beschreiben. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Stil und Wortschatz. Zuhören und Sprechen: Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen. Vermittlung von Informationen. Lesen: Vergleichendes Lesen. Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten. Textsortenwissen (komplexe Textsorten). Schreiben: Lineare und nichtlineare Texte. Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Textsortenwissen (Offener Brief, Interpretation). Reflexion: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zum Expressionismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medien als Informationsquellen. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen; – können rhetorische Mittel beurteilen und bewusst einsetzen; – können Gespräche moderieren; – können Sprachnormen beschreiben und anwenden; – können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert variieren; – können über den eigenen und fremden Sprachgebrauch reflektieren; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben, analysieren, kommentieren und interpretieren; – können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und haben Einblick in deren Entwicklung; – können Texte der deutschsprachigen Literatur eigenständig lesen, interpretieren, einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen; – können Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren beschreiben. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Variation in Stil und Wortschatz. Eigener und fremder Sprachgebrauch. Zuhören und Sprechen: Rhetorische Mittel. Moderation von Gesprächen. Lesen: Synchron und diachron vergleichendes Lesen. Schreiben: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Rhetorische Mittel. Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für Meinungsrede). Textsortenüberblick. Reflexion: Literatur bis zur Gegenwart. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medienkritik. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen; – können rhetorische Mittel beurteilen und bewusst einsetzen; – können Gespräche moderieren; – können Sprachnormen beschreiben und anwenden; – können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert variieren; – können über den eigenen und fremden Sprachgebrauch reflektieren; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen und beschreiben; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten verstehen und diese erläutern; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben, analysieren, kommentieren und interpretieren; – können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben; – können Texte der deutschsprachigen Literatur eigenständig lesen, interpretieren, einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen; – können Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren beschreiben. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Variation in Stil und Wortschatz. Eigener und fremder Sprachgebrauch. Zuhören und Sprechen: Rhetorische Mittel. Lesen: Synchron und diachron vergleichendes Lesen. Schreiben: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Rhetorische Mittel. Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für Meinungsrede). Reflexion: Literatur bis zur Gegenwart. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medienkritik. Schularbeiten: I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten. II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester. IV. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester. V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten. 2.2 ENGLISCH I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird; – können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und einfache Geschichten verstehen; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw., in denen auch Gefühle, Wünsche und Erlebnisse beschrieben werden; – können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können auf sehr einfache Art ihre Meinung ausdrücken; – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler: zB Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Tagesablauf, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Kleidung, Schule, Einkaufen, Berufe. Mündliche und schriftliche Kommunikation: zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, alltägliche Gespräche, Dienstleistungsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung. Alltagstexte: zB Anzeigen, Informationsbroschüren, Speisekarten, Gebotsschilder. Einfache Formulare: zB Anmeldezettel im Hotel oder bei der Einreise, Anmeldung zu einem Kurs/einer Veranstaltung, Log-in auf einer Website. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und einfache Geschichten verstehen; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einfachen Situationen der Arbeitswelt; – können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können auf einfache Art ihre Meinung ausdrücken; – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler und einfache gesellschaftliche und berufliche Themen: zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, Speisen und Ernährung, Gesundheit. Persönliche mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt: Einfache Telefonate. Erstellen einfacher Informationsmaterialen (zB Flugblatt). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in einfacheren Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und einfache Geschichten verstehen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. aus ihrem Lebensumfeld und in einfachen Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können sich in einfachen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht; – können eine Reihe einfacher Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine unkomplizierte, detaillierte Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler und einfache gesellschaftliche und berufliche Themen: zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, Umwelt, Gesundheit, Natur. Mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB einfache Diskussionen). Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen in der Arbeitswelt: Einfache Telefonate. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. aus ihrem Lebensumfeld und in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuelles Geschehen geht; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt); – können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen: zB Umwelt, Umweltwirtschaft, Ernährung, Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums. Mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB kurze argumentative Texte, einfache Diskussionen). Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation im Bereich Tourismus: zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen/Angebot, Bestellung, Reservierung; Bewerbung. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen, einfache Grafiken verstehen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. aus ihrem Lebensumfeld und in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuelles Geschehen geht; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt); – können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und über einige Strategien zum Spracherwerb verfügen; – können kulturelle und geografische Besonderheiten des eigenen Landes identifizieren, diese beschreiben und in ein Besichtigungsprogramm einbetten; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen: zB Umweltwirtschaft, Umweltanalytik, Wirtschaft, Verwaltung, Ernährung, Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums. Mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB Kommentar, Leserbrief, Artikel, Diskussion). Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation im Bereich Tourismus (medienunterstützt): zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen/Angebot, Bestellung, Reservierung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden. Erstellen einfacher Werbematerialien (zB Flugblatt, Folder). Bewerbung. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen klar strukturierte Vorträge und Präsentationen; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen in einem breiten Spektrum an vertrauten Themen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können Grafiken verstehen und in Zeitungsartikeln zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – können längere Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen klar formulierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. aus ihrem Lebensumfeld und in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in vielen unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuelles Geschehen geht; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einer Reihe von vertrauten Themen Standpunkte darlegen sowie durch relevante Erklärungen und Argumente begründen; – können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer adäquat reagieren; – können detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, nutzen die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit und verfügen über eine Reihe von Strategien zum Spracherwerb; – können kulturelle und geografische Besonderheiten des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren, diese beschreiben und in ein Besichtigungsprogramm einbetten; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt und Lebensqualität, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitsmarkt, Marketing und Werbung. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt): zB einfache Handelskorrespondenz (Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen. Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Diskussion). Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Proposal usw. Beschreiben und Kommentieren von Grafiken. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – verstehen klar strukturierte Vorträge und Präsentationen; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen in einem breiten Spektrum an vertrauten Themen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – können Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können Grafiken verstehen und in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen und Standpunkte erfassen; – können längere Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen, sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen klar formulierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können mit Medien bewusst umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und die Bedeutung hervorheben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen; – können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer adäquat reagieren; – können detaillierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden sowie die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über eine Reihe von Strategien zum Spracherwerb; – können kulturelle und geografische Besonderheiten des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren, diese beschreiben und in ein Besichtigungsprogramm einbetten; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt und Lebensqualität, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Marketing. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt): zB einfache Handelskorrespondenz (Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen. Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Blog, Diskussion). Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen (zB Artikel, Rundbrief, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht). Beschreiben und Kommentieren von Grafiken. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen inhaltlich und sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen; – können Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über ein breites Spektrum an vertrauten Themen verstehen und dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – können selbstständig lesen sowie Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an allgemeinen und berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen; – können lange und komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können mit Medien bewusst umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und deren Bedeutung hervorheben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen; – können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer flüssig und spontan reagieren; – können klare und strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – können die Bedeutung der inneren und äußeren Mehrsprachigkeit beschreiben; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale, ökologische und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien und Kultur. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation: zB Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden; Bewerbung und Motivationsschreiben. Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Blog, Diskussion, Präsentation). Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Proposal usw. Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Produkt-, Firmen- und Freizeitmessen. Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen inhaltlich und sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen; – können Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über ein breites Spektrum an vertrauten Themen verstehen und dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – können selbstständig lesen sowie Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an allgemeinen und berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen; – können lange und komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können mit Medien bewusst umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und deren Bedeutung hervorheben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen; – können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer flüssig und spontan reagieren; – können klare und strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, nutzen die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – können die Bedeutung der inneren und äußeren Mehrsprachigkeit beschreiben; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen; – verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet und in den meisten allgemeinen Themenbereichen; – können Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden, wobei Lücken im Wortschatz zu Zögern und Umschreibungen führen können; – können den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit verwenden, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen können, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern; – verfügen über eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen; – haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation; – beherrschen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, wobei sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen können; – können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und die betreffenden Personen angemessen ist; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation: zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden. Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Blog, Diskussion, Präsentation). Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Proposal usw. Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Produkt-, Firmen- und Freizeitmessen. Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. Schularbeiten: I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten. II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester. IV. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester. V. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten 2.3 ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen, einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht, sofern langsam und sorgfältig gesprochen wird und wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen; – können sich schrittweise auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen, wenn es sich um sehr vertraute Formulierungen handelt; – verstehen das Wesentliche von kurzen, sehr einfachen Mitteilungen und Anweisungen; – verstehen einfache Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben; – können sehr kurze, einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen sie, indem sie bekannte Namen, Wörter und einfachste Wendungen heraussuchen und, wenn nötig, den Text mehrmals lesen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen ansatzweise nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von ganz unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird; – können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt; – können sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen und Orte äußern; – können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze schreiben; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen. Lehrstoff: Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler: zB Familie, Freundeskreis, soziale Beziehungen, einfache Alltagssituationen in Bezug auf Essen, Trinken, Einkaufen, Unterkunft. Kurze Mitteilungen, Einladungen, Notizen, Checklisten, Ausfüllen von personenbezogenen Formularen (auch bereits medienunterstützt). Vorstellen (sich selbst oder jemanden anderen) und Gebrauch einfacher Gruß- und Abschiedsformeln. Stellen und Beantworten einfacher Fragen nach Namen, Wohnort, Dingen, Hobbys und Befinden. einfache Einkaufsgespräche. Bitten, Bedanken, Entschuldigen. Einfache Kommunikation in sozialen Netzwerken. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen und einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von unmittelbarer Bedeutung geht, sofern klar, sorgfältig und nicht zu schnell gesprochen wird und wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen; – können sich schrittweise auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen, wenn es sich um sehr vertraute Formulierungen handelt; – verstehen das Wesentliche von kurzen, einfachen Mitteilungen und Anweisungen; – verstehen Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben, wenn sie deutlich gesprochen und eventuell mehrmals gehört werden; – können sehr kurze, einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen sie, indem sie bekannte Namen, Wörter und einfache Wendungen heraussuchen und, wenn nötig, den Text mehrmals lesen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen ansatzweise nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird; – können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt; – können sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen und Orte äußern; – können eine einfache Beschreibung von Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben; – können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze schreiben; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen. Lehrstoff: Die im I. Jahrgang erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Freizeit, Sport, Kleidung. Geographische Grundkenntnisse über das Zielland. Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation: zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Gespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung. Situationen der Arbeitswelt, insbesondere im Bereich Reisen, Umwelt, Wirtschaft. Erstellen einfacher Informationsmaterialien (zB Flugblatt). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen und einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von unmittelbarer Bedeutung geht, sofern klar, sorgfältig und nicht zu schnell gesprochen wird und wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen; – können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen; – verstehen das Wesentliche von kurzen, relativ einfachen Mitteilungen und Anweisungen; – verstehen Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben, wenn sie deutlich gesprochen und eventuell mehrmals gehört werden; – verstehen einfache kurze E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken usw.; – können kurzen einfachen Alltagstexten konkrete Informationen entnehmen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation weitgehend davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird; – können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt; – können sich mit einfachen Wendungen über Menschen und Orte äußern; – können eine einfache Beschreibung von Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf sehr einfache Art über Erlebnisse berichten; – können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze mit einfachen Konnektoren verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Freizeit, Sport, Kleidung. Grundkenntnisse über das Zielland. Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation: zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Gespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung. Situationen der Arbeitswelt. Erstellen einfacher Informationsmaterialien. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen sofern klar, sorgfältig und nicht zu schnell gesprochen wird und wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen; – verstehen in einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn sehr deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird; – können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen; – verstehen komplexere Zahlen und Preisangaben, wenn sie eventuell mehrmals gehört werden; – verstehen das Wesentliche von kurzen, einfachen allgemeinen und berufsbezogenen Mitteilungen und Anweisungen; – können einfachen Alltagstexten und einfachen Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen; – verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe, einfache berufliche Korrespondenz usw.; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich in einigen vertrauten einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule und Freizeit geht; – können sehr einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine kurze einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Erfahrungen berichten; – können auf einfache Art ihre Meinung ausdrücken; – können einfache Sätze und Wendungen mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Beruf, Umwelt, Stadt, Land. Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation in den Bereichen Umwelt und Wirtschaft: zB Telefonate, Notizen, Ankündigungen, Memos. Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation: Themen aus dem eigenen Umfeld und allgemeinbildende Themen (zB Erlebnisse, Erfahrungen, Bildung). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn klar, deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird und kleinere Pausen helfen, den Sinn zu erfassen; – verstehen in einfacheren Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn sehr deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird; – können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen; – können einfachen Alltagstexten und einfachen Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen; – verstehen einfache Texte wie zB E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe und berufsbezogene Korrespondenz; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einigen einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können auf einfache Art ihre Meinung ausdrücken; – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus den Bereichen Reisen, Umwelt, Wirtschaft, Kommunales, Freizeitwirtschaft und Natur. Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation: zB Telefonate, Notizen, Ankündigungen, Memos; Bewerbung. Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation: Themen aus dem eigenen Umfeld und allgemeinbildende Themen (zB Erlebnisse und Erfahrungen aus dem Alltag). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen und können Gesprächen mit „Native Speakers“ folgen, wenn klar artikuliert, deutlich und mit vertrautem Akzent gesprochen wird; – verstehen in einfacheren Tonaufnahmen sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen, wenn sehr deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird; – können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen; – können einfachen Alltagstexten, einfachen Zeitungsartikeln und einfachen Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen sowie einfache Grafiken verstehen; – verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in vertrauten Situationen der Arbeitswelt; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Gesundheit, Schule, Arbeit und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen, einige Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich einfache Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten großteils nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle Themen: zB gesellschaftliche Grundstrukturen, soziale Entwicklungen, Umwelt, Ernährung und Lebensqualität, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen. Ausgewählte Bereiche der mündlichen und schriftlichen berufsbezogenen Kommunikation: zB Anfragen und Bestellungen. Kommunikation in sozialen Netzwerken. Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Graphiken und Statistiken. Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, alltägliche Korrespondenz, Gespräch). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen einfache mündliche Kommunikation in einer Reihe von alltäglichen und vertrauten Situationen und können Gesprächen mit „Native Speakers“ folgen, wenn klar artikuliert, deutlich und mit vertrautem Akzent gesprochen wird; – verstehen in einfacheren Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen, einfache Grafiken verstehen und in einfachen Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in vertrauten Situationen der Arbeitswelt, in denen auch Gefühle, Wünsche und Erlebnisse beschrieben werden; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können einigermaßen bewusst mit Medien umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Gesundheit, Schule, Arbeit und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich einfache Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben, über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und auf einfache Art ihre Meinung ausdrücken und begründen; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt); – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an häufigen Konnektoren verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – können kulturelle und geografische Besonderheiten des eigenen Landes identifizieren und in einfacher Form beschreiben; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten großteils nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle Themen: zB politische und gesellschaftliche Grundstrukturen, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt, Lebensqualität, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen. Ausgewählte Bereiche der mündlichen und schriftlichen berufsbezogenen Kommunikation: zB einfache Handelskorrespondenz (medienunterstützt; Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden), Berichte. Kommunikation in sozialen Netzwerken. Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Graphiken und Statistiken. Äußern und einfaches Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Blog, alltägliche Korrespondenz, Gespräch). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen einfache mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich und können Gesprächen mit „Native Speakers“ folgen, wenn klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird; – verstehen in einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich konkrete Informationen entnehmen und in einfachen Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. aus ihrem Lebensumfeld und in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können bewusst mit Medien umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Freizeit, Medien und aktuellem Geschehen geht; – können eine Reihe von einfachen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, einige Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich einfache Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt); – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – kennen die Bedeutung der inneren und äußeren Mehrsprachigkeit; – können kulturelle und geografische Besonderheiten des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren und diese in einfacher Form beschreiben; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche berufliche, umwelt-und klimarelevante Themen: zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale, soziale, wirtschaftliche und ökologische Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur, Werbung, Arbeit und Arbeitswelt. Mündliche und schriftliche Präsentation von umweltökologischen und umweltökonomischen Themen. Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen, wie zB: dem europäischen Wasserparlament, Empfang von ausländischen Gästen, Prospekterstellung. Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Graphiken und Statistiken aus den verschiedensten Bereichen der Umwelt und Wirtschaft. Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Artikel, Bericht, Leserbrief, Diskussion). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen einfache mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich und können Gesprächen mit „Native Speakers“ folgen, wenn klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird; – verstehen in einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich konkrete Informationen entnehmen und in einfachen Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. aus ihrem Lebensumfeld und in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können bewusst mit Medien umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Freizeit, Medien und aktuellem Geschehen geht; – können eine Reihe von einfachen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, einige Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich einfache Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt); – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – kennen die Bedeutung der inneren und äußeren Mehrsprachigkeit; – können kulturelle und geografische Besonderheiten des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren und diese in einfacher Form beschreiben; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen; – verfügen über einen ausreichenden Wortschatz, um in vertrauten Situationen und in Bezug auf vertraute Themen routinemäßige, alltägliche Angelegenheiten zu erledigen; – beherrschen den dafür erforderlichen Wortschatz gut, machen aber elementare Fehler wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder weniger vertraute Themen und Situationen zu bewältigen; – können einige häufige einfache Strukturen und Wendungen, die an Alltagssituationen mit voraussagbaren Inhalten gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden, wobei auch wenn elementare Fehler auftreten in der Regel klar wird, was sie ausdrücken möchten; – verfügen über eine verständliche Aussprache, auch wenn ein merklicher Akzent vorhanden ist und öfter etwas falsch ausgesprochen wird, eine sprachentypische Intonation ist erkennbar; – zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche berufliche, umwelt-und klimarelevante Themen: zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale, soziale, wirtschaftliche und ökologische Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur, Werbung, Arbeit und Arbeitswelt. Mündliche und schriftliche Präsentation von umweltökologischen und umweltökonomischen Themen. Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen, Empfang von ausländischen Gästen, Prospekterstellung. Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Graphiken und Statistiken aus den verschiedensten Bereichen von Umwelt und Wirtschaft. Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Artikel, Bericht, Leserbrief, Diskussion). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 3. NACHHALTIGE WIRTSCHAFT UND RECHT 3.1 GLOBALWIRTSCHAFT, WIRTSCHAFTSGEOGRAFIE UND VOLKSWIRTSCHAFT III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – kartografische Medien anwenden; – geologische und geomorphologische Kräfte und ihre Auswirkungen erklären; – Grundlagen der Klimageografie erklären; – wirtschaftliche Nutzungsformen der landschaftsökologischen Zonen analysieren; – Entwicklungen in der Weltbevölkerung analysieren. Lehrstoff: Grundlagen der Geografie: Orientierung mit unterschiedlichen kartografischen Medien. Physiogeografische Grundlagen. Nutzung von Naturräumen. Globale Bevölkerungstendenzen inkl. Migration. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Gründe der Unterentwicklung an Hand von Kennzahlen interpretieren; – wirtschaftliche und soziale Entwicklungen in Entwicklungs- und Schwellenländern analysieren; – Lebenswelten in ländlichen und städtischen Regionen vergleichen. Lehrstoff: Entwicklungsländer und Schwellenländer: Indikatoren und Gründe der Unterentwicklung. Unterschiedliche Entwicklungsniveaus. Entwicklungen in der Landwirtschaft und im Bergbau. Modelle des ökonomischen Aufstiegs anhand exemplarischer Staaten bzw. Wirtschaftsregionen. Ökonomischer Wandel und Fortschritte in ausgewählten Staaten. Lebenswelten im ländlichen und städtischen Raum. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – volkswirtschaftliche Grundbegriffe und Messgrößen erklären; – verschiedene Wirtschaftssysteme, -ordnungen und -theorien erklären; – den Konjunkturablauf beschreiben; – Auswirkungen konjunktureller Veränderungen auf nationaler und globaler Ebene analysieren; – die Markt, Marktformen und Preisbildung beeinflussenden Faktoren sowie Gründe für Marktversagen erläutern; – die Ziele und Zielkonflikte der Wirtschaftssubjekte sowie Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf den Wirtschaftskreislauf analysieren; – die Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktes und der Sozialpolitik bewerten; – die Auswirkungen wirtschaftspolitischer Maßnahmen auf private Haushalte und Unternehmen analysieren. Lehrstoff: Volkswirtschaftliche Grundbegriffe. Wirtschaftssysteme – Wirtschaftsordnungen. Marktformen, vollkommener Markt und Marktversagen, Preis. Konjunkturpolitik. Sozialpolitik und Arbeitsmarkt. Volkswirtschaftliche Messgrößen (zB Bruttoinlandsprodukt, (Gender) Human Development Index, Arbeitslosenquote, Gini Koeffizient). 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundlagen des Geld- und Währungswesens erklären; – die Rahmenbedingungen des Budgets erklären; – die Zusammenhänge und Wechselwirkungen im magischen Vieleck sowie deren Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche und gesellschaftliche Situation erläutern und begründen; – die außenwirtschaftlichen Verflechtungen erklären; – die wesentlichen Wirtschaftstheorien erklären und reflektieren. Lehrstoff: Geld- und Währungspolitik (Geldwertstabilität usw.). Wirtschaftswachstum. Außenwirtschaftliche Beziehungen und Zahlungsbilanz. Europäische Wirtschaft. Budget- und Budgetpolitik. Ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit. Wirtschaftstheorien. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die europäische Integration und die Erweiterung der EU an Hand von Beispielen analysieren; – Beispiele europäischer Wirtschaftsstrukturen und Kooperationen vergleichen; – ökonomische Entwicklungen in verschiedenen Räumen der Welt erläutern; – Arten und Folgen der Globalisierung bewerten; – die Notwendigkeit einer nachhaltigen Wirtschaft vor dem Hintergrund der Ressourcenverknappung beurteilen. Lehrstoff: Industrieländer. Ökonomische und regionale Entwicklungen in Europa, Nordamerika, in der Russischen Föderation und im westpazifischen Raum. Europäische Integration, europäische Staaten innerhalb und außerhalb der EU. Globalisierung und Nachhaltigkeit: Chancen und Risiken unterschiedlicher Formen der Globalisierung. Folgen der Globalisierung auf ökologische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Systeme. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Folgen der Bevölkerungsentwicklung Österreichs und der Migration hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt analysieren; – die Wirtschaftssektoren Österreichs (inklusive Tourismus) bewerten; – naturräumliche Gegebenheiten Österreichs beschreiben; – die Notwendigkeit einer nachhaltigen Wirtschaft vor dem Hintergrund der Ressourcenverknappung beurteilen. Lehrstoff: Österreich: Naturräumliche Voraussetzungen und Nutzungen. Bevölkerungsentwicklung, Migration, Arbeitsmarkt. Wirtschaftsregionen und Wirtschaftssektoren (Landwirtschaft, Industrie, Dienstleistungen, Tourismus, Energie, Verkehr). Raumordnung und Raumplanung. 3.2 BETRIEBSWIRTSCHAFT UND UMWELTMANAGEMENT I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – den Einfluss und die Bedeutung von Wirtschaft im täglichen Leben beschreiben und die Auswirkungen des Wirtschaftens einschätzen; – den Zusammenhang zwischen knappen Ressourcen und Gütern erklären; – das ökonomische Prinzip erklären und mit dem Anspruch auf Nachhaltigkeit verbinden; – die grundlegende Funktionsweise von Märkten beschreiben; – Marktmechanismen erklären; – das Prinzip der Arbeitsteilung erklären und kritisch beurteilen; – Leistungsbereiche in Unternehmen unterschiedlicher Branchen identifizieren und deren Zusammenwirken analysieren; – einfache Unternehmensumfeldanalysen durchführen; – Kaufverträge analysieren und inhaltlich gestalten; – ihr Wissen über den Kaufvertrag im Privat- und Berufsleben situationsgerecht anwenden; – die optimale Zahlungsform für unterschiedliche Situationen auswählen; – die entsprechenden Zahlungsformulare ausfüllen (offline und online); – Möglichkeiten der Durchsetzung ihrer Rechte als Konsumentinnen und Konsumenten beschreiben; – rechtskonforme und betriebswirtschaftlich sinnvolle Lösungen bei Kaufvertragsverletzungen finden; – im Geschäftsleben richtig kommunizieren und Geschäftsbriefe inhaltlich richtig gestalten; – einen zusammenhängenden Geschäftsfall aus dem Bereich des Kaufvertrages praxisgerecht bearbeiten. Lehrstoff: Grundlagen der Wirtschaft: Wirtschaftsteilnehmer, Funktionsweise und Formen von Märkten, Arbeitsteilung und Produktionsfaktoren. Unternehmen: Leistungsbereiche in Unternehmen unterschiedlicher Branchen, Prozesse in Unternehmen. Kaufvertrag: Grundlagen (Phasen, Voraussetzungen für das Zustandekommen, Mindestbestandteile). Bestandteile inklusive Zahlungsformen, E-Commerce und Konsumentenschutz. Kaufvertragsverletzungen. Schriftverkehr beim Kaufvertrag. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – eine einfache Geschäftsidee entwickeln; – rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen bei der Unternehmensgründung erläutern und daraus Entscheidungen ableiten; – Ursachen für Unternehmenskrisen erkennen; – einfache Maßnahmen zur Krisenbewältigung vorschlagen; – die Grundlagen des Insolvenzrechts beschreiben; – die Grundlagen des Projektmanagements erläutern. Lehrstoff: Unternehmensgründung: Entwicklung einer Geschäftsidee, rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen bei der Gründung von Unternehmen sowie Non-Profit-Organisationen (Gewerberecht, Firma, Firmenbuch, Rechtsformen, Vollmachten, Krisenmanagement inklusive Grundlagen des Insolvenzrechts). Grundlagen des Projektmanagements. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die steigende Bedeutung des Dienstleistungssektors für die zukünftige Wirtschaftsentwicklung beschreiben; – die Grundlagen kunden- und marktgerechter Dienstleistungsgestaltung anwenden; – den kontinuierlichen Prozess einer Dienstleistungs- bzw. Produktentwicklung von der Ideenfindung und -bewertung über die Entwicklung und Realisierung beschreiben; – einen Businessplan (inklusive Gründungskosten) für eine Geschäftsidee erstellen und präsentieren; – im Rahmen der Entwicklung des Businessplans Grundlagen des Projektmanagements anwenden; – Marketingmaßnahmen von Unternehmen analysieren; – die Grundzüge der Marktforschung und Marktforschungsmethoden erläutern; – ein Marketingkonzept für eine Geschäftsidee entwickeln; – Marketingmaßnahmen kritisch beurteilen. Lehrstoff: Inhalte des Businessplans: Entwicklung eines Core-Businessplans inklusive Marketing und Gründungskosten mit Hilfe der Methoden des Projektmanagements. Besonderheiten des Dienstleistungssektors: Dienstleistungs-Innovationsmanagement, Service-Design. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können die Aufgaben von Bund, Ländern und Gemeinden in der öffentlichen Wirtschaft zuordnen; – können die Bedeutung der Land- und Forstwirtschaft in Österreich beurteilen; – können die Produktionsbetriebe nach verschiedenen Gesichtspunkten beurteilen; – verstehen das Spannungsfeld zwischen ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten der Fertigung; – können die wichtigsten Funktionen im Handel erklären und verschiedene Verkehrssysteme aus dem Blickwinkel der Nachhaltigkeit beurteilen; – können die Produktion von Waren und Dienstleistungen unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit beurteilen; – die strategische und die operative Ebene in Unternehmen beschreiben und unterscheiden; – die Managementfunktionen beschreiben; – Managementkonzepte analysieren; – die grundlegenden Aufgaben des Personalmanagements beschreiben; – Bewerbungsunterlagen erstellen und sich professionell bewerben. Lehrstoff: Unternehmensführung: Management, Managementfunktionen, Managementkonzepte. Personalmanagement (Aufgaben, Ermittlung des Personalbedarfs, Personalauswahl mit Schwerpunkt Bewerbung). Beschaffung, ABC-Analyse. Produktionsbetriebe (Handwerk, Industrie). Handel (Funktionen, Einzel- und Großhandel). Transport, Verkehr und Logistik. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Die Schülerinnen und Schüler können – die Prinzipien und Leitlinien der österreichischen Abfallwirtschaft erklären; – die Bedeutung der Internalisierung von Kosten erklären; – das österreichische AWG samt seinen wichtigsten Verordnungen und Inhalten erläutern und Folgerungen ableiten; – Abfälle klassifizieren und im Betrieb damit fachgerecht umgehen; – ein Abfallwirtschaftskonzept in einem Betrieb erstellen, anwenden, fortschreiben und die Position eines Abfallbeauftragten einzunehmen. Lehrstoff: Grundsätze, Prinzipien, Leitlinien der Abfallwirtschaft. Das Bundes-AWG: Abfallbegriff, Abfallkatalog, Ausstufung, Bundesabfallwirtschaftsplan, Pflichten von Abfallbesitzern, Begleitschein, Abfallkatalog, Abfallklassifizierung, Abfallbeauftragter, Abfallwirtschaftskonzept. Wesentliche Verordnungen des AWG: Organisation der Abfallwirtschaft, Abfallwirtschaftsverbände. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Geschäftsfelder von Kreditinstituten erläutern; – die Rolle von Kreditinstituten in der Volkswirtschaft beschreiben; – die wesentlichen Geschäfte, die Banken für bzw. mit Privatpersonen und Unternehmen tätigen, durchführen; – Risiken im Privatbereich und im Unternehmen erkennen; – Möglichkeiten aufzeigen und eine Strategie entwickeln, um sich vor Risiken zu schützen; – Versicherungen auswählen, um die Folgen von Risiken zu minimieren; – die grundlegende Funktionsweise des Kapitalmarkts beschreiben; – Investitionsentscheidungen auf Basis der Investitionsrechnung und qualitativer Kriterien treffen; – Finanzierungsmöglichkeiten bewerten und situationsgerecht nutzen. Lehrstoff: Kreditinstitute, Versicherungen, Kapitalmarkt. Grundlagen der Finanzierung und Investition. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – einen Überblick über die verschiedenen Anlageformen geben und Überlegungen anstellen, welche Anlageformen zu welcher Anlagestrategie passen; – Trends in der Geldanlage beschreiben und diese kritisch hinterfragen sowie Anlageformen hinsichtlich Ethik und Nachhaltigkeit analysieren; – mehrere einfache Methoden zur Ökobilanzierung erklären und anwenden; – Ökovergleichsrechnungen durchführen; – ECO-Design anhand eines Produktes erklären; – ausgewählte relevante Umweltthemenbereiche präsentieren; – umweltpolitische Instrumente nennen und nach deren Einsetzbarkeit beurteilen. Lehrstoff: Geldanlage unter Berücksichtigung von aktuellen Trends und ethischen Aspekten. Ökobilanzierung: Grundprinzip, Stoff- und Energiebilanz. Bewertungssysteme (Umweltwirkungsanalyse, Fußabdruck, MIPS,…). ECO-Design, Nachhaltigkeit. Aktuelle Umweltthemen. Instrumente der Umweltpolitik: Auflagen, Aufgaben, Umweltlizenzen, Umweltzertifikate, aktuelle Klimapolitik. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – das Zusammenspiel von Planung und Controlling für eine erfolgreiche Unternehmenssteuerung verstehen; – die Aufgaben eines Controllers und einer Controllerin beschreiben; – Controllinginstrumente einsetzen; – Fallstudien zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen mit einer Verknüpfung zu Rechnungswesen und Controlling lösen; – die Risiken bei internationalen Kaufverträgen identifizieren; – Liefer- und Zahlungsbedingungen bei internationaler Geschäftstätigkeit festlegen; – können die Besonderheiten der Umweltkostenrechnung verstehen und an konkreten Beispielen anwenden; – anhand einfacher praktischer Beispiele Unternehmensbewertungen durchführen; – verschiedene Methoden des Qualitäts- und Umweltmanagements anwenden. Lehrstoff: Controlling als Basis für Unternehmensentscheidungen; Controllinginstrumente. Kaufverträge im Außenhandel. Unternehmensbewertung. Umweltkostenrechnung. Umweltmanagement: Managementsysteme, Umweltcontrolling: Ökokennzahlen. Nutzung fachspezifischer Standardsoftware (Tabellenkalkulations- und Präsentationsprogramme). 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können Fallstudien zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen mit einer Verknüpfung zu Rechnungswesen und Controlling lösen. Lehrstoff: Case Studies unter Nutzung fachspezifischer Standardsoftware (Tabellenkalkulations- und Präsentationsprogramme). Schularbeiten: I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten. II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester. IV. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 7. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 8. Semester. V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten und mindestens eine davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Rechnungswesen und Ökocontrolling“. 3.3 RECHNUNGSWESEN UND ÖKOCONTROLLING I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Aufgaben, die rechtlichen Grundlagen und die Bedeutung des Rechnungswesens für die betriebliche Praxis erklären; – einfache Finanzpläne aus dem Privat- und Unternehmensbereich erstellen; – Maßnahmen identifizieren, mit denen ein Fehlbetrag in Finanzplänen gedeckt und ein Überschuss verwendet werden kann; – Belege erkennen, prüfen, bearbeiten und organisieren; – das System der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR) in Grundzügen erklären; – beurteilen, welche Geschäftsfälle Betriebseinnahmen oder -ausgaben darstellen; – Belege für die EAR prüfen und organisieren; – Belege und Geschäftsfälle in einer EAR erfassen; – ein Kassabuch führen; – ein Wareneingangsbuch führen; – die Grundzüge der Anlagenverrechnung anwenden; – ein Anlagenverzeichnis führen; – eine Umsatzsteuervoranmeldung erstellen; – den Erfolg in der EAR ermitteln und analysieren. – einfache Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen erstellen und erklären; – einfache Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung auf Konten erfassen und diese Konten abschließen; – Buchungssätze bilden und die Gewinnauswirkung von Geschäftsfällen beurteilen; – Kontenarten den entsprechenden Kontenklassen zuordnen und den Kontenplan einsetzen; – die Grundlagen des Umsatzsteuerrechts anwenden und die Umsatzsteuer richtig berechnen und verbuchen. Lehrstoff: Erstellung von einfachen Finanzplänen (Budgets) aus dem Privat- und Unternehmensbereich. Beleg, Belegorganisation inkl. Formvorschriften. EAR inklusive Nebenbücher. Grundzüge der Anlagenverrechnung (Ermittlung der Abschreibung und des Restbuchwerts). Geringwertige Wirtschaftsgüter, Erfolgsermittlung in der EAR inklusive Umsatzsteuervoranmeldung (UVA). Einführung in die Doppelte Buchführung (Inventar, Bilanzerstellung und einfache Bilanzen). Einfache Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung auf Konten inklusive Abschluss auch anhand von Originalbelegen. Kontenrahmen, Kontenplan. Umsatzsteuer. Laufende Geschäftsfälle (vorwiegend aus Handelsbetrieben) einschließlich Umsatzsteuer in der Doppelten Buchführung (insbesondere Anlagenkäufe, Warenkäufe, Warenverkäufe, Verbuchung von Aufwänden und Erträgen, Rechnungsausgleich durch Barzahlung und Banküberweisung). II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – laufende Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung erfassen; – die Erfolgsauswirkung dieser Geschäftsfälle erkennen und interpretieren. Lehrstoff: Laufende Geschäftsfälle mit dem Schwerpunkt Tourismus. Fachspezifische Software – Buchführungssoftware und/oder Tabellenkalkulationsprogramm. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – laufende Bezüge inklusive Überstunden, Zuschläge und Zulagen sowie Sachbezüge abrechnen; – den Auszahlungsbetrag bei Sonderzahlungen ermitteln; – Löhne und Gehälter verbuchen; – komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung verbuchen. Lehrstoff: Personalverrechnung: Abrechnung inklusive Überstundenverrechnung, Zuschläge und Zulagen, Sachbezüge und Sonderzahlungen. Verbuchung von Löhnen und Gehältern. Lohn- und Gehaltsnebenkosten. Komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung. Fachspezifische Software – Buchführungssoftware und/oder Tabellenkalkulation. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – das System der Kostenrechnung anwenden; – Kosten ermitteln und auf Kostenstellen verteilen; – Zuschlagssätze und Selbstkosten ermitteln; – Kalkulationen auf Basis eines Betriebsabrechnungsbogens für unterschiedliche Branchen durchführen; – komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung verbuchen. Lehrstoff: Kostenrechnung (System, Ermittlung von Gemeinkostenzuschlägen, Stundensätzen, Selbstkosten). Einfache Kalkulationen für unterschiedliche Branchen. Verbuchung von Geschäftsfällen. Fachspezifische Software – Buchführungssoftware und/oder Tabellenkalkulation. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – zwischen fixen und variablen Kosten unterscheiden; – Unternehmensentscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung treffen und diese kostenrechnerisch und betriebswirtschaftlich beurteilen; – Fremdwährungen umrechnen; – Auslandsgeschäfte verbuchen; – Geschäftsfälle anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen. Lehrstoff: Unternehmensentscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung. Verbuchung von laufenden Geschäftsfällen anhand von Belegen inklusive Verbuchung von Auslandsgeschäften und Fremdwährungsumrechnung. Fachspezifische Software – Tabellenkalkulation und/oder Buchführungssoftware. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundlagen des Jahresabschlusses beschreiben; – Handlungsfelder beim Jahresabschluss identifizieren; – Bewertungsprinzipien anwenden; – Anlagenzugänge erfassen und den Anschaffungswert ermitteln; – laufende Aufwendungen im Zusammenhang mit Anlagen erfassen; – Anlagengegenstände im Anlagenverzeichnis erfassen; – Abschreibungen ermitteln und verbuchen; – Anlagenabgänge verbuchen; – eine Warenbewertung durchführen und die notwendigen Buchungen tätigen. Lehrstoff: Jahresabschluss: Grundlagen, Bilanzierungsvorschriften, Anlagenverrechnung, Bewertung von Vorräten. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Bewertungsprinzipien anwenden; – Forderungen bewerten und die notwendigen Buchungen durchführen; – Aufwände und Erträge periodenrein in der Doppelten Buchführung erfassen; – die Notwendigkeit von Rückstellungen erkennen und erforderliche Buchungen im Zusammenhang mit Rückstellungen durchführen; – den Jahresabschluss für Einzelunternehmen und Personengesellschaften durchführen. Lehrstoff: Jahresabschluss: Forderungsbewertung, Rechnungsabgrenzungen, Rückstellungen. Abschluss von Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – den Unterschied zwischen Rücklagen, Rückstellungen und Rückständen erklären; – Jahresabschlüsse lesen und analysieren; – wichtige Kennzahlen berechnen, interpretieren und kritisch hinterfragen; – Grundlagen des Steuerrechts anwenden; – eine Arbeitnehmerveranlagung durchführen; – laufende Geschäftsfälle anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen; – Fallstudien mit einer Verknüpfung zu Betriebswirtschaft und Projektmanagement bearbeiten. Lehrstoff: Jahresabschlussanalyse und Controlling. Rücklagen (Begriffe, Einteilung, Beurteilung aus bilanzpolitischer Sicht). Steuerlehre. Arbeitnehmerveranlagung. Verbuchung von laufenden Geschäftsfällen anhand von Belegen. Fachspezifische Software – Tabellenkalkulationsprogramm und/oder Buchführungssoftware. Case Studies. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – laufende Geschäftsfälle anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen; – Fallstudien mit einer Verknüpfung zu Betriebswirtschaft und Umwelt- und Projektmanagement bearbeiten. Lehrstoff: Fachspezifische Software – Tabellenkalkulationsprogramm und/oder Buchführungssoftware und Präsentationsprogramme. Case Studies. Schularbeiten: I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten. II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester. IV. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 8. Semester. V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten und mindestens 1 davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft und Umwelt- und Projektmanagement“. 3.4 RECHT UND UMWELTRECHT IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können die Bedeutung der Rechts- und Handlungsfähigkeit natürlicher und juristischer Personen bzw. die Rechte der einzelnen privaten Personen zueinander erkennen; – sind in der Lage, die wechselseitigen Rechte und Pflichten von Eltern und Kindern darzustellen; – können die Inhalte des materiellen Erbrechts nennen und den Verlauf des Erbrechtsverfahrens nachvollziehen; – sind sich der rechtlichen Unterscheidungen zwischen Besitz und Eigentum bewusst und erfassen den Inhalt und Zweck des Grundbuches sowie des Pfandrechts; – wissen über die allgemeine Grundlagen des Vertrags- und Schadenersatzrechts Bescheid; – können den Zweck der Verbraucherschutz- und Gewährleistungsvorschriften erfassen. Lehrstoff: Personenrecht. Familienrecht. Erbrecht. Sachenrecht. Schuldrecht. Konsumentenschutz. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Strafbarkeitsvoraussetzungen, die Zwecke gerichtlicher Strafen sowie vorbeugender Maßnahmen erläutern; – die Gewerbearten, Voraussetzungen für den Erhalt einer Gewerbeberechtigung und Gewerbeausschließungsgründe erklären; – die Unterschiede zwischen Individual-und Kollektivarbeitsrecht nennen und das gerichtliche Verfahren in Arbeitsrechtssachen beschreiben; – die wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz nennen und über die persönlichen sowie fachlichen Voraussetzung einer Sicherheitsvertrauensperson Auskunft geben; – den Ablauf der Bundes-/Landesverwaltung beschreiben und die daran beteiligten Organe nennen; – die Grundlagen des Umweltrechts erläutern. Lehrstoff: Strafrecht, Strafprozessrecht. Gewerberecht. Arbeits- und Sozialrecht. Grundzüge des Verwaltungsverfahrens. Kernbereiche des Umweltrechts. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Zwecke, Prinzipien und Instrumente des Umweltrechts erläutern; – den Inhalt des privaten Umweltrechts sowie die Grundzüge der Umwelthaftung erläutern und auf ausgewählte Fragen des Nachbarrechts anwenden; – den Weg der Beschaffung von Umweltinformationen sowie die Grenzen der Auskunftspflicht von Unternehmen beschreiben; – die Notwendigkeit der Umweltverträglichkeitsprüfung und den Ablauf des Genehmigungsverfahrens darstellen; – den Zusammenhang des nationalen Umweltrechts mit dem Unionsrecht beschreiben; – die Ziele und Grundsätze des Abfallwirtschaftgesetzes erklären sowie die abfallrechtlichen Pflichten von Anlagebetreibern begründen; – die rechtlichen Eigenschaften, die Benützung und nachhaltige Bewirtschaftung von Gewässern sowie zugehörige Verordnungen beschreiben; – die Bedeutung des Lärmrechts und die verschieden diesbezüglichen Rechtsquellen und Strafbestimmungen erläutern; – die wesentlichen Regelungen des Baurechts nennen; – die Voraussetzungen einer Genehmigungspflicht gewerblicher Betriebsanlagen sowie die Pflichten bei der Auflassung dieser Anlagen beschreiben. Lehrstoff: Umwelthaftung (Umweltprivatrecht, -strafrecht, -verwaltungsrecht). Umweltinformationsgesetz. Umweltverträglichkeitsprüfung. Umweltrechtliche Richtlinien der EU. Abfallwirtschaftsgesetz. Wasserrecht. Niederösterreichisches. Baurecht, Grundzüge anderer Bauordnungen. Betriebsanlagenrecht/GewO, Störfallverordnung. 10. Semester Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die rechtlichen Grundlagen betreffend die Verkehrsträger überblicksmäßig darlegen; – die internationalen Einflüsse, die Zielsetzungen sowie die Schutzbereiche naturschutzrechtlicher Regelungen nennen und das behördliche Genehmigungsverfahren beschreiben; – einen Überblick über die forstrechtliche Raumplanung, die Erhaltung und Benützung des Waldes, den Forstschutz und die Forstbehörden geben; – die anlagenrechtliche Aspekte, die Gewinnung mineralischer Rohstoffe sowie die Behördenzuständigkeit erläutern; – den internationalen rechtlichen Luft- und Klimaschutz und kennen die bundes- und landesrechtlichen Rechtsgrundlagen erläutern; – die umweltrechtlichen Bodenschutzmaßnahmen beschreiben; – die Bedeutung des nationalen und des EU-Chemikalienrechts (REACH-VO, CLP-VO) sowie die Behördenzuständigkeit erläutern; – können die Grundzüge des österreichischen Lebensmittelrechts sowie die Auswirkungen der EU-Regelungen darauf erläutern; – eine Umweltrechtsrecherche durchführen und alle auf den jeweiligen Betrieb anzuwendenden rechtlichen Anforderungen identifizieren sowie ein systematisches Register bedeutsamer Gesetze, Verordnungen und behördlicher Auflagen erstellen. Lehrstoff: Recht der Verkehrsträger. Niederösterreichisches Naturschutzgesetz, Grundzüge anderer Naturschutzgesetze. Forstrecht. Mineralrohstoffgesetz. Recht der Luftreinhaltung. Niederösterreichisches Bodenschutzgesetz, Niederösterreichische Klärschlammverordnung. Chemikalienrecht. Strahlenschutzrecht. Lebensmittelrecht. Aufbau eines Umweltrechtregisters. 3.5 ANGEWANDTES INFORMATIONSMANAGEMENT I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Funktionsweise eines Computersystems beschreiben; – Computersysteme unterscheiden und daraus Kaufentscheidungen ableiten; – einfache Fehler erkennen und sie beheben; – Hilfsquellen nutzen; – die wichtigsten Maßeinheiten der Informatik nennen und damit arbeiten (Bit, Byte, KB, MB,GB); – Netzwerke sicherheitsbewusst nutzen; – sichere Passwörter erstellen und damit verantwortungsvoll umgehen; – unterschiedliche Datensicherungskonzepte für den privaten Bereich nennen; – die Notwendigkeit des Einsatzes von Virenschutz und Firewall beurteilen; – aktuelle Online-Dienste (zB Cloud-Services) nutzen und Daten online verwalten; – Online-Wissensdatenbanken strukturiert anlegen und verwalten (zB Online-Bookmarksysteme, Literaturverwaltung); – die Grundbegriffe von Typografie und Farbgestaltung anwenden; – die Layout- und Designprinzipien anwenden; – die Richtlinien der relevanten ÖNORM anwenden; – Zeichen- und Absatzformate effizient einsetzen; – Tabellen in einem Textverarbeitungsprogramm erstellen; – Bilder in Dokumente einbinden und mit den vorhandenen Tools bearbeiten; – Schriftstücke erstellen; – Dokumente für die digitale Weitergabe und den Druck optimieren; – Grundzüge des Urheberrechts erläutern; – unterschiedliche Lizenzmodelle nennen; – sicher im Internet agieren; – gezielt online recherchieren; – Informationen auf Plausibilität und Authentizität prüfen; – verantwortungsbewusst, effizient und zielgerichtet online kommunizieren; – soziale Netzwerke verantwortungsbewusst nutzen. Lehrstoff: Grundlagen der Informationstechnologie. Betriebssystem, Arbeiten im Netzwerk und ausgegliederte IT-Infrastruktur (zB Cloud Computing). Wissensmanagement. Typografie und Layout. Bildbearbeitung. Textverarbeitung. Gesetzliche Bestimmungen (Grundzüge des Urheberrechts, Lizenzmodelle). Internet und Internetdienste. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – geschäftliche und alltägliche Schriftstücke erstellen; – Formulare in einem Textverarbeitungsprogramm erstellen; – kollaborative Techniken, zB durch das gemeinsame Arbeiten an Dokumenten und Mind-Maps nutzen; – Berechnungen in einem Tabellenkalkulationsprogramm effizient durchführen; – grundlegende Funktionen in einem Tabellenkalkulationsprogramm effizient einsetzen; – Zellenformatierungen und Zahlenformate aufgabenspezifisch anwenden; – mit Listen arbeiten; – Daten für den Druck aufbereiten; – Präsentationen unter Berücksichtigung der Präsentationsrichtlinien erstellen; – Präsentationen zielgruppenorientiert gestalten. Lehrstoff: Textverarbeitung (fortgeschrittene Textverarbeitung). Tabellenkalkulation. Präsentation: Präsentationsrichtlinien und fortgeschrittene Präsentationsgestaltung. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Seriendokumente unter Verwendung einer Datenbank erstellen; – Seriendokumente mit Bedingungen erstellen; – Elemente aus anderen Anwendungen einbinden; – Dateiformate erklären und ausgabeorientiert verwenden; – Farbmodi unterscheiden und zielgerichtet anwenden; – Bilder digitalisieren und erstellen; – mit einem Grafik- und Bildbearbeitungsprogramm Bilder korrigieren und optimieren; – das Ebenenkonzept verstehen und mit Ebenen arbeiten; – Werkzeuge der Bildbearbeitung aufgabenspezifisch einsetzen; – mit Masken und Kanälen arbeiten. Lehrstoff: Textverarbeitung (fortgeschrittene Textverarbeitung). Dateiformate. Grafik- und Bildbearbeitung: Fortgeschrittene Bildbearbeitung. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – erweiterte Funktionen eines Tabellenkalkulationsprogrammes effizient einsetzen; – umfangreiche Daten aufbereiten, sortieren, filtern und analysieren; – umfangreiche Daten grafisch darstellen; – einfache Publikationen mit druckfähigen Grafiken erstellen; – Texte durch visuelle Maßnahmen verstärken; – Adressen, Aufgaben und Termine von Einzelpersonen und Personengruppen verwalten. Lehrstoff: Tabellenkalkulation (fortgeschrittene Tabellenkalkulation und Datenanalyse). Desktop Publishing (Grundlagen). Adress-, Aufgaben- und Terminverwaltung. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundstruktur einer Webseite erklären; – Grundfunktionen von HTML und CSS anwenden; – die Usability-Richtlinien für Online-Auftritte erläutern; – in einem Content Management System redaktionell arbeiten; – unterschiedliche Soziale Netzwerke und deren Einsatzbereiche beschreiben; – die Notwendigkeit der regelmäßigen Betreuung eines betrieblichen Online-Auftritts beschreiben; – die wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung von sozialen Netzwerken erläutern. Lehrstoff: Online-Publishing: Content Management System, soziale Netzwerke. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – umfangreiche Schriftstücke erstellen; – individuelle Vorlagen erstellen; – umfangreiche mehrseitige Publikationen mit Grafiken für den professionellen Druck erstellen; – unterschiedliche Anbieter von Cloud-Services nennen; – Möglichkeiten einer ausgegliederten IT-Infrastruktur (zB Cloud-Dienste) und deren Nutzen und Risiken erläutern. Lehrstoff: Textverarbeitung (fortgeschrittene Textverarbeitung). Desktop Publishing (fortgeschrittenes Desktop Publishing). Ausgegliederte IT-Infrastruktur (zB Cloud Computing). 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – neue IT-Technologien und deren Folgen im gesellschaftlichen Zusammenhang kritisch hinterfragen; – gesellschaftliche und soziale Auswirkungen von neuen Medien erkennen und beschreiben; – die datenschutzrechtlichen Bestimmungen anwenden; – Datenbankstrukturen erklären; – Datenbanken erstellen und bearbeiten; – unterschiedliche Datensicherungskonzepte für den betrieblichen Bereich erläutern; – die Methoden der Verschlüsselung nennen; – die Notwendigkeit des Einsatzes von Verschlüsselung begründen; – Online-Services des öffentlichen Bereiches mit Bürgerkartenfunktion nutzen; – die Bedeutung der digitalen Signatur einschließlich der gesetzlichen Basis erläutern; – die aktuellen IT-Technologien und entsprechende Anwendungsszenarien beschreiben. Lehrstoff: Informationsethik. Datenschutz und Datensicherheit. Datenbanken. E-Government, Digitale Signatur, Verschlüsselung. Neue Medien und Technologien. Schularbeiten: I. Jahrgang: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten. II. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester. IV. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 8. Semester. 4. GESELLSCHAFT, KUNST UND KULTUR 4.1 GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen und Phänomene beschreiben; – historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und sie aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen; – anhand von historischen Modellen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge beurteilen; – ausgewählte kulturelle und künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der jeweiligen Zeit verstehen; – Ereignisse Epochen begründend zuordnen sowie Grundlagen und Ziele der historischen Arbeit erläutern; – ausgewählte facheinschlägige Quellen und Medien zielgerichtet nutzen; – die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften, Kulturen und Staaten erkennen und diese anhand von aktuellen und historischen Fallbeispielen erklären; – die Merkmale verschiedener aktueller und historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben sowie die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen. Lehrstoff: Aufgaben und Grundlagen der Geschichtswissenschaft: Quellen und Methoden. Orientierung in der Zeit: Historische Kulturräume, Epochen und andere Möglichkeiten der Gliederung. Frühe (vor)staatliche Organisationsformen menschlichen Zusammenlebens: Frühe Hochkulturen, die griechische Polis, Res Publica in Rom, Feudalismus usw. Änderung des Welt- und Menschenbildes zu Beginn der Neuzeit: Das Zeitalter der Entdeckungen, Humanismus, Renaissance, Reformation und ihre Folgen. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen beschreiben; – Ideen und Handlungen sachlich begründen, hinterfragen und diskutieren; – aktuelle Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen; – historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und sie aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen; – Strukturen und Funktionsweisen des österreichischen politischen Systems beschreiben; – sich aktiv auf Basis der Bürger- und Menschenrechte am politischen Geschehen beteiligen; – anhand von historischen Modellen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge kritisch beurteilen; – Ereignisse Epochen begründend zuordnen; – die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften und Kulturen erkennen und diese anhand von Fallbeispielen erklären; – die Merkmale verschiedener aktueller und historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben sowie die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen. Lehrstoff: Historische Entwicklungen zwischen Absolutismus und Aufklärung: Umbrüche, Revolutionen, Grund- und Menschenrechte. Entwicklung des modernen Staates. Grundlagen und Aufgaben des Staates: Verfassungsprinzipien. Moderne Demokratie am Beispiel Österreich: Wahlrecht, Möglichkeiten und Formen der Partizipation, politische Parteien und andere Akteure. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, soziale, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen und Phänomene beschreiben und in den historischen Kontext einordnen; – die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten und bearbeiten; – Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen; – historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und sie aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen; – anhand von historischen Modellen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge beurteilen; – ausgewählte kulturelle und künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der Zeit beschreiben; – historische Geschlechterrollen, Lebenssituationen und Familienmodelle als solche und ihre Hintergründe und Entwicklungen beschreiben; – die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften, Kulturen und Staaten erkennen und diese anhand von Fallbeispielen erklären; – die Merkmale verschiedener aktueller und historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben sowie die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen. Lehrstoff: Europa und die Welt von 1814 bis 1914 (Liberalismus, Nationalismus, Revolutionsjahr 1848, Imperialismus). Industrialisierung, Soziale Frage und Lösungsideen. Österreichische Geschichte von 1814 bis 1914. Erster Weltkrieg, Folgen und Russische Revolution. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, soziale, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen und Phänomene beschreiben und in den historischen Kontext einordnen; – Ideen und Handlungen sachlich begründen, hinterfragen und diskutieren; – die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten und bearbeiten; – Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen; – historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und sie aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen; – anhand von historischen Modellen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge beurteilen; – historische Geschlechterrollen, Lebenssituationen und Familienmodelle als solche begreifen und ihre Hintergründe und Entwicklungen beschreiben; – ausgewählte kulturelle und künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der Zeit erläutern; – die Wechselwirkungen und Interaktionen zwischen Religionen, Gesellschaften, Kulturen und Staaten beschreiben und anhand von Fallbeispielen erklären; – die Merkmale verschiedener aktueller und historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben sowie die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen. Lehrstoff: Österreich 1918 bis 1945. Totalitäre Ideologien: Entstehung, Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Faschismus, Nationalsozialismus, Kommunismus. Verfolgung, Holocaust, Widerstand. Zweiter Weltkrieg und seine direkten Folgen. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, soziale, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen und Phänomene beschreiben und in den historischen Kontext einordnen; – sich mit der gesellschaftlichen und kulturellen Vielfalt im Sinne eines gemeinsamen Europas auseinandersetzen; – Ideen und Handlungen sachlich begründen, hinterfragen und diskutieren; – die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten und bearbeiten; – Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen; – historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und sie aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen; – historische Geschlechterrollen, Lebenssituationen und Familienmodelle als solche begreifen und ihre Hintergründe und Entwicklungen beschreiben; – Strukturen und Funktionsweisen des österreichischen politischen Systems beschreiben und sich aktiv auf Basis der Bürger- und Menschenrechte am politischen Geschehen beteiligen; – anhand von historischen Modellen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge beurteilen; – ausgewählte kulturelle und künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der Zeit erläutern; – die Merkmale verschiedener aktueller und historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben sowie die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen; – die Strukturen und Funktionsweisen des europäischen politischen Systems beschreiben, als mündige EU-Bürgerinnen und Bürger handeln und Einblick in aktuelle politische Entwicklungen nehmen. Lehrstoff: Österreichische Verfassung: Gewaltenteilung (Grundzüge der Gesetzgebung und Vollziehung). Österreichischer und europäischer Parlamentarismus. Rolle der Medien. Europäische Union: Idee des gemeinsamen Europa, Entstehung und Entwicklung, Institutionen. Internationale Geschichte ab 1945. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, soziale, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen und Phänomene beschreiben und in den historischen Kontext einordnen; – sich mit der gesellschaftlichen und kulturellen Vielfalt im Sinne eines gemeinsamen Europas auseinandersetzen; – Ideen und Handlungen sachlich begründen, hinterfragen und diskutieren; – die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten und bearbeiten; – Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen; – historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und sie aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen; – Strukturen und Funktionsweisen des österreichischen politischen Systems beschreiben und sich aktiv auf Basis der Bürger- und Menschenrechte am politischen Geschehen beteiligen; – anhand von historischen Modellen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge beurteilen; – ausgewählte kulturelle und künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der Zeit erläutern; – gegenwärtige und historische Geschlechterrollen, Lebenssituationen und Familienmodelle als solche begreifen und ihre Hintergründe und Entwicklungen analysieren; – die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften, Kulturen und Staaten erkennen und diese anhand von Fallbeispielen erklären; – die Merkmale verschiedener aktueller und historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben sowie die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen; – zu aktuellen Themen Stellung nehmen und Standpunkte argumentieren. Lehrstoff: Österreich ab 1945. Aktuelle Entwicklungen. Längsschnitte oder Projekte zu Themen wie Verflechtungen von Politik und Wirtschaft, Frauen in der Geschichte, Religion und Gesellschaft, Wirtschaftliche Entwicklung, Alltagsgeschichte, Umweltgeschichte 4.2 PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – psychologische und philosophische Theorien, Sachverhalte und Phänomene aus den Themengebieten Grundlagen der Psychologie und Philosophie, Wahrnehmung, Gedächtnis und Lernen erläutern (Reproduktionsaspekt), auf Beispiele aus Alltag und Beruf anwenden (Transferaspekt) sowie kritisch reflektieren und begründet diskutieren (Reflexionsaspekt); – die Vielfalt von Erklärungsansätzen in Psychologie und Philosophie als Chance erkennen; – Verknüpfungen zwischen Psychologie und Philosophie herstellen; – begründet argumentieren, Argumente austauschen, prüfen und logisch schließen; – eine fachspezifische Terminologie verwenden sowie Texte fachspezifisch analysieren; – eigene Stärken und Schwächen erkennen und richtig einschätzen. Lehrstoff: Grundlagen der Psychologie, Richtungen und Methoden, Grundlagen der Wissenschaftstheorie. Grundlagen der Philosophie, philosophische Fragen und philosophisches Denken, Philosophie und Wissenschaft. Wahrnehmung und soziale Wahrnehmung. Gedächtnis und Lernen. 8. Semester -Kompetenzmodul 8 : Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – psychologische und philosophische Theorien, Sachverhalte und Phänomene aus den Themengebieten Erkenntnistheorie und Entwicklungspsychologie erläutern (Reproduktionsaspekt), auf Beispiele aus Alltag und Beruf anwenden (Transferaspekt) sowie kritisch reflektieren und begründet diskutieren (Reflexionsaspekt); – die Vielfalt von Erklärungsansätzen in Psychologie und Philosophie als Chance erkennen; – Verknüpfungen zwischen Psychologie und Philosophie herstellen; – begründet argumentieren, Argumente austauschen, prüfen und logisch schließen; – Problemlösungs-und Kreativitätsstrategien anwenden; – eine fachspezifische Terminologie verwenden sowie Texte fachspezifisch analysieren; – eigene Stärken und Schwächen erkennen und richtig einschätzen. Lehrstoff: Erkenntnistheorie (erkenntnistheoretische Positionen und Methoden, Grundlagen der Logik und Argumentationstechniken, wissenschaftliche Erkenntnis. Wahrheit, Wissen, Scheinwissen). Problemlösen, Kreativität. Entwicklungspsychologie (Sprachentwicklung, Denkentwicklung, Moralentwicklung ua.). Konflikte, Aggression, Motivation, Emotion. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – psychologische und philosophische Theorien, Sachverhalte und Phänomene aus den Themengebieten Sozialpsychologie, politische Philosophie, Persönlichkeitspsychologie erläutern (Reproduktionsaspekt), auf Beispiele aus Alltag und Beruf anwenden (Transferaspekt) sowie kritisch reflektieren und begründet diskutieren (Reflexionsaspekt); – begründet argumentieren, Argumente austauschen, prüfen und logisch schließen; – Problemlösungs- und Kreativitätsstrategien anwenden; – eine fachspezifische Terminologie verwenden sowie Texte fachspezifisch analysieren; – eigene Stärken und Schwächen erkennen und richtig einschätzen; – sich mit der eigenen Persönlichkeitsentwicklung vor dem Hintergrund psychologischer und philosophischer Erkenntnisse auseinandersetzen; – die Reflexion über Identität und Werthaltungen als Bereicherung ansehen; – die Fähigkeit zum offenen Gespräch, zur Selbsterkenntnis und Kontemplation weiterentwickeln. Lehrstoff: Sozialpsychologie. Politische Philosophie. Persönlichkeitspsychologie. Tiefenpsychologie. Psychische Störungen. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – psychologische und philosophische Theorien, Sachverhalte und Phänomene aus den Themengebieten Ethik und philosophische Anthropologie erläutern (Reproduktionsaspekt), auf Beispiele aus Alltag und Beruf anwenden (Transferaspekt) sowie kritisch reflektieren und begründet diskutieren (Reflexionsaspekt); – begründet argumentieren, Argumente austauschen, prüfen und logisch schließen; – Problemlösungs- und Kreativitätsstrategien anwenden; – eine fachspezifische Terminologie verwenden sowie Texte fachspezifisch analysieren; – eigene Stärken und Schwächen erkennen und richtig einschätzen; – sich ausgehend von ihrer Lebenssituation mit den Grundfragen der menschlichen Existenz (zB Sinn, Tod, Glück) auseinandersetzen; – die Reflexion über Identität und Werthaltungen als Bereicherung ansehen; – die Fähigkeit zum offenen Gespräch, zur Selbsterkenntnis und Kontemplation weiterentwickeln; – moralisch verbindliche Grundpositionen beschreiben und moralische Urteile begründen. Lehrstoff: Ethik (ethische Theorien, angewandte Ethik). Philosophische Anthropologie. 4.3 MUSIK, BILDNERISCHE ERZIEHUNG UND KREATIVER AUSDRUCK I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – sich einzeln und/oder gemeinsam musikalisch und bildnerisch ausdrücken; – Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben lösen und dabei Material, Verfahren und Gestaltungsmittel einsetzen; – fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden; – experimentell und spielerisch handeln; – verantwortungsvoll mit Werkzeugen, Instrumenten und Materialien umgehen; – differenziert sinnlich wahrnehmen und beschreiben; – exemplarische Beispiele künstlerischen Schaffens wiedererkennen; – Beobachtungen und Wahrnehmungen in bildhafte Ausdrucksformen umsetzen; – die Ergebnisse der praktischen Arbeit in geeigneter Form dokumentieren und präsentieren, – die Bedeutung des kreativen Gestaltens als Erfolgsfaktor für die betriebliche Praxis und die allgemeine Umweltgestaltung erklären. Lehrstoff: Aufbau eines Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires. Grundlagen der Allgemeinen Musiklehre. Instrumente und Stimme im Überblick. Orchester und Ensembles. Gestaltungsgrundlagen: Farbe, Form, Raum, Material. Grafisches Gestalten – skizzierend, dokumentierend. Musikalische Parameter. Dreidimensionales Gestalten: Entwurf, Funktion, Material, Form. Grundlagen der Schriftgestaltung. Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung: Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik. Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge. Kontakt mit dem Original. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – sich einzeln und/oder gemeinsam musikalisch, sprachlich, tänzerisch und bildnerisch ausdrücken; – Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben eigenständig lösen und dabei Material, Verfahren und Gestaltungsmittel einsetzen; – fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden; – experimentell, improvisatorisch und spielerisch handeln; – verantwortungsvoll mit Werkzeugen, Instrumenten und Materialien umgehen; – bewusst und differenziert sinnlich wahrnehmen und beschreiben; – exemplarische Beispiele künstlerischen Schaffens wiedererkennen und lokale, zeitbedingte und mediale Besonderheiten von Bildgestaltung erläutern; – Beobachtungen und Wahrnehmungen in bildhafte Ausdrucksformen umsetzen; – mit Bildern und mittels musikalischer Aktivitäten kommunizieren; – Informationstechnologien und audiovisuelle Medien einsetzen; – die Ergebnisse der praktischen Arbeit in geeigneter Form dokumentieren und/oder präsentieren; – Arbeiten aus dem Bereich des kreativen Ausdrucks gemeinsam entwickeln und in Projekte einbringen; – die Sachthemen des Ausbildungsschwerpunktes mittels kreativer Techniken bearbeiten. Lehrstoff: Erweiterung des Vokal-, Musizier- Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires. Schallaufzeichnung und Aufnahmetechnik. Grafisches Gestalten: Vervielfältigbare Bildproduktion. Kombination von Schrift und Bild. Gestaltungsgrundlagen: Farbe, Form, Raum, Material. Musikalische Formelemente, Gestaltungsprinzipien. Medium Fotografie. Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung mit Schwerpunkt Fotografie, Werbung, Printmedien. Bild, Ton und Musik – Medien der Kommunikation, Dokumentation und Manipulation. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben eigenständig lösen und dabei Material, Verfahren und Gestaltungsmittel einsetzen; – fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden; – sich einzeln und/oder gemeinsam musikalisch, sprachlich, tänzerisch und bildnerisch ausdrücken; – experimentell, improvisatorisch und spielerisch handeln; – verantwortungsvoll mit Werkzeugen, Instrumenten und Materialien umgehen; – bewusst und differenziert sinnlich wahrnehmen und beschreiben; – exemplarische Beispiele künstlerischen Schaffens wiedererkennen und lokale, zeitbedingte und mediale Besonderheiten von Bildgestaltung erläutern; – Beobachtungen und Wahrnehmungen in bildhafte Ausdrucksformen umsetzen; – mit Bildern und mittels musikalischer Aktivitäten kommunizieren; – die Ergebnisse der praktischen Arbeit in geeigneter Form dokumentieren und/oder präsentieren; – Arbeiten aus dem Bereich des kreativen Ausdrucks gemeinsam entwickeln und nach Möglichkeit in Projekte einbringen; – die Bedeutung kreativer Techniken als Erfolgsfaktor in Wirtschaft und Gesellschaft erläutern; – die Sachthemen des Ausbildungsschwerpunktes mittels kreativer Techniken fächerübergreifend bearbeiten. Lehrstoff: Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires. Musikalische Formen und Gattungen. Gestaltungsgrundlagen der Malerei: Farbe, Form, Raum, Material. Farbe als Ausdrucksträger, experimentelle und malerische Techniken. Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung: Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Alltagsästhetik und Musik. Natur- und Umweltschutz in der Kunst. Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge. 5. NATURWISSENSCHAFTEN UND MATHEMATIK 5.1 MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Zahlen und Maße Die Schülerinnen und Schüler können – die Bezeichnungen, den Aufbau und die Eigenschaften der Zahlenmengen (N, Z, Q, R) nennen, Zahlen diesen Mengen zuordnen und auf der Zahlengeraden darstellen; – Zahlen von Festkommadarstellung in Gleitkommadarstellung umwandeln und umgekehrt; – mit Zahlen in Gleitkommadarstellung mit und ohne Technologieeinsatz operieren; – die Prozentrechnung verstehen und als Zahlen angeben; – Anwendungsaufgaben mit Prozentzahlen lösen; – die Kenntnisse über Fest- und Gleitkommadarstellung von großen und kleinen Zahlen auf den Bereich Maße und Maßeinheiten anwenden; – die Maßeinheiten für Längen-, Flächen-, Volums-, Masse- und Zeiteinheiten nennen; – die Vorsilben Kilo, Mega, Giga, Tera, Dezi, Zenti, Milli, Mikro, Nano sinnvoll bei Anwendungsaufgaben interpretieren; – Maßeinheiten mit Hilfe der Potenzschreibweise darstellen und damit Rechenoperationen durchführen; – Zahlen runden und die dabei nötige Genauigkeit im Zusammenhang mit Anwendungen abschätzen. Algebra und Geometrie Die Schülerinnen und Schüler können – mit Variablen und mit Termen (Klammerterme, Binome, Brüche und Potenzen mit ganzzahligen Exponenten) ohne Technologieeinsatz operieren; – die Regeln zum Auflösen von Klammern beschreiben; – folgende binomische Formeln (a±b)² und a² – b² anwenden und damit Terme auflösen bzw. Terme faktorisieren; – die Rechengesetze für das Rechnen mit Potenzen mit ganzzahligen Hochzahlen nennen; – diese Rechengesetze argumentieren, sie in geeigneten Aufgaben anwenden und die Ergebnisse interpretieren und kommunizieren; – lineare Gleichungen und Ungleichungen in einer Variablen mit und ohne Technologieeinsatz lösen und die Lösungsmenge interpretieren; – schulartenspezifische Problemstellungen durch lineare Gleichungen in einer Variablen modellieren; – das problembezogene Modell der linearen Gleichung interpretieren und argumentieren und dieses zur Lösung von Aufgabenstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen heranziehen; – Formeln aus verschiedenen Anwendungsbereichen nach einer gesuchten Variablen umformen; – die Zusammenhänge und Abhängigkeiten der einzelnen Variablen interpretieren und argumentieren; – ein lineares Gleichungssystem in 2 Variablen ohne Technologieeinsatz und in mehr Variablen mit Technologieeinsatz lösen; – unterschiedliche Lösungsfälle (eine Lösung, keine Lösung, unendlich viele Lösungen) rechnerisch und grafisch interpretieren und argumentieren; – ein lineares Gleichungssystem für schulartenspezifische Problemstellungen modellieren. Funktionale Zusammenhänge Die Schülerinnen und Schüler können – eine Funktion als eindeutige Zuordnung beschreiben; – die Variablen und den Zusammenhang zwischen den beiden Variablen einer Funktion argumentieren; – eine lineare Funktion in verschiedenen Formen (Tabelle, Funktionsgleichung, Funktionsterm, grafisch im Koordinatensystem) darstellen; – den Anstieg und die Werte (Punkte) einer Geraden berechnen; – die Nullstelle der linearen Funktion grafisch und rechnerisch mit und ohne Technologieeinsatz bestimmen; – die Lage zweier Geraden aus der Gleichung und/oder der grafischen Darstellung im Koordinatensystem bestimmen und interpretieren; – Problemstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen durch lineare Funktionen modellieren; – den Schnittpunkt zweier Geraden mit und ohne Technologieeinsatz berechnen; – die unterschiedlichen Lösungsmöglichkeiten eines Gleichungssystems mit zwei Variablen mit Hilfe einer Grafik argumentieren (Schnittpunkt, parallele Geraden, identische Geraden); – zwei lineare Funktionen als grafische Darstellung eines anwendungsorientierten Problems deuten; – die Lösung des Gleichungssystems im Zusammenhang mit Problemen aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen (Wirtschaft, Alltag, Wissenschaft) argumentieren und kommunizieren – einfache Formen der mathematischen Modellbildung durchführen. Lehrstoff: Zahlen und Maße: Aufbau und Darstellung der Zahlenbereiche der natürlichen, ganzen, rationalen und reellen Zahlen. Zahlen in Fest-, Gleitkomma- und Prozentdarstellung. Maßzahlen und Maßeinheiten. Algebra und Geometrie: Variable und Terme (Auflösung von Klammertermen, Binomen, Brüchen und Potenzen mit ganzzahligen Exponenten). Lineare Gleichung mit einer Variablen. Formelumformungen in verschiedenen Anwendungsbereichen. Lineare Ungleichungen mit einer Variablen. Lineare Gleichungssysteme mit zwei Variablen. Funktionale Zusammenhänge: Definition und Darstellungsmöglichkeiten einer linearen Funktion; Beschreibung der Abhängigkeit von zwei Größen mit linearen Funktionen; Eigenschaften des Graphen der linearen Funktion (Anstieg, Nullstelle); Lagebeziehung zweier linearer Funktionsgraphen zueinander. Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag). II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Algebra und Geometrie Die Schülerinnen und Schüler können – die Lösungsbereiche linearer Ungleichungen in zwei Variablen mit Technologieeinsatz bestimmen; – schulartenspezifische Problemstellungen durch Ungleichsysteme mit zwei Variablen modellieren; – die Zielfunktion für die Problemstellung einer linearen Optimierung formulieren; – die Lösung einer linearen Optimierung mit Technologieeinsatz ermitteln und interpretieren sowie den Lösungsweg erklären; – die Gesetze für das Rechnen mit Potenzen auf Potenzen mit gebrochenen Hochzahlen anwenden; – Wurzeln als gebrochene Hochzahlen darstellen und umgekehrt; – quadratische Gleichungen in einer Variablen lösen; – reelle Lösungen quadratischer Gleichungen ermitteln und interpretieren; – die unterschiedlichen Lösungsmöglichkeiten einer quadratischen Gleichung erkennen und argumentieren. Funktionale Zusammenhänge Die Schülerinnen und Schüler können – quadratische Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen grafisch skizzieren bzw. mit Hilfe von Technologieeinsatz exakt darstellen und Eigenschaften dieser Funktionstypen angeben und erklären; – quadratische Funktionen für Problemstellungen aus Wirtschaft, Alltag und Wissenschaft modellieren und ihre Lösungen interpretieren; – gesuchte Werte von quadratischen Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen mit Technologieeinsatz ermitteln; – diese Werte kontextbezogen interpretieren. Lehrstoff: Algebra und Geometrie: Lineare Ungleichungssysteme mit zwei Variablen. Lineare Optimierung mit zwei Variablen. Rechnen mit Potenzen – gebrochene Hochzahlen – Wurzeln. Quadratische Gleichungen mit einer Variablen und reellen Lösungen. Funktionale Zusammenhänge: Quadratische Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen. Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag). 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Algebra und Geometrie Die Schülerinnen und Schüler können – die Begriffe natürlicher und dekadischer Logarithmus als Urheberfunktion der Exponentialfunktion erläutern; – die Rechengesetze für Logarithmen (log(a.b), log(a/b), log(an)) in Grundaufgaben anwenden; – Gleichungen vom Typ aλx = b mit Hilfe des Logarithmus lösen; – Sinus, Cosinus und Tangens im rechtwinkeligen Dreieck als Verhältnis zweier Seiten interpretieren und für Berechnungen im rechtwinkeligen Dreieck einsetzen; – Daten in Matrixform darstellen; – Summe, Differenz und Produkt zweier Matrizen berechnen sowie die Multiplikation einer Matrix mit einem Skalar mit Technologieeinsatz; – Ergebnisse der Berechnungen mit Matrizen interpretieren und erklären; – einen Produktionsprozess ausgehend von Rohstoffen bis zu den Endprodukten grafisch darstellen und zugehörige Berechnungen mit Matrizen beschreiben und durchführen. Funktionale Zusammenhänge Die Schülerinnen und Schüler können Sinus-, Cosinus- und Tangensfunktionen ausgehend vom Einheitskreis mit Winkel im Grad- und im Bogenmaß grafisch darstellen und argumentieren. Lehrstoff: Algebra und Geometrie: Rechengesetze für Logarithmen. Exponentialgleichungen vom Typ aλx = b (a und b sind positive reelle Zahlen). Matrizenrechnung: Anwendung der Matrizen auf einen Produktionsprozess. Sinus, Cosinus und Tangens eines Winkels im rechtwinkeligen Dreieck. Funktionale Zusammenhänge: Trigonometrische Funktionen (Grad- und Bogenmaß, Einheitskreis). III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Funktionale Zusammenhänge Die Schülerinnen und Schüler können – Eigenschaften der Exponentialfunktion und ihrer Parameter im Hinblick auf deren Verlauf interpretieren; – Eigenschaften der Exponentialfunktion in Anwendungsproblemen aus Wirtschaft, Alltag und Wissenschaft interpretieren; – die Begriffe „Halbwertszeit und Verdoppelungszeit“ erklären sowie kontextbezogen berechnen; – kontinuierliche unbegrenzte, begrenzte und logistische Zu- und Abnahmeprozesse mit Hilfe von Exponentialfunktionen beschreiben; – zur Berechnung von Wachstums- und Zerfallsproblemen Technologie kompetent einsetzen und Ergebnisse interpretieren; – das Bildungsgesetz endlicher geometrischer Folgen und Reihen verstehen; – die Summenformel endlicher geometrischer Reihen verstehen; – mit Folgen und Reihen Berechnungen in finanzmathematischen Problemstellungen durchführen; – Zinseszinsaufgaben auf Grundlage der geometrischen Folgen modellieren; – Zinseszinsrechnungen durchführen, Lösungswege dokumentieren und die Ergebnisse interpretieren; – Rentenrechnungen auf Grundlage geometrischer Reihen modellieren; – das Grundvokabular der Finanzmathematik (Kapital, Zinssatz, Zinseszins, Raten, Endwert, Barwert, ganz- und unterjährige Verzinsungsperiode, Annuität, Auf- und Abzinsen) anwenden. Lehrstoff: Funktionale Zusammenhänge: Eigenschaften der Exponentialfunktionen. Kontinuierliche unbegrenzte, begrenzte und logistische Zu- und Abnahmeprozesse mit Exponentialfunktionen. Bildungsgesetz von endlichen geometrischen Folgen und Reihen, Summenformel. Zinseszinsrechnung. Rentenrechnung. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Funktionale Zusammenhänge Die Schülerinnen und Schüler können – Geldflüsse bei unterschiedlichen Sparformen berechnen, beurteilen und vergleichen; – Rückzahlungen und die unterschiedlichen Konditionen bei Krediten berechnen, beurteilen und vergleichen; – einen Schuldtilgungsplan aufstellen und erklären; – Technologie für Berechnungen in der Finanzmathematik kompetent einsetzen und die Ergebnisse interpretieren. Stochastik Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundbegriffe der Statistik nennen; – statistische Daten erheben oder recherchieren; – die Unterschiede bei der Bearbeitung von quantitativen und von qualitativen Merkmalen beschreiben; – Daten in unterschiedlichen Formen darstellen; – Daten und Darstellungsformen kritisch hinterfragen und interpretieren; – absolute, relative, prozentuelle Häufigkeiten ermitteln; – Häufigkeiten eindimensionaler Daten grafisch darstellen und können diese Darstellungen argumentieren und interpretieren; – die Definitionen einzelner Begriffe der beschreibenden Statistik wie arithmetisches Mittel, geometrisches Mittel, Median, Quartil, Modus, empirische Varianz, Standardabweichung, Spannweite, Quartilsabstand nennen und mit Boxplot-Diagrammen interpretieren; – Lage- und Streuungsmaße mit Technologieeinsatz ermitteln; – Median, Minimum, Maximum und Quartile in Boxplots darstellen; – die Lösungswege und Lösungen in der beschreibenden Statistik interpretieren und dokumentieren. Lehrstoff: Funktionale Zusammenhänge: Sparformen; Kredite und Schuldtilgung. Stochastik: Qualitative und quantitative Merkmale von Daten, Datenmanipulierbarkeit. Häufigkeiten (absolute, relative und prozentuelle) von eindimensionalen Daten. Lagemaße (arithmetisches Mittel, geometrisches Mittel, Modus, Median, Quartil) und Streuungsmaße (Spannweite, Standardabweichung, Varianz, Quartilsabstand). Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag). IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Stochastik Die Schülerinnen und Schüler können – die Regression zweidimensionaler Daten erklären; – die Regressionslinie zweidimensionaler Daten mit Technologieeinsatz berechnen, grafisch darstellen und die Ergebnisse interpretieren; – die Qualität des Zusammenhangs zweier Größen (oder zweier Merkmale) erklären und argumentieren. Analysis Die Schülerinnen und Schüler können – Grenzwert- und Stetigkeit intuitiv deuten; – die Definitionen des Differenzenquotienten und des Differentialquotienten wiedergeben; – Differenzenquotient und Differentialquotient mit Hilfe der Änderungsrate argumentieren; – Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen differenzieren; – mit Hilfe der Ableitungsregeln (Summen-, Produkt- und Kettenregel) Summen, Produkte und Verkettungen dieser drei Funktionsarten differenzieren; – den Zusammenhang zwischen Funktion und ihrer Ableitungsfunktion erkennen; – grafisch und rechnerisch lokale Extremwerte von Funktionen finden und können die Bedeutung lokaler Extremwerte beschreiben; – das Krümmungsverhalten der Funktion an Hand der grafischen Darstellung und mit Hilfe der 2. Ableitung erkennen; – Wendepunkte berechnen. Lehrstoff: Stochastik: Regression von zweidimensionalen Datenmengen. Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag). Analysis: Grenzwertbegriff, Stetigkeitsbegriff. Differenzenquotient und Differentialquotient; Änderungsrate. Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen, Ableitungsregeln. Monotonie, lokale Extremwerte, Krümmungsverhalten und Wendepunkte. Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen; Summe, Produkt und Verkettung von Funktionen; Ableitungsregeln. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Analysis Die Schülerinnen und Schüler können – das Modell der Kostentheorie erklären; – Aufgaben in wirtschaftlichem Kontext mit Kosten-, Nachfrage-, Erlös- und Gewinnfunktionen modellieren; – Berechnungen und grafische Darstellungen in der Kostentheorie durchführen; – die Modelle der Preistheorie erklären; – die Ableitungsfunktion in der Kosten- und Preistheorie anwenden, die Ergebnisse interpretieren, die Lösungswege erklären und dokumentieren; – Aufgabenstellungen aus der Wirtschaft mit Nachfrage,- Erlös – und Gewinnfunktion modellieren; – Berechnungen und grafische Darstellungen in der Preistheorie durchführen; – die Stammfunktion der Potenz- und Polynomfunktion ohne Technologieeinsatz ermitteln; – den Begriff des unbestimmten Integrals erläutern; – die Bedeutung des unbestimmten und des bestimmten Integrals erklären; – den Zusammenhang zwischen Funktion und Stammfunktion erklären, beschreiben und grafisch deuten; – den Begriff des bestimmten Integrals zur Berechnung von Flächen heranziehen; – Flächeninhalte mit Hilfe des Integrals mit und ohne Technologieeinsatz berechnen. Lehrstoff: Analysis: Kostentheorie (Analyse der Gesamt- und der Durchschnittskostenfunktion mit Kostenkehre, Betriebsoptimum und langfristiger Preisuntergrenze, Betriebsminimum und kurzfristige Preisuntergrenze). Preistheorie (Analyse der Nachfrage-, Erlös- und Gewinnfunktionen mit Höchstpreis, Sättigungsmenge, Erlösgrenzen, Erlösmaximum, Break-even-point und Nutzgrenze, Cournot’scher Punkt, Gewinnmaximum). Unbestimmte und bestimmte Integrale; Berechnung von Flächeninhalten mit Integralrechnung. Praxisorientierte schulartenspezifische Anwendungen. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Stochastik Die Schülerinnen und Schüler können – den Begriff der Wahrscheinlichkeit erläutern; – die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten eines Zufallsereignisses berechnen und deuten; – die Regeln zur Berechnung von Wahrscheinlichkeiten auf einander ausschließende bzw. voneinander unabhängige Ereignisse anwenden; – Zufallsexperimente („Ziehen mit/ohne Zurücklegen“) mit Baumdiagrammen modellieren, Pfadregeln anwenden und Baumdiagramme interpretieren; – Wahrscheinlichkeitsrechnung bei schulartenspezifischen Aufgabenstellungen durchführen und die Ergebnisse interpretieren sowie den Lösungsweg argumentieren; – die Grundvoraussetzung und die Parameter für eine Binomial- und eine Normalverteilung nennen; – die Wahrscheinlichkeitsdichtefunktion einer Binomial- und Normalverteilung grafisch skizzieren; – die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von binomial- bzw. normalverteilten Ereignissen mit Technologieeinsatz berechnen und interpretieren; – Erwartungswert und Standardabweichung der beiden Verteilungen berechnen; – die Auswirkung von Erwartungswert und Standardabweichung auf die Verteilungskurve interpretieren und erklären; – praxisorientierte Aufgabenstellungen aus Wirtschaft, Alltag und Wissenschaft mit Hilfe der Binomial- und Normalverteilung lösen. Zahlen und Maße in unterschiedlichen Anwendungsbereichen Die Schülerinnen und Schüler können – Zahlen in Gleitkommadarstellung und Prozentzahlen bei Problemstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsgebieten und in Zusammenhang mit Algebra, Geometrie, mit Funktionen und Analysis sowie mit Stochastik sicher einsetzen und mit ihnen Berechnungen durchführen; – Maße und Maßeinheiten bei Problemstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsgebieten und im Zusammenhang mit allen inhaltlichen Kompetenzbereichen korrekt benützen, umrechnen und Berechnungen durchführen. Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik Die Schülerinnen und Schüler können – Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik bei der Bearbeitung von anwendungsbezogenen Problemstellungen miteinander in Zusammenhang bringen und die erworbenen inhalts- wie handlungsbezogenen Kompetenzen aus diesen Bereichen der jeweiligen Problemstellung anpassen und einsetzen; – die erworbene Werkzeugkompetenz im Umgang mit Technologieeinsatz bei der Bearbeitung von anwendungsbezogenen Problemstellungen aus diesen Kompetenzbereichen sicher und gezielt einsetzen. Lehrstoff: Stochastik: Begriff der Wahrscheinlichkeit. Additions- und Multiplikationsregel auf einander ausschließende und unabhängige Ereignisse. Binomialverteilung und Normalverteilung (Erwartungswert und Standardabweichung). Lineare Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen, trigonometrische Funktionen, Wachstums- und Zerfallsfunktionen: Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag). Matrizen: Schulartenspezifische Anwendungen im Wirtschaftsbereich. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik Die Schülerinnen und Schüler können – Gleichungen, Ungleichungen, funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik bei der Bearbeitung von anwendungsbezogenen Problemstellungen miteinander verknüpfen und mittels erworbener Inhalts-, Handlungs- und Werkzeugkompetenz schulartenspezifische Problemstellungen aus Alltag, Wirtschaft und Wissenschaft bearbeiten; – Gleichungen- und Ungleichungssysteme im Bereich der linearen Optimierung bei praxisorientierten Aufgabenstellungen sicher und gezielt einsetzen und die Lösungen interpretieren und argumentieren; – Zinseszins- und Rentenrechnung im Bereich der schulartenspezifischen Anwendungen bei unterschiedlichen Sparformen, Krediten und Schultilgung kompetent zur Modellbildung und zum Berechnen nutzen, die Lösungen interpretieren und argumentieren; – Differenzial- und Integralrechnung sowie funktionale Zusammenhänge bei wirtschaftsmathematischen Aufgabenstellungen gezielt und sicher einsetzen, und sowohl in der Kosten- wie in der Preistheorie Lösungswege und Lösungen dokumentieren, interpretieren und erklären; – sowohl die Kenntnisse aus der Statistik, wie auch aus der Wahrscheinlichkeitsrechnung sinnvoll verbinden und zur Lösung und Interpretation von praxisorientierten und schulartenspezifischen Stochastik-Aufgaben heranziehen. Lehrstoff: Gleichungs- und Ungleichungssysteme, lineare Optimierung: Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag). Zinseszins- und Rentenrechnung: Schulartenspezifische Anwendungen bei unterschiedlichen Sparformen, Krediten und Schuldtilgung. Differenzieren und Integrieren: Schulartenspezifische Anwendungen in der Kosten- und Preistheorie. Stochastik: Praxisorientierte Problemstellungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag) zur beschreibenden Statistik und zur Wahrscheinlichkeitsrechnung. Schularbeiten: I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten. II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester. IV. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester V. Jahrgang: 1 zwei- und 1 dreistündige Schularbeit. 5.2 ANGEWANDTE BIOLOGIE UND ÖKOLOGISCHE UMWELTANALYTIK I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Grundinhalte und Teildisziplinen der Biologie nennen; – die Zellen in ihrem Grundaufbau als Einheit des Lebens beschreiben; – Zellarten, Zelldifferenzierung, Zellteilung und Zellspezialisierung beschreiben; – biologische Strukturen und biologische Funktionen beschreiben; – die Weitergabe des Erbgutes und dessen Aufbau bei Zell- und Reduktionsteilung erfassen; – Zelldifferenzierungen am Beispiel pflanzlicher Gewebearten beschreiben; – Aufbau und Funktion von Biomembranen beschreiben; – Morphologie, Anatomie und Physiologie der Pflanzen erklären; – Pflanzenorgane hinsichtlich ihrer Funktion, ihres Aufbaus und ihrer möglichen Abwandlungen unterscheiden; – Assimilation und Dissimilation als energieliefernde Prozesse und ihre ökologische, naturwissenschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung beschreiben; – Wirkung und Aufbau von Enzymen und den Einfluss verschiedener Umweltfaktoren auf das Wachstum erfassen; – die Bedeutung der Kulturpflanzen in der Ernährung erläutern; – Halbparasiten, Parasiten, Saprophyten, Insectivore und Symbionten unter den Pflanzen und deren Lebensweise unterscheiden; – Pflanzenteile und ihre Metamorphosen benennen; – wirtschaftlich und ökologisch wichtige Lager- und Sprosspflanzen bestimmen; – Pflanzen grob systematisieren und einen Überblick über das System der Botanik geben; – Arten grundlegende erkennen und mit Bestimmungsliteratur umgehen; – mit einem Mikroskop umgehen und Präparate anfertigen; – ein Modellökosystem anlegen, protokollieren und einen einfachen wissenschaftlichen Bericht schreiben; – grundlegende gärtnerisch-handwerkliche Techniken anwenden; – Pflanzenschädlinge bzw. Pflanzenkrankheiten erkennen und Pflanzenschutzmaßnahmen setzen; – ein Herbarium anlegen. Lehrstoff: Biologie als Naturwissenschaft: Kennzeichen des Lebens, Teildisziplinen. Botanik: Systematik des Pflanzenreichs, Pflanzenmorphologie und -anatomie: Wurzel, Stamm, Blatt. Zytologie: Zellaufbau, Biomembrane, DNA. Histologie: Pflanzliche Gewebearten. Physiologie: Mitose, Meiose, Foto- und Chemosynthese, Zellatmung, Gärung, Hormone, Enzyme, Sonderernährung von Pflanzen. Mikroskopie: Einführung in die Mikroskopie, Anatomie der Pflanzen an praktischen Beispielen, Zytologie. Pflanzenbestimmung: Bestimmungsübungen, Heimische Pflanzenfamilien. Gärtnerische Übungen: Kultivierung und Vermehrung von Pflanzen, Baumschnitt und Veredelung. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Charakteristik der Tierstämme beschreiben; – Anatomie und Physiologie tierischer Organsysteme beschreiben; – die Anatomie und Physiologie sowie ausgewählte Organe des Menschen beschreiben; – wichtige Krankheiten und deren Ursachen beschreiben und Vorsorge für die eigene Gesundheit treffen; – die wichtigsten Erste-Hilfemaßnahmen durchführen; – die Systematik und Evolution der niederen Pflanzen und deren ökologische und wirtschaftliche Bedeutung beschreiben; – einen Überblick über die Tiergruppen geben und Arten entsprechend zuordnen; – anhand ausgewählter Tiergruppen mit Bestimmungsliteratur umgehen und ökologische Spezialisierungen nennen; – die Spezialisierungen von Lebewesen an ihren Lebensraum beschreiben und sie untereinander vergleichen; – Nützlinge in der Schädlingsbekämpfung richtig einsetzen; – verschiedene Lebensräume von Tiergruppen zuordnen und botanische und zoologische Aufnahmen im Gelände durchführen. Lehrstoff: Zoologie I: Vergleichende Systematik der Tierstämme, Erkennen und Bestimmen von Tieren. Lebensräume der Tiere, Biologische Schädlingsbekämpfung. Tierische und menschliche Organsysteme I: Haut und deren Anhänge, Lichtsinnesorgane, Hör- und Gleichgewichtssinn, Geschmacks- und Geruchssinn, Nervensysteme, Verdauungs- und Ausscheidungssysteme. Sporenpflanzen: Moose, Pilze, Flechten, Farnpflanzen. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Anatomie und Physiologie des Menschen ausgewählte Organe beschreiben; – Ergonomie in Beruf und Freizeit beschreiben und anwenden; – Grundlagen der Strahlenbiologie wiedergeben; – wichtige Krankheiten und deren Ursachen beschreiben und Vorsorge für die eigene Gesundheit treffen; – Grundlagen der Sexualität, Familienplanung, Entwicklung und Ontogenese des Kindes beschreiben; – die Bedeutung von Körperbewusstsein und Körperhygiene sowie Psychohygiene beschreiben; – die Wirkung von Umwelteinflüssen auf den Menschen beschreiben; – Gefahren und Risiken von Suchtgiften und Infektionskrankheiten beschreiben; – die Wechselwirkung von Vorsorgemedizin – Umweltschutz erklären; – Erdentstehung, Erdaufbau, Mineralogie, Geologie, Tektonik und Geodynamik als dynamisches System beschreiben und als Grundlage des Lebens und der ökologischen Systeme erklären; – ein Herbar mit richtig bestimmten Pflanzen anlegen; – ausgewählte Organe sezieren; – die wichtigsten Gesteine und Mineralien einteilen und bestimmen; – im gärtnerischen Bereich mit gängigen Geräten arbeiten und die wichtigsten Gartenpflanzen kultivieren; – die Grundlagen der Ersten Hilfe und Gesundheitstraining anwenden bzw. lebensrettende Sofortmaßnahmen setzen; – Erste Hilfe bei Strahlenschäden leisten. Lehrstoff: Tierische und menschliche Organsysteme II: Blutkreislauf, Herz, Blut, Lymphe, Atmungsorgane, Immunsystem, Stützapparat, Hormonsystem, Geschlechtsorgane, Entwicklung des Menschen, Schwangerschaft, Geburt, Verhütung, Suchtgiftprävention, Ergonomie, Erste Hilfe, Strahlenbiologie. Zoologie II: Tierphysiologische Versuche, anatomisches Praktikum. Gärtnerische Übungen II: Kosmologie und Geologie: Entstehung der Erde, Planetensystem, Geologie, Mineralogie, Orogenese, Erosion, Geologie von Österreich. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Gruppen von Mikroorganismen und ihre systematische Stellung wiedergeben; – die Besonderheiten im Zellbau der Prokaryontenzelle im Vergleich zur Eukaryontenzelle erläutern; – den genetischen Code und dessen Verwirklichung bei der Bioproteinsynthese beschreiben; – durch Mikroorganismen verursachte Schäden und Krankheiten und deren Auslöser beschreiben; – praktische Anwendungsgebiete von Mikroorganismen in der Biotechnologie angeben; – die Risiken im Umgang mit lebenden Mikroorganismen abschätzen und die hygienischen Maßnahmen und Schutzmaßnahmen im Laborbetrieb beachten; – die wesentlichen Ausrüstungsgegenstände und Geräte im mikrobiologischen Labor anwenden; – Bakterien nach ihren Bestimmungsmerkmalen klassifizieren; – Nährmedien herstellen und angereicherte Mikroorganismen sachgemäß vernichten; – Selektionsmöglichkeiten bei der Vermehrung von Mikroorganismen im Labor anwenden; – Mikroorganismen steril handhaben und Reinkulturen anlegen; – Methoden, um aus Mischkulturen Reinkulturen zu erhalten, anwenden; – Verdünnungsreihen anlegen und die Keimzahl einer Probe mittels MPN Test oder Plattengussverfahren bestimmen und bewerten; – die wichtigsten mikrobiologischen Färbemethoden durchführen und auswerten; – die Gesamtzellzahl einer Probe mittels Zählkammer ermitteln. Lehrstoff: Mikroorganismen und ihre Bedeutung I: Überblick über Mikroorganismen, deren Gefahrenpotential, Krankheiten und praktische Nutzung in der Biotechnologie in Beispielen. Cytologie und Genetik I: Prokaryontenzelle und Eukaryontenzelle im Vergleich, Eigenheiten der Prokaryontenzellen, Bioproteinsynthese. Angewandte Mikrobiologie I: Steriles Arbeiten im Labor, Grundlegende mikrobiologische Techniken. Wachstum und Anreicherung von Mikroorganismen. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – grundsätzliche Regeln der Vererbung erklären; – einen Einblick in Chancen, Risiken und Arbeitsmethoden der Gentechnik geben; – Anatomie und Fortpflanzung von Pilzen und ihre Bedeutung als Krankheitserreger sowie als wichtige Betriebsmittel in der Biotechnologie beschreiben; – virale Krankheiten bei Tieren, Menschen und Bakterien beschreiben; – den Aufbau von Viren sowie verschiedene Vermehrungszyklen in der Wirtszelle beschreiben; – die wichtigsten Erbkrankheiten beim Menschen und deren Vererbung erklären; – Proben mittels Membranfiltration untersuchen; – stoffwechselphysiologische Untersuchungen für Mikroorganismen im Labor durchführen; – Gewebekulturtechnik und ihre Möglichkeiten beschreiben geben und selbstständig einfache Arbeiten durchführen; – PCR als molekularbiologische Arbeitsmethode beschreiben und die Arbeitsschritte im Labor durchführen; – mikrobiologische Hemmstofftests mit verschiedenen bakteriziden und bakteriostatischen Agenzien ansetzen und auswerten; – Lebensmitteluntersuchungen durchführen und auswerten; – Oberflächen- und Trinkwasseruntersuchungen durchführen und auswerten. Lehrstoff: Mikroorganismen und ihre Bedeutung II: Lebensweise und Bedeutung von Pilzen, Aufbau, Vermehrung und Bedeutung von Viren. Cytologie und Genetik II: Genetischer Code, Vererbung, Mutation, Einführung in die Gentechnik. Angewandte Mikrobiologie II: Steriles Arbeiten im Labor, Grundlegende mikrobiologische Techniken. Wachstum und Anreicherung von Mikroorganismen. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die wichtigsten ökologischen Grundbegriffe beschreiben; – den Einfluss der unterschiedlichen Ökofaktoren auf Organismen, deren Anpassungen oder Abwehrstrategien erläutern; – naturnahe und naturferne Ökosysteme erkennen und das biologische Gleichgewicht und seine Beeinflussung durch den Menschen einschätzen; – Möglichkeiten der Gütebeurteilung von Lebensräumen mittels Bioindikatoren bzw. biologischer Qualitätssicherungsmethoden beschreiben, Gütebeurteilungen durchführen und interpretieren; – wichtige Gehölze erkennen; – anhand von Beispielen schädigende Einflüsse und mögliche Reaktionen für Ökosysteme vergleichend aufzeigen und die Wirkung von Schadstoffen auf Organismen und Zeigerpflanzen bzw. über Symptome von Umweltschäden beschreiben. Lehrstoff: Ökologie als Naturwissenschaft: Ökologische Grundbegriffe. Ökofaktoren: Ökofaktor Temperatur, Ökofaktor Nahrung, Ökofaktor Licht, Ökofaktor Wasser, Ökofaktor Salinität. Arbeitsmethoden der Ökologie I: Biologische Gütebeurteilung von Fließgewässern, Winterbestimmung von Gehölzen. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Begriffe Stoffkreislauf und Energiefluss in Bezug auf Ökosysteme unterscheiden und anhand ausgewählter Beispiele charakterisieren; – den Begriff des ökologischen Gleichgewichts erklären; – die Entwicklung von Ökosystemen schematisch beschreiben; – die Grundlagen zur biotischen Evolution nennen und diese anhand verschiedener Evolutionstheorien erklären; – Theorien zur Artentstehung wiedergeben; – Grundlagen der Populationsökologie und –dynamik beschreiben; – Probleme der Umweltgestaltung erkennen und beschreiben sowie Instrumente und Möglichkeiten des Umwelt- und Naturschutzes vergleichen und bewerten; – Messungen von allgemeinen Umweltparametern, sowie Kleinklimauntersuchungen durchführen und diese interpretieren; – Möglichkeit der Gütebeurteilung von Lebensräumen mittels Bioindikatoren bzw. biologischer Qualitätssicherungsmethoden beschreiben und diese mit Hilfe verschiedener Methoden durchführen; – biologische und ökologische Biotopkartierung und Freilandarbeiten durchführen. Lehrstoff: Dynamische Prozesse in der Ökologie: Stoffkreisläufe und Energiefluss in Ökosystemen, Ökologisches Gleichgewicht, Entwicklung von Ökosystemen. Biotische Evolution: Geschichte der Evolutionstheorie, Darwinismus und Neo-Darwinismus im Vergleich, Neue Entwicklungen in der Evolutionstheorie, Entstehung von Arten. Populationsökologie und Dynamik. Arbeitsmethoden der Ökologie II: Waldschadensbeurteilung, Umweltschutz-Naturschutz, Instrumente des Naturschutzes, Vegetationskunde und Pflanzensoziologie, Mikroklimakartierung. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Bedeutung des Bodens für die Ökosysteme und die Welternährung erklären;. – die Grundlagen der Bodenentstehung, -klassifizierung, -aufbau, und –dynamik nennen; – den Begriff Humus, verschiedene Formen davon und seinen Einfluss auf die Bodenfruchtbarkeit erklären; – Art und Bedeutung der wichtigsten Nährstoffe im Boden sowie den Mechanismus ihrer Bereitstellung erklären; – die Begriffe Bodengefüge, Bodenwasser, Bodenluft, Bodenleben, Bodenschadstoffe sowie ihre Bedeutung für die Bodenfunktionen und den Menschen beschreiben; – die Begriffe der Bodenkartierung und –schätzung und ihre Bedeutung und Anwendung für den Menschen beschreiben; – Formen der Bodenbewirtschaftung sowie mögliche daraus resultierende Gefährdungen für Böden beschreiben; – die Begriffe und Arbeitsfelder von Umwelt- und Naturschutz sowie politische Zuständigkeiten und Umsetzungsformen beschreiben; – Mangelnährlösungen entsprechend der Arbeitsanleitung herstellen und ihre Auswirkung auf Pflanzen untersuchen und interpretieren; – Böden nach den gängigsten Methoden entsprechend der Norm bzw. Arbeitsanleitung analysieren; – einschlägige Fachtexte inhaltlich erfassen und kritisch beurteilen; – selbstständig Fachrecherchen zu einschlägigen Themen durchführen und diese für eine Präsentation aufbereiten; – den Einfluss der Landwirtschaft auf den Naturhaushalt beschreiben und diesen in Beziehung zur ökologische Qualität der Landschaft setzen; – wichtige globale Umweltprobleme sowie mögliche alternative gesellschaftliche und wirtschaftliche Handlungsansätze angeben; – aus den Ergebnissen der Bodenanalyse Bedeutung und Maßnahmen für die Praxis der Bodenbewirtschaftung ableiten. Lehrstoff: Bodenkunde: Bodenentstehung, -klassifizierung,-aufbau, -dynamik, Bodenfruchtbarkeit und Humus, Boden und Nährstoffe, Mangelerscheinungen, Bodengefüge, Bodenwasser, Bodenluft, Bodenleben. Schadstoffe im Boden, Bodenkartierung und –schätzung, Praktische Bodenanalytik im Gelände und Labor, Bodenbeprobung lt. Norm, Bodenbewirtschaftung, Gefährdungen des Bodens. Landschaftsökologie: Naturlandschaft – Kulturlandschaft, Umwelt- und Naturschutz, Qualitätskriterien der Landschaft, Landwirtschaft und ihr Einfluss auf den Naturhaushalt. Aktuelle Themen aus der Biologie und Ökologie (Natura 2000, konventionelle-biologische Landwirtschaft, Klimaschutz und –wandel, Stadtökologie...). 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Bedeutung des Bodens für die Ökosysteme und die Welternährung begründen. – die Grundlagen der Bodenentstehung, -klassifizierung, -aufbau, und –dynamik nennen; – den Begriff Humus, verschiedene Formen davon und seinen Einfluss auf die Bodenfruchtbarkeit erklären; – Art und Bedeutung der wichtigsten Nährstoffe im Boden sowie den Mechanismus ihrer Bereitstellung erklären; – die Begriffe Bodengefüge, Bodenwasser, Bodenluft, Bodenleben, Bodenschadstoffe sowie ihre Bedeutung für die Bodenfunktionen und den Menschen beschreiben; – die Begriffe der Bodenkartierung und –schätzung und ihre Bedeutung und Anwendung für den Menschen beschreiben; – Formen der Bodenbewirtschaftung sowie mögliche daraus resultierende Gefährdungen für Böden beschreiben; – die Begriffe und Arbeitsfelder von Umwelt- und Naturschutz sowie politische Zuständigkeiten und Umsetzungsformen beschreiben; – Mangelnährlösungen entsprechen der Arbeitsanleitung herstellen und ihre Auswirkung auf Pflanzen untersuchen und interpretieren; – Böden nach den gängigsten Methoden entsprechend der Norm bzw. Arbeitsanleitung analysieren; – einschlägige Fachtexte inhaltlich erfassen und kritisch beurteilen; – selbstständig Fachrecherchen zu einschlägigen Themen durchführen und diese für eine vorgegebene Präsentationsaufgabe aufbereiten; – den Einfluss der Landwirtschaft auf den Naturhaushalt beschreiben und diesen in Beziehung zur ökologische Qualität der Landschaft setzen; – wichtige globale Umweltprobleme sowie mögliche alternative gesellschaftliche und wirtschaftliche Handlungsansätze angeben; – aus den Ergebnissen der Bodenanalyse Bedeutung und Maßnahmen für die Praxis der Bodenbewirtschaftung ableiten. Lehrstoff: Bodenkunde: Bodenentstehung, -klassifizierung,-aufbau, -dynamik, Bodenfruchtbarkeit und Humus, Boden und Nährstoffe, Mangelerscheinungen, Bodengefüge, Bodenwasser, Bodenluft, Bodenleben. Schadstoffe im Boden, Bodenkartierung und –schätzung, Praktische Bodenanalytik im Gelände und Labor, Bodenbeprobung lt. Norm, Bodenbewirtschaftung, Gefährdungen des Bodens. Landschaftsökologie: Naturlandschaft – Kulturlandschaft, Umwelt- und Naturschutz, Qualitätskriterien der Landschaft, Landwirtschaft und ihr Einfluss auf den Naturhaushalt. Aktuelle Themen aus der Biologie und Ökologie (Natura 2000, konventionelle-biologische Landwirtschaft, Klimaschutz und –wandel, Stadtökologie...). 5.3 ANGEWANDTE CHEMIE UND CHEMISCHE UMWELTANALYTIK I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Chemie und ihre Teilgebiete als Naturwissenschaft erklären; – die Arbeitsweise der Chemie beschreiben; – Stoffe, die sie kennen, den Begriffen „Element“ – „Gemenge“ – „Verbindung“ richtig zuordnen; – die Formeln einfacher Stoffe nennen und die Wort- und Symbolgleichung für einfache Reaktionen aufstellen; – den geschichtlichen Abriss der Entdeckung von Elementarteilchen und der Entstehung von Atommodellen beschreiben; – die Eigenschaften und Vorkommen der Elementarteilchen nennen; – zum Orbitalmodell die Quantenzahlen erklären und die Elektronenschreibweise für die Elemente durchführen; – mit Hilfe des PSE zu jedem Element Ordnungszahl, Periode und Haupt- bzw. Neben-gruppe sowie die Hauptgruppenelemente nennen; – die Eigenschaften von Elementen aus der Stellung im PSE herauslesen und für die Hauptgruppen Eigenschaften nennen; – Eigenschaften, Vorkommen und Verwendung von wichtigen, ausgewählten Elementen nennen; – die Grundprinzipien der Atombindung, der Ionenbindung und der Metallbindung beschreiben; – die Elemente nach dem Bohrschen Atommodell und nach dem Orbitalmodell zeichnen und mit diesen Modellen die Bindung erklären; – die Verbindungen mit allen Außenelektronen richtig darstellen; – die in der Laborarbeit notwendigen Konzentrationsangaben richtig anwenden und mit ihnen rechnen; – den Satz von Avogadro nennen und die Dichte von Gasen berechnen; – das Prinzip des chemischen Gleichgewichts erklären und das Massenwirkungsgesetz herleiten; – Redoxreaktionen als Elektronenübertragungsreaktionen beschreiben und zu einfachen Beispielen eine Redoxgleichung formulieren; – Reduktions- und Oxidationsvorgänge der Technik beschreiben; – für die wichtigsten Säuren und Basen die Formel nennen und einfache Neutralisations-gleichungen aufstellen; – den pH – Wert und dessen Bedeutung beschreiben; – die grundlegenden chemischen Arbeitsmethoden und Sicherheitsbestimmungen anwenden; – mit Hilfe von einfachen Experimenten wichtige Eigenschaften ausgewählter Elemente erfassen bzw. den Unterschied zwischen physikalischen und chemischen Reaktionen beschreiben; – mit Hilfe von physikalischen Verfahren chemische Stoffe auftrennen; – anhand der Alkalimetalle einfache Ionenanalytik durchführen; – anhand der Halogene einfache Ionenanalytik durchführen; – anhand der Chalkogene einfache Ionenanalytik durchführen; – anhand ausgewählter Nebengruppenelemente einfache Ionenanalytik beschreiben; – Säuren-Basen-Darstellungsreaktionen und einfache Neutralisationsreaktionen planen und durchführen; – einfache Redoxreaktionen durchführen; – fachlich relevante Informationen beschaffen und auswerten; – anhand von Arbeitsanleitungen Messungen, Experimente und Berechnungen eigenständig durchführen, die Ergebnisse fachlich analysieren und bewerten und diese entsprechend darstellen; – Säuren-Basen-Darstellungsreaktionen und einfache Neutralisationsreaktionen durchführen. Lehrstoff: Allgemeine Chemie: Grundbegriffe der Chemie, Atombau und Atommodelle, Periodensystem der Elemente, Bindungen: Atom-, Metall- und Ionenbindung. Chemische Reaktionen: Stöchiometrie, Chemisches Gleichgewicht, Redoxreaktionen und Elektrochemie, Säuren und Basen. Anorganische Chemie I: Ausgewählte Elemente. Arbeiten im Chemielabor: Labor- und Sicherheitsbestimmungen, Eigenschaften von Stoffen, Stofftrennung, Nachweisreaktionen. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Redoxreaktionen aufstellen und ausgleichen und die Grundlagen der Elektrochemie nachvollziehen und deren Umweltverträglichkeit abschätzen; – die Elektrolyse anhand konkreter Beispiele beschreiben; – die Eigenschaften, Bedeutung und die Verfahrenstechnik bedeutender chemischer Stoffe beschreiben; – die Eigenschaften und die Bedeutung der Alkane und Alkene beschreiben; – die grundlegenden Reaktionen der Alkane und Alkene beschreiben; – die Hybridisierung des Kohlenstoffes zur Bildung der Alkane und Alkene beschreiben; – die Eigenschaften und die Bedeutung der Halogenalkane beschreiben; – die Umweltproblematik halogenierter Kohlenwasserstoffe hinsichtlich Ozonloch, Treibhauseffekt, Akkumulation im Boden, Gewässer und Nahrungsmitteln beschreiben; – die Vor- und Nachteile von Kunststoffen insbesondere im Hinblick auf die Umwelt und den Umweltschutz erläutern; – die Gleichungen einer radikalischen Polymerisation aufstellen; – die Zusammensetzung komplexerer Mischungen mehrerer Salze (Kationen und Anionen) qualitativ analysieren; – die Eigenschaften ausgewählter organischer Chemikalien untersuchen und deren Reaktionen im Labormaßstab durchführen; – Säuren-Basen-Darstellungsreaktionen und einfache Neutralisationsreaktionen planen und durchführen; – grundlegende Einflüsse von anorganischen Kontaminanten auf Ökosysteme abschätzen. Lehrstoff: Anorganische Chemie II: Redoxreaktionen, Elektrolyse, Verfahrenstechnik ausgewählter chemischer Stoffe, Ionenanalytik. Organische Chemie I: Alkane, Halogenalkane, Alkene, Organische Reaktionen im Labormaßstab. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Eigenschaften und die Bedeutung der Alkine beschreiben; – die grundlegenden Reaktionen der Alkine beschreiben; – die Eigenschaften und die Bedeutung der Aromaten und Heterozyklen beschreiben; – die Eigenschaften und die Bedeutung der Alkohole, Phenole und Ether beschreiben; – die Eigenschaften und die Bedeutung der Aldehyde und beschreiben; – die Entstehung, Zusammensetzung und Gewinnung des Erdöls erläutern und die Auswirkungen von fossilen Rohstoffen auf die Umwelt abschätzen; – verschiedene Titrationen nach vorgegebener Arbeitsanleitung richtig durchführen und die entsprechenden Konzentrationen korrekt berechnen; – die Eigenschaften ausgewählter organischer Chemikalien untersuchen und deren Reaktionen im Labormaßstab durchführen; – einfache Synthesereaktionen im Labor durchführen; – einfache Neutralisationsreaktionen planen und durchführen; – die grundlegenden Auswirkungen von organischen Kontaminanten auf Ökosysteme abschätzen. Lehrstoff: Organische Chemie II: Alkine, Aromate, Heterozyklen, Alkohole, Phenole, Ether, Aldehyde, Ketone. Erdölchemie, Organische Reaktionen im Labormaßstab. Nasschemische Analytik: Titrationsanalyse. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die funktionellen Gruppen von Mono-, Di- und Polysacchariden, Carbonsäuren, Estern, Fetten und Kohlenhydraten angeben; – die Struktur der Mono-, Di- und Polysaccharide, Carbonsäuren, Ester, Fette und, Kohlenhydrate beschreiben; – das Vorkommen von Mono-, Di- und Polysacchariden, Carbonsäuren, Estern, Fetten und Kohlenhydrate beschreiben; – die Struktur der Mono-, Di- und Polysaccharide beschreiben und zeichnen; – Mono-, Di – und Polysaccharide, Carbonsäuren, Ester, Fette, Kohlenhydrate benennen; – den Begriff der optischen Isomerie beschreiben; – die Analysenmethoden der Gravimetrie, Photometrie beschreiben; – ausgewählte Mono-, Di – und Polysaccharide, Carbonsäuren, Ester, Fette, Kohlenhydrate zeichnen; – optische Isomerien an Molekülen bestimmen; – analytische Untersuchungen auf Photometern durchführen; – quantitative Analysen mit Hilfe der Titration durchführen; – für Mono-, Di- und Polysaccharide, Carbonsäuren, Ester, Fette, Kohlenhydrate aufgrund der funktionellen Gruppen Eigenschaften ableiten; – anhand der Parameter BSB, CSB und TOC Aussagen über die Gewässereigenschaften treffen. Lehrstoff: Organische Chemie III: Carbonsäuren, Carbonsäurederivate. Biochemie I: Fette, Kohlenhydrate. Umweltanalytik und angewandte Methoden I: Methoden der quantitativen Analyse: Gravimetrie, Photometrie, Bestimmung von BSB, CSB, TOC, Stöchiometrie angewandt im analytischen Labor. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die funktionellen Gruppen von Aminosäuren, Peptiden, Proteinen, Waschmitteln und Kunststoffen angeben; – die Struktur der Aminosäuren, Peptiden, Proteinen, Waschmitteln und Kunststoffen beschreiben; – das Vorkommen von Aminosäuren, Peptiden, Proteinen, Waschmitteln und Kunststoffen beschreiben; – die Struktur der Mono-, Di – und Polysaccharide beschreiben und zeichnen; – Aminosäuren, Peptide, Proteine, Waschmittel und Kunststoffe benennen; – die Analysenmethoden der Atomabsorption, der Titration und Komplexometrie beschreiben; – die Methode und den Anwendungsbereich von Aufschlüssen beschreiben; – die Methode der Dünnschichtchromatographie beschreiben; – ausgewählte Aminosäuren, Peptide, Proteine, Waschmittel und Kunststoffe zeichnen; – Vorkommen und Bedeutung der Proteine bzw. Peptide und deren biologische Funktion beschreiben; – analytische Untersuchungen auf dem Atomabsorptionsspektrometer und der Kjeldahl-Apparatur durchführen; – quantitative Analysen mit Hilfe der Titration durchführen; – halbquantitative Untersuchungen mit der Dünnschichtchromatographie durchführen; – analytische Messergebnisse protokollieren; – für Aminosäuren, Peptide, Proteine, Waschmittel und Kunststoffe aufgrund der funktionellen Gruppen bzw. Struktur Eigenschaften ableiten; – die ökologische Problematik waschaktiver Substanzen sowie weiterer Bestandteile von Waschmitteln beurteilen und darstellen; – Kunststoffe im ökologischen Kontext beurteilen; – aufgrund der Primär-, Sekundär und Tertiärstruktur die Funktion von Eiweißen erklären. Lehrstoff: Biochemie II: Aminosäuren, Proteine, Peptide. Organisch-chemische Industrie: Tenside, Kunststoffe. Umweltanalytik und angewandte Methoden II: Methoden der quantitativen Analyse: AAS (Atomabsorptionsspektroskopie), N-Bestimmung nach Kjeldahl, Titration, Methoden der halbquantitativen Analyse: Dünnschichtchromatographie, Stöchiometrie angewandt im analytischen Labor. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ausgewählte Luftschadstoffe und deren Eigenschaften beschreiben; – verschiedene Grundbegriffe der Luftchemie beschreiben; – wichtige Grundbegriffe des Arbeitnehmerschutzes beschreiben; – Schadstoffe und Umweltbedingungen, die zum Sommer- und Wintersmog führen beschreiben; – die Probleme für Mensch und Umwelt, die durch Smog entstehen können beschreiben; – den Aufbau einer Hydrid- AAS beschreiben; – die Formeln von ausgewählte Luftschadstoffen zeichnen; – unterschiedliche Schadstoffangaben in der Luftchemie umrechnen; – Labors auf ihre Sicherheitseinrichtungen untersuchen; – Sicherheitsdatenblätter lesen und wichtige Sicherheitsmaßnahmen für den Umgang mit Chemikalien daraus ableiten; – unterschiedliche Arten der AAS sowie deren Einsatzgebiete vergleichen; – Stammlösungen und Standards für die Atomabsorptionsspektrometrie selbstständig herstellen; – Luftuntersuchungen auf einzelne Luftschadstoffe mithilfe der Prüfröhrchentechnik durchführen; – für ausgewählte Luftschadstoffe anhand deren Eigenschaften einzelne Folgen ableiten; – verschiedene Strategien zur Vermeidung oder Verminderung von Problemen, die durch unterschiedliche Smogarten entstehen, erläutern. Lehrstoff: Luftchemie I: Grundlagen und Grundbegriffe der Luftchemie, Luftschadstoffe, Smog. Umweltanalytik und angewandte Methoden III: Prüfröhrchentechnik, Sicherheit im Labor, Atomabsorptionsspektrometrie. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Bedeutung der Ozonschicht und die Verursacher sowie den Mechanismus, welche zu der Zerstörung der Ozonschicht führt beschreiben; – wichtige Verursacher der Ozonschichtzerstörung nennen, sowie deren Verwendungsmöglichkeiten und wichtige Eigenschaften beschreiben; – Ersatzstoffe für die Verursacher der Ozonschichtzerstörung angeben; – die Stoffe, die zum natürlichen und anthropogen verursachten Treibhauseffekt führen beschreiben; – Grundbegriffe der Toxikologie (Toxikodynamik, Toxikokinetik) beschreiben; – das allgemeine Grundprinzip einer Chromatographie beschreiben; – den prinzipiellen Aufbau einer HPLC und GC beschreiben; – die Gleichungen des Chapman Zyklus sowie der Ozonzerstörung aufstellen und Folgen daraus ableiten; – unterschiedliche Prognosen machen, die durch eine Temperaturerhöhung der Erde entstehen können; – anhand der Eigenschaften von Stoffen unterschiedliche Gefahren für die Gesundheit herauslesen; – eine HPLC und GC mithilfe einer Arbeitsanweisung und leichter Hilfestellung bedienen; – den speziellen Aufbau einer GC und HPLC anhand dem allgemeinem Prinzip der Chromatographie herausarbeiten; – eine Extraktion als Probenvorbereitung durchführen; – analytische Messergebnisse protokollieren; – Berechnungen zur Herstellung von unterschiedlichen Lösungen für das Labor selbstständig berechnen; – Stammlösungen und Standards selbstständig herstellen; – die Gleichungen des Chapman Zyklus sowie der Ozonzerstörung aufstellen und Folgen daraus ableiten; – verschiedene Strategien vorschlagen, wie der Ausstoß von unterschiedlichen Treibhausgases reduziert werden könnte; – eigenständig naturwissenschaftlich-technische Aufgabenstellungen bearbeiten, Ergebnisse auswerten, interpretieren; – Ergebnisse chromatographischer Untersuchungen auswerten. Lehrstoff: Luftchemie II: Ozonloch, Treibauseffekt. Toxikologie: Grundbegriffe, Parameter. Chromatographie: HPLC, GC, Stöchiometrie angewandt im analytischen Labor, Extraktionsverfahren als Probenvorbereitung. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die chemischen Grundlagen des Bodens beschreiben; – die Kreisläufe wichtiger Nährstoffe erklären; – die positiven und negativen Auswirkungen der Düngung beschreiben; – eine Reihe von Bodenschadstoffen angeben; – verschiedene Methoden der Extraktion von Bodeninhaltsstoffen beschreiben; – den Aufbau einer ICP-OES beschreiben; – die Grundbegriffe der Molekularbiologie nennen; – die Kreisläufe im Boden mit Reaktionsgleichungen wiedergeben; – Möglichkeiten der Reduktion von Schwermetallen nennen; – den Gehalt von Bodennährstoffen nach gültigen Normen bestimmen; – ein ICP-OES mit Hilfe einer Arbeitsanleitung bedienen; – verschiedene Methoden der Probenvorbereitung durchführen; – Methoden der Gentechnik beschreiben; – auf die Qualität von Böden aufgrund der untersuchten Parameter rückschließen; – anhand der Analysenergebnisse Düngemittelberechnungen durchführen; – Pestizidbelastungen bewerten und interpretieren; – Alternativen zum chemischen Pflanzenschutz beschreiben und beurteilen; – die Richtigkeit der Probenvorbereitung beurteilen; – die Problematik der Gentechnik beschreiben und diskutieren. Lehrstoff: Bodenchemie: Grundlagen des Bodens, Nährstoffe, Bodenschadstoffe (Schwermetalle, Pestizide, …). Umweltanalytik und angewandte Methoden III: ICP-OES, HPLC, GC, Probenvorbereitungen (Aufschlüsse, Extraktionen, SPE). Molekularchemie: Grundlagen, Gentechnik. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die chemischen Grundlagen des Bodens beschreiben; – die Kreisläufe wichtiger Nährstoffe erklären; – die positiven und negativen Auswirkungen der Düngung beschreiben; – eine Reihe von Bodenschadstoffen angeben; – verschiedene Methoden der Extraktion von Bodeninhaltsstoffen beschreiben; – den Aufbau einer ICP-OES beschreiben; – die Grundbegriffe der Molekularbiologie nennen; – die Kreisläufe im Boden mit Reaktionsgleichungen wiedergeben; – Möglichkeiten der Reduktion von Schwermetallen nennen; – den Gehalt von Bodennährstoffen nach gültigen Normen bestimmen; – ein ICP-OES mit Hilfe einer Arbeitsanleitung bedienen; – verschiedene Methoden der Probenvorbereitung durchführen; – Methoden der Gentechnik beschreiben; – auf die Qualität von Böden aufgrund der untersuchten Parameter rückschließen; – anhand der Analysenergebnisse Düngemittelberechnungen durchführen; – Pestizidbelastungen bewerten und interpretieren; – Alternativen zum chemischen Pflanzenschutz beschreiben und beurteilen; – die Richtigkeit der Probenvorbereitung beurteilen; – die Problematik der Gentechnik darstellen und diskutieren. Lehrstoff: Bodenchemie: Grundlagen des Bodens, Nährstoffe, Bodenschadstoffe (Schwermetalle, Pestizide, …). Umweltanalytik und angewandte Methoden III: ICP-OES, HPLC, GC, Probenvorbereitungen (Aufschlüsse, Extraktionen, SPE). Molekularchemie: Grundlagen, Gentechnik. 5.4 ANGEWANDTE PHYSIK UND PHYSIKALISCHE UMWELTANALYTIK, MESS- UND REGELTECHNIK I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Physik als Naturwissenschaft beschreiben; – die Teilgebiete der Physik nennen; – die Arbeitsweise der Physik beschreiben; – wärmetechnische Energiesparmaßnahmen nennen; – die Grundlagen des Magnetismus beschreiben; – grundlegende Maßgrößen und Maßeinheiten nennen und konvertieren; – wichtige Phänomen der Hydrostatik und Aerostatik nennen und beschreiben; – die verschiedenen Größen aus dem Bereich der Wärmelehre erkennen und bestimmen; – die Arten verschiedener Bewegungstypen beschreiben und wichtige Parameter berechnen und messen; – Methoden zur Messung und Bestimmung physikalischer Größen nennen und anwenden; – Messergebnisse bewerten; – die Begriffe Arbeit, Energie, Leistung erklären und anwenden; – wärmetechnische Bauteilparameter berechnen und einfache Energiesparmaßnahmen umsetzen. Lehrstoff: Physik als Naturwissenschaft: Teilgebiete der Physik, Arbeitsweise der Physik, Aufbau der Körper, physikalische Stoffeigenschaften. Größenlehre: Größen und Maßsysteme, Größengleichungen, Einheiten, Umrechnen von Einheiten, Messung einfacher physikalischer Größen. Wärmelehre I: Wärmemenge, Energie, Leistung, Temperatur, Wärmeausdehnung, Berechnung und Messung thermisch relevanter Parameter, Wärmeausbreitung, U-Wert, Wärmedämmung, Energiesparmaßnahmen, Grundlagen der Kalorimetrie, Wärmekapazität, Kreisprozesse, Wirkungsgrad. Grundlegende Funktion von Wärmekraftmaschinen: Wärmepumpe, Verbrennungsmotoren, Phasenübergänge. Bewegungslehre: Arten der Bewegung, gleichförmige und gleichmäßige beschleunigte Bewegung, Arbeit, Leistung, Energie. Hydrostatik und Aerostatik: Eigenschaften des Wassers, hydrostatischer Druck, Auftrieb, Anwendungen, Gasgesetze, Wetterelemente. Magnetismus: Grundlagen des Magnetismus, Dipole, magnetische Stoffe, Magnetfelder. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundlagen der Mechanik nennen und anwenden; – wichtige Begriffe der Wärmelehre und deren Anwendungen nennen und anwenden; – wichtige Begriffe der Festigkeitslehre nennen und können sie anwenden; – die Grundlagen der Mechanik nennen und mechanische Größen berechnen und bestimmen; – wichtige Größen der Festigkeitslehre erklären und bestimmen; – die verschiedenen Größen aus dem Bereich der Wärmelehre erkennen und bestimmen; – die Arten verschiedener Bewegungstypen nennen und wichtige Parameter berechnen und messen; – wärmetechnische Bauteilparameter berechnen und bewerten; – den Begriff Energiekennzahl erklären, bewerten und Maßnahmen zur Verbesserung der Energiekennzahl vorschlagen. Lehrstoff: Mechanik: Statik: Kräfte, Kraftmessung, Vektoren, Berechnungsverfahren, Drehmoment, Kippen, Statik von Bauelementen, Anwendungen. Festigkeitslehre: Eigenschaften von Festkörpern, Beanspruchungsarten, Kenngrößen der Festigkeitslehre, Hooksches Gesetz. Wärmelehre II: Wärmeausbreitung, U-Wert, Wärmedämmung, Energiesparmaßnahmen, Energiekennzahl, Energieausweis. Bewegungslehre: Gleichförmige und gleichmäßige beschleunigte Bewegung 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Gesetze der Strömungslehre nennen und anwenden; – zwischen verschiedenen Strömungsarten unterscheiden; – Anwendungen von strömenden Gasen und Flüssigkeiten beschreiben; – die Bewegungsgrößen von Flüssigkeiten und Gasen berechnen und messen; – die verschiedenen Größen aus dem Bereich der Wärmelehre erkennen und bestimmen; – die Arten verschiedener Bewegungstypen beschreiben und wichtige Parameter berechnen und messen; – wärmetechnische Bauteilparameter berechnen und bewerten; – die Anwendungen von strömenden Flüssigkeiten und Gasen nennen und erklären; – das Energiepotential von strömenden Flüssigkeiten und Gasen bewerten und daraus abgeleitete Anlagen zur nachhaltigen Energieerzeugung erklären; – die Möglichkeiten zur Nutzung der Wasserkraft nennen; – den grundlegenden Aufbau und die Funktion von Wasserkraftanlagen erklären und bewerten; – die Möglichkeiten zur Nutzung der Windkraft nennen und diese Anlagen erklären sowie bewerten; – den grundlegenden Aufbau und die Funktion von Windkraftanlagen erklären und bewerten. Lehrstoff: Bewegung von Fluiden: Gesetze der Strömungslehre, Strömungsarten, Messmethoden, Wasserkraftanlagen, Turbinen und andere Anwendungen. Bewegung von Gasen: Gasströmung, Strömungsmessung, Messmethoden, Windkraftanlagen und andere Anwendungen. Wärmelehre II: Wärmeausbreitung, U-Wert, Wärmedämmung, Energiesparmaßnahmen, Energiekennzahl, Energieausweis. Bewegungslehre: Gleichförmige und gleichmäßige beschleunigte Bewegung. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundlagen der Elektrostatik und praktische Anwendungen erklären; – die Gefahren des elektrischen Stroms beschreiben; – den Begriff Elektrodynamik erklären und praktische Anwendungen nennen; – wichtige Größen der Elektrotechnik nennen und erklären; – die Möglichkeiten zur Erzeugung elektrischer Energie erklären; – die Eigenschaften elektrostatischer Felder beschreiben; – wichtige physikalische Größen der Elektrostatik nennen und diese erklären und berechnen; – wichtige Kenngrößen der Elektrodynamik erklären und berechnen; – die Messung wichtiger elektrischer Kenngrößen der Elektrotechnik erklären und durchführen; – die Messung wichtiger elektrischer Wechselgrößen erklären und durchführen; – wichtige Gesetzmäßigkeiten der Elektrotechnik erklären und können anwenden; – elektrische und elektronische Schaltungen dimensionieren und testen; – die Gefahren des elektrischen Stroms erkennen und bewerten; – die Wirkung des elektrischen Stroms auf den menschlichen Körper abschätzen; – mögliche Maßnahmen zum Schutz vor den Gefahren des elektrischen Stroms nennen, erklären und anwenden; – die Funktion elektrischer und elektronischer Bauelemente erklären und praktisch anwenden. Lehrstoff: Elektrostatik: Ladungen, Eigenschaften des elektrostatischen Feldes, Kenngrößen, Bioelektrizität, atmosphärische Elektrizität, Anwendungen der Elektrostatik. Elektrodynamik I: Elektrischer Strom und elektrische Stromkreise, Elektrische Kenngrößen, Arbeit, Leistung: Berechnung und Messung, Smart-Metering, Gesetzmäßigkeiten der Elektrodynamik, Messung und Berechnung wichtiger Kenngrößen, Schaltungsdimensionierung, Wechselgrößen: Kenngrößen, Messung und Berechnung wichtiger Kenngrößen, Gefahren des elektrischen Stroms, Grenzwerte, Wirkung auf den Menschen, Schutzmaßnahmen. Erzeugung elektrischer Energie I: Grundlagen, Kraftwerkstypen, Spannungssysteme, Energietransport. Bauelemente der Elektrotechnik I: Aufbau und Funktion wichtiger Bauelemente der Elektrotechnik. Berechnung und Anwendung wichtiger Bauelemente der Elektrotechnik. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – wichtige Größen der Elektrotechnik nennen und erklären; – grundlegende elektromagnetische Zusammenhänge beschreiben; – die Messung wichtiger elektrischer Kenngrößen der Elektrotechnik erklären und durchführen; – die Messung wichtiger elektrischer Wechselgrößen erklären und durchführen; – die Interaktionsmechanismen zwischen elektrischen und magnetischen Feldern nennen und beschreiben; – Anwendungen von magnetischen und elektrischen Feldern in der Elektrotechnik nennen und erklären; – wichtige Gesetzmäßigkeiten der Elektrotechnik erklären und praktisch anwenden; – elektrische und elektronische Schaltungen dimensionieren und testen; – mögliche Maßnahmen zum Schutz vor den Gefahren des elektrischen Stroms nennen, erklären und anwenden; – die Funktion elektrischer und elektronischer Bauelemente erklären und praktisch anwenden; – Möglichkeiten zur Erzeugung von elektrischer Energie erklären und in Bezug auf deren Nachhaltigkeit bewerten; – wichtige Systemparameter von Anlagen zur Erzeugung elektrischer Energie nennen, diese praktisch messen und bewerten. Lehrstoff: Elektrodynamik II: Kenngrößen, Gesetzmäßigkeiten der Elektrodynamik, Messung und Berechnung wichtiger Kenngrößen, Schaltungsdimensionierung, Wechselgrößen: Kenngrößen, Messung und Berechnung wichtiger Kenngrößen, Gefahren des elektrischen Stroms, Schutzmaßnahmen, Anwendungen. Bauelemente der Elektrotechnik II: Aufbau und Funktion wichtiger Bauelemente der Elektrotechnik, Berechnung und Anwendung wichtiger Bauelemente der Elektrotechnik. Elektromagnetische Felder: Grundlagen (Induktion, Feldbilder etc.), Anwendungen (Motor, Generator etc.), Elektrosmog. Erzeugung und Speicherung elektrischer Energie: Grundlagen, Kraftwerkstypen, Brennstoffzellen, Batterie, Akku, Photovoltaik, Spannungssysteme, Energietransport, Umweltschutz, Nachhaltigkeit. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – wichtige Begriffe der Akustik erklären; – den Vorgang des Hörens erklären; – grundlegende Eigenschaften des Schalls und der Schallausbreitung erklären; – wichtige Elemente der akustischen Übertragungskette nennen und grundlegend erklären; – die Auswirkungen von Lärm auf den Menschen beschreiben; – relevante Grenzwerte im Bereich des Lärmschutzes nennen; – die Entstehung, Eigenschaften und Wirkung verschiedenen Strahlungsarten erklären; – den Aufbau der Atome und die Grundzüge des derzeitigen Standardmodells beschreiben; – technische Möglichkeiten der akustischen Schallumsetzung erklären und verwenden; – Methoden der Lärmmesstechnik erklären und durchführen; – die Grundzüge des Lärmschutzes erklären; – die Kenngrößen radioaktiver Strahlung und deren Grenzwerte beschreiben; – Möglichkeiten des Strahlenschutzes nennen und erklären; – wichtige Kenngrößen der Akustik erklären, nach gängigen Normen berechnen, messen und bewerten; – Lärmmessungen nach gängigen Normen praktisch durchführen und bewerten; – umweltrelevante akustische Gefahren beurteilen und Maßnahmen zur Abwehr nennen und erklären; – Messungen an radioaktiven Strahlern durchführen, diese identifizieren und die Ergebnisse bewerten. Lehrstoff: Akustik – Schall – Lärm: Schall, Schallumsetzung, Schallausbreitung und Schallmessung, Hören, Lärm und Auswirkungen auf den Menschen, Akustische Kenngrößen, Pegelgrößen, Lärmmessungen nach gängigen Normen, Grundzüge des Lärmschutzes Kenngrößen. Radioaktivität I: Atomaufbau, Grundzüge des Standardmodells, Strahlungsarten (IR, UV, X-Ray, radioaktive Strahlung), Kernzerfall, Zerfallsgesetz, Kenngrößen und Messmethoden, Grenzwerte. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Entstehung, Eigenschaften und Wirkung verschiedenen Strahlungsarten erklären; – den Aufbau der Atome und die Grundzüge des derzeitigen Standardmodells der Physik erklären; – Anwendungen der Radioaktivität beschreiben; – die Gefahren radioaktiver Strahlung erklären; – die grundlegenden Funktionen von Mess-Steuer-Regeltechnik (MSR)-Systemen beschreiben; – Anwendungen der MSR-Technik im Umwelttechnikbereich erkennen und technisch erfassen; – die Funktion von Speicher-Programmierbaren-Steuerungen (SPS) erklären und deren Einsatzmöglichkeiten im Umwelttechnikbereich beschreiben; – die Grundzüge von Prozessleitsystemen nennen; – die Kenngrößen radioaktiver Strahlung und deren Grenzwerte beschreiben; – Möglichkeiten des Strahlenschutzes nennen und erklären; – die Grundlagen der Digitaltechnik und von digitalen Elementen beschreiben und anwenden; – Regeleinrichtungen nach gängigen Normen zeichnerisch darstellen; – die Funktion und die spezifischen Anwendungsmöglichkeiten von Sensoren, Messgeräten und anderer wichtiger Elemente für die MSR- Technik erklären und nutzen; – vorgegebene Aufgabenstellungen aus dem Bereich der Umwelttechnik selbstständig programmieren, das Programm an die SPS übertragen und die Funktion an Modellen testen; – Messungen an radioaktiven Strahlern durchführen, diese identifizieren und die Ergebnisse bewerten; – Methoden des Strahlenschutzes im Rahmen von Experimenten praktisch anwenden. Lehrstoff: Mess- Steuer- und Regeltechnik (MSR-Technik): Elektrische Messmethoden, Sensoren. Messgeräte für den MSR-Bereich. Mess-Steuer- und Regeleinrichtungen, Prozessleittechnik. Grundlagen der Digitaltechnik, digitale Elemente. Steuerungen und Regelungen, SPS. Programmierung von SPS. MSR-Anwendungen im Umwelttechnik- bzw. Umweltschutzbereich. Normgerechte Darstellung von Regeleinrichtungen. Radioaktivität II: Atomaufbau, Grundzüge des Standardmodells. Strahlungsarten (IR, UV, X-Ray, radioaktive Strahlung). Kernzerfall, Zerfallsgesetz. Kenngrößen und Messmethoden, Grenzwerte. Strahlenschutz. Anwendungen. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Entstehung, Eigenschaften, Wirkung und Gefahren verschiedener Strahlungsarten erklären; – die Kenngrößen radioaktiver Strahlung und deren Grenzwerte beschreiben; – die Möglichkeiten zur Entsorgung radioaktiver Stoffe erklären; – ausgewählte Themen der modernen Physik erklären und diskutieren; – wichtige Anwendungen der Optik nennen und erklären; – Elemente der Beleuchtungstechnik und deren Funktion beschreiben; – Möglichkeiten des Strahlenschutzes nennen und erklären; – den Begriff Umgebungsstrahlung erklären und messen; – Anwendungen optischer Effekte in der chemischen Analyse und Gerätetechnik erklären und in Experimenten nachvollziehen; – die verschiedene Strahlungsarten, Kenngrößen beschreiben und messen, sowie deren Gefahren einschätzen und abwehren; – Anwendungen von ionisierender Strahlung nennen und erklären; – die Möglichkeiten zur Erzeugung von Energie aus nuklearen Brennstoffen nennen und deren Grundlagen erklären; – Methoden des Strahlenschutzes im Rahmen von Experimenten praktisch anwenden; – die Funktion von Anlagen zur Erzeugung von Energie aus nuklearen Brennstoffen erklären und in Bezug auf deren Gefahren und Umweltverträglichkeit bewerten; – die Problematik der Entsorgung radioaktiver Stoffe erklären und in Bezug auf deren Gefahren und Umweltverträglichkeit bewerten; – wichtige Kenngrößen und Gesetzmäßigkeiten der Optik erklären, berechnen, messen und die Ergebnisse interpretieren. Lehrstoff: Radioaktivität III: Strahlungsarten (IR, UV, X-Ray, radioaktive Strahlung). Kernzerfall, Zerfallsgesetz. Biologische Wirkung, Umgebungsstrahlung. Kenngrößen und Messmethoden, Grenzwerte, Strahlenschutz. Kernenergie, Anlagen zur Energieerzeugung. Entsorgung radioaktiven Abfalls. Anwendungen ionisierender Strahlung. Ausgewählte Kapitel der modernen Physik (zB Standardmodell,, Astrophysik, Relativität). Optik: Grundlegende Eigenschaften des Lichts. Interferenz, Polarisation. Physikalisch-optische Kenngrößen. Geometrische Optik: Grundlagen, Elemente, Anwendungen. Spektren, Spektralanalyse. Optische Gerätetechnik: Mikroskop, Laser, chemische Analyse und Gerätetechnik. Beleuchtungstechnik. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Entstehung, Eigenschaften, Wirkung und Gefahren verschiedener Strahlungsarten erklären; – die Kenngrößen radioaktiver Strahlung und deren Grenzwerte beschreiben; – die Möglichkeiten zur Entsorgung radioaktiver Stoffe erklären; – ausgewählte Themen der modernen Physik erklären und diskutieren; – wichtige Anwendungen der Optik nennen und erklären; – Elemente der Beleuchtungstechnik und deren Funktion beschreiben; – Möglichkeiten des Strahlenschutzes nennen und erklären; – den Begriff Umgebungsstrahlung erklären und diese messen; – Anwendungen optischer Effekte in der chemischen Analyse und Gerätetechnik erklären und in Experimenten nachvollziehen; – die verschiedene Strahlungsarten, Kenngrößen beschreiben und messen sowie deren Gefahren einschätzen und abwehren; – Anwendungen von ionisierender Strahlung nennen und erklären; – die Möglichkeiten zur Erzeugung von Energie aus nuklearen Brennstoffen nennen und deren Grundlagen erklären; – Methoden des Strahlenschutzes im Rahmen von Experimenten praktisch anwenden; – die Funktion von Anlagen zur Erzeugung von Energie aus nuklearen Brennstoffen erklären und in Bezug auf deren Gefahren und Umweltverträglichkeit bewerten; – die Problematik der Entsorgung radioaktiver Stoffe erklären und in Bezug auf deren Gefahren und Umweltverträglichkeit bewerten; – wichtige Kenngrößen und Gesetzmäßigkeiten der Optik erklären, berechnen, messen und die Ergebnisse interpretieren. Lehrstoff: Radioaktivität III: Strahlungsarten (IR, UV, X-Ray, radioaktive Strahlung). Kernzerfall, Zerfallsgesetz. Biologische Wirkung, Umgebungsstrahlung. Kenngrößen und Messmethoden, Grenzwerte, Strahlenschutz. Kernenergie, Anlagen zur Energieerzeugung. Entsorgung radioaktiven Abfalls. Anwendungen ionisierender Strahlung. Ausgewählte Kapitel der modernen Physik (zB Standardmodell,, Astrophysik, Relativität). Optik: Grundlegende Eigenschaften des Lichts. Interferenz, Polarisation. Physikalisch-optische Kenngrößen. Geometrische Optik: Grundlagen, Elemente, Anwendungen. Spektren, Spektralanalyse. Optische Gerätetechnik: Mikroskop, Laser, chemische Analyse und Gerätetechnik. Beleuchtungstechnik. 6. NACHHALTIGE TECHNIKEN UND TECHNOLOGIEN 6.1 VERARBEITUNGS- UND UMWELTTECHNIK II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Umfang und Inhalt der Verarbeitungs- und Umwelttechnik erfassen; – die Teilgebiete der Verarbeitungs- und Umwelttechnik zuordnen; – die Arbeitsweise der Verarbeitungs- und Umwelttechnik in den jeweiligen Teilgebieten beschreiben; – grundlegende Vorgaben zur graphische Darstellung, technische Fakten und Problemstellungen beschreiben; – verschiedene praktische Tätigkeiten lösungsorientiert durchführen; – Bauteile nach gültigen Normen darstellen; – technische Zeichnungen in die praktische Herstellung von Werkstücken umsetzen; – verarbeitungstechnische Maschinen und deren Bedienung einschließlich der Sicherheitsvorschriften beschreiben. Lehrstoff: Normgerechte Werkzeichnung: Linienarten, Linienbreiten, Normalrisse, Freihandskizzen. Verbindungstechnik: Lösbar, nicht lösbar, Schraubenverbindung, Schweißen, Löten. Verarbeitungstechnik: Aufbau von Maschinen, Inbetriebnahme, Arbeitstechniken. Sicherheitsvorschriften, Unfallverhütung. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – graphische Darstellungsmöglichkeiten beschreiben und deren praktische Umsetzung erklären; – praktische Fertigungsmöglichkeiten beschreiben und in einfachen Projekten anwenden; – technische Zeichnungen lesen, beschreiben und anfertigen; – verschiedene verarbeitungstechnische Maschinen und entsprechende Sicherheitsvorschriften erklären und diese eigenständig unter Verwendung von Anleitungen bedienen; – Darstellungen normgerecht bemaßen und bewerten. Lehrstoff: Normgerechte Werkzeichnung: Normgerechte Bemaßung. Werkstättenordnung: Sicherheitsvorschriften, Unfallverhütung. Werkzeugkunde: Handwerkzeuge, Handmaschinen, Standmaschinen. Verarbeitungstechnik: Arbeitstechniken, Sicherheitsvorschriften. 6.2 UMWELTTECHNOLOGIE UND INNOVATION III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – das Wasser in seinem globalen Kreislauf erfassen und die Bedeutung verschiedener Wasservorkommen beschreiben; – die einschlägigen Techniken und Technologien der Trinkwasserversorgung mit Trinkwassergewinnung und -aufbereitung erklären; – die grundlegenden Techniken und die Funktionsweise von Abwasserbehandlungsanlagen erklären; – die Grundlagen zur Abfallwirtschaft und die Technologien zur Abfallbehandlung, Abfallverwertung und Abfallentsorgung erklären und die Aufgaben eines Abfallbeauftragten in Theorie und Praxis durchführen; – die Möglichkeiten verschiedener Abfallsammel-, -trenn- und –behandlungssysteme erklären und anwendungsbezogene Untersuchungen durchführen; – haustechnische Wasserversorgungsanlagen und Entwässerungsanlagen erläutern und praktisch erklären; – entsprechende Methoden zur Abfalluntersuchung (zB Müllanalyse) anwenden und bewerten; – spezielle Behandlungsmöglichkeiten von Abfall (zB Kompostierung, Recycling) erklären und anwenden. Lehrstoff: Wasser – Allgemein: Wasserkreislauf, Wasservorkommen und deren Bedeutung, Wasserarten. Wasser – Trinkwasser: Trinkwasserversorgung, Trinkwassergewinnung und –aufbereitung, haustechnische Wasserversorgungssysteme. Wasser – Abwasser I: Abwasserreinigung (KKA), haustechnische Entwässerungsanlagen. Abfall I: Müllsammel- und –trennsysteme, Müllanalyse, Kompostierung, Abfallaufbereitung, Recyclingverfahren, Deponien und Altlasten. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – einschlägige Techniken der Abwasserreinigung und Schlammbehandlung und deren praktische Durchführung erklären; – die Techniken von Abfallsortier- und -behandlungsanlagen erklären und können praktisch anwenden; – die Problematik von Altlasten und die Technologien der Abfallentsorgung in der Praxis erklären; – einfache Hausabwasserinstallationen aufbauen; – elektrische Installationen laut Plan aufbauen, erklären und die Gefahren des elektrischen Stroms abschätzen sowie Sicherheitsmaßnahmen durchführen. Lehrstoff: Wasser – Abwasser II: Abwasserreinigung, Tropfkörperverfahren und weitere Technologien der Abwasserbehandlung, Schlammbehandlung und Schlammverwertung. Abfall II: Recyclingverfahren, Sortier- und Behandlungsanlagen, Deponien und Altlasten. Elektroinstallationen: Verkabelungstechniken, Schaltpläne, Verteilerkästen, wichtige Bauteile und Bauteilgruppen (zB Steckdosen und Stecker, Schalter), Gefahren. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundlagen der Energietechnik und deren Anwendungen erklären; – die Grundzüge der Heizungstechnik und deren Anwendungen erklären; – wichtige Kreisprozesse erklären und Anwendungen nennen; – verschiedene Energieformen nennen, deren technischen Nutzen erklären und bewerten; – die Bedeutung und Berechnung wichtiger energietechnischer und heizungstechnischer Kennzahlen zu Gebäuden erklären und diese praktisch messen; – eine Energiestromanalyse nach gängigen praktisch Methoden durchführen; – Analysen, Messungen und Auswertungen von Energie- und Massenflüssen durchführen und bewerten; – Energieeinsparungsmaßnahmen nach gängigen Methoden praktisch umsetzen und bewerten. Lehrstoff: Energietechnik: Energieformen, Energieumwandlung, Kreisprozesse, kalorische Kraftwerke, Energiestromanalyse. Heizungstechnik: Brennstoffe, Heizkessel, Heizungsanlagen. Gebäudetechnik I: Wärmedämmung, U-Wert, Heizlast, Energieausweis für Gebäude. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die wichtigsten Technologien und Techniken zur Luftreinhaltung erklären und anwenden; – wichtige Energiekennzahlen für Gebäude berechnen und bewerten; – die Bedeutung der Müllverbrennung, den technischen Aufbau und die Funktionsweise gängiger Verbrennungstechniken schlüssig erklären; – die gängigen Abgasparameter messen, bewerten und interpretieren. Lehrstoff: Luftreinhaltung: Entstaubung, Entschwefelung, Entstickung, weitere Verfahren zur Luftreinhaltung, Rauchgasanalyse, Staubmessung. Gebäudetechnik II: Energiekennzahlen, Energiesparen. Abfall: Thermische Abfallverwertung, Müllverbrennungsanlagen. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundprinzipien der Sicherheitstechnik in Betrieben erklären und entsprechende Maßnahmen durchführen; – Methoden der technischen Risikoanalyse anwenden; – den technischen Umweltschutz auf Produktions- und Produktebene verstehen und branchenspezifisch anwenden; – Untersuchungen zu neuen Technologien des Umweltschutzes praktisch durchführen, die Ergebnisse analysieren und bewerten; – sich mit regenerativen Energien in Praxis und Theorie auseinander setzen und diese bewerten; – Schall und Lärm als Größen erklären, messen und bewerten; – Methoden des Lärmschutzes messtechnisch bewerten; – neue innovative Techniken und Technologien der Umwelttechnik und Energieerzeugung nennen und deren Nutzen bewerten. Lehrstoff: Produktions- und produktintegrierter Umweltschutz (ökologische Qualitätssicherung, Kreislaufführung, Nachhaltigkeit). Branchenspezifische Umweltschutzeinrichtungen (zB metall-, holzverarbeitende Industrie, Papierindustrie, Kunststoffverarbeitung). Sicherheit in Betrieben, Methoden der Risikoanalyse. Spezielle und neue Technologien im Umweltbereich. Lärm- und Lärmschutz. Regenerative Energieerzeugung. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundprinzipien der Sicherheitstechnik in Betrieben erklären und entsprechende Maßnahmen durchführen; – Methoden der technischen Risikoanalyse anwenden; – den technischen Umweltschutz auf Produktions- und Produktebene erläutern und branchenspezifisch anwenden; – Untersuchungen zu neuen Technologien des Umweltschutzes praktisch durchführen, die Ergebnisse analysieren und bewerten; – sich mit regenerativen Energien in Praxis und Theorie auseinander setzen und diese bewerten; – Schall und Lärm als Größen erklären, messen und bewerten; – Methoden des Lärmschutzes messtechnisch bewerten; – neue innovative Techniken und Technologien der Umwelttechnik und Energieerzeugung erkennen und deren Nutzen bewerten und diese aktiv vorantreiben. Lehrstoff: Produktions- und produktintegrierter Umweltschutz (ökologische Qualitätssicherung, Kreislaufführung, Nachhaltigkeit). Branchenspezifische Umweltschutzeinrichtungen (zB metall-, holzverarbeitende Industrie, Papierindustrie, Kunststoffverarbeitung). Sicherheit in Betrieben, Methoden der Risikoanalyse. spezielle und neue Technologien im Umweltbereich. Lärm- und Lärmschutz. Regenerative Energieerzeugung. 6.3 LEBENSRAUMGESTALTUNG UND RAUMPLANUNG IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Inhalt der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie sowie ihre Bedeutung auf nationales Wasserrecht und Wasserwirtschaft beschreiben und anwenden; – die wesentlichen Strategien im Hochwasserschutz sowie ihre Vor- und Nachteile erklären; – die Methode der hydromorphologischen Zustandserhebung von Fließgewässern selbstständig und fachlich richtig anwenden und entsprechende Schlüsse und Maßnahmen ableiten; – Kriterien für die ökologische Funktionsfähigkeit von Fließgewässern im Gelände erkennen und beschreiben; – die Grundsätze der Baubiologie beschreiben und entsprechende Anwendungen und Maßnahmen erklären und praktisch umsetzen. Lehrstoff: Wasserwirtschaft und Fließgewässerschutz: Bewertung der ökologischen Funktionsfähigkeit eines Fließgewässerabschnittes mittels hydromorphologischer Zustandserhebung, Wasserrecht und Wasserwirtschaft in der EU, Hochwasserschutzstrategien. Baubiologie I: Grundsätze der Baubiologie, Baustoffe, Bauformen, Wärmedämmung, Baukonstruktion, Wärmeabgabesysteme. Konzipierung eines Passivhauses unter Berücksichtigung und Anwendung der Baubiologie: Wahl des Standortes, Erstellung Grundrisse und Ansichten, Baukonstruktion, Baustoffe, U-Wert-Berechnung. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundsätze der Baubiologie beschreiben und entsprechende Anwendungen und Maßnahmen erklären und praktisch umsetzen; – die Grundsätze der Baukonstruktion und entsprechende Maßnahmen beschreiben; – ein Wohnhaus unter Berücksichtigung baubiologischer Kriterien für ein konkretes Grundstück auf Einreichplanniveau planen, zeichnen und energetisch berechnen; – das Arbeitsgebiet der Vermessungskunde sowie seine Umsetzung und Bedeutung für den Menschen beschreiben; – Höhenunterschiede im Gelände mit Hilfe des Nivelliergerätes richtig messen und berechnen; – Einsatzgebiete und Möglichkeiten einer GIS-Software beschreiben und einfache Anwendungen durchführen; – das Arbeitsgebiet der Landschaftsplanung sowie seine Umsetzung und Bedeutung für den Menschen beschreiben und argumentieren; – die wesentlichen Problemfelder in der Kulturlandschaft bzw. im Landschaftshaushalt und ihre Bedeutung für den Menschen bzw. die Landschaft charakterisieren; – die wesentlichen Strategien im Naturschutz sowie ihre Vor- und Nachteile erklären; Lehrstoff: Baubiologie II: Konzipierung eines Passivhauses unter Berücksichtigung und Anwendung der Baubiologie: Wahl des Standortes, Erstellung Grundrisse und Ansichten, Baukonstruktion, Baustoffe, U-Wert-Berechnung. Geodäsie und Vermessungskunde: Durchführung und Berechnung eines Nivellements mit dem Nivelliergerät. Landschaftsplanung, -ökologie und Naturschutz: Arten, Funktionen und Probleme von Landschaften, Biotopverbundsysteme, Agrarpolitik und ihre Umsetzung im landschaftsökologischen Kontext, Strategien im Naturschutz. GIS Systeme und ihre Anwendung: Grundlagenfunktionen einer GIS-Software (Web-Gis, Desktop-Gis). V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Arbeitsgebiete von Raumordnung bzw. Raumplanung, ihre rechtlichen und fachlichen Grundsätze, sowie ihre praktische Umsetzung und Bedeutung für den Menschen beschreiben; – die wichtigsten aktuellen Problemfelder der Raumordnung ansprechen und bewerten; – die Werkzeuge der örtlichen Raumplanung und ihre Bedeutung sowie Möglichkeiten des Einsatzes auf Gemeindeebene angeben; – Werkzeuge, Bedeutung sowie Einsatzmöglichkeiten der überörtlichen Raumplanung erklären; – wesentliche Begriffe des Forstgesetzes sowie der Waldbewirtschaftung in Theorie und Praxis beschreiben; – das Arbeitsgebiet der Grünraumgestaltung und -pflege beschreiben; – ausgewählte Bautechniken des Landschaftsbaus beschreiben; – technische und ökologische Erfordernisse für Anlage und Pflege von Landschaftselementen sowie bei Wegebau und Dachbegrünung verknüpfen; – die Problematik von Naturkatastrophen beschreiben sowie die wichtigsten nachhaltigen Strategien zur Vermeidung untereinander abwägen und entsprechend beurteilen; – technische Methoden im Lawinen- Erosions- und Hochwasserschutz beschreiben; – das Problemfeld der Erosion auf landwirtschaftlichen Nutzflächen beschreiben und entsprechende Gegenmaßnahmen und deren Durchführung benennen; – den ökologischen Zustand und Wert von Lebensräumen und Landschaften beurteilen; – Methoden und Maßnahmen der Landschaftsanalyse, -erhaltung und -pflege praktisch umsetzen; – Fachliteratur inhaltlich erfassen, kritisch beurteilen und korrekt für eigene Fachtexte anwenden; – den ökologischen Zustand einer Landschaft anhand der Ausstattung mit naturnahen Landschaftselementen analysieren, darstellen und interpretieren und daraus entsprechende Maßnahmen zur Entwicklung und Verbesserung der Landschaft ableiten. Lehrstoff: Raumplanung und Raumordnung: Definition, Organisation, Aufgaben und Ziele der Raumplanung, aktuelle Herausforderungen an die Raumplanung. Örtliche Raumplanung (Örtliches Entwicklungskonzept, Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan). Überörtliche Raumplanung (Landesentwicklungsprogramme, Regionalplanung und die EU, sektorale Fachplanungen). Forstgesetz und Waldwirtschaft: Forstrechtliche Grundbegriffe, Waldfunktionen, Waldbewirtschaftung, Waldstatistik. Landschaftsökologie und Naturschutz: Landschaftsökologische Entwicklungskonzepte für einen Teilausschnitt einer Landschaft. Grünraumgestaltung und Landschaftsbau: Anlage und Pflege von Landschaftselementen in privaten und öffentlichen Grünräumen, Ökologischer Wege- und Stellflächenbau, Dachbegrünungen, Ursachen und Auswirkungen von Naturkatastrophen, sowie raumplanerische, biologische und technische Gegenmaßnahmen, Ursachen, Auswirkungen und Gegenmaßnahmen von Erosion in der Landwirtschaft. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Arbeitsgebiete von Raumordnung bzw. Raumplanung, ihre rechtlichen und fachlichen Grundsätze, sowie ihre praktische Umsetzung und Bedeutung für den Menschen beschreiben; – die wichtigsten aktuellen Problemfelder der Raumordnung ansprechen und bewerten; – die Werkzeuge der örtlichen Raumplanung und ihre Bedeutung sowie Möglichkeiten des Einsatzes auf Gemeindeebene nennen; – Werkzeuge, Bedeutung sowie Einsatzmöglichkeiten der überörtlichen Raumplanung erklären; – wesentliche Begriffe des Forstgesetzes sowie der Waldbewirtschaftung in Theorie und Praxis beschreiben; – das Arbeitsgebiet der Grünraumgestaltung und -pflege beschreiben; – ausgewählte Bautechniken des Landschaftsbaus beschreiben; – technische und ökologische Erfordernisse für die Anlage und Pflege von Landschaftselementen sowie bei Wegebau und Dachbegrünung verknüpfen; – die Problematik von Naturkatastrophen beschreiben sowie die wichtigsten nachhaltigen Strategien zur Vermeidung untereinander abwägen und entsprechend beurteilen; – technische Methoden im Lawinen-, Erosions- und Hochwasserschutz beschreiben; – das Problemfeld der Erosion auf landwirtschaftlichen Nutzflächen beschreiben und entsprechende Gegenmaßnahmen und deren Durchführung benennen; – den ökologischen Zustand und Wert von Lebensräumen und Landschaften beurteilen; – Methoden und Maßnahmen der Landschaftsanalyse, -erhaltung und -pflege praktisch umsetzen; – Fachliteratur inhaltlich erfassen, kritisch beurteilen und korrekt für eigene Fachtexte anwenden; – den ökologischen Zustand einer Landschaft anhand der Ausstattung mit naturnahen Landschaftselementen analysieren, darstellen und interpretieren und daraus entsprechende Maßnahmen zur Entwicklung und Verbesserung der Landschaft ableiten. Lehrstoff: Raumplanung und Raumordnung: Definition, Organisation, Aufgaben und Ziele der Raumplanung, aktuelle Herausforderungen an die Raumplanung. Örtliche Raumplanung (Örtliches Entwicklungskonzept, Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan). Überörtliche Raumplanung (Landesentwicklungsprogramme, Regionalplanung und die EU, sektorale Fachplanungen). Forstgesetz und Waldwirtschaft: Forstrechtliche Grundbegriffe, Waldfunktionen, Waldbewirtschaftung, Waldstatistik. Landschaftsökologie und Naturschutz: Landschaftsökologische Entwicklungskonzepte für einen Teilausschnitt einer Landschaft. Grünraumgestaltung und Landschaftsbau: Anlage und Pflege von Landschaftselementen in privaten und öffentlichen Grünräumen, Ökologischer Wege- und Stellflächenbau, Dachbegrünungen. Ursachen und Auswirkungen von Naturkatastrophen, raumplanerische, biologische und technische Gegenmaßnahmen. Ursachen und Auswirkungen von Erosion in der Landwirtschaft, Gegenmaßnahmen. 7. ANGEWANDTE BETRIEBSFÜHRUNG IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden. *) Die Schülerinnen und Schüler können – eine Bewerbung situationsadäquat planen und durchführen; – können realistische Ziele definieren, Schritte zur Zielerreichung setzen, diese bewerten und daraus Verbesserungsansätze ableiten; – Verantwortungsbereiche übernehmen und Aufgaben verantwortungsbewusst und eigenständig entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen erledigen; – mit Kunden und Lieferanten angemessen kommunizieren; – die erworbenen Marketingkenntnisse anwenden; – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen verstehen, Zusammenhänge und Querverbindungen herstellen und Möglichkeiten der Steuerung erkennen; – kundenorientierte Dienstleistungsangebote gestalten (Service Design); – können geeignete Mechanismen zur Qualitätskontrolle einsetzen; – den kontinuierlichen Prozess einer Dienstleistungsentwicklung von der Ideenfindung und -bewertung über die Entwicklung und Realisierung beschreiben und organisatorisch umsetzen; – können Verantwortungsbereiche übernehmen und Aufgaben verantwortungsbewusst und eigenständig entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen erledigen; – können Veranstaltungen unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements planen und organisieren und diese – in Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen – durchführen. *) Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern: Fach- und Methodenkompetenz: Die Schülerinnen und Schüler können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben und dokumentieren; – betriebliche Planungsinstrumente mit Hilfe branchenspezifischer Software einsetzen; – standard- bzw. branchenspezifische Software anwenden; – die Fremdsprache(n) situationsgerecht anwenden; – unterschiedliche Arbeitsmethoden, Kreativitätstechniken und Medien situationsgerecht einsetzen; – situationsgerecht und in angemessener Sprache kommunizieren und präsentieren. Personale und soziale Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können – auf geänderte Situationen flexibel reagieren und neue Strategien entwickeln; – strukturiert, prozess- und dienstleistungsorientiert, markt- und ergebnisorientiert arbeiten; – im Team arbeiten und Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen; – sorgfältig und verlässlich arbeiten; – mit Kritik konstruktiv umgehen, Fehler erkennen und neue Lösungswege finden; – Konfliktsituationen erkennen und lösungsorientiert handeln; – das äußere Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen; – die Notwendigkeit eines wechselseitigen Informationsaustausches als wichtig einschätzen und aktiv kommunizieren; – die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlecht oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln. Lehrstoff: Bewerbungsverfahren, Bewerbungsablauf, bestehende Aufbau- und Ablauforganisation kennen lernen, Umgang mit Behörden und Sozialversicherung, Kunden- und Lieferantenkontakte, Marketing, Qualitäts-, Projekt-, Umweltmanagement. Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität allein und im Team. Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster. Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung. Entwicklung und Realisierung standortspezifischer/regionaler Serviceangebote. Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken; Projektorganisationsstrukturen. Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets. Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n). 8. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können unter Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten eine Bewerbung erfolgreich bestehen; – können aufgrund von Arbeitsaufträgen und Stellenbeschreibungen selbstständig ihre Funktion im Unternehmen ausüben; – können die notwendigen Kontakte mit Sozialversicherung, Banken, Finanzamt pflegen; – können den richtigen Umgang mit Kunden und Lieferanten erwerben und anwenden; – können die erworbenen Marketingkenntnisse anwenden; – können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden; – können betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen verstehen, Zusammenhänge und Querverbindungen herstellen und Möglichkeiten der Steuerung erkennen; – sind sich der steigenden Bedeutung des Dienstleistungssektors bewusst; – können kundenorientierte Dienstleistungsangebote gestalten (Service Design); – können geeignete Mechanismen zur Qualitätskontrolle einsetzen; – verstehen den kontinuierlichen Prozess einer Dienstleistungsentwicklung von der Ideenfindung und -bewertung über die Entwicklung und Realisierung und können ihn organisatorisch umsetzen; – können realistische Ziele definieren, Schritte zur Zielerreichung setzen, diese bewerten und daraus Verbesserungsansätze ableiten; – können Verantwortungsbereiche übernehmen und Aufgaben verantwortungsbewusst und eigenständig entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen erledigen; – können Veranstaltungen unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements planen und organisieren und diese – in Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen – durchführen. Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern: Fach- und Methodenkompetenz: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen und können diese dokumentieren; – setzen betriebliche Planungsinstrumente mit Hilfe branchenspezifischer Software ein; – können standard- bzw. branchenspezifische Software anwenden; – können die Fremdsprache/n situationsgerecht anwenden; – können unterschiedliche Arbeitsmethoden, Kreativitätstechniken und Medien situationsgerecht einsetzen; – können situationsgerecht und in angemessener Sprache kommunizieren und präsentieren. Persönliche und soziale Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler – können auf geänderte Situationen flexibel reagieren und neue Strategien entwickeln; – können strukturiert, prozess- und dienstleistungsorientiert, markt- und ergebnisorientiert arbeiten; – sind teamfähig und können Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen; – können sorgfältig und verlässlich arbeiten; – können mit Kritik konstruktiv umgehen, Fehler erkennen und neue Lösungswege finden; – können Konfliktsituationen erkennen und lösungsorientiert handeln; – können das äußere Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen; – sind sich der Notwendigkeit eines wechselseitigen Informationsaustausches bewusst und können aktiv kommunizieren; – verstehen die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlechts oder deren ethnischer Herkunft und verfügen über entsprechende Handlungskompetenz. Lehrstoff:8. BEWEGUNG UND SPORT Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung. B. Verbindliche Übung PERSÖNLICHKEITSENTWICKLUNG UND KOMMUNIKATION I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – grundlegende Kompetenzen in den Kommunikationsarten anwenden; – unterschiedliche Kommunikationstechniken situationsadäquat umsetzen; – grundlegende Kommunikationsmethoden in unterschiedlichen Kommunikationsformen anwenden; – verständlich und situationsadäquat in Standardsprache formulieren und argumentieren; – Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation anwenden; – unterschiedliche Formen des Konfliktmanagements beschreiben; – konstruktiv mit allfälligen Vorurteilen und stereotypen Rollenzuschreibungen umgehen; – grundlegende Merkmale einer Präsentation nennen und diese mit Medienunterstützung zielgruppengerecht einsetzen; – ihr Grundwissen zur Selbstorganisation praktisch umsetzen; – Ziele definieren und Strategien zur Zielerreichung planen; – Möglichkeiten der Stressbewältigung individuell einsetzen; – Techniken des Lernens für sich anwenden; – im Team arbeiten und Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen und beschreiben; – Respekt gegenüber kultureller Vielfalt entgegenbringen; – die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialem Status, deren Geschlecht oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln. Lehrstoff: Kommunikationsarten (Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation). Kommunikationstechniken (Ich-Botschaften, aktives Zuhören, Feedback nehmen und geben, Fragetechniken, gewaltlose Kommunikation, konstruktive Gesprächsführung). Unterschiedliche Kommunikationsformen (Telefonieren, Diskutieren, Debattieren, Moderieren und Arbeiten im Team). Umgang mit Konflikten (Grundkenntnisse im Umgang mit Konflikten). Präsentation (inhaltliche Planung, Strukturierung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation; Medieneinsatz; rhetorische Mittel). Selbstorganisation (Grundlagen des Zeitmanagements; Ziele und Strategien zur Zielerreichung; Möglichkeiten der Stressbewältigung). Lernen lernen (Kriterien nachhaltigen Lernens). Teamfähigkeit (Eigen- und Fremdwahrnehmung; soziale Rollen und Stereotypen; Möglichkeiten der Erweiterung von Handlungsspielräumen; zum Mitgestalten anregen und anleiten; Respekt gegenüber kultureller Vielfalt). C. Pflichtpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ergänzend zu den in der Ausbildung bisher erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten in einem facheinschlägigen Unternehmen jene Gewandtheit der Berufsausübung vertiefen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht; – die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen; – einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben erhalten; – Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umreißen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen; – sich Vorgesetzten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt und selbstsicher präsentieren; – aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen erwerben. Zeitlicher und sachlicher Rahmen: Bewerbungsverfahren, Bewerbungsablauf, bestehende Aufbau- und Ablauforganisation kennen lernen, Umgang mit Behörden und Sozialversicherung, Kunden- und Lieferantenkontakte, Marketing, Qualitäts-, Projekt-, Umweltmanagement. Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität allein und im Team. Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster. Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung. Entwicklung und Realisierung standortspezifischer/ regionaler Serviceangebote. Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken; Projektorganisationsstrukturen. Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets. Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n). Zwischen dem III. und V. Jahrgang im Ausmaß von insgesamt 12 Wochen (Vollzeit) in einem Unternehmen oder in der Verwaltung. In begründeten Fällen sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferienzeiten zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind. D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze: Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen. Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. E. Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe: Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen. Lehrstoff: Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind. F. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1. Deutsch in der Deutschförderklasse Wie Anlage A1 Abschnitt VI Unterabschnitt D Z 1 2. Religion Wie Abschnitt V 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung Für die weiteren Pflichtgegenstände bzw. für die verbindliche Übung sind die jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt A bzw. Unterabschnitt B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe und die didaktischen Grundsätze gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt D anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers. Beachte für folgende Bestimmung zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 6 Z 4 idF BGBl. II Nr. 207/2023 Anlage A10a HÖHERE LEHRANSTALT FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE FACHRICHTUNG „WASSER- UND KOMMUNALWIRTSCHAFT“ (Anm.: Anlage A10a als PDF dokumentiert Die Novellierungsanweisungen der Novelle BGBl. II Nr. 207/2023 konnte nicht eingearbeitet werden und lauten: 7. In Anlage A10a (Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Wasser- und Kommunalwirtschaft) Abschnitt I (Stundentafel) wird in Abschnitt A der Stundentafel (Pflichtgegenstände) die den Pflichtgegenstand Religion betreffende Zeile durch folgende Zeile ersetzt: „ 1. Religion/Ethik 12 2 2 2 2 2 10 (III)/III“ 8. In Anlage A10a wird nach der den Abschnitt I betreffenden Fußnote 11 folgende Fußnote 12 eingefügt: „12 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.“ 9. In Anlage A10a Abschnitt VI (Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) wird nach der Überschrift dieses Unterabschnittes der folgende, den Unterrichtsgegenstand Ethik betreffende, Unterabschnitt eingefügt:
„1. ETHIK
Bildungs- und Lehraufgabe Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab. Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten. In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren. Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile. Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie. Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück. Zentrale fachliche Konzepte Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt. Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive: Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft. Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen. Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert. Didaktische Grundsätze Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden: Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen. Diskursorientierung Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen. Diversitätsgebot Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind. Fachdidaktische Aufbereitung Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen. Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann. Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden. Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden. Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und – sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen. Analysieren und Reflektieren Die Schülerinnen und Schüler können – ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und – Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren. Argumentieren und Urteilen Die Schülerinnen und Schüler können – moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und – Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen. Interagieren und Sich-Mitteilen Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und – Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen. Handlungsoptionen entwickeln Die Schülerinnen und Schüler können – durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und – die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen. Lehrstoff Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten. In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. I. Jahrgang (1. und 2. Semester) Grundlagen: Philosophische Ethik und Menschenrechte Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung; Grundrechte, Kinderrechte Soziale Beziehungen Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft, Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur Glück Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung Sucht und Selbstverantwortung Suchtprävention, Abhängigkeit, die Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft Natur und Wirtschaft Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik Religion und Weltanschauung Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich; Religion und Staat II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Prinzipien normativer Ethik Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit Medien und Kommunikation Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation Judentum, Christentum, Islam Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Umgang mit Tieren Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz Liebe, Sexualität, Beginn des Lebens Sex und Gender; Moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität; Reproduktion Konflikte und Konfliktbewältigung Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Grundkonzepte der Ethik Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten Entwicklung und aktuelle Situation; Diversität und Diskriminierung: Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen Krankheit und Gesundheit, Ende des Lebens Ärztliches und pflegerisches Berufsethos; gesundheitliche Aspekte des Sports; Umgang mit Alter, Sterben und Tod 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Identitäten und Moralentwicklung Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung Wirtschaft und Konsum Markt und Moral, Unternehmensethik, Konsumverhalten Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Positionen und Begriffe der Ethik Diskursethik, ethischer Relativismus, Verantwortungs- und Gesinnungsethik Moral und Recht Naturrecht und Positives Recht, Strafrecht und Rechtsordnung, Recht auf Widerstand, Zivilcourage, Recht und Gerechtigkeitskonzepte Sport Erlebnisorientierte Dimension, ergebnisorientierte Verpflichtung, Doping, Fairness, Events und Mediatisierung 8. Semester– Kompetenzmodul 8: Religions- und Moralkritik Atheismus, Agnostizismus, kritische Religiosität; Esoterik und neue religiöse Bewegungen; Spiritualität Technik und Wissenschaft Verantwortung der Wissenschaften, Technikfolgenabschätzung und -bewertung, Trans- und Posthumanismus Schultypenspezifische Vertiefung In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. V. Jahrgang– Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Positionen und Begriffe der Ethik Fähigkeitenansatz – gutes Leben, feministische Ethik Krieg und Frieden Ursachen von Krieg und Terrorismus, Theorien des gerechten Krieges, aktive Friedenssicherung, Völkerrecht, Frieden und Gerechtigkeit Schultypenspezifische Vertiefung In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. 10. Semester: Humanismus Säkulare Gesellschaft, humanistische Lebensgestaltung “ ) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage A10a Beachte für folgende Bestimmung zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 3 idF BGBl. BGBl. II Nr. 250/2021 Anlage A11 HÖHERE LEHRANSTALT FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE – FACHRICHTUNG „KULTUR- UND KONGRESSMANAGEMENT“ I. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) A. Pflichtgegenstände Wochenstunden Lehrverpflichtungsgruppe Jahrgang I. II. III. IV. V. Summe 1. Religion/Ethik 8 2 2 2 2 2 10 (III)/III 2. Sprache und Kommunikation 2.1 Deutsch 3 3 2 2 3 13 (I) 2.2 Englisch 2 3 3 3 3 3 15 (I) 2.3 Zweite lebende Fremdsprache 2 3 3 3 2 2 3 13 (I) 2.4 Dritte lebende Fremdsprache 3 4 0 0 4 3 3 10 (I) 3. Wirtschaft 3.1 Globalwirtschaft, Wirtschaftsgeografie und Volkswirtschaft 5 0 0 2 2 3 7 III 3.2 Betriebswirtschaft 2 2 2 2 1 9 I 3.3 Rechnungswesen und Controlling 6 3 2 2 2 2 11 I 3.4 Recht 0 0 0 0 3 3 III 3.5 Angewandtes Informationsmanagement 6 2 2 2 2 0 8 II 4. Kultur-, Kongress-, Eventmanagement 7 4.1 Kultur- und Eventmanagement 8 2 2 2 2 2 10 I 4.2 Tagungs-, Seminar- und Kongressmanagement 9 0 0 0 3 2 5 I 5. Gesellschaft, Kunst und Kultur 5.1 Geschichte und Politische Bildung 0 2 2 2 0 6 III 5.2 Psychologie und Philosophie 0 0 0 2 2 4 III 5.3 Musik, Bildnerische Erziehung und kreativer Ausdruck 10 2 2 2 2 2 10 IVa 6. Mathematik, Naturwissenschaften und Ernährung 6.1 Angewandte Mathematik 11 2 2 2 2 2 10 (I) 6.2 Naturwissenschaften 12 2 2 2 2 2 10 III 6.3 Ernährung 3 0 0 0 0 3 III 7. Food, Beverage und Cateringmanagement 13 0 4 3 0 0 7 IVb 8. Bewegung und Sport 2 2 2 2 1 9 (IVa) Wochenstundenzahl 31 33 36 37 36 173 B. Verbindliche Übung Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation 2 0 0 0 0 2 III Gesamtwochenstundenzahl 33 33 36 37 36 175 C. Pflichtpraktikum 8 Wochen zwischen dem II. und V. Jahrgang D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 14 E. Förderunterricht 14 _____________________________ 1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden. 2 Im V. Jahrgang werden je 1 Wochenstunde Englisch und Zweite lebende Fremdsprache von den jeweiligen Lehrkräften mit dem Ziel der mehrsprachigen Kompetenzerweiterung gemeinsam unterrichtet. 3 In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen. 4 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom mit 9-10 Wochenstunden festgelegt werden. 5 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom mit 7-11 Wochenstunden festgelegt werden. 6 Mit Computerunterstützung. 7 Inklusive angewandtes Projektmanagement. 8 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. (Anm.: Fußnote zum Pflichtgegenstand Ethik) 8 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom mit 6-10 Wochenstunden festgelegt werden. 9 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom mit 4-6 Wochenstunden festgelegt werden. 10 Inklusive Gestaltung mit elektronischen Medien. 11 Mit Technologieunterstützung. 12 Biologie und Ökologie, Chemie, Physik. 13 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom mit 5-9 Wochenstunden festgelegt werden. 14 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III). F. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung Wochenstunden pro Semester Lehrverpflichtungsgruppen 1. Deutsch in der Deutschförderklasse 20 (I) 2. Religion 2 (III) 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 x 2 Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung Gesamtwochenstundenzahl x 3 Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 ______________________________ 1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung „Kultur- und Kongressmanagement“; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung. 2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl. 3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung „Kultur- und Kongressmanagement“. 4 Gemäß Stundentafel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung „Kultur- und Kongressmanagement“. II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Kultur- und Kongressmanagement dient im Sinne der §§ 65 und 76 unter Bedachtnahme auf § 2 Schulorganisationsgesetz (SchOG) der Vermittlung höherer allgemeiner und fachlicher Bildung, die zur Ausübung gehobener Berufe in den Bereichen Wirtschaft (insbesondere im Bereich des gehobenen Dienstleistungssektors und des Service-Designs), Verwaltung, Kultur, Tagungs- und Kongresswesen, Tourismus sowie im Event- und Veranstaltungsbereich befähigt. Die Ausbildung an der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Kultur- und Kongressmanagement führt zur Universitätsreife. Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung sowohl im Hinblick auf die Studierfähigkeit als auch hinsichtlich der Bereitschaft zu lebenslangem Lernen. Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen – Sprache und Kommunikation, – wirtschaftliche Bildung (betriebs-, volks- und globalwirtschaftlich), – Medien, Informations- und Kommunikationstechnologien, – Kunst und Kultur, Tagungs-, Kongress-, Event- und Veranstaltungsmanagement, – Allgemeinbildung: Mathematik, Geistes- und Naturwissenschaften und kulturelle Bildung, – Ernährung sowie – berufsorientierte Praxis sollen die Absolventinnen und Absolventen zu kritischem und kreativem Denken und verantwortungsvollem Handeln befähigt werden. Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen: – das für weiterführende Studien und für die eigenständige Weiterbildung erforderliche vertiefte allgemeine und konzeptuelle Wissen sowie spezialisierte Kenntnisse und Verständnis der zur Berufsausübung erforderlichen Fachtheorie und Fachpraxis (Fachkompetenz); – ein breites Spektrum von kognitiven und praktischen Fähigkeiten, um Informationen zu beschaffen und sich neues Wissen selbstständig anzueignen, um Phänomene und Prozesse zu analysieren, um mit praxisüblichen Verfahren und kreativen Eigenleistungen Problemlösungen zu erreichen und Entscheidungsfindungen herbeizuführen (Methodenkompetenz); – die Fähigkeit, Sachverhalte adressatenbezogen darzustellen, eigene Lern- und Arbeitsprozesse auch unter nicht vorhersehbaren Bedingungen zu steuern und zu beaufsichtigen sowie Verantwortung für die Überprüfung und Entwicklung der eigenen Leistung und der Leistung anderer Personen zu übernehmen (Soziale und Personale Kompetenz, Kommunikative Kompetenz, Emotionale Kompetenz). Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Kultur- und Kongressmanagement können – Sachverhalte des Alltags- und Berufslebens sowohl in deutscher als auch in mindestens drei Fremdsprachen in Wort und Schrift ausdrücken, argumentieren und situationsadäquat kommunizieren; – durch Begegnung und Auseinandersetzung mit dem gegenwärtigen und vergangenen Kunst- und Kulturschaffen am Kulturleben teilnehmen und dieses mitgestalten; – komplexe soziale Situationen wahrnehmen, sich mit dem eigenen Handeln und dem Handeln anderer kritisch und verantwortungsbewusst auseinandersetzen; – Aufgaben im Lern- und Arbeitsumfeld selbstständig und im Team ausführen; – die eigenen Potenziale entwickeln sowie ihre Phantasie und Kreativität nützen; – ihre gestalterischen und musischen Fähigkeiten im beruflichen Kontext zum Einsatz bringen; – grundlegende wissenschaftliche Methoden und Arbeitstechniken anwenden; – andere Menschen in ihren Arbeitsprozessen anleiten und Projekte koordinieren; – Sachverhalte des Alltags und des Berufslebens mit Hilfe verschiedener Methoden in Modellen abbilden, berechnen und analysieren, Daten beschaffen und strukturiert darstellen sowie Ergebnisse unter Nutzung von zeitgemäßen rechen- und informationstechnischen Hilfsmitteln ermitteln, interpretieren und präsentieren. Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Kultur- und Kongressmanagement verfügen insbesondere über – betriebs-, volks- und globalwirtschaftliche Kompetenzen, – Kompetenzen in den Bereichen Kunst und Kultur, Tagung und Kongress, Tourismus, Events und Veranstaltungen sowie Verwaltung, – Kompetenzen zur Gründung und Führung eines Unternehmens, – interkulturelle Kompetenz, – kommunikative Kompetenz in mehreren Sprachen, – umfassende Reflexionsfähigkeit, Lösungs- und Organisationskompetenz, – breites Basiswissen in den Bereichen Geistes-, Natur- und Sozialwissenschaften, – Kompetenzen, um die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen einzuschätzen, – entsprechende Handlungs- und Kommunikationskompetenz. Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Kultur- und Kongressmanagement verfügen über Kenntnisse von politischen Prozessen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene und haben Kompetenzen in transkultureller Kommunikation. Sie sind zu ökologisch bewusstem und nachhaltigem Handeln befähigt. Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, mit der eigenen und mit anderen Kulturen und mit transkulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und mit Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS SPRACHE UND KOMMUNIKATION Die Schülerinnen und Schüler – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – können Sachverhalte adressatenbezogen und situationsgerecht darstellen und argumentieren; – verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um in Situationen des alltäglichen, beruflichen und öffentlichen Lebens sprachlich adäquat agieren und reagieren zu können; – verfügen über das nötige Textsortenwissen und können Texte mit unterschiedlichen Intentionen verfassen und adressatengerecht gestalten; – können Texte überarbeiten; – können Sprachnormen beschreiben und sie anwenden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – können die Bedeutung der inneren Mehrsprachigkeit (dh. die Fähigkeit, unterschiedliche – zB dialektale und soziale – Varietäten einer Sprache zu nutzen) und äußeren Mehrsprachigkeit beschreiben; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und interkulturell kommunizieren; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern, die einander nicht direkt verstehen, ermöglichen; – verstehen die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen; – können bewusst mit Medien umgehen; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, evaluieren und gezielt einsetzen; – können erworbene Kompetenzen vernetzt anwenden. LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ENGLISCH Die Schülerinnen und Schüler – erreichen in Englisch das Niveau des Independent Users B2 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R
(98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden. Hören Die Schülerinnen und Schüler können – im direkten Kontakt und in den Medien Hauptaussagen und wichtige Details verstehen, wenn Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen) gesprochen wird und es um vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im alltäglichen, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet; – im eigenen Interessens- und Fachgebiet auch Fachdiskussionen verstehen; – längeren Redebeiträgen und komplexer Argumentation folgen, sofern die Thematik einigermaßen vertraut ist und der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist. Lesen Die Schülerinnen und Schüler – können selbstständig lesen, Lesestil und -tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen und geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen; – verfügen über einen großen Lesewortschatz, haben aber möglicherweise Schwierigkeiten mit seltener gebrauchten Wendungen; – können lange und komplexe Texte zu allgemeinen und berufsspezifischen Themen aus vertrauten Themenbereichen im Wesentlichen verstehen und ihnen Informationen, Gedanken, Meinungen und Haltungen entnehmen; – können rasch den Inhalt und die Wichtigkeit von Nachrichten, Artikeln, Berichten und anderen Schriftstücken zu einem breiten Spektrum von Themen erfassen und entscheiden, ob sich ein genaueres Lesen lohnt. An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – flüssig und wirkungsvoll über ein breites Spektrum von allgemeinen, kulturellen, beruflichen sowie gesellschaftlich bedeutsamen Themen sprechen; – dabei die Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen hervorheben, Standpunkte begründen und verteidigen sowie Zusammenhänge zwischen Ideen deutlich machen; – sich so spontan und fließend verständigen, dass ein Gespräch mit „Native Speakers“ ohne größere Anstrengungen auf beiden Seiten gut möglich ist; der Grad an Formalität ist den Umständen angemessen. Zusammenhängend sprechen Die Schülerinnen und Schüler können – Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets klar, geordnet und detailliert beschreiben, darstellen und präsentieren; – dabei wichtige Punkte und relevante Details hervorheben, bestimmte Aspekte genauer ausführen, einen Standpunkt erläutern und alles mit einem angemessenen Schluss abrunden; – flüssig, klar und detailliert über Erlebnisse und Erfahrungen, Ideen oder Lektüre aus dem alltäglichen, schulischen und beruflichen Umfeld berichten. Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – klare, strukturierte Texte zu verschiedenen Themen aus ihrem Interessens- und Fachgebiet verfassen; – dabei Standpunkte angemessen darstellen, Entscheidendes hervorheben sowie Informationen und Argumente aus verschiedenen Quellen zusammenführen und gegeneinander abwägen; – in schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und öffentlichen Bereich Neuigkeiten und Standpunkte mitteilen, Gedanken zu abstrakten und kulturellen Themen ausdrücken sowie Informationen geben oder erfragen; – sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken; – sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen; – die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – die textsortenadäquaten Konventionen der Gestaltung und Gliederung einhalten. Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen: 1. Linguistische Kompetenzen: Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein) Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über ein hinreichend breites Spektrum sprachlicher Mittel, um klare Beschreibungen zu geben, Standpunkte auszudrücken und etwas zu erörtern; – suchen dabei nicht auffällig nach Worten und verwenden einige komplexe Satzstrukturen. Lexikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet und in den meisten allgemeinen Themenbereichen; – können Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden; Lücken im Wortschatz können dennoch zu Zögern und Umschreibungen führen; – verwenden den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen können, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern. Grammatikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen. Phonologische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation erworben. Orthographische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen. 2. Soziolinguistische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und den betreffenden Personen gegenüber angemessen ist. 3. Pragmatische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um – Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie wirksam zwischen Sprecher- und Hörerrolle zu wechseln; – in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten. Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden. LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE Die Schülerinnen und Schüler – erreichen in der zweiten lebenden Fremdsprache das Niveau des Independent Users B1 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R
(98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden. Hören Die Schülerinnen und Schüler können – die Hauptaussagen und Einzelinformationen verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen)über vertraute Dinge gesprochen wird, denen man normalerweise bei der Arbeit, in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet; – auch kurze Erzählungen und Berichte verstehen; – im eigenen Interessens- und Fachgebiet aus berufsbezogenen Texten relevante Informationen entnehmen; – längeren Redebeiträgen folgen, sofern die Thematik vertraut ist und der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist. Lesen Die Schülerinnen und Schüler können – unkomplizierte Texte zu vertrauten allgemeinen, alltäglichen und berufsspezifischen Themen im Wesentlichen verstehen und ihnen relevante Informationen und Standpunkte entnehmen; – geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen. An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – ein breites Spektrum einfacher sprachlicher Mittel einsetzen, um die meisten Situationen des Alltags zu bewältigen; – in einfacher Form ohne Vorbereitung an Gesprächen über Themen teilnehmen, die vertraut sind, interessieren oder sich auf das alltägliche Leben beziehen (zB Familie, Hobbys, Arbeit, Reisen); – eigene Meinungen ausdrücken und Informationen austauschen. Zusammenhängend sprechen Die Schülerinnen und Schüler können – sich relativ flüssig und zusammenhängend auf unkomplizierte Weise zu Themen aus ihren Interessensgebieten äußern; – Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets beschreiben oder präsentieren, indem sie die einzelnen Punkte linear aneinanderreihen. Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen aus ihrem Interessensgebiet verfassen, indem sie einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbinden; – sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken; – sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen; – die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen. Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen: 1. Linguistische Kompetenzen: Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein) Die Schülerinnen und Schüler verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten. Lexikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen. Grammatikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. Gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation. Phonologische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar. Orthographische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung, die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt. 2. Soziolinguistische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler – können ein breites Spektrum von Sprachfunktionen realisieren und auf sie reagieren, indem sie die dafür gebräuchlichsten Redemittel benutzen und dabei zwischen formellem und informellem Register unterscheiden; – sind sich der wichtigsten Höflichkeitskonventionen bewusst und handeln entsprechend; – sind sich der wichtigsten Unterschiede zwischen den Sitten und Gebräuchen, den Einstellungen, Werten und Überzeugungen in der betreffenden Gesellschaft und ihrer eigenen bewusst und achten auf entsprechende Signale. 3. Pragmatische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um – einfache Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, mit Unterstützung des Kommunikationspartners in Gang zu halten und zu beenden; – das Wort zu ergreifen, wenn eine Situation im alltäglichen oder beruflichen Bereich es dringend erfordert; – beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten. Die Schülerinnen und Schüler können eine begrenzte Anzahl von Verknüpfungsmitteln verwenden, um eine Reihe kurzer und einfacher Einzelelemente zu einer linearen, zusammenhängenden Äußerung zu verbinden. LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES DRITTE LEBENDE FREMDSPRACHE Die Schülerinnen und Schüler – erreichen in der dritten lebenden Fremdsprache das Niveau des Basic Users A2+ gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R
(98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden. Hören Die Schülerinnen und Schüler können – die Hauptaussagen und Einzelinformationen verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen) über vertraute Dinge gesprochen wird, denen man normalerweise bei der Arbeit, in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet; – auch kurze Erzählungen und Berichte verstehen; – im eigenen Interessens- und Fachgebiet aus berufsbezogenen Texten relevante Informationen entnehmen; – längeren Redebeiträgen folgen, sofern die Thematik vertraut ist und der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist. Lesen Die Schülerinnen und Schüler können – unkomplizierte Texte zu vertrauten allgemeinen, alltäglichen und berufsspezifischen Themen im Wesentlichen verstehen und ihnen relevante Informationen und Standpunkte entnehmen; – geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen. An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – ein breites Spektrum einfacher sprachlicher Mittel einsetzen, um die meisten Situationen des Alltags zu bewältigen; – in einfacher Form ohne Vorbereitung an Gesprächen über Themen teilnehmen, die vertraut sind, interessieren oder sich auf das alltägliche Leben beziehen (zB Familie, Hobbys, Arbeit, Reisen); – eigene Meinungen ausdrücken und Informationen austauschen. Zusammenhängend sprechen Die Schülerinnen und Schüler können – sich relativ flüssig und zusammenhängend auf unkomplizierte Weise zu Themen aus ihren Interessensgebieten äußern; – Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets beschreiben oder präsentieren, indem sie die einzelnen Punkte linear aneinanderreihen. Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen aus ihrem Interessensgebiet verfassen, indem sie einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbinden; – sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken; – sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen; – die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen. Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen: 1. Linguistische Kompetenzen: Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein) Die Schülerinnen und Schüler verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten. Lexikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen. Grammatikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. Gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation. Phonologische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar. Orthographische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt. 2. Soziolinguistische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler – können ein breites Spektrum von Sprachfunktionen realisieren und auf sie reagieren, indem sie die dafür gebräuchlichsten Redemittel benutzen und dabei zwischen formellem und informellem Register unterscheiden; – sind sich der wichtigsten Höflichkeitskonventionen bewusst und handeln entsprechend; – sind sich der wichtigsten Unterschiede zwischen den Sitten und Gebräuchen, den Einstellungen, Werten und Überzeugungen in der betreffenden Gesellschaft und ihrer eigenen bewusst und achten auf entsprechende Signale. 3. Pragmatische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um – einfache Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, mit Unterstützung des Kommunikationspartners in Gang zu halten und zu beenden; – das Wort zu ergreifen, wenn eine Situation im alltäglichen oder beruflichen Bereich es dringend erfordert; – beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten. Die Schülerinnen und Schüler können eine begrenzte Anzahl von Verknüpfungsmitteln verwenden, um eine Reihe kurzer und einfacher Einzelelemente zu einer linearen, zusammenhängenden Äußerung zu verbinden. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS WIRTSCHAFT Die Schülerinnen und Schüler können – die Wirtschaft und ihre Rahmenbedingungen als positiv und aktiv gestaltbaren Teil der Gesellschaft wahrnehmen und zu einer lebenswerten, demokratischen und kooperativen Gemeinschaft beitragen; – internationale und nationale wirtschaftliche und räumliche Zusammenhänge erklären und argumentieren; – politische und wirtschaftliche Konzepte, Modelle und Positionen kritisch einschätzen und hinterfragen; – die Zusammenhänge sozialer, ökologischer und ökonomischer Nachhaltigkeit verstehen und danach handeln; – in ihren verschiedenen Rollen (Unternehmerin und Unternehmer, Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer, Teammitglied, Bürgerin und Bürger, Konsumentin und Konsument usw.) verantwortungsbewusst agieren und die Konsequenzen ihres Handelns einschätzen und reflektieren; – wirtschaftliche und/oder rechtliche Sachverhalte strukturieren und lösungsorientiert bearbeiten; – wirtschaftliche und politische Informationen (Medienberichte usw.) verstehen und kommunizieren; – berufsspezifische Informations- und Kommunikationstechnologien effizient nutzen und verantwortungsbewusst und rechtskonform einsetzen. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS KULTUR-, KONGRESS-, EVENTMANAGEMENT Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche Entwicklungen wahrnehmen, diese reflektieren und sich im Sinne von Active Citizenship in die Gesellschaft einbringen; – ein Projekt im Team nach den Grundsätzen professionellen Projektmanagements planen und organisieren; – Public Relations und Werbung für Projekte einsetzen sowie die spezifische Rolle des Marketings im Kultur- und Tagungsbereich beschreiben; – Bedeutung und Rolle öffentlicher Förderungen in Österreich und Europa beschreiben sowie die Bedeutung von Fundraising, Sponsoring und anderer Finanzierungsmöglichkeiten für Kultur und Wirtschaft erläutern; – Events als wichtiges Kommunikationsmittel für Profit- und Nonprofit-Unternehmen sowie für öffentliche Institutionen beschreiben; – neue Entwicklungen im Veranstaltungsbereich erläutern sowie Veranstaltungen verschiedener Art entsprechend planen und umsetzen; – die Berufsbilder im Event-, Kongress- und Kulturmanagement beschreiben; – die Bedeutung der Kultur und des Kongresswesens für den Tourismus erläutern; – die Komplexität des Kulturbegriffs und seine gesellschaftspolitische Relevanz erläutern; – im europäischen und internationalen Kontext agieren. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS GESELLSCHAFT, KUNST UND KULTUR Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen und Phänomene reflektieren; – mit unterschiedlichen Kulturen und Wertvorstellungen im Sinne einer demokratischen Grundhaltung respektvoll umgehen; – sich mit der gesellschaftlichen und kulturellen Vielfalt im Sinne eines gemeinsamen Europas auseinandersetzen; – sich in der Kunst- und Kulturlandschaft Österreichs orientieren; – Ideen und Handlungen sachlich begründen, hinterfragen und diskutieren; – die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten und richtig zitieren; – die für den jeweiligen Bereich erforderliche Fachsprache korrekt anwenden; – bewusst mit Medien umgehen. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS MATHEMATIK, NATURWISSENSCHAFTEN UND ERNÄHRUNG Die Schülerinnen und Schüler – haben grundlegende Kenntnisse in allen Fachbereichen des Clusters und naturwissenschaftliches Verständnis; – können fachspezifische Methoden sowie Problemlösestrategien praxisbezogen anwenden; – beherrschen die Fachsprache und können sie situationsgerecht anwenden; – können Vorgänge und Erscheinungsformen mittels Formeln, Größen und Einheiten beschreiben und durch einfache Modelle darstellen und erläutern; – können einfache Untersuchungsmethoden sinnvoll anwenden bzw. Experimente planen, durchführen und mit geeigneten Mitteln dokumentieren; – können Strukturen, Zusammenhänge und Wechselwirkungen als Grundelemente eines naturwissenschaftlichen Weltverständnisses beschreiben; – können sich über neue Entwicklungen und Technologien informieren, diese kritisch hinterfragen und deren Nutzen und Risiken beschreiben und bewerten; – können das erworbene Wissen einordnen, Konsequenzen abschätzen und im eigenen Verantwortungsbereich entsprechende Handlungen setzen; – können fachbezogene Inhalte präsentieren sowie eigene Standpunkte darlegen und begründen. III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen: Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten. Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen. Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel: Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden der folgenden Pflichtgegenstände kann im angeführten Rahmen wie folgt festgelegt werden: 1. „Dritte lebende Fremdsprache“: mindestens 9 bis maximal 10 Wochenstunden. 2. „Globalwirtschaft, Wirtschaftsgeografie und Volkswirtschaft“: mindestens 7 bis maximal 11 Wochenstunden. 3. „Kultur- und Eventmanagement“: mindestens 6 bis maximal 10 Wochenstunden. 4. „Tagungs-, Seminar- und Kongressmanagement“: mindestens 4 bis 6 Wochenstunden. 5. „Food, Beverage und Cateringmanagement“: mindestens 5 bis maximal 9 Wochenstunden. Die Wochenstunden der in Z 2 bis Z 5 genannten Pflichtgegenstände können im angeführten Rahmen untereinander verschoben werden. Weiters können im angeführten Rahmen bei den Pflichtgegenständen „Dritte lebende Fremdsprache“ sowie „Tagungs-, Seminar- und Kongressmanagement“ je 1 Wochenstunde, beim Pflichtgegenstand „Food, Beverage und Cateringmanagement“ 2 Wochenstunden für weitere schulautonome Veränderungen frei werden. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff der in Z 1 bis Z 5 genannten Pflichtgegenstände sind jeweils auf das Wochenstundenausmaß der Normstundentafel ausgelegt. Bei Veränderung des Stundenausmaßes sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff entsprechend anzupassen. Die bei den Pflichtgegenständen „Dritte lebende Fremdsprache“, „Tagungs-, Seminar- und Kongressmanagement“ sowie „Food, Beverage und Cateringmanagement“ gegebenenfalls frei werdenden maximal 4 Wochenstunden sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen: 1. Es muss entweder a) innerhalb eines Clusters ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt werden oder b) das Wochenstundenausmaß der Pflichtgegenstände innerhalb eines Clusters oder der Pflichtgegenstände „Food, Beverage und Cateringmanagement“ oder „Bewegung und Sport“ oder der Verbindlichen Übung erhöht werden. 2. Darüber hinaus können von den gemäß Z 1 verwendeten Wochenstunden bis zu drei Wochenstunden – im Falle des lit. b maximal jedoch das Wochenstundenausmaß der vorgenommenen Erhöhung – auch zum Angebot eines Wahlpflichtbereiches mit 2 Wahlmöglichkeiten verwendet werden (Schülerinnen- und Schüler-Autonomie). Stundenausmaßveränderungen sind grundsätzlich nur in ganzen Jahreswochenstunden möglich. Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Jahrgängen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern eines Jahrganges verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten. Dh., die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen. Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung in den einzelnen Jahrgängen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung von 175 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden. Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe des Clusters schulautonom festzulegen. Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände oder der Verbindlichen Übung erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenzen). Ist der Unterrichtsgegenstand einem Cluster zugeordnet, so sind die Lernergebnisse des Clusters zugrunde zu legen. Pro Jahrgang kann nur 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Jahrgängen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal 3 Varianten. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde. Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (I. bis V. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten. Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes: Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht: Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind. Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL): Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“, „Zweite lebende Fremdsprache“, „Dritte lebende Fremdsprache“ und eine allenfalls schulautonom eingeführte weitere lebende Fremdsprache) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Jahrgängen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. „Zweite lebende Fremdsprache“ bzw. „Dritte lebende Fremdsprache“ bzw. mit der schulautonom eingeführten lebenden Fremdsprache zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 16 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz. IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen. Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw. Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Unterrichtsqualität: Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht. Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes. Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen. Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen. Unterrichtsplanung: In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten: – Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Lernergebnisse der Cluster und die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie gegebenenfalls vorhandene Bildungsstandards. – Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrenden einer Klasse oder des Bildungsganges bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein. – Die Koordination erfordert organisatorische Rahmenbedingungen, die herzustellen sind. – Die Individualität der Lernenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Lernenden ausgegangen werden, um sicher zu stellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten). – Der Unterricht ist auf den Kompetenzerwerb auszurichten, wobei die Kompetenzen über die Schulstufen und Semester systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen. – In die Unterrichtsgestaltung sind situative Aufgabenstellungen einzubauen, die der beruflichen Realität entnommen und methodisch aufbereitet werden. Dadurch soll die Identifikation der Lernenden mit berufsrelevanten Funktionen und ihre Handlungsfähigkeit entwickelt und gefördert werden. – Wesentlich sind die Vermittlung von Fachwissen sowie die Förderung der Entwicklung von Werthaltungen und Schlüsselkompetenzen. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Der Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Lernenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken. – Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis-Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Lernenden fördert das Gelingen dieses Transfers. – Um alle Lernenden zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können, empfiehlt sich am Beginn des I. Jahrganges die Durchführung von Projektunterricht oder Schulveranstaltungen, die der Sicherung grundlegender sozialer und personaler Kompetenzen (zB Teambildung, Eigenverantwortlichkeit, Lernen, gewaltfreie Kommunikation) dienen. – Fehler sind möglichst als förderliche Lernanlässe zu nutzen. Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen sind dabei zu nützen. Die zur Verfügung stehenden Diagnoseinstrumente sind als Lernstandserhebungen und Lernfortschrittsanalysen, insbesondere aber als Ausgangspunkt für die Planung weiterer Lernphasen einzusetzen. – Auf den Erwerb von Präsentations- und Medienkompetenz ist besonderes Augenmerk zu legen. – Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben. – Den Lernenden sollen weiters Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie im Sinne einer individuellen Bildungsplanung nationale und internationale Zertifikate erworben werden können. – Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden, sind im Unterricht und abhängig von den Aufgabenstellungen auch in Prüfungssituationen zu verwenden. – In allen Gegenständen ist Wert auf die Anwendung einfacher wissenschaftlicher Arbeitstechniken zu legen. Die Notwendigkeit wissenschaftlicher Redlichkeit beim Verfassen eigener Arbeiten ist zu beachten und einzufordern. Für die Vorbereitung auf die Diplomarbeit sind Methoden der wissenschaftlichen Informationsgewinnung, eine Einführung in die Grundzüge des wissenschaftlichen Arbeitens und eine korrekte Zitierweise von schriftlichen Quellen in allen betroffenen Unterrichtsgegenständen zu lehren und zu beachten. – Der Unterricht in sprachheterogenen Klassen stellt erhöhte Anforderungen an Lehrende und Lernende, die in gemeinsamer Verantwortung wahrzunehmen sind. Interkulturelles Lernen verbessert die Fähigkeit der Lernenden zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen und ist eine Chance zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft. – Sprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache in Wort (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrkräfte verantwortlich. Lernende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern. – Um gesellschaftlichen und globalen Entwicklungen Rechnung zu tragen, ist die Verwendung der Fremdsprache als Arbeitssprache oder Integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL) anzustreben. Integriertes Fremdsprachenlernen und -lehren hat so zu erfolgen, dass sowohl im fachlichen als auch im sprachlichen Bereich die Lernenden bei der Herausbildung von Wissen und Fähigkeiten einerseits, als auch sprachlicher und kommunikativer Kompetenzen andererseits unterstützt werden. Didaktische Grundsätze der Pflichtgegenstände Englisch, Zweite Lebende Fremdsprache und Dritte Lebende Fremdsprache: – Die Entwicklung fremdsprachlicher Kompetenzen erfolgt auf Basis jener Kompetenzen, über die die Lernenden im Deutschen sowie gegebenenfalls in ihrer Erstsprache verfügen. – Ziel des Unterrichts ist der Aufbau einer mehrsprachigen Kompetenz, zu der alle Sprachkenntnisse und Spracherfahrungen beitragen. Deshalb kommt sprachenübergreifenden Ansätzen besondere Bedeutung zu. – Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Erweiterung der sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erfahren werden kann; – Im V. Jahrgang werden je 1 Wochenstunde Englisch und 1 Wochenstunde in der zweiten lebenden Fremdsprache von den jeweiligen Lehrkräften gemeinsam unterrichtet. Dabei soll vorrangig die mehrsprachige Kompetenz durch sprachenübergreifende Methoden und Aufgabenstellungen entwickelt werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, im Sinne der Individualisierung zeitweise mit Kleingruppen an speziellen Kompetenzbereichen der Einzelsprachen zu arbeiten. – Die verschiedenen Kompetenzbereiche (Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben, Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires) sind vernetzt zu entwickeln. – In allen Gegenständen sind authentische fremdsprachige Materialien und Impulse (besonders in englischer Sprache) zu nutzen. – Im Sinne der gelebten Internationalität sollen Auslandskontakte wie Praktika, Schulpartnerschaften, internationale Projekte usw. gefördert werden. Didaktische Grundsätze des Clusters Wirtschaft: Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für – betriebswirtschaftliche, regionale und globalwirtschaftliche Mechanismen und volkswirtschaftliche Zusammenhänge und – deren Auswirkungen auf das Lebensumfeld (einschließlich der Chancen von Frauen und Männern). Im Mittelpunkt steht – die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für Zusammenhänge, – die Fähigkeit zur Einordnung des Gelernten in ein Gesamtsystem und dessen Transfer auf neue Anforderungen bzw. geänderte Rahmenbedingungen, – die praktische Nutzung der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten und – die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation. Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Lernenden ist die multidimensionale Verantwortung der Führungskräfte in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen. Didaktische Grundsätze des Clusters Kultur-, Kongress-, Eventmanagement: Bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung sind insbesondere praxisbezogene Lernanlässe, Aufgabenstellungen und Projekte vorzusehen, welche den Lernenden Gelegenheit bieten – das kulturelle Erbe und neue Formen des kulturellen Lebens für sich zu nützen und für die Gesellschaft aufzubereiten, – Public Relations und Werbung für Projekte einsetzen zu können und die spezifische Rolle des Marketings im Kulturbereich beurteilen zu können, – die Kulturpolitik in Österreich sowie Bedeutung und Rolle staatlicher Kulturförderung in Österreich und Europa kennen zu lernen, – die Bedeutung der wechselseitigen Beziehung zwischen Kultur und Wirtschaft zu verstehen, – sich mit Fragen der Ästhetik und Kulturtheorien auseinanderzusetzen, – ihre Kulturinteressen und ihre Möglichkeiten in der Kulturlandschaft kennen und nützen zu lernen, – Events als wichtiges Kommunikationsmittel für Profit- und Nonprofit-Unternehmen sowie für öffentliche Institutionen zu erkennen; – Projekte im Bereich des Kultur- und Eventmanagements zu planen und durchzuführen. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Musik, Bildnerische Erziehung und kreativer Ausdruck: Wesentlicher Bestandteil aller unterrichtlichen Aktivitäten ist die musikalische und bildnerische Praxis. Nach Möglichkeit sollen Projekte und Workshops mit Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturschaffenden durchgeführt und die Teilnahme der Lernenden an Wettbewerben angestrebt werden. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik: Grundlage bilden die Bildungsstandards BHS Angewandte Mathematik mit den Inhaltsbereichen Zahlen und Maße, Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik und den Handlungsbereichen Argumentieren und Kommunizieren, Operieren und Technologieeinsatz, Interpretieren und Dokumentieren, Modellieren und Transferieren. Bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung ist insbesondere auf praxisbezogene Aufgabenstellungen und die Förderung folgender Kompetenzen der Lernenden zu achten: – Kenntnisse der grundlegenden, allgemeinen mathematischen Strukturen, – selbstständiges logisches Denken, – Modellieren von sprachlich formulierten Problemen mit Hilfe von Gleichungen, Funktionen oder grafischen Darstellungen sowie – Durchführung von allgemeinen Rechenverfahren mit Schritt-für-Schritt-Analysen. Es sind moderne Technologien einzusetzen. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften: Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) ist durchgängig in den Unterricht zu integrieren. Die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Disziplinen der Naturwissenschaften werden durch unterschiedliche Methoden sichtbar gemacht und ermöglichen so eine ganzheitliche Wahrnehmung. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstands Food, Beverage und Cateringmanagement: Zur Sicherung der Berufsfähigkeit ist bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung auf eine fundierte Grundbildung und die Anwendbarkeit in der betrieblichen Situation größter Wert zu legen. Die Vernetzung der fachtheoretischen Grundlagen mit der Praxis ist wesentliche Grundlage für professionelles Handeln. Auf organisatorische Besonderheiten des Pflichtgegenstandes „Food, Beverage und Cateringmanagement“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen Didaktische Grundsätze der Verbindlichen Übung Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation: In der Verbindlichen Übung ist vor allem Wert auf die konkrete Anwendung und die unmittelbare Nutzung der zu entwickelnden Kompetenzen im Klassenverband (zB im Rahmen eines Klassenrates) zu legen, die theoretische Vermittlung von Inhalten ist auf das Wesentliche zu beschränken. Unterrichtsmethoden: Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen. Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen: – Lernsettings sind so zu gestalten, dass die Lernenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können. – Individuelle Begabungen und Potenziale sind unabhängig von vorgefassten Bildern, Zuschreibungen und familiären Rahmenbedingungen zu fördern. – Formen des gegenseitigen Unterstützens durch Schülerinnen und Schüler (Tutoring) sollen Lern- und Reflexionsprozesse fördern. – Durch offene Lernformen ist die Problemlösungskompetenz der Lernenden zu fördern, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. Gleichzeitig sind sie zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise in Einzel- und besonders Teamarbeit zu befähigen. – Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (Projekte, Fallstudien, Fachpraxis und Simulationen) führen die Lernenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln. – Ein Bezug zur beruflichen Praxis ist in möglichst vielen Unterrichtsgegenständen herzustellen. – Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis tragen dazu bei, den Lernenden Einblick in die komplexen Zusammenhänge berufsspezifischer Abläufe zu geben. – Der Besuch kultureller Veranstaltungen und kultureller Institutionen motiviert die Lernenden zur Beschäftigung mit Kunst und Kultur. Er ist daher wichtiger Bestandteil des Unterrichts, besonders in „Deutsch“ sowie in „Musik, Bildnerische Erziehung und kreativer Ausdruck“. – Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sollen verschiedene Medien eingesetzt werden, um den Lernprozess zu unterstützen und die erforderliche Medienkompetenz aufzubauen. Die Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien sowie elektronischen Kommunikationsformen soll die Unterrichtsorganisation unterstützen und ergänzen. – Der Vertiefung ausgewählter Lerninhalte und dem Training grundlegender Fertigkeiten ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Behandlung vielfältiger Inhalte zu geben. Besonderer Wert ist dabei auf die Vermittlung der Methoden des jeweiligen Faches zu legen, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. – In allen Unterrichtsgegenständen ist die Dokumentation und Reflexion des stufenweisen Kompetenzerwerbs und damit die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung durch die Lernenden durch geeignete Methoden (zB Portfolio, Lerntagebuch) zu fördern. Unterrichtsorganisation: Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen. Um ein fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Jahrgang mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage: – Unterrichtsgegenstände, in denen häufig mit Arbeitsaufträgen im Sinne des kooperativen offenen Lernens gearbeitet wird, – organisatorische Aneinanderreihung inhaltlich verbundener Unterrichtsgegenstände, zB aus dem Cluster Wirtschaft, zur verstärkten Vernetzung der Lerninhalte, – Unterrichtsgegenstände, in denen fächerübergreifende Projekte und/oder themenzentrierter Unterricht geplant sind, – Unterrichtsgegenstände, die sich besonders für eine Zusammenarbeit mit dem Cluster „Kultur-, Kongress-, Eventmanagement“ eignen. Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden.. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicherzustellen. Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt im Pflichtgegenstand „Food, Beverage und Cateringmanagement“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten. Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten. Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung. Im Hinblick auf die gemeinsame schriftliche Klausur im Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ sind insbesondere im IV. und V. Jahrgang die Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft“ sowie „Rechnungswesen und Controlling“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden. Pflichtpraktikum: Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich der Einsatzbereiche zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können. Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten. Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind. Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen. Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen. Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten. Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor, Fachvorstand und Fachvorständin und die Lehrenden der Schule ist im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung. V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT a) Katholischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014 . b) Evangelischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung. c) Altkatholischer Religionsunterricht Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden. d) Islamischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 . e) Israelitischer Religionsunterricht Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden. f) Neuapostolischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006 . g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 . h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988 . i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011 . j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 k) Buddhistischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 . l) Freikirchlicher Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 . m) Alevitischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 89/2015 . VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände
1. ETHIK
Bildungs- und Lehraufgabe Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab. Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten. In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren. Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile. Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie. Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück. Zentrale fachliche Konzepte Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt. Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive: Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft. Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen. Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert. Didaktische Grundsätze Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden: Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen. Diskursorientierung Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen. Diversitätsgebot Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind. Fachdidaktische Aufbereitung Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen. Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann. Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden. Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden. Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und – sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen. Analysieren und Reflektieren Die Schülerinnen und Schüler können – ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und – Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren. Argumentieren und Urteilen Die Schülerinnen und Schüler können – moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und – Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen. Interagieren und Sich-Mitteilen Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und – Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen. Handlungsoptionen entwickeln Die Schülerinnen und Schüler können – durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und – die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen. Lehrstoff Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten. In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. I. Jahrgang (1. und 2. Semester) Grundlagen: Philosophische Ethik und Menschenrechte Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung; Grundrechte, Kinderrechte Soziale Beziehungen Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft, Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur Glück Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung Sucht und Selbstverantwortung Suchtprävention, Abhängigkeit, die Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft Natur und Wirtschaft Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik Religion und Weltanschauung Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich; Religion und Staat II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Prinzipien normativer Ethik Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit Medien und Kommunikation Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation Judentum, Christentum, Islam Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Umgang mit Tieren Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz Liebe, Sexualität, Beginn des Lebens Sex und Gender; Moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität; Reproduktion Konflikte und Konfliktbewältigung Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Grundkonzepte der Ethik Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten Entwicklung und aktuelle Situation; Diversität und Diskriminierung: Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen Krankheit und Gesundheit, Ende des Lebens Ärztliches und pflegerisches Berufsethos; gesundheitliche Aspekte des Sports; Umgang mit Alter, Sterben und Tod 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Identitäten und Moralentwicklung Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung Wirtschaft und Konsum Markt und Moral, Unternehmensethik, Konsumverhalten Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Positionen und Begriffe der Ethik Diskursethik, ethischer Relativismus, Verantwortungs- und Gesinnungsethik Moral und Recht Naturrecht und Positives Recht, Strafrecht und Rechtsordnung, Recht auf Widerstand, Zivilcourage, Recht und Gerechtigkeitskonzepte Sport Erlebnisorientierte Dimension, ergebnisorientierte Verpflichtung, Doping, Fairness, Events und Mediatisierung 8. Semester– Kompetenzmodul 8: Religions- und Moralkritik Atheismus, Agnostizismus, kritische Religiosität; Esoterik und neue religiöse Bewegungen; Spiritualität Technik und Wissenschaft Verantwortung der Wissenschaften, Technikfolgenabschätzung und -bewertung, Trans- und Posthumanismus Schultypenspezifische Vertiefung In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. V. Jahrgang– Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Positionen und Begriffe der Ethik Fähigkeitenansatz – gutes Leben, feministische Ethik Krieg und Frieden Ursachen von Krieg und Terrorismus, Theorien des gerechten Krieges, aktive Friedenssicherung, Völkerrecht, Frieden und Gerechtigkeit Schultypenspezifische Vertiefung In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. 10. Semester: Humanismus Säkulare Gesellschaft, humanistische Lebensgestaltung 2. SPRACHE UND KOMMUNIKATION 2.1 DEUTSCH I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können grundlegende Sprachnormen beschreiben und anwenden; – können Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkenne, bestimmen und korrekt anwenden; – können grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden; – können gängige Fremdwörter verstehen und richtig anwenden; – können das wesentliche Fachvokabular anwenden; – können einfache Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Informationen ordnen und wiedergeben; – können Fragen verständlich und angemessen in Standardsprache formulieren und beantworten; – können einfache Sachverhalte berichten, zusammenfasen, erzählen und erklären; – können sinnerfassend lesen; – können Texte mit unterschiedlichen Intentionen und adressatengerecht verfassen und gestalten; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können eigene Texte planen, schreiben und überarbeiten; – können wesentliche Merkmale von Gattungen erfassen; – können grundlegende Merkmale der Medien beschreiben und den eigenen Medienkonsum hinterfragen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Wortarten, Satzglieder und Satzarten. Grundlegende Regeln der Zeichensetzung. Grundlegende Regeln der Rechtschreibung. Gängige Fremdwörter. Wesentliches Fachvokabular. Zuhören und Sprechen: Aktives Zuhören. Fragen in Standardsprache. Einfache Sachverhalte. Erkennen einfacher para- und nonverbaler Äußerungen. Lesen: Lesetechniken und -strategien. Herausfiltern von Einzelinformationen. Erfassen der wichtigsten Inhalte. Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen. Textsortenwissen (Meldung, Bericht, einfaches Protokoll; Gebrauchsanweisung; fiktionale Texte). Schreiben: Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten. Informieren und Dokumentieren. Textsortenwissen (Mitschrift in Stichwörtern, einfaches Protokoll, Bericht, Beschreibung, einfache Zusammenfassung und Inhaltsangabe; Brief und Erzählung). Reflexion: Reflexion über die Lebenssituation. Grundlegende literarische Gattungen anhand von Beispielen. Medienkonsum. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können Stellungnahmen abgeben und einfache Argumente formulieren; – können Sprachnormen beschreiben und anwenden; – verstehen wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter und können diese anwenden; – können Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext erkennen und verwenden; – können weitgehend sicher rechtschreiben und Satzzeichen richtig setzen; – können Redeabsichten wahrnehmen; – können einfache Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Informationen aus elektronischen Medien und Texten entnehmen, gliedern und wiedergeben; – können Texte mit unterschiedlichen Intentionen und adressatengerecht verfassen und gestalten; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben; – können Argumente ordnen, Texte planen, schreiben und überarbeiten; – können wesentliche Merkmale von literarischen Gattungen erfassen; – können grundlegende Merkmale der Medien und ihre Funktionen erläutern. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter. Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext. Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext. Rechtschreibung, Satzzeichen. Zuhören und Sprechen: Wahrnehmen von Redeabsichten. Einfache Argumente. Kerninformationen aus Medien. Lesen: Entnahme wesentlicher Informationen aus Texten. Herausfiltern von Detailinformationen. Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten). Schreiben: Planen von Texten und Ordnen von Argumenten. Schreiben und Überarbeiten von Texten. Textsortenwissen (Charakteristik; Exzerpt, Kurzfassung). Reflexion: Erkennen literarischer Textsorten an Beispielen. Medien und ihre Funktionen. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können Inhalte präsentieren und vor Publikum sprechen; – können an Diskussionen teilnehmen; – können Stellungnahmen abgeben und einfache Argumente formulieren; – können Sprachnormen beschreiben und anwenden; – können wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter verstehen, schreiben und anwenden; – können Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext erkennen und verwenden; – können weitgehend sicher rechtschreiben und Satzzeichen richtig setzen; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen; – können sprachliche Varietäten des Deutschen erkennen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben und kommentieren; – können Texte adressatengerecht planen, schreiben und überarbeiten; – können wesentliche Merkmale von literarischen Gattungen erfassen; – können literarische Textsorten, Stoffe und Motive an Beispielen erkennen; – können die Funktionen von Medien erläutern. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter. Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext. Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext. Rechtschreibung und Satzzeichen. Sprachliche Varietäten des Deutschen. Zuhören und Sprechen: Stellungnahme und Formulierung einfacher Argumente. Diskussion. Kurzpräsentationen. Lesen: Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz. Einfache nichtlineare Texte (Grafiken und Tabellen). Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten). Schreiben: Planung von Texten und Ordnen von Argumenten. Schreiben und Überarbeiten von Texten. Textsortenwissen (einfache argumentative Texte zB Stellungnahme, Leserbrief). Einfache nichtlineare Texte. Reflexion: Literarische Textsorten, Stoffe und Motive. Medien und ihre Funktionen. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können Inhalte präsentieren und vor Publikum sprechen; – können Sprachnormen beschreiben und anwenden; – können berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter verstehen, schreiben und anwenden; – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen und sprachliche Varietäten erkennen und vergleichen; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können grundlegende rhetorische Mittel erkennen und bewusst einsetzen; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte analysieren; – können nichtlineare Texte lesen und analysieren; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – können Argumente formulieren, ordnen und für kohärente Texte nutzen; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare und nichtlineare Texte lesen, beschreiben und analysieren; – können Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können einfache Regeln der Textinterpretation anwenden; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität und Konzepte von Realität äußern; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben; – können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Medien zielorientiert nutzen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter. Textsortenadäquater Stil. Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte). Zuhören und Sprechen: Kommentieren und Appellieren. Grundlegende rhetorische Mittel. Lesen: Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz. Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte. Nichtlineare Texte. Schreiben: Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten). Strukturierung von Argumenten. Lineare und nichtlineare Texte. Textsortenwissen (Motivationsschreiben, einfache textgebundene Erörterung). Reflexion: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Einfache Regeln der Textinterpretation. Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Aufklärung anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medien als Informationsquellen. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können komplexere Inhalte auch mit Medienunterstützung präsentieren und vor Publikum sprechen; – können Sprachnormen anwenden; – können berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter verstehen, schreiben und anwenden; – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen; – können sprachliche Varietäten erkennen und vergleichen sowie ausgewählte historische Entwicklungen beschreiben; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte analysieren; – können nichtlineare Texte lesen und analysieren; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare und nichtlineare Texte lesen, beschreiben und analysieren; – können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität und Konzepte von Realität äußern; – können einfache Regeln der Textinterpretation anwenden; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben; – können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Medien zielorientiert nutzen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter. Verwendung eines textsortenadäquaten Stils. Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte); historische Entwicklungen an Beispielen. Zuhören und Sprechen: Präsentationen mit Medienunterstützung. Lesen: Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz. Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte. Textsortenwissen (komplexe meinungsbetonte journalistische Textsorten). Schreiben: Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten). Strukturierung von Argumenten. Komplexere argumentative Texte. Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Schreiben (zB Appell). Textsortenwissen (textgebundene Erörterung, Empfehlung). Reflexion: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Einfache Regeln der Textinterpretation. Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Klassik anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medien als Informationsquellen. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können komplexere Inhalte präsentieren und vor Publikum sprechen; – können Informationen unter Einbeziehung moderner Kommunikationstechnologie vermitteln; – können Sprachnormen anwenden; – können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert verwenden; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Informationen entnehmen, gliedern und wiedergeben; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare und nichtlineare Texte lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren; – können fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und kommentieren; – können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben; – können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen; – können Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren beschreiben. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Stil und Wortschatz. Zuhören und Sprechen: Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen. Vermittlung von Informationen. Lesen: Vergleichendes Lesen. Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten. Textsortenwissen (komplexe Textsorten). Schreiben: Lineare und nichtlineare Texte. Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Textsortenwissen (Kommentar; Zusammenfassung aus mehreren Quellen; Textanalyse). Reflexion: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zum Realismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medien als Informationsquellen. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen; – können Sprachnormen anwenden; – können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert verwenden; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede reflektieren; – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – können Texte mit unterschiedlichen Intentionen und adressatengerecht verfassen und gestalten; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben, analysieren, kommentieren und interpretieren; – können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben; – können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen; – können Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren beschreiben. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Stil und Wortschatz. Zuhören und Sprechen: Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen. Vermittlung von Informationen unter Einbeziehung moderner Kommunikationstechnologie. Lesen: Vergleichendes Lesen. Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten. Textsortenwissen (komplexe Textsorten). Schreiben: Lineare und nichtlineare Texte. Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Textsortenwissen (Offener Brief, Interpretation). Reflexion: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zum Expressionismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medien als Informationsquellen. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen; – können rhetorische Mittel beurteilen und bewusst einsetzen; – können Gespräche moderieren; – können Sprachnormen beschreiben und anwenden; – können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert variieren; – können über den eigenen und fremden Sprachgebrauch reflektieren; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare und nichtlineare Texte (zB Filme, Bilder, Informationsgrafiken) beschreiben, analysieren und interpretieren; – können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben, analysieren, kommentieren und interpretieren; – können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben; – können Texte der deutschsprachigen Literatur eigenständig lesen, interpretieren, einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen; – können Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren beschreiben. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Variation in Stil und Wortschatz. Eigener und fremder Sprachgebrauch. Zuhören und Sprechen: Rhetorische Mittel. Moderation von Gesprächen. Lesen: Synchron und diachron vergleichendes Lesen. Schreiben: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Rhetorische Mittel. Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für Meinungsrede). Textsortenüberblick. Reflexion: Literatur bis zur Gegenwart. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medienkritik. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen; – können rhetorische Mittel beurteilen und bewusst einsetzen; – können Gespräche moderieren; – können Sprachnormen beschreiben und anwenden; – können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert variieren; – können über den eigenen und fremden Sprachgebrauch reflektieren; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten verstehen; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare und nichtlineare Texte (zB Filme, Bilder, Informationsgrafiken) beschreiben, analysieren und interpretieren; – können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben, analysieren, kommentieren und interpretieren; – können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben; – können Texte der deutschsprachigen Literatur eigenständig lesen, interpretieren, einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen; – können Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren beschreiben. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Variation in Stil und Wortschatz. Reflexion über den eigenen und fremden Sprachgebrauch. Zuhören und Sprechen: Rhetorische Mittel. Lesen: Synchron und diachron vergleichendes Lesen. Schreiben: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Rhetorische Mittel. Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für Meinungsrede). Reflexion: Literatur bis zur Gegenwart. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medienkritik. Schularbeiten: I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten. II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester. IV. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester. V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten. 2.2 ENGLISCH I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird; – können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und einfache Geschichten verstehen; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw., in denen auch Gefühle, Wünsche und Erlebnisse beschrieben werden; – können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können auf sehr einfache Art ihre Meinung ausdrücken; – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler: zB Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Tagesablauf, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Kleidung, Schule, Einkaufen, Berufe. Mündliche und schriftliche Kommunikation: zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Gespräche, Dienstleistungsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung. Alltagstexte: zB Anzeigen, Informationsbroschüren, Speisekarten, Gebotsschilder. Einfache Formulare: zB Anmeldezettel im Hotel oder bei der Einreise, Anmeldung zu einem Kurs oder einer Veranstaltung, Login auf einer Website. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und einfache Geschichten verstehen; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einfachen Situationen der Arbeitswelt; – können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können auf einfache Art ihre Meinung ausdrücken; – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler und einfache gesellschaftliche und berufliche Themen: zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, Speisen und Ernährung, Gesundheit. Mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt. Einfache Telefonate. Erstellen einfacher Informationsmaterialien (zB Flugblatt). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in einfacheren Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und einfache Geschichten verstehen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einfachen Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können sich in einfachen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht; – können eine Reihe einfacher Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine unkomplizierte, detaillierte Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler und einfache gesellschaftliche und berufliche Themen: zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, Speisen und Ernährung, Gesundheit. Mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB einfache Diskussionen). Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt. Einfache Telefonate. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuelles Geschehen geht; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt); – können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen: zB Tourismus, Freizeitwirtschaft, Ernährung, Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Werbung. Mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB kurze argumentative Texte, einfache Diskussionen). Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation: zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Reservierung; Bewerbung. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen, einfache Grafiken verstehen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuelles Geschehen geht; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt); – können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – können kulturelle und geografische Besonderheiten des eigenen Landes identifizieren, diese beschreiben und in ein Besichtigungsprogramm einbetten; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen: zB Tourismus, Freizeitwirtschaft, Ernährung, Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Werbung. Mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB Kommentar, Leserbrief, Artikel, Diskussion). Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt): zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Reservierung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden. Erstellen einfacher Werbematerialien (zB Flugblatt, Folder). Bewerbung. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen klar strukturierte Vorträge und Präsentationen; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen in einem breiten Spektrum an vertrauten Themen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können Grafiken verstehen und in Zeitungsartikeln zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – können längere Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen klar formulierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in vielen unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuelles Geschehen geht; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einer Reihe von vertrauten Themen Standpunkte darlegen sowie durch relevante Erklärungen und Argumente begründen; – können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer adäquat reagieren; – können detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über eine Reihe von Strategien zum Spracherwerb; – können kulturelle und geografische Besonderheiten des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren, diese beschreiben und in ein Besichtigungsprogramm einbetten; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt und Lebensqualität, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitsmarkt, Marketing. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt): zB einfache Handelskorrespondenz (Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen. Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Blog, Diskussion). Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht usw. Beschreiben und Kommentieren von Grafiken. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – verstehen klar strukturierte Vorträge und Präsentationen; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen in einem breiten Spektrum an vertrauten Themen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – können Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können Grafiken verstehen und in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen und Standpunkte erfassen; – können längere Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen, sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen klar formulierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und im beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können mit Medien bewusst umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und die Bedeutung hervorheben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen; – können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer adäquat reagieren; – können detaillierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden sowie die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über eine Reihe von Strategien zum Spracherwerb; – können kulturelle und geografische Besonderheiten des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren, diese beschreiben und in ein Besichtigungsprogramm einbetten; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt und Lebensqualität, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Marketing. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt): zB einfache Handelskorrespondenz (Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen. Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Blog, Diskussion). Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Proposal usw. Beschreiben und Kommentieren von Grafiken. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen inhaltlich und sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen; – können Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über ein breites Spektrum an vertrauten Themen verstehen und dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – können selbstständig lesen sowie Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an allgemeinen und berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen; – können lange und komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und im beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können mit Medien bewusst umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und deren Bedeutung hervorheben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen; – können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer flüssig und spontan reagieren; – können klare und strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – können die Bedeutung der inneren und äußeren Mehrsprachigkeit beschreiben; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation: zB Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden. Bewerbung und Motivationsschreiben. Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Blog, Diskussion, Präsentation). Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Proposal usw. Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie Kongressen, Tagungen, Produkt-, Firmen- und Freizeitmessen usw. Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen inhaltlich und sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen; – können Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über ein breites Spektrum an vertrauten Themen verstehen und dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – können selbstständig lesen sowie Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an allgemeinen und berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen; – können lange und komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und im beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können mit Medien bewusst umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und deren Bedeutung hervorheben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen; – können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer flüssig und spontan reagieren; – können klare und strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – können die Bedeutung der inneren und äußeren Mehrsprachigkeit beschreiben; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – erfahren die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen; – verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet und in den meisten allgemeinen Themenbereichen; – können Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden, wobei Lücken im Wortschatz zu Zögern und Umschreibungen führen können; – können den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit verwenden, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen können, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern; – verfügen über eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen; – haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation; – beherrschen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen; – können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und den betreffenden Personen gegenüber angemessen ist; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation: zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden. Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Blog, Diskussion, Präsentation). Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Proposal usw. Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie Kongressen, Tagungen, Produkt-, Firmen- und Freizeitmessen usw. Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. Schularbeiten: I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten. II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester. IV. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester. V. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten. 2.3 ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen, einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht, sofern langsam und sorgfältig gesprochen wird und wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen; – können sich schrittweise auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen, wenn es sich um sehr vertraute Formulierungen handelt; – verstehen das Wesentliche von kurzen, sehr einfachen Mitteilungen und Anweisungen; – verstehen einfache Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben; – können sehr kurze, einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen sie, indem sie bekannte Namen, Wörter und einfachste Wendungen heraussuchen und, wenn nötig, den Text mehrmals lesen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von ganz unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird; – können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt; – können sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen und Orte äußern; – können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze schreiben; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler: zB Familie, Freundeskreis, soziale Beziehungen, einfache Alltagssituationen in Bezug auf Essen, Trinken, Einkaufen, Unterkunft. Kurze Mitteilungen, Einladungen, Notizen, Checklisten, Ausfüllen von Formularen (auch bereits medienunterstützt). Vorstellen (sich selbst oder jemanden anderen) und Gebrauch einfacher Gruß- und Abschiedsformeln. Stellen und Beantworten einfacher Fragen nach Namen, Wohnort, Dingen, Hobbys und Befinden. Einfache Einkaufsgespräche. Bitten, Bedanken, Entschuldigen. Einfache Kommunikation in sozialen Netzwerken. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen und einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von unmittelbarer Bedeutung geht, sofern klar, sorgfältig und nicht zu schnell gesprochen wird und wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen; – können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen; – verstehen das Wesentliche von kurzen, relativ einfachen Mitteilungen und Anweisungen; – verstehen Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben, wenn sie deutlich gesprochen und eventuell mehrmals gehört werden; – können sehr kurze, einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen sie, indem sie bekannte Namen, Wörter und einfache Wendungen heraussuchen und, wenn nötig, den Text mehrmals lesen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird; – können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt; – können sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen und Orte äußern; – können eine einfache Beschreibung von Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf sehr einfache Art über Erlebnisse berichten; – können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze schreiben; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Die im I. Jahrgang erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Freizeit, Sport, Kleidung. Geographische Grundkenntnisse über das Zielland. Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation: zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Gespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung. Situationen der Arbeitswelt. Erstellen einfacher Informationsmaterialien (zB Flugblatt). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen und einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von unmittelbarer Bedeutung geht, sofern Pausen helfen, den Sinn zu erfassen, wobei die sprachentypische Intonation und Sprechgeschwindigkeit möglichst natürlich sein sollen; – verstehen das Wesentliche von kurzen, relativ einfachen Mitteilungen und Anweisungen; – verstehen Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben, wenn sie deutlich gesprochen und eventuell mehrmals gehört werden; – verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw.; – können einfachen Alltagstexten konkrete Informationen entnehmen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation weitgehend davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird; – können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt; – können sich mit einfachen Wendungen über Menschen und Orte äußern; – können eine einfache Beschreibung von Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf sehr einfache Art über Erlebnisse berichten; – können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze zu einem kurzen Text verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Freizeit, Sport, Kleidung und Mode. Geographische Grundkenntnisse über das Zielland. Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation: zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Gespräche, Dienstleistungsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung. Situationen der Arbeitswelt. Erstellen einfacher Informationsmaterialien (zB Flugblatt). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn klar, deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird und kleinere Pausen helfen, den Sinn zu erfassen; – verstehen in einfacheren Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn sehr deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird; – können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen; – verstehen komplexere Zahlen und Preisangaben, wenn sie eventuell mehrmals gehört werden; – verstehen das Wesentliche von kurzen, einfachen allgemeinen und berufsbezogenen Mitteilungen und Anweisungen; – können einfachen Alltagstexten und einfachen Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen; – verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe, einfache berufliche Korrespondenz usw.; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich in vertrauten einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können auf einfache Art ihre Meinung ausdrücken; – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus den Bereichen Kultur, Tagungen, Hotellerie, Gastronomie, Freizeitwirtschaft und touristische Verkehrsmittel. Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation: zB Telefonate, einfache Speisenerklärungen anhand von Musterbeispielen, Korrespondenz (medienunterstützt; Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Reservierung), Notizen, Ankündigungen, Memos. Bewerbung. Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler und allgemeinbildende Themen (zB Erlebnisse, Erfahrungen, Formen der Kommunikation, Bildung, Gesundheit und Ernährung). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen und können Gesprächen mit „Native Speakers“ folgen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in einfacheren Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache und nicht zu schnell gesprochen wird; – können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen; – können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen; – verstehen einfache Texte wie zB von E-Mails, SMS, Einträgen in sozialen Netzwerken, Briefen und berufsbezogener Korrespondenz; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können auf einfache Art ihre Meinung ausdrücken; – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus den Bereichen Kultur, Tagungen, Hotellerie, Gastronomie, Freizeitwirtschaft und touristische Verkehrsmittel. Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation im Bereich Tourismus: zB Telefonate, einfache Speisenerklärungen anhand von Musterbeispielen, Korrespondenz (medienunterstützt; Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Reservierung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Notizen, Ankündigungen, Memos. Bewerbung. Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler und allgemeinbildende Themen (zB Erlebnisse, Erfahrungen, Formen der Kommunikation, Bildung, Gesundheit und Ernährung). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. IV. Jahrgang 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen und können Gesprächen mit „Native Speakers“ folgen, wenn klar artikuliert, deutlich und mit vertrautem Akzent gesprochen wird; – verstehen in einfacheren Tonaufnahmen sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltagstexten, einfachen Zeitungsartikeln und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen sowie einfache Grafiken verstehen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. aus ihrem Lebensumfeld und vertrauten Situationen der Arbeitswelt, in denen auch Gefühle, Wünsche und Erlebnisse beschrieben werden; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Gesundheit, Schule, Arbeit und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen, einige Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle Themen: zB gesellschaftliche Grundstrukturen, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt, Ernährung und Lebensqualität, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen. Ausgewählte Bereiche der mündlichen und schriftlichen berufsbezogenen Kommunikation: zB einfache Handelskorrespondenz (medienunterstützt; Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), einfache Berichte. Kommunikation in sozialen Netzwerken. Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Grafiken und Statistiken. Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Korrespondenz, Blog, Gespräch). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich und können Gesprächen mit „Native Speakers“ folgen, wenn klar artikuliert, deutlich und mit vertrautem Akzent gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen, einfache Grafiken verstehen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. aus ihrem Lebensumfeld und Standardsituationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können einigermaßen bewusst mit Medien umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich relativ leicht in strukturierten Situationen und kurzen Gesprächen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit sozialen Beziehungen und touristischen Aktivitäten geht; – können eine Reihe einfacher Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben, über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und auf einfache Art ihre Meinung ausdrücken und begründen; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt); – können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – können kulturelle und geografische Besonderheiten des eigenen Landes identifizieren, diese in einfacher Form beschreiben und in ein Besichtigungsprogramm einbetten; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle Themen: zB politische und gesellschaftliche Grundstrukturen, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt, Ernährung und Lebensqualität, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen. Ausgewählte Bereiche der mündlichen und schriftlichen berufsbezogenen Kommunikation: zB einfache Handelskorrespondenz (medienunterstützt; Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Berichte. Kommunikation in sozialen Netzwerken. Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Grafiken und Statistiken. Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Korrespondenz, Blog, Gespräch). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich und können Gesprächen mit „Native Speakers“ folgen, wenn klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich konkrete Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können bewusst mit Medien umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Freizeit, wirtschaftlichen und touristischen Aktivitäten sowie aktuellem Geschehen geht; – können eine Reihe von Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, einige Zeit in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen auf einfache Art das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt); – können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – können die Bedeutung der inneren und äußeren Mehrsprachigkeit beschreiben; – können kulturelle und geografische Besonderheiten des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren, diese in einfacher Form beschreiben und in ein Besichtigungsprogramm einbetten; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen: zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur, Arbeit und Arbeitswelt. Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Bericht, Rundbrief, Homepage, einfacher PR-Texte wie Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung usw. Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie Tagungen, Kongressen, Produkt-, Firmen- und Freizeitmessen usw. Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Grafiken und Statistiken. Ausgewählte Bereiche der Handelskorrespondenz (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden). Motivationsschreiben. Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Artikel, Bericht, Leserbrief, Blog, Korrespondenz, Diskussion). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich und können Gesprächen mit „Native Speakers“ folgen, wenn klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich konkrete Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können bewusst mit Medien umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Freizeit, wirtschaftlichen und touristischen Aktivitäten sowie aktuellem Geschehen geht; – können eine Reihe von Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, einige Zeit in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen auf einfache Art das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt); – können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – können die Bedeutung der inneren und äußeren Mehrsprachigkeit beschreiben; – können kulturelle und geografische Besonderheiten des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren, diese in einfacher Form beschreiben und in ein Besichtigungsprogramm einbetten; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen; – zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen; – können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden; – verfügen über eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird und lassen eine sprachentypische Intonation erkennen; – zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung, die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt; – können zwischen formellem und informellem Register unterscheiden, sind sich der wichtigsten Höflichkeitskonventionen bewusst und können entsprechend handeln; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen: zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur, Arbeit und Arbeitswelt. Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Rundreisen, Artikel, Bericht, Rundbrief, Homepage, einfacher PR-Texte wie Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung usw. Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie Tagungen, Kongressen, Produkt-, Firmen- und Freizeitmessen usw. Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Grafiken und Statistiken. Ausgewählte Bereiche der Handelskorrespondenz (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden). Motivationsschreiben. Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Artikel, Bericht, Leserbrief, Blog, Korrespondenz, Diskussion, Präsentation). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. Schularbeiten: I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten. II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester. IV. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester. V. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten. 2.4 DRITTE LEBENDE FREMDSPRACHE III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen, einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht, sofern langsam und sorgfältig gesprochen wird und wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen; – können sich schrittweise auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen, wenn es sich um sehr vertraute Formulierungen handelt; – verstehen das Wesentliche von kurzen, sehr einfachen Mitteilungen und Anweisungen; – verstehen einfache Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben; – können sehr kurze, einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen sie, indem sie bekannte Namen, Wörter und einfachste Wendungen heraussuchen und, wenn nötig, den Text mehrmals lesen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von ganz unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird; – können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt; – können sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen und Orte äußern; – können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze schreiben; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler: zB Familie, Freundeskreis, soziale Beziehungen, einfache Alltagssituationen in Bezug auf Essen, Trinken, Einkaufen, Unterkunft. Kurze Mitteilungen, Einladungen, Notizen, Checklisten, Ausfüllen von Formularen (auch bereits medienunterstützt). Vorstellen (sich selbst oder jemanden anderen) und Gebrauch einfacher Gruß- und Abschiedsformeln. Stellen und Beantworten einfacher Fragen nach Namen, Wohnort, Dingen, Hobbys und Befinden. Einfache Einkaufsgespräche. Bitten, Bedanken, Entschuldigen. Einfache Kommunikation in sozialen Netzwerken. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen und einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von unmittelbarer Bedeutung geht, sofern klar, sorgfältig und nicht zu schnell gesprochen wird und wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen; – können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen, wenn es um sehr vertraute Formulierungen handelt; – verstehen einfache Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben; – verstehen das Wesentliche von kurzen, relativ einfachen Mitteilungen und Anweisungen; – können sehr kurze, einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen sie, indem sie bekannte Namen, Wörter und einfache Wendungen heraussuchen und, wenn nötig, den Text mehrmals lesen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird; – können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt; – können sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen und Orte äußern; – können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze schreiben; – können die erworbenen sprachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen. Lehrstoff: Die im 5. Semester erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Freizeit, Sport, Kleidung und Mode. Geografische Grundkenntnisse über das Zielland. Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation: zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Bildgeschichten, Gespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung. Sehr einfache Situationen der Arbeitswelt, insbesondere im Bereich Reisen, Hotellerie und Gastronomie. Erstellen einfacher Informationsmaterialien (zB Flugblatt). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn klar, deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird und Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen; – verstehen in einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen worum es geht, wenn sehr deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird; – können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen; – verstehen komplexere Zahlen und Preisangaben, wenn sie eventuell mehrmals gehört werden; – verstehen das Wesentliche von kurzen, einfachen allgemeinen und berufsbezogenen Mitteilungen und Anweisungen; – können einfachen Alltagstexten und einfachen Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen; – verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe, einfache berufliche Korrespondenz usw.; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich in einigen vertrauten einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule und Freizeit geht; – können sehr einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine kurze einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Erfahrungen berichten; – können auf einfache Art ihre Meinung ausdrücken; – können einfache Sätze und Wendungen mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftliche und berufliche Themen: zB zwischenmenschliche Beziehungen, Bildung, Gesundheit und Ernährung, Feste und Traditionen, Tourismus und Reisen, Freizeitwirtschaft. Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation zu allgemeinen Themen. Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation im Bereich Tourismus und Tagungs- und Kongresswesen (medienunterstützt): zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Reservierung. Telefonate. Bewerbung (Bewerbungsschreiben, CV-Europass). Erstellen einfacher Informationsmaterialien (zB Flugblatt). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn klar, deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird und kleinere Pausen helfen, den Sinn zu erfassen; – verstehen in einfacheren Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen, wenn sehr deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird; – können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen; – können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen; – verstehen einfache Texte wie zB von E-Mails, SMS, Einträgen in sozialen Netzwerken, Briefen und berufsbezogener Korrespondenz; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können auf einfache Art ihre Meinung ausdrücken; – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftliche und berufliche Themen: zB zwischenmenschliche Beziehungen, Bildung, Gesundheit und Ernährung, Feste und Traditionen, Tourismus und Reisen, Freizeitwirtschaft. Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation zu allgemeinen Themen. Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation im Bereich Tourismus und Tagungs- und Kongresswesen (medienunterstützt): zB Telefonate, einfache Speisenerklärungen anhand von Musterbeispielen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Reservierung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Notizen, Ankündigungen. Bewerbung. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich und können Gesprächen mit „Native Speakers“ folgen, wenn klar artikuliert, deutlich und mit vertrautem Akzent gesprochen wird; – verstehen in einfacheren Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen, einfache Grafiken verstehen und in einfachen Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in vertrauten Situationen der Arbeitswelt, in denen auch Gefühle, Wünsche und Erlebnisse beschrieben werden und können situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Gesundheit, Schule, Arbeit und Freizeit und aktuellem Geschehen geht; – können eine Reihe von einfachen Mitteln anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen, einige Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich einfache Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, einfache Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt); – können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen: zB gesellschaftliche Grundstrukturen, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien und Kommunikation, Kunst und Kultur, Arbeit und Arbeitsmarkt. Ausgewählte Bereiche der mündlichen und schriftlichen berufsbezogenen Kommunikation im Kulturbereich, im Tagungs- und Kongresswesen, im Tourismus, im Event- und Veranstaltungsbereich (medienunterstützt): zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden, einfache Berichte. Bewerbung. Kommunikation in sozialen Netzwerken. Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Grafiken und Statistiken. Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Bericht, Blog, Korrespondenz, Gespräch, Kurzpräsentation). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich und können Gesprächen mit „Native Speakers“ folgen, wenn klar artikuliert, deutlich und mit vertrautem Akzent gesprochen wird; – verstehen in einfacheren Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen, einfache Grafiken verstehen und in einfachen Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in vertrauten Situationen der Arbeitswelt, in denen auch Gefühle, Wünsche und Erlebnisse beschrieben werden und können situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Gesundheit, Schule, Arbeit und Freizeit und aktuellem Geschehen geht; – können eine Reihe von einfachen Mitteln anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen, einige Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich einfache Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, einfache Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt); – können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – verfügen über einen ausreichenden Wortschatz, um in vertrauten Situationen und in Bezug auf vertraute Themen routinemäßige, alltägliche Angelegenheiten zu erledigen; – beherrschen den dafür erforderlichen Wortschatz gut, machen aber elementare Fehler wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder weniger vertraute Themen und Situationen zu bewältigen; – können einige häufige einfache Strukturen und Wendungen, die an Alltagssituationen mit voraussagbaren Inhalten gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden, wobei auch wenn elementare Fehler auftreten in der Regel klar wird, was sie ausdrücken möchten; – verfügen über eine verständliche Aussprache, auch wenn ein merklicher Akzent vorhanden ist und öfters etwas falsch ausgesprochen wird, eine sprachentypische Intonation ist erkennbar; – zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen: zB gesellschaftliche Grundstrukturen, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien und Kommunikation, Kunst und Kultur, Arbeit und Arbeitsmarkt. Ausgewählte Bereiche der mündlichen und schriftlichen berufsbezogenen Kommunikation im Kulturbereich, im Tagungs- und Kongresswesen, im Tourismus, im Event- und Veranstaltungsbereich (medienunterstützt): zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden, einfache Berichte. Bewerbung. Kommunikation in sozialen Netzwerken. Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Grafiken und Statistiken. Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Bericht, Blog, Korrespondenz, Gespräch, Kurzpräsentation). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. Schularbeiten: III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester. IV. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 8. Semester. V. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige und 1 zweistündige Schularbeit. 3. WIRTSCHAFT 3.1 GLOBALWIRTSCHAFT, WIRTSCHAFTSGEOGRAFIE UND VOLKSWIRTSCHAFT III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – kartografische Medien anwenden; – geologische und geomorphologische Kräfte und ihre Auswirkungen erklären; – Grundlagen der Klimageografie erklären; – wirtschaftliche Nutzungsformen der landschaftsökologischen Zonen analysieren; – Entwicklungen in der Weltbevölkerung analysieren. Lehrstoff: Grundlagen der Geografie (Orientierung mit unterschiedlichen kartografischen Medien; physiogeografische Grundlagen). Nutzung von Naturräumen. Globale Bevölkerungstendenzen inklusive Migration. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Gründe der Unterentwicklung an Hand von Kennzahlen interpretieren; – wirtschaftliche und soziale Entwicklungen in Entwicklungs- und Schwellenländern analysieren; – Lebenswelten in ländlichen und städtischen Regionen vergleichen; – die Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken des Ferntourismus analysieren und anhand von Beispielen beurteilen. Lehrstoff: Entwicklungsländer und Schwellenländer (Indikatoren und Gründe der Unterentwicklung. Unterschiedliche Entwicklungsniveaus. Entwicklungen in der Landwirtschaft und im Bergbau – Rohstoffökonomien). Modelle des ökonomischen Aufstiegs anhand exemplarischer Staaten bzw. Wirtschaftsregionen. Ökonomischer Wandel und Fortschritte in ausgewählten Staaten. Lebenswelten im ländlichen und städtischen Raum. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – volkswirtschaftliche Grundbegriffe und Messgrößen erklären; – verschiedene Wirtschaftssysteme, -ordnungen und -theorien erklären; – den Konjunkturablauf beschreiben; – Auswirkungen konjunktureller Veränderungen auf nationaler und globaler Ebene analysieren; – die Markt, Marktformen und Preisbildung beeinflussenden Faktoren sowie Gründe für Marktversagen erläutern; – die Ziele und Zielkonflikte der Wirtschaftssubjekte sowie Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf den Wirtschaftskreislauf analysieren; – die Bedingungen des Arbeitsmarktes mit dem Ziel der Vollbeschäftigung und einer gerechten Einkommensverteilung erklären und die Rahmenbedingungen der Sozialpolitik bewerten; – die Auswirkungen wirtschaftspolitischer Maßnahmen auf private Haushalte und Unternehmen analysieren. Lehrstoff: Volkswirtschaftliche Grundbegriffe. Wirtschaftssysteme – Wirtschaftsordnungen. Marktformen, vollkommener Markt und Marktversagen, Preis. Konjunkturpolitik. Sozialpolitik und Arbeitsmarkt. Volkswirtschaftliche Messgrößen (zB Bruttoinlandsprodukt, (Gender) Human Development Index, Arbeitslosenquote, Gini Koeffizient). 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundlagen des Geld- und Währungswesens erklären; – die außenwirtschaftlichen Verflechtungen erklären und die Bedeutung der Außenwirtschaft beurteilen; – die Rahmenbedingungen des Budgets erklären; – die Zusammenhänge und Wechselwirkungen im magischen Vieleck sowie deren Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche und gesellschaftliche Situation erläutern und begründen; – die wesentlichen Wirtschaftstheorien erklären und kritisch reflektieren. Lehrstoff: Geld- und Währungspolitik. Außenwirtschaftliche Beziehungen und Zahlungsbilanz. Armutsbegriff; soziale Sicherungssysteme. Ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit. Wirtschaftstheorien. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die europäische Integration und die Erweiterung der EU anhand von Beispielen analysieren; – Beispiele europäischer Wirtschaftsstrukturen und Kooperation inklusive des Tourismus vergleichen; – ökonomische Entwicklungen in verschiedenen Räumen der Welt erläutern; – Arten und Folgen der Globalisierung bewerten; – die soziale und ökologische Verantwortung des Managements beurteilen; – die Bedeutung interkulturellen Managements bei einer verantwortungsbewussten, nachhaltigen Entwicklung erkennen. Lehrstoff: Industrieländer. Ökonomische und regionale Entwicklungen in Europa, in Nordamerika, in der Russischen Föderation und im westpazifischen Raum. Europäische Integration; Europäische Staaten innerhalb und außerhalb der EU. Globalisierung und Nachhaltigkeit: Chancen und Risiken unterschiedlicher Formen der Globalisierung. Folgen der Globalisierung auf ökologische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Systeme. Verantwortungsdimensionen der Corporate Responsibility, von Global Citizenship und Global Governance. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – naturräumliche Gegebenheiten Österreichs beschreiben; – Folgen der Bevölkerungsentwicklung Österreichs und der Migration hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt analysieren; – die Wirtschaftssektoren Österreichs bewerten. Lehrstoff: Österreich: Naturräumliche Voraussetzungen und Nutzungen. Bevölkerungsentwicklung, Migration, Arbeitsmarkt. Wirtschaftsregionen und Wirtschaftssektoren (Landwirtschaft, Industrie, Dienstleistungen, Tourismus, Energie, Verkehr). Raumordnung und Raumplanung. 3.2 BETRIEBSWIRTSCHAFT I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – den Einfluss und die Bedeutung von Wirtschaft im täglichen Leben beschreiben und die Auswirkungen des Wirtschaftens einschätzen; – den Zusammenhang zwischen knappen Ressourcen und Gütern erklären; – das ökonomische Prinzip erklären und mit dem Anspruch auf Nachhaltigkeit verbinden; – die grundlegende Funktionsweise von Märkten beschreiben; – Marktmechanismen erklären; – Arbeitsteilung erklären und kritisch beurteilen; – Leistungsbereiche in Unternehmen unterschiedlicher Branchen identifizieren und deren Zusammenwirken analysieren; – einfache Unternehmensumfeldanalysen durchführen; – Kaufverträge analysieren und inhaltlich gestalten; – ihr Wissen über den Kaufvertrag im Privat- und Berufsleben situationsgerecht anwenden; – die optimale Zahlungsform für unterschiedliche Situationen auswählen; – die entsprechenden Zahlungsformulare ausfüllen (offline und online); – Möglichkeiten der Durchsetzung ihrer Rechte als Konsumentinnen und Konsumenten beschreiben; – rechtskonforme und betriebswirtschaftlich sinnvolle Lösungen bei Kaufvertragsverletzungen finden; – im Geschäftsleben richtig kommunizieren und Geschäftsbriefe inhaltlich richtig gestalten; – einen zusammenhängenden Geschäftsfall aus dem Bereich des Kaufvertrages praxisgerecht bearbeiten. Lehrstoff: Grundlagen der Wirtschaft: Wirtschaftsteilnehmer; Funktionsweise und Formen von Märkten; Arbeitsteilung und Produktionsfaktoren. Unternehmen: Leistungsbereiche in Unternehmen unterschiedlicher Branchen, Prozesse in Unternehmen. Kaufvertrag: Grundlagen (Phasen, Voraussetzungen für das Zustandekommen, Mindestbestandteile). Bestandteile inklusive Zahlungsformen, E-Commerce und Konsumentenschutz. Kaufvertragsverletzungen. Schriftverkehr beim Kaufvertrag. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – eine einfache Geschäftsidee entwickeln; – rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen bei der Unternehmensgründung erläutern und daraus Entscheidungen ableiten; – Ursachen für Unternehmenskrisen erkennen; – einfache Maßnahmen zur Krisenbewältigen vorschlagen; – die Grundlagen des Insolvenzrechts beschreiben. Lehrstoff: Unternehmensgründung: Entwicklung einer Geschäftsidee; rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen bei der Unternehmensgründung und der Gründung von Non-Profit-Organisationen (Gewerberecht, Unternehmer, Firma, Firmenbuch, Rechtsformen, Vollmachten; Krisenmanagement inklusive Grundlagen des Insolvenzrechts). 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die steigende Bedeutung des Dienstleistungssektors für die zukünftige Wirtschaftsentwicklung beschreiben; – die Grundlagen kunden- und marktgerechter Dienstleistungsgestaltung anwenden; – den kontinuierlichen Prozess einer Dienstleistungs- bzw. Produktentwicklung von der Ideenfindung und -bewertung über die Entwicklung und Realisierung beschreiben; – einen Businessplan (inklusive Gründungskosten) für eine Geschäftsidee erstellen und präsentieren; – im Rahmen der Entwicklung des Businessplans Grundlagen des Projektmanagements anwenden; – Marketingmaßnahmen von Unternehmen analysieren; – die Grundzüge der Marktforschung und Marktforschungsmethoden erläutern; – ein Marketingkonzept für eine Geschäftsidee entwickeln; – Marketingmaßnahmen kritisch beurteilen. Lehrstoff: Inhalte des Businessplans. Entwicklung eines Core-Businessplans inklusive Marketing und Gründungskosten mit Hilfe der Methoden des Projektmanagements. Besonderheiten des Dienstleistungssektors (Dienstleistungs-Innovationsmanagement, Service Design). III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – den Personalbedarf näherungsweise ermitteln; – Bewerbungsunterlagen erstellen und sich professionell bewerben; – Grundlagen des Arbeitsrechts anwenden; – die rechtlichen Bestimmungen für das Pflichtpraktikum erläutern und diese im Rahmen des Praktikums einfordern. Lehrstoff: Personalmanagement: Ermittlung des Personalbedarfs; Personalauswahl mit Schwerpunkt Bewerbung. Grundlagen des Arbeitsrechts, arbeitsrechtliche Bestimmungen für das Pflichtpraktikum. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die strategische und die operative Ebene in Unternehmen unterscheiden; – Managementfunktionen beschreiben; – Managementkonzepte analysieren; – Chancen und Risiken von Unternehmenszusammenschlüssen erkennen; – die Risiken bei internationalen Kaufverträgen identifizieren; – Liefer- und Zahlungsbedingungen bei internationaler Geschäftstätigkeit festlegen. Lehrstoff: Unternehmensführung (Management, Managementfunktionen, Managementkonzepte). Unternehmenszusammenschlüsse. Kaufverträge im Außenhandel. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Geschäftsfelder von Kreditinstituten erläutern; – die Rolle von Kreditinstituten in der Volkswirtschaft beschreiben; – die wesentlichen Geschäfte, die Banken für bzw. mit Privatpersonen und Unternehmen tätigen, durchführen; – Risiken im Privatbereich und im Unternehmen erkennen; – Möglichkeiten aufzeigen und eine Strategie entwickeln, um sich vor Risiken zu schützen; – Versicherungen auswählen, um die Folgen von Risiken zu minimieren; – die grundlegende Funktionsweise des Kapitalmarkts beschreiben; – Investitionsentscheidungen auf Basis der Investitionsrechnung und qualitativer Kriterien treffen; – Finanzierungsmöglichkeiten bewerten und situationsgerecht nutzen. Lehrstoff: Kreditinstitute, Versicherungen, Kapitalmarkt. Grundlagen der Finanzierung und Investition. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – einen Überblick über die verschiedenen Anlageformen geben; – Überlegungen anstellen, welche Anlageformen zu welcher Anlagestrategie passen; – Trends in der Geldanlage beschreiben und diese kritisch hinterfragen; – Anlageformen hinsichtlich Ethik und Nachhaltigkeit analysieren; – die grundlegende Funktionsweise von Börsen beschreiben; – das Zusammenspiel von Planung und Controlling für eine erfolgreiche Unternehmenssteuerung beschreiben; – die Aufgaben einer Controllerin und eines Controllers beschreiben; – die Vernetzung zwischen Controlling und anderen Fachabteilungen beschreiben; – Controllinginstrumente beschreiben. Lehrstoff: Geldanlage unter Berücksichtigung von aktuellen Trends und ethischen Aspekten. Controlling als Basis für Unternehmensentscheidungen; Controllinginstrumente. Nutzung der fachspezifischen Standardsoftware (Tabellenkalkulations- und Präsentationsprogramme). V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Controllinginstrumente einsetzen; – Fallstudien zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen mit einer Verknüpfung zu Rechnungswesen und Controlling lösen. Lehrstoff: Controllinginstrumente (zB Balanced Scorecard inklusive Personalcontrolling). Fachspezifische Standardsoftware (Tabellenkalkulations- und Präsentationsprogramme). Case Studies. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können Fallstudien zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen mit einer Verknüpfung zu Rechnungswesen und Controlling lösen. Lehrstoff: Case Studies unter Nutzung fachspezifischer Standardsoftware (Tabellenkalkulations- und Präsentationsprogramme). Schularbeiten: I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten. II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester. IV. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 7. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 8. Semester. V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten und mindestens 1 davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Rechnungswesen und Controlling“. 3.3 RECHNUNGSWESEN UND CONTROLLING I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Aufgaben, die rechtlichen Grundlagen und die Bedeutung des Rechnungswesens für die betriebliche Praxis erklären; – einfache Finanzpläne aus dem Privat- und Unternehmensbereich erstellen und erklären sowie Maßnahmen zur Verbesserung vorschlagen; – Belege erkennen, prüfen, bearbeiten und organisieren; – Belege und Geschäftsfälle in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erfassen; – den Erfolg der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln und analysieren; – die Umsatzsteuervoranmeldung erstellen; – die wesentlichen Unterschiede zwischen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Doppelter Buchführung erklären; – einfache Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen erstellen und erklären; – Buchungssätze auf Basis von Belegen und Geschäftsfällen unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer bilden und deren Erfolgswirksamkeit beurteilen; – Kontenarten den entsprechenden Kontenklassen zuordnen und den Kontenplan einsetzen; – die Grundlagen des Umsatzsteuerrechts anwenden und die Umsatzsteuer richtig berechnen und verbuchen; – einfache Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung auf Konten erfassen und diese abschließen sowie den Erfolg direkt und indirekt ermitteln. Lehrstoff: Aufgaben und gesetzliche Rahmenbedingungen des Rechnungswesens. Erstellung einfacher Finanzpläne (Budgets) aus dem Privat- und Unternehmensbereich. Belege. Belegorganisation inklusive Formvorschriften. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Rechtliche Bestimmungen. Vorgeschriebene Aufzeichnungen anhand von Belegen inklusive Umsatzsteuer. Kassa- und Bankbuch. Wareneingangsbuch. Anlageverzeichnis. Umsatzsteuervoranmeldung. Erfolgsermittlung. Einführung in die Doppelte Buchführung: Inventur. Inventar. Bilanz. Gewinn- und Verlustrechnung. Einfache Geschäftsfälle: Kontenrahmen. Kontenplan. Umsatzsteuer. Verbuchung auch anhand von Belegen (Anlagenkäufe, Wareneinkäufe, Warenverkäufe, Verbuchung von Aufwänden und Erträgen, Rechnungsausgleich durch Barzahlung und Banküberweisung). II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – einfache und komplexe Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung erfassen; – die Erfolgsauswirkung dieser Geschäftsfälle erkennen und interpretieren. Lehrstoff: Komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung (insbesondere Bestandsveränderungen, Warenrücksendungen, Bezugs- und Versandkosten, Rabatte, Skonto, Privatentnahmen, Privateinlagen, Rechnungsausgleich durch Kredit- und Bankomatkarte, KFZ-Betriebskosten, Monatsabrechnungsbogen, Zahlungsartenbericht, Emballagen, Reisebürogeschäfte aus Sicht des Hotels, Mahnspesen, Verzugszinsen, Kontoabschluss Bank). Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen. Branchenspezifische Software. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung verbuchen; – laufende Bezüge inklusive Überstunden abrechnen und verbuchen; – Sonderzahlungen abrechnen; – einen Lohn- und Gehaltszettel erklären; – Lohn- und Gehaltsnebenkosten ermitteln und verbuchen; – eine Arbeitnehmerveranlagung mittels Finanzamt-Online durchführen; – den (gesamten) Personalaufwand für den Betrieb aufzeigen. Lehrstoff: Eigenverbrauch (amtliche Sachbezugswerte). Personalverrechnung (Abrechnung von Löhnen und Gehältern. Überstundenberechnung. Zuschläge, Zulagen, Sachbezüge. Sonderzahlungen. Verbuchung von Löhnen und Gehältern sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten. Arbeitnehmerveranlagung). Komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung. Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen. Branchenspezifische Software, Tabellenkalkulation. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Stellenwert, Aufgaben und Teilbereiche der Kostenrechnung im Unternehmen erläutern; – Zusammenhang und Unterschied zwischen Finanzbuchführung und Kostenrechnung erklären; – Aufwände bzw. Erträge zu Kosten bzw. Erlösen überleiten; – Kosten auf Kostenstellen zurechnen, die Selbstkosten ermitteln und die Zuschlagsätze ermitteln; – branchentypische Kalkulationen durchführen und die Ergebnisse auf ihre Anwendbarkeit überprüfen; – das Betriebsergebnis ermitteln und erklären; – komplexe Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung erfassen. Lehrstoff: Aufgaben und Stellung der Kostenrechnung im Unternehmen. Grundbegriffe. Vollkostenrechnung (Kostenartenrechnung. Kostenstellenrechnung. Kostenträgerrechnung. Betriebsergebnisrechnung). Komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung. Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen. Branchenspezifische Software, Tabellenkalkulation. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – zwischen fixen und variablen Kosten unterscheiden; – Deckungsbeiträge ermitteln; – Unternehmensentscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung treffen und begründen; – komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen; – Fremdwährungen (Valuten und Devisen) umrechnen; – die Verbuchung von laufenden Geschäftsfällen, die den Warenverkehr mit dem Ausland betreffen, durchführen. Lehrstoff: Operative Entscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung (zB Entscheidung über Zusatzauftrag, Break-Even-Analyse, Mindestpreis). Komplexe Geschäftsfälle (insbesondere Anzahlungen, Abrechnung von Kredit- und Bankomatkarten, Fremdwährungsgeschäfte, Warenverkehr mit dem Ausland, Steuern und Abgaben). IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die erforderlichen Arbeitsschritte zur Erstellung des Jahresabschlusses beschreiben; – die grundlegenden Bewertungsvorschriften und Bewertungsgrundsätze anwenden; – die Aufgaben der Anlagenbewertung erklären; – Zugänge und Abgänge des Anlagevermögens in der Buchführung erfassen und eine Weiterbehandlung im Rahmen des Jahresabschlusses vornehmen; – die Verbuchung von Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung durchführen; – die Auswirkung der Anlagenbewertung auf Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erklären; – Anlagegegenstände im Anlageverzeichnis erfassen; – die Verbrauchsermittlung durchführen sowie Bestandsveränderungen inklusive Schwund und Abwertung verbuchen; – komplexe Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung erfassen. Lehrstoff: Jahresabschluss (Grundlagen. Reihenfolge der Abschlussarbeiten. Inventur und Inventar. Bewertungsgrundsätze, Bewertungsmaßstäbe und -regeln. Anlagenbewertung. Bewertung des Umlaufvermögens – Material, Waren (einfache Bewertung (Bestandsveränderung), indirekte Bewertung, Schwund, Abwertung). Komplexe Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung. Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Aufgaben der Forderungsbewertung erklären; – die Forderungen nach der Einbringlichkeit zuordnen und bewerten sowie die Auswirkung der Bewertung von Forderungen auf Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erläutern; – die Bewertung von Verbindlichkeiten und die entsprechenden Buchungen vornehmen, deren Aufgabe erklären sowie die Auswirkung auf Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erläutern; – die Aufgabe der Rechnungsabgrenzung erklären, die Art der notwendigen Rechnungsabgrenzung erkennen, die entsprechenden Buchungen durchführen sowie die Auswirkung der Bewertung auf Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erläutern; – den Erfolg unter Berücksichtigung der Bewertungsarbeiten ermitteln; – eine Erfolgsverteilung für eine Gesellschaftsform erstellen und kontieren; – Unterschiede und Zusammenhänge zwischen Unternehmensrecht und Steuerrecht im Rahmen eines Jahresabschlusses in Grundzügen erklären; – komplexere Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen durchführen sowie komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen. Lehrstoff: Jahresabschluss (Bewertung des Umlaufvermögens – Forderungen. Bewertung der Verbindlichkeiten. Rechnungsabgrenzungen. Erfolgsermittlung. Erfolgsverteilung). Unternehmensrecht – Steuerrecht (in Grundzügen). E-A-Rechnung (vertiefende Übungsbeispiele). Komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung. Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – den Unterschied zwischen Rücklagen, Rückstellungen und Rückständen erklären; – einen Jahresabschluss lesen; – wichtige finanzwirtschaftliche und erfolgswirtschaftliche Kennzahlen berechnen und interpretieren; – die Ergebnisse des Jahresabschlusses mit Instrumenten der Gefahrenfrüherkennung (zB Quicktest) auswerten und mögliche Verbesserungsmaßnahmen aufzeigen; – das System der Einkommensteuer erläutern; – die Einkommensteuer berechnen; – komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen; – komplexe Aufgabenstellungen (unter Einbeziehung des Lehrstoffes aller Jahrgänge) lösen. Lehrstoff: Jahresabschluss (Rücklagen – Begriffe, Einteilung, Beurteilung aus bilanzpolitischer Sicht, Zuordnung). Darstellung und Interpretation von Zahlenmaterial (insbesondere Einzelunternehmen und Personengesellschaften). Errechnung und Interpretation von Kennzahlen. Liquiditätsanalyse. Planungsrechnung (Budget). Steuerrecht (Einkommensteuer – Einkunftsarten, Berechnung). Case Studies (fächerübergreifend mit Betriebswirtschaft). 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen; – komplexe Aufgabenstellungen (unter Einbeziehung des Lehrstoffes aller Jahrgänge) lösen. Lehrstoff: Steuerrecht (aktuelle Entwicklungen). Case Studies (fächerübergreifend mit Betriebswirtschaft). Schularbeiten: I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten. II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester. IV. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 ein-oder zweistündige Schularbeit im 8. Semester. V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten und mindestens 1 davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft“. 3.4 RECHT V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ausgewählte rechtliche Sachverhalte realistisch einschätzen, lösungsorientiert bearbeiten und die dazu erforderlichen Rechtsbegriffe verstehen; – die grundlegenden Rechtsvorschriften und -quellen nennen; – die jeweilige Rechtslage realistisch einschätzen und sich eine rechtskonforme Meinung bilden; – die entsprechenden Wege der Rechtsdurchsetzung finden. Lehrstoff: Einführung in das Bürgerliche Recht. Personen-und Familienrecht. Erbrecht. Sachenrecht. Grund und Menschenrechte. NGOs. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ausgewählte rechtliche Sachverhalte realistisch einschätzen, lösungsorientiert bearbeiten und verstehen die dazu erforderlichen Rechtsbegriffe verstehen; – die grundlegenden Rechtsvorschriften und -quellen nennen; – die jeweilige Rechtslage realistisch einschätzen und sich eine rechtskonforme Meinung bilden; – die entsprechenden Wege der Rechtsdurchsetzung finden. Lehrstoff: Schuldrecht. Zivilgerichtsverfahren. Exekutionsrecht. Insolvenzrecht. Schadenersatzrecht. Mietrecht. Arbeits- und Sozialrecht. Internetrecht. Strafrecht und Strafprozessrecht. 3.5 ANGEWANDTES INFORMATIONSMANAGEMENT I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Funktionsweise eines Computersystems beschreiben; – Computersysteme unterscheiden und daraus Kaufentscheidungen ableiten; – einfache Fehler erkennen und beheben; – Hilfsquellen nutzen; – die wichtigsten Maßeinheiten der Informatik nennen und damit arbeiten (Bit, Byte, KB, MB,GB); – Netzwerke sicherheitsbewusst nutzen; – sichere Passwörter erstellen und damit verantwortungsvoll umgehen; – unterschiedliche Datensicherungskonzepte für den privaten Bereich nennen; – die Notwendigkeit des Einsatzes von Virenschutz und Firewall beurteilen; – aktuelle Online-Dienste (zB Cloud-Services) nutzen und Daten online verwalten; – Online-Wissensdatenbanken strukturiert anlegen und verwalten (zB Online-Bookmarksysteme, Literaturverwaltung); – Daten zügig über die Tastatur eingeben; – die Grundbegriffe von Typographie und Farbgestaltung anwenden; – die Layout- und Designprinzipien anwenden; – die Richtlinien der relevanten ÖNORM anwenden; – Zeichen- und Absatzformate effizient einsetzen; – Tabellen in einem Textverarbeitungsprogramm erstellen; – Bilder in Dokumente einbinden und mit den vorhandenen Tools bearbeiten; – Schriftstücke erstellen; – Dokumente für die digitale Weitergabe und den Druck optimieren; – die Grundzüge des Urheberrechts erläutern; – unterschiedliche Lizenzmodelle nennen; – sicher im Internet agieren; – gezielt online recherchieren; – Informationen auf Plausibilität und Authentizität prüfen; – verantwortungsbewusst, effizient und zielgerichtet online kommunizieren; – soziale Netzwerke im privaten Bereich verantwortungsbewusst nutzen. Lehrstoff: Grundlagen der Informationstechnologie. Betriebssystem, Arbeiten im Netzwerk und ausgegliederte IT-Infrastruktur (zB Cloud Computing). Wissensmanagement. Aktuelle Eingabesysteme, Training der Schreibfertigkeit. Typographie und Layout. Bildbearbeitung. Textverarbeitung. Gesetzliche Bestimmungen (Grundzüge des Urheberrechts, Lizenzmodelle). Internet und Internetdienste. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – unterschiedliche Lizenzmodelle nennen; – Schriftstücke erstellen; – Formulare in einem Textverarbeitungsprogramm erstellen; – kollaborative Techniken, zB durch das gemeinsame Arbeiten an Dokumenten und Mind-Maps, nutzen; – Berechnungen in einem Tabellenkalkulationsprogramm effizient durchführen; – grundlegende Funktionen in einem Tabellenkalkulationsprogramm effizient einsetzen; – Zellenformatierungen und Zahlenformate aufgabenspezifisch anwenden; – mit Listen arbeiten; – Daten für den Druck aufbereiten; – Präsentationen unter Berücksichtigung der Präsentationsrichtlinien erstellen; – Präsentationen zielgruppenorientiert gestalten. Lehrstoff: Textverarbeitung (fortgeschrittene Textverarbeitung). Tabellenkalkulation. Präsentation: Präsentationsrichtlinien und fortgeschrittene Präsentationsgestaltung. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Seriendokumente unter Verwendung einer Datenbank erstellen; – Seriendokumente mit Bedingungen erstellen; – Elemente aus anderen Anwendungen einbinden; – Dateiformate erklären und ausgabeorientiert verwenden; – Farbmodi unterscheiden und zielgerichtet anwenden; – Bilder digitalisieren und erstellen; – mit einem Grafik- und Bildbearbeitungsprogramm Bilder korrigieren und optimieren; – das Ebenenkonzept verstehen und mit Ebenen arbeiten; – Werkzeuge der Bildbearbeitung aufgabenspezifisch einsetzen; – mit Masken und Kanälen arbeiten. Lehrstoff: Textverarbeitung (fortgeschrittene Textverarbeitung). Dateiformate. Grafik- und Bildbearbeitung: Fortgeschrittene Bildbearbeitung. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – erweiterte Funktionen eines Tabellenkalkulationsprogrammes effizient einsetzen; – umfangreiche Daten aufbereiten, sortieren, filtern und analysieren; – umfangreiche Daten grafisch darstellen; – einfache Publikationen mit druckfähigen Grafiken erstellen; – Texte durch visuelle Maßnahmen verstärken; – Adressen, Aufgaben und Termine von Einzelpersonen und Personengruppen verwalten. Lehrstoff: Tabellenkalkulation (fortgeschrittene Tabellenkalkulation und Datenanalyse). Desktop Publishing (Grundlagen). Adress-, Aufgaben- und Terminverwaltung. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundstruktur einer Webseite erklären; – Grundfunktionen von HTML und CSS anwenden; – die Usability-Richtlinien für Online-Auftritte erläutern; – in einem Content Management System redaktionell arbeiten; – unterschiedliche soziale Netzwerke und deren Einsatzbereiche beschreiben; – die Notwendigkeit der regelmäßigen Betreuung eines betrieblichen Online-Auftritts beschreiben; – die wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung von sozialen Netzwerken erläutern. Lehrstoff: Online-Publishing: Content Management System, soziale Netzwerke. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – umfangreiche Schriftstücke erstellen; – individuelle Vorlagen erstellen; – umfangreiche mehrseitige Publikationen mit Grafiken für den professionellen Druck erstellen; – unterschiedliche Anbieter von Cloud-Services nennen; – Möglichkeiten einer ausgegliederten IT-Infrastruktur (zB Cloud-Dienste) und deren Nutzen und Risiken erläutern. Lehrstoff: Textverarbeitung (fortgeschrittene Textverarbeitung). Desktop Publishing (fortgeschrittenes Desktop Publishing). Ausgegliederte IT-Infrastruktur (zB Cloud Computing). 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – neue IT-Technologien und deren Folgen im gesellschaftlichen Zusammenhang kritisch hinterfragen; – gesellschaftliche und soziale Auswirkungen von neuen Medien erkennen und beschreiben; – die datenschutzrechtlichen Bestimmungen anwenden; – Datenbankstrukturen erklären; – Datenbanken erstellen und bearbeiten; – unterschiedliche Datensicherungskonzepte für den betrieblichen Bereich erläutern; – die Methoden der Verschlüsselung nennen; – die Notwendigkeit des Einsatzes von Verschlüsselung begründen; – Online-Services des öffentlichen Bereiches mit Bürgerkartenfunktion nutzen; – die Bedeutung der digitalen Signatur einschließlich der gesetzlichen Basis erläutern; – die aktuellen IT-Technologien und entsprechende Anwendungsszenarien beschreiben. Lehrstoff: Informationsethik. Datenschutz und Datensicherheit. Datenbanken. E-Government, Digitale Signatur, Verschlüsselung. Neue Medien und Technologien. Schularbeiten: I. Jahrgang: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten. II. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester. IV. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 8. Semester. 4. KULTUR-, EVENT-, KONGRESSMANAGEMENT 4.1 KULTUR- UND EVENTMANAGEMENT I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ihr Grundverständnis für Kunst und Kultur erläutern; – ihre Kulturinteressen entwickeln und kulturelle Angebote nützen; – die wesentlichen Kultureinrichtungen in der Region beschreiben; – die unterschiedlichen Kunstsparten im Überblick beschreiben; – die Grundlagen des Veranstaltungsrechts erläutern; – ein Kulturprojekt im Team planen und organisieren sowie Werkzeuge des Projektmanagements nützen. Lehrstoff: Kulturbegriff und Kultursoziologie: Kultur, Kunst, Kulturmanagement – Definition. Bedeutung von Kunst und Kultur. Kunstsparten: Eingehende Behandlung (Inhaltliches, Organisatorisches, Institutionen) von 2 Sparten aus Literatur, Theater, Musik, Bildende Kunst, Architektur, Design, Film, Fotografie, Tanz, Neue Medien. Kultureinrichtungen im Überblick. Projektmanagement: Grundlagen (Veranstaltungsplanung, Umsetzung in Handlungsabläufe, Budgetierung und Kostenmanagement). Location und Technik. Recht und Versicherung: Grundlagen des Veranstaltungsrechts. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ihr Grundverständnis für Kunst und Kultur erläutern; – ihre Kulturinteressen vertiefen und das kulturelle Angebot nützen; – ihre Grundkenntnisse über unterschiedliche Kunstsparten erläutern; – andere Kulturen beschreiben und mit der eigenen Kultur in Beziehung setzen und dadurch interkulturelle Sensibilität entwickeln; – ein Projekt im Team nach den Grundsätzen professionellen Projektmanagements planen und organisieren; – die Bedeutung des Urheberrechts und der Beachtung geistigen Eigentums erläutern. Lehrstoff: Kulturbegriff und Kultursoziologie: Mehrheitskultur versus Minderheitenkulturen. Kunstsparten: Eingehende Behandlung (Inhaltliches, Organisatorisches, Institutionen) einer Sparte aus Literatur, Theater, Musik, Bildende Kunst, Architektur; Design, Film, Fotografie, Tanz, Neue Medien. Recht und Versicherung: Urheberrecht. Projektmanagement: Planung und Durchführung eines Projekts mit Hilfe professioneller Tools. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ihr Verständnis für Kunst und Kultur erläutern; – ihre Kulturinteressen vertiefen und das kulturelle Angebot nützen; – andere Kulturen mit der eigenen in Beziehung setzen und dadurch interkulturelle Sensibilität entwickeln; – Kultur unter Gender- und Diversitätsaspekten betrachten; – ihre erweiterten Kenntnisse über unterschiedliche Kunstsparten wiedergeben; – ein Projekt im Team nach den Grundsätzen professionellen Projektmanagements planen und organisieren; – Instrumente des Kulturmarketings nennen und diese unter Anleitung einsetzen. Lehrstoff: Kulturbegriff und Kultursoziologie: Kulturelles Leben unter Gender- und Diversitätsaspekten. Kunstsparten: Eingehende Behandlung (Inhaltliches, Organisatorisches, Institutionen) einer Sparte aus Literatur, Theater, Musik, Bildende Kunst, Architektur, Design, Film, Fotografie, Tanz, Neue Medien. Kulturmarketing, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit: Aufbau und Gestaltung von Drucksorten. Aufgaben und Besonderheiten im Kulturmarketing. Projektmanagement: Planung und Durchführung eines Projekts mit Hilfe professioneller Tools. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ihr umfassendes Verständnis für die Bedeutung von Kunst und Kultur beschreiben; – ihre Kulturinteressen vertiefen und das kulturelle Angebot nützen; – ihre Kenntnisse über unterschiedliche Kunstsparten wiedergeben; – eigenständig und in Zusammenarbeit mit einem externen Partner ein Projekt im Team nach den Grundsätzen professionellen Projektmanagements planen und organisieren; – Public Relations und Werbung für Projekte einsetzen und die spezifische Rolle des Marketings im Kulturbereich erläutern. Lehrstoff: Kunstsparten: Eingehende Behandlung (Inhaltliches, Organisatorisches, Institutionen) einer Sparte aus Literatur, Theater, Musik, Bildende Kunst, Architektur, Design, Film, Fotografie, Tanz, Neue Medien. Kulturmarketing, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit: PR- und Werbekonzepte. Pressearbeit, Pressekonferenz. Projektmanagement: Planung und Durchführung eines Projekts mit Hilfe professioneller Tools. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ihr umfassendes Verständnis für die Bedeutung von Kunst und Kultur veranschaulichen; – ihre Kulturinteressen erläutern und das kulturelle Angebot nützen; – andere Kulturen mit der eigenen in Beziehung setzen und verfügen über interkulturelle Sensibilität; – ihre Kenntnisse über unterschiedliche Kunstsparten wiedergeben; – ihre grundlegenden Kenntnisse über Sponsoring und Fund Raising erläutern; – eigenständig und in Zusammenarbeit mit einem externen Partner ein Projekt im Team nach den Grundsätzen professionellen Projektmanagements planen und organisieren. Lehrstoff: Kunstsparten: Eingehende Behandlung (Inhaltliches, Organisatorisches, Institutionen) einer Sparte aus Literatur, Theater, Musik, Bildende Kunst, Architektur, Design, Film, Fotografie, Tanz, Neue Medien. Projektmanagement: Planung und Durchführung eines Projekts mit Hilfe professioneller Tools. Kulturmarketing, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit: Sponsoring und Fund Raising. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ihr umfassendes Verständnis für die Bedeutung von Kunst und Kultur darstellen; – ihre Kulturinteressen erläutern und das kulturelle Angebot nützen; – ihre Kenntnisse über unterschiedliche Kunstsparten erläutern; – Entwicklungen im Eventbereich erläutern; – ihre grundlegenden Kenntnisse im Eventmanagement erläutern; – Events als wichtiges Kommunikationsmittel für Profit- und Nonprofit-Unternehmen sowie für öffentliche Institutionen beschreiben; – versicherungsrechtliche Grundlagen nennen. Lehrstoff: Kunstsparten: Eingehende Behandlung (Inhaltliches, Organisatorisches, Institutionen) einer Sparte aus Literatur, Theater, Musik, Bildende Kunst, Architektur, Design, Film, Fotografie, Tanz, Neue Medien. Eventmanagement: Begriff, Erscheinungsformen. Konzeption, Eventmarketing. Recht und Versicherung: Versicherungsrecht. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ein umfassendes Verständnis für die Bedeutung von Kunst und Kultur nachweisen; – ihre Kulturinteressen beschreiben und das kulturelle Angebot nützen; – ihre Kenntnisse über unterschiedliche Kunstsparten erläutern; – die Berufsbilder im Event- und Kulturmanagement beschreiben; – aktuelle Trends des Kulturtourismus beschreiben und seine Bedeutung für Österreich erläutern; – im europäischen und internationalen Kontext agieren; – Mehrsprachigkeit als Teil der kulturellen Identität verstehen und erläutern. Lehrstoff: Kunstsparten: Eingehende Behandlung (Inhaltliches, Organisatorisches, Institutionen) einer Sparte aus Literatur, Theater, Musik, Bildende Kunst, Architektur, Design, Film, Fotografie, Tanz, Neue Medien. Kulturtourismus: Begriffsdefinition, Trends. Spezielle Bedeutung für Österreich. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ein umfassendes Verständnis für die Bedeutung von Kunst und Kultur nachweisen; – ihre Kulturinteressen erweitern und beschreiben und das kulturelle Angebot nützen; – unterschiedliche Formen kulturellen Verhaltens in der Gesellschaft beschreiben; – die Möglichkeiten der Kulturberichterstattung erläutern und die Bedeutung der Medien für den Kulturbereich begründen; – Zusammenhänge zwischen Kultur und Politik beschreiben und reflektieren; – die Möglichkeiten der Nutzung von Kunst- und Kulturförderung erläutern; – die Komplexität des Kulturbegriffs auf Basis von Kulturtheorien und Ästhetik erläutern. Lehrstoff: Kulturbegriff und Kultursoziologie: Kulturtheorien und Ästhetik. Kulturelles Verhalten und kulturelle Milieus. Kulturmarketing, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit: Kultur in den Medien, Kulturjournalismus. Kulturpolitik und Kulturförderung: Kulturelles Erbe – Österreich als Kulturnation (auch im internationalen Vergleich). Kulturpolitik und staatliche Kulturförderung: Kulturpolitische Konzepte. Kunst- und Kulturförderung. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ein umfassendes Verständnis für die Bedeutung von Kunst und Kultur nachweisen; – ihre Kulturinteressen erweitern und beschreiben und das kulturelle Angebot nutzen; – Zusammenhänge zwischen Kultur und Wirtschaft beschreiben und reflektieren; – die gesetzlichen Grundlagen der Kunst- und Kulturförderung erläutern; – Berufe im Eventmanagement und im Kulturbereich beschreiben. Lehrstoff: Kultur und Wirtschaft: Standortfaktor Kultur. Recht und Versicherung: Gesetzliche Grundlagen der Kunst- und Kulturförderung. Berufe im Eventmanagement und im Kulturbereich. Vernetzung und Zusammenschau. 4.2 TAGUNGS-, SEMINAR- UND KONGRESSMANAGEMET IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die sozialen Rahmenbedingungen und die gesellschaftliche Bedeutung von Tagungen, Kongressen, Messen, Kunden- und Mitarbeiterveranstaltungen erläutern; – wesentliche Teile des Tagungs- und Kongressmanagements in öffentlichen Einrichtungen und privaten Institutionen sowie Interessenvertretungen und Betrieben planen und durchführen; – die Grundlagen der Akquisition von Kongressen sowie Expertinnen und Experten beschreiben. Lehrstoff: Tagungs- und Kongresswesen in Österreich: Voraussetzung; Infrastruktur; wirtschaftliche Auswirkungen; internationale Vergleiche. Anbieter und Nutzer; Vor- und Nachteile verschiedener Anbieter. Veranstaltungsarten: Einteilung (Kongresse, Tagungen, Seminare, Messen, Konferenz, Event, Incentive usw.). Tagungsräumlichkeiten: Ausstattung und Einrichtung; Bestuhlungsformen. Technik. Event- und Veranstaltungsmanagement: Organisationsstruktur (Komitees, Kongresssekretariat). Akquirierung von Kongressen. Professional Congress Organizers (PCO). Referentinnen und Referenten, Teilnehmerinnen und Teilnehmer. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundlagen der ökonomischen Steuerung einer Veranstaltung anwenden; – die Bedeutung qualitätsvoller Veranstaltungsorganisation für den Tourismus erläutern; – verschiedene Tools des professionellen Projektmanagements anwenden. Lehrstoff: Event- und Veranstaltungsmanagement: Rahmenprogramm. Begleitausstellung, Poster Session, Kongressmessen. Budgetierung (Sponsoring, Fundraising, Förderungen). Kongressdienstleister: Nationale und internationale Verbände. Dolmetscherinnen. und Dolmetscher. Österreich Werbung. Projektmanagement: Grundlagen. Konzept – Situationsanalyse, Umfeldanalyse, Ziele, Objektstruktur, Netzstruktur. SWOT. Sinus Milieus. Evaluierung. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – nach betrieblichen, kollektiven, gesellschaftlichen und individuellen Bedürfnissen Tagungs-, Seminar- und Messekonzepte erarbeiten und diese umsetzen; – Entwicklungen im Eventbereich beschreiben und verfügen über das nötige Fachvokabular; – die steigende Bedeutung des Dienstleistungssektors erläutern. Lehrstoff: Event- und Veranstaltungsmarketing: Pressearbeit; Pressekonferenzen. Werbung und Medienarbeit. Public Relations. Einsetzbarkeit verschiedener Werbemöglichkeiten bei Events, Kongressen und Tagungen. Gesellschaftliche Trends und ihre Auswirkung auf die Veranstaltungsplanung. Messe: Einteilungsmöglichkeiten. Organisation, Aufbau, Stand, Betreuung, Nachbetreuung. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – nach betrieblichen, kollektiven, gesellschaftlichen und individuellen Bedürfnissen Tagungs-, Seminar- und Messekonzepte erarbeiten und diese umsetzen; – Entwicklungen im Eventbereich beschreiben und verfügen über das nötige Fachvokabular; – die steigende Bedeutung des Dienstleistungssektors erläutern; – ihr Methodenrepertoire für den Trainerberuf umsetzen; – Präsentations- und Moderationstechnik zielgruppenadäquat anwenden. Lehrstoff: Corporate Meetings: Events; Meetings; Incentives. Kommunikation: Formen; Moderation; Methodenrepertoire für Seminartrainerinnen und Seminartrainer. 5. GESELLSCHAFT, KUNST UND KULTUR 5.1 GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen und Phänomene beschreiben; – historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und sie aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen; – anhand von historischen Modellen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge beurteilen; – ausgewählte kulturelle und künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der jeweiligen Zeit verstehen; – Ereignisse Epochen begründend zuordnen sowie Grundlagen und Ziele der historischen Arbeit erläutern; – ausgewählte facheinschlägige Quellen und Medien zielgerichtet nutzen; – die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften, Kulturen und Staaten erkennen und diese anhand von aktuellen und historischen Fallbeispielen erklären; – die Merkmale verschiedener aktueller und historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben und die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen. Lehrstoff: Aufgaben und Grundlagen der Geschichtswissenschaft: Quellen und Methoden. Orientierung in der Zeit: Historische Kulturräume. Epochen und andere Möglichkeiten der Gliederung. Frühe (vor)staatliche Organisationsformen menschlichen Zusammenlebens: Frühe Hochkulturen, die griechische Polis, Res Publica in Rom, Feudalismus usw. Änderung des Welt- und Menschenbildes zu Beginn der Neuzeit: Das Zeitalter der Entdeckungen, Humanismus, Renaissance, Reformation und ihre Folgen. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen beschreiben; – Ideen und Handlungen sachlich begründen, hinterfragen und diskutieren; – aktuelle Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen; – historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und sie aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen; – Strukturen und Funktionsweisen des österreichischen politischen Systems beschreiben; – sich aktiv auf Basis der Bürger- und Menschenrechte am politischen Geschehen beteiligen; – anhand von historischen Modellen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge kritisch beurteilen; – Ereignisse Epochen begründend zuordnen; – die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften und Kulturen erkennen und diese anhand von Fallbeispielen erklären; – die Merkmale verschiedener aktueller und historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben sowie die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen. Lehrstoff: Historische Entwicklungen zwischen Absolutismus und Aufklärung: Umbrüche, Revolutionen, Grund- und Menschenrechte. Entwicklung des modernen Staates. Grundlagen und Aufgaben des Staates: Verfassungsprinzipien. Moderne Demokratie am Beispiel Österreich: Wahlrecht. Möglichkeiten und Formen der Partizipation. Politische Parteien und andere Akteure. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, soziale, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen und Phänomene beschreiben und in den historischen Kontext einordnen; – die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten und bearbeiten; – Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen; – historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und sie aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen; – anhand von historischen Modellen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge beurteilen; – ausgewählte kulturelle und künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der Zeit beschreiben; – historische Geschlechterrollen, Lebenssituationen und Familienmodelle als solche begreifen und ihre Hintergründe und Entwicklungen beschreiben; – die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften und Kulturen erkennen und diese anhand von Fallbeispielen erklären; – die Merkmale verschiedener aktueller und historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben sowie die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen. Lehrstoff: Europa und die Welt von 1814 bis 1914: Liberalismus, Nationalismus, Revolutionsjahr 1848, Imperialismus. Industrialisierung, Soziale Frage und Lösungsideen. Österreichische Geschichte von 1814 bis 1914. Erster Weltkrieg, Folgen und Russische Revolution. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, soziale, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen und Phänomene beschreiben und in den historischen Kontext einordnen; – Ideen und Handlungen sachlich begründen, hinterfragen und diskutieren; – die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten und bearbeiten; – Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen; – historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und sie aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen; – anhand von historischen Modellen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge beurteilen; – historische Geschlechterrollen, Lebenssituationen und Familienmodelle als solche begreifen und ihre Hintergründe und Entwicklungen beschreiben; – ausgewählte kulturelle und künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der Zeit beschreiben; – die Wechselwirkungen und Interaktionen zwischen Religionen, Gesellschaften, Kulturen und Staaten erkennen und anhand von Fallbeispielen erklären; – die Merkmale verschiedener aktueller und historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben sowie die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen. Lehrstoff: Österreich 1918 bis 1945. Totalitäre Ideologien (Entstehung, Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Faschismus, Nationalsozialismus, Kommunismus). Verfolgung, Holocaust, Widerstand. Zweiter Weltkrieg und seine direkten Folgen. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, soziale, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen und Phänomene beschreiben und in den historischen Kontext einordnen; – sich mit der gesellschaftlichen und kulturellen Vielfalt im Sinne eines gemeinsamen Europas auseinandersetzen; – Ideen und Handlungen sachlich begründen, hinterfragen und diskutieren; – die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten und bearbeiten; – Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen; – historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und sie aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen; – historische Geschlechterrollen, Lebenssituationen und Familienmodelle als solche begreifen und ihre Hintergründe und Entwicklungen beschreiben; – Strukturen und Funktionsweisen des österreichischen politischen Systems beschreiben und sich aktiv auf Basis der Bürger- und Menschenrechte am politischen Geschehen beteiligen; – anhand von historischen Modellen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge beurteilen; – ausgewählte kulturelle und künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der Zeit erläutern; – die Merkmale verschiedener aktueller und historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben sowie die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen; – die Strukturen und Funktionsweisen des europäischen politischen Systems beschreiben, als mündige EU-Bürgerinnen und -Bürger handeln und Einblick in aktuelle politische Entwicklungen nehmen. Lehrstoff: Österreichische Verfassung: Gewaltenteilung (Grundzüge der Gesetzgebung und Vollziehung). Österreichischer und europäischer Parlamentarismus. Rolle der Medien. Europäische Union: Idee des gemeinsamen Europa, Entstehung und Entwicklung, Institutionen. Internationale Geschichte ab 1945. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, soziale, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen und Phänomene beschreiben und in den historischen Kontext einordnen; – sich mit der gesellschaftlichen und kulturellen Vielfalt im Sinne eines gemeinsamen Europas auseinandersetzen; – Ideen und Handlungen sachlich begründen, hinterfragen und diskutieren; – die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten und bearbeiten; – Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen; – historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und sie aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen; – gegenwärtige und historische Geschlechterrollen, Lebenssituationen und Familienmodelle als solche begreifen und ihre Hintergründe und Entwicklungen beschreiben; – Strukturen und Funktionsweisen des österreichischen politischen Systems beschreiben und sich aktiv auf Basis der Bürger- und Menschenrechte am politischen Geschehen beteiligen; – anhand von historischen Modellen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge beurteilen; – ausgewählte kulturelle und künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der Zeit erläutern; – die Merkmale verschiedener aktueller und historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben sowie die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen; – die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften, Kulturen und Staaten erkennen und anhand von Fallbeispielen erklären; – zu aktuellen Themen Stellung nehmen und Standpunkte argumentieren. Lehrstoff: Österreich ab 1945. Aktuelle Entwicklungen. Längsschnitte oder Projekte zu Themen wie Verflechtungen von Politik und Wirtschaft, Frauen in der Geschichte, Religion und Gesellschaft, wirtschaftliche Entwicklung, Alltagsgeschichte, Umweltgeschichte. 5.2 PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – psychologische und philosophische Theorien, Sachverhalte und Phänomene aus den Themengebieten Grundlagen der Psychologie und Philosophie, Wahrnehmung, Gedächtnis und Lernen erläutern (Reproduktionsaspekt), auf Beispiele aus Alltag und Beruf anwenden (Transferaspekt) sowie kritisch reflektieren und begründet diskutieren (Reflexionsaspekt); – die Vielfalt von Erklärungsansätzen in Psychologie und Philosophie als Chance erkennen; – Verknüpfungen zwischen Psychologie und Philosophie herstellen; – begründet argumentieren, Argumente austauschen, prüfen, logisch schließen; – fachspezifische Terminologie verwenden sowie Texte fachspezifisch analysieren; – eigene Stärken und Schwächen erkennen und diese richtig einschätzen. Lehrstoff: Grundlagen der Psychologie, Richtungen und Methoden, Grundlagen der Wissenschaftstheorie. Grundlagen der Philosophie, philosophische Fragen und philosophisches Denken, Philosophie versus Wissenschaft. Wahrnehmung und soziale Wahrnehmung. Gedächtnis und Lernen. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – psychologische und philosophische Theorien, Sachverhalte und Phänomene aus den Themengebieten Erkenntnistheorie und Entwicklungspsychologie erläutern (Reproduktionsaspekt), auf Beispiele aus Alltag und Beruf anwenden (Transferaspekt) sowie kritisch reflektieren und begründet diskutieren (Reflexionsaspekt); – die Vielfalt von Erklärungsansätzen in Psychologie und Philosophie als Chance erkennen; – Verknüpfungen zwischen Psychologie und Philosophie herstellen; – begründet argumentieren, Argumente austauschen, prüfen, logisch schließen; – Problemlösungs- und Kreativitätsstrategien anwenden; – fachspezifische Terminologie verwenden sowie Texte fachspezifisch analysieren; – eigene Stärken und Schwächen erkennen und diese richtig einschätzen. Lehrstoff: Erkenntnistheorie (Erkenntnistheoretische Positionen und Methoden, Grundlagen der Logik und Argumentationstechniken, wissenschaftliche Erkenntnis. Wahrheit, Wissen, Scheinwissen). Problemlösen, Kreativität. Entwicklungspsychologie (Sprachentwicklung, Denkentwicklung, Moralentwicklung ua.). Konflikte, Aggression, Motivation, Emotion. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – psychologische und philosophische Theorien, Sachverhalte und Phänomene aus den Themengebieten Sozialpsychologie, politische Philosophie, Persönlichkeitspsychologie erläutern (Reproduktionsaspekt), auf Beispiele aus Alltag und Beruf anwenden (Transferaspekt) sowie kritisch reflektieren und begründet diskutieren (Reflexionsaspekt); – begründet argumentieren, Argumente austauschen, prüfen, logisch schließen; – Problemlösungs- und Kreativitätsstrategien anwenden; – fachspezifische Terminologie verwenden sowie Texte fachspezifisch analysieren; – eigene Stärken und Schwächen erkennen und diese richtig einschätzen; – sich mit der eigenen Persönlichkeitsentwicklung vor dem Hintergrund psychologischer und philosophischer Erkenntnisse auseinandersetzen; – die Reflexion über Identität und Werthaltungen als Bereicherung ansehen; – die Fähigkeit zum offenen Gespräch, zur Selbsterkenntnis und Kontemplation weiterentwickeln. Lehrstoff: Sozialpsychologie. Politische Philosophie. Persönlichkeitspsychologie. Tiefenpsychologie. Psychische Störungen. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – psychologische und philosophische Theorien, Sachverhalte und Phänomene aus den Themengebieten Ethik, philosophische Anthropologie erläutern (Reproduktionsaspekt), auf Beispiele aus Alltag und Beruf anwenden (Transferaspekt) sowie kritisch reflektieren und begründet diskutieren (Reflexionsaspekt); – begründet argumentieren, Argumente austauschen, prüfen, logisch schließen; – Problemlösungs- und Kreativitätsstrategien anwenden; – fachspezifische Terminologie verwenden sowie Texte fachspezifisch analysieren; – eigene Stärken und Schwächen erkennen und diese richtig einschätzen; – sich ausgehend von ihrer Lebenssituation mit den Grundfragen der menschlichen Existenz (zB Sinn, Tod, Glück) auseinandersetzen; – die Reflexion über Identität und Werthaltungen als Bereicherung ansehen; – die Fähigkeit zum offenen Gespräch, zur Selbsterkenntnis und Kontemplation weiterentwickeln; – moralisch verbindliche Grundpositionen beschreiben und moralische Urteile begründen. Lehrstoff: Ethik (ethische Theorien, angewandte Ethik). Philosophische Anthropologie. 5.3 MUSIK, BILDNERISCHE ERZIEHUNG UND KREATIVER AUSDRUCK I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – sich einzeln und/oder gemeinsam musikalisch und bildnerisch ausdrücken; – Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben lösen und dabei Material, Verfahren und Gestaltungsmittel einsetzen; – fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden; – experimentell und spielerisch handeln; – verantwortungsvoll mit Werkzeugen, Instrumenten und Materialien umgehen; – differenziert sinnlich wahrnehmen und beschreiben; – exemplarische Beispiele künstlerischen Schaffens wiedererkennen; – Beobachtungen und Wahrnehmungen in bildhafte Ausdrucksformen umsetzen; – die Ergebnisse der praktischen Arbeit in geeigneter Form dokumentieren und präsentieren. Lehrstoff: Aufbau eines Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires. Grundlagen der Allgemeinen Musiklehre. Instrumente und Stimme im Überblick. Orchester und Ensembles. Gestaltungsgrundlagen: Farbe, Form, Raum, Material. Grafisches Gestalten – skizzierend, dokumentierend. Musikalische Parameter. Dreidimensionales Gestalten: Entwurf, Funktion, Material, Form. Grundlagen der Schriftgestaltung. Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung: Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik. Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge. Kontakt mit dem Original. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – sich einzeln und/oder gemeinsam musikalisch, sprachlich, tänzerisch und bildnerisch ausdrücken; – Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben eigenständig lösen und dabei Material, Verfahren und Gestaltungsmittel einsetzen; – fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden; – experimentell, improvisatorisch und spielerisch handeln; – verantwortungsvoll mit Werkzeugen, Instrumenten und Materialien umgehen; – bewusst und differenziert sinnlich wahrnehmen und beschreiben; – exemplarische Beispiele künstlerischen Schaffens wiedererkennen und lokale, zeitbedingte und mediale Besonderheiten von Bildgestaltung erläutern; – Beobachtungen und Wahrnehmungen in bildhafte Ausdrucksformen umsetzen; – mit Bildern und mittels musikalischer Aktivitäten kommunizieren; – Informationstechnologien und audiovisuelle Medien einsetzen; – die Ergebnisse der praktischen Arbeit in geeigneter Form dokumentieren und präsentieren; – Arbeiten aus dem Bereich des kreativen Ausdrucks gemeinsam entwickeln und in Projekte einbringen. Lehrstoff: Erweiterung des Vokal-, Musizier- Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires. Schallaufzeichnung und Aufnahmetechnik. Grafisches Gestalten: Vervielfältigbare Bildproduktion. Kombination von Schrift und Bild. Gestaltungsgrundlagen: Farbe, Form, Raum, Material. Musikalische Formelemente, Gestaltungsprinzipien. Medium Fotografie. Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung mit Schwerpunkt Fotografie, Werbung, Printmedien. Bild, Ton und Musik – Medien der Kommunikation, Dokumentation und Manipulation. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben eigenständig lösen und dabei Material, Verfahren und Gestaltungsmittel einsetzen; – fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden; – sich einzeln und/oder gemeinsam musikalisch, sprachlich, tänzerisch und bildnerisch ausdrücken; – experimentell, improvisatorisch und spielerisch handeln; – verantwortungsvoll mit Werkzeugen, Instrumenten und Materialien umgehen; – bewusst und differenziert sinnlich wahrnehmen und beschreiben; – exemplarische Beispiele künstlerischen Schaffens wiedererkennen und lokale, zeitbedingte und mediale Besonderheiten von Bildgestaltung erläutern; – Beobachtungen und Wahrnehmungen in bildhafte Ausdrucksformen umsetzen; – mit Bildern und mittels musikalischer Aktivitäten kommunizieren; – die Ergebnisse der praktischen Arbeit in geeigneter Form dokumentieren und präsentieren; – Arbeiten aus dem Bereich des kreativen Ausdrucks gemeinsam entwickeln und in Projekte einbringen. Lehrstoff: Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires. Musikalische Formen und Gattungen. Gestaltungsgrundlagen der Malerei: Farbe, Form, Raum, Material. Farbe als Ausdrucksträger; experimentelle und malerische Techniken. Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung: Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Alltagsästhetik und Musik. Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben eigenständig lösen und dabei Material, Verfahren und Gestaltungsmittel zielgerecht einsetzen; – fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden; – sich einzeln und/oder gemeinsam musikalisch, sprachlich, mimisch, gestisch, tänzerisch und bildnerisch ausdrücken; – experimentell, improvisatorisch und spielerisch handeln; – verantwortungsvoll mit Werkzeugen, Instrumenten und Materialien umgehen; – bewusst und differenziert sinnlich wahrnehmen und beschreiben; – exemplarische Beispiele künstlerischen Schaffens wiedererkennen und stilistisch zuordnen; – lokale, zeitbedingte und mediale Besonderheiten von Bildgestaltung erläutern; – Beobachtungen und Wahrnehmungen in bildhafte und akustische Ausdrucksformen umsetzen; – mit Bildern und mittels musikalischer Aktivitäten kommunizieren; – Informationstechnologien und audiovisuelle Medien einsetzen; – die Ergebnisse der praktischen Arbeit in geeigneter Form dokumentieren und präsentieren; – gemeinsam Projekte planen und durchführen. Lehrstoff: Erweiterung des Vokal-, Musizier- Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires. Musik und Computer. Vertonung von Bildern und Texten. Zielgruppenorientierte Gestaltung von gebrauchsgrafischen Produkten. Layout-Grundlagen. Digitale Bildbearbeitung. Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung: Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen, Grafik, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik. Schwerpunkte Bildmanipulation, Werbung, Games. Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge. Kontakt mit dem Original. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben eigenständig lösen und dabei Material, Verfahren und Gestaltungsmittel zielgerecht einsetzen; – fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden; – sich einzeln und/oder gemeinsam musikalisch, sprachlich, mimisch, gestisch, tänzerisch und bildnerisch ausdrücken; – experimentell, improvisatorisch und spielerisch handeln; – verantwortungsvoll mit Werkzeugen, Instrumenten und Materialien umgehen; – bewusst und differenziert sinnlich wahrnehmen und beschreiben; – exemplarische Beispiele künstlerischen Schaffens wiedererkennen und stilistisch zuordnen; – lokale, zeitbedingte und mediale Besonderheiten von Bildgestaltung erläutern; – Beobachtungen und Wahrnehmungen in bildhafte und akustische Ausdrucksformen umsetzen; – mit Bildern und mittels musikalischer Aktivitäten kommunizieren; – Informationstechnologien und audiovisuelle Medien einsetzen; – die Ergebnisse der praktischen Arbeit in geeigneter Form dokumentieren und präsentieren; – den Stellenwert Österreichs als Kunst- und Kulturland beschreiben; – gemeinsam Projekte planen und durchführen. Lehrstoff: Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires. Musikgeschichtlicher Überblick. Kunstland Österreich – aktuelles Musik- und Ausstellungsgeschehen. Grafische oder malerische Gestaltungsaufgaben. Perspektive, räumliche und körperhafte Darstellung. Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung: Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Design, Installation, Zeichen, Alltagsästhetik, Raumklang und Musik. Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge. Kontakt mit dem Original. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben eigenständig lösen und dabei Material, Verfahren und Gestaltungsmittel zielgerecht einsetzen; – fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden; – sich einzeln und/oder gemeinsam musikalisch, sprachlich, mimisch, gestisch, tänzerisch und bildnerisch ausdrücken; – experimentell, improvisatorisch und spielerisch handeln; – verantwortungsvoll mit Werkzeugen, Instrumenten und Materialien umgehen; – bewusst und differenziert sinnlich wahrnehmen, beschreiben und analysieren; – exemplarische Beispiele künstlerischen Schaffens wiedererkennen und stilistisch zuordnen; – lokale, zeitbedingte und mediale Besonderheiten von Bildgestaltung erläutern; – Beobachtungen und Wahrnehmungen in bildhafte und akustische Ausdrucksformen umsetzen; – mit Bildern und mittels musikalischer Aktivitäten kommunizieren; – die Gefahr von Hörschäden im Zusammenhang mit Musikkonsum abschätzen; – Informationstechnologien und audiovisuelle Medien einsetzen; – kulturelle Einrichtungen nutzen; – die Ergebnisse der praktischen Arbeit in geeigneter Form dokumentieren und präsentieren; – Zusammenhänge zwischen Bild, Text, Klang, Raum und Körper erforschen und die gewonnenen Erkenntnisse gestalterisch umsetzen; – die gesellschaftliche und politische Funktion und Wirkung von optischem und akustischem Material erkennen; – gestalterische oder interpretatorische Qualitäten erkennen und beschreiben; – gemeinsam Projekte planen und durchführen. Lehrstoff: Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires. Einsatz von Musik in Video, Film und elektronischen Medien. Wirkungen und Funktionen von Musik. Trickfilm, Film und Video. Gestaltungsaufgaben zur figürlichen Darstellung (Bewegung, Proportion, Deformation). Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung: Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Malerei, Grafik, Video, Film und elektronische Medien, Alltagsästhetik, Musik und Performance. Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben eigenständig lösen und dabei Material, Verfahren und Gestaltungsmittel zielgerecht einsetzen; – fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden; – sich einzeln und/oder gemeinsam musikalisch, sprachlich, mimisch, gestisch, tänzerisch und bildnerisch ausdrücken; – experimentell, improvisatorisch und spielerisch handeln; – verantwortungsvoll mit Werkzeugen, Instrumenten und Materialien umgehen; – bewusst und differenziert sinnlich wahrnehmen, beschreiben und analysieren; – exemplarische Beispiele künstlerischen Schaffens wiedererkennen und stilistisch zuordnen; – lokale, zeitbedingte und mediale Besonderheiten von Bildgestaltung erläutern; – Beobachtungen und Wahrnehmungen in bildhafte und akustische Ausdrucksformen umsetzen; – mit Bildern und mittels musikalischer Aktivitäten kommunizieren; – Informationstechnologien und audiovisuelle Medien einsetzen; – kulturelle Einrichtungen nutzen; – die Ergebnisse der praktischen Arbeit in geeigneter Form dokumentieren und präsentieren; – Zusammenhänge zwischen Bild, Text, Klang, Raum und Körper erforschen und die gewonnenen Erkenntnisse gestalterisch umsetzen; – die gesellschaftliche und politische Funktion und Wirkung von optischem und akustischem Material erkennen; – gestalterische oder interpretatorische Qualitäten erkennen und beschreiben; – gemeinsam Projekte planen und durchführen. Lehrstoff: Erweiterung des Vokal-, Musizier- Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires. Musik, Bild und Sprache. Gestaltungsaufgaben: Wege zur Abstraktion in Grafik, Malerei, Installation oder Objekt. Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung: Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik. Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge. Kontakt mit dem Original. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben eigenständig lösen und dabei Material, Verfahren und Gestaltungsmittel zielgerecht einsetzen; – fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden; – sich einzeln und/oder gemeinsam musikalisch, sprachlich, mimisch, gestisch, tänzerisch und bildnerisch ausdrücken; – experimentell, improvisatorisch und spielerisch handeln; – verantwortungsvoll mit Werkzeugen, Instrumenten und Materialien umgehen; – bewusst und differenziert sinnlich wahrnehmen, beschreiben und analysieren; – exemplarische Beispiele künstlerischen Schaffens wiedererkennen und stilistisch zuordnen; – lokale, zeitbedingte und mediale Besonderheiten von Bildgestaltung erläutern; – Beobachtungen und Wahrnehmungen in bildhafte und akustische Ausdrucksformen umsetzen; – mit Bildern und mittels musikalischer Aktivitäten kommunizieren; – Informationstechnologien und audiovisuelle Medien kriteriengeleitet einsetzen; – kulturelle Einrichtungen selbstständig nutzen; – die Ergebnisse der praktischen Arbeit in geeigneter Form dokumentieren und präsentieren; – Zusammenhänge zwischen Bild, Text, Klang, Raum und Körper erforschen und die gewonnenen Erkenntnisse gestalterisch umsetzen; – die gesellschaftliche und politische Funktion und Wirkung von optischem und akustischem Material erkennen; – die Rolle von Musik als Wirtschaftsfaktor einschätzen; – gestalterische oder interpretatorische Qualitäten erkennen und beschreiben; – gemeinsam Projekte planen und durchführen. Lehrstoff: Erweiterung des Vokal-, Musizier- Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires. Musik und Gesellschaft bzw. Wirtschaft. Freie bildnerische Arbeit: Themenzentrierte Aufgaben mit der Möglichkeit einer individuellen Wahl der Gestaltungsmedien durch die Schülerinnen und Schüler, arbeitsbegleitende Dokumentation. Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung: Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik. Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge. Kontakt mit dem Original. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben eigenständig lösen und dabei Material, Verfahren und Gestaltungsmittel zielgerecht einsetzen; – fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden; – sich einzeln und/oder gemeinsam musikalisch, sprachlich, mimisch, gestisch, tänzerisch und bildnerisch ausdrücken; – experimentell, improvisatorisch und spielerisch handeln; – verantwortungsvoll mit Werkzeugen, Instrumenten und Materialien umgehen; – bewusst und differenziert sinnlich wahrnehmen, beschreiben und analysieren; – exemplarische Beispiele künstlerischen Schaffens wiedererkennen und stilistisch zuordnen; – lokale, zeitbedingte und mediale Besonderheiten von Bildgestaltung erläutern; – Beobachtungen und Wahrnehmungen in bildhafte und akustische Ausdrucksformen umsetzen; – mit Bildern und mittels musikalischer Aktivitäten kommunizieren; – Informationstechnologien und audiovisuelle Medien kriteriengeleitet einsetzen; – kulturelle Einrichtungen selbstständig nutzen; – die Ergebnisse der praktischen Arbeit in geeigneter Form dokumentieren und präsentieren; – Zusammenhänge zwischen Bild, Text, Klang, Raum und Körper erforschen und die gewonnenen Erkenntnisse gestalterisch umsetzen; – die gesellschaftliche und politische Funktion und Wirkung von optischem und akustischem Material erkennen; – gestalterische oder interpretatorische Qualitäten erkennen und beschreiben; – gemeinsam Projekte planen und durchführen. Lehrstoff: Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires. Themenzentrierte Querschnitte. Freie bildnerische Arbeit: Themenzentrierte Aufgaben mit der Möglichkeit einer individuellen Wahl der Gestaltungsmedien durch die Schülerinnen und Schüler; arbeitsbegleitende Dokumentation. Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung: Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik. Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge. Kontakt mit dem Original. 6. MATHEMATIK, NATURWISSENSCHAFTEN UND ERNÄHRUNG 6.1 ANGEWANDTE MATHEMATIK I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Zahlen und Maße Die Schülerinnen und Schüler können – die Bezeichnungen, den Aufbau und die Eigenschaften der Zahlenmengen (N, Z, Q, R) nennen, Zahlen diesen Mengen zuordnen und auf der Zahlengeraden darstellen; – Zahlen von Festkommadarstellung in Gleitkommadarstellung umwandeln und umgekehrt; – mit Zahlen in Gleitkommadarstellung mit und ohne Technologieeinsatz operieren; – die Prozentrechnung verstehen und als Zahlen angeben; – Anwendungsaufgaben mit Prozentzahlen lösen; – die Kenntnisse über Fest- und Gleitkommadarstellung von großen und kleinen Zahlen auf den Bereich Maße und Maßeinheiten anwenden; – die Maßeinheiten für Längen-, Flächen-, Volums-, Masse- und Zeiteinheiten nennen; – die Vorsilben Kilo, Mega, Giga, Tera, Dezi, Zenti, Milli, Mikro, Nano sinnvoll bei Anwendungsaufgaben interpretieren; – Maßeinheiten mit Hilfe der Potenzschreibweise darstellen und damit Rechenoperationen durchführen; – Zahlen runden und die dabei nötige Genauigkeit im Zusammenhang mit Anwendungen abschätzen. Algebra und Geometrie Die Schülerinnen und Schüler können – mit Variablen und mit Termen (Klammerterme, Binome, Brüche und Potenzen mit ganzzahligen Exponenten) ohne Technologieeinsatz operieren; – die Regeln zum Auflösen von Klammern beschreiben; – folgende binomische Formeln (a b)² und a² – b² anwenden und damit Terme auflösen bzw. Terme faktorisieren; – die Rechengesetze für das Rechnen mit Potenzen mit ganzzahligen Hochzahlen nennen; – diese Rechengesetze argumentieren, sie in geeigneten Aufgaben anwenden und die Ergebnisse interpretieren und kommunizieren; – lineare Gleichungen und Ungleichungen in einer Variablen mit und ohne Technologieeinsatz lösen und die Lösungsmenge interpretieren; – schulartenspezifische Problemstellungen durch lineare Gleichungen in einer Variablen modellieren; – das problembezogene Modell der linearen Gleichung interpretieren und argumentieren und dieses zur Lösung von Aufgabenstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen heranziehen; – Formeln aus verschiedenen Anwendungsbereichen nach einer gesuchten Variablen umformen; – die Zusammenhänge und Abhängigkeiten der einzelnen Variablen interpretieren und argumentieren; – ein lineares Gleichungssystem in 2 Variablen ohne Technologieeinsatz und in mehr Variablen mit Technologieeinsatz lösen; – unterschiedliche Lösungsfälle (eine Lösung, keine Lösung, unendlich viele Lösungen) rechnerisch und grafisch interpretieren und argumentieren; – ein lineares Gleichungssystem für schulartenspezifische Problemstellungen modellieren. Funktionale Zusammenhänge Die Schülerinnen und Schüler können – eine Funktion als eindeutige Zuordnung beschreiben; – die Variablen und den Zusammenhang zwischen den beiden Variablen einer Funktion argumentieren; – eine lineare Funktion in verschiedenen Formen (Tabelle, Funktionsgleichung, Funktionsterm, grafisch im Koordinatensystem) darstellen; – den Anstieg und die Werte (Punkte) einer Geraden berechnen; – die Nullstelle der linearen Funktion grafisch und rechnerisch mit und ohne Technologieeinsatz bestimmen; – die Lage zweier Geraden aus der Gleichung und/oder der grafischen Darstellung im Koordinatensystem bestimmen und interpretieren; – Problemstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen durch lineare Funktionen modellieren; – den Schnittpunkt zweier Geraden mit und ohne Technologieeinsatz berechnen; – die unterschiedlichen Lösungsmöglichkeiten eines Gleichungssystems mit zwei Variablen mit Hilfe einer Grafik argumentieren (Schnittpunkt, parallele Geraden, identische Geraden); – zwei lineare Funktionen als grafische Darstellung eines anwendungsorientierten Problems deuten; – die Lösung des Gleichungssystems im Zusammenhang mit Problemen aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen (Wirtschaft, Alltag, Wissenschaft) argumentieren und kommunizieren; – einfache Formen der mathematischen Modellbildung durchführen. Lehrstoff: Zahlen und Maße: Aufbau und Darstellung der Zahlenbereiche der natürlichen, ganzen, rationalen und reellen Zahlen. Zahlen in Fest-, Gleitkomma- und Prozentdarstellung. Maßzahlen und Maßeinheiten. Algebra und Geometrie: Variable und Terme (Auflösung von Klammertermen, Binomen, Brüchen und Potenzen mit ganzzahligen Exponenten). Lineare Gleichung mit einer Variablen. Formelumformungen in verschiedenen Anwendungsbereichen. Lineare Ungleichungen mit einer Variablen. Lineare Gleichungssysteme mit zwei Variablen. Funktionale Zusammenhänge: Definition und Darstellungsmöglichkeiten einer linearen Funktion; Beschreibung der Abhängigkeit von zwei Größen mit linearen Funktionen; Eigenschaften des Graphen der linearen Funktion (Anstieg, Nullstelle); Lagebeziehung zweier linearer Funktionsgraphen zueinander. Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag). II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Algebra und Geometrie Die Schülerinnen und Schüler können – die Lösungsbereiche linearer Ungleichungen in zwei Variablen mit Technologieeinsatz bestimmen; – schulartenspezifische Problemstellungen durch Ungleichsysteme mit zwei Variablen modellieren; – die Zielfunktion für die Problemstellung einer linearen Optimierung formulieren; – die Lösung einer linearen Optimierung mit Technologieeinsatz ermitteln und interpretieren sowie den Lösungsweg erklären; – die Gesetze für das Rechnen mit Potenzen auf Potenzen mit gebrochenen Hochzahlen anwenden; – Wurzeln als gebrochene Hochzahlen darstellen und umgekehrt; – quadratische Gleichungen in einer Variablen lösen; – reelle Lösungen quadratischer Gleichungen ermitteln und interpretieren; – die unterschiedlichen Lösungsmöglichkeiten einer quadratischen Gleichung erkennen und argumentieren. Funktionale Zusammenhänge Die Schülerinnen und Schüler können – quadratische Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen grafisch skizzieren bzw. mit Hilfe von Technologieeinsatz exakt darstellen und Eigenschaften dieser Funktionstypen angeben und erklären; – quadratische Funktionen für Problemstellungen aus Wirtschaft, Alltag und Wissenschaft modellieren und ihre Lösungen interpretieren; – gesuchte Werte von quadratischen Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen mit Technologieeinsatz ermitteln; – diese Werte kontextbezogen interpretieren. Lehrstoff: Algebra und Geometrie: Lineare Ungleichungssysteme mit zwei Variablen. Lineare Optimierung mit zwei Variablen. Rechnen mit Potenzen – gebrochene Hochzahlen – Wurzeln. Quadratische Gleichungen mit einer Variablen und reellen Lösungen. Funktionale Zusammenhänge: Quadratische Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen. Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag). 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Algebra und Geometrie Die Schülerinnen und Schüler können – die Begriffe natürlicher und dekadischer Logarithmus als Urheberfunktion der Exponentialfunktion erläutern; – die Rechengesetze für Logarithmen (log(a.b), log(a/b), log(an)) in Grundaufgaben anwenden; – Gleichungen vom Typ aλx = b mit Hilfe des Logarithmus lösen; – Sinus, Cosinus und Tangens im rechtwinkeligen Dreieck als Verhältnis zweier Seiten interpretieren und für Berechnungen im rechtwinkeligen Dreieck einsetzen; – Daten in Matrixform darstellen; – Summe, Differenz und Produkt zweier Matrizen berechnen sowie die Multiplikation einer Matrix mit einem Skalar mit Technologieeinsatz; – Ergebnisse der Berechnungen mit Matrizen interpretieren und erklären; – einen Produktionsprozess ausgehend von Rohstoffen bis zu den Endprodukten grafisch darstellen und zugehörige Berechnungen mit Matrizen beschreiben und durchführen. Funktionale Zusammenhänge Die Schülerinnen und Schüler können Sinus-, Cosinus- und Tangensfunktionen ausgehend vom Einheitskreis mit Winkel im Grad- und im Bogenmaß grafisch darstellen und argumentieren. Lehrstoff: Algebra und Geometrie: Rechengesetze für Logarithmen. Exponentialgleichungen vom Typ aλx = b (a und b sind positive reelle Zahlen). Matrizenrechnung: Anwendung der Matrizen auf einen Produktionsprozess. Sinus, Cosinus und Tangens eines Winkels im rechtwinkeligen Dreieck. Funktionale Zusammenhänge: Trigonometrische Funktionen (Grad- und Bogenmaß, Einheitskreis). III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Funktionale Zusammenhänge Die Schülerinnen und Schüler können – Eigenschaften der Exponentialfunktion und ihrer Parameter im Hinblick auf deren Verlauf interpretieren; – Eigenschaften der Exponentialfunktion in Anwendungsproblemen aus Wirtschaft, Alltag und Wissenschaft interpretieren; – die Begriffe „Halbwertszeit und Verdoppelungszeit“ erklären sowie kontextbezogen berechnen; – kontinuierliche unbegrenzte, begrenzte und logistische Zu- und Abnahmeprozesse mit Hilfe von Exponentialfunktionen beschreiben; – zur Berechnung von Wachstums- und Zerfallsproblemen Technologie kompetent einsetzen und Ergebnisse interpretieren; – das Bildungsgesetz endlicher geometrischer Folgen und Reihen verstehen; – die Summenformel endlicher geometrischer Reihen verstehen; – mit Folgen und Reihen Berechnungen in finanzmathematischen Problemstellungen durchführen; – Zinseszinsaufgaben auf Grundlage der geometrischen Folgen modellieren; – Zinseszinsrechnungen durchführen, Lösungswege dokumentieren und die Ergebnisse interpretieren; – Rentenrechnungen auf Grundlage geometrischer Reihen modellieren; – das Grundvokabular der Finanzmathematik (Kapital, Zinssatz, Zinseszins, Raten, Endwert, Barwert, ganz- und unterjährige Verzinsungsperiode, Annuität, Auf- und Abzinsen) anwenden. Lehrstoff: Funktionale Zusammenhänge: Eigenschaften der Exponentialfunktionen. Kontinuierliche unbegrenzte, begrenzte und logistische Zu- und Abnahmeprozesse mit Exponentialfunktionen. Bildungsgesetz von endlichen geometrischen Folgen und Reihen, Summenformel. Zinseszinsrechnung. Rentenrechnung. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Funktionale Zusammenhänge Die Schülerinnen und Schüler können – Geldflüsse bei unterschiedlichen Sparformen berechnen, beurteilen und vergleichen; – Rückzahlungen und die unterschiedlichen Konditionen bei Krediten berechnen, beurteilen und vergleichen; – einen Schuldtilgungsplan aufstellen und erklären; – Technologie für Berechnungen in der Finanzmathematik kompetent einsetzen und die Ergebnisse interpretieren. Stochastik Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundbegriffe der Statistik nennen; – statistische Daten erheben oder recherchieren; – die Unterschiede bei der Bearbeitung von quantitativen und von qualitativen Merkmalen beschreiben; – Daten in unterschiedlichen Formen darstellen; – Daten und Darstellungsformen kritisch hinterfragen und interpretieren; – absolute, relative, prozentuelle Häufigkeiten ermitteln; – Häufigkeiten eindimensionaler Daten grafisch darstellen und können diese Darstellungen argumentieren und interpretieren; – die Definitionen einzelner Begriffe der beschreibenden Statistik wie arithmetisches Mittel, geometrisches Mittel, Median, Quartil, Modus, empirische Varianz, Standardabweichung, Spannweite, Quartilsabstand nennen und mit Boxplot-Diagrammen interpretieren; – Lage- und Streuungsmaße mit Technologieeinsatz ermitteln; – Median, Minimum, Maximum und Quartile in Boxplots darstellen; – die Lösungswege und Lösungen in der beschreibenden Statistik interpretieren und dokumentieren. Lehrstoff: Funktionale Zusammenhänge: Sparformen; Kredite und Schuldtilgung. Stochastik: Qualitative und quantitative Merkmale von Daten, Datenmanipulierbarkeit. Häufigkeiten (absolute, relative und prozentuelle) von eindimensionalen Daten. Lagemaße (arithmetisches Mittel, geometrisches Mittel, Modus, Median, Quartil) und Streuungsmaße (Spannweite, Standardabweichung, Varianz, Quartilsabstand). Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag). IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Stochastik Die Schülerinnen und Schüler können – die Regression zweidimensionaler Daten erklären; – die Regressionslinie zweidimensionaler Daten mit Technologieeinsatz berechnen, grafisch darstellen und die Ergebnisse interpretieren; – die Qualität des Zusammenhangs zweier Größen (oder zweier Merkmale) erklären und argumentieren. Analysis Die Schülerinnen und Schüler können – Grenzwert- und Stetigkeit intuitiv deuten; – die Definitionen des Differenzenquotienten und des Differentialquotienten wiedergeben; – Differenzenquotient und Differentialquotient mit Hilfe der Änderungsrate argumentieren; – Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen differenzieren; – mit Hilfe der Ableitungsregeln (Summen-, Produkt- und Kettenregel) Summen, Produkte und Verkettungen dieser drei Funktionsarten differenzieren; – den Zusammenhang zwischen Funktion und ihrer Ableitungsfunktion erkennen; – grafisch und rechnerisch lokale Extremwerte von Funktionen finden und die Bedeutung lokaler Extremwerte beschreiben; – das Krümmungsverhalten der Funktion an Hand der grafischen Darstellung und mit Hilfe der 2. Ableitung erkennen; – Wendepunkte berechnen. Lehrstoff: Stochastik: Regression von zweidimensionalen Datenmengen. Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag). Analysis: Grenzwertbegriff, Stetigkeitsbegriff. Differenzenquotient und Differentialquotient; Änderungsrate. Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen, Ableitungsregeln. Monotonie, lokale Extremwerte, Krümmungsverhalten und Wendepunkte. Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen; Summe, Produkt und Verkettung von Funktionen; Ableitungsregeln. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Analysis Die Schülerinnen und Schüler können – das Modell der Kostentheorie erklären; – Aufgaben in wirtschaftlichem Kontext mit Kosten-, Nachfrage-, Erlös- und Gewinnfunktionen modellieren; – Berechnungen und grafische Darstellungen in der Kostentheorie durchführen; – die Modelle der Preistheorie erklären; – die Ableitungsfunktion in der Kosten- und Preistheorie anwenden, die Ergebnisse interpretieren, die Lösungswege erklären und dokumentieren; – Aufgabenstellungen aus der Wirtschaft mit Nachfrage,- Erlös- und Gewinnfunktion modellieren; – Berechnungen und grafische Darstellungen in der Preistheorie durchführen; – die Stammfunktion der Potenz- und Polynomfunktion ohne Technologieeinsatz ermitteln; – den Begriff des unbestimmten Integrals erläutern; – die Bedeutung des unbestimmten und des bestimmten Integrals erklären; – den Zusammenhang zwischen Funktion und Stammfunktion erklären, beschreiben und grafisch deuten; – den Begriff des bestimmten Integrals zur Berechnung von Flächen heranziehen; – Flächeninhalte mit Hilfe des Integrals mit und ohne Technologieeinsatz berechnen. Lehrstoff: Analysis: Kostentheorie (Analyse der Gesamt- und der Durchschnittskostenfunktion mit Kostenkehre, Betriebsoptimum und langfristiger Preisuntergrenze, Betriebsminimum und kurzfristige Preisuntergrenze). Preistheorie (Analyse der Nachfrage-, Erlös- und Gewinnfunktionen mit Höchstpreis, Sättigungsmenge, Erlösgrenzen, Erlösmaximum, Break-even-point und Nutzgrenze, Cournot’scher Punkt, Gewinnmaximum). Unbestimmte und bestimmte Integrale; Berechnung von Flächeninhalten mit Integralrechnung. Praxisorientierte schulartenspezifische Anwendungen. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Stochastik Die Schülerinnen und Schüler können – den Begriff der Wahrscheinlichkeit erläutern; – die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten eines Zufallsereignisses berechnen und deuten; – die Regeln zur Berechnung von Wahrscheinlichkeiten auf einander ausschließende bzw. voneinander unabhängige Ereignisse anwenden; – Zufallsexperimente („Ziehen mit/ohne Zurücklegen“) mit Baumdiagrammen modellieren, Pfadregeln anwenden und Baumdiagramme interpretieren; – Wahrscheinlichkeitsrechnung bei schulartenspezifischen Aufgabenstellungen durchführen und die Ergebnisse interpretieren sowie den Lösungsweg argumentieren; – die Grundvoraussetzung und die Parameter für eine Binomial- und eine Normalverteilung nennen; – die Wahrscheinlichkeitsdichtefunktion einer Binomial- und Normalverteilung grafisch skizzieren; – die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von binomial- bzw. normalverteilten Ereignissen mit Technologieeinsatz berechnen und interpretieren; – Erwartungswert und Standardabweichung der beiden Verteilungen berechnen; – die Auswirkung von Erwartungswert und Standardabweichung auf die Verteilungskurve interpretieren und erklären; – praxisorientierte Aufgabenstellungen aus Wirtschaft, Alltag und Wissenschaft mit Hilfe der Binomial- und Normalverteilung lösen. Zahlen und Maße in unterschiedlichen Anwendungsbereichen Die Schülerinnen und Schüler können – Zahlen in Gleitkommadarstellung und Prozentzahlen bei Problemstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsgebieten und in Zusammenhang mit Algebra, Geometrie, mit Funktionen und Analysis sowie mit Stochastik sicher einsetzen und mit ihnen Berechnungen durchführen; – Maße und Maßeinheiten bei Problemstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsgebieten und im Zusammenhang mit allen inhaltlichen Kompetenzbereichen korrekt benützen, umrechnen und Berechnungen durchführen. Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik Die Schülerinnen und Schüler können – Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik bei der Bearbeitung von anwendungsbezogenen Problemstellungen miteinander in Zusammenhang bringen und die erworbenen inhalts- wie handlungsbezogenen Kompetenzen aus diesen Bereichen der jeweiligen Problemstellung anpassen und einsetzen; – die erworbene Werkzeugkompetenz im Umgang mit Technologieeinsatz bei der Bearbeitung von anwendungsbezogenen Problemstellungen aus diesen Kompetenzbereichen sicher und gezielt einsetzen. Lehrstoff: Stochastik: Begriff der Wahrscheinlichkeit. Additions- und Multiplikationsregel auf einander ausschließende und unabhängige Ereignisse. Binomialverteilung und Normalverteilung (Erwartungswert und Standardabweichung). Lineare Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen, trigonometrische Funktionen, Wachstums- und Zerfallsfunktionen: Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag). Matrizen: Schulartenspezifische Anwendungen im Wirtschaftsbereich. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik Die Schülerinnen und Schüler können – Gleichungen, Ungleichungen, funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik bei der Bearbeitung von anwendungsbezogenen Problemstellungen miteinander verknüpfen und mittels erworbener Inhalts-, Handlungs- und Werkzeugkompetenz schulartenspezifische Problemstellungen aus Alltag, Wirtschaft und Wissenschaft bearbeiten; – Gleichungen- und Ungleichungssysteme im Bereich der linearen Optimierung bei praxisorientierten Aufgabenstellungen sicher und gezielt einsetzen und die Lösungen interpretieren und argumentieren; – Zinseszins- und Rentenrechnung im Bereich der schulartenspezifischen Anwendungen bei unterschiedlichen Sparformen, Krediten und Schultilgung kompetent zur Modellbildung und zum Berechnen nutzen, die Lösungen interpretieren und argumentieren; – Differenzial- und Integralrechnung sowie funktionale Zusammenhänge bei wirtschaftsmathematischen Aufgabenstellungen gezielt und sicher einsetzen, und sowohl in der Kosten- wie in der Preistheorie Lösungswege und Lösungen dokumentieren, interpretieren und erklären; – sowohl die Kenntnisse aus der Statistik, wie auch aus der Wahrscheinlichkeitsrechnung sinnvoll verbinden und zur Lösung und Interpretation von praxisorientierten und schulartenspezifischen Stochastik-Aufgaben heranziehen. Lehrstoff: Gleichungs- und Ungleichungssysteme, lineare Optimierung: Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag). Zinseszins- und Rentenrechnung: Schulartenspezifische Anwendungen bei unterschiedlichen Sparformen, Krediten und Schuldtilgung. Differenzieren und Integrieren: Schulartenspezifische Anwendungen in der Kosten- und Preistheorie. Stochastik: Praxisorientierte Problemstellungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag) zur beschreibenden Statistik und zur Wahrscheinlichkeitsrechnung. Schularbeiten: I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten. II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester. IV. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester. V. Jahrgang: 1 zweistündige und 1 dreistündige Schularbeit. 6.2 NATURWISSENSCHAFTEN I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Beobachten und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – die Erscheinungsformen der Materie mit Fachbegriffen beschreiben; – die Formelsprache der Chemie erläutern; – modellhafte Vorstellungen zum Aufbau der Materie nennen; – die Merkmale des Lebens nennen; – unterschiedliche Formen der Fortpflanzung bei Pro- und Eukaryoten nennen. Untersuchen und Bearbeiten Die Schülerinnen und Schüler können – die Systematik des Periodensystems zur Abschätzung von Stoffeigenschaften erfassen und nutzen; – einfache chemische Gleichungen aufstellen; – Lebewesen aufgrund ihrer Organisationsstruktur einordnen; – sachgerecht, sorgsam und sicherheitsbewusst mit dem Mikroskop arbeiten; – unter Anleitung beobachten, experimentieren und einfache Protokolle verfassen. Bewerten und Anwenden Die Schülerinnen und Schüler können – bei der Bildung von Modellen zwischen Modellvorstellung und Wirklichkeit unterscheiden; – Sicherheitsbestimmungen beachten und aus den Gefahrstoffsymbolen auf geeignete Schutzmaßnahmen im Umgang mit Chemikalien schließen; – Eigenschaften der Stoffe anhand geeigneter Bindungsmodelle erklären; – die Lebensformen ihrer Umgebung biologischen Kategorien zuordnen; – Methoden der Familienplanung beschreiben, deren Eignung für unterschiedliche Lebenssituationen beurteilen und verantwortliches Verhalten in der Sexualpartnerschaft erörtern. Lehrstoff: Schwerpunktthema „Vom Atom zum Organismus“: Bedeutung der Naturwissenschaften für unser tägliches Leben. Alltagschemie. Arbeitsweise und Formelsprache der Chemie, Gefahrensymbole. Bausteine der Materie. Atommodelle. Periodensystem. Kennzeichen des Lebens. Zelle als Grundeinheit des Lebens. Organisationsstruktur des Lebewesens. Überblick über unterschiedliche Lebensformen. Schwerpunktthema „(Ver)bindung schafft Neues“: Struktur von Molekülen anhand von Alltagsstoffen (zB Wasser, Kochsalz). Chemische Bindungen. Chemische Reaktionen (Säure-Base-Reaktionen, Oxidation und Reduktion, Fotosynthese). Mitose, Meiose und ihre Bedeutung für Wachstum und Fortpflanzung. Fortpflanzung und Entwicklung im Tier- und Pflanzenreich. Menschliche Sexualität (Aufbau und Funktion der Geschlechtsorgane, Zyklus der Frau, sexuelles Erleben, Familienplanung, Schwangerschaft und Geburt). II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Beobachten und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – den Aufbau von Kohlenwasserstoffen beschreiben sowie die wichtigsten funktionellen Gruppen organischer Stoffe und die damit verbundenen Eigenschaften nennen; – einfache organische Stoffe gemäß der IUPAC-Nomenklatur benennen; – den Aufbau von Eiweißen, Kohlenhydraten und Fetten beschreiben; – die Bau- und Funktionsweise verschiedener Stoffwechselorgane erklären; – unterschiedliche Stoffwechselzyklen und Transportwege beschreiben; – die wichtigsten physiologischen Kennzahlen nennen. Untersuchen und Bearbeiten Die Schülerinnen und Schüler können Fragestellungen zum Auf- und Abbau von Nährstoffen bearbeiten. Bewerten und Anwenden Die Schülerinnen und Schüler können – Zusammenhänge zwischen Struktur, funktionellen Gruppen und Eigenschaften organischer Stoffe herstellen; – beispielhaft Stoffkreisläufe und deren Bedeutung darstellen. Lehrstoff: Schwerpunktthema „Stoffe im Wandel“: Grundlagen der organischen Chemie (Systematik der organischen Verbindungen, Funktionelle Gruppen). Aufbau und chemische Eigenschaften der Nährstoffe (Kohlenhydrate, Eiweiße, Fette). Stoffkreisläufe (Kohlenstoffdioxid, Stickstoff). Organsysteme des Stoffwechsels und des Stofftransports. Verdauung, Exkretion, Atmung, Herz und Kreislaufsystem, Lymphsystem. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Beobachten und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – die Zusammensetzung und Bedeutung ausgewählter synthetischer Stoffe beschreiben; – wichtige Gruppen bioaktiver Stoffe nennen und ihre Wirkung erfassen; – die Einflüsse von Stoffwechselprozessen auf Entwicklung und Gesundheit erfassen; – unterschiedliche Ursachen von Erkrankungen und wichtige Krankheitstypen nennen; – die Arbeitsweise der körpereigenen Abwehrsysteme beschreiben. Untersuchen und Bearbeiten Die Schülerinnen und Schüler können – einen Überblick über gesundheitsrelevante Stoffe geben, indem sie Sachinformationen sammeln, sortieren, gewichten und auswerten können; – zu gesellschafts- oder alltagsrelevanten naturwissenschaftlichen Themen aus den Bereichen bioaktive Stoffe bzw. synthetische Stoffe referieren. Bewerten und Anwenden Die Schülerinnen und Schüler können – verschiedene Methoden der Krankheitsprophylaxe sowie deren Vor- und Nachteile beschreiben; – die Bedeutung eines gesunden Lebensstils darstellen und Risikofaktoren beurteilen; – im Alltag gebräuchliche medizinische Kenngrößen erklären und qualitativ interpretieren; – das Suchtpotential unterschiedlicher Suchtmittel abschätzen und Vermeidungsstrategien benennen. Lehrstoff: Schwerpunktthema „Gesunder Mensch?!“: Bioaktive Stoffe (zB Arzneimittel, sekundäre Pflanzenstoffe, Gifte, legale und illegale Drogen). Synthetische Stoffe (zB Kosmetika, Kunststoffe, Farbstoffe). Abwehrsysteme, Krankheitserreger, Infektionskrankheiten. Zivilisationskrankheiten (zB im Bereich des Herz-Kreislaufsystems bzw. des Stoffwechselgeschehens). Sucht und Suchtprävention. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Beobachten und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – die Definitionen von häufig benötigten Messgrößen und Maßeinheiten nennen sowie häufig verwendete Vorsilben benutzen; – sich Größenverhältnisse erschließen und Dimensionen im Mikro- und Makrokosmos einordnen; – die Entwicklung des naturwissenschaftlichen Weltbilds aus historischer Sicht beschreiben; – die Grundlagen der Newtonschen Mechanik nennen und Beispiele für deren Anwendung geben; – die Mechanismen der Evolution unter Anwendung von Fachvokabular erklären und Belege für die Evolution anführen. Untersuchen und Bearbeiten Die Schülerinnen und Schüler können – die Arbeitsweise der Physik anhand von ausgewählten Beispielen erläutern; – einfache Messungen von physikalischen Größen wie zB Länge, Zeit und Masse durchführen und grundlegende Aussagen über die Genauigkeit von Messungen tätigen; – einfache ethologische Beobachtungsaufgaben durchführen und protokollieren; – verschiedene Formen des Verhaltens erläutern und tierisches Verhalten in Beziehung zur Umwelt setzen. Bewerten und Anwenden Die Schülerinnen und Schüler können – das internationale Einheitensystems in der Grundidee erfassen, Messgrößen in verschiedenen Einheiten ausdrücken und häufig gebrauchte Vorsilben benützen; – mit den wichtigsten physikalischen Größen einfache Berechnungen durchführen; – durch Recherche grundlegende Informationen zu Aufbau und Entwicklung des Universums gewinnen sowie die Grenzen menschlicher Erkenntnis bei der Untersuchung des Makro- und Mikrokosmos reflektieren; – Gemeinsamkeiten unterschiedlicher Organismen aufzeigen und deren Ursprung erklären; – die Erkenntnisse der Verhaltensforschung für den artgerechten Umgang mit Tieren nutzen; – soziobiologisches Verhalten anhand von Beispielen beschreiben. Lehrstoff: Schwerpunktthema „Entwicklung und Weltanschauung“: Die Arbeitsweise der Physik von der Beobachtung zum physikalischen Gesetz. Das internationale Einheitensystem (physikalische Größen – Grundgrößen und einige abgeleitete Größen, Maßeinheiten; Dimensionen im Mikro- und Makrokosmos). Klassischer Kraftbegriff (Newtonsche Axiome, Gravitation). Entwicklung des naturwissenschaftlichen Weltbilds aus historischer Sicht. Aufbau und Entwicklung des Universums. Evolutionstheorien aus historischer Sicht. Ursprung und Entwicklung des Lebens und der Artenvielfalt. Mechanismen und Belege für die Evolution. Evolution und Verhalten. Grundlagen der Ethologie. Soziobiologie (zB Aggression, Kommunikation). 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Beobachten und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – die wichtigsten Arten von Wechselwirkungen (elektromagnetische, starke und schwache Wechselwirkung) nennen; – die wichtigsten Formen von Energie beschreiben; – das Prinzip der Energieerhaltung in abgeschlossenen Systemen beschreiben, die Umwandlungen von Energieformen beobachten und die Energiearten benennen; – im Überblick die Mechanismen der Stromerzeugung und Stromleitung erklären; – ein einfaches ökologisches System mit Hilfe der entsprechenden Fachbegriffe beschreiben; – Regelkreise in der Natur anhand eines Beispiels erfassen. Untersuchen und Bearbeiten Die Schülerinnen und Schüler können – Fragestellungen zu den wichtigsten Energieträgern für regenerative und konventionelle Energienutzung recherchieren und beantworten; – Beziehungen zwischen Lebewesen in Lebensräumen grafisch darstellen; – ihr Verständnis über Assimilation und Dissimilation mit einfachen Versuchen vertiefen. Bewerten und Anwenden Die Schülerinnen und Schüler können – Vor- und Nachteile bewerten, die bei der Nutzung unterschiedlicher Energieformen jeweils auftreten, und selbst Maßnahmen zur Einsparung von Energie anwenden; – den Energiesatz bei der Beschreibung von Energieumwandlungen anhand von Beispielen aus Alltag und Technik anwenden; – Auswirkungen der abiotischen Umweltfaktoren erläutern und bewerten; – die Interaktionen zwischen Lebewesen eines Ökosystems aufzeigen; – die grundlegenden Zusammenhänge in Stoffkreisläufen und Energieflüssen beschreiben; – den Prozess der Photosynthese und ihre Bedeutung als Grundlage allen Lebens erläutern. Lehrstoff: Schwerpunktthema „Energie und Umwelt“: Überblick über elektromagnetische, schwache und starke Wechselwirkung. Energiebegriff, Formen von Energie und Energieerhaltung. Energietechnik: Energieträger, regenerative und konventionelle Energienutzung. Erzeugung, Weiterleitung und Nutzung des elektrischen Stroms. Maßnahmen zur Einsparung von Energie. Vor- und Nachteile der Nutzung unterschiedlicher Energieformen. Ökologische Grundbegriffe (Biotop, Biozönose, Ökosystem, Nahrungsnetze, Nahrungspyramide, biotische und abiotische Faktoren). Stoff- und Energiebilanz von Ökosystemen an ausgewählten Beispielen. Assimilation und Dissimilation. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Beobachten und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – Schall als mechanische Welle und die wichtigsten Eigenschaften von Schall wie Ausbreitung, Tonhöhe, Lautstärke usw. beschreiben; – die akustische Reizverarbeitung des Ohrs aus physikalischer Sicht beschreiben; – Licht als elektromagnetische Welle und die wichtigsten Phänomene des Lichts wie Ausbreitung, Reflexion, Brechung, Beugung und Dispersion beschreiben; – das optische System des Auges beschreiben; – die wichtigsten thermischen Größen (Temperatur, Druck, Wärme als Energieform) beschreiben. Untersuchen und Bearbeiten Die Schülerinnen und Schüler können – einfache akustische Vorgänge nach Anleitung untersuchen und beschreiben; – einfache Freihandexperimente zur Physik des Lichts durchführen und sie dokumentieren; – Wärmeleitung, Wärmeströmung und Wärmestrahlung in Natur und Alltag beobachten, beschreiben und ihre Bedeutung erörtern; – die Veränderung der Aggregatzustände eines Körpers untersuchen und erklären; – einfache Versuche zur Sinnesphysiologie durchführen und protokollieren. Bewerten und Anwenden Die Schülerinnen und Schüler können – Schallgeber und Schallempfänger in ihrem Einsatz und hinsichtlich der Lärmbelastung bewerten; – einfache optische Geräte anwenden (zB Linsen) und die Verbesserung der Reizaufnahme bewerten; – Zustandsgrößen, Prozesse oder Phänomen der Thermodynamik durch Modelle veranschaulichen; – die Funktionsweise von Nerven- und Hormonsystem und deren Zusammenspiel erklären; – die Bedeutung der Regelkreise im menschlichen Körper anhand ausgewählter Beispiele erklären. Lehrstoff: Schwerpunktthema „Sinne und Wahrnehmung“: Informationen aus der Umwelt: Akustische Reize (Schall und Akustik – Grundlagen). Optische Reize (Licht und Optik – Grundlagen). Thermische Reize (Temperatur, Wärme und Wärmeübertragung – Grundlagen). Aufbau und Funktion der Sinnesorgane. Bau und Funktion von Steuerungssystemen (Nerven- und Hormonsystem). 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Beobachten und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – Sachinformationen zu den Schwerpunktthemen und ihren biologischen bzw. physikalischen Grundlagen (Bionik, Nanotechnologie, moderne Therapie und Diagnoseverfahren) sammeln; – einen Überblick über Bionik bzw. Nanotechnologie geben; – eine Übersicht über moderne Verfahren zur Diagnose und Therapie von Krankheiten geben. Untersuchen und Bearbeiten Die Schülerinnen und Schüler können – Sachinformationen zu Bionik bzw. Nanotechnologie ihren biologischen und physikalischen Grundlagen zuordnen; – komplexe Themengebiete und Sachverhalte in einfache Teilgebiete gliedern; – Analogien aus Natur und Technik in geeigneter Weise darstellen (zB durch vergleichende Tabellen, Graphiken usw.); – die einzelnen Teilgebiete aus biologischer und physikalischer Sicht bearbeiten; – die Ergebnisse ihrer Arbeit dokumentieren. Bewerten und Anwenden Die Schülerinnen und Schüler können – Argumente für bzw. gegen die Nutzung von Nanotechnologie in Technik, Medizin und Alltag im Überblick zusammenstellen und bewerten; – ihre Rechercheergebnisse zur adressatengerechten Präsentation nutzen; – im Team arbeiten und Kooperations- und Kommunikationsformen für zielgerichtetes Arbeiten anwenden; – in verschiedenen Sozialformen kommunizieren und argumentieren. Lehrstoff: Schwerpunktthema „Biophysikalische Trends“: Chancen und Gefahren in Bionik und Nanotechnologie anhand ausgewählter aktueller Beispiele (zB Entwicklung technischer Bauten nach biologischen Vorbildern, Entwicklung von Oberflächen mit verbesserten Eigenschaften, Entwicklung von Robotern, Laufen, Schwimmen und Fliegen, Sensorik und Kommunikation, Optimierung von Leichtbaukonstruktionen, Materialien mit neuen Eigenschaften usw.). Diagnose und Therapie von Krankheiten (wie zB Tumorerkrankungen) anhand ausgewählter moderner Verfahren mit elektromagnetischen Wellen und Teilchenstrahlung (zB Röntgen, MRT, PET, CT, Laser) und deren Einfluss auf den Organismus. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Beobachten und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – das Grundvokabular der Molekulargenetik anwenden; – den Aufbau der Nukleinsäuren, den genetischen Code, den Ablauf und die Bedeutung der identische Replikation im Zellzyklus beschreiben; – die Grundlagen der klassischen Genetik nennen; – die Struktur des menschlichen Erbgutes und die Vorgänge der Vererbung beschreiben; – die wichtigsten Methoden der Genetik in ihren wichtigsten Grundzügen erläutern. Untersuchen und Bearbeiten Die Schülerinnen und Schüler können – den Weg von der DNA zum Protein beschreiben und Begriffe wie Translation und Transkription einordnen; – verschiedene genetisch bedingte Erkrankungen beschreiben und Stammbäume zu genetisch bedingten Erkrankungen erstellen; – Sachinformationen zu den Schwerpunktthemen sortieren, gewichten und in geeigneter Weise darstellen; – Informationen zu biologischen bzw. ökologischen Fragestellungen aus verschiedenen Quellen zielgerichtet auswerten und diese auch mit Hilfe verschiedener Techniken und Methoden adressaten- und situationsgerecht verarbeiten. Bewerten und Anwenden Die Schülerinnen und Schüler können – die wichtigsten Makromoleküle benennen und deren Stellung in der Biochemie bewerten; – Argumente für bzw. gegen die Nutzung von Gentechnik, Klonen und Stammzellenforschung in geeigneter Weise einander gegenüberstellen und diese reflektieren; – komplexere Zusammenhänge in Wirtschaft bzw. Gesellschaft auch unter einem naturwissenschaftlichen Blickwinkel sehen; – zwischen beschreibenden (naturwissenschaftlichen) und normativen (ethischen) Aussagen unterscheiden; – Erkenntnisse und Methoden in ausgewählten aktuellen Themen (wie zu Medizin, Biotechnik und Gentechnik) unter Berücksichtigung gesellschaftlich verhandelbarer Werte beschreiben und beurteilen. Lehrstoff: Schwerpunktthema „Biochemie und Genetik“: Makromoleküle. Molekulargenetik (Nukleinsäuren, genetischer Code, identische Replikation). Proteinbiosynthese (vom Gen zum Protein). Klassische Genetik. Mutationen. Humangenetik (Genom, ausgewählte Erbgänge, Erbkrankheiten, Untersuchungsmethoden). Aktuelle Forschungsergebnisse (zB Epigenetik, mitochondriale DNA). Grundlagen und Methoden sowie Chancen und Risiken von Gentechnologie, Klonierung und Stammzellenforschung. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Beobachten und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – die Bedeutung von Wasser und Luft als Grundlage des Lebens erklären; – Parameter der Luft- und Wassergüte und Eigenschaften ausgewählter Schadstoffe sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt nennen; – die globale Problematik des Klimawandels und dessen Ursachen beschreiben sowie die wichtigsten Treibhausgase und ihre Bedeutung für das Klima angeben; – das Spannungsfeld Globalisierung und Regionalisierung anhand ausgewählter Beispiele erklären. Untersuchen und Bearbeiten Die Schülerinnen und Schüler können – Sachinformationen zu den Schwerpunktthemen sortieren, gewichten und in geeigneter Weise darstellen; – Informationen zu biologischen bzw. ökologischen Fragestellungen aus verschiedenen Quellen zielgerichtet auswerten sowie auch mit Hilfe verschiedener Techniken und Methoden adressaten- und situationsgerecht verarbeiten; – einfache Untersuchungen im Bereich Wasser und Luft als Lebensgrundlage durchführen. Bewerten und Anwenden Die Schülerinnen und Schüler können – beispielhaft Maßnahmen zur Verbesserung der Luft- bzw. Wassergüte angeben; – mögliche Folgen des Klimawandels erklären, diskutieren und bewerten; – die Grundlagen und die Bedeutung nachhaltigen Wirtschaftens darstellen und diese in ihre eigene Lebenssituation transferieren; – ihr eigenes ökologisches Verhalten reflektieren, ihren eigenen ökologischen Fußabdruck berechnen und daraus folgend nachhaltig und umweltgerecht handeln; – komplexere Zusammenhänge in Wirtschaft bzw. Gesellschaft auch unter einem naturwissenschaftlichen Blickwinkel sehen; – zwischen beschreibenden (naturwissenschaftlichen) und normativen (ethischen) Aussagen unterscheiden; – Erkenntnisse und Methoden in ausgewählten aktuellen Themen (wie zu Medizin, Biotechnik und Gentechnik) unter Berücksichtigung gesellschaftlich verhandelbarer Werte beschreiben und beurteilen. Lehrstoff: Schwerpunktthema “Naturwissenschaft und Gesellschaft“: Wasser und Luft als Lebensgrundlage (Bedeutung, Schadstoffe, Untersuchungsmethoden). Klima im Wandel (Ursachen – zB Treibhausgase – und Folgen des Klimawandels). Humanökologie (zB Ressourcen, Abfall, Biodiversität, ökologischer Fußabdruck). Regionalität und Globalisierung: Nachhaltiges Wirtschaften (zB alternative Energien, biologischer Landbau). 6.3 ERNÄHRUNG I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundlagen der Ernährung erklären und den Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit einschätzen; – das eigene Ernährungsverhalten reflektieren und bewerten; – Einflüsse auf das Konsumverhalten beschreiben und das eigene Verhalten kritisch bewerten; – grundlegende Kenntnisse über Nahrungsinhaltsstoffe und handelsübliche Lebensmittel anwenden; – die ernährungsphysiologische Bedeutung einzelner Nährstoffe erläutern und Zusammenhänge darstellen; – die Grundlagen der Sensorik erläutern und Lebensmittel sensorisch beurteilen; – sich am Markt orientieren sowie als mündige Konsumentinnen und Konsumenten hinsichtlich Lebensmittelqualität, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit verantwortungsbewusst handeln; – Kostformen verschiedener Personengruppen und alternative Ernährungsformen beschreiben; – ernährungsmitbedingte Krankheiten und deren mögliche Folgen beschreiben, vorbeugende Maßnahmen setzen sowie entsprechende Diätempfehlungen geben; – Formen der Außer-Haus-Verpflegung erläutern; – die grundlegenden soziologischen, ökologischen und ökonomischen Aspekte der globalen Ernährungssituation darstellen und Maßnahmen für das eigene Handeln ableiten. Lehrstoff: Grundlagen der Ernährung: Ernährungsverhalten. Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit. Nährstoffbildung. Aufgaben und Bestandteile der Nahrung. Energie-, Nährstoff- und Flüssigkeitsbedarf. Richtlinien einer vollwertigen Ernährung und lebensmittelbasierte Ernährungsempfehlungen. Inhaltsstoffe der Nahrung: Energieliefernde und energiefreie Inhaltsstoffe (Aufbau, Arten und Vorkommen, ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung, Bedarf und Bedarfsdeckung). Verdauung und Stoffwechsel. Grundlagen der Sensorik. Lebensmittel: Fette, kohlenhydrat-, eiweiß-, vitamin- und mineralstoffreiche Nahrungsmittel, Würz- und Genussmittel (Arten, Zusammensetzung, technologische Verfahren, Handelsformen). Getränke: Alkoholfreie Getränke (Arten, Handelsformen, ernährungsphysiologische und wirtschaftliche Bedeutung). Alkaloidhältige Getränke (Arten, Herkunft, Produktion, Sorten, ernährungsphysiologische Bedeutung). Alkoholische Getränke (ernährungsphysiologische Bedeutung). Lebensmittelqualität und Lebensmitteltechnologie: Rechtsgrundlagen. Alternative Produktionsformen. Haltbarmachung. Lebensmitteltoxikologie. Ernährungs- und Konsumverhalten: Einflüsse und Ernährungstrends. Ernährung in Prävention und Therapie: Ernährung verschiedener Zielgruppen. Folgen der Über- und Unterversorgung. Ursachen und Krankheitsbilder ernährungsmitbedingter Krankheiten. Spezielle Kostformen und Diäten. Erstellung und ernährungsphysiologische Bewertung von Speiseplänen. Alternative Ernährungsformen. Außer-Haus-Verpflegung. Ernährungsökologie und Welternährung. Nachhaltiger Ernährungsstil. 7. FOOD, BEVERAGE UND CATERINGMANAGEMENT II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – eine professionelle Einstellung zur Dienstleistung vorweisen und in ihrem Erscheinungsbild den Anforderungen der Berufsfelder entsprechen; – die theoretischen Grundlagen der Arbeitssicherheit, Hygiene und Ergonomie in der betrieblichen Situationen anwenden; – die Warenbewirtschaftung mit branchenspezifischer Software selbstständig durchführen; – das Grundinventar und die Standardgeräte in Küche und Restaurant fachgerecht einsetzen; – ausgewählte Speisen- und Getränke herstellen; – grundlegende Kenntnisse über alkoholfreie Getränke nachweisen; – unterschiedliche Veranstaltungsarten beschreiben; – die Grundlagen der Gastlichkeit und der Gästebetreuung anwenden; – Servicevorbereitung und einfache Servierabläufe fachgerecht durchführen; – die personelle und räumliche Struktur in Hotel- und Gastronomiebetrieben analysieren. Lehrstoff: Food und Beverage: Berufsbilder. Erscheinungsbild, Hygiene- und Sicherheitsmanagement, Abfallbewirtschaftung. IT-unterstützte Warenbewirtschaftung. Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion im Rahmen des Veranstaltungswesens. Regionale Küche; Convenienceprodukte. Alkoholfreie Getränke und Heißgetränke. Catering und Veranstaltungsmanagement: Erscheinungsbild, Arbeitshaltung und Umgangsformen. Veranstaltungsarten. Gast und Gastlichkeit. Ess- und Tischkultur. Tischoptik und Raumgestaltung. Cateringequipment und -ausstattung. Servicevorbereitung und -abläufe im Cateringbereich. Gedeckarten. Getränkeservice. Aufbau- und Ablauforganisation im Hotel- und Gastgewerbe. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ausgewählte Speisen und Getränke herstellen; – Planungsinstrumente, Methoden des Zeitmanagements und branchenspezifische Software situationsgerecht einsetzen; – grundlegende Kenntnisse über alkoholische Getränke nachweisen; – Grundkenntnisse über Servierarten, Buffet und Bankettservice praktisch umsetzen; – eine fachgerechte Gästeberatung durchführen und die Grundlagen des Beschwerdemanagements erläutern; – anlassbezogene Arbeitsaufgaben im Veranstaltungsbereich planen und praktisch durchführen. Lehrstoff: Food und Beverage: Menüerstellung; Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion im Veranstaltungsbereich. Nationale Küchen. Alkoholische Getränke. Catering und Veranstaltungsmanagement: Servierarten. Gästeberatung und Beschwerdemanagement. Buffet. Bankett. Veranstaltungsplanung. Planungsinstrumente. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – aktuelle Entwicklungen und Trends im Catering beschreiben; – zielgruppenorientierte Speisen-, Menü- und Getränkeangebote erstellen; – auf Gästebedürfnisse professionell eingehen; – verkaufsfördernde Maßnahmen im Betrieb planen, umsetzen und evaluieren; – Speisen-, Menü- und Getränkekarten fachlich richtig gestalten; – grundlegende Kenntnisse über korrespondierende Getränke nachweisen und eine professionelle Gästeberatung durchführen; – Arbeitsaufgaben im Rahmen von Veranstaltungen selbstständig und im Team einschließlich Planung und Organisation professionell durchführen sowie die Ergebnisse evaluieren; – ein Gesamtangebot erstellen. Lehrstoff: Food und Beverage: Trends und Innovationen in der Gastronomie. Menü- und Speisenangeboten für verschiedene Veranstaltungen und unterschiedliche Zielgruppen. Speisen-, Menü- und Getränkekarten. Korrespondierende Getränke. Aperitif und Digestif. Degustation. Catering und Veranstaltungsmanagement: Verkaufsfördernde Maßnahmen und aktiver Verkauf. Cateringmappen. Kostenplanung. Marketing im Cateringbereich. Veranstaltungsplanung, Durchführung und Evaluation. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis umsetzen sowie die Ergebnisse evaluieren und bewerten; – Organisationsaufgaben mit branchenspezifischer Software planen sowie selbstständig und im Team durchführen und evaluieren; – die wesentlichen Instrumente des Personalmanagements sowie die Grundlagen der Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterführung anwenden. Lehrstoff: Food und Beverage, Cateringmanagement: Komplexe Arbeitsaufträge. Personalmanagement sowie Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterführung. Einsatz fachspezifischer Software. 8. BEWEGUNG UND SPORT Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung. B. Verbindliche Übung PERSÖNLICHKEITSENTWICKLUNG UND KOMMUNIKATION I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – grundlegende Kompetenzen in den Kommunikationsarten vorweisen; – unterschiedliche Kommunikationstechniken situationsadäquat umsetzen; – grundlegende Kommunikationsmethoden in unterschiedlichen Kommunikationsformen anwenden; – verständlich und situationsadäquat in Standardsprache formulieren und argumentieren; – Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation anwenden; – unterschiedliche Formen des Konfliktmanagements beschreiben; – konstruktiv mit allfälligen Vorurteilen und stereotypen Rollenzuschreibungen umgehen; – grundlegende Merkmale einer Präsentation beschreiben und diese mit Medienunterstützung zielgruppengerecht einsetzen; – ihr Grundwissen zur Selbstorganisation praktisch umsetzen; – Ziele definieren und Strategien zur Zielerreichung planen; – Möglichkeiten der Stressbewältigung individuell einsetzen; – Techniken des Lernens für sich anwenden; – Im Team arbeiten und Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen und beschreiben; – Respekt gegenüber kultureller Vielfalt zeigen; – die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialem Status, deren Geschlecht oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln. Lehrstoff: Kommunikationsarten (Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation). Kommunikationstechniken (Ich-Botschaften, aktives Zuhören, Feedback nehmen und geben, Fragetechniken, gewaltlose Kommunikation, konstruktive Gesprächsführung). Unterschiedliche Kommunikationsformen (Telefonieren, Diskutieren, Debattieren, Moderieren und Arbeiten im Team). Umgang mit Konflikten (Grundkenntnisse im Umgang mit Konflikten). Präsentation (inhaltliche Planung, Strukturierung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation, Medieneinsatz, rhetorische Mittel). Selbstorganisation (Grundlagen des Zeitmanagements, Ziele und Strategien zur Zielerreichung, Möglichkeiten der Stressbewältigung). Lernen lernen (Kriterien nachhaltigen Lernens). Teamfähigkeit (Eigen- und Fremdwahrnehmung, soziale Rollen und Stereotypen, Möglichkeiten der Erweiterung von Handlungsspielräumen, zum Mitgestalten anregen und anleiten, Respekt gegenüber kultureller Vielfalt). C. Pflichtpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ergänzend zu den in der Ausbildung bisher erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten, in einem facheinschlägigen Unternehmen jene Gewandtheit der Berufsausübung vertiefen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht; – die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen; – einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben erhalten; – Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umreißen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen; – sich Vorgesetzten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt und selbstsicher präsentieren; – aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen erwerben. Zeitlicher und sachlicher Rahmen: Zwischen dem II. und V. Jahrgang im Ausmaß von insgesamt 8 Wochen (Vollzeit) in Betrieben der Wirtschaft, im Speziellen im Kulturbereich, im Tagungs- und Kongresswesen, im Tourismus sowie im Event- und Veranstaltungsbereich. In begründeten Fällen sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferienzeiten zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind. D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze: Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen. Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. E. Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe: Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen. Lehrstoff: Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind. F. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1. Deutsch in der Deutschförderklasse Wie Anlage A1 Abschnitt VI Unterabschnitt D Z 1 2. Religion Wie Abschnitt V 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung Für die weiteren Pflichtgegenstände bzw. für die verbindliche Übung sind die jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt A bzw. Unterabschnitt B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe und die didaktischen Grundsätze gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt D anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers. Beachte für folgende Bestimmung zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 3 idF BGBl. II Nr. 250/2021 Anlage A12 KOLLEG FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE I. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) A. Pflichtgegenstände Wochenstunden Lehrverpflichtungsgruppen Semester I. II. III. IV. Summe 1. Religion/Ethik 7 1 1 1 1 4 (III)/III 2. Sprache und Kommunikation: 2.1 Lebende Fremdsprachen 2 6 6 5 5 22 (I) 2.2 Angewandtes Informationsmanagement 3 2 2 2 0 6 II 2.3 Kreativer Ausdruck 2 2 0 0 4 IVa 3. Wirtschaft 3.1 Globalwirtschaft, Wirtschaftsgeografie und Volkswirtschaft 2 2 1 1 6 III 3.2 Betriebswirtschaft und Projektmanagement 4 4 4 4 4 16 I 3.5 Rechnungswesen und Controlling3 4 4 4 4 4 16 I 3.6 Recht 1 1 2 2 6 III 4. Ernährung, Gastronomie und Hotellerie: 4.1 Ernährung und Lebensmitteltechnologie 3 3 3 3 12 III 4.2 Küchen- und Restaurantmanagement 7 7 6 6 26 IVa 5. Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement 5 4 4 8 8 24 I Gesamtwochenstundenzahl 36 36 36 34 142 B. Pflichtpraktikum Insgesamt 8 Wochen zwischen dem 2. und 3. Semester C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 6 D. Förderunterricht 6 _____________________________ 1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden. 2 In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache(n) anzuführen. 3 Mit Computerunterstützung. 4 Im Hinblick auf die gemeinsame Klausur sind die Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft und Projektmanagement“ und „Rechnungswesen und Controlling“ zumindest im 4. Semester organisatorisch zu verbinden. 5 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 4-24 Wochenstunden festgelegt werden. 6 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen gemäß Abschnitt III. 7 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Das Kolleg für wirtschaftliche Berufe hat im Sinne der §§ 65 und 77 unter Bedachtnahme auf § 2 Schulorganisationsgesetz (SchOG) die Aufgabe, Absolventinnen und Absolventen von höheren Schulen ergänzend zum Bildungsziel einer Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe zu führen. Durch die Vermittlung der entsprechenden Fach- und Methodenkompetenz sowie den Erwerb sozialer und personaler, kommunikativer und emotionaler Kompetenz werden die Absolventinnen und Absolventen zur Ausübung gehobener Berufe in den Bereichen Wirtschaft (insbesondere im Bereich des gehobenen Dienstleistungssektors und des Service-Designs), Verwaltung (auch im Sozial-und Gesundheitsbereich), Ernährung, Tourismus (insbesondere Hotellerie und Gastronomie) und Kultur befähigt. Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zu lebenslangem Lernen. Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen – Sprache und Kommunikation, – wirtschaftliche Bildung (betriebs-, volks- und globalwirtschaftlich), – Medien, Informations- und Kommunikationstechnologie, – Ernährung, Gastronomie und Hotellerie sowie – berufsorientierte Praxis sollen die Absolventinnen und Absolventen zu kritischem und kreativem Denken und verantwortungsvollem Handeln befähigt werden. Das Kolleg für wirtschaftliche Berufe kann wahlweise als Tagesform in vier Semestern oder als Berufstätigenform in sechs Semestern geführt werden. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS SPRACHE UND KOMMUNIKATION Die Studierenden können – Sachverhalte in angemessener Sprache in Wort und Schrift ausdrücken und situationsgerecht kommunizieren; – verantwortungsvoll, umweltbewusst und gesundheitsbewusst handeln; – kreativ arbeiten; – Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, evaluieren und einsetzen (entsprechend dem sprachlichen Zielniveau); – berufsspezifische Informations- und Kommunikationstechnologien effizient nutzen und verantwortungsbewusst sowie rechtskonform einsetzen; – angemessen – auch medienunterstützt – präsentieren. LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES LEBENDE FREMDSPRACHEN Lebende Fremdsprache ohne Vorkenntnisse Die Studierenden – erreichen in der Fremdsprache das Niveau der Elementaren Sprachverwendung A2 nach GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R
(98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängend sprechen sowie in der Fertigkeit Schreiben unter Berücksichtigung der Fachsprache; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau A2/B1 Die Studierenden – erreichen in der Fremdsprache das Niveau der Selbstständigen Sprachverwendung B1+ gemäß GER in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben mit besonderer Berücksichtigung der Fachsprache; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden; – können im Sinne einer individuellen Bildungsplanung Angebote wahrnehmen, in einzelnen Bereichen das Niveau der Selbstständigen Sprachverwendung B2 zu erreichen. Lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau B2 Die Studierenden – vertiefen in der Fremdsprache das Niveau der Selbstständigen Sprachverwendung B2 gemäß GER in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben mit besonderer Berücksichtigung der Fachsprache; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden; – können im Sinne einer individuellen Bildungsplanung Angebote wahrnehmen, in einzelnen Bereichen das Niveau der Kompetenten Sprachverwendung C1 zu erreichen. Lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau B2 – Fachsprache Die Studierenden – vertiefen in der Fremdsprache das Niveau der Selbstständigen Sprachverwendung B2 gemäß GER in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben mit besonderer Berücksichtigung der Fachsprache; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden; – können im Sinne einer individuellen Bildungsplanung Angebote wahrnehmen, in einzelnen Bereichen das Niveau der Kompetenten Sprachverwendung C1 zu erreichen. Hören Die Studierenden können – die Hauptaussagen und Einzelinformationen verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen) über vertraute Dinge gesprochen wird, denen man normalerweise bei der Arbeit, in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet; – auch kurze Erzählungen und Berichte verstehen; – im eigenen Interessens- und Fachgebiet aus berufsbezogenen Texten relevante Informationen entnehmen; – längeren Redebeiträgen folgen, sofern die Thematik vertraut ist und der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist. Lesen Die Studierenden können – unkomplizierte Texte zu vertrauten allgemeinen, alltäglichen und berufsspezifischen Themen im Wesentlichen verstehen und ihnen relevante Informationen und Standpunkte entnehmen; – geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen. An Gesprächen teilnehmen Die Studierenden können – ein breites Spektrum einfacher sprachlicher Mittel einsetzen, um die meisten Situationen des alltäglichen und beruflichen Alltags zu bewältigen; – in einfacher Form ohne Vorbereitung an Gesprächen über Themen teilnehmen, die vertraut sind, interessieren oder sich auf das alltägliche Leben beziehen (zB Familie, Hobbys, Arbeit, Reisen); – Meinungen ausdrücken und Informationen austauschen. Zusammenhängend sprechen Die Studierenden können – sich relativ flüssig und zusammenhängend auf unkomplizierte Weise zu Themen aus ihren Interessensgebieten äußern; – Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets beschreiben oder präsentieren, indem sie die einzelnen Punkte linear aneinanderreihen. Schreiben Die Studierenden können – unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen aus ihrem Interessensgebiet verfassen, indem sie einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbinden; – sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken; – sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen; – die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen. Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires Die Studierenden verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen: 1. Linguistische Kompetenzen: Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein) Die Studierenden verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten. Lexikalische Kompetenz Die Studierenden zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen. Grammatikalische Kompetenz Die Studierenden können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. Gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation. Phonologische Kompetenz Die Studierenden zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar. Orthographische Kompetenz Die Studierenden zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt. 2. Soziolinguistische Kompetenzen: Die Studierenden – können ein breites Spektrum von Sprachfunktionen realisieren und auf sie reagieren, indem sie die dafür gebräuchlichsten Redemittel benutzen und dabei zwischen formellem und informellem Register unterscheiden; – sind sich der wichtigsten Höflichkeitskonventionen bewusst und handeln entsprechend; – sind sich der wichtigsten Unterschiede zwischen den Sitten und Gebräuchen, den Einstellungen, Werten und Überzeugungen in der betreffenden Gesellschaft und ihrer eigenen bewusst und achten auf entsprechende Signale. 3. Pragmatische Kompetenzen: Die Studierenden verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um – einfache Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, mit Unterstützung des Kommunikationspartners in Gang zu halten und zu beenden; – das Wort zu ergreifen, wenn eine Situation im alltäglichen oder beruflichen Bereich es dringend erfordert; – beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten. Die Studierenden können eine begrenzte Anzahl von Verknüpfungsmitteln verwenden, um eine Reihe kurzer und einfacher Einzelelemente zu einer linearen, zusammenhängenden Äußerung zu verbinden. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS WIRTSCHAFT Die Studierenden können – die Wirtschaft und ihre Rahmenbedingungen als positiv und aktiv gestaltbaren Teil der Gesellschaft wahrnehmen und zu einer lebenswerten, demokratischen und kooperativen Gemeinschaft beitragen; – internationale und nationale wirtschaftliche und räumliche Zusammenhänge erklären und argumentieren; – politische und wirtschaftliche Konzepte, Modelle und Positionen kritisch einschätzen und hinterfragen; – die Zusammenhänge sozialer, ökologischer und ökonomischer Nachhaltigkeit verstehen und danach handeln; – in ihren verschiedenen Rollen (Unternehmerin und Unternehmer, Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer, Teammitglied, Bürgerin und Bürger, Konsumentin und Konsument usw.) verantwortungsbewusst agieren sowie die Konsequenzen ihres Handelns einschätzen und reflektieren; – wirtschaftliche und rechtliche Sachverhalte strukturieren und lösungsorientiert bearbeiten; – wirtschaftliche und politische Informationen (Medienberichte usw.) verstehen und kommunizieren. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS ERNÄHRUNG, GASTRONOMIE UND HOTELLERIE Die Studierenden – zeigen eine professionelle Einstellung zur Dienstleistung und entsprechen in ihrem Erscheinungsbild den Anforderungen der Berufsfelder; – können berufsspezifische Aufgaben lösen sowie ihre erworbenen Fachkenntnisse in den einschlägigen Berufsfeldern anwenden; – können in ihrem beruflichen Handeln die Prinzipien der Wirtschaftlichkeit, der Nachhaltigkeit der Regionalität sowie der Gesundheitsorientierung anwenden; – können relevante Gesetze und Vorschriften in der betrieblichen Situation anwenden; – können Instrumente der Arbeitsorganisation, Methoden des Zeitmanagements und branchenspezifische Software situationsgerecht einsetzen; – können Bedeutung und Maßnahmen der Qualitätssicherung erläutern und anwenden; – beherrschen die Fachsprache und setzen diese in der betrieblichen Kommunikation richtig ein; – können Aufgaben und Verantwortung entsprechend der geforderten beruflichen Position übernehmen; – können Arbeitsprozesse anleiten und diese evaluieren; – können korrekte Umgangsformen anwenden; – können einen wertschätzenden Umgang und eine situationsgerechte Kommunikation mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern pflegen sowie Gäste professionell betreuen und beraten; – können Aufgaben sorgfältig und verlässlich unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Ressourcen erledigen; – verfügen über Teamfähigkeit sowie Problemlösungskompetenz, können eigenverantwortlich handeln, Feedback geben und annehmen; – können theoretisches Fachwissen in die Praxis umsetzen. III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Studierenden, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten. Das Kolleg kann mit Elementen der Fernlehre geführt werden. Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen. Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel: Die Gesamtwochenstunden im Pflichtgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ können schulautonom im Ausmaß von mindestens 4 bis maximal 24 Semesterwochenstunden festgelegt werden. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff sind an das schulautonom festgelegte Stundenausmaß anzupassen. Die daraus gegebenenfalls frei werdenden Wochenstunden (max. 20 Semesterwochenstunden) sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen: 1. Schulautonome Vertiefung: Es muss entweder – innerhalb eines Clusters ein neuer Pflichtgegenstand mit mindestens 6 Semesterwochenstunden eingeführt werden oder – das Wochenstundenausmaß der Pflichtgegenstände innerhalb eines Clusters um mindestens 6 Semesterwochenstunden erhöht werden. 2. Darüber hinaus kann mit den allenfalls verbleibenden schulautonomen Wochenstunden das Wochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände erhöht werden. 3. Im Rahmen der schulautonomen Abweichungen bestehen darüber hinaus ab dem 3. Semester folgende Bestimmungen zur Gestaltung von Wahlpflichtbereichen für die Studierenden (Studierenden-Autonomie). Dabei sind jedenfalls die geltenden Eröffnungs- und Teilungszahlen und die Möglichkeit einer übergreifenden Führung in Paralleljahrgängen zu berücksichtigen:
(1) Von den nach Z 1 verwendeten Wochenstunden können maximal 3 Wochenstunden zum Angebot eines Wahlpflichtbereiches mit 2 Wahlmöglichkeiten herangezogen werden, und/oder
(2) Von den nach Z 2 verwendeten Wochenstunden können bis zu 3 Wochenstunden – maximal jedoch das Wochenstundenausmaß der vorgenommenen Erhöhung – zum Angebot eines Wahlpflichtbereiches mit 2 inhaltlichen Wahlmöglichkeiten verwendet werden; 4. Lebende Fremdsprachen Der Schulstandort hat das Angebot der zur Wahl stehenden Fremdsprachen unter Bedachtnahme auf die zur Verfügung stehenden Ressourcen und Gegebenheiten festzulegen. Folgende Bedingungen sind dabei zu beachten: Es können bis zu drei lebende Fremdsprachen geführt werden, wobei – eine lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau B2 zumindest 8 Wochenstunden umfassen muss. – eine lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau A2/B1 zumindest 10 Wochenstunden umfassen muss. – eine lebende Fremdsprache ohne Vorkenntnisse bzw. mit Vorkenntnissen auf Niveau A1 zumindest 12 Wochenstunden umfassen muss. – wird eine lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau B2 und nur eine weitere lebende Fremdsprache geführt, müssen die restlichen verbleibenden Wochenstunden diesen beiden Sprachen zugeordnet werden. – werden zwei lebende Fremdsprachen ohne Vorkenntnisse bzw. mit Vorkenntnissen auf Niveau A1 geführt, müssen die fehlenden 2 Wochenstunden aus dem Autonomiebereich ergänzt werden. – werden drei lebende Fremdsprachen geführt, gilt für die lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau B2 ergänzend, dass die 8 Wochenstunden entweder – durch CLIL im Ausmaß von mindestens 2 Stunden pro Semester (aus den Clustern Wirtschaft sowie Ernährung, Gastronomie und Hotellerie) oder – durch mindestens 2 Stunden pro Semester aus dem Autonomiebereich für die Fachsprache (zB Englisch) oder – durch eine Kombination von CLIL und Fachsprache (zB Englisch) mit Stunden aus dem Autonomiebereich abgedeckt werden können. Es sind grundsätzlich nur Stundenerhöhungen durch ganze (Semester-)Wochenstunden möglich. Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Semestern verschoben werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten, dh. die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechungen zu führen. Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände in den einzelnen Semestern darf bei der Tagesform 38 Wochenstunden nicht überschreiten. Bei der Berufstätigenform ist auf eine gleichmäßige Verteilung der Semesterwochenstunden im Sinne eines pädagogischen und methodisch-didaktischen Gesamtkonzeptes zu achten. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände von 142 Semesterwochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden. Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe des Pflichtgegenstandes sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Lernergebnisse des Clusters schulautonom festzulegen. Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff des Pflichtgegenstandes schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenz). Auch hier sind die Lernergebnisse des Clusters zugrunde zu legen. Pro Jahrgang kann 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Jahrgängen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal drei. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde. Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 4. Semester bzw. 6. Semester bei der Berufstätigenform) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten. Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes: Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Semester ist ein alle Semester umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzen und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht: Allfällige Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind. Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL): Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprachen“) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Klassen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprachen“ zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 16 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz. Fernunterricht: Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann im Bereich der Pflichtgegenstände vorgesehen werden, dass die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes erfolgt, wobei das Ausmaß des Fernunterrichtes entsprechend den regionalen Gegebenheiten und fachlichen Erfordernissen festzulegen ist. Die Ausbildung mit Fernunterricht ist in einer Sozial- und in einer Individualphase so durchzuführen, dass die für den Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können und die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase nicht übertrifft. Die Individualphase hat grundsätzlich der selbstständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Studierenden fachlich und andragogisch zu betreuen sind. In hiefür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen. IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen. Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw. Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Unterrichtsqualität: Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht. Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes. Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen. Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen. Unterrichtsplanung: In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten: – Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Lernergebnisse der Cluster und die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie gegebenenfalls vorhandene Bildungsstandards. – Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrenden einer Klasse oder des Bildungsganges bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein. – Die Koordination erfordert organisatorische Rahmenbedingungen, die herzustellen sind. – Die Individualität der Lernenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Lernenden ausgegangen werden, um sicher zu stellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten). – Der Unterricht ist auf den Kompetenzerwerb auszurichten, wobei die Kompetenzen über die Schulstufen und Semester systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen. – In die Unterrichtsgestaltung sind nach Möglichkeit situative Aufgabenstellungen einzubauen, die der beruflichen Realität entnommen und methodisch aufbereitet werden. Dadurch soll die Identifikation der Lernenden mit berufsrelevanten Funktionen und ihre Handlungsfähigkeit entwickelt und gefördert werden. – Wesentlich sind die Vermittlung von Fachwissen sowie die Förderung der Entwicklung von Werthaltungen und Schlüsselkompetenzen. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Der Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Lernenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken. – Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis-Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Lernenden fördert das Gelingen dieses Transfers. – Um alle Lernenden zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können, empfiehlt sich am Beginn des Bildungsganges die Durchführung von Projektunterricht oder Schulveranstaltungen, die der Sicherung grundlegender sozialer und personaler Kompetenzen (zB Teambildung, Eigenverantwortlichkeit, Lernen, gewaltfreie Kommunikation) dienen. – Fehler sind möglichst als förderliche Lernanlässe zu nutzen. Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen sind dabei zu nützen. Die zur Verfügung stehenden Diagnoseinstrumente sind als Lernstandserhebungen und Lernfortschrittsanalysen, insbesondere aber als Ausgangspunkt für die Planung weiterer Lernphasen einzusetzen. – Auf den Erwerb von Präsentations- und Medienkompetenz ist besonderes Augenmerk zu legen. – Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben. – Den Lernenden sollen weiters Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie im Sinne einer individuellen Bildungsplanung nationale und internationale Zertifikate erworben werden können. – Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden, sind im Unterricht und abhängig von den Aufgabenstellungen auch in Prüfungssituationen zu verwenden. – In allen Gegenständen ist Wert auf die Anwendung einfacher wissenschaftlicher Arbeitstechniken zu legen. Die Notwendigkeit wissenschaftlicher Redlichkeit beim Verfassen eigener Arbeiten ist zu beachten und einzufordern. Für die Vorbereitung auf die Diplomarbeit sind Methoden der wissenschaftlichen Informationsgewinnung, eine Einführung in die Grundzüge des wissenschaftlichen Arbeitens und eine korrekte Zitierweise von schriftlichen Quellen in allen betroffenen Unterrichtsgegenständen zu lehren und zu beachten. – Der Unterricht in sprachheterogenen Klassen stellt erhöhte Anforderungen an Lehrende und Lernende, die in gemeinsamer Verantwortung wahrzunehmen sind. Interkulturelles Lernen verbessert die Fähigkeit der Lernenden zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen und ist eine Chance zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft. – Sprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache in Wort (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrkräfte verantwortlich. Lernende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern. – Um gesellschaftlichen und globalen Entwicklungen Rechnung zu tragen, ist die Verwendung der Fremdsprache als Arbeitssprache oder Integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL) anzustreben. Integriertes Fremdsprachenlernen und -lehren hat so zu erfolgen, dass die Lernenden sowohl im fachlichen als auch im sprachlichen Bereich bei der Herausbildung von Wissen und Fähigkeiten einerseits, als auch sprachlicher und kommunikativer Kompetenzen andererseits unterstützt werden. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Lebende Fremdsprachen: – Die Entwicklung fremdsprachlicher Kompetenzen erfolgt auf Basis jener Kompetenzen, über die die Lernenden im Deutschen sowie gegebenenfalls in ihrer Erstsprache verfügen. – Ziel des Unterrichts ist der Aufbau einer mehrsprachigen Kompetenz, zu der alle Sprachkenntnisse und Spracherfahrungen beitragen. Deshalb kommt sprachenübergreifenden Ansätzen besondere Bedeutung zu. – Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Erweiterung der sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erfahren werden kann. – Die verschiedenen Kompetenzbereiche (Hören, Lesen, An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängend sprechen, Schreiben, Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires) sind vernetzt zu entwickeln. – In allen Gegenständen sind authentische fremdsprachige Materialien und Impulse (besonders in englischer Sprache) zu nutzen. – Im Sinne der gelebten Internationalität sollen Auslandskontakte wie Praktika, Schulpartnerschaften, internationale Projekte usw. gefördert werden. Didaktische Grundsätze des Clusters Wirtschaft: Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses – für betriebswirtschaftliche, regionale und globalwirtschaftliche Mechanismen und volkswirtschaftliche Zusammenhänge und – deren Auswirkungen auf das Lebensumfeld (einschließlich der Chancen von Frauen und Männern). Im Mittelpunkt steht – die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für Zusammenhänge, – die Fähigkeit zur Einordnung des Gelernten in ein Gesamtsystem und dessen Transfer auf neue Anforderungen bzw. geänderte Rahmenbedingungen, – die praktische Nutzung der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten und – die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation. Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Lernenden ist die multidimensionale Verantwortung der Führungskräfte in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen. Didaktische Grundsätze des Clusters Ernährung, Gastronomie und Hotellerie: Zur Sicherung der Berufsfähigkeit ist bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung auf eine fundierte Grundbildung und die Anwendbarkeit in der betrieblichen Situation größter Wert zu legen. Die Vernetzung der fachtheoretischen Grundlagen mit der Praxis ist wesentliche Grundlage für professionelles Handeln. Auf organisatorische Besonderheiten des Pflichtgegenstandes „Küchen- und Restaurantmanagement“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement: Durch die Fächerverbindung aller Unterrichtsgegenstände mit dem Unterrichtsgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ wird dem unternehmerischen Denken (Entrepreneurship Education) besonders Rechnung getragen. Kooperationen mit Betrieben sowie Expertinnen und Experten sind im Rahmen der Möglichkeiten vorzusehen. Zur Festigung und Vernetzung der in den unterschiedlichen Clustern erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten werden verschiedene komplexe, handlungsorientierte und lernerzentrierte Methoden angewendet. Wesentlich sind dabei die Einrichtung einer betrieblichen Struktur und die Einbettung des gesamten Unterrichts in „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ in einen unternehmerischen Kontext. Durch die Planung und Durchführung vor allem realer aber auch die Realsituation simulierender Aufträge ist den Lernenden Gelegenheit zur Durchführung von facheinschlägigen praktischen und organisatorischen Tätigkeiten zu geben. Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Lernenden – Problemstellungen unter ökonomischen, ökologischen und sozialen Gesichtspunkten bearbeiten können, – das bisher erworbene Wissen praktisch anwenden können, – prozess- und ergebnisorientiert unter Berücksichtigung von Projektmanagementtools arbeiten können, – Aufgaben genau, formal richtig und termingerecht bearbeiten können, – betriebliche Abläufe und Strukturen kennen lernen, – Abläufe und Ergebnisse im Sinne eines kontinuierlichen Qualitätsmanagements reflektieren können, – Situationen analysieren, Strukturen und Lösungswege erkennen, – moderne Technologien nutzen, – Entscheidungen treffen, – kommunikations- und teamfähig arbeiten, – eigenverantwortlich lernen und für das eigene Handeln Verantwortung übernehmen, – Führungsaufgaben übernehmen, – ihre Rolle im Arbeitsleben und in Hierarchien kennen lernen, – ihre persönlichen Möglichkeiten und Grenzen erfahren können. Dazu ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten. Die Absprache mit den Lehrenden anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten wird dringend empfohlen. Im Bedarfsfall sind eine gute organisatorische (stundenplantechnische) Abstimmung mit anderen einschlägigen Pflichtgegenständen und die Nutzung der Möglichkeit der Blockung empfehlenswert. Die Auswahl der Handlungs- und Lernanlässe hat sich an den Berufsbildern und an der speziellen Ausprägung der Schulen für wirtschaftliche Berufe zu orientieren. Um eine rechtzeitige Planung der entsprechenden Lehrfächerverteilung zu ermöglichen, sind diese im Regelfall bereits spätestens am Ende des vorhergehenden Unterrichtsjahres festzulegen. Unterrichtsmethoden: Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten, sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen. Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen: – Lernsettings sind so zu gestalten, dass die Lernenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können. – Individuelle Begabungen und Potenziale sind unabhängig von vorgefassten Bildern, Zuschreibungen und familiären Rahmenbedingungen zu fördern. – Formen des gegenseitigen Unterstützens durch Studierende (Tutoring) sollen Lern- und Reflexionsprozesse fördern. – Durch offene Lernformen ist die Problemlösungskompetenz der Lernenden zu fördern, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. Gleichzeitig sind sie zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise in Einzel- und besonders Teamarbeit zu befähigen. – Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (Projekte, Fallstudien, Fachpraxis und Simulationen) führen die Lernenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln. – Ein Bezug zum fachpraktischen Unterricht ist in möglichst vielen Unterrichtsgegenständen herzustellen. – Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis tragen dazu bei, den Lernenden Einblick in die komplexen Zusammenhänge berufsspezifischer Abläufe zu geben. – Der Besuch kultureller Veranstaltungen und kultureller Institutionen motiviert die Lernenden zur Beschäftigung mit Kunst und Kultur. – Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sollen verschiedene Medien eingesetzt werden, um den Lernprozess zu unterstützen und die erforderliche Medienkompetenz aufzubauen. Die Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien sowie elektronischen Kommunikationsformen soll die Unterrichtsorganisation unterstützen und ergänzen. – Der Vertiefung ausgewählter Lerninhalte und dem Training grundlegender Fertigkeiten ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Behandlung vielfältiger Inhalte zu geben. Besonderer Wert ist dabei auf die Vermittlung der Methoden des jeweiligen Faches zu legen, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. – In allen Unterrichtsgegenständen ist die Dokumentation und Reflexion des stufenweisen Kompetenzerwerbs und damit die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung durch die Lernenden durch geeignete Methoden (zB Portfolio, Lerntagebuch) zu fördern. Unterrichtsorganisation: Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen. Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Semester mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage: – Unterrichtsgegenstände, in denen häufig mit Arbeitsaufträgen im Sinne des kooperativen offenen Lernens gearbeitet wird, – organisatorische Aneinanderreihung inhaltlich verbundener Unterrichtsgegenstände, zB aus dem Cluster Wirtschaft, zur verstärkten Vernetzung der Lerninhalte, – Unterrichtsgegenstände, in denen fächerübergreifende Projekte und/oder themenzentrierter Unterricht geplant sind (zB Unternehmens-und Dienstleistungsmanagement), – Unterrichtsgegenstände, die sich besonders für eine Zusammenarbeit mit dem Gegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ eignen. Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicher zu stellen. Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt im Pflichtgegenstand „Küchen- und Restaurantmanagement“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten. Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie Studienkolleginnen und Studienkollegen elektronisch Kontakt halten. Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrende zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung. Im Hinblick auf die gemeinsame schriftliche Klausur im Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ sind die Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft und Projektmanagement“ sowie „Rechnungswesen und Controlling“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden. Pflichtpraktikum: Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Betriebskategorie und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können. Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten. Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind. Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen. Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen. Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen Kontakt zu halten. Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor, Fachvorständin und Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung. V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT a) Katholischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 416/1989 in der jeweils geltenden Fassung. b) Evangelischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung. c) Altkatholischer Religionsunterricht Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden. d) Islamischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 in der jeweils geltenden Fassung. e) Israelitischer Religionsunterricht Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden. f) Neuapostolischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 108/2016 in der jeweils geltenden Fassung. g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 in der jeweils geltenden Fassung. h) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 114/2016 in der jeweils geltenden Fassung. i) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 in der jeweils geltenden Fassung. j) Buddhistischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 in der jeweils geltenden Fassung. k) Freikirchlicher Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 in der jeweils geltenden Fassung. l) Alevitischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 14/2014 in der jeweils geltenden Fassung. VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände
1. ETHIK
Bildungs- und Lehraufgabe Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab. Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten. In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren. Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile. Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie. Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück. Zentrale fachliche Konzepte Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt. Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive: Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft. Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen. Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert. Didaktische Grundsätze Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden: Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen. Diskursorientierung Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen. Diversitätsgebot Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind. Fachdidaktische Aufbereitung Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen. Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann. Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden. Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden. Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und – sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen. Analysieren und Reflektieren Die Schülerinnen und Schüler können – ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und – Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren. Argumentieren und Urteilen Die Schülerinnen und Schüler können – moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und – Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen. Interagieren und Sich-Mitteilen Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und – Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen. Handlungsoptionen entwickeln Die Schülerinnen und Schüler können – durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und – die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen. Bei der Behandlung der Anwendungsbereiche ist die Umsetzung in den jeweils möglichen beruflichen Handlungsfeldern zu berücksichtigen. 1.Semester – Kompetenzmodul 1 Individuation und Sozialisation Identität und Moralentwicklung; Liebe und Sexualität; Glück, Sucht und Selbstverantwortung Handeln und Moral Grundbegriffe und Prinzipien der Ethik; Konflikte und Konfliktbewältigung; Krieg und Frieden 2. Semester – Kompetenzmodul 2 Mensch und Gemeinschaft Beginn des Lebens, Gesundheit und Krankheit, Ende des Lebens; Soziale Beziehungen, das Fremde Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches 3. Semester – Kompetenzmodul 3 Recht und Gerechtigkeit Konzepte und Positionen der Ethik; Moral und Recht; Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten Glauben und Wissen Judentum, Christentum, Islam; Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen; Religions- und Moralkritik, Humanismus 4. Semester – Kompetenzmodul 4 Freiheit und Verantwortung Umgang mit Natur, Tieren und Klima; Medien und Kommunikation; Wirtschaft und Konsum; Technik und Wissenschaft Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches 2. SPRACHE UND KOMMUNIKATION 2.1 LEBENDE FREMDSPRACHEN Lebende Fremdsprache ohne Vorkenntnisse 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen, einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht, sofern langsam und sorgfältig gesprochen wird und wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen; – können sich schrittweise auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen, wenn es sich um sehr vertraute Formulierungen handelt; – verstehen das Wesentliche von kurzen, sehr einfachen Mitteilungen und Anweisungen; – verstehen einfache Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben; – können sehr kurze, einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen sie, indem sie bekannte Namen, Wörter und einfachste Wendungen heraussuchen bzw. wenn nötig, den Text mehrmals lesen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von ganz unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird; – können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt; – können sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen und Orte äußern; – können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze schreiben; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen. Lehrstoff: Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Studierenden: zB Familie, Freundeskreis, soziale Beziehungen, einfache Alltagssituationen in Bezug auf Essen, Trinken, Einkaufen, Unterkunft. Kurze alltägliche Mitteilungen, Einladungen, Notizen, Checklisten, Ausfüllen von personenbezogenen Formularen (auch medienunterstützt). Vorstellen (sich selbst oder jemanden anderen) und Gebrauch einfacher Gruß- und Abschiedsformeln. Stellen und Beantworten einfacher Fragen nach Namen, Wohnort, Dingen, Hobbys und Befinden. Einfache Einkaufsgespräche. Wegbeschreibung. Bitten, Bedanken, Entschuldigen. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für den systematischen Aufbau und die Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen, einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht, sofern langsam und sorgfältig gesprochen wird und wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen; – können sich schrittweise auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen, wenn es sich um sehr vertraute Formulierungen handelt; – verstehen das Wesentliche von kurzen, sehr einfachen Mitteilungen und Anweisungen; – verstehen einfache Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben; – können sehr kurze, einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen sie, indem sie bekannte Namen, Wörter und einfachste Wendungen heraussuchen bzw., wenn nötig, den Text mehrmals lesen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von ganz unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird; – können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen aus dem alltäglichen und beruflichen Umfeld handelt; – können sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen und Orte äußern; – können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze schreiben; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Studierenden: zB Familie, Freundeskreis, soziale Beziehungen, einfache Alltagssituationen in Bezug auf Essen, Trinken, Einkaufen, Unterkunft. Themen aus dem beruflichen Umfeld der Studierenden: Einfache Situationen im Kontakt mit dem Gast wie zB im Café, im Restaurant, an der Rezeption. Vorbereitung auf das Praktikum. Kurze alltägliche Mitteilungen, Einladungen, Notizen, Checklisten, Ausfüllen von personenbezogenen Formularen (auch medienunterstützt). Vorstellen (sich selbst oder jemanden anderen) und Gebrauch einfacher Gruß- und Abschiedsformeln. Stellen und Beantworten einfacher Fragen nach Namen, Wohnort, Dingen, Hobbys und Befinden. Einfache Einkaufsgespräche. Wegbeschreibung. Einfache Kommunikation in sozialen Netzwerken. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen und einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von unmittelbarer Bedeutung im alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld geht, sofern klar, sorgfältig sowie nicht zu schnell gesprochen wird und wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen; – können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen; – verstehen das Wesentliche von kurzen, relativ einfachen Mitteilungen und Anweisungen; – verstehen Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben, wenn sie deutlich gesprochen und eventuell mehrmals gehört werden; – können sehr kurze, einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen sie, indem sie bekannte Namen, Wörter und einfache Wendungen heraussuchen bzw., wenn nötig, den Text mehrmals lesen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich in vertrauten einfachen routinemäßigen Situationen des beruflichen Umfelds auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird; – können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen im alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld handelt; – können sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen, Orte und Tätigkeiten äußern; – können eine einfache Beschreibung von beruflichen Alltagsroutinen, von Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf sehr einfache Art über alltägliche bzw. berufliche Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze schreiben; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Die im 1. und 2. Semester erarbeiteten Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Studierenden unter Einbeziehung weiterer Bereiche, wie zB Freizeit und Sport, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Beschreibung von Tourismusdestinationen. Themen aus dem beruflichen Umfeld der Studierenden: Erfahrungen aus dem Praktikum, ausgewählte Themen aus den Bereichen Hotellerie, Gastronomie, Freizeitwirtschaft und touristische Verkehrsmittel, Tourismusformen, einfache Situationen im Kontakt mit dem Gast wie zB im Café, im Restaurant, im Hotel, im Reisebüro, im Tourismusbüro. Einfache mündliche und schriftliche berufliche Kommunikation: zB Telefonate, medienunterstützte Behandlung von Anfragen (Angebot, Reservierung, usw.), Speisenerklärungen anhand von Musterbeispielen, Bewerbung (zB Bewerbungsschreiben, CV-Europass, Gespräch). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen und einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von unmittelbarer Bedeutung im alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld geht, sofern Pausen helfen, den Sinn zu erfassen, wobei die sprachentypische Intonation und Sprechgeschwindigkeit möglichst natürlich sein sollen; – verstehen das Wesentliche von kurzen, relativ einfachen Mitteilungen und Anweisungen; – verstehen Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben, wenn sie deutlich gesprochen und eventuell mehrmals gehört werden; – verstehen einfache E-Mails und Briefe sowie sehr einfache Berichte; – können einfachen Alltagstexten wie Anzeigen, Informationsbroschüren, Speisekarten, Gebotsschildern konkrete Informationen entnehmen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich in vertrauten einfachen routinemäßigen Situationen des beruflichen Umfelds auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird; – können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen im alltäglichen und beruflichen Umfeld handelt; – können einfache sprachliche Mittel anwenden, um einfache kurze Gespräche im alltäglichen und beruflichen Umfeld auf natürliche Art zu beginnen, mit Unterstützung der Kommunikationspartnerinnen bzw. Kommunikationspartner in Gang zu halten und zu beenden; – sind sich der wichtigsten Höflichkeitskonventionen bewusst und können gebräuchliche Höflichkeitsformeln verwenden; – können sich mit einfachen Wendungen über Menschen, Orte und Tätigkeiten äußern; – können eine einfache Beschreibung von beruflichen Alltagsroutinen, von Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf sehr einfache Art über alltägliche bzw. berufliche Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können auf einfache Art ihre Meinung ausdrücken; – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt; – können in vertrauten Situationen zwischen formellem und informellem Register unterscheiden; – verfügen über ein Repertoire an elementaren sprachlichen Mitteln, die es ihnen ermöglichen, Alltags- und Berufssituationen mit voraussagbaren Inhalten zu bewältigen; sie müssen allerdings in der Regel Kompromisse in Bezug auf die Realisierung der Sprechabsicht machen und nach Worten suchen; – verfügen über einen ausreichenden Wortschatz, um in vertrauten Situationen und in Bezug auf vertraute Themen routinemäßige Angelegenheiten im alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld zu erledigen und beherrschen den dafür erforderlichen begrenzten Wortschatz ausreichend gut; – können häufige einfache Strukturen sowie Wendungen, die an Situationen des alltäglichen und beruflichen Umfelds mit voraussagbaren Inhalten gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden; auch wenn elementare Fehler auftreten wird in der Regel klar, was sie ausdrücken möchten; – zeigen eine verständliche Aussprache, auch wenn ein merklicher Akzent vorhanden ist und öfters etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar; – sind sich der wichtigsten Unterschiede zwischen den Sitten und Gebräuchen, den Einstellungen, Werten und Überzeugungen in der betreffenden Gesellschaft sowie ihrer eigenen bewusst und achten auf entsprechende Signale; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – können die erworbenen sprachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Vertiefung der Themen aus dem beruflichen Umfeld der Studierenden: Ausgewählte Themen aus den Bereichen Hotellerie, Gastronomie, Freizeitwirtschaft und touristische Verkehrsmittel, Tourismusformen. Standardsituationen im Kontakt mit dem Gast wie zB im Café, im Restaurant, im Hotel, im Reisebüro, im Tourismusbüro. Einfache mündliche und schriftliche berufliche Kommunikation: zB Telefonate, medienunterstützte Behandlung von Anfragen (Angebot, Reservierung, usw.), Speisenerklärungen anhand von Musterbeispielen, Umgang mit Beschwerden, Bewerbung (zB Bewerbungsschreiben, CV-Europass, Gespräch). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. Schularbeiten: 1. – 3. Semester je 1 ein- oder zweistündige Schularbeit. 4. Semester: 1 zwei- oder dreistündige Schularbeit. Lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau A2/B1 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen sowie vertrauten Situationen im alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld und können Gesprächen mit „Native Speakers“ folgen, wenn klar artikuliert, deutlich und mit vertrautem Akzent gesprochen wird; – verstehen in einfacheren Tonaufnahmen, Podcasts und Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltagstexten, einfachen Zeitungsartikeln und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen sowie einfache Grafiken verstehen; – verstehen SMS, E-Mails, Briefe, einfache Berichte usw. im alltäglichen Umfeld sowie in vertrauten Situationen der Arbeitswelt, in denen auch Gefühle, Wünsche und Erlebnisse beschrieben werden; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von einfachen, routinemäßigen Situationen im alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Ausbildung, Arbeitswelt und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen, einige Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen aus dem alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache sowie ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem alltäglichen Umfeld: zB Ausbildung und etwaige berufliche Vorbildung, Urlaub, Freizeitaktivitäten. Themen aus dem beruflichen Umfeld: Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräch, verschiedene Arten von touristischen Einrichtungen, Tätigkeitsfelder der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt): Einfache Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungs- bzw. Gastronomiebetrieben (zB Auskünfte über das Angebot innerhalb und außerhalb des Betriebs erteilen, Gästebetreuung von der Zimmerreservierung bis zum Check-Out, Reservierung und Service im Restaurant). Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus dem alltäglichen sowie beruflichen Bereich und können Gesprächen mit „Native Speakers“ folgen, wenn klar artikuliert, deutlich und mit vertrautem Akzent gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts und Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen aus dem alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld wichtige Informationen entnehmen, einfache Grafiken verstehen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen SMS, E-Mails, Briefe, Berichte, Einträge in sozialen Netzwerken usw. im alltäglichen Bereich sowie in Standardsituationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können Informations- bzw. Kommunikationsmedien und -technologien kritisch bewerten, effizient nutzen sowie situationsgerecht und verantwortungsbewusst einsetzen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich relativ leicht in strukturierten Situationen und kurzen Gesprächen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit sozialen Beziehungen und touristischen Aktivitäten geht; – können eine Reihe einfacher Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen aus dem alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld geben, über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten sowie auf einfache Art ihre Meinung ausdrücken und begründen; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt); – können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen aus dem alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache sowie ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und haben die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem beruflichen Umfeld: zB Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräch, Vorbereitung auf das Praktikum. Verschiedene Arten von touristischen Einrichtungen, Tätigkeitsfelder der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, Tourismusformen. Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt): Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben, im Reisebüro, im Event- und Messebereich (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Reservierung, Beratung). Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus dem alltäglichen sowie beruflichen Umfeld und können Gesprächen mit „Native Speakers“ folgen, wenn klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts und Videos über vertraute Themen aus dem alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen aus dem alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld konkrete Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen SMS, E-Mails, Briefe, Berichte, Einträge in sozialen Netzwerken usw. im alltäglichen Bereich sowie in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können Informations- bzw. Kommunikationsmedien und -technologien kritisch bewerten und effizient nutzen sowie situationsgerecht und verantwortungsbewusst einsetzen; – können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, evaluieren und gezielt einsetzen (entsprechend dem sprachlichen Zielniveau); – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Ausbildung, Freizeit sowie wirtschaftlichen und touristischen Aktivitäten geht; – können eine Reihe von Mitteln anwenden, um ein Gespräch auf natürliche Art zu beginnen, einige Zeit in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen auf einfache Art das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen aus dem alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt); – können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen aus dem alltäglichen sowie beruflichen Umfeld verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und haben die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation; – können kulturelle sowie geografische Besonderheiten des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren, diese in einfacher Form beschreiben sowie in ein zielgruppenorientiertes Besichtigungsprogramm einbetten; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem beruflichen Umfeld: zB Erfahrungen aus dem Praktikum, alltägliche und berufliche Ziele. Trends und Entwicklungen im Tourismus, Tourismusformen, touristische Destinationen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen und Kunden, Nachhaltigkeit in Bezug auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft. Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt): Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben, im Reisebüro, im Event- und Messebereich, im Tourismusbüro (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Reservierung, Beratung, Umgang mit Beschwerden), Berichte. Bewerbung und Motivationsschreiben. Mündliche und schriftliche Präsentation von Dienstleistungen, Produkten, Programmen (zB Website, Broschüre, Flugblatt, Bericht). Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Graphiken und Statistiken. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus dem alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld und können Gesprächen mit „Native Speakers“ folgen, wenn klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts und Videos über vertraute Themen aus dem alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen aus dem alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld konkrete Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen SMS, E-Mails, Briefe, Berichte, Einträge in sozialen Netzwerken usw. im alltäglichen Bereich sowie in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können Informations- bzw. Kommunikationsmedien und -technologien kritisch bewerten, effizient nutzen sowie situationsgerecht und verantwortungsbewusst einsetzen; – können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, evaluieren und einsetzen (entsprechend dem sprachlichen Zielniveau); – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Ausbildung, Freizeit sowie wirtschaftlichen und touristischen Aktivitäten geht; – können eine Reihe von Mitteln anwenden, um einfache Gespräche im alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld auf natürliche Art zu beginnen, einige Zeit in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen auf einfache Art das Wort zu ergreifen; – verfügen über angemessene sprachliche Mittel um beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten; – sind sich der wichtigsten Höflichkeitskonventionen bewusst und handeln entsprechend; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen aus dem alltäglichen und beruflichen Umfeld geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt); – können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen aus dem alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden; – zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt; – verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten; – zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen; – können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen aus dem alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden; gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation; – zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar; – können ein breites Spektrum von Sprachfunktionen realisieren sowie auf sie reagieren, indem sie die dafür gebräuchlichsten Redemittel benutzen und dabei zwischen formellem bzw. informellem Register unterscheiden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache sowie ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – können kulturelle bzw. geografische Besonderheiten des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren, diese in einfacher Form beschreiben und in ein zielgruppenorientiertes Besichtigungsprogramm einbetten; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und haben die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem beruflichen Umfeld: zB Erfahrungen aus dem Praktikum, alltägliche und berufliche Ziele. Trends und Entwicklungen im Tourismus, Tourismusformen, touristische Destinationen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen und Kunden, Nachhaltigkeit in Bezug auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft. Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt): Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben, im Reisebüro, im Event- und Messebereich, im Tourismusbüro (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Reservierung, Beratung, Umgang mit Beschwerden), Berichte. Bewerbung und Motivationsschreiben. Mündliche und schriftliche Präsentation von Dienstleistungen, Produkten, Programmen (zB Website, Broschüre, Flugblatt, Bericht). Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Graphiken und Statistiken. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. Schularbeiten: 1. – 3. Semester je 1 ein- oder zweistündige Schularbeit. 4. Semester: 1 zwei- oder dreistündige Schularbeit. Lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau B2 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – verstehen inhaltlich und sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einigen berufsspezifischen Situationen bzw. zu einigen berufsspezifischen Themen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen; – können Tonaufnahmen, Podcasts sowie Videos über einige berufsspezifische Themen verstehen sowie dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – können selbständig lesen sowie Lesestil und Tempo verschiedenen Texten bzw. Zwecken anpassen; – können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einigen berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen; – können lange und komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen ein begrenztes Spektrum an schriftlicher Kommunikation im beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können Informations- bzw. Kommunikationsmedien und -technologien kritisch bewerten, effizient nutzen sowie situationsgerecht und verantwortungsbewusst einsetzen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von einigen Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu einigen berufsspezifischen Themen geben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem begrenzten Spektrum von berufsspezifischen Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen; – können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer flüssig und spontan reagieren; – können klare, strukturierte Texte zu einem begrenzten Spektrum an berufsspezifischen Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, nutzen die Erstsprache sowie ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und haben die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem alltäglichen Umfeld: zB Ausbildung und etwaige berufliche Vorbildung, Urlaub, Freizeitaktivitäten. Themen aus dem beruflichen Umfeld: zB Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräch, Verschiedene Arten von touristischen Einrichtungen, Tätigkeitsfelder der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt): Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben (zB Auskünfte über das Angebot innerhalb und außerhalb des Betriebs erteilen, Gästebetreuung von der Zimmerreservierung bis zum Check-Out, Reservierung und Service im Restaurant). Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe Die Studierenden – verstehen inhaltlich und sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einigen berufsspezifischen Situationen sowie zu einigen berufsspezifischen Themen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen; – können Tonaufnahmen, Podcasts sowie Videos über einige berufsspezifische Themen verstehen sowie dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – können selbständig lesen sowie Lesestil bzw. Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einigen berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen; – können lange, komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen ein begrenztes Spektrum an schriftlicher Kommunikation im beruflichen Bereich und können adressaten- bzw. situationsadäquat darauf reagieren; – können Grafiken verstehen, beschreiben und kommentieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können Informations- bzw. Kommunikationsmedien und -technologien kritisch bewerten, effizient nutzen sowie situationsgerecht und verantwortungsbewusst einsetzen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von einigen Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu einigen berufsspezifischen Themen geben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem begrenzten Spektrum von berufsspezifischen Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen; – können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen sowie auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer flüssig und spontan reagieren; – können klare, strukturierte Texte zu einem begrenzten Spektrum an berufsspezifischen Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, nutzen die Erstsprache sowie ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede und entwickeln die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem beruflichen Umfeld: zB Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräch. Vorbereitung auf das Praktikum, kulturelle bzw. sprachliche Vielfalt, Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen und Kunden, touristisches Angebot, verschiedene Arten von touristischen Einrichtungen, Trends und Entwicklungen im Tourismus. Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt): Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben, im Reisebüro, im Event- und Messebereich (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Reservierung, Beratung) Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe Die Studierenden – verstehen inhaltlich bzw. sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem beruflichen Umfeld, auch wenn mit einem fremden Akzent gesprochen wird; – können Registerwechsel richtig beurteilen; – verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen; – können Tonaufnahmen, Podcasts und Videos über ein breites Spektrum an berufsspezifischen Themen verstehen sowie dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, auch wenn mit einem fremden Akzent gesprochen wird; – können selbständig lesen sowie Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen; – können lange, komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im beruflichen Umfeld und können adressaten- bzw. situationsadäquat darauf reagieren; – können Grafiken verstehen, beschreiben und kommentieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können Informations- bzw. Kommunikationsmedien und -technologien kritisch bewerten, effizient nutzen sowie situationsgerecht und verantwortungsbewusst einsetzen; – können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, evaluieren und einsetzen (entsprechend dem sprachlichen Zielniveau); – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen berufsspezifischen Themen geben sowie detailliert über Ereignisse und Erfahrungen berichten und deren Bedeutung hervorheben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von berufsspezifischen Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen; – können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer flüssig und spontan reagieren; – können klare, strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum an berufsspezifischen Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, nutzen die Erstsprache sowie ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem beruflichen Umfeld: zB Erfahrungen aus dem Praktikum, alltägliche und berufliche Ziele. Trends und Entwicklungen im Tourismus und in der Arbeitswelt, Touristische Destinationen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen und Kunden, Beschwerdemanagement, Tätigkeiten und Produkte verschiedener touristischer Leistungsträger, Nachhaltigkeit in Bezug auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft, Lebens- und Erholungsqualität, touristisches Marketing. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt): zB Memos, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden, Berichte. Komplexere Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Kongresse, Produkt-, Tourismus- und Freizeitmessen, geschäftliche Verhandlungen, Motivationsschreiben. Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen (zB Artikel, Website, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht). Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – verstehen inhaltlich bzw. sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen sowie zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem beruflichen Umfeld, auch wenn mit einem fremden Akzent gesprochen wird; – können Registerwechsel richtig beurteilen; – verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen; – können Tonaufnahmen, Podcasts und Videos über ein breites Spektrum an vertrauten Themen verstehen sowie dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, auch wenn mit einem fremden Akzent gesprochen wird; – können selbständig lesen sowie Lesestil bzw. Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen; – können lange, komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im beruflichen Umfeld und können adressaten- bzw. situationsadäquat darauf reagieren; – können Grafiken verstehen, beschreiben und kommentieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können Informations- bzw. Kommunikationsmedien und -technologien kritisch bewerten, effizient nutzen sowie situationsgerecht und verantwortungsbewusst einsetzen; – können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, evaluieren und einsetzen (entsprechend dem sprachlichen Zielniveau); – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um wirksam zwischen Sprecher- und Hörerrolle zu wechseln sowie beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen berufsspezifischen Themen geben sowie detailliert über Ereignisse bzw. Erfahrungen berichten und deren Bedeutung hervorheben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von berufsspezifischen Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen; – können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer flüssig und spontan reagieren; – können klare, strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum an berufsspezifischen Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – zeigen eine Gestaltung, Gliederung in Absätze und Zeichensetzung, die konsistent und hilfreich sind; die Rechtschreibung ist, abgesehen von gelegentlichem Verschreiben, richtig; – können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden; – können sich klar ausdrücken, ohne dabei den Eindruck zu erwecken, sich in dem, was sie sagen möchten, einschränken zu müssen. – verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet sowie in den meisten allgemeinen Themenbereichen; – können Formulierungen variieren und bei Wortschatzlücken Umschreibungen gebrauchen; offensichtliches Suchen nach Worten oder der Rückgriff auf Vermeidungsstrategien sind selten; – verwenden den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern; – zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik; gelegentliche Ausrutscher oder nicht-systematische Fehler und kleinere Mängel im Satzbau können vorkommen, sind aber selten und können oft rückblickend korrigiert werden; – haben eine klare, gut verständliche Aussprache sowie eine natürliche Intonation erworben sowie können die Intonation variieren und so betonen, dass Bedeutungsnuancen zum Ausdruck kommen; – können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und die betreffenden Personen angemessen ist; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache sowie ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem beruflichen Umfeld: Ausgewählte Bereiche der Unternehmensführung (zB Führungsstile, Mitarbeitermotivation, Konfliktlösung). Vertiefung der bisher behandelten Themen und Kommunikationssituationen. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. Schularbeiten: 1. – 3. Semester: je 1 ein- oder zweistündige Schularbeit. 4. Semester: 1 zwei- oder dreistündige Schularbeit. Lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau B2 – Fachsprache 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – verstehen inhaltlich bzw. sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einigen berufsspezifischen Situationen und zu einigen berufsspezifischen Themen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen; – können Tonaufnahmen, Podcasts sowie Videos über einige berufsspezifische Themen verstehen und dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – können selbständig lesen sowie Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einigen berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen; – können lange, komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen ein begrenztes Spektrum an schriftlicher Kommunikation im beruflichen Bereich und können adressaten- bzw. situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können Informations- bzw. Kommunikationsmedien und -technologien kritisch bewerten, effizient nutzen sowie situationsgerecht und verantwortungsbewusst einsetzen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von einigen Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu einigen berufsspezifischen Themen geben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem begrenzten Spektrum von berufsspezifischen Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen bzw. Argumente begründen und verteidigen; – können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer flüssig und spontan reagieren; – können klare, strukturierte Texte zu einem begrenzten Spektrum an berufsspezifischen Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache sowie ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem alltäglichen Umfeld: zB Ausbildung und etwaige berufliche Vorbildung, Urlaub, Freizeitaktivitäten. Themen aus dem beruflichen Umfeld: zB Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräch. Verschiedene Arten von touristischen Einrichtungen, Tätigkeitsfelder der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt): Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben (zB Auskünfte über das Angebot innerhalb und außerhalb des Betriebs erteilen, Gästebetreuung von der Zimmerreservierung bis zum Check-Out, Reservierung und Service im Restaurant). Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe Die Studierenden – verstehen inhaltlich bzw. sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einigen berufsspezifischen Situationen und zu einigen berufsspezifischen Themen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen; – können Tonaufnahmen, Podcasts sowie Videos über einige berufsspezifische Themen verstehen sowie dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – können selbständig lesen sowie Lesestil bzw. Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einigen berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen; – können lange, komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen ein begrenztes Spektrum an schriftlicher Kommunikation im beruflichen Bereich und können adressaten- bzw. situationsadäquat darauf reagieren; – können Grafiken verstehen, beschreiben und kommentieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können Informations- bzw. Kommunikationsmedien und -technologien kritisch bewerten, effizient nutzen sowie situationsgerecht und verantwortungsbewusst einsetzen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von einigen Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu einigen berufsspezifischen Themen geben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem begrenzten Spektrum von berufsspezifischen Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen bzw. Argumente begründen und verteidigen; – können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer flüssig und spontan reagieren; – können klare, strukturierte Texte zu einem begrenzten Spektrum an berufsspezifischen Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache sowie ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem beruflichen Umfeld: zB Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräch, Vorbereitung auf das Praktikum. Kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen und Kunden, touristisches Angebot, verschiedene Arten von touristischen Einrichtungen, Trends und Entwicklungen im Tourismus. Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt): Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben, im Reisebüro, im Event- und Messebereich (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Reservierung, Beratung) Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe Die Studierenden – verstehen inhaltlich bzw. sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem beruflichen Umfeld, auch wenn mit einem fremden Akzent gesprochen wird; – können Registerwechsel richtig beurteilen; – verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen; – können Tonaufnahmen, Podcasts und Videos über ein breites Spektrum an berufsspezifischen Themen verstehen sowie dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, auch wenn mit einem fremden Akzent gesprochen wird; – können selbständig lesen sowie Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen; – können lange, komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im beruflichen Umfeld und können adressaten- bzw. situationsadäquat darauf reagieren; – können Grafiken verstehen, beschreiben und kommentieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können Informations- bzw. Kommunikationsmedien und -technologien kritisch bewerten, effizient nutzen sowie situationsgerecht und verantwortungsbewusst einsetzen; – können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, evaluieren und einsetzen (entsprechend dem sprachlichen Zielniveau); – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen berufsspezifischen Themen geben sowie detailliert über Ereignisse bzw. Erfahrungen berichten und deren Bedeutung hervorheben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von berufsspezifischen Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen; – können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen sowie auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer flüssig und spontan reagieren; – können klare, strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum an berufsspezifischen Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache sowie ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem beruflichen Umfeld: zB Erfahrungen aus dem Praktikum, alltägliche und berufliche Ziele. Trends und Entwicklungen im Tourismus und in der Arbeitswelt, touristische Destinationen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen und Kunden, Beschwerdemanagement, Tätigkeiten und Produkte verschiedener touristischer Leistungsträger, Nachhaltigkeit in Bezug auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft, Lebens- und Erholungsqualität, touristisches Marketing. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt): zB Memos, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden, Berichte. Komplexere Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Kongresse, Produkt-, Tourismus- und Freizeitmessen, geschäftliche Verhandlungen. Bewerbung und Motivationsschreiben. Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen (zB Artikel, Website, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht). Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – verstehen inhaltlich bzw. sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem beruflichen Umfeld, auch wenn mit einem fremden Akzent gesprochen wird; – können Registerwechsel richtig beurteilen; – verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen; – können Tonaufnahmen, Podcasts und Videos über ein breites Spektrum an vertrauten Themen verstehen sowie dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, auch wenn mit einem fremden Akzent gesprochen wird; – können selbständig lesen sowie Lesestil bzw. Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen; – können lange und komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im beruflichen Umfeld und können adressaten- bzw. situationsadäquat darauf reagieren; – können Grafiken verstehen, beschreiben und kommentieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können Informations- bzw. Kommunikationsmedien und -technologien kritisch bewerten, effizient nutzen sowie situationsgerecht und verantwortungsbewusst einsetzen; – können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, evaluieren und einsetzen (entsprechend dem sprachlichen Zielniveau); – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um wirksam zwischen Sprecher- und Hörerrolle zu wechseln sowie beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen berufsspezifischen Themen geben sowie detailliert über Ereignisse bzw. Erfahrungen berichten und deren Bedeutung hervorheben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von berufsspezifischen Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen; – können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen sowie auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer flüssig und spontan reagieren; – können klare, strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum an berufsspezifischen Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – zeigen eine Gestaltung, Gliederung in Absätze und Zeichensetzung, die konsistent und hilfreich sind; die Rechtschreibung ist, abgesehen von gelegentlichem Verschreiben, richtig; – können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden; – können sich klar ausdrücken, ohne dabei den Eindruck zu erwecken, sich in dem, was sie sagen möchten, einschränken zu müssen; – verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet sowie in den meisten allgemeinen Themenbereichen; – können Formulierungen variieren und bei Wortschatzlücken Umschreibungen gebrauchen; offensichtliches Suchen nach Worten oder der Rückgriff auf Vermeidungsstrategien sind selten; – verwenden den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern; – zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik; gelegentliche Ausrutscher oder nicht-systematische Fehler und kleinere Mängel im Satzbau können vorkommen, sind aber selten und können oft rückblickend korrigiert werden; – haben eine klare, gut verständliche Aussprache sowie eine natürliche Intonation erworben und können die Intonation variieren und so betonen, dass Bedeutungsnuancen zum Ausdruck kommen; – können sich in formellem bzw. informellem Stil überzeugend, klar sowie höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und die betreffenden Personen angemessen ist; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache sowie ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und haben die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem beruflichen Umfeld: Ausgewählte Bereiche der Unternehmensführung (zB Führungsstile, Mitarbeitermotivation, Konfliktlösung). Vertiefung der bisher behandelten Themen und Kommunikationssituationen. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. Schularbeiten: 1. – 3. Semester: je 1 ein- oder zweistündige Schularbeit. 4. Semester: 1 zwei- oder dreistündige Schularbeit. 2.2 ANGEWANDTES INFORMATIONSMANAGEMENT 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – Daten fließend in Computersysteme eingeben; – Computersysteme unterscheiden und daraus Kaufentscheidungen ableiten; – Dateien lokal und online verwalten; – Netzwerke sicherheitsbewusst nutzen; – grundlegende Sicherheitsmaßnahmen setzen und überprüfen; – Hilfsquellen nutzen; – die Richtlinien der relevanten ÖNORM anwenden; – Schriftstücke erstellen; – Bilder in Dokumente einbinden und mit den vorhandenen Tools bearbeiten; – Präsentationen zielgruppenorientiert gestalten; – erweiterte Funktionen eines Präsentationsprogramms sinnvoll einsetzen; – gezielt online recherchieren; – Informationen auf Plausibilität und Authentizität prüfen; – verantwortungsbewusst, effizient und zielgerichtet online kommunizieren; – kollaborative Techniken zB durch das gemeinsame Arbeiten an Dokumenten und Mind-Maps nutzen; – die Grundzüge des Urheberrechts wiedergeben. Lehrstoff: Grundlagen der Informationstechnologie: Computersysteme, Hardwarekomponenten, Fehlerbehebung. Betriebssysteme und Arbeiten im Netzwerk. Grundlagen der IT Security: Schutz vor Schadsoftware und Datensicherung. Textverarbeitung: Richtlinien und Normen. Geschäftliche Schriftstücke. Bildanpassung und Bildformate. Präsentation: Fortgeschrittene Techniken eines Präsentationsprogrammes. Layoutregeln. Internet, Internetdienste und kollaborative Techniken. Gesetzliche Bestimmungen: Grundzüge des Urheberrechts. Datenschutz. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – Berechnungen durchführen; – Funktionen effizient einsetzen; – spezielle Formatierungen durchführen; – umfangreiche Daten aufbereiten, sortieren, filtern und analysieren; – umfangreiche Daten grafisch darstellen; – mit einem Grafik- und Bildbearbeitungsprogramm Bilder korrigieren und optimieren; – Grafikformate erklären und ausgabeorientiert verwenden; – Farbmodi unterscheiden und zielgerichtet anwenden; – Bilder mit unterschiedlichen Werkzeugen, Ebenen und Kanälen gestalten; – umfangreiche mehrseitige Dokumente erstellen; – Seriendokumente unter Verwendung einer Datenbank erstellen; – Seriendokumente mit Bedingungen erstellen; – mit Format- und Dokumentvorlagen arbeiten; – Tabellen und Formulare erstellen; – Texte durch visuelle Maßnahmen verstärken. Lehrstoff: Fortgeschrittene Tabellenkalkulation und Datenanalyse. Grafik- und Bildbearbeitung. Textverarbeitung: Umfangreiche Schriftstücke. Anwendungsübergreifende Verknüpfungen. 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – individuelle Vorlagen erstellen; – berufsfeldspezifische Publikationen bzw. Werbemittel für die digitale Weitergabe und den professionellen Druck erstellen; – (soziale) Netzwerke verantwortungs- und sicherheitsbewusst nutzen; – mit Hilfe sozialer Medien Online-Inhalte verantwortungsbewusst redaktionell bearbeiten; – Adressen, Aufgaben und Termine verwalten – unterschiedliche Datensicherungskonzepte für den betrieblichen Bereich erläutern; – die Methoden der Verschlüsselung nennen; – die Notwendigkeit des Einsatzes von Verschlüsselung begründen; – Online-Services des öffentlichen Bereiches mit Bürgerkartenfunktion nutzen; – die Bedeutung der digitalen Signatur einschließlich der gesetzlichen Basis erläutern. Lehrstoff: Adress-, Aufgaben- und Terminverwaltung. Desktop Publishing: Grundlagen des Desktop-Publishing, Publikationen, Werbemittel. Online: Online-Kommunikation, soziale Netzwerke. Online-Dateimanagement. E-Gouvernement, Digitale Signatur, Verschlüsselung. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – neue IT-Technologien und deren Folgen im gesellschaftlichen Zusammenhang kritisch hinterfragen; – gesellschaftliche und soziale Auswirkungen von neuen Medien erkennen und beschreiben; – die datenschutzrechtlichen Bestimmungen anwenden; – Datenbankstrukturen erklären; – Datenbanken erstellen und bearbeiten; – die aktuellen IT-Technologien und entsprechende Anwendungsszenarien beschreiben. Lehrstoff: Informationsethik. Datenbanken. Neue Medien und Technologien. Schularbeiten: 1. Semester: 1 einstündige Schularbeit. 2. Semester: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit. 3. Semester: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit. 4. Semester: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit. 2.3 KREATIVER AUSDRUCK 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben eigenständig lösen und dabei Material, Verfahren und Gestaltungsmittel zielgerecht einsetzen; – fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden; – experimentell, improvisatorisch und spielerisch handeln; – verantwortungsvoll mit Werkzeugen, Instrumenten und Materialien umgehen; – bewusst und differenziert sinnlich wahrnehmen, beschreiben und analysieren; – exemplarische Beispiele künstlerischen Schaffens wiedererkennen und stilistisch zuordnen; – lokale, zeitbedingte und mediale Besonderheiten von Bildgestaltung erläutern; – Beobachtungen und Wahrnehmungen in bildhafte und akustische Ausdrucksformen umsetzen; – Informationstechnologien und audiovisuelle Medien kriteriengeleitet einsetzen; – kulturelle Einrichtungen selbstständig nutzen; – die Ergebnisse der praktischen Arbeit in geeigneter Form dokumentieren und präsentieren; – die gesellschaftliche und politische Funktion und Wirkung von optischem und akustischem Material erkennen; – gestalterische oder interpretatorische Qualitäten erkennen und beschreiben. Lehrstoff: Schallaufzeichnung und Aufnahmetechnik. Musik und Computer. Freie bildnerische Arbeit: Themenzentrierte Aufgaben mit der Möglichkeit einer individuellen Wahl der Gestaltungsmedien durch die Studierenden, arbeitsbegleitende Dokumentation. Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung: Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik. Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge. Kontakt mit dem Original. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben eigenständig lösen und dabei Material, Verfahren und Gestaltungsmittel zielgerecht einsetzen; – fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden; – die Rolle von Musik als Wirtschaftsfaktor einschätzen; – experimentell, improvisatorisch und spielerisch handeln; – verantwortungsvoll mit Werkzeugen, Instrumenten und Materialien umgehen; – bewusst und differenziert sinnlich wahrnehmen, beschreiben und analysieren; – exemplarische Beispiele künstlerischen Schaffens wiedererkennen und stilistisch zuordnen; – lokale, zeitbedingte und mediale Besonderheiten von Bildgestaltung erläutern; – Beobachtungen und Wahrnehmungen in bildhafte und akustische Ausdrucksformen umsetzen; – kulturelle Einrichtungen selbstständig nutzen; – die Ergebnisse der praktischen Arbeit in geeigneter Form dokumentieren und präsentieren; – Zusammenhänge zwischen Bild, Text, Klang, Raum und Körper erforschen und die gewonnenen Erkenntnisse gestalterisch umsetzen; – die gesellschaftliche und politische Funktion und Wirkung von optischem und akustischem Material erkennen; – gestalterische oder interpretatorische Qualitäten erkennen und beschreiben. Lehrstoff: Musik und Gesellschaft bzw. Wirtschaft. Freie bildnerische Arbeit: Themenzentrierte Aufgaben mit der Möglichkeit einer individuellen Wahl der Gestaltungsmedien durch die Studierenden, arbeitsbegleitende Dokumentation. Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung: Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik. Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge. Kontakt mit dem Original. 3. WIRTSCHAFT 3.1 GLOBALWIRTSCHAFT, WIRTSCHAFTSGEOGRAFIE UND VOLKSWIRTSCHAFT 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – kartografische Medien anwenden; – Gründe der Unterentwicklung anhand von Kennzahlen interpretieren; – wirtschaftliche und soziale Entwicklungen in Entwicklungs- und Schwellenländern analysieren; – ökonomische Entwicklungen in verschiedenen Räumen der Welt erläutern; – Arten und Folgen der Globalisierung bewerten; – die Notwendigkeit einer nachhaltigen Wirtschaft vor dem Hintergrund der Ressourcenverknappung beurteilen. Lehrstoff: Orientierung mit unterschiedlichen kartografischen Medien. Entwicklungs- und Schwellenländer, Industrieländer: Indikatoren und Gründe der Unterentwicklung. Unterschiedliche Entwicklungsniveaus. Ökonomischer Wandel und Fortschritte in ausgewählten Staaten. Globalisierung und Nachhaltigkeit: Chancen und Risiken unterschiedlicher Formen der Globalisierung. Folgen der Globalisierung auf ökologische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Systeme. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die europäische Integration und die Erweiterung der EU anhand von Beispielen analysieren; – Beispiele europäischer Wirtschaftsstrukturen und Kooperationen vergleichen; – Folgen der Bevölkerungsentwicklung Österreichs und der Migration hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt analysieren; – die Wirtschaftssektoren Österreichs (inklusive Tourismus) bewerten. Lehrstoff: Europäische Integration, europäische Staaten innerhalb und außerhalb der EU. Österreich: Bevölkerungsentwicklung, Migration, Arbeitsmarkt. Wirtschaftsregionen und Wirtschaftssektoren (Landwirtschaft, Industrie, Dienstleistungen, Tourismus, Energie, Verkehr). Raumordnung und Raumplanung. 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – volkswirtschaftliche Grundbegriffe und Messgrößen erklären; – verschiedene Wirtschaftssysteme, -ordnungen und -theorien erklären; – den Konjunkturablauf beschreiben; – Auswirkungen konjunktureller Veränderungen auf nationaler und globaler Ebene analysieren; – die Markt, Marktformen und Preisbildung beeinflussenden Faktoren sowie Gründe für Marktversagen erläutern; – die Ziele und Zielkonflikte der Wirtschaftssubjekte sowie Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf den Wirtschaftskreislauf analysieren; – die Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktes und der Sozialpolitik bewerten; – die Auswirkungen wirtschaftspolitischer Maßnahmen auf private Haushalte und Unternehmen analysieren. Lehrstoff: Volkswirtschaftliche Grundbegriffe. Wirtschaftssysteme – Wirtschaftsordnungen. Marktformen, vollkommener Markt und Marktversagen, Preis. Konjunkturpolitik. Sozialpolitik und Arbeitsmarkt. Volkswirtschaftliche Messgrößen (zB Bruttoinlandsprodukt, (Gender) Human Development Index, Arbeitslosenquote, Gini Koeffizient). 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die Grundlagen des Geld- und Währungswesens erklären; – die Rahmenbedingungen des Budgets erklären; – die Zusammenhänge und Wechselwirkungen im magischen Vieleck sowie deren Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche und gesellschaftliche Situation erläutern und begründen; – die außenwirtschaftlichen Verflechtungen erklären; – die wesentlichen Wirtschaftstheorien erklären und reflektieren. Lehrstoff: Geld- und Währungspolitik (Geldwertstabilität usw.). Wirtschaftswachstum. Außenwirtschaftliche Beziehungen und Zahlungsbilanz. Europäische Wirtschaft. Budget- und Budgetpolitik. Ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit. Wirtschaftstheorien. 3.2 BETRIEBSWIRTSCHAFT UND PROJEKTMANAGEMENT 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – den Einfluss und die Bedeutung von Wirtschaft im täglichen Leben sowie die Auswirkungen des Wirtschaftens einschätzen; – das Zusammenwirken der einzelnen Beteiligten am Wirtschaftsleben beschreiben; – Kaufverträge analysieren und inhaltlich gestalten; – ihr Wissen über den Kaufvertrag situationsgerecht anwenden; – rechtskonforme und betriebswirtschaftlich sinnvolle Lösungen bei Kaufvertragsverletzungen finden; – das Konsumentenschutzgesetz und Produkthaftungsgesetz in Grundzügen wiedergeben und Handlungsalternativen zur Durchsetzung ihrer Rechte aufzeigen; – im Geschäftsleben kommunizieren und Geschäftsbriefe inhaltlich richtig formulieren; – Geschäfte im Internet korrekt abwickeln und mögliche Konsequenzen abschätzen; – die Grundlagen des Projektmanagements erläutern und anwenden. Lehrstoff: Grundlagen der Wirtschaft. Kaufvertrag: Phasen, Voraussetzungen für das Zustandekommen, Bestandteile, Zahlungsformen, vertragswidrige Erfüllung des Kaufvertrages, Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag. Konsumentenschutzgesetz, Produkthaftungsgesetz, E-Commerce. Grundlagen des Projektmanagements. 2. Semester: Die Studierenden können – eine einfache Geschäftsidee entwickeln; – rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen bei der Unternehmensgründung erläutern und daraus Entscheidungen ableiten; – die steigende Bedeutung des Dienstleistungssektors für die zukünftige Wirtschaftsentwicklung beschreiben; – die Grundlagen kunden- und marktgerechter Dienstleistungsgestaltung anwenden; – den kontinuierlichen Prozess einer Dienstleistungs- bzw. Produktentwicklung von der Ideenfindung und -bewertung über die Entwicklung und Realisierung beschreiben; – einen Businessplan (inklusive Gründungskosten) für eine Geschäftsidee erstellen und präsentieren; – im Rahmen der Entwicklung des Businessplans Grundlagen des Projektmanagements anwenden; – Marketingmaßnahmen von Unternehmen analysieren; – die Grundzüge der Marktforschung und Marktforschungsmethoden erläutern; – ein Marketingkonzept für eine Geschäftsidee entwickeln; – Marketingmaßnahmen kritisch beurteilen; Lehrstoff: Unternehmensgründung: Entwicklung einer Geschäftsidee, rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen bei der Gründung von Unternehmen sowie Non-Profit-Organisationen (Gewerberecht, Firma, Firmenbuch, Rechtsformen, Vollmachten). Inhalte des Businessplans: Entwicklung eines Core-Businessplans inklusive Marketing und Gründungskosten mit Hilfe der Methoden des Projektmanagements. Besonderheiten des Dienstleistungssektors: Dienstleistungs-Innovationsmanagement, Service-Design. 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die wesentlichen Geschäfte, die Banken für bzw. mit Privatpersonen und Unternehmen tätigen, erklären; – einen Überblick über mögliche Anlageformen geben und Empfehlungen ableiten; – Anlagemöglichkeiten hinsichtlich Ethik und Nachhaltigkeit analysieren – die Aufgaben des Personalmanagements erläutern; – Managementfunktionen, Managementkonzepte und Führungsstile beschreiben; – die strategische und operative Ebene im Unternehmen unterscheiden; – in Grundzügen die Elemente der Organisationsentwicklung erläutern; – Ursachen für Unternehmenskrisen erkennen; – einfache Maßnahmen zur Krisenbewältigung vorschlagen; – Investitionsentscheidungen auf Basis der Investitionsrechnung und qualitativer Kriterien treffen; – Finanzierungsmöglichkeiten bewerten und situationsgerecht nutzen. Lehrstoff: Kreditinstitute: Geschäftsfelder. Geldanlage unter Berücksichtigung ethischer Aspekte und aktueller Entwicklungen. Personalmanagement. Unternehmensführung: Management, Managementfunktionen, Managementkonzepte, Führungsstile. Aufbau- und Ablauforganisation. Krisenmanagement. Grundlagen der Finanzierung und Investition. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – das Zusammenspiel von Planung und Controlling für eine erfolgreiche Unternehmenssteuerung verstehen; – die Aufgaben einer Controllerin und eines Controllers beschreiben; – die Vernetzung zwischen Controlling und anderen Fachabteilungen erläutern; – Controllinginstrumente einsetzen; – Fallstudien zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen mit einer Verknüpfung zu Rechnungswesen und Controlling lösen. Lehrstoff: Controlling als Basis für Unternehmensentscheidungen, Controllinginstrumente (zB Balanced Scorecard inklusive Personalcontrolling). Nutzung der fachspezifischen Standardsoftware (Tabellenkalkulations- und Präsentationsprogramme). Case Studies. Schularbeiten: 1. Semester: 1 einstündige Schularbeit. 2. Semester: 1 einstündige Schularbeit. 3. Semester: 1 einstündige Schularbeit. 4. Semester: 1 dreistündige Schularbeit gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Rechnungswesen und Controlling“. 3.3 RECHNUNGSWESEN UND CONTROLLING 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die Aufgaben, die rechtlichen Grundlagen und die Bedeutung des Rechnungswesens für die betriebliche Praxis erklären; – einfache Finanzpläne aus dem Privat- bzw. Unternehmensbereich erstellen und erklären sowie Maßnahmen zur Verbesserung vorschlagen; – Belege erkennen, prüfen, bearbeiten und organisieren; – Belege und Geschäftsfälle in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erfassen; – den Erfolg der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln und analysieren sowie notwendige Maßnahmen ableiten; – die Zahllast ermitteln und die Umsatzsteuervoranmeldung erstellen; – die wesentlichen Unterschiede zwischen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Doppelter Buchführung erklären; – einfache Bilanzen bzw. Gewinn- und Verlustrechnungen erstellen sowie erklären; – Buchungssätze auf Basis von Belegen und Geschäftsfällen unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer bilden sowie deren Erfolgswirksamkeit beurteilen; – die Grundlagen des Umsatzsteuerrechts anwenden sowie die Umsatzsteuer richtig berechnen und verbuchen; – einfache Geschäftsfälle auf Konten erfassen und diese abschließen; – einfache und komplexe Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung erfassen sowie die Erfolgsauswirkung dieser Geschäftsfälle erkennen und interpretieren; – den Erfolg direkt bzw. indirekt ermitteln und das Ergebnis interpretieren. Lehrstoff: Aufgaben und gesetzliche Rahmenbedingungen des Rechnungswesens. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Rechtliche Bestimmungen, vorgeschriebene Aufzeichnungen anhand von Belegen inklusive Umsatzsteuer, Kassa-Bankbuch, Wareneingangsbuch, Anlageverzeichnis, Umsatzsteuervoranmeldung, Erfolgsermittlung. Buchführung: Einführung in die Doppelte Buchführung, Belege, Belegorganisation inklusive Formvorschriften, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kontenrahmen, Kontenplan, Umsatzsteuer. Einfache Geschäftsfälle auch anhand von Belegen: zB Anlagenkäufe, Wareneinkäufe, Warenverkäufe, Verbuchung von Aufwänden und Erträgen, Rechnungsausgleich durch Barzahlung und Banküberweisung, Bestandsveränderungen, Warenrücksendungen, Bezugs- und Versandkosten, Rabatte, Skonto, Privatentnahmen, Privateinlagen, Rechnungsausgleich durch Kredit- bzw. Bankomatkarte, KFZ-Betriebskosten, Monatsabrechnungsbogen, Zahlungsartenbericht, Emballagen, Reisebürogeschäfte aus Sicht des Hotels, Mahnspesen, Verzugszinsen, Kontoabschluss Bank, Eigenverbrauch (amtliche Sachbezugswerte). 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – laufende Bezüge inklusive Überstunden abrechnen; – Sonderzahlungen abrechnen; – einen Lohn- und Gehaltszettel erklären; – Lohn- und Gehaltsnebenkosten ermitteln und verbuchen; – eine Arbeitnehmerveranlagung mittels Finanz Online durchführen; – den (gesamten) Personalaufwand für den Dienstgeber darstellen; – komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung verbuchen; – Stellenwert, Aufgaben und Teilbereiche der Kostenrechnung im Unternehmen erläutern; – Zusammenhang sowie Unterschied zwischen Finanzbuchführung und Kostenrechnung erklären; – Aufwände zu Kosten und Erträge zu Erlösen überleiten; – Kosten auf Kostenstellen zurechnen, die Selbstkosten ermitteln und die Zuschlagsätze ermitteln; – branchentypische Kalkulationen durchführen und die Ergebnisse auf ihre Anwendbarkeit überprüfen; – zwischen fixen und variablen Kosten unterscheiden; – Deckungsbeiträge und die Gewinnschwelle ermitteln sowie betriebswirtschaftliche Entscheidungen ableiten; – das Betriebsergebnis ermitteln, analysieren und betriebswirtschaftliche Entscheidungen treffen; – komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung verbuchen. Lehrstoff: Personalverrechnung: Abrechnung von Löhnen und Gehältern, Überstundenberechnung, Sonderzahlungen, Verbuchung von Löhnen und Gehältern sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Arbeitnehmerveranlagung. Kostenrechnung: Aufgaben und Stellung der Kostenrechnung im Unternehmen, Grundbegriffe. Vollkostenrechnung: Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung, Kostenträgerrechnung, Betriebsergebnisrechnung. Teilkostenrechnung: Operative Entscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung (zB Entscheidung über Zusatzauftrag, Break-Even-Analyse, Mindestpreis). Fachspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation. Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen. 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die erforderlichen Arbeitsschritte zur Erstellung des Jahresabschlusses beschreiben; – die grundlegenden Bewertungsvorschriften, Bewertungsgrundsätze und Wertmaßstäbe für die einzelnen Bilanzpositionen anwenden; – die Aufgaben der Anlagenbewertung erklären; – Zugänge und Abgänge des Anlagevermögens in der Buchführung erfassen und eine Weiterbehandlung im Rahmen des Jahresabschlusses vornehmen; – die Verbuchung von Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung durchführen; – die Auswirkung der Anlagenbewertung auf Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung erkennen; – ein Anlageverzeichnis erklären und Anlagenzugänge erfassen; – die Verbrauchsermittlung durchführen sowie Bestandsveränderungen inklusive Schwund und Abwertung verbuchen; – die Aufgaben der Forderungsbewertung erklären; – die Forderungen nach der Einbringlichkeit zuordnen und bewerten sowie die Auswirkung der Bewertung von Forderungen auf Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung erläutern; – die Bewertung von Verbindlichkeiten und die entsprechenden Buchungen vornehmen, deren Aufgabe erklären sowie die Auswirkung auf Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung erläutern; – die Aufgabe der Rechnungsabgrenzung erklären, die Art der notwendigen Rechnungsabgrenzung erkennen sowie die Auswirkung der Bewertung von Rechnungsabgrenzungen auf Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung erläutern; – den Erfolg unter Berücksichtigung der Bewertungsarbeiten ermitteln; – eine Erfolgsverteilung für eine Gesellschaftsform erstellen und kontieren; – Unterschiede und Zusammenhänge zwischen Unternehmensrecht bzw. Steuerrecht im Rahmen eines Jahresabschlusses in Grundzügen erklären; – komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen. Lehrstoff: Jahresabschluss: Grundlagen des Jahresabschlusses, Reihenfolge der Abschlussarbeiten, Inventur und Inventar, Bewertungsgrundsätze, Bewertungsmaßstäbe, Bewertungsregeln, Anlagenbewertung. Bewertung des Umlaufvermögens: Einfache Bewertung von Material bzw. Waren (Bestandsveränderung), indirekte Bewertung, Schwund, Abwertung, Forderungen, Bewertung der Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungen. Erfolgsermittlung, Unternehmensrecht und Steuerrecht (Grundzüge). Fachspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation. Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – das System der Einkommensteuer erläutern; – die Einkommensteuer berechnen; – die Bedeutung von Rücklagen und deren Verortung in der Bilanz erläutern; – den Unterschied zwischen Rücklagen, Rückstellungen und Rückständen erklären; – einen Jahresabschluss lesen und interpretieren; – aus dem Jahresabschluss finanzwirtschaftliche und erfolgswirtschaftliche Kennzahlen berechnen, interpretieren sowie Maßnahmen zur Verbesserung vorschlagen; – Kapitalflussrechnungen erstellen und analysieren; – die Aufgaben und den Stellenwert des Controllings zur Steuerung des Unternehmens erläutern; – einfache Budgets für touristische Betriebe erstellen; – die Ergebnisse der Jahresabschlusses mit Instrumenten der Gefahrenfrüherkennung (zB Quicktest) auswerten und Maßnahmen zur Verbesserung vorschlagen; – aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht nennen; – komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen; – komplexe betriebswirtschaftliche Aufgabenstellungen (unter Einbeziehung des Lehrstoffes aller Semester) lösen. Lehrstoff: Steuerrecht: Einkommensteuer, Einkunftsarten, Berechnung. Rücklagen: Begriffe, Einteilung, Beurteilung aus bilanzpolitischer Sicht, Zuordnung. Jahresabschluss: Aufbereitung und Darstellung des Zahlenmaterials (insbesondere Einzelunternehmen, Personengesellschaften). Errechnung und Interpretation von Kennzahlen, Liquiditätsanalyse, Controlling, Planungsrechnung (Budget). Komplexe Aufgabenstellungen. Aktuelle Entwicklungen. Fachspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation. Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen. Schularbeiten: 1. Semester: 1 einstündige Schularbeit. 2. Semester: 1 zweistündige Schularbeit. 3. Semester: 1 zweistündige Schularbeit. 4. Semester: 1 dreistündige Schularbeit gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft und Projektmanagement“. 3.4 RECHT 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die im Zusammenhang mit dem Lehrstoff stehenden rechtlichen Sachverhalte realistisch einschätzen, lösungsorientiert bearbeiten und verstehen die dazu erforderlichen Rechtsbegriffe; – die jeweilige Rechtslage realistisch einschätzen und sich eine rechtskonforme Meinung bilden; – Strukturen sowie Funktionsweisen der Rechtsdurchsetzung beschreiben und sich Rechtsinformationen beschaffen. Lehrstoff: Bürgerliches Recht. Personen-und Familienrecht. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die im Zusammenhang mit dem Lehrstoff stehenden rechtlichen Sachverhalte realistisch einschätzen, lösungsorientiert bearbeiten und verstehen die dazu erforderlichen Rechtsbegriffe; – die jeweilige Rechtslage realistisch einschätzen und sich eine rechtskonforme Meinung bilden; – Strukturen sowie Funktionsweisen der Rechtsdurchsetzung beschreiben und sich Rechtsinformationen beschaffen. Lehrstoff: Personen-und Familienrecht. Erbrecht. Grund- und Menschenrechte. Non-Governmental Organisations (NGOs). 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die im Zusammenhang mit dem Lehrstoff stehenden rechtlichen Sachverhalte realistisch einschätzen, lösungsorientiert bearbeiten und verstehen die dazu erforderlichen Rechtsbegriffe; – die grundlegenden Rechtsvorschriften beschreiben; – die jeweilige Rechtslage realistisch einschätzen und sich eine rechtskonforme Meinung bilden; – Strukturen sowie Funktionsweisen der Rechtsdurchsetzung beschreiben und sich Rechtsinformationen beschaffen. Lehrstoff: Sachenrecht. Schuldrecht. Zivilgerichtsverfahren. Exekutionsrecht. Insolvenzrecht. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die im Zusammenhang mit dem Lehrstoff stehenden rechtlichen Sachverhalte realistisch einschätzen, lösungsorientiert bearbeiten und verstehen die dazu erforderlichen Rechtsbegriffe; – die grundlegenden Rechtsvorschriften beschreiben; – die jeweilige Rechtslage realistisch einschätzen und sich eine rechtskonforme Meinung bilden; – Strukturen sowie Funktionsweisen der Rechtsdurchsetzung beschreiben und sich Rechtsinformationen beschaffen. Lehrstoff: Schadenersatzrecht. Mietrecht. Arbeits- und Sozialrecht. Strafrecht und Strafprozessrecht. 4. ERNÄHRUNG, GASTRONOMIE UND HOTELLERIE 4.1 ERNÄHRUNG UND LEBENSMITTELTECHNOLOGIE 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die Grundlagen der Ernährung beschreiben und den Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit einschätzen; – das eigene Ernährungsverhalten reflektieren und bewerten; – Aufbau, Arten und Vorkommen, ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung der Kohlenhydrate und Fette erläutern; – konkrete Empfehlungen für die Bedarfsdeckung geben; – Eiweiß, Wasser, Mineralstoffe, Vitamine und bioaktive Substanzen auflisten und beschreiben; – konkrete Empfehlungen für die Bedarfsdeckung geben; – Stoffwechselabläufe im Organismus beschreiben; – relevante Informationen beschaffen und auswerten. Lehrstoff: Grundlagen der Ernährung: Ernährungsverhalten. Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit. Nährstoffbildung. Aufgaben und Bestandteile der Nahrung. Energie-, Nährstoff- und Flüssigkeitsbedarf. Richtlinien einer vollwertigen Ernährung und lebensmittelbasierte Ernährungsempfehlungen. Energieliefernde Inhaltsstoffe der Nahrung (Kohlenhydrate, Fette, Eiweiß): Aufbau, Arten und Vorkommen. Ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung. Bedarf und Bedarfsdeckung. Energiefreie Inhaltsstoffe der Nahrung: Wasser (Trinkwasser, Eigenschaften, ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung, Bedarf und Bedarfsdeckung). Mineralstoffe, Vitamine, bioaktive Substanzen (Arten, ernährungsphysiologische Bedeutung, Vorkommen, Bedarf und Bedarfsdeckung). Verdauung und Stoffwechsel. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – spezifische Produktionsformen sowie lebensmitteltechnologische Verfahren beschreiben und deren Nutzen und Risiken einschätzen; – Maßnahmen zur Lebensmittelsicherheit nennen; – die grundlegenden lebensmittelrechtlichen Grundlagen anwenden; – handelsübliche Fette und kohlenhydratreiche, eiweiß-, vitamin- und mineralstoffreiche Nahrungsmittel, Würz- und Genussmittel fachlich ausführlich beschreiben sowie eine ernährungsphysiologische Bewertung durchführen; – sich am Markt orientieren sowie als mündige Konsumentinnen und Konsumenten hinsichtlich Lebensmittelqualität, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit verantwortungsbewusst handeln; – das theoretische Wissen über Ernährung und Lebensmittel mit der Fachpraxis verknüpfen und anwenden; – die Grundlagen der Sensorik nennen und Lebensmittel sensorisch beurteilen; – spezifische Lebensmittelgruppen ernährungsphysiologisch bewerten; – relevante Informationen beschaffen, analysieren und bewerten. Lehrstoff: Lebensmittelqualität und Lebensmitteltechnologie: Rechtsgrundlagen, Lebensmittelkennzeichnung, Zusatzstoffe. Lebensmittelverarbeitung und technologische Verfahren, Lebensmittelproduktion, Haltbarmachung und Lagerung. Lebensmittelqualität, Lebensmittelhygiene, Lebensmitteltoxikologie. Grundlagen der Sensorik. Lebensmittel: Fette, kohlenhydratreiche, eiweiß-, vitamin- und mineralstoffreiche Nahrungsmittel, Würz- und Genussmittel (Arten, Zusammensetzung, technologische Verfahren, Handelsformen, ernährungsphysiologische und volkswirtschaftliche Bedeutung, ökologische Aspekte und deren Bedeutung). Spezifische Lebensmittelgruppen: Funktionelle Lebensmittel, Convenience Food, Lebensmittelimitate, Novel Food. 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – handelsübliche Getränke fachlich korrekt beschreiben sowie eine ernährungsphysiologische Bewertung durchführen, Einflüsse auf das Konsumverhalten nennen und das eigene Verhalten kritisch bewerten; – facheinschlägige Berichte, Statistiken und Grafiken interpretieren; – Kostformen verschiedener Personengruppen sowie alternative Ernährungsformen und deren ernährungsphysiologische Bewertung erläutern; – Stoffwechselabläufe im Organismus beschreiben; – ernährungsmitbedingte Krankheiten sowie deren mögliche Folgen beschreiben; – prophylaktische Maßnahmen setzen und entsprechende Diätempfehlungen geben; – psychisch bedingte Extremstörungen im Essverhalten nennen; – das theoretische Wissen über Kostformen mit den Kenntnissen über Ernährung und Lebensmittel verknüpfen und mit der Fachpraxis vernetzen; – alternative Ernährungsformen bewerten; – ernährungsrelevante Problemstellungen mit geeigneter Software bearbeiten sowie die Ergebnisse interpretieren und präsentieren. – Möglichkeiten der beruflichen Anwendung von Ernährungswissen nennen; – verschiedene Einflüsse auf das Ernährungsverhalten nennen und auf Grund dieser die eigene Ernährungsbiografie analysieren; – Formen und Grundtechniken der Ernährungsberatung beschreiben; – Formen der Außer-Haus-Verpflegung beschreiben und bewerten; – die erworbenen Fachkenntnisse der Ernährung und Lebensmitteltechnologie umsetzen; – die soziologischen, ökologischen und ökonomischen Aspekte der globalen Ernährungssituation analysieren sowie Maßnahmen für das eigene Handeln ableiten; – die Grundsätze eines nachhaltigen Ernährungsstils beschreiben und Möglichkeiten der Umsetzung erläutern; – relevante Informationen beschaffen, analysieren und bewerten. Lehrstoff: Getränke: Alkoholfreie Getränke, alkaloidhaltige Getränke. Alkoholische Getränke, Gefahren des Alkohols. Ernährungs- und Konsumverhalten: Einflüsse, Verbraucherstatistik. Österreichischer Lebensmittelbericht. Ernährungserhebung, Österreichischer Ernährungsbericht. Ernährungstrends. Ernährung in Prävention und Therapie: Ernährung verschiedener Zielgruppen. Folgen der Über- und Unterversorgung, Ursachen und Krankheitsbilder ernährungsmitbedingter Krankheiten. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – prophylaktische Maßnahmen setzen und entsprechende Diätempfehlungen geben; – psychisch bedingte Extremstörungen im Essverhalten nennen; – das theoretische Wissen über Kostformen mit den Kenntnissen über Ernährung und Lebensmittel verknüpfen und mit der Fachpraxis vernetzen; – alternative Ernährungsformen bewerten; – ernährungsrelevante Problemstellungen mit geeigneter Software bearbeiten sowie die Ergebnisse interpretieren und präsentieren. – Möglichkeiten der beruflichen Anwendung von Ernährungswissen nennen; – verschiedene Einflüsse auf das Ernährungsverhalten nennen und auf Grund dieser die eigene Ernährungsbiografie analysieren; – Formen und Grundtechniken der Ernährungsberatung beschreiben; – Formen der Außer-Haus-Verpflegung beschreiben und bewerten; – die erworbenen Fachkenntnisse der Ernährung und Lebensmitteltechnologie umsetzen; – die soziologischen, ökologischen und ökonomischen Aspekte der globalen Ernährungssituation analysieren sowie Maßnahmen für das eigene Handeln ableiten; – die Grundsätze eines nachhaltigen Ernährungsstils beschreiben und Möglichkeiten der Umsetzung erläutern; – relevante Informationen beschaffen, analysieren und bewerten. Lehrstoff: Ernährung in Prävention und Therapie: Grundlagen der Diätetik, spezielle Kostformen und Diäten. Erstellen von Speiseplänen und Speiseplananalyse. Nährwertberechnungen (branchenspezifische Software). Psychisch bedingte Extremstörungen im Essverhalten. Alternative Ernährungsformen. Außer-Haus-Verpflegung. Ernährungsaufklärung und -information im öffentlichen Bereich: Public Health, betriebliche Gesundheitsförderung. Persönliches Ernährungsverhalten: Ernährungsbiografie, Einflüsse auf das Ernährungsverhalten. Ernährungserziehung, Ernährungsberatung. Ernährungsökologie und Welternährung: Globale Folgen der Über- und Unterernährung. Nachhaltiger Ernährungsstil. 4.2 KÜCHEN- UND RESTAURANTMANAGEMENT 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – eine professionelle Einstellung zur Dienstleistung vorweisen und in ihrem Erscheinungsbild den Anforderungen der Berufsfelder entsprechen; – die Grundlagen der Arbeitssicherheit, Hygiene und Ergonomie in der betrieblichen Situation umsetzen; – das Grundinventar und die Standardgeräte in Küche und Restaurant fachgerecht einsetzen; – die fachtheoretischen Grundlagen der Küchentechnik und Speisenzubereitung beschreiben; – wesentliche Qualitätskriterien zur Beurteilung der verwendeten Lebensmittel erklären; – die Bedeutung regionaler und saisonaler Lebensmittel erläutern; – grundlegende Vor- und Zubereitungstechniken anwenden und dabei Geräte fachgerecht einsetzen; – Grundrezepturen fachgerecht zubereiten und grundlegende Garmethoden anwenden; – ausgewählte Speisen und Getränke unter Berücksichtigung ernährungsphysiologischer, ergonomischer, ökologischer und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen; – einfache Portionier- und Anrichtetechniken anwenden; – einfache Arbeitsabläufe organisieren und durchführen; – die Fachsprache in der betrieblichen Kommunikation richtig einsetzen; – Servicegrundtechniken und einfache Servierabläufe unter Anleitung fachgerecht durchführen; – die grundlegenden Umfangsformen mit dem Gast anwenden; – wertschätzend mit den eingesetzten Lebensmitteln, Arbeitsmaterialien, Betriebsmitteln und Geräten umgehen. Lehrstoff: Küche: Berufsbild Köchin und Koch. Arbeitssicherheit. Gute Hygienepraxis, Abfallbewirtschaftung. Qualitätskontrolle. Arbeitsorganisation. Küchenausstattung. Qualitätskriterien von Speisen und Lebensmitteln. Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion: Vorbereitungstechniken, Grundrezepturen, Garmethoden, Portionieren und Anrichten von Speisen. Restaurant: Berufsbild Restaurantfachfrau und Restaurantfachmann, Personal- und Arbeitshygiene. Arbeitssicherheit. Ess- und Tischkultur. Servicevorbereitung: Raumvorbereitung, Tisch- und Servierinventar, Mise en place, Decken des Tisches, einfache Menügedecke, Servierregeln. Servicetechniken und -abläufe: Tragetechnik, Organisation und Durchführung von einfachen Servierabläufen. Getränke und Getränkeservice: Alkoholfreie Getränke. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die Grundlagen der Warenbewirtschaftung und die personelle Organisation des Küchenbetriebes beschreiben; – entsprechende Planungsinstrumente situationsgerecht einsetzen; – im betrieblichen Einsatz in der Küche Richtlinien der Arbeitssicherheit und Ergonomie sowie das betriebliche Hygienemanagement umsetzen; – das Inventar und die Geräte der Küche fachgerecht einsetzen; – grundlegendes theoretisches Wissen über Rezepturen und Speisenzubereitung anwenden; – die ökologische und ökonomische Bedeutung und die Möglichkeiten des Einsatzes regionaler und saisonaler Lebensmittel erläutern; – Convenience-Produkte bewerten und fachgerecht einsetzen; – Speisen und Getränke unter Berücksichtigung ernährungsphysiologischer, ergonomischer, ökologischer und wirtschaftlicher Erfordernisse sowie der Hygiene-Leitlinie herstellen; – die Qualität von Speisen und Lebensmitteln sensorisch und optisch beurteilen; – betriebliche Portionier- und Anrichtetechniken professionell anwenden; – Qualitätskontrollen durchführen und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen setzen; – das Inventar und die Geräte des Restaurants benennen und diese fachgerecht einsetzen; – die Arbeitstechniken, Vorbereitungsarbeiten und Servierabläufe vom Empfang bis zur Verabschiedung professionell durchführen; – Tische betriebsgerecht und professionell gestalten; – ein professionelles Getränkeservice durchführen; – Heißgetränke zubereiten und servieren; – die Grundlagen der Gästebetreuung und -beratung in der betrieblichen Situation anwenden; – in der betrieblichen Situation unterschiedliche Rollen übernehmen, Planungsinstrumente einsetzen, Arbeitsprozesse anleiten und entsprechende Aufgaben selbstständig oder im Team durchführen; – die Mahlzeiten des Tages beschreiben; – ein Frühstücksservice durchführen; – ihre grundlegenden Kenntnisse über ausgewählte Getränke nutzen. Lehrstoff: Küche: Küchenmanagement und Rezepturenverwaltung: IT-unterstützte Warenbewirtschaftung, IT-unterstützte Menü- und Speiseplanerstellung. Portionsgrößen und Mengenerstellung. Küchenbrigade. Gute Hygienepraxis. Einrichtung und Inventar. Qualitätssicherung und -kontrolle von Speisen und Arbeitsabläufen. Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion, Convenience-Produkte. Speisenausgabesysteme. Restaurant: Arbeitsorganisation, Servierbrigaden. Arbeits- und Servierabläufe: Serviersysteme, Servierarten, Vorlegen, Gedeckarten. Tischgestaltung, Speise- und Getränkekarten. Grundlagen der Gästebetreuung und -beratung. Bonier- und Abrechnungssysteme. Mahlzeiten des Tages. Getränke und Getränkeservice: Alkoholfreie Getränke, Heißgetränke, Bier, Wein, Schaumweine und versetzte Weine. 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die Warenbewirtschaftung und die personelle Organisation des Küchenbetriebes umreißen; – bei der betrieblichen Arbeit in der Küche und im Restaurant entsprechende Planungsinstrumente situationsgerecht einsetzen; – in der Küche Richtlinien der Arbeitssicherheit und Ergonomie sowie das betriebliche Hygienemanagement umsetzen; – das Inventar sowie die Geräte der Küche fachgerecht einsetzen; – ihr grundlegendes theoretisches Wissen über Rezepturen und Speisenzubereitung nutzen; – die Bedeutung der Regionalität und Saisonalität in der Produkt-, Speisen- und Getränkeauswahl und die Möglichkeiten des Einsatzes regionaler und saisonaler Lebensmittel erläutern; – spezielle Garmethoden anwenden; – Speisen und Getränke unter Berücksichtigung ernährungsphysiologischer, ergonomischer, ökologischer und wirtschaftlicher Erfordernisse sowie der Hygiene-Leitlinie herstellen; – die Qualität von Speisen und Getränken sensorisch und optisch beurteilen; – betriebliche Portionier- und Anrichtetechniken professionell anwenden; – Qualitätskontrollen durchführen und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen setzen; – die Arbeitstechniken, Vorbereitungsarbeiten und Servierabläufe im Restaurant der gehobenen Kategorie vom Empfang bis zur Verabschiedung professionell durchführen; – eine professionelle Gästebetreuung und -beratung durchführen; – betriebliche Aufgaben unter Anwendung von Fachkenntnissen und Fertigkeiten selbstständig durchführen; – ihre grundlegenden Kenntnisse ausgewählter Getränke erläutern und nutzen; – in der gehobenen Küche Richtlinien der Arbeitssicherheit und Ergonomie sowie das betriebliche Hygienemanagement umsetzen; – Möglichkeiten des Einsatzes regionaler und saisonaler Spezialitäten wiedergeben; – das Inventar sowie die Geräte der gehobenen Gastronomie fachgerecht einsetzen und spezielle Arbeitstechniken durchführen; – ihr grundlegendes theoretisches Wissen über Rezepturen und Speisenzubereitung der Küche der gehobenen Kategorie nutzen; – spezielle Garmethoden der Küche der gehobenen Kategorie anwenden; – Speisen und Getränke der Küche der gehobenen Kategorie unter Berücksichtigung ernährungsphysiologischer, ergonomischer, ökologischer und wirtschaftlicher Erfordernisse sowie der Hygiene-Leitlinie herstellen; – die Qualität von Lebensmitteln, Speisen und Getränken sensorisch und optisch beurteilen; – attraktive Anrichtemöglichkeiten der Küche der gehobenen Kategorie professionell umsetzen; – das Kaffeehaus- und Bankettservice unter Anleitung durchführen; – ein professionelles Flaschenweinservice unter Anleitung durchführen; – Buffetarten benennen sowie Buffets professionell vorbereiten und betreuen; – bei der betrieblichen Arbeit in der gehobenen Gastronomie entsprechende Planungsinstrumente situationsgerecht einsetzen; – eine professionelle Gästebetreuung und -beratung einschließlich der Empfehlung korrespondierender Getränke und Verkaufsgespräche durchführen; – einfache Arbeiten am Tisch des Gastes unter Anleitung durchführen. Lehrstoff: Küche: Küchenmanagement und Rezepturenverwaltung: IT-unterstützte Warenbewirtschaftung, IT-unterstützte Menüerstellung und Speiseplanerstellung, nationale Küchen. Gute Hygienepraxis. Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion: Vorbereitungstechniken, Garmethoden, Abwandlungen, Verfeinerungen. Inventar und Geräte der gehobenen Gastronomie. Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion: Menüzubereitung, À-la-carte-Küche. Qualitätssicherung und -kontrolle von Speisen und Arbeitsabläufen. Restaurant: Servicemanagement: Menü- und À-la-carte-Service, Arbeits- und Servierabläufe vom Empfang bis zur Verabschiedung. Gästebetreuung und -beratung: Betreuung unterschiedlicher Zielgruppen, Beschwerdemanagement. Verkaufsgespräch, korrespondierende Getränke und Getränkeempfehlung. Serviertechniken und -abläufe: Arbeiten am Tisch des Gastes. Bankettservice. Buffet. Kaffeehausservice. Getränke und Getränkeservice: Weinservice, Schaumweinservice. Degustation. Aperitif, Digestif. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – Aufgaben aus den Bereichen der gehobenen Gastronomie unter Anwendung der bereits erworbenen Fachkenntnisse und Fertigkeiten selbstständig einschließlich Planung und Organisation professionell durchführen sowie die Ergebnisse bewerten und evaluieren; – bei der betrieblichen Arbeit in der gehobenen Gastronomie entsprechende Planungsinstrumente situationsgerecht einsetzen; – die Grundlagen der À-la-carte Küche in der Praxis umsetzen; – Speisen und Getränke der Küche der gehobenen Kategorie unter Berücksichtigung ernährungsphysiologischer, ergonomischer, ökologischer und wirtschaftlicher Erfordernisse sowie der Hygiene-Leitlinie herstellen; – eine professionelle Gästebetreuung und -beratung einschließlich der Empfehlung korrespondierender Getränke durchführen und verkaufsfördernde Maßnahmen umsetzen; – Spezialitäten professionell präsentieren und servieren sowie spezielle Arbeiten am Tisch des Gastes fachgerecht durchführen; – das Grundwissen über die Bar einsetzen, ausgewählte Standardrezepturen unter Anleitung herstellen und das Service durchführen; – aktuelle Entwicklungen und Trends in der Gastronomie beschreiben; – selbstständig sowie im Team exemplarisch kreative Produkte bzw. Konzepte entwickeln. Lehrstoff: Küche: Selbstständige Planung und Umsetzung von komplexen Arbeitsaufträgen. À-la-carte-Küche, Menüzubereitung. Restaurant: Selbstständige Planung und Umsetzung von Arbeitsaufträgen. Menü- und À-la-carte-Service. Präsentation und Service von Spezialitäten. Gästebetreuung und -beratung: Verkaufsfördernde Maßnahmen, aktiver Verkauf. Bar: Arten, Grundausstattung, Barstock, Mise en place, Arbeitsabläufe, Bargetränke und Spirituosen. Selbstständige Planung und Umsetzung von komplexen Arbeitsaufträgen. Trends und Innovationen in der Gastronomie. 5. UNTERNEHMENS- UND DIENSTLEISTUNGSMANAGEMENT 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden. *) Die Studierenden können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen verstehen, Zusammenhänge und Querverbindungen herstellen und Möglichkeiten der Steuerung erkennen; – die steigenden Bedeutung des Dienstleistungssektors richtig bewerten; – kundenorientierte Dienstleistungsangebote gestalten (Service Design); – geeignete Mechanismen zur Qualitätskontrolle einsetzen; – den kontinuierlichen Prozess einer Dienstleistungsentwicklung von der Ideenfindung und -bewertung über die Entwicklung und Realisierung beschreiben und organisatorisch umsetzen; – realistische Ziele definieren, Schritte zur Zielerreichung setzen, diese bewerten und daraus Verbesserungsansätze ableiten; – Verantwortungsbereiche übernehmen und Aufgaben verantwortungsbewusst und eigenständig entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen erledigen; – gastronomische und/oder andere Veranstaltungen unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements planen und organisieren und – in Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen – durchführen. *) Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern: Fach- und Methodenkompetenz: Die Studierenden können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben und dokumentieren; – betriebliche Planungsinstrumente mit Hilfe branchenspezifischer Software einsetzen; – standard- bzw. branchenspezifische Software anwenden; – die Fremdsprache/n situationsgerecht anwenden; – unterschiedliche Arbeitsmethoden, Kreativitätstechniken und Medien situationsgerecht einsetzen; – situationsgerecht und in angemessener Sprache kommunizieren und präsentieren. Personale und soziale Kompetenzen: Die Studierenden können – auf geänderte Situationen flexibel reagieren und neue Strategien entwickeln; – strukturiert, prozess- und dienstleistungsorientiert, markt- und ergebnisorientiert arbeiten; – im Team arbeiten und Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen; – sorgfältig und verlässlich arbeiten; – mit Kritik konstruktiv umgehen, Fehler erkennen und neue Lösungswege finden; – Konfliktsituationen erkennen und lösungsorientiert handeln; – das äußere Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen; – die Notwendigkeit eines wechselseitigen Informationsaustausches als wichtig einschätzen und aktiv kommunizieren; – die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlecht oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln. Lehrstoff: Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität allein und im Team. Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster. Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung. Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote. Anwendung von Teilen des Projektmanagements, Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen. Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements. Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets. Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n). 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden. *) Die Studierenden können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen verstehen, Zusammenhänge und Querverbindungen herstellen und Möglichkeiten der Steuerung erkennen; – die steigenden Bedeutung des Dienstleistungssektors richtig bewerten; – kundenorientierte Dienstleistungsangebote gestalten (Service Design); – geeignete Mechanismen zur Qualitätskontrolle einsetzen; – den kontinuierlichen Prozess einer Dienstleistungsentwicklung von der Ideenfindung und -bewertung über die Entwicklung und Realisierung beschreiben und organisatorisch umsetzen; – realistische Ziele definieren, Schritte zur Zielerreichung setzen, diese bewerten und daraus Verbesserungsansätze ableiten; – Verantwortungsbereiche übernehmen und Aufgaben verantwortungsbewusst und eigenständig entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen erledigen; – gastronomische und/oder andere Veranstaltungen unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements planen und organisieren und – in Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen – durchführen. *) Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern: Fach- und Methodenkompetenz: Die Studierenden können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben und dokumentieren; – betriebliche Planungsinstrumente mit Hilfe branchenspezifischer Software einsetzen; – standard- bzw. branchenspezifische Software anwenden; – die Fremdsprache/n situationsgerecht anwenden; – unterschiedliche Arbeitsmethoden, Kreativitätstechniken und Medien situationsgerecht einsetzen; – situationsgerecht und in angemessener Sprache kommunizieren und präsentieren. Personale und soziale Kompetenzen: Die Studierenden können – auf geänderte Situationen flexibel reagieren und neue Strategien entwickeln; – strukturiert, prozess- und dienstleistungsorientiert, markt- und ergebnisorientiert arbeiten; – im Team arbeiten und Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen; – sorgfältig und verlässlich arbeiten; – mit Kritik konstruktiv umgehen, Fehler erkennen und neue Lösungswege finden; – Konfliktsituationen erkennen und lösungsorientiert handeln; – das äußere Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen; – die Notwendigkeit eines wechselseitigen Informationsaustausches als wichtig einschätzen und aktiv kommunizieren; – die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlecht oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln. Lehrstoff: Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität allein und im Team. Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster. Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung. Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote. Anwendung von Teilen des Projektmanagements, Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen. Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements. Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets. Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n). 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden. *) Die Studierenden können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen verstehen, Zusammenhänge und Querverbindungen herstellen und Möglichkeiten der Steuerung erkennen; – die steigenden Bedeutung des Dienstleistungssektors richtig bewerten; – kundenorientierte Dienstleistungsangebote gestalten (Service Design); – geeignete Mechanismen zur Qualitätskontrolle einsetzen; – den kontinuierlichen Prozess einer Dienstleistungsentwicklung von der Ideenfindung und -bewertung über die Entwicklung und Realisierung beschreiben und organisatorisch umsetzen; – realistische Ziele definieren, Schritte zur Zielerreichung setzen, diese bewerten und daraus Verbesserungsansätze ableiten; – Verantwortungsbereiche übernehmen und Aufgaben verantwortungsbewusst und eigenständig entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen erledigen; – gastronomische und/oder andere Veranstaltungen unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements planen und organisieren und – in Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen – durchführen. *) Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern: Fach- und Methodenkompetenz: Die Studierenden können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben und dokumentieren; – betriebliche Planungsinstrumente mit Hilfe branchenspezifischer Software einsetzen; – standard- bzw. branchenspezifische Software anwenden; – die Fremdsprache/n situationsgerecht anwenden; – unterschiedliche Arbeitsmethoden, Kreativitätstechniken und Medien situationsgerecht einsetzen; – situationsgerecht und in angemessener Sprache kommunizieren und präsentieren. Personale und soziale Kompetenzen: Die Studierenden können – auf geänderte Situationen flexibel reagieren und neue Strategien entwickeln; – strukturiert, prozess- und dienstleistungsorientiert, markt- und ergebnisorientiert arbeiten; – im Team arbeiten und Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen; – sorgfältig und verlässlich arbeiten; – mit Kritik konstruktiv umgehen, Fehler erkennen und neue Lösungswege finden; – Konfliktsituationen erkennen und lösungsorientiert handeln; – das äußere Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen; – die Notwendigkeit eines wechselseitigen Informationsaustausches als wichtig einschätzen und aktiv kommunizieren; – die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlecht oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln. Lehrstoff: Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität allein und im Team. Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster. Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung. Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote. Anwendung von Teilen des Projektmanagements, Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen. Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements. Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets. Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n). 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden. *) Die Studierenden können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen verstehen, Zusammenhänge und Querverbindungen herstellen und Möglichkeiten der Steuerung erkennen; – die steigenden Bedeutung des Dienstleistungssektors richtig bewerten; – kundenorientierte Dienstleistungsangebote gestalten (Service Design); – geeignete Mechanismen zur Qualitätskontrolle einsetzen; – den kontinuierlichen Prozess einer Dienstleistungsentwicklung von der Ideenfindung und -bewertung über die Entwicklung und Realisierung beschreiben und organisatorisch umsetzen; – realistische Ziele definieren, Schritte zur Zielerreichung setzen, diese bewerten und daraus Verbesserungsansätze ableiten; – Verantwortungsbereiche übernehmen und Aufgaben verantwortungsbewusst und eigenständig entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen erledigen; – gastronomische und/oder andere Veranstaltungen unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements planen und organisieren und – in Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen – durchführen. *) Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern: Fach- und Methodenkompetenz: Die Studierenden können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben und dokumentieren; – betriebliche Planungsinstrumente mit Hilfe branchenspezifischer Software einsetzen; – standard- bzw. branchenspezifische Software anwenden; – die Fremdsprache/n situationsgerecht anwenden; – unterschiedliche Arbeitsmethoden, Kreativitätstechniken und Medien situationsgerecht einsetzen; – situationsgerecht und in angemessener Sprache kommunizieren und präsentieren. Personale und soziale Kompetenzen: Die Studierenden können – auf geänderte Situationen flexibel reagieren und neue Strategien entwickeln; – strukturiert, prozess- und dienstleistungsorientiert, markt- und ergebnisorientiert arbeiten; – im Team arbeiten und Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen; – sorgfältig und verlässlich arbeiten; – mit Kritik konstruktiv umgehen, Fehler erkennen und neue Lösungswege finden; – Konfliktsituationen erkennen und lösungsorientiert handeln; – das äußere Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen; – die Notwendigkeit eines wechselseitigen Informationsaustausches als wichtig einschätzen und aktiv kommunizieren; – die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlecht oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln. Lehrstoff: Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität allein und im Team. Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster. Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung. Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote. Anwendung von Teilen des Projektmanagements, Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen. Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements. Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets. Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n). B. Pflichtpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – ergänzend zu den in der Ausbildung bisher erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten in einem facheinschlägigen Unternehmen (vorzugsweise in Betrieben der Wirtschaft, der Verwaltung, des Tourismus oder der Ernährung) jene Gewandtheit der Berufsausübung vertiefen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht; – die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen; – einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben erhalten; – Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umreißen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen; – sich Vorgesetzten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt und selbstsicher präsentieren; – aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen erwerben. Zeitlicher und sachlicher Rahmen: Zwischen dem 2. und 3. Semester im Ausmaß von 8 Wochen (Vollzeit) in Betrieben der Wirtschaft, der Verwaltung, des Tourismus oder der Ernährung. In begründeten Fällen sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferienzeiten zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind. C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze: Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und gegebenenfalls auch für die Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist eine eindeutige Bezeichnung festzulegen. Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. D. Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe: Die von einem Leistungsabfall betroffenen Studierenden sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen. Lehrstoff: Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind. Beachte für folgende Bestimmung zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 3 idF BGBl. II Nr. 250/2021 Anlage A13 KOLLEG FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE FACHRICHTUNG „KOMMUNIKATIONS- UND MEDIENDESIGN“ I. Stundentafel 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) A. Pflichtgegenstände Wochenstunden Summe Lehrverpflichtungsgruppe Semester 1. 2. 3. 4. 1. Religion/Ethik 6 1 1 1 1 4 (III)/III 2. Sprache und Kommunikation: 2.1 Lebende Fremdsprache 2 3 3 3 3 12 I 2.2 Officemanagement 3 2 2 - - 4 III 3. Wirtschaft: 3.1. Globalwirtschaft, Wirtschaftsgeografie und Volkswirtschaft 2 2 1 1 6 III 3.2 Betriebswirtschaft und Projektmanagement 3 3 2 2 10 I 3.3 Rechnungswesen und Controlling 3 4 4 4 4 16 I 3.4 Recht - - 2 2 4 III 4. Kommunikations- und Mediendesign: 3 4.1 Angewandte Informatik 3 3 3 3 12 I 4.2. Kommunikations- und Mediendesign 9 9 9 9 36 I 5. Angewandtes Projekt- und Cateringmanagement 3 4 8 8 5 5 26 III Gesamtwochenstundenzahl 35 35 30 30 130 B. Pflichtpraktikum 4 Wochen zwischen dem 2. und 3. Semester C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen 5 D. Förderunterricht 5 ____________________________ 1 Die Stundentafel kann gem. den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden. 2 In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache(n) anzuführen. 3 Mit Computerunterstützung. 4 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 4-26 Wochenstunden festgelegt werden. 5 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III). 6 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Das Kolleg für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Kommunikations- und Mediendesign hat im Sinne der §§ 65 und 77 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) die Aufgabe, Absolventinnen und Absolventen von höheren Schulen ergänzend zum Bildungsziel einer Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Kommunikations- und Mediendesign zu führen. Durch die Vermittlung der entsprechenden Fach- und Methodenkompetenz sowie den Erwerb sozialer und personaler, kommunikativer und emotionaler Kompetenz werden die Absolventinnen und Absolventen zur Ausübung gehobener Berufe in den Bereichen Kommunikations- und Medienwirtschaft, Öffentlichkeitsarbeit und Marketing, Informationstechnologie, gehobener Dienstleistungssektor und Verwaltung sowie im Kreativ- und Kulturbereich befähigt. Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zu lebenslangem Lernen. Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen – Sprache und Kommunikation, – wirtschaftliche Bildung (betriebs-, volks- und globalwirtschaftlich), – Medien, Informations- und Kommunikationstechnologien, – multimediale Aufbereitung und Gestaltung von Information, – berufsorientierte Praxis sollen die Absolventinnen und Absolventen zu kritischem und kreativem Denken sowie nachhaltigem und verantwortungsvollem Handeln befähigt werden. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS SPRACHE UND KOMMUNIKATION Die Studierenden können – Sachverhalte in angemessener Sprache in Wort und Schrift ausdrücken und situationsgerecht kommunizieren; – verantwortungsvoll, umweltbewusst und gesundheitsbewusst handeln; – kreativ arbeiten; – Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, evaluieren und einsetzen (entsprechend dem sprachlichen Zielniveau); – berufsspezifische Informations- und Kommunikationstechnologien effizient nutzen und verantwortungsbewusst sowie rechtskonform einsetzen; – angemessen – auch medienunterstützt – präsentieren. LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES LEBENDE FREMDSPRACHE Lebende Fremdsprache ohne Vorkenntnisse Die Studierenden – erreichen in der Fremdsprache das Niveau der Elementaren Sprachverwendung A2 nach GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R
(98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängend sprechen sowie in der Fertigkeit Schreiben unter Berücksichtigung der Fachsprache; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau A2/B1 Die Studierenden – erreichen beziehungsweise vertiefen in der Fremdsprache das Niveau der Selbstständigen Sprachverwendung B1 gemäß GER in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben mit besonderer Berücksichtigung der Fachsprache; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau B2 Die Studierenden – vertiefen in der Fremdsprache das Niveau der Selbstständigen Sprachverwendung B2 gemäß GER in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben mit besonderer Berücksichtigung der Fachsprache; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden; – nehmen im Sinne einer individuellen Bildungsplanung Angebote wahr, in einzelnen Bereichen das Niveau der Kompetenten Sprachverwendung C1 zu erreichen. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS WIRTSCHAFT Die Studierenden können – die Wirtschaft und ihre Rahmenbedingungen als positiv und aktiv gestaltbaren Teil der Gesellschaft wahrnehmen und zu einer lebenswerten, demokratischen und kooperativen Gemeinschaft beitragen; – internationale und nationale wirtschaftliche und räumliche Zusammenhänge erklären und argumentieren; – politische und wirtschaftliche Konzepte, Modelle und Positionen kritisch einschätzen und hinterfragen; – die Zusammenhänge sozialer, ökologischer und ökonomischer Nachhaltigkeit verstehen und danach handeln; – in ihren verschiedenen Rollen (Unternehmerin und Unternehmer, Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer, Teammitglied, Bürgerin und Bürger, Konsumentin und Konsument usw.) verantwortungsbewusst agieren sowie die Konsequenzen ihres Handelns einschätzen und reflektieren; – wirtschaftliche und politische Informationen (Medienberichte usw.) verstehen und kommunizieren. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS KOMMUNIKATIONS- UND MEDIENDESIGN Die Studierenden können – aktuelle Entwicklungen im Bereich der neuen Medien, insbesondere im Kommunikations- und Mediendesign beschreiben und deren Bedeutung für die berufliche Praxis einschätzen; – kreativ, flexibel und lösungsorientiert arbeiten; – theoretisches Fachwissen in die Praxis umsetzen und ihre Kenntnisse und Fertigkeiten vernetzt einsetzen. III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Studierenden, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten. Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen. Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel: Die Gesamtwochenstunden im Pflichtgegenstand „Angewandtes Projekt- und Cateringmanagement“ können schulautonom im Ausmaß von mindestens 4 bis maximal 26 Semesterwochenstunden festgelegt werden. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff sind an das schulautonom festgelegte Stundenausmaß anzupassen. Die daraus gegebenenfalls frei werdenden Wochenstunden (max. 22 Semesterwochenstunden) sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen: 1. Schulautonome Vertiefung: Entweder – müssen innerhalb eines Clusters bis zu zwei neue Pflichtgegenstände mit mindestens je 6 Semesterwochenstunden eingeführt werden und/oder – muß das Wochenstundenausmaß der Pflichtgegenstände innerhalb eines Clusters um mindestens 6 Semesterwochenstunden erhöht werden. 2. Darüber hinaus kann mit den allenfalls verbleibenden schulautonomen Wochenstunden das Wochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände erhöht werden. 3. Im Rahmen der schulautonomen Abweichungen bestehen darüber hinaus ab dem 3. Semester folgende Bestimmungen zur Gestaltung von Wahlpflichtbereichen für die Studierenden (Studierenden-Autonomie). Dabei sind jedenfalls die geltenden Eröffnungs- und Teilungszahlen und die Möglichkeit einer übergreifenden Führung in Paralleljahrgängen zu berücksichtigen:
(1) Von den nach Z 1 verwendeten Wochenstunden können maximal 3 Wochenstunden zum Angebot eines Wahlpflichtbereiches mit 2 Wahlmöglichkeiten herangezogen werden, und/oder
(2) Von den nach Z 2 verwendeten Wochenstunden können bis zu 3 Wochenstunden – maximal jedoch das Wochenstundenausmaß der vorgenommenen Erhöhung – zum Angebot eines Wahlpflichtbereiches mit 2 inhaltlichen Wahlmöglichkeiten verwendet werden; Es sind grundsätzlich nur Stundenerhöhungen durch ganze (Semester-)Wochenstunden möglich. Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Semestern verschoben werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten, dh. die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechungen zu führen. Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände in den einzelnen Semestern darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände von 130 Semesterwochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden. Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe des Pflichtgegenstandes sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Lernergebnisse des Clusters schulautonom festzulegen. Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff des Pflichtgegenstandes schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenz). Auch hier sind die Lernergebnisse des Clusters zugrunde zu legen. Pro Jahrgang kann 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Jahrgängen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal drei. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde. Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 4. Semester) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten. Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes: Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Semester ist ein alle Semester umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzen und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht: Allfällige Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind. Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL): Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache“) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Klassen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache“ zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 16 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz. IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen. Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw. Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Unterrichtsqualität: Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht. Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes. Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen. Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen. Unterrichtsplanung: In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten: – Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Lernergebnisse der Cluster und die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie gegebenenfalls vorhandene Bildungsstandards. – Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrenden einer Klasse oder des Bildungsganges bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein. – Die Koordination erfordert organisatorische Rahmenbedingungen, die herzustellen sind. – Die Individualität der Lernenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Lernenden ausgegangen werden, um sicher zu stellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten). – Der Unterricht ist auf den Kompetenzerwerb auszurichten, wobei die Kompetenzen über die Schulstufen und Semester systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen. – In die Unterrichtsgestaltung sind nach Möglichkeit situative Aufgabenstellungen einzubauen, die der beruflichen Realität entnommen und methodisch aufbereitet werden. Dadurch soll die Identifikation der Lernenden mit berufsrelevanten Funktionen und ihre Handlungsfähigkeit entwickelt und gefördert werden. – Wesentlich sind die Vermittlung von Fachwissen sowie die Förderung der Entwicklung von Werthaltungen und Schlüsselkompetenzen. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Der Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Lernenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken. – Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis-Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Lernenden fördert das Gelingen dieses Transfers. – Um alle Lernenden zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können, empfiehlt sich am Beginn des Bildungsganges die Durchführung von Projektunterricht oder Schulveranstaltungen, die der Sicherung grundlegender sozialer und personaler Kompetenzen (zB Teambildung, Eigenverantwortlichkeit, Lernen, gewaltfreie Kommunikation) dienen. – Fehler sind möglichst als förderliche Lernanlässe zu nutzen. Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen sind dabei zu nützen. Die zur Verfügung stehenden Diagnoseinstrumente sind als Lernstandserhebungen und Lernfortschrittsanalysen, insbesondere aber als Ausgangspunkt für die Planung weiterer Lernphasen einzusetzen. – Auf den Erwerb von Präsentations- und Medienkompetenz ist besonderes Augenmerk zu legen. – Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben. – Den Lernenden sollen weiters Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie im Sinne einer individuellen Bildungsplanung nationale und internationale Zertifikate erworben werden können. – Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden, sind im Unterricht und abhängig von den Aufgabenstellungen auch in Prüfungssituationen zu verwenden. – In allen Gegenständen ist Wert auf die Anwendung einfacher wissenschaftlicher Arbeitstechniken zu legen. Die Notwendigkeit wissenschaftlicher Redlichkeit beim Verfassen eigener Arbeiten ist zu beachten und einzufordern. Für die Vorbereitung auf die Diplomarbeit sind Methoden der wissenschaftlichen Informationsgewinnung, eine Einführung in die Grundzüge des wissenschaftlichen Arbeitens und eine korrekte Zitierweise von schriftlichen Quellen in allen betroffenen Unterrichtsgegenständen zu lehren und zu beachten. – Der Unterricht in sprachheterogenen Klassen stellt erhöhte Anforderungen an Lehrende und Lernende, die in gemeinsamer Verantwortung wahrzunehmen sind. Interkulturelles Lernen verbessert die Fähigkeit der Lernenden zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen und ist eine Chance zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft. – Sprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache in Wort (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrkräfte verantwortlich. Lernende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern. – Um gesellschaftlichen und globalen Entwicklungen Rechnung zu tragen, ist die Verwendung der Fremdsprache als Arbeitssprache oder Integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL) anzustreben. Integriertes Fremdsprachenlernen und -lehren hat so zu erfolgen, dass die Lernenden sowohl im fachlichen als auch im sprachlichen Bereich bei der Herausbildung von Wissen und Fähigkeiten einerseits, als auch sprachlicher und kommunikativer Kompetenzen andererseits unterstützt werden. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Lebende Fremdsprache: – Die Entwicklung fremdsprachlicher Kompetenzen erfolgt auf Basis jener Kompetenzen, über die die Lernenden im Deutschen sowie gegebenenfalls in ihrer Erstsprache verfügen. – Ziel des Unterrichts ist der Aufbau einer mehrsprachigen Kompetenz, zu der alle Sprachkenntnisse und Spracherfahrungen beitragen. Deshalb kommt sprachenübergreifenden Ansätzen besondere Bedeutung zu. – Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Erweiterung der sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erfahren werden kann. – Die verschiedenen Kompetenzbereiche (Hören, Lesen, An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängend sprechen, Schreiben, Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires) sind vernetzt zu entwickeln. – In allen Gegenständen sind authentische fremdsprachige Materialien und Impulse (besonders in englischer Sprache) zu nutzen. – Im Sinne der gelebten Internationalität sollen Auslandskontakte wie Praktika, Schulpartnerschaften, internationale Projekte usw. gefördert werden. Didaktische Grundsätze des Clusters Wirtschaft: Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für – betriebswirtschaftliche, regionale und globalwirtschaftliche Mechanismen und volkswirtschaftliche Zusammenhänge und – deren Auswirkungen auf das Lebensumfeld (einschließlich der Chancen von Frauen und Männern). Im Mittelpunkt steht – die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für Zusammenhänge, – die Fähigkeit zur Einordnung des Gelernten in ein Gesamtsystem und dessen Transfer auf neue Anforderungen bzw. geänderte Rahmenbedingungen, – die praktische Nutzung der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten und – die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation. Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Lernenden ist die multidimensionale Verantwortung der Führungskräfte in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen. Didaktische Grundsätze des Clusters Kommunikations- und Mediendesign: Die Abstimmung der Lehrstoffverteilungen der Pflichtgegenstände „Kommunikations- und Mediendesign“ sowie „Angewandte Informatik“ ist in Bezug auf die inhaltliche und zeitliche Unterrichtsplanung unabdingbar. Weiters sind in beiden Gegenständen – die Fähigkeit zur Einordnung des Gelernten in ein Gesamtsystem und dessen Transfer auf neue Anforderungen und geänderte Rahmenbedingungen, – die praktische Nutzung der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten und – die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation zentrale Elemente des Unterrichts. Innerhalb des Pflichtgegenstandes „Kommunikations- und Mediendesign“ sind eine Abstimmung der schulautonomen Ergänzungsmöglichkeiten mit dem Grundlehrplan und ein entsprechend ganzheitlich ausgerichteter Unterricht sowie eine den gesamten Unterrichtsgegenstand umfassende einheitliche Leistungsbeurteilung sicherzustellen. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Angewandtes Projekt- und Cateringmanagement: Durch die Fächerverbindung aller Unterrichtsgegenstände mit dem Unterrichtsgegenstand „Angewandtes Projekt- und Cateringmanagement“ wird dem unternehmerischen und kreativ-multimedialen Denken (Entrepreneurship Education) besonders Rechnung getragen. Kooperationen mit Betrieben und Expertinnen und Experten sind im Rahmen der Möglichkeiten vorzusehen. Zur Festigung und Vernetzung der vor allem im ersten Semester vermittelten Grundlagen des Catering sowie der in den unterschiedlichen Clustern erworbenen betriebswirtschaftlichen, kreativen und medialen Kenntnisse und Fertigkeiten werden verschiedene komplexe, handlungsorientierte und lernerzentrierte Methoden angewendet. Wesentlich sind dabei die Schaffung von Projektstrukturen und die Einbettung des Unterrichts in einen unternehmerischen Kontext bzw. in den organisatorischen Kontext des jeweiligen Auftraggebers. Durch die Planung und Durchführung vor allem realer aber auch die Realsituation simulierender Aufträge ist den Lernenden Gelegenheit zur Durchführung von facheinschlägigen praktischen und organisatorischen Tätigkeiten zu geben. Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Lernenden – Problemstellungen unter ökonomischen, ökologischen und sozialen Gesichtspunkten bearbeiten können, – das bisher erworbene Wissen praktisch anwenden können, – prozess- und ergebnisorientiert unter Berücksichtigung von Projektmanagementtools arbeiten können, – Aufgaben genau, formal richtig und termingerecht bearbeiten können, – betriebliche Abläufe und Strukturen kennen lernen, – Abläufe und Ergebnisse im Sinne eines kontinuierlichen Qualitätsmanagements reflektieren können, – Situationen analysieren, Strukturen und Lösungswege erkennen, – moderne Technologien nutzen, – Entscheidungen treffen, – kommunikations- und teamfähig arbeiten, – eigenverantwortlich lernen und für das eigene Handeln Verantwortung übernehmen, – Führungsaufgaben übernehmen, – ihre Rolle im Arbeitsleben und in Hierarchien kennen lernen, – ihre persönlichen Möglichkeiten und Grenzen erfahren können. Dazu ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten. Die Absprache mit den Lehrenden anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten wird dringend empfohlen. Im Bedarfsfall sind eine gute organisatorische (stundenplantechnische) Abstimmung mit anderen einschlägigen Pflichtgegenständen und die Nutzung der Möglichkeit der Blockung empfehlenswert. Die Auswahl der Handlungs- und Lernanlässe hat sich an den Berufsbildern und an der speziellen Ausprägung der Schulen für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Kommunikations- und Mediendesign zu orientieren. Um eine rechtzeitige Planung der entsprechenden Lehrfächerverteilung zu ermöglichen, sind diese im Regelfall bereits spätestens am Ende des vorhergehenden Unterrichtsjahres festzulegen. Auf organisatorische Besonderheiten des Pflichtgegenstandes „Angewandtes Projekt- und Cateringmanagement“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen. Unterrichtsmethoden: Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten, sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen. Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen: – Lernsettings sind so zu gestalten, dass die Lernenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können. – Individuelle Begabungen und Potenziale sind unabhängig von vorgefassten Bildern, Zuschreibungen und familiären Rahmenbedingungen zu fördern. – .Formen des gegenseitigen Unterstützens durch Studierende (Tutoring) sollen Lern- und Reflexionsprozesse fördern. – Durch offene Lernformen ist die Problemlösungskompetenz der Lernenden zu fördern, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. Gleichzeitig sind sie zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise in Einzel- und besonders Teamarbeit zu befähigen. – Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (Projekte, Fallstudien, Fachpraxis und Simulationen) führen die Studierenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln. – Ein Bezug zum fachpraktischen Unterricht ist in möglichst vielen Unterrichtsgegenständen herzustellen. – Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis tragen dazu bei, den Lernenden Einblick in die komplexen Zusammenhänge berufsspezifischer Abläufe zu geben. – Der Besuch kultureller Veranstaltungen und kultureller Institutionen motiviert die Lernenden zur Beschäftigung mit Kunst und Kultur. – Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sollen verschiedene Medien eingesetzt werden, um den Lernprozess zu unterstützen und die erforderliche Medienkompetenz aufzubauen. Die Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien sowie elektronischen Kommunikationsformen soll die Unterrichtsorganisation unterstützen und ergänzen. – Der Vertiefung ausgewählter Lerninhalte und dem Training grundlegender Fertigkeiten ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Behandlung vielfältiger Inhalte zu geben. Besonderer Wert ist dabei auf die Vermittlung der Methoden des jeweiligen Faches zu legen, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. – In allen Unterrichtsgegenständen ist die Dokumentation und Reflexion des stufenweisen Kompetenzerwerbs und damit die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung durch die Lernenden durch geeignete Methoden (zB Portfolio, Lerntagebuch) zu fördern. Unterrichtsorganisation: Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen. Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Semester mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage: – Unterrichtsgegenstände, in denen häufig mit Arbeitsaufträgen im Sinne des kooperativen offenen Lernens gearbeitet wird, – organisatorische Aneinanderreihung inhaltlich verbundener Unterrichtsgegenstände, zB aus dem Cluster Wirtschaft, zur verstärkten Vernetzung der Lerninhalte, – Unterrichtsgegenstände, in denen fächerübergreifende Projekte und/oder themenzentrierter Unterricht geplant sind (zB Angewandtes Projekt- und Cateringmanagement), – Unterrichtsgegenstände, die sich besonders für eine Zusammenarbeit mit dem Gegenstand „Angewandtes Projekt- und Cateringmanagement“ eignen. Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicher zu stellen. Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie Studienkolleginnen und Studienkollegen elektronisch Kontakt halten. Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrende zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung. Pflichtpraktikum: Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich möglicher Einsatzbereiche zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können. Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten. Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind. Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen. Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen. Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen Kontakt zu halten. Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor und die Lehrenden der Schule ist im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung. V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT a) Katholischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 416/1989 in der jeweils geltenden Fassung. b) Evangelischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung. c) Altkatholischer Religionsunterricht Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden. d) Islamischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 in der jeweils geltenden Fassung. e) Israelitischer Religionsunterricht Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden. f) Neuapostolischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 108/2016 in der jeweils geltenden Fassung. g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 in der jeweils geltenden Fassung. h) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 114/2016 in der jeweils geltenden Fassung. i) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 in der jeweils geltenden Fassung. j) Buddhistischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 in der jeweils geltenden Fassung. k) Freikirchlicher Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 in der jeweils geltenden Fassung. l) Alevitischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 14/2014 in der jeweils geltenden Fassung. VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände
1. ETHIK
Bildungs- und Lehraufgabe Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab. Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten. In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren. Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile. Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie. Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück. Zentrale fachliche Konzepte Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt. Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive: Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft. Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen. Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert. Didaktische Grundsätze Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden: Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen. Diskursorientierung Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen. Diversitätsgebot Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind. Fachdidaktische Aufbereitung Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen. Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann. Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden. Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden. Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und – sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen. Analysieren und Reflektieren Die Schülerinnen und Schüler können – ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und – Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren. Argumentieren und Urteilen Die Schülerinnen und Schüler können – moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und – Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen. Interagieren und Sich-Mitteilen Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und – Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen. Handlungsoptionen entwickeln Die Schülerinnen und Schüler können – durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und – die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen. Bei der Behandlung der Anwendungsbereiche ist die Umsetzung in den jeweils möglichen beruflichen Handlungsfeldern zu berücksichtigen. 1.Semester – Kompetenzmodul 1 Individuation und Sozialisation Identität und Moralentwicklung; Liebe und Sexualität; Glück, Sucht und Selbstverantwortung Handeln und Moral Grundbegriffe und Prinzipien der Ethik; Konflikte und Konfliktbewältigung; Krieg und Frieden 2. Semester – Kompetenzmodul 2 Mensch und Gemeinschaft Beginn des Lebens, Gesundheit und Krankheit, Ende des Lebens; Soziale Beziehungen, das Fremde Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches 3. Semester – Kompetenzmodul 3 Recht und Gerechtigkeit Konzepte und Positionen der Ethik; Moral und Recht; Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten Glauben und Wissen Judentum, Christentum, Islam; Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen; Religions- und Moralkritik, Humanismus 4. Semester – Kompetenzmodul 4 Freiheit und Verantwortung Umgang mit Natur, Tieren und Klima; Medien und Kommunikation; Wirtschaft und Konsum; Technik und Wissenschaft Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches 2. SPRACHE UND KOMMUNIKATION 2.1 LEBENDE FREMDSPRACHEN Lebende Fremdsprache ohne Vorkenntnisse 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen, einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht, sofern langsam und sorgfältig gesprochen wird und wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen; – können sich schrittweise auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen, wenn es sich um sehr vertraute Formulierungen handelt; – verstehen das Wesentliche von kurzen, sehr einfachen Mitteilungen und Anweisungen; – verstehen einfache Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben; – können sehr kurze, einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen sie, indem sie bekannte Namen, Wörter und einfachste Wendungen heraussuchen und, wenn nötig, den Text mehrmals lesen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen ansatzweise nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von ganz unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird; – können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt; – können sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen und Orte äußern; – können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze schreiben; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen. Lehrstoff: Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Studierenden: zB Familie, Freundeskreis, einfache Alltagssituationen in Bezug auf Essen, Trinken, Einkaufen, Unterkunft, Freizeit, Sport, Kleidung. Grundkenntnisse über das Zielland. Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation: zB Vorstellen (sich selbst oder jemanden anderen) und Gebrauch einfacher Gruß- und Abschiedsformeln. Stellen und Beantworten einfacher Fragen nach Namen, Wohnort, Dingen, Hobbys und Befinden. Bitten, Bedanken, Entschuldigen. Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Gespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung. Kurze Mitteilungen, Einladungen, Notizen, Checklisten, Ausfüllen von personenbezogenen Formularen. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – verstehen einfache mündliche Kommunikation in einer Reihe von alltäglichen und vertrauten Situationen und können Gesprächen mit „Native Speakers“ folgen, wenn klar artikuliert, deutlich und mit vertrautem Akzent gesprochen wird; – verstehen in einfacheren Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen, einfache Grafiken verstehen und in einfachen Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in vertrauten Situationen der Arbeitswelt, in denen auch Gefühle, Wünsche und Erlebnisse beschrieben werden; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können einigermaßen bewusst mit Medien umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Gesundheit, Schule, Arbeit und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich einfache Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben, über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und auf einfache Art ihre Meinung ausdrücken und begründen; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt); – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an häufigen Konnektoren verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – können kulturelle und geografische Besonderheiten des eigenen Landes identifizieren und in einfacher Form beschreiben; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten großteils nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Studierenden sowie aktuelle Themen: zB politische und gesellschaftliche Grundstrukturen, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Gesundheit und Umwelt, Medien und Kommunikation, Marketing, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen. Ausgewählte Bereiche der mündlichen und schriftlichen berufsbezogenen Kommunikation: zB einfache Handelskorrespondenz (medienunterstützt; Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden), Berichte. Kommunikation über allgemeine Themen. Kommunikation in sozialen Netzwerken. Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Graphiken und Statistiken. Äußern und einfaches Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Blog, alltägliche Korrespondenz, Gespräch). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – verstehen einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn klar, deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird und kleinere Pausen helfen, den Sinn zu erfassen; – verstehen in einfacheren Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn sehr deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird; – können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen; – können einfachen Alltagstexten und einfachen Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen; – verstehen einfache Texte wie zB E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe und berufsbezogene Korrespondenz; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einigen einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können auf einfache Art ihre Meinung ausdrücken; – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Speisen, Ernährung. Grundkenntnisse über das Zielland. Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation im Bereich Reisen: zB Telefonate, einfache Beschreibung von Speisen, einfache Korrespondenz (medienunterstützt; Anfragen, Beantwortung von Anfragen), Notizen, Ankündigungen, Memos; Bewerbung. Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – verstehen einfache mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich und können Gesprächen mit „Native Speakers“ folgen, wenn klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird; – verstehen in einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich konkrete Informationen entnehmen und in einfachen Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. aus ihrem Lebensumfeld und in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können bewusst mit Medien umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Freizeit, Medien und aktuellem Geschehen geht; – können eine Reihe von einfachen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, einige Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich einfache Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt); – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – kennen die Bedeutung der inneren und äußeren Mehrsprachigkeit; – können kulturelle und geografische Besonderheiten des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren und diese in einfacher Form beschreiben; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen; – verfügen über einen ausreichenden Wortschatz, um in vertrauten Situationen und in Bezug auf vertraute Themen routinemäßige, alltägliche Angelegenheiten zu erledigen; – beherrschen den dafür erforderlichen Wortschatz gut, machen aber elementare Fehler wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder weniger vertraute Themen und Situationen zu bewältigen; – können einige häufige einfache Strukturen und Wendungen, die an Alltagssituationen mit voraussagbaren Inhalten gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden, wobei auch wenn elementare Fehler auftreten in der Regel klar wird, was sie ausdrücken möchten; – verfügen über eine verständliche Aussprache, auch wenn ein merklicher Akzent vorhanden ist und öfter etwas falsch ausgesprochen wird, eine sprachentypische Intonation ist erkennbar; – zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Studierenden sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen: zB politische und gesellschaftliche Strukturen, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Gesundheit und Umwelt, Medien und Kommunikation, Marketing, Kunst und Kultur, Arbeit und Arbeitswelt. Einfache mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen und Produkten, zB Bericht, Homepage, einfache PR-Texte wie Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung. Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Graphiken und Statistiken. Ausgewählte Bereiche der Handelskorrespondenz (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden). Bewerbung. Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation. Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Bericht, Blog, Korrespondenz, Diskussion, Präsentation). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. Schularbeiten: 1. – 3. Semester je 1 ein- oder zweistündige Schularbeit. 4. Semester: 1 zwei- oder dreistündige Schularbeit. Lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau A2/B1 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen sowie vertrauten Situationen im alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld und können Gesprächen mit „Native Speakers“ folgen, wenn klar artikuliert, deutlich und mit vertrautem Akzent gesprochen wird; – verstehen in einfacheren Tonaufnahmen, Podcasts und Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltagstexten, einfachen Zeitungsartikeln und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen sowie einfache Grafiken verstehen; – verstehen SMS, E-Mails, Briefe, einfache Berichte usw. im alltäglichen Umfeld sowie in vertrauten Situationen der Arbeitswelt, in denen auch Gefühle, Wünsche und Erlebnisse beschrieben werden; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von einfachen, routinemäßigen Situationen im alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Ausbildung, Arbeitswelt und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen, einige Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen aus dem alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache sowie ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem alltäglichen Umfeld: zB Ausbildung und etwaige berufliche Vorbildung, Urlaub, Freizeitaktivitäten. Themen aus dem beruflichen Umfeld: Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräch, verschiedene Arten von touristischen Einrichtungen, Tätigkeitsfelder der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt): Einfache berufliche Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung (zB Auskünfte über das Angebot innerhalb und außerhalb des Betriebs erteilen). Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus dem alltäglichen sowie beruflichen Bereich und können Gesprächen mit „Native Speakers“ folgen, wenn klar artikuliert, deutlich und mit vertrautem Akzent gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts und Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen aus dem alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld wichtige Informationen entnehmen, einfache Grafiken verstehen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen SMS, E-Mails, Briefe, Berichte, Einträge in sozialen Netzwerken usw. im alltäglichen Bereich sowie in Standardsituationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können Informations- bzw. Kommunikationsmedien und -technologien kritisch bewerten, effizient nutzen sowie situationsgerecht und verantwortungsbewusst einsetzen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich relativ leicht in strukturierten Situationen und kurzen Gesprächen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit sozialen Beziehungen und touristischen Aktivitäten geht; – können eine Reihe einfacher Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen aus dem alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld geben, über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten sowie auf einfache Art ihre Meinung ausdrücken und begründen; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt); – können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen aus dem alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache sowie ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und haben die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem beruflichen Umfeld: zB Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräch, Vorbereitung auf das Praktikum. Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt): Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung im Event- und Messebereich (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Reservierung, Beratung). Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus dem alltäglichen sowie beruflichen Umfeld und können Gesprächen mit „Native Speakers“ folgen, wenn klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts und Videos über vertraute Themen aus dem alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen aus dem alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld konkrete Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen SMS, E-Mails, Briefe, Berichte, Einträge in sozialen Netzwerken usw. im alltäglichen Bereich sowie in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können Informations- bzw. Kommunikationsmedien und -technologien kritisch bewerten und effizient nutzen sowie situationsgerecht und verantwortungsbewusst einsetzen; – können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, evaluieren und gezielt einsetzen (entsprechend dem sprachlichen Zielniveau); – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Ausbildung, Freizeit sowie wirtschaftlichen und touristischen Aktivitäten geht; – können eine Reihe von Mitteln anwenden, um ein Gespräch auf natürliche Art zu beginnen, einige Zeit in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen auf einfache Art das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen aus dem alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt); – können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen aus dem alltäglichen sowie beruflichen Umfeld verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und haben die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation; – können kulturelle sowie geografische Besonderheiten des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren, diese in einfacher Form beschreiben sowie in ein zielgruppenorientiertes Besichtigungsprogramm einbetten; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem beruflichen Umfeld: zB Erfahrungen aus dem Praktikum, alltägliche und berufliche Ziele. Nachhaltigkeit in Bezug auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft. Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt): Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung im Event- und Messebereich (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Reservierung, Beratung, Umgang mit Beschwerden), Berichte. Bewerbung und Motivationsschreiben. Mündliche und schriftliche Präsentation von Dienstleistungen, Produkten, Programmen (zB Website, Broschüre, Flugblatt, Bericht). Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Graphiken und Statistiken. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus dem alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld und können Gesprächen mit „Native Speakers“ folgen, wenn klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts und Videos über vertraute Themen aus dem alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen aus dem alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld konkrete Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen SMS, E-Mails, Briefe, Berichte, Einträge in sozialen Netzwerken usw. im alltäglichen Bereich sowie in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können Informations- bzw. Kommunikationsmedien und -technologien kritisch bewerten, effizient nutzen sowie situationsgerecht und verantwortungsbewusst einsetzen; – können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, evaluieren und einsetzen (entsprechend dem sprachlichen Zielniveau); – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Ausbildung, Freizeit sowie wirtschaftlichen und touristischen Aktivitäten geht; – können eine Reihe von Mitteln anwenden, um einfache Gespräche im alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld auf natürliche Art zu beginnen, einige Zeit in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen auf einfache Art das Wort zu ergreifen; – verfügen über angemessene sprachliche Mittel um beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten; – sind sich der wichtigsten Höflichkeitskonventionen bewusst und handeln entsprechend; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen aus dem alltäglichen und beruflichen Umfeld geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt); – können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen aus dem alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden; – zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt; – verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten; – zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen; – können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen aus dem alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden; gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation; – zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar; – können ein breites Spektrum von Sprachfunktionen realisieren sowie auf sie reagieren, indem sie die dafür gebräuchlichsten Redemittel benutzen und dabei zwischen formellem bzw. informellem Register unterscheiden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache sowie ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – können kulturelle bzw. geografische Besonderheiten des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren, diese in einfacher Form beschreiben und in ein zielgruppenorientiertes Besichtigungsprogramm einbetten; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und haben die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem beruflichen Umfeld: zB Erfahrungen aus dem Praktikum, alltägliche und berufliche Ziele. Nachhaltigkeit in Bezug auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft. Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt): Standardsituationen der Kundenbetreuung (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Reservierung, Beratung, Umgang mit Beschwerden), Berichte. Bewerbung und Motivationsschreiben. Mündliche und schriftliche Präsentation von Dienstleistungen, Produkten, Programmen (zB Website, Broschüre, Flugblatt, Bericht). Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Graphiken und Statistiken. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. Schularbeiten: 1. – 3. Semester je 1ein- oder zweistündige Schularbeit. 4. Semester: 1 zwei- oder dreistündige Schularbeit. Lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau B2 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – verstehen inhaltlich und sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einigen berufsspezifischen Situationen bzw. zu einigen berufsspezifischen Themen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen; – können Tonaufnahmen, Podcasts sowie Videos über einige berufsspezifische Themen verstehen sowie dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – können selbständig lesen sowie Lesestil und Tempo verschiedenen Texten bzw. Zwecken anpassen; – können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einigen berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen; – können lange und komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen ein begrenztes Spektrum an schriftlicher Kommunikation im beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können Informations- bzw. Kommunikationsmedien und -technologien kritisch bewerten, effizient nutzen sowie situationsgerecht und verantwortungsbewusst einsetzen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von einigen Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu einigen berufsspezifischen Themen geben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem begrenzten Spektrum von berufsspezifischen Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen; – können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer flüssig und spontan reagieren; – können klare, strukturierte Texte zu einem begrenzten Spektrum an berufsspezifischen Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, nutzen die Erstsprache sowie ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und haben die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem alltäglichen Umfeld: zB Ausbildung und etwaige berufliche Vorbildung, Urlaub, Freizeitaktivitäten. Themen aus dem beruflichen Umfeld. Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt): Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung (zB Auskünfte über das Angebot). Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe Die Studierenden – verstehen inhaltlich und sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einigen berufsspezifischen Situationen sowie zu einigen berufsspezifischen Themen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen; – können Tonaufnahmen, Podcasts sowie Videos über einige berufsspezifische Themen verstehen sowie dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – können selbständig lesen sowie Lesestil bzw. Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einigen berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen; – können lange, komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen ein begrenztes Spektrum an schriftlicher Kommunikation im beruflichen Bereich und können adressaten- bzw. situationsadäquat darauf reagieren; – können Grafiken verstehen, beschreiben und kommentieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können Informations- bzw. Kommunikationsmedien und -technologien kritisch bewerten, effizient nutzen sowie situationsgerecht und verantwortungsbewusst einsetzen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von einigen Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu einigen berufsspezifischen Themen geben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem begrenzten Spektrum von berufsspezifischen Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen; – können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen sowie auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer flüssig und spontan reagieren; – können klare, strukturierte Texte zu einem begrenzten Spektrum an berufsspezifischen Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, nutzen die Erstsprache sowie ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede und entwickeln die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem beruflichen Umfeld: zB Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräch. Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt): Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung im Event- und Messebereich (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Reservierung, Beratung) Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe Die Studierenden – verstehen inhaltlich bzw. sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem beruflichen Umfeld, auch wenn mit einem fremden Akzent gesprochen wird; – können Registerwechsel richtig beurteilen; – verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen; – können Tonaufnahmen, Podcasts und Videos über ein breites Spektrum an berufsspezifischen Themen verstehen sowie dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, auch wenn mit einem fremden Akzent gesprochen wird; – können selbständig lesen sowie Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen; – können lange, komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im beruflichen Umfeld und können adressaten- bzw. situationsadäquat darauf reagieren; – können Grafiken verstehen, beschreiben und kommentieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können Informations- bzw. Kommunikationsmedien und -technologien kritisch bewerten, effizient nutzen sowie situationsgerecht und verantwortungsbewusst einsetzen; – können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, evaluieren und einsetzen (entsprechend dem sprachlichen Zielniveau); – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen berufsspezifischen Themen geben sowie detailliert über Ereignisse und Erfahrungen berichten und deren Bedeutung hervorheben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von berufsspezifischen Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen; – können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer flüssig und spontan reagieren; – können klare, strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum an berufsspezifischen Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, nutzen die Erstsprache sowie ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem beruflichen Umfeld: zB Erfahrungen aus dem Praktikum, alltägliche und berufliche Ziele. Nachhaltigkeit in Bezug auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt): zB Memos, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden, Berichte. Komplexere Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Kongresse, geschäftliche Verhandlungen, Motivationsschreiben. Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen (zB Artikel, Website, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht). Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – verstehen inhaltlich bzw. sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen sowie zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem beruflichen Umfeld, auch wenn mit einem fremden Akzent gesprochen wird; – können Registerwechsel richtig beurteilen; – verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen; – können Tonaufnahmen, Podcasts und Videos über ein breites Spektrum an vertrauten Themen verstehen sowie dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, auch wenn mit einem fremden Akzent gesprochen wird; – können selbständig lesen sowie Lesestil bzw. Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen; – können lange, komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im beruflichen Umfeld und können adressaten- bzw. situationsadäquat darauf reagieren; – können Grafiken verstehen, beschreiben und kommentieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können Informations- bzw. Kommunikationsmedien und -technologien kritisch bewerten, effizient nutzen sowie situationsgerecht und verantwortungsbewusst einsetzen; – können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, evaluieren und einsetzen (entsprechend dem sprachlichen Zielniveau); – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um wirksam zwischen Sprecher- und Hörerrolle zu wechseln sowie beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen berufsspezifischen Themen geben sowie detailliert über Ereignisse bzw. Erfahrungen berichten und deren Bedeutung hervorheben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von berufsspezifischen Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen; – können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer flüssig und spontan reagieren; – können klare, strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum an berufsspezifischen Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – zeigen eine Gestaltung, Gliederung in Absätze und Zeichensetzung, die konsistent und hilfreich sind; die Rechtschreibung ist, abgesehen von gelegentlichem Verschreiben, richtig; – können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden; – können sich klar ausdrücken, ohne dabei den Eindruck zu erwecken, sich in dem, was sie sagen möchten, einschränken zu müssen. – verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet sowie in den meisten allgemeinen Themenbereichen; – können Formulierungen variieren und bei Wortschatzlücken Umschreibungen gebrauchen; offensichtliches Suchen nach Worten oder der Rückgriff auf Vermeidungsstrategien sind selten; – verwenden den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern; – zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik; gelegentliche Ausrutscher oder nicht-systematische Fehler und kleinere Mängel im Satzbau können vorkommen, sind aber selten und können oft rückblickend korrigiert werden; – haben eine klare, gut verständliche Aussprache sowie eine natürliche Intonation erworben sowie können die Intonation variieren und so betonen, dass Bedeutungsnuancen zum Ausdruck kommen; – können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und die betreffenden Personen angemessen ist; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache sowie ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem beruflichen Umfeld: Ausgewählte Bereiche der Unternehmensführung (zB Führungsstile, Mitarbeitermotivation, Konfliktlösung). Vertiefung der bisher behandelten Themen und Kommunikationssituationen. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. Schularbeiten: 1. – 3. Semester: je 1 ein- oder zweistündige Schularbeit. 4. Semester: 1 zwei- oder dreistündige Schularbeit. Lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau B2 – Fachsprache 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – verstehen inhaltlich bzw. sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einigen berufsspezifischen Situationen und zu einigen berufsspezifischen Themen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen; – können Tonaufnahmen, Podcasts sowie Videos über einige berufsspezifische Themen verstehen und dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – können selbständig lesen sowie Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einigen berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen; – können lange, komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen ein begrenztes Spektrum an schriftlicher Kommunikation im beruflichen Bereich und können adressaten- bzw. situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können Informations- bzw. Kommunikationsmedien und -technologien kritisch bewerten, effizient nutzen sowie situationsgerecht und verantwortungsbewusst einsetzen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von einigen Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu einigen berufsspezifischen Themen geben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem begrenzten Spektrum von berufsspezifischen Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen bzw. Argumente begründen und verteidigen; – können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer flüssig und spontan reagieren; – können klare, strukturierte Texte zu einem begrenzten Spektrum an berufsspezifischen Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache sowie ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem alltäglichen Umfeld: zB Ausbildung und etwaige berufliche Vorbildung, Urlaub, Freizeitaktivitäten. Themen aus dem beruflichen Umfeld: zB Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräch. Verschiedene Arten von touristischen Einrichtungen, Tätigkeitsfelder der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt): Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung (zB Auskünfte über das Angebot innerhalb und außerhalb des Betriebs erteilen, Gästebetreuung). Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe Die Studierenden – verstehen inhaltlich bzw. sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einigen berufsspezifischen Situationen und zu einigen berufsspezifischen Themen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen; – können Tonaufnahmen, Podcasts sowie Videos über einige berufsspezifische Themen verstehen sowie dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – können selbständig lesen sowie Lesestil bzw. Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einigen berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen; – können lange, komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen ein begrenztes Spektrum an schriftlicher Kommunikation im beruflichen Bereich und können adressaten- bzw. situationsadäquat darauf reagieren; – können Grafiken verstehen, beschreiben und kommentieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können Informations- bzw. Kommunikationsmedien und -technologien kritisch bewerten, effizient nutzen sowie situationsgerecht und verantwortungsbewusst einsetzen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von einigen Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu einigen berufsspezifischen Themen geben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem begrenzten Spektrum von berufsspezifischen Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen bzw. Argumente begründen und verteidigen; – können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer flüssig und spontan reagieren; – können klare, strukturierte Texte zu einem begrenzten Spektrum an berufsspezifischen Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache sowie ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem beruflichen Umfeld: zB Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräch, Vorbereitung auf das Praktikum. Kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen und Kunden, touristisches Angebot, verschiedene Arten von touristischen Einrichtungen, Trends und Entwicklungen im Tourismus. Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt): Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung im Event- und Messebereich (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Reservierung, Beratung) Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe Die Studierenden – verstehen inhaltlich bzw. sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem beruflichen Umfeld, auch wenn mit einem fremden Akzent gesprochen wird; – können Registerwechsel richtig beurteilen; – verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen; – können Tonaufnahmen, Podcasts und Videos über ein breites Spektrum an berufsspezifischen Themen verstehen sowie dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, auch wenn mit einem fremden Akzent gesprochen wird; – können selbständig lesen sowie Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen; – können lange, komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im beruflichen Umfeld und können adressaten- bzw. situationsadäquat darauf reagieren; – können Grafiken verstehen, beschreiben und kommentieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können Informations- bzw. Kommunikationsmedien und -technologien kritisch bewerten, effizient nutzen sowie situationsgerecht und verantwortungsbewusst einsetzen; – können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, evaluieren und einsetzen (entsprechend dem sprachlichen Zielniveau); – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen berufsspezifischen Themen geben sowie detailliert über Ereignisse bzw. Erfahrungen berichten und deren Bedeutung hervorheben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von berufsspezifischen Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen; – können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen sowie auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer flüssig und spontan reagieren; – können klare, strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum an berufsspezifischen Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache sowie ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem beruflichen Umfeld: zB Erfahrungen aus dem Praktikum, alltägliche und berufliche Ziele. Trends und Entwicklungen in der Arbeitswelt, touristische Destinationen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Kunden, Beschwerdemanagement, Tätigkeiten und Produkte verschiedener touristischer Leistungsträger, Nachhaltigkeit in Bezug auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft, Lebens- und Erholungsqualität, Marketing. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt): zB Memos, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden, Berichte. Komplexere Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Kongresse, Produkt-, Tourismus- und Freizeitmessen, geschäftliche Verhandlungen. Bewerbung und Motivationsschreiben. Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen (zB Artikel, Website, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht). Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – verstehen inhaltlich bzw. sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem beruflichen Umfeld, auch wenn mit einem fremden Akzent gesprochen wird; – können Registerwechsel richtig beurteilen; – verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen; – können Tonaufnahmen, Podcasts und Videos über ein breites Spektrum an vertrauten Themen verstehen sowie dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, auch wenn mit einem fremden Akzent gesprochen wird; – können selbständig lesen sowie Lesestil bzw. Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen; – können lange und komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im beruflichen Umfeld und können adressaten- bzw. situationsadäquat darauf reagieren; – können Grafiken verstehen, beschreiben und kommentieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können Informations- bzw. Kommunikationsmedien und -technologien kritisch bewerten, effizient nutzen sowie situationsgerecht und verantwortungsbewusst einsetzen; – können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, evaluieren und einsetzen (entsprechend dem sprachlichen Zielniveau); – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um wirksam zwischen Sprecher- und Hörerrolle zu wechseln sowie beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen berufsspezifischen Themen geben sowie detailliert über Ereignisse bzw. Erfahrungen berichten und deren Bedeutung hervorheben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von berufsspezifischen Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen; – können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen sowie auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer flüssig und spontan reagieren; – können klare, strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum an berufsspezifischen Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – zeigen eine Gestaltung, Gliederung in Absätze und Zeichensetzung, die konsistent und hilfreich sind; die Rechtschreibung ist, abgesehen von gelegentlichem Verschreiben, richtig; – können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden; – können sich klar ausdrücken, ohne dabei den Eindruck zu erwecken, sich in dem, was sie sagen möchten, einschränken zu müssen; – verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet sowie in den meisten allgemeinen Themenbereichen; – können Formulierungen variieren und bei Wortschatzlücken Umschreibungen gebrauchen; offensichtliches Suchen nach Worten oder der Rückgriff auf Vermeidungsstrategien sind selten; – verwenden den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern; – zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik; gelegentliche Ausrutscher oder nicht-systematische Fehler und kleinere Mängel im Satzbau können vorkommen, sind aber selten und können oft rückblickend korrigiert werden; – haben eine klare, gut verständliche Aussprache sowie eine natürliche Intonation erworben und können die Intonation variieren und so betonen, dass Bedeutungsnuancen zum Ausdruck kommen; – können sich in formellem bzw. informellem Stil überzeugend, klar sowie höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und die betreffenden Personen angemessen ist; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache sowie ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und haben die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem beruflichen Umfeld: Ausgewählte Bereiche der Unternehmensführung (zB Führungsstile, Mitarbeitermotivation, Konfliktlösung). Vertiefung der bisher behandelten Themen und Kommunikationssituationen. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. Schularbeiten: 1. – 3. Semester: je 1 ein- oder zweistündige Schularbeit. 4. Semester: 1 zwei- oder dreistündige Schularbeit. 2.2 OFFICEMANAGEMENT 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die Funktionsweise eines Computersystems beschreiben; – Computersysteme unterscheiden und daraus Kaufentscheidungen ableiten; – einfache Fehler erkennen und sie beheben; – Hilfequellen nutzen; – Netzwerke sicherheitsbewusst nutzen; – sichere Passwörter erstellen und damit verantwortungsvoll umgehen; – unterschiedliche Datensicherungskonzepte für den privaten Bereich nennen; – der Notwendigkeit des Einsatzes von Virenschutz und Firewall einschätzen; – aktuelle Online-Dienste nutzen und Daten online verwalten; – persönliche Online-Wissensdatenbanken strukturiert anlegen und verwalten (zB Online-Bookmarksysteme, Literaturverwaltung); – Daten zügig über die Tastatur eingeben; – die Richtlinien der relevanten ÖNORM anwenden; – Zeichen- und Absatzformate effizient einsetzen; – Tabellen in einem Textverarbeitungsprogramm erstellen; – Bilder in Dokumente einbinden und mit den vorhandenen Tools bearbeiten; – private und betriebliche Schriftstücke erstellen; – Dokumente für die digitale Weitergabe und den Druck optimieren; – Grundzüge des Urheberrechts erläutern; – unterschiedliche Lizenzmodelle beschreiben; – sicher im Internet agieren; – gezielt online recherchieren; – Informationen auf Plausibilität und Authentizität prüfen; – verantwortungsbewusst, effizient und zielgerichtet online kommunizieren; – soziale Netzwerke verantwortungsbewusst nutzen. Lehrstoff: Grundlagen der Informationstechnologie. Betriebssystem und Arbeiten im Netzwerk und ausgegliederte IT-Infrastruktur (zB Cloud Computing). Aktuelle Eingabesysteme, Training der Schreibfertigkeit. Wissensmanagement. Textverarbeitung. Bildbearbeitung. Gesetzliche Bestimmungen (Grundzüge des Urheberrechts. Lizenzmodelle). Internet und Internetdienste. 2. Semester : Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – Formulare in einem Textverarbeitungsprogramm erstellen; – kollaborative Techniken, zB durch das gemeinsame Arbeiten an Dokumenten und Mind-Maps, nutzen; – Seriendokumente unter Verwendung einer Datenbank erstellen; – Seriendokumente mit Bedingungen erstellen; – individuelle Vorlagen erstellen; – umfangreiche Schriftstücke erstellen; – Elemente aus anderen Anwendungen einbinden; – Berechnungen in einem Tabellenkalkulationsprogramm durchführen; – Funktionen eines Tabellenkalkulationsprogramms effizient einsetzen; – Daten aufbereiten, sortieren, filtern und analysieren; – umfangreiche Daten grafisch darstellen; – Adressen, Aufgaben und Termine von Einzelpersonen und Personengruppen verwalten. – Präsentationen unter Berücksichtigung der Präsentationsrichtlinien erstellen; – Präsentationen zielgruppenorientiert gestalten. Lehrstoff: Textverarbeitung (fortgeschrittene Textverarbeitung). Tabellenkalkulation inklusive Datenanalyse. Präsentation: Präsentationsrichtlinien und fortgeschrittene Präsentationstechniken. Adress-, Aufgaben- und Terminverwaltung. Schularbeiten: I. Jahrgang: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten. II. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester. 3. WIRTSCHAFT 3.1 GLOBALWIRTSCHAFT, WIRTSCHAFTSGEOGRAFIE UND VOLKSWIRTSCHAFT 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – kartografische Medien anwenden; – Gründe der Unterentwicklung anhand von Kennzahlen interpretieren; – wirtschaftliche und soziale Entwicklungen in Entwicklungs- und Schwellenländern analysieren; – ökonomische Entwicklungen in verschiedenen Räumen der Welt erläutern; – Arten und Folgen der Globalisierung bewerten; – die Notwendigkeit einer nachhaltigen Wirtschaft vor dem Hintergrund der Ressourcenverknappung beurteilen. Lehrstoff: Orientierung mit unterschiedlichen kartografischen Medien. Entwicklungs- und Schwellenländer, Industrieländer: Indikatoren und Gründe der Unterentwicklung. Unterschiedliche Entwicklungsniveaus. Ökonomischer Wandel und Fortschritte in ausgewählten Staaten. Globalisierung und Nachhaltigkeit: Chancen und Risiken unterschiedlicher Formen der Globalisierung. Folgen der Globalisierung auf ökologische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Systeme. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die europäische Integration und die Erweiterung der EU anhand von Beispielen analysieren; – Beispiele europäischer Wirtschaftsstrukturen und Kooperationen vergleichen; – Folgen der Bevölkerungsentwicklung Österreichs und der Migration hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt analysieren; – die Wirtschaftssektoren Österreichs bewerten. Lehrstoff: Europäische Integration, europäische Staaten innerhalb und außerhalb der EU. Österreich: Bevölkerungsentwicklung, Migration, Arbeitsmarkt. Wirtschaftsregionen und Wirtschaftssektoren (Landwirtschaft, Industrie, Dienstleistungen, Tourismus, Energie, Verkehr). Raumordnung und Raumplanung. 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – volkswirtschaftliche Grundbegriffe und Messgrößen erklären; – verschiedene Wirtschaftssysteme, -ordnungen und -theorien erklären; – den Konjunkturablauf beschreiben; – Auswirkungen konjunktureller Veränderungen auf nationaler und globaler Ebene analysieren; – die Markt, Marktformen und Preisbildung beeinflussenden Faktoren sowie Gründe für Marktversagen erläutern; – die Ziele und Zielkonflikte der Wirtschaftssubjekte sowie Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf den Wirtschaftskreislauf analysieren; – die Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktes und der Sozialpolitik bewerten; – die Auswirkungen wirtschaftspolitischer Maßnahmen auf private Haushalte und Unternehmen analysieren. Lehrstoff: Volkswirtschaftliche Grundbegriffe. Wirtschaftssysteme – Wirtschaftsordnungen. Marktformen, vollkommener Markt und Marktversagen, Preis. Konjunkturpolitik. Sozialpolitik und Arbeitsmarkt. Volkswirtschaftliche Messgrößen (zB Bruttoinlandsprodukt, (Gender) Human Development Index, Arbeitslosenquote, Gini Koeffizient). 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die Grundlagen des Geld- und Währungswesens erklären; – die Rahmenbedingungen des Budgets erklären; – die Zusammenhänge und Wechselwirkungen im magischen Vieleck sowie deren Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche und gesellschaftliche Situation erläutern und begründen; – die außenwirtschaftlichen Verflechtungen erklären; – die wesentlichen Wirtschaftstheorien erklären und reflektieren. Lehrstoff: Geld- und Währungspolitik (Geldwertstabilität usw.). Wirtschaftswachstum. Außenwirtschaftliche Beziehungen und Zahlungsbilanz. Europäische Wirtschaft. Budget- und Budgetpolitik. Ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit. Wirtschaftstheorien. 3.2 BETRIEBSWIRTSCHAFT UND PROJEKTMANAGEMENT 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – den Einfluss und die Bedeutung von Wirtschaft im täglichen Leben sowie die Auswirkungen des Wirtschaftens einschätzen; – das Zusammenwirken der einzelnen Beteiligten am Wirtschaftsleben beschreiben; – Kaufverträge analysieren und inhaltlich gestalten; – ihr Wissen über den Kaufvertrag situationsgerecht anwenden; – rechtskonforme und betriebswirtschaftlich sinnvolle Lösungen bei Kaufvertragsverletzungen finden; – das Konsumentenschutzgesetz und Produkthaftungsgesetz in Grundzügen wiedergeben und Handlungsalternativen zur Durchsetzung ihrer Rechte aufzeigen; – im Geschäftsleben kommunizieren und Geschäftsbriefe inhaltlich richtig formulieren; – Geschäfte im Internet korrekt abwickeln und mögliche Konsequenzen abschätzen. Lehrstoff: Grundlagen der Wirtschaft. Kaufvertrag: Phasen, Voraussetzungen für das Zustandekommen, Bestandteile, Zahlungsformen, vertragswidrige Erfüllung des Kaufvertrages, Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag. Konsumentenschutzgesetz, Produkthaftungsgesetz, E-Commerce. 2. Semester: Die Studierenden können – die Grundlagen des Projektmanagements erläutern und anwenden; – eine einfache Geschäftsidee entwickeln; – rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen bei der Unternehmensgründung erläutern und daraus Entscheidungen ableiten; – einen Businessplan (inklusive Gründungskosten) für eine Geschäftsidee erstellen und präsentieren; – im Rahmen der Entwicklung des Businessplans Grundlagen des Projektmanagements anwenden; – Marketingmaßnahmen von Unternehmen analysieren; – die Grundzüge der Marktforschung und Marktforschungsmethoden erläutern; – ein Marketingkonzept für eine Geschäftsidee entwickeln; – Marketingmaßnahmen kritisch beurteilen; Lehrstoff: Unternehmensgründung: Entwicklung einer Geschäftsidee, rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen bei der Gründung von Unternehmen sowie Non-Profit-Organisationen (Gewerberecht, Firma, Firmenbuch, Rechtsformen, Vollmachten). Inhalte des Businessplans: Entwicklung eines Core-Businessplans inklusive Marketing und Gründungskosten mit Hilfe der Methoden des Projektmanagements. 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die steigende Bedeutung des Dienstleistungssektors für die zukünftige Wirtschaftsentwicklung beschreiben; – die Grundlagen kunden- und marktgerechter Dienstleistungsgestaltung anwenden; – den kontinuierlichen Prozess einer Dienstleistungs- bzw. Produktentwicklung von der Ideenfindung und -bewertung über die Entwicklung und Realisierung beschreiben; – einen Überblick über mögliche Anlageformen geben und Empfehlungen ableiten; – Anlagemöglichkeiten hinsichtlich Ethik und Nachhaltigkeit analysieren – die Aufgaben des Personalmanagements erläutern; – Managementfunktionen, Managementkonzepte und Führungsstile beschreiben; – die strategische und operative Ebene im Unternehmen unterscheiden; – in Grundzügen die Elemente der Organisationsentwicklung erläutern; – Ursachen für Unternehmenskrisen erkennen; – einfache Maßnahmen zur Krisenbewältigung vorschlagen; Lehrstoff: Besonderheiten des Dienstleistungssektors: Dienstleistungs-Innovationsmanagement, Service-Design. Kreditinstitute: Geschäftsfelder. Geldanlage unter Berücksichtigung ethischer Aspekte und aktueller Entwicklungen. Personalmanagement. Unternehmensführung: Management, Managementfunktionen, Managementkonzepte, Führungsstile. Aufbau- und Ablauforganisation. Krisenmanagement. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – Investitionsentscheidungen auf Basis der Investitionsrechnung und qualitativer Kriterien treffen; – Finanzierungsmöglichkeiten bewerten und situationsgerecht nutzen. – das Zusammenspiel von Planung und Controlling für eine erfolgreiche Unternehmenssteuerung verstehen; – die Aufgaben einer Controllerin und eines Controllers beschreiben; – die Vernetzung zwischen Controlling und anderen Fachabteilungen erläutern; – Fallstudien zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen mit einer Verknüpfung zu Rechnungswesen und Controlling lösen. Lehrstoff: Grundlagen der Finanzierung und Investition. Controlling als Basis für Unternehmensentscheidungen, Controllinginstrumente . Nutzung der fachspezifischen Standardsoftware (Tabellenkalkulations- und Präsentationsprogramme). Case Studies. Schularbeiten: 1. Semester: 1 einstündige Schularbeit. 2. Semester: 1 einstündige Schularbeit. 3. Semester: 1 einstündige Schularbeit. 4. Semester: 1 dreistündige Schularbeit. 3.3 RECHNUNGSWESEN UND CONTROLLING 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die Aufgaben, die rechtlichen Grundlagen und die Bedeutung des Rechnungswesens für die betriebliche Praxis erklären; – einfache Finanzpläne aus dem Privat- bzw. Unternehmensbereich erstellen und erklären sowie Maßnahmen zur Verbesserung vorschlagen; – Belege erkennen, prüfen, bearbeiten und organisieren; – Belege und Geschäftsfälle in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erfassen; – den Erfolg der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln und analysieren sowie notwendige Maßnahmen ableiten; – die Zahllast ermitteln und die Umsatzsteuervoranmeldung erstellen; – die wesentlichen Unterschiede zwischen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Doppelter Buchführung erklären; – einfache Bilanzen bzw. Gewinn- und Verlustrechnungen erstellen sowie erklären; – Buchungssätze auf Basis von Belegen und Geschäftsfällen unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer bilden sowie deren Erfolgswirksamkeit beurteilen; – die Grundlagen des Umsatzsteuerrechts anwenden sowie die Umsatzsteuer richtig berechnen und verbuchen; – einfache Geschäftsfälle auf Konten erfassen und diese abschließen; – einfache und komplexe Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung erfassen sowie die Erfolgsauswirkung dieser Geschäftsfälle erkennen und interpretieren; – den Erfolg direkt bzw. indirekt ermitteln und das Ergebnis interpretieren. Lehrstoff: Aufgaben und gesetzliche Rahmenbedingungen des Rechnungswesens. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Rechtliche Bestimmungen, vorgeschriebene Aufzeichnungen anhand von Belegen inklusive Umsatzsteuer, Kassa-Bankbuch, Wareneingangsbuch, Anlageverzeichnis, Umsatzsteuervoranmeldung, Erfolgsermittlung. Buchführung: Einführung in die Doppelte Buchführung, Belege, Belegorganisation inklusive Formvorschriften, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kontenrahmen, Kontenplan, Umsatzsteuer. Einfache Geschäftsfälle auch anhand von Belegen: zB Anlagenkäufe, Wareneinkäufe, Warenverkäufe, Verbuchung von Aufwänden und Erträgen, Rechnungsausgleich durch Barzahlung und Banküberweisung, Bestandsveränderungen, Warenrücksendungen, Bezugs- und Versandkosten, Rabatte, Skonto, Privatentnahmen, Privateinlagen, Rechnungsausgleich durch Kredit- bzw. Bankomatkarte, KFZ-Betriebskosten, Monatsabrechnungsbogen, Zahlungsartenbericht, Emballagen, Reisebürogeschäfte aus Sicht des Hotels, Mahnspesen, Verzugszinsen, Kontoabschluss Bank, Eigenverbrauch (amtliche Sachbezugswerte). 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – laufende Bezüge inklusive Überstunden abrechnen; – Sonderzahlungen abrechnen; – einen Lohn- und Gehaltszettel erklären; – Lohn- und Gehaltsnebenkosten ermitteln und verbuchen; – eine Arbeitnehmerveranlagung mittels Finanz Online durchführen; – den (gesamten) Personalaufwand für den Dienstgeber darstellen; – komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung verbuchen; – Stellenwert, Aufgaben und Teilbereiche der Kostenrechnung im Unternehmen erläutern; – Zusammenhang sowie Unterschied zwischen Finanzbuchführung und Kostenrechnung erklären; – Aufwände zu Kosten und Erträge zu Erlösen überleiten; – Kosten auf Kostenstellen zurechnen, die Selbstkosten ermitteln und die Zuschlagsätze ermitteln; – branchentypische Kalkulationen durchführen und die Ergebnisse auf ihre Anwendbarkeit überprüfen; – zwischen fixen und variablen Kosten unterscheiden; – Deckungsbeiträge und die Gewinnschwelle ermitteln sowie betriebswirtschaftliche Entscheidungen ableiten; – das Betriebsergebnis ermitteln, analysieren und betriebswirtschaftliche Entscheidungen treffen; – komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung verbuchen. Lehrstoff: Personalverrechnung: Abrechnung von Löhnen und Gehältern, Überstundenberechnung, Sonderzahlungen, Verbuchung von Löhnen und Gehältern sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Arbeitnehmerveranlagung. Kostenrechnung: Aufgaben und Stellung der Kostenrechnung im Unternehmen, Grundbegriffe. Vollkostenrechnung: Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung, Kostenträgerrechnung, Betriebsergebnisrechnung. Teilkostenrechnung: Operative Entscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung (zB Entscheidung über Zusatzauftrag, Break-Even-Analyse, Mindestpreis). Fachspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation. Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen. 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die erforderlichen Arbeitsschritte zur Erstellung des Jahresabschlusses beschreiben; – die grundlegenden Bewertungsvorschriften, Bewertungsgrundsätze und Wertmaßstäbe für die einzelnen Bilanzpositionen anwenden; – die Aufgaben der Anlagenbewertung erklären; – Zugänge und Abgänge des Anlagevermögens in der Buchführung erfassen und eine Weiterbehandlung im Rahmen des Jahresabschlusses vornehmen; – die Verbuchung von Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung durchführen; – die Auswirkung der Anlagenbewertung auf Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung erkennen; – ein Anlageverzeichnis erklären und Anlagenzugänge erfassen; – die Verbrauchsermittlung durchführen sowie Bestandsveränderungen inklusive Schwund und Abwertung verbuchen; – die Aufgaben der Forderungsbewertung erklären; – die Forderungen nach der Einbringlichkeit zuordnen und bewerten sowie die Auswirkung der Bewertung von Forderungen auf Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung erläutern; – die Bewertung von Verbindlichkeiten und die entsprechenden Buchungen vornehmen, deren Aufgabe erklären sowie die Auswirkung auf Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung erläutern; – die Aufgabe der Rechnungsabgrenzung erklären, die Art der notwendigen Rechnungsabgrenzung erkennen sowie die Auswirkung der Bewertung von Rechnungsabgrenzungen auf Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung erläutern; – den Erfolg unter Berücksichtigung der Bewertungsarbeiten ermitteln; – eine Erfolgsverteilung für eine Gesellschaftsform erstellen und kontieren; – Unterschiede und Zusammenhänge zwischen Unternehmensrecht bzw. Steuerrecht im Rahmen eines Jahresabschlusses in Grundzügen erklären; – komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen. Lehrstoff: Jahresabschluss: Grundlagen des Jahresabschlusses, Reihenfolge der Abschlussarbeiten, Inventur und Inventar, Bewertungsgrundsätze, Bewertungsmaßstäbe, Bewertungsregeln, Anlagenbewertung. Bewertung des Umlaufvermögens: Einfache Bewertung von Material bzw. Waren (Bestandsveränderung), indirekte Bewertung, Schwund, Abwertung, Forderungen, Bewertung der Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungen. Erfolgsermittlung, Unternehmensrecht und Steuerrecht (Grundzüge). Fachspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation. Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – das System der Einkommensteuer erläutern; – die Einkommensteuer berechnen; – die Bedeutung von Rücklagen und deren Verortung in der Bilanz erläutern; – den Unterschied zwischen Rücklagen, Rückstellungen und Rückständen erklären; – einen Jahresabschluss lesen und interpretieren; – aus dem Jahresabschluss finanzwirtschaftliche und erfolgswirtschaftliche Kennzahlen berechnen, interpretieren sowie Maßnahmen zur Verbesserung vorschlagen; – Kapitalflussrechnungen erstellen und analysieren; – die Aufgaben und den Stellenwert des Controllings zur Steuerung des Unternehmens erläutern; – einfache Budgets für touristische Betriebe erstellen; – die Ergebnisse der Jahresabschlusses mit Instrumenten der Gefahrenfrüherkennung (zB Quicktest) auswerten und Maßnahmen zur Verbesserung vorschlagen; – aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht nennen; – komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen; – komplexe betriebswirtschaftliche Aufgabenstellungen (unter Einbeziehung des Lehrstoffes aller Jahrgänge) lösen. Lehrstoff: Steuerrecht: Einkommensteuer, Einkunftsarten, Berechnung. Rücklagen: Begriffe, Einteilung, Beurteilung aus bilanzpolitischer Sicht, Zuordnung. Jahresabschluss: Aufbereitung und Darstellung des Zahlenmaterials (insbesondere Einzelunternehmen, Personengesellschaften). Errechnung und Interpretation von Kennzahlen, Liquiditätsanalyse, Controlling, Planungsrechnung (Budget). Komplexe Aufgabenstellungen. Aktuelle Entwicklungen. Fachspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation. Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen. Schularbeiten: 1. Semester: 1 einstündige Schularbeit. 2. Semester: 1 zweistündige Schularbeit. 3. Semester: 1 zweistündige Schularbeit. 4. Semester: 1 dreistündige Schularbeit. 3.4 RECHT 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die im Zusammenhang mit dem Lehrstoff stehenden rechtlichen Sachverhalte realistisch einschätzen, lösungsorientiert bearbeiten und verstehen die dazu erforderlichen Rechtsbegriffe; – die jeweilige Rechtslage realistisch einschätzen und sich eine rechtskonforme Meinung bilden; – Strukturen sowie Funktionsweisen der Rechtsdurchsetzung beschreiben und sich Rechtsinformationen beschaffen. Lehrstoff: Bürgerliches Recht. Personen-und Familienrecht. Erbrecht. Grund- und Menschenrechte. 2. Semester: Die Studierenden können – die im Zusammenhang mit dem Lehrstoff stehenden rechtlichen Sachverhalte realistisch einschätzen, lösungsorientiert bearbeiten und verstehen die dazu erforderlichen Rechtsbegriffe; – die grundlegenden Rechtsvorschriften beschreiben; – die jeweilige Rechtslage realistisch einschätzen und sich eine rechtskonforme Meinung bilden; – Strukturen sowie Funktionsweisen der Rechtsdurchsetzung beschreiben und sich Rechtsinformationen beschaffen. Lehrstoff: Sachenrecht. Schuldrecht. Zivilgerichtsverfahren. Exekutionsrecht. Insolvenzrecht. Schadenersatzrecht. Mietrecht. Arbeits- und Sozialrecht. 4. KOMMUNIKATIONS- UND MEDIENDESIGN 4.1 ANGEWANDTE INFORMATIK 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – können selbstständig die Installation eines Betriebssystems durchführen; – sind in der Lage, das Betriebssystem zu administrieren; – können auf Hard- oder Software beruhende Probleme lokalisieren und darauf reagieren; – können die Grundlagen eines Netzwerks erläutern; – können selbstständig ein kleines Netzwerk einrichten sowie Daten im Internet bereitstellen; – können haben die Fähigkeit, Daten zu sichern bzw. wiederherzustellen; – sind in der Lage, ihre Termine und Kontakte mittels geeigneter Software zu verwalten. Lehrstoff: Betriebssysteme: Installation und Konfiguration, Wartung, Software-Administration. Netzwerke: Hardware – Hub, Switch, Router, Verkabelung, Protokolle, IP-Adressen, LAN/WLAN, Webhosting, Datensicherheit/-sicherung. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – können den Aufbau und die Funktionsweise einer Datenbank erklären; – können Informationen analysieren und daraus eine Datenbank modellieren; – können Daten aufgabenspezifisch manipulieren und abfragen; – sind in der Lage, Daten professionell und anschaulich aufzubereiten und darzustellen; – können mit der Problematik unterschiedlicher Formate und Datenquellen beim Im- und Export umgehen. – können eine WEB-Datenbank erstellen, bearbeiten und löschen; – sind in der Lage, Tabellen und Abfragen zu erstellen; – können eine strukturierte Abfragesprache anwenden. Lehrstoff: Datenbanken: Verwaltung von Daten, relationale Datenbanken, Tabellen, Datentypen, Ein- und Ausgabeformate, Sortieren und Filtern, Auswahlabfragen, Aggregatfunktionen, Formulare, Berichte, Spezialabfragen, Import und Export. SQL – Anweisungen, Datenbankstruktur, Tabellen und Abfragen. 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – können die Grundlagen der Programmierung erklären und anwenden; – können das Variablenkonzept mit den entsprechenden Datentypen situativ richtig einsetzen; – sind in der Lage, Kontrollstrukturen aufgabenspezifisch korrekt anzuwenden; – können Programmieraufgaben selbstständig unter Anwendung moderner Programmierparadigmen und Algorithmen lösen. – können einen lokalen Webserver für Testzwecke betreiben und Inhalte auf einem öffentlichen Webspace hosten; – können eine zeitgemäße dynamische Website planen, erstellen und verwalten. Lehrstoff: Grundlagen des Programmierens: EVA-Prinzip (Eingabe, Verarbeitung, Ausgabe), Datentypen, Variablen, Kontrollstrukturen, Schleifen und Entscheidungen, Funktionen, Programmierparadigmen, Arrays. Serverseitige Programmiersprache: Installation und Administration eines lokalen Webservers, Formmailer, Cookies, Datenbankzugriff und -manipulation. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – sind in der Lage, moderne dynamische Webseiten den Anforderungen entsprechend zu planen und zu erstellen; – können grundlegende Komponenten von Content-Managementsystemen eigenständig programmieren; – können dynamische Webseiten auf einem Webserver veröffentlichen; – können die rechtlichen Grundlagen der IT erläutern; – sind in der Lage, geeignete Software für das Projektmanagement auszuwählen und in der Praxis einzusetzen; – können Informationen hinsichtlich ihrer Qualität und Quantität beurteilen; – können E-Learning-Plattformen für die adäquate Zusammenarbeit im Team nutzen; – beherrschen die Abläufe im E-Commerce, wobei sie sich der möglichen Problematiken bewusst sind. Lehrstoff: Dynamische Webseiten: Passwortschutz mit Cookies, User-Login, Registrierung und Userprofile, Authentifizierung durch Sessions, Layout mit CSS. 4.2 KOMMUNIKATIONS- UND MEDIENDESIGN 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – können den Aufbau und die Funktionsweise einer Fotokamera erklären; – können den Einfluss von Brennweite, Belichtungszeit, Blende, Lichtempfindlichkeit, Weißabgleich und Blitzlicht erklären und diese situativ richtig einsetzen; – sind in der Lage, mit aktuellen Kameras korrekt umzugehen und die wichtigsten Einstellungen vorzunehmen; – erkennen Fotomotive und setzen diese unter Berücksichtigung der Grundsätze des Bildaufbaus um; – können gebräuchliche Farbmodelle erklären; – können die Eigenschaften gebräuchlicher Dateiformate erklären und diese je nach Situation richtig auswählen; – beherrschen wesentliche Werkzeuge eines Bildbearbeitungsprogramms; – sind in der Lage, mit Ebenentechniken, Filtern und Effekten aufgabenspezifisch zu arbeiten; – können Pfadwerkzeuge einsetzen; – können die Grundzüge des Internets mit seinen Diensten und Protokollen erklären; – sind in der Lage, gezielt online zu recherchieren; – können Webseiten standardkonform und nach den neuesten Techniken erstellen; – können Bilder in Webseiten einbetten und Webseiten über Hyperlinks verknüpfen; – sind in der Lage, selbst erstellte Webseiten im Internet zu veröffentlichen. – sind in der Lage, einfache Filmprojekte zu planen und durchzuführen; – können ihre Ideen in Form von Exposés, Treatments und Drehbüchern konkretisieren; – können schriftliche Aufzeichnungen in Storyboards und Shotlists umsetzen; – können grundlegende Kamerafunktionen bedarfsgerecht anwenden; – verfügen über grundlegende Kenntnisse der Bildgestaltung und Bildkomposition; – können Bild- und Tonaufnahmen aufgabenspezifisch herstellen; – können die wesentlichen Grundbegriffe der Videotechnik erläutern; – können Videoclips, Bilder, Audiomaterial oder Grafiken in eine Videoschnitt-Software importieren; – können Videoclips framegenau zuschneiden, anordnen und gezielt bearbeiten; – können Titelsequenzen für einen adäquaten Vor- bzw. Nachspann erstellen; – können Filme in geeigneter Form veröffentlichen. – können Dokumente erstellen, verwalten und bearbeiten; – können das Dokumentenlayout erstellen, verwalten und anpassen; – können Mustervorlagen anzeigen, anwenden und erstellen; – können Textrahmen erstellen, bearbeiten und verknüpfen; – beherrschen die Eingabe und den Import von Texten; – können recherchieren und Inhalte zielgruppenbezogen in Text und Bild aufbereiten; – können den Ablauf von Beiträgen von der Idee bis zur Veröffentlichung beschreiben; – können die Redaktionsarbeit erläutern. Lehrstoff: Fotografie: Wesentliche Grundbegriffe der Fotografie, Aufbau digitaler Kameras, Bildaufbau, Licht, Beleuchtung, Blitzfotografie. Bildbearbeitung: Additive und subtraktive Farbmodelle, Farbtiefe, Dateiformate. Zeichen- und Malwerkzeuge, Auswahlwerkzeuge, Transformationen, Ebenen, Texte, Bildausschnitte, Helligkeit, Kontrast, Tonwerte, Farben und Verläufe. Webdesign: Grundlagen des Web, Standards, Netzwerke, Internet, Browser, Struktur von Websites, Erstellen einfacher Webseiten, grundlegende Strukturelemente, Bilder und Hyperlinks, grundlegende Formatierungen in CSS (Cascading Style Sheets), Webhosting. Video: Filmsprache, Exposé, Drehbuch, Shotlist. Praktische Umsetzung bei Interviews, Reportagen, Dokumentationen, Kurz- und Werbefilmen. Grundbegriffe der Videotechnik, Aufbau digitaler Videokameras. Kameratypen und Zubehör, gängige Videoformate, Verwaltung von Videoclips, einfache Schnitttechniken, Übergänge, Effekte, Vor- und Nachspann, Filmexport. Printdesign: Arbeiten mit einem professionellen DTP-Programm, Dokumente erstellen. Journalismus: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Beiträge, Zielgruppen, Gestaltungsrichtlinien, Redaktionsarbeit, journalistische Darstellungsformen 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – können ihre künstlerischen Vorstellungen fotografisch umsetzen; – sind in der Lage, den Begriff des Alphakanals zu erklären und darauf aufbauend Ebenenmasken zu verwenden; – können einfache Fotomontagen und Retuschierungen durchführen; – können Tabellen in Webseiten ordnungsgemäß einsetzen, bearbeiten und formatieren; – sind in der Lage komplexe Formulare barrierefrei zu erstellen und zu formatieren; – können Hyperlinks für die Navigation gezielt einsetzen; – können komplexe Navigationen in Webseiten barrierefrei einfügen; – beherrschen Definition und Einsatz von Inline-Styles sowie internen und externen Stylesheets; – können die geläufigsten Selektoren ordnungsgemäß einsetzen; – können das Boxmodell sowie Layoutvorlagen einsetzen und anpassen; – sind in der Lage, multimediale Inhalte in Webseiten einzubinden; – können Scripts und Frameworks in Webseiten einfügen und adaptieren; – können mit einem professionellen Web-Editor arbeiten; – können Webprojekte planen, realisieren, testen, veröffentlichen und verwalten. – können komplexe Exposés, Treatments oder Drehbücher, Storyboards und Shotlists erstellen; – sind in der Lage, eine Videoproduktion zu planen und durchzuführen; – können gestalterische Gesichtspunkte bei der Planung, Produktion und Postproduktion berücksichtigen; – können sowohl selbstständig als auch im Team an der kreativen Umsetzung eines Projekts; arbeiten; – können fortgeschrittene Videoschnitttechniken anwenden; – sind in der Lage, entsprechende Farbkorrekturen und Farbbearbeitungen vorzunehmen; – beherrschen die wichtigsten Möglichkeiten der Transparenz-Bearbeitung und können diese aufgabenspezifisch einsetzen; – können Animationen planen und diese mittels Keyframes umsetzen; – sind in der Lage, Tabellen zu erstellen und zu bearbeiten; – können die Grundformen zeichnen und bearbeiten; – sind in der Lage, Farben ordnungsgemäß einzusetzen; – können Grafiken importieren und in das Layout einfügen; – beherrschen die technische und organisatorische Planung und können Interviews strukturiert durchführen und aufzeichnen; – können Interviews im geforderten Format für die Veröffentlichung aufbereiten. Lehrstoff: Fotografie: Farben und Formen, Motivbewusstsein. Praktisches Fotografieren. Bildbearbeitung: Nondestruktive Bildkorrekturen. Einfache Fotomontagen, Masken und Kanäle, Fotoretusche, Pfade, Filter und Effekte. Webdesign: Tabellen, Formulare, Navigation, Cascading Style Sheets, Boxmodell, mehrspaltige Layoutformen. Professioneller Web-Editor, Vorlagen, Hotspots und Image-Maps, Einbinden von Multimedia und Scripts. Webprojekte. Video: Aufnahme von Bild und Ton, gängige Videoformate, Exposé, Drehbuch und Shotlist, fortgeschrittener Videoschnitt, Überblendungen, Farbe und Transparenz, Animationen mittels Keyframes, Multipunktbearbeitung, Import von Bildern und Audiomaterial, Export von Filmmaterial. Printdesign: Layout einrichten, Text und Typografie, grafische Elemente. Journalismus: Setting für Interviews, technische Ausrüstung, Tonaufnahme, filmische Aufbereitung. 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – können die physikalisch-akustische und psychoakustischen Grundlagen der Audiotechnik erläutern; – können mit gängigen Audioformaten arbeiten; – können ein Multitrackprogramm für Audioaufnahmen und -bearbeitungen verwenden; – beherrschen unterschiedliche Produktionstechniken; – können Audiomaterial bearbeiten und optimieren; – sind in der Lage, Soundmaterial klanggerecht abzumischen; – können Audiomaterial für die jeweiligen Anforderungen und Einsatzzwecke exportieren. – sind in der Lage, Zeichen- und Absatzformate zu erzeugen und entsprechend einzusetzen; – können Dokumente zur Reproduktion vorbereiten; – sind in der Lage, Dokumente für den professionellen Druck vorzubereiten; Lehrstoff: Audio: Audiotechnik, Audioformate, Sampling und Quantisieren, Aufnahme und Bearbeitung in einem Multitrackprogramm, Hüllkurven, Loops, Effekte und Filter, Optimieren von Audiomaterial, Equalizing, Abmischen von Soundmaterial, Effekte- und Bus-Mischer, Audioexport. Printdesign: Formate, Druckvorstufe und Druck. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – können die Arbeitsumgebung eines Animationsprogrammes an ihre Bedürfnisse anpassen; – können Grundformen und einfache Illustrationen als Vektorgrafiken erstellen; – können Form, Größe und Position von Vektorgrafiken animieren; – sind in der Lage, Pixelgrafiken und Musik in Animationen einzubinden; – können geometrische Basisformen einsetzen; – können Techniken zur Bearbeitung dreidimensionaler Objekte verwenden; – können die richtigen Eigenschaften realer Oberflächenstrukturen für ihre 3D-Modelle festlegen; – können Lichtquellen bewusst einsetzen; – können Konzepte für einfache Produktvisualisierungen erstellen und zielgerichtet umsetzen. – können ihre Ergebnisse in den gängigen Dateiformaten veröffentlichen; Lehrstoff: Animationen: Animationsarten, Einzel- und Schlüsselbilder, Zeitleiste, Tweenings. Grundformen, Werkzeuge, Farben und Verläufe, Einbinden von Bildern und Musik. Geometrische Basisformen, Bool’sche Operationen, Extrusion und Rotation, Texturing und Farben, Licht, Rendering und Export. 5. ANGEWANDTES PROJEKT- UND CATERINGMANAGEMENT 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – verstehen und dokumentieren betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen und erkennen Möglichkeiten der Steuerung; – können kleinere Veranstaltungen unter Einbeziehung des Cateringbereiches und unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements planen und organisieren. Lehrstoff: Food & Beverage: Sicherheitsmanagement, Ergonomie. Hygienemanagement, Gute Hygienepraxis. IT-unterstützte Warenbewirtschaftung und Mengenermittlung. Speisen- und Getränkeangebot für verschiedene Veranstaltungen. Catering: Berufs- und Erscheinungsbild, Arbeitshaltung und Umgangsformen. Gästebetreuung. Tischoptik und Raumgestaltung. Cateringequipment. Servicevorbereitung und -abläufe im Cateringbereich. Getränke- und Speisenservice. Veranstaltungsmanagement: Veranstaltungsarten; Planungsinstrumente; Zeitmanagement. Personalmanagement, Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterführung. Branchenspezifische Software. Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb (Cateringmanagement) allein und im Team. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – können die in den Clustern und im Cateringbereich erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis bzw. bei der Projektdurchführung anwenden; – können aktuelle multimediale Marketingmaßnahmen einsetzen; – verfügen über mediale Aufbereitungs- und Beratungskompetenz; – können Verantwortungsbereiche entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen übernehmen; – können Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen entsprechend ihren Fähigkeiten einsetzen; – können Planungsinstrumente, Methoden des Zeitmanagements und branchenspezifische Software situationsgerecht einsetzen; – können ein Projekt planen, organisieren, bei der Durchführung mitwirken und evaluieren. Lehrstoff: Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen. Kooperationen mit Betrieben und Expert/innen. Nutzen von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets. 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – können die in den Clustern und im Cateringbereich erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis bzw. bei der Projektdurchführung anwenden; – können aktuelle multimediale Marketingmaßnahmen einsetzen; – verfügen über mediale Aufbereitungs- und Beratungskompetenz; – können Verantwortungsbereiche entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen übernehmen; – können Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen entsprechend ihren Fähigkeiten einsetzen; – können Planungsinstrumente, Methoden des Zeitmanagements und branchenspezifische Software situationsgerecht einsetzen; – können ein Projekt planen, organisieren, bei der Durchführung mitwirken und evaluieren. Lehrstoff: Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen. Kooperationen mit Betrieben und Expert/innen. Nutzen von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – können die in den Clustern und im Cateringbereich erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis bzw. bei der Projektdurchführung anwenden; – können aktuelle multimediale Marketingmaßnahmen einsetzen; – verfügen über mediale Aufbereitungs- und Beratungskompetenz; – können Verantwortungsbereiche entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen übernehmen; – können Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen entsprechend ihren Fähigkeiten einsetzen; – können Planungsinstrumente, Methoden des Zeitmanagements und branchenspezifische Software situationsgerecht einsetzen; – können ein Projekt planen, organisieren, bei der Durchführung mitwirken und evaluieren. Lehrstoff: Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen. Kooperationen mit Betrieben und Expert/innen. Nutzen von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets. B. Pflichtpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – ergänzend zu den in der Ausbildung bisher erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten in einem facheinschlägigen Unternehmen jene Gewandtheit der Berufsausübung vertiefen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht; – die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen; – einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben erhalten; – Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umreißen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen; – sich Vorgesetzten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt und selbstsicher präsentieren; – aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen erwerben. Zeitlicher und sachlicher Rahmen: Zwischen dem 2. und 3. Semester im Ausmaß von 4 Wochen (Vollzeit) in einem Unternehmen des Bereiches Kommunikations- und Mediendesign . In begründeten Fällen sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferienzeiten zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind. C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze: Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen. Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. D. Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe: Die von einem Leistungsabfall betroffenen Studierenden sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen. Lehrstoff: Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind. Anlage A1a ZWEISPRACHIGE EINJÄHRIGE FACHSCHULE FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE (Anm.: Anlage A1a als PDF dokumentiert) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage A1a Beachte für folgende Bestimmung zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 3 idF BGBl. II Nr. 250/2021 Anlage A2 ZWEIJÄHRIGE FACHSCHULE FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE I. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) A. Pflichtgegenstände Wochenstunden Lehrverpflichtungsgruppe Klasse Summe 1. 2. 1. Religion/Ethik 8 2 2 4 (III)/III 2. Allgemeinbildung, Sprache und Kreativität 2.1 Deutsch 3 4 7 (I) 2.2 Englisch 2 2 4 (I) 2.3 Geschichte und Recht 0 2 2 III 2.4 Politische Bildung 2 0 2 III 2.5 Naturwissenschaftliche Grundlagen 2 0 3 3 III 2.6 Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation 3 3 2 5 III 2.7 Musik und kreativer Ausdruck 4 4 8 IVa 3. Wirtschaftliche Grundlagen 3.1 Wirtschaftliche Bildung 4 5 4 5 9 II 3.2 Officemanagement 5 3 2 5 III 3.3 Berufsorientierung 5 6 3 0 3 III 4. Ernährung, Gesundheit und Gastronomie 4.1 Ernährung und Gesundheit 2 2 4 III 4.2 Küche, Service und Betriebsorganisation 5 6 6 12 IV 5. Bewegung und Sport 2 2 4 (IVa) Gesamtwochenstundenzahl 36 36 72 B. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 7 C. Förderunterricht 7 ______________________ 1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden. 2 Biologie und Ökologie, Chemie, Physik. 3 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom mit 2-5 Wochenstunden festgelegt werden. 4 Inklusive wirtschaftliches Rechnen. 5 Mit Computerunterstützung. 6 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom auf 2-3 Wochenstunden festgelegt werden. 7 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III). 8 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. D. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände Wochenstunden pro Semester Lehrverpflichtungsgruppen 1. Deutsch in der Deutschförderklasse 20 (I) 2. Religion 2 (III) 3. Weitere Pflichtgegenstände 1 x 2 Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand Gesamtwochenstundenzahl x 3 Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 ______________________________ 1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) gemäß der Stundentafel der zweijährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände erfolgt durch die Schulleitung. 2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl. 3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Klasse gemäß der Stundentafel der zweijährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe. 4 Gemäß Stundentafel der zweijährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe. II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Die einjährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe hat im Sinne der §§ 52 und 62 unter Bedachtnahme auf § 2 Schulorganisationsgesetz (SchOG) die Aufgabe, Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die die Schülerinnen und Schüler auf den Eintritt in Lehre und Berufsschule in den Bereichen Wirtschaft (insbesondere im Bereich des Dienstleistungssektors), Verwaltung, Gastronomie und Ernährung vorbereiten sowie zum Übertritt in weiterführende Schulen befähigen. Der erfolgreiche Abschluss der 1. Klasse entspricht dem erfolgreichen Abschluss der einjährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe. Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung und zu lebenslangem Lernen. Schwerpunkte sind daher Persönlichkeitsentwicklung, berufliche Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit und soziales Engagement, Kommunikationsfähigkeit sowie die Fähigkeit, im Team zu arbeiten. Durch eine Kompetenzentwicklung in den Bereichen – Allgemeinbildung einschließlich Naturwissenschaften und kulturelle Bildung, – Sprache und Kommunikation, – wirtschaftliche Bildung, – Informations- und Kommunikationstechnologien, – Ernährung und Gastronomie sowie – berufsorientierte Praxis sollen die Absolventinnen und Absolventen zu kritischem Denken und verantwortungsvollem Handeln befähigt werden. Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen: – sie können ihre Aufgaben mit Selbstvertrauen und fachlicher Kompetenz erledigen; – sie können ihre eigenen Leistungen einschätzen und entsprechend handeln; – sie haben ein grundlegendes Theorie- und Faktenwissen für Ausbildungen in einschlägigen Berufsfeldern; – sie verfügen über kognitive und praktische Fertigkeiten, die erforderlich sind, um Lösungen für Probleme in ihrem Arbeits- oder Lernbereich zu finden; – sie sind zu logischem, kreativem und vernetztem Denken und verantwortlichem Handeln fähig; – sie können selbstständig arbeiten und im Team kooperieren; – sie können ressourcen- und verantwortungsbewusst unter Beachtung ökonomischer, ökologischer und sozialer Gesichtspunkte handeln; – sie können Verantwortung für sich selbst und für andere übernehmen; – sie können selbstständig bekannte Arbeitssituationen bewältigen; – sie können einfache Sachverhalte in der deutschen Sprache in Wort und Schrift ausdrücken; – sie können sich in einfachen routinemäßigen Situationen des Alltags in der englischen Sprache verständigen; – sie kennen die Bedeutung der Qualitätssicherung für die zu erstellenden Leistungen; – sie erkennen die Notwendigkeit des berufsbegleitenden Lernens und sind zu eigenständigem Weiterlernen befähigt. Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, mit der eigenen und mit anderen Kulturen und mit transkulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und mit Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS ALLGEMEINBILDUNG, SPRACHE UND KREATIVITÄT Die Schülerinnen und Schüler können – Sachverhalte in angemessener Sprache in Wort und Schrift ausdrücken und situationsgerecht kommunizieren; – am kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Leben teilnehmen; – Informationen zielgerichtet beschaffen, filtern und nutzen; – kreativ arbeiten; – sich mit aktuellen Entwicklungen in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft auseinandersetzen; – Medien verantwortungsbewusst nutzen; – angemessen – auch medienunterstützt – präsentieren. LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ENGLISCH Die Schülerinnen und Schüler – erreichen in Englisch das Niveau des Basic Users A2+ gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R
(98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen sowie das Niveau A2 in der Fertigkeit Schreiben. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN Die Schülerinnen und Schüler – können die Wirtschaft als positiv gestaltbaren Teil der Gesellschaft wahrnehmen; – können grundlegende wirtschaftliche Zusammenhänge erkennen und daraus Schlussfolgerungen für ihr Leben ziehen; – können wesentliche Merkmale des eigenen Lebens- und Wirtschaftsraumes aufzählen; – verfügen über wirtschaftliche Grundkenntnisse; – können die wechselseitige Beeinflussung und Entwicklung von Mensch und Ökosystem erkennen sowie verantwortungsbewusst und nachhaltig handeln; – können Informationstechnologien verantwortungsbewusst, situationsgerecht und rechtskonform nutzen; – können einfache Fachbegriffe situationsadäquat verwenden; – können mit fachspezifischen Medien zielgerichtet und bewusst umgehen; – können mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im alltäglichen Bereich bewältigen; – können einfache, vertraute Informationen aus dem alltäglichen, öffentlichen und beruflichen Bereich verstehen, verarbeiten und verwenden. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS ERNÄHRUNG, GESUNDHEIT UND GASTRONOMIE Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundlagen der Berufsfelder der Gastronomie und Ernährung beschreiben; – in ihrem beruflichen Handeln die Prinzipien der Wirtschaftlichkeit, der Nachhaltigkeit und der Gesundheitsorientierung anwenden; – relevante Gesetze und Vorschriften in der betrieblichen Situation anwenden; – die Bedeutung der Qualitätssicherung beschreiben und Maßnahmen der Qualitätssicherung anwenden; – die Fachsprache situationsgerecht einsetzen; – Aufgaben sorgfältig und verlässlich unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Ressourcen erfüllen; – strukturiert, kreativ und lösungsorientiert arbeiten sowie Arbeitsanleitungen folgen; – Lebensmittel verantwortungsbewusst auswählen und Ernährungsrichtlinien praktisch umsetzen; – theoretisches Fachwissen vernetzt in die Praxis umsetzen. III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen: Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden sowie die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten. Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel: Die Gesamtwochenstunden im Pflichtgegenstand „Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation“ können schulautonom im Ausmaß von mindestens 2 bis maximal 5 Wochenstunden festgelegt werden. Die Gesamtwochenstunden im Pflichtgegenstand „Berufsorientierung“ können schulautonom im Ausmaß von mindestens 2 bis maximal 3 Wochenstunden festgelegt werden. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände sind jeweils auf das Mindestwochenstundenausmaß ausgelegt. Bei höherem Wochenstundenausmaß sind vertiefende bzw. erweiternde Kompetenzen zu vermitteln. Die gegebenenfalls frei werdenden maximal 4 Wochenstunden sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen: 1. Das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen, ausgenommen der Pflichtgegenstand „Religion“, kann erhöht werden und/oder 2. es kann eine Verbindliche Übung im Ausmaß von mindestens 2 Wochenstunden eingeführt werden. 3. Stundenerhöhungen sind grundsätzlich nur in ganzen Jahreswochenstunden möglich. Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Klassen verschoben werden. Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich einer allfälligen Verbindlichen Übung in den einzelnen Klassen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich einer allfälligen Verbindlichen Übung von 72 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden. Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenz). Ist der Unterrichtsgegenstand einem Cluster zugeordnet, so sind die Lernergebnisse des Clusters zugrunde zu legen. Wird eine Verbindliche Übung eingeführt, sind die nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom festzulegen. Pro Klasse kann nur 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Klassen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal 3 Varianten. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde. Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. und 2. Klasse) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten. Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes: Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Klassen kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Klassen umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht: Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind. IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen. Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw. Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Unterrichtsqualität: Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht. Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes. Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen. Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen. Unterrichtsplanung: In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten: – Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Lernergebnisse der Cluster und die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie gegebenenfalls vorhandene Bildungsstandards. – Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrenden einer Klasse bzw. des Bildungsganges bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein. – Die Koordination erfordert organisatorische Rahmenbedingungen, die herzustellen sind. – Die Individualität der Lernenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Lernenden ausgegangen werden, um sicher zu stellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten). – Der Unterricht ist auf den Kompetenzerwerb auszurichten, wobei die Kompetenzen über die Schulstufen und Semester systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen. – In die Unterrichtsgestaltung sind situative Aufgabenstellungen einzubauen, die der beruflichen Realität entnommen und methodisch aufbereitet werden. Dadurch soll die Identifikation der Lernenden mit berufsrelevanten Funktionen und ihre Handlungsfähigkeit entwickelt und gefördert werden. – Wesentlich sind die Vermittlung von Fachwissen sowie die Förderung der Entwicklung von Werthaltungen und Schlüsselkompetenzen. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Der Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Lernenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken. – Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis-Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Lernenden fördert das Gelingen dieses Transfers. – Um alle Lernenden zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können, empfiehlt sich am Beginn der 1. Klasse die Durchführung von Projektunterricht oder Schulveranstaltungen, die der Sicherung grundlegender sozialer und personaler Kompetenzen (zB Teambildung, Eigenverantwortlichkeit, Lernen, gewaltfreie Kommunikation) dienen. – Fehler sind möglichst als förderliche Lernanlässe zu nutzen. Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen sind dabei zu nützen. Die zur Verfügung stehenden Diagnoseinstrumente sind als Lernstandserhebungen und Lernfortschrittsanalysen, insbesondere aber als Ausgangspunkt für die Planung weiterer Lernphasen einzusetzen. – Auf den Erwerb von Präsentations- und Medienkompetenz ist besonderes Augenmerk zu legen. – Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben. – Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden, sind im Unterricht und abhängig von den Aufgabenstellungen auch in Prüfungssituationen zu verwenden. – Der Unterricht in sprachheterogenen Klassen stellt erhöhte Anforderungen an Lehrende und Lernende, die in gemeinsamer Verantwortung wahrzunehmen sind. Interkulturelles Lernen verbessert die Fähigkeit der Lernenden zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen und ist eine Chance zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft. – Sprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache in Wort (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrkräfte verantwortlich. Lernende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Englisch: Die Entwicklung fremdsprachlicher Kompetenzen erfolgt auf Basis jener Kompetenzen, über die die Lernenden im Deutschen sowie gegebenenfalls in ihrer Erstsprache verfügen. Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Erweiterung der sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erfahren werden kann. Die verschiedenen Kompetenzbereiche (Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben, Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires) sind vernetzt zu entwickeln. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaftliche Grundlagen: Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) ist möglichst häufig in den Unterricht zu integrieren. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation: In diesem Unterrichtsgegenstand ist vor allem Wert auf die konkrete Anwendung und die unmittelbare Nutzung der zu entwickelnden Kompetenzen im Klassenverband (zB im Rahmen eines Klassenrates) zu legen, die theoretische Vermittlung von Inhalten ist auf das Wesentliche zu beschränken. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Musik und kreativer Ausdruck: Wesentlicher Bestandteil aller unterrichtlichen Aktivitäten ist die musikalische und gestalterische Praxis. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Wirtschaftliche Bildung: Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für – wirtschaftliche Zusammenhänge und – deren Auswirkungen auf das Lebensumfeld (einschließlich der Chancen von Frauen und Männern). Im Mittelpunkt steht – die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für Zusammenhänge, – die Fähigkeit zur Einordnung des Gelernten in ein Gesamtsystem und dessen Transfer auf neue Anforderungen bzw. geänderte Rahmenbedingungen, – die praktische Nutzung der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten und – die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Berufsorientierung: Die Durchführung berufspraktischer Informationsveranstaltungen (Besuch von Messen, Arbeitsmarktservice, Betrieben, Arbeiterkammer, Wirtschaftsförderungsinstitut, Einladung externer Expertinnen und Experten) ist vorzusehen. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Ernährung und Gesundheit: Ziele des Unterrichts sind der Erwerb von grundlegendem Fachwissen und die Schulung eines reflexiven Bewusstseins. Auf den Erwerb der Fähigkeit, theoretisches Wissen in den persönlichen Bereich transferieren zu können, ist durch vielfältige Methoden und konkrete Arbeitsaufträge im Unterricht Wert zu legen. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Küche, Service und Betriebsorganisation: Zur Sicherung des Transfers in die Lebenswirklichkeit ist bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung auf eine fundierte Grundbildung und die Anwendbarkeit in der betrieblichen Situation größter Wert zu legen. Auf organisatorische Besonderheiten des Pflichtgegenstandes „Küche, Service und Betriebsorganisation“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen. Unterrichtsmethoden: Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen. Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen: – Lernsettings sind so zu gestalten, dass die Lernenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können. – Individuelle Begabungen und Potenziale sind unabhängig von vorgefassten Bildern, Zuschreibungen und familiären Rahmenbedingungen zu fördern. – Formen des gegenseitigen Unterstützens durch Schülerinnen und Schüler (Tutoring) sollen Lern- und Reflexionsprozesse fördern. – Durch offene Lernformen ist die Problemlösungskompetenz der Lernenden zu fördern, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. Gleichzeitig sind sie zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise in Einzel- und besonders Teamarbeit zu befähigen. – Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (Projekte, Fallstudien, Fachpraxis und Simulationen) führen die Lernenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln. – Ein Bezug zum fachpraktischen Unterricht ist in möglichst vielen Unterrichtsgegenständen herzustellen. – Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis tragen dazu bei, den Lernenden Einblick in die komplexen Zusammenhänge berufsspezifischer Abläufe zu geben. – Der Besuch kultureller Veranstaltungen und kultureller Institutionen motiviert die Lernenden zur Beschäftigung mit Kunst und Kultur. Er ist daher wichtiger Bestandteil des Unterrichts, besonders in „Deutsch“ sowie in „Musik und kreativer Ausdruck“. – Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sollen verschiedene Medien eingesetzt werden, um den Lernprozess zu unterstützen und die erforderliche Medienkompetenz aufzubauen. Die Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien sowie elektronischen Kommunikationsformen soll die Unterrichtsorganisation unterstützen und ergänzen. – Der Vertiefung ausgewählter Lerninhalte und dem Training grundlegender Fertigkeiten ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Behandlung vielfältiger Inhalte zu geben. Besonderer Wert ist dabei auf die Vermittlung der Methoden des jeweiligen Faches zu legen, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. – In allen Unterrichtsgegenständen ist die Dokumentation und Reflexion des stufenweisen Kompetenzerwerbs und damit die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung durch die Lernenden durch geeignete Methoden (zB Portfolio, Lerntagebuch) zu fördern. Unterrichtsorganisation: Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen. Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Klasse mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind möglichst im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage: – Unterrichtsgegenstände, in denen häufig mit Arbeitsaufträgen im Sinne des kooperativen offenen Lernens gearbeitet wird, – organisatorische Aneinanderreihung inhaltlich verbundener Unterrichtsgegenstände, zB aus dem Cluster Wirtschaftliche Grundlagen, zur verstärkten Vernetzung der Lerninhalte. Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicherzustellen. Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt im Pflichtgegenstand „Küche, Service und Betriebsorganisation“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten. Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten. Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung. V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT a) Katholischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014 . b) Evangelischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung. c) Altkatholischer Religionsunterricht Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden. d) Islamischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 . e) Israelitischer Religionsunterricht Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden. f) Neuapostolischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006 . g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 . h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988 . i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011 . j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 . k) Buddhistischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 . l) Freikirchlicher Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 . m) Alevitischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 89/2015 . VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände
1. ETHIK
Bildungs- und Lehraufgabe Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab. Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten. In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren. Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile. Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie. Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück. Zentrale fachliche Konzepte Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt. Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive: Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft. Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen. Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert. Didaktische Grundsätze Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden: Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen. Diskursorientierung Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen. Diversitätsgebot Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind. Fachdidaktische Aufbereitung Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen. Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann. Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden. Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden. Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und – sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen. Analysieren und Reflektieren Die Schülerinnen und Schüler können – ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und – Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren. Argumentieren und Urteilen Die Schülerinnen und Schüler können – moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und – Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen. Interagieren und Sich-Mitteilen Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und – Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen. Handlungsoptionen entwickeln Die Schülerinnen und Schüler können – durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und – die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen. Lehrstoff Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten. In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. Dabei können weitere Bereichsethiken thematisiert oder Anwendungsbereiche schulstufenübergreifend behandelt werden. 1. Klasse (1. und 2. Semester): Grundlagen: Philosophische Ethik und Menschenrechte Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung; Grundrechte, Kinderrechte Soziale Beziehungen Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft; Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur Glück Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung Sucht und Selbstverantwortung Suchtprävention, Abhängigkeit, die Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft Natur und Wirtschaft Globale und lokale Umweltthemen, Umgang mit Tieren, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik Religion und Weltanschauung Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich; Religion und Staat 2. Klasse – Kompetenzmodul 3: 3. Semester: Prinzipien normativer Ethik Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit Liebe und Sexualität Sex und Gender, moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität Medien und Kommunikation Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation 4. Semester: Judentum, Christentum, Islam Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien Wertschätzung des Lebens Schwangerschaft, Reproduktionsmedizin, Tod, Suizid Konflikte und Konfliktbewältigung Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz; Umgang mit dem Fremden 2. ALLGEMEINBILDUNG, SPRACHE UND KREATIVITÄT 2.1 DEUTSCH 1. Klasse: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können ihrer Kreativität mündlich und schriftlich Ausdruck verleihen; – können Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkennen, bestimmen und anwenden; – können grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden; – können gängige Fremdwörter verstehen und richtig anwenden; – können aktiv zuhören; – können mündliche und schriftliche Texte verstehen, ihnen Informationen entnehmen und sie wiedergeben; – können passende Gesprächsformen in alltäglichen Sprechsituationen anwenden; – können sinnerfassend lesen; – können Fragen verständlich und angemessen in der Standardsprache beantworten; – können einfache Sachverhalte in der Standardsprache darstellen; – verfügen über grundlegendes Textsortenwissen; – können in Situationen, mit denen sie vertraut sind, mündlich und schriftlich angemessen formulieren; – haben angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit; – können eigene Texte planen, schreiben und mit Hilfe von Nachschlagewerken überarbeiten; – können Arten und Funktionen der Massenmedien aufzählen; – können bewusst mit Medien umgehen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Wortarten, Satzglieder und Satzarten. Zeichensetzung, Rechtschreibung und Grammatik. Häufige Fremdwörter. Mündliche Kommunikation: Aktives Zuhören und verständliche Beantwortung von Fragen in Standardsprache. Darstellung von einfachen Sachverhalten in Standardsprache. Erkennen von Redeabsichten. Freies Erzählen, Berichten und Beschreiben. Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen. Lesen: Lesetechniken. Herausfiltern von Informationen. Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen. Behandlung von Themenkreisen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler. Schreiben: Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten. Textsorten (zB Erzählung, Bericht, Beschreibung, Inhaltsangabe, Zusammenfassung, Bewerbung, Lebenslauf). Reflexion und kulturelle Bezüge: Massenmedien. Behandlung von Themenkreisen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler. 2. Klasse: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können ihrer Kreativität mündlich und schriftlich Ausdruck verleihen; – können Regeln der Zeichensetzung, Rechtschreibung und Grammatik anwenden; – können Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkennen, bestimmen und anwenden; – verstehen wesentliche berufsbezogene Fremdwörter und Fachbegriffe und können diese anwenden; – können mündliche und schriftliche Texte verstehen, ihnen Informationen entnehmen und sie wiedergeben; – können passende Gesprächsformen in verschiedenen Sprechsituationen anwenden; – können an Diskussionen teilnehmen und aktiv zuhören; – können einfache Argumente formulieren und Stellungnahmen abgeben; – können Informationen einholen, bearbeiten und präsentieren; – verfügen über Textsortenwissen; – haben angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit; – können eigene Texte planen, schreiben und mit Hilfe von Nachschlagewerken überarbeiten; – können über die gesellschaftliche Realität in Bezug auf ihre Lebenswelt und über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren; – können Massenmedien zielorientiert als Informationsquellen nutzen; – können sprachliche Äußerungen, insbesondere in den Medien, situationsgerecht beurteilen und einordnen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Zeichensetzung, Rechtschreibung und Grammatik. Wortarten, Satzglieder und Satzarten. Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld. Mündliche Kommunikation: Entnahme von Kerninformationen. Freies Erzählen, Berichten und Beschreiben. Verständliche und angemessene Formulierung in Standardsprache. Aktives Zuhören, Diskussion. Argumente und Stellungnahmen. Lesen: Erfassen der wesentlichen Inhalte. Textsorten (fiktionale und nichtfiktionale Texte, zB Jugendliteratur, Rezepte, Gebrauchsanweisungen, Kataloge, Folder, Broschüren). Informationen und Meinungen in Print- und Online-Medien. Schreiben: Textsortenwissen (zB Charakteristik, Exzerpt, Bewerbung, Lebenslauf; Brief, E-Mail). Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten. Verknüpfende Elemente. Beschreibung nichtlinearer Texte. Reflexion und kulturelle Bezüge: Massenmedien als Informationsquellen. Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der eigenen Lebenswelt. Schularbeiten: 1. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten. 2. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten. 2.2 ENGLISCH 1. Klasse: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn deutlich und langsam gesprochen wird; – verstehen in kurzen einfachen Tonaufnahmen und Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn langsam und deutlich gesprochen wird; – können kurzen einfachen Alltagstexten und kurzen einfachen Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und kurze Geschichten verstehen; – verstehen klar formulierte, kurze und einfache Vorschriften und Anleitungen; – verstehen kurze und einfache E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw., in denen auch Gefühle, Wünsche und Erlebnisse beschrieben werden; – können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Ausbildung und Freizeit geht; – können sehr einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, dem Umfeld, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Erlebnisse berichten; – können sehr einfache kurze Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen lexikalischen, grammatikalischen, phonologischen und orthografischen Kompetenzen; – können Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen verschiedenen Kulturen wahrnehmen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler: zB Familie, Freundeskreis, Freizeit, Interessen, Ausbildung, Wohnen, Alltagsleben, Mode, Speisen und Nahrungsmittel. Einfache alltägliche mündliche und schriftliche Kommunikation: zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Gespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung. Einfache Formulare: zB Anmeldezettel im Hotel oder bei der Einreise, Anmeldung zu einem Kurs oder einer Veranstaltung, Log-in auf einer Website. 2. Klasse: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache und nicht zu schnell gesprochen wird; – verstehen in einfacheren Tonaufnahmen und Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte und konkrete Einzelinformationen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird; – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und einfache Geschichten verstehen; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einfachen Situationen der Arbeitswelt und können adäquat darauf reagieren; – können sich in einfachen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Ausbildung, Arbeit und Freizeit geht; – können ein Gespräch beginnen, kurze Zeit in Gang halten und beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, dem Umfeld, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen lexikalischen, grammatikalischen, phonologischen und orthografischen Kompetenzen; – können Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen verschiedenen Kulturen wahrnehmen und reflektieren. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler und einfache berufliche Themen: zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, Speisen und Ernährung, Tourismus und Gastronomie, Gesundheit. Alltägliche mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt: zB im Bereich Reisen, Hotellerie und Gastronomie (zB Zimmersuche und -buchung, Rezeptionsgespräche, Gästebetreuung, Beschreibung von Speisen); einfache Telefonate. Schularbeiten: 1. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten. 2. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten. 2.3 GESCHICHTE UND RECHT 2. Klasse: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern und gezielt einsetzen; – kritisch mit der Berichterstattung in den Medien umgehen; – historische Zusammenhänge beschreiben; – das kulturelle Erbe in seiner Relevanz für die gegenwärtige Gesellschaft wahrnehmen; – die weltweite politische und wirtschaftliche Abhängigkeit der Staaten untereinander beschreiben; – die gegenwärtige Weltlage mit besonderer Betonung der Situation in Österreich und Europa wahrnehmen und sie beurteilen; – unterschiedliche soziale, kulturelle und politische Systeme nennen; – anderen Kulturen und anderen Lebensformen vorurteilsfrei gegenüber stehen; – aktuelle Zeitgeschehnisse wahrnehmen und sie reflektieren; – soziale und politische Situationen und Vorgänge beurteilen; – entsprechend ihrer rechtlichen Situation als Familienmitglied und als Teil der Gesellschaft handeln. Lehrstoff: Aufgabe der Geschichte. Historische Epochen im Überblick. Politische und wirtschaftliche Situation in Europa nach dem Ersten Weltkrieg. Totalitäre Ideologien und Systeme, Kommunismus, Nationalsozialismus, Holocaust und Widerstand. Zweiter Weltkrieg. Österreich von 1945 bis heute. Internationale Strukturen und Krisen von 1945 bis heute. Aktuelles Zeitgeschehen. Grundlagen unseres Rechtssystems. Familien- und Erbrecht. Zivil- und Strafrecht (Unterscheidung, Grundzüge). Entwicklung des Sozialstaates, Sozialrecht. 2.4 POLITISCHE BILDUNG 1. Klasse: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können demokratische Prinzipien nennen und sie in ihrem Umfeld umsetzen; – können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern und gezielt einsetzen; – können kritisch mit der Berichterstattung in den Medien umgehen; – können historische Zusammenhänge beschreiben; – sind in der Lage, Möglichkeiten politischer Partizipation zu nutzen; – können mit Behörden kommunizieren und dabei auch E-Government nützen; – können unterschiedliche soziale, kulturelle und politische Systeme nennen; – können anderen Kulturen und anderen Lebensformen vorurteilsfrei gegenüber stehen; – können aktuelle Zeitgeschehnisse wahrnehmen und reflektieren; – können soziale und politische Situationen und Vorgänge wahrnehmen; – können sozial verantwortlich handeln. Lehrstoff: Aufbau und Aufgaben des Staates (Österreichische Verfassung). Gewaltenteilung (Grundzüge der Gesetzgebung und Vollziehung). Grund- und Freiheitsrechte, Staatsbürgerschaft. Gerichtsbarkeit. Moderne Demokratie am Beispiel Österreichs (politische Parteien, Sozialpartner, Wahlrecht, Möglichkeiten und Formen der Partizipation). Jugendschutzgesetz. Österreich als Teil der Europäischen Union. Österreich im internationalen Kontext (UNO). 2.5 NATURWISSENSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN 2.Klasse: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können naturwissenschaftliche Grundbegriffe erklären; – können die Auswirkungen gefährlicher Stoffe auf Gesundheit und Umwelt einschätzen und wissen über Sicherheitsvorkehrungen Bescheid; – können Energieformen, Energieträger und Energiesparmaßnahmen beschreiben; – verfügen über Grundkenntnisse der Lebensfunktion tierischer und pflanzlicher Organismen; – können die Bedeutung der Mikroorganismen für den Menschen (zB Krankheitserreger) erklären; – können die Wechselwirkungen der Lebewesen untereinander und zu ihrer Umwelt erfassen; – können die Wichtigkeit des nachhaltigen Beitrags jeder und jedes Einzelnen zum Schutz der Umwelt erkennen und selbst daran mitwirken; – können die Grundlagen der Genetik beschreiben. Lehrstoff: Physikalische Grundgrößen. Elektrizitätslehre (Grundlagen, Gefahren und Schutzmaßnahmen des elektrischen Stromes). Radioaktivität (Atomkraftwerke – Vorteile, Nachteile, Gefahren). Wärmelehre, Energiegewinnung und Energiesparmaßnahmen. Aufbau und Einteilung der Stoffe. Luft (Zusammensetzung, Luftverschmutzung und -reinhaltung, Grenzwerte). Wasser (chemische und physikalische Eigenschaften, Verschmutzung und Schutz). Erdöl, Erdgas, Kohle (Entstehung, Gewinnung und wirtschaftliche Bedeutung). Kunststoffe (Herstellung, Recycling, Umweltproblematik). Grundlagen der organischen Chemie und Biochemie (Zellatmung, Fotosynthese). Kennzeichen des Lebens, Aufbau und Funktion der Zelle (Zellvermehrung, Zellverbände – Gewebe und Organe). Grundlagen der Vererbungslehre (von Mendel bis zur Gentechnik). Mikroorganismen (insbesondere Krankheitserreger). Anatomie und Systematik ausgewählter Tiere und Pflanzen. Ökologie (ökologische Grundlagen und angewandte Ökologie). 2.6 PERSÖNLICHKEITSENTWICKLUNG UND KOMMUNIKATION 1. Klasse: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – grundlegende Kompetenzen in den Kommunikationsarten vorweisen; – unterschiedliche Kommunikationstechniken situationsadäquat umsetzen; – grundlegende Kommunikationsmethoden in unterschiedlichen Kommunikationsformen anwenden; – verständlich und situationsadäquat in Standardsprache formulieren und argumentieren; – Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation anwenden; – unterschiedliche Formen des Konfliktmanagements beschreiben; – konstruktiv mit allfälligen Vorurteilen und stereotypen Rollenzuschreibungen umgehen; – grundlegende Merkmale einer Präsentation beschreiben und diese mit Medienunterstützung zielgruppengerecht einsetzen; – Grundwissen zur Selbstorganisation praktisch umsetzen; – Ziele definieren und Strategien zur Zielerreichung planen; – Möglichkeiten der Stressbewältigung individuell einsetzen; – Techniken des Lernens für sich anwenden; – im Team arbeiten sowie Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen und beschreiben; – Respekt gegenüber kultureller Vielfalt zeigen; – die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlecht oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln. Lehrstoff: Kommunikationsarten (Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation). Kommunikationstechniken (zB Ich-Botschaften, aktives Zuhören, Feedback nehmen und geben, Fragetechniken, gewaltlose Kommunikation, konstruktive Gesprächsführung). Unterschiedliche Kommunikationsformen (Telefonieren, Diskutieren, Debattieren, Moderieren und Arbeiten im Team, Bewerbungsgespräch). Umgang mit Konflikten (Grundkenntnisse im Umgang mit Konflikten, gewaltfreie Lösungskompetenz). Präsentation (zB inhaltliche Planung, Strukturierung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation, Medieneinsatz, rhetorische Mittel). Selbstorganisation (Grundlagen des Zeitmanagements, Ziele und Strategien zur Zielerreichung, Möglichkeiten der Stressbewältigung). Lernen lernen (Kriterien nachhaltigen Lernens). Teamfähigkeit (zB Eigen- und Fremdwahrnehmung, soziale Rollen und Stereotypen, Möglichkeiten der Erweiterung von Handlungsspielräumen, zum Mitgestalten anregen und anleiten, Respekt gegenüber kultureller Vielfalt). 2. Klasse: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – grundlegende Kompetenzen in den Kommunikationsarten vorweisen; – unterschiedliche Kommunikationstechniken situationsadäquat umsetzen; – grundlegende Kommunikationsmethoden in unterschiedlichen Kommunikationsformen anwenden; – verständlich und situationsadäquat in Standardsprache formulieren und argumentieren; – Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation anwenden; – unterschiedliche Formen des Konfliktmanagements beschreiben; – konstruktiv mit allfälligen Vorurteilen und stereotypen Rollenzuschreibungen umgehen; – grundlegende Merkmale einer Präsentation beschreiben und diese mit Medienunterstützung zielgruppengerecht einsetzen; – Grundwissen zur Selbstorganisation praktisch umsetzen; – Ziele definieren und Strategien zur Zielerreichung planen; – Möglichkeiten der Stressbewältigung individuell einsetzen; – Techniken des Lernens für sich anwenden; – im Team arbeiten sowie Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen und beschreiben; – Respekt gegenüber kultureller Vielfalt zeigen; – die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlecht oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln. Lehrstoff: Kommunikationsarten (verbale und nonverbale Kommunikation). Kommunikationstechniken (zB Ich-Botschaften, aktives Zuhören, Feedback nehmen und geben, Fragetechniken, gewaltlose Kommunikation, konstruktive Gesprächsführung). Unterschiedliche Kommunikationsformen (Telefonieren, Diskutieren, Debattieren, Moderieren und Arbeiten im Team, Bewerbungsgespräch). Umgang mit Konflikten (Grundkenntnisse im Umgang mit Konflikten, gewaltfreie Lösungskompetenz). Präsentation (zB inhaltliche Planung, Strukturierung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation, Medieneinsatz, rhetorische Mittel). Selbstorganisation (Grundlagen des Zeitmanagements, Ziele und Strategien zur Zielerreichung, Möglichkeiten der Stressbewältigung). Lernen lernen (Kriterien nachhaltigen Lernens). Teamfähigkeit (zB Eigen- und Fremdwahrnehmung; soziale Rollen und Stereotypen, Möglichkeiten der Erweiterung von Handlungsspielräumen, zum Mitgestalten anregen und anleiten, Respekt gegenüber kultureller Vielfalt). 2.7 MUSIK UND KREATIVER AUSDRUCK 1. Klasse: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können ihr individuelles schöpferisches Potentialentwickeln; – können experimentell und spielerisch handeln; – beherrschen stimmtechnische Grundlagen und können ihre Stimme gestalterisch einsetzen; – können die Grundbegriffe vokaler und instrumentaler Klangkörper nennen; – können Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben lösen und dabei Material, Verfahren und Gestaltungsmittel – auch nach fachgerechter Arbeitsanleitung – einsetzen; – können Hör- und Seherlebnisse unter Verwendung von Fachausdrücken beschreiben; – können sich mit Musik, bildender Kunst und Gestaltungserfahrung auseinandersetzen sowie anderen ihre Erfahrungen mitteilen; – können eigene Vorstellungen musikalisch, bildnerisch und performativ umsetzen; – können neue Wege bei der Lösung von Aufgaben ausprobieren. Lehrstoff: Klassenmusizieren (vokal und instrumental). Akustische Grundbegriffe, Instrumentenkunde. Die menschliche Stimme. Popkultur und Alltagsästhetik. Missbrauch von Musik (zB akustische Reizüberflutung). Musikdownloads – Urheberrecht. Gestaltung (Farbe und Form, Flächengestaltungen, textile und andere kunsthandwerkliche Techniken). Aktuelle Themen aus den Bereichen Mode, Dekoration, Veranstaltungen und Werbung. Projekte. 2. Klasse: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können ihr individuelles schöpferisches Potentialentwickeln; – können experimentell und spielerisch handeln; – beherrschen stimmtechnische Grundlagen und können ihre Stimme gestalterisch einsetzen; – können Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben lösen und dabei Material, Verfahren und Gestaltungsmittel – auch nach fachgerechter Arbeitsanleitung – einsetzen; – können Beispiele für Kunst und Kunstschaffende aus Vergangenheit und Gegenwart nennen; – können eigene Vorstellungen musikalisch, bildnerisch und performativ umsetzen; – können mit Medien gestaltend umgehen; – können neue Wege bei der Lösung von Aufgaben ausprobieren. Lehrstoff: Klassenmusizieren (vokal und instrumental). Notation. Entwicklung der Schallaufzeichnung. Musik und bildnerisches Gestalten als Therapie. Wirkung und Funktion von bildender Kunst und Musik. Analyse und Gestaltung von Werbung. Kunst verschiedener Epochen und Kulturen. Gestaltung: Gestaltungsprinzipien. Farbe, Form, Material, Raum. Plakat, malerische und druckgraphische Techniken. Experimentelle Techniken. Textile und kunsthandwerkliche Techniken. Dreidimensionale Gestaltung (Entwurf, Funktion, Material, Form). Lösung von gestalterischen Aufgabenstellungen für den alltäglichen, beruflichen oder schulischen Bereich, auch unter Verwendung elektronischer Medien. 3. WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN 3.1 WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG 1. Klasse: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – einfache Aufgabenstellungen aus dem Bereich des wirtschaftlichen Rechnens lösen; – die gängigen Maßeinheiten umrechnen; – ein privates Kassabuch führen; – häufig vorkommende Zahlungsformen nennen und die entsprechenden Formulare richtig ausfüllen; – wichtige Belege erkennen und organisieren; – eine einfache Arbeitnehmerveranlagung durchführen; – wesentliche Teile eines Lohn- und Gehaltszettels benennen; – einen einfachen Wirtschaftskreislauf beschreiben; – die rechtlichen Grundlagen für das Zustandekommen eines Kaufvertrages nennen; – den Inhalt eines Kaufvertrages erklären; – ihre wichtigsten Rechte und Pflichten als verantwortungsvolle Konsumentinnen und Konsumenten nennen; – die Grundlagen von E-Commerce nennen; – die Grundlagen des richtigen Umgangs mit Geld anwenden und die Gefahren der Schuldenfalle einschätzen. Lehrstoff: Wirtschaftliches Rechnen: Kopfrechnen, Schätzen, Runden, Schlussrechnung, Prozentrechnung. Maßeinheiten. Private Kassabuchführung. Belege (Arten, Merkmale, Organisation). Grundlagen der Wirtschaft. Kaufvertrag (rechtliche Grundlagen, Zahlungsformen und Formulare, Abzahlungsgeschäfte, Konsumentenschutz, E-Commerce, Gewährleistung). Umgang mit Geld. Sparformen, Kredite und Bürgschaften. Steuerrecht: Grundzüge der Lohnsteuer, Arbeitnehmerveranlagung. Lohn- und Gehaltszettel. 2. Klasse: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erstellen; – können eine einfache Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erstellen; – können einfache Geschäftsfälle verbuchen; – können die Grundlagen der Umsatzsteuer berechnen; – können steuerbare und nicht steuerbare Umsätze unterscheiden; – haben topografische Grundkenntnisse über Österreich und Europa; – können sich mit Hilfe geografischer Hilfsmittel orientieren; – können die verschiedenen Geozonen und die damit verbundenen Lebensbedingungen beschreiben; – können die wichtigsten österreichischen Wirtschaftszweige aufzählen und Vergleiche zu anderen Staaten der EU ziehen; – können grundlegende Auswirkungen und Zusammenhänge im Hinblick auf Österreich als Teil der EU beschreiben; – können Migration als Folge von wirtschaftlichen und politischen Gegebenheiten erkennen; – können einfache volkswirtschaftliche Zusammenhänge und deren Auswirkungen auf sie selbst und die Gesellschaft erläutern; – können Zusammenhänge zwischen nachhaltigem Wirtschaften und Lebensqualität erkennen und beschreiben; – können ihr eigenes Konsumverhalten im Hinblick auf Nachhaltigkeit und Umweltschutz reflektieren; – können Folgen einer vertragswidrigen Erfüllung des Kaufvertrages abschätzen. Lehrstoff: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Rechtliche Bestimmungen. Vorgeschriebene Aufzeichnungen anhand von Belegen inklusive Umsatzsteuer. Kassa- und Bankbuch, Wareneingangsbuch, Anlageverzeichnis. Umsatzsteuervoranmeldung. Doppelte Buchführung: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung. Einfache Geschäftsfälle (Verbuchung auch anhand von Belegen), Umsatzsteuer. Orientierung auf der Erde: Topografie, Orientierung im Raum mit und ohne Hilfsmittel. Mensch und Naturraum: Geozonen, Ökosysteme und ihre Beeinflussung durch den Menschen. Konsumverhalten. Grundlagen der Volkswirtschaft (Wirtschaftssysteme und Wirtschaftssektoren, Konjunktur und magisches Vieleck). Globalisierung und Migration. Vertragswidrige Erfüllung des Kaufvertrages. Europäische Union. 3.2 OFFICEMANAGEMENT 1. Klasse: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Hardwarekomponenten beschreiben; – Standardsoftware in bekannten Bereichen anwenden; – Daten zügig über die Tastatur eingeben und formatieren; – die gängigsten Richtlinien der relevanten ÖNORM anwenden; – aktuelle Methoden der Büroorganisation und -kommunikation fachgerecht anwenden; – Dateien selbstständig verwalten; – Informationen aus dem Internet beschaffen und bearbeiten; – sicher im Internet agieren; – den eigenen Arbeitsplatz nach ergonomischen Richtlinien gestalten; – mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen verantwortungsbewusst umgehen. Lehrstoff: Ergonomie und Arbeitsplatzgestaltung. Aktuelle Eingabesysteme, Schreibfertigkeit. Textverarbeitung: Grundlagen eines Textverarbeitungsprogramms. Illustrationen (Formen, Grafiken, ClipArt). Richtlinien und Normen. Schriftstücke. Grundlagen der Informationstechnologie. Betriebssystem und Arbeiten im Netzwerk. Dateimanagement. Präsentation: Grundlagen eines Präsentationsprogramms. Tabellenkalkulation: Grundlagen eines Tabellenkalkulationsprogramms. Internet: Grundlagen; Internetdienste. Datenschutz und -sicherheit, Urheberrecht. 2. Klasse: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Standardsoftware fachspezifisch und wirtschaftlich sinnvoll unter Anleitung und eigenständig anwenden; – ÖNORM-gerechte Schriftstücke erstellen; – Seriendokumente mit einfachen Bedingungen erstellen und drucken; – Grundlagen des Layouts bei der Gestaltung von Dokumenten berücksichtigen; – aktuelle Methoden der Büroorganisation und -kommunikation effizient nutzen; – Informationen aus dem Internet beschaffen und bearbeiten; – sicher im Internet agieren; – mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen verantwortungsbewusst umgehen. Lehrstoff: Textverarbeitung: Umfangreiche Dokumente. Geschäftliche Schriftstücke. Datenaustausch mit und Datenintegration von anderen Programmen. Seriendruck. Bildschirmformulare. Tabellenkalkulation: Vertiefung. Präsentation: Vertiefung. Bildbearbeitung: Grundlagen. 3.3 BERUFSORIENTIERUNG 1. Klasse: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können die Bedeutung der persönlichen Arbeitsleistung in Bezug auf den eigenen Lebensunterhalt sowie zum wirtschaftlichen und sozialen Wohlergehen der Gesellschaft begründen; – können Arbeit, Fortbildung und eine sinnvolle Freizeitgestaltung in Einklang bringen; – können die Berufsfindung als länger andauernden Prozess erkennen und daraus Strategien für die eigene Berufsfindung ableiten; – können selbstständig und flexibel auf sich verändernde Anforderungen der Arbeitswelt reagieren; – können die Notwendigkeit der Weiterbildung erkennen und entsprechende Angebote für sich nutzen; – können die eigenen sozialen und fachlichen Fähigkeiten realistisch einschätzen und entsprechend handeln; – können das österreichische Ausbildungssystem sowie Ausbildungsformen in anderen EU-Ländern beschreiben und einen Überblick über die Systeme der Berufsausbildung geben; – können unterstützende Auskunftsstellen und -formen bei der Arbeitsplatzsuche und bei arbeitsrechtlichen Problemen nutzen und im Bedarfsfall selbstständig entsprechende Informationen einholen; – haben praktischen Einblick in Berufsbilder; – können die Dienstleistungen der Berufs- und Laufbahnberatung für die eigene Berufswahl nutzen; – können in ihrem Auftreten und ihrem Erscheinungsbild situationsadäquat den Anforderungen des Berufslebens entsprechen. Lehrstoff: Formen der Arbeit und ihr Stellenwert in der Gesellschaft. Arbeits- und Berufswelt: Berufssparten, Berufsfelder, Zugangswege, Weiterbildungsmöglichkeiten, Berufskrankheiten. Wege der Berufsausbildung. Motive der Berufswahl. Kommunikationsformen. Stellenbewerbung und Bewerbungsgespräch. Soziales Betriebsgeschehen. Rechtliche Grundlagen der Berufsausbildung: Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz, Kollektivverträge, Formen der Entlohnung. Berufliche Interessenvertretungen. Berufsvereinigungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Sozialversicherungsträger. Arten der Sozialversicherung. Unfallverhütung. Arbeitssicherheit. Projekte: Bearbeiten von Arbeitsaufträgen, Auswerten von Informationen, Reflexion. Trends und Innovationen der Arbeitswelt: Neue Berufe, Umgang mit verschiedenen Kulturen, soziale Gruppen. 4. ERNÄHRUNG, GESUNDHEIT UND GASTRONOMIE 4.1 ERNÄHRUNG UND GESUNDHEIT 1. Klasse: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können den Aufbau und die Funktionen des menschlichen Organismus beschreiben; – können Maßnahmen und Bedeutung der Gesundheitsvorsorge beschreiben; – können grundlegende Kenntnisse des Gesundheitstrainings umsetzen; – können die Bedeutung einer ausgewogenen Ernährung für die Gesundheit einschätzen und den Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit berücksichtigen; – können ernährungsmitbedingte Krankheiten nennen; – haben grundlegende Kenntnisse über Nahrungsinhaltsstoffe und Lebensmittel und deren Bedeutung für den Organismus; – können Kostformen verschiedener Personengruppen erklären; – können sich am Markt orientieren und als mündige Konsumentinnen und Konsumenten verantwortungsbewusst handeln; – können die grundlegenden Abläufe in der menschlichen Entwicklung beschreiben; – können Methoden der Familienplanung beschreiben und verantwortungsvolles Verhalten in der Sexualpartnerschaft erörtern; – können die Grundlagen der Säuglingspflege und Pflege von erkrankten Angehörigen erklären; – können die Grundlagen der Ersten Hilfe beschreiben. Lehrstoff: Anatomie und Physiologie des Menschen. Gesundheitsvorsorge. Sexualität: Verhütung, Familienplanung. Schwangerschaft, Geburt. Gesundheit: Erste Hilfe, Pflegemaßnahmen bei verschiedenen Personengruppen. Grundlagen der Ernährung: Aufgaben der Nahrung, Ernährung und Gesundheit. Ernährungsmitbedingte Krankheiten. Kostformen. Inhaltsstoffe der Nahrung, Lebensmittel. Lebensmittelqualität und -kennzeichnung. 2. Klasse: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können die Grundlagen der Sensorik beschreiben und ausgewählte Lebensmittel sensorisch beurteilen; – haben grundlegende Kenntnisse über Getränke und können sich am Markt orientieren; – können Einflüsse auf das Ernährungs- und Konsumverhalten nennen und das eigene Verhalten kritisch bewerten; – können das Suchtpotenzial unterschiedlicher Suchtmittel einschätzen und Vermeidungsstrategien anwenden; – sind in der Lage, Aufklärungsmaßnahmen und Information im öffentlichen Bereich zum Thema Gesundheit zu nutzen; – sind in der Lage, Möglichkeiten der betrieblichen Gesundheitsvorsorge zu nutzen und exemplarisch Maßnahmen zu entwickeln; – können Infektionskrankheiten nennen; – können ökologische Zusammenhänge beschreiben; – können die Wichtigkeit des nachhaltigen Beitrags jeder und jedes Einzelnen im Hinblick auf die Umwelt begründen. Lehrstoff: Grundlagen der Sensorik. Alkoholfreie, alkaloidhaltige und alkoholische Getränke. Gefahren des Alkohols. Ernährungsverhalten. Gesundheit: Public Health und betriebliche Gesundheitsförderung. Gesundheit am Arbeitsplatz und Gesundheitstraining. Sucht und Suchtprävention. Infektionskrankheiten. Ökologie: Umwelthygiene. Ökologische Grundlagen und Zusammenhänge. 4.2 KÜCHE, SERVICE UND BETRIEBSORGANISATION 1. Klasse: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Bedeutung einer professionellen Einstellung zur Dienstleistung begründen und in ihrem Erscheinungsbild den Anforderungen der Berufsfelder entsprechen; – die Berufsbilder im Gastgewerbe beschreiben; – die Grundlagen der Arbeitssicherheit, Hygiene und Ergonomie entsprechend umsetzen; – die Grundlagen der Küchentechnik und Speisenzubereitung erklären und diese unter Berücksichtigung ernährungsphysiologischer und ökologischer Erfordernisse praktisch anwenden; – die Grundlagen der Warenbewirtschaftung praktisch umsetzen; – das Grundinventar und die Standardgeräte in Küche und Restaurant fachgerecht einsetzen; – Servicegrundtechniken und einfache Servierabläufe unter Anleitung fachgerecht durchführen; – grundlegende Umgangsformen mit dem Gast anwenden; – Grundzüge der Gästebetreuung nennen und diese fachgerecht durchführen; – saisonale, regionale und internationale Einflüsse in der Küche erläutern; – einfache Arbeitsabläufe organisieren und durchführen; – verantwortungsbewusst mit Lebensmitteln, Arbeitsmaterialien, Betriebsmitteln und Geräten umgehen. Lehrstoff: Küche Grundlagen: Erscheinungsbild, Arbeitssicherheit. Gute Hygienepraxis. Abfallbewirtschaftung. Küchenmanagement: Warenbewirtschaftung. Qualitätskontrolle von Speisen und Arbeitsabläufen. Küchenausstattung, Grundinventar und Standardgeräte. Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion: Vorbereitungstechniken, Grundrezepturen, Garmethoden. Portionieren und Anrichten. Regionale und saisonale Küche, Vollwertküche. Restaurant Grundlagen: Erscheinungsbild, Hygienemaßnahmen, Arbeitssicherheit. Ess- und Tischkultur. Mahlzeiten des Tages. Servicevorbereitung: Raumvorbereitung, Tisch- und Serviceinventar, Mise en place, Gedeckarten. Decken des Tisches. Servicetechniken und -abläufe. Tragetechnik. Einfache Serviceabläufe. Servierregeln. Getränke und Getränkeservice. Betriebsorganisation Berufsbilder im Gastgewerbe. Gast und Gastlichkeit. Ergonomie. Verpflegungsbetriebe. Arbeitsorganisation. 2. Klasse: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundlagen der Warenbewirtschaftung und die personelle Organisation des Küchen- und Restaurantbetriebes beschreiben; – in der Küche Richtlinien der Arbeitssicherheit und Ergonomie sowie das betriebliche Hygienemanagement umsetzen; – Planungsinstrumente situationsgerecht einsetzen; – das Inventar und die Geräte der Küche fachgerecht einsetzen; – Methoden der Küchentechnik und Speisenzubereitung unter Berücksichtigung ernährungsphysiologischer und ökologischer Erfordernisse anwenden; – mit den vielfältigen Angeboten des Marktes kritisch und verantwortungsbewusst umgehen; – die Möglichkeiten des Einsatzes regionaler und saisonaler Lebensmittel erläutern; – Qualitätskontrollen durchführen und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen setzen; – Arbeitstechniken und Servierabläufe im Restaurant vom Empfang bis zur Verabschiedung durchführen; – eine professionelle Gästebetreuung durchführen; – wertschätzend und situationsgerecht mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kommunizieren; – bei der Planung, Organisation und Durchführung gastronomischer Veranstaltungen mitwirken. Lehrstoff: Küche Küchenmanagement: IT-unterstützte Warenbewirtschaftung im Küchenbetrieb, IT-unterstützte Speiseplanerstellung. Mengenerstellung. Gute Hygienepraxis. Küchenbrigade. Einrichtung und Inventar. Qualitätssicherung und -kontrolle von Speisen und Abläufen. Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion: Vorbereitungstechniken, Zubereitungen und Garmethoden. Portionieren und Anrichten. Nationale Küchen. Speisenausgabesysteme. Restaurant Servierbrigaden und -systeme, Bonier- und Abrechnungssysteme. Speise- und Getränkekarten. Tischoptik. Arbeitsorganisation. Arbeits- und Servierabläufe: Servierarten. Menüzusammenstellung. Buffetarten. Bankettservice. Menüservice. Grundlagen der Gästebetreuung. Gast und Gastlichkeit. Getränke: Korrespondierende Getränke und Getränkeempfehlung. Aperitif und Digestif. Betriebsorganisation Betriebliche Ablauf- und Aufbauorganisation. Ökologische Betriebsführung. Veranstaltungsmanagement. Trends in der Gastronomie. 5. BEWEGUNG UND SPORT Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung. B. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze: Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen. Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. C. Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe: Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen. Lehrstoff: Wie in der jeweiligen Klasse/im jeweiligen Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind. D. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände 1. Deutsch in der Deutschförderklasse Wie Anlage A1 Abschnitt VI Unterabschnitt D Z 1 2. Religion Wie Abschnitt V 3. Weitere Pflichtgegenstände Für die weiteren Pflichtgegenstände sind die jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt A anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe und die didaktischen Grundsätze gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers. Beachte für folgende Bestimmung zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 3 idF BGBl. II Nr. 250/2021 Anlage A3 DREIJÄHRIGE FACHSCHULE FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE I. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) A. Pflichtgegenstände Wochenstunden Lehrverpflichtungsgruppe Klasse Summe 1. 2. 3. 1. Religion/Ethik 6 2 2 2 6 (III)/III 2. Allgemeinbildung, Sprache und Kreativität 2.1 Deutsch 4 2 3 9 (I) 2.2 Englisch 3 3 3 9 (I) 2.3 Geschichte und Politische Bildung 0 2 2 4 III 2.4 Naturwissenschaften 2 2 2 2 6 III 2.5 Psychologie 0 0 2 2 III 2.6 Musik, Bildnerische Erziehung und Kreativer Ausdruck 2 2 2 6 IVa 3. Wirtschaftliche Grundlagen und Zusammenhänge 3.1 Volkswirtschaft und Wirtschaftsgeografie 2 2 0 4 III 3.2 Betriebswirtschaft 1 2 2 5 I 3.3 Rechnungswesen und wirtschaftliches Rechnen 3 3 3 3 9 I 3.4 Recht 0 0 2 2 III 3.5 Officemanagement und angewandte Informatik3 3 2 2 7 II 4. Ernährung, Gastronomie und Hotellerie 4.1 Ernährung 0 3 0 3 III 4.2 Küchen- und Restaurantmanagement 3 5 5 5 15 IVa 4.3 Betriebsorganisation (mit Übungen) 3 1 1 0 2 II 5. Wirtschaftswerkstatt 3 4 3 3 3 9 I 6. Bewegung und Sport 2 2 1 5 (IVa) Wochenstundenzahl 33 36 34 103 B. Verbindliche Übung Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation 2 0 0 2 III Gesamtwochenstundenzahl 35 36 34 105 C. Pflichtpraktikum Mindestens 8 Wochen zwischen der 2. und 3. Klasse D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 5 E. Förderunterricht 5 F. Fakultatives Praktikum 4 Wochen ________________________ 1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden. 2 Biologie und Ökologie, Chemie, Physik. 3 Mit Computerunterstützung. 4 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom mit 3-9 Wochenstunden festgelegt werden. 5 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III). 6 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. G. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung Wochenstunden pro Semester Lehrverpflichtungsgruppen 1. Deutsch in der Deutschförderklasse 20 (I) 2. Religion 2 (III) 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 x 2 Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung Gesamtwochenstundenzahl x 3 Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 ______________________________ 1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der dreijährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung. 2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl. 3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Klasse gemäß der Stundentafel der dreijährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe. 4 Gemäß Stundentafel der dreijährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe. II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Die dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe dient im Sinne der §§ 52 und 62 unter Bedachtnahme auf § 2 Schulorganisationsgesetz (SchOG) der Erweiterung und Vertiefung der bereits erworbenen Allgemeinbildung und vermittelt in einem ganzheitlich ausgerichteten Curriculum jene Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Ausübung eines Berufes in den Bereichen der Wirtschaft (insbesondere im Dienstleistungssektor), Verwaltung (auch im Sozial- und Gesundheitsbereich), Ernährung, Tourismus (insbesondere Hotellerie und Gastronomie) und Kultur befähigen. Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung und zu lebenslangem Lernen. Schwerpunkte sind daher Persönlichkeitsbildung, berufliche Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit und soziales Engagement, Kommunikationsfähigkeit sowie die Schulung der Fähigkeiten, betriebliche Organisationsprobleme unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen sowie im Team zu arbeiten. Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen – Allgemeinbildung einschließlich Naturwissenschaften und kulturelle Bildung, – Sprache und Kommunikation, – wirtschaftliche Bildung, – Medien, Informations- und Kommunikationstechnologien, – Ernährung, Gastronomie und Hotellerie sowie – berufsorientierte Praxis sollen die Absolventinnen und Absolventen zu kritischem Denken sowie nachhaltigem und verantwortungsvollem Handeln befähigt werden. Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen: – sie beherrschen ein breites Spektrum an Theorie- und Faktenwissen für ihre Berufspraxis; – sie verfügen über kognitive und praktische Fertigkeiten, die erforderlich sind, um Lösungen für spezielle Probleme in ihrem Arbeits- oder Lernbereich zu finden; – sie sind zu logischem, kreativem und vernetztem Denken sowie zu verantwortlichem Handeln fähig; – sie können selbstständig arbeiten und im Team kooperieren; – sie können ressourcen- und verantwortungsbewusst unter Beachtung ökonomischer, ökologischer und sozialer Gesichtspunkte handeln; – sie können Verantwortung für sich selbst und für andere übernehmen; – sie können selbstständig Arbeitssituationen bewältigen und andere Personen bei Routinetätigkeiten anleiten; – sie können Sachverhalte in der deutschen Sprache in Wort und Schrift ausdrücken und argumentieren sowie in einer Fremdsprache situationsgerecht kommunizieren; – sie kennen die Bedeutung der Qualitätssicherung für die zu erstellenden Leistungen; – sie zeigen im Rahmen der Erledigung ihrer Aufgaben Interesse, Selbstvertrauen und fachliche Kompetenz; – sie können ihren Entwicklungs- und Fortbildungsbedarf sowie die Notwendigkeit des berufsbegleitenden Lernens erkennen und sind zu eigenständigem Weiterlernen befähigt; – sie verfügen über eine grundlegende Reflexionskompetenz und können ihre eigenen Leistungen einschätzen und entsprechend handeln; – sie kennen die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Menschen und verfügen über entsprechende Handlungskompetenz. Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, mit der eigenen und mit anderen Kulturen und mit transkulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und mit Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS ALLGEMEINBILDUNG, SPRACHE UND KREATIVITÄT Die Schülerinnen und Schüler können – Sachverhalte in angemessener Sprache in Wort und Schrift ausdrücken und situationsgerecht kommunizieren; – das kulturelle Erbe in seiner Relevanz für die gegenwärtige Gesellschaft wahrnehmen; – am kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Leben mitgestaltend teilnehmen; – ihr Umfeld bewusst beobachten und es mit allen Sinnen erfassen; – Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, bewerten und gezielt einsetzen; – kreativ arbeiten; – die eigenen Fähigkeiten und die anderer erkennen und schätzen; – verantwortungsvoll, umweltbewusst und gesundheitsbewusst handeln; – zu Problemen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft Stellung nehmen; – bewusst mit Medien umgehen; – angemessen – auch medienunterstützt – präsentieren. LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ENGLISCH Die Schülerinnen und Schüler – erreichen in Englisch das Niveau des Independent Users B1 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R
(98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen sowie das Niveau A2+ in der Fertigkeit Schreiben; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden. Hören Die Schülerinnen und Schüler können – im direkten Kontakt und in den Medien Hauptaussagen und wichtige Details verstehen, wenn Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen) gesprochen wird und wenn es um vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im alltäglichen, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet; – im eigenen Interessens- und Fachgebiet auch Fachdiskussionen verstehen; – längeren Redebeiträgen und komplexer Argumentation folgen, sofern die Thematik einigermaßen vertraut ist und der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist. Lesen Die Schülerinnen und Schüler – können selbstständig lesen, Lesestil und -tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen und geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen; – verfügen über einen großen Lesewortschatz, haben aber möglicherweise Schwierigkeiten mit seltener gebrauchten Wendungen; – können lange und komplexe Texte zu allgemeinen und berufsspezifischen Themen aus vertrauten Themenbereichen im Wesentlichen verstehen und ihnen Informationen, Gedanken, Meinungen und Haltungen entnehmen; – können rasch den Inhalt und die Wichtigkeit von Nachrichten, Artikeln, Berichten und anderen Schriftstücken zu einem breiten Spektrum von Themen erfassen und entscheiden, ob sich ein genaueres Lesen lohnt. An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – flüssig und wirkungsvoll über ein breites Spektrum von allgemeinen, kulturellen, beruflichen sowie gesellschaftlich bedeutsamen Themen sprechen; – dabei die Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen hervorheben, Standpunkte begründen und verteidigen sowie Zusammenhänge zwischen Ideen deutlich machen; – sich so spontan und fließend verständigen, dass ein Gespräch mit „Native Speakers“ ohne größere Anstrengungen auf beiden Seiten gut möglich ist; der Grad an Formalität ist den Umständen angemessen. Zusammenhängend sprechen Die Schülerinnen und Schüler können – Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets klar, geordnet und detailliert beschreiben, darstellen und präsentieren; – dabei wichtige Punkte und relevante Details hervorheben, bestimmte Aspekte genauer ausführen, einen Standpunkt erläutern und alles mit einem angemessenen Schluss abrunden; – flüssig, klar und detailliert über Erlebnisse und Erfahrungen, Ideen oder Lektüre aus dem alltäglichen, schulischen und beruflichen Umfeld berichten. Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – klare, strukturierte Texte zu verschiedenen Themen aus ihrem Interessens- und Fachgebiet verfassen; – dabei Standpunkte angemessen darstellen, Entscheidendes hervorheben sowie Informationen und Argumente aus verschiedenen Quellen zusammenführen und gegeneinander abwägen; – in schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und öffentlichen Bereich Neuigkeiten und Standpunkte mitteilen, Gedanken zu abstrakten und kulturellen Themen ausdrücken sowie Informationen geben oder erfragen; – sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken; – sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen; – die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – die textsortenadäquaten Konventionen der Gestaltung und Gliederung einhalten. Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen: 1. Linguistische Kompetenzen: Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein) Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über ein hinreichend breites Spektrum sprachlicher Mittel, um klare Beschreibungen zu geben, Standpunkte auszudrücken und etwas zu erörtern; – suchen dabei nicht auffällig nach Worten und verwenden einige komplexe Satzstrukturen. Lexikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet und in den meisten allgemeinen Themenbereichen; – können Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden; Lücken im Wortschatz können dennoch zu Zögern und Umschreibungen führen; – verwenden den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen können, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern. Grammatikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen. Phonologische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler verfügen über eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation. Orthographische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen. 2. Soziolinguistische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und den betreffenden Personen gegenüber angemessen ist. 3. Pragmatische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um – Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie wirksam zwischen Sprecher- und Hörerrolle zu wechseln; – in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten. Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN UND ZUSAMMENHÄNGE Die Schülerinnen und Schüler – können die Wirtschaft als positiv gestaltbaren Teil der Gesellschaft wahrnehmen; – können grundlegende gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge erklären und daraus Schlussfolgerungen für ihr Leben ziehen; – können wesentliche Merkmale des eigenen Lebens- und Wirtschaftsraumes nennen und Vergleiche zu anderen ziehen; – verfügen über rechtliche und wirtschaftliche Grundkenntnisse und können in ihren unterschiedlichen Rollen (Unternehmerin und Unternehmer, Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer, Konsumentin und Konsument, Bürgerin und Bürger) verantwortungsbewusst agieren; – können die wechselseitige Beeinflussung und Entwicklung von Mensch und Ökosystem einschätzen sowie verantwortungsbewusst und nachhaltig handeln; – können Informationstechnologien situationsgerecht, verantwortungsbewusst und rechtskonform nutzen; – können Fachbegriffe situationsadäquat verwenden; – können mit fachspezifischen Medien zielgerichtet und bewusst umgehen; – können mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im alltäglichen und beruflichen Bereich bewältigen; – können Informationen aus dem alltäglichen, öffentlichen und beruflichen Bereich verstehen, verarbeiten und verwenden. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS ERNÄHRUNG, GASTRONOMIE UND HOTELLERIE Die Schülerinnen und Schüler – können in ihrem beruflichen Handeln die Prinzipien der Wirtschaftlichkeit, der Nachhaltigkeit, der Regionalität und der Gesundheitsorientierung anwenden; – können relevante Gesetze und Vorschriften in der betrieblichen Situation anwenden; – können Bedeutung und Maßnahmen der Qualitätssicherung beschreiben; – können Maßnahmen der Qualitätssicherung anwenden; – beherrschen die Fachsprache und können diese in der betrieblichen Kommunikation richtig einsetzen; – können Aufgaben und Verantwortung entsprechend der geforderten beruflichen Position übernehmen; – können berufsspezifische Aufgaben sorgfältig und verlässlich unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Ressourcen lösen; – verfügen über Teamfähigkeit sowie Problemlösungskompetenz, sind in der Lage eigenverantwortlich zu handeln und können Feedback geben und annehmen; – können theoretisches Fachwissen in die Praxis umsetzen. III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen: Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden sowie die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten. Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen. Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel: Die Gesamtwochenstunden im Pflichtgegenstand „Wirtschaftswerkstatt“ können schulautonom im Ausmaß von mindestens 3 bis maximal 9 Wochenstunden festgelegt werden. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff sind an das schulautonom festgelegte Stundenausmaß anzupassen. Die gegebenenfalls frei werdenden maximal 6 Wochenstunden sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen: 1. Schulautonome Vertiefung: Es muss entweder – innerhalb eines Clusters ein neuer Pflichtgegenstand mit mindestens 4 Wochenstunden eingeführt werden oder – das Wochenstundenausmaß der Pflichtgegenstände innerhalb eines Clusters oder des Pflichtgegenstandes „Bewegung und Sport“ um mindestens 4 Wochenstunden erhöht werden. 2. Darüber hinaus muss mit den allenfalls verbleibenden schulautonomen Wochenstunden das Wochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“) und/oder der Verbindlichen Übung erhöht werden. 3. Im Rahmen der schulautonomen Abweichungen bestehen darüber hinaus ab der 2. Klasse folgende Bestimmungen zur Gestaltung von Wahlpflichtbereichen für die Schülerinnen und Schüler (Schülerinnen- und Schüler-Autonomie):
(1) Von den gemäß Z 1 verwendeten Wochenstunden können maximal 2 Wochenstunden zum Angebot eines Wahlpflichtbereiches mit 2 Wahlmöglichkeiten herangezogen werden und/oder
(2) die gemäß Z 2 verwendeten Wochenstunden – maximal jedoch das Wochenstundenausmaß der vorgenommenen Erhöhung – können zum Angebot eines Wahlpflichtbereiches mit 2 Wahlmöglichkeiten herangezogen werden. 4. Stundenerhöhungen sind grundsätzlich nur in ganzen Jahreswochenstunden möglich. Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Klassen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern einer Klasse verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten. Dh., die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen. Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung in den einzelnen Klassen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung von 105 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden. Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Lernergebnisse des Clusters schulautonom festzulegen. Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände oder der Verbindlichen Übung erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenz). Ist der Unterrichtsgegenstand einem Cluster zugeordnet, so sind die Lernergebnisse des Clusters zugrunde zu legen. Pro Klasse kann nur 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Klassen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal 3 Varianten. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde. Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 3. Klasse) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten. Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes: Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Klassen bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Klassen umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht: Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind. Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL): Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen sind die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“ und eine allenfalls schulautonom eingeführte weitere lebende Fremdsprache) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Klassen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. mit der schulautonom eingeführten lebenden Fremdsprache zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 16 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz. IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen. Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw. Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Unterrichtsqualität: Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht. Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes. Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen. Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen. Unterrichtsplanung: In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten: – Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Lernergebnisse der Cluster und die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie gegebenenfalls vorhandene Bildungsstandards. – Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrenden einer Klasse oder des Bildungsganges bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein. – Die Koordination erfordert organisatorische Rahmenbedingungen, die herzustellen sind. – Die Individualität der Lernenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Lernenden ausgegangen werden, um sicher zu stellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten). – Der Unterricht ist auf den Kompetenzerwerb auszurichten, wobei die Kompetenzen über die Schulstufen und Semester systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen. – In die Unterrichtsgestaltung sind situative Aufgabenstellungen einzubauen, die der beruflichen Realität entnommen und methodisch aufbereitet werden. Dadurch soll die Identifikation der Lernenden mit berufsrelevanten Funktionen und ihre Handlungsfähigkeit entwickelt und gefördert werden. – Wesentlich sind die Vermittlung von Fachwissen sowie die Förderung der Entwicklung von Werthaltungen und Schlüsselkompetenzen. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Der Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Lernenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken. – Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis-Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Lernenden fördert das Gelingen dieses Transfers. – Um alle Lernenden zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können, empfiehlt sich, am Beginn der 1. Klasse die Durchführung von Projektunterricht oder Schulveranstaltungen, die der Sicherung grundlegender sozialer und personaler Kompetenzen (zB Teambildung, Eigenverantwortlichkeit, Lernen, gewaltfreie Kommunikation) dienen. – Fehler sind möglichst als förderliche Lernanlässe zu nutzen. Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen sind dabei zu nützen. Die zur Verfügung stehenden Diagnoseinstrumente sind als Lernstandserhebungen und Lernfortschrittsanalysen, insbesondere aber als Ausgangspunkt für die Planung weiterer Lernphasen einzusetzen. – Auf den Erwerb von Präsentations- und Medienkompetenz ist besonderes Augenmerk zu legen. – Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben. – Den Lernenden sollen weiters Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie im Sinne einer individuellen Bildungsplanung nationale und internationale Zertifikate erworben werden können. – Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden, sind im Unterricht und abhängig von den Aufgabenstellungen auch in Prüfungssituationen zu verwenden. – Die Notwendigkeit wissenschaftlicher Redlichkeit beim Verfassen eigener Arbeiten ist zu beachten und einzufordern. – Der Unterricht in sprachheterogenen Klassen stellt erhöhte Anforderungen an Lehrende und Lernende, die in gemeinsamer Verantwortung wahrzunehmen sind. Interkulturelles Lernen verbessert die Fähigkeit der Lernenden zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen und ist eine Chance zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft. – Sprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache in Wort (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrkräfte verantwortlich. Lernende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern. – Um gesellschaftlichen und globalen Entwicklungen Rechnung zu tragen, ist die Verwendung der Fremdsprache als Arbeitssprache oder Integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL) anzustreben. Integriertes Fremdsprachenlernen und -lehren hat so zu erfolgen, dass sowohl im fachlichen als auch im sprachlichen Bereich die Lernenden bei der Herausbildung von Wissen und Fähigkeiten einerseits, als auch sprachlicher und kommunikativer Kompetenzen andererseits unterstützt werden. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Englisch: – Die Entwicklung fremdsprachlicher Kompetenzen erfolgt auf Basis jener Kompetenzen, über die die Lernenden im Deutschen sowie gegebenenfalls in ihrer Erstsprache verfügen. – Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Erweiterung der sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erfahren werden kann. – Die verschiedenen Kompetenzbereiche (Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben, Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires) sind vernetzt zu entwickeln. – In allen Gegenständen sollen authentische Materialien und Impulse verwendet werden, die geeignet sind, die fremdsprachliche und fachsprachliche Kompetenz der Lernenden zu fördern. – Im Sinne der gelebten Internationalität sollen Auslandskontakte wie Praktika, Schulpartnerschaften, internationale Projekte usw. gefördert werden. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften: Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) ist durchgängig in den Unterricht zu integrieren. Die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Disziplinen werden durch unterschiedliche Methoden sichtbar gemacht und ermöglichen so eine ganzheitliche Wahrnehmung. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Musik, Bildnerische Erziehung und kreativer Ausdruck: Wesentlicher Bestandteil aller unterrichtlichen Aktivitäten ist die musikalische und bildnerische Praxis. Nach Möglichkeit sollen Projekte und Workshops mit Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturschaffenden durchgeführt und die Teilnahme der Lernenden an Wettbewerben angestrebt werden. Didaktische Grundsätze des Clusters Wirtschaftliche Grundlagen und Zusammenhänge: Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für – betriebswirtschaftliche, regionale und globalwirtschaftliche Mechanismen und volkswirtschaftliche Zusammenhänge sowie – deren Auswirkungen auf das Lebensumfeld (einschließlich der Chancen von Frauen und Männern). Im Mittelpunkt steht – die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für Zusammenhänge, – die Fähigkeit zur Einordnung des Gelernten in ein Gesamtsystem und dessen Transfer auf neue Anforderungen bzw. geänderte Rahmenbedingungen, – die praktische Nutzung der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten und – die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Ernährung: Ziele des Unterrichts sind der Erwerb von grundlegendem Fachwissen und die Schulung eines reflexiven Bewusstseins, damit domänenrelevante Fragestellungen erkannt und bewertet werden können. Auf den Erwerb der Fähigkeit, theoretisches Wissen in berufliche Situationen transferieren und anwenden zu können, ist durch vielfältige Methoden und konkrete Arbeitsaufträge im Unterricht Wert zu legen. Didaktische Grundsätze der Pflichtgegenstände Küchen- und Restaurantmanagement sowie Betriebsorganisation: Zur Sicherung der Berufsfähigkeit ist bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung auf eine fundierte Grundbildung und die Anwendbarkeit in der betrieblichen Situation größter Wert zu legen. Die Vernetzung der fachtheoretischen Grundlagen mit der Praxis ist wesentliche Grundlage für professionelles Handeln. Auf organisatorische Besonderheiten der Pflichtgegenstände „Küchen- und Restaurantmanagement“ sowie „Betriebsorganisation“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Wirtschaftswerkstatt: Durch die Fächerverbindung aller Unterrichtsgegenstände mit dem Unterrichtsgegenstand „Wirtschaftswerkstatt“ wird dem unternehmerischen Denken (Entrepreneurship Education) besonders Rechnung getragen. Zur Festigung und Vernetzung der in den unterschiedlichen Clustern erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten werden verschiedene komplexe, handlungsorientierte und schülerzentrierte Methoden angewendet. Wesentlich sind dabei die Einrichtung einer betrieblichen Struktur und die Einbettung des gesamten Unterrichts in „Wirtschaftswerkstatt“ in einen unternehmerischen Kontext. Durch die Planung und Durchführung vor allem realer aber auch die Realsituation simulierender Aufträge ist den Lernenden Gelegenheit zur Durchführung von facheinschlägigen praktischen und organisatorischen Tätigkeiten zu geben. Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Lernenden – Problemstellungen unter ökonomischen, ökologischen und sozialen Gesichtspunkten bearbeiten können; – das bisher erworbene Wissen praktisch anwenden können; – prozess- und ergebnisorientiert unter Berücksichtigung von Projektmanagementtools arbeiten können; – Aufgaben genau, formal richtig und termingerecht bearbeiten können; – betriebliche Abläufe und Strukturen kennen lernen; – Abläufe und Ergebnisse im Sinne eines kontinuierlichen Qualitätsmanagements reflektieren können; – Situationen analysieren, Strukturen und Lösungswege erkennen; – moderne Technologien nutzen; – Entscheidungen treffen; – kommunikations- und teamfähig arbeiten; – eigenverantwortlich lernen und für das eigene Handeln Verantwortung übernehmen; – Führungsaufgaben übernehmen; – ihre Rolle im Arbeitsleben und in Hierarchien kennen lernen; – ihre persönlichen Möglichkeiten und Grenzen erfahren können. Dazu ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten. Die Absprache mit den Lehrenden anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten wird dringend empfohlen. Im Bedarfsfall ist eine gute organisatorische (stundenplantechnische) Abstimmung mit anderen einschlägigen Pflichtgegenständen und die Nutzung der Möglichkeit der Blockung empfehlenswert. Die Auswahl der Handlungs- und Lernanlässe hat sich an den Berufsbildern und an der speziellen Ausprägung der Schulen für wirtschaftliche Berufe zu orientieren. Um eine rechtzeitige Planung der entsprechenden Lehrfächerverteilung zu ermöglichen, sind diese im Regelfall bereits spätestens am Ende des vorhergehenden Unterrichtsjahres festzulegen. Didaktische Grundsätze der Verbindlichen Übung Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation: In der Verbindlichen Übung ist vor allem Wert auf die konkrete Anwendung und die unmittelbare Nutzung der zu entwickelnden Kompetenzen im Klassenverband (zB im Rahmen eines Klassenrates) zu legen, die theoretische Vermittlung von Inhalten ist auf das Wesentliche zu beschränken. Unterrichtsmethoden: Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten, sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen. Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen: – Lernsettings sind so zu gestalten, dass die Lernenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können. – Individuelle Begabungen und Potenziale sind unabhängig von vorgefassten Bildern, Zuschreibungen und familiären Rahmenbedingungen zu fördern. – Formen des gegenseitigen Unterstützens durch Schülerinnen und Schüler (Tutoring) sollen Lern- und Reflexionsprozesse fördern. – Durch offene Lernformen ist die Problemlösungskompetenz der Lernenden zu fördern., um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern.Gleichzeitig sind sie zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise in Einzel- und besonders Teamarbeit zu befähigen. – Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (Projekte, Fallstudien, Fachpraxis und Simulationen) führen die Lernenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln. – Ein Bezug zum fachpraktischen Unterricht ist in möglichst vielen Unterrichtsgegenständen herzustellen. – Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis tragen dazu bei, den Lernenden Einblick in die komplexen Zusammenhänge berufsspezifischer Abläufe zu geben. – Der Besuch kultureller Veranstaltungen und kultureller Institutionen motiviert die Lernenden zur Beschäftigung mit Kunst und Kultur. Er ist daher wichtiger Bestandteil des Unterrichts, besonders in „Deutsch“ sowie in „Musik, Bildnerische Erziehung und kreativer Ausdruck“. – Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sollen verschiedene Medien eingesetzt werden, um den Lernprozess zu unterstützen und die erforderliche Medienkompetenz aufzubauen. Die Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien sowie elektronischen Kommunikationsformen soll die Unterrichtsorganisation unterstützen und ergänzen. – Der Vertiefung ausgewählter Lerninhalte und dem Training grundlegender Fertigkeiten ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Behandlung vielfältiger Inhalte zu geben. Besonderer Wert ist dabei auf die Vermittlung der Methoden des jeweiligen Faches zu legen, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. – In allen Unterrichtsgegenständen ist die Dokumentation und Reflexion des stufenweisen Kompetenzerwerbs und damit die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung durch die Lernenden durch geeignete Methoden (zB Portfolio, Lerntagebuch) zu fördern. Unterrichtsorganisation: Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen. Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Jahrgang mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind möglichst im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage: – Unterrichtsgegenstände, in denen häufig mit Arbeitsaufträgen im Sinne des kooperativen offenen Lernens gearbeitet wird, – organisatorische Aneinanderreihung inhaltlich verbundener Unterrichtsgegenstände, zB aus dem Cluster Wirtschaftliche Grundlagen und Zusammenhänge, zur verstärkten Vernetzung der Lerninhalte, – Unterrichtsgegenstände, in denen fächerübergreifende Projekte und/oder themenzentrierter Unterricht geplant sind, – Unterrichtsgegenstände, die sich besonders für eine Zusammenarbeit mit dem Gegenstand „Wirtschaftswerkstatt“ eignen. Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicherzustellen. Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt in den Pflichtgegenständen „Küchen- und Restaurantmanagement“ sowie „Betriebsorganisation“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten. Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten. Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung. Insbesondere in der 1. Klasse sind die Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft“ sowie „Rechnungswesen und wirtschaftliches Rechnen“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden. Pflichtpraktikum: Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Betriebskategorie und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können. Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Das Pflichtpraktikum ist auf Grundlage einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten. Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind. Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber hinaus zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen. Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen. Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten. Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor, Fachvorständin und Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung. V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT a) Katholischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014 . b) Evangelischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung. c) Altkatholischer Religionsunterricht Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden. d) Islamischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 . e) Israelitischer Religionsunterricht Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden. f) Neuapostolischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006 . g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 . h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988 . i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011 . j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 k) Buddhistischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 . l) Freikirchlicher Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 . m) Alevitischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 89/2015 . VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände
1. ETHIK
Bildungs- und Lehraufgabe Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab. Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten. In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren. Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile. Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie. Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück. Zentrale fachliche Konzepte Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt. Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive: Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft. Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen. Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert. Didaktische Grundsätze Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden: Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen. Diskursorientierung Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen. Diversitätsgebot Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind. Fachdidaktische Aufbereitung Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen. Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann. Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden. Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden. Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und – sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen. Analysieren und Reflektieren Die Schülerinnen und Schüler können – ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und – Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren. Argumentieren und Urteilen Die Schülerinnen und Schüler können – moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und – Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen. Interagieren und Sich-Mitteilen Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und – Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen. Handlungsoptionen entwickeln Die Schülerinnen und Schüler können – durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und – die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen. Lehrstoff Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten. In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. Dabei können weitere Bereichsethiken thematisiert oder Lehrstoffe behandelt werden. 1. Klasse (1. und 2. Semester): Grundlagen: Philosophische Ethik und Menschenrechte Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung; Grundrechte, Kinderrechte Soziale Beziehungen Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft; Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur Glück Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung Sucht und Selbstverantwortung Suchtprävention, Abhängigkeit, Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft Natur und Wirtschaft Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik Religion und Weltanschauung Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich; Religion und Staat 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Prinzipien normativer Ethik Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit Medien und Kommunikation Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation Judentum, Christentum, Islam Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Umgang mit Tieren Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz Liebe, Sexualität, Beginn des Lebens Sex und Gender; moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität; Reproduktion Konflikte und Konfliktbewältigung Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Grundkonzepte der Ethik Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten Entwicklung und aktuelle Situation; Diversität und Diskriminierung: Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen Krankheit und Gesundheit, Ende des Lebens Ärztliches und pflegerisches Berufsethos; Gesundheitliche Aspekte des Sports; Umgang mit Alter, Sterben und Tod 6. Semester: Identitäten und Moralentwicklung Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung Wirtschaft und Technik Markt und Moral, Unternehmensethik, Technikfolgenabschätzung und -bewertung Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus 2. ALLGEMEINBILDUNG, SPRACHE UND KREATIVITÄT 2.1 DEUTSCH 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkennen, bestimmen und anwenden; – können grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden; – können gängige Fremdwörter verstehen und richtig anwenden; – können aktiv zuhören; – können mündlichen Darstellungen folgen, sie verstehen und daraus Kerninformationen entnehmen; – können passende Gesprächsformen in Sprechsituationen anwenden; – können sinnerfassend lesen; – können Fragen verständlich und angemessen in der Standardsprache formulieren und beantworten; – können Sachverhalte in der Standardsprache darstellen; – können schriftlichen Texten Informationen entnehmen; – können Informationen mündlich und schriftlich wiedergeben; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können in Situationen, mit denen sie vertraut sind, mündlich und schriftlich angemessen formulieren; – verfügen über angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit; – können eigene Texte planen, schreiben und mit Hilfe von Nachschlagewerken überarbeiten; – können bewusst mit Medien umgehen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Wortarten, Satzglieder und Satzarten. Erkennen von Satzgrenzen. Zeichensetzung und Rechtschreibung. Gängige Fremdwörter. Zuhören und Sprechen: Aktives Zuhören. Fragen in Standardsprache. Darstellung von Sachverhalten. Entnahme von Kerninformationen. Erkennen von Redeabsichten. Freies Erzählen, Berichten und Beschreiben. Lesen: Lesetechniken und -strategien. Herausfiltern von Informationen. Erfassen der wesentlichen Inhalte. Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen. Schreiben: Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten. Textsortenwissen (Erzählung, Bericht, Beschreibung, Inhaltsangabe, einfache Zusammenfassung; Brief, E-Mail). Reflexion: Reflexion über die Lebenssituation. Medienkonsum. 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkennen, bestimmen und bewusst einsetzen; – können grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden; – können aktiv zuhören; – können mündlichen Darstellungen folgen, sie verstehen und daraus Detailinformationen entnehmen; – können Fragen verständlich und angemessen in der Standardsprache formulieren und beantworten; – können Sachverhalte in der Standardsprache darstellen; – können sinnerfassend lesen; – können schriftlichen Texten Informationen entnehmen; – können Kerninformationen aus Medienbeiträgen entnehmen; – können Informationen ordnen und wiedergeben; – können Redeabsichten erkennen; – können Feedback geben und einholen; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können mündlich und schriftlich angemessen formulieren; – verfügen über angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit; – können Texte planen, schreiben und überarbeiten; – können Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen; – können über die gesellschaftliche Realität in Bezug auf ihre Lebenswelt und über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Wortarten, Satzglieder und Satzarten. Zeichensetzung und Rechtschreibung. Berufsbezogener Wortschatz. Zuhören und Sprechen: Aktives Zuhören. Fragen in Standardsprache. Darstellung von Sachverhalten. Medienbeiträge. Gestaltendes Vorlesen. Erkennen von Redeabsichten. Feedback. Formulierung einfacher Argumente. Lesen: Entnahme wesentlicher Informationen aus Texten. Herausfiltern von Detailinformationen. Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte, zB Rezepte, Gebrauchsanweisungen, Kataloge, Folder, Broschüren). Schreiben: Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten. Textsortenwissen (Mitschrift, Exzerpt, Zusammenfassung, Charakteristik). Reflexion: Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der eigenen Lebenswelt. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können Regeln der Rechtschreibung und Grammatik anwenden; – verstehen wesentliche berufsbezogene Fremdwörter und Fachbegriffe und können diese anwenden; – können an Diskussionen teilnehmen; – können Kurzpräsentationen vorbereiten und medienunterstützt durchführen; – können einfache Argumente formulieren und Stellungnahmen abgeben; – können Informationen einholen, filtern, ordnen, bearbeiten und präsentieren; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können mündlich und schriftlich angemessen formulieren; – verfügen über angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit; – können Texte planen, schreiben und überarbeiten; – können Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen; – können über die gesellschaftliche Realität in Bezug auf ihre Lebenswelt und über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren; – können ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung analysieren; – können wesentliche Merkmale literarischer Gattungen erkennen; – können bewusst mit Medien umgehen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Rechtschreibung und Grammatik. Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld. Zuhören und Sprechen: Diskussion. Kurzpräsentationen mit Medienunterstützung. Einfache Argumente. Stellungnahmen. Lesen: Sammeln von Informationen. Textsortenwissen (lineare und einfache nichtlineare Texte). Unterscheiden von Informationen und Meinungen in Printmedien. Schreiben: Einsetzen verknüpfender Elemente. Textsortenwissen (Gestaltung von Bewerbung, Lebenslauf, Motivationsschreiben). Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten. Beschreibung nichtlinearer Texte. Reflexion: Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der eigenen Lebenswelt. Ausgewählte Beispiele aus der Literatur. Wesentliche Merkmale literarischer Gattungen. 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können Regeln der Rechtschreibung und Grammatik anwenden; – verstehen wesentliche berufsbezogene Fremdwörter und Fachbegriffe und können diese anwenden; – können zu Problemen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft kritisch Stellung nehmen; – können über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren; – können Informationen einholen, filtern, ordnen, bearbeiten und präsentieren; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte planen, schreiben und überarbeiten; – können nichtlineare Texte beschreiben und analysieren; – können mündlich und schriftlich adressatengerecht formulieren; – verfügen über angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit; – können Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen; – können zu relevanten Themen der Medienberichterstattung kritisch Stellung nehmen; – können ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung analysieren; – können Medien zielorientiert als Informationsquellen nutzen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Rechtschreibung und Grammatik. Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld. Zuhören und Sprechen: Themen der Medienberichterstattung. Argumentieren und Appellieren. Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen (einfache monologische und dialogische Gesprächsformen (zB Rede, Beratungsgespräch, Verkaufsgespräch, Bewerbungsgespräch). Nichtlineare Texte. Lesen: Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte). Schreiben: Teilschritte des Schreibprozesses. Strukturieren von Argumenten. Nichtlineare Texte. Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung). Reflexion: Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft. Zielorientierte Nutzung von Medien als Informationsquellen. Ausgewählte Beispiele aus der Literatur. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können Regeln der Rechtschreibung und Grammatik anwenden; – verstehen wesentliche berufsbezogene Fremdwörter und Fachbegriffe und können diese anwenden; – können zu Problemen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft kritisch Stellung nehmen; – können über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren; – können Informationen einholen, filtern, ordnen, bearbeiten und präsentieren; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte planen, schreiben und überarbeiten; – können nichtlineare Texte beschreiben und analysieren; – können mündlich und schriftlich adressatengerecht formulieren; – verfügen über angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit; – können Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen; – können zu relevanten Themen der Medienberichterstattung kritisch Stellung nehmen; – können ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung analysieren; – können Medien zielorientiert als Informationsquellen nutzen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Rechtschreibung und Grammatik. Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld. Zuhören und Sprechen: Themen der Medienberichterstattung. Argumentieren und Appellieren. Nichtlineare Texte. Lesen: Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte). Schreiben: Teilschritte des Schreibprozesses. Strukturieren von Argumenten. Nichtlineare Texte. Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung). Reflexion: Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft. Medien als Informationsquellen. Ausgewählte Beispiele aus der Literatur. Schularbeiten: 1. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten. 2. Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester. 3. Klasse: 2 zweistündige Schularbeiten. 2.2 ENGLISCH 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn deutlich und langsam gesprochen wird; – verstehen in kurzen einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn langsam und deutlich gesprochen wird; – können kurzen einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und kurze Geschichten verstehen; – verstehen klar formulierte, kurze und einfache Vorschriften und Anleitungen; – verstehen kurze und einfache E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw., in denen auch Gefühle, Wünsche und Erlebnisse beschrieben werden; – können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Ausbildung und Freizeit geht; – können sehr einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, dem Umfeld, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse und Erlebnisse berichten, – können sehr einfache kurze Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen. Lehrstoff: Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler: zB Familie, Freundeskreis, Freizeit, Interessen, Ausbildung, Wohnen, Alltagsleben, Kleidung, Mode, Speisen und Nahrungsmittel. Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation: zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Gespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung, einfache Telefonate. Einfache Formulare: zB Anmeldezettel im Hotel oder bei der Einreise, Anmeldung zu einem Kurs oder einer Veranstaltung, Log-in auf einer Website. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache und nicht zu schnell gesprochen wird; – verstehen in kurzen Radionachrichten und in einfacheren Tonaufnahmen, Podcasts sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird; – können einfachen Alltagstexten und einfachen Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und einfache Geschichten verstehen; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einfachen Situationen der Arbeitswelt; – können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Ausbildung, Arbeit und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, dem Umfeld, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler und einfache berufliche Themen: zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, Speisen und Ernährung, Gesundheit und Gesundheitseinrichtungen, Wellness. Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt: Insbesondere im Bereich Reisen, Hotellerie und Gastronomie. Einfache Telefonate. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in kurzen Radionachrichten und in einfacheren Tonaufnahmen, Podcasts sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und konkrete Einzelinformationen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird; – können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und einfache Geschichten verstehen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einfachen Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können sich in einfachen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine unkomplizierte Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – können anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, verfügen über Strategien zum Spracherwerb und nutzen unterschiedliche Formen des Lernens; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler und einfache berufliche Themen: zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Tourismus und Gastronomie, Gesundheit. Mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt: Insbesondere im Bereich Reisen, Hotellerie und Gastronomie (zB Zimmersuche und -buchung, Rezeptionsgespräche, Gästebetreuung, Beschreibung von Speisen), einfache Telefonate. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von vertrauten Situationen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und konkrete Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, umfassendere Anweisungen, Vorschriften, Anleitungen, Fragen und Auskünfte in Alltags-, Ausbildungs- und Berufssituationen sowie auf Reisen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, bewerten und gezielt einsetzen; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht; – können eine Reihe von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben, Meinungen äußern sowie über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen – auch medienunterstützt – durchführen; – können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden; – können anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, verfügen über Strategien zum Spracherwerb und nutzen unterschiedliche Formen des Lernens; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle gesellschaftliche und berufliche Themen: zB Tourismus, Ernährung, Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Werbung. Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation: zB Memos, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Reservierung. Bewerbung, Praxisreflexion, Arbeitsfelder und –abläufe, Kommunikationstechnologie. Mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von vertrauten Situationen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und konkrete Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, umfassendere Anweisungen, Vorschriften, Anleitungen, Fragen und Auskünfte in Alltags-, Ausbildungs- und Berufssituationen sowie auf Reisen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, bewerten und gezielt einsetzen; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht; – können eine Reihe von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben, Meinungen äußern sowie über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen – auch medienunterstützt – durchführen; – können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden; – können anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, verfügen über Strategien zum Spracherwerb und nutzen unterschiedliche Formen des Lernens; – zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen; – können ein Repertoire von einfachen Strukturen und von häufig verwendeten Redefloskeln und Wendungen ausreichend korrekt verwenden, machen aber noch elementare Fehler; trotzdem wird in der Regel klar, was sie ausdrücken möchten; – verfügen über eine verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; – zeigen eine Rechtschreibung, Zeichensetzung und Gestaltung die exakt genug ist, so dass die Texte großteils verständlich sind; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle gesellschaftliche und berufliche Themen: zB Tourismus, Ernährung, Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Werbung, Kultur. Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation: zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Reservierung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden. Mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. Schularbeiten: 1. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten. 2. Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester. 3. Klasse: 1 einstündige und 1 ein- oder zweistündige Schularbeit. 2.3 GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können demokratische Prinzipien verstehen und sie in ihrem Umfeld umsetzen; – können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, bewerten und gezielt einsetzen; – sind in der Lage, Möglichkeiten politischer Partizipation zu nutzen; – können unterschiedliche soziale, kulturelle und politische Systeme nennen. Lehrstoff: Moderne Demokratie am Beispiel Österreich: Wahlrecht, Möglichkeiten und Formen der Partizipation, politische Parteien und andere Akteure. Grundlagen und Aufgaben des Staates. Verfassungsprinzipien. Rolle der Medien. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über historisches Grundverständnis; – können das kulturelle Erbe in seiner Relevanz für die gegenwärtige Gesellschaft wahrnehmen; – können anderen Kulturen und anderen Lebensformen vorurteilsfrei gegenüberstehen; – können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, bewerten und gezielt einsetzen; – können historische Zusammenhänge nennen; – können unterschiedliche soziale, kulturelle und politische Systeme beschreiben. Lehrstoff: Aufgabe der Geschichte. Quellen, Methoden. Orientierung in der Zeit. Historische Epochen im Überblick. Politische, wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Strömungen in Österreich und Europa vom Wiener Kongress bis 1914. 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über historisches Grundverständnis; – können das kulturelle Erbe in seiner Relevanz für die gegenwärtige Gesellschaft wahrnehmen; – können anderen Kulturen und anderen Lebensformen vorurteilsfrei gegenüberstehen; – können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, bewerten und gezielt einsetzen; – können historische Zusammenhänge beschreiben; – können unterschiedliche soziale, kulturelle und politische Systeme beschreiben; – können soziale und politische Situationen und Vorgänge analysieren und beurteilen. Lehrstoff: Ideologien. Österreich und die Welt 1914 bis 1945: Erster Weltkrieg. Totalitäre Ideologien und Systeme. Krisen der Demokratien. Kommunismus, Nationalsozialismus. Verfolgung, Holocaust und Widerstand. Zweiter Weltkrieg und direkte Folgen. Europa und die Welt nach 1945: Kalter Krieg; europäische Integration. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über historisches Grundverständnis; – können das kulturelle Erbe in seiner Relevanz für die gegenwärtige Gesellschaft wahrnehmen; – können anderen Kulturen und anderen Lebensformen vorurteilsfrei gegenüberstehen; – können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, bewerten und gezielt einsetzen; – können historische Zusammenhänge erläutern; – können unterschiedliche soziale, kulturelle und politische Systeme erläutern; – können aktuelle Zeitgeschehnisse wahrnehmen und ihre historische Dimension erkennen; – können soziale und politische Situationen und Vorgänge analysieren und beurteilen. Lehrstoff: Österreich von 1945 bis heute. Aktuelles Zeitgeschehen. 2.4 NATURWISSENSCHAFTEN 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Beobachten und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – die Erscheinungsformen der Materie mit Fachbegriffen beschreiben; – Teilchenmodelle beschreiben; – wichtige chemische Formeln nennen; – die Merkmale des Lebens nennen; – unterschiedliche Arten der Fortpflanzung aufzählen. Untersuchen und Bearbeiten Die Schülerinnen und Schüler können – die Arbeitsweisen der Naturwissenschaften beschreiben; – mit dem Periodensystem arbeiten; – nach Anleitungen einfache Versuche durchführen; – können Gefahrensymbole einordnen und mit gefährlichen Stoffen umgehen. Bewerten und Anwenden Die Schülerinnen und Schüler können – die Auswirkungen gefährlicher Stoffe auf Gesundheit und Umwelt einschätzen; – Methoden der Familienplanung beschreiben und verantwortliches Verhalten in der Sexualpartnerschaft erörtern. Lehrstoff: Schwerpunktthema „Vom Atom zum Organismus“: Einstieg und Ausblick: Bedeutung der Naturwissenschaften Biologie, Chemie und Physik für das tägliche Leben und ihre Zusammenhänge mit anderen Fachbereichen wie Ernährung, Psychologie, Wirtschaftsgeografie bzw. wirtschaftliche Fächer. Arbeitsweise der Naturwissenschaften: Modellbildung; internationales Einheitensystem. einfache Experimente und Messungen, Beobachtung und Protokoll, Mikroskopieren; Sicherheit im Umgang mit gefährlichen Stoffen, Arbeitsplatzsicherheit, Hygiene. Mikrokosmos, Makrokosmos (Bausteine der Materie. Periodensystem). Vom Molekül zur Zelle (Prokaryont, Eukaryont, Evolution). Zelldifferenzierung, Gewebe, Organ, Organismus. Schwerpunktthema „(Ver)bindung schafft Neues“: Struktur einfacher Moleküle am Beispiel von Alltagsstoffen (zB Wasser, Kochsalz). Grundlagen chemischer Bindungen und chemischer Reaktionen (Säure-Base-Reaktionen, Oxidation und Reduktion). Von der Zelle zum Organismus: Eizelle, Samenzelle, DNA, Chromosom, Mitose, Meiose, Geschlechtsorgane, Entwicklung; Stammzellen, Klonen, In-Vitro-Fertilisation und Pränataldiagnostik, ethische Aspekte; Schwangerschaft und Geburt. Sexualität: Verhütung, Familienplanung; Geschlechtskrankheiten, sexuell übertragbare Erkrankungen; Individualhygiene. 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Beobachten und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – Fachbegriffe richtig benützen; – an Modellen und Grafiken Organe den Organsystemen zuordnen, beschriften und erklären. Untersuchen und Bearbeiten Die Schülerinnen und Schüler können – die Übertragung von Infektionskrankheiten und die Bedeutung von Hygienemaßnahmen und Impfungen erklären; – krankmachende Faktoren und präventive Maßnahmen in Bezug auf Zivilisationserkrankungen nennen. Bewerten und Anwenden Die Schülerinnen und Schüler können – Stammbäume vergleichen, unterscheiden und daraus Schlussfolgerungen ziehen; – zu ausgewählten Themen der Genetik und Gentechnologie kritisch Stellung nehmen; – die Bedeutung einer gesunden Lebensführung für ihre eigene Entwicklung einschätzen. Lehrstoff: Schwerpunktthema „Mensch und Gesundheit“: Humangenetik (Genom, ausgewählte Erbgänge, Erbkrankheiten, Untersuchungsmethoden). Grundlagen und Methoden sowie Chancen und Risiken von Gentechnologie, Klonierung und Stammzellenforschung. Blutkreislauf und Immunsystem: Aufbau und Funktion des Herz-Kreislauf-Systems und Erkrankungen, Aufbau und Funktion des Atmungssystems und Erkrankungen, Wirkung von Mikroorganismen, Infektionskrankheiten, Impfungen. Gesundheit und Hygiene, Prophylaxe. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Beobachten und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – Fachbegriffe richtig benützen; – an Modellen und Grafiken Organe den Organsystemen zuordnen, beschriften und erklären; – die wesentlichen Aufgaben des Nerven- und Hormonsystems vergleichen und an Beispielen erklären. Untersuchen und Bearbeiten Die Schülerinnen und Schüler können – krankmachende Faktoren und präventive Maßnahmen in Bezug auf Zivilisationserkrankungen beschreiben; – nach Versuchsanleitungen einfache Experimente zur Sinnesphysiologie durchführen. Bewerten und Anwenden Die Schülerinnen und Schüler können – die Bedeutung einer gesunden Lebensführung für ihre eigene Entwicklung erkennen; – das Suchtpotential unterschiedlicher Suchtmittel einschätzen und Vermeidungsstrategien anwenden. Lehrstoff: Schwerpunktthema „Mensch und Umwelt“: Überblick über die Organsysteme: Verdauungssystem und Bewegungsapparat; Erkrankungen. Aufbau und Funktion der Sinnesorgane – Informationen aus der Umwelt: Akustische, optische und thermische Reize (Grundlagen von Schall und Akustik, Licht und Optik, Temperatur und Wärme). Grundlegendes zum Bau und zur Funktionsweise von Steuersystemen: Chemische und elektrische Vorgänge des Hormon- und Nervensystems im Überblick. Psychische Erkrankungen, Sucht. 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Beobachten und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – Fachbegriffe richtig verwenden; – sowohl ökologische als auch industrielle Stoffkreisläufe erklären; – Energieformen, Energieträger, Umwandlungsprozesse und Energiesparmaßnahmen beschreiben. Untersuchen und Bearbeiten Die Schülerinnen und Schüler können – Auswirkungen der abiotischen Umweltfaktoren und die Interaktionen zwischen Lebewesen eines Ökosystems erfassen; – Beispiele für spezielle Anpassungen an Umweltbedingungen nennen; – einfache angeleitete Untersuchungen zu den Themen Wasser und Boden durchführen. Bewerten und Anwenden Die Schülerinnen und Schüler können – ihre Eigenverantwortlichkeit an ausgewählten Beispielen der angewandten Ökologie begründen; – die Wichtigkeit des nachhaltigen Beitrags jeder und jedes Einzelnen in den Bereichen Klimaschutz, Konsumverhalten, alternativer Energien und Begrenztheit von natürlichen Rohstoffen erkennen. Lehrstoff: Schwerpunktthema „Ökosysteme und Umweltschutz“: Grundlagen der Ökologie anhand ausgewählter Beispiele: Abiotische und biotische Faktoren; Biozönose, Biotop, Ökosystem. Produzent (Pflanze und Fotosynthese), Konsument (Ernährungsformen und Verdauung, Zellatmung und Atemsysteme), Destruent (Bakterien und Pilze). Wasser, Luft und Boden als Lebensgrundlage: Bedeutung, Schadstoffe und deren Anreicherung, Untersuchungsmethoden. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Beobachten und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – Fachbegriffe richtig verwenden; – sowohl ökologische als auch industrielle Stoffkreisläufe erklären; – Energieformen, Energieträger, Umwandlungsprozesse und Energiesparmaßnahmen beschreiben. Untersuchen und Bearbeiten Die Schülerinnen und Schüler können – Auswirkungen der abiotischen Umweltfaktoren und die Interaktionen zwischen Lebewesen eines Ökosystems erfassen; – Beispiele für spezielle Anpassungen an Umweltbedingungen beschreiben; – einfache angeleitete Untersuchungen zu den Themen Wasser und Boden durchführen. Bewerten und Anwenden Die Schülerinnen und Schüler können – ihre Eigenverantwortlichkeit an ausgewählten Beispielen der angewandten Ökologie begründen; – die Wichtigkeit des nachhaltigen Beitrags jeder und jedes Einzelnen in den Bereichen Klimaschutz, Konsumverhalten, alternativer Energien und Begrenztheit von natürlichen Rohstoffen erkennen. Lehrstoff: Schwerpunktthema „Energie und Umwelt“: Energiewirtschaft: Energieformen, Energieumwandlung, Wirkungsgrad, Energiebereitstellung, elektrischer Strom, fossile Energieträger, erneuerbare Energieträger, Atomenergie. Petrochemie, Kunststoffe. Ökologisches Wirtschaften: Ökologischer Fußabdruck; biologische Landwirtschaft; Energiesparen, Konsum und Nachhaltigkeit; Abfallwirtschaft; Elektrosmog; Verkehr. Klima im Wandel: Ursachen (zB Treibhausgase) und Folgen des Klimawandels. 2.5 PSYCHOLOGIE 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – grundlegende psychologische Theorien, Sachverhalte und Phänomene aus den Themengebieten Grundlagen der Psychologie, Wahrnehmung und Lernen, Sozial- und Entwicklungspsychologie erläutern (Reproduktionsaspekt), auf Beispiele aus Alltag und Beruf anwenden (Transferaspekt) sowie reflektieren und diskutieren (Reflexionsaspekt); – zu psychologischen Themen begründet Stellung nehmen; – die wesentliche fachspezifische Terminologie verstehen und verwenden; – eigene Stärken und Schwächen erkennen und diese richtig einschätzen; – sich ausgehend von ihrer Lebenssituation mit den Grundfragen des Erlebens und Verhaltens auseinandersetzen; – häufige Strategien der Manipulation (zB in Politik, Werbung, Medien) durchschauen. Lehrstoff: Grundlagen der Psychologie (zB Anwendungsgebiete). Wahrnehmung und Lernen. Sozialpsychologie (zB Gruppe und Masse, Konformität und Manipulation). Entwicklungspsychologie (zB Kindheit, Jugend, Alter). 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – grundlegende psychologische Theorien, Sachverhalte und Phänomene aus den Themengebieten Persönlichkeitspsychologie, psychische Störungen und Werthaltungen erläutern (Reproduktionsaspekt), auf Beispiele aus Alltag und Beruf anwenden (Transferaspekt) sowie reflektieren und diskutieren (Reflexionsaspekt); – zu psychologischen Themen begründet Stellung nehmen; – die wesentliche fachspezifische Terminologie verstehen und verwenden; – eigene Stärken und Schwächen erkennen und diese richtig einschätzen; – sich ausgehend von ihrer Lebenssituation mit den Grundfragen des Erlebens und Verhaltens auseinandersetzen; – häufige Strategien der Manipulation (zB in Politik, Werbung, Medien) durchschauen. Lehrstoff: Persönlichkeitspsychologie (zB Tiefenpsychologie). Psychische Störungen. Werthaltungen. 2.6 MUSIK, BILDNERISCHE ERZIEHUNG UND KREATIVER AUSDRUCK 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können eigene Vorstellungen musikalisch, bildnerisch und performativ umsetzen und präsentieren; – beherrschen stimmtechnische Grundlagen; – können einfache Melodien mit dem vorhandenen Instrumentarium nachspielen; – können Sachverhalte und Ideen skizzieren; – können bildnerische Techniken zielorientiert einsetzen und Gestaltungsaufgaben lösen; – können Bewegungsabläufe zur Musik in Zeit und Raum bewusst steuern und koordinieren; – können mit Medien und Materialien ökologisch, sozial und ökonomisch verantwortungsvoll umgehen; – können Hör- und Seherlebnisse unter Verwendung von Fachausdrücken beschreiben; – können sich mit Musik und bildender Kunst auseinandersetzen und anderen ihre Erfahrungen mitteilen. Lehrstoff: Skizzieren von Sachverhalten. Zeichen-, Mal- und druckgrafische Techniken. Text- und Bildkombinationen. Dreidimensionales Gestalten mit unterschiedlichen Materialien. Gemeinsames Singen und Grundlagen des mikrofonalen Singens. Traditionelle und elektronische Musikinstrumente. Klassenmusizieren. Popkultur und Alltagsästhetik. Pop- und Rockgeschichte. Aktuelle Tanzströmungen. Einblicke in kunsthistorische Zusammenhänge anhand ausgewählter Werkanalysen. 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Vorstellungen musikalisch, bildnerisch und performativ umsetzen und präsentieren; – mit Medien gestaltend umgehen; – ihr individuelles schöpferisches Potential entwickeln; – das Instrumentarium adäquat einsetzen; – mit Medien und Materialien ökologisch, sozial und ökonomisch verantwortlich umgehen; – ihre eigene Stimme gestalterisch einsetzen; – alleine und in der Gruppe eigene Rhythmen und Melodien entwickeln; – bildnerische Techniken experimentell einsetzen; – Arbeitsprozesse planen und durchführen; – Elemente des Bildaufbaues analysieren und einsetzen; – Notationen nutzen; – Hör- und Seherlebnisse unter Verwendung von Fachausdrücken beschreiben; – sich mit regionalen Kulturangeboten auseinandersetzen. Lehrstoff: Komposition in Bild und Musik, Konstruktion und Dekonstruktion. Elemente des Bildaufbaues. Notationen. Entwicklung der Schallaufzeichnung. Aktuelle digitale Audio-, Bild- und Videoformate. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Vorstellungen musikalisch, bildnerisch und performativ umsetzen und präsentieren; – ihr individuelles schöpferisches Potential entwickeln; – das Instrumentarium adäquat einsetzen; – mit Medien und Materialien ökologisch, sozial und ökonomisch verantwortlich umgehen; – ihre eigene Stimme bewusst und experimentell einsetzen; – alleine und in der Gruppe eigene Rhythmen und Melodien entwickeln; – bildnerische Techniken experimentell einsetzen; – Projekte planen und durchführen; – Hör- und Seherlebnisse unter Verwendung von Fachausdrücken beschreiben; – sich mit dem österreichischen und europäischen Kulturangebot auseinandersetzen; – die Funktion und Wirkung von Ton und Bild erkennen und beschreiben. Lehrstoff: Wirkung und Funktion von bildender Kunst und Musik. Analyse und Gestaltung von Werbung. Alltagsästhetische Phänomene aus den Bereichen Architektur und Design. Fotografie. Film. Zeitbasierte Medien, Bild- und Tonbearbeitung für Tonbildschauen, Videos und Animationen. Dreidimensionale Objektgestaltung; Form und Funktion. 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ihr schöpferisches Potential musizier- und gestaltungspraktisch nutzen; – das Instrumentarium zielgerichtet anwenden und projektorientiert nutzen; – Ideen in Musik, Bewegung und Raum bewusst darstellen; – bildnerische Techniken eigenverantwortlich und zielorientiert einsetzen; – alleine und in der Gruppe eigene Rhythmen und Melodien entwickeln; – ausgewählte Werke erkennen, vergleichen und in den historischen Kontext stellen; – sich kritisch mit Musik und bildender Kunst auseinandersetzen, ihre Erfahrungen bewerten und anderen differenziert mitteilen. Lehrstoff: Auseinandersetzung mit Kunstformen, Künstlerinnen und Künstlern sowie Epochen anhand ausgewählter Bespiele mit Bezug zum eigenen schöpferischen Handeln. Ästhetische Aspekte von Festen, Feiern, Festivals und Events. Musik- und Tanztheater, Performance. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ihr schöpferisches Potential musizier- und gestaltungspraktisch nutzen; – das Instrumentarium zielgerichtet anwenden und projektorientiert nutzen; – Ideen in Musik, Bewegung und Raum bewusst darstellen; – bildnerische Techniken eigenverantwortlich und zielorientiert einsetzen; – alleine und in der Gruppe eigene Rhythmen und Melodien entwickeln; – ausgewählte Werke erkennen, vergleichen und in den historischen Kontext stellen; – sich kritisch mit Musik und bildender Kunst auseinandersetzen, ihre Erfahrungen bewerten und anderen differenziert mitteilen. Lehrstoff: Auseinandersetzung mit Kunstformen, Künstlerinnen und Künstlern sowie Epochen anhand ausgewählter Beispiele mit Bezug zum eigenen schöpferischen Handeln. Persönliche Schwerpunktsetzung aus den Inhalten der vergangenen fünf Semester. 3. WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN UND ZUSAMMENHÄNGE 3.1 VOLKSWIRTSCHAFT UND WIRTSCHAFTSGEOGRAFIE 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – besitzen topografische Grundkenntnisse; – können einfache geografische Hilfsmittel zur Orientierung einsetzen; – können geologische und geomorphologische Kräfte und ihre Auswirkungen erklären; – können unterschiedliche Geozonen und die damit verbundenen Lebensbedingungen beschreiben; – können die Veränderung von Ökosystemen durch die Einwirkung des Menschen erkennen; – können Entwicklungen in der Weltbevölkerung beschreiben; – können erkennen, dass die Ressourcen auf der Erde begrenzt sind; – können die Verteilung und Nutzung der Ressourcen analysieren und Lösungsvorschläge entwickeln; – können Möglichkeiten für nachhaltiges Handeln beschreiben und anwenden. Lehrstoff: Orientierung auf der Erde: Geografische Hilfsmittel zur Orientierung; topografische Grundkenntnisse. PhysiogeografischeGrundlagen. Mensch und Naturraum: Geozonen. Ökosysteme und ihre Beeinflussung durch den Menschen. Erde als Lebensraum: Entwicklung der Weltbevölkerung; begrenzte Welt und begrenzte Ressourcen. Ökologische Messgrößen (zB ökologischer Fußabdruck). 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – topografische Kenntnisse anwenden; – einfache geografische Hilfsmittel zur Orientierung einsetzen; – unterschiedliche Kultur- und Wirtschaftsräume beschreiben; – grundlegende Auswirkungen und Zusammenhänge im Hinblick auf Österreich als Teil der Europäischen Union beschreiben; – grundlegende wirtschaftliche Zusammenhänge und deren Auswirkung auf das tägliche Leben erkennen; – die Problematik der ungleichen Verteilung der Ressourcen in einer globalisierten Welt einschätzen und mögliche Lösungsansätze nennen; – Migration als Folge von wirtschaftlichen und politischen Gegebenheiten erkennen; – Zusammenhänge zwischen nachhaltigem Wirtschaften und Lebensqualität erläutern. Lehrstoff: Topografie. Mensch und Wirtschaft: Kultur- und Wirtschaftsräume inklusive Europäische Union. Wirtschaftssystem und Wirtschaftssektoren. Arm und Reich in einer globalisierten Welt, Migration. Nachhaltiges Wirtschaften und Lebensqualität. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Grundbegriffe der Volkswirtschaft und einfache volkswirtschaftliche Zusammenhänge erklären; – sich mit einfachen Grundlagen der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik auseinandersetzen. Lehrstoff: Grundlagen der Volkswirtschaft: Konjunktur und magisches Vieleck. Inflation und Verbraucherpreisindex. Arbeitsmarkt und Sozialpolitik. 3.2 BETRIEBSWIRTSCHAFT 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – den einfachen Wirtschaftskreislauf erklären; – die rechtlichen Grundlagen für das Zustandekommen eines Kaufvertrages nennen; – den Inhalt des Kaufvertrages erklären; – Liefer- und Zahlungsbedingungen erklären und deren Auswirkungen beurteilen; – einen Kaufvertrag ordnungsgemäß abwickeln und erfüllen; – Rechnungen gesetzeskonform erstellen; – den Zahlungsverkehr abwickeln und Geschäftsfälle ins Rechnungswesen übertragen. Lehrstoff: Der Mensch in der Wirtschaft; grundlegende Begriffe der Wirtschaft. Kaufvertrag: Rechtliche Grundlagen; Inhalt, Erfüllung, Zahlungsverkehr. 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag erforderlichen Schriftstücke konzipieren; – ihre Rechte und Pflichten sowie ihre Verantwortung als Konsumentin und Konsument erläutern; – die Folgen einer vertragswidrigen Erfüllung des Kaufvertrags abschätzen; – ihr Wissen über den Kaufvertrag im Privat- und Berufsleben anwenden; – die Vorteile des elektronischen Handels nutzen und wissen um die Gefahren Bescheid; – Bewerbungsunterlagen erstellen und sich professionell bewerben; – die Rechte und Pflichten einer Dienstnehmerin und eines Dienstnehmers erläutern. Lehrstoff: Kaufvertrag: Schriftverkehr; Konsumentenschutz; vertragswidrige Erfüllung; E-Commerce. Mitarbeiterin und Mitarbeiter im Betrieb: Rechte und Pflichten einer Mitarbeiterin und eines Mitarbeiters von der Bewerbung bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses. Vorbereitung auf das Pflichtpraktikum. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundlagen des richtigen Umgangs mit Geld anwenden und die Gefahren der Schuldenfalle einschätzen; – verschiedene Sparformen unterscheiden; – die grundlegenden Finanzierungsformen und deren Risiken nennen; – die wichtigsten Rechtsformen unterscheiden. Lehrstoff: Umgang mit Geld (Sparformen, Kredite, Schulden, Finanzierung). Überblick über die wesentlichen Rechtsformen. 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundlagen des Marketing erläutern; – einen einfachen Business-Plan erstellen. Lehrstoff: Grundlagen des Marketings. Unternehmensgründung: Businessplan – Geschäftsidee, Ziele eines Unternehmens, Wahl der Rechtsform, Grundlagen des Gewerberechts. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Bedeutung von fairem und nachhaltigem Handeln und Produzieren einschätzen; – als mündige Konsumentinnen und Konsumenten handeln; – die Bedeutung des Tourismus, aktuelle Trends und mögliche Auswirkungen auf Umwelt und Menschen erläutern. Lehrstoff: Ethik im wirtschaftlichen Handeln: Einflüsse des wirtschaftlichen Handelns (Unternehmen, Menschen, Kulturen, Natur). Tourismus und Freizeitwirtschaft: Bereiche, Trends, Auswirkungen (auf Umwelt und Menschen); Bedeutung des Tourismus und der Freizeitwirtschaft. 3.3 RECHNUNGSWESEN UND WIRTSCHAFTLICHES RECHNEN 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – einfache Prozentrechnungen und Schlussrechnungen durchführen und Ergebnisse schätzen; – die gängigen Maßeinheiten umrechnen; – ein Kassabuch führen; – eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erstellen; – die rechtlichen Grundlagen der Buchführung und der Umsatzsteuer aufzählen; – Nebenbücher führen; – einfache Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen erstellen und erklären; – aktive und passive Bestandskonten sowie Erfolgskonten erkennen und die Erfolgswirksamkeit von Buchungen auf diese Konten beurteilen; – den Kontenplan verwenden; – verschiedene Belege erkennen und organisieren; – einfache Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung auf Konten erfassen und diese abschließen; – die Umsatzsteuer berechnen und verbuchen. Lehrstoff: Wirtschaftliches Rechnen (Kopfrechnen; Schätzen von Ergebnissen; Umrechnung von Maßeinheiten; Schlussrechnung; Prozentrechnung). Kassabuchführung. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung inklusive Nebenbücher. Doppelte Buchführung: Rechtliche Grundlagen. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung; Bücher der doppelten Buchführung. Einfache Geschäftsfälle: Kontenrahmen und Kontenplan; Umsatzsteuer. Verbuchung auch anhand von Belegen. 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – komplexe Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung erfassen und die Auswirkung auf das Betriebsergebnis erkennen; – wirtschaftliche Problemstellungen mit Hilfe von Standardsoftware lösen. Lehrstoff: Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung (insbesondere Beschaffung und Absatz, Steuern und Abgaben, sonstige betriebliche Aufwände; laufende Geschäftsfälle im Hotel- und Gastgewerbe). Standardsoftware. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die grundlegenden Arbeitsschritte zur Erstellung des Jahresabschlusses durchführen; – ein Anlageverzeichnis führen und interpretieren; – die Abschreibung berechnen und direkt verbuchen und die Auswirkung auf das Betriebsergebnis erkennen; – Anlagenzugänge und Anlagenabgänge verbuchen; – geringwertige Wirtschaftsgüter erkennen und diese verbuchen; – einfache und komplexe Geschäftsfälle anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen; – wirtschaftliche Problemstellungen mit Hilfe von Standardsoftware lösen. Lehrstoff: Jahresabschluss (Grundlagen; Reihenfolge der Abschlussarbeiten). Anlagenbewertung. Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung. Standardsoftware. 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – einfache Begriffe der Kostenrechnung nennen; – einfache Kalkulationen durchführen; – branchentypische Kalkulationen im Absatz- und Beschaffungsbereich durchführen; – zwischen fixen und variablen Kosten unterscheiden; – Deckungsbeiträge errechnen; – einfache Entscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung treffen; – die wesentlichen Grundlagen und Begriffe der Personalverrechnung nennen; – einfache laufende Bezüge abrechnen und verbuchen; – die Grundlagen der Abrechnung von Überstunden und Sonderzahlungen nennen; – einfache Lohn- und Gehaltsnebenkosten berechnen und verbuchen; – wirtschaftliche Problemstellungen mit Hilfe von Standardsoftware lösen. Lehrstoff: Kostenrechnung: Grundbegriffe; Aufgaben und Zielsetzung. Einfache Kalkulationen. Kalkulationen im Bereich Beschaffung und Absatz. Deckungsbeitragsrechnung – Direct Costing. Personalverrechnung: Begriffe. Löhne und Gehälter; Lohn- und Gehaltsnebenkosten. Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung. Standardsoftware. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – einfache Begriffe der Kostenrechnung erklären; – einfache Kalkulationen durchführen; – branchentypische Kalkulationen im Absatz- und Beschaffungsbereich durchführen; – zwischen fixen und variablen Kosten unterscheiden; – Deckungsbeiträge errechnen; – einfache Entscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung treffen; – die wesentlichen Grundlagen und Begriffe der Personalverrechnung erklären; – einfache laufende Bezüge abrechnen und verbuchen; – die Grundlagen der Abrechnung von Überstunden und Sonderzahlungen erklären; – einfache Lohn- und Gehaltsnebenkosten berechnen und verbuchen; – grundsätzliche Begriffe und Grundzüge der Arbeitnehmerveranlagung und Umsatzsteuervoranmeldung nennen und die nötigen Formulare ausfüllen; – wirtschaftliche Problemstellungen mit Hilfe von Standardsoftware lösen. Lehrstoff: Steuerrecht (Begriff; Grundzüge der Lohnsteuer, Arbeitnehmerveranlagung, Umsatzsteuer – Umsatzsteuervoranmeldung). Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung. Wiederholung, Vertiefung und Vernetzung aller Bereiche der Buchführung und Kostenrechnung. Schularbeiten: 1. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten. 2. Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester. 3. Klasse: 1 einstündige Schularbeit und 1 zweistündige Schularbeit. 3.4 RECHT 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die grundlegenden Bereiche des bürgerlichen Rechts sowie des Arbeits- und Sozialrechts nennen und deren Bedeutung für das alltägliche Leben einzelner und in der Gemeinschaft einschätzen; – die für Privat- und Berufsleben wichtigen Rechtsvorschriften situationsbedingt anwenden; – die wesentlichen Inhalte eines Arbeitsvertrages erläutern; – den Aufbau der Sozialversicherung erklären; – als mündige Bürgerinnen und Bürger am öffentlichen Leben teilnehmen und sozial verantwortlich handeln. Lehrstoff: Arten des Rechts (Stufenbau der Rechtsordnung). Personenrecht. Grundzüge des Familien- und Erbrechts. Sachenrecht. Schuldrecht. Konsumentenschutz. Arbeits- und Sozialrecht. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die grundlegenden Bereiche des Strafrechts, des Zivil- und Strafprozessrechts sowie des Wirtschaftsrechts nennen und deren Bedeutung für das alltägliche Leben einzelner und in der Gemeinschaft einschätzen; – die für Privat- und Berufsleben wichtigen Rechtsvorschriften situationsbedingt anwenden; – die jeweiligen Wege der Rechtsdurchsetzung finden; – als mündige Bürgerinnen und Bürger am öffentlichen Leben teilnehmen und sozial verantwortlich handeln. Lehrstoff: Zivil- und Strafrecht: Grundzüge, Unterscheidung, Rechtsdurchsetzung, Zivil- und Strafprozessrecht. Wirtschaftsrecht: Datenschutz, Internet, Urheberrecht. 3.5 OFFICEMANAGEMENT UND ANGEWANDTE INFORMATIK 1.Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Hardwarekomponenten beschreiben; – einfache Fehler erkennen und sie beheben; – Hilfsquellen nutzen; – Dateien verwalten; – mit komprimierten Dateien arbeiten; – freigegebene Netzwerkressourcen nutzen; – einfache Änderungen in der Konfiguration eines Betriebssystems vornehmen; – Daten zügig über die Tastatur eingeben; – ÖNORM-gerechte Dokumente erstellen, formatieren und korrigieren; – Bilder und Grafiken anpassen und einfügen; – einfache Präsentationen erstellen; – Dokumente für die digitale Weitergabe und den Druck optimieren; – sicher im Internet agieren; – online recherchieren; – online kommunizieren; – mit Daten sicher umgehen. – Grundzüge des Urheberrechts erläutern. Lehrstoff: Grundlagen der Informationstechnologie. Betriebssysteme und Arbeiten im Netzwerk. Aktuelle Eingabesysteme, Training der Schreibfertigkeit. Textverarbeitung (Grundlagen eines Textverarbeitungsprogramms, Richtlinien und Normen). Bildbearbeitung (Bildformate). Präsentation (Grundlagen eines Präsentationsprogramms). Internet und Internetdienste. Datensicherheit. Gesetzliche Bestimmungen (Grundzüge des Urheberrechts). 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Tabellen und Formulare erstellen; – geschäftliche und sonstige Schriftstücke erstellen; – mit Format- und Dokumentvorlagen arbeiten; – in einem Tabellenkalkulationsprogramm Daten eingeben, bearbeiten, formatieren und drucken; – in einem Tabellenkalkulationsprogramm einfache Berechnungen durchführen; – Daten aufgrund konkreter Anweisungen filtern; – Elemente aus anderen Programmen einbinden. Lehrstoff: Textverarbeitung (Vertiefung; geschäftliche und sonstige Schriftstücke). Tabellenkalkulation (Grundlagen eines Tabellenkalkulationsprogramms). Anwendungsübergreifende Verknüpfungen. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – geschäftliche und sonstige Schriftstücke erstellen; – Seriendokumente mit einfachen Bedingungen erstellen; – Texte durch visuelle Maßnahmen verstärken; – Daten aufgrund konkreter Anweisungen filtern; – in einem Tabellenkalkulationsprogramm einfache Funktionen effizient einsetzen; – Daten grafisch darstellen; – in einem Präsentationsprogramm Vorlagen erstellen und verwenden; – erweiterte Funktionen eines Präsentationsprogramms sinnvoll einsetzen; – Präsentationen zielgruppenorientiert erstellen; – mit einem Grafik- und Bildbearbeitungsprogramm Bilder korrigieren und optimieren; – Grafikformate unterscheiden und erklären; – Grafikformate ausgabeorientiert verwenden. Lehrstoff: Textverarbeitung (Vertiefung; geschäftliche und sonstige Schriftstücke). Tabellenkalkulation (Grundlagen eines Tabellenkalkulationsprogrammes). Präsentation (Vertiefung). Grafik- und Bildbearbeitung (Grundlagen der Bildbearbeitung). 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – umfangreiche Schriftstücke erstellen; – individuelle Vorlagen erstellen; – Bildmontagen mit Hilfe von Auswahlwerkzeugen, Textwerkzeugen und Ebenen erstellen; – einfache Publikationen mit einem Desktop-Publishing (DTP)-Programm erstellen; – in einem Content Management System grundlegende redaktionelle Arbeiten durchführen; – in sozialen Netzwerken verantwortungsbewusst arbeiten; – Daten online verwalten; – neue IT-Technologien und deren Folgen im gesellschaftlichen Zusammenhang nennen. Lehrstoff: Textverarbeitung (Vertiefung; umfangreiche Schriftstücke). Grafik- und Bildbearbeitung (Vertiefung). Desktop Publishing (DTP) (Grundlagen eines DTP-Programms). Online-Publishing (Content Management System). 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – umfangreiche Schriftstücke erstellen; – individuelle Vorlagen erstellen; – Bildmontagen mit Hilfe von Auswahlwerkzeugen, Textwerkzeugen und Ebenen erstellen; – einfache Publikationen mit einem DTP-Programm erstellen; – in einem Content Management System grundlegende redaktionelle Arbeiten durchführen; – Computersysteme unterscheiden, beurteilen und daraus Kaufentscheidungen ableiten; – den Regeln der Netiquette entsprechend kommunizieren; – in sozialen Netzwerken verantwortungsbewusst arbeiten; – Adressen, Aufgaben und Termine verwalten; – Daten online verwalten; – die datenschutzrechtlichen Bestimmungen anwenden; – neue IT-Technologien und deren Folgen im gesellschaftlichen Zusammenhang beschreiben. Lehrstoff: Grundlagen der Informationstechnologie. Online-Kommunikation, soziale Netzwerke. Adress-, Aufgaben- und Terminverwaltung. Datenschutz und E-Government. Neue Medien und Technologien. Schularbeiten: 1. Klasse: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten. 2. Klasse: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester. 3. Klasse: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten. 4. ERNÄHRUNG, GASTRONOMIE UND HOTELLERIE 4.1 ERNÄHRUNG 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können die Grundlagen einer ausgewogenen Ernährung beschreiben sowie den Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit im beruflichen und alltäglichen Kontext berücksichtigen; – können das eigene Ernährungsverhalten reflektieren und bewerten; – haben grundlegende Kenntnisse über Nahrungsinhaltsstoffe, Fette, kohlenhydrat-, eiweiß-, vitamin- und mineralstoffreiche Nahrungsmittel und die wichtigsten Verfahren der Lebensmittelproduktion; – können die Grundlagen der Sensorik beschreiben und ausgewählte Lebensmittel sensorisch beurteilen; – können sich am Markt orientieren sowie als mündige Konsumentinnen und Konsumenten hinsichtlich Lebensmittelqualität, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit verantwortungsbewusst handeln; – können das theoretische Wissen über Ernährung und Lebensmittel mit der Praxis verknüpfen. Lehrstoff: Grundlagen der Ernährung (Ernährungsverhalten, Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit, Nährstoffbildung, Aufgaben und Bestandteile der Nahrung, Energie- und Nährstoffbedarf, Richtlinien einer vollwertigen Ernährung und lebensmittelbasierte Ernährungsempfehlungen). Verdauung und Stoffwechsel. Grundlagen der Sensorik. Lebensmittel und Inhaltsstoffe der Nahrung (Energieliefernde und energiefreie Inhaltsstoffe, Fette, kohlenhydrat-, eiweiß-, vitamin- und mineralstoffreiche Nahrungsmittel). 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – haben grundlegende Kenntnisse über Würz- und Genussmittel, Getränke, die Lebensmittelkennzeichnung sowie alternative Produktionsformen; – können sich am Markt orientieren sowie als mündige Konsumentinnen und Konsumenten bezüglich Lebensmittelqualität, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit verantwortungsbewusst handeln; – können Einflüsse auf das Konsumverhalten nennen und das eigene Verhalten kritisch bewerten; – können Kostformen verschiedener Personengruppen und alternative Ernährungsformen erläutern; – können ernährungsmitbedingte Krankheiten beschreiben und vorbeugende Maßnahmen setzen sowie entsprechende Diätempfehlungen geben; – können die Grundprobleme der Welternährung erläutern und Maßnahmen für das eigene Handeln ableiten; – können das theoretische Wissen über Ernährung und Lebensmittel mit der Fachpraxis verknüpfen. Lehrstoff: Genussmittel und Würzmittel. Getränke: Alkoholfreie Getränke. Alkaloidhaltige Getränke. Alkoholische Getränke, Gefahren des Alkohols. Lebensmittelqualität und -technologie: Lebensmittelrecht. Alternative Produktionsformen; Haltbarmachung und Lagerung. Funktionelle Lebensmittel und Novel Food. Lebensmitteltoxikologie. Ernährung in Prävention und Therapie: Ernährung verschiedener Zielgruppen (nach Alter und spezieller Belastungssituation). Alternative Ernährungsformen. Ernährungsmitbedingte Krankheiten. Spezielle Kostformen und Diäten, Speisepläne. Psychisch bedingte Extremstörungen im Essverhalten. Ernährungs- und Konsumverhalten: Einflüsse; Verbraucherstatistik. Nachhaltiger Ernährungsstil; aktuelle Trends. Außer-Haus-Verpflegung. Ernährungsökologie und Welternährung. 4.2 KÜCHEN- UND RESTAURANTMANAGEMENT 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können die Bedeutung einer professionellen Einstellung zur Dienstleistung begründen und in ihrem Erscheinungsbild den Anforderungen der Berufsfelder entsprechen; – können die Grundlagen der Arbeitssicherheit, Hygiene und Ergonomie in der betrieblichen Situation umsetzen; – können das Grundinventar und die Standardgeräte in Küche und Restaurant fachgerecht einsetzen; – können die fachtheoretischen Grundlagen der Küchentechnik und Speisenzubereitung beschreiben; – können wesentliche Qualitätskriterien zur Beurteilung der verwendeten Lebensmittel erklären; – können die Bedeutung regionaler und saisonaler Lebensmittel erläutern; – können grundlegende Vor- und Zubereitungstechniken anwenden und dabei Geräte fachgerecht einsetzen; – können Grundrezepturen fachgerecht zubereiten und grundlegende Garmethoden anwenden; – können ausgewählte Speisen und Getränke unter Berücksichtigung ernährungsphysiologischer, ergonomischer, ökologischer und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen; – können einfache Portionier- und Anrichtetechniken anwenden; – können einfache Arbeitsabläufe organisieren und durchführen; – beherrschen die Fachsprache und können diese in der betrieblichen Kommunikation einsetzen; – können Servicegrundtechniken und einfache Servierabläufe unter Anleitung fachgerecht durchführen; – können die grundlegenden Umgangsformen mit dem Gast anwenden; – haben grundlegende Kenntnisse zu den Mahlzeiten des Tages und können ein Frühstücksservice durchführen; – können wertschätzend mit den eingesetzten Lebensmitteln, Arbeitsmaterialien, Betriebsmitteln und Geräten umgehen. Lehrstoff: Küche Erscheinungsbild. Arbeitssicherheit. Gute Hygienepraxis; Abfallbewirtschaftung. Qualitätskontrolle. Arbeitsorganisation. Küchenausstattung. Qualitätskriterien von Speisen und Lebensmitteln. Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion: Vorbereitungstechniken. Grundrezepturen. Garmethoden. Portionieren und Anrichten von Speisen. Regionale und saisonale Küche, Vollwertküche. Restaurant Erscheinungsbild, Personal- und Arbeitshygiene. Arbeitssicherheit. Ess- und Tischkultur. Mahlzeiten des Tages. Servicevorbereitung: Raumvorbereitung; Tisch- und Servierinventar; Mise en place; Decken des Tisches. Gedeckarten; Servierregeln. Servicetechniken und -abläufe: Tragetechnik, Vorlegen; Organisation und Durchführung von Servierabläufen. Getränke und Getränkeservice: Alkoholfreie Getränke. 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können die Grundlagen der Warenbewirtschaftung und die personelle Organisation des Küchenbetriebes beschreiben; – können bei der betrieblichen Arbeit entsprechende Planungsinstrumente situationsgerecht einsetzen; – können im betrieblichen Einsatz in der Küche Richtlinien der Arbeitssicherheit und Ergonomie sowie das betriebliche Hygienemanagement umsetzen; – können das Inventar und die Geräte in Küche und Restaurant fachgerecht einsetzen; – haben grundlegendes theoretisches Wissen über Rezepturen und Speisenzubereitung; – können die ökologische und ökonomische Bedeutung sowie die Möglichkeiten des Einsatzes regionaler und saisonaler Lebensmittel erläutern; – können Speisen und Getränke unter Berücksichtigung ernährungsphysiologischer, ergonomischer, ökologischer und wirtschaftlicher Erfordernisse sowie der Hygiene-Leitlinie herstellen; – können die Qualität von Speisen und Lebensmitteln sensorisch und optisch beurteilen; – können Convenience-Produkte bewerten und fachgerecht einsetzen; – können betriebliche Portionier- und Anrichtetechniken professionell anwenden; – können Qualitätskontrollen durchführen und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen setzen; – können die Arbeitstechniken, Vorbereitungsarbeiten und Servierabläufe im Restaurant vom Empfang bis zur Verabschiedung professionell durchführen; – können eine professionelle Gästebetreuung durchführen; – können Tische professionell gestalten; – können in der betrieblichen Situation unterschiedliche Rollen übernehmen, Planungsinstrumente einsetzen, Arbeitsprozesse anleiten und entsprechende Aufgaben selbstständig und im Team durchführen sowie die Ergebnisse bewerten; – können wertschätzend mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umgehen und situationsgerecht kommunizieren. Lehrstoff: Küche Küchenmanagement und Rezepturenverwaltung: IT-unterstützte Warenbewirtschaftung im Küchenbetrieb; IT-unterstützte Menü- und Speiseplanerstellung. Portionsgrößen und Mengenerstellung. Küchenbrigade. Gute Hygienepraxis. Einrichtung und Inventar. Qualitätssicherung und -kontrolle von Speisen und Arbeitsabläufen. Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion: Vorbereitungstechniken, Zubereitungen und Garmethoden. Portionsgrößen. Nationale Küchen. Speisenausgabensysteme. Restaurant Arbeitsorganisation. Servierbrigaden, Serviersysteme, Bonier- und Abrechnungssysteme. Speise- und Getränkekarten; Tischoptik. Arbeits- und Servierabläufe: Servierarten. Gedeckarten. Grundlagen der Gästebetreuung und -beratung. Getränke und Getränkeservice: Alkoholfreie Getränke, Heißgetränke. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können die Warenbewirtschaftung und die personelle Organisation des Küchenbetriebes beschreiben; – können in der Küche Richtlinien der Arbeitssicherheit und Ergonomie sowie das betriebliche Hygienemanagement umsetzen; – können das Inventar und die Geräte in der Küche fachgerecht einsetzen; – haben grundlegendes theoretisches Wissen über Rezepturen und Speisenzubereitung; – können die Bedeutung der Regionalität und Saisonalität in der Produkt-, Speisen- und Getränkeauswahl sowie Möglichkeiten des Einsatzes regionaler und saisonaler Lebensmittel erläutern; – können spezielle Garmethoden anwenden; – können Speisen und Getränke unter Berücksichtigung ernährungsphysiologischer, ergonomischer, ökologischer und wirtschaftlicher Erfordernisse sowie der Hygiene-Leitlinie herstellen; – können die Qualität von Speisen und Getränken sensorisch und optisch beurteilen; – können betriebliche Portionier- und Anrichtetechniken professionell anwenden; – können Qualitätskontrollen durchführen und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen setzen; – können das Kaffeehaus- und Bankettservice unter Anleitung durchführen; – können Arbeitstechniken und Servierabläufe im Restaurant vom Empfang bis zur Verabschiedung durchführen; – können eine professionelle Gästebetreuung und -beratung durchführen; – können die Grundlagen der Produktion, die Lagerung und Ausschankmaße alkoholfreier und alkoholischer Getränke beschreiben; – können Getränkeempfehlungen geben und unter Anleitung das Bier- und Flaschenweinservice durchführen; – können bei der betrieblichen Arbeit in der Küche und im Restaurant entsprechende Planungsinstrumente situationsgerecht einsetzen; – können betriebliche Aufgaben unter Anwendung von Fachkenntnissen und Fertigkeiten selbstständig durchführen. Lehrstoff: Küche Küchenmanagement und Rezepturenverwaltung: IT-unterstützte Warenbewirtschaftung; IT-unterstützte Menü- und Speiseplanerstellung. Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion: Vorbereitungstechniken, Garmethoden; Abwandlungen, Verfeinerungen. Nationale Küchen. Qualitätssicherung und -kontrolle von Speisen und Arbeitsabläufen. Restaurant Serviertechniken und -abläufe: Kaffeehausservice. Bankettservice. Menü- und À-la-carte-Service. Gästebetreuung und -beratung: Betreuung unterschiedlicher Zielgruppen; Beschwerdemanagement. Getränke und Getränkeservice: Bier, Wein, Schaumweine und versetzte Weine. Basisspirituosen. 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können Aufgaben aus den Bereichen der gehobenen Gastronomie unter Anwendung von Fachkenntnissen und Fertigkeiten selbstständig einschließlich Planung und Organisation professionell durchführen sowie die Ergebnisse bewerten und evaluieren; – können in der Küche der gehobenen Kategorie Richtlinien der Arbeitssicherheit und Ergonomie sowie das betriebliche Hygienemanagement umsetzen; – können das Inventar und die Geräte in der Küche der gehobenen Kategorie fachgerecht einsetzen; – haben grundlegendes theoretisches Wissen über Rezepturen und Speisenzubereitung der Küche der gehobenen Kategorie; – kennen Möglichkeiten des Einsatzes regionaler und saisonaler Spezialitäten; – können die Qualität von Lebensmitteln, Speisen und Getränken sensorisch und optisch beurteilen; – können Speisen und Getränke der Küche der gehobenen Kategorie unter Berücksichtigung ernährungsphysiologischer, ergonomischer, ökologischer und wirtschaftlicher Erfordernisse sowie der Hygiene-Leitlinie herstellen und Qualitätskontrollen durchführen; – können die Grundlagen der À-la-carte Küche in der Praxis umsetzen; – können attraktive Anrichtemöglichkeiten der Küche der gehobenen Kategorie professionell umsetzen; – können bei der betrieblichen Arbeit in der Küche der gehobenen Kategorie entsprechende Planungsinstrumente situationsgerecht einsetzen; – können die Arbeitstechniken, Vorbereitungsarbeiten und Servierabläufe im Restaurant der gehobenen Kategorie vom Empfang bis zur Verabschiedung professionell durchführen; – können eine professionelle Gästebetreuung und -beratung einschließlich der Empfehlung korrespondierender Getränke durchführen und verkaufsfördernde Maßnahmen umsetzen; – können die Grundlagen der Arbeiten am Tisch des Gastes beschreiben und einschlägige Tätigkeiten unter Anleitung durchführen; – verfügen über Grundwissen der Bar und können ausgewählte Standardrezepturen unter Anleitung herstellen sowie das Service durchführen. Lehrstoff: Küche Selbstständige Planung und Umsetzung von Arbeitsaufträgen. Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion: Portionieren, Anrichten und Garnieren. Menüzubereitung, À-la-carte-Küche. Trends und Innovationen in der Gastronomie. Qualitätssicherung und -kontrolle von Speisen und Arbeitsabläufen. Restaurant Selbstständige Planung und Umsetzung von Arbeitsaufträgen. Präsentation und Service von Spezialitäten. Arbeiten am Tisch des Gastes. Buffet. Gästebetreuung und -beratung: Verkaufsfördernde Maßnahmen, aktiver Verkauf, Verkaufsgespräch. Bar: Arten, Grundausstattung, Barstock, Mise en place, Arbeitsabläufe. Bargetränke. Getränke und Getränkeservice: Aperitif, Digestif. Korrespondierende Getränke und Getränkeempfehlung. Degustation. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Aufgaben aus den Bereichen der gehobenen Gastronomie unter Anwendung von Fachkenntnissen und Fertigkeiten selbstständig einschließlich Planung und Organisation professionell durchführen, sowie die Ergebnisse bewerten und evaluieren; – die Qualität von Lebensmitteln, Speisen und Getränken sensorisch und optisch beurteilen; – Speisen und Getränke der Küche der gehobenen Kategorie unter Berücksichtigung ernährungsphysiologischer, ergonomischer, ökologischer und wirtschaftlicher Erfordernisse sowie der Hygiene-Leitlinie herstellen und Qualitätskontrollen durchführen; – bei der betrieblichen Arbeit in der Küche der gehobenen Kategorie entsprechende Planungsinstrumente situationsgerecht einsetzen; – die Arbeitstechniken, Vorbereitungsarbeiten und Servierabläufe im Restaurant der gehobenen Kategorie vom Empfang bis zur Verabschiedung professionell durchführen; – eine professionelle Gästebetreuung und -beratung einschließlich der Empfehlung korrespondierender Getränke durchführen und verkaufsfördernde Maßnahmen umsetzen. Lehrstoff: Küche und Restaurant: Selbstständige Planung und Umsetzung von komplexen Arbeitsaufträgen. 4.3 BETRIEBSORGANISATION (mit Übungen) 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können die Berufsbilder im Hotel- und Gastgewerbe beschreiben; – haben eine professionelle Einstellung zum Gast und kennen die Grundlagen der Gästebetreuung; – können die Grundlagen der Ergonomie und Arbeitssicherheit anwenden; – können die Grundlagen der Küchenhygiene und Abfallbewirtschaftung praktisch umsetzen; – verstehen einfache Betriebsstrukturen und Betriebsabläufe in Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben und die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Abteilungen; – können Betriebsarten und -formen im Hotel- und Gastgewerbe sowie die Österreichische Hotelklassifizierung erläutern; – können einfache betriebliche Planungsinstrumente einsetzen; – können Arbeitsaufträge aus den einschlägigen Berufsfeldern unter Berücksichtigung eines guten Zeitmanagements planen und organisieren sowie die Ergebnisse evaluieren. Lehrstoff: Berufsbilder im Hotel- und Gastgewerbe. Gast und Gastlichkeit (Umgang mit dem Gast, Ambiente im Gästebereich). Hygiene- und Sicherheitsmanagement, Abfallbewirtschaftung. Ergonomie. Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe: Betriebsarten und -formen, Grundlagen der Aufbau- und Ablauforganisation (Abteilungen, Funktionen, Arbeitsbereiche und Anforderungsprofile), Österreichische Hotelklassifizierung. Arbeitsorganisation: Einfache Planungsinstrumente (zB Checklisten, Ablaufanalysen). Arbeitsplanung und Evaluierung einfacher betrieblicher Einsätze. Zeitmanagement. 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundlagen des betrieblichen Hygienemanagements beschreiben und die „Gute Hygienepraxis“ und das HACCP-Konzept exemplarisch anwenden; – die Richtlinien der Arbeitssicherheit und die Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutzbestimmungen erläutern; – Merkmale und Bedürfnisse unterschiedlicher Gästetypen beschreiben; – die Grundlagen das Beschwerdemanagements in ausgewählten Beispielen anwenden; – die personelle Struktur und die betrieblichen Prozesse in Betrieben der Berufsfelder beschreiben, Aufgabenbereiche zuordnen und Zusammenhänge verstehen; – besondere Auszeichnungen für Hotel- und Gastgewerbebetriebe nennen; – die Grundlagen einer ökologischen und nachhaltigen Betriebsführung erläutern und Maßnahmen der Umsetzung vorschlagen; – unterschiedliche betriebliche Planungsinstrumente zielorientiert einsetzen; – einfache gastronomische Veranstaltungen unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements und mit Hilfe branchenspezifischer Software planen, organisieren und evaluieren. Lehrstoff: Hygiene- und Sicherheitsmanagement im gastronomischen Betrieb: Hygiene-Leitlinie, Hygienepraxis und HACCP, Sicherheitsmanagement, Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz. Gast und Gastlichkeit: Gästetypologie, Beschwerdemanagement. Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe: Aufbau- und Ablauforganisation (Organigramme und Stellenbeschreibungen), besondere Auszeichnungen für Hotel- und Gastgewerbebetriebe. Ökologische Betriebsführung und Nachhaltigkeit. Arbeitsorganisation: Planungsinstrumente (zB Checklisten, Aufgabenanalysen, Organisationsplan, Terminplan). Arbeitsplanung für spezifische, betriebliche Einsätze und deren Evaluierung. Zeitmanagement. Branchenspezifische Software. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – unterschiedliche Veranstaltungsarten beschreiben und Grundlagen eines professionellen Veranstaltungsmanagements anwenden; – komplexe gastronomische Veranstaltungen unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements und mit Hilfe branchenspezifischer Software planen, organisieren und evaluieren; – die wesentlichen Instrumente des Personalmanagements beschreiben, die Personaleinsatzplanung durchführen sowie Arbeiten anleiten; – die Grundlagen der Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Teilbereichen anwenden; – aktuelle Entwicklungen und Trends im Hotel- und Gastgewerbe beschreiben. Lehrstoff: Veranstaltungsmanagement: Arten, Organisation, Durchführung und Evaluierung von gastronomischen Veranstaltungen. Personalmanagement (Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterführung, Personalentwicklung, Personaleinsatzplanung). Entwicklungen und Trends im Hotel- und Gastgewerbe. Branchenspezifische Software. 5. WIRTSCHAFTSWERKSTATT 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden *) und in den Gesamtkontext eines Unternehmens einordnen. Die Schülerinnen und Schüler können – betriebswirtschaftliche Abläufe verstehen und Zusammenhänge und Querverbindungen erkennen; – realistische Ziele festlegen, Schritte zur Zielerreichung setzen, Ergebnisse überdenken und gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge ableiten; – übertragene Verantwortungsbereiche übernehmen und Aufgaben verantwortungsbewusst entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen erledigen; – gastronomische und andere Veranstaltungen unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements planen und organisieren und diese – in Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen – durchführen. *) Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern: Fach- und Methodenkompetenz: Die Schülerinnen und Schüler können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben und dokumentieren; – betriebliche Planungsinstrumente mit Hilfe branchenspezifischer Software einsetzen; – standard- bzw. branchenspezifische Software anwenden; – Englisch in vertrauten Situationen der beruflichen Praxis anwenden; – unterschiedliche Arbeitsmethoden, Kreativitätstechniken und Medien situationsgerecht einsetzen; – situationsgerecht und in angemessener Sprache kommunizieren. Personale und soziale Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können – auf geänderte Situationen flexibel reagieren; – strukturiert und verlässlich, selbstständig und im Team arbeiten; – mit Kritik und Fehlern konstruktiv umgehen; – Konfliktsituationen erkennen und Ansätze zu deren Lösung finden; – das äußere Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen; – die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von sozialem Status, Geschlecht oder ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln. Lehrstoff: Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb alleine und im Team. Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse. Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken. Projektorganisationsstrukturen. Nutzung standard- und branchenspezifischer Software und des Internets. Situationsadäquater Einsatz von Englisch. 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden *) und in den Gesamtkontext eines Unternehmens einordnen. Die Schülerinnen und Schüler können – betriebswirtschaftliche Abläufe verstehen und Zusammenhänge und Querverbindungen erkennen; – realistische Ziele festlegen, Schritte zur Zielerreichung setzen, Ergebnisse überdenken und gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge ableiten; – übertragene Verantwortungsbereiche übernehmen und Aufgaben verantwortungsbewusst entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen erledigen; – gastronomische und andere Veranstaltungen unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements planen und organisieren und diese – in Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen – durchführen. *) Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern: Fach- und Methodenkompetenz: Die Schülerinnen und Schüler können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben und dokumentieren; – betriebliche Planungsinstrumente mit Hilfe branchenspezifischer Software einsetzen; – standard- bzw. branchenspezifische Software anwenden; – Englisch in vertrauten Situationen der beruflichen Praxis anwenden; – unterschiedliche Arbeitsmethoden, Kreativitätstechniken und Medien situationsgerecht einsetzen; – situationsgerecht und in angemessener Sprache kommunizieren. Personale und soziale Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können – auf geänderte Situationen flexibel reagieren; – strukturiert und verlässlich, selbstständig und im Team arbeiten; – mit Kritik und Fehlern konstruktiv umgehen; – Konfliktsituationen erkennen und Ansätze zu deren Lösung finden; – das äußere Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen; – die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von sozialem Status, Geschlecht oder ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln. Lehrstoff: Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb alleine und im Team. Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse. Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken. Projektorganisationsstrukturen. Nutzung standard- und branchenspezifischer Software und des Internets. Situationsadäquater Einsatz von Englisch. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden *) und in den Gesamtkontext eines Unternehmens einordnen. Die Schülerinnen und Schüler können – betriebswirtschaftliche Abläufe verstehen und Zusammenhänge und Querverbindungen erkennen; – realistische Ziele festlegen, Schritte zur Zielerreichung setzen, Ergebnisse überdenken und gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge ableiten; – übertragene Verantwortungsbereiche übernehmen und Aufgaben verantwortungsbewusst entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen erledigen; – gastronomische und andere Veranstaltungen unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements planen und organisieren und diese – in Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen – durchführen. *) Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern: Fach- und Methodenkompetenz: Die Schülerinnen und Schüler können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben und dokumentieren; – betriebliche Planungsinstrumente mit Hilfe branchenspezifischer Software einsetzen; – standard- bzw. branchenspezifische Software anwenden; – Englisch in vertrauten Situationen der beruflichen Praxis anwenden; – unterschiedliche Arbeitsmethoden, Kreativitätstechniken und Medien situationsgerecht einsetzen; – situationsgerecht und in angemessener Sprache kommunizieren. Personale und soziale Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können – auf geänderte Situationen flexibel reagieren; – strukturiert und verlässlich, selbstständig und im Team arbeiten; – mit Kritik und Fehlern konstruktiv umgehen; – Konfliktsituationen erkennen und Ansätze zu deren Lösung finden; – das äußere Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen; – die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von sozialem Status, Geschlecht oder ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln. Lehrstoff: Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb alleine und im Team. Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse. Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken. Projektorganisationsstrukturen. Nutzung standard- und branchenspezifischer Software und des Internets. Situationsadäquater Einsatz von Englisch. 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden *) und in den Gesamtkontext eines Unternehmens einordnen. Die Schülerinnen und Schüler können – betriebswirtschaftliche Abläufe verstehen und Zusammenhänge und Querverbindungen erkennen; – realistische Ziele festlegen, Schritte zur Zielerreichung setzen, Ergebnisse überdenken und gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge ableiten; – übertragene Verantwortungsbereiche übernehmen und Aufgaben verantwortungsbewusst entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen erledigen; – gastronomische und andere Veranstaltungen unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements planen und organisieren und diese – in Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen – durchführen. *) Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern: Fach- und Methodenkompetenz: Die Schülerinnen und Schüler können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben und dokumentieren; – betriebliche Planungsinstrumente mit Hilfe branchenspezifischer Software einsetzen; – standard- bzw. branchenspezifische Software anwenden; – Englisch in vertrauten Situationen der beruflichen Praxis anwenden; – unterschiedliche Arbeitsmethoden, Kreativitätstechniken und Medien situationsgerecht einsetzen; – situationsgerecht und in angemessener Sprache kommunizieren. Personale und soziale Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können – auf geänderte Situationen flexibel reagieren; – strukturiert und verlässlich, selbstständig und im Team arbeiten; – mit Kritik und Fehlern konstruktiv umgehen; – Konfliktsituationen erkennen und Ansätze zu deren Lösung finden; – das äußere Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen; – die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von sozialem Status, Geschlecht oder ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln. Lehrstoff: Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb alleine und im Team. Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse. Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken. Projektorganisationsstrukturen. Nutzung standard- und branchenspezifischer Software und des Internets. Situationsadäquater Einsatz von Englisch. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden *) und in den Gesamtkontext eines Unternehmens einordnen. Die Schülerinnen und Schüler können – betriebswirtschaftliche Abläufe verstehen und Zusammenhänge und Querverbindungen erkennen; – realistische Ziele festlegen, Schritte zur Zielerreichung setzen, Ergebnisse überdenken und gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge ableiten; – übertragene Verantwortungsbereiche übernehmen und Aufgaben verantwortungsbewusst entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen erledigen; – gastronomische und andere Veranstaltungen unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements planen und organisieren und diese – in Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen – durchführen. *) Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern: Fach- und Methodenkompetenz: Die Schülerinnen und Schüler können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben und dokumentieren; – betriebliche Planungsinstrumente mit Hilfe branchenspezifischer Software einsetzen; – standard- bzw. branchenspezifische Software anwenden; – Englisch in vertrauten Situationen der beruflichen Praxis anwenden; – unterschiedliche Arbeitsmethoden, Kreativitätstechniken und Medien situationsgerecht einsetzen; – situationsgerecht und in angemessener Sprache kommunizieren. Personale und soziale Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können – auf geänderte Situationen flexibel reagieren; – strukturiert und verlässlich, selbstständig und im Team arbeiten; – mit Kritik und Fehlern konstruktiv umgehen; – Konfliktsituationen erkennen und Ansätze zu deren Lösung finden; – das äußere Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen; – die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von sozialem Status, Geschlecht oder ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln. Lehrstoff: Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb alleine und im Team. Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse. Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken. Projektorganisationsstrukturen. Nutzung standard- und branchenspezifischer Software und des Internets. Situationsadäquater Einsatz von Englisch. 6. BEWEGUNG UND SPORT Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung. B. Verbindliche Übung PERSÖNLICHKEITSENTWICKLUNG UND KOMMUNIKATION 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – grundlegende Kompetenzen in den Kommunikationsarten vorweisen; – unterschiedliche Kommunikationstechniken situationsadäquat umsetzen; – grundlegende Kommunikationsmethoden in unterschiedlichen Kommunikationsformen anwenden; – verständlich und situationsadäquat in Standardsprache formulieren und argumentieren; – Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation anwenden; – unterschiedliche Formen des Konfliktmanagements beschreiben; – konstruktiv mit allfälligen Vorurteilen und stereotypen Rollenzuschreibungen umgehen; – grundlegende Merkmale einer Präsentation beschreiben und diese mit Medienunterstützung zielgruppengerecht einsetzen; – Grundwissen zur Selbstorganisation praktisch umsetzen; – Ziele definieren und Strategien zur Zielerreichung planen; – Möglichkeiten der Stressbewältigung individuell einsetzen; – Techniken des Lernens für sich anwenden; – im Team arbeiten und Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen und beschreiben; – Respekt gegenüber kultureller Vielfalt zeigen; – die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlecht oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln. Lehrstoff: Kommunikationsarten (Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation). Kommunikationstechniken (Ich-Botschaften, aktives Zuhören, Feedback nehmen und geben, Fragetechniken, gewaltlose Kommunikation, konstruktive Gesprächsführung). Unterschiedliche Kommunikationsformen (Telefonieren, Diskutieren, Debattieren, Moderieren und Arbeiten im Team). Umgang mit Konflikten (Grundkenntnisse im Umgang mit Konflikten). Präsentation (inhaltliche Planung, Strukturierung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation, Medieneinsatz, rhetorische Mittel). Selbstorganisation (Grundlagen des Zeitmanagements, Ziele und Strategien zur Zielerreichung, Möglichkeiten der Stressbewältigung). Lernen lernen (Kriterien nachhaltigen Lernens). Teamfähigkeit (Eigen- und Fremdwahrnehmung, soziale Rollen und Stereotypen, Möglichkeiten der Erweiterung von Handlungsspielräumen, zum Mitgestalten anregen und anleiten, Respekt gegenüber kultureller Vielfalt). C. Pflichtpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ergänzend zu den in der Ausbildung bisher erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten in einem facheinschlägigen Unternehmen (vorzugsweise in Betrieben des Tourismus oder der Ernährung) jene Gewandtheit der Berufsausübung vertiefen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht; – die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen; – einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben erhalten; – Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umreißen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen; – sich Vorgesetzten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt und selbstsicher präsentieren; – aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen erwerben. Zeitlicher und sachlicher Rahmen: Zwischen der 2. und 3. Klasse im Ausmaß von mindestens 8 Wochen (Vollzeit) in Betrieben der Wirtschaft, der Verwaltung, des Tourismus oder der Ernährung. In begründeten Fällen sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferienzeiten zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind. D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze: Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen. Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. E. Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe: Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen. Lehrstoff: Wie in der jeweiligen Klasse/im jeweiligen Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind. F. Fakultatives Praktikum Bildungs- und Lehraufgabe, zeitlicher und sachlicher Rahmen: Wie beim Pflichtpraktikum, jedoch mit folgenden Abweichungen: Das fakultative Praktikum ist zwischen der 1. und 2. Klasse und/oder in den Semesterferien oder in anderen Ferienzeiten in der Dauer von insgesamt 4 Wochen in einem Betrieb der Wirtschaft, der Verwaltung, des Tourismus oder der Ernährung abzuleisten. Bei ausreichender Relevanz, die von der Schule zu beurteilen ist, ist ein Vermerk über die Ablegung des fakultativen Praktikums in das Abschlussprüfungszeugnis aufzunehmen. G. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1. Deutsch in der Deutschförderklasse Wie Anlage A1 Abschnitt VI Unterabschnitt D Z 1 2. Religion Wie Abschnitt V 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung Für die weiteren Pflichtgegenstände bzw. für die verbindliche Übung sind die jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt A bzw. Unterabschnitt B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe und die didaktischen Grundsätze gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt D anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers. Beachte für folgende Bestimmung zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 3 idF BGBl. II Nr. 250/2021 Anlage A4 DREIJÄHRIGE FACHSCHULE FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE FÜR HÖRBEEINTRÄCHTIGTE I. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) A. Pflichtgegenstände Wochenstunden Lehrverpflichtungsgruppe Klasse Summe 1. 2. 3. 1. Religion/Ethik 6 2 2 2 6 (III)/III 2. Allgemeinbildung, Sprache und Kreativität 2.1 Deutsch 4 2 3 9 (I) 2.2 Englisch 2 3 3 8 (I) 2.3 Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) 2 1 1 4 III 2.4 Geschichte und Politische Bildung 0 2 2 4 III 2.5 Naturwissenschaften 2 2 2 2 6 III 2.6 Psychologie 0 0 2 2 III 2.7 Bildnerische Erziehung und Kreativer Ausdruck 1 1 1 3 IVa 3. Wirtschaftliche Grundlagen und Zusammenhänge 3.1 Volkswirtschaft und Wirtschaftsgeografie 2 2 0 4 III 3.2 Betriebswirtschaft 1 2 2 5 I 3.3 Rechnungswesen und wirtschaftliches Rechnen 2 3 3 3 9 I 3.4 Recht 0 0 2 2 III 3.5 Officemanagement und angewandte Informatik 3 3 2 2 7 II 4. Ernährung, Gastronomie und Hotellerie 4.1 Ernährung 3 2 0 5 III 4.2 Küche 3 4 4 5 13 IV 4.3 Betriebsorganisation (mit Übungen) 3 0 1 1 2 II 5. Wirtschaftswerkstatt 3, 4 3 3 3 9 I 6. Bewegung und Sport 2 2 1 5 (IVa) Wochenstundenzahl 34 34 35 103 B. Verbindliche Übung Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation 2 0 0 2 III Gesamtwochenstundenzahl 36 34 35 105 C. Pflichtpraktikum 2 Monate zwischen der 2. und 3. Klasse. D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 5 E. Förderunterricht 5 F. Fakultatives Praktikum 1 Monat ___________________________ 1 Die Stundentafel kann gemäß den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden. 2 Biologie und Ökologie, Chemie, Physik. 3 Mit Computerunterstützung. 4 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann gem. den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom auf 3-9 Wochenstunden festgelegt werden. 5 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III). 6 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. G. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung Wochenstunden pro Semester Lehrverpflichtungsgruppen 1. Deutsch in der Deutschförderklasse 20 (I) 2. Religion 2 (III) 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 x 2 Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung Gesamtwochenstundenzahl x 3 Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 ______________________________ 1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der dreijährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe für Hörbeeinträchtigte; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung. 2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl. 3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Klasse gemäß der Stundentafel der dreijährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe für Hörbeeinträchtigte. 4 Gemäß Stundentafel der dreijährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe für Hörbeeinträchtigte. II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Die dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe dient im Sinne der §§ 52 und 62 unter Bedachtnahme auf § 2 Schulorganisationsgesetz dem Erwerb einer erweiterten Allgemeinbildung und vermittelt in einem ganzheitlich ausgerichteten Curriculum Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Ausübung von Berufen in den Bereichen Wirtschaft (insbesondere im Dienstleistungssektor), Verwaltung – auch im Sozial- und Gesundheitsbereich – Hotellerie und Gastronomie und Ernährung befähigen. Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung und zu lebenslangem Lernen. Schwerpunkte sind daher Persönlichkeitsbildung, berufliche Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit und soziales Engagement, Kommunikationsfähigkeit sowie die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsprobleme unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen und im Team zu arbeiten. Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen – Allgemeinbildung einschließlich Naturwissenschaften und kulturelle Bildung, – Sprache und Kommunikation, – wirtschaftliche Bildung, – Medien, Informations- und Kommunikationstechnologien, – Ernährung, Gastronomie und Hotellerie sowie – berufsorientierte Praxis sollen die Absolventinnen und Absolventen zu kritischem Denken sowie nachhaltigem und verantwortungsvollem Handeln befähigt werden. Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen: – sie beherrschen ein breites Spektrum an Theorie- und Faktenwissen für ihre Berufspraxis, – sie verfügen über kognitive und praktische Fertigkeiten, die erforderlich sind, um Lösungen für spezielle Probleme in ihrem Arbeits- oder Lernbereich zu finden, – sie sind zu logischem, kreativem und vernetztem Denken und verantwortlichem Handeln fähig, – sie können selbstständig arbeiten und im Team kooperieren, – sie können ressourcen- und verantwortungsbewusst unter Beachtung ökonomischer, ökologischer und sozialer Gesichtspunkte handeln, – sie können Verantwortung für sich selbst und für andere übernehmen, – sie können selbstständig Arbeitssituationen bewältigen, – sie können Sachverhalte in Deutsch in Wort und Schrift ausdrücken und argumentieren sowie in der Österreichischen Gebärdensprache situationsgerecht kommunizieren, – sie beherrschen in Englisch das Niveau der Elementaren Sprachverwendung A2+ gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R
(98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängend sprechen sowie in der Fertigkeit Schreiben; – sie kennen die Bedeutung der Qualitätssicherung für die zu erstellenden Leistungen, – sie zeigen im Rahmen der Erledigung ihrer Aufgaben Interesse, Selbstvertrauen und fachliche Kompetenz, – sie können ihren Entwicklungs- und Fortbildungsbedarf, die Notwendigkeit des berufsbegleitenden Lernens erkennen und sind zu eigenständigem Weiterlernen befähigt, – sie verfügen über eine grundlegende Reflexionskompetenz, können ihre eigenen Leistungen einschätzen und entsprechend handeln; – sie kennen die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen und verfügen über entsprechende Handlungskompetenz. Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, den eigenen und anderen Kulturen, transkulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS ALLGEMEINBILDUNG, SPRACHE UND KREATIVITÄT Die Schülerinnen und Schüler können – Sachverhalte in angemessener Sprache ausdrücken und situationsgerecht kommunizieren; – das kulturelle Erbe in seiner Relevanz für die gegenwärtige Gesellschaft wahrnehmen; – am kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Leben mitgestaltend teilnehmen; – ihr Umfeld bewusst beobachten und es mit allen Sinnen erfassen; – Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, bewerten und gezielt einsetzen; – kreativ arbeiten; – die eigenen Fähigkeiten und die anderer erkennen und schätzen; – verantwortungsvoll, umweltbewusst und gesundheitsbewusst handeln; – zu Problemen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft Stellung nehmen; – bewusst mit Medien umgehen; – angemessen – auch medienunterstützt – präsentieren. LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ENGLISCH Die Schülerinnen und Schüler – erreichen in Englisch das Niveau des Niveau der Elementaren Sprachverwendung A2+ gemäß GER in den Fertigkeiten Lesen und Schreiben, sowie zumindest das Niveau A2 in den Fertigkeiten An Gesprächen teilnehmen und Zusammenhängend sprechen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN UND ZUSAMMENHÄNGE Die Schülerinnen und Schüler – können die Wirtschaft als positiv gestaltbaren Teil der Gesellschaft wahrnehmen; – können grundlegende gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge erklären und daraus Schlussfolgerungen für ihr Leben ziehen; – können wesentliche Merkmale des eigenen Lebens- und Wirtschaftsraumes nennen und Vergleiche zu anderen ziehen; – verfügen über rechtliche und wirtschaftliche Grundkenntnisse und können in ihren unterschiedlichen Rollen (Unternehmer/Unternehmerin, Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin, Konsument/Konsumentin, Bürger/Bürgerin) verantwortungsbewusst agieren; – können die wechselseitige Beeinflussung und Entwicklung von Mensch und Ökosystem einschätzen und können verantwortungsbewusst und nachhaltig handeln; – können Informationstechnologien situationsgerecht, verantwortungsbewusst und rechtskonform nutzen; – können Fachbegriffe situationsadäquat verwenden; – können mit fachspezifischen Medien zielgerichtet und bewusst umgehen; – können mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im alltäglichen und beruflichen Bereich bewältigen; – können Informationen aus dem alltäglichen, öffentlichen und beruflichen Bereich verstehen, verarbeiten und verwenden. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS ERNÄHRUNG, GASTRONOMIE UND HOTELLERIE Die Schülerinnen und Schüler – können in ihrem beruflichen Handeln das Prinzip der Wirtschaftlichkeit, der Nachhaltigkeit, Regionalität und der Gesundheitsorientierung anwenden; – können relevante Gesetze und Vorschriften in der betrieblichen Situation anwenden; – können Bedeutung und Maßnahmen der Qualitätssicherung beschreiben; – können Maßnahmen der Qualitätssicherung anwenden; – beherrschen die Fachsprache und können diese in der betrieblichen Kommunikation richtig einsetzen; – können Aufgaben und Verantwortung entsprechend der geforderten beruflichen Position übernehmen; – können berufsspezifische Aufgaben sorgfältig und verlässlich unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Ressourcen lösen; – verfügen über Teamfähigkeit sowie Problemlösungskompetenz, sind in der Lage eigenverantwortlich zu handeln und können Feedback geben und annehmen; – können theoretisches Fachwissen in die Praxis umsetzen. III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen: Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten. Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen. Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel: Die Gesamtwochenstunden im Pflichtgegenstand „Wirtschaftswerkstatt“ können schulautonom im Ausmaß von mindestens 3 bis maximal 9 Wochenstunden festgelegt werden. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff sind an das schulautonom festgelegte Stundenausmaß anzupassen. Die gegebenenfalls frei werdenden maximal 6 Wochenstunden sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen: 1. Schulautonome Vertiefung: Es muss entweder – innerhalb eines Clusters ein neuer Pflichtgegenstand mit mindestens 4 Wochenstunden eingeführt werden oder – das Wochenstundenausmaß der Pflichtgegenstände innerhalb eines Clusters oder des Pflichtgegenstandes „Bewegung und Sport“ um mindestens 4 Wochenstunden erhöht werden. 2. Darüber hinaus muss mit den allenfalls verbleibenden schulautonomen Wochenstunden das Wochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände und/oder der Verbindlichen Übung erhöht werden. 3. Im Rahmen der schulautonomen Abweichungen bestehen darüber hinaus ab der 2. Klasse folgende Bestimmungen zur Gestaltung von Wahlpflichtbereichen für die Schülerinnen und Schüler (Schülerinnen- und Schüler-Autonomie):
(1) Von den gemäß Z 1 verwendeten Wochenstunden können maximal 2 Wochenstunden zum Angebot eines Wahlpflichtbereiches mit 2 Wahlmöglichkeiten herangezogen werden und/oder
(2) die gemäß Z 2 verwendeten Wochenstunden – maximal jedoch das Wochenstundenausmaß der vorgenommenen Erhöhung – können zum Angebot eines Wahlpflichtbereiches mit 2 Wahlmöglichkeiten herangezogen werden. 4. Stundenerhöhungen sind grundsätzlich nur in ganzen Jahreswochenstunden möglich. Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Klassen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern einer Klasse verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten. Dh., die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen. Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung in den einzelnen Klassen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung von 105 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden. Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Lernergebnisse des Clusters schulautonom festzulegen. Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände oder der Verbindlichen Übung erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenz). Ist der Unterrichtsgegenstand einem Cluster zugeordnet, so sind die Lernergebnisse des Clusters zugrunde zu legen. Pro Klasse kann nur 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Klassen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal 3 Varianten. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde. Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 3. Klasse) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten. Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes: Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Klassen bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Klassen umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht: Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind. IV DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten bzw. auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen. Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung, etc. Die lernergebnisorientierte Formulierung des Lehrplans ermöglicht auch die Einordnung in das Qualifikationsprofil des Nationalen und Europäischen Qualifikationsrahmens. Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Die entsprechenden Rundschreiben sind daher zu beachten. Unterrichtsqualität: Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht. Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes. Das im Rahmen der Qualitätsinitiative Berufsbildung (QIBB) systematisch eingeführte Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung, Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen. Die Ziele des Unterrichts und die Kriterien der Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen. Unterrichtsplanung: In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten: – Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Lernergebnisse der Cluster und die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie gegebenenfalls vorhandene Bildungsstandards. – Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrenden einer Klasse bzw. des Bildungsganges bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein. – Die organisatorischen Rahmenbedingungen für die erforderliche Koordination sind herzustellen. – Die Individualität der Lernenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es sol dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Lernenden ausgegangen werden, um sicher zu stellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten). – Der Unterricht ist auf den Kompetenzerwerb auszurichten, wobei die Kompetenzen über die Schulstufen und Semester systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen. – In die Unterrichtsgestaltung sind situative Aufgabenstellungen einzubauen, die der beruflichen Realität entnommen und methodisch aufbereitet werden. Dadurch soll die Identifikation der Lernenden mit berufsrelevanten Funktionen und ihre Handlungsfähigkeit entwickelt und gefördert werden. – Wesentlich sind die Vermittlung von Fachwissen sowie die Förderung der Entwicklung von Werthaltungen und Schlüsselkompetenzen. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Der Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Lernenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken. – Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis-Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Lernenden fördert das Gelingen dieses Transfers. – Zur Optimierung der Schuleingangsphase und um alle Lernenden zu eigenverantwortlichem Lernen hinzuführen, empfiehlt sich am Beginn der neunten Schulstufe eine geblockte Einführungsphase, in der die Sicherung grundlegender sozialer und personaler Kompetenzen (zB Teambildung, Eigenverantwortlichkeit, Lernen, gewaltfreie Kommunikation) im Mittelpunkt steht. – Fehler sind möglichst als förderliche Lernanlässe zu nutzen. Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen sind dabei zu nützen. Die zur Verfügung stehenden Diagnoseinstrumente sind als Lernstandserhebungen bzw. Lernfortschrittsanalysen, insbesondere aber als Ausgangspunkt für die Planung weiterer Lernphasen einzusetzen. – Auf den Erwerb von Präsentations- und Medienkompetenz ist besonderes Augenmerk zu legen. – Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben. – Den Lernenden soll weiters die Möglichkeit geboten werden, im Sinne einer individuellen Bildungsplanung nationale und internationale Zertifikate zu erwerben. – Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden, sind im Unterricht und fakultativ auch in Prüfungssituationen zu verwenden. – Die Notwendigkeit wissenschaftlicher Redlichkeit beim Verfassen eigener Arbeiten ist zu beachten und einzufordern. – Der Unterricht in mehrsprachigen heterogenen Klassen stellt erhöhte Anforderungen an Lehrende und Lernende, die in gemeinsamer Verantwortung wahrzunehmen sind. Interkulturelles Lernen verbessert die Fähigkeit der Lernenden zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen und ist eine Chance zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft. – Sprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache in Wort (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrkräfte verantwortlich. Lernende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern. Didaktische Grundsätze des Clusters Allgemeinbildung, Sprache und Kreativität: Englisch: – Die Entwicklung fremdsprachlicher Kompetenzen erfolgt auf Basis jener Kompetenzen, über die die Lernenden im Deutschen sowie gegebenenfalls in ihrer Erstsprache verfügen. – Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Erweiterung der sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erfahren werden kann. – Die verschiedenen Kompetenzbereiche (Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben, Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires) sind vernetzt zu entwickeln. – In allen Gegenständen sollen authentische Materialien und Impulse verwendet werden, die geeignet sind, die fremdsprachliche und fachsprachliche Kompetenz der Schülerinnen und Schüler zu fördern. – Die Verwendung der Fremdsprache als Arbeitssprache oder CLIL (Content and Language Integrated Learning) ist anzustreben. Um gesellschaftlichen und globalen Entwicklungen Rechnung zu tragen, sind berufsspezifische Kompetenzen in Verbindung mit sprachlichen Kompetenzen zu sehen. – Im Sinne der gelebten Internationalität sollen Auslandskontakte wie Praktika, Schulpartnerschaften, internationale Projekte etc. gefördert werden. Naturwissenschaften: Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) ist durchgängig in den Unterricht zu integrieren. Die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Disziplinen werden durch unterschiedliche Methoden sichtbar gemacht und ermöglichen so eine ganzheitliche Wahrnehmung. Musik, Bildnerische Erziehung und Kreativer Ausdruck: Wesentlicher Bestandteil aller unterrichtlichen Aktivitäten ist die musikalische und bildnerische Praxis. Nach Möglichkeit sollen Projekte und Workshops mit Künstler/innen und Kulturschaffenden durchgeführt und die Teilnahme der Lernenden an Wettbewerben angestrebt werden. Didaktische Grundsätze des Clusters Wirtschaftliche Grundlagen und Zusammenhänge: Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für – betriebswirtschaftliche, regionale und globalwirtschaftliche Mechanismen und volkswirtschaftliche Zusammenhänge sowie – deren Auswirkungen auf das Lebensumfeld (einschließlich der Chancen von Frauen und Männern). Im Mittelpunkt steht – die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für Zusammenhänge, – die Fähigkeit zur Einordnung des Gelernten in ein Gesamtsystem und dessen Transfer auf neue Anforderungen bzw. geänderte Rahmenbedingungen, – die praktische Nutzung der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten und – die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation. Didaktische Grundsätze des Clusters Ernährung, Gastronomie und Hotellerie: Ernährung: Ziele des Unterrichts sind der Erwerb von grundlegendem Fachwissen und die Schulung eines reflexiven Bewusstseins, damit domänenrelevante Fragestellungen erkannt und bewertet werden können. Auf den Erwerb der Fähigkeit, theoretisches Wissen in berufliche Situationen transferieren und anwenden zu können, ist durch vielfältige Methoden und konkrete Arbeitsaufträge im Unterricht Wert zu legen. Küchen- und Restaurantmanagement sowie Betriebsorganisation: Zur Sicherung der Berufsfähigkeit ist bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung auf eine fundierte Grundbildung und die Anwendbarkeit in der betrieblichen Situation größter Wert zu legen. Die Vernetzung der fachtheoretischen Grundlagen mit der Praxis ist wesentliche Grundlage für ein professionelles Handeln. Auf organisatorische Besonderheiten der Pflichtgegenstände „Küchen- und Restaurantmanagement“ sowie „Betriebsorganisation“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Wirtschaftswerkstatt: Durch die Fächerverbindung aller Unterrichtsgegenstände mit dem Unterrichtsgegenstand „Wirtschaftswerkstatt“ wird dem unternehmerischen Denken (Entrepreneurship Education) besonders Rechnung getragen. Zur Festigung und Vernetzung der in den unterschiedlichen Clustern erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten werden verschiedene komplexe, handlungsorientierte und schülerzentrierte Methoden angewendet. Wesentlich sind dabei die Einrichtung einer betrieblichen Struktur und die Einbettung des gesamten Unterrichts in „Wirtschaftswerkstatt“ in einen unternehmerischen Kontext. Durch die Planung und Durchführung vor allem realer aber auch die Realsituation simulierender Aufträge ist den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zur Durchführung von facheinschlägigen praktischen und organisatorischen Tätigkeiten zu geben. Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Schülerinnen und Schüler – Problemstellungen unter ökonomischen, ökologischen und sozialen Gesichtspunkten bearbeiten können; – das bisher erworbene Wissen praktisch anwenden können; – prozess- und ergebnisorientiert unter Berücksichtigung von Projektmanagementtools arbeiten können; – Aufgaben genau, formal richtig und termingerecht bearbeiten können; – betriebliche Abläufe und Strukturen kennen lernen; – Abläufe und Ergebnisse im Sinne eines kontinuierlichen Qualitätsmanagements reflektieren können; – Situationen analysieren, Strukturen und Lösungswege erkennen; – moderne Technologien nutzen; – Entscheidungen treffen; – kommunikations- und teamfähig arbeiten; – eigenverantwortlich lernen und für das eigene Handeln Verantwortung übernehmen; – Führungsaufgaben übernehmen; – ihre Rolle im Arbeitsleben und in Hierarchien kennen lernen; – ihre persönlichen Möglichkeiten und Grenzen erfahren können. Dazu ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten. Die Absprache mit den Lehrenden anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten wird dringend empfohlen. Im Bedarfsfall ist eine gute organisatorische (stundenplantechnische) Abstimmung mit anderen einschlägigen Pflichtgegenständen und die Nutzung der Möglichkeit der Blockung empfehlenswert. Die Auswahl der Handlungs- und Lernanlässe hat sich an den Berufsbildern und an der speziellen Ausprägung der Schulen für wirtschaftliche Berufe zu orientieren. Um eine rechtzeitige Planung der entsprechenden Lehrfächerverteilung zu ermöglichen, sind diese im Regelfall bereits spätestens am Ende des vorhergehenden Unterrichtsjahres festzulegen. Didaktische Grundsätze der verbindlichen Übung Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation: In der verbindlichen Übung ist vor allem Wert auf die konkrete Anwendung und die unmittelbare Nutzung der zu entwickelnden Kompetenzen im Klassenverband (zB im Rahmen eines Klassenrates) zu legen, die theoretische Vermittlung von Inhalten ist auf das Wesentliche zu beschränken. Unterrichtsmethoden: Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expert/innenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten, sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Schülerinnen und Schüler aufzuzeigen. Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen: – Lernsettings sind so zu gestalten, dass die Lernenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können. – Individuelle Begabungen und Potenziale sind unabhängig von vorgefassten Bildern, Zuschreibungen und familiären Rahmenbedingungen zu fördern. – Formen des gegenseitigen Unterstützens durch Schülerinnen und Schüler (Tutoring) sollen Lern- und Reflexionsprozesse fördern. – Durch offene Lernformen ist die Problemlösungskompetenz der Lernenden zu fördern, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichternGleichzeitig sind sie zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise in Einzel- und besonders Teamarbeit zu befähigen. – Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (Projekte, Fallstudien, Fachpraxis und Simulationen) führen die Lernenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln. – Ein Bezug zum fachpraktischen Unterricht ist in möglichst vielen Unterrichtsgegenständen herzustellen. – Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis tragen dazu bei, den Lernenden Einblick in die komplexen Zusammenhänge berufsspezifischer Abläufe zu geben. – Der Besuch kultureller Veranstaltungen und kultureller Institutionen motiviert die Lernenden zur Beschäftigung mit Kunst und Kultur. Er ist daher wichtiger Bestandteil des Unterrichts, besonders in „Deutsch“ sowie in „Musik, Bildnerische Erziehung und kreativer Ausdruck". – Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sollen verschiedene Medien eingesetzt werden, um den Lernprozess zu unterstützen und die erforderliche Medienkompetenz aufzubauen. Die Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien sowie elektronischen Kommunikationsformen soll die Unterrichtsorganisation unterstützen und ergänzen. – Der Vertiefung ausgewählter Lerninhalte und dem Training grundlegender Fertigkeiten ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Behandlung vielfältiger Inhalte zu geben. Besonderer Wert ist dabei auf die Vermittlung der Methoden des jeweiligen Faches zu legen, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. – In allen Unterrichtsgegenständen ist die Dokumentation und Reflexion des stufenweisen Kompetenzerwerbs und damit die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung durch die Schülerinnen und Schüler durch geeignete Methoden (zB Portfolio, Lerntagebuch) zu fördern. Unterrichtsorganisation: Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen. Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Jahrgang mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind möglichst im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage: – Unterrichtsgegenstände, in denen häufig mit Arbeitsaufträgen im Sinne des kooperativen offenen Lernens gearbeitet wird, – organisatorische Aneinanderreihung inhaltlich verbundener Unterrichtsgegenstände, zB aus dem Cluster Wirtschaftliche Grundlagen und Zusammenhänge, zur verstärkten Vernetzung der Lerninhalte, – Unterrichtsgegenstände, in denen fächerübergreifende Projekte und/oder themenzentrierter Unterricht geplant sind, – Unterrichtsgegenstände, die sich besonders für eine Zusammenarbeit mit dem Gegenstand „Wirtschaftswerkstatt“ eignen. Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens-/Kompetenzerwerb sicherzustellen. Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt in den Pflichtgegenständen „Küchen- und Restaurantmanagement“ sowie „Betriebsorganisation“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten. Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschüler/innen elektronisch Kontakt halten. Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrende zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung. Insbesondere in der ersten Klasse sind die Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft“ sowie „Rechnungswesen und wirtschaftliches Rechnen“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden. Pflichtpraktikum: Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Betriebskategorie und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikant/in zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können. Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten. Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikant/innenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind. Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikant/innen und auch darüber hinaus zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen. Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule auf die damit verbundenen Besonderheiten hinweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen. Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben/Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber/innen- und Arbeitnehmer/innenvertretungen, Kontakt zu halten. Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin bzw. Direktor, Fachvorständin bzw. Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung. V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT a) Katholischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014 . b) Evangelischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung. c) Altkatholischer Religionsunterricht Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden. d) Islamischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 . e) Israelitischer Religionsunterricht Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden. f) Neuapostolischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006 . g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 . h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988 . i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011 . j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 . k) Buddhistischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 . l) Freikirchlicher Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 . m) Alevitischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 89/2015 . VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände
1. ETHIK
Bildungs- und Lehraufgabe Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab. Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten. In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren. Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile. Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie. Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück. Zentrale fachliche Konzepte Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt. Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive: Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft. Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen. Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert. Didaktische Grundsätze Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden: Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen. Diskursorientierung Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen. Diversitätsgebot Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind. Fachdidaktische Aufbereitung Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen. Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann. Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden. Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden. Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und – sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen. Analysieren und Reflektieren Die Schülerinnen und Schüler können – ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und – Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren. Argumentieren und Urteilen Die Schülerinnen und Schüler können – moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und – Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen. Interagieren und Sich-Mitteilen Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und – Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen. Handlungsoptionen entwickeln Die Schülerinnen und Schüler können – durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und – die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen. Lehrstoff Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten. In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. Dabei können weitere Bereichsethiken thematisiert oder Lehrstoffe behandelt werden. 1. Klasse (1. und 2. Semester): Grundlagen: Philosophische Ethik und Menschenrechte Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung; Grundrechte, Kinderrechte Soziale Beziehungen Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft; Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur Glück Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung Sucht und Selbstverantwortung Suchtprävention, Abhängigkeit, Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft Natur und Wirtschaft Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik Religion und Weltanschauung Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich; Religion und Staat 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Prinzipien normativer Ethik Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit Medien und Kommunikation Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation Judentum, Christentum, Islam Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Umgang mit Tieren Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz Liebe, Sexualität, Beginn des Lebens Sex und Gender; moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität; Reproduktion Konflikte und Konfliktbewältigung Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Grundkonzepte der Ethik Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten Entwicklung und aktuelle Situation; Diversität und Diskriminierung: Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen Krankheit und Gesundheit, Ende des Lebens Ärztliches und pflegerisches Berufsethos; Gesundheitliche Aspekte des Sports; Umgang mit Alter, Sterben und Tod 6. Semester: Identitäten und Moralentwicklung Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung Wirtschaft und Technik Markt und Moral, Unternehmensethik, Technikfolgenabschätzung und -bewertung Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus 2. ALLGEMEINBILDUNG, SPRACHE UND KREATIVITÄT 2.1 DEUTSCH 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkennen, bestimmen und anwenden; – können grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden; – können gängige Fremdwörter verstehen und richtig anwenden; – können passende Gesprächsformen in privaten Sprechsituationen anwenden; – können sinnerfassend lesen; – können Fragen angemessen in der Standardsprache formulieren und beantworten; – können Sachverhalte in der Standardsprache darstellen; – können schriftlichen Texten Informationen entnehmen; – können Informationen wiedergeben; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können in Situationen, mit denen sie vertraut sind, angemessen formulieren; – verfügen über angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit; – können eigene Texte planen, schreiben und mithilfe von Nachschlagewerken überarbeiten; – können bewusst mit Medien umgehen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Wortarten, Satzglieder und Satzarten. Erkennen von Satzgrenzen. Zeichensetzung und Rechtschreibung. Gängige Fremdwörter. Sprechen: Fragen in Standardsprache. Darstellung von Sachverhalten. Entnahme von Kerninformationen. Lesen: Lesetechniken und -strategien. Herausfiltern von Informationen. Erfassen der wesentlichen Inhalte. Sinnerfassendes Lesen. Schreiben: Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten. Textsortenwissen (Erzählung, Bericht, Beschreibung, Inhaltsangabe, einfache Zusammenfassung; Brief, E-Mail). Reflexion: Reflexion über die Lebenssituation. Medienkonsum. 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkennen, bestimmen und bewusst einsetzen; – können grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden; – können Fragen in der Standardsprache formulieren und beantworten; – können Sachverhalte in der Standardsprache darstellen; – können sinnerfassend lesen; – können schriftlichen Texten Informationen entnehmen; – können Kerninformationen aus Medienbeiträgen entnehmen; – können Informationen ordnen und wiedergeben; – können Redeabsichten erkennen; – können Feedback geben und einholen; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können angemessen formulieren; – können die grundsätzlichen Unterschiede zwischen ÖGS und deutscher Standardsprache erkennen; – verfügen über angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit; – können Texte planen, schreiben und überarbeiten; – können Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen; – können über die gesellschaftliche Realität in Bezug auf ihre Lebenswelt und über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Wortarten, Satzglieder und Satzarten. Zeichensetzung und Rechtschreibung. Berufsbezogener Wortschatz. Sprechen: Fragen in Standardsprache. Darstellung von Sachverhalten. Medienbeiträge. Feedback. Formulierung einfacher Argumente. Lesen: Entnahme wesentlicher Informationen aus Texten. Herausfiltern von Detailinformationen. Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte, zB Rezepte, Gebrauchsanweisungen, Kataloge, Folder, Broschüren). Schreiben: Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten. Textsortenwissen (Mitschrift, Exzerpt, Zusammenfassung, Charakteristik). Reflexion: Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der eigenen Lebenswelt. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können Regeln der Rechtschreibung und Grammatik anwenden; – verstehen wesentliche berufsbezogene Fremdwörter und Fachbegriffe und können diese anwenden; – können Unterschiede zwischen der Österreichischen Gebärdensprache und der deutschen Sprache erkennen und erklären; – können Kurzpräsentationen vorbereiten und medienunterstützt durchführen; – können einfache Argumente formulieren und Stellungnahmen abgeben; – können Informationen einholen, filtern, ordnen, bearbeiten und präsentieren; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können angemessen formulieren; – verfügen über angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit; – können Texte planen, schreiben und überarbeiten; – können Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen; – können über die gesellschaftliche Realität in Bezug auf ihre Lebenswelt und über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren; – können ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung analysieren; – können wesentliche Merkmale literarischer Gattungen erkennen; – können bewusst mit Medien umgehen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Rechtschreibung und Grammatik. Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld. Sprechen: Kurzpräsentationen mit Medienunterstützung. Einfache Argumente. Stellungnahmen. Lesen: Sammeln von Informationen. Textsortenwissen (lineare und einfache nichtlineare Texte). Unterscheiden von Informationen und Meinungen in Printmedien. Schreiben: Einsetzen verknüpfender Elemente. Textsortenwissen (Gestaltung von Bewerbung, Lebenslauf, Motivationsschreiben). Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten. Beschreibung nichtlinearer Texte. Reflexion: Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der eigenen Lebenswelt. Ausgewählte Beispiele aus der Literatur. Wesentliche Merkmale literarischer Gattungen. 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können Regeln der Rechtschreibung und Grammatik anwenden; – verstehen wesentliche berufsbezogene Fremdwörter und Fachbegriffe und können diese anwenden; – können zu Problemen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft kritisch Stellung nehmen; – können über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren; – können Informationen einholen, filtern, ordnen, bearbeiten und präsentieren; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte planen, schreiben und überarbeiten; – können nichtlineare Texte beschreiben und analysieren; – können adressatengerecht formulieren; – verfügen über angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit; – können Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen; – können zu relevanten Themen der Medienberichterstattung kritisch Stellung nehmen; – können ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung analysieren; – können Medien zielorientiert als Informationsquellen nutzen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Rechtschreibung und Grammatik. Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld. Sprechen: Themen der Medienberichterstattung. Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen (einfache monologische und dialogische Gesprächsformen (zB Rede, Beratungsgespräch, Verkaufsgespräch, Bewerbungsgespräch). Nichtlineare Texte. Lesen: Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte). Schreiben: Teilschritte des Schreibprozesses. Strukturieren von Argumenten. Nichtlineare Texte. Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung). Reflexion: Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft. Zielorientierte Nutzung von Medien als Informationsquellen. Ausgewählte Beispiele aus der Literatur. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können Regeln der Rechtschreibung und Grammatik anwenden; – verstehen wesentliche berufsbezogene Fremdwörter und Fachbegriffe und können diese anwenden; – können zu Problemen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft kritisch Stellung nehmen; – können über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren; – können Informationen einholen, filtern, ordnen, bearbeiten und präsentieren; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte planen, schreiben und überarbeiten; – können nichtlineare Texte beschreiben und analysieren; – können adressatengerecht formulieren; – verfügen über angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit; – können Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen; – können zu relevanten Themen der Medienberichterstattung kritisch Stellung nehmen; – können ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung analysieren; – können Medien zielorientiert als Informationsquellen nutzen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Rechtschreibung und Grammatik. Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld. Sprechen: Themen der Medienberichterstattung. Nichtlineare Texte. Lesen: Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte). Schreiben: Teilschritte des Schreibprozesses. Strukturieren von Argumenten. Nichtlineare Texte. Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung). Reflexion: Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft. Medien als Informationsquellen. Ausgewählte Beispiele aus der Literatur. Schularbeiten: 1. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten. 2. Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester. 3. Klasse: 2 zweistündige Schularbeiten. 2.2 ENGLISCH 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können kurzen einfachen Alltagstexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen; – können kurze und einfache E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe etc. aus dem Alltag verstehen; – können schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, dem Umfeld, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse und Erlebnisse berichten, – können sehr einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen. Lehrstoff: Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler: zB Familie, Freundeskreis, Freizeit, Interessen, Ausbildung, Wohnen, Alltagsleben, Ernährung. Einfache alltägliche mündliche und schriftliche Kommunikation: zB SMS, Mitteilungen, Postkarten, Mail, Mitteilungen, Gespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung. Einfache Alltagstexte: zB Gebotsschilder, Speisekarten, Formulare. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können einfachen Alltagstexten und einfachen Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen; – können einfache E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe etc. im alltäglichen Bereich verstehen; – können schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, dem Umfeld, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen. Lehrstoff: Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler und einfache berufliche Themen: zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Bildung, Ernährung, Gesundheit. Umwelt. Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Lebenslauf, Bewerbung. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen; – können E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe etc. im alltäglichen Bereich und in einfachen Situationen der Arbeitswelt verstehen; – können sich in einfachen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht; – können schriftlich eine unkomplizierte Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben; – können sehr einfache fiktionale Texte verstehen; – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen. Lehrstoff: Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler und einfache berufliche Themen: zB Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Freizeitaktivitäten, Kommunikationstechnologien, Gesundheit, Umwelt. Alltägliche mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt: Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Beschwerden. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können einfache fiktionale Texte verstehen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe etc. im alltäglichen Bereich und in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt; – können nach sprachlichen Vorgaben in schriftlichen Kommunikationssituationen adressaten- und situationsadäquat handeln; – können sich in einfachen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht; – können schriftlich unkomplizierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und ihre Meinung äußern; – können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen verfassen; – können anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle gesellschaftliche und berufliche Themen: zB Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Freizeitaktivitäten, Kommunikationstechnologien, Werbung, Ernährung, Gesundheit, Umwelt. Einfache schriftliche berufsbezogene Kommunikation: zB Bewerbung, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Beschwerden, Stellungnahmen. Alltägliche mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können einfache fiktionale Texte verstehen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe etc. im alltäglichen Bereich und in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt; – können nach sprachlichen Vorgaben in schriftlichen Kommunikationssituationen adressaten- und situationsadäquat handeln; – können sich in einfachen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht; – können schriftlich unkomplizierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und ihre Meinung äußern; – können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen verfassen; – können anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und unterschiedliche Formen des Lernens nutzen; – können vorbereitete Kurpräsentationen – auch medienunterstützt – durchführen; – können einfache Strukturen und Wendungen, die an Alltagssituationen des persönlichen und beruflichen Umfelds mit vorhersehbaren Inhalten gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden, können dabei aber noch elementare Fehler machen, wobei trotzdem in der Regel klar wird, was sie ausdrücken möchten; – zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung, die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle gesellschaftliche und berufliche Themen: zB Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Kommunikationstechnologien, Werbung, Ernährung, Gesundheit, Generationenkonflikt, Umwelt. Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation: zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Empfehlungen. Alltägliche mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. Schularbeiten: 1. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten. 2. Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester. 3. Klasse: 1 einstündige und 1 ein- oder zweistündige Schularbeit. 2.3 ÖSTERREICHISCHE GEBÄRDENSPRACHE (ÖGS) 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundregeln der ÖGS-Grammatik erklären und anwenden; – einfache Satzstrukturen und Satztypen erkennen und anwenden; – unterschiedliche Dialogmuster erkennen und anwenden; – Gestik, Mimik und Körpersprache gezielt einsetzen; – die Traditionen und Rituale der Gehörlosenkultur erläutern; – einen Überblick über die technischen Hilfsmittel für Gehörlose geben. Lehrstoff: Grundlagen der Kommunikation in der ÖGS: Grammatikalische Grundstrukturen (Personal-, Possessivpronomen), Zeitangaben, Zahlen. Vokabel. Interaktionsübungen. Klassifikation. Lokalisation und visuelles Training. Technische Hilfsmittel für Gehörlose. Gehörlosenkultur. 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Struktur und Grammatik sowie die Gebärden im Allgemeinen in Alltagssituationen anwenden; – richtungsweisende Gebärden ableiten; – die Geschichte der Gehörlosen erläutern. Lehrstoff: Grammatik: Singular, Plural, Verneinungsformen, Modal- und Richtungsverben. Lokalisation und Orientierung. Gehörlosengeschichte. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ÖGS-Grammatik, Satzstrukturen und Satztypen verstehen und anwenden; – neues Fachvokabular in Gesprächen verwenden; – sich bei Bewerbungsgesprächen professionell präsentieren. Lehrstoff: Bewerbung (Übungsdialoge und Rollenspiele). Freies Gebärden und Transkription. Klassifikation. Vokabel. 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – können komplexe Satzstrukturen und Satztypen verstehen und anwenden; – Bild- und Textgeschichten frei gebärden; – können die Rechte der Gehörlosen erläutern. Lehrstoff: Freies Gebärden. Grammatik. Numerus. Poesie. Rechte der Gehörlosen: Einsatz von Gebärdensprach-Dolmetscherin oder Gebärdensprach-Dolmetscher. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – deutsche Texte in ÖGS übersetzen; – direkte und indirekte Rede (Rollenwechsel) unterscheiden; – Spezialgebärden (Idiome) und Redewendungen in ÖGS verstehen und anwenden; Lehrstoff: Freies Gebärden. Rollenspiele. Idiome. Transkription / Übersetzung. Wiederholung und Festigung der bisher erworbenen Kompetenzen. 2.4 GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können demokratische Prinzipien verstehen und sie in ihrem Umfeld umsetzen; – können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, bewerten und gezielt einsetzen; – sind in der Lage, Möglichkeiten politischer Partizipation zu nutzen; – können unterschiedliche soziale, kulturelle und politische Systeme nennen. Lehrstoff: Moderne Demokratie am Beispiel Österreich: Das Wahlrecht. Möglichkeiten und Formen der Partizipation. Politische Parteien und andere Akteure. Grundlagen und Aufgaben des Staates. Verfassungsprinzipien. Rolle der Medien. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über historisches Grundverständnis; – können das kulturelle Erbe in seiner Relevanz für die gegenwärtige Gesellschaft wahrnehmen; – können anderen Kulturen und anderen Lebensformen vorurteilsfrei gegenüberstehen; – können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, bewerten und gezielt einsetzen; – können historische Zusammenhänge nennen; – können unterschiedliche soziale, kulturelle und politische Systeme beschreiben. Lehrstoff: Aufgabe der Geschichte. Quellen, Methoden. Orientierung in der Zeit. Historische Epochen im Überblick. Politische, wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Strömungen in Österreich und Europa vom Wiener Kongress bis 1914. 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über historisches Grundverständnis; – können das kulturelle Erbe in seiner Relevanz für die gegenwärtige Gesellschaft wahrnehmen; – können anderen Kulturen und anderen Lebensformen vorurteilsfrei gegenüberstehen; – können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, bewerten und gezielt einsetzen; – können historische Zusammenhänge beschreiben; – können unterschiedliche soziale, kulturelle und politische Systeme beschreiben; – können soziale und politische Situationen und Vorgänge analysieren und beurteilen. Lehrstoff: Ideologien. Österreich und die Welt 1914 bis 1945: Erster Weltkrieg. Totalitäre Ideologien und Systeme. Krisen der Demokratien. Kommunismus, Nationalsozialismus. Verfolgung, Holocaust und Widerstand. Zweiter Weltkrieg und direkte Folgen. Europa und die Welt nach 1945: Kalter Krieg; Europäische Integration. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über historisches Grundverständnis; – können das kulturelle Erbe in seiner Relevanz für die gegenwärtige Gesellschaft wahrnehmen; – können anderen Kulturen und anderen Lebensformen vorurteilsfrei gegenüberstehen; – können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, bewerten und gezielt einsetzen; – können historische Zusammenhänge erläutern; – können unterschiedliche soziale, kulturelle und politische Systeme erläutern; – können aktuelle Zeitgeschehnisse wahrnehmen und ihre historische Dimension erkennen; – können soziale und politische Situationen und Vorgänge analysieren und beurteilen. Lehrstoff: Österreich von 1945 bis heute. Aktuelles Zeitgeschehen. 2.4 NATURWISSENSCHAFTEN 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Beobachten und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – die Erscheinungsformen der Materie mit Fachbegriffen beschreiben; – Teilchenmodelle beschreiben; – wichtige chemische Formeln nennen; – die Merkmale des Lebens nennen; – unterschiedliche Arten der Fortpflanzung aufzählen. Untersuchen und Bearbeiten Die Schülerinnen und Schüler können – die Arbeitsweisen der Naturwissenschaften beschreiben; – mit dem Periodensystem arbeiten; – nach Anleitungen einfache Versuche durchführen; – können Gefahrensymbole einordnen und mit gefährlichen Stoffen umgehen. Bewerten und Anwenden Die Schülerinnen und Schüler können – die Auswirkungen gefährlicher Stoffe auf Gesundheit und Umwelt einschätzen; – Methoden der Familienplanung beschreiben und verantwortliches Verhalten in der Sexualpartnerschaft erörtern. Lehrstoff: Schwerpunktthema „Vom Atom zum Organismus“: Einstieg und Ausblick: Bedeutung der Naturwissenschaften Biologie, Chemie und Physik für das tägliche Leben und ihre Zusammenhänge mit anderen Fachbereichen wie Ernährung, Psychologie, Wirtschaftsgeografie bzw. wirtschaftliche Fächer. Arbeitsweise der Naturwissenschaften: Modellbildung; Internationales Einheitensystem. Einfache Experimente und Messungen, Beobachtung und Protokoll, Mikroskopieren; Sicherheit im Umgang mit gefährlichen Stoffen, Arbeitsplatzsicherheit/Hygiene. Mikrokosmos, Makrokosmos (Bausteine der Materie. Periodensystem). Vom Molekül zur Zelle (Prokaryont, Eukaryont, Evolution). Zelldifferenzierung, Gewebe, Organ, Organismus. Schwerpunktthema „(Ver)bindung schafft Neues“: Struktur einfacher Moleküle am Beispiel von Alltagsstoffen (zB Wasser, Kochsalz). Grundlagen chemischer Bindungen und chemischer Reaktionen (Säure-Base-Reaktionen, Oxidation und Reduktion). Von der Zelle zum Organismus: Eizelle, Samenzelle, DNA, Chromosom, Mitose, Meiose, Geschlechtsorgane, Entwicklung; Stammzellen, Klonen, In-Vitro-Fertilisation und Pränataldiagnostik, ethische Aspekte; Schwangerschaft und Geburt. Sexualität: Verhütung, Familienplanung; Geschlechtskrankheiten, sexuell übertragbare Erkrankungen; Individualhygiene. 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Beobachten und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – Fachbegriffe richtig benützen; – an Modellen und Grafiken Organe den Organsystemen zuordnen, beschriften und erklären. Untersuchen und Bearbeiten Die Schülerinnen und Schüler können – die Übertragung von Infektionskrankheiten und die Bedeutung von Hygienemaßnahmen und Impfungen erklären; – krankmachende Faktoren und präventive Maßnahmen in Bezug auf Zivilisationserkrankungen nennen. Bewerten und Anwenden Die Schülerinnen und Schüler können – Stammbäume vergleichen, unterscheiden und daraus Schlussfolgerungen ziehen; – zu ausgewählten Themen der Genetik und Gentechnologie kritisch Stellung nehmen; – die Bedeutung einer gesunden Lebensführung für ihre eigene Entwicklung einschätzen. Lehrstoff: Schwerpunktthema „Mensch und Gesundheit“: Humangenetik (Genom, ausgewählte Erbgänge, Erbkrankheiten, Untersuchungsmethoden). Grundlagen und Methoden sowie Chancen und Risiken von Gentechnologie, Klonierung und Stammzellenforschung. Blutkreislauf und Immunsystem: Aufbau und Funktion des Herz-Kreislauf-Systems und Erkrankungen, Aufbau und Funktion des Atmungssystems und Erkrankungen, Wirkung von Mikroorganismen, Infektionskrankheiten, Impfungen. Gesundheit und Hygiene, Prophylaxe. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Beobachten und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – Fachbegriffe richtig benützen; – an Modellen und Grafiken Organe den Organsystemen zuordnen, beschriften und erklären; – die wesentlichen Aufgaben des Nerven- und Hormonsystems vergleichen und an Beispielen erklären. Untersuchen und Bearbeiten Die Schülerinnen und Schüler können – krankmachende Faktoren und präventive Maßnahmen in Bezug auf Zivilisationserkrankungen beschreiben; – nach Versuchsanleitungen einfache Experimente zur Sinnesphysiologie durchführen. Bewerten und Anwenden Die Schülerinnen und Schüler können – die Bedeutung einer gesunden Lebensführung für ihre eigene Entwicklung erkennen; – das Suchtpotential unterschiedlicher Suchtmittel einschätzen und Vermeidungsstrategien anwenden. Lehrstoff: Schwerpunktthema „Mensch und Umwelt“: Überblick über die Organsysteme: Verdauungssystem und Bewegungsapparat; Erkrankungen. Aufbau und Funktion der Sinnesorgane – Informationen aus der Umwelt: Akustische, optische bzw. thermische Reize (Grundlagen von Schall und Akustik, Licht und Optik, Temperatur und Wärme). Grundlegendes zum Bau und zur Funktionsweise von Steuersystemen: Chemische und elektrische Vorgänge des Hormon- und Nervensystems im Überblick. Psychische Erkrankungen. Sucht. 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Beobachten und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – Fachbegriffe richtig verwenden; – sowohl ökologische als auch industrielle Stoffkreisläufe erklären; – Energieformen, Energieträger, Umwandlungsprozesse und Energiesparmaßnahmen beschreiben. Untersuchen und Bearbeiten Die Schülerinnen und Schüler können – Auswirkungen der abiotischen Umweltfaktoren und die Interaktionen zwischen Lebewesen eines Ökosystems erfassen; – Beispiele für spezielle Anpassungen an Umweltbedingungen nennen; – einfache angeleitete Untersuchungen zu den Themen Wasser und Boden durchführen. Bewerten und Anwenden Die Schülerinnen und Schüler können – ihre Eigenverantwortlichkeit an ausgewählten Beispielen der angewandten Ökologie begründen; – die Wichtigkeit des persönlichen und nachhaltigen Beitrags jedes Einzelnen in den Bereichen Klimaschutz, Konsumverhalten, alternativer Energien und Begrenztheit von natürlichen Rohstoffen erkennen. Lehrstoff: Schwerpunktthema „Ökosysteme und Umweltschutz“: Grundlagen der Ökologie anhand ausgewählter Beispiele: Abiotische und biotische Faktoren; Biozönose, Biotop, Ökosystem. Produzent (Pflanze und Fotosynthese), Konsument (Ernährungsformen und Verdauung, Zellatmung und Atemsysteme), Destruent (Bakterien und Pilze). Wasser, Luft und Boden als Lebensgrundlage: Bedeutung, Schadstoffe und deren Anreicherung, Untersuchungsmethoden. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Beobachten und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – Fachbegriffe richtig verwenden; – sowohl ökologische als auch industrielle Stoffkreisläufe erklären; – Energieformen, Energieträger, Umwandlungsprozesse und Energiesparmaßnahmen beschreiben. Untersuchen und Bearbeiten Die Schülerinnen und Schüler können – Auswirkungen der abiotischen Umweltfaktoren und die Interaktionen zwischen Lebewesen eines Ökosystems erfassen; – Beispiele für spezielle Anpassungen an Umweltbedingungen beschreiben; – einfache angeleitete Untersuchungen zu den Themen Wasser und Boden durchführen. Bewerten und Anwenden Die Schülerinnen und Schüler können – ihre Eigenverantwortlichkeit an ausgewählten Beispielen der angewandten Ökologie begründen; – die Wichtigkeit des persönlichen und nachhaltigen Beitrags jedes Einzelnen in den Bereichen Klimaschutz, Konsumverhalten, alternativer Energien und Begrenztheit von natürlichen Rohstoffen erkennen. Lehrstoff: Schwerpunktthema „Energie und Umwelt“: Energiewirtschaft: Energieformen, Energieumwandlung, Wirkungsgrad, Energiebereitstellung, elektrischer Strom, fossile Energieträger, erneuerbare Energieträger, Atomenergie. Petrochemie/Kunststoffe. Ökologisches Wirtschaften: Ökologischer Fußabdruck; biologische Landwirtschaft; Energiesparen, Konsum und Nachhaltigkeit; Abfallwirtschaft; Elektrosmog; Verkehr. Klima im Wandel: Ursachen (zB Treibhausgase) und Folgen des Klimawandels. 2.5 PSYCHOLOGIE 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – grundlegende psychologische Theorien, Sachverhalte und Phänomene aus den Themengebieten Grundlagen der Psychologie, Wahrnehmung und Lernen, Sozial- und Entwicklungspsychologie erläutern (Reproduktionsaspekt), auf Beispiele aus Alltag und Beruf anwenden (Transferaspekt) sowie reflektieren und diskutieren (Reflexionsaspekt); – zu psychologischen Themen begründet Stellung nehmen; – die wesentliche fachspezifische Terminologie verstehen und verwenden; – eigene Stärken und Schwächen erkennen und diese richtig einschätzen; – sich ausgehend von ihrer Lebenssituation mit den Grundfragen des Erlebens und Verhaltens auseinandersetzen; – häufige Strategien der Manipulation (zB in Politik, Werbung, Medien) durchschauen. Lehrstoff: Grundlagen der Psychologie (zB Anwendungsgebiete). Wahrnehmung und Lernen. Sozialpsychologie (zB Gruppe und Masse, Konformität und Manipulation). Entwicklungspsychologie (zB Kindheit, Jugend, Alter). 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – grundlegende psychologische Theorien, Sachverhalte und Phänomene aus den Themengebieten Persönlichkeitspsychologie, psychische Störungen und Werthaltungen erläutern (Reproduktionsaspekt), auf Beispiele aus Alltag und Beruf anwenden (Transferaspekt) sowie reflektieren und diskutieren (Reflexionsaspekt); – zu psychologischen Themen begründet Stellung nehmen; – die wesentliche fachspezifische Terminologie verstehen und verwenden; – eigene Stärken und Schwächen erkennen und diese richtig einschätzen; – sich ausgehend von ihrer Lebenssituation mit den Grundfragen des Erlebens und Verhaltens auseinandersetzen; – häufige Strategien der Manipulation (zB in Politik, Werbung, Medien) durchschauen. Lehrstoff: Persönlichkeitspsychologie (zB Tiefenpsychologie). Psychische Störungen. Werthaltungen. 2.6 MUSIK, BILDNERISCHE ERZIEHUNG UND KREATIVER AUSDRUCK 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können eigene Vorstellungen bildnerisch/performativ umsetzen und präsentieren; – können Sachverhalte und Ideen skizzieren; – können bildnerische Techniken zielorientiert einsetzen und Gestaltungsaufgaben lösen; – können mit Medien und Materialien ökologisch, sozial und ökonomisch verantwortungsvoll umgehen; – können Seherlebnisse unter Verwendung von Fachausdrücken beschreiben; – können sich bildender Kunst auseinandersetzen und anderen ihre Erfahrungen mitteilen. Lehrstoff: Skizzieren von Sachverhalten. Zeichen-, Mal- und druckgrafische Techniken. Text- und Bildkombinationen. Dreidimensionales Gestalten mit unterschiedlichen Materialien. Popkultur und Alltagsästhetik. Pop- und Rockgeschichte. Einblicke in kunsthistorische Zusammenhänge anhand ausgewählter Werkanalysen. 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Vorstellungen bildnerisch/performativ umsetzen und präsentieren; – mit Medien gestaltend umgehen; – ihr individuelles schöpferisches Potential entwickeln; – das Instrumentarium adäquat einsetzen; – mit Medien und Materialien ökologisch, sozial und ökonomisch verantwortlich umgehen; – bildnerische Techniken experimentell einsetzen; – Arbeitsprozesse planen und durchführen; – Elemente des Bildaufbaues analysieren und einsetzen; – Seherlebnisse unter Verwendung von Fachausdrücken beschreiben; – sich mit regionalen Kulturangeboten auseinandersetzen. Lehrstoff: Komposition im Bild, Konstruktion und Dekonstruktion. Elemente des Bildaufbaues. Aktuelle digitale Bild- und Videoformate. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Vorstellungen bildnerisch/performativ umsetzen und präsentieren; – ihr individuelles schöpferisches Potential entwickeln; – das Instrumentarium adäquat einsetzen; – mit Medien und Materialien ökologisch, sozial und ökonomisch verantwortlich umgehen; – bildnerische Techniken experimentell einsetzen; – Projekte planen und durchführen; – Seherlebnisse unter Verwendung von Fachausdrücken beschreiben; – sich mit dem österreichischen und europäischen Kulturangebot auseinandersetzen; – die Wirkung von Bildern erkennen und beschreiben. Lehrstoff: Wirkung und Funktion von bildender Kunst. Analyse und Gestaltung von Werbung. Alltagsästhetische Phänomene aus den Bereichen Architektur und Design. Fotografie. Film. Dreidimensionale Objektgestaltung; Form und Funktion. 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ihr schöpferisches Potential gestaltungspraktisch nutzen; – das Instrumentarium zielgerichtet anwenden und projektorientiert nutzen; – bildnerische Techniken eigenverantwortlich und zielorientiert einsetzen; – ausgewählte Werke erkennen, vergleichen und in den historischen Kontext stellen; – sich kritisch mit Kunst auseinandersetzen, ihre Erfahrungen bewerten und erläutern. Lehrstoff: Auseinandersetzung mit Kunstformen, Künstlern und Künstlerinnen sowie Epochen anhand ausgewählter Bespiele mit Bezug zum eigenen schöpferischen Handeln. Ästhetische Aspekte von Festen, Feiern, Festivals und Events. Performance. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ihr schöpferisches Potential gestaltungspraktisch nutzen; – das Instrumentarium zielgerichtet anwenden und projektorientiert nutzen; – bildnerische Techniken eigenverantwortlich und zielorientiert einsetzen; – ausgewählte Werke erkennen, vergleichen und in den historischen Kontext stellen; – sich kritisch Kunst auseinandersetzen, ihre Erfahrungen bewerten und erläutern. Lehrstoff: Auseinandersetzung mit Kunstformen, Künstlern und Künstlerinnen sowie Epochen anhand ausgewählter Beispiele mit Bezug zum eigenen schöpferischen Handeln. Persönliche Schwerpunktsetzung aus den Inhalten der vergangenen 5 Semester. 3. WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN UND ZUSAMMENHÄNGE 3.1 VOLKSWIRTSCHAFT UND WIRTSCHAFTSGEOGRAFIE 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – besitzen topografische Grundkenntnisse; – können einfache geografische Hilfsmittel zur Orientierung einsetzen; – können unterschiedliche Geozonen und die damit verbundenen Lebensbedingungen beschreiben; – können die Veränderung von Ökosystemen durch die Einwirkung des Menschen erkennen; – können Entwicklungen in der Weltbevölkerung beschreiben; – können erkennen, dass die Ressourcen auf der Erde begrenzt sind; – können Möglichkeiten für nachhaltiges Handeln beschreiben und anwenden. Lehrstoff: Orientierung auf der Erde: Geografische Hilfsmittel zur Orientierung; topografische Grundkenntnisse. Mensch und Naturraum: Geozonen. Ökosysteme und ihre Beeinflussung durch den Menschen. Erde als Lebensraum: Entwicklung der Weltbevölkerung; begrenzte Welt und begrenzte Ressourcen. Ökologische Messgrößen (zB ökologischer Fußabdruck). 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – topografische Kenntnisse anwenden; – einfache geografische Hilfsmittel zur Orientierung einsetzen; – unterschiedliche Kultur- und Wirtschaftsräume beschreiben; – grundlegende Auswirkungen und Zusammenhänge im Hinblick auf Österreich als Teil der Europäischen Union beschreiben; – grundlegende wirtschaftliche Zusammenhänge und deren Auswirkung auf das tägliche Leben erkennen; – die Problematik der ungleichen Verteilung der Ressourcen in einer globalisierten Welt einschätzen und mögliche Lösungsansätze nennen; – Migration als Folge von wirtschaftlichen und politischen Gegebenheiten erkennen; – Zusammenhänge zwischen nachhaltigem Wirtschaften und Lebensqualität erläutern. Lehrstoff: Topografie. Mensch und Wirtschaft: Kultur- und Wirtschaftsräume inkl. Europäische Union. Wirtschaftssystem und Wirtschaftssektoren. Arm und Reich in einer globalisierten Welt. Migration. Nachhaltiges Wirtschaften und Lebensqualität. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Grundbegriffe der Volkswirtschaft und einfache volkswirtschaftliche Zusammenhänge erklären; – sich mit einfachen Grundlagen der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik auseinandersetzen. Lehrstoff: Grundlagen der Volkswirtschaft: Konjunktur und magisches Vieleck. Inflation und Verbraucherpreisindex. Arbeitsmarkt und Sozialpolitik. 3.2 BETRIEBSWIRTSCHAFT 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – den einfachen Wirtschaftskreislauf erklären; – die rechtlichen Grundlagen für das Zustandekommen eines Kaufvertrages nennen; – den Inhalt des Kaufvertrages erklären; – Liefer- und Zahlungsbedingungen erklären und deren Auswirkungen beurteilen; – einen Kaufvertrag ordnungsgemäß abwickeln und erfüllen; – Rechnungen gesetzeskonform erstellen; – den Zahlungsverkehr abwickeln und Geschäftsfälle ins Rechnungswesen übertragen. Lehrstoff: Der Mensch in der Wirtschaft; grundlegende Begriffe der Wirtschaft. Kaufvertrag: Rechtliche Grundlagen. Inhalt, Erfüllung, Zahlungsverkehr. 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag erforderlichen Schriftstücke konzipieren; – ihre Rechte und Pflichten sowie ihre Verantwortung als Konsument/Konsumentin erläutern; – die Folgen einer vertragswidrigen Erfüllung des Kaufvertrags abschätzen; – ihr Wissen über den Kaufvertrag im Privat- und Berufsleben anwenden; – die Vorteile des elektronischen Handels nutzen und wissen um die Gefahren Bescheid; – Bewerbungsunterlagen erstellen und sich professionell bewerben; – die Rechte und Pflichten eines Dienstnehmers/einer Dienstnehmerin erläutern. Lehrstoff: Kaufvertrag: Schriftverkehr. Konsumentenschutz; vertragswidrige Erfüllung; E-Commerce. Mitarbeiter/in im Betrieb: Rechte und Pflichten eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin von der Bewerbung bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses. Vorbereitung auf das Pflichtpraktikum. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundlagen des richtigen Umgangs mit Geld anwenden und die Gefahren der Schuldenfalle einschätzen; – verschiedene Sparformen unterscheiden; – die grundlegenden Finanzierungsformen und deren Risiken nennen; – die wichtigsten Rechtsformen unterscheiden. Lehrstoff: Umgang mit Geld (Sparformen; Kredite, Schulden. Finanzierung). Überblick über die wesentlichen Rechtsformen. 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundlagen des Marketing erläutern; – einen einfachen Business-Plan erstellen. Lehrstoff: Grundlagen des Marketings. Unternehmensgründung: Businessplan – Geschäftsidee, Ziele eines Unternehmens, Wahl der Rechtsform, Grundlagen des Gewerberechts. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Bedeutung von fairem und nachhaltigem Handeln und Produzieren einschätzen; – als mündige Konsumentinnen und Konsumenten handeln; – die Bedeutung des Tourismus, aktuelle Trends und mögliche Auswirkungen auf Umwelt und Menschen erläutern. Lehrstoff: Ethik im wirtschaftlichen Handeln: Einflüsse des wirtschaftlichen Handelns (Unternehmen, Menschen, Kulturen, Natur). Tourismus und Freizeitwirtschaft: Bereiche, Trends, Auswirkungen (auf Umwelt und Menschen); Bedeutung des Tourismus und der Freizeitwirtschaft. 3.3 RECHNUNGSWESEN UND WIRTSCHAFTLICHES RECHNEN 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – einfache Prozentrechnungen und Schlussrechnungen durchführen und Ergebnisse schätzen; – die gängigen Maßeinheiten umrechnen; – ein privates Kassabuch führen; – eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erstellen; – die rechtlichen Grundlagen der Buchführung und der Umsatzsteuer aufzählen; – Nebenbücher führen; – einfache Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen erstellen und erklären; – aktive und passive Bestandskonten sowie Erfolgskonten erkennen und die Erfolgswirksamkeit von Buchungen auf diese Konten beurteilen; – den Kontenplan verwenden; – verschiedene Belege erkennen und organisieren; – einfache Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung auf Konten erfassen und diese abschließen; – die Umsatzsteuer berechnen und verbuchen. Lehrstoff: Wirtschaftliches Rechnen (Kopfrechnen; Schätzen von Ergebnissen; Umrechnung von Maßeinheiten; Schlussrechnung; Prozentrechnung). Private Kassabuchführung. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung inkl. Nebenbücher. Doppelte Buchführung: Rechtliche Grundlagen. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung; Bücher der doppelten Buchführung. Einfache Geschäftsfälle: Kontenrahmen und Kontenplan. Umsatzsteuer. Verbuchung auch anhand von Belegen. 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – komplexe Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung erfassen und die Auswirkung auf das Betriebsergebnis erkennen; – wirtschaftliche Problemstellungen mit Hilfe von Standardsoftware lösen. Lehrstoff: Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung (insbesondere Beschaffung und Absatz, Steuern und Abgaben, sonstige betriebliche Aufwände; laufende Geschäftsfälle im Hotel- und Gastgewerbe). Standardsoftware. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die grundlegenden Arbeitsschritte zur Erstellung des Jahresabschlusses erläutern; – ein Anlageverzeichnis führen und interpretieren; – die Abschreibung berechnen und direkt verbuchen und die Auswirkung auf das Betriebsergebnis erkennen; – Anlagenzugänge und Anlagenabgänge verbuchen; – geringwertige Wirtschaftsgüter erkennen und diese verbuchen; – einfache und komplexe Geschäftsfälle anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen; – wirtschaftliche Problemstellungen mit Hilfe von Standardsoftware lösen. Lehrstoff: Jahresabschluss (Grundlagen. Reihenfolge der Abschlussarbeiten). Anlagenbewertung. Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung. Standardsoftware. 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – einfache Begriffe der Kostenrechnung nennen; – einfache Kalkulationen durchführen; – branchentypische Kalkulationen im Absatz- und Beschaffungsbereich durchführen; – zwischen fixen und variablen Kosten unterscheiden; – Deckungsbeiträge errechnen; – einfache Entscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung treffen; – die wesentlichen Grundlagen und Begriffe der Personalverrechnung nennen; – einfache laufende Bezüge abrechnen und verbuchen; – die Grundlagen der Abrechnung von Überstunden und Sonderzahlungen nennen; – einfache Lohn- und Gehaltsnebenkosten berechnen und verbuchen; – wirtschaftliche Problemstellungen mit Hilfe von Standardsoftware lösen. Lehrstoff: Kostenrechnung: Grundbegriffe; Aufgaben und Zielsetzung. Einfache Kalkulationen. Kalkulationen im Bereich Beschaffung und Absatz. Deckungsbeitragsrechnung – Direct Costing. Personalverrechnung (Begriffe. Löhne und Gehälter; Lohn- und Gehaltsnebenkosten). Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung Standardsoftware. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – einfache Begriffe der Kostenrechnung erklären; – einfache Kalkulationen durchführen; – branchentypische Kalkulationen im Absatz- und Beschaffungsbereich durchführen; – zwischen fixen und variablen Kosten unterscheiden; – Deckungsbeiträge errechnen; – einfache Entscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung treffen; – die wesentlichen Grundlagen und Begriffe der Personalverrechnung erklären; – einfache laufende Bezüge abrechnen und verbuchen; – die Grundlagen der Abrechnung von Überstunden und Sonderzahlungen erklären; – einfache Lohn- und Gehaltsnebenkosten berechnen und verbuchen; – grundsätzliche Begriffe und Grundzüge der Arbeitnehmerveranlagung und Umsatzsteuervoranmeldung nennen und die nötigen Formulare ausfüllen; – wirtschaftliche Problemstellungen mit Hilfe von Standardsoftware lösen. Lehrstoff: Steuerrecht (Begriff. Grundzüge der Lohnsteuer, Arbeitnehmerveranlagung, Umsatzsteuer – Umsatzsteuervoranmeldung). Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung. Wiederholung, Vertiefung und Vernetzung aller Bereiche der Buchführung und Kostenrechnung. Schularbeiten: 1. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten. 2. Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester. 3. Klasse: 1 einstündige Schularbeit und 1 zweistündige Schularbeit. 3.4 RECHT 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die grundlegenden Bereiche des bürgerlichen Rechts und des Arbeits- und Sozialrechts nennen und deren Bedeutung für das eigene Leben und die Gesellschaft einschätzen; – die für ihr Privat- und Berufsleben wichtigen Rechtsvorschriften situationsbedingt anwenden; – die wesentlichen Inhalte eines Arbeitsvertrages erläutern; – den Aufbau der Sozialversicherung erklären; – am öffentlichen Leben teilnehmen und politische sowie soziale Verantwortung übernehmen. Lehrstoff: Arten des Rechts (Stufenbau der Rechtsordnung). Personenrecht. Grundzüge des Familien- und Erbrechts. Sachwalterschaft. Sachenrecht. Schuldrecht. Konsumentenschutz. Arbeits- und Sozialrecht. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die grundlegenden Bereiche des Strafrechts, des Zivil- und Strafprozessrechts und des Wirtschaftsrechts nennen sowie deren Bedeutung für das eigene Leben und die Gesellschaft einschätzen; – die für ihr Privat- und Berufsleben wichtigen Rechtsvorschriften situationsbedingt anwenden; – die jeweiligen Wege der Rechtsdurchsetzung finden; – die Rechte der Gehörlosen erläutern und einfordern; – am öffentlichen Leben teilnehmen und politische sowie soziale Verantwortung übernehmen. Lehrstoff: Zivil- und Strafrecht: Grundzüge, Unterscheidung, Rechtsdurchsetzung, Zivil- und Strafprozessrecht. Wirtschaftsrecht: Datenschutz, Internet, Urheberrecht. Rechte der Gehörlosen: Anerkennung der ÖGS, Schlichtungsverfahren. 3.5 OFFICEMANAGEMENT UND ANGEWANDTE INFORMATIK 1.Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Hardwarekomponenten beschreiben; – einfache Fehler erkennen und sie beheben; – Hilfsquellen nutzen; – Dateien verwalten; – mit komprimierten Dateien arbeiten; – freigegebene Netzwerkressourcen nutzen; – einfache Änderungen in der Konfiguration eines Betriebssystems vornehmen; – Daten zügig über die Tastatur eingeben; – Ö-normgerechte Dokumente erstellen, formatieren und korrigieren; – Bilder und Grafiken anpassen und einfügen; – einfache Präsentationen erstellen; – Dokumente für die digitale Weitergabe und den Druck optimieren; – sicher im Internet agieren; – online recherchieren; – online kommunizieren; – mit Daten sicher umgehen. – Grundzüge des Urheberrechts erläutern. Lehrstoff: Grundlagen der Informationstechnologie. Betriebssysteme und Arbeiten im Netzwerk. Aktuelle Eingabesysteme, Training der Schreibfertigkeit. Textverarbeitung (Grundlagen eines Textverarbeitungsprogramms, Richtlinien und Normen). Bildbearbeitung (Bildformate). Präsentation (Grundlagen eines Präsentationsprogramms). Internet und Internetdienste. Datensicherheit. Gesetzliche Bestimmungen (Grundzüge des Urheberrechts). 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Tabellen und Formulare erstellen; – geschäftliche und sonstige Schriftstücke erstellen; – mit Format- und Dokumentvorlagen arbeiten; – in einem Tabellenkalkulationsprogramm Daten eingeben, bearbeiten, formatieren und drucken; – in einem Tabellenkalkulationsprogramm einfache Berechnungen durchführen; – Daten aufgrund konkreter Anweisungen filtern; – Elemente aus anderen Programmen einbinden. Lehrstoff: Textverarbeitung (Vertiefung. Geschäftliche und sonstige Schriftstücke). Tabellenkalkulation (Grundlagen eines Tabellenkalkulationsprogramms). Anwendungsübergreifende Verknüpfungen. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – geschäftliche und sonstige Schriftstücke erstellen; – Seriendokumente mit einfachen Bedingungen erstellen; – Texte durch visuelle Maßnahmen verstärken; – Daten aufgrund konkreter Anweisungen filtern; – in einem Tabellenkalkulationsprogramm einfache Funktionen effizient einsetzen; – Daten grafisch darstellen; – in einem Präsentationsprogramm Vorlagen erstellen und verwenden; – erweiterte Funktionen eines Präsentationsprogramms sinnvoll einsetzen; – Präsentationen zielgruppenorientiert erstellen; – mit einem Grafik- und Bildbearbeitungsprogramm Bilder korrigieren und optimieren; – Grafikformate unterscheiden und erklären; – Grafikformate ausgabeorientiert verwenden. Lehrstoff: Textverarbeitung (Vertiefung. Geschäftliche und sonstige Schriftstücke). Tabellenkalkulation (Grundlagen eines Tabellenkalkulationsprogrammes). Präsentation (Vertiefung). Grafik- und Bildbearbeitung (Grundlagen der Bildbearbeitung). 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – umfangreiche Schriftstücke erstellen; – individuelle Vorlagen erstellen; – Bildmontagen mit Hilfe von Auswahlwerkzeugen, Textwerkzeugen und Ebenen erstellen; – einfache Publikationen mit einem Desktop-Publishing (DTP)-Programm erstellen; – in einem Content Management System grundlegende redaktionelle Arbeiten durchführen; – in sozialen Netzwerken verantwortungsbewusst arbeiten; – Daten online verwalten; – neue IT-Technologien und deren Folgen im gesellschaftlichen Zusammenhang nennen. Lehrstoff: Textverarbeitung (Vertiefung; umfangreiche Schriftstücke). Grafik- und Bildbearbeitung (Vertiefung). Desktop Publishing (DTP) (Grundlagen eines DTP-Programms). Online-Publishing (Content Management System). 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – umfangreiche Schriftstücke erstellen; – individuelle Vorlagen erstellen; – Bildmontagen mit Hilfe von Auswahlwerkzeugen, Textwerkzeugen und Ebenen erstellen; – einfache Publikationen mit einem DTP-Programm erstellen; – in einem Content Management System grundlegende redaktionelle Arbeiten durchführen; – Computersysteme unterscheiden, beurteilen und daraus Kaufentscheidungen ableiten; – den Regeln der Netiquette entsprechend kommunizieren; – in sozialen Netzwerken verantwortungsbewusst arbeiten; – Adressen, Aufgaben und Termine verwalten; – Daten online verwalten; – die datenschutzrechtlichen Bestimmungen anwenden; – neue IT-Technologien und deren Folgen im gesellschaftlichen Zusammenhang beschreiben. Lehrstoff: Grundlagen der Informationstechnologie. Online-Kommunikation, soziale Netzwerke. Adress-, Aufgaben- und Terminverwaltung. Datenschutz und E-Government. Neue Medien und Technologien. Schularbeiten: 1. Klasse: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten. 2. Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester. 3. Klasse: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten. 4. ERNÄHRUNG, GASTRONOMIE UND HOTELLERIE 4.1 ERNÄHRUNG 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können die Grundlagen einer ausgewogenen Ernährung beschreiben und den Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit im beruflichen und alltäglichen Kontext berücksichtigen; – können das eigene Ernährungsverhalten reflektieren und bewerten; – haben grundlegende Kenntnisse über Nahrungsinhaltsstoffe, Fette, kohlenhydrat-, eiweiß-, vitamin- und mineralstoffreiche Nahrungsmittel und die wichtigsten Verfahren der Lebensmittelproduktion; – können die Grundlagen der Sensorik beschreiben und ausgewählte Lebensmittel sensorisch beurteilen; – können sich am Markt orientieren und als mündige Konsumentinnen/Konsumenten hinsichtlich Lebensmittelqualität, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit verantwortungsbewusst handeln; – können das theoretische Wissen über Ernährung und Lebensmittel mit der Praxis verknüpfen. Lehrstoff: Grundlagen der Ernährung (Ernährungsverhalten, Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit, Nährstoffbildung, Aufgaben und Bestandteile der Nahrung, Energie- und Nährstoffbedarf, Richtlinien einer vollwertigen Ernährung und lebensmittelbasierte Ernährungsempfehlungen). Verdauung und Stoffwechsel. Grundlagen der Sensorik. Lebensmittel und Inhaltsstoffe der Nahrung (Energieliefernde und energiefreie Inhaltsstoffe, Fette, kohlenhydrat-, eiweiß-, vitamin- und mineralstoffreiche Nahrungsmittel). 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – haben grundlegende Kenntnisse über Würz-, Genussmittel und Getränke, die Lebensmittelkennzeichnung sowie alternative Produktionsformen; – können sich am Markt orientieren und als mündige Konsumentinnen/Konsumenten bezüglich Lebensmittelqualität, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit verantwortungsbewusst handeln; – können Einflüsse auf das Konsumverhalten nennen und das eigene Verhalten kritisch bewerten; – können Kostformen verschiedener Personengruppen und alternative Ernährungsformen erläutern; – können ernährungsmitbedingte Krankheiten beschreiben und vorbeugende Maßnahmen setzen sowie entsprechende Diätempfehlungen geben; – können die Grundprobleme der Welternährung erläutern und Maßnahmen für das eigene Handeln ableiten; – können das theoretische Wissen über Ernährung und Lebensmittel mit der Fachpraxis verknüpfen. Lehrstoff: Genussmittel und Würzmittel. Getränke: Alkoholfreie Getränke. Alkaloidhaltige Getränke. Alkoholische Getränke, Gefahren des Alkohols. Lebensmittelqualität und -technologie: Lebensmittelrecht. Alternative Produktionsformen; Haltbarmachung und Lagerung. Funktionelle Lebensmittel und Novel Food. Lebensmitteltoxikologie. Ernährung in Prävention und Therapie: Ernährung verschiedener Zielgruppen (nach Alter und spezieller Belastungssituation). Alternative Ernährungsformen. Ernährungsmitbedingte Krankheiten. Spezielle Kostformen und Diäten, Speisepläne. Psychisch bedingte Extremstörungen im Essverhalten. Ernährungs- und Konsumverhalten: Einflüsse; Verbraucherstatistik. Nachhaltiger Ernährungsstil; aktuelle Trends. Außer-Haus-Verpflegung. Ernährungsökologie und Welternährung. 4.2 KÜCHE 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können die Bedeutung einer professionelle Einstellung zur Dienstleistung begründen und in ihrem Erscheinungsbild den Anforderungen der Berufsfelder entsprechen; – können die Grundlagen der Arbeitssicherheit, Hygiene und Ergonomie in der betrieblichen Situation umsetzen; – können das Grundinventar und die Standardgeräte in Küche und Restaurant fachgerecht einsetzen; – können die fachtheoretischen Grundlagen der Küchentechnik und Speisenzubereitung beschreiben; – können wesentliche Qualitätskriterien zur Beurteilung der verwendeten Lebensmittel erklären; – können die Bedeutung regionaler und saisonaler Lebensmittel erläutern; – können grundlegende Vor- und Zubereitungstechniken anwenden und dabei Geräte fachgerecht einsetzen; – können Grundrezepturen fachgerecht zubereiten und grundlegende Garmethoden anwenden; – können ausgewählte Speisen und Getränke unter Berücksichtigung ernährungsphysiologischer, ergonomischer, ökologischer und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen; – können einfache Portionier- und Anrichtetechniken anwenden; – können einfache Arbeitsabläufe organisieren und durchführen; – beherrschen die Fachsprache und können diese in der betrieblichen Kommunikation einsetzen; – können die Grundlagen der Gästebetreuung anwenden; – haben grundlegende Kenntnisse zu den Mahlzeiten des Tages und können ein Frühstücksservice durchführen; – können wertschätzend mit den eingesetzten Lebensmitteln, Arbeitsmaterialien, Betriebsmitteln und Geräten umgehen. Lehrstoff: Küche Erscheinungsbild. Arbeitssicherheit. Gute Hygienepraxis. Abfallbewirtschaftung. Qualitätskontrolle. Arbeitsorganisation. Küchenausstattung. Qualitätskriterien von Speisen und Lebensmitteln. Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion: Vorbereitungstechniken. Grundrezepturen. Garmethoden. Portionieren und Anrichten von Speisen. Regionale und saisonale Küche, Vollwertküche. 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können die Grundlagen der Warenbewirtschaftung und die personelle Organisation des Küchenbetriebes beschreiben; – können bei der betrieblichen Arbeit entsprechende Planungsinstrumente situationsgerecht einsetzen; – können im betrieblichen Einsatz in der Küche Richtlinien der Arbeitssicherheit und Ergonomie sowie das betriebliche Hygienemanagement umsetzen; – können das Inventar und die Geräte in Küche und Restaurant fachgerecht einsetzen; – haben grundlegendes theoretisches Wissen über Rezepturen und Speisenzubereitung; – können die ökologische und ökonomische Bedeutung und die Möglichkeiten des Einsatzes regionaler und saisonaler Lebensmittel erläutern; – können Speisen und Getränke unter Berücksichtigung ernährungsphysiologischer, ergonomischer, ökologischer und wirtschaftlicher Erfordernisse sowie der Hygiene-Leitlinie herstellen; – können die Qualität von Speisen und Lebensmitteln sensorisch und optisch beurteilen; – können Convenience-Produkte bewerten und fachgerecht einsetzen; – können betriebliche Portionier- und Anrichtetechniken professionell anwenden; – können Qualitätskontrollen durchführen und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen setzen; – können die Arbeitstechniken, Vorbereitungsarbeiten und Servierabläufe im Restaurant sowie in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen durchführen; – können Tische professionell gestalten; – können in der betrieblichen Situation unterschiedliche Rollen übernehmen, Planungsinstrumente einsetzen, Arbeitsprozesse und entsprechende Aufgaben selbstständig und im Team durchführen sowie die Ergebnisse bewerten; – können wertschätzend mit den Mitarbeiter/innen umgehen. Lehrstoff: Küche Küchenmanagement und Rezepturenverwaltung: IT-unterstützte Warenbewirtschaftung im Küchenbetrieb. IT-unterstützte Menü- und Speiseplanerstellung. Portionsgrößen und Mengenerstellung. Küchenbrigade. Gute Hygienepraxis. Einrichtung und Inventar. Qualitätssicherung und -kontrolle von Speisen und Arbeitsabläufen. Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion: Vorbereitungstechniken, Zubereitungen und Garmethoden. Portionsgrößen. Nationale Küchen. Speisenausgabensysteme. Restaurant Arbeitsorganisation. Tischoptik. Einfache Gedeckarten. Buffet. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können die Warenbewirtschaftung und die personelle Organisation des Küchenbetriebes beschreiben; – können in der Küche Richtlinien der Arbeitssicherheit und Ergonomie sowie das betriebliche Hygienemanagement umsetzen; – können das Inventar und die Geräte in der Küche fachgerecht einsetzen; – haben grundlegendes theoretisches Wissen über Rezepturen und Speisenzubereitung; – können die Bedeutung der Regionalität und Saisonalität in der Produkt-, Speisen- und Getränkeauswahl und Möglichkeiten des Einsatzes regionaler und saisonaler Lebensmittel erläutern; – können spezielle Garmethoden anwenden; – können Speisen und Getränke unter Berücksichtigung ernährungsphysiologischer, ergonomischer, ökologischer und wirtschaftlicher Erfordernisse sowie der Hygiene-Leitlinie herstellen; – können die Qualität von Speisen und Getränken sensorisch und optisch beurteilen; – können betriebliche Portionier- und Anrichtetechniken professionell anwenden; – können Qualitätskontrollen durchführen und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen setzen; – können das einfache Kaffeehausservice durchführen; – können bei der betrieblichen Arbeit in der Küche, im Restaurant sowie in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen entsprechende Planungsinstrumente situationsgerecht einsetzen; – können betriebliche Aufgaben unter Anwendung von Fachkenntnissen und Fertigkeiten selbstständig durchführen. Lehrstoff: Küche Küchenmanagement und Rezepturenverwaltung: IT-unterstützte Warenbewirtschaftung. IT-unterstützte Menü- und Speiseplanerstellung. Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion: Vorbereitungstechniken, Garmethoden; Abwandlungen, Verfeinerungen. Nationale Küchen. Qualitätssicherung und -kontrolle von Speisen und Arbeitsabläufen. Restaurant Grundlegende Serviertechniken und -abläufe: Kaffeehausservice. Beschwerdemanagement. 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können Aufgaben aus den Bereichen der Gastronomie sowie der Gesundheits- und Sozialeinrichtungen unter Anwendung von Fachkenntnissen und Fertigkeiten selbstständig einschließlich Planung und Organisation professionell durchführen, sowie die Ergebnisse bewerten und evaluieren; – können in der Küche der gehobenen Kategorie Richtlinien der Arbeitssicherheit und Ergonomie sowie das betriebliche Hygienemanagement umsetzen; – können das Inventar und die Geräte in der Küche der gehobenen Kategorie fachgerecht einsetzen; – haben grundlegendes theoretisches Wissen über Rezepturen und Speisenzubereitung der Küche der gehobenen Kategorie; – kennen Möglichkeiten des Einsatzes regionaler und saisonaler Spezialitäten; – können die Qualität von Lebensmitteln, Speisen und Getränken sensorisch und optisch beurteilen; – können Speisen und Getränke der Küche der gehobenen Kategorie unter Berücksichtigung ernährungsphysiologischer, ergonomischer, ökologischer und wirtschaftlicher Erfordernisse sowie der Hygiene-Leitlinie herstellen und Qualitätskontrollen durchführen; – können die Grundlagen der À-la-carte Küche in der Praxis umsetzen; – können attraktive Anrichtemöglichkeiten der Küche der gehobenen Kategorie professionell umsetzen; – können bei der betrieblichen Arbeit entsprechende Planungsinstrumente situationsgerecht einsetzen. Lehrstoff: Küche Selbstständige Planung und Umsetzung von Arbeitsaufträgen. Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion: Portionieren, Anrichten und Garnieren. Menüzubereitung, À-la-carte-Küche. Trends und Innovationen in der Gastronomie. Qualitätssicherung und -kontrolle von Speisen und Arbeitsabläufen. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Aufgaben aus den Bereichen der Gastronomie sowie der Gesundheits- und Sozialeinrichtungen unter Anwendung von Fachkenntnissen und Fertigkeiten selbstständig einschließlich Planung und Organisation professionell durchführen, sowie die Ergebnisse bewerten und evaluieren; – die Qualität von Lebensmitteln, Speisen und Getränken sensorisch und optisch beurteilen; – Speisen und Getränke der Küche der gehobenen Kategorie unter Berücksichtigung ernährungsphysiologischer, ergonomischer, ökologischer und wirtschaftlicher Erfordernisse sowie der Hygiene-Leitlinie herstellen und Qualitätskontrollen durchführen; – bei der betrieblichen Arbeit in der Küche der gehobenen Kategorie entsprechende Planungsinstrumente situationsgerecht einsetzen. Lehrstoff: Küche und Restaurant: Selbstständige Planung und Umsetzung von komplexen Arbeitsaufträgen. 4.3 BETRIEBSORGANISATION (mit Übungen) 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können die Berufsbilder im Hotel- und Gastgewerbe beschreiben; – haben eine professionelle Einstellung zum Gast und kennen die Grundlagen der Gästebetreuung; – können die Grundlagen der Ergonomie und Arbeitssicherheit anwenden; – können die Grundlagen der Küchenhygiene und Abfallbewirtschaftung praktisch umsetzen; – verstehen einfache Betriebsstrukturen und Betriebsabläufe in Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben und die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Abteilungen; – können Betriebsarten und -formen im Hotel- und Gastgewerbe sowie die Österreichische Hotelklassifizierung erläutern; – können einfache betriebliche Planungsinstrumente einsetzen; – können Arbeitsaufträge aus den einschlägigen Berufsfeldern unter Berücksichtigung eines guten Zeitmanagements planen und organisieren sowie die Ergebnisse evaluieren. Lehrstoff: Berufsbilder im Hotel- und Gastgewerbe. Gast und Gastlichkeit (Umgang mit dem Gast, Ambiente im Gästebereich). Hygiene- und Sicherheitsmanagement, Abfallbewirtschaftung. Ergonomie. Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe: Betriebsarten und -formen, Grundlagen der Aufbau- und Ablauforganisation (Abteilungen, Funktionen, Arbeitsbereiche und Anforderungsprofile), Österreichische Hotelklassifizierung. Arbeitsorganisation: Einfache Planungsinstrumente (zB Checklisten, Ablaufanalysen); Arbeitsplanung und Evaluierung einfacher betrieblicher Einsätze. Zeitmanagement. 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundlagen des betrieblichen Hygienemanagements beschreiben und die „Gute Hygienepraxis“ und das HACCP-Konzept exemplarisch anwenden; – die Richtlinien der Arbeitssicherheit und die Arbeitnehmer/innenschutzbestimmungen erläutern; – Merkmale und Bedürfnisse unterschiedlicher Gästetypen beschreiben; – die Grundlagen das Beschwerdemanagements in ausgewählten Beispielen anwenden; – die personelle Struktur und die betrieblichen Prozesse in Betrieben der Berufsfelder beschreiben, Aufgabenbereiche zuordnen und Zusammenhänge verstehen; – besondere Auszeichnungen für Hotel- und Gastgewerbebetriebe nennen; – die Grundlagen einer ökologischen und nachhaltigen Betriebsführung erläutern und Maßnahmen der Umsetzung vorschlagen; – unterschiedliche betriebliche Planungsinstrumente zielorientiert einsetzen; – die Organisation facheinschlägiger Arbeiten unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements und mit Hilfe branchenspezifischer Software inklusive Planung und Evaluation durchführen. Lehrstoff: Hygiene- und Sicherheitsmanagement im gastronomischen Betrieb: Hygiene-Leitlinie, Hygienepraxis und HACCP, Sicherheitsmanagement, Arbeitnehmer/innenschutz. Gast und Gastlichkeit: Gästetypologie, Beschwerdemanagement. Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe: Aufbau- und Ablauforganisation (Organigramme und Stellenbeschreibungen), besondere Auszeichnungen für Hotel- und Gastgewerbebetriebe. Ökologische Betriebsführung und Nachhaltigkeit. Arbeitsorganisation: Planungsinstrumente (zB Checklisten, Aufgabenanalysen, Organisationsplan, Terminplan). Arbeitsplanung für spezifische, betriebliche Einsätze und deren Evaluierung. Zeitmanagement. Branchenspezifische Software. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – unterschiedliche Veranstaltungsarten beschreiben und Grundlagen eines professionellen Veranstaltungsmanagements anwenden; – die Organisation facheinschlägiger Arbeiten unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements und mit Hilfe branchenspezifischer Software inklusive Planung und Evaluation durchführen; – die wesentlichen Instrumente des Personalmanagements beschreiben, die Personaleinsatzplanung durchführen sowie Arbeiten anleiten; – die Grundlagen der Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Teilbereichen anwenden; – aktuelle Entwicklungen und Trends im Hotel- und Gastgewerbe beschreiben. Lehrstoff: Veranstaltungsmanagement: Arten, Organisation, Durchführung und Evaluierung von gastronomischen Veranstaltungen. Personalmanagement (Mitarbeiter/innenführung, Personalentwicklung, Personaleinsatzplanung). Entwicklungen und Trends im Hotel- und Gastgewerbe. Branchenspezifische Software. 5. WIRTSCHAFTSWERKSTATT 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden und in den Gesamtkontext eines Unternehmens einordnen; – betriebswirtschaftliche Abläufe verstehen und Zusammenhänge und Querverbindungen erkennen; – realistische Ziele festlegen, Schritte zur Zielerreichung setzen, Ergebnisse überdenken und gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge ableiten; – übertragene Verantwortungsbereiche übernehmen und Aufgaben verantwortungsbewusst entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen erledigen; – gastronomische und andere Veranstaltungen unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements planen und organisieren und diese – in Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen – durchführen. Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern: Fach- und Methodenkompetenz: Die Schülerinnen und Schüler können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben und dokumentieren; – betriebliche Planungsinstrumente mit Hilfe branchenspezifischer Software einsetzen; – standard- bzw. branchenspezifische Software anwenden; – Englisch in vertrauten Situationen der beruflichen Praxis anwenden; – unterschiedliche Arbeitsmethoden, Kreativitätstechniken und Medien situationsgerecht einsetzen; – situationsgerecht und angemessenen kommunizieren. Personale und soziale Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können – auf geänderte Situationen flexibel reagieren; – strukturiert und verlässlich, selbstständig und im Team arbeiten; – mit Kritik und Fehlern konstruktiv umgehen; – Konfliktsituationen erkennen und Ansätze zu deren Lösung finden; – das äußere Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen; – die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von sozialem Status, Geschlecht oder ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln. Lehrstoff: Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb allein und im Team. Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse. Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken. Projektorganisationsstrukturen. Nutzung standard- und branchenspezifischer Software und des Internets. Situationsadäquater Einsatz von Englisch. 2. Klasse: 3. und 4. Semester – Kompetenzmodule 3 und 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden und in den Gesamtkontext eines Unternehmens einordnen; – betriebswirtschaftliche Abläufe verstehen und Zusammenhänge und Querverbindungen erkennen; – realistische Ziele festlegen, Schritte zur Zielerreichung setzen, Ergebnisse überdenken und gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge ableiten; – übertragene Verantwortungsbereiche übernehmen und Aufgaben verantwortungsbewusst entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen erledigen; – gastronomische und andere Veranstaltungen unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements planen und organisieren und diese – in Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen – durchführen. Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern: Fach- und Methodenkompetenz: Die Schülerinnen und Schüler können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben und dokumentieren; – betriebliche Planungsinstrumente mit Hilfe branchenspezifischer Software einsetzen; – standard- bzw. branchenspezifische Software anwenden; – Englisch in vertrauten Situationen der beruflichen Praxis anwenden; – unterschiedliche Arbeitsmethoden, Kreativitätstechniken und Medien situationsgerecht einsetzen; – situationsgerecht und angemessenen kommunizieren. Personale und soziale Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können – auf geänderte Situationen flexibel reagieren; – strukturiert und verlässlich, selbstständig und im Team arbeiten; – mit Kritik und Fehlern konstruktiv umgehen; – Konfliktsituationen erkennen und Ansätze zu deren Lösung finden; – das äußere Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen; – die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von sozialem Status, Geschlecht oder ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln. Lehrstoff: Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb allein und im Team. Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse. Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken. Projektorganisationsstrukturen. Nutzung standard- und branchenspezifischer Software und des Internets. Situationsadäquater Einsatz von Englisch. 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden und in den Gesamtkontext eines Unternehmens einordnen; – betriebswirtschaftliche Abläufe verstehen und Zusammenhänge und Querverbindungen erkennen; – realistische Ziele festlegen, Schritte zur Zielerreichung setzen, Ergebnisse überdenken und gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge ableiten; – übertragene Verantwortungsbereiche übernehmen und Aufgaben verantwortungsbewusst entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen erledigen; – gastronomische und andere Veranstaltungen unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements planen und organisieren und diese – in Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen – durchführen. Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern: Fach- und Methodenkompetenz: Die Schülerinnen und Schüler können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben und dokumentieren; – betriebliche Planungsinstrumente mit Hilfe branchenspezifischer Software einsetzen; – standard- bzw. branchenspezifische Software anwenden; – Englisch in vertrauten Situationen der beruflichen Praxis anwenden; – unterschiedliche Arbeitsmethoden, Kreativitätstechniken und Medien situationsgerecht einsetzen; – situationsgerecht und angemessenen kommunizieren. Personale und soziale Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können – auf geänderte Situationen flexibel reagieren; – strukturiert und verlässlich, selbstständig und im Team arbeiten; – mit Kritik und Fehlern konstruktiv umgehen; – Konfliktsituationen erkennen und Ansätze zu deren Lösung finden; – das äußere Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen; – die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von sozialem Status, Geschlecht oder ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln. Lehrstoff: Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb allein und im Team. Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse. Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken. Projektorganisationsstrukturen. Nutzung standard- und branchenspezifischer Software und des Internets. Situationsadäquater Einsatz von Englisch. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden und in den Gesamtkontext eines Unternehmens einordnen; – betriebswirtschaftliche Abläufe verstehen und Zusammenhänge und Querverbindungen erkennen; – realistische Ziele festlegen, Schritte zur Zielerreichung setzen, Ergebnisse überdenken und gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge ableiten; – übertragene Verantwortungsbereiche übernehmen und Aufgaben verantwortungsbewusst entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen erledigen; – gastronomische und andere Veranstaltungen unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements planen und organisieren und diese – in Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen – durchführen. Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern: Fach- und Methodenkompetenz: Die Schülerinnen und Schüler können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben und dokumentieren; – betriebliche Planungsinstrumente mit Hilfe branchenspezifischer Software einsetzen; – standard- bzw. branchenspezifische Software anwenden; – Englisch in vertrauten Situationen der beruflichen Praxis anwenden; – unterschiedliche Arbeitsmethoden, Kreativitätstechniken und Medien situationsgerecht einsetzen; – situationsgerecht und angemessenen kommunizieren. Personale und soziale Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können – auf geänderte Situationen flexibel reagieren; – strukturiert und verlässlich, selbstständig und im Team arbeiten; – mit Kritik und Fehlern konstruktiv umgehen; – Konfliktsituationen erkennen und Ansätze zu deren Lösung finden; – das äußere Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen; – die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von sozialem Status, Geschlecht oder ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln. Lehrstoff: Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb allein und im Team. Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse. Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken. Projektorganisationsstrukturen. Nutzung standard- und branchenspezifischer Software und des Internets. Situationsadäquater Einsatz von Englisch. 6. BEWEGUNG UND SPORT Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung. B. Verbindliche Übung PERSÖNLICHKEITSENTWICKLUNG UND KOMMUNIKATION 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – unterschiedliche Kommunikationstechniken situationsadäquat umsetzen; – grundlegende Kommunikationsmethoden in unterschiedlichen Kommunikationsformen anwenden; – Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation anwenden; – unterschiedliche Formen des Konfliktmanagements beschreiben; – konstruktiv mit allfälligen Vorurteilen und stereotypen Rollenzuschreibungen umgehen; – grundlegende Merkmale einer Präsentation beschreiben und diese mit Medienunterstützung zielgruppengerecht einsetzen; – Grundwissen zur Selbstorganisation praktisch umsetzen; – Ziele definieren und Strategien zur Zielerreichung planen; – Möglichkeiten der Stressbewältigung individuell einsetzen; – Techniken des Lernens für sich anwenden; – im Team arbeiten und Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen und beschreiben; – Respekt gegenüber kultureller Vielfalt zeigen; – die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlecht oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln. Lehrstoff: Kommunikationsarten (Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation). Kommunikationstechniken (Ich-Botschaften, Feedback nehmen und geben, gewaltlose Kommunikation,). Unterschiedliche Kommunikationsformen (Moderieren, Arbeiten im Team). Umgang mit Konflikten (Grundkenntnisse im Umgang mit Konflikten). Präsentation (inhaltliche Planung, Strukturierung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation. Medieneinsatz. Rhetorische Mittel). Selbstorganisation (Grundlagen des Zeitmanagements; Ziele und Strategien zur Zielerreichung. Möglichkeiten der Stressbewältigung). Lernen lernen (Kriterien nachhaltigen Lernens). Teamfähigkeit (Eigen- und Fremdwahrnehmung; soziale Rollen und Stereotypen; Möglichkeiten der Erweiterung von Handlungsspielräumen. Respekt gegenüber kultureller Vielfalt). C. Pflichtpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ergänzend zu den in der Ausbildung bisher erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten in einem facheinschlägigen Unternehmen (vorzugsweise in Betrieben des Tourismus oder der Ernährung) jene Gewandtheit der Berufsausübung vertiefen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht; – die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen; – einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben erhalten; – Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umreißen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen; – sich Vorgesetzten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt und selbstsicher präsentieren; – aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen erwerben. Zeitlicher und sachlicher Rahmen: Zwischen der 2. und 3. Klasse im Ausmaß von zwei Monaten (Vollzeit) in Betrieben der Wirtschaft, der Verwaltung, des Tourismus oder der Ernährung. In begründeten Fällen sind im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferien während der Semester zulässig. D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze: Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß. Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. E. Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe: Vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Lernende sollen jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen. Lehrstoff: Wie in der jeweiligen Klasse/im jeweiligen Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind. Didaktische Grundsätze: Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Lernenden im Allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu. Ständige Kontaktnahme mit den Lehrenden des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes. Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden. F. Fakultatives Praktikum Bildungs- und Lehraufgabe, zeitlicher und sachlicher Rahmen, didaktische Grundsätze: Wie beim Pflichtpraktikum, jedoch mit folgenden Abweichungen: Das fakultative Praktikum ist zwischen der 1. und 2. Klasse und/oder in den Semesterferien oder in anderen Ferien während der Semester in der Dauer von insgesamt einem Monat in einem Betrieb der Wirtschaft, der Verwaltung, des Tourismus oder der Ernährung abzuleisten. Bei ausreichender Relevanz, die von der Schule zu beurteilen ist, ist ein Vermerk über die Ablegung des fakultativen Praktikums in das Abschlussprüfungszeugnis aufzunehmen. G. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1. Deutsch in der Deutschförderklasse Wie Anlage A1 Abschnitt VI Unterabschnitt D Z 1 2. Religion Wie Abschnitt V 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung Für die weiteren Pflichtgegenstände bzw. für die verbindliche Übung sind die jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt A bzw. Unterabschnitt B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe und die didaktischen Grundsätze gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt D anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers. Beachte für folgende Bestimmung zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 3 idF BGBl. II Nr. 250/2021 Anlage A5 HÖHERE LEHRANSTALT FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE I. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) A. Pflichtgegenstände Wochenstunden Lehrverpflichtungsgruppe Jahrgang Summe I. II. III. IV. V. 1. Religion/Ethik 11 2 2 2 2 2 10 (III)/III 2. Sprache und Kommunikation 2.1 Deutsch 3 3 2 2 3 13 (I) 2.2 Englisch 2 3 3 3 3 3 15 (I) 2.3 Zweite lebende Fremdsprache 2 3 3 3 2 2 3 13 (I) 3. Wirtschaft 3.1 Globalwirtschaft, Wirtschaftsgeografie und Volkswirtschaft 0 0 2 2 3 7 III 3.2 Betriebswirtschaft und Projektmanagement 4 2 2 2 2 2 10 I 3.3 Rechnungswesen und Controlling 4 3 2 2 2 2 11 I 3.4 Recht 0 0 0 0 3 3 III 3.5 Angewandtes Informationsmanagement 4 2 2 2 2 0 8 II 4. Gesellschaft, Kunst und Kultur 4.1 Geschichte und Politische Bildung 0 2 2 2 0 6 III 4.2 Psychologie und Philosophie 0 0 0 2 2 4 III 4.3 Musik, Bildnerische Erziehung und kreativer Ausdruck 5 2 2 2 2 2 10 IVa 5. Mathematik, Naturwissenschaften und Ernährung 5.1 Angewandte Mathematik 6 2 2 2 2 2 10 (I) 5.2 Naturwissenschaften 7 2 2 2 2 2 10 III 5.3 Ernährung und Lebensmitteltechnologie 0 2 2 2 0 6 III 6. Gastronomie und Hotellerie 4 6.1 Küchen- und Restaurantmanagement 3 4 3 4 0 14 IVa 6.2 Betriebsorganisation (mit Übungen) 1 1 0 0 0 2 II 7. Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement 4 8 9 0 3 3 3 3 12 I 8. Bewegung und Sport 2 2 2 2 1 9 (IVa) Wochenstundenzahl 30 37 35 38 33 173 B. Verbindliche Übung Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation 2 0 0 0 0 2 III Gesamtwochenstundenzahl 32 37 35 38 33 175 C. Pflichtpraktikum 3 Monate zwischen dem III. und IV. Jahrgang D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 10 E. Förderunterricht 10 __________________ 1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden. 2 Im V. Jahrgang werden je 1 Wochenstunde Englisch und Zweite lebende Fremdsprache von den jeweiligen Lehrkräften mit dem Ziel der mehrsprachigen Kompetenzerweiterung gemeinsam unterrichtet. 3 In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen. 4 Mit Computerunterstützung. 5 Inklusive Gestaltung mit elektronischen Medien. 6 Mit Technologieunterstützung. 7 Biologie und Ökologie, Chemie, Physik. 8 Inklusive Service-Design. 9 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom mit 2-12 Wochenstunden festgelegt werden. 10 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III). 11 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. F. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung Wochenstunden pro Semester Lehrverpflichtungsgruppen 1. Deutsch in der Deutschförderklasse 20 (I) 2. Religion 2 (III) 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 x 2 Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung Gesamtwochenstundenzahl x 3 Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 ______________________________ 1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung. 2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl. 3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe. 4 Gemäß Stundentafel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe dient im Sinne der §§ 65 und 76 unter Bedachtnahme auf § 2 Schulorganisationsgesetz (SchOG) der Vermittlung höherer allgemeiner und fachlicher Bildung, die zur Ausübung gehobener Berufe in den Bereichen Wirtschaft (insbesondere im Bereich des gehobenen Dienstleistungssektors und des Service-Designs), Verwaltung (auch im Sozial-und Gesundheitsbereich), Ernährung, Tourismus (insbesondere Hotellerie und Gastronomie) und Kultur befähigt. Die Ausbildung an der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe führt zur Universitätsreife. Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung sowohl im Hinblick auf die Studierfähigkeit als auch hinsichtlich der Bereitschaft zu lebenslangem Lernen. Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen – Sprache und Kommunikation, – wirtschaftliche Bildung (betriebs-, volks- und globalwirtschaftlich), – Medien, Informations- und Kommunikationstechnologien, – Allgemeinbildung: Mathematik, Geistes- und Naturwissenschaften und kulturelle Bildung, – Ernährung, Gastronomie und Hotellerie sowie – berufsorientierte Praxis sollen die Absolventinnen und Absolventen zu kritischem und kreativem Denken und verantwortungsvollem Handeln befähigt werden. Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen: – das für weiterführende Studien und für die eigenständige Weiterbildung erforderliche vertiefte allgemeine und konzeptuelle Wissen sowie spezialisierte Kenntnisse und Verständnis der zur Berufsausübung erforderlichen Fachtheorie und Fachpraxis (Fachkompetenz); – ein breites Spektrum von kognitiven und praktischen Fähigkeiten, um Informationen zu beschaffen und sich neues Wissen selbstständig anzueignen, um Phänomene und Prozesse zu analysieren, um mit praxisüblichen Verfahren und kreativen Eigenleistungen Problemlösungen zu erreichen und Entscheidungsfindungen herbeizuführen (Methodenkompetenz); – die Fähigkeit, Sachverhalte adressatenbezogen darzustellen, eigene Lern- und Arbeitsprozesse auch unter nicht vorhersehbaren Bedingungen zu steuern und zu beaufsichtigen sowie Verantwortung für die Überprüfung und Entwicklung der eigenen Leistung und der Leistung anderer Personen zu übernehmen (Soziale und Personale Kompetenz, Kommunikative Kompetenz, Emotionale Kompetenz). Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe können – Sachverhalte des Alltags- und Berufslebens sowohl in deutscher als auch in mindestens zwei Fremdsprachen in Wort und Schrift ausdrücken, argumentieren und situationsadäquat kommunizieren; – durch Begegnung und Auseinandersetzung mit dem gegenwärtigen und vergangenen Kulturschaffen am Kulturleben teilnehmen; – komplexe soziale Situationen wahrnehmen, sich mit dem eigenen Handeln und dem Handeln anderer kritisch und verantwortungsbewusst auseinander setzen; – Aufgaben im Lern- und Arbeitsumfeld selbstständig und im Team ausführen; – die eigenen Potenziale entwickeln sowie ihre Phantasie und Kreativität nützen; – ihre gestalterischen und musischen Fähigkeiten im beruflichen Kontext zum Einsatz bringen; – grundlegende wissenschaftliche Methoden und Arbeitstechniken anwenden; – andere Menschen in ihren Arbeitsprozessen anleiten und Projekte koordinieren; – Sachverhalte des Alltags und des Berufslebens mit Hilfe verschiedener Methoden in Modellen abbilden, berechnen und analysieren, Daten beschaffen und strukturiert darstellen sowie Ergebnisse unter Nutzung von zeitgemäßen rechen- und informationstechnischen Hilfsmitteln ermitteln, interpretieren und präsentieren. Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe verfügen insbesondere über – betriebs-, volks- und globalwirtschaftliche Kompetenzen sowie Kompetenzen im Bereich Ernährung, Gastronomie und Hotellerie; – Kompetenzen zur Gründung und Führung eines eigenen Unternehmens; – umfassende Reflexionsfähigkeit, Lösungs- und Organisationskompetenz; – breites Basiswissen in den Bereichen Geistes-, Natur- und Sozialwissenschaften; – Kompetenzen, um die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen einzuschätzen; – entsprechende Handlungs- und Kommunikationskompetenz. Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe verfügen über Kenntnisse von politischen Prozessen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene und haben Kompetenzen in transkultureller Kommunikation. Sie sind zu ökologisch bewusstem und nachhaltigem Handeln befähigt. Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, mit der eigenen und mit anderen Kulturen und mit transkulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und mit Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS SPRACHE UND KOMMUNIKATION Die Schülerinnen und Schüler – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – können Sachverhalte adressatenbezogen und situationsgerecht darstellen und argumentieren; – verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um in Situationen des alltäglichen, beruflichen und öffentlichen Lebens sprachlich adäquat agieren und reagieren zu können; – verfügen über das nötige Textsortenwissen und können Texte mit unterschiedlichen Intentionen verfassen und adressatengerecht gestalten; – können Texte überarbeiten; – können Sprachnormen beschreiben und sie anwenden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, nutzen die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – können die Bedeutung der inneren Mehrsprachigkeit (dh., die Fähigkeit, unterschiedliche – zB dialektale und soziale – Varietäten einer Sprache zu nutzen) und äußeren Mehrsprachigkeit beschreiben; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und interkulturell kommunizieren; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern, die einander nicht direkt verstehen, ermöglichen; – verstehen die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen; – können bewusst mit Medien umgehen; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, evaluieren und gezielt einsetzen; – können erworbene Kompetenzen vernetzt anwenden. LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ENGLISCH Die Schülerinnen und Schüler – erreichen in Englisch das Niveau des Independent Users B2 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R
(98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden. Hören Die Schülerinnen und Schüler können – im direkten Kontakt und in den Medien Hauptaussagen und wichtige Details verstehen, wenn Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen) gesprochen wird und es um vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im alltäglichen, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet; – im eigenen Interessens- und Fachgebiet auch Fachdiskussionen verstehen; – längeren Redebeiträgen und komplexer Argumentation folgen, sofern die Thematik einigermaßen vertraut ist und der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist. Lesen Die Schülerinnen und Schüler – können selbstständig lesen, Lesestil und -tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen und geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen; – verfügen über einen großen Lesewortschatz, haben aber möglicherweise Schwierigkeiten mit seltener gebrauchten Wendungen; – können lange und komplexe Texte zu allgemeinen und berufsspezifischen Themen aus vertrauten Themenbereichen im Wesentlichen verstehen und ihnen Informationen, Gedanken, Meinungen und Haltungen entnehmen; – können rasch den Inhalt und die Wichtigkeit von Nachrichten, Artikeln, Berichten und anderen Schriftstücken zu einem breiten Spektrum von Themen erfassen und entscheiden, ob sich ein genaueres Lesen lohnt. An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – flüssig und wirkungsvoll über ein breites Spektrum von allgemeinen, kulturellen, beruflichen sowie gesellschaftlich bedeutsamen Themen sprechen; – dabei die Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen hervorheben, Standpunkte begründen und verteidigen sowie Zusammenhänge zwischen Ideen deutlich machen; – sich so spontan und fließend verständigen, dass ein Gespräch mit „Native Speakers“ ohne größere Anstrengungen auf beiden Seiten gut möglich ist; der Grad an Formalität ist den Umständen angemessen. Zusammenhängend sprechen Die Schülerinnen und Schüler können – Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets klar, geordnet und detailliert beschreiben, darstellen und präsentieren; – dabei wichtige Punkte und relevante Details hervorheben, bestimmte Aspekte genauer ausführen, einen Standpunkt erläutern und alles mit einem angemessenen Schluss abrunden; – flüssig, klar und detailliert über Erlebnisse und Erfahrungen, Ideen oder Lektüre aus dem alltäglichen, schulischen und beruflichen Umfeld berichten. Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – klare, strukturierte Texte zu verschiedenen Themen aus ihrem Interessens- und Fachgebiet verfassen; – dabei Standpunkte angemessen darstellen, Entscheidendes hervorheben sowie Informationen und Argumente aus verschiedenen Quellen zusammenführen und gegeneinander abwägen; – in schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und öffentlichen Bereich Neuigkeiten und Standpunkte mitteilen, Gedanken zu abstrakten und kulturellen Themen ausdrücken sowie Informationen geben oder erfragen; – sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken; – sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen; – die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – die textsortenadäquaten Konventionen der Gestaltung und Gliederung einhalten. Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen: 1. Linguistische Kompetenzen: Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein) Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über ein hinreichend breites Spektrum sprachlicher Mittel, um klare Beschreibungen zu geben, Standpunkte auszudrücken und etwas zu erörtern; – suchen dabei nicht auffällig nach Worten und verwenden einige komplexe Satzstrukturen. Lexikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet und in den meisten allgemeinen Themenbereichen; – können Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden; Lücken im Wortschatz können dennoch zu Zögern und Umschreibungen führen; – verwenden den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen können, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern. Grammatikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen. Phonologische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation erworben. Orthographische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen. 2. Soziolinguistische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und den betreffenden Personen gegenüber angemessen ist. 3. Pragmatische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um – Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie wirksam zwischen Sprecher- und Hörerrolle zu wechseln; – in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten. Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden. LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE Die Schülerinnen und Schüler – erreichen in der zweiten lebenden Fremdsprache das Niveau des Independent Users B1 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R
(98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden. Hören Die Schülerinnen und Schüler können – die Hauptaussagen und Einzelinformationen verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen) über vertraute Dinge gesprochen wird, denen man normalerweise bei der Arbeit, in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet; – auch kurze Erzählungen und Berichte verstehen; – im eigenen Interessens- und Fachgebiet aus berufsbezogenen Texten relevante Informationen entnehmen; – längeren Redebeiträgen folgen, sofern die Thematik vertraut ist und der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist. Lesen Die Schülerinnen und Schüler können – unkomplizierte Texte zu vertrauten allgemeinen, alltäglichen und berufsspezifischen Themen im Wesentlichen verstehen und ihnen relevante Informationen und Standpunkte entnehmen; – geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen. An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – ein breites Spektrum einfacher sprachlicher Mittel einsetzen, um die meisten Situationen des Alltags zu bewältigen; – in einfacher Form ohne Vorbereitung an Gesprächen über Themen teilnehmen, die vertraut sind, interessieren oder sich auf das alltägliche Leben beziehen (zB Familie, Hobbys, Arbeit, Reisen); – eigene Meinungen ausdrücken und Informationen austauschen. Zusammenhängend sprechen Die Schülerinnen und Schüler können – sich relativ flüssig und zusammenhängend auf unkomplizierte Weise zu Themen aus ihren Interessensgebieten äußern; – Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets beschreiben oder präsentieren, indem sie die einzelnen Punkte linear aneinanderreihen. Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen aus ihrem Interessensgebiet verfassen, indem sie einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbinden; – sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken; – sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen; – die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen. Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen: 1. Linguistische Kompetenzen: Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein) Die Schülerinnen und Schüler verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten. Lexikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen. Grammatikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. Gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation. Phonologische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar. Orthographische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung, die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt. 2. Soziolinguistische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler – können ein breites Spektrum von Sprachfunktionen realisieren und auf sie reagieren, indem sie die dafür gebräuchlichsten Redemittel benutzen und dabei zwischen formellem und informellem Register unterscheiden; – sind sich der wichtigsten Höflichkeitskonventionen bewusst und handeln entsprechend; – sind sich der wichtigsten Unterschiede zwischen den Sitten und Gebräuchen, den Einstellungen, Werten und Überzeugungen in der betreffenden Gesellschaft und ihrer eigenen bewusst und achten auf entsprechende Signale. 3. Pragmatische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um – einfache Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, mit Unterstützung des Kommunikationspartners in Gang zu halten und zu beenden; – das Wort zu ergreifen, wenn eine Situation im alltäglichen oder beruflichen Bereich es dringend erfordert; – beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten. Die Schülerinnen und Schüler können eine begrenzte Anzahl von Verknüpfungsmitteln verwenden, um eine Reihe kurzer und einfacher Einzelelemente zu einer linearen, zusammenhängenden Äußerung zu verbinden. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS WIRTSCHAFT Die Schülerinnen und Schüler können – die Wirtschaft und ihre Rahmenbedingungen als positiv und aktiv gestaltbaren Teil der Gesellschaft wahrnehmen und zu einer lebenswerten, demokratischen und kooperativen Gemeinschaft beitragen; – internationale und nationale wirtschaftliche und räumliche Zusammenhänge erklären und argumentieren; – politische und wirtschaftliche Konzepte, Modelle und Positionen kritisch einschätzen und hinterfragen; – die Zusammenhänge sozialer, ökologischer und ökonomischer Nachhaltigkeit verstehen und danach handeln; – in ihren verschiedenen Rollen (Unternehmerin und Unternehmer, Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer, Teammitglied, Bürgerin und Bürger, Konsumentin und Konsument usw.) verantwortungsbewusst agieren sowie die Konsequenzen ihres Handelns einschätzen und reflektieren; – wirtschaftliche und rechtliche Sachverhalte strukturieren und lösungsorientiert bearbeiten; – wirtschaftliche und politische Informationen (Medienberichte usw.) verstehen und kommunizieren; – berufsspezifische Informations- und Kommunikationstechnologien effizient nutzen und verantwortungsbewusst und rechtskonform einsetzen. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS GESELLSCHAFT, KUNST UND KULTUR Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen und Phänomene reflektieren; – mit unterschiedlichen Kulturen und Wertvorstellungen im Sinne einer demokratischen Grundhaltung respektvoll umgehen; – sich mit der gesellschaftlichen und kulturellen Vielfalt im Sinne eines gemeinsamen Europas auseinandersetzen; – sich in der Kunst- und Kulturlandschaft Österreichs orientieren; – Ideen und Handlungen sachlich begründen, hinterfragen und diskutieren; – die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten und richtig zitieren; – die für den jeweiligen Bereich erforderliche Fachsprache korrekt anwenden; – bewusst mit Medien umgehen. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS MATHEMATIK, NATURWISSENSCHAFTEN UND ERNÄHRUNG Die Schülerinnen und Schüler – haben grundlegende Kenntnisse in allen Fachbereichen des Clusters und naturwissenschaftliches Verständnis; – können fachspezifische Methoden sowie Problemlösungsstrategien praxisbezogen anwenden; – beherrschen die Fachsprache und können sie situationsgerecht anwenden; – können Vorgänge und Erscheinungsformen mittels Formeln, Größen und Einheiten beschreiben und durch einfache Modelle darstellen und erläutern; – können einfache Untersuchungsmethoden sinnvoll anwenden bzw. Experimente planen, durchführen und mit geeigneten Mitteln dokumentieren; – können Strukturen, Zusammenhänge und Wechselwirkungen als Grundelemente eines naturwissenschaftlichen Weltverständnisses beschreiben; – können sich über neue Entwicklungen und Technologien informieren, diese kritisch hinterfragen und deren Nutzen und Risiken beschreiben und bewerten; – können das erworbene Wissen einordnen, Konsequenzen abschätzen und im eigenen Verantwortungsbereich entsprechende Handlungen setzen; – können fachbezogene Inhalte präsentieren sowie eigene Standpunkte darlegen und begründen. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS GASTRONOMIE UND HOTELLERIE Die Schülerinnen und Schüler – zeigen eine professionelle Einstellung zur Dienstleistung und entsprechen in ihrem Erscheinungsbild den Anforderungen der Berufsfelder; – können berufsspezifische Aufgaben lösen sowie ihre erworbenen Fachkenntnisse in den einschlägigen Berufsfeldern anwenden; – können in ihrem beruflichen Handeln die Prinzipien der Wirtschaftlichkeit, der Nachhaltigkeit der Regionalität sowie der Gesundheitsorientierung anwenden; – können relevante Gesetze und Vorschriften in der betrieblichen Situation anwenden; – können Instrumente der Arbeitsorganisation, Methoden des Zeitmanagements und branchenspezifische Software situationsgerecht einsetzen; – können Bedeutung und Maßnahmen der Qualitätssicherung erläutern und anwenden; – beherrschen die Fachsprache und setzen diese in der betrieblichen Kommunikation richtig ein; – können Aufgaben und Verantwortung entsprechend der geforderten beruflichen Position übernehmen; – können Arbeitsprozesse anleiten und diese evaluieren; – können korrekte Umgangsformen anwenden; – können einen wertschätzenden Umgang und eine situationsgerechte Kommunikation mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern pflegen sowie Gäste professionell betreuen und beraten; – können Aufgaben sorgfältig und verlässlich unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Ressourcen erledigen; – verfügen über Teamfähigkeit sowie Problemlösungskompetenz, können eigenverantwortlich handeln, Feedback geben und annehmen; – können theoretisches Fachwissen in die Praxis umsetzen. III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen: Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden sowie die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten. Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen. Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel: Die Gesamtwochenstunden im Pflichtgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ können schulautonom im Ausmaß von mindestens 2 bis maximal 12 Wochenstunden festgelegt werden. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff sind an das schulautonom festgelegte Stundenausmaß anzupassen. Die gegebenenfalls frei werdenden maximal 10 Wochenstunden sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen: 1. Schulautonome Vertiefung: Es muss entweder – innerhalb eines Clusters ein neuer Pflichtgegenstand mit mindestens 6 Wochenstunden eingeführt werden oder – das Wochenstundenausmaß der Pflichtgegenstände innerhalb eines Clusters oder des Pflichtgegenstandes „Bewegung und Sport“ um mindestens 6 Wochenstunden erhöht werden. 2. Darüber hinaus muss mit den allenfalls verbleibenden schulautonomen Wochenstunden das Wochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“) und/oder der Verbindlichen Übung erhöht werden. 3. Im Rahmen der schulautonomen Abweichungen bestehen darüber hinaus ab dem II. Jahrgang folgende Bestimmungen zur Gestaltung von Wahlpflichtbereichen für die Schülerinnen und Schüler (Schülerinnen- und Schüler-Autonomie):
(1) Von den gemäß Z 1 verwendeten Wochenstunden können maximal 3 Wochenstunden zum Angebot eines Wahlpflichtbereiches mit 2 Wahlmöglichkeiten herangezogen werden und/oder
(2) von den gemäß Z 2 verwendeten Wochenstunden können bis zu 3 Wochenstunden – maximal jedoch das Wochenstundenausmaß der vorgenommenen Erhöhung – zum Angebot eines Wahlpflichtbereiches mit 2 Wahlmöglichkeiten herangezogen werden. 4. Stundenerhöhungen sind grundsätzlich nur in ganzen Jahreswochenstunden möglich. Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Jahrgängen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern eines Jahrganges verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten. Dh., die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen. Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung in den einzelnen Jahrgängen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung von 175 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden. Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Lernergebnisse des Clusters schulautonom festzulegen. Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände oder der Verbindlichen Übung erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenzen). Ist der Unterrichtsgegenstand einem Cluster zugeordnet, so sind die Lernergebnisse des Clusters zugrunde zu legen. Pro Jahrgang kann nur 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Jahrgängen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal 3 Varianten. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde. Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (I. bis V. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten. Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes: Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht: Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind. Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL): Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“, „Zweite lebende Fremdsprache“ und eine allenfalls schulautonom eingeführte weitere lebende Fremdsprache) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Jahrgängen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. „Zweite lebende Fremdsprache“ bzw. mit der schulautonom eingeführten lebenden Fremdsprache zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 16 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz. IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen. Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw. Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Unterrichtsqualität: Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht. Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes. Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen. Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen. Unterrichtsplanung: In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten: – Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Lernergebnisse der Cluster und die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie gegebenenfalls vorhandene Bildungsstandards. – Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrenden einer Klasse oder des Bildungsganges bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein. – Die Koordination erfordert organisatorische Rahmenbedingungen, die herzustellen sind. – Die Individualität der Lernenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Lernenden ausgegangen werden, um sicher zu stellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten). – Der Unterricht ist auf den Kompetenzerwerb auszurichten, wobei die Kompetenzen über die Schulstufen und Semester systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen. – In die Unterrichtsgestaltung sind situative Aufgabenstellungen einzubauen, die der beruflichen Realität entnommen und methodisch aufbereitet werden. Dadurch soll die Identifikation der Lernenden mit berufsrelevanten Funktionen und ihre Handlungsfähigkeit entwickelt und gefördert werden. – Wesentlich sind die Vermittlung von Fachwissen sowie die Förderung der Entwicklung von Werthaltungen und Schlüsselkompetenzen. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Der Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Lernenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken. – Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis-Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Lernenden fördert das Gelingen dieses Transfers. – Um alle Lernenden zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können empfiehlt sich am Beginn des I. Jahrgangs die Durchführung von Projektunterricht oder Schulveranstaltungen, die der Sicherung grundlegender sozialer und personaler Kompetenzen (zB Teambildung, Eigenverantwortlichkeit, Lernen, gewaltfreie Kommunikation) dienen. – Fehler sind möglichst als förderliche Lernanlässe zu nutzen. Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen sind dabei zu nützen. Die zur Verfügung stehenden Diagnoseinstrumente sind als Lernstandserhebungen und Lernfortschrittsanalysen, insbesondere aber als Ausgangspunkt für die Planung weiterer Lernphasen einzusetzen. – Auf den Erwerb von Präsentations- und Medienkompetenz ist besonderes Augenmerk zu legen. – Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben. – Den Lernenden sollen weiters Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie im Sinne einer individuellen Bildungsplanung nationale und internationale Zertifikate erworben werden können. – Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden, sind im Unterricht und abhängig von den Aufgabenstellungen auch in Prüfungssituationen zu verwenden. – In allen Gegenständen ist Wert auf die Anwendung einfacher wissenschaftlicher Arbeitstechniken zu legen. Die Notwendigkeit wissenschaftlicher Redlichkeit beim Verfassen eigener Arbeiten ist zu beachten und einzufordern. Für die Vorbereitung auf die Diplomarbeit sind Methoden der wissenschaftlichen Informationsgewinnung, eine Einführung in die Grundzüge des wissenschaftlichen Arbeitens und eine korrekte Zitierweise von schriftlichen Quellen in allen betroffenen Unterrichtsgegenständen zu lehren und zu beachten. – Der Unterricht in sprachheterogenen Klassen stellt erhöhte Anforderungen an Lehrende und Lernende, die in gemeinsamer Verantwortung wahrzunehmen sind. Interkulturelles Lernen verbessert die Fähigkeit der Lernenden zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen und ist eine Chance zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft. – Sprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache in Wort (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrkräfte verantwortlich. Lernende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern. – Um gesellschaftlichen und globalen Entwicklungen Rechnung zu tragen, ist die Verwendung der Fremdsprache als Arbeitssprache oder Integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL) anzustreben. Integriertes Fremdsprachenlernen und -lehren hat so zu erfolgen, dass sowohl im fachlichen als auch im sprachlichen Bereich die Lernenden bei der Herausbildung von Wissen und Fähigkeiten einerseits, als auch sprachlicher und kommunikativer Kompetenzen andererseits unterstützt werden. Didaktische Grundsätze der Pflichtgegenstände Englisch und Zweite Lebende Fremdsprache: – Die Entwicklung fremdsprachlicher Kompetenzen erfolgt auf Basis jener Kompetenzen, über die die Lernenden im Deutschen sowie gegebenenfalls in ihrer Erstsprache verfügen. – Ziel des Unterrichts ist der Aufbau einer mehrsprachigen Kompetenz, zu der alle Sprachkenntnisse und Spracherfahrungen beitragen. Deshalb kommt sprachenübergreifenden Ansätzen besondere Bedeutung zu. – Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Erweiterung der sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erfahren werden kann. – Im V. Jahrgang werden je 1 Wochenstunde Englisch und 1 Wochenstunde in der zweiten lebenden Fremdsprache von den jeweiligen Lehrkräften gemeinsam unterrichtet. Dabei soll vorrangig die mehrsprachige Kompetenz durch sprachenübergreifende Methoden und Aufgabenstellungen entwickelt werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, im Sinne der Individualisierung zeitweise mit Kleingruppen an speziellen Kompetenzbereichen der Einzelsprachen zu arbeiten. – Die verschiedenen Kompetenzbereiche (Hören, Lesen, zusammenhängend sprechen, an Gesprächen teilnehmen, Schreiben, Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires) sind vernetzt zu entwickeln. – In allen Gegenständen sind authentische fremdsprachige Materialien und Impulse (besonders in englischer Sprache) zu nutzen. – Im Sinne der gelebten Internationalität sollen Auslandskontakte wie Praktika, Schulpartnerschaften, internationale Projekte usw. gefördert werden. Didaktische Grundsätze des Clusters Wirtschaft: Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für – betriebswirtschaftliche, regionale und globalwirtschaftliche Mechanismen und volkswirtschaftliche Zusammenhänge und – deren Auswirkungen auf das Lebensumfeld (einschließlich der Chancen von Frauen und Männern). Im Mittelpunkt steht – die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für Zusammenhänge, – die Fähigkeit zur Einordnung des Gelernten in ein Gesamtsystem und dessen Transfer auf neue Anforderungen bzw. geänderte Rahmenbedingungen, – die praktische Nutzung der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten und – die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation. Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Lernenden ist die multidimensionale Verantwortung von Führungskräften in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Musik, Bildnerische Erziehung und kreativer Ausdruck: Wesentlicher Bestandteil aller unterrichtlichen Aktivitäten ist die musikalische und bildnerische Praxis. Nach Möglichkeit sollen Projekte und Workshops mit Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturschaffenden durchgeführt und die Teilnahme der Lernenden an Wettbewerben angestrebt werden. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik: Grundlage bilden die Bildungsstandards BHS Angewandte Mathematik mit den Inhaltsbereichen Zahlen und Maße, Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik und den Handlungsbereichen Argumentieren und Kommunizieren, Operieren und Technologieeinsatz, Interpretieren und Dokumentieren, Modellieren und Transferieren. Bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung ist insbesondere auf praxisbezogene Aufgabenstellungen und die Förderung folgender Kompetenzen der Lernenden zu achten: – Kenntnisse der grundlegenden, allgemeinen mathematischen Strukturen, – selbstständiges logisches Denken, – Modellieren von sprachlich formulierten Problemen mit Hilfe von Gleichungen, Funktionen oder grafischen Darstellungen sowie – Durchführung von allgemeinen Rechenverfahren mit Schritt-für-Schritt-Analysen. Es sind moderne Technologien einzusetzen. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften: Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) ist durchgängig in den Unterricht zu integrieren. Die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Disziplinen der Naturwissenschaften werden durch unterschiedliche Methoden sichtbar gemacht und ermöglichen so eine ganzheitliche Wahrnehmung. Didaktische Grundsätze des Clusters Gastronomie und Hotellerie: Zur Sicherung der Berufsfähigkeit ist bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung auf eine fundierte Grundbildung und die Anwendbarkeit in der betrieblichen Situation größter Wert zu legen. Die Vernetzung der fachtheoretischen Grundlagen mit der Praxis ist wesentliche Grundlage für professionelles Handeln. Auf organisatorische Besonderheiten der Pflichtgegenstände „Küchen- und Restaurantmanagement“ sowie „Betriebsorganisation (mit Übungen)“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement: Durch die Fächerverbindung aller Unterrichtsgegenstände mit dem Unterrichtsgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ wird dem unternehmerischen Denken (Entrepreneurship Education) besonders Rechnung getragen. Kooperationen mit Betrieben sowie Expertinnen und Experten sind im Rahmen der Möglichkeiten vorzusehen. Zur Festigung und Vernetzung der in den unterschiedlichen Clustern erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten werden verschiedene komplexe, handlungsorientierte und schülerzentrierte Methoden angewendet. Wesentlich sind dabei die Einrichtung einer betrieblichen Struktur und die Einbettung des gesamten Unterrichts in „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ in einen unternehmerischen Kontext. Durch die Planung und Durchführung vor allem realer aber auch die Realsituation simulierender Aufträge ist den Lernenden Gelegenheit zur Durchführung von facheinschlägigen praktischen und organisatorischen Tätigkeiten zu geben. Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Lernenden – Problemstellungen unter ökonomischen, ökologischen und sozialen Gesichtspunkten bearbeiten können, – das bisher erworbene Wissen praktisch anwenden können, – prozess- und ergebnisorientiert unter Berücksichtigung von Projektmanagementtools arbeiten können, – Aufgaben genau, formal richtig und termingerecht bearbeiten können, – betriebliche Abläufe und Strukturen kennen lernen, – Abläufe und Ergebnisse im Sinne eines kontinuierlichen Qualitätsmanagements reflektieren können, – Situationen analysieren, Strukturen und Lösungswege erkennen, – moderne Technologien nutzen, – Entscheidungen treffen, – kommunikations- und teamfähig arbeiten, – eigenverantwortlich lernen und für das eigene Handeln Verantwortung übernehmen, – Führungsaufgaben übernehmen, – ihre Rolle im Arbeitsleben und in Hierarchien kennen lernen, – ihre persönlichen Möglichkeiten und Grenzen erfahren können. Dazu ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten. Die Absprache mit den Lehrenden anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten wird dringend empfohlen. Im Bedarfsfall sind eine gute organisatorische (stundenplantechnische) Abstimmung mit anderen einschlägigen Pflichtgegenständen und die Nutzung der Möglichkeit der Blockung empfehlenswert. Die Auswahl der Handlungs- und Lernanlässe hat sich an den Berufsbildern und an der speziellen Ausprägung der Schulen für wirtschaftliche Berufe zu orientieren. Um eine rechtzeitige Planung der entsprechenden Lehrfächerverteilung zu ermöglichen, sind diese im Regelfall bereits spätestens am Ende des vorhergehenden Unterrichtsjahres festzulegen. Didaktische Grundsätze der Verbindlichen Übung Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation: In der Verbindlichen Übung ist vor allem Wert auf die konkrete Anwendung und die unmittelbare Nutzung der zu entwickelnden Kompetenzen im Klassenverband (zB im Rahmen eines Klassenrates) zu legen, die theoretische Vermittlung von Inhalten ist auf das Wesentliche zu beschränken. Unterrichtsmethoden: Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen. Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen: – Lernsettings sind so zu gestalten, dass die Lernenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können. – Individuelle Begabungen und Potenziale sind unabhängig von vorgefassten Bildern, Zuschreibungen und familiären Rahmenbedingungen zu fördern. – Formen des gegenseitigen Unterstützens durch Schülerinnen und Schüler (Tutoring) sollen Lern- und Reflexionsprozesse fördern. – Durch offene Lernformen ist die Problemlösungskompetenz der Lernenden zu fördern, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. Gleichzeitig sind sie zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise in Einzel- und besonders Teamarbeit zu befähigen. – Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (Projekte, Fallstudien, Fachpraxis und Simulationen) führen die Lernenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln. – Ein Bezug zum fachpraktischen Unterricht ist in möglichst vielen Unterrichtsgegenständen herzustellen. – Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis tragen dazu bei, den Lernenden Einblick in die komplexen Zusammenhänge berufsspezifischer Abläufe zu geben. – Der Besuch kultureller Veranstaltungen und kultureller Institutionen motiviert die Lernenden zur Beschäftigung mit Kunst und Kultur. Er ist daher wichtiger Bestandteil des Unterrichts, besonders in „Deutsch“ sowie in „Musik, Bildnerische Erziehung und kreativer Ausdruck“. – Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sollen verschiedene Medien eingesetzt werden, um den Lernprozess zu unterstützen und die erforderliche Medienkompetenz aufzubauen. Die Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien sowie elektronischen Kommunikationsformen soll die Unterrichtsorganisation unterstützen und ergänzen. – Der Vertiefung ausgewählter Lerninhalte und dem Training grundlegender Fertigkeiten ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Behandlung vielfältiger Inhalte zu geben. Besonderer Wert ist dabei auf die Vermittlung der Methoden des jeweiligen Faches zu legen, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. – In allen Unterrichtsgegenständen ist die Dokumentation und Reflexion des stufenweisen Kompetenzerwerbs und damit die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung durch die Lernenden durch geeignete Methoden (zB Portfolio, Lerntagebuch) zu fördern. Unterrichtsorganisation: Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen. Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Jahrgang mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage: – Unterrichtsgegenstände, in denen häufig mit Arbeitsaufträgen im Sinne des kooperativen offenen Lernens gearbeitet wird, – organisatorische Aneinanderreihung inhaltlich verbundener Unterrichtsgegenstände, zB aus dem Cluster Wirtschaft, zur verstärkten Vernetzung der Lerninhalte, – Unterrichtsgegenstände, in denen fächerübergreifende Projekte und/oder themenzentrierter Unterricht geplant sind (zB Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement), – Unterrichtsgegenstände, die sich besonders für eine Zusammenarbeit mit dem Gegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ eignen. Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicherzustellen. Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt in den Pflichtgegenständen „Küchen- und Restaurantmanagement“ sowie „Betriebsorganisation (mit Übungen)“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten. Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten. Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung. Im Hinblick auf die gemeinsame schriftliche Klausur im Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ sind insbesondere im IV. und V. Jahrgang die Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft und Projektmanagement“ sowie „Rechnungswesen und Controlling“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden. Pflichtpraktikum: Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Betriebskategorie und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können. Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Das Pflichtpraktikum ist auf Grundlage einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten. Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind. Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber hinaus zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen. Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen. Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten. Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor, Fachvorständin und Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung. V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT a) Katholischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014 . b) Evangelischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung. c) Altkatholischer Religionsunterricht Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden. d) Islamischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 . e) Israelitischer Religionsunterricht Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden. f) Neuapostolischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006 . g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 . h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988 . i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011 . j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 k) Buddhistischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 . l) Freikirchlicher Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 . m) Alevitischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 89/2015 . VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände
1. ETHIK
Bildungs- und Lehraufgabe Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab. Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten. In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren. Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile. Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie. Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück. Zentrale fachliche Konzepte Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt. Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive: Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft. Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen. Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert. Didaktische Grundsätze Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden: Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen. Diskursorientierung Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen. Diversitätsgebot Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind. Fachdidaktische Aufbereitung Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen. Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann. Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden. Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden. Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und – sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen. Analysieren und Reflektieren Die Schülerinnen und Schüler können – ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und – Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren. Argumentieren und Urteilen Die Schülerinnen und Schüler können – moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und – Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen. Interagieren und Sich-Mitteilen Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und – Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen. Handlungsoptionen entwickeln Die Schülerinnen und Schüler können – durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und – die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen. Lehrstoff Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten. In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. I. Jahrgang (1. und 2. Semester) Grundlagen: Philosophische Ethik und Menschenrechte Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung; Grundrechte, Kinderrechte Soziale Beziehungen Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft, Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur Glück Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung Sucht und Selbstverantwortung Suchtprävention, Abhängigkeit, die Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft Natur und Wirtschaft Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik Religion und Weltanschauung Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich; Religion und Staat II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Prinzipien normativer Ethik Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit Medien und Kommunikation Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation Judentum, Christentum, Islam Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Umgang mit Tieren Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz Liebe, Sexualität, Beginn des Lebens Sex und Gender; Moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität; Reproduktion Konflikte und Konfliktbewältigung Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Grundkonzepte der Ethik Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten Entwicklung und aktuelle Situation; Diversität und Diskriminierung: Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen Krankheit und Gesundheit, Ende des Lebens Ärztliches und pflegerisches Berufsethos; gesundheitliche Aspekte des Sports; Umgang mit Alter, Sterben und Tod 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Identitäten und Moralentwicklung Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung Wirtschaft und Konsum Markt und Moral, Unternehmensethik, Konsumverhalten Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Positionen und Begriffe der Ethik Diskursethik, ethischer Relativismus, Verantwortungs- und Gesinnungsethik Moral und Recht Naturrecht und Positives Recht, Strafrecht und Rechtsordnung, Recht auf Widerstand, Zivilcourage, Recht und Gerechtigkeitskonzepte Sport Erlebnisorientierte Dimension, ergebnisorientierte Verpflichtung, Doping, Fairness, Events und Mediatisierung 8. Semester– Kompetenzmodul 8: Religions- und Moralkritik Atheismus, Agnostizismus, kritische Religiosität; Esoterik und neue religiöse Bewegungen; Spiritualität Technik und Wissenschaft Verantwortung der Wissenschaften, Technikfolgenabschätzung und -bewertung, Trans- und Posthumanismus Schultypenspezifische Vertiefung In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. V. Jahrgang– Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Positionen und Begriffe der Ethik Fähigkeitenansatz – gutes Leben, feministische Ethik Krieg und Frieden Ursachen von Krieg und Terrorismus, Theorien des gerechten Krieges, aktive Friedenssicherung, Völkerrecht, Frieden und Gerechtigkeit Schultypenspezifische Vertiefung In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. 10. Semester: Humanismus Säkulare Gesellschaft, humanistische Lebensgestaltung 2. SPRACHE UND KOMMUNIKATION 2.1 DEUTSCH I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können grundlegende Sprachnormen beschreiben und sie anwenden; – können Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkennen, bestimmen und korrekt anwenden; – können grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden; – können gängige Fremdwörter verstehen und richtig anwenden; – können das wesentliche Fachvokabular anwenden; – können einfache Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Informationen ordnen und wiedergeben; – können Fragen verständlich und angemessen in Standardsprache formulieren und beantworten; – können einfache Sachverhalte berichten, zusammenfassen, erzählen und erklären; – können sinnerfassend lesen; – können Texte mit unterschiedlichen Intentionen und adressatengerecht verfassen und gestalten; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können eigene Texte planen, schreiben und überarbeiten; – können wesentliche Merkmale von Gattungen erfassen; – können grundlegende Merkmale der Medien beschreiben und den eigenen Medienkonsum hinterfragen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Wortarten, Satzglieder und Satzarten. Grundlegende Regeln der Zeichensetzung. Grundlegende Regeln der Rechtschreibung. Gängige Fremdwörter. Wesentliches Fachvokabular. Zuhören und Sprechen: Aktives Zuhören. Fragen in Standardsprache. Einfache Sachverhalte. Erkennen einfacher para- und nonverbaler Äußerungen. Lesen: Lesetechniken und -strategien. Herausfiltern von Einzelinformationen. Erfassen der wichtigsten Inhalte. Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen. Textsortenwissen (Meldung, Bericht, einfaches Protokoll, Gebrauchsanweisung, fiktionale Texte). Schreiben: Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten. Informieren und Dokumentieren. Textsortenwissen (Mitschrift in Stichwörtern, einfaches Protokoll, Bericht, Beschreibung, einfache Zusammenfassung und Inhaltsangabe, Brief und Erzählung). Reflexion: Reflexion über die Lebenssituation. Grundlegende literarische Gattungen anhand von Beispielen. Medienkonsum. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können Stellungnahmen abgeben und einfache Argumente formulieren; – können Sprachnormen beschreiben und sie anwenden; – verstehen wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter und können diese anwenden; – können Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext erkennen und verwenden; – können weitgehend sicher rechtschreiben und Satzzeichen richtig setzen; – können Redeabsichten wahrnehmen; – können einfache Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Informationen aus elektronischen Medien und Texten entnehmen, gliedern und wiedergeben; – können Texte mit unterschiedlichen Intentionen und adressatengerecht verfassen und gestalten; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben; – können Argumente ordnen, Texte planen, schreiben und überarbeiten; – können wesentliche Merkmale literarischer Gattungen erfassen; – können grundlegende Merkmale der Medien und ihre Funktionen erläutern. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter. Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext. Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext. Rechtschreibung, Satzzeichen. Zuhören und Sprechen: Wahrnehmen von Redeabsichten. Einfache Argumente. Kerninformationen aus Medien. Lesen: Entnahme wesentlicher Informationen aus Texten. Herausfiltern von Detailinformationen. Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten). Schreiben: Planen von Texten und Ordnen von Argumenten. Schreiben und Überarbeiten von Texten. Textsortenwissen (Charakteristik, Exzerpt, Kurzfassung). Reflexion: Erkennen literarischer Textsorten an Beispielen. Medien und ihre Funktionen. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können Inhalte präsentieren und vor Publikum sprechen; – können an Diskussionen teilnehmen; – können Stellungnahmen abgeben und einfache Argumente formulieren; – können Sprachnormen beschreiben und sie anwenden; – können wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter verstehen, schreiben und anwenden; – können Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext erkennen und verwenden; – können weitgehend sicher rechtschreiben und Satzzeichen richtig setzen; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen; – können sprachliche Varietäten des Deutschen erkennen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben und kommentieren; – können Texte adressatengerecht planen, schreiben und überarbeiten; – können wesentliche Merkmale literarischer Gattungen erfassen; – können literarische Textsorten, Stoffe und Motive an Beispielen erkennen; – können die Funktionen von Medien erläutern. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter. Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext. Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext. Rechtschreiben und Satzzeichen. Sprachliche Varietäten des Deutschen. Zuhören und Sprechen: Stellungnahme und Formulierung einfacher Argumente. Diskussion. Kurzpräsentationen. Lesen: Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz. Einfache nichtlineare Texte (Grafiken und Tabellen). Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten). Schreiben: Planung von Texten und Ordnen von Argumenten. Schreiben und Überarbeiten von Texten. Textsortenwissen (einfache argumentative Texte, zB Stellungnahme, Leserbrief). Einfache nichtlineare Texte. Reflexion: Literarische Textsorten, Stoffe und Motive. Medien und ihre Funktionen. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können Inhalte präsentieren und vor Publikum sprechen; – können Sprachnormen beschreiben und anwenden; – können berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter verstehen, schreiben und anwenden; – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen sowie sprachliche Varietäten erkennen und vergleichen; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können grundlegende rhetorische Mittel erkennen und bewusst einsetzen; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte analysieren; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – können Argumente formulieren, ordnen und für kohärente Texte nutzen; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare und nichtlineare Texte lesen, beschreiben und analysieren; – können Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können einfache Regeln der Textinterpretation anwenden; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität und Konzepte von Realität äußern; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben; – können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Medien zielorientiert nutzen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter. Textsortenadäquater Stil. Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte). Zuhören und Sprechen: Kommentieren und Appellieren. Grundlegende rhetorische Mittel. Lesen: Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz. Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte. Nichtlineare Texte. Schreiben: Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten). Strukturierung von Argumenten. Lineare und nichtlineare Texte. Textsortenwissen (Motivationsschreiben, einfache textgebundene Erörterung). Reflexion: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Einfache Regeln der Textinterpretation. Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Aufklärung anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medien als Informationsquellen. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können komplexere Inhalte auch mit Medienunterstützung präsentieren und vor Publikum sprechen; – können Sprachnormen anwenden; – können berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter verstehen, schreiben und anwenden; – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen und beschreiben; – können sprachliche Varietäten erkennen und vergleichen sowie ausgewählte historische Entwicklungen beschreiben; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte analysieren; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare und nichtlineare Texte lesen, beschreiben und analysieren; – können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität und Konzepte von Realität äußern; – können einfache Regeln der Textinterpretation anwenden; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben; – können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Medien zielorientiert nutzen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter. Verwendung eines textsortenadäquaten Stils. Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte), historische Entwicklungen an Beispielen. Zuhören und Sprechen: Präsentationen mit Medienunterstützung. Lesen: Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz. Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte. Textsortenwissen (komplexe meinungsbetonte journalistische Textsorten). Schreiben: Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten). Strukturierung von Argumenten. Komplexere argumentative Texte. Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Schreiben (zB Appell). Textsortenwissen (textgebundene Erörterung, Empfehlung). Reflexion: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Einfache Regeln der Textinterpretation. Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Klassik anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medien als Informationsquellen. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können komplexere Inhalte präsentieren und vor Publikum sprechen; – können Informationen unter Einbeziehung moderner Kommunikationstechnologie vermitteln; – können Sprachnormen anwenden; – können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert verwenden; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Informationen entnehmen, gliedern und wiedergeben; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare und nichtlineare Texte lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren; – können fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und kommentieren; – können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben; – können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen; – können Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren beschreiben. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Stil und Wortschatz. Zuhören und Sprechen: Adressatenorientiert und anlassbezogenes Sprechen. Vermittlung von Informationen. Lesen: Vergleichendes Lesen. Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten. Textsortenwissen (komplexe Textsorten). Schreiben: Lineare und nichtlineare Texte. Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Textsortenwissen (Kommentar, Zusammenfassung aus mehreren Quellen, Textanalyse). Reflexion: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zum Realismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medien als Informationsquellen. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen; – können Sprachnormen anwenden; – können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert verwenden; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede reflektieren; – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen und beschreiben; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – können Texte mit unterschiedlichen Intentionen und adressatengerecht verfassen und gestalten; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben, analysieren, kommentieren und interpretieren; – können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben; – können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen; – können Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren beschreiben. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Stil und Wortschatz. Zuhören und Sprechen: Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen. Vermittlung von Informationen. Lesen: Vergleichendes Lesen. Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten. Textsortenwissen (komplexe Textsorten). Schreiben: Lineare und nichtlineare Texte. Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Textsortenwissen (Offener Brief, Interpretation). Reflexion: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zum Expressionismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medien als Informationsquellen. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen; – können rhetorische Mittel beurteilen und bewusst einsetzen; – können Gespräche moderieren; – können Sprachnormen beschreiben und anwenden; – können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert variieren; – können über den eigenen und fremden Sprachgebrauch reflektieren; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben, analysieren, kommentieren und interpretieren; – können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und haben Einblick in deren Entwicklung; – können Texte der deutschsprachigen Literatur eigenständig lesen, interpretieren, einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen; – können Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren beschreiben. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Variation in Stil und Wortschatz. Eigener und fremder Sprachgebrauch. Zuhören und Sprechen: Rhetorische Mittel. Moderation von Gesprächen. Lesen: Synchron und diachron vergleichendes Lesen. Schreiben: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Rhetorische Mittel. Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für Meinungsrede). Textsortenüberblick. Reflexion: Literatur bis zur Gegenwart. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medienkritik. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen; – können rhetorische Mittel beurteilen und bewusst einsetzen; – können Gespräche moderieren; – können Sprachnormen beschreiben und anwenden; – können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert variieren; – können über den eigenen und fremden Sprachgebrauch reflektieren; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen und beschreiben; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten verstehen und diese erläutern; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben, analysieren, kommentieren und interpretieren; – können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben; – können Texte der deutschsprachigen Literatur eigenständig lesen, interpretieren, einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen; – können Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren beschreiben. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Variation in Stil und Wortschatz. Eigener und fremder Sprachgebrauch. Zuhören und Sprechen: Rhetorische Mittel. Lesen: Synchron und diachron vergleichendes Lesen. Schreiben: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Rhetorische Mittel. Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für Meinungsrede). Reflexion: Literatur bis zur Gegenwart. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medienkritik. Schularbeiten: I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten. II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester. IV. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester. V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten. 2.2 ENGLISCH I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird; – können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und einfache Geschichten verstehen; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw., in denen auch Gefühle, Wünsche und Erlebnisse beschrieben werden; – können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können auf sehr einfache Art ihre Meinung ausdrücken; – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler: zB Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Tagesablauf, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Kleidung, Schule, Einkaufen, Berufe. Mündliche und schriftliche Kommunikation: zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, alltägliche Gespräche, Dienstleistungsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarungen von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung. Alltagstexte: zB Anzeigen, Informationsbroschüren, Speisekarten, Gebotsschilder. Einfache Formulare: zB Anmeldezettel im Hotel oder bei der Einreise, Anmeldung zu einem Kurs oder einer Veranstaltung, Log-in auf einer Website. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und einfache Geschichten verstehen; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einfachen Situationen der Arbeitswelt; – können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können auf einfache Art ihre Meinung ausdrücken; – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler und einfache gesellschaftliche und berufliche Themen: zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, Speisen und Ernährung, Gesundheit. Mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt, insbesondere im Bereich Reisen, Hotellerie und Gastronomie: Einfache Telefonate. Erstellen einfacher Informationsmaterialen (zB Flugblatt). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in einfacheren Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und einfache Geschichten verstehen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. aus ihrem Lebensumfeld und in einfachen Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können sich in einfachen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht; – können eine Reihe einfacher Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine unkomplizierte, detaillierte Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler und einfache gesellschaftliche und berufliche Themen: zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, Speisen und Ernährung, Gesundheit. Mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB einfache Diskussionen). Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen in der Arbeitswelt insbesondere im Bereich Reisen, Hotellerie und Gastronomie: Einfache Telefonate. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. aus ihrem Lebensumfeld und in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuelles Geschehen geht; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt); – können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen: zB Tourismus, Freizeitwirtschaft, Ernährung, Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Werbung. Mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB kurze argumentative Texte, einfache Diskussionen). Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation im Bereich Tourismus: zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Reservierung, Bewerbung. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen, einfache Grafiken verstehen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. aus ihrem Lebensumfeld und in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuelles Geschehen geht; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt); – können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und über einige Strategien zum Spracherwerb verfügen; – können kulturelle und geografische Besonderheiten des eigenen Landes identifizieren, diese beschreiben und in ein Besichtigungsprogramm einbetten; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen: zB Tourismus, Freizeitwirtschaft, Ernährung, Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Werbung. Mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB Kommentar, Leserbrief, Artikel, Diskussion). Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation im Bereich Tourismus (medienunterstützt): zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Reservierung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden. Erstellen einfacher Werbematerialien (zB Flugblatt, Folder). Bewerbung. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen klar strukturierte Vorträge und Präsentationen; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen in einem breiten Spektrum an vertrauten Themen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können Grafiken verstehen und in Zeitungsartikeln zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – können längere Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen klar formulierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. aus ihrem Lebensumfeld und in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in vielen unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuelles Geschehen geht; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einer Reihe von vertrauten Themen Standpunkte darlegen sowie durch relevante Erklärungen und Argumente begründen; – können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer adäquat reagieren; – können detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, nutzen die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit und verfügen über eine Reihe von Strategien zum Spracherwerb; – können kulturelle und geografische Besonderheiten des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren, diese beschreiben und in ein Besichtigungsprogramm einbetten; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt und Lebensqualität, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitsmarkt, Marketing. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt): zB einfache Handelskorrespondenz (Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen. Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Blog, Diskussion). Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Proposal usw. Beschreiben und Kommentieren von Grafiken. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – verstehen klar strukturierte Vorträge und Präsentationen; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen in einem breiten Spektrum an vertrauten Themen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – können Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können Grafiken verstehen und in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen und Standpunkte erfassen; – können längere Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen, sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen klar formulierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können mit Medien bewusst umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und die Bedeutung hervorheben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen; – können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer adäquat reagieren; – können detaillierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden sowie die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über eine Reihe von Strategien zum Spracherwerb; – können kulturelle und geografische Besonderheiten des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren, diese beschreiben und in ein Besichtigungsprogramm einbetten; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt und Lebensqualität, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Marketing. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt): zB einfache Handelskorrespondenz (Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen. Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Blog, Diskussion). Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Proposal usw. Beschreiben und Kommentieren von Grafiken. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen inhaltlich und sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen; – können Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über ein breites Spektrum an vertrauten Themen verstehen und dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – können selbstständig lesen sowie Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an allgemeinen und berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen; – können lange und komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können mit Medien bewusst umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und deren Bedeutung hervorheben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen; – können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer flüssig und spontan reagieren; – können klare und strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – können die Bedeutung der inneren und äußeren Mehrsprachigkeit beschreiben; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation: zB Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden. Bewerbung und Motivationsschreiben. Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Blog, Diskussion, Präsentation). Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Proposal usw. Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Produkt-, Firmen- und Freizeitmessen. Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen inhaltlich und sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen; – können Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über ein breites Spektrum an vertrauten Themen verstehen und dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – können selbstständig lesen sowie Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an allgemeinen und berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen; – können lange und komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können mit Medien bewusst umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und deren Bedeutung hervorheben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen; – können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer flüssig und spontan reagieren; – können klare und strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, nutzen die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – können die Bedeutung der inneren und äußeren Mehrsprachigkeit beschreiben; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen; – verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet und in den meisten allgemeinen Themenbereichen; – können Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden, wobei Lücken im Wortschatz zu Zögern und Umschreibungen führen können; – können den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit verwenden, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen können, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern; – verfügen über eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen; – haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation; – beherrschen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, wobei sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen können; – können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und die betreffenden Personen angemessen ist; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation: zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden. Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Blog, Diskussion, Präsentation). Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Proposal usw. Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Produkt-, Firmen- und Freizeitmessen. Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. Schularbeiten: I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten. II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester. IV. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester. V. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten. 2.3 ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen, einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht, sofern langsam und sorgfältig gesprochen wird und wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen; – können sich schrittweise auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen, wenn es sich um sehr vertraute Formulierungen handelt; – verstehen das Wesentliche von kurzen, sehr einfachen Mitteilungen und Anweisungen; – verstehen einfache Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben; – können sehr kurze, einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen, indem sie bekannte Namen, Wörter und einfachste Wendungen heraussuchen und, wenn nötig, den Text mehrmals lesen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von ganz unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird; – können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt; – können sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen und Orte äußern; – können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze schreiben; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler: zB Familie, Freundeskreis, soziale Beziehungen, einfache Alltagssituationen in Bezug auf Essen, Trinken, Einkaufen, Unterkunft. Kurze Mitteilungen, Einladungen, Notizen, Checklisten, Ausfüllen von personenbezogenen Formularen (auch bereits medienunterstützt). Vorstellen (sich selbst oder jemanden anderen) und Gebrauch einfacher Gruß- und Abschiedsformeln. Stellen und Beantworten einfacher Fragen nach Namen, Wohnort, Dingen, Hobbys und Befinden. Einfache Einkaufsgespräche. Bitten, Bedanken, Entschuldigen. Einfache Kommunikation in sozialen Netzwerken. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen und einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von unmittelbarer Bedeutung geht, sofern klar, sorgfältig und nicht zu schnell gesprochen wird und wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen; – können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen; – verstehen das Wesentliche von kurzen, relativ einfachen Mitteilungen und Anweisungen; – verstehen Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben, wenn sie deutlich gesprochen und eventuell mehrmals gehört werden; – können sehr kurze, einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen, indem sie bekannte Namen, Wörter und einfache Wendungen heraussuchen und, wenn nötig, den Text mehrmals lesen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird; – können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt; – können sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen und Orte äußern; – können eine einfache Beschreibung von Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf sehr einfache Art über Erlebnisse berichten; – können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze schreiben; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Die im I. Jahrgang erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Freizeit, Sport, Kleidung. Geografische Grundkenntnisse über das Zielland. Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation: zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, alltägliche Gespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung. Situationen der Arbeitswelt, insbesondere im Bereich Reisen, Hotellerie und Gastronomie. Erstellen einfacher Informationsmaterialien (zB Flugblatt). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen und einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von unmittelbarer Bedeutung geht, sofern Pausen helfen, den Sinn zu erfassen, wobei die sprachentypische Intonation und Sprechgeschwindigkeit möglichst natürlich sein sollen; – verstehen das Wesentliche von kurzen, relativ einfachen Mitteilungen und Anweisungen; – verstehen Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben, wenn sie deutlich gesprochen und eventuell mehrmals gehört werden; – verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw.; – können einfachen Alltagstexten konkrete Informationen entnehmen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation weitgehend davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird; – können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt; – können sich mit einfachen Wendungen über Menschen und Orte äußern; – können eine einfache Beschreibung von Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf sehr einfache Art über Erlebnisse berichten; – können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze zu einem kurzen Text verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Freizeit, Sport, Kleidung und Mode. Geografische Grundkenntnisse über das Zielland. Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation: zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, alltägliche Gespräche, Dienstleistungsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung. Situationen der Arbeitswelt, insbesondere im Bereich Reisen, Hotellerie und Gastronomie. Erstellen einfacher Informationsmaterialien (zB Flugblatt). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn klar, deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird und kleinere Pausen helfen, den Sinn zu erfassen; – verstehen in einfacheren Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn sehr deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird; – können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen; – verstehen komplexere Zahlen und Preisangaben, wenn sie eventuell mehrmals gehört werden; – verstehen das Wesentliche von kurzen, einfachen allgemeinen und berufsbezogenen Mitteilungen und Anweisungen; – können einfachen Alltagstexten und einfachen Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen; – verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe, einfache berufliche Korrespondenz usw.; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich in vertrauten einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können auf einfache Art ihre Meinung ausdrücken; – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus den Bereichen Hotellerie, Gastronomie, Freizeitwirtschaft und touristische Verkehrsmittel. Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation im Bereich Tourismus: zB Telefonate, einfache Speisenerklärungen anhand von Musterbeispielen, Hotelkorrespondenz (medienunterstützt; Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Reservierung), Notizen, Ankündigungen, Memos. Bewerbung. Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler und allgemeinbildende Themen (zB Erlebnisse, Erfahrungen, Formen der alltäglichen Kommunikation, Bildung, Gesundheit und Ernährung). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen und können Gesprächen mit „Native Speakers“ folgen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in einfacheren Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache und nicht zu schnell gesprochen wird; – können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen; – können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen; – verstehen einfache Texte wie zB von E-Mails, SMS, Einträgen in sozialen Netzwerken, Briefen und berufsbezogener Korrespondenz; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können auf einfache Art ihre Meinung ausdrücken; – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus den Bereichen Hotellerie, Gastronomie, Freizeitwirtschaft und touristische Verkehrsmittel. Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation im Bereich Tourismus: zB Telefonate, einfache Speisenerklärungen anhand von Musterbeispielen, Hotelkorrespondenz (medienunterstützt; Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Reservierung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Notizen, Ankündigungen, Memos. Bewerbung. Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation: Themen aus dem Umfeld und allgemeinbildende Themen (zB Erlebnisse, Erfahrungen, Formen der alltäglichen Kommunikation, Bildung, Gesundheit und Ernährung). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen und können Gesprächen mit „Native Speakers“ folgen, wenn klar artikuliert, deutlich und mit vertrautem Akzent gesprochen wird; – verstehen in einfacheren Tonaufnahmen sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltagstexten, einfachen Zeitungsartikeln und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen sowie einfache Grafiken verstehen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. aus ihrem Lebensumfeld und vertrauten Situationen der Arbeitswelt, in denen auch Gefühle, Wünsche und Erlebnisse beschrieben werden; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Gesundheit, Schule, Arbeit und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen, einige Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle Themen: zB gesellschaftliche Grundstrukturen, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt, Ernährung und Lebensqualität, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen. Ausgewählte Bereiche der mündlichen und schriftlichen berufsbezogenen Kommunikation: zB einfache Handelskorrespondenz (medienunterstützt; Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), einfache Berichte. Kommunikation in sozialen Netzwerken. Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Grafiken und Statistiken. Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, alltägliche Korrespondenz, Blog, Gespräch). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus ihrem Lebensumfeld und beruflichen Bereich und können Gesprächen mit „Native Speakers“ folgen, wenn klar artikuliert, deutlich und mit vertrautem Akzent gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen, einfache Grafiken verstehen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. aus ihrem Lebensumfeld und in Standardsituationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können einigermaßen bewusst mit Medien umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich relativ leicht in strukturierten Situationen und kurzen Gesprächen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit sozialen Beziehungen und touristischen Aktivitäten geht; – können eine Reihe einfacher Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben, über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und auf einfache Art ihre Meinung ausdrücken und begründen; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt); – können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – können kulturelle und geografische Besonderheiten des eigenen Landes identifizieren, diese in einfacher Form beschreiben und in ein Besichtigungsprogramm einbetten; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle Themen: zB politische und gesellschaftliche Grundstrukturen, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt, Ernährung und Lebensqualität, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen. Ausgewählte Bereiche der mündlichen und schriftlichen berufsbezogenen Kommunikation: zB einfache Handelskorrespondenz (medienunterstützt; Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Berichte. Kommunikation in sozialen Netzwerken. Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Grafiken und Statistiken. Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, alltägliche Korrespondenz, Blog, Gespräch). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus ihrem Lebensumfeld und beruflichen Bereich und können Gesprächen mit „Native Speakers“ folgen, wenn klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich konkrete Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. aus ihrem Lebensumfeld und in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können bewusst mit Medien umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Freizeit, wirtschaftlichen und touristischen Aktivitäten sowie aktuellem Geschehen geht; – können eine Reihe von Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, einige Zeit in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen auf einfache Art das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt); – können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – können die Bedeutung der inneren und äußeren Mehrsprachigkeit beschreiben; – können kulturelle und geografische Besonderheiten des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren, diese in einfacher Form beschreiben und in ein Besichtigungsprogramm einbetten; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erfahren; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen: zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur, Arbeit und Arbeitswelt. Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Bericht, Rundbrief, Homepage, einfache PR-Texte wie Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung usw. Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Produkt-, Firmen- und Freizeitmessen. Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Grafiken und Statistiken. Ausgewählte Bereiche der Handels- und Hotelkorrespondenz (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden). Motivationsschreiben. Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Artikel, Bericht, Leserbrief, Blog, alltägliche Korrespondenz, Diskussion). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus ihrem Lebensumfeld und beruflichen Bereich und können Gesprächen mit „Native Speakers“ folgen, wenn klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich konkrete Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. aus ihrem Lebensumfeld und in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können bewusst mit Medien umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Freizeit, wirtschaftlichen und touristischen Aktivitäten sowie aktuellem Geschehen geht; – können eine Reihe von Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, einige Zeit in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen auf einfache Art das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt); – können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – können die Bedeutung der inneren und äußeren Mehrsprachigkeit beschreiben; – können kulturelle und geografische Besonderheiten des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren, diese in einfacher Form beschreiben und in ein Besichtigungsprogramm einbetten; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erfahren; – zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen; – können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. – verfügen über eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird und lassen eine sprachentypische Intonation erkennen; – können eine Rechtschreibung und Zeichensetzung, die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt; – können zwischen formellem und informellem Register unterscheiden, sind sich der wichtigsten Höflichkeitskonventionen bewusst und handeln entsprechend; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen: zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur, Arbeit und Arbeitswelt. Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Bericht, Rundbrief, Homepage, einfache PR-Texte wie Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung usw. Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Produkt-, Firmen- und Freizeitmessen. Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Grafiken und Statistiken. Ausgewählte Bereiche der Handels- und Hotelkorrespondenz (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden). Motivationsschreiben. Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Artikel, Bericht, Leserbrief, Blog, alltägliche Korrespondenz, Diskussion, Präsentation). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. Schularbeiten: I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten. II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester. IV. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester. V. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten. 3. WIRTSCHAFT 3.1 GLOBALWIRTSCHAFT, WIRTSCHAFTSGEOGRAFIE UND VOLKSWIRTSCHAFT III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – kartografische Medien anwenden; – geologische und geomorphologische Kräfte und ihre Auswirkungen erklären; – Grundlagen der Klimageografie erklären; – wirtschaftliche Nutzungsformen der landschaftsökologischen Zonen analysieren; – Entwicklungen in der Weltbevölkerung analysieren. Lehrstoff: Grundlagen der Geografie (Orientierung mit unterschiedlichen kartografischen Medien, physiogeografische Grundlagen). Nutzung von Naturräumen. Globale Bevölkerungstendenzen inklusive Migration. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Gründe der Unterentwicklung anhand von Kennzahlen interpretieren; – wirtschaftliche und soziale Entwicklungen in Entwicklungs- und Schwellenländern analysieren; – Lebenswelten in ländlichen und städtischen Regionen vergleichen. Lehrstoff: Entwicklungsländer und Schwellenländer: Indikatoren und Gründe der Unterentwicklung. Unterschiedliche Entwicklungsniveaus. Entwicklungen in der Landwirtschaft und im Bergbau (Rohstoffökonomien). Modelle des ökonomischen Aufstiegs anhand exemplarischer Staaten bzw. Wirtschaftsregionen. Ökonomischer Wandel und Fortschritte in ausgewählten Staaten. Lebenswelten im ländlichen und städtischen Raum. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – volkswirtschaftliche Grundbegriffe und Messgrößen erklären; – verschiedene Wirtschaftssysteme, -ordnungen und -theorien erklären; – den Konjunkturablauf beschreiben; – Auswirkungen konjunktureller Veränderungen auf nationaler und globaler Ebene analysieren; – die Markt, Marktformen und Preisbildung beeinflussenden Faktoren sowie Gründe für Marktversagen erläutern; – die Ziele und Zielkonflikte der Wirtschaftssubjekte sowie Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf den Wirtschaftskreislauf analysieren; – die Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktes und der Sozialpolitik bewerten; – die Auswirkungen wirtschaftspolitischer Maßnahmen auf private Haushalte und Unternehmen analysieren. Lehrstoff: Volkswirtschaftliche Grundbegriffe. Wirtschaftssysteme – Wirtschaftsordnungen. Marktformen, vollkommener Markt und Marktversagen, Preis. Konjunkturpolitik. Sozialpolitik und Arbeitsmarkt. Volkswirtschaftliche Messgrößen (zB Bruttoinlandsprodukt, (Gender) Human Development Index, Arbeitslosenquote, Gini Koeffizient). 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundlagen des Geld- und Währungswesens erklären; – die Rahmenbedingungen des Budgets erklären; – die Zusammenhänge und Wechselwirkungen im magischen Vieleck sowie deren Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche und gesellschaftliche Situation erläutern und begründen; – die außenwirtschaftlichen Verflechtungen erklären; – die wesentlichen Wirtschaftstheorien erklären und reflektieren. Lehrstoff: Geld- und Währungspolitik (Geldwertstabilität usw.). Wirtschaftswachstum. Außenwirtschaftliche Beziehungen und Zahlungsbilanz. Europäische Wirtschaft. Budget- und Budgetpolitik. Ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit. Wirtschaftstheorien. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die europäische Integration und die Erweiterung der EU anhand von Beispielen analysieren; – Beispiele europäischer Wirtschaftsstrukturen und Kooperationen vergleichen; – ökonomische Entwicklungen in verschiedenen Räumen der Welt erläutern; – Arten und Folgen der Globalisierung bewerten; – die Notwendigkeit einer nachhaltigen Wirtschaft vor dem Hintergrund der Ressourcenverknappung beurteilen. Lehrstoff: Industrieländer. Ökonomische und regionale Entwicklungen in Europa, Nordamerika, in der Russischen Föderation und im westpazifischen Raum. Europäische Integration, europäische Staaten innerhalb und außerhalb der EU. Globalisierung und Nachhaltigkeit: Chancen und Risiken unterschiedlicher Formen der Globalisierung. Folgen der Globalisierung auf ökologische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Systeme. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Folgen der Bevölkerungsentwicklung Österreichs und der Migration hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt analysieren; – die Wirtschaftssektoren Österreichs (inklusive Tourismus) bewerten; – naturräumliche Gegebenheiten Österreichs beschreiben; – die Notwendigkeit einer nachhaltigen Wirtschaft vor dem Hintergrund der Ressourcenverknappung beurteilen. Lehrstoff: Österreich: Naturräumliche Voraussetzungen und Nutzungen. Bevölkerungsentwicklung, Migration, Arbeitsmarkt. Wirtschaftsregionen und Wirtschaftssektoren (Landwirtschaft, Industrie, Dienstleistungen, Tourismus, Energie, Verkehr). Raumordnung und Raumplanung. 3.2 BETRIEBSWIRTSCHAFT UND PROJEKTMANAGEMENT I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – den Einfluss und die Bedeutung von Wirtschaft im täglichen Leben beschreiben und die Auswirkungen des Wirtschaftens einschätzen; – den Zusammenhang zwischen knappen Ressourcen und Gütern erklären; – das ökonomische Prinzip erklären und mit dem Anspruch auf Nachhaltigkeit verbinden; – die grundlegende Funktionsweise von Märkten beschreiben; – Marktmechanismen erklären; – das Prinzip der Arbeitsteilung erklären und kritisch beurteilen; – Leistungsbereiche in Unternehmen unterschiedlicher Branchen identifizieren und deren Zusammenwirken analysieren; – einfache Unternehmensumfeldanalysen durchführen; – Kaufverträge analysieren und inhaltlich gestalten; – ihr Wissen über den Kaufvertrag im Privat- und Berufsleben situationsgerecht anwenden; – die optimale Zahlungsform für unterschiedliche Situationen auswählen; – die entsprechenden Zahlungsformulare ausfüllen (offline und online); – Möglichkeiten der Durchsetzung ihrer Rechte als Konsumentinnen und Konsumenten beschreiben; – rechtskonforme und betriebswirtschaftlich sinnvolle Lösungen bei Kaufvertragsverletzungen finden; – im Geschäftsleben richtig kommunizieren und Geschäftsbriefe inhaltlich richtig gestalten; – einen zusammenhängenden Geschäftsfall aus dem Bereich des Kaufvertrages praxisgerecht bearbeiten. Lehrstoff: Grundlagen der Wirtschaft: Wirtschaftsteilnehmer, Funktionsweise und Formen von Märkten, Arbeitsteilung und Produktionsfaktoren. Unternehmen: Leistungsbereiche in Unternehmen unterschiedlicher Branchen, Prozesse in Unternehmen. Kaufvertrag: Grundlagen (Phasen, Voraussetzungen für das Zustandekommen, Mindestbestandteile). Bestandteile inklusive Zahlungsformen, E-Commerce und Konsumentenschutz. Kaufvertragsverletzungen. Schriftverkehr beim Kaufvertrag. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – eine einfache Geschäftsidee entwickeln; – rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen bei der Unternehmensgründung erläutern und daraus Entscheidungen ableiten; – Ursachen für Unternehmenskrisen erkennen; – einfache Maßnahmen zur Krisenbewältigung vorschlagen; – die Grundlagen des Insolvenzrechts beschreiben; – die Grundlagen des Projektmanagements erläutern. Lehrstoff: Unternehmensgründung: Entwicklung einer Geschäftsidee, rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen bei der Gründung von Unternehmen sowie Non-Profit-Organisationen (Gewerberecht, Firma, Firmenbuch, Rechtsformen, Vollmachten, Krisenmanagement inklusive Grundlagen des Insolvenzrechts). Grundlagen des Projektmanagements. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die steigende Bedeutung des Dienstleistungssektors für die zukünftige Wirtschaftsentwicklung beschreiben; – die Grundlagen kunden- und marktgerechter Dienstleistungsgestaltung anwenden; – den kontinuierlichen Prozess einer Dienstleistungs- bzw. Produktentwicklung von der Ideenfindung und -bewertung über die Entwicklung und Realisierung beschreiben; – einen Businessplan (inklusive Gründungskosten) für eine Geschäftsidee erstellen und präsentieren; – im Rahmen der Entwicklung des Businessplans Grundlagen des Projektmanagements anwenden; – Marketingmaßnahmen von Unternehmen analysieren; – die Grundzüge der Marktforschung und Marktforschungsmethoden erläutern; – ein Marketingkonzept für eine Geschäftsidee entwickeln; – Marketingmaßnahmen kritisch beurteilen. Lehrstoff: Inhalte des Businessplans: Entwicklung eines Core-Businessplans inklusive Marketing und Gründungskosten mit Hilfe der Methoden des Projektmanagements. Besonderheiten des Dienstleistungssektors: Dienstleistungs-Innovationsmanagement, Service-Design. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die grundlegenden Aufgaben des Personalmanagements beschreiben; – den Personalbedarf näherungsweise ermitteln; – Bewerbungsunterlagen erstellen und sich professionell bewerben; – Grundlagen des Arbeitsrechts anwenden; – die rechtlichen Bestimmungen für das Pflichtpraktikum erläutern und diese im Rahmen des Praktikums einfordern. Lehrstoff: Personalmanagement (Aufgaben, Ermittlung des Personalbedarfs, Personalauswahl mit Schwerpunkt Bewerbung). Grundlagen des Arbeitsrechts, arbeitsrechtliche Bestimmungen für das Pflichtpraktikum. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die strategische und die operative Ebene in Unternehmen beschreiben und unterscheiden; – die Managementfunktionen beschreiben; – Managementkonzepte analysieren; – die Bedeutung des Tourismus für die Wirtschaft einschätzen; – Trends im Tourismus identifizieren und analysieren; – Vorschläge und Maßnahmen entwickeln, die zu einer größeren Nachhaltigkeit im Tourismus führen; – das eigene Reiseverhalten hinsichtlich Nachhaltigkeit hinterfragen. Lehrstoff: Unternehmensführung: Management, Managementfunktionen, Managementkonzepte. Wirtschaftsfaktor Tourismus: Trends im Tourismus (inklusive Nachhaltigkeit im Tourismus). Innovationsmanagement im Tourismus. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Geschäftsfelder von Kreditinstituten erläutern; – die Rolle von Kreditinstituten in der Volkswirtschaft beschreiben; – die wesentlichen Geschäfte, die Banken für bzw. mit Privatpersonen und Unternehmen tätigen, durchführen; – Risiken im Privatbereich und im Unternehmen erkennen; – Möglichkeiten aufzeigen und eine Strategie entwickeln, um sich vor Risiken zu schützen; – Versicherungen auswählen, um die Folgen von Risiken zu minimieren; – die grundlegende Funktionsweise des Kapitalmarkts beschreiben; – Investitionsentscheidungen auf Basis der Investitionsrechnung und qualitativer Kriterien treffen; – Finanzierungsmöglichkeiten bewerten und situationsgerecht nutzen. Lehrstoff: Kreditinstitute, Versicherungen, Kapitalmarkt. Grundlagen der Finanzierung und Investition. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – einen Überblick über die verschiedenen Anlageformen geben; – Überlegungen anstellen, welche Anlageformen zu welcher Anlagestrategie passen; – Trends in der Geldanlage beschreiben und diese kritisch hinterfragen; – Anlageformen hinsichtlich Ethik und Nachhaltigkeit analysieren; – die grundlegende Funktionsweise von Börsen beschreiben; – Chancen und Risiken von Unternehmenszusammenschlüssen erläutern; – die Risiken bei internationalen Kaufverträgen identifizieren; – Liefer- und Zahlungsbedingungen bei internationaler Geschäftstätigkeit festlegen; – die Auswirkungen betrieblicher und privater Entscheidungen auf die Volkswirtschaft nachvollziehen. Lehrstoff: Geldanlage unter Berücksichtigung von aktuellen Trends und ethischen Aspekten. Unternehmenszusammenschlüsse und Kaufverträge im Außenhandel. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – das Zusammenspiel von Planung und Controlling für eine erfolgreiche Unternehmenssteuerung verstehen; – die Aufgaben einer Controllerin und eines Controllers beschreiben; – die Vernetzung zwischen Controlling und anderen Fachabteilungen erläutern; – Controllinginstrumente einsetzen; – Fallstudien zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen mit einer Verknüpfung zu Rechnungswesen und Controlling lösen. Lehrstoff: Controlling als Basis für Unternehmensentscheidungen, Controllinginstrumente (zB Balanced Scorecard inklusive Personalcontrolling). Nutzung der fachspezifischen Standardsoftware (Tabellenkalkulations- und Präsentationsprogramme). Case Studies. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können Fallstudien zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen mit einer Verknüpfung zu Rechnungswesen und Controlling lösen. Lehrstoff: Case Studies unter Nutzung fachspezifischer Standardsoftware (Tabellenkalkulations- und Präsentationsprogramme). Schularbeiten: I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten. II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester. IV. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 7. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 8. Semester. V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten und mindestens 1 davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Rechnungswesen und Controlling“. 3.3 RECHNUNGSWESEN UND CONTROLLING I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Aufgaben, die rechtlichen Grundlagen und die Bedeutung des Rechnungswesens für die betriebliche Praxis erklären; – einfache Finanzpläne aus dem Privat- und Unternehmensbereich erstellen; – Maßnahmen identifizieren, mit denen ein Fehlbetrag in Finanzplänen gedeckt und ein Überschuss verwendet werden kann; – Belege erkennen, prüfen, bearbeiten und organisieren; – das System der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR) in Grundzügen erklären; – beurteilen, welche Geschäftsfälle Betriebseinnahmen oder -ausgaben darstellen; – Belege für die EAR prüfen und organisieren; – Belege und Geschäftsfälle in einer EAR erfassen; – ein Kassabuch führen; – ein Wareneingangsbuch führen; – die Grundzüge der Anlagenverrechnung anwenden; – ein Anlagenverzeichnis führen; – eine Umsatzsteuervoranmeldung erstellen; – den Erfolg in der EAR ermitteln und analysieren. – einfache Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen erstellen und erklären; – einfache Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung auf Konten erfassen und diese Konten abschließen; – Buchungssätze bilden und die Gewinnauswirkung von Geschäftsfällen beurteilen; – Kontenarten den entsprechenden Kontenklassen zuordnen und den Kontenplan einsetzen; – die Grundlagen des Umsatzsteuerrechts anwenden und die Umsatzsteuer richtig berechnen und verbuchen. Lehrstoff: Erstellung von einfachen Finanzplänen (Budgets) aus dem Privat- und Unternehmensbereich. Beleg, Belegorganisation inkl. Formvorschriften. EAR inklusive Nebenbücher. Grundzüge der Anlagenverrechnung (Ermittlung der Abschreibung und des Restbuchwerts). Geringwertige Wirtschaftsgüter, Erfolgsermittlung in der EAR inklusive Umsatzsteuervoranmeldung (UVA). Einführung in die Doppelte Buchführung (Inventar, Bilanzerstellung und einfache Bilanzen). Einfache Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung auf Konten inklusive Abschluss auch anhand von Originalbelegen. Kontenrahmen, Kontenplan. Umsatzsteuer. Laufende Geschäftsfälle (vorwiegend aus Handelsbetrieben) einschließlich Umsatzsteuer in der Doppelten Buchführung (insbesondere Anlagenkäufe, Warenkäufe, Warenverkäufe, Verbuchung von Aufwänden und Erträgen, Rechnungsausgleich durch Barzahlung und Banküberweisung). II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – laufende Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung erfassen; – die Erfolgsauswirkung dieser Geschäftsfälle erkennen und interpretieren. Lehrstoff: Laufende Geschäftsfälle mit dem Schwerpunkt Tourismus. Fachspezifische Software – Buchführungssoftware und/oder Tabellenkalkulationsprogramm. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – laufende Bezüge inklusive Überstunden, Zuschläge und Zulagen sowie Sachbezüge abrechnen; – den Auszahlungsbetrag bei Sonderzahlungen ermitteln; – Löhne und Gehälter verbuchen; – komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung verbuchen. Lehrstoff: Personalverrechnung: Abrechnung inklusive Überstundenverrechnung, Zuschläge und Zulagen, Sachbezüge und Sonderzahlungen. Verbuchung von Löhnen und Gehältern. Lohn- und Gehaltsnebenkosten. Komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung. Fachspezifische Software – Buchführungssoftware und/oder Tabellenkalkulation. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – das System der Kostenrechnung anwenden; – Kosten ermitteln und auf Kostenstellen verteilen; – Zuschlagssätze und Selbstkosten ermitteln; – Kalkulationen auf Basis eines Betriebsabrechnungsbogens für unterschiedliche Branchen durchführen; – komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung verbuchen. Lehrstoff: Kostenrechnung (System, Ermittlung von Gemeinkostenzuschlägen, Stundensätzen, Selbstkosten). Einfache Kalkulationen für unterschiedliche Branchen. Verbuchung von Geschäftsfällen. Fachspezifische Software – Buchführungssoftware und/oder Tabellenkalkulation. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – zwischen fixen und variablen Kosten unterscheiden; – Unternehmensentscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung treffen und diese kostenrechnerisch und betriebswirtschaftlich beurteilen; – Fremdwährungen umrechnen; – Auslandsgeschäfte verbuchen; – Geschäftsfälle anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen. Lehrstoff: Unternehmensentscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung. Verbuchung von laufenden Geschäftsfällen anhand von Belegen inklusive Verbuchung von Auslandsgeschäften und Fremdwährungsumrechnung. Fachspezifische Software – Tabellenkalkulation und/oder Buchführungssoftware. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundlagen des Jahresabschlusses beschreiben; – Handlungsfelder beim Jahresabschluss identifizieren; – Bewertungsprinzipien anwenden; – Anlagenzugänge erfassen und den Anschaffungswert ermitteln; – laufende Aufwendungen im Zusammenhang mit Anlagen erfassen; – Anlagengegenstände im Anlagenverzeichnis erfassen; – Abschreibungen ermitteln und verbuchen; – Anlagenabgänge verbuchen; – eine Warenbewertung durchführen und die notwendigen Buchungen tätigen. Lehrstoff: Jahresabschluss: Grundlagen, Bilanzierungsvorschriften, Anlagenverrechnung, Bewertung von Vorräten. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Bewertungsprinzipien anwenden; – Forderungen bewerten und die notwendigen Buchungen durchführen; – Aufwände und Erträge periodenrein in der Doppelten Buchführung erfassen; – die Notwendigkeit von Rückstellungen erkennen und erforderliche Buchungen im Zusammenhang mit Rückstellungen durchführen; – den Jahresabschluss für Einzelunternehmen und Personengesellschaften durchführen. Lehrstoff: Jahresabschluss: Forderungsbewertung, Rechnungsabgrenzungen, Rückstellungen. Abschluss von Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – den Unterschied zwischen Rücklagen, Rückstellungen und Rückständen erklären; – Jahresabschlüsse lesen und analysieren; – wichtige Kennzahlen berechnen, interpretieren und kritisch hinterfragen; – Grundlagen des Steuerrechts anwenden; – eine Arbeitnehmerveranlagung durchführen; – laufende Geschäftsfälle anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen; – Fallstudien mit einer Verknüpfung zu Betriebswirtschaft und Projektmanagement bearbeiten. Lehrstoff: Jahresabschlussanalyse und Controlling. Rücklagen (Begriffe, Einteilung, Beurteilung aus bilanzpolitischer Sicht). Steuerlehre. Arbeitnehmerveranlagung. Verbuchung von laufenden Geschäftsfällen anhand von Belegen. Fachspezifische Software – Tabellenkalkulationsprogramm und/oder Buchführungssoftware. Case Studies. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – laufende Geschäftsfälle anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen; – Fallstudien mit einer Verknüpfung zu Betriebswirtschaft und Projektmanagement bearbeiten. Lehrstoff: Fachspezifische Software – Tabellenkalkulationsprogramm und/oder Buchführungssoftware und Präsentationsprogramme. Case Studies. Schularbeiten: I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten. II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester. IV. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 8. Semester. V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten und mindestens 1. davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft und Projektmanagement“. 3.4 RECHT V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – konkrete Sachverhalte auf ihre rechtliche Relevanz prüfen und die dazu erforderlichen Rechtsbegriffe verstehen; – die für die Beurteilung eines Sachverhaltes grundlegenden Rechtsvorschriften und -quellen nennen und diese bei der Lösung von Fallbeispielen anwenden; – die entsprechenden Wege der Rechtsdurchsetzung finden. Lehrstoff: Einführung in das Bürgerliche Recht. Personen- und Familienrecht. Erbrecht. Sachenrecht. Grund- und Menschenrechte. NGOs. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – konkrete Sachverhalte auf ihre rechtliche Relevanz prüfen und die dazu erforderlichen Rechtsbegriffe verstehen; – die für die Beurteilung eines Sachverhaltes grundlegenden Rechtsvorschriften und -quellen nennen und diese bei der Lösung von Fallbeispielen anwenden; – die entsprechenden Wege der Rechtsdurchsetzung finden. Lehrstoff: Schuldrecht. Zivilgerichtsverfahren. Exekutionsrecht. Insolvenzrecht. Schadenersatzrecht. Mietrecht. Arbeits- und Sozialrecht. Internetrecht. Strafrecht und Strafprozessrecht. 3.5 ANGEWANDTES INFORMATIONSMANAGEMENT I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Funktionsweise eines Computersystems beschreiben; – Computersysteme unterscheiden und daraus Kaufentscheidungen ableiten; – einfache Fehler erkennen und sie beheben; – Hilfsquellen nutzen; – die wichtigsten Maßeinheiten der Informatik nennen und damit arbeiten (Bit, Byte, KB, MB,GB); – Netzwerke sicherheitsbewusst nutzen; – sichere Passwörter erstellen und damit verantwortungsvoll umgehen; – unterschiedliche Datensicherungskonzepte für den privaten Bereich nennen; – die Notwendigkeit des Einsatzes von Virenschutz und Firewall beurteilen; – aktuelle Online-Dienste (zB Cloud-Services) nutzen und Daten online verwalten; – Online-Wissensdatenbanken strukturiert anlegen und verwalten (zB Online-Bookmarksysteme, Literaturverwaltung); – Daten zügig über die Tastatur eingeben; – die Grundbegriffe von Typografie und Farbgestaltung anwenden; – die Layout- und Designprinzipien anwenden; – die Richtlinien der relevanten ÖNORM anwenden; – Zeichen- und Absatzformate effizient einsetzen; – Tabellen in einem Textverarbeitungsprogramm erstellen; – Bilder in Dokumente einbinden und mit den vorhandenen Tools bearbeiten; – Schriftstücke erstellen; – Dokumente für die digitale Weitergabe und den Druck optimieren; – Grundzüge des Urheberrechts erläutern; – unterschiedliche Lizenzmodelle nennen; – sicher im Internet agieren; – gezielt online recherchieren; – Informationen auf Plausibilität und Authentizität prüfen; – verantwortungsbewusst, effizient und zielgerichtet online kommunizieren; – soziale Netzwerke verantwortungsbewusst nutzen. Lehrstoff: Grundlagen der Informationstechnologie. Betriebssystem, Arbeiten im Netzwerk und ausgegliederte IT-Infrastruktur (zB Cloud Computing). Aktuelle Eingabesysteme, Training der Schreibfertigkeit. Wissensmanagement. Typografie und Layout. Bildbearbeitung. Textverarbeitung. Gesetzliche Bestimmungen (Grundzüge des Urheberrechts, Lizenzmodelle). Internet und Internetdienste. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – geschäftliche und alltägliche Schriftstücke erstellen; – Formulare in einem Textverarbeitungsprogramm erstellen; – kollaborative Techniken, zB durch das gemeinsame Arbeiten an Dokumenten und Mind-Maps nutzen; – Berechnungen in einem Tabellenkalkulationsprogramm effizient durchführen; – grundlegende Funktionen in einem Tabellenkalkulationsprogramm effizient einsetzen; – Zellenformatierungen und Zahlenformate aufgabenspezifisch anwenden; – mit Listen arbeiten; – Daten für den Druck aufbereiten; – Präsentationen unter Berücksichtigung der Präsentationsrichtlinien erstellen; – Präsentationen zielgruppenorientiert gestalten. Lehrstoff: Textverarbeitung (fortgeschrittene Textverarbeitung). Tabellenkalkulation. Präsentation: Präsentationsrichtlinien und fortgeschrittene Präsentationsgestaltung. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Seriendokumente unter Verwendung einer Datenbank erstellen; – Seriendokumente mit Bedingungen erstellen; – Elemente aus anderen Anwendungen einbinden; – Dateiformate erklären und ausgabeorientiert verwenden; – Farbmodi unterscheiden und zielgerichtet anwenden; – Bilder digitalisieren und erstellen; – mit einem Grafik- und Bildbearbeitungsprogramm Bilder korrigieren und optimieren; – das Ebenenkonzept verstehen und mit Ebenen arbeiten; – Werkzeuge der Bildbearbeitung aufgabenspezifisch einsetzen; – mit Masken und Kanälen arbeiten. Lehrstoff: Textverarbeitung (fortgeschrittene Textverarbeitung). Dateiformate. Grafik- und Bildbearbeitung: Fortgeschrittene Bildbearbeitung. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – erweiterte Funktionen eines Tabellenkalkulationsprogrammes effizient einsetzen; – umfangreiche Daten aufbereiten, sortieren, filtern und analysieren; – umfangreiche Daten grafisch darstellen; – einfache Publikationen mit druckfähigen Grafiken erstellen; – Texte durch visuelle Maßnahmen verstärken; – Adressen, Aufgaben und Termine von Einzelpersonen und Personengruppen verwalten. Lehrstoff: Tabellenkalkulation (fortgeschrittene Tabellenkalkulation und Datenanalyse). Desktop Publishing (Grundlagen). Adress-, Aufgaben- und Terminverwaltung. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundstruktur einer Webseite erklären; – Grundfunktionen von HTML und CSS anwenden; – die Usability-Richtlinien für Online-Auftritte erläutern; – in einem Content Management System redaktionell arbeiten; – unterschiedliche Soziale Netzwerke und deren Einsatzbereiche beschreiben; – die Notwendigkeit der regelmäßigen Betreuung eines betrieblichen Online-Auftritts beschreiben; – die wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung von sozialen Netzwerken erläutern. Lehrstoff: Online-Publishing: Content Management System, soziale Netzwerke. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – umfangreiche Schriftstücke erstellen; – individuelle Vorlagen erstellen; – umfangreiche mehrseitige Publikationen mit Grafiken für den professionellen Druck erstellen; – unterschiedliche Anbieter von Cloud-Services nennen; – Möglichkeiten einer ausgegliederten IT-Infrastruktur (zB Cloud-Dienste) und deren Nutzen und Risiken erläutern. Lehrstoff: Textverarbeitung (fortgeschrittene Textverarbeitung). Desktop Publishing (fortgeschrittenes Desktop Publishing). Ausgegliederte IT-Infrastruktur (zB Cloud Computing). 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – neue IT-Technologien und deren Folgen im gesellschaftlichen Zusammenhang kritisch hinterfragen; – gesellschaftliche und soziale Auswirkungen von neuen Medien erkennen und beschreiben; – die datenschutzrechtlichen Bestimmungen anwenden; – Datenbankstrukturen erklären; – Datenbanken erstellen und bearbeiten; – unterschiedliche Datensicherungskonzepte für den betrieblichen Bereich erläutern; – die Methoden der Verschlüsselung nennen; – die Notwendigkeit des Einsatzes von Verschlüsselung begründen; – Online-Services des öffentlichen Bereiches mit Bürgerkartenfunktion nutzen; – die Bedeutung der digitalen Signatur einschließlich der gesetzlichen Basis erläutern; – die aktuellen IT-Technologien und entsprechende Anwendungsszenarien beschreiben. Lehrstoff: Informationsethik. Datenschutz und Datensicherheit. Datenbanken. E-Government, Digitale Signatur, Verschlüsselung. Neue Medien und Technologien. Schularbeiten: I. Jahrgang: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten. II. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester. IV. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 8. Semester. 4. GESELLSCHAFT, KUNST UND KULTUR 4.1 GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen und Phänomene beschreiben; – historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und sie aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen; – anhand von historischen Modellen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge beurteilen; – ausgewählte kulturelle und künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der jeweiligen Zeit verstehen; – Ereignisse Epochen begründend zuordnen sowie Grundlagen und Ziele der historischen Arbeit erläutern; – ausgewählte facheinschlägige Quellen und Medien zielgerichtet nutzen; – die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften, Kulturen und Staaten erkennen und diese anhand von aktuellen und historischen Fallbeispielen erklären; – die Merkmale verschiedener aktueller und historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben sowie die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen. Lehrstoff: Aufgaben und Grundlagen der Geschichtswissenschaft: Quellen und Methoden. Orientierung in der Zeit: Historische Kulturräume, Epochen und andere Möglichkeiten der Gliederung. Frühe (vor)staatliche Organisationsformen menschlichen Zusammenlebens: Frühe Hochkulturen, die griechische Polis, Res Publica in Rom, Feudalismus usw. Änderung des Welt- und Menschenbildes zu Beginn der Neuzeit: Das Zeitalter der Entdeckungen, Humanismus, Renaissance, Reformation und ihre Folgen. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen beschreiben; – Ideen und Handlungen sachlich begründen, hinterfragen und diskutieren; – aktuelle Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen; – historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und sie aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen; – Strukturen und Funktionsweisen des österreichischen politischen Systems beschreiben; – sich aktiv auf Basis der Bürger- und Menschenrechte am politischen Geschehen beteiligen; – anhand von historischen Modellen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge kritisch beurteilen; – Ereignisse Epochen begründend zuordnen; – die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften und Kulturen erkennen und diese anhand von Fallbeispielen erklären; – die Merkmale verschiedener aktueller und historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben sowie die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen. Lehrstoff: Historische Entwicklungen zwischen Absolutismus und Aufklärung: Umbrüche, Revolutionen, Grund- und Menschenrechte. Entwicklung des modernen Staates. Grundlagen und Aufgaben des Staates: Verfassungsprinzipien. Moderne Demokratie am Beispiel Österreich: Wahlrecht, Möglichkeiten und Formen der Partizipation, politische Parteien und andere Akteure. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, soziale, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen und Phänomene beschreiben und in den historischen Kontext einordnen; – die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten und bearbeiten; – Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen; – historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und sie aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen; – anhand von historischen Modellen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge beurteilen; – ausgewählte kulturelle und künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der Zeit beschreiben; – historische Geschlechterrollen, Lebenssituationen und Familienmodelle als solche und ihre Hintergründe und Entwicklungen beschreiben; – die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften, Kulturen und Staaten erkennen und diese anhand von Fallbeispielen erklären; – die Merkmale verschiedener aktueller und historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben sowie die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen. Lehrstoff: Europa und die Welt von 1814 bis 1914 (Liberalismus, Nationalismus, Revolutionsjahr 1848, Imperialismus). Industrialisierung, Soziale Frage und Lösungsideen. Österreichische Geschichte von 1814 bis 1914. Erster Weltkrieg, Folgen und Russische Revolution. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, soziale, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen und Phänomene beschreiben und in den historischen Kontext einordnen; – Ideen und Handlungen sachlich begründen, hinterfragen und diskutieren; – die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten und bearbeiten; – Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen; – historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und sie aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen; – anhand von historischen Modellen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge beurteilen; – historische Geschlechterrollen, Lebenssituationen und Familienmodelle als solche begreifen und ihre Hintergründe und Entwicklungen beschreiben; – ausgewählte kulturelle und künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der Zeit erläutern; – die Wechselwirkungen und Interaktionen zwischen Religionen, Gesellschaften, Kulturen und Staaten beschreiben und anhand von Fallbeispielen erklären; – die Merkmale verschiedener aktueller und historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben sowie die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen. Lehrstoff: Österreich 1918 bis 1945. Totalitäre Ideologien: Entstehung, Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Faschismus, Nationalsozialismus, Kommunismus. Verfolgung, Holocaust, Widerstand. Zweiter Weltkrieg und seine direkten Folgen. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, soziale, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen und Phänomene beschreiben und in den historischen Kontext einordnen; – sich mit der gesellschaftlichen und kulturellen Vielfalt im Sinne eines gemeinsamen Europas auseinandersetzen; – Ideen und Handlungen sachlich begründen, hinterfragen und diskutieren; – die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten und bearbeiten; – Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen; – historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und sie aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen; – historische Geschlechterrollen, Lebenssituationen und Familienmodelle als solche begreifen und ihre Hintergründe und Entwicklungen beschreiben; – Strukturen und Funktionsweisen des österreichischen politischen Systems beschreiben und sich aktiv auf Basis der Bürger- und Menschenrechte am politischen Geschehen beteiligen; – anhand von historischen Modellen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge beurteilen; – ausgewählte kulturelle und künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der Zeit erläutern; – die Merkmale verschiedener aktueller und historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben sowie die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen; – die Strukturen und Funktionsweisen des europäischen politischen Systems beschreiben, als mündige EU-Bürgerinnen und Bürger handeln und Einblick in aktuelle politische Entwicklungen nehmen. Lehrstoff: Österreichische Verfassung: Gewaltenteilung (Grundzüge der Gesetzgebung und Vollziehung). Österreichischer und europäischer Parlamentarismus. Rolle der Medien. Europäische Union: Idee des gemeinsamen Europa, Entstehung und Entwicklung, Institutionen. Internationale Geschichte ab 1945. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, soziale, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen und Phänomene beschreiben und in den historischen Kontext einordnen; – sich mit der gesellschaftlichen und kulturellen Vielfalt im Sinne eines gemeinsamen Europas auseinandersetzen; – Ideen und Handlungen sachlich begründen, hinterfragen und diskutieren; – die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten und bearbeiten; – Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen; – historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und sie aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen; – Strukturen und Funktionsweisen des österreichischen politischen Systems beschreiben und sich aktiv auf Basis der Bürger- und Menschenrechte am politischen Geschehen beteiligen; – anhand von historischen Modellen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge beurteilen; – ausgewählte kulturelle und künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der Zeit erläutern; – gegenwärtige und historische Geschlechterrollen, Lebenssituationen und Familienmodelle als solche begreifen und ihre Hintergründe und Entwicklungen analysieren; – die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften, Kulturen und Staaten erkennen und diese anhand von Fallbeispielen erklären; – die Merkmale verschiedener aktueller und historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben sowie die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen; – zu aktuellen Themen Stellung nehmen und Standpunkte argumentieren. Lehrstoff: Österreich ab 1945. Aktuelle Entwicklungen. Längsschnitte oder Projekte zu Themen wie Verflechtungen von Politik und Wirtschaft, Frauen in der Geschichte, Religion und Gesellschaft, Wirtschaftliche Entwicklung, Alltagsgeschichte, Umweltgeschichte. 4.2 PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – psychologische und philosophische Theorien, Sachverhalte und Phänomene aus den Themengebieten Grundlagen der Psychologie und Philosophie, Wahrnehmung, Gedächtnis und Lernen erläutern (Reproduktionsaspekt), auf Beispiele aus Alltag und Beruf anwenden (Transferaspekt) sowie kritisch reflektieren und begründet diskutieren (Reflexionsaspekt); – die Vielfalt von Erklärungsansätzen in Psychologie und Philosophie als Chance erkennen; – Verknüpfungen zwischen Psychologie und Philosophie herstellen; – begründet argumentieren, Argumente austauschen, prüfen und logisch schließen; – eine fachspezifische Terminologie verwenden sowie Texte fachspezifisch analysieren; – eigene Stärken und Schwächen erkennen und richtig einschätzen. Lehrstoff: Grundlagen der Psychologie, Richtungen und Methoden, Grundlagen der Wissenschaftstheorie. Grundlagen der Philosophie, philosophische Fragen und philosophisches Denken, Philosophie und Wissenschaft. Wahrnehmung und soziale Wahrnehmung. Gedächtnis und Lernen. 8. Semester – Kompetenzmodul 8 : Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – psychologische und philosophische Theorien, Sachverhalte und Phänomene aus den Themengebieten Erkenntnistheorie und Entwicklungspsychologie erläutern (Reproduktionsaspekt), auf Beispiele aus Alltag und Beruf anwenden (Transferaspekt) sowie kritisch reflektieren und begründet diskutieren (Reflexionsaspekt); – die Vielfalt von Erklärungsansätzen in Psychologie und Philosophie als Chance erkennen; – Verknüpfungen zwischen Psychologie und Philosophie herstellen; – begründet argumentieren, Argumente austauschen, prüfen und logisch schließen; – Problemlösungs-und Kreativitätsstrategien anwenden; – eine fachspezifische Terminologie verwenden sowie Texte fachspezifisch analysieren; – eigene Stärken und Schwächen erkennen und richtig einschätzen. Lehrstoff: Erkenntnistheorie (erkenntnistheoretische Positionen und Methoden, Grundlagen der Logik und Argumentationstechniken, wissenschaftliche Erkenntnis. Wahrheit, Wissen, Scheinwissen). Problemlösen, Kreativität. Entwicklungspsychologie (Sprachentwicklung, Denkentwicklung, Moralentwicklung ua.). Konflikte, Aggression, Motivation, Emotion. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – psychologische und philosophische Theorien, Sachverhalte und Phänomene aus den Themengebieten Sozialpsychologie, politische Philosophie, Persönlichkeitspsychologie erläutern (Reproduktionsaspekt), auf Beispiele aus Alltag und Beruf anwenden (Transferaspekt) sowie kritisch reflektieren und begründet diskutieren (Reflexionsaspekt); – begründet argumentieren, Argumente austauschen, prüfen und logisch schließen; – Problemlösungs- und Kreativitätsstrategien anwenden; – eine fachspezifische Terminologie verwenden sowie Texte fachspezifisch analysieren; – eigene Stärken und Schwächen erkennen und richtig einschätzen; – sich mit der eigenen Persönlichkeitsentwicklung vor dem Hintergrund psychologischer und philosophischer Erkenntnisse auseinandersetzen; – die Reflexion über Identität und Werthaltungen als Bereicherung ansehen; – die Fähigkeit zum offenen Gespräch, zur Selbsterkenntnis und Kontemplation weiterentwickeln. Lehrstoff: Sozialpsychologie. Politische Philosophie. Persönlichkeitspsychologie. Tiefenpsychologie. Psychische Störungen. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – psychologische und philosophische Theorien, Sachverhalte und Phänomene aus den Themengebieten Ethik und philosophische Anthropologie erläutern (Reproduktionsaspekt), auf Beispiele aus Alltag und Beruf anwenden (Transferaspekt) sowie kritisch reflektieren und begründet diskutieren (Reflexionsaspekt); – begründet argumentieren, Argumente austauschen, prüfen und logisch schließen; – Problemlösungs- und Kreativitätsstrategien anwenden; – eine fachspezifische Terminologie verwenden sowie Texte fachspezifisch analysieren; – eigene Stärken und Schwächen erkennen und richtig einschätzen; – sich ausgehend von ihrer Lebenssituation mit den Grundfragen der menschlichen Existenz (zB Sinn, Tod, Glück) auseinandersetzen; – die Reflexion über Identität und Werthaltungen als Bereicherung ansehen; – die Fähigkeit zum offenen Gespräch, zur Selbsterkenntnis und Kontemplation weiterentwickeln; – moralisch verbindliche Grundpositionen beschreiben und moralische Urteile begründen. Lehrstoff: Ethik (ethische Theorien, angewandte Ethik). Philosophische Anthropologie. 4.3 MUSIK, BILDNERISCHE ERZIEHUNG UND KREATIVER AUSDRUCK I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – sich einzeln und/oder gemeinsam musikalisch und bildnerisch ausdrücken; – Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben lösen und dabei Material, Verfahren und Gestaltungsmittel einsetzen; – fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden; – experimentell und spielerisch handeln; – verantwortungsvoll mit Werkzeugen, Instrumenten und Materialien umgehen; – differenziert sinnlich wahrnehmen und beschreiben; – exemplarische Beispiele künstlerischen Schaffens wiedererkennen; – Beobachtungen und Wahrnehmungen in bildhafte Ausdrucksformen umsetzen; – die Ergebnisse der praktischen Arbeit in geeigneter Form dokumentieren und präsentieren. Lehrstoff : Aufbau eines Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires. Grundlagen der Allgemeinen Musiklehre. Instrumente und Stimme im Überblick. Orchester und Ensembles. Gestaltungsgrundlagen: Farbe, Form, Raum, Material. Grafisches Gestalten – skizzierend, dokumentierend. Musikalische Parameter. Dreidimensionales Gestalten: Entwurf, Funktion, Material, Form. Grundlagen der Schriftgestaltung. Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung: Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik. Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge. Kontakt mit dem Original. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – sich einzeln und/oder gemeinsam musikalisch, sprachlich, tänzerisch und bildnerisch ausdrücken; – Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben eigenständig lösen und dabei Material, Verfahren und Gestaltungsmittel einsetzen; – fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden; – experimentell, improvisatorisch und spielerisch handeln; – verantwortungsvoll mit Werkzeugen, Instrumenten und Materialien umgehen; – bewusst und differenziert sinnlich wahrnehmen und beschreiben; – exemplarische Beispiele künstlerischen Schaffens wiedererkennen und lokale, zeitbedingte und mediale Besonderheiten erläutern; – Beobachtungen und Wahrnehmungen in bildhafte Ausdrucksformen umsetzen; – mit Bildern und mittels musikalischer Aktivitäten kommunizieren; – Informationstechnologien und audiovisuelle Medien einsetzen; – die Ergebnisse der praktischen Arbeit in geeigneter Form dokumentieren und präsentieren; – Arbeiten aus dem Bereich des kreativen Ausdrucks gemeinsam entwickeln und in Projekte einbringen. Lehrstoff : Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires. Schallaufzeichnung und Aufnahmetechnik. Grafisches Gestalten: Vervielfältigbare Bildproduktion. Kombination von Schrift und Bild. Gestaltungsgrundlagen: Farbe, Form, Raum, Material. Musikalische Formelemente, Gestaltungsprinzipien. Medium Fotografie. Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung mit Schwerpunkt Fotografie, Werbung, Printmedien. Bild, Ton und Musik – Medien der Kommunikation, Dokumentation und Manipulation. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben eigenständig lösen und dabei Material, Verfahren und Gestaltungsmittel einsetzen; – fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden; – sich einzeln und/oder gemeinsam musikalisch, sprachlich, tänzerisch und bildnerisch ausdrücken; – experimentell, improvisatorisch und spielerisch handeln; – verantwortungsvoll mit Werkzeugen, Instrumenten und Materialien umgehen; – bewusst und differenziert sinnlich wahrnehmen und beschreiben; – exemplarische Beispiele künstlerischen Schaffens wiedererkennen und lokale, zeitbedingte und mediale Besonderheiten erläutern; – Beobachtungen und Wahrnehmungen in bildhafte Ausdrucksformen umsetzen; – mit Bildern und mittels musikalischer Aktivitäten kommunizieren; – die Ergebnisse der praktischen Arbeit in geeigneter Form dokumentieren und präsentieren; – Arbeiten aus dem Bereich des kreativen Ausdrucks gemeinsam entwickeln und nach Möglichkeit in Projekte einbringen. Lehrstoff: Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires. Musikalische Formen und Gattungen. Gestaltungsgrundlagen der Malerei: Farbe, Form, Raum, Material. Farbe als Ausdrucksträger, experimentelle und malerische Techniken. Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung: Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Alltagsästhetik und Musik. Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben eigenständig lösen und dabei Material, Verfahren und Gestaltungsmittel zielgerecht einsetzen; – fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden; – sich einzeln und/oder gemeinsam musikalisch, sprachlich, mimisch, gestisch, tänzerisch und bildnerisch ausdrücken; – experimentell, improvisatorisch und spielerisch handeln; – verantwortungsvoll mit Werkzeugen, Instrumenten und Materialien umgehen; – bewusst und differenziert sinnlich wahrnehmen und beschreiben; – exemplarische Beispiele künstlerischen Schaffens wiedererkennen und stilistisch zuordnen; – lokale, zeitbedingte und mediale Besonderheiten von Bildgestaltung erläutern; – Beobachtungen und Wahrnehmungen in bildhafte und akustische Ausdrucksformen umsetzen; – mit Bildern und mittels musikalischer Aktivitäten kommunizieren; – Informationstechnologien und audiovisuelle Medien einsetzen; – die Ergebnisse der praktischen Arbeit in geeigneter Form dokumentieren und präsentieren; – gemeinsam Projekte planen und durchführen. Lehrstoff: Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires. Musik und Computer. Vertonung von Bildern und Texten. Zielgruppenorientierte Gestaltung von gebrauchsgrafischen Produkten. Layout-Grundlagen. Digitale Bildbearbeitung. Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung: Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Grafik, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik. Schwerpunkte Bildmanipulation, Werbung, Games. Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge. Kontakt mit dem Original. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben eigenständig lösen und dabei Material, Verfahren und Gestaltungsmittel zielgerecht einsetzen; – fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden; – sich einzeln und/oder gemeinsam musikalisch, sprachlich, mimisch, gestisch, tänzerisch und bildnerisch ausdrücken; – experimentell, improvisatorisch und spielerisch handeln; – verantwortungsvoll mit Werkzeugen, Instrumenten und Materialien umgehen; – bewusst und differenziert sinnlich wahrnehmen und beschreiben; – exemplarische Beispiele künstlerischen Schaffens wiedererkennen und stilistisch zuordnen; – lokale, zeitbedingte und mediale Besonderheiten von Bildgestaltung erläutern; – Beobachtungen und Wahrnehmungen in bildhafte und akustische Ausdrucksformen umsetzen; – mit Bildern und mittels musikalischer Aktivitäten kommunizieren; – Informationstechnologien und audiovisuelle Medien einsetzen; – die Ergebnisse der praktischen Arbeit in geeigneter Form dokumentieren und präsentieren; – den Stellenwert Österreichs als Kunst- und Kulturland beschreiben; – gemeinsam Projekte planen und durchführen. Lehrstoff: Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires. Musikgeschichtlicher Überblick. Kunstland Österreich – aktuelles Musik- und Ausstellungsgeschehen. Grafische oder malerische Gestaltungsaufgaben: Perspektive, räumliche und körperhafte Darstellung. Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung: Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Design, Installation, Zeichen, Alltagsästhetik, Raumklang und Musik. Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge. Kontakt mit dem Original. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben eigenständig lösen und dabei Material, Verfahren und Gestaltungsmittel zielgerecht einsetzen; – fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden; – sich einzeln und/oder gemeinsam musikalisch, sprachlich, mimisch, gestisch, tänzerisch und bildnerisch ausdrücken; – experimentell, improvisatorisch und spielerisch handeln; – verantwortungsvoll mit Werkzeugen, Instrumenten und Materialien umgehen; – bewusst und differenziert sinnlich wahrnehmen, beschreiben und analysieren; – exemplarische Beispiele künstlerischen Schaffens wiedererkennen und stilistisch zuordnen; – lokale, zeitbedingte und mediale Besonderheiten von Bildgestaltung erläutern; – Beobachtungen und Wahrnehmungen in bildhafte und akustische Ausdrucksformen umsetzen; – mit Bildern und mittels musikalischer Aktivitäten kommunizieren; – die Gefahr von Hörschäden im Zusammenhang mit Musikkonsum abschätzen; – Informationstechnologien und audiovisuelle Medien einsetzen; – kulturelle Einrichtungen nutzen; – die Ergebnisse der praktischen Arbeit in geeigneter Form dokumentieren und präsentieren; – Zusammenhänge zwischen Bild, Text, Klang, Raum und Körper erforschen und die gewonnenen Erkenntnisse gestalterisch umsetzen; – die gesellschaftliche und politische Funktion und Wirkung von optischem und akustischem Material erkennen; – gestalterische oder interpretatorische Qualitäten erkennen und beschreiben; – gemeinsam Projekte planen und durchführen. Lehrstoff: Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires. Einsatz von Musik in Video, Film und elektronischen Medien. Wirkungen und Funktionen von Musik. Trickfilm, Film und Video. Gestaltungsaufgaben zur figürlichen Darstellung: Bewegung, Proportion, Deformation. Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung: Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Malerei, Grafik, Video, Film und elektronische Medien, Alltagsästhetik, Musik und Performance. Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben eigenständig lösen und dabei Material, Verfahren und Gestaltungsmittel zielgerecht einsetzen; – fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden; – sich einzeln und/oder gemeinsam musikalisch, sprachlich, mimisch, gestisch, tänzerisch und bildnerisch ausdrücken; – experimentell, improvisatorisch und spielerisch handeln; – verantwortungsvoll mit Werkzeugen, Instrumenten und Materialien umgehen; – bewusst und differenziert sinnlich wahrnehmen, beschreiben und analysieren; – exemplarische Beispiele künstlerischen Schaffens wiedererkennen und stilistisch zuordnen; – lokale, zeitbedingte und mediale Besonderheiten von Bildgestaltung erläutern; – Beobachtungen und Wahrnehmungen in bildhafte und akustische Ausdrucksformen umsetzen; – mit Bildern und mittels musikalischer Aktivitäten kommunizieren; – Informationstechnologien und audiovisuelle Medien einsetzen; – kulturelle Einrichtungen nutzen; – die Ergebnisse der praktischen Arbeit in geeigneter Form dokumentieren und präsentieren; – Zusammenhänge zwischen Bild, Text, Klang, Raum und Körper erforschen und die gewonnenen Erkenntnisse gestalterisch umsetzen; – die gesellschaftliche und politische Funktion und Wirkung von optischem und akustischem Material erkennen; – gestalterische oder interpretatorische Qualitäten erkennen und beschreiben; – gemeinsam Projekte planen und durchführen. Lehrstoff: Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires. Musik, Bild und Sprache. Gestaltungsaufgaben: Wege zur Abstraktion in Grafik, Malerei, Installation oder Objekt. Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung: Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik. Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge. Kontakt mit dem Original. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben eigenständig lösen und dabei Material, Verfahren und Gestaltungsmittel zielgerecht einsetzen; – fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden; – sich einzeln und/oder gemeinsam musikalisch, sprachlich, mimisch, gestisch, tänzerisch und bildnerisch ausdrücken; – experimentell, improvisatorisch und spielerisch handeln; – verantwortungsvoll mit Werkzeugen, Instrumenten und Materialien umgehen; – bewusst und differenziert sinnlich wahrnehmen, beschreiben und analysieren; – exemplarische Beispiele künstlerischen Schaffens wiedererkennen und stilistisch zuordnen; – lokale, zeitbedingte und mediale Besonderheiten von Bildgestaltung erläutern; – Beobachtungen und Wahrnehmungen in bildhafte und akustische Ausdrucksformen umsetzen; – mit Bildern und mittels musikalischer Aktivitäten kommunizieren; – Informationstechnologien und audiovisuelle Medien Kriterien geleitet einsetzen; – kulturelle Einrichtungen selbstständig nutzen; – die Ergebnisse der praktischen Arbeit in geeigneter Form dokumentieren und präsentieren; – Zusammenhänge zwischen Bild, Text, Klang, Raum und Körper erforschen und die gewonnenen Erkenntnisse gestalterisch umsetzen; – die gesellschaftliche und politische Funktion und Wirkung von optischem und akustischem Material erkennen; – die Rolle von Musik als Wirtschaftsfaktor einschätzen; – gestalterische oder interpretatorische Qualitäten erkennen und beschreiben; – gemeinsam Projekte planen und durchführen. Lehrstoff: Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires. Musik und Gesellschaft bzw. Wirtschaft. Freie bildnerische Arbeit: Themenzentrierte Aufgaben mit der Möglichkeit einer individuellen Wahl der Gestaltungsmedien durch die Schülerinnen und Schüler, arbeitsbegleitende Dokumentation. Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung: Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik. Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge. Kontakt mit dem Original. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben eigenständig lösen und dabei Material, Verfahren und Gestaltungsmittel zielgerecht einsetzen; – fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden; – sich einzeln und/oder gemeinsam musikalisch, sprachlich, mimisch, gestisch, tänzerisch und bildnerisch ausdrücken; – experimentell, improvisatorisch und spielerisch handeln; – verantwortungsvoll mit Werkzeugen, Instrumenten und Materialien umgehen; – bewusst und differenziert sinnlich wahrnehmen, beschreiben und analysieren; – exemplarische Beispiele künstlerischen Schaffens wiedererkennen und stilistisch zuordnen; – lokale, zeitbedingte und mediale Besonderheiten von Bildgestaltung erläutern; – Beobachtungen und Wahrnehmungen in bildhafte und akustische Ausdrucksformen umsetzen; – mit Bildern und mittels musikalischer Aktivitäten kommunizieren; – Informationstechnologien und audiovisuelle Medien Kriterien geleitet einsetzen; – kulturelle Einrichtungen selbstständig nutzen; – die Ergebnisse der praktischen Arbeit in geeigneter Form dokumentieren und präsentieren; – Zusammenhänge zwischen Bild, Text, Klang, Raum und Körper erforschen und die gewonnenen Erkenntnisse gestalterisch umsetzen; – die gesellschaftliche und politische Funktion und Wirkung von optischem und akustischem Material erkennen; – gestalterische oder interpretatorische Qualitäten erkennen und beschreiben; – gemeinsam Projekte planen und durchführen. Lehrstoff: Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires. Themenzentrierte Querschnitte. Freie bildnerische Arbeit: Themenzentrierte Aufgaben mit der Möglichkeit einer individuellen Wahl der Gestaltungsmedien durch die Schülerinnen und Schüler, arbeitsbegleitende Dokumentation. Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung: Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik. Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge. Kontakt mit dem Original. 5. MATHEMATIK, NATURWISSENSCHAFTEN UND ERNÄHRUNG 5.1 ANGEWANDTE MATHEMATIK I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Zahlen und Maße Die Schülerinnen und Schüler können – die Bezeichnungen, den Aufbau und die Eigenschaften der Zahlenmengen (N, Z, Q, R) nennen, Zahlen diesen Mengen zuordnen und auf der Zahlengeraden darstellen; – Zahlen von Festkommadarstellung in Gleitkommadarstellung umwandeln und umgekehrt; – mit Zahlen in Gleitkommadarstellung mit und ohne Technologieeinsatz operieren; – die Prozentrechnung verstehen und als Zahlen angeben; – Anwendungsaufgaben mit Prozentzahlen lösen; – die Kenntnisse über Fest- und Gleitkommadarstellung von großen und kleinen Zahlen auf den Bereich Maße und Maßeinheiten anwenden; – die Maßeinheiten für Längen-, Flächen-, Volums-, Masse- und Zeiteinheiten nennen; – die Vorsilben Kilo, Mega, Giga, Tera, Dezi, Zenti, Milli, Mikro, Nano sinnvoll bei Anwendungsaufgaben interpretieren; – Maßeinheiten mit Hilfe der Potenzschreibweise darstellen und damit Rechenoperationen durchführen; – Zahlen runden und die dabei nötige Genauigkeit im Zusammenhang mit Anwendungen abschätzen. Algebra und Geometrie Die Schülerinnen und Schüler können – mit Variablen und mit Termen (Klammerterme, Binome, Brüche und Potenzen mit ganzzahligen Exponenten) ohne Technologieeinsatz operieren; – die Regeln zum Auflösen von Klammern beschreiben; – folgende binomische Formeln (a±b)² und a² – b² anwenden und damit Terme auflösen bzw. Terme faktorisieren; – die Rechengesetze für das Rechnen mit Potenzen mit ganzzahligen Hochzahlen nennen; – diese Rechengesetze argumentieren, sie in geeigneten Aufgaben anwenden und die Ergebnisse interpretieren und kommunizieren; – lineare Gleichungen und Ungleichungen in einer Variablen mit und ohne Technologieeinsatz lösen und die Lösungsmenge interpretieren; – schulartenspezifische Problemstellungen durch lineare Gleichungen in einer Variablen modellieren; – das problembezogene Modell der linearen Gleichung interpretieren und argumentieren und dieses zur Lösung von Aufgabenstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen heranziehen; – Formeln aus verschiedenen Anwendungsbereichen nach einer gesuchten Variablen umformen; – die Zusammenhänge und Abhängigkeiten der einzelnen Variablen interpretieren und argumentieren; – ein lineares Gleichungssystem in 2 Variablen ohne Technologieeinsatz und in mehr Variablen mit Technologieeinsatz lösen; – unterschiedliche Lösungsfälle (eine Lösung, keine Lösung, unendlich viele Lösungen) rechnerisch und grafisch interpretieren und argumentieren; – ein lineares Gleichungssystem für schulartenspezifische Problemstellungen modellieren. Funktionale Zusammenhänge Die Schülerinnen und Schüler können – eine Funktion als eindeutige Zuordnung beschreiben; – die Variablen und den Zusammenhang zwischen den beiden Variablen einer Funktion argumentieren; – eine lineare Funktion in verschiedenen Formen (Tabelle, Funktionsgleichung, Funktionsterm, grafisch im Koordinatensystem) darstellen; – den Anstieg und die Werte (Punkte) einer Geraden berechnen; – die Nullstelle der linearen Funktion grafisch und rechnerisch mit und ohne Technologieeinsatz bestimmen; – die Lage zweier Geraden aus der Gleichung und/oder der grafischen Darstellung im Koordinatensystem bestimmen und interpretieren; – Problemstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen durch lineare Funktionen modellieren; – den Schnittpunkt zweier Geraden mit und ohne Technologieeinsatz berechnen; – die unterschiedlichen Lösungsmöglichkeiten eines Gleichungssystems mit zwei Variablen mit Hilfe einer Grafik argumentieren (Schnittpunkt, parallele Geraden, identische Geraden); – zwei lineare Funktionen als grafische Darstellung eines anwendungsorientierten Problems deuten; – die Lösung des Gleichungssystems im Zusammenhang mit Problemen aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen (Wirtschaft, Alltag, Wissenschaft) argumentieren und kommunizieren. – einfache Formen der mathematischen Modellbildung durchführen. Lehrstoff: Zahlen und Maße: Aufbau und Darstellung der Zahlenbereiche der natürlichen, ganzen, rationalen und reellen Zahlen. Zahlen in Fest-, Gleitkomma- und Prozentdarstellung. Maßzahlen und Maßeinheiten. Algebra und Geometrie: Variable und Terme (Auflösung von Klammertermen, Binomen, Brüchen und Potenzen mit ganzzahligen Exponenten). Lineare Gleichung mit einer Variablen. Formelumformungen in verschiedenen Anwendungsbereichen. Lineare Ungleichungen mit einer Variablen. Lineare Gleichungssysteme mit zwei Variablen. Funktionale Zusammenhänge: Definition und Darstellungsmöglichkeiten einer linearen Funktion; Beschreibung der Abhängigkeit von zwei Größen mit linearen Funktionen; Eigenschaften des Graphen der linearen Funktion (Anstieg, Nullstelle); Lagebeziehung zweier linearer Funktionsgraphen zueinander. Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag). II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Algebra und Geometrie Die Schülerinnen und Schüler können – die Lösungsbereiche linearer Ungleichungen in zwei Variablen mit Technologieeinsatz bestimmen; – schulartenspezifische Problemstellungen durch Ungleichsysteme mit zwei Variablen modellieren; – die Zielfunktion für die Problemstellung einer linearen Optimierung formulieren; – die Lösung einer linearen Optimierung mit Technologieeinsatz ermitteln und interpretieren sowie den Lösungsweg erklären; – die Gesetze für das Rechnen mit Potenzen auf Potenzen mit gebrochenen Hochzahlen anwenden; – Wurzeln als gebrochene Hochzahlen darstellen und umgekehrt; – quadratische Gleichungen in einer Variablen lösen; – reelle Lösungen quadratischer Gleichungen ermitteln und interpretieren; – die unterschiedlichen Lösungsmöglichkeiten einer quadratischen Gleichung erkennen und argumentieren. Funktionale Zusammenhänge Die Schülerinnen und Schüler können – quadratische Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen grafisch skizzieren bzw. mit Hilfe von Technologieeinsatz exakt darstellen und Eigenschaften dieser Funktionstypen angeben und erklären; – quadratische Funktionen für Problemstellungen aus Wirtschaft, Alltag und Wissenschaft modellieren und ihre Lösungen interpretieren; – gesuchte Werte von quadratischen Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen mit Technologieeinsatz ermitteln; – diese Werte kontextbezogen interpretieren. Lehrstoff: Algebra und Geometrie: Lineare Ungleichungssysteme mit zwei Variablen. Lineare Optimierung mit zwei Variablen. Rechnen mit Potenzen – gebrochene Hochzahlen – Wurzeln. Quadratische Gleichungen mit einer Variablen und reellen Lösungen. Funktionale Zusammenhänge: Quadratische Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen. Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag). 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Algebra und Geometrie Die Schülerinnen und Schüler können – die Begriffe natürlicher und dekadischer Logarithmus als Urheberfunktion der Exponentialfunktion erläutern; – die Rechengesetze für Logarithmen (log(a.b), log(a/b), log(an)) in Grundaufgaben anwenden; – Gleichungen vom Typ aλx = b mit Hilfe des Logarithmus lösen; – Sinus, Cosinus und Tangens im rechtwinkeligen Dreieck als Verhältnis zweier Seiten interpretieren und für Berechnungen im rechtwinkeligen Dreieck einsetzen; – Daten in Matrixform darstellen; – Summe, Differenz und Produkt zweier Matrizen berechnen sowie die Multiplikation einer Matrix mit einem Skalar mit Technologieeinsatz; – Ergebnisse der Berechnungen mit Matrizen interpretieren und erklären; – einen Produktionsprozess ausgehend von Rohstoffen bis zu den Endprodukten grafisch darstellen und zugehörige Berechnungen mit Matrizen beschreiben und durchführen. Funktionale Zusammenhänge Die Schülerinnen und Schüler können Sinus-, Cosinus- und Tangensfunktionen ausgehend vom Einheitskreis mit Winkel im Grad- und im Bogenmaß grafisch darstellen und argumentieren. Lehrstoff: Algebra und Geometrie: Rechengesetze für Logarithmen. Exponentialgleichungen vom Typ aλx = b (a und b sind positive reelle Zahlen). Matrizenrechnung: Anwendung der Matrizen auf einen Produktionsprozess. Sinus, Cosinus und Tangens eines Winkels im rechtwinkeligen Dreieck. Funktionale Zusammenhänge: Trigonometrische Funktionen (Grad- und Bogenmaß, Einheitskreis). III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Funktionale Zusammenhänge Die Schülerinnen und Schüler können – Eigenschaften der Exponentialfunktion und ihrer Parameter im Hinblick auf deren Verlauf interpretieren; – Eigenschaften der Exponentialfunktion in Anwendungsproblemen aus Wirtschaft, Alltag und Wissenschaft interpretieren; – die Begriffe „Halbwertszeit und Verdoppelungszeit“ erklären sowie kontextbezogen berechnen; – kontinuierliche unbegrenzte, begrenzte und logistische Zu- und Abnahmeprozesse mit Hilfe von Exponentialfunktionen beschreiben; – zur Berechnung von Wachstums- und Zerfallsproblemen Technologie kompetent einsetzen und Ergebnisse interpretieren; – das Bildungsgesetz endlicher geometrischer Folgen und Reihen verstehen; – die Summenformel endlicher geometrischer Reihen verstehen; – mit Folgen und Reihen Berechnungen in finanzmathematischen Problemstellungen durchführen; – Zinseszinsaufgaben auf Grundlage der geometrischen Folgen modellieren; – Zinseszinsrechnungen durchführen, Lösungswege dokumentieren und die Ergebnisse interpretieren; – Rentenrechnungen auf Grundlage geometrischer Reihen modellieren; – das Grundvokabular der Finanzmathematik (Kapital, Zinssatz, Zinseszins, Raten, Endwert, Barwert, ganz- und unterjährige Verzinsungsperiode, Annuität, Auf- und Abzinsen) anwenden. Lehrstoff: Funktionale Zusammenhänge: Eigenschaften der Exponentialfunktionen. Kontinuierliche unbegrenzte, begrenzte und logistische Zu- und Abnahmeprozesse mit Exponentialfunktionen. Bildungsgesetz von endlichen geometrischen Folgen und Reihen, Summenformel. Zinseszinsrechnung. Rentenrechnung. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Funktionale Zusammenhänge Die Schülerinnen und Schüler können – Geldflüsse bei unterschiedlichen Sparformen berechnen, beurteilen und vergleichen; – Rückzahlungen und die unterschiedlichen Konditionen bei Krediten berechnen, beurteilen und vergleichen; – einen Schuldtilgungsplan aufstellen und erklären; – Technologie für Berechnungen in der Finanzmathematik kompetent einsetzen und die Ergebnisse interpretieren. Stochastik Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundbegriffe der Statistik nennen; – statistische Daten erheben oder recherchieren; – die Unterschiede bei der Bearbeitung von quantitativen und von qualitativen Merkmalen beschreiben; – Daten in unterschiedlichen Formen darstellen; – Daten und Darstellungsformen kritisch hinterfragen und interpretieren; – absolute, relative, prozentuelle Häufigkeiten ermitteln; – Häufigkeiten eindimensionaler Daten grafisch darstellen und können diese Darstellungen argumentieren und interpretieren; – die Definitionen einzelner Begriffe der beschreibenden Statistik wie arithmetisches Mittel, geometrisches Mittel, Median, Quartil, Modus, empirische Varianz, Standardabweichung, Spannweite, Quartilsabstand nennen und mit Boxplot-Diagrammen interpretieren; – Lage- und Streuungsmaße mit Technologieeinsatz ermitteln; – Median, Minimum, Maximum und Quartile in Boxplots darstellen; – die Lösungswege und Lösungen in der beschreibenden Statistik interpretieren und dokumentieren. Lehrstoff: Funktionale Zusammenhänge: Sparformen; Kredite und Schuldtilgung. Stochastik: Qualitative und quantitative Merkmale von Daten, Datenmanipulierbarkeit. Häufigkeiten (absolute, relative und prozentuelle) von eindimensionalen Daten. Lagemaße (arithmetisches Mittel, geometrisches Mittel, Modus, Median, Quartil) und Streuungsmaße (Spannweite, Standardabweichung, Varianz, Quartilsabstand). Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag). IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Stochastik Die Schülerinnen und Schüler können – die Regression zweidimensionaler Daten erklären; – die Regressionslinie zweidimensionaler Daten mit Technologieeinsatz berechnen, grafisch darstellen und die Ergebnisse interpretieren; – die Qualität des Zusammenhangs zweier Größen (oder zweier Merkmale) erklären und argumentieren. Analysis Die Schülerinnen und Schüler können – Grenzwert- und Stetigkeit intuitiv deuten; – die Definitionen des Differenzenquotienten und des Differentialquotienten wiedergeben; – Differenzenquotient und Differentialquotient mit Hilfe der Änderungsrate argumentieren; – Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen differenzieren; – mit Hilfe der Ableitungsregeln (Summen-, Produkt- und Kettenregel) Summen, Produkte und Verkettungen dieser drei Funktionsarten differenzieren; – den Zusammenhang zwischen Funktion und ihrer Ableitungsfunktion erkennen; – grafisch und rechnerisch lokale Extremwerte von Funktionen finden und können die Bedeutung lokaler Extremwerte beschreiben; – das Krümmungsverhalten der Funktion anhand der grafischen Darstellung und mit Hilfe der 2. Ableitung erkennen; – Wendepunkte berechnen. Lehrstoff: Stochastik: Regression von zweidimensionalen Datenmengen. Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag). Analysis: Grenzwertbegriff, Stetigkeitsbegriff. Differenzenquotient und Differentialquotient; Änderungsrate. Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen, Ableitungsregeln. Monotonie, lokale Extremwerte, Krümmungsverhalten und Wendepunkte. Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen; Summe, Produkt und Verkettung von Funktionen; Ableitungsregeln. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Analysis Die Schülerinnen und Schüler können – das Modell der Kostentheorie erklären; – Aufgaben in wirtschaftlichem Kontext mit Kosten-, Nachfrage-, Erlös- und Gewinnfunktionen modellieren; – Berechnungen und grafische Darstellungen in der Kostentheorie durchführen; – die Modelle der Preistheorie erklären; – die Ableitungsfunktion in der Kosten- und Preistheorie anwenden, die Ergebnisse interpretieren, die Lösungswege erklären und dokumentieren; – Aufgabenstellungen aus der Wirtschaft mit Nachfrage,- Erlös – und Gewinnfunktion modellieren; – Berechnungen und grafische Darstellungen in der Preistheorie durchführen; – die Stammfunktion der Potenz- und Polynomfunktion ohne Technologieeinsatz ermitteln; – den Begriff des unbestimmten Integrals erläutern; – die Bedeutung des unbestimmten und des bestimmten Integrals erklären; – den Zusammenhang zwischen Funktion und Stammfunktion erklären, beschreiben und grafisch deuten; – den Begriff des bestimmten Integrals zur Berechnung von Flächen heranziehen; – Flächeninhalte mit Hilfe des Integrals mit und ohne Technologieeinsatz berechnen. Lehrstoff: Analysis: Kostentheorie (Analyse der Gesamt- und der Durchschnittskostenfunktion mit Kostenkehre, Betriebsoptimum und langfristiger Preisuntergrenze, Betriebsminimum und kurzfristige Preisuntergrenze). Preistheorie (Analyse der Nachfrage-, Erlös- und Gewinnfunktionen mit Höchstpreis, Sättigungsmenge, Erlösgrenzen, Erlösmaximum, Break-even-point und Nutzgrenze, Cournot’scher Punkt, Gewinnmaximum). Unbestimmte und bestimmte Integrale; Berechnung von Flächeninhalten mit Integralrechnung. Praxisorientierte schulartenspezifische Anwendungen. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Stochastik Die Schülerinnen und Schüler können – den Begriff der Wahrscheinlichkeit erläutern; – die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten eines Zufallsereignisses berechnen und deuten; – die Regeln zur Berechnung von Wahrscheinlichkeiten auf einander ausschließende bzw. voneinander unabhängige Ereignisse anwenden; – Zufallsexperimente („Ziehen mit/ohne Zurücklegen“) mit Baumdiagrammen modellieren, Pfadregeln anwenden und Baumdiagramme interpretieren; – Wahrscheinlichkeitsrechnung bei schulartenspezifischen Aufgabenstellungen durchführen und die Ergebnisse interpretieren sowie den Lösungsweg argumentieren; – die Grundvoraussetzung und die Parameter für eine Binomial- und eine Normalverteilung nennen; – die Wahrscheinlichkeitsdichtefunktion einer Binomial- und Normalverteilung grafisch skizzieren; – die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von binomial- bzw. normalverteilten Ereignissen mit Technologieeinsatz berechnen und interpretieren; – Erwartungswert und Standardabweichung der beiden Verteilungen berechnen; – die Auswirkung von Erwartungswert und Standardabweichung auf die Verteilungskurve interpretieren und erklären; – praxisorientierte Aufgabenstellungen aus Wirtschaft, Alltag und Wissenschaft mit Hilfe der Binomial- und Normalverteilung lösen. Zahlen und Maße in unterschiedlichen Anwendungsbereichen Die Schülerinnen und Schüler können – Zahlen in Gleitkommadarstellung und Prozentzahlen bei Problemstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsgebieten und in Zusammenhang mit Algebra, Geometrie, mit Funktionen und Analysis sowie mit Stochastik sicher einsetzen und mit ihnen Berechnungen durchführen; – Maße und Maßeinheiten bei Problemstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsgebieten und im Zusammenhang mit allen inhaltlichen Kompetenzbereichen korrekt benützen, umrechnen und Berechnungen durchführen. Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik Die Schülerinnen und Schüler können – Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik bei der Bearbeitung von anwendungsbezogenen Problemstellungen miteinander in Zusammenhang bringen und die erworbenen inhalts- wie handlungsbezogenen Kompetenzen aus diesen Bereichen der jeweiligen Problemstellung anpassen und einsetzen; – die erworbene Werkzeugkompetenz im Umgang mit Technologieeinsatz bei der Bearbeitung von anwendungsbezogenen Problemstellungen aus diesen Kompetenzbereichen sicher und gezielt einsetzen. Lehrstoff: Stochastik: Begriff der Wahrscheinlichkeit. Additions- und Multiplikationsregel auf einander ausschließende und unabhängige Ereignisse. Binomialverteilung und Normalverteilung (Erwartungswert und Standardabweichung). Lineare Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen, trigonometrische Funktionen, Wachstums- und Zerfallsfunktionen: Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag). Matrizen: Schulartenspezifische Anwendungen im Wirtschaftsbereich. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik Die Schülerinnen und Schüler können – Gleichungen, Ungleichungen, funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik bei der Bearbeitung von anwendungsbezogenen Problemstellungen miteinander verknüpfen und mittels erworbener Inhalts-, Handlungs- und Werkzeugkompetenz schulartenspezifische Problemstellungen aus Alltag, Wirtschaft und Wissenschaft bearbeiten; – Gleichungen- und Ungleichungssysteme im Bereich der linearen Optimierung bei praxisorientierten Aufgabenstellungen sicher und gezielt einsetzen und die Lösungen interpretieren und argumentieren; – Zinseszins- und Rentenrechnung im Bereich der schulartenspezifischen Anwendungen bei unterschiedlichen Sparformen, Krediten und Schultilgung kompetent zur Modellbildung und zum Berechnen nutzen, die Lösungen interpretieren und argumentieren; – Differenzial- und Integralrechnung sowie funktionale Zusammenhänge bei wirtschaftsmathematischen Aufgabenstellungen gezielt und sicher einsetzen, und sowohl in der Kosten- wie in der Preistheorie Lösungswege und Lösungen dokumentieren, interpretieren und erklären; – sowohl die Kenntnisse aus der Statistik, wie auch aus der Wahrscheinlichkeitsrechnung sinnvoll verbinden und zur Lösung und Interpretation von praxisorientierten und schulartenspezifischen Stochastik-Aufgaben heranziehen. Lehrstoff: Gleichungs- und Ungleichungssysteme, lineare Optimierung: Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag). Zinseszins- und Rentenrechnung: Schulartenspezifische Anwendungen bei unterschiedlichen Sparformen, Krediten und Schuldtilgung. Differenzieren und Integrieren: Schulartenspezifische Anwendungen in der Kosten- und Preistheorie. Stochastik: Praxisorientierte Problemstellungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag) zur beschreibenden Statistik und zur Wahrscheinlichkeitsrechnung. Schularbeiten: I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten. II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester. IV. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester. V. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 9. Semester, 1 dreistündige Schularbeit. 5.2 NATURWISSENSCHAFTEN I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Beobachten und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – die Erscheinungsformen der Materie mit Fachbegriffen beschreiben; – die Formelsprache der Chemie erläutern; – modellhafte Vorstellungen zum Aufbau der Materie nennen; – die Merkmale des Lebens nennen; – unterschiedliche Formen der Fortpflanzung bei Pro- und Eukaryoten nennen. Untersuchen und Bearbeiten Die Schülerinnen und Schüler können – die Systematik des Periodensystems zur Abschätzung von Stoffeigenschaften erfassen und nutzen; – einfache chemische Gleichungen aufstellen; – Lebewesen aufgrund ihrer Organisationsstruktur einordnen; – sachgerecht, sorgsam und sicherheitsbewusst mit dem Mikroskop arbeiten; – unter Anleitung beobachten, experimentieren und einfache Protokolle verfassen. Bewerten und Anwenden Die Schülerinnen und Schüler können – bei der Bildung von Modellen zwischen Modellvorstellung und Wirklichkeit unterscheiden; – Sicherheitsbestimmungen beachten und aus den Gefahrstoffsymbolen auf geeignete Schutzmaßnahmen im Umgang mit Chemikalien schließen; – Eigenschaften der Stoffe anhand geeigneter Bindungsmodelle erklären; – die Lebensformen ihrer Umgebung biologischen Kategorien zuordnen; – Methoden der Familienplanung beschreiben, deren Eignung für unterschiedliche Lebenssituationen beurteilen und verantwortliches Verhalten in der Sexualpartnerschaft erörtern. Lehrstoff: Schwerpunktthema: „Vom Atom zum Organismus“: Bedeutung der Naturwissenschaften für unser tägliches Leben. Alltagschemie. Arbeitsweise und Formelsprache der Chemie, Gefahrensymbole. Bausteine der Materie. Atommodelle. Periodensystem. Kennzeichen des Lebens. Zelle als Grundeinheit des Lebens. Organisationsstruktur der Lebewesen. Überblick über unterschiedliche Lebensformen. Schwerpunktthema: „(Ver)bindung schafft Neues“: Struktur von Molekülen anhand von Alltagsstoffen (zB Wasser, Kochsalz). Chemische Bindungen. Chemische Reaktionen (Säure-Base-Reaktionen, Oxidation und Reduktion, Fotosynthese). Mitose, Meiose und ihre Bedeutung für Wachstum und Fortpflanzung. Fortpflanzung und Entwicklung im Tier- und Pflanzenreich. Menschliche Sexualität (Aufbau und Funktion der Geschlechtsorgane, Zyklus der Frau, sexuelles Erleben, Familienplanung, Schwangerschaft und Geburt). II. Jahrgang 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Beobachten und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – den Aufbau von Kohlenwasserstoffen beschreiben und die wichtigsten funktionellen Gruppen organischer Stoffe und die damit verbundenen Eigenschaften nennen; – einfache organische Stoffe gemäß der IUPAC-Nomenklatur benennen; – den Aufbau von Eiweißen, Kohlenhydraten und Fetten beschreiben; – die Bau- und Funktionsweise verschiedener Stoffwechselorgane erklären; – unterschiedliche Stoffwechselzyklen und Transportwege beschreiben; – die wichtigsten physiologischen Kennzahlen nennen. Untersuchen und Bearbeiten Die Schülerinnen und Schüler können – einfache Versuche zur Erklärung der Organsysteme durchführen und Modelle beschreiben; – Fragestellungen zum Auf- und Abbau von Nährstoffen bearbeiten. Bewerten und Anwenden Die Schülerinnen und Schüler können – Zusammenhänge zwischen Struktur, funktionellen Gruppen und Eigenschaften organischer Stoffe herstellen; – beispielhaft Stoffkreisläufe und deren Bedeutung darstellen. Lehrstoff: Schwerpunktthema: „Stoffe im Wandel“: Grundlagen der organischen Chemie (Systematik der organischen Verbindungen, Funktionelle Gruppen). Aufbau und chemische Eigenschaften der Nährstoffe (Kohlenhydrate, Eiweiße, Fette). Stoffkreisläufe (Kohlenstoffdioxid, Stickstoff). Organsysteme des Stoffwechsels und des Stofftransports. Verdauung, Exkretion, Atmung, Herz- und Kreislaufsystem, Lymphsystem. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Beobachten und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – die Zusammensetzung und Bedeutung ausgewählter synthetischer Stoffe beschreiben; – wichtige Gruppen bioaktiver Stoffe nennen und ihre Wirkung erfassen; – die Einflüsse von Stoffwechselprozessen auf Entwicklung und Gesundheit erfassen; – unterschiedliche Ursachen von Erkrankungen und wichtige Krankheitstypen nennen; – die Arbeitsweise der körpereigenen Abwehrsysteme beschreiben. Untersuchen und Bearbeiten Die Schülerinnen und Schüler können – über gesundheitsrelevante Stoffe einen Überblick geben, indem sie Sachinformationen sammeln, sortieren, gewichten und auswerten; – zu gesellschafts- oder alltagsrelevanten naturwissenschaftlichen Themen aus den Bereichen bioaktive Stoffe bzw. synthetische Stoffe referieren. Bewerten und Anwenden Die Schülerinnen und Schüler können – verschiedene Methoden der Krankheitsprophylaxe und deren Vor- und Nachteile beschreiben; – die Bedeutung eines gesunden Lebensstils darstellen und Risikofaktoren beurteilen; – im Alltag gebräuchliche medizinische Kenngrößen erklären und qualitativ interpretieren; – das Suchtpotential unterschiedlicher Suchtmittel abschätzen und Vermeidungsstrategien benennen. Lehrstoff: Schwerpunktthema: „Gesunder Mensch?!“: Bioaktive Stoffe (zB Arzneimittel, sekundäre Pflanzenstoffe, Gifte, legale und illegale Drogen). Synthetische Stoffe (zB Kosmetika, Kunststoffe, Farbstoffe). Abwehrsysteme, Krankheitserreger, Infektionskrankheiten. Zivilisationskrankheiten (zB im Bereich des Herz-Kreislaufsystems und des Stoffwechselgeschehens). Sucht und Suchtprävention. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Beobachten und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – die Definitionen von häufig benötigten Messgrößen und Maßeinheiten nennen und häufig verwendete Vorsilben benutzen; – sich Größenverhältnisse erschließen und Dimensionen im Mikro- und Makrokosmos einordnen; – die Entwicklung des naturwissenschaftlichen Weltbilds aus historischer Sicht beschreiben; – die Grundlagen der Newton‘schen Mechanik nennen und Beispiele für deren Anwendung geben; – die Mechanismen der Evolution unter Anwendung von Fachvokabular erklären und Belege für die Evolution anführen. Untersuchen und Bearbeiten Die Schülerinnen und Schüler können – die Arbeitsweise der Physik anhand von ausgewählten Beispielen erläutern; – einfache Messungen von physikalischen Größen wie zB Länge, Zeit und Masse durchführen und grundlegende Aussagen über die Genauigkeit von Messungen tätigen; – einfache ethologische Beobachtungsaufgaben durchführen und protokollieren; – verschiedene Formen des Verhaltens erläutern und tierisches Verhalten in Beziehung zur Umwelt setzen. Bewerten und Anwenden Die Schülerinnen und Schüler können – das internationale Einheitensystem in der Grundidee erfassen und Messgrößen in verschiedenen Einheiten ausdrücken; – mit den wichtigsten physikalischen Größen einfache Berechnungen durchführen; – durch Recherche grundlegende Informationen zu Aufbau und Entwicklung des Universums gewinnen und die Grenzen menschlicher Erkenntnis bei der Untersuchung des Makro- und Mikrokosmos reflektieren; – Gemeinsamkeiten unterschiedlicher Organismen aufzeigen und deren Ursprung erklären; – die Erkenntnisse der Verhaltensforschung für den artgerechten Umgang mit Tieren nutzen; – soziobiologisches Verhalten anhand von Beispielen beschreiben. Lehrstoff: Schwerpunktthema: „Entwicklung und Weltanschauung“: Die Arbeitsweise der Physik von der Beobachtung zum physikalischen Gesetz. Das internationale Einheitensystem (physikalische Größen, Grundgrößen und einige abgeleiteten Größen, Maßeinheiten, Dimensionen im Mikro- und Makrokosmos). Klassischer Kraftbegriff (Newton‘sche Axiome, Gravitation). Entwicklung des naturwissenschaftlichen Weltbilds aus historischer Sicht. Aufbau und Entwicklung des Universums. Evolutionstheorien aus historischer Sicht. Ursprung und Entwicklung des Lebens und der Artenvielfalt. Mechanismen und Belege für die Evolution. Evolution und Verhalten. Grundlagen der Ethologie. Soziobiologie (zB Aggression, Kommunikation). 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Beobachten und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – die wichtigsten Arten von Wechselwirkungen (elektromagnetische, starke und schwache Wechselwirkung) nennen; – die wichtigsten Formen von Energie beschreiben; – das Prinzip der Energieerhaltung in abgeschlossenen Systemen beschreiben, die Umwandlungen von Energieformen beobachten und die Energiearten benennen; – im Überblick die Mechanismen der Stromerzeugung und Stromleitung erklären; – ein einfaches ökologischen System mit Hilfe der entsprechenden Fachbegriffe beschreiben; – Regelkreise in der Natur anhand eines Beispiels erfassen. Untersuchen und Bearbeiten Die Schülerinnen und Schüler können – Fragestellungen zu den wichtigsten Energieträgern für regenerative und konventionelle Energienutzung recherchieren und beantworten; – Beziehungen zwischen Lebewesen in Lebensräumen grafisch darstellen; – ihr Verständnis über Assimilation und Dissimilation mit einfachen Versuchen vertiefen. Bewerten und Anwenden Die Schülerinnen und Schüler können – Vor- und Nachteile bewerten, die bei der Nutzung unterschiedlicher Energieformen jeweils auftreten und selbst Maßnahmen zur Einsparung von Energie anwenden; – den Energiesatz bei der Beschreibung von Energieumwandlungen anhand von Beispielen aus Alltag und Technik anwenden; – Auswirkungen der abiotischen Umweltfaktoren erläutern und bewerten; – die Interaktionen zwischen Lebewesen eines Ökosystems aufzeigen; – die grundlegenden Zusammenhänge in Stoffkreisläufen und Energieflüssen beschreiben; – den Prozess der Fotosynthese und ihre Bedeutung als Grundlage allen Lebens erläutern. Lehrstoff: Schwerpunktthema: „Energie und Umwelt“: Überblick über elektromagnetische, schwache und starke Wechselwirkung. Energiebegriff, Formen von Energie und Energieerhaltung. Energietechnik: Energieträger, regenerative und konventionelle Energienutzung. Erzeugung, Weiterleitung und Nutzung des elektrischen Stroms. Maßnahmen zur Einsparung von Energie. Vor- und Nachteile der Nutzung unterschiedlicher Energieformen. Ökologische Grundbegriffe (Biotop, Biozönose, Ökosystem, Nahrungsnetze, Nahrungspyramide, biotische und abiotische Faktoren). Stoff- und Energiebilanz von Ökosystemen an ausgewählten Beispielen. Assimilation und Dissimilation. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Beobachten und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – Beispiele für verschiedene Typen von Sinnesorganen zur Wahrnehmung der Umwelt in Aufbau und Funktion beschreiben; – Schall als mechanische Welle und die wichtigsten Eigenschaften von Schall wie Ausbreitung, Tonhöhe, Lautstärke usw. beschreiben; – die akustische Reizverarbeitung des Ohrs aus physikalischer Sicht beschreiben; – Licht als elektromagnetische Welle und die wichtigsten Phänomene des Lichts wie Ausbreitung, Reflexion, Brechung, Beugung und Dispersion beschreiben; – das optische System des Auges beschreiben; – die wichtigsten thermischen Größen (Temperatur, Druck, Wärme als Energieform) beschreiben. Untersuchen und Bearbeiten Die Schülerinnen und Schüler können – einfache akustische Vorgänge nach Anleitung untersuchen und beschreiben; – einfache Freihandexperimente zur Physik des Lichts durchführen und dokumentieren; – Wärmeleitung, Wärmeströmung und Wärmestrahlung in Natur und Alltag beobachten, beschreiben und ihre Bedeutung erörtern; – die Veränderung der Aggregatzustände eines Stoffes untersuchen und erklären; – einfache Versuche zur Sinnesphysiologie durchführen und protokollieren. Bewerten und Anwenden Die Schülerinnen und Schüler können – Schallgeber und Schallempfänger in ihrem Einsatz und hinsichtlich der Lärmbelastung bewerten; – einfache optische Geräte anwenden (zB Linsen) und die Verbesserung der Reizaufnahme bewerten; – Zustandsgrößen, Prozesse oder Phänomen der Thermodynamik durch Modelle veranschaulichen; – die Funktionsweise von Nerven- und Hormonsystem und deren Zusammenspiel erklären; – die Bedeutung der Regelkreise im menschlichen Körper anhand ausgewählter Beispiele erklären. Lehrstoff: Schwerpunktthema: „Sinne und Wahrnehmung“: Informationen aus der Umwelt: Akustische Reize (Schall und Akustik – Grundlagen). Optische Reize (Licht und Optik – Grundlagen). Thermische Reize (Temperatur, Wärme und Wärmeübertragung – Grundlagen). Aufbau und Funktion der Sinnesorgane. Bau und Funktion von Steuerungssystemen (Nerven- und Hormonsystem). 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Beobachten und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – Sachinformationen zu den Schwerpunktthemen und ihren biologischen bzw. physikalischen Grundlagen (Bionik, Nanotechnologie, moderne Therapie und Diagnoseverfahren) sammeln; – einen Überblick über Bionik bzw. Nanotechnologie geben; – eine Übersicht über moderne Verfahren zur Diagnose und Therapie von Krankheiten geben. Untersuchen und Bearbeiten Die Schülerinnen und Schüler können – Sachinformationen zu Bionik bzw. Nanotechnologie ihren biologischen und physikalischen Grundlagen zuordnen; – komplexe Themengebiete und Sachverhalte in einfache Teilgebiete gliedern; – Analogien aus Natur und Technik in geeigneter Weise darstellen (zB durch vergleichende Tabellen, Grafiken usw.); – die einzelnen Teilgebiete aus biologischer und physikalischer Sicht bearbeiten; – die Ergebnisse ihrer Arbeit dokumentieren. Bewerten und Anwenden: Die Schülerinnen und Schüler können – Argumente für bzw. gegen die Nutzung von Nanotechnologie in Technik, Medizin und Alltag im Überblick zusammenstellen und bewerten; – ihre Rechercheergebnisse zur adressatengerechten Präsentation nutzen; – im Team arbeiten und Kooperations- und Kommunikationsformen für zielgerichtetes Arbeiten anwenden; – in verschiedenen Sozialformen kommunizieren und argumentieren. Lehrstoff: Schwerpunktthema: „Biophysikalische Trends“: Chancen und Gefahren in Bionik und Nanotechnologie anhand ausgewählter aktueller Beispiele (zB Entwicklung technischer Bauten nach biologischen Vorbildern, Entwicklung von Oberflächen mit verbesserten Eigenschaften, Entwicklung von Robotern, Laufen, Schwimmen und Fliegen, Sensorik und Kommunikation, Optimierung von Leichtbaukonstruktionen, Materialien mit neuen Eigenschaften usw.). Diagnose und Therapie von Krankheiten (wie zB Tumorerkrankungen) anhand ausgewählter moderner Verfahren mit elektromagnetischen Wellen und Teilchenstrahlung (zB Röntgen, MRT, PET, CT, Laser) und deren Einfluss auf den Organismus. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Beobachten und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – das Grundvokabular der Molekulargenetik anwenden; – den Aufbau der Nukleinsäuren, den genetischen Code, den Ablauf und die Bedeutung der identischen Replikation im Zellzyklus beschreiben; – die Grundlagen der klassischen Genetik nennen; – die Struktur des menschlichen Erbgutes und die Vorgänge der Vererbung beschreiben; – die wichtigsten Methoden der Genetik in ihren wichtigsten Grundzügen erläutern. Untersuchen und Bearbeiten Die Schülerinnen und Schüler können – den Weg von der DNA zum Protein beschreiben und Begriffe wie Translation und Transkription einordnen; – verschiedene genetisch bedingte Erkrankungen beschreiben und Stammbäume zu genetisch bedingten Erkrankungen erstellen; – Sachinformationen zu den Schwerpunktthemen sortieren, gewichten und in geeigneter Weise darstellen; – Informationen zu biologischen bzw. ökologischen Fragestellungen aus verschiedenen Quellen zielgerichtet auswerten und diese auch mit Hilfe verschiedener Techniken und Methoden adressaten- und situationsgerecht verarbeiten. Bewerten und Anwenden Die Schülerinnen und Schüler können – die wichtigsten Makromoleküle benennen und deren Stellung in der Biochemie bewerten; – Argumente für bzw. gegen die Nutzung von Gentechnik, Klonen und Stammzellenforschung in geeigneter Weise einander gegenüberstellen und reflektieren; – komplexere Zusammenhänge in Wirtschaft bzw. Gesellschaft auch unter einem naturwissenschaftlichen Blickwinkel sehen; – zwischen beschreibenden (naturwissenschaftlichen) und normativen (ethischen) Aussagen unterscheiden; – Erkenntnisse und Methoden in ausgewählten aktuellen Themen (wie zu Medizin, Biotechnik und Gentechnik) unter Berücksichtigung gesellschaftlich verhandelbarer Werte beschreiben und beurteilen. Lehrstoff: Schwerpunktthema: „Biochemie und Genetik“: Makromoleküle. Molekulargenetik (Nukleinsäuren, genetischer Code, identische Replikation). Proteinbiosynthese (vom Gen zum Protein). Klassische Genetik. Mutationen. Humangenetik (Genom, ausgewählte Erbgänge, Erbkrankheiten, Untersuchungsmethoden). Aktuelle Forschungsergebnisse (zB Epigenetik, mitochondriale DNA). Grundlagen und Methoden sowie Chancen und Risiken von Gentechnologie, Klonierung und Stammzellenforschung. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Beobachten und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – die Bedeutung von Wasser und Luft als Grundlage des Lebens erklären; – Parameter der Luft- und Wassergüte und Eigenschaften ausgewählter Schadstoffe und deren Auswirkungen auf die Umwelt nennen; – die globale Problematik des Klimawandels sowie dessen Ursachen beschreiben und die wichtigsten Treibhausgase und ihre Bedeutung für das Klima angeben; – das Spannungsfeld Globalisierung und Regionalisierung anhand ausgewählter Beispiele erklären. Untersuchen und Bearbeiten Die Schülerinnen und Schüler können – Sachinformationen zu den Schwerpunktthemen sortieren, gewichten und in geeigneter Weise darstellen; – Informationen zu biologischen bzw. ökologischen Fragestellungen aus verschiedenen Quellen zielgerichtet auswerten und auch mit Hilfe verschiedener Techniken und Methoden adressaten- und situationsgerecht verarbeiten; – einfache Untersuchungen im Bereich Wasser und Luft als Lebensgrundlage durchführen. Bewerten und Anwenden Die Schülerinnen und Schüler können – beispielhaft Maßnahmen zur Verbesserung der Luft- und Wassergüte angeben; – mögliche Folgen des Klimawandels erklären, diskutieren und bewerten; – die Grundlagen und die Bedeutung nachhaltigen Wirtschaftens darstellen und auch in ihre eigene Lebenssituation transferieren; – ihr eigenes ökologisches Verhalten reflektieren, ihren eigenen ökologischen Fußabdruck berechnen und daraus folgend nachhaltig und umweltgerecht handeln; – komplexere Zusammenhänge in Wirtschaft und Gesellschaft auch unter einem naturwissenschaftlichen Blickwinkel sehen; – zwischen beschreibenden (naturwissenschaftlichen) und normativen (ethischen) Aussagen unterscheiden; – Erkenntnisse und Methoden in ausgewählten aktuellen Themen (wie zu Medizin, Biotechnik und Gentechnik) unter Berücksichtigung gesellschaftlich verhandelbarer Werte beschreiben und beurteilen. Lehrstoff: Schwerpunktthema: „Naturwissenschaft und Gesellschaft“: Wasser und Luft als Lebensgrundlage (Bedeutung, Schadstoffe, Untersuchungsmethoden). Klima im Wandel (Ursachen – zB Treibhausgase – und Folgen des Klimawandels). Humanökologie (zB Ressourcen, Abfall, Biodiversität, ökologischer Fußabdruck). Regionalität und Globalisierung: Nachhaltiges Wirtschaften (zB alternative Energien, biologischer Landbau). 5.3 ERNÄHRUNG UND LEBENSMITTELTECHNOLOGIE II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundlagen der Ernährung beschreiben und den Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit einschätzen; – das eigene Ernährungsverhalten reflektieren und bewerten; – Aufbau, Arten und Vorkommen, ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung der Kohlenhydrate und Fette erläutern; – konkrete Empfehlungen für die Bedarfsdeckung geben; – relevante Informationen beschaffen und auswerten. Lehrstoff : Grundlagen der Ernährung: Ernährungsverhalten. Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit. Nährstoffbildung. Aufgaben und Bestandteile der Nahrung. Energie-, Nährstoff- und Flüssigkeitsbedarf. Richtlinien einer vollwertigen Ernährung und lebensmittelbasierte Ernährungsempfehlungen. Energieliefernde Inhaltsstoffe der Nahrung (Kohlenhydrate, Fette): Aufbau, Arten und Vorkommen. Ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung. Bedarf und Bedarfsdeckung. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Eiweiß, Wasser, Mineralstoffe, Vitamine und bioaktive Substanzen auflisten und beschreiben; – konkrete Empfehlungen für die Bedarfsdeckung geben; – Stoffwechselabläufe im Organismus beschreiben; – relevante Informationen beschaffen und auswerten. Lehrstoff : Energieliefernde Inhaltstoffe (Eiweiß): Aufbau, Arten und Vorkommen. Ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung. Bedarf und Bedarfsdeckung. Energiefreie Inhaltsstoffe der Nahrung: Wasser (Trinkwasser, Eigenschaften, ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung, Bedarf und Bedarfsdeckung). Mineralstoffe, Vitamine, bioaktive Substanzen (Arten, ernährungsphysiologische Bedeutung, Vorkommen, Bedarf und Bedarfsdeckung). Verdauung und Stoffwechsel. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – spezifische Produktionsformen sowie lebensmitteltechnologische Verfahren beschreiben und deren Nutzen und Risiken einschätzen; – Maßnahmen zur Lebensmittelsicherheit nennen; – die grundlegenden lebensmittelrechtlichen Grundlagen anwenden; – handelsübliche Fette und kohlenhydratreiche Nahrungsmittel fachlich ausführlich beschreiben sowie eine ernährungsphysiologische Bewertung durchführen; – sich am Markt orientieren sowie als mündige Konsumentinnen und Konsumenten hinsichtlich Lebensmittelqualität, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit verantwortungsbewusst handeln; – das theoretische Wissen über Ernährung und Lebensmittel mit der Fachpraxis verknüpfen und anwenden; – die Grundlagen der Sensorik nennen und Lebensmittel sensorisch beurteilen; – relevante Informationen beschaffen, analysieren und bewerten. Lehrstoff: Lebensmittelqualität und Lebensmitteltechnologie: Rechtsgrundlagen, Lebensmittelkennzeichnung, Zusatzstoffe. Lebensmittelverarbeitung und technologische Verfahren, Lebensmittelproduktion, Haltbarmachung und Lagerung. Lebensmittelqualität, Lebensmittelhygiene, Lebensmitteltoxikologie. Grundlagen der Sensorik. Lebensmittel: Fette und kohlenhydratreiche Nahrungsmittel (Arten, Zusammensetzung, technologische Verfahren, Handelsformen, ernährungsphysiologische und volkswirtschaftliche Bedeutung, ökologische Aspekte und deren Bedeutung). 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – eiweiß-, vitamin- und mineralstoffreiche Nahrungsmittel, Würz- und Genussmittel sowie handelsübliche Getränke fachlich ausführlich beschreiben sowie eine ernährungsphysiologische Bewertung durchführen; – spezifische Produktionsformen sowie lebensmitteltechnologische Verfahren beschreiben und deren Nutzen und Risiken einschätzen; – Maßnahmen zur Lebensmittelsicherheit beschreiben; – die grundlegenden lebensmittelrechtlichen Grundlagen anwenden; – sich am Markt orientieren sowie als mündige Konsumentinnen und Konsumenten hinsichtlich Lebensmittelqualität, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit verantwortungsbewusst handeln; – das theoretische Wissen über Ernährung und Lebensmittel mit der Fachpraxis verknüpfen und anwenden; – Lebensmittel an Hand von Kriterien sensorisch beurteilen; – spezifische Lebensmittelgruppen ernährungsphysiologisch bewerten; – relevante Informationen beschaffen, analysieren und bewerten. Lehrstoff: Lebensmittel: Eiweiß-, vitamin- und mineralstoffreiche Nahrungsmittel, Würz- und Genussmittel (Arten, Zusammensetzung, technologische Verfahren, Handelsformen, ernährungsphysiologische und volkswirtschaftliche Bedeutung, ökologische Aspekte und deren Bedeutung). Getränke: Alkoholfreie Getränke, alkaloidhaltige Getränke. Alkoholische Getränke, Gefahren des Alkohols. Spezifische Lebensmittelgruppen: Funktionelle Lebensmittel, Convenience Food, Lebensmittelimitate, Novel Food. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Einflüsse auf das Konsumverhalten nennen und das eigene Verhalten kritisch bewerten; – facheinschlägige Berichte, Statistiken und Grafiken interpretieren; – Kostformen verschiedener Personengruppen sowie alternative Ernährungsformen und deren ernährungsphysiologische Bewertung erläutern; – Stoffwechselabläufe im Organismus beschreiben; – ernährungsmitbedingte Krankheiten sowie deren mögliche Folgen beschreiben; – prophylaktische Maßnahmen setzen und entsprechende Diätempfehlungen geben; – psychisch bedingte Extremstörungen im Essverhalten nennen; – das theoretische Wissen über Kostformen mit den Kenntnissen über Ernährung und Lebensmittel verknüpfen und mit der Fachpraxis vernetzen; – alternative Ernährungsformen bewerten; – ernährungsrelevante Problemstellungen mit geeigneter Software bearbeiten sowie die Ergebnisse interpretieren und präsentieren. Lehrstoff: Ernährungs- und Konsumverhalten: Einflüsse, Verbraucherstatistik. Österreichischer Lebensmittelbericht. Ernährungserhebung, Österreichischer Ernährungsbericht. Ernährungstrends. Ernährung in Prävention und Therapie: Ernährung verschiedener Zielgruppen. Folgen der Über- und Unterversorgung, Ursachen und Krankheitsbilder ernährungsmitbedingter Krankheiten. Grundlagen der Diätetik, spezielle Kostformen und Diäten. Erstellen von Speiseplänen und Speiseplananalyse. Nährwertberechnungen (branchenspezifische Software). Psychisch bedingte Extremstörungen im Essverhalten. Alternative Ernährungsformen. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Möglichkeiten der beruflichen Anwendung von Ernährungswissen nennen; – verschiedene Einflüsse auf das Ernährungsverhalten nennen und auf Grund dieser die eigene Ernährungsbiografie analysieren; – Formen und Grundtechniken der Ernährungsberatung beschreiben; – Formen der Außer-Haus-Verpflegung beschreiben und bewerten; – die erworbenen Fachkenntnisse der Ernährung und Lebensmitteltechnologie umsetzen; – die soziologischen, ökologischen und ökonomischen Aspekte der globalen Ernährungssituation analysieren sowie Maßnahmen für das eigene Handeln ableiten; – die Grundsätze eines nachhaltigen Ernährungsstils beschreiben und Möglichkeiten der Umsetzung erläutern; – relevante Informationen beschaffen, analysieren und bewerten. Lehrstoff: Außer-Haus-Verpflegung. Ernährungsaufklärung und -information im öffentlichen Bereich: Public Health, betriebliche Gesundheitsförderung. Persönliches Ernährungsverhalten: Ernährungsbiografie, Einflüsse auf das Ernährungsverhalten. Ernährungserziehung, Ernährungsberatung. Ernährungsökologie und Welternährung: Globale Folgen der Über- und Unterernährung. Nachhaltiger Ernährungsstil. 6. GASTRONOMIE UND HOTELLERIE 6.1 KÜCHEN- UND RESTAURANTMANAGEMENT I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – eine professionelle Einstellung zur Dienstleistung vorweisen und in ihrem Erscheinungsbild den Anforderungen der Berufsfelder entsprechen; – die Grundlagen der Arbeitssicherheit, Hygiene und Ergonomie in der betrieblichen Situation umsetzen; – das Grundinventar und die Standardgeräte in Küche und Restaurant fachgerecht einsetzen; – die fachtheoretischen Grundlagen der Küchentechnik und Speisenzubereitung beschreiben; – wesentliche Qualitätskriterien zur Beurteilung der verwendeten Lebensmittel erklären; – die Bedeutung regionaler und saisonaler Lebensmittel erläutern; – grundlegende Vor- und Zubereitungstechniken anwenden und dabei Geräte fachgerecht einsetzen; – Grundrezepturen fachgerecht zubereiten und grundlegende Garmethoden anwenden; – ausgewählte Speisen und Getränke unter Berücksichtigung ernährungsphysiologischer, ergonomischer, ökologischer und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen; – einfache Portionier- und Anrichtetechniken anwenden; – einfache Arbeitsabläufe organisieren und durchführen; – die Fachsprache in der betrieblichen Kommunikation richtig einsetzen; – Servicegrundtechniken und einfache Servierabläufe unter Anleitung fachgerecht durchführen; – die grundlegenden Umfangsformen mit dem Gast anwenden; – wertschätzend mit den eingesetzten Lebensmitteln, Arbeitsmaterialien, Betriebsmitteln und Geräten umgehen. Lehrstoff: Küche Berufsbild Köchin und Koch. Arbeitssicherheit. Gute Hygienepraxis, Abfallbewirtschaftung. Qualitätskontrolle. Arbeitsorganisation. Küchenausstattung. Qualitätskriterien von Speisen und Lebensmitteln. Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion: Vorbereitungstechniken, Grundrezepturen, Garmethoden, Portionieren und Anrichten von Speisen. Restaurant Berufsbild Restaurantfachfrau und Restaurantfachmann, Personal- und Arbeitshygiene. Arbeitssicherheit. Ess- und Tischkultur. Servicevorbereitung: Raumvorbereitung, Tisch- und Servierinventar, Mise en place, Decken des Tisches, einfache Menügedecke, Servierregeln. Servicetechniken und -abläufe: Tragetechnik, Organisation und Durchführung von einfachen Servierabläufen. Getränke und Getränkeservice: Alkoholfreie Getränke. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundlagen der Warenbewirtschaftung und die personelle Organisation des Küchenbetriebes beschreiben; – entsprechende Planungsinstrumente situationsgerecht einsetzen; – im betrieblichen Einsatz in der Küche Richtlinien der Arbeitssicherheit und Ergonomie sowie das betriebliche Hygienemanagement umsetzen; – das Inventar und die Geräte der Küche fachgerecht einsetzen; – grundlegendes theoretisches Wissen über Rezepturen und Speisenzubereitung anwenden; – die ökologische und ökonomische Bedeutung und die Möglichkeiten des Einsatzes regionaler und saisonaler Lebensmittel erläutern; – Convenience-Produkte bewerten und fachgerecht einsetzen; – Speisen und Getränke unter Berücksichtigung ernährungsphysiologischer, ergonomischer, ökologischer und wirtschaftlicher Erfordernisse sowie der Hygiene-Leitlinie herstellen; – die Qualität von Speisen und Lebensmitteln sensorisch und optisch beurteilen; – betriebliche Portionier- und Anrichtetechniken professionell anwenden; – Qualitätskontrollen durchführen und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen setzen; – in der betrieblichen Situation unterschiedliche Rollen übernehmen, Arbeitsprozesse anleiten und entsprechende Aufgaben selbstständig und im Team durchführen sowie die Ergebnisse bewerten. Lehrstoff: Küche Küchenmanagement und Rezepturenverwaltung: IT-unterstützte Warenbewirtschaftung, IT-unterstützte Menü- und Speiseplanerstellung. Portionsgrößen und Mengenerstellung. Küchenbrigade. Gute Hygienepraxis. Einrichtung und Inventar. Qualitätssicherung und -kontrolle von Speisen und Arbeitsabläufen. Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion, Convenience-Produkte. Speisenausgabesysteme. 4. Semester – Kompetenzmodul 4 : Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – das Inventar und die Geräte des Restaurants benennen und diese fachgerecht einsetzen; – die Arbeitstechniken, Vorbereitungsarbeiten und Servierabläufe vom Empfang bis zur Verabschiedung professionell durchführen; – Tische betriebsgerecht und professionell gestalten; – ein professionelles Getränkeservice durchführen; – Heißgetränke zubereiten und servieren; – die Grundlagen der Gästebetreuung und -beratung in der betrieblichen Situation anwenden; – in der betrieblichen Situation unterschiedliche Rollen übernehmen, Planungsinstrumente einsetzen, Arbeitsprozesse anleiten und entsprechende Aufgaben selbstständig oder im Team durchführen; – die Mahlzeiten des Tages beschreiben; – ein Frühstücksservice durchführen; – ihre grundlegenden Kenntnisse über ausgewählte Getränke nutzen. Lehrstoff: Restaurant Arbeitsorganisation, Servierbrigaden. Arbeits- und Servierabläufe: Serviersysteme, Servierarten, Vorlegen, Gedeckarten. Tischgestaltung, Speise- und Getränkekarten. Grundlagen der Gästebetreuung und -beratung. Bonier- und Abrechnungssysteme. Mahlzeiten des Tages. Getränke und Getränkeservice: Alkoholfreie Getränke, Heißgetränke, Bier, Wein, Schaumweine und versetzte Weine. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Warenbewirtschaftung und die personelle Organisation des Küchenbetriebes umreißen; – bei der betrieblichen Arbeit in der Küche und im Restaurant entsprechende Planungsinstrumente situationsgerecht einsetzen; – in der Küche Richtlinien der Arbeitssicherheit und Ergonomie sowie das betriebliche Hygienemanagement umsetzen; – das Inventar sowie die Geräte der Küche fachgerecht einsetzen; – ihr grundlegendes theoretisches Wissen über Rezepturen und Speisenzubereitung nutzen; – die Bedeutung der Regionalität und Saisonalität in der Produkt-, Speisen- und Getränkeauswahl und die Möglichkeiten des Einsatzes regionaler und saisonaler Lebensmittel erläutern; – spezielle Garmethoden anwenden; – Speisen und Getränke unter Berücksichtigung ernährungsphysiologischer, ergonomischer, ökologischer und wirtschaftlicher Erfordernisse sowie der Hygiene-Leitlinie herstellen; – die Qualität von Speisen und Getränken sensorisch und optisch beurteilen; – betriebliche Portionier- und Anrichtetechniken professionell anwenden; – Qualitätskontrollen durchführen und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen setzen; – die Arbeitstechniken, Vorbereitungsarbeiten und Servierabläufe im Restaurant der gehobenen Kategorie vom Empfang bis zur Verabschiedung professionell durchführen; – eine professionelle Gästebetreuung und -beratung durchführen; – betriebliche Aufgaben unter Anwendung von Fachkenntnissen und Fertigkeiten selbstständig durchführen; – ihre grundlegenden Kenntnisse ausgewählter Getränke erläutern und nutzen. Lehrstoff: Küche Küchenmanagement und Rezepturenverwaltung: IT-unterstützte Warenbewirtschaftung, IT-unterstützte Menüerstellung und Speiseplanerstellung, nationale Küchen. Gute Hygienepraxis. Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion: Vorbereitungstechniken, Garmethoden, Abwandlungen, Verfeinerungen. Restaurant Servicemanagement: Menü- und À-la-carte-Service, Arbeits- und Servierabläufe vom Empfang bis zur Verabschiedung. Gästebetreuung und -beratung: Betreuung unterschiedlicher Zielgruppen, Beschwerdemanagement. Getränke und Getränkeservice: Weinservice, Schaumweinservice. Degustation. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – in der gehobenen Küche Richtlinien der Arbeitssicherheit und Ergonomie sowie das betriebliche Hygienemanagement umsetzen; – Möglichkeiten des Einsatzes regionaler und saisonaler Spezialitäten wiedergeben; – das Inventar sowie die Geräte der gehobenen Gastronomie fachgerecht einsetzen und spezielle Arbeitstechniken durchführen; – ihr grundlegendes theoretisches Wissen über Rezepturen und Speisenzubereitung der Küche der gehobenen Kategorie nutzen; – spezielle Garmethoden der Küche der gehobenen Kategorie anwenden; – Speisen und Getränke der Küche der gehobenen Kategorie unter Berücksichtigung ernährungsphysiologischer, ergonomischer, ökologischer und wirtschaftlicher Erfordernisse sowie der Hygiene-Leitlinie herstellen; – die Qualität von Lebensmitteln, Speisen und Getränken sensorisch und optisch beurteilen; – attraktive Anrichtemöglichkeiten der Küche der gehobenen Kategorie professionell umsetzen; – das Kaffeehaus- und Bankettservice unter Anleitung durchführen; – ein professionelles Flaschenweinservice unter Anleitung durchführen; – Buffetarten benennen und Buffets professionell vorbereiten und betreuen; – bei der betrieblichen Arbeit in der gehobenen Gastronomie entsprechende Planungsinstrumente situationsgerecht einsetzen; – eine professionelle Gästebetreuung und -beratung einschließlich der Empfehlung korrespondierender Getränke und Verkaufsgespräche durchführen; – einfache Arbeiten am Tisch des Gastes unter Anleitung durchführen. Lehrstoff: Küche Inventar und Geräte der gehobenen Gastronomie. Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion: Menüzubereitung, À-la-carte-Küche. Qualitätssicherung und -kontrolle von Speisen und Arbeitsabläufen. Restaurant Serviertechniken und -abläufe: Arbeiten am Tisch des Gastes. Bankettservice. Buffet. Kaffeehausservice. Gästebetreuung und -beratung: Verkaufsgespräch, korrespondierende Getränke und Getränkeempfehlung. Getränke und Getränkeservice: Aperitif, Digestif. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Aufgaben aus den Bereichen der gehobenen Gastronomie unter Anwendung der bereits erworbenen Fachkenntnisse und Fertigkeiten selbstständig einschließlich Planung und Organisation professionell durchführen sowie die Ergebnisse bewerten und evaluieren; – bei der betrieblichen Arbeit in der gehobenen Gastronomie entsprechende Planungsinstrumente situationsgerecht einsetzen; – die Grundlagen der À-la-carte Küche in der Praxis umsetzen; – Speisen und Getränke der Küche der gehobenen Kategorie unter Berücksichtigung ernährungsphysiologischer, ergonomischer, ökologischer und wirtschaftlicher Erfordernisse sowie der Hygiene-Leitlinie herstellen; – eine professionelle Gästebetreuung und -beratung einschließlich der Empfehlung korrespondierender Getränke durchführen und verkaufsfördernde Maßnahmen umsetzen; – Spezialitäten professionell präsentieren und servieren sowie spezielle Arbeiten am Tisch des Gastes fachgerecht durchführen; – das Grundwissen über die Bar einsetzen, ausgewählte Standardrezepturen unter Anleitung herstellen und das Service durchführen. Lehrstoff: Küche: Selbstständige Planung und Umsetzung von Arbeitsaufträgen. À-la-carte-Küche, Menüzubereitung. Restaurant Selbstständige Planung und Umsetzung von Arbeitsaufträgen. Menü- und À-la-carte-Service. Präsentation und Service von Spezialitäten. Gästebetreuung und -beratung: Verkaufsfördernde Maßnahmen, aktiver Verkauf. Bar Arten, Grundausstattung, Barstock, Mise en place, Arbeitsabläufe, Bargetränke und Spirituosen. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Aufgaben aus den Bereichen der gehobenen Gastronomie unter Anwendung der bereits erworbenen Fachkenntnisse und Fertigkeiten einschließlich Planung und Organisation selbststständig professionell durchführen sowie die Ergebnisse bewerten und evaluieren; – bei der betrieblichen Arbeit in der gehobenen Küche entsprechende Planungsinstrumente situationsgerecht einsetzen; – Speisen und Getränke der Küche der gehobenen Kategorie unter Berücksichtigung ernährungsphysiologischer, ergonomischer, ökologischer und wirtschaftlicher Erfordernisse sowie der Hygiene-Leitlinie herstellen; – aktuelle Entwicklungen und Trends in der Gastronomie beschreiben; – selbstständig sowie im Team exemplarisch kreative Produkte bzw. Konzepte entwickeln. Lehrstoff: Küche und Restaurant Selbstständige Planung und Umsetzung von komplexen Arbeitsaufträgen. Trends und Innovationen in der Gastronomie. 6.2 BETRIEBSORGANISATION (mit Übungen) I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Berufsbilder der Lehrberufe im Hotel- und Gastgewerbe beschreiben; – eine professionelle Einstellung gegenüber dem Gast vorweisen und die Grundlagen der Gästebetreuung richtig einsetzen; – die Grundlagen der Ergonomie und Arbeitssicherheit anwenden; – die Grundlagen der Küchenhygiene und Abfallbewirtschaftung praktisch umsetzen; – einfache Betriebsstrukturen und Betriebsabläufe in Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben erkennen sowie Zusammenhänge zwischen den einzelnen Abteilungen beschreiben; – Betriebsarten und -formen im Hotel- und Gastgewerbe sowie die Österreichische Hotelklassifizierung erläutern; – einfache betriebliche Planungsinstrumente einsetzen; – die Umsetzung von Arbeitsaufträgen aus den einschlägigen Berufsfeldern unter Berücksichtigung eines guten Zeitmanagements planen und organisieren sowie Ergebnisse evaluieren. Lehrstoff: Berufsbilder im Hotel- und Gastgewerbe. Gast und Gastlichkeit (Umgang mit dem Gast, Ambiente im Gästebereich). Hygiene- und Sicherheitsmanagement, Abfallbewirtschaftung. Ergonomie. Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe: Betriebsarten und -formen, Aufbau- und Ablauforganisation (Abteilungen, Funktionen, Arbeitsbereiche und Anforderungsprofile), Österreichische Hotelklassifizierung. Arbeitsorganisation: Einfache Planungsinstrumente (zB Checklisten, Ablaufanalysen). Arbeitsplanung und Evaluierung einfacher betrieblicher Einsätze, Zeitmanagement. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundlagen des betrieblichen Hygienemanagements beschreiben und die Gute Hygienepraxis und das HACCP-Konzept exemplarisch anwenden; – die Richtlinien der Arbeitssicherheit und die Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmer-Schutzbestimmungen erläutern; – Merkmale und Bedürfnisse unterschiedlicher Gästetypen beschreiben; – die Grundlagen des Beschwerdemanagements in ausgewählten Beispielen anwenden; – komplexe Betriebsstrukturen, die Betriebsabläufe in Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben sowie Zusammenhänge zwischen den einzelnen Abteilungen beschreiben; – die personelle Struktur und die betrieblichen Prozesse in Betrieben der Berufsfelder beschreiben, Aufgabenbereiche zuordnen und Zusammenhänge verstehen; – besondere Auszeichnungen für Hotel- und Gastgewerbebetriebe nennen; – die Grundlagen einer ökologischen und nachhaltigen Betriebsführung erläutern und Maßnahmen der Umsetzung vorschlagen; – unterschiedliche betriebliche Planungsinstrumente zielorientiert einsetzen; – einfache gastronomische Veranstaltungen unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements und mit Hilfe branchenspezifischer Software planen, organisieren und evaluieren. Lehrstoff: Hygiene- und Sicherheitsmanagement im gastronomischen Betrieb: Hygiene-Leitlinie, Gute Hygienepraxis, Sicherheitsmanagement, Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz. Gast und Gastlichkeit: Gästetypologie, Beschwerdemanagement. Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe: Aufbau- und Ablauforganisation (Organigramme und Stellenbeschreibungen), besondere Auszeichnungen für Hotel- und Gastgewerbebetriebe. Ökologische Betriebsführung und Nachhaltigkeit. Arbeitsorganisation: Planungsinstrumente (zB Checklisten, Aufgabenanalysen, Organisationsplan, Terminplan). Arbeitsplanung für spezifische betriebliche Einsätze und deren Evaluierung, Zeitmanagement. Branchenspezifische Software. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – unterschiedliche Veranstaltungsarten beschreiben und die Grundlagen eines professionellen Veranstaltungsmanagements anwenden; – spezielle gastronomische Veranstaltungen unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements und mit Hilfe branchenspezifischer Software planen, organisieren und evaluieren; – die wesentlichen Instrumente des Personalmanagements beschreiben, die Personaleinsatzplanung durchführen sowie Arbeiten anleiten; – die Grundlagen der Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Teilbereichen anwenden; – aktuelle Entwicklungen und Trends im Hotel- und Gastgewerbe benennen. Lehrstoff: Veranstaltungsmanagement: Arten, Organisation, Durchführung und Evaluierung von gastronomischen Veranstaltungen. Personalmanagement: Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterführung, Personalentwicklung, Personaleinsatzplanung. Entwicklungen und Trends im Hotel- und Gastgewerbe. Branchenspezifische Software. 5.3 ERNÄHRUNG UND LEBENSMITTELTECHNOLOGIE II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundlagen der Ernährung beschreiben und den Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit einschätzen; – das eigene Ernährungsverhalten reflektieren und bewerten; – Aufbau, Arten und Vorkommen, ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung der Kohlenhydrate und Fette erläutern; – konkrete Empfehlungen für die Bedarfsdeckung geben; – relevante Informationen beschaffen und auswerten. Lehrstoff : Grundlagen der Ernährung: Ernährungsverhalten. Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit. Nährstoffbildung. Aufgaben und Bestandteile der Nahrung. Energie-, Nährstoff- und Flüssigkeitsbedarf. Richtlinien einer vollwertigen Ernährung und lebensmittelbasierte Ernährungsempfehlungen. Energieliefernde Inhaltsstoffe der Nahrung (Kohlenhydrate, Fette): Aufbau, Arten und Vorkommen. Ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung. Bedarf und Bedarfsdeckung. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Eiweiß, Wasser, Mineralstoffe, Vitamine und bioaktive Substanzen auflisten und beschreiben; – konkrete Empfehlungen für die Bedarfsdeckung geben; – Stoffwechselabläufe im Organismus beschreiben; – relevante Informationen beschaffen und auswerten. Lehrstoff : Energieliefernde Inhaltstoffe (Eiweiß): Aufbau, Arten und Vorkommen. Ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung. Bedarf und Bedarfsdeckung. Energiefreie Inhaltsstoffe der Nahrung: Wasser (Trinkwasser, Eigenschaften, ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung, Bedarf und Bedarfsdeckung). Mineralstoffe, Vitamine, bioaktive Substanzen (Arten, ernährungsphysiologische Bedeutung, Vorkommen, Bedarf und Bedarfsdeckung). Verdauung und Stoffwechsel. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – spezifische Produktionsformen sowie lebensmitteltechnologische Verfahren beschreiben und deren Nutzen und Risiken einschätzen; – Maßnahmen zur Lebensmittelsicherheit nennen; – die grundlegenden lebensmittelrechtlichen Grundlagen anwenden; – handelsübliche Fette und kohlenhydratreiche Nahrungsmittel fachlich ausführlich beschreiben sowie eine ernährungsphysiologische Bewertung durchführen; – sich am Markt orientieren sowie als mündige Konsumentinnen und Konsumenten hinsichtlich Lebensmittelqualität, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit verantwortungsbewusst handeln; – das theoretische Wissen über Ernährung und Lebensmittel mit der Fachpraxis verknüpfen und anwenden; – die Grundlagen der Sensorik nennen und Lebensmittel sensorisch beurteilen; – relevante Informationen beschaffen, analysieren und bewerten. Lehrstoff: Lebensmittelqualität und Lebensmitteltechnologie: Rechtsgrundlagen, Lebensmittelkennzeichnung, Zusatzstoffe. Lebensmittelverarbeitung und technologische Verfahren, Lebensmittelproduktion, Haltbarmachung und Lagerung. Lebensmittelqualität, Lebensmittelhygiene, Lebensmitteltoxikologie. Grundlagen der Sensorik. Lebensmittel: Fette und kohlenhydratreiche Nahrungsmittel (Arten, Zusammensetzung, technologische Verfahren, Handelsformen, ernährungsphysiologische und volkswirtschaftliche Bedeutung, ökologische Aspekte und deren Bedeutung). 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – eiweiß-, vitamin- und mineralstoffreiche Nahrungsmittel, Würz- und Genussmittel sowie handelsübliche Getränke fachlich ausführlich beschreiben sowie eine ernährungsphysiologische Bewertung durchführen; – spezifische Produktionsformen sowie lebensmitteltechnologische Verfahren beschreiben und deren Nutzen und Risiken einschätzen; – Maßnahmen zur Lebensmittelsicherheit beschreiben; – die grundlegenden lebensmittelrechtlichen Grundlagen anwenden; – sich am Markt orientieren sowie als mündige Konsumentinnen und Konsumenten hinsichtlich Lebensmittelqualität, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit verantwortungsbewusst handeln; – das theoretische Wissen über Ernährung und Lebensmittel mit der Fachpraxis verknüpfen und anwenden; – Lebensmittel an Hand von Kriterien sensorisch beurteilen; – spezifische Lebensmittelgruppen ernährungsphysiologisch bewerten; – relevante Informationen beschaffen, analysieren und bewerten. Lehrstoff: Lebensmittel: Eiweiß-, vitamin- und mineralstoffreiche Nahrungsmittel, Würz- und Genussmittel (Arten, Zusammensetzung, technologische Verfahren, Handelsformen, ernährungsphysiologische und volkswirtschaftliche Bedeutung, ökologische Aspekte und deren Bedeutung). Getränke: Alkoholfreie Getränke, alkaloidhaltige Getränke. Alkoholische Getränke, Gefahren des Alkohols. Spezifische Lebensmittelgruppen: Funktionelle Lebensmittel, Convenience Food, Lebensmittelimitate, Novel Food. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Einflüsse auf das Konsumverhalten nennen und das eigene Verhalten kritisch bewerten; – facheinschlägige Berichte, Statistiken und Grafiken interpretieren; – Kostformen verschiedener Personengruppen sowie alternative Ernährungsformen und deren ernährungsphysiologische Bewertung erläutern; – Stoffwechselabläufe im Organismus beschreiben; – ernährungsmitbedingte Krankheiten sowie deren mögliche Folgen beschreiben; – prophylaktische Maßnahmen setzen und entsprechende Diätempfehlungen geben; – psychisch bedingte Extremstörungen im Essverhalten nennen; – das theoretische Wissen über Kostformen mit den Kenntnissen über Ernährung und Lebensmittel verknüpfen und mit der Fachpraxis vernetzen; – alternative Ernährungsformen bewerten; – ernährungsrelevante Problemstellungen mit geeigneter Software bearbeiten sowie die Ergebnisse interpretieren und präsentieren. Lehrstoff: Ernährungs- und Konsumverhalten: Einflüsse, Verbraucherstatistik. Österreichischer Lebensmittelbericht. Ernährungserhebung, Österreichischer Ernährungsbericht. Ernährungstrends. Ernährung in Prävention und Therapie: Ernährung verschiedener Zielgruppen. Folgen der Über- und Unterversorgung, Ursachen und Krankheitsbilder ernährungsmitbedingter Krankheiten. Grundlagen der Diätetik, spezielle Kostformen und Diäten. Erstellen von Speiseplänen und Speiseplananalyse. Nährwertberechnungen (branchenspezifische Software). Psychisch bedingte Extremstörungen im Essverhalten. Alternative Ernährungsformen. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Möglichkeiten der beruflichen Anwendung von Ernährungswissen nennen; – verschiedene Einflüsse auf das Ernährungsverhalten nennen und auf Grund dieser die eigene Ernährungsbiografie analysieren; – Formen und Grundtechniken der Ernährungsberatung beschreiben; – Formen der Außer-Haus-Verpflegung beschreiben und bewerten; – die erworbenen Fachkenntnisse der Ernährung und Lebensmitteltechnologie umsetzen; – die soziologischen, ökologischen und ökonomischen Aspekte der globalen Ernährungssituation analysieren sowie Maßnahmen für das eigene Handeln ableiten; – die Grundsätze eines nachhaltigen Ernährungsstils beschreiben und Möglichkeiten der Umsetzung erläutern; – relevante Informationen beschaffen, analysieren und bewerten. Lehrstoff: Außer-Haus-Verpflegung. Ernährungsaufklärung und -information im öffentlichen Bereich: Public Health, betriebliche Gesundheitsförderung. Persönliches Ernährungsverhalten: Ernährungsbiografie, Einflüsse auf das Ernährungsverhalten. Ernährungserziehung, Ernährungsberatung. Ernährungsökologie und Welternährung: Globale Folgen der Über- und Unterernährung. Nachhaltiger Ernährungsstil. 6. GASTRONOMIE UND HOTELLERIE 6.1 KÜCHEN- UND RESTAURANTMANAGEMENT I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – eine professionelle Einstellung zur Dienstleistung vorweisen und in ihrem Erscheinungsbild den Anforderungen der Berufsfelder entsprechen; – die Grundlagen der Arbeitssicherheit, Hygiene und Ergonomie in der betrieblichen Situation umsetzen; – das Grundinventar und die Standardgeräte in Küche und Restaurant fachgerecht einsetzen; – die fachtheoretischen Grundlagen der Küchentechnik und Speisenzubereitung beschreiben; – wesentliche Qualitätskriterien zur Beurteilung der verwendeten Lebensmittel erklären; – die Bedeutung regionaler und saisonaler Lebensmittel erläutern; – grundlegende Vor- und Zubereitungstechniken anwenden und dabei Geräte fachgerecht einsetzen; – Grundrezepturen fachgerecht zubereiten und grundlegende Garmethoden anwenden; – ausgewählte Speisen und Getränke unter Berücksichtigung ernährungsphysiologischer, ergonomischer, ökologischer und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen; – einfache Portionier- und Anrichtetechniken anwenden; – einfache Arbeitsabläufe organisieren und durchführen; – die Fachsprache in der betrieblichen Kommunikation richtig einsetzen; – Servicegrundtechniken und einfache Servierabläufe unter Anleitung fachgerecht durchführen; – die grundlegenden Umfangsformen mit dem Gast anwenden; – wertschätzend mit den eingesetzten Lebensmitteln, Arbeitsmaterialien, Betriebsmitteln und Geräten umgehen. Lehrstoff: Küche Berufsbild Köchin und Koch. Arbeitssicherheit. Gute Hygienepraxis, Abfallbewirtschaftung. Qualitätskontrolle. Arbeitsorganisation. Küchenausstattung. Qualitätskriterien von Speisen und Lebensmitteln. Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion: Vorbereitungstechniken, Grundrezepturen, Garmethoden, Portionieren und Anrichten von Speisen. Restaurant Berufsbild Restaurantfachfrau und Restaurantfachmann, Personal- und Arbeitshygiene. Arbeitssicherheit. Ess- und Tischkultur. Servicevorbereitung: Raumvorbereitung, Tisch- und Servierinventar, Mise en place, Decken des Tisches, einfache Menügedecke, Servierregeln. Servicetechniken und -abläufe: Tragetechnik, Organisation und Durchführung von einfachen Servierabläufen. Getränke und Getränkeservice: Alkoholfreie Getränke. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundlagen der Warenbewirtschaftung und die personelle Organisation des Küchenbetriebes beschreiben; – entsprechende Planungsinstrumente situationsgerecht einsetzen; – im betrieblichen Einsatz in der Küche Richtlinien der Arbeitssicherheit und Ergonomie sowie das betriebliche Hygienemanagement umsetzen; – das Inventar und die Geräte der Küche fachgerecht einsetzen; – grundlegendes theoretisches Wissen über Rezepturen und Speisenzubereitung anwenden; – die ökologische und ökonomische Bedeutung und die Möglichkeiten des Einsatzes regionaler und saisonaler Lebensmittel erläutern; – Convenience-Produkte bewerten und fachgerecht einsetzen; – Speisen und Getränke unter Berücksichtigung ernährungsphysiologischer, ergonomischer, ökologischer und wirtschaftlicher Erfordernisse sowie der Hygiene-Leitlinie herstellen; – die Qualität von Speisen und Lebensmitteln sensorisch und optisch beurteilen; – betriebliche Portionier- und Anrichtetechniken professionell anwenden; – Qualitätskontrollen durchführen und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen setzen; – in der betrieblichen Situation unterschiedliche Rollen übernehmen, Arbeitsprozesse anleiten und entsprechende Aufgaben selbstständig und im Team durchführen sowie die Ergebnisse bewerten. Lehrstoff: Küche Küchenmanagement und Rezepturenverwaltung: IT-unterstützte Warenbewirtschaftung, IT-unterstützte Menü- und Speiseplanerstellung. Portionsgrößen und Mengenerstellung. Küchenbrigade. Gute Hygienepraxis. Einrichtung und Inventar. Qualitätssicherung und -kontrolle von Speisen und Arbeitsabläufen. Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion, Convenience-Produkte. Speisenausgabesysteme. 4. Semester – Kompetenzmodul 4 : Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – das Inventar und die Geräte des Restaurants benennen und diese fachgerecht einsetzen; – die Arbeitstechniken, Vorbereitungsarbeiten und Servierabläufe vom Empfang bis zur Verabschiedung professionell durchführen; – Tische betriebsgerecht und professionell gestalten; – ein professionelles Getränkeservice durchführen; – Heißgetränke zubereiten und servieren; – die Grundlagen der Gästebetreuung und -beratung in der betrieblichen Situation anwenden; – in der betrieblichen Situation unterschiedliche Rollen übernehmen, Planungsinstrumente einsetzen, Arbeitsprozesse anleiten und entsprechende Aufgaben selbstständig oder im Team durchführen; – die Mahlzeiten des Tages beschreiben; – ein Frühstücksservice durchführen; – ihre grundlegenden Kenntnisse über ausgewählte Getränke nutzen. Lehrstoff: Restaurant Arbeitsorganisation, Servierbrigaden. Arbeits- und Servierabläufe: Serviersysteme, Servierarten, Vorlegen, Gedeckarten. Tischgestaltung, Speise- und Getränkekarten. Grundlagen der Gästebetreuung und -beratung. Bonier- und Abrechnungssysteme. Mahlzeiten des Tages. Getränke und Getränkeservice: Alkoholfreie Getränke, Heißgetränke, Bier, Wein, Schaumweine und versetzte Weine. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Warenbewirtschaftung und die personelle Organisation des Küchenbetriebes umreißen; – bei der betrieblichen Arbeit in der Küche und im Restaurant entsprechende Planungsinstrumente situationsgerecht einsetzen; – in der Küche Richtlinien der Arbeitssicherheit und Ergonomie sowie das betriebliche Hygienemanagement umsetzen; – das Inventar sowie die Geräte der Küche fachgerecht einsetzen; – ihr grundlegendes theoretisches Wissen über Rezepturen und Speisenzubereitung nutzen; – die Bedeutung der Regionalität und Saisonalität in der Produkt-, Speisen- und Getränkeauswahl und die Möglichkeiten des Einsatzes regionaler und saisonaler Lebensmittel erläutern; – spezielle Garmethoden anwenden; – Speisen und Getränke unter Berücksichtigung ernährungsphysiologischer, ergonomischer, ökologischer und wirtschaftlicher Erfordernisse sowie der Hygiene-Leitlinie herstellen; – die Qualität von Speisen und Getränken sensorisch und optisch beurteilen; – betriebliche Portionier- und Anrichtetechniken professionell anwenden; – Qualitätskontrollen durchführen und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen setzen; – die Arbeitstechniken, Vorbereitungsarbeiten und Servierabläufe im Restaurant der gehobenen Kategorie vom Empfang bis zur Verabschiedung professionell durchführen; – eine professionelle Gästebetreuung und -beratung durchführen; – betriebliche Aufgaben unter Anwendung von Fachkenntnissen und Fertigkeiten selbstständig durchführen; – ihre grundlegenden Kenntnisse ausgewählter Getränke erläutern und nutzen. Lehrstoff: Küche Küchenmanagement und Rezepturenverwaltung: IT-unterstützte Warenbewirtschaftung, IT-unterstützte Menüerstellung und Speiseplanerstellung, nationale Küchen. Gute Hygienepraxis. Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion: Vorbereitungstechniken, Garmethoden, Abwandlungen, Verfeinerungen. Restaurant Servicemanagement: Menü- und À-la-carte-Service, Arbeits- und Servierabläufe vom Empfang bis zur Verabschiedung. Gästebetreuung und -beratung: Betreuung unterschiedlicher Zielgruppen, Beschwerdemanagement. Getränke und Getränkeservice: Weinservice, Schaumweinservice. Degustation. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – in der gehobenen Küche Richtlinien der Arbeitssicherheit und Ergonomie sowie das betriebliche Hygienemanagement umsetzen; – Möglichkeiten des Einsatzes regionaler und saisonaler Spezialitäten wiedergeben; – das Inventar sowie die Geräte der gehobenen Gastronomie fachgerecht einsetzen und spezielle Arbeitstechniken durchführen; – ihr grundlegendes theoretisches Wissen über Rezepturen und Speisenzubereitung der Küche der gehobenen Kategorie nutzen; – spezielle Garmethoden der Küche der gehobenen Kategorie anwenden; – Speisen und Getränke der Küche der gehobenen Kategorie unter Berücksichtigung ernährungsphysiologischer, ergonomischer, ökologischer und wirtschaftlicher Erfordernisse sowie der Hygiene-Leitlinie herstellen; – die Qualität von Lebensmitteln, Speisen und Getränken sensorisch und optisch beurteilen; – attraktive Anrichtemöglichkeiten der Küche der gehobenen Kategorie professionell umsetzen; – das Kaffeehaus- und Bankettservice unter Anleitung durchführen; – ein professionelles Flaschenweinservice unter Anleitung durchführen; – Buffetarten benennen und Buffets professionell vorbereiten und betreuen; – bei der betrieblichen Arbeit in der gehobenen Gastronomie entsprechende Planungsinstrumente situationsgerecht einsetzen; – eine professionelle Gästebetreuung und -beratung einschließlich der Empfehlung korrespondierender Getränke und Verkaufsgespräche durchführen; – einfache Arbeiten am Tisch des Gastes unter Anleitung durchführen. Lehrstoff: Küche Inventar und Geräte der gehobenen Gastronomie. Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion: Menüzubereitung, À-la-carte-Küche. Qualitätssicherung und -kontrolle von Speisen und Arbeitsabläufen. Restaurant Serviertechniken und -abläufe: Arbeiten am Tisch des Gastes. Bankettservice. Buffet. Kaffeehausservice. Gästebetreuung und -beratung: Verkaufsgespräch, korrespondierende Getränke und Getränkeempfehlung. Getränke und Getränkeservice: Aperitif, Digestif. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Aufgaben aus den Bereichen der gehobenen Gastronomie unter Anwendung der bereits erworbenen Fachkenntnisse und Fertigkeiten selbstständig einschließlich Planung und Organisation professionell durchführen sowie die Ergebnisse bewerten und evaluieren; – bei der betrieblichen Arbeit in der gehobenen Gastronomie entsprechende Planungsinstrumente situationsgerecht einsetzen; – die Grundlagen der À-la-carte Küche in der Praxis umsetzen; – Speisen und Getränke der Küche der gehobenen Kategorie unter Berücksichtigung ernährungsphysiologischer, ergonomischer, ökologischer und wirtschaftlicher Erfordernisse sowie der Hygiene-Leitlinie herstellen; – eine professionelle Gästebetreuung und -beratung einschließlich der Empfehlung korrespondierender Getränke durchführen und verkaufsfördernde Maßnahmen umsetzen; – Spezialitäten professionell präsentieren und servieren sowie spezielle Arbeiten am Tisch des Gastes fachgerecht durchführen; – das Grundwissen über die Bar einsetzen, ausgewählte Standardrezepturen unter Anleitung herstellen und das Service durchführen. Lehrstoff: Küche: Selbstständige Planung und Umsetzung von Arbeitsaufträgen. À-la-carte-Küche, Menüzubereitung. Restaurant Selbstständige Planung und Umsetzung von Arbeitsaufträgen. Menü- und À-la-carte-Service. Präsentation und Service von Spezialitäten. Gästebetreuung und -beratung: Verkaufsfördernde Maßnahmen, aktiver Verkauf. Bar Arten, Grundausstattung, Barstock, Mise en place, Arbeitsabläufe, Bargetränke und Spirituosen. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Aufgaben aus den Bereichen der gehobenen Gastronomie unter Anwendung der bereits erworbenen Fachkenntnisse und Fertigkeiten einschließlich Planung und Organisation selbststständig professionell durchführen sowie die Ergebnisse bewerten und evaluieren; – bei der betrieblichen Arbeit in der gehobenen Küche entsprechende Planungsinstrumente situationsgerecht einsetzen; – Speisen und Getränke der Küche der gehobenen Kategorie unter Berücksichtigung ernährungsphysiologischer, ergonomischer, ökologischer und wirtschaftlicher Erfordernisse sowie der Hygiene-Leitlinie herstellen; – aktuelle Entwicklungen und Trends in der Gastronomie beschreiben; – selbstständig sowie im Team exemplarisch kreative Produkte bzw. Konzepte entwickeln. Lehrstoff: Küche und Restaurant Selbstständige Planung und Umsetzung von komplexen Arbeitsaufträgen. Trends und Innovationen in der Gastronomie. 6.2 BETRIEBSORGANISATION (mit Übungen) I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Berufsbilder der Lehrberufe im Hotel- und Gastgewerbe beschreiben; – eine professionelle Einstellung gegenüber dem Gast vorweisen und die Grundlagen der Gästebetreuung richtig einsetzen; – die Grundlagen der Ergonomie und Arbeitssicherheit anwenden; – die Grundlagen der Küchenhygiene und Abfallbewirtschaftung praktisch umsetzen; – einfache Betriebsstrukturen und Betriebsabläufe in Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben erkennen sowie Zusammenhänge zwischen den einzelnen Abteilungen beschreiben; – Betriebsarten und -formen im Hotel- und Gastgewerbe sowie die Österreichische Hotelklassifizierung erläutern; – einfache betriebliche Planungsinstrumente einsetzen; – die Umsetzung von Arbeitsaufträgen aus den einschlägigen Berufsfeldern unter Berücksichtigung eines guten Zeitmanagements planen und organisieren sowie Ergebnisse evaluieren. Lehrstoff: Berufsbilder im Hotel- und Gastgewerbe. Gast und Gastlichkeit (Umgang mit dem Gast, Ambiente im Gästebereich). Hygiene- und Sicherheitsmanagement, Abfallbewirtschaftung. Ergonomie. Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe: Betriebsarten und -formen, Aufbau- und Ablauforganisation (Abteilungen, Funktionen, Arbeitsbereiche und Anforderungsprofile), Österreichische Hotelklassifizierung. Arbeitsorganisation: Einfache Planungsinstrumente (zB Checklisten, Ablaufanalysen). Arbeitsplanung und Evaluierung einfacher betrieblicher Einsätze, Zeitmanagement. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundlagen des betrieblichen Hygienemanagements beschreiben und die Gute Hygienepraxis und das HACCP-Konzept exemplarisch anwenden; – die Richtlinien der Arbeitssicherheit und die Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmer-Schutzbestimmungen erläutern; – Merkmale und Bedürfnisse unterschiedlicher Gästetypen beschreiben; – die Grundlagen des Beschwerdemanagements in ausgewählten Beispielen anwenden; – komplexe Betriebsstrukturen, die Betriebsabläufe in Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben sowie Zusammenhänge zwischen den einzelnen Abteilungen beschreiben; – die personelle Struktur und die betrieblichen Prozesse in Betrieben der Berufsfelder beschreiben, Aufgabenbereiche zuordnen und Zusammenhänge verstehen; – besondere Auszeichnungen für Hotel- und Gastgewerbebetriebe nennen; – die Grundlagen einer ökologischen und nachhaltigen Betriebsführung erläutern und Maßnahmen der Umsetzung vorschlagen; – unterschiedliche betriebliche Planungsinstrumente zielorientiert einsetzen; – einfache gastronomische Veranstaltungen unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements und mit Hilfe branchenspezifischer Software planen, organisieren und evaluieren. Lehrstoff: Hygiene- und Sicherheitsmanagement im gastronomischen Betrieb: Hygiene-Leitlinie, Gute Hygienepraxis, Sicherheitsmanagement, Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz. Gast und Gastlichkeit: Gästetypologie, Beschwerdemanagement. Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe: Aufbau- und Ablauforganisation (Organigramme und Stellenbeschreibungen), besondere Auszeichnungen für Hotel- und Gastgewerbebetriebe. Ökologische Betriebsführung und Nachhaltigkeit. Arbeitsorganisation: Planungsinstrumente (zB Checklisten, Aufgabenanalysen, Organisationsplan, Terminplan). Arbeitsplanung für spezifische betriebliche Einsätze und deren Evaluierung, Zeitmanagement. Branchenspezifische Software. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – unterschiedliche Veranstaltungsarten beschreiben und die Grundlagen eines professionellen Veranstaltungsmanagements anwenden; – spezielle gastronomische Veranstaltungen unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements und mit Hilfe branchenspezifischer Software planen, organisieren und evaluieren; – die wesentlichen Instrumente des Personalmanagements beschreiben, die Personaleinsatzplanung durchführen sowie Arbeiten anleiten; – die Grundlagen der Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Teilbereichen anwenden; – aktuelle Entwicklungen und Trends im Hotel- und Gastgewerbe benennen. Lehrstoff: Veranstaltungsmanagement: Arten, Organisation, Durchführung und Evaluierung von gastronomischen Veranstaltungen. Personalmanagement: Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterführung, Personalentwicklung, Personaleinsatzplanung. Entwicklungen und Trends im Hotel- und Gastgewerbe. Branchenspezifische Software. 8. BEWEGUNG UND SPORT Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung. B. Verbindliche Übung PERSÖNLICHKEITSENTWICKLUNG UND KOMMUNIKATION I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – grundlegende Kompetenzen in den Kommunikationsarten vorweisen; – unterschiedliche Kommunikationstechniken situationsadäquat umsetzen; – grundlegende Kommunikationsmethoden in unterschiedlichen Kommunikationsformen anwenden; – verständlich und situationsadäquat in Standardspracheformulieren und argumentieren; – Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation anwenden; – unterschiedliche Formen des Konfliktmanagements beschreiben; – konstruktiv mit allfälligen Vorurteilen und stereotypen Rollenzuschreibungen umgehen; – grundlegende Merkmale einer Präsentation beschreiben und mit Medienunterstützung zielgruppengerecht einsetzen; – Grundwissen zur Selbstorganisation praktisch umsetzen; – Ziele definieren und Strategien zur Zielerreichung planen; – Möglichkeiten der Stressbewältigung individuell einsetzen; – Techniken des Lernens für sich anwenden; – im Team arbeiten und Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen und beschreiben; – Respekt gegenüber kultureller Vielfalt zeigen; – die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlecht oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln. Lehrstoff: Kommunikationsarten (Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation). Kommunikationstechniken (Ich-Botschaften, aktives Zuhören, Feedback nehmen und geben, Fragetechniken, gewaltlose Kommunikation, konstruktive Gesprächsführung). Unterschiedliche Kommunikationsformen (Telefonieren, Diskutieren, Debattieren, Moderieren und Arbeiten im Team). Umgang mit Konflikten (Grundkenntnisse im Umgang mit Konflikten). Präsentation (inhaltliche Planung, Strukturierung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation, Medieneinsatz, rhetorische Mittel). Selbstorganisation (Grundlagen des Zeitmanagements, Ziele und Strategien zur Zielerreichung, Möglichkeiten der Stressbewältigung). Lernen lernen (Kriterien nachhaltigen Lernens). Teamfähigkeit (Eigen- und Fremdwahrnehmung, soziale Rollen und Stereotypen, Möglichkeiten der Erweiterung von Handlungsspielräumen, zum Mitgestalten anregen und anleiten, Respekt gegenüber kultureller Vielfalt). C. Pflichtpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ergänzend zu den in der Ausbildung bisher erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten in einem facheinschlägigen Unternehmen (vorzugsweise in Betrieben des Tourismus oder der Ernährung) jene Gewandtheit der Berufsausübung vertiefen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht; – die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen; – einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben erhalten; – Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umreißen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen; – sich Vorgesetzten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt und selbstsicher präsentieren; – aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen erwerben. Zeitlicher und sachlicher Rahmen: Zwischen dem III. und IV. Jahrgang im Ausmaß von 3 Monaten (Vollzeit) in Betrieben der Wirtschaft, der Verwaltung, des Tourismus oder der Ernährung. In begründeten Fällen sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferienzeiten zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind. D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze: Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen. Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. E. Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe: Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen. Lehrstoff: Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind. F. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1. Deutsch in der Deutschförderklasse Wie Anlage A1 Abschnitt VI Unterabschnitt D Z 1 2. Religion Wie Abschnitt V 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung Für die weiteren Pflichtgegenstände bzw. für die verbindliche Übung sind die jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt A bzw. Unterabschnitt B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe und die didaktischen Grundsätze gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt D anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers. Beachte für folgende Bestimmung zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 6 Z 2 idF BGBl. II Nr. 207/2023 Anlage A5a ZWEISPRACHIGE HÖHERE LEHRANSTALT FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE (Anm.: Anlage A5a als PDF dokumentiert) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage A5a Beachte für folgende Bestimmung zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 3 idF BGBl. II Nr. 250/2021 Anlage A6 HÖHERE LEHRANSTALT FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE – AUFBAULEHRGANG I. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) A. Pflichtgegenstände Wochenstunden Lehrverpflichtungsgruppe Jahrgang Summe I. II. III. 1. Religion/Ethik 12 2 2 2 6 (III)/III 2. Sprache und Kommunikation 2.1 Deutsch 2 2 2 2 6 (I) 2.2 Englisch 3 3 3 9 (I) 2.3 Zweite lebende Fremdsprache 3 4 4 4 12 (I) 3. Wirtschaft 3.1 Globalwirtschaft, Wirtschaftsgeographie und Volkswirtschaft 3 0 0 3 III 3.2 Betriebswirtschaft und Projektmanagement 4 0 2 3 5 I 3.3 Rechnungswesen und Controlling 4 2 2 2 6 I 3.4 Officemanagement und angewandte Informatik 4 0 0 2 2 II 4. Gesellschaft, Kunst und Kultur 4.1 Geschichte, Politische Bildung und Recht 2 2 0 4 III 4.2 Psychologie und Philosophie 0 0 2 2 III 4.3 Musik, Bildnerische Erziehung und kreativer Ausdruck 2 2 0 4 IVa 5. Mathematik, Naturwissenschaften und Ernährung 5.1 Angewandte Mathematik 5 4 3 3 10 (I) 5.2 Naturwissenschaften 6 0 2 2 4 III 5.3 Ernährung und Lebensmitteltechnologie 0 2 2 4 III 6. Bewegung und Sport 2 2 1 5 (IVa) 7. Alternativer Pflichtgegenstandsbereich 7a. Gastronomie und Hotellerie 7a.1 Küchen- und Restaurantmanagement 4 7 6 5 5 16 IVa 7a.2 Ernährung 4 1 0 0 1 III 7a.3 Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement 4 8 0 2 0 2 I 7b. Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement und Seminare 7b.1 Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement 4 9 10 2 3 3 8 I 7b.2 Schulautonome Seminare 11 4 3 4 11 I-IV Gesamtwochenstundenzahl Mit alternativem Pflichtgegenstandsbereich 7a 33 35 33 101 Mit alternativem Pflichtgegenstandsbereich 7b 32 34 35 101 B. Pflichtpraktikum Mindestens 8 Wochen vor Eintritt in den III. Jahrgang C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 11 D. Förderunterricht 11 ________________________ 1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden. 2 Inklusive Kommunikation und Präsentation. 3 In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen. 4 Mit Computerunterstützung. 5 Mit Technologieunterstützung. 6 Biologie und Ökologie, Chemie, Physik. 7 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom mit 14 bis 16 Wochenstunden festgelegt werden. 8 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom mit 0-2 Wochenstunden festgelegt werden. 9 Inklusive Service-Design. 10 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom mit 4-8 Wochenstunden festgelegt werden. 11 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III). 12 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. E. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände Wochenstunden pro Semester Lehrverpflichtungsgruppen 1. Deutsch in der Deutschförderklasse 20 (I) 2. Religion 2 (III) 3. Weitere Pflichtgegenstände 1 x 2 Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand Gesamtwochenstundenzahl x 3 Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 ______________________________ 1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Aufbaulehrgang; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände erfolgt durch die Schulleitung. 2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl. 3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Aufbaulehrgang. 4 Gemäß Stundentafel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Aufbaulehrgang. II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Der Aufbaulehrgang für wirtschaftliche Berufe hat im Sinne der §§ 65 und 77 Abs. 1 lit. b unter Bedachtnahme auf § 2 Schulorganisationsgesetz (SchOG) die Aufgabe, in einem dreijährigen Bildungsgang Personen, die eine dreijährige Fachschule gemäß SchOG (Fachschule für wirtschaftliche Berufe, Hotelfachschule, Tourismusfachschule, Fachschule für Mode, technische und kunstgewerbliche Fachschule, Handelsschule, Fachschule für Sozialberufe) oder die Gastgewerbefachschule erfolgreich abgeschlossen haben, zum Bildungsziel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe zu führen. Dies gilt auch für Absolventinnen und Absolventen einer Lehre in den Berufen Köchin bzw. Koch, Restaurantfachfrau bzw. Restaurantfachmann, Gastronomiefachfrau bzw. Gastronomiefachmann, Hotel- und Gastgewerbeassistentin bzw. Hotel- und Gastgewerbeassistent oder Reisebüroassistentin bzw. Reisebüroassistent mit erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung, soweit sie einen Vorbereitungslehrgang erfolgreich abgeschlossen haben. Absolventinnen und Absolventen der Tourismusfachschulen, der Fachschulen für Mode, der technischen und kunstgewerblichen Fachschulen, der Handelsschulen und der Fachschulen für Sozialberufe sowie Absolventinnen und Absolventen der Lehrberufe Köchin und Koch, Restaurantfachfrau und Restaurantfachmann, Hotel- und Gastgewerbeassistentin und. Hotel- und Gastgewerbeassistent sowie Reisebüroassistentin und Reisebüroassistent müssen verpflichtend den Pflichtgegenstandsbereich „Gastronomie und Hotellerie“ besuchen. Restaurantfachfrauen und Restaurantfachmänner sind vom Unterricht und von der Vorprüfung im Teilbereich „Restaurant“ befreit, Köchinnen und Köche sind vom Unterricht und der Vorprüfung im Teilbereich „Küche“ befreit. Absolventinnen und Absolventen der Fachschulen für wirtschaftliche Berufe und der Hotelfachschulen sowie Absolventinnen und Absolventen des Lehrberufes Gastronomiefachfrau und Gastronomiefachmann müssen verpflichtend den Pflichtgegenstandsbereich „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement und Seminare“ besuchen. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS SPRACHE UND KOMMUNIKATION Die Schülerinnen und Schüler – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – können Sachverhalte adressatenbezogen und situationsgerecht darstellen und argumentieren; – verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um in Situationen des alltäglichen, beruflichen und öffentlichen Lebens sprachlich adäquat agieren und reagieren zu können; – verfügen über das nötige Textsortenwissen und können Texte mit unterschiedlichen Intentionen verfassen und adressatengerecht gestalten; – können Texte überarbeiten; – können Sprachnormen beschreiben und anwenden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – können die Bedeutung der inneren Mehrsprachigkeit (dh. die Fähigkeit, unterschiedliche – zB dialektale und soziale – Varietäten einer Sprache zu nutzen)und äußeren Mehrsprachigkeit beschreiben; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und interkulturell kommunizieren; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern, die einander nicht direkt verstehen, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen einschätzen; – können bewusst mit Medien umgehen; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können die erworbenen sprachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ENGLISCH Die Schülerinnen und Schüler – erreichen in Englisch das Niveau des Independent Users B2 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R
(98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden. Hören Die Schülerinnen und Schüler können – im direkten Kontakt und in den Medien Hauptaussagen und wichtige Details verstehen, wenn Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen) gesprochen wird und wenn es um vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im alltäglichen, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet; – im eigenen Interessens- und Fachgebiet auch Fachdiskussionen verstehen; – längeren Redebeiträgen und komplexer Argumentation folgen, sofern die Thematik einigermaßen vertraut ist und der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist. Lesen Die Schülerinnen und Schüler – können sehr selbstständig lesen, Lesestil und -tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen und geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen; – verfügen über einen großen Lesewortschatz, haben aber möglicherweise Schwierigkeiten mit seltener gebrauchten Wendungen; – können lange und komplexe Texte zu allgemeinen und berufsspezifischen Themen aus vertrauten Themenbereichen im Wesentlichen verstehen und ihnen Informationen, Gedanken, Meinungen und Haltungen entnehmen; – können rasch den Inhalt und die Wichtigkeit von Nachrichten, Artikeln, Berichten und anderen Schriftstücken zu einem breiten Spektrum von Themen erfassen und entscheiden, ob sich ein genaueres Lesen lohnt. An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – flüssig und wirkungsvoll über ein breites Spektrum von allgemeinen, kulturellen, beruflichen sowie gesellschaftlich bedeutsamen Themen sprechen; – dabei die Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen hervorheben, Standpunkte begründen und verteidigen sowie Zusammenhänge zwischen Ideen deutlich machen; – sich so spontan und fließend verständigen, dass ein Gespräch mit „Native Speakers“ ohne größere Anstrengungen auf beiden Seiten gut möglich ist; der Grad an Formalität ist den Umständen angemessen. Zusammenhängend sprechen Die Schülerinnen und Schüler können – Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets klar, geordnet und detailliert beschreiben, darstellen und präsentieren; – dabei wichtige Punkte und relevante Details hervorheben, bestimmte Aspekte genauer ausführen, einen Standpunkt erläutern und alles mit einem angemessenen Schluss abrunden; – flüssig, klar und detailliert über Erlebnisse und Erfahrungen, Ideen oder Lektüre aus dem alltäglichen, schulischen und beruflichen Umfeld berichten. Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – klare, strukturierte Texte zu verschiedenen Themen aus ihrem Interessens- und Fachgebiet verfassen; – dabei Standpunkte angemessen darstellen, Entscheidendes hervorheben sowie Informationen und Argumente aus verschiedenen Quellen zusammenführen und gegeneinander abwägen; – in schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und öffentlichen Bereich Neuigkeiten und Standpunkte mitteilen, Gedanken zu abstrakten und kulturellen Themen ausdrücken sowie Informationen geben oder erfragen; – sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken; – sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen; – die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – die textsortenadäquaten Konventionen der Gestaltung und Gliederung einhalten. Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen: 1. Linguistische Kompetenzen: Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein) Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über ein hinreichend breites Spektrum sprachlicher Mittel, um klare Beschreibungen zu geben, Standpunkte auszudrücken und etwas zu erörtern; – suchen dabei nicht auffällig nach Worten und verwenden einige komplexe Satzstrukturen. Lexikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet und in den meisten allgemeinen Themenbereichen; – können Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden; Lücken im Wortschatz können dennoch zu Zögern und Umschreibungen führen; – verwenden den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen können, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern. Grammatikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen. Phonologische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation erworben. Orthographische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen. 2. Soziolinguistische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und den betreffenden Personen gegenüber angemessen ist. 3. Pragmatische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um – Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie wirksam zwischen Sprecher- und Hörerrolle zu wechseln; – in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten. Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden. LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE Die Schülerinnen und Schüler – erreichen in der zweiten lebenden Fremdsprache das Niveau des Independent Users B1 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R
(98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen)in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden. Hören Die Schülerinnen und Schüler können – die Hauptaussagen und Einzelinformationen verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen) über vertraute Dinge gesprochen wird, denen man normalerweise bei der Arbeit, in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet; – auch kurze Erzählungen und Berichte verstehen; – im eigenen Interessens- und Fachgebiet aus berufsbezogenen Texten relevante Informationen entnehmen; – längeren Redebeiträgen folgen, sofern die Thematik vertraut ist und der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist. Lesen Die Schülerinnen und Schüler können – unkomplizierte Texte zu vertrauten allgemeinen, alltäglichen und berufsspezifischen Themen im Wesentlichen verstehen und ihnen relevante Informationen und Standpunkte entnehmen; – geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen. An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – ein breites Spektrum einfacher sprachlicher Mittel einsetzen, um die meisten Situationen des Alltags zu bewältigen; – in einfacher Form ohne Vorbereitung an Gesprächen über Themen teilnehmen, die vertraut sind, interessieren oder sich auf das alltägliche Leben beziehen (zB Familie, Hobbys, Arbeit, Reisen); – eigene Meinungen ausdrücken und Informationen austauschen. Zusammenhängend sprechen Die Schülerinnen und Schüler können – sich relativ flüssig und zusammenhängend auf unkomplizierte Weise zu Themen aus ihren Interessensgebieten äußern; – Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets beschreiben oder präsentieren, indem sie die einzelnen Punkte linear aneinanderreihen. Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen aus ihrem Interessensgebiet verfassen, indem sie einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbinden; – sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken; – sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen; – die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen. Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen: 1. Linguistische Kompetenzen: Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein) Die Schülerinnen und Schüler verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten. Lexikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen. Grammatikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. Gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation. Phonologische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar. Orthographische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt. 2. Soziolinguistische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler – können ein breites Spektrum von Sprachfunktionen realisieren und auf sie reagieren, indem sie die dafür gebräuchlichsten Redemittel benutzen und dabei zwischen formellem und informellem Register unterscheiden; – sind sich der wichtigsten Höflichkeitskonventionen bewusst und handeln entsprechend; – sind sich der wichtigsten Unterschiede zwischen den Sitten und Gebräuchen, den Einstellungen, Werten und Überzeugungen in der betreffenden Gesellschaft und ihrer eigenen bewusst und achten auf entsprechende Signale. 3. Pragmatische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um – einfache Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, mit Unterstützung des Kommunikationspartners in Gang zu halten und zu beenden; – das Wort zu ergreifen, wenn eine Situation im alltäglichen oder beruflichen Bereich es dringend erfordert; – beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten. Die Schülerinnen und Schüler können eine begrenzte Anzahl von Verknüpfungsmitteln verwenden, um eine Reihe kurzer und einfacher Einzelelemente zu einer linearen, zusammenhängenden Äußerung zu verbinden. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS WIRTSCHAFT Die Schülerinnen und Schüler können – die Wirtschaft und ihre Rahmenbedingungen als positiv und aktiv gestaltbaren Teil der Gesellschaft wahrnehmen und zu einer lebenswerten, demokratischen und kooperativen Gemeinschaft beitragen; – internationale und nationale wirtschaftliche und räumliche Zusammenhänge unter Verwendung der Fachsprache erklären und argumentieren; – politische und wirtschaftliche Konzepte, Modelle und Positionen kritisch einschätzen und hinterfragen; – die Zusammenhänge sozialer, ökologischer und ökonomischer Nachhaltigkeit verstehen und danach handeln; – in ihren verschiedenen Rollen (Unternehmerin und Unternehmer, Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer, Führungskraft, Teammitglied, Bürgerin und Bürger, Konsumentin und Konsument usw.) verantwortungsbewusst agieren sowie die Konsequenzen ihres Handelns einschätzen und reflektieren; – wirtschaftliche und rechtliche Sachverhalte strukturieren, lösungsorientiert bearbeiten und präsentieren; – wirtschaftliche und politische Informationen (Medienberichte usw.) verstehen und kommunizieren; – berufsspezifische Informations- und Kommunikationstechnologien effizient nutzen sowie verantwortungsbewusst, effektiv und rechtskonform einsetzen. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS GESELLSCHAFT, KUNST UND KULTUR Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen und Phänomene reflektieren; – mit unterschiedlichen Kulturen und Wertvorstellungen im Sinne einer demokratischen Grundhaltung respektvoll umgehen; – sich mit der gesellschaftlichen und kulturellen Vielfalt im Sinne eines gemeinsamen Europas auseinandersetzen; – sich in der Kunst- und Kulturlandschaft Österreichs orientieren; – Ideen und Handlungen sachlich begründen, hinterfragen und diskutieren; – die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten und richtig zitieren; – die für den jeweiligen Bereich erforderliche Fachsprache korrekt anwenden; – bewusst mit Medien umgehen. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS MATHEMATIK, NATURWISSENSCHAFTEN UND ERNÄHRUNG Die Schülerinnen und Schüler – haben grundlegende Kenntnisse in allen Fachbereichen des Clusters und naturwissenschaftliches Verständnis; – können fachspezifische Methoden sowie Problemlösungsstrategien praxisbezogen anwenden; – beherrschen die Fachsprache und können sie situationsgerecht anwenden; – können Vorgänge und Erscheinungsformen mittels Formeln, Größen und Einheiten beschreiben und durch einfache Modelle darstellen und erläutern; – können einfache Untersuchungsmethoden sinnvoll anwenden bzw. Experimente planen, durchführen und mit geeigneten Mitteln dokumentieren; – können Strukturen, Zusammenhänge und Wechselwirkungen als Grundelemente eines naturwissenschaftlichen Weltverständnisses beschreiben; – können sich über neue Entwicklungen und Technologien informieren, diese kritisch hinterfragen sowie deren Nutzen und Risiken beschreiben und bewerten; – können das erworbene Wissen einordnen, Konsequenzen abschätzen und im eigenen Verantwortungsbereich entsprechende Handlungen setzen; – können fachbezogene Inhalte präsentieren sowie eigene Standpunkte darlegen und begründen. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS GASTRONOMIE UND HOTELLERIE Die Schülerinnen und Schüler – können die fachtheoretischen Grundlagen der Berufsfelder der Gastronomie, Hotellerie und Ernährung beschreiben; – können in ihrem beruflichen Handeln die Prinzipien der Wirtschaftlichkeit, der Nachhaltigkeit und der Gesundheitsorientierung anwenden; – können relevante Gesetze und Vorschriften in der betrieblichen Situation anwenden; – können Bedeutung und Maßnahmen der Qualitätssicherung erläutern und anwenden; – beherrschen die Fachsprache und können diese in der betrieblichen Kommunikation richtig einsetzen; – können Aufgaben und Verantwortung entsprechend der geforderten beruflichen Position übernehmen; – können Aufgaben sorgfältig und verlässlich unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Ressourcen erledigen; – können kreativ, flexibel und lösungsorientiert arbeiten sowie die Qualität ihrer Leistung einschätzen; – können Lebensmittel verantwortungsbewusst auswählen, Ernährungsrichtlinien praktisch umsetzen und spezifische Ernährungsempfehlungen in betrieblichen Situationen geben; – können theoretisches Fachwissen in die Praxis umsetzen. III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen: Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten. Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen. Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel: Die Gesamtwochenstunden im Pflichtgegenstand „Küchen- und Restaurantmanagement“ können schulautonom im Ausmaß von mindestens 14 bis maximal 16 Wochenstunden festgelegt werden. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff dieses Pflichtgegenstandes sind auf das Mindestwochenstundenausmaß ausgelegt. Bei höherem Wochenstundenausmaß sind vertiefende bzw. erweiternde Kompetenzen zu vermitteln. Die Gesamtwochenstunden im Pflichtgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ des alternativen Pflichtgegenstandsbereiches „Gastronomie und Hotellerie“ können schulautonom im Ausmaß von 0 bis maximal 2 Wochenstunden festgelegt werden. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff dieses Pflichtgegenstandes sind an das festgelegte Stundenausmaß anzupassen. Die Gesamtwochenstunden im Pflichtgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ des alternativen Pflichtgegenstandsbereiches „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement und Seminare“ können schulautonom im Ausmaß von mindestens 4 bis maximal 8 Wochenstunden festgelegt werden. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff dieses Pflichtgegenstandes sind an das festgelegte Stundenausmaß anzupassen. Die gegebenenfalls frei werdenden maximal 4 Wochenstunden sind, ausgehend von den Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler, für die Erhöhung der Pflichtgegenstände der schriftlichen Reife- und Diplomprüfung zu verwenden. Die 11 schulautonomen Stunden aus dem alternativen Pflichtgegenstandsbereich 7b sind zur Erhöhung des Pflichtgegenstandes „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ und/oder zur Schaffung von maximal 2 neuen Pflichtgegenständen mit mindestens je 2 Wochenstunden und/oder von maximal 2 Verbindlichen Übungen mit mindestens je 2 Wochenstunden (schulautonome Seminare) zu verwenden, wobei ein Bezug zum Pflichtgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ gegeben sein muss. Stundenerhöhungen sind grundsätzlich nur in ganzen Jahreswochenstunden möglich. Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Jahrgängen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern eines Jahrganges verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten. Dh., die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen. Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich einer allfälligen Verbindlichen Übung in den einzelnen Jahrgängen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich einer allfälligen Verbindlichen Übung von 101 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden. Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenzen). Die Lernergebnisse des Clusters sind zugrunde zu legen. Wird ein neuer Pflichtgegenstand und/oder eine Verbindliche Übung eingeführt, sind die nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Lernergebnisse des Clusters schulautonom festzulegen. Pro Jahrgang kann nur 1. schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Jahrgängen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal 3 Varianten. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde. Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (I. bis III. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten. Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes: Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht: Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind. Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL): Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“ und „Zweite lebende Fremdsprache“) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Jahrgängen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. „Zweite lebende Fremdsprache“ zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 16 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz. IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Der Lehrplan des Aufbaulehrgangs für wirtschaftliche Berufe baut auf den im allgemeinen Bildungsziel genannten Ausbildungen auf. Die dort erworbenen Kompetenzen sind möglichst früh zu diagnostizieren und diese Ergebnisse im Unterricht zu berücksichtigen. Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen. Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw. Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Unterrichtsqualität: Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht. Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes. Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen. Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen. Unterrichtsplanung : In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten: – Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Lernergebnisse der Cluster und die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie gegebenenfalls vorhandene Bildungsstandards. – Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrenden einer Klasse oder des Bildungsganges bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein. – Die Koordination erfordert organisatorische Rahmenbedingungen, die herzustellen sind. – Die Individualität der Lernenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Lernenden ausgegangen werden, um sicher zu stellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten). – Der Unterricht ist auf den Kompetenzerwerb auszurichten, wobei die Kompetenzen über die Schulstufen und Semester systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen. – In die Unterrichtsgestaltung sind situative Aufgabenstellungen einzubauen, die der beruflichen Realität entnommen und methodisch aufbereitet werden. Dadurch soll die Identifikation der Lernenden mit berufsrelevanten Funktionen und ihre Handlungsfähigkeit entwickelt und gefördert werden. – Wesentlich sind die Vermittlung von Fachwissen sowie die Förderung der Entwicklung von Werthaltungen und Schlüsselkompetenzen. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Der Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Lernenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken. – Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis-Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Lernenden fördert das Gelingen dieses Transfers. – Um alle Lernenden zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können, empfiehlt sich am Beginn des I. Jahrgangs die Durchführung von Projektunterricht oder Schulveranstaltungen, die der Sicherung grundlegender sozialer und personaler Kompetenzen (zB Teambildung, Eigenverantwortlichkeit, Lernen, gewaltfreie Kommunikation) dienen. – Fehler sind möglichst als förderliche Lernanlässe zu nutzen. Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen sind dabei zu nützen. – Auf den Erwerb von Präsentations- und Medienkompetenz ist besonderes Augenmerk zu legen. – Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben. – Den Lernenden sollen weiters Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie im Sinne einer individuellen Bildungsplanung nationale und internationale Zertifikate erworben werden können. – Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden, sind im Unterricht und abhängig von den Aufgabenstellungen auch in Prüfungssituationen zu verwenden. – In allen Gegenständen ist Wert auf die Anwendung einfacher wissenschaftlicher Arbeitstechniken zu legen. Die Notwendigkeit wissenschaftlicher Redlichkeit beim Verfassen eigener Arbeiten ist zu beachten und einzufordern. Für die Vorbereitung auf die Diplomarbeit sind Methoden der wissenschaftlichen Informationsgewinnung, eine Einführung in die Grundzüge des wissenschaftlichen Arbeitens und eine korrekte Zitierweise von schriftlichen Quellen in allen betroffenen Unterrichtsgegenständen zu lehren und zu beachten. – Der Unterricht in sprachheterogenen Klassen stellt erhöhte Anforderungen an Lehrende und Lernende, die in gemeinsamer Verantwortung wahrzunehmen sind. Interkulturelles Lernen verbessert die Fähigkeit der Lernenden zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen und ist eine Chance zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft. – Sprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache in Wort (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrkräfte verantwortlich..Lernende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern. – Um gesellschaftlichen und globalen Entwicklungen Rechnung zu tragen, ist die Verwendung der Fremdsprache als Arbeitssprache oder Integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL) anzustreben. Integriertes Fremdsprachenlernen und -lehren hat so zu erfolgen, dass sowohl im fachlichen als auch im sprachlichen Bereich die Lernenden bei der Herausbildung von Wissen und Fähigkeiten einerseits, als auch sprachlicher und kommunikativer Kompetenzen andererseits unterstützt werden. Didaktische Grundsätze der Pflichtgegenstände Englisch und Zweite Lebende Fremdsprache: – Die Entwicklung fremdsprachlicher Kompetenzen erfolgt auf Basis jener Kompetenzen, über die die Lernenden im Deutschen sowie gegebenenfalls in ihrer Erstsprache verfügen. – Ziel des Unterrichts ist der Aufbau einer mehrsprachigen Kompetenz, zu der alle Sprachkenntnisse und Spracherfahrungen beitragen. Deshalb kommt sprachenübergreifenden Ansätzen besondere Bedeutung zu. – Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Erweiterung der sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erfahren werden kann. – Die verschiedenen Kompetenzbereiche (Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben, Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires) sind vernetzt zu entwickeln. – In allen Gegenständen sind authentische fremdsprachige Materialien und Impulse (besonders in englischer Sprache) zu nutzen. – Im Sinne der gelebten Internationalität sollen Auslandskontakte wie Praktika, Schulpartnerschaften, internationale Projekte usw. gefördert werden. Didaktische Grundsätze des Clusters Wirtschaft: Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für – betriebswirtschaftliche, regionale und globalwirtschaftliche Mechanismen und volkswirtschaftliche Zusammenhänge sowie – deren Auswirkungen auf das Lebensumfeld (einschließlich der Chancen von Frauen und Männern). Im Mittelpunkt steht – die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für Zusammenhänge, – die Fähigkeit zur Einordnung des Gelernten in ein Gesamtsystem und dessen Transfer auf neue Anforderungen bzw. geänderte Rahmenbedingungen, – die praktische Nutzung der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten und – die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation. Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Lernenden ist die multidimensionale Verantwortung von Führungskräften in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Musik, Bildnerische Erziehung und kreativer Ausdruck: Wesentlicher Bestandteil aller unterrichtlichen Aktivitäten ist die musikalische und bildnerische Praxis. Nach Möglichkeit sollen Projekte und Workshops mit Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturschaffenden durchgeführt und die Teilnahme der Lernenden an Wettbewerben angestrebt werden. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik: Grundlage bilden die Bildungsstandards BHS Angewandte Mathematik mit den Inhaltsbereichen Zahlen und Maße, Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik und den Handlungsbereichen Argumentieren und Kommunizieren, Operieren und Technologieeinsatz, Interpretieren und Dokumentieren, Modellieren und Transferieren. Bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung ist insbesondere auf praxisbezogene Aufgabenstellungen und die Förderung folgender Kompetenzen der Lernenden zu achten: – Kenntnisse der grundlegenden, allgemeinen mathematischen Strukturen, – selbstständiges logisches Denken, – Modellieren von sprachlich formulierten Problemen mit Hilfe von Gleichungen, Funktionen oder grafischen Darstellungen sowie – Durchführung von allgemeinen Rechenverfahren mit Schritt-für-Schritt-Analysen. Es sind moderne Technologien einzusetzen. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften: Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) ist durchgängig in den Unterricht zu integrieren. Die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Disziplinen der Naturwissenschaften werden durch unterschiedliche Methoden sichtbar gemacht und ermöglichen so eine ganzheitliche Wahrnehmung. Didaktische Grundsätze des alternativen Pflichtgegenstandsbereiches Gastronomie und Hotellerie: Zur Sicherung der Berufsfähigkeit ist bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung auf eine fundierte Grundbildung und die Anwendbarkeit in der betrieblichen Situation größter Wert zu legen. Die Vernetzung der fachtheoretischen Grundlagen mit der Praxis ist wesentliche Grundlage für professionelles Handeln. Auf organisatorische Besonderheiten der Pflichtgegenstände „Küchen- und Restaurantmanagement“ sowie „Ernährung und Betriebsorganisation“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement: Durch die Fächerverbindung aller Unterrichtsgegenstände mit dem Unterrichtsgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ wird dem unternehmerischen Denken (Entrepreneurship Education) besonders Rechnung getragen. Kooperationen mit Betrieben sowie Expertinnen und Experten sind im Rahmen der Möglichkeiten vorzusehen. Zur Festigung und Vernetzung der in den unterschiedlichen Clustern erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten werden verschiedene komplexe, handlungsorientierte und schülerzentrierte Methoden angewendet. Wesentlich sind dabei die Einrichtung einer betrieblichen Struktur und die Einbettung des gesamten Unterrichts in „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ in einen unternehmerischen Kontext. Durch die Planung und Durchführung vor allem realer aber auch die Realsituation simulierender Aufträge ist den Lernenden Gelegenheit zur Durchführung von facheinschlägigen praktischen und organisatorischen Tätigkeiten zu geben. Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Lernenden – Problemstellungen unter ökonomischen, ökologischen und sozialen Gesichtspunkten bearbeiten können, – das bisher erworbene Wissen praktisch anwenden können, – prozess- und ergebnisorientiert unter Berücksichtigung von Projektmanagementtools arbeiten können, – Aufgaben genau, formal richtig und termingerecht bearbeiten können, – betriebliche Abläufe und Strukturen kennen lernen, – Abläufe und Ergebnisse im Sinne eines kontinuierlichen Qualitätsmanagements reflektieren können, – Situationen analysieren, Strukturen und Lösungswege erkennen, – moderne Technologien nutzen, – Entscheidungen treffen, – kommunikations- und teamfähig arbeiten, – eigenverantwortlich lernen und für das eigene Handeln Verantwortung übernehmen, – Führungsaufgaben übernehmen, – ihre Rolle im Arbeitsleben und in Hierarchien kennen lernen, – ihre persönlichen Möglichkeiten und Grenzen erfahren können. Dazu ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten. Die Absprache mit den Lehrenden anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten wird dringend empfohlen. Im Bedarfsfall sind eine gute organisatorische (stundenplantechnische) Abstimmung mit anderen einschlägigen Pflichtgegenständen und die Nutzung der Möglichkeit der Blockung empfehlenswert. Die Auswahl der Handlungs- und Lernanlässe hat sich an den Berufsbildern und an der speziellen Ausprägung der Schulen für wirtschaftliche Berufe zu orientieren. Um eine rechtzeitige Planung der entsprechenden Lehrfächerverteilung zu ermöglichen, sind diese im Regelfall bereits spätestens am Ende des vorhergehenden Unterrichtsjahres festzulegen. Didaktische Grundsätze der schulautonomen Seminare: Die gute Vernetzung mit dem Pflichtgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ und somit mit allen anderen Unterrichtgegenständen ist bei der Planung und Durchführung des Unterrichts zu gewährleisten. Unterrichtsmethoden: Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen. Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen: – Lernsettings sind so zu gestalten, dass die Lernenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können. – Individuelle Begabungen und Potenziale sind unabhängig von vorgefassten Bildern, Zuschreibungen und familiären Rahmenbedingungen zu fördern. – Formen des gegenseitigen Unterstützens durch Schülerinnen und Schüler (Tutoring) sollen Lern- und Reflexionsprozesse fördern. – Durch offene Lernformen ist die Problemlösungskompetenz der Lernenden zu fördern, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern.. Gleichzeitig sind sie zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise in Einzel- und besonders Teamarbeit zu befähigen. – Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (Projekte, Fallstudien, Fachpraxis und Simulationen) führen die Lernenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln. – Ein Bezug zur beruflichen Praxis ist in möglichst vielen Unterrichtsgegenständen herzustellen. – Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis tragen dazu bei, den Lernenden Einblick in die komplexen Zusammenhänge berufsspezifischer Abläufe zu geben. – Der Besuch kultureller Veranstaltungen und kultureller Institutionen motiviert die Lernenden zur Beschäftigung mit Kunst und Kultur. Er ist daher wichtiger Bestandteil des Unterrichts, besonders in „Deutsch“ sowie in „Musik, Bildnerische Erziehung und kreativer Ausdruck“. – Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sollen verschiedene Medien eingesetzt werden, um den Lernprozess zu unterstützen und die erforderliche Medienkompetenz aufzubauen. Die Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien sowie elektronischen Kommunikationsformen soll die Unterrichtsorganisation unterstützen und ergänzen. – Der Vertiefung ausgewählter Lerninhalte und dem Training grundlegender Fertigkeiten ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Behandlung vielfältiger Inhalte zu geben. Besonderer Wert ist dabei auf die Vermittlung der Methoden des jeweiligen Faches zu legen, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. – In allen Unterrichtsgegenständen ist die Dokumentation und Reflexion des stufenweisen Kompetenzerwerbs und damit die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung durch die Lernenden durch geeignete Methoden (zB Portfolio, Lerntagebuch) zu fördern. Unterrichtsorganisation: Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen. Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Jahrgang mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage: – Unterrichtsgegenstände, in denen häufig mit Arbeitsaufträgen im Sinne des kooperativen offenen Lernens gearbeitet wird, – organisatorische Aneinanderreihung inhaltlich verbundener Unterrichtsgegenstände, zB aus dem Cluster Wirtschaft, zur verstärkten Vernetzung der Lerninhalte, – Unterrichtsgegenstände, in denen fächerübergreifende Projekte und/oder themenzentrierter Unterricht geplant sind. Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden.. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicherzustellen. Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt in den Pflichtgegenständen „Küchen- und Restaurantmanagement“ sowie „Ernährung und Betriebsorganisation“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten. Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten. Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung. Im Hinblick auf die gemeinsame schriftliche Klausur im Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ sind insbesondere im III. Jahrgang die Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft und Projektmanagement“ sowie „Rechnungswesen und Controlling“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden. Pflichtpraktikum: Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Betriebskategorie und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können. Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten. Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind. Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber hinaus zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen. Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen. Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten. Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor, Fachvorständin und Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung. V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT a) Katholischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014 . b) Evangelischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung. c) Altkatholischer Religionsunterricht Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden. d) Islamischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 . e) Israelitischer Religionsunterricht Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden. f) Neuapostolischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006 . g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 . h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988 . i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011 . j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 k) Buddhistischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 . l) Freikirchlicher Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 . m) Alevitischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 89/2015 . VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände
1. ETHIK
Bildungs- und Lehraufgabe Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab. Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten. In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren. Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile. Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie. Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück. Zentrale fachliche Konzepte Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt. Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive: Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft. Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen. Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert. Didaktische Grundsätze Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden: Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen. Diskursorientierung Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen. Diversitätsgebot Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind. Fachdidaktische Aufbereitung Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen. Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann. Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden. Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden. Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und – sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen. Analysieren und Reflektieren Die Schülerinnen und Schüler können – ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und – Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren. Argumentieren und Urteilen Die Schülerinnen und Schüler können – moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und – Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen. Interagieren und Sich-Mitteilen Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und – Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen. Handlungsoptionen entwickeln Die Schülerinnen und Schüler können – durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und – die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen. Bei der Behandlung der Anwendungsbereiche ist die Umsetzung in den jeweils möglichen beruflichen Handlungsfeldern zu berücksichtigen. I Jahrgang 1. Semester – Kompetenzmodul 1 Positionen und Begriffe der Ethik Diskursethik, ethischer Relativismus, Verantwortungs- und Gesinnungsethik Moral und Recht Naturrecht und Positives Recht, Strafrecht und Rechtsordnung, Recht auf Widerstand, Zivilcourage 2. Semester – Kompetenzmodul 2 Religions- und Moralkritik Atheismus, Agnostizismus, kritische Religiosität; Esoterik und neue religiöse Bewegungen; Spiritualität Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches II. Jahrgang 3. Semester – Kompetenzmodul 3 Technik und Wissenschaft Verantwortung der Wissenschaften, Technikfolgenabschätzung und -bewertung, Trans- und Posthumanismus Positionen und Begriffe der Ethik Fähigkeitenansatz – gutes Leben, feministische Ethik 4. Semester – Kompetenzmodul 4 Krieg und Frieden Ursachen von Krieg und Terrorismus, Theorien des gerechten Krieges, Friedenssicherung, Völkerrecht Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5 5. Semester Sport erlebnisorientierte Dimension, ergebnisorientierte Verpflichtung, Doping, Fairness, Events und Mediatisierung Humanismus säkulare Gesellschaft, humanistische Lebensgestaltung 6. Semester Vertiefung : Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches 2. SPRACHE UND KOMMUNIKATION 2.1 DEUTSCH I. Jahrgang: 1. Semester – Kompetenzmodul 1: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Sachtexte, vorwiegend zu Themen aus ihrem Lebensalltag, sinnerfassend lesen, deren Kerninformationen erkennen und schriftlich sowie mündlich zusammenfassen; – grammatikalische Strukturen, Wortschatz und Stilmerkmale vorwiegend in Sachtexten analysieren; – Fachbegriffe und Fremdwörter korrekt verwenden; – Thesen und Argumente formulieren und Stellungnahmen abgeben; – Kerninformationen in Infografiken erkennen und verbalisieren; – Texte planen, schreiben und überarbeiten; – Zusammenfassungen und Erörterungen schreiben; – wesentliche Merkmale von Gattungen erfassen und beschreiben; – die Inhalte von Texten der deutschsprachigen Literatur zusammenfassen und die Werke in den historischen Kontext einordnen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Grammatikalische Strukturen, Wortschatz und Stilmerkmale, Fachbegriffe und Fremdwörter. Schreibung schwieriger Wörter, Zeichensetzung. Zuhören und Sprechen: Berichten, Zusammenfassen, Erzählen und Erklären von Sachverhalten. Stellungnahmen. Thesen und Argumente. Lesen: Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen, Entnahme von Informationen aus Texten. Textsortenwissen (Sachtexte, Informationsgrafiken, literarische Beispiele, Gattungsbeispiele). Schreiben: Planen, Schreiben und Überarbeitung von Texten. Textsortenwissen (Zusammenfassung, Erörterung). Reflexion: Grundlegende literarische Gattungen anhand von Beispielen. Literarische Texte aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen; einfache Regeln der Textinterpretation. 2. Semester – Kompetenzmodul 2: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – grammatikalische Strukturen, Wortschatz und Stilmerkmale vorwiegend in journalistischen Texten analysieren; – Fachbegriffe und Fremdwörter korrekt verwenden; – Thesen und Argumente formulieren und Stellungnahmen abgeben; – Texte planen, schreiben und überarbeiten; – journalistische Textsorten und die wichtigsten österreichischen Printmedien nennen; – die wesentlichen Informationen aus Berichten, Kommentaren, Leserbriefen etc. zusammenfassen; – zu aktuellen Problemen und Medienberichten Stellung nehmen; – Leserbriefe, offene Briefe und Stellungnahmen schreiben; – die Inhalte von Texten der deutschsprachigen Literatur zusammenfassen, die Werke in den historischen Kontext einordnen und Texte sinnbetont vortragen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Grammatikalische Strukturen, Wortschatz und Stilmerkmale, rhetorische Figuren, Fachbegriffe und Fremdwörter. Schreibung schwieriger Wörter, Zeichensetzung. Zuhören und Sprechen: Stellungnahme, Thesen und Argumente. Wahrnehmen von Redeabsichten. Kurzpräsentationen. Gedichte, Balladen, Fabeln usw. Lesen: Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen. Textsortenwissen (journalistische Textsorten, literarische Beispiele). Schreiben: Planung von Texten und Ordnen von Argumenten. Schreiben und Überarbeiten von Texten. Textsortenwissen (Leserbrief, offener Brief, Stellungnahme). Reflexion: Literarische Texte aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Merkmale journalistischer Texte. Funktion von Medien. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert verwenden; – Fachbegriffe und Fremdwörter korrekt verwenden; – Texte planen, schreiben und überarbeiten; – die Argumentationsmuster und sprachlichen Besonderheiten von Meinungstexten beschreiben; – Inhalte, Strukturen sowie sprachliche Merkmale von Sachtexten zusammenfassen und erläutern; – fiktionale und nichtfiktionale Texte beschreiben und analysieren; – ihre Meinung zu aktuellen Themen und Sachfragen schriftlich wie mündlich darlegen; – an Diskussionen teilnehmen; – die Inhalte von Texten der deutschsprachigen Literatur zusammenfassen, die Werke in den historischen Kontext einordnen und Texte sinnbetont vortragen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Stil und Wortschatz, Fachbegriffe und Fremdwörter. Schreibung schwieriger Wörter, Zeichensetzung. Zuhören und Sprechen: Teilnahme an Diskussionen. Präsentationen. Statements, Diskussionsbeiträge, literarische Texte. Lesen: Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz. Analyse von Textmerkmalen. Textsortenwissen (Meinungstexte, Sachtexte, literarische Beispiele). Schreiben: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Textsortenwissen (Kommentar, Textanalyse). Reflexion: Literarische Texte aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Merkmale von Meinungstexten und Funktion von Medien. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert verwenden; – komplexere argumentative Texte planen, schreiben und überarbeiten; – die Argumentationsmuster, sprachlichen Besonderheiten sowie die Funktion und Wirkung von Reden beschreiben; – ihre Meinung in Redebeiträgen und Reden sowie in schriftlichen Empfehlungen darlegen; – die Inhalte von Texten der deutschsprachigen Literatur zusammenfassen, die Werke in den historischen Kontext einordnen und Texte sinnbetont vortragen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Stil und Wortschatz. Zuhören und Sprechen: Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen. Rhetorische Mittel. Statements, Reden. Lesen: Entnahme, Strukturierung und Organisation von Informationen aus Texten. Analyse von Textmerkmalen. Textsortenwissen (Reden, Sachtexte, Empfehlungen, literarische Beispiele). Schreiben: Strukturierung von Argumenten, Schreiben komplexerer argumentativer Texte. Textsortenwissen (Manuskript für Meinungsrede, Empfehlung). Reflexion: Literarische Texte, Stellungnahme zu (aktuellen) Fragen aus dem Lebensalltag sowie von Wirtschaft, Gesellschaft, Politik und Kultur. III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können Informationen gliedern und wiedergeben sowie komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können fiktionale und nichtfiktionale Texte formal und inhaltlich erschließen; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Texte mit unterschiedlichen Intentionen und adressatengerecht verfassen und gestalten; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben, analysieren und interpretieren; – können Texte überarbeiten; – können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden (Recherchieren, Strukturieren, Zitieren, Arbeitsschritte dokumentieren); – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Stil und Wortschatz in fiktionalen und nichtfiktionalen Texten. Zuhören und Sprechen: Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen. Einsatz von rhetorischen Mitteln. Diskussion und Moderation. Aktuelle Themen, literarische Texte. Lesen: Vergleichendes Lesen. Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten. Textsortenwissen (komplexe journalistische Textsorten, literarische Beispiele). Schreiben: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Textsortenwissen (Interpretation, Motivationsschreiben). Reflexion: Eigenständiges Lesen und Interpretation von Literatur bis zur Gegenwart. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medienkritik. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können Informationen gliedern und wiedergeben sowie komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können fiktionale und nichtfiktionale Texte formal und inhaltlich erschließen; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Texte mit unterschiedlichen Intentionen und adressatengerecht verfassen und gestalten; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben, analysieren und interpretieren; – können Texte überarbeiten; – können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden (Recherchieren, Strukturieren, Zitieren, Arbeitsschritte dokumentieren); – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Stil und Wortschatz in fiktionalen und nichtfiktionalen Texten. Zuhören und Sprechen: Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen. Einsatz von rhetorischen Mitteln. Aktuelle Themen, literarische Texte vom Expressionismus bis zur Gegenwart. Lesen: Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten. Synchron und diachron vergleichendes Lesen. Textsortenwissen (komplexe journalistische Textsorten). Schreiben: Textsorten (Thesenpapier). Reflexion: Eigenständiges Lesen und Interpretation von Literatur bis zur Gegenwart. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medienkritik. Schularbeiten: I. Jahrgang: 1. zweistündige Schularbeit im 1. Semester, 1. zweistündige Schularbeit im 2. Semester. II. Jahrgang: 1. zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1. zweistündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten. 2.2 ENGLISCH I. Jahrgang: 1. Semester – Kompetenzmodul 1: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuelles Geschehen geht; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt); – können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen: zB Tourismus, Ernährung, Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Werbung. Mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation im Bereich Tourismus: zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Reservierung; Bewerbung. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 2. Semester – Kompetenzmodul 2: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen, einfache Grafiken verstehen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke selektiv nutzen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuelles Geschehen geht; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen; – können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – können kulturelle und geografische Besonderheiten des eigenen Landes identifizieren, diese beschreiben und in ein Besichtigungsprogramm einbetten; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen: zB Tourismus, Ernährung, Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Werbung. Mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation im Bereich Tourismus: zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Reservierung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden, Erstellen einfacher Werbematerialien (zB Flugblatt, Folder), Bewerbung. Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB Kommentar, Diskussion). Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen klar strukturierte Vorträge und Präsentationen; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos in einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können Grafiken verstehen und in Zeitungsartikeln zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – können längere Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen klar formulierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in vielen unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuelles Geschehen geht; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einer Reihe von vertrauten Themen Standpunkte darlegen sowie durch relevante Erklärungen und Argumente begründen; – können vorbereitete Präsentationen durchführen und auf Fragen reagieren; – können detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über eine Reihe von Strategien zum Spracherwerb; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und entwickeln die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt und Lebensqualität, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Marketing. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation: zB Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden. Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht usw. Beschreiben und Kommentieren von Grafiken. Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Diskussion). Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – verstehen klar strukturierte Vorträge und Präsentationen; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos in einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – können Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können Grafiken verstehen und in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen und Standpunkte erfassen; – können längere Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen, sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen klar formulierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können bewusst mit Medien umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und die Bedeutung hervorheben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen; – können vorbereitete Präsentationen durchführen und auf Fragen reagieren; – können detaillierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden sowie die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über eine Reihe von Strategien zum Spracherwerb; – können kulturelle und geografische Besonderheiten des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren, diese beschreiben und in ein Besichtigungsprogramm einbetten; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und entwickeln die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt und Lebensqualität, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Marketing. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation: zB Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden. Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht usw. Beschreiben und Kommentieren von Grafiken. Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Diskussion). Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen inhaltlich und sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen; – können Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos in einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verstehen und dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – können sehr selbstständig lesen sowie Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an allgemeinen und berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen; – können lange und komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können bewusst mit Medien umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und deren Bedeutung hervorheben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen; – können vorbereitete Präsentationen durchführen und auf Fragen reagieren; – können klare und strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – kennen die Bedeutung der inneren und äußeren Mehrsprachigkeit; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und entwickeln die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation: zB Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden. Bewerbung und Motivationsschreiben. Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht usw. Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Produkt-, Firmen- und Freizeitmessen. Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse. Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Diskussion, Präsentation). Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen inhaltlich und sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen; – können Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos in einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verstehen und dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – können sehr selbstständig lesen sowie Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an allgemeinen und berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen; – können lange und komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können bewusst mit Medien umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und deren Bedeutung hervorheben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen; – können vorbereitete Präsentationen durchführen und auf Fragen reagieren; – können klare und strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – kennen die Bedeutung der inneren und äußeren Mehrsprachigkeit; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen; – verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet und in den meisten allgemeinen Themenbereichen; – können Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden, wobei Lücken im Wortschatz zu Zögern und Umschreibungen führen können; – können den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit verwenden, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen können, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern; – verfügen über eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen; – haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation; – beherrschen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation: zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden. Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht usw. Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Produkt-, Firmen- und Freizeitmessen. Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse. Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Diskussion, Präsentation). Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. Schularbeiten: I. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 1. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 2. Semester. II. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1 zweistündige und 1 dreistündige Schularbeit. 2.3 ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE I. Jahrgang: 1. Semester – Kompetenzmodul 1: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen, einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht, sofern langsam und sorgfältig gesprochen wird und wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen; – können sich schrittweise auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen, wenn es sich um sehr vertraute Formulierungen handelt; – verstehen einfache Zahlen; – können sehr kurze, einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen sie, indem sie bekannte Namen, Wörter und einfachste Wendungen heraussuchen und, wenn nötig, den Text mehrmals lesen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von ganz unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird; – können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt; – können sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen und Orte äußern; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze schreiben. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler: zB Freundeskreis, soziale Beziehungen, einfache Alltagssituationen in Bezug auf Essen, Trinken. Kurze Mitteilungen, Notizen, Checklisten. Vorstellen (sich selbst oder jemanden anderen) und Gebrauch einfacher Gruß- und Abschiedsformeln. Stellen und Beantworten einfacher Fragen nach Namen, Wohnort, Dingen, Hobbys und Befinden. Bitten, Bedanken, Entschuldigen. Einfache Kommunikation in sozialen Netzwerken. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 2. Semester – Kompetenzmodul 2: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen und einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von unmittelbarer Bedeutung geht, sofern klar, sorgfältig und nicht zu schnell gesprochen wird und wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen; – können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen; – verstehen das Wesentliche von kurzen, relativ einfachen Mitteilungen und Anweisungen; – verstehen Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben, wenn sie deutlich gesprochen und eventuell mehrmals gehört werden; – können sehr kurze, einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen sie, indem sie bekannte Namen, Wörter und einfache Wendungen heraussuchen und, wenn nötig, den Text mehrmals lesen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird; – können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt; – können sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen und Orte äußern; – können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze schreiben; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Die im 1. Semester erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Familie, Einkaufen, Unterkunft, Freizeit, Sport, Reisen, Hotellerie und Gastronomie. Geografische Grundkenntnisse über das Zielland. Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation: zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Einladungen, Notizen, Mitteilungen, Gespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung, Ausfüllen von Formularen (auch bereits medienunterstützt). Situationen der Arbeitswelt, insbesondere im Bereich Reisen, Hotellerie und Gastronomie. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. II. Jahrgang 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen und einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von unmittelbarer Bedeutung geht, sofern Pausen helfen, den Sinn zu erfassen, wobei die sprachentypische Intonation und Sprechgeschwindigkeit möglichst natürlich sein sollen; – verstehen das Wesentliche von kurzen, relativ einfachen Mitteilungen und Anweisungen; – verstehen Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben, wenn sie deutlich gesprochen und eventuell mehrmals gehört werden; – verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. – können einfachen Alltagstexten konkrete Informationen entnehmen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation weitgehend davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird; – können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt; – können sich mit einfachen Wendungen über Menschen und Orte äußern; – können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze zu einem kurzen Text verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Freizeit, Sport, Kleidung und Mode, Reisen, Hotellerie und Gastronomie. Geografische Grundkenntnisse über das Zielland. Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation: zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Gespräche, Dienstleistungsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung. Situationen der Arbeitswelt, insbesondere im Bereich Reisen, Hotellerie und Gastronomie. Erstellen einfacher Informationsmaterialien (zB Flugblatt). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn klar, deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird und kleinere Pausen helfen, den Sinn zu erfassen; – verstehen in einfacheren Tonaufnahmen über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn sehr deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird; – können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen; – verstehen komplexere Zahlen und Preisangaben, wenn sie eventuell mehrmals gehört werden; – verstehen das Wesentliche von kurzen, einfachen allgemeinen und berufsbezogenen Mitteilungen und Anweisungen; – können einfachen Alltagstexten und einfachen Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen; – verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe, einfache berufliche Korrespondenz usw.; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich in vertrauten einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus den Bereichen Hotellerie, Gastronomie, Gesundheit, Ernährung, Freizeitwirtschaft, Verkehrsmittel, Bildung und Arbeitswelt. Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation im Bereich Tourismus: zB Telefonate, einfache Speisenerklärungen anhand von Musterbeispielen, Behandlung der Hotelkorrespondenz (medienunterstützt; Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Reservierung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Notizen, Ankündigungen, Memos. Bewerbung. Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation: Themen aus dem alltäglichen Umfeld und allgemeinbildende Themen (zB Erlebnisse, Erfahrungen, Formen der Kommunikation, Bildung, Gesundheit und Ernährung). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich und können Gesprächen mit „Native Speakers“ folgen, wenn klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich konkrete Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können bewusst mit Medien umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Freizeit, wirtschaftlichen und touristischen Aktivitäten sowie aktuellem Geschehen geht; – können eine Reihe von Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, einige Zeit in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen auf einfache Art das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen; – können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – kennen die Bedeutung der inneren und äußeren Mehrsprachigkeit; – können kulturelle und geografische Besonderheiten des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren, diese in einfacher Form beschreiben und in ein Besichtigungsprogramm einbetten; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle Themen: zB politische und gesellschaftliche Grundstrukturen, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt, Ernährung und Lebensqualität, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen. Ausgewählte Bereiche der mündlichen und schriftlichen berufsbezogenen Kommunikation: zB einfache Handelskorrespondenz (medienunterstützt; Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Berichte. Kommunikation in sozialen Netzwerken. Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Grafiken und Statistiken. Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Korrespondenz, Gespräch). 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich und können Gesprächen mit „Native Speakers“ folgen, wenn klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich konkrete Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können bewusst mit Medien umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Freizeit, wirtschaftlichen und touristischen Aktivitäten sowie aktuellem Geschehen geht; – können eine Reihe von Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, einige Zeit in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen auf einfache Art das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen; – können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – kennen die Bedeutung der inneren und äußeren Mehrsprachigkeit; – können kulturelle und geografische Besonderheiten des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren, diese in einfacher Form beschreiben und in ein Besichtigungsprogramm einbetten; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen; – zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen; – können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. – verfügen über eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird und lassen eine sprachentypische Intonation erkennen; – zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung, die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen: zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur, Arbeit und Arbeitswelt. Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen (wie zB Rundreisen) mittels Artikel, Bericht, Rundbrief, Homepage, einfache PR-Texte wie Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung usw. Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Produkt-, Firmen- und Freizeitmessen. Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Grafiken und Statistiken. Ausgewählte Bereiche der Handels- und Hotelkorrespondenz (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden). Motivationsschreiben. Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Artikel, Bericht, Leserbrief, Korrespondenz, Diskussion). Schularbeiten: I. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 1. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 2. Semester. II. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten. 3. WIRTSCHAFT 3.1 GLOBALWIRTSCHAFT, WIRTSCHAFTSGEOGRAFIE UND VOLKSWIRTSCHAFT I. Jahrgang: 1. Semester – Kompetenzmodul 1: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – kartografische Medien anwenden und besitzen topografische Kenntnisse; – geologische und geomorphologische Kräfte und ihre Auswirkungen erklären; – Grundlagen der Klimageografie erklären; – wirtschaftliche Nutzungsformen der landschaftsökologischen Zonen analysieren; – die Entwicklungen der globalen Bevölkerung analysieren; – wirtschaftliche und soziale Entwicklungen in Entwicklungs- und Schwellenländern analysieren und anhand von Kennzahlen interpretieren; – Strukturen in ländlichen und städtischen Regionen gegenüberstellen; – ökonomische Entwicklungen in Industrieländern einschätzen; – die Naturräume Österreichs und Europas beschreiben und deren Nutzungsmöglichkeiten aufzeigen; – die Bevölkerungsentwicklungen und -bewegungen in Österreich und Europa beschreiben und interpretieren. Lehrstoff: Grundlagen der Geografie (Orientierung mit unterschiedlichen kartografischen Medien, physiogeografische Grundlagen). Nutzung von Naturräumen. Globale Bevölkerungsentwicklung. Entwicklungs- und Schwellenländer (Indikatoren und Gründe der Entwicklungsunterschiede, Bedeutung und Entwicklung in der Landwirtschaft und im Bergbau). Modelle des ökonomischen Aufstiegs anhand exemplarischer Staaten bzw. Wirtschaftsregionen. Ökonomischer Wandel und Fortschritte in ausgewählten Staaten. Lebenswelten im ländlichen und städtischen Raum. Ökonomische und regionale Entwicklungen in Industrieländern. Österreich und Europa: Naturräumliche Voraussetzungen und Nutzung. Bevölkerungsentwicklung – Migration. 2. Semester– Kompetenzmodul 2: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die wesentlichen Wirtschaftssysteme, -ordnungen und -theorien erklären und unterscheiden; – volkswirtschaftliche Grundbegriffe erklären; – die Markt, Marktformen und Preisbildung beeinflussenden Faktoren sowie die Gründe für Marktversagen erläutern; – volkswirtschaftliche Messgrößen erklären; – die Zusammenhänge und Wechselwirkungen im magischen Vieleck sowie deren Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche und gesellschaftliche Situation erläutern und begründen; – die Grundlagen des Geld- und Währungswesens erklären; – die europäische Integration an Beispielen erklären; – die außenwirtschaftlichen Verflechtungen erklären; – Arten und Folgen der Globalisierung bewerten; – die Notwendigkeit einer nachhaltigen Wirtschaft vor dem Hintergrund der Ressourcenverknappung beschreiben. Lehrstoff: Volkswirtschaftliche Grundbegriffe. Wirtschaftssysteme – Wirtschaftsordnungen, Wirtschaftstheorien. Marktformen, vollkommener Markt und Marktversagen. Volkswirtschaftliche Messgrößen (zB Bruttoinlandsprodukt, (Gender) Human Development Index, Arbeitslosenquote, Gini Koeffizient). Österreich und Europa (Sozialpolitik und Arbeitsmarkt, Geld- und Währungspolitik, außenwirtschaftliche Beziehungen). Globalisierung und Nachhaltigkeit – Chancen, Risiken und Folgen. 3.2 BETRIEBSWIRTSCHAFT UND PROJEKTMANAGEMENT II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die steigende Bedeutung des Dienstleistungssektors für die zukünftige Wirtschaftsentwicklung beschreiben; – die Grundlagen kunden- und marktgerechter Dienstleistungsgestaltung anwenden; – den kontinuierlichen Prozess einer Dienstleistungs- bzw. Produktentwicklung von der Ideenfindung und -bewertung über die Entwicklung und Realisierung beschreiben; – eine einfache Geschäftsidee entwickeln; – einen Businessplan (inklusive Gründungskosten) für eine Geschäftsidee erstellen und präsentieren; – im Rahmen der Entwicklung des Businessplans Grundlagen des Projektmanagements anwenden; – Marketingmaßnahmen von Unternehmen analysieren; – die Grundzüge der Marktforschung und Marktforschungsmethoden erläutern; – ein Marketingkonzept für eine Geschäftsidee entwickeln; – Marketingmaßnahmen kritisch beurteilen. Lehrstoff: Grundlagen und Besonderheiten des Dienstleistungssektors. Inhalte des Businessplans: Entwicklung eines Businessplans inklusive Marketing und Gründungskosten mit Hilfe der Methoden des Projektmanagements. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Investitionsentscheidungen auf Basis der Investitionsrechnung und qualitativer Kriterien treffen; – den Prozess und die Verfahren der Personalauswahl unterscheiden; – die wesentlichen Instrumente des Personalmanagements erläutern; – die strategische und die operative Ebene in Unternehmen unterscheiden; – die Managementfunktionen beschreiben; – Managementkonzepte analysieren. Lehrstoff: Grundlagen der Investition. Personalmanagement inklusive Personalentwicklung. Unternehmensführung: Management, Managementfunktionen, Managementkonzepte. III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Geschäftsfelder von Kreditinstituten erläutern; – die Rolle und Funktionen von Kreditinstituten in der Volkswirtschaft beschreiben; – Risiken von Kreditgeschäften im Privatbereich und im Unternehmen einschätzen; – Möglichkeiten aufzeigen, um sich vor Risiken zu schützen; – die grundlegende Funktionsweise des Kapitalmarkts beschreiben; – einen Überblick über die verschiedenen Anlageformen geben; – Überlegungen anstellen, welche Anlageformen zu welcher Anlagestrategie passen; – Trends in der Geldanlage beschreiben und Anlageformen kritisch hinsichtlich Ethik und Nachhaltigkeit hinterfragen; – die grundlegende Funktionsweise von Börsen beschreiben; – das Zusammenspiel von Planung und Controlling für eine erfolgreiche Unternehmenssteuerung erläutern; – ausgewählte Controllinginstrumente beschreiben; – Fallstudien zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen mit einer Verknüpfung zum Pflichtgegenstand „Rechnungswesen und Controlling“ lösen. Lehrstoff: Controlling als Basis für Unternehmensentscheidungen, Controllinginstrumente (zB Balanced Scorecard inklusive Personalcontrolling). Fachspezifische Standardsoftware (Tabellenkalkulations- und Präsentationsprogramme). Kreditinstitute. Kapitalmarkt, Geldanlage unter Berücksichtigung von aktuellen Trends und ethischen Aspekten. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Versicherungen auswählen, um die Folgen von Risiken zu minimieren; – Chancen und Risiken von Unternehmenszusammenschlüssen erläutern; – das Zusammenspiel von Planung und Controlling für eine erfolgreiche Unternehmenssteuerung erläutern; – die Aufgaben einer Controllerin und eines Controllers beschreiben; – die Vernetzung zwischen Controlling und anderen Fachabteilungen erläutern; – Controllinginstrumente einsetzen; – Fallstudien zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen mit einer Verknüpfung zum Pflichtgegenstand „Rechnungswesen und Controlling“ lösen. Lehrstoff: Versicherungen. Unternehmenszusammenschlüsse. Controllinginstrumente (zB Balanced Scorecard inklusive Personalcontrolling). Fachspezifische Standardsoftware. Wiederholung, Vertiefung und Vernetzung aller Bereiche der Betriebswirtschaft. Case Studies. Schularbeiten: II. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten und mindestens 1 davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Rechnungswesen und Controlling“. 3.3 RECHNUNGSWESEN UND CONTROLLING I. Jahrgang: 1. Semester – Kompetenzmodul 1: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die rechtlichen Grundlagen der Buchführung anwenden; – Belege erkennen, prüfen, bearbeiten und organisieren; – Geschäftsfälle in einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR) erfassen; – ein Kassabuch führen; – ein Wareneingangsbuch führen; – die Grundzüge der Anlagenbuchführung anwenden; – ein Anlagenverzeichnis führen; – eine Umsatzsteuervoranmeldung erstellen; – den Erfolg in der EAR ermitteln; – laufende Geschäftsfälle in Handelsbetrieben, in Produktionsbetrieben und im Hotel- und Gastgewerbe erfassen sowie die Gewinnauswirkung interpretieren; – Fremdwährungen umrechnen und Auslandgeschäfte verbuchen. Lehrstoff: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Vorgeschriebene Aufzeichnungen anhand von Belegen inklusive Umsatzsteuer, Kassa- und Bankbuch, Wareneingangsbuch, Anlageverzeichnis, Umsatzsteuervoranmeldung, Erfolgsermittlung. Doppelte Buchführung. Geschäftsfälle in Handelsbetrieben, in Produktionsbetrieben und im Hotel- und Gastgewerbe inklusive Verbuchung von Auslandsgeschäften und Fremdwährungsumrechnung. Fachspezifische Software – Buchführungssoftware und/oder Tabellenkalkulationsprogramm. 2. Semester – Kompetenzmodul 2: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die erforderlichen Arbeitsschritte zur Erstellung des Jahresabschlusses beschreiben; – die grundlegenden Bewertungsvorschriften und Bewertungsgrundsätze anwenden; – Zu- und Abgänge des Anlagevermögens in der Buchführung erfassen und eine Weiterbehandlung im Rahmen des Jahresabschlusses vornehmen; – die Verbuchung von Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung durchführen; – die Waren- und Vorratsbewertungen durchführen und die erforderlichen Buchungen tätigen; – Forderungen bewerten und die erforderlichen Buchungen durchführen; – Aufwände und Erträge periodenrein abgrenzen und verbuchen; – die Notwendigkeit der Rückstellungsbildung erkennen und die erforderlichen Buchungen durchführen; – die Auswirkungen von Abschlussbuchungen auf den Jahreserfolg interpretieren. Lehrstoff: Jahresabschluss (Grundlagen, Reihenfolge der Abschlussarbeiten, Inventur und Inventar, Bewertungsgrundsätze, Bewertungsmaßstäbe und -regeln). Anlagenbewertung. Bewertung des Umlaufvermögens – Material bzw. Waren (einfache Bewertung, Bestandsveränderung, indirekte Bewertung, Schwund, Abwertung). Forderungen. Rechnungsabgrenzungen. Rückstellungen. Fachspezifische Software – Buchführungssoftware und/oder Tabellenkalkulationsprogramm. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – den Erfolg für ein Einzelunternehmen bzw. eine Personengesellschaft ermitteln; – eine Erfolgsverteilung für eine Gesellschaftsform erstellen und kontieren; – Unterschiede und Zusammenhänge zwischen Unternehmensrecht und Steuerrecht im Rahmen eines Jahresabschlusses in Grundzügen erklären; – Zusammenhang und Unterschied zwischen Finanzbuchführung und Kostenrechnung erklären; – Kosten ermitteln und auf Kostenstellen verteilen; – Kalkulationen auf Basis eines Betriebsabrechnungsbogens für unterschiedliche Branchen durchführen. Lehrstoff: Jahresabschluss (Erfolgsermittlung, Erfolgsverteilung). Unternehmensrecht – Steuerrecht (in Grundzügen). Kostenrechnung (Kostenarten- und Kostenstellenrechnung, Kalkulationen für Handels- und Produktionsbetriebe, Hotel- und Gastgewerbe). Fachspezifische Software – Buchführungssoftware und/oder Tabellenkalkulationsprogramm. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Unternehmensentscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung treffen und diese begründen; – Jahresabschlüsse lesen und analysieren; – wichtige finanz- und erfolgswirtschaftliche Kennzahlen berechnen und interpretieren; – komplexe Geschäftsfälle anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen. Lehrstoff: Teilkostenrechnung (operative Unternehmensentscheidungen). Jahresabschlussanalyse und Controlling. Darstellung und Interpretation von Zahlenmaterial (insbesondere Einzelunternehmen und Personengesellschaften). Errechnung und Interpretation von Kennzahlen, Liquiditätsanalyse. Komplexe Geschäftsfälle anhand von Belegen. Fachspezifische Software – Buchführungssoftware und/oder Tabellenkalkulation. III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – laufende Bezüge inklusive Überstunden, Zuschläge, Zulagen, Sachbezüge und Sonderzahlungen abrechnen; – den Auszahlungsbetrag und die lohn- und gehaltsabhängigen Abgaben berechnen und verbuchen; – die Arbeitnehmerveranlagung erstellen; – das System der Einkommensteuer erläutern; – die Einkommensteuer berechnen; – Geschäftsfälle anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen; – komplexe betriebswirtschaftliche Aufgabenstellungen (unter Einbeziehung des Lehrstoffes aller Jahrgänge) bearbeiten. Lehrstoff: Personalverrechnung: Abrechnung inklusive Überstundenverrechnung, Zuschläge und Zulagen, Sachbezüge und Sonderzahlungen. Berechnung und Verbuchung von Löhnen und Gehältern, Lohn- und Gehaltsnebenkosten. Steuerrecht: Einkommensteuer (Einkunftsarten, Berechnung). Komplexe Geschäftsfälle anhand von Belegen. Case Studies. Fachspezifische Software – Buchführungssoftware und/oder Tabellenkalkulation. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Geschäftsfälle anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung und Kostenrechnung erfassen; – komplexe betriebswirtschaftliche Aufgabenstellungen (unter Einbeziehung des Lehrstoffes aller Jahrgänge) bearbeiten. Lehrstoff: Wiederholung, Vertiefung und Vernetzung aller Bereiche der Buchführung und Kostenrechnung. Case Studies. Fachspezifische Software – Buchführungssoftware und/oder Tabellenkalkulation. Schularbeiten: I. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 1. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 2. Semester. II. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten und mindestens 1 davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft und Projektmanagement“. 3.4 OFFICEMANAGEMENT UND ANGEWANDTE INFORMATIK III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Bilder und Grafiken für den professionellen Druck aufbereiten; – umfangreiche mehrseitige Publikationen mit Bildern und Grafiken für den professionellen Druck erstellen; – Präsentationen zielgruppenorientiert gestalten; – in einem Content Management System redaktionell arbeiten. Lehrstoff: Bildbearbeitung (Grundlagen). Desktop-Publishing (Vertiefung). Präsentation (Präsentationstechniken und Präsentationsrichtlinien). Online-Publishing (Content Management System). 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – kollaborative Techniken, zB durch das gemeinsame Arbeiten an Dokumenten und Mind-Maps, nutzen; – Netzwerke sicherheitsbewusst nutzen; – die datenschutzrechtlichen Bestimmungen anwenden; – Daten online nutzen und verwalten; – die Notwendigkeit des Einsatzes von Virenschutz, Verschlüsselung und Firewall beurteilen; – unterschiedliche Datensicherungskonzepte für den betrieblichen Bereich nennen; – neue IT-Technologien und deren Folgen im gesellschaftlichen Zusammenhang kritisch hinterfragen. Lehrstoff: Internet und Internetdienste (fortgeschrittene Techniken). Sicherheit in Netzwerken. Datenschutz und Datensicherheit. E-Government, digitale Signatur, Verschlüsselung. Neue Medien und Technologien. Schularbeiten: III. Jahrgang: 2 zweistündige Schularbeiten. 4. GESELLSCHAFT, KUNST UND KULTUR 4.1 GESCHICHTE, POLITISCHE BILDUNG UND RECHT I. Jahrgang: 1. Semester – Kompetenzmodul 1: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen und Phänomene beschreiben; – historische Vorgänge erfassen, richtig einordnen und aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen; – anhand von historischen Modellen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge beurteilen; – ausgewählte kulturelle und künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der jeweiligen Zeit verstehen; – Ereignisse Epochen begründend zuordnen sowie Grundlagen und Ziele der historischen Arbeit erläutern; – die Qualität von Informationsquellen beurteilen und sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen; – ausgewählte facheinschlägige Quellen und Medien zielgerichtet nutzen. Lehrstoff: Aufgaben und Grundlagen der Geschichtswissenschaft: Quellen und Methoden. Orientierung in der Zeit: Historische Kulturräume, Epochen und andere Möglichkeiten der Gliederung. Organisationsformen menschlichen Zusammenlebens und deren Entwicklung unter besonderer Berücksichtigung Österreichs und Europas. 2. Semester – Kompetenzmodul 2: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – aktuelle Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen; – die Strukturen und Funktionsweisen des europäischen politischen und rechtlichen Systems beschreiben und als mündige EU-Bürgerinnen und -Bürger handeln; – die Merkmale der österreichischen Verfassung beschreiben; – sozial-rechtliche und demokratiepolitische Situationen einschätzen, kritisch beurteilen und Differenzen akzeptieren; – die österreichische Rechtsordnung auf supranationaler Ebene einordnen, sachlich diskutieren, kritisch beurteilen und die Meinungsvielfalt akzeptieren; – sich mit der gesellschaftlichen und rechtlichen Vielfalt im Sinne eines gemeinsamen Europas auseinandersetzen. Lehrstoff: Österreichische Verfassung: Aufgaben des Staates, österreichischer Parlamentarismus und Formen der direkten Demokratie. Österreichische Bundesverfassung in Gesetzgebung und Vollziehung. Europäische Union: Entstehung, geschichtliche Entwicklung. Institutionen, Aufgabenbereiche, Gesetzgebungskompetenz. Verflechtungen von Politik und Wirtschaft. Grund- und Menschenrechte. NGOs. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ausgewählte kulturelle und gesellschaftliche Erscheinungen sowie künstlerische Werke der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der Zeit verstehen; – Ereignisse Epochen begründend zuordnen sowie Grundlagen und Ziele der historischen Arbeit erläutern; – Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen; – anhand von historischen Modellen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge beurteilen; – die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften, Kulturen und Staaten erkennen und anhand von Fallbeispielen erklären; – die Merkmale verschiedener aktueller und historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben und die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen; – die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässig Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentumes auswerten und richtig zitieren. Lehrstoff: Organisationsformen menschlichen Zusammenlebens und deren Entwicklung – ausgewählte Beispiele: Frühe Hochkulturen, griechische Polis, Res Publica in Rom, Feudalismus, Staatsformen in der Neuzeit, demokratische Verfassungen und totalitäre Ideologien im europäischen und globalen Kontext. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – aktuelle Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen; – rechtliche Sachverhalte realistisch einschätzen, lösungsorientiert bearbeiten und die dazu erforderlichen Rechtsbegriffe verstehen; – die jeweilige Rechtslage realistisch einschätzen und die entsprechenden Wege der Rechtsdurchsetzung finden; – die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässig Informationen beschaffen und auswerten; – Strukturen und Funktionsweisen des österreichischen, politischen, kulturellen und rechtlichen Systems beschreiben; – sich am politischen Geschehen beteiligen. Lehrstoff: Privatrecht im Kontext zur Praxis. Strafrecht im Kontext zur Praxis. Wirtschaftsrecht im Kontext zur Praxis. 4.2 PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – psychologische und philosophische Theorien, Sachverhalte und Phänomene aus den Themengebieten Grundlagen der Psychologie und Philosophie, Wahrnehmung, Gedächtnis und Lernen sowie Erkenntnistheorie erläutern (Reproduktionsaspekt), auf Beispiele aus Alltag und Beruf anwenden (Transferaspekt) sowie kritisch reflektieren und begründet diskutieren (Reflexionsaspekt); – Verknüpfungen zwischen Psychologie und Philosophie herstellen; – die Vielfalt von Erklärungsansätzen in Psychologie und Philosophie als Chance erkennen; – Argumente begründet austauschen; – ausgehend von ihrer Lebenssituation Problemlösungs- und Kreativitätsstrategien anwenden; – sich ausgehend von ihrer Lebenssituation mit den Grundfragen der menschlichen Existenz auseinandersetzen; – fachspezifische Terminologie anwenden und fachspezifische Texte analysieren. Lehrstoff: Grundlagen der Psychologie (Richtungen und Methoden). Biologische Psychologie. Grundlagen der Philosophie, philosophische Fragen und Grundlagen des philosophischen Denkens. Gedächtnis und Lernen, Intelligenz. Erkenntnistheorie (erkenntnistheoretische Positionen, Argumentationstechniken, wissenschaftliche Erkenntnis, Wahrheit, Wissen). Wahrnehmung und soziale Wahrnehmung. Problemlösen, Kreativität. Konflikte, Aggression, Emotion, Motivation. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – psychologische und philosophische Theorien, Sachverhalte und Phänomene aus den Themengebieten Entwicklungspsychologie, Ethik und philosophische Anthropologie erläutern (Reproduktionsaspekt), auf Beispiele aus Alltag und Beruf anwenden (Transferaspekt) sowie kritisch reflektieren und begründet diskutieren (Reflexionsaspekt); – Verknüpfungen zwischen Psychologie und Philosophie herstellen; – die Vielfalt von Erklärungsansätzen in Psychologie und Philosophie als Chance erkennen; – Argumente begründet austauschen; – ausgehend von ihrer Lebenssituation Problemlösungs- und Kreativitätsstrategien anwenden; – sich ausgehend von ihrer Lebenssituation mit den Grundfragen der menschlichen Existenz auseinandersetzen; – fachspezifische Terminologie anwenden und fachspezifische Texte analysieren. Lehrstoff: Entwicklungspsychologie (Sprach-, Denk-, Sozial- und Moralentwicklung; Zusammenhang zwischen Entwicklungspsychologie und Erkenntnistheorie). Zusammenhang zwischen Sozialpsychologie und Politischer Philosophie. Persönlichkeitspsychologie. Tiefenpsychologie. Psychische Störungen. Ethik (Theorie und angewandte Ethik). Philosophische Anthropologie. 4.3 MUSIK, BILDNERISCHE ERZIEHUNG UND KREATIVER AUSDRUCK I. Jahrgang: 1. Semester – Kompetenzmodul 1: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben eigenständig lösen und dabei Material, Verfahren und Gestaltungsmittel zielgerecht einsetzen; – fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden; – sich einzeln und/oder gemeinsam musikalisch, sprachlich, mimisch, gestisch, tänzerisch und bildnerisch ausdrücken; – experimentell, improvisatorisch und spielerisch handeln; – verantwortungsvoll mit Werkzeugen, Instrumenten und Materialien umgehen; – bewusst und differenziert sinnlich wahrnehmen und beschreiben; – exemplarische Beispiele künstlerischen Schaffens wiedererkennen und stilistisch zuordnen sowie lokale, zeitbedingte und mediale Besonderheiten erläutern; – Beobachtungen und Wahrnehmungen in bildhafte und akustische Ausdrucksformen umsetzen; – mit Bildern und mittels musikalischer Aktivitäten kommunizieren; – die Ergebnisse der praktischen Arbeit in geeigneter Form dokumentieren und präsentieren. Lehrstoff: Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires. Musikalische Formen und Gattungen. Gestaltungsgrundlagen der Malerei: Farbe, Form, Raum, Material. Farbe als Ausdrucksträger, experimentelle und malerische Techniken. Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung: Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik. Schwerpunkte Bildmanipulation, Werbung, Games. Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge. Kontakt mit dem Original. 2. Semester – Kompetenzmodul 2: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben eigenständig lösen und dabei Material, Verfahren und Gestaltungsmittel zielgerecht einsetzen; – fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden; – sich einzeln und/oder gemeinsam musikalisch, sprachlich, mimisch, gestisch, tänzerisch und bildnerisch ausdrücken; – experimentell, improvisatorisch und spielerisch handeln; – verantwortungsvoll mit Werkzeugen, Instrumenten und Materialien umgehen; – bewusst und differenziert sinnlich wahrnehmen und beschreiben; – exemplarische Beispiele künstlerischen Schaffens wiedererkennen und stilistisch zuordnen sowie lokale, zeitbedingte und mediale Besonderheiten erläutern; – Beobachtungen und Wahrnehmungen in bildhafte und akustische Ausdrucksformen umsetzen; – mit Bildern und mittels musikalischer Aktivitäten kommunizieren; – die Ergebnisse der praktischen Arbeit in geeigneter Form dokumentieren und präsentieren; – den Stellenwert Österreichs als Kunst- und Kulturland beschreiben; – gemeinsam Projekte planen und durchführen. Lehrstoff: Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires. Musikgeschichtlicher Überblick. Kunstland Österreich – aktuelles Musik- und Ausstellungsgeschehen. Grafische oder malerische Gestaltungsaufgaben. Perspektive, räumliche und körperhafte Darstellung. Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung: Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Design, Installation, Zeichen, Alltagsästhetik, Raumklang und Musik. Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge. Kontakt mit dem Original. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben eigenständig lösen und dabei Material, Verfahren und Gestaltungsmittel zielgerecht einsetzen; – fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden; – sich einzeln und/oder gemeinsam musikalisch, sprachlich, mimisch, gestisch, tänzerisch und bildnerisch ausdrücken; – experimentell, improvisatorisch und spielerisch handeln; – verantwortungsvoll mit Werkzeugen, Instrumenten und Materialien umgehen; – bewusst und differenziert sinnlich wahrnehmen, beschreiben und analysieren; – exemplarische Beispiele künstlerischen Schaffens wiedererkennen und stilistisch zuordnen sowie lokale, zeitbedingte und mediale Besonderheiten erläutern; – Beobachtungen und Wahrnehmungen in bildhafte und akustische Ausdrucksformen umsetzen; – mit Bildern und mittels musikalischer Aktivitäten kommunizieren; – die Gefahr von Hörschäden im Zusammenhang mit Musikkonsum abschätzen; – die Ergebnisse der praktischen Arbeit in geeigneter Form dokumentieren und präsentieren; – Zusammenhänge zwischen Bild, Text, Klang, Raum und Körper erforschen und die gewonnenen Erkenntnisse gestalterisch umsetzen; – gestalterische oder interpretatorische Qualitäten erkennen und beschreiben; – kulturelle Einrichtungen nutzen; – gemeinsam Projekte planen und durchführen. Lehrstoff: Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires. Einsatz von Musik in Video, Film und elektronischen Medien. Wirkungen und Funktionen von Musik. Gestaltungsaufgaben zur figürlichen Darstellung: Bewegung, Proportion, Deformation. Wege zur Abstraktion in Grafik, Malerei, Installation oder Objekt. Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung: Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Malerei, Grafik, Video, Film und elektronische Medien, Alltagsästhetik, Musik und Performance. Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben eigenständig lösen und dabei Material, Verfahren und Gestaltungsmittel zielgerecht einsetzen; – fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden; – sich einzeln und/oder gemeinsam musikalisch, sprachlich, mimisch, gestisch, tänzerisch und bildnerisch ausdrücken; – experimentell, improvisatorisch und spielerisch handeln; – verantwortungsvoll mit Werkzeugen, Instrumenten und Materialien umgehen; – bewusst und differenziert sinnlich wahrnehmen, beschreiben und analysieren; – exemplarische Beispiele künstlerischen Schaffens wiedererkennen und stilistisch zuordnen sowie lokale, zeitbedingte und mediale Besonderheiten erläutern; – Beobachtungen und Wahrnehmungen in bildhafte und akustische Ausdrucksformen umsetzen; – mit Bildern und mittels musikalischer Aktivitäten kommunizieren; – die Ergebnisse der praktischen Arbeit in geeigneter Form dokumentieren und präsentieren; – Zusammenhänge zwischen Bild, Text, Klang, Raum und Körper erforschen und die gewonnenen Erkenntnisse gestalterisch umsetzen; – die gesellschaftliche und politische Funktion und Wirkung von optischem und akustischem Material erkennen; – die Rolle von Musik als Wirtschaftsfaktor einschätzen; – gestalterische oder interpretatorische Qualitäten erkennen und beschreiben; – kulturelle Einrichtungen nutzen; – gemeinsam Projekte planen und durchführen. Lehrstoff: Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires. Musik und Gesellschaft bzw. Wirtschaft. Themenzentrierte Querschnitte. Freie bildnerische Arbeit: Themenzentrierte Aufgaben mit der Möglichkeit einer individuellen Wahl der Gestaltungsmedien durch die Schülerinnen und Schüler, arbeitsbegleitende Dokumentation. Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung: Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik. Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge. Kontakt mit dem Original. 5. MATHEMATIK, NATURWISSENSCHAFTEN UND ERNÄHRUNG 5.1 ANGEWANDTE MATHEMATIK I. Jahrgang: 1. Semester – Kompetenzmodul 1: Bildungs- und Lehraufgabe: Zahlen und Maße Die Schülerinnen und Schüler können – die Bezeichnungen, den Aufbau und die Eigenschaften der Zahlenmengen (N, Z, Q, R) nennen, Zahlen diesen Mengen zuordnen und auf der Zahlengeraden darstellen; – Zahlen von Festkommadarstellung in Gleitkommadarstellung umwandeln und umgekehrt; – mit Zahlen in Gleitkommadarstellung mit und ohne Technologieeinsatz operieren; – die Prozentrechnung verstehen und als Zahlen angeben; – Anwendungsaufgaben mit Prozentzahlen lösen; – die Kenntnisse über Fest- und Gleitkommadarstellung von großen und kleinen Zahlen auf den Bereich Maße und Maßeinheiten anwenden; – die Maßeinheiten für Längen-, Flächen-, Volums-, Masse- und Zeiteinheiten sinnvoll umwandeln; – die Vorsilben Kilo, Mega, Giga, Tera, Dezi, Zenti, Milli, Mikro, Nano sinnvoll bei Anwendungsaufgaben interpretieren; – Maßeinheiten mit Hilfe der Potenzschreibweise darstellen und damit Rechenoperationen durchführen; – Zahlen runden und die dabei nötige Genauigkeit im Zusammenhang mit Anwendungen abschätzen. Algebra und Geometrie Die Schülerinnen und Schüler können – mit Variablen und mit Termen (Klammerterme, Binome, Brüche und Potenzen mit ganzzahligen Exponenten) ohne Technologieeinsatz operieren; – die Regeln zum Auflösen von Klammern beschreiben; – folgende binomische Formeln (a ± b)² und a² – b² anwenden und damit Terme auflösen bzw. faktorisieren; – die Rechengesetze für das Rechnen mit Potenzen mit ganzzahligen Hochzahlen nennen; – diese Rechengesetze argumentieren, sie in geeigneten Aufgaben anwenden und interpretieren und die Ergebnisse kommunizieren; – lineare Gleichungen und Ungleichungen in einer Variablen mit und ohne Technologieeinsatz lösen und die Lösungsmenge interpretieren; – schulartenspezifische Problemstellungen durch lineare Gleichungen in einer Variablen modellieren; – das problembezogene Modell der linearen Gleichung interpretieren und argumentieren und dieses zur Lösung von Aufgabenstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen heranziehen; – Formeln aus verschiedenen Anwendungsbereichen nach einer gesuchten Variablen umformen; – die Zusammenhänge und Abhängigkeiten der einzelnen Variablen interpretieren und argumentieren; – ein lineares Gleichungssystem in zwei Variablen ohne Technologieeinsatz und in mehr Variablen mit Technologieeinsatz lösen; – unterschiedliche Lösungsfälle (eine Lösung, keine Lösung, unendlich viele Lösungen) rechnerisch und grafisch interpretieren und argumentieren; – ein lineares Gleichungssystem für schulartenspezifische Problemstellungen modellieren. Funktionale Zusammenhänge Die Schülerinnen und Schüler können – eine Funktion als eindeutige Zuordnung beschreiben; – die Variablen und den Zusammenhang zwischen den beiden Variablen einer Funktion argumentieren; – eine lineare Funktion in verschiedenen Formen (Tabelle, Funktionsgleichung, Funktionsterm, grafisch im Koordinatensystem) darstellen; – den Anstieg und die Werte (Punkte) einer Geraden berechnen; – die Nullstelle der linearen Funktion grafisch und rechnerisch mit und ohne Technologieeinsatz bestimmen; – die Lage zweier Geraden aus der Gleichung und/oder der grafischen Darstellung im Koordinatensystem bestimmen und interpretieren; – Problemstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen durch lineare Funktionen modellieren; – den Schnittpunkt zweier Geraden mit und ohne Technologieeinsatz berechnen; – die unterschiedlichen Lösungsmöglichkeiten eines Gleichungssystems mit zwei Variablen mit Hilfe einer Grafik argumentieren (Schnittpunkt, parallele Geraden, identische Geraden); – zwei lineare Funktionen als grafische Darstellung eines anwendungsorientierten Problems deuten; – die Lösung des Gleichungssystems im Zusammenhang mit Problemen aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen (Wirtschaft, Alltag, Wissenschaft) argumentieren und kommunizieren; – einfache Formen der mathematischen Modellbildung durchführen. Lehrstoff: Zahlen und Maße: Aufbau und Darstellung der Zahlenbereiche der natürlichen, ganzen, rationalen und reellen Zahlen. Zahlen in Fest-, Gleitkomma- und Prozentdarstellung. Maßzahlen und Maßeinheiten. Algebra und Geometrie: Variable und Terme (Auflösung von Klammertermen, Binomen, Brüchen und Potenzen mit ganzzahligen Exponenten). Lineare Gleichung mit einer Variablen. Formelumformungen in verschiedenen Anwendungsbereichen. Lineare Ungleichungen mit einer Variablen. Lineare Gleichungssysteme mit zwei Variablen. Funktionale Zusammenhänge: Definition und Darstellungsmöglichkeiten einer linearen Funktion, Beschreibung der Abhängigkeit von zwei Größen mit linearen Funktionen, Eigenschaften des Graphen der linearen Funktion (Anstieg, Nullstelle), Lagebeziehung zweier linearer Funktionsgraphen zueinander. Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag). 2. Semester – Kompetenzmodul 2: Bildungs- und Lehraufgabe: Algebra und Geometrie Die Schülerinnen und Schüler können – die Lösungsbereiche linearer Ungleichungen in zwei Variablen mit Technologieeinsatz bestimmen; – schulartenspezifische Problemstellungen durch Ungleichsysteme mit zwei Variablen modellieren; – die Zielfunktion für die Problemstellung einer linearen Optimierung formulieren; – die Lösung einer linearen Optimierung mit Technologieeinsatz ermitteln und interpretieren sowie den Lösungsweg erklären; – die Gesetze für das Rechnen mit Potenzen auf Potenzen mit gebrochenen Hochzahlen anwenden; – Wurzeln als gebrochene Hochzahlen darstellen und umgekehrt; – quadratische Gleichungen in einer Variablen lösen; – reelle Lösungen quadratischer Gleichungen ermitteln und interpretieren; – die unterschiedlichen Lösungsmöglichkeiten einer quadratischen Gleichung erkennen und argumentieren; – Sinus, Cosinus und Tangens im rechtwinkeligen Dreieck als Verhältnis zweier Seiten interpretieren und für Berechnungen in rechtwinkeligen Dreiecken einsetzen; – Daten in Matrixform darstellen; – Summe, Differenz und Produkt zweier Matrizen sowie die Multiplikation einer Matrix mit einem Skalar mit Technologieeinsatz berechnen; – Ergebnisse der Berechnungen mit Matrizen interpretieren und erklären; – einen Produktionsprozess ausgehend von Rohstoffen bis zu den Endprodukten grafisch darstellen und zugehörige Berechnungen mit Matrizen beschreiben und durchführen. Funktionale Zusammenhänge Die Schülerinnen und Schüler können – quadratische Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen grafisch skizzieren bzw. mit Hilfe von Technologieeinsatz exakt darstellen und Eigenschaften dieser Funktionstypen angeben und erklären; – quadratische Funktionen für Problemstellungen aus Wirtschaft, Alltag und Wissenschaft modellieren und ihre Lösungen interpretieren; – gesuchte Werte von quadratischen Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen mit Technologieeinsatz ermitteln; – diese Werte kontextbezogen interpretieren; – Sinus-, Cosinus- und Tangensfunktionen ausgehend vom Einheitskreis mit Winkel im Grad- und im Bogenmaß grafisch darstellen und argumentieren. Lehrstoff: Algebra und Geometrie: Lineare Ungleichungssysteme mit zwei Variablen. Lineare Optimierung mit zwei Variablen. Rechnen mit Potenzen – gebrochene Hochzahlen – Wurzeln. Quadratische Gleichungen mit einer Variablen und reellen Lösungen. Matrizenrechnung: Anwendung der Matrizen auf einen Produktionsprozess. Sinus, Cosinus und Tangens eines Winkels im rechtwinkeligen Dreieck. Funktionale Zusammenhänge: Quadratische Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen. Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag). Trigonometrische Funktionen (Grad- und Bogenmaß, Einheitskreis). II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Algebra und Geometrie Die Schülerinnen und Schüler können – die Begriffe natürlicher und dekadischer Logarithmus als Urheberfunktion der Exponentialfunktion erläutern; – die Rechengesetze für Logarithmen (log(a.b), log(a/b), log(an)) in Grundaufgaben anwenden; – Gleichungen vom Typ a λx = b mit Hilfe des Logarithmus lösen. Funktionale Zusammenhänge: Die Schülerinnen und Schüler können – Eigenschaften der Exponentialfunktion und ihrer Parameter im Hinblick auf deren Verlauf interpretieren; – Eigenschaften der Exponentialfunktion in Anwendungsproblemen aus Wirtschaft, Alltag und Wissenschaft interpretieren; – die Begriffe „Halbwertszeit und Verdoppelungszeit“ erklären sowie kontextbezogen berechnen; – kontinuierliche unbegrenzte, begrenzte und logistische Zu- und Abnahmeprozesse mit Hilfe von Exponentialfunktionen beschreiben; – zur Berechnung von Wachstums- und Zerfallsproblemen Technologie kompetent einsetzen und können Ergebnisse interpretieren; – das Bildungsgesetz endlicher geometrischer Folgen und Reihen verstehen; – die Summenformel endlicher geometrischer Reihen verstehen; – mit Folgen und Reihen Berechnungen in finanzmathematischen Problemstellungen durchführen; – Zinseszinsaufgaben auf Grundlage der geometrischen Folgen modellieren; – Zinseszinsrechnungen durchführen, Lösungswege dokumentieren und die Ergebnisse interpretieren; – Rentenrechnungen auf Grundlage geometrischer Reihen modellieren; – das Grundvokabular der Finanzmathematik (Kapital, Zinssatz, Zinseszins, Raten, Endwert, Barwert, ganz- und unterjährige Verzinsungsperiode, Annuität, Auf- und Abzinsen) anwenden; – Geldflüsse bei unterschiedlichen Sparformen berechnen, beurteilen und vergleichen; – Rückzahlungen und die unterschiedlichen Konditionen bei Krediten berechnen, beurteilen und vergleichen; – einen Schuldtilgungsplan aufstellen und erklären; – Technologie für Berechnungen in der Finanzmathematik kompetent einsetzen und die Ergebnisse interpretieren. Stochastik: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundbegriffe der Statistik nennen; – statistische Daten erheben oder recherchieren; – die Unterschiede bei der Bearbeitung von quantitativen und von qualitativen Merkmalen beschreiben; – Daten in unterschiedlichen Formen darstellen; – Daten und Darstellungsformen kritisch hinterfragen und interpretieren; – absolute, relative, prozentuelle Häufigkeiten ermitteln; – Häufigkeiten eindimensionaler Daten grafisch darstellen und können diese Darstellungen argumentieren und interpretieren. Lehrstoff: Algebra und Geometrie: Rechengesetze für Logarithmen. Exponentialgleichungen vom Typ aλx = b (a und b sind positive reelle Zahlen). Funktionale Zusammenhänge: Eigenschaften der Exponentialfunktionen. Kontinuierliche unbegrenzte, begrenzte und logistische Zu- und Abnahmeprozesse mit Exponentialfunktionen. Bildungsgesetz von endlichen geometrischen Folgen und Reihen, Summenformel. Zinseszinsrechnung. Rentenrechnung. Sparformen. Kredite und Schuldtilgung. Stochastik: Qualitative und quantitative Merkmale von Daten, Datenmanipulierbarkeit. Häufigkeiten (absolute, relative und prozentuelle) von eindimensionalen Daten. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Stochastik Die Schülerinnen und Schüler können – die Definitionen einzelner Begriffe der beschreibenden Statistik wie arithmetisches Mittel, geometrisches Mittel, Median, Quartil, Modus, empirische Varianz, Standardabweichung, Spannweite, Quartilsabstand nennen und mit Boxplot-Diagrammen interpretieren; – Lage- und Streuungsmaße mit Technologieeinsatz ermitteln; – Median, Minimum, Maximum und Quartile in Boxplots darstellen; – die Lösungswege und Lösungen in der beschreibenden Statistik interpretieren und dokumentieren; – die Regression zweidimensionaler Daten erklären; – die Regressionslinie zweidimensionaler Daten mit Technologieeinsatz berechnen, grafisch darstellen und die Ergebnisse interpretieren; – die Qualität des Zusammenhangs zweier Größen (oder zweier Merkmale) erklären und argumentieren. Analysis Die Schülerinnen und Schüler können – Grenzwert und Stetigkeit intuitiv deuten; – die Definitionen des Differenzenquotienten und des Differentialquotienten wiedergeben; – Differenzenquotient und Differentialquotient mit Hilfe der Änderungsrate argumentieren; – Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen differenzieren; – mit Hilfe der Ableitungsregeln (Summen-, Produkt- und Kettenregel) Summen, Produkte und Verkettungen dieser drei Funktionsarten differenzieren; – den Zusammenhang zwischen Funktion und ihrer Ableitungsfunktion erkennen; – grafisch und rechnerisch lokale Extremwerte von Funktionen finden und die Bedeutung lokaler Extremwerte beschreiben; – das Krümmungsverhalten der Funktion an Hand der grafischen Darstellung und mit Hilfe der 2. Ableitung erkennen; – Wendepunkte berechnen; – das Modell der Kostentheorie erklären; – Aufgaben in wirtschaftlichem Kontext mit Kosten-, Nachfrage-, Erlös- und Gewinnfunktionen modellieren; – Berechnungen und grafische Darstellungen in der Kostentheorie durchführen; – die Modelle der Preistheorie erklären; – die Ableitungsfunktion in der Kosten- und Preistheorie anwenden, die Ergebnisse interpretieren und die Lösungswege erklären und dokumentieren; – Aufgabenstellungen aus der Wirtschaft mit Nachfrage-, Erlös- und Gewinnfunktion modellieren; – Berechnungen und grafische Darstellungen in der Preistheorie durchführen. Lehrstoff: Stochastik: Lagemaße (arithmetisches Mittel, geometrisches Mittel, Modus, Median, Quartil) und Streuungsmaße (Spannweite, Standardabweichung, Varianz, Quartilsabstand). Regression von zweidimensionalen Datenmengen. Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag). Analysis: Grenzwertbegriff, Stetigkeitsbegriff. Differenzenquotient und Differentialquotient, Änderungsrate. Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen, Ableitungsregeln. Monotonie, lokale Extremwerte, Krümmungsverhalten und Wendepunkte. Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen; Summe, Produkt und Verkettung von Funktionen; Ableitungsregeln. Kostentheorie (Analyse der Gesamt- und der Durchschnittskostenfunktion mit Kostenkehre, Betriebsoptimum und langfristige Preisuntergrenze, Betriebsminimum und kurzfristige Preisuntergrenze). Preistheorie (Analyse der Nachfrage-, Erlös- und Gewinnfunktionen mit Höchstpreis, Sättigungsmenge, Erlösgrenzen, Erlösmaximum, Break-even-point und Nutzgrenze, Cournot’scher Punkt, Gewinnmaximum). III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Analysis Die Schülerinnen und Schüler können – die Stammfunktion der Potenz- und Polynomfunktion ohne Technologieeinsatz ermitteln; – den Begriff des unbestimmten Integrals erläutern; – die Bedeutung des unbestimmten und des bestimmten Integrals erklären; – den Zusammenhang zwischen Funktion und Stammfunktion erklären, beschreiben und grafisch deuten; – den Begriff des bestimmten Integrals zur Berechnung von Flächen heranziehen; – Flächeninhalte mit Hilfe des Integrals mit und ohne Technologieeinsatz berechnen. Stochastik: Die Schülerinnen und Schüler können – den Begriff der Wahrscheinlichkeit erläutern; – die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten eines Zufallsereignisses berechnen und deuten; – die Regeln zur Berechnung von Wahrscheinlichkeiten auf einander ausschließende bzw. voneinander unabhängige Ereignisse anwenden; – Zufallsexperimente („Ziehen mit/ohne Zurücklegen“) mit Baumdiagrammen modellieren, Pfadregeln anwenden und Baumdiagramme interpretieren; – Wahrscheinlichkeitsrechnung bei schulartenspezifischen Aufgabenstellungen durchführen und die Ergebnisse interpretieren sowie den Lösungsweg argumentieren; – die Grundvoraussetzung und die Parameter für eine Binomial- und eine Normalverteilung nennen; – die Wahrscheinlichkeitsdichtefunktion einer Binomial- und Normalverteilung grafisch skizzieren; – die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von binomial- bzw. normalverteilten Ereignissen mit Technologieeinsatz berechnen und interpretieren; – Erwartungswert und Standardabweichung der beiden Verteilungen berechnen; – die Auswirkung von Erwartungswert und Standardabweichung auf die Verteilungskurve interpretieren und erklären; – praxisorientierte Aufgabenstellungen aus Wirtschaft, Alltag und Wissenschaft mit Hilfe der Binomial- und Normalverteilung lösen. Zahlen und Maße in unterschiedlichen Anwendungsbereichen Die Schülerinnen und Schüler können – Zahlen in Gleitkommadarstellung und Prozentzahlen bei Problemstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsgebieten und in Zusammenhang mit Algebra, Geometrie, mit Funktionen und Analysis sowie mit Stochastik sicher einsetzen und mit ihnen Berechnungen durchführen; – Maße und Maßeinheiten bei Problemstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsgebieten und im Zusammenhang mit allen inhaltlichen Kompetenzbereichen korrekt benützen, umrechnen und Berechnungen durchführen. Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik Die Schülerinnen und Schüler können – Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik bei der Bearbeitung von anwendungsbezogenen Problemstellungen miteinander in Zusammenhang bringen und die erworbenen inhalts- wie handlungsbezogenen Kompetenzen aus diesen Bereichen der jeweiligen Problemstellung anpassen und einsetzen; – die erworbene Werkzeugkompetenz im Umgang mit Technologieeinsatz bei der Bearbeitung von anwendungsbezogenen Problemstellungen aus diesen Kompetenzbereichen sicher und gezielt einsetzen. Lehrstoff: Analysis: Unbestimmte und bestimmte Integrale, Berechnung von Flächeninhalten mit Integralrechnung. Praxisorientierte schulartenspezifische Anwendungen. Stochastik: Begriff der Wahrscheinlichkeit. Additions- und Multiplikationsregel auf einander ausschließende und unabhängige Ereignisse. Binomialverteilung und Normalverteilung (Erwartungswert und Standardabweichung). Lineare Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen, trigonometrische Funktionen, Wachstums- und Zerfallsfunktionen: Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag). Matrizen: Schulartenspezifische Anwendungen im Wirtschaftsbereich. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik Die Schülerinnen und Schüler können – Gleichungen, Ungleichungen, funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik bei der Bearbeitung von anwendungsbezogenen Problemstellungen miteinander verknüpfen und mittels erworbener Inhalts-, Handlungs- und Werkzeugkompetenz schulartenspezifische Problemstellungen aus Alltag, Wirtschaft und Wissenschaft bearbeiten; – Gleichungen- und Ungleichungssysteme im Bereich der linearen Optimierung bei praxisorientierten Aufgabenstellungen sicher und gezielt einsetzen und die Lösungen interpretieren und argumentieren; – Zinseszins- und Rentenrechnung im Bereich der schulartenspezifischen Anwendungen bei unterschiedlichen Sparformen, Krediten und Schultilgung kompetent zur Modellbildung und zum Berechnen nutzen, die Lösungen interpretieren und argumentieren; – Differenzial- und Integralrechnung sowie funktionale Zusammenhänge bei wirtschaftsmathematischen Aufgabenstellungen gezielt und sicher einsetzen und sowohl in der Kosten- wie in der Preistheorie Lösungswege und Lösungen dokumentieren, interpretieren und erklären; – sowohl die Kenntnisse aus der Statistik, wie auch aus der Wahrscheinlichkeitsrechnung sinnvoll verbinden und zur Lösung und Interpretation von praxisorientierten und schulartenspezifischen Stochastik-Aufgaben heranziehen. Lehrstoff: Gleichungs- und Ungleichungssysteme, lineare Optimierung: Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag). Zinseszins- und Rentenrechnung: Schulartenspezifische Anwendungen bei unterschiedlichen Sparformen, Krediten und Schuldtilgung. Differenzieren und Integrieren: Schulartenspezifische Anwendungen in der Kosten- und Preistheorie. Stochastik: Praxisorientierte Problemstellungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag) zur beschreibenden Statistik und zur Wahrscheinlichkeitsrechnung. Schularbeiten: I. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 1. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 2. Semester. II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1 zweistündige und 1 dreistündige Schularbeit. 5.2 NATURWISSENSCHAFTEN II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Beobachten und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundlagen der Newtonschen Mechanik nennen und Beispiele für deren Anwendung geben; – die Definitionen von häufig benötigten Messgrößen und Maßeinheiten nennen sowie häufig verwendete Vorsilben verwenden; – sich Größenverhältnisse erschließen und Dimensionen im Mikro- und Makrokosmos einordnen; – die Entwicklung des naturwissenschaftlichen Weltbilds aus historischer Sicht beschreiben; – die Grundbegriffe der Radioaktivität und die Gefahrenpotentiale nennen; – die aktuell gültigen Mechanismen der Evolution unter Anwendung von Fachvokabular erklären sowie Belege für die Evolution anführen; – Beispiele nennen, anhand derer die Evolution gut zu veranschaulichen ist; – die Merkmale des Lebens und die Voraussetzungen der Lebensentwicklung beschreiben; – im Überblick die Mechanismen der Stromerzeugung und Stromleitung erklären; – die organischen Grundlagen des Nerven- und Hormonsystems beschreiben; – Regelkreise in der Natur anhand eines Beispiels erklären. Untersuchen und Bearbeiten Die Schülerinnen und Schüler können – die Arbeitsweise der Physik anhand von ausgewählten Beispielen erläutern; – einfache Messungen von physikalischen Größen wie zB Länge, Zeit und Masse durchführen sowie grundlegende Aussagen über die Genauigkeit von Messungen tätigen; – Lebewesen auf Grund ihrer Organisationsstruktur zeitlich einordnen; – die unterschiedlichen Evolutionstheorien historisch einordnen und die wesentlichen Unterschiede erklären; – Nervensysteme unterschiedlicher Organisationshöhe in Bau und Funktion differenzieren; – einfache Versuche zur Reizleitung (zB Reflextests) durchführen und deren Ergebnisse erklären. Bewerten und Anwenden Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundidee des internationalen Einheitensystems erfassen, Messgrößen in verschiedenen Einheiten ausdrücken sowie häufig gebrauchte Vorsilben verwenden; – mit den wichtigsten physikalischen Größen einfache Berechnungen durchführen; – durch Recherche grundlegende Informationen zu Aufbau und Entwicklung des Universums gewinnen sowie die Grenzen menschlicher Erkenntnis bei der Untersuchung des Makro- und Mikrokosmos reflektieren; – die Lebensbedingungen innerhalb unseres Planetensystems unterscheiden und die Chance auf extraterrestrische Lebensentwicklung interpretieren; – Gemeinsamkeiten unterschiedlicher Organismen aufzeigen und deren Ursprung erklären; – die Entwicklung vom Einzeller zum Vielzeller (bzw. zum echten Gewebe) evolutiv begründen; – die gewonnenen physikalischen Wissensinhalte der Elektrizität auf die Funktionen des Nervensystems übertragen; – die Funktionsweise von Nerven- und Hormonsystem und deren Zusammenspiel erklären; – die Bedeutung der Regelkreise im menschlichen Körper anhand ausgewählter Beispiele erklären. Lehrstoff: Schwerpunktthema: „Evolution und Universum“: Grundbegriffe der Mechanik. Entstehung des Universums, Urknall, Planetensystem, Eigenschaften der Himmelskörper. Keplersche Gesetze. Radioaktivität. Entstehung des Lebens auf der Erde – physikalische, chemische, biotische Evolution, Evolutionstheorien. Erdzeitalter – Entstehung wichtiger Lebensformen im Überblick. Vom Einzeller zum Vielzeller, Gewebe. Schwerpunktthema: „Informationssysteme“: Elektrizität. Bau und Funktion von Steuerungssystemen: Nerven- und Hormonsystem. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Beobachten und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – Beispiele für verschiedene Typen von Sinnesorganen zur Wahrnehmung der Umwelt in Aufbau und Funktion beschreiben; – Schall als mechanische Welle sowie die wichtigsten Eigenschaften von Schall wie Ausbreitung, Tonhöhe, Lautstärke usw. beschreiben; – beschreiben, wie das Ohr aus physikalischer Sicht akustische Reize verarbeitet; – effiziente Schallschutzmaßnahmen in Beruf und Alltag nennen; – Licht als elektromagnetische Welle sowie die wichtigsten Phänomene des Lichts wie Ausbreitung, Reflexion, Brechung und Beugung beschreiben; – die Gefahrenpotentiale bestimmter elektromagnetischer Wellen beschreiben; – das optische System des Auges beschreiben; – die wichtigsten Formen von Energie beschreiben; – das Prinzip der Energieerhaltung in abgeschlossenen Systemen beschreiben, die Umwandlungen von Energieformen beobachten und die Energiearten benennen; – ein einfaches ökologisches System mit Hilfe der entsprechenden Fachbegriffe beschreiben; – den Bau und die ökologischen Funktionen mikrobiologischer Organismen erläutern; – unterschiedliche Ursachen von Erkrankungen und wichtige Krankheitstypen nennen. Untersuchen und Bearbeiten Die Schülerinnen und Schüler können – einfache akustische Vorgänge nach Anleitung untersuchen und beschreiben; – einfache Freihandexperimente zur Physik des Lichts durchführen und dokumentieren; – Wärmeleitung, Wärmeströmung und Wärmestrahlung in Natur und Alltag beobachten, beschreiben sowie ihre Bedeutung erörtern; – einfache Versuche zur Sinnesphysiologie durchführen und protokollieren; – Fragestellungen zu den wichtigsten Energieträgern für regenerative und konventionelle Energienutzung recherchieren und beantworten; – Beziehungen zwischen Lebewesen in Lebensräumen in geeigneter grafischer Darstellung aufzeigen; – Informationen zu biologischen bzw. ökologischen Fragestellungen aus verschiedenen Quellen zielgerichtet auswerten sowie mithilfe verschiedener Techniken und Methoden adressaten- und situationsgerecht verarbeiten; – einfache Untersuchungen zu Wasser und Luft als Lebensgrundlage durchführen. Bewerten und Anwenden Die Schülerinnen und Schüler können – Schallgeber und Schallempfänger in ihrem Einsatz und hinsichtlich der Lärmbelastung bewerten; – einfache optische Geräte anwenden (zB Linsen) und die Verbesserung der Reizaufnahme bewerten; – Vor- und Nachteile bei der Nutzung der unterschiedlichen Energieformen bewerten und selbst Maßnahmen zur Einsparung von Energie setzen; – den Energiesatz bei der Beschreibung von Energieumwandlungen anhand von Beispielen aus Alltag und Technik anwenden; – Auswirkungen der abiotischen Umweltfaktoren erläutern und bewerten; – Eigenschaften und Merkmale von Organismen als Anpassung an deren Lebensraum erkennen und begründen; – die Interaktionen zwischen Lebewesen eines Ökosystems aufzeigen; – die grundlegenden Zusammenhänge in Stoffkreisläufen und Energieflüssen beschreiben; – den Prozess der Fotosynthese und ihre Bedeutung als Grundlage allen Lebens erläutern; – den Prozess der Zellatmung und seine Bedeutung im Rahmen der Energiebereitstellung der Organismen erläutern; – beispielhaft Maßnahmen zur Verbesserung der Luft- und Wassergüte angeben; – mögliche Folgen des Klimawandels erklären, diskutieren und bewerten; – die Grundlagen und die Bedeutung nachhaltigen Wirtschaftens beschreiben und in ihre eigene Lebenssituation transferieren; – ihr eigenes ökologisches Verhalten reflektieren, ihren eigenen ökologischen Fußabdruck berechnen und daraus folgend nachhaltig und umweltgerecht handeln; – die verschiedenen Methoden der Krankheitsprophylaxe und deren Vor- und Nachteile beurteilen; – die biotischen und abiotischen Faktoren in einem konkreten Ökosystem definieren sowie deren Auswirkungen und Zusammenhänge erläutern. Lehrstoff: Schwerpunktthema: „Sinne und Wahrnehmung“: Strahlen und Wellen. Bau und Funktion der Sinnesorgane. Schwerpunktthema: „Energie und Umwelt“: Energie, Energietechnik. Allgemeine Grundlagen der Ökologie. Einflüsse des Menschen auf Ökosysteme, regionale und globale Auswirkungen. Nachhaltiges Wirtschaften. Fotosynthese bzw. Atmung – Bau- und Betriebsstoffwechsel der Pflanze. Fotovoltaik. Mikrobiologie, ökologische Lebensformen. Konkretes Beispiel für ein Ökosystem. III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Beobachten und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – die Formelsprache der Chemie erläutern; – wichtige funktionelle Gruppen erkennen; – die Zusammensetzung und Bedeutung ausgewählter synthetischer Stoffe erklären; – einen Überblick über Bionik bzw. Nanotechnologie geben; – die Grundlagen der klassischen Genetik nennen; – das Grundvokabular der Molekulargenetik anwenden; – den Aufbau der Nukleinsäuren, den genetischen Code sowie den Ablauf und die Bedeutung der identischen Reduplikation im Zellzyklus beschreiben; – die Vorgänge und die funktionelle Bedeutung der Mitose und Meiose erläutern; – die Struktur des menschlichen Erbgutes und die Vorgänge der Vererbung beschreiben; – die wichtigsten analytischen und manipulativen Methoden der Genetik in Grundzügen erläutern; – unterschiedliche Formen der Fortpflanzung bei Pro- und Eukaryoten nennen; – die Bedeutung und die wesentlichen Regelkreise des weiblichen Zyklus beschreiben; – die wichtigsten Schritte der Embryogenese und deren Bedeutung für die Entwicklung des Organismus erklären. Untersuchen und Bearbeiten Die Schülerinnen und Schüler können – die Systematik des Periodensystems zur Abschätzung von Stoffeigenschaften der Elemente erfassen und nutzen; – zu gesellschafts- bzw. alltagsrelevanten Themen aus dem Bereich „synthetische Stoffe“ referieren; – anhand einfacher Versuche (zB Flugobjekte, Stabilität unterschiedlicher Formen) die Sinnhaftigkeit der Bionik ersichtlich machen; – den Weg von der DNA zum Protein beschreiben und Begriffe wie Translation und Transkription einordnen; – verschiedene genetisch bedingte Erkrankungen beschreiben und Stammbäume zu genetisch bedingten Erkrankungen erstellen; – Sachinformationen zu den Schwerpunktthemen sortieren und gewichten sowie in geeigneter Weise darstellen; – die funktionelle Bedeutung sowie Unterschiede und Gemeinsamkeiten tierischer und pflanzlicher Fortpflanzungsvarianten beschreiben. Bewerten und Anwenden Die Schülerinnen und Schüler können – einen Überblick über die wichtigsten Makromoleküle geben und ihre Stellung in der Biochemie bewerten; – Argumente für bzw. gegen die Nutzung von Nanotechnologie in Technik, Medizin und Alltag im Überblick zusammenstellen und diese bewerten; – Argumente für bzw. gegen die Nutzung von Gentechnik, Klonen und Stammzellenforschung einander gegenüberstellen und reflektieren; – zwischen beschreibenden (naturwissenschaftlichen) und normativen (ethischen) Aussagen unterscheiden; – Erkenntnisse und Methoden in ausgewählten aktuellen Themen (wie zu Medizin, Biotechnik und Gentechnik) unter Berücksichtigung gesellschaftlich verhandelbarer Werte beschreiben und beurteilen. Lehrstoff: Schwerpunktthema: „Biochemie und Genetik“: Grundlagen der organischen Chemie, Nomenklatur, Systematik. Synthetische Stoffe. Nanotechnologie, Bionik. Grundbegriffe der Vererbungslehre. Molekulargenetik, DNA, RNA – Bau und Funktion, Eiweißsynthese, Mitose, Meiose. Humangenetik, genetische Erkrankungen. Gentechnik, Gentherapie, Stammzellenforschung. Ethische Aspekte. Fortpflanzung und Entwicklung im Tier- und Pflanzenreich. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Beobachten und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – die grundlegenden Begriffe aus dem Bereich der Verhaltensforschung erklären; – wichtige Gruppen bioaktiver Stoffe nennen und ihre Wirkung beschreiben; – die Einflüsse körperfremder Substanzen auf Entwicklung und Gesundheit beschreiben; – die wesentlichen Stoffkreisläufe in der Industrie sowie die Bedeutung der Wiederverwertung von Rohstoffen erläutern. Untersuchen und Bearbeiten Die Schülerinnen und Schüler können – Sachinformationen zu den Schwerpunktthemen sortieren und gewichten sowie in geeigneter Weise darstellen; – einfache ethologische Beobachtungsaufgaben durchführen und protokollieren; – verschiedene Formen des Verhaltens beschreiben und tierisches Verhalten in Beziehung zur Umwelt setzen; – zu gesellschafts- bzw. alltagsrelevanten Themen aus dem Bereich „bioaktive Stoffe“ referieren; – eine Übersicht über moderne Verfahren zur Diagnose von Krankheiten geben. Bewerten und Anwenden Die Schülerinnen und Schüler können – zwischen beschreibenden (naturwissenschaftlichen) und normativen (ethischen) Aussagen unterscheiden; – die Erkenntnisse der Verhaltensforschung für den artgerechten Umgang mit Tieren nutzen; – anhand von Beispielen soziobiologisches Verhalten beschreiben; – die Erkenntnisse der Verhaltensforschung für die Optimierung des eigenen Lernverhaltens nützen; – die Bedeutung eines gesunden Lebensstils beschreiben und Risikofaktoren beurteilen; – das Suchtpotenzial unterschiedlicher Suchtmittel abschätzen und Vermeidungsstrategien nennen; – Recyclingpotentiale in der Praxis erkennen und auf Grund theoretischer Kenntnisse optimieren. Lehrstoff: Schwerpunktthema: „Ethologie und Soziobiologie“: Grundlagen der Verhaltensforschung. Bioaktive Stoffe (Drogen, Arzneimittel). Medizinische Diagnosetechniken. Produktion und Recycling-Stoffkreisläufe anhand ausgewählter Beispiele. 5.3 ERNÄHRUNG UND LEBENSMITTELTECHNOLOGIE II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können anhand der Grundlagen der Ernährung den Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit beschreiben; – können das eigene Ernährungsverhalten reflektieren und bewerten; – haben fundierte Kenntnisse über Wasser und die energieliefernden Nährstoffe; – können konkrete Empfehlungen für die Bedarfsdeckung geben; – können relevante Informationen beschaffen und auswerten. Lehrstoff: Grundlagen der Ernährung. Wasser und energieliefernde Inhaltsstoffe der Nahrung: Aufbau, Arten und Vorkommen. Ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung. Bedarf und Bedarfsdeckung. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – haben fundierte Kenntnisse über energiefreie Inhaltsstoffe der Nahrung; – können konkrete Empfehlungen für die Bedarfsdeckung geben; – können Stoffwechselabläufe im gesunden Organismus beschreiben; – können wesentliche Verfahren der Lebensmitteltechnologie beschreiben sowie deren Nutzen und Risiken einschätzen; – können Maßnahmen zur Lebensmittelsicherheit nennen; – können lebensmittelrechtliche Grundlagen anwenden; – können relevante Informationen beschaffen und auswerten. Lehrstoff: Energiefreie Inhaltsstoffe der Nahrung: Mineralstoffe, Vitamine, bioaktive Substanzen (Arten, ernährungsphysiologische Bedeutung, Vorkommen, Bedarf und Bedarfsdeckung). Verdauung und Stoffwechsel. Lebensmittelqualität und Lebensmitteltechnologie: Rechtsgrundlagen, Lebensmittelkennzeichnung, Zusatzstoffe. Lebensmittelproduktion (konventionelle und biologische Landwirtschaft). Lebensmittelhygiene, Lebensmitteltoxikologie. III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können die Grundlagen der Sensorik nennen und ausgewählte Lebensmittel anhand von Kriterien sensorisch beurteilen; – haben fundierte Fachkenntnisse über handelsübliche Lebensmittel und können eine ernährungsphysiologische Bewertung durchführen; – können sich am Markt orientieren sowie als mündige Konsumentinnen und Konsumenten hinsichtlich Lebensmittelqualität, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit verantwortungsbewusst handeln; – können facheinschlägige Berichte, Statistiken und Grafiken interpretieren. Lehrstoff: Grundlagen der Sensorik. Lebensmittel: Nahrungsmittel und Genussmittel (Arten, Zusammensetzung, technologische Verfahren, Handelsformen, ernährungsphysiologische und wirtschaftliche Bedeutung, ökologische Aspekte und deren Bedeutung). 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Kostformen verschiedener Personengruppen sowie alternative Ernährungsformen und deren ernährungsphysiologische Bewertung erläutern; – ernährungsmitbedingte Krankheiten beschreiben und vorbeugende Maßnahmen setzen sowie entsprechende Diätempfehlungen geben; – psychisch bedingte Extremstörungen im Essverhalten nennen; – Einflüsse auf das Ernährungs- und Konsumverhalten nennen sowie das eigene Verhalten analysieren und kritisch bewerten; – facheinschlägige Berichte, Statistiken und Grafiken interpretieren; – ernährungsrelevante Problemstellungen mit geeigneter Software bearbeiten sowie die Ergebnisse interpretieren und präsentieren; – Möglichkeiten der beruflichen Anwendung von Ernährungswissen nennen; – die Grundlagen der Ernährungsberatung beschreiben; – Formen der Außer-Haus-Verpflegung beschreiben und bewerten; – die soziologischen, ökologischen und ökonomischen Aspekte der globalen Ernährungssituation erläutern sowie Maßnahmen für das eigene Handeln ableiten. Lehrstoff: Ernährung in Prävention und Therapie: Ernährung verschiedener Zielgruppen. Folgen der Über- und Unterversorgung, Ursachen und Krankheitsbilder ernährungsmitbedingter Krankheiten. Grundlagen der Diätetik, spezielle Kostformen und Diäten. Erstellen von Speiseplänen und Speiseplananalyse. Nährwertberechnungen (branchenspezifische Software). Psychisch bedingte Extremstörungen im Essverhalten. Alternative Ernährungsformen. Außer-Haus-Verpflegung. Ernährungs- und Konsumverhalten: Einflüsse, Verbraucherstatistik. Österreichischer Lebensmittelbericht. Ernährungserhebung, Österreichischer Ernährungsbericht. Ernährungstrends. Ernährungsaufklärung und -information im öffentlichen Bereich: Public Health, betriebliche Gesundheitsförderung. Persönliches Ernährungsverhalten: Ernährungserziehung, Ernährungsberatung. Ernährungsökologie und Welternährung: Nachhaltiger Ernährungsstil. 6. BEWEGUNG UND SPORT Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung. 7. ALTERNATIVER PFLICHTGEGENSTANDSBEREICH 7a. GASTRONOMIE UND HOTELLERIE 7a.1 KÜCHEN- UND RESTAURANTMANAGEMENT I. Jahrgang: 1. Semester – Kompetenzmodul 1: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – eine professionelle Einstellung zur Dienstleistung vorweisen und in Kleidung und Erscheinungsbild den Anforderungen der Berufsfelder entsprechen; – die Grundlagen der Arbeitssicherheit, Hygiene, Ergonomie und Abfallbewirtschaftung in der betrieblichen Situation umsetzen; – die Warenbewirtschaftung im Küchenbetrieb mit Hilfe branchenspezifischer Software selbstständig durchführen; – das Grundinventar und die Standardgeräte in Küche und Restaurant fachgerecht einsetzen; – die fachtheoretischen Grundlagen der Küchentechnik und Speisenzubereitung beschreiben; – wesentliche Qualitätskriterien zur Beurteilung der verwendeten Lebensmittel erklären; – grundlegende Vor- und Zubereitungstechniken anwenden; – Grundrezepturen standardmäßig sowie nach den Grundsätzen der Vollwertküche fachgerecht zubereiten und grundlegende Garmethoden anwenden; – ausgewählte Speisen und Getränke unter Berücksichtigung ernährungsphysiologischer, ergonomischer, ökologischer und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen; – die Qualität von Speisen und Getränken sensorisch und optisch beurteilen; – Portionier- und Anrichtetechniken anwenden; – einfache Arbeitsabläufe organisieren und durchführen; – wertschätzend mit den eingesetzten Lebensmitteln, Arbeitsmaterialien, Betriebsmitteln und Geräten umgehen; – einfache Betriebsstrukturen und Betriebsabläufe in Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben erkennen sowie Zusammenhänge zwischen den einzelnen Abteilungen beschreiben; – Betriebsarten und -formen im Hotel- und Gastgewerbe sowie die Österreichische Hotelklassifizierung und weitere Auszeichnungen erläutern. Lehrstoff: Küche Erscheinungsbild. Arbeitssicherheit. Gute Hygienepraxis, Abfallbewirtschaftung. Qualitätskontrolle. Arbeitsorganisation. IT-unterstützte Warenbewirtschaftung. Küchenausstattung. Qualitätskriterien von Speisen und Lebensmitteln. Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion: Vorbereitungstechniken, Grundrezepturen, Garmethoden, Portionieren und Anrichten von Speisen. Betriebsorganisation Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe: Betriebsarten und –formen, Grundlagen der Aufbau- und Ablauforganisation (Abteilungen, Funktionen, Arbeitsbereiche, Anforderungsprofile), österreichische Hotelklassifizierung und weitere Auszeichnungen. 2. Semester – Kompetenzmodul 2: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – erweiterte fachtheoretischen Grundlagen der Küchentechnik und Speisenzubereitung umsetzen; – die Qualität von Lebensmitteln, Speisen und Getränken optisch und sensorisch beurteilen; – die ökologische und ökonomische Bedeutung regionaler und saisonaler Lebensmittel erläutern; – Grundrezepturen fachgerecht zubereiten und grundlegende Garmethoden anwenden; – ausgewählte Speisen und Getränke unter Berücksichtigung ernährungsphysiologischer, ergonomischer, ökologischer und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen; – Portionier- und Anrichtetechniken anwenden; – Servicegrundtechniken und einfache Servierabläufe fachgerecht durchführen; – Arbeitsabläufe organisieren und durchführen; – die Grundlagen des Umgangs mit dem Gast anwenden; – unterschiedliche betriebliche Planungsinstrumente zielorientiert einsetzen; – die Umsetzung von Arbeitsaufträgen aus den einschlägigen Berufsfeldern unter Berücksichtigung eines guten Zeitmanagements planen und organisieren sowie Ergebnisse evaluieren; – die Grundlagen einer ökologischen und nachhaltigen Betriebsführung erläutern. Lehrstoff: Küche Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion: Vorbereitungstechniken, Grundrezepturen, Garmethoden, Portionieren und Anrichten von Speisen. Arbeitsorganisation. Qualitätskriterien von Speisen und Lebensmitteln. Restaurant Erscheinungsbild, Personal- und Arbeitshygiene. Arbeitssicherheit. Ess- und Tischkultur. Servicevorbereitung: Raumvorbereitung, Tisch- und Servierinventar, Mise en place, Gedeckarten, Decken des Tisches, einfache Menügedecke, Servierregeln. Servicetechniken und -abläufe: Tragetechnik, Vorlegen, Organisation und Durchführung von Servierabläufen. Getränke und Getränkeservice: Alkoholfreie Getränke. Betriebsorganisation Arbeitsorganisation: Planungsinstrumente, Arbeitsplanung und Evaluierung betrieblicher Einsätze, Zeitmanagement, ökologische Betriebsführung und Nachhaltigkeit. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die fachtheoretischen Grundlagen der Warenbewirtschaftung und die personelle Organisation des Küchenbetriebes umreißen; – entsprechende Planungsinstrumente situationsgerecht einsetzen; – im betrieblichen Einsatz in der Küche Richtlinien der Arbeitssicherheit und Ergonomie sowie das betriebliche Hygienemanagement umsetzen; – das Inventar und die Geräte in Küche und Restaurant fachgerecht einsetzen; – ihr grundlegendes Wissen über Rezepturen und Speisenzubereitung nutzen; – die ökologische und ökonomische Bedeutung sowie die Möglichkeiten des Einsatzes regionaler und saisonaler Lebensmittel beschreiben; – Vor- und Zubereitungstechniken anwenden; – Speisen und Getränke unter Berücksichtigung ernährungsphysiologischer, ergonomischer, ökologischer und wirtschaftlicher Erfordernisse sowie der Hygiene-Leitlinie herstellen; – die Qualität von Lebensmitteln, Speisen und Getränken sensorisch und optisch beurteilen; – Convenience-Produkte bedarfsgerecht einsetzen und kritisch bewerten; – betriebliche Portionier- und Anrichtetechniken professionell anwenden; – Qualitätskontrollen durchführen und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen setzen; – die Arbeitstechniken, Vorbereitungsarbeiten und Servierabläufe im Restaurant vom Empfang bis zur Verabschiedung professionell durchführen sowie die Grundlagen der Gästebetreuung und -beratung anwenden; – Heißgetränke zubereiten und servieren; – ihre grundlegenden Kenntnisse ausgewählter Getränke erläutern und nutzen; – Tische betriebsgerecht und professionell gestalten; – in der betrieblichen Situation unterschiedliche Rollen übernehmen, Arbeitsprozesse anleiten, Planungsinstrumente einsetzen sowie entsprechende Aufgaben selbstständig und im Team durchführen; – mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern situationsgerecht kommunizieren. Lehrstoff: Küche Küchenmanagement und Rezepturenverwaltung: IT-unterstützte Warenbewirtschaftung, IT-unterstützte Menü- und Speiseplanerstellung. Portionsgrößen und Mengenerstellung. Küchenbrigade. Gute Hygienepraxis. Einrichtung und Inventar der Küche. Qualitätssicherung und -kontrolle von Speisen und Arbeitsabläufen. Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion, Convenience Produkte. Nationale Küchen. Speisenausgabesysteme. Restaurant Arbeitsorganisation, Servierbrigaden. Arbeits- und Servierabläufe: Serviersysteme, Servierarten, Vorlegen, Gedeckarten. Tischgestaltung, Speise- und Getränkekarten. Grundlagen der Gästebetreuung und -beratung. Bonier- und Abrechnungssystem. Getränke und Getränkeservice: Alkoholfreie Getränke, Heißgetränke, Bier. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Warenbewirtschaftung und die personelle Organisation des Küchenbetriebes umreißen; – im betrieblichen Einsatz in der Küche Richtlinien der Arbeitssicherheit und Ergonomie sowie das betriebliche Hygienemanagement umsetzen; – das Inventar und die Geräte in der Küche fachgerecht einsetzen; – ihr grundlegendes theoretisches Wissen über Rezepturen und Speisenzubereitung nutzen; – die Qualität von Lebensmitteln, Speisen und Getränken sensorisch und optisch beurteilen; – die Bedeutung und Wichtigkeit der Regionalität und Saisonalität in der Produkt-, Speisen- und Getränkeauswahl sowie die Möglichkeiten des Einsatzes regionaler und saisonaler Lebensmittel beschreiben; – Vor- und Zubereitungstechniken sowie spezielle Garmethoden anwenden und dabei Geräte fachgerecht einsetzen; – Speisen und Getränke unter Berücksichtigung ernährungsphysiologischer, ergonomischer, ökologischer und wirtschaftlicher Erfordernisse sowie der Hygiene-Leitlinie herstellen; – betriebliche Portionier- und Anrichtetechniken professionell anwenden; – Qualitätskontrollen durchführen und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen setzen; – ihre grundlegende Kenntnisse zu den Mahlzeiten des Tages nutzen und ein Frühstücksservice durchführen; – das Kaffeehaus- und Bankettservice unter Anleitung durchführen; – die Grundlagen der Produktion, die Lagerung und Ausschankmaße alkoholfreier und alkoholischer Getränke beschreiben; – eine grundlegende Getränkeempfehlung geben und das Flaschenweinservice durchführen; – bei der betrieblichen Arbeit entsprechende Planungsinstrumente situationsgerecht einsetzen; – betriebliche Aufgaben unter Anwendung von Fachkenntnissen und Fertigkeiten selbstständig durchführen. Lehrstoff: Küche Küchenmanagement und Rezepturenverwaltung: IT-unterstützte Warenbewirtschaftung, IT-unterstützte Menüerstellung. Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion: Vorbereitungstechniken, Abwandlungen, Verfeinerungen. Nationale Küchen. Qualitätssicherung und -kontrolle von Speisen und Arbeitsabläufen. Restaurant Mahlzeiten des Tages. Serviertechniken und-abläufe: Kaffeehausservice. Bankettservice. Menü- und À-la-carte-Service. Arbeits- und Servierabläufe vom Empfang bis zur Verabschiedung. Gästebetreuung und -beratung: Betreuung unterschiedlicher Zielgruppen, Beschwerdemanagement. Getränke und Getränkeservice: Bier. Wein. Schaumweine und versetzte Weine. Basisspirituosen. III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Aufgaben aus den Bereichen der gehobenen Gastronomie unter Anwendung von Fachkenntnissen und Fertigkeiten selbstständig einschließlich Planung und Organisation professionell durchführen sowie die Ergebnisse bewerten und evaluieren; – im betrieblichen Einsatz in der Küche der gehobenen Kategorie Richtlinien der Arbeitssicherheit und Ergonomie sowie das betriebliche Hygienemanagement anwenden; – das Spezialinventar und die Geräte in der Küche der gehobenen Kategorie fachgerecht einsetzen; – ihr grundlegendes theoretisches Wissen über Rezepturen und Speisenzubereitung der Küche der gehobenen Kategorie nutzen; – Möglichkeiten des Einsatzes regionaler und saisonaler Spezialitäten erläutern; – Vor- und Zubereitungstechniken der Küche der gehobenen Kategorie anwenden; – Speisen und Getränke der Küche der gehobenen Kategorie unter Berücksichtigung ernährungsphysiologischer, ergonomischer, ökologischer und wirtschaftlicher Erfordernisse sowie der Hygiene-Leitlinie herstellen und Qualitätskontrollen durchführen; – die Qualität von Lebensmitteln, Speisen und Getränken optisch und sensorisch beurteilen; – die Grundlagen der À-la-carte Küche in der Praxis umsetzen; – attraktive Anrichtemöglichkeiten der Küche der gehobenen Kategorie professionell umsetzen; – bei der betrieblichen Arbeit entsprechende Planungsinstrumente situationsgerecht einsetzen; – die Arbeitstechniken, Vorbereitungsarbeiten und Servierabläufe im Restaurant der gehobenen Kategorie vom Empfang bis zur Verabschiedung professionell durchführen; – eine professionelle Gästebetreuung und -beratung einschließlich der Empfehlung korrespondierender Getränke durchführen und verkaufsfördernde Maßnahmen umsetzen; – die Grundlagen der Arbeiten am Tisch des Gastes anwenden und einschlägige Tätigkeiten unter Anleitung durchführen; – ihr Grundwissen der Bar nutzen und ausgewählte Standardrezepturen unter Anleitung professionell herstellen sowie das Service durchführen. Lehrstoff: Küche Selbstständige Planung und Umsetzung von Arbeitsaufträgen. Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion: Menüzubereitung, À-la-carte-Küche. Trends und Innovationen in der Gastronomie. Qualitätssicherung und -kontrolle von Speisen und Arbeitsabläufen. Restaurant Selbstständige Planung und Umsetzung von Arbeitsaufträgen. Präsentation und Service von Spezialitäten. Arbeiten am Tisch des Gastes. Buffet. Gästebetreuung und -beratung: Verkaufsfördernde Maßnahmen, aktiver Verkauf, Verkaufsgespräch. Bar: Arten, Grundausstattung, Barstock, Mise en place, Arbeitsabläufe. Bargetränke. Getränke und Getränkeservice: Aperitif, Digestif. Korrespondierende Getränke und Getränkeempfehlung. Degustation. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Aufgaben aus den Bereichen der gehobenen Gastronomie unter Anwendung von Fachkenntnissen und Fertigkeiten selbstständig einschließlich Planung und Organisation professionell durchführen sowie die Ergebnisse bewerten und evaluieren; – im betrieblichen Einsatz in der Küche der gehobenen Kategorie Richtlinien der Arbeitssicherheit und Ergonomie sowie das betriebliche Hygienemanagement anwenden; – bei der betrieblichen Arbeit entsprechende Planungsinstrumente situationsgerecht einsetzen; – die Arbeitstechniken, Vorbereitungsarbeiten und Servierabläufe im Restaurant der gehobenen Kategorie professionell durchführen. Lehrstoff: Küche und Restaurant Selbstständige Planung und Umsetzung von komplexen Arbeitsaufträgen. 7a.2 ERNÄHRUNG I. Jahrgang: 1. Semester – Kompetenzmodul 1: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundlagen der Ernährung beschreiben sowie den Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit einschätzen; – das eigene Ernährungsverhalten reflektieren und bewerten; – die Grundlagen der Inhaltsstoffe der Nahrung beschreiben. Lehrstoff: Grundlagen der Ernährung: Ernährungsverhalten. Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit. Nährstoffbildung. Aufgaben und Bestandteile der Nahrung. 2. Semester – Kompetenzmodul 2: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundlagen der Inhaltsstoffe der Nahrung beschreiben; – Empfehlungen für die Bedarfsdeckung geben. Lehrstoff: Grundlagen der Ernährung: Aufgaben und Bestandteile der Nahrung. Energie-, Nährstoff- und Flüssigkeitsbedarf. Richtlinien einer vollwertigen Ernährung und lebensmittelbasierte Ernährungsempfehlungen. 7a.3 UNTERNEHMENS- UND DIENSTLEISTUNGSMANAGEMENT II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;*) Die Schülerinnen und Schüler können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen verstehen, Zusammenhänge und Querverbindungen herstellen und Möglichkeiten der Steuerung erkennen; – die steigende Bedeutung des Dienstleistungssektors richtig bewerten; – kundenorientierte Dienstleistungsangebote gestalten (Service Design); – geeignete Mechanismen zur Qualitätskontrolle einsetzen; – den kontinuierlichen Prozess einer Dienstleistungsentwicklung von der Ideenfindung und -bewertung über die Entwicklung und Realisierung beschreiben und organisatorisch umsetzen; – realistische Ziele definieren, Schritte zur Zielerreichung setzen, diese bewerten und daraus Verbesserungsansätze ableiten; – Verantwortungsbereiche übernehmen und Aufgaben verantwortungsbewusst und eigenständig entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen erledigen; – gastronomische und/oder andere Veranstaltungen unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements planen und organisieren und diese – in Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen – durchführen. *) Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern: Fach- und Methodenkompetenz: Die Schülerinnen und Schüler können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben und dokumentieren; – betriebliche Planungsinstrumente mit Hilfe branchenspezifischer Software einsetzen; – standard- bzw. branchenspezifische Software anwenden; – die Fremdsprache(n) situationsgerecht anwenden; – unterschiedliche Arbeitsmethoden, Kreativitätstechniken und Medien situationsgerecht einsetzen; – situationsgerecht und in angemessener Sprache kommunizieren und präsentieren. Personale und soziale Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können – auf geänderte Situationen flexibel reagieren und neue Strategien entwickeln; – strukturiert, prozess- und dienstleistungsorientiert, markt- und ergebnisorientiert arbeiten; – im Team arbeiten und Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen; – sorgfältig und verlässlich arbeiten; – mit Kritik konstruktiv umgehen, Fehler erkennen und neue Lösungswege finden; – Konfliktsituationen erkennen und lösungsorientiert handeln; – das äußere Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen; – die Notwendigkeit eines wechselseitigen Informationsaustausches als wichtig einschätzen und aktiv kommunizieren; – die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlecht oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln. Lehrstoff: Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team. Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster. Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung. Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote. Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen. Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements. Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets. Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n). 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;*) Die Schülerinnen und Schüler können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen verstehen, Zusammenhänge und Querverbindungen herstellen und Möglichkeiten der Steuerung erkennen; – die steigende Bedeutung des Dienstleistungssektors richtig bewerten; – kundenorientierte Dienstleistungsangebote gestalten (Service Design); – geeignete Mechanismen zur Qualitätskontrolle einsetzen; – den kontinuierlichen Prozess einer Dienstleistungsentwicklung von der Ideenfindung und -bewertung über die Entwicklung und Realisierung beschreiben und organisatorisch umsetzen; – realistische Ziele definieren, Schritte zur Zielerreichung setzen, diese bewerten und daraus Verbesserungsansätze ableiten; – Verantwortungsbereiche übernehmen und Aufgaben verantwortungsbewusst und eigenständig entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen erledigen; – gastronomische und/oder andere Veranstaltungen unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements planen und organisieren und diese – in Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen – durchführen. *) Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern: Fach- und Methodenkompetenz: Die Schülerinnen und Schüler können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben und dokumentieren; – betriebliche Planungsinstrumente mit Hilfe branchenspezifischer Software einsetzen; – standard- bzw. branchenspezifische Software anwenden; – die Fremdsprache(n) situationsgerecht anwenden; – unterschiedliche Arbeitsmethoden, Kreativitätstechniken und Medien situationsgerecht einsetzen; – situationsgerecht und in angemessener Sprache kommunizieren und präsentieren. Personale und soziale Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können – auf geänderte Situationen flexibel reagieren und neue Strategien entwickeln; – strukturiert, prozess- und dienstleistungsorientiert, markt- und ergebnisorientiert arbeiten; – im Team arbeiten und Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen; – sorgfältig und verlässlich arbeiten; – mit Kritik konstruktiv umgehen, Fehler erkennen und neue Lösungswege finden; – Konfliktsituationen erkennen und lösungsorientiert handeln; – das äußere Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen; – die Notwendigkeit eines wechselseitigen Informationsaustausches als wichtig einschätzen und aktiv kommunizieren; – die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlecht oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln. Lehrstoff: Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team. Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster. Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung. Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote. Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen. Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements. Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets. Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n). 7b. UNTERNEHMENS- UND DIENSTLEISTUNGSMANAGEMENTUNDSEMINARE 7b.1 UNTERNEHMENS- UND DIENSTLEISTUNGSMANAGEMENT I. Jahrgang: 1. Semester – Kompetenzmodul 1: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;*) Die Schülerinnen und Schüler können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen verstehen, Zusammenhänge und Querverbindungen herstellen und Möglichkeiten der Steuerung erkennen; – die steigende Bedeutung des Dienstleistungssektors richtig bewerten; – kundenorientierte Dienstleistungsangebote gestalten (Service Design); – geeignete Mechanismen zur Qualitätskontrolle einsetzen; – den kontinuierlichen Prozess einer Dienstleistungsentwicklung von der Ideenfindung und -bewertung über die Entwicklung und Realisierung beschreiben und organisatorisch umsetzen; – realistische Ziele definieren, Schritte zur Zielerreichung setzen, diese bewerten und daraus Verbesserungsansätze ableiten; – Verantwortungsbereiche übernehmen und Aufgaben verantwortungsbewusst und eigenständig entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen erledigen; – gastronomische und/oder andere Veranstaltungen unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements planen und organisieren und diese – in Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen – durchführen. *) Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern: Fach- und Methodenkompetenz: Die Schülerinnen und Schüler können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben und dokumentieren; – betriebliche Planungsinstrumente mit Hilfe branchenspezifischer Software einsetzen; – standard- bzw. branchenspezifische Software anwenden; – die Fremdsprache(n) situationsgerecht anwenden; – unterschiedliche Arbeitsmethoden, Kreativitätstechniken und Medien situationsgerecht einsetzen; – situationsgerecht und in angemessener Sprache kommunizieren und präsentieren. Personale und soziale Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können – auf geänderte Situationen flexibel reagieren und neue Strategien entwickeln; – strukturiert, prozess- und dienstleistungsorientiert, markt- und ergebnisorientiert arbeiten; – im Team arbeiten und Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen; – sorgfältig und verlässlich arbeiten; – mit Kritik konstruktiv umgehen, Fehler erkennen und neue Lösungswege finden; – Konfliktsituationen erkennen und lösungsorientiert handeln; – das äußere Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen; – die Notwendigkeit eines wechselseitigen Informationsaustausches als wichtig einschätzen und aktiv kommunizieren; – die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlecht oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln. Lehrstoff: Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team. Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster. Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung. Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote. Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen. Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements. Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets. Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n). 2. Semester – Kompetenzmodul 2: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;*) Die Schülerinnen und Schüler können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen verstehen, Zusammenhänge und Querverbindungen herstellen und Möglichkeiten der Steuerung erkennen; – die steigende Bedeutung des Dienstleistungssektors richtig bewerten; – kundenorientierte Dienstleistungsangebote gestalten (Service Design); – geeignete Mechanismen zur Qualitätskontrolle einsetzen; – den kontinuierlichen Prozess einer Dienstleistungsentwicklung von der Ideenfindung und -bewertung über die Entwicklung und Realisierung beschreiben und organisatorisch umsetzen; – realistische Ziele definieren, Schritte zur Zielerreichung setzen, diese bewerten und daraus Verbesserungsansätze ableiten; – Verantwortungsbereiche übernehmen und Aufgaben verantwortungsbewusst und eigenständig entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen erledigen; – gastronomische und/oder andere Veranstaltungen unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements planen und organisieren und diese – in Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen – durchführen. *) Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern: Fach- und Methodenkompetenz: Die Schülerinnen und Schüler können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben und dokumentieren; – betriebliche Planungsinstrumente mit Hilfe branchenspezifischer Software einsetzen; – standard- bzw. branchenspezifische Software anwenden; – die Fremdsprache(n) situationsgerecht anwenden; – unterschiedliche Arbeitsmethoden, Kreativitätstechniken und Medien situationsgerecht einsetzen; – situationsgerecht und in angemessener Sprache kommunizieren und präsentieren. Personale und soziale Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können – auf geänderte Situationen flexibel reagieren und neue Strategien entwickeln; – strukturiert, prozess- und dienstleistungsorientiert, markt- und ergebnisorientiert arbeiten; – im Team arbeiten und Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen; – sorgfältig und verlässlich arbeiten; – mit Kritik konstruktiv umgehen, Fehler erkennen und neue Lösungswege finden; – Konfliktsituationen erkennen und lösungsorientiert handeln; – das äußere Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen; – die Notwendigkeit eines wechselseitigen Informationsaustausches als wichtig einschätzen und aktiv kommunizieren; – die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlecht oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln. Lehrstoff: Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team. Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster. Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung. Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote. Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen. Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements. Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets. Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n). II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;*) Die Schülerinnen und Schüler können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen verstehen, Zusammenhänge und Querverbindungen herstellen und Möglichkeiten der Steuerung erkennen; – die steigende Bedeutung des Dienstleistungssektors richtig bewerten; – kundenorientierte Dienstleistungsangebote gestalten (Service Design); – geeignete Mechanismen zur Qualitätskontrolle einsetzen; – den kontinuierlichen Prozess einer Dienstleistungsentwicklung von der Ideenfindung und -bewertung über die Entwicklung und Realisierung beschreiben und organisatorisch umsetzen; – realistische Ziele definieren, Schritte zur Zielerreichung setzen, diese bewerten und daraus Verbesserungsansätze ableiten; – Verantwortungsbereiche übernehmen und Aufgaben verantwortungsbewusst und eigenständig entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen erledigen; – gastronomische und/oder andere Veranstaltungen unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements planen und organisieren und diese – in Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen – durchführen. *) Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern: Fach- und Methodenkompetenz: Die Schülerinnen und Schüler können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben und dokumentieren; – betriebliche Planungsinstrumente mit Hilfe branchenspezifischer Software einsetzen; – standard- bzw. branchenspezifische Software anwenden; – die Fremdsprache(n) situationsgerecht anwenden; – unterschiedliche Arbeitsmethoden, Kreativitätstechniken und Medien situationsgerecht einsetzen; – situationsgerecht und in angemessener Sprache kommunizieren und präsentieren. Personale und soziale Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können – auf geänderte Situationen flexibel reagieren und neue Strategien entwickeln; – strukturiert, prozess- und dienstleistungsorientiert, markt- und ergebnisorientiert arbeiten; – im Team arbeiten und Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen; – sorgfältig und verlässlich arbeiten; – mit Kritik konstruktiv umgehen, Fehler erkennen und neue Lösungswege finden; – Konfliktsituationen erkennen und lösungsorientiert handeln; – das äußere Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen; – die Notwendigkeit eines wechselseitigen Informationsaustausches als wichtig einschätzen und aktiv kommunizieren; – die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlecht oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln. Lehrstoff: Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team. Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster. Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung. Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote. Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen. Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements. Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets. Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n). 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;*) Die Schülerinnen und Schüler können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen verstehen, Zusammenhänge und Querverbindungen herstellen und Möglichkeiten der Steuerung erkennen; – die steigende Bedeutung des Dienstleistungssektors richtig bewerten; – kundenorientierte Dienstleistungsangebote gestalten (Service Design); – geeignete Mechanismen zur Qualitätskontrolle einsetzen; – den kontinuierlichen Prozess einer Dienstleistungsentwicklung von der Ideenfindung und -bewertung über die Entwicklung und Realisierung beschreiben und organisatorisch umsetzen; – realistische Ziele definieren, Schritte zur Zielerreichung setzen, diese bewerten und daraus Verbesserungsansätze ableiten; – Verantwortungsbereiche übernehmen und Aufgaben verantwortungsbewusst und eigenständig entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen erledigen; – gastronomische und/oder andere Veranstaltungen unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements planen und organisieren und diese – in Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen – durchführen. *) Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern: Fach- und Methodenkompetenz: Die Schülerinnen und Schüler können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben und dokumentieren; – betriebliche Planungsinstrumente mit Hilfe branchenspezifischer Software einsetzen; – standard- bzw. branchenspezifische Software anwenden; – die Fremdsprache(n) situationsgerecht anwenden; – unterschiedliche Arbeitsmethoden, Kreativitätstechniken und Medien situationsgerecht einsetzen; – situationsgerecht und in angemessener Sprache kommunizieren und präsentieren. Personale und soziale Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können – auf geänderte Situationen flexibel reagieren und neue Strategien entwickeln; – strukturiert, prozess- und dienstleistungsorientiert, markt- und ergebnisorientiert arbeiten; – im Team arbeiten und Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen; – sorgfältig und verlässlich arbeiten; – mit Kritik konstruktiv umgehen, Fehler erkennen und neue Lösungswege finden; – Konfliktsituationen erkennen und lösungsorientiert handeln; – das äußere Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen; – die Notwendigkeit eines wechselseitigen Informationsaustausches als wichtig einschätzen und aktiv kommunizieren; – die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlecht oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln. Lehrstoff: Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team. Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster. Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung. Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote. Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen. Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements. Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets. Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n). III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;*) Die Schülerinnen und Schüler können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen verstehen, Zusammenhänge und Querverbindungen herstellen und Möglichkeiten der Steuerung erkennen; – die steigende Bedeutung des Dienstleistungssektors richtig bewerten; – kundenorientierte Dienstleistungsangebote gestalten (Service Design); – geeignete Mechanismen zur Qualitätskontrolle einsetzen; – den kontinuierlichen Prozess einer Dienstleistungsentwicklung von der Ideenfindung und -bewertung über die Entwicklung und Realisierung beschreiben und organisatorisch umsetzen; – realistische Ziele definieren, Schritte zur Zielerreichung setzen, diese bewerten und daraus Verbesserungsansätze ableiten; – Verantwortungsbereiche übernehmen und Aufgaben verantwortungsbewusst und eigenständig entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen erledigen; – gastronomische und/oder andere Veranstaltungen unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements planen und organisieren und diese – in Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen – durchführen. *) Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern: Fach- und Methodenkompetenz: Die Schülerinnen und Schüler können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben und dokumentieren; – betriebliche Planungsinstrumente mit Hilfe branchenspezifischer Software einsetzen; – standard- bzw. branchenspezifische Software anwenden; – die Fremdsprache(n) situationsgerecht anwenden; – unterschiedliche Arbeitsmethoden, Kreativitätstechniken und Medien situationsgerecht einsetzen; – situationsgerecht und in angemessener Sprache kommunizieren und präsentieren. Personale und soziale Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können – auf geänderte Situationen flexibel reagieren und neue Strategien entwickeln; – strukturiert, prozess- und dienstleistungsorientiert, markt- und ergebnisorientiert arbeiten; – im Team arbeiten und Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen; – sorgfältig und verlässlich arbeiten; – mit Kritik konstruktiv umgehen, Fehler erkennen und neue Lösungswege finden; – Konfliktsituationen erkennen und lösungsorientiert handeln; – das äußere Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen; – die Notwendigkeit eines wechselseitigen Informationsaustausches als wichtig einschätzen und aktiv kommunizieren; – die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlecht oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln. Lehrstoff: Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team. Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster. Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung. Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote. Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen. Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements. Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets. Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n). 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;*) Die Schülerinnen und Schüler können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen verstehen, Zusammenhänge und Querverbindungen herstellen und Möglichkeiten der Steuerung erkennen; – die steigende Bedeutung des Dienstleistungssektors richtig bewerten; – kundenorientierte Dienstleistungsangebote gestalten (Service Design); – geeignete Mechanismen zur Qualitätskontrolle einsetzen; – den kontinuierlichen Prozess einer Dienstleistungsentwicklung von der Ideenfindung und -bewertung über die Entwicklung und Realisierung beschreiben und organisatorisch umsetzen; – realistische Ziele definieren, Schritte zur Zielerreichung setzen, diese bewerten und daraus Verbesserungsansätze ableiten; – Verantwortungsbereiche übernehmen und Aufgaben verantwortungsbewusst und eigenständig entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen erledigen; – gastronomische und/oder andere Veranstaltungen unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements planen und organisieren und diese – in Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen – durchführen. *) Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern: Fach- und Methodenkompetenz: Die Schülerinnen und Schüler können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben und dokumentieren; – betriebliche Planungsinstrumente mit Hilfe branchenspezifischer Software einsetzen; – standard- bzw. branchenspezifische Software anwenden; – die Fremdsprache(n) situationsgerecht anwenden; – unterschiedliche Arbeitsmethoden, Kreativitätstechniken und Medien situationsgerecht einsetzen; – situationsgerecht und in angemessener Sprache kommunizieren und präsentieren. Personale und soziale Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können – auf geänderte Situationen flexibel reagieren und neue Strategien entwickeln; – strukturiert, prozess- und dienstleistungsorientiert, markt- und ergebnisorientiert arbeiten; – im Team arbeiten und Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen; – sorgfältig und verlässlich arbeiten; – mit Kritik konstruktiv umgehen, Fehler erkennen und neue Lösungswege finden; – Konfliktsituationen erkennen und lösungsorientiert handeln; – das äußere Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen; – die Notwendigkeit eines wechselseitigen Informationsaustausches als wichtig einschätzen und aktiv kommunizieren; – die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlecht oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln. Lehrstoff: Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team. Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster. Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung. Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote. Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen. Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements. Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets. Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n). 7a.3 UNTERNEHMENS- UND DIENSTLEISTUNGSMANAGEMENT II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;*) Die Schülerinnen und Schüler können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen verstehen, Zusammenhänge und Querverbindungen herstellen und Möglichkeiten der Steuerung erkennen; – die steigende Bedeutung des Dienstleistungssektors richtig bewerten; – kundenorientierte Dienstleistungsangebote gestalten (Service Design); – geeignete Mechanismen zur Qualitätskontrolle einsetzen; – den kontinuierlichen Prozess einer Dienstleistungsentwicklung von der Ideenfindung und -bewertung über die Entwicklung und Realisierung beschreiben und organisatorisch umsetzen; – realistische Ziele definieren, Schritte zur Zielerreichung setzen, diese bewerten und daraus Verbesserungsansätze ableiten; – Verantwortungsbereiche übernehmen und Aufgaben verantwortungsbewusst und eigenständig entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen erledigen; – gastronomische und/oder andere Veranstaltungen unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements planen und organisieren und diese – in Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen – durchführen. *) Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern: Fach- und Methodenkompetenz: Die Schülerinnen und Schüler können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben und dokumentieren; – betriebliche Planungsinstrumente mit Hilfe branchenspezifischer Software einsetzen; – standard- bzw. branchenspezifische Software anwenden; – die Fremdsprache(n) situationsgerecht anwenden; – unterschiedliche Arbeitsmethoden, Kreativitätstechniken und Medien situationsgerecht einsetzen; – situationsgerecht und in angemessener Sprache kommunizieren und präsentieren. Personale und soziale Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können – auf geänderte Situationen flexibel reagieren und neue Strategien entwickeln; – strukturiert, prozess- und dienstleistungsorientiert, markt- und ergebnisorientiert arbeiten; – im Team arbeiten und Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen; – sorgfältig und verlässlich arbeiten; – mit Kritik konstruktiv umgehen, Fehler erkennen und neue Lösungswege finden; – Konfliktsituationen erkennen und lösungsorientiert handeln; – das äußere Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen; – die Notwendigkeit eines wechselseitigen Informationsaustausches als wichtig einschätzen und aktiv kommunizieren; – die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlecht oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln. Lehrstoff: Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team. Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster. Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung. Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote. Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen. Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements. Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets. Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n). 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;*) Die Schülerinnen und Schüler können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen verstehen, Zusammenhänge und Querverbindungen herstellen und Möglichkeiten der Steuerung erkennen; – die steigende Bedeutung des Dienstleistungssektors richtig bewerten; – kundenorientierte Dienstleistungsangebote gestalten (Service Design); – geeignete Mechanismen zur Qualitätskontrolle einsetzen; – den kontinuierlichen Prozess einer Dienstleistungsentwicklung von der Ideenfindung und -bewertung über die Entwicklung und Realisierung beschreiben und organisatorisch umsetzen; – realistische Ziele definieren, Schritte zur Zielerreichung setzen, diese bewerten und daraus Verbesserungsansätze ableiten; – Verantwortungsbereiche übernehmen und Aufgaben verantwortungsbewusst und eigenständig entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen erledigen; – gastronomische und/oder andere Veranstaltungen unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements planen und organisieren und diese – in Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen – durchführen. *) Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern: Fach- und Methodenkompetenz: Die Schülerinnen und Schüler können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben und dokumentieren; – betriebliche Planungsinstrumente mit Hilfe branchenspezifischer Software einsetzen; – standard- bzw. branchenspezifische Software anwenden; – die Fremdsprache(n) situationsgerecht anwenden; – unterschiedliche Arbeitsmethoden, Kreativitätstechniken und Medien situationsgerecht einsetzen; – situationsgerecht und in angemessener Sprache kommunizieren und präsentieren. Personale und soziale Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können – auf geänderte Situationen flexibel reagieren und neue Strategien entwickeln; – strukturiert, prozess- und dienstleistungsorientiert, markt- und ergebnisorientiert arbeiten; – im Team arbeiten und Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen; – sorgfältig und verlässlich arbeiten; – mit Kritik konstruktiv umgehen, Fehler erkennen und neue Lösungswege finden; – Konfliktsituationen erkennen und lösungsorientiert handeln; – das äußere Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen; – die Notwendigkeit eines wechselseitigen Informationsaustausches als wichtig einschätzen und aktiv kommunizieren; – die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlecht oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln. Lehrstoff: Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team. Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster. Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung. Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote. Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen. Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements. Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets. Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n). 7b. UNTERNEHMENS- UND DIENSTLEISTUNGSMANAGEMENTUNDSEMINARE 7b.1 UNTERNEHMENS- UND DIENSTLEISTUNGSMANAGEMENT I. Jahrgang: 1. Semester – Kompetenzmodul 1: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;*) Die Schülerinnen und Schüler können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen verstehen, Zusammenhänge und Querverbindungen herstellen und Möglichkeiten der Steuerung erkennen; – die steigende Bedeutung des Dienstleistungssektors richtig bewerten; – kundenorientierte Dienstleistungsangebote gestalten (Service Design); – geeignete Mechanismen zur Qualitätskontrolle einsetzen; – den kontinuierlichen Prozess einer Dienstleistungsentwicklung von der Ideenfindung und -bewertung über die Entwicklung und Realisierung beschreiben und organisatorisch umsetzen; – realistische Ziele definieren, Schritte zur Zielerreichung setzen, diese bewerten und daraus Verbesserungsansätze ableiten; – Verantwortungsbereiche übernehmen und Aufgaben verantwortungsbewusst und eigenständig entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen erledigen; – gastronomische und/oder andere Veranstaltungen unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements planen und organisieren und diese – in Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen – durchführen. *) Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern: Fach- und Methodenkompetenz: Die Schülerinnen und Schüler können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben und dokumentieren; – betriebliche Planungsinstrumente mit Hilfe branchenspezifischer Software einsetzen; – standard- bzw. branchenspezifische Software anwenden; – die Fremdsprache(n) situationsgerecht anwenden; – unterschiedliche Arbeitsmethoden, Kreativitätstechniken und Medien situationsgerecht einsetzen; – situationsgerecht und in angemessener Sprache kommunizieren und präsentieren. Personale und soziale Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können – auf geänderte Situationen flexibel reagieren und neue Strategien entwickeln; – strukturiert, prozess- und dienstleistungsorientiert, markt- und ergebnisorientiert arbeiten; – im Team arbeiten und Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen; – sorgfältig und verlässlich arbeiten; – mit Kritik konstruktiv umgehen, Fehler erkennen und neue Lösungswege finden; – Konfliktsituationen erkennen und lösungsorientiert handeln; – das äußere Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen; – die Notwendigkeit eines wechselseitigen Informationsaustausches als wichtig einschätzen und aktiv kommunizieren; – die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlecht oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln. Lehrstoff: Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team. Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster. Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung. Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote. Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen. Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements. Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets. Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n). 2. Semester – Kompetenzmodul 2: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;*) Die Schülerinnen und Schüler können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen verstehen, Zusammenhänge und Querverbindungen herstellen und Möglichkeiten der Steuerung erkennen; – die steigende Bedeutung des Dienstleistungssektors richtig bewerten; – kundenorientierte Dienstleistungsangebote gestalten (Service Design); – geeignete Mechanismen zur Qualitätskontrolle einsetzen; – den kontinuierlichen Prozess einer Dienstleistungsentwicklung von der Ideenfindung und -bewertung über die Entwicklung und Realisierung beschreiben und organisatorisch umsetzen; – realistische Ziele definieren, Schritte zur Zielerreichung setzen, diese bewerten und daraus Verbesserungsansätze ableiten; – Verantwortungsbereiche übernehmen und Aufgaben verantwortungsbewusst und eigenständig entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen erledigen; – gastronomische und/oder andere Veranstaltungen unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements planen und organisieren und diese – in Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen – durchführen. *) Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern: Fach- und Methodenkompetenz: Die Schülerinnen und Schüler können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben und dokumentieren; – betriebliche Planungsinstrumente mit Hilfe branchenspezifischer Software einsetzen; – standard- bzw. branchenspezifische Software anwenden; – die Fremdsprache(n) situationsgerecht anwenden; – unterschiedliche Arbeitsmethoden, Kreativitätstechniken und Medien situationsgerecht einsetzen; – situationsgerecht und in angemessener Sprache kommunizieren und präsentieren. Personale und soziale Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können – auf geänderte Situationen flexibel reagieren und neue Strategien entwickeln; – strukturiert, prozess- und dienstleistungsorientiert, markt- und ergebnisorientiert arbeiten; – im Team arbeiten und Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen; – sorgfältig und verlässlich arbeiten; – mit Kritik konstruktiv umgehen, Fehler erkennen und neue Lösungswege finden; – Konfliktsituationen erkennen und lösungsorientiert handeln; – das äußere Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen; – die Notwendigkeit eines wechselseitigen Informationsaustausches als wichtig einschätzen und aktiv kommunizieren; – die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlecht oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln. Lehrstoff: Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team. Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster. Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung. Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote. Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen. Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements. Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets. Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n). II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;*) Die Schülerinnen und Schüler können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen verstehen, Zusammenhänge und Querverbindungen herstellen und Möglichkeiten der Steuerung erkennen; – die steigende Bedeutung des Dienstleistungssektors richtig bewerten; – kundenorientierte Dienstleistungsangebote gestalten (Service Design); – geeignete Mechanismen zur Qualitätskontrolle einsetzen; – den kontinuierlichen Prozess einer Dienstleistungsentwicklung von der Ideenfindung und -bewertung über die Entwicklung und Realisierung beschreiben und organisatorisch umsetzen; – realistische Ziele definieren, Schritte zur Zielerreichung setzen, diese bewerten und daraus Verbesserungsansätze ableiten; – Verantwortungsbereiche übernehmen und Aufgaben verantwortungsbewusst und eigenständig entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen erledigen; – gastronomische und/oder andere Veranstaltungen unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements planen und organisieren und diese – in Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen – durchführen. *) Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern: Fach- und Methodenkompetenz: Die Schülerinnen und Schüler können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben und dokumentieren; – betriebliche Planungsinstrumente mit Hilfe branchenspezifischer Software einsetzen; – standard- bzw. branchenspezifische Software anwenden; – die Fremdsprache(n) situationsgerecht anwenden; – unterschiedliche Arbeitsmethoden, Kreativitätstechniken und Medien situationsgerecht einsetzen; – situationsgerecht und in angemessener Sprache kommunizieren und präsentieren. Personale und soziale Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können – auf geänderte Situationen flexibel reagieren und neue Strategien entwickeln; – strukturiert, prozess- und dienstleistungsorientiert, markt- und ergebnisorientiert arbeiten; – im Team arbeiten und Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen; – sorgfältig und verlässlich arbeiten; – mit Kritik konstruktiv umgehen, Fehler erkennen und neue Lösungswege finden; – Konfliktsituationen erkennen und lösungsorientiert handeln; – das äußere Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen; – die Notwendigkeit eines wechselseitigen Informationsaustausches als wichtig einschätzen und aktiv kommunizieren; – die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlecht oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln. Lehrstoff: Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team. Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster. Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung. Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote. Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen. Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements. Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets. Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n). 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;*) Die Schülerinnen und Schüler können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen verstehen, Zusammenhänge und Querverbindungen herstellen und Möglichkeiten der Steuerung erkennen; – die steigende Bedeutung des Dienstleistungssektors richtig bewerten; – kundenorientierte Dienstleistungsangebote gestalten (Service Design); – geeignete Mechanismen zur Qualitätskontrolle einsetzen; – den kontinuierlichen Prozess einer Dienstleistungsentwicklung von der Ideenfindung und -bewertung über die Entwicklung und Realisierung beschreiben und organisatorisch umsetzen; – realistische Ziele definieren, Schritte zur Zielerreichung setzen, diese bewerten und daraus Verbesserungsansätze ableiten; – Verantwortungsbereiche übernehmen und Aufgaben verantwortungsbewusst und eigenständig entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen erledigen; – gastronomische und/oder andere Veranstaltungen unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements planen und organisieren und diese – in Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen – durchführen. *) Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern: Fach- und Methodenkompetenz: Die Schülerinnen und Schüler können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben und dokumentieren; – betriebliche Planungsinstrumente mit Hilfe branchenspezifischer Software einsetzen; – standard- bzw. branchenspezifische Software anwenden; – die Fremdsprache(n) situationsgerecht anwenden; – unterschiedliche Arbeitsmethoden, Kreativitätstechniken und Medien situationsgerecht einsetzen; – situationsgerecht und in angemessener Sprache kommunizieren und präsentieren. Personale und soziale Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können – auf geänderte Situationen flexibel reagieren und neue Strategien entwickeln; – strukturiert, prozess- und dienstleistungsorientiert, markt- und ergebnisorientiert arbeiten; – im Team arbeiten und Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen; – sorgfältig und verlässlich arbeiten; – mit Kritik konstruktiv umgehen, Fehler erkennen und neue Lösungswege finden; – Konfliktsituationen erkennen und lösungsorientiert handeln; – das äußere Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen; – die Notwendigkeit eines wechselseitigen Informationsaustausches als wichtig einschätzen und aktiv kommunizieren; – die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlecht oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln. Lehrstoff: Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team. Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster. Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung. Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote. Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen. Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements. Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets. Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n). III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;*) Die Schülerinnen und Schüler können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen verstehen, Zusammenhänge und Querverbindungen herstellen und Möglichkeiten der Steuerung erkennen; – die steigende Bedeutung des Dienstleistungssektors richtig bewerten; – kundenorientierte Dienstleistungsangebote gestalten (Service Design); – geeignete Mechanismen zur Qualitätskontrolle einsetzen; – den kontinuierlichen Prozess einer Dienstleistungsentwicklung von der Ideenfindung und -bewertung über die Entwicklung und Realisierung beschreiben und organisatorisch umsetzen; – realistische Ziele definieren, Schritte zur Zielerreichung setzen, diese bewerten und daraus Verbesserungsansätze ableiten; – Verantwortungsbereiche übernehmen und Aufgaben verantwortungsbewusst und eigenständig entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen erledigen; – gastronomische und/oder andere Veranstaltungen unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements planen und organisieren und diese – in Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen – durchführen. *) Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern: Fach- und Methodenkompetenz: Die Schülerinnen und Schüler können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben und dokumentieren; – betriebliche Planungsinstrumente mit Hilfe branchenspezifischer Software einsetzen; – standard- bzw. branchenspezifische Software anwenden; – die Fremdsprache(n) situationsgerecht anwenden; – unterschiedliche Arbeitsmethoden, Kreativitätstechniken und Medien situationsgerecht einsetzen; – situationsgerecht und in angemessener Sprache kommunizieren und präsentieren. Personale und soziale Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können – auf geänderte Situationen flexibel reagieren und neue Strategien entwickeln; – strukturiert, prozess- und dienstleistungsorientiert, markt- und ergebnisorientiert arbeiten; – im Team arbeiten und Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen; – sorgfältig und verlässlich arbeiten; – mit Kritik konstruktiv umgehen, Fehler erkennen und neue Lösungswege finden; – Konfliktsituationen erkennen und lösungsorientiert handeln; – das äußere Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen; – die Notwendigkeit eines wechselseitigen Informationsaustausches als wichtig einschätzen und aktiv kommunizieren; – die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlecht oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln. Lehrstoff: Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team. Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster. Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung. Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote. Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen. Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements. Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets. Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n). 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;*) Die Schülerinnen und Schüler können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen verstehen, Zusammenhänge und Querverbindungen herstellen und Möglichkeiten der Steuerung erkennen; – die steigende Bedeutung des Dienstleistungssektors richtig bewerten; – kundenorientierte Dienstleistungsangebote gestalten (Service Design); – geeignete Mechanismen zur Qualitätskontrolle einsetzen; – den kontinuierlichen Prozess einer Dienstleistungsentwicklung von der Ideenfindung und -bewertung über die Entwicklung und Realisierung beschreiben und organisatorisch umsetzen; – realistische Ziele definieren, Schritte zur Zielerreichung setzen, diese bewerten und daraus Verbesserungsansätze ableiten; – Verantwortungsbereiche übernehmen und Aufgaben verantwortungsbewusst und eigenständig entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen erledigen; – gastronomische und/oder andere Veranstaltungen unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements planen und organisieren und diese – in Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen – durchführen. *) Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern: Fach- und Methodenkompetenz: Die Schülerinnen und Schüler können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben und dokumentieren; – betriebliche Planungsinstrumente mit Hilfe branchenspezifischer Software einsetzen; – standard- bzw. branchenspezifische Software anwenden; – die Fremdsprache(n) situationsgerecht anwenden; – unterschiedliche Arbeitsmethoden, Kreativitätstechniken und Medien situationsgerecht einsetzen; – situationsgerecht und in angemessener Sprache kommunizieren und präsentieren. Personale und soziale Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können – auf geänderte Situationen flexibel reagieren und neue Strategien entwickeln; – strukturiert, prozess- und dienstleistungsorientiert, markt- und ergebnisorientiert arbeiten; – im Team arbeiten und Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen; – sorgfältig und verlässlich arbeiten; – mit Kritik konstruktiv umgehen, Fehler erkennen und neue Lösungswege finden; – Konfliktsituationen erkennen und lösungsorientiert handeln; – das äußere Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen; – die Notwendigkeit eines wechselseitigen Informationsaustausches als wichtig einschätzen und aktiv kommunizieren; – die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlecht oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln. Lehrstoff: Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team. Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster. Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung. Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote. Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen. Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements. Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets. Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n). – die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen; – einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben erhalten; – Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umreißen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen; – sich Vorgesetzten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt und selbstsicher präsentieren; – aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen erwerben. Zeitlicher und sachlicher Rahmen: Vor Eintritt in den III. Jahrgang im Ausmaß von mindestens 8 Wochen (Vollzeit) in Betrieben der Wirtschaft, der Verwaltung, des Tourismus oder der Ernährung. In begründeten Fällen sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferienzeiten zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind. C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze: Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß. Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. D. Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe: Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen. Lehrstoff: Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind. E. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände 1. Deutsch in der Deutschförderklasse Wie Anlage A1 Abschnitt VI Unterabschnitt D Z 1 2. Religion Wie Abschnitt V 3. Weitere Pflichtgegenstände Für die weiteren Pflichtgegenstände sind die jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt A anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe und die didaktischen Grundsätze gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers. Beachte für folgende Bestimmung zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 3 idF BGBl. II Nr. 250/2021 Anlage A7 HÖHERE LEHRANSTALT FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE – AUFBAULEHRGANG FÜR HÖRBEEINTRÄCHTIGTE I. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) A. Pflichtgegenstände Wochenstunden Lehrverpflichtungsgruppe Jahrgang Summe I. II. III. 1. Religion/Ethik 12 2 2 2 6 (III)/III 2. Sprache und Kommunikation 2.1 Deutsch 2 2 2 2 6 (I) 2.2 Englisch 3 3 3 9 (I) 2.3 Zweite lebende Fremdsprache 3 - ÖGS 4 4 4 12 (I) 3. Wirtschaft 3.1 Globalwirtschaft, Volkswirtschaft und Wirtschaftsgeographie 3 0 0 3 III 3.2 Betriebswirtschaft und Projektmanagement 4 0 2 3 5 I 3.3 Rechnungswesen und Controlling 4 2 2 2 6 I 3.4 Officemanagement und angewandte Informatik 4 0 0 2 2 II 4. Gesellschaft, Kunst und Kultur 4.1 Geschichte, Politische Bildung und Recht 2 2 0 4 III 4.2 Psychologie und Philosophie 0 0 2 2 III 4.3 Musik, Bildnerische Erziehung und kreativer Ausdruck 2 2 0 4 IVa 5. Mathematik, Naturwissenschaften und Ernährung 5.1 Angewandte Mathematik 5 4 3 3 10 (I) 5.2 Naturwissenschaften 6 0 2 2 4 III 5.3 Ernährung und Lebensmitteltechnologie 0 2 2 4 III 6. Bewegung und Sport 2 2 1 5 (IVa) 7. Alternativer Pflichtgegenstandsbereich 7a. Gastronomie und Hotellerie 7a.1 Küchen- und Restaurantmanagement 4 7 6 5 5 16 IVa 7a.2 Ernährung 4 1 0 0 1 III 7a.3 Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement 4 8 0 2 0 2 I 7b. Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement und Seminare 7b.1 Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement 4 9 10 2 3 3 8 I 7b.2 Schulautonome Seminare 11 4 3 4 11 I-IV Gesamtwochenstundenzahl: Mit alternativem Pflichtgegenstandsbereich 7a 33 35 33 101 Mit alternativem Pflichtgegenstandsbereich 7b 32 34 35 101 B. Pflichtpraktikum Mindestens 8 Wochen vor Eintritt in den III. Jahrgang C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 11 D. Förderunterricht 11 _______________________ 1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden. 2 Inklusive Kommunikation und Präsentation. 3 In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen. 4 Mit Computerunterstützung. 5 Mit Technologieunterstützung. 6 Biologie und Ökologie, Chemie, Physik. 7 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom mit 13-15 Wochenstunden festgelegt werden. 8 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom mit 0-2 Wochenstunden festgelegt werden. 9 Inklusive Service-Design. 10 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom mit 4-8 Wochenstunden festgelegt werden. 11 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III). 12 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. E. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände Wochenstunden pro Semester Lehrverpflichtungsgruppen 1. Deutsch in der Deutschförderklasse 20 (I) 2. Religion 2 (III) 3. Weitere Pflichtgegenstände 1 x 2 Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand Gesamtwochenstundenzahl x 3 Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 ______________________________ 1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Aufbaulehrgang für Hörbeeinträchtigte; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände erfolgt durch die Schulleitung. 2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl. 3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Aufbaulehrgang für Hörbeeinträchtigte. 4 Gemäß Stundentafel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Aufbaulehrgang für Hörbeeinträchtigte. II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Der Aufbaulehrgang für wirtschaftliche Berufe hat im Sinne der §§ 65 und 77 Abs. 1 lit. b unter Bedachtnahme auf § 2 Schulorganisationsgesetz (SchOG) die Aufgabe, in einem dreijährigen Bildungsgang Personen, die eine dreijährige Fachschule gemäß SchOG (Fachschule für wirtschaftliche Berufe, Hotelfachschule, Tourismusfachschule, Fachschule für Mode, technische und kunstgewerbliche Fachschule, Handelsschule, Fachschule für Sozialberufe) oder die Gastgewerbefachschule erfolgreich abgeschlossen haben, zum Bildungsziel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe zu führen. Dies gilt auch für Absolventinnen und Absolventen einer Lehre in den Berufen Köchin bzw. Koch, Restaurantfachfrau bzw. Restaurantfachmann, Gastronomiefachfrau bzw. Gastronomiefachmann, Hotel- und Gastgewerbeassistentin bzw. Hotel- und Gastgewerbeassistent oder Reisebüroassistentin bzw. Reisebüroassistent mit erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung, soweit sie einen Vorbereitungslehrgang erfolgreich abgeschlossen haben. Absolventinnen und Absolventen der Tourismusfachschulen, der Fachschulen für Mode, der technischen und kunstgewerblichen Fachschulen, der Handelsschulen und der Fachschulen für Sozialberufe sowie Absolventinnen und Absolventen der Lehrberufe Köchin bzw. Koch, Restaurantfachfrau bzw. Restaurantfachmann, Hotel- und Gastgewerbeassistentin bzw. Hotel- und Gastgewerbeassistent oder Reisebüroassistentin bzw. Reisebüroassistent müssen verpflichtend den Pflichtgegenstandsbereich „Gastronomie und Hotellerie“ besuchen. Restaurantfachfrauen und Restaurantfachmänner sind vom Unterricht und von der Vorprüfung im Teilbereich „Restaurant“ befreit, Köchinnen und Köche sind vom Unterricht und der Vorprüfung im Teilbereich „Küche“ befreit. Absolventinnen und Absolventen der Fachschulen für wirtschaftliche Berufe und der Hotelfachschulen sowie Absolventinnen und Absolventen des Lehrberufes Gastronomiefachfrau bzw. Gastronomiefachmann müssen verpflichtend den Pflichtgegenstandsbereich „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement und Seminare“ besuchen. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS SPRACHE UND KOMMUNIKATION Die Schülerinnen und Schüler – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – können Sachverhalte adressatenbezogen und situationsgerecht darstellen und argumentieren; – verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um in Situationen des alltäglichen, beruflichen und öffentlichen Lebens sprachlich adäquat agieren und reagieren zu können; – verfügen über das nötige Textsortenwissen und können Texte mit unterschiedlichen Intentionen verfassen und adressatengerecht gestalten; – können Texte überarbeiten; – können Sprachnormen beschreiben und anwenden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – können die Bedeutung der inneren Mehrsprachigkeit (dh. die Fähigkeit, unterschiedliche – zB dialektale und soziale – Varietäten einer Sprache zu nutzen)und äußeren Mehrsprachigkeit beschreiben; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und interkulturell kommunizieren; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern, die einander nicht direkt verstehen, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen einschätzen; – können bewusst mit Medien umgehen; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können die erworbenen sprachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ENGLISCH Die Schülerinnen und Schüler – erreichen in Englisch das Niveau des Independent Users B2 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R
(98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lesen Die Schülerinnen und Schüler – können sehr selbstständig lesen, Lesestil und -tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen und geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen; – verfügen über einen großen Lesewortschatz, haben aber möglicherweise Schwierigkeiten mit seltener gebrauchten Wendungen; – können lange und komplexe Texte zu allgemeinen und berufsspezifischen Themen aus vertrauten Themenbereichen im Wesentlichen verstehen und ihnen Informationen, Gedanken, Meinungen und Haltungen entnehmen; – können rasch den Inhalt und die Wichtigkeit von Nachrichten, Artikeln, Berichten und anderen Schriftstücken zu einem breiten Spektrum von Themen erfassen und entscheiden, ob sich ein genaueres Lesen lohnt. An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – flüssig und wirkungsvoll über ein breites Spektrum von allgemeinen, kulturellen, beruflichen sowie gesellschaftlich bedeutsamen Themen sprechen; – dabei die Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen hervorheben, Standpunkte begründen und verteidigen sowie Zusammenhänge zwischen Ideen deutlich machen; Zusammenhängend kommunizieren Die Schülerinnen und Schüler können – Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets klar, geordnet und detailliert beschreiben, darstellen und präsentieren; – dabei wichtige Punkte und relevante Details hervorheben, bestimmte Aspekte genauer ausführen, einen Standpunkt erläutern und alles mit einem angemessenen Schluss abrunden; – flüssig, klar und detailliert über Erlebnisse und Erfahrungen, Ideen oder Lektüre aus dem alltäglichen, schulischen und beruflichen Umfeld berichten. Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – klare, strukturierte Texte zu verschiedenen Themen aus ihrem Interessens- und Fachgebiet verfassen; – dabei Standpunkte angemessen darstellen, Entscheidendes hervorheben sowie Informationen und Argumente aus verschiedenen Quellen zusammenführen und gegeneinander abwägen; – in schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und öffentlichen Bereich Neuigkeiten und Standpunkte mitteilen, Gedanken zu abstrakten und kulturellen Themen ausdrücken sowie Informationen geben oder erfragen; – sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken; – sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen; – die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – die textsortenadäquaten Konventionen der Gestaltung und Gliederung einhalten. Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen: 1. Linguistische Kompetenzen: Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein) Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über ein hinreichend breites Spektrum sprachlicher Mittel, um klare Beschreibungen zu geben, Standpunkte auszudrücken und etwas zu erörtern; – suchen dabei nicht auffällig nach Worten und verwenden einige komplexe Satzstrukturen. Lexikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet und in den meisten allgemeinen Themenbereichen; – können Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden; Lücken im Wortschatz können dennoch zu Zögern und Umschreibungen führen; – verwenden den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen können, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern. Grammatikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen. Phonologische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation erworben. Orthographische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen. 2. Soziolinguistische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und den betreffenden Personen gegenüber angemessen ist. 3. Pragmatische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden. LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE Die Schülerinnen und Schüler – erreichen in der zweiten lebenden Fremdsprache das Niveau des Independent Users B1 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R
(98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen)in den Fertigkeiten Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lesen Die Schülerinnen und Schüler können – unkomplizierte Texte zu vertrauten allgemeinen, alltäglichen und berufsspezifischen Themen im Wesentlichen verstehen und ihnen relevante Informationen und Standpunkte entnehmen; – geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen. An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – ein breites Spektrum einfacher sprachlicher Mittel einsetzen, um die meisten Situationen des Alltags zu bewältigen; – in einfacher Form ohne Vorbereitung an Gesprächen über Themen teilnehmen, die vertraut sind, interessieren oder sich auf das alltägliche Leben beziehen (zB Familie, Hobbys, Arbeit, Reisen); – eigene Meinungen ausdrücken und Informationen austauschen. Zusammenhängend gebärden Die Schülerinnen und Schüler können – sich relativ flüssig und zusammenhängend auf unkomplizierte Weise zu Themen aus ihren Interessensgebieten äußern; – Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets beschreiben oder präsentieren, indem sie die einzelnen Punkte linear aneinanderreihen. Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen aus ihrem Interessensgebiet verfassen, indem sie einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbinden; – sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken; – sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen; – die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen. Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen: 1. Linguistische Kompetenzen: Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein) Die Schülerinnen und Schüler verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten. Lexikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen. Grammatikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. Gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation. Phonologische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar. Orthographische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt. 2. Soziolinguistische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler – können ein breites Spektrum von Sprachfunktionen realisieren und auf sie reagieren, indem sie die dafür gebräuchlichsten Redemittel benutzen und dabei zwischen formellem und informellem Register unterscheiden; – sind sich der wichtigsten Höflichkeitskonventionen bewusst und handeln entsprechend; – sind sich der wichtigsten Unterschiede zwischen den Sitten und Gebräuchen, den Einstellungen, Werten und Überzeugungen in der betreffenden Gesellschaft und ihrer eigenen bewusst und achten auf entsprechende Signale. 3. Pragmatische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um – einfache Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, mit Unterstützung des Kommunikationspartners in Gang zu halten und zu beenden; – das Wort zu ergreifen, wenn eine Situation im alltäglichen oder beruflichen Bereich es dringend erfordert; – beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten. Die Schülerinnen und Schüler können eine begrenzte Anzahl von Verknüpfungsmitteln verwenden, um eine Reihe kurzer und einfacher Einzelelemente zu einer linearen, zusammenhängenden Äußerung zu verbinden. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS WIRTSCHAFT Die Schülerinnen und Schüler können – die Wirtschaft und ihre Rahmenbedingungen als positiv und aktiv gestaltbaren Teil der Gesellschaft wahrnehmen und zu einer lebenswerten, demokratischen und kooperativen Gemeinschaft beitragen; – internationale und nationale wirtschaftliche und räumliche Zusammenhänge unter Verwendung der Fachsprache erklären und argumentieren; – politische und wirtschaftliche Konzepte, Modelle und Positionen kritisch einschätzen und hinterfragen; – die Zusammenhänge sozialer, ökologischer und ökonomischer Nachhaltigkeit verstehen und danach handeln; – in ihren verschiedenen Rollen (Unternehmerin und Unternehmer, Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer, Führungskraft, Teammitglied, Bürgerin und Bürger, Konsumentin und Konsument usw.) verantwortungsbewusst agieren sowie die Konsequenzen ihres Handelns einschätzen und reflektieren; – wirtschaftliche und rechtliche Sachverhalte strukturieren, lösungsorientiert bearbeiten und präsentieren; – wirtschaftliche und politische Informationen (Medienberichte usw.) verstehen und kommunizieren; – berufsspezifische Informations- und Kommunikationstechnologien effizient nutzen sowie verantwortungsbewusst, effektiv und rechtskonform einsetzen. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS GESELLSCHAFT, KUNST UND KULTUR Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen und Phänomene reflektieren; – mit unterschiedlichen Kulturen und Wertvorstellungen im Sinne einer demokratischen Grundhaltung respektvoll umgehen; – sich mit der gesellschaftlichen und kulturellen Vielfalt im Sinne eines gemeinsamen Europas auseinandersetzen; – sich in der Kunst- und Kulturlandschaft Österreichs orientieren; – Ideen und Handlungen sachlich begründen, hinterfragen und diskutieren; – die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten und richtig zitieren; – die für den jeweiligen Bereich erforderliche Fachsprache korrekt anwenden; – bewusst mit Medien umgehen. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS MATHEMATIK, NATURWISSENSCHAFTEN UND ERNÄHRUNG Die Schülerinnen und Schüler – haben grundlegende Kenntnisse in allen Fachbereichen des Clusters und naturwissenschaftliches Verständnis; – können fachspezifische Methoden sowie Problemlösungsstrategien praxisbezogen anwenden; – beherrschen die Fachsprache und können sie situationsgerecht anwenden; – können Vorgänge und Erscheinungsformen mittels Formeln, Größen und Einheiten beschreiben und durch einfache Modelle darstellen und erläutern; – können einfache Untersuchungsmethoden sinnvoll anwenden bzw. Experimente planen, durchführen und mit geeigneten Mitteln dokumentieren; – können Strukturen, Zusammenhänge und Wechselwirkungen als Grundelemente eines naturwissenschaftlichen Weltverständnisses beschreiben; – können sich über neue Entwicklungen und Technologien informieren, diese kritisch hinterfragen sowie deren Nutzen und Risiken beschreiben und bewerten; – können das erworbene Wissen einordnen, Konsequenzen abschätzen und im eigenen Verantwortungsbereich entsprechende Handlungen setzen; – können fachbezogene Inhalte präsentieren sowie eigene Standpunkte darlegen und begründen. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS GASTRONOMIE UND HOTELLERIE Die Schülerinnen und Schüler – können die fachtheoretischen Grundlagen der Berufsfelder der Gastronomie, Hotellerie und Ernährung beschreiben; – können in ihrem beruflichen Handeln die Prinzipien der Wirtschaftlichkeit, der Nachhaltigkeit und der Gesundheitsorientierung anwenden; – können relevante Gesetze und Vorschriften in der betrieblichen Situation anwenden; – können Bedeutung und Maßnahmen der Qualitätssicherung erläutern und anwenden; – beherrschen die Fachsprache und können diese in der betrieblichen Kommunikation richtig einsetzen; – können Aufgaben und Verantwortung entsprechend der geforderten beruflichen Position übernehmen; – können Aufgaben sorgfältig und verlässlich unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Ressourcen erledigen; – können kreativ, flexibel und lösungsorientiert arbeiten sowie die Qualität ihrer Leistung einschätzen; – können Lebensmittel verantwortungsbewusst auswählen, Ernährungsrichtlinien praktisch umsetzen und spezifische Ernährungsempfehlungen in betrieblichen Situationen geben; – können theoretisches Fachwissen in die Praxis umsetzen. III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen: Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten. Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen. Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel: Die Gesamtwochenstunden im Pflichtgegenstand „Küchen- und Restaurantmanagement“ können schulautonom im Ausmaß von mindestens 13 bis maximal 15 Wochenstunden festgelegt werden. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff dieses Pflichtgegenstandes sind auf das Mindestwochenstundenausmaß ausgelegt. Bei höherem Wochenstundenausmaß sind vertiefende bzw. erweiternde Kompetenzen zu vermitteln. Die Gesamtwochenstunden im Pflichtgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ des alternativen Pflichtgegenstandsbereiches „Gastronomie und Hotellerie“ können schulautonom im Ausmaß von 0 bis maximal 2 Wochenstunden festgelegt werden. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff dieses Pflichtgegenstandes sind an das festgelegte Stundenausmaß anzupassen. Die Gesamtwochenstunden im Pflichtgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ des alternativen Pflichtgegenstandsbereiches „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement und Seminare“ können schulautonom im Ausmaß von mindestens 4 bis maximal 8 Wochenstunden festgelegt werden. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff dieses Pflichtgegenstandes sind an das festgelegte Stundenausmaß anzupassen. Die gegebenenfalls frei werdenden maximal 4 Wochenstunden sind, ausgehend von den Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler, für die Erhöhung der Pflichtgegenstände der schriftlichen Reife- und Diplomprüfung zu verwenden. Die 11 schulautonomen Stunden aus dem alternativen Pflichtgegenstandsbereich 7b sind zur Erhöhung des Pflichtgegenstandes „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ und/oder zur Schaffung von maximal 2 neuen Pflichtgegenständen mit mindestens je 2 Wochenstunden und/oder von maximal 2 Verbindlichen Übungen mit mindestens je 2 Wochenstunden (schulautonome Seminare) zu verwenden, wobei ein Bezug zum Pflichtgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ gegeben sein muss. Stundenerhöhungen sind grundsätzlich nur in ganzen Jahreswochenstunden möglich. Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Jahrgängen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern eines Jahrganges verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten. Dh., die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen. Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich einer allfälligen Verbindlichen Übung in den einzelnen Jahrgängen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich einer allfälligen Verbindlichen Übung von 101 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden. Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenzen). Die Lernergebnisse des Clusters sind zugrunde zu legen. Wird ein neuer Pflichtgegenstand und/oder eine Verbindliche Übung eingeführt, sind die nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Lernergebnisse des Clusters schulautonom festzulegen. Pro Jahrgang kann nur 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Jahrgängen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal 3 Varianten. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde. Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (I. bis III. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten. Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes: Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht: Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind. Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL): Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“ und „Zweite lebende Fremdsprache“) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Jahrgängen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. „Zweite lebende Fremdsprache“ zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 16 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz. IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Der Lehrplan des Aufbaulehrgangs für wirtschaftliche Berufe baut auf den im allgemeinen Bildungsziel genannten Ausbildungen auf. Die dort erworbenen Kompetenzen sind möglichst früh zu diagnostizieren und diese Ergebnisse im Unterricht zu berücksichtigen. Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen. Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw. Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Unterrichtsqualität: Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht. Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes. Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen. Unterrichtsplanung: In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten: – Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Lernergebnisse der Cluster und die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie gegebenenfalls vorhandene Bildungsstandards. – Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrenden einer Klasse oder des Bildungsganges bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein. – Die Koordination erfordert organisatorische Rahmenbedingungen, die herzustellen sind. – Die Individualität der Lernenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Lernenden ausgeganen werden, um sicher zu stellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten). – Der Unterricht ist auf den Kompetenzerwerb auszurichten, wobei die Kompetenzen über die Schulstufen und Semester systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen. – In die Unterrichtsgestaltung sind situative Aufgabenstellungen einzubauen, die der beruflichen Realität entnommen und methodisch aufbereitet werden. Dadurch soll die Identifikation der Lernenden mit berufsrelevanten Funktionen und ihre Handlungsfähigkeit entwickelt und gefördert werden. – Wesentlich sind die Vermittlung von Fachwissen sowie die Förderung der Entwicklung von Werthaltungen und Schlüsselkompetenzen. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Der Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Lernenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken. – Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis-Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Lernenden fördert das Gelingen dieses Transfers. – Um alle Lernenden zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können, empfiehlt sich am Beginn des I. Jahrgangs die Durchführung von Projektunterricht oder Schulveranstaltungen, die der Sicherung grundlegender sozialer und personaler Kompetenzen (zB Teambildung, Eigenverantwortlichkeit, Lernen, gewaltfreie Kommunikation) dienen. – Fehler sind möglichst als förderliche Lernanlässe zu nutzen. Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen sind dabei zu nützen – Auf den Erwerb von Präsentations- und Medienkompetenz ist besonderes Augenmerk zu legen. – Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben. – Den Lernenden sollen weiters Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie im Sinne einer individuellen Bildungsplanung nationale und internationale Zertifikate erworben werden können. – Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden, sind im Unterricht und abhängig von den Aufgabenstellungen auch in Prüfungssituationen zu verwenden. – In allen Gegenständen ist Wert auf die Anwendung einfacher wissenschaftlicher Arbeitstechniken zu legen. Die Notwendigkeit wissenschaftlicher Redlichkeit beim Verfassen eigener Arbeiten ist zu beachten und einzufordern. Für die Vorbereitung auf die Diplomarbeit sind Methoden der wissenschaftlichen Informationsgewinnung, eine Einführung in die Grundzüge des wissenschaftlichen Arbeitens und eine korrekte Zitierweise von schriftlichen Quellen in allen betroffenen Unterrichtsgegenständen zu lehren und zu beachten. – Der Unterricht in sprachheterogenen Klassen stellt erhöhte Anforderungen an Lehrende und Lernende, die in gemeinsamer Verantwortung wahrzunehmen sind. Interkulturelles Lernen verbessert die Fähigkeit der Lernenden zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen und ist eine Chance zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft. – Sprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache in Wort (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrkräfte verantwortlich.Lernende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern. – Um gesellschaftlichen und globalen Entwicklungen Rechnung zu tragen, ist die Verwendung der Fremdsprache als Arbeitssprache oder Integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL) anzustreben. Integriertes Fremdsprachenlernen und -lehren hat so zu erfolgen, dass sowohl im fachlichen als auch im sprachlichen Bereich die Lernenden bei der Herausbildung von Wissen und Fähigkeiten einerseits, als auch sprachlicher und kommunikativer Kompetenzen andererseits unterstützt werden. Didaktische Grundsätze der Pflichtgegenstände Englisch und Zweite Lebende Fremdsprache: – Die Entwicklung fremdsprachlicher Kompetenzen erfolgt auf Basis jener Kompetenzen, über die die Lernenden im Deutschen sowie gegebenenfalls in ihrer Erstsprache verfügen. – Ziel des Unterrichts ist der Aufbau einer mehrsprachigen Kompetenz, zu der alle Sprachkenntnisse und Spracherfahrungen beitragen. Deshalb kommt sprachenübergreifenden Ansätzen besondere Bedeutung zu. – Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Erweiterung der sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erfahren werden kann. – Die verschiedenen Kompetenzbereiche (Lesen, Zusammenhängend sprechen/gebärden, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben, Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires) sind vernetzt zu entwickeln. – In allen Gegenständen sind authentische fremdsprachige Materialien und Impulse (besonders in englischer Sprache) zu nutzen. – Im Sinne der gelebten Internationalität sollen Auslandskontakte wie Praktika, Schulpartnerschaften, internationale Projekte usw. gefördert werden. Didaktische Grundsätze des Clusters Wirtschaft: Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für – betriebswirtschaftliche, regionale und globalwirtschaftliche Mechanismen und volkswirtschaftliche Zusammenhänge sowie – deren Auswirkungen auf das Lebensumfeld (einschließlich der Chancen von Frauen und Männern). Im Mittelpunkt steht – die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für Zusammenhänge, – die Fähigkeit zur Einordnung des Gelernten in ein Gesamtsystem und dessen Transfer auf neue Anforderungen bzw. geänderte Rahmenbedingungen, – die praktische Nutzung der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten und – die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation. Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Lernenden ist die multidimensionale Verantwortung von Führungskräften in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Musik, Bildnerische Erziehung und kreativer Ausdruck: Wesentlicher Bestandteil aller unterrichtlichen Aktivitäten ist die musikalische und bildnerische Praxis. Nach Möglichkeit sollen Projekte und Workshops mit Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturschaffenden durchgeführt und die Teilnahme der Lernenden an Wettbewerben angestrebt werden. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik: Grundlage bilden die Bildungsstandards BHS Angewandte Mathematik mit den Inhaltsbereichen Zahlen und Maße, Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik und den Handlungsbereichen Argumentieren und Kommunizieren, Operieren und Technologieeinsatz, Interpretieren und Dokumentieren, Modellieren und Transferieren. Bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung ist insbesondere auf praxisbezogene Aufgabenstellungen und die Förderung folgender Kompetenzen der Lernenden zu achten: – Kenntnisse der grundlegenden, allgemeinen mathematischen Strukturen, – selbstständiges logisches Denken, – Modellieren von sprachlich formulierten Problemen mit Hilfe von Gleichungen, Funktionen oder grafischen Darstellungen sowie – Durchführung von allgemeinen Rechenverfahren mit Schritt-für-Schritt-Analysen. Es sind moderne Technologien einzusetzen. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften: Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) ist durchgängig in den Unterricht zu integrieren. Die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Disziplinen der Naturwissenschaften werden durch unterschiedliche Methoden sichtbar gemacht und ermöglichen so eine ganzheitliche Wahrnehmung. Didaktische Grundsätze des alternativen Pflichtgegenstandsbereiches Gastronomie und Hotellerie: Zur Sicherung der Berufsfähigkeit ist bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung auf eine fundierte Grundbildung und die Anwendbarkeit in der betrieblichen Situation größter Wert zu legen. Die Vernetzung der fachtheoretischen Grundlagen mit der Praxis ist wesentliche Grundlage für professionelles Handeln. Auf organisatorische Besonderheiten der Pflichtgegenstände „Küchen- und Restaurantmanagement“ sowie „Ernährung und Betriebsorganisation“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement: Durch die Fächerverbindung aller Unterrichtsgegenstände mit dem Unterrichtsgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ wird dem unternehmerischen Denken (Entrepreneurship Education) besonders Rechnung getragen. Kooperationen mit Betrieben sowie Expertinnen und Experten sind im Rahmen der Möglichkeiten vorzusehen. Zur Festigung und Vernetzung der in den unterschiedlichen Clustern erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten werden verschiedene komplexe, handlungsorientierte und schülerzentrierte Methoden angewendet. Wesentlich sind dabei die Einrichtung einer betrieblichen Struktur und die Einbettung des gesamten Unterrichts in „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ in einen unternehmerischen Kontext. Durch die Planung und Durchführung vor allem realer aber auch die Realsituation simulierender Aufträge ist den Lernenden Gelegenheit zur Durchführung von facheinschlägigen praktischen und organisatorischen Tätigkeiten zu geben. Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Lernenden – Problemstellungen unter ökonomischen, ökologischen und sozialen Gesichtspunkten bearbeiten können, – das bisher erworbene Wissen praktisch anwenden können, – prozess- und ergebnisorientiert unter Berücksichtigung von Projektmanagementtools arbeiten können, – Aufgaben genau, formal richtig und termingerecht bearbeiten können, – betriebliche Abläufe und Strukturen kennen lernen, – Abläufe und Ergebnisse im Sinne eines kontinuierlichen Qualitätsmanagements reflektieren können, – Situationen analysieren, Strukturen und Lösungswege erkennen, – moderne Technologien nutzen, – Entscheidungen treffen, – kommunikations- und teamfähig arbeiten, – eigenverantwortlich lernen und für das eigene Handeln Verantwortung übernehmen, – Führungsaufgaben übernehmen, – ihre Rolle im Arbeitsleben und in Hierarchien kennen lernen, – ihre persönlichen Möglichkeiten und Grenzen erfahren können. Dazu ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten. Die Absprache mit den Lehrenden anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten wird dringend empfohlen. Im Bedarfsfall sind eine gute organisatorische (stundenplantechnische) Abstimmung mit anderen einschlägigen Pflichtgegenständen und die Nutzung der Möglichkeit der Blockung empfehlenswert. Die Auswahl der Handlungs- und Lernanlässe hat sich an den Berufsbildern und an der speziellen Ausprägung der Schulen für wirtschaftliche Berufe zu orientieren. Um eine rechtzeitige Planung der entsprechenden Lehrfächerverteilung zu ermöglichen, sind diese im Regelfall bereits spätestens am Ende des vorhergehenden Unterrichtsjahres festzulegen. Didaktische Grundsätze der schulautonomen Seminare: Die gute Vernetzung mit dem Pflichtgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ und somit mit allen anderen Unterrichtgegenständen ist bei der Planung und Durchführung des Unterrichts zu gewährleisten. Unterrichtsmethoden: Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen. Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen: – Lernsettings sind so zu gestalten, dass die Lernenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können. – Individuelle Begabungen und Potenziale sind unabhängig von vorgefassten Bildern, Zuschreibungen und familiären Rahmenbedingungen zu fördern. – Formen des gegenseitigen Unterstützens durch Schülerinnen und Schüler (Tutoring) sollen Lern- und Reflexionsprozesse fördern. – Durch offene Lernformen ist die Problemlösungskompetenz der Lernenden zu fördern, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern.. Gleichzeitig sind sie zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise in Einzel- und besonders Teamarbeit zu befähigen. – Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (Projekte, Fallstudien, Fachpraxis und Simulationen) führen die Lernenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln. – Ein Bezug zur beruflichen Praxis ist in möglichst vielen Unterrichtsgegenständen herzustellen. – Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis tragen dazu bei, den Lernenden Einblick in die komplexen Zusammenhänge berufsspezifischer Abläufe zu geben. – Der Besuch kultureller Veranstaltungen und kultureller Institutionen motiviert die Lernenden zur Beschäftigung mit Kunst und Kultur. Er ist daher wichtiger Bestandteil des Unterrichts, besonders in „Deutsch“ sowie in „Musik, Bildnerische Erziehung und kreativer Ausdruck“. – Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sollen verschiedene Medien eingesetzt werden, um den Lernprozess zu unterstützen und die erforderliche Medienkompetenz aufzubauen. Die Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien sowie elektronischen Kommunikationsformen soll die Unterrichtsorganisation unterstützen und ergänzen. – Der Vertiefung ausgewählter Lerninhalte und dem Training grundlegender Fertigkeiten ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Behandlung vielfältiger Inhalte zu geben. Besonderer Wert ist dabei auf die Vermittlung der Methoden des jeweiligen Faches zu legen, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. – In allen Unterrichtsgegenständen ist die Dokumentation und Reflexion des stufenweisen Kompetenzerwerbs und damit die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung durch die Lernenden durch geeignete Methoden (zB Portfolio, Lerntagebuch) zu fördern. Unterrichtsorganisation: Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen. Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Jahrgang mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage: – Unterrichtsgegenstände, in denen häufig mit Arbeitsaufträgen im Sinne des kooperativen offenen Lernens gearbeitet wird, – organisatorische Aneinanderreihung inhaltlich verbundener Unterrichtsgegenstände, zB aus dem Cluster Wirtschaft, zur verstärkten Vernetzung der Lerninhalte, – Unterrichtsgegenstände, in denen fächerübergreifende Projekte und/oder themenzentrierter Unterricht geplant sind. Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicherzustellen. Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt in den Pflichtgegenständen „Küchen- und Restaurantmanagement“ sowie „Ernährung und Betriebsorganisation“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten. Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten. Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung. Im Hinblick auf die gemeinsame schriftliche Klausur im Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ sind insbesondere im III. Jahrgang die Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft und Projektmanagement“ sowie „Rechnungswesen und Controlling“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden. Pflichtpraktikum: Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Betriebskategorie und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können. Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten. Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind. Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber hinaus zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen. Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen. Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten. Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor, Fachvorständin und Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung. V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT a) Katholischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014 . b) Evangelischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung. c) Altkatholischer Religionsunterricht Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden. d) Islamischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 . e) Israelitischer Religionsunterricht Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden. f) Neuapostolischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006 . g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 . h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988 . i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011 . j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 k) Buddhistischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 . l) Freikirchlicher Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 . m) Alevitischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 89/2015 . VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände
1. ETHIK
Bildungs- und Lehraufgabe Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab. Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten. In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren. Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile. Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie. Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück. Zentrale fachliche Konzepte Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt. Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive: Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft. Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen. Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert. Didaktische Grundsätze Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden: Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen. Diskursorientierung Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen. Diversitätsgebot Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind. Fachdidaktische Aufbereitung Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen. Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann. Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden. Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden. Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und – sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen. Analysieren und Reflektieren Die Schülerinnen und Schüler können – ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und – Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren. Argumentieren und Urteilen Die Schülerinnen und Schüler können – moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und – Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen. Interagieren und Sich-Mitteilen Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und – Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen. Handlungsoptionen entwickeln Die Schülerinnen und Schüler können – durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und – die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen. Bei der Behandlung der Anwendungsbereiche ist die Umsetzung in den jeweils möglichen beruflichen Handlungsfeldern zu berücksichtigen. I. Jahrgang 1. Semester – Kompetenzmodul 1 Positionen und Begriffe der Ethik Diskursethik, ethischer Relativismus, Verantwortungs- und Gesinnungsethik Moral und Recht Naturrecht und Positives Recht, Strafrecht und Rechtsordnung, Recht auf Widerstand, Zivilcourage 2. Semester – Kompetenzmodul 2 Religions- und Moralkritik Atheismus, Agnostizismus, kritische Religiosität; Esoterik und neue religiöse Bewegungen; Spiritualität Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches II. Jahrgang 3. Semester – Kompetenzmodul 3 Technik und Wissenschaft Verantwortung der Wissenschaften, Technikfolgenabschätzung und -bewertung, Trans- und Posthumanismus Positionen und Begriffe der Ethik Fähigkeitenansatz – gutes Leben, feministische Ethik 4. Semester – Kompetenzmodul 4 Krieg und Frieden Ursachen von Krieg und Terrorismus, Theorien des gerechten Krieges, Friedenssicherung, Völkerrecht Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5 5. Semester Sport erlebnisorientierte Dimension, ergebnisorientierte Verpflichtung, Doping, Fairness, Events und Mediatisierung Humanismus säkulare Gesellschaft, humanistische Lebensgestaltung 6. Semester Vertiefung : Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches 2. SPRACHE UND KOMMUNIKATION 2.1 DEUTSCH I. Jahrgang: 1.Semester – Kompetenzmodul 1: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Sachtexte, vorwiegend zu Themen aus ihrem Lebensalltag, sinnerfassend lesen, deren Kerninformationen erkennen und schriftlich sowie mündlich zusammenfassen; – grammatikalische Strukturen, Wortschatz und Stilmerkmale vorwiegend in Sachtexten analysieren; – Fachbegriffe und Fremdwörter korrekt verwenden; – Thesen und Argumente formulieren und Stellungnahmen abgeben; – Kerninformationen in Infografiken erkennen und verbalisieren; – Texte planen, schreiben und überarbeiten; – Zusammenfassungen und Erörterungen schreiben; – wesentliche Merkmale von Gattungen erfassen und beschreiben; – die Inhalte von Texten der deutschsprachigen Literatur zusammenfassen und die Werke in den historischen Kontext einordnen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Grammatikalische Strukturen, Wortschatz und Stilmerkmale, Fachbegriffe und Fremdwörter. Schreibung schwieriger Wörter, Zeichensetzung. Zuhören und Sprechen: Berichten, Zusammenfassen, Erzählen und Erklären von Sachverhalten. Stellungnahmen. Thesen und Argumente. Lesen: Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen, Entnahme von Informationen aus Texten. Textsortenwissen (Sachtexte, Informationsgrafiken, literarische Beispiele, Gattungsbeispiele). Schreiben: Planen, Schreiben und Überarbeitung von Texten. Textsortenwissen (Zusammenfassung, Erörterung). Reflexion: Grundlegende literarische Gattungen anhand von Beispielen. Literarische Texte aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen; einfache Regeln der Textinterpretation. 2. Semester – Kompetenzmodul 2: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – grammatikalische Strukturen, Wortschatz und Stilmerkmale vorwiegend in journalistischen Texten analysieren; – Fachbegriffe und Fremdwörter korrekt verwenden; – Thesen und Argumente formulieren und Stellungnahmen abgeben; – Texte planen, schreiben und überarbeiten; – journalistische Textsorten und die wichtigsten österreichischen Printmedien nennen; – die wesentlichen Informationen aus Berichten, Kommentaren, Leserbriefen etc. zusammenfassen; – zu aktuellen Problemen und Medienberichten Stellung nehmen; – Leserbriefe, offene Briefe und Stellungnahmen schreiben; – die Inhalte von Texten der deutschsprachigen Literatur zusammenfassen, die Werke in den historischen Kontext einordnen und Texte sinnbetont vortragen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Grammatikalische Strukturen, Wortschatz und Stilmerkmale, rhetorische Figuren, Fachbegriffe und Fremdwörter. Schreibung schwieriger Wörter, Zeichensetzung. Zuhören und Sprechen: Stellungnahme, Thesen und Argumente. Wahrnehmen von Redeabsichten. Kurzpräsentationen. Gedichte, Balladen, Fabeln usw. Lesen: Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen. Textsortenwissen (journalistische Textsorten, literarische Beispiele). Schreiben: Planung von Texten und Ordnen von Argumenten. Schreiben und Überarbeiten von Texten. Textsortenwissen (Leserbrief, offener Brief, Stellungnahme). Reflexion: Literarische Texte aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Merkmale journalistischer Texte. Funktion von Medien. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert verwenden; – Fachbegriffe und Fremdwörter korrekt verwenden; – Texte planen, schreiben und überarbeiten; – die Argumentationsmuster und sprachlichen Besonderheiten von Meinungstexten beschreiben; – Inhalte, Strukturen sowie sprachliche Merkmale von Sachtexten zusammenfassen und erläutern; – fiktionale und nichtfiktionale Texte beschreiben und analysieren; – ihre Meinung zu aktuellen Themen und Sachfragen schriftlich wie mündlich darlegen; – an Diskussionen teilnehmen; – die Inhalte von Texten der deutschsprachigen Literatur zusammenfassen, die Werke in den historischen Kontext einordnen und Texte sinnbetont vortragen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Stil und Wortschatz, Fachbegriffe und Fremdwörter. Schreibung schwieriger Wörter, Zeichensetzung. Zuhören und Sprechen: Teilnahme an Diskussionen. Präsentationen. Statements, Diskussionsbeiträge, literarische Texte. Lesen: Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz. Analyse von Textmerkmalen. Textsortenwissen (Meinungstexte, Sachtexte, literarische Beispiele). Schreiben: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Textsortenwissen (Kommentar, Textanalyse). Reflexion: Literarische Texte aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Merkmale von Meinungstexten und Funktion von Medien. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert verwenden; – komplexere argumentative Texte planen, schreiben und überarbeiten; – die Argumentationsmuster, sprachlichen Besonderheiten sowie die Funktion und Wirkung von Reden beschreiben; – ihre Meinung in Redebeiträgen und Reden sowie in schriftlichen Empfehlungen darlegen; – die Inhalte von Texten der deutschsprachigen Literatur zusammenfassen, die Werke in den historischen Kontext einordnen und Texte sinnbetont vortragen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Stil und Wortschatz. Zuhören und Sprechen: Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen. Rhetorische Mittel. Statements, Reden. Lesen: Entnahme, Strukturierung und Organisation von Informationen aus Texten. Analyse von Textmerkmalen. Textsortenwissen (Reden, Sachtexte, Empfehlungen, literarische Beispiele). Schreiben: Strukturierung von Argumenten, Schreiben komplexerer argumentativer Texte. Textsortenwissen (Manuskript für Meinungsrede, Empfehlung). Reflexion: Literarische Texte, Stellungnahme zu (aktuellen) Fragen aus dem Lebensalltag sowie von Wirtschaft, Gesellschaft, Politik und Kultur. III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können Informationen gliedern und wiedergeben sowie komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können fiktionale und nichtfiktionale Texte formal und inhaltlich erschließen; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Texte mit unterschiedlichen Intentionen und adressatengerecht verfassen und gestalten; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben, analysieren und interpretieren; – können Texte überarbeiten; – können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden (Recherchieren, Strukturieren, Zitieren, Arbeitsschritte dokumentieren); – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Stil und Wortschatz in fiktionalen und nichtfiktionalen Texten. Zuhören und Sprechen: Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen. Einsatz von rhetorischen Mitteln. Diskussion und Moderation. Aktuelle Themen, literarische Texte. Lesen: Vergleichendes Lesen. Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten. Textsortenwissen (komplexe journalistische Textsorten, literarische Beispiele). Schreiben: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Textsortenwissen (Interpretation, Motivationsschreiben). Reflexion: Eigenständiges Lesen und Interpretation von Literatur bis zur Gegenwart. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medienkritik. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können Informationen gliedern und wiedergeben sowie komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können fiktionale und nichtfiktionale Texte formal und inhaltlich erschließen; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Texte mit unterschiedlichen Intentionen und adressatengerecht verfassen und gestalten; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben, analysieren und interpretieren; – können Texte überarbeiten; – können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden (Recherchieren, Strukturieren, Zitieren, Arbeitsschritte dokumentieren); – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Stil und Wortschatz in fiktionalen und nichtfiktionalen Texten. Zuhören und Sprechen: Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen. Einsatz von rhetorischen Mitteln. Aktuelle Themen, literarische Texte vom Expressionismus bis zur Gegenwart. Lesen: Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten. Synchron und diachron vergleichendes Lesen. Textsortenwissen (komplexe journalistische Textsorten). Schreiben: Textsorten (Thesenpapier). Reflexion: Eigenständiges Lesen und Interpretation von Literatur bis zur Gegenwart. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medienkritik. Schularbeiten: I. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 1. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 2. Semester. II. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten. 2.2 ENGLISCH I. Jahrgang: 1. Semester – Kompetenzmodul 1: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuelles Geschehen geht; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt); – können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen: zB Tourismus, Ernährung, Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Werbung. Mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation im Bereich Tourismus: zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Reservierung; Bewerbung. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 2. Semester – Kompetenzmodul 2: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen, einfache Grafiken verstehen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke selektiv nutzen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuelles Geschehen geht; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen; – können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – können kulturelle und geografische Besonderheiten des eigenen Landes identifizieren, diese beschreiben und in ein Besichtigungsprogramm einbetten; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen: zB Tourismus, Ernährung, Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Werbung. Mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation im Bereich Tourismus: zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Reservierung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden, Erstellen einfacher Werbematerialien (zB Flugblatt, Folder), Bewerbung. Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB Kommentar, Diskussion). Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können Grafiken verstehen und in Zeitungsartikeln zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – können längere Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen klar formulierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in vielen unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuelles Geschehen geht; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einer Reihe von vertrauten Themen Standpunkte darlegen sowie durch relevante Erklärungen und Argumente begründen; – können vorbereitete Präsentationen durchführen und auf Fragen reagieren; – können detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über eine Reihe von Strategien zum Spracherwerb; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und entwickeln die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt und Lebensqualität, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Marketing. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation: zB Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden. Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht usw. Beschreiben und Kommentieren von Grafiken. Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Diskussion). Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können Grafiken verstehen und in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen und Standpunkte erfassen; – können längere Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen, sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen klar formulierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können bewusst mit Medien umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und die Bedeutung hervorheben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen; – können vorbereitete Präsentationen durchführen und auf Fragen reagieren; – können detaillierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden sowie die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über eine Reihe von Strategien zum Spracherwerb; – können kulturelle und geografische Besonderheiten des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren, diese beschreiben und in ein Besichtigungsprogramm einbetten; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und entwickeln die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt und Lebensqualität, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Marketing. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation: zB Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden. Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht usw. Beschreiben und Kommentieren von Grafiken. Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Diskussion). Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können sehr selbstständig lesen sowie Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an allgemeinen und berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen; – können lange und komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können bewusst mit Medien umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und deren Bedeutung hervorheben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen; – können vorbereitete Präsentationen durchführen und auf Fragen reagieren; – können klare und strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – kennen die Bedeutung der inneren und äußeren Mehrsprachigkeit; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und entwickeln die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation: zB Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden. Bewerbung und Motivationsschreiben. Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht usw. Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Produkt-, Firmen- und Freizeitmessen. Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse. Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Diskussion, Präsentation). Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können sehr selbstständig lesen sowie Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an allgemeinen und berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen; – können lange und komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können bewusst mit Medien umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und deren Bedeutung hervorheben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen; – können vorbereitete Präsentationen durchführen und auf Fragen reagieren; – können klare und strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – kennen die Bedeutung der inneren und äußeren Mehrsprachigkeit; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen; – verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet und in den meisten allgemeinen Themenbereichen; – können Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden, wobei Lücken im Wortschatz zu Zögern und Umschreibungen führen können; – können den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit verwenden, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen können, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern; – verfügen über eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen; – haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation; – beherrschen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation: zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden. Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht usw. Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Produkt-, Firmen- und Freizeitmessen. Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse. Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Diskussion, Präsentation). Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. Schularbeiten: I. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 1. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 2. Semester. II. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1 zweistündige und 1 dreistündige Schularbeit. 2.3 ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE – ÖSTERREICHISCHE GEBÄRDENSPRACHE I. Jahrgang: 1. Semester – Kompetenzmodul 1: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen einfache Gebärden und können sich dadurch auf einfache Art verständigen; – verstehen visuelle Kommunikation, zB bekannte Wörter, Wendungen, einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht, sofern langsam und sorgfältig gebärdet wird und wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen; – können einfache Videosequenzen analysieren; – können die Grammatik der deutschen Lautsprache und der österreichischen Gebärdensprache, sowie deutsche Redewendungen und Spezialgebärden fachlich richtig anwenden; – können die Gehörlosengeschichte und –kultur erläutern; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt; – verstehen Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben; – kennen Institutionen der Gehörlosengemeinschaft; – kennen die Rechte der Gehörlosen auf dem Arbeitsmarkt. Lehrstoff: Geschichtliche Aspekte der Gebärdensprache – Gehörlosenkultur. Technische Hilfsmittel. Grundlagen der Kommunikation in der ÖGS: Grammatikalische Grundstrukturen. Einfache Kommunikation. Zeitangaben, Vokabel, Zahlen. Personalpronomen, Possessivpronomen. Einfache Bildgeschichten und Texte. Themen aus dem persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler: zB Freundeskreis, soziale Beziehungen, einfache Alltagssituationen in Bezug auf Essen, Trinken. Vorstellen (sich selbst oder andere); einfache Gruß- und Abschiedsformeln. Stellen und Beantworten einfacher Fragen (Namen, Wohnort, Hobbys, Befinden). 2. Semester – Kompetenzmodul 2: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen visuelle Kommunikation, zB bekannte Wörter, Wendungen und einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von unmittelbarer Bedeutung geht, sofern klar, sorgfältig und nicht zu schnell gebärdet wird; – verstehen das Wesentliche von kurzen, relativ einfachen Mitteilungen und Anweisungen; – können einfache Satzstrukturen und Satztypen anwenden; – können einfache Dialogmuster verstehen und anwenden; – können sich auf einfache Art verständigen; – können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt; – können die Grammatik der deutschen Lautsprache und der österreichischen Gebärdensprache sowie deutsche Redewendungen und Spezialgebärden fachlich richtig anwenden; – können die horizontale, vertikale und diagonale Zeitachse zur Lokalisation im dreidimensionalen Raum umsetzen; – können die erworbenen sprachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Satzstrukturen, Satztypen, Satzübungen: Einführung in die horizontale und vertikale Zeitachse. Modalverben. Verneinungsformen. Lokalisation im dreidimensionalen Raum. Klassifikationen. Inkorporationen. Direkte und indirekte Rede. Ikonizität. Einfache Diskussionen und Präsentationen zu fachbezogenen Themen: Gestik, Mimik und Körpersprache. Dialogmuster im beruflichen und privaten Umfeld. Simultangebärden, Vokabel, Spezialgebärden, Fachgebärden. Analyse von einfachen Videosequenzen (Rollenspiel). Die im 1. Semester erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Familie, Einkaufen, Unterkunft, Freizeit, Sport, Reisen, Hotellerie und Gastronomie. Einfache alltägliche Kommunikation: zB persönliche Gespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung. Situationen der Arbeitswelt, insbesondere im Bereich Reisen, Hotellerie und Gastronomie. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen visuelle Kommunikation, zB bekannte Wörter, Wendungen und einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von unmittelbarer Bedeutung geht, sofern klar, sorgfältig und nicht zu schnell gebärdet wird; – verstehen das Wesentliche von kurzen, relativ einfachen Mitteilungen und Anweisungen in der Gebärdensprache; – können aus einfachen Videosequenzen konkrete Informationen entnehmen; – können Satzstrukturen und Satztypen anwenden; – können unterschiedliche Dialogmuster verstehen und anwenden; – können sich situationsmäßig durch den Einsatz von Spezialgebärden verständigen; – können Fragen stellen und beantworten, Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt; – können die Grammatik der deutschen Lautsprache und der österreichischen Gebärdensprache sowie deutsche Redewendungen und Spezialgebärden fachlich richtig anwenden; – können die horizontale, vertikale und diagonale Zeitachse zur Lokalisation im dreidimensionalen Raum umsetzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Satzstrukturen, Satztypen, Satzübungen: Einführung in die horizontale und vertikale Zeitachse. Modalverben. Verneinungsformen. Lokalisation im dreidimensionalen Raum. Klassifikationen. Inkorporationen. Direkte und indirekte Rede. Ikonizität. Glossen. Einfache Diskussionen und Präsentationen zu fachbezogenen Themen: Gestik, Mimik und Körpersprache. Dialogmuster im beruflichen und privaten Umfeld. Simultangebärden, Vokabel, Spezialgebärden, Fachgebärden. Analyse von Videosequenzen. Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Freizeit, Sport, Kleidung und Mode, Reisen, Hotellerie und Gastronomie. Situationen der Arbeitswelt, insbesondere Reisen, Hotellerie und Gastronomie. Erstellen einfacher visueller Informationsmaterialien. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen visuelle Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen; – verstehen die wesentlichen Informationen einfacher Videoaufnahmen über vertraute Themen, wenn sehr deutlich und nicht zu schnell gebärdet wird; – verstehen das Wesentliche von kurzen, einfachen allgemeinen und berufsbezogenen Mitteilungen und Anweisungen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich in vertrauten einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule und Freizeit geht; – können aus einfachen Videosequenzen konkrete Informationen entnehmen; – können Satzstrukturen und Satztypen anwenden; – können unterschiedliche Dialogmuster verstehen und anwenden; – einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können einfache Beschreibungen von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus den Bereichen Hotellerie, Gastronomie, Gesundheit, Ernährung, Freizeitwirtschaft, Verkehrsmittel, Bildung und Arbeitswelt. Satzstrukturen, Satztypen, Satzübungen: Einführung in die horizontale und vertikale Zeitachse. Modalverben. Verneinungsformen. Lokalisation im dreidimensionalen Raum. Klassifikationen. Inkorporationen. Direkte und indirekte Rede. Ikonizität. Idiome. Glossen. Einfache fachbezogene Diskussionen und Präsentationen: Gestik, Mimik und Körpersprache. Dialogmuster im beruflichen und privaten Umfeld. Simultangebärden, Vokabel, Spezialgebärden, Fachgebärden. Analyse von Videosequenzen. Transkription. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen visuelle Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich und können Gesprächen mit Native Speakers folgen, wenn klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gebärdet wird; – verstehen die wichtigsten Informationen in Videos über vertraute Themen, wenn deutlich gebärdet wird; – kennen die Ordnungsprinzipien von Gebärdenlexika; – können gebärdensprachliche Medien herstellen und beurteilen; – können Informations- und Kommunikationsmedien kritisch bewerten, selbstständig nutzen und situationsgerecht einsetzen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Freizeit, wirtschaftlichen und touristischen Aktivitäten sowie aktuellem Geschehen geht; – können eine Reihe von Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, einige Zeit in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen auf einfache Art das Wort zu ergreifen; – können unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – kennen die Bedeutung der inneren und äußeren Mehrsprachigkeit; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und entwickeln die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle Themen: zB politische und gesellschaftliche Grundstrukturen, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt, Ernährung und Lebensqualität, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen. Übungsdialoge, Rollenspiele, Präsentation, Diskussion: Graphiken und Statistiken. Spezialgebärden, Fachgebärden, Raumorientierung. Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen. Analyse und Interpretation von anspruchsvollen Videosequenzen. Transkription – Übersetzung; Glossen. Einsatz von Dolmetscherinnen oder Dolmetschern. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen visuelle Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich und können Gesprächen mit Native Speakers folgen, wenn klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gebärdet wird; – verstehen die wichtigsten Informationen in Videos über vertraute Themen, wenn deutlich gebärdet wird; – kennen die Ordnungsprinzipien von Gebärdenlexika; – können gebärdensprachliche Medien herstellen und beurteilen; – können Informations- und Kommunikationsmedien kritisch bewerten, selbstständig nutzen und situationsgerecht einsetzen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Freizeit, wirtschaftlichen und touristischen Aktivitäten sowie aktuellem Geschehen geht; – können eine Reihe von Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, einige Zeit in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen auf einfache Art das Wort zu ergreifen; – können unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – kennen die Bedeutung der inneren und äußeren Mehrsprachigkeit; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und entwickeln die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen: zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur, Arbeit und Arbeitswelt. Übungsdialoge, Rollenspiele, Präsentation, Diskussion: Graphiken und Statistiken. Spezialgebärden, Fachgebärden, Raumorientierung. Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen. Ikonizität. Glossen. Analyse und Interpretation von anspruchsvollen Videosequenzen. Einsatz von Dolmetscherinnen oder Dolmetschern 3. WIRTSCHAFT 3.1 GLOBALWIRTSCHAFT, VOLKSWIRTSCHAFT UND WIRTSCHAFTSGEOGRAFIE I. Jahrgang: 1. Semester – Kompetenzmodul 1: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – kartografische Medien anwenden und besitzen topografische Kenntnisse; – geologische und geomorphologische Kräfte und ihre Auswirkungen erklären; – Grundlagen der Klimageografie erklären; – wirtschaftliche Nutzungsformen der landschaftsökologischen Zonen analysieren; – die Entwicklungen der globalen Bevölkerung analysieren; – wirtschaftliche und soziale Entwicklungen in Entwicklungs- und Schwellenländern analysieren und anhand von Kennzahlen interpretieren; – Strukturen in ländlichen und städtischen Regionen gegenüberstellen; – ökonomische Entwicklungen in Industrieländern einschätzen; – die Naturräume Österreichs und Europas beschreiben und deren Nutzungsmöglichkeiten aufzeigen; – die Bevölkerungsentwicklungen und -bewegungen in Österreich und Europa beschreiben und interpretieren. Lehrstoff: Grundlagen der Geografie (Orientierung mit unterschiedlichen kartografischen Medien, physiogeografische Grundlagen). Nutzung von Naturräumen. Globale Bevölkerungsentwicklung. Entwicklungs- und Schwellenländer (Indikatoren und Gründe der Entwicklungsunterschiede, Bedeutung und Entwicklung in der Landwirtschaft und im Bergbau). Modelle des ökonomischen Aufstiegs anhand exemplarischer Staaten bzw. Wirtschaftsregionen. Ökonomischer Wandel und Fortschritte in ausgewählten Staaten. Lebenswelten im ländlichen und städtischen Raum. Ökonomische und regionale Entwicklungen in Industrieländern. Österreich und Europa: Naturräumliche Voraussetzungen und Nutzung. Bevölkerungsentwicklung – Migration. 2. Semester – Kompetenzmodul 2: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die wesentlichen Wirtschaftssysteme, -ordnungen und -theorien erklären und unterscheiden; – volkswirtschaftliche Grundbegriffe erklären; – die Markt, Marktformen und Preisbildung beeinflussenden Faktoren sowie die Gründe für Marktversagen erläutern; – volkswirtschaftliche Messgrößen erklären; – die Zusammenhänge und Wechselwirkungen im magischen Vieleck sowie deren Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche und gesellschaftliche Situation erläutern und begründen; – die Grundlagen des Geld- und Währungswesens erklären; – die europäische Integration an Beispielen erklären; – die außenwirtschaftlichen Verflechtungen erklären; – Arten und Folgen der Globalisierung bewerten; – die Notwendigkeit einer nachhaltigen Wirtschaft vor dem Hintergrund der Ressourcenverknappung beschreiben. Lehrstoff: Volkswirtschaftliche Grundbegriffe. Wirtschaftssysteme – Wirtschaftsordnungen, Wirtschaftstheorien. Marktformen, vollkommener Markt und Marktversagen. Volkswirtschaftliche Messgrößen (zB Bruttoinlandsprodukt, (Gender) Human Development Index, Arbeitslosenquote, Gini Koeffizient). Österreich und Europa (Sozialpolitik und Arbeitsmarkt, Geld- und Währungspolitik, außenwirtschaftliche Beziehungen). Globalisierung und Nachhaltigkeit – Chancen, Risiken und Folgen. 3.2 BETRIEBSWIRTSCHAFT UND PROJEKTMANAGEMENT II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die steigende Bedeutung des Dienstleistungssektors für die zukünftige Wirtschaftsentwicklung beschreiben; – die Grundlagen kunden- und marktgerechter Dienstleistungsgestaltung anwenden; – den kontinuierlichen Prozess einer Dienstleistungs- bzw. Produktentwicklung von der Ideenfindung und -bewertung über die Entwicklung und Realisierung beschreiben; – eine einfache Geschäftsidee entwickeln; – einen Businessplan (inklusive Gründungskosten) für eine Geschäftsidee erstellen und präsentieren; – im Rahmen der Entwicklung des Businessplans Grundlagen des Projektmanagements anwenden; – Marketingmaßnahmen von Unternehmen analysieren; – die Grundzüge der Marktforschung und Marktforschungsmethoden erläutern; – ein Marketingkonzept für eine Geschäftsidee entwickeln; – Marketingmaßnahmen kritisch beurteilen. Lehrstoff: Grundlagen und Besonderheiten des Dienstleistungssektors. Inhalte des Businessplans: Entwicklung eines Businessplans inklusive Marketing und Gründungskosten mit Hilfe der Methoden des Projektmanagements. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Investitionsentscheidungen auf Basis der Investitionsrechnung und qualitativer Kriterien treffen; – den Prozess und die Verfahren der Personalauswahl unterscheiden; – die wesentlichen Instrumente des Personalmanagements erläutern; – die strategische und die operative Ebene in Unternehmen unterscheiden; – die Managementfunktionen beschreiben; – Managementkonzepte analysieren. Lehrstoff: Grundlagen der Investition. Personalmanagement inklusive Personalentwicklung. Unternehmensführung: Management, Managementfunktionen, Managementkonzepte. III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Geschäftsfelder von Kreditinstituten erläutern; – die Rolle und Funktionen von Kreditinstituten in der Volkswirtschaft beschreiben; – Risiken von Kreditgeschäften im Privatbereich und im Unternehmen einschätzen; – Möglichkeiten aufzeigen, um sich vor Risiken zu schützen; – die grundlegende Funktionsweise des Kapitalmarkts beschreiben; – einen Überblick über die verschiedenen Anlageformen geben; – Überlegungen anstellen, welche Anlageformen zu welcher Anlagestrategie passen; – Trends in der Geldanlage beschreiben und Anlageformen kritisch hinsichtlich Ethik und Nachhaltigkeit hinterfragen; – die grundlegende Funktionsweise von Börsen beschreiben; – das Zusammenspiel von Planung und Controlling für eine erfolgreiche Unternehmenssteuerung erläutern; – ausgewählte Controllinginstrumente beschreiben; – Fallstudien zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen mit einer Verknüpfung zum Pflichtgegenstand „Rechnungswesen und Controlling“ lösen. Lehrstoff: Controlling als Basis für Unternehmensentscheidungen, Controllinginstrumente (zB Balanced Scorecard inklusive Personalcontrolling). Fachspezifische Standardsoftware (Tabellenkalkulations- und Präsentationsprogramme). Kreditinstitute. Kapitalmarkt, Geldanlage unter Berücksichtigung von aktuellen Trends und ethischen Aspekten. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Versicherungen auswählen, um die Folgen von Risiken zu minimieren; – Chancen und Risiken von Unternehmenszusammenschlüssen erläutern; – das Zusammenspiel von Planung und Controlling für eine erfolgreiche Unternehmenssteuerung erläutern; – die Aufgaben einer Controllerin und eines Controllers beschreiben; – die Vernetzung zwischen Controlling und anderen Fachabteilungen erläutern; – Controllinginstrumente einsetzen; – Fallstudien zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen mit einer Verknüpfung zum Pflichtgegenstand „Rechnungswesen und Controlling“ lösen. Lehrstoff: Versicherungen. Unternehmenszusammenschlüsse. Controllinginstrumente (zB Balanced Scorecard inklusive Personalcontrolling). Fachspezifische Standardsoftware. Wiederholung, Vertiefung und Vernetzung aller Bereiche der Betriebswirtschaft. Case Studies. Schularbeiten: II. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten und mindestens 1 davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Rechnungswesen und Controlling“. 3.3 RECHNUNGSWESEN UND CONTROLLING I. Jahrgang: 1. Semester – Kompetenzmodul 1: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die rechtlichen Grundlagen der Buchführung anwenden; – Belege erkennen, prüfen, bearbeiten und organisieren; – Geschäftsfälle in einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR) erfassen; – ein Kassabuch führen; – ein Wareneingangsbuch führen; – die Grundzüge der Anlagenbuchführung anwenden; – ein Anlagenverzeichnis führen; – eine Umsatzsteuervoranmeldung erstellen; – den Erfolg in der EAR ermitteln; – laufende Geschäftsfälle in Handelsbetrieben, in Produktionsbetrieben und im Hotel- und Gastgewerbe erfassen sowie die Gewinnauswirkung interpretieren; – Fremdwährungen umrechnen und Auslandgeschäfte verbuchen. Lehrstoff: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Vorgeschriebene Aufzeichnungen anhand von Belegen inklusive Umsatzsteuer, Kassa- und Bankbuch, Wareneingangsbuch, Anlageverzeichnis, Umsatzsteuervoranmeldung, Erfolgsermittlung. Doppelte Buchführung. Geschäftsfälle in Handelsbetrieben, in Produktionsbetrieben und im Hotel- und Gastgewerbe inklusive Verbuchung von Auslandsgeschäften und Fremdwährungsumrechnung. Fachspezifische Software – Buchführungssoftware und/oder Tabellenkalkulationsprogramm. 2. Semester – Kompetenzmodul 2: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die erforderlichen Arbeitsschritte zur Erstellung des Jahresabschlusses beschreiben; – die grundlegenden Bewertungsvorschriften und Bewertungsgrundsätze anwenden; – Zu- und Abgänge des Anlagevermögens in der Buchführung erfassen und eine Weiterbehandlung im Rahmen des Jahresabschlusses vornehmen; – die Verbuchung von Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung durchführen; – die Waren- und Vorratsbewertungen durchführen und die erforderlichen Buchungen tätigen; – Forderungen bewerten und die erforderlichen Buchungen durchführen; – Aufwände und Erträge periodenrein abgrenzen und verbuchen; – die Notwendigkeit der Rückstellungsbildung erkennen und die erforderlichen Buchungen durchführen; – die Auswirkungen von Abschlussbuchungen auf den Jahreserfolg interpretieren. Lehrstoff: Jahresabschluss (Grundlagen, Reihenfolge der Abschlussarbeiten, Inventur und Inventar, Bewertungsgrundsätze, Bewertungsmaßstäbe und -regeln). Anlagenbewertung. Bewertung des Umlaufvermögens – Material bzw. Waren (einfache Bewertung, Bestandsveränderung, indirekte Bewertung, Schwund, Abwertung). Forderungen. Rechnungsabgrenzungen. Rückstellungen. Fachspezifische Software – Buchführungssoftware und/oder Tabellenkalkulationsprogramm. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – den Erfolg für ein Einzelunternehmen bzw. eine Personengesellschaft ermitteln; – eine Erfolgsverteilung für eine Gesellschaftsform erstellen und kontieren; – Unterschiede und Zusammenhänge zwischen Unternehmensrecht und Steuerrecht im Rahmen eines Jahresabschlusses in Grundzügen erklären; – Zusammenhang und Unterschied zwischen Finanzbuchführung und Kostenrechnung erklären; – Kosten ermitteln und auf Kostenstellen verteilen; – Kalkulationen auf Basis eines Betriebsabrechnungsbogens für unterschiedliche Branchen durchführen. Lehrstoff: Jahresabschluss (Erfolgsermittlung, Erfolgsverteilung). Unternehmensrecht – Steuerrecht (in Grundzügen). Kostenrechnung (Kostenarten- und Kostenstellenrechnung, Kalkulationen für Handels- und Produktionsbetriebe, Hotel- und Gastgewerbe). Fachspezifische Software – Buchführungssoftware und/oder Tabellenkalkulationsprogramm. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Unternehmensentscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung treffen und diese begründen; – Jahresabschlüsse lesen und analysieren; – wichtige finanz- und erfolgswirtschaftliche Kennzahlen berechnen und interpretieren; – komplexe Geschäftsfälle anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen. Lehrstoff: Teilkostenrechnung (operative Unternehmensentscheidungen). Jahresabschlussanalyse und Controlling. Darstellung und Interpretation von Zahlenmaterial (insbesondere Einzelunternehmen und Personengesellschaften). Errechnung und Interpretation von Kennzahlen, Liquiditätsanalyse. Komplexe Geschäftsfälle anhand von Belegen. Fachspezifische Software – Buchführungssoftware und/oder Tabellenkalkulation. III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – laufende Bezüge inklusive Überstunden, Zuschläge, Zulagen, Sachbezüge und Sonderzahlungen abrechnen; – den Auszahlungsbetrag und die lohn- und gehaltsabhängigen Abgaben berechnen und verbuchen; – die Arbeitnehmerveranlagung erstellen; – das System der Einkommensteuer erläutern; – die Einkommensteuer berechnen; – Geschäftsfälle anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen; – komplexe betriebswirtschaftliche Aufgabenstellungen (unter Einbeziehung des Lehrstoffes aller Jahrgänge) bearbeiten. Lehrstoff: Personalverrechnung: Abrechnung inklusive Überstundenverrechnung, Zuschläge und Zulagen, Sachbezüge und Sonderzahlungen. Berechnung und Verbuchung von Löhnen und Gehältern, Lohn- und Gehaltsnebenkosten. Steuerrecht: Einkommensteuer (Einkunftsarten, Berechnung). Komplexe Geschäftsfälle anhand von Belegen. Case Studies. Fachspezifische Software – Buchführungssoftware und/oder Tabellenkalkulation. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Geschäftsfälle anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung und Kostenrechnung erfassen; – komplexe betriebswirtschaftliche Aufgabenstellungen (unter Einbeziehung des Lehrstoffes aller Jahrgänge) bearbeiten. Lehrstoff: Wiederholung, Vertiefung und Vernetzung aller Bereiche der Buchführung und Kostenrechnung. Case Studies. Fachspezifische Software – Buchführungssoftware und/oder Tabellenkalkulation. Schularbeiten: I. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 1. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 2. Semester. II. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten und mindestens 1 davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft und Projektmanagement“. 3.4 OFFICEMANAGEMENT UND ANGEWANDTE INFORMATIK III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Bilder und Grafiken für den professionellen Druck aufbereiten; – umfangreiche mehrseitige Publikationen mit Bildern und Grafiken für den professionellen Druck erstellen; – Präsentationen zielgruppenorientiert gestalten; – in einem Content Management System redaktionell arbeiten. Lehrstoff: Bildbearbeitung (Grundlagen). Desktop-Publishing (Vertiefung). Präsentation (Präsentationstechniken und Präsentationsrichtlinien). Online-Publishing (Content Management System). 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – kollaborative Techniken, zB durch das gemeinsame Arbeiten an Dokumenten und Mind-Maps, nutzen; – Netzwerke sicherheitsbewusst nutzen; – die datenschutzrechtlichen Bestimmungen anwenden; – Daten online nutzen und verwalten; – die Notwendigkeit des Einsatzes von Virenschutz, Verschlüsselung und Firewall beurteilen; – unterschiedliche Datensicherungskonzepte für den betrieblichen Bereich nennen; – neue IT-Technologien und deren Folgen im gesellschaftlichen Zusammenhang kritisch hinterfragen. Lehrstoff: Internet und Internetdienste (fortgeschrittene Techniken). Sicherheit in Netzwerken. Datenschutz und Datensicherheit. E-Government, digitale Signatur, Verschlüsselung. Neue Medien und Technologien. Schularbeiten: III. Jahrgang: 2 zweistündige Schularbeiten. 4. GESELLSCHAFT, KUNST UND KULTUR 4.1 GESCHICHTE, POLITISCHE BILDUNG UND RECHT I. Jahrgang: 1. Semester – Kompetenzmodul 1: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen und Phänomene beschreiben; – historische Vorgänge erfassen, richtig einordnen und aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen; – anhand von historischen Modellen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge beurteilen; – ausgewählte kulturelle und künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der jeweiligen Zeit verstehen; – Ereignisse Epochen begründend zuordnen sowie Grundlagen und Ziele der historischen Arbeit erläutern; – die Qualität von Informationsquellen beurteilen und sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen; – ausgewählte facheinschlägige Quellen und Medien zielgerichtet nutzen. Lehrstoff: Aufgaben und Grundlagen der Geschichtswissenschaft: Quellen und Methoden. Orientierung in der Zeit: Historische Kulturräume, Epochen und andere Möglichkeiten der Gliederung. Organisationsformen menschlichen Zusammenlebens und deren Entwicklung unter besonderer Berücksichtigung Österreichs und Europas. 2. Semester – Kompetenzmodul 2: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – aktuelle Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen; – die Strukturen und Funktionsweisen des europäischen politischen und rechtlichen Systems beschreiben und als mündige EU-Bürgerinnen und -Bürger handeln; – die Merkmale der österreichischen Verfassung beschreiben; – sozial-rechtliche und demokratiepolitische Situationen einschätzen, kritisch beurteilen und Differenzen akzeptieren; – die österreichische Rechtsordnung auf supranationaler Ebene einordnen, sachlich diskutieren, kritisch beurteilen und die Meinungsvielfalt akzeptieren; – sich mit der gesellschaftlichen und rechtlichen Vielfalt im Sinne eines gemeinsamen Europas auseinandersetzen. Lehrstoff: Österreichische Verfassung: Aufgaben des Staates, österreichischer Parlamentarismus und Formen der direkten Demokratie. Österreichische Bundesverfassung in Gesetzgebung und Vollziehung. Europäische Union: Entstehung, geschichtliche Entwicklung. Institutionen, Aufgabenbereiche, Gesetzgebungskompetenz. Verflechtungen von Politik und Wirtschaft. Grund- und Menschenrechte. NGOs. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ausgewählte kulturelle und gesellschaftliche Erscheinungen sowie künstlerische Werke der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der Zeit verstehen; – Ereignisse Epochen begründend zuordnen sowie Grundlagen und Ziele der historischen Arbeit erläutern; – Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen; – anhand von historischen Modellen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge beurteilen; – die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften, Kulturen und Staaten erkennen und anhand von Fallbeispielen erklären; – die Merkmale verschiedener aktueller und historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben und die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen; – die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässig Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentumes auswerten und richtig zitieren. Lehrstoff: Organisationsformen menschlichen Zusammenlebens und deren Entwicklung – ausgewählte Beispiele: Frühe Hochkulturen, griechische Polis, Res Publica in Rom, Feudalismus, Staatsformen in der Neuzeit, demokratische Verfassungen und totalitäre Ideologien im europäischen und globalen Kontext. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – aktuelle Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen; – rechtliche Sachverhalte realistisch einschätzen, lösungsorientiert bearbeiten und die dazu erforderlichen Rechtsbegriffe verstehen; – die jeweilige Rechtslage realistisch einschätzen und die entsprechenden Wege der Rechtsdurchsetzung finden; – die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässig Informationen beschaffen und auswerten; – Strukturen und Funktionsweisen des österreichischen, politischen, kulturellen und rechtlichen Systems beschreiben; – sich am politischen Geschehen beteiligen. Lehrstoff: Privatrecht im Kontext zur Praxis. Strafrecht im Kontext zur Praxis. Wirtschaftsrecht im Kontext zur Praxis. 4.2 PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – psychologische und philosophische Theorien, Sachverhalte und Phänomene aus den Themengebieten Grundlagen der Psychologie und Philosophie, Wahrnehmung, Gedächtnis und Lernen sowie Erkenntnistheorie erläutern (Reproduktionsaspekt), auf Beispiele aus Alltag und Beruf anwenden (Transferaspekt) sowie kritisch reflektieren und begründet diskutieren (Reflexionsaspekt); – Verknüpfungen zwischen Psychologie und Philosophie herstellen; – die Vielfalt von Erklärungsansätzen in Psychologie und Philosophie als Chance erkennen; – Argumente begründet austauschen; – ausgehend von ihrer Lebenssituation Problemlösungs- und Kreativitätsstrategien anwenden; – sich ausgehend von ihrer Lebenssituation mit den Grundfragen der menschlichen Existenz auseinandersetzen; – fachspezifische Terminologie anwenden und fachspezifische Texte analysieren. Lehrstoff: Grundlagen der Psychologie (Richtungen und Methoden). Biologische Psychologie. Grundlagen der Philosophie, philosophische Fragen und Grundlagen des philosophischen Denkens. Gedächtnis und Lernen, Intelligenz. Erkenntnistheorie (erkenntnistheoretische Positionen, Argumentationstechniken, wissenschaftliche Erkenntnis, Wahrheit, Wissen). Wahrnehmung und soziale Wahrnehmung. Problemlösen, Kreativität. Konflikte, Aggression, Emotion, Motivation. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – psychologische und philosophische Theorien, Sachverhalte und Phänomene aus den Themengebieten Entwicklungspsychologie, Ethik und philosophische Anthropologie erläutern (Reproduktionsaspekt), auf Beispiele aus Alltag und Beruf anwenden (Transferaspekt) sowie kritisch reflektieren und begründet diskutieren (Reflexionsaspekt); – Verknüpfungen zwischen Psychologie und Philosophie herstellen; – die Vielfalt von Erklärungsansätzen in Psychologie und Philosophie als Chance erkennen; – Argumente begründet austauschen; – ausgehend von ihrer Lebenssituation Problemlösungs- und Kreativitätsstrategien anwenden; – sich ausgehend von ihrer Lebenssituation mit den Grundfragen der menschlichen Existenz auseinandersetzen; – fachspezifische Terminologie anwenden und fachspezifische Texte analysieren. Lehrstoff: Entwicklungspsychologie (Sprach-, Denk-, Sozial- und Moralentwicklung; Zusammenhang zwischen Entwicklungspsychologie und Erkenntnistheorie). Zusammenhang zwischen Sozialpsychologie und Politischer Philosophie. Persönlichkeitspsychologie. Tiefenpsychologie. Psychische Störungen. Ethik (Theorie und angewandte Ethik). Philosophische Anthropologie. 4.3 MUSIK, BILDNERISCHE ERZIEHUNG UND KREATIVER AUSDRUCK I. Jahrgang: 1. Semester – Kompetenzmodul 1: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben eigenständig lösen und dabei Material, Verfahren und Gestaltungsmittel zielgerecht einsetzen; – fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden; – sich einzeln und/oder gemeinsam musikalisch, sprachlich, mimisch, gestisch, tänzerisch und bildnerisch ausdrücken; – experimentell, improvisatorisch und spielerisch handeln; – verantwortungsvoll mit Werkzeugen, Instrumenten und Materialien umgehen; – bewusst und differenziert sinnlich wahrnehmen und beschreiben; – exemplarische Beispiele künstlerischen Schaffens wiedererkennen und stilistisch zuordnen sowie lokale, zeitbedingte und mediale Besonderheiten erläutern; – Beobachtungen und Wahrnehmungen in bildhafte und akustische Ausdrucksformen umsetzen; – mit Bildern und mittels musikalischer Aktivitäten kommunizieren; – die Ergebnisse der praktischen Arbeit in geeigneter Form dokumentieren und präsentieren. Lehrstoff: Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires. Musikalische Formen und Gattungen. Gestaltungsgrundlagen der Malerei: Farbe, Form, Raum, Material. Farbe als Ausdrucksträger, experimentelle und malerische Techniken. Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung: Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik. Schwerpunkte Bildmanipulation, Werbung, Games. Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge. Kontakt mit dem Original. 2. Semester – Kompetenzmodul 2: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben eigenständig lösen und dabei Material, Verfahren und Gestaltungsmittel zielgerecht einsetzen; – fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden; – sich einzeln und/oder gemeinsam musikalisch, sprachlich, mimisch, gestisch, tänzerisch und bildnerisch ausdrücken; – experimentell, improvisatorisch und spielerisch handeln; – verantwortungsvoll mit Werkzeugen, Instrumenten und Materialien umgehen; – bewusst und differenziert sinnlich wahrnehmen und beschreiben; – exemplarische Beispiele künstlerischen Schaffens wiedererkennen und stilistisch zuordnen sowie lokale, zeitbedingte und mediale Besonderheiten erläutern; – Beobachtungen und Wahrnehmungen in bildhafte und akustische Ausdrucksformen umsetzen; – mit Bildern und mittels musikalischer Aktivitäten kommunizieren; – die Ergebnisse der praktischen Arbeit in geeigneter Form dokumentieren und präsentieren; – den Stellenwert Österreichs als Kunst- und Kulturland beschreiben; – gemeinsam Projekte planen und durchführen. Lehrstoff: Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires. Musikgeschichtlicher Überblick. Kunstland Österreich – aktuelles Musik- und Ausstellungsgeschehen. Grafische oder malerische Gestaltungsaufgaben. Perspektive, räumliche und körperhafte Darstellung. Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung: Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Design, Installation, Zeichen, Alltagsästhetik, Raumklang und Musik. Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge. Kontakt mit dem Original. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben eigenständig lösen und dabei Material, Verfahren und Gestaltungsmittel zielgerecht einsetzen; – fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden; – sich einzeln und/oder gemeinsam musikalisch, sprachlich, mimisch, gestisch, tänzerisch und bildnerisch ausdrücken; – experimentell, improvisatorisch und spielerisch handeln; – verantwortungsvoll mit Werkzeugen, Instrumenten und Materialien umgehen; – bewusst und differenziert sinnlich wahrnehmen, beschreiben und analysieren; – exemplarische Beispiele künstlerischen Schaffens wiedererkennen und stilistisch zuordnen sowie lokale, zeitbedingte und mediale Besonderheiten erläutern; – Beobachtungen und Wahrnehmungen in bildhafte und akustische Ausdrucksformen umsetzen; – mit Bildern und mittels musikalischer Aktivitäten kommunizieren; – die Gefahr von Hörschäden im Zusammenhang mit Musikkonsum abschätzen; – die Ergebnisse der praktischen Arbeit in geeigneter Form dokumentieren und präsentieren; – Zusammenhänge zwischen Bild, Text, Klang, Raum und Körper erforschen und die gewonnenen Erkenntnisse gestalterisch umsetzen; – gestalterische oder interpretatorische Qualitäten erkennen und beschreiben; – kulturelle Einrichtungen nutzen; – gemeinsam Projekte planen und durchführen. Lehrstoff: Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires. Einsatz von Musik in Video, Film und elektronischen Medien. Wirkungen und Funktionen von Musik. Gestaltungsaufgaben zur figürlichen Darstellung: Bewegung, Proportion, Deformation. Wege zur Abstraktion in Grafik, Malerei, Installation oder Objekt. Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung: Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Malerei, Grafik, Video, Film und elektronische Medien, Alltagsästhetik, Musik und Performance. Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben eigenständig lösen und dabei Material, Verfahren und Gestaltungsmittel zielgerecht einsetzen; – fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden; – sich einzeln und/oder gemeinsam musikalisch, sprachlich, mimisch, gestisch, tänzerisch und bildnerisch ausdrücken; – experimentell, improvisatorisch und spielerisch handeln; – verantwortungsvoll mit Werkzeugen, Instrumenten und Materialien umgehen; – bewusst und differenziert sinnlich wahrnehmen, beschreiben und analysieren; – exemplarische Beispiele künstlerischen Schaffens wiedererkennen und stilistisch zuordnen sowie lokale, zeitbedingte und mediale Besonderheiten erläutern; – Beobachtungen und Wahrnehmungen in bildhafte und akustische Ausdrucksformen umsetzen; – mit Bildern und mittels musikalischer Aktivitäten kommunizieren; – die Ergebnisse der praktischen Arbeit in geeigneter Form dokumentieren und präsentieren; – Zusammenhänge zwischen Bild, Text, Klang, Raum und Körper erforschen und die gewonnenen Erkenntnisse gestalterisch umsetzen; – die gesellschaftliche und politische Funktion und Wirkung von optischem und akustischem Material erkennen; – die Rolle von Musik als Wirtschaftsfaktor einschätzen; – gestalterische oder interpretatorische Qualitäten erkennen und beschreiben; – kulturelle Einrichtungen nutzen; – gemeinsam Projekte planen und durchführen. Lehrstoff: Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires. Musik und Gesellschaft bzw. Wirtschaft. Themenzentrierte Querschnitte. Freie bildnerische Arbeit: Themenzentrierte Aufgaben mit der Möglichkeit einer individuellen Wahl der Gestaltungsmedien durch die Schülerinnen und Schüler, arbeitsbegleitende Dokumentation. Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung: Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik. Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge. Kontakt mit dem Original. 5. MATHEMATIK, NATURWISSENSCHAFTEN UND ERNÄHRUNG 5.1 ANGEWANDTE MATHEMATIK I. Jahrgang: 1. Semester – Kompetenzmodul 1: Bildungs- und Lehraufgabe: Zahlen und Maße Die Schülerinnen und Schüler können – die Bezeichnungen, den Aufbau und die Eigenschaften der Zahlenmengen (N, Z, Q, R) nennen, Zahlen diesen Mengen zuordnen und auf der Zahlengeraden darstellen; – Zahlen von Festkommadarstellung in Gleitkommadarstellung umwandeln und umgekehrt; – mit Zahlen in Gleitkommadarstellung mit und ohne Technologieeinsatz operieren; – die Prozentrechnung verstehen und als Zahlen angeben; – Anwendungsaufgaben mit Prozentzahlen lösen; – die Kenntnisse über Fest- und Gleitkommadarstellung von großen und kleinen Zahlen auf den Bereich Maße und Maßeinheiten anwenden; – die Maßeinheiten für Längen-, Flächen-, Volums-, Masse- und Zeiteinheiten sinnvoll umwandeln; – die Vorsilben Kilo, Mega, Giga, Tera, Dezi, Zenti, Milli, Mikro, Nano sinnvoll bei Anwendungsaufgaben interpretieren; – Maßeinheiten mit Hilfe der Potenzschreibweise darstellen und damit Rechenoperationen durchführen; – Zahlen runden und die dabei nötige Genauigkeit im Zusammenhang mit Anwendungen abschätzen. Algebra und Geometrie Die Schülerinnen und Schüler können – mit Variablen und mit Termen (Klammerterme, Binome, Brüche und Potenzen mit ganzzahligen Exponenten) ohne Technologieeinsatz operieren; – die Regeln zum Auflösen von Klammern beschreiben; – folgende binomische Formeln (a ± b)² und a² – b² anwenden und damit Terme auflösen bzw. faktorisieren; – die Rechengesetze für das Rechnen mit Potenzen mit ganzzahligen Hochzahlen nennen; – diese Rechengesetze argumentieren, sie in geeigneten Aufgaben anwenden und interpretieren und die Ergebnisse kommunizieren; – lineare Gleichungen und Ungleichungen in einer Variablen mit und ohne Technologieeinsatz lösen und die Lösungsmenge interpretieren; – schulartenspezifische Problemstellungen durch lineare Gleichungen in einer Variablen modellieren; – das problembezogene Modell der linearen Gleichung interpretieren und argumentieren und dieses zur Lösung von Aufgabenstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen heranziehen; – Formeln aus verschiedenen Anwendungsbereichen nach einer gesuchten Variablen umformen; – die Zusammenhänge und Abhängigkeiten der einzelnen Variablen interpretieren und argumentieren; – ein lineares Gleichungssystem in zwei Variablen ohne Technologieeinsatz und in mehr Variablen mit Technologieeinsatz lösen; – unterschiedliche Lösungsfälle (eine Lösung, keine Lösung, unendlich viele Lösungen) rechnerisch und grafisch interpretieren und argumentieren; – ein lineares Gleichungssystem für schulartenspezifische Problemstellungen modellieren. Funktionale Zusammenhänge Die Schülerinnen und Schüler können – eine Funktion als eindeutige Zuordnung beschreiben; – die Variablen und den Zusammenhang zwischen den beiden Variablen einer Funktion argumentieren; – eine lineare Funktion in verschiedenen Formen (Tabelle, Funktionsgleichung, Funktionsterm, grafisch im Koordinatensystem) darstellen; – den Anstieg und die Werte (Punkte) einer Geraden berechnen; – die Nullstelle der linearen Funktion grafisch und rechnerisch mit und ohne Technologieeinsatz bestimmen; – die Lage zweier Geraden aus der Gleichung und/oder der grafischen Darstellung im Koordinatensystem bestimmen und interpretieren; – Problemstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen durch lineare Funktionen modellieren; – den Schnittpunkt zweier Geraden mit und ohne Technologieeinsatz berechnen; – die unterschiedlichen Lösungsmöglichkeiten eines Gleichungssystems mit zwei Variablen mit Hilfe einer Grafik argumentieren (Schnittpunkt, parallele Geraden, identische Geraden); – zwei lineare Funktionen als grafische Darstellung eines anwendungsorientierten Problems deuten; – die Lösung des Gleichungssystems im Zusammenhang mit Problemen aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen (Wirtschaft, Alltag, Wissenschaft) argumentieren und kommunizieren; – einfache Formen der mathematischen Modellbildung durchführen. Lehrstoff: Zahlen und Maße: Aufbau und Darstellung der Zahlenbereiche der natürlichen, ganzen, rationalen und reellen Zahlen. Zahlen in Fest-, Gleitkomma- und Prozentdarstellung. Maßzahlen und Maßeinheiten. Algebra und Geometrie: Variable und Terme (Auflösung von Klammertermen, Binomen, Brüchen und Potenzen mit ganzzahligen Exponenten). Lineare Gleichung mit einer Variablen. Formelumformungen in verschiedenen Anwendungsbereichen. Lineare Ungleichungen mit einer Variablen. Lineare Gleichungssysteme mit zwei Variablen. Funktionale Zusammenhänge: Definition und Darstellungsmöglichkeiten einer linearen Funktion, Beschreibung der Abhängigkeit von zwei Größen mit linearen Funktionen, Eigenschaften des Graphen der linearen Funktion (Anstieg, Nullstelle), Lagebeziehung zweier linearer Funktionsgraphen zueinander. Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag). 2. Semester – Kompetenzmodul 2: Bildungs- und Lehraufgabe: Algebra und Geometrie Die Schülerinnen und Schüler können – die Lösungsbereiche linearer Ungleichungen in zwei Variablen mit Technologieeinsatz bestimmen; – schulartenspezifische Problemstellungen durch Ungleichsysteme mit zwei Variablen modellieren; – die Zielfunktion für die Problemstellung einer linearen Optimierung formulieren; – die Lösung einer linearen Optimierung mit Technologieeinsatz ermitteln und interpretieren sowie den Lösungsweg erklären; – die Gesetze für das Rechnen mit Potenzen auf Potenzen mit gebrochenen Hochzahlen anwenden; – Wurzeln als gebrochene Hochzahlen darstellen und umgekehrt; – quadratische Gleichungen in einer Variablen lösen; – reelle Lösungen quadratischer Gleichungen ermitteln und interpretieren; – die unterschiedlichen Lösungsmöglichkeiten einer quadratischen Gleichung erkennen und argumentieren; – Sinus, Cosinus und Tangens im rechtwinkeligen Dreieck als Verhältnis zweier Seiten interpretieren und für Berechnungen in rechtwinkeligen Dreiecken einsetzen; – Daten in Matrixform darstellen; – Summe, Differenz und Produkt zweier Matrizen sowie die Multiplikation einer Matrix mit einem Skalar mit Technologieeinsatz berechnen; – Ergebnisse der Berechnungen mit Matrizen interpretieren und erklären; – einen Produktionsprozess ausgehend von Rohstoffen bis zu den Endprodukten grafisch darstellen und zugehörige Berechnungen mit Matrizen beschreiben und durchführen. Funktionale Zusammenhänge Die Schülerinnen und Schüler können – quadratische Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen grafisch skizzieren bzw. mit Hilfe von Technologieeinsatz exakt darstellen und Eigenschaften dieser Funktionstypen angeben und erklären; – quadratische Funktionen für Problemstellungen aus Wirtschaft, Alltag und Wissenschaft modellieren und ihre Lösungen interpretieren; – gesuchte Werte von quadratischen Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen mit Technologieeinsatz ermitteln; – diese Werte kontextbezogen interpretieren; – Sinus-, Cosinus- und Tangensfunktionen ausgehend vom Einheitskreis mit Winkel im Grad- und im Bogenmaß grafisch darstellen und argumentieren. Lehrstoff: Algebra und Geometrie: Lineare Ungleichungssysteme mit zwei Variablen. Lineare Optimierung mit zwei Variablen. Rechnen mit Potenzen – gebrochene Hochzahlen – Wurzeln. Quadratische Gleichungen mit einer Variablen und reellen Lösungen. Matrizenrechnung: Anwendung der Matrizen auf einen Produktionsprozess. Sinus, Cosinus und Tangens eines Winkels im rechtwinkeligen Dreieck. Funktionale Zusammenhänge: Quadratische Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen. Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag). Trigonometrische Funktionen (Grad- und Bogenmaß, Einheitskreis). II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Algebra und Geometrie Die Schülerinnen und Schüler können – die Begriffe natürlicher und dekadischer Logarithmus als Urheberfunktion der Exponentialfunktion erläutern; – die Rechengesetze für Logarithmen (log(a.b), log(a/b), log(an)) in Grundaufgaben anwenden; – Gleichungen vom Typ a λx = b mit Hilfe des Logarithmus lösen. Funktionale Zusammenhänge Die Schülerinnen und Schüler können – Eigenschaften der Exponentialfunktion und ihrer Parameter im Hinblick auf deren Verlauf interpretieren; – Eigenschaften der Exponentialfunktion in Anwendungsproblemen aus Wirtschaft, Alltag und Wissenschaft interpretieren; – die Begriffe „Halbwertszeit und Verdoppelungszeit“ erklären sowie kontextbezogen berechnen; – kontinuierliche unbegrenzte, begrenzte und logistische Zu- und Abnahmeprozesse mit Hilfe von Exponentialfunktionen beschreiben; – zur Berechnung von Wachstums- und Zerfallsproblemen Technologie kompetent einsetzen und können Ergebnisse interpretieren; – das Bildungsgesetz endlicher geometrischer Folgen und Reihen verstehen; – die Summenformel endlicher geometrischer Reihen verstehen; – mit Folgen und Reihen Berechnungen in finanzmathematischen Problemstellungen durchführen; – Zinseszinsaufgaben auf Grundlage der geometrischen Folgen modellieren; – Zinseszinsrechnungen durchführen, Lösungswege dokumentieren und die Ergebnisse interpretieren; – Rentenrechnungen auf Grundlage geometrischer Reihen modellieren; – das Grundvokabular der Finanzmathematik (Kapital, Zinssatz, Zinseszins, Raten, Endwert, Barwert, ganz- und unterjährige Verzinsungsperiode, Annuität, Auf- und Abzinsen) anwenden; – Geldflüsse bei unterschiedlichen Sparformen berechnen, beurteilen und vergleichen; – Rückzahlungen und die unterschiedlichen Konditionen bei Krediten berechnen, beurteilen und vergleichen; – einen Schuldtilgungsplan aufstellen und erklären; – Technologie für Berechnungen in der Finanzmathematik kompetent einsetzen und die Ergebnisse interpretieren. Stochastik Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundbegriffe der Statistik nennen; – statistische Daten erheben oder recherchieren; – die Unterschiede bei der Bearbeitung von quantitativen und von qualitativen Merkmalen beschreiben; – Daten in unterschiedlichen Formen darstellen; – Daten und Darstellungsformen kritisch hinterfragen und interpretieren; – absolute, relative, prozentuelle Häufigkeiten ermitteln; – Häufigkeiten eindimensionaler Daten grafisch darstellen und können diese Darstellungen argumentieren und interpretieren. Lehrstoff: Algebra und Geometrie: Rechengesetze für Logarithmen. Exponentialgleichungen vom Typ aλx = b (a und b sind positive reelle Zahlen). Funktionale Zusammenhänge: Eigenschaften der Exponentialfunktionen. Kontinuierliche unbegrenzte, begrenzte und logistische Zu- und Abnahmeprozesse mit Exponentialfunktionen. Bildungsgesetz von endlichen geometrischen Folgen und Reihen, Summenformel. Zinseszinsrechnung. Rentenrechnung. Sparformen. Kredite und Schuldtilgung. Stochastik: Qualitative und quantitative Merkmale von Daten, Datenmanipulierbarkeit. Häufigkeiten (absolute, relative und prozentuelle) von eindimensionalen Daten. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Stochastik Die Schülerinnen und Schüler können – die Definitionen einzelner Begriffe der beschreibenden Statistik wie arithmetisches Mittel, geometrisches Mittel, Median, Quartil, Modus, empirische Varianz, Standardabweichung, Spannweite, Quartilsabstand nennen und mit Boxplot-Diagrammen interpretieren; – Lage- und Streuungsmaße mit Technologieeinsatz ermitteln; – Median, Minimum, Maximum und Quartile in Boxplots darstellen; – die Lösungswege und Lösungen in der beschreibenden Statistik interpretieren und dokumentieren; – die Regression zweidimensionaler Daten erklären; – die Regressionslinie zweidimensionaler Daten mit Technologieeinsatz berechnen, grafisch darstellen und die Ergebnisse interpretieren; – die Qualität des Zusammenhangs zweier Größen (oder zweier Merkmale) erklären und argumentieren. Analysis Die Schülerinnen und Schüler können – Grenzwert und Stetigkeit intuitiv deuten; – die Definitionen des Differenzenquotienten und des Differentialquotienten wiedergeben; – Differenzenquotient und Differentialquotient mit Hilfe der Änderungsrate argumentieren; – Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen differenzieren; – mit Hilfe der Ableitungsregeln (Summen-, Produkt- und Kettenregel) Summen, Produkte und Verkettungen dieser drei Funktionsarten differenzieren; – den Zusammenhang zwischen Funktion und ihrer Ableitungsfunktion erkennen; – grafisch und rechnerisch lokale Extremwerte von Funktionen finden und die Bedeutung lokaler Extremwerte beschreiben; – das Krümmungsverhalten der Funktion an Hand der grafischen Darstellung und mit Hilfe der 2. Ableitung erkennen; – Wendepunkte berechnen; – das Modell der Kostentheorie erklären; – Aufgaben in wirtschaftlichem Kontext mit Kosten-, Nachfrage-, Erlös- und Gewinnfunktionen modellieren; – Berechnungen und grafische Darstellungen in der Kostentheorie durchführen; – die Modelle der Preistheorie erklären; – die Ableitungsfunktion in der Kosten- und Preistheorie anwenden, die Ergebnisse interpretieren und die Lösungswege erklären und dokumentieren; – Aufgabenstellungen aus der Wirtschaft mit Nachfrage-, Erlös- und Gewinnfunktion modellieren; – Berechnungen und grafische Darstellungen in der Preistheorie durchführen. Lehrstoff: Stochastik: Lagemaße (arithmetisches Mittel, geometrisches Mittel, Modus, Median, Quartil) und Streuungsmaße (Spannweite, Standardabweichung, Varianz, Quartilsabstand). Regression von zweidimensionalen Datenmengen. Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag). Analysis: Grenzwertbegriff, Stetigkeitsbegriff. Differenzenquotient und Differentialquotient, Änderungsrate. Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen, Ableitungsregeln. Monotonie, lokale Extremwerte, Krümmungsverhalten und Wendepunkte. Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen; Summe, Produkt und Verkettung von Funktionen; Ableitungsregeln. Kostentheorie (Analyse der Gesamt- und der Durchschnittskostenfunktion mit Kostenkehre, Betriebsoptimum und langfristige Preisuntergrenze, Betriebsminimum und kurzfristige Preisuntergrenze). Preistheorie (Analyse der Nachfrage-, Erlös- und Gewinnfunktionen mit Höchstpreis, Sättigungsmenge, Erlösgrenzen, Erlösmaximum, Break-even-point und Nutzgrenze, Cournot’scher Punkt, Gewinnmaximum). III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Analysis Die Schülerinnen und Schüler können – die Stammfunktion der Potenz- und Polynomfunktion ohne Technologieeinsatz ermitteln; – den Begriff des unbestimmten Integrals erläutern; – die Bedeutung des unbestimmten und des bestimmten Integrals erklären; – den Zusammenhang zwischen Funktion und Stammfunktion erklären, beschreiben und grafisch deuten; – den Begriff des bestimmten Integrals zur Berechnung von Flächen heranziehen; – Flächeninhalte mit Hilfe des Integrals mit und ohne Technologieeinsatz berechnen. Stochastik: Die Schülerinnen und Schüler können – den Begriff der Wahrscheinlichkeit erläutern; – die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten eines Zufallsereignisses berechnen und deuten; – die Regeln zur Berechnung von Wahrscheinlichkeiten auf einander ausschließende bzw. voneinander unabhängige Ereignisse anwenden; – Zufallsexperimente („Ziehen mit/ohne Zurücklegen“) mit Baumdiagrammen modellieren, Pfadregeln anwenden und Baumdiagramme interpretieren; – Wahrscheinlichkeitsrechnung bei schulartenspezifischen Aufgabenstellungen durchführen und die Ergebnisse interpretieren sowie den Lösungsweg argumentieren; – die Grundvoraussetzung und die Parameter für eine Binomial- und eine Normalverteilung nennen; – die Wahrscheinlichkeitsdichtefunktion einer Binomial- und Normalverteilung grafisch skizzieren; – die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von binomial- bzw. normalverteilten Ereignissen mit Technologieeinsatz berechnen und interpretieren; – Erwartungswert und Standardabweichung der beiden Verteilungen berechnen; – die Auswirkung von Erwartungswert und Standardabweichung auf die Verteilungskurve interpretieren und erklären; – praxisorientierte Aufgabenstellungen aus Wirtschaft, Alltag und Wissenschaft mit Hilfe der Binomial- und Normalverteilung lösen. Zahlen und Maße in unterschiedlichen Anwendungsbereichen: Die Schülerinnen und Schüler können – Zahlen in Gleitkommadarstellung und Prozentzahlen bei Problemstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsgebieten und in Zusammenhang mit Algebra, Geometrie, mit Funktionen und Analysis sowie mit Stochastik sicher einsetzen und mit ihnen Berechnungen durchführen; – Maße und Maßeinheiten bei Problemstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsgebieten und im Zusammenhang mit allen inhaltlichen Kompetenzbereichen korrekt benützen, umrechnen und Berechnungen durchführen. Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik Die Schülerinnen und Schüler können – Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik bei der Bearbeitung von anwendungsbezogenen Problemstellungen miteinander in Zusammenhang bringen und die erworbenen inhalts- wie handlungsbezogenen Kompetenzen aus diesen Bereichen der jeweiligen Problemstellung anpassen und einsetzen; – die erworbene Werkzeugkompetenz im Umgang mit Technologieeinsatz bei der Bearbeitung von anwendungsbezogenen Problemstellungen aus diesen Kompetenzbereichen sicher und gezielt einsetzen. Lehrstoff: Analysis: Unbestimmte und bestimmte Integrale, Berechnung von Flächeninhalten mit Integralrechnung. Praxisorientierte schulartenspezifische Anwendungen. Stochastik: Begriff der Wahrscheinlichkeit. Additions- und Multiplikationsregel auf einander ausschließende und unabhängige Ereignisse. Binomialverteilung und Normalverteilung (Erwartungswert und Standardabweichung). Lineare Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen, trigonometrische Funktionen, Wachstums- und Zerfallsfunktionen: Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag). Matrizen: Schulartenspezifische Anwendungen im Wirtschaftsbereich. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik Die Schülerinnen und Schüler können – Gleichungen, Ungleichungen, funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik bei der Bearbeitung von anwendungsbezogenen Problemstellungen miteinander verknüpfen und mittels erworbener Inhalts-, Handlungs- und Werkzeugkompetenz schulartenspezifische Problemstellungen aus Alltag, Wirtschaft und Wissenschaft bearbeiten; – Gleichungen- und Ungleichungssysteme im Bereich der linearen Optimierung bei praxisorientierten Aufgabenstellungen sicher und gezielt einsetzen und die Lösungen interpretieren und argumentieren; – Zinseszins- und Rentenrechnung im Bereich der schulartenspezifischen Anwendungen bei unterschiedlichen Sparformen, Krediten und Schultilgung kompetent zur Modellbildung und zum Berechnen nutzen, die Lösungen interpretieren und argumentieren; – Differenzial- und Integralrechnung sowie funktionale Zusammenhänge bei wirtschaftsmathematischen Aufgabenstellungen gezielt und sicher einsetzen und sowohl in der Kosten- wie in der Preistheorie Lösungswege und Lösungen dokumentieren, interpretieren und erklären; – sowohl die Kenntnisse aus der Statistik, wie auch aus der Wahrscheinlichkeitsrechnung sinnvoll verbinden und zur Lösung und Interpretation von praxisorientierten und schulartenspezifischen Stochastik-Aufgaben heranziehen. Lehrstoff: Gleichungs- und Ungleichungssysteme, lineare Optimierung: Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag). Zinseszins- und Rentenrechnung: Schulartenspezifische Anwendungen bei unterschiedlichen Sparformen, Krediten und Schuldtilgung. Differenzieren und Integrieren: Schulartenspezifische Anwendungen in der Kosten- und Preistheorie. Stochastik: Praxisorientierte Problemstellungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag) zur beschreibenden Statistik und zur Wahrscheinlichkeitsrechnung. Schularbeiten: I. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 1. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 2. Semester. II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1 zweistündige und 1 dreistündige Schularbeit. 5.2 NATURWISSENSCHAFTEN II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Beobachten und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundlagen der Newtonschen Mechanik nennen und Beispiele für deren Anwendung geben; – die Definitionen von häufig benötigten Messgrößen und Maßeinheiten nennen sowie häufig verwendete Vorsilben verwenden; – sich Größenverhältnisse erschließen und Dimensionen im Mikro- und Makrokosmos einordnen; – die Entwicklung des naturwissenschaftlichen Weltbilds aus historischer Sicht beschreiben; – die Grundbegriffe der Radioaktivität und die Gefahrenpotentiale nennen; – die aktuell gültigen Mechanismen der Evolution unter Anwendung von Fachvokabular erklären sowie Belege für die Evolution anführen; – Beispiele nennen, anhand derer die Evolution gut zu veranschaulichen ist; – die Merkmale des Lebens und die Voraussetzungen der Lebensentwicklung beschreiben; – im Überblick die Mechanismen der Stromerzeugung und Stromleitung erklären; – die organischen Grundlagen des Nerven- und Hormonsystems beschreiben; – Regelkreise in der Natur anhand eines Beispiels erklären. Untersuchen und Bearbeiten: Die Schülerinnen und Schüler können – die Arbeitsweise der Physik anhand von ausgewählten Beispielen erläutern; – einfache Messungen von physikalischen Größen wie zB Länge, Zeit und Masse durchführen sowie grundlegende Aussagen über die Genauigkeit von Messungen tätigen; – Lebewesen auf Grund ihrer Organisationsstruktur zeitlich einordnen; – die unterschiedlichen Evolutionstheorien historisch einordnen und die wesentlichen Unterschiede erklären; – Nervensysteme unterschiedlicher Organisationshöhe in Bau und Funktion differenzieren; – einfache Versuche zur Reizleitung (zB Reflextests) durchführen und deren Ergebnisse erklären. Bewerten und Anwenden Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundidee des internationalen Einheitensystems erfassen, Messgrößen in verschiedenen Einheiten ausdrücken sowie häufig gebrauchte Vorsilben verwenden; – mit den wichtigsten physikalischen Größen einfache Berechnungen durchführen; – durch Recherche grundlegende Informationen zu Aufbau und Entwicklung des Universums gewinnen sowie die Grenzen menschlicher Erkenntnis bei der Untersuchung des Makro- und Mikrokosmos reflektieren; – die Lebensbedingungen innerhalb unseres Planetensystems unterscheiden und die Chance auf extraterrestrische Lebensentwicklung interpretieren; – Gemeinsamkeiten unterschiedlicher Organismen aufzeigen und deren Ursprung erklären; – die Entwicklung vom Einzeller zum Vielzeller (bzw. zum echten Gewebe) evolutiv begründen; – die gewonnenen physikalischen Wissensinhalte der Elektrizität auf die Funktionen des Nervensystems übertragen; – die Funktionsweise von Nerven- und Hormonsystem und deren Zusammenspiel erklären; – die Bedeutung der Regelkreise im menschlichen Körper anhand ausgewählter Beispiele erklären. Lehrstoff: Schwerpunktthema: „Evolution und Universum“: Grundbegriffe der Mechanik. Entstehung des Universums, Urknall, Planetensystem, Eigenschaften der Himmelskörper. Keplersche Gesetze. Radioaktivität. Entstehung des Lebens auf der Erde – physikalische, chemische, biotische Evolution, Evolutionstheorien. Erdzeitalter – Entstehung wichtiger Lebensformen im Überblick. Vom Einzeller zum Vielzeller, Gewebe. Schwerpunktthema: „Informationssysteme“: Elektrizität. Bau und Funktion von Steuerungssystemen: Nerven- und Hormonsystem. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Beobachten und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – Beispiele für verschiedene Typen von Sinnesorganen zur Wahrnehmung der Umwelt in Aufbau und Funktion beschreiben; – Schall als mechanische Welle sowie die wichtigsten Eigenschaften von Schall wie Ausbreitung, Tonhöhe, Lautstärke usw. beschreiben; – beschreiben, wie das Ohr aus physikalischer Sicht akustische Reize verarbeitet; – effiziente Schallschutzmaßnahmen in Beruf und Alltag nennen; – Licht als elektromagnetische Welle sowie die wichtigsten Phänomene des Lichts wie Ausbreitung, Reflexion, Brechung und Beugung beschreiben; – die Gefahrenpotentiale bestimmter elektromagnetischer Wellen beschreiben; – das optische System des Auges beschreiben; – die wichtigsten Formen von Energie beschreiben; – das Prinzip der Energieerhaltung in abgeschlossenen Systemen beschreiben, die Umwandlungen von Energieformen beobachten und die Energiearten benennen; – ein einfaches ökologisches System mit Hilfe der entsprechenden Fachbegriffe beschreiben; – den Bau und die ökologischen Funktionen mikrobiologischer Organismen erläutern; – unterschiedliche Ursachen von Erkrankungen und wichtige Krankheitstypen nennen. Untersuchen und Bearbeiten Die Schülerinnen und Schüler können – einfache akustische Vorgänge nach Anleitung untersuchen und beschreiben; – einfache Freihandexperimente zur Physik des Lichts durchführen und dokumentieren; – Wärmeleitung, Wärmeströmung und Wärmestrahlung in Natur und Alltag beobachten, beschreiben sowie ihre Bedeutung erörtern; – einfache Versuche zur Sinnesphysiologie durchführen und protokollieren; – Fragestellungen zu den wichtigsten Energieträgern für regenerative und konventionelle Energienutzung recherchieren und beantworten; – Beziehungen zwischen Lebewesen in Lebensräumen in geeigneter grafischer Darstellung aufzeigen; – Informationen zu biologischen bzw. ökologischen Fragestellungen aus verschiedenen Quellen zielgerichtet auswerten sowie mithilfe verschiedener Techniken und Methoden adressaten- und situationsgerecht verarbeiten; – einfache Untersuchungen zu Wasser und Luft als Lebensgrundlage durchführen. Bewerten und Anwenden Die Schülerinnen und Schüler können – Schallgeber und Schallempfänger in ihrem Einsatz und hinsichtlich der Lärmbelastung bewerten; – einfache optische Geräte anwenden (zB Linsen) und die Verbesserung der Reizaufnahme bewerten; – Vor- und Nachteile bei der Nutzung der unterschiedlichen Energieformen bewerten und selbst Maßnahmen zur Einsparung von Energie setzen; – den Energiesatz bei der Beschreibung von Energieumwandlungen anhand von Beispielen aus Alltag und Technik anwenden; – Auswirkungen der abiotischen Umweltfaktoren erläutern und bewerten; – Eigenschaften und Merkmale von Organismen als Anpassung an deren Lebensraum erkennen und begründen; – die Interaktionen zwischen Lebewesen eines Ökosystems aufzeigen; – die grundlegenden Zusammenhänge in Stoffkreisläufen und Energieflüssen beschreiben; – den Prozess der Fotosynthese und ihre Bedeutung als Grundlage allen Lebens erläutern; – den Prozess der Zellatmung und seine Bedeutung im Rahmen der Energiebereitstellung der Organismen erläutern; – beispielhaft Maßnahmen zur Verbesserung der Luft- und Wassergüte angeben; – mögliche Folgen des Klimawandels erklären, diskutieren und bewerten; – die Grundlagen und die Bedeutung nachhaltigen Wirtschaftens beschreiben und in ihre eigene Lebenssituation transferieren; – ihr eigenes ökologisches Verhalten reflektieren, ihren eigenen ökologischen Fußabdruck berechnen und daraus folgend nachhaltig und umweltgerecht handeln; – die verschiedenen Methoden der Krankheitsprophylaxe und deren Vor- und Nachteile beurteilen; – die biotischen und abiotischen Faktoren in einem konkreten Ökosystem definieren sowie deren Auswirkungen und Zusammenhänge erläutern. Lehrstoff: Schwerpunktthema: „Sinne und Wahrnehmung“: Strahlen und Wellen. Bau und Funktion der Sinnesorgane. Schwerpunktthema: „Energie und Umwelt“: Energie, Energietechnik. Allgemeine Grundlagen der Ökologie. Einflüsse des Menschen auf Ökosysteme, regionale und globale Auswirkungen. Nachhaltiges Wirtschaften. Fotosynthese bzw. Atmung – Bau- und Betriebsstoffwechsel der Pflanze. Fotovoltaik. Mikrobiologie, ökologische Lebensformen. Konkretes Beispiel für ein Ökosystem. III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Beobachten und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – die Formelsprache der Chemie erläutern; – wichtige funktionelle Gruppen erkennen; – die Zusammensetzung und Bedeutung ausgewählter synthetischer Stoffe erklären; – einen Überblick über Bionik bzw. Nanotechnologie geben; – die Grundlagen der klassischen Genetik nennen; – das Grundvokabular der Molekulargenetik anwenden; – den Aufbau der Nukleinsäuren, den genetischen Code sowie den Ablauf und die Bedeutung der identischen Reduplikation im Zellzyklus beschreiben; – die Vorgänge und die funktionelle Bedeutung der Mitose und Meiose erläutern; – die Struktur des menschlichen Erbgutes und die Vorgänge der Vererbung beschreiben; – die wichtigsten analytischen und manipulativen Methoden der Genetik in Grundzügen erläutern; – unterschiedliche Formen der Fortpflanzung bei Pro- und Eukaryoten nennen; – die Bedeutung und die wesentlichen Regelkreise des weiblichen Zyklus beschreiben; – die wichtigsten Schritte der Embryogenese und deren Bedeutung für die Entwicklung des Organismus erklären. Untersuchen und Bearbeiten Die Schülerinnen und Schüler können – die Systematik des Periodensystems zur Abschätzung von Stoffeigenschaften der Elemente erfassen und nutzen; – zu gesellschafts- bzw. alltagsrelevanten Themen aus dem Bereich „synthetische Stoffe“ referieren; – anhand einfacher Versuche (zB Flugobjekte, Stabilität unterschiedlicher Formen) die Sinnhaftigkeit der Bionik ersichtlich machen; – den Weg von der DNA zum Protein beschreiben und Begriffe wie Translation und Transkription einordnen; – verschiedene genetisch bedingte Erkrankungen beschreiben und Stammbäume zu genetisch bedingten Erkrankungen erstellen; – Sachinformationen zu den Schwerpunktthemen sortieren und gewichten sowie in geeigneter Weise darstellen; – die funktionelle Bedeutung sowie Unterschiede und Gemeinsamkeiten tierischer und pflanzlicher Fortpflanzungsvarianten beschreiben. Bewerten und Anwenden Die Schülerinnen und Schüler können – einen Überblick über die wichtigsten Makromoleküle geben und ihre Stellung in der Biochemie bewerten; – Argumente für bzw. gegen die Nutzung von Nanotechnologie in Technik, Medizin und Alltag im Überblick zusammenstellen und diese bewerten; – Argumente für bzw. gegen die Nutzung von Gentechnik, Klonen und Stammzellenforschung einander gegenüberstellen und reflektieren; – zwischen beschreibenden (naturwissenschaftlichen) und normativen (ethischen) Aussagen unterscheiden; – Erkenntnisse und Methoden in ausgewählten aktuellen Themen (wie zu Medizin, Biotechnik und Gentechnik) unter Berücksichtigung gesellschaftlich verhandelbarer Werte beschreiben und beurteilen. Lehrstoff: Schwerpunktthema: „Biochemie und Genetik“: Grundlagen der organischen Chemie, Nomenklatur, Systematik. Synthetische Stoffe. Nanotechnologie, Bionik. Grundbegriffe der Vererbungslehre. Molekulargenetik, DNA, RNA – Bau und Funktion, Eiweißsynthese, Mitose, Meiose. Humangenetik, genetische Erkrankungen. Gentechnik, Gentherapie, Stammzellenforschung. Ethische Aspekte. Fortpflanzung und Entwicklung im Tier- und Pflanzenreich. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Beobachten und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – die grundlegenden Begriffe aus dem Bereich der Verhaltensforschung erklären; – wichtige Gruppen bioaktiver Stoffe nennen und ihre Wirkung beschreiben; – die Einflüsse körperfremder Substanzen auf Entwicklung und Gesundheit beschreiben; – die wesentlichen Stoffkreisläufe in der Industrie sowie die Bedeutung der Wiederverwertung von Rohstoffen erläutern. Untersuchen und Bearbeiten Die Schülerinnen und Schüler können – Sachinformationen zu den Schwerpunktthemen sortieren und gewichten sowie in geeigneter Weise darstellen; – einfache ethologische Beobachtungsaufgaben durchführen und protokollieren; – verschiedene Formen des Verhaltens beschreiben und tierisches Verhalten in Beziehung zur Umwelt setzen; – zu gesellschafts- bzw. alltagsrelevanten Themen aus dem Bereich „bioaktive Stoffe“ referieren; – eine Übersicht über moderne Verfahren zur Diagnose von Krankheiten geben. Bewerten und Anwenden Die Schülerinnen und Schüler können – zwischen beschreibenden (naturwissenschaftlichen) und normativen (ethischen) Aussagen unterscheiden; – die Erkenntnisse der Verhaltensforschung für den artgerechten Umgang mit Tieren nutzen; – anhand von Beispielen soziobiologisches Verhalten beschreiben; – die Erkenntnisse der Verhaltensforschung für die Optimierung des eigenen Lernverhaltens nützen; – die Bedeutung eines gesunden Lebensstils beschreiben und Risikofaktoren beurteilen; – das Suchtpotenzial unterschiedlicher Suchtmittel abschätzen und Vermeidungsstrategien nennen; – Recyclingpotentiale in der Praxis erkennen und auf Grund theoretischer Kenntnisse optimieren. Lehrstoff: Schwerpunktthema: „Ethologie und Soziobiologie“: Grundlagen der Verhaltensforschung. Bioaktive Stoffe (Drogen, Arzneimittel). Medizinische Diagnosetechniken. Produktion und Recycling-Stoffkreisläufe anhand ausgewählter Beispiele. 5.3 ERNÄHRUNG UND LEBENSMITTELTECHNOLOGIE II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können anhand der Grundlagen der Ernährung den Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit beschreiben; – können das eigene Ernährungsverhalten reflektieren und bewerten; – haben fundierte Kenntnisse über Wasser und die energieliefernden Nährstoffe; – können konkrete Empfehlungen für die Bedarfsdeckung geben; – können relevante Informationen beschaffen und auswerten. Lehrstoff: Grundlagen der Ernährung. Wasser und energieliefernde Inhaltsstoffe der Nahrung: Aufbau, Arten und Vorkommen. Ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung. Bedarf und Bedarfsdeckung. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – haben fundierte Kenntnisse über energiefreie Inhaltsstoffe der Nahrung; – können konkrete Empfehlungen für die Bedarfsdeckung geben; – können Stoffwechselabläufe im gesunden Organismus beschreiben; – können wesentliche Verfahren der Lebensmitteltechnologie beschreiben sowie deren Nutzen und Risiken einschätzen; – können Maßnahmen zur Lebensmittelsicherheit nennen; – können lebensmittelrechtliche Grundlagen anwenden; – können relevante Informationen beschaffen und auswerten. Lehrstoff: Energiefreie Inhaltsstoffe der Nahrung: Mineralstoffe, Vitamine, bioaktive Substanzen (Arten, ernährungsphysiologische Bedeutung, Vorkommen, Bedarf und Bedarfsdeckung). Verdauung und Stoffwechsel. Lebensmittelqualität und Lebensmitteltechnologie: Rechtsgrundlagen, Lebensmittelkennzeichnung, Zusatzstoffe. Lebensmittelproduktion (konventionelle und biologische Landwirtschaft). Lebensmittelhygiene, Lebensmitteltoxikologie. III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können die Grundlagen der Sensorik nennen und ausgewählte Lebensmittel anhand von Kriterien sensorisch beurteilen; – haben fundierte Fachkenntnisse über handelsübliche Lebensmittel und können eine ernährungsphysiologische Bewertung durchführen; – können sich am Markt orientieren sowie als mündige Konsumentinnen und Konsumenten hinsichtlich Lebensmittelqualität, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit verantwortungsbewusst handeln; – können facheinschlägige Berichte, Statistiken und Grafiken interpretieren. Lehrstoff: Grundlagen der Sensorik. Lebensmittel: Nahrungsmittel und Genussmittel (Arten, Zusammensetzung, technologische Verfahren, Handelsformen, ernährungsphysiologische und wirtschaftliche Bedeutung, ökologische Aspekte und deren Bedeutung). 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Kostformen verschiedener Personengruppen sowie alternative Ernährungsformen und deren ernährungsphysiologische Bewertung erläutern; – ernährungsmitbedingte Krankheiten beschreiben und vorbeugende Maßnahmen setzen sowie entsprechende Diätempfehlungen geben; – psychisch bedingte Extremstörungen im Essverhalten nennen; – Einflüsse auf das Ernährungs- und Konsumverhalten nennen sowie das eigene Verhalten analysieren und kritisch bewerten; – facheinschlägige Berichte, Statistiken und Grafiken interpretieren; – ernährungsrelevante Problemstellungen mit geeigneter Software bearbeiten sowie die Ergebnisse interpretieren und präsentieren; – Möglichkeiten der beruflichen Anwendung von Ernährungswissen nennen; – die Grundlagen der Ernährungsberatung beschreiben; – Formen der Außer-Haus-Verpflegung beschreiben und bewerten; – die soziologischen, ökologischen und ökonomischen Aspekte der globalen Ernährungssituation erläutern sowie Maßnahmen für das eigene Handeln ableiten. Lehrstoff: Ernährung in Prävention und Therapie: Ernährung verschiedener Zielgruppen. Folgen der Über- und Unterversorgung, Ursachen und Krankheitsbilder ernährungsmitbedingter Krankheiten. Grundlagen der Diätetik, spezielle Kostformen und Diäten. Erstellen von Speiseplänen und Speiseplananalyse. Nährwertberechnungen (branchenspezifische Software). Psychisch bedingte Extremstörungen im Essverhalten. Alternative Ernährungsformen. Außer-Haus-Verpflegung. Ernährungs- und Konsumverhalten: Einflüsse, Verbraucherstatistik. Österreichischer Lebensmittelbericht. Ernährungserhebung, Österreichischer Ernährungsbericht. Ernährungstrends. Ernährungsaufklärung und -information im öffentlichen Bereich: Public Health, betriebliche Gesundheitsförderung. Persönliches Ernährungsverhalten: Ernährungserziehung, Ernährungsberatung. Ernährungsökologie und Welternährung: Nachhaltiger Ernährungsstil. 6. BEWEGUNG UND SPORT Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung. 7. ALTERNATIVER PFLICHTGEGENSTANDSBEREICH 7a. GASTRONOMIE UND HOTELLERIE 7a.1 KÜCHEN- UND RESTAURANTMANAGEMENT I. Jahrgang: 1. Semester – Kompetenzmodul 1: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – eine professionelle Einstellung zur Dienstleistung vorweisen und in Kleidung und Erscheinungsbild den Anforderungen der Berufsfelder entsprechen; – die Grundlagen der Arbeitssicherheit, Hygiene, Ergonomie und Abfallbewirtschaftung in der betrieblichen Situation umsetzen; – die Warenbewirtschaftung im Küchenbetrieb mit Hilfe branchenspezifischer Software selbstständig durchführen; – das Grundinventar und die Standardgeräte in Küche und Restaurant fachgerecht einsetzen; – die fachtheoretischen Grundlagen der Küchentechnik und Speisenzubereitung beschreiben; – wesentliche Qualitätskriterien zur Beurteilung der verwendeten Lebensmittel erklären; – grundlegende Vor- und Zubereitungstechniken anwenden; – Grundrezepturen standardmäßig sowie nach den Grundsätzen der Vollwertküche fachgerecht zubereiten und grundlegende Garmethoden anwenden; – ausgewählte Speisen und Getränke unter Berücksichtigung ernährungsphysiologischer, ergonomischer, ökologischer und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen; – die Qualität von Speisen und Getränken sensorisch und optisch beurteilen; – Portionier- und Anrichtetechniken anwenden; – einfache Arbeitsabläufe organisieren und durchführen; – wertschätzend mit den eingesetzten Lebensmitteln, Arbeitsmaterialien, Betriebsmitteln und Geräten umgehen; – einfache Betriebsstrukturen und Betriebsabläufe in Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben erkennen sowie Zusammenhänge zwischen den einzelnen Abteilungen beschreiben; – Betriebsarten und -formen im Hotel- und Gastgewerbe sowie die Österreichische Hotelklassifizierung und weitere Auszeichnungen erläutern. Lehrstoff: Küche Erscheinungsbild. Arbeitssicherheit. Gute Hygienepraxis, Abfallbewirtschaftung. Qualitätskontrolle. Arbeitsorganisation. IT-unterstützte Warenbewirtschaftung. Küchenausstattung. Qualitätskriterien von Speisen und Lebensmitteln. Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion: Vorbereitungstechniken, Grundrezepturen, Garmethoden, Portionieren und Anrichten von Speisen. Betriebsorganisation Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe: Betriebsarten und –formen, Grundlagen der Aufbau- und Ablauforganisation (Abteilungen, Funktionen, Arbeitsbereiche, Anforderungsprofile), österreichische Hotelklassifizierung und weitere Auszeichnungen. 2. Semester – Kompetenzmodul 2: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – erweiterte fachtheoretischen Grundlagen der Küchentechnik und Speisenzubereitung umsetzen; – die Qualität von Lebensmitteln, Speisen und Getränken optisch und sensorisch beurteilen; – die ökologische und ökonomische Bedeutung regionaler und saisonaler Lebensmittel erläutern; – Grundrezepturen fachgerecht zubereiten und grundlegende Garmethoden anwenden; – ausgewählte Speisen und Getränke unter Berücksichtigung ernährungsphysiologischer, ergonomischer, ökologischer und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen; – Portionier- und Anrichtetechniken anwenden; – Servicegrundtechniken und einfache Servierabläufe fachgerecht durchführen; – Arbeitsabläufe organisieren und durchführen; – die Grundlagen des Umgangs mit dem Gast anwenden; – unterschiedliche betriebliche Planungsinstrumente zielorientiert einsetzen; – die Umsetzung von Arbeitsaufträgen aus den einschlägigen Berufsfeldern unter Berücksichtigung eines guten Zeitmanagements planen und organisieren sowie Ergebnisse evaluieren; – die Grundlagen einer ökologischen und nachhaltigen Betriebsführung erläutern. Lehrstoff: Küche Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion: Vorbereitungstechniken, Grundrezepturen, Garmethoden, Portionieren und Anrichten von Speisen. Arbeitsorganisation. Qualitätskriterien von Speisen und Lebensmitteln. Restaurant Erscheinungsbild, Personal- und Arbeitshygiene. Arbeitssicherheit. Ess- und Tischkultur. Servicevorbereitung: Raumvorbereitung, Tisch- und Servierinventar, Mise en place, Gedeckarten, Decken des Tisches, einfache Menügedecke, Servierregeln. Servicetechniken und -abläufe: Tragetechnik, Vorlegen, Organisation und Durchführung von Servierabläufen. Getränke und Getränkeservice: Alkoholfreie Getränke. Betriebsorganisation Arbeitsorganisation: Planungsinstrumente, Arbeitsplanung und Evaluierung betrieblicher Einsätze, Zeitmanagement, ökologische Betriebsführung und Nachhaltigkeit. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die fachtheoretischen Grundlagen der Warenbewirtschaftung und die personelle Organisation des Küchenbetriebes umreißen; – entsprechende Planungsinstrumente situationsgerecht einsetzen; – im betrieblichen Einsatz in der Küche Richtlinien der Arbeitssicherheit und Ergonomie sowie das betriebliche Hygienemanagement umsetzen; – das Inventar und die Geräte in Küche und Restaurant fachgerecht einsetzen; – ihr grundlegendes Wissen über Rezepturen und Speisenzubereitung nutzen; – die ökologische und ökonomische Bedeutung sowie die Möglichkeiten des Einsatzes regionaler und saisonaler Lebensmittel beschreiben; – Vor- und Zubereitungstechniken anwenden; – Speisen und Getränke unter Berücksichtigung ernährungsphysiologischer, ergonomischer, ökologischer und wirtschaftlicher Erfordernisse sowie der Hygiene-Leitlinie herstellen; – die Qualität von Lebensmitteln, Speisen und Getränken sensorisch und optisch beurteilen; – Convenience-Produkte bedarfsgerecht einsetzen und kritisch bewerten; – betriebliche Portionier- und Anrichtetechniken professionell anwenden; – Qualitätskontrollen durchführen und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen setzen; – die Arbeitstechniken, Vorbereitungsarbeiten und Servierabläufe im Restaurant vom Empfang bis zur Verabschiedung professionell durchführen sowie die Grundlagen der Gästebetreuung und -beratung anwenden; – Heißgetränke zubereiten und servieren; – ihre grundlegenden Kenntnisse ausgewählter Getränke erläutern und nutzen; – Tische betriebsgerecht und professionell gestalten; – in der betrieblichen Situation unterschiedliche Rollen übernehmen, Arbeitsprozesse anleiten, Planungsinstrumente einsetzen sowie entsprechende Aufgaben selbstständig und im Team durchführen; – mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern situationsgerecht kommunizieren. Lehrstoff: Küche Küchenmanagement und Rezepturenverwaltung: IT-unterstützte Warenbewirtschaftung, IT-unterstützte Menü- und Speiseplanerstellung. Portionsgrößen und Mengenerstellung. Küchenbrigade. Gute Hygienepraxis. Einrichtung und Inventar der Küche. Qualitätssicherung und -kontrolle von Speisen und Arbeitsabläufen. Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion, Convenience Produkte. Nationale Küchen. Speisenausgabesysteme. Restaurant Arbeitsorganisation, Servierbrigaden. Arbeits- und Servierabläufe: Serviersysteme, Servierarten, Vorlegen, Gedeckarten. Tischgestaltung, Speise- und Getränkekarten. Grundlagen der Gästebetreuung und -beratung. Bonier- und Abrechnungssystem. Getränke und Getränkeservice: Alkoholfreie Getränke, Heißgetränke, Bier. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Warenbewirtschaftung und die personelle Organisation des Küchenbetriebes umreißen; – im betrieblichen Einsatz in der Küche Richtlinien der Arbeitssicherheit und Ergonomie sowie das betriebliche Hygienemanagement umsetzen; – das Inventar und die Geräte in der Küche fachgerecht einsetzen; – ihr grundlegendes theoretisches Wissen über Rezepturen und Speisenzubereitung nutzen; – die Qualität von Lebensmitteln, Speisen und Getränken sensorisch und optisch beurteilen; – die Bedeutung und Wichtigkeit der Regionalität und Saisonalität in der Produkt-, Speisen- und Getränkeauswahl sowie die Möglichkeiten des Einsatzes regionaler und saisonaler Lebensmittel beschreiben; – Vor- und Zubereitungstechniken sowie spezielle Garmethoden anwenden und dabei Geräte fachgerecht einsetzen; – Speisen und Getränke unter Berücksichtigung ernährungsphysiologischer, ergonomischer, ökologischer und wirtschaftlicher Erfordernisse sowie der Hygiene-Leitlinie herstellen; – betriebliche Portionier- und Anrichtetechniken professionell anwenden; – Qualitätskontrollen durchführen und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen setzen; – ihre grundlegende Kenntnisse zu den Mahlzeiten des Tages nutzen und ein Frühstücksservice durchführen; – das Kaffeehaus- und Bankettservice unter Anleitung durchführen; – die Grundlagen der Produktion, die Lagerung und Ausschankmaße alkoholfreier und alkoholischer Getränke beschreiben; – eine grundlegende Getränkeempfehlung geben und das Flaschenweinservice durchführen; – bei der betrieblichen Arbeit entsprechende Planungsinstrumente situationsgerecht einsetzen; – betriebliche Aufgaben unter Anwendung von Fachkenntnissen und Fertigkeiten selbstständig durchführen. Lehrstoff: Küche Küchenmanagement und Rezepturenverwaltung: IT-unterstützte Warenbewirtschaftung, IT-unterstützte Menüerstellung. Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion: Vorbereitungstechniken, Abwandlungen, Verfeinerungen. Nationale Küchen. Qualitätssicherung und -kontrolle von Speisen und Arbeitsabläufen. Restaurant Mahlzeiten des Tages. Serviertechniken und-abläufe: Kaffeehausservice. Bankettservice. Menü- und À-la-carte-Service. Arbeits- und Servierabläufe vom Empfang bis zur Verabschiedung. Gästebetreuung und -beratung: Betreuung unterschiedlicher Zielgruppen, Beschwerdemanagement. Getränke und Getränkeservice: Bier. Wein. Schaumweine und versetzte Weine. Basisspirituosen. III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Aufgaben aus den Bereichen der gehobenen Gastronomie unter Anwendung von Fachkenntnissen und Fertigkeiten selbstständig einschließlich Planung und Organisation professionell durchführen sowie die Ergebnisse bewerten und evaluieren; – im betrieblichen Einsatz in der Küche der gehobenen Kategorie Richtlinien der Arbeitssicherheit und Ergonomie sowie das betriebliche Hygienemanagement anwenden; – das Spezialinventar und die Geräte in der Küche der gehobenen Kategorie fachgerecht einsetzen; – ihr grundlegendes theoretisches Wissen über Rezepturen und Speisenzubereitung der Küche der gehobenen Kategorie nutzen; – Möglichkeiten des Einsatzes regionaler und saisonaler Spezialitäten erläutern; – Vor- und Zubereitungstechniken der Küche der gehobenen Kategorie anwenden; – Speisen und Getränke der Küche der gehobenen Kategorie unter Berücksichtigung ernährungsphysiologischer, ergonomischer, ökologischer und wirtschaftlicher Erfordernisse sowie der Hygiene-Leitlinie herstellen und Qualitätskontrollen durchführen; – die Qualität von Lebensmitteln, Speisen und Getränken optisch und sensorisch beurteilen; – die Grundlagen der À-la-carte Küche in der Praxis umsetzen; – attraktive Anrichtemöglichkeiten der Küche der gehobenen Kategorie professionell umsetzen; – bei der betrieblichen Arbeit entsprechende Planungsinstrumente situationsgerecht einsetzen; – die Arbeitstechniken, Vorbereitungsarbeiten und Servierabläufe im Restaurant der gehobenen Kategorie vom Empfang bis zur Verabschiedung professionell durchführen; – eine professionelle Gästebetreuung und -beratung einschließlich der Empfehlung korrespondierender Getränke durchführen und verkaufsfördernde Maßnahmen umsetzen; – die Grundlagen der Arbeiten am Tisch des Gastes anwenden und einschlägige Tätigkeiten unter Anleitung durchführen; – ihr Grundwissen der Bar nutzen und ausgewählte Standardrezepturen unter Anleitung professionell herstellen sowie das Service durchführen. Lehrstoff: Küche Selbstständige Planung und Umsetzung von Arbeitsaufträgen. Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion: Menüzubereitung, À-la-carte-Küche. Trends und Innovationen in der Gastronomie. Qualitätssicherung und -kontrolle von Speisen und Arbeitsabläufen. Restaurant Selbstständige Planung und Umsetzung von Arbeitsaufträgen. Präsentation und Service von Spezialitäten. Arbeiten am Tisch des Gastes. Buffet. Gästebetreuung und -beratung: Verkaufsfördernde Maßnahmen, aktiver Verkauf, Verkaufsgespräch. Bar: Arten, Grundausstattung, Barstock, Mise en place, Arbeitsabläufe. Bargetränke. Getränke und Getränkeservice: Aperitif, Digestif. Korrespondierende Getränke und Getränkeempfehlung. Degustation. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Aufgaben aus den Bereichen der gehobenen Gastronomie unter Anwendung von Fachkenntnissen und Fertigkeiten selbstständig einschließlich Planung und Organisation professionell durchführen sowie die Ergebnisse bewerten und evaluieren; – im betrieblichen Einsatz in der Küche der gehobenen Kategorie Richtlinien der Arbeitssicherheit und Ergonomie sowie das betriebliche Hygienemanagement anwenden; – bei der betrieblichen Arbeit entsprechende Planungsinstrumente situationsgerecht einsetzen; – die Arbeitstechniken, Vorbereitungsarbeiten und Servierabläufe im Restaurant der gehobenen Kategorie professionell durchführen. Lehrstoff: Küche und Restaurant: Selbstständige Planung und Umsetzung von komplexen Arbeitsaufträgen. 7a.2 ERNÄHRUNG UND BETRIEBSORGANISATION I. Jahrgang: 1. Semester – Kompetenzmodul 1: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundlagen der Ernährung beschreiben sowie den Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit einschätzen; – das eigene Ernährungsverhalten reflektieren und bewerten; – die Grundlagen der Inhaltsstoffe der Nahrung beschreiben. Lehrstoff: Grundlagen der Ernährung: Ernährungsverhalten. Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit. Nährstoffbildung. Aufgaben und Bestandteile der Nahrung. 2. Semester – Kompetenzmodul 2: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundlagen der Inhaltsstoffe der Nahrung beschreiben; – Empfehlungen für die Bedarfsdeckung geben. Lehrstoff: Grundlagen der Ernährung: Aufgaben und Bestandteile der Nahrung. Energie-, Nährstoff- und Flüssigkeitsbedarf. Richtlinien einer vollwertigen Ernährung und lebensmittelbasierte Ernährungsempfehlungen. 7a.3 UNTERNEHMENS- UND DIENSTLEISTUNGSMANAGEMENT II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;*) Die Schülerinnen und Schüler können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen verstehen, Zusammenhänge und Querverbindungen herstellen und Möglichkeiten der Steuerung erkennen; – die steigende Bedeutung des Dienstleistungssektors richtig bewerten; – kundenorientierte Dienstleistungsangebote gestalten (Service Design); – geeignete Mechanismen zur Qualitätskontrolle einsetzen; – den kontinuierlichen Prozess einer Dienstleistungsentwicklung von der Ideenfindung und -bewertung über die Entwicklung und Realisierung beschreiben und organisatorisch umsetzen; – realistische Ziele definieren, Schritte zur Zielerreichung setzen, diese bewerten und daraus Verbesserungsansätze ableiten; – Verantwortungsbereiche übernehmen und Aufgaben verantwortungsbewusst und eigenständig entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen erledigen; – gastronomische und/oder andere Veranstaltungen unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements planen und organisieren und diese – in Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen – durchführen. *) Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern: Fach- und Methodenkompetenz: Die Schülerinnen und Schüler können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben und dokumentieren; – betriebliche Planungsinstrumente mit Hilfe branchenspezifischer Software einsetzen; – standard- bzw. branchenspezifische Software anwenden; – die Fremdsprache(n) situationsgerecht anwenden; – unterschiedliche Arbeitsmethoden, Kreativitätstechniken und Medien situationsgerecht einsetzen; – situationsgerecht und in angemessener Sprache kommunizieren und präsentieren. Personale und soziale Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können – auf geänderte Situationen flexibel reagieren und neue Strategien entwickeln; – strukturiert, prozess- und dienstleistungsorientiert, markt- und ergebnisorientiert arbeiten; – im Team arbeiten und Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen; – sorgfältig und verlässlich arbeiten; – mit Kritik konstruktiv umgehen, Fehler erkennen und neue Lösungswege finden; – Konfliktsituationen erkennen und lösungsorientiert handeln; – das äußere Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen; – die Notwendigkeit eines wechselseitigen Informationsaustausches als wichtig einschätzen und aktiv kommunizieren; – die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlecht oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln. Lehrstoff: Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team. Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster. Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung. Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote. Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen. Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements. Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets. Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n). 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;*) Die Schülerinnen und Schüler können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen verstehen, Zusammenhänge und Querverbindungen herstellen und Möglichkeiten der Steuerung erkennen; – die steigende Bedeutung des Dienstleistungssektors richtig bewerten; – kundenorientierte Dienstleistungsangebote gestalten (Service Design); – geeignete Mechanismen zur Qualitätskontrolle einsetzen; – den kontinuierlichen Prozess einer Dienstleistungsentwicklung von der Ideenfindung und -bewertung über die Entwicklung und Realisierung beschreiben und organisatorisch umsetzen; – realistische Ziele definieren, Schritte zur Zielerreichung setzen, diese bewerten und daraus Verbesserungsansätze ableiten; – Verantwortungsbereiche übernehmen und Aufgaben verantwortungsbewusst und eigenständig entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen erledigen; – gastronomische und/oder andere Veranstaltungen unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements planen und organisieren und diese – in Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen – durchführen. *) Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern: Fach- und Methodenkompetenz: Die Schülerinnen und Schüler können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben und dokumentieren; – betriebliche Planungsinstrumente mit Hilfe branchenspezifischer Software einsetzen; – standard- bzw. branchenspezifische Software anwenden; – die Fremdsprache(n) situationsgerecht anwenden; – unterschiedliche Arbeitsmethoden, Kreativitätstechniken und Medien situationsgerecht einsetzen; – situationsgerecht und in angemessener Sprache kommunizieren und präsentieren. Personale und soziale Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können – auf geänderte Situationen flexibel reagieren und neue Strategien entwickeln; – strukturiert, prozess- und dienstleistungsorientiert, markt- und ergebnisorientiert arbeiten; – im Team arbeiten und Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen; – sorgfältig und verlässlich arbeiten; – mit Kritik konstruktiv umgehen, Fehler erkennen und neue Lösungswege finden; – Konfliktsituationen erkennen und lösungsorientiert handeln; – das äußere Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen; – die Notwendigkeit eines wechselseitigen Informationsaustausches als wichtig einschätzen und aktiv kommunizieren; – die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlecht oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln. Lehrstoff: Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team. Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster. Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung. Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote. Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen. Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements. Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets. Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n). 7b. UNTERNEHMENS- UND DIENSTLEISTUNGSMANAGEMENTUNDSEMINARE 7b.1 UNTERNEHMENS- UND DIENSTLEISTUNGSMANAGEMENT I. Jahrgang: 1. Semester – Kompetenzmodul 1: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;*) Die Schülerinnen und Schüler können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen verstehen, Zusammenhänge und Querverbindungen herstellen und Möglichkeiten der Steuerung erkennen; – die steigende Bedeutung des Dienstleistungssektors richtig bewerten; – kundenorientierte Dienstleistungsangebote gestalten (Service Design); – geeignete Mechanismen zur Qualitätskontrolle einsetzen; – den kontinuierlichen Prozess einer Dienstleistungsentwicklung von der Ideenfindung und -bewertung über die Entwicklung und Realisierung beschreiben und organisatorisch umsetzen; – realistische Ziele definieren, Schritte zur Zielerreichung setzen, diese bewerten und daraus Verbesserungsansätze ableiten; – Verantwortungsbereiche übernehmen und Aufgaben verantwortungsbewusst und eigenständig entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen erledigen; – gastronomische und/oder andere Veranstaltungen unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements planen und organisieren und diese – in Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen – durchführen. *) Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern: Fach- und Methodenkompetenz: Die Schülerinnen und Schüler können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben und dokumentieren; – betriebliche Planungsinstrumente mit Hilfe branchenspezifischer Software einsetzen; – standard- bzw. branchenspezifische Software anwenden; – die Fremdsprache(n) situationsgerecht anwenden; – unterschiedliche Arbeitsmethoden, Kreativitätstechniken und Medien situationsgerecht einsetzen; – situationsgerecht und in angemessener Sprache kommunizieren und präsentieren. Personale und soziale Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können – auf geänderte Situationen flexibel reagieren und neue Strategien entwickeln; – strukturiert, prozess- und dienstleistungsorientiert, markt- und ergebnisorientiert arbeiten; – im Team arbeiten und Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen; – sorgfältig und verlässlich arbeiten; – mit Kritik konstruktiv umgehen, Fehler erkennen und neue Lösungswege finden; – Konfliktsituationen erkennen und lösungsorientiert handeln; – das äußere Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen; – die Notwendigkeit eines wechselseitigen Informationsaustausches als wichtig einschätzen und aktiv kommunizieren; – die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlecht oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln. Lehrstoff: Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team. Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster. Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung. Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote. Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen. Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements. Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets. Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n). 2. Semester – Kompetenzmodul 2: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;*) Die Schülerinnen und Schüler können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen verstehen, Zusammenhänge und Querverbindungen herstellen und Möglichkeiten der Steuerung erkennen; – die steigende Bedeutung des Dienstleistungssektors richtig bewerten; – kundenorientierte Dienstleistungsangebote gestalten (Service Design); – geeignete Mechanismen zur Qualitätskontrolle einsetzen; – den kontinuierlichen Prozess einer Dienstleistungsentwicklung von der Ideenfindung und -bewertung über die Entwicklung und Realisierung beschreiben und organisatorisch umsetzen; – realistische Ziele definieren, Schritte zur Zielerreichung setzen, diese bewerten und daraus Verbesserungsansätze ableiten; – Verantwortungsbereiche übernehmen und Aufgaben verantwortungsbewusst und eigenständig entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen erledigen; – gastronomische und/oder andere Veranstaltungen unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements planen und organisieren und diese – in Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen – durchführen. *) Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern: Fach- und Methodenkompetenz: Die Schülerinnen und Schüler können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben und dokumentieren; – betriebliche Planungsinstrumente mit Hilfe branchenspezifischer Software einsetzen; – standard- bzw. branchenspezifische Software anwenden; – die Fremdsprache(n) situationsgerecht anwenden; – unterschiedliche Arbeitsmethoden, Kreativitätstechniken und Medien situationsgerecht einsetzen; – situationsgerecht und in angemessener Sprache kommunizieren und präsentieren. Personale und soziale Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können – auf geänderte Situationen flexibel reagieren und neue Strategien entwickeln; – strukturiert, prozess- und dienstleistungsorientiert, markt- und ergebnisorientiert arbeiten; – im Team arbeiten und Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen; – sorgfältig und verlässlich arbeiten; – mit Kritik konstruktiv umgehen, Fehler erkennen und neue Lösungswege finden; – Konfliktsituationen erkennen und lösungsorientiert handeln; – das äußere Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen; – die Notwendigkeit eines wechselseitigen Informationsaustausches als wichtig einschätzen und aktiv kommunizieren; – die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlecht oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln. Lehrstoff: Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team. Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster. Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung. Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote. Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen. Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements. Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets. Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n). II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;*) Die Schülerinnen und Schüler können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen verstehen, Zusammenhänge und Querverbindungen herstellen und Möglichkeiten der Steuerung erkennen; – die steigende Bedeutung des Dienstleistungssektors richtig bewerten; – kundenorientierte Dienstleistungsangebote gestalten (Service Design); – geeignete Mechanismen zur Qualitätskontrolle einsetzen; – den kontinuierlichen Prozess einer Dienstleistungsentwicklung von der Ideenfindung und -bewertung über die Entwicklung und Realisierung beschreiben und organisatorisch umsetzen; – realistische Ziele definieren, Schritte zur Zielerreichung setzen, diese bewerten und daraus Verbesserungsansätze ableiten; – Verantwortungsbereiche übernehmen und Aufgaben verantwortungsbewusst und eigenständig entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen erledigen; – gastronomische und/oder andere Veranstaltungen unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements planen und organisieren und diese – in Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen – durchführen. *) Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern: Fach- und Methodenkompetenz: Die Schülerinnen und Schüler können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben und dokumentieren; – betriebliche Planungsinstrumente mit Hilfe branchenspezifischer Software einsetzen; – standard- bzw. branchenspezifische Software anwenden; – die Fremdsprache(n) situationsgerecht anwenden; – unterschiedliche Arbeitsmethoden, Kreativitätstechniken und Medien situationsgerecht einsetzen; – situationsgerecht und in angemessener Sprache kommunizieren und präsentieren. Personale und soziale Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können – auf geänderte Situationen flexibel reagieren und neue Strategien entwickeln; – strukturiert, prozess- und dienstleistungsorientiert, markt- und ergebnisorientiert arbeiten; – im Team arbeiten und Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen; – sorgfältig und verlässlich arbeiten; – mit Kritik konstruktiv umgehen, Fehler erkennen und neue Lösungswege finden; – Konfliktsituationen erkennen und lösungsorientiert handeln; – das äußere Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen; – die Notwendigkeit eines wechselseitigen Informationsaustausches als wichtig einschätzen und aktiv kommunizieren; – die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlecht oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln. Lehrstoff: Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team. Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster. Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung. Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote. Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen. Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements. Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets. Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n). 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;*) Die Schülerinnen und Schüler können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen verstehen, Zusammenhänge und Querverbindungen herstellen und Möglichkeiten der Steuerung erkennen; – die steigende Bedeutung des Dienstleistungssektors richtig bewerten; – kundenorientierte Dienstleistungsangebote gestalten (Service Design); – geeignete Mechanismen zur Qualitätskontrolle einsetzen; – den kontinuierlichen Prozess einer Dienstleistungsentwicklung von der Ideenfindung und -bewertung über die Entwicklung und Realisierung beschreiben und organisatorisch umsetzen; – realistische Ziele definieren, Schritte zur Zielerreichung setzen, diese bewerten und daraus Verbesserungsansätze ableiten; – Verantwortungsbereiche übernehmen und Aufgaben verantwortungsbewusst und eigenständig entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen erledigen; – gastronomische und/oder andere Veranstaltungen unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements planen und organisieren und diese – in Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen – durchführen. *) Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern: Fach- und Methodenkompetenz: Die Schülerinnen und Schüler können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben und dokumentieren; – betriebliche Planungsinstrumente mit Hilfe branchenspezifischer Software einsetzen; – standard- bzw. branchenspezifische Software anwenden; – die Fremdsprache(n) situationsgerecht anwenden; – unterschiedliche Arbeitsmethoden, Kreativitätstechniken und Medien situationsgerecht einsetzen; – situationsgerecht und in angemessener Sprache kommunizieren und präsentieren. Personale und soziale Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können – auf geänderte Situationen flexibel reagieren und neue Strategien entwickeln; – strukturiert, prozess- und dienstleistungsorientiert, markt- und ergebnisorientiert arbeiten; – im Team arbeiten und Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen; – sorgfältig und verlässlich arbeiten; – mit Kritik konstruktiv umgehen, Fehler erkennen und neue Lösungswege finden; – Konfliktsituationen erkennen und lösungsorientiert handeln; – das äußere Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen; – die Notwendigkeit eines wechselseitigen Informationsaustausches als wichtig einschätzen und aktiv kommunizieren; – die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlecht oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln. Lehrstoff: Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team. Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster. Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung. Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote. Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen. Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements. Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets. Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n). III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;*) Die Schülerinnen und Schüler können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen verstehen, Zusammenhänge und Querverbindungen herstellen und Möglichkeiten der Steuerung erkennen; – die steigende Bedeutung des Dienstleistungssektors richtig bewerten; – kundenorientierte Dienstleistungsangebote gestalten (Service Design); – geeignete Mechanismen zur Qualitätskontrolle einsetzen; – den kontinuierlichen Prozess einer Dienstleistungsentwicklung von der Ideenfindung und -bewertung über die Entwicklung und Realisierung beschreiben und organisatorisch umsetzen; – realistische Ziele definieren, Schritte zur Zielerreichung setzen, diese bewerten und daraus Verbesserungsansätze ableiten; – Verantwortungsbereiche übernehmen und Aufgaben verantwortungsbewusst und eigenständig entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen erledigen; – gastronomische und/oder andere Veranstaltungen unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements planen und organisieren und diese – in Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen – durchführen. *) Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern: Fach- und Methodenkompetenz: Die Schülerinnen und Schüler können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben und dokumentieren; – betriebliche Planungsinstrumente mit Hilfe branchenspezifischer Software einsetzen; – standard- bzw. branchenspezifische Software anwenden; – die Fremdsprache(n) situationsgerecht anwenden; – unterschiedliche Arbeitsmethoden, Kreativitätstechniken und Medien situationsgerecht einsetzen; – situationsgerecht und in angemessener Sprache kommunizieren und präsentieren. Personale und soziale Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können – auf geänderte Situationen flexibel reagieren und neue Strategien entwickeln; – strukturiert, prozess- und dienstleistungsorientiert, markt- und ergebnisorientiert arbeiten; – im Team arbeiten und Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen; – sorgfältig und verlässlich arbeiten; – mit Kritik konstruktiv umgehen, Fehler erkennen und neue Lösungswege finden; – Konfliktsituationen erkennen und lösungsorientiert handeln; – das äußere Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen; – die Notwendigkeit eines wechselseitigen Informationsaustausches als wichtig einschätzen und aktiv kommunizieren; – die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlecht oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln. Lehrstoff: Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team. Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster. Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung. Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote. Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen. Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements. Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets. Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n). 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;*) Die Schülerinnen und Schüler können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen verstehen, Zusammenhänge und Querverbindungen herstellen und Möglichkeiten der Steuerung erkennen; – die steigende Bedeutung des Dienstleistungssektors richtig bewerten; – kundenorientierte Dienstleistungsangebote gestalten (Service Design); – geeignete Mechanismen zur Qualitätskontrolle einsetzen; – den kontinuierlichen Prozess einer Dienstleistungsentwicklung von der Ideenfindung und -bewertung über die Entwicklung und Realisierung beschreiben und organisatorisch umsetzen; – realistische Ziele definieren, Schritte zur Zielerreichung setzen, diese bewerten und daraus Verbesserungsansätze ableiten; – Verantwortungsbereiche übernehmen und Aufgaben verantwortungsbewusst und eigenständig entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen erledigen; – gastronomische und/oder andere Veranstaltungen unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements planen und organisieren und diese – in Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen – durchführen. *) Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern: Fach- und Methodenkompetenz: Die Schülerinnen und Schüler können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben und dokumentieren; – betriebliche Planungsinstrumente mit Hilfe branchenspezifischer Software einsetzen; – standard- bzw. branchenspezifische Software anwenden; – die Fremdsprache(n) situationsgerecht anwenden; – unterschiedliche Arbeitsmethoden, Kreativitätstechniken und Medien situationsgerecht einsetzen; – situationsgerecht und in angemessener Sprache kommunizieren und präsentieren. Personale und soziale Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können – auf geänderte Situationen flexibel reagieren und neue Strategien entwickeln; – strukturiert, prozess- und dienstleistungsorientiert, markt- und ergebnisorientiert arbeiten; – im Team arbeiten und Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen; – sorgfältig und verlässlich arbeiten; – mit Kritik konstruktiv umgehen, Fehler erkennen und neue Lösungswege finden; – Konfliktsituationen erkennen und lösungsorientiert handeln; – das äußere Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen; – die Notwendigkeit eines wechselseitigen Informationsaustausches als wichtig einschätzen und aktiv kommunizieren; – die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlecht oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln. Lehrstoff: Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team. Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster. Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung. Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote. Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen. Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements. Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets. Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n). 7b.2 SCHULAUTONOME SEMINARE I. Jahrgang: 1. Semester – Kompetenzmodul 1: Bildungs- und Lehraufgabe: Mit Bezug zum Pflichtgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ können die Schülerinnen und Schüler – Haltungen, Kenntnisse und Fertigkeiten in anderen Fachgebieten erwerben; – ihr kreatives und kommunikatives Potenzial weiterentwickeln. Lehrstoff: Inhalte, die in Bezug zum Pflichtgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ stehen. 2. Semester – Kompetenzmodul 2: Bildungs- und Lehraufgabe: Mit Bezug zum Pflichtgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ können die Schülerinnen und Schüler – Haltungen, Kenntnisse und Fertigkeiten in anderen Fachgebieten erwerben; – ihr kreatives und kommunikatives Potenzial weiterentwickeln. Lehrstoff: Inhalte, die in Bezug zum Pflichtgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ stehen. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Mit Bezug zum Pflichtgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ können die Schülerinnen und Schüler – Haltungen, Kenntnisse und Fertigkeiten in anderen Fachgebieten erwerben; – ihr kreatives und kommunikatives Potenzial weiterentwickeln. Lehrstoff: Inhalte, die in Bezug zum Pflichtgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ stehen. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Mit Bezug zum Pflichtgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ können die Schülerinnen und Schüler – Haltungen, Kenntnisse und Fertigkeiten in anderen Fachgebieten erwerben; – ihr kreatives und kommunikatives Potenzial weiterentwickeln. Lehrstoff: Inhalte, die in Bezug zum Pflichtgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ stehen. III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Mit Bezug zum Pflichtgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ können die Schülerinnen und Schüler – Haltungen, Kenntnisse und Fertigkeiten in anderen Fachgebieten erwerben; – ihr kreatives und kommunikatives Potenzial weiterentwickeln. Lehrstoff: Inhalte, die in Bezug zum Pflichtgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ stehen. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Mit Bezug zum Pflichtgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ können die Schülerinnen und Schüler – Haltungen, Kenntnisse und Fertigkeiten in anderen Fachgebieten erwerben; – ihr kreatives und kommunikatives Potenzial weiterentwickeln. Lehrstoff: Inhalte, die in Bezug zum Pflichtgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ stehen. B. Pflichtpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ergänzend zu den in der Ausbildung bisher erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten, in einem facheinschlägigen Unternehmen (vorzugsweise in Betrieben des Tourismus oder der Ernährung) jene Gewandtheit der Berufsausübung vertiefen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht; – die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen; – einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben erhalten; – Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umreißen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen; – sich Vorgesetzten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt und selbstsicher präsentieren; – aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen erwerben. Zeitlicher und sachlicher Rahmen: Vor Eintritt in den III. Jahrgang im Ausmaß von mindestens 8 Wochen (Vollzeit) in Betrieben der Wirtschaft, der Verwaltung, des Tourismus oder der Ernährung. In begründeten Fällen sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferienzeiten zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind. C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze: Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß. Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. D. Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe: Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen. Lehrstoff: Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind. E. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände 1. Deutsch in der Deutschförderklasse Wie Anlage A1 Abschnitt VI Unterabschnitt D Z 1 2. Religion Wie Abschnitt V 3. Weitere Pflichtgegenstände Für die weiteren Pflichtgegenstände sind die jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt A anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe und die didaktischen Grundsätze gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers. Beachte für folgende Bestimmung zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 3 idF BGBl. II Nr. 250/2021 Anlage A8 HÖHERE LEHRANSTALT FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE – FACHRICHTUNG „KOMMUNIKATIONS- UND MEDIENDESIGN“
I. STUNDENTAFEL 1
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) A. Pflichtgegenstände Wochenstunden Lehrverpflichtungsgruppe Jahrgang Summe I. II. III. IV. V. 1. Religion/Ethik 10 2 2 2 2 2 10 (III)/III 2. Sprache und Kommunikation 2.1 Deutsch 3 3 2 2 3 13 (I) 2.2 Englisch 3 3 3 3 3 15 (I) 2.3 Zweite lebende Fremdsprache 2 2 2 2 2 2 10 (I) 3. Wirtschaft 3.1 Globalwirtschaft, Wirtschaftsgeografie und Volkswirtschaft 0 0 2 2 3 7 III 3.2 Betriebswirtschaft und Projektmanagement 3 2 2 2 2 2 10 I 3.3 Rechnungswesen und Controlling 3 3 2 2 2 2 11 I 3.4 Recht 0 0 0 0 3 3 III 3.5 Officemanagement 3 2 2 0 0 0 4 III 4. Gesellschaft, Kunst und Kultur 4.1 Geschichte und Politische Bildung 0 2 2 1 0 5 III 4.2 Psychologie und Philosophie 0 0 0 2 2 4 III 4.3 Musik, Bildnerische Erziehung und kreativer Ausdruck 4 2 2 2 2 0 8 IVa 5. Mathematik, Naturwissenschaften und Ernährung 5.1 Angewandte Mathematik 5 2 2 2 2 2 10 (I) 5.2 Naturwissenschaften 6 und Ernährung 2 4 2 2 2 12 III 6. Kommunikations- und Mediendesign 3 6.1 Kommunikations- und Mediendesign 7 3 4 4 4 3 18 I 6.2 Angewandte Informatik 0 0 2 2 2 6 I 7. Angewandtes Projekt- und Cateringmanagement 3 8 3 3 3 3 3 15 III 8. Bewegung und Sport 2 2 2 2 1 9 (IVa) Wochenstundenzahl 31 35 34 35 35 170 B. Verbindliche Übung Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation 2 0 0 0 0 2 III Gesamtwochenstundenzahl 33 35 34 35 35 172 C. Pflichtpraktikum 8 Wochen zwischen dem II. und dem V. Jahrgang D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 9 E. Förderunterricht 9 ______________________ 1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden. 2 In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen. 3 Mit Computerunterstützung. 4 Inklusive Gestaltung mit elektronischen Medien. 5 Mit Technologieunterstützung. 6 Biologie und Ökologie, Chemie, Physik. 7 Der Pflichtgegenstand besteht aus 12 Wochenstunden gemeinsamen Grundlagen und 6 Wochenstunden Vertiefungsbereich (je 2 Wochenstunden im III., IV. und V. Jahrgang). 8 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 5-15 Wochenstunden festgelegt werden. 9 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III). 10 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. F. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung Wochenstunden pro Semester Lehrverpflichtungsgruppen 1. Deutsch in der Deutschförderklasse 20 (I) 2. Religion 2 (III) 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 x 2 Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung Gesamtwochenstundenzahl x 3 Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 ______________________________ 1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung „Kommunikations- und Mediendesign“; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung. 2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl. 3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung „Kommunikations- und Mediendesign“. 4 Gemäß Stundentafel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung „Kommunikations- und Mediendesign“. II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Kommunikations- und Mediendesign dient im Sinne der §§ 65 und 76 unter Bedachtnahme auf § 2 Schulorganisationsgesetz (SchOG) der Vermittlung höherer allgemeiner und fachlicher Bildung, die zur Ausübung gehobener Berufe in den Bereichen Kommunikations- und Medienwirtschaft, Öffentlichkeitsarbeit und Marketing, Informationstechnologie, gehobener Dienstleistungssektor und Verwaltung sowie im Kreativ- und Kulturbereich befähigt. Die Ausbildung an der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Kommunikations- und Mediendesign führt zur Universitätsreife. Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung sowohl im Hinblick auf die Studierfähigkeit als auch hinsichtlich der Bereitschaft zu lebenslangem Lernen. Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen – Allgemeinbildung einschließlich kultureller Bildung, – Sprache und Kommunikation, – wirtschaftliche Bildung (betriebs-, volks- und globalwirtschaftlich), – Naturwissenschaften einschließlich Ernährung, – Medien, Informations- und Kommunikationstechnologien, – multimediale Aufbereitung und Gestaltung von Information, – berufsorientierte Praxis sollen die Absolventinnen und Absolventen zu kritischem und kreativem Denken sowie nachhaltigem und verantwortungsvollem Handeln befähigt werden. Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen: – das für weiterführende Studien und für die eigenständige Weiterbildung erforderliche vertiefte allgemeine und konzeptuelle Wissen sowie spezialisierte Kenntnisse und Verständnis der zur Berufsausübung erforderlichen Fachtheorie und Fachpraxis (Fachkompetenz); – ein breites Spektrum von kognitiven und praktischen Fähigkeiten, um Informationen zu beschaffen und sich neues Wissen selbstständig anzueignen, um Phänomene und Prozesse zu analysieren, um mit praxisüblichen Verfahren und kreativen Eigenleistungen Problemlösungen zu erreichen und Entscheidungsfindungen herbeizuführen (Methodenkompetenz); – die Fähigkeit, Sachverhalte adressatenbezogen darzustellen, eigene Lern- und Arbeitsprozesse auch unter nicht vorhersehbaren Bedingungen zu steuern und zu beaufsichtigen sowie Verantwortung für die Überprüfung und Entwicklung der eigenen Leistung und der Leistung anderer Personen zu übernehmen (Soziale und Personale Kompetenz, Kommunikative Kompetenz, Emotionale Kompetenz). Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Kommunikations- und Mediendesign können – Sachverhalte des Alltags- und Berufslebens sowohl in deutscher als auch in mindestens zwei Fremdsprachen in Wort und Schrift ausdrücken, argumentieren und situationsadäquat kommunizieren; – neue Entwicklungen in den Bereichen Kommunikations-, Medien- und Informationstechnologie wahrnehmen und reflektieren sowie situationsbezogen umsetzen; – durch Begegnung und Auseinandersetzung mit dem gegenwärtigen und vergangenen Kulturschaffen am Kulturleben teilnehmen; – komplexe soziale Situationen wahrnehmen, sich mit dem eigenen Handeln und dem Handeln anderer kritisch und verantwortungsbewusst auseinander setzen; – Aufgaben im Lern- und Arbeitsumfeld selbstständig und im Team ausführen; – ihre eigenen Potenziale entwickeln sowie ihre Phantasie und Kreativität nützen; – ihre gestalterischen und musischen Fähigkeiten im beruflichen Kontext zum Einsatz bringen; – grundlegende wissenschaftliche Methoden und Arbeitstechniken anwenden; – andere Menschen in ihren Arbeitsprozessen anleiten und Projekte koordinieren; – Sachverhalte des Alltags und des Berufslebens mit Hilfe verschiedener Methoden in Modellen abbilden, berechnen und analysieren, Daten beschaffen und strukturiert darstellen sowie Ergebnisse unter Nutzung von zeitgemäßen rechen- und informationstechnischen Hilfsmitteln ermitteln, interpretieren und präsentieren. Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Kommunikations- und Mediendesign verfügen insbesondere über – betriebs-, volks- und globalwirtschaftliche Kompetenzen; – breites Basiswissen in den Bereichen Geistes-, Natur- und Sozialwissenschaften; – Kompetenzen in den Bereichen Kommunikations- und Medienwirtschaft, Öffentlichkeitsarbeit und Marketing sowie Informationstechnologie; – Fähigkeiten, Informationen logisch zu strukturieren und Lösungswege zu entwickeln; – kreatives Gestaltungsvermögen und die Kenntnisse, dieses umzusetzen; – Kompetenzen, um die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen einzuschätzen; – entsprechende Handlungs- und Kommunikationskompetenz. Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Kommunikations- und Mediendesign verfügen über Kenntnisse von politischen Prozessen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene und haben Kompetenzen in transkultureller Kommunikation. Sie sind zu ökologisch bewusstem und nachhaltigem Handeln befähigt. Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, mit der eigenen und mit anderen Kulturen und mit transkulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und mit Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS SPRACHE UND KOMMUNIKATION Die Schülerinnen und Schüler – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – können Sachverhalte adressatenbezogen und situationsgerecht darstellen und argumentieren; – verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um in Situationen des alltäglichen, beruflichen und öffentlichen Lebens sprachlich adäquat agieren und reagieren zu können; – verfügen über das nötige Textsortenwissen und können Texte mit unterschiedlichen Intentionen verfassen und adressatengerecht gestalten; – können Texte überarbeiten; – können Sprachnormen beschreiben und sie anwenden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – können die Bedeutung der inneren Mehrsprachigkeit (dh. die Fähigkeit, unterschiedliche – zB dialektale und soziale – Varietäten einer Sprache zu nutzen) und äußeren Mehrsprachigkeit beschreiben; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und interkulturell kommunizieren; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern, die einander nicht direkt verstehen, ermöglichen; – verstehen die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen; – können bewusst mit Medien umgehen; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, evaluieren und gezielt einsetzen; – können erworbene Kompetenzen vernetzt anwenden. LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ENGLISCH Die Schülerinnen und Schüler – erreichen in Englisch das Niveau des Independent Users B2 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R
(98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden. Hören Die Schülerinnen und Schüler können – im direkten Kontakt und in den Medien Hauptaussagen und wichtige Details verstehen, wenn Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen) gesprochen wird und es um vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im alltäglichen, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet; – im eigenen Interessens- und Fachgebiet auch Fachdiskussionen verstehen; – längeren Redebeiträgen und komplexer Argumentation folgen, sofern die Thematik einigermaßen vertraut ist und der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist. Lesen Die Schülerinnen und Schüler – können selbstständig lesen, Lesestil und -tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen und geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen; – verfügen über einen großen Lesewortschatz, haben aber möglicherweise Schwierigkeiten mit seltener gebrauchten Wendungen; – können lange und komplexe Texte zu allgemeinen und berufsspezifischen Themen aus vertrauten Themenbereichen im Wesentlichen verstehen und ihnen Informationen, Gedanken, Meinungen und Haltungen entnehmen; – können rasch den Inhalt und die Wichtigkeit von Nachrichten, Artikeln, Berichten und anderen Schriftstücken zu einem breiten Spektrum von Themen erfassen und entscheiden, ob sich ein genaueres Lesen lohnt. An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – flüssig und wirkungsvoll über ein breites Spektrum von allgemeinen, kulturellen, beruflichen sowie gesellschaftlich bedeutsamen Themen sprechen; – dabei die Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen hervorheben, Standpunkte begründen und verteidigen sowie Zusammenhänge zwischen Ideen deutlich machen; – sich so spontan und fließend verständigen, dass ein Gespräch mit „Native Speakers“ ohne größere Anstrengungen auf beiden Seiten gut möglich ist; der Grad an Formalität ist den Umständen angemessen. Zusammenhängend sprechen Die Schülerinnen und Schüler können – Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets klar, geordnet und detailliert beschreiben, darstellen und präsentieren; – dabei wichtige Punkte und relevante Details hervorheben, bestimmte Aspekte genauer ausführen, einen Standpunkt erläutern und alles mit einem angemessenen Schluss abrunden; – flüssig, klar und detailliert über Erlebnisse und Erfahrungen, Ideen oder Lektüre aus dem alltäglichen, schulischen und beruflichen Umfeld berichten. Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – klare, strukturierte Texte zu verschiedenen Themen aus ihrem Interessens- und Fachgebiet verfassen; – dabei Standpunkte angemessen darstellen, Entscheidendes hervorheben sowie Informationen und Argumente aus verschiedenen Quellen zusammenführen und gegeneinander abwägen; – in schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und öffentlichen Bereich Neuigkeiten und Standpunkte mitteilen, Gedanken zu abstrakten und kulturellen Themen ausdrücken sowie Informationen geben oder erfragen; – sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken; – sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen; – die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – die textsortenadäquaten Konventionen der Gestaltung und Gliederung einhalten. Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen: 1. Linguistische Kompetenzen: Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein) Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über ein hinreichend breites Spektrum sprachlicher Mittel, um klare Beschreibungen zu geben, Standpunkte auszudrücken und etwas zu erörtern; – suchen dabei nicht auffällig nach Worten und verwenden einige komplexe Satzstrukturen. Lexikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet und in den meisten allgemeinen Themenbereichen; – können Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden; Lücken im Wortschatz können dennoch zu Zögern und Umschreibungen führen; – verwenden den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen können, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern. Grammatikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen. Phonologische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation erworben. Orthographische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen. 2. Soziolinguistische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und den betreffenden Personen gegenüber angemessen ist. 3. Pragmatische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um – Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie wirksam zwischen Sprecher- und Hörerrolle zu wechseln; – in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten. Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden. LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE Die Schülerinnen und Schüler – erreichen in der zweiten lebenden Fremdsprache das Niveau des Basic Users A2+ gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R
(98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden. Hören Die Schülerinnen und Schüler können – die Hauptaussagen und Einzelinformationen verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen) über vertraute Dinge gesprochen wird, denen man normalerweise bei der Arbeit, in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet; – auch kurze Erzählungen und Berichte verstehen; – im eigenen Interessens- und Fachgebiet aus berufsbezogenen Texten relevante Informationen entnehmen; – längeren Redebeiträgen folgen, sofern die Thematik vertraut ist und der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist. Lesen Die Schülerinnen und Schüler können – unkomplizierte Texte zu vertrauten allgemeinen, alltäglichen und berufsspezifischen Themen im Wesentlichen verstehen und ihnen relevante Informationen und Standpunkte entnehmen; – geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen. An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – ein breites Spektrum einfacher sprachlicher Mittel einsetzen, um die meisten Situationen des Alltags zu bewältigen; – in einfacher Form ohne Vorbereitung an Gesprächen über Themen teilnehmen, die vertraut sind, interessieren oder sich auf das alltägliche Leben beziehen (zB Familie, Hobbys, Arbeit, Reisen); – eigene Meinungen ausdrücken und Informationen austauschen. Zusammenhängend sprechen Die Schülerinnen und Schüler können – sich relativ flüssig und zusammenhängend auf unkomplizierte Weise zu Themen aus ihren Interessensgebieten äußern; – Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets beschreiben oder präsentieren, indem sie die einzelnen Punkte linear aneinanderreihen. Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen aus ihrem Interessensgebiet verfassen, indem sie einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbinden; – sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken; – sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen; – die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen. Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen: 1. Linguistische Kompetenzen: Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein) Die Schülerinnen und Schüler verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten. Lexikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen. Grammatikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. Gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation. Phonologische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar. Orthographische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung, die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt. 2. Soziolinguistische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler – können ein breites Spektrum von Sprachfunktionen realisieren und auf sie reagieren, indem sie die dafür gebräuchlichsten Redemittel benutzen und dabei zwischen formellem und informellem Register unterscheiden; – sind sich der wichtigsten Höflichkeitskonventionen bewusst und handeln entsprechend; – sind sich der wichtigsten Unterschiede zwischen den Sitten und Gebräuchen, den Einstellungen, Werten und Überzeugungen in der betreffenden Gesellschaft und ihrer eigenen bewusst und achten auf entsprechende Signale. 3. Pragmatische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um – einfache Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, mit Unterstützung des Kommunikationspartners in Gang zu halten und zu beenden; – das Wort zu ergreifen, wenn eine Situation im alltäglichen oder beruflichen Bereich es dringend erfordert; – beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten. Die Schülerinnen und Schüler können eine begrenzte Anzahl von Verknüpfungsmitteln verwenden, um eine Reihe kurzer und einfacher Einzelelemente zu einer linearen, zusammenhängenden Äußerung zu verbinden. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS WIRTSCHAFT Die Schülerinnen und Schüler können – die Wirtschaft und ihre Rahmenbedingungen als positiv und aktiv gestaltbaren Teil der Gesellschaft wahrnehmen und zu einer lebenswerten, demokratischen und kooperativen Gemeinschaft beitragen; – internationale und nationale wirtschaftliche und räumliche Zusammenhänge erklären und argumentieren; – politische und wirtschaftliche Konzepte, Modelle und Positionen kritisch einschätzen und hinterfragen; – die Zusammenhänge sozialer, ökologischer und ökonomischer Nachhaltigkeit verstehen und danach handeln; – in ihren verschiedenen Rollen (Unternehmerin und Unternehmer, Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer, Teammitglied, Bürgerin und Bürger, Konsumentin und Konsument usw.) verantwortungsbewusst agieren und die Konsequenzen ihres Handelns einschätzen und reflektieren; – wirtschaftliche und/oder rechtliche Sachverhalte strukturieren und lösungsorientiert bearbeiten; – wirtschaftliche und politische Informationen (Medienberichte usw.) verstehen und kommunizieren; – berufsspezifische Informations- und Kommunikationstechnologien effizient nutzen und verantwortungsbewusst und rechtskonform einsetzen. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS GESELLSCHAFT, KUNST UND KULTUR Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen und Phänomene reflektieren; – mit unterschiedlichen Kulturen und Wertvorstellungen im Sinne einer demokratischen Grundhaltung respektvoll umgehen; – sich mit der gesellschaftlichen und kulturellen Vielfalt im Sinne eines gemeinsamen Europas auseinandersetzen; – sich in der Kunst- und Kulturlandschaft Österreichs orientieren; – Ideen und Handlungen sachlich begründen, hinterfragen und diskutieren; – die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten und richtig zitieren; – die für den jeweiligen Bereich erforderliche Fachsprache korrekt anwenden; – bewusst mit Medien umgehen. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS MATHEMATIK, NATURWISSENSCHAFTEN UND ERNÄHRUNG Die Schülerinnen und Schüler – haben grundlegende Kenntnisse in allen Fachbereichen des Clusters und naturwissenschaftliches Verständnis; – können fachspezifische Methoden sowie Problemlösestrategien praxisbezogen anwenden; – beherrschen die Fachsprache und können sie situationsgerecht anwenden; – können Vorgänge und Erscheinungsformen mittels Formeln, Größen und Einheiten beschreiben und durch einfache Modelle darstellen und erläutern; – können einfache Untersuchungsmethoden sinnvoll anwenden bzw. Experimente planen, durchführen und mit geeigneten Mitteln dokumentieren; – können Strukturen, Zusammenhänge und Wechselwirkungen als Grundelemente eines naturwissenschaftlichen Weltverständnisses beschreiben; – können sich über neue Entwicklungen und Technologien informieren, diese kritisch hinterfragen und deren Nutzen und Risiken beschreiben und bewerten; – können das erworbene Wissen einordnen, Konsequenzen abschätzen und im eigenen Verantwortungsbereich entsprechende Handlungen setzen; – können fachbezogene Inhalte präsentieren sowie eigene Standpunkte darlegen und begründen. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS KOMMUNIKATIONS- UND MEDIENDESIGN Die Schülerinnen und Schüler – können aktuelle Entwicklungen im Bereich der neuen Medien, insbesondere im Kommunikations- und Mediendesign, beschreiben und deren Bedeutung für die berufliche Praxis einschätzen; – können kreativ, flexibel und lösungsorientiert arbeiten; – können theoretisches Fachwissen in die Praxis umsetzen und ihre Kenntnisse und Fertigkeiten vernetzt einsetzen. III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen: Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten. Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen. Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel: Die Gesamtwochenstunden im Pflichtgegenstand „Angewandtes Projekt- und Cateringmanagement“ können schulautonom im Ausmaß von mindestens 5 bis maximal 15 Wochenstunden festgelegt werden. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff sind an das schulautonom festgelegte Stundenausmaß anzupassen, wobei die Bildungs- und Lehraufgaben und der Lehrstoff der ersten 3 Semester nicht verändert werden dürfen. Kürzungen sind vom höchsten Semester absteigend vorzunehmen. Die dadurch gegebenenfalls frei werdenden maximal 10 Wochenstunden sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen: 1. Schulautonome Vertiefung: Es muss entweder – innerhalb eines Clusters ein neuer Pflichtgegenstand mit mindestens 6 Wochenstunden eingeführt werden oder – das Wochenstundenausmaß der Pflichtgegenstände innerhalb eines Clusters oder des Pflichtgegenstandes „Bewegung und Sport“ um mindestens 6 Wochenstunden erhöht werden. 2. Darüber hinaus muss mit den allenfalls verbleibenden schulautonomen Wochenstunden das Wochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“) bzw. der Verbindlichen Übung erhöht werden. 3. Im Rahmen der schulautonomen Abweichungen bestehen darüber hinaus ab dem II. Jahrgang folgende Bestimmungen zur Gestaltung von Wahlpflichtbereichen für die Schülerinnen und Schüler (Schülerinnen- und Schüler-Autonomie):
(1) Von den gemäß Z 1 verwendeten Wochenstunden können maximal 3 Wochenstunden zum Angebot eines Wahlpflichtbereiches mit 2 Wahlmöglichkeiten herangezogen werden und/oder
(2) Von den gemäß Z 2 verwendeten Wochenstunden können bis zu 3 Wochenstunden – maximal jedoch das Wochenstundenausmaß der vorgenommenen Erhöhung – zum Angebot eines Wahlpflichtbereiches mit 2 Wahlmöglichkeiten herangezogen werden. 4. Stundenerhöhungen sind grundsätzlich nur in ganzen Jahreswochenstunden möglich. Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Jahrgängen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern eines Jahrganges verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten. Dh., die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen. Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung in den einzelnen Jahrgängen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung von 172 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden. Im Pflichtgegenstand „Kommunikations- und Mediendesign“ sind die Bildungs- und Lehraufgaben sowie der Lehrstoff für 12 Wochenstunden verbindlich vorgegeben. Für die verbleibenden 6 Wochenstunden ist schulautonom festzulegen, ob die Vertiefung im Bereich „Kreatives Design“ oder im Bereich „Technisches Design“ erfolgt. Innerhalb des Bereiches „Kreatives Design“ müssen mindestens 4 der im Lehrplan definierten 6 Wahlbereiche schulautonom festgelegt werden. Die allenfalls verbleibenden maximal 2 Jahreswochenstunden (= 4 Semesterwochenstunden) sind für eine weitere Vertiefung in mindestens einem der gewählten Wahlbereiche zu verwenden. In diesem Fall sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom zu ergänzen. Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Lernergebnisse des Clusters schulautonom festzulegen. Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände oder der Verbindlichen Übung erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenz). Ist der Unterrichtsgegenstand einem Cluster zugeordnet, so sind die Lernergebnisse des Clusters zugrunde zu legen. Pro Jahrgang kann nur 1. schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Jahrgängen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal 3. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde. . Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (I. bis V. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten. Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes: Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht: Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind. Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL): Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“, „Zweite lebende Fremdsprache“ und eine allenfalls schulautonom eingeführte weitere lebende Fremdsprache) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Jahrgängen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. „Zweite lebende Fremdsprache“ bzw. mit der schulautonom eingeführten lebenden Fremdsprache zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 16 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz. IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten und auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen. Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw. Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Unterrichtsqualität: Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht. Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes. Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen. Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen. Unterrichtsplanung: In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten: – Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Lernergebnisse der Cluster und die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie gegebenenfalls vorhandene Bildungsstandards. – Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrenden einer Klasse oder des Bildungsganges bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein. – Die Koordination erfordert organisatorische Rahmenbedingungen, die herzustellen sind. – Die Individualität der Lernenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Lernenden ausgegangen werden, um sicher zu stellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten). – Der Unterricht ist auf den Kompetenzerwerb auszurichten, wobei die Kompetenzen über die Schulstufen und Semester systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen. – In die Unterrichtsgestaltung sind nach Möglichkeit situative Aufgabenstellungen einzubauen, die der beruflichen Realität entnommen und methodisch aufbereitet werden. Dadurch soll die Identifikation der Lernenden mit berufsrelevanten Funktionen und ihre Handlungsfähigkeit entwickelt und gefördert werden. – Wesentlich sind die Vermittlung von Fachwissen sowie die Förderung der Entwicklung von Werthaltungen und Schlüsselkompetenzen. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Der Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Lernenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken. – Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis-Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Lernenden fördert das Gelingen dieses Transfers. – Um alle Lernenden zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können, empfiehlt sich am Beginn des I. Jahrgangs die Durchführung von Projektunterricht oder Schulveranstaltungen, die der Sicherung grundlegender sozialer und personaler Kompetenzen (zB Teambildung, Eigenverantwortlichkeit, Lernen, gewaltfreie Kommunikation) dienen. – Fehler sind möglichst als förderliche Lernanlässe zu nutzen. Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen sind dabei zu nützen. Die zur Verfügung stehenden Diagnoseinstrumente sind als Lernstandserhebungen und Lernfortschrittsanalysen, insbesondere aber als Ausgangspunkt für die Planung weiterer Lernphasen einzusetzen. – Auf den Erwerb von Präsentations- und Medienkompetenz ist besonderes Augenmerk zu legen. – Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben. – Den Lernenden sollen weiters Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie im Sinne einer individuellen Bildungsplanung nationale und internationale Zertifikate erworben werden können. – Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden, sind im Unterricht und abhängig von den Aufgabenstellungen auch in Prüfungssituationen zu verwenden. – In allen Gegenständen ist Wert auf die Anwendung einfacher wissenschaftlicher Arbeitstechniken zu legen. Die Notwendigkeit wissenschaftlicher Redlichkeit beim Verfassen eigener Arbeiten ist zu beachten und einzufordern. Für die Vorbereitung auf die Diplomarbeit sind Methoden der wissenschaftlichen Informationsgewinnung, eine Einführung in die Grundzüge des wissenschaftlichen Arbeitens und eine korrekte Zitierweise von schriftlichen Quellen in allen betroffenen Unterrichtsgegenständen zu lehren und zu beachten. – Der Unterricht in sprachheterogenen Klassen stellt erhöhte Anforderungen an Lehrende und Lernende, die in gemeinsamer Verantwortung wahrzunehmen sind. Interkulturelles Lernen verbessert die Fähigkeit der Lernenden zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen und ist eine Chance zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft. – Sprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache in Wort (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrkräfte verantwortlich. Lernende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern. – Um gesellschaftlichen und globalen Entwicklungen Rechnung zu tragen, ist die Verwendung der Fremdsprache als Arbeitssprache oder Integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL) anzustreben. Integriertes Fremdsprachenlernen und -lehren hat so zu erfolgen, dass sowohl im fachlichen als auch im sprachlichen Bereich die Lernenden bei der Herausbildung von Wissen und Fähigkeiten einerseits, als auch sprachlicher und kommunikativer Kompetenzen andererseits unterstützt werden. Didaktische Grundsätze der Pflichtgegenstände Englisch und Zweite Lebende Fremdsprache: – Die Entwicklung fremdsprachlicher Kompetenzen erfolgt auf Basis jener Kompetenzen, über die die Lernenden im Deutschen sowie gegebenenfalls in ihrer Erstsprache verfügen. – Ziel des Unterrichts ist der Aufbau einer mehrsprachigen Kompetenz, zu der alle Sprachkenntnisse und Spracherfahrungen beitragen. Deshalb kommt sprachenübergreifenden Ansätzen besondere Bedeutung zu. – Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Erweiterung der sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erfahren werden kann. – Die verschiedenen Kompetenzbereiche (Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben, Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires) sind vernetzt zu entwickeln. – In allen Gegenständen sind authentische fremdsprachige Materialien und Impulse (besonders in englischer Sprache) zu nutzen. – Im Sinne der gelebten Internationalität sollen Auslandskontakte wie Praktika, Schulpartnerschaften, internationale Projekte usw. gefördert werden. Didaktische Grundsätze des Clusters Wirtschaft: Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für – betriebswirtschaftliche, regionale und globalwirtschaftliche Mechanismen und volkswirtschaftliche Zusammenhänge und – deren Auswirkungen auf das Lebensumfeld (einschließlich der Chancen von Frauen und Männern). Im Mittelpunkt steht – die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für Zusammenhänge, – die Fähigkeit zur Einordnung des Gelernten in ein Gesamtsystem und dessen Transfer auf neue Anforderungen bzw. geänderte Rahmenbedingungen, – die praktische Nutzung der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten und – die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation. Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Lernenden ist die multidimensionale Verantwortung der Führungskräfte in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Musik, Bildnerische Erziehung und kreativer Ausdruck: Wesentlicher Bestandteil aller unterrichtlichen Aktivitäten ist die musikalische und bildnerische Praxis. Nach Möglichkeit sollen Projekte und Workshops mit Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturschaffenden durchgeführt und die Teilnahme der Lernenden an Wettbewerben angestrebt werden. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik: Grundlage bilden die Bildungsstandards BHS Angewandte Mathematik mit den Inhaltsbereichen Zahlen und Maße, Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik und den Handlungsbereichen Argumentieren und Kommunizieren, Operieren und Technologieeinsatz, Interpretieren und Dokumentieren, Modellieren und Transferieren. Bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung ist insbesondere auf praxisbezogene Aufgabenstellungen und die Förderung folgender Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu achten: – Kenntnisse der grundlegenden, allgemeinen mathematischen Strukturen, – selbstständiges logisches Denken, – Modellieren von sprachlich formulierten Problemen mit Hilfe von Gleichungen, Funktionen oder grafischen Darstellungen sowie – Durchführung von allgemeinen Rechenverfahren mit Schritt-für-Schritt-Analysen. Es sind moderne Technologien einzusetzen. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften und Ernährung: Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) ist durchgängig in den Unterricht zu integrieren. Die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Disziplinen der Naturwissenschaften werden durch unterschiedliche Methoden sichtbar gemacht und ermöglichen so eine ganzheitliche Wahrnehmung. Didaktische Grundsätze des Clusters Kommunikations- und Mediendesign: Die Abstimmung der Lehrstoffverteilungen der Pflichtgegenstände „Kommunikations- und Mediendesign“ sowie „Angewandte Informatik“ ist in Bezug auf die inhaltliche und zeitliche Unterrichtsplanung unabdingbar. Weiters sind in beiden Gegenständen – die Fähigkeit zur Einordnung des Gelernten in ein Gesamtsystem und dessen Transfer auf neue Anforderungen bzw. geänderte Rahmenbedingungen, – die praktische Nutzung der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten und – die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation zentrale Elemente des Unterrichts. Innerhalb des Pflichtgegenstandes „Kommunikations- und Mediendesign“ sind eine Abstimmung der schulautonomen Ergänzungsmöglichkeiten mit dem Grundlehrplan und ein entsprechend ganzheitlich ausgerichteter Unterricht sowie eine den gesamten Unterrichtsgegenstand umfassende einheitliche Leistungsbeurteilung sicherzustellen. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Angewandtes Projekt- und Cateringmanagement: Durch die Fächerverbindung aller Unterrichtsgegenstände mit dem Unterrichtsgegenstand „Angewandtes Projekt- und Cateringmanagement“ wird dem unternehmerischen und kreativ-multimedialen Denken (Entrepreneurship Education) besonders Rechnung getragen. Kooperationen mit Betrieben und Expertinnen und Experten sind im Rahmen der Möglichkeiten vorzusehen. Zur Festigung und Vernetzung der vor allem im I. Jahrgang und teilweise im 3. Semester vermittelten Grundlagen des Catering sowie der in den unterschiedlichen Clustern erworbenen betriebswirtschaftlichen, kreativen und medialen Kenntnisse und Fertigkeiten werden verschiedene komplexe, handlungsorientierte und schülerzentrierte Methoden angewendet. Wesentlich sind dabei die Schaffung von Projektstrukturen und die Einbettung des Unterrichts in einen unternehmerischen Kontext bzw. in den organisatorischen Kontext des jeweiligen Auftraggebers. Durch die Planung und Durchführung vor allem realer aber auch die Realsituation simulierender Aufträge ist den Lernenden Gelegenheit zur Durchführung von facheinschlägigen praktischen und organisatorischen Tätigkeiten zu geben. Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Lernenden – Problemstellungen unter ökonomischen, ökologischen und sozialen Gesichtspunkten bearbeiten können, – das bisher erworbene Wissen praktisch anwenden können, – prozess- und ergebnisorientiert unter Berücksichtigung von Projektmanagementtools arbeiten können, – Aufgaben genau, formal richtig und termingerecht bearbeiten können, – betriebliche Abläufe und Strukturen kennen lernen, – Abläufe und Ergebnisse im Sinne eines kontinuierlichen Qualitätsmanagements reflektieren können, – Situationen analysieren, Strukturen und Lösungswege erkennen, – moderne Technologien nutzen, – Entscheidungen treffen, – kommunikations- und teamfähig arbeiten, – eigenverantwortlich lernen und für das eigene Handeln Verantwortung übernehmen, – Führungsaufgaben übernehmen, – ihre Rolle im Arbeitsleben und in Hierarchien kennen lernen, – ihre persönlichen Möglichkeiten und Grenzen erfahren können. Dazu ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten. Die Absprache mit den Lehrenden anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten wird empfohlen. Im Bedarfsfall sind eine gute organisatorische (stundenplantechnische) Abstimmung mit anderen einschlägigen Pflichtgegenständen und die Nutzung der Möglichkeit der Blockung empfehlenswert. Die Auswahl der Handlungs- und Lernanlässe hat sich an den Berufsbildern und an der speziellen Ausprägung der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Kommunikations- und Mediendesign zu orientieren. Um eine rechtzeitige Planung der entsprechenden Lehrfächerverteilung zu ermöglichen, sind diese im Regelfall bereits spätestens am Ende des vorhergehenden Unterrichtsjahres festzulegen. Auf organisatorische Besonderheiten des Pflichtgegenstandes „Angewandtes Projekt- und Cateringmanagement“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen. Didaktische Grundsätze der Verbindlichen Übung Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation: In der Verbindlichen Übung ist vor allem Wert auf die konkrete Anwendung und die unmittelbare Nutzung der zu entwickelnden Kompetenzen im Klassenverband (zB im Rahmen eines Klassenrates) zu legen, die theoretische Vermittlung von Inhalten ist auf das Wesentliche zu beschränken. Unterrichtsmethoden: Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten, sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen. Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen: – Lernsettings sind so zu gestalten, dass die Lernenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können. – Individuelle Begabungen und Potenziale sind unabhängig von vorgefassten Bildern, Zuschreibungen und familiären Rahmenbedingungen zu fördern. – Formen des gegenseitigen Unterstützens durch Schülerinnen und Schüler (Tutoring) sollen Lern- und Reflexionsprozesse fördern. – Durch offene Lernformen ist die Problemlösungskompetenz der Lernenden zu fördern, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. Gleichzeitig sind sie zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise in Einzel- und besonders Teamarbeit zu befähigen. – Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (Projekte, Fallstudien, Fachpraxis und Simulationen) führen die Lernenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln. – Ein Bezug zur beruflichen Praxis ist in möglichst vielen Unterrichtsgegenständen herzustellen. – Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis tragen dazu bei, den Lernenden Einblick in die komplexen Zusammenhänge berufsspezifischer Abläufe zu geben. – Der Besuch kultureller Veranstaltungen und kultureller Institutionen motiviert die Lernenden zur Beschäftigung mit Kunst und Kultur. Er ist daher wichtiger Bestandteil des Unterrichts, besonders in „Deutsch“ sowie in „Musik, Bildnerische Erziehung und kreativer Ausdruck“. – Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sollen verschiedene Medien eingesetzt werden, um den Lernprozess zu unterstützen und die erforderliche Medienkompetenz aufzubauen. Die Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien sowie elektronischen Kommunikationsformen soll die Unterrichtsorganisation unterstützen und ergänzen. – Der Vertiefung ausgewählter Lerninhalte und dem Training grundlegender Fertigkeiten ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Behandlung vielfältiger Inhalte zu geben. Besonderer Wert ist dabei auf die Vermittlung der Methoden des jeweiligen Faches zu legen, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. – In allen Unterrichtsgegenständen ist die Dokumentation und Reflexion des stufenweisen Kompetenzerwerbs und damit die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung durch die Lernenden durch geeignete Methoden (zB Portfolio, Lerntagebuch) zu fördern. Unterrichtsorganisation: Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen. Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Jahrgang mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage: – Unterrichtsgegenstände, in denen häufig mit Arbeitsaufträgen im Sinne des kooperativen offenen Lernens gearbeitet wird, – organisatorische Aneinanderreihung inhaltlich verbundener Unterrichtsgegenstände, zB aus dem Cluster Wirtschaft, zur verstärkten Vernetzung der Lerninhalte, – Unterrichtsgegenstände, in denen fächerübergreifende Projekte und/oder themenzentrierter Unterricht geplant sind (zB „Angewandtes Projekt- und Cateringmanagement“), – Unterrichtsgegenstände, die sich besonders für eine Zusammenarbeit mit dem Gegenstand „Angewandtes Projekt- und Cateringmanagement“ eignen. Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden.. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicherzustellen. Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt im Pflichtgegenstand „Angewandtes Projekt- und Cateringmanagement“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten. Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten. Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung. Im Hinblick auf die gemeinsame schriftliche Klausur im Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ sind insbesondere im IV. und V. Jahrgang die Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft und Projektmanagement“ sowie „Rechnungswesen und Controlling“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden. Pflichtpraktikum: Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich möglicher Einsatzbereiche zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können. Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten. Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind. Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen. Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen. Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeiter- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen Kontakt zu halten. Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor und die Lehrenden der Schule ist im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung. V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT a) Katholischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014 . b) Evangelischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung. c) Altkatholischer Religionsunterricht Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden. d) Islamischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 . e) Israelitischer Religionsunterricht Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden. f) Neuapostolischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006 . g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 . h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988 . i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011 . j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 . k) Buddhistischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 . l) Freikirchlicher Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 . m) Alevitischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 89/2015 . VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände
1. ETHIK
Bildungs- und Lehraufgabe Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab. Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten. In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren. Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile. Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie. Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück. Zentrale fachliche Konzepte Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt. Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive: Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft. Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen. Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert. Didaktische Grundsätze Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden: Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen. Diskursorientierung Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen. Diversitätsgebot Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind. Fachdidaktische Aufbereitung Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen. Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann. Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden. Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden. Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und – sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen. Analysieren und Reflektieren Die Schülerinnen und Schüler können – ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und – Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren. Argumentieren und Urteilen Die Schülerinnen und Schüler können – moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und – Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen. Interagieren und Sich-Mitteilen Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und – Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen. Handlungsoptionen entwickeln Die Schülerinnen und Schüler können – durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und – die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen. Lehrstoff Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten. In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. I. Jahrgang (1. und 2. Semester) Grundlagen: Philosophische Ethik und Menschenrechte Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung; Grundrechte, Kinderrechte Soziale Beziehungen Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft, Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur Glück Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung Sucht und Selbstverantwortung Suchtprävention, Abhängigkeit, die Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft Natur und Wirtschaft Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik Religion und Weltanschauung Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich; Religion und Staat II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Prinzipien normativer Ethik Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit Medien und Kommunikation Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation Judentum, Christentum, Islam Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Umgang mit Tieren Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz Liebe, Sexualität, Beginn des Lebens Sex und Gender; Moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität; Reproduktion Konflikte und Konfliktbewältigung Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Grundkonzepte der Ethik Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten Entwicklung und aktuelle Situation; Diversität und Diskriminierung: Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen Krankheit und Gesundheit, Ende des Lebens Ärztliches und pflegerisches Berufsethos; gesundheitliche Aspekte des Sports; Umgang mit Alter, Sterben und Tod 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Identitäten und Moralentwicklung Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung Wirtschaft und Konsum Markt und Moral, Unternehmensethik, Konsumverhalten Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Positionen und Begriffe der Ethik Diskursethik, ethischer Relativismus, Verantwortungs- und Gesinnungsethik Moral und Recht Naturrecht und Positives Recht, Strafrecht und Rechtsordnung, Recht auf Widerstand, Zivilcourage, Recht und Gerechtigkeitskonzepte Sport Erlebnisorientierte Dimension, ergebnisorientierte Verpflichtung, Doping, Fairness, Events und Mediatisierung 8. Semester– Kompetenzmodul 8: Religions- und Moralkritik Atheismus, Agnostizismus, kritische Religiosität; Esoterik und neue religiöse Bewegungen; Spiritualität Technik und Wissenschaft Verantwortung der Wissenschaften, Technikfolgenabschätzung und -bewertung, Trans- und Posthumanismus Schultypenspezifische Vertiefung In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. V. Jahrgang– Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Positionen und Begriffe der Ethik Fähigkeitenansatz – gutes Leben, feministische Ethik Krieg und Frieden Ursachen von Krieg und Terrorismus, Theorien des gerechten Krieges, aktive Friedenssicherung, Völkerrecht, Frieden und Gerechtigkeit Schultypenspezifische Vertiefung In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. 10. Semester: Humanismus Säkulare Gesellschaft, humanistische Lebensgestaltung 2. SPRACHE UND KOMMUNIKATION 2.1 DEUTSCH I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können grundlegende Sprachnormen beschreiben und sie anwenden; – können Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkennen, bestimmen und korrekt anwenden; – können grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden; – können gängige Fremdwörter verstehen und richtig anwenden; – können das wesentliche Fachvokabular anwenden; – können einfache Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Informationen ordnen und wiedergeben; – können Fragen verständlich und angemessen in Standardsprache formulieren und beantworten; – können einfache Sachverhalte berichten, zusammenfasen, erzählen und erklären; – können sinnerfassend lesen; – können Texte mit unterschiedlichen Intentionen und adressatengerecht verfassen und gestalten; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können eigene Texte planen, schreiben und überarbeiten; – können wesentliche Merkmale von Gattungen erfassen; – können grundlegende Merkmale der Medien beschreiben und den eigenen Medienkonsum hinterfragen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Wortarten, Satzglieder und Satzarten. Grundlegende Regeln der Zeichensetzung. Grundlegende Regeln der Rechtschreibung. Gängige Fremdwörter. Wesentliches Fachvokabular. Zuhören und Sprechen: Aktives Zuhören. Fragen in Standardsprache. Einfache Sachverhalte. Erkennen einfacher para- und nonverbaler Äußerungen. Lesen: Lesetechniken und -strategien. Herausfiltern von Einzelinformationen. Erfassen der wichtigsten Inhalte. Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen. Textsortenwissen (Meldung, Bericht, einfaches Protokoll; Gebrauchsanweisung; fiktionale Texte). Schreiben: Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten. Informieren und Dokumentieren. Textsortenwissen (Mitschrift in Stichwörtern, einfaches Protokoll, Bericht, Beschreibung, einfache Zusammenfassung und Inhaltsangabe; Brief und Erzählung). Reflexion: Reflexion über die Lebenssituation. Grundlegende literarische Gattungen anhand von Beispielen. Medienkonsum. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können Stellungnahmen abgeben und einfache Argumente formulieren; – können Sprachnormen beschreiben und sie anwenden; – verstehen wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter und können diese anwenden; – können Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext erkennen und verwenden; – können weitgehend sicher rechtschreiben und Satzzeichen richtig setzen; – können Redeabsichten wahrnehmen; – können einfache Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Informationen aus elektronischen Medien und Texten entnehmen, gliedern und wiedergeben; – können Texte mit unterschiedlichen Intentionen und adressatengerecht verfassen und gestalten; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben; – können Argumente ordnen, Texte planen, schreiben und überarbeiten; – können wesentliche Merkmale literarischer Gattungen erfassen; – können grundlegende Merkmale der Medien und ihre Funktionen erläutern. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter. Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext. Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext. Rechtschreibung, Satzzeichen. Zuhören und Sprechen: Wahrnehmen von Redeabsichten. Einfache Argumente. Kerninformationen aus Medien. Lesen: Entnahme wesentlicher Informationen aus Texten. Herausfiltern von Detailinformationen. Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten). Schreiben: Planen von Texten und Ordnen von Argumenten. Schreiben und Überarbeiten von Texten. Textsortenwissen (Charakteristik; Exzerpt, Kurzfassung). Reflexion: Erkennen literarischer Textsorten an Beispielen. Medien und ihre Funktionen. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können Inhalte präsentieren und vor Publikum sprechen; – können an Diskussionen teilnehmen; – können Stellungnahmen abgeben und einfache Argumente formulieren; – können Sprachnormen beschreiben und sie anwenden; – können wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter verstehen, schreiben und anwenden; – können Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext erkennen und verwenden; – können weitgehend sicher rechtschreiben und Satzzeichen richtig setzen; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen; – können sprachliche Varietäten des Deutschen erkennen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben und kommentieren; – können Texte adressatengerecht planen, schreiben und überarbeiten; – können wesentliche Merkmale von literarischen Gattungen erfassen; – können literarische Textsorten, Stoffe und Motive an Beispielen erkennen; – können die Funktionen von Medien erläutern. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter. Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext. Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext. Rechtschreiben und Satzzeichen. Sprachliche Varietäten des Deutschen. Zuhören und Sprechen: Stellungnahme und Formulierung einfacher Argumente. Diskussion. Kurzpräsentationen. Lesen: Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz. Einfache nichtlineare Texte (Grafiken und Tabellen). Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten). Schreiben: Planung von Texten und Ordnen von Argumenten. Schreiben und Überarbeiten von Texten. Textsortenwissen (einfache argumentative Texte, zB Stellungnahme; Leserbrief). Einfache nichtlineare Texte. Reflexion: Literarische Textsorten, Stoffe und Motive. Medien und ihre Funktionen. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können Inhalte präsentieren und vor Publikum sprechen; – können Sprachnormen beschreiben und anwenden; – können berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter verstehen, schreiben und anwenden; – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen und sprachliche Varietäten erkennen und vergleichen; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können grundlegende rhetorische Mittel erkennen und bewusst einsetzen; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte analysieren; – können nichtlineare Texte lesen und analysieren; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – können Argumente formulieren, ordnen und für kohärente Texte nutzen; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare und nichtlineare Texte lesen, beschreiben und analysieren; – können Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können einfache Regeln der Textinterpretation anwenden; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität und Konzepte von Realität äußern; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben; – können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Medien zielorientiert nutzen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter. Textsortenadäquater Stil. Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte). Zuhören und Sprechen: Kommentieren und Appellieren. Grundlegende rhetorische Mittel. Lesen: Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz. Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte. Nichtlineare Texte. Schreiben: Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten). Strukturierung von Argumenten. Lineare und nichtlineare Texte. Textsortenwissen (Motivationsschreiben, einfache textgebundene Erörterung). Reflexion: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Einfache Regeln der Textinterpretation. Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Aufklärung anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medien als Informationsquellen. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können komplexere Inhalte auch mit Medienunterstützung präsentieren und vor Publikum sprechen; – können Sprachnormen anwenden; – können berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter verstehen, schreiben und anwenden; – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen; – können sprachliche Varietäten erkennen und vergleichen sowie ausgewählte historische Entwicklungen beschreiben; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte analysieren; – können nichtlineare Texte lesen und analysieren; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare und nichtlineare Texte lesen, beschreiben und analysieren; – können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität und Konzepte von Realität äußern; – können einfache Regeln der Textinterpretation anwenden; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben; – können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Medien zielorientiert nutzen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter. Verwendung eines textsortenadäquaten Stils. Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte); historische Entwicklungen an Beispielen. Zuhören und Sprechen: Präsentationen mit Medienunterstützung. Lesen: Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz. Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte. Textsortenwissen (komplexe meinungsbetonte journalistische Textsorten). Schreiben: Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten). Strukturierung von Argumenten. Komplexere argumentative Texte. Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Schreiben (zB Appell). Textsortenwissen (textgebundene Erörterung, Empfehlung). Reflexion: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Einfache Regeln der Textinterpretation. Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Klassik anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medien als Informationsquellen. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können komplexere Inhalte präsentieren und vor Publikum sprechen; – können Informationen unter Einbeziehung moderner Kommunikationstechnologie vermitteln; – können Sprachnormen anwenden; – können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert verwenden; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Informationen entnehmen, gliedern und wiedergeben; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare und nichtlineare Texte lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren; – können fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und kommentieren; – können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben; – können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen; – können Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren beschreiben. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Stil und Wortschatz. Zuhören und Sprechen: Adressatenorientiert und anlassbezogenes Sprechen. Vermittlung von Informationen. Lesen: Vergleichendes Lesen. Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten. Textsortenwissen (komplexe Textsorten). Schreiben: Lineare und nichtlineare Texte. Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Textsortenwissen (Kommentar; Zusammenfassung aus mehreren Quellen; Textanalyse). Reflexion: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zum Realismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medien als Informationsquellen. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen; – können Sprachnormen anwenden; – können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert verwenden; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede reflektieren; – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – können Texte mit unterschiedlichen Intentionen und adressatengerecht verfassen und gestalten; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben, analysieren, kommentieren und interpretieren; – können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben; – können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen; – können Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren beschreiben. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Stil und Wortschatz. Zuhören und Sprechen: Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen. Vermittlung von Informationen unter Einbeziehung moderner Kommunikationstechnologie. Lesen: Vergleichendes Lesen. Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten. Textsortenwissen (komplexe Textsorten). Schreiben: Lineare und nichtlineare Texte. Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Textsortenwissen (Offener Brief, Interpretation). Reflexion: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zum Expressionismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medien als Informationsquellen. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen; – können rhetorische Mittel beurteilen und bewusst einsetzen; – können Gespräche moderieren; – können Sprachnormen beschreiben und anwenden; – können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert variieren; – können über den eigenen und fremden Sprachgebrauch reflektieren; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben, analysieren, kommentieren und interpretieren; – können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben; – können Texte der deutschsprachigen Literatur eigenständig lesen, interpretieren, einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen; – können Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren beschreiben. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Variation in Stil und Wortschatz. Eigener und fremder Sprachgebrauch. Zuhören und Sprechen: Rhetorische Mittel. Moderation von Gesprächen. Lesen: Synchron und diachron vergleichendes Lesen. Schreiben: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Rhetorische Mittel. Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für Meinungsrede). Textsortenüberblick. Reflexion: Literatur bis zur Gegenwart. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medienkritik. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen; – können rhetorische Mittel beurteilen und bewusst einsetzen; – können Gespräche moderieren; – können Sprachnormen beschreiben und anwenden; – können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert variieren; – können über den eigenen und fremden Sprachgebrauch reflektieren; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten verstehen; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben, analysieren, kommentieren und interpretieren; – können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben; – können Texte der deutschsprachigen Literatur eigenständig lesen, interpretieren, einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen; – können Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren beschreiben. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Variation in Stil und Wortschatz. Reflexion über den eigenen und fremden Sprachgebrauch. Zuhören und Sprechen: Rhetorischer Mittel. Lesen: Synchron und diachron vergleichendes Lesen. Schreiben: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Rhetorische Mittel. Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für Meinungsrede). Textsortenüberblick. Reflexion: Literatur bis zur Gegenwart. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medienkritik. Schularbeiten: I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten. II. Jahrgang: 1. einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1. einstündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1. ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1. ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester. IV. Jahrgang: 1. zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1. zweistündige Schularbeit im 8. Semester. V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten. 2.2 ENGLISCH I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird; – können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und einfache Geschichten verstehen; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw., in denen auch Gefühle, Wünsche und Erlebnisse beschrieben werden; – können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können auf sehr einfache Art ihre Meinung ausdrücken; – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. 3.5 OFFICEMANAGEMENT I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Funktionsweise eines Computersystems beschreiben; – Computersysteme unterscheiden und daraus Kaufentscheidungen ableiten; – einfache Fehler erkennen und sie beheben; – Hilfequellen nutzen; – Netzwerke sicherheitsbewusst nutzen; – sichere Passwörter erstellen und damit verantwortungsvoll umgehen; – unterschiedliche Datensicherungskonzepte für den privaten Bereich nennen; – der Notwendigkeit des Einsatzes von Virenschutz und Firewall einschätzen; – aktuelle Online-Dienste (zB Cloud-Services) nutzen und Daten online verwalten; – persönliche Online-Wissensdatenbanken strukturiert anlegen und verwalten (zB Online-Bookmarksysteme, Literaturverwaltung); – Daten zügig über die Tastatur eingeben; – die Richtlinien der relevanten ÖNORM anwenden; – Zeichen- und Absatzformate effizient einsetzen; – Tabellen in einem Textverarbeitungsprogramm erstellen; – Bilder in Dokumente einbinden und mit den vorhandenen Tools bearbeiten; – private und betriebliche Schriftstücke erstellen; – Dokumente für die digitale Weitergabe und den Druck optimieren; – Grundzüge des Urheberrechts erläutern; – unterschiedliche Lizenzmodelle beschreiben; – sicher im Internet agieren; – gezielt online recherchieren; – Informationen auf Plausibilität und Authentizität prüfen; – verantwortungsbewusst, effizient und zielgerichtet online kommunizieren; – soziale Netzwerke verantwortungsbewusst nutzen. Lehrstoff: Grundlagen der Informationstechnologie. Betriebssystem und Arbeiten im Netzwerk und ausgegliederte IT-Infrastruktur (zB Cloud Computing). Aktuelle Eingabesysteme, Training der Schreibfertigkeit. Wissensmanagement. Textverarbeitung. Bildbearbeitung. Gesetzliche Bestimmungen (Grundzüge des Urheberrechts. Lizenzmodelle). Internet und Internetdienste. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Schriftstücke erstellen; – Formulare in einem Textverarbeitungsprogramm erstellen; – kollaborative Techniken, zB durch das gemeinsame Arbeiten an Dokumenten und Mind-Maps, nutzen; – Berechnungen in einem Tabellenkalkulationsprogramm effizient durchführen; – grundlegende Funktionen in einem Tabellenkalkulationsprogramm effizient nutzen; – Zellenformatierungen und Zahlenformate aufgabenspezifisch anwenden; – Präsentationen unter Berücksichtigung der Präsentationsrichtlinien erstellen; – Präsentationen zielgruppenorientiert gestalten. Lehrstoff: Textverarbeitung (fortgeschrittene Textverarbeitung). Tabellenkalkulation. Präsentation: Präsentationsrichtlinien und fortgeschrittene Präsentationstechniken. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Seriendokumente unter Verwendung einer Datenbank erstellen; – Seriendokumente mit Bedingungen erstellen; – individuelle Vorlagen erstellen; – umfangreiche Schriftstücke erstellen; – Elemente aus anderen Anwendungen einbinden; – erweiterte Funktionen eines Tabellenkalkulationsprogramms effizient einsetzen; – Daten aufbereiten, sortieren, filtern und analysieren; – umfangreiche Daten grafisch darstellen; – Adressen, Aufgaben und Termine von Einzelpersonen und Personengruppen verwalten. Lehrstoff: Textverarbeitung (fortgeschrittene Textverarbeitung). Tabellenkalkulation (fortgeschrittene Tabellenkalkulation und Datenanalyse). Adress-, Aufgaben- und Terminverwaltung. Schularbeiten: I. Jahrgang: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten. II. Jahrgang: 1. ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1. ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester. 4. GESELLSCHAFT, KUNST UND KULTUR 4.1 GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen beschreiben; – historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und sie aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen; – anhand von historischen Modellen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge erklären und beurteilen; – ausgewählte kulturelle und künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der jeweiligen Zeit verstehen; – Ereignisse Epochen begründend zuordnen und kennen Grundlagen und Ziele der historischen Arbeit; – ausgewählte facheinschlägige Quellen und Medien zielgerichtet nutzen; – die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften, Kulturen und Staaten erkennen und diese anhand von aktuellen und historischen Fallbeispielen erklären; – die Merkmale verschiedener aktueller und historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben und die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen. Lehrstoff: Aufgaben und Grundlagen der Geschichtswissenschaft: Quellen und Methoden. Orientierung in der Zeit: Historische Kulturräume. Epochen und andere Möglichkeiten der Gliederung. Frühe (vor)staatliche Organisationsformen menschlichen Zusammenlebens: Frühe Hochkulturen, die griechische Polis, Res Publica in Rom, Feudalismus usw. Änderung des Welt- und Menschenbildes zu Beginn der Neuzeit: Das Zeitalter der Entdeckungen, Humanismus, Renaissance, Reformation und ihre Folgen. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen beschreiben; – aktuelle Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen; – historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und sie aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen; – Strukturen und Funktionsweisen des österreichischen politischen Systems beschreiben; – sich aktiv auf Basis der Bürger- und Menschenrechte am politischen Geschehen beteiligen; – anhand von historischen Modellen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge beurteilen; – Ereignisse Epochen begründend zuordnen; – die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften, Kulturen und Staaten erkennen und diese anhand von aktuellen und historischen Fallbeispielen erklären; – die Merkmale verschiedener aktueller und historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben und die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen. Lehrstoff: Historische Entwicklungen zwischen Absolutismus und Aufklärung (Umbrüche, Revolutionen, Grund und Menschenrechte). Entwicklung des modernen Staates. Grundlagen und Aufgaben des Staates (Verfassungsprinzipien). Moderne Demokratie am Beispiel Österreich: Wahlrecht. Möglichkeiten und Formen der Partizipation. Politische Parteien und andere Akteure. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, soziale, politische und kulturelle Entwicklungen beschreiben und in den historischen Kontext einordnen; – die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten und bearbeiten; – Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen; – historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und sie aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen; – anhand von historischen Modellen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge beurteilen; – ausgewählte kulturelle und künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der Zeit beschreiben; – historische Geschlechterrollen, Lebenssituationen und Familienmodelle als solche begreifen und ihre Hintergründe und Entwicklungen beschreiben; – die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften, Kulturen und Staaten erkennen und diese anhand von Fallbeispielen erklären; – die Merkmale verschiedener aktueller und historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben und die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen. Lehrstoff: Europa und die Welt von 1814 bis 1914 (Liberalismus, Nationalismus, Revolutionsjahr 1848, Imperialismus). Industrialisierung, Soziale Frage und Lösungsideen. Österreichische Geschichte von 1814 bis 1914. Erster Weltkrieg, Folgen und Russische Revolution. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, soziale, politische und kulturelle Entwicklungen beschreiben und in den historischen Kontext einordnen; – die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten und bearbeiten; – Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen; – historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und sie aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen; – anhand von historischen Modellen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge beurteilen; – ausgewählte kulturelle und künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der Zeit beschreiben; – historische Geschlechterrollen, Lebenssituationen und Familienmodelle als solche begreifen und ihre Hintergründe und Entwicklungen beschreiben; – die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften, Kulturen und Staaten erkennen und diese anhand von Fallbeispielen erklären; – die Merkmale verschiedener aktueller und historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben und die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen. Lehrstoff: Österreich 1918 bis 1945. Totalitäre Ideologien (Entstehung, Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Faschismus, Nationalsozialismus, Kommunismus). Verfolgung, Holocaust, Widerstand. Zweiter Weltkrieg und seine direkten Folgen. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, soziale, politische und kulturelle Entwicklungen beschreiben und in den historischen Kontext einordnen; – sich mit der gesellschaftlichen und kulturellen Vielfalt im Sinne eines gemeinsamen Europas auseinandersetzen; – die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten und bearbeiten; – Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen; – historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und sie aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen; – historische Geschlechterrollen, Lebenssituationen und Familienmodelle als solche begreifen und ihre Hintergründe und Entwicklungen beschreiben; – Strukturen und Funktionsweisen des österreichischen politischen Systems beschreiben und sich aktiv auf Basis der Bürger- und Menschenrechte am politischen Geschehen beteiligen; – anhand von historischen Modellen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge beurteilen; – ausgewählte kulturelle und künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der Zeit erläutern; – die Merkmale verschiedener aktueller und historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben sowie die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen; – die Strukturen und Funktionsweisen des europäischen politischen Systems beschreiben, als mündige EU-Bürgerinnen und EU-Bürger handeln und haben Einblick in aktuelle politische Entwicklungen. Lehrstoff: Österreichische Verfassung (Gewaltenteilung – Grundzüge der Gesetzgebung und Vollziehung. Österreichischer und europäischer Parlamentarismus. Rolle der Medien). Internationale Geschichte ab 1945. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, soziale, politische und kulturelle Entwicklungen beschreiben und in den historischen Kontext einordnen; – sich mit der gesellschaftlichen und kulturellen Vielfalt im Sinne eines gemeinsamen Europas auseinandersetzen; – die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten und bearbeiten; – aktuelle Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen; – historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und sie aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen; – Strukturen und Funktionsweisen des österreichischen politischen Systems beschreiben und sich aktiv auf Basis der Bürger- und Menschenrechte am politischen Geschehen beteiligen; – anhand von historischen Modellen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge beurteilen; – ausgewählte kulturelle und künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der Zeit beschreiben und kritisch bewerten; – historische Geschlechterrollen, Lebenssituationen und Familienmodelle als solche begreifen und ihre Hintergründe und Entwicklungen beschreiben; – die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften, Kulturen und Staaten erkennen und können diese anhand von Fallbeispielen erklären; – die Merkmale verschiedener aktueller und historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben sowie die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen; – zu aktuellen Themen Stellung nehmen und Standpunkte argumentieren; – die Strukturen und Funktionsweisen des europäischen politischen Systems beschreiben, als mündige EU-Bürgerinnen und EU-Bürger handeln und haben Einblick in aktuelle politische Entwicklungen. Lehrstoff: Europäische Union (Idee des gemeinsamen Europa, Entstehung und Entwicklung, Institutionen). Österreich ab 1945. Aktuelle Entwicklungen. 4.2 PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können psychologische und philosophische Theorien, Sachverhalte und Phänomene aus den Themengebieten Grundlagen der Psychologie und Philosophie, Wahrnehmung, Gedächtnis und Lernen erläutern (Reproduktionsaspekt), auf Beispiele aus Alltag und Beruf anwenden (Transferaspekt) sowie kritisch reflektieren und begründend diskutieren (Reflexionsaspekt); – können die Vielfalt von Erklärungsansätzen in Psychologie und Philosophie als Chance erkennen; – können Verknüpfungen zwischen Psychologie und Philosophie herstellen; – können begründend argumentieren, Argumente austauschen, prüfen, logisch schließen; – verstehen fachspezifische Terminologie, können diese verwenden sowie Texte fachspezifisch analysieren; – können eigene Stärken und Schwächen erkennen und diese richtig einschätzen. Lehrstoff: Grundlagen der Psychologie, Richtungen und Methoden, Grundlagen der Wissenschaftstheorie. Grundlagen der Philosophie, philosophische Fragen und philosophisches Denken, Philosophie und Wissenschaft. Wahrnehmung und soziale Wahrnehmung. Gedächtnis und Lernen. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können psychologische und philosophische Theorien, Sachverhalte und Phänomene aus den Themengebieten Erkenntnistheorie und Entwicklungspsychologie erläutern (Reproduktionsaspekt), auf Beispiele aus Alltag und Beruf anwenden (Transferaspekt) sowie kritisch reflektieren und begründend diskutieren (Reflexionsaspekt); – können die Vielfalt von Erklärungsansätzen in Psychologie und Philosophie als Chance erkennen; – können Verknüpfungen zwischen Psychologie und Philosophie herstellen; – können begründend argumentieren, Argumente austauschen, prüfen, logisch schließen; – können Problemlösungs- und Kreativitätsstrategien anwenden; – verstehen fachspezifische Terminologie, können diese verwenden sowie Texte fachspezifisch analysieren; – können eigene Stärken und Schwächen erkennen und diese richtig einschätzen. Lehrstoff: Erkenntnistheorie (Erkenntnistheoretische Positionen und Methoden, Grundlagen der Logik und Argumentationstechniken, wissenschaftliche Erkenntnis. Wahrheit, Wissen, Scheinwissen). Problemlösen, Kreativität. Entwicklungspsychologie (Sprachentwicklung, Denkentwicklung, Moralentwicklung ua.). Konflikte, Aggression, Motivation, Emotion. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können psychologische und philosophische Theorien, Sachverhalte und Phänomene aus den Themengebieten Sozialpsychologie, politische Philosophie, Persönlichkeitspsychologie erläutern (Reproduktionsaspekt), auf Beispiele aus Alltag und Beruf anwenden (Transferaspekt) sowie kritisch reflektieren und begründend diskutieren (Reflexionsaspekt); – können begründend argumentieren, Argumente austauschen, prüfen, logisch schließen; – können Problemlösungs- und Kreativitätsstrategien anwenden; – verstehen fachspezifische Terminologie, können diese verwenden sowie Texte fachspezifisch analysieren; – können eigene Stärken und Schwächen erkennen und diese richtig einschätzen; – können sich mit der eigenen Persönlichkeitsentwicklung vor dem Hintergrund psychologischer und philosophischer Erkenntnisse auseinander setzen; – können sich ausgehend von ihrer Lebenssituation mit den Grundfragen der menschlichen Existenz (zB Sinn, Tod, Glück) auseinander setzen; – können die Reflexion über Identität und Werthaltungen als Bereicherung ansehen; – können die Fähigkeit zum offenen Gespräch, zur Selbsterkenntnis und Kontemplation weiter entwickeln. Lehrstoff: Sozialpsychologie. Politische Philosophie. Persönlichkeitspsychologie. Tiefenpsychologie. Psychische Störungen. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können psychologische und philosophische Theorien, Sachverhalte und Phänomene aus den Themengebieten Ethik und philosophische Anthropologie erläutern (Reproduktionsaspekt), auf Beispiele aus Alltag und Beruf anwenden (Transferaspekt) sowie kritisch reflektieren und begründend diskutieren (Reflexionsaspekt); – können begründend argumentieren, Argumente austauschen, prüfen, logisch schließen; – können Problemlösungs- und Kreativitätsstrategien anwenden; – verstehen fachspezifische Terminologie, können diese verwenden sowie Texte fachspezifisch analysieren; – können eigene Stärken und Schwächen erkennen und diese richtig einschätzen; – können sich ausgehend von ihrer Lebenssituation mit den Grundfragen der menschlichen Existenz (zB Sinn, Tod, Glück) auseinander setzen; – können die Reflexion über Identität und Werthaltungen als Bereicherung ansehen; – können die Fähigkeit zum offenen Gespräch, zur Selbsterkenntnis und Kontemplation weiter entwickeln; – können moralisch verbindliche Grundpositionen beschreiben und moralische Urteile begründen. Lehrstoff: Ethik (Ethische Theorien, angewandte Ethik). Philosophische Anthropologie. 4.3 MUSIK, BILDNERISCHE ERZIEHUNG UND KREATIVER AUSDRUCK I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – sich einzeln und/oder gemeinsam musikalisch und bildnerisch ausdrücken; – Gestaltungsaufgaben eigenständig lösen und dabei Material, Verfahren und Gestaltungsmittel bewusst einsetzen; – fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden; – experimentell und spielerisch handeln; – verantwortungsvoll mit Werkzeugen, Instrumenten und Materialien umgehen; – differenziert sinnlich wahrnehmen und beschreiben; – die Gefahr von Hörschäden im Zusammenhang mit Musikkonsum abschätzen; – moderne Medien einsetzen; – kreative Ideen entwickeln und umsetzen; – grundlegende Gestaltungskriterien erkennen und anwenden; – exemplarische Beispiele künstlerischen Schaffens wiedererkennen; – Beobachtungen und Wahrnehmungen in bildhafte Ausdrucksformen umsetzen; – die Ergebnisse der praktischen Arbeit in geeigneter Form dokumentieren und präsentieren; – Unterschiede der einzelnen Kunstsparten erkennen. Lehrstoff: Aufbau eines Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires. Grundlagen der allgemeinen Musiklehre. Instrumente und Stimme im Überblick. Orchester und Ensembles. Gestaltungsgrundlagen: Farbe, Form, Raum, Material. Grafisches Gestalten – skizzierend, dokumentierend. Musikalische Parameter. Dreidimensionales Gestalten: Entwurf, Funktion, Material, Form. Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung: Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik. Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ästhetische und formale Unterschiede erkennen und interpretieren; – Form und Farbe auf Grund gestalterischer und psychologischer Wirkung bewusst einsetzen; – Gestaltungsaufgaben eigenständig lösen und dabei Material, Verfahrung und Gestaltungsmittel bewusst einsetzen; – fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden; – sich einzeln und/oder gemeinsam künstlerisch ausdrücken; – experimentell, improvisatorisch und spielerisch handeln; – verantwortungsvoll mit Werkzeugen, Instrumenten und Materialien umgehen; – bewusst und differenziert sinnlich wahrnehmen und beschreiben; – exemplarische Beispiele künstlerischen Schaffens wiedererkennen und stilistisch zuordnen; – lokale, zeitbedingte und mediale Besonderheiten von Bildgestaltung erläutern; – Informationstechnologien und audiovisuelle Medien einsetzen; – künstlerische Gestaltungsformen als Kommunikationsmittel einsetzen; – kreative Ideen entwickeln und umsetzen; – grundlegende Gestaltungskriterien erkennen und anwenden; – die Ergebnisse der praktischen Arbeit in geeigneter Form dokumentieren und präsentieren; – einfache harmonische Strukturen erkennen. Lehrstoff: Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires. Schallaufzeichnung und Aufnahmetechnik. Grafisches Gestalten: Schriftgestaltung, Kombination von Schrift und Bild. Grafik. Grundlagen der digitalen Grafik. Gestaltungsgrundlagen: Farbe, Form, Raum, Material. Musikalische Formelemente, Gestaltungsprinzipien. Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung: Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik. Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ästhetische und formale Unterschiede erkennen und interpretieren; – Gestaltungsaufgaben eigenständig lösen und dabei Material, Verfahren und Gestaltungsmittel bewusst einsetzen; – unterschiedliche Techniken bewusst einsetzen; – fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden; – sich einzeln und/oder gemeinsam künstlerisch ausdrücken; – experimentell arbeiten und kreative Ideen entwickeln; – verantwortungsvoll mit Werkzeugen, Instrumenten und Materialien umgehen; – bewusst und differenziert sinnlich wahrnehmen und beschreiben; – experimentell, improvisatorisch und spielerisch handeln; – exemplarische Beispiele künstlerischen Schaffens wiedererkennen und stilistisch zuordnen; – lokale, zeitbedingte und mediale Besonderheiten von Bildgestaltung erläutern; – Informationstechnologien und audiovisuelle Medien kriteriengeleitet einsetzen; – künstlerische Werke auf Grund formaler und inhaltlicher Merkmale interpretieren und stilistisch zuordnen; – künstlerische Gestaltungsformen als Kommunikationsmittel einsetzen; – Informationstechnologien und audiovisuelle Medien einsetzen; – kreative Ideen entwickeln und umsetzen; – grundlegende Gestaltungskriterien nennen und sie anwenden; – die Ergebnisse der praktischen Arbeit in geeigneter Form dokumentieren und präsentieren; – einfache harmonische Strukturen erkennen und harmonische Schemata anwenden. Lehrstoff: Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires. Gestaltungsgrundlagen der Malerei (Farbe, Form, Raum, Material. Farbe als Ausdrucksträger; experimentelle und malerische Techniken). Objektkunst. Experimentelles und plastisches Gestalten. Grafisches Gestalten (Zusammenhänge von Schrift, Layout, Logodesign). Musikalische Formen und Gattungen. Vertonung von Bildern und Texten. Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung: Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Alltagsästhetik und Musik. Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ästhetische und formale Unterschiede erkennen und interpretieren; – Form, Farbe und Klang auf Grund gestalterischer und psychologischer Wirkung bewusst einsetzen; – Gestaltungsaufgaben eigenständig lösen und dabei Material, Verfahren und Gestaltungsmittel bewusst einsetzen; – fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden; – sich einzeln und/oder gemeinsam künstlerisch ausdrücken; – experimentell, improvisatorisch und spielerisch handeln; – verantwortungsvoll mit Werkzeugen, Instrumenten und Materialien umgehen; – bewusst und differenziert sinnlich wahrnehmen, beschreiben und analysieren; – exemplarische Beispiele künstlerischen Schaffens wiedererkennen und stilistisch zuordnen; – lokale, zeitbedingte und mediale Besonderheiten von Bildgestaltung erläutern; – Informationstechnologien, digitale und audiovisuelle Medien kriteriengeleitet einsetzen; – mit digitalen Medien experimentieren; – kreative Ideen entwickeln und umsetzen; – mit digitalen Medien arbeiten und damit experimentieren; – die Ergebnisse der praktischen Arbeit in geeigneter Form dokumentieren und präsentieren; – künstlerische Gestaltungsformen als Kommunikationsmittel einsetzen; – Musik visuell darstellen. Lehrstoff: Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires. Grundlagen unterschiedlicher Musikprogramme. Musikgeschichtlicher Überblick. Grafische und malerische Gestaltungsaufgaben. Perspektive, räumliche und körperhafte Darstellung. Grafische Darstellungsgrundlagen. Bewegungsabläufe, Storyboards, Trickfilm. Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung: Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Malerei, Grafik, Installation, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik. Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ästhetische und formale Unterschiede erkennen und interpretieren; – Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben eigenständig lösen und dabei Material, Verfahren und Gestaltungsmittel zielgerichtet einsetzen; – Form, Farbe und Klang auf Grund gestalterischer und psychologischer Wirkung bewusst einsetzen; – fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden; – sich einzeln und/oder gemeinsam künstlerisch ausdrücken; – experimentell, improvisatorisch und spielerisch handeln; – verantwortungsvoll mit Werkzeugen, Instrumenten und Materialien umgehen; – bewusst und differenziert sinnlich wahrnehmen, beschreiben und analysieren; – exemplarische Beispiele künstlerischen Schaffens wiedererkennen und stilistisch zuordnen; – lokale, zeitbedingte und mediale Besonderheiten von Bildgestaltung erläutern; – Informationstechnologien, digitale und audiovisuelle Medien kriteriengeleitet einsetzen; – mit digitalen Medien experimentieren; – kreative Ideen entwickeln und umsetzen; – die Ergebnisse der praktischen Arbeit in geeigneter Form dokumentieren und präsentieren; – künstlerische Gestaltungsformen als Kommunikationsmittel einsetzen; – unterschiedliche Arten der Druckgrafik erkennen und technisch umsetzen; – für Gestaltungs- und Produktionsprozesse Qualitätskriterien festlegen und Reflexionsmethoden anwenden; – Musik visuell darstellen; – kulturelle Einrichtungen nutzen. Lehrstoff: Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires. Ausgewählte Musikprogramme. Vertiefung Tontechnik. Kunstland Österreich – aktuelles Musik- und Ausstellungsgeschehen. Fotografie, Medienkunst, Video- und Computerkunst. Drucktechniken. Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung mit Schwerpunkt Fotografie, Medienkunst, Video- und Computerkunst. Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ästhetische und formale Unterschiede erkennen und interpretieren; – Form, Farbe und Klang auf Grund gestalterischer und psychologischer Wirkung bewusst einsetzen; – Gestaltungsaufgaben eigenständig lösen und dabei Material, Verfahren und Gestaltungsmittel zielgerichtet einsetzen; – unterschiedliche Techniken bewusst einsetzen; – fachtheoretische Kenntnisse anwenden; – sich einzeln und/oder gemeinsam künstlerisch ausdrücken; – experimentell, improvisatorisch und spielerisch handeln; – verantwortungsvoll mit Werkzeugen, Instrumenten und Materialien umgehen; – bewusst und differenziert sinnlich wahrnehmen, beschreiben und analysieren; – exemplarische Beispiele künstlerischen Schaffens wiedererkennen und stilistisch zuordnen; – lokale, zeitbedingte und mediale Besonderheiten von Bildgestaltung erläutern; – kreative Inhalte in Gesamtkonzepten umsetzen; – Informationstechnologien, digitale und audiovisuelle Medien kriteriengeleitet einsetzen; – mit digitalen Medien experimentieren; – Möglichkeiten optischer und akustischer Manipulation erläutern und diesen bewusst begegnen; – die Ergebnisse der praktischen Arbeit in geeigneter Form dokumentieren und präsentieren; – künstlerische Gestaltungsformen als Kommunikationsmittel einsetzen; – kulturelle Einrichtungen nutzen. – Projekte planen und durchführen. Lehrstoff: Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires. Einsatz von Musik in Video, Film und Werbung. Wirkung und Funktionen von Musik. Elektronische Musik. Corporate Design. Einblicke in die Werbepsychologie. Künstlerisches Projekt inkl. Dokumentation und Präsentation. Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung: Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Grafik, Zeichen, Plastik, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik. Schwerpunkte Werbung, Bildmanipulation. Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ästhetische und formale Unterschiede erkennen und interpretieren; – Form, Farbe und Klang auf Grund gestalterischer und psychologischer Wirkung bewusst einsetzen; – Gestaltungsaufgaben eigenständig lösen und dabei Material, Verfahrung und Gestaltungsmittel zielgerichtet einsetzen; – fachtheoretische Kenntnisse anwenden; – sich einzeln und/oder gemeinsam künstlerisch ausdrücken; – experimentell, improvisatorisch und spielerisch handeln; – verantwortungsvoll mit Werkzeugen, Instrumenten und Materialien umgehen; – bewusst und differenziert sinnlich wahrnehmen, beschreiben und analysieren; – exemplarische Beispiele künstlerischen Schaffens wiedererkennen und stilistisch zuordnen; – lokale, zeitbedingte und mediale Besonderheiten von Bildgestaltung erläutern; – Informationstechnologien und audiovisuelle Medien kriteriengeleitet einsetzen; – kreative Inhalte in Gesamtkonzepten umsetzen; – mit digitalen Medien arbeiten und damit experimentieren; – die Ergebnisse der praktischen Arbeit in geeigneter Form dokumentieren und präsentieren; – künstlerische Gestaltungsformen als Kommunikationsmittel einsetzen; – Möglichkeiten optischer und akustischer Manipulation erläutern und diesen bewusst begegnen; – die gesellschaftliche und politische Funktion und Wirkung von optischem und akustischem Material einschätzen; – kulturelle Einrichtungen nutzen; – gemeinsame Projekte planen und durchführen. Lehrstoff: Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires. Musikpsychologie. Musik und Markt. Künstlerisches Projekt. Abstraktion, Installation, neue Medien. Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung: Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik. Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge. 5. MATHEMATIK, NATURWISSENSCHAFTEN UND ERNÄHRUNG 5.1 ANGEWANDTE MATHEMATIK I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Zahlen und Maße Die Schülerinnen und Schüler können – die Bezeichnungen, den Aufbau und die Eigenschaften der Zahlenmengen (N, Z, Q, R) nennen, Zahlen diesen Mengen zuordnen und auf der Zahlengeraden darstellen; – Zahlen von Festkommadarstellung in Gleitkommadarstellung umwandeln und umgekehrt; – mit Zahlen in Gleitkommadarstellung mit und ohne Technologieeinsatz operieren; – die Prozentrechnung verstehen und als Zahlen angeben; – Anwendungsaufgaben mit Prozentzahlen lösen; – die Kenntnisse über Fest- und Gleitkommadarstellung von großen und kleinen Zahlen auf den Bereich Maße und Maßeinheiten anwenden; – die Maßeinheiten für Längen-, Flächen-, Volums-, Masse- und Zeiteinheiten nennen; – die Vorsilben Kilo, Mega, Giga, Tera, Dezi, Zenti, Milli, Mikro, Nano sinnvoll bei Anwendungsaufgaben interpretieren; – Maßeinheiten mit Hilfe der Potenzschreibweise darstellen und damit Rechenoperationen durchführen; – Zahlen runden und die dabei nötige Genauigkeit im Zusammenhang mit Anwendungen abschätzen. Algebra und Geometrie Die Schülerinnen und Schüler können – mit Variablen und mit Termen (Klammerterme, Binome, Brüche und Potenzen mit ganzzahligen Exponenten) ohne Technologieeinsatz operieren; – die Regeln zum Auflösen von Klammern beschreiben; – folgende binomische Formeln (a∓b)² und a² – b² anwenden und damit Terme auflösen bzw. Terme faktorisieren; – die Rechengesetze für das Rechnen mit Potenzen mit ganzzahligen Hochzahlen nennen; – diese Rechengesetze argumentieren, sie in geeigneten Aufgaben anwenden und die Ergebnisse interpretieren und kommunizieren; – lineare Gleichungen und Ungleichungen in einer Variablen mit und ohne Technologieeinsatz lösen und die Lösungsmenge interpretieren; – schulartenspezifische Problemstellungen durch lineare Gleichungen in einer Variablen modellieren; – das problembezogene Modell der linearen Gleichung interpretieren und argumentieren und dieses zur Lösung von Aufgabenstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen heranziehen; – Formeln aus verschiedenen Anwendungsbereichen nach einer gesuchten Variablen umformen; – die Zusammenhänge und Abhängigkeiten der einzelnen Variablen interpretieren und argumentieren; – ein lineares Gleichungssystem in 2 Variablen ohne Technologieeinsatz und in mehr Variablen mit Technologieeinsatz lösen; – unterschiedliche Lösungsfälle (eine Lösung, keine Lösung, unendlich viele Lösungen) rechnerisch und grafisch interpretieren und argumentieren; – ein lineares Gleichungssystem für schulartenspezifische Problemstellungen modellieren. Funktionale Zusammenhänge Die Schülerinnen und Schüler können – eine Funktion als eindeutige Zuordnung beschreiben; – die Variablen und den Zusammenhang zwischen den beiden Variablen einer Funktion argumentieren; – eine lineare Funktion in verschiedenen Formen (Tabelle, Funktionsgleichung, Funktionsterm, grafisch im Koordinatensystem) darstellen; – den Anstieg und die Werte (Punkte) einer Geraden berechnen; – die Nullstelle der linearen Funktion grafisch und rechnerisch mit und ohne Technologieeinsatz bestimmen; – die Lage zweier Geraden aus der Gleichung und/oder der grafischen Darstellung im Koordinatensystem bestimmen und interpretieren; – Problemstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen durch lineare Funktionen modellieren; – den Schnittpunkt zweier Geraden mit und ohne Technologieeinsatz berechnen; – die unterschiedlichen Lösungsmöglichkeiten eines Gleichungssystems mit zwei Variablen mit Hilfe einer Grafik argumentieren (Schnittpunkt, parallele Geraden, identische Geraden); – zwei lineare Funktionen als grafische Darstellung eines anwendungsorientierten Problems deuten; – die Lösung des Gleichungssystems im Zusammenhang mit Problemen aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen (Wirtschaft, Alltag, Wissenschaft) argumentieren und kommunizieren. – einfache Formen der mathematischen Modellbildung durchführen. Lehrstoff: Zahlen und Maße: Aufbau und Darstellung der Zahlenbereiche der natürlichen, ganzen, rationalen und reellen Zahlen. Zahlen in Fest-, Gleitkomma- und Prozentdarstellung. Maßzahlen und Maßeinheiten. Algebra und Geometrie: Variable und Terme (Auflösung von Klammertermen, Binomen, Brüchen und Potenzen mit ganzzahligen Exponenten). Lineare Gleichung mit einer Variablen. Formelumformungen in verschiedenen Anwendungsbereichen. Lineare Ungleichungen mit einer Variablen. Lineare Gleichungssysteme mit zwei Variablen. Funktionale Zusammenhänge: Definition und Darstellungsmöglichkeiten einer linearen Funktion; Beschreibung der Abhängigkeit von zwei Größen mit linearen Funktionen; Eigenschaften des Graphen der linearen Funktion (Anstieg, Nullstelle); Lagebeziehung zweier linearer Funktionsgraphen zueinander. Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag). II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Algebra und Geometrie Die Schülerinnen und Schüler können – die Lösungsbereiche linearer Ungleichungen in zwei Variablen mit Technologieeinsatz bestimmen; – schulartenspezifische Problemstellungen durch Ungleichsysteme mit zwei Variablen modellieren; – die Zielfunktion für die Problemstellung einer linearen Optimierung formulieren; – die Lösung einer linearen Optimierung mit Technologieeinsatz ermitteln und interpretieren sowie den Lösungsweg erklären; – die Gesetze für das Rechnen mit Potenzen auf Potenzen mit gebrochenen Hochzahlen anwenden; – Wurzeln als gebrochene Hochzahlen darstellen und umgekehrt; – quadratische Gleichungen in einer Variablen lösen; – reelle Lösungen quadratischer Gleichungen ermitteln und interpretieren; – die unterschiedlichen Lösungsmöglichkeiten einer quadratischen Gleichung erkennen und argumentieren. Funktionale Zusammenhänge Die Schülerinnen und Schüler können – quadratische Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen grafisch skizzieren bzw. mit Hilfe von Technologieeinsatz exakt darstellen und Eigenschaften dieser Funktionstypen angeben und erklären; – quadratische Funktionen für Problemstellungen aus Wirtschaft, Alltag und Wissenschaft modellieren und ihre Lösungen interpretieren; – gesuchte Werte von quadratischen Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen mit Technologieeinsatz ermitteln; – diese Werte kontextbezogen interpretieren. Lehrstoff: Algebra und Geometrie: Lineare Ungleichungssysteme mit zwei Variablen. Lineare Optimierung mit zwei Variablen. Rechnen mit Potenzen – gebrochene Hochzahlen – Wurzeln. Quadratische Gleichungen mit einer Variablen und reellen Lösungen. Funktionale Zusammenhänge: Quadratische Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen. Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag). 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Algebra und Geometrie Die Schülerinnen und Schüler können – die Begriffe natürlicher und dekadischer Logarithmus als Urheberfunktion der Exponentialfunktion erläutern; – die Rechengesetze für Logarithmen (log(a.b), log(a/b), log(an)) in Grundaufgaben anwenden; – Gleichungen vom Typ aλx = b mit Hilfe des Logarithmus lösen; – Sinus, Cosinus und Tangens im rechtwinkeligen Dreieck als Verhältnis zweier Seiten interpretieren und für Berechnungen im rechtwinkeligen Dreieck einsetzen; – Daten in Matrixform darstellen; – Summe, Differenz und Produkt zweier Matrizen berechnen sowie die Multiplikation einer Matrix mit einem Skalar mit Technologieeinsatz; – Ergebnisse der Berechnungen mit Matrizen interpretieren und erklären; – einen Produktionsprozess ausgehend von Rohstoffen bis zu den Endprodukten grafisch darstellen und zugehörige Berechnungen mit Matrizen beschreiben und durchführen. Funktionale Zusammenhänge Die Schülerinnen und Schüler können Sinus-, Cosinus- und Tangensfunktionen ausgehend vom Einheitskreis mit Winkel im Grad- und im Bogenmaß grafisch darstellen und argumentieren. Lehrstoff: Algebra und Geometrie: Rechengesetze für Logarithmen. Exponentialgleichungen vom Typ aλx = b (a und b sind positive reelle Zahlen). Matrizenrechnung: Anwendung der Matrizen auf einen Produktionsprozess. Sinus, Cosinus und Tangens eines Winkels im rechtwinkeligen Dreieck. Funktionale Zusammenhänge: Trigonometrische Funktionen (Grad- und Bogenmaß, Einheitskreis). III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Funktionale Zusammenhänge Die Schülerinnen und Schüler können – Eigenschaften der Exponentialfunktion und ihrer Parameter im Hinblick auf deren Verlauf interpretieren; – Eigenschaften der Exponentialfunktion in Anwendungsproblemen aus Wirtschaft, Alltag und Wissenschaft interpretieren; – die Begriffe „Halbwertszeit und Verdoppelungszeit“ erklären sowie kontextbezogen berechnen; – kontinuierliche unbegrenzte, begrenzte und logistische Zu- und Abnahmeprozesse mit Hilfe von Exponentialfunktionen beschreiben; – zur Berechnung von Wachstums- und Zerfallsproblemen Technologie kompetent einsetzen und Ergebnisse interpretieren; – das Bildungsgesetz endlicher geometrischer Folgen und Reihen verstehen; – die Summenformel endlicher geometrischer Reihen verstehen; – mit Folgen und Reihen Berechnungen in finanzmathematischen Problemstellungen durchführen; – Zinseszinsaufgaben auf Grundlage der geometrischen Folgen modellieren; – Zinseszinsrechnungen durchführen, Lösungswege dokumentieren und die Ergebnisse interpretieren; – Rentenrechnungen auf Grundlage geometrischer Reihen modellieren; – das Grundvokabular der Finanzmathematik (Kapital, Zinssatz, Zinseszins, Raten, Endwert, Barwert, ganz- und unterjährige Verzinsungsperiode, Annuität, auf- und abzinsen) anwenden. Lehrstoff: Funktionale Zusammenhänge: Eigenschaften der Exponentialfunktionen. Kontinuierliche unbegrenzte, begrenzte und logistische Zu- und Abnahmeprozesse mit Exponentialfunktionen. Bildungsgesetz von endlichen geometrischen Folgen und Reihen, Summenformel. Zinseszinsrechnung. Rentenrechnung. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Funktionale Zusammenhänge Die Schülerinnen und Schüler können – Geldflüsse bei unterschiedlichen Sparformen berechnen, beurteilen und vergleichen; – Rückzahlungen und die unterschiedlichen Konditionen bei Krediten berechnen, beurteilen und vergleichen; – einen Schuldtilgungsplan aufstellen und erklären; – Technologie für Berechnungen in der Finanzmathematik kompetent einsetzen und die Ergebnisse interpretieren. Stochastik Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundbegriffe der Statistik nennen; – statistische Daten erheben oder recherchieren; – die Unterschiede bei der Bearbeitung von quantitativen und von qualitativen Merkmalen beschreiben; – Daten in unterschiedlichen Formen darstellen; – Daten und Darstellungsformen kritisch hinterfragen und interpretieren; – absolute, relative, prozentuelle Häufigkeiten ermitteln; – Häufigkeiten eindimensionaler Daten grafisch darstellen und können diese Darstellungen argumentieren und interpretieren; – die Definitionen einzelner Begriffe der beschreibenden Statistik wie arithmetisches Mittel, geometrisches Mittel, Median, Quartil, Modus, empirische Varianz, Standardabweichung, Spannweite, Quartilsabstand nennen und mit Boxplot-Diagrammen interpretieren; – Lage- und Streuungsmaße mit Technologieeinsatz ermitteln; – Median, Minimum, Maximum und Quartile in Boxplots darstellen; – die Lösungswege und Lösungen in der beschreibenden Statistik interpretieren und dokumentieren. Lehrstoff: Funktionale Zusammenhänge: Sparformen; Kredite und Schuldtilgung. Stochastik: Qualitative und quantitative Merkmale von Daten, Datenmanipulierbarkeit. Häufigkeiten (absolute, relative und prozentuelle) von eindimensionalen Daten. Lagemaße (arithmetisches Mittel, geometrisches Mittel, Modus, Median, Quartil) und Streuungsmaße (Spannweite, Standardabweichung, Varianz, Quartilsabstand). Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag). IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Stochastik Die Schülerinnen und Schüler können – die Regression zweidimensionaler Daten erklären; – die Regressionslinie zweidimensionaler Daten mit Technologieeinsatz berechnen, grafisch darstellen und die Ergebnisse interpretieren; – die Qualität des Zusammenhangs zweier Größen (oder zweier Merkmale) erklären und argumentieren. Analysis Die Schülerinnen und Schüler können – Grenzwert- und Stetigkeit intuitiv deuten; – die Definitionen des Differenzenquotienten und des Differentialquotienten wiedergeben; – Differenzenquotient und Differentialquotient mit Hilfe der Änderungsrate argumentieren; – Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen differenzieren; – mit Hilfe der Ableitungsregeln (Summen-, Produkt- und Kettenregel) Summen, Produkte und Verkettungen dieser drei Funktionsarten differenzieren; – den Zusammenhang zwischen Funktion und ihrer Ableitungsfunktion erkennen; – grafisch und rechnerisch lokale Extremwerte von Funktionen finden und können die Bedeutung lokaler Extremwerte beschreiben; – das Krümmungsverhalten der Funktion an Hand der grafischen Darstellung und mit Hilfe der 2. Ableitung erkennen; – Wendepunkte berechnen. Lehrstoff: Stochastik: Regression von zweidimensionalen Datenmengen. Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag). Analysis: Grenzwertbegriff, Stetigkeitsbegriff. Differenzenquotient und Differentialquotient; Änderungsrate. Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen, Ableitungsregeln. Monotonie, lokale Extremwerte, Krümmungsverhalten und Wendepunkte. Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen; Summe, Produkt und Verkettung von Funktionen; Ableitungsregeln. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Analysis Die Schülerinnen und Schüler können – das Modell der Kostentheorie erklären; – Aufgaben in wirtschaftlichem Kontext mit Kosten-, Nachfrage-, Erlös- und Gewinnfunktionen modellieren; – Berechnungen und grafische Darstellungen in der Kostentheorie durchführen; – die Modelle der Preistheorie erklären; – die Ableitungsfunktion in der Kosten- und Preistheorie anwenden, die Ergebnisse interpretieren, die Lösungswege erklären und dokumentieren; – Aufgabenstellungen aus der Wirtschaft mit Nachfrage,- Erlös – und Gewinnfunktion modellieren; – Berechnungen und grafische Darstellungen in der Preistheorie durchführen; – die Stammfunktion der Potenz- und Polynomfunktion ohne Technologieeinsatz ermitteln; – den Begriff des unbestimmten Integrals erläutern; – die Bedeutung des unbestimmten und des bestimmten Integrals erklären; – den Zusammenhang zwischen Funktion und Stammfunktion erklären, beschreiben und grafisch deuten; – den Begriff des bestimmten Integrals zur Berechnung von Flächen heranziehen; – Flächeninhalte mit Hilfe des Integrals mit und ohne Technologieeinsatz berechnen. Lehrstoff: Analysis: Kostentheorie (Analyse der Gesamt- und der Durchschnittskostenfunktion mit Kostenkehre, Betriebsoptimum und langfristiger Preisuntergrenze, Betriebsminimum und kurzfristige Preisuntergrenze). Preistheorie (Analyse der Nachfrage-, Erlös- und Gewinnfunktionen mit Höchstpreis, Sättigungsmenge, Erlösgrenzen, Erlösmaximum, Break-even-point und Nutzgrenze, Cournotscher Punkt, Gewinnmaximum). Unbestimmte und bestimmte Integrale; Berechnung von Flächeninhalten mit Integralrechnung. Praxisorientierte schulartenspezifische Anwendungen. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Stochastik Die Schülerinnen und Schüler können – den Begriff der Wahrscheinlichkeit erläutern; – die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten eines Zufallsereignisses berechnen und deuten; – die Regeln zur Berechnung von Wahrscheinlichkeiten auf einander ausschließende bzw. voneinander unabhängige Ereignisse anwenden; – Zufallsexperimente („Ziehen mit/ohne Zurücklegen“) mit Baumdiagrammen modellieren, Pfadregeln anwenden und Baumdiagramme interpretieren; – Wahrscheinlichkeitsrechnung bei schulartenspezifischen Aufgabenstellungen durchführen und die Ergebnisse interpretieren sowie den Lösungsweg argumentieren; – die Grundvoraussetzung und die Parameter für eine Binomial- und eine Normalverteilung nennen; – die Wahrscheinlichkeitsdichtefunktion einer Binomial- und Normalverteilung grafisch skizzieren; – die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von binomial- bzw. normalverteilten Ereignissen mit Technologieeinsatz berechnen und interpretieren; – Erwartungswert und Standardabweichung der beiden Verteilungen berechnen; – die Auswirkung von Erwartungswert und Standardabweichung auf die Verteilungskurve interpretieren und erklären; – praxisorientierte Aufgabenstellungen aus Wirtschaft, Alltag und Wissenschaft mit Hilfe der Binomial- und Normalverteilung lösen. Zahlen und Maße in unterschiedlichen Anwendungsbereichen Die Schülerinnen und Schüler können – Zahlen in Gleitkommadarstellung und Prozentzahlen bei Problemstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsgebieten und in Zusammenhang mit Algebra, Geometrie, mit Funktionen und Analysis sowie mit Stochastik sicher einsetzen und mit ihnen Berechnungen durchführen; – Maße und Maßeinheiten bei Problemstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsgebieten und im Zusammenhang mit allen inhaltlichen Kompetenzbereichen korrekt benützen, umrechnen und Berechnungen durchführen. Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik Die Schülerinnen und Schüler können – Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik bei der Bearbeitung von anwendungsbezogenen Problemstellungen miteinander in Zusammenhang bringen und die erworbenen inhalts- wie handlungsbezogenen Kompetenzen aus diesen Bereichen der jeweiligen Problemstellung anpassen und einsetzen; – die erworbene Werkzeugkompetenz im Umgang mit Technologieeinsatz bei der Bearbeitung von anwendungsbezogenen Problemstellungen aus diesen Kompetenzbereichen sicher und gezielt einsetzen. Lehrstoff: Stochastik: Begriff der Wahrscheinlichkeit. Additions- und Multiplikationsregel auf einander ausschließende und unabhängige Ereignisse. Binomialverteilung und Normalverteilung (Erwartungswert und Standardabweichung). Lineare Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen, trigonometrische Funktionen, Wachstums- und Zerfallsfunktionen: Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag). Matrizen: Schulartenspezifische Anwendungen im Wirtschaftsbereich. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik Die Schülerinnen und Schüler können – Gleichungen, Ungleichungen, funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik bei der Bearbeitung von anwendungsbezogenen Problemstellungen miteinander verknüpfen und mittels erworbener Inhalts-, Handlungs- und Werkzeugkompetenz schulartenspezifische Problemstellungen aus Alltag, Wirtschaft und Wissenschaft bearbeiten; – Gleichungen- und Ungleichungssysteme im Bereich der linearen Optimierung bei praxisorientierten Aufgabenstellungen sicher und gezielt einsetzen und die Lösungen interpretieren und argumentieren; – Zinseszins- und Rentenrechnung im Bereich der schulartenspezifischen Anwendungen bei unterschiedlichen Sparformen, Krediten und Schultilgung kompetent zur Modellbildung und zum Berechnen nutzen, die Lösungen interpretieren und argumentieren; – Differenzial- und Integralrechnung sowie funktionale Zusammenhänge bei wirtschaftsmathematischen Aufgabenstellungen gezielt und sicher einsetzen, und sowohl in der Kosten- wie in der Preistheorie Lösungswege und Lösungen dokumentieren, interpretieren und erklären; – sowohl die Kenntnisse aus der Statistik, wie auch aus der Wahrscheinlichkeitsrechnung sinnvoll verbinden und zur Lösung und Interpretation von praxisorientierten und schulartenspezifischen Stochastik-Aufgaben heranziehen. Lehrstoff: Gleichungs- und Ungleichungssysteme, lineare Optimierung: Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag). Zinseszins- und Rentenrechnung: Schulartenspezifische Anwendungen bei unterschiedlichen Sparformen, Krediten und Schuldtilgung. Differenzieren und Integrieren: Schulartenspezifische Anwendungen in der Kosten- und Preistheorie. Stochastik: Praxisorientierte Problemstellungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag) zur beschreibenden Statistik und zur Wahrscheinlichkeitsrechnung. Schularbeiten: I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten. II. Jahrgang: 1. einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1. einstündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1. einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1. einstündige Schularbeit im 6. Semester. IV. Jahrgang: 1. einstündige Schularbeit im 7. Semester, 1. zweistündige Schularbeit im 8. Semester. V. Jahrgang: 1. zweistündige Schularbeit im 9. Semester, 1. dreistündige Schularbeit. 5.2 NATURWISSENSCHAFTEN UND ERNÄHRUNG I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Beobachten und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – die Definitionen von häufig benötigte Messgrößen und Maßeinheiten wiedergeben und häufig verwendete Vorsilben benutzen; – sich Größenverhältnisse erschließen und Dimensionen im Mikro- und Makrokosmos einordnen; – die Grundlagen der Newtonschen Mechanik beschreiben und Beispiele für deren Anwendung geben; – die wichtigsten Formen von Energie nennen; – das Prinzip der Energieerhaltung in abgeschlossenen Systemen beschreiben, die Umwandlungen von Energieformen beobachten und die Energiearten benennen; – die wichtigsten Phänomene des Lichts wie Ausbreitung, Reflexion Brechung, Beugung und Dispersion beschreiben; – das optische System des Auges beschreiben; – die Bildentstehung bei optischen Geräten beschreiben und darstellen. Untersuchen und Bearbeiten Die Schülerinnen und Schüler können – die Arbeitsweise der Physik anhand von ausgewählten Beispielen erläutern; – einfache Messungen von physikalischen Größen wie zB Länge, Zeit und Masse durchführen und grundlegende Aussagen über die Genauigkeit von Messungen tätigen; – einfache Freihandexperimente zur Physik des Lichts durchführen und sie dokumentieren. Bewerten und Anwenden Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundidee des internationalen Einheitensystems beschreiben, Messgrößen in verschiedenen Einheiten ausdrücken und häufig gebrauchte Vorsilben benützen; – mit den wichtigsten physikalischen Größen einfache Berechnungen durchführen; – einfache optische Geräte anwenden; – den Zusammenhang zwischen Kenngrößen optischer Geräte und deren Auswirkungen auf die Bildqualität bewerten. Lehrstoff: Grundbegriffe, Grundgrößen: Die Arbeitsweise der Physik von der Beobachtung zum physikalischen Gesetz. Das internationale Einheitensystem. Physikalische Größen (Grundgrößen und einige abgeleiteten Größen), Maßeinheiten. Dimensionen im Mikro- und Makrokosmos. Bewegung, Klassischer Kraftbegriff, Energiebegriff, Leistung. Optik: Licht (Entstehung und Ausbreitung). Reflexion, Brechung, Optische Geräte, Beugung, Interferenzerscheinungen, Polarisation. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Beobachten und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – die verschiedenen Arten mechanischer Wellen und deren Kenngrößen nennen; – Schall als mechanische Welle und die wichtigsten Eigenschaften von Schall beschreiben; – beschreiben, wie das Ohr aus physikalischer Sicht akustische Reize verarbeitet; – die Erscheinungsformen der Materie mit Fachbegriffen beschreiben; – die Formelsprache der Chemie erläutern; – modellhafte Vorstellungen zum Aufbau der Materie beschreiben; – die Bedeutung von Wasser und Luft als Grundlage des Lebens erläutern. Untersuchen und Bearbeiten Die Schülerinnen und Schüler können – einfache akustische Vorgänge nach Anleitung untersuchen und beschreiben; – die Systematik des Periodensystems zur Abschätzung von Stoffeigenschaften erfassen und nutzen; – einfache chemische Gleichungen aufstellen; – unter Anleitung beobachten, experimentieren und einfache Protokolle verfassen; – einfache Untersuchungen zu den Themen Wasser und Luft durchführen; – grundlegende chemische Reaktionen beschreiben und einfache Experimente dazu ausführen. Bewerten und Anwenden Die Schülerinnen und Schüler können – Schallgeber und Schallempfänger in ihrem Einsatz und hinsichtlich der Lärmbelastung bewerten; – bei der Bildung von Modellen zwischen Modellvorstellung und Wirklichkeit unterscheiden; – Sicherheitsbestimmungen beachten und aus den Gefahrstoffsymbolen auf geeignete Schutzmaßnahmen im Umgang mit Chemikalien schließen; – den Einsatz von ausgewählten Elementen im Umfeld von Kommunikations- und Mediendesign erklären; – Eigenschaften der Stoffe anhand geeigneter Bindungsmodelle erläutern; – die Struktur und Funktion ausgewählter Moleküle des Alltags beschreiben und ihren Einsatz im Bereich von Kommunikations- und Mediendesign bewerten. Lehrstoff: Schwingungen und Wellen (Grundgrößen, Wellengleichung, Erscheinungen). Akustik (Schall – Entstehung und Ausbreitung, Reflexion, Interferenz, Resonanz). Arbeitsweise und Formelsprache der Chemie. Bausteine der Materie. Atommodelle. Periodensystem. Ausgewählte Elemente und Stoffgruppen (zB Metalle, Halbleiter, Kohlenstoff). Chemische Bindungen. Struktur von Molekülen anhand anorganischer Alltagsstoffe. Wasser und Luft als Lebensgrundlage. Chemische Reaktionen (Säure-Base-Reaktionen, Oxidation und Reduktion). 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Beobachten und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – im Überblick die Mechanismen der Stromerzeugung und Stromleitung erklären; – die wichtigsten Gesetze und Zusammenhänge zwischen den Größen beschreiben; – die Funktionsweise des Mikrofons und Lautsprechers beschreiben; – verschiedene Speichermedien nennen; – den Aufbau von Kohlenwasserstoffen, die wichtigsten funktionellen Gruppen organischer Stoffe und die damit verbundenen Eigenschaften beschreiben; – einfache organische Stoffe gemäß der IUPAC-Nomenklatur benennen; – wichtige Alkohole benennen und ihre Bedeutung erfassen; – den Aufbau von Eiweißen, Kohlenhydraten und Fetten beschreiben. Untersuchen und Bearbeiten Die Schülerinnen und Schüler können – einfache Stromkreise und Schaltungen bauen; – in Stromkreisen Messungen durchführen; – Berechnungen in Stromkreisen durchführen; – Recherchen zu relevanten organischen Stoffen aus dem Bereich Kommunikationstechnik durchführen und ihre Anwendungsmöglichkeiten nennen; – Sachinformationen zu Nährstoffen sammeln, sortieren und auswerten; – Fragestellungen zum Auf- und Abbau von Nährstoffen bearbeiten. Bewerten und Anwenden Die Schülerinnen und Schüler können – die Funktionsweise elektrischer Maschinen (Generator, Elektromotor, Transformator) beschreiben; – die Vor- und Nachteile von Gleichstrom und Wechselstrom gegenüberstellen; – die Zusammensetzung wichtiger synthetischer Stoffe und ihre Bedeutung für die moderne Kommunikationstechnologie beschreiben; – die Bedeutung von Ethanol erläutern und das gesundheitliche Risiko beurteilen; – Nährstoffe experimentell nachweisen. Lehrstoff: Elektrizität, Magnetismus (Grundgrößen, Gesetze – Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Regeln usw.). Elektromagnetismus (Wechselstromkreise, Speichermedien, Lautsprecher, Mikrofon). Grundlagen der organischen Chemie (Systematik der organischen Verbindungen, Funktionelle Gruppen). Aufbau und Bedeutung ausgewählter organischer Werkstoffe der Kommunikationstechnik. Alkohole. Aufbau und chemische Eigenschaften der Nährstoffe (Kohlenhydrate, Eiweiße, Fette). III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundlagen der Ernährung und den Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit beschreiben; – das eigene Ernährungsverhalten reflektieren und bewerten; – die energieliefernden Inhaltsstoffe der Nahrung und handelsübliche Lebensmittel und Getränke nennen; – den ernährungsphysiologischen Wert von Inhaltsstoffen der Nahrung und von ausgewählten Lebensmitteln beurteilen; – die Grundlagen der Sensorik nennen und Lebensmittel sensorisch beurteilen; – das theoretische Wissen über Ernährung und Lebensmittel mit der Praxis verknüpfen. Lehrstoff: Ernährungsverhalten, Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit; Nährstoffbildung, Aufgaben und Inhaltsstoffe der Nahrung; Energie-, Nährstoff- und Flüssigkeitsbedarf; Richtlinien einer vollwertigen Ernährung und lebensmittelbasierte Ernährungsempfehlungen. Inhaltstoffe der Nahrung (energieliefernde Inhaltsstoffe – Aufbau, Arten, Vorkommen, Bedarf und Bedarfsdeckung, ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung. Verdauung und Stoffwechsel). Grundlagen der Sensorik. Ausgewählte Lebensmittel und Getränke (Arten, Zusammensetzung, ernährungsphysiologische und volkswirtschaftliche Bedeutung, ökologische Aspekte). 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die energiefreien Inhaltsstoffe der Nahrung und handelsübliche Lebensmittel und Getränke beschreiben und deren ernährungsphysiologischen Wert beurteilen; – den ernährungsphysiologischen Wert von Inhaltsstoffen der Nahrung und von ausgewählten Lebensmitteln beurteilen; – zeitgemäße Ernährungsformen sowie gebräuchliche Diätformen beschreiben; – sich am Markt orientieren und als mündige Konsumentinnen und Konsumenten verhalten; – sich bei der Lebensmittelauswahl hinsichtlich Lebensmittelqualität, Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit und ethischer Grundsätze verantwortungsbewusst verhalten; – das theoretische Wissen über Ernährung und Lebensmittel mit der Praxis verknüpfen. Lehrstoff: Inhaltstoffe der Nahrung: Energiefreie Inhaltsstoffe (Arten, Vorkommen, Bedarf und Bedarfsdeckung, ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung). Ausgewählte Lebensmittel und Getränke: Arten, Zusammensetzung, ernährungsphysiologische und volkswirtschaftliche Bedeutung, ökologische Aspekte, sensorische Beurteilung. Lebensmittelqualität: Rechtsgrundlagen, Lebensmittelkennzeichnung, Lebensmittelhygiene. Ernährung verschiedener Personengruppen: Ernährungserziehung. Alternative Ernährungsformen. Ernährung und Krankheit. Nachhaltiger Ernährungsstil. Außer-Haus-Verpflegung. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Beobachten und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – die Merkmale des Lebens beschreiben; – die wichtigsten Bestandteile pflanzlicher und tierischer Zellen und deren Funktionen erläutern. Untersuchen und Bearbeiten Die Schülerinnen und Schüler können – sachgerecht und sorgsam mit dem Mikroskop arbeiten; – unter Anleitung beobachten, experimentieren und einfache Protokolle verfassen. Bewerten und Anwenden Die Schülerinnen und Schüler können die Bedeutung wichtiger biologischer Prozesse beschreiben. Lehrstoff: Kennzeichen des Lebens. Zelle als Grundeinheit des Lebens. Zellteilung von der ungeschlechtlichen Vermehrung bis zur Entstehung von Krebs. Assimilation und Dissimilation. Enzyme und ihre Bedeutung im Stoffwechsel. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Beobachten und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – die Bau- und Funktionsweise verschiedener Stoffwechselorgane erklären; – unterschiedliche Stoffwechselzyklen und Transportwege beschreiben; – die wichtigsten physiologischen Kennzahlen nennen; – Bau und Funktion von Steuerungssystemen beschreiben. Untersuchen und Bearbeiten Die Schülerinnen und Schüler können – einfache Versuche und Modelle zur Erklärung der Organsysteme nennen; – die Funktion von Organsystemen beschreiben. Bewerten und Anwenden Die Schülerinnen und Schüler können die Arbeitsweise der körpereigenen Abwehr darstellen. Lehrstoff: Ausgewählte Organsysteme des Stoffwechsels und des Stofftransports (zB Verdauung, Atmung, Herz und Kreislaufsystem). Immunsystem und Infektionskrankheiten. Bau und Funktion von Steuerungssystemen (Nerven- und Hormonsystem). V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs-und Lehraufgabe: Beobachten und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – die Funktionsweise von Diode und Transistor erklären; – Anwendungsgebiete der Halbleitertechnik nennen; – das elektromagnetische Spektrum beschreiben; – das Prinzip der Informationsaufzeichnung, Informationsübertragung, Informationswiedergabe beschreiben; – die Grundlagen der klassischen Genetik nennen; – die Struktur des menschlichen Erbgutes und die Vorgänge der Vererbung beschreiben; – das Grundvokabular der Molekulargenetik wiedergeben; – den Aufbau der Nukleinsäuren, den genetischen Code beschreiben; – die wichtigsten Methoden der Genetik in ihren Grundzügen erläutern. Untersuchen und Bearbeiten Die Schülerinnen und Schüler können – Versuche mit Halbleiterelementen durchführen und protokollieren; – den Weg von der DNA zum Protein beschreiben und Begriffe wie Translation und Transkription einordnen; – verschiedene genetisch bedingte Erkrankungen beschreiben und ihre Vererbung nachvollziehen; – Informationen zu biologischen bzw. ökologischen Fragestellungen ausverschiedenen Quellen zielgerichtet auswerten und diese auch mit Hilfe verschiedener Techniken und Methoden adressaten- und situationsgerecht verarbeiten. Bewerten und Anwenden Die Schülerinnen und Schüler können – den Einsatz und die Funktionsweise von Halbleitern bei der Energiegewinnung erklären; – den Einsatz von Halbleiterbauteilen in elektronischen Geräten bewerten; – Argumente für bzw. gegen die Nutzung von Gentechnik gegenüberstellen; – Erkenntnisse und Methoden in ausgewählten aktuellen Bereichen der Medizin, Biotechnik und Gentechnik unter Berücksichtigung gesellschaftlich verhandelbarer Werte beschreiben und beurteilen; – komplexere Zusammenhänge in Wirtschaft bzw. Gesellschaft auch unter einem naturwissenschaftlichen Blickwinkel beschreiben. Lehrstoff: Halbleiter (Funktionsweise, Dotierung, Diode, Transistor, Solarzelle, LED, Flashspeicher). Klassische Genetik und Humangenetik. Molekulargenetik (Nukleinsäuren, genetischer Code, identische Replikation). Proteinbiosynthese (vom Gen zum Protein). Aktuelle Forschungsergebnisse. Grundlagen und Methoden sowie Chancen und Risiken der Gentechnologie. 10. Semester: Bildungs-und Lehraufgabe: Beobachten und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – das elektromagnetische Spektrum beschreiben; – die Prinzipien der Informationsaufzeichnung, der Informationsübertragung und der Informationswiedergabe beschreiben; – ein einfaches ökologisches System mit Hilfe der entsprechenden Fachbegriffe darstellen; – die Entstehung der Arten und ihrer Vielfalt auf Grund evolutionärer Prozesse beschreiben; – das Spannungsfeld Globalisierung und Regionalisierung anhand ausgewählter Beispiele erklären. Untersuchen und Bearbeiten Die Schülerinnen und Schüler können – elektromagnetische Wellen anhand ihrer Kenngrößen im elektromagnetischen Spektrum einordnen; – Beziehungen zwischen Lebewesen in Lebensräumen graphisch darstellen; – Sachinformationen zu ökologischen Themen ordnen, gewichten und sie in geeigneter Weise darstellen; – Informationen zu biologischen bzw. ökologischen Fragestellungen aus verschiedenen Quellen zielgerichtet auswerten und diese auch mit Hilfe verschiedener Techniken und Methoden adressaten- und situationsgerecht verarbeiten. Bewerten und Anwenden Die Schülerinnen und Schüler können – den Einsatz und die Funktionsweise von Halbleitern bei der Energiegewinnung erklären; – den Einsatz von Halbleiterbauteilen in elektronischen Geräten bewerten; – die Auswirkungen elektromagnetischer Strahlen bewerten; – mögliche Folgen des Klimawandels erklären; – die Grundlagen und die Bedeutung nachhaltigen Wirtschaftens erläutern und diese auch in ihre eigene Lebenssituation transferieren; – ihr eigenes ökologisches Verhalten reflektieren, ihren eigenen ökologischen Fußabdruck berechnen und daraus folgend nachhaltig und umweltgerecht handeln; – komplexere Zusammenhänge in Wirtschaft bzw. Gesellschaft auch unter einem naturwissenschaftlichen Blickwinkel sehen. Lehrstoff: Elektromagnetische Schwingungen und Wellen (Informationsübertragung, Schwingkreis. Elektromagnetisches Spektrum, Radioaktivität). Ökologische Grundlagen (Biotop, Biozönose, Ökosystem, Nahrungsnetze, Nahrungspyramide, biotische und abiotische Faktoren, Stoff- und Energiebilanz). Evolution, Ursprung des Lebens und der Artenvielfalt. Natur- und Umweltschutz an ausgewählten Beispielen (zB Prinzip der Nachhaltigkeit, ökologischer Fußabdruck, Biodiversität). Regionalität und Globalisierung. Ursachen (zB Treibhausgase) und Folgen des Klimawandels. 6. KOMMUNIKATIONS- UND MEDIENDESIGN 6.1 KOMMUNIKATIONS- UND MEDIENDESIGN I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können den Aufbau und die Funktionsweise einer Fotokamera erklären; – können den Einfluss von Brennweite, Belichtungszeit, Blende, Lichtempfindlichkeit (ISO), Weißabgleich und Blitzlicht erklären und diese situativ richtig einsetzen; – können mit aktuellen Kameras korrekt umgehen und die wichtigsten Einstellungen vornehmen; – können Fotomotive erkennen und diese unter Berücksichtigung der Grundsätze des Bildaufbaus umsetzen; – können ihre künstlerischen Vorstellungen fotografisch umsetzen; – können gebräuchliche Farbmodelle erklären; – können die Eigenschaften gebräuchlicher Dateiformate erklären und diese je nach Situation richtig auswählen; – beherrschen wesentliche Werkzeuge eines Bildbearbeitungsprogramms; – können mit Ebenentechniken, Filtern und Effekten aufgabenspezifisch arbeiten; – können Pfadwerkzeuge einsetzen; – können den Begriff des Alphakanals erklären und darauf aufbauend Ebenenmasken verwenden; – können einfache Fotomontagen und Retuschierungen durchführen; – können die Grundzüge des Internets mit seinen Diensten und Protokollen erklären; – können gezielt online recherchieren; – können Webseiten standardkonform und nach den neuesten Techniken erstellen; – können Bilder in Webseiten einbetten und Webseiten über Hyperlinks verknüpfen; – können selbst erstellte Webseiten im Internet veröffentlichen. Lehrstoff: Fotografie: Wesentliche Grundbegriffe der Fotografie, Aufbau digitaler Kameras, Bildaufbau. Licht, Beleuchtung, Blitzfotografie, Farben und Formen, Motivbewusstsein. Praktisches Fotografieren. Bildbearbeitung: Additive und subtraktive Farbmodelle, Farbtiefe, Dateiformate. Zeichen- und Malwerkzeuge, Auswahlwerkzeuge, Transformationen, Ebenen, Texte, Bildausschnitte, Helligkeit, Kontrast, Tonwerte, Farben und Verläufe, nondestruktive Bildkorrekturen. Einfache Fotomontagen, Masken und Kanäle, Fotoretusche, Pfade, Filter und Effekte. Webdesign: Grundlagen des Web, Standards, Netzwerke, Internet, Browser, Struktur von Websites, Erstellen einfacher Webseiten, grundlegende Strukturelemente, Bilder und Hyperlinks, grundlegende Formatierungen in CSS, Webhosting. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können Tabellen in Webseiten ordnungsgemäß einsetzen, bearbeiten und formatieren; – können komplexe Formulare barrierefrei erstellen und formatieren; – können Hyperlinks für die Navigation gezielt einsetzen; – können komplexe Navigationen in Webseiten barrierefrei einfügen; – beherrschen Definition und Einsatz von Inline-Styles sowie internen und externen Stylesheets; – können die geläufigsten Selektoren ordnungsgemäß einsetzen; – können das Boxmodell sowie Layoutvorlagen einsetzen und anpassen; – können multimediale Inhalte in Webseiten einbinden; – können Scripts und Frameworks in Webseiten einfügen und adaptieren; – können mit einem professionellen Web-Editor arbeiten; – können Webprojekte planen, realisieren, testen, veröffentlichen und verwalten. Lehrstoff: Webdesign: Tabellen, Formulare, Navigation, Cascading Style Sheets, Boxmodell, mehrspaltige Layoutformen. Professioneller Web-Editor, Vorlagen, Hotspots und Image-Maps, Einbinden von Multimedia und Scripts. Webprojekte. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können Dokumente erstellen, verwalten und bearbeiten; – können das Dokumentenlayout erstellen, verwalten und anpassen; – können Mustervorlagen anzeigen, anwenden und erstellen; – können Textrahmen erstellen, bearbeiten und verknüpfen; – beherrschen die Eingabe und den Import von Texten; – können Tabellen erstellen und bearbeiten; – können die Grundformen zeichnen und bearbeiten; – können Farben ordnungsgemäß einsetzen; – können Grafiken importieren und in das Layout einfügen; – können Zeichen- und Absatzformate erzeugen und entsprechend einsetzen; – können Dokumente zur Reproduktion vorbereiten; – können Dokumente für den professionellen Druck vorbereiten; – können recherchieren und Inhalte zielgruppenbezogen in Text und Bild aufbereiten; – können den Ablauf von Beiträgen von der Idee bis zur Veröffentlichung beschreiben; – können die Redaktionsarbeit erläutern. Lehrstoff: Printdesign: Arbeiten mit einem professionellen DTP-Programm, Dokumente erstellen, Layout einrichten, Text und Typografie, grafische Elemente, Formate, Druckvorstufe und Druck. Journalismus: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Beiträge, Zielgruppen, Gestaltungsrichtlinien, Redaktionsarbeit, journalistische Darstellungsformen. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – einfache Filmprojekte planen und durchführen; – ihre Ideen in Form von Exposés, Treatments und Drehbüchern konkretisieren; – schriftliche Aufzeichnungen in Storyboards und Shotlists umsetzen; – grundlegende Kamerafunktionen bedarfsgerecht anwenden; – grundlegende Kenntnisse der Bildgestaltung und Bildkomposition nutzen; – Bild- und Tonaufnahmen aufgabenspezifisch herstellen; – die wesentlichen Grundbegriffe der Videotechnik anwenden; – Videoclips, Bilder, Audiomaterial oder Grafiken in eine Videoschnitt-Software importieren; – Videoclips framegenau zuschneiden, anordnen und gezielt bearbeiten; – Titelsequenzen für einen adäquaten Vor- bzw. Nachspann erstellen; – Filme in geeigneter Form veröffentlichen. Lehrstoff: Die Entstehung eines Films: Filmsprache, Exposé, Drehbuch, Shotlist. Praktische Umsetzung bei Interviews, Reportagen, Dokumentationen, Kurz- und Werbefilmen. Videotechnik und Schnitt: Grundbegriffe der Videotechnik, Aufbau digitaler Videokameras. Kameratypen und Zubehör, gängige Videoformate, Verwaltung von Videoclips, einfache Schnitttechniken, Übergänge, Effekte, Vor- und Nachspann, Filmexport. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Grundformen und einfache Illustrationen als Vektorgrafiken erstellen; – Form, Größe und Position von Vektorgrafiken animieren; – Pixelgrafiken und Musik in Animationen einbinden; – ihre Ergebnisse in den gängigen Dateiformaten veröffentlichen; – Interviews technisch und organisatorisch planen sowie strukturiert durchführen und aufzeichnen; – Interviews im geforderten Format für die Veröffentlichung aufbereiten. Lehrstoff: Animationen: Animationsarten, Einzel- und Schlüsselbilder, Zeitleiste, Tweenings. Grundformen, Werkzeuge, Farben und Verläufe, Einbinden von Bildern und Musik. Reportage und Dokumentation: Setting für Interviews, technische Ausrüstung, Tonaufnahme, filmische Aufbereitung. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die physikalisch-akustischen und psychoakustischen Grundlagen der Audiotechnik nennen; – mit gängigen Audioformaten arbeiten; – ein Multitrackprogramm für Audioaufnahmen und -bearbeitungen verwenden; – unterschiedliche Produktionstechniken anwenden; – Audiomaterial bearbeiten und optimieren; – Soundmaterial klanggerecht abmischen; – Audiomaterial für die jeweiligen Anforderungen und Einsatzzwecke exportieren. Lehrstoff: Audio: Audiotechnik, Audioformate, Sampling und Quantisieren, Aufnahme und Bearbeitung in einem Multitrackprogramm, Hüllkurven, Loops, Effekte und Filter, Optimieren von Audiomaterial, Equalizing, Abmischen von Soundmaterial, Effekte- und Bus-Mischer, Audioexport. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können komplexe Exposés, Treatments oder Drehbücher, Storyboards und Shotlists erstellen; – können eine Videoproduktion planen und durchführen; – können gestalterische Gesichtspunkte bei der Planung, Produktion und Postproduktion berücksichtigen; – können sowohl selbstständig als auch im Team an der kreativen Umsetzung eines Projekts arbeiten; – können fortgeschrittene Videoschnitttechniken anwenden; – können entsprechende Farbkorrekturen und Farbbearbeitungen vornehmen; – beherrschen die wichtigsten Möglichkeiten der Transparenz-Bearbeitung und können diese aufgabenspezifisch einsetzen; – können Animationen planen und diese mittels Keyframes umsetzen. Lehrstoff: Video: Aufnahme von Bild und Ton, gängige Videoformate, Exposé, Drehbuch und Shotlist, fortgeschrittener Videoschnitt, Überblendungen, Farbe und Transparenz, Animationen mittels Keyframes, Multipunktbearbeitung, Import von Bildern und Audiomaterial, Export von Filmmaterial. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Arbeitsumgebung eines 3D-Grafikprogramms an ihre Bedürfnisse anpassen; – geometrische Basisformen einsetzen; – mit der Kombination von Bool’schen Operationen neue 3D-Modelle erstellen; – mit Extrusions- und Rotationstechniken neue 3D-Objekte modellieren; – Techniken zur Bearbeitung dreidimensionaler Objekte verwenden; – die richtigen Eigenschaften realer Oberflächenstrukturen für ihre 3D-Modelle festlegen; – Lichtquellen bewusst einsetzen; – Konzepte für einfache Produktvisualisierungen erstellen und zielgerichtet umsetzen. Lehrstoff: 3D-Grafiken: Arbeitsumgebung eines 3D-Grafikprogramms, geometrische Basisformen, Bool’sche Operationen, Extrusion und Rotation, Techniken zur Bearbeitung dreidimensionaler Objekte, Texturing und Farben, Licht, Rendering und Export. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können Konzepte für einfache Produktvisualisierungen erstellen und zielgerichtet umsetzen. Lehrstoff: Gesamtprojekte zum Webdesign und Printdesign. Vertiefungsbereich „Kreatives Design“ (Jeder Wahlbereich umfasst 2 Semesterwochenstunden) Wahlbereich WEBDESIGN: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Bilder mittels Masken manipulieren und erstellen; – einen grafischen Webseitenentwurf zu einer Webseite transferieren; – professionelle Weblayouts erstellen und umsetzen; – Webseiten für unterschiedliche Endgeräte konzipieren; – die Usability-Grundsätze nennen und diese auf bestehende Webseiten übertragen; – komplexe Webprojekte veröffentlichen und verwalten. Lehrstoff: Erweiterte Bildbearbeitung und Webdesign: Fortgeschrittene Bildkomposition mit Masken, grafische Weblayouts, Slices. Professionelle Layouts, medienspezifische Darstellung. Usability. Veröffentlichung und Verwaltung eines grafisch orientierten Webprojekts unter Einbindung diverser Scriptsprachen. Wahlbereich CONTENT-MANAGEMENT-SYSTEM (CMS): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ein CMS in produktiven Umgebungen installieren, verwalten und sichern; – zu einem CMS Funktionalität mit Hilfe von Erweiterungen hinzufügen; – das Rechtemanagement für ein CMS basierend auf unterschiedlichen Zugriffszenarien planen und umsetzen; – bestehende Templates mit den gängigen Webtechnologien adaptieren bzw. eigene erstellen. Lehrstoff: Content Management Systeme: Installation und Administration eines CMS, Inhalts- und Userverwaltung, Erweiterung durch Module, Einbinden von Bildbibliotheken und Editoren, Einrichten und Verwalten von Foren mit Rechtevergabe, Anpassung des Layouts. Wahlbereich PRINTDESIGN: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Logos mittels Vektorgrafiken erstellen; – Folder und komplexe Layout-Strukturen entwickeln; – die Regeln der Typografie anwenden; – bei umfangreichen Dokumenten Inhaltsverzeichnisse erstellen; – in praxisorientieren Projekten diverse Corporate-Identity-orientierte Drucksorten für ein Unternehmen entwickeln. Lehrstoff: Erweitertes Printdesign: Vektorgrafiken, Folder und Logos, komplexe Layout-Strukturen, Typografie, Inhaltsverzeichnisse. Praxisorientierte Projekte. Wahlbereich AUDIO UND VIDEO: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Exposés, Treatments, Drehbücher oder Storyboards erstellen und eine größere Videoproduktion planen; – sowohl selbstständig als auch im Team an der kreativen Umsetzung eines größeren Videoprojekts arbeiten; – wesentliche Grundlagen der Lichttechnik und Gestaltung anwenden; – kreative und ansprechende Titel erstellen; – Bewegungspfade erstellen und bearbeiten; – den Aufwand und die Kosten von Videoproduktionen schätzen; – die Problematik rund um das Urheberrecht erläutern; – die Grundzüge der Mediengeschichte und Medientheorie erklären; – die Struktur und Entwicklung der Medien in Österreich darstellen. Lehrstoff: Projektmanagement von der Idee zum fertigen Film. Fortgeschrittene Audio- und Videotechniken: Multitrackrecording, Werbespots, verschachtelte Sequenzen, ausgewählte Beispiele wie Dokumentationen, Reportagen, Kurzfilme, Musikvideos. Wahlbereich ANIMATION: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – komplexe geometrische Formen für wirklichkeitsnahe Darstellungen erstellen; – virtuelle Umgebungen nachstellen und realistisch beleuchten; – unterschiedliche Animationskonzepte anwenden; – zwei- oder dreidimensionale Animationsfilme planen und erstellen. Lehrstoff: Geometrische Formen wie Splines und Nurbs; Darstellung lebendiger Wesen und Strukturen wie Haare und Pflanzen; professionelle Ausleuchtung von Szenen. Bewegung von Objekten, Schlüsselbilder, Aufbau von Szenarien, Animationsfilme. Wahlbereich AKTUELLE ENTWICKLUNG UND MEDIEN: Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler können – aktuelle Entwicklungen und Trends in der Kommunikationstechnologie und im Mediendesign beschreiben; – verschiedene Informationsmedien zur Aktualisierung ihrer Kenntnisse auf dem Gebiet der Kommunikationstechnologie und des Mediendesigns nutzen. Lehrstoff: Aktuelle Entwicklungen und Trends in der Kommunikationstechnologie und im Mediendesign. Vertiefungsbereich „Technisches Design“ III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die aktuellen Kommunikationstechnologien situationsgerecht einsetzen; – den grundlegenden Aufbau und die Funktionsweise von Netzwerken, das OSI und TCP/IP-Modell und die wichtigsten Protokolle der unteren Schichten des OSI-Modells erklären; – ausgewählte Protokolle der Anwendungsschicht des OSI-Modells nennen und erklären, wofür diese verwendet werden; – Sicherheitsrisiken in Bezug auf Netzwerkprotokolle abschätzen; – für den SOHO-Bereich kabellose Netzwerke herstellen und absichern. Lehrstoff: Netzwerkgrundlagen, Netzwerkkomponenten. Netzwerkstandards, Topologien, OSI-Referenzmodell. Grundlegende Netzwerkprotokolle der unteren Schichten des OSI-Modells. Implementierung eines kabellosen SOHO-Netzwerkes. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – für den SOHO-Bereich kabelgebundene Netzwerke herstellen; – komplexere Netzwerke designen, realisieren und absichern; – grundlegende Konzepte des Routings und Switchings implementieren. Lehrstoff: Netzwerkkomponenten, Verkabelung. Erweiterte Adresskonzepte. Übungen zu Routing, Switching und VLANs. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die grundlegenden Konzepte der objektorientierten Programmierung erklären und umsetzen; – eine grafische Modellierungssprache anwenden; – grundlegende Algorithmen erklären, entwickeln und diese in Programmen umsetzen; – das Konzept der Rekursion erklären und beim Programmieren anwenden; – Programmieraufgaben selbstständig unter Anwendung einer objektorientierten Programmiersprache, einfacher Datenstrukturen und Algorithmen lösen; – selbstständig in APIs recherchieren. Lehrstoff: Übersetzungsvorgang, Interpreter vs. Compiler, Heap, Stack. Grundlagen der objektorientierten Programmierung. Rekursionen. UML Modellierung. Sortieralgorithmen. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – fortgeschrittene Konzepte der objektorientierten Programmierung erklären und umsetzen; – Programmieraufgaben selbstständig unter Anwendung einer objektorientierten Programmiersprache und Algorithmen lösen; – den Aufbau und Anwendungsbereich wichtiger Datenstrukturen erklären und diese situativ richtig – gegebenenfalls unter Anwendung spezifischer Algorithmen – einsetzen; – auf das Dateisystem und Datenbanken zugreifen. Lehrstoff: Interfaces, Abstrakte Klassen. Listen, Baumstrukturen, Binäre Suchbäume. Umgang mit dem Dateisystem, Streams. Zugriff auf Datenbanken. Datenspeicherung (XML und Serialisierung). V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können die Grundzüge des Projekt- und Programmmanagements und deren Fachterminologie erklären; – können die Besonderheiten des Managements von IT-Projekten gegenüber dem allgemeinen Projektmanagement beschreiben; – können die einzelnen Projektphasen beschreiben und grundlegende Methoden und Werkzeuge darauf anwenden; – können vorliegende Projektaufgaben analysieren, auswerten und darstellen; – können unterschiedliche Projektmanagement-Modelle und deren Eigenheiten beschreiben; – beherrschen alle wichtigen Formen der Projektdokumentation und Dokumentarten und können ein Projekthandbuch führen. Lehrstoff: Fachterminologie. Einteilung in Projektphasen. Projektplanung mit Erstellung der Basisdokumente (BigProjectPicture, Projektbeschreibung, Formulierung der Projektziele, Kostenplan, Projektauftrag, Projektstrukturplan, Projektablaufplan usw.). Grundlegende Methoden der Aufwandschätzung. Laufende Erstellung von Statusberichten. Wasserfallmodell. Anwendung von Softwaretools zur Unterstützung des Projektmanagement-Prozesses. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können die Grundzüge des Projekt- und Programmmanagements und deren Fachterminologie erklären; – können die Besonderheiten des Managements von IT-Projekten gegenüber dem allgemeinen Projektmanagement beschreiben; – können die einzelnen Projektphasen beschreiben und grundlegende Methoden und Werkzeuge darauf anwenden; – können vorliegende Projektaufgaben analysieren, auswerten und darstellen; – können unterschiedliche Projektmanagement-Modelle und deren Eigenheiten beschreiben; – beherrschen alle wichtigen Formen der Projektdokumentation und Dokumentarten und können ein Projekthandbuch führen; – können vollständige IT-Projekte selbstständig in der Praxis umsetzen und im Team durchführen; – können verfeinerte Konzepte des Projektmanagements in allen Phasen des Projektmanagements nutzen; – können Zeitaufwand, Ressourcen und Kosten abschätzen. Lehrstoff: Führen eines Projekthandbuches. Zweck von Meetings und Mitführen von Besprechungsprotokollen. Erstellung von Projektdokumenten (wie zB Pflichtenheft, Lastenheft, Analysedokument, Designdokument, Spezifikation, Abschlussbericht, Übergabebericht). Stärken und Schwächen unterschiedlicher Projektmanagement-Methoden. Methoden der Aufwandschätzung. Konkrete Umsetzung von IT-Projekten. Schularbeiten: I. Jahrgang: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten. II. Jahrgang: 1. ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1. ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1. ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1. ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester. IV. Jahrgang: 1. ein- oder zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1. ein- oder zweistündige Schularbeit im 8. Semester. V. Jahrgang: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten. 6.2 ANGEWANDTE INFORMATIK III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – den Aufbau und die Funktionsweise einer Datenbank erklären; – Informationen analysieren und daraus eine Datenbank modellieren; – Daten aufgabenspezifisch manipulieren und abfragen; – Daten professionell und anschaulich aufbereiten und darstellen; – mit der Problematik unterschiedlicher Formate und Datenquellen beim Im- und Export umgehen. Lehrstoff: Datenbanken: Verwaltung von Daten, relationale Datenbanken, Tabellen, Datentypen, Ein- und Ausgabeformate, Sortieren und Filtern, Auswahlabfragen, Aggregatfunktionen, Formulare, Berichte, Spezialabfragen, Import und Export. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – selbstständig die Installation eines Betriebssystems durchführen; – das Betriebssystem zu administrieren; – auf Hard- oder Software beruhende Probleme lokalisieren und darauf reagieren; – die Grundlagen eines Netzwerks beschreiben und selbstständig ein kleines Netzwerk einrichten sowie Daten im Internet bereitstellen; – Daten sichern bzw. wiederherstellen; – ihre Termine und Kontakte mittels geeigneter Software verwalten. Lehrstoff: Betriebssysteme: Installation und Konfiguration, Wartung, Software-Administration. Netzwerke: Hardware – Hub, Switch, Router, Verkabelung, Protokolle, IP-Adressen, LAN/WLAN, Webhosting. Datensicherheit und-sicherung. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundlagen der Programmierung erklären und anwenden; – das Variablenkonzept mit den entsprechenden Datentypen situativ richtig einsetzen; – Kontrollstrukturen aufgabenspezifisch korrekt anwenden; – Programmieraufgaben selbstständig unter Anwendung moderner Programmierparadigmen und Algorithmen lösen. Lehrstoff: Grundlagen des Programmierens: EVA-Prinzip (Eingabe, Verarbeitung, Ausgabe), Datentypen, Variablen, Kontrollstrukturen, Schleifen und Entscheidungen, Funktionen, Programmierparadigmen, Arrays. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – eine WEB-Datenbank erstellen, bearbeiten und löschen; – Tabellen und Abfragen erstellen; – eine strukturierte Abfragesprache anwenden; – einen lokalen Webserver für Testzwecke betreiben und Inhalte auf einem öffentlichen Webspace hosten; – eine zeitgemäße dynamische Website planen, erstellen und verwalten. Lehrstoff: SQL–Anweisungen. Datenbankstruktur, Tabellen und Abfragen. Serverseitige Programmiersprache: Installation und Administration eines lokalen Webservers, Formmailer, Cookies, Datenbankzugriff und -manipulation. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – moderne dynamische Webseiten den Anforderungen entsprechend planen und erstellen; – grundlegende Komponenten von Content-Managementsystemen eigenständig programmieren; – dynamische Webseiten auf einem Webserver veröffentlichen. Lehrstoff: Dynamische Webseiten: Passwortschutz mit Cookies, User-Login, Registrierung und Userprofile, Authentifizierung durch Sessions, Layout mit CSS. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können die rechtlichen Grundlagen der IT erläutern; – können geeignete Software für das Projektmanagement auswählen bzw. in der Praxis einsetzen; – können Informationen hinsichtlich ihrer Qualität und Quantität beurteilen; – können E-Learning-Plattformen für die adäquate Zusammenarbeit im Team nutzen; – beherrschen die Abläufe im E-Commerce und können mögliche Problematiken beschreiben. Lehrstoff: Rechtliche Grundlagen der IT, E-Commerce und E-Learning, E-Government, Projektmanagement, Informationsanalyse. Schularbeiten: III. Jahrgang: 1. ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1. ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester. IV. Jahrgang: 1. ein- oder zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1. ein- oder zweistündige Schularbeit im 8. Semester. V. Jahrgang: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten. 7. ANGEWANDTES PROJEKT- UND CATERINGMANAGEMENT I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – eine professionelle Einstellung zur Dienstleistung vorweisen und in ihrem Erscheinungsbild den beruflichen Anforderungen entsprechen; – die theoretischen Grundlagen der Arbeitssicherheit, Hygiene und Ergonomie umsetzen; – branchenspezifische Software und Tools zur Warenbewirtschaftung situationsgerecht einsetzen; – ausgewählte Speisen und Getränke unter Berücksichtigung der Produktionstechniken der Systemgastronomie bereit stellen; – die Grundausstattung im Cateringbereich beschreiben; – ein einfaches Speisen- und Getränkeangebot für verschiedene Veranstaltungen erstellen; – Servicevorbereitung und einfache Servierabläufe im Cateringbereich fachgerecht durchführen; – die Grundlagen der Gastlichkeit, Gästebetreuung und des Beschwerdemanagements erläutern; – unterschiedliche Veranstaltungsarten sowie die Grundlagen eines professionellen Veranstaltungsmanagements erläutern; – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben, diese dokumentieren und Möglichkeiten der Steuerung erkennen; – die wesentlichen Instrumente des Personalmanagements sowie die Grundlagen der Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterführung anwenden; – verkaufsfördernde Maßnahmen und eine fachgerechte Verkaufsberatung durchführen; – ein Gesamtangebot erstellen; – unterschiedliche Methoden von Kreativitätstechniken zur Ideenfindung einsetzen; – entsprechende Software für die Planung und Umsetzung von Projekten verwenden; – den kontinuierlichen Prozess von der Ideenfindung über die Entwicklung und Realisierung zur organisatorischen Umsetzung beschreiben; – kleinere Veranstaltungen unter Einbeziehung des Cateringbereiches und unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements planen und organisieren. Lehrstoff: Food & Beverage: Sicherheitsmanagement, Ergonomie. Hygienemanagement, Gute Hygienepraxis. IT-unterstützte Warenbewirtschaftung und Mengenermittlung. Speisen- und Getränkeangebot für verschiedene Veranstaltungen. Inhaltliche Gestaltung von Speisen- und Getränkekarten. Catering: Berufs- und Erscheinungsbild, Arbeitshaltung und Umgangsformen. Gast und Gastlichkeit (Gästebetreuung). Tischoptik und Raumgestaltung. Cateringequipment. Servicevorbereitung und -abläufe im Cateringbereich. Getränke- und Speisenservice. Veranstaltungsmanagement: Veranstaltungsarten. Planungsinstrumente im Veranstaltungsbereich. Zeitmanagement. Personalmanagement, Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterführung. Verkaufsfördernde Maßnahmen: Verkaufsgespräch. Cateringmappe. Displaytische für verschiedene Anlässe. Veranstaltungsplanung. Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur allein und im Team. Anwendung von Projektmanagement-Tools, Methoden des Service-Designs, Organisationsinstrumenten und Kreativitätstechniken. Branchenspezifische Software. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die bisher in allen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis bzw. bei der Projektdurchführung anwenden; – anlassbezogene Arbeitsaufgaben im Rahmen von Veranstaltungen selbstständig oder im Team einschließlich Planung und Organisation professionell durchführen sowie die Ergebnisse evaluieren; – ein Gesamtangebot erstellen; – die Grundlagen des Service-Designs in der betrieblichen Praxis anwenden; – aktuelle multimediale Marketingmaßnahmen einsetzen; – ihre mediale Aufbereitungs- und Beratungskompetenz nutzen; – Verantwortungsbereiche entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen übernehmen; – Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen entsprechend ihren Fähigkeiten einsetzen; – ihr Auftreten und ihre Umgangsformen auf die jeweilige Situation abstimmen; – selbstständig, sorgfältig und verlässlich arbeiten; – bei ihren Projekten unterschiedliche Kulturen, Sprachen und Wertvorstellungen berücksichtigen; – Planungsinstrumente, Methoden des Zeitmanagements und branchenspezifische Software situationsgerecht einsetzen; – ihre Kenntnisse aus dem Cateringmanagement im Veranstaltungsbereich anwenden; – ein Projekt planen, organisieren, bei der Durchführung mitwirken und evaluieren. Lehrstoff: Grundlagen des Service-Designs. Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur in unterschiedlicher Komplexität. Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse. Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen. Kooperationen mit Betrieben und Expertinnen und Experten. Anwendung von Projektmanagement-Tools, Methoden des Service-Designs, Organisationsinstrumenten und Kreativitätstechniken. Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets. Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n). 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die bisher in allen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis bzw. bei der Projektdurchführung anwenden; – kundenorientierte mediale Serviceangebote gestalten; – die Grundlagen des Service-Designs in der betrieblichen Praxis anwenden; – Verantwortungsbereiche entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen übernehmen; – Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen entsprechend ihren Fähigkeiten einsetzen; – ihr Auftreten und ihre Umgangsformen auf die jeweilige Situation abstimmen; – flexibel auf geänderte Situationen reagieren; – die erforderliche Software für die Durchführung und Auswertung des Projekts verwenden; – ein Projekt planen, organisieren, bei der Durchführung mitwirken und evaluieren. Lehrstoff: Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur in unterschiedlicher Komplexität. Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse. Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen. Kooperationen mit Betrieben und Expertinnen und Experten. Anwendung von Projektmanagement-Tools, Methoden des Service-Designs, Organisationsinstrumenten und Kreativitätstechniken. Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets. Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n). III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die bisher in allen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis bzw. bei der Projektdurchführung anwenden; – kundenorientierte mediale Serviceangebote gestalten; – die Grundlagen des Service-Designs in der betrieblichen Praxis anwenden; – Verantwortungsbereiche entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen übernehmen; – Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen entsprechend ihren Fähigkeiten einsetzen; – ihr Auftreten und ihre Umgangsformen auf die jeweilige Situation abstimmen; – flexibel auf geänderte Situationen reagieren; – die erforderliche Software für die Durchführung und Auswertung des Projekts verwenden; – ein Projekt planen, organisieren, bei der Durchführung mitwirken und evaluieren. Lehrstoff: Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur in unterschiedlicher Komplexität. Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse. Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen. Kooperationen mit Betrieben und Expertinnen und Experten. Anwendung von Projektmanagement-Tools, Methoden des Service-Designs, Organisationsinstrumenten und Kreativitätstechniken. Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets. Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n). 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die bisher in allen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis bzw. bei der Projektdurchführung anwenden; – kundenorientierte mediale Serviceangebote gestalten; – die Grundlagen des Service-Designs in der betrieblichen Praxis anwenden; – Verantwortungsbereiche entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen übernehmen; – Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen entsprechend ihren Fähigkeiten einsetzen; – ihr Auftreten und ihre Umgangsformen auf die jeweilige Situation abstimmen; – flexibel auf geänderte Situationen reagieren; – die erforderliche Software für die Durchführung und Auswertung des Projekts verwenden; – ein Projekt planen, organisieren, bei der Durchführung mitwirken und evaluieren. Lehrstoff: Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur in unterschiedlicher Komplexität. Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse. Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen. Kooperationen mit Betrieben und Expertinnen und Experten. Anwendung von Projektmanagement-Tools, Methoden des Service-Designs, Organisationsinstrumenten und Kreativitätstechniken. Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets. Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n). IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die bisher in allen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis bzw. bei der Projektdurchführung anwenden; – kundenorientierte mediale Serviceangebote gestalten; – die Grundlagen des Service-Designs in der betrieblichen Praxis anwenden; – Verantwortungsbereiche entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen übernehmen; – Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen entsprechend ihren Fähigkeiten einsetzen; – ihr Auftreten und ihre Umgangsformen auf die jeweilige Situation abstimmen; – flexibel auf geänderte Situationen reagieren; – die erforderliche Software für die Durchführung und Auswertung des Projekts verwenden; – ein Projekt planen, organisieren, bei der Durchführung mitwirken und evaluieren. Lehrstoff: Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur in unterschiedlicher Komplexität. Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse. Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen. Kooperationen mit Betrieben und Expertinnen und Experten. Anwendung von Projektmanagement-Tools, Methoden des Service-Designs, Organisationsinstrumenten und Kreativitätstechniken. Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets. Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n). 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die bisher in allen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis bzw. bei der Projektdurchführung anwenden; – kundenorientierte mediale Serviceangebote gestalten; – die Grundlagen des Service-Designs in der betrieblichen Praxis anwenden; – Verantwortungsbereiche entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen übernehmen; – Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen entsprechend ihren Fähigkeiten einsetzen; – ihr Auftreten und ihre Umgangsformen auf die jeweilige Situation abstimmen; – flexibel auf geänderte Situationen reagieren; – die erforderliche Software für die Durchführung und Auswertung des Projekts verwenden; – ein Projekt planen, organisieren, bei der Durchführung mitwirken und evaluieren. Lehrstoff: Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur in unterschiedlicher Komplexität. Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse. Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen. Kooperationen mit Betrieben und Expertinnen und Experten. Anwendung von Projektmanagement-Tools, Methoden des Service-Designs, Organisationsinstrumenten und Kreativitätstechniken. Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets. Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n). V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die bisher in allen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis bzw. bei der Projektdurchführung anwenden; – kundenorientierte mediale Serviceangebote gestalten; – die Grundlagen des Service-Designs in der betrieblichen Praxis anwenden; – Verantwortungsbereiche entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen übernehmen; – Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen entsprechend ihren Fähigkeiten einsetzen; – ihr Auftreten und ihre Umgangsformen auf die jeweilige Situation abstimmen; – flexibel auf geänderte Situationen reagieren; – die erforderliche Software für die Durchführung und Auswertung des Projekts verwenden; – ein Projekt planen, organisieren, bei der Durchführung mitwirken und evaluieren. Lehrstoff: Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur in unterschiedlicher Komplexität. Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse. Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen. Kooperationen mit Betrieben und Expertinnen und Experten. Anwendung von Projektmanagement-Tools, Methoden des Service-Designs, Organisationsinstrumenten und Kreativitätstechniken. Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets. Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n). 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die bisher in allen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis bzw. bei der Projektdurchführung anwenden; – kundenorientierte mediale Serviceangebote gestalten; – die Grundlagen des Service-Designs in der betrieblichen Praxis anwenden; – Verantwortungsbereiche entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen übernehmen; – Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen entsprechend ihren Fähigkeiten einsetzen; – ihr Auftreten und ihre Umgangsformen auf die jeweilige Situation abstimmen; – flexibel auf geänderte Situationen reagieren; – die erforderliche Software für die Durchführung und Auswertung des Projekts verwenden; – ein Projekt planen, organisieren, bei der Durchführung mitwirken und evaluieren. Lehrstoff: Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur in unterschiedlicher Komplexität. Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse. Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen. Kooperationen mit Betrieben und Expertinnen und Experten. Anwendung von Projektmanagement-Tools, Methoden des Service-Designs, Organisationsinstrumenten und Kreativitätstechniken. Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets. Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n). 8. BEWEGUNG UND SPORT Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung. B. Verbindliche Übung PERSÖNLICHKEITSENTWICKLUNG UND KOMMUNIKATION I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – grundlegende Kompetenzen in den Kommunikationsarten anwenden; – unterschiedliche Kommunikationstechniken situationsadäquat umsetzen; – grundlegende Kommunikationsmethoden in unterschiedlichen Kommunikationsformen anwenden; – verständlich und situationsadäquat in Standardsprache formulieren und argumentieren; – Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation anwenden; – unterschiedliche Formen des Konfliktmanagements beschreiben; – konstruktiv mit allfälligen Vorurteilen und stereotypen Rollenzuschreibungen umgehen; – grundlegende Merkmale einer Präsentation nennen und diese mit Medienunterstützung zielgruppengerecht einsetzen; – ihr Grundwissen zur Selbstorganisation praktisch umsetzen; – Ziele definieren und Strategien zur Zielerreichung planen; – Möglichkeiten der Stressbewältigung individuell einsetzen; – Techniken des Lernens für sich anwenden; – im Team arbeiten und Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen und beschreiben; – Respekt gegenüber kultureller Vielfalt entgegenbringen; – die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialem Status, deren Geschlecht oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln. Lehrstoff: Kommunikationsarten (Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation). Kommunikationstechniken (Ich-Botschaften, aktives Zuhören, Feedback nehmen und geben, Fragetechniken, gewaltlose Kommunikation, konstruktive Gesprächsführung). Unterschiedliche Kommunikationsformen (Telefonieren, Diskutieren, Debattieren, Moderieren und Arbeiten im Team). Umgang mit Konflikten (Grundkenntnisse im Umgang mit Konflikten). Präsentation (inhaltliche Planung, Strukturierung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation; Medieneinsatz; rhetorische Mittel). Selbstorganisation (Grundlagen des Zeitmanagements; Ziele und Strategien zur Zielerreichung; Möglichkeiten der Stressbewältigung). Lernen lernen (Kriterien nachhaltigen Lernens). Teamfähigkeit (Eigen- und Fremdwahrnehmung; soziale Rollen und Stereotypen; Möglichkeiten der Erweiterung von Handlungsspielräumen; zum Mitgestalten anregen und anleiten; Respekt gegenüber kultureller Vielfalt). C. Pflichtpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ergänzend zu den in der Ausbildung bisher erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten in einem facheinschlägigen Unternehmen jene Gewandtheit der Berufsausübung vertiefen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht; – die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen; – einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben erhalten; – Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umreißen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen; – sich Vorgesetzten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt und selbstsicher präsentieren; – aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen erwerben. Zeitlicher und sachlicher Rahmen: Zwischen dem II. und V. Jahrgang im Ausmaß von insgesamt 8 Wochen (Vollzeit) in einem Unternehmen oder in der Verwaltung. Davon sind mindestens 4 Wochen im Bereich des Kommunikations- und Mediendesigns zu absolvieren. In begründeten Fällen sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferienzeiten zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind. D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze: Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen. Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. E. Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe: Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen. Lehrstoff: Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind. F. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1. Deutsch in der Deutschförderklasse Wie Anlage A1 Abschnitt VI Unterabschnitt D Z 1 2. Religion Wie Abschnitt V 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung Für die weiteren Pflichtgegenstände bzw. für die verbindliche Übung sind die jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt A bzw. Unterabschnitt B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe und die didaktischen Grundsätze gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt D anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers. Beachte für folgende Bestimmung zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 3 idF BGBl. II Nr. 250/2021 Anlage A9 HÖHERE LEHRANSTALT FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE - FACHRICHTUNG „SOZIALMANAGEMENT“ I. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Wochenstunden Lehrver- A. Pflichtgegenstände pflich- Jahrgang Summe tungs- I. II. III. IV. V. gruppe 1. Religion/Ethik 11 2 2 2 2 2 10 (III)/III 2. Sprache und Kommunikation 2.1 Deutsch 3 3 2 2 3 13 (I) 2.2 Englisch 3 3 3 3 3 15 (I) 2.3 Zweite lebende Fremdsprache 2 2 2 2 2 2 10 (I) 3. Kunst, Kultur und Politik 3.1 Geschichte und Politische Bildung 0 2 2 2 0 6 III 3.2 Kreativer Ausdruck 3 3 2 1 2 0 8 IVa 4. Gesellschaft und Soziales 4.1 Sozialmanagement und angewandtes Projektmanagement 4 5 3 3 3 3 3 15 I 4.2 Psychologie, Pädagogik, Philosophie und Soziologie 0 2 2 3 4 11 III 4.3 Kommunikation, Supervision und Mediation 6 0 0 1 2 1 4 III 5. Mathematik und Naturwissenschaften 5.1 Angewandte Mathematik 7 2 2 2 2 2 10 (I) 5.2 Biologie, Gesundheit, Hygiene und Ernährung 8 3 3 2 2 3 13 III 5.3 Chemie und Physik 2 2 2 2 0 8 III 6. Wirtschaft 6.1 Globalwirtschaft, Wirtschaftsgeografie und Volkswirtschaftslehre 2 2 0 0 0 4 III 6.2 Betriebswirtschaft 0 2 1 1 2 6 I 6.3 Rechnungswesen und Controlling 4 3 2 2 2 2 11 I 6.4 Angewandtes Informationsmanagement 4 2 2 2 2 0 8 II 6.5 Recht 0 0 0 0 3 3 III 7. Haushaltsökonomie 4 0 0 0 0 4 IV 8. Bewegung und Sport 2 2 2 2 1 9 (IVa) Wochenstundenanzahl 36 36 31 34 31 168 B. Verbindliche Übung Praxisreflexion 6 0 0 1 0 0 1 IVb Soziales Lernen 1 0 0 0 0 1 III C. Fachpraxis während des Unterrichtsjahres 9 5 5 Gesamtwochenstundenanzahl 37 36 37 34 31 175 D. Pflichtpraktikum (Ferialpraktikum) Je acht Wochen zwischen III. und IV. sowie zwischen IV. und V. Jahrgang E. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 10 F. Förderunterricht 10 _______________ 1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden. 2 In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen. 3 Inklusive Gestaltung mit elektronischen Medien. 4 Mit Computerunterstützung. 5 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom mit 12-15 Wochenstunden festgelegt werden. 6 Einschließlich Übungen. 7 Mit Technologieunterstützung. 8 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom mit 12-13 Wochenstunden festgelegt werden. 9 Disloziert in Einrichtungen des sozialen Berufsfeldes. 10 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III). 11 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. G. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung Wochenstunden pro Semester Lehrverpflichtungsgruppen 1. Deutsch in der Deutschförderklasse 20 (I) 2. Religion 2 (III) 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 x 2 Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung Gesamtwochenstundenanzahl x 3 Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 ______________________________ 1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung „Sozialmanagement“; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung. 2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenanzahl. 3 Die Gesamtwochenstundenanzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung „Sozialmanagement“. 4 Gemäß Stundentafel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung „Sozialmanagement“. II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe Fachrichtung Sozialmanagement dient Sinne der §§ 65 und 76 unter Bedachtnahme auf § 2 Schulorganisationsgesetz (SchOG) der Vermittlung höherer allgemeiner und fachlicher Bildung, die zur Ausübung gehobener Berufe in den Bereichen Wirtschaft und Verwaltung – insbesondere in Organisationen im Sozial- und Gesundheitsbereich befähigt. Die Ausbildung an der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe Fachrichtung Sozialmanagement führt zur Universitätsreife. Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung sowohl im Hinblick auf die Studierfähigkeit als auch hinsichtlich der Bereitschaft zu lebenslangem Lernen. Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen – Sprache und Kommunikation, – Allgemeinbildung einschließlich kultureller Bildung, – Sozialmanagement und Gesellschaft, – Mathematik, Naturwissenschaften, Gesundheit, Hygiene und Ernährung, – wirtschaftliche Bildung (betriebs-, volks- und globalwirtschaftlich), – Medien, Informations- und Kommunikationstechnologien sowie – berufsorientierte Praxis und Supervision sollen die Absolventinnen und Absolventen zu kritischem und kreativem Denken und verantwortungsvollem Handeln befähigt werden. Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen: – das für weiterführende Studien und für die eigenständige Weiterbildung erforderliche vertiefte allgemeine und konzeptuelle Wissen sowie spezialisierte Kenntnisse und Verständnis der zur Berufsausübung erforderlichen Fachtheorie und Fachpraxis (Fachkompetenz), – ein breites Spektrum von kognitiven und praktischen Fähigkeiten, um Informationen zu beschaffen und sich neues Wissen selbstständig anzueignen, um Phänomene und Prozesse zu analysieren, um mit praxisüblichen Verfahren und kreativen Eigenleistungen Problemlösungen zu erreichen und Entscheidungsfindungen herbeizuführen (Methodenkompetenz); – die Fähigkeit, Sachverhalte adressatenbezogen darzustellen, eigene Lern- und Arbeitsprozesse auch unter nicht vorhersehbaren Bedingungen zu steuern und zu beaufsichtigen sowie Verantwortung für die Überprüfung und Entwicklung der eigenen Leistung und der Leistung anderer Personen zu übernehmen (Soziale und Personale Kompetenz, Kommunikative Kompetenz, Emotionale Kompetenz). Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe Fachrichtung Sozialmanagement können – Sachverhalte des Alltags- und Berufslebens sowohl in deutscher als auch in mindestens zwei Fremdsprachen in Wort und Schrift ausdrücken, argumentieren und situationsadäquat kommunizieren; – durch Begegnung und Auseinandersetzung mit dem gegenwärtigen und vergangenen Kulturschaffen am Kulturleben teilnehmen; – komplexe soziale Situationen wahrnehmen, sich mit dem eigenen Handeln und dem Handeln anderer kritisch und verantwortungsbewusst auseinander setzen; – Aufgaben im Lern- und Arbeitsumfeld selbstständig und im Team ausführen; – die eigenen Potenziale entwickeln sowie ihre Phantasie und Kreativität nützen; – grundlegende wissenschaftliche Methoden und Arbeitstechniken anwenden; – andere Menschen in ihren Arbeitsprozessen anleiten und Projekte koordinieren; – Sachverhalte des Alltags und des Berufslebens mit Hilfe verschiedener Methoden in Modellen abbilden, berechnen und analysieren, Daten beschaffen und strukturiert darstellen sowie Ergebnisse unter Nutzung von zeitgemäßen rechen- und informationstechnischen Hilfsmitteln ermitteln, interpretieren und präsentieren. Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe Fachrichtung Sozialmanagement verfügen insbesondere über – die durch intensiven Praxiseinsatz in verschiedenen sozialen Berufsfeldern erworbene Fähigkeit, ihr Handeln kritisch zu reflektieren sowie fachtheoretisches Wissen verantwortungsbewusst und selbstständig einzusetzen; – betriebs-, volks- und globalwirtschaftliche Kompetenzen; – Kompetenzen zur Gründung und Führung eines eigenen Unternehmens; – umfassende Reflexionsfähigkeit, Lösungs- und Organisationskompetenz; – breites Basiswissen in den Bereichen Geistes-, Natur- und Sozialwissenschaften und – Kompetenzen, um die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen einzuschätzen; – entsprechende Handlungs- und Kommunikationskompetenz. Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe Fachrichtung Sozialmanagement verfügen über Kenntnisse von politischen Prozessen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene und haben Kompetenzen in interkultureller Kommunikation. Sie sind zu ökologisch bewusstem und nachhaltigem Handeln befähigt. Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, mit der eigenen und mit anderen Kulturen und mit transkulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und mit Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS SPRACHE UND KOMMUNIKATION Die Schülerinnen und Schüler – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – können Sachverhalte adressatenbezogen und situationsgerecht darstellen und argumentieren; – verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um in Situationen des alltäglichen, beruflichen und öffentlichen Lebens sprachlich adäquat agieren und reagieren zu können; – verfügen über das nötige Textsortenwissen und können Texte mit unterschiedlichen Intentionen verfassen und adressatengerecht gestalten; – können Texte überarbeiten; – können Sprachnormen beschreiben und sie anwenden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, nutzen die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – können die Bedeutung der inneren Mehrsprachigkeit (dh. die Fähigkeit, unterschiedliche – zB dialektale und soziale – Varietäten einer Sprache zu nutzen) und äußeren Mehrsprachigkeit beschreiben; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und interkulturell kommunizieren; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern, die einander nicht direkt verstehen, ermöglichen; – verstehen die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen; – können bewusst mit Medien umgehen; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, evaluieren und gezielt einsetzen; – können erworbene Kompetenzen vernetzt anwenden. LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ENGLISCH Die Schülerinnen und Schüler – erreichen in Englisch das Niveau des Independent Users B2 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R
(98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden. Hören Die Schülerinnen und Schüler können – im direkten Kontakt und in den Medien Hauptaussagen und wichtige Details verstehen, wenn Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen) gesprochen wird und es um vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im alltäglichen, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet; – im eigenen Interessens- und Fachgebiet auch Fachdiskussionen verstehen; – längeren Redebeiträgen und komplexer Argumentation folgen, sofern die Thematik einigermaßen vertraut ist und der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist. Lesen Die Schülerinnen und Schüler – können selbstständig lesen, Lesestil und -tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen und geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen; – verfügen über einen großen Lesewortschatz, haben aber möglicherweise Schwierigkeiten mit seltener gebrauchten Wendungen; – können lange und komplexe Texte zu allgemeinen und berufsspezifischen Themen aus vertrauten Themenbereichen im Wesentlichen verstehen und ihnen Informationen, Gedanken, Meinungen und Haltungen entnehmen; – können rasch den Inhalt und die Wichtigkeit von Nachrichten, Artikeln, Berichten und anderen Schriftstücken zu einem breiten Spektrum von Themen erfassen und entscheiden, ob sich ein genaueres Lesen lohnt. An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – flüssig und wirkungsvoll über ein breites Spektrum von allgemeinen, kulturellen, beruflichen sowie gesellschaftlich bedeutsamen Themen sprechen; – dabei die Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen hervorheben, Standpunkte begründen und verteidigen sowie Zusammenhänge zwischen Ideen deutlich machen; – sich so spontan und fließend verständigen, dass ein Gespräch mit „Native Speakers“ ohne größere Anstrengungen auf beiden Seiten gut möglich ist; der Grad an Formalität ist den Umständen angemessen. Zusammenhängend sprechen Die Schülerinnen und Schüler können – Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets klar, geordnet und detailliert beschreiben, darstellen und präsentieren; – dabei wichtige Punkte und relevante Details hervorheben, bestimmte Aspekte genauer ausführen, einen Standpunkt erläutern und alles mit einem angemessenen Schluss abrunden; – flüssig, klar und detailliert über Erlebnisse und Erfahrungen, Ideen oder Lektüre aus dem alltäglichen, schulischen und beruflichen Umfeld berichten. Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – klare, strukturierte Texte zu verschiedenen Themen aus ihrem Interessens- und Fachgebiet verfassen; – dabei Standpunkte angemessen darstellen, Entscheidendes hervorheben sowie Informationen und Argumente aus verschiedenen Quellen zusammenführen und gegeneinander abwägen; – in schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und öffentlichen Bereich Neuigkeiten und Standpunkte mitteilen, Gedanken zu abstrakten und kulturellen Themen ausdrücken sowie Informationen geben oder erfragen; – sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken; – sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen; – die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – die textsortenadäquaten Konventionen der Gestaltung und Gliederung einhalten. Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen: 1. Linguistische Kompetenzen: Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein) Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über ein hinreichend breites Spektrum sprachlicher Mittel, um klare Beschreibungen zu geben, Standpunkte auszudrücken und etwas zu erörtern; – suchen dabei nicht auffällig nach Worten und verwenden einige komplexe Satzstrukturen. Lexikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet und in den meisten allgemeinen Themenbereichen; – können Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden; Lücken im Wortschatz können dennoch zu Zögern und Umschreibungen führen; – verwenden den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen können, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern. Grammatikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen. Phonologische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation erworben. Orthographische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen. 2. Soziolinguistische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und den betreffenden Personen gegenüber angemessen ist. 3. Pragmatische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um – Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie wirksam zwischen Sprecher- und Hörerrolle zu wechseln; – in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten. Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden. LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE Die Schülerinnen und Schüler – erreichen in der zweiten lebenden Fremdsprache das Niveau des Basic Users A2+ gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R
(98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden. Hören Die Schülerinnen und Schüler können – die Hauptaussagen und Einzelinformationen verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen) über vertraute Dinge gesprochen wird, denen man normalerweise bei der Arbeit, in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet; – auch kurze Erzählungen und Berichte verstehen; – im eigenen Interessens- und Fachgebiet aus berufsbezogenen Texten relevante Informationen entnehmen; – längeren Redebeiträgen folgen, sofern die Thematik vertraut ist und der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist. Lesen Die Schülerinnen und Schüler können – unkomplizierte Texte zu vertrauten allgemeinen, alltäglichen und berufsspezifischen Themen im Wesentlichen verstehen und ihnen relevante Informationen und Standpunkte entnehmen; – geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen. An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – ein breites Spektrum einfacher sprachlicher Mittel einsetzen, um die meisten Situationen des Alltags zu bewältigen; – in einfacher Form ohne Vorbereitung an Gesprächen über Themen teilnehmen, die vertraut sind, interessieren oder sich auf das alltägliche Leben beziehen (zB Familie, Hobbys, Arbeit, Reisen); – eigene Meinungen ausdrücken und Informationen austauschen. Zusammenhängend sprechen Die Schülerinnen und Schüler können – sich relativ flüssig und zusammenhängend auf unkomplizierte Weise zu Themen aus ihren Interessensgebieten äußern; – Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets beschreiben oder präsentieren, indem sie die einzelnen Punkte linear aneinanderreihen. Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen aus ihrem Interessensgebiet verfassen, indem sie einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbinden; – sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken; – sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen; – die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen. Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen: 1. Linguistische Kompetenzen: Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein) Die Schülerinnen und Schüler verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten. Lexikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen. Grammatikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. Gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation. Phonologische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar. Orthographische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung, die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt. 2. Soziolinguistische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler – können ein breites Spektrum von Sprachfunktionen realisieren und auf sie reagieren, indem sie die dafür gebräuchlichsten Redemittel benutzen und dabei zwischen formellem und informellem Register unterscheiden; – sind sich der wichtigsten Höflichkeitskonventionen bewusst und handeln entsprechend; – sind sich der wichtigsten Unterschiede zwischen den Sitten und Gebräuchen, den Einstellungen, Werten und Überzeugungen in der betreffenden Gesellschaft und ihrer eigenen bewusst und achten auf entsprechende Signale. 3. Pragmatische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um – einfache Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, mit Unterstützung des Kommunikationspartners in Gang zu halten und zu beenden; – das Wort zu ergreifen, wenn eine Situation im alltäglichen oder beruflichen Bereich es dringend erfordert; – beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten. Die Schülerinnen und Schüler können eine begrenzte Anzahl von Verknüpfungsmitteln verwenden, um eine Reihe kurzer und einfacher Einzelelemente zu einer linearen, zusammenhängenden Äußerung zu verbinden. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS Kunst, Kultur und Politik Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, soziale, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen und Phänomene reflektieren; – mit unterschiedlichen Kulturen und Wertvorstellungen im Sinne einer demokratischen Grundhaltung respektvoll umgehen; – können sich mit dem geeinten Europa auseinandersetzen; – können Ideen und Handlungen sachlich begründen, hinterfragen und diskutieren; – können die Begegnung mit künstlerischen und kulturellen Angeboten als Ressource für das eigene Leben nutzen; – können bewusst mit Medien umgehen; – können die für den jeweiligen Bereich erforderliche Fachsprache korrekt anwenden. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS Gesellschaft und Soziales Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, politische, soziale und kulturelle Entwicklungen erfassen und reflektieren; – Lösungsansätze für gesellschaftliche und soziale Probleme nennen und diese bewerten; – mit unterschiedlichen Kulturen und Wertvorstellungen im Sinne einer demokratischen Grundhaltung tolerant und respektvoll umgehen; – sich mit der gesellschaftlichen und kulturellen Vielfalt im Sinne einer solidarischen Welt auseinandersetzen; – Ideen, Wertvorstellungen und Handlungen sachlich begründen, hinterfragen und diskutieren; – die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und die Grundregeln des wissenschaftlichen Arbeitens anwenden; – fachspezifische Informationen (Medienberichte etc.) verstehen sowie analysieren, interpretieren und kommunizieren; – die für den jeweiligen Bereich erforderliche Fachsprache korrekt anwenden; – die Zusammenhänge sozialer, ökologischer und ökonomischer Nachhaltigkeit beschreiben und berücksichtigen; – ethische Standards im sozialen und wirtschaftlichen Bereich erläutern; – die Möglichkeiten und Grenzen der professionellen Hilfe im Sozialbereich beschreiben; – exemplarische Kenntnisse der Handlungsfelder der Sozialen Arbeit anwenden; – die Aufgaben und Anforderungen der Sozialberufe und ihrer Trägerorganisationen beschreiben; – nationale, europäische und internationale Sozialsysteme exemplarisch im historischen, sozialen und politischen Kontext vergleichen und interpretieren; – die Strukturen des österreichischen Sozialsystems, deren Entwicklung und Zielsetzung beschreiben und soziale Dienstleistungen daraus exemplarisch ableiten; – Ziele, Aufgaben und Methoden von Sozialmanagement darstellen und ihr Wissen praktisch anwenden; – individuelle und strukturelle soziale Probleme erfassen und darstellen sowie daraus ansatzweise einen Unterstützungsbedarf ableiten; – Non-Profitorganisationen klassifizieren sowie deren Aufbau- und Ablauforganisation und ihre Rolle im Sozialsystem beschreiben; – anhand von konkreten Beispielen die Besonderheiten und speziellen Herausforderungen von Non-Profitorganisationen analysieren; – Projekte im Sozialbereich mit den Methoden des Projektmanagements planen und durchführen; – die Begriffe Gender Mainstreaming und Diversity Management den relevanten Bereichen des Sozialmanagements zuordnen und ihre Bedeutung erläutern; – die in den Praktika erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen anwenden und reflektieren; – die im Sozialmanagement relevanten Instrumente des Marketings beschreiben und exemplarisch nutzen; – ihre Lernorganisation sowie ihr Zeit- und Selbstmanagement reflektieren und weiterentwickeln; – fachspezifische Berufsfelder und Bildungsmöglichkeiten nennen und diese für ihre eigene Lebensplanung adaptieren; – die Grundlagen relevanter Managementbereiche beschreiben. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS MATHEMATIK UND NATURWISSENSCHAFTEN Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über grundlegende Kenntnisse in allen Fachbereichen des Clusters und naturwissenschaftliches Verständnis; – können fachspezifische Methoden sowie Problemlösungsstrategien praxisbezogen anwenden; – beherrschen die Fachsprache und können sie situationsgerecht anwenden; – können Vorgänge und Erscheinungsformen mittels Formeln, Größen und Einheiten beschreiben und durch einfache Modelle darstellen und erläutern; – können einfache Untersuchungsmethoden sinnvoll anwenden bzw. Experimente planen, durchführen und mit geeigneten Mitteln dokumentieren; – können Strukturen, Zusammenhänge und Wechselwirkungen als Grundelemente eines naturwissenschaftlichen Weltverständnisses beschreiben – können sich über neue Entwicklungen und Technologien informieren, können diese kritisch hinterfragen und deren Nutzen und Risiken beschreiben und bewerten; – können das erworbene Wissen einordnen, Konsequenzen abschätzen und im eigenen Verantwortungsbereich entsprechende Handlungen setzen; – können fachbezogene Inhalte präsentieren sowie eigene Standpunkte darlegen und begründen; – können die Folgen menschlicher Eingriffe auf die Umwelt abschätzen und in ökologischen Fragen verantwortungsbewusst entscheiden; – können ihr kreatives Potential in Einzel- und Teamarbeit aufgabenadäquat einsetzen und ihre sozialen Kompetenzen unter Beweis stellen. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS WIRTSCHAFT Die Schülerinnen und Schüler können – die Wirtschaft und ihre Rahmenbedingungen als positiv und aktiv gestaltbaren Teil der Gesellschaft wahrnehmen und zu einer lebenswerten, demokratischen und kooperativen Gemeinschaft beitragen; – internationale und nationale wirtschaftliche und räumliche Zusammenhänge erklären und argumentieren; – politische und wirtschaftliche Konzepte, Modelle und Positionen kritisch einschätzen und hinterfragen; – die Zusammenhänge sozialer, ökologischer und ökonomischer Nachhaltigkeit beschreiben und danach handeln; – in ihren verschiedenen Rollen (Unternehmerin und Unternehmer, Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer, Teammitglied, Bürgerin und Bürger, Konsumentin und Konsument, Teammitglied usw.) verantwortungsbewusst agieren und die Konsequenzen ihres Handelns einschätzen und reflektieren; – wirtschaftliche und/oder rechtliche Sachverhalte strukturieren und lösungsorientiert bearbeiten; – wirtschaftliche und politische Informationen (Medienberichte usw.) verstehen und diese kommunizieren; – berufsspezifische Informations- und Kommunikationstechnologien effizient nutzen sowie verantwortungsbewusst und rechtskonform einsetzen. III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen: Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten. Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen. Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel: Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden der folgenden Pflichtgegenstände kann im angeführten Rahmen wie folgt festgelegt werden: 1. „Sozialmanagement und angewandtes Projektmanagement“: mindestens 12 bis maximal 15 Wochenstunden. 2. „Biologie, Gesundheit, Hygiene und Ernährung“: mindestens 12 bis maximal 13 Wochenstunden. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff der in Z 1 bis Z 2 genannten Pflichtgegenstände sind jeweils auf das Mindestwochenstundenausmaß ausgelegt. Bei Veränderung des Stundenausmaßes sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff entsprechend anzupassen. Die gegebenenfalls frei werdenden maximal 4 Wochenstunden sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen: 1. Es muss entweder a) innerhalb eines Clusters ein neuer Pflichtgegenstand mit mindestens zwei Wochenstunden eingeführt werden oder b) das Wochenstundenausmaß eines oder mehrerer Pflichtgegenstände bzw. der verbindlichen Übungen erhöht werden. 2. Darüber hinaus können von den gemäß Z 1 verwendeten Wochenstunden bis zu drei Wochenstunden – im Falle des lit. b maximal jedoch das Wochenstundenausmaß der vorgenommenen Erhöhung – auch zum Angebot eines Wahlpflichtbereiches mit 2 Wahlmöglichkeiten verwendet werden (Schülerinnen- und Schüler-Autonomie). Dabei sind jedenfalls die geltenden Eröffnungs- und Teilungszahlen und die Möglichkeit einer übergreifenden Führung in Paralleljahrgängen zu berücksichtigen. Stundenausmaßveränderungen sind grundsätzlich nur in ganzen Jahreswochenstunden möglich. Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Jahrgängen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern eines Jahrganges verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten. Dh. die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen. Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der verbindlichen Übungen und des Praktikums während des Unterrichtsjahres in den einzelnen Jahrgängen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übungen und des Praktikums während des Unterrichtsjahres von 175 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden. Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe des Clusters schulautonom festzulegen. Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände oder der Verbindlichen Übungen erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenzen). Auch hier ist die Bildungs- und Lehraufgabe des Clusters zugrunde zu legen. Pro Jahrgang kann nur 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Jahrgängen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal 3 Varianten. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde. Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (I. bis V. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten. Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes: Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Schulstufen ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht: Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind. Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL): Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“, „Zweite lebende Fremdsprache“, „Dritte lebende Fremdsprache“ und eine allenfalls schulautonom eingeführte weitere lebende Fremdsprache) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Jahrgängen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. „Zweite lebende Fremdsprache“ bzw. „Dritte lebende Fremdsprache“ bzw. mit der schulautonom eingeführten lebenden Fremdsprache zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 16 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz. IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten bzw. auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen. Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung etc. Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Unterrichtsqualität: Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht. Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes. Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen. Die Ziele des Unterrichts und die Kriterien der Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen. Unterrichtsplanung: In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten: – Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Lernergebnisse der Cluster und die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie gegebenenfalls vorhandene Bildungsstandards. – Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrenden einer Klasse oder des Bildungsganges bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein. – Die Koordination erfordert organisatorische Rahmenbedingungen, die herzustellen sind. – Die Individualität der Lernenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Lernenden ausgegangen werden, um sicher zu stellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten). – Der Unterricht ist auf den Kompetenzerwerb auszurichten, wobei die Kompetenzen über die Schulstufen und Semester systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen. – In die Unterrichtsgestaltung sind situative Aufgabenstellungen einzubauen, die der beruflichen Realität entnommen und methodisch aufbereitet werden. Dadurch soll die Identifikation der Lernenden mit berufsrelevanten Funktionen und ihre Handlungsfähigkeit entwickelt und gefördert werden. – Wesentlich sind die Vermittlung von Fachwissen sowie die Förderung der Entwicklung von Werthaltungen und Schlüsselkompetenzen. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Der Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Lernenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken. – Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis-Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Lernenden fördert das Gelingen dieses Transfers. – Um alle Lernenden zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können, empfiehlt sich am Beginn des I. Jahrganges die Durchführung von Projektunterricht oder Schulveranstaltungen, die der Sicherung grundlegender sozialer und personaler Kompetenzen (zB Teambildung, Eigenverantwortlichkeit, Lernen, gewaltfreie Kommunikation) dienen. – Fehler sind möglichst als förderliche Lernanlässe zu nutzen. Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen sind dabei zu nützen. Die zur Verfügung stehenden Diagnoseinstrumente sind als Lernstandserhebungen und Lernfortschrittsanalysen, insbesondere aber als Ausgangspunkt für die Planung weiterer Lernphasen einzusetzen. – Auf den Erwerb von Präsentations- und Medienkompetenz ist besonderes Augenmerk zu legen. – Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben. – Den Lernenden sollen weiters Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie im Sinne einer individuellen Bildungsplanung nationale und internationale Zertifikate erworben werden können. – Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden, sind im Unterricht und abhängig von den Aufgabenstellungen auch in Prüfungssituationen zu verwenden. – In allen Gegenständen ist Wert auf die Anwendung einfacher wissenschaftlicher Arbeitstechniken zu legen. Die Notwendigkeit wissenschaftlicher Redlichkeit beim Verfassen eigener Arbeiten ist zu beachten und einzufordern. Für die Vorbereitung auf die Diplomarbeit sind Methoden der wissenschaftlichen Informationsgewinnung, eine Einführung in die Grundzüge des wissenschaftlichen Arbeitens und eine korrekte Zitierweise von schriftlichen Quellen in allen betroffenen Unterrichtsgegenständen zu lehren und zu beachten. – Der Unterricht in sprachheterogenen Klassen stellt erhöhte Anforderungen an Lehrende und Lernende, die in gemeinsamer Verantwortung wahrzunehmen sind. Interkulturelles Lernen verbessert die Fähigkeit der Lernenden zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen und ist eine Chance zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft. – Sprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache in Wort (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrkräfte verantwortlich. Lernende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern. – Um gesellschaftlichen und globalen Entwicklungen Rechnung zu tragen, ist die Verwendung der Fremdsprache als Arbeitssprache oder Integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL) anzustreben. Integriertes Fremdsprachenlernen und -lehren hat so zu erfolgen, dass sowohl im fachlichen als auch im sprachlichen Bereich die Lernenden bei der Herausbildung von Wissen und Fähigkeiten einerseits, als auch sprachlicher und kommunikativer Kompetenzen andererseits unterstützt werden Didaktische Grundsätze der Pflichtgegenstände Englisch und Zweite Lebende Fremdsprache: – Die Entwicklung fremdsprachlicher Kompetenzen erfolgt auf Basis jener Kompetenzen, über die die Lernenden im Deutschen sowie gegebenenfalls in ihrer Erstsprache verfügen. – Ziel des Unterrichts ist der Aufbau einer mehrsprachigen Kompetenz, zu der alle Sprachkenntnisse und Spracherfahrungen beitragen. Deshalb kommt sprachenübergreifenden Ansätzen besondere Bedeutung zu. – Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Erweiterung der sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erfahren werden kann. – Im V. Jahrgang werden je 1 Wochenstunde Englisch und 1 Wochenstunde in der zweiten lebenden Fremdsprache von den jeweiligen Lehrkräften gemeinsam unterrichtet. Dabei soll vorrangig die mehrsprachige Kompetenz durch sprachenübergreifende Methoden und Aufgabenstellungen entwickelt werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, im Sinne der Individualisierung zeitweise mit Kleingruppen an speziellen Kompetenzbereichen der Einzelsprachen zu arbeiten. – Die verschiedenen Kompetenzbereiche (Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben, Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires) sind vernetzt zu entwickeln. – In allen Gegenständen sind authentische fremdsprachige Materialien und Impulse (besonders in englischer Sprache) zu nutzen. – Im Sinne der gelebten Internationalität sollen Auslandskontakte wie Praktika, Schulpartnerschaften, internationale Projekte usw. gefördert werden. Didaktische Grundsätze des Clusters Kunst, Kultur und Politik: Die Vernetzung folgender Themenbereiche in den Pflichtgegenständen Geschichte und politische Bildung und Kreativer Ausdruck wird empfohlen: Orientierung in der Zeit. Griechische Kultur bis Barock. Aufklärung bis Imperialismus/Klassizismus bis Impressionismus. Erster Weltkrieg bis 1945 – Klassische Moderne – Zeitgenössische Kunst. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Sozialmanagement und angewandtes Projektmanagement: Durch die clusterinterne Abstimmung sowie jene mit den Pflichtgegenständen im Cluster Wirtschaft ist die ganzheitliche Sichtweise zu fördern und sind unbeabsichtigte Überschneidungen zu vermeiden. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Kommunikation, Supervision und Mediation: Konkrete Kommunikationsformen und Settings sollen auch praktisch angewendet und trainiert werden. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik: Grundlage bilden die Bildungsstandards BHS Angewandte Mathematik mit den Inhaltsbereichen Zahlen und Maße, Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik und den Handlungsbereichen Argumentieren und Kommunizieren, Operieren und Technologieeinsatz, Interpretieren und Dokumentieren, Modellieren und Transferieren. Bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung ist insbesondere auf praxisbezogene Aufgabenstellungen und die Förderung folgender Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu achten: – Kenntnisse der grundlegenden, allgemeinen mathematischen Strukturen, – selbstständiges logisches Denken, – Modellieren von sprachlich formulierten Problemen mit Hilfe von Gleichungen, Funktionen oder grafischen Darstellungen sowie – Durchführung von allgemeinen Rechenverfahren mit Schritt-für-Schritt-Analysen. Es sind moderne Technologien einzusetzen. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Biologie, Gesundheit, Hygiene und Ernährung: Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) ist durchgängig in den Unterricht zu integrieren. Die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Disziplinen werden durch unterschiedliche Methoden sichtbar gemacht und ermöglichen so eine ganzheitliche Wahrnehmung. Didaktische Grundsätze des Clusters Wirtschaft: Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für – betriebswirtschaftliche, regionale und globalwirtschaftliche Mechanismen und volkswirtschaftliche Zusammenhänge und – deren Auswirkungen auf das Lebensumfeld (einschließlich der Chancen von Frauen und Männern). Im Mittelpunkt steht – die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für Zusammenhänge, – die Fähigkeit zur Einordnung des Gelernten in ein Gesamtsystem und dessen Transfer auf neue Anforderungen bzw. geänderte Rahmenbedingungen, – die praktische Nutzung der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten und – die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation. Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Schülerinnen und Schülern ist die multidimensionale Verantwortung der Führungskräfte in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen. Eine gemeinsame Abstimmung der Lehrstoffverteilungen mit dem Pflichtgegenstand „Sozialmanagement und angewandtes Projektmanagement“ wird dringend empfohlen. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Haushaltsökonomie: Bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung ist auf eine gute Grundbildung und die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis größter Wert zu legen. Die Vernetzung des fachtheoretischen Wissens mit der Praxis ist wesentliche Grundlage für ein professionelles Handeln. Didaktische Grundsätze der Verbindlichen Übung Praxisreflexion: Es sollen zumindest zwei verschiedene Praktikumsfelder absolviert werden. Die Vorbereitungen für die Praktika haben in Vernetzung mit fachspezifischen Pflichtgegenständen (v.a. der Cluster „Gesellschaft und Soziales“ und „Wirtschaft“ sowie mit „Biologie, Gesundheit, Hygiene und Ernährung“, „Kreativer Ausdruck“, „Deutsch“, „Chemie und Physik“ und „Bewegung und Sport“) zu erfolgen. Unterrichtsmethoden: Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Schülerinnen und Schüler aufzuzeigen. Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen: – Lernsettings sind so zu gestalten, dass die Lernenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können. – Individuelle Begabungen und Potenziale sind unabhängig von vorgefassten Bildern, Zuschreibungen und familiären Rahmenbedingungen zu fördern. – Formen des gegenseitigen Unterstützens durch Schülerinnen und Schüler (Tutoring) sollen Lern- und Reflexionsprozesse fördern. – Durch offene Lernformen ist die Problemlösungskompetenz der Lernenden zu fördern, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. Gleichzeitig sind sie zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise in Einzel- und besonders Teamarbeit zu befähigen. – Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (Projekte, Fallstudien, Fachpraxis und Simulationen) führen die Lernenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln. – Ein Bezug zum fachpraktischen Unterricht ist in möglichst vielen Unterrichtsgegenständen herzustellen. – Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis tragen dazu bei, den Lernenden Einblick in die komplexen Zusammenhänge berufsspezifischer Abläufe zu geben. – Der Besuch kultureller Veranstaltungen und kultureller Institutionen motiviert die Lernenden zur Beschäftigung mit Kunst und Kultur. Er ist daher wichtiger Bestandteil des Unterrichts, besonders in „Deutsch“ sowie in „Kreativer Ausdruck". – Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sollen verschiedene Medien eingesetzt werden, um den Lernprozess zu unterstützen und die erforderliche Medienkompetenz aufzubauen. Die Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien sowie elektronischen Kommunikationsformen soll die Unterrichtsorganisation unterstützen und ergänzen. – Der Vertiefung ausgewählter Lerninhalte und dem Training grundlegender Fertigkeiten ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Behandlung vielfältiger Inhalte zu geben. Besonderer Wert ist dabei auf die Vermittlung der Methoden des jeweiligen Faches zu legen, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. – In allen Unterrichtsgegenständen ist die Dokumentation und Reflexion des stufenweisen Kompetenzerwerbs und damit die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung durch die Schülerinnen und Schüler durch geeignete Methoden (zB Portfolio, Lerntagebuch) zu fördern. Unterrichtsorganisation: Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen. Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Jahrgang mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage: – Unterrichtsgegenstände, in denen häufig mit Arbeitsaufträgen im Sinne des kooperativen offenen Lernens gearbeitet wird, – organisatorische Aneinanderreihung inhaltlich verbundener Unterrichtsgegenstände, zB aus dem Cluster Gesundheit und Soziales, zur verstärkten Vernetzung der Lerninhalte, – Unterrichtsgegenstände, in denen fächerübergreifende Projekte und/oder themenzentrierter Unterricht geplant sind. Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden.. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens-/Kompetenzerwerb sicherzustellen. Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten. Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrende zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung. Im Hinblick auf die gemeinsame schriftliche Klausur im Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ sind insbesondere im IV. und V. Jahrgang die Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft“ sowie „Rechnungswesen und Controlling“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden. Pflichtpraktikum: Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich der Einsatzbereiche zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können. Die Betreuung und Reflexion der lehrplanmäßigen Praktika sind von fachkompetenten Lehrkräften aus dem Bereich Sozialmanagement durchzuführen. Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Das Pflichtpraktikum ist auf Grundlage einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb oder einer entsprechenden Institution und den Lernenden abzuleisten. Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind. Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber hinaus zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen. Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen. Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten. Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung. V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT a) Katholischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014 . b) Evangelischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung. c) Altkatholischer Religionsunterricht Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden. d) Islamischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 . e) Israelitischer Religionsunterricht Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden. f) Neuapostolischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006 . g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 . h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988 . i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011 . j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 k) Buddhistischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 . l) Freikirchlicher Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 . m) Alevitischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 89/2015 . VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände
1. ETHIK
Bildungs- und Lehraufgabe Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab. Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten. In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren. Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile. Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie. Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück. Zentrale fachliche Konzepte Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt. Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive: Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft. Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen. Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert. Didaktische Grundsätze Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden: Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen. Diskursorientierung Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen. Diversitätsgebot Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind. Fachdidaktische Aufbereitung Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen. Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann. Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden. Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden. Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und – sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen. Analysieren und Reflektieren Die Schülerinnen und Schüler können – ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und – Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren. Argumentieren und Urteilen Die Schülerinnen und Schüler können – moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und – Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen. Interagieren und Sich-Mitteilen Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und – Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen. Handlungsoptionen entwickeln Die Schülerinnen und Schüler können – durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und – die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen. Lehrstoff Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten. In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. I. Jahrgang (1. und 2. Semester) Grundlagen: Philosophische Ethik und Menschenrechte Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung; Grundrechte, Kinderrechte Soziale Beziehungen Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft, Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur Glück Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung Sucht und Selbstverantwortung Suchtprävention, Abhängigkeit, die Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft Natur und Wirtschaft Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik Religion und Weltanschauung Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich; Religion und Staat II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Prinzipien normativer Ethik Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit Medien und Kommunikation Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation Judentum, Christentum, Islam Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Umgang mit Tieren Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz Liebe, Sexualität, Beginn des Lebens Sex und Gender; Moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität; Reproduktion Konflikte und Konfliktbewältigung Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Grundkonzepte der Ethik Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten Entwicklung und aktuelle Situation; Diversität und Diskriminierung: Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen Krankheit und Gesundheit, Ende des Lebens Ärztliches und pflegerisches Berufsethos; gesundheitliche Aspekte des Sports; Umgang mit Alter, Sterben und Tod 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Identitäten und Moralentwicklung Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung Wirtschaft und Konsum Markt und Moral, Unternehmensethik, Konsumverhalten Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Positionen und Begriffe der Ethik Diskursethik, ethischer Relativismus, Verantwortungs- und Gesinnungsethik Moral und Recht Naturrecht und Positives Recht, Strafrecht und Rechtsordnung, Recht auf Widerstand, Zivilcourage, Recht und Gerechtigkeitskonzepte Sport Erlebnisorientierte Dimension, ergebnisorientierte Verpflichtung, Doping, Fairness, Events und Mediatisierung 8. Semester– Kompetenzmodul 8: Religions- und Moralkritik Atheismus, Agnostizismus, kritische Religiosität; Esoterik und neue religiöse Bewegungen; Spiritualität Technik und Wissenschaft Verantwortung der Wissenschaften, Technikfolgenabschätzung und -bewertung, Trans- und Posthumanismus Schultypenspezifische Vertiefung In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. V. Jahrgang– Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Positionen und Begriffe der Ethik Fähigkeitenansatz – gutes Leben, feministische Ethik Krieg und Frieden Ursachen von Krieg und Terrorismus, Theorien des gerechten Krieges, aktive Friedenssicherung, Völkerrecht, Frieden und Gerechtigkeit Schultypenspezifische Vertiefung In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. 10. Semester: Humanismus Säkulare Gesellschaft, humanistische Lebensgestaltung 2. SPRACHE UND KOMMUNIKATION 2.1 DEUTSCH I. Jahrgang: 1. und 2. Klasse: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können grundlegende Sprachnormen beschreiben und anwenden; – können Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkenne, bestimmen und korrekt anwenden; – können grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden; – können gängige Fremdwörter verstehen und richtig anwenden; – können das wesentliche Fachvokabular anwenden; – können einfache Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Informationen ordnen und wiedergeben; – können Fragen verständlich und angemessen in Standardsprache formulieren und beantworten; – können einfache Sachverhalte berichten, zusammenfasen, erzählen und erklären; – können sinnerfassend lesen; – können Texte mit unterschiedlichen Intentionen und adressatengerecht verfassen und gestalten; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können eigene Texte planen, schreiben und überarbeiten; – können wesentliche Merkmale von Gattungen erfassen; – können grundlegende Merkmale der Medien beschreiben und den eigenen Medienkonsum hinterfragen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Wortarten, Satzglieder und Satzarten. Grundlegende Regeln der Zeichensetzung. Grundlegende Regeln der Rechtschreibung. Gängige Fremdwörter. Wesentliches Fachvokabular. Zuhören und Sprechen: Aktives Zuhören. Fragen in Standardsprache. Einfache Sachverhalte. Erkennen einfacher para- und nonverbaler Äußerungen. Lesen: Lesetechniken und -strategien. Herausfiltern von Einzelinformationen. Erfassen der wichtigsten Inhalte. Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen. Textsortenwissen (Meldung, Bericht, einfaches Protokoll; Gebrauchsanweisung; fiktionale Texte). Schreiben: Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten. Informieren und Dokumentieren. Textsortenwissen (Mitschrift in Stichwörtern, einfaches Protokoll, Bericht, Beschreibung, einfache Zusammenfassung und Inhaltsangabe; Privatbrief und Erzählung). Reflexion: Reflexion über die persönliche Lebenssituation. Grundlegende literarische Gattungen anhand von Beispielen. Medienkonsum. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung persönlicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können Stellungnahmen abgeben und einfache Argumente formulieren; – können Sprachnormen beschreiben und anwenden; – verstehen wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter und können diese anwenden; – können Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext erkennen und verwenden; – können weitgehend sicher rechtschreiben und Satzzeichen richtig setzen; – können Redeabsichten wahrnehmen; – können einfache Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Informationen aus elektronischen Medien und Texten entnehmen, gliedern und wiedergeben; – können Texte mit unterschiedlichen Intentionen und adressatengerecht verfassen und gestalten; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben; – können Argumente ordnen, Texte planen, schreiben und überarbeiten; – können wesentliche Merkmale von literarischen Gattungen erfassen; – können grundlegende Merkmale der Medien und ihre Funktionen erläutern. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter. Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext. Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext. Rechtschreibung, Satzzeichen. Zuhören und Sprechen: Wahrnehmen von Redeabsichten. Einfache Argumente. Kerninformationen aus Medien. Lesen: Entnahme wesentlicher Informationen aus Texten. Herausfiltern von Detailinformationen. Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten). Schreiben: Planen von Texten und Ordnen von Argumenten. Schreiben und Überarbeiten von Texten. Textsortenwissen (Charakteristik; Exzerpt, Kurzfassung). Reflexion: Erkennen literarischer Textsorten an Beispielen. Medien und ihre Funktionen. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Die Schülerinnen und Schüler können – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können Inhalte präsentieren und vor Publikum sprechen; – können an Diskussionen teilnehmen; – können Stellungnahmen abgeben und einfache Argumente formulieren; – können Sprachnormen beschreiben und anwenden; – können wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter verstehen, schreiben und anwenden; – können Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext erkennen und verwenden; – können weitgehend sicher rechtschreiben und Satzzeichen richtig setzen; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen; – können sprachliche Varietäten des Deutschen erkennen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben und kommentieren; – können Texte adressatengerecht planen, schreiben und überarbeiten; – können wesentliche Merkmale von literarischen Gattungen erfassen; – können literarische Textsorten, Stoffe und Motive an Beispielen erkennen; – können die Funktionen von Medien erläutern. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.; Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext.; Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext.; Rechtschreibung und Satzzeichen.; Sprachliche Varietäten des Deutschen. Zuhören und Sprechen: Stellungnahme und Formulierung einfacher Argumente.; Diskussion.; Kurzpräsentationen. Lesen: Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz. Einfache nichtlineare Texte (Grafiken und Tabellen). Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten). Schreiben: Planung von Texten und Ordnen von Argumenten. Schreiben und Überarbeiten von Texten. Textsortenwissen (einfache argumentative Texte zB Stellungnahme; Leserbrief). Einfache nichtlineare Texte. Reflexion: Literarische Textsorten, Stoffe und Motive. Medien und ihre Funktionen. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können Inhalte präsentieren und vor Publikum sprechen; – können Sprachnormen beschreiben und anwenden; – können berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter verstehen, schreiben und anwenden; – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen und sprachliche Varietäten erkennen und vergleichen; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können grundlegende rhetorische Mittel erkennen und bewusst einsetzen; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte analysieren; – können nichtlineare Texte lesen und analysieren; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – können Argumente formulieren, ordnen und für kohärente Texte nutzen; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare und nichtlineare Texte lesen, beschreiben und analysieren; – können Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können einfache Regeln der Textinterpretation anwenden; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität und Konzepte von Realität äußern; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben; – können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Medien zielorientiert nutzen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.; Textsortenadäquater Stil.; Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte). Zuhören und Sprechen: Kommentieren und Appellieren.; Grundlegende rhetorische Mittel. Lesen: Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.; Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte.; Nichtlineare Texte. Schreiben: Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten). Strukturierung von Argumenten.; Lineare und nichtlineare Texte.; Textsortenwissen (Motivationsschreiben, einfache textgebundene Erörterung). Reflexion: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Einfache Regeln der Textinterpretation. Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Aufklärung anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen; Medien als Informationsquellen. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können komplexere Inhalte auch mit Medienunterstützung präsentieren und vor Publikum sprechen; – können Sprachnormen anwenden; – können berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter verstehen, schreiben und anwenden; – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen; – können sprachliche Varietäten erkennen und vergleichen sowie ausgewählte historische Entwicklungen beschreiben; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte analysieren; – können nichtlineare Texte lesen und analysieren; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare und nichtlineare Texte lesen, beschreiben und analysieren; – können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität und Konzepte von Realität äußern; – können einfache Regeln der Textinterpretation anwenden; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben; – können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren; – sich in der Medienlandschaft orientieren und Medien zielorientiert nutzen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter.; Verwendung eines textsortenadäquaten Stils.; Sprachlicher Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte); historische Entwicklungen an Beispielen. Zuhören und Sprechen: Präsentationen mit Medienunterstützung. Lesen: Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz. Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte. Textsortenwissen (komplexe meinungsbetonte journalistische Textsorten). Schreiben: Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten). Strukturierung von Argumenten. Komplexere argumentative Texte. Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Schreiben (zB Appell). Textsortenwissen (textgebundene Erörterung, Empfehlung). Reflexion: Fiktionale und nichtfiktionale Texte.; Einfache Regeln der Textinterpretation.; Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Klassik anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang.; Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.; Medien als Informationsquellen. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können komplexere Inhalte präsentieren und vor Publikum sprechen; – können Informationen unter Einbeziehung moderner Kommunikationstechnologie vermitteln; – können Sprachnormen anwenden; – können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert verwenden; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Informationen entnehmen, gliedern und wiedergeben; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare und nichtlineare Texte lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren; – können fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und kommentieren; – können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben; – können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen; – können Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren beschreiben. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Stil und Wortschatz. Zuhören und Sprechen: Adressatenorientiert und anlassbezogenes Sprechen. Vermittlung von Informationen. Lesen: Vergleichendes Lesen. Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten. Textsortenwissen (komplexe Textsorten). Schreiben: Lineare und nichtlineare Texte. Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Textsortenwissen (Kommentar; Zusammenfassung aus mehreren Quellen; Textanalyse). Reflexion: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zum Realismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medien als Informationsquellen. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen; – können Sprachnormen anwenden; – können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert verwenden; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede reflektieren; – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – können Texte mit unterschiedlichen Intentionen und adressatengerecht verfassen und gestalten; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben, analysieren, kommentieren und interpretieren; – können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben; – können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen; – Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren beschreiben. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Stil und Wortschatz. Zuhören und Sprechen: Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen. Vermittlung von Informationen unter Einbeziehung moderner Kommunikationstechnologie. Lesen: Vergleichendes Lesen. Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten. Textsortenwissen (komplexe Textsorten). Schreiben: Lineare und nichtlineare Texte. Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Textsortenwissen (Offener Brief, Interpretation). Reflexion: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zum Expressionismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medien als Informationsquellen. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen; – können rhetorische Mittel beurteilen und bewusst einsetzen; – können Gespräche moderieren; – können Sprachnormen beschreiben und anwenden; – können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert variieren; – können über den eigenen und fremden Sprachgebrauch reflektieren; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare und nichtlineare Texte (zB Filme, Bilder, Informationsgrafiken) beschreiben, analysieren und interpretieren; – können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben, analysieren, kommentieren und interpretieren; – können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben; – können Texte der deutschsprachigen Literatur eigenständig lesen, interpretieren, einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen; – Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren beschreiben. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Variation in Stil und Wortschatz. Eigener und fremder Sprachgebrauch. Zuhören und Sprechen: Rhetorische Mittel. Moderation von Gesprächen. Lesen: Synchron und diachron vergleichendes Lesen. Schreiben: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Rhetorische Mittel. Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für Meinungsrede). Textsortenüberblick. Reflexion: Literatur bis zur Gegenwart. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medienkritik. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen; – können rhetorische Mittel beurteilen und bewusst einsetzen; – können Gespräche moderieren; – können Sprachnormen beschreiben und anwenden; – können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert variieren; – können über den eigenen und fremden Sprachgebrauch reflektieren; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten verstehen; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare und nichtlineare Texte (zB Filme, Bilder, Informationsgrafiken) beschreiben, analysieren und interpretieren; – können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben, analysieren, kommentieren und interpretieren; – können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben; – können Texte der deutschsprachigen Literatur eigenständig lesen, interpretieren, einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen; – Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren beschreiben. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Variation in Stil und Wortschatz. Eigener und fremder Sprachgebrauch. Zuhören und Sprechen: Rhetorische Mittel. Lesen: Synchron und diachron vergleichendes Lesen. Schreiben: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Rhetorische Mittel. Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für Meinungsrede). Reflexion: Literatur bis zur Gegenwart. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medienkritik. Schularbeiten: I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten. II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester. IV. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester. V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten. 2.2 ENGLISCH I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird; – können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und einfache Geschichten verstehen; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw., in denen auch Gefühle, Wünsche und Erlebnisse beschrieben werden; – können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können auf sehr einfache Art ihre Meinung ausdrücken; – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler: zB Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Tagesablauf, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Kleidung, Schule, Einkaufen, Berufe. Persönliche mündliche und schriftliche Kommunikation: zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, persönliche Gespräche, Dienstleistungsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung. Alltagstexte: zB Anzeigen, Informationsbroschüren, Speisekarten, Gebotsschilder. Einfache Formulare: zB Anmeldezettel im Hotel oder bei der Einreise, Anmeldung zu einem Kurs/einer Veranstaltung, Log-in auf einer Website. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und einfache Geschichten verstehen; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einfachen Situationen der Arbeitswelt; – können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können auf einfache Art ihre Meinung ausdrücken; – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler und einfache gesellschaftliche und berufliche Themen: zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, Speisen und Ernährung, Gesundheit. Persönliche mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt. Einfache Telefonate. Erstellen einfacher Informationsmaterialien (zB Flugblatt). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in einfacheren Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und einfache Geschichten verstehen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. aus ihrem Lebensumfeld und in einfachen Situationen in der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können sich in einfachen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht; – können eine Reihe einfacher Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine unkomplizierte, detaillierte Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler und einfache gesellschaftliche und berufliche Themen: zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, Speisen und Ernährung, Gesundheit. Persönliche mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB einfache Diskussionen). Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen in der Arbeitswelt. Einfache Telefonate. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. aus ihrem Lebensumfeld und in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuelles Geschehen geht; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt); – können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen: zB Tourismus, Freizeitwirtschaft, Ernährung, Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Werbung. Persönliche mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB kurze argumentative Texte, einfache Diskussionen). Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation: zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen und Angeboten, Bestellung, Reservierung; Bewerbung. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen, einfache Grafiken verstehen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. aus ihrem Lebensumfeld und in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuelles Geschehen geht, – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt); – können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – können kulturelle und geografische Besonderheiten des eigenen Landes identifizieren, diese beschreiben und in ein Besichtigungsprogramm einbetten; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen lexikalischen, grammatikalischen, phonologischen und orthografischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen: zB Ernährung, Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Werbung. Persönliche mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB Kommentar, Leserbrief, Artikel, Diskussion). Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt): zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen und Angeboten, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden. Erstellen einfacher Werbematerialien (zB Flugblatt, Folder). Bewerbung. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen klar strukturierte Vorträge und Präsentationen; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen in einem breiten Spektrum an vertrauten Themen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können Grafiken verstehen und in Zeitungsartikeln zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – können längere Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen klar formulierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. aus ihrem Lebensumfeld und in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in vielen unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuelles Geschehen geht; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einer Reihe von vertrauten Themen Standpunkte darlegen sowie durch relevante Erklärungen und Argumente begründen; – können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer adäquat reagieren; – können detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, nutzen die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit und verfügen über eine Reihe von Strategien zum Spracherwerb; – können kulturelle und geografische Besonderheiten des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren, diese beschreiben und in ein Besichtigungsprogramm einbetten; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt und Lebensqualität, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitsmarkt, Marketing. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt): zB einfache Handelskorrespondenz (Anfragen, Beantwortung von Anfragen und Angeboten, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen. Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Blog, Diskussion). Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels zB Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Proposal. Beschreiben und Kommentieren von Grafiken. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – verstehen klar strukturierte Vorträge und Präsentationen; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen in einem breiten Spektrum an vertrauten Themen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – können Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können Grafiken verstehen und in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen und Standpunkte erfassen; – können längere Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen, sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen klar formulierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation aus ihrem Lebensumfeld und beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können mit Medien bewusst umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und die persönliche Bedeutung hervorheben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen; – können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer adäquat reagieren; – können detaillierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden sowie die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, nutzen die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit und verfügen über eine Reihe von Strategien zum Spracherwerb; – können kulturelle und geografische Besonderheiten des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren, diese beschreiben und in ein Besichtigungsprogramm einbetten; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt und Lebensqualität, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Marketing. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt): zB einfache Handelskorrespondenz (Anfragen, Beantwortung von Anfragen/Angebot, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen. Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Blog, Diskussion). Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels zB Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Proposal. Beschreiben und Kommentieren von Grafiken. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen inhaltlich und sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen; – können Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über ein breites Spektrum an vertrauten Themen verstehen und dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – können selbstständig lesen sowie Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an allgemeinen und berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen; – können lange und komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation aus ihrem Lebensumfeld und beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können mit Medien bewusst umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und deren persönliche Bedeutung hervorheben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen; – können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer flüssig und spontan reagieren; – können klare und strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, nutzen die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – kennen die Bedeutung der inneren und äußeren Mehrsprachigkeit; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – erfahren die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation: zB Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen und Angeboten, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden. Bewerbung und Motivationsschreiben. Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Kommentar, Diskussion, Präsentation). Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels zB Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Proposal. Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen. Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen inhaltlich und sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen; – können Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über ein breites Spektrum an vertrauten Themen verstehen und dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – können selbstständig lesen sowie Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an allgemeinen und berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen; – können lange und komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation aus ihrem Lebensumfeld und beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können mit Medien bewusst umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und deren persönliche Bedeutung hervorheben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen; – können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer flüssig und spontan reagieren; – können klare und strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, nutzen die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – kennen die Bedeutung der inneren und äußeren Mehrsprachigkeit; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – erfahren die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen; – verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet und in den meisten allgemeinen Themenbereichen; – können Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden, wobei Lücken im Wortschatz zu Zögern und Umschreibungen führen können; – können den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit verwenden, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen können, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern; – verfügen über eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen; – haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation; – beherrschen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen; – können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und die betreffenden Personen angemessen ist; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation: zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen und Angeboten, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden. Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Kommentar, Diskussion, Präsentation). Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels zB Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Proposal. Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen. Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. Schularbeiten: I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten. II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester. IV. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester. V. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten. 2.3 ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen, einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht, sofern langsam und sorgfältig gesprochen wird und wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen; – können sich schrittweise auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen, wenn es sich um sehr vertraute Formulierungen handelt; – verstehen das Wesentliche von kurzen, sehr einfachen Mitteilungen und Anweisungen; – verstehen einfache Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben; – können sehr kurze, einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen sie, indem sie bekannte Namen, Wörter und einfachste Wendungen heraussuchen und, wenn nötig, den Text mehrmals lesen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen ansatzweise nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von ganz unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird; – können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt; – können sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen und Orte äußern; – können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze schreiben; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler: zB Familie, Freundeskreis, einfache Alltagssituationen in Bezug auf Essen, Trinken, Einkaufen, Unterkunft. Kurze persönliche Mitteilungen, Einladungen, Notizen, Checklisten, Ausfüllen von personenbezogenen Formularen (auch medienunterstützt). Vorstellen (sich selbst oder jemanden anderen) und Gebrauch einfacher Gruß- und Abschiedsformeln. Stellen und Beantworten einfacher Fragen nach Namen, Wohnort, Dingen, Hobbys und Befinden. Einfache Einkaufsgespräche. Bitten, Bedanken, Entschuldigen. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen und einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von unmittelbarer Bedeutung geht, sofern klar, sorgfältig und nicht zu schnell gesprochen wird und wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen; – können sich schrittweise auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen, wenn es sich um sehr vertraute Formulierungen handelt; – verstehen das Wesentliche von kurzen, einfachen Mitteilungen und Anweisungen; – verstehen Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben, wenn sie deutlich gesprochen und eventuell mehrmals gehört werden; – können sehr kurze, einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen sie, indem sie bekannte Namen, Wörter und einfache Wendungen heraussuchen und, wenn nötig, den Text mehrmals lesen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen ansatzweise nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird; – können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt; – können sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen und Orte äußern; – können eine einfache Beschreibung von Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben; – können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze schreiben; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen. Lehrstoff: Die im I. Jahrgang erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Freizeit, Sport, Kleidung. Geographische Grundkenntnisse über das Zielland. Einfache mündliche und schriftliche persönliche Kommunikation: zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, persönliche Gespräche, Einkaufsgespräche, Termine und Treffen vereinbaren, Wegbeschreibung. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen und einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von unmittelbarer Bedeutung geht, sofern klar, sorgfältig und nicht zu schnell gesprochen wird und wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen; – können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen; – verstehen das Wesentliche von kurzen, relativ einfachen Mitteilungen und Anweisungen; – verstehen Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben, wenn sie deutlich gesprochen und eventuell mehrmals gehört werden; – verstehen einfache kurze E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken usw.; – können kurzen einfachen Alltagstexten konkrete Informationen entnehmen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation weitgehend davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird; – können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt; – können sich mit einfachen Wendungen über Menschen und Orte äußern; – können eine einfache Beschreibung von Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf sehr einfache Art über persönliche Erlebnisse berichten; – können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze mit einfachen Konnektoren verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Freizeit, Sport, Kleidung. Grundkenntnisse über das Zielland. Einfache persönliche mündliche und schriftliche Kommunikation: zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, persönliche Gespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung. Erstellen einfacher Informationsmaterialien auch medienunterstützt (zB Einladungen, Programmabläufe). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen sofern klar, sorgfältig und nicht zu schnell gesprochen wird und wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen; – verstehen in einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn sehr deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird; – können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen; – verstehen komplexere Zahlen und Preisangaben, wenn sie eventuell mehrmals gehört werden; – verstehen das Wesentliche von kurzen, einfachen allgemeinen und berufsbezogenen Mitteilungen und Anweisungen; – können einfachen Alltagstexten und einfachen Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen; – verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe, einfache berufliche Korrespondenz usw.; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich in einigen vertrauten einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule und Freizeit geht; – können sehr einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine kurze einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Erfahrungen berichten; – können auf einfache Art ihre Meinung ausdrücken; – können einfache Sätze und Wendungen mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Speisen, Ernährung, Reisen. Grundkenntnisse über das Zielland. Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation im Bereich Reisen: zB Telefonate, einfache Beschreibung von Speisen, einfache Korrespondenz (medienunterstützt; Anfragen, Reservierung), Notizen, Ankündigungen, Memos. Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn klar, deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird und kleinere Pausen helfen, den Sinn zu erfassen; – verstehen in einfacheren Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn sehr deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird; – können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen; – können einfachen Alltagstexten und einfachen Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen; – verstehen einfache Texte wie zB E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefen und berufsbezogene Korrespondenz; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einigen einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über persönliche Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können auf einfache Art ihre Meinung ausdrücken; – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Speisen, Ernährung. Grundkenntnisse über das Zielland. Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation im Bereich Reisen: zB Telefonate, einfache Beschreibung von Speisen, einfache Korrespondenz (medienunterstützt; Anfragen, Beantwortung von Anfragen), Notizen, Ankündigungen, Memos; Bewerbung. Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen und können Gesprächen mit Native Speakers folgen, wenn klar artikuliert, deutlich und mit vertrautem Akzent gesprochen wird; – verstehen in einfacheren Tonaufnahmen sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen, wenn sehr deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird; – können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen; – können einfachen Alltagstexten, einfachen Zeitungsartikeln und einfachen Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen sowie einfache Grafiken verstehen; – verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. aus ihrem Lebensumfeld und in vertrauten Situationen der Arbeitswelt; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Gesundheit, Schule, Arbeit und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen, einige Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich einfache Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle Themen: zB gesellschaftliche Grundstrukturen, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Gesundheit und Umwelt, Medien und Kommunikation, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern. Ausgewählte Bereiche der mündlichen und schriftlichen berufsbezogenen Kommunikation: zB einfache Handelskorrespondenz (medienunterstützt; Anfragen, Beantwortung von Anfragen und Angeboten, Bestellung), einfache Berichte. Kommunikationssituationen. Kommunikation in sozialen Netzwerken. Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Graphiken und Statistiken. Äußern und einfaches Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, persönliche Korrespondenz, Gespräch). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen einfache mündliche Kommunikation in einer Reihe von alltäglichen und vertrauten Situationen und können Gesprächen mit Native Speakers folgen, wenn klar artikuliert, deutlich und mit vertrautem Akzent gesprochen wird; – verstehen in einfacheren Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen, einfache Grafiken verstehen und in einfachen Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. aus ihrem Lebensumfeld und in vertrauten Situationen der Arbeitswelt, in denen auch Gefühle, Wünsche und Erlebnisse beschrieben werden; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können einigermaßen bewusst mit Medien umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Gesundheit, Schule, Arbeit und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich einfache Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben, über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und auf einfache Art ihre Meinung ausdrücken und begründen; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt); – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an häufigen Konnektoren verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – können kulturelle und geografische Besonderheiten des eigenen Landes identifizieren und in einfacher Form beschreiben; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und entwickeln die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle Themen: zB politische und gesellschaftliche Grundstrukturen, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Gesundheit und Umwelt, Medien und Kommunikation, Marketing, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen. Ausgewählte Bereiche der mündlichen und schriftlichen berufsbezogenen Kommunikation: zB einfache Handelskorrespondenz (medienunterstützt; Anfragen, Beantwortung von Anfragen und Angeboten, Bestellung, Beschwerden), Berichte. Persönliche Kommunikation. Kommunikation in sozialen Netzwerken. Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Graphiken und Statistiken. Äußern und einfaches Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Blog, persönliche Korrespondenz, Gespräch). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen einfache mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus dem persönlichen und beruflichen Bereich und können Gesprächen mit Native Speakers folgen, wenn klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird; – verstehen in einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich konkrete Informationen entnehmen und in einfachen Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. aus ihrem Lebensumfeld und einer Reihe von Situationen in der Arbeitswelt und können situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können bewusst mit Medien umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Freizeit, Medien und aktuellem Geschehen geht; – können eine Reihe von einfachen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, einige Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich einfache Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt); – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – kennen die Bedeutung der inneren und äußeren Mehrsprachigkeit; – können kulturelle und geografische Besonderheiten des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren und diese in einfacher Form beschreiben; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und entwickeln die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – erfahren die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen: zB politische und gesellschaftliche Strukturen, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Gesundheit und Umwelt, Medien und Kommunikation, Marketing, Kunst und Kultur, Arbeit und Arbeitswelt. Einfache mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen und Produkten, zB Bericht, Homepage; einfache PR-Texte wie Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung. Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Graphiken und Statistiken. Ausgewählte Bereiche der Handelskorrespondenz (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen und Angeboten, Bestellung, Beschwerden). Bewerbung. Einfache persönliche schriftliche und mündliche Kommunikation: Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Bericht, Blog, persönliche Korrespondenz, Diskussion, Präsentation). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen einfache mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus dem persönlichen und beruflichen Bereich und können Gesprächen mit Native Speakers folgen, wenn klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird; – verstehen in einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen aus dem und beruflichen Bereich konkrete Informationen entnehmen und in einfachen Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. aus ihrem Lebensumfeld und einer Reihe von Situationen in der Arbeitswelt und können situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können bewusst mit Medien umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Freizeit, Medien und aktuellem Geschehen geht; – können eine Reihe von einfachen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, einige Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich einfache Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt); – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – kennen die Bedeutung der inneren und äußeren Mehrsprachigkeit; – können kulturelle und geografische Besonderheiten des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren und diese in einfacher Form beschreiben; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und entwickeln die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – erfahren die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen; – verfügen über einen ausreichenden Wortschatz, um in vertrauten Situationen und in Bezug auf vertraute Themen routinemäßige, alltägliche Angelegenheiten zu erledigen. – beherrschen den dafür erforderlichen Wortschatz gut, machen aber elementare Fehler wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder weniger vertraute Themen und Situationen zu bewältigen. – können einige häufige einfache Strukturen und Wendungen, die an Alltagssituationen mit voraussagbaren Inhalten gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden, wobei auch wenn elementare Fehler auftreten in der Regel klar wird, was sie ausdrücken möchten. – verfügen über eine verständliche Aussprache, auch wenn ein merklicher Akzent vorhanden ist und öfters etwas falsch ausgesprochen wird, eine sprachentypische Intonation ist erkennbar. – zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt. – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen: zB politische und gesellschaftliche Strukturen, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Gesundheit und Umwelt, Medien und Kommunikation, Marketing, Kunst und Kultur, Arbeit und Arbeitswelt. Einfache mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen und Produkten, zB Bericht, Homepage, einfache PR-Texte wie Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung. Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Graphiken und Statistiken. Ausgewählte Bereiche der Handelskorrespondenz (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen und Angeboten, Bestellung, Beschwerden). Bewerbung. Einfache persönliche schriftliche und mündliche Kommunikation: Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Bericht, Blog, persönliche Korrespondenz, Diskussion, Präsentation). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 3. KUNST, KULTUR UND POLITIK 3.1 GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen und Phänomene beschreiben; – historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und sie aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen; – anhand von historischen Modellen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge beurteilen; – ausgewählte kulturelle und künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der jeweiligen Zeit verstehen; – Ereignisse Epochen begründend zuordnen und kennen Grundlagen und Ziele der historischen Arbeit; – ausgewählte facheinschlägige Quellen und Medien zielgerichtet nutzen; – die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften, Kulturen und Staaten erkennen und diese anhand von aktuellen und historischen Fallbeispielen erklären; – die Merkmale verschiedener aktueller und historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben und die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen. Lehrstoff: Aufgaben und Grundlagen der Geschichtswissenschaft: Quellen und Methoden. Orientierung in der Zeit: Historische Kulturräume. Epochen und andere Möglichkeiten der Gliederung. Frühe (vor)staatliche Organisationsformen menschlichen Zusammenlebens: Frühe Hochkulturen, die griechische Polis, Res Publica in Rom, Feudalismus etc. Änderung des Welt- und Menschenbildes zu Beginn der Neuzeit: Das Zeitalter der Entdeckungen, Humanismus, Renaissance, Reformation und ihre Folgen. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können gesellschaftliche, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen beschreiben; – können Ideen und Handlungen sachlich begründen, hinterfragen und diskutieren; – können aktuelle Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen; – können historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und sie aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen; – verstehen Strukturen und Funktionsweisen des österreichischen politischen Systems; – können sich aktiv auf Basis der Bürger- und Menschenrechte am politischen Geschehen beteiligen; – können anhand von historischen Modellen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge kritisch beurteilen; – können Ereignisse Epochen begründet zuordnen; – können die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften und Kulturen erkennen und können diese anhand von Fallbeispielen erklären; – können die Merkmale verschiedener aktueller und historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben und die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen. Lehrstoff: Historische Entwicklungen zwischen Absolutismus und Aufklärung: Umbrüche, Revolutionen, Grund und Menschenrechte. Entwicklung des modernen Staates. Grundlagen und Aufgaben des Staates: Verfassungsprinzipien. Moderne Demokratie am Beispiel Österreich: Wahlrecht. Möglichkeiten und Formen der Partizipation. Politische Parteien und andere Akteure. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, soziale, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen und Phänomene beschreiben und in den historischen Kontext einordnen; – Ideen und Handlungen sachlich begründen, hinterfragen und diskutieren; – die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten und bearbeiten; – Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen; – historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und sie aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen; – anhand von historischen Modellen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge beurteilen; – historische Geschlechterrollen, Lebenssituationen und Familienmodelle als solche begreifen und ihre Hintergründe und Entwicklungen beschreiben; – ausgewählte kulturelle und künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der Zeit beschreiben; – die Wechselwirkungen und Interaktionen zwischen Religionen, Gesellschaften, Kulturen und Staaten erkennen und anhand von Fallbeispielen erklären; – die Merkmale verschiedener aktueller und historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben sowie die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen. Lehrstoff: Europa und die Welt von 1814 bis 1914: Liberalismus, Nationalismus, Revolutionsjahr 1848, Imperialismus. Industrialisierung, Soziale Frage und Lösungsideen. Österreichische Geschichte von 1814 bis 1914. Erster Weltkrieg, Folgen und Russische Revolution. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, soziale, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen und Phänomene beschreiben und in den historischen Kontext einordnen; – Ideen und Handlungen sachlich begründen, hinterfragen und diskutieren; – die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten und bearbeiten; – Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen; – historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und sie aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen; – anhand von historischen Modellen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge beurteilen; – historische Geschlechterrollen, Lebenssituationen und Familienmodelle als solche begreifen und ihre Hintergründe und Entwicklungen beschreiben; – ausgewählte kulturelle und künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der Zeit beschreiben; – die Wechselwirkungen und Interaktionen zwischen Religionen, Gesellschaften, Kulturen und Staaten erkennen und anhand von Fallbeispielen erklären; – die Merkmale verschiedener aktueller und historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben sowie die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen. Lehrstoff: Österreich 1918 bis 1945. Totalitäre Ideologien: Entstehung, Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Faschismus, Nationalsozialismus, Kommunismus. Verfolgung, Holocaust, Widerstand. Zweiter Weltkrieg und seine direkten Folgen. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, soziale, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen und Phänomene beschreiben und in den historischen Kontext einordnen; – sich mit der gesellschaftlichen und kulturellen Vielfalt im Sinne eines gemeinsamen Europas auseinandersetzen; – Ideen und Handlungen sachlich begründen, hinterfragen und diskutieren; – die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten und bearbeiten; – Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen; – historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und sie aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen; – historische Geschlechterrollen, Lebenssituationen und Familienmodelle als solche begreifen und ihre Hintergründe und Entwicklungen beschreiben; – Strukturen und Funktionsweisen des österreichischen politischen Systems beschreiben und sich aktiv auf Basis der Bürger- und Menschenrechte am politischen Geschehen beteiligen; – anhand von historischen Modellen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge beurteilen; – ausgewählte kulturelle und künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der Zeit erläutern; – die Merkmale verschiedener aktueller und historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben sowie die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen; – die Strukturen und Funktionsweisen des europäischen politischen Systems beschreiben, als mündige EU-Bürgerinnen und -Bürger handeln und Einblick in aktuelle politische Entwicklungen nehmen. Lehrstoff: Österreichische Verfassung: Gewaltenteilung (Grundzüge der Gesetzgebung und Vollziehung). Österreichischer und europäischer Parlamentarismus. Rolle der Medien. Europäische Union: Idee des gemeinsamen Europa, Entstehung und Entwicklung, Institutionen. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, soziale, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen und Phänomene beschreiben und in den historischen Kontext einordnen; – sich mit der gesellschaftlichen und kulturellen Vielfalt im Sinne eines gemeinsamen Europas auseinandersetzen; – Ideen und Handlungen sachlich begründen, hinterfragen und diskutieren; – die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten und bearbeiten; – Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen; – historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und sie aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen; – Strukturen und Funktionsweisen des österreichischen politischen Systems beschreiben und sich aktiv auf Basis der Bürger- und Menschenrechte am politischen Geschehen beteiligen; – anhand von historischen Modellen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge beurteilen; – können ausgewählte kulturelle und künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der Zeit erläutern; – gegenwärtige und historische Geschlechterrollen, Lebenssituationen und Familienmodelle als solche begreifen und ihre Hintergründe und Entwicklungen analysieren; – die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften, Kulturen und Staaten erkennen und können diese anhand von Fallbeispielen erklären; – die Merkmale verschiedener aktueller und historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben sowie die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen – zu aktuellen Themen Stellung nehmen und Standpunkte argumentieren. Lehrstoff: Internationale Geschichte ab 1945. Österreich ab 1945. Aktuelle Entwicklungen. Längsschnitte oder Projekte zu Themen wie Verflechtungen von Politik und Wirtschaft, Frauen in der Geschichte, Religion und Gesellschaft, Wirtschaftliche Entwicklung, Alltagsgeschichte, Umweltgeschichte. 3.2 KREATIVER AUSDRUCK I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – sich einzeln und gemeinsam musikalisch und bildnerisch ausdrücken; – Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben lösen und dabei Material, Verfahren und Gestaltungsmittel einsetzen; – fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden; – experimentell und spielerisch handeln; – verantwortungsvoll mit Werkzeugen, Instrumenten und Materialien umgehen; – differenziert sinnlich wahrnehmen und fachgerecht beschreiben; – exemplarische Beispiele künstlerischen Schaffens wiedererkennen; – Beobachtungen und Wahrnehmungen in bildhafte und akustische Ausdrucksformen umsetzen; – die Ergebnisse der praktischen Arbeit in geeigneter Form dokumentieren und/oder präsentieren. Lehrstoff: Aufbau eines Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires. Grundlagen der Allgemeinen Musiklehre. Instrumente/Stimme im Überblick. Akustische Grundlagen und Gehör. Orchester und Ensembles. Gestaltungsgrundlagen: Farbe, Form, Raum, Material. Grundlagen des grafischen Gestaltens. Musikalische Parameter. Grundlagen der Schriftgestaltung und Layoutgrundlagen. Dreidimensionales Gestalten: Entwurf, Funktion, Material, Form. Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung: Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik. Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge. Kontakt mit dem Original. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – sich einzeln und gemeinsam musikalisch, sprachlich, tänzerisch und bildnerisch ausdrücken – Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben eigenständig lösen und dabei Material, Verfahren und Gestaltungsmittel einsetzen; – fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden; – experimentell, improvisatorisch und spielerisch handeln; – verantwortungsvoll mit Werkzeugen, Instrumenten und Materialien umgehen; – bewusst und differenziert sinnlich wahrnehmen und beschreiben; – exemplarische Beispiele künstlerischen Schaffens wiedererkennen und lokale, zeitbedingte und mediale Besonderheiten erläutern; – Beobachtungen und Wahrnehmungen in bildhafte und akustische Ausdrucksformen umsetzen; – Informationstechnologien und audiovisuelle Medien einsetzen; – die Ergebnisse der praktischen Arbeit in geeigneter Form dokumentieren und/oder präsentieren; – Arbeiten aus dem Bereich des kreativen Ausdrucks gemeinsam entwickeln und in Projekte einbringen. Lehrstoff: Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires. Orchester und Ensembles. Elektronische Instrumente im Überblick. Schallaufzeichnung und Aufnahmetechnik. Grafisches Gestalten: Vervielfältigbare Bildproduktion. Kombination von Schrift und Bild. Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung: Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik. Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben eigenständig lösen und dabei Material, Verfahren und Gestaltungsmittel einsetzen; – fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden; – sich einzeln und gemeinsam musikalisch, sprachlich, tänzerisch und bildnerisch ausdrücken; – experimentell, improvisatorisch und spielerisch handeln; – verantwortungsvoll mit Werkzeugen, Instrumenten und Materialien umgehen; – bewusst und differenziert sinnlich wahrnehmen und fachgerecht beschreiben; – exemplarische Beispiele künstlerischen Schaffens wiedererkennen und lokale, zeitbedingte und mediale Besonderheiten erläutern; – Beobachtungen und Wahrnehmungen in bildhafte und akustische Ausdrucksformen umsetzen; – die Ergebnisse der praktischen Arbeit in geeigneter Form dokumentieren und präsentieren; – Arbeiten aus dem Bereich des kreativen Ausdrucks gemeinsam entwickeln und nach Möglichkeit in Projekte einbringen. Lehrstoff: Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires. Tanz und Bewegungsgestaltung. Musikgeschichtlicher Überblick. Musikalische Formen und Gestaltungsprinzipien. Gestaltungsgrundlagen der Malerei: Farbe als Ausdrucksträger, experimentelle und malerische Techniken. Dreidimensionales Gestalten. Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung: Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik. Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben eigenständig lösen und dabei Material, Verfahren und Gestaltungsmittel zielgerecht einsetzen; – fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden; – sich einzeln und gemeinsam musikalisch, sprachlich, mimisch, gestisch, tänzerisch und bildnerisch ausdrücken; – experimentell, improvisatorisch und spielerisch handeln; – verantwortungsvoll mit Werkzeugen, Instrumenten und Materialien umgehen; – bewusst und differenziert sinnlich wahrnehmen und fachgerecht beschreiben; – exemplarische Beispiele künstlerischen Schaffens wiedererkennen und stilistisch zuordnen; – lokale, zeitbedingte und mediale Besonderheiten von Bildgestaltung erläutern; – Beobachtungen und Wahrnehmungen in bildhafte und akustische Ausdrucksformen umsetzen; – die Bedeutung künstlerischen Ausdrucksformen als Mittel der interkulturellen Kommunikation beschreiben; – Informationstechnologien und audiovisuelle Medien einsetzen; – die Ergebnisse der praktischen Arbeit in geeigneter Form dokumentieren und präsentieren; – Arbeiten aus dem Bereich des kreativen Ausdrucks gemeinsam entwickeln und nach Möglichkeit in soziale Projekte einbringen. Lehrstoff: Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires. Tanz und Bewegungsgestaltung. Musik und Computer. Vertonung von Bildern und Texten. Notationsformen. Zielgruppenorientierte Gestaltung (Gebrauchsprodukte, grafische Produkte). Digitale Bildbearbeitung. Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung: Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik. Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben eigenständig lösen und dabei Material, Verfahren und Gestaltungsmittel zielgerecht einsetzen; – fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden; – sich einzeln und gemeinsam musikalisch, sprachlich, mimisch, gestisch, tänzerisch und bildnerisch ausdrücken; – experimentell, improvisatorisch und spielerisch handeln; – verantwortungsvoll mit Werkzeugen, Instrumenten und Materialien umgehen; – bewusst und differenziert sinnlich wahrnehmen und fachgerecht beschreiben; – exemplarische Beispiele künstlerischen Schaffens wiedererkennen und stilistisch zuordnen; – lokale, zeitbedingte und mediale Besonderheiten von Bildgestaltung erläutern; – Beobachtungen und Wahrnehmungen in bildhafte und akustische Ausdrucksformen umsetzen; – die Bedeutung künstlerischen Ausdrucksformen als Mittel der interkulturellen Kommunikation beschreiben; – Informationstechnologien und audiovisuelle Medien einsetzen; – die Ergebnisse der praktischen Arbeit in geeigneter Form dokumentieren und/oder präsentieren; – Arbeiten aus dem Bereich des kreativen Ausdrucks gemeinsam entwickeln und nach Möglichkeit in soziale Projekte einbringen. Lehrstoff: Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires. Tanz und Bewegungsgestaltung. Musikalische Gattungen. Kunstland Österreich – aktuelles Musik- und Ausstellungsgeschehen. Grafische oder malerische Gestaltungsaufgaben. Perspektive, räumliche und körperhafte Darstellung. Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung: Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik. Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben eigenständig lösen und dabei Material, Verfahren und Gestaltungsmittel zielgerecht einsetzen; – fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden; – sich einzeln und gemeinsam musikalisch, sprachlich, mimisch, gestisch, tänzerisch und bildnerisch ausdrücken; – experimentell, improvisatorisch und spielerisch handeln; – verantwortungsvoll mit Werkzeugen, Instrumenten und Materialien umgehen; – bewusst und differenziert sinnlich wahrnehmen, fachgerecht beschreiben und analysieren; – exemplarische Beispiele künstlerischen Schaffens wiedererkennen und stilistisch zuordnen; – lokale, zeitbedingte und mediale Besonderheiten musikalischer und bildnerischer Gestaltung erläutern; – Beobachtungen und Wahrnehmungen in bildhafte und akustische Ausdrucksformen umsetzen; – Informationstechnologien und audiovisuelle Medien einsetzen; – kulturelle Einrichtungen selbstständig nutzen; – die Ergebnisse der praktischen Arbeit in geeigneter Form dokumentieren und/oder präsentieren; – Zusammenhänge zwischen Bild, Text, Klang, Raum und Körper erforschen und die gewonnenen Erkenntnisse gestalterisch umsetzen; – die gesellschaftliche, soziale und politische Funktion und Wirkung von Werken erkennen; – die Bedeutung künstlerischen Ausdrucksformen als Mittel der interkulturellen Kommunikation erläutern; – gestalterische oder interpretatorische Qualitäten erkennen und beschreiben; – Arbeiten aus dem Bereich des kreativen Ausdrucks gemeinsam entwickeln und nach Möglichkeit in soziale Projekte einbringen. Lehrstoff: Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires. Tanz und Bewegungsgestaltung. Wirkungen und Funktionen von Musik. Gestaltungsaufgaben zur figürlichen Darstellung: Bewegung, Proportion, Deformation. Fotografie. Trickfilm, Film/Video. Freie bildnerische Arbeit: Themenzentrierte Aufgaben mit der Möglichkeit einer individuellen Wahl der Gestaltungsmedien durch Schülerinnen und Schüler mit projektbegleitender Dokumentation. Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung: Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik. Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben eigenständig lösen und dabei Material, Verfahren und Gestaltungsmittel zielgerecht einsetzen; – fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden; – sich einzeln und gemeinsam musikalisch, sprachlich, mimisch, gestisch, tänzerisch und bildnerisch ausdrücken; – experimentell, improvisatorisch und spielerisch handeln; – verantwortungsvoll mit Werkzeugen, Instrumenten und Materialien umgehen; – bewusst und differenziert sinnlich wahrnehmen, fachgerecht beschreiben und analysieren; – exemplarische Beispiele künstlerischen Schaffens wiedererkennen und stilistisch zuordnen; – lokale, zeitbedingte und mediale Besonderheiten musikalischer und bildnerischer Gestaltung erläutern; – Beobachtungen und Wahrnehmungen in bildhafte und akustische Ausdrucksformen umsetzen; – Informationstechnologien und audiovisuelle Medien einsetzen; – kulturelle Einrichtungen selbstständig nutzen; – die Ergebnisse der praktischen Arbeit in geeigneter Form dokumentieren und/oder präsentieren; – Zusammenhänge zwischen Bild, Text, Klang, Raum und Körper erforschen und die gewonnenen Erkenntnisse gestalterisch umsetzen; – die gesellschaftliche, soziale und politische Funktion und Wirkung von Kunstwerken erkennen; – die Bedeutung künstlerischen Ausdrucksformen als Mittel der interkulturellen Kommunikation erläutern; – gestalterische oder interpretatorische Qualitäten erkennen und beschreiben; – Arbeiten aus dem Bereich des kreativen Ausdrucks gemeinsam entwickeln und nach Möglichkeit in soziale Projekte einbringen. Lehrstoff: Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires. Tanz und Bewegungsgestaltung. Musik des 20. und 21. Jahrhunderts. Musik und Gesellschaft. Freie bildnerische Arbeit: Themenzentrierte Aufgaben mit der Möglichkeit einer individuellen Wahl der Gestaltungsmedien durch Schülerinnen und Schüler mit projektbegleitender Dokumentation. Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung: Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik. Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge. 4. GESELLSCHAFT UND SOZIALES 4.1 SOZIALMANAGEMENT UND ANGEWANDTES PROJEKTMANAGEMENT I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – einen Überblick über die Handlungsfelder im Sozialbereich geben; – die Grundsätze der Berufsethik erläutern; – ihr Wertebewusstsein und ihre Werteorientierung v. a. in Bezug auf Menschenrechte und Menschenwürde begründen; – die Begriffe Sozialmanagement und Sozialarbeit im Kontext der Sozialwirtschaft erklären; – das Zeit- und Selbstmanagement für ihren persönlichen Bereich anwenden; – soziale Einrichtungen/Organisationen klassifizieren und exemplarisch darstellen; – die wichtigsten Merkmale von Non-Profitorganisationen und Non-Governmental- Organisationen beschreiben und diese den Profitorganisationen gegenüberstellen; – die Unterschiede der verschiedenen Berufsbilder und Tätigkeiten erklären und sie den einzelnen Sozialeinrichtungen zuordnen; – die Grundsätze der professionellen Hilfe erläutern; – die Bedeutung der Ehrenamtlichkeit für soziale Organisationen erklären; – die Grundzüge des Handlungsfeldes Kinder, Jugend und Familie erklären. Lehrstoff: Überblick über die Handlungsfelder im Sozialbereich. Berufsethik. Wertebewusstsein und Werteorientierung v. a. in Bezug auf Menschenrechte und Menschenwürde. Begriffsklärung Sozialmanagement und Sozialarbeit im Kontext der Sozialwirtschaft. Soziale Einrichtungen/Organisationen: Exemplarische Darstellung.; Non-Profitorganisationen/Non-Governmental-Organisationen – Profitorganisationen. Berufsbilder und Tätigkeiten in Sozialeinrichtungen. Professionalität (in) der Sozialen Arbeit: Grundsätze der professionellen Hilfe und ihre Grenzen. Ehrenamtlichkeit. Zeit- und Selbstmanagement. Handlungsfeld Kinder, Jugend und Familie. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – fachspezifische Problemstellungen des Handlungsfeldes Kinder, Jugend und Familie erklären; – die Grundzüge des Handlungsfeldes Alter erklären; – die Entwicklung der sozialen Arbeit beschreiben; – die Grundzüge des Projektmanagements erklären; – die Besonderheiten des Personalmanagements in Non-Profitorganisationen erläutern; – die Grundzüge der sozialen Sicherheit in Österreich erklären. Lehrstoff: Geschichte und Handlungsfelder der sozialen Arbeit. Handlungsfeld Kinder, Jugend und Familie. Handlungsfeld Alter. Netz der sozialen Sicherheit in Österreich. Projektmanagement. Personalmanagement. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – fachspezifische Problemstellungen des Handlungsfeldes Kinder, Jugend und Familie analysieren; – fachspezifische Problemstellungen des Handlungsfeldes Alter erklären sowie analysieren; – die Grundzüge des Handlungsfeldes Gesundheit/Krankheit/Beeinträchtigung erklären; – ihre Grundkenntnisse über die soziale Sicherheit in Österreich mit praktischen Beispielen verknüpfen; – die Grundzüge des Projektmanagements exemplarisch anwenden; – einen Überblick über die Finanzierungsmöglichkeiten in Non-Profitorganisationen geben; – die wesentlichen Merkmale eines Leitbildes erläutern. Lehrstoff: Handlungsfeld Kinder, Jugend und Familie. Handlungsfeld Alter. Handlungsfeld Gesundheit/Krankheit/Beeinträchtigung. Netz der sozialen Sicherheit in Österreich. Projektmanagement. Finanzierung in Non-Profitorganisationen. Leitbild. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – auf fachspezifische Problemstellungen des Handlungsfeldes Gesundheit/Krankheit/ Beeinträchtigung eingehen und diese erklären; – Ziele, Aufgaben und Methoden der Sozialarbeit beschreiben; – die Grundzüge der helfenden Beziehung und ihre Grenzen beschreiben; – die wesentlichen Anforderungen einer Bewerbung und deren Ablauf darstellen; – sich professionell bewerben; – die Grundlagen des Projektmanagements anwenden; – die im Sozialmanagement relevanten Instrumente des Marketings erläutern; – Leitbilder analysieren. Lehrstoff: Handlungsfeld Gesundheit/Krankheit/Beeinträchtigung. Methoden der Sozialarbeit. Helfende Beziehung. Personalmanagement – Bewerbung. Instrumente des Marketings. Leitbild. Angewandtes Projektmanagement. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – fachspezifische Problemstellungen des Handlungsfeldes Gesundheit/Krankheit/ Beeinträchtigung analysieren; – die Grundzüge des Handlungsfeldes Grundsicherung erklären; – ihr Wissen über Ziele, Aufgaben und Methoden der Sozialarbeit praktisch anwenden; – die Grundzüge der helfenden Beziehung und ihre Grenzen beschreiben; – die im Sozialmanagement relevanten Instrumente des Marketings nutzen; – die Werkzeuge des Projektmanagements anwenden. Lehrstoff: Handlungsfeld Gesundheit/Krankheit/Beeinträchtigung. Handlungsfeld Grundsicherung. Methoden der Sozialarbeit. Helfende Beziehung. Instrumente des Marketings. Angewandtes Projektmanagement. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Lösungsansätze zu Fallbeispielen aus dem Handlungsfeld Grundsicherung (Armut, Wohnungslosigkeit und Arbeit) vorschlagen; – fachspezifische Problemstellungen des Handlungsfeldes Gesundheit/Krankheit/ Beeinträchtigung analysieren; – die Grundzüge des Handlungsfeldes Straffälligkeit erklären; – die Werkzeuge des Projektmanagements anwenden; – Methoden des Finanzierungsmanagements von Non-Profitorganisationen exemplarisch analysieren; – die für Non-Profitorganisationen relevanten Rechtsformen erläutern und vergleichen. Lehrstoff: Handlungsfeld Grundsicherung (Armut, Wohnungslosigkeit, Arbeit). Handlungsfeld Gesundheit/Krankheit/Beeinträchtigung. Handlungsfeld Straffälligkeit. Finanzierungsmanagement. Rechtsformen von Non-Profitorganisationen. Angewandtes Projektmanagement. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – fachspezifische Problemstellungen des Handlungsfeldes Straffälligkeit analysieren; – die Grundzüge des Handlungsfeldes Migration, Asyl und Integration erklären; – einen Überblick über verschiedene Managementkonzeptionen geben; – die Entwicklung von Zielsystemen in Non-Profitorganisationen und ihre Besonderheiten beschreiben; – verschiedene Modelle der Betriebsorganisation vergleichen; – die Grundlagen des Veränderungsmanagements beschreiben; – die Grundzüge der Sozialpolitik erklären. Lehrstoff: Handlungsfeld Straffälligkeit. Handlungsfeld Migration, Asyl und Integration. Managementkonzeptionen. Zielsysteme. Betriebsorganisation, Veränderungsmanagement. Sozialpolitik. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – fachspezifische Problemstellungen des Handlungsfeldes Migration, Asyl und Integration analysieren; – die Grundzüge des Handlungsfeldes Entwicklungszusammenarbeit und der internationalen Sozialarbeit erklären; – sich Informationen über das Handlungsfeld Bildung und Beruf aneignen sowie vergleichen; – nationale, europäische und internationale Sozialsysteme exemplarisch im historischen, sozialen und politischen Kontext vergleichen; – sich kritisch mit der Ökonomisierung der Sozialen Arbeit auseinandersetzen; – ihre eigenen ethischen Grundsätze reflektieren; – die Grundsätze und die Bedeutung des Prozessmanagements erklären; – die Grundbegriffe des Qualitätsmanagements erläutern und exemplarische Modelle beurteilen; – die Begriffe Diversität und Gender Mainstreaming erklären und deren Bedeutung in der Praxis beschreiben. Lehrstoff: Handlungsfeld Migration, Asyl und Integration. Handlungsfeld Entwicklungszusammenarbeit. Handlungsfeld Bildung und Beruf. Diversity Management; Gender Mainstreaming. Sozialpolitik – Wohlfahrtsstaatmodelle. Ökonomisierung der Sozialen Arbeit. Ethik. Prozess- und Qualitätsmanagement. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – nationale, europäische und internationale Sozialsysteme exemplarisch im historischen, sozialen und politischen Kontext vergleichen; – ihre eigenen ethischen Grundsätze reflektieren und begründen; – Probleme der Entwicklungszusammenarbeit und der internationalen Sozialarbeit analysieren und daraus Schlussfolgerungen ziehen; – individuelle und strukturelle soziale Probleme erfassen, analysieren und daraus ansatzweise einen Unterstützungsbedarf ableiten; – anhand von konkreten Beispielen die Besonderheiten und speziellen Herausforderungen von Non-Profitorganisationen analysieren. Lehrstoff: Handlungsfeld Entwicklungszusammenarbeit/Internationale Sozialarbeit. Sozialpolitik – Wohlfahrtsstaatsmodelle. Case Studies. 4.2 PSYCHOLOGIE, PÄDAGOGIK, PHILOSOPHIE UND SOZIOLOGIE II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundbegriffe und Eigenart der Fachgebiete erläutern; – Anwendungsgebiete und Berufsbilder beschreiben; – Fragestellungen den Disziplinen zuordnen; – Menschenbilder, Richtungen und Methoden unterscheiden und beschreiben; – die Funktion der Wahrnehmung exemplarisch erklären; – Wahrnehmungsphänomene einordnen und die Relativität von Wahrnehmung erläutern. Lehrstoff: Einführung: Grundlagen der Psychologie, Pädagogik und Philosophie. Wahrnehmung und soziale Wahrnehmung. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Erziehungsprozesse reflektieren; – Merkmale von Erziehungsstilen benennen; – Erziehungstechniken situationsadäquat und begründet auswählen; – entwicklungsbedingte Veränderungen im Verhalten und Erleben identifizieren; – Erziehungsziele beschreiben und entsprechende Fördermöglichkeiten angeben. Lehrstoff: Erziehung. Erziehungsstile. Entwicklung bis zum Schulalter. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die neurobiologischen Grundlagen psychischer Prozesse beschreiben; – die Funktionen von Denken und Gedächtnis erklären; – Lerntheorien unterscheiden und ihr eigenes Lernverhalten reflektieren; – den Begriff Intelligenz die Problematik des Intelligenzbegriffes erklären; – den Begriff und die Funktion von Kreativität erklären; – das eigene Kreativitätspotential einschätzen; – Emotions- und Motivationstheorien unterscheiden; – aus ihrem emotionalen Handlungsrepertoire begründet auswählen; – die persönliche Motivationslage reflektieren. Lehrstoff: Kognition: Lernen, Denken, Gedächtnis, Intelligenz, Kreativität. Emotion, Motivation. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Entwicklung als lebenslangen Prozess erkennen und erläutern; – Entwicklungsthemen und -aufgaben bestimmten Lebensabschnitten zuordnen; – unterschiedliche Aspekte des Begriffs der Beeinträchtigung anhand von Beispielen erörtern; – über ein bewusstes Sprachempfinden verfügen und verwenden korrekte Begrifflichkeiten. Lehrstoff: Entwicklung ab dem Schulalter. Beeinträchtigung. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die bedeutendsten soziologischen Denkansätze und Methoden unterscheiden und beschreiben; – soziologisch denken; – das soziale Wissen zur Orientierung in der Gesellschaft verwenden; – Gruppenprozesse identifizieren und reflektieren; – das menschliche Bedürfnis von Bindung und Autonomie erklären; – Persönlichkeitsmodelle vergleichen und Selbst- und Fremdbezüge herstellen; – Beispiele aus der Persönlichkeitsdiagnostik kritisch reflektieren. Lehrstoff: Grundlagen der Soziologie und soziologisches Denken. Soziale Prozesse. Persönlichkeit. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftlich relevante Strukturen und Prozesse beschreiben; – die vielfältigen Aspekte der sozialen Rolle reflektieren und beispielhaft beschreiben; – Sozialisation als lebenslangem Prozess erläutern; – die Geschlechterthematik analysieren; – über eine reflektierte Begriffsverwendung bezüglich Gesundheit und Krankheit verfügen; – einen Überblick über psychische Störungen geben; – einen Überblick über Psychotherapieformen geben; – Bedeutung, Möglichkeiten und Grenzen von Psychotherapie beschreiben; – Maßnahmen der Psychohygiene und der Prävention benennen und begründet auswählen. Lehrstoff: Sozialisation. Formen des menschlichen Zusammenlebens. Psychische Aspekte von Gesundheit und Krankheit. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Phänomene sozialer Ungleichheit benennen und analysieren; – die wichtigsten gesellschaftlichen Konflikte und Probleme und ihre Lösungsmöglichkeiten beschreiben; – gesellschaftliche Phänomene mithilfe von Gesellschaftsdiagnosen diskutieren; – unterschiedliche ethische Grundprobleme und Argumentationsansätze beschreiben, können diese reflektieren und anwenden; – sich ausgehend von ihrer Lebenssituation mit den Grundfragen der menschlichen Existenz auseinandersetzen; – philosophische Fragestellungen formulieren, argumentieren und reflektieren; – die unterschiedlichen Zugänge und Rechtfertigungen von Wahrheits- und Erkenntnisansprüchen beschreiben; – die Komplexität von Glaube, Religion und Religionskritik darstellen. Lehrstoff: Gesellschaft und Staat. Werte und Normen. Kultur und Religion. Demografie und Migration. Menschenbilder. Wahrheit und Erkenntnis. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – philosophische Fragestellungen formulieren, argumentieren und reflektieren; – gesellschaftliche und politische Fragestellungen aus philosophischer und soziologischer Perspektive betrachten und erläutern; – Verknüpfungen zwischen psychologischen, pädagogischen, philosophischen und soziologischen Inhalten und Fragestellungen herstellen. Lehrstoff: Konkrete Beispiele zur Vernetzung und zum Transfer der Inhalte aus Psychologie, Pädagogik, Philosophie und Soziologie. 4.3 KOMMUNIKATION, SUPERVISION UND MEDIATION III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundbegriffe Kommunikation, Supervision und Mediation erläutern; – kommunikative Kompetenzen anwenden; – den Unterschied zwischen Beobachtung und Bewertung erklären; – die Bedeutung professioneller Kommunikation im Bereich der sozialen Arbeit erläutern. Lehrstoff: Grundlagen sozialer Interaktion. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – unterschiedliche Kommunikationsmodelle beschreiben; – Praktikumserfahrungen mit der Theorie verknüpfen und reflektieren; – Beobachtungsaufgaben durchführen und reflektieren; – ihr Selbstmarketingvorhaben strategisch planen; – Kreativitätstechniken zur Ideenfindung anwenden. Lehrstoff: Kommunikationsmodelle. Grundbegriffe und Planung des Selbstmarketings. Kreativitätstechniken zur Ideenfindung. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Konzepte, Ziele, Methoden und Anwendungsbereiche des Konfliktmanagements erläutern; – die Bedeutung der Reflexion in der Konfliktbearbeitung beschreiben; – das eigene Konfliktverhalten reflektieren und ihre Ressourcen erkennen; – Instrumente der Psychohygiene unterscheiden und beschreiben; – Konzepte, Ziele, Methoden und Anwendungsbereiche von Supervision und Coaching darstellen. Lehrstoff: Konflikt und Konfliktmanagement. Mediation. Supervision und Coaching. Instrumente der Psychohygiene. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Strukturen und die Funktionsweise von Gruppen und Teams erläutern; – die Dynamik in Teams erkennen und beschreiben; – kooperativ eine Aufgabenstellung bearbeiten und lösen; – eine Arbeitsgruppe leiten; – Konzepte, Ziele, Methoden und Anwendungsbereiche des Krisenmanagements beschreiben. Lehrstoff: Gruppen und Teamarbeit. Moderation. Krisenmanagement. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Konzepte, Ziele, Methoden und Anwendungsbereiche der Psychohygiene beschreiben; – einzelne Techniken der Psychohygiene anwenden; – Praktikumserfahrungen aus der Metaperspektive reflektieren. Lehrstoff: Psychohygiene. Fallbeispiele und Übungssituationen. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundbegriffe des Kommunikationsmanagements erläutern; – Kommunikationsmuster einer Organisation erkennen; – die Bedeutung der Kommunikation als gesteuerten Prozess in einem organisatorischen Rahmen erläutern. Lehrstoff: Kommunikation und Organisation. Fallbeispiele und Übungssituationen. 5. MATHEMATIK UND NATURWISSENSCHAFTEN 5.1 ANGEWANDTE MATHEMATIK I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Zahlen und Maße Die Schülerinnen und Schüler können – die Bezeichnungen, den Aufbau und die Eigenschaften der Zahlenmengen (N, Z, Q, R) nennen, Zahlen diesen Mengen zuordnen und auf der Zahlengeraden darstellen; – Zahlen von Festkommadarstellung in Gleitkommadarstellung umwandeln und umgekehrt; – mit Zahlen in Gleitkommadarstellung mit und ohne Technologieeinsatz operieren; – die Prozentrechnung verstehen und als Zahlen angeben; – Anwendungsaufgaben mit Prozentzahlen lösen; – die Kenntnisse über Fest- und Gleitkommadarstellung von großen und kleinen Zahlen auf den Bereich Maße und Maßeinheiten anwenden; – die Maßeinheiten für Längen-, Flächen-, Volums-, Masse- und Zeiteinheiten nennen; – die Vorsilben Kilo, Mega, Giga, Tera, Dezi, Zenti, Milli, Mikro, Nano sinnvoll bei Anwendungsaufgaben interpretieren; – Maßeinheiten mit Hilfe der Potenzschreibweise darstellen und damit Rechenoperationen durchführen; – Zahlen runden und die dabei nötige Genauigkeit im Zusammenhang mit Anwendungen abschätzen. Algebra und Geometrie Die Schülerinnen und Schüler können – mit Variablen und mit Termen (Klammerterme, Binome, Brüche und Potenzen mit ganzzahligen Exponenten) ohne Technologieeinsatz operieren; – die Regeln zum Auflösen von Klammern beschreiben; – folgende binomische Formeln (a b)² und a² – b² anwenden und damit Terme auflösen bzw. Terme faktorisieren; – die Rechengesetze für das Rechnen mit Potenzen mit ganzzahligen Hochzahlen nennen; – diese Rechengesetze argumentieren, sie in geeigneten Aufgaben anwenden und die Ergebnisse interpretieren und kommunizieren; – lineare Gleichungen und Ungleichungen in einer Variablen mit und ohne Technologieeinsatz lösen und die Lösungsmenge interpretieren; – schulartenspezifische Problemstellungen durch lineare Gleichungen in einer Variablen modellieren; – das problembezogene Modell der linearen Gleichung interpretieren und argumentieren und dieses zur Lösung von Aufgabenstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen heranziehen; – Formeln aus verschiedenen Anwendungsbereichen nach einer gesuchten Variablen umformen; – die Zusammenhänge und Abhängigkeiten der einzelnen Variablen interpretieren und argumentieren; – ein lineares Gleichungssystem in 2 Variablen ohne Technologieeinsatz und in mehr Variablen mit Technologieeinsatz lösen; – unterschiedliche Lösungsfälle (eine Lösung, keine Lösung, unendlich viele Lösungen) rechnerisch und grafisch interpretieren und argumentieren; – ein lineares Gleichungssystem für schulartenspezifische Problemstellungen modellieren. Funktionale Zusammenhänge Die Schülerinnen und Schüler können – eine Funktion als eindeutige Zuordnung beschreiben; – die Variablen und den Zusammenhang zwischen den beiden Variablen einer Funktion argumentieren; – eine lineare Funktion in verschiedenen Formen (Tabelle, Funktionsgleichung, Funktionsterm, grafisch im Koordinatensystem) darstellen; – den Anstieg und die Werte (Punkte) einer Geraden berechnen; – die Nullstelle der linearen Funktion grafisch und rechnerisch mit und ohne Technologieeinsatz bestimmen; – die Lage zweier Geraden aus der Gleichung und/oder der grafischen Darstellung im Koordinatensystem bestimmen und interpretieren; – Problemstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen durch lineare Funktionen modellieren; – den Schnittpunkt zweier Geraden mit und ohne Technologieeinsatz berechnen; – die unterschiedlichen Lösungsmöglichkeiten eines Gleichungssystems mit zwei Variablen mit Hilfe einer Grafik argumentieren (Schnittpunkt, parallele Geraden, identische Geraden); – zwei lineare Funktionen als grafische Darstellung eines anwendungsorientierten Problems deuten; – die Lösung des Gleichungssystems im Zusammenhang mit Problemen aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen (Wirtschaft, Alltag, Wissenschaft) argumentieren und kommunizieren – einfache Formen der mathematischen Modellbildung durchführen. Lehrstoff: Zahlen und Maße: Aufbau und Darstellung der Zahlenbereiche der natürlichen, ganzen, rationalen und reellen Zahlen. Zahlen in Fest-, Gleitkomma- und Prozentdarstellung. Maßzahlen und Maßeinheiten. Algebra und Geometrie: Variable und Terme (Auflösung von Klammertermen, Binomen, Brüchen und Potenzen mit ganzzahligen Exponenten). Lineare Gleichung mit einer Variablen. Formelumformungen in verschiedenen Anwendungsbereichen. Lineare Ungleichungen mit einer Variablen. Lineare Gleichungssysteme mit zwei Variablen. Funktionale Zusammenhänge: Definition und Darstellungsmöglichkeiten einer linearen Funktion; Beschreibung der Abhängigkeit von zwei Größen mit linearen Funktionen; Eigenschaften des Graphen der linearen Funktion (Anstieg, Nullstelle); Lagebeziehung zweier linearer Funktionsgraphen zueinander. Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag). II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Algebra und Geometrie Die Schülerinnen und Schüler können – die Lösungsbereiche linearer Ungleichungen in zwei Variablen mit Technologieeinsatz bestimmen; – schulartenspezifische Problemstellungen durch Ungleichsysteme mit zwei Variablen modellieren; – die Zielfunktion für die Problemstellung einer linearen Optimierung formulieren; – die Lösung einer linearen Optimierung mit Technologieeinsatz ermitteln und interpretieren sowie den Lösungsweg erklären; – die Gesetze für das Rechnen mit Potenzen auf Potenzen mit gebrochenen Hochzahlen anwenden; – Wurzeln als gebrochene Hochzahlen darstellen und umgekehrt; – quadratische Gleichungen in einer Variablen lösen; – reelle Lösungen quadratischer Gleichungen ermitteln und interpretieren; – die unterschiedlichen Lösungsmöglichkeiten einer quadratischen Gleichung erkennen und argumentieren. Funktionale Zusammenhänge Die Schülerinnen und Schüler können – quadratische Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen grafisch skizzieren bzw. mit Hilfe von Technologieeinsatz exakt darstellen und Eigenschaften dieser Funktionstypen angeben und erklären; – quadratische Funktionen für Problemstellungen aus Wirtschaft, Alltag und Wissenschaft modellieren und ihre Lösungen interpretieren; – gesuchte Werte von quadratischen Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen mit Technologieeinsatz ermitteln; – diese Werte kontextbezogen interpretieren. Lehrstoff: Algebra und Geometrie: Lineare Ungleichungssysteme mit zwei Variablen. Lineare Optimierung mit zwei Variablen. Rechnen mit Potenzen – gebrochene Hochzahlen – Wurzeln. Quadratische Gleichungen mit einer Variablen und reellen Lösungen. Funktionale Zusammenhänge: Quadratische Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen. Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag). 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Algebra und Geometrie Die Schülerinnen und Schüler können – die Begriffe natürlicher und dekadischer Logarithmus als Urheberfunktion der Exponentialfunktion erläutern; – die Rechengesetze für Logarithmen (log(a.b), log(a/b), log(an)) in Grundaufgaben anwenden; – Gleichungen vom Typ aλx = b mit Hilfe des Logarithmus lösen; – Sinus, Cosinus und Tangens im rechtwinkeligen Dreieck als Verhältnis zweier Seiten interpretieren und für Berechnungen im rechtwinkeligen Dreieck einsetzen; – Daten in Matrixform darstellen; – Summe, Differenz und Produkt zweier Matrizen berechnen sowie die Multiplikation einer Matrix mit einem Skalar mit Technologieeinsatz; – Ergebnisse der Berechnungen mit Matrizen interpretieren und erklären; – einen Produktionsprozess ausgehend von Rohstoffen bis zu den Endprodukten grafisch darstellen und zugehörige Berechnungen mit Matrizen beschreiben und durchführen. Funktionale Zusammenhänge Die Schülerinnen und Schüler können Sinus-, Cosinus- und Tangensfunktionen ausgehend vom Einheitskreis mit Winkel im Grad- und im Bogenmaß grafisch darstellen und argumentieren. Lehrstoff: Algebra und Geometrie: Rechengesetze für Logarithmen. Exponentialgleichungen vom Typ aλx = b (a und b sind positive reelle Zahlen). Matrizenrechnung: Anwendung der Matrizen auf einen Produktionsprozess. Sinus, Cosinus und Tangens eines Winkels im rechtwinkeligen Dreieck. Funktionale Zusammenhänge: Trigonometrische Funktionen (Grad- und Bogenmaß, Einheitskreis). III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Funktionale Zusammenhänge Die Schülerinnen und Schüler können – Eigenschaften der Exponentialfunktion und ihrer Parameter im Hinblick auf deren Verlauf interpretieren; – Eigenschaften der Exponentialfunktion in Anwendungsproblemen aus Wirtschaft, Alltag und Wissenschaft interpretieren; – die Begriffe „Halbwertszeit und Verdoppelungszeit“ erklären sowie kontextbezogen berechnen; – kontinuierliche unbegrenzte, begrenzte und logistische Zu- und Abnahmeprozesse mit Hilfe von Exponentialfunktionen beschreiben; – zur Berechnung von Wachstums- und Zerfallsproblemen Technologie kompetent einsetzen und Ergebnisse interpretieren; – das Bildungsgesetz endlicher geometrischer Folgen und Reihen verstehen; – die Summenformel endlicher geometrischer Reihen verstehen; – mit Folgen und Reihen Berechnungen in finanzmathematischen Problemstellungen durchführen; – Zinseszinsaufgaben auf Grundlage der geometrischen Folgen modellieren; – Zinseszinsrechnungen durchführen, Lösungswege dokumentieren und die Ergebnisse interpretieren; – Rentenrechnungen auf Grundlage geometrischer Reihen modellieren; – das Grundvokabular der Finanzmathematik (Kapital, Zinssatz, Zinseszins, Raten, Endwert, Barwert, ganz- und unterjährige Verzinsungsperiode, Annuität, Auf- und Abzinsen) anwenden. Lehrstoff: Funktionale Zusammenhänge: Eigenschaften der Exponentialfunktionen. Kontinuierliche unbegrenzte, begrenzte und logistische Zu- und Abnahmeprozesse mit Exponentialfunktionen. Bildungsgesetz von endlichen geometrischen Folgen und Reihen, Summenformel. Zinseszinsrechnung. Rentenrechnung. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Funktionale Zusammenhänge Die Schülerinnen und Schüler können – Geldflüsse bei unterschiedlichen Sparformen berechnen, beurteilen und vergleichen; – Rückzahlungen und die unterschiedlichen Konditionen bei Krediten berechnen, beurteilen und vergleichen; – einen Schuldtilgungsplan aufstellen und erklären; – Technologie für Berechnungen in der Finanzmathematik kompetent einsetzen und die Ergebnisse interpretieren. Stochastik Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundbegriffe der Statistik nennen; – statistische Daten erheben oder recherchieren; – die Unterschiede bei der Bearbeitung von quantitativen und von qualitativen Merkmalen beschreiben; – Daten in unterschiedlichen Formen darstellen; – Daten und Darstellungsformen kritisch hinterfragen und interpretieren; – absolute, relative, prozentuelle Häufigkeiten ermitteln; – Häufigkeiten eindimensionaler Daten grafisch darstellen und können diese Darstellungen argumentieren und interpretieren; – die Definitionen einzelner Begriffe der beschreibenden Statistik wie arithmetisches Mittel, geometrisches Mittel, Median, Quartil, Modus, empirische Varianz, Standardabweichung, Spannweite, Quartilsabstand nennen und mit Boxplot-Diagrammen interpretieren; – Lage- und Streuungsmaße mit Technologieeinsatz ermitteln; – Median, Minimum, Maximum und Quartile in Boxplots darstellen; – die Lösungswege und Lösungen in der beschreibenden Statistik interpretieren und dokumentieren. Lehrstoff: Funktionale Zusammenhänge: Sparformen; Kredite und Schuldtilgung. Stochastik: Qualitative und quantitative Merkmale von Daten, Datenmanipulierbarkeit. Häufigkeiten (absolute, relative und prozentuelle) von eindimensionalen Daten. Lagemaße (arithmetisches Mittel, geometrisches Mittel, Modus, Median, Quartil) und Streuungsmaße (Spannweite, Standardabweichung, Varianz, Quartilsabstand). Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag). IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Stochastik Die Schülerinnen und Schüler können – die Regression zweidimensionaler Daten erklären; – die Regressionslinie zweidimensionaler Daten mit Technologieeinsatz berechnen, grafisch darstellen und die Ergebnisse interpretieren; – die Qualität des Zusammenhangs zweier Größen (oder zweier Merkmale) erklären und argumentieren. Analysis Die Schülerinnen und Schüler können – Grenzwert- und Stetigkeit intuitiv deuten; – die Definitionen des Differenzenquotienten und des Differentialquotienten wiedergeben; – Differenzenquotient und Differentialquotient mit Hilfe der Änderungsrate argumentieren; – Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen differenzieren; – mit Hilfe der Ableitungsregeln (Summen-, Produkt- und Kettenregel) Summen, Produkte und Verkettungen dieser drei Funktionsarten differenzieren; – den Zusammenhang zwischen Funktion und ihrer Ableitungsfunktion erkennen; – grafisch und rechnerisch lokale Extremwerte von Funktionen finden und die Bedeutung lokaler Extremwerte beschreiben; – das Krümmungsverhalten der Funktion an Hand der grafischen Darstellung und mit Hilfe der 2. Ableitung erkennen; – Wendepunkte berechnen. Lehrstoff: Stochastik: Regression von zweidimensionalen Datenmengen. Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag). Analysis: Grenzwertbegriff, Stetigkeitsbegriff. Differenzenquotient und Differentialquotient; Änderungsrate. Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen, Ableitungsregeln. Monotonie, lokale Extremwerte, Krümmungsverhalten und Wendepunkte. Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen; Summe, Produkt und Verkettung von Funktionen; Ableitungsregeln. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Analysis Die Schülerinnen und Schüler können – das Modell der Kostentheorie erklären; – Aufgaben in wirtschaftlichem Kontext mit Kosten-, Nachfrage-, Erlös- und Gewinnfunktionen modellieren; – Berechnungen und grafische Darstellungen in der Kostentheorie durchführen; – die Modelle der Preistheorie erklären; – die Ableitungsfunktion in der Kosten- und Preistheorie anwenden, die Ergebnisse interpretieren, die Lösungswege erklären und dokumentieren; – Aufgabenstellungen aus der Wirtschaft mit Nachfrage,- Erlös- und Gewinnfunktion modellieren; – Berechnungen und grafische Darstellungen in der Preistheorie durchführen; – die Stammfunktion der Potenz- und Polynomfunktion ohne Technologieeinsatz ermitteln; – den Begriff des unbestimmten Integrals erläutern; – die Bedeutung des unbestimmten und des bestimmten Integrals erklären; – den Zusammenhang zwischen Funktion und Stammfunktion erklären, beschreiben und grafisch deuten; – den Begriff des bestimmten Integrals zur Berechnung von Flächen heranziehen; – Flächeninhalte mit Hilfe des Integrals mit und ohne Technologieeinsatz berechnen. Lehrstoff: Analysis: Kostentheorie (Analyse der Gesamt- und der Durchschnittskostenfunktion mit Kostenkehre, Betriebsoptimum und langfristiger Preisuntergrenze, Betriebsminimum und kurzfristige Preisuntergrenze). Preistheorie (Analyse der Nachfrage-, Erlös- und Gewinnfunktionen mit Höchstpreis, Sättigungsmenge, Erlösgrenzen, Erlösmaximum, Break-even-point und Nutzgrenze, Cournot’scher Punkt, Gewinnmaximum). Unbestimmte und bestimmte Integrale; Berechnung von Flächeninhalten mit Integralrechnung. Praxisorientierte schulartenspezifische Anwendungen. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Stochastik Die Schülerinnen und Schüler können – den Begriff der Wahrscheinlichkeit erläutern; – die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten eines Zufallsereignisses berechnen und deuten; – die Regeln zur Berechnung von Wahrscheinlichkeiten auf einander ausschließende bzw. voneinander unabhängige Ereignisse anwenden; – Zufallsexperimente („Ziehen mit/ohne Zurücklegen“) mit Baumdiagrammen modellieren, Pfadregeln anwenden und Baumdiagramme interpretieren; – Wahrscheinlichkeitsrechnung bei schulartenspezifischen Aufgabenstellungen durchführen und die Ergebnisse interpretieren sowie den Lösungsweg argumentieren; – die Grundvoraussetzung und die Parameter für eine Binomial- und eine Normalverteilung nennen; – die Wahrscheinlichkeitsdichtefunktion einer Binomial- und Normalverteilung grafisch skizzieren; – die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von binomial- bzw. normalverteilten Ereignissen mit Technologieeinsatz berechnen und interpretieren; – Erwartungswert und Standardabweichung der beiden Verteilungen berechnen; – die Auswirkung von Erwartungswert und Standardabweichung auf die Verteilungskurve interpretieren und erklären; – praxisorientierte Aufgabenstellungen aus Wirtschaft, Alltag und Wissenschaft mit Hilfe der Binomial- und Normalverteilung lösen. Zahlen und Maße in unterschiedlichen Anwendungsbereichen Die Schülerinnen und Schüler können – Zahlen in Gleitkommadarstellung und Prozentzahlen bei Problemstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsgebieten und in Zusammenhang mit Algebra, Geometrie, mit Funktionen und Analysis sowie mit Stochastik sicher einsetzen und mit ihnen Berechnungen durchführen; – Maße und Maßeinheiten bei Problemstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsgebieten und im Zusammenhang mit allen inhaltlichen Kompetenzbereichen korrekt benützen, umrechnen und Berechnungen durchführen. Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik Die Schülerinnen und Schüler können – Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik bei der Bearbeitung von anwendungsbezogenen Problemstellungen miteinander in Zusammenhang bringen und die erworbenen inhalts- wie handlungsbezogenen Kompetenzen aus diesen Bereichen der jeweiligen Problemstellung anpassen und einsetzen; – die erworbene Werkzeugkompetenz im Umgang mit Technologieeinsatz bei der Bearbeitung von anwendungsbezogenen Problemstellungen aus diesen Kompetenzbereichen sicher und gezielt einsetzen. Lehrstoff: Stochastik: Begriff der Wahrscheinlichkeit. Additions- und Multiplikationsregel auf einander ausschließende und unabhängige Ereignisse. Binomialverteilung und Normalverteilung (Erwartungswert und Standardabweichung). Lineare Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen, trigonometrische Funktionen, Wachstums- und Zerfallsfunktionen: Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag). Matrizen: Schulartenspezifische Anwendungen im Wirtschaftsbereich. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik Die Schülerinnen und Schüler können – Gleichungen, Ungleichungen, funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik bei der Bearbeitung von anwendungsbezogenen Problemstellungen miteinander verknüpfen und mittels erworbener Inhalts-, Handlungs- und Werkzeugkompetenz schulartenspezifische Problemstellungen aus Alltag, Wirtschaft und Wissenschaft bearbeiten; – Gleichungen- und Ungleichungssysteme im Bereich der linearen Optimierung bei praxisorientierten Aufgabenstellungen sicher und gezielt einsetzen und die Lösungen interpretieren und argumentieren; – Zinseszins- und Rentenrechnung im Bereich der schulartenspezifischen Anwendungen bei unterschiedlichen Sparformen, Krediten und Schultilgung kompetent zur Modellbildung und zum Berechnen nutzen, die Lösungen interpretieren und argumentieren; – Differenzial- und Integralrechnung sowie funktionale Zusammenhänge bei wirtschaftsmathematischen Aufgabenstellungen gezielt und sicher einsetzen, und sowohl in der Kosten- wie in der Preistheorie Lösungswege und Lösungen dokumentieren, interpretieren und erklären; – sowohl die Kenntnisse aus der Statistik, wie auch aus der Wahrscheinlichkeitsrechnung sinnvoll verbinden und zur Lösung und Interpretation von praxisorientierten und schulartenspezifischen Stochastik-Aufgaben heranziehen. Lehrstoff: Gleichungs- und Ungleichungssysteme, lineare Optimierung: Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag). Zinseszins- und Rentenrechnung: Schulartenspezifische Anwendungen bei unterschiedlichen Sparformen, Krediten und Schuldtilgung. Differenzieren und Integrieren: Schulartenspezifische Anwendungen in der Kosten- und Preistheorie. Stochastik: Praxisorientierte Problemstellungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag) zur beschreibenden Statistik und zur Wahrscheinlichkeitsrechnung. Schularbeiten: I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten. II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester. IV. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester. V. Jahrgang: 1 zweistündige und 1 dreistündige Schularbeit. 5.2 BIOLOGIE, GESUNDHEIT, HYGIENE UND ERNÄHRUNG I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Merkmale des Lebens beschreiben; – unterschiedliche Formen der Fortpflanzung bei Pro- und Eukaryoten beschreiben; – die Lebensformen ihrer Umgebung biologischen Kategorien zuordnen; – Zusammenhänge zwischen Form und Funktion biologischer Systeme von der molekularbiologischen Ebene bis zur Ebene der Organsysteme herstellen; – Methoden der Familienplanung, können deren Eignung für unterschiedliche Lebenssituationen beurteilen und verantwortliches Verhalten in der Sexualpartnerschaft erörtern; – die Verantwortung für die eigene Gesundheit und für die Gesundheit anderer übernehmen; – Ursachen, Ablauf und Weiterverbreitung übertragbarer Krankheiten erkennen und beschreiben; – Infektionsquellen und -wege beschreiben; – die Bedeutung der Hygienemaßnahmen in den sozialen Institutionen erklären; – die Bedeutung von Hygienemaßnahmen und Impfungen erklären; – die Zusammensetzung des Blutes und den Aufbau bzw. die Funktion des Herz- und Kreislaufsystems beschreiben; – Aufbau und die Funktion des Atmungssystems beschreiben. Lehrstoff: Kennzeichen des Lebens. Zellbiologie ( Bau der Zelle, DNS, Chromosomen, Mitose, Meiose). Gewebe/ Gewebetypen, Organsysteme, Gesamtorganismus. Sexualität: Geschlechtsorgane. Empfängnisverhütung und Familienplanung. Ontogenese, Schwangerschaft, Geburt. Mensch und Gesundheit: Salutogenese-Modell. Gesundheit und Hygiene (Krankheitserreger, Infektionen und Infektionskrankheiten). Blut, Herz-Kreislauf-System. Aufbau und Funktion des Atmungssystems. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Bau- und Funktionsweise verschiedener Stoffwechselorgane erklären; – über unterschiedliche Stoffwechselzyklen und Transportwege Auskunft geben; – die Arbeitsweise der körpereigenen Abwehrsysteme beschreiben; – den Aufbau und die Funktion des passiven und aktiven Bewegungsapparates beschreiben; – ihr eigenes Umfeld nach ergonomischen Richtlinien gestalten; – ihre persönliche Lebensführung entsprechend den physiologischen Anforderungen anpassen; – die Grundlagen der Ernährung und den Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit erläutern; – das eigene Ernährungsverhalten reflektieren und bewerten; – grundlegende Kenntnisse über Kohlenhydrate darstellen; – konkrete Empfehlungen für die Bedarfsdeckung geben; – relevante Informationen beschaffen und auswerten. Lehrstoff: Gesunder Mensch: Verdauungssystem und Störungen. Exkretionssystem. Passiver und aktiver Bewegungsapparat sowie deren Erkrankungen, Ergonomie. Immunsystem, Allergien und Impfungen. Grundlagen der Ernährung: Ernährungsverhalten. Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit. Nährstoffbildung. Aufgaben und Bestandteile der Nahrung. Energie-, Nährstoff- und Flüssigkeitsbedarf. Richtlinien einer vollwertigen Ernährung und lebensmittelbasierte Ernährungsempfehlungen. Energieliefernde Inhaltsstoffe der Nahrung (Kohlenhydrate): Aufbau, Arten und Vorkommen. Ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung. Bedarf und Bedarfsdeckung. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Mechanismen der Evolution unter Anwendung von Fachvokabular erklären und Belege für die Evolution anführen; – Gemeinsamkeiten unterschiedlicher Organismen aufzeigen und deren Ursprung erklären; – verschiedene Formen des Verhaltens beschreiben und in Beziehung zur Umwelt setzen; – anhand von Beispielen soziobiologisches Verhalten erklären; – grundlegende Kenntnisse über Fett, Eiweiß und Wasser darstellen; – konkrete Empfehlungen für die Bedarfsdeckung geben; – relevante Informationen beschaffen und auswerten. Lehrstoff: Entwicklung und Weltanschauung: Evolutionstheorien. Ursprung und Entwicklung des Lebens (Artenvielfalt). Verhaltensforschung. Grundlagen der Ethologie. Energieliefernde Inhaltstoffe (Fett, Eiweiß): Aufbau, Arten und Vorkommen. Ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung. Bedarf und Bedarfsdeckung. Energiefreie Inhaltsstoffe der Nahrung (Wasser): Trinkwasser. Eigenschaften, ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung, Bedarf und Bedarfsdeckung. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – grundlegende Kenntnisse über Mineralstoffe, Vitamine und bioaktive Substanzen darstellen; – konkrete Empfehlungen für die Bedarfsdeckung geben; – die wesentlichen lebensmittelrechtlichen Grundlagen erläutern und die Lebensmittelkennzeichnung auswerten; – Maßnahmen zur Lebensmittelhygiene und –sicherheit anwenden. Lehrstoff: Energiefreie Inhaltsstoffe der Nahrung (Mineralstoffe, Vitamine, Bioaktive Substanzen): Arten, ernährungsphysiologische Bedeutung, Vorkommen, Bedarf und Bedarfsdeckung. Lebensmittelqualität: Rechtsgrundlagen, Lebensmittelkennzeichnung. Lebensmittelproduktion. Lebensmittelhygiene. Toxikologie. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Fachkenntnisse über handelsübliche Lebensmittel wiedergeben und eine ernährungsphysiologische Bewertung durchführen; – sich am Markt orientieren und als mündige Konsumentinnen und Konsumenten hinsichtlich Lebensmittelqualität, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit verantwortungsbewusst handeln; – die Grundlagen der Sensorik nennen und Lebensmittel an Hand von Kriterien sensorisch beurteilen; – Kostformen für verschiedene Personengruppen sowie alternative Ernährungsformen und deren ernährungsphysiologischer Bedeutung erläutern; – zielgruppenspezifische Speisepläne erstellen und bewerten; – relevante Informationen beschaffen, analysieren und bewerten. Lehrstoff: Lebensmittel: Arten, Zusammensetzung, Produktion, ernährungsphysiologische und wirtschaftliche Bedeutung, Handelsformen, ökologische Bewertung. Sensorik. Ernährung verschiedener Personengruppen nach Alter und spezieller Belastungssituation. Alternative Kostformen. Erstellen von Speiseplänen. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ein einfaches ökologisches System mit Hilfe der entsprechenden Fachbegriffe erklären; – Regelkreise in der Natur beschreiben; – die Interaktionen zwischen Lebewesen eines Ökosystems aufzeigen und beschreiben; – über die grundlegenden Zusammenhänge in Stoffkreisläufen und Energieflüssen Auskunft geben; – die wesentlichen Aufgaben des Nerven- und Hormonsystems an Beispielen erklären; – Beispiele für verschiedene Typen von Sinnesorganen zur Wahrnehmung der Umwelt in Aufbau und Funktion beschreiben; – das Suchtpotential unterschiedlicher Suchtmittel abschätzen und Vermeidungsstrategien nennen; – ernährungsmitbedingte Krankheiten sowie deren mögliche Folgen beschreiben; – prophylaktische Maßnahmen setzen und entsprechende Diätempfehlungen geben; – psychisch bedingte Extremstörungen im Essverhalten erläutern; – relevante Informationen beschaffen, analysieren und bewerten. Lehrstoff: Energie und Umwelt: Grundlagen der Ökologie; Ökosysteme; biotische und abiotische Umweltfaktoren, Nahrungsnetze. Biologisches Gleichgewicht und Beeinflussung. Natur- und Umweltschutz. Sinne und Wahrnehmung: Zentrales und peripheres Nervensystem. Sinnesorgane. Hormonsystem. Psychische Erkrankungen, Stress, Sucht und Psychohygiene. Ernährung: Folgen der Über- und Unterversorgung. Ursachen und Krankheitsbilder ernährungsmitbedingter Krankheiten. Ernährungstherapie. Psychisch bedingte Extremstörungen im Essverhalten. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – verschiedene Methoden der Infektionsprophylaxe und deren Vor- und Nachteile beschreiben; – die Bedeutung eines gesunden Lebensstils und eventuelle Risikofaktoren beurteilen; – die Wichtigkeit der Ersten Hilfe erklären und die jeweils notwendigen Maßnahmen situationsgerecht durchführen; – die kontinuierliche Versorgungskette als Voraussetzung für das Überleben eines Verunfallten erklären und die entsprechenden lebensrettenden Sofortmaßnahmen setzen; – das theoretische Wissen praktisch umsetzen; – Einflüsse auf das Konsumverhalten beschreiben und das eigene Verhalten kritisch bewerten; – zu Fallbeispielen aus dem Ernährungsbereich konkrete Maßnahmen entwickeln; – verschiedene Einflüsse auf das Ernährungsverhalten erläutern und die eigene Ernährungsbiografie analysieren; – die Grundsätze eines nachhaltigen Ernährungsstils und Möglichkeiten der Umsetzung erläutern; – relevante Informationen beschaffen, analysieren und bewerten. Lehrstoff: Allgemeine und persönliche Hygiene. Hygiene in sozialen Einrichtungen. Desinfektion – Sterilisation. Sozial- und Umwelthygiene. Erste Hilfe: Gefahrenzone, Rettungskette, Kontrolle der Lebensfunktionen. Lebensrettende Sofortmaßnahmen. Wunde und Wundversorgung. Ernährungs- und Konsumverhalten: Einflüsse. Verbraucherstatistik. Österreichischer Ernährungsbericht. Außer-Haus-Verpflegung. Ernährungsaufklärung und -information im öffentlichen Bereich: Public Health, betriebliche Gesundheitsförderung. Persönliches Ernährungsverhalten: Ernährungsbiografie, Einflüsse auf das Ernährungsverhalten. Ernährungserziehung. Ernährungsberatung. Nachhaltiger Ernährungsstil. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – das Grundvokabular der Molekulargenetik anwenden; – den Aufbau der Nukleinsäuren und den genetischen Code erklären; – den Ablauf und die Bedeutung der identischen Replikation im Zellzyklus beschrieben; – die Grundlagen der klassischen Genetik beschreiben; – die Struktur des menschlichen Erbgutes und die Vorgänge der Vererbung erklären; – die wichtigsten Methoden der Genetik in ihren Grundzügen erläutern; – verschiedene genetisch bedingte Erkrankungen beschreiben; – Argumente für bzw. gegen die Nutzung von Gentechnik, Klonen und Stammzellenforschung einander gegenüberstellen und diese reflektieren; – zwischen beschreibenden (naturwissenschaftlichen) und normativen (ethischen) Aussagen unterscheiden. Lehrstoff: Biochemie und Genetik: Das menschliche Genom. Vererbung und Erbkrankheiten. Stammzellenforschung, Klonieren und Gentechnologie. IVF, Pränataldiagnostik, PID. Ethische Aspekte. Proteinbiosynthese. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die globale Problematik des Klimawandels und dessen Ursachen beschreiben; – das Spannungsfeld Globalisierung und Regionalisierung anhand ausgewählter Beispiele erläutern; – ihr eigenes ökologisches Verhalten reflektieren, ihren eigenen ökologischen Fußabdruck berechnen und daraus folgend, nachhaltig und umweltgerecht handeln; – zwischen beschreibenden (naturwissenschaftlichen) und normativen (ethischen) Aussagen unterscheiden. Lehrstoff: Naturwissenschaft und Gesellschaft: Humanökologie. Ökologischer Fußabdruck. 5.3 CHEMIE UND PHYSIK I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Beobachten und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – die Erscheinungsformen der Materie mit Fachbegriffen beschreiben; – die Formelsprache der Chemie erläutern; – modellhafte Vorstellungen zum Aufbau der Materie nennen; – die Bedeutung von Wasser und Luft als Grundlage des Lebens erläutern; – Parameter der Luft- und Wassergüte und Eigenschaften ausgewählter Schadstoffe und deren Auswirkungen auf die Umwelt nennen; – die globale Problematik des Klimawandels und dessen Ursachen beschreiben und die wichtigsten Treibhausgase und ihre Bedeutung für das Klima angeben. Untersuchen und Bearbeiten Die Schülerinnen und Schüler können – die Systematik des Periodensystems zur Abschätzung von Stoffeigenschaften nutzen; – einfache chemische Gleichungen aufstellen; – unter Anleitung beobachten, experimentieren und einfache Protokolle verfassen. – einfache Untersuchungen im Bereich Wasser und Luft als Lebensgrundlage durchführen. Bewerten und Anwenden Die Schülerinnen und Schüler können – bei der Bildung von Modellen zwischen Modellvorstellung und Wirklichkeit unterscheiden; – Sicherheitsbestimmungen beachten und schließen aus den Gefahrstoffsymbolen auf geeignete Schutzmaßnahmen im Umgang mit Chemikalien; – Eigenschaften der Stoffe anhand geeigneter Bindungsmodelle erklären; – beispielhaft Maßnahmen zur Verbesserung der Luft- bzw. Wassergüte angeben; – mögliche Folgen des Klimawandels erklären, diskutieren und bewerten. Lehrstoff: Bedeutung der Naturwissenschaften für unser tägliches Leben. Alltagschemie. Arbeitsweise und Formelsprache der Chemie, Gefahrensymbole. Bausteine der Materie. Atommodelle. Periodensystem. Struktur von Molekülen anhand von Alltagsstoffen (zB Wasser, Kochsalz). Chemische Bindungen. Chemische Reaktionen (Säure-Base-Reaktionen, Oxidation und Reduktion) Wasser und Luft als Lebensgrundlage (Bedeutung, Schadstoffe, Untersuchungsmethoden). Klima im Wandel: Ursachen (zB Treibhausgase) und Folgen des Klimawandels. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Beobachten und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – den Aufbau von Kohlenwasserstoffen, die wichtigsten funktionellen Gruppen organischer Stoffe und die damit verbundenen Eigenschaften beschreiben; – einfache organische Stoffe gemäß der IUPAC-Nomenklatur benennen. Untersuchen und Bearbeiten Die Schülerinnen und Schüler können – die Systematik der IUPAC-Nomenklatur zur Abschätzung von Stoffeigenschaften erfassen und nutzen; – unter Anleitung beobachten, experimentieren und einfache Protokolle verfassen; – einfache Analysen durchführen. Bewerten und Anwenden Die Schülerinnen und Schüler können – Zusammenhänge zwischen Struktur, funktionellen Gruppen und Eigenschaften organischer Stoffe herstellen; – beispielhaft Stoffkreisläufe und deren Bedeutung darstellen; – die Auswirkungen der Verwendung der verschiedenen Energieträger einschätzen; – die Gefahren des Alkohols und die Wirkung des Alkohols auf die Verkehrstüchtigkeit richtig einschätzen. Lehrstoff: Grundlagen der organischen Chemie (Systematik der organischen Verbindungen, Funktionelle Gruppen). Fossile und erneuerbare Energieträger: Gewinnung, Verarbeitung und Verwendung. Alkohole: Chemische Eigenschaften; Herstellung; Gefahren und Auswirkungen (insbesondere auf die Verkehrstüchtigkeit). Chemische Analytik. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Beobachten und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – die Zusammensetzung und Bedeutung ausgewählter synthetischer Stoffe erläutern; – die verschiedenen Stoffkreisläufe beschreiben. Untersuchen und Bearbeiten Die Schülerinnen und Schüler können – Sachinformationen zu den Themen sortieren, gewichten und sie in geeigneter Weise darstellen; – Informationen aus verschiedenen Quellen zielgerichtet auswerten und diese auch mithilfe verschiedener Techniken und Methoden adressaten- und situationsgerecht verarbeiten. Bewerten und Anwenden Die Schülerinnen und Schüler können – die globale Problematik des Rohstoffmangels darstellen und die Stoffgruppen ressourcenschonend verwenden; – die Grundlagen und die Bedeutung nachhaltigen Wirtschaftens erläutern und diese auch in ihre eigene Lebenssituation transferieren. Lehrstoff: Synthetische Stoffe (zB Kosmetika, Kunststoffe, Farbstoffe). Stoffkreisläufe. Herstellung, Verwendung und Recycling typischer Stoffe im Alltag (wie Glas, Metalle, Papier und Biomasse, Kunststoffe). III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Beobachten und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – die Definitionen von häufig benötigten Messgrößen und Maßeinheiten wiedergeben und häufig verwendete Vorsilben benutzen; – sich Größenverhältnisse erschließen und Dimensionen im Mikro- und Makrokosmos einordnen; – die Entwicklung des Weltbilds aus historischer Sicht beschreiben; – die Grundlagen der Newtonschen Mechanik nennen und Beispiele für deren Anwendung geben. Untersuchen und Bearbeiten Die Schülerinnen und Schüler können – die Arbeitsweise der Physik an Hand von ausgewählten Beispielen erläutern; – einfache Messungen von physikalischen Größen wie zB Länge, Zeit und Masse durchführen und grundlegende Aussagen über die Genauigkeit von Messungen tätigen. Bewerten und Anwenden Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundidee des internationalen Einheitensystems erläutern und Messgrößen in verschiedenen Einheiten ausdrücken; – mit den wichtigsten physikalischen Größen einfache Berechnungen durchführen; – durch Recherche grundlegende Informationen zu Aufbau und Entwicklung des Universums gewinnen und die Grenzen menschlicher Erkenntnis bei der Untersuchung des Makro- und Mikrokosmos reflektieren. Lehrstoff: Die Arbeitsweise der Physik von der Beobachtung zum physikalischen Gesetz. Das internationale Einheitensystem: Physikalische Größen (Grundgrößen und einige abgeleiteten Größen), Maßeinheiten. Dimensionen im Mikro- und Makrokosmos. Klassischer Kraftbegriff: Newtonsche Axiome, Gravitation. Entwicklung des Weltbilds aus historischer Sicht. Aufbau und Entwicklung des Universums. Raumfahrt. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Beobachten und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – die wichtigsten Formen von Energie nennen; – die wichtigsten thermischen Größen (Temperatur, Druck, Wärme als Energieform) beschreiben; – das das Prinzip der Energieerhaltung in abgeschlossenen Systemen erklären; – die Umwandlungen von Energieformen beobachten und die Energiearten benennen. Untersuchen und Bearbeiten Die Schülerinnen und Schüler können – Wärmeleitung, Wärmeströmung und Wärmestrahlung in Natur und Alltag beobachten, beschreiben und ihre Bedeutung erörtern; – Fragestellungen zu den wichtigsten Energieträgern für regenerative und konventionelle Energienutzung recherchieren und beantworten. Bewerten und Anwenden Die Schülerinnen und Schüler können – Vor- und Nachteile bewerten, die bei Nutzung der unterschiedlichen Energieformen jeweils auftreten; – Maßnahmen zur Einsparung von Energie anwenden; – die Heizungsregelung ihren Erfordernissen anpassen. Lehrstoff: Energiebegriff, Formen von Energie und Energieerhaltung. Maßnahmen zur Einsparung von Energie: Energiekennzahl, Dämmung von Gebäuden, kontrollierte Wohnraumlüftung, Solaranlagen. Heizung und deren Regelung. Vor- und Nachteile der Nutzung unterschiedlicher Heizenergien. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Beobachten und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – die wichtigsten Bauteile eines Stromkreises nennen und deren symbolische Darstellung beschreiben; – die verschiedenen Sicherheitseinrichtungen zur Vermeidung von Stromunfällen beschreiben; – die Mechanismen der Stromerzeugung im Überblick erklären. Untersuchen und Bearbeiten Die Schülerinnen und Schüler können – einfache Messungen von elektrischen Größen wie zB Spannung, Stromstärke einer Solarzelle unter verschiedenen Bedingungen messen und Aussagen über die Genauigkeit von Messungen tätigen; – feststellen, welche Sicherheitseinrichtungen in ihren eigenen Wohnungen vorhanden sind; – Fragestellungen zu den wichtigsten Energieträgern für regenerative und konventionelle Stromerzeugung recherchieren und beantworten. Bewerten und Anwenden Die Schülerinnen und Schüler können – Vor- und Nachteile bewerten und beschreiben, die bei Nutzung der unterschiedlichen Energieformen jeweils auftreten; – den Stromverbrauch verschiedener Elektrogeräte berechnen; – mit Hilfe des Energielabels Kaufentscheidungen begründen; – Maßnahmen zur Einsparung von Strom anwenden. Lehrstoff: Grundlagen der Elektrizität. Elektrischer Strom: Sicherer und sparsamer Umgang. Erzeugung aus fossilen und regenerativen Energiequellen. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Beobachten und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – Beispiele für verschiedene Typen von Sinnesorganen zur Wahrnehmung der Umwelt in Aufbau und Funktion beschreiben; – Schall als mechanische Welle und die wichtigsten Eigenschaften von Schall wie Ausbreitung, Tonhöhe, Lautstärke usw. beschreiben; – erklären, wie das Ohr aus physikalischer Sicht akustische Reize verarbeitet; – Licht als elektromagnetische Welle und die wichtigsten Phänomene des Lichts beschreiben; – das optische System des Auges beschreiben; – eine Übersicht über moderne Verfahren zur Diagnose und Therapie von Krankheiten geben. Untersuchen und Bearbeiten Die Schülerinnen und Schüler können – einfache akustische Vorgänge nach Anleitung untersuchen und beschreiben; – einfache Freihandexperimente zur Physik des Lichts durchführen und dokumentieren. Bewerten und Anwenden Die Schülerinnen und Schüler können – Schallgeber und Schallempfänger in ihrem Einsatz und hinsichtlich der Lärmbelastung bewerten; – einfache optische Geräte anwenden (zB Linsen) und die Verbesserung der Reizaufnahme bewerten. Lehrstoff: Schall und Akustik. Licht und Optik. Diagnose und Therapie von Krankheiten (wie zB Tumorerkrankungen) anhand ausgewählter moderner Verfahren mit elektromagnetischen Wellen und Teilchenstrahlung (zB Röntgen, MRT, PET, CT, Laser) und deren Einfluss auf den Organismus. 6. WIRTSCHAFT 6.1 GLOBALWIRTSCHAFT, WIRTSCHAFTSGEOGRAFIE UND VOLKSWIRTSCHAFT I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – kartografische Medien anwenden; – geologische und geomorphologische Kräfte und ihre Auswirkungen erklären; – Grundlagen der Klimageografie erklären; – wirtschaftliche Nutzungsformen der landschaftsökologischen Zonen analysieren; – Entwicklungen in der Weltbevölkerung analysieren; – wirtschaftliche und soziale Entwicklungen in Entwicklungs- und Schwellenländern analysieren; – Lebenswelten in ländlichen und städtischen Regionen vergleichen. Lehrstoff: Grundlagen der Geografie: Orientierung mit unterschiedlichen kartografischen Medien. Physiogeografische Grundlagen. Nutzung von Naturräumen. Globale Bevölkerungstendenzen inkl. Migration. Entwicklungsländer und Schwellenländer: Indikatoren und Gründe der Unterentwicklung. Unterschiedliche Entwicklungsniveaus. Entwicklungen in der Landwirtschaft und im Bergbau (Rohstoffökonomien). Modelle des ökonomischen Wandels anhand exemplarischer Staaten bzw. Wirtschaftsregionen. Lebenswelten im ländlichen und städtischen Raum. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ökonomische Entwicklungen in ausgewählten Regionen erläutern; – naturräumliche Gegebenheiten Österreichs beschreiben; – Folgen der Bevölkerungsentwicklung Österreichs und der Migration analysieren; – die Wirtschaftssektoren Österreichs beschreiben und bewerten; – Arten und Folgen der Globalisierung beschreiben und bewerten; – die Notwendigkeit einer nachhaltigen Wirtschaft vor dem Hintergrund der Ressourcenverknappung beurteilen. Lehrstoff: Industrieländer: Ökonomische und regionale Entwicklungen in ausgewählten Regionen. Globalisierung und Nachhaltigkeit: Chancen und Risiken unterschiedlicher Formen der Globalisierung. Folgen der Globalisierung auf ökologische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Systeme. Österreich: Naturräumliche Voraussetzungen und Nutzungen. Bevölkerungsentwicklung, Migration. Wirtschaftsregionen und Wirtschaftssektoren (Landwirtschaft, Industrie, Dienstleistungen, Tourismus, Energie, Verkehr). 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – volkswirtschaftliche Grundbegriffe und Messgrößen verstehen und erklären; – verschiedene Wirtschaftssysteme, -ordnungen und -theorien erklären; – die Markt, Marktformen und Preisbildung beeinflussenden Faktoren sowie Gründe für Marktversagen erläutern; – die Grundlagen des Geld- und Währungswesens erklären; – die Rahmenbedingungen des Budgets im Überblick erklären; – den Konjunkturablauf beschreiben; – die Zusammenhänge im magischen Vieleck sowie deren Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche und gesellschaftliche Situation in den Grundzügen erläutern. Lehrstoff: Volkswirtschaftliche Grundbegriffe und Messgrößen. Wirtschaftssysteme – Wirtschaftsordnungen. Wirtschaftstheorien. Markt und Preis. Konjunkturpolitik. Geld- und Währungspolitik. Budget- und Budgetpolitik. 6.2 BETRIEBSWIRTSCHAFT II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – den Einfluss und die Bedeutung von Wirtschaft im täglichen Leben beschreiben; – die Auswirkungen des Wirtschaftens auf unsere Leben einschätzen; – den Zusammenhang zwischen knappen Ressourcen und Gütern darstellen; – das ökonomische Prinzip erklären und anwenden; – die grundlegende Funktionsweise von Märkten beschreiben; – das Prinzip der Arbeitsteilung erklären; – die Produktionsfaktoren und deren Bedeutung beurteilen; – Leistungsbereiche in Unternehmen unterschiedlicher Branchen beschreiben; – Kaufverträge analysieren und inhaltlich gestalten; – Kaufvertragswissen im Privat- und Berufsleben situationsgerecht anwenden. Lehrstoff: Grundlagen der Wirtschaft: Wirtschaftsteilnehmer; Funktionsweise und Formen von Märkten; Arbeitsteilung und Produktionsfaktoren. Unternehmen: Leistungsbereiche in Unternehmen unterschiedlicher Branchen. Kaufvertrag: Phasen, Voraussetzungen für das Zustandekommen; Mindestbestandteile. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Kaufverträge analysieren und inhaltlich gestalten; – geeignete Zahlungsformen beschreiben und die entsprechenden Zahlungsformulare ausfüllen (offline und online); – die Möglichkeiten der Durchsetzung ihrer Rechte als Konsumentinnen und Konsumenten darstellen; – rechtskonforme und betriebswirtschaftlich sinnvolle Lösungen bei Kaufvertragsverletzungen finden; – im Geschäftsleben richtig kommunizieren und Geschäftsbriefe inhaltlich richtig gestalten; – einen zusammenhängenden Geschäftsfall aus dem Bereich des Kaufvertrages praxisgerecht bearbeiten. Lehrstoff: Kaufvertrag: Bestandteile inkl. Zahlungsformen, E-Commerce, Kaufvertragsverletzungen. Konsumentenschutz. Betriebliche Kommunikation (inkl. Schriftverkehr). III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die grundlegende Aufgaben des Personalmanagements darstellen; – den Personalbedarf näherungsweise ermitteln; – Bewerbungsunterlagen erstellen und sich professionell bewerben; – die grundlegenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen erläutern; – die Grundzüge der Marktforschung und Marktforschungsmethoden nennen; – Zielgruppen für eine zielführende Marktbearbeitung definieren. Lehrstoff: Personalmanagement (Personalbedarf; Personalauswahl, Bewerbung, Beurteilung, usw.). Grundlagen des Arbeitsrechts. Marketing: Marktforschung. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ein Marketingkonzept für eine Geschäftsidee entwickeln; – einen Businessplan (inkl. Gründungskosten ohne Finanzplan) für eine Geschäftsidee erstellen und präsentieren; – Marketingmaßnahmen analysieren und kritisch beurteilen. Lehrstoff: Marketing: Marketing-Mix. Business-Plan. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – eine Geschäftsidee entwickeln; – rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen bei der Unternehmensgründung analysieren und daraus Entscheidungen ableiten. Lehrstoff: Unternehmensgründung: Entwicklung einer Geschäftsidee. Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen bei der Unternehmensgründung (Gewerberecht, Unternehmer, Firma/Firmenbuch, Rechtsformen, Vollmachten). 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Bedeutung verschiedener Branchen für die Wirtschaftsentwicklung darstellen; – die Geschäftsfelder von Kreditinstituten erläutern; – die wesentlichen Geschäfte, die Banken für/mit Privatpersonen und Unternehmen tätigen, durchführen; – wirtschaftliche Risiken im Privatbereich und im Unternehmen erkennen; – Möglichkeiten aufzeigen und eine Strategie entwickeln, um sich vor wirtschaftlichen Risiken zu schützen. Lehrstoff: Grundstrukturen der Branchen (Handel, Industrie, Versicherung und Gewerbe). Kreditinstitute. Insolvenz, Privatkonkurs. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die grundlegende Funktionsweise des Kapitalmarkts beschreiben; – Investitionsentscheidungen auf Basis quantitativer und qualitativer Kriterien treffen; – Finanzierungsmöglichkeiten bewerten und situationsgerecht nutzen; – die normative, die strategische und die operative Ebene in Unternehmen beschreiben und unterscheiden; – Managementfunktionen beschreiben. Lehrstoff: Kapitalmarkt. Grundlagen der Finanzierung und Investition. Unternehmensführung: Betriebsorganisation, Management, Managementfunktionen, Managementkonzepte. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Managementkonzepte analysieren; – Fallstudien zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen mit einer Verknüpfung zu Rechnungswesen und Controlling lösen. Lehrstoff: Unternehmensführung: Managementkonzepte. Case Studies. Schularbeiten: II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester. IV. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 7. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 8. Semester. V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten, mindestens eine davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Rechnungswesen und Controlling“. 6.3 RECHNUNGSWESEN UND CONTROLLING I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Aufgaben, die rechtlichen Grundlagen und die Bedeutung des Rechnungswesens für die betriebliche Praxis erklären; – einfache Finanzpläne aus dem Privat- und Unternehmensbereich erstellen und erklären sowie Maßnahmen zur Verbesserung vorschlagen; – Belege erkennen, prüfen, bearbeiten und organisieren; – Belege und Geschäftsfälle in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erfassen; – den Erfolg der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln und analysieren; – die Umsatzsteuervoranmeldung erstellen; – die wesentlichen Unterschiede zwischen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Doppelter Buchführung erklären; – einfache Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen erstellen und erklären; – Buchungssätze auf Basis von Belegen und Geschäftsfällen unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer bilden und deren Erfolgswirksamkeit beurteilen; – Kontenarten den entsprechenden Kontenklassen zuordnen und den Kontenplan einsetzen; – die Grundlagen des Umsatzsteuerrechts anwenden und die Umsatzsteuer richtig berechnen und verbuchen; – einfache Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung auf Konten erfassen und diese abschließen sowie den Erfolg direkt und indirekt ermitteln. Lehrstoff: Aufgaben und gesetzliche Rahmenbedingungen des Rechnungswesens. Erstellung einfacher Finanzpläne (Budgets) aus dem Privat- und Unternehmensbereich. Belege. Belegorganisation inkl. Formvorschriften. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Rechtliche Bestimmungen. Vorgeschriebene Aufzeichnungen anhand von Belegen inkl. Umsatzsteuer. Kassa-/Bankbuch. Anlageverzeichnis. Umsatzsteuervoranmeldung. Erfolgsermittlung. Einführung in die Doppelte Buchführung: Inventur. Inventar. Bilanz. Gewinn- und Verlustrechnung. Einfache Geschäftsfälle: Kontenrahmen. Kontenplan. Umsatzsteuer. Verbuchung auch anhand von Belegen (Anlagenkäufe, Wareneinkäufe, Warenverkäufe, Verbuchung von Aufwänden und Erträgen, Rechnungsausgleich durch Barzahlung und Banküberweisung). II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – einfache und komplexe Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung erfassen; – die Erfolgsauswirkung dieser Geschäftsfälle erkennen und interpretieren. Lehrstoff: Komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung (insbesondere Bestandsveränderungen, Warenrücksendungen, Bezugs- und Versandkosten, Rabatte, Skonto, Privatentnahmen, Privateinlagen, Rechnungsausgleich durch Kredit- Bankomatkarte, KFZ-Betriebskosten, Mahnspesen, Verzugszinsen, Kontoabschluss Bank). Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen. Branchenspezifische Software. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung verbuchen; – laufende Bezüge inkl. Überstunden abrechnen und verbuchen; – Sonderzahlungen abrechnen; – einen Lohn- und Gehaltszettel erklären; – Lohn- und Gehaltsnebenkosten ermitteln und verbuchen; – eine Arbeitnehmerveranlagung mittels FinanzOnline durchführen; – den (gesamten) Personalaufwand für den Betrieb aufzeigen. Lehrstoff: Eigenverbrauch (amtliche Sachbezugswerte). Personalverrechnung: Abrechnung von Löhnen und Gehältern. Überstundenberechnung. Zuschläge, Zulagen, Sachbezüge. Sonderzahlungen. Verbuchung von Löhnen und Gehältern sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten. Arbeitnehmerveranlagung. Komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung. Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen. Branchenspezifische Software/Tabellenkalkulation. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Stellenwert, Aufgaben und Teilbereiche der Kostenrechnung im Unternehmen erläutern; – Zusammenhang und Unterschied zwischen Finanzbuchführung und Kostenrechnung erklären; – Aufwände/Erträge zu Kosten/Erlösen überleiten; – Kosten auf Kostenstellen zurechnen, die Selbstkosten ermitteln und die Zuschlagsätze ermitteln; – branchentypische Kalkulationen durchführen und die Ergebnisse auf ihre Anwendbarkeit überprüfen; – das Betriebsergebnis ermitteln und erklären; – komplexe Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung erfassen. Lehrstoff: Aufgaben und Stellung der Kostenrechnung im Unternehmen. Grundbegriffe. Vollkostenrechnung: Kostenartenrechnung. Kostenstellenrechnung. Kostenträgerrechnung. Betriebsergebnisrechnung. Komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung. einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen. Branchenspezifische Software/Tabellenkalkulation. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – zwischen fixen und variablen Kosten unterscheiden; – Deckungsbeiträge ermitteln; – Unternehmensentscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung treffen und begründen; – komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen; – Fremdwährungen (Valuten und Devisen) umrechnen. Lehrstoff: Teilkostenrechnung: Operative Entscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung (zB Entscheidung über Zusatzauftrag, Break-Even-Analyse, Mindestpreis). Komplexe Geschäftsfälle (insbesondere Abrechnung von Kredit- und Bankomatkarten, Steuern und Abgaben). IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die erforderlichen Arbeitsschritte zur Erstellung des Jahresabschlusses beschreiben; – die grundlegenden Bewertungsvorschriften und Bewertungsgrundsätze anwenden; – die Aufgaben der Anlagenbewertung erklären; – Zugänge und Abgänge des Anlagevermögens in der Buchführung erfassen und eine Weiterbehandlung im Rahmen des Jahresabschlusses vornehmen; – die Verbuchung von Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung durchführen; – die Auswirkung der Anlagenbewertung auf Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erklären; – Anlagegegenstände im Anlageverzeichnis erfassen; – die Verbrauchsermittlung durchführen sowie Bestandsveränderungen inkl. Schwund und Abwertung verbuchen; – komplexe Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung erfassen. Lehrstoff: Jahresabschluss: Grundlagen. Reihenfolge der Abschlussarbeiten. Inventur und Inventar. Bewertungsgrundsätze, -maßstäbe und -regeln. Anlagenbewertung. Bewertung des Umlaufvermögens – Material/Waren: Einfache Bewertung (Bestandsveränderung), indirekte Bewertung, Schwund, Abwertung. Nach Möglichkeit mit Computerunterstützung. Komplexe Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung. Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Aufgaben der Forderungsbewertung erklären; – Forderungen bewerten und die notwendigen Buchungen durchführen sowie die Auswirkung der Bewertung von Forderungen auf Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erläutern; – Verbindlichkeiten bewerten und die notwendigen Buchungen durchführen sowie die Auswirkung auf Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erläutern; – Aufwände und Erträge periodenrein in der Doppelten Buchführung erfassen sowie die Auswirkung der Bewertung auf Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erläutern; – den Erfolg unter Berücksichtigung der Bewertungsarbeiten ermitteln; – Unterschiede und Zusammenhänge zwischen Unternehmensrecht und Steuerrecht im Rahmen eines Jahresabschlusses in Grundzügen erklären; – komplexere Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen durchführen sowie komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen. Lehrstoff: Jahresabschluss: Bewertung des Umlaufvermögens – Forderungen. Bewertung der Verbindlichkeiten. Rechnungsabgrenzungen. Erfolgsermittlung. Erfolgsverteilung. Unternehmensrecht – Steuerrecht (in Grundzügen). E-A-Rechnung (vertiefende Übungsbeispiele). Komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung. Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – den Unterschied zwischen Rücklagen, Rückstellungen und Rückständen erklären; – einen Jahresabschluss lesen; – wichtige finanzwirtschaftliche und erfolgswirtschaftliche Kennzahlen berechnen und interpretieren; – die Ergebnisse des Jahresabschlusses mit Instrumenten der Gefahrenfrüherkennung (zB Quicktest) auswerten und mögliche Verbesserungsmaßnahmen nennen; – Grundlagen des Steuerrechts anwenden; – komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen; – komplexe betriebswirtschaftliche Aufgabenstellungen (unter Einbeziehung des Lehrstoffes aller Jahrgänge) lösen. Lehrstoff: Jahresabschluss inklusive Controlling: Rücklagen (Begriffe. Einteilung. Beurteilung aus bilanzpolitischer Sicht). Darstellung und Interpretation von Zahlenmaterial (insbesondere Einzelunternehmen und Personengesellschaften). Errechnung und Interpretation von Kennzahlen. Liquiditätsanalyse. Steuerrecht: Einkommensteuer. Case Studies (fächerübergreifend mit „Betriebswirtschaft“). 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen; – Fallstudien mit einer Verknüpfung zu Betriebswirtschaft bearbeiten. Lehrstoff: Case Studies (fächerübergreifend mit „Betriebswirtschaft“). Schularbeiten: I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten. II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester. IV. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 8. Semester. V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten, mindestens eine davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft“. 6.4 ANGEWANDTES INFORMATIONSMANAGEMENT I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Funktionsweise eines Computersystems beschreiben; – Computersysteme unterscheiden und daraus Kaufentscheidungen ableiten; – einfache Fehler erkennen und sie beheben; – Hilfequellen nutzen; – die wichtigsten Maßeinheiten der Informatik nennen und damit arbeiten (Bit, Byte, KB, MB,GB); – Netzwerke sicherheitsbewusst nutzen; – sichere Passwörter erstellen und damit verantwortungsvoll umgehen; – unterschiedliche Datensicherungskonzepte für den privaten Bereich nennen; – die Notwendigkeit des Einsatzes von Virenschutz und Firewall begründen; – aktuelle Online-Dienste (zB Cloud-Services) nutzen und Daten online verwalten; – persönliche Online-Wissensdatenbanken strukturiert anlegen und verwalten (zB Online-Bookmarksysteme, Literaturverwaltung); – gängige Eingabemethoden nutzen; – die Grundbegriffe von Typografie und Farbgestaltung anwenden; – die Layout- und Designprinzipien anwenden; – die Richtlinien der relevanten ÖNORM anwenden; – Zeichen- und Absatzformate effizient einsetzen; – Tabellen in einem Textverarbeitungsprogramm erstellen; – Bilder in Dokumente einbinden und mit den vorhandenen Tools bearbeiten; – private Schriftstücke erstellen; – Dokumente für die digitale Weitergabe und den Druck optimieren; – Grundzüge des Urheberrechts erläutern; – unterschiedliche Lizenzmodelle nennen; – sicher im Internet agieren; – gezielt online recherchieren; – Informationen auf Plausibilität und Authentizität prüfen; – verantwortungsbewusst, effizient und zielgerichtet online kommunizieren; – soziale Netzwerke im privaten Bereich verantwortungsbewusst nutzen. Lehrstoff: Grundlagen der Informationstechnologie. Betriebssystem, Arbeiten im Netzwerk und ausgegliederte IT-Infrastruktur (zB Cloud Computing). Wissensmanagement. Aktuelle Eingabesysteme, Training der Schreibfertigkeit. Typografie und Layout. Bildbearbeitung. Textverarbeitung. Gesetzliche Bestimmungen: Grundzüge des Urheberrechts, Lizenzmodelle. Internet und Internetdienste. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – geschäftliche und private Schriftstücke erstellen; – Formulare in einem Textverarbeitungsprogramm erstellen; – kollaborative Techniken zB durch das gemeinsame Arbeiten an Dokumenten und Mind-Maps nutzen; – Berechnungen in einem Tabellenkalkulationsprogramm effizient durchführen; – grundlegende Funktionen in einem Tabellenkalkulationsprogramm effizient einsetzen; – Zellenformatierungen und Zahlenformate aufgabenspezifisch anwenden; – mit Listen arbeiten; – Daten für den Druck aufbereiten; – Präsentationen unter Berücksichtigung der Präsentationsrichtlinien erstellen; – Präsentationen zielgruppenorientiert gestalten. Lehrstoff: Textverarbeitung: Fortgeschrittene Textverarbeitung. Tabellenkalkulation. Präsentation: Präsentationsrichtlinien und fortgeschrittene Präsentationsgestaltung. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Seriendokumente unter Verwendung einer Datenbank erstellen; – Seriendokumente mit Bedingungen erstellen; – Elemente aus anderen Anwendungen einbinden; – Dateiformate erklären und ausgabeorientiert verwenden; – Farbmodi unterscheiden und zielgerichtet anwenden; – Bilder digitalisieren und erstellen – mit einem Grafik- und Bildbearbeitungsprogramm Bilder korrigieren und optimieren; – das Ebenenkonzept erklären und mit Ebenen arbeiten; – Werkzeuge der Bildbearbeitung aufgabenspezifisch einsetzen; – mit Masken und Kanälen arbeiten. Lehrstoff: Textverarbeitung: Fortgeschrittene Textverarbeitung. Dateiformate. Grafik- und Bildbearbeitung: Fortgeschrittene Bildbearbeitung. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – erweiterte Funktionen eines Tabellenkalkulationsprogrammes effizient einsetzen; – umfangreiche Daten aufbereiten, sortieren, filtern und analysieren; – umfangreiche Daten grafisch darstellen; – einfache Publikationen mit druckfähigen Grafiken erstellen; – Texte durch visuelle Maßnahmen verstärken; – Adressen, Aufgaben und Termine von Einzelpersonen und Personengruppen verwalten. Lehrstoff: Tabellenkalkulation: Fortgeschrittene Tabellenkalkulation und Datenanalyse. Desktop Publishing: Grundlagen. Adress-, Aufgaben- und Terminverwaltung. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundstruktur einer Webseite erklären; – Grundfunktionen von HTML und CSS anwenden. – die Usability-Richtlinien für Online-Auftritte erläutern; – in einem Content Management System redaktionell arbeiten; – unterschiedliche Soziale Netzwerke und deren Einsatzbereiche beschreiben; – die Notwendigkeit der regelmäßigen Betreuung eines betrieblichen Online-Auftritts beschreiben; – die wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung von sozialen Netzwerken erläutern. Lehrstoff: Online-Publishing: Content Management System, Soziale Netzwerke. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – umfangreiche Schriftstücke erstellen; – individuelle Vorlagen erstellen; – umfangreiche mehrseitige Publikationen mit Grafiken für den professionellen Druck erstellen; – unterschiedliche Anbieter von Cloud-Services nennen; – Möglichkeiten einer ausgegliederten IT-Infrastruktur (zB Cloud-Dienste) und deren Nutzen und Risiken erläutern. Lehrstoff: Textverarbeitung: Fortgeschrittene Textverarbeitung. Desktop Publishing: Fortgeschrittenes Desktop Publishing. Ausgegliederte IT-Infrastruktur (zB Cloud Computing). 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – neue IT-Technologien und deren Folgen im gesellschaftlichen Zusammenhang kritisch hinterfragen; – gesellschaftliche und soziale Auswirkungen von neuen Medien erkennen und beschreiben; – die datenschutzrechtlichen Bestimmungen anwenden; – Datenbankstrukturen erklären; – Datenbanken erstellen und bearbeiten; – unterschiedliche Datensicherungskonzepte für den betrieblichen Bereich erläutern; – die Methoden der Verschlüsselung nennen; – die Notwendigkeit des Einsatzes von Verschlüsselung begründen; – Online-Services des öffentlichen Bereiches mit Bürgerkartenfunktion nutzen; – die Bedeutung der digitalen Signatur einschließlich der gesetzlichen Basis erläutern; – die aktuellen IT-Technologien und entsprechende Anwendungsszenarien beschreiben. Lehrstoff: Informationsethik. Datenschutz und Datensicherheit. Datenbanken. E-Government, Digitale Signatur, Verschlüsselung. Neue Medien und Technologien Schularbeiten: I. Jahrgang: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten. II. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester. IV. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 8. Semester. 6.5 RECHT V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ausgewählte rechtliche Sachverhalte realistisch einschätzen, lösungsorientiert bearbeiten und die dazu erforderlichen Rechtsbegriffe verstehen; – die grundlegenden Rechtsvorschriften und –quellen nennen; – die jeweilige Rechtslage realistisch einschätzen und sich eine rechtskonforme Meinung bilden; – die entsprechenden Wege der Rechtsdurchsetzung finden. Lehrstoff: Personenrecht, insbesondere Handlungsfähigkeit und ihre Beschränkung (Sachwalterschaft, Angehörigenvollmacht, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, gerichtliche Unterbringung). Familienrecht, insbesondere die rechtliche Beziehung zwischen Eltern und Kindern, Patchworkfamilie, das Kindeswohl, Jugendwohlfahrt, Eherecht, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft und die Durchsetzung des Familienrechts. Erbrecht. Sachenrecht. Schuldrecht, insbesondere Schadenersatzrecht. Gerichtsbarkeit, insbesondere Gerichtsverfahren, Gerichtsinstanzen, Vertretung vor Gericht. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ausgewählte rechtliche Sachverhalte realistisch einschätzen, lösungsorientiert bearbeiten und die dazu erforderlichen Rechtsbegriffe verstehen; – die grundlegenden Rechtsvorschriften und –quellen nennen; – die jeweilige Rechtslage realistisch einschätzen und sich eine rechtskonforme Meinung bilden; – die entsprechenden Wege der Rechtsdurchsetzung finden. Lehrstoff: Exekutionsrecht. Insolvenzrecht. Arbeits- und Sozialrecht. Rechtsmaterien im Gesundheitswesen. Verwaltungsverfahren. Sozialpartnerschaft und Interessenvertretungen. Strafrecht. Internationale Beziehungen und Organisationen, insbesondere UNO. 7. HAUSHALTSÖKONOMIE I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – über eine professionelle Einstellung zur Dienstleistung verfügen und entsprechen in Kleidung und Erscheinungsbild den Anforderungen der Berufsfelder; – wertschätzend und schonend mit Ressourcen und den eingesetzten Lebensmitteln, Arbeitsmaterialien, Betriebsmitteln und Geräten umgehen; – die Grundlagen der Arbeitssicherheit, Hygiene und Ergonomie in der betrieblichen Situation umsetzen; – die Grundstrukturen des Hygienemanagements darstellen; – ergonomische Grundkenntnisse anwenden; – das Grundinventar von Haushaltsküchen und die wichtigsten Arbeitsgeräte funktionsgerecht und sicherheitsbewusst einsetzen; – überblicksmäßig das Grundinventar von Großküchen beschreiben; – Vorbereitungstechniken durchführen; – einfache Speisen und Getränke unter Anwendung ernährungsphysiologischer Bedürfnisse sowie ökologischer und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen; – die unterschiedlichen Bedürfnisse verschiedener Zielgruppen berücksichtigen; – für eine gepflegte Tischkultur sorgen und sich bei Tisch korrekt und sicher benehmen; – die Organisation der Gemeinschaftsverpflegung und Speiseausgabesysteme darstellen; – effiziente Haushaltsorganisation in unterschiedlichen Institutionen und sozialen Systemen beschreiben; – Wohnbedürfnisse unterschiedlicher Personengruppen beschreiben; – Grundlagen der Wohnraumgestaltung und der Pflege und Reinigung des Wohnbereiches anwenden; – die Organisation der Wäscheverwaltung erläutern und durchführen. Lehrstoff: Haushalts- und Betriebsorganisation: Arbeitsplanung und -organisation. Haushaltsformen. Aufbauorganisation. Wohnbedürfnisse. Wohnraumgestaltung. Organisation der Pflege und Reinigung. Gute Hygienepraxis. Arbeitssicherheit, Ergonomie. Ökologische und nachhaltige Wirtschaftsführung. Personalmanagement: Mitarbeiterführung, Personalentwicklung, Personaleinsatzplanung. Küchenpraxis: Warenbewirtschaftung. Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion; Portionieren und Anrichten. Gemeinschaftsverpflegung. Qualitätssicherung und -kontrolle von Speisen und Arbeitsabläufen. Tisch- und Esskultur. 8. BEWEGUNG UND SPORT Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung. B. Verbindliche Übung PRAXISREFLEXION III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Bedeutung der schriftlichen Dokumentation begründen und Praxisprotokolle pünktlich, inhaltlich und formal korrekt verfassen; – ihre Beobachtungen und Erfahrungen reflektieren; – die Bedeutung der Schweigepflicht erläutern und diese wahren; – eigene Stärken und Schwächen (eigene Grenzen) erkennen und sind fähig selbstverantwortlich zu handeln und. rechtzeitig Unterstützung anzufordern; – einander aktiv zuhören und die Bedeutung der Supervision begründen; – die positive Wirkung von engagiertem, selbstständigem und pflichtbewusstem Verhalten auf das Selbstbewusstsein beschreiben; – ihre Erfahrungen und Eindrücke, sowie allgemeine Informationen über die Praxisstellen im Rahmen von Präsentationen weitergeben; – über mögliche Berufe und berufliche Weiterentwicklungen informieren. Lehrstoff: Einrichtungen im sozialen, gesundheitlichen, medizinischen, pädagogischen und im sonder- und heilpädagogischen Bereich. Reflexion. Präsentation. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Bedeutung der schriftlichen Dokumentation begründen und Praxisprotokolle pünktlich, inhaltlich und formal korrekt verfassen; – ihre Beobachtungen und Erfahrungen reflektieren; – die Bedeutung der Schweigepflicht erläutern und diese wahren; – eigene Stärken und Schwächen (eigene Grenzen) erkennen und sind fähig selbstverantwortlich zu handeln bzw. rechtzeitig Unterstützung anzufordern; – einander aktiv zuhören und die Bedeutung der Supervision begründen; – die positive Wirkung von engagiertem, selbstständigem und pflichtbewusstem Verhalten auf das Selbstbewusstsein beschreiben; – ihre Erfahrungen und Eindrücke, sowie allgemeine Informationen über die Praxisstellen im Rahmen von Präsentationen weitergeben; – über die Möglichkeiten der Berufswahl und der beruflichen Weiterentwicklung orientieren. Lehrstoff: Einrichtungen im sozialen, gesundheitlichen, medizinischen, wirtschaftlichen, pädagogischen und im sonder- und heilpädagogischen Bereich. Reflexion. Präsentation. SOZIALES LERNEN I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die eigenen Bedürfnisse im Klassenverband beschreiben; – Anliegen und Bedürfnisse anderer erkennen und respektieren; – können Klassenregeln formulieren und anwenden; – für sich und für andere im Rahmen gestellter Aufgaben Verantwortung übernehmen; – die Schul- und Hausordnung erläutern; – situationsgerecht auftreten; – wesentliche Arbeitsschritte planen und Lernprozesse steuern; – das eigene Lernverhalten reflektieren; – Lerntypen-gerechte Lernstrategien anwenden; – Rückmeldungen für sich auswerten; – ihre Stärken und Schwächen erkennen und benennen; – können selbstverantwortlich Informationen einholen und Unterstützung suchen. Lehrstoff: Schule als Lebensbereich und Regeln des Zusammenlebens. Selbstorganisation und Lernmanagement. C. Praktikum während des Unterrichtsjahres Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können die erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität in Institutionen des Sozial- und Gesundheitsbereiches oder Wirtschaftsbereiches umsetzen; – haben einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben und in die unterschiedlichen Handlungsfelder und Tätigkeitsbereiche (zB Verwaltung, Arbeiten an den Klienten und Klientinnen); – können aus der Praxiserfahrung eine realistische Einschätzung im konkreten beruflichen Umfeld gewinnen; – können Rechte und Pflichten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nennen; – sind in der Lage, sich Vorgesetzten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie anvertrauten Menschen gegenüber freundlich, wertschätzend und respektvoll zu verhalten; – erkennen die Bedeutung von Teamfähigkeit, Kommunikations- und Konfliktlösungskompetenz sowie Psychohygiene im Berufsleben; – können ihre sozialen Kompetenzen und ihre Kritikfähigkeit erweitern. Inhaltlicher Rahmen: Laut Stundentafel. Hospitationsaufgaben in den jeweiligen Praktikumsstellen, betreut durch Praxisbegleitlehrerinnen und Praxisbegleitlehrer sowie Praxisanleiter und Praxisanleiterinnen vor Ort. D. Pflichtpraktikum (Ferialpraktikum) Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können die erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität in Institutionen des Sozial- und Gesundheitsbereiches oder Wirtschaftsbereiches umsetzen und vertiefen; – erhalten einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben und in die unterschiedlichen Handlungsfelder und Tätigkeitsbereiche (zB Verwaltung, Arbeiten an den Klienten und Klientinnen); – können aus der Praxiserfahrung eine realistische Einschätzung im konkreten beruflichen Umfeld gewinnen; – können Rechte und Pflichten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nennen; – sind in der Lage, sich Vorgesetzten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie anvertrauten Menschen gegenüber freundlich, wertschätzend und respektvoll zu verhalten; – erkennen die Bedeutung von Teamfähigkeit, Kommunikations- und Konfliktlösungskompetenz sowie Psychohygiene im Berufsleben; – können ihre sozialen Kompetenzen und ihre Kritikfähigkeit erweitern. Zeitlicher Rahmen und inhaltlicher Rahmen: Zwischen dem III. und IV. Jahrgang im Ausmaß von 8 Wochen (Vollzeit) im Sozialbereich. Zwischen dem IV. und V. Jahrgang im Ausmaß von 8 Wochen im Sozialbereich oder im Ausmaß von jeweils 4 Wochen im Sozialbereich und im Wirtschaftsbereich. E. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze: Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß. Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. F. Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe: Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen. Lehrstoff: Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind. G. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1. Deutsch in der Deutschförderklasse Wie Anlage A1 Abschnitt VI Unterabschnitt D Z 1 2. Religion Wie Abschnitt V 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung Für die weiteren Pflichtgegenstände bzw. für die verbindliche Übung sind die jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt A bzw. Unterabschnitt B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe und die didaktischen Grundsätze gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt E anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers. Beachte für folgende Bestimmung zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 3 idF BGBl. II Nr. 250/2021 Anlage B1 HOTELFACHSCHULE I. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) A. Pflichtgegenstände Wochenstunden Lehrverpflichtungsgruppe Klasse Summe 1 2. 3. 1. Religion/Ethik 12 2 2 2 6 (III)/III 2. Allgemeinbildung, Sprache und Medien 2.1 Deutsch 2 3 3 3 9 (I) 2.2 Englisch 3 3 3 9 (I) 2.3 Geschichte und Politische Bildung 3 0 2 2 4 III 2.4 Biologie und Ökologie 2 0 0 2 III 2.5 Officemanagement und angewandte Informatik 4 3 2 2 7 II 3. Tourismus und Wirtschaft 3.1 Tourismusgeografie 5 0 0 3 3 III 3.2 Tourismusmarketing 6 0 3 2 5 II 3.3 Kultur- und Tourismusland Österreich 0 2 0 2 III 3.4 Betriebs- und Volkswirtschaft 2 2 1 2 5 I 3.5 Rechnungswesen 2 7 3 3 3 9 I 3.6 Recht 0 0 2 2 III 4. Gastronomie und Hotellerie 4.1 Ernährung 2 0 0 2 III 4.2 Küchenorganisation und Kochen 4 3 3 10 IV 4.3 Serviceorganisation, Servieren und Getränke 4 3 3 10 IVa 4.4 Wahlpflichtbereich: Spezialisierung 8 9 0 2 1 3 IVa 5. Betriebspraktikum 10 3 3 3 9 (Va) 6. Bewegung und Sport; Sportliche Animation 2 2 2 6 (IVa) Wochenstundenzahl 33 34 36 103 B. Verbindliche Übung Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation 11 2 0 0 2 III Gesamtwochenstundenzahl 35 34 36 105 C. Pflichtpraktikum Insgesamt 24 Wochen vor Eintritt in die 3. Klasse D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 9 E. Förderunterricht 9 F. Fakultatives Praktikum 4 Wochen vor Eintritt in die 3. Klasse ___________________________ 1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden. 2 Mit Computerunterstützung. 3 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 3-4 Wochenstunden festgelegt werden. 4 Das Gesamtwochenstundenausmaß des Gegenstandes kann nach den Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 6-7 Wochenstunden festgelegt werden. 5 Das Gesamtwochenstundenausmaß des Gegenstandes kann nach den Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 2-3 Wochenstunden festgelegt werden. 6 Inklusive Projektmanagement. 7 Das Gesamtwochenstundenausmaß des Gegenstandes kann nach den Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 8-9 Wochenstunden festgelegt werden. 8 Folgende Module stehen zur Wahl: Jungsommelière und Jungsommelier Österreich, Käsekennerin und Käsekenner in Österreich oder Jungbarkeeperin und Jungbarkeeper Österreich. 9 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III). 10 Das Gesamtwochenstundenausmaß des Gegenstandes kann nach den Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 8-9 Wochenstunden festgelegt werden. 11 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 1-2 Wochenstunden festgelegt werden. 12 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. G. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung Wochenstunden pro Semester Lehrverpflichtungsgruppen 1. Deutsch in der Deutschförderklasse 20 (I) 2. Religion 2 (III) 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 x 2 Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung Gesamtwochenstundenzahl x 3 Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 ______________________________ 1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Hotelfachschule; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung. 2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl. 3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Klasse gemäß der Stundentafel der Hotelfachschule. 4 Gemäß Stundentafel der Hotelfachschule. II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Die dreijährige Hotelfachschule dient im Sinne der §§ 52 und 58 Schulorganisationsgesetz (SchOG) unter Bedachtnahme auf § 2 SchOG des dem Erwerb einer grundlegenden Allgemeinbildung und vermittelt erweiterte Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur selbstständigen und unselbstständigen Ausübung von Berufen in allen Bereichen der Wirtschaft, insbesondere in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, mit Schwerpunkt Gastronomie und Hotellerie, befähigen. Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln), sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung auch hinsichtlich der Bereitschaft zu lebenslangem Lernen. Schwerpunkte sind daher Persönlichkeitsbildung, kundenorientierte Arbeitshaltung, berufliche Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit und soziales Engagement, Kommunikationsfähigkeit sowie die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsprobleme unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen und im Team zu arbeiten. Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen – Allgemeinbildung, – Sprache und Medien, – Tourismus und Wirtschaft, – Gastronomie und Hotellerie, – Betriebspraktikum sowie – Fachpraxis und verpflichtende Praktika sollen die Absolventinnen und Absolventen zu kritischem Denken sowie nachhaltigem und verantwortungsvollem Handeln befähigt werden. Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen: – sie verfügen über ein breites Spektrum an Fachwissen und praktischen Fertigkeiten für ihre Berufspraxis; – sie finden passende Lösungen für spezielle Probleme in ihrem Arbeits- oder Lernbereich; – sie sind zu logischem, kreativem und vernetztem Denken und verantwortlichem Handeln fähig; – sie arbeiten selbstständig und kooperieren im Team; – sie handeln ressourcen- und verantwortungsbewusst unter Beachtung ökonomischer, ökologischer und sozialer Gesichtspunkte; – sie können Verantwortung für sich selbst und für andere übernehmen; – sie können selbstständig Arbeitssituationen bewältigen und andere Personen bei Routinetätigkeiten anleiten; – sie können Sachverhalte in Deutsch in Wort und Schrift ausdrücken und argumentieren sowie in zumindest einer Fremdsprache (Englisch) in vertrauten Situationen kommunizieren; – sie erkennen die Bedeutung der Qualitätssicherung für die zu erstellenden Leistungen; – sie zeigen im Rahmen der Erledigung ihrer Aufgaben Interesse, Selbstvertrauen, fachliche Kompetenz und positive Arbeitshaltung; – sie erkennen die Notwendigkeit des berufsbegleitenden Lernens und sind zu eigenständigem Weiterlernen bereit; – sie erkennen ihren Entwicklungs- und Fortbildungsbedarf, die Notwendigkeit des berufsbegleitenden Lernens und sind zu eigenständigem Weiterlernen befähigt; – sie verfügen über eine grundlegende Reflexionskompetenz, können ihre eigenen Leistungen einschätzen und entsprechend handeln; – sie können die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen einschätzen und verfügen über entsprechende Handlungskompetenz. Insbesondere verfügen Absolventinnen und Absolventen der Hotelfachschule über selbstsicheres Auftreten und kundenorientierte Arbeitshaltung, können situationsadäquat kommunizieren und haben mindestens 24 Wochen einschlägige Berufserfahrung. Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, der eigenen und anderen Kulturen, transkulturellen Gesellschaften, sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS ALLGEMEINBILDUNG, SPRACHE UND MEDIEN Die Schülerinnen und Schüler können – Sachverhalte in angemessener Sprache in Wort und Schrift ausdrücken und situationsgerecht kommunizieren; – kreativ arbeiten; – Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, bewerten und gezielt einsetzen; – berufsspezifische Informations- und Kommunikationstechnologien effizient nutzen sowie verantwortungsbewusst und rechtskonform einsetzen; – angemessen – auch medienunterstützt – präsentieren; – zu Problemen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft kritisch Stellung nehmen; – bewusst mit Medien umgehen. LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ENGLISCH Die Schülerinnen und Schüler – erreichen in Englisch das Niveau des Independent Users B1 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R
(98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängend sprechen sowie in der Fertigkeit Schreiben; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden. Hören Die Schülerinnen und Schüler können – im direkten Kontakt und in den Medien Hauptaussagen und wichtige Details verstehen, wenn Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen) gesprochen wird und wenn es um vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im alltäglichen, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet; – im eigenen Interessens- und Fachgebiet auch Fachdiskussionen verstehen; – längeren Redebeiträgen und komplexer Argumentation folgen, sofern die Thematik einigermaßen vertraut ist und der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist. Lesen Die Schülerinnen und Schüler – können selbstständig lesen, Lesestil und -tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen und geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen; – verfügen über einen großen Lesewortschatz, haben aber möglicherweise Schwierigkeiten mit seltener gebrauchten Wendungen; – können lange und komplexe Texte zu allgemeinen und berufsspezifischen Themen aus vertrauten Themenbereichen im Wesentlichen verstehen und ihnen Informationen, Gedanken, Meinungen und Haltungen entnehmen; – können rasch den Inhalt und die Wichtigkeit von Nachrichten, Artikeln, Berichten und anderen Schriftstücken zu einem breiten Spektrum von Themen erfassen und entscheiden, ob sich ein genaueres Lesen lohnt. An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – flüssig und wirkungsvoll über ein breites Spektrum von allgemeinen, kulturellen, beruflichen, gesellschaftlich bedeutsamen Themen sprechen; – dabei die Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen hervorheben, Standpunkte begründen und verteidigen sowie Zusammenhänge zwischen Ideen deutlich machen; – sich so spontan und fließend verständigen, dass ein Gespräch mit „Native Speakers“ ohne größere Anstrengungen auf beiden Seiten gut möglich ist; der Grad an Formalität ist den Umständen angemessen. Zusammenhängend sprechen Die Schülerinnen und Schüler können – Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets klar, geordnet und detailliert beschreiben, darstellen und präsentieren; – dabei wichtige Punkte und relevante Details hervorheben, bestimmte Aspekte genauer ausführen, einen Standpunkt erläutern und alles mit einem angemessenen Schluss abrunden; – flüssig, klar und detailliert über Erlebnisse und Erfahrungen, Ideen oder Lektüre aus dem alltäglichen, schulischen und beruflichen Umfeld berichten. Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – klare, strukturierte Texte zu verschiedenen Themen aus ihrem Interessens- und Fachgebiet verfassen; – dabei Standpunkte angemessen darstellen, Entscheidendes hervorheben, Informationen und Argumente aus verschiedenen Quellen zusammenführen und gegeneinander abwägen; – in schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und öffentlichen Bereich Neuigkeiten und Standpunkte mitteilen, Gedanken zu abstrakten und kulturellen Themen ausdrücken, Informationen geben oder erfragen; – sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken; – sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen; – die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – die textsortenadäquaten Konventionen der Gestaltung und Gliederung einhalten. Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen: 1. Linguistische Kompetenzen: Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein) Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über ein hinreichend breites Spektrum sprachlicher Mittel, um klare Beschreibungen zu geben, Standpunkte auszudrücken und etwas zu erörtern; – suchen dabei nicht auffällig nach Worten und verwenden einige komplexe Satzstrukturen. Lexikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet und in den meisten allgemeinen Themenbereichen; – können Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden; Lücken im Wortschatz können dennoch zu Zögern und Umschreibungen führen; – verwenden den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern. Grammatikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen. Phonologische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation erworben. Orthographische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen. 2. Soziolinguistische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und die betreffenden Personen angemessen ist. 3. Pragmatische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um – Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie wirksam zwischen Sprecher- und Hörerrolle zu wechseln; – in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten. Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS TOURISMUS UND WIRTSCHAFT Die Schülerinnen und Schüler – können die Wirtschaft, insbesondere die Tourismus- und Freizeitwirtschaft, als positiv gestaltbaren Teil der Gesellschaft wahrnehmen; – können grundlegende gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge beschreiben und daraus Schlussfolgerungen für ihr Leben ziehen; – können über wesentliche kulturelle, wirtschaftliche, geografische und rechtliche Gegebenheiten Österreichs kommunizieren; – können sich eine eigene Meinung bilden, Standpunkte zu touristischen und kulturellen Themen beziehen und in der Diskussion vertreten; – können, entsprechend angeleitet, unternehmerisches Denken und Handeln wertschöpfend und produktiv einsetzen; – können Stärken, Schwächen und Zusammenhänge wirtschaftlicher bzw. touristischer Projekte beschreiben sowie Entscheidungen treffen; – verfügen über rechtliche und wirtschaftliche Grundkenntnisse aus der Sicht des Unternehmers/der Unternehmerin, des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin und der Konsument/innen. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS GASTRONOMIE UND HOTELLERIE Die Schülerinnen und Schüler – zeigen eine professionelle Einstellung zur Dienstleistung und entsprechen in Kleidung und Erscheinungsbild den Anforderungen der Berufsfelder; – können die fachtheoretischen Grundlagen der Berufsfelder Gastronomie und Hotellerie beschreiben; – können in ihrem beruflichen Handeln das Prinzip der Wirtschaftlichkeit, Regionalität und der Nachhaltigkeit anwenden; – können relevante Gesetze und Vorschriften erläutern und diese in der betrieblichen Situation anwenden; – können Arbeitsprozesse beschreiben und anwenden; – können Instrumente der Arbeitsorganisation und branchenspezifische Software situationsgerecht einsetzen; – können die personelle Struktur der Berufsfelder beschreiben; – beherrschen die Fachsprache und können diese in der betrieblichen Kommunikation einsetzen; – beherrschen einen wertschätzenden Umgang und eine situationsgerechte Kommunikation im Alltag und können eine professionelle Gästebetreuung und -beratung durchführen; – können sich und ihre Fähigkeiten in der Zusammenarbeit im Team sowie in betriebliche Abläufe einbringen; – können kreativ, flexibel und lösungsorientiert arbeiten und die Qualität ihrer Leistung einschätzen; – können berufsspezifische Aufgaben lösen, sowie Fachkenntnisse und Fertigkeiten in der Gastronomie und Hotellerie einsetzen und anwenden. III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen: Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten. Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen. Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel: Die Wochenstunden der folgenden Pflichtgegenstände bzw. der Verbindlichen Übung können im angeführten Rahmen verändert werden. a) „Geschichte und politische Bildung“: 3 bis 4 Wochenstunden b) „Officemanagement und angewandte Informatik“: 6 bis 7 Wochenstunden c) „Tourismusgeografie“: 2 bis 3 Wochenstunden d) „Rechnungswesen“: 8 bis 9 Wochenstunden e) „Betriebspraktikum“: 8 bis 9 Wochenstunden f) „Verbindliche Übung: Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation“: 1 bis 2 Wochenstunden Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie der Lehrstoff in den Pflichtgegenständen (lit a-f) ist jeweils auf das Mindestwochenstundenausmaß der Wochenstunden ausgelegt. Bei höherem Wochenstundenausmaß sind vertiefende bzw. erweiternde Kompetenzen zu vermitteln. Die daraus gegebenenfalls frei werdenden Wochenstunden (max. 6 Wochenstunden) sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen: 1. Schulautonome Vertiefung: Es muss entweder – innerhalb eines Clusters ein neuer Pflichtgegenstand mit mindestens 4 Wochenstunden eingeführt werden oder – das Wochenstundenausmaß der Pflichtgegenstände innerhalb eines Clusters oder der Pflichtgegenstände „Betriebspraktikum“ oder „Bewegung und Sport; Sportliche Animation“, um mindestens 4 Wochenstunden erhöht werden. 2. Darüber hinaus kann mit den allenfalls verbleibenden schulautonomen Wochenstunden das Wochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände bzw. der Verbindlichen Übung erhöht werden. 3. Im Rahmen der schulautonomen Abweichungen bestehen darüber hinaus ab der 2. Klasse folgende Bestimmungen zur Gestaltung von Wahlpflichtbereichen für die Schülerinnen und Schüler (Schüler/innen-Autonomie). Dabei sind jedenfalls die geltenden Eröffnungs- und Teilungszahlen und die Möglichkeit einer übergreifenden Führung in Parallelklassen zu berücksichtigen:
(1) Von den nach Z 1 verwendeten Wochenstunden können maximal 2 Wochenstunden zum Angebot eines Wahlpflichtbereiches mit 2 Wahlmöglichkeiten verwendet werden und/oder
(2) von den nach Z 2 verwendeten Wochenstunden können bis zu 3 Wochenstunden – maximal jedoch das Wochenstundenausmaß der vorgenommenen Erhöhung – zum Angebot eines Wahlpflichtbereiches mit 2 Wahlmöglichkeiten herangezogen werden. 4. Im „Wahlpflichtbereich Spezialisierung“ ist vom Standort schulautonom festzulegen, welche der folgenden Module angeboten werden. Ohne Stundenerhöhungen sind in diesem Gegenstand folgende Modulkombinationen möglich: Jungsommelière und Jungsommelier Österreich, Käsekennerin und Käsekenner in Österreich oder Jungbarkeeperin und Jungbarkeeper Österreich. Unter Beachtung der Eröffnungs- und Teilungszahlverordnung können auch andere Kombinationen angeboten werden. Die Modulkombinationen sind schulautonom festzulegen und die Schülerinnen und Schüler müssen eine der angebotenen Modulkombinationen wählen. Die Bildungs- und Lehraufgaben, sowie der Lehrstoff sind passend zur schulautonom gewählten Blockung bzw. Stundenverschiebung zu verteilen. Es sind grundsätzlich nur Stundenerhöhungen durch ganze (Jahres-)Wochenstunden möglich. Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Klassen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern einer Klasse verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten, dh. die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen. Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung in den einzelnen Klassen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der verbindlichen Übung von 105 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden. Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe des Pflichtgegenstandes sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Lernergebnisse des Clusters, sofern vorhanden, schulautonom festzulegen. Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände bzw. der Verbindlichen Übung erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff des Pflichtgegenstandes bzw. der verbindlichen Übung schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenz). Auch hier sind die Lernergebnisse des Clusters, sofern vorhanden, zugrunde zu legen. Pro Klasse kann 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Klassen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal drei. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde. Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 3. Klasse) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten. Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes: Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Klassen bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Klassen umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht: Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind. Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL): Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen sind die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“ und eine allenfalls schulautonom eingeführte weitere lebende Fremdsprache) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Klassen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. mit der schulautonom eingeführten lebenden Fremdsprache zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 16 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz. IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten bzw. auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen. Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Kenntnisse der Humanwissenschaften wie etwa der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw. Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Unterrichtsqualität: Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht. Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes. Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen. Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen. Unterrichtsplanung: In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten: – Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Lernergebnisse der Cluster und die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie gegebenenfalls vorhandene Bildungsstandards. – Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die enge Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrenden einer Klasse oder des Bildungsganges bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein. – Die Koordination erfordert organisatorische Rahmenbedingungen, die herzustellen sind. – Die Individualität der Lernenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Lernenden ausgegangen werden um sicherzustellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten). – Der Unterricht ist auf den Kompetenzerwerb auszurichten, wobei die Kompetenzen über die Schulstufen und Semester systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen. – In die Unterrichtsgestaltung sind situative Aufgabenstellungen einzubauen, die der beruflichen Realität entnommen und methodisch aufbereitet werden. Dadurch soll die Identifikation der Lernenden mit berufsrelevanten Funktionen und ihre Handlungsfähigkeit entwickelt und gefördert werden. – Wesentlich sind die Vermittlung von Fachwissen sowie die Förderung der Entwicklung von Werthaltungen und Schlüsselkompetenzen . Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Der Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Lernenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken. – Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis-Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Lernenden fördert das Gelingen dieses Transfers. – Um alle Lernenden zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können, empfiehlt sich, am Beginn der 1. Klasse die Durchführung von Projektunterricht oder Schulveranstaltungen, die der Sicherung grundlegender sozialer und personaler Kompetenzen (zB Teambildung, Eigenverantwortlichkeit, Lernen, gewaltfreie Kommunikation) dienen. – Fehler sind möglichst als förderliche Lernanlässe zu nutzen. Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen sind dabei zu nützen. Die zur Verfügung stehenden Diagnoseinstrumente sind als Lernstandserhebungen und Lernfortschrittsanalysen, insbesondere aber als Ausgangspunkt für die Planung weiterer Lernphasen einzusetzen. – Auf den Erwerb von Präsentations- und Medienkompetenz ist besonderes Augenmerk zu legen. – Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben. – Den Lernenden sollen weiters Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie im Sinne einer individuellen Bildungsplanung nationale und internationale Zertifikate erworben werden können. – Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden, sind im Unterricht und abhängig von den Aufgabenstellungen auch in Prüfungssituationen zu verwenden. – Die Notwendigkeit wissenschaftlicher Redlichkeit beim Verfassen eigener Arbeiten ist zu beachten und einzufordern. – Der Unterricht in sprachheterogenen Klassen stellt erhöhte Anforderungen an Lehrende und Lernende, die in gemeinsamer Verantwortung wahrzunehmen sind. Interkulturelles Lernen verbessert die Fähigkeit der Lernenden zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen und ist eine Chance zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft. – Sprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache in Wort (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrkräfte verantwortlich. Lernende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern. – Um gesellschaftlichen und globalen Entwicklungen Rechnung zu tragen, ist die Verwendung der Fremdsprache als Arbeitssprache oder Integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL) anzustreben. Integriertes Fremdsprachenlernen und –lehren hat so zu erfolgen, dass sowohl im fachlichen als auch im sprachlichen Bereich die Lernenden bei der Herausbildung von Wissen und Fähigkeiten einerseits, als auch sprachlicher und kommunikativer Kompetenzen andererseits unterstützt werden. Didaktische Grundsätze der Pflichtgegenstände Englisch und Zweite Lebende Fremdsprache: – Die Entwicklung fremdsprachlicher Kompetenzen erfolgt auf Basis jener Kompetenzen, über die die Lernenden im Deutschen sowie gegebenenfalls in ihrer Erstsprache verfügen. – Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Erweiterung der sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erfahren werden kann; – Die verschiedenen Kompetenzbereiche (Hören, Lesen, An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängend sprechen, Schreiben, Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires) sind vernetzt zu entwickeln. – In allen Gegenständen sollen authentische Materialien und Impulse verwendet werden, die geeignet sind, die fremdsprachliche und fachsprachliche Kompetenz der Schülerinnen und Schüler zu fördern. – Im Sinne der gelebten Internationalität sind Auslandskontakte wie Praktika, Schulpartnerschaften, internationale Projekte usw. zu fördern. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Biologie und Ökologie: Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) ist durchgängig in den Unterricht zu integrieren. Didaktische Grundsätze des Clusters Tourismus und Wirtschaft: Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für – betriebswirtschaftliche, regionale und globalwirtschaftliche Mechanismen und volkswirtschaftliche Zusammenhänge und – deren Auswirkungen auf das Lebensumfeld (einschließlich der Chancen von Frauen und Männern). Im Mittelpunkt steht – die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für Zusammenhänge, – die Fähigkeit zur Einordnung des Gelernten in ein Gesamtsystem und dessen Transfer auf neue Anforderungen bzw. geänderte Rahmenbedingungen, – die praktische Nutzung der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten sowie – die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation. Didaktische Grundsätze des Clusters Gastronomie und Hotellerie: Zur Sicherung der Berufsfähigkeit ist bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung auf eine fundierte Grundbildung und die Anwendbarkeit in der betrieblichen Situation größter Wert zu legen. Die Vernetzung der fachtheoretischen Grundlagen mit der Praxis ist wesentliche Grundlage für ein professionelles Handeln. Im Mittelpunkt stehen: – eine professionelle Einstellung zu Dienstleistung; – das Lösen von berufsspezifischen Aufgaben; – die Einhaltung von rechtlichen Vorschriften im Bereich Sicherheit und Hygiene; – die Organisation und Optimierung von Arbeitsabläufen und Logistik des Warenflusses; – die Entwicklung eines Verständnisses für den Zusammenhang von Ernährung und Gesundheit sowie – der bewusste Umgang mit Ressourcen. Auf organisatorische Besonderheiten der Clustergegenstände „Küchenorganisation und Kochen“ und „Serviceorganisation, Servieren und Getränke“ sowie „Wahlpflichtbereich Spezialisierung“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Betriebspraktikum: Durch die Fächerverbindung aller Unterrichtsgegenstände mit dem Unterrichtsgegenstand „Betriebspraktikum und angewandtes Projektmanagement“ wird dem unternehmerischen Denken (Entrepreneurship Education) besonders Rechnung getragen. Die Verknüpfung der im Unterricht erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, vor allem aus dem Cluster Gastronomie und Hotellerie, mit der betrieblichen Realsituation vertiefen und festigen die Kompetenzen nachhaltig. Die Betriebspraktischen Übungen und Anwendungen finden vor allem in den Bereichen Küche, Restaurant, Rezeption, Housekeeping und Catering statt und legen besonderen Wert auf die entsprechende situationsbezogene Kommunikation (Aktives Verkaufen, Präsentieren, Moderation, Reklamations- und Beschwerdemanagement, usw.) sowie die Einbindung der erworbenen fachtheoretischen Kenntnisse. Die Übertragung von (Führungs-)Aufgaben fördert die Selbständigkeit der Schülerinnen und Schüler, diese sind entsprechend dem Ausbildungsniveau durch die Lehrenden anzuleiten bzw. mit steigendem Kompetenzaufbau selbstständig oder im Team auszuführen. Didaktische Grundsätze der Verbindlichen Übung Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation: In der Verbindlichen Übung ist vor allem Wert auf die konkrete Anwendung und die unmittelbare Nutzung der zu entwickelnden Kompetenzen im Klassenverband (zB im Rahmen eines Klassenrates) zu legen, die theoretische Vermittlung von Inhalten ist auf das Wesentliche zu beschränken. Unterrichtsmethoden: Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen. Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen: – Lernsettings sind so zu gestalten, dass die Lernenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können. – Individuelle Begabungen und Potenziale sind unabhängig von vorgefassten Bildern, Zuschreibungen und familiären Rahmenbedingungen zu fördern. – Formen des gegenseitigen Unterstützens durch Schülerinnen und Schüler (Tutoring) sollen Lern- und Reflexionsprozesse fördern. – Durch offene Lernformen ist die Problemlösungskompetenz der Lernenden zu fördern. Gleichzeitig sind sie zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise in Einzel- und besonders Teamarbeit zu befähigen. – Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (Projekte, Fallstudien, Fachpraxis und Simulationen) führen die Lernenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten, sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln. – Ein Bezug zum fachpraktischen Unterricht ist in möglichst vielen Unterrichtsgegenständen herzustellen. – Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis tragen dazu bei, den Lernenden Einblick in die komplexen Zusammenhänge berufsspezifischer Abläufe zu geben. – Der Besuch kultureller Veranstaltungen und kultureller Institutionen motiviert die Lernenden zur Beschäftigung mit Kunst und Kultur. – Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sollen verschiedene Medien eingesetzt werden, um den Lernprozess zu unterstützen und die erforderliche Medienkompetenz aufzubauen. Die Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien sowie elektronischen Kommunikationsformen soll die Unterrichtsorganisation unterstützen und ergänzen. – Der Vertiefung ausgewählter Lerninhalte und dem Training grundlegender Fertigkeiten ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Behandlung vielfältiger Inhalte zu geben. Besonderer Wert ist dabei auf die Vermittlung der Methoden des jeweiligen Faches zu legen, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. – In allen Unterrichtsgegenständen ist die Dokumentation und Reflexion des stufenweisen Kompetenzerwerbs und damit die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung durch die Lernenden durch geeignete Methoden (zB Portfolio, Lerntagebuch) zu fördern. Unterrichtsorganisation: Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen. Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Klasse mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind möglichst im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage: – Unterrichtsgegenstände, in denen häufig mit Arbeitsaufträgen im Sinne des kooperativen offenen Lernens gearbeitet wird; – organisatorische Aneinanderreihung inhaltlich verbundener Unterrichtsgegenstände, zB aus dem Cluster „Tourismus und Wirtschaft“, zur verstärkten Vernetzung der Lerninhalte; – Unterrichtsgegenstände, in denen fächerübergreifende Projekte und/oder themenzentrierter Unterricht geplant sind. Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden.. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- und Kompetenzerwerb sicherzustellen. Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt in den Pflichtgegenständen „Küchenorganisation, Kochen und Ernährung“ und „Serviceorganisation, Servieren und Getränke“ sowie dem „Wahlpflichtbereich Spezialisierung“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten. Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen, eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten. Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung. Pflichtpraktikum: Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Betriebskategorie und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können. Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten. Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Die Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse sind grundsätzlich mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind. Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber hinaus zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen. Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der die Schule auf die damit verbundenen Besonderheiten hinweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen. Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten. Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor, Fachvorständin und Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung. V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT a) Katholischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014 . b) Evangelischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung. c) Altkatholischer Religionsunterricht Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden. d) Islamischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 . e) Israelitischer Religionsunterricht Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden. f) Neuapostolischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006 . g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 . h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988 . i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011 . j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 k) Buddhistischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 . l) Freikirchlicher Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 . m) Alevitischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 89/2015 . VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände
1. ETHIK
Bildungs- und Lehraufgabe Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab. Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten. In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren. Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile. Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie. Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück. Zentrale fachliche Konzepte Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt. Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive: Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft. Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen. Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert. Didaktische Grundsätze Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden: Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen. Diskursorientierung Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen. Diversitätsgebot Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind. Fachdidaktische Aufbereitung Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen. Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann. Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden. Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden. Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und – sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen. Analysieren und Reflektieren Die Schülerinnen und Schüler können – ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und – Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren. Argumentieren und Urteilen Die Schülerinnen und Schüler können – moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und – Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen. Interagieren und Sich-Mitteilen Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und – Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen. Handlungsoptionen entwickeln Die Schülerinnen und Schüler können – durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und – die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen. Lehrstoff Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten. In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. Dabei können weitere Bereichsethiken thematisiert oder Lehrstoffe behandelt werden. 1. Klasse (1. und 2. Semester): Grundlagen: Philosophische Ethik und Menschenrechte Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung; Grundrechte, Kinderrechte Soziale Beziehungen Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft; Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur Glück Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung Sucht und Selbstverantwortung Suchtprävention, Abhängigkeit, Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft Natur und Wirtschaft Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik Religion und Weltanschauung Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich; Religion und Staat 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Prinzipien normativer Ethik Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit Medien und Kommunikation Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation Judentum, Christentum, Islam Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Umgang mit Tieren Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz Liebe, Sexualität, Beginn des Lebens Sex und Gender; moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität; Reproduktion Konflikte und Konfliktbewältigung Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Grundkonzepte der Ethik Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten Entwicklung und aktuelle Situation; Diversität und Diskriminierung: Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen Krankheit und Gesundheit, Ende des Lebens Ärztliches und pflegerisches Berufsethos; Gesundheitliche Aspekte des Sports; Umgang mit Alter, Sterben und Tod 6. Semester: Identitäten und Moralentwicklung Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung Wirtschaft und Technik Markt und Moral, Unternehmensethik, Technikfolgenabschätzung und -bewertung Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus 2. ALLGEMEINBILDUNG, SPRACHE UND MEDIEN 2.1 DEUTSCH 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkennen, bestimmen und anwenden; – können grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden; – können gängige Fremdwörter verstehen und richtig anwenden; – können aktiv zuhören; – können mündlichen Darstellungen folgen, sie verstehen und daraus Kerninformationen entnehmen; – können passende Gesprächsformen in alltäglichen Sprechsituationen anwenden; – können sinnerfassend lesen; – können Fragen verständlich und angemessen in der Standardsprache formulieren und beantworten; – können Sachverhalte in der Standardsprache darstellen; – können schriftlichen Texten Informationen entnehmen; – können Informationen mündlich und schriftlich wiedergeben; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können in Situationen, mit denen sie vertraut sind, mündlich und schriftlich angemessen formulieren; – haben angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit; – können eigene Texte planen, schreiben und mithilfe von Nachschlagewerken überarbeiten; – können bewusst mit Medien umgehen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Erkennen, Bestimmen und Anwenden von Wortarten, Satzgliedern und Satzarten. Erkennen von Satzgrenzen. Zeichensetzung und Rechtschreibung. Gängige Fremdwörter. Zuhören und Sprechen: Aktives Zuhören. Fragen in Standardsprache. Darstellung von Sachverhalten. Entnahme von Kerninformationen. Erkennen von Redeabsichten. Freies Erzählen, Berichten und Beschreiben. Lesen: Lesetechniken und -strategien. Herausfiltern von Informationen. Erfassen der wesentlichen Inhalte. Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen. Schreiben: Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten. Textsortenwissen (individuelle Gestaltung von Bewerbung, Lebenslauf, Motivationsschreiben, Erzählung, Bericht, Beschreibung, Inhaltsangabe). Reflexion: Reflexion über Lebenssituationen. Hinterfragen des eigenen Medienkonsums. 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkennen, bestimmen und bewusst einsetzen; – können grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden; – können aktiv zuhören; – können mündlichen Darstellungen folgen, sie verstehen und daraus Detailinformationen entnehmen; – können Fragen verständlich und angemessen in der Standardsprache formulieren und beantworten; – können Sachverhalte in der Standardsprache darstellen; – lesen sinnerfassend; – können schriftlichen Texten Informationen entnehmen; – können Kerninformationen aus Medienbeiträgen entnehmen; – können Informationen ordnen und wiedergeben; – können Redeabsichten erkennen; – können Feedback geben und einholen; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können mündlich und schriftlich angemessen formulieren; – haben angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit; – können Texte planen, schreiben und überarbeiten; – können Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen; – können über die gesellschaftliche Realität in Bezug auf ihre Lebenswelt und über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Wortarten, Satzglieder und Satzarten. Zeichensetzung und Rechtschreibung. Berufsbezogener Wortschatz. Zuhören und Sprechen: Aktives Zuhören. Fragen in Standardsprache. Darstellung von Sachverhalten, Medienbeiträge. Gestaltendes Vorlesen, Erkennen von Redeabsichten. Feedback. Formulierung einfacher Argumente. Lesen: Entnahme wesentlicher Informationen aus Texten, Herausfiltern von Detailinformationen. Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte, zB Rezepte, Gebrauchsanweisungen, Kataloge, Folder, Broschüren). Schreiben: Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten. Textsortenwissen (Brief, E-Mail, Mitschrift, Exzerpt, Zusammenfassung, Charakteristik). Reflexion: Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der alltäglichen Lebenswelt. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können Regeln der Rechtschreibung und Grammatik anwenden; – verstehen wesentliche berufsbezogene Fremdwörter und Fachbegriffe und können diese anwenden; – können an Diskussionen teilnehmen; – können Kurzpräsentationen vorbereiten und medienunterstützt durchführen; – können einfache Argumente formulieren und Stellungnahmen abgeben; – können Informationen einholen, filtern, ordnen, bearbeiten und präsentieren; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können mündlich und schriftlich angemessen formulieren; – haben angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit; – können Texte planen, schreiben und überarbeiten; – erkennen Fehler und gehen damit konstruktiv um; – können über die gesellschaftliche Realität in Bezug auf ihre Lebenswelt und über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren; – können ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung analysieren; – können wesentliche Merkmale literarischer Gattungen erkennen; – können bewusst mit Medien umgehen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Rechtschreibung und Grammatik. Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld. Zuhören und Sprechen: Diskussion. Kurzpräsentationen mit Medienunterstützung. Einfache Argumente. Stellungnahmen. Lesen: Sammeln von Informationen. Textsortenwissen (lineare und einfache nichtlineare Texte). Unterscheiden von Informationen und Meinungen in Printmedien. Schreiben: Einsetzen verknüpfender Elemente. Textsortenwissen (individuelle Gestaltung von Bewerbung, Lebenslauf, Motivationsschreiben). Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten. Beschreibung nichtlinearer Texte. Reflexion: Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der alltäglichen Lebenswelt. Ausgewählte Beispiele aus der Literatur. Wesentliche Merkmale literarischer Gattungen. 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können Regeln der Rechtschreibung und Grammatik anwenden; – verstehen wesentliche berufsbezogene Fremdwörter und Fachbegriffe und können diese anwenden; – können zu Problemen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft kritisch Stellung nehmen; – können über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren; – können Informationen einholen, filtern, ordnen, bearbeiten und präsentieren; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte planen, schreiben und überarbeiten; – können nichtlineare Texte beschreiben und analysieren; – können mündlich und schriftlich adressatengerecht formulieren; – haben angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit; – können Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen; – können zu relevanten Themen der Medienberichterstattung kritisch Stellung nehmen; – können ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung analysieren; – können Medien zielorientiert als Informationsquellen nutzen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Rechtschreibung und Grammatik. Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld. Zuhören und Sprechen: Stellungnahme zu relevanten Themen der Medienberichterstattung. Argumentieren und Appellieren, Präsentieren. Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen (einfache monologische und dialogische Gesprächsformen wie zB Rede, Beratungsgespräch, Verkaufsgespräch, Bewerbungsgespräch). Nichtlineare Texte. Lesen: Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte). Schreiben: Teilschritte des Schreibprozesses. Strukturieren von Argumenten. Nichtlineare Texte. Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung). Reflexion: Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft. Zielorientierte Nutzung von Medien als Informationsquellen. Ausgewählte Beispiele aus der Literatur. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können Regeln der Rechtschreibung und Grammatik anwenden; – verstehen wesentliche berufsbezogene Fremdwörter und Fachbegriffe und können diese anwenden; – können zu Problemen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft kritisch Stellung nehmen; – können über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren; – können Informationen einholen, filtern, ordnen, bearbeiten und präsentieren; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte planen, schreiben und überarbeiten; – können nichtlineare Texte beschreiben und analysieren; – können mündlich und schriftlich adressatengerecht formulieren; – haben angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit; – können Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen; – können zu relevanten Themen der Medienberichterstattung kritisch Stellung nehmen; – können ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung analysieren; – können Medien zielorientiert als Informationsquellen nutzen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Rechtschreibung und Grammatik. Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld. Zuhören und Sprechen: Themen der Medienberichterstattung. Argumentieren und Appellieren. Nichtlineare Texte. Lesen: Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte). Schreiben: Teilschritte des Schreibprozesses. Strukturieren von Argumenten. Nichtlineare Texte. Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung). Reflexion: Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft. Medien als Informationsquellen. Ausgewählte Beispiele aus der Literatur. Schularbeiten: 1. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten. 2. Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester. 3. Klasse: 2 zweistündige Schularbeiten. 2.2 ENGLISCH 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn deutlich und langsam gesprochen wird; – verstehen in kurzen einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn langsam und deutlich gesprochen wird; – können kurzen einfachen Alltagstexten und Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und kurze Geschichten verstehen; – verstehen klar formulierte, kurze und einfache Vorschriften und Anleitungen; – verstehen kurze und einfache E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, alltägliche Briefe usw., in denen auch Gefühle, Wünsche und Erlebnisse beschrieben werden; – können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Ausbildung und Freizeit geht; – können sich in einfachen routinemäßigen Situationen im beruflichen Umfeld (zB im Restaurant) verständigen; – können sehr einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, dem alltäglichen Umfeld, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse und Erlebnisse berichten; – können sehr einfache kurze Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen. Lehrstoff: Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler: zB Familie, Freundeskreis, Freizeit, Interessen, Ausbildung, Wohnen, Alltagsleben, Kleidung, Gesundheit. Themen aus dem beruflichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler: zB Speisen und Ernährung. Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation: zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Alltagsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung, einfache Telefonate. Einfache berufliche mündliche Kommunikation: zB im Restaurant (Beratung, Erklärung von Speisen). Einfache Formulare: zB Anmeldezettel im Hotel oder bei der Einreise, Anmeldung zu einem Kurs bzw. einer Veranstaltung, Log-in auf einer Website. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache und nicht zu schnell gesprochen wird; – verstehen in kurzen Radionachrichten und in einfacheren Tonaufnahmen, Podcasts sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird; – können einfachen Alltagstexten und einfachen Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und einfache Geschichten verstehen; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einfachen Situationen der Arbeitswelt; – können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Ausbildung, Arbeitswelt und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, dem alltäglichen Umfeld, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler und einfache berufliche Themen: zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Speisen und Ernährung, Beherbergungsbetriebe, Tätigkeitsfelder im Hotel und Restaurant. Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt: insbesondere im Bereich Praxisreflexion, Hotellerie und Gastronomie, einfache Emails (Anfrage, Reservierung, Bestätigung), einfache Telefonate. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in kurzen Radionachrichten und in einfacheren Tonaufnahmen, Podcasts sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und konkrete Einzelinformationen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird; – können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und einfache Geschichten verstehen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich sowie in einfachen Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können sich in einfachen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeitswelt und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine unkomplizierte Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – können anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, verfügen über Strategien zum Spracherwerb und nutzen unterschiedliche Formen des Lernens; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler und einfache berufliche Themen: zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Beherbergungsbetriebe, Tätigkeitsfelder im Hotel und Restaurant. Mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation: einfache Situationen der Arbeitswelt, insbesondere im Bereich Hotellerie und Gastronomie (zB Zimmersuche und -buchung, Rezeptionsgespräche, Gästebetreuung, Beschreibung von Speisen), einfache Emails, einfache Telefonate. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von vertrauten Situationen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und konkrete Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, umfassendere Anweisungen, Vorschriften, Anleitungen, Fragen und Auskünfte in Alltags-, Ausbildungs- und Berufssituationen sowie auf Reisen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich sowie in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, bewerten und gezielt einsetzen; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeitswelt und Freizeit geht; – können eine Reihe von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben, Meinungen äußern sowie über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen – auch medienunterstützt – durchführen; – können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden; – können kulturelle und geografische Besonderheiten sowie touristische Attraktionen des eigenen Landes identifizieren, diese beschreiben und in ein Besichtigungsprogramm einbetten; – können anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, verfügen über Strategien zum Spracherwerb und nutzen unterschiedliche Formen des Lernens; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen. – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle gesellschaftliche und berufliche Themen: zB Österreich als Tourismusdestination, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen, Anforderungen im Tourismus, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern. Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation: zB Memos, Anfragen, Umgang mit Beschwerden, Arbeitsfelder und –abläufe, Bewerbung, Kommunikationstechnologie. Mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von vertrauten Situationen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und konkrete Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, umfassendere Anweisungen, Vorschriften, Anleitungen, Fragen und Auskünfte in Alltags-, Ausbildungs- und Berufssituationen sowie auf Reisen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich sowie in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, bewerten und gezielt einsetzen; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeitswelt und Freizeit geht; – können eine Reihe von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben, Meinungen äußern sowie über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen – auch medienunterstützt – durchführen; – können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden; – können kulturelle und geografische Besonderheiten sowie touristische Attraktionen des eigenen Landes identifizieren, diese beschreiben und in ein Besichtigungsprogramm einbetten; – können anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, verfügen über Strategien zum Spracherwerb und nutzen unterschiedliche Formen des Lernens; – zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen; – können ein Repertoire von einfachen Strukturen und von häufig verwendeten Redefloskeln und Wendungen ausreichend korrekt verwenden, machen aber noch elementare Fehler; trotzdem wird in der Regel klar, was sie ausdrücken möchten; – verfügen über eine verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; – zeigen eine Rechtschreibung, Zeichensetzung und Gestaltung die exakt genug ist, so dass die Texte großteils verständlich sind; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle gesellschaftliche und berufliche Themen: zB Österreich als Tourismusdestination, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen, Anforderungen im Tourismus, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern. Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation: zB Anfragen, Bestellung, Umgang mit Beschwerden. Mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. Schularbeiten: 1. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten. 2. Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester. 3. Klasse: 1 einstündige Schularbeit und 1 ein- oder zweistündige Schularbeit. 2.3 GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – demokratische Prinzipien erläutern und sie in ihrem Umfeld umsetzen; – Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, bewerten und gezielt einsetzen; – Möglichkeiten politischer Partizipation beschreiben und diese nutzen; – unterschiedliche soziale, kulturelle und politische Systeme beschreiben. Lehrstoff: Moderne Demokratie am Beispiel Österreich: Wahlrecht, Möglichkeiten und Formen der Partizipation, politische Parteien und andere Akteure. Staat: Grundlagen und Aufgaben des Staates. Verfassungsprinzipien. Rolle der Medien. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ihr historisches Grundverständnis anwenden; – das kulturelle Erbe in seiner Relevanz für die gegenwärtige Gesellschaft darstellen; – die Bedeutung eines vorurteilsfreien Umgangs mit anderen Kulturen und Lebensformen argumentieren; – Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, bewerten und gezielt einsetzen; – historische Zusammenhänge darstellen; – unterschiedliche soziale, kulturelle und politische Systeme beschreiben. Lehrstoff: Aufgabe der Geschichte: Quellen, Methoden, Orientierung in der Zeit, Historische Epochen im Überblick. Politische, wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Strömungen in Österreich und Europa vom Wiener Kongress bis 1914. 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ihr historisches Grundverständnis anwenden; – das kulturelle Erbe in seiner Relevanz für die gegenwärtige Gesellschaft darstellen; – die Bedeutung eines vorurteilsfreien Umgangs mit anderen Kulturen und Lebensformen argumentieren; – Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, bewerten und gezielt einsetzen; – historische Zusammenhänge darstellen; – unterschiedliche soziale, kulturelle und politische Systeme beschreiben. – soziale und politische Situationen und Vorgänge analysieren und beurteilen. Lehrstoff: Ideologien. Österreich und die Welt 1914 bis 1945: Erster Weltkrieg. Totalitäre Ideologien und Systeme. Krisen der Demokratien: Kommunismus, Nationalsozialismus, Verfolgung, Holocaust und Widerstand. Österreich ab 1945: Zweiter Weltkrieg und direkte Folgen. Europa und die Welt nach 1945: Kalter Krieg, europäische Integration. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ihr historisches Grundverständnis anwenden; – das kulturelle Erbe in seiner Relevanz für die gegenwärtige Gesellschaft darstellen; – die Bedeutung eines vorurteilsfreien Umgangs mit anderen Kulturen und Lebensformen argumentieren; – Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, bewerten und gezielt einsetzen; – historische Zusammenhänge darstellen; – unterschiedliche soziale, kulturelle und politische Systeme beschreiben; – aktuelle Zeitgeschehnisse wahrnehmen und ihre historische Dimension erkennen; – soziale und politische Situationen und Vorgänge analysieren und beurteilen. Lehrstoff: Österreich von 1945 bis heute. Aktuelles Zeitgeschehen. 2.4 BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Grundkenntnisse über Aufbau, Funktion und Erkrankungen ausgewählter Organsysteme des menschlichen Körpers wiedergeben; – Maßnahmen zur Gesunderhaltung setzen; – Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge im Reisetourismus beschreiben; – Naturkreisläufe beschreiben; – die Bedeutung von Umwelt- und Naturschutz erläutern; – die Bedeutung nachhaltiger Nutzung natürlicher Ressourcen erklären; – sinnvolle ökologische Maßnahmen im Tourismus setzen; Lehrstoff: Grundlagen: Zelle und Mikrobiologie. Menschliche Organsysteme, Erkrankungen und Maßnahmen zur Gesunderhaltung – ausgewählte Bereiche: Herz-Kreislauf-System (Zivilisationserkrankungen), Atmungssystem (Rauchen, Asthma), Nervensystem (Sucht, Alzheimer, Parkinson, Depression, burn out), Urogenitalsystem (Sexualhygiene, Familienplanung, Infertilität, Geschlechtskrankheiten), Immunsystem (Allergien, Asthma, Impfungen), Hormonsystem (Diabetes), Bewegungssystem (Ergonomie). Reisetourismus: Reisekrankheiten und –prophylaxe. Ökologie: Ökologische Grundlagen, Naturkreisläufe, Umwelt- und Naturschutz, Ressourcen (fossile Rohstoffe, Wasser, Nahrung, Raum, Luft), Ökologische Maßnahmen im Tourismus. 2.5 OFFICEMANAGEMENT UND ANGEWANDTE INFORMATIK 1.Klasse: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Computersysteme unterscheiden und daraus Kaufentscheidungen ableiten; – Dateien lokal und online verwalten; – Netzwerkressourcen nutzen; – grundlegende Sicherheitsmaßnahmen setzen und überprüfen; – Hilfsquellen nutzen; – Daten zügig über die Tastatur eingeben; – Ö-normgerechte Dokumente erstellen, formatieren und korrigieren; – Bilder und Grafiken anpassen und einfügen; – in einem Präsentationsprogramm Vorlagen erstellen und verwenden; – Präsentationen zielgruppenorientiert erstellen; – erweiterte Funktionen eines Präsentationsprogramms sinnvoll einsetzen; – online recherchieren; – verantwortungsbewusst online kommunizieren; – mit Daten sicher umgehen; – die Grundzüge des Urheberrechts beschreiben. Lehrstoff: Grundlagen der Informationstechnologie: Computersysteme, Hardwarekomponenten, Betriebssysteme und Arbeiten im Netzwerk, Aktuelle Eingabesysteme, Training der Schreibfertigkeit. Grundlagen der IT Security: Schutz vor Schadsoftware und Datensicherung. Textverarbeitung: Grundlagen eines Textverarbeitungsprogramms, Richtlinien und Normen, alltägliche Schriftstücke. Bildbearbeitung: Bildanpassung und Bildformate. Präsentation: Erweiterte Techniken eines Präsentationsprogramms, Vertiefung. Internet und Internetdienste. Gesetzliche Bestimmungen: Grundzüge des Urheberrechts. 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – einfache Berechnungen durchführen; – einfache Funktionen effizient einsetzen; – spezielle Formatierungen durchführen; – Daten aufgrund konkreter Anweisungen filtern; – Daten grafisch darstellen; – mit einem Grafik- und Bildbearbeitungsprogramm Bilder korrigieren und optimieren; – Grafikformate unterscheiden und erklären; – Grafikformate ausgabeorientiert verwenden. Lehrstoff: Tabellenkalkulation: Grundlagen eines Tabellenkalkulationsprogramms. Grafik- und Bildbearbeitung: Grundlagen der Bildbearbeitung. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – geschäftliche Schriftstücke erstellen; – Seriendokumente mit einfachen Bedingungen erstellen; – mit Format- und Dokumentvorlagen arbeiten; – Texte durch visuelle Maßnahmen verstärken; – Tabellen und Formulare erstellen; – Elemente aus anderen Programmen einbinden. Lehrstoff: Textverarbeitung: Geschäftliche Schriftstücke, Vertiefung. Anwendungsübergreifende Verknüpfungen. 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – umfangreiche Schriftstücke erstellen; – individuelle Vorlagen erstellen; – berufsfeldspezifische Publikationen und Werbemittel erstellen; – Dokumente für die digitale Weitergabe und den Druck optimieren; – mit Hilfe sozialer Medien Online-Inhalte verantwortungsbewusst redaktionell bearbeiten; – Daten online verwalten; – datenschutzrechtliche Bestimmungen darstellen; – einen Überblick über neue IT-Technologien und deren Folgen im gesellschaftlichen Zusammenhang geben. Lehrstoff: Textverarbeitung und Publishing: Umfangreiche Schriftstücke, Vertiefung, Publikationen, Werbemittel. Online: Online-Kommunikation, soziale Netzwerke, Online-Dateimanagement. Datenschutz und E-Government. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – umfangreiche, berufsfeldspezifische Schriftstücke und Dokumente unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen erstellen; – Adressen, Aufgaben und Termine verwalten; – können aktuelle IT-Technologien und entsprechende Anwendungsszenarien beschreiben und teilweise anwenden. Lehrstoff: Adress-, Aufgaben- und Terminverwaltung. Neue Medien und Technologien. Schularbeiten: 1. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten. 2. Klasse: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester. 3. Klasse: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten. 3. TOURISMUS UND WIRTSCHAFT 3.1 TOURISMUSGEOGRAFIE 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über grundlegende topografische Kenntnisse regionaler und überregionaler Tourismusdestinationen; – können nationale und internationale touristische Regionen und deren nationales sowie internationales Potential erläutern; – können grundlegende human- und physiogeografische Zusammenhänge touristischer Quell- und Zielländer beschreiben; – sind in der Lage geografische Informationen zu beschaffen, zu bewerten und situationsadäquat einzusetzen; – können die Begrenztheit der Ressourcen erläutern, Nutzungskonflikte begründen und ökologische Krisen und deren möglichen Auswirkungen für den Tourismus beschreiben. Lehrstoff: Physiogeografische und humangeografische Gliederung der Erde, großräumliche Gliederung überregionaler Reisedestinationen. Touristisches Potential bestimmter Räume, Reiseplanung. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über grundlegende topografische Kenntnisse regionaler und überregionaler Tourismusdestinationen; – können nationale und internationale touristische Regionen und deren nationales sowie internationales Potential beschreiben; – können grundlegende human- und physiogeografische Zusammenhänge touristischer Quell- und Zielländer beschreiben; – können geografische Informationen beschaffen, bewerten und situationsadäquat einsetzen; – können die Begrenztheit der Ressourcen erläutern, Nutzungskonflikte begründen und ökologische Krisen und deren möglichen Auswirkungen für den Tourismus beschreiben. Lehrstoff: Topografische und großräumliche Kenntnisse österreichischer Tourismusregionen. Natur- und kulturräumliches Potential Österreich. Landschafts- und Naturschutz. 3.2 TOURISMUSMARKETING 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus im regionalen, nationalen und internationalen Kontext interpretieren; – die Stellung und Bedeutung spezifischer Tourismusregionen im nationalen Vergleich gegenüberstellen; – die Relevanz der wirtschaftlichen, politischen, gesellschaftlichen und technologischen Entwicklungen für die Tourismuswirtschaft erklären; – die Zielsetzung des Nachhaltigkeitsprinzips für die Welt des Tourismus und der Freizeit erkennen und diese im beruflichen Alltag umsetzen; Lehrstoff: „System Tourismus“ und externe Rahmenbedingungen, Historische Entwicklung des Tourismus. Wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus (regional, national und international), Tourismusstatistiken, Touristisches Angebot (Voraussetzungen, Fallbeispiele). Bedürfnisse, Reisemotive und Trends im Tourismus. Nachhaltigkeit im Tourismus (zB sanfter Tourismus). 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Bedeutung der Marktforschung als Grundlage marktorientierten Handelns erläutern und einfache Marktforschungsmethoden anwenden; – Institutionen bzw. Organisationen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, deren Aufgaben sowie ihre Strukturen auf Orts-, Regional-, Landes- und Bundesebene beschreiben; – die Chancen für Kooperationen und Möglichkeiten internationaler Vernetzungen erläutern; – touristische Kleinprojekte in Teams entwickeln und präsentieren. Lehrstoff: Grundlagen des Marketings (Philosophie, Ziele und Positionierung), Marktforschung (Methoden und Arten). Organisatorische Grundlagen des Tourismus. Grundzüge des Projektmanagements. Projektmanagement-Fallbeispiele (zB anhand spezifischer Tourismusregionen). 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – sind in der Lage Projektmanagement-Tools im Bereich der Tourismus- und Freizeitwirtschaft anzuwenden; – können die einzelnen Marketing-Instrumente aufgabenspezifisch und zielgerichtet einsetzen; – sind in der Lage die Vermarktungschancen von naturnahen Tourismusangeboten zu erkennen, zu beschreiben und zu bewerten. Lehrstoff: Projektmanagement, Fallbeispiele. Marketing-Instrumente. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können die Grundzüge der Markenentwicklung beschreiben; – können die Vermarktungschancen von Tourismusangeboten erkennen, bewerten und darstellen; – sind in der Lage, Fallbeispiele unter Einbeziehung der bisher erworbenen Kompetenzen, zu analysieren. Lehrstoff: Grundzüge der Markenentwicklung. Ausgewählte Fallbeispiele. 3.3 KULTUR- UND TOURISMUSLAND ÖSTERREICH 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Begriffe Kultur- und Tourismusland Österreich erläutern; – den Stellenwert sowie die wirtschaftlichen Chancen der Verbindung von Kultur, Kunst, sowie regionaler Besonderheiten und Tourismus beschreiben; – ihre Umgebung mit allen Sinnen wahrnehmen; – einen Überblick über das wesentliche österreichische Kulturangebot geben. Lehrstoff: Begriffsklärungen (Kultur, Kulturtourismus, Kulturreise, regionale Identität, Kulturlandschaft, Klischees). Kulturtourismus als Säule des österreichischen Tourismus (Statistiken). Wesentliche österreichische Kulturangebote anhand ausgewählter Beispiele: Festspiele, Festivals, Theater, Musik, Brauchtum, Volkskultur, Kulturdenkmäler, Museen, Ausstellungen, Erlebniswelten, Landschaftskunst, Architektur, Film, Weltkulturerbe. Bewusste Wahrnehmung. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – den Einfluss der Kultur auf die alltäglichen und gesellschaftlichen Entwicklungen darstellen; – ihre Wahrnehmung kultureller Erscheinungsformen unter Verwendung korrekter Fachtermini beschreiben; – wesentliche kulturelle Erscheinungsformen stilistisch einordnen. Lehrstoff: Kulturelle Erscheinungsformen. Ausgewählte aktuelle Kulturströmungen. 3.4 BETRIEBS- UND VOLKSWIRTSCHAFT 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgaben Die Schülerinnen und Schüler können – den Einfluss und die Bedeutung von Wirtschaft im täglichen Leben darstellen und die Auswirkungen des Wirtschaftens einschätzen; – das Zusammenwirken der einzelnen Teilnehmer am Wirtschaftsleben beschreiben; – das ökonomische Prinzip erklären und mit dem Anspruch auf Nachhaltigkeit verbinden; – die grundlegende Funktionsweise von Märkten, insbesondere der Tourismus- und Freizeitwirtschaft erklären; – betriebs- und volkswirtschaftliche Ziele gegenüberstellen; – touristische Betriebe und deren Aufgaben erklären; – Arbeitsteilung in touristischen Betrieben erklären und beurteilen; – die grundlegenden Rechte und Pflichten von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern darstellen; – ihr Wissen über den Kaufvertrag situationsgerecht anwenden; – Kaufvertragsverletzungen sowohl durch den Käufer als auch durch den Verkäufer erkennen und sinnvolle Lösungen vorschlagen; – das Konsumentenschutzgesetz und Produkthaftungsgesetz in Grundzügen darstellen; – die verschiedenen Arten der Kommunikation im Geschäftsleben beschreiben und diese anwenden; – Geschäfte im Internet korrekt abwickeln und mögliche Konsequenzen abschätzen. Lehrstoff: Grundlagen der Wirtschaft: Wirtschaftsteilnehmer, Wirtschaftskreislauf, Funktionsweise und Formen von Märkten, Arbeitsteilung, Produktionsfaktoren, volkswirtschaftliche Ziele (magisches Vieleck), betriebswirtschaftliche Ziele. Tourismus und Freizeitwirtschaft: Angebot und Nachfrage im Tourismus, Betriebsarten. Vorbereitung auf die Berufstätigkeit: Arbeitsrechtliche Grundlagen. Kaufvertrag: Grundlagen (Phasen, Voraussetzungen für das Zustandekommen, Bestandteile, Zahlungsformen), Vertragswidrige Erfüllung des Kaufvertrages, E-Commerce, Konsumentenschutzgesetz, Produkthaftungsgesetz, Schriftverkehr in Zusammenhang mit dem Kaufvertrag. 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Aufgaben des Personalmanagements aus Sicht eines touristischen Unternehmens erläutern; – die notwendigen fachlichen und sozialen Kompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Hotellerie und Gastronomie beschreiben; – Maßnahmen zur Mitarbeitermotivation und Humanisierung des Arbeitsplatzes vorschlagen; – die aktuelle Arbeitsmarktsituation, insbesondere jene der Tourismus- und Freizeitwirtschaft einschätzen und beschreiben. Lehrstoff: Personalmanagement: Personalplanung, Personalauswahl, Personaleinsatz, Personalfreisetzung, Personalentwicklung und -beurteilung, Motivation, Humanisierung des Arbeitsplatzes. Volkswirtschaft: Humankapital, Arbeitsmarkt, Arbeitslosigkeit. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die grundlegenden Aufgaben der Unternehmensführung erklären; – Führungsstile und Managementkonzepte erläutern; – die gesamtwirtschaftliche Bedeutung von Corporate Social Responsibility und Nachhaltigkeit darstellen. Lehrstoff: Unternehmensführung: Managementfunktionen und -konzepte, Führungsstile, Corporate Social Responsibility und Nachhaltigkeit im Tourismus. 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – mögliche Wege zur Entwicklung einer eigenen Geschäftsidee aus dem Bereich Tourismus- und Freizeitwirtschaft aufzeigen; – rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen der Unternehmensgründung, vor allem aus dem Bereich Hotellerie und Gastronomie, beschreiben; – die wesentlichen Bestandteile eines einfachen Businessplans im Überblick nennen; – Finanzierungsalternativen beschreiben; – Informationen über Förderungen in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft einholen; – Ursachen für die Überschuldung im alltäglichen und unternehmerischen Bereich erkennen und Informationen zur Sanierung einholen. Lehrstoff: Unternehmensgründung: Entwicklung einer Geschäftsidee (Kreativitätstechniken), rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen der Unternehmensgründung (zB gewerberechtliche Grundlagen, Rechtsformen), Inhalte des Businessplans. Finanzierung und Förderungen im Tourismus. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – einfache Formen der Veranlagung erklären; – Risiken im Privat- sowie Unternehmensbereich beschreiben und unterschiedliche Lösungsansätze nennen; – Versicherungen auswählen, um die Folgen von Risiken zu minimieren; – wesentliche Messgrößen der Volkswirtschaft erklären. Lehrstoff: Versicherungen. Kreditinstitute: Einfache Formen der Veranlagung. Volkswirtschaftliche Grundlagen: Konjunktur, Geld- und Fiskalpolitik. Geldwert: Inflation, Deflation. 3.5 RECHNUNGSWESEN 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundrechnungsarten anwenden und Ergebnisse schätzen; – die Aufgaben, rechtlichen Grundlagen und die Bedeutung des Rechnungswesens für die betriebliche Praxis erklären; – die Grundlagen des Umsatzsteuerrechts erklären und anwenden; – branchentypische Belege prüfen und organisieren; – Belege und Geschäftsfälle in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erfassen; – die erforderlichen Nebenbücher der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung führen; – den Erfolg der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln und analysieren sowie notwendige Maßnahmen ableiten; – die Zahllast ermitteln und die Umsatzsteuervoranmeldung erstellen. Lehrstoff Wirtschaftliches Rechnen (zB Prozentrechnung, Ergebnisse schätzen). Aufgaben und gesetzliche Rahmenbedingungen des Rechnungswesens, Beleg, Belegorganisation inklusive Formvorschriften. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Rechtliche Bestimmungen, vorgeschriebene Aufzeichnungen anhand von Belegen (inklusive Umsatzsteuer), Kassa-Bankbuch, Wareneingangsbuch, Anlagenverzeichnis, Umsatzsteuervoranmeldung, Erfolgsermittlung. 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die wesentlichen Unterschiede zwischen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Doppelter Buchhaltung erklären; – einfache Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen erstellen; – auf Basis von branchentypischen Belegen und Geschäftsfällen Buchungssätze bilden und deren Erfolgsauswirkung beurteilen; – einfache Geschäftsfälle aus dem Bereich Tourismus- und Freizeitwirtschaft in der Doppelten Buchhaltung auf Konten erfassen und diese Konten abschließen; – den Erfolg ermitteln, das Ergebnis interpretieren und Maßnahmen zur Verbesserung vorschlagen. Lehrstoff: Einführung in die doppelte Buchführung. Inventar, Inventur und Bilanz, Kontenrahmen, Kontenplan, Erfassung einfacher Geschäftsfälle in der doppelten Buchführung auf Konten inklusive Abschluss und Erfolgsermittlung. Verbuchung branchentypischer laufender Geschäftsfälle auch anhand von Belegen (einschließlich Umsatzsteuer): Anlagenkäufe, Wareneinkäufe, Warenverkäufe, Verbuchung von Aufwänden und Erträgen, Warenrücksendungen, Rabatte, Rechnungsausgleich durch Barzahlung und Banküberweisung, Bestandsveränderung. Jeweils nach Möglichkeit mit Computerunterstützung 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – komplexere Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung erfassen und deren Erfolgsauswirkung beurteilen; – laufende Bezüge inklusive Überstunden abrechnen; – Sonderzahlungen (ohne Überschreitung des Jahressechstels) abrechnen; – einen Lohn- und Gehaltszettel analysieren und erklären; – Lohn- und Gehaltsnebenkosten ermitteln und verbuchen; – den gesamten Personalaufwand für den Dienstgeber aufzeigen. Lehrstoff: Verbuchung komplexerer branchentypischer laufender Geschäftsfälle auch anhand von Belegen (inklusive Umsatzsteuer): Transportkosten, Skonto, Privateinlagen und –entnahmen (inklusive Anwendung der amtlichen Sachbezugswerte), insbesondere Rechnungsausgleich mit Bankomat- und Kreditkarte, Emballagen, Monatsabrechnungsbogen, Zahlungsartenbogen, Kontoabschluss Bank. Personalverrechnung: Abrechnung von Löhnen und Gehältern, Überstundenberechnung, Sonderzahlungen, Verbuchung von Löhnen und Gehältern sowie von Lohn- und Gehaltsnebenkosten. Branchenspezifische Software bzw. Tabellenkalkulationsprogramm. 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Stellung, Aufgabenbereiche und Teilbereiche der Kostenrechnung im Unternehmen erläutern; – insbesondere branchentypische Kalkulationen durchführen und die Ergebnisse auf ihre Anwendbarkeit überprüfen; – das Betriebsergebnis ermitteln, analysieren und aufgrund der Ergebnisse einfache betriebswirtschaftliche Entscheidungen treffen; – Deckungsbeiträge ermitteln und auf deren Basis einfache betriebswirtschaftliche Entscheidungen treffen. Lehrstoff: Kostenrechnung: Aufgaben und Stellung der Kostenrechnung im Unternehmen, Grundbegriffe. Vollkostenrechnung: Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung, insbesondere Kostenträgerrechnung, Betriebsergebnisrechnung. Teilkostenrechnung: Operative Entscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung (zB Entscheidung über Zusatzauftrag, Break-Even-Rechnung, Mindestpreis). Branchenspezifische Software bzw. Tabellenkalkulationsprogramm. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – eine Arbeitnehmerveranlagung mittels Finanz-Online durchführen; – eine einfache Einkommensteuererklärung erstellen; – einfache Fallbeispiele lösen. Lehrstoff: Steuerlehre: Arbeitnehmerveranlagung, Einkommensteuererklärung. Fallbeispiele. Branchenspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation. Schularbeiten: 1. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten. 2. Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester. 3. Klasse: 2 zweistündige Schularbeiten. 3.6 RECHT 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die grundlegenden Bereiche des bürgerlichen Rechts, sowie des Wirtschaftsrechts und deren Bedeutung für das eigene Leben bzw. die Gesellschaft darstellen; – am öffentlichen Leben teilnehmen und politische sowie soziale Verantwortung übernehmen; – die für das Privat- und Berufsleben wichtigen Rechtsvorschriften beschreiben sowie situationsbedingt anwenden; – Strukturen und Funktionsweisen der Rechtsdurchsetzung beschreiben und sich Rechtsinformationen beschaffen. Lehrstoff: Arten des Rechts (Stufenbau der Rechtsordnung). Privatrecht: Personenrecht, Grundzüge des Familien- und Erbrechts, Sachenrecht, Schuldrecht, Konsumentenschutz. Wirtschaftsrecht: Datenschutz, Internet, Urheberrecht. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die grundlegenden Bereiche des Arbeits- und Sozialrechts und des Zivil- und Strafrechts, sowie deren Bedeutung für das eigene Leben und die Gesellschaft darstellen; – am öffentlichen Leben teilnehmen und politische sowie soziale Verantwortung übernehmen; – die für das Privat- und Berufsleben wichtigen Rechtsvorschriften beschreiben und situationsbedingt anwenden; – die wesentlichen Inhalte eines Arbeitsvertrages erläutern; – den Aufbau der Sozialversicherung beschreiben; – Strukturen und Funktionsweisen der Rechtsdurchsetzung beschreiben und sich Rechtsinformationen beschaffen. Lehrstoff: Arbeits- und Sozialrecht. Zivil- und Strafrecht: Grundzüge, Unterscheidung, Rechtsdurchsetzung, Zivil- und Strafprozessrecht. 4. GASTRONOMIE UND HOTELLERIE 4.1 ERNÄHRUNG 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundlagen der Ernährung beschreiben und den Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit im beruflichen sowie alltäglichen Kontext berücksichtigen; – Kenntnisse über Grundnährstoffe, Lebensmittel und deren Qualitätsmerkmale praxisgerecht anwenden; – den unterschiedlichen Lebensmitteln die passende Lagerung, Konservierung und Verwendungsmöglichkeit zuordnen; – die aktuellen Hygienevorschriften und die gute Hygienepraxis beschreiben; – im Einkaufsprozess saisonalen, regionalen, ökonomischen und ökologischen Grundsätzen folgen; – das theoretische Wissen über Ernährung und Lebensmittel mit der Praxis verknüpfen. Lehrstoff: Grundlagen der Ernährung, Grundsätze der vollwertigen Ernährung, Ernährungsverhalten, Bedarf und Bedarfsdeckung. Lebensmittel und Inhaltsstoffe. Lebensmittelqualität. Weg der Nahrung. Ernährungsmitbedingte Erkrankungen. Ernährungstrends. Konservierungsmethoden. Gute Hygienepraxis. 4.2 KÜCHENORGANISATION UND KOCHEN 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über eine positive Einstellung zur Dienstleistung und entsprechen in Kleidung und Erscheinungsbild den Anforderungen der Köchin und des Koches; – können die Grundlagen der Arbeitssicherheit, Hygiene, Ergonomie beschreiben und diese in der betrieblichen Situationen umsetzen; – können das Grundinventar der Küchen (Restaurant- und/oder Großküche) fachgerecht einsetzen; – können die fachtheoretischen Grundlagen der Gartechniken erläutern und praktisch umsetzen; – können die regionalen und saisonalen Qualitätskriterien der verwendeten Lebensmittel und deren Verwendungsmöglichkeiten beschreiben; – können Grundrezepturen fachgerecht zubereiten und mengenmäßig anpassen; – können einfache Portionier- und Anrichtetechniken anwenden; – können einfache Arbeitsabläufe organisieren und durchführen; – gehen wertschätzend mit den verwendeten Lebensmitteln, Arbeitsmaterialien, Betriebsmitteln und Geräten um und können ökologische Maßnahmen anwenden; – können fachtheoretische Kenntnisse bei der Zusammenstellung und Planung von einfachen Menüreihenfolgen anwenden; – können die gängigen Fachausdrücke beschreiben. Lehrstoff: Berufsbild der Köchin und des Koches. Unfallverhütung, Brandschutz und Erste Hilfe. Hygienevorschriften. Einrichtung und Inventar, Ergonomie. Kochtechnische Grundfertigkeiten und Vorbereitungsarbeiten, Gartechniken und Grundzubereitungsarten, Grundteige und Massen, Menüplanung. Fachsprache. 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können Speisen der regionalen und nationalen Küche unter Anwendung ernährungsbezogener Erkenntnisse sowie unter Berücksichtigung ergonomischer, hygienischer, umweltschonender und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen; – können die Qualität von Speisen sensorisch und optisch beurteilen; – zeigen einen wertschätzenden Umgang und eine situationsgerechte Kommunikation mit den Kolleginnen und Kollegen; – können das Grundinventar der Küchen (Restaurant- und/oder Großküche) fachgerecht einsetzen; – beherrschen die gängigen Fachausdrücke. Lehrstoff: Regionale und nationale Speisen, Menüplanung. Moderne Zubereitungsarten. Qualitätskontrolle von Speisen. Gute Hygienepraxis. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – theoretische und praktische Grundlagen der Speisenzubereitungen in einer Restaurant- und/oder Großküche erläutern und unter Berücksichtigung saisonaler Aspekte umsetzen; – die Qualität von Speisen sensorisch und optisch beurteilen; – Convenience Produkte bedarfsgerecht einsetzen und kritisch bewerten; – die erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen der Gastronomieküchen (Restaurant- und Großküche) rationell und sicherheitsbewusst sowie fachgerecht handhaben; – Lebensmittel des täglichen Bedarfs, auch mit Computerunterstützung bestellen, den Hygienebestimmungen entsprechend übernehmen und fachgerecht lagern; – die gängigsten Fachausdrücke erklären und verwenden. Lehrstoff: Regionale und nationale Speisen, Convenience Produkte, Menüplanung. Moderne Zubereitungsarten. Qualitätskontrolle von Speisen. Abläufe der Warenwirtschaft. 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können Aufgaben aus den Bereichen der gehobenen Gastronomie unter Anwendung von Fachkenntnissen und Fertigkeiten selbstständig durchführen; – sind in der Lage, unter Berücksichtigung ergonomischer, hygienischer, umweltschonender und wirtschaftlicher Erfordernissen Speisenfolgen zu planen, zu organisieren und herzustellen; – können die erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen der Küchen (Restaurant- und/oder Großküche) rationell und sicherheitsbewusst sowie fachgerecht handhaben; – haben grundlegendes, theoretisches Wissen, sowie praktische Fertigkeiten, um selbstständig Rezepturen unter regionalen und saisonalen Aspekten zu erarbeiten und können diese mit modernen Zubereitungstechniken umzusetzen; – können die theoretischen Grundlagen der À-la-carte Küche unter Anleitung in der Praxis umsetzen; – können die Qualität von Speisen sensorisch und optisch beurteilen; – können Grundstrukturen von Catering-, Buffet- und Bankettorganisation beschreiben und können ausgewählte Varianten praktisch umsetzen. Lehrstoff: Ausgewählte regionale-, nationale-, internationale Speisen, À-la-carte Küche, Catering, Bankett, Buffet. Menüarten, Menügestaltung. Qualitätskontrolle von Speisen. Aktuelle Trends. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können Aufgaben aus den Bereichen der gehobenen Gastronomie unter Anwendung von Fachkenntnissen und Fertigkeiten selbstständig durchführen; – sind in der Lage unter Berücksichtigung ergonomischer, hygienischer, umweltschonender und wirtschaftlicher Erfordernissen Speisenfolgen, zu planen, zu organisieren und herzustellen; – können die erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen der Küchen (Restaurant- und/oder Großküche) rationell und sicherheitsbewusst sowie fachgerecht handhaben; – verfügen über grundlegendes, theoretisches Wissen, sowie praktische Fertigkeiten um selbstständig Rezepturen unter regionalen und saisonalen Aspekten zu erarbeiten und diese mit modernen Zubereitungstechniken umzusetzen; – können die theoretischen Grundlagen der À-la-carte Küche unter Anleitung in der Praxis umsetzen; – können die Qualität von Speisen sensorisch und optisch beurteilen; – können aktuelle Trends der Gastronomie beschreiben; – können die gängigsten Fachausdrücke erklären und verwenden. Lehrstoff: Ausgewählte regionale-, nationale-, internationale Speisen, À-la-carte Küche, Menüarten, Menügestaltung. Aktuelle Trends. 4.3 SERVICEORGANISATION, SERVIEREN UND GETRÄNKE 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über eine positive Einstellung zur Dienstleistung und entsprechen in Kleidung und Erscheinungsbild den Anforderungen der Restaurantfachfrau und des Restaurantfachmannes; – können die wichtigsten Grundlagen der Personal- und Arbeitshygiene erläutern; – beherrschen die Fachsprache; – können grundlegende Servierabläufe unter Anleitung durchführen; – können grundlegende Kenntnisse ausgewählter Getränke wiedergeben; – können mit Lebensmitteln, Getränken und Arbeitsmaterialien sorgfältig umgehen; – können mit Alkohol sachgemäß umgehen. Lehrstoff: Berufsbild Restaurantfachfrau und Restaurantfachmann, Servierbrigaden und Serviersysteme. Unfallverhütung, Sicherheitsbestimmung und Hygiene, Inventar und Serviergegenstände. Mise-en-place-Arbeiten, grundlegende Servier- und Tragübungen, praktische Grundsätze des Servierens. Getränke- und Speisenservice. Fachausdrücke. Tischkultur und Tischoptik, Gedeckarten – Menüfolge. Getränke: Einteilung der Getränke, alkoholfreie Getränke, Alkaloidhaltige Getränke, Bier, Weinland Österreich (Herkunft, Etikettensprache, Weingesetz). Schankanlagen, Gefahren des Alkohols. 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – nationale und internationale Gäste fachlich kompetent beraten und betreuen; – Servierabläufe im Restaurant durchführen; – Heißgetränke zubereiten und servieren; – die unterschiedlichen nationalen und internationalen Frühstücksgewohnheiten beschreiben und die entsprechenden Servierabläufe planen und umsetzen; – Bonier- und Abrechnungssysteme anwenden; – die Rahmenbedingungen für Produktion, Verkauf und Ausschank von Getränken erläutern; – vertiefte Kenntnisse im Bereich Wein wiedergeben. Lehrstoff: Mahlzeiten des Tages, Servierabläufe, Heißgetränkeservice. Bonier- und Abrechnungssysteme, Erstellen von Gästerechnungen, Gästebetreuung. Getränke: Wein (Weinproduktion, Einkauf und Lagerung, Weinfehler und Weinkrankheiten, internationale Weinbaugebiete). 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – nationale und internationale Gäste fachlich kompetent beraten und betreuen; – Aufgaben im Servicebereich selbstständig durchführen; – verschiedene Arten des Getränkeservices durchführen; – unterschiedliche Arbeiten am Tisch des Gastes durchführen; – Speisen-, Menü- und Getränkekarten gestalten; – erweiterte Kenntnisse über Getränke wiedergeben; – ihr Wissen über die Produktion, Verkauf und Ausschank von Getränken anwenden; – Spezialgedecke beschreiben. Lehrstoff: Getränkeservice und gehobenes Weinservice, englisches und französisches Service, Gestaltung von Speise-, Menü- und Getränkekarten, Ess- und Trinkgewohnheiten verschiedener Kulturen, Arbeiten am Tisch des Gastes, Spezialgedecke. Getränke: Aromatisierte Weine und Likörweine, Schaumwein. Destillationsverfahren. 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – den Inhalt von Menü-, Speise- und Getränkekarten erklären; – die unterschiedlichen Arbeiten am Tisch des Gastes inklusive der notwendigen Vorbereitungsarbeiten selbstständig durchführen; – Veranstaltungen unter Anleitung planen und durchführen; – Kenntnisse im Bereich der Bar anwenden; – Servierabläufe selbstständig organisieren; – ihre Kenntnisse über handelsübliche Getränke anwenden. Lehrstoff: Bankett, Seminar und Catering, gehobenes Speisen- und Getränkeservice. Getränke: Die Bar, Bargetränke, Spirituosen. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – den Inhalt von Menü- Speise- und Getränkekarten erklären; – die unterschiedlichen Arbeiten am Tisch des Gastes inklusive der notwendigen Vorbereitungsarbeiten selbstständig durchführen; – Veranstaltungen unter Anleitung planen und durchführen; – Kenntnisse im Bereich der Bar anwenden; – Servierabläufe selbstständig organisieren; – ihre Kenntnisse über handelsübliche Getränke anwenden; – auf Beschwerden des Gastes professionell reagieren. Lehrstoff: Harmonie von Speisen und Getränken, gehobenes Speisen- und Getränkeservice. Verkaufsmaßnahmen, Verkaufspsychologie, Gästebetreuung und Beschwerdemanagement. Getränke: Die Bar, Bargetränke, Spirituosen. 4.4 WAHLPFLICHTBEREICH: SPEZIALISIERUNG Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie der Lehrstoff sind gemäß der schulautonomen Verteilung entsprechend anzupassen (siehe Abschnitt III Schulautonome Bestimmungen). Modul – „Jungsommelière und Jungsommelier Österreich“ 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Arbeitsaufgaben einer Sommelière und eines Sommeliers beschreiben; – die rechtlichen Grundlagen des österreichischen Weinbaus erläutern; – die Bedeutung sowie den sachgemäßen Umgang mit Alkohol beschreiben; – Weinbau- und Kellertechnik der Winzerin und des Winzers beschreiben. Lehrstoff: Arbeitsaufgaben der Sommelière und des Sommeliers, Wein und seine Geschichte, nationale Weinbaugebiete und deren Weine, Weingesetz, natürliche Produktionsfaktoren, Weinerzeugung. Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – österreichische Weinbaugebiete und deren Weine benennen; – den internationalen Weinbau beschreiben. Lehrstoff: Österreichisches Weingesetz, österreichische Weinbauregionen und Gebiete, Rebsorten, internationale Weinbaugebiete und deren Weine. Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Getränke, insbesondere Weine verkosten, beschreiben und analysieren; – österreichische Weintypen erkennen und beschreiben; – eine Weinkarte erstellen; – Weineinkauf und Lagerung beschreiben und durchführen; – eine Gästeberatung und Gästebetreuung durchführen. Lehrstoff: Österreichische Weinbauregionen und Gebiete, internationale Weinbaugebiete und deren Weine, sensorische Beurteilung von Weinen, Harmonie von Speisen und Getränken. Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – österreichische Weintypen erkennen und beschreiben; – Getränke, insbesondere Weine verkosten, beschreiben und analysieren; – eine Weinkarte erstellen; – Weineinkauf und Lagerung beschreiben und durchführen; – eine Gästeberatung und Gästebetreuung durchführen; – aktuelle Trends in der Weinbauszene beschreiben. Lehrstoff: Sensorische Beurteilung von Weinen, Harmonie von Speisen und Getränken, Weinkartengestaltung inklusive Kalkulation, Getränke- bzw. Weineinkauf und Lagerung, Präsentation von Weinen, Umgang mit dem Gast. Komplexe Aufgabenstellungen. Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen. Modul – „Käsekennerin und Käsekenner in Österreich“ 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können einen Überblick über die geschichtliche Entwicklung des Käses geben und die wirtschaftliche Bedeutung von Käse in Geschichte und Gegenwart nennen; – wissen über den Rohstoff Milch Bescheid und können die ernährungsphysiologische Bedeutung von Käse erklären; – können den Weg von der Milch zum Käse beschreiben und das Grundschema der Käseherstellung theoretisch erklären; – können die rechtlichen Bestimmungen hinsichtlich Lebensmittelhygiene nennen. Lehrstoff: Käsegeschichte, Inhaltsstoffe, Milchverarbeitung, Schema der Käseherstellung, Einführung in die Schneidetechnik, Lebensmittelhygiene. Einführung in die Sensorik. Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die sensorische Analyse eines Käses anhand einer Checkliste durchführen; – die für den Käseeinkauf relevanten Faktoren erläutern sowie Käse fachlich richtig verpacken und lagern; – fehlerhafte Käse erkennen und beurteilen; – die Besonderheiten der einzelnen Bundesländer in Bezug auf die Käsetradition erläutern; – die verschiedenen Reifungstypen erklären. Lehrstoff: Reifungstypen, Qualitätsmerkmale, Käseland Österreich, Käseeinkauf, Lagerung. Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen. 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Harmonie verschiedener Käsesorten und Getränke erläutern sowie Brot und Beigaben empfehlen; – die verschiedenen Käsetypen, deren Charakteristik und typischen Geschmack beschreiben; – Käse der wichtigsten internationalen Ländern beschreiben und deren ursprungsgeschützte Bezeichnungen erklären; – die Möglichkeiten und die Bedeutung des Affinierens beschreiben; – Fachbegriffe verwenden. Lehrstoff: Affinieren, Portionieren von großen Käsestücken, Käsepräsentation in der Gastronomie, Käse und Getränke, Käse und Brot, Käse und Beigaben, Kochen mit Käse, Käse in Europa. Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ein praxisbezogenes Angebot (Wareneinsatz) laut vorgegebener Aufgabenstellung erstellen; – entsprechende Beratung bei der Auswahl des Käseangebotes durchführen und ein Verkaufsgespräch führen; – auf Gästewünsche reagieren und mit Reklamationen umgehen; – einen Käsewagen nach fachlichen Kriterien aufbauen und ein situationsadäquates Käseservice durchführen; – ihr Wissen über Käse mit anderen Gegenständen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Gestaltung und Aufbau eines Käsewagens im gehobenen Restaurant, Arbeiten am Käsewagen, Verkaufsgespräch und Beschwerdemanagement, Angebotserstellung, Kalkulation. Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen. Modul – „Jungbarkeeperin und Jungbarkeeper Österreich“ 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können die Bekleidungsrichtlinien und die unterschiedlichen Anforderungen an das Barpersonal erläutern; – können die Gefahren und den sachgemäßen Umgang mit Alkohol beschreiben; – bauen eine Bar Mise en place selbstständig auf und bereiten einfache alkoholfreie Mixgetränke zu; – können den geschichtlichen Hintergrund der Bar und der Cocktails sowie die Grundlagen eines Barstocks erklären; – sind in der Lage die Verwendung von Bargeräten, -utensilien und -gläsern zu erklären und können diese fachgerecht anwenden; – können alkoholfreie Getränke beschreiben und in der Bar fachgerecht verwenden. Lehrstoff: Barpersonal, Gefahren des Alkohols, Bar Mise en Place, Zubereitungsarten von alkoholfreien Mixgetränken, Geschichte der Bar und Cocktails, Grundlagen des Barstock, Bargeräte und -utensilien, Bargläser. Alkoholfreie Getränke. Fachvokabular. Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können unterschiedliche Bartypen und deren Schwerpunkte beschreiben; – sind in der Lage, einfache Mixgetränke mit Garnituren zuzubereiten und können diese den Mixgetränkegruppen zuordnen; – können die Grundlagen der Kalkulation sowie der Barkartengestaltung beschreiben und anwenden; – können alkoholische Getränke beschreiben und in der Bar fachgerecht verwenden. Lehrstoff: Bartypen – Unterteilung, Einrichtung und Ausstattung, Zubereitungsarten von Mixgetränken, einfache Garnituren, Mixgetränkegruppen mit Rezepturen, Barkalkulation, Barkarte (gesetzliche Bestimmungen, Gestaltungsgrundlagen, Aufbau). Schaumweine, aromatisierte Weine und Likörweine. Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen. 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können die Bestandteile von Mixgetränken beschreiben und sind in der Lage, alkoholfreie Eigenkreationen zu erstellen; – können aktuelle Trends in der Bar erläutern; – können Barmaße erklären und einen Barstock aufbauen; – sind in der Lage, Mixgetränke sowie deren Garnituren zuzubereiten und können diese den Mixgetränkegruppen zuordnen; – können alkoholische Getränke in der Bar fachgerecht verwenden; – können Getränke in Optik und Geruch beschreiben. Lehrstoff: Bestandteile von Mixgetränken, alkoholfreie Eigenkreationen, Trends in der Bar, Showbarkeeping, Barmaße, erweiterter Barstock, Zubereitungsarten von Mixgetränken, Garnituren, Mixgetränkegruppen mit Rezepturen, Destillationsverfahren, Spirituosen, Sensorik – CO (Couleur, Odeur). Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Bestandteile von Mixgetränken beschreiben und sind in der Lage, alkoholfreie Eigenkreationen zu erstellen; – verkaufsfördernde Maßnahmen anwenden; – Standardrezepturen jeder Mixgetränkegruppe beschreiben und bereiten diese fachgerecht zu; – die Grundlagen der Zigarrenkunde wiedergeben und ein Zigarrenservice beschreiben; – den Aufbau einer Barkarte beschreiben und dieses Wissen anwenden; – alkoholische Getränke in der Bar fachgerecht verwenden und sind in der Lage, diese in Optik und Geruch zu beschreiben. Lehrstoff: Verkaufsfördernde Maßnahmen, Verkaufsgespräche und Umgang mit Beschwerden, Zubereitungsarten von Mixgetränken, Mixgetränkegruppen mit Rezepturen. Zigarren (Arten, Formate, Marken und Service). Barkarte. Spirituosen, Sensorik – CO (Couleur, Odeur). Komplexe Aufgabenstellungen. Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen. 5. BETRIEBSPRAKTIKUM 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – zeigen eine professionelle Einstellung zur Dienstleistung und entsprechen in Erscheinungsbild sowie Kleidung den Anforderungen des Berufsbildes; – können Gäste betreuen; – können die Grundlagen der Arbeitssicherheit, der Unfallverhütung, des Hygienemanagements sowie der Abfallbewirtschaftung darstellen und unter Anleitung praktisch umsetzen; – können unter Anleitung betriebsrelevante Maschinen bedienen; – können einfache Betriebsabläufe in der Gastronomie und Hotellerie erklären; – können unter Anleitung im Team mitarbeiten. Lehrstoff: Betriebsbezogene Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie, Umgang mit dem Gast. Grundlagen Hygiene- und Sicherheitsmanagement. 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ihre in den anderen Gegenständen erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden; – unterschiedliche Gästetypen erkennen und auf deren Bedürfnisse eingehen; – unterschiedliche Betriebsstrukturen, die Betriebsabläufe in Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben beschreiben und arbeiten aktiv im Team in den einzelnen Abteilungen mit. Lehrstoff: Betriebsbezogene Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie. Erstellen und Anwendung von Checklisten. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ihre in den anderen Gegenständen erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden; – Umgangsformen situationsgerecht einsetzen und selbstbewusst auftreten; – unterschiedliche Betriebsstrukturen, die Betriebsabläufe in Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben beschreiben und arbeiten aktiv im Team in den einzelnen Abteilungen mit; – betriebsbezogenen Checklisten erstellen und anwenden. Lehrstoff: Betriebsbezogene Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie. Erstellen und Anwendung von Checklisten. 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können ihre in den anderen Gegenständen erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden; – können wirtschaftlich Denken und Handeln; – können mit Kritik konstruktiv umgehen, Fehler erkennen und neue Lösungswege entwickeln; – übernehmen im Rahmen des Betriebspraktikums eine Führungsrolle im Team und reflektieren diese Tätigkeit; – können die Grundlagen des Veranstaltungsmanagements beschreiben; – können eine gastronomische Veranstaltung im Team planen, durchführen und evaluieren. Lehrstoff: Betriebsbezogene Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie, branchenspezifische Software. Veranstaltungsmanagement: Arten, Organisation, Durchführung von gastronomischen Veranstaltungen. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können die in der Theorie und Praxis erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden; – können wirtschaftlich Denken und Handeln; – können mit Kritik konstruktiv umgehen, Fehler erkennen und neue Lösungswege entwickeln; – übernehmen im Rahmen des Betriebspraktikums eine Führungsrolle im Team und reflektieren diese Tätigkeit; – können die Grundlagen des Veranstaltungsmanagements beschreiben; – können eine gastronomische Veranstaltung im Team planen, durchführen und evaluieren. Lehrstoff: Betriebsbezogene Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie, branchenspezifische Software. Veranstaltungsmanagement: Arten, Organisation, Durchführung von gastronomischen Veranstaltungen. 6. BEWEGUNG UND SPORT; SPORTLICHE ANIMATION Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung. Bereich Sportliche Animation Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler sollen zielgruppenspezifische Freizeitaktivitäten unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten planen, organisieren und durchführen können. Didaktische Grundsätze: Es sind praktisch-methodische Übungen durchzuführen. Die theoretischen Grundlagen der Animation sollen fächerübergreifend in die Praxis umgesetzt werden. Dem Grundsatz einer effektiven Unterrichtsführung soll durch die Vielfalt der Organisationsformen und Unterrichtsmethoden entsprochen werden, mit allen Möglichkeiten des klassen-, schulstufen- oder schulartübergreifenden Unterrichts, zB in Gruppen mit Wahlsportarten. Dabei soll der Bereich der Animation verstärkt erarbeitet werden. B. Verbindliche Übung PERSÖNLICHKEITSENTWICKLUNG UND KOMMUNIKATION 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – grundlegende Kompetenzen in den Kommunikationsarten vorweisen; – unterschiedliche Kommunikationstechniken situationsadäquat umsetzen; – grundlegende Kommunikationsmethoden in unterschiedlichen Kommunikationsformen anwenden; – verständlich und situationsadäquat in Standardsprache formulieren und argumentieren; – Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation anwenden; – unterschiedliche Formen des Konfliktmanagements beschreiben; – konstruktiv mit allfälligen Vorurteilen und stereotypen Rollenzuschreibungen umgehen; – grundlegende Merkmale einer Präsentation beschreiben und diese mit Medienunterstützung zielgruppengerecht einsetzen; – Grundwissen zur Selbstorganisation praktisch umsetzen; – Ziele definieren und Strategien zur Zielerreichung planen; – Möglichkeiten der Stressbewältigung individuell einsetzen; – Techniken des Lernens für sich anwenden; – im Team arbeiten sowie Prozesse bzw. Interaktionen in Gruppen erkennen und beschreiben; – Respekt gegenüber kultureller Vielfalt zeigen; – die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlecht oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln. Lehrstoff: Kommunikationsarten (Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation). Kommunikationstechniken (Ich-Botschaften, aktives Zuhören, Feedback nehmen und geben, Fragetechniken, gewaltlose Kommunikation, konstruktive Gesprächsführung). Unterschiedliche Kommunikationsformen (Telefonieren, Diskutieren, Debattieren, Moderieren und Arbeiten im Team). Umgang mit Konflikten (Grundkenntnisse im Umgang mit Konflikten). Präsentation (Inhaltliche Planung, Strukturierung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation, Medieneinsatz, rhetorische Mittel). Selbstorganisation (Grundlagen des Zeitmanagements, Ziele und Strategien zur Zielerreichung, Möglichkeiten der Stressbewältigung). Lernen lernen (Kriterien nachhaltigen Lernens). Teamfähigkeit (Eigen- und Fremdwahrnehmung, soziale Rollen und Stereotypen, Möglichkeiten der Erweiterung von Handlungsspielräumen, zum Mitgestalten anregen und anleiten, Respekt gegenüber kultureller Vielfalt). C. Pflichtpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ergänzend zu den in der Ausbildung bisher erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten in einem facheinschlägigen Unternehmen (vorzugsweise in Betrieben des Tourismus und Freizeitwirtschaft) jene Gewandtheit der Berufsausübung vertiefen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht; – die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen; – einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben erhalten; – Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umreißen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen; – sich Vorgesetzten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt und selbstsicher präsentieren; – aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen erwerben. Zeitlicher und sachlicher Rahmen: Vor Eintritt in die 3. Klasse im Ausmaß von 24 Wochen (Vollzeit) in Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferien während der Semester im Mindestausmaß von einer Woche zulässig. D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze: Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen. Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. E. Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe: Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen. Lehrstoff: Wie in der jeweiligen Klasse des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind. F. Fakultatives Praktikum Bildungs- und Lehraufgabe, zeitlicher und sachlicher Rahmen, didaktische Grundsätze: Wie beim Pflichtpraktikum, jedoch mit folgenden Abweichungen: Bei ausreichender Relevanz, die von der Schule zu beurteilen ist, ist ein Vermerk über die Ablegung des fakultativen Praktikums in das Abschlusszeugnis aufzunehmen. G. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1. Deutsch in der Deutschförderklasse Wie Anlage A1 Abschnitt VI Unterabschnitt D Z 1 2. Religion Wie Abschnitt V 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung Für die weiteren Pflichtgegenstände bzw. für die verbindliche Übung sind die jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt A bzw. Unterabschnitt B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe und die didaktischen Grundsätze gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt D anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers. Beachte für folgende Bestimmung zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 3 idF BGBl. II Nr. 250/2021 Anlage B2 TOURISMUSFACHSCHULE I. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) A. Pflichtgegenstände Wochenstunden Lehrverpflichtungsgruppe Klasse Summe 1. 2. 3. 1. Religion/Ethik 10 2 2 2 6 (III)/III 2. Allgemeinbildung, Sprache und Medien 2.1 Deutsch 2 3 3 3 9 (I) 2.2 Englisch 3 3 3 9 (I) 2.3 Zweite lebende Fremdsprache 3 3 3 3 9 (I) 2.4 Geschichte und Politische Bildung 4 0 2 2 4 III 2.5 Officemanagement und angewandte Informatik 5 3 2 2 7 II 3. Wirtschaft und Recht 3.1 Betriebs- und Volkswirtschaft mit Betriebswirtschaftlichen Übungen 2 3 3 3 9 II 3.2 Rechnungswesen 2 6 3 3 3 9 I 3.3 Recht 0 0 2 2 III 4. Tourismus und Hotellerie 4.1 Tourismusgeografie 0 2 2 4 III 4.2 Tourismusmarketing und angewandtes Projektmanagement 7 3 4 3 10 II 4.3 Reisewirtschaft 0 3 2 5 III 4.4 Rezeption und Hotelmanagement 2 2 2 6 II 4.5 Kultur- und Tourismusland Österreich 2 0 0 2 III 4.6 Veranstaltungs- und Kongressmanagement 0 0 2 2 II 4.7 Food and Beverage 4 0 0 4 IVa 5. Bewegung und Sport; Sportliche Animation 2 2 2 6 (IVa) Wochenstundenzahl 33 34 36 103 B. Verbindliche Übung Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation 8 2 0 0 2 III Gesamtwochenstundenzahl 35 34 36 105 C. Pflichtpraktikum Insgesamt 16 Wochen vor Eintritt in die 3. Klasse D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 9 E. Förderunterricht 9 _____________________________ 1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden. 2 Mit Computerunterstützung. 3 In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen. 4 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach der Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 3-4 Wochenstunden festgelegt werden. 5 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach der Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 6-7 Wochenstunden festgelegt werden. 6 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach der Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 8-9 Wochenstunden festgelegt werden. 7 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach der Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 8-10 Wochenstunden festgelegt werden. 8 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden der Verbindlichen Übung kann nach der Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 1-2 Wochenstunden festgelegt werden. 9 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III). 10 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. F. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung Wochenstunden pro Semester Lehrverpflichtungsgruppen 1. Deutsch in der Deutschförderklasse 20 (I) 2. Religion 2 (III) 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 x 2 Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung Gesamtwochenstundenzahl x 3 Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 ______________________________ 1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Tourismusfachschule; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung. 2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl. 3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Klasse gemäß der Stundentafel der Tourismusfachschule. 4 Gemäß Stundentafel der Tourismusfachschule. II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Die dreijährige Tourismusfachschule dient im Sinne der §§ 52 und 58 Schulorganisationsgesetz (SchOG) unter Bedachtnahme auf § 2 SchOG der Erweiterung und Vertiefung der bereits erworbenen Allgemeinbildung und vermittelt jene Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur selbständigen und unselbständigen Ausübung eines Berufes auf gewerblichem Gebiet, insbesondere der Tourismus- und Freizeitwirtschaft befähigen. Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln), sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung auch hinsichtlich der Bereitschaft zu lebenslangem Lernen. Schwerpunkte sind daher Persönlichkeitsbildung, kundenorientierte Arbeitshaltung, berufliche Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit, soziales Engagement und Kommunikationsfähigkeit sowie die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsprobleme unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen und im Team zu arbeiten. Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen – Allgemeinbildung, Sprache und Medien, – Wirtschaft und Recht, – Tourismus und Hotellerie sowie – Fachpraxis und verpflichtende Praktika sollen die Absolventinnen und Absolventen zu kritischem Denken sowie nachhaltigem und verantwortungsvollem Handeln befähigt werden. Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen: – sie verfügen über ein breites Spektrum an Fachwissen und praktischen Fertigkeiten für ihre Berufspraxis; – sie finden passende Lösungen für spezielle Probleme in ihrem Arbeits- oder Lernbereich; – sie sind zu logischem, kreativem und vernetztem Denken sowie zu verantwortungsvollem Handeln fähig; – sie arbeiten selbstständig und kooperieren im Team; – sie handeln ressourcen- und verantwortungsbewusst unter Beachtung ökonomischer, ökologischer und sozialer Gesichtspunkte; – sie können Verantwortung für sich selbst und für andere übernehmen; – sie können selbstständig Arbeitssituationen bewältigen und andere Personen bei Routinetätigkeiten anleiten; – sie können Sachverhalte in Wort und Schrift ausdrücken und argumentieren sowie in zumindest einer Fremdsprache in vertrauten Situationen kommunizieren; – sie können die Bedeutung der Qualitätssicherung für die zu erstellenden Leistungen erkennen; – sie zeigen im Rahmen der Erledigung ihrer Aufgaben Interesse, Selbstvertrauen, fachliche Kompetenz und positive Arbeitshaltung; – sie erkennen ihren Entwicklungs- und Fortbildungsbedarf, die Notwendigkeit des berufsbegleitenden Lernens und sind zu eigenständigem Weiterlernen befähigt; – sie verfügen über eine grundlegende Reflexionskompetenz, können ihre eigenen Leistungen einschätzen und entsprechend handeln; – sie können die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen einschätzen und verfügen über entsprechende Handlungskompetenz. Insbesondere verfügen Absolventinnen und Absolventen der Tourismusfachschule über selbstsicheres Auftreten und eine kundenorientierte Arbeitshaltung, können situationsadäquat in Deutsch sowie zwei Fremdsprachen kommunizieren und haben mindestens 16 Wochen einschlägige Berufserfahrung. Weiters verfügen sie über vertiefte Kenntnisse in den Bereichen Rezeption und Hotelmanagement, touristische Informationstechnologien, Veranstaltungs- und Kongressmanagement sowie Reisewirtschaft. Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, mit der eigenen und mit anderen Kulturen und mit transkulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und mit Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS ALLGEMEINBIDLUNG, SPRACHE UND MEDIEN Die Schülerinnen und Schüler können – Sachverhalte in angemessener Sprache in Wort und Schrift ausdrücken und situationsgerecht kommunizieren; – kreativ arbeiten; – Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, bewerten und gezielt einsetzen; – berufsspezifische Informations- und Kommunikationstechnologien effizient nutzen sowie verantwortungsbewusst und rechtskonform einsetzen; – angemessen – auch medienunterstützt – präsentieren; – zu Problemen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft Stellung nehmen; – bewusst mit Medien umgehen. LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ENGLISCH Die Schülerinnen und Schüler – erreichen in Englisch das Niveau des Independent Users B1 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R
(98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängend sprechen sowie das Niveau A2+ in der Fertigkeit Schreiben; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden. Hören Die Schülerinnen und Schüler können – im direkten Kontakt und in den Medien Hauptaussagen und wichtige Details verstehen, wenn Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen) gesprochen wird und wenn es um vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im alltäglichen, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet; – im eigenen Interessens- und Fachgebiet auch Fachdiskussionen verstehen; – längeren Redebeiträgen und komplexer Argumentation folgen, sofern die Thematik einigermaßen vertraut ist und der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist. Lesen Die Schülerinnen und Schüler – können selbstständig lesen, Lesestil und -tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen und geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen; – verfügen über einen großen Lesewortschatz, haben aber möglicherweise Schwierigkeiten mit seltener gebrauchten Wendungen; – können lange und komplexe Texte zu allgemeinen und berufsspezifischen Themen aus vertrauten Themenbereichen im Wesentlichen verstehen und ihnen Informationen, Gedanken, Meinungen und Haltungen entnehmen; – können rasch den Inhalt und die Wichtigkeit von Nachrichten, Artikeln, Berichten und anderen Schriftstücken zu einem breiten Spektrum von Themen erfassen und entscheiden, ob sich ein genaueres Lesen lohnt. An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – flüssig und wirkungsvoll über ein breites Spektrum von allgemeinen, kulturellen, beruflichen, gesellschaftlich bedeutsamen Themen sprechen; – dabei die Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen hervorheben, Standpunkte begründen und verteidigen sowie Zusammenhänge zwischen Ideen deutlich machen; – sich so spontan und fließend verständigen, dass ein Gespräch mit „Native Speakers“ ohne größere Anstrengungen auf beiden Seiten gut möglich ist; der Grad an Formalität ist den Umständen angemessen. Zusammenhängend sprechen Die Schülerinnen und Schüler können – Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets klar, geordnet und detailliert beschreiben, darstellen und präsentieren; – dabei wichtige Punkte und relevante Details hervorheben, bestimmte Aspekte genauer ausführen, einen Standpunkt erläutern und alles mit einem angemessenen Schluss abrunden; – flüssig, klar und detailliert über Erlebnisse und Erfahrungen, Ideen oder Lektüre aus dem alltäglichen, schulischen und beruflichen Umfeld berichten. Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – klare, strukturierte Texte zu verschiedenen Themen aus ihrem Interessens- und Fachgebiet verfassen; – dabei Standpunkte angemessen darstellen, Entscheidendes hervorheben sowie Informationen und Argumente aus verschiedenen Quellen zusammenführen und gegeneinander abwägen; – in schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und öffentlichen Bereich Neuigkeiten und Standpunkte mitteilen, Gedanken zu abstrakten und kulturellen Themen ausdrücken, Informationen geben oder erfragen; – sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken; – sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen; – die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – die textsortenadäquaten Konventionen der Gestaltung und Gliederung einhalten. Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen: 1. Linguistische Kompetenzen: Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein) Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über ein hinreichend breites Spektrum sprachlicher Mittel, um klare Beschreibungen zu geben, Standpunkte auszudrücken und etwas zu erörtern; – suchen dabei nicht auffällig nach Worten und verwenden einige komplexe Satzstrukturen. Lexikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet und in den meisten allgemeinen Themenbereichen; – können Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden; Lücken im Wortschatz können dennoch zu Zögern und Umschreibungen führen; – verwenden den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen können, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern. Grammatikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen. Phonologische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler verfügen über eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation. Orthographische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen. 2. Soziolinguistische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und den betreffenden Personen gegenüber angemessen ist. 3. Pragmatische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um – Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie wirksam zwischen Sprecher- und Hörerrolle zu wechseln; – in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten. Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden. LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE Die Schülerinnen und Schüler – erreichen in der Zweiten lebenden Fremdsprache das Niveau des Independent Users A2 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R
(98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängend sprechen sowie in der Fertigkeit Schreiben; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden; – nehmen im Sinne einer individuellen Bildungsplanung Angebote wahr, in einzelnen Bereichen ein höheres Niveau zu erreichen. Hören Die Schülerinnen und Schüler können – die Hauptaussagen und Einzelinformationen verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen) über vertraute Dinge gesprochen wird, denen man normalerweise bei der Arbeit, in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet; – auch kurze Erzählungen und Berichte verstehen; – im eigenen Interessens- und Fachgebiet aus berufsbezogenen Texten relevante Informationen entnehmen; – längeren Redebeiträgen folgen, sofern die Thematik vertraut ist sowie der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist. Lesen Die Schülerinnen und Schüler können – unkomplizierte Texte zu vertrauten allgemeinen, alltäglichen und berufsspezifischen Themen im Wesentlichen verstehen und ihnen relevante Informationen und Standpunkte entnehmen; – geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen. An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – ein breites Spektrum einfacher sprachlicher Mittel einsetzen, um die meisten Situationen des täglichen und beruflichen Alltags zu bewältigen; – in einfacher Form ohne Vorbereitung an Gesprächen über Themen teilnehmen, die vertraut sind, interessieren oder sich auf das alltägliche Leben beziehen (zB Familie, Hobbys, Arbeit, Reisen); – Meinungen ausdrücken und Informationen austauschen. Zusammenhängend sprechen Die Schülerinnen und Schüler können – sich relativ flüssig und zusammenhängend auf unkomplizierte Weise zu Themen aus ihren Interessensgebieten äußern; – Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets beschreiben oder präsentieren, indem sie die einzelnen Punkte linear aneinanderreihen. Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen aus ihrem Interessensgebiet verfassen, indem sie einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbinden; – sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken; – sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen; – die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen. Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen: Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein) Die Schülerinnen und Schüler verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten. Lexikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen. Grammatikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. Gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation. Phonologische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar. Orthographische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt. Die Schülerinnen und Schüler – können ein breites Spektrum von Sprachfunktionen realisieren und auf sie reagieren, indem sie die dafür gebräuchlichsten Redemittel benutzen und dabei zwischen formellem und informellem Register unterscheiden; – sind sich der wichtigsten Höflichkeitskonventionen bewusst und handeln entsprechend; – sind sich der wichtigsten Unterschiede zwischen den Sitten und Gebräuchen, den Einstellungen, Werten und Überzeugungen in der betreffenden Gesellschaft und ihrer eigenen bewusst und achten auf entsprechende Signale. Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um – einfache Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, mit Unterstützung des Kommunikationspartners in Gang zu halten und zu beenden; – das Wort zu ergreifen, wenn eine Situation im alltäglichen oder beruflichen Bereich es dringend erfordert; – beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten. Die Schülerinnen und Schüler können eine begrenzte Anzahl von Verknüpfungsmitteln verwenden, um eine Reihe kurzer und einfacher Einzelelemente zu einer linearen, zusammenhängenden Äußerung zu verbinden. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS WIRTSCHAFT UND RECHT Die Schülerinnen und Schüler – können die Wirtschaft als positiv gestaltbaren Teil der Gesellschaft wahrnehmen; – können grundlegende gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge beschreiben und daraus Schlussfolgerungen für ihr Leben ziehen; – können über wesentliche kulturelle, wirtschaftliche und rechtliche Gegebenheiten Österreichs kommunizieren; – können unternehmerisches Denken und Handeln wertschöpfend und produktiv einsetzen; – können Stärken, Schwächen und Zusammenhänge wirtschaftlicher Projekte erkennen sowie Entscheidungen treffen; – können eigene Meinungen bilden, Standpunkte zu wirtschaftlichen und rechtlichen Themen beziehen sowie in Diskussionen vertreten; – verfügen über rechtliche und wirtschaftliche Grundkenntnisse aus der Sicht des Unternehmers/der Unternehmerin, des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin und des Konsumenten/der Konsumentinnen. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS TOURISMUS UND HOTELLERIE Die Schülerinnen und Schüler können – die Wirtschaft, insbesondere die Tourismus- und Freizeitwirtschaft, als positiv gestaltbaren Teil der Gesellschaft verstehen; – wesentliche kulturelle, wirtschaftliche, geografische und rechtliche Gegebenheiten Österreichs beschreiben; – die regionalen sowie kulturellen Hintergründe der wichtigsten touristischen Destinationen beschreiben und vergleichen; – eigene Standpunkte zu touristischen und kulturellen Themen beziehen sowie in Diskussionen vertreten; – Chancen, Risiken und Zusammenhänge von Entwicklungen im Tourismus erkennen; – das erlernte Wissen im berufsbezogenen Kontext anwenden. III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen: Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten. Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen. Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel: Das Gesamtwochenstundenausmaß der folgenden Pflichtgegenstände bzw. der Verbindlichen Übung kann im angeführten Rahmen verändert werden: a) „Geschichte und politische Bildung“: 3 bis 4 Wochenstunden b) „Officemanagement und angewandte Informatik“: 6 bis 7 Wochenstunden c) „Rechnungswesen“: 8 bis 9 Wochenstunden d) „Tourismusmarketing und angewandtes Projektmanagement“: 8 bis 10 Wochenstunden e) „Verbindliche Übung Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation“: 1 bis 2 Wochenstunden Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie der Lehrstoff in den Pflichtgegenständen (lit. a-e) ist jeweils auf das Mindestwochenstundenausmaß der Wochenstunden ausgelegt. Bei höherem Wochenstundenausmaß sind vertiefende bzw. erweiternde Kompetenzen zu vermitteln. Die daraus gegebenenfalls frei werdenden Wochenstunden (maximal 6 Wochenstunden) sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen: 1. Schulautonome Vertiefung Es muss entweder – innerhalb eines Clusters ein neuer Pflichtgegenstand mit mindestens 4 Wochenstunden eingeführt werden oder – das Wochenstundenausmaß der Pflichtgegenstände innerhalb eines Clusters oder des Pflichtgegenstandes „Bewegung und Sport; Sportliche Animantion“, um mindestens 4 Wochenstunden erhöht werden. 2. Darüber hinaus kann mit den allenfalls verbleibenden schulautonomen Wochenstunden das Wochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände bzw. der Verbindlichen Übung erhöht werden. 3. Im Rahmen der schulautonomen Abweichungen bestehen darüber hinaus ab der 2. Klasse folgende Bestimmungen zur Gestaltung von Wahlpflichtbereichen für die Schülerinnen und Schüler (Schüler/innen-Autonomie). Dabei sind jedenfalls die geltenden Eröffnungs- und Teilungszahlen und die Möglichkeit einer übergreifenden Führung in Parallelklassen zu berücksichtigen:
(1) Von den nach Z 1 verwendeten Wochenstunden können maximal 2 Wochenstunden zum Angebot eines Wahlpflichtbereiches mit 2 Wahlmöglichkeiten verwendet werden und/oder
(2) von den nach Z 2 verwendeten Wochenstunden können bis zu 3 Wochenstunden – maximal jedoch das Wochenstundenausmaß der vorgenommenen Erhöhung – zum Angebot eines Wahlpflichtbereiches mit 2 Wahlmöglichkeiten herangezogen werden. Es sind grundsätzlich nur Stundenerhöhungen durch ganze (Jahres-)Wochenstunden möglich. Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Klassen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern einer Klasse verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten, d.h. die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen. Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung in den einzelnen Klassen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung von 105 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden. Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe des Pflichtgegenstandes sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Lernergebnisse des Clusters schulautonom festzulegen. Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände bzw. der Verbindlichen Übung erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff des Pflichtgegenstandes bzw. der Verbindlichen Übung schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenz). Auch hier sind die Lernergebnisse des Clusters zugrunde zu legen. Pro Klasse kann nur 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Klassen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal 3. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde. Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 3. Klasse) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten. Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes: Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Klassen bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Schulstufen ist ein alle Klassen umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht: Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind. Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL): Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen sind die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“ und eine allenfalls schulautonom eingeführte weitere lebende Fremdsprache) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Klassen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. mit der schulautonom eingeführten lebenden Fremdsprache zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 16 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz. IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen. Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Kenntnisse der Humanwissenschaften wie etwa der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw. Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Unterrichtsqualität: Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht. Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes. Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen. Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen. Unterrichtsplanung: In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten: – Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Lernergebnisse der Cluster und die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie gegebenenfalls vorhandene Bildungsstandards.. – Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrenden einer Klasse oder des Bildungsganges bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein. – Die Koordination erfordert organisatorische Rahmenbedingungen, die herzustellen sind. – Die Individualität der Lernenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Lernenden ausgegangen werden, um sicherzustellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten). – Der Unterricht ist auf den Kompetenzerwerb auszurichten, wobei die Kompetenzen über die Schulstufen und Semester systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen. – In die Unterrichtsgestaltung sind situative Aufgabenstellungen einzubauen, die der beruflichen Realität entnommen und methodisch aufbereitet werden. Dadurch soll die Identifikation der Lernenden mit berufsrelevanten Funktionen und ihre Handlungsfähigkeit entwickelt und gefördert werden. – Wesentlich sind die Vermittlung von Fachwissen sowie die Förderung der Entwicklung von Werthaltungen und Schlüsselkompetenzen. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Der Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Lernenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken. – Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis–Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Lernenden fördert das Gelingen dieses Transfers. – Um alle Lernenden zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können, empfiehlt sich, am Beginn der 1. Klasse die Durchführung von Projektunterricht oder Schulveranstaltungen, die der Sicherung grundlegender sozialer und personaler Kompetenzen (zB Teambildung, Eigenverantwortlichkeit, Lernen, gewaltfreie Kommunikation) dienen. – Fehler sind möglichst als förderliche Lernanlässe zu nutzen. Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen sind dabei zu nützen. Die zur Verfügung stehenden Diagnoseinstrumente sind als Lernstandserhebungen und Lernfortschrittsanalysen, insbesondere aber als Ausgangspunkt für die Planung weiterer Lernphasen einzusetzen. – Auf den Erwerb von Präsentations- und Medienkompetenz ist besonderes Augenmerk zu legen. – Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben. – Den Lernenden sollen weiters Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie im Sinne einer individuellen Bildungsplanung nationale und internationale Zertifikate erworben werden können. – Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden, sind im Unterricht und abhängig von den Aufgabenstellungen auch in Prüfungssituationen zu verwenden. – Die Notwendigkeit wissenschaftlicher Redlichkeit beim Verfassen eigener Arbeiten ist zu beachten und einzufordern. – Der Unterricht in sprachheterogenen Klassen stellt erhöhte Anforderungen an Lehrende und Lernende, die in gemeinsamer Verantwortung wahrzunehmen sind. Interkulturelles Lernen verbessert die Fähigkeit der Lernenden zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen und ist eine Chance zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft. – Sprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache in Wort (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrkräfte verantwortlich.. Lernende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern. – Um gesellschaftlichen und globalen Entwicklungen Rechnung zu tragen, ist die Verwendung der Fremdsprache als Arbeitssprache oder Integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL) anzustreben. Integriertes Fremdsprachenlernen und –lehren hat so zu erfolgen, dass sowohl im fachlichen als auch im sprachlichen Bereich die Lernenden bei der Herausbildung von Wissen und Fähigkeiten einerseits, als auch sprachlicher und kommunikativer Kompetenzen andererseits unterstützt werden. Didaktische Grundsätze der Pflichtgegenstände Englisch und Zweite Lebende Fremdsprache: – Die Entwicklung fremdsprachlicher Kompetenzen erfolgt auf Basis jener Kompetenzen, über die die Lernenden im Deutschen sowie gegebenenfalls in ihrer Erstsprache verfügen. – Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Erweiterung der sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erfahren werden kann. – Die verschiedenen Kompetenzbereiche (Hören, Lesen, An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängend sprechen, Schreiben, Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires) sind vernetzt zu entwickeln. – In allen Gegenständen sollen authentische Materialien und Impulse verwendet werden, die geeignet sind, die fremdsprachliche und fachsprachliche Kompetenz der Schülerinnen und Schüler zu fördern. – Im Sinne der gelebten Internationalität sind Auslandskontakte wie Praktika, Schulpartnerschaften, internationale Projekte usw. zu fördern. Didaktische Grundsätze des Clusters Wirtschaft und Recht: Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für – betriebswirtschaftliche, regionale und globalwirtschaftliche Mechanismen und volkswirtschaftliche Zusammenhänge sowie – deren Auswirkungen auf das Lebensumfeld (einschließlich der Chancen von Frauen und Männern). Im Mittelpunkt steht – die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für Zusammenhänge, – die Fähigkeit zur Einordnung in ein Gesamtsystem und – zum Transfer des Gelernten auf neue Anforderungen bzw. geänderte Rahmenbedingungen; – die praktische Nutzung der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten sowie – die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation. Didaktische Grundsätze des Clusters Tourismus und Hotellerie: Zur Sicherung der Berufsfähigkeit ist bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung auf eine fundierte Grundbildung und die Anwendbarkeit in der betrieblichen Situation größter Wert zu legen. Die Vernetzung der fachtheoretischen Grundlagen mit der Praxis ist wesentliche Grundlage für ein professionelles Handeln. Im Mittelpunkt stehen: – eine professionelle Einstellung zu Dienstleistung; – das Lösen von berufsspezifischen Aufgaben; – die Einhaltung von rechtlichen Vorschriften im Bereich Sicherheit und Hygiene; – die Organisation und Optimierung von Arbeitsabläufen und Logistik des Warenflusses; – die Entwicklung eines Verständnisses für den Zusammenhang von Ernährung und Gesundheit sowie – der bewusste Umgang mit Ressourcen. Auf organisatorische Besonderheiten des Pflichtgegenstandes „Food and Beverage“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen. Didaktische Grundsätze der Verbindlichen Übung Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation: In der Verbindlichen Übung ist vor allem Wert auf die konkrete Anwendung und die unmittelbare Nutzung der zu entwickelnden Kompetenzen im Klassenverband (zB im Rahmen eines Klassenrates) zu legen, die theoretische Vermittlung von Inhalten ist auf das Wesentliche zu beschränken. Unterrichtsmethoden: Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen. Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen: – Lernsettings sind so zu gestalten, dass die Lernenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können. – Individuelle Begabungen und Potenziale sind unabhängig von vorgefassten Bildern, Zuschreibungen und familiären Rahmenbedingungen zu fördern. – Formen des gegenseitigen Unterstützens durch Schülerinnen und Schüler (Tutoring) sollen Lern- und Reflexionsprozesse fördern. – Durch offene Lernformen ist die Problemlösungskompetenz der Lernenden zu fördern, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. Gleichzeitig sind sie zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise in Einzel- und besonders Teamarbeit zu befähigen. – Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (Projekte, Fallstudien, Fachpraxis und Simulationen) führen die Lernenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten, sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln. – Ein Bezug zum fachpraktischen Unterricht ist in möglichst vielen Unterrichtsgegenständen herzustellen. – Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis tragen dazu bei, den Lernenden Einblick in die komplexen Zusammenhänge berufsspezifischer Abläufe zu geben. – Der Besuch kultureller Veranstaltungen und kultureller Institutionen motiviert die Lernenden zur Beschäftigung mit Kunst und Kultur. – Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sollen verschiedene Medien eingesetzt werden, um den Lernprozess zu unterstützen und die erforderliche Medienkompetenz aufzubauen. Die Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien sowie elektronischen Kommunikationsformen sollen die Unterrichtsorganisation unterstützen und ergänzen. – Der Vertiefung ausgewählter Lerninhalte und dem Training grundlegender Fertigkeiten ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Behandlung vielfältiger Inhalte zu geben. Besonderer Wert ist dabei auf die Vermittlung der Methoden des jeweiligen Faches zu legen, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. – In allen Unterrichtsgegenständen ist die Dokumentation und Reflexion des stufenweisen Kompetenzerwerbs und damit die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung durch die Lernenden durch geeignete Methoden (zB Portfolio, Lerntagebuch) zu fördern. Unterrichtsorganisation: Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen. Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Klasse mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind möglichst im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage: – Unterrichtsgegenstände, in denen häufig mit Arbeitsaufträgen im Sinne des kooperativen offenen Lernens gearbeitet wird; – organisatorische Aneinanderreihung inhaltlich verbundener Unterrichtsgegenstände, zB aus dem Cluster „Wirtschaft und Recht“ sowie „Tourismus und Hotellerie“, zur verstärkten Vernetzung der Lerninhalte; – Unterrichtsgegenstände, in denen fächerübergreifende Projekte und/oder themenzentrierter Unterricht geplant sind. Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden.. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- und Kompetenzerwerb sicherzustellen. Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt im Pflichtgegenstand „Food and Beverage“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten. Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen, eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten. Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung. Pflichtpraktikum: Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Betriebskategorie und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können. Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten. Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Die Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse sind grundsätzlich mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind. Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber hinaus zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen. Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der die Schule auf die damit verbundenen Besonderheiten hinweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen. Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten. Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor, Fachvorständin und Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung. V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT a) Katholischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014 . b) Evangelischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung. c) Altkatholischer Religionsunterricht Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden. d) Islamischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 234/2011. e) Israelitischer Religionsunterricht Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden. f) Neuapostolischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 82/2006. g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 . h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988 . i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011 . j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 k) Buddhistischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 . l) Freikirchlicher Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 . m) Alevitischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 89/2015 . VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände
1. ETHIK
Bildungs- und Lehraufgabe Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab. Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten. In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren. Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile. Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie. Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück. Zentrale fachliche Konzepte Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt. Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive: Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft. Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen. Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert. Didaktische Grundsätze Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden: Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen. Diskursorientierung Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen. Diversitätsgebot Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind. Fachdidaktische Aufbereitung Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen. Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann. Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden. Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden. Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und – sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen. Analysieren und Reflektieren Die Schülerinnen und Schüler können – ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und – Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren. Argumentieren und Urteilen Die Schülerinnen und Schüler können – moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und – Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen. Interagieren und Sich-Mitteilen Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und – Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen. Handlungsoptionen entwickeln Die Schülerinnen und Schüler können – durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und – die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen. Lehrstoff Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten. In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. Dabei können weitere Bereichsethiken thematisiert oder Lehrstoffe behandelt werden. 1. Klasse (1. und 2. Semester): Grundlagen: Philosophische Ethik und Menschenrechte Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung; Grundrechte, Kinderrechte Soziale Beziehungen Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft; Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur Glück Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung Sucht und Selbstverantwortung Suchtprävention, Abhängigkeit, Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft Natur und Wirtschaft Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik Religion und Weltanschauung Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich; Religion und Staat 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Prinzipien normativer Ethik Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit Medien und Kommunikation Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation Judentum, Christentum, Islam Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Umgang mit Tieren Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz Liebe, Sexualität, Beginn des Lebens Sex und Gender; moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität; Reproduktion Konflikte und Konfliktbewältigung Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Grundkonzepte der Ethik Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten Entwicklung und aktuelle Situation; Diversität und Diskriminierung: Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen Krankheit und Gesundheit, Ende des Lebens Ärztliches und pflegerisches Berufsethos; Gesundheitliche Aspekte des Sports; Umgang mit Alter, Sterben und Tod 6. Semester: Identitäten und Moralentwicklung Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung Wirtschaft und Technik Markt und Moral, Unternehmensethik, Technikfolgenabschätzung und -bewertung Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus 2. ALLGEMEINBILDUNG, SPRACHE UND MEDIEN 2.1 DEUTSCH 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkennen, bestimmen und anwenden; – können grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden; – können gängige Fremdwörter verstehen und richtig anwenden; – können aktiv zuhören; – können mündlichen Darstellungen folgen, sie verstehen und daraus Kerninformationen entnehmen; – können passende Gesprächsformen in alltäglichen Sprechsituationen anwenden; – können sinnerfassend lesen; – können Fragen verständlich und angemessen in der Standardsprache formulieren und beantworten; – können Sachverhalte in der Standardsprache darstellen; – können schriftlichen Texten Informationen entnehmen; – können Informationen mündlich und schriftlich wiedergeben; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können in Situationen, mit denen sie vertraut sind, mündlich und schriftlich angemessen formulieren; – haben angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit; – können eigene Texte planen, schreiben und mithilfe von Nachschlagewerken überarbeiten; – können bewusst mit Medien umgehen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Erkennen, Bestimmen und Anwenden von Wortarten, Satzgliedern und Satzarten. Erkennen von Satzgrenzen. Zeichensetzung und Rechtschreibung. Gängige Fremdwörter. Zuhören und Sprechen: Aktives Zuhören. Fragen in Standardsprache. Darstellung von Sachverhalten. Entnahme von Kerninformationen. Erkennen von Redeabsichten. Freies Erzählen, Berichten und Beschreiben. Lesen: Lesetechniken und -strategien. Herausfiltern von Informationen. Erfassen der wesentlichen Inhalte. Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen. Schreiben: Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten. Textsortenwissen (Gestaltung von Bewerbung, Lebenslauf, Motivationsschreiben, Erzählung, Bericht, Beschreibung, Inhaltsangabe). Reflexion: Reflexion über alltägliche Lebenssituationen. Hinterfragen des eigenen Medienkonsums. 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkennen, bestimmen und bewusst einsetzen; – können grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden; – können aktiv zuhören; – können mündlichen Darstellungen folgen, sie verstehen und daraus Detailinformationen entnehmen; – können Fragen verständlich und angemessen in der Standardsprache formulieren und beantworten; – können Sachverhalte in der Standardsprache darstellen; – können sinnerfassend lesen; – können schriftlichen Texten Informationen entnehmen; – können Kerninformationen aus Medienbeiträgen entnehmen; – können Informationen ordnen und wiedergeben; – können Redeabsichten erkennen; – können Feedback geben und einholen; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können mündlich und schriftlich angemessen formulieren; – haben angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit; – können Texte planen, schreiben und überarbeiten; – können Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen; – können über die gesellschaftliche Realität in Bezug auf ihre Lebenswelt und über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Wortarten, Satzglieder und Satzarten. Zeichensetzung und Rechtschreibung. Berufsbezogener Wortschatz. Zuhören und Sprechen: Aktives Zuhören. Fragen in Standardsprache. Darstellung von Sachverhalten. Medienbeiträge. Gestaltendes Vorlesen. Erkennen von Redeabsichten. Feedback. Formulierung einfacher Argumente. Lesen: Entnahme wesentlicher Informationen aus Texten. Herausfiltern von Detailinformationen. Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte, zB Rezepte, Gebrauchsanweisungen, Kataloge, Folder, Broschüren). Schreiben: Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten. Textsortenwissen (Brief, E-Mail, Mitschrift, Exzerpt, Zusammenfassung, Charakteristik). Reflexion: Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der alltäglichen Lebenswelt. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können Regeln der Rechtschreibung und Grammatik anwenden; – verstehen wesentliche berufsbezogene Fremdwörter und Fachbegriffe und können diese anwenden; – können an Diskussionen teilnehmen; – können Kurzpräsentationen vorbereiten und medienunterstützt durchführen; – können einfache Argumente formulieren und Stellungnahmen abgeben; – können Informationen einholen, filtern, ordnen, bearbeiten und präsentieren; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können mündlich und schriftlich angemessen formulieren; – haben angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit; – können Texte planen, schreiben und überarbeiten; – erkennen Fehler und gehen damit konstruktiv um; – können über die gesellschaftliche Realität in Bezug auf ihre Lebenswelt und über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren; – können ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung analysieren; – können wesentliche Merkmale literarischer Gattungen erkennen; – können bewusst mit Medien umgehen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Rechtschreibung und Grammatik. Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld. Zuhören und Sprechen: Diskussion. Kurzpräsentationen mit Medienunterstützung. Einfache Argumente. Stellungnahmen. Lesen: Sammeln von Informationen. Textsortenwissen (lineare und einfache nichtlineare Texte). Unterscheiden von Informationen und Meinungen in Printmedien. Schreiben: Einsetzen verknüpfender Elemente. Textsortenwissen (Gestaltung von Bewerbung, Lebenslauf, Motivationsschreiben). Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten. Beschreibung nichtlinearer Texte. Reflexion: Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der alltäglichen Lebenswelt. Ausgewählte Beispiele aus der Literatur. Wesentliche Merkmale literarischer Gattungen. 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können Regeln der Rechtschreibung und Grammatik anwenden; – verstehen wesentliche berufsbezogene Fremdwörter und Fachbegriffe und können diese anwenden; – können zu Problemen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft kritisch Stellung nehmen; – können über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren; – können Informationen einholen, filtern, ordnen, bearbeiten und präsentieren; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte planen, schreiben und überarbeiten; – können nichtlineare Texte beschreiben und analysieren; – können mündlich und schriftlich adressatengerecht formulieren; – haben angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit; – können Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen; – können zu relevanten Themen der Medienberichterstattung kritisch Stellung nehmen; – können ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung analysieren; – können Medien zielorientiert als Informationsquellen nutzen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Rechtschreibung und Grammatik. Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld. Zuhören und Sprechen: Stellungnahme zu relevanten Themen der Medienberichterstattung. Argumentieren und Appellieren. Präsentieren. Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen (einfache monologische und dialogische Gesprächsformen wie zB Rede, Beratungsgespräch, Verkaufsgespräch, Bewerbungsgespräch). Nichtlineare Texte. Lesen: Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte). Schreiben: Teilschritte des Schreibprozesses. Strukturieren von Argumenten. Nichtlineare Texte. Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung). Reflexion: Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft. Zielorientierte Nutzung von Medien als Informationsquellen. Ausgewählte Beispiele aus der Literatur. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können Regeln der Rechtschreibung und Grammatik anwenden; – verstehen wesentliche berufsbezogene Fremdwörter und Fachbegriffe und können diese anwenden; – können zu Problemen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft kritisch Stellung nehmen; – können über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren; – können Informationen einholen, filtern, ordnen, bearbeiten und präsentieren; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte planen, schreiben und überarbeiten; – können nichtlineare Texte beschreiben und analysieren; – können mündlich und schriftlich adressatengerecht formulieren; – haben angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit; – können Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen; – können zu relevanten Themen der Medienberichterstattung kritisch Stellung nehmen; – können ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung analysieren; – können Medien zielorientiert als Informationsquellen nutzen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Rechtschreibung und Grammatik. Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld. Zuhören und Sprechen: Themen der Medienberichterstattung. Argumentieren und Appellieren. Nichtlineare Texte. Lesen: Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte). Schreiben: Teilschritte des Schreibprozesses. Strukturieren von Argumenten. Nichtlineare Texte. Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung). Reflexion: Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft. Medien als Informationsquellen. Ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung. Schularbeiten: 1. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten. 2. Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester. 3. Klasse: 2 zweistündige Schularbeiten. 2.2 ENGLISCH 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn deutlich und langsam gesprochen wird; – verstehen in kurzen einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn langsam und deutlich gesprochen wird; – können kurzen einfachen Alltagstexten und Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und kurze Geschichten verstehen; – verstehen klar formulierte, kurze und einfache Vorschriften und Anleitungen; – verstehen kurze und einfache E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, alltägliche Briefe usw., in denen auch Gefühle, Wünsche und Erlebnisse beschrieben werden; – können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Ausbildung und Freizeit geht; – können sich in einfachen routinemäßigen Situationen im beruflichen Umfeld verständigen; – können sehr einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, dem alltäglichen Umfeld, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse und Erlebnisse berichten; – können sehr einfache kurze Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen. Lehrstoff: Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler: zB Familie, Freundeskreis, Freizeit, Interessen, Ausbildung, Wohnen, Alltagsleben, Kleidung, Gesundheit. Themen aus dem beruflichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler: Alltägliche Situationen als Touristin und Tourist zB Essen und Trinken, Benützung öffentlicher Verkehrsmittel, Abendgestaltung. Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation: zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Alltagsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung. Einfache Telefonate. Einfache berufliche mündliche Kommunikation: zB im Restaurant (Beratung, Erklärung von Speisen). Einfache Formulare: zB Anmeldezettel im Hotel oder bei der Einreise, Anmeldung zu einem Kurs bzw. einer Veranstaltung, Log-in auf einer Website. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache und nicht zu schnell gesprochen wird; – verstehen in kurzen Radionachrichten und in einfacheren Tonaufnahmen, Podcasts sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird; – können einfachen Alltagstexten und Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und einfache Geschichten verstehen; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einfachen Situationen der Arbeitswelt; – können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Ausbildung, Arbeitswelt und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, dem alltäglichen Umfeld, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler und einfache berufliche Themen: zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Speisen und Ernährung, Gesundheit, Beherbergungsbetriebe, Tätigkeitsfelder in touristischen Betrieben. Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt: Standardsituationen der Gästebetreuung in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben (zB Gästebetreuung von Zimmerreservierung bis zum Check-out), einfache Emails (Anfrage, Reservierung, Bestätigung), einfache Telefonate. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in kurzen Radionachrichten und in einfacheren Tonaufnahmen, Podcasts sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und konkrete Einzelinformationen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird; – können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und einfache Geschichten verstehen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich sowie in einfachen Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können sich in einfachen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeitswelt und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine unkomplizierte Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – können anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, verfügen über Strategien zum Spracherwerb und nutzen unterschiedliche Formen des Lernens; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler und einfache berufliche Themen: zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Beherbergungsbetriebe, Tätigkeitsfelder in touristischen Betrieben. Mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Mündliche und schriftliche Kommunikation: einfache Situationen der Arbeitswelt, insbesondere im Bereich Hotellerie, Gastronomie und weiteren touristischen Betrieben (zB Zimmersuche und -buchung, Hotelbeschreibungen, Rezeptionsgespräche, Gästebetreuung, Beschreibung von Speisen), einfache Emails, einfache Telefonate. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von vertrauten Situationen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und konkrete Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, umfassendere Anweisungen, Vorschriften, Anleitungen, Fragen und Auskünfte in Alltags-, Ausbildungs- und Berufssituationen sowie auf Reisen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich sowie in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, evaluieren und gezielt einsetzen; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeitswelt und Freizeit geht; – können eine Reihe von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben, Meinungen äußern sowie über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen – auch medienunterstützt – durchführen; – können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden; – können kulturelle und geografische Besonderheiten sowie touristische Attraktionen des eigenen Landes identifizieren, diese beschreiben und in ein Besichtigungsprogramm einbetten; – können anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, verfügen über Strategien zum Spracherwerb und nutzen unterschiedliche Formen des Lernens; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle gesellschaftliche und berufliche Themen: zB Österreich als Tourismusdestination, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen, Anforderungen im Tourismus, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern. Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation: zB Memos, Anfrage, Behandlung von Anfragen, Umgang mit Beschwerden, Bewerbung, Erstellung einfacher Werbematerialien (zB Flugblatt, Blog). Mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von vertrauten Situationen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und konkrete Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, umfassendere Anweisungen, Vorschriften, Anleitungen, Fragen und Auskünfte in Alltags-, Ausbildungs- und Berufssituationen sowie auf Reisen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich sowie in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, evaluieren und gezielt einsetzen; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeitswelt und Freizeit geht; – können eine Reihe von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben, Meinungen äußern sowie über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen – auch medienunterstützt – durchführen; – können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden; – können kulturelle und geografische Besonderheiten sowie touristische Attraktionen des eigenen Landes identifizieren, diese beschreiben und in ein Besichtigungsprogramm einbetten; – können anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, verfügen über Strategien zum Spracherwerb und nutzen unterschiedliche Formen des Lernens; – zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen; – können ein Repertoire von einfachen Strukturen und von häufig verwendeten Redefloskeln und Wendungen ausreichend korrekt verwenden, machen aber noch elementare Fehler; trotzdem wird in der Regel klar, was sie ausdrücken möchten; – verfügen über eine verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; – zeigen eine Rechtschreibung, Zeichensetzung und Gestaltung die exakt genug ist, so dass die Texte großteils verständlich sind; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle gesellschaftliche und berufliche Themen: zB Österreich als Tourismusdestination, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen, Anforderungen im Tourismus, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern. Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation: zB Anfrage, Behandlung von Anfragen, Umgang mit Beschwerden, Erstellung einfacher Werbemateriealien (zB Flugblatt, Blog). Mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. Schularbeiten: 1. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten. 2. Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester. 3. Klasse: 1 einstündige Schularbeit und 1 ein- oder zweistündige Schularbeit. 2.3 ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen eine sehr einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn deutlich und langsam gesprochen wird; – verstehen in kurzen einfachen Tonaufnahmen über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn ganz langsam und deutlich gesprochen wird; – können kurzen einfachen Alltagstexten und Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und kurze sehr einfache Geschichten verstehen; – verstehen klar formulierte, kurze und sehr einfache Vorschriften und Anleitungen; – verstehen kurze und sehr einfache E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, alltägliche Briefe usw., in denen auch Wünsche und Erlebnisse beschrieben werden; – können sich in sehr einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Ausbildung und Freizeit geht; – können sich in simplen routinemäßigen Situationen im beruflichen Umfeld verständigen; – können sehr einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine sehr einfache Beschreibung des alltäglichen Umfelds, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf sehr einfache Art über Ereignisse berichten; – können sehr einfache kurze Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen. Lehrstoff: Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler: zB Familie, Freundeskreis, Freizeit, Interessen, Ausbildung, Wohnen, Alltagsleben. Themen aus dem beruflichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler: zB Essen und Trinken, Wegbeschreibung, Einkaufen, Verkehrsmittel, alltägliche Situationen als Touristin und Tourist. Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation: zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Alltagsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung. Einfache berufliche mündliche Kommunikation: zB im Hotel, im Restaurant, im Café. Einfache Formulare: zB Anmeldezettel im Hotel, Anmeldung zu einem Kurs bzw. einer Veranstaltung. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen sehr einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache und nicht zu schnell gesprochen wird; – verstehen in kurzen einfacheren Tonaufnahmen über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn sehr langsam und deutlich gesprochen wird; – können einfachen Alltagstexten und einfachen Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und sehr einfache Geschichten verstehen; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich sowie in einfachen Situationen der Arbeitswelt; – können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Ausbildung, Arbeitswelt und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung des alltäglichen Umfelds, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler und einfache berufliche Themen: zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Essgewohnheiten, Beherbergungsbetriebe, Tätigkeitsfelder im Hotel und Restaurant. Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Mündliche und schriftliche Kommunikation: einfache Situationen in der Arbeitswelt, insbesondere im Bereich Hotellerie und Gastronomie, einfache Emails, einfache Telefonate. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen sehr einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache und nicht zu schnell gesprochen wird; – verstehen in kurzen einfacheren Tonaufnahmen über vertraute Themen die Hauptaussagen und vereinzelte konkrete Informationen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird; – können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und sehr einfache Geschichten verstehen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich sowie in einfachen Situationen der Arbeitswelt und können meistens adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können sich in einfachen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeitswelt und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine unkomplizierte Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – können anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, verfügen über Strategien zum Spracherwerb und nutzen unterschiedliche Formen des Lernens; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler und einfache berufliche Themen: zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Essgewohnheiten, Beherbergungsbetriebe, Tätigkeitsfelder im Hotel und Restaurant, touristische Einrichtungen. Mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Mündliche und schriftliche Kommunikation: einfache Situationen in der Arbeitswelt, insbesondere im Bereich Hotellerie und Gastronomie, einfache Emails, einfache Telefonate. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von einfachen und vertrauten Situationen aus dem alltäglichen sowie beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen über vertraute Themen die Hauptaussagen und teilweise konkrete Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache langsam gesprochen wird; – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen und in unkomplizierten Texten zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, umfassendere Anweisungen, Vorschriften, Anleitungen, Fragen und Auskünfte in Alltags-, Ausbildungs- und Berufssituationen sowie auf Reisen; – verstehen einfachere E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich sowie in einer Reihe von einfachen Situationen der Arbeitswelt und können fast immer adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können wesentliche Informationen aus unterschiedlichen einfachen Quellen beschaffen, filtern, evaluieren und gezielt einsetzen; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeitswelt und Freizeit geht; – können einfache sprachliche Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich einfache unkomplizierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen – auch medienunterstützt – durchführen; – können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden; – können kulturelle und geografische Besonderheiten sowie touristische Attraktionen des eigenen Landes identifizieren, diese beschreiben und in ein Besichtigungsprogramm einbetten; – können anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, verfügen über Strategien zum Spracherwerb und nutzen unterschiedliche Formen des Lernens; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle gesellschaftliche und berufliche Themen: zB Österreich als Tourismusdestination, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie Bedürfnisse von Gästen, grundsätzliche Anforderungen im Tourismus. Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation: zB Memos, Anfragen und Reaktion auf Anfragen, Umgang mit Beschwerden, Bewerbung, Zimmersuche und -buchung, Rezeptionsgespräche, Hotelbeschreibung, Gästebetreuung (in verschiedenen touristischen Betrieben). Mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von einfachen und vertrauten Situationen aus dem alltäglichen sowie beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen über vertraute Themen die Hauptaussagen und teilweise konkrete Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache langsam gesprochen wird; – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen und in unkomplizierten Texten zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, umfassendere Anweisungen, Vorschriften, Anleitungen, Fragen und Auskünfte in Alltags-, Ausbildungs- und Berufssituationen sowie auf Reisen; – verstehen einfachere E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich sowie in einer Reihe von einfachen Situationen der Arbeitswelt und können fast immer adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können wesentliche Informationen aus unterschiedlichen einfachen Quellen beschaffen, filtern, evaluieren und gezielt einsetzen; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeitswelt und Freizeit geht; – können einfache sprachliche Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich einfache unkomplizierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen – auch medienunterstützt – durchführen; – können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden; – können kulturelle und geografische Besonderheiten sowie touristische Attraktionen des eigenen Landes identifizieren, diese beschreiben und in ein Besichtigungsprogramm einbetten; – können anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, verfügen über Strategien zum Spracherwerb und nutzen unterschiedliche Formen des Lernens; – zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen; – können ein Repertoire von einfachen Strukturen sowie häufig verwendeten Redefloskeln und Wendungen ausreichend korrekt verwenden, machen aber noch elementare Fehler; trotzdem wird in der Regel klar, was sie ausdrücken möchten; – verfügen über eine verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; – zeigen eine Rechtschreibung, Zeichensetzung und Gestaltung die exakt genug ist, so dass die Texte großteils verständlich sind; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle und berufliche Themen: zB Österreich als Tourismusdestination, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie Bedürfnisse von Gästen, grundsätzliche Anforderungen im Tourismus. Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation: zB Anfragen, Umgang mit Beschwerden. Mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. Schularbeiten: 1. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten. 2. Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester. 3. Klasse: 1 einstündige Schularbeit und 1 ein- oder zweistündige Schularbeit. 2.4 GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – demokratische Prinzipien beschreiben und sie in ihrem Umfeld umsetzen; – Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, bewerten und gezielt einsetzen; – Möglichkeiten politischer Partizipation nutzen; Lehrstoff: Moderne Demokratie am Beispiel Österreich: Wahlrecht, Möglichkeiten und Formen der Partizipation, politische Parteien und andere Akteure, Grundlagen und Aufgaben des Staates, Verfassungsprinzipien. Orientierung in der Zeit. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ihr historisches Grundverständnis anwenden; – das kulturelle Erbe in seiner Relevanz für die gegenwärtige Gesellschaft beschreiben; – die Bedeutung eines vorurteilsfreien Umgangs mit anderen Kulturen und Lebensformen argumentieren; – Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, bewerten und gezielt einsetzen; – historische Zusammenhänge darstellen; – unterschiedliche soziale, kulturelle und politische Systeme beschreiben. Lehrstoff: Österreich und die Welt 1914-1945: Erster Weltkrieg. Totalitäre Ideologien und Systeme. Krisen der Demokratien: Kommunismus, Nationalsozialismus; Verfolgung, Holocaust und Widerstand. 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ihr historisches Grundverständnis anwenden; – das kulturelle Erbe in seiner Relevanz für die gegenwärtige Gesellschaft beschreiben; – die Bedeutung eines vorurteilsfreien Umgangs mit anderen Kulturen und Lebensformen argumentieren; – Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, bewerten und gezielt einsetzen; – historische Zusammenhänge darstellen; – unterschiedliche soziale, kulturelle und politische Systeme beschreiben; – aktuelle Zeitgeschehnisse wahrnehmen und ihre historische Dimension erkennen; – soziale und politische Situationen und Vorgänge analysieren und beurteilen. Lehrstoff: Österreich ab 1945: Zweiter Weltkrieg und direkte Folgen. Europa und die Welt nach 1945: Kalter Krieg, europäische Integration. Rolle der Medien. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ihr historisches Grundverständnis anwenden; – das kulturelle Erbe in seiner Relevanz für die gegenwärtige Gesellschaft erläutern; – die Bedeutung eines vorurteilsfreien Umgangs mit anderen Kulturen und Lebensformen argumentieren; – Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, bewerten und gezielt einsetzen; – historische Zusammenhänge darstellen; – unterschiedliche soziale, kulturelle und politische Systeme beschreiben; – aktuelle Zeitgeschehnisse wahrnehmen und ihre historische Dimension erkennen; – soziale und politische Situationen und Vorgänge analysieren und beurteilen. Lehrstoff: Österreich von 1945 bis heute. Aktuelles Zeitgeschehen. 2.5 OFFICEMANAGEMENT UND ANGEWANDTE INFORMATIK 1.Klasse: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Computersysteme unterscheiden und daraus Kaufentscheidungen ableiten; – Dateien lokal und online verwalten; – Netzwerkressourcen nutzen; – grundlegende Sicherheitsmaßnahmen setzen und überprüfen; – Hilfsquellen nutzen; – Daten zügig über die Tastatur eingeben; – Ö-normgerechte Dokumente erstellen, formatieren und korrigieren; – Bilder und Grafiken anpassen und einfügen; – in einem Präsentationsprogramm Vorlagen erstellen und verwenden; – Präsentationen zielgruppenorientiert erstellen; – erweiterte Funktionen eines Präsentationsprogramms sinnvoll einsetzen; – online recherchieren; – verantwortungsbewusst online kommunizieren; – mit Daten sicher umgehen; – die Grundzüge des Urheberrechts beschreiben. Lehrstoff: Grundlagen der Informationstechnologie: Computersysteme, Hardwarekomponenten, Betriebssysteme und Arbeiten im Netzwerk, Aktuelle Eingabesysteme, Training der Schreibfertigkeit. Grundlagen der IT Security: Schutz vor Schadsoftware und Datensicherung. Textverarbeitung: Grundlagen eines Textverarbeitungsprogramms, Richtlinien und Normen, Schriftstücke. Bildbearbeitung: Bildanpassung und Bildformate. Präsentation: Erweiterte Techniken eines Präsentationsprogramms, Vertiefung. Internet und Internetdienste. Gesetzliche Bestimmungen: Grundzüge des Urheberrechts. 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – einfache Berechnungen durchführen; – einfache Funktionen effizient einsetzen; – spezielle Formatierungen durchführen; – Daten aufgrund konkreter Anweisungen filtern; – Daten grafisch darstellen; – mit einem Grafik- und Bildbearbeitungsprogramm Bilder korrigieren und optimieren; – Grafikformate unterscheiden und erklären; – Grafikformate ausgabeorientiert verwenden. Lehrstoff: Tabellenkalkulation: Grundlagen eines Tabellenkalkulationsprogramms. Grafik- und Bildbearbeitung: Grundlagen der Bildbearbeitung. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – geschäftliche Schriftstücke erstellen; – Seriendokumente mit einfachen Bedingungen erstellen; – mit Format- und Dokumentvorlagen arbeiten; – Texte durch visuelle Maßnahmen verstärken; – Tabellen und Formulare erstellen; – Elemente aus anderen Programmen einbinden. Lehrstoff: Textverarbeitung: Geschäftliche Schriftstücke, Vertiefung. Anwendungsübergreifende Verknüpfungen. 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – umfangreiche Schriftstücke erstellen; – individuelle Vorlagen erstellen; – berufsfeldspezifische Publikationen und Werbemittel erstellen; – Dokumente für die digitale Weitergabe und den Druck optimieren; – mit Hilfe sozialer Medien Online-Inhalte verantwortungsbewusst redaktionell bearbeiten; – Daten online verwalten; – datenschutzrechtliche Bestimmungen benennen; – neue IT-Technologien und deren Folgen im gesellschaftlichen Zusammenhang beschreiben. Lehrstoff: Textverarbeitung und Publishing: Umfangreiche Schriftstücke, Vertiefung, Publikationen, Werbemittel. Online-Kommunikation, soziale Netzwerke. Online-Dateimanagement. Datenschutz und E-Government. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – umfangreiche, berufsfeldspezifische Schriftstücke und Dokumente unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen erstellen; – Adressen, Aufgaben und Termine verwalten; – aktuelle IT-Technologien und entsprechende Anwendungsszenarien beschreiben. Lehrstoff: Adress-, Aufgaben- und Terminverwaltung. Neue Medien und Technologien. Schularbeiten: 1. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten. 2. Klasse: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester. 3. Klasse: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten. 3. WIRTSCHAFT UND RECHT 3.1 BETRIEBS- UND VOLKSWIRTSCHAFT MIT BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHEN ÜBUNGEN 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgaben: Die Schülerinnen und Schüler können – den Einfluss und die Bedeutung von Wirtschaft im täglichen Leben und die Auswirkungen des Wirtschaftens beschreiben; – das Zusammenwirken der einzelnen Teilnehmer am Wirtschaftsleben beschreiben; – das ökonomische Prinzip erklären und mit dem Anspruch auf Nachhaltigkeit verbinden; – die grundlegende Funktionsweise von Märkten, insbesondere der Tourismus- und Freizeitwirtschaft beschreiben; – betriebs- und volkswirtschaftliche Ziele gegenüberstellen; – touristische Betriebe und deren Aufgaben erklären; – Arbeitsteilung in touristischen Betrieben erklären und beurteilen; – die grundlegenden Rechte und Pflichten von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern beschreiben; – den Ablauf von Kaufverträgen erklären; – ihr Wissen über den Kaufvertrag im Arbeits- und Alltagsleben situationsgerecht anwenden sowie entsprechend handeln; – Angebotsvergleiche sowie Bezugskalkulationen durchführen und darauf aufbauend Einkaufsentscheidungen treffen; – Angebotspreise kalkulieren und Angebote erstellen; – Kaufvertragsverletzungen sowohl durch den Käufer als auch durch den Verkäufer erkennen und sinnvolle Lösungen vorschlagen; – in Grundzügen das Konsumentenschutzgesetz und Produkthaftungsgesetz wiedergeben; – die verschiedenen Arten der Kommunikation im Geschäftsleben erklären; – den im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag anfallenden Schriftverkehr ordnungsgemäß abwickeln und die entstehenden Belege verbuchen; – Zahlungen im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag abwickeln, die entsprechenden Formulare (auch online) bearbeiten und die Zahlungen verbuchen; – Geschäfte im Internet korrekt abwickeln und mögliche Konsequenzen abschätzen. Lehrstoff: Grundlagen der Wirtschaft: Wirtschaftsteilnehmer, Wirtschaftskreislauf, Funktionsweise und Formen von Märkten, Arbeitsteilung, Produktionsfaktoren, Volkswirtschaftliche Ziele (magisches Vieleck), betriebswirtschaftliche Ziele. Tourismus und Freizeitwirtschaft: Angebot und Nachfrage im Tourismus, Betriebsarten. Vorbereitung auf die Berufstätigkeit: Arbeitsrechtliche Grundlagen. Kaufvertrag: Grundlagen (Phasen, Voraussetzungen für das Zustandekommen, Bestandteile, Zahlungsformen), vertragswidrige Erfüllung des Kaufvertrages, E-Commerce, Konsumentenschutzgesetz, Produkthaftungsgesetz, Schriftverkehr in Zusammenhang mit dem Kaufvertrag, Kalkulation. Einfache Fallstudien. 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Aufgaben des Personalmanagements aus Sicht eines touristischen Unternehmens erläutern; – eine Arbeitsplatzbeschreibung vornehmen; – die notwendigen fachlichen und sozialen Kompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft beschreiben; – Stellenanzeigen analysieren; – Bewerbungsunterlagen erstellen und bewerten; – Dienstzettel, Arbeitsverträge, Kollektivverträge und Arbeitszeugnisse lesen; – eine Anmeldung bei der Gebietskrankenkasse (inkl. Schriftverkehr) vornehmen; – die aktuelle Arbeitsmarktsituation, insbesondere jene der Tourismus- und Freizeitwirtschaft einschätzen. Lehrstoff: Personalmanagement: Personalplanung, Personalauswahl, Personaleinsatz, Personalfreisetzung, Personalentwicklung, Personalbeurteilung. Erstellung von Bewerbungsunterlagen. Verträge und sonstiger Schriftverkehr im Zusammenhang mit Arbeitsrecht (zB Kollektivvertrag, Dienstzettel, Praxis- bzw. Arbeitsverträge, Arbeitszeugnisse). Volkswirtschaft: Humankapital, Arbeitsmarkt, Arbeitslosigkeit. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die grundlegenden Aufgaben der Unternehmensführung erklären; – Führungsstile und Managementkonzepte erläutern; – Instrumente der Unternehmensführung in konkreten Situationen anwenden; – Maßnahmen zur Mitarbeitermotivation und Humanisierung des Arbeitsplatzes vorschlagen; – sich im Team situationsadäquat verhalten, wertschätzend agieren und im Sinne der Grundsätze des Konfliktmanagements handeln; – die Grundzüge des „Business Behaviour“ erklären; – die gesamtwirtschaftliche Bedeutung von Corporate Social Responsibility und Nachhaltigkeit beschreiben. Lehrstoff: Unternehmensführung: Managementfunktionen und -konzepte, Führungsstile, Instrumente der Unternehmensführung, Motivation, Humanisierung des Arbeitsplatzes, Corporate Social Responsibility und Nachhaltigkeit im Tourismus, Kommunikation, Konfliktmanagement, Business Behaviour (Must’s, Dont’s). 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – mögliche Wege zur Entwicklung einer eigenen Geschäftsidee aus dem Bereich Tourismus- und Freizeitwirtschaft aufzeigen; – rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen der Unternehmensgründung, vor allem aus dem Bereich Tourismus- und Freizeitwirtschaft, beschreiben; – die wesentlichen Bestandteile eines einfachen Businessplans im Überblick nennen; – eine Geschäftsidee eigenständig entwickeln, planen, umsetzen und entsprechend dokumentieren (zB im Rahmen einer MINI-ÜFA oder Junior-Firma); – die im Rahmen der eigenen Geschäftsidee anfallenden Belege verbuchen; – Finanzierungsalternativen erklären; – Informationen über Förderungen in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft einholen; – Ursachen für die Überschuldung im privaten sowie unternehmerischen Bereich erkennen und Informationen zur Sanierung einholen. Lehrstoff: Unternehmensgründung: Entwicklung einer Geschäftsidee (Kreativitätstechniken), rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen der Unternehmensgründung (zB gewerberechtliche Grundlagen, Rechtsformen), Inhalte des Businessplans. Erstellung eines einfachen Businessplans für die eigene Geschäftsidee, Kontierung von Belegen. Finanzierung und Förderungen im Tourismus. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – mögliche Wege zur Entwicklung einer eigenen Geschäftsidee aus dem Bereich Tourismus- und Freizeitwirtschaft aufzeigen; – eine Geschäftsidee eigenständig entwickeln, planen, umsetzen und entsprechend dokumentieren (zB im Rahmen einer MINI-ÜFA oder Junior-Firma); – die im Rahmen der eigenen Geschäftsidee anfallenden Belege verbuchen; – einfache Formen der Veranlagung erklären; – Risiken im Privat- sowie Unternehmensbereich beschreiben und unterschiedliche Lösungsansätze nennen; – Versicherungen auswählen, um die Folgen von Risiken zu minimieren; – wesentliche Messgrößen der Volkswirtschaft erklären. Lehrstoff: Fortführung und Abschluss der Geschäftsidee aus dem 5. Semester. Versicherungen. Kreditinstitute: Einfache Formen der Veranlagung. Volkswirtschaftliche Grundlagen: Konjunktur, Geld- und Fiskalpolitik, Geldwert, Inflation, Deflation. Geldwert: Inflation, Deflation. 3.2 RECHNUNGSWESEN 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundrechnungsarten anwenden und Ergebnisse schätzen; – die Aufgaben, die rechtlichen Grundlagen und die Bedeutung des Rechnungswesens für die betriebliche Praxis erklären; – die Grundlagen des Umsatzsteuerrechts erklären und anwenden; – branchentypische Belege prüfen und organisieren; – Belege und Geschäftsfälle in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erfassen; – die erforderlichen Nebenbücher der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung führen; – den Erfolg der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln und analysieren sowie notwendige Maßnahmen ableiten; – die Zahllast ermitteln und die Umsatzsteuervoranmeldung erstellen. Lehrstoff Wirtschaftliches Rechnen (zB Prozentrechnung, Ergebnisse schätzen). Aufgaben und gesetzliche Rahmenbedingungen des Rechnungswesens, Beleg, Belegorganisation inkl. Formvorschriften. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Rechtliche Bestimmungen, Vorgeschriebene Aufzeichnungen anhand von Belegen (inklusive Umsatzsteuer), Kassa- und Bankbuch, Wareneingangsbuch, Anlagenverzeichnis, Umsatzsteuervoranmeldung, Erfolgsermittlung. 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die wesentlichen Unterschiede zwischen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Doppelter Buchführung erklären; – einfache Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen erstellen; – auf Basis von branchentypischen Belegen und Geschäftsfällen Buchungssätze bilden und deren Erfolgsauswirkung beurteilen; – einfache Geschäftsfälle aus dem Bereich Tourismus- und Freizeitwirtschaft in der Doppelten Buchführung auf Konten erfassen und diese Konten abschließen; – den Erfolg ermitteln, das Ergebnis interpretieren und Maßnahmen zur Verbesserung vorschlagen. Lehrstoff: Einführung in die doppelte Buchführung, Inventar, Inventur und Bilanz, Kontenrahmen, Kontenplan, Erfassung einfacher Geschäftsfälle in der doppelten Buchführung auf Konten inklusive Abschluss und Erfolgsermittlung. Verbuchung branchentypischer laufender Geschäftsfälle auch anhand von Belegen (einschließlich Umsatzsteuer): Anlagenkäufe, Wareneinkäufe, Warenverkäufe, Verbuchung von Aufwänden und Erträgen, Warenrücksendungen, Rabatte, Rechnungsausgleich durch Barzahlung und Banküberweisung, Bestandsveränderung. Branchenspezifische Software bzw. Tabellenkalkulationsprogramm. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – komplexere Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung erfassen und deren Erfolgsauswirkung beurteilen; – laufende Bezüge inklusive Überstunden abrechnen; – Sonderzahlungen (ohne Überschreitung des Jahressechstels) abrechnen; – einen Lohn- und Gehaltszettel analysieren und erklären; – Lohn- und Gehaltsnebenkosten ermitteln und verbuchen; – den gesamten Personalaufwand für den Dienstgeber aufzeigen. Lehrstoff: Verbuchung komplexerer branchentypischer laufender Geschäftsfälle auch anhand von Belegen (inklusive Umsatzsteuer): Transportkosten, Skonto, Privateinlagen und -entnahmen (inklusive Anwendung der amtlichen Sachbezugswerte), Rechnungsausgleich mit Bankomat- und Kreditkarte, Emballagen, Monatsabrechnungsbogen, Zahlungsartenbogen, Kontoabschluss Bank. Personalverrechnung: Abrechnung von Löhnen und Gehältern, Überstundenberechnung, Sonderzahlungen, Verbuchung von Löhnen und Gehältern sowie von Lohn- und Gehaltsnebenkosten. Branchenspezifische Software bzw. Tabellenkalkulationsprogramme. 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Stellung, Aufgabenbereiche und Teilbereiche der Kostenrechnung im Unternehmen erläutern; – insbesondere branchentypische Kalkulationen durchführen und die Ergebnisse auf ihre Anwendbarkeit überprüfen; – das Betriebsergebnis ermitteln, analysieren und aufgrund der Ergebnisse einfache betriebswirtschaftliche Entscheidungen treffen; – Deckungsbeiträge ermitteln und auf deren Basis einfache betriebswirtschaftliche Entscheidungen treffen. Lehrstoff: Kostenrechnung: Aufgaben und Stellung der Kostenrechnung im Unternehmen, Grundbegriffe. Vollkostenrechnung: Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung, insbesondere Kostenträgerrechnung, Betriebsergebnisrechnung. Teilkostenrechnung: Operative Entscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung (zB Entscheidung über Zusatzauftrag, Break-Even-Rechnung, Mindestpreis). Branchenspezifische Software bzw. Tabellenkalkulationsprogramm. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – eine Arbeitnehmerveranlagung mittels Finanz-Online durchführen; – eine einfache Einkommensteuererklärung erstellen; – einfache Fallbeispiele lösen. Lehrstoff: Steuerlehre: Arbeitsnehmerveranlagung, Einkommensteuererklärung. Fallbeispiele. Branchenspezifische Software bzw. Tabellenkalkulationsprogramme. Schularbeiten: 1. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten. 2. Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester. 3. Klasse: 2 zweistündige Schularbeiten. 3.3 RECHT 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die grundlegenden Bereiche des bürgerlichen Rechts, sowie des Wirtschaftsrechts nennen und deren Bedeutung für das alltägliche Leben einzelner und in der Gemeinschaft einschätzen; – als mündige Bürgerinnen und Bürger am öffentlichen Leben teilnehmen und sozial verantwortlich handeln; – die für ihr Privat- und Berufsleben wichtigen Rechtsvorschriften beschreiben sowie situationsbedingt anwenden; – Strukturen und Funktionsweisen der Rechtsdurchsetzung beschreiben und sich Rechtsinformationen beschaffen. Lehrstoff: Arten des Rechts (Stufenbau der Rechtsordnung). Privatrecht: Personenrecht, Grundzüge des Familien- und Erbrechts, Sachenrecht, Schuldrecht, Konsumentenschutz. Wirtschaftsrecht: Datenschutz, Internet, Urheberrecht. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die grundlegenden Bereiche des Arbeits- und Sozialrechts, sowie des Zivil- und Strafrechts nennen und deren Bedeutung für das alltägliche Leben einzelner und in der Gemeinschaft einschätzen; – als mündige Bürgerinnen und Bürger am öffentlichen Leben teilnehmen und sozial verantwortlich handeln; – die für ihr Privat- und Berufsleben wichtigen Rechtsvorschriften beschreiben und situationsbedingt anwenden; – die wesentlichen Inhalte eines Arbeitsvertrages wiedergeben; – den Aufbau der Sozialversicherung beschreiben; – Strukturen und Funktionsweisen der Rechtsdurchsetzung beschreiben und sich Rechtsinformationen beschaffen. Lehrstoff: Arbeits- und Sozialrecht. Zivil- und Strafrecht: Grundzüge, Unterscheidung, Rechtsdurchsetzung, Zivil- u. Strafprozessrecht. 4. TOURISMUS UND HOTELLERIE 4.1 TOURISMUSGEOGRAFIE 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Fachbegriffe der physischen Geografie wiedergeben; – grundlegende topografische Kenntnisse regionaler und überregionaler Tourismusdestinationen anwenden; – nationale und internationale touristische Regionen und deren Potential einschätzen; – human- und physiogeografische Zusammenhänge in touristischen Quellländern und touristischen Zielländern beschreiben. Lehrstoff: Grundbegriffe: Physiogeografische- und humangeografische Gliederung der Erde, Einflussfaktoren auf die Erde (endogene und exogene Kräfte, Klima und Klimawandel). Einflussfaktoren auf den Tourismus. Ausgewählte Großregionen und touristische Destinationen. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – geografische Darstellungen, Statistiken und Diagramme beschreiben sowie in Ansätzen interpretieren; – topografische Grundkenntnisse sowie regionale und globale Raumvorstellungen anwenden; – sozioökonomische sowie ökologische Auswirkungen des Tourismus in Entwicklungs- und Schwellenländern analysieren; – die Folgen der Globalisierung und Regionalisierung besonders für die Tourismusbranche einschätzen; – human- und wirtschaftsgeografische Fachbegriffe sowie demografische Prozesse und deren Auswirkungen erläutern. Lehrstoff: Globalisierung. Tourismus in Entwicklungs- und Schwellenländern. Demografische Entwicklungen und Migration. Ausgewählte Großregionen und Destinationen. 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – topografische Grundkenntnisse sowie regionale und globale Raumvorstellungen anwenden; – eigenständig geografische Informationen recherchieren; – geografischen Informationen bewerten und situationsadäquat anwenden; – Wechselwirkungen zwischen Naturraum und Wirtschaft an Hand von Informationsmaterialien interpretieren; – die Notwendigkeit nachhaltigen Wirtschaftens und einer darauf abgestimmten Raumplanung vor dem Hintergrund der Ressourcenverknappung beurteilen. Lehrstoff: Ausgewählte Regionen und Destinationen vor allem im europäischen Raum. Reiseplanung. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – topografische Grundkenntnisse sowie regionale und globale Raumvorstellungen anwenden; – eigenständig geografische Informationen recherchieren; – geografische Informationen bewerten und situationsadäquat anwenden; – Wechselwirkungen zwischen Naturraum und Wirtschaft an Hand von Informationsmaterialien interpretieren; – die Notwendigkeit nachhaltigen Wirtschaftens und einer darauf abgestimmten Raumplanung vor dem Hintergrund der Ressourcenverknappung beurteilen. Lehrstoff: Topografische und großräumliche Kenntnisse österreichischer Tourismusregionen. Natur- und kulturräumliches Potential Österreichs. Landschafts- und Naturschutz. 4.2 TOURISMUSMARKETING UND ANGEWANDTES PROJEKTMANAGEMENT 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus im regionalen, nationalen und internationalen Kontext erläutern; – die Stellung und Bedeutung spezifischer Tourismusregionen im nationalen Vergleich gegenüberstellen; – die Relevanz der wirtschaftlichen, politischen, gesellschaftlichen und technologischen Entwicklungen für die Tourismuswirtschaft einschätzen; – relevante Fachbegriffe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft erklären; – die Zielsetzung des Nachhaltigkeitsprinzips für die Welt des Tourismus und der Freizeit erkennen und diese im beruflichen Alltag umsetzen; – unterschiedliche Betriebstypen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft unterscheiden; – Institutionen bzw. Organisationen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, deren Aufgaben sowie ihre Strukturen auf Orts-, Regional-, Landes- und Bundesebene beschreiben; – Chancen für Kooperationen und Möglichkeiten internationaler Vernetzungen aufzählen. Lehrstoff: Touristisches Angebot (Voraussetzungen, Fallbeispiele). Bedürfnisse, Reisemotive und Trends im Tourismus. Unterschiedliche Betriebstypen im Tourismus- und Freizeitbereich. Organisatorische Grundlagen des Tourismus. 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Bedeutung der Marktforschung als Grundlage marktorientierten Handelns erklären und einfache Marktforschungsmethoden anwenden; – die Bedeutung und Funktion des Marketings in der modernen Unternehmensführung beschreiben; – die einzelnen Marketing-Instrumente aufgabenspezifisch und zielgerichtet einsetzen; – die Vermarktungschancen von naturnahen Tourismusangeboten erkennen und bewerten; – die Zielsetzung und die Aufgaben des Projektmanagements erklären; – beurteilen, in welchen Führungssituationen Projektmanagement zum Einsatz gelangen kann und soll. Lehrstoff: Nachhaltigkeit im Tourismus (zB sanfter Tourismus, Ökotourismus). Grundzüge des allgemeinen Projektmanagements, Techniken und Werkzeuge des Projektmanagements. Grundlagen des Marketings (Marketingphilosophie, Marketingziele, Marktsegmentierung, Positionierung am Markt, Corporate Identity), Marktforschung (Begriffe, Ziele, Aufgaben, Methoden und Arten). 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – touristische Kleinprojekte in Teams planen, durchführen und präsentieren; – Projektmanagement-Tools im Bereich der Tourismus- und Freizeitwirtschaft anwenden; – die einzelnen Marketing-Instrumente aufgabenspezifisch und zielgerichtet einsetzen. Lehrstoff: Projektmanagement im Tourismusbereich (Schwerpunkt im Bereich der örtlichen und regionalen Tourismusorganisationen). Projektmanagement-Fallbeispiele (zB anhand spezifischer heimischer Tourismusregionen). Marketing-Instrumente im Überblick. Aufgabenspezifischer Einsatz der Marketing-Instrumente im Tourismus (betriebliche und tourismusorganisatorische Ebene). 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Besonderheiten des touristischen Angebots erkennen und in konkrete Produkte umsetzen; – die Instrumente der Kommunikationspolitik erklären und bei einfachen Beispielen anwenden; – die gelernten Kompetenzen im Rahmen eines Fallbeispiels anwenden. Lehrstoff: Besonderheiten des touristischen Angebots, Angebotspolitik im Tourismus (Ziele, Strategien und Maßnahmen), Kooperationen im Tourismus. Grundlagen der Kommunikationspolitik, Instrumente der Kommunikationspolitik mit besonderer Berücksichtigung des Tourismus. Angewandtes Projektmanagement-Fallbeispiel. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Besonderheiten des touristischen Angebots erkennen und in konkrete Produkte umsetzen; – die Bedeutung einer professionellen Markenpolitik im Tourismus sowie die Phasen der Markenentwicklung erklären; – die Relevanz des Onlinemarketings im Tourismus einschätzen und einen Überblick über die unterschiedlichen Möglichkeiten des Onlinemarketings geben; – die Einsatzmöglichkeiten des Onlinemarketings hinterfragen; – die gelernten Kompetenzen im Rahmen eines Fallbeispiels anwenden. Lehrstoff: Grundzüge der Markenentwicklung und Markentechnik. Ausgewählte Fallbeispiele. Grundlagen des Onlinemarketings und dessen Einsatzmöglichkeiten im Tourismus. Angewandtes Projektmanagement-Fallbeispiel. 4.3 REISEWIRTSCHAFT 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können einen Überblick über die historische Entwicklung des Reisens und die österreichische Tourismusgeschichte im Besonderen geben; – können die Zielsetzungen des nachhaltigen bzw. integrativen Tourismus darstellen; – verfügen über einen Einblick in die Spezialisierung der verschiedenen touristischen Dienstleister; – wissen über die aktuelle Marktsituation und Entwicklungen der Reisebüros und Reiseveranstalter Bescheid; – können einen Überblick über die wichtigsten Unternehmen der Reisebranche geben; – können die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Reisebürobranche und die umfassenden Reglementierungen im Interesse der Reisenden beschreiben; – können Grundlagen zu den Produkten Reiseversicherung und Stornoschutz erklären; – können die Wichtigkeit einer kundenorientierten Service-Leistung für die Zukunft des stationären Vertriebs einschätzen. Lehrstoff: Geschichte des Reisens, Bedeutung und Stellenwert des heutigen Tourismus, nationaler und internationaler Tourismus. Nachhaltiger bzw. integrativer Tourismus, touristische Berufe. Reiseunternehmen: Funktionen und Aufgaben von Reiseunternehmen, Abgrenzung Reisevermittler und Reiseveranstalter, Marktüberblick über die wichtigsten Reiseveranstalter, Bedeutung und Aufgaben von Incoming-Agenturen, Geschäftsbereiche und Organisationsformen. Gewerberechtliche Voraussetzungen, Rechtsgrundlagen für Reisebüros und Veranstalter, Allgemeine Reisebedingungen, Konsumentenschutzrechtliche Bestimmungen. Verkaufsgespräch. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Formen und Differenzierungsmöglichkeiten von Pauschalreisen beschreiben; – einen Einblick in die Pauschalreisekalkulation mit Margenbesteuerung geben; – die Zusammenhänge beim Vertrieb touristischer Dienstleistungen über das Internet erklären; – alternative Vertriebsformen beschreiben; – einfache Buchungstransaktionen der Leisure-Touristik anwenden. Lehrstoff: Entstehung und Unterscheidung von Pauschalreisen, Kalkulation einer Pauschalreise, Katalog (zB Inhalt und Preisberechnung). Last Minute Reisen, Dynamic Packaging. Einführung in GDS (Global Distribution System) und CRS (Computer Reservation System). Elektronischer Vertrieb, sonstige Vertriebsformen, das Reisebüro der Zukunft. Angebotserstellung und Pauschalreisebuchungen mit einem CRS. 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – das System der Luftverkehrswirtschaft sowie alle wesentlichen Organisationen und Abkommen erklären; – die Formen des Luftverkehrs unterscheiden; – die Funktionen und Aufgaben von Flughäfen beschreiben; – Informationen aus Flugplänen herauslesen; – die Unterschiede von Beförderungs- und Tarifklassen beschreiben; – wirtschaftliche und ökologische Auswirkungen des Luftverkehrs erklären; – einfache Transaktionen eines Globalen Distributionssystems (GDS) für den Airline-Bereich anwenden; – branchenübliche Fachausdrücke des Linienflugverkehrs verstehen und verwenden; – Auskünfte hinsichtlich der Fluggastrechtverordnung erteilen. Lehrstoff: Flugverkehr: Grundbegriffe der Luftfahrt, Fluglinien und Flughäfen, Fachausdrücke, Organisationen, Abkommen, Airline Allianzen, Tarife und Tarifarten, Fluggastrechtverordnung. Ticket Consolidator. Buchung von Linienflügen (Einführung). 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – wirtschaftliche und ökologische Auswirkungen ausgewählter touristischer Transportmittel erklären; – branchenübliche Fachausdrücke der Schifffahrt verstehen und verwenden; – aktuelle Angebote der Schifffahrt sowohl in puncto Kreuzfahrten als auch im Linienverkehr beurteilen und erklären; – die wichtigsten Angebote des Bahnverkehrs in Österreich und Europa benennen; – die Bedeutung der Bahn als Verkehrsträger in der Reisewirtschaft beschreiben; – die Bedeutung und die Besonderheiten des Bustourismus und der Seilbahnwirtschaft im Urlaubsland Österreich beschreiben; – wichtige Mietwagenfirmen nennen und Buchungen durchführen; – gesundheitsrelevante Aspekte für die Reisewirtschaft nennen. Lehrstoff: Bahnverkehr: Bahnbetreiber in Österreich, touristisches Bahnangebot, Bahn International. Schiffsverkehr: Geschichte Passagierschifffahrt, Hochseekreuzfahrten, Flussschifffahrt, Schiffsverkehr und Reisebüro, Begriffserklärungen und Buchungstipps. Seilbahnen: Management und Marketing von Seilbahnen, technische und rechtliche Unterscheidungen von Seilbahntypen. Straßenverkehr: Nationaler und internationaler Bustourismus, Mietwagenanbieter. Gesundheit auf Reisen. 4.4 REZEPTION UND HOTELMANAGEMENT 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Bedeutung und Aufgaben der Rezeption für die regionale, nationale bzw. internationale Hotellerie einschätzen; – die Aktivitäten im Front Office Management des Hotels und deren Abläufe unter besonderer Berücksichtigung der örtlichen Situation sowie deren Umsetzung beschreiben; – Aufgaben der Rezeptionstechnik aus dem Bereich Planung, Organisation, Marketing, operativer Ablauf und Kontrolle im Front Office Bereich unter verantwortungsbewusster Beachtung der ökonomischen sowie ökologischen Grundsätze selbständig lösen; – verkaufsorientiertes Handeln als übergeordnetes Prinzip erklären. Lehrstoff: Gästemanagement: Gäste- und Zielgruppen, Relationship Marketing und Kundenbindung, Gastlichkeit, Gästezufriedenheit und Erhebungsmöglichkeiten. Hotelbetrieb: Arten der Beherbergungsbetriebe, Hotelklassifizierung, Front of the House bzw. Back of the House, Bereiche im Hotel, Beschilderung und Gästeinformationstafeln, Sicherheit im Hotel. Frontoffice: Personal und Organisation, Auftreten und professioneller Empfang, Gästebindung und Qualitätskontrolle. Verkaufs- und Beratungsgespräche. 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Bedeutung des Gästekontaktes im Front Office Bereich einschätzen und ihr Wissen im konkreten Berufskontext anwenden; – die Organisation im Front Office beschreiben und unter Anleitung anwenden; – einen Überblick über berufsspezifische Dokumente geben und diese situationsadäquat verwenden; – gruppenspezifische Aufgaben im Front Office durchführen. Lehrstoff: Management des Gästekontaktes: Direkter und telefonischer Kontakt, Beschwerdemanagement, elektronische Kommunikation, Dokumente und verkaufsaktive Gestaltung im Front Office, Animation und Gästebetreuung, Management von der Reservierung bis zum Check out. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – mit Reservierungssystemen arbeiten; – einen Organisationsleitfaden zur Qualitätssicherung erarbeiten und anwenden; – die Aufgaben des Housekeeping sowie der Haus- und Sicherheitstechnik beschreiben. Lehrstoff: Managementaufgaben im Housekeeping und in der Sicherheitstechnik. Reservierungsprogramme. Qualitätssicherung und -entwicklung: Organisationsleitfaden und Qualitätshandbuch. 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Organisation des Hotelmanagements, den Aufbau, die Strukturen sowie Funktionen im Hotel beschreiben; – die Prozesse, Abläufe und Aufgaben im Bereich „Food and Beverage“ beschreiben; – die Herausforderungen in der Leistungskette Küche, Restaurant, Housekeeping und Beherbergung einschätzen sowie situationsadäquat reagieren; – die Kostenstruktur für das Food Management beschreiben und effizienzsteigernde Maßnahmen durchführen; – die Grundsätze der Preisgestaltung in Restaurant und Beherbergung wiedergeben; – die Möglichkeiten und Bedeutung des Umweltschutzes im Hotelmanagement beschreiben. Lehrstoff: Hotelmanagement und Organisation: Organisationsgrundlagen, europäisches und amerikanisches System, Hotel- und Restaurantketten, Food and Beverage Manager, Dienstplan. Food and Beverage Management: Koordination und Organisation, Produktionsplanung für den Küchenbereich, Food Management, Marketing und Preispolitik in Hotellerie und Gastronomie, Kostensenkungsmaßnahmen in Hotellerie und Gastronomie. Umweltschutz im Hotel. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Herausforderungen in der Leistungskette Küche, Restaurant, Housekeeping und Beherbergung einschätzen sowie situationsadäquat reagieren; – die Grundsätze der Preisgestaltung in Restaurant und Beherbergung beschreiben; – die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen für die Beherbergung von Gästen beschreiben; – die Möglichkeiten der Online-Buchbarkeit und des Channel Managements mit Hotelreservierungsprogrammen wiedergeben; – die Möglichkeiten und die Bedeutung des Beschwerdemanagements beschreiben. Lehrstoff: Management der Beherbergungsabteilung: Meldegesetz, österreichische Hotelvertragsbedingungen, Koordination und Organisation im Beherbergungsbereich. Beschwerdemanagement. Reservierungssysteme: Online-Buchbarkeit und Channel Management. 4.5 KULTUR- UND TOURISMUSLAND ÖSTERREICH 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Begriffe Kultur- und Tourismusland Österreich verstehen; – den Stellenwert sowie die wirtschaftlichen Chancen der Verbindung von Kultur und Kunst mit regionalen Besonderheiten für den Tourismus einschätzen; – ihre Umgebung mit allen Sinnen wahrnehmen; – ihre Wahrnehmung kultureller Erscheinungsformen unter Verwendung korrekter Fachtermini beschreiben; – einen Überblick über das wesentliche österreichische Kulturangebot geben; – den Einfluss der Kultur auf die alltägliche und gesellschaftliche Entwicklung darstellen; – wesentliche kulturelle Erscheinungsformen stilistisch einordnen. Lehrstoff: Begriffsklärungen (Kultur, Kulturtourismus, Kulturreise, regionale Identität, Kulturlandschaft, Klischees). Kulturtourismus als Säule des österreichischen Tourismus (Statistiken). Bewusste Wahrnehmung. Kulturelle Erscheinungsformen. Ausgewählte aktuelle Kulturströmungen. Wesentliches österreichisches Kulturangebot anhand ausgewählter Beispiele: Festspiele, Festivals, Theater, Musik, Brauchtum, Volkskultur, Kulturdenkmäler, Museen, Ausstellungen, Erlebniswelten, Landschaftskunst, Architektur, Film, Weltkulturerbe. 4.6 VERANSTALTUNGS- UND KONGRESSMANAGEMENT 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – den internationalen Fachbegriff „MICE“ (Meeting, Incentive, Congress und Event) erklären; – den Stellenwert sowie die hohe Wertschöpfung der Meetings- und Event-Industry beschreiben und die großen wirtschaftlichen Chancen für die heimische und internationale Tourismusbranche erläutern; – die Grundfaktoren zur Erstellung eines „MICE“-Checkplans darstellen; – die Entscheidungskriterien für eine Kongressdestination oder ein Kongresshotel wiedergeben; – die Erfolgsfaktoren und Qualitätskriterien eines „Marketingevents“ beschreiben; – mittels Checkplan einen kleineren bzw. mittleren Marketingevent planen und durchführen; – Einblick in das wesentliche österreichische „MICE“-Angebot geben; – anhand eines Checkplans ein Seminar bzw. einen kleineren Kongress inklusive Rahmenprogramm für ein Seminarhotel planen und durchführen. Lehrstoff: „MICE“ (Meeting – Incentive – Congress – Events) und Meetings-Industry: Begriffsbestimmung, Unterschiede, Arten und Anlässe, Standortfaktoren. Österreichische und internationale Angebotsformen am „MICE“ Markt. Kongressnachfrage, Entscheidungsfaktoren und Fallbeispiele. Der Marketingevent im Kommunikations- und Angebotsmix. Projekt – Fallbeispiel Marketingevent: Location, Dramaturgie, Inszenierung und Mittel, Kalkulation und Finanzierung, Planung und Organisation, Erfolgskontrolle. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – den Stellenwert sowie die hohe Wertschöpfung der Meetings- und Event-Industry und die großen wirtschaftlichen Chancen für die heimische und internationale Tourismusbranche beschreiben; – die Grundfaktoren zur Erstellung eines „MICE“-Checkplans darstellen und erklären; – wesentliche Partnerorganisationen und Fachanbieter der „MICE“-Branche benennen; – Einblick in das wesentliche österreichische „MICE“-Angebot geben; – mittels Checkplan ein Seminar bzw. einen kleineren Kongress inklusive Rahmenprogramm für ein Seminarhotel planen und durchführen; – sich mit aktuellen Trends im Veranstaltungs- und Kongressmanagement auseinandersetzen. Lehrstoff: „MICE“ Organisationen, Zusammenschlüsse, Fachfirmen, Professional Congress Organizers (PCOs), Jobprofile. „MICE“ Kunden: Association Meetings, Corporate Meetings, „Best Practice“ Beispiel. Aktuelle Trends der „MICE“ und Meetings Industry. Projekt und Checkplan „Erfolgreiche Kongressdurchführung“: Stammdaten, Unterbringung, Raumbedarf, Personal, Rahmenprogramm, Gastro bzw. Caterer, Tagungs- und Medientechnik, Raumausstattung, Finanzen, Versicherungen, Verträge und Vorschriften, Gastgeschenke, Fragebogen, Nachbearbeitung, Erfolgs- und Qualitätskontrolle. 4.7 FOOD AND BEVERAGE 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über grundlegende Kenntnisse im Bereich Herstellung, Zusammensetzung und Verwendung von Getränken im gastronomischen Bereich; – verfügen über grundlegende Kenntnisse im Bereich Herstellung, Zusammensetzung und Verwendung von Lebensmitteln im gastronomischen Bereich; – können einfache Gerichte wie „Finger- Food“, „Canapés“ und diverse andere kleine Gerichte selbständig zubereiten; – können die Qualität von Speisen sensorisch und optisch beurteilen; – verfügen über einschlägige Kenntnisse im Bereich interkultureller Küche sowie interkulturelles gastronomisches Fachwissen; – können ihr Grundwissen bezüglich der Hygienevorschriften in den gastronomischen Abteilungen Küche und Service anwenden; – können mehrgängige Menüs selbständig herstellen und korrespondierende Getränkeempfehlungen geben; – können verschiedene Speisefolgen unter Einhaltung fachlicher Kriterien richtig aufdecken und die Tische passend zu verschiedensten Anlässen gestalten; – verfügen über die wichtigsten servicetechnischen Fertigkeiten für Getränke- und Speiseservice; – wissen über internationale Umgangsformen bei Tisch Bescheid und können diese anwenden; – können selbständig „Function sheets“ für die Abteilungen Küche, Service und Etage erstellen. Lehrstoff: Grundlagen der Getränke, Grundlagen der Ernährung, Lebensmittel und Inhaltsstoffe. Menüplanung, einfache Gerichte (zB „Finger-Food“), interkulturelles Kochen. Qualitätskontrolle von Speisen. Einkauf und Lagerung. Gute Hygienepraxis. Gedecke und Tischgestaltung, Tisch- und Tafelformen, Umgangsformen bei Tisch. Verkaufsgespräch und Beschwerdemanagement im Restaurant. Getränkeservice inkl. Weinservice und einfaches Speisenservice. „Function sheet“ für verschiedene gastronomische Abteilungen. Bon- und Abrechnungssysteme im Restaurantbereich. 5. BEWEGUNG UND SPORT; SPORTLICHE ANIMATION Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung. Bereich Sportliche Animation Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler sollen zielgruppenspezifische Freizeitaktivitäten unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten planen, organisieren und durchführen können. Didaktische Grundsätze: Es sind praktisch-methodische Übungen durchzuführen. Die theoretischen Grundlagen der Animation sollen fächerübergreifend in die Praxis umgesetzt werden. Dem Grundsatz einer effektiven Unterrichtsführung soll durch die Vielfalt der Organisationsformen und Unterrichtsmethoden entsprochen werden, mit allen Möglichkeiten des klassen-, schulstufen- oder schulartübergreifenden Unterrichts, zB in Gruppen mit Wahlsportarten. Dabei soll der Bereich der Animation verstärkt erarbeitet werden. B. Verbindliche Übung PERSÖNLICHKEITSENTWICKLUNG UND KOMMUNIKATION 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – grundlegende Kompetenzen in den Kommunikationsarten vorweisen; – unterschiedliche Kommunikationstechniken situationsadäquat umsetzen; – grundlegende Kommunikationsmethoden in unterschiedlichen Kommunikationsformen anwenden; – verständlich und situationsadäquat in Standardsprache formulieren und argumentieren; – Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation anwenden; – unterschiedliche Formen des Konfliktmanagements beschreiben; – konstruktiv mit allfälligen Vorurteilen und stereotypen Rollenzuschreibungen umgehen; – grundlegende Merkmale einer Präsentation beschreiben und diese mit Medienunterstützung zielgruppengerecht einsetzen; – Grundwissen zur Selbstorganisation praktisch umsetzen; – Ziele definieren und Strategien zur Zielerreichung planen; – Möglichkeiten der Stressbewältigung individuell einsetzen; – Techniken des Lernens für sich anwenden; – im Team arbeiten sowie Prozesse bzw. Interaktionen in Gruppen erkennen und beschreiben; – Respekt gegenüber kultureller Vielfalt zeigen; – die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlecht oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln. Lehrstoff: Kommunikationsarten (Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation). Kommunikationstechniken (Ich-Botschaften, aktives Zuhören, Feedback nehmen und geben, Fragetechniken, gewaltlose Kommunikation, konstruktive Gesprächsführung). Unterschiedliche Kommunikationsformen (Telefonieren, Diskutieren, Debattieren, Moderieren und Arbeiten im Team). Umgang mit Konflikten (Grundkenntnisse im Umgang mit Konflikten). Präsentation (Inhaltliche Planung, Strukturierung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation, Medieneinsatz, rhetorische Mittel). Selbstorganisation (Grundlagen des Zeitmanagements, Ziele und Strategien zur Zielerreichung, Möglichkeiten der Stressbewältigung). Lernen lernen (Kriterien nachhaltigen Lernens). Teamfähigkeit (Eigen- und Fremdwahrnehmung, soziale Rollen und Stereotypen, Möglichkeiten der Erweiterung von Handlungsspielräumen, zum Mitgestalten anregen und anleiten, Respekt gegenüber kultureller Vielfalt). C. Pflichtpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ergänzend zu den in der Ausbildung bisher erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten in einem facheinschlägigen Unternehmen (vorzugsweise in Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft) jene Gewandtheit der Berufsausübung vertiefen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht; – die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen; – einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben erhalten; – Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umreißen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen; – sich Vorgesetzten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt und selbstsicher präsentieren; – aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen erwerben. Zeitlicher und sachlicher Rahmen: Vor Eintritt in die 3. Klasse im Ausmaß von 16 Wochen (Vollzeit) in Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. In begründeten Fällen sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferienzeiten zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind. D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze: Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen. Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. E. Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe: Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen. Lehrstoff: Wie in der jeweiligen Klasse des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind. F. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1. Deutsch in der Deutschförderklasse Wie Anlage A1 Abschnitt VI Unterabschnitt D Z 1 2. Religion Wie Abschnitt V 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung Für die weiteren Pflichtgegenstände bzw. für die verbindliche Übung sind die jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt A bzw. Unterabschnitt B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe und die didaktischen Grundsätze gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt D anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers. Beachte für folgende Bestimmung zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 3 idF BGBl. II Nr. 250/2021 Anlage B3 HÖHERE LEHRANSTALT FÜR TOURISMUS I. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) A. Pflichtgegenstände Wochenstunden Lehrverpflichtungsgruppe Jahrgang Summe I. II. III. IV. V. 1. Religion/Ethik 16 2 2 2 2 2 10 (III)/III 2. Allgemeinbildung, Sprache und Medien 2.1 Deutsch 3 3 2 2 3 13 (I) 2.2 Englisch 2 3 3 3 3 3 15 (I) 2.3 Zweite lebende Fremdsprache 2 3 3 3 3 2 3 14 (I) 2.4 Angewandtes Informationsmanagement 4 2 2 2 2 0 8 II 2.5 Geschichte und Politische Bildung 0 2 2 2 0 6 III 2.6 Naturwissenschaften 5 und Lebensmitteltechnologie 2 2 0 0 0 4 III 2.7 Angewandte Mathematik 6 2 2 2 3 2 11 (I) 3. Tourismus und Wirtschaft 3.1 Tourismusgeografie und Reisebüro 7 0 0 0 3 3 6 III 3.2 Tourismusmarketing und Kundenmanagement 8 0 2 2 2 2 8 II 3.3 Kunst und Kultur 0 0 2 0 0 2 III 3.4 Betriebs- und Volkswirtschaft 9 1 2 2 2 2 9 I 3.5 Rechnungswesen und Controlling 8 9 2 2 2 2 3 11 I 3.6 Recht 0 0 0 1 2 3 III 4. Gastronomie und Hotellerie 4.1 Ernährung 2 0 0 0 0 2 III 4.2 Küchenorganisation und Kochen 3 3 3 3 0 12 IV 4.3 Serviceorganisation, Servieren und Getränke 3 3 2 2 0 10 IVa 4.4 Wahlpflichtbereich: Spezialisierung 10 11 12 0 0 2 1 0 3 IVa 5. Betriebspraktikum und angewandtes Projektmanagement 8 13 3 3 3 3 3 15 IVa 6. Bewegung und Sport; Sportliche Animation 2 2 2 2 1 9 IVa Wochenstundenzahl 33 36 36 37 29 171 B. Verbindliche Übung Persönlichkeitsentwicklung, Kommunikation und Psychologie 14 2 2 0 0 0 4 III Gesamtwochenstundenzahl 35 38 36 37 29 175 C. Pflichtpraktikum Insgesamt 32 Wochen vor Eintritt in den V. Jahrgang D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 15 E. Förderunterricht 15 F. Fakultatives Praktikum 4 Wochen vor Eintritt in den V. Jahrgang ______________________________ 1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden. 2 Im V. Jahrgang. werden je eine Wochenstunde Englisch und Zweite lebende Fremdsprache von den jeweiligen Lehrkräften mit dem Ziel der mehrsprachigen Kompetenzerweiterung gemeinsam unterrichtet. 3 In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen. 4 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach der Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 6-8 Wochenstunden festgelegt werden. 5 Biologie und Ökologie, Chemie und Physik. 6 Mit Technologieunterstützung. 7 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach der Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 5-6 Wochenstunden festgelegt werden. 8 Mit Computerunterstützung. 9 Im Hinblick auf die gemeinsame Klausur sind die Gegenstände Betriebs- und Volkswirtschaft und Rechnungswesen und Controlling zumindest im V. Jahrgang organisatorisch zu verbinden. 10 Folgende Module stehen zur Wahl: Jungsommelière und Jungsommelier Österreich, Käsekennerin und Käsekenner in Österreich oder Jungbarkeeperin und Jungbarkeeper Österreich. 11 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach der Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 2-3 Wochenstunden festgelegt werden. 12 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III). 13 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach der Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 11-15 Wochenstunden festgelegt werden. 14 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 1-4 Wochenstunden festgelegt werden. 15 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III). 16 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. G. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung Wochenstunden pro Semester Lehrverpflichtungsgruppen 1. Deutsch in der Deutschförderklasse 20 (I) 2. Religion 2 (III) 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 x 2 Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung Gesamtwochenstundenzahl x 3 Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 ______________________________ 1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Tourismus; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung. 2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl. 3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Tourismus. 4 Gemäß Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Tourismus. II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Die Höhere Lehranstalt für Tourismus dient im Rahmen der Aufgabe der österreichischen Schule (§ 2 Schulorganisationsgesetz) dem Erwerb höherer allgemeiner und fachlicher Bildung (§ 65 und § 72 SchOG), die zur Ausübung gehobener Berufe in allen Bereichen der Wirtschaft, insbesondere der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, befähigt und sie zugleich zur Universitätsreife führen. Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung sowohl im Hinblick auf die Studierfähigkeit als auch hinsichtlich der Bereitschaft zu lebenslangem Lernen. Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen – Allgemeinbildung, – Sprache und Medien, – Tourismus und Wirtschaft, – Gastronomie und Hotellerie, – Betriebspraktikum und angewandtes Projektmanagement sowie – Fachpraxis und Praktika sollen die Absolventinnen und Absolventen zu kritischem und kreativem Denken sowie verantwortungsvollem Handeln befähigt werden. Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen: – das für weiterführende Studien und für die eigenständige Weiterbildung erforderliche vertiefte allgemeine und konzeptuelle Wissen sowie spezialisierte Kenntnisse und Verständnis der zur Berufsausübung erforderlichen Fachtheorie und Fachpraxis (Fachkompetenz); – ein breites Spektrum von kognitiven und praktischen Fähigkeiten, um Informationen zu beschaffen und sich neues Wissen selbstständig anzueignen, um Phänomene, Trends und Prozesse zu analysieren, mit praxisüblichen Verfahren und kreativen Eigenleistungen Problemlösungen zu erreichen und Entscheidungsfindungen herbeizuführen (Methodenkompetenz), sowie – die Fähigkeit, Sachverhalte adressatenbezogen darzustellen, eigene Lern- und Arbeitsprozesse auch unter nicht vorhersehbaren Bedingungen zu steuern und zu beaufsichtigen sowie Verantwortung für die Überprüfung und Entwicklung der eigenen Leistung und der Leistung anderer Personen zu übernehmen (soziale und personale Kompetenz, kommunikative Kompetenz, emotionale Kompetenz). Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Tourismus – verfügen über Basiswissen in den Bereichen Geistes- Natur- und Sozialwissenschaften; – können Sachverhalte des Alltags- und Berufslebens in Deutsch und mindestens zwei Fremdsprachen in Wort und Schrift ausdrücken, argumentieren und situationsadäquat, besonders im interkulturellen Kontext, kommunizieren; – können durch Begegnung und Auseinandersetzung mit dem gegenwärtigen und vergangenen Kulturschaffen am Kulturleben teilhaben; – können komplexe soziale Situationen wahrnehmen, sich mit dem eigenen Handeln und dem Handeln anderer kritisch und verantwortungsbewusst auseinander setzen; – können die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen einschätzen und verfügen über entsprechende Handlungs- und Kommunikationskompetenz; – können Aufgaben im Lern- und Arbeitsumfeld selbstständig und im Team ausführen; – können ihre eigenen Potenziale entwickeln sowie ihre Phantasie und Kreativität nützen; – verfügen über umfassende Lösungs- und Organisationskompetenz; – können andere Menschen in ihren Arbeitsprozessen anleiten und Projekte koordinieren; – können Sachverhalte des Alltags und des Berufslebens mit Hilfe verschiedener Methoden analysieren, in Modellen abbilden, berechnen, Daten beschaffen und strukturiert darstellen sowie Ergebnisse unter Nutzung von zeitgemäßen rechen- und informationstechnischen Hilfsmitteln ermitteln, interpretieren und präsentieren; – können grundlegende wissenschaftliche Methoden und Arbeitstechniken anwenden. Insbesondere verfügen Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Tourismus über folgende Kompetenzen – sie können durch das Kennen(lernen) anderer Kulturen ihre Bereitschaft zur Mobilität erweitern und weltoffen und tolerant agieren; – sie können komplexe Anforderungen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft kunden- und dienstleistungsorientiert, mit professionellem Auftreten erfüllen; – sie haben betriebs- und volkswirtschaftliche, globale Kompetenzen, sowie Kompetenzen im Bereich Tourismus, Gastronomie und Hotellerie; – sie können ihre Kompetenzen der interkulturellen Kommunikation situationsadäquat anwenden; – sie haben Kompetenzen zu Gründung und Führung eines eigenen Unternehmens. Des Weiteren verfügen Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Tourismus über mindestens 32 Wochen einschlägige Berufserfahrung. Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Tourismus haben Einblick in die politischen Prozesse auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene und verfügen über Kompetenzen in transkultureller Kommunikation. Sie sind zu ökologisch bewusstem und nachhaltigem Handeln befähigt. Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, der eigenen und mit anderen Kulturen, transkulturellen Gesellschaften, sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Sie befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Die Ausbildung fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS ALLGEMEINBILDUNG, SPRACHE UND MEDIEN Die Schülerinnen und Schüler – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis, insbesondere der Tourismus- und Freizeitwirtschaft; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – können Sachverhalte adressatenbezogen und situationsgerecht darstellen und argumentieren, in den Fremdsprachen dem jeweiligen Zielniveau entsprechend; – verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um in Situationen des alltäglichen, beruflichen und öffentlichen Lebens sprachlich adäquat agieren und reagieren zu können; – verfügen über das nötige Textsortenwissen und können Texte mit unterschiedlichen Intentionen verfassen und adressatengerecht gestalten; – können Texte überarbeiten; – können Sprachnormen beschreiben und sie anwenden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – können die Bedeutung der inneren Mehrsprachigkeit (die Fähigkeit, unterschiedliche zB dialektale und soziale) Varietäten einer Sprache zu nutzen und äußeren Mehrsprachigkeit beschreiben; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und haben die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen; – können bewusst mit Medien umgehen; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können erworbene Kompetenzen vernetzt anwenden; – können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, evaluieren und gezielt einsetzen. LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ENGLISCH Die Schülerinnen und Schüler – erreichen in Englisch zumindest das Niveau des Independent Users B2 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R
(98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängend sprechen sowie in der Fertigkeit Schreiben; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden; – nehmen im Sinne einer individuellen Bildungsplanung Angebote wahr, in einzelnen Bereichen das Niveau des Proficient Users C1 zu erreichen. Hören Die Schülerinnen und Schüler – können im direkten Kontakt und in den Medien Hauptaussagen und wichtige Details verstehen, wenn Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen) gesprochen wird und wenn es um vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im alltäglichen, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet; – können im eigenen Interessens- und Fachgebiet auch Fachdiskussionen verstehen; – können längeren Redebeiträgen und komplexer Argumentation folgen, sofern die Thematik einigermaßen vertraut ist und der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist. Lesen Die Schülerinnen und Schüler – können selbstständig lesen, Lesestil und -tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen und geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen; – verfügen über einen großen Lesewortschatz, haben aber möglicherweise Schwierigkeiten mit seltener gebrauchten Wendungen; – können lange und komplexe Texte zu allgemeinen und berufsspezifischen Themen aus vertrauten Themenbereichen im Wesentlichen verstehen und ihnen Informationen, Gedanken, Meinungen und Haltungen entnehmen; – können rasch den Inhalt und die Wichtigkeit von Nachrichten, Artikeln, Berichten und anderen Schriftstücken zu einem breiten Spektrum von Themen erfassen und entscheiden, ob sich ein genaueres Lesen lohnt. An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – flüssig und wirkungsvoll über ein breites Spektrum von allgemeinen, kulturellen, beruflichen und gesellschaftlich bedeutsamen Themen sprechen; – dabei die Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen hervorheben, Standpunkte begründen und verteidigen sowie Zusammenhänge zwischen Ideen deutlich machen; – sich so spontan und fließend verständigen, dass ein Gespräch mit Native Speakers ohne größere Anstrengungen auf beiden Seiten gut möglich ist; der Grad an Formalität ist den Umständen angemessen. Zusammenhängend sprechen Die Schülerinnen und Schüler können – Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets klar, geordnet und detailliert beschreiben, darstellen und präsentieren; – dabei wichtige Punkte und relevante Details hervorheben, bestimmte Aspekte genauer ausführen, einen Standpunkt erläutern und alles mit einem angemessenen Schluss abrunden; – flüssig, klar und detailliert über Erlebnisse und Erfahrungen, Ideen oder Lektüre aus dem alltäglichen, schulischen und beruflichen Umfeld berichten. Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – klare, strukturierte Texte zu verschiedenen Themen aus ihrem Interessens- und Fachgebiet verfassen; – dabei Standpunkte angemessen darstellen, Entscheidendes hervorheben, Informationen und Argumente aus verschiedenen Quellen zusammenführen und gegeneinander abwägen; – in schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und öffentlichen Bereich Neuigkeiten und Standpunkte mitteilen, Gedanken zu abstrakten und kulturellen Themen ausdrücken, Informationen geben oder erfragen; – sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken; – sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen; – die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – die textsortenadäquaten Konventionen der Gestaltung und Gliederung einhalten. Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoir Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen: 1. Linguistische Kompetenzen: Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein) Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über ein hinreichend breites Spektrum sprachlicher Mittel, um klare Beschreibungen zu geben, Standpunkte auszudrücken und etwas zu erörtern; – suchen dabei nicht auffällig nach Worten und verwenden einige komplexe Satzstrukturen. Lexikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet und in den meisten allgemeinen Themenbereichen; – können Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden; Lücken im Wortschatz können dennoch zu Zögern und Umschreibungen führen; – verwenden den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern. Grammatikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen. Phonologische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation erworben. Orthographische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen. 2. Soziolinguistische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und die betreffenden Personen angemessen ist. 3. Pragmatische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um – Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie wirksam zwischen Sprecher- und Hörerrolle zu wechseln; – in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten. Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden. LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE Die Schülerinnen und Schüler – erreichen in der zweiten lebenden Fremdsprache das Niveau des Independent Users B1 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R
(98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängend sprechen sowie in der Fertigkeit Schreiben; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden; – nehmen im Sinne einer individuellen Bildungsplanung Angebote wahr, in einzelnen Bereichen das Niveau des Independent Users B2 zu erreichen. Hören Die Schülerinnen und Schüler können – die Hauptaussagen und Einzelinformationen verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen) über vertraute Dinge gesprochen wird, denen man normalerweise bei der Arbeit, in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet; – auch kurze Erzählungen und Berichte verstehen; – im eigenen Interessens- und Fachgebiet aus berufsbezogenen Texten relevante Informationen entnehmen; – längeren Redebeiträgen folgen, sofern die Thematik vertraut ist sowie der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist. Lesen Die Schülerinnen und Schüler können – unkomplizierte Texte zu vertrauten allgemeinen, alltäglichen und berufsspezifischen Themen im Wesentlichen verstehen und ihnen relevante Informationen und Standpunkte entnehmen; – geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen. An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – ein breites Spektrum einfacher sprachlicher Mittel einsetzen, um die meisten Situationen des Alltags zu bewältigen; – in einfacher Form ohne Vorbereitung an Gesprächen über Themen teilnehmen, die vertraut sind, persönlich interessieren oder sich auf das alltägliche Leben beziehen (zB Familie, Hobbys, Arbeit, Reisen); – persönliche Meinungen ausdrücken und Informationen austauschen. Zusammenhängend sprechen Die Schülerinnen und Schüler können – sich relativ flüssig und zusammenhängend auf unkomplizierte Weise zu Themen aus ihren Interessensgebieten äußern; – Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets beschreiben oder präsentieren, indem sie die einzelnen Punkte linear aneinanderreihen. Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen aus ihrem Interessensgebiet verfassen, indem sie einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbinden; – sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken; – sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen; – die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen. Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen: 1. Linguistische Kompetenzen: Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein) Die Schülerinnen und Schüler verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten. Lexikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen. Grammatikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. Gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation. Phonologische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar. Orthographische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt. 2. Soziolinguistische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler – können ein breites Spektrum von Sprachfunktionen realisieren und auf sie reagieren, indem sie die dafür gebräuchlichsten Redemittel benutzen und dabei zwischen formellem und informellem Register unterscheiden; – sind sich der wichtigsten Höflichkeitskonventionen bewusst und handeln entsprechend; – sind sich der wichtigsten Unterschiede zwischen den Sitten und Gebräuchen, den Einstellungen, Werten und Überzeugungen in der betreffenden Gesellschaft und ihrer eigenen bewusst und achten auf entsprechende Signale. 3. Pragmatische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um – einfache Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, mit Unterstützung des Kommunikationspartners in Gang zu halten und zu beenden; – das Wort zu ergreifen, wenn eine Situation im alltäglichen oder beruflichen Bereich es dringend erfordert; – beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten. Die Schülerinnen und Schüler können eine begrenzte Anzahl von Verknüpfungsmitteln verwenden, um eine Reihe kurzer und einfacher Einzelelemente zu einer linearen, zusammenhängenden Äußerung zu verbinden. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS TOURISMUS UND WIRTSCHAFT Die Schülerinnen und Schüler – können die Wirtschaft, insbesondere die Tourismus- und Freizeitwirtschaft sowie ihre Rahmenbedingungen als einen im steten Wandel begriffenen Teil der Gesellschaft beschreiben und aktiv an einer lebenswerten, demokratischen und kooperativen Gemeinschaft teilnehmen; – können regionale, nationale und globale Zusammenhänge im kulturellen, wirtschaftlichen und rechtlichen Kontext erklären und argumentieren; – können gesellschaftspolitische und gesamtwirtschaftliche Konzepte, Modelle und Positionen vergleichend gegenüberstellen; – können sich mit künstlerischen, kulturellen und touristischen Erscheinungsformen offen und kritisch auseinandersetzen; – können die Zusammenhänge sozialer, ökologischer und ökonomischer Nachhaltigkeit beschreiben und entsprechend handeln; – können in ihren verschiedenen Rollen (Unternehmer/in, Arbeitnehmer/in, Teammitglied, Bürger/in, Konsument/in usw.) verantwortungsbewusst agieren und die Konsequenzen ihres Handelns einschätzen und reflektieren; – können wirtschaftliche und rechtliche, insbesondere touristisch relevante Sachverhalte lösungsorientiert bearbeiten; – können kulturelle, wirtschaftliche und politische Informationen interpretieren und kommunizieren; – können berufsspezifische Informations- und Kommunikationstechnologien effizient nutzen und verantwortungsbewusst und rechtskonform einsetzen; – verfügen über eine professionelle Einstellung zum Berufsfeld der Tourismus- und Freizeitwirtschaft; – können unternehmerisch und dienstleistungsorientiert denken und handeln. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS GASTRONOMIE UND HOTELLERIE Die Schülerinnen und Schüler – zeigen eine professionelle Einstellung zur Dienstleistung und entsprechen in ihrem Erscheinungsbild den beruflichen Erfordernissen; – verfügen über Teamfähigkeit, sowie Problemlösekompetenz und sind in der Lage eigenverantwortlich zu handeln, Feedback zu geben und anzunehmen; – verfügen über Leistungsbereitschaft und eine realistische Selbsteinschätzung; – können die Bedeutung eines wertschätzenden und offenen Umgangs mit Mitmenschen einschätzen und verfügen über entsprechende Handlungskompetenz; – können korrekte Umgangsformen anwenden; – können berufsspezifische Aufgaben lösen, sowie ihre erworbenen Fachkenntnisse und Fertigkeiten in der Gastronomie und Hotellerie anwenden; – können in ihrem beruflichen Handeln das Prinzip der Wirtschaftlichkeit, der Regionalität und der Nachhaltigkeit anwenden; – können ernährungsphysiologisch vernetzt denken und wenden dieses Wissen praxisorientiert an; – sind in der Lage, entsprechend der beruflichen Position Verantwortung zu übernehmen, können selbstständig Arbeitsprozesse anleiten und diese evaluieren; – beherrschen das Fachvokabular und setzen dieses in der betrieblichen Kommunikation richtig ein; – können relevante Gesetze und Vorschriften, sowie Maßnahmen der Qualitätssicherung in der betrieblichen Situation anwenden; – können Instrumente der Arbeitsorganisation und branchenspezifische Software einsetzen. III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen: Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten. Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen. Die konkrete Regelung betreffend die Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel: Die Wochenstunden der folgenden Pflichtgegenstände bzw. der Verbindlichen Übung können im angeführten Rahmen verändert werden: a) „Angewandtes Informationsmanagement“: 6 bis 8 Wochenstunden b) „Tourismusgeografie und Reisebüro“: 5 bis 6 Wochenstunden c) „Wahlpflichtbereich Spezialisierung“: 2 bis 3 Wochenstunden d) „Betriebspraktikum und angewandtes Projektmanagement“: 11 bis 15 Wochenstunden e) „Verbindliche Übung: Persönlichkeitsentwicklung, Kommunikation und Psychologie“: 1 bis 4 Wochenstunden Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie der Lehrstoff in den Pflichtgegenständen (lit a-d) ist jeweils auf das Mindestausmaß der Wochenstunden ausgerichtet, eine Erhöhung der Wochenstunden dient daher der Vertiefung der bereits erworbenen Kompetenzen bzw. der Erweiterung um zusätzliche Kompetenzen. Die daraus gegebenenfalls frei werdenden Wochenstunden (max. 11 Wochenstunden) sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen: 1. Schulautonome Vertiefung: Es muss entweder – innerhalb eines Clusters ein neuer Pflichtgegenstand mit mindestens 6 Wochenstunden eingeführt werden oder – das Wochenstundenausmaß der Pflichtgegenstände innerhalb eines Clusters oder der Pflichtgegenstände „Betriebspraktikum und angewandtes Projektmanagement“ oder „Bewegung und Sport; Sportliche Animation“ um mindestens 6 Wochenstunden erhöht werden; 2. Darüber hinaus kann mit den allenfalls verbleibenden schulautonomen Wochenstunden das Wochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände bzw. der Verbindlichen Übung erhöht werden; 3. Im Rahmen der schulautonomen Abweichungen bestehen darüber hinaus ab dem II. Jahrgang folgende Bestimmungen zur Gestaltung von Wahlpflichtbereichen für die Schülerinnen und Schüler (Schüler/innen-Autonomie). Dabei sind jedenfalls die geltenden Eröffnungs- und Teilungszahlen und die Möglichkeit einer übergreifenden Führung in Paralleljahrgängen zu berücksichtigen:
(1) von den nach Z 1 verwendeten Wochenstunden können maximal 3 Wochenstunden zum Angebot eines Wahlpflichtbereiches mit 2 Wahlmöglichkeiten verwendet werden, und/oder
(2) von den nach Z 2 verwendeten Wochenstunden können bis zu 3 Wochenstunden – maximal jedoch das Wochenstundenausmaß der vorgenommenen Erhöhung – zum Angebot eines Wahlpflichtbereiches mit 2 Wahlmöglichkeiten herangezogen werden; 4. Im „Wahlpflichtbereich Spezialisierung“ sind die am Schulstandort angebotenen Module/das angebotene Modul schulautonom festzulegen. Es können auch mehrere Module parallel angeboten werden, unter Einhaltung der Ressourcen und der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung; in diesem Fall müssen die Schülerinnen und Schüler eines der angeboten Module wählen. Wird der „Wahlpflichtbereich Spezialisierung“, in der Maximalvariante der Normstundentafel (3 Semesterwochenstunden) geführt, sind analog zum Lehrplan der Hotelfachschule zwei Module zu führen. Die Bildungs- und Lehraufgaben, sowie der Lehrstoff sind passend zur schulautonom gewählten Blockung bzw. Stundenverschiebung zu verteilen. Es sind grundsätzlich nur Stundenerhöhungen durch ganze (Jahres-)Wochenstunden möglich; Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Jahrgängen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern eines Jahrganges verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten, dh. die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen. Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung in den einzelnen Jahrgängen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung von 175 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden. Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe des Pflichtgegenstandes sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Lernergebnisse des Clusters, sofern vorhanden, schulautonom festzulegen. Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände bzw. der Verbindlichen Übung erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff des Pflichtgegenstandes bzw. der Verbindlichen Übung schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenzen). Auch hier sind die Lernergebnisse des Clusters, sofern vorhanden, zugrunde zu legen. Pro Jahrgang kann 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Jahrgängen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal drei. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde. Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (I. bis V. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten. Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes: Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Schulstufen ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht: Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind. Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL): Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen sind die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“ und eine allenfalls schulautonom eingeführte weitere lebende Fremdsprache) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Klassen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. mit der schulautonom eingeführten lebenden Fremdsprache zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 16 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz. IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen sowie die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten bzw. auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen. Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung, usw. Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Unterrichtsqualität: Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht. Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes. Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung, Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen. Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen. Unterrichtsplanung: In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten: – Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Lernergebnisse der Cluster und die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie gegebenenfalls vorhandene Bildungsstandards. – Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrenden einer Klasse bzw. des Bildungsganges bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein. – Die organisatorischen Rahmenbedingungen für die erforderliche Koordination sind herzustellen. – Die Individualität der Lernenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Lernenden ausgegangen werden, um sicherzustellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten). – Der Unterricht ist auf den Kompetenzerwerb auszurichten, wobei die Kompetenzen über die Schulstufen und Semester systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen. – In die Unterrichtsgestaltung sind situative Aufgabenstellungen einzubauen, die der beruflichen Realität entnommen und methodisch aufbereitet werden. Dadurch soll die Identifikation der Lernenden mit berufsrelevanten Funktionen und ihre Handlungsfähigkeit entwickelt und gefördert werden. – Wesentlich sind die Vermittlung von Fachwissen sowie die Förderung der Entwicklung von Werthaltungen und Schlüsselkompetenzen. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Der Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Lernenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken. – Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis –Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Lernenden fördert das Gelingen dieses Transfers. – Um alle Lernenden zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können, empfiehlt sich, am Beginn des I. Jahrganges die Durchführung von Projektunterricht oder Schulveranstaltungen, die der Sicherung grundlegender sozialer und personaler Kompetenzen (zB Teambildung, Eigenverantwortlichkeit, Lernen, gewaltfreie Kommunikation) dienen. – Fehler sind möglichst als förderliche Lernanlässe zu nutzen. Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen sind dabei zu nützen. Die zur Verfügung stehenden Diagnoseinstrumente sind als Lernstandserhebungen bzw. Lernfortschrittsanalysen, insbesondere aber als Ausgangspunkt für die Planung weiterer Lernphasen einzusetzen. – Auf den Erwerb von Präsentations- und Medienkompetenz ist besonderes Augenmerk zu legen. – Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben. – Den Lernenden sollen weiters Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie im Sinne einer individuellen Bildungsplanung nationale und internationale Zertifikate erworben werden können. – Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden, sind im Unterricht und abhängig von den Aufgabenstellungen auch in Prüfungssituationen zu verwenden. – In allen Gegenständen ist Wert auf die Anwendung einfacher wissenschaftlicher Arbeitstechniken zu legen. Die Notwendigkeit wissenschaftlicher Redlichkeit beim Verfassen eigener Arbeiten ist zu beachten und einzufordern. Für die Vorbereitung auf die Diplomarbeit sind Methoden der wissenschaftlichen Informationsgewinnung, eine Einführung in die Grundzüge des wissenschaftlichen Arbeitens und eine korrekte Zitierweise von schriftlichen Quellen in allen betroffenen Unterrichtsgegenständen zu lehren und zu beachten. – Der Unterricht in sprachheterogenen Klassen stellt erhöhte Anforderungen an Lehrende und Lernende, die in gemeinsamer Verantwortung wahrzunehmen sind. Interkulturelles Lernen verbessert die Fähigkeit der Lernenden zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen und ist eine Chance zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft. – Sprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache in Wort (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrkräfte verantwortlich. Lernende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern. – Um gesellschaftlichen und globalen Entwicklungen Rechnung zu tragen, ist die Verwendung der Fremdsprache als Arbeitssprache oder Integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL) anzustreben. Integriertes Fremdsprachenlernen und –lehren hat so zu erfolgen, dass sowohl im fachlichen als auch im sprachlichen Bereich die Lernenden bei der Herausbildung von Wissen und Fähigkeiten einerseits, als auch sprachlicher und kommunikativer Kompetenzen andererseits unterstützt werden. Didaktische Grundsätze der Pflichtgegenstände Englisch und Zweite Lebende Fremdsprache: – Die Entwicklung fremdsprachlicher Kompetenzen erfolgt auf Basis jener Kompetenzen, über die die Lernenden im Deutschen sowie gegebenenfalls in ihrer Erstsprache verfügen. – Ziel des Unterrichts ist der Aufbau einer mehrsprachigen Kompetenz, zu der alle Sprachkenntnisse und Spracherfahrungen beitragen. Deshalb kommt sprachenübergreifenden Ansätzen besondere Bedeutung zu. – Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Erweiterung der sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erfahren werden kann; – Im fünften Jahrgang werden je eine Wochenstunde Englisch und eine Wochenstunde in der zweiten lebenden Fremdsprache von den jeweiligen Lehrkräften gemeinsam unterrichtet. Dabei soll vorrangig die mehrsprachige Kompetenz durch sprachenübergreifende Methoden und Aufgabenstellungen entwickelt werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, im Sinne der Individualisierung zeitweise mit Kleingruppen an speziellen Kompetenzbereichen der Einzelsprachen zu arbeiten. – Die verschiedenen Kompetenzbereiche (Hören, Lesen, An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängend sprechen, Schreiben, Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires) sind vernetzt zu entwickeln. – In allen Gegenständen sind authentische fremdsprachige Materialien und Impulse (besonders in englischer Sprache) zu nutzen. – Im Sinne der gelebten Internationalität sollen Auslandskontakte wie Praktika, Schulpartnerschaften, internationale Projekte usw. gefördert werden. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik: Grundlage bilden die Bildungsstandards BHS Angewandte Mathematik mit den Inhaltsbereichen Zahlen und Maße, Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik und den Handlungsbereichen Argumentieren und Kommunizieren, Operieren und Technologieeinsatz, Interpretieren und Dokumentieren, Modellieren und Transferieren. Bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung ist insbesondere auf praxisbezogene Aufgabenstellungen und die Förderung folgender Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu achten: – Kenntnisse der grundlegenden, allgemeinen mathematischen Strukturen, – selbstständiges logisches Denken, – Modellieren von sprachlich formulierten Problemen mit Hilfe von Gleichungen, Funktionen oder grafischen Darstellungen sowie – Durchführung von allgemeinen Rechenverfahren mit Schritt-für-Schritt-Analysen. Es sind moderne Technologien einzusetzen. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften: – Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) ist durchgängig in den Unterricht zu integrieren. – Die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Disziplinen der Naturwissenschaft werden durch unterschiedliche Methoden sichtbar gemacht und ermöglichen so eine ganzheitliche Wahrnehmung. Didaktische Grundsätze des Clusters Tourismus und Wirtschaft: Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses – für betriebswirtschaftliche, regionale und globalwirtschaftliche Mechanismen und volkswirtschaftliche, rechtliche Zusammenhänge und – deren Auswirkungen auf das Lebensumfeld (einschließlich der Chancen von Frauen und Männern). Im Mittelpunkt steht – die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für Zusammenhänge, – die Fähigkeit zur Einordnung des Gelernten in ein Gesamtsystem und dessen Transfer auf neue Anforderungen bzw. geänderte Rahmenbedingungen – die praktische Nutzung der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten sowie – die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation. Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Schülerinnen und Schülern ist die multidimensionale Verantwortung der Führungskräfte in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen. Didaktische Grundsätze des Clusters Gastronomie und Hotellerie: Zur Sicherung der Berufsfähigkeit ist bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung auf eine fundierte Grundbildung und die Anwendbarkeit in der betrieblichen Situation größter Wert zu legen. Die Vernetzung der fachtheoretischen Grundlagen mit der Praxis ist wesentliche Grundlage für ein professionelles Handeln. Im Mittelpunkt stehen: – eine professionelle Einstellung zu Dienstleistung; – das Lösen von berufsspezifischen Aufgaben; – die Einhaltung von rechtlichen Vorschriften im Bereich Sicherheit und Hygiene; – die Organisation und Optimierung von Arbeitsabläufen und Logistik des Warenflusses; – die Entwicklung eines Verständnisses für den Zusammenhang von Ernährung und Gesundheit, sowie – der bewusste Umgang mit Ressourcen. Auf organisatorische Besonderheiten der Clustergegenstände „Küchenorganisation und Kochen“ und „Serviceorganisation, Servieren und Getränke“ sowie „Wahlpflichtbereich Spezialisierung“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Betriebspraktikum und angewandtes Projektmanagement“: Durch die Fächerverbindung aller Unterrichtsgegenstände mit dem Unterrichtsgegenstand „Betriebspraktikum und angewandtes Projektmanagement“ wird dem unternehmerischen Denken (Entrepreneurship Education) besonders Rechnung getragen. Die Verknüpfung der im Unterricht erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, vor allem aus dem Cluster Gastronomie und Hotellerie, mit der betrieblichen Realsituation vertiefen und festigen die Kompetenzen nachhaltig. Die Betriebspraktischen Übungen und Anwendungen finden vor allem in den Bereichen Küche, Restaurant, Rezeption, Housekeeping und Catering statt. Es ist besonders Wert auf die entsprechende situationsbezogene Kommunikation (Aktives Verkaufen, Präsentieren, Moderation, Reklamations- und Beschwerdemanagement, usw.) sowie die Einbindung der erworbenen fachtheoretischen Kenntnisse zu legen. Die Übertragung von (Führungs-)Aufgaben fördert die Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler, diese sind entsprechend dem Ausbildungsniveau durch die Lehrenden anzuleiten bzw. mit steigendem Kompetenzaufbau selbstständig oder im Team auszuführen. Die im Gegenstand Tourismusmarketing und Kundenmanagement erworbenen Techniken und Werkzeuge des Projektmanagements werden hier praxisnah umgesetzt. Die Projekte stellen einerseits das betriebswirtschaftliche Know-how unter Beweis, andererseits das Umsetzen von Kenntnissen und Fertigkeiten aus anderen Gegenständen, wobei jedes Projekt einen gastronomischen Aspekt zu umfassen hat. Didaktische Grundsätze der Verbindlichen Übung „Persönlichkeitsentwicklung, Kommunikation und Psychologie“: In der Verbindlichen Übung ist vor allem Wert auf die konkrete Anwendung und die unmittelbare Nutzung der zu entwickelnden Kompetenzen im Klassenverband (zB im Rahmen eines Klassenrates) zu legen, die theoretische Vermittlung von Inhalten ist auf das Wesentliche zu beschränken. Unterrichtsmethoden: Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen. Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen: – Lernsettings sind so zu gestalten, dass die Lernenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können. – Individuelle Begabungen und Potenziale sind unabhängig von vorgefassten Bildern, Zuschreibungen und familiären Rahmenbedingungen zu fördern. – Formen des gegenseitigen Unterstützens durch Schülerinnen und Schüler (Tutoring) sollen Lern- und Reflexionsprozesse fördern. – Durch offene Lernformen ist die Problemlösungskompetenz der Lernenden zu fördern, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. Gleichzeitig sind sie zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise in Einzel- und besonders Teamarbeit zu befähigen. – Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (Projekte, Fallstudien, Fachpraxis und Simulationen) führen die Lernenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten, sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln. – Ein Bezug zum fachpraktischen Unterricht ist in möglichst vielen Unterrichtsgegenständen herzustellen. – Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis tragen dazu bei, den Lernenden Einblick in die komplexen Zusammenhänge berufsspezifischer Abläufe zu geben. – Der Besuch kultureller Veranstaltungen und kultureller Institutionen motiviert die Lernenden zur Beschäftigung mit Kunst und Kultur. – Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sollen verschiedene Medien eingesetzt werden, um den Lernprozess zu unterstützen und die erforderliche Medienkompetenz aufzubauen. Die Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien sowie elektronischen Kommunikationsformen soll die Unterrichtsorganisation unterstützen und ergänzen. – Der Vertiefung ausgewählter Lerninhalte und dem Training grundlegender Fertigkeiten ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Behandlung vielfältiger Inhalte zu geben. Besonderer Wert ist dabei auf die Vermittlung der Methoden des jeweiligen Faches zu legen, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. – In allen Unterrichtsgegenständen ist die Dokumentation und Reflexion des stufenweisen Kompetenzerwerbs und damit die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung durch die Schülerinnen und Schüler durch geeignete Methoden (zB Portfolio, Lerntagebuch) zu fördern. Unterrichtsorganisation: Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen. Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Jahrgang mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage: – Unterrichtsgegenstände, in denen häufig mit Arbeitsaufträgen im Sinne des kooperativen offenen Lernens gearbeitet wird; – organisatorische Aneinanderreihung inhaltlich verbundener Unterrichtsgegenstände, zB aus dem Cluster Tourismus und Wirtschaft, zur verstärkten Vernetzung der Lerninhalte; – Unterrichtsgegenstände, in denen fächerübergreifende Projekte und/oder themenzentrierter Unterricht geplant sind (zB Betriebspraktikum und angewandtes Projektmanagement). Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- und Kompetenzerwerb sicherzustellen. Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt in den Pflichtgegenständen „Küchenorganisation, Kochen und Ernährung“ und „Serviceorganisation, Servieren und Getränke“ sowie dem „Wahlpflichtbereich Spezialisierung“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten. Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten. Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrende zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung. Im Hinblick auf die gemeinsame schriftliche Klausur im Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ sind die Pflichtgegenstände „Betriebs- und Volkswirtschaft“ sowie „Rechnungswesen und Controlling“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden. Pflichtpraktikum: Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Betriebskategorie und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können. Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten. Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Die Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse sind grundsätzlich mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind. Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen bzw. Praktikant und auch darüber hinaus zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen. Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf sprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule auf die damit verbundenen Besonderheiten hinweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen. Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten. Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin bzw. Direktor, Fachvorständin bzw. Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung. V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT a) Katholischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014 . b) Evangelischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung. c) Altkatholischer Religionsunterricht Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden. d) Islamischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 . e) Israelitischer Religionsunterricht Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden. f) Neuapostolischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006 . g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 . h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988 . i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011 . j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 k) Buddhistischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 . l) Freikirchlicher Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 . m) Alevitischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 89/2015 . VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände
1. ETHIK
Bildungs- und Lehraufgabe Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab. Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten. In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren. Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile. Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie. Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück. Zentrale fachliche Konzepte Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt. Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive: Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft. Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen. Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert. Didaktische Grundsätze Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden: Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen. Diskursorientierung Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen. Diversitätsgebot Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind. Fachdidaktische Aufbereitung Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen. Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann. Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden. Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden. Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und – sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen. Analysieren und Reflektieren Die Schülerinnen und Schüler können – ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und – Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren. Argumentieren und Urteilen Die Schülerinnen und Schüler können – moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und – Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen. Interagieren und Sich-Mitteilen Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und – Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen. Handlungsoptionen entwickeln Die Schülerinnen und Schüler können – durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und – die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen. Lehrstoff Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten. In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. I. Jahrgang (1. und 2. Semester) Grundlagen: Philosophische Ethik und Menschenrechte Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung; Grundrechte, Kinderrechte Soziale Beziehungen Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft, Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur Glück Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung Sucht und Selbstverantwortung Suchtprävention, Abhängigkeit, die Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft Natur und Wirtschaft Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik Religion und Weltanschauung Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich; Religion und Staat II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Prinzipien normativer Ethik Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit Medien und Kommunikation Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation Judentum, Christentum, Islam Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Umgang mit Tieren Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz Liebe, Sexualität, Beginn des Lebens Sex und Gender; Moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität; Reproduktion Konflikte und Konfliktbewältigung Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Grundkonzepte der Ethik Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten Entwicklung und aktuelle Situation; Diversität und Diskriminierung: Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen Krankheit und Gesundheit, Ende des Lebens Ärztliches und pflegerisches Berufsethos; gesundheitliche Aspekte des Sports; Umgang mit Alter, Sterben und Tod 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Identitäten und Moralentwicklung Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung Wirtschaft und Konsum Markt und Moral, Unternehmensethik, Konsumverhalten Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Positionen und Begriffe der Ethik Diskursethik, ethischer Relativismus, Verantwortungs- und Gesinnungsethik Moral und Recht Naturrecht und Positives Recht, Strafrecht und Rechtsordnung, Recht auf Widerstand, Zivilcourage, Recht und Gerechtigkeitskonzepte Sport Erlebnisorientierte Dimension, ergebnisorientierte Verpflichtung, Doping, Fairness, Events und Mediatisierung 8. Semester– Kompetenzmodul 8: Religions- und Moralkritik Atheismus, Agnostizismus, kritische Religiosität; Esoterik und neue religiöse Bewegungen; Spiritualität Technik und Wissenschaft Verantwortung der Wissenschaften, Technikfolgenabschätzung und -bewertung, Trans- und Posthumanismus Schultypenspezifische Vertiefung In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. V. Jahrgang– Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Positionen und Begriffe der Ethik Fähigkeitenansatz – gutes Leben, feministische Ethik Krieg und Frieden Ursachen von Krieg und Terrorismus, Theorien des gerechten Krieges, aktive Friedenssicherung, Völkerrecht, Frieden und Gerechtigkeit Schultypenspezifische Vertiefung In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. 10. Semester: Humanismus Säkulare Gesellschaft, humanistische Lebensgestaltung 2. ALLGEMEINBILDUNG, SPRACHE UND MEDIEN 2.1 DEUTSCH I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können grundlegende Sprachnormen beschreiben und anwenden; – können Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkenne, bestimmen und korrekt anwenden; – können grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden; – können gängige Fremdwörter verstehen und richtig anwenden; – können das wesentliche Fachvokabular anwenden; – können einfache Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Informationen ordnen und wiedergeben; – können Fragen verständlich und angemessen in Standardsprache formulieren und beantworten; – können einfache Sachverhalte berichten, zusammenfasen, erzählen und erklären; – können sinnerfassend lesen; – können Texte mit unterschiedlichen Intentionen und adressatengerecht verfassen und gestalten; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können eigene Texte planen, schreiben und überarbeiten; – können wesentliche Merkmale von Gattungen erfassen; – können grundlegende Merkmale der Medien beschreiben und den eigenen Medienkonsum hinterfragen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Wortarten, Satzglieder und Satzarten. Grundlegende Regeln der Zeichensetzung. Grundlegende Regeln der Rechtschreibung. Gängige Fremdwörter. Wesentliches Fachvokabulars. Zuhören und Sprechen: Aktives Zuhören. Fragen in Standardsprache. Einfache Sachverhalte. Erkennen einfacher para- und nonverbaler Äußerungen. Lesen: Lesetechniken und -strategien. Herausfiltern von Einzelinformationen. Erfassen der wichtigsten Inhalte. Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen. Textsortenwissen (Meldung, Bericht, einfaches Protokoll, Gebrauchsanweisung, fiktionale Texte). Schreiben: Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten. Informieren und Dokumentieren. Textsortenwissen (Mitschrift in Stichwörtern, einfaches Protokoll, Bericht, Beschreibung, einfache Zusammenfassung und Inhaltsangabe, Brief und Erzählung). Reflexion: Reflexion über Lebenssituationen. Grundlegende literarische Gattungen anhand von Beispielen. Medienkonsum. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können Stellungnahmen abgeben und einfache Argumente formulieren; – können Sprachnormen beschreiben und sie anwenden; – verstehen wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter und können diese anwenden; – können Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext erkennen und verwenden; – können weitgehend sicher rechtschreiben und Satzzeichen richtig setzen; – können Redeabsichten wahrnehmen; – können einfache Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Informationen aus elektronischen Medien und Texten entnehmen, gliedern und wiedergeben; – können Texte mit unterschiedlichen Intentionen und adressatengerecht verfassen und gestalten; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben; – können Argumente ordnen, Texte planen, schreiben und überarbeiten; – können wesentliche Merkmale literarischer Gattungen erfassen; – können grundlegende Merkmale der Medien und ihre Funktionen beschreiben. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter. Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext. Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext. Rechtschreibung, Satzzeichen. Zuhören und Sprechen: Wahrnehmen von Redeabsichten. Einfache Argumente. Kerninformationen aus Medien. Lesen: Entnahme wesentlicher Informationen aus Texten. Herausfiltern von Detailinformationen. Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten). Schreiben: Planen von Texten und Ordnen von Argumenten. Schreiben und Überarbeiten von Texten. Textsortenwissen (Charakteristik, Exzerpt, Kurzfassung). Reflexion: Erkennen literarischer Textsorten an Beispielen. Medien und ihre Funktionen. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können Inhalte präsentieren und vor Publikum sprechen; – können an Diskussionen teilnehmen; – können Stellungnahmen abgeben und einfache Argumente formulieren; – können Sprachnormen beschreiben und sie anwenden; – können wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter verstehen, schreiben und anwenden; – können Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext erkennen und verwenden; – können weitgehend sicher rechtschreiben und Satzzeichen richtig setzen; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen; – können sprachliche Varietäten des Deutschen erkennen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben und kommentieren; – können Texte adressatengerecht planen, schreiben und überarbeiten; – können wesentliche Merkmale literarischer Gattungen erfassen; – können literarische Textsorten, Stoffe und Motive an Beispielen erkennen; – können die Funktion von Medien erläutern. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter. Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext. Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext. Rechtschreibung, Satzzeichen. Sprachliche Varietäten des Deutschen. Zuhören und Sprechen: Stellungnahme und Formulierung einfacher Argumente. Diskussionen. Kurzpräsentationen. Lesen: Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz. Einfache nichtlineare Texte (Grafiken und Tabellen). Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten). Schreiben: Planung von Texten und Ordnen von Argumenten. Schreiben und Überarbeiten von Texten. Textsortenwissen (einfache argumentative Texte zB Stellungnahme, Leserbrief). Einfache nichtlineare Texte. Reflexion: Literarische Textsorten, Stoffe und Motive. Medien und ihre Funktionen. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können Inhalte präsentieren und vor Publikum sprechen; – können Sprachnormen beschreiben und sie anwenden; – können berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter verstehen, schreiben und anwenden; – nehmen Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahr und können sprachliche Varietäten erkennen und vergleichen; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und erkennen Gemeinsamkeiten und Unterschiede; – können grundlegende rhetorische Mittel erkennen und bewusst einsetzen; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte analysieren; – können nichtlineare Texte lesen und analysieren; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – können Argumente formulieren, ordnen und für kohärente Texte nutzen; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare und nichtlineare Texte lesen, beschreiben und analysieren; – können Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können einfache Regeln der Textinterpretation anwenden; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität und Konzepte von Realität äußern; – können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren; – erfassen wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen und haben Einblick in deren Entwicklung; – können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Medien zielorientiert nutzen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter. Textsortenadäquater Stil. Sprachlicher Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte). Zuhören und Sprechen: Kommentieren und Appellieren. Grundlegende rhetorischer Mittel. Lesen: Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz. Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte. Nichtlineare Texte. Schreiben: Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten). Strukturierung von Argumenten. Linearer und nichtlinearer Texte. Textsortenwissen (Motivationsschreiben, einfache textgebundene Erörterung). Reflexion: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Einfache Regeln der Textinterpretation. Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Aufklärung anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medien als Informationsquellen. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können komplexere Inhalte auch mit Medienunterstützung präsentieren und vor Publikum sprechen; – können Sprachnormen beschreiben und anwenden; – können berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter verstehen, schreiben und anwenden; – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen und beschreiben; – können sprachliche Varietäten erkennen und vergleichen sowie ausgewählte historische Entwicklungen beschreiben; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und erkennen Gemeinsamkeiten und Unterschiede; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte analysieren; – können nichtlineare Texte lesen und analysieren; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben und analysieren; – können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität und Konzepte von Realität äußern; – können einfache Regeln der Textinterpretation anwenden; – erfassen wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen und können deren Entwicklung beschreiben; – können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Medien zielorientiert nutzen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter. Verwendung eines textsortenadäquaten Stils. Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte), historische Entwicklungen an Beispielen. Zuhören und Sprechen: Präsentationen mit Medienunterstützung. Lesen: Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz. Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte. Textsortenwissen (komplexe meinungsbetonte journalistische Textsorten). Schreiben: Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten). Strukturierung von Argumenten. Komplexere argumentative Texte. Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Schreiben (zB Appell). Textsortenwissen (textgebundene Erörterung, Empfehlung) Reflexion: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Einfache Regeln der Textinterpretation. Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Klassik anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medien als Informationsquellen. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können komplexere Inhalte präsentieren und vor Publikum sprechen; – können Informationen unter Einbeziehung moderner Kommunikationstechnologie vermitteln; – können Sprachnormen anwenden; – können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert verwenden; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und erkennen Gemeinsamkeiten und Unterschiede; – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Informationen entnehmen, gliedern und wiedergeben; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben, analysieren und interpretieren; – können fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und kommentieren; – können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren schreiben und überarbeiten; – können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben; – können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen; – können Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren beschreiben. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Stil und Wortschatz. Zuhören und Sprechen: Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen. Vermittlung von Informationen. Lesen: Vergleichendes Lesen. Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten. Textsortenwissen (komplexe Textsorten). Schreiben: Lineare und nichtlineare Texte. Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Textsortenwissen (Kommentar, Zusammenfassung aus mehreren Quellen, Textanalyse). Reflexion: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zum Realismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medien als Informationsquellen. 8.Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen; – können Sprachnormen anwenden; – können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert verwenden; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede reflektieren; – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen und beschreiben; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – können Texte mit unterschiedlichen Intentionen und adressatengerecht verfassen und gestalten; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben, analysieren, kommentieren und interpretieren; – können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben; – können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen; – können Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren beschreiben. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Stil und Wortschatz. Zuhören und Sprechen: Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen. Vermittlung von Informationen unter Einbeziehung moderner Kommunikationstechnologie. Lesen: Vergleichendes Lesen. Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten. Textsortenwissen (komplexe Textsorten). Schreiben: Lineare und nichtlineare Texte. Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Textsortenwissen (offener Brief, Interpretation). Reflexion: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zum Expressionismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medien als Informationsquellen. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen; – können rhetorische Mittel beurteilen und bewusst einsetzen; – können Gespräche moderieren; – können Sprachnormen beschreiben und anwenden; – können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert variieren; – können über den eigenen und fremden Sprachgebrauch reflektieren; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen und beschreiben; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare und nichtlineare Texte (zB Filme, Bilder, Informationsgrafiken) beschreiben, analysieren und interpretieren; – können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben, analysieren, kommentieren und interpretieren; – können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben; – können Texte der deutschsprachigen Literatur eigenständig lesen, interpretieren, einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren sowie Texte und Medien kritisch beurteilen; – können Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren beschreiben. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Variation in Stil und Wortschatz. Eigener und fremder Sprachgebrauch. Zuhören und Sprechen: Rhetorische Mittel. Moderation von Gesprächen. Lesen: Synchron und diachron vergleichendes Lesen. Schreiben: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Rhetorische Mittel. Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für meinungsbetonte Rede). Textsortenüberblick. Reflexion: Literatur bis zur Gegenwart. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medienkritik. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen; – können rhetorische Mittel beurteilen und bewusst einsetzen; – können Gespräche moderieren; – können Sprachnormen beschreiben und anwenden; – können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert variieren; – können über den eigenen und fremden Sprachgebrauch reflektieren; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen und beschreiben; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare bzw. nichtlineare Texte (zB Filme, Bilder, Informationsgrafiken) beschreiben, analysieren und interpretieren; – können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben, analysieren, kommentieren und interpretieren; – können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben; – können Texte der deutschsprachigen Literatur eigenständig lesen, interpretieren, einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen; – können Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren beschreiben. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Variation in Stil und Wortschatz. Eigener und fremder Sprachgebrauch. Zuhören und Sprechen: Rhetorische Mittel. Moderation von Gesprächen. Lesen: Synchron und diachron vergleichendes Lesen. Schreiben: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Rhetorische Mittel. Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für meinungsbetonte Rede). Textsortenüberblick. Reflexion: Literatur bis zur Gegenwart. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medienkritik. Schularbeiten: I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten. II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester. IV. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester. V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten. 2.2 ENGLISCH I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in einfacheren Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird; – können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und einfache Geschichten verstehen; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw., in denen auch Gefühle, Wünsche und Erlebnisse beschrieben werden; – können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können auf sehr einfache Art ihre Meinung ausdrücken; – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können die erworbenen sprachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen. Lehrstoff: Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler: zB Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Tagesablauf, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Kleidung, Schule, Einkaufen, Berufe. Themen aus dem beruflichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler: zB Essen und Trinken, öffentliche Verkehrsmittel. Mündliche und schriftliche Kommunikation: zB Alltagsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung, Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen. Einfache berufliche mündliche Kommunikation: Dienstleistungsgespräche (zB einfache Situationen im Restaurant). Alltagstexte (zB Anzeigen, Informationsbroschüren, Speisekarten, Gebotsschilder). Einfache Formulare: zB Anmeldezettel im Hotel oder bei der Einreise, Anmeldung zu einem Kurs bzw. einer Veranstaltung, Log-in auf einer Website. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und einfache Geschichten verstehen; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einfachen Situationen der Arbeitswelt; – können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können auf einfache Art ihre Meinung ausdrücken; – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen. Lehrstoff: Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler und einfache gesellschaftliche und berufliche Themen: zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, Speisen und Ernährung, Gesundheit, die wichtigsten Sehenswürdigkeiten bzw. touristischen Attraktionen der eigenen Stadt oder Region, Unterkünfte und gastronomische Einrichtungen, Abteilungen und Tätigkeiten in Beherbergungs- bzw. Gastronomiebetrieben. Mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt: Standardsituationen der Gästebetreuung in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben (zB Auskünfte über das Angebot innerhalb und außerhalb des Betriebs erteilen, Gästebetreuung von der Zimmerreservierung bis zum Check-Out, Reservierung und Service im Restaurant), einfache Telefonate, Erstellen einfacher Informationsmaterialien (zB Flugblatt). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und einfache Geschichten verstehen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich sowie in einfachen Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können sich in einfachen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht; – können eine Reihe einfacher Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine unkomplizierte, detaillierte Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können auf einfache Art vertraute Inhalte vor Publikum präsentieren; – können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen. Lehrstoff: Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler und einfache gesellschaftliche und berufliche Themen: zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, Speisen und Ernährung, Gesundheit, die wichtigsten Sehenswürdigkeiten bzw. touristischen Attraktionen der eigenen Stadt oder Region, Unterkünfte und gastronomische Einrichtungen, Abteilungen und Tätigkeiten in Beherbergungs- bzw. Gastronomiebetrieben. Mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB einfache Diskussionen). Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt: Vertiefte Behandlung von Standardsituationen der Gästebetreuung in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben (zB Auskünfte über das Angebot innerhalb und außerhalb des Betriebs, Gästebetreuung von der Zimmerreservierung bis zum Check-Out, Reservierung und Service im Restaurant), einfache Telefonate. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich sowie in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeitswelt, Freizeit und aktuelles Geschehen geht; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt); – können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen. Lehrstoff: Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen: zB touristisches Angebot, Tourismusarten und -formen, Reisemotive, Kundenbetreuung, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Werbung. Mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB kurze argumentative Texte, einfache Diskussionen). Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation im Bereich Tourismus, inklusive Reisebüro (medienunterstützt): zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Reservierung, Beratung im Reisebüro, Bewerbung. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus dem alltäglichen sowie beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen, einfache Grafiken verstehen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich sowie in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeitswelt, Freizeit und aktuelles Geschehen geht; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt); – können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – können kulturelle und geografische Besonderheiten sowie touristische Attraktionen des eigenen Landes identifizieren, diese beschreiben und in ein Besichtigungsprogramm einbetten; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen. Lehrstoff: Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen: zB touristisches Angebot, Tourismusarten und -formen, Reisemotive, Kundenbetreuung, Beschwerdemanagement, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Werbung. Mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB Email, Kommentar, Leserbrief, Artikel, Diskussion, Blog). Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation im Bereich Tourismus, inklusive Reisebüro: (medienunterstützt) zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Reservierung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden, Beratung im Reisebüro, Erstellen einfacher Werbematerialien (zB Flugblatt, Folder), Bewerbung. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen bzw. zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen klar strukturierte Vorträge und Präsentationen; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen in einem breiten Spektrum an vertrauten Themen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können Grafiken verstehen und in Zeitungsartikeln zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – können längere Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen klar formulierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich sowie in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in vielen unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuelles Geschehen geht; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einer Reihe von vertrauten Themen Standpunkte darlegen sowie durch relevante Erklärungen und Argumente begründen; – können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer adäquat reagieren; – können detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, nutzen die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit und verfügen über eine Reihe von Strategien zum Spracherwerb; – können kulturelle und geografische Besonderheiten sowie touristische Attraktionen des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren, diese beschreiben sowie in ein zielgruppenorientiertes Besichtigungsprogramm einbetten; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB Trends im touristischen Angebot, Tätigkeiten und Produkte verschiedener touristischer Leistungsträger, kulturelle und sprachliche Vielfalt, Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen, Nachhaltigkeit in Bezug auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft, Lebens- und Erholungsqualität, politische und gesellschaftliche Strukturen, Arbeit und Arbeitsmarkt, Marketing. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt): zB Korrespondenz mit Kunden und Geschäftspartnern (Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen. Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Diskussion, Blog). Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen: zB Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Proposal. Beschreiben und Kommentieren von Grafiken. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – verstehen klar strukturierte Vorträge und Präsentationen; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen in einem breiten Spektrum an vertrauten Themen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können Grafiken verstehen und in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen und Standpunkte erfassen; – können längere Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen, sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen klar formulierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im alltäglichen bzw. beruflichen Bereich sowie können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können mit Medien bewusst umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und die alltägliche Bedeutung hervorheben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen; – können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer adäquat reagieren; – können detaillierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden sowie die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, nutzen die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit und verfügen über eine Reihe von Strategien zum Spracherwerb; – können kulturelle und geografische Besonderheiten sowie touristische Attraktionen des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren, diese beschreiben sowie in ein zielgruppenorientiertes Besichtigungsprogramm einbetten; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB Trends im touristischen Angebot, Tätigkeiten und Produkte verschiedener touristischer Leistungsträger, kulturelle und sprachliche Vielfalt, Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen, Nachhaltigkeit in Bezug auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft, Lebens- und Erholungsqualität, politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Arbeit und Arbeitswelt, Marketing. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt): zB Korrespondenz mit Kunden und Geschäftspartnern (Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen. Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Diskussion, Blog). Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen: zB Präsentation von Angeboten, Kundengespräch, Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Proposal. Beschreiben und Kommentieren von Grafiken. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen inhaltlich und sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen bzw. zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen; – können Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über ein breites Spektrum an vertrauten Themen verstehen und dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – können selbstständig lesen sowie Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an allgemeinen und berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen; – können lange und komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im alltäglichen sowie beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können Grafiken verstehen, beschreiben und kommentieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können mit Medien bewusst umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und deren Bedeutung hervorheben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen; – können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer flüssig und spontan reagieren; – können klare und strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – können die Bedeutung der inneren und äußeren Mehrsprachigkeit beschreiben; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB Tätigkeitsfelder der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, kulturelle und sprachliche Vielfalt, Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Geschäftspartnern und Kunden, Individualität und Lebensstile, Unternehmensführung, politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Kunst und Kultur. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt): zB Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Bewerbung und Motivationsschreiben, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden, einfache geschäftliche Verhandlungen, Telefonate. Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Fakten und Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Proposal, Kommentar, Blog, Diskussion, Präsentation). Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen: zB Artikel, Rundmail, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht. Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Kongressen, Produkt-, Tourismus- und Freizeitmessen. Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen inhaltlich und sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen; – können Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über ein breites Spektrum an vertrauten Themen verstehen und dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – können selbstständig lesen sowie Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an allgemeinen und berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen; – können lange und komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im alltäglichen sowie beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können Grafiken verstehen, beschreiben und kommentieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können mit Medien bewusst umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und deren Bedeutung hervorheben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen; – können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer flüssig und spontan reagieren; – können klare und strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – können die Bedeutung der inneren und äußeren Mehrsprachigkeit beschreiben; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen; – verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet sowie den meisten allgemeinen Themenbereichen; – können Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden, wobei Lücken im Wortschatz zu Zögern und Umschreibungen führen können; – können den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit verwenden, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen können, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern; – verfügen über eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen; – haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation; – beherrschen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen; – können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und die betreffenden Personen angemessen ist. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB Tätigkeitsfelder der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, kulturelle und sprachliche Vielfalt, Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Geschäftspartnern und Kunden, Individualität und Lebensstile, Unternehmensführung, politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Kunst und Kultur. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt): zB Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Bewerbung und Motivationsschreiben, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden, einfache geschäftliche Verhandlungen, Telefonate. Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Fakten und Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Proposal, Kommentar, Blog, Diskussion, Präsentation). Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen: zB Artikel, Rundmail, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Proposal. Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Kongressen, Produkt-, Tourismus- und Freizeitmessen. Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. Schularbeiten: I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten. II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester. IV. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester. V. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten. 2.3 ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen, einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht sofern langsam und sorgfältig gesprochen wird und wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen; – können sich schrittweise auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen, wenn es sich um sehr vertraute Formulierungen handelt; – verstehen das Wesentliche von kurzen, sehr einfachen Mitteilungen und Anweisungen; – verstehen einfache Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben; – können sehr kurze, einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen sie, indem sie bekannte Namen, Wörter und einfachste Wendungen heraussuchen bzw., wenn nötig, den Text mehrmals lesen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von ganz unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird; – können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt; – können sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen und Orte äußern; – können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze schreiben; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen. Lehrstoff: Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler: zB Familie, Freundeskreis, soziale Beziehungen, einfache Alltagssituationen in Bezug auf Essen, Trinken, Einkaufen, Unterkunft. Themen aus dem beruflichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler: einfache Situationen im Kontakt mit dem Gast wie zB im Café, im Restaurant, an der Rezeption. Kurze alltägliche Mitteilungen, Einladungen, Notizen, Checklisten, Ausfüllen von personenbezogenen Formularen (auch medienunterstützt). Vorstellen (sich selbst oder jemanden anderen) und Gebrauch einfacher Gruß- und Abschiedsformeln. Stellen und Beantworten einfacher Fragen nach Namen, Wohnort, Dingen, Hobbys und Befinden. Einfache Einkaufsgespräche. Bitten, Bedanken, Entschuldigen. Einfache Kommunikation in sozialen Netzwerken. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen und einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von unmittelbarer Bedeutung geht, sofern klar, sorgfältig und nicht zu schnell gesprochen wird und wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen; – können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen; – verstehen das Wesentliche von kurzen, relativ einfachen Mitteilungen und Anweisungen; – verstehen Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben, wenn sie deutlich gesprochen und eventuell mehrmals gehört werden; – können sehr kurze, einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen sie, indem sie bekannte Namen, Wörter und einfache Wendungen heraussuchen bzw., wenn nötig, den Text mehrmals lesen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird; – können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt; – können sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen und Orte äußern; – können eine einfache Beschreibung von Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf sehr einfache Art über Erlebnisse berichten; – können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze schreiben; – können die erworbenen sprachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen. Lehrstoff: Die im I. Jahrgang erarbeiteten Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler unter Einbeziehung weiterer Bereiche, wie zB Freizeit, Sport, Kleidung, körperliches Befinden, geographische Grundkenntnisse des Ziellandes. Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation: zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Alltagsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung, Kommunikation in Reisesituationen. Einfache mündliche berufliche Kommunikation: Situationen der Arbeitswelt, insbesondere im Bereich Hotellerie und Gastronomie. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. II. Jahrgang: 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen und einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von unmittelbarer Bedeutung geht, sofern Pausen helfen, den Sinn zu erfassen, wobei die sprachentypische Intonation und Sprechgeschwindigkeit möglichst natürlich sein sollen; – verstehen das Wesentliche von kurzen, relativ einfachen Mitteilungen (zB Wegbeschreibungen) und Anweisungen; – verstehen Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben, wenn sie deutlich gesprochen und eventuell mehrmals gehört werden; – verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, alltägliche Briefe usw.; – können einfachen Alltagstexten konkrete Informationen entnehmen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation weitgehend davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird; – können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt; – können sich mit einfachen Wendungen über Menschen und Orte äußern; – können eine einfache Beschreibung von Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Erlebnisse berichten; – können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze zu einem kurzen Text verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen. Lehrstoff: Die bisher erarbeiteten Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler unter Einbeziehung weiterer Bereiche, wie zB Freizeit, Sport, Kleidung, körperliches Befinden, geographische Grundkenntnisse des Ziellandes. Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation: zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Alltagsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung, Kommunikation in Reisesituationen. Einfache mündliche berufliche Kommunikation: Situationen der Arbeitswelt, insbesondere im Bereich Hotellerie und Gastronomie. Dienstleistungsgespräche (zB Auskünfte an der Rezeption über Einrichtungen und Aktivitäten, Gästebetreuung im Restaurant, Erstellen von einfachen Informationsmaterialien). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn klar, deutlich sowie nicht zu schnell gesprochen wird und kleinere Pausen helfen, den Sinn zu erfassen; – verstehen in einfacheren Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn sehr deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird; – können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen; – verstehen komplexere Zahlen und Preisangaben, wenn sie eventuell mehrmals gehört werden; – verstehen das Wesentliche von kurzen, einfachen allgemeinen und berufsbezogenen Mitteilungen und Anweisungen; – können einfachen Alltagstexten und einfachen Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen; – verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, alltägliche Briefe, einfache berufliche Korrespondenz usw.; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich in vertrauten einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Freizeit und Arbeitswelt geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können auf einfache Art ihre Meinung ausdrücken; – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen. Lehrstoff: Themen aus den Bereichen Hotellerie, Gastronomie, Freizeitwirtschaft und touristische Verkehrsmittel. Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation: Themen aus dem alltäglichen Umfeld und allgemeinbildende Themen (zB Erlebnisse, Erfahrungen, Arten der Kommunikation, Bildung, Gesundheit und Ernährung). Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation im Bereich Tourismus: zB Telefonate, Speisenerklärungen anhand von Musterbeispielen, medienunterstützte Behandlung von Anfragen, Notizen, Ankündigungen, Memos, Bewerbung, Informationsmaterialien, einfache Korrespondenz. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. III. Jahrgang: 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen sowie vertrauten Situationen und können Gesprächen mit „Native Speakers“ folgen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in einfacheren Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache und nicht zu schnell gesprochen wird; – können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen; – können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen; – verstehen einfache Texte wie zB E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, alltägliche Briefe und berufsbezogene Korrespondenz; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können auf einfache Art ihre Meinung ausdrücken; – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen. Lehrstoff: Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Hotellerie, Gastronomie, Freizeitwirtschaft und touristischen Verkehrsmitteln. Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation: Themen aus dem alltäglichen Umfeld und allgemeinbildende Themen (zB Erlebnisse, Erfahrungen, Arten der Kommunikation, Bildung, Gesundheit und Ernährung). Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation im Bereich Tourismus: zB Telefonate, Speisenerklärungen anhand von Musterbeispielen, medienunterstützte Behandlung von Anfragen, Notizen, Ankündigungen, Memos, Bewerbung. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen sowie vertrauten Situationen und können Gesprächen mit „Native Speakers“ folgen, wenn klar artikuliert, deutlich und mit vertrautem Akzent gesprochen wird; – verstehen in einfacheren Tonaufnahmen sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltagstexten, einfachen Zeitungsartikeln und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen sowie einfache Grafiken verstehen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich sowie in vertrauten Situationen der Arbeitswelt, in denen auch Gefühle, Wünsche und Erlebnisse beschrieben werden; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Gesundheit, Schule, Arbeit und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen, einige Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle Themen: zB Trends im touristischen Angebot, Tätigkeiten und Produkte verschiedener touristischer Leistungsträger, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Entwicklungen im gesellschaftlichen, sozialen und wirtschaftlichen Bereich. Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation: Kommunikation in sozialen Netzwerken. Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, alltägliche Korrespondenz, Blog, Gespräch). Ausgewählte Bereiche der mündlichen und schriftlichen berufsbezogenen Kommunikation: zB einfache medienunterstützte touristische Korrespondenz (vertiefende Behandlung von Anfragen, Umgang mit Beschwerden), einfache Berichte. Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Grafiken und Statistiken. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. IV. Jahrgang: 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus dem alltäglichen sowie beruflichen Bereich und können Gesprächen mit „Native Speakers“ folgen, wenn klar artikuliert, deutlich und mit vertrautem Akzent gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen, einfache Grafiken verstehen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich sowie in Standardsituationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können einigermaßen bewusst mit Medien umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich relativ leicht in strukturierten Situationen und kurzen Gesprächen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit sozialen Beziehungen und touristischen Aktivitäten geht; – können eine Reihe einfacher Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben, über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und auf einfache Art ihre Meinung ausdrücken und begründen; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (medienunterstützt); – können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – können kulturelle und geografische Besonderheiten sowie touristische Attraktionen des eigenen Landes identifizieren, diese in einfacher Form beschreiben und in ein zielgruppenorientiertes Besichtigungsprogramm einbetten; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle Themen: zB Trends im touristischen Angebot, Tätigkeiten und Produkte verschiedener touristischer Leistungsträger, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen, Ernährung, Nachhaltigkeit in Bezug auf Umwelt, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern. Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation: zB Kommunikation in sozialen Netzwerken. Ausgewählte Bereiche der mündlichen und schriftlichen berufsbezogenen Kommunikation: zB einfache medienunterstützte touristische Korrespondenz (vertiefende Behandlung von Anfragen, Erstellung von Angeboten, Umgang mit und Reaktion auf Beschwerden), Berichte. Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Graphiken und Statistiken. Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, alltägliche Korrespondenz, Blog, Gespräch). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus dem alltäglichen sowie beruflichen Bereich und können Gesprächen mit „Native Speakers“ folgen, wenn klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich konkrete Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich sowie in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können bewusst mit Medien umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Freizeit, wirtschaftlichen und touristischen Aktivitäten sowie aktuellem Geschehen geht; – können eine Reihe von Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, einige Zeit in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen auf einfache Art das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt); – können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – können die Bedeutung der inneren und äußeren Mehrsprachigkeit beschreiben; – können kulturelle und geografische Besonderheiten des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren, diese in einfacher Form beschreiben sowie in ein zielgruppenorientiertes Besichtigungsprogramm einbetten; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen: zB ausgewählte Tätigkeitsfelder der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, kulturelle und sprachliche Vielfalt, Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Geschäftspartnern und Kunden, Individualität und Lebensstile, politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Arbeit und Arbeitswelt. Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen: zB Rundreisen, Artikel, Bericht, Rundschreiben, Homepage, einfache PR-Texte wie Flugblatt, Broschüre. Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Kongressen, Produkt-, Tourismus- und Freizeitmessen. Ausgewählte Bereiche der mündlichen und schriftlichen berufsbezogenen Kommunikation (medienunterstützt): zB touristische Korrespondenz (vertiefende Behandlung von Anfragen, Erstellung von Angeboten, Vergleich von Angeboten, Vor- und Nachteile darlegen, Beratung, Empfehlungen abgeben, Umgang mit und Reaktion auf Beschwerden), Bewerbung. Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Artikel, Bericht, Leserbrief, alltägliche Korrespondenz, Blog, Diskussion). Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Grafiken und Statistiken. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus dem alltäglichen sowie beruflichen Bereich und können Gesprächen mit „Native Speakers“ folgen, wenn klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen aus dem alltäglichen sowie beruflichen Bereich konkrete Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich sowie in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können bewusst mit Medien umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Freizeit, wirtschaftlichen und touristischen Aktivitäten sowie aktuellem Geschehen geht; – können eine Reihe von Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, einige Zeit in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen auf einfache Art das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt); – können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – können die Bedeutung der inneren und äußeren Mehrsprachigkeit beschreiben; – können kulturelle und geografische Besonderheiten des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren, diese in einfacher Form beschreiben und in ein zielgruppenorientiertes Besichtigungsprogramm einbetten; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen; – zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen; – können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden; – verfügen über eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist bzw. manchmal etwas falsch ausgesprochen wird und lassen eine sprachentypische Intonation erkennen; – zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung, die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt; – können zwischen formellem und informellem Register unterscheiden, sind sich der wichtigsten Höflichkeitskonventionen bewusst und handeln entsprechend; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen: zB ausgewählte Tätigkeitsfelder der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, kulturelle und sprachliche Vielfalt, Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Geschäftspartnern und Kunden, Individualität und Lebensstile, politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Arbeit und Arbeitswelt. Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen: zB Rundreisen, Artikel, Bericht, Rundschreiben, Homepage, einfache PR-Texte wie Flugblatt oder Broschüre. Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Kongressen, Produkt-, Tourismus- und Freizeitmessen. Ausgewählte Bereiche der mündlichen und schriftlichen berufsbezogenen Kommunikation (medienunterstützt): zB touristische Korrespondenz (vertiefende Behandlung von Anfragen, Erstellung von Angeboten, Vergleich von Angeboten, Vor- und Nachteile darlegen, Beratung, Empfehlungen abgeben, Umgang mit und Reaktion auf Beschwerden), Bewerbung. Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Artikel, Bericht, Leserbrief, alltägliche Korrespondenz, Blog, Diskussion). Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Grafiken und Statistiken. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. Schularbeiten: I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten. II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester. IV. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester. V. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten. 2.4 ANGEWANDTES INFORMATIONSMANAGEMENT I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Computersysteme unterscheiden und daraus Kaufentscheidungen ableiten; – Dateien lokal und online verwalten; – Netzwerke sicherheitsbewusst nutzen; – grundlegende Sicherheitsmaßnahmen setzen und überprüfen; – Hilfsquellen nutzen; – die Grundbegriffe von Typographie und Farbgestaltung beschreiben; – die Layout- und Designprinzipien anwenden; – Daten zügig über die Tastatur eingeben; – die Richtlinien der relevanten ÖNORM anwenden; – Schriftstücke erstellen; – Bilder in Dokumente einbinden und mit den vorhandenen Tools bearbeiten; – in einem Präsentationsprogramm Vorlagen erstellen und verwenden; – Präsentationen zielgruppenorientiert gestalten; – erweiterte Funktionen eines Präsentationsprogramms sinnvoll einsetzen; – gezielt online recherchieren; – Informationen auf Plausibilität und Authentizität prüfen; – verantwortungsbewusst, effizient und zielgerichtet online kommunizieren; – kollaborative Techniken zB durch das gemeinsame Arbeiten an Dokumenten und Mind-Maps nutzen; – Grundzüge des Urheberrechts nennen. Lehrstoff: Grundlagen der Informationstechnologie: Computersysteme, Hardwarekomponenten, Fehlerbehebung. Betriebssysteme und Arbeiten im Netzwerk, aktuelle Eingabesysteme, Training der Schreibfertigkeit. Grundlagen der IT Security: Schutz vor Schadsoftware und Datensicherung. Textverarbeitung: Grundlagen der Textverarbeitung, Richtlinien und Normen, Schriftstücke. Bildanpassung und Bildformate. Präsentation: Fortgeschrittene Techniken eines Präsentationsprogrammes. Layoutregeln (Gestaltungsraster, Goldener Schnitt, usw.). Internet, Internetdienste und kollaborative Techniken. Gesetzliche Bestimmungen: Grundzüge des Urheberrechts. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Berechnungen durchführen; – Funktionen effizient einsetzen; – spezielle Formatierungen durchführen; – umfangreiche Daten aufbereiten, sortieren, filtern und analysieren; – umfangreiche Daten grafisch darstellen; – mit einem Grafik- und Bildbearbeitungsprogramm Bilder korrigieren und optimieren; – Grafikformate erklären und ausgabeorientiert verwenden; – Farbmodi unterscheiden und zielgerichtet anwenden; – Bilder mit unterschiedlichen Werkzeugen, Ebenen und Kanälen gestalten. Lehrstoff: Fortgeschrittene Tabellenkalkulation und Datenanalyse. Grafik- und Bildbearbeitung: Grundlagen der Bildbearbeitung, fortgeschrittene Bildbearbeitung. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – geschäftliche Schriftstücke erstellen; – Seriendokumente unter Verwendung einer Datenbank erstellen; – Seriendokumente mit Bedingungen erstellen; – mit Format- und Dokumentvorlagen arbeiten; – Tabellen und Formulare erstellen; – Adressen, Aufgaben und Termine von Einzelpersonen und Personengruppen verwalten; – Texte durch visuelle Maßnahmen verstärken; – Elemente aus anderen Programmen einbinden. Lehrstoff: Textverarbeitung: Geschäftliche Schriftstücke, Vertiefung. Adress-, Aufgaben- und Terminverwaltung. Anwendungsübergreifende Verknüpfungen. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – umfangreiche mehrseitige Dokumente erstellen; – individuelle Vorlagen erstellen; – berufsfeldspezifische Publikationen bzw. Werbemittel für die digitale Weitergabe und den professionellen Druck erstellen. Lehrstoff: Textverarbeitung: Umfangreiche Schriftstücke, Vertiefung. Desktop Publishing: Grundlagen des Desktop-Publishing, Publikationen, Werbemittel. Grundlagen der Typographie, Wirkung von Farbe. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – (soziale) Netzwerke verantwortungs- und sicherheitsbewusst nutzen; – mit Hilfe sozialer Medien Online-Inhalte verantwortungsbewusst redaktionell bearbeiten; – die Usability-Richtlinien für Online-Auftritte beschreiben; – Daten online verwalten; – datenschutzrechtliche Bestimmungen beschreiben; – neue IT-Technologien und deren Folgen im gesellschaftlichen Zusammenhang beschreiben. Lehrstoff: Online-Kommunikation, Soziale Netzwerke, Online-Dateimanagement. Datenschutz und E-Government. Neue Medien und Technologien. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – komplexe, individuelle Vorlagen erstellen; – berufsfeldspezifische Publikationen bzw. Werbemittel für die digitale Weitergabe und den professionellen Druck erstellen; – Grundzüge eines Bildbearbeitungsprogramme beschreiben und anwenden. Lehrstoff: Vertiefung Desktop-Publishing, Publikationen, Werbemittel. Vertiefung Typographie, Wirkung von Farbe. Bildbearbeitungsprogramme. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – komplexe, individuelle Vorlagen erstellen; – berufsfeldspezifische Publikationen bzw. Werbemittel für die digitale Weitergabe und den professionellen Druck erstellen; – Grundzüge eines Bildbearbeitungsprogramme beschreiben und anwenden. Lehrstoff: Vertiefung Desktop-Publishing, Publikationen, Werbemittel. Vertiefung Typographie, Wirkung von Farbe. Bildbearbeitungsprogramme. Schularbeiten: I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten. II. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester. IV. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 8. Semester. 2.5 GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen beschreiben; – historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen; – anhand von historischen Modellen aktuelle politische sowie soziale Situationen und Vorgänge erklären bzw. beurteilen; – ausgewählte kulturelle und künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der jeweiligen Zeit verstehen; – Ereignisse Epochen begründend zuordnen und Grundlagen sowie Ziele der historischen Arbeit beschreiben; – ausgewählte facheinschlägige Quellen und Medien zielgerichtet nutzen; – die Wechselwirkungen zwischen Religionen, Gesellschaften sowie Kulturen beschreiben und diese anhand von aktuellen bzw. historischen Fallbeispielen erklären; – historische Geschlechterrollen, Lebenssituationen und Familienmodelle als solche erkennen sowie ihre Hintergründe und Entwicklungen nennen; – die Merkmale verschiedener aktueller bzw. historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben sowie die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen. Lehrstoff: Aufgaben und Grundlagen der Geschichtswissenschaft: Quellen und Methoden. Orientierung in der Zeit: Historische Kulturräume, Epochen und andere Möglichkeiten der Gliederung. Frühe (vor)staatliche Organisationsformen menschlichen Zusammenlebens: Frühe Hochkulturen, die griechische Polis, Res Publica in Rom, Feudalismus usw. Änderung des Welt- und Menschenbildes zu Beginn der Neuzeit: Das Zeitalter der Entdeckungen, Humanismus, Renaissance, Reformation und ihre Folgen. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen beschreiben; – aktuelle Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen; – historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen; – Strukturen und Funktionsweisen des österreichischen politischen Systems beschreiben; – sich aktiv auf Basis der Bürger- und Menschenrechte am politischen Geschehen beteiligen; – anhand von historischen Modellen aktuelle politische sowie soziale Situationen und Vorgänge einordnen; – Ereignisse Epochen begründet zuordnen; – die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften, Kulturen sowie Staaten erkennen und diese anhand von aktuellen bzw. historischen Fallbeispielen erklären; – historische Geschlechterrollen, Lebenssituationen und Familienmodelle als solche begreifen sowie ihre Hintergründe und Entwicklungen beschreiben; – die Merkmale verschiedener aktueller bzw. historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben sowie die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen. Lehrstoff: Historische Entwicklungen zwischen Absolutismus und Aufklärung: Umbrüche, Revolutionen, Grund und Menschenrechte. Entwicklung des modernen Staates. Grundlagen und Aufgaben des Staates: Verfassungsprinzipien, Demokratieformen. Moderne Demokratie am Beispiel Österreich: Wahlrecht, Möglichkeiten und Formen der Partizipation, politische Parteien und andere Akteure. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, soziale, politische sowie kulturelle Entwicklungen beschreiben und in den historischen Kontext einordnen; – die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten bzw. bearbeiten; – Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen; – historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen; – anhand von historischen Modellen aktuelle politische sowie soziale Situationen und Vorgänge beurteilen; – ausgewählte kulturelle sowie künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der Zeit verstehen; – historische Geschlechterrollen, Lebenssituationen und Familienmodelle als solche begreifen sowie ihre Hintergründe und Entwicklungen beschreiben; – die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften, Kulturen sowie Staaten beschreiben und diese anhand von Fallbeispielen erklären; – die Merkmale verschiedener aktueller bzw. historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben sowie die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen. Lehrstoff: Europa und die Welt von 1814 bis 1914 (Liberalismus, Nationalismus, Revolutionsjahr 1848, Imperialismus). Industrialisierung, Soziale Frage und Lösungsideen. Österreichische Geschichte von 1814 bis 1914. Erster Weltkrieg und Folgen, Russische Revolution. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, soziale, politische sowie kulturelle Entwicklungen beschreiben und in den historischen Kontext einordnen; – die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten und bearbeiten; – Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen; – historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen; – anhand von historischen Modellen aktuelle politische sowie soziale Situationen und Vorgänge beurteilen; – ausgewählte kulturelle sowie künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der Zeit verstehen; – die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften, Kulturen sowie Staaten beschreiben und diese anhand von Fallbeispielen erklären; – historische Geschlechterrollen, Lebenssituationen und Familienmodelle als solche begreifen sowie ihre Hintergründe und Entwicklungen beschreiben; – die Merkmale verschiedener aktueller bzw. historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben sowie die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen. Lehrstoff: Österreich 1918 – 1945. Totalitäre Ideologien (Entstehung, Gemeinsamkeiten und Unterschiede, Faschismus, Nationalsozialismus, Kommunismus). Verfolgung, Holocaust, Widerstand. Zweiter Weltkrieg und seine direkten Folgen. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, soziale, politische sowie kulturelle Entwicklungen beschreiben und in den historischen Kontext einordnen; – sich mit der gesellschaftlichen und kulturellen Vielfalt im Sinne eines gemeinsamen Europas auseinandersetzen; – die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten bzw. bearbeiten; – Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen; – historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen; – Strukturen bzw. Funktionsweisen des österreichischen politischen Systems beschreiben sowie sich aktiv auf Basis der Bürger- und Menschenrechte am politischen Geschehen beteiligen; – anhand von historischen Modellen aktuelle politische sowie soziale Situationen und Vorgänge beurteilen; – ausgewählte kulturelle bzw. künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der Zeit verstehen; – die Merkmale verschiedener aktueller bzw. historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben sowie die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen; – historische Geschlechterrollen, Lebenssituationen und Familienmodelle als solche begreifen sowie ihre Hintergründe und Entwicklungen beschreiben; – die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften, Kulturen sowie Staaten beschreiben und diese anhand von Fallbeispielen erklären; – die Strukturen und Funktionsweisen des europäischen politischen Systems beschreiben, als mündige EU Bürgerinnen und Bürger handeln und aktuelle politische Entwicklungen nennen. Lehrstoff: Österreichische Verfassung: Gewaltenteilung (Grundzüge der Gesetzgebung und Vollziehung). Österreichischer und europäischer Parlamentarismus. Rolle der Medien. Europäische Union: Idee des gemeinsamen Europa, Entstehung und Entwicklung, Institutionen. Internationale Geschichte ab 1945. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, soziale, politische sowie kulturelle Entwicklungen beschreiben und in den historischen Kontext einordnen; – sich mit der gesellschaftlichen und kulturellen Vielfalt im Sinne eines gemeinsamen Europas auseinandersetzen; – die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten bzw. bearbeiten; – aktuelle Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen; – historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen; – Strukturen bzw. Funktionsweisen des österreichischen politischen Systems beschreiben sowie sich aktiv auf Basis der Bürger- und Menschenrechte am politischen Geschehen beteiligen; – anhand von historischen Modellen aktuelle politische sowie soziale Situationen und Vorgänge beurteilen; – ausgewählte kulturelle bzw. künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der Zeit verstehen sowie kritisch bewerten; – gegenwärtige bzw. historische Geschlechterrollen, Lebenssituationen und Familienmodelle als solche begreifen sowie ihre Hintergründe und Entwicklungen beschreiben; – die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften sowie Kulturen beschreiben und diese anhand von Fallbeispielen erklären; – die Merkmale verschiedener aktueller bzw. historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben sowie die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen; – zu aktuellen Themen Stellung nehmen und Standpunkte argumentieren. Lehrstoff: Österreich ab 1945. Aktuelle Entwicklungen. Längsschnitte oder Projekte zu ausgewählten Themen: zB Verflechtungen von Politik und Wirtschaft, Frauen in der Geschichte, Religion und Gesellschaft, Wirtschaftliche Entwicklung, Alltagsgeschichte, Umweltgeschichte. 2.6 NATURWISSENSCHAFTEN UND LEBENSMITTELTECHNOLOGIE I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – naturwissenschaftliche Grundkenntnisse über Aufbau und Funktion ausgewählter Organsysteme des menschlichen Körpers beschreiben; – Krankheiten ausgewählter Organsysteme des menschlichen Körpers beschreiben und entsprechende Maßnahmen zur Gesunderhaltung setzen; – naturwissenschaftliche Grundlagen der Ökologie nennen; – die Bedeutung nachhaltiger Nutzung natürlicher Ressourcen einschätzen; – sinnvolle ökologische Maßnahmen im alltäglichen und beruflichen Umfeld setzen; Lehrstoff: Zytologie: Grundlagen des Zellbaus und der Zellfunktion, Zelltypen. Anatomie und Physiologie menschlicher Organsysteme, Erkrankungen und Maßnahmen zur Gesunderhaltung, chemisch-physikalische Aspekte, (ausgewählte Aspekte): Herz-Kreislauf-System (Blutgase, chemische und zelluläre Zusammensetzung des Blutes, Blutwerte, Diffusion und Osmose, Säure-Basen-Puffer, Pulsfrequenz, Blutdruck, Zivilisationserkrankungen). Atmungssystem (Gase, Diffusion und Osmose, Druck, Zusammensetzung der Luft, Untersuchungsmethoden Röntgen, Rauchen, Asthma). Nervensystem (Ionen, Membranpotenzial, Sucht, Alzheimer, Parkinson, Depression, Burnout). Urogenitalsystem (Sexualhygiene, Familienplanung, Infertilität, Untersuchungsmethoden (Schwangerschaftstest, Ultraschall), Geschlechtskrankheiten). Immunsystem (Antikörper, Protein, „Schlüssel-Schloss-Prinzip“ (Membranrezeptoren), Antibiotika, Allergien, Asthma, AIDS, Impfungen). Hormonsystem (Regelkreis, chemische Klassifikation der Hormone, „Schlüssel-Schloss-Prinzip“ (Membranrezeptoren)). Zucker und Zuckerstoffwechsel (Einfluss von Licht, Diabetes). Bewegungssystem (Knochenarchitektur, Adenosintriphosphat (ATP), Bewegungsmechanik, Muskelstoffwechsel, Doping, Untersuchungsmethoden (zB Röntgen, CT, MRT), Ergonomie). Ökologie: Ökologische Grundlagen (Stoffkreisläufe, Umweltfaktoren, Ökosysteme, Ökologischer Fußabdruck). Ökologische Handlungsfelder (ausgewählte Aspekte): Wasser: Trinkwasser (Zusammensetzung des Wassers, Herkunft, Verbrauch und Versorgung, Anomalie, Schadstoffe im Trinkwasser und deren Wirkung, Reinigung). Gewässergütebestimmung (Chemisch (pH-Wert, Härte, Sauerstoff, CO2, BSB5), physikalisch (Temperatur und Fließgeschwindigkeit), biologisch (Saprobiensystem)). Abwasserreinigung (mechanische Reinigung (Stofftrennung), biologische Reinigung, chemische Reinigung). Energie: (Energieträger, Photovoltaik, Katalysator, Entstickung, Entschwefelung, Energieerhaltung, Wirkungsgrad, Kraftwerkstypen, Solare Architektur, Kollektor, erneuerbare Energien mit ökologischen und ökonomischen Vor- und Nachteilen, Energiesparen). Abfall: (Deponie, Deponiegase, Kunststoffe, Abfallverwertung, Abfallwirtschaftskonzept, Rohstoffproblematik – Recycling, Ökobilanz). Klima und Ozon: (Atmosphärenchemie, Treibhausgase, Klimawandel, sanfte Mobilität). II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die wichtigsten naturwissenschaftlichen Grundlagen der Genetik beschreiben; – sich kritisch mit aktuellen genetischen Themen auseinandersetzen. Lehrstoff: Genetik: Molekulare Grundlagen der Genetik, Zellvermehrung, Proteinsynthese, Mutationen, Humangenetik. Methoden und Anwendungsbereiche von Bio-, Gen- und Reproduktionstechnik. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – verschiedene Mikroorganismen und ihre Bedeutung unterscheiden sowie beschreiben; – verschiedene Verfahren zur Lebensmittelproduktion, -haltbarmachung und Lebensmittelverarbeitung beschreiben; – Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge im Reisetourismus nennen. Lehrstoff: Mikrobiologie: Bakterien, Viren, Pilze, Parasiten, Symbionten, Destruenten, humanpathogene Stämme. Lebensmitteltechnologie: Thermische, biologische, mechanische und chemische Verfahren der Lebensmittelproduktion und -haltbarmachung (zB Erhitzen, Kühlen, Trocknen, Gärung, Pasteurisieren, Gerinnung von Eiweiß). Lebensmittelzusatzstoffe, Texturgeber, Aromastoffe, Lebensmitteltoxikologie. Konventioneller versus biologischer Landbau. Reisetourismus: Reisekrankheiten und –prophylaxe. 2.7 ANGEWANDTE MATHEMATIK Ergänzende Bildungs- und Lehraufgabe zur Angewandten Mathematik Die Schülerinnen und Schüler können – die grundlegenden, allgemeinen mathematischen Strukturen beschreiben; – selbstständig logisch denken und mathematische Modelle entwickeln; – sprachlich formulierte Probleme als Beziehungen in Form von Gleichungen oder Funktionen mathematisieren; – allgemeine Rechenverfahren mit Schritt-für-Schritt-Analysen durchführen; – moderne Technologien kompetent einsetzen, um praxisbezogene Aufgaben und Projekte numerisch zu lösen und mathematische Zusammenhänge grafisch zu visualisieren; – auf Grundlage der Bildungsstandards BHS Angewandte Mathematik mit den Inhaltsbereichen Zahlen und Maße, Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik und den Handlungsbereichen Argumentieren und Kommunizieren, Operieren und Technologieeinsatz (Mindestanforderung ist ein grafikfähiger Taschenrechner), Interpretieren und Dokumentieren, Modellieren und Transferieren arbeiten. I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Zahlen und Maße: Die Schülerinnen und Schüler können – die Bezeichnungen, den Aufbau sowie die Eigenschaften der Zahlenmengen (N, Z, Q, R) nennen, Zahlen diesen Mengen zuordnen und auf der Zahlengeraden darstellen; – Zahlen von Festkommadarstellung in Gleitkommadarstellung umwandeln und umgekehrt; – mit Zahlen in Gleitkommadarstellung mit und ohne Technologieeinsatz operieren; – die Prozentrechnung verstehen und als Zahlen angeben; – Anwendungsaufgaben mit Prozentzahlen lösen; – die Kenntnisse über Fest- und Gleitkommadarstellung von großen und kleinen Zahlen auf den Bereich Maße und Maßeinheiten anwenden; – die Maßeinheiten für Längen-, Flächen-, Volums-, Masse- und Zeiteinheiten sinnvoll umwandeln; – die Vorsilben Kilo, Mega, Giga, Tera, Dezi, Zenti, Milli, Mikro, Nano sinnvoll bei Anwendungsaufgaben interpretieren; – Maßeinheiten mit Hilfe der Potenzschreibweise darstellen und damit Rechenoperationen durchführen; – Zahlen runden und die dabei nötige Genauigkeit im Zusammenhang mit Anwendungen abschätzen. Algebra und Geometrie: Die Schülerinnen und Schüler können – mit Variablen und mit Termen (Klammerterme, Binome, Brüche und Potenzen mit ganzzahligen Exponenten) ohne Technologieeinsatz operieren; – nach den Regeln Klammern auflösen; – folgende binomische Formeln und anwenden und damit Terme auflösen bzw. faktorisieren Terme; – die Rechengesetze für das Rechnen mit Potenzen mit ganzzahligen Hochzahlen und diese anwenden; – diese Rechengesetze argumentieren und in geeigneten Aufgaben anwenden sowie die Ergebnisse interpretieren und kommunizieren; – lineare Gleichungen bzw. Ungleichungen in einer Variablen mit und ohne Technologieeinsatz lösen und interpretieren die Lösungsmenge; – schulartenspezifische Problemstellungen durch lineare Gleichungen in einer Variablen modellieren; – das problembezogene Modell der linearen Gleichung interpretieren und argumentieren und ziehen dieses zur Lösung von Aufgabenstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen heran; – Formeln aus verschiedenen Anwendungsbereichen nach einer gesuchten Variablen umformen; – die Zusammenhänge bzw. Abhängigkeiten der einzelnen Variablen interpretieren und argumentieren. Funktionale Zusammenhänge: Die Schülerinnen und Schüler können – eine Funktion als eindeutige Zuordnung verstehen; – die Variablen bzw. den Zusammenhang zwischen den beiden Variablen einer Funktion argumentieren; – eine lineare Funktion in verschiedenen Formen (Tabelle, Funktionsgleichung, Funktionsterm, grafisch im Koordinatensystem) darstellen; – den Anstieg und die Werte (Punkte) einer Geraden berechnen; – die Nullstelle der linearen Funktion grafisch und rechnerisch mit und ohne Technologieeinsatz bestimmen; – Problemstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen durch lineare Funktionen modellieren; – zwei lineare Funktionen als grafische Darstellung eines anwendungsorientierten Problems deuten; – einfache Formen der mathematischen Modellbildung durchführen. Lehrstoff: Zahlen und Maße: Aufbau und Darstellung der Zahlenbereiche der natürlichen, ganzen, rationalen und reellen Zahlen. Zahlen in Fest-, Gleitkomma- und Prozentdarstellung. Maßzahlen und Maßeinheiten. Algebra und Geometrie: Variable und Terme (Auflösung von Klammertermen, Binomen, Brüchen und Potenzen mit ganzzahligen Exponenten). Lineare Gleichung mit einer Variablen. Formelumformungen in verschiedenen Anwendungsbereichen. Lineare Ungleichungen mit einer Variablen. Funktionale Zusammenhänge: Definition und Darstellungsmöglichkeiten einer linearen Funktion, Beschreibung der Abhängigkeit von zwei Größen mit linearen Funktionen, Eigenschaften des Graphen der linearen Funktion (Anstieg, Nullstelle). Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag). II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Algebra und Geometrie: Die Schülerinnen und Schüler – lösen ein lineares Gleichungssystem in 2 Variablen ohne Technologieeinsatz und in mehr Variablen mit Technologieeinsatz; – können unterschiedliche Lösungsfälle (eine Lösung, keine Lösung, unendlich viele Lösungen) rechnerisch sowie grafisch interpretieren und argumentieren; – modellieren ein lineares Gleichungssystem für schulartenspezifische Problemstellungen; – können die Lösungsbereiche linearer Ungleichungen in zwei Variablen mit Technologieeinsatz bestimmen; – schulartenspezifische Problemstellungen durch Ungleichsysteme mit zwei Variablen modellieren; – können die Zielfunktion für die Problemstellung einer linearen Optimierung formulieren; – können die Lösung einer linearen Optimierung mit Technologieeinsatz ermitteln und interpretieren sowie den Lösungsweg erklären; – können die Gesetze für das Rechnen mit Potenzen beschreiben und diese auf Potenzen mit gebrochenen Hochzahlen anwenden; – können Wurzeln als gebrochene Hochzahlen darstellen und umgekehrt; – lösen quadratische Gleichungen in einer Variable; – können reelle Lösungen quadratischer Gleichungen ermitteln und interpretieren; – können die unterschiedlichen Lösungsfälle einer quadratischen Gleichung erkennen und argumentieren. Funktionale Zusammenhänge: Die Schülerinnen und Schüler – können die Lage zweier Geraden aus der Gleichung und/oder der grafischen Darstellung im Koordinatensystem bestimmen und interpretieren; – können den Schnittpunkt zweier Geraden mit und ohne Technologieeinsatz berechnen; – können die unterschiedlichen Lösungsfälle eines Gleichungssystems mit zwei Variablen mit Hilfe einer Grafik argumentieren (Schnittpunkt, parallele Geraden, identische Geraden); – argumentieren und kommunizieren die Lösung des Gleichungssystems im Zusammenhang mit Problemen aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen (Wirtschaft, Alltag, Wissenschaft). Lehrstoff: Algebra und Geometrie: Lineare Gleichungssysteme mit zwei Variablen. Lineare Ungleichungssysteme mit zwei Variablen. Lineare Optimierung mit zwei Variablen. Rechnen mit Potenzen – gebrochene Hochzahlen – Wurzeln. Quadratische Gleichungen mit einer Variablen und reellen Lösungen. Funktionale Zusammenhänge: Lagebeziehung zweier linearer Funktionsgraphen zueinander. Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag). 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Algebra und Geometrie: Die Schülerinnen und Schüler können – Sinus-, Cosinus- und Tangensfunktionen ausgehend vom Einheitskreis mit Winkel im Grad- und im Bogenmaß grafisch darstellen sowie argumentieren. Funktionale Zusammenhänge: Die Schülerinnen und Schüler – können quadratische Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen grafisch skizzieren bzw. mit Hilfe von Technologieeinsatz exakt darstellen und Eigenschaften dieser Funktionstypen angeben sowie erklären; – modellieren quadratische Funktionen für Problemstellungen aus Wirtschaft, Alltag bzw. Wissenschaft und können ihre Lösungen interpretieren; – können gesuchte Werte von quadratischen Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen mit Technologieeinsatz ermitteln; – können Werte kontextbezogen interpretieren; – können Sinus, Cosinus und Tangens im rechtwinkeligen Dreieck als Verhältnis zweier Seiten interpretieren sowie für Berechnungen in rechtwinkeligen Dreiecken einsetzen. Lehrstoff: Algebra und Geometrie: Sinus, Cosinus und Tangens eines Winkels im rechtwinkeligen Dreieck. Funktionale Zusammenhänge: Quadratische Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen. Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag). Trigonometrische Funktionen (Grad- und Bogenmaß, Einheitskreis). III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Algebra und Geometrie: Die Schülerinnen und Schüler – können Daten in Matrixform darstellen; – berechnen Summe, Differenz und Produkt zweier Matrizen sowie die Multiplikation einer Matrix mit einem Skalar mit Technologieeinsatz; – können Ergebnisse der Berechnungen mit Matrizen interpretieren und erklären; – können einen Produktionsprozess ausgehend von Rohstoffen bis zu den Endprodukten grafisch darstellen sowie zugehörige Berechnungen mit Matrizen beschreiben und durchführen; – können die Begriffe natürlicher und dekadischer Logarithmus als Urheberfunktion der Exponentialfunktion erklären; – können die Rechengesetze für Logarithmen ( , , ) beschreiben und diese in Grundaufgaben anwenden; – können Gleichungen vom Typ mit Hilfe des Logarithmus lösen. Funktionale Zusammenhänge: Die Schülerinnen und Schüler – können Eigenschaften der Exponentialfunktion und ihrer Parameter im Hinblick auf deren Verlauf interpretieren; – interpretieren Eigenschaften der Exponentialfunktion in Anwendungsproblemen aus Wirtschaft, Alltag und Wissenschaft; – verstehen die Begriffe „Halbwertszeit bzw. Verdoppelungszeit“ und können diese Begriffe erklären sowie kontextbezogen berechnen; – kontinuierliche unbegrenzte, begrenzte und logistische Zu- und Abnahmeprozesse mit Hilfe von Exponentialfunktionen beschreiben; – setzen zur Berechnung von Wachstums- und Zerfallsproblemen Technologie kompetent ein und können Ergebnisse interpretieren. Lehrstoff: Algebra und Geometrie: Matrizenrechnung. Anwendung der Matrizen auf einen Produktionsprozess. Rechengesetze für Logarithmen. Exponentialgleichungen vom Typ (a und b sind positive reelle Zahlen). Funktionale Zusammenhänge: Eigenschaften der Exponentialfunktionen. Kontinuierliche unbegrenzte, begrenzte und logistische Zu- und Abnahmeprozesse mit Exponentialfunktionen. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Funktionale Zusammenhänge: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen das Bildungsgesetz endlicher geometrischer Folgen und Reihen; – verstehen die Summenformel endlicher geometrischer Reihen; – können mit Folgen und Reihen Berechnungen in finanzmathematischen Problemstellungen durchführen; – modellieren Zinseszinsaufgaben auf Grundlage der geometrischen Folgen; – können Zinseszinsrechnungen durchführen, Lösungswege dokumentieren und die Ergebnisse interpretieren; – können Rentenrechnungen auf Grundlage geometrischer Reihen modellieren; – verstehen das Grundvokabular der Finanzmathematik (Kapital, Zinssatz, Zinseszins, Raten, Endwert, Barwert, ganz- und unterjährige Verzinsungsperiode, Annuität, aufzinsen, abzinsen) und können es entsprechend erklären sowie verwenden; – können Geldflüsse bei unterschiedlichen Sparformen berechnen, beurteilen und vergleichen; – können Technologie für Berechnungen in der Finanzmathematik kompetent einsetzen und die Ergebnisse interpretieren. Lehrstoff: Funktionale Zusammenhänge: Bildungsgesetz von endlichen geometrischen Folgen und Reihen, Summenformel. Zinseszinsrechnung. Rentenrechnung. Sparformen. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Funktionale Zusammenhänge: Die Schülerinnen und Schüler können – Rückzahlungen und die unterschiedlichen Konditionen bei Krediten berechnen, beurteilen sowie vergleichen; – einen Schuldtilgungsplan aufstellen und erklären. Analysis: Die Schülerinnen und Schüler – können Grenzwert- und Stetigkeit intuitiv deuten; – verstehen die Definitionen des Differenzenquotienten und des Differentialquotienten; – können Differenzenquotient und Differentialquotient mit Hilfe der Änderungsrate argumentieren; – können Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen differenzieren; – können mit Hilfe der Ableitungsregeln (Summen-, Produkt- und Kettenregel) Summen, Produkte und Verkettungen dieser drei Funktionsarten differenzieren; – verstehen den Zusammenhang zwischen Funktion sowie ihrer Ableitungsfunktion und können ihn interpretieren; – finden grafisch und rechnerisch lokale Extremwerte von Funktionen und können die Bedeutung lokaler Extremwerte beschreiben; – das Krümmungsverhalten der Funktion an Hand der grafischen Darstellung und mit Hilfe der 2. Ableitung erkennen sowie beschreiben; – können Wendepunkte berechnen. Stochastik: Die Schülerinnen und Schüler – wissen über die Grundbegriffe der Statistik Bescheid; – erheben oder recherchieren statistische Daten; – wissen die Unterschiede bei der Bearbeitung von quantitativen und von qualitativen Merkmalen; – können Daten in unterschiedlichen Formen darstellen; – können Daten und Darstellungsformen kritisch hinterfragen und interpretieren; – können absolute, relative, prozentuelle Häufigkeiten ermitteln; – können Häufigkeiten eindimensionaler Daten grafisch darstellen und können diese Darstellungen argumentieren sowie interpretieren; – können die Definitionen einzelner Begriffe der beschreibenden Statistik wie arithmetisches Mittel, geometrisches Mittel, Median, Quartil, Modus, empirische Varianz, Standardabweichung, Spannweite, Quartilsabstand nennen und mit Boxplot-Diagrammen interpretieren; – können Lage- und Streuungsmaße mit Technologieeinsatz ermitteln; – können Median, Minimum, Maximum und Quartile in Boxplots darstellen; – können die Lösungswege und Lösungen in der beschreibenden Statistik interpretieren sowie dokumentieren; – können die Regression zweidimensionaler Daten erklären; – können die Regressionslinie zweidimensionaler Daten mit Technologieeinsatz berechnen, grafisch darstellen und die Ergebnisse interpretieren; – können die Qualität des Zusammenhangs zweier Größen (oder zweier Merkmale) erklären und argumentieren. Lehrstoff: Funktionale Zusammenhänge: Kredite und Schuldtilgung. Analysis: Grenzwertbegriff, Stetigkeitsbegriff. Differenzenquotient und Differentialquotient. Änderungsrate. Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen, Ableitungsregeln. Monotonie, lokale Extremwerte, Krümmungsverhalten und Wendepunkte. Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen; Summe, Produkt und Verkettung von Funktionen; Ableitungsregeln. Stochastik: Qualitative und quantitative Merkmale von Daten, Datenmanipulierbarkeit. Häufigkeiten (absolute, relative und prozentuelle) von eindimensionalen Daten. Lagemaße (arithmetisches Mittel, geometrisches Mittel, Modus, Median, Quartil) und Streuungsmaße (Spannweite, Standardabweichung, Varianz, Quartilsabstand). Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag). Regression von zweidimensionalen Datenmengen. Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag). 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Analysis: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen das Modell der Kostentheorie und können es erklären; – können Aufgaben in wirtschaftlichem Kontext mit Kosten-, Nachfrage-, Erlös- und Gewinnfunktionen modellieren; – führen Berechnungen und grafische Darstellungen in der Kostentheorie durch; – können die Modelle der Preistheorie erklären; – wenden die Ableitungsfunktion in der Kosten- sowie Preistheorie an, interpretieren die Ergebnisse, erklären und dokumentieren die Lösungswege; – können Aufgabenstellungen aus der Wirtschaft mit Nachfrage-, Erlös- und Gewinnfunktion modellieren; – führen Berechnungen und grafische Darstellungen in der Preistheorie durch; – können die Stammfunktion der Potenz- und Polynomfunktion ohne Technologieeinsatz ermitteln; – verstehen den Begriff des unbestimmten Integrals; – können die Bedeutung des unbestimmten und des bestimmten Integrals erklären; – können den Zusammenhang zwischen Funktion und Stammfunktion erklären, beschreiben sowie grafisch deuten; – verstehen den Begriff des bestimmten Integrals und können das bestimmte Integral zur Berechnung von Flächen heranziehen; – berechnen Flächeninhalte mit Hilfe des Integrals mit und ohne Technologieeinsatz. Stochastik: Die Schülerinnen und Schüler – können den Begriff der Wahrscheinlichkeit erklären; – berechnen und deuten die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten eines Zufallsereignisses; – wenden die Regeln zur Berechnung von Wahrscheinlichkeiten auf einander ausschließende bzw. voneinander unabhängige Ereignisse an; – können Zufallsexperimente („Ziehen mit/ohne Zurücklegen“) mit Baumdiagrammen modellieren, Pfadregeln anwenden und Baumdiagramme interpretieren; – können Wahrscheinlichkeitsrechnung bei schulartenspezifischen Aufgabenstellungen durchführen und die Ergebnisse interpretieren sowie den Lösungsweg argumentieren. Lehrstoff: Analysis: Kostentheorie (Analyse der Gesamt- und der Durchschnittskostenfunktion mit Kostenkehre, Betriebsoptimum und langfristiger Preisuntergrenze, Betriebsminimum und kurzfristige Preisuntergrenze). Preistheorie (Analyse der Nachfrage-, Erlös- und Gewinnfunktionen mit Höchstpreis, Sättigungsmenge, Erlösgrenzen, Erlösmaximum, Break-even-point und Nutzgrenze, Cournot’scher Punkt, Gewinnmaximum). Unbestimmte und bestimmte Integrale, Berechnung von Flächeninhalten mit Integralrechnung. Praxisorientierte schulartenspezifische Anwendungen. Stochastik: Begriff der Wahrscheinlichkeit. Additions- und Multiplikationsregel auf einander ausschließende und unabhängige Ereignisse. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Stochastik: Die Schülerinnen und Schüler – können die Grundvoraussetzung und die Parameter für eine Binomial- sowie eine Normalverteilung beschreiben und erklären; – können die Wahrscheinlichkeitsdichtefunktion einer Binomial- und Normalverteilung grafisch skizzieren; – können die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von binomial- bzw. normalverteilten Ereignissen mit Technologieeinsatz berechnen und interpretieren; – können Erwartungswert und Standardabweichung der beiden Verteilungen berechnen; – wissen über die Auswirkungen von Erwartungswert und Standardabweichung auf die Dichtefunktion Bescheid, können sie interpretieren und erklären; – können praxisorientierte Aufgabenstellungen aus Wirtschaft, Alltag bzw. Wissenschaft mit Hilfe der Binomial- und Normalverteilung lösen. Zahlen und Maße in unterschiedlichen Anwendungsbereichen: Die Schülerinnen und Schüler können – Zahlen in Gleitkommadarstellung und Prozentzahlen bei Problemstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsgebieten sowie in Zusammenhang mit Algebra, Geometrie, mit Funktionen, Analysis und Stochastik sicher einsetzen und mit ihnen Berechnungen durchführen; – Maße und Maßeinheiten bei Problemstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsgebieten bzw. im Zusammenhang mit allen inhaltlichen Kompetenzbereichen korrekt benützen, umrechnen und Berechnungen durchführen. Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik: Die Schülerinnen und Schüler können – Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik bei der Bearbeitung von anwendungsbezogenen Problemstellungen miteinander in Zusammenhang bringen sowie die erworbenen inhalts- wie handlungsbezogenen Kompetenzen aus diesen Bereichen der jeweiligen Problemstellung anpassen und einsetzen; – die erworbene Werkzeugkompetenz im Umgang mit Technologieeinsatz bei der Bearbeitung von anwendungsbezogenen Problemstellungen aus diesen Kompetenzbereichen sicher und gezielt einsetzen. Lehrstoff: Stochastik: Binomialverteilung und Normalverteilung (Erwartungswert und Standardabweichung). Lineare Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen, trigonometrische Funktionen, Wachstums- und Zerfallsfunktionen: Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag). Matrizen: Schulartenspezifische Anwendungen im Wirtschaftsbereich. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik: Die Schülerinnen und Schüler können – Gleichungen, Ungleichungen, funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik bei der Bearbeitung von anwendungsbezogenen Problemstellungen miteinander verknüpfen sowie mittels erworbener Inhalts-, Handlungs- und Werkzeugkompetenz schulartenspezifische Problemstellungen aus Alltag, Wirtschaft bzw. Wissenschaft bearbeiten; – Gleichungs- und Ungleichungssysteme im Bereich der linearen Optimierung bei praxisorientierten Aufgabenstellungen sicher und gezielt einsetzen sowie die Lösungen interpretieren und argumentieren; – Zinseszins- und Rentenrechnung im Bereich der schulartenspezifischen Anwendungen bei unterschiedlichen Sparformen, Krediten und Schuldtilgung kompetent zur Modellbildung und zum Berechnen nutzen, die Lösungen interpretieren und argumentieren; – Differenzial- und Integralrechnung sowie funktionale Zusammenhänge bei wirtschaftsmathematischen Aufgabenstellungen gezielt und sicher einsetzen, sowohl in der Kosten- als auch in der Preistheorie Lösungswege und Lösungen dokumentieren, interpretieren sowie erklären; – sowohl die Kenntnisse aus der Statistik als auch aus der Wahrscheinlichkeitsrechnung sinnvoll verbinden sowie zur Lösung und Interpretation von praxisorientierten und schulartenspezifischen Stochastik-Aufgaben heranziehen. Lehrstoff: Lineare Optimierung, Finanzmathematik, Wirtschaftsmathematik (Kosten- und Preistheorie), beschreibende Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung. Schularbeiten: I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten. II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester. IV. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester. V. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 9. Semester, 1 dreistündige Schularbeit im 10 Semester. 3. TOURISMUS UND WIRTSCHAFT 3.1 TOURISMUSGEOGRAFIE UND REISEBÜRO IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Fachbegriffe der physischen Geographie wiedergeben und naturräumliche Prozesse von touristischer Relevanz beschreiben; – geografische Darstellungen, Statistiken und Diagramme in Worte umsetzen; – topografische Grundkenntnisse sowie regionale und globale Raumvorstellungen für Beruf bzw. Alltag anwenden; – Wechselwirkungen zwischen Naturraum und Wirtschaft an Hand von Informationsmaterialien interpretieren; – touristisch bedeutsame Verkehrsunternehmen und Verkehrsmittel beschreiben, deren wirtschaftliche bzw. rechtliche Voraussetzungen und ihre Beziehungen zur Tourismusbranche wiedergeben; – Arten, Formen, Aufgabenfelder und rechtliche Rahmenbedingungen von Reisebüros differenzieren sowie deren Zusammenwirken verstehen. Lehrstoff: Tourismusgeografie: Orientierung auf der Erde, physische Geografie, ausgewählte Großregionen und touristische Destinationen. Reisebüro: Arten und Aufgabenfelder von Reisebüros, rechtliche Grundlagen, Grundlagen und wirtschaftliche Bedeutung der Verkehrswirtschaft, Flugverkehr. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – topografische Grundkenntnisse sowie regionale und globale Raumvorstellungen in Beruf bzw. Alltag anwenden; – Fachbegriffe im Kontext des globalen Reisens und Effekte touristischer Entwicklung wiedergeben; – sozioökonomische sowie ökologische Auswirkungen des Tourismus in Entwicklungs- und Schwellenländern analysieren; – touristische Strategien aus verschiedenen Kontinenten gegenüberstellen und begründet bewerten; – Reiseangebote mit verschiedenen Verkehrsmitteln in lokale, nationale und globale Ziele mit destinationsspezifischen Reiseinformationen erstellen. Lehrstoff: Tourismusgeografie: Tourismus in Entwicklungs- und Schwellenländern, ausgewählte Großregionen und Destinationen, Entwicklungs- und Tourismusstrategien. Reisebüro: Schiffsverkehr, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Reiseangebote, sanfte Mobilität. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – topografische Grundkenntnisse sowie regionale und globale Raumvorstellungen anwenden; – human- und wirtschaftsgeografische Fachbegriffe sowie demografische Prozesse und deren Auswirkungen erläutern; – die Folgen der Globalisierung und Regionalisierung für Wirtschaft, Gesellschaft bzw. Kultur unter besonderer Berücksichtigung der Tourismusbranche einschätzen sowie Handlungsempfehlungen ableiten; – die Notwendigkeit nachhaltigen Wirtschaftens und einer darauf abgestimmten Raumplanung vor dem Hintergrund der Ressourcenverknappung erläutern; – Ursachen und Wirkungen regionaler Disparitäten erklären; – die Effizienz vorhandener Lösungsansätze zum Abbau regionaler Disparitäten kritisch einschätzen. Lehrstoff: Globalisierung, regionale Disparitäten, demografische Entwicklungen und Migration, ausgewählte Großregionen und Destinationen. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – topografische Grundkenntnisse sowie regionale und globale Raumvorstellungen anwenden; – die Notwendigkeit nachhaltigen Wirtschaftens und einer darauf abgestimmten Raumplanung vor dem Hintergrund der Ressourcenverknappung erläutern; – die Folgen der Europäischen Integration für Wirtschaft, Gesellschaft bzw. Kultur unter besonderer Berücksichtigung der Tourismusbranche einschätzen sowie Handlungsempfehlungen ableiten; – touristische Strategien im Hinblick auf ihre Nachhaltigkeit begründet bewerten. Lehrstoff: Europäische Integration, Nationalparks, Nachhaltigkeit im Tourismus, ausgewählte Großregionen und Destinationen. 3.2 TOURISMUSMARKETING UND KUNDENMANAGEMENT II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – relevante Fachbegriffe sowie rechtliche Grundlagen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft erklären; – relevante Fachbegriffe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft im Kontext anwenden; – die historische Entwicklung des Tourismus erklären; – aus den historischen Entwicklungen heraus einen regionalen Bezug herstellen; – die kulturelle, gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus in Österreich sowie im internationalen Vergleich erläutern. Lehrstoff: Begriffsbestimmungen – Tourismus und Marketing, rechtliche Grundlagen. Historische Entwicklung des Tourismus. Tourismus- und Freizeitwirtschaft in der Region. Österreichischer Tourismus in Zahlen, Welttourismus in Zahlen. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Voraussetzungen für das touristische Angebot einer Region identifizieren; – die Betriebe, Institutionen und Organisationen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft sowie ihre Aufgabenbereiche beschreiben; – die gesellschaftlichen und ökologischen Entwicklungen sowie deren Auswirkungen auf die Tourismus- und Freizeitwirtschaft erklären. Lehrstoff: Touristisches Angebot: Angebotsfaktoren, ursprüngliches und abgeleitetes touristisches Angebot, Arten und Formen des Tourismus, Reisemotive und Urlaubertypen. Betriebsarten und –formen in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, touristisch relevante Klassifizierungen, Institutionen und Organisationen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Nachhaltigkeit im Tourismus. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Eigenschaften eines Projektes erkennen; – die Bedeutung eines standardisierten Projektmanagements beschreiben; – typische Werkzeuge des Projektmanagements beschreiben und anwenden; – die Aufgaben im Front Office und die Grundsätze aktiven Kundenmanagements erklären; – die Bedeutung des Front Office als zentrale Kommunikationsdrehscheibe erläutern; – aktuelle elektronische Front-Office-Lösungen beschreiben; – bei Konflikten und Beschwerden die Situation analysieren sowie Lösungen vorschlagen. Lehrstoff: Projektmanagement (Grundlagen des Projektmanagements, Techniken und Werkzeuge des Projektmanagements). Bereiche und Aufgaben des Front Office. Reservierungssysteme. Grundzüge des Kundenmanagements, Konflikt- und Beschwerdemanagement. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Marketing als System erklären sowie die zentrale Management- bzw. Steuerfunktion für touristische Einrichtungen und Destinationen erläutern; – die Bedeutung der Marktforschung als Grundlage für marktorientiertes Handeln beschreiben; – relevante Informationen eigenständig beschaffen; – einfache Methoden der Marktforschung durchführen; – die wesentlichen Bereiche des strategischen Marketings erklären; – die wesentlichen Bereiche des strategischen Marketings anhand ausgewählter Beispiele anwenden. Lehrstoff: Marketing: Begriffe, Arten und Methoden der Marktforschung. Strategische Analysemethoden, Marketingziele, Marktsegmentierung, Positionierung und Corporate Identity. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Angebote auf Grundlage des strategischen Marketings erstellen; – die Besonderheiten des touristischen Angebots in konkrete Produkte umsetzen; – die Bedeutung einer professionellen Markenpolitik und die Phasen der Markenentwicklung erklären; – die einzelnen Preisbildungsfaktoren beschreiben; – die Auswirkungen unterschiedlicher Preisstrategien einschätzen. Lehrstoff: Angebotspolitik (Ziele, Strategien und Maßnahmen der Angebotspolitik). Markenpolitik. Preispolitik. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – unterschiedliche Absatzwege für touristische Produkte erklären; – die Vor- und Nachteile der einzelnen Distributionskanäle einschätzen; – erfolgreiche Kooperationen in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft analysieren; – die Instrumente der Kommunikationspolitik erklären und anhand einfacher Beispiele anwenden; – einen Überblick über die unterschiedlichen Formen des Online-Marketings geben; – die Einsatzmöglichkeiten des Online-Marketings kritisch hinterfragen. Lehrstoff: Distributionspolitik. Kooperationen im Tourismus. Kommunikationspolitik, Online-Marketing. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die operativen Marketinginstrumente im Hinblick auf die Positionierung des touristischen Leistungsträgers koordinieren und begründet einsetzen; – Grundlagen des Qualitätsmanagements auf den touristischen Bereich anwenden; – einzelne Salestechniken erläutern; – Methoden des angewandten Kundenmanagements einsetzen; – ausgewählte Arten des Tourismus erläutern; – die Bedeutung ausgewählter Arten des Tourismus für die österreichische Tourismus- und Freizeitwirtschaft einschätzen. Lehrstoff: Marketing-Mix, Qualitätsmanagement im Tourismus, vertiefende Bereiche des Kundenmanagements (zB Customer Relations Management (CRM), Beschwerdemanagement). Vertrieb (Salestechniken). Spezielle Arten des Tourismus (zB Gesundheits-, Städte-, Geschäfts-, Sport-, Themen- und Kulturtourismus). 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundzüge der österreichischen und europäischen Tourismuspolitik erläutern; – die Grundlagen des Destinationsmanagements erklären; – die Bedeutung des Destinationsmanagements für die Vermarktung touristischer Angebote einschätzen und erläutern; – aktuelle Trends in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft analysieren. Lehrstoff: Tourismuspolitik, Destinationsmanagement. Aktuelle Trends in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. 3.3 KUNST UND KULTUR III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – den Einfluss der Kultur auf die alltägliche und gesellschaftliche Entwicklung beschreiben; – die Besonderheiten ausgewählter Kulturkreise beschreiben; – wesentliche kulturelle Erscheinungsformen stilistisch einordnen; – kulturelle Erscheinungsformen unter Verwendung korrekter Fachtermini beschreiben; – Kunst und Kultur als Chance für die touristische Entwicklung von Regionen darstellen; – die Bedeutung des kulturellen Erbes Österreichs erklären. Lehrstoff: Kulturelle Fachbegriffe im Kontext. Ausgewählte Kulturkreise und interkulturelle Kommunikation. Kulturelle Erscheinungsformen und ihre touristische Bedeutung. Elementare stilgeschichtliche Merkmale und Zusammenhänge von Epochen. Tourismusrelevante historische Entwicklungen ausgewählter Regionen. Weltkulturerbe. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Kunst und Kultur als Chance für die touristische Entwicklung von Regionen darstellen; – die materiellen und immateriellen kulturellen Voraussetzungen für das touristische Angebot Österreichs beschreiben; – einen Überblick über das wesentliche österreichische Kulturangebot geben; – die materiellen und immateriellen kulturellen Voraussetzungen für das touristische Angebot ausgewählter internationaler Destinationen beschreiben; – kulturelle Attraktivfaktoren und die Bedeutung für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft erkennen sowie analysieren; – ein kulturtouristisches Produkt erstellen; Lehrstoff: Kulturtourismus als Säule des österreichischen Tourismus. Kulturelle Attraktivfaktoren ausgewählter Regionen und Kulturlandschaften Österreichs. Wesentliches österreichisches Kulturangebot anhand ausgewählter Beispiele. Kulturelle Attraktivfaktoren ausgewählter internationaler Destinationen. Anforderungen an kulturtouristische Produktgestaltung. 3.4 BETRIEBS – UND VOLKSWIRTSCHAFT I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – den Einfluss und die Bedeutung von Wirtschaft im täglichen Leben beschreiben sowie die Auswirkungen des Wirtschaftens einschätzen; – das Zusammenwirken der einzelnen Beteiligten am Wirtschaftsleben beschreiben; – den Zusammenhang zwischen knappen Ressourcen und Gütern erklären; – das ökonomische Prinzip erklären und mit dem Anspruch auf Nachhaltigkeit verbinden; – die grundlegende Funktionsweise von Märkten, insbesondere der Tourismus- und Freizeitwirtschaft beschreiben; – Arbeitsteilung in touristischen Betrieben erklären und kritisch beurteilen; – Kaufverträge analysieren und inhaltlich gestalten; – ihr Wissen über den Kaufvertrag situationsgerecht anwenden; – die grundlegenden Rechte und Pflichten von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bzw. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wiedergeben. Lehrstoff: Grundlagen der Wirtschaft: Wirtschaftsteilnehmerinnen und Wirtschaftsteilnehmern, Wirtschaftskreislauf, Funktionsweise und Formen von Märkten, Arbeitsteilung, Produktionsfaktoren. Tourismus und Freizeitwirtschaft: Angebot und Nachfrage im Tourismus, Betriebe und Organisationen im Tourismus, Nachhaltigkeit. Kaufvertrag: Grundlagen (Phasen, Voraussetzungen für das Zustandekommen, Bestandteile, Zahlungsformen). Vorbereitung auf die Berufstätigkeit: Rechte und Pflichten Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bzw. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – rechtskonforme und betriebswirtschaftlich sinnvolle Lösungen bei Kaufvertragsverletzungen finden; – in Grundzügen das Konsumentenschutzgesetz und Produkthaftungsgesetz erläutern sowie Handlungsalternativen zur Durchsetzung ihrer Rechte aufzeigen; – im Geschäftsleben kommunizieren und Geschäftsbriefe inhaltlich richtig gestalten; – Geschäfte im Internet korrekt abwickeln und mögliche Konsequenzen abschätzen. Lehrstoff: Vertragswidrige Erfüllung des Kaufvertrages, E-Commerce. Konsumentenschutzgesetz, Produkthaftungsgesetz. Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag. II. Jahrgang: 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Aufgaben des Personalmanagements aus Sicht eines touristischen Unternehmens erläutern; – personelle Herausforderungen in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft beschreiben; – Managementfunktionen, Managementkonzepte und Führungsstile beschreiben; – die strategische und operative Ebene im Unternehmen unterscheiden; – in Grundzügen die Elemente der Organisationsentwicklung erläutern. Lehrstoff: Personalmanagement: Personalplanung, Personalauswahl, Personaleinsatz, Personalentwicklung, Personalentlohnung, Personalbeurteilung, Personalfreisetzung, Motivation, Humanisierung des Arbeitsplatzes. Arbeitsrechtliche Grundlagen (inklusive Kollektivvertrag, Sozialpartnerschaft) jeweils unter Berücksichtigung von CSR (Corporate Social Responsibility). Unternehmensführung: Management, Managementfunktionen, Managementkonzepte. Ablauf- und Aufbauorganisation. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – mögliche Wege zur Entwicklung einer eigenen Geschäftsidee aus dem Bereich Tourismus- und Freizeitwirtschaft aufzeigen; – rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen der Unternehmensgründung aus dem Bereich Tourismus- und Freizeitwirtschaft beschreiben sowie daraus Entscheidungen ableiten; – verschiedene Vertragstypen unterscheiden; – die wesentlichen Bestandteile eines Businessplans in einem Unternehmen beschreiben; – Risiken im Privat- bzw. Unternehmensbereich erkennen und darstellen; – Möglichkeiten aufzeigen mit Risiken umzugehen und Strategien nennen; – Versicherungen auswählen, um die Folgen von Risiken zu minimieren. Lehrstoff: Unternehmensgründung: Entwicklung einer Geschäftsidee, rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen der Unternehmensgründung (zB Gewerberecht, Unternehmerin und Unternehmer, Firma/Firmenbuch, Rechtsformen, Vollmachten), Vertragstypen, Inhalte des Businessplans. Versicherungen. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Geschäftsfelder der Kreditinstitute beschreiben; – die wesentlichen Geschäfte, die Banken für bzw. mit Privatpersonen und touristischen Unternehmen tätigen, erklären; – einen einfachen Haushaltsplan erstellen; – eine einfache Investitionsrechnung erstellen; – Finanzierungsalternativen inklusive Förderungen im Tourismus aufzeigen; – einen Überblick über mögliche Anlageformen geben und Empfehlungen ableiten; – Trends in der Geldanlage nennen und diese hinterfragen; – Anlagemöglichkeiten hinsichtlich Ethik und Nachhaltigkeit analysieren; – die grundlegende Funktionsweise von Börsen beschreiben. Lehrstoff: Kreditinstitute, Grundlagen der Finanzierung und Investition. Förderungen im Tourismus. Geldanlage unter Berücksichtigung ethischer Aspekte und aktueller Entwicklungen. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Ursachen für Unternehmenskrisen beschreiben; – einfache Maßnahmen zur Krisenbewältigung vorschlagen; – die Grundlagen des Insolvenzrechts anwenden sowie den Prozess der Unternehmenssanierung und –auflösung beschreiben; – volkswirtschaftliche Grundlagen erläutern; – die wesentlichen Wirtschaftssysteme, -ordnungen und –theorien erklären; – das „Angebot-Nachfrage-Modell“ erläutern und seine Grenzen aufzeigen; – den Konjunkturablauf beschreiben; – wirtschaftspolitische Ziele sowie mögliche Zielkonflikte definieren und argumentieren; – Aus- und Wechselwirkungen wirtschaftspolitischer Maßnahmen beschreiben. Lehrstoff: Grundbegriffe, gesamtwirtschaftliche Ziele, wirtschaftliche Entwicklung, Wirtschafts-, Budget- und Sozialpolitik. Einkommensverteilung, Einkommenspolitik. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung in Grundzügen beschreiben; – die unterschiedlichen wirtschaftspolitischen Ansätze erklären; – die zentralen Anliegen, die Aufgaben und Organe der Europäischen Währungsunion, deren geldpolitische Strategien und Instrumente nennen sowie kritisch hinterfragen; – wichtige Ursachen für die Arbeitslosigkeit unterscheiden und individuelle sowie gesellschaftliche Folgen der Arbeitslosigkeit erläutern; – Instrumente zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und deren Wirkung beschreiben; – die Funktionsweise des Kapitalmarktes beschreiben; – die unterschiedlichen Formen wirtschaftlicher Zusammenarbeit von Staaten beschreiben; – globale wirtschaftliche Zusammenhänge beschreiben und dazu kritisch Stellung nehmen. Lehrstoff: Volkswirtschaftliche Lehrmeinungen, volkswirtschaftliche Gesamtrechnung. Arbeit, Arbeitslosigkeit und Arbeitsmarktpolitik, Außenwirtschaft und Zahlungsbilanz. Geld und Währung, Fiskalpolitik, Geldpolitik, Inflation und Deflation, Kapitalmarkt. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Investitionsentscheidungen auf Basis der Investitionsrechnung und qualitativer Kriterien treffen; – Aufgaben, Prozess und Stellenwert des Controllings im Unternehmen beschreiben; – die im Rahmen des Controlling notwendigen Planungsrechnungen durchführen; – eine Abweichungsanalyse durchführen; – Maßnahmen zur Steuerung vorschlagen; – Fallstudien zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen mit Verknüpfungen zu „Rechnungswesen und Controlling“ lösen. Lehrstoff Investitionsrechnung. Controlling: Planung (Investitionsplanung, Finanzplanung, Kostenplanung, Erlösplanung, usw.), Abweichungsanalyse – auch anhand von Kennzahlen, weitere Controlling-Instrumente (zB Balanced Scorecard), Steuerungsinstrumente. Case Studies. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Fallstudien zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen mit Verknüpfungen zu „Rechnungswesen und Controlling“ lösen. Lehrstoff: Case Studies: Komplexe betriebswirtschaftliche Fallstudien mit Verknüpfung zu „Rechnungswesen und Controlling“. Schularbeiten: II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester. IV. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 7. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 8. Semester. V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten, mindestens eine davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Rechnungswesen und Controlling“. 3.5 RECHNUNGSWESEN UND CONTROLLING I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Aufgaben, die rechtlichen Grundlagen und die Bedeutung des Rechnungswesens für die betriebliche Praxis erklären; – einfache Finanzpläne aus dem Privat- bzw. Unternehmensbereich erstellen und erklären sowie Maßnahmen zur Verbesserung vorschlagen; – Belege erkennen, prüfen, bearbeiten und organisieren; – Belege und Geschäftsfälle in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erfassen; – den Erfolg der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln und analysieren; – die Umsatzsteuervoranmeldung erstellen; – die wesentlichen Unterschiede zwischen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Doppelter Buchführung erklären; – einfache Bilanzen bzw. Gewinn- und Verlustrechnungen erstellen sowie erklären; – Buchungssätze auf Basis von Belegen und Geschäftsfällen unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer bilden sowie deren Erfolgswirksamkeit beurteilen; – Kontenarten den entsprechenden Kontenklassen zuordnen und den Kontenplan einsetzen; – die Grundlagen des Umsatzsteuerrechts anwenden sowie die Umsatzsteuer richtig berechnen und verbuchen; – einfache Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung auf Konten erfassen und diese abschließen sowie den Erfolg direkt bzw. indirekt ermitteln. Lehrstoff: Aufgaben und gesetzliche Rahmenbedingungen des Rechnungswesens. Erstellung einfacher Finanzpläne (Budgets) aus dem Privat- und Unternehmensbereich. Belege, Belegorganisation inklusive Formvorschriften. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Rechtliche Bestimmungen, vorgeschriebene Aufzeichnungen anhand von Belegen inklusive Umsatzsteuer, Kassa-Bankbuch, Wareneingangsbuch, Anlageverzeichnis, Umsatzsteuervoranmeldung, Erfolgsermittlung. Einführung in die Doppelte Buchführung: Inventur, Inventar, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung. Einfache Geschäftsfälle: Kontenrahmen, Kontenplan. Umsatzsteuer. Verbuchung auch anhand von Belegen: Anlagenkäufe, Wareneinkäufe, Warenverkäufe, Verbuchung von Aufwänden und Erträgen, Rechnungsausgleich durch Barzahlung und Banküberweisung. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – einfache und komplexe Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung erfassen; – die Erfolgsauswirkung von Geschäftsfällen erkennen und interpretieren. Lehrstoff: Komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung, insbesondere: Bestandsveränderungen, Warenrücksendungen, Bezugs- und Versandkosten, Rabatte, Skonto, Privatentnahmen, Privateinlagen, Rechnungsausgleich durch Kredit- Bankomatkarte, KFZ-Betriebskosten, Monatsabrechnungsbogen, Zahlungsartenbericht, Emballagen, Reisebürogeschäfte aus Sicht des Hotels, Mahnspesen, Verzugszinsen, Kontoabschluss Bank. Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen. Branchenspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung verbuchen; – laufende Bezüge inklusive Überstunden abrechnen und verbuchen; – Sonderzahlungen abrechnen; – einen Lohn- und Gehaltszettel erklären; – Lohn- und Gehaltsnebenkosten ermitteln und verbuchen; – eine Arbeitnehmerveranlagung mittels Finanz-Online durchführen; – den (gesamten) Personalaufwand für den Betrieb darstellen. Lehrstoff: Eigenverbrauch (amtliche Sachbezugswerte). Personalverrechnung: Abrechnung von Löhnen und Gehältern, Überstundenberechnung, Zuschläge, Zulagen, Sachbezüge, Sonderzahlungen, Verbuchung von Löhnen und Gehältern sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Arbeitnehmerveranlagung. Komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung. Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen. Branchenspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Stellenwert, Aufgaben und Teilbereiche der Kostenrechnung im Unternehmen erläutern; – Zusammenhang sowie Unterschied zwischen Finanzbuchführung und Kostenrechnung erklären; – Aufwände zu Kosten und Erträgen zu Erlösen überleiten; – Kosten auf Kostenstellen zurechnen, die Selbstkosten ermitteln und die Zuschlagsätze ermitteln; – branchentypische Kalkulationen durchführen und die Ergebnisse auf ihre Anwendbarkeit überprüfen; – das Betriebsergebnis ermitteln und erklären; – komplexe Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung erfassen. Lehrstoff: Kostenrechnung: Aufgaben und Stellung der Kostenrechnung im Unternehmen, Grundbegriffe. Vollkostenrechnung (Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung, Kostenträgerrechnung, Betriebsergebnisrechnung). Komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung. Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen. Branchenspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – zwischen fixen und variablen Kosten unterscheiden; – Deckungsbeiträge ermitteln; – Unternehmensentscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung treffen und begründen; – komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen; – Fremdwährungen (Valuten und Devisen) umrechnen; – die Verbuchung von laufenden Geschäftsfällen, die den Warenverkehr mit dem Ausland betreffen, durchführen. Lehrstoff: Teilkostenrechnung: Operative Entscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung (zB Entscheidung über Zusatzauftrag, Break-Even-Analyse, Mindestpreis). Komplexe Geschäftsfälle, insbesondere: Anzahlungen, Abrechnung von Kredit- und Bankomatkarten, Fremdwährungsgeschäfte, Warenverkehr mit dem Ausland, Steuern und Abgaben. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die erforderlichen Arbeitsschritte zur Erstellung des Jahresabschlusses beschreiben; – die grundlegenden Bewertungsvorschriften und Bewertungsgrundsätze anwenden; – die Aufgaben der Anlagenbewertung erklären; – Zugänge und Abgänge des Anlagevermögens in der Buchführung erfassen sowie eine Weiterbehandlung im Rahmen des Jahresabschlusses vornehmen; – die Verbuchung von Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung durchführen; – die Auswirkung der Anlagenbewertung auf Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung erklären; – Anlagegegenstände im Anlageverzeichnis erfassen; – die Verbrauchsermittlung durchführen sowie Bestandsveränderungen inklusive Schwund und Abwertung verbuchen; – komplexe Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung erfassen. Lehrstoff: Jahresabschluss: Grundlagen, Reihenfolge der Abschlussarbeiten, Inventur und Inventar, Bewertungsgrundsätze, Bewertungsmaßstäbe und -regeln. Anlagenbewertung. Bewertung des Umlaufvermögens – Material, Waren (computerunterstützt): Einfache Bewertung (Bestandsveränderung), indirekte Bewertung, Schwund, Abwertung. Komplexe Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung. Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Aufgaben der Forderungsbewertung erklären; – die Forderungen nach der Einbringlichkeit zuordnen und bewerten sowie die Auswirkung der Bewertung von Forderungen auf Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung erläutern; – die Bewertung von Verbindlichkeiten und die entsprechenden Buchungen vornehmen, deren Aufgabe erklären sowie die Auswirkung auf Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung erläutern; – die Aufgabe der Rechnungsabgrenzung erklären, die Art der notwendigen Rechnungsabgrenzung erkennen, die entsprechenden Buchungen durchführen sowie die Auswirkung der Bewertung auf Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung erläutern; – den Erfolg unter Berücksichtigung der Bewertungsarbeiten ermitteln; – eine Erfolgsverteilung für eine Gesellschaftsform erstellen und kontieren; – Unterschiede und Zusammenhänge zwischen Unternehmensrecht bzw. Steuerrecht im Rahmen eines Jahresabschlusses in Grundzügen erklären; – komplexere Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen durchführen sowie komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen. Lehrstoff: Jahresabschluss: Bewertung des Umlaufvermögens bzw. von Forderungen, Bewertung der Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungen, Erfolgsermittlung, Erfolgsverteilung. Unternehmensrecht und Steuerrecht (Grundzüge). Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (vertiefende Übungsbeispiele). Komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung. Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – den Unterschied zwischen Rücklagen, Rückstellungen und Rückständen erklären; – einen Jahresabschluss lesen; – aus dem Jahresabschluss finanzwirtschaftliche bzw. erfolgswirtschaftliche Kennzahlen berechnen und interpretieren; – Kapitalflussrechnungen erstellen und analysieren; – einfache Budgets für touristische Betriebe erstellen; – die Ergebnisse des Jahresabschlusses mit Instrumenten der Gefahrenfrüherkennung (zB Quicktest) auswerten und mögliche Verbesserungsmaßnahmen nennen; – das System der Einkommensteuer erläutern; – die Einkommensteuer berechnen; – komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen; – komplexe betriebswirtschaftliche Aufgabenstellungen (unter Einbeziehung des Lehrstoffes aller Jahrgänge) lösen. Lehrstoff: Rücklagen: Begriffe, Einteilung, Beurteilung aus bilanzpolitischer Sicht, Zuordnung. Jahresabschluss: Darstellung und Aufbereitung von Zahlenmaterial (insbesondere Einzelunternehmen und Personengesellschaften). Errechnung und Interpretation von Kennzahlen. Liquiditätsanalyse. Planungsrechnung (Budget). Steuerrecht: Einkommensteuer (Einkunftsarten, Berechnung). Komplexe Aufgabenstellungen, Case Studies (fächerübergreifend mit „Betriebs- und Volkswirtschaft“). 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Einkommensteuer berechnen; – aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht nennen; – komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen; – komplexe betriebswirtschaftliche Aufgabenstellungen (unter Einbeziehung des Lehrstoffes aller Jahrgänge) lösen. Lehrstoff: Steuerrecht (Einkommensteuer). Aktuelle Entwicklungen. Komplexe Aufgabenstellungen, Case Studies (fächerübergreifend mit dem Gegenstand „Betriebs- und Volkswirtschaft“). Schularbeiten: I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten. II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester. IV. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 8. Semester. V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten, mindestens eine davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Betriebs- und Volkswirtschaft“. 3.6 RECHT IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ausgewählte rechtliche Sachverhalte realistisch einschätzen, lösungsorientiert bearbeiten und verstehen die dazu erforderlichen Rechtsbegriffe; – die jeweilige Rechtslage realistisch einschätzen und sich eine rechtskonforme Meinung bilden; – Strukturen sowie Funktionsweisen der Rechtsdurchsetzung beschreiben und sich Rechtsinformationen beschaffen; – die grundlegenden Rechtsvorschriften und –quellen nennen. Lehrstoff: Einführung in das Bürgerliche Recht. Personen-und Familienrecht. Erbrecht. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ausgewählte rechtliche Sachverhalte realistisch einschätzen, lösungsorientiert bearbeiten und verstehen die dazu erforderlichen Rechtsbegriffe; – die jeweilige Rechtslage realistisch einschätzen und sich eine rechtskonforme Meinung bilden; – Strukturen sowie Funktionsweisen der Rechtsdurchsetzung beschreiben und sich Rechtsinformationen beschaffen; – die entsprechenden Wege der Rechtsdurchsetzung finden. Lehrstoff: Sachenrecht. Internetrecht. Grund- und Menschenrechte. Non-Governmental Organisations (NGOs). V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ausgewählte rechtliche Sachverhalte realistisch einschätzen, lösungsorientiert bearbeiten und verstehen die dazu erforderlichen Rechtsbegriffe; – die grundlegenden Rechtsvorschriften beschreiben; – die jeweilige Rechtslage realistisch einschätzen und sich eine rechtskonforme Meinung bilden; – Strukturen sowie Funktionsweisen der Rechtsdurchsetzung beschreiben und sich Rechtsinformationen beschaffen; Lehrstoff: Schuldrecht. Zivilgerichtsverfahren. Exekutionsrecht. Insolvenzrecht. Schadenersatzrecht. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ausgewählte rechtliche Sachverhalte realistisch einschätzen, lösungsorientiert bearbeiten und verstehen die dazu erforderlichen Rechtsbegriffe; – die grundlegenden Rechtsvorschriften beschreiben; – die jeweilige Rechtslage realistisch einschätzen und sich eine rechtskonforme Meinung bilden; – Strukturen sowie Funktionsweisen der Rechtsdurchsetzung nennen und sich Rechtsinformationen beschaffen; Lehrstoff: Mietrecht. Arbeits- und Sozialrecht. Strafrecht und Strafprozessrecht. 4. GASTRONOMIE UND HOTELLERIE 4.1 ERNÄHRUNG I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können die Grundlagen der Ernährung sowie deren Bedeutung für die Gesundheit und Leistungsfähigkeit erklären; – sind in der Lage das eigene Ernährungsverhalten anhand der Grundsätze einer vollwertigen Ernährung zu beurteilen und zu reflektieren; – können Kenntnisse über Grundnährstoffe, Lebensmittel und deren Qualitätsmerkmale praxisgerecht anwenden; – können themenrelevante, aktuelle sowie fachspezifische Informationen beschaffen, einordnen und beurteilen; – können im Einkaufsprozess saisonalen, regionalen, ökonomischen und ökologischen Grundsätzen folgen; – können die aktuellen Hygienevorschriften und die gute Hygienepraxis beschreiben; – können das theoretische Wissen über Ernährung und Lebensmittel mit der Praxis verknüpfen. Lehrstoff: Grundlagen der Ernährung: Grundsätze der vollwertigen Ernährung, Ernährungsverhalten, Ernährungsformen, Ernährungsmitbedingte Erkrankungen. Nährstoffe (Nährstoffbildung, Energie- und Nährstoffbedarf). Ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung. Bedarf und Bedarfsdeckung. Verdauung und Stoffwechsel. Lebensmittel: Lebensmittel und Inhaltsstoffe, Lebensmittelqualität und -kennzeichnung. Ernährungstrends. Gute Hygienepraxis. 4.2 KÜCHENORGANISATION UND KOCHEN I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – haben eine professionelle Einstellung zur Dienstleistung sowie entsprechen in Kleidung und Erscheinungsbild den Anforderungen der Köchin bzw. des Koches; – können die Grundlagen der Arbeitssicherheit, Hygiene, Ergonomie in der betrieblichen Situation umsetzen; – können das Grundinventar der Küchen (Restaurant- und/oder Großküche) fachgerecht einsetzen; – können die fachtheoretischen Grundlagen der Gartechniken praktisch umsetzen; – können Grundrezepturen fachgerecht zubereiten und mengenmäßig anpassen; – können einfache Portionier- und Anrichtetechniken anwenden; – können wertschätzend mit den verwendeten Lebensmitteln, Arbeitsmaterialien, Betriebsmitteln sowie Geräten umgehen und ökologische Maßnahmen anwenden; – können einfache Arbeitsabläufe organisieren und durchführen; – können das gängige Fachvokabular anwenden. Lehrstoff: Berufsbild Köchin bzw. Koch. Arbeitsabläufe (Vorbereitung, Produktion, Finalarbeiten, usw.). Unfallverhütung, Brandschutz, Erste Hilfe. Hygienevorschriften. Personelle, räumliche und organisatorische Strukturen der Küche. Kücheneinrichtung und moderne Technologie. Einfache Produktionsprozesse (Gartechniken und Zubereitungsarten), Basisrezepturen, wirtschaftliche Küchenführung. Fachvokabular. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – beherrschen einen wertschätzenden Umgang sowie eine situationsgerechte Kommunikation mit den Kolleginnen und Kollegen; – können bei der Durchführung der Arbeitsprozesse verantwortungsvoll in Bezug auf die Gesundheit ihrer Mitmenschen agieren; – können die ökologische und ökonomische Bedeutung von Regionalprodukten erläutern; – können die Kriterien der guten Hygienepraxis umsetzen; – können das Grundinventar der Küchen (Restaurant- und/oder Großküche) fachgerecht einsetzen; – stellen Gerichte der nationalen und regionalen Küche unter Anwendung ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse her (Großküche und/oder Restaurantküche); – können Speisen unter Berücksichtigung ergonomischer, umweltschonender und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen; – können die Qualität von Speisen sensorisch und optisch beurteilen; – können operative Abläufe der Warenwirtschaft beschreiben und setzen diese in Teilbereichen selbstständig um; – beherrschen die gängigsten Fachausdrücke. Lehrstoff: Regionale und österreichische Spezialitäten, einfache Menüs. Operative Abläufe der Warenwirtschaft. Qualitätskontrolle von Speisen. Gute Hygienepraxis. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können mit Lebensmitteln verantwortungsbewusst umgehen und flexibel auf Herausforderungen reagieren; – können grundlegendes theoretisches und praktisches Wissen der Speisenzubereitungen anwenden; – können die Einrichtungen, Geräte sowie Maschinen rationell, sicherheitsbewusst und fachgerecht handhaben; – können das Inventar der Küchen (Restaurant- und/oder Großküche) fachgerecht einsetzen; – stellen Gerichte der nationalen und regionalen Küche unter Anwendung ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse her (Großküche und/oder Restaurantküche); – können die Qualität von Speisen sensorisch und optisch beurteilen; – können die fachtheoretischen Grundlagen der Gartechniken selbstständig in die Praxis umsetzen; – beherrschen grundlegende Aufgaben der Patisserie; – können Produktionsmengen definieren und situationsbezogen anwenden. Lehrstoff: Desserts, Teige und Massen, Fonds, Grundsaucen und Ableitungen, Produktionsmengen, Menüplanung. Qualität von Speisen. Arbeitsprozesse. Gute Hygienepraxis. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können Arbeitsabläufe planen und Arbeiten koordiniert im Team durchführen; – können ihre grundlegenden Kenntnisse von „fair, sozial und nachhaltig“ produzierten Lebensmitteln anwenden sowie ihren Wert für den Menschen und die Umwelt erläutern; – führen Aufgaben aus den Bereichen der internationalen Gastronomie unter Anwendung von Fachkenntnissen und Fertigkeiten selbstständig durch; – können das Inventar der Küchen (Restaurant- und/oder Großküche) fachgerecht einsetzen; – können Speisen unter Berücksichtigung ergonomischer, hygienischer, umweltschonender und wirtschaftlicher Erfordernissen herstellen; – haben grundlegendes, theoretisches Wissen sowie praktische Fertigkeiten, um selbstständig Rezepturen unter saisonalen Aspekten zu erarbeiten und diese nach modernen Zubereitungstechniken umzusetzen; – können die theoretischen Grundlagen der À-la-carte Küche unter Anleitung praktisch umsetzen; – können die Qualität von Speisen sensorisch und optisch beurteilen; – sind in der Lage Arbeitsprozesse in der Betriebsküche und/oder Restaurantküche unter Berücksichtigung der guten Hygienepraxis umzusetzen. Lehrstoff: Internationale Spezialitäten, Jahreszeitenkalender (Verwendung saisonaler Produkte), Menüplanung und moderne Zubereitungstechniken, Warenkorb. Qualität von Speisen. Arbeitsprozesse. Gute Hygienepraxis. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über ein hohes Maß an Teamkompetenz und sind in der Lage ihre eigene Arbeit im Team zu reflektieren; – können Verantwortungskreisläufe in der Küche und in den einzelnen Abteilungen beschreiben; – können das Inventar der Küchen (Restaurant- und/oder Großküche) fachgerecht einsetzen; – setzen Convenience Produkte bedarfsgerecht ein und sind in der Lage diese zu bewerten; – können Speisen unter Berücksichtigung ergonomischer, hygienischer, umweltschonender und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen; – können Lebensmittel, auch mit Computerunterstützung, bestellen, den Hygienebestimmungen entsprechend übernehmen und fachgerecht lagern; – können die verwendeten Lebensmittel nach Qualitätskriterien beurteilen und fachgerecht verarbeiten; – können die Qualität von Speisen sensorisch und optisch beurteilen; – können Grundstrukturen von Catering-, Buffet- und Bankettorganisation beschreiben sowie ausgewählte Varianten praktisch umsetzen. Lehrstoff: Jahreszeitenkalender (Verwendung saisonaler Produkte), Convenience Produkte, Veranstaltungsorganisation (Bankett, Buffet, Catering). Qualitätskriterien und Qualitätssicherung, Qualität von Speisen. Gute Hygienepraxis. Fachspezifische Software. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können selbstständig und verantwortungsbewusst Abläufe planen, organisieren und situationsbezogen reagieren; – können das Inventar der Küchen (Restaurant- und/oder Großküche) fachgerecht einsetzen; – können Speisefolgen unter Zugrundelegung ernährungsphysiologischer Grundsätze sowie der eigenen Kreativität planen, zubereiten und anrichten; – können innovative Gartechniken und Trends in die Abwicklung von Produktionsprozessen einbinden; – können die Qualität von Speisen sensorisch und optisch beurteilen; – können grundlegende Kenntnisse über verschiedene Kostformen anwenden. Lehrstoff: Mehrgängige Speisenfolgen und Menüs, vegetarische Küche und andere Kostformen. Qualität von Speisen. Komplexe Produktionsabläufe. Innovative Gartechniken und Trends. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können Verantwortungskreisläufe in der Küche beschreiben und diese selbstständig organisieren; – können selbstständig Arbeitsabläufe mit anderen Teams unter Berücksichtigung der Kriterien des Zeitmanagements koordinieren; – sind in der Lage auf Beschwerden sowie Reklamationen angemessen und professionell zu reagieren; – können komplexe Arbeitsaufgaben lösen, professionell durchführen und evaluieren; – können mehrgängige Menüs unter Zugrundelegung ernährungsphysiologischer Grundsätze und der eigenen Kreativität planen, zubereiten und anrichten; – können die Qualität von Speisen sensorisch und optisch beurteilen. Lehrstoff: Mehrgängige Menüs. Qualität von Speisen. Komplexe Arbeitsabläufe. Zeitmanagement, Küchenmanagement, Beschwerdemanagement. 4.3 SERVICEORGANISATION, SERVIEREN UND GETRÄNKE I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können das Anforderungsprofil von Restaurantfachfrau bzw. Restaurantfachmann beschreiben und entsprechen dem beruflichen Erscheinungsbild; – können die theoretischen Grundlagen der Unfallverhütung, der Sicherheitsbestimmungen und der aktuellen Hygienerichtlinien beschreiben; – können Fachausdrücke anwenden; – können einfache Servierabläufe unter Anleitung im Restaurant durchführen; – wissen über die grundlegenden Umgangsformen mit dem Gast Bescheid und wenden diese an; – können mit Speisen, Getränken und Arbeitsmaterialien verantwortungsbewusst umgehen; – verfügen über grundlegende Kenntnisse ausgewählter Getränke; – können die rechtlichen Rahmenbedingungen für Produktion, Verkauf und Ausschank von Getränken beschreiben; – können mit Alkohol sachgemäß umgehen und die Gefahren des Alkohols beschreiben. Lehrstoff: Berufsbild Restaurantfachfrau bzw. des Restaurantfachmann. Hygienerichtlinien, Unfallverhütung. Einfaches Getränke- und Weinservice, einfaches Speisenservice, Grundlagen der Serviceorganisation. Tischkultur und Gestaltung, Gedeckarten, Inventar und Mise en place. Serviceablauf, Tragetechniken. Getränke: Einteilung der Getränke, alkoholfreie Getränke, alkaloidhaltige Getränke, Schankanlagen, Gefahren des Alkohols, Bier, Wein. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können die Servierarten und – systeme unter Anleitung fachlich richtig anwenden; – können unter Anleitung ein Bankettservice durchführen; – können die unterschiedlichen nationalen und internationalen Frühstücksgewohnheiten beschreiben sowie die entsprechenden Servierabläufe planen und umsetzen; – können die unterschiedlichen Buffetarten und deren Verrechnungsarten beschreiben; – können ein gehobenes Flaschenweinservice inklusive Mise en place unter Anleitung durchführen; – sind in der Lage passende Getränke einzelnen Gerichten oder Speisenfolgen zuzuordnen; – können erweiterte Kenntnisse über Getränken anwenden; – können die rechtlichen Rahmenbedingungen für Produktion, Verkauf und Ausschank von Getränken beschreiben. Lehrstoff: Servierarten und –systeme, Bankettservice, Buffetarten, Mahlzeiten des Tages. Gehobenes Flaschenweinservice und erweitertes Getränkeservice. Getränke: Korrespondierende Getränke, Wein, Weinland Österreich, ausgewählte internationale Weinanbaugebiete. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können unter Anleitung verschiedene Speisen-, Menü- bzw. Getränkekarten erstellen und gestalten; – können unterschiedliche Bonier- und Abrechnungssysteme anwenden; – können die Aufgaben der Gästebetreuung und -beratung im Restaurant bzw. Kaffeehaus durchführen; – können ein gehobenes Flaschenweinservice inklusive Mise en place selbstständig durchführen; – können Heißgetränke zubereiten und servieren; – haben erweiterte Kenntnisse über ausgewählte Getränke. Lehrstoff: Kaffeehausservice, Restaurantservice, Heißgetränke. Ess- und Trinkgewohnheiten in unterschiedlichen Kulturen. Speise-, Menü- und Getränkekarten. Boniersysteme, Abrechnungssysteme. Getränke: Schaumweine, aromatisierte Weine, Likörweine. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die gängigsten Spezialgedecke beschreiben; – grundlegende Arbeiten am Tisch des Gastes inklusive der notwendigen Vorbereitungsarbeiten unter Anleitung durchführen; – Cocktails unter Anwendung unterschiedlicher Bartechniken zubereiten und eine Mixgetränkekalkulation erstellen; – die zu den jeweiligen Getränken passenden Gläser verwenden; – komplexe Kenntnisse über ausgewählte Getränke anwenden. Lehrstoff: Erweitertes Speisen- und Getränkeservice, gängige Spezialgedecke, grundlegende Arbeiten am Tisch des Gastes. Gläserkunde. Getränke: Die Bar, Barstock, Bargetränke, Spirituosen. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Spezialgedecke beschreiben und dieses Wissen in die Praxis umsetzen; – die Arbeiten am Tisch des Gastes inklusive der notwendigen Vorbereitungsarbeiten unter Anleitung durchführen; – Cocktails unter Anwendung unterschiedlicher Bartechniken zubereiten und eine Mixgetränkekalkulation erstellen; – die zu den jeweiligen Getränken passenden Gläser verwenden; – komplexe Kenntnisse über ausgewählte Getränke anwenden. Lehrstoff: Erweitertes Speise- und Getränkeservice. Spezialgedecke, Arbeiten am Tisch des Gastes. Gläserkunde. Getränke: Die Bar, Bargetränke, Spirituosen. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – den Ablauf verschiedener gastronomischer Veranstaltungen beschreiben; – umfassende Kenntnisse über ausgewählte Getränke sowie die passenden Gläser anwenden; – gehobenes Speisen- und Getränkeservice durchführen; – verkaufsfördernde Maßnahmen erklären; – eine, der gehobenen Gastronomie entsprechende Gästebetreuung inklusive Spezialarbeiten durchführen; – auf Anfragen des Gastes angemessen und professionell reagieren. Lehrstoff: Gehobenes Speisen- und Getränkeservice. Gläserkunde. Veranstaltungswesen. Verkaufsfördernde Maßnahmen im Restaurant, Gästebetreuung. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gehobenes Speisen- und Getränkeservice durchführen; – eine, der gehobenen Gastronomie entsprechende Gästebetreuung inklusive Spezialarbeiten durchführen; – auf Beschwerden des Gastes professionell und angemessen reagieren; – komplexe Kenntnisse handelsüblicher Getränke anwenden. Lehrstoff: Gehobenes Speisen- und Getränkeservice. Gästebetreuung und Beschwerdemanagement. 4.4 WAHLPFLICHTBEREICH: SPEZIALISIERUNG Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie der Lehrstoff sind gemäß der schulautonomen Verteilung entsprechend anzupassen (siehe Abschnitt III Schulautonome Bestimmungen ff.). Modul – „Jungsommelière und Jungsommelier Österreich“ III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Arbeitsaufgaben einer Sommelière bzw. eines Sommeliers beschreiben; – die rechtlichen Grundlagen des österreichischen Weinbaus erläutern; – die Bedeutung, sowie den sachgemäßen Umgang mit Alkohol erklären; – Weinbau- und Kellertechnik der Winzerin bzw. des Winzers beschreiben. Lehrstoff: Arbeitsaufgaben der Sommelière bzw. des Sommeliers, Wein und seine Geschichte, nationale Weinbaugebiete und deren Weine, Weingesetz, natürliche Produktionsfaktoren, Weinerzeugung. Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – österreichische Weinbaugebiete und deren Weine benennen; – ausgewählte internationale Weinbaugebiete und deren Weine beschreiben. Lehrstoff: Österreichisches Weingesetz, österreichische Weinbauregionen und Gebiete, Rebsorten, internationale Weinbaugebiete und deren Weine. Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Getränke, insbesondere Weine, verkosten, beschreiben und analysieren; – österreichische Weintypen erkennen und beschreiben. Lehrstoff: Österreichische Weinbauregionen und Gebiete, internationale Weinbaugebiete und deren Weine, sensorische Beurteilung von Weinen, Harmonie von Speisen und Getränken. Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – österreichische Weintypen erkennen und beschreiben; – Getränke, insbesondere Weine, verkosten, beschreiben und analysieren; – eine Weinkarte erstellen; – Weineinkauf und Lagerung beschreiben und durchführen; – eine Gästeberatung und Gästebetreuung durchführen; – aktuelle Trends in der Weinbauszene beschreiben. Lehrstoff Sensorische Beurteilung von Weinen, Harmonie von Speisen und Getränken, Weinkartengestaltung inklusive Kalkulation. Getränke- bzw. Weineinkauf und Lagerung, Präsentation von Weinen, Umgang mit dem Gast. Komplexe Aufgabenstellungen. Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen. Modul – „Käsekennerin und Käsekenner in Österreich“ III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können einen Überblick über die geschichtliche Entwicklung des Käses geben und die wirtschaftliche Bedeutung von Käse in Geschichte und Gegenwart nennen; – wissen über den Rohstoff Milch Bescheid und können die ernährungsphysiologische Bedeutung von Käse erklären; – können den Weg von der Milch zum Käse beschreiben und das Grundschema der Käseherstellung theoretisch erklären; – können die rechtlichen Bestimmungen hinsichtlich Lebensmittelhygiene nennen. Lehrstoff: Käsegeschichte, Inhaltsstoffe, Milchverarbeitung, Schema der Käseherstellung. Einführung in die Schneidetechnik, Lebensmittelhygiene. Einführung in die Sensorik. Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die sensorische Analyse eines Käses anhand einer Checkliste durchführen; – die für den Käseeinkauf relevanten Faktoren erläutern sowie Käse fachlich richtig verpacken und lagern; – fehlerhafte Käse erkennen und beurteilen; – die Besonderheiten der einzelnen Bundesländer in Bezug auf die Käsetradition erläutern; – die verschiedenen Reifungstypen erklären. Lehrstoff: Reifungstypen, Qualitätsmerkmale, Käseeinkauf, Lagerung. Käseland Österreich. Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Harmonie verschiedener Käsesorten und Getränke erläutern sowie Brot und Beigaben empfehlen; – die verschiedenen Käsetypen, deren Charakteristik und typischen Geschmack beschreiben; – Käse der wichtigsten internationalen Länder beschreiben und deren ursprungsgeschützte Bezeichnungen erklären; – die Möglichkeiten und die Bedeutung des Affinierens beschreiben; – Fachbegriffe verwenden. Lehrstoff: Affinieren, Portionieren von großen Käsestücken, Käsepräsentation in der Gastronomie. Käse und Getränke, Käse und Brot/Gebäck, Käse und Beigaben, Kochen mit Käse. Käse in Europa. Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ein praxisbezogenes Angebot (Wareneinsatz) laut vorgegebener Aufgabenstellung erstellen; – entsprechende Beratung bei der Auswahl des Käseangebotes durchführen und ein Verkaufsgespräch führen; – auf Gästewünsche reagieren und mit Reklamationen umgehen; – ihr Wissen über Käse mit anderen Gegenständen vernetzt anwenden; – einen Käsewagen nach fachlichen Kriterien aufbauen und ein situationsadäquates Käseservice durchführen. Lehrstoff: Gestaltung und Aufbau eines Käsewagens im gehobenen Restaurant, Arbeiten am Käsewagen, Verkaufsgespräch und Beschwerdemanagement. Angebotserstellung, Kalkulation. Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen. Modul – „Jungbarkeeperin und Jungbarkeeper Österreich“ III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Bekleidungsrichtlinien und die unterschiedlichen Anforderungen an das Barpersonal erläutern; – die Gefahren und den sachgemäßen Umgang mit Alkohol beschreiben; – eine Bar-Mise en place selbstständig aufbauen und einfache alkoholfreie Mixgetränke zubereiten; – den geschichtlichen Hintergrund der Bar und der Cocktails sowie die Grundlagen eines Barstocks erklären; – die Verwendung von Bargeräten, -utensilien und -gläsern erklären und diese fachgerecht anwenden; – alkoholfreie Getränke beschreiben und in der Bar fachgerecht verwenden. Lehrstoff: Barpersonal, Gefahren des Alkohols. Bar-Mise en place, Zubereitungsarten von alkoholfreien Mixgetränken, Geschichte der Bar und Cocktails. Grundlagen des Barstock, Bargeräte und –utensilien, Bargläser. Alkoholfreie Getränke. Fachvokabular. Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können unterschiedliche Bartypen und deren Schwerpunkte beschreiben; – sind in der Lage, einfache Mixgetränke mit Garnituren zuzubereiten und können diese den Mixgetränkegruppen zuordnen; – können die Grundlagen der Kalkulation sowie der Barkartengestaltung beschreiben und anwenden; – können alkoholische Getränke beschreiben und in der Bar fachgerecht verwenden. Lehrstoff: Bartypen – Unterteilung, Einrichtung und Ausstattung. Zubereitungsarten von Mixgetränken, einfache Garnituren, Mixgetränkegruppen mit Rezepturen, Barkalkulation. Barkarte (gesetzliche Bestimmungen, Gestaltungsgrundlagen, Aufbau). Schaumweine, aromatisierte Weine und Likörweine. Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können die Bestandteile von Mixgetränken beschreiben und alkoholfreie Eigenkreationen erstellen; – können aktuelle Trends in der Bar erläutern; – können Barmaße erklären und einen Barstock aufbauen; – sind in der Lage, Mixgetränke sowie deren Garnituren zuzubereiten und können diese den Mixgetränkegruppen zuordnen; – können alkoholische Getränke beschreiben und fachgerecht in der Bar verwenden; – können Getränke in Optik und Geruch beschreiben. Lehrstoff: Bestandteile von Mixgetränken, alkoholfreie Eigenkreationen. Trends in der Bar, Showbarkeeping, Barmaße, erweiterter Barstock. Zubereitungsarten von Mixgetränken, Garnituren. Mixgetränkegruppen und Rezepturen. Destillationsverfahren, Spirituosen. Sensorik – CO (Couleur, Odeur). Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Bestandteile von Mixgetränken beschreiben und sind in der Lage, alkoholfreie Eigenkreationen zu erstellen; – verkaufsfördernde Maßnahmen anwenden; – Standardrezepturen jeder Mixgetränkegruppe beschreiben und diese fachgerecht zubereiten; – die Grundlagen der Zigarrenkunde wiedergeben und ein Zigarrenservice beschreiben; – den Aufbau einer Barkarte beschreiben und dieses Wissen anwenden; – können alkoholische Getränke beschreiben und fachgerecht in der Bar verwenden; – können Getränke in Optik und Geruch beschreiben. Lehrstoff: Verkaufsfördernde Maßnahmen, Verkaufsgespräche und Umgang mit Beschwerden. Zubereitungsarten von Mixgetränken, Mixgetränkegruppen und Rezepturen. Zigarren (Arten, Formate, Marken und Service). Barkarte. Spirituosen, Sensorik – CO (Couleur, Odeur). Komplexe Aufgabenstellungen. Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen. 5. BETRIEBSPRAKTIKUM UND ANGEWANDTES PROJEKTMANAGEMENT I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können ihre in den anderen Gegenständen erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden; – zeigen eine professionelle Einstellung zur Dienstleistung und entsprechen in Erscheinungsbild sowie Kleidung den Anforderungen des Berufsbildes; – können Gäste betreuen; – können die Grundlagen der Arbeitssicherheit, der Unfallverhütung, des Hygienemanagements sowie der Abfallbewirtschaftung beschreiben und unter Anleitung praktisch umsetzen; – können unter Anleitung betriebsrelevante Maschinen bedienen; – können einfache Betriebsabläufe in der Gastronomie und Hotellerie erklären; – können unter Anleitung im Team mitarbeiten. Lehrstoff: Betriebsbezogene Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie, Umgang mit dem Gast. Grundlagen Hygiene- und Sicherheitsmanagement. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ihre in den anderen Gegenständen erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden; – unterschiedliche Gästetypen erkennen und auf deren Bedürfnisse eingehen; – unterschiedliche Betriebsstrukturen, die Betriebsabläufe in Beherbergungs- bzw. Verpflegungsbetrieben beschreiben und arbeiten aktiv im Team in den einzelnen Abteilungen mit. Lehrstoff: Betriebsbezogene Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie. Erstellen und Anwenden von Checklisten. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ihre in den anderen Gegenständen erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden; – Umgangsformen situationsgerecht einsetzen und selbstbewusst auftreten; – betriebsbezogene Checklisten erstellen und anwenden; – unterschiedliche Betriebsstrukturen, die Betriebsabläufe in Beherbergungs- bzw. Verpflegungsbetrieben beschreiben und arbeiten aktiv im Team in den einzelnen Abteilungen mit. Lehrstoff: Betriebsbezogene Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie. Erstellen und Anwenden von Checklisten. Gute Hygienepraxis. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die in Theorie und Praxis erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden; – wirtschaftlich denken und handeln; – mit Kritik konstruktiv umgehen, Fehler erkennen und neue Lösungswege entwickeln; – die Grundlagen des Veranstaltungsmanagements beschreiben und anwenden; – gastronomische Veranstaltungen im Team planen, durchführen und evaluieren. Lehrstoff: Betriebsbezogene Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie. Branchenspezifische Software. Veranstaltungsmanagement: Arten, Organisation, Durchführung von gastronomischen Veranstaltungen. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die in Theorie und Praxis erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis, insbesondere im Veranstaltungsmanagement, anwenden; – wirtschaftlich denken und handeln; – konstruktiv mit Kritik umgehen, Fehler erkennen und neue Lösungswege entwickeln; – im Rahmen des Betriebspraktikums eine Führungsrolle im Team übernehmen und diese Tätigkeit reflektieren; – touristische Veranstaltungen im Team planen, durchführen und evaluieren; – die Instrumente des Projektmanagements im Veranstaltungsmanagement anwenden. Lehrstoff: Betriebsbezogene Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie. Branchenspezifische Software. Veranstaltungsmanagement: Arten, Organisation, Durchführung von gastronomischen Veranstaltungen. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis und im Projektmanagement, besonders im Bereich Hotellerie und Gastronomie, selbstständig anwenden; – projektbezogen in verschiedenen Positionen und Funktionen teamorientiert mitarbeiten; – im Rahmen des Betriebspraktikums unter Anleitung eine Führungsrolle im Team übernehmen sowie die Leistungen der Teammitglieder koordinieren und evaluieren; – aufbauend auf erworbenen Basiswissen, flexibel auf Herausforderungen reagieren und betriebsrelevante Entscheidungen treffen; – die Instrumente des Projektmanagements im Veranstaltungsmanagement anwenden. Lehrstoff: Betriebsbezogene Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie. Projektmanagement in Hotellerie und Gastronomie. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis und im Projektmanagement, im Bereich Hotellerie und Gastronomie, selbstständig anwenden; – projektbezogen in verschiedenen Positionen und Funktionen teamorientiert mitarbeiten; – im Rahmen des Betriebspraktikums eine Führungsrolle unter Anleitung im Team übernehmen sowie die Leistungen der Teammitglieder koordinieren und evaluieren; – aufbauend auf erworbenen Basiswissen, flexibel auf Herausforderungen reagieren und betriebsrelevante Entscheidungen treffen; – die Instrumente des Projektmanagements im Veranstaltungsmanagement anwenden. Lehrstoff: Betriebsbezogene Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie. Projektmanagement in Hotellerie und Gastronomie. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis und im Projektmanagement, im Bereich Hotellerie und Gastronomie, selbstständig anwenden; – projektbezogen in verschiedenen Positionen und Funktionen teamorientiert mitarbeiten; – im Rahmen des Betriebspraktikums eine Führungsrolle unter Anleitung im Team übernehmen sowie die Leistungen der Teammitglieder koordinieren und evaluieren; – aufbauend auf erworbenen Basiswissen, flexibel auf Herausforderungen reagieren und betriebsrelevante Entscheidungen treffen; – die Instrumente des Projektmanagements im Veranstaltungsmanagement anwenden. Lehrstoff: Betriebsbezogene Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie. Projektmanagement in Hotellerie und Gastronomie. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis und im Projektmanagement, im Bereich Hotellerie und Gastronomie, selbstständig anwenden; – projektbezogen in verschiedenen Positionen und Funktionen teamorientiert mitarbeiten; – im Rahmen des Betriebspraktikums eine Führungsrolle unter Anleitung im Team übernehmen sowie die Leistungen der Teammitglieder koordinieren und evaluieren; – aufbauend auf erworbenen Basiswissen, flexibel auf Herausforderungen reagieren und betriebsrelevante Entscheidungen treffen; – die Instrumente des Projektmanagements im Veranstaltungsmanagement anwenden. Lehrstoff: Betriebsbezogene Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie. Projektmanagement in Hotellerie und Gastronomie. 6. BEWEGUNG UND SPORT; SPORTLICHE ANIMATION Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung. Bereich Sportliche Animation Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler sollen zielgruppenspezifische Freizeitaktivitäten unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten planen, organisieren und durchführen können. Didaktische Grundsätze: Es sind praktisch-methodische Übungen durchzuführen. Die theoretischen Grundlagen der Animation sollen fächerübergreifend in die Praxis umgesetzt werden. Dem Grundsatz einer effektiven Unterrichtsführung soll durch die Vielfalt der Organisationsformen und Unterrichtsmethoden entsprochen werden, mit allen Möglichkeiten des klassen-, schulstufen- oder schulartübergreifenden Unterrichts, zB in Gruppen mit Wahlsportarten. Dabei soll der Bereich der Animation verstärkt erarbeitet werden. B. Verbindliche Übung PERSÖNLICHKEITSENTWICKLUNG, KOMMUNIKATION UND PSYCHOLOGIE I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – grundlegende Kompetenzen in den Kommunikationsarten vorweisen; – unterschiedliche Kommunikationstechniken situationsadäquat umsetzen; – grundlegende Kommunikationsmethoden in unterschiedlichen Kommunikationsformen anwenden; – verständlich und situationsadäquat in Standardsprache formulieren und argumentieren; – Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation anwenden; – unterschiedliche Formen des Konfliktmanagements beschreiben; – konstruktiv mit allfälligen Vorurteilen und stereotypen Rollenzuschreibungen umgehen; – grundlegende Merkmale einer Präsentation beschreiben und mit Medienunterstützung zielgruppengerecht einsetzen; – Grundwissen zur Selbstorganisation praktisch umsetzen; – Ziele definieren und Strategien zur Zielerreichung planen; – Möglichkeiten der Stressbewältigung individuell einsetzen; – Techniken des Lernens für sich anwenden; – im Team arbeiten sowie Prozesse bzw. Interaktionen in Gruppen erkennen und beschreiben; – Respekt gegenüber kultureller Vielfalt zeigen; – die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlecht oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln. Lehrstoff: Kommunikationsarten (Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation). Kommunikationstechniken (Ich-Botschaften, aktives Zuhören, Feedback nehmen und geben, Fragetechniken, gewaltlose Kommunikation, konstruktive Gesprächsführung). Unterschiedliche Kommunikationsformen (Telefonieren, Diskutieren, Debattieren, Moderieren und Arbeiten im Team). Umgang mit Konflikten (Grundkenntnisse im Umgang mit Konflikten). Präsentation (Inhaltliche Planung, Strukturierung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation, Medieneinsatz, rhetorische Mittel). Selbstorganisation (Grundlagen des Zeitmanagements, Ziele und Strategien zur Zielerreichung, Möglichkeiten der Stressbewältigung). Lernen lernen (Kriterien nachhaltigen Lernens). Teamfähigkeit (Eigen- und Fremdwahrnehmung, soziale Rollen und Stereotypen, Möglichkeiten der Erweiterung von Handlungsspielräumen, zum Mitgestalten anregen und anleiten, Respekt gegenüber kultureller Vielfalt). II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können ausgewählte psychologische Sachverhalte bzw. Phänomene aus den Themengebieten Grundlagen der Psychologie, Entwicklungspsychologie, Wahrnehmung, Gedächtnis und Lernen erläutern (Reproduktionsaspekt), auf Beispiele aus Alltag und Beruf anwenden (Transferaspekt) und kritisch reflektieren sowie diskutieren (Reflexionsaspekt); – können die Vielfalt von Erklärungsansätzen in der Psychologie als Chance erkennen; – verstehen fachspezifische Terminologie, können diese verwenden sowie einfache Texte analysieren; – können eigene Stärken bzw. Schwächen erkennen und diese richtig einschätzen. Lehrstoff: Einführung: Grundlagen der Psychologie, Richtungen und Methoden, Grundlagen der Wissenschaftstheorie. Wahrnehmung und soziale Wahrnehmung. Gedächtnis und Lernen. Entwicklungspsychologie (Ausgewählte Aspekte). 4. Semester -Kompetenzmodul 4 : Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können ausgewählte psychologische Sachverhalte bzw. Phänomene aus der Persönlichkeits- und Sozialpsychologie erläutern (Reproduktionsaspekt), auf Beispiele aus Alltag und Beruf anwenden (Transferaspekt) sowie kritisch reflektieren und diskutieren (Reflexionsaspekt); – können die Vielfalt von Erklärungsansätzen in der Psychologie als Chance erkennen; – können Problemlösungs-und Kreativitätsstrategien anwenden; – verstehen fachspezifische Terminologie, können diese verwenden sowie einfache Texte analysieren; – können eigene Stärken bzw. Schwächen erkennen und diese richtig einschätzen. Lehrstoff: Problemlösen, Kreativität. Konflikte, Aggression, Motivation, Emotion. Sozialpsychologie, Persönlichkeitspsychologie (Ausgewählte Aspekte). C. Pflichtpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ergänzend zu den in der Ausbildung bisher erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten in einem facheinschlägigen Unternehmen (vorzugsweise in Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft) jene Gewandtheit der Berufsausübung vertiefen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht; – die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen; – einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben erhalten; – Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umreißen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen; – sich Vorgesetzten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt und selbstsicher präsentieren; – aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen erwerben. Zeitlicher und sachlicher Rahmen: Vor Eintritt in den V. Jahrgang im Ausmaß von 32 Wochen (Vollzeit) in Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferien während der Semester im Mindestausmaß von einer Woche zulässig. D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze: Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen. Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. E. Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe: Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen. Lehrstoff: Wie in der jeweiligen Klasse des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind. Didaktische Grundsätze: Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Lernenden im Allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu. Ständige Kontaktnahme mit den Lehrenden des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes. Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden. F. Fakultatives Praktikum Bildungs- und Lehraufgabe, zeitlicher und sachlicher Rahmen, didaktische Grundsätze: Wie beim Pflichtpraktikum, jedoch mit folgenden Abweichungen: Bei ausreichender Relevanz, die von der Schule zu beurteilen ist, ist ein Vermerk über die Ablegung des fakultativen Praktikums in das Reife- und Diplomprüfungszeugnis aufzunehmen. G. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1. Deutsch in der Deutschförderklasse Wie Anlage A1 Abschnitt VI Unterabschnitt D Z 1 2. Religion Wie Abschnitt V 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung Für die weiteren Pflichtgegenstände bzw. für die verbindliche Übung sind die jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt A bzw. Unterabschnitt B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe und die didaktischen Grundsätze gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt D anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers. Beachte für folgende Bestimmung zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 3 idF BGBl. II Nr. 250/2021 Anlage B4 HÖHERE LEHRANSTALT FÜR TOURISMUS – AUFBAULEHRGANG I. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) A. Pflichtgegenstände Wochenstunden Lehrverpflichtungsgruppe Jahrgang I. II. III. Summe 1. Religion/Ethik 12 2 2 2 6 (III)/III 2. Allgemeinbildung und Sprache 2.1 Deutsch 3 3 3 9 (I) 2.2 Englisch 4 3 3 10 (I) 2.3 Zweite lebende Fremdsprache 2 3 4 4 4 12 (I) 2.4 Geschichte und Politische Bildung 0 0 3 3 III 2.5 Naturwissenschaften 4 und Lebensmitteltechnologie 2 0 0 2 III 2.6 Angewandte Mathematik 5 4 3 4 11 (I) 3. Tourismus und Wirtschaft 3.1 Tourismusgeografie und Reisebüro 0 2 2 4 III 3.2 Tourismusmarketing und Kundenmanagement 6 0 3 2 5 II 3.3 Kunst und Kultur 0 0 2 2 III 3.4 Betriebs- und Volkswirtschaft 7 2 2 2 6 I 3.5 Rechnungswesen und Controlling 6 3 2 2 7 I 3.6 Recht 0 0 2 2 III 4. Alternativer Pflichtbereich 4.a Gastronomie und Hotellerie 4.a.1 Küchenorganisation, Kochen und Ernährung 3 2 0 5 IVa 4.a.2 Serviceorganisation, Servieren und Getränke 3 2 0 5 IVa 4.a.3 Wahlpflichtbereich Spezialisierung 8 9 0 2 1 3 IVa 4.b Tourismusmanagement und Seminare 4.b.1 Tourismusmanagement 2 2 0 4 II 4.b.2 Seminare 4 2 0 6 I-IV 4.b.3 Wahlpflichtbereich: Spezialisierung 8 9 0 2 1 3 IVa 5. Betriebspraktikum und angewandtes Projektmanagement 10 3 3 3 9 IVa 6. Bewegung und Sport; Sportliche Animation 2 2 1 5 (IVa) Gesamtwochenstundenzahl Alternativer Pflichtbereich 4.a 35 35 36 106 Gesamtwochenstundenzahl Alternativer Pflichtbereich 4.b 35 35 36 106 B. Pflichtpraktikum Insgesamt 16 Wochen vor Eintritt in den III. Jahrgang C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 11 D. Förderunterricht 9 E. Fakultatives Praktikum 4 Wochen vor Eintritt in den III. Jahrgang _________________________ 1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden. 2 In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen. 3 Im III. Jahrgang werden je eine Wochenstunde Englisch und Zweite Lebende Fremdsprache von den jeweiligen Lehrkräften mit dem Ziel der mehrsprachigen Kompetenzerweiterung gemeinsam unterrichtet. 4 Biologie und Ökologie, Chemie und Physik. 5 Mit Technologieunterstützung. 6 Mit Computerunterstützung. 7 Im Hinblick auf die gemeinsame Klausur sind die Gegenstände Betriebs- und Volkswirtschaft und Rechnungswesen und Controlling zumindest im III. Jahrgang organisatorisch zu verbinden. 8 Folgende Module stehen zur Wahl: Jungsommelière und Jungsommelier Österreich, Käsekennerin und Käsekenner in Österreich oder Jungbarkeeperin und Jungbarkeeper Österreich. 9 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach der Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 2-3 Wochenstunden festgelegt werden. 10 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach der Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 4-9 Wochenstunden festgelegt werden. 11 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III). 12 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. F. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände Wochenstunden pro Semester Lehrverpflichtungsgruppen 1. Deutsch in der Deutschförderklasse 20 (I) 2. Religion 2 (III) 3. Weitere Pflichtgegenstände 1 x 2 Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand Gesamtwochenstundenzahl x 3 Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 ______________________________ 1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Tourismus – Aufbaulehrgang; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände erfolgt durch die Schulleitung. 2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl. 3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Tourismus – Aufbaulehrgang. 4 Gemäß Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Tourismus – Aufbaulehrgang. II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Der Aufbaulehrgang für Tourismus hat im Sinne der §§ 65 und 72 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) die Aufgabe, in einem dreijährigen Bildungsgang Personen, die eine dreijährige Fachschule gem. SchOG (Fachschule für wirtschaftliche Berufe, Hotelfachschule, Tourismusfachschule, Fachschule für Mode, technische und kunstgewerbliche Fachschule, Handelsschule, Fachschule für Sozialberufe) oder die Gastgewerbefachschule erfolgreich abgeschlossen haben, zum Bildungsziel der fünfjährigen Höheren Lehranstalt für Tourismus zu führen. Dies gilt auch für Absolventinnen und Absolventen einer Lehre in den Berufen Köchin bzw. Koch, Restaurantfachfrau bzw. Restaurantfachmann, Gastronomiefachmann bzw. Gastronomiefachfrau, Hotel- und Gastgewerbeassistentin bzw. Hotel- und Gastgewerbeassistent oder Reisebüroassistentin bzw. Reisebüroassistent mit erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung, soweit sie einen Vorbereitungslehrgang gemäß § 59 Abs. 1 Z 2 lit. a SchOG erfolgreich absolviert haben. Absolventinnen und Absolventen der Tourismusfachschulen, der Fachschulen für Mode, der technischen und kunstgewerblichen Fachschulen, der Handelsschulen und Fachschulen für Sozialberufe sowie Absolventinnen und Absolventen der Lehrberufe Köchin und Koch, Restaurantfachfrau und Restaurantfachmann, Hotel- und Gastgewerbeassistentin bzw. Hotel- und Gastgewerbeassistent oder Reisebüroassistentin und Reisebüroassistent müssen verpflichtend den Pflichtgegenstandsbereich „Gastronomie und Hotellerie“ besuchen. Restaurantfachfrauen bzw. Restaurantfachmänner sind vom Unterricht im Pflichtgegenstand „Serviceorganisation, Servieren und Getränke“ und von der Vorprüfung im Teilbereich „Restaurant“ befreit, Köchinnen bzw. Köche sind vom Unterricht im Pflichtgegenstand „Küchenorganisation, Kochen und Ernährung“ und der Vorprüfung im Teilbereich „Küche“ befreit. Absolventinnen und Absolventen der Fachschulen für wirtschaftliche Berufe und der Hotelfachschulen sowie Absolventinnen und Absolventen des Lehrberufes Gastronomiefachfrau/-mann müssen verpflichtend den alternativen Pflichtgegenstandsbereich „Tourismusmanagement und Seminare“ besuchen und sind von der Vorprüfung befreit. Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung sowohl im Hinblick auf die Studierfähigkeit als auch hinsichtlich der Bereitschaft zu lebenslangem Lernen. Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen – Allgemeinbildung und Sprache, – Tourismus und Wirtschaft, – Gastronomie und Hotellerie oder – Angewandtes Tourismusmanagement und Seminare, – Betriebspraktikum und angewandtes Projektmanagement sowie – Fachpraxis und Praktika sollen die Absolventinnen und Absolventen zu kritischem und kreativem Denken und verantwortungsvollem Handeln befähigt werden. Absolventinnen und Absolventen des Aufbaulehrgangs für Tourismus verfügen über mindestens 16 Wochen einschlägige Berufserfahrung. Absolventinnen und Absolventen des Aufbaulehrgangs für Tourismus haben Einblick in die politischen Prozesse auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene und verfügen über Kompetenzen in transkultureller Kommunikation. Sie sind zu ökologisch bewusstem und nachhaltigem Handeln befähigt. Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, der eigenen und den anderen Kulturen, transkulturellen Gesellschaften, sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ alltägliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten. LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ENGLISCH Die Schülerinnen und Schüler – erreichen in Englisch das Niveau des Independent Users B2 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R
(98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängend sprechen sowie in der Fertigkeit Schreiben; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden; – nehmen im Sinne einer individuellen Bildungsplanung Angebote wahr, in einzelnen Bereichen das Niveau des Proficient Users C1 zu erreichen. Hören Die Schülerinnen und Schüler können – im direkten Kontakt und in den Medien Hauptaussagen und wichtige Details verstehen, wenn Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen) gesprochen wird und wenn es um vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im alltäglichen, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet; – im eigenen Interessens- und Fachgebiet auch Fachdiskussionen verstehen; – längeren Redebeiträgen und komplexer Argumentation folgen, sofern die Thematik einigermaßen vertraut ist und der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist. Lesen Die Schülerinnen und Schüler – können selbstständig lesen, Lesestil und -tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen und geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen; – verfügen über einen großen Lesewortschatz, haben aber möglicherweise Schwierigkeiten mit seltener gebrauchten Wendungen; – können lange und komplexe Texte zu allgemeinen und berufsspezifischen Themen aus vertrauten Themenbereichen im Wesentlichen verstehen und ihnen Informationen, Gedanken, Meinungen und Haltungen entnehmen; – können rasch den Inhalt und die Wichtigkeit von Nachrichten, Artikeln, Berichten und anderen Schriftstücken zu einem breiten Spektrum von Themen erfassen und entscheiden, ob sich ein genaueres Lesen lohnt. An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – können flüssig und wirkungsvoll über ein breites Spektrum von allgemeinen, kulturellen, beruflichen, gesellschaftlich und bedeutsamen Themen sprechen; – dabei die Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen hervorheben, Standpunkte begründen und verteidigen sowie Zusammenhänge zwischen Ideen deutlich machen; – sich so spontan und fließend verständigen, dass ein Gespräch mit „Native Speakers“ ohne größere Anstrengungen auf beiden Seiten gut möglich ist; der Grad an Formalität ist den Umständen angemessen. Zusammenhängend sprechen Die Schülerinnen und Schüler können – Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets klar, geordnet und detailliert beschreiben, darstellen und präsentieren; – dabei wichtige Punkte und relevante Details hervorheben, bestimmte Aspekte genauer ausführen, einen Standpunkt erläutern und alles mit einem angemessenen Schluss abrunden; – flüssig, klar und detailliert über Erlebnisse und Erfahrungen, Ideen oder Lektüre aus dem alltäglichen, schulischen und beruflichen Umfeld berichten. Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – klare, strukturierte Texte zu verschiedenen Themen aus ihrem Interessens- und Fachgebiet verfassen; – dabei Standpunkte angemessen darstellen, Entscheidendes hervorheben, Informationen und Argumente aus verschiedenen Quellen zusammenführen und gegeneinander abwägen; – in schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und öffentlichen Bereich Neuigkeiten und Standpunkte mitteilen, Gedanken zu abstrakten und kulturellen Themen ausdrücken, Informationen geben oder erfragen; – können sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken; – sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen; – die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – die textsortenadäquaten Konventionen der Gestaltung und Gliederung einhalten. Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen: 1. Linguistische Kompetenzen: Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein) Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über ein hinreichend breites Spektrum sprachlicher Mittel, um klare Beschreibungen zu geben, Standpunkte auszudrücken und etwas zu erörtern; – suchen dabei nicht auffällig nach Worten und verwenden einige komplexe Satzstrukturen. Lexikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet und in den meisten allgemeinen Themenbereichen; – können Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden; Lücken im Wortschatz können dennoch zu Zögern und Umschreibungen führen; – verwenden den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern. Grammatikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen. Phonologische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation erworben. Orthographische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen. 2. Soziolinguistische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und die betreffenden Personen angemessen ist. 3. Pragmatische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um – Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie wirksam zwischen Sprecher- und Hörerrolle zu wechseln; – in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten. Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden. LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE Die Schülerinnen und Schüler – erreichen in der zweiten lebenden Fremdsprache das Niveau des Independent Users B1 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R
(98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängend sprechen sowie in der Fertigkeit Schreiben; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden; – nehmen im Sinne einer individuellen Bildungsplanung Angebote wahr, in einzelnen Bereichen das Niveau des Independent Users B2 zu erreichen. Hören Die Schülerinnen und Schüler können – die Hauptaussagen und Einzelinformationen verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen) über vertraute Dinge gesprochen wird, denen man normalerweise bei der Arbeit, in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet; – auch kurze Erzählungen und Berichte verstehen; – im eigenen Interessens- und Fachgebiet aus berufsbezogenen Texten relevante Informationen entnehmen; – längeren Redebeiträgen folgen, sofern die Thematik vertraut ist sowie der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist. Lesen Die Schülerinnen und Schüler können – unkomplizierte Texte zu vertrauten allgemeinen, alltäglichen und berufsspezifischen Themen im Wesentlichen verstehen und ihnen relevante Informationen und Standpunkte entnehmen; – geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen. An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – ein breites Spektrum einfacher sprachlicher Mittel einsetzen, um die meisten Situationen des alltäglichen und beruflichen Alltags zu bewältigen; – in einfacher Form ohne Vorbereitung an Gesprächen über Themen teilnehmen, die vertraut sind, interessieren oder sich auf das alltägliche Leben beziehen (zB Familie, Hobbys, Arbeit, Reisen); – Meinungen ausdrücken und Informationen austauschen. Zusammenhängend sprechen Die Schülerinnen und Schüler können – sich relativ flüssig und zusammenhängend auf unkomplizierte Weise zu Themen aus ihren Interessensgebieten äußern; – Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets beschreiben oder präsentieren, indem sie die einzelnen Punkte linear aneinanderreihen. Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen aus ihrem Interessensgebiet verfassen, indem sie einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbinden; – sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken; – sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen; – die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen. Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen: 1. Linguistische Kompetenzen: Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein) Die Schülerinnen und Schüler verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten. Lexikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen. Grammatikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. Gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation. Phonologische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar. Orthographische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt. 2. Soziolinguistische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler – können ein breites Spektrum von Sprachfunktionen realisieren und auf sie reagieren, indem sie die dafür gebräuchlichsten Redemittel benutzen und dabei zwischen formellem und informellem Register unterscheiden; – sind sich der wichtigsten Höflichkeitskonventionen bewusst und handeln entsprechend; – sind sich der wichtigsten Unterschiede zwischen den Sitten und Gebräuchen, den Einstellungen, Werten und Überzeugungen in der betreffenden Gesellschaft und ihrer eigenen bewusst und achten auf entsprechende Signale. 3. Pragmatische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um – einfache Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, mit Unterstützung des Kommunikationspartners in Gang zu halten und zu beenden; – das Wort zu ergreifen, wenn eine Situation im alltäglichen oder beruflichen Bereich es dringend erfordert; – beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten. Die Schülerinnen und Schüler können eine begrenzte Anzahl von Verknüpfungsmitteln verwenden, um eine Reihe kurzer und einfacher Einzelelemente zu einer linearen, zusammenhängenden Äußerung zu verbinden. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS TOURISMUS UND WIRTSCHAFT Die Schülerinnen und Schüler – nehmen die Wirtschaft, insbesondere die Tourismus- und Freizeitwirtschaft, sowie ihre Rahmenbedingungen als einen im steten Wandel begriffenen Teil der Gesellschaft wahr und können aktiv an einer lebenswerten, demokratischen und kooperativen Gemeinschaft teilnehmen; – können regionale, nationale und globale Zusammenhänge im kulturellen, wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Kontext verstehen, diese erklären und argumentieren; – können gesellschaftspolitische bzw. gesamtwirtschaftliche Konzepte, Modelle und Positionen vergleichend gegenüberstellen; – können sich mit künstlerischen, kulturellen sowie touristischen Erscheinungsformen offen und kritisch auseinandersetzen; – können Denk- und Verhaltensweisen anderer Gesellschaften und Kulturen beschreiben sowie interkulturelles Wissen in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft umsetzen; – können die Zusammenhänge sozialer, ökologischer und ökonomischer Nachhaltigkeit beschreiben und entsprechend handeln; – können in ihren verschiedenen Rollen (Unternehmer/in, Arbeitnehmer/in, Teammitglied, Bürger/in, Konsument/in usw.) verantwortungsbewusst agieren und die Konsequenzen ihres Handelns einschätzen sowie reflektieren; – können wirtschaftliche und rechtliche, besonders touristisch relevante Sachverhalte lösungsorientiert bearbeiten; – können kulturelle, wirtschaftliche und politische Informationen verstehen und diese interpretieren und kommunizieren; – können berufsspezifische Informations- und Kommunikationstechnologien effizient nutzen und verantwortungsbewusst und rechtskonform einsetzen; – verfügen über eine professionelle Einstellung zum Berufsfeld der Tourismus- und Freizeitwirtschaft; – können unternehmerisch und dienstleistungsorientiert denken und handeln. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS ALTERNATIVER PFLICHTBEREICH Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über eine professionelle Einstellung zur Dienstleistung und entsprechen in ihrem Erscheinungsbild den beruflichen Erfordernissen; – verfügen über Teamfähigkeit, sowie Problemlösekompetenz und sind in der Lage eigenverantwortlich zu handeln, Feedback zu geben und anzunehmen; – verfügen über Leistungsbereitschaft und eine realistische Selbsteinschätzung; – können die Bedeutung eines wertschätzenden und offenen Umgangs mit Mitmenschen sowie anderen Kulturen und Religionen erläutern; – können korrekte Umgangsformen anwenden; – können berufsspezifische Aufgaben lösen, sowie Fachkenntnisse und Fertigkeiten in der Gastronomie und Hotellerie einsetzen und anwenden; – können in ihrem beruflichen Handeln kaufmännische Grundlagen der Wirtschaftlichkeit, Regionalität und Nachhaltigkeit anwenden; – können ernährungsphysiologisch vernetzt denken und dieses Wissen praxisorientiert einsetzen; – sind in der Lage, entsprechend der beruflichen Position Verantwortung zu übernehmen, leiten selbstständig Arbeitsprozesse und evaluieren diese; – verstehen das Fachvokabular und setzen dieses in der betrieblichen Kommunikation richtig ein; – können relevante Gesetze und Vorschriften, sowie Maßnahmen der Qualitätssicherung beschreiben und diese ökonomisch und ökologisch in betrieblichen Situationen anwenden; – können Instrumente der Arbeitsorganisation und branchenspezifische Software einsetzen. III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen: Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen im Stamm- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichtes. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang an einem bestimmten Schulort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die personellen, räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten. Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen. Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel: Das Gesamtwochenstundenausmaß der folgenden Pflichtgegenstände kann im angeführten Rahmen verändert werden: a) „Wahlpflichtbereich Spezialisierung“: 2 bis 3 Wochenstunden b) „Betriebspraktikum und angewandtes Projektmanagement“: 4 bis 9 Wochenstunden. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie der Lehrstoff in den Pflichtgegenständen (lit. a und b) ist jeweils auf das Mindestausmaß der Wochenstunden ausgerichtet, eine Erhöhung der Wochenstunden dient daher der Vertiefung der bereits erworbenen Kompetenzen bzw. der Erweiterung um zusätzliche Kompetenzen. Die daraus gegebenenfalls frei werdenden Wochenstunden (max. 6) sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen: 1. Schulautonome Vertiefung: Es muss entweder – innerhalb eines Clusters ein neuer Pflichtgegenstand mit mindestens 3 Wochenstunden eingeführt werden oder – das Wochenstundenausmaß der Pflichtgegenstände innerhalb eines Clusters oder der Pflichtgegenstände „Betriebspraktikum und angewandtes Projektmanagement“ oder „Bewegung und Sport; Sportliche Animation“ um mindestens 3 Wochenstunden erhöht werden. 2. Darüber hinaus kann mit den allenfalls verbleibenden schulautonomen Wochenstunden das Wochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände erhöht werden. 3. Im Rahmen der schulautonomen Abweichungen bestehen darüber hinaus folgende Bestimmungen zur Gestaltung von Wahlpflichtbereichen für die Schülerinnen und Schüler (Schüler/innen-Autonomie). Dabei sind jedenfalls die geltenden Eröffnungs- und Teilungszahlen und die Möglichkeit einer übergreifenden Führung in Paralleljahrgängen zu berücksichtigen:
(1) Von den nach Z 1 verwendeten Wochenstunden können maximal 2 Wochenstunden zum Angebot eines Wahlpflichtbereiches mit 2 Wahlmöglichkeiten herangezogen werden, und/oder
(2) Von den nach Z 2 verwendeten Wochenstunden können bis zu 2 Wochenstunden – maximal jedoch das Wochenstundenausmaß der vorgenommenen Erhöhung – zum Angebot eines Wahlpflichtbereiches mit 2 Wahlmöglichkeiten verwendet werden. 4. Die 6 Wochenstunden des Pflichtgegenstandes Seminare im alternativen Pflichtgegenstandsbereich 4b sind zur Schaffung von maximal drei neuen Pflichtgegenständen mit mindestens 2 Wochenstunden und/oder einer Verbindlichen Übung zu verwenden. 5. Im „Wahlpflichtbereich Spezialisierung“ sind die am Schulstandort angebotenen Module bzw. das angebotene Modul schulautonom festzulegen. Es können auch mehrere Module, unter Einhaltung der Ressourcen und der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, angeboten werden; in diesem Fall müssen die Schülerinnen und Schüler eines der angeboten Module wählen. Wird der „Wahlpflichtbereich: Spezialisierung“ in der Maximalvariante der Normstundentafel (3 Wochenstunden) geführt, sind analog zum Lehrplan der Hotelfachschule zwei Module zu führen. Es gelten in diesem Fall die schulautonomen Bestimmungen der Hotelfachschule. Die Bildungs- und Lehraufgaben, sowie der Lehrstoff sind passend zur schulautonom gewählten Blockung bzw. Stundenverschiebung zu verteilen. Im Aufbaulehrgang besteht zudem die Möglichkeit für Schülerinnen und Schüler, welche bereits zwei dieser vorgegebenen Spezialisierungen erworben haben, schulautonom zusätzliche Angebote für Spezialisierungen anzubieten. Es sind grundsätzlich nur Stundenerhöhungen durch ganze (Jahres-)Wochenstunden möglich. Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Jahrgängen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern eines Jahrganges verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten, dh. die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen. Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung in den einzelnen Jahrgängen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung von 106 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden. Für sämtliche schulautonome Angebote gilt die Einhaltung der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung. Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe des Pflichtgegenstandes sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Lernergebnisse des Clusters schulautonom festzulegen. Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände bzw. der Verbindlichen Übung erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff des Pflichtgegenstandes bzw. der Verbindlichen Übung schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenzen). Auch sind die Lernergebnisse des Clusters zugrunde zu legen. Pro Jahrgang kann 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Jahrgängen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal drei. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde. Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (I. bis III. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten. Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes: Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Schulstufen ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt. Alternativer Pflichtgegenstandsbereich Tourismusmanagement und Seminare: Die Seminare (eines oder mehrere) dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen. Werden an der Schule (in den einzelnen Jahrgängen) ein oder mehrere Seminar/e geführt, so hat deren Auswahl sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und ihres Stundenausmaßes schulautonom zu erfolgen. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht: Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind. Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL): Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen sind die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“ und eine allenfalls schulautonom eingeführte weitere lebende Fremdsprache) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Klassen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. mit der schulautonom eingeführten lebenden Fremdsprache zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 16 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz. IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Der Lehrplan des Aufbaulehrgangs für Tourismus baut auf den im Allgemeinen Bildungsziel genannten Ausbildungen auf. Die dort erworbenen Kompetenzen sind möglichst früh zu diagnostizieren und diese Ergebnisse im Unterricht zu berücksichtigen. Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen sowie die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten bzw. auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen. Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen, sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung, usw. Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Unterrichtsqualität: Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht. Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes. Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung, Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen. Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen. Unterrichtsplanung: In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten: – Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Lernergebnisse der Cluster und die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie gegebenenfalls vorhandene Bildungsstandards. – Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrenden einer Klasse bzw. des Bildungsganges bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein. – Die Koordination erfordert organisatorische Rahmenbedingungen, die herzustellen sind. – Die Individualität der Lernenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Lernenden ausgegangen werden, um sicher zu stellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten). – Der Unterricht ist auf den Kompetenzerwerb auszurichten, wobei die Kompetenzen über die Schulstufen und Semester systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen. – In die Unterrichtsgestaltung sind situative Aufgabenstellungen einzubauen, die der beruflichen Realität entnommen und methodisch aufbereitet werden. Dadurch soll die Identifikation der Lernenden mit berufsrelevanten Funktionen und ihre Handlungsfähigkeit entwickelt und gefördert werden. – Wesentlich sind die Vermittlung von Fachwissen sowie die Förderung der Entwicklung von Werthaltungen und Schlüsselkompetenzen. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Der Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Lernenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken. – Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis – Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Lernenden fördert das Gelingen dieses Transfers. – Um alle Lernenden zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können, empfiehlt sich, am Beginn des 1. Jahrganges die Durchführung von Projektunterricht oder Schulveranstaltungen, die der Sicherung grundlegender sozialer und personaler Kompetenzen (zB Teambildung, Eigenverantwortlichkeit, Lernen, gewaltfreie Kommunikation) dienen. – Fehler sind möglichst als förderliche Lernanlässe zu nutzen. Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen sind dabei zu nützen. Die zur Verfügung stehenden Diagnoseinstrumente sind als Lernstandserhebungen bzw. Lernfortschrittsanalysen, insbesondere aber als Ausgangspunkt für die Planung weiterer Lernphasen einzusetzen. – Auf den Erwerb von Präsentations- und Medienkompetenz ist besonderes Augenmerk zu legen. – Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben. – Den Lernenden sollen weiters Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie im Sinne einer individuellen Bildungsplanung nationale und internationale Zertifikate erworben werden können. – Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden, sind im Unterricht und abhängig von den Aufgabenstellungen auch in Prüfungssituationen zu verwenden. – In allen Gegenständen ist Wert auf die Anwendung einfacher wissenschaftlicher Arbeitstechniken zu legen. Die Notwendigkeit wissenschaftlicher Redlichkeit beim Verfassen eigener Arbeiten ist zu beachten und einzufordern. Für die Vorbereitung auf die Diplomarbeit sind Methoden der wissenschaftlichen Informationsgewinnung, eine Einführung in die Grundzüge des wissenschaftlichen Arbeitens und eine korrekte Zitierweise von schriftlichen Quellen in allen betroffenen Unterrichtsgegenständen zu lehren und zu beachten. – Der Unterricht in sprachheterogenen Klassen stellt erhöhte Anforderungen an Lehrende und Lernende, die in gemeinsamer Verantwortung wahrzunehmen sind. Interkulturelles Lernen verbessert die Fähigkeit der Lernenden zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen und ist eine Chance zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft. – Sprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache in Wort (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrkräfte verantwortlich. . Lernende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern. – Um gesellschaftlichen und globalen Entwicklungen Rechnung zu tragen, ist die Verwendung der Fremdsprache als Arbeitssprache oder Integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL) anzustreben. Integriertes Fremdsprachenlernen und –lehren hat so zu erfolgen, dass sowohl im fachlichen als auch im sprachlichen Bereich die Lernenden bei der Herausbildung von Wissen und Fähigkeiten einerseits, als auch sprachlicher und kommunikativer Kompetenzen andererseits unterstützt werden. Didaktische Grundsätze der Pflichtgegenstände Englisch und Zweite Lebende Fremdsprache: – Die Entwicklung fremdsprachlicher Kompetenzen erfolgt auf Basis jener Kompetenzen, über die die Lernenden im Deutschen sowie gegebenenfalls in ihrer Erstsprache verfügen. – Ziel des Unterrichts ist der Aufbau einer mehrsprachigen Kompetenz, zu der alle Sprachkenntnisse und Spracherfahrungen beitragen. Deshalb kommt sprachenübergreifenden Ansätzen besondere Bedeutung zu. – Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Erweiterung der sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erfahren werden kann. – Im dritten Jahrgang werden je eine Wochenstunde Englisch und eine Wochenstunde in der zweiten lebenden Fremdsprache von den jeweiligen Lehrkräften gemeinsam unterrichtet. Dabei soll vorrangig die mehrsprachige Kompetenz durch sprachenübergreifende Methoden und Aufgabenstellungen entwickelt werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, im Sinne der Individualisierung zeitweise mit Kleingruppen an speziellen Kompetenzbereichen der Einzelsprachen zu arbeiten. – Die verschiedenen Kompetenzbereiche (Hören, Lesen, An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängend sprechen, Schreiben, Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires) sind vernetzt zu entwickeln. – In allen Gegenständen sind authentische fremdsprachige Materialien und Impulse (besonders in englischer Sprache) zu nutzen. – Im Sinne der gelebten Internationalität sollen Auslandskontakte wie Praktika, Schulpartnerschaften, internationale Projekte usw. gefördert werden. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften und Lebensmitteltechnologie: – Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) und Exkursionen sind durchgängig in den Unterricht zu integrieren. – Die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Disziplinen der Naturwissenschaften werden durch unterschiedliche Methoden sichtbar gemacht und ermöglichen so eine ganzheitliche Wahrnehmung. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik: Grundlage bilden die Bildungsstandards BHS Angewandte Mathematik mit den Inhaltsbereichen Zahlen und Maße, Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik und den Handlungsbereichen Argumentieren und Kommunizieren, Operieren und Technologieeinsatz, Interpretieren und Dokumentieren, Modellieren und Transferieren. Bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung ist insbesondere auf praxisbezogene Aufgabenstellungen und die Förderung folgender Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu achten: – Kenntnisse der grundlegenden, allgemeinen mathematischen Strukturen, – selbstständiges logisches Denken, – Modellieren von sprachlich formulierten Problemen mit Hilfe von Gleichungen, Funktionen oder grafischen Darstellungen sowie – Durchführung von allgemeinen Rechenverfahren mit Schritt-für-Schritt-Analysen. Es sind moderne Technologien einzusetzen. Didaktische Grundsätze des Clusters Tourismus und Wirtschaft: Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für – betriebswirtschaftliche, regionale und globalwirtschaftliche Mechanismen und volkswirtschaftliche Zusammenhänge und – deren Auswirkungen auf das Lebensumfeld (einschließlich der Chancen von Frauen und Männern). Im Mittelpunkt steht – die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für Zusammenhänge, – die Fähigkeit zur Einordnung des Gelernten in ein Gesamtsystem und dessen Transfer auf neue Anforderungen bzw. geänderte Rahmenbedingungen, – die praktische Nutzung der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten sowie – die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation. Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Schülerinnen und Schülern ist die multidimensionale Verantwortung von Führungskräften in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen. Didaktische Grundsätze des alternativen Pflichtgegenstandsbereiches Gastronomie und Hotellerie: Zur Sicherung der Berufsfähigkeit ist bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung auf eine fundierte Grundbildung und die Anwendbarkeit in der betrieblichen Situation größter Wert zu legen. Die Vernetzung der fachtheoretischen Grundlagen mit der Praxis ist wesentliche Grundlage für ein professionelles Handeln. Im Mittelpunkt stehen: – eine professionelle Einstellung zu Dienstleistung; – das Lösen von berufsspezifischen Aufgaben; – die Einhaltung von rechtlichen Vorschriften im Bereich Sicherheit und Hygiene; – die Organisation und Optimierung von Arbeitsabläufen und Logistik des Warenflusses; – die Entwicklung eines Verständnisses für den Zusammenhang von Ernährung und Gesundheit und – der bewusste Umgang mit Ressourcen. Auf organisatorische Besonderheiten der Clustergegenstände „Küchenorganisation, Kochen und Ernährung“ und „Serviceorganisation, Servieren und Getränke“ sowie „Wahlpflichtbereich Spezialisierung“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen. Didaktische Grundsätze des alternativen Pflichtgegenstandsbereiches Tourismusmanagement und Seminare: Tourismusmanagement: In diesem Gegenstand soll einerseits vertieftes, spezielles Fachwissen in den verschiedenen Bereichen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft und andererseits Fähigkeiten und Fertigkeiten durch Anwendung des Wissens in realistischen, auch simulierten, Arbeitssituationen der verschiedenen Berufsfelder erworben werden. Dabei kommt der Entwicklung von planerischen, organisatorischen und unternehmerischen Kompetenzen besondere Bedeutung zu, ein entsprechender Aufbau des Unterrichts in fachlicher, didaktischer und methodischer Hinsicht ist daher ein wesentlicher Bestandteil. Auch der für die Kompetenzentwicklung erforderliche Lehrstoff ist auf die übrigen Pflichtgegenstände entsprechend abzustimmen und anzupassen. Seminare: Die gute Vernetzung mit den anderen Pflichtgegenständen und die Ausrichtung des Unterrichts auf das Allgemeine Bildungsziel sind bei der Planung und Durchführung des Unterrichts zu gewährleisten. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Betriebspraktikum und angewandtes Projektmanagement: Durch die Fächerverbindung aller Unterrichtsgegenstände mit dem Unterrichtsgegenstand „Betriebspraktikum und angewandtes Projektmanagement“ wird dem unternehmerischen Denken (Entrepreneurship Education) besonders Rechnung getragen. Die Verknüpfung der im Unterricht erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, vor allem aus dem Cluster Gastronomie und Hotellerie, mit der betrieblichen Realsituation vertiefen und festigen die Kompetenzen nachhaltig. Die Betriebspraktischen Übungen und Anwendungen finden vor allem in den Bereichen Küche, Restaurant, Rezeption, Housekeeping und Catering statt und legen besonderen Wert auf die entsprechende situationsbezogene Kommunikation (Aktives Verkaufen, Präsentieren, Moderation, Reklamations- und Beschwerdemanagement, usw.) sowie die Einbindung der erworbenen fachtheoretischen Kenntnisse. Die Übertragung von (Führungs-)Aufgaben fördert die Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler, diese sind entsprechend dem Ausbildungsniveau durch die Lehrenden anzuleiten bzw. mit steigendem Kompetenzaufbau selbstständig oder im Team auszuführen. Die im Gegenstand Tourismusmarketing und Kundenmanagement erworbenen Techniken und Werkzeuge des Projektmanagements werden hier praxisnah umgesetzt. Die Projekte stellen sowohl das betriebswirtschaftliche Know-how unter Beweis, als auch das Umsetzen von Kenntnissen und Fertigkeiten aus anderen Gegenständen, wobei jedes Projekt einen gastronomischen Aspekt zu umfassen hat. Der Gegenstand „Betriebspraktikum und angewandte Projektmanagement“ ist für Schülerinnen und Schüler die die Gegenstände aus dem Cluster 4.a belegen müssen, verbindlich für die Fächer (4.a.1. Küchenorganisation, Kochen und Ernährung) und (4.a.2. Serviceorganisation, Servieren und Getränke) bestmöglich zur Vertiefung und Festigung der erlernten Kompetenzen zu verwenden. Unterrichtsmethoden: Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen. Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen: – Lernsettings sind so zu gestalten, dass die Lernenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können. – Individuelle Begabungen und Potenziale sind unabhängig von vorgefassten Bildern, Zuschreibungen und familiären Rahmenbedingungen zu fördern. – Formen des gegenseitigen Unterstützens durch Schülerinnen und Schüler (Tutoring) sollen Lern- und Reflexionsprozesse fördern. – Durch offene Lernformen ist die Problemlösungskompetenz der Lernenden zu fördern, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. Gleichzeitig sind sie zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise in Einzel- und besonders Teamarbeit zu befähigen. – Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (Projekte, Fallstudien, Fachpraxis und Simulationen) führen die Lernenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten, sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln. – Ein Bezug zur beruflichen Praxis ist in möglichst vielen Unterrichtsgegenständen herzustellen. – Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis tragen dazu bei, den Lernenden Einblick in die komplexen Zusammenhänge berufsspezifischer Abläufe zu geben. – Der Besuch kultureller Veranstaltungen und kultureller Institutionen motiviert die Lernenden zur Beschäftigung mit Kunst und Kultur. Er ist daher wichtiger Bestandteil des Unterrichts, besonders in „Deutsch“ sowie in „Kunst und Kultur". – Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sollen verschiedene Medien eingesetzt werden, um den Lernprozess zu unterstützen und die erforderliche Medienkompetenz aufzubauen. Die Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien sowie elektronischen Kommunikationsformen soll die Unterrichtsorganisation unterstützen und ergänzen. – Der Vertiefung ausgewählter Lerninhalte und dem Training grundlegender Fertigkeiten ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Behandlung vielfältiger Inhalte zu geben. Besonderer Wert ist dabei auf die Vermittlung der Methoden des jeweiligen Faches zu legen, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. – In allen Unterrichtsgegenständen ist die Dokumentation und Reflexion des stufenweisen Kompetenzerwerbs und damit die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung durch die Schülerinnen und Schüler durch geeignete Methoden (zB Portfolio, Lerntagebuch) zu fördern. Unterrichtsorganisation: Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen. Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Jahrgang mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage: – Unterrichtsgegenstände, in denen häufig mit Arbeitsaufträgen im Sinne des kooperativen offenen Lernens gearbeitet wird, – organisatorische Aneinanderreihung inhaltlich verbundener Unterrichtsgegenstände, zB aus dem Cluster Tourismus und Wirtschaft, zur verstärkten Vernetzung der Lerninhalte, – Unterrichtsgegenstände, in denen fächerübergreifende Projekte und/oder themenzentrierter Unterricht geplant sind. Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden.. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- und Kompetenzerwerb sicherzustellen. Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt in den Pflichtgegenständen „Küchenorganisation, Kochen und Ernährung“ und „Serviceorganisation, Servieren und Getränke“ sowie dem „Wahlpflichtbereich Spezialisierung“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten. Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten. Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrende zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung. Im Hinblick auf die gemeinsame schriftliche Klausur im Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ sind die Pflichtgegenstände „Betriebs- und Volkswirtschaft“ sowie „Rechnungswesen und Controlling“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden. Pflichtpraktikum: Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Betriebskategorie und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin bzw. Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können. Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten. Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Die Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse sind grundsätzlich mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind. Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen bzw. P und auch darüber hinaus zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen. Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule auf die damit verbundenen Besonderheiten hinweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen. Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten. Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin bzw. Direktor, Fachvorständin bzw. Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung. V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT a) Katholischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014 . b) Evangelischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung. c) Altkatholischer Religionsunterricht Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden. d) Islamischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 . e) Israelitischer Religionsunterricht Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden. f) Neuapostolischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006 . g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 . h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988 . i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011 . j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 k) Buddhistischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 . l) Freikirchlicher Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 . m) Alevitischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 89/2015 . VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände
1. ETHIK
Bildungs- und Lehraufgabe Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab. Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten. In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren. Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile. Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie. Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück. Zentrale fachliche Konzepte Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt. Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive: Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft. Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen. Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert. Didaktische Grundsätze Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden: Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen. Diskursorientierung Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen. Diversitätsgebot Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind. Fachdidaktische Aufbereitung Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen. Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann. Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden. Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden. Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und – sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen. Analysieren und Reflektieren Die Schülerinnen und Schüler können – ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und – Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren. Argumentieren und Urteilen Die Schülerinnen und Schüler können – moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und – Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen. Interagieren und Sich-Mitteilen Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und – Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen. Handlungsoptionen entwickeln Die Schülerinnen und Schüler können – durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und – die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen. Bei der Behandlung der Anwendungsbereiche ist die Umsetzung in den jeweils möglichen beruflichen Handlungsfeldern zu berücksichtigen. I. Jahrgang 1. Semester – Kompetenzmodul 1 Positionen und Begriffe der Ethik Diskursethik, ethischer Relativismus, Verantwortungs- und Gesinnungsethik Moral und Recht Naturrecht und Positives Recht, Strafrecht und Rechtsordnung, Recht auf Widerstand, Zivilcourage 2. Semester – Kompetenzmodul 2 Religions- und Moralkritik Atheismus, Agnostizismus, kritische Religiosität; Esoterik und neue religiöse Bewegungen; Spiritualität Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches II. Jahrgang 3. Semester – Kompetenzmodul 3 Technik und Wissenschaft Verantwortung der Wissenschaften, Technikfolgenabschätzung und -bewertung, Trans- und Posthumanismus Positionen und Begriffe der Ethik Fähigkeitenansatz – gutes Leben, feministische Ethik 4. Semester – Kompetenzmodul 4 Krieg und Frieden Ursachen von Krieg und Terrorismus, Theorien des gerechten Krieges, Friedenssicherung, Völkerrecht Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5 5. Semester Sport erlebnisorientierte Dimension, ergebnisorientierte Verpflichtung, Doping, Fairness, Events und Mediatisierung Humanismus säkulare Gesellschaft, humanistische Lebensgestaltung 6. Semester Vertiefung : Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches 2. ALLGEMEINBILDUNG UND SPRACHE 2.1 DEUTSCH I. Jahrgang: 1. Semester – Kompetenzmodul 1: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können grammatikalische Strukturen, Wortschatz und Stilmerkmale vorwiegend in Sachtexten analysieren; – können berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter korrekt verwenden; – können Thesen und Argumente formulieren und Stellungnahmen abgeben; – nehmen Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahr und können sprachliche Varietäten erkennen und vergleichen; – können Inhalte öffentlich präsentieren; – können Sprachnormen beschreiben und anwenden; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Texte mit unterschiedlichen Intentionen und adressatengerecht und stilistisch angemessen verfassen und gestalten; – können Texte planen, schreiben und überarbeiten; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben und analysieren; – erfassen wesentliche Merkmale von literarischen Gattungen; – können sich in der Medienlandschaft orientieren. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter. Textsortenadäquater Stil. Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte). Zuhören und Sprechen: Argumente und Standpunkte; Konkrete Empfehlungen; Lesen: Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz. Merkmale fiktionale und nichtfiktionale Texte. Nichtlineare Texte. Schreiben: Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten). Strukturierung von Argumenten. Nichtlineare Texte. Textsortenwissen (Motivationsschreiben, einfache textgebundene Erörterung). Reflexion: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Einfache Regeln der Textinterpretation. Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Aufklärung anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang. Medien als Informationsquellen. 2. Semester – Kompetenzmodul 2: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung komplexer alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können grammatikalische Strukturen, Wortschatz und Stilmerkmale vorwiegend in journalistischen Texten analysieren; – können Fachbegriffe und Fremdwörter korrekt verwenden; – können Thesen und Argumente formulieren und Stellungnahmen abgeben; – können Texte planen, schreiben und überarbeiten; – können journalistische Textsorten und die wichtigsten österreichischen Printmedien beschreiben; – können die wesentlichen Informationen aus Berichten, Kommentaren, Leserbriefen usw. zusammenfassen; – können zu aktuellen Problemen und Medienberichten Stellung nehmen; – können Leserbriefe, offene Briefe und Stellungnahmen schreiben; – können Texte der deutschsprachigen Literatur benennen, deren Inhalte zusammenfassen, die Werke in den historischen Kontext einordnen und Texte sinnbetont vortragen; – können sich in der Medienlandschaft orientieren. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Grammatikalische Strukturen, Wortschatz und Stilmerkmale. Rhetorische Figuren. Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter; Schreibung schwieriger Wörter, Zeichensetzung. Textsortenadäquater Stil. Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte). Zuhören und Sprechen: zB Stellungnahme, Thesen und Argumente. Wahrnehmen von Redeabsichten. Kurze Präsentationen mit Medienunterstützung. Gedichte, Balladen, Fabeln. Lesen: Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen. Textsortenwissen (Journalistische Textsorten; literarische Beispiele). Analysieren von Merkmalen fiktionaler und nichtfiktionaler Texte. Schreiben: Planung von Texten und Ordnen von Argumenten. Schreiben und Überarbeiten von Texten. Textsortenwissen (Leserbrief, offener Brief, Stellungnahme). Reflexion: Literarische Texte aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Merkmale journalistischer Texte. Funktion von Medien. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert verwenden; – können Fachbegriffe und Fremdwörter korrekt verwenden; – können Texte planen, schreiben und überarbeiten; – können die Argumentationsmuster und sprachlichen Besonderheiten von Meinungstexten beschreiben; – können Inhalte, Strukturen sowie sprachliche Merkmale von Sachtexten zusammenfassen und erläutern; – können fiktionale und nichtfiktionale Texte beschreiben und analysieren; – können ihre Meinung zu aktuellen Themen und Sachfragen schriftlich wie mündlich darlegen; – können an Diskussionen teilnehmen; – können Texte der deutschsprachigen Literatur benennen, deren Inhalte zusammenfassen, die Werke in den historischen Kontext einordnen und Texte sinnbetont vortragen; – können sich in der Medienlandschaft orientieren sowie Texte und Medien kritisch beurteilen; – verstehen Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Stil und Wortschatz, Fachbegriffe und Fremdwörter. Schreibung schwieriger Wörter, Zeichensetzung. Zuhören und Sprechen: Teilnahme an Diskussionen. Präsentationen. (mit Medienunterstützung). Statements, Diskussionsbeiträge, literarische Texte. Lesen: Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz. Analyse von Textmerkmalen. Textsortenwissen (Meinungstexte; Sachtexte; literarische Beispiele). Schreiben: Lineare und Nichtlineare Texte. Fiktionale und Nichtfiktionale Texte. Textsortenwissen (Kommentar, Zusammenfassung aus mehreren Quellen). Reflexion: Literarische Texte aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Merkmale von Meinungstexten und Funktion von Medien. Auseinandersetzen mit historischen literarischen Epochen bis zum Realismus anhand von Texten. Medien als Informationsquelle. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert verwenden; – können komplexere argumentative Texte planen, schreiben und überarbeiten; – sind in der Lage die Argumentationsmuster, sprachlichen Besonderheiten sowie die Funktion und Wirkung von Reden zu beschreiben; – können ihre Meinung in Redebeiträgen und Reden sowie in schriftlichen Empfehlungen darlegen; – können Texte der deutschsprachigen Literatur benennen, deren Inhalte zusammenfassen, die Werke in den historischen Kontext einordnen und Texte sinnbetont vortragen; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen; – verstehen Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Stil und Wortschatz. Zuhören und Sprechen: Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen, rhetorische Mittel, Reden, Statements. Kommunikationstechnologien. Lesen: Entnahme, Strukturierung und Organisation von Informationen aus Texten. Analyse von Textmerkmalen. Textsortenwissen (Reden, Sachtexte, Empfehlungen, literarische Beispiele). Schreiben: Strukturierung von Argumenten; Schreiben komplexerer argumentativer Texte. Textsortenwissen (Manuskript für Meinungsrede, Empfehlung). Reflexion: Literarische Texte. Stellungnahme zu (aktuellen) Fragen aus dem Lebensalltag sowie von Wirtschaft, Gesellschaft, Politik und Kultur. Medien als Informationsquelle. III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können Informationen gliedern und wiedergeben sowie komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können fiktionale und nichtfiktionale Texte formal und inhaltlich erschließen; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Texte mit unterschiedlichen Intentionen und adressatengerecht verfassen und gestalten; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können lineare bzw. nichtlineare Texte beschreiben, analysieren und interpretieren; – können Texte überarbeiten; – können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden (Recherchieren, Strukturieren, Zitieren, Arbeitsschritte dokumentieren); – sind in der Lage sich in der Medienlandschaft zu orientieren sowie Texte und Medien kritisch zu beurteilen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Stil und Wortschatz in fiktionalen und nichtfiktionalen Texten. Zuhören und Sprechen: Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen. Einsatz von rhetorischen Mitteln. Diskussion und Moderation. Aktuelle Themen, literarische Texte. Lesen: Vergleichendes Lesen. Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten. Textsortenwissen (komplexe journalistische Textsorten, literarische Beispiele). Schreiben: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Textsortenwissen (Interpretation, Motivationsschreiben). Reflexion: Eigenständiges Lesen und Interpretation von Literatur bis zur Gegenwart. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medienkritik. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können Informationen gliedern und wiedergeben sowie komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können fiktionale und nichtfiktionale Texte formal und inhaltlich erschließen; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Texte mit unterschiedlichen Intentionen adressatengerecht verfassen und gestalten; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können lineare bzw. nichtlineare Texte beschreiben, analysieren und interpretieren; – können Texte überarbeiten; – können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden (Recherchieren, Strukturieren, Zitieren, Arbeitsschritte dokumentieren); – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Stil und Wortschatz in fiktionalen und nichtfiktionalen Texten. Zuhören und Sprechen: Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen. Einsatz von rhetorischen Mitteln. Aktuelle Themen, literarische Texte vom Expressionismus bis zur Gegenwart. Lesen: Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten. Synchron und diachron vergleichendes Lesen. Textsortenwissen (komplexe journalistische Textsorten). Schreiben: Textsorten (Thesenpapier). Reflexion: Eigenständiges Lesen und Interpretation von Literatur bis zur Gegenwart. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medienkritik. Schularbeiten: I. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 1. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 2. Semester. II. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten. 2.2 ENGLISCH I. Jahrgang: 1. Semester – Kompetenzmodul 1: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich sowie in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuellem Geschehen geht; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt); – können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen: zB Touristisches Angebot, Tourismusarten und –formen, Reisemotive, Kundenbetreuung, Speisen und Getränke, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Werbung. Mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation im Bereich Tourismus: zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Reservierung; Bewerbung. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 2. Semester – Kompetenzmodul 2: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen, einfache Grafiken verstehen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich sowie in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuellem Geschehen geht, – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen; – können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – können kulturelle und geografische Besonderheiten des eigenen Landes identifizieren, diese beschreiben und in ein Besichtigungsprogramm einbetten; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und haben die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen: zB Touristisches Angebot, Tourismusarten und –formen, Reisemotive, Kundenbetreuung, Speisen und Getränke, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Werbung. Mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen: zB Email, Kommentar, Blog, Leserbrief, Diskussion. Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation im Bereich Tourismus (medienunterstützt): zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Reservierung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden. Erstellen einfacher Werbematerialien (zB Flugblatt, Folder). Bewerbung. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen bzw. zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen klar strukturierte Vorträge und Präsentationen; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos in einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können Grafiken verstehen und in Zeitungsartikeln zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – können längere Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen klar formulierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich sowie in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in vielen unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuelles Geschehen geht; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einer Reihe von vertrauten Themen Standpunkte darlegen sowie durch relevante Erklärungen und Argumente begründen; – können vorbereitete Präsentationen durchführen und auf Fragen reagieren; – können detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, nutzen die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit und verfügen über eine Reihe von Strategien zum Spracherwerb; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und entwickeln die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB Trends im touristischen Angebot, Tätigkeiten und Produkte verschiedener touristischer Leistungsträger, politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Nachhaltigkeit in Bezug auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft, Lebens- und Erholungsqualität, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Marketing. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation: zB Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden. Darlegen und Begründen von Meinungen: zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Diskussion. Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen: zB Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht. Beschreiben und Kommentieren von Grafiken. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen bzw. zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – verstehen klar strukturierte Vorträge und Präsentationen; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos in einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – können Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können Grafiken verstehen und in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen und Standpunkte erfassen; – können längere Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen, sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen klar formulierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im alltäglichen bzw. beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können bewusst mit Medien umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und die Bedeutung hervorheben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen; – können vorbereitete Präsentationen durchführen und auf Fragen reagieren; – können detaillierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden sowie die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und verfügen über eine Reihe von Strategien zum Spracherwerb; – können kulturelle und geografische Besonderheiten des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren, diese beschreiben und in ein Besichtigungsprogramm einbetten; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und entwickeln die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB Trends im touristischen Angebot, Tätigkeiten und Produkte verschiedener touristischer Leistungsträger, politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Nachhaltigkeit in Bezug auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft, Lebens- und Erholungsqualität, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Marketing. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation: zB Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden. Bewerbung und Motivationsschreiben. Darlegen und Begründen von Meinungen: zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Diskussion. Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen: zB Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht. Beschreiben und Kommentieren von Grafiken. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen inhaltlich und sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen bzw. zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen; – können Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos in einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verstehen und dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – können selbstständig lesen sowie Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an allgemeinen und berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen; – können lange und komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im alltäglichen bzw. beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können bewusst mit Medien umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und deren Bedeutung hervorheben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen; – können vorbereitete Präsentationen durchführen und auf Fragen reagieren; – können klare und strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – können die Bedeutung der inneren Mehrsprachigkeit (die Fähigkeit, unterschiedliche zB. dialektale und soziale) Varietäten einer Sprache zu nutzen und äußeren Mehrsprachigkeit beschreiben; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und entwickeln die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen einschätzen; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB Tätigkeitsfelder der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation: zB Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden. Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Diskussion, Präsentation). Bewerbung und Motivationsschreiben. Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen: zB Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht. Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Produkt-, Firmen- und Freizeitmessen. Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen inhaltlich und sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen bzw. zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen; – können Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos in einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verstehen und dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – können selbstständig lesen sowie Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an allgemeinen und berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen; – können lange und komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im alltäglichen bzw. beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können bewusst mit Medien umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und deren Bedeutung hervorheben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen; – können vorbereitete Präsentationen durchführen und auf Fragen reagieren; – können klare und strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – können die Bedeutung der inneren Mehrsprachigkeit (die Fähigkeit, unterschiedliche zB. dialektale und soziale) Varietäten einer Sprache zu nutzen und äußeren Mehrsprachigkeit beschreiben; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und entwickeln die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen einschätzen; – verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet sowie den meisten allgemeinen Themenbereichen; – können Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden, wobei Lücken im Wortschatz zu Zögern und Umschreibungen führen können; – können den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit verwenden, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen können, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern; – verfügen über eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen; – haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation; – beherrschen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB Tätigkeitsfelder der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation: zB Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden. Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Diskussion, Präsentation). Bewerbung und Motivationsschreiben. Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen: zB Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht. Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Produkt-, Firmen- und Freizeitmessen. Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. Schularbeiten: I. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 1. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 2. Semester. II. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1 zweistündige und 1 dreistündige Schularbeit. 2.3 ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE I. Jahrgang: 1. Semester – Kompetenzmodul 1: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen, einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht, sofern langsam und sorgfältig gesprochen wird und wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen; – können sich schrittweise auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen, wenn es sich um sehr vertraute Formulierungen handelt; – verstehen einfache Zahlen; – können sehr kurze, einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen sie, indem sie bekannte Namen, Wörter und einfachste Wendungen heraussuchen bzw. wenn nötig, den Text mehrmals lesen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von ganz unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird; – können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt; – können sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen und Orte äußern; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze schreiben. Lehrstoff: Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler: zB Freundeskreis, soziale Beziehungen, einfache Alltagssituationen in Bezug auf Essen, Trinken, Einkaufen, Unterkunft. Kurze Mitteilungen, Notizen, Checklisten. Vorstellen (sich selbst oder jemanden anderen) und Gebrauch einfacher Gruß- und Abschiedsformeln. Stellen und Beantworten einfacher Fragen nach Namen, Wohnort, Dingen, Hobbys und Befinden. Bitten, Bedanken, Entschuldigen. Einfache Kommunikation in sozialen Netzwerken. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 2. Semester – Kompetenzmodul 2: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen und einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von unmittelbarer Bedeutung geht, sofern klar, sorgfältig und nicht zu schnell gesprochen wird und wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen; – können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen; – verstehen das Wesentliche von kurzen, relativ einfachen Mitteilungen und Anweisungen; – verstehen Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben, wenn sie deutlich gesprochen und eventuell mehrmals gehört werden; – können sehr kurze, einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen sie, indem sie bekannte Namen, Wörter und einfache Wendungen heraussuchen bzw. wenn nötig, den Text mehrmals lesen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird; – können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt; – können sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen und Orte äußern; – können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze schreiben; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Die im 1. Semester erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Familie, Einkaufen, Unterkunft, Freizeit, Sport, Reisen, Hotellerie und Gastronomie, geographische Grundkenntnisse des Ziellandes. Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation (medienunterstützt): zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Einladungen, Notizen, Mitteilungen, Alltagsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung, Ausfüllen von personenbezogenen Formularen. Einfache mündliche berufliche Kommunikation: Situationen der Arbeitswelt, insbesondere im Bereich Reisen, Hotellerie und Gastronomie. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen und einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von unmittelbarer Bedeutung geht, sofern Pausen helfen, den Sinn zu erfassen, wobei die sprachentypische Intonation und Sprechgeschwindigkeit möglichst natürlich sein sollen; – verstehen das Wesentliche von kurzen, relativ einfachen Mitteilungen und Anweisungen; – verstehen Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben, wenn sie deutlich gesprochen und eventuell mehrmals gehört werden; – verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, alltägliche Briefe usw. – können einfachen Alltagstexten konkrete Informationen entnehmen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation weitgehend davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird; – können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt; – können sich mit einfachen Wendungen über Menschen und Orte äußern; – können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze zu einem kurzen Text verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Freizeit, Sport, Kleidung und Mode, Reisen, Hotellerie und Gastronomie, geographische Grundkenntnisse des Ziellandes. Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation: zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Alltagsgespräche, Dienstleistungsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung, Erstellen einfacher Informationsmaterialien (zB Flugblatt). Einfache mündliche berufliche Kommunikation: Situationen der Arbeitswelt, insbesondere im Bereich Reisen, Hotellerie und Gastronomie. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn klar, deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird bzw. kleinere Pausen helfen, den Sinn zu erfassen; – verstehen in einfacheren Tonaufnahmen über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn sehr deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird; – können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen; – verstehen komplexere Zahlen und Preisangaben, wenn sie eventuell mehrmals gehört werden; – verstehen das Wesentliche von kurzen, einfachen allgemeinen und berufsbezogenen Mitteilungen und Anweisungen; – können einfachen Alltagstexten und einfachen Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen; – verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, alltägliche Briefe, einfache berufliche Korrespondenz usw.; – können Analogien und muttersprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich in vertrauten einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus den Bereichen Hotellerie, Gastronomie, Gesundheit, Ernährung, Freizeitwirtschaft, Verkehrsmittel, Bildung und Arbeitswelt. Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation im Bereich Tourismus (medienunterstützt): zB Telefonate, einfache Speisenerklärungen anhand von Musterbeispielen, Behandlung der Hotelkorrespondenz, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Reservierung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden, Notizen, Ankündigungen, Memos, Bewerbung, Informationsmaterialien, einfache Korrespondenz. Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation: Themen aus dem alltäglichen Umfeld und allgemeinbildende Themen (zB Erlebnisse, Erfahrungen, Formen der Kommunikation, Bildung, Gesundheit und Ernährung). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus dem alltäglichen sowie beruflichen Bereich und können Gesprächen mit „Native Speakers“ folgen, wenn klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich konkrete Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich sowie in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können bewusst mit Medien umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Freizeit, wirtschaftlichen und touristischen Aktivitäten sowie aktuellem Geschehen geht; – können eine Reihe von Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, einige Zeit in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen auf einfache Art das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen; – können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – können die Bedeutung der inneren und äußeren Mehrsprachigkeit beschreiben; – können kulturelle und geografische Besonderheiten des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren, diese in einfacher Form beschreiben sowie in ein Besichtigungsprogramm einbetten; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen einschätzen; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Die bisher erarbeiteten Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle Themen: zB Trends im touristischen Angebot, Tätigkeiten und Produkte verschiedener touristischer Leistungsträger, politische und gesellschaftliche Grundstrukturen, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt, Ernährung und Lebensqualität, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen. Ausgewählte Bereiche der mündlichen und schriftlichen berufsbezogenen Kommunikation (medienunterstützt): zB einfache Handelskorrespondenz, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden, Berichte. Kommunikation in sozialen Netzwerken. Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Graphiken und Statistiken. Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Korrespondenz, Gespräch). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus dem alltäglichen sowie beruflichen Bereich und können Gesprächen mit „Native Speakers“ folgen, wenn klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen aus dem alltäglichen sowie beruflichen Bereich konkrete Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich sowie in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können bewusst mit Medien umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Freizeit, wirtschaftlichen und touristischen Aktivitäten sowie aktuellem Geschehen geht; – können eine Reihe von Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, einige Zeit in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen auf einfache Art das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen; – können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – können die Bedeutung der inneren und äußeren Mehrsprachigkeit beschreiben; – können kulturelle und geografische Besonderheiten des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren, diese in einfacher Form beschreiben und in ein Besichtigungsprogramm einbetten; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und haben die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen einschätzen; – zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen; – können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. – verfügen über eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird und lassen eine sprachentypische Intonation erkennen; – zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung, die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen: zB Trends im touristischen Angebot, Tätigkeiten und Produkte verschiedener touristischer Leistungsträger, politische und gesellschaftliche Grundstrukturen, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt, Ernährung und Lebensqualität, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur, Arbeit und Arbeitswelt. Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen: zB Artikel, Bericht, Rundbrief, Homepage, einfache PR-Texte wie Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung. Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Produkt-, Firmen- und Freizeitmessen. Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Graphiken und Statistiken. Ausgewählte Bereiche der Handels- und Hotelkorrespondenz: zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden, Motivationsschreiben. Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Artikel, Bericht, Leserbrief, Korrespondenz, Diskussion). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. Schularbeiten: I. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 1. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 2. Semester. II. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten. 2.4 GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen und Phänomene beschreiben; – historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und sie aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen; – anhand von historischen Modellen aktuelle politische sowie soziale Situationen und Vorgänge beurteilen; – ausgewählte kulturelle und künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der jeweiligen Zeit verstehen; – Ereignisse Epochen begründet zuordnen und Grundlagen sowie Ziele der historischen Arbeit beschreiben; – die Qualität von Informationsquellen beurteilen und sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen; – ausgewählte facheinschlägige Quellen und Medien zielgerichtet nutzen; – Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext beschreiben und Querverbindungen herstellen; – gegenwärtige und historische Geschlechterrollen, Lebenssituationen und Familienmodelle sowie ihre Hintergründe und Entwicklungen beschreiben. Lehrstoff: Zeitalter der Aufklärung und daraus resultierende politische Strömungen bis ins 20. Jahrhundert. Österreichische Geschichte von 1848 bis heute. Ursachen und Auslösefaktoren von Kriegen von 1914 bis heute. Totalitäre politische Systeme in verschiedenen Regionen der Erde von 1933 bis heute. Unterdrückung durch(von) ethnische(n), religiöse(n) und politische(n) Gruppen. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, politische, künstlerische sowie kulturelle Entwicklungen und Phänomene beschreiben; – historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und sie aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen; – anhand von historischen Modellen aktuelle politische sowie soziale Situationen und Vorgänge beschreiben; – ausgewählte kulturelle und künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der jeweiligen Zeit erklären; – Ereignisse Epochen begründet zuordnen sowie Grundlagen und Ziele der historischen Arbeit beschreiben; – die Qualität von Informationsquellen beurteilen und sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen; – ausgewählte facheinschlägige Quellen und Medien zielgerichtet nutzen; – Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext beschreiben und Querverbindungen herstellen; – Strukturen bzw. Funktionsweisen des europäischen politischen und rechtlichen Systems beschreiben sowie als mündige EU Bürgerinnen und Bürger handeln; – die Merkmale der österreichischen Verfassung nennen; – sozial-rechtliche und demokratiepolitische Situationen einschätzen, kritisch beurteilen und Differenzen aufzeigen; – sich mit der gesellschaftlichen und rechtlichen Vielfalt im Sinne eines gemeinsamen Europas auseinandersetzen; – zu aktuellen Themen Stellung nehmen und Standpunkte argumentieren. Lehrstoff: Internationale Organisationen (zB Europäische Union, Vereinte Nationen, Non-Governmental Organisations). Grundlagen der österreichischen Verfassung. Politische Willensbildung, Parteien und Wahlen. Medien und ihre Bedeutung in Gesellschaft und Politik. 2.5 NATURWISSENSCHAFTEN UND LEBENSMITTELTECHNOLOGIE I. Jahrgang: 1. Semester – Kompetenzmodul 1: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können die Bedeutung nachhaltiger Nutzung natürlicher Ressourcen beschreiben; – können sinnvolle ökologische Maßnahmen im alltäglichen und beruflichen Umfeld setzen; – sind in der Lage, sich kritisch mit aktuellen ökologischen Themen auseinanderzusetzen. Lehrstoff: Ökologische Handlungsfelder (zumindest 3 ausgewählte Aspekte): Wasser: Abwasserreinigung (Mechanische Reinigung (Stofftrennung), biologische Reinigung, chemische Reinigung.) Gewässergütebestimmung (chemisch (pH-Wert, Härte, Sauerstoff, CO2, BSB5), physikalisch (Temperatur und Fließgeschwindigkeit), biologisch (Saprobiensystem).) Trinkwasser (Zusammensetzung des Wassers, Herkunft, Verbrauch und Versorgung, Anomalie, Schadstoffe im Trinkwasser und deren Wirkung, Reinigung.) Energie: Energieträger, Photovoltaik, Katalysator, Entstickung, Entschwefelung, Energieerhaltung, Wirkungsgrad, Kraftwerkstypen, Solare Architektur, Kollektor, Erneuerbare Energien mit ökologischen und ökonomischen Vor- und Nachteilen, Energiesparen. Abfall: Deponie, Deponiegase, Kunststoffe, Abfallverwertung, Abfallwirtschaftskonzept, Rohstoffproblematik – Recycling, Ökobilanz. Klima und Ozon: Atmosphärenchemie, Treibhausgase, Klimawandel, Sanfte Mobilität. Ökologischer Fußabdruck. 2. Semester – Kompetenzmodul 2: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – verschiedene Mikroorganismen und ihre Bedeutung unterscheiden und beschreiben; – wichtige Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge im Reisetourismus beschreiben; – können verschiedene Verfahren zur Lebensmittelproduktion, -haltbarmachung und Lebensmittelverarbeitung benennen. Lehrstoff: Grundlagen der Zytologie. Mikrobiologie: Bakterien, Viren, Pilze, Parasiten, Symbionten, Destruenten, Humanpathogene Stämme. Reisetourismus: Reisekrankheiten und –prophylaxe. Lebensmitteltechnologie: Thermische, biologische, mechanische und chemische Verfahren der Lebensmittelproduktion und Lebensmittelhaltbarmachung (zB Erhitzen, Kühlen, Trocknen, Gärung, Pasteurisieren, Gerinnung von Eiweiß). Lebensmittelzusatzstoffe, Texturgeber, Aromastoffe, Lebensmitteltoxikologie. Konventioneller versus biologischer Landbau. 2.6 ANGEWANDTE MATHEMATIK I. Jahrgang: 1. Semester – Kompetenzmodul 1: Bildungs- und Lehraufgabe: Zahlen und Maße: Die Schülerinnen und Schüler können – die Bezeichnungen, den Aufbau und die Eigenschaften der Zahlenmengen (N, Z, Q, R) nennen, Zahlen diesen Mengen zuordnen und auf der Zahlengeraden darstellen; – Zahlen von Festkommadarstellung in Gleitkommadarstellung umwandeln und umgekehrt; – mit Zahlen in Gleitkommadarstellung mit und ohne Technologieeinsatz operieren; – die Prozentrechnung verstehen und als Zahlen angeben; – Anwendungsaufgaben mit Prozentzahlen lösen; – die Kenntnisse über Fest- und Gleitkommadarstellung von großen und kleinen Zahlen auf den Bereich Maße und Maßeinheiten anwenden; – die Maßeinheiten für Längen-, Flächen-, Volums-, Masse- und Zeiteinheiten sinnvoll umwandeln; – die Vorsilben Kilo, Mega, Giga, Tera, Dezi, Zenti, Milli, Mikro, Nano sinnvoll bei Anwendungsaufgaben interpretieren; – Maßeinheiten mit Hilfe der Potenzschreibweise darstellen und damit Rechenoperationen durchführen; – Zahlen runden und die dabei nötige Genauigkeit im Zusammenhang mit Anwendungen abschätzen. Algebra und Geometrie: Die Schülerinnen und Schüler können – mit Variablen und mit Termen (Klammerterme, Binome, Brüche und Potenzen mit ganzzahligen Exponenten) ohne Technologieeinsatz operieren; – die Regeln zum Auflösen von Klammern beschreiben; – folgende binomische Formeln (a ± b)² und a² – b² anwenden und damit Terme auflösen bzw. faktorisieren; – die Rechengesetze für das Rechnen mit Potenzen mit ganzzahligen Hochzahlen nennen; – diese Rechengesetze argumentieren, sie in geeigneten Aufgaben anwenden und interpretieren sowie die Ergebnisse kommunizieren; – lineare Gleichungen und Ungleichungen in einer Variablen mit und ohne Technologieeinsatz lösen sowie die Lösungsmenge interpretieren; – schulartenspezifische Problemstellungen durch lineare Gleichungen in einer Variablen modellieren; – das problembezogene Modell der linearen Gleichung interpretieren und argumentieren sowie dieses zur Lösung von Aufgabenstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen heranziehen; – Formeln aus verschiedenen Anwendungsbereichen nach einer gesuchten Variablen umformen; – die Zusammenhänge sowie Abhängigkeiten der einzelnen Variablen interpretieren und argumentieren; – ein lineares Gleichungssystem in zwei Variablen ohne Technologieeinsatz und in mehr Variablen mit Technologieeinsatz lösen; – unterschiedliche Lösungsfälle (eine Lösung, keine Lösung, unendlich viele Lösungen) rechnerisch und grafisch interpretieren sowie argumentieren; – ein lineares Gleichungssystem für schulartenspezifische Problemstellungen modellieren. Funktionale Zusammenhänge: Die Schülerinnen und Schüler können – eine Funktion als eindeutige Zuordnung beschreiben; – die Variablen und den Zusammenhang zwischen den beiden Variablen einer Funktion argumentieren; – eine lineare Funktion in verschiedenen Formen (Tabelle, Funktionsgleichung, Funktionsterm, grafisch im Koordinatensystem) darstellen; – den Anstieg und die Werte (Punkte) einer Geraden berechnen; – die Nullstelle der linearen Funktion grafisch sowie rechnerisch mit und ohne Technologieeinsatz bestimmen; – die Lage zweier Geraden aus der Gleichung und/oder der grafischen Darstellung im Koordinatensystem bestimmen und interpretieren; – Problemstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen durch lineare Funktionen modellieren; – den Schnittpunkt zweier Geraden mit und ohne Technologieeinsatz berechnen; – die unterschiedlichen Lösungsmöglichkeiten eines Gleichungssystems mit zwei Variablen mit Hilfe einer Grafik argumentieren (Schnittpunkt, parallele Geraden, identische Geraden); – zwei lineare Funktionen als grafische Darstellung eines anwendungsorientierten Problems deuten; – die Lösung des Gleichungssystems im Zusammenhang mit Problemen aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen (Wirtschaft, Alltag, Wissenschaft) argumentieren und kommunizieren; – einfache Formen der mathematischen Modellbildung durchführen. Lehrstoff: Zahlen und Maße: Aufbau und Darstellung der Zahlenbereiche der natürlichen, ganzen, rationalen und reellen Zahlen. Zahlen in Fest-, Gleitkomma- und Prozentdarstellung. Maßzahlen und Maßeinheiten. Algebra und Geometrie: Variable und Terme (Auflösung von Klammertermen, Binomen, Brüchen und Potenzen mit ganzzahligen Exponenten). Lineare Gleichung mit einer Variablen. Formelumformungen in verschiedenen Anwendungsbereichen. Lineare Ungleichungen mit einer Variablen. Lineare Gleichungssysteme mit zwei Variablen. Funktionale Zusammenhänge: Definition und Darstellungsmöglichkeiten einer linearen Funktion, Beschreibung der Abhängigkeit von zwei Größen mit linearen Funktionen, Eigenschaften des Graphen der linearen Funktion (Anstieg, Nullstelle), Lagebeziehung zweier linearer Funktionsgraphen zueinander. Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag). 2. Semester – Kompetenzmodul 2: Bildungs- und Lehraufgabe: Algebra und Geometrie: Die Schülerinnen und Schüler können – die Lösungsbereiche linearer Ungleichungen in zwei Variablen mit Technologieeinsatz bestimmen; – schulartenspezifische Problemstellungen durch Ungleichsysteme mit zwei Variablen modellieren; – die Zielfunktion für die Problemstellung einer linearen Optimierung formulieren; – die Lösung einer linearen Optimierung mit Technologieeinsatz ermitteln und interpretieren sowie den Lösungsweg erklären; – die Gesetze für das Rechnen mit Potenzen beschreiben und diese auf Potenzen mit gebrochenen Hochzahlen anwenden; – Wurzeln als gebrochene Hochzahlen darstellen und umgekehrt; – quadratische Gleichungen in einer Variablen lösen; – reelle Lösungen quadratischer Gleichungen ermitteln und interpretieren; – die unterschiedlichen Lösungsmöglichkeiten einer quadratischen Gleichung erkennen und argumentieren; – Sinus, Cosinus und Tangens im rechtwinkeligen Dreieck als Verhältnis zweier Seiten interpretieren und für Berechnungen im rechtwinkeligen Dreiecken einsetzen; – Daten in Matrixform darstellen; – Summe, Differenz und Produkt zweier Matrizen sowie die Multiplikation einer Matrix mit einem Skalar mit Technologieeinsatz berechnen; – Ergebnisse der Berechnungen mit Matrizen interpretieren und erklären; – einen Produktionsprozess ausgehend von Rohstoffen bis zu den Endprodukten grafisch darstellen und zugehörige Berechnungen mit Matrizen beschreiben und durchführen. Funktionale Zusammenhänge: Die Schülerinnen und Schüler können – quadratische Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen grafisch skizzieren bzw. mit Hilfe von Technologieeinsatz exakt darstellen und Eigenschaften dieser Funktionstypen angeben und erklären; – quadratische Funktionen für Problemstellungen aus Wirtschaft, Alltag und Wissenschaft modellieren und können ihre Lösungen interpretieren; – gesuchte Werte von quadratischen Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen mit Technologieeinsatz ermitteln; – diese Werte kontextbezogen interpretieren; – Sinus-, Cosinus- und Tangensfunktionen ausgehend vom Einheitskreis mit Winkel im Grad- und im Bogenmaß grafisch darstellen und argumentieren. Lehrstoff: Algebra und Geometrie: Lineare Ungleichungssysteme mit zwei Variablen. Lineare Optimierung mit zwei Variablen. Rechnen mit Potenzen – gebrochene Hochzahlen – Wurzeln. Quadratische Gleichungen mit einer Variablen und reellen Lösungen. Matrizenrechnung. Anwendung der Matrizen auf einen Produktionsprozess. Sinus, Cosinus und Tangens eines Winkels im rechtwinkeligen Dreieck. Funktionale Zusammenhänge: Quadratische Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen. Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag). Trigonometrische Funktionen (Grad- und Bogenmaß, Einheitskreis). II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Algebra und Geometrie: Die Schülerinnen und Schüler können – die Begriffe natürlicher und dekadischer Logarithmus als Urheberfunktion der Exponentialfunktion erläutern; – die Rechengesetze für Logarithmen (log(a ∙ b), log(a/b), log(an)) beschreiben; – Gleichungen vom Typ a λx = b mit Hilfe des Logarithmus lösen. Funktionale Zusammenhänge: Die Schülerinnen und Schüler können – Eigenschaften der Exponentialfunktion und ihrer Parameter im Hinblick auf deren Verlauf interpretieren; – Eigenschaften der Exponentialfunktion in Anwendungsproblemen aus Wirtschaft, Alltag und Wissenschaft interpretieren; – die Begriffe „Halbwertszeit und Verdoppelungszeit“ erklären und kontextbezogen berechnen; – kontinuierliche unbegrenzte, begrenzte und logistische Zu- und Abnahmeprozesse mit Hilfe von Exponentialfunktionen beschreiben; – zur Berechnung von Wachstums- und Zerfallsproblemen Technologie kompetent einsetzen sowie Ergebnisse interpretieren; – das Bildungsgesetz endlicher geometrischer Folgen und Reihen verstehen; – die Summenformel endlicher geometrischer Reihen verstehen; – mit Folgen und Reihen Berechnungen in finanzmathematischen Problemstellungen durchführen; – Zinseszinsaufgaben auf Grundlage der geometrischen Folgen modellieren; – Zinseszinsrechnungen durchführen, Lösungswege dokumentieren und die Ergebnisse interpretieren; – Rentenrechnungen auf Grundlage geometrischer Reihen modellieren; – das Grundvokabular der Finanzmathematik (Kapital, Zinssatz, Zinseszins, Raten, Endwert, Barwert, ganz- und unterjährige Verzinsungsperiode, Annuität, aufzinsen, abzinsen) anwenden; – Geldflüsse bei unterschiedlichen Sparformen berechnen, beurteilen und vergleichen; – Rückzahlungen und die unterschiedlichen Konditionen bei Krediten berechnen, beurteilen und vergleichen; – einen Schuldtilgungsplan aufstellen und erklären; – Technologie für Berechnungen in der Finanzmathematik kompetent einsetzen und die Ergebnisse interpretieren. Stochastik: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundbegriffe der Statistik beschreiben; – statistische Daten erheben oder recherchieren; – die Unterschiede bei der Bearbeitung von quantitativen und von qualitativen Merkmalen beschreiben; – Daten in unterschiedlichen Formen darstellen; – Daten und Darstellungsformen kritisch hinterfragen und interpretieren; – absolute, relative, prozentuelle Häufigkeiten ermitteln; – Häufigkeiten eindimensionaler Daten grafisch darstellen und können diese Darstellungen argumentieren und interpretieren. Lehrstoff: Algebra und Geometrie: Rechengesetze für Logarithmen. Exponentialgleichungen vom Typ aλx = b (a und b sind positive reelle Zahlen). Funktionale Zusammenhänge: Eigenschaften der Exponentialfunktionen. Kontinuierliche unbegrenzte, begrenzte und logistische Zu- und Abnahmeprozesse mit Exponentialfunktionen. Bildungsgesetz von endlichen geometrischen Folgen und Reihen, Summenformel. Zinseszinsrechnung. Rentenrechnung. Sparformen. Kredite und Schuldtilgung. Stochastik: Qualitative und quantitative Merkmale von Daten, Datenmanipulierbarkeit. Häufigkeiten (absolute, relative und prozentuelle) von eindimensionalen Daten. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Stochastik: Die Schülerinnen und Schüler können – die Definitionen einzelner Begriffe der beschreibenden Statistik wie arithmetisches Mittel, geometrisches Mittel, Median, Quartil, Modus, empirische Varianz, Standardabweichung, Spannweite, Quartilsabstand nennen und mit Boxplot-Diagrammen interpretieren; – Lage- und Streuungsmaße mit Technologieeinsatz ermitteln; – Median, Minimum, Maximum und Quartile in Boxplots darstellen; – die Lösungswege und Lösungen in der beschreibenden Statistik interpretieren und dokumentieren; – die Regression zweidimensionaler Daten erklären; – die Regressionslinie zweidimensionaler Daten mit Technologieeinsatz berechnen, grafisch darstellen und die Ergebnisse interpretieren; – die Qualität des Zusammenhangs zweier Größen (oder zweier Merkmale) erklären und argumentieren. Analysis: Die Schülerinnen und Schüler können – Grenzwert- und Stetigkeit intuitiv deuten; – die Definitionen des Differenzenquotienten und des Differentialquotienten nennen; – Differenzenquotient und Differentialquotient mit Hilfe der Änderungsrate argumentieren; – Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen differenzieren; – mit Hilfe der Ableitungsregeln (Summen-, Produkt- und Kettenregel) Summen, Produkte und Verkettungen dieser drei Funktionsarten differenzieren; – den Zusammenhang zwischen Funktion und ihrer Ableitungsfunktion erkennen; – grafisch und rechnerisch lokale Extremwerte von Funktionen finden und die Bedeutung lokaler Extremwerte beschreiben; – das Krümmungsverhalten der Funktion an Hand der grafischen Darstellung und mit Hilfe der 2. Ableitung erkennen; – Wendepunkte berechnen; – das Modell der Kostentheorie erklären; – Aufgaben in wirtschaftlichem Kontext mit Kosten-, Nachfrage-, Erlös- und Gewinnfunktionen modellieren; – Berechnungen und grafische Darstellungen in der Kostentheorie durchführen; – die Modelle der Preistheorie erklären; – die Ableitungsfunktion in der Kosten- und Preistheorie anwenden, die Ergebnisse interpretieren, erklären und die Lösungswege dokumentieren; – Aufgabenstellungen aus der Wirtschaft mit Nachfrage,- Erlös – und Gewinnfunktion modellieren; – Berechnungen und grafische Darstellungen in der Preistheorie durchführen. Lehrstoff: Stochastik: Lagemaße (arithmetisches Mittel, geometrisches Mittel, Modus, Median, Quartil) und Streuungsmaße (Spannweite, Standardabweichung, Varianz, Quartilsabstand). Regression von zweidimensionalen Datenmengen. Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag). Analysis: Grenzwertbegriff, Stetigkeitsbegriff. Differenzenquotient und Differentialquotient; Änderungsrate. Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen, Ableitungsregeln. Monotonie, lokale Extremwerte, Krümmungsverhalten und Wendepunkte. Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen; Summe, Produkt und Verkettung von Funktionen; Ableitungsregeln.Kostentheorie (Analyse der Gesamt- und der Durchschnittskostenfunktion mit Kostenkehre, Betriebsoptimum und langfristige Preisuntergrenze, Betriebsminimum und kurzfristige Preisuntergrenze). Preistheorie (Analyse der Nachfrage-, Erlös- und Gewinnfunktionen mit Höchstpreis, Sättigungsmenge, Erlösgrenzen, Erlösmaximum, Break-even-point und Nutzgrenze, Cournot’scher Punkt, Gewinnmaximum). III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Analysis: Die Schülerinnen und Schüler können – die Stammfunktion der Potenz- und Polynomfunktion ohne Technologieeinsatz ermitteln – den Begriff des unbestimmten Integrals beschreiben; – die Bedeutung des unbestimmten und des bestimmten Integrals erklären; – den Zusammenhang zwischen Funktion und Stammfunktion erklären, beschreiben und grafisch deuten; – den Begriff des bestimmten Integrals erklären und ihn als Fläche zur Berechnung von Flächen heranziehen; – Flächeninhalte mit Hilfe des Integrals mit und ohne Technologieeinsatz berechnen. Stochastik: Die Schülerinnen und Schüler können – den Begriff der Wahrscheinlichkeit erklären; – die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten eines Zufallsereignisses berechnen und deuten; – die Regeln zur Berechnung von Wahrscheinlichkeiten auf einander ausschließende bzw. voneinander unabhängige Ereignisse anwenden; – Zufallsexperimente („Ziehen mit/ohne Zurücklegen“) mit Baumdiagrammen modellieren, Pfadregeln anwenden und Baumdiagramme interpretieren; – Wahrscheinlichkeitsrechnung bei schulartenspezifischen Aufgabenstellungen durchführen und die Ergebnisse interpretieren sowie den Lösungsweg argumentieren; – die Grundvoraussetzung und die Parameter für eine Binomial- und eine Normalverteilung beschreiben; – die Wahrscheinlichkeitsdichtefunktion einer Binomial- und Normalverteilung grafisch skizzieren; – die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von binomial- bzw. normalverteilten Ereignissen mit Technologieeinsatz berechnen und interpretieren; – Erwartungswert und Standardabweichung der beiden Verteilungen berechnen; – die Auswirkung von Erwartungswert und Standardabweichung auf die Verteilungskurve nennen, interpretieren und erklären; – praxisorientierte Aufgabenstellungen aus Wirtschaft, Alltag und Wissenschaft mit Hilfe der Binomial- und Normalverteilung lösen. Zahlen und Maße in unterschiedlichen Anwendungsbereichen: Die Schülerinnen und Schüler können – Zahlen in Gleitkommadarstellung und Prozentzahlen bei Problemstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsgebieten und in Zusammenhang mit Algebra, Geometrie, mit Funktionen und Analysis sowie mit Stochastik sicher einsetzen und mit ihnen Berechnungen durchführen; – Maße und Maßeinheiten bei Problemstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsgebieten und im Zusammenhang mit allen inhaltlichen Kompetenzbereichen korrekt benützen, umrechnen und Berechnungen durchführen. Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik: Die Schülerinnen und Schüler können – Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik bei der Bearbeitung von anwendungsbezogenen Problemstellungen miteinander in Zusammenhang bringen und die erworbenen inhalts- wie handlungsbezogenen Kompetenzen aus diesen Bereichen der jeweiligen Problemstellung anpassen und einsetzen; – die erworbene Werkzeugkompetenz im Umgang mit Technologieeinsatz bei der Bearbeitung von anwendungsbezogenen Problemstellungen aus diesen Kompetenzbereichen sicher und gezielt einsetzen. Lehrstoff: Analysis: Unbestimmte und bestimmte Integrale, Berechnung von Flächeninhalten mit Integralrechnung. Praxisorientierte schulartenspezifische Anwendungen. Stochastik: Begriff der Wahrscheinlichkeit. Additions- und Multiplikationsregel auf einander ausschließende und unabhängige Ereignisse. Binomialverteilung und Normalverteilung (Erwartungswert und Standardabweichung). Lineare Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen, trigonometrische Funktionen, Wachstums- und Zerfallsfunktionen: Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag). Matrizen: Schulartenspezifische Anwendungen im Wirtschaftsbereich. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Zahlen und Maße in unterschiedlichen Anwendungsbereichen: Die Schülerinnen und Schüler können – Zahlen in Gleitkommadarstellung und Prozentzahlen bei Problemstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsgebieten und in Zusammenhang mit Algebra, Geometrie, mit Funktionen und Analysis sowie mit Stochastik sicher einsetzen und mit ihnen Berechnungen durchführen; – Maße und Maßeinheiten bei Problemstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsgebieten und im Zusammenhang mit allen inhaltlichen Kompetenzbereichen korrekt benützen, umrechnen und Berechnungen durchführen. Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik: Die Schülerinnen und Schüler können – Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik bei der Bearbeitung von anwendungsbezogenen Problemstellungen miteinander in Zusammenhang bringen und die erworbenen inhalts- wie handlungsbezogenen Kompetenzen aus diesen Bereichen der jeweiligen Problemstellung anpassen und einsetzen; – die erworbene Werkzeugkompetenz im Umgang mit Technologieeinsatz bei der Bearbeitung von anwendungsbezogenen Problemstellungen aus diesen Kompetenzbereichen sicher und gezielt einsetzen. Lehrstoff: Gleichungs- und Ungleichungssysteme, lineare Optimierung: Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag). Zinseszins- und Rentenrechnung: Schulartenspezifische Anwendungen bei unterschiedlichen Sparformen, Krediten und Schuldtilgung. Differenzieren und Integrieren: Schulartenspezifische Anwendungen in der Kosten- und Preistheorie. Stochastik: Praxisorientierte Problemstellungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag) zur beschreibenden Statistik und zur Wahrscheinlichkeitsrechnung. Schularbeiten: I. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 1. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 2. Semester. II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 dreistündige Schularbeit im 6. Semester. 3. TOURISMUS UND WIRTSCHAFT 3.1 TOURISMUSGEOGRAFIE UND REISEBÜRO II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Fachbegriffe der physischen Geografie und der Humangeografie wiedergeben; – geografische Darstellungen, Statistiken und Diagramme erklären; – topografische Grundkenntnisse sowie regionale und globale Raumvorstellungen für Beruf bzw. Alltag anwenden; – touristisch bedeutsame Verkehrsunternehmen und Verkehrsmittel beschreiben; – wirtschaftliche bzw. rechtliche Voraussetzungen von Verkehrsunternehmen und Verkehrsmitteln sowie ihre Beziehungen zur Tourismusbranche wiedergeben; – Arten, Formen, Aufgabenfelder und rechtliche Rahmenbedingungen von Reisebüros differenzieren. Lehrstoff: Tourismusgeografie: Einflussfaktoren auf die Erde (zB endogene und exogene Kräfte, Klima und Klimawandel), ausgewählte Großregionen und touristische Destinationen. Auswirkungen der Einflussfaktoren auf den Tourismus. Reisebüro: Arten und Aufgabenfelder von Reisebüros, rechtliche Grundlagen, Grundlagen und wirtschaftliche Bedeutung der Verkehrswirtschaft, Flugverkehr. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Fachbegriffe im Kontext des globalen Reisens und Effekte touristischer Entwicklung wiedergeben; – topografische Grundkenntnisse sowie regionale und globale Raumvorstellungen für Beruf bzw. Alltag anwenden; – sozioökonomische sowie ökologische Auswirkungen des Tourismus in Entwicklungs- und Schwellenländern analysieren; – Reiseangebote mit verschiedenen Verkehrsmitteln in lokale, nationale und globale Ziele mit destinationsspezifischen Reiseinformationen erstellen. Lehrstoff: Tourismusgeografie: Tourismus in Entwicklungs- und Schwellenländern, ausgewählte Großregionen und Destinationen, Entwicklungs- und Tourismusstrategien. Reisebüro: Schiffsverkehr, Straßenverkehr, Eisenbahnen, sanfte Mobilität, Reiseangebote. III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – topografische Grundkenntnisse sowie regionale und globale Raumvorstellungen für Beruf bzw. Alltag anwenden; – die Folgen der Globalisierung und Regionalisierung für Wirtschaft, Gesellschaft bzw. Kultur unter besonderer Berücksichtigung der Tourismusbranche einschätzen; – aus der Einschätzung von Globalisierung und Regionalisierung Handlungsempfehlungen ableiten; – die Notwendigkeit nachhaltigen Wirtschaftens und einer darauf abgestimmten Raumplanung vor dem Hintergrund der Ressourcenverknappung beurteilen; – Ursachen und Wirkungen regionaler Disparitäten erklären; – die Effizienz vorhandener Lösungsansätze zum Abbau regionaler Disparitäten kritisch einschätzen; – touristische Strategien im Hinblick auf ihre Nachhaltigkeit begründet bewerten. Lehrstoff: Globalisierung, regionale Disparitäten, demografische Entwicklungen und Migration. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – topografische Grundkenntnisse sowie regionale und globale Raumvorstellungen anwenden; – die Notwendigkeit nachhaltigen Wirtschaftens und einer darauf abgestimmten Raumplanung vor dem Hintergrund der Ressourcenverknappung beurteilen; – die Folgen der Europäischen Integration für Wirtschaft, Gesellschaft bzw. Kultur unter besonderer Berücksichtigung der Tourismusbranche einschätzen und Handlungsempfehlungen ableiten; – touristische Strategien im Hinblick auf ihre Nachhaltigkeit begründet bewerten. Lehrstoff: Europäische Integration, Nationalparks, ausgewählte Großregionen und Destinationen, Nachhaltigkeit. 3.2 TOURISMUSMARKETING UND KUNDENMANAGEMENT II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – relevante Fachbegriffe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft erklären sowie im Kontext anwenden; – die historische Entwicklung von Regionen als wesentliche Grundlage für den Tourismus einschätzen; – die kulturelle, gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus in Österreich und im internationalen Vergleich beschreiben; – die materiellen und immateriellen Voraussetzungen für das touristische Angebot einer Region darstellen; – die Aufgabenbereiche der Betriebe, Institutionen und Organisationen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft beschreiben; – die gesellschaftlichen und ökologischen Entwicklungen sowie deren Auswirkungen auf die Tourismus- und Freizeitwirtschaft erklären; – die Bedeutung spezieller Arten des Tourismus für die österreichische bzw. internationale Tourismus- und Freizeitwirtschaft (ausgewählte Regionen) einschätzen; – die Grundzüge der österreichischen und europäischen Tourismuspolitik erläutern. Lehrstoff: Fachbegriffe, Tourismus und Marketing. Ausgewählte tourismusrelevante historische Entwicklungen in Regionen. Kulturelle und wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus, Tourismus- und Freizeitwirtschaft ausgewählter Regionen. Österreichischer Tourismus in Zahlen, Welttourismus in Zahlen. Touristisches Angebot: Angebotsfaktoren, ursprüngliches und abgeleitetes touristisches Angebot, Arten und Formen des Tourismus, Reisemotive und Urlaubertypen. Betriebsarten und –formen in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, touristisch relevante Klassifizierungen. Institutionen und Organisationen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Nachhaltigkeit im Tourismus. Spezielle Arten des Tourismus im Überblick: zB Gesundheits-, Städte-, Geschäfts-, Sport-, Themen- und Kulturtourismus. Tourismuspolitik. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – die Bedeutung eines standardisierten Projektmanagements beschreiben; – typische Werkzeuge des Projektmanagements beschreiben und anwenden; – einzelne Salestechniken erläutern; – Methoden des angewandten Kundenmanagements einsetzen; – die Aufgaben im Front Office und die Grundsätze aktiven Kundenmanagements erklären; – die Bedeutung des Front Office als zentrale Kommunikationsdrehscheibe erläutern; – aktuelle elektronische Front-Office-Lösungen beschreiben; – bei Konflikten und Beschwerden die Situation analysieren sowie Lösungen vorschlagen; – Marketing als System erklären sowie die als zentrale Management- bzw. Steuerfunktion für touristische Einrichtungen und Destinationen verstehen. Lehrstoff: Projektmanagement (Grundlagen des Projektmanagements, Techniken und Werkzeuge des Projektmanagements). Salestechniken. Bereiche und Aufgaben des Front Office. Reservierungssysteme. Bereiche des Kundenmanagements, Konflikt- und Beschwerdemanagement. Marketing. III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Bedeutung der Marktforschung als Grundlage für marktorientiertes Handeln beschreiben; – relevante Informationen eigenständig beschaffen; – einfache Methoden der Marktforschung durchführen; – die wesentlichen Bereiche des strategischen Marketings erklären; – die wesentlichen Bereiche des strategischen Marketings anhand ausgewählter Beispiele anwenden; – Angebote auf Grundlage des strategischen Marketings erstellen; – touristische Angebote in konkrete Produkte umsetzen; – die Bedeutung einer professionellen Markenpolitik und die Phasen der Markenentwicklung erklären. Lehrstoff: Marketing: Begriffe, Arten und Methoden der Marktforschung, strategische Analysemethoden, Marketingziele, Marktsegmentierung, Positionierung und Corporate Identity. Angebotspolitik: Ziele, Strategien und Maßnahmen der Angebotspolitik, Markenpolitik. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – einzelne Preisbildungsfaktoren beschreiben; – die Auswirkungen unterschiedlicher Preisstrategien einschätzen; – unterschiedliche Absatzwege für touristische Produkte erklären; – die Vor- und Nachteile der einzelnen Distributionskanäle einschätzen; – erfolgreiche Kooperationen in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft analysieren; – die Instrumente der Kommunikationspolitik erklären und anhand einfacher Beispiele anwenden; – einen Überblick über die unterschiedlichen Formen des Online-Marketings geben; – die Einsatzmöglichkeiten des Online-Marketings kritisch hinterfragen; – die operativen Marketinginstrumente im Hinblick auf die Positionierung des touristischen Leistungsträgers koordinieren und begründet einsetzen; – aktuelle Trends in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft analysieren. Lehrstoff: Preispolitik. Distributionspolitik, Kooperationen im Tourismus. Kommunikationspolitik, Online-Marketing. Marketing-Mix. Aktuelle Trends in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. 3.3 KUNST UND KULTUR III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – den Einfluss der Kultur auf die alltägliche und gesellschaftliche Entwicklung erkennen; – die Besonderheiten ausgewählter Kulturkreise erkennen; – wesentliche kulturelle Erscheinungsformen stilistisch einordnen; – kulturelle Erscheinungsformen unter Verwendung korrekter Fachtermini beschreiben; – Kunst und Kultur als Chance für die touristische Entwicklung von Regionen erkennen; – die Bedeutung des kulturellen Erbes Österreichs erklären. Lehrstoff: Kulturelle Fachbegriffe im Kontext. Ausgewählte Kulturkreise und interkulturelle Kommunikation. Kulturelle Erscheinungsformen und ihre touristische Bedeutung. Elementare stilgeschichtliche Merkmale und Zusammenhänge von Epochen. Tourismusrelevante historische Entwicklungen ausgewählter Regionen. Weltkulturerbe. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Kunst und Kultur als Chance für die touristische Entwicklung von Regionen einschätzen; – die materiellen und immateriellen kulturellen Voraussetzungen für das touristische Angebot Österreichs beschreiben; – einen Überblick über das wesentliche österreichische Kulturangebot geben; – die materiellen und immateriellen kulturellen Voraussetzungen für das touristische Angebot ausgewählter internationaler Destinationen beschreiben; – kulturelle Attraktivfaktoren und die Bedeutung für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft erkennen sowie analysieren; – ein kulturtouristisches Produkt erstellen; Lehrstoff: Kulturtourismus als Säule des österreichischen Tourismus. Kulturelle Attraktivfaktoren ausgewählter Regionen und Kulturlandschaften Österreichs. Wesentliches österreichisches Kulturangebot anhand ausgewählter Beispiele. Kulturelle Attraktivfaktoren ausgewählter internationaler Destinationen. Anforderungen an kulturtouristische Produktgestaltung. 3.4 BETRIEBS- UND VOLKSWIRTSCHAFT I. Jahrgang: 1. Semester – Kompetenzmodul 1: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – den Einfluss und die Bedeutung von Wirtschaft im täglichen Leben beschreiben sowie die Auswirkungen des Wirtschaftens einschätzen; – ihr Wissen über den Kaufvertrag situationsgerecht anwenden; – im Geschäftsleben kommunizieren und Geschäftsbriefe inhaltlich richtig formulieren; – mögliche Wege zur Entwicklung einer eigenen Geschäftsidee aus dem Bereich Tourismus- und Freizeitwirtschaft aufzeigen; – rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen der Unternehmensgründung aus dem Bereich Tourismus- und Freizeitwirtschaft beschreiben sowie daraus Entscheidungen ableiten; – verschiedene Vertragstypen unterscheiden; – einen Überblick über die wesentlichen Bestandteile eines Businessplans in einem Unternehmen geben; – die Aufgaben des Personalmanagements aus Sicht eines touristischen Unternehmens erläutern; – personelle Herausforderungen in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft beschreiben; – Risiken im Unternehmensbereich nennen; – Möglichkeiten aufzeigen mit Risiken umzugehen und eine Strategie entwickeln. Lehrstoff: Grundlagen der Wirtschaft: Wirtschaftliche Zusammenhänge, Angebot und Nachfrage im Tourismus. Kaufvertrag: Fallbeispiele und Schriftverkehr. Businessplan: Inhalte des Businessplans, Entwicklung einer Geschäftsidee, rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen der Unternehmensgründung (zB Gewerberecht, Unternehmer/Unternehmerin, Firma/Firmenbuch, Rechtsformen, Vollmachten), Vertragstypen, Risiken. Risikomanagement. Personalmanagement und arbeitsrechtliche Grundlagen. Stellenbeschreibung. 2. Semester – Kompetenzmodul 2: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Versicherungen auswählen, um die Folgen von Risiken zu minimieren; – Managementfunktionen, Managementkonzepte und Führungsstile beschreiben; – die strategische und operative Ebene im Unternehmen unterscheiden; – in Grundzügen die Elemente der Organisationsentwicklung erläutern; – die Geschäftsfelder der Kreditinstitute beschreiben; – die wesentlichen Geschäfte, die Banken für bzw. mit Privatpersonen und touristischen Unternehmen tätigen, erklären; – einen Überblick über mögliche Anlageformen geben und Empfehlungen ableiten; – Trends in der Geldanlage nennen und diese kritisch hinterfragen; – Anlagemöglichkeiten hinsichtlich Ethik und Nachhaltigkeit analysieren. Lehrstoff: Versicherungen (an Hand von Fallbeispielen). Unternehmensführung: Management, Managementfunktionen, Managementkonzepte, Führungsstile. Aufbau- und Ablauforganisation. Kreditinstitute: Aufgaben und Geschäftsfelder. Geldanlage unter Berücksichtigung ethischer Aspekte und aktueller Entwicklungen. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – volkswirtschaftlichen Grundbegriffe nennen; – die wesentlichen Wirtschaftssysteme und -ordnungen sowie Wirtschaftstheorien beschreiben; – das „Angebot-Nachfrage-Modell“ erläutern und seine Grenzen aufzeigen; – den Konjunkturablauf beschreiben; – wirtschaftspolitische Ziele sowie mögliche Zielkonflikte definieren und argumentieren; – die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung in den Grundzügen beschreiben; – die unterschiedlichen wirtschaftspolitischen Ansätze erklären; – Aus- und Wechselwirkungen wirtschaftspolitischer Maßnahmen beschreiben; – die Bedeutung des Staates als wirtschaftspolitischer Faktor erläutern; – wichtige Ursachen für die Arbeitslosigkeit unterscheiden und individuelle sowie gesellschaftliche Folgen der Arbeitslosigkeit erläutern; – Instrumente zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und deren Wirkung beschreiben. Lehrstoff: Volkswirtschaftliche Grundbegriffe, volkswirtschaftliche Lehrmeinungen. Gesamtwirtschaftliche Ziele, Konjunktur und Wirtschaftspolitik, volkswirtschaftliche Gesamtrechnung. Arbeit, Arbeitslosigkeit und Arbeitsmarktpolitik. II. Jahrgang: 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die zentralen Anliegen, die Aufgaben und Organe der Europäischen Währungsunion, deren wirtschaftspolitische Strategien und Instrumente nennen sowie kritisch hinterfragen; – die Funktionsweise des Kapitalmarktes beschreiben; – die grundlegende Funktionsweise von Börsen beschreiben; – die unterschiedlichen Formen wirtschaftlicher Zusammenarbeit von Staaten beschreiben; – globale wirtschaftliche Zusammenhänge benennen; – Ursachen für Unternehmenskrisen beschreiben; – einfache Maßnahmen zur Krisenbewältigung vorschlagen; – die Grundlagen des Insolvenzrechts sowie den Prozess der Unternehmenssanierung und -auflösung beschreiben. Lehrstoff: Außenwirtschaft und Zahlungsbilanz. Europäische Währungsunion. Kapitalmarkt. Börsen. Krisenmanagement. III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – eine Investitionsrechnung (zB auf Basis von Richtwerten) erstellen; – Investitionsentscheidungen auf Basis der Investitionsrechnung und qualitativer Kriterien treffen; – Finanzierungsalternativen inklusive Förderungen im Tourismus aufzeigen; – Aufgaben, Prozess und Stellenwert des Controllings im Unternehmen beschreiben; – die im Rahmen des Controllings notwendigen Planungsrechnungen durchführen; – Fallstudien zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen mit Verknüpfungen zu Rechnungswesen und Controlling lösen. Lehrstoff: Grundlagen der Finanzierung. Investitionsrechnung und -entscheidung. Förderungen im Tourismus. Controlling: Planung (Investitionsplanung, Kostenplanung, Erlösplanung, Finanzplanung, usw.). 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – eine Abweichungsanalyse durchführen; – ausgewählte Controlling Instrumente beschreiben; – Maßnahmen zur Steuerung vorschlagen; – Fallstudien zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen mit Verknüpfungen zu Rechnungswesen und Controlling lösen. Lehrstoff: Abweichungsanalyse – auch anhand von Kennzahlen, weitere Controlling Instrumente (zB Balanced Scorecard). Case Studies: Komplexe betriebswirtschaftliche Fallstudien mit Verknüpfung zu „Rechnungswesen und Controlling“. Schularbeiten: I. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 1. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 2. Semester. II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten (mindestens eine davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Rechnungswesen und Controlling“). 3.5 RECHNUNGSWESEN UND CONTROLLING I. Jahrgang: 1. Semester – Kompetenzmodul 1: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Aufgaben, die rechtlichen Grundlagen und die Bedeutung des Rechnungswesens für die betriebliche Praxis erklären; – einfache Bilanzen bzw. Gewinn- und Verlustrechnungen erstellen sowie erklären; – den Erfolg direkt bzw. indirekt ermitteln und das Ergebnis interpretieren; – Belege erkennen, prüfen, bearbeiten und organisieren; – einfache und komplexe Geschäftsfälle auch auf Basis von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen; – die Erfolgsauswirkung von Geschäftsfällen erkennen und interpretieren; – die Grundlagen des Umsatzsteuerrechts anwenden sowie die Umsatzsteuer richtig berechnen und verbuchen; – die Zahllast ermitteln und die Umsatzsteuervoranmeldung erstellen; – Fremdwährungen (Valuten und Devisen) umrechnen; – die Verbuchung von laufenden Geschäftsfällen, die den Warenverkehr mit dem Ausland betreffen, durchführen; – Löhne- und Gehälter verbuchen, sowie die Nebenkosten ermitteln und verbuchen; – laufende Bezüge inklusive Überstunden abrechnen; – Sonderzahlungen abrechnen; – einen Lohn- und Gehaltszettel erklären; – eine Arbeitnehmerveranlagung mittels Finanz-Online durchführen; – den (gesamten) Personalaufwand für den Dienstgeber darstellen. Lehrstoff: Aufgaben und gesetzliche Rahmenbedingungen des Rechnungswesens, rechtliche Bestimmungen. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung. Belege: Belegorganisation inklusive Formvorschriften. Einfache und komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen. Umsatzsteuervoranmeldung: Verbuchung von Löhnen und Gehältern sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten. Personalverrechnung: Abrechnung von Löhnen und Gehältern, Überstundenberechnung, Sonderzahlungen, Arbeitnehmerveranlagung. Fachspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation. Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen. 2. Semester – Kompetenzmodul 2: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Stellenwert, Aufgaben und Teilbereiche der Kostenrechnung im Unternehmen erläutern; – Zusammenhang sowie Unterschied zwischen Finanzbuchführung und Kostenrechnung erklären; – Aufwände zu Kosten und Erträge zu Erlösen überleiten; – Kosten auf Kostenstellen zurechnen, die Selbstkosten ermitteln und die Zuschlagsätze ermitteln; – branchentypische Kalkulationen durchführen und die Ergebnisse auf ihre Anwendbarkeit überprüfen; – zwischen fixen und variablen Kosten unterscheiden; – Deckungsbeiträge sowie die Gewinnschwelle ermitteln und betriebswirtschaftliche Entscheidungen ableiten; – das Betriebsergebnis ermitteln, analysieren und betriebswirtschaftliche Entscheidungen treffen; – komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung verbuchen. Lehrstoff: Aufgaben und Stellung der Kostenrechnung im Unternehmen, Grundbegriffe. Vollkostenrechnung: Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung, Kostenträgerrechnung, Betriebsergebnisrechnung. Teilkostenrechnung: Operative Entscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung (zB Entscheidung über Zusatzauftrag, Break-Even-Analyse, Mindestpreis). Branchenspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation. Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die erforderlichen Arbeitsschritte zur Erstellung des Jahresabschlusses beschreiben; – die grundlegenden Bewertungsvorschriften, Bewertungsgrundsätze und Wertmaßstäbe für die einzelnen Bilanzpositionen nennen und anwenden; – die Aufgaben der Anlagenbewertung erklären; – Zugänge und Abgänge des Anlagevermögens in der Buchführung erfassen sowie eine Weiterbehandlung im Rahmen des Jahresabschlusses vornehmen; – die Verbuchung von Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung durchführen; – die Auswirkung der Anlagenbewertung auf Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung erklären; – ein Anlageverzeichnis erklären und Anlagenzugänge im Anlageverzeichnis erfassen; – die Verbrauchsermittlung durchführen sowie Bestandsveränderungen inklusive Schwund und Abwertung verbuche; – die Aufgaben der Forderungsbewertung erklären; – die Forderungen nach der Einbringlichkeit zuordnen und bewerten sowie die Auswirkung der Bewertung von Forderungen auf Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung erläutern; – komplexe Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung erfassen. Lehrstoff: Jahresabschluss: Grundlagen, Reihenfolge der Abschlussarbeiten, Inventur und Inventar, Bewertungsgrundsätze, Bewertungsmaßstäbe, Bewertungsregeln. Anlagenbewertung. Bewertung des Umlaufvermögens – Material, Waren (computerunterstützt): Einfache Bewertung (Bestandsveränderung), indirekte Bewertung, Schwund, Abwertung, Forderungen. Branchenspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation. Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Bewertung von Verbindlichkeiten und die entsprechenden Buchungen vornehmen, deren Aufgabe erklären sowie die Auswirkung auf Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung erläutern; – die Aufgabe der Rechnungsabgrenzung erklären, die Art der notwendigen Rechnungsabgrenzung erkennen, sowie die Auswirkung der Bewertung von Rechnungsabgrenzungen auf Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung erläutern; – den Erfolg unter Berücksichtigung der Bewertungsarbeiten ermitteln; – eine Erfolgsverteilung für eine Gesellschaftsform erstellen und kontieren; – Unterschiede und Zusammenhänge zwischen Unternehmensrecht bzw. Steuerrecht im Rahmen eines Jahresabschlusses in Grundzügen erklären; – Belege und Geschäftsfälle in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erfassen; – den Erfolg der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln, analysieren sowie notwendige Maßnahmen ableiten; – die wesentlichen Unterschiede zwischen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Doppelter Buchführung erklären; – komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen. Lehrstoff: Jahresabschluss: Bewertung der Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungen, Erfolgsermittlung, Erfolgsverteilung. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Unternehmensrecht, Steuerrecht (in Grundzügen). Branchenspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation. Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen. III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Bedeutung von Rücklagen und deren Verortung in der Bilanz erläutern; – den Unterschied zwischen Rücklagen, Rückstellungen und Rückständen erklären; – einen Jahresabschluss lesen und interpretieren; – aus dem Jahresabschluss finanzwirtschaftliche und erfolgswirtschaftliche Kennzahlen berechnen, interpretieren sowie Maßnahmen zur Verbesserung vorschlagen; – Kapitalflussrechnungen erstellen und analysieren; – die Ergebnisse der Jahresabschlusses mit Instrumenten der Gefahrenfrüherkennung (zB Quicktest) auswerten und Maßnahmen zur Verbesserung vorschlagen; – komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen; – komplexe betriebswirtschaftliche Aufgabenstellungen (unter Einbeziehung des Lehrstoffes aller Jahrgänge) lösen. Lehrstoff: Rücklagen: Begriffe, Einteilung, Beurteilung aus bilanzpolitischer Sicht. Jahresabschluss: Aufbereitung und Darstellung des Zahlenmaterials, Errechnung und Interpretation von Kennzahlen, Liquiditätsanalyse. Branchenspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation. Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – einfache Budgets für touristische Betriebe erstellen; – komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen; – komplexe betriebswirtschaftliche Aufgabenstellungen (unter Einbeziehung des Lehrstoffes aller Jahrgänge) lösen. Lehrstoff: Planungsrechnung (Budget). Komplexe Aufgabenstellungen. Aktuelle Entwicklungen. Branchenspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation. Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen. Schularbeiten: I. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 1. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 2. Semester. II. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten (mindestens eine davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Betriebs- und Volkswirtschaft“). 3.6 RECHT III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ausgewählte rechtliche Sachverhalte realistisch einschätzen, lösungsorientiert bearbeiten und verstehen die dazu erforderlichen Rechtsbegriffe; – die jeweilige Rechtslage realistisch einschätzen und sich eine rechtskonforme Meinung bilden; – Strukturen sowie Funktionsweisen der Rechtsdurchsetzung beschreiben und sich Rechtsinformationen beschaffen; – die grundlegenden Rechtsvorschriften und –quellen beschreiben. Lehrstoff: Privatrecht. Wirtschaftsrecht, Arbeits- und Sozialrecht. Grund- und Menschenrechte. Non-Governmental Organisations. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ausgewählte rechtliche Sachverhalte realistisch einschätzen, lösungsorientiert bearbeiten und verstehen die dazu erforderlichen Rechtsbegriffe; – die jeweilige Rechtslage realistisch einschätzen und sich eine rechtskonforme Meinung bilden; – Strukturen sowie Funktionsweisen der Rechtsdurchsetzung beschreiben und sich Rechtsinformationen beschaffen; – die grundlegenden Rechtsvorschriften und –quellen beschreiben; – die Merkmale der österreichischen Verfassung benennen; – Strukturen und Funktionsweisen des österreichischen rechtlichen Systems beschreiben; – die Strukturen und Funktionsweisen des europäischen politischen Systems beschreiben, als mündige EU Bürgerinnen und Bürger handeln und aktuelle politische Entwicklungen nennen. Lehrstoff: Strafrecht und Strafprozessrecht. Österreichische Verfassung: Aufgaben des Staates, österreichischer Parlamentarismus und Formen der direkten Demokratie. Österreichische Bundesverfassung in Gesetzgebung und Vollziehung. Europäische Union: Institutionen, Aufgabenbereiche, Gesetzgebungskompetenz. Aktuelle politische Entwicklungen. 4. ALTERNATIVER PFLICHTBEREICH 4.a GASTRONOMIE UND HOTELLERIE 4.a.1 KÜCHENORGANISATION, KOCHEN UND ERNÄHRUNG I. Jahrgang: 1. Semester – Kompetenzmodul 1: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundlagen der Arbeitssicherheit, Hygiene, Ergonomie beschreiben und diese in betrieblichen Situationen umsetzen; – das Grundinventar der Küchen (Restaurant- und/oder Großküche) fachgerecht einsetzen; – die fachtheoretischen Grundlagen der Gartechniken praktisch umsetzen; – die regionalen bzw. saisonalen Qualitätskriterien der verwendeten Lebensmittel und deren Verwendungsmöglichkeiten nennen sowie die Qualität von Speisen optisch und sensorisch beurteilen; – Grundrezepturen fachgerecht unter Berücksichtigung ernährungsphysiologischer Aspekte zubereiten und mengenmäßig anpassen; – einfache Arbeitsabläufe organisieren und durchführen; – gewissenhaft mit den verwendeten Lebensmitteln, Arbeitsmaterialien, Betriebsmitteln und Geräten umgehen; – ökologische und ökonomische Maßnahmen anwenden; – fachtheoretische Kenntnisse bei der Zusammenstellung und Planung von einfachen Menüs anwenden; – die Grundlagen der Ernährung erklären; – die gängigen Fachausdrücke anwenden. Lehrstoff: Berufsbild Köchin bzw. Koch. Unfallverhütung, Brandschutz und Erste Hilfe. Ergonomie. Einrichtung und Inventar. Einfache Produktionsprozesse (kochtechnische Grundfertigkeiten und Vorbereitungsarbeiten, Grundzubereitungsarten, Grundrezepturen, Menüplanung). Qualitätskontrolle von Speisen. Gute Hygienepraxis. Fachvokabular. Ernährung (Grundlagen). 2. Semester – Kompetenzmodul 2: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können Speisen der regionalen und nationalen Küche unter Anwendung ernährungsbezogener Erkenntnisse sowie unter Berücksichtigung ergonomischer, hygienischer, umweltschonender und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen; – verfügen über einen wertschätzenden Umgang sowie eine situationsgerechte Kommunikation mit Kolleginnen und Kollegen; – können das Grundinventar der Küchen (Restaurant- und/oder Großküche) fachgerecht einsetzen; – können den unterschiedlichen Lebensmitteln die passende Lagerung, Konservierung und Verwendungsmöglichkeit zuordnen; – können die Qualität von Speisen sensorisch und optisch beurteilen; – beherrschen die gängigen Fachausdrücke. Lehrstoff: Regionale und nationale Speisen, Menüplanung. Moderne Zubereitungsarten. Lebensmittelqualität und Lebensmittelkennzeichnung. Qualitätskontrolle von Speisen. Konservierungsmethoden, Lagerhaltung Gute Hygienepraxis. Fachvokabular. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – theoretische und praktische Grundlagen der Speisenzubereitungen in einer Restaurant- und/oder Großküche unter Berücksichtigung saisonaler sowie ernährungsphysiologischer Aspekte umsetzen. – Convenience Produkte bedarfsgerecht einsetzen und kritisch bewerten; – die Qualität von Speisen sensorisch und optisch beurteilen; – die erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen der Küchen (Restaurant- und/oder Großküche) rationell und sicherheitsbewusst sowie fachgerecht handhaben. – Lebensmittel des täglichen Bedarfs, auch mit Computerunterstützung bestellen, den Hygienebestimmungen entsprechend übernehmen und fachgerecht lagern. – die gängigsten Fachausdrücke erklären und verwenden. Lehrstoff: Regionale und nationale Speisen, Convenience Produkte, Menüplanung. Moderne Zubereitungsarten, komplexe Arbeitsprozesse. Lebensmittelqualität und Lebensmittelkennzeichnung, Lagerhaltung. Qualitätskontrolle von Speisen. Gute Hygienepraxis. Fachspezifische Software. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können Aufgaben aus den Bereichen der gehobenen Gastronomie unter Anwendung von Fachkenntnissen und Fertigkeiten selbstständig durchführen. – können unter Berücksichtigung ergonomischer, hygienischer, umweltschonender und wirtschaftlicher Erfordernisse Speisenfolgen, planen, organisieren sowie herstellen. – können die erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen der Küchen rationell und sicherheitsbewusst sowie fachgerecht handhaben. – haben grundlegendes, theoretisches Wissen sowie praktische Fertigkeiten, um selbstständig Rezepturen unter ernährungsphysiologischen Aspekten zu erarbeiten und mit modernen Zubereitungstechniken umzusetzen. – können die theoretischen Grundlagen der À-la-carte Küche unter Anleitung praktisch umsetzen; – können die Qualität von Speisen sensorisch und optisch beurteilen; – wissen über die Grundstrukturen von Catering-, Buffet- und Bankettorganisation Bescheid; – können auf Beschwerden und Reklamationen angemessen und professionell reagieren; – können die gängigsten Fachausdrücke erklären und verwenden. Lehrstoff: Ausgewählte regionale-, nationale-, internationale Speisen, À-la-carte Küche, Menüarten, Menügestaltung. Veranstaltungsorganisation (Catering, Bankett, Buffet). Qualitätskontrolle von Speisen. Aktuelle Trends und Ernährungsformen. Hygienepraxis. Beschwerdemanagement. Fachvokabular. 4.a.2 SERVICEORGANISATION, SERVIEREN UND GETRÄNKE I. Jahrgang: 1. Semester – Kompetenzmodul 1: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – zeigen eine positive Einstellung zur Dienstleistung und entsprechen in Kleidung und Erscheinungsbild den Anforderungen der Restaurantfachfrau bzw. dem Restaurantfachmann; – können die theoretischen Grundlagen der Unfallverhütung, der Sicherheitsbestimmungen und der aktuellen Hygienerichtlinien beschreiben; – können unter Anleitung aufdecken und servieren; – können Heißgetränke zubereiten und servieren; – verfügen über grundlegende Kenntnisse ausgewählter Getränke; – können mit Lebensmitteln, Getränken und Arbeitsmaterialien sorgfältig umgehen; – können mit Alkohol sachgemäß umgehen und die Gefahren des Alkohols beschreiben; – können die wesentlichen Fachbegriffe erklären. Lehrstoff: Berufsbild Restaurantfachfrau bzw. Restaurantfachmann, Servierbrigaden und Serviersysteme. Unfallverhütung, Sicherheitsbestimmungen. Gute Hygienepraxis. Inventar und Serviergegenstände. Mise en Place Arbeiten, grundlegende Servier- und Tragübungen, praktische Grundsätze des Servierens. Getränke- und Weinservice, einfaches Speisen- und Frühstücksservice. Tischkultur und Gestaltung, Gedeckarten, Menüreihenfolge. Fachausdrücke. Getränke: Einteilung der Getränke, alkoholfreie Getränke, alkaloidhaltige Getränke, Schankanlagen, Gefahren des Alkohols. 2. Semester – Kompetenzmodul 2: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können nationale und internationale Gäste fachlich kompetent beraten; – können Servierabläufe im Restaurant durchführen; – können Speisen-, Menü- und Getränkekarten gestalten; – können die unterschiedlichen Bonier- und Abrechnungssysteme anwenden; – verfügen über Kenntnisse im Bereich Produktion, Verkauf sowie Ausschank von Bier und Wein. Lehrstoff: Mahlzeiten des Tages, gehobenes Menüservice, erweitertes Frühstücksservice. Gestaltung von Speise-, Menü- und Getränkekarten. Bonier- und Abrechnungssysteme, Erstellen von Gästerechnungen. Gästebetreuung. Ess- und Trinkgewohnheiten verschiedener Kulturen. Gute Hygienepraxis. Getränke: Bier, Wein, Weinland Österreich. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können Aufgaben des Servicebereiches selbstständig durchführen; – können verschiedene Arten des Getränkeservices anwenden; – können unterschiedliche Arbeiten am Tisch des Gastes durchführen; – können Veranstaltungen unter Anleitung planen und durchführen; – können Spezialgedecke beschreiben; – haben erweiterte Kenntnisse über Getränke; – können ihr Wissen über die Produktion, Verkauf und Ausschank von Getränken anwenden. Lehrstoff: Getränkeservice und gehobenes Weinservice, Englisches und Französisches Service. Arbeiten am Tisch des Gastes. Spezialgedecke. Bankett, Seminar und Catering. Getränke: Internationale Weinbaugebiete, Schaumweine, aromatisierte Weine und Likörweine, Destillationsverfahren. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Menü-, Speise- und Getränkekarten erklären; – die unterschiedlichen Arbeiten am Tisch des Gastes, inklusive der notwendigen Vorbereitungsarbeiten, selbstständig durchführen; – Servierabläufe selbstständig organisieren; – am Gästetisch eine professionelle Getränke- und Speisenempfehlung durchführen; – auf Anfragen sowie Beschwerden des Gastes angemessen und professionell reagieren; – Kenntnisse im Bereich der Bar anwenden. Lehrstoff: Harmonie von Speisen und Getränken, Service von Speisen und Getränken. Verkaufsfördernde Maßnahmen, Verkaufspsychologie. Gästebetreuung und Beschwerdemanagement. Getränke: Die Bar, Barstock, Bargetränke, Spirituosen. 4.b TOURISMUSMANAGEMENT UND SEMINARE 4.b.1 TOURISMUSMANAGEMENT I. Jahrgang: 1. Semester – Kompetenzmodul 1: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;*) – betriebswirtschaftliche Abläufe beschreiben und ihre Zusammenhänge in touristischen Unternehmen erkennen; – realistische Ziele definieren, Schritte zur Zielerreichung setzen, diese bewerten und daraus Verbesserungsansätze entwickeln; – Verantwortungsbereiche übernehmen, Aufgaben verantwortungsbewusst erledigen und in Teilbereichen eigenständig entsprechend ihrer Rolle in der betrieblichen Organisation handeln; – die vorhandenen Ressourcen verantwortungsbewusst einsetzen; – touristische Angebote erstellen. *) Anwendung und Weiterentwicklung von Kompetenzen aus anderen Clustern: Fach- und Methodenkompetenz: Die Schülerinnen und Schüler können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben und diese dokumentieren; – die Fremdsprache/n situationsgerecht anwenden; – situationsgerecht und in angemessener Sprache kommunizieren und präsentieren; – die Bedeutung nonverbalen Verhaltens einschätzen; – Standardsoftware bzw. branchenspezifische Software anwenden; – unterschiedliche Arbeitsmethoden und Medien situationsgerecht einsetzen. Personale und soziale Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können – auf geänderte Situationen flexibel reagieren und Strategien entwickeln; – strukturiert, ergebnisorientiert, selbstständig und im Team arbeiten; – sorgfältig und verlässlich arbeiten; – mit Kritik konstruktiv umgehen, Fehler erkennen und neue Lösungswege finden; – Konfliktsituationen erkennen und lösungsorientiert handeln; – ihr äußeres Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen; – mit sich und anderen wertschätzend umgehen; – die Notwendigkeit eines wechselseitigen Informationsaustausches einschätzen und aktiv kommunizieren. Lehrstoff: Praxisorientierte und reale Aufgaben aus dem Tourismusbereich unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur in unterschiedlicher Komplexität allein und im Team. Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster. Anwendung von Standardsoftware, branchenspezifischer Software und Nutzung des Internets. Anforderungen an touristische Produktgestaltung. 2. Semester – Kompetenzmodul 2: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;*) – betriebswirtschaftliche Abläufe beschreiben und ihre Zusammenhänge in touristischen Unternehmen erkennen; – realistische Ziele definieren, Schritte zur Zielerreichung setzen, diese bewerten und daraus Verbesserungsansätze entwickeln; – Verantwortungsbereiche übernehmen, Aufgaben verantwortungsbewusst erledigen und in Teilbereichen eigenständig entsprechend ihrer Rolle in der betrieblichen Organisation handeln; – die vorhandenen Ressourcen verantwortungsbewusst einsetzen; – Grundlagen des Qualitätsmanagements auf den touristischen Bereich anwenden; – geeignete Mechanismen zur Qualitätskontrolle einsetzen. *) Anwendung und Weiterentwicklung von Kompetenzen aus anderen Clustern: Fach- und Methodenkompetenz: Die Schülerinnen und Schüler können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben und diese dokumentieren; – die Fremdsprache/n situationsgerecht anwenden; – situationsgerecht und in angemessener Sprache kommunizieren und präsentieren; – die Bedeutung nonverbalen Verhaltens einschätzen; – Standardsoftware bzw. branchenspezifische Software anwenden; – unterschiedliche Arbeitsmethoden und Medien situationsgerecht einsetzen. Personale und soziale Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können – auf geänderte Situationen flexibel reagieren und Strategien entwickeln; – strukturiert, ergebnisorientiert, selbstständig und im Team arbeiten; – sorgfältig und verlässlich arbeiten; – mit Kritik konstruktiv umgehen, Fehler erkennen und neue Lösungswege finden; – Konfliktsituationen erkennen und lösungsorientiert handeln; – ihr äußeres Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen; – mit sich und anderen wertschätzend umgehen; – die Notwendigkeit eines wechselseitigen Informationsaustausches einschätzen und aktiv kommunizieren. Lehrstoff: Praxisorientierte und reale Aufgaben aus dem Tourismusbereich unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur in unterschiedlicher Komplexität allein und im Team. Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster. Anwendung von Standardsoftware, branchenspezifischer Software und Nutzung des Internets. Qualitätsmanagement in der konkreten Anwendung. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;*) – betriebswirtschaftliche Abläufe erklären und ihre Zusammenhänge in touristischen Unternehmen erkennen; – realistische Ziele definieren, Schritte zur Zielerreichung setzen, diese bewerten und daraus Verbesserungsansätze entwickeln; – Verantwortungsbereiche übernehmen, Aufgaben verantwortungsbewusst erledigen und in Teilbereichen eigenständig entsprechend ihrer Rolle in der betrieblichen Organisation handeln; – die vorhandenen Ressourcen verantwortungsbewusst einsetzen; – einzelne Salestechniken und Methoden des aktiven Kundenmanagements anwenden; – wesentliche Aufgabenbereiche im Front Office erfüllen; – bei Konflikten und Beschwerden die Situation analysieren und Lösungen vorschlagen. *) Anwendung und Weiterentwicklung von Kompetenzen aus anderen Clustern: Fach- und Methodenkompetenz: Die Schülerinnen und Schüler können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben und diese dokumentieren; – die Fremdsprache/n situationsgerecht anwenden; – situationsgerecht und in angemessener Sprache kommunizieren und präsentieren; – die Bedeutung nonverbalen Verhaltens einschätzen; – Standardsoftware bzw. branchenspezifische Software anwenden; – unterschiedliche Arbeitsmethoden und Medien situationsgerecht einsetzen. Personale und soziale Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können – auf geänderte Situationen flexibel reagieren und Strategien entwickeln; – strukturiert, ergebnisorientiert, selbstständig und im Team arbeiten; – sorgfältig und verlässlich arbeiten; – mit Kritik konstruktiv umgehen, Fehler erkennen und neue Lösungswege finden; – Konfliktsituationen erkennen und lösungsorientiert handeln; – ihr äußeres Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen; – mit sich und anderen wertschätzend umgehen; – die Notwendigkeit eines wechselseitigen Informationsaustausches einschätzen und aktiv kommunizieren. – sind sich der Notwendigkeit eines wechselseitigen Informationsaustausches bewusst und können aktiv kommunizieren. Lehrstoff: Praxisorientierte und reale Aufgaben aus dem Tourismusbereich unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur in unterschiedlicher Komplexität allein und im Team. Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster. Anwendung von Standardsoftware, branchenspezifischer Software und Nutzung des Internets. Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n). Einzelne Salestechniken und Methoden des aktiven Kundenmanagements in der konkreten Anwendung. Aufgabenbereiche im Front Office, Reservierungssysteme, Konflikt- und Beschwerdemanagement. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;*) – betriebswirtschaftliche Abläufe erklären und ihre Zusammenhänge in touristischen Unternehmen erkennen; – realistische Ziele definieren, Schritte zur Zielerreichung setzen, diese bewerten und daraus Verbesserungsansätze entwickeln; – Verantwortungsbereiche übernehmen, Aufgaben verantwortungsbewusst erledigen und in Teilbereichen eigenständig entsprechend ihrer Rolle in der betrieblichen Organisation handeln; – die vorhandenen Ressourcen verantwortungsbewusst einsetzen; – die Grundlagen des Destinationsmanagements erklären; – die Bedeutung des Destinationsmanagements für die Vermarktung touristischer Angebote einschätzen; – die Grundlagen des Eventmanagements beschreiben; – Events planen, organisieren und evaluieren. *) Anwendung und Weiterentwicklung von Kompetenzen aus anderen Clustern: Fach- und Methodenkompetenz: Die Schülerinnen und Schüler können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben und diese dokumentieren; – die Fremdsprache/n situationsgerecht anwenden; – situationsgerecht und in angemessener Sprache kommunizieren und präsentieren; – die Bedeutung nonverbalen Verhaltens einschätzen; – Standardsoftware bzw. branchenspezifische Software anwenden; – unterschiedliche Arbeitsmethoden und Medien situationsgerecht einsetzen. Personale und soziale Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können – auf geänderte Situationen flexibel reagieren und Strategien entwickeln; – strukturiert, ergebnisorientiert, selbstständig und im Team arbeiten; – sorgfältig und verlässlich arbeiten; – mit Kritik konstruktiv umgehen, Fehler erkennen und neue Lösungswege finden; – Konfliktsituationen erkennen und lösungsorientiert handeln; – ihr äußeres Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen; – mit sich und anderen wertschätzend umgehen; – die Notwendigkeit eines wechselseitigen Informationsaustausches einschätzen und aktiv kommunizieren. Lehrstoff: Praxisorientierte und reale Aufgaben aus dem Tourismusbereich unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur in unterschiedlicher Komplexität allein und im Team. Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster. Anwendung von Standardsoftware, branchenspezifischer Software und Nutzung des Internets. Destinationsmanagement. Eventmanagement. Anwendung von Teilen aus dem Projektmanagement und Projektorganisationsstrukturen. 4.b.2 SEMINARE Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können sich zusätzlich zu den im Stammbereich und in der Vertiefung erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung des kreativen und kommunikativen Potenzials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluss der Schule im Beruf und Alltag voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können. Lehrstoff: Besondere zusätzliche, vertiefende Inhalte, mit Bezug zur Bildungs- und Lehraufgabe. 4.a.3/4.b.3 WAHLPFLICHTBEREICH: SPEZIALISIERUNG Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie der Lehrstoff sind gemäß der schulautonomen Verteilung entsprechend anzupassen (siehe Abschnitt III Schulautonome Bestimmungen ff.). Modul – „Jungsommelière und Jungsommelier Österreich“ II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Arbeitsaufgaben eines Sommelière bzw. eines Sommeliers beschreiben; – die rechtlichen Grundlagen des österreichischen Weinbaus erläutern; – die Bedeutung sowie den sachgemäßen Umgang mit Alkohol darstellen; – Weinbau- und Kellertechnik der Winzerin bzw. des Winzers beschreiben. Lehrstoff: Arbeitsaufgaben einer Sommelière bzw. eines Sommeliers . Wein und seine Geschichte, nationale Weinbaugebiete und deren Weine, Weingesetz, natürliche Produktionsfaktoren, Weinerzeugung. Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – österreichische Weinbaugebiete und deren Weine benennen; – ausgewählte internationale Weinbaugebiete und deren Weine beschreiben. Lehrstoff: Österreichisches Weingesetz, österreichische Weinbauregionen und Gebiete, Rebsorten, internationale Weinbaugebiete und deren Weine. Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen. III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Getränke, insbesondere Weine verkosten, beschreiben und analysieren; – österreichische Weintypen erkennen und beschreiben. Lehrstoff: Österreichische Weinbauregionen und Gebiete, internationale Weinbaugebiete und deren Weine, sensorische Beurteilung von Weinen, Harmonie von Speisen und Getränken. Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – österreichische Weintypen erkennen und beschreiben; – Getränke, insbesondere Weine, verkosten, beschreiben und analysieren; – eine Weinkarte erstellen; – Weineinkauf und Lagerung beschreiben und durchführen; – eine Gästeberatung und Gästebetreuung durchführen; – aktuelle Trends in der Weinbauszene beschreiben. Lehrstoff Sensorische Beurteilung von Weinen, Harmonie von Speisen und Getränken, Weinkartengestaltung inklusive Kalkulation. Getränke- bzw. Weineinkauf und Lagerung, Präsentation und Umgang mit dem Gast. Komplexe Aufgabenstellungen. Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen. Modul – „Käsekennerin und Käsekenner in Österreich“ II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können einen Überblick über die geschichtliche Entwicklung des Käses geben und die wirtschaftliche Bedeutung von Käse in Geschichte und Gegenwart nennen; – wissen über den Rohstoff Milch Bescheid und können die ernährungsphysiologische Bedeutung von Käse erklären; – können den Weg von der Milch zum Käse beschreiben und das Grundschema der Käseherstellung theoretisch erklären; – können die rechtlichen Bestimmungen hinsichtlich Lebensmittelhygiene nennen. Lehrstoff: Käsegeschichte, Inhaltsstoffe, Milchverarbeitung, Schema der Käseherstellung. Einführung in die Sensorik, Einführung in die Schneidetechnik, Lebensmittelhygiene. Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die sensorische Analyse eines Käses anhand einer Checkliste durchführen; – die für den Käseeinkauf relevanten Faktoren erläutern sowie Käse fachlich richtig verpacken und lagern; – fehlerhafte Käse erkennen und beurteilen; – die Besonderheiten der einzelnen Bundesländer in Bezug auf die Käsetradition erläutern; – die verschiedenen Reifungstypen erklären. Lehrstoff: Reifungstypen, Qualitätsmerkmale, Käseeinkauf, Lagerung. Käseland Österreich. Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen. III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Harmonie verschiedener Käsesorten und Getränke erläutern sowie Brot und Beigaben empfehlen; – die verschiedenen Käsetypen, deren Charakteristik und typischen Geschmack beschreiben; – Käse der wichtigsten internationalen Länder beschreiben und deren ursprungsgeschützte Bezeichnungen erklären; – die Möglichkeiten und die Bedeutung des Affinierens beschreiben; – Fachbegriffe verwenden. Lehrstoff: Affinieren, Portionieren von großen Käsestücken, Käsepräsentation in der Gastronomie. Käse und Getränke, Käse und Brot/Gebäck, Käse und Beigaben, Kochen mit Käse. Käse in Europa. Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ein praxisbezogenes Angebot (Wareneinsatz) laut vorgegebener Aufgabenstellung erstellen; – entsprechende Beratung bei der Auswahl des Käseangebotes durchführen und ein Verkaufsgespräch führen; – auf Gästewünsche reagieren und mit Reklamationen umgehen; – ihr Wissen über Käse mit anderen Gegenständen vernetzt anwenden; – einen Käsewagen nach fachlichen Kriterien aufbauen und ein situationsadäquates Käseservice durchführen. Lehrstoff: Gestaltung und Aufbau eines Käsewagens im gehobenen Restaurant, Arbeiten am Käsewagen. Verkaufsgespräch und Beschwerdemanagement. Angebotserstellung, Kalkulation. Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen. Modul – „Jungbarkeeperin und Jungbarkeeper Österreich“ II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Bekleidungsrichtlinien und die unterschiedlichen Anforderungen an das Barpersonal erläutern; – die Gefahren und den sachgemäßen Umgang mit Alkohol beschreiben; – eine Bar Mise en Place selbstständig aufbauen und einfache alkoholfreie Mixgetränke zubereiten; – den geschichtlichen Hintergrund der Bar und der Cocktails sowie die Grundlagen eines Barstocks erklären; – die Verwendung von Bargeräten, -utensilien und -gläsern erklären und diese fachgerecht anwenden; – alkoholfreie Getränke beschreiben und in der Bar fachgerecht verwenden. Lehrstoff: Gefahren des Alkohols, Barpersonal. Bar Mise en Place, Zubereitungsarten von alkoholfreien Mixgetränken, Geschichte der Bar und Cocktails. Grundlagen des Barstock, Bargeräte, –utensilien, Bargläser. Alkoholfreie Getränke. Fachvokabular. Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können unterschiedliche Bartypen und deren Schwerpunkte beschreiben; – sind in der Lage, einfache Mixgetränke mit Garnituren zuzubereiten und können diese den Mixgetränkegruppen zuordnen; – können die Grundlagen der Kalkulation sowie der Barkartengestaltung beschreiben und anwenden; – können alkoholische Getränke beschreiben und in der Bar fachgerecht verwenden.. Lehrstoff: Bartypen – Unterteilung, Einrichtung und Ausstattung. Zubereitungsarten von Mixgetränken, einfache Garnituren, Mixgetränkegruppen mit Rezepturen. Barkalkulation, Barkarte (gesetzliche Bestimmungen, Gestaltungsgrundlagen, Aufbau). Schaumweine, aromatisierte Weine und Likörweine. Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen. III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können die Bestandteile von Mixgetränken beschreiben und sind in der Lage, alkoholfreie Eigenkreationen zu erstellen; – können aktuelle Trends in der Bar erläutern; – können Barmaße erklären und einen Barstock aufbauen; – sind in der Lage, Mixgetränke sowie deren Garnituren zuzubereiten und können diese den Mixgetränkegruppen zuordnen; – können alkoholfreie Getränke beschreiben und in der Bar fachgerecht verwenden; – können Getränke in Optik und Geruch beschreiben. Lehrstoff: Bestandteile von Mixgetränken, alkoholfreie Eigenkreationen. Trends in der Bar, Showbarkeeping, Barmaße, erweiterter Barstock. Zubereitungsarten von Mixgetränken, Garnituren. Mixgetränkegruppen mit Rezepturen. Destillationsverfahren, Spirituosen. Sensorik – CO (Couleur-Odeur). Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Bestandteile von Mixgetränken beschreiben und sind in der Lage, alkoholfreie Eigenkreationen zu erstellen; – verkaufsfördernde Maßnahmen anwenden; – Standardrezepturen jeder Mixgetränkegruppe beschreiben und diese fachgerecht zubereiten; – die Grundlagen der Zigarrenkunde wiedergeben und ein Zigarrenservice beschreiben; – den Aufbau einer Barkarte beschreiben und dieses Wissen anwenden; – alkoholische Getränke in der Bar fachgerecht verwenden und sind in der Lage, diese in Optik und Geruch zu beschreiben. Lehrstoff: Verkaufsfördernde Maßnahmen, Verkaufsgespräche und Umgang mit Beschwerden. Zubereitungsarten von Mixgetränken, Mixgetränkegruppen mit Rezepturen. Zigarren (Arten, Formate, Marken und Service). Barkarte. Spirituosen, Sensorik – CO (Couleur-Odeur). Komplexe Aufgabenstellungen. Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen. 5. BETRIEBSPRAKTIKUM UND ANGEWANDTES PROJEKTMANAGEMENT I. Jahrgang: 1. Semester – Kompetenzmodul 1: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können ihre in den anderen Gegenständen erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden; – zeigen eine positive Einstellung zur Dienstleistung. – entsprechen in Erscheinungsbild und Kleidung den Anforderungen des Berufsbildes; – können Gäste betreuen; – können die Grundlagen der Arbeitssicherheit, der Unfallverhütung, des Hygienemanagements sowie der Abfallbewirtschaftung unter Anleitung praktisch umsetzen; – können unter Anleitung betriebsrelevante Maschinen bedienen; – verstehen einfache Betriebsabläufe in der Gastronomie und Hotellerie; – können unter Anleitung im Team mitarbeiten. Lehrstoff: Betriebsbezogene Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie, Umgang mit dem Gast. Grundlagen Hygiene- und Sicherheitsmanagement. 2. Semester – Kompetenzmodul 2: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können ihre in den anderen Gegenständen erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden; – können unterschiedliche Gästetypen erkennen und auf deren Bedürfnisse eingehen; – wissen über unterschiedliche Betriebsstrukturen, die Betriebsabläufe in Beherbergungs- bzw. Verpflegungsbetrieben Bescheid und arbeiten aktiv im Team in den einzelnen Abteilungen mit. Lehrstoff: Betriebsbezogene praktische Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie. Erstellen und Anwenden von Checklisten. II. Jahrgang: 3.Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können ihre in den anderen Gegenständen erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden; – sind in der Lage Umgangsformen situationsgerecht einzusetzen und selbstbewusst aufzutreten; – wissen über unterschiedliche Betriebsstrukturen, die Betriebsabläufe in Beherbergungs- bzw. Verpflegungsbetrieben Bescheid und arbeiten aktiv im Team in den einzelnen Abteilungen mit; – können die Grundlagen des Projektmanagements unter Anleitung anwenden; – können die Grundlagen des betrieblichen Hygienemanagements beschreiben und die gute Hygienepraxis fachgerecht anwenden. Lehrstoff: Betriebsbezogene Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie. Erstellen und Anwendung von Checklisten. Gute Hygienepraxis. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können ihre in den anderen Gegenständen erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden; – sind in der Lage, wirtschaftlich zu denken und zu handeln; – können mit Kritik konstruktiv umgehen, Fehler erkennen und neue Lösungswege entwickeln; – können die Grundlagen des Projektmanagements anwenden; – wissen über die Grundlagen des Veranstaltungsmanagements Bescheid; – können touristische Veranstaltungen im Team planen, durchführen und evaluieren. Lehrstoff: Betriebsbezogene Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie. Branchenspezifische Software. Veranstaltungsmanagement. Durchführung eines Projektes. III. Jahrgang: 5. und 6.Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;*) – verstehen betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen und können Zusammenhänge und Querverbindungen herstellen und Möglichkeiten der Steuerung erkennen; – sind sich der steigenden Bedeutung des Dienstleistungssektors bewusst; – können kundenorientierte Dienstleistungsangebote gestalten (Service Design); – können geeignete Mechanismen zur Qualitätskontrolle einsetzen; – verstehen den kontinuierlichen Prozess einer Dienstleistungsentwicklung von der Ideenfindung und -bewertung über die Entwicklung und Realisierung und können ihn organisatorisch umsetzen; – können realistische Ziele definieren, Schritte zur Zielerreichung setzen, diese bewerten und daraus Verbesserungsansätze ableiten; – können Verantwortungsbereiche übernehmen und Aufgaben verantwortungsbewusst und eigenständig entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen erledigen; – können Veranstaltungen, besonders im gastronomischen und touristischen Bereich, unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements planen, organisieren und durchführen. *) Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern: Fach- und Methodenkompetenz: Die Schülerinnen und Schüler können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben und dokumentieren; – betriebliche Planungsinstrumente mit Hilfe branchenspezifischer Software einsetzen; – standard- bzw. branchenspezifische Software anwenden; – die Fremdsprache/n situationsgerecht anwenden; – unterschiedliche Arbeitsmethoden, Kreativitätstechniken und Medien situationsgerecht einsetzen; – situationsgerecht und in angemessener Sprache kommunizieren und präsentieren; Personale und soziale Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler – können auf geänderte Situationen flexibel reagieren und neue Strategien entwickeln; – können strukturiert, prozess- und dienstleistungsorientiert, markt- und ergebnisorientiert arbeiten; – sind teamfähig und können Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen; – können sorgfältig und verlässlich arbeiten; – können mit Kritik konstruktiv umgehen, Fehler erkennen und neue Lösungswege finden; – können Konfliktsituationen erkennen und lösungsorientiert handeln; – können das äußere Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen; – sind sich der Notwendigkeit eines wechselseitigen Informationsaustausches bewusst und können aktiv kommunizieren; – können die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlechts oder deren ethnischer Herkunft einschätzen und verfügen über entsprechende Handlungskompetenz. Lehrstoff: Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität allein und im Team. Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster. Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung, vor allem mit Bezug zur Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote, vor allem mit Bezug zur Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Anwendung von Teilen des Projektmanagements (zB Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen). Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements, vor allem in Bezug zur Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets. Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n). 6. BEWEGUNG UND SPORT; SPORTLICHE ANIMATION Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung. Bereich Sportliche Animation Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler sollen zielgruppenspezifische Freizeitaktivitäten unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten planen, organisieren und durchführen können. Didaktische Grundsätze: Es sind praktisch-methodische Übungen durchzuführen. Die theoretischen Grundlagen der Animation sollen fächerübergreifend in die Praxis umgesetzt werden. Dem Grundsatz einer effektiven Unterrichtsführung soll durch die Vielfalt der Organisationsformen und Unterrichtsmethoden entsprochen werden, mit allen Möglichkeiten des klassen-, schulstufen- oder schulartübergreifenden Unterrichts, zB in Gruppen mit Wahlsportarten. Dabei soll der Bereich der Animation verstärkt erarbeitet werden. B. Pflichtpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ergänzend zu den in der Ausbildung bisher erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten, in einem facheinschlägigen Unternehmen (vorzugsweise in Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft) jene Gewandtheit der Berufsausübung vertiefen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht; – die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen; – einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben erhalten; – Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umreißen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen; – sich Vorgesetzten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt und selbstsicher präsentieren; – aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen erwerben. Zeitlicher und sachlicher Rahmen: Vor Eintritt in den III. Jahrgang im Ausmaß von 16 Wochen (Vollzeit) in Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, ein konkreter Bezug zur Ausbildung (v.a. Cluster 4) muss gegeben sein. Im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferien während der Semester im Mindestausmaß von einer Woche zulässig. C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze: Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen. Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. D. Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe: Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen. Lehrstoff: Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind. E. Fakultatives Praktikum Bildungs- und Lehraufgabe, zeitlicher und sachlicher Rahmen, didaktische Grundsätze: Wie beim Pflichtpraktikum, jedoch mit folgenden Abweichungen: Bei ausreichender Relevanz, die von der Schule zu beurteilen ist, ist ein Vermerk über die Ablegung des fakultativen Praktikums in das Reife- und Diplomprüfungszeugnis aufzunehmen. F. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände 1. Deutsch in der Deutschförderklasse Wie Anlage A1 Abschnitt VI Unterabschnitt D Z 1 2. Religion Wie Abschnitt V 3. Weitere Pflichtgegenstände Für die weiteren Pflichtgegenstände sind die jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt A anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe und die didaktischen Grundsätze gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers. Beachte für folgende Bestimmung zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 6 Z 3 idF BGBl. II Nr. 207/2023 Anlage B4a HÖHERE LEHRANSTALT FÜR TOURISMUS – AUFBAULEHRGANG FÜR BERUFSTÄTIGE (Anm.: Anlage B4a als PDF dokumentiert) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage B4a Beachte für folgende Bestimmung zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 3 idF BGBl. II Nr. 250/2021 Anlage B5 KOLLEG FÜR TOURISMUS I. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) A. Pflichtgegenstände Wochenstunden Lehrverpflichtungsgruppen Semester I. II. III. IV. Summe 1. Religion/Ethik 10 1 1 1 1 4 (III)/III 2. Sprache und Medien 2.1 Lebende Fremdsprachen 2 3 6 6 5 5 22 (I) 2.2 Angewandtes Informationsmanagement 2 2 2 0 6 II 3. Tourismus, Wirtschaft und Recht 3.1 Tourismusgeografie und Reisebüro 2 1 1 1 1 4 III 3.2 Tourismusmarketing und Kundenmanagement 2 4 4 4 4 16 II 3.3 Kunst und Kultur 0 0 1 1 2 III 3.4 Betriebs- und Volkswirtschaft 4 3 3 3 3 12 I 3.5 Rechnungswesen und Controlling 2 4 4 4 4 4 16 I 3.6 Recht 0 2 2 2 6 III 3.7 Tourismusmanagement 5 4 4 3 2 13 II 4. Gastronomie und Hotellerie 4.1 Ernährung und Lebensmitteltechnologie 1 1 1 1 4 III 4.2 Küchenorganisation und Kochen 3 3 3 3 12 IV 4.3 Serviceorganisation, Servieren und Getränke 3 3 3 3 12 IVa 4.4 Wahlpflichtbereich: Spezialisierung 4 6 7 0 0 2 1 3 IVa 5. Betriebspraktikum und angewandtes Projektmanagement 8 3 3 3 3 12 IVa Gesamtwochenstundenzahl 35 37 38 34 144 B. Pflichtpraktikum Insgesamt 3 Monate vor Eintritt in das 3. Semester C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 9 D. Förderunterricht 9 __________________________ 1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden. 2 Mit Computerunterstützung. 3 In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache(n) anzuführen. 4 Im Hinblick auf die gemeinsame Klausur sind die Pflichtgegenstände „Betriebs- und Volkswirtschaft“ und „Rechnungswesen und Controlling“ zumindest im 4. Semester organisatorisch zu verbinden. 5 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach der Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 0-13 Wochenstunden festgelegt werden. 6 Folgende Module stehen zur Wahl: Jungsommelière und Jungsommelier Österreich, Käsekennerin und Käsekenner in Österreich oder Jungbarkeeperin und Jungbarkeeper Österreich. 7 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach der Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 2-3 Wochenstunden festgelegt werden. 8 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach der Bestimmungen des Abschnitts III schulautonom mit 8-12 Wochenstunden festgelegt werden. 9 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III). 10 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Das Kolleg für Tourismus hat im Sinne der §§ 65 und 72 unter Bedachtnahme auf die §§ 2 und 73 Abs. 1 lit. c des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) die Aufgabe, Absolventinnen und Absolventen von höheren Schulen ergänzend zum Bildungsziel einer Höheren Lehranstalt für Tourismus zu führen. Durch die Vermittlung der entsprechenden Fach- und Methodenkompetenz sowie dem Erwerb sozialer und personaler, kommunikativer und emotionale Kompetenz werden die Absolventinnen und Absolventen befähigt, nach Ableistung einer entsprechenden Berufspraxis, gehobene Tätigkeiten in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft auszuüben und Führungspositionen in diesem Wirtschaftsbereich einzunehmen. Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung sowohl im Hinblick auf die Studierfähigkeit als auch hinsichtlich der Bereitschaft zu lebenslangem Lernen. Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen – Sprache und Medien; – Tourismus, Wirtschaft und Recht; – Gastronomie und Hotellerie; – Betriebspraktikum und angewandtes Projektmanagement, sowie – Fachpraxis und Praktika sollen die Absolventinnen und Absolventen zu kritischem und kreativem Denken und verantwortungsvollem Handeln befähigt werden. Des Weiteren verfügen Absolventinnen und Absolventen des Kollegs für Tourismus über mindestens 3 Monate einschlägiger Berufserfahrung. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS SPRACHE UND MEDIEN Die Studierenden können – Sachverhalte in angemessener Sprache in Wort und Schrift ausdrücken und situationsgerecht kommunizieren; – verantwortungsvoll, umweltbewusst und gesundheitsbewusst handeln; – kreativ arbeiten; – Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, evaluieren und einsetzen (entsprechend dem sprachlichen Zielniveau); – berufsspezifische Informations- und Kommunikationstechnologien effizient nutzen und verantwortungsbewusst sowie rechtskonform einsetzen; – angemessen – auch medienunterstützt – präsentieren; – zu Problemen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft Stellung nehmen. LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES LEBENDE FREMDSPRACHEN Lebende Fremdsprache ohne Vorkenntnisse Die Studierenden – erreichen in der Fremdsprache das Niveau der Elementaren Sprachverwendung A2 nach GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R
(98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängend sprechen sowie in der Fertigkeit Schreiben unter Berücksichtigung der Fachsprache; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau A2/B1 Die Studierenden – erreichen in der Fremdsprache das Niveau der Selbstständigen Sprachverwendung B1+ gemäß GER in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben mit besonderer Berücksichtigung der Fachsprache; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden; – nehmen im Sinne einer individuellen Bildungsplanung Angebote wahr, in einzelnen Bereichen das Niveau der Selbstständigen Sprachverwendung B2 zu erreichen. Lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau B2 Die Studierenden – vertiefen in der Fremdsprache das Niveau der Selbstständigen Sprachverwendung B2 gemäß GER in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben mit besonderer Berücksichtigung der Fachsprache; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden; – nehmen im Sinne einer individuellen Bildungsplanung Angebote wahr, in einzelnen Bereichen das Niveau der Kompetenten Sprachverwendung C1 zu erreichen. Lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau B2 – Fachsprache Die Studierenden – vertiefen in der Fremdsprache das Niveau der Selbstständigen Sprachverwendung B2 gemäß GER in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben mit besonderer Berücksichtigung der Fachsprache; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden; – nehmen im Sinne einer individuellen Bildungsplanung Angebote wahr, in einzelnen Bereichen das Niveau der Kompetenten Sprachverwendung C1 zu erreichen. Hören Die Studierenden können – die Hauptaussagen und Einzelinformationen verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen) über vertraute Dinge gesprochen wird, denen man normalerweise bei der Arbeit, in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet; – auch kurze Erzählungen und Berichte verstehen; – im eigenen Interessens- und Fachgebiet aus berufsbezogenen Texten relevante Informationen entnehmen; – längeren Redebeiträgen folgen, sofern die Thematik vertraut ist und der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist. Lesen Die Studierenden können – unkomplizierte Texte zu vertrauten allgemeinen, alltäglichen und berufsspezifischen Themen im Wesentlichen verstehen und ihnen relevante Informationen und Standpunkte entnehmen; – geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen. An Gesprächen teilnehmen Die Studierenden können – ein breites Spektrum einfacher sprachlicher Mittel einsetzen, um die meisten Situationen des alltäglichen und beruflichen Alltags zu bewältigen; – in einfacher Form ohne Vorbereitung an Gesprächen über Themen teilnehmen, die vertraut sind, interessieren oder sich auf das alltägliche Leben beziehen (zB Familie, Hobbys, Arbeit, Reisen); – Meinungen ausdrücken und Informationen austauschen. Zusammenhängend sprechen Die Studierenden können – sich relativ flüssig und zusammenhängend auf unkomplizierte Weise zu Themen aus ihren Interessensgebieten äußern; – Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets beschreiben oder präsentieren, indem sie die einzelnen Punkte linear aneinanderreihen. Schreiben Die Studierenden können – unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen aus ihrem Interessensgebiet verfassen, indem sie einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbinden; – sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken; – sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen; – die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen. Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen: 1. Linguistische Kompetenzen: Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein) Die Studierenden verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten. Lexikalische Kompetenz Die Studierenden zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen. Grammatikalische Kompetenz Die Studierenden können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. Gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation. Phonologische Kompetenz Die Studierenden zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar. Orthographische Kompetenz Die Studierenden zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt. 2. Soziolinguistische Kompetenzen: Die Studierenden – können ein breites Spektrum von Sprachfunktionen realisieren und auf sie reagieren, indem sie die dafür gebräuchlichsten Redemittel benutzen und dabei zwischen formellem und informellem Register unterscheiden; – sind sich der wichtigsten Höflichkeitskonventionen bewusst und handeln entsprechend; – sind sich der wichtigsten Unterschiede zwischen den Sitten und Gebräuchen, den Einstellungen, Werten und Überzeugungen in der betreffenden Gesellschaft und ihrer eigenen bewusst und achten auf entsprechende Signale. 3. Pragmatische Kompetenzen: Die Studierenden verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um – einfache Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, mit Unterstützung des Kommunikationspartners in Gang zu halten und zu beenden; – das Wort zu ergreifen, wenn eine Situation im alltäglichen oder beruflichen Bereich es dringend erfordert; – beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten. Die Studierenden können eine begrenzte Anzahl von Verknüpfungsmitteln verwenden, um eine Reihe kurzer und einfacher Einzelelemente zu einer linearen, zusammenhängenden Äußerung zu verbinden. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS TOURISMUS, WIRTSCHAFT UND RECHT Die Studierenden – nehmen die Wirtschaft, insbesondere die Tourismus- und Freizeitwirtschaft sowie ihre Rahmenbedingungen als einen im steten Wandel begriffenen Teil der Gesellschaft wahr; – können aktiv an einer lebenswerten, demokratischen und kooperativen Gemeinschaft teilnehmen; – verstehen regionale, nationale bzw. globale Zusammenhänge im kulturellen, wirtschaftlichen sowie rechtlichen Kontext, können diese erklären und argumentieren; – können gesellschaftspolitische und gesamtwirtschaftliche Konzepte, Modelle und Positionen vergleichend gegenüberstellen; – können Denk- und Verhaltensweisen anderer Gesellschaften und Kulturen beschreiben sowie dieses interkulturelle Wissen in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft umsetzen; – können die Zusammenhänge sozialer, ökologischer sowie ökonomischer Nachhaltigkeit beschreiben und danach handeln; – können in ihren verschiedenen Rollen (Unternehmer/in, Arbeitnehmer/in, Teammitglied, Bürger/in, Konsument/in usw.) verantwortungsbewusst agieren sowie die Konsequenzen ihres Handelns einschätzen und reflektieren; – können wirtschaftliche und rechtliche, besonders touristisch relevante Sachverhalte selbstständig bzw. im Team strukturieren sowie lösungsorientiert bearbeiten; – können kulturelle, wirtschaftliche und politische Informationen analysieren, interpretieren sowie kommunizieren; – können berufsspezifische Informations- und Kommunikationstechnologien effizient nutzen sowie verantwortungsbewusst und rechtskonform einsetzen; – verfügen über eine professionelle Einstellung zum Berufsfeld der Tourismus- und Freizeitwirtschaft; – können unternehmerisch sowie dienstleistungsorientiert denken und handeln. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS GASTRONOMIE UND HOTELLERIE Die Studierenden – zeigen eine professionelle Einstellung zur Dienstleistung und entsprechen in ihrem Erscheinungsbild den beruflichen Erfordernissen; – verfügen über Teamfähigkeit, sowie Problemlösekompetenz und sind in der Lage eigenverantwortlich zu handeln, Feedback zu geben sowie anzunehmen; – verfügen über Leistungsbereitschaft und eine realistische Selbsteinschätzung; – können die Bedeutung eines wertschätzenden und offenen Umgangs mit Mitmenschen, einschätzen und verfügen über entsprechende Handlungskompetenz; – können korrekte Umgangsformen anwenden; – können berufsspezifische Aufgaben lösen, sowie ihre erworbenen Fachkenntnisse bzw. Fertigkeiten in der Gastronomie und Hotellerie anwenden; – können in ihrem beruflichen Handeln das Prinzip der Wirtschaftlichkeit, der Regionalität und der Nachhaltigkeit anwenden; – können ernährungsphysiologisch vernetzt denken und dieses Wissen praxisorientiert anwenden; – sind in der Lage, entsprechend der beruflichen Position Verantwortung zu übernehmen; – können selbstständig Arbeitsprozesse leiten und diese evaluieren; – beherrschen das Fachvokabular und setzen dieses in der betrieblichen Kommunikation richtig ein; – können relevante Gesetze und Vorschriften, sowie Maßnahmen der Qualitätssicherung beschreiben sowie diese ökonomisch und ökologisch in betrieblichen Situationen anwenden; – können Instrumente der Arbeitsorganisation und branchenspezifische Software einsetzen. III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen: Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Studierenden, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten. Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen. Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel: Das Gesamtwochenstundenausmaß der folgenden Pflichtgegenstände kann im angeführten Rahmen verändert werden: a) „Tourismusmanagement“: 0 bis 13 Semesterwochenstunden b) „Wahlpflichtbereich: Spezialisierung“: 2 bis 3 Semesterwochenstunden c) „Betriebspraktikum und angewandtes Projektmanagement“: 8 bis 12 Semesterwochenstunden Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie der Lehrstoff in den Pflichtgegenständen (lit b-c) ist jeweils auf das Mindestausmaß der Wochenstunden ausgerichtet, eine Erhöhung der Wochenstunden dient daher der Vertiefung der bereits erworbenen Kompetenzen bzw. der Erweiterung um zusätzliche Kompetenzen. Die daraus gegebenenfalls frei werdenden Wochenstunden (max. 18 Semesterwochenstunden) sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen: 1. Schulautonome Vertiefung: Es muss entweder – innerhalb eines Clusters ein neuer Pflichtgegenstand mit mindestens 6 Semesterwochenstunden eingeführt werden oder – das Wochenstundenausmaß der Pflichtgegenstände innerhalb eines Clusters oder der Pflichtgegenstand „Betriebspraktikum und angewandtes Projektmanagement“ um mindestens 6 Semesterwochenstunden erhöht werden. 2. Darüber hinaus kann mit den allenfalls verbleibenden schulautonomen Wochenstunden das Wochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände bzw. der Verbindlichen Übung erhöht werden. 3. Im Rahmen der schulautonomen Abweichungen bestehen darüber hinaus ab dem III. Semester folgende Bestimmungen zur Gestaltung von Wahlpflichtbereichen für die Studierenden (Studierenden-Autonomie). Dabei sind jedenfalls die geltenden Eröffnungs- und Teilungszahlen und die Möglichkeit einer übergreifenden Führung in Paralleljahrgängen zu berücksichtigen:
(1) Von den nach Z 1 verwendeten Wochenstunden können maximal 3 Wochenstunden zum Angebot eines Wahlpflichtbereiches mit 2 Wahlmöglichkeiten herangezogen werden, und/oder
(2) Von den nach Z 2 verwendeten Wochenstunden können bis zu 3 Wochenstunden – maximal jedoch das Wochenstundenausmaß der vorgenommenen Erhöhung – zum Angebot eines Wahlpflichtbereiches mit 2 inhaltlichen Wahlmöglichkeiten verwendet werden; 4. Im „Wahlpflichtbereich Spezialisierung“ sind die am Schulstandort angebotenen Module/das angebotene Modul schulautonom festzulegen. Es können auch mehrere Module parallel angeboten werden, in diesem Fall müssen die Studierenden eines der angeboten Module wählen. Wird der „Wahlpflichtbereich Spezialisierung“, in der Maximalvariante der Normstundentafel (3 Semesterwochenstunden) geführt, sind analog zum Lehrplan der Hotelfachschule zwei Module zu führen. Es gelten in diesem Fall die schulautonomen Bestimmungen der Hotelfachschule. Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie der Lehrstoff sind passend zur schulautonom gewählten Blockung bzw. Stundenverschiebung zu verteilen. 5. Lebende Fremdsprachen Der Schulstandort hat das Angebot, der zur Wahl stehenden Fremdsprachen unter Bedachtnahme auf die zur Verfügung stehenden Ressourcen und Gegebenheiten festzulegen. Folgende Bedingungen sind dabei zu beachten: Es können bis zu drei lebende Fremdsprachen geführt werden, wobei – eine lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau B2 zumindest 8 Wochenstunden umfassen muss. – eine lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau A2/B1 zumindest 10 Wochenstunden umfassen muss. – eine lebende Fremdsprache ohne Vorkenntnisse bzw. mit Vorkenntnissen auf Niveau A1 zumindest 12 Wochenstunden umfassen muss. – wird eine lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau B2 und nur eine weitere lebende Fremdsprache geführt, müssen die restlichen verbleibenden Wochenstunden diesen beiden Sprachen zugeordnet werden. – werden zwei lebende Fremdsprachen ohne Vorkenntnisse bzw. mit Vorkenntnissen auf Niveau A1 geführt, müssen die fehlenden 2 Wochenstunden aus dem Autonomiebereich ergänzt werden. – werden drei lebende Fremdsprachen geführt, gilt für die lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau B2 ergänzend, dass die 8 Wochenstunden entweder – durch CLIL im Ausmaß von mindestens 2 Stunden pro Semester (aus den Clustern Tourismus, Wirtschaft und Recht/Gastronomie und Hotellerie/Betriebspraktikum und angewandtes Projektmanagement) oder – durch mindestens 2 Stunden pro Semester aus dem Autonomiebereich für die Fachsprache (zB Englisch) oder – durch eine Kombination von CLIL und Fachsprache (zB Englisch) mit Stunden aus dem Autonomiebereich abgedeckt werden können. Es sind grundsätzlich nur Stundenerhöhungen durch ganze (Semester-)Wochenstunden möglich. Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Semestern verschoben werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten, dh. die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechungen zu führen. Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände in den einzelnen Semestern darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung von 144 Semesterwochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden. Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe des Pflichtgegenstandes sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Lernergebnisse des Clusters schulautonom festzulegen. Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff des Pflichtgegenstandes schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenz). Auch hier sind die Lernergebnisse des Clusters zugrunde zu legen. Pro Jahrgang kann 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Jahrgängen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal drei. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde. Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 4. Semester) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten. Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes: Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Semester ist ein alle Semester umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzen und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht: Allfällige Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind. Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL): Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen sind die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“ und eine allenfalls schulautonom eingeführte weitere lebende Fremdsprache) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Klassen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. mit der schulautonom eingeführten lebenden Fremdsprache zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 16 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz. IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten bzw. auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen. Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung, usw. Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Unterrichtsqualität: Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht. Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes. Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung, Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen. Die Ziele des Unterrichts und die Kriterien der Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen. Unterrichtsplanung: In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten: – Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Lernergebnisse der Cluster und die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie gegebenenfalls vorhandene Bildungsstandards. . – Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrenden einer Klasse bzw. des Bildungsganges bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein. – Die organisatorischen Rahmenbedingungen für die erforderliche Koordination sind herzustellen. – Die Individualität der Lernenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Lernenden ausgegangen werden, um sicher zu stellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten). – Der Unterricht ist auf den Kompetenzerwerb auszurichten, wobei die Kompetenzen über die Schulstufen und Semester systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen. – In die Unterrichtsgestaltung sind situative Aufgabenstellungen einzubauen, die der beruflichen Realität entnommen und methodisch aufbereitet werden. Dadurch soll die Identifikation der Lernenden mit berufsrelevanten Funktionen und ihre Handlungsfähigkeit entwickelt und gefördert werden. – Wesentlich sind die Vermittlung von Fachwissen sowie die Förderung der Entwicklung von Werthaltungen und Schlüsselkompetenzen . Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Der Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Lernenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken. – Die Sicherstellung eines optimalen Theorie–Praxis–Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Lernenden fördert das Gelingen dieses Transfers. – Um alle Lernenden zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können, empfiehlt sich, am Beginn die Durchführung von Projektunterricht oder Schulveranstaltungen, die der Sicherung grundlegender sozialer und personaler Kompetenzen (zB Teambildung, Eigenverantwortlichkeit, Lernen, gewaltfreie Kommunikation) dienen. – Fehler sind möglichst als förderliche Lernanlässe zu nutzen. Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen sind dabei zu nützen. – Auf den Erwerb von Präsentations- und Medienkompetenz ist besonderes Augenmerk zu legen. – Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben. – Den Lernenden sollen weiters Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie im Sinne einer individuellen Bildungsplanung nationale und internationale Zertifikate erworben werden können. – Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden, sind im Unterricht und abhängig von den Aufgabenstellungen auch in Prüfungssituationen zu verwenden. – In allen Gegenständen ist Wert auf die Anwendung einfacher wissenschaftlicher Arbeitstechniken zu legen. Die Notwendigkeit wissenschaftlicher Redlichkeit beim Verfassen eigener Arbeiten ins zu beachten und einzufordern. Für die Vorbereitung auf die Diplomarbeit sind Methoden der wissenschaftlichen Informationsgewinnung, eine Einführung in die Grundzüge des wissenschaftlichen Arbeitens und eine korrekte Zitierweise von schriftlichen Quellen in allen betroffenen Unterrichtsgegenständen zu lehren und zu beachten. – Der Unterricht in sprachheterogenen Klassen stellt erhöhte Anforderungen an Lehrende und Lernende, die in gemeinsamer Verantwortung wahrzunehmen sind. Interkulturelles Lernen verbessert die Fähigkeit der Lernenden zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen und ist eine Chance zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft. – Sprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache in Wort (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrkräfte verantwortlich. Lernende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern. – Um gesellschaftlichen und globalen Entwicklungen Rechnung zu tragen, ist die Verwendung der Fremdsprache als Arbeitssprache oder Integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL) anzustreben. Integriertes Fremdsprachenlernen und –lehren hat so zu erfolgen, dass sowohl im fachlichen als auch im sprachlichen Bereich die Lernenden bei der Herausbildung von Wissen und Fähigkeiten einerseits, als auch sprachlicher und kommunikativer Kompetenzen andererseits unterstützt werden. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Lebende Fremdsprachen: – Die Entwicklung fremdsprachlicher Kompetenzen erfolgt auf Basis jener Kompetenzen, über die die Lernenden im Deutschen sowie gegebenenfalls in ihrer Erstsprache verfügen. – Ziel des Unterrichts ist der Aufbau einer mehrsprachigen Kompetenz, zu der alle Sprachkenntnisse und Spracherfahrungen beitragen. Deshalb kommt sprachenübergreifenden Ansätzen besondere Bedeutung zu. – Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Erweiterung der sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erfahren werden kann. – Die verschiedenen Kompetenzbereiche (Hören, Lesen, An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängend sprechen, Schreiben, Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires) sind vernetzt zu entwickeln. – In allen Gegenständen sind authentische fremdsprachige Materialien und Impulse (besonders in englischer Sprache) zu nutzen. – Im Sinne der gelebten Internationalität sollen Auslandskontakte wie Praktika, Schulpartnerschaften, internationale Projekte usw. gefördert werden. Didaktische Grundsätze des Clusters Tourismus, Wirtschaft und Recht: Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses – für betriebswirtschaftliche, regionale sowie globalwirtschaftliche Mechanismen und volkswirtschaftliche Zusammenhänge und – deren Auswirkungen auf das Lebensumfeld (einschließlich der Chancen von Frauen und Männern). Im Mittelpunkt steht – die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für Zusammenhänge, – die Fähigkeit zur Einordnung des Gelernten in ein Gesamtsystem und dessen Transfer auf neue Anforderungen bzw. geänderte Rahmenbedingungen, – die praktische Nutzung der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten sowie – die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation. Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Studierenden ist die multidimensionale Verantwortung der Führungskräfte in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen. Didaktische Grundsätze des Clusters Gastronomie und Hotellerie: Zur Sicherung der Berufsfähigkeit ist bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung auf eine fundierte Grundbildung und die Anwendbarkeit in der betrieblichen Situation größter Wert zu legen. Die Vernetzung der fachtheoretischen Grundlagen mit der Praxis ist wesentliche Grundlage für ein professionelles Handeln. Im Mittelpunkt stehen: – eine professionelle Einstellung zu Dienstleistung; – das Lösen von berufsspezifischen Aufgaben; – die Einhaltung von rechtlichen Vorschriften im Bereich Sicherheit und Hygiene; – die Organisation und Optimierung von Arbeitsabläufen und Logistik des Warenflusses; – die Entwicklung eines Verständnisses für den Zusammenhang von Ernährung und Gesundheit, sowie – der bewusste Umgang mit Ressourcen. Auf organisatorische Besonderheiten der Pflichtgegenstände „Küchenorganisation und Kochen“ und „Serviceorganisation, Servieren und Getränke“ sowie „Wahlpflichtbereich Spezialisierung“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Betriebspraktikum und angewandtes Projektmanagement: Durch die Fächerverbindung aller Unterrichtsgegenstände mit dem Unterrichtsgegenstand „Betriebspraktikum und angewandtes Projektmanagement“ wird dem unternehmerischen Denken (Entrepreneurship Education) besonders Rechnung getragen. Die Verknüpfung der im Unterricht erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, vor allem aus dem Cluster Gastronomie und Hotellerie, mit der betrieblichen Realsituation vertiefen und festigen die Kompetenzen nachhaltig. Die Betriebspraktischen Übungen und Anwendungen finden vor allem in den Bereichen Küche, Restaurant, Rezeption, Housekeeping und Catering statt und legen besonderen Wert auf die entsprechende situationsbezogene Kommunikation (Aktives Verkaufen, Präsentieren, Moderation, Reklamations- und Beschwerdemanagement, usw.) sowie die Einbindung der erworbenen fachtheoretischen Kenntnisse. Die Übertragung von (Führungs-)Aufgaben fördert die Selbstständigkeit der Studierenden, diese sind entsprechend dem Ausbildungsniveau durch die Lehrenden anzuleiten bzw. mit steigendem Kompetenzaufbau selbstständig oder im Team auszuführen. Die im Gegenstand Tourismusmarketing und Kundenmanagement erworbenen Techniken und Werkzeuge des Projektmanagements werden hier praxisnah umgesetzt. Die Projekte stellen einerseits das betriebswirtschaftliche Know-how unter Beweis, als auch das Umsetzen von Kenntnissen und Fertigkeiten aus anderen Gegenständen, wobei jedes Projekt einen gastronomischen Aspekt zu umfassen hat. Unterrichtsmethoden: Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten, sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Studierenden aufzuzeigen. Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen: – Lernsettings sind so zu gestalten, dass die Lernenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können. – Individuelle Begabungen und Potenziale sind unabhängig von vorgefassten Bildern, Zuschreibungen und familiären Rahmenbedingungen zu fördern. – .Formen des gegenseitigen Unterstützens durch Schülerinnen und Schüler (Tutoring) sollen Lern- und Reflexionsprozesse fördern. – Durch offene Lernformen ist die Problemlösungskompetenz der Lernenden zu fördern, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. Gleichzeitig sind sie zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise in Einzel- und besonders Teamarbeit zu befähigen. – Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (Projekte, Fallstudien, Fachpraxis und Simulationen) führen die Lernenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten, sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln. – Ein Bezug zum fachpraktischen Unterricht ist in möglichst vielen Unterrichtsgegenständen herzustellen. – Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis tragen dazu bei, den Lernenden Einblick in die komplexen Zusammenhänge berufsspezifischer Abläufe zu geben. – Der Besuch kultureller Veranstaltungen und kultureller Institutionen motiviert die Lernenden zur Beschäftigung mit Kunst und Kultur. – Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sollen verschiedene Medien eingesetzt werden, um den Lernprozess zu unterstützen und die erforderliche Medienkompetenz aufzubauen. Die Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien sowie elektronischen Kommunikationsformen soll die Unterrichtsorganisation unterstützen und ergänzen. – Der Vertiefung ausgewählter Lerninhalte und dem Training grundlegender Fertigkeiten ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Behandlung vielfältiger Inhalte zu geben. Besonderer Wert ist dabei auf die Vermittlung der Methoden des jeweiligen Faches zu legen, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. – In allen Unterrichtsgegenständen ist die Dokumentation und Reflexion des stufenweisen Kompetenzerwerbs und damit die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung durch die Studierenden durch geeignete Methoden (zB Portfolio, Lerntagebuch) zu fördern. Unterrichtsorganisation: Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen. Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Semester mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage: – Unterrichtsgegenstände, in denen häufig mit Arbeitsaufträgen im Sinne des kooperativen offenen Lernens gearbeitet wird, – organisatorische Aneinanderreihung inhaltlich verbundener Unterrichtsgegenstände, zB aus dem Cluster Tourismus, Wirtschaft und Recht, zur verstärkten Vernetzung der Lerninhalte, – Unterrichtsgegenstände, in denen fächerübergreifende Projekte und/oder themenzentrierter Unterricht geplant sind (zB Betriebspraktikum und angewandtes Projektmanagement). Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- und Kompetenzerwerb sicherzustellen. Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt in den Pflichtgegenständen „Küchenorganisation und Kochen“ und „Serviceorganisation, Servieren und Getränke“ sowie dem „Wahlpflichtbereich Spezialisierung“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten. Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie Studienkolleginnen und Studienkollegen elektronisch Kontakt halten. Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrende zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung. Im Hinblick auf die gemeinsame schriftliche Klausur im Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ sind die Pflichtgegenstände „Betriebs- und Volkswirtschaft“ sowie „Rechnungswesen und Controlling“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden. Pflichtpraktikum: Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Betriebskategorie und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können. Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten. Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Die Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse sind grundsätzlich mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind. Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber hinaus zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen. Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf sprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule auf die damit verbundenen Besonderheiten hinweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen. Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten. Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin bzw. Direktor, Fachvorständin bzw. Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung. V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT a) Katholischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 416/1989 in der jeweils geltenden Fassung. b) Evangelischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung. c) Altkatholischer Religionsunterricht Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden. d) Islamischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 . e) Israelitischer Religionsunterricht Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden. f) Neuapostolischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006 . g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 . h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988 . i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011 . j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 k) Buddhistischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 . l) Freikirchlicher Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 . VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände
1. ETHIK
Bildungs- und Lehraufgabe Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab. Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten. In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren. Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile. Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie. Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück. Zentrale fachliche Konzepte Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt. Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive: Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft. Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen. Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert. Didaktische Grundsätze Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden: Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen. Diskursorientierung Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen. Diversitätsgebot Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind. Fachdidaktische Aufbereitung Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen. Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann. Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden. Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden. Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und – sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen. Analysieren und Reflektieren Die Schülerinnen und Schüler können – ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und – Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren. Argumentieren und Urteilen Die Schülerinnen und Schüler können – moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und – Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen. Interagieren und Sich-Mitteilen Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und – Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen. Handlungsoptionen entwickeln Die Schülerinnen und Schüler können – durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und – die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen. Bei der Behandlung der Anwendungsbereiche ist die Umsetzung in den jeweils möglichen beruflichen Handlungsfeldern zu berücksichtigen. 1.Semester – Kompetenzmodul 1 Individuation und Sozialisation Identität und Moralentwicklung; Liebe und Sexualität; Glück, Sucht und Selbstverantwortung Handeln und Moral Grundbegriffe und Prinzipien der Ethik; Konflikte und Konfliktbewältigung; Krieg und Frieden 2. Semester – Kompetenzmodul 2 Mensch und Gemeinschaft Beginn des Lebens, Gesundheit und Krankheit, Ende des Lebens; Soziale Beziehungen, das Fremde Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches 3. Semester – Kompetenzmodul 3 Recht und Gerechtigkeit Konzepte und Positionen der Ethik; Moral und Recht; Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten Glauben und Wissen Judentum, Christentum, Islam; Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen; Religions- und Moralkritik, Humanismus 4. Semester – Kompetenzmodul 4 Freiheit und Verantwortung Umgang mit Natur, Tieren und Klima; Medien und Kommunikation; Wirtschaft und Konsum; Technik und Wissenschaft Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches 2. SPRACHE UND MEDIEN 2.1 LEBENDE FREMDSPRACHEN Lebende Fremdsprache ohne Vorkenntnisse 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen, einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht, sofern langsam und sorgfältig gesprochen wird und wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen; – können sich schrittweise auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen, wenn es sich um sehr vertraute Formulierungen handelt; – verstehen das Wesentliche von kurzen, sehr einfachen Mitteilungen und Anweisungen; – verstehen einfache Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben; – können sehr kurze, einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen sie, indem sie bekannte Namen, Wörter und einfachste Wendungen heraussuchen bzw. wenn nötig, den Text mehrmals lesen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von ganz unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird; – können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt; – können sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen und Orte äußern; – können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze schreiben; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen. Lehrstoff: Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Studierenden: zB Familie, Freundeskreis, soziale Beziehungen, einfache Alltagssituationen in Bezug auf Essen, Trinken, Einkaufen, Unterkunft. Kurze alltägliche Mitteilungen, Einladungen, Notizen, Checklisten, Ausfüllen von personenbezogenen Formularen (auch medienunterstützt). Vorstellen (sich selbst oder jemanden anderen) und Gebrauch einfacher Gruß- und Abschiedsformeln. Stellen und Beantworten einfacher Fragen nach Namen, Wohnort, Dingen, Hobbys und Befinden. Einfache Einkaufsgespräche. Wegbeschreibung. Bitten, Bedanken, Entschuldigen. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für den systematischen Aufbau und die Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen, einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht, sofern langsam und sorgfältig gesprochen wird und wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen; – können sich schrittweise auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen, wenn es sich um sehr vertraute Formulierungen handelt; – verstehen das Wesentliche von kurzen, sehr einfachen Mitteilungen und Anweisungen; – verstehen einfache Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben; – können sehr kurze, einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen sie, indem sie bekannte Namen, Wörter und einfachste Wendungen heraussuchen bzw., wenn nötig, den Text mehrmals lesen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von ganz unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird; – können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen aus dem alltäglichen und beruflichen Umfeld handelt; – können sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen und Orte äußern; – können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze schreiben; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Studierenden: zB Familie, Freundeskreis, soziale Beziehungen, einfache Alltagssituationen in Bezug auf Essen, Trinken, Einkaufen, Unterkunft. Themen aus dem beruflichen Umfeld der Studierenden: Einfache Situationen im Kontakt mit dem Gast wie zB im Café, im Restaurant, an der Rezeption. Vorbereitung auf das Praktikum. Kurze alltägliche Mitteilungen, Einladungen, Notizen, Checklisten, Ausfüllen von personenbezogenen Formularen (auch medienunterstützt). Vorstellen (sich selbst oder jemanden anderen) und Gebrauch einfacher Gruß- und Abschiedsformeln. Stellen und Beantworten einfacher Fragen nach Namen, Wohnort, Dingen, Hobbys und Befinden. Einfache Einkaufsgespräche. Wegbeschreibung. Einfache Kommunikation in sozialen Netzwerken. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen und einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von unmittelbarer Bedeutung im alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld geht, sofern klar, sorgfältig sowie nicht zu schnell gesprochen wird und wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen; – können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen; – verstehen das Wesentliche von kurzen, relativ einfachen Mitteilungen und Anweisungen; – verstehen Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben, wenn sie deutlich gesprochen und eventuell mehrmals gehört werden; – können sehr kurze, einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen sie, indem sie bekannte Namen, Wörter und einfache Wendungen heraussuchen bzw., wenn nötig, den Text mehrmals lesen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich in vertrauten einfachen routinemäßigen Situationen des beruflichen Umfelds auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird; – können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen im alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld handelt; – können sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen, Orte und Tätigkeiten äußern; – können eine einfache Beschreibung von beruflichen Alltagsroutinen, von Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf sehr einfache Art über alltägliche bzw. berufliche Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze schreiben; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Die im 1. und 2. Semester erarbeiteten Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Studierenden unter Einbeziehung weiterer Bereiche, wie zB Freizeit und Sport, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Beschreibung von Tourismusdestinationen. Themen aus dem beruflichen Umfeld der Studierenden: Erfahrungen aus dem Praktikum, ausgewählte Themen aus den Bereichen Hotellerie, Gastronomie, Freizeitwirtschaft und touristische Verkehrsmittel, Tourismusformen, einfache Situationen im Kontakt mit dem Gast wie zB im Café, im Restaurant, im Hotel, im Reisebüro, im Tourismusbüro. Einfache mündliche und schriftliche berufliche Kommunikation: zB Telefonate, medienunterstützte Behandlung von Anfragen (Angebot, Reservierung, usw.), Speisenerklärungen anhand von Musterbeispielen, Bewerbung (zB Bewerbungsschreiben, CV-Europass, Gespräch). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen und einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von unmittelbarer Bedeutung im alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld geht, sofern Pausen helfen, den Sinn zu erfassen, wobei die sprachentypische Intonation und Sprechgeschwindigkeit möglichst natürlich sein sollen; – verstehen das Wesentliche von kurzen, relativ einfachen Mitteilungen und Anweisungen; – verstehen Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben, wenn sie deutlich gesprochen und eventuell mehrmals gehört werden; – verstehen einfache E-Mails und Briefe sowie sehr einfache Berichte; – können einfachen Alltagstexten wie Anzeigen, Informationsbroschüren, Speisekarten, Gebotsschildern konkrete Informationen entnehmen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich in vertrauten einfachen routinemäßigen Situationen des beruflichen Umfelds auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird; – können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen im alltäglichen und beruflichen Umfeld handelt; – können einfache sprachliche Mittel anwenden, um einfache kurze Gespräche im alltäglichen und beruflichen Umfeld auf natürliche Art zu beginnen, mit Unterstützung der Kommunikationspartnerinnen bzw. Kommunikationspartner in Gang zu halten und zu beenden; – sind sich der wichtigsten Höflichkeitskonventionen bewusst und können gebräuchliche Höflichkeitsformeln verwenden; – können sich mit einfachen Wendungen über Menschen, Orte und Tätigkeiten äußern; – können eine einfache Beschreibung von beruflichen Alltagsroutinen, von Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf sehr einfache Art über alltägliche bzw. berufliche Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können auf einfache Art ihre Meinung ausdrücken; – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt; – können in vertrauten Situationen zwischen formellem und informellem Register unterscheiden; – verfügen über ein Repertoire an elementaren sprachlichen Mitteln, die es ihnen ermöglichen, Alltags- und Berufssituationen mit voraussagbaren Inhalten zu bewältigen; sie müssen allerdings in der Regel Kompromisse in Bezug auf die Realisierung der Sprechabsicht machen und nach Worten suchen; – verfügen über einen ausreichenden Wortschatz, um in vertrauten Situationen und in Bezug auf vertraute Themen routinemäßige Angelegenheiten im alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld zu erledigen und beherrschen den dafür erforderlichen begrenzten Wortschatz ausreichend gut; – können häufige einfache Strukturen sowie Wendungen, die an Situationen des alltäglichen und beruflichen Umfelds mit voraussagbaren Inhalten gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden; auch wenn elementare Fehler auftreten wird in der Regel klar, was sie ausdrücken möchten; – zeigen eine verständliche Aussprache, auch wenn ein merklicher Akzent vorhanden ist und öfters etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar; – sind sich der wichtigsten Unterschiede zwischen den Sitten und Gebräuchen, den Einstellungen, Werten und Überzeugungen in der betreffenden Gesellschaft sowie ihrer eigenen bewusst und achten auf entsprechende Signale; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – können die erworbenen sprachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Vertiefung der Themen aus dem beruflichen Umfeld der Studierenden: Ausgewählte Themen aus den Bereichen Hotellerie, Gastronomie, Freizeitwirtschaft und touristische Verkehrsmittel, Tourismusformen. Standardsituationen im Kontakt mit dem Gast wie zB im Café, im Restaurant, im Hotel, im Reisebüro, im Tourismusbüro. Einfache mündliche und schriftliche berufliche Kommunikation: zB Telefonate, medienunterstützte Behandlung von Anfragen (Angebot, Reservierung, usw.), Speisenerklärungen anhand von Musterbeispielen, Umgang mit Beschwerden, Bewerbung (zB Bewerbungsschreiben, CV-Europass, Gespräch). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. Schularbeiten: 1. – 3. Semester je 1 ein- oder zweistündige Schularbeit. 4. Semester: 1 zwei- oder dreistündige Schularbeit. Lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau A2/B1 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen sowie vertrauten Situationen im alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld und können Gesprächen mit „Native Speakers“ folgen, wenn klar artikuliert, deutlich und mit vertrautem Akzent gesprochen wird; – verstehen in einfacheren Tonaufnahmen, Podcasts und Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltagstexten, einfachen Zeitungsartikeln und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen sowie einfache Grafiken verstehen; – verstehen SMS, E-Mails, Briefe, einfache Berichte usw. im alltäglichen Umfeld sowie in vertrauten Situationen der Arbeitswelt, in denen auch Gefühle, Wünsche und Erlebnisse beschrieben werden; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von einfachen, routinemäßigen Situationen im alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Ausbildung, Arbeitswelt und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen, einige Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen aus dem alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache sowie ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem alltäglichen Umfeld: zB Ausbildung und etwaige berufliche Vorbildung, Urlaub, Freizeitaktivitäten. Themen aus dem beruflichen Umfeld: Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräch, verschiedene Arten von touristischen Einrichtungen, Tätigkeitsfelder der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt): Einfache Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungs- bzw. Gastronomiebetrieben (zB Auskünfte über das Angebot innerhalb und außerhalb des Betriebs erteilen, Gästebetreuung von der Zimmerreservierung bis zum Check-Out, Reservierung und Service im Restaurant). Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus dem alltäglichen sowie beruflichen Bereich und können Gesprächen mit „Native Speakers“ folgen, wenn klar artikuliert, deutlich und mit vertrautem Akzent gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts und Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen aus dem alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld wichtige Informationen entnehmen, einfache Grafiken verstehen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen SMS, E-Mails, Briefe, Berichte, Einträge in sozialen Netzwerken usw. im alltäglichen Bereich sowie in Standardsituationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können Informations- bzw. Kommunikationsmedien und -technologien kritisch bewerten, effizient nutzen sowie situationsgerecht und verantwortungsbewusst einsetzen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich relativ leicht in strukturierten Situationen und kurzen Gesprächen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit sozialen Beziehungen und touristischen Aktivitäten geht; – können eine Reihe einfacher Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen aus dem alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld geben, über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten sowie auf einfache Art ihre Meinung ausdrücken und begründen; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt); – können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen aus dem alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache sowie ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und haben die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem beruflichen Umfeld: zB Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräch, Vorbereitung auf das Praktikum. Verschiedene Arten von touristischen Einrichtungen, Tätigkeitsfelder der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, Tourismusformen. Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt): Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben, im Reisebüro, im Event- und Messebereich (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Reservierung, Beratung). Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus dem alltäglichen sowie beruflichen Umfeld und können Gesprächen mit „Native Speakers“ folgen, wenn klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts und Videos über vertraute Themen aus dem alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen aus dem alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld konkrete Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen SMS, E-Mails, Briefe, Berichte, Einträge in sozialen Netzwerken usw. im alltäglichen Bereich sowie in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können Informations- bzw. Kommunikationsmedien und -technologien kritisch bewerten und effizient nutzen sowie situationsgerecht und verantwortungsbewusst einsetzen; – können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, evaluieren und gezielt einsetzen (entsprechend dem sprachlichen Zielniveau); – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Ausbildung, Freizeit sowie wirtschaftlichen und touristischen Aktivitäten geht; – können eine Reihe von Mitteln anwenden, um ein Gespräch auf natürliche Art zu beginnen, einige Zeit in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen auf einfache Art das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen aus dem alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt); – können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen aus dem alltäglichen sowie beruflichen Umfeld verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und haben die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation; – können kulturelle sowie geografische Besonderheiten des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren, diese in einfacher Form beschreiben sowie in ein zielgruppenorientiertes Besichtigungsprogramm einbetten; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem beruflichen Umfeld: zB Erfahrungen aus dem Praktikum, alltägliche und berufliche Ziele. Trends und Entwicklungen im Tourismus, Tourismusformen, touristische Destinationen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen und Kunden, Nachhaltigkeit in Bezug auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft. Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt): Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben, im Reisebüro, im Event- und Messebereich, im Tourismusbüro (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Reservierung, Beratung, Umgang mit Beschwerden), Berichte. Bewerbung und Motivationsschreiben. Mündliche und schriftliche Präsentation von Dienstleistungen, Produkten, Programmen (zB Website, Broschüre, Flugblatt, Bericht). Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Graphiken und Statistiken. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus dem alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld und können Gesprächen mit „Native Speakers“ folgen, wenn klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts und Videos über vertraute Themen aus dem alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen aus dem alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld konkrete Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen SMS, E-Mails, Briefe, Berichte, Einträge in sozialen Netzwerken usw. im alltäglichen Bereich sowie in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können Informations- bzw. Kommunikationsmedien und -technologien kritisch bewerten, effizient nutzen sowie situationsgerecht und verantwortungsbewusst einsetzen; – können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, evaluieren und einsetzen (entsprechend dem sprachlichen Zielniveau); – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Ausbildung, Freizeit sowie wirtschaftlichen und touristischen Aktivitäten geht; – können eine Reihe von Mitteln anwenden, um einfache Gespräche im alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld auf natürliche Art zu beginnen, einige Zeit in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen auf einfache Art das Wort zu ergreifen; – verfügen über angemessene sprachliche Mittel um beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten; – sind sich der wichtigsten Höflichkeitskonventionen bewusst und handeln entsprechend; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen aus dem alltäglichen und beruflichen Umfeld geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt); – können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen aus dem alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden; – zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt; – verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten; – zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen; – können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen aus dem alltäglichen bzw. beruflichen Umfeld gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden; gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation; – zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar; – können ein breites Spektrum von Sprachfunktionen realisieren sowie auf sie reagieren, indem sie die dafür gebräuchlichsten Redemittel benutzen und dabei zwischen formellem bzw. informellem Register unterscheiden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache sowie ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – können kulturelle bzw. geografische Besonderheiten des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren, diese in einfacher Form beschreiben und in ein zielgruppenorientiertes Besichtigungsprogramm einbetten; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und haben die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem beruflichen Umfeld: zB Erfahrungen aus dem Praktikum, alltägliche und berufliche Ziele. Trends und Entwicklungen im Tourismus, Tourismusformen, touristische Destinationen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen und Kunden, Nachhaltigkeit in Bezug auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft. Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt): Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben, im Reisebüro, im Event- und Messebereich, im Tourismusbüro (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Reservierung, Beratung, Umgang mit Beschwerden), Berichte. Bewerbung und Motivationsschreiben. Mündliche und schriftliche Präsentation von Dienstleistungen, Produkten, Programmen (zB Website, Broschüre, Flugblatt, Bericht). Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Graphiken und Statistiken. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. Schularbeiten: 1. – 3. Semester je 1 ein- oder zweistündige Schularbeit. 4. Semester: 1 zwei- oder dreistündige Schularbeit. Lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau B2 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – verstehen inhaltlich und sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einigen berufsspezifischen Situationen bzw. zu einigen berufsspezifischen Themen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen; – können Tonaufnahmen, Podcasts sowie Videos über einige berufsspezifische Themen verstehen sowie dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – können selbstständig lesen sowie Lesestil und Tempo verschiedenen Texten bzw. Zwecken anpassen; – können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einigen berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen; – können lange und komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen ein begrenztes Spektrum an schriftlicher Kommunikation im beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können Informations- bzw. Kommunikationsmedien und -technologien kritisch bewerten, effizient nutzen sowie situationsgerecht und verantwortungsbewusst einsetzen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von einigen Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu einigen berufsspezifischen Themen geben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem begrenzten Spektrum von berufsspezifischen Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen; – können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer flüssig und spontan reagieren; – können klare, strukturierte Texte zu einem begrenzten Spektrum an berufsspezifischen Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, nutzen die Erstsprache sowie ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und haben die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem alltäglichen Umfeld: zB Ausbildung und etwaige berufliche Vorbildung, Urlaub, Freizeitaktivitäten. Themen aus dem beruflichen Umfeld: zB Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräch, Verschiedene Arten von touristischen Einrichtungen, Tätigkeitsfelder der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt): Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben (zB Auskünfte über das Angebot innerhalb und außerhalb des Betriebs erteilen, Gästebetreuung von der Zimmerreservierung bis zum Check-Out, Reservierung und Service im Restaurant). Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe Die Studierenden – verstehen inhaltlich und sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einigen berufsspezifischen Situationen sowie zu einigen berufsspezifischen Themen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen; – können Tonaufnahmen, Podcasts sowie Videos über einige berufsspezifische Themen verstehen sowie dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – können selbstständig lesen sowie Lesestil bzw. Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einigen berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen; – können lange, komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen ein begrenztes Spektrum an schriftlicher Kommunikation im beruflichen Bereich und können adressaten- bzw. situationsadäquat darauf reagieren; – können Grafiken verstehen, beschreiben und kommentieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können Informations- bzw. Kommunikationsmedien und -technologien kritisch bewerten, effizient nutzen sowie situationsgerecht und verantwortungsbewusst einsetzen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von einigen Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu einigen berufsspezifischen Themen geben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem begrenzten Spektrum von berufsspezifischen Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen; – können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen sowie auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer flüssig und spontan reagieren; – können klare, strukturierte Texte zu einem begrenzten Spektrum an berufsspezifischen Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, nutzen die Erstsprache sowie ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede und entwickeln die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem beruflichen Umfeld: zB Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräch. Vorbereitung auf das Praktikum, kulturelle bzw. sprachliche Vielfalt, Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen und Kunden, touristisches Angebot, verschiedene Arten von touristischen Einrichtungen, Trends und Entwicklungen im Tourismus. Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt): Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben, im Reisebüro, im Event- und Messebereich (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Reservierung, Beratung) Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe Die Studierenden – verstehen inhaltlich bzw. sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem beruflichen Umfeld, auch wenn mit einem fremden Akzent gesprochen wird; – können Registerwechsel richtig beurteilen; – verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen; – können Tonaufnahmen, Podcasts und Videos über ein breites Spektrum an berufsspezifischen Themen verstehen sowie dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, auch wenn mit einem fremden Akzent gesprochen wird; – können selbstständig lesen sowie Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen; – können lange, komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im beruflichen Umfeld und können adressaten- bzw. situationsadäquat darauf reagieren; – können Grafiken verstehen, beschreiben und kommentieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können Informations- bzw. Kommunikationsmedien und -technologien kritisch bewerten, effizient nutzen sowie situationsgerecht und verantwortungsbewusst einsetzen; – können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, evaluieren und einsetzen (entsprechend dem sprachlichen Zielniveau); – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen berufsspezifischen Themen geben sowie detailliert über Ereignisse und Erfahrungen berichten und deren Bedeutung hervorheben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von berufsspezifischen Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen; – können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer flüssig und spontan reagieren; – können klare, strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum an berufsspezifischen Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, nutzen die Erstsprache sowie ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem beruflichen Umfeld: zB Erfahrungen aus dem Praktikum, alltägliche und berufliche Ziele. Trends und Entwicklungen im Tourismus und in der Arbeitswelt, Touristische Destinationen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen und Kunden, Beschwerdemanagement, Tätigkeiten und Produkte verschiedener touristischer Leistungsträger, Nachhaltigkeit in Bezug auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft, Lebens- und Erholungsqualität, touristisches Marketing. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt): zB Memos, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden, Berichte. Komplexere Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Kongresse, Produkt-, Tourismus- und Freizeitmessen, geschäftliche Verhandlungen, Motivationsschreiben. Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen (zB Artikel, Website, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht). Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – verstehen inhaltlich bzw. sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen sowie zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem beruflichen Umfeld, auch wenn mit einem fremden Akzent gesprochen wird; – können Registerwechsel richtig beurteilen; – verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen; – können Tonaufnahmen, Podcasts und Videos über ein breites Spektrum an vertrauten Themen verstehen sowie dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, auch wenn mit einem fremden Akzent gesprochen wird; – können selbstständig lesen sowie Lesestil bzw. Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen; – können lange, komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im beruflichen Umfeld und können adressaten- bzw. situationsadäquat darauf reagieren; – können Grafiken verstehen, beschreiben und kommentieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können Informations- bzw. Kommunikationsmedien und -technologien kritisch bewerten, effizient nutzen sowie situationsgerecht und verantwortungsbewusst einsetzen; – können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, evaluieren und einsetzen (entsprechend dem sprachlichen Zielniveau); – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um wirksam zwischen Sprecher- und Hörerrolle zu wechseln sowie beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen berufsspezifischen Themen geben sowie detailliert über Ereignisse bzw. Erfahrungen berichten und deren Bedeutung hervorheben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von berufsspezifischen Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen; – können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer flüssig und spontan reagieren; – können klare, strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum an berufsspezifischen Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – zeigen eine Gestaltung, Gliederung in Absätze und Zeichensetzung, die konsistent und hilfreich sind; die Rechtschreibung ist, abgesehen von gelegentlichem Verschreiben, richtig; – können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden; – können sich klar ausdrücken, ohne dabei den Eindruck zu erwecken, sich in dem, was sie sagen möchten, einschränken zu müssen. – verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet sowie in den meisten allgemeinen Themenbereichen; – können Formulierungen variieren und bei Wortschatzlücken Umschreibungen gebrauchen; offensichtliches Suchen nach Worten oder der Rückgriff auf Vermeidungsstrategien sind selten; – verwenden den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern; – zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik; gelegentliche Ausrutscher oder nicht-systematische Fehler und kleinere Mängel im Satzbau können vorkommen, sind aber selten und können oft rückblickend korrigiert werden; – haben eine klare, gut verständliche Aussprache sowie eine natürliche Intonation erworben sowie können die Intonation variieren und so betonen, dass Bedeutungsnuancen zum Ausdruck kommen; – können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und die betreffenden Personen angemessen ist; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache sowie ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem beruflichen Umfeld: Ausgewählte Bereiche der Unternehmensführung (zB Führungsstile, Mitarbeitermotivation, Konfliktlösung). Vertiefung der bisher behandelten Themen und Kommunikationssituationen. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. Schularbeiten: 1. – 3. Semester: je 1 ein- oder zweistündige Schularbeit. 4. Semester: 1 zwei- oder dreistündige Schularbeit. Lebende Fremdsprache mit Vorkenntnissen auf Niveau B2 – Fachsprache 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – verstehen inhaltlich bzw. sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einigen berufsspezifischen Situationen und zu einigen berufsspezifischen Themen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen; – können Tonaufnahmen, Podcasts sowie Videos über einige berufsspezifische Themen verstehen und dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – können selbstständig lesen sowie Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einigen berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen; – können lange, komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen ein begrenztes Spektrum an schriftlicher Kommunikation im beruflichen Bereich und können adressaten- bzw. situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können Informations- bzw. Kommunikationsmedien und -technologien kritisch bewerten, effizient nutzen sowie situationsgerecht und verantwortungsbewusst einsetzen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von einigen Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu einigen berufsspezifischen Themen geben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem begrenzten Spektrum von berufsspezifischen Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen bzw. Argumente begründen und verteidigen; – können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer flüssig und spontan reagieren; – können klare, strukturierte Texte zu einem begrenzten Spektrum an berufsspezifischen Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache sowie ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem alltäglichen Umfeld: zB Ausbildung und etwaige berufliche Vorbildung, Urlaub, Freizeitaktivitäten. Themen aus dem beruflichen Umfeld: zB Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräch. Verschiedene Arten von touristischen Einrichtungen, Tätigkeitsfelder der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt): Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben (zB Auskünfte über das Angebot innerhalb und außerhalb des Betriebs erteilen, Gästebetreuung von der Zimmerreservierung bis zum Check-Out, Reservierung und Service im Restaurant). Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe Die Studierenden – verstehen inhaltlich bzw. sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einigen berufsspezifischen Situationen und zu einigen berufsspezifischen Themen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen; – können Tonaufnahmen, Podcasts sowie Videos über einige berufsspezifische Themen verstehen sowie dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – können selbstständig lesen sowie Lesestil bzw. Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einigen berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen; – können lange, komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen ein begrenztes Spektrum an schriftlicher Kommunikation im beruflichen Bereich und können adressaten- bzw. situationsadäquat darauf reagieren; – können Grafiken verstehen, beschreiben und kommentieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können Informations- bzw. Kommunikationsmedien und -technologien kritisch bewerten, effizient nutzen sowie situationsgerecht und verantwortungsbewusst einsetzen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von einigen Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu einigen berufsspezifischen Themen geben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem begrenzten Spektrum von berufsspezifischen Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen bzw. Argumente begründen und verteidigen; – können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer flüssig und spontan reagieren; – können klare, strukturierte Texte zu einem begrenzten Spektrum an berufsspezifischen Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache sowie ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem beruflichen Umfeld: zB Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräch, Vorbereitung auf das Praktikum. Kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen und Kunden, touristisches Angebot, verschiedene Arten von touristischen Einrichtungen, Trends und Entwicklungen im Tourismus. Mündliche und schriftliche Kommunikation in ausgewählten Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt): Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben, im Reisebüro, im Event- und Messebereich (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Reservierung, Beratung) Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe Die Studierenden – verstehen inhaltlich bzw. sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem beruflichen Umfeld, auch wenn mit einem fremden Akzent gesprochen wird; – können Registerwechsel richtig beurteilen; – verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen; – können Tonaufnahmen, Podcasts und Videos über ein breites Spektrum an berufsspezifischen Themen verstehen sowie dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, auch wenn mit einem fremden Akzent gesprochen wird; – können selbstständig lesen sowie Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen; – können lange, komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im beruflichen Umfeld und können adressaten- bzw. situationsadäquat darauf reagieren; – können Grafiken verstehen, beschreiben und kommentieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können Informations- bzw. Kommunikationsmedien und -technologien kritisch bewerten, effizient nutzen sowie situationsgerecht und verantwortungsbewusst einsetzen; – können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, evaluieren und einsetzen (entsprechend dem sprachlichen Zielniveau); – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen berufsspezifischen Themen geben sowie detailliert über Ereignisse bzw. Erfahrungen berichten und deren Bedeutung hervorheben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von berufsspezifischen Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen; – können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen sowie auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer flüssig und spontan reagieren; – können klare, strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum an berufsspezifischen Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache sowie ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem beruflichen Umfeld: zB Erfahrungen aus dem Praktikum, alltägliche und berufliche Ziele. Trends und Entwicklungen im Tourismus und in der Arbeitswelt, touristische Destinationen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen und Kunden, Beschwerdemanagement, Tätigkeiten und Produkte verschiedener touristischer Leistungsträger, Nachhaltigkeit in Bezug auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft, Lebens- und Erholungsqualität, touristisches Marketing. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt): zB Memos, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Angebot, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden, Berichte. Komplexere Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Kongresse, Produkt-, Tourismus- und Freizeitmessen, geschäftliche Verhandlungen. Bewerbung und Motivationsschreiben. Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen (zB Artikel, Website, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht). Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – verstehen inhaltlich bzw. sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem beruflichen Umfeld, auch wenn mit einem fremden Akzent gesprochen wird; – können Registerwechsel richtig beurteilen; – verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen; – können Tonaufnahmen, Podcasts und Videos über ein breites Spektrum an vertrauten Themen verstehen sowie dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, auch wenn mit einem fremden Akzent gesprochen wird; – können selbstständig lesen sowie Lesestil bzw. Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen; – können lange und komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im beruflichen Umfeld und können adressaten- bzw. situationsadäquat darauf reagieren; – können Grafiken verstehen, beschreiben und kommentieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können Informations- bzw. Kommunikationsmedien und -technologien kritisch bewerten, effizient nutzen sowie situationsgerecht und verantwortungsbewusst einsetzen; – können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, evaluieren und einsetzen (entsprechend dem sprachlichen Zielniveau); – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um wirksam zwischen Sprecher- und Hörerrolle zu wechseln sowie beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen berufsspezifischen Themen geben sowie detailliert über Ereignisse bzw. Erfahrungen berichten und deren Bedeutung hervorheben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von berufsspezifischen Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen; – können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen sowie auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer flüssig und spontan reagieren; – können klare, strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum an berufsspezifischen Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – zeigen eine Gestaltung, Gliederung in Absätze und Zeichensetzung, die konsistent und hilfreich sind; die Rechtschreibung ist, abgesehen von gelegentlichem Verschreiben, richtig; – können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden; – können sich klar ausdrücken, ohne dabei den Eindruck zu erwecken, sich in dem, was sie sagen möchten, einschränken zu müssen; – verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet sowie in den meisten allgemeinen Themenbereichen; – können Formulierungen variieren und bei Wortschatzlücken Umschreibungen gebrauchen; offensichtliches Suchen nach Worten oder der Rückgriff auf Vermeidungsstrategien sind selten; – verwenden den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern; – zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik; gelegentliche Ausrutscher oder nicht-systematische Fehler und kleinere Mängel im Satzbau können vorkommen, sind aber selten und können oft rückblickend korrigiert werden; – haben eine klare, gut verständliche Aussprache sowie eine natürliche Intonation erworben und können die Intonation variieren und so betonen, dass Bedeutungsnuancen zum Ausdruck kommen; – können sich in formellem bzw. informellem Stil überzeugend, klar sowie höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und die betreffenden Personen angemessen ist; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache sowie ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und haben die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem beruflichen Umfeld: Ausgewählte Bereiche der Unternehmensführung (zB Führungsstile, Mitarbeitermotivation, Konfliktlösung). Vertiefung der bisher behandelten Themen und Kommunikationssituationen. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. Schularbeiten: 1. bis 3. Semester: je 1 ein- oder zweistündige Schularbeit. 4. Semester: 1 zwei- oder dreistündige Schularbeit. 2.2 ANGEWANDTES INFORMATIONSMANAGEMENT 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – Daten fließend in Computersysteme eingeben; – Computersysteme unterscheiden und daraus Kaufentscheidungen ableiten; – Dateien lokal und online verwalten; – Netzwerke sicherheitsbewusst nutzen; – grundlegende Sicherheitsmaßnahmen setzen und überprüfen; – Hilfsquellen nutzen; – die Richtlinien der relevanten ÖNORM anwenden; – Schriftstücke erstellen; – Bilder in Dokumente einbinden und mit den vorhandenen Tools bearbeiten; – Präsentationen zielgruppenorientiert gestalten; – erweiterte Funktionen eines Präsentationsprogramms sinnvoll einsetzen; – gezielt online recherchieren; – Informationen auf Plausibilität und Authentizität prüfen; – verantwortungsbewusst effizient und zielgerichtet online kommunizieren; – kollaborative Techniken zB durch das gemeinsame Arbeiten an Dokumenten und Mind-Maps nutzen; – die Grundzüge des Urheberrechts wiedergeben. Lehrstoff: Grundlagen der Informationstechnologie: Computersysteme, Hardwarekomponenten, Fehlerbehebung. Betriebssysteme und Arbeiten im Netzwerk. Grundlagen der IT Security: Schutz vor Schadsoftware und Datensicherung Textverarbeitung: Richtlinien und Normen. Geschäftliche Schriftstücke. Bildanpassung und Bildformate Präsentation: Fortgeschrittene Techniken eines Präsentationsprogrammes. Layoutregeln. Internet, Internetdienste und kollaborative Techniken. Gesetzliche Bestimmungen: Grundzüge des Urheberrechts. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – Berechnungen durchführen; – Funktionen effizient einsetzen; – spezielle Formatierungen durchführen; – umfangreiche Daten aufbereiten, sortieren, filtern und analysieren; – umfangreiche Daten grafisch darstellen; – mit einem Grafik- und Bildbearbeitungsprogramm Bilder korrigieren und optimieren; – Grafikformate erklären und ausgabeorientiert verwenden; – Farbmodi unterscheiden und zielgerichtet anwenden; – Bilder mit unterschiedlichen Werkzeugen, Ebenen und Kanälen gestalten; – umfangreiche mehrseitige Dokumente erstellen; – Seriendokumente unter Verwendung einer Datenbank erstellen; – Seriendokumente mit Bedingungen erstellen; – mit Format- und Dokumentvorlagen arbeiten; – Tabellen und Formulare erstellen; – Texte durch visuelle Maßnahmen verstärken. Lehrstoff: Fortgeschrittene Tabellenkalkulation und Datenanalyse. Grafik- und Bildbearbeitung. Textverarbeitung: Umfangreiche Schriftstücke. Anwendungsübergreifende Verknüpfungen. 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – individuelle Vorlagen erstellen; – berufsfeldspezifische Publikationen bzw. Werbemittel für die digitale Weitergabe und den professionellen Druck erstellen; – (soziale) Netzwerke verantwortungs- und sicherheitsbewusst nutzen; – mit Hilfe sozialer Medien Online-Inhalte verantwortungsbewusst redaktionell bearbeiten; – Adressen, Aufgaben und Termine verwalten; – datenschutzrechtliche Bestimmungen wiedergeben; – neue IT-Technologien und deren Folgen im gesellschaftlichen Zusammenhang nennen. Lehrstoff: Adress-, Aufgaben- und Terminverwaltung. Desktop Publishing: Grundlagen des Desktop-Publishing, Publikationen, Werbemittel. Online: Online-Kommunikation, soziale Netzwerke. Online-Dateimanagement. Datenschutz und E-Government. Schularbeiten: 1. Semester: 1 einstündige Schularbeit. 2. Semester: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit. 3. Semester: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit. 3. TOURISMUS, WIRTSCHAFT UND RECHT 3.1 TOURISMUSGEOGRAFIE UND REISEBÜRO 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – Fachbegriffe der physischen Geografie und der Humangeografie wiedergeben; – geografische Darstellungen, Statistiken und Diagramme erklären; – topografische Grundkenntnisse sowie regionale und globale Raumvorstellungen für Beruf bzw. Alltag anwenden; – die Folgen der Globalisierung und Regionalisierung für Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur unter besonderer Berücksichtigung der Tourismusbranche einschätzen; – touristische Strategien im Hinblick auf ihre Nachhaltigkeit begründet bewerten. Lehrstoff: Einflussfaktoren auf die Erde (endogene und exogene Kräfte, Klima und Klimawandel), Auswirkungen der Einflussfaktoren auf den Tourismus (Nachhaltigkeit). Ausgewählte Großregionen und touristische Destinationen, Tourismus in Entwicklungs- und Schwellenländern. Entwicklungs- und Tourismusstrategien. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – Fachbegriffe im Kontext des globalen Reisens und Effekte touristischer Entwicklung wiedergeben; – topografische Grundkenntnisse sowie regionale und globale Raumvorstellungen für Beruf bzw. Alltag anwenden; – Stufen und Elemente der europäischen Integration unter Verwendung bereitgestellten Materials zusammenfassen; – die Folgen der Globalisierung und Regionalisierung für Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur unter besonderer Berücksichtigung der Tourismusbranche einschätzen; – Ursachen und Wirkungen regionaler Disparitäten erklären; – die Effizienz vorhandener Lösungsansätze zum Abbau regionaler Disparitäten kritisch einschätzen. Lehrstoff: Globalisierung, regionale Disparitäten. Europäische Integration (Entwicklung, Elemente, Programme, usw.), ausgewählte Großregionen und Destinationen. 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – touristisch bedeutsame Verkehrsunternehmen und Verkehrsmittel beschreiben; – wirtschaftliche und rechtliche Voraussetzungen von Verkehrsunternehmen und Verkehrsmittel sowie ihre Beziehungen zur Tourismusbranche wiedergeben; – Arten, Formen, Aufgabenfelder und rechtliche Rahmenbedingungen von Reisebüros differenzieren. Lehrstoff: Arten und Aufgabenfelder von Reisebüros, rechtliche Grundlagen. Grundlagen und wirtschaftliche Bedeutung der Verkehrswirtschaft, Flugverkehr. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – das Zusammenwirken verschiedener Verkehrsträger hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeit analysieren; – Reiseangebote mit verschiedenen Verkehrsmitteln in lokale, nationale und globale Ziele mit destinationsspezifischen Reiseinformationen erstellen. Lehrstoff: Schiffsverkehr, Straßenverkehr, Eisenbahnen. Sanfte Mobilität. Reiseangebote. 3.2 TOURISMUSMARKETING UND KUNDENMANAGEMENT 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – relevante Fachbegriffe sowie rechtliche Grundlagen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft erklären und im Kontext anwenden; – die historische Entwicklung von Regionen als wesentliche Grundlage für den Tourismus einschätzen; – die kulturelle, gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus in Österreich sowie im internationalen Vergleich einschätzen; – die materiellen und immateriellen Voraussetzungen für das touristische Angebot einer Region identifizieren; – die Betriebe, Institutionen und Organisationen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft sowie ihre Aufgabenbereiche beschreiben; – die gesellschaftlichen und ökologischen Entwicklungen sowie deren Auswirkungen auf die Tourismus- und Freizeitwirtschaft bewerten. Lehrstoff: Begriffsbestimmungen, Tourismus und Marketing, rechtliche Grundlagen. Tourismusrelevante, historische Entwicklungen in Regionen. Kulturelle und wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus, Tourismus- und Freizeitwirtschaft ausgewählter Regionen, österreichischer Tourismus in Zahlen, Welttourismus in Zahlen. Touristisches Angebot: Angebotsfaktoren, ursprüngliches und abgeleitetes touristisches Angebot, Arten und Formen des Tourismus, Reisemotive und Urlaubertypen. Betriebsarten und –formen in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, touristisch relevante Klassifizierungen, Institutionen und Organisationen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Nachhaltigkeit im Tourismus. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – Marketing als System erklären sowie als zentrale Management- und Steuerfunktion für touristische Einrichtungen bzw. Destinationen verstehen; – die Bedeutung der Marktforschung als Grundlage für marktorientiertes Handeln erkennen; – relevante Informationen eigenständig beschaffen; – einfache Methoden der Marktforschung durchführen; – die wesentlichen Bereiche des strategischen Marketings erklären und anhand ausgewählter Beispiele anwenden; – die Bedeutung eines standardisierten Projektmanagements erklären; – typische Werkzeuge des Projektmanagements beschreiben und anwenden; – einzelne Salestechniken erläutern; – Methoden des angewandten Kundenmanagements einsetzen; – die Aufgaben im Front Office und die Grundsätze aktiven Kundenmanagements erklären; – die Bedeutung des Front Office als zentrale Kommunikationsdrehscheibe erläutern; – aktuelle elektronische Front-Office-Lösungen beschreiben; – bei Konflikten und Beschwerden die Situation analysieren sowie Lösungen vorschlagen. Lehrstoff: Marketing: Begriffe, Arten und Methoden der Marktforschung. Strategische Analysemethoden, Marketingziele, Marktsegmentierung, Positionierung und Corporate Identity. Projektmanagement (Grundlagen des Projektmanagements, Techniken und Werkzeuge des Projektmanagements). Salestechniken. Bereiche und Aufgaben des Front Office. Reservierungssysteme. Kundenmanagement. Konflikt- und Beschwerdemanagement. 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – Angebote auf Grundlage des strategischen Marketings erstellen; – touristische Angebote in konkrete Produkte umsetzen; – die Bedeutung einer professionellen Markenpolitik und die Phasen der Markenentwicklung erklären; – die einzelnen Preisbildungsfaktoren beschreiben; – die Auswirkungen unterschiedlicher Preisstrategien einschätzen; – unterschiedliche Absatzwege für touristische Produkte erklären; – die Vor- und Nachteile der einzelnen Distributionskanäle einschätzen; – erfolgreiche Kooperationen in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft analysieren; – die Instrumente der Kommunikationspolitik erklären und anhand einfacher Beispiele anwenden; – einen Überblick über die unterschiedlichen Formen des Online-Marketings geben; – die Einsatzmöglichkeiten des Online-Marketings kritisch hinterfragen. Lehrstoff: Angebotspolitik (Ziele, Strategien und Maßnahmen der Angebotspolitik). Markenpolitik. Preispolitik. Distributionspolitik. Kooperationen im Tourismus. Kommunikationspolitik, Online-Marketing. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die operativen Marketinginstrumente im Hinblick auf die Positionierung des touristischen Leistungsträgers koordinieren und begründet einsetzen; – Grundlagen des Qualitätsmanagements auf den touristischen Bereich anwenden; – die Bedeutung spezieller Arten des Tourismus für die österreichische und internationale Tourismus- und Freizeitwirtschaft (ausgewählte Regionen) einschätzen; – die Grundzüge der österreichischen und europäischen Tourismuspolitik erläutern; – die Grundlagen des Destinationsmanagements erklären; – die Bedeutung des Destinationsmanagements für die Vermarktung touristischer Angebote einschätzen; – aktuelle Trends in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft analysieren. Lehrstoff: Marketing-Mix, Qualitätsmanagement im Tourismus. Spezielle Arten des Tourismus im Überblick (zB Gesundheits-, Städte-, Geschäfts-, Sport-, Themen- und Kulturtourismus). Tourismuspolitik. Destinationsmanagement. Aktuelle Trends in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. 3.3 KUNST UND KULTUR 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die Besonderheiten außergewöhnlicher Kulturkreise beschreiben; – wesentliche kulturelle Erscheinungsformen stilistisch einordnen; – kulturelle Erscheinungsformen unter Verwendung korrekter Fachtermini beschreiben; – Kunst und Kultur als Chance für die touristische Entwicklung von Regionen erkennen; – die Besonderheiten ausgewählter Kulturkreise beschreiben; – die materiellen und immateriellen kulturellen Voraussetzungen für das touristische Angebot Österreichs beschreiben. Lehrstoff: Kulturelle Fachbegriffe im Kontext. Ausgewählte Kulturkreise und interkulturelle Kommunikation. Kulturelle Erscheinungsformen und ihre touristische Bedeutung. Tourismusrelevante historische Entwicklungen ausgewählter Regionen. Weltkulturerbe. Kulturtourismus als Säule des österreichischen Tourismus. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – Kunst und Kultur als Chance für die touristische Entwicklung von Regionen darstellen; – die materiellen und immateriellen kulturellen Voraussetzungen für das touristische Angebot ausgewählter internationaler Destinationen beschreiben; – kulturelle Attraktivfaktoren und die Bedeutung für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft erkennen sowie analysieren; – einen Überblick über das wesentliche österreichische Kulturangebot geben; – kulturtouristisch relevante Informationen recherchieren und zielgruppenadäquat aufbereiten; – ein kulturtouristisches Produkt erstellen. Lehrstoff: Kulturelle Attraktivfaktoren ausgewählter Regionen und Kulturlandschaften Österreichs und internationaler Destinationen. Anforderungen an kulturtouristische Produktgestaltung. Aktuelles Kulturangebot und –geschehen, ausgewählter österreichischer und internationaler Destinationen. 3.4 BETRIEBS – UND VOLKSWIRTSCHAFT 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – den Einfluss und die Bedeutung von Wirtschaft im täglichen Leben sowie die Auswirkungen des Wirtschaftens einschätzen; – das Zusammenwirken der einzelnen Beteiligten am Wirtschaftsleben beschreiben; – den Zusammenhang zwischen knappen Ressourcen und Gütern erklären; – das ökonomische Prinzip erklären und mit dem Anspruch auf Nachhaltigkeit verbinden; – die grundlegende Funktionsweise von Märkten, insbesondere der Tourismus- und Freizeitwirtschaft beschreiben; – Arbeitsteilung in touristischen Betrieben erklären und kritisch beurteilen; – Kaufverträge analysieren und inhaltlich gestalten; – ihr Wissen über den Kaufvertrag situationsgerecht anwenden; – rechtskonforme und betriebswirtschaftlich sinnvolle Lösungen bei Kaufvertragsverletzungen finden; – das Konsumentenschutzgesetz und Produkthaftungsgesetz in Grundzügen wiedergeben und Handlungsalternativen zur Durchsetzung ihrer Rechte aufzeigen; – im Geschäftsleben kommunizieren und Geschäftsbriefe inhaltlich richtig formulieren; – Geschäfte im Internet korrekt abwickeln und mögliche Konsequenzen abschätzen; – mögliche Wege zur Entwicklung einer eigenen Geschäftsidee aus dem Bereich Tourismus- und Freizeitwirtschaft aufzeigen; – rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen der Unternehmensgründung aus dem Bereich Tourismus- und Freizeitwirtschaft beschreiben sowie daraus Entscheidungen ableiten; – verschiedene Vertragstypen unterscheiden; – die wesentlichen Bestandteile eines Businessplans in einem Unternehmen beschreiben. Lehrstoff: Grundlagen der Wirtschaft: Wirtschaftsteilnehmer, Wirtschaftskreislauf, Funktionsweise und Formen von Märkten, Arbeitsteilung, Produktionsfaktoren. Tourismus und Freizeitwirtschaft: Angebot und Nachfrage im Tourismus. Kaufvertrag: Phasen, Voraussetzungen für das Zustandekommen, Bestandteile, Zahlungsformen, vertragswidrige Erfüllung des Kaufvertrages, Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag. Konsumentenschutzgesetz, Produkthaftungsgesetz, E-Commerce. Businessplan: Inhalte des Businessplans, Entwicklung einer Geschäftsidee, rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen der Unternehmensgründung (zB Gewerberecht, Unternehmer, Firma/Firmenbuch, Rechtsformen, Vollmachten), Vertragstypen, Risiken. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die Aufgaben des Personalmanagements aus Sicht eines touristischen Unternehmens erläutern; – personelle Herausforderungen in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft beschreiben; – Managementfunktionen, Managementkonzepte und Führungsstile beschreiben; – die strategische und operative Ebene im Unternehmen unterscheiden; – in Grundzügen die Elemente der Organisationsentwicklung erläutern; – Risiken im Unternehmensbereich nennen; – Möglichkeiten aufzeigen mit Risiken umzugehen und Strategien nennen; – Versicherungen auswählen, um die Folgen von Risiken zu minimieren; – die Geschäftsfelder der Kreditinstitute beschreiben; – die wesentlichen Geschäfte, die Banken für bzw. mit Privatpersonen und touristischen Unternehmen tätigen, erklären; – einen Überblick über mögliche Anlageformen geben und Empfehlungen ableiten; – Trends in der Geldanlage nennen und diese hinterfragen; – Anlagemöglichkeiten hinsichtlich Ethik und Nachhaltigkeit analysieren. Lehrstoff: Personalmanagement. Unternehmensführung: Management, Managementfunktionen, Managementkonzepte, Führungsstile. Aufbau- und Ablauforganisation. Risikomanagement, Versicherungen. Kreditinstitute: Aufgaben und Geschäftsfelder Geldanlage unter Berücksichtigung ethischer Aspekte und aktueller Entwicklungen. 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – volkswirtschaftlichen Grundbegriffe verstehen; – die wesentlichen Wirtschaftssysteme und -ordnungen sowie Wirtschaftstheorien in Grundzügen beschreiben; – das „Angebot-Nachfrage-Modell“ erläutern und seine Grenzen aufzeigen; – den Konjunkturablauf beschreiben; – wirtschaftspolitische Ziele sowie mögliche Zielkonflikte definieren und argumentieren; – die unterschiedlichen wirtschaftspolitischen Ansätze erklären; – Aus- und Wechselwirkungen wirtschaftspolitischer Maßnahmen beschreiben; – die Bedeutung des Staates als wirtschaftspolitischer Faktor darstellen; – wichtige Ursachen für die Arbeitslosigkeit unterscheiden sowie individuelle und gesellschaftliche Folgen der Arbeitslosigkeit erläutern; – Instrumente zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und deren Wirkung beschreiben; – die zentralen Anliegen, die Aufgaben und Organe der Europäischen Währungsunion, deren wirtschaftspolitische Strategien und Instrumente beschreiben; – die grundlegende Funktionsweise von Börsen beschreiben; – die unterschiedlichen Formen wirtschaftlicher Zusammenarbeit von Staaten beschreiben; – globale wirtschaftliche Zusammenhänge beschreiben; – Ursachen für Unternehmenskrisen und einfache Maßnahmen zur Krisenbewältigung beschreiben; – einen Einblick in die Grundlagen des Insolvenzrechts geben sowie den Prozess der Unternehmenssanierung und –auflösung beschreiben. Lehrstoff: Volkswirtschaftliche Grundbegriffe, volkswirtschaftliche Lehrmeinungen, gesamtwirtschaftliche Ziele. Konjunktur und Wirtschaftspolitik: Wirtschafts-, Budget- und Sozialpolitik, Einkommensverteilung, Einkommenspolitik, Geld und Währung (Geldpolitik, Inflation, Deflation), Fiskalpolitik. Arbeit, Arbeitslosigkeit und Arbeitsmarktpolitik. Außenwirtschaft und Zahlungsbilanz. Europäische Währungsunion. Kapitalmarkt. Börsen. Krisenmanagement. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – eine einfache Investitionsrechnung erstellen; – Investitionsentscheidungen auf Basis und qualitativer Kriterien treffen; – Finanzierungsalternativen inklusive Förderungen im Tourismus aufzeigen; – Aufgaben, Prozess und Stellenwert des Controllings im Unternehmen beschreiben; – die im Rahmen des Controllings notwendigen Planungsrechnungen durchführen; – eine Abweichungsanalyse auf Basis der Controllingdaten durchführen; – Maßnahmen zur Steuerung vorschlagen; – Fallstudien zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen mit Verknüpfungen zum Pflichtgegenstand „Rechnungswesen und Controlling“ lösen. Lehrstoff: Grundlagen der Finanzierung, Investitionsplanung, -rechnung und -entscheidung, Förderungen im Tourismus. Controlling: Planung (Investitionsplanung, Kostenplanung, Erlösplanung, Finanzplanung). Abweichungsanalyse, Kennzahlen, Controlling Instrumente (zB Balanced Scorecard). Case Studies: Komplexe betriebswirtschaftliche Fallstudien mit Verknüpfung zu „Rechnungswesen und Controlling“ Schularbeiten: 1. Semester: 1 einstündige Schularbeit. 2. Semester: 1 einstündige Schularbeit. 3. Semester: 1 einstündige Schularbeit. 4. Semester: 1 dreistündige Schularbeit gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Rechnungswesen und Controlling“. 3.5 RECHNUNGSWESEN UND CONTROLLING 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die Aufgaben, die rechtlichen Grundlagen und die Bedeutung des Rechnungswesens für die betriebliche Praxis erklären; – einfache Finanzpläne aus dem Privat- bzw. Unternehmensbereich erstellen und erklären sowie Maßnahmen zur Verbesserung vorschlagen; – Belege erkennen, prüfen, bearbeiten und organisieren; – Belege und Geschäftsfälle in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erfassen; – den Erfolg der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln und analysieren sowie notwendige Maßnahmen ableiten; – die Zahllast ermitteln und die Umsatzsteuervoranmeldung erstellen; – die wesentlichen Unterschiede zwischen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Doppelter Buchführung erklären; – einfache Bilanzen bzw. Gewinn- und Verlustrechnungen erstellen sowie erklären; – Buchungssätze auf Basis von Belegen und Geschäftsfällen unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer bilden sowie deren Erfolgswirksamkeit beurteilen; – die Grundlagen des Umsatzsteuerrechts anwenden sowie die Umsatzsteuer richtig berechnen und verbuchen; – einfache Geschäftsfälle auf Konten erfassen und diese abschließen; – einfache und komplexe Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung erfassen sowie die Erfolgsauswirkung dieser Geschäftsfälle erkennen und interpretieren; – den Erfolg direkt bzw. indirekt ermitteln und das Ergebnis interpretieren. Lehrstoff: Aufgaben und gesetzliche Rahmenbedingungen des Rechnungswesens. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Rechtliche Bestimmungen, vorgeschriebene Aufzeichnungen anhand von Belegen inklusive Umsatzsteuer, Kassa-Bankbuch, Wareneingangsbuch, Anlageverzeichnis, Umsatzsteuervoranmeldung, Erfolgsermittlung. Buchführung: Einführung in die Doppelte Buchführung, Belege, Belegorganisation inklusive Formvorschriften, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kontenrahmen, Kontenplan, Umsatzsteuer. Einfache Geschäftsfälle auch anhand von Belegen: zB Anlagenkäufe, Wareneinkäufe, Warenverkäufe, Verbuchung von Aufwänden und Erträgen, Rechnungsausgleich durch Barzahlung und Banküberweisung, Bestandsveränderungen, Warenrücksendungen, Bezugs- und Versandkosten, Rabatte, Skonto, Privatentnahmen, Privateinlagen, Rechnungsausgleich durch Kredit- bzw. Bankomatkarte, KFZ-Betriebskosten, Monatsabrechnungsbogen, Zahlungsartenbericht, Emballagen, Reisebürogeschäfte aus Sicht des Hotels, Mahnspesen, Verzugszinsen, Kontoabschluss Bank, Eigenverbrauch (amtliche Sachbezugswerte). 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – laufende Bezüge inklusive Überstunden abrechnen; – Sonderzahlungen abrechnen; – einen Lohn- und Gehaltszettel erklären; – Lohn- und Gehaltsnebenkosten ermitteln und verbuchen; – eine Arbeitnehmerveranlagung mittels Finanz Online durchführen; – den (gesamten) Personalaufwand für den Dienstgeber darstellen; – komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung verbuchen; – Stellenwert, Aufgaben und Teilbereiche der Kostenrechnung im Unternehmen erläutern; – Zusammenhang sowie Unterschied zwischen Finanzbuchführung und Kostenrechnung erklären; – Aufwände zu Kosten und Erträge zu Erlösen überleiten; – Kosten auf Kostenstellen zurechnen, die Selbstkosten ermitteln und die Zuschlagsätze ermitteln; – branchentypische Kalkulationen durchführen und die Ergebnisse auf ihre Anwendbarkeit überprüfen; – zwischen fixen und variablen Kosten unterscheiden; – Deckungsbeiträge und die Gewinnschwelle ermitteln sowie betriebswirtschaftliche Entscheidungen ableiten; – das Betriebsergebnis ermitteln, analysieren und betriebswirtschaftliche Entscheidungen treffen; – komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung verbuchen. Lehrstoff: Personalverrechnung: Abrechnung von Löhnen und Gehältern, Überstundenberechnung, Sonderzahlungen, Verbuchung von Löhnen und Gehältern sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Arbeitnehmerveranlagung. Kostenrechnung: Aufgaben und Stellung der Kostenrechnung im Unternehmen, Grundbegriffe. Vollkostenrechnung: Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung, Kostenträgerrechnung, Betriebsergebnisrechnung. Teilkostenrechnung: Operative Entscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung (zB Entscheidung über Zusatzauftrag, Break-Even-Analyse, Mindestpreis). Fachspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation. Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen. 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die erforderlichen Arbeitsschritte zur Erstellung des Jahresabschlusses beschreiben; – die grundlegenden Bewertungsvorschriften, Bewertungsgrundsätze und Wertmaßstäbe für die einzelnen Bilanzpositionen anwenden; – die Aufgaben der Anlagenbewertung erklären; – Zugänge und Abgänge des Anlagevermögens in der Buchführung erfassen und eine Weiterbehandlung im Rahmen des Jahresabschlusses vornehmen; – die Verbuchung von Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung durchführen; – die Auswirkung der Anlagenbewertung auf Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung erkennen; – ein Anlageverzeichnis erklären und Anlagenzugänge erfassen; – die Verbrauchsermittlung durchführen sowie Bestandsveränderungen inklusive Schwund und Abwertung verbuchen; – die Aufgaben der Forderungsbewertung erklären; – die Forderungen nach der Einbringlichkeit zuordnen und bewerten sowie die Auswirkung der Bewertung von Forderungen auf Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung erläutern; – die Bewertung von Verbindlichkeiten und die entsprechenden Buchungen vornehmen, deren Aufgabe erklären sowie die Auswirkung auf Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung erläutern; – die Aufgabe der Rechnungsabgrenzung erklären, die Art der notwendigen Rechnungsabgrenzung erkennen sowie die Auswirkung der Bewertung von Rechnungsabgrenzungen auf Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung erläutern; – den Erfolg unter Berücksichtigung der Bewertungsarbeiten ermitteln; – eine Erfolgsverteilung für eine Gesellschaftsform erstellen und kontieren; – Unterschiede und Zusammenhänge zwischen Unternehmensrecht bzw. Steuerrecht im Rahmen eines Jahresabschlusses in Grundzügen erklären; – komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen. Lehrstoff: Jahresabschluss: Grundlagen des Jahresabschlusses, Reihenfolge der Abschlussarbeiten, Inventur und Inventar, Bewertungsgrundsätze, Bewertungsmaßstäbe, Bewertungsregeln, Anlagenbewertung. Bewertung des Umlaufvermögens: Einfache Bewertung von Material bzw. Waren (Bestandsveränderung), indirekte Bewertung, Schwund, Abwertung, Forderungen, Bewertung der Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungen. Erfolgsermittlung, Unternehmensrecht und Steuerrecht (Grundzüge). Fachspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation. Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – das System der Einkommensteuer erläutern; – die Einkommensteuer berechnen; – die Bedeutung von Rücklagen und deren Verortung in der Bilanz erläutern; – den Unterschied zwischen Rücklagen, Rückstellungen und Rückständen erklären; – einen Jahresabschluss lesen und interpretieren; – aus dem Jahresabschluss finanzwirtschaftliche und erfolgswirtschaftliche Kennzahlen berechnen, interpretieren sowie Maßnahmen zur Verbesserung vorschlagen; – Kapitalflussrechnungen erstellen und analysieren; – die Aufgaben und den Stellenwert des Controllings zur Steuerung des Unternehmens erläutern; – einfache Budgets für touristische Betriebe erstellen; – die Ergebnisse der Jahresabschlusses mit Instrumenten der Gefahrenfrüherkennung (zB Quicktest) auswerten und Maßnahmen zur Verbesserung vorschlagen; – aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht nennen; – komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen; – komplexe betriebswirtschaftliche Aufgabenstellungen (unter Einbeziehung des Lehrstoffes aller Jahrgänge) lösen. Lehrstoff: Steuerrecht: Einkommensteuer, Einkunftsarten, Berechnung. Rücklagen: Begriffe, Einteilung, Beurteilung aus bilanzpolitischer Sicht, Zuordnung. Jahresabschluss: Aufbereitung und Darstellung des Zahlenmaterials (insbesondere Einzelunternehmen, Personengesellschaften). Errechnung und Interpretation von Kennzahlen, Liquiditätsanalyse, Controlling, Planungsrechnung (Budget). Komplexe Aufgabenstellungen. Aktuelle Entwicklungen. Fachspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation. Einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zu anderen Gegenständen. Schularbeiten: 1. Semester: 1 einstündige Schularbeit. 2. Semester: 1 zweistündige Schularbeit. 3. Semester: 1 zweistündige Schularbeit. 4. Semester: 1 dreistündige Schularbeit gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Betriebs- und Volkswirtschaft“. 3.6 RECHT 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die im Zusammenhang mit dem Lehrstoff stehenden rechtlichen Sachverhalte realistisch einschätzen, lösungsorientiert bearbeiten und verstehen die dazu erforderlichen Rechtsbegriffe; – die jeweilige Rechtslage realistisch einschätzen und sich eine rechtskonforme Meinung bilden; – Strukturen sowie Funktionsweisen der Rechtsdurchsetzung beschreiben und sich Rechtsinformationen beschaffen. Lehrstoff: Bürgerliches Recht. Personen-und Familienrecht. Erbrecht. Grund- und Menschenrechte. Non-Governmental Organisations (NGOs). 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die im Zusammenhang mit dem Lehrstoff stehenden rechtlichen Sachverhalte realistisch einschätzen, lösungsorientiert bearbeiten und verstehen die dazu erforderlichen Rechtsbegriffe; – die grundlegenden Rechtsvorschriften beschreiben; – die jeweilige Rechtslage realistisch einschätzen und sich eine rechtskonforme Meinung bilden; – Strukturen sowie Funktionsweisen der Rechtsdurchsetzung beschreiben und sich Rechtsinformationen beschaffen. Lehrstoff: Sachenrecht. Schuldrecht. Zivilgerichtsverfahren. Exekutionsrecht. Insolvenzrecht. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die im Zusammenhang mit dem Lehrstoff stehenden rechtlichen Sachverhalte realistisch einschätzen, lösungsorientiert bearbeiten und verstehen die dazu erforderlichen Rechtsbegriffe; – die grundlegenden Rechtsvorschriften beschreiben; – die jeweilige Rechtslage realistisch einschätzen und sich eine rechtskonforme Meinung bilden; – Strukturen sowie Funktionsweisen der Rechtsdurchsetzung beschreiben und sich Rechtsinformationen beschaffen. Lehrstoff: Schadenersatzrecht. Mietrecht. Arbeits- und Sozialrecht. Strafrecht und Strafprozessrecht. 3.7 TOURISMUSMANAGEMENT 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – Organisationsformen und Organisationsstrukturen beschreiben sowie deren Bedeutung für die betrieblichen Abläufe unter besonderer Berücksichtigung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft darstellen; – die Notwendigkeit der Veränderung und Entwicklung von Organisationsstrukturen erklären; – die Bedeutung der Unternehmenskultur und unterschiedlicher Führungskonzepte für den Betrieb und die Tourismusbranche darstellen; – Methoden der Kommunikationstechnik beschreiben und situationsadäquat anwenden. Lehrstoff: Tourismusorganisationen: Grundlagen der Organisationsentwicklung, Organisationsstrukturen im Tourismus, Bedeutung der Organisationskultur, Führungskonzepte. Verhandlungstechnik und Public Relations (PR): Verhandlungs- und Argumentationstechnik (Vorbereitung, Verhandlungsstrategien, Argumentationsarten, Frage- und Antworttechnik), Öffentlichkeitsarbeit (Zielgruppenanalyse, Rahmenbedingungen, Zusammenarbeit mit den Medien), PR und Unternehmenswert. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – Aufgaben aus den Bereichen allgemeine Tourismusverwaltung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen sowie Verwaltung von Freizeitanlagen unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und sozialer Erwägungen selbstständig lösen; – Handlungsstrategien und Programme für die Formen des urbanen Tourismus planen, entwickeln, vermitteln und durchführen; – die Auswirkungen von Wertewandel und Urbanisierung in der Gesellschaft auf das Freizeitverhalten beschreiben; – Trends im Tourismus nennen. Lehrstoff: Spezielle Organisationen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Tourismuspolitik, Destinationsmanagement, Organisation des Tourismusbüros. Trendforschung. 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die Grundlagen des Projektmanagements beschreiben und umsetzen; – ihre Kenntnisse und Fertigkeiten aus anderen Gegenständen vernetzt anwenden; – Projekte im Team planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren; – den Grundsatz der Nachhaltigkeit in touristischen Projekten berücksichtigen. Lehrstoff: Grundlagen und Methoden des Projektmanagements. Nachhaltigkeit im Tourismus. Durchführung von Projekten unter Vernetzung der fachtheoretischen und fachpraktischen Inhalte. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – ihre Kenntnisse und Fertigkeiten aus anderen Gegenständen vernetzt anwenden; – Projekte im Team planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren; – den Grundsatz der Nachhaltigkeit in touristischen Projekten berücksichtigen. Lehrstoff: Durchführung von Projekten unter Vernetzung der fachtheoretischen und fachpraktischen Inhalte. 4. GASTRONOMIE UND HOTELLERIE 4.1 ERNÄHRUNG UND LEBENSMITTELTECHNOLOGIE 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die Grundlagen der Ernährung erklären; – das eigene Ernährungsverhalten anhand der Grundsätze einer vollwertigen Ernährung beurteilen und reflektieren; – einen Einblick in die aktuellen Hygienevorschriften geben und die gute Hygienepraxis anwenden. Lehrstoff: Grundlagen der Ernährung. Grundsätze der vollwertigen Ernährung, Ernährungsverhalten. Energie- und Nährstoffbedarf. Gute Hygienepraxis. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – Grundnährstoffe, Lebensmittel und deren Qualitätsmerkmale beschreiben sowie ihr Wissen praxisgerecht anwenden; – den Bedarf unterschiedlicher Personengruppen erklären und diesen berechnen; – das theoretische Wissen über Ernährung und Lebensmittel mit der Praxis verknüpfen. Lehrstoff: Grundlagen der Ernährung. Nährstoffbildung, Bedarf und Bedarfsdeckung. Lebensmittel und Inhaltsstoffe. 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – im Einkaufsprozess saisonalen, regionalen, ökonomischen und ökologischen Grundsätzen folgen; – die Grundlagen der Ernährung sowie deren Bedeutung für die Gesundheit und Leistungsfähigkeit erklären; – das theoretische Wissen über Ernährung und Lebensmittel mit der Praxis verknüpfen; – verschiedene Verfahren der Lebensmittelproduktion, Lebensmittelhaltbarmachung beschreiben. Lehrstoff: Lebensmittel und Inhaltsstoffe, Produktion und Haltbarmachung. Ernährungsformen, Ernährungstrends. Verdauung und Stoffwechsel. Ernährungsbedingte Erkrankungen. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – den unterschiedlichen Lebensmitteln die passende Lagerung, Konservierung und Verwendungsmöglichkeit zuordnen; – themenrelevante, aktuelle und fachspezifische Informationen beschaffen, einordnen und beurteilen; – verschiedene Verfahren der Lebensmittelproduktion, Lebensmittelhaltbarmachung und Lebensmittelverarbeitung beschreiben; – das theoretische Wissen über Ernährung und Lebensmittel mit der Praxis verknüpfen. Lehrstoff: Ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung von Lebensmitteln. Lebensmittelqualität und –kennzeichnung, Lagerung, Konservierungsmethoden. Lebensmitteltechnologie: Thermische, biologische, mechanische und chemische Verfahren in Lebensmittelproduktion und Lebensmittelhaltbarmachung, Lebensmittelzusatzstoffe, Aromastoffe, Lebensmitteltoxikologie. 4.2 KÜCHENORGANISATION UND KOCHEN 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – zeigen eine professionelle Einstellung zur Dienstleistung sowie entsprechen in Kleidung und Erscheinungsbild den Anforderungen der Köchin bzw. des Koches; – können die Grundlagen der Arbeitssicherheit, Hygiene, Ergonomie in betrieblichen Situationen einsetzen; – können das Grundinventar der Küchen (Restaurant- und/oder Großküche) fachgerecht einsetzen; – können die fachtheoretischen Grundlagen der Gartechniken praktisch umsetzen; – können die regionalen und saisonalen Qualitätskriterien der verwendeten Lebensmittel sowie deren Verwendungsmöglichkeiten beschreiben; – können Grundrezepturen fachgerecht zubereiten und mengenmäßig anpassen; – können einfache Portionier- und Anrichtetechniken anwenden; – können einfache Arbeitsabläufe organisieren und durchführen; – gehen gewissenhaft mit den verwendeten Lebensmitteln, Arbeitsmaterialien, Betriebsmitteln und Geräten um; – können ökologische und ökonomische Maßnahmen anwenden; – können einfache Menüs erstellen; – können die gängigen Fachausdrücke verwenden. Lehrstoff: Berufsbild Köchin bzw. Koch. Unfallverhütung, Brandschutz, Erste Hilfe, Hygienevorschriften. Einrichtung und Inventar, Ergonomie. Kochtechnische Grundfertigkeiten und Vorbereitungsarbeiten, Grundzubereitungsarten, Grundrezepturen, Menüplanung. Fachvokabular. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – können Speisen der regionalen und nationalen Küche unter Anwendung ernährungsbezogener Erkenntnisse sowie unter Berücksichtigung ergonomischer, hygienischer, umweltschonender und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen; – können die Qualität von Speisen sensorisch und optisch beurteilen; – zeigen einen wertschätzenden Umgang sowie eine situationsgerechte Kommunikation mit Kolleginnen und Kollegen; – können das Grundinventar der Küchen (Restaurant- und/oder Großküche) fachgerecht einsetzen; – können die gängigen Fachausdrücke verwenden. Lehrstoff: Regionale und nationale Speisen, Menüplanung. Moderne Zubereitungsarten. Qualitätskontrolle von Speisen. 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – können theoretische und praktische Grundlagen der Speisenzubereitungen in einer Restaurant- und/oder Großküche unter Berücksichtigung saisonaler Aspekte umsetzen; – können die Qualität von Speisen sensorisch und optisch beurteilen; – können Convenience Produkte bedarfsgerecht einsetzen und kritisch bewerten; – können die erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen der Küchen (Restaurant- und/oder Großküche) rationell und sicherheitsbewusst sowie fachgerecht handhaben; – können Lebensmittel des täglichen Bedarfs, auch mit Computerunterstützung, bestellen, den Hygienebestimmungen entsprechend übernehmen und fachgerecht lagern; – können die gängigen Fachausdrücke erklären und verwenden. Lehrstoff: Regionale und nationale Speisen, Convenience Produkte, Menüplanung. Moderne Zubereitungsarten. Komplexe Arbeitsprozesse. Qualitätskontrolle von Speisen. Lagerhaltung. Gute Hygienepraxis. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – können Aufgaben aus den Bereichen der gehobenen Gastronomie unter Anwendung von Fachkenntnissen und Fertigkeiten selbstständig durchführen; – können unter Berücksichtigung ergonomischer, hygienischer, umweltschonender und wirtschaftlicher Erfordernisse Speisenfolgen planen, organisieren und herstellen; – können die erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen der Küchen (Restaurant- und Großküche) rationell und sicherheitsbewusst sowie fachgerecht handhaben; – haben grundlegendes, theoretisches Wissen, sowie praktische Fertigkeiten um selbstständig Rezepturen unter regionalen und saisonalen Aspekten zu erarbeiten und können diese mit modernen Zubereitungstechniken umzusetzen; – können die theoretischen Grundlagen der À-la-carte-Küche unter Anleitung praktisch umsetzen; – können die Qualität von Speisen sensorisch und optisch beurteilen; – können Grundstrukturen der Catering-, Buffet- und Bankettorganisation beschreiben und ausgewählte Varianten praktisch umsetzen; – sind in der Lage auf Beschwerden sowie Reklamationen angemessen und professionell zu reagieren; – können Fachausdrücke erklären und verwenden. Lehrstoff: Ausgewählte regionale, nationale, internationale Speisen, Menüarten, Menügestaltung, Veranstaltungsorganisation (Catering, Bankett, Buffet). Qualitätskontrolle von Speisen. Beschwerdemanagement. Aktuelle Trends. Gute Hygienepraxis. Fachvokabular. 4.3 SERVICEORGANISATION, SERVIEREN UND GETRÄNKE 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – zeigen eine professionelle Einstellung zur Dienstleistung sowie entsprechen in Kleidung und Erscheinungsbild den Anforderungen der Restaurantfachfrau bzw. des Restaurantfachmannes; – wissen über die theoretischen Grundlagen der Unfallverhütung, Sicherheitsbestimmungen und der aktuellen Hygienerichtlinien Bescheid; – können die wesentlichen Fachbegriffe erklären; – können unter Anleitung aufdecken und servieren; – verfügen über grundlegende Kenntnisse ausgewählter Getränke; – können mit Lebensmitteln, Getränken und Arbeitsmaterialien verantwortungsbewusst umgehen; – können mit Alkohol sachgemäß umgehen und die Gefahren des Alkohols beschreiben. Lehrstoff: Berufsbild Restaurantfachfrau bzw. Restaurantfachmann, Servierbrigaden und Serviersysteme. Unfallverhütung, Sicherheitsbestimmung und Hygiene. Grundlegende Servier- und Tragübungen, praktische Grundsätze des Servierens. Einfaches Getränke- und Weinservice, einfaches Speisenservice, einfaches Frühstücksservice. Fachvokabular. Tischkultur und Tischoptik, Gedeckarten, Menüreihenfolge, Inventar und Mise en place. Getränke: Einteilung der Getränke, alkoholfreie Getränke, alkaloidhaltige Getränke, Gefahren des Alkohols. Schankanlagen. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – können nationale und internationale Gäste fachlich kompetent beraten; – können Servierabläufe im Restaurant durchführen; – können Heißgetränke zubereiten und servieren; – können Bonier- und Abrechnungssysteme anwenden; – verfügen über Kenntnisse im Bereich Produktion, Verkauf und Ausschank von Bier und Wein. Lehrstoff: Mahlzeiten des Tages. Gehobenes Menüservice, erweitertes Frühstücksservice, Heißgetränke und Getränkeservice. Bonier- und Abrechnungssysteme, Erstellen von Gästerechnungen. Gästebetreuung, Ess- und Trinkgewohnheiten verschiedener Kulturen. Gute Hygienepraxis. Getränke: Bier, Wein, Weinland Österreich. 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – Aufgaben des Servicebereiches selbstständig durchführen; – verschiedene Arten des Getränkeservices anwenden; – unterschiedliche Arbeiten am Tisch des Gastes durchführen; – Spezialgedecke beschreiben; – Speisen-, Menü- und Getränkekarten gestalten; – erweiterte Kenntnisse über ausgewählte Getränke wiedergeben; – ihr Wissen über Produktion, Verkauf und Ausschank von Getränken anwenden. Lehrstoff: Getränkeservice und gehobenes Weinservice, Englisches und Französisches Service. Gestaltung von Speise-, Menü- und Getränkekarten. Arbeiten am Tisch des Gastes, Spezialgedecke. Getränke: Internationale Weinbaugebiete, Schaumweine, aromatisierte Weine und Likörweine, Destillationsverfahren. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – Menü-, Speise- und Getränkekarten erklären; – die unterschiedlichen Arbeiten am Tisch des Gastes inklusive der notwendigen Vorbereitungsarbeiten selbstständig durchführen; – Veranstaltungen unter Anleitung planen und durchführen; – Servierabläufe selbstständig organisieren, durchführen und evaluieren; – dem Gast Getränke und Speisen empfehlen; – auf Beschwerden des Gastes professionell und angemessen reagieren; – Kenntnisse im Bereich der Bar anwenden. Lehrstoff: Bankett, Seminar und Catering. Harmonie von Speisen und Getränken, erweitertes Speisen- und Getränkeservice. Verkaufsfördernde Maßnahmen, Verkaufspsychologie. Gästebetreuung und Beschwerdemanagement. Getränke: Die Bar, Bargetränke, Spirituosen. 4.4 WAHLPFLICHTBEREICH: SPEZIALISIERUNG Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie der Lehrstoff sind gemäß der schulautonomen Verteilung entsprechend anzupassen. (siehe Abschnitt III Schulautonome Bestimmungen ff.) Modul – „Jungsommelière und Jungsommelier Österreich“ 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die Arbeitsaufgaben einer Sommeliere bzw. eines Sommeliers beschreiben; – die rechtlichen Grundlagen des österreichischen Weinbaus erläutern; – die Bedeutung sowie den sachgemäßen Umgang mit Alkohol erklären; – Weinbau- und Kellertechnik der Winzerin bzw. des Winzers beschreiben; – österreichische Weinbaugebiete und deren Weine benennen; – ausgewählte internationale Weinbaugebiete und deren Weine beschreiben. Lehrstoff: Arbeitsaufgaben der Sommeliere bzw. des Sommeliers, Wein und seine Geschichte, nationale Weinbaugebiete und deren Weine, Weingesetz, natürliche Produktionsfaktoren, Weinerzeugung. Österreichisches Weingesetz, österreichische Weinbauregionen und Gebiete, Rebsorten, internationale Weinbaugebiete und deren Weine. Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – Getränke, insbesondere Weine verkosten, beschreiben und analysieren; – österreichische Weintypen erkennen und beschreiben; – eine Weinkarte erstellen; – Weineinkauf und Lagerung beschreiben und durchführen; – eine Gästeberatung und Gästebetreuung durchführen; – aktuelle Trends in der Weinbauszene beschreiben. Lehrstoff: Österreichische Weinbauregionen und Gebiete, internationale Weinbaugebiete und deren Weine, sensorische Beurteilung von Weinen, Harmonie von Speisen und Getränken. Weinkartengestaltung inklusive Kalkulation, Getränke- bzw. Weineinkauf und Lagerung, Präsentation von Weinen, Umgang mit dem Gast. Komplexe Aufgabenstellungen. Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen. Modul – „Käsekennerin und Käsekenner in Österreich“ 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – können einen Überblick über die geschichtliche Entwicklung des Käses geben und die wirtschaftliche Bedeutung von Käse in Geschichte und Gegenwart nennen; – wissen über den Rohstoff Milch Bescheid und können die ernährungsphysiologische Bedeutung von Käse erklären; – können den Weg von der Milch zum Käse beschreiben und das Grundschema der Käseherstellung theoretisch erklären; – können die rechtlichen Bestimmungen hinsichtlich Lebensmittelhygiene nennen; – können die sensorische Analyse eines Käses anhand einer Checkliste durchführen; – können die für den Käseeinkauf relevanten Faktoren erläutern sowie Käse fachlich richtig verpacken und lagern; – können fehlerhafte Käse erkennen und beurteilen; – können die Besonderheiten der einzelnen Bundesländer in Bezug auf die Käsetradition erläutern; – können die verschiedenen Reifungstypen erklären. Lehrstoff: Käsegeschichte, Inhaltsstoffe, Milchverarbeitung, Schema der Käseherstellung. Einführung in die Sensorik, Einführung in die Schneidetechnik, Lebensmittelhygiene. Reifungstypen, Qualitätsmerkmale. Käseland Österreich. Käseeinkauf, Lagerung. Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die Harmonie verschiedener Käsesorten und Getränke erläutern sowie Brot und Beigaben empfehlen; – die verschiedenen Käsetypen, deren Charakteristik und typischen Geschmack beschreiben; – Käse der wichtigsten internationalen Länder beschreiben und deren ursprungsgeschützte Bezeichnungen erklären; – die Möglichkeiten und die Bedeutung des Affinierens beschreiben; – Fachbegriffe verwenden; – ein praxisbezogenes Angebot (Wareneinsatz) laut vorgegebener Aufgabenstellung erstellen; – entsprechende Beratung bei der Auswahl des Käseangebotes durchführen und ein Verkaufsgespräch führen; – auf Gästewünsche reagieren und auf Beschwerden professionell reagieren; – ihr Wissen über Käse mit anderen Gegenständen vernetzt anwenden; – einen Käsewagen nach fachlichen Kriterien aufbauen und ein situationsadäquates Käseservice durchführen. Lehrstoff: Affinieren, Portionieren von großen Käsestücken, Käsepräsentation in der Gastronomie. Käse und Getränke, Käse und Brot/Gebäck, Käse und Beigaben, Kochen mit Käse. Käse in Europa. Gestaltung und Aufbau eines Käsewagens im gehobenen Restaurant, Arbeiten am Käsewagen, Verkaufsgespräch und Beschwerdemanagement. Angebotserstellung, Kalkulation. Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen. Modul – „Jungbarkeeperin und Jungbarkeeper Österreich“ 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – können die Bekleidungsrichtlinien und die unterschiedlichen Anforderungen an das Barpersonal erläutern; – können die Gefahren und den sachgemäßen Umgang mit Alkohol beschreiben; – können eine Bar Mise en Place selbstständig aufbauen und einfache alkoholfreie Mixgetränke zubereiten; – können den geschichtlichen Hintergrund der Bar und der Cocktails sowie die Grundlagen eines Barstocks erklären; – können die Verwendung von Bargeräten, -utensilien und –gläsern erklären und diese fachgerecht anwenden; – können alkoholfreie Getränke beschreiben und in der Bar fachgerecht verwenden; – können unterschiedliche Bartypen und deren Schwerpunkte beschreiben; – sind in der Lage, einfache Mixgetränke mit Garnituren zuzubereiten und können diese den Mixgetränkegruppen zuordnen; – können die Grundlagen der Kalkulation sowie der Barkartengestaltung beschreiben und anwenden; – können alkoholische Getränke beschreiben und fachgerecht in der Bar verwenden. Lehrstoff: Barpersonal, Gefahren des Alkohols. Bar Mise en Place, Zubereitungsarten von alkoholfreien Mixgetränken, Geschichte der Bar und Cocktails. Grundlagen des Barstock, Bargeräte und -utensilien, Bargläser. Alkoholfreie Getränke. Fachvokabular. Bartypen – Unterteilung, Einrichtung und Ausstattung. Zubereitungsarten von Mixgetränken, einfache Garnituren, Mixgetränkegruppen mit Rezepturen, Barkalkulation. Barkarte (gesetzliche Bestimmungen, Gestaltungsgrundlagen, Aufbau). Schaumweine, aromatisierte Weine und Likörweine. Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – können die Bestandteile von Mixgetränken beschreiben und alkoholfreie Eigenkreationen erstellen; – können aktuelle Trends in der Bar erläutern; – können Barmaße verstehen und einen Barstock aufbauen; – sind in der Lage, Mixgetränke sowie deren Garnituren zuzubereiten und können diese den Mixgetränkegruppen zuordnen; – können alkoholische Getränke beschreiben und fachgerecht in der Bar verwenden; – können Getränke in Optik und Geruch zu beschreiben; – können verkaufsfördernde Maßnahmen anwenden und auf Beschwerden professionell reagieren; – können Standardrezepturen jeder Mixgetränkegruppe beschreiben und diese fachgerecht zubereiten; – können die Grundlagen der Zigarrenkunde wiedergeben und ein Zigarrenservice beschreiben; – können den Aufbau einer Barkarte beschreiben und dieses Wissen anwenden. Lehrstoff: Bestandteile von Mixgetränken, alkoholfreie Eigenkreationen. Trends in der Bar, Showbarkeeping. Barmaße, erweiterter Barstock. Zubereitungsarten von Mixgetränken, Garnituren. Mixgetränkegruppen und Rezepturen. Destillationsverfahren, Spirituosen. Sensorik – CO (Couleur, Odeur). Verkaufsfördernde Maßnahmen, Verkaufsgespräche und Umgang mit Beschwerden. Zigarren (Arten, Formate, Marken und Service). Barkarte. Komplexe Aufgabenstellungen. Einsatz von computerunterstützten Lernplattformen. 5. BETRIEBSPRAKTIKUM UND ANGEWANDTES PROJEKTMANAGEMENT 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – können ihre in den anderen Gegenständen erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden; – zeigen eine professionelle Einstellung zur Dienstleistung und entsprechen in Erscheinungsbild sowie Kleidung den Anforderungen des Berufsbildes; – können Gäste betreuen; – können die Grundlagen der Arbeitssicherheit, der Unfallverhütung, des Hygienemanagements und der Abfallbewirtschaftung unter Anleitung praktisch umsetzen; – können unter Anleitung betriebsrelevante Maschinen bedienen; – einfache Betriebsabläufe in der Gastronomie und Hotellerie beschreiben; – können unter Anleitung im Team mitarbeiten. Lehrstoff: Betriebsbezogene praktische Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie, Umgang mit dem Gast. Grundlagen Hygiene- und Sicherheitsmanagement. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – ihre in den anderen Gegenständen erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden; – unterschiedliche Gästetypen erkennen und auf deren Bedürfnisse eingehen; – für betriebliche Abläufe Checklisten erstellen und anwenden; – unterschiedliche Betriebsstrukturen, die Betriebsabläufe in Beherbergungs- bzw. Verpflegungsbetrieben beschreiben und aktiv im Team in den einzelnen Abteilungen mitarbeiten. Lehrstoff: Betriebsbezogene praktische Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie. Betriebliche Checklisten. Branchenspezifische Software. 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – ihre in den anderen Gegenständen erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden; – können Umgangsformen situationsgerecht einsetzen und selbstbewusst auftreten; – für betriebliche Abläufe Checklisten erstellen und anwenden; – unterschiedliche Betriebsstrukturen, die Betriebsabläufe in Beherbergungs- bzw. Verpflegungsbetrieben beschreiben und aktiv im Team in den einzelnen Abteilungen mitarbeiten. Lehrstoff: Betriebsbezogene praktische Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie. Betriebliche Checklisten. Gute Hygienepraxis. Branchenspezifische Software. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – ihre in den anderen Gegenständen erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden; – mit Kritik konstruktiv umgehen, Fehler erkennen und neue Lösungswege entwickeln; – die Grundlagen des Veranstaltungsmanagements beschreiben und anwenden; – die Instrumente des Projektmanagements im Veranstaltungsmanagement anwenden; – touristische Veranstaltungen im Team planen, durchführen und evaluieren. Lehrstoff: Betriebsbezogene praktische Tätigkeiten in allen Bereichen der Gastronomie und Hotellerie. Veranstaltungsmanagement, Projektmanagement in Gastronomie und Hotellerie. Durchführung eines Projektes. Branchenspezifische Software. B. Pflichtpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – ergänzend zu den in der Ausbildung bisher erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten in einem facheinschlägigen Unternehmen (vorzugsweise in Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft) jene Gewandtheit der Berufsausübung vertiefen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht; – die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen; – einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben erhalten; – Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umreißen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen; – sich Vorgesetzten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt und selbstsicher präsentieren; – aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen erwerben. Zeitlicher und sachlicher Rahmen: Vor Eintritt in das 3. Semester im Ausmaß von 3 Monaten (Vollzeit) in Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferien während der Semester im Mindestausmaß von einer Woche zulässig. C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze: Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen. Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. D. Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe: Die von einem Leistungsabfall betroffenen Studierenden sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen. Lehrstoff: Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind. Beachte für folgende Bestimmung zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 3 idF BGBl. II Nr. 250/2021 Anlage C1 FACHSCHULE FÜR MODE
I. STUNDENTAFEL 1
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) A. Pflichtgegenstände Wochenstunden Lehrverpflichtungsgruppe Klasse Summe 1. 2. 3. A.1. Stammbereich 1. Religion/Ethik 6 2 2 2 6 (III)/III 2. Sprache und Allgemeinbildung 2.1 Deutsch 4 2 3 9 (I) 2.2 Englisch 2 2 2 6 (I) 2.3 Geschichte und Politische Bildung 0 2 0 2 III 2.4 Biologie und Ökologie 2 0 0 2 III 3. Wirtschaftliche Grundlagen und Zusammenhänge 3.1 Wirtschaftsgeografie 2 0 0 2 III 3.2 Betriebswirtschaft 2 0 2 2 4 I 3.3 Recht 0 0 2 2 III 3.4 Rechnungswesen 2 2 2 2 6 I 3.5 Officemanagement 2 2 1 1 4 III 4. Produktentwicklung und Produktion 4.1 Textiltechnologie 2 1 1 4 III 4.2 Entwurf und Design 2 2 2 2 6 III 4.3 Schnittkonstruktion und Modellgestaltung 2 2 2 2 6 II 4.4 Methoden des Projektmanagements und Prozessgestaltung 2 1 2 0 3 II 4.5 Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken 2 3 10 10 10 30 IV 5. Bewegung und Sport 2 1 2 5 IVa Wochenstundenzahl Stammbereich 35 31 31 97 A.2. Schulautonome Vertiefungen 2 4 5 Handel und Design 0 6 6 12 II Fashion Styling 0 6 6 12 II Handel und kreative Fertigungstechnik 0 6 6 12 II Angewandte Betriebsführung 0 6 6 12 II B. Verbindliche Übung Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation 2 0 0 2 III Gesamtwochenstundenzahl 37 37 37 111 C. Pflichtpraktikum 4 Wochen vor Eintritt in die 3. Klasse D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 E. Förderunterricht 4 __________________________ 1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden. 2 Mit Computerunterstützung. 3 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom mit 28-30 Wochenstunden festgelegt werden. 4 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III). 5 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom mit 10-12 Wochenstunden festgelegt werden. 6 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. F. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung Wochenstunden pro Semester Lehrverpflichtungsgruppen 1. Deutsch in der Deutschförderklasse 20 (I) 2. Religion 2 (III) 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 x 2 Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung Gesamtwochenstundenzahl x 3 Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 ______________________________ 1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Fachschule für Mode; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung. 2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl. 3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Klasse gemäß der Stundentafel der Fachschule für Mode. 4 Gemäß Stundentafel der Fachschule für Mode. II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Die Fachschule für Mode dient im Sinne der §§ 52 und 58 Schulorganisationsgesetz (SchOG) unter Bedachtnahme auf § 2 Schulorganisationsgesetz der Erweiterung und Vertiefung der bereits erworbenen Allgemeinbildung und vermittelt jene Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur unselbstständigen und selbstständigen Ausübung eines Berufes auf gewerblichen Gebiet, insbesondere in der Mode und Textilwirtschaft, befähigen. Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) und schafft die Basis zur Höherqualifizierung und zu lebenslangem Lernen. Schwerpunkte sind daher Persönlichkeitsbildung, berufliche Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit und Kommunikationsfähigkeit sowie die Schulung der Fähigkeiten, betriebliche Herausforderungen unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen, im Team zu arbeiten und sich im Wirtschaftsleben zu behaupten. Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen – Allgemeinbildung, – Sprache und Kommunikation, – wirtschaftliche Bildung, – Medien, Informations- und Kommunikationstechnologien, – Produktentwicklung und Produktion sowie – berufsorientierte Praxis sollen die Absolventinnen und Absolventen zu kritischem und kreativem Denken sowie nachhaltigem und verantwortungsvollem Handeln befähigt werden. Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen: – sie beherrschen ein breites Spektrum an Theorie- und Faktenwissen für ihre Berufspraxis; – sie verfügen über kognitive und praktische Fertigkeiten, die erforderlich sind, um Lösungen für spezielle Probleme in ihrem Arbeits- oder Lernbereich zu finden; – sie können selbstständig arbeiten und im Team kooperieren; – sie sind zu logischem, kreativem und vernetztem Denken sowie zu verantwortungsvollem Handeln fähig; – sie können ressourcen- und verantwortungsbewusst unter Beachtung ökonomischer, ökologischer und sozialer Gesichtspunkte handeln; – sie können Verantwortung für sich selbst und andere übernehmen; – sie können selbstständig Arbeitssituationen bewältigen und andere Personen bei Routinetätigkeiten anleiten; – sie können Sachverhalte in der deutschen Sprache in Wort und Schrift ausdrücken sowie in der englischen Sprache kommunizieren; – sie kennen die Bedeutung der Qualitätssicherung für die zu erstellenden Leistungen; – sie zeigen im Rahmen der Erledigung ihrer Aufgaben Interesse, Selbstvertrauen und fachliche Kompetenz; – sie erkennen ihren Entwicklungs- und Fortbildungsbedarf sowie die Notwendigkeit berufsbegleitenden und lebenslangen Lernens; – sie verfügen über eine grundlegende Reflexionskompetenz; – sie können Wissen über betriebliche Organisationsabläufe von der Idee bis zur Vermarktung anwenden und umsetzen; – sie kennen die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen und verfügen über die entsprechende Handlungskompetenz. Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, mit der eigenen und mit anderen Kulturen und mit transkulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und mit Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS SPRACHE UND ALLGEMEINBILDUNG Die Schülerinnen und Schüler – können die eigenen Fähigkeiten einschätzen und die anderer anerkennen; – können logisch, kreativ und vernetzt denken und handeln; – können Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen; – können sich mit der eigenen sowie mit anderen Kulturen auseinander setzen und haben die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation; – können zu gesellschafts- oder alltagsrelevanten Themen Stellung nehmen; – können Sachverhalte in angemessener Sprache in Wort und Schrift ausdrücken und situations- und adressatengerecht kommunizieren; – können über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren; – verstehen wesentliche Fachbegriffe und können sie situationsadäquat anwenden; – können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, bewerten und gezielt einsetzen; – können bewusst mit Medien umgehen. LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ENGLISCH Die Schülerinnen und Schüler – erreichen in Englisch das Niveau des Independent Users B1 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R
(98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den rezeptiven Fertigkeiten Hören und Lesen sowie das Niveau der Elementaren Sprachverwendung A2 in den produktiven Fertigkeiten Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen und Schreiben; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden. Hören Die Schülerinnen und Schüler können – im direkten Kontakt und in den Medien Hauptaussagen und wichtige Details verstehen, wenn Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen) gesprochen wird und wenn es um vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im alltäglichen, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet; – im eigenen Interessens- und Fachgebiet auch Fachdiskussionen verstehen; – längeren Redebeiträgen und komplexer Argumentation folgen, sofern die Thematik einigermaßen vertraut ist und der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist. Lesen Die Schülerinnen und Schüler – können selbstständig lesen, Lesestil und -tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen und geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) selektiv nutzen; – verfügen über einen großen Lesewortschatz, haben aber möglicherweise Schwierigkeiten mit seltener gebrauchten Wendungen; – können lange und komplexe Texte zu allgemeinen und berufsspezifischen Themen aus vertrauten Themenbereichen im Wesentlichen verstehen und ihnen Informationen, Gedanken, Meinungen und Haltungen entnehmen; – können rasch den Inhalt und die Wichtigkeit von Nachrichten, Artikeln, Berichten und anderen Schriftstücken zu einem breiten Spektrum von Themen erfassen und entscheiden, ob sich ein genaueres Lesen lohnt. An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – flüssig und wirkungsvoll über ein breites Spektrum von allgemeinen, kulturellen, beruflichen und gesellschaftlich bedeutsamen Themen sprechen; – dabei die Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen hervorheben, Standpunkte begründen und verteidigen sowie Zusammenhänge zwischen Ideen deutlich machen; – sich so spontan und fließend verständigen, dass ein Gespräch mit „Native Speakers“ ohne größere Anstrengungen auf beiden Seiten gut möglich ist; der Grad an Formalität ist den Umständen angemessen. Zusammenhängend sprechen Die Schülerinnen und Schüler können – Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets klar, geordnet und detailliert beschreiben, darstellen und präsentieren; – dabei wichtige Punkte und relevante Details hervorheben, bestimmte Aspekte genauer ausführen, einen Standpunkt erläutern und alles mit einem angemessenen Schluss abrunden; – flüssig, klar und detailliert über Erlebnisse und Erfahrungen, Ideen oder Lektüre aus dem alltäglichen, schulischen und beruflichen Umfeld berichten. Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – klare, strukturierte Texte zu verschiedenen Themen aus ihrem Interessens- und Fachgebiet verfassen; – dabei Standpunkte angemessen darstellen, Entscheidendes hervorheben sowie Informationen und Argumente aus verschiedenen Quellen zusammenführen und gegeneinander abwägen; – in schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und öffentlichen Bereich Neuigkeiten und Standpunkte mitteilen, Gedanken zu abstrakten und kulturellen Themen ausdrücken und Informationen geben oder erfragen; – sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken; – sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen; – die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – die textsortenadäquaten Konventionen der Gestaltung und Gliederung einhalten. Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen: 1. Linguistische Kompetenzen: Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein) Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über ein hinreichend breites Spektrum sprachlicher Mittel, um klare Beschreibungen zu geben, Standpunkte auszudrücken und etwas zu erörtern; – suchen dabei nicht auffällig nach Worten und verwenden einige komplexe Satzstrukturen. Lexikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet und in den meisten allgemeinen Themenbereichen; – können Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden; Lücken im Wortschatz können dennoch zu Zögern und Umschreibungen führen; – verwenden den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen können, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern. Grammatikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen. Phonologische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler verfügen über eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation. Orthographische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen. 2. Soziolinguistische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und den betreffenden Personen gegenüber angemessen ist. 3. Pragmatische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um – Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie wirksam zwischen Sprecher- und Hörerrolle zu wechseln; – in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten. Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN UND ZUSAMMENHÄNGE Die Schülerinnen und Schüler – können die Wirtschaft als positiv gestaltbaren Teil der Gesellschaft wahrnehmen; – können grundlegende gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge erklären und daraus Schlussfolgerungen für ihr Leben ziehen; – können wesentliche Merkmale des eigenen Lebens- und Wirtschaftsraumes nennen und Vergleiche zu anderen anstellen; – verfügen über rechtliche und wirtschaftliche Grundkenntnisse und können in ihren unterschiedlichen Rollen (Unternehmerin und Unternehmer, Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer, Konsumentin und Konsument, Bürgerin und Bürger) verantwortungsbewusst agieren; – können die wechselseitige Beeinflussung und Entwicklung von Mensch und Ökosystem einschätzen sowie verantwortungsbewusst und nachhaltig handeln; – können Informationstechnologien situationsgerecht, verantwortungsbewusst und rechtskonform nutzen; – können Fachbegriffe situationsadäquat verwenden; – können mit fachspezifischen Medien zielgerichtet und bewusst umgehen; – können mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im alltäglichen und beruflichen Bereich bewältigen; – können Informationen aus dem alltäglichen, öffentlichen und beruflichen Bereich verstehen, verarbeiten und verwenden. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS PRODUKTENTWICKLUNG UND PRODUKTION Die Schülerinnen und Schüler – können die fachtheoretischen und fachpraktischen Grundlagen der Berufsfelder der Mode- und Textilbranche nennen; – können in ihrem beruflichen Handeln die Bedeutung der Wirtschaftlichkeit, der Nachhaltigkeit und der Aktualität sowie von ethischen Grundsätzen einschätzen; – können relevante Gesetze und Vorschriften anwenden; – können die Bedeutung der Qualitätssicherung erkennen und entsprechende Maßnahmen anwenden; – beherrschen die Fachsprache und können diese richtig einsetzen; – können Aufgaben und Verantwortung entsprechend der beruflichen Position übernehmen; – können Aufgaben sorgfältig und verlässlich unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Ressourcen erledigen; – können die Bedeutung von Leistungsbereitschaft und Durchhaltevermögen einschätzen; – können ihre Fähigkeiten im Team einbringen und weiter entwickeln sowie Feedback geben und annehmen; – können die Grundsätze für projektorientiertes Arbeiten anwenden; – können branchenübliche Software anwenden; – können kreativ, flexibel und lösungsorientiert arbeiten sowie die Qualität ihrer Leistung einschätzen; – können auftragsorientiert Materialien verantwortungsbewusst auswählen, Entwürfe praktisch umsetzen und kundenorientierte Trendempfehlungen geben; – können theoretisches Fachwissen in die Praxis umsetzen sowie Kenntnisse und Fertigkeiten vernetzen. LERNERGEBNISSE DER SCHULAUTONOMEN VERTIEFUNGEN Die Schülerinnen und Schüler können praxisbezogene Projekte im Team planen, durchführen und reflektieren. III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen: Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten. Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen. Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang festzulegen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel: Es muss pro Klasse maximal 1 schulautonome Vertiefung festgelegt werden. Die Gesamtwochenstunden im Pflichtgegenstand „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ können schulautonom im Ausmaß von mindestens 28 bis maximal 30 Wochenstunden festgelegt werden. Die Gesamtwochenstunden der schulautonomen Vertiefung können schulautonom im Ausmaß von mindestens 10 bis maximal 12 Wochenstunden festgelegt werden. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände sind jeweils auf das Mindestwochenstundenausmaß ausgelegt. Bei höherem Wochenstundenausmaß sind vertiefende bzw. erweiternde Kompetenzen zu vermitteln. Die gegebenenfalls frei werdenden maximal 4 Wochenstunden sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen: 1. Entweder – müssen innerhalb der Cluster bis zu 2 neue Pflichtgegenstände mit mindestens je 2 Wochenstunden eingeführt werden und/oder – muss das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“) und/oder der Verbindlichen Übung erhöht werden. 2. Stundenerhöhungen sind grundsätzlich nur in ganzen Jahreswochenstunden möglich. Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Klassen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern einer Klasse verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten. Dh., die Pflichtgegenstände sind möglichst ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen. Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung in den einzelnen Klassen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung von 111 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden. Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Lernergebnisse des Clusters schulautonom festzulegen. Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände oder der Verbindlichen Übung erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenzen). Ist der Unterrichtsgegenstand einem Cluster zugeordnet, so sind die Lernergebnisse des Clusters zugrunde zu legen. Pro Klasse kann nur 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Klassen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal 3 Varianten. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde. Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 3. Klasse) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten. Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes: Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Klassen bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Klassen umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht: Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind. Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL): Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen sind die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“ und eine allenfalls schulautonom eingeführte weitere lebende Fremdsprache) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Klassen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. mit der schulautonom eingeführten lebenden Fremdsprache zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 16 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz. IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen. Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung, usw. Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Unterrichtsqualität: Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht. Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes. Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen. Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen. Unterrichtsplanung: In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten: – Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Lernergebnisse der Cluster und die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie gegebenenfalls vorhandene Bildungsstandards. – Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrenden einer Klasse oder des Bildungsganges bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein. – Die Koordination erfordert organisatorische Rahmenbedingungen, die herzustellen sind. – Die Individualität der Lernenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Lernenden ausgegangen werden, um sicher zu stellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten). – Der Unterricht ist auf den Kompetenzerwerb auszurichten, wobei die Kompetenzen über die Schulstufen und Semester systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen. – In die Unterrichtsgestaltung sind nach Möglichkeit situative Aufgabenstellungen einzubauen, die der beruflichen Realität entnommen und methodisch aufbereitet werden. Dadurch soll die Identifikation der Lernenden mit berufsrelevanten Funktionen und ihre Handlungsfähigkeit entwickelt und gefördert werden. – Wesentlich sind die Vermittlung von Fachwissen sowie die Förderung der Entwicklung von Werthaltungen und Schlüsselkompetenzen. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Der Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Lernenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken. – Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis-Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Lernenden fördert das Gelingen dieses Transfers. – Um alle Lernenden zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können, empfiehlt sich, am Beginn der 1. Klasse die Durchführung von Projektunterricht oder Schulveranstaltungen, die der Sicherung grundlegender sozialer und personaler Kompetenzen (zB Teambildung, Eigenverantwortlichkeit, Lernen, gewaltfreie Kommunikation) dienen. – Fehler sind möglichst als förderliche Lernanlässe zu nutzen. Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen sind dabei zu nützen. Die zur Verfügung stehenden Diagnoseinstrumente sind als Lernstandserhebungen und Lernfortschrittsanalysen, insbesondere aber als Ausgangspunkt für die Planung weiterer Lernphasen einzusetzen. – Auf den Erwerb von Präsentations- und Medienkompetenz ist besonderes Augenmerk zu legen. – Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben. – Den Lernenden sollen weiters Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie im Sinne einer individuellen Bildungsplanung nationale und internationale Zertifikate erworben werden können. – Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden, sind im Unterricht und abhängig von den Aufgabenstellungen auch in Prüfungssituationen zu verwenden. – Die Notwendigkeit wissenschaftlicher Redlichkeit beim Verfassen eigener Arbeiten ist zu beachten und einzufordern. – Der Unterricht in sprachheterogenen Klassen stellt erhöhte Anforderungen an Lehrende und Lernende, die in gemeinsamer Verantwortung wahrzunehmen sind. Interkulturelles Lernen verbessert die Fähigkeit der Lernenden zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen und ist eine Chance zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft. – Sprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache in Wort (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrkräfte verantwortlich. Lernende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern. – Um gesellschaftlichen und globalen Entwicklungen Rechnung zu tragen, ist die Verwendung der Fremdsprache als Arbeitssprache oder Integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL) anzustreben. Integriertes Fremdsprachenlernen und -lehren hat so zu erfolgen, dass sowohl im fachlichen als auch im sprachlichen Bereich die Lernenden bei der Herausbildung von Wissen und Fähigkeiten einerseits, als auch sprachlicher und kommunikativer Kompetenzen andererseits unterstützt werden. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Englisch: – Die Entwicklung fremdsprachlicher Kompetenzen erfolgt auf Basis jener Kompetenzen, über die die Lernenden im Deutschen sowie gegebenenfalls in ihrer Erstsprache verfügen. – Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Erweiterung der sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erfahren werden kann. – Die verschiedenen Kompetenzbereiche (Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben, Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires) sind vernetzt zu entwickeln. – In allen Gegenständen sollen authentische Materialien und Impulse verwendet werden, die geeignet sind, die fremdsprachliche und fachsprachliche Kompetenz der Lernenden zu fördern. – Im Sinne der gelebten Internationalität sollen Auslandskontakte wie Praktika, Schulpartnerschaften, internationale Projekte usw. gefördert werden. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Biologie und Ökologie: Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) ist durchgängig in den Unterricht zu integrieren. Didaktische Grundsätze des Clusters Wirtschaftliche Grundlagen und Zusammenhänge: Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für – betriebswirtschaftliche, regionale und globalwirtschaftliche Mechanismen und volkswirtschaftliche Zusammenhänge sowie – deren Auswirkungen auf das Lebensumfeld (einschließlich der Chancen von Frauen und Männern). Im Mittelpunkt steht – die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für Zusammenhänge, – die Fähigkeit zur Einordnung des Gelernten in ein Gesamtsystem und dessen Transfer auf neue Anforderungen bzw. geänderte Rahmenbedingungen, – die praktische Nutzung der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten und – die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken: Auf organisatorische Besonderheiten des Pflichtgegenstandes „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen. Didaktische Grundsätze der Verbindlichen Übung Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation: In der Verbindlichen Übung ist vor allem Wert auf die konkrete Anwendung und die unmittelbare Nutzung der zu entwickelnden Kompetenzen im Klassenverband (zB im Rahmen eines Klassenrates) zu legen, die theoretische Vermittlung von Inhalten ist auf das Wesentliche zu beschränken. Unterrichtsmethoden: Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen. Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen: – Lernsettings sind so zu gestalten, dass die Lernenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können. – Individuelle Begabungen und Potenziale sind unabhängig von vorgefassten Bildern, Zuschreibungen und familiären Rahmenbedingungen zu fördern. – Formen des gegenseitigen Unterstützens durch Schülerinnen und Schüler (Tutoring) sollen Lern- und Reflexionsprozesse fördern. – Durch offene Lernformen ist die Problemlösungskompetenz der Lernenden zu fördern, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern Gleichzeitig sind sie zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise in Einzel- und besonders Teamarbeit zu befähigen. – Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (Projekte, Fallstudien, Fachpraxis und Simulationen) führen die Lernenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln. – Ein Bezug zum fachpraktischen Unterricht ist in möglichst vielen Unterrichtsgegenständen herzustellen. – Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis tragen dazu bei, den Lernenden Einblick in die komplexen Zusammenhänge berufsspezifischer Abläufe zu geben. – Der Besuch kultureller Veranstaltungen und kultureller Institutionen motiviert die Lernenden zur Beschäftigung mit Kunst und Kultur. – Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sollen verschiedene Medien eingesetzt werden, um den Lernprozess zu unterstützen und die erforderliche Medienkompetenz aufzubauen. Die Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien sowie elektronischen Kommunikationsformen sollen die Unterrichtsorganisation unterstützen und ergänzen. – Der Vertiefung ausgewählter Lehrinhalte und dem Training grundlegender Fertigkeiten ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Behandlung vielfältiger Inhalte zu geben. Besonderer Wert ist dabei auf die Vermittlung der Methoden des jeweiligen Faches zu legen, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. – In allen Unterrichtsgegenständen ist die Dokumentation und Reflexion des stufenweisen Kompetenzerwerbs und damit die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung durch die Lernenden durch geeignete Methoden (zB Portfolio, Lerntagebuch) zu fördern. Unterrichtsorganisation: Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen. Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Klasse möglichst 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage: – Unterrichtsgegenstände, in denen häufig mit Arbeitsaufträgen im Sinne des kooperativen offenen Lernens gearbeitet wird, – organisatorische Aneinanderreihung inhaltlich verbundener Unterrichtsgegenstände, zB aus dem Cluster „Wirtschaftliche Grundlagen und Zusammenhänge“, zur verstärkten Vernetzung der Lerninhalte, – Unterrichtsgegenstände, in denen fächerübergreifende Projekte und/oder themenzentrierter Unterricht geplant sind. Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicherzustellen. Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt im Pflichtgegenstand „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten. Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen, eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden auch bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten. Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung. Pflichtpraktikum: Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Betriebskategorie und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können. Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten. Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind. Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber hinaus zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen. Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen. Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten. Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor, Fachvorständin und Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung. V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT a) Katholischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014 . b) Evangelischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung. c) Altkatholischer Religionsunterricht Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden. d) Islamischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 . e) Israelitischer Religionsunterricht Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden. f) Neuapostolischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006 . g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 . h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988 . i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011 . j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 . k) Buddhistischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 . l) Freikirchlicher Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 . m) Alevitischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 89/2015 . VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände A.1. Stammbereich
1. ETHIK
Bildungs- und Lehraufgabe Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab. Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten. In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren. Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile. Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie. Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück. Zentrale fachliche Konzepte Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt. Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive: Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft. Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen. Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert. Didaktische Grundsätze Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden: Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen. Diskursorientierung Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen. Diversitätsgebot Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind. Fachdidaktische Aufbereitung Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen. Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann. Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden. Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden. Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und – sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen. Analysieren und Reflektieren Die Schülerinnen und Schüler können – ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und – Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren. Argumentieren und Urteilen Die Schülerinnen und Schüler können – moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und – Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen. Interagieren und Sich-Mitteilen Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und – Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen. Handlungsoptionen entwickeln Die Schülerinnen und Schüler können – durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und – die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen. Lehrstoff Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten. In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. Dabei können weitere Bereichsethiken thematisiert oder Lehrstoffe behandelt werden. 1. Klasse (1. und 2. Semester): Grundlagen: Philosophische Ethik und Menschenrechte Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung; Grundrechte, Kinderrechte Soziale Beziehungen Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft; Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur Glück Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung Sucht und Selbstverantwortung Suchtprävention, Abhängigkeit, Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft Natur und Wirtschaft Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik Religion und Weltanschauung Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich; Religion und Staat 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Prinzipien normativer Ethik Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit Medien und Kommunikation Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation Judentum, Christentum, Islam Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Umgang mit Tieren Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz Liebe, Sexualität, Beginn des Lebens Sex und Gender; moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität; Reproduktion Konflikte und Konfliktbewältigung Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Grundkonzepte der Ethik Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten Entwicklung und aktuelle Situation; Diversität und Diskriminierung: Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen Krankheit und Gesundheit, Ende des Lebens Ärztliches und pflegerisches Berufsethos; Gesundheitliche Aspekte des Sports; Umgang mit Alter, Sterben und Tod 6. Semester: Identitäten und Moralentwicklung Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung Wirtschaft und Technik Markt und Moral, Unternehmensethik, Technikfolgenabschätzung und -bewertung Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus 2. SPRACHE UND ALLGEMEINBILDUNG 2.1 DEUTSCH 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können aktiv zuhören; – können mündlichen Darstellungen folgen, sie verstehen und daraus Kerninformationen entnehmen; – können passende Gesprächsformen in alltäglichen Sprechsituationen anwenden; – können Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkennen, bestimmen und korrekt anwenden; – können grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden; – können gängige Fremdwörter verstehen und richtig anwenden; – können Fragen verständlich und angemessen in Standardsprache formulieren und beantworten; – können einfache Sachverhalte darstellen; – können sinnerfassend lesen; – können schriftlichen Texten Informationen entnehmen; – können Informationen mündlich und schriftlich wiedergeben; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können in Situationen, mit denen sie vertraut sind, mündlich und schriftlich angemessen formulieren; – haben angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit; – können eigene Texte planen, schreiben und mit Hilfe von Nachschlagewerken überarbeiten; – können zu einfachen Themen, die die Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler betreffen, Stellung nehmen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Wortarten, Satzglieder und Satzarten. Satzgrenzen. Grundlegende Regeln der Zeichensetzung und der Rechtschreibung. Gängige Fremdwörter. Zuhören und Sprechen: Aktives Zuhören. Fragen in der Standardsprache. Einfache Sachverhalte. Entnahme und Wiedergabe von Kerninformationen. Erkennen von Redeabsichten. Freies Erzählen, Berichten und Beschreiben. Lesen: Lesetechniken und -strategien. Herausfiltern von Informationen. Erfassen der wesentlichen Inhalte. Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen. Schreiben: Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten. Textsortenwissen (Mitschrift, kreative Textformen, Erzählung, Bericht, Beschreibung, Inhaltsangabe, einfache Zusammenfassung; Brief, E-Mail). Reflexion: Reflexion über die Lebenssituation. Medienkonsum. 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können aktiv zuhören; – können mündlichen Darstellungen folgen, sie verstehen und daraus Detailinformationen entnehmen; – können Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext erkennen, bestimmen und bewusst einsetzen; – können grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden; – verstehen wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und können diese anwenden; – können Fragen verständlich und angemessen in Standardsprache formulieren und beantworten; – können Sachverhalte darstellen; – können Redeabsichten erkennen; – können Feedback geben und einholen; – können einfache Argumente formulieren; – können sinnerfassend lesen; – können schriftlichen Texten Informationen entnehmen; – können Informationen ordnen und wiedergeben; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können mündlich und schriftlich angemessen formulieren; – haben angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit; – können Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen; – können eigene Texte planen, schreiben und mit Hilfe von Nachschlagewerken überarbeiten; – können über die gesellschaftliche Realität in Bezug auf ihre Lebenswelt reflektieren; – können über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Wortarten, Satzglieder und Satzarten. Grundlegende Regeln der Zeichensetzung und der Rechtschreibung. Wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe. Medien und ihre Funktionen. Zuhören und Sprechen: Aktives Zuhören. Fragen in Standardsprache. Sachverhalte. Kerninformationen aus Medienbeiträgen. Gestaltendes Vorlesen. Erkennen von Redeabsichten. Feedback. Einfache Argumente. Lesen: Entnahme wesentlicher Informationen aus Texten. Herausfiltern von Detailinformationen. Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte, zB Kurzgeschichten, Gebrauchsanweisungen, Kataloge, Folder, Broschüren). Schreiben: Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten. Textsortenwissen (Exzerpt, Protokoll, Zusammenfassung, einfache Stellungnahme, Charakteristik, Bewertung, kreative Textformen). Reflexion: Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der eigenen Lebenswelt. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter und können diese anwenden; – können an Diskussionen teilnehmen; – können Kurzpräsentationen vorbereiten und durchführen; – können einfache Argumente formulieren und Stellungnahmen abgeben; – können Informationen einholen, filtern, ordnen, bearbeiten und präsentieren; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können mündlich und schriftlich angemessen formulieren; – können Texte mit unterschiedlichen Intentionen adressatengerecht verfassen und gestalten; – haben angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit; – können nichtlineare Texte beschreiben; – können Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen; – können eigene Texte planen, schreiben und mit Hilfe von Nachschlagewerken überarbeiten; – können über die gesellschaftliche Realität in Bezug auf ihre Lebenswelt reflektieren; – können über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren; – können grundlegende Merkmale der Medien nennen; – können ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung analysieren; – können wesentliche Merkmale literarischer Gattungen nennen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Regeln der Rechtschreibung und Grammatik. Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld. Zuhören und Sprechen: Diskussion. Kurzpräsentationen mit Medienunterstützung. Einfache Argumente. Stellungnahme. Beschreibung nichtlinearer Texte. Lesen: Sammeln von Informationen. Textsortenwissen (lineare und einfache nichtlineare Texte). Informationen und Meinungen in Medien. Schreiben: Verknüpfende Elemente. Textsortenwissen (Projektbericht, Motivationsschreiben, Stellungnahme). Nichtlineare Texte. Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten. Reflexion: Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der eigenen Lebenswelt. Ausgewählte Beispiele aus der Literatur. Wesentliche Merkmale literarischer Gattungen. Medien und ihre Funktionen. 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter und können diese anwenden; – können zu Problemen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft kritisch Stellung nehmen; – können argumentieren; – können über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren; – können Informationen einholen, filtern, ordnen, bearbeiten und präsentieren; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können mündlich und schriftlich adressatengerecht formulieren; – haben angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit; – können nichtlineare Texte beschreiben und analysieren; – können Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen; – können eigene Texte planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können Argumente formulieren und ordnen; – können bewusst mit Medien umgehen; – können ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung analysieren und kommentieren. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Regeln der Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik. Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld. Zuhören und Sprechen: Stellungnahme zu relevanten Themen der Medienberichterstattung. Argumentieren und Appellieren, Präsentieren. Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen, einfache monologische und dialogische Gesprächsformen (zB Rede, Diskussion, Debatte, Bewerbungsgespräch). Nichtlineare Texte. Lesen: Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte). Schreiben: Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten). Strukturieren von Argumenten. Nichtlineare Texte. Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung). Reflexion: Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft. Ausgewählte Beispiele aus der Literatur. Medien als Informationsquellen. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter und können diese anwenden; – können zu Problemen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft kritisch Stellung nehmen; – können argumentieren; – können über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren; – können Informationen einholen, filtern, ordnen, bearbeiten und präsentieren; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können mündlich und schriftlich adressatengerecht formulieren; – haben angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit; – können nichtlineare Texte beschreiben und analysieren; – können Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen; – können eigene Texte planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können Argumente formulieren und ordnen; – können bewusst mit Medien umgehen; – können ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung analysieren und kommentieren. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Regeln der Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik. Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld. Zuhören und Sprechen: Kritische Stellungnahme zu relevanten Themen der Medienberichterstattung. Argumentieren und Appellieren. Nichtlineare Texte. Lesen: Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte). Schreiben: Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten). Strukturieren von Argumenten. Nichtlineare Texte. Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung). Reflexion: Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft. Medien als Informationsquellen. Ausgewählte Beispiele aus der Literatur. Schularbeiten: 1. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten. 2. Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester. 3. Klasse: 2 zweistündige Schularbeiten. 2.2 ENGLISCH 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache und langsam gesprochen wird; – verstehen in kurzen einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn langsam und deutlich gesprochen wird; – können kurzen einfachen Alltagstexten und kurzen einfachen Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen; – verstehen klar formulierte, kurze und einfache Vorschriften und Anleitungen; – verstehen kurze und einfache Formen der Korrespondenz wie E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw., in denen auch Gefühle, Wünsche und Erlebnisse beschrieben werden; – verstehen kurze fiktionale Texte; – können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit vertrauten Themen und Tätigkeiten geht; – können sehr einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, dem Umfeld, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse und Erlebnisse berichten; – können sehr einfache kurze Texte zu vertrauten Themen verfassen und mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen. Lehrstoff: Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler: zB Familie, Freundeskreis, Freizeit, Interessen, Schule, Wohnen, Alltagsleben, Kleidung, Mode, Speisen und Nahrungsmittel. Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation: zB E-Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Postkarten, Gespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung, Telefongespräche. Einfache Alltagstexte: zB Anzeigen, Informationsbroschüren, Speisekarten, Gebotsschilder. Einfache Formulare. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache und langsam gesprochen wird; – verstehen in einfachen Tonaufnahmen Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – können einfachen Alltagstexten und einfachen Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen; – verstehen einfache fiktionale Texte; – verstehen einfache Formen der schriftlichen Kommunikation wie E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe, Inserate usw. im alltäglichen Bereich und in einfachen Situationen der Arbeitswelt; – können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Ausbildung, Arbeit und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, dem Umfeld, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und mit Hilfe der häufigsten Konnektoren verbinden; – können eigene Texte nach Rückmeldung überarbeiten; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler und einfache berufliche Themen: zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Kommunikationstechnologie, Bildung, Ernährung und Gesundheit, Sport, Mode und Verkauf. Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt: zB Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Bewerbungsgespräche, Telefonate. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in einfacheren Tonaufnahmen sowie Videos, Podcasts, Radionachrichten über vertraute Themen die Hauptaussagen und konkrete Einzelinformationen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen; – verstehen einfache fiktionale Texte; – verstehen einfache Formen der schriftlichen Kommunikation wie E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe, Inserate usw. im alltäglichen Bereich und in einfachen Situationen der Arbeitswelt; – können nach sprachlichen Vorgaben in mündlichen und schriftlichen Kommunikationssituationen adressaten- und situationsadäquat handeln; – können sich in einfachen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und mit Hilfe der häufigsten Konnektoren verbinden; – können der eigenen und anderen Kulturen und Lebensformen offen gegenüberstehen; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und nutzen unterschiedliche Formen des Lernens; – können eigene Texte nach Rückmeldung überarbeiten; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler und einfache berufliche Themen: zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Kommunikationstechnologie, Bildung, Ernährung und Gesundheit, Sport, Mode und Verkauf. Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt: zB einfache Anfragen, Bestellungen und Beschwerden, Telefonate. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in vertrauten Situationen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in einfachen Tonaufnahmen sowie Videos, Podcasts, Radionachrichten über vertraute Themen die Hauptaussagen und konkrete Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen klar formulierte, umfassendere Anweisungen, Vorschriften und Anleitungen – verstehen Fragen und Auskünfte in Alltags-, Ausbildungs- und Berufssituationen; – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen; – verstehen einfache Formen der schriftlichen Kommunikation wie E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe, Inserate usw. im alltäglichen Bereich und in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt; – können nach sprachlichen Vorgaben in mündlichen und schriftlichen Kommunikationssituationen adressaten- und situationsadäquat handeln; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht; – können eine Reihe von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und ihre Meinungen äußern; – können vorbereitete einfache Kurzpräsentationen – auch medienunterstützt – durchführen; – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und mit Hilfe von Konnektoren verbinden; – können der eigenen und anderen Kulturen und Lebensformen offen gegenüberstehen; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und unterschiedliche Formen des Lernens nutzen; – können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern und bewerten; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle gesellschaftliche und berufliche Themen: zB Ernährung und Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Kommunikationstechnologie, Werbung, Welt der Mode, Praktikum. Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation: zB Memos, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellungen, Reservierungen, Beschwerden, Stellungnahmen, Präsentationen, Beschreibungen von Arbeitsabläufen aus dem Bereich der Mode. Alltägliche mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in vertrauten Situationen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in einfachen Tonaufnahmen sowie Videos, Podcasts, Radionachrichten über vertraute Themen die Hauptaussagen und konkrete Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen klar formulierte, umfassendere Anweisungen, Vorschriften und Anleitungen; – verstehen Fragen und Auskünfte in Alltags-, Ausbildungs- und Berufssituationen; – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen; – verstehen einfache Formen der schriftlichen Kommunikation wie E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe, Inserate usw. im alltäglichen Bereich und in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt; – können nach sprachlichen Vorgaben in mündlichen und schriftlichen Kommunikationssituationen adressaten- und situationsadäquat handeln; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht; – können eine Reihe von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und ihre Meinungen äußern; – können vorbereitete einfache Kurzpräsentationen – auch medienunterstützt – durchführen; – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und mit Hilfe von Konnektoren verbinden; – können der eigenen und anderen Kulturen und Lebensformen offen gegenüberstehen; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und unterschiedliche Formen des Lernens nutzen; – können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern und bewerten; – verfügen über ein Repertoire an elementaren sprachlichen Mitteln, die es ihnen ermöglichen, Alltags- und Berufssituationen mit voraussagbaren Inhalten zu bewältigen; sie müssen allerdings in der Regel Kompromisse in Bezug auf die Realisierung der Sprechabsicht machen und nach Worten suchen; – verfügen über einen ausreichenden Wortschatz, um in vertrauten Situationen und in Bezug auf vertraute Themen routinemäßige Angelegenheiten im alltäglichen und beruflichen Umfeld zu erledigen und beherrschen den dafür erforderlichen begrenzten Wortschatz ausreichend gut; – können häufige einfache Strukturen und Wendungen, die an Situationen des alltäglichen und beruflichen Umfelds mit voraussagbaren Inhalten gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden; auch wenn elementare Fehler auftreten wird in der Regel klar, was sie ausdrücken möchten; – verfügen über eine verständliche Aussprache, auch wenn ein merklicher Akzent vorhanden ist und öfters etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar; – zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung, die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt; – sind sich der wichtigsten Höflichkeitskonventionen bewusst und können gebräuchliche Höflichkeitsformeln verwenden; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle gesellschaftliche und berufliche Themen: zB Ernährung und Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Kommunikationstechnologie, Werbung, Welt der Mode, Praktikum. Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation: zB Memos, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellungen, Reservierungen, Beschwerden, Stellungnahmen, Präsentationen, Beschreibungen von Arbeitsabläufen aus dem Bereich der Mode. Alltägliche mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. Schularbeiten: 1. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten. 2. Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester. 3. Klasse: 1 einstündige Schularbeit und 1 ein- oder zweistündige Schularbeit. 2.3 GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können die unterschiedlichen historischen Epochen nennen und diese einander gegenüberstellen; – können demokratische Prinzipien beschreiben und in ihrem Umfeld umsetzen; – können unterschiedliche soziale, kulturelle und politische Systeme beschreiben; – können anderen Kulturen und anderen Lebenswelten vorurteilsfrei gegenüberstehen; – sind in der Lage, Möglichkeiten politischer Partizipation zu nutzen. Lehrstoff: Historische Epochen im Überblick. Die Entwicklung zur modernen Demokratie am Beispiel Österreichs. Grundlagen und Aufgaben des Staates. Wahlrecht, politische Parteien. Nationalitätenproblem. Erster Weltkrieg und seine Folgen. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – historische Zusammenhänge nennen; – das kulturelle Erbe in seiner Relevanz für die gegenwärtige Gesellschaft wahrnehmen; – unterschiedliche soziale, kulturelle und politische Systeme beschreiben; – anderen Kulturen und anderen Lebenswelten vorurteilsfrei gegenüberstehen; – aktuelle Zeitgeschehnisse wahrnehmen und ihre historische Dimension erkennen. Lehrstoff: Österreich und die Welt 1918 bis 1939. Totalitäre Ideologien und Systeme. Zweiter Weltkrieg (Verlauf und Folgen). Ost-West-Konflikt und seine Folgen. Europa und die Welt nach 1945. Österreich von 1945 bis heute. Aktuelles Zeitgeschehen; internationale Krisenherde. 2.4 BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Bereich „Beobachten und Erfassen“: Die Schülerinnen und Schüler können – wesentliche Fachbegriffe verstehen und situationsadäquat anwenden; – Modelle und Grafiken beschreiben und erklären; – die Merkmale des Lebens nennen; – Bau und Funktion wichtiger Organsysteme im menschlichen Körper beschreiben; – die Arbeitsweise des körpereigenen Abwehrsystems beschreiben. Bereich „Untersuchen und Bearbeiten“: Die Schülerinnen und Schüler können – die Übertragung von Infektionskrankheiten sowie die Bedeutung von Hygienemaßnahmen und Impfungen erklären; – krankmachende Faktoren und präventive Maßnahmen in Bezug auf Zivilisationskrankheiten nennen; – Methoden der Familienplanung beschreiben und verantwortliches Verhalten in der Sexualpartnerschaft erörtern. Bereich „Bewerten und Anwenden“: Die Schülerinnen und Schüler können – die Bedeutung eines gesunden Lebensstils einschätzen und Risikofaktoren beurteilen; – das Suchtpotential unterschiedlicher Suchtmittel abschätzen und Vermeidungsstrategien anwenden; – die Wichtigkeit des nachhaltigen Beitrags jeder oder jedes Einzelnen in den Bereichen Klimaschutz und Konsumverhalten erkennen. Lehrstoff: Von der Zelle zum Organismus: Kennzeichen des Lebens, tierische und pflanzliche Zelle, DNA, Chromosomen, Mitose und Meiose, Gewebe, Organe, Organsysteme. Sexualität: Aufbau und Funktion der Geschlechtsorgane, Menstruationszyklus, Schwangerschaft und Geburt, Verhütung, sexuell übertragbare Krankheiten. Mensch und Gesundheit: Krankheitserreger, Infektionskrankheiten, Zivilisationskrankheiten, Krebs, Abwehrsystem, aktive und passive Immunisierung, Hygiene. Sucht und Suchtprävention. Mensch und Umwelt: Ökologischer Fußabdruck, Konsum und Nachhaltigkeit, Globalisierung, Ursachen und Folgen des Klimawandels. 3. WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN UND ZUSAMMENHÄNGE 3.1 WIRTSCHAFTSGEOGRAFIE 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – topografische Grundkenntnisse situationsadäquat anwenden und Strukturen der Erde beschreiben; – einfache geografische Hilfsmittel zur Orientierung einsetzen; – unterschiedliche Geozonen und die damit verbundenen Lebensbedingungen beschreiben; – die Veränderung von Ökosystemen durch die Einwirkung des Menschen erkennen und ihr Wissen über die Herkunft von Naturfasern vernetzen; – unterschiedliche Kultur- und Wirtschaftsräume beschreiben; – Entwicklungen in der Weltbevölkerung beschreiben; – erkennen, dass die Ressourcen begrenzt und in unserer globalisierten Welt ungleich verteilt sind; – Zusammenhänge zwischen nachhaltigem Wirtschaften und Lebensqualität sehen, insbesondere im Bereich der Textilwirtschaft, und dieses Wissen einsetzen; – grundlegende Auswirkungen und Zusammenhänge im Hinblick auf Österreich als Teil der Europäischen Union beschreiben; – grundlegende wirtschaftliche Zusammenhänge und deren Auswirkung auf das tägliche Leben erkennen; – Migration als Folge von wirtschaftlichen und politischen Gegebenheiten sowie Naturkatastrophen erkennen; – einfache volkswirtschaftliche Zusammenhänge in Bezug auf die eigene Lebenswelt erklären; – sich mit einfachen Grundlagen der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik auseinandersetzen, einschließlich der Chancen von Frauen und Männern. Lehrstoff: Orientierung im Raum. Physiogeografisch definierte Räume und Prozesse im Überblick. Demografische Strukturen und Prozesse. Natur- und Wirtschaftsraum Österreich. Grundlegende wirtschaftsgeografische Begriffe (zB magisches Vieleck) und Zusammenhänge. Wirtschaftsregionen im ausgewählten Vergleich unter besonderer Berücksichtigung Österreichs und der Beziehungen zur EU. Globale Vernetzungen (Nutzen und Problematik, gerechter Handel). Verteilung und Nutzung von Ressourcen. 3.2 BETRIEBSWIRTSCHAFT 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die wirtschaftlichen Grundbegriffe erklären und die für das Wirtschaftsleben relevanten Zusammenhänge nennen; – die rechtlichen Grundlagen für das Zustandekommen eines Kaufvertrages erläutern; – den Inhalt des Kaufvertrages erklären; – Liefer- und Zahlungsbedingungen erklären und deren Auswirkungen beurteilen; – einen Kaufvertrag ordnungsgemäß erfüllen; – Rechnungen gesetzeskonform erstellen; – den Zahlungsverkehr abwickeln und Geschäftsfälle ins Rechnungswesen übertragen. Lehrstoff: Menschen in der Wirtschaft und ihre Verantwortung gegenüber Mitmenschen und Umwelt; Grundlagen der Wirtschaft; Wirtschaftskreislauf. Kaufvertrag: Rechtliche Grundlagen, Inhalt und ordnungsgemäße Erfüllung. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Folgen einer vertragswidrigen Erfüllung des Kaufvertrags abschätzen; – ihre Rechte und Pflichten sowie ihre Verantwortung als Konsumentin und Konsument erläutern; – ihr Wissen über den Kaufvertrag im Privat- und Berufsleben anwenden; – Bewerbungsunterlagen erstellen und sich professionell bewerben; – die Vorteile des elektronischen Handels nutzen und wissen um die Gefahren Bescheid; – die Rechte und Pflichten einer Dienstnehmerin und eines Dienstnehmers erläutern. Lehrstoff: Kaufvertrag: Vertragswidrige Erfüllung, Konsumentenschutz, E-Commerce. Mitarbeiterin und Mitarbeiter im Betrieb: Rechte und Pflichten einer Mitarbeiterin und eines Mitarbeiters von der Bewerbung bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses. Vorbereitung auf das Pflichtpraktikum. 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die grundlegenden Finanzierungsformen und deren Risiken nennen; – die Grundlagen des Marketing anhand von Beispielen aus dem Modebereich anwenden; – die wesentlichen Schritte, Chancen und Risiken im Zuge einer einfachen Unternehmensgründung im Bereich Mode und Textilwirtschaft erklären; – die Rechtsformen in ihren Grundzügen unterscheiden und gegenüberstellen; – die wesentlichen Grundlagen des Gewerberechts, insbesondere in Bezug auf den Modebereich, erläutern. Lehrstoff: Finanzierung: Finanzierungsformen aus privater und unternehmerischer Sicht, Risiken, Schuldenfalle. Grundlagen des Marketings: Marketingmix, Marketingkonzept als Teil des Businessplans. Unternehmensgründung: Businessplan – Geschäftsidee, Standortwahl, Wahl der Rechtsform, Eintragung ins Firmenbuch, Grundlagen des Gewerberechts. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können die Leistungsbereiche der Unternehmen in der Modebranche unterscheiden. Lehrstoff: Betriebliche Leistungserstellung: Produktion und Dienstleistung. Textil- und Modehandel: Funktionen und Formen des Handels, aktuelle Tendenzen, Ethik und Nachhaltigkeit, Probleme anhand von aktuellen Medienberichten. 3.3 RECHT 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die grundlegenden Bereiche des bürgerlichen Rechts sowie des Arbeits- und Sozialrechts nennen und deren Bedeutung für das alltägliche Leben einzelner und in der Gemeinschaft einschätzen; – als mündige Bürgerinnen und Bürger am öffentlichen Leben teilnehmen und sozial verantwortlich handeln; – die für ihr Privat- und Berufsleben wichtigen Rechtsvorschriften situationsbedingt anwenden; – die wesentlichen Inhalte eines Arbeitsvertrages erläutern; – den Aufbau der Sozialversicherung erklären. Lehrstoff: Arten des Rechts (Stufenbau der Rechtsordnung). Privatrecht: Personenrecht, Grundzüge des Familien- und Erbrechts, Sachenrecht, Schuldrecht, Konsumentenschutz. Arbeits- und Sozialrecht: Arbeitsverfassungsrecht, Sozialversicherungsrecht. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die grundlegenden Bereiche des bürgerlichen Rechts, des Strafrechts sowie des Wirtschaftsrechts nennen und deren Bedeutung für das alltägliche Leben einzelner und in der Gemeinschaft einschätzen; – am öffentlichen Leben teilnehmen und sozial verantwortlich handeln; – die für ihr Privat- und Berufsleben wichtigen Rechtsvorschriften situationsbedingt anwenden; – Strukturen und Funktionsweisen der Rechtsdurchsetzung beschreiben und sich Rechtsinformationen beschaffen. Lehrstoff: Zivil- und Strafrecht: Grundzüge, Unterscheidung, Rechtsdurchsetzung, Zivil- und Strafprozessrecht. Wirtschaftsrecht: Datenschutz, rechtliche Aspekte des Internets, Urheberrecht. 3.4 RECHNUNGSWESEN 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – einfache Prozentrechnungen durchführen und Ergebnisse schätzen; – ein Kassabuch führen; – eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erstellen; – die rechtlichen Grundlagen der Buchführung und der Umsatzsteuer aufzählen; – Nebenbücher führen; – den Kontenplan verwenden; – verschiedene Belege erkennen und organisieren; – die Umsatzsteuer berechnen. Lehrstoff: Wirtschaftliches Rechnen (Kopfrechnen; Schätzen von Ergebnissen; Prozentrechnung). Kassabuchführung. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung inklusive Nebenbücher. Rechtliche Bestimmungen. Vorgeschriebene Aufzeichnungen anhand von Belegen inklusive Umsatzsteuer. Kassa- und Bankbuch, Wareneingangsbuch, Anlageverzeichnis. Umsatzsteuervoranmeldung. 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – einfache und komplexe Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung erfassen und die Auswirkung auf das Betriebsergebnis erkennen; – die grundlegenden Arbeitsschritte zur Erstellung des Jahresabschlusses durchführen; – einfache Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen erstellen und erklären; – aktive und passive Bestandskonten sowie Erfolgskonten erkennen und die Erfolgswirksamkeit von Buchungen auf diese Konten beurteilen; – einfache Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung auf Konten erfassen und diese abschließen; – wirtschaftliche Problemstellungen mit Hilfe von Standardsoftware und sonstigen Hilfsmitteln lösen. Lehrstoff: Doppelte Buchführung: Rechtliche Grundlagen. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung; Bücher der Doppelten Buchführung. Geschäftsfälle: Kontenrahmen und Kontenplan; Umsatzsteuer. Verbuchung auch anhand von Belegen. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – einfache und komplexe Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung erfassen und die Auswirkung auf das Betriebsergebnis erkennen; – die Abschreibung erklären, direkt berechnen und ein Anlageverzeichnis führen; – die Abschreibung direkt verbuchen und die Auswirkung auf das Betriebsergebnis erkennen; – Anlagenzugänge und Anlagenabgänge verbuchen; – geringwertige Wirtschaftsgüter erkennen und diese verbuchen. Lehrstoff: Jahresabschluss (Grundlagen; Reihenfolge der Abschlussarbeiten). Anlagenbewertung. 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – einfache branchentypische Kalkulationen im Absatz- und Beschaffungsbereich durchführen; – zwischen fixen und variablen Kosten unterscheiden; – Deckungsbeiträge errechnen; – einfache Entscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung treffen; – wirtschaftliche Problemstellungen mit Hilfe von Standardsoftware und sonstigen Hilfsmitteln lösen. Lehrstoff: Kostenrechnung (Kalkulationen im Bereich Beschaffung und Absatz; Deckungsbeitragsrechnung – Direct Costing). Lösung einfacher Problemstellungen zum Themenbereich Preispolitik. Standardsoftware und sonstige Hilfsmittel. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – einfache branchentypische Kalkulationen im Absatz- und Beschaffungsbereich durchführen; – zwischen fixen und variablen Kosten unterscheiden; – Deckungsbeiträge errechnen; – einfache Entscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung treffen; – die wesentlichen Grundlagen und Begriffe der Personalverrechnung nennen; – einfache laufende Bezüge abrechnen und verbuchen; – einfache Lohn- und Gehaltsnebenkosten berechnen und verbuchen; – wirtschaftliche Problemstellungen mit Hilfe von Standardsoftware und sonstigen Hilfsmitteln lösen. Lehrstoff: Personalverrechnung (Begriffe; Löhne und Gehälter; Lohn- und Gehaltsnebenkosten). Wiederholung, Vertiefung und Vernetzung aller Bereiche der Buchführung und Kostenrechnung im Rahmen von einfachen Problemstellungen. Standardsoftware und sonstige Hilfsmittel. Schularbeiten: 1. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten. 2. Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester. 3. Klasse: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten. 3.5 OFFICEMANAGEMENT 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Hardwarekomponenten beschreiben; – einfache Fehler erkennen und sie beheben; – Hilfsquellen nutzen; – Dateien verwalten; – mit Daten sicher umgehen; – mit komprimierten Dateien arbeiten; – freigegebene Netzwerkressourcen nutzen; – Daten rationell erfassen; – Daten zügig über die Tastatur eingeben; – Dokumente ÖNORM-gerecht erstellen, formatieren und korrigieren; – Bilder und Grafiken einfügen und anpassen; – Präsentationen erstellen; – verantwortungsbewusst soziale Netzwerke nutzen. Lehrstoff: Grundlagen der Informationstechnologie. Betriebssysteme und Arbeiten im Netzwerk. Datensicherheit. Aktuelle Eingabesysteme, Training der Schreibfertigkeit. Textverarbeitung (Grundlagen eines Textverarbeitungsprogramms; Richtlinien und Normen). Präsentation (Grundlagen eines Präsentationsprogramms). Soziale Netze. 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Schriftstücke formal und sprachlich richtig gestalten; – Tabellen und Formulare erstellen; – in einem Tabellenkalkulationsprogramm Daten eingeben, bearbeiten, formatieren und drucken; – in einem Tabellenkalkulationsprogramm einfache Berechnungen durchführen; – Daten aufgrund konkreter Anweisungen filtern; – online recherchieren; – online kommunizieren; – Dokumente für die digitale Weitergabe und den Druck optimieren. Lehrstoff: Textverarbeitung: Schriftstücke (zB Bewerbung und Lebenslauf). Vertiefung. Tabellenkalkulation: Grundlagen eines Tabellenkalkulationsprogramms. Onlinerecherche, Onlinekommunikation. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – geschäftliche Schriftstücke erstellen; – Seriendokumente mit einfachen Bedingungen erstellen; – in einem Tabellenkalkulationsprogramm einfache Funktionen effizient einsetzen; – Daten grafisch darstellen; – in einem Präsentationsprogramm Vorlagen erstellen und verwenden; – erweiterte Funktionen eines Präsentationsprogramms sinnvoll einsetzen; – Präsentationen zielgruppenorientiert erstellen. Lehrstoff: Textverarbeitung: Geschäftliche Schriftstücke. Vertiefung. Tabellenkalkulation: Grundlagen eines Tabellenkalkulationsprogrammes. Präsentation: Vertiefung. 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – umfangreiche Dokumente erstellen; – Computersysteme unterscheiden, beurteilen und daraus Kaufentscheidungen ableiten; – die datenschutzrechtlichen Bestimmungen anwenden; – Grundzüge des Urheberrechts erläutern; – neue IT-Technologien und deren Folgen im gesellschaftlichen Zusammenhang nennen; – Onlinepräsentationen gestalten; – Daten online verwalten. Lehrstoff: Textverarbeitung (Vertiefung). Grundlagen und Funktionen eines Bildbearbeitungsprogramms. Datenschutz. Urheberrecht. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – umfangreiche Dokumente erstellen; – Computersysteme unterscheiden, beurteilen und daraus Kaufentscheidungen ableiten; – neue IT-Technologien und deren Folgen im gesellschaftlichen Zusammenhang nennen; – Onlinepräsentationen gestalten; – Daten online verwalten. Lehrstoff: Neue Medien und Technologien. Online-Publishing. Cloud-Computing. Schularbeiten: 1. Klasse: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten. 2. Klasse: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester. 3. Klasse: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten. 4. PRODUKTENTWICKLUNG UND PRODUKTION 4.1 TEXTILTECHNOLOGIE 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Herstellungsverfahren von Naturfasern nennen; – die Eigenschaften von Naturfasern nennen und begründen; – Materialien beschreiben, handelsüblich benennen und deren Einsatzmöglichkeiten zuordnen; – die Pflegekennzeichnung aufzählen; – produktionsbedingte Zusammenhänge zwischen Ökologie und Ökonomie nennen; – Inhalte mit den Pflichtgegenständen „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ sowie „Wirtschaftsgeografie“ vernetzen. Lehrstoff: Grundfunktionen der Bekleidung, Textile Fasern – Naturfasern. Grundbindungen. Material- und Stoffsammlung. 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die wesentlichen Herstellungsverfahren der Chemiefasern aus natürlichen Polymeren vom Ausgangsmaterial bis zur veredelten textilen Fläche erklären; – die Eigenschaften von Chemiefasern aus natürlichen Polymeren (Cellulosics) nennen und begründen; – handelsübliche Materialien benennen und beschreiben sowie deren Einsatzmöglichkeiten aufzählen; – die Pflegekennzeichnung erklären; – produktionsbedingte Zusammenhänge zwischen Ökologie und Ökonomie erklären; – Inhalte mit den Pflichtgegenständen „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ sowie „Entwurf und Design“ vernetzen. Lehrstoff: Chemisch-technisches Spinnen. Chemiefasern aus natürlichen Polymeren. Material- und Stoffsammlung. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Verfahrensabläufe vom Ausgangsmaterial bis zur veredelten textilen Fläche erklären; – die Eigenschaften von Chemiefasern aus synthetischen Polymeren (Synthetics) nennen und begründen; – Materialien handelsüblich benennen und beschreiben sowie deren Einsatzmöglichkeiten zuordnen; – die Pflegekennzeichnung zuordnen und gegenüberstellen; – produktionsbedingte Zusammenhänge zwischen Ökologie und Ökonomie bilden; – Inhalte mit den Pflichtgegenständen „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ sowie „Entwurf und Design“ vernetzen. Lehrstoff: Chemiefasern aus synthetischen Polymeren. Hightech- und Funktionstextilien. Textile Fäden (Spinnverfahren, Garne und Zwirne, Effektfäden). Material- und Stoffsammlung. 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Verfahrensabläufe der Flächenbildung erklären; – Materialien handelsüblich benennen und beschreiben sowie deren Einsatzmöglichkeiten zuordnen; – die Pflegekennzeichnung von Natur- und Chemiefasern unterscheiden; – zu den produktionsbedingten Zusammenhängen zwischen Ökologie und Ökonomie Stellung nehmen; – Inhalte mit den Pflichtgegenständen „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ sowie „Entwurf und Design“ vernetzen. Lehrstoff: Textile Flächen (Faden-, Faser- und kombinierte Verbundstoffe). Material- und Stoffsammlung. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Verfahrensabläufe der Veredelung textiler Flächen erklären; – Materialien handelsüblich benennen und beschreiben sowie deren Einsatzmöglichkeiten zuordnen; – zu den produktionsbedingten Zusammenhängen zwischen Ökologie und Ökonomie Stellung nehmen; – Inhalte mit den Pflichtgegenständen „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ sowie „Entwurf und Design“ vernetzen. Lehrstoff: Veredelung. Material- und Stoffsammlung. 4.2 ENTWURF UND DESIGN 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Arbeitsmittel fachgerecht und zweckmäßig einsetzen; – Gestaltungsgrundsätze für den Bildaufbau anwenden; – menschliche Proportionen erkennen; – Modelle bzw. Entwürfe als technische Zeichnung umsetzen; – farbtheoretische Grundlagen erkennen; – Grundlagen eines CAD-Programmes anwenden; – Gestaltungselemente der Bekleidung erkennen und nutzen; – Trendinformationen aus vorgegebenen Quellen recherchieren; – Modellentwürfe durch grundlegende Darstellungstechniken umsetzen; – Inhalte mit den Pflichtgegenständen „Schnittkonstruktion und Modellgestaltung“ sowie „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ vernetzen. Lehrstoff: Gestaltungsgrundsätze; Proportionsstudien. Modellentwürfe in diversen Zeichentechniken; technische Zeichnung, Farbenlehre. CAD-Grundlagen; Darstellungstechniken; Gestaltungselemente der Bekleidung. 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – anhand der Proportionslehre Modefigurinen erstellen; – die Farbenlehre praktisch anwenden und Farbkonzepte erstellen; – Entwürfe als technische Zeichnungen manuell und CAD-unterstützt umsetzen sowie Fachbegriffe in der Modellbeschreibung einsetzen; – themenspezifische Kollektionen erstellen; – trendbezogene Recherchen und Gestaltungsaufgaben ausführen; – diverse Darstellungstechniken anwenden; – Inhalte mit den Pflichtgegenständen „Schnittkonstruktion und Modellgestaltung“, „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“, „Textiltechnologie“, „Methoden des Projektmanagements und Prozessgestaltung“ sowie mit der schulautonomen Vertiefung vernetzen. Lehrstoff: Entwürfe nach Themenstellung; Proportionsstudien. Technische Zeichnungen; Fachbegriffe und Modellbeschreibungen. Trendanalyse und Styling, CAD-Anwendungen. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Gestaltungselemente der Bekleidung in eigenen Entwürfen einsetzen; – Trendinformationen recherchieren und in eigene Entwürfe einfließen lassen; – Produktgruppen erkennen und zuordnen; – Kollektionen erstellen; – Komponenten des Layouts computerunterstützt umsetzen; – Inhalte mit den Pflichtgegenständen „Schnittkonstruktion und Modellgestaltung“, „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“, „Textiltechnologie“ sowie mit der schulautonomen Vertiefung vernetzen. Lehrstoff: Gestaltungselemente der Bekleidung; Trendanalyse und Styling. Produktgruppen; Farbkonzept; Kollektionserstellung. Technische Zeichnung; Layout und CAD-Anwendungen. 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – zielgruppenorientierte und trendbezogene Kollektionen nach Vorgabe erstellen; – Accessoires, Bekleidung und Styling in Beziehung zueinander setzen; – Arbeitsergebnisse unter Einsatz von Kommunikationsmitteln präsentieren; – Inhalte mit den Pflichtgegenständen „Schnittkonstruktion und Modellgestaltung“, „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“, „Textiltechnologie“ sowie mit der schulautonomen Vertiefung vernetzen. Lehrstoff: Fachbegriffe und Modellbeschreibungen; zielgruppenorientierte Kollektionserstellung. Layout und CAD-Anwendungen. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Accessoires, Bekleidung und Styling in Beziehung zueinander setzen; – Arbeitsergebnisse unter Einsatz von Kommunikationsmitteln präsentieren; – praxisbezogene Projektaufträge und fallbezogene Übungen durchführen; – Inhalte mit den Pflichtgegenständen „Schnittkonstruktion und Modellgestaltung“, „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“, „Textiltechnologie“ sowie mit der schulautonomen Vertiefung vernetzen. Lehrstoff: Fachbegriffe und Modellbeschreibungen; technische Zeichnungen. Layout und CAD-Anwendungen. Praxisbezogene und fallbezogene Übungen. 4.3 SCHNITTKONSTRUKTION UND MODELLGESTALTUNG 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Aufgabenbereiche der Schnittkonstruktion und Modellgestaltung sowie das entsprechende Berufsfeld erläutern; – die Notwendigkeit des Zusammenhanges zwischen Entwurf, Schnittkonstruktion und Produktion erkennen; – die Standardarbeitsmittel für die manuelle Schnittkonstruktion fachgerecht handhaben; – den Unterschied zwischen individuellen Körpermaßen und Tabellenmaßen erfassen; – den proportionalen Aufbau des menschlichen Körpers erklären; – einfache Grundschnitte aus der Bekleidungsgestaltung erstellen und diese in unterschiedlichen Maßstäben umsetzen; – zwischen Grundschnitt und Modellschnitt unterscheiden; – das Prinzip einer modellabhängigen Grundschnittumstellung beschreiben; – den Unterschied zwischen einem Modellentwurf und einer technischen Zeichnung erklären; – einfache Modelle aus der Bekleidungsgestaltung unter Verwendung der korrekten Fachsprache beschreiben; – einfache Veränderungen von Grundschnitten durchführen; – den Begriff Gradieren erklären; – schnittfertige Teile und deren Verwendungszweck beschreiben; – schnittfertige Teile korrekt beschriften; – Schnittkonstruktionen und Modellentwicklungen sorgfältig durchführen und die Aufgabenstellungen verantwortungsbewusst erledigen; – in Grundzügen ein branchenübliches CAD-Programm bedienen; – CAD-Dateien verwalten; – Inhalte mit den Pflichtgegenständen „Entwurf und Design“ sowie „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ vernetzen. Lehrstoff: Aufgabenbereiche der Schnittkonstruktion und Modellgestaltung. Fachgerechte Handhabung der Arbeitsmittel. Proportionen des menschlichen Körpers. Maßnehmen; Größentabellen; Maßstab. Manuelle Schnittkonstruktion: Erstellen von Grundschnitten aus der Bekleidungsgestaltung. Einfache Techniken der Grundschnittveränderungen. Konstruktionsbedingte Fachbegriffe. Gradieren. Digitale Schnittkonstruktion: Grundlagen des CAD-Programms. Umgang mit Eingabesystem. 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – den proportionalen Aufbau des menschlichen Körpers mit den Grundschnittaufstellungen verknüpfen; – erweiterte Grundschnitte aus der Bekleidungsgestaltung erstellen; – verschiedene Ärmelformen beschreiben; – eine Grundkonstruktion für einen einfachen Ärmel erstellen; – einfache Veränderungen an bestehenden Grundschnitten mittels branchenüblichem CAD-Programm vornehmen; – Inhalte mit den Pflichtgegenständen „Entwurf und Design“ sowie „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ vernetzen. Lehrstoff: Modell- und konstruktionsabhängige Fachsprache. Einsatz branchenüblicher Software. Konstruktion: Erweiterte Grundschnitte. Einfache Modellentwicklungen. Erstellen schnittfertiger Teile. Ärmel. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – verschiedene Kragenformen und deren unterschiedliche Konstruktionsanlagen beschreiben; – einfache Kragenformen konstruieren; – den Zusammenhang zwischen dem proportionalen Aufbau des menschlichen Körpers und einer fachgerechten Modellbeschreibung für eine modellabhängige Schnittentwicklung erläutern; – einfache modellabhängige Grundschnittveränderungen auf einer technischen Zeichnung erkennen und diese umsetzen; – ein Verständnis für modellabhängige Weitenzugaben bei Grundschnitten entwickeln; – den Verwendungszweck von Produktionsschablonen beschreiben; – einfache Produktionsschablonen CAD-unterstützt erstellen; – Inhalte mit den Pflichtgegenständen „Entwurf und Design“ sowie „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ vernetzen. Lehrstoff: Modell- und konstruktionsabhängige Fachsprache. Einsatz branchenüblicher Software. Konstruktion: Erweiterte Grundschnitte. Einfache Modellentwicklungen. Erstellen schnittfertiger Teile. Kragen. Produktionsschablonen. 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – verschiedene Kragenformen erkennen und die entsprechende Konstruktionsanlage einsetzen; – modellbedingt einfache Veränderungen am Ärmel vornehmen; – den Zusammenhang von material- und modellabhängigen Weitenzugaben erläutern; – individuelle Körpermaße abnehmen und verwenden; – einfache Modellentwicklungen durchführen; – Inhalte mit den Pflichtgegenständen „Entwurf und Design“ sowie „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ vernetzen. Lehrstoff: Modell- und konstruktionsabhängige Fachsprache. Einsatz branchenüblicher Software. Maßnehmen und Maßberechnung. Konstruktion: Modellentwicklungen. Erstellen schnittfertiger Teile. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – verschiedene Kragenformen erkennen und die entsprechende Konstruktionsanlage einsetzen; – modellbedingt einfache Veränderungen am Ärmel vornehmen; – den Zusammenhang von material- und modellabhängigen Weitenzugaben erläutern; – einfache Modellentwicklungen durchführen; – die theoretischen Grundlagen des Gradierens und dessen wirtschaftlichen Verwendungszweck beschreiben; – Inhalte mit den Pflichtgegenständen „Entwurf und Design“ sowie „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ vernetzen. Lehrstoff: Modell- und konstruktionsabhängige Fachsprache. Einsatz branchenüblicher Software. Konstruktion: Modellentwicklungen. Erstellen schnittfertiger Teile. Gradieren. Schularbeiten: 1. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten. 2. Klasse: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester. 3. Klasse: 2 zweistündige Schularbeiten. 4.4 METHODEN DES PROJEKTMANAGEMENTS UND PROZESSGESTALTUNG 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundlagen des Projektmanagements beschreiben und anwenden; – Projektmanagementmethoden in Theorie und Praxis einsetzen; – als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einfache branchenspezifische Veranstaltungen unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements mitgestalten; – die Ergebnisse der praktischen Arbeit computerunterstützt zusammenfassen, dokumentieren und präsentieren; – Inhalte projektbezogen mit den Pflichtgegenständen „Deutsch“, „Officemanagement“, „Entwurf und Design“ sowie „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ vernetzen. Lehrstoff: Aufbau und Rollen im Projektmanagement. Projektstart, -planung und -durchführung. Projektinstrumentarien, Projektmethoden. Computerunterstützte Arbeitsunterlagen und Projektdokumentation. Ein einfaches Projekt, vorzugsweise in Kombination mit anderen Unterrichtsgegenständen. 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Zusammenhänge der betrieblichen Aufgaben und Tätigkeiten in Industrie und Gewerbe, insbesondere die Zusammenhänge in der Bekleidungsindustrie, erläutern; – die erforderlichen branchenspezifischen Produktionspapiere selbstständig erstellen und computerunterstützt bearbeiten; – Arbeitssysteme beschreiben, Probleme aus der Arbeitssystemgestaltung erkennen und Verbesserungsvorschläge definieren; – die Richtlinien der Arbeitssicherheit und die Arbeitnehmerinnen- sowie Arbeitnehmer-Schutzbestimmungen situationsbedingt anwenden; – Inhalte mit den Pflichtgegenständen „Entwurf und Design“ sowie „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ vernetzen. Lehrstoff: Grundbegriffe; Aufgaben und Ziele des Arbeitsstudiums. Erfolgreiche Unternehmensstrukturen. Erstellen der erforderlichen Produktionspapiere und der betriebsspezifischen Unterlagen für die Arbeitsvorbereitung. Arbeitssystemgestaltung. Arbeitssicherheit und Arbeitsschutzbestimmungen. Computerunterstützte Bearbeitung der erforderlichen Arbeitsunterlagen. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundlagen der Ergonomie nennen und sie anwenden; – Betriebsstrukturen, Betriebsabläufe und Zusammenhänge zwischen den einzelnen Abteilungen strukturieren; – die Grundlagen des Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden; – Inhalte mit dem Pflichtgegenstand „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ und der schulautonomen Vertiefung vernetzen. Lehrstoff: Ergonomie. Arbeitsdatenmanagement. Gliederung und Gestaltung von Aufgaben und Abläufen. Gestalten von Prozessen. Qualitätsmerkmale und Qualitätssicherung. Computerunterstützte Bearbeitung der erforderlichen Arbeitsunterlagen. 4.5 FERTIGUNGSVERFAHREN UND VERARBEITUNGSTECHNIKEN 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – rationelle Grundtechniken des Hand- und Maschinenähens aufzählen; – die Fachsprache anwenden; – die Sicherheitsvorschriften beim Einsatz von Maschinen und Geräten erläutern; – Arbeits- und Betriebsmittel fachgerecht und zweckmäßig einsetzen; – fertige Schnitte für einfache Modelle verwenden; – Modelle aus einfachen Materialien der DOB und/oder HAKA fertigen; – Produktionspapiere einsetzen; – gefertigte Modelle nach Qualitätskriterien beurteilen; – wertschätzend mit den eingesetzten Arbeits- und Betriebsmitteln umgehen; – Inhalte mit den Pflichtgegenständen „Entwurf und Design“, „Schnittkonstruktion und Modellgestaltung“ sowie „Textiltechnologie“ vernetzen. Lehrstoff: Rationelle Verarbeitungstechniken. Technologie der Bekleidungsmaschinen. Produkte aus einfachen Materialien der DOB und/oder HAKA. Detailarbeiten. Einsatz von Produktionspapieren. Verwendung branchenspezifischer Software. 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Verarbeitungsmethoden anwenden; – Arbeits- und Betriebsmittel fachgerecht auswählen; – die Fachsprache einsetzen; – Schnitte und fertige Schnittteile verwenden; – Modelle der DOB und/oder HAKA nach Methoden für anspruchsvollere Materialien fertigen; – Produktionspapiere erstellen und einsetzen; – Inhalte mit den Pflichtgegenständen „Entwurf und Design“, „Schnittkonstruktion und Modellgestaltung“ sowie „Textiltechnologie“ vernetzen. Lehrstoff: Technologie der Bekleidungsmaschinen. Produkte der DOB und/oder HAKA. Detailarbeiten. Verwendung branchenspezifischer Software. Praktische Umsetzung von Projekten der schulautonomen Vertiefung. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Verarbeitungsmethoden erklären und anwenden; – Arbeits- und Betriebsmittel fachgerecht auswählen; – die Fachsprache einsetzen; – Schnitte und fertige Schnittteile verwenden; – Modelle der DOB und/oder HAKA nach Methoden für anspruchsvollere Materialien fertigen; – Produktionspapiere erstellen und einsetzen; – Inhalte mit den Pflichtgegenständen „Entwurf und Design“, „Schnittkonstruktion und Modellgestaltung“ sowie „Textiltechnologie“ vernetzen; – kreative Projekte aus der schulautonomen Vertiefung umsetzen. Lehrstoff: Technologie der Bekleidungsmaschinen. Produkte aus anspruchsvolleren Materialien der DOB und/oder HAKA. Detailarbeiten. Computerunterstützte Erstellung der Produktionspapiere. Praktische Umsetzung von Projekten der schulautonomen Vertiefung. 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – fachgerechte Techniken und Methoden auswählen und anwenden; – die Fachsprache einsetzen; – fertige Schnitte einsetzen; – anspruchsvollere Modelle anhand der Produktionspapiere fertigen; – für gefertigte Modelle Qualitätskriterien entwickeln; – Inhalte mit den Pflichtgegenständen „Entwurf und Design“, „Schnittkonstruktion und Modellgestaltung“ sowie „Textiltechnologie“ vernetzen; – kreative Projekte aus der schulautonomen Vertiefung umsetzen. Lehrstoff: Komplexe Produkte aus DOB und/oder HAKA. Detailarbeiten. Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere. Verwendung branchenspezifischer Software. Praktische Umsetzung von Projekten der schulautonomen Vertiefung. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – fachgerechte Techniken und Methoden auswählen und anwenden; – die Fachsprache einsetzen; – fertige Schnitte einsetzen; – anspruchsvollere Modelle anhand der Produktionspapiere fertigen; – für gefertigte Modelle Qualitätskriterien entwickeln; – Inhalte mit den Pflichtgegenständen „Entwurf und Design“, „Schnittkonstruktion und Modellgestaltung“ sowie „Textiltechnologie“ vernetzen; – kreative Projekte aus der schulautonomen Vertiefung umsetzen. Lehrstoff: Komplexe Produkte aus DOB und/oder HAKA. Detailarbeiten. Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere. Schnitterstellung mit CAD (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand „Schnittkonstruktion und Modellgestaltung“). Praktische Umsetzung von Projekten der schulautonomen Vertiefung. 5. BEWEGUNG UND SPORT Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung. A.2. Schulautonome Vertiefungen HANDEL UND DESIGN 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Ziele und Aufgaben der Werbung umschreiben; – dem Lehrstoff entsprechendes Fachvokabular erklären; – Grundlagen adäquater Software (CAD) anwenden; – Aufgaben und Ziele der Warenpräsentation erklären; – technische Voraussetzungen des Schauraums klassifizieren; – grundlegende handwerkliche Fertigkeiten der Dekoration umsetzen; – einfache Blickfänge gestalten; – verschiedene Berufsbilder im Handel umschreiben; – Persönlichkeits- und Anforderungsprofile im Handel erkennen; – Körpersprache richtig zuordnen; – Sprech- und Sprachverhalten erklären; – Absatzwege im Modehandel unterscheiden. Lehrstoff: Geschichte der Werbung, Ziele und Aufgaben der Werbung; Gestaltungs- und Bildbearbeitung mit CAD. Warenpräsentation, Schaufensterraum (Ausstattung, Lichttechnik, Materialkunde, Gestaltungsdreieck, themenbezogene Aufgabenstellungen). Berufsbilder im Handel, Anforderungsprofile im Einzelhandel. Körpersprache, Sprech- und Sprachverhalten; fallbezogene Übungen. Absatzwege Modehandel. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – verschiedene Werbemedien unterscheiden; – visuelle Wahrnehmungskriterien erklären; – themenbezogene Werbemittel herstellen; – Grundlagen adäquater Software anwenden (CAD); – Blickfänge und Warengruppen bilden; – thematische Schaufenstergestaltung entwickeln; – das Schauverhalten des Kunden analysieren; – den Ablauf eines kundenorientierten Beratungsgespräches umschreiben; – fallbezogene Situationen im Verkauf bewältigen; – Absatzwege im Modehandel situationsgerecht auswählen. Lehrstoff: Wahrnehmungskriterien. Werbebotschaften, Werbemedien; angewandte Farbsysteme; themenbezogene Layoutgestaltung mit CAD. Gestaltung von Blickfängen und Warengruppen, thematische Schaufenstergestaltung, Schauverhalten des Kunden. Kundenorientiertes Beratungsgespräch, Fragetechniken, Zusatz- und Kombinationsverkauf, waren- und preisbezogene Kaufargumentation; situative Übungen. Absatzwege Modehandel. 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Kriterien von Werbebotschaften analysieren; – visuelle Gestaltungskomponenten anwenden; – themenbezogene Gestaltungsaufgaben selbstständig durchführen (CAD); – Eigenschaften des Visual Merchandisings erklären und themenbezogene Werbemittel entwickeln; – Ordnungssysteme im Ladeninnenraum unterscheiden; – Kundentypen einschätzen; – theoretische Bausteine eines Beratungsgespräches kundenorientiert adaptieren; – aktuelle Problemstellungen im Modehandel zuordnen; – Werbegestaltungen selbstständig analysieren und bewerten; – situationsbezogenes Visual Merchandising klassifizieren; – Beratungsgespräche kundenorientiert durchführen. Lehrstoff: Corporate Identity; Werbebotschaften; themenbezogene Gestaltungs- und Layoutaufgaben mit CAD; Symbole und Zeichen. Marktorientierte Gestaltung von Blickfängen und Warengruppen, Segmentierung von Waren im Innenraum, Raumstrukturen. Kaufmotive, Gesprächsführung und Verhandlungstechniken, Einwand, Umtausch, Ladendiebstahl; fallbezogene Übungen. Problemstellungen im Modehandel. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – themenbezogene Gestaltungsaufgaben selbstständig durchführen (CAD); – Eigenschaften des Visual Merchandisings erklären und themenbezogene Werbemittel entwickeln; – Kundentypen einschätzen; – theoretische Bausteine eines Beratungsgespräches kundenorientiert adaptieren; – aktuelle Problemstellungen im Modehandel zuordnen; – Werbegestaltungen selbstständig analysieren und bewerten; – situationsbezogenes Visual Merchandising klassifizieren; – Beratungsgespräche kundenorientiert durchführen; – grundlegende logistische Entscheidungen treffen. Lehrstoff: Themenbezogene Gestaltungs- und Layoutaufgaben mit CAD; fallbezogene Analysen. Situative Fallbehandlung zum Visual Merchandising und theoretischen Beratungsanalyse. Textile Wertschöpfungskette, Kennzahlen im Handel. FASHION STYLING 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Ziele und Aufgaben des Designs umschreiben; – Fachvokabular erklären; – Grundlagen adäquater Software (CAD) anwenden; – Aufgaben und Ziele der Farb- und Musterkonzepte erstellen; – grundlegende handwerkliche Fertigkeiten der Dekoration umsetzen; – Trends und Designs erkennen sowie kreative Techniken aus verschiedenen Materialien umsetzen; – branchenverwandte Produkte entwerfen und kreativ bearbeiten sowie den Produktionsablauf planen und fertigen; – Körpersprache richtig zuordnen; – thematische Plakatdesigns erstellen; – die Grundlagen des Projektmanagements anwenden. Lehrstoff: Erstellung der Arbeitsunterlagen für die Produktentwicklung, die Projektarbeit und das Projekthandbuch. Schnitt- und Modeentwicklungen der einzelnen Epochen. Fachspezifisches Vokabular im Bereich Trends und Design. Grundkenntnisse über Arbeitsmittel und Betriebsmittel. Produktionskonstruktion mit CAD. Mode- und Kreativitätstechniken, gestalterische Umsetzung von Entwürfen und Produktzeichnungen, Einsatz von unterschiedlichen künstlerischen Arbeitsmaterialien. Mode- und Produktpräsentation. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Gestaltungstechniken anwenden; – Typ und Trendprofile erkennen; – Präsentationen unter Anwendung verschiedener Präsentationstechniken vorbereiten und durchführen; – themenbezogene modische Details herstellen; – Grundlagen adäquater Software (CAD) anwenden; – fallbezogene Situationen bei Präsentationen umsetzen; – Projektthemen ausarbeiten und präsentieren. Lehrstoff: Weiterführung der aktuellen Projektarbeit. Layoutgestaltung mit CAD, Produktzeichnung mit CAD, gestalterische Umsetzung von Entwürfen mit CAD. Weiterführende Schnitt- und Modeentwicklungen der Epochen. Künstlerische Elemente im Trend- und Designbereich. Kommunikations- und Präsentationstechniken. Modebilder in verschiedenen Techniken und Produktzeichnungen mit CAD, Produktkonstruktion mit CAD. Mode- und Produktpräsentation. 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler können – die Datenermittlung auf Kollektionserstellung umsetzen; – Kollektionsentwicklungs-Prozesse erkennen und zuordnen; – Fachbegriffe situationsadäquat verwenden; – visuelle Gestaltungselemente anwenden; – themenbezogene Gestaltungsaufgaben selbstständig durchführen (CAD); – alternative Trends kreieren; – grundlegende Modestile adaptieren und darüber Entscheidungen treffen; – dem Typ und dem Trend entsprechend beraten; – Methoden und Werkzeuge der Informationstechnologie und des Office Management situationsgerecht, verantwortungsbewusst und rechtskonform anwenden; – die Ergebnisse in einer Präsentationsmappe dokumentieren und präsentieren; – Mode und Produkte präsentieren. Lehrstoff: Themenbezogene Layoutgestaltung mit CAD. Bildbearbeitung, Präsentation, Plakatgestaltung. Projekterarbeitung mit gesteigerten Anforderungen entsprechend den aktuellen Trends (Projektmanagement, Design, Schnitttechnik) unter Nutzung von EDV und CAD. Fächerübergreifende und praxisbezogene Projekte, Präsentation von Ergebnissen. Mode- und Produktpräsentation. Grundlagen der Farb- und Typberatung. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler können – die Datenermittlung auf Kollektionserstellung umsetzen; – Kollektionsentwicklungs-Prozesse erkennen und zuordnen; – Kollektionen einzeln und im Team erstellen; – Fachbegriffe situationsadäquat verwenden; – visuelle Gestaltungselemente anwenden; – themenbezogene Gestaltungsaufgaben selbstständig durchführen (CAD); – alternative Trends kreieren; – grundlegende Modestile adaptieren und darüber Entscheidungen treffen; – dem Typ und dem Trend entsprechend beraten; – Methoden und Werkzeuge der Informationstechnologie und des Office Management situationsgerecht, verantwortungsbewusst und rechtskonform anwenden; – die Ergebnisse in einer Präsentationsmappe dokumentieren und präsentieren; – Mode und Produkte präsentieren. Lehrstoff: Präsentationen von Endergebnissen unter Einsatz von verschiedenen Techniken und Medien. Kollektionen. Produktkonstruktion mit CAD. Bildbearbeitung, Präsentation, Plakate und Portfolios mit fachspezifischer Software. HANDEL UND KREATIVE FERTIGUNGSTECHNIK 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Grundlagen von Einkauf und Verkauf erläutern; – Geschäftsmodelle zuordnen und unterscheiden; – Farbtypen und Körperformen unterscheiden und eine Typberatung im Team durchführen. Lehrstoff: Anwendung der Grundlagen des Projektmanagements. Grundlagen aus Textil- und Modehandel. Farb-, Typ- und Stilberatung. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Fertigungs- und Projektplanungsunterlagen im Team erstellen und eine passende Zeiteinteilung erarbeiten; – kreative Ideen entwickeln und diese praktisch umsetzen; – Werkzeuge des Projektmanagements praktisch einsetzen; – die Projektergebnisse mit adäquatem Medieneinsatz vor Publikum präsentieren; – ein professionelles Verkaufsgespräch führen; – verkaufsfördernde Instrumente einsetzen, reflektieren und bewerten. Lehrstoff: Fachbezogenes einfaches Projekt (Projekthandbuch) vernetzt mit den Pflichtgegenständen „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ sowie „Entwurf und Design“. Verkaufsgespräch. Visual Merchandising und andere aktuelle Kommunikationstechnologien des Modemarketings vernetzt mit dem Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft“. 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – betriebliche Zusammenhänge und Aufgabenbereiche gegenüberstellen, analysieren und vergleichen; – Fertigungs- und Projektplanungsunterlagen im Team erstellen und eine passende Zeiteinteilung erarbeiten; – kreative Ideen entwickeln und diese praktisch umsetzen; – Werkzeuge des Projektmanagements praktisch einsetzen; – die Projektergebnisse mit adäquatem Medieneinsatz vor Publikum präsentieren; – Qualitätsmerkmale festlegen; – eine einfache Wertschöpfungskette darstellen; – selbstständig Präsentationsunterlagen erstellen und eine Kurzpräsentation durchführen. Lehrstoff: Fachbezogenes Projekt (Projekthandbuch) vernetzt mit den Pflichtgegenständen „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ sowie „Entwurf und Design“. Logistik im Bereich der Modebranche. Grundlagen des Qualitätsmanagements. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – betriebliche Zusammenhänge und Aufgabenbereiche gegenüberstellen, analysieren und vergleichen; – Fertigungs- und Projektplanungsunterlagen im Team erstellen und eine passende Zeiteinteilung erarbeiten; – kreative Ideen entwickeln und diese praktisch umsetzen; – Werkzeuge des Projektmanagements praktisch einsetzen; – die Projektergebnisse mit adäquatem Medieneinsatz vor Publikum präsentieren; – Qualitätsmerkmale festlegen; – eine einfache Wertschöpfungskette darstellen; – selbstständig Präsentationsunterlagen erstellen und eine Kurzpräsentation durchführen. Lehrstoff: Fachbezogenes Projekt (Projekthandbuch) vernetzt mit den Pflichtgegenständen „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ sowie „Entwurf und Design“. Vertiefung von ausgewählten Themengebieten: zB Grundlagen aus Textil- und Modehandel, Farb-, Typ- und Stilberatung, Verkaufsgespräch, Visual Merchandising und andere aktuelle Kommunikationstechnologien des Modemarketings, Logistik im Bereich der Modebranche, Qualitätsmanagement. ANGEWANDTE BETRIEBSFÜHRUNG 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – das Zusammenwirken betrieblicher Prozesse als Projekt auch im internationalen Kontext umsetzen; – die Grundlagen des Arbeitsstudiums in der Auftragsbearbeitung und der Betriebsorganisation anwenden; – Produkte herstellen und absatzpolitische Grundkenntnisse anwenden; – die Grundlagen der Informationstechnologie und des Office Management situationsgerecht, verantwortungsbewusst und rechtskonform anwenden; – die Abwicklung eines Auftrages auf eine gegebene betriebliche Situation ausrichten und Resultate präsentieren; – Grundlagen adäquater Software (CAD) anwenden. Lehrstoff: Auftragsbearbeitung in den Grundlagen bezugnehmend auf die entsprechenden Abteilungen unter Nutzung von EDV und CAD für Modeeinzelhandel und Industrie. Produktionsplanung und Personaleinsatz, Erstellung der Arbeitsunterlagen für die Produktion. Absatzpolitik, Unternehmensgründung, Produktentwicklung, Bestellungen. Fachspezifisches Vokabular auch für internationalen Warenverkehr. Bildbearbeitung, Präsentation, Plakate. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Prozesse vernetzen und ihr Zusammenwirken auch im internationalen Kontext praktisch umsetzen; – Produkte herstellen und entsprechende absatzpolitische Maßnahmen treffen; – einen Auftrag unter Verwendung branchenbezogener Software in den entsprechenden Abteilungen eines Betriebes bearbeiten; – die Grundlagen des Arbeitsstudiums und des Qualitätsmanagements fachspezifisch umsetzen; – die Basic Skills der Informationstechnologie und des Office Management verantwortungsbewusst und rechtskonform einsetzen; – Grundlagen adäquater Software (CAD) anwenden. Lehrstoff: Auftragsbearbeitung in den Grundlagen bezugnehmend auf die entsprechenden Abteilungen unter Nutzung von EDV und CAD für Modeeinzelhandel und Industrie. Rationeller Betriebsmitteleinsatz, Logistik, Beschaffungspolitik, Qualitätsmanagement, Öffentlichkeitsarbeit, Markenpolitik, Produktpräsentation und Verkauf, Warenumschlag, Lager. Kommunikations- und Präsentationstechniken auch auf internationaler Ebene. Bildbearbeitung, Präsentation, Plakate. 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler können – einen Auftrag unter Verwendung branchenbezogener Software in den entsprechenden Abteilungen eines Betriebes situationsbedingt erledigen; – betriebsbezogene Aufträge abwickeln und Resultate mit fachspezifischen Medien und Hilfsmitteln eigenständig präsentieren; – themenbezogene Gestaltungsaufgaben selbstständig durchführen (CAD); – unter dem Gesichtspunkt des Qualitätsmanagements Arbeitsprozesse durchführen; – die verschiedenen Methoden der Datenermittlung anwenden; – Methoden und Werkzeuge der Informationstechnologie und des Office Management situationsgerecht, verantwortungsbewusst und rechtskonform anwenden; – Fachbegriffe situationsadäquat verwenden; – die Wirkung ihres Auftretens und Handelns im wirtschaftlichen und internationalen Kontext einschätzen sowie dafür Verantwortung übernehmen. Lehrstoff: Ermittlung von Prozessdaten, Qualitätsmanagement. Auftragsbearbeitung mit gesteigerten Anforderungen entsprechend den aktuellen Trends unter Nutzung von EDV und CAD für Modeeinzelhandel und Industrie. Branchenspezifische Logistik, Erstellung der Arbeitsunterlagen für die Produktion unter Einsatz der entsprechenden Software; Modehandel. Präsentation von Teil- und Endergebnissen. Praxisbezogene Projekte. Grundlagen des Webdesigns, Erstellen einer eigenen Webseite. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler können – einen Auftrag unter Verwendung branchenbezogener Software in den entsprechenden Abteilungen eines Betriebes situationsbedingt erledigen; – betriebsbezogene Aufträge abwickeln und Resultate mit fachspezifischen Medien und Hilfsmitteln eigenständig präsentieren; – themenbezogene Gestaltungsaufgaben selbstständig durchführen (CAD); – unter dem Gesichtspunkt des Qualitätsmanagements Arbeitsprozesse durchführen; – die verschiedenen Methoden der Datenermittlung anwenden; – Methoden und Werkzeuge der Informationstechnologie und des Office Management situationsgerecht, verantwortungsbewusst und rechtskonform anwenden; – Fachbegriffe situationsadäquat verwenden; – die Wirkung ihres Auftretens und Handelns im wirtschaftlichen und internationalen Kontext einschätzen sowie dafür Verantwortung übernehmen. Lehrstoff: Anwendung von Prozessdaten in der Produktion, Verbesserungsprozesse. Arbeitsunterweisung und Qualifizierung. Webdesign (Vertiefung), Internationalisierung, Verwaltung einer Webseite. B. Verbindliche Übung PERSÖNLICHKEITSENTWICKLUNG UND KOMMUNIKATION 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – grundlegende Kompetenzen in den Kommunikationsarten vorweisen; – unterschiedliche Kommunikationstechniken situationsadäquat umsetzen; – grundlegende Kommunikationsmethoden in unterschiedlichen Kommunikationsformen anwenden; – verständlich und situationsadäquat in Standardsprache formulieren und argumentieren; – Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation anwenden; – unterschiedliche Formen des Konfliktmanagements beschreiben; – konstruktiv mit allfälligen Vorurteilen und stereotypen Rollenzuschreibungen umgehen; – grundlegende Merkmale einer Präsentation beschreiben und mit Medienunterstützung zielgruppengerecht einsetzen; – Grundwissen zur Selbstorganisation praktisch umsetzen; – Ziele definieren und Strategien zur Zielerreichung planen; – Möglichkeiten der Stressbewältigung individuell einsetzen; – Techniken des Lernens für sich anwenden; – im Team arbeiten und Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen und beschreiben; – Respekt gegenüber kultureller Vielfalt zeigen; – die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlecht oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln. Lehrstoff: Kommunikationsarten (Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation). Kommunikationstechniken (Ich-Botschaften, aktives Zuhören, Feedback nehmen und geben, Fragetechniken, gewaltlose Kommunikation, konstruktive Gesprächsführung). Unterschiedliche Kommunikationsformen (Telefonieren, Diskutieren, Debattieren, Moderieren und Arbeiten im Team). Umgang mit Konflikten (Grundkenntnisse im Umgang mit Konflikten). Präsentation (inhaltliche Planung, Strukturierung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation, Medieneinsatz, rhetorische Mittel). Selbstorganisation (Grundlagen des Zeitmanagements, Ziele und Strategien zur Zielerreichung, Möglichkeiten der Stressbewältigung). Lernen lernen (Kriterien nachhaltigen Lernens). Teamfähigkeit (Eigen- und Fremdwahrnehmung, soziale Rollen und Stereotypen, Möglichkeiten der Erweiterung von Handlungsspielräumen, zum Mitgestalten anregen und anleiten, Respekt gegenüber kultureller Vielfalt). C. Pflichtpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ergänzend zu den in der Ausbildung bisher erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten in einem facheinschlägigen Unternehmen (vorzugsweise in Betrieben der Mode und Textilwirtschaft) jene Gewandtheit der Berufsausübung vertiefen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht; – die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen; – einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben erhalten; – Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umreißen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen; – sich Vorgesetzten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt und selbstsicher präsentieren; – aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen erwerben. Zeitlicher und sachlicher Rahmen: Vor Eintritt in die 3. Klasse im Ausmaß von 4 Wochen (Vollzeit) in Betrieben der Mode und Textilwirtschaft. In begründeten Fällen sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferienzeiten zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind. D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze: Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen. Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. E. Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe: Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen. Lehrstoff: Wie in der jeweiligen Klasse/im jeweiligen Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind. F. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1. Deutsch in der Deutschförderklasse Wie Anlage A1 Abschnitt VI Unterabschnitt D Z 1 2. Religion Wie Abschnitt V 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung Für die weiteren Pflichtgegenstände bzw. für die verbindliche Übung sind die jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt A bzw. Unterabschnitt B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe und die didaktischen Grundsätze gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt D anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers. Beachte für folgende Bestimmung zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 3 idF BGBl. II Nr. 250/2021 Anlage C2 HÖHERE LEHRANSTALT FÜR MODE I. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) A. Pflichtgegenstände Wochenstunden Lehrverpflichtungsgruppe Jahrgang Summe I. II. III. IV. V. A.1. Stammbereich 1. Religion/Ethik 9 2 2 2 2 2 10 (III)/III 2. Sprache und Kommunikation 2.1 Deutsch 2 3 3 2 2 3 13 (I) 2.2 Englisch 3 2 2 2 3 12 (I) 2.3 Zweite lebende Fremdsprache 3 0 0 2 2 2 6 (I) 3. Naturwissenschaften und Mathematik 3.1 Naturwissenschaften 4 2 2 2 0 0 6 III 3.2 Angewandte Mathematik 5 2 2 2 2 2 10 (I) 4. Gesellschaft und Kultur 4.1 Geschichte und Politische Bildung 0 2 1 2 0 5 III 4.2 Mode- und Kunstgeschichte, Trendforschung 0 2 2 0 0 4 III 4.3 Recht 0 0 0 0 2 2 III 5. Wirtschaft 5.1 Wirtschaftsgeographie und Volkswirtschaft 3 0 0 0 0 3 III 5.2 Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement 6 0 2 2 2 2 8 I 5.3 Rechnungswesen 6 2 2 2 2 2 10 I 5.4 Officemanagement 6 2 1 0 0 0 3 III 6. Produktentwicklung und Produktion 6.1 Projekt- und Qualitätsmanagement 0 0 2 0 0 2 I 6.2 Prozessgestaltung und Prozessdatenmanagement 6 0 1 2 2 0 5 II 6.3 Textiltechnologie 1 1 1 1 1 5 III 6.4 Entwurf- und Modezeichnen 6 3 3 0 0 0 6 III 6.5 Schnittkonstruktion und Modellgestaltung 6 2 2 2 2 2 10 II 6.6 Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken 6 7 8 8 8 8 8 40 IV 7. Unternehmensmanagement 6 7 0 0 0 3 0 3 I 8. Bewegung und Sport 2 2 1 2 2 9 (IVa) Wochenstundenzahl Stammbereich 35 37 35 34 31 172 A.2. Schulautonome Vertiefungen 6 7 8 Mode und Produktionstechniken 0 0 3 4 5 12 II Modedesign und Grafik 0 0 3 4 5 12 II Modemarketing und Visual Merchandising 0 0 3 4 5 12 II Angewandte Betriebsführung 0 0 3 4 5 12 II Modemanagement und Design 0 0 3 4 5 12 II B. Verbindliche Übung Persönlichkeitsentwicklung 1 0 0 0 0 1 III Gesamtwochenstundenzahl 36 37 38 38 36 185 C. Pflichtpraktikum 4 Wochen vor Eintritt in den V. Jahrgang D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 7 E. Förderunterricht 7 _________________________ 1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden. 2 Inklusive Präsentation. 3 In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen. 4 Biologie und Ökologie, Chemie, Physik. 5 Mit Technologieunterstützung. 6 Mit Computerunterstützung. 7 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III). 8 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom mit 10-12 Wochenstunden festgelegt werden. 9 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. F. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung Wochenstunden pro Semester Lehrverpflichtungsgruppen 1. Deutsch in der Deutschförderklasse 20 (I) 2. Religion 2 (III) 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 x 2 Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung Gesamtwochenstundenzahl x 3 Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 ______________________________ 1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Mode; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung. 2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl. 3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Mode. 4 Gemäß Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Mode. II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Die Höhere Lehranstalt für Mode dient im Sinne der §§ 65 und 72 unter Bedachtnahme auf § 2 Schulorganisationsgesetz (SchOG) der Vermittlung höherer allgemeiner und fachlicher Bildung, die zur Ausübung eines gehobenen Berufes auf gewerblichem Gebiet, insbesondere in der Mode und Textilwirtschaft, befähigt. Die Ausbildung an der Höheren Lehranstalt für Mode führt zur Universitätsreife. Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung sowohl im Hinblick auf die Studierfähigkeit als auch hinsichtlich der Bereitschaft zu lebenslangem Lernen. Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen – Sprache und Kommunikation, – Allgemeinbildung: Geistes- und Naturwissenschaften, Mathematik und kulturelle Bildung, – wirtschaftliche und rechtliche Bildung (betriebs- und volkswirtschaftlich), – Medien, Informations- und Kommunikationstechnologien, – Produktentwicklung und Produktion sowie – berufsorientierte Praxis sollen die Absolventinnen und Absolventen zu kritischem und kreativem Denken sowie nachhaltigem und verantwortungsvollem Handeln befähigt werden. Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen: – das für weiterführende Studien und für die eigenständige Weiterbildung erforderliche vertiefte allgemeine und konzeptuelle Wissen sowie spezialisierte Kenntnisse und Verständnis der zur Berufsausübung erforderlichen Fachtheorie und Fachpraxis (Fachkompetenz); – ein breites Spektrum von kognitiven und praktischen Fähigkeiten, um Informationen zu beschaffen und sich neues Wissen selbstständig anzueignen, um Phänomene, Prozesse und Trends sensibel wahrzunehmen und zu analysieren, um mit praxisüblichen Verfahren und kreativen Eigenleistungen Problemlösungen zu erreichen und Entscheidungsfindungen herbeizuführen (Methodenkompetenz); – die Fähigkeit, Sachverhalte adressatenbezogen darzustellen, eigene Lern- und Arbeitsprozesse auch unter nicht vorhersehbaren Bedingungen zu steuern und zu beaufsichtigen sowie Verantwortung für die Überprüfung und Entwicklung der eigenen Leistung und der Leistung anderer Personen zu übernehmen (Soziale und Personale Kompetenz, Kommunikative Kompetenz, Emotionale Kompetenz). Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Mode können – Sachverhalte des Alltags- und Berufslebens sowohl in deutscher als auch in mindestens einer Fremdsprache in Wort und Schrift ausdrücken, argumentieren und situationsadäquat kommunizieren; – durch Begegnung und Auseinandersetzung mit gegenwärtiger und vergangener Kultur und Kunst am Kulturleben teilnehmen; – komplexe soziale Situationen wahrnehmen sowie sich mit dem eigenen Handeln und dem Handeln anderer kritisch und verantwortungsbewusst auseinander setzen; – Aufgaben im Lern- und Arbeitsumfeld selbstständig und im Team ausführen; – die eigenen Potenziale entwickeln sowie ihre Phantasie und Kreativität nützen; – Prozesse von der Idee bis zum Produkt begleiten und umsetzen; – sich mit Phantasie, Kreativität und Innovationsbereitschaft im beruflichen Kontext einbringen; – grundlegende wissenschaftliche Methoden und Arbeitstechniken anwenden; – andere Menschen in ihren Arbeitsprozessen anleiten und Projekte koordinieren; – Sachverhalte des Alltags und des Berufslebens mit Hilfe verschiedener Methoden in Modellen abbilden, berechnen und analysieren, Daten beschaffen und strukturiert darstellen sowie Ergebnisse unter Nutzung von zeitgemäßen rechen- und informationstechnischen Hilfsmitteln ermitteln, interpretieren und präsentieren. Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Mode verfügen insbesondere über – betriebs- und volkswirtschaftliche Kompetenzen, – Kompetenzen zur Gründung und Führung eines eigenen Unternehmens, – umfassende Reflexionsfähigkeit sowie Lösungs- und Organisationskompetenz, – breites Basiswissen in den Bereichen Geistes-, Natur- und Sozialwissenschaften, – Kompetenzen hinsichtlich Qualitätssicherung und -kontrolle, – Kompetenzen, um die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen einzuschätzen, – entsprechende Handlungs- und Kommunikationskompetenz. Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Mode verfügen über Kenntnisse von politischen Prozessen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene und haben Kompetenzen in transkultureller Kommunikation. Sie sind zu ökologisch bewusstem und nachhaltigem Handeln befähigt. Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, mit der eigenen und mit anderen Kulturen und mit transkulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und mit Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS SPRACHE UND KOMMUNIKATION Die Schülerinnen und Schüler – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – können Sachverhalte adressatenbezogen und situationsgerecht darstellen und argumentieren; – verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um in Situationen des alltäglichen, beruflichen und öffentlichen Lebens sprachlich adäquat agieren und reagieren zu können; – verfügen über das nötige Textsortenwissen und können Texte mit unterschiedlichen Intentionen verfassen und adressatengerecht gestalten; – können Texte überarbeiten; – können Sprachnormen beschreiben und sie anwenden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – können die Bedeutung der inneren Mehrsprachigkeit (dh. die Fähigkeit, unterschiedliche – zB dialektale und soziale – Varietäten einer Sprache zu nutzen) und äußeren Mehrsprachigkeit beschreiben; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und interkulturell kommunizieren; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern, die einander nicht direkt verstehen, ermöglichen; – verstehen die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen; – können Informations- und Kommunikationsmedien kritisch bewerten, selbstständig nutzen und situationsgerecht einsetzen; – können bewusst mit Medien umgehen; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, evaluieren und gezielt einsetzen; – können erworbene Kompetenzen vernetzt anwenden. LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ENGLISCH Die Schülerinnen und Schüler – erreichen in Englisch das Niveau des Independent Users B2 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R
(98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden. Hören Die Schülerinnen und Schüler können – im direkten Kontakt und in den Medien Hauptaussagen und wichtige Details verstehen, wenn Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen) gesprochen wird und es um vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im alltäglichen, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet; – im eigenen Interessens- und Fachgebiet auch Fachdiskussionen verstehen; – längeren Redebeiträgen und komplexer Argumentation folgen, sofern die Thematik einigermaßen vertraut ist und der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist. Lesen Die Schülerinnen und Schüler – können selbstständig lesen, Lesestil und -tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen und geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen; – verfügen über einen großen Lesewortschatz, haben aber möglicherweise Schwierigkeiten mit seltener gebrauchten Wendungen; – können lange und komplexe Texte zu allgemeinen und berufsspezifischen Themen aus vertrauten Themenbereichen im Wesentlichen verstehen und ihnen Informationen, Gedanken, Meinungen und Haltungen entnehmen; – können rasch den Inhalt und die Wichtigkeit von Nachrichten, Artikeln, Berichten und anderen Schriftstücken zu einem breiten Spektrum von Themen erfassen und entscheiden, ob sich ein genaueres Lesen lohnt. An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – flüssig und wirkungsvoll über ein breites Spektrum von allgemeinen, kulturellen, beruflichen sowie gesellschaftlich bedeutsamen Themen sprechen; – dabei die Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen hervorheben, Standpunkte begründen und verteidigen sowie Zusammenhänge zwischen Ideen deutlich machen; – sich so spontan und fließend verständigen, dass ein Gespräch mit „Native Speakers“ ohne größere Anstrengungen auf beiden Seiten gut möglich ist; der Grad an Formalität ist den Umständen angemessen. Zusammenhängend sprechen Die Schülerinnen und Schüler können – Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets klar, geordnet und detailliert beschreiben, darstellen und präsentieren; – dabei wichtige Punkte und relevante Details hervorheben, bestimmte Aspekte genauer ausführen, einen Standpunkt erläutern und alles mit einem angemessenen Schluss abrunden; – flüssig, klar und detailliert über Erlebnisse und Erfahrungen, Ideen oder Lektüre aus dem alltäglichen, schulischen und beruflichen Umfeld berichten. Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – klare, strukturierte Texte zu verschiedenen Themen aus ihrem Interessens- und Fachgebiet verfassen; – dabei Standpunkte angemessen darstellen, Entscheidendes hervorheben sowie Informationen und Argumente aus verschiedenen Quellen zusammenführen und gegeneinander abwägen; – in schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und öffentlichen Bereich Neuigkeiten und Standpunkte mitteilen, Gedanken zu abstrakten und kulturellen Themen ausdrücken sowie Informationen geben oder erfragen; – sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken; – sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen; – die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – die textsortenadäquaten Konventionen der Gestaltung und Gliederung einhalten. Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen: 1. Linguistische Kompetenzen: Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein) Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über ein hinreichend breites Spektrum sprachlicher Mittel, um klare Beschreibungen zu geben, Standpunkte auszudrücken und etwas zu erörtern; – suchen dabei nicht auffällig nach Worten und verwenden einige komplexe Satzstrukturen. Lexikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet und in den meisten allgemeinen Themenbereichen; – können Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden; Lücken im Wortschatz können dennoch zu Zögern und Umschreibungen führen; – verwenden den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen können, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern. Grammatikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen. Phonologische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation erworben. Orthographische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen. 2. Soziolinguistische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und den betreffenden Personen gegenüber angemessen ist. 3. Pragmatische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um – Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie wirksam zwischen Sprecher- und Hörerrolle zu wechseln; – in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten. Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden. LERNERGEBNISSE DER PFLICHTGEGENSTANDES ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE Die Schülerinnen und Schüler – erreichen in der zweiten lebenden Fremdsprache das Niveau A2 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R
(98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden. Hören Die Schülerinnen und Schüler können – die Hauptaussagen und Einzelinformationen verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen) über vertraute Dinge gesprochen wird, denen man normalerweise bei der Arbeit, in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet; – kurze Erzählungen und Berichte verstehen; – im eigenen Interessens- und Fachgebiet aus berufsbezogenen Texten relevante Informationen entnehmen; – längeren Redebeiträgen folgen, sofern die Thematik vertraut ist und der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist. Lesen Die Schülerinnen und Schüler können – unkomplizierte Texte zu vertrauten allgemeinen, alltäglichen und berufsspezifischen Themen im Wesentlichen verstehen und ihnen relevante Informationen und Standpunkte entnehmen; – geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen. An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – ein breites Spektrum einfacher sprachlicher Mittel einsetzen, um die meisten Situationen des Alltags zu bewältigen; – in einfacher Form ohne Vorbereitung an Gesprächen über Themen teilnehmen, die vertraut sind, interessieren oder sich auf das alltägliche Leben beziehen (zB Familie, Hobbys, Arbeit, Reisen); – eigene Meinungen ausdrücken und Informationen austauschen. Zusammenhängend sprechen Die Schülerinnen und Schüler können – sich relativ flüssig und zusammenhängend auf unkomplizierte Weise zu Themen aus ihren Interessensgebieten äußern; – Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets beschreiben oder präsentieren, indem sie die einzelnen Punkte linear aneinanderreihen. Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen aus ihrem Interessensgebiet verfassen, indem sie einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbinden; – sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken; – sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen; – die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen. Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen: 1. Linguistische Kompetenzen: Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein) Die Schülerinnen und Schüler verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten. Lexikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen. Grammatikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. Gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation. Phonologische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar. Orthographische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt. 2. Soziolinguistische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler – können ein breites Spektrum von Sprachfunktionen realisieren und auf sie reagieren, indem sie die dafür gebräuchlichsten Redemittel benutzen und dabei zwischen formellem und informellem Register unterscheiden; – sind sich der wichtigsten Höflichkeitskonventionen bewusst und handeln entsprechend; – sind sich der wichtigsten Unterschiede zwischen den Sitten und Gebräuchen, den Einstellungen, Werten und Überzeugungen in der betreffenden Gesellschaft und ihrer eigenen bewusst und achten auf entsprechende Signale. 3. Pragmatische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um – einfache Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, mit Unterstützung des Kommunikationspartners in Gang zu halten und zu beenden; – das Wort zu ergreifen, wenn eine Situation im alltäglichen oder beruflichen Bereich es dringend erfordert; – beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten. Die Schülerinnen und Schüler können eine begrenzte Anzahl von Verknüpfungsmitteln verwenden, um eine Reihe kurzer und einfacher Einzelelemente zu einer linearen, zusammenhängenden Äußerung zu verbinden. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS NATURWISSENSCHAFTEN UND MATHEMATIK Die Schülerinnen und Schüler – haben grundlegende Kenntnisse in allen Fachbereichen des Clusters und naturwissenschaftliches Verständnis; – können fachspezifische Methoden sowie Problemlösungsstrategien praxisbezogen anwenden; – beherrschen die Fachsprache in Grundzügen und können sie situationsgerecht anwenden; – können einfache Vorgänge und Erscheinungsformen mittels Formeln, Größen und Einheiten beschreiben sowie gegebenenfalls durch einfache Modelle darstellen und erläutern; – können einfache Untersuchungsmethoden sinnvoll anwenden bzw. Experimente planen, durchführen und mit geeigneten Mitteln dokumentieren; – können das erworbene Wissen einordnen und Konsequenzen abschätzen; – können fachbezogene Inhalte präsentieren sowie eigene Standpunkte darlegen und begründen; – können ihr kreatives Potenzial in Einzel- und Teamarbeit aufgabenadäquat einsetzen. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS GESELLSCHAFT UND KULTUR Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen und Phänomene reflektieren; – formal ästhetische Charakteristiken und historische Ereignisse einer Epoche zuordnen; – mit unterschiedlichen Kulturen und Wertvorstellungen im Sinne einer demokratischen Grundhaltung respektvoll umgehen; – sich mit der gesellschaftlichen und kulturellen Vielfalt im Sinne eines gemeinsamen Europas auseinandersetzen; – sich in der Kunst- und Kulturlandschaft Österreichs orientieren; – Ideen und Handlungen sachlich begründen, hinterfragen und diskutieren; – die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten und richtig zitieren; – die für den jeweiligen Bereich erforderliche Fachsprache korrekt anwenden; – bewusst mit Medien umgehen. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS WIRTSCHAFT Die Schülerinnen und Schüler können – die Wirtschaft und ihre Rahmenbedingungen als positiv und aktiv gestaltbaren Teil der Gesellschaft wahrnehmen und zu einer lebenswerten, demokratischen und kooperativen Gemeinschaft beitragen; – internationale und nationale wirtschaftliche und räumliche Zusammenhänge erklären; – politische und wirtschaftliche Konzepte sowie Modelle und Positionen kritisch einschätzen und hinterfragen; – die Zusammenhänge sozialer, ökologischer und ökonomischer Nachhaltigkeit verstehen und danach handeln; – in ihren verschiedenen Rollen (Unternehmerin und Unternehmer, Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer, Konsumentin und Konsument usw.) verantwortungsbewusst agieren sowie die Konsequenzen ihres Handelns einschätzen und reflektieren; – wirtschaftliche Sachverhalte strukturieren und lösungsorientiert bearbeiten; – wirtschaftliche und politische Informationen (Medienberichte usw.) verstehen und kommunizieren; – branchenspezifische Informations- und Kommunikationstechnologien effizient nutzen sowie verantwortungsbewusst und rechtskonform einsetzen. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS PRODUKTENTWICKLUNG UND PRODUKTION Die Schülerinnen und Schüler können – die fachtheoretischen und fachpraktischen Grundlagen der Berufsfelder der Mode- und Textilbranche nennen; – Aufgaben aus den einschlägigen Berufsfeldern unter Anwendung von Fachkenntnissen und Fertigkeiten selbstständig oder im Team einschließlich Planung und Organisation durchführen sowie die Ergebnisse bewerten und evaluieren; – relevante Gesetze und Vorschriften anwenden; – Arbeitsprozesse anleiten und begleiten; – Instrumente der Arbeitsorganisation, Methoden des Zeitmanagements und branchenspezifische Software adäquat einsetzen; – die Bedeutung der Qualitätssicherung erkennen und entsprechende Maßnahmen anwenden; – die Fachsprache richtig anwenden; – Aufgaben und Verantwortung entsprechend der beruflichen Position übernehmen; – Aufgaben sorgfältig und verlässlich unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Ressourcen erledigen; – die Bedeutung von Leistungsbereitschaft und Durchhaltevermögen einschätzen; – ihre Fähigkeiten im Team einbringen und weiter entwickeln sowie Feedback geben und annehmen; – kreativ, flexibel und lösungsorientiert arbeiten sowie die Qualität ihrer Leistung wahrnehmen und einschätzen; – sich mit zeitgenössischen Tendenzen kritisch auseinandersetzen; – theoretisches Fachwissen in die Praxis umsetzen und weiterentwickeln sowie ihre Kenntnisse und Fertigkeiten vernetzt einsetzen. LERNERGEBNISSE DER SCHULAUTONOMEN VERTIEFUNGEN Die Schülerinnen und Schüler können – schöpferische, unkonventionelle Lösungen finden sowie offene Denkweisen zur Förderung der Fantasie und Kreativität anwenden; – auf den Grundlagen des Stammbereiches aufbauend tiefergehende Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben, anwenden und vernetzen; – Aufgaben des Managements wahrnehmen, umsetzen und bewerten; – theoretische Grundlagen selbstständig und im Team praktisch anwenden und analysieren; – Projekte planen, durchführen, dokumentieren und analysieren; – berufliche Kontakte aufbauen, pflegen und nutzen; – Selbstorganisation und Zeitmanagement anwenden; – die Ergebnisse der Gestaltungsprozesse in zeitgemäßer Form dokumentieren und präsentieren. III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen: Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten. Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen. Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel: Es muss pro Jahrgang maximal 1. schulautonome Vertiefung festgelegt werden. Die Gesamtwochenstunden im Pflichtgegenstand „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ können schulautonom im Ausmaß von mindestens 39 bis maximal 40 Wochenstunden festgelegt werden. Die Gesamtwochenstunden im Pflichtgegenstand „Unternehmensmanagement“ können schulautonom im Ausmaß von mindestens 2 bis maximal 3 Wochenstunden festgelegt werden. Die Gesamtwochenstunden der schulautonomen Vertiefung können schulautonom im Ausmaß von mindestens 10 bis maximal 12 Wochenstunden festgelegt werden. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände sind jeweils auf das Mindestwochenstundenausmaß ausgelegt. Bei höherem Wochenstundenausmaß sind vertiefende bzw. erweiternde Kompetenzen zu vermitteln. Die gegebenenfalls frei werdenden maximal 4 Wochenstunden sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen: 1. Entweder – müssen innerhalb der Cluster bis zu 2 neue Pflichtgegenstände mit mindestens je 2 Wochenstunden eingeführt werden und/oder – muss das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“) und/oder der Verbindlichen Übung erhöht werden. 2. Stundenerhöhungen sind grundsätzlich nur in ganzen Jahreswochenstunden möglich. Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Jahrgängen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern eines Jahrganges verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten. Dh., die Pflichtgegenstände sind möglichst ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen. Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung in den einzelnen Jahrgängen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung von 185 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden. Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Lernergebnisse des Clusters schulautonom festzulegen. Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände oder der Verbindlichen Übung erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenzen). Ist der Unterrichtsgegenstand einem Cluster zugeordnet, so sind die Lernergebnisse des Clusters zugrunde zu legen. Pro Jahrgang kann nur 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Jahrgängen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal 3 Varianten. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde. Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (I. bis V. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten. Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes: Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht: Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind. Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL): Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“, „Zweite lebende Fremdsprache“ und eine allenfalls schulautonom eingeführte weitere lebende Fremdsprache) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Jahrgängen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. „Zweite lebende Fremdsprache“ bzw. mit der schulautonom eingeführten lebenden Fremdsprache zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 16 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz. IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen. Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw. Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Unterrichtsqualität: Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht. Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes. Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen. Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen. Unterrichtsplanung: In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten: – Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Lernergebnisse der Cluster und die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie gegebenenfalls vorhandene Bildungsstandards. – Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrenden einer Klasse oder des Bildungsganges bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein. – Die Koordination erfordert organisatorische Rahmenbedingungen, die herzustellen sind. – Die Individualität der Lernenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Lernenden ausgegangen werden, um sicher zu stellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten). – Der Unterricht ist auf den Kompetenzerwerb auszurichten, wobei die Kompetenzen über die Schulstufen und Semester systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen. – In die Unterrichtsgestaltung sind nach Möglichkeit situative Aufgabenstellungen einzubauen, die der beruflichen Realität entnommen und methodisch aufbereitet werden. Dadurch soll die Identifikation der Lernenden mit berufsrelevanten Funktionen und ihre Handlungsfähigkeit entwickelt und gefördert werden. – Wesentlich sind die Vermittlung von Fachwissen sowie die Förderung der Entwicklung von Werthaltungen und Schlüsselkompetenzen. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Der Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Lernenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken. – Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis-Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Lernenden fördert das Gelingen dieses Transfers. – Um alle Lernenden zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können, empfiehlt sich am Beginn des I. Jahrgangs die Durchführung von Projektunterricht oder Schulveranstaltungen, die der Sicherung grundlegender sozialer und personaler Kompetenzen (zB Teambildung, Eigenverantwortlichkeit, Lernen, gewaltfreie Kommunikation) dienen. – Fehler sind möglichst als förderliche Lernanlässe zu nutzen. Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen sind dabei zu nützen. Die zur Verfügung stehenden Diagnoseinstrumente sind als Lernstandserhebungen und Lernfortschrittsanalysen, insbesondere aber als Ausgangspunkt für die Planung weiterer Lernphasen einzusetzen. – Auf den Erwerb von Präsentations- und Medienkompetenz ist besonderes Augenmerk zu legen. – Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben. – Den Lernenden sollen weiters Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie im Sinne einer individuellen Bildungsplanung nationale und internationale Zertifikate erworben werden können. – Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden, sind im Unterricht und abhängig von den Aufgabenstellungen auch in Prüfungssituationen zu verwenden. – In allen Gegenständen ist Wert auf die Anwendung einfacher wissenschaftlicher Arbeitstechniken zu legen. Die Notwendigkeit wissenschaftlicher Redlichkeit beim Verfassen eigener Arbeiten ist zu beachten und einzufordern. Für die Vorbereitung auf die Diplomarbeit sind Methoden der wissenschaftlichen Informationsgewinnung, eine Einführung in die Grundzüge des wissenschaftlichen Arbeitens und eine korrekte Zitierweise von schriftlichen Quellen in allen betroffenen Unterrichtsgegenständen zu lehren und zu beachten. – Der Unterricht in sprachheterogenen Klassen stellt erhöhte Anforderungen an Lehrende und Lernende, die in gemeinsamer Verantwortung wahrzunehmen sind. Interkulturelles Lernen verbessert die Fähigkeit der Lernenden zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen und ist eine Chance zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft. – Sprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrkräfte verantwirtlich. Lernende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern. – Um gesellschaftlichen und globalen Entwicklungen Rechnung zu tragen, ist die Verwendung der Fremdsprache als Arbeitssprache oder Integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL) anzustreben. Integriertes Fremdsprachenlernen und -lehren hat so zu erfolgen, dass sowohl im fachlichen als auch im sprachlichen Bereich die Lernenden bei der Herausbildung von Wissen und Fähigkeiten einerseits, als auch sprachlicher und kommunikativer Kompetenzen andererseits unterstützt werden. Didaktische Grundsätze der Pflichtgegenstände Englisch und Zweite Lebende Fremdsprache : – Die Entwicklung fremdsprachlicher Kompetenzen erfolgt auf Basis jener Kompetenzen, über die die Lernenden im Deutschen sowie gegebenenfalls in ihrer Erstsprache verfügen. – Ziel des Unterrichts ist der Aufbau einer mehrsprachigen Kompetenz, zu der alle Sprachkenntnisse und Spracherfahrungen beitragen. Deshalb kommt sprachenübergreifenden Ansätzen besondere Bedeutung zu. – Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Erweiterung der sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erfahren werden kann. – Die verschiedenen Kompetenzbereiche (Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben, Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires) sind vernetzt zu entwickeln. – In allen Gegenständen sind authentische fremdsprachige Materialien und Impulse (besonders in englischer Sprache) zu nutzen. – Im Sinne der gelebten Internationalität sollen Auslandskontakte wie Praktika, Schulpartnerschaften, internationale Projekte usw. gefördert werden. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften : Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) ist durchgängig in den Unterricht zu integrieren. Die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Disziplinen der Naturwissenschaften werden durch unterschiedliche Methoden sichtbar gemacht und ermöglichen so eine ganzheitliche Wahrnehmung. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik: Grundlage bilden die Bildungsstandards BHS Angewandte Mathematik mit den Inhaltsbereichen Zahlen und Maße, Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik und den Handlungsbereichen Argumentieren und Kommunizieren, Operieren und Technologieeinsatz, Interpretieren und Dokumentieren, Modellieren und Transferieren. Bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung ist insbesondere auf praxisbezogene Aufgabenstellungen und die Förderung folgender Kompetenzen der Lernenden zu achten: – Kenntnisse der grundlegenden, allgemeinen mathematischen Strukturen, – selbstständiges logisches Denken, – Modellieren von sprachlich formulierten Problemen mit Hilfe von Gleichungen, Funktionen oder grafischen Darstellungen sowie – Durchführung von allgemeinen Rechenverfahren mit Schritt-für-Schritt-Analysen. Es sind moderne Technologien einzusetzen. Didaktische Grundsätze des Clusters Wirtschaft: Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für – betriebswirtschaftliche, regionale und globalwirtschaftliche Mechanismen und volkswirtschaftliche Zusammenhänge und – deren Auswirkungen auf das Lebensumfeld (einschließlich der Chancen von Frauen und Männern). Im Mittelpunkt steht – die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für Zusammenhänge, – die Fähigkeit zur Einordnung des Gelernten in ein Gesamtsystem und dessen Transfer auf neue Anforderungen bzw. geänderte Rahmenbedingungen, – die praktische Nutzung der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten und – die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation. Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Lernenden ist die multidimensionale Verantwortung von Führungskräften in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken: Auf organisatorische Besonderheiten des Pflichtgegenstandes „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Unternehmensmanagement: Durch die Fächerverbindung aller Unterrichtsgegenstände mit dem Unterrichtsgegenstand „Unternehmensmanagement“ wird dem unternehmerischen Denken (Entrepreneurship Education) besonders Rechnung getragen. Dabei ist die Zusammenarbeit mit und die Nutzung der Ressourcen der Cluster „Wirtschaft“ und „Produktentwicklung und Produktion“ von größter Bedeutung. Wesentlich ist auch die Zusammenarbeit mit der jeweiligen schulautonomen Vertiefung. Kooperationen mit Betrieben sowie Expertinnen und Experten sind im Rahmen der Möglichkeiten vorzusehen. Zur Festigung und Vernetzung der in den unterschiedlichen Clustern erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten werden verschiedene komplexe, handlungsorientierte und schülerzentrierte Methoden angewendet. Wesentlich sind dabei die Einrichtung einer betrieblichen Struktur und die Einbettung des gesamten Unterrichts in „Unternehmensmanagement“ in einen unternehmerischen Kontext. Durch die Planung und Durchführung vor allem realer aber auch die Realsituation simulierender Aufträge ist den Lernenden Gelegenheit zur Durchführung von facheinschlägigen praktischen und organisatorischen Tätigkeiten zu geben. Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Lernenden – Problemstellungen unter ökonomischen, ökologischen und sozialen Gesichtspunkten bearbeiten können, – das bisher erworbene Wissen praktisch anwenden können, – prozess- und ergebnisorientiert unter Berücksichtigung von Projektmanagementtools arbeiten können, – Aufgaben genau, formal richtig und termingerecht bearbeiten können, – betriebliche Abläufe und Strukturen kennen lernen, – Abläufe und Ergebnisse im Sinne eines kontinuierlichen Qualitätsmanagements reflektieren können, – Situationen analysieren, Strukturen und Lösungswege erkennen, – moderne Technologien nutzen, – Entscheidungen treffen, – kommunikations- und teamfähig arbeiten, – eigenverantwortlich lernen und für das eigene Handeln Verantwortung übernehmen, – Führungsaufgaben übernehmen, – ihre Rolle im Arbeitsleben und in Hierarchien kennen lernen, – ihre persönlichen Möglichkeiten und Grenzen erfahren können. Dazu ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten. Die Absprache mit den Lehrenden anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten wird dringend empfohlen. Im Bedarfsfall sind eine gute organisatorische (stundenplantechnische) Abstimmung mit anderen einschlägigen Pflichtgegenständen und die Nutzung der Möglichkeit der Blockung empfehlenswert. Die Auswahl der Handlungs- und Lernanlässe hat sich an den Berufsbildern und an der speziellen Ausprägung der Schulen für Mode zu orientieren. Um eine rechtzeitige Planung der entsprechenden Lehrfächerverteilung zu ermöglichen, sind diese im Regelfall bereits spätestens am Ende des vorhergehenden Unterrichtsjahres festzulegen. Didaktische Grundsätze der Verbindlichen Übung Persönlichkeitsentwicklung: In der Verbindlichen Übung ist vor allem Wert auf die konkrete Anwendung und die unmittelbare Nutzung der zu entwickelnden Kompetenzen im Klassenverband (zB im Rahmen eines Klassenrates) zu legen, die theoretische Vermittlung von Inhalten ist auf das Wesentliche zu beschränken. Unterrichtsmethoden: Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Experten Wissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen. Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen: – Lernsettings sind so zu gestalten, dass die Lernenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können. – Individuelle Begabungen und Potenziale sind unabhängig von vorgefassten Bildern, Zuschreibungen und familiären Rahmenbedingungen zu fördern. – Formen des gegenseitigen Unterstützens durch Schülerinnen und Schüler (Tutoring) sollen Lern- und Reflexionsprozesse fördern. – Durch offene Lernformen ist die Problemlösungskompetenz der Lernenden zu fördern, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. Gleichzeitig sind sie zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise in Einzel- und besonders Teamarbeit zu befähigen. – Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (Projekte, Fallstudien, Fachpraxis und Simulationen) führen die Lernenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln. – Ein Bezug zum fachpraktischen Unterricht ist in möglichst vielen Unterrichtsgegenständen herzustellen. – Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis tragen dazu bei, den Lernenden Einblick in die komplexen Zusammenhänge berufsspezifischer Abläufe zu geben. – Der Besuch kultureller Veranstaltungen und kultureller Institutionen motiviert die Lernenden zur Beschäftigung mit Kunst und Kultur. – Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sollen verschiedene Medien eingesetzt werden, um den Lernprozess zu unterstützen und die erforderliche Medienkompetenz aufzubauen. Die Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien sowie elektronischen Kommunikationsformen soll die Unterrichtsorganisation unterstützen und ergänzen. – Der Vertiefung ausgewählter Lerninhalte und dem Training grundlegender Fertigkeiten ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Behandlung vielfältiger Inhalte zu geben. Besonderer Wert ist dabei auf die Vermittlung der Methoden des jeweiligen Faches zu legen, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. – In allen Unterrichtsgegenständen ist die Dokumentation und Reflexion des stufenweisen Kompetenzerwerbs und damit die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung durch die Lernenden durch geeignete Methoden (zB Portfolio, Lerntagebuch) zu fördern. Unterrichtsorganisation: Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen. Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Jahrgang mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage: – Unterrichtsgegenstände, in denen häufig mit Arbeitsaufträgen im Sinne des kooperativen offenen Lernens gearbeitet wird, – organisatorische Aneinanderreihung inhaltlich verbundener Unterrichtsgegenstände, zB aus dem Cluster Wirtschaft, zur verstärkten Vernetzung der Lerninhalte, – Unterrichtsgegenstände, in denen fächerübergreifende Projekte und/oder themenzentrierter Unterricht geplant sind (zB „Unternehmensmanagement“), – Unterrichtsgegenstände, die sich besonders für eine Zusammenarbeit mit dem Gegenstand „Unternehmensmanagement“ eignen. Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicherzustellen. Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt im Pflichtgegenstand „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten. Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten. Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung. Im Hinblick auf die gemeinsame schriftliche Klausur im Prüfungsgebiet “Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ sind insbesondere im IV. und V. Jahrgang die Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement“ sowie „Rechnungswesen“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden. Pflichtpraktikum: Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Betriebskategorie und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können. Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten. Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind. Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen. Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen. Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten. Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor, Fachvorständin und Fachvorstand sowie die Lehrenden der Schule ist im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung. V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT a) Katholischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014 . b) Evangelischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung. c) Altkatholischer Religionsunterricht Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden. d) Islamischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 . e) Israelitischer Religionsunterricht Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden. f) Neuapostolischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006 . g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 . h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988 . i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011 . j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 k) Buddhistischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 . l) Freikirchlicher Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 . m) Alevitischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 89/2015 . VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände A.1. Stammbereich
1. ETHIK
Bildungs- und Lehraufgabe Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab. Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten. In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren. Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile. Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie. Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück. Zentrale fachliche Konzepte Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt. Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive: Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft. Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen. Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert. Didaktische Grundsätze Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden: Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen. Diskursorientierung Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen. Diversitätsgebot Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind. Fachdidaktische Aufbereitung Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen. Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann. Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden. Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden. Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und – sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen. Analysieren und Reflektieren Die Schülerinnen und Schüler können – ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und – Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren. Argumentieren und Urteilen Die Schülerinnen und Schüler können – moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und – Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen. Interagieren und Sich-Mitteilen Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und – Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen. Handlungsoptionen entwickeln Die Schülerinnen und Schüler können – durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und – die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen. Lehrstoff Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten. In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. I. Jahrgang (1. und 2. Semester) Grundlagen: Philosophische Ethik und Menschenrechte Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung; Grundrechte, Kinderrechte Soziale Beziehungen Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft, Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur Glück Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung Sucht und Selbstverantwortung Suchtprävention, Abhängigkeit, die Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft Natur und Wirtschaft Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik Religion und Weltanschauung Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich; Religion und Staat II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Prinzipien normativer Ethik Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit Medien und Kommunikation Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation Judentum, Christentum, Islam Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Umgang mit Tieren Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz Liebe, Sexualität, Beginn des Lebens Sex und Gender; Moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität; Reproduktion Konflikte und Konfliktbewältigung Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Grundkonzepte der Ethik Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten Entwicklung und aktuelle Situation; Diversität und Diskriminierung: Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen Krankheit und Gesundheit, Ende des Lebens Ärztliches und pflegerisches Berufsethos; gesundheitliche Aspekte des Sports; Umgang mit Alter, Sterben und Tod 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Identitäten und Moralentwicklung Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung Wirtschaft und Konsum Markt und Moral, Unternehmensethik, Konsumverhalten Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Positionen und Begriffe der Ethik Diskursethik, ethischer Relativismus, Verantwortungs- und Gesinnungsethik Moral und Recht Naturrecht und Positives Recht, Strafrecht und Rechtsordnung, Recht auf Widerstand, Zivilcourage, Recht und Gerechtigkeitskonzepte Sport Erlebnisorientierte Dimension, ergebnisorientierte Verpflichtung, Doping, Fairness, Events und Mediatisierung 8. Semester– Kompetenzmodul 8: Religions- und Moralkritik Atheismus, Agnostizismus, kritische Religiosität; Esoterik und neue religiöse Bewegungen; Spiritualität Technik und Wissenschaft Verantwortung der Wissenschaften, Technikfolgenabschätzung und -bewertung, Trans- und Posthumanismus Schultypenspezifische Vertiefung In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. V. Jahrgang– Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Positionen und Begriffe der Ethik Fähigkeitenansatz – gutes Leben, feministische Ethik Krieg und Frieden Ursachen von Krieg und Terrorismus, Theorien des gerechten Krieges, aktive Friedenssicherung, Völkerrecht, Frieden und Gerechtigkeit Schultypenspezifische Vertiefung In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. 10. Semester: Humanismus Säkulare Gesellschaft, humanistische Lebensgestaltung 2. SPRACHE UND KOMMUNIKATION 2.1. DEUTSCH I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können grundlegende Sprachnormen beschreiben und anwenden; – können Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkennen, bestimmen und korrekt anwenden; – können grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden; – können gängige Fremdwörter verstehen und richtig anwenden; – können das wesentliche Fachvokabular anwenden; – können einfache Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Informationen ordnen und wiedergeben; – können Fragen verständlich und angemessen in Standardsprache formulieren und beantworten; – können einfache Sachverhalte berichten, zusammenfassen, erzählen und erklären; – können sinnerfassend lesen; – können Texte mit unterschiedlichen Intentionen und adressatengerecht verfassen und gestalten; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können eigene Texte planen, schreiben und überarbeiten; – können wesentliche Merkmale von Gattungen erfassen; – können grundlegende Merkmale der Medien beschreiben und den eigenen Medienkonsum hinterfragen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Wortarten, Satzglieder und Satzarten. Grundlegende Regeln der Zeichensetzung. Grundlegende Regeln der Rechtschreibung. Gängige Fremdwörter. Wesentliches Fachvokabular. Zuhören und Sprechen: Aktives Zuhören. Fragen in Standardsprache. Einfache Sachverhalte. Erkennen einfacher para- und nonverbaler Äußerungen. Lesen: Lesetechniken und -strategien. Herausfiltern von Einzelinformationen. Erfassen der wichtigsten Inhalte. Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen. Textsortenwissen (Meldung, Bericht, einfaches Protokoll; Gebrauchsanweisung; fiktionale Texte). Schreiben: Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten. Informieren und Dokumentieren. Textsortenwissen (Mitschrift in Stichwörtern, einfaches Protokoll, Bericht, Beschreibung, einfache Zusammenfassung und Inhaltsangabe; Brief und Erzählung). Reflexion: Reflexion über die Lebenssituation. Grundlegende literarische Gattungen anhand von Beispielen. Medienkonsum. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können Stellungnahmen abgeben und einfache Argumente formulieren; – können Sprachnormen beschreiben und anwenden; – verstehen wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter und können diese anwenden; – können Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext erkennen und verwenden; – können weitgehend sicher rechtschreiben und Satzzeichen richtig setzen; – können Redeabsichten wahrnehmen; – können einfache Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Informationen aus elektronischen Medien und Texten entnehmen, gliedern und wiedergeben; – können Texte mit unterschiedlichen Intentionen und adressatengerecht verfassen und gestalten; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben; – können Argumente ordnen, Texte planen, schreiben und überarbeiten; – können wesentliche Merkmale literarischer Gattungen erfassen; – können grundlegende Merkmale der Medien und ihre Funktionen erläutern. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter. Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext. Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext. Rechtschreibung, Satzzeichen. Zuhören und Sprechen: Wahrnehmen von Redeabsichten. Einfache Argumente. Kerninformationen aus Medien. Lesen: Entnahme wesentlicher Informationen aus Texten. Herausfiltern von Detailinformationen. Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten). Schreiben: Planen von Texten und Ordnen von Argumenten. Schreiben und Überarbeiten von Texten. Textsortenwissen (Charakteristik; Exzerpt, Kurzfassung). Reflexion: Erkennen literarischer Textsorten an Beispielen. Medien und ihre Funktionen. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können Inhalte präsentieren und vor Publikum sprechen; – können an Diskussionen teilnehmen; – können Stellungnahmen abgeben und einfache Argumente formulieren; – können Sprachnormen beschreiben und anwenden; – können wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter verstehen, schreiben und anwenden; – können Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext erkennen und verwenden; – können weitgehend sicher rechtschreiben und Satzzeichen richtig setzen; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen; – können sprachliche Varietäten des Deutschen erkennen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinander setzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben und kommentieren; – können Texte adressatengerecht planen, schreiben und überarbeiten; – können wesentliche Merkmale literarischer Gattungen erfassen; – können literarische Textsorten, Stoffe und Motive an Beispielen erkennen; – können die Funktionen von Medien erläutern. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter. Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext. Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext. Rechtschreibung und Satzzeichen. Sprachliche Varietäten des Deutschen. Zuhören und Sprechen: Stellungnahme und Formulierung einfacher Argumente. Diskussion. Kurzpräsentationen. Lesen: Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz. Einfache nichtlineare Texte (Grafiken und Tabellen). Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten). Schreiben: Planung von Texten und Ordnen von Argumenten. Schreiben und Überarbeiten von Texten. Textsortenwissen (einfache argumentative Texte, zB Stellungnahme; Leserbrief). Einfache nichtlineare Texte. Reflexion: Literarische Textsorten, Stoffe und Motive. Medien und ihre Funktionen. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können Inhalte präsentieren und vor Publikum sprechen; – können Sprachnormen beschreiben und anwenden; – können berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter verstehen, schreiben und anwenden; – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen und sprachliche Varietäten erkennen und vergleichen; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können grundlegende rhetorische Mittel erkennen und bewusst einsetzen; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte analysieren; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – können Argumente formulieren, ordnen und für kohärente Texte nutzen; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare und nichtlineare Texte lesen, beschreiben und analysieren; – können Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können einfache Regeln der Textinterpretation anwenden; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität und Konzepte von Realität äußern; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben; – können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Medien zielorientiert nutzen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter. Textsortenadäquater Stil. Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte). Zuhören und Sprechen: Kommentieren und Appellieren. Grundlegende rhetorische Mittel. Lesen: Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz. Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte. Nichtlineare Texte. Schreiben: Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten). Strukturierung von Argumenten. Lineare und nichtlineare Texte. Textsortenwissen (Motivationsschreiben, einfache textgebundene Erörterung). Reflexion: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Einfache Regeln der Textinterpretation. Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Aufklärung anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medien als Informationsquellen. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können komplexere Inhalte auch mit Medienunterstützung präsentieren und vor Publikum sprechen; – können Sprachnormen anwenden; – können berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter verstehen, schreiben und anwenden; – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen und beschreiben; – können sprachliche Varietäten erkennen und vergleichen und kennen ausgewählte historische Entwicklungen; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte analysieren; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare und nichtlineare Texte lesen, beschreiben und analysieren; – können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität und Konzepte von Realität äußern; – können einfache Regeln der Textinterpretation anwenden; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben; – können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Medien zielorientiert nutzen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter. Verwendung eines textsortenadäquaten Stils. Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte); historische Entwicklungen an Beispielen. Zuhören und Sprechen: Präsentationen mit Medienunterstützung. Lesen: Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz. Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte. Textsortenwissen (komplexe meinungsbetonte journalistische Textsorten). Schreiben: Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten). Strukturierung von Argumenten. Komplexere argumentative Texte. Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Schreiben (zB Appell). Textsortenwissen (textgebundene Erörterung, Empfehlung). Reflexion: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Einfache Regeln der Textinterpretation. Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Klassik anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medien als Informationsquellen. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können komplexere Inhalte präsentieren und vor Publikum sprechen; – können Informationen unter Einbeziehung moderner Kommunikationstechnologie vermitteln; – können Sprachnormen anwenden; – können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert verwenden; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Informationen entnehmen, gliedern und wiedergeben; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare und nichtlineare Texte lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren; – können fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und kommentieren; – können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben; – können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen; – können Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren beschreiben. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Stil und Wortschatz. Zuhören und Sprechen: Adressatenorientiert und anlassbezogenes Sprechen. Vermittlung von Informationen. Lesen: Vergleichendes Lesen. Wesentliche Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten. Textsortenwissen (komplexe Textsorten). Schreiben: Lineare und nichtlineare Texte. Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Textsortenwissen (Kommentar; Zusammenfassung aus mehreren Quellen; Textanalyse). Reflexion: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zum Realismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medien als Informationsquellen. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen; – können Sprachnormen anwenden; – können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert verwenden; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede reflektieren; – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen und beschreiben; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – können Texte mit unterschiedlichen Intentionen und adressatengerecht verfassen und gestalten; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben, analysieren, kommentieren und interpretieren; – können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben; – können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen; – können Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren beschreiben. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Stil und Wortschatz. Zuhören und Sprechen: Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen. Vermittlung von Informationen. Lesen: Vergleichendes Lesen. Wesentliche Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten. Textsortenwissen (komplexe Textsorten). Schreiben: Lineare und nichtlineare Texte. Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Textsortenwissen (Offener Brief, Interpretation). Reflexion: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zum Expressionismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medien als Informationsquellen. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen; – können rhetorische Mittel beurteilen und bewusst einsetzen; – können Gespräche moderieren; – können Sprachnormen beschreiben und anwenden; – können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert variieren; – können über den eigenen und fremden Sprachgebrauch reflektieren; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben, analysieren, kommentieren und interpretieren; – können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben; – können Texte der deutschsprachigen Literatur eigenständig lesen, interpretieren, einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen; – können Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren beschreiben. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Variation in Stil und Wortschatz. Eigener und fremder Sprachgebrauch. Zuhören und Sprechen: Rhetorische Mittel. Moderation von Gesprächen. Lesen: Synchron und diachron vergleichendes Lesen. Schreiben: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Rhetorische Mittel. Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für Meinungsrede). Textsortenüberblick. Reflexion: Literatur bis zur Gegenwart. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medienkritik. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen; – können rhetorische Mittel beurteilen und bewusst einsetzen; – können Gespräche moderieren; – können Sprachnormen beschreiben und anwenden; – können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert variieren; – können über den eigenen und fremden Sprachgebrauch reflektieren; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben, analysieren, kommentieren und interpretieren; – können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben; – können Texte der deutschsprachigen Literatur eigenständig lesen, interpretieren, einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen; – können Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren beschreiben. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Variation in Stil und Wortschatz. Eigener und fremder Sprachgebrauch. Zuhören und Sprechen: Rhetorische Mittel. Lesen: Synchron und diachron vergleichendes Lesen. Schreiben: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Rhetorische Mittel. Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für Meinungsrede). Reflexion: Literatur bis zur Gegenwart. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medienkritik. Schularbeiten: I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten. II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester. IV. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester. V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten. 2.2 ENGLISCH I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird; – können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und einfache Geschichten verstehen; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw., in denen auch Gefühle, Wünsche und Erlebnisse beschrieben werden; – können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können auf sehr einfache Art ihre Meinung ausdrücken; – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler: zB Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Tagesablauf, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Kleidung, Schule, Einkaufen, Berufe. Mündliche und schriftliche Kommunikation: zB Email, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Gespräche, Dienstleistungsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung. Alltagstexte: zB Anzeigen, Informationsbroschüren, Speisekarten, Gebotsschilder. Einfache Formulare: zB Anmeldezettel im Hotel oder bei der Einreise, Anmeldung zu einem Kurs oder einer Veranstaltung, Log-in auf einer Webseite. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und einfache Geschichten verstehen; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einfachen Situationen der Arbeitswelt; – können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können auf einfache Art ihre Meinung ausdrücken; – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler und einfache gesellschaftliche und berufliche Themen: zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Reisen, Wohnen, Bildung, Gesundheit, Einkaufen, Mode und Bekleidung. Mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Einfache Telefonate. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und einfache Geschichten verstehen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einfachen Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können sich in einfachen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine unkomplizierte, detaillierte Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können ihre Meinung ausdrücken und auf einfache Art begründen; – können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler und einfache gesellschaftliche und berufliche Themen: zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Reisen, Wohnen, Bildung, Ernährung, Einkaufen, Mode und Bekleidung. Mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB einfache Diskussionen). Mündliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt: zB im Einzelhandel. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einfachen Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen einfachen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuelles Geschehen geht; – können sprachliche Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine unkomplizierte, detaillierte Beschreibung über verschiedenen vertraute Themen geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, einfache Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt); – können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen: zB Mode, Kunst und Kultur, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Kulturen und Gesellschaften des englischsprachigen Raums, Reisen, Gesundheit, Arbeitswelt, Medien. Mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB kurze argumentative Texte, einfache Diskussionen). Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt: zB Mode und Bekleidung, Handel. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen, einfache Grafiken verstehen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einfachen Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuelles Geschehen geht, – können sprachliche Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, einfache Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt); – können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – können kulturelle und gesellschaftliche Besonderheiten des eigenen Landes identifizieren, diese beschreiben und präsentieren; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen: zB Mode, Kunst und Kultur, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Kulturen und Gesellschaften des englischsprachigen Raums, Reisen, Gesundheit, Arbeitswelt, Medien. Mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB Email, Leserbrief, Artikel, Diskussion). Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt: zB Anfrage, Einladung, unkomplizierte Telefonate. Einfache Grafiken. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen klar strukturierte Vorträge und Präsentationen; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos in einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können Grafiken verstehen und in Zeitungsartikeln zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in vielen unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuelles Geschehen geht; – können eine Reihe sprachlicher Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einer Reihe von vertrauten Themen Standpunkte darlegen sowie durch relevante Erklärungen und Argumente begründen; – können vorbereitete, unkomplizierte Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf einfache Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer adäquat reagieren; – können detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über eine Reihe von Strategien zum Spracherwerb; – können kulturelle und gesellschaftliche Besonderheiten des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren und diese beschreiben und präsentieren; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Kunst und Kultur als Inspirationsquellen, kulturelle Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Modeindustrie, Modemarketing, Modetrends, Lifestyle, Mode und Design in der Gesellschaft. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt): zB einfache Handelskorrespondenz und Telefonate (Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Bewerbung und Motivationsschreiben. Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Diskussion, Präsentation). Einholen von Informationen und Meinungen (zB Interview, Befragung). Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Newsletter, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Anleitung, Proposal usw. Informationsgespräch, Stilberatungsgespräch, Videokonferenz, Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie Modemessen, Moderation von Veranstaltungen wie Modenschauen, Kollektionspräsentation, Beschreibung von Arbeitsabläufen usw. Beschreiben und Kommentieren von Grafiken. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – verstehen klar strukturierte Vorträge und Präsentationen; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos in einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – können Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können Grafiken verstehen und in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen und Standpunkte erfassen; – können längere Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen, sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen klar formulierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können mit Medien bewusst umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen; – können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf unkomplizierte Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer adäquat reagieren; – können detaillierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden sowie die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über eine Reihe von Strategien zum Spracherwerb; – können kulturelle und gesellschaftliche Besonderheiten des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren, beschreiben und präsentieren; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Kunst und Kultur als Inspirationsquellen, kulturelle Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Modeindustrie, Modemarketing, Modetrends, Lifestyle, Mode und Design in der Gesellschaft. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt): zB einfache Handelskorrespondenz und Telefonate (Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Bewerbung und Motivationsschreiben. Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Diskussion, Präsentation). Einholen von Informationen und Meinungen (zB Interview, Befragung). Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Newsletter, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Anleitung, Proposal usw. Informationsgespräch, Stilberatungsgespräch, Videokonferenz, Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie Modemessen, Moderation von Veranstaltungen wie Modenschauen, Kollektionspräsentation, Beschreibung von Arbeitsabläufen usw. Beschreiben und Kommentieren von Grafiken. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen inhaltlich und sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen; – verstehen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über ein breites Spektrum an vertrauten Themen und können dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – können selbstständig lesen sowie Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an allgemeinen und berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen; – können lange und komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können mit Medien bewusst umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und deren Bedeutung hervorheben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen; – können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer flüssig und spontan reagieren; – können klare und strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – kennen die Bedeutung der inneren und äußeren Mehrsprachigkeit; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – erkennen die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Kunst und Kultur als Inspirationsquellen, kulturelle Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Modeindustrie, Modemarketing, Modetrends, Lifestyle, Mode und Design in der Gesellschaft. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt): zB einfache Handelskorrespondenz und Telefonate (Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Bewerbung und Motivationsschreiben. Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Diskussion, Präsentation). Einholen von Informationen und Meinungen (zB Interview, Befragung). Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Newsletter, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Anleitung, Proposal usw. Informationsgespräch, Stilberatungsgespräch, Videokonferenz, Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie Modemessen, Moderation von Veranstaltungen wie Modenschauen, Kollektionspräsentation, Beschreibung von Arbeitsabläufen usw. Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen inhaltlich und sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen; – verstehen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über ein breites Spektrum an vertrauten Themen und können dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – können selbstständig lesen sowie Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an allgemeinen und berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen; – können lange und komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können mit Medien bewusst umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und deren Bedeutung hervorheben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen; – können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer flüssig und spontan reagieren; – können klare und strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – kennen die Bedeutung der inneren und äußeren Mehrsprachigkeit; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – erkennen die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen; – verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet und in den meisten allgemeinen Themenbereichen; – können Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden, wobei Lücken im Wortschatz zu Zögern und Umschreibungen führen können; – können den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit verwenden, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen können, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern; – verfügen über eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen; – haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation; – beherrschen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen; – können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und den betreffenden Personen gegenüber angemessen ist. – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Kunst und Kultur als Inspirationsquellen, kulturelle Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Modeindustrie, Modemarketing, Modetrends, Lifestyle, Mode und Design in der Gesellschaft. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt): zB einfache Handelskorrespondenz und Telefonate (Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Bewerbung und Motivationsschreiben. Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Diskussion, Präsentation). Einholen von Informationen und Meinungen (zB Interview, Befragung). Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Newsletter, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Anleitung, Proposal usw. Informationsgespräch, Stilberatungsgespräch, Videokonferenz, Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie Modemessen, Moderation von Veranstaltungen wie Modenschauen, Kollektionspräsentation, Beschreibung von Arbeitsabläufen usw. Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. Schularbeiten: I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten. II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester. IV. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester. V. Jahrgang: 1 zweistündige und 1 dreistündige Schularbeit. 2.3 ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen, einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht, sofern langsam und sorgfältig gesprochen wird und wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen; – können sich schrittweise auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen, wenn es sich um sehr vertraute Formulierungen handelt; – verstehen das Wesentliche von kurzen, sehr einfachen Mitteilungen und Sätzen, besonders wenn das Gesagte durch nonverbale Kommunikationsmittel unterstützt wird; – verstehen einfache Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben, wenn sie deutlich gesprochen und eventuell mehrmals gehört werden; – können sehr kurze, einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen sie, indem sie bekannte Namen, Wörter und einfachste Wendungen heraussuchen und, wenn nötig, den Text mehrmals lesen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von ganz unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird; – können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt; – können sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen äußern; – können einige einfache Wendungen und Sätze schreiben; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen. Lehrstoff: Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler: zB Familie, Freundeskreis, soziale Beziehungen, einfache Alltagssituationen in Bezug auf Essen, Trinken). Vorstellen (sich selbst oder jemanden anderen) und Gebrauch einfacher Gruß- und Abschiedsformeln. Stellen und Beantworten einfacher Fragen nach Namen, Wohnort und Befinden. Bitten, Bedanken, Entschuldigen. Einfache Kommunikation in sozialen Netzwerken. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen und einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von unmittelbarer Bedeutung geht, sofern klar, sorgfältig und nicht zu schnell gesprochen wird und wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen; – können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen, wenn es sich um sehr vertraute Formulierungen handelt; – verstehen das Wesentliche von kurzen, relativ einfachen Mitteilungen und Anweisungen; – verstehen Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben, wenn sie deutlich gesprochen und eventuell mehrmals gehört werden; – können sehr kurze, einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen sie, indem sie bekannte Namen, Wörter und einfache Wendungen heraussuchen und, wenn nötig, den Text mehrmals lesen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird; – können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt; – können sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen und Orte äußern; – können eine einfache Beschreibung von Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf sehr einfache Art über Erlebnisse berichten; – können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze schreiben; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen. Lehrstoff: Die im 5. Semester erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Einkaufen, Unterkunft, Freizeit und Sport. Kurze Mitteilungen, Einladungen, Listen, Ausfüllen von Formularen (auch bereits medienunterstützt). Erweiterung des Repertoires an Fragen und Antworten zu Dingen, Hobbys usw. Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation: zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Gespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen und einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von unmittelbarer Bedeutung geht, sofern klar, sorgfältig und nicht zu schnell gesprochen wird und wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen; – können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen; – verstehen das Wesentliche von kurzen, relativ einfachen Mitteilungen (zB Wegbeschreibungen) und Anweisungen; – verstehen Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben, wenn sie deutlich gesprochen und eventuell mehrmals gehört werden; – verstehen einfache kurze E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. – können einfachen Alltagstexten konkrete Informationen entnehmen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird; – können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt; – können sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen und Orte äußern; – können eine einfache Beschreibung von Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen geben sowie auf sehr einfache Art über Erlebnisse berichten; – können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze mit einfachen Konnektoren verbinden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Kleidung und Beruf. Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation: zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Mitteilungen, Gespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung. Situationen im Bereich öffentlicher Verkehr. Einfache Alltagstexte: zB Anzeigen, Informationsbroschüren, Speisekarten, Gebotsschilder. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn klar, deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird und kleinere Pausen helfen, den Sinn zu erfassen; – verstehen in einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen worum es geht, wenn sehr deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird; – können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen; – verstehen komplexere Zahlen und Preisangaben, wenn sie eventuell mehrmals gehört werden; – verstehen das Wesentliche von kurzen, einfachen allgemeinen und berufsbezogenen Miteilungen und Anweisungen; – können einfachen Alltagstexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen; – verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw.; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich in einigen vertrauten einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu führen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine kurze einfache Beschreibung von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen geben sowie auf einfache Art über Erfahrungen berichten; – können auf einfache Art ihre Meinung ausrücken; – können einfache Sätze und Wendungen mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung des Berufsfeldes und der Arbeitswelt. Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation: Einfache Gespräche (zB öffentliche Verkehrsmittel), kurze Telefonate, kurze Beschreibungen von Lebensgewohnheiten (zB Feste, Feiertage, Traditionen und Speisen im eigenen Land und den Ländern der Zielsprache), einfache Beschreibungen von Kleidungsstücken, Berichte über Erlebnisse und Erfahrungen (zB Gespräche, E-Mail), kurze Berichte zu Themen aus dem Lebensumfeld; einfache Informationsmaterialien. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn klar, deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird und kleinere Pausen helfen, den Sinn zu erfassen; – verstehen in einfacheren Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn sehr deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird; – können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen; – verstehen komplexere Zahlen und Preisangaben, wenn sie eventuell mehrmals gehört werden; – können einfachen Alltagstexten und sehr einfachen Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen; – verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw.; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich in vertrauten einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu führen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebensbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen geben sowie auf einfache Art über Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können auf einfache Art ihre Meinung ausdrücken; – können über die eigene Herkunft und Ausbildung mit einfachen sprachlichen Mitteln mündlich und schriftlich kommunizieren; – können vorbereitete einfache Präsentationen zu vertrauten Themen durchführen; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Kleidung und Mode und landeskundlichen Grundkenntnissen über die Zielländer. Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation: Einfache Gespräche, kurze Telefonate, kurze Beschreibung von Lebensgewohnheiten. Erstellen einfacher Informationsmaterialien im Bereich Mode und Bekleidung (medienunterstützt). zB Moderieren einer Modenschau mit Hilfe einfacher Sätze und Wendungen, Durchführung einer kurzen fachlichen Beratung zu passender Bekleidung in Hinblick auf Dress Codes und Funktionalität. Einfache Beschreibung von Situationen der Arbeitswelt insbesondere im Bereich Bekleidungssektor. Aktuelle Themen. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn klar, deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird und kleinere Pausen helfen, den Sinn zu erfassen; – verstehen in einfacheren Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn sehr deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird; – können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen; – verstehen komplexere Zahlen und Preisangaben, wenn sie eventuell mehrmals gehört werden; – können einfachen Alltagstexten und sehr einfachen Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen; – verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw.; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich in vertrauten einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu führen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebensbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen geben sowie auf einfache Art über Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können auf einfache Art ihre Meinung ausdrücken; – können über die eigene Herkunft und Ausbildung mit einfachen sprachlichen Mitteln mündlich und schriftlich kommunizieren; – können vorbereitete einfache Präsentationen zu vertrauten Themen durchführen; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – verfügen über ein begrenztes Repertoire an elementaren sprachlichen Mitteln, die es ihnen ermöglichen, vertraute Alltags- und Berufssituationen zu bewältigen; sie müssen allerdings in der Regel Kompromisse in Bezug auf die Realisierung der Sprechabsicht machen und nach Worten suchen; – verfügen über genügend Wortschatz, um in vertrauten einfachen Situationen und in Bezug auf vertraute Themen routinemäßige, alltägliche Angelegenheiten in ihrem Umfeld zu erledigen und beherrschen den dafür erforderlichen begrenzten Wortschatz ausreichend gut; – können häufige einfache Strukturen und Wendungen, die an Alltagssituationen des alltäglichen und beruflichen Umfelds mit voraussagbaren Inhalten gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden; auch wenn elementare Fehler auftreten wird in der Regel klar, was sie ausdrücken möchten; – verfügen über eine verständliche Aussprache, auch wenn ein merklicher Akzent vorhanden ist und öfters etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar; – zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt; – sind sich der wichtigsten Höflichkeitskonventionen bewusst und können gebräuchliche Höflichkeitsformeln verwenden; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation: Bewerbungs- und Motivationsschreiben, CV-Europass; Bewerbungsgespräch. Aktuelle Themen aus dem Bereich Mode und Bekleidung. Notizen aus einfachen Sachtexten (mündlich und schriftlich). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 3. NATURWISSENSCHAFTEN UND MATHEMATIK 3.1 NATURWISSENSCHAFTEN I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Bereich „Beobachten und Erfassen“: Die Schülerinnen und Schüler können – die Definitionen von häufig benötigten Messgrößen und Maßeinheiten nennen und oft verwendete Vorsilben benutzen; – sich Größenverhältnisse erschließen und Dimensionen im Mikro- und Makrokosmos einordnen; – die Entwicklung des naturwissenschaftlichen Weltbilds aus historischer Sicht beschreiben; – die wichtigsten Formen von Energie beschreiben; – das Prinzip der Energieerhaltung in abgeschlossenen Systemen beschreiben; – die Umwandlungen von Energieformen beobachten und die Energiearten benennen; – die wichtigsten thermischen Größen beschreiben; – Licht als elektromagnetische Welle und die wichtigsten Phänomene des Lichts beschreiben; – die wichtigsten Phänomene des Schalls beschreiben; – modellhafte Vorstellungen zum Aufbau der Materie nennen. Bereich „Untersuchen und Bearbeiten“: Die Schülerinnen und Schüler können – unter Anleitung beobachten, experimentieren, einfache Protokolle verfassen und grundlegende Aussagen über die Genauigkeit von Messungen tätigen; – die Arbeitsweise der Physik anhand von ausgewählten Beispielen erläutern; – Fragestellungen zu den wichtigsten Energieträgern für regenerative und konventionelle Energienutzung recherchieren und beantworten; – Natur- und Alltagsphänomene beobachten, beschreiben und ihre Bedeutung erörtern. Bereich „Bewerten und Anwenden“: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundidee des internationalen Einheitensystems beschreiben, Messgrößen in verschiedenen Einheiten ausdrücken und häufig gebrauchte Vorsilben benützen; – mit den wichtigsten physikalischen Größen einfache Berechnungen durchführen; – Vor- und Nachteile bewerten, die bei Nutzung der unterschiedlichen Energieformen jeweils auftreten; – das Prinzip der Energieumwandlung anhand von Beispielen aus Alltag und Technik anwenden; – bei der Bildung von Modellen zwischen Modellvorstellung und Wirklichkeit unterscheiden. Lehrstoff: Bedeutung der Naturwissenschaften für unser tägliches Leben. Arbeitsweise der Physik von der Beobachtung zum physikalischen Gesetz. Entwicklung des Weltbildes aus historischer Sicht. Internationales Einheitensystem. Physikalische Größen, Maßeinheiten, Dimensionen im Mikro- und Makrokosmos. Energiebegriff, Formen von Energie und Energieerhaltung. Energietechnik (Energieträger, regenerative und konventionelle Energienutzung; Erzeugung, Weiterleitung und Nutzung des elektrischen Stroms; Maßnahmen zur Einsparung von Energie; Vor- und Nachteile der Nutzung unterschiedlicher Energieformen). Grundlagen von Optik und Akustik. Farbenlehre und Spektrum des Lichts. Atommodelle und Periodensystem. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Bereich „Beobachten und Erfassen“: Die Schülerinnen und Schüler können – in Grundzügen die Formelsprache der Chemie erläutern; – den Aufbau von ausgewählten anorganischen Stoffen erläutern; – die Bedeutung von Wasser und Luft als Grundlage des Lebens erklären; – chemische Experimente beobachten und sachrichtig beschreiben. Bereich „Untersuchen und Bearbeiten“: Die Schülerinnen und Schüler können – die Systematik des Periodensystems zur Abschätzung von Stoffeigenschaften erfassen und nutzen; – Stoffumwandlungen an Hand chemischer Reaktionen beschreiben; – einfache chemische Gleichungen aufstellen; – sachgerecht, sorgsam und sicherheitsbewusst arbeiten; – einfache Freihandexperimente durchführen und dokumentieren. Bereich „Bewerten und Anwenden“: Die Schülerinnen und Schüler können – Sicherheitsbestimmungen beachten und aus den Gefahrstoffsymbolen auf geeignete Schutzmaßnahmen im Umgang mit Chemikalien schließen; – Eigenschaften der Stoffe anhand geeigneter Bindungsmodelle erklären; – beispielhaft Maßnahmen zur Verbesserung der Luft- und Wassergüte angeben. Lehrstoff: Arbeitsweise und Formelsprache der Chemie, Gefahrensymbole. Gemenge und Reinstoff. Bausteine der Materie. Chemische Bindungen und Reaktionen. Struktur, Eigenschaften, Gewinnung und Nutzung von verschiedenen anorganischen Stoffen an Hand ausgewählter Beispiele (zB Wasser, Säuren, Basen, Salze). Wasser und Luft als Lebensgrundlage (Bedeutung, Schadstoffe, Klimawandel). 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Bereich „Beobachten und Erfassen“: Die Schülerinnen und Schüler können – den Aufbau von Kohlenwasserstoffen beschreiben und die wichtigsten organischen Stoffklassen und ihre Eigenschaften nennen; – einfache organische Stoffe gemäß der IUPAC-Nomenklatur benennen; – den Aufbau von Eiweißen, Kohlenhydraten und Fetten beschreiben; – die Herstellung und Bedeutung ausgewählter synthetischer und halbsynthetischer Stoffe beschreiben; – die wichtigsten Reaktionstypen der organischen Chemie erläutern. Bereich „Untersuchen und Bearbeiten“: Die Schülerinnen und Schüler können – sachgerecht, sorgsam und sicherheitsbewusst arbeiten; – einfache Untersuchungen im Bereich der organischen Chemie durchführen. Bereich „Bewerten und Anwenden“: Die Schülerinnen und Schüler können – die wichtigsten organischen Verbindungen nennen; – Erkenntnisse und Methoden in ausgewählten aktuellen Texten oder anderen medialen Beiträgen beschreiben und beurteilen. Lehrstoff: Grundlagen der organischen Chemie. Benennung nach IUPAC. Stoffklassen anhand von ausgewählten Beispielen (zB Alkohole). Aufbau und chemische Eigenschaften der Nährstoffe (Kohlehydrate, Fette, Eiweiße) und Naturfasern. Reaktionsmechanismen zur Herstellung von Makromolekülen (zB Kunstfasern). III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Bereich „Beobachten und Erfassen“: Die Schülerinnen und Schüler können – die Merkmale des Lebens nennen; – den Unterschied zwischen Pro- und Eukaryoten erläutern; – die Grundlagen der klassischen Genetik nennen; – die Grundlagen der Fortpflanzung nennen. Bereich „Untersuchen und Bearbeiten“: Die Schülerinnen und Schüler können – unter Anleitung beobachten, mikroskopieren und dokumentieren; – durch Recherche Informationen zu ausgewählten Themen, zB Infektionskrankheiten, gewinnen. Bereich „Bewerten und Anwenden“: Die Schülerinnen und Schüler können – die Lebensformen ihrer Umgebung biologischen Kategorien zuordnen; – zwischen beschreibenden (naturwissenschaftlichen) und normativen (ethischen) Aussagen unterscheiden. Lehrstoff: Kennzeichen des Lebens. Überblick über unterschiedliche Lebensformen. Zelle als Grundeinheit des Lebens. Viren und Bakterien als Krankheitserreger. Mitose und Meiose, Fortpflanzung des Menschen. Klassische Genetik. Humangenetik (Genom, ausgewählte Erbgänge, Erbkrankheiten, Untersuchungsmethoden). 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Bereich „Beobachten und Erfassen“: Die Schülerinnen und Schüler können – das Grundvokabular der Molekulargenetik anwenden; – die Struktur des menschlichen Erbgutes und die Vorgänge der Vererbung beschreiben; – die wichtigsten Methoden der Genetik in ihren wichtigsten Grundzügen erläutern; – Mechanismen der Evolution erklären und Beispiele anführen; – einfache ökologische Systeme beschreiben und wechselseitige Beziehungen der Lebewesen erläutern. Bereich „Untersuchen und Bearbeiten“: Die Schülerinnen und Schüler können – die Bedeutung von Nukleinsäuren, genetischem Code, Replikation und Genexpression einordnen; – Sachinformationen zu Schwerpunktthemen sortieren, gewichten und sie in geeigneter Weise darstellen; – Informationen zu naturwissenschaftlichen Fragestellungen verschiedener Quellen auswerten und diese auch mithilfe entsprechender Techniken und Methoden verarbeiten; – zu gesellschafts- oder alltagsrelevanten naturwissenschaftlichen Themen referieren. Bereich „Bewerten und Anwenden“: Die Schülerinnen und Schüler können – Argumente für bzw. gegen die Nutzung von Gentechnik oder anderen aktuellen Technologien in geeigneter Weise einander gegenüberstellen und reflektieren; – Aspekte des menschlichen Lebens auch unter ökologischen Gesichtspunkten betrachten; – Auswirkungen von Umweltfaktoren erläutern und bewerten; – die Interaktionen zwischen Lebewesen eines Ökosystems aufzeigen. Lehrstoff: Molekulargenetik (Nukleinsäuren, genetischer Code, identische Replikation). Proteinbiosynthese (vom Gen zum Protein). Grundlagen und Methoden sowie Chancen und Risiken der Gentechnologie. Aktuelle Forschungsergebnisse. Evolutionstheorie (Ursprung und Entwicklung des Lebens und der Artenvielfalt, Mechanismen der Evolution). Ökologische Grundbegriffe. Humanökologie und Nachhaltigkeit. 3.2 ANGEWANDTE MATHEMATIK I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Zahlen und Maße: Die Schülerinnen und Schüler können – die Bezeichnungen, den Aufbau und die Eigenschaften der Zahlenmengen (N, Z, Q, R) nennen, Zahlen diesen Mengen zuordnen und auf der Zahlengeraden darstellen; – Zahlen von Festkommadarstellung in Gleitkommadarstellung umwandeln und umgekehrt; – mit Zahlen in Gleitkommadarstellung mit und ohne Technologieeinsatz operieren; – die Prozentrechnung verstehen und als Zahlen angeben; – Anwendungsaufgaben mit Prozentzahlen lösen; – die Kenntnisse über Fest- und Gleitkommadarstellung von großen und kleinen Zahlen auf den Bereich Maße und Maßeinheiten anwenden; – die Maßeinheiten für Längen-, Flächen-, Volums-, Masse- und Zeiteinheiten nennen; – die Vorsilben Kilo, Mega, Giga, Tera, Dezi, Zenti, Milli, Mikro, Nano sinnvoll bei Anwendungsaufgaben interpretieren; – Maßeinheiten mit Hilfe der Potenzschreibweise darstellen und damit Rechenoperationen durchführen; – Zahlen runden und die dabei nötige Genauigkeit im Zusammenhang mit Anwendungen abschätzen. Algebra und Geometrie: Die Schülerinnen und Schüler können – mit Variablen und mit Termen (Klammerterme, Binome, Brüche und Potenzen mit ganzzahligen Exponenten) ohne Technologieeinsatz operieren; – die Regeln zum Auflösen von Klammern beschreiben; – folgende binomische Formeln (a b)² und a² – b² anwenden und damit Terme auflösen bzw. Terme faktorisieren; – die Rechengesetze für das Rechnen mit Potenzen mit ganzzahligen Hochzahlen nennen; – diese Rechengesetze argumentieren, sie in geeigneten Aufgaben anwenden und die Ergebnisse interpretieren und kommunizieren; – lineare Gleichungen und Ungleichungen in einer Variablen mit und ohne Technologieeinsatz lösen und die Lösungsmenge interpretieren; – schulartenspezifische Problemstellungen durch lineare Gleichungen in einer Variablen modellieren; – das problembezogene Modell der linearen Gleichung interpretieren und argumentieren und dieses zur Lösung von Aufgabenstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen heranziehen; – Formeln aus verschiedenen Anwendungsbereichen nach einer gesuchten Variablen umformen; – die Zusammenhänge und Abhängigkeiten der einzelnen Variablen interpretieren und argumentieren; – ein lineares Gleichungssystem in 2 Variablen ohne Technologieeinsatz und in mehr Variablen mit Technologieeinsatz lösen; – unterschiedliche Lösungsfälle (eine Lösung, keine Lösung, unendlich viele Lösungen) rechnerisch und grafisch interpretieren und argumentieren; – ein lineares Gleichungssystem für schulartenspezifische Problemstellungen modellieren. Funktionale Zusammenhänge: Die Schülerinnen und Schüler können – eine Funktion als eindeutige Zuordnung beschreiben; – die Variablen und den Zusammenhang zwischen den beiden Variablen einer Funktion argumentieren; – eine lineare Funktion in verschiedenen Formen (Tabelle, Funktionsgleichung, Funktionsterm, grafisch im Koordinatensystem) darstellen; – den Anstieg und die Werte (Punkte) einer Geraden berechnen; – die Nullstelle der linearen Funktion grafisch und rechnerisch mit und ohne Technologieeinsatz bestimmen; – die Lage zweier Geraden aus der Gleichung und/oder der grafischen Darstellung im Koordinatensystem bestimmen und interpretieren; – Problemstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen durch lineare Funktionen modellieren; – den Schnittpunkt zweier Geraden mit und ohne Technologieeinsatz berechnen; – die unterschiedlichen Lösungsmöglichkeiten eines Gleichungssystems mit zwei Variablen mit Hilfe einer Grafik argumentieren (Schnittpunkt, parallele Geraden, identische Geraden); – zwei lineare Funktionen als grafische Darstellung eines anwendungsorientierten Problems deuten; – die Lösung des Gleichungssystems im Zusammenhang mit Problemen aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen (Wirtschaft, Alltag, Wissenschaft) argumentieren und kommunizieren; – einfache Formen der mathematischen Modellbildung durchführen. Lehrstoff: Zahlen und Maße: Aufbau und Darstellung der Zahlenbereiche der natürlichen, ganzen, rationalen und reellen Zahlen. Zahlen in Fest-, Gleitkomma- und Prozentdarstellung. Maßzahlen und Maßeinheiten. Algebra und Geometrie: Variable und Terme (Auflösung von Klammertermen, Binomen, Brüchen und Potenzen mit ganzzahligen Exponenten). Lineare Gleichung mit einer Variablen. Formelumformungen in verschiedenen Anwendungsbereichen. Lineare Ungleichungen mit einer Variablen. Lineare Gleichungssysteme mit zwei Variablen. Funktionale Zusammenhänge: Definition und Darstellungsmöglichkeiten einer linearen Funktion; Beschreibung der Abhängigkeit von zwei Größen mit linearen Funktionen; Eigenschaften des Graphen der linearen Funktion (Anstieg, Nullstelle); Lagebeziehung zweier linearer Funktionsgraphen zueinander. Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag). II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Algebra und Geometrie: Die Schülerinnen und Schüler können – die Lösungsbereiche linearer Ungleichungen in zwei Variablen mit Technologieeinsatz bestimmen; – schulartenspezifische Problemstellungen durch Ungleichsysteme mit zwei Variablen modellieren; – die Zielfunktion für die Problemstellung einer linearen Optimierung formulieren; – die Lösung einer linearen Optimierung mit Technologieeinsatz ermitteln und interpretieren sowie den Lösungsweg erklären; – die Gesetze für das Rechnen mit Potenzen auf Potenzen mit gebrochenen Hochzahlen anwenden; – Wurzeln als gebrochene Hochzahlen darstellen und umgekehrt; – quadratische Gleichungen in einer Variablen lösen; – reelle Lösungen quadratischer Gleichungen ermitteln und interpretieren; – die unterschiedlichen Lösungsmöglichkeiten einer quadratischen Gleichung erkennen und argumentieren. Funktionale Zusammenhänge: Die Schülerinnen und Schüler können – quadratische Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen grafisch skizzieren bzw. mit Hilfe von Technologieeinsatz exakt darstellen und Eigenschaften dieser Funktionstypen angeben und erklären; – quadratische Funktionen für Problemstellungen aus Wirtschaft, Alltag und Wissenschaft modellieren und ihre Lösungen interpretieren; – gesuchte Werte von quadratischen Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen mit Technologieeinsatz ermitteln; – diese Werte kontextbezogen interpretieren. Lehrstoff: Algebra und Geometrie: Lineare Ungleichungssysteme mit zwei Variablen. Lineare Optimierung mit zwei Variablen. Rechnen mit Potenzen – gebrochene Hochzahlen – Wurzeln. Quadratische Gleichungen mit einer Variablen und reellen Lösungen. Funktionale Zusammenhänge: Quadratische Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen. Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag). 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Algebra und Geometrie: Die Schülerinnen und Schüler können – die Begriffe natürlicher und dekadischer Logarithmus als Urheberfunktion der Exponentialfunktion erläutern; – die Rechengesetze für Logarithmen (log(a.b), log(a/b), log(an)) in Grundaufgaben anwenden; – Gleichungen vom Typ aλx = b mit Hilfe des Logarithmus lösen; – Sinus, Cosinus und Tangens im rechtwinkeligen Dreieck als Verhältnis zweier Seiten interpretieren und für Berechnungen im rechtwinkeligen Dreieck einsetzen; – Daten in Matrixform darstellen; – Summe, Differenz und Produkt zweier Matrizen berechnen sowie die Multiplikation einer Matrix mit einem Skalar mit Technologieeinsatz; – Ergebnisse der Berechnungen mit Matrizen interpretieren und erklären; – einen Produktionsprozess ausgehend von Rohstoffen bis zu den Endprodukten grafisch darstellen und zugehörige Berechnungen mit Matrizen beschreiben und durchführen. Funktionale Zusammenhänge: Die Schülerinnen und Schüler können – Sinus-, Cosinus- und Tangensfunktionen ausgehend vom Einheitskreis mit Winkel im Grad- und im Bogenmaß grafisch darstellen und argumentieren. Lehrstoff: Algebra und Geometrie: Rechengesetze für Logarithmen. Exponentialgleichungen vom Typ aλx = b (a und b sind positive reelle Zahlen). Matrizenrechnung: Anwendung der Matrizen auf einen Produktionsprozess. Sinus, Cosinus und Tangens eines Winkels im rechtwinkeligen Dreieck. Funktionale Zusammenhänge: Trigonometrische Funktionen (Grad- und Bogenmaß, Einheitskreis). III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Funktionale Zusammenhänge: Die Schülerinnen und Schüler können – Eigenschaften der Exponentialfunktion und ihrer Parameter im Hinblick auf deren Verlauf interpretieren; – Eigenschaften der Exponentialfunktion in Anwendungsproblemen aus Wirtschaft, Alltag und Wissenschaft interpretieren; – die Begriffe „Halbwertszeit und Verdoppelungszeit“ erklären sowie kontextbezogen berechnen; – kontinuierliche unbegrenzte, begrenzte und logistische Zu- und Abnahmeprozesse mit Hilfe von Exponentialfunktionen beschreiben; – zur Berechnung von Wachstums- und Zerfallsproblemen Technologie kompetent einsetzen und Ergebnisse interpretieren; – das Bildungsgesetz endlicher geometrischer Folgen und Reihen verstehen; – die Summenformel endlicher geometrischer Reihen verstehen; – mit Folgen und Reihen Berechnungen in finanzmathematischen Problemstellungen durchführen; – Zinseszinsaufgaben auf Grundlage der geometrischen Folgen modellieren; – Zinseszinsrechnungen durchführen, Lösungswege dokumentieren und die Ergebnisse interpretieren; – Rentenrechnungen auf Grundlage geometrischer Reihen modellieren; – das Grundvokabular der Finanzmathematik (Kapital, Zinssatz, Zinseszins, Raten, Endwert, Barwert, ganz- und unterjährige Verzinsungsperiode, Annuität, Auf- und Abzinsen) anwenden. Lehrstoff: Funktionale Zusammenhänge: Eigenschaften der Exponentialfunktionen. Kontinuierliche unbegrenzte, begrenzte und logistische Zu- und Abnahmeprozesse mit Exponentialfunktionen. Bildungsgesetz von endlichen geometrischen Folgen und Reihen, Summenformel. Zinseszinsrechnung. Rentenrechnung. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Funktionale Zusammenhänge: Die Schülerinnen und Schüler können – Geldflüsse bei unterschiedlichen Sparformen berechnen, beurteilen und vergleichen; – Rückzahlungen und die unterschiedlichen Konditionen bei Krediten berechnen, beurteilen und vergleichen; – einen Schuldtilgungsplan aufstellen und erklären; – Technologie für Berechnungen in der Finanzmathematik kompetent einsetzen und die Ergebnisse interpretieren. Stochastik: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundbegriffe der Statistik nennen; – statistische Daten erheben oder recherchieren; – die Unterschiede bei der Bearbeitung von quantitativen und von qualitativen Merkmalen beschreiben; – Daten in unterschiedlichen Formen darstellen; – Daten und Darstellungsformen kritisch hinterfragen und interpretieren; – absolute, relative, prozentuelle Häufigkeiten ermitteln; – Häufigkeiten eindimensionaler Daten grafisch darstellen und können diese Darstellungen argumentieren und interpretieren; – die Definitionen einzelner Begriffe der beschreibenden Statistik wie arithmetisches Mittel, geometrisches Mittel, Median, Quartil, Modus, empirische Varianz, Standardabweichung, Spannweite, Quartilsabstand nennen und mit Boxplot-Diagrammen interpretieren; – Lage- und Streuungsmaße mit Technologieeinsatz ermitteln; – Median, Minimum, Maximum und Quartile in Boxplots darstellen; – die Lösungswege und Lösungen in der beschreibenden Statistik interpretieren und dokumentieren. Lehrstoff: Funktionale Zusammenhänge: Sparformen; Kredite und Schuldtilgung. Stochastik: Qualitative und quantitative Merkmale von Daten, Datenmanipulierbarkeit. Häufigkeiten (absolute, relative und prozentuelle) von eindimensionalen Daten. Lagemaße (arithmetisches Mittel, geometrisches Mittel, Modus, Median, Quartil) und Streuungsmaße (Spannweite, Standardabweichung, Varianz, Quartilsabstand). Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag). IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Stochastik: Die Schülerinnen und Schüler können – die Regression zweidimensionaler Daten erklären; – die Regressionslinie zweidimensionaler Daten mit Technologieeinsatz berechnen, grafisch darstellen und die Ergebnisse interpretieren; – die Qualität des Zusammenhangs zweier Größen (oder zweier Merkmale) erklären und argumentieren. Analysis: Die Schülerinnen und Schüler können – Grenzwert- und Stetigkeit intuitiv deuten; – die Definitionen des Differenzenquotienten und des Differentialquotienten wiedergeben; – Differenzenquotient und Differentialquotient mit Hilfe der Änderungsrate argumentieren; – Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen differenzieren; – mit Hilfe der Ableitungsregeln (Summen-, Produkt- und Kettenregel) Summen, Produkte und Verkettungen dieser drei Funktionsarten differenzieren; – den Zusammenhang zwischen Funktion und ihrer Ableitungsfunktion erkennen; – grafisch und rechnerisch lokale Extremwerte von Funktionen finden und die Bedeutung lokaler Extremwerte beschreiben; – das Krümmungsverhalten der Funktion an Hand der grafischen Darstellung und mit Hilfe der 2. Ableitung erkennen; – Wendepunkte berechnen. Lehrstoff: Stochastik: Regression von zweidimensionalen Datenmengen. Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag). Analysis: Grenzwertbegriff, Stetigkeitsbegriff. Differenzenquotient und Differentialquotient; Änderungsrate. Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen, Ableitungsregeln. Monotonie, lokale Extremwerte, Krümmungsverhalten und Wendepunkte. Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen; Summe, Produkt und Verkettung von Funktionen; Ableitungsregeln. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Analysis: Die Schülerinnen und Schüler können – das Modell der Kostentheorie erklären; – Aufgaben in wirtschaftlichem Kontext mit Kosten-, Nachfrage-, Erlös- und Gewinnfunktionen modellieren; – Berechnungen und grafische Darstellungen in der Kostentheorie durchführen; – die Modelle der Preistheorie erklären; – die Ableitungsfunktion in der Kosten- und Preistheorie anwenden, die Ergebnisse interpretieren, die Lösungswege erklären und dokumentieren; – Aufgabenstellungen aus der Wirtschaft mit Nachfrage,- Erlös- und Gewinnfunktion modellieren; – Berechnungen und grafische Darstellungen in der Preistheorie durchführen; – die Stammfunktion der Potenz- und Polynomfunktion ohne Technologieeinsatz ermitteln; – den Begriff des unbestimmten Integrals erläutern; – die Bedeutung des unbestimmten und des bestimmten Integrals erklären; – den Zusammenhang zwischen Funktion und Stammfunktion erklären, beschreiben und grafisch deuten; – den Begriff des bestimmten Integrals zur Berechnung von Flächen heranziehen; – Flächeninhalte mit Hilfe des Integrals mit und ohne Technologieeinsatz berechnen. Lehrstoff: Analysis: Kostentheorie (Analyse der Gesamt- und der Durchschnittskostenfunktion mit Kostenkehre, Betriebsoptimum und langfristiger Preisuntergrenze, Betriebsminimum und kurzfristige Preisuntergrenze). Preistheorie (Analyse der Nachfrage-, Erlös- und Gewinnfunktionen mit Höchstpreis, Sättigungsmenge, Erlösgrenzen, Erlösmaximum, Break-even-point und Nutzgrenze, Cournot’scher Punkt, Gewinnmaximum). Unbestimmte und bestimmte Integrale; Berechnung von Flächeninhalten mit Integralrechnung. Praxisorientierte schulartenspezifische Anwendungen. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Stochastik: Die Schülerinnen und Schüler können – den Begriff der Wahrscheinlichkeit erläutern; – die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten eines Zufallsereignisses berechnen und deuten; – die Regeln zur Berechnung von Wahrscheinlichkeiten auf einander ausschließende bzw. voneinander unabhängige Ereignisse anwenden; – Zufallsexperimente („Ziehen mit/ohne Zurücklegen“) mit Baumdiagrammen modellieren, Pfadregeln anwenden und Baumdiagramme interpretieren; – Wahrscheinlichkeitsrechnung bei schulartenspezifischen Aufgabenstellungen durchführen und die Ergebnisse interpretieren sowie den Lösungsweg argumentieren; – die Grundvoraussetzung und die Parameter für eine Binomial- und eine Normalverteilung nennen; – die Wahrscheinlichkeitsdichtefunktion einer Binomial- und Normalverteilung grafisch skizzieren; – die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von binomial- bzw. normalverteilten Ereignissen mit Technologieeinsatz berechnen und interpretieren; – Erwartungswert und Standardabweichung der beiden Verteilungen berechnen; – die Auswirkung von Erwartungswert und Standardabweichung auf die Verteilungskurve interpretieren und erklären; – praxisorientierte Aufgabenstellungen aus Wirtschaft, Alltag und Wissenschaft mit Hilfe der Binomial- und Normalverteilung lösen. Zahlen und Maße in unterschiedlichen Anwendungsbereichen: Die Schülerinnen und Schüler können – Zahlen in Gleitkommadarstellung und Prozentzahlen bei Problemstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsgebieten und in Zusammenhang mit Algebra, Geometrie, mit Funktionen und Analysis sowie mit Stochastik sicher einsetzen und mit ihnen Berechnungen durchführen; – Maße und Maßeinheiten bei Problemstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsgebieten und im Zusammenhang mit allen inhaltlichen Kompetenzbereichen korrekt benützen, umrechnen und Berechnungen durchführen. Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik: Die Schülerinnen und Schüler können – Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik bei der Bearbeitung von anwendungsbezogenen Problemstellungen miteinander in Zusammenhang bringen und die erworbenen inhalts- wie handlungsbezogenen Kompetenzen aus diesen Bereichen der jeweiligen Problemstellung anpassen und einsetzen; – die erworbene Werkzeugkompetenz im Umgang mit Technologieeinsatz bei der Bearbeitung von anwendungsbezogenen Problemstellungen aus diesen Kompetenzbereichen sicher und gezielt einsetzen. Lehrstoff: Stochastik: Begriff der Wahrscheinlichkeit. Additions- und Multiplikationsregel auf einander ausschließende und unabhängige Ereignisse. Binomialverteilung und Normalverteilung (Erwartungswert und Standardabweichung). Lineare Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen, trigonometrische Funktionen, Wachstums- und Zerfallsfunktionen: Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag). Matrizen: Schulartenspezifische Anwendungen im Wirtschaftsbereich. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik: Die Schülerinnen und Schüler können – Gleichungen, Ungleichungen, funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik bei der Bearbeitung von anwendungsbezogenen Problemstellungen miteinander verknüpfen und mittels erworbener Inhalts-, Handlungs- und Werkzeugkompetenz schulartenspezifische Problemstellungen aus Alltag, Wirtschaft und Wissenschaft bearbeiten; – Gleichungen- und Ungleichungssysteme im Bereich der linearen Optimierung bei praxisorientierten Aufgabenstellungen sicher und gezielt einsetzen und die Lösungen interpretieren und argumentieren; – Zinseszins- und Rentenrechnung im Bereich der schulartenspezifischen Anwendungen bei unterschiedlichen Sparformen, Krediten und Schultilgung kompetent zur Modellbildung und zum Berechnen nutzen, die Lösungen interpretieren und argumentieren; – Differenzial- und Integralrechnung sowie funktionale Zusammenhänge bei wirtschaftsmathematischen Aufgabenstellungen gezielt und sicher einsetzen, und sowohl in der Kosten- wie in der Preistheorie Lösungswege und Lösungen dokumentieren, interpretieren und erklären; – sowohl die Kenntnisse aus der Statistik, wie auch aus der Wahrscheinlichkeitsrechnung sinnvoll verbinden und zur Lösung und Interpretation von praxisorientierten und schulartenspezifischen Stochastik-Aufgaben heranziehen. Lehrstoff: Gleichungs- und Ungleichungssysteme, lineare Optimierung: Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag). Zinseszins- und Rentenrechnung: Schulartenspezifische Anwendungen bei unterschiedlichen Sparformen, Krediten und Schuldtilgung. Differenzieren und Integrieren: Schulartenspezifische Anwendungen in der Kosten- und Preistheorie. Stochastik: Praxisorientierte Problemstellungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag) zur beschreibenden Statistik und zur Wahrscheinlichkeitsrechnung. Schularbeiten: I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten. II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester. IV. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester. V. Jahrgang: 1 zweistündige und eine dreistündige Schularbeit. 4. GESELLSCHAFT UND KULTUR 4.1 GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen und Phänomene beschreiben; – historische Vorgänge erfassen, richtig einordnen und sie aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen; – anhand von historischen Modellen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge erklären und beurteilen; – ausgewählte kulturelle und künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der jeweiligen Zeit verstehen; – Ereignisse Epochen begründend zuordnen und Grundlagen und Ziele der historischen Arbeit nennen; – ausgewählte facheinschlägige Quellen und Medien zielgerichtet nutzen; – die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften, Kulturen und Staaten erkennen sowie diese anhand von aktuellen und historischen Fallbeispielen erklären; – die Merkmale verschiedener aktueller und historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben sowie die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen. Lehrstoff: Aufgaben und Grundlagen der Geschichtswissenschaft: Quellen und Methoden. Orientierung in der Zeit: Historische Kulturräume. Epochen und andere Möglichkeiten der Gliederung. Frühe (vor)staatliche Organisationsformen menschlichen Zusammenlebens: Frühe Hochkulturen, die griechische Polis, Res Publica in Rom, Feudalismus usw. Änderung des Welt- und Menschenbildes zu Beginn der Neuzeit: Das Zeitalter der Entdeckungen, Humanismus, Renaissance, Reformation und ihre Folgen. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen beschreiben; – aktuelle Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen; – historische Vorgänge erfassen, richtig einordnen und sie aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen; – Strukturen und Funktionsweisen des österreichischen politischen Systems beschreiben; – sich aktiv auf Basis der Bürger- und Menschenrechte am politischen Geschehen beteiligen; – anhand von historischen Modellen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge beurteilen; – Ereignisse Epochen begründend zuordnen; – die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften und Kulturen erkennen sowie diese anhand von Fallbeispielen erklären; – die Merkmale verschiedener aktueller und historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben sowie die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen. Lehrstoff: Historische Entwicklungen zwischen Absolutismus und Aufklärung (Umbrüche, Revolutionen, Grund- und Menschenrechte). Entwicklung des modernen Staates. Grundlagen und Aufgaben des Staates (Verfassungsprinzipien). Moderne Demokratie am Beispiel Österreich: Wahlrecht, Möglichkeiten und Formen der Partizipation, politische Parteien und andere Akteure. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, soziale, politische und kulturelle Entwicklungen beschreiben und in den historischen Kontext einordnen; – die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese korrekt angeben; – aktuelle Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen; – historische Vorgänge erfassen, richtig einordnen und sie aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen; – anhand von historischen Modellen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge beurteilen; – ausgewählte kulturelle und künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der Zeit verstehen; – historische Geschlechterrollen, Lebenssituationen und Familienmodelle als solche und ihre Hintergründe und Entwicklungen beschreiben; – die Merkmale verschiedener aktueller und historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben sowie die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen. Lehrstoff: Europa und die Welt im 19. Jahrhundert. Liberalismus, Nationalismus, Revolutionsjahr 1848, Imperialismus. Industrialisierung, Soziale Frage und Lösungsideen. Österreichische Geschichte im 19. Jahrhundert. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, soziale, politische und kulturelle Entwicklungen beschreiben und in den historischen Kontext einordnen; – die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese korrekt zitieren; – aktuelle Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen; – historische Vorgänge erfassen, richtig einordnen und sie aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen; – anhand von historischen Modellen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge beurteilen; – ausgewählte kulturelle und künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der Zeit verstehen; – historische Geschlechterrollen, Lebenssituationen und Familienmodelle als solche begreifen und ihre Hintergründe und Entwicklungen beschreiben; – die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften und Kulturen beschreiben sowie anhand von Fallbeispielen erklären; – die Merkmale verschiedener aktueller und historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben sowie die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen. Lehrstoff: Erster Weltkrieg, Folgen und Russische Revolution. Österreich 1918 bis 1945. Totalitäre Ideologien (Entstehung, Gemeinsamkeiten und Unterschiede). Verfolgung, Holocaust, Widerstand. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, soziale, politische und kulturelle Entwicklungen beschreiben und in den historischen Kontext einordnen; – die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten und bearbeiten; – Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen; – historische Vorgänge erfassen, richtig einordnen und sie aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen; – Strukturen und Funktionsweisen des österreichischen politischen Systems beschreiben und sich aktiv auf Basis der Bürger- und Menschenrechte am politischen Geschehen beteiligen; – anhand von historischen Modellen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge beurteilen; – ausgewählte kulturelle und künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der Zeit verstehen; – historische Geschlechterrollen, Lebenssituationen und Familienmodelle als solche begreifen und ihre Hintergründe und Entwicklungen beschreiben; – die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften und Kulturen beschreiben sowie anhand von Fallbeispielen erklären; – die Merkmale verschiedener aktueller und historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben sowie die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen. Lehrstoff: Zweiter Weltkrieg und seine unmittelbaren gesellschaftspolitischen Folgen. Österreich ab 1945. Kalter Krieg, Teilung Europas, internationale Blockbildung, Stellvertreterkriege. Internationale Geschichte ab 1945. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – politische, gesellschaftliche soziale und kulturelle Entwicklungen beschreiben und in den historischen Kontext einordnen; – die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten und bearbeiten; – Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen; – historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und sie aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen; – sich mit der gesellschaftlichen und kulturellen Vielfalt im Sinne eines gemeinsamen Europas auseinander setzen; – die Strukturen und Funktionsweisen des europäischen politischen Systems beschreiben; – als mündige EU-Bürgerinnen und -Bürger handeln und haben Einblick in aktuelle politische Entwicklungen; – Strukturen und Funktionsweisen des österreichischen politischen Systems beschreiben und sich aktiv auf Basis der Bürger- und Menschenrechte am politischen Geschehen beteiligen; – anhand von historischen Modellen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge beurteilen; – ausgewählte kulturelle und künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der Zeit verstehen; – historische Geschlechterrollen, Lebenssituationen und Familienmodelle als solche begreifen und ihre Hintergründe und Entwicklungen beschreiben; – die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften und Kulturen erkennen sowie anhand von Fallbeispielen erklären; – die Merkmale verschiedener aktueller und historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben sowie die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen; – zu aktuellen Themen Stellung nehmen und Standpunkte argumentieren. Lehrstoff: Österreichische Verfassung (Gewaltenteilung; Grundzüge der Gesetzgebung und Vollziehung). Europa und die Welt nach 1990. Europäische Union (Idee des gemeinsamen Europa, Entstehung und Entwicklung, Institutionen). Aktuelle Entwicklungen. 4.2 MODE- UND KUNSTGESCHICHTE, TRENDFORSCHUNG II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – historische Bekleidung Epochen zuordnen und diese Entscheidung erklären; – einen Überblick über die Formensprache europäischer Baukunst geben; – Epochen charakterisieren und Querverbindungen herstellen. Lehrstoff: Modegeschichte von der Antike bis zum Barock im Kontext der jeweiligen Baukunstepoche. Aspekte der Lebensweise und Geschlechterbilder. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – historische Bekleidung Epochen zuordnen und diese Entscheidung erklären; – exemplarische Werke aus Kunst und Architektur der jeweiligen Epoche nennen; – den historischen Hintergrund von Design erläutern; – Schönheitsideale und das entsprechende Geschlechterbild beschreiben; – Epochen charakterisieren und Querverbindungen herstellen. Lehrstoff: Modegeschichte vom Rokoko bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts im Kontext der jeweiligen Kunststile. Mode- und Designgeschichte prägender Designerinnen und Designer des 20. Jahrhunderts. Aspekte gesellschaftlicher Rollenbilder und Schönheitsideale. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Inhalte mit anderen Bereichen, insbesondere mit Entwurf, vernetzen; – exemplarisch ausgewählte stilistische Phänomene den Dekaden zuordnen und die wichtigsten formalen Aspekte beschreiben; – die verschiedenen Ebenen (Genre) der Mode benennen und deren Strukturen erklären; – einige trendprägende Designerinnen und Designer nennen und deren Arbeit reflektieren. Lehrstoff: Modegeschichte ab Mitte des 20. Jahrhunderts im Kontext der aktuellen Kunstrichtungen der Dekaden. Entwicklung der Modegeschichte von der Haute Couture über Pret-a-porter bis hin zur Massenmode. Charakteristika, Silhouetten, innovative Materialien verschiedener Trenddekaden. Trendprägende Designerinnen und Designer. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Inhalte mit anderen Bereichen, insbesondere mit Entwurf, vernetzen; – einige aktuelle trendprägende Designerinnen und Designer nennen und deren Arbeit reflektieren; – facheinschlägige Trendmedien nennen; – Informationen aus Trendmedien beziehen und für ihre Arbeit nutzen; – Trendanalysen für Modekonzepte durchführen; – Bild- und Textquellen richtig angeben. Lehrstoff: Begriffsdefinition Trend und Trendanalyse. Aktuelle trendprägende Designerinnen und Designer des 21. Jahrhunderts. Bereiche der Trendforschung. Trendimpulse aus der Gesellschaft. Trendmedien. Exemplarische Trendanalysen. 4.3 RECHT V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ausgewählte rechtliche Sachverhalte realistisch einschätzen, lösungsorientiert bearbeiten und die dafür erforderlichen Rechtsbegriffe verstehen; – die grundlegenden Rechtsvorschriften und -quellen nennen; – die jeweilige Rechtslage realistisch einschätzen und sich eine rechtskonforme Meinung bilden; – die entsprechenden Wege der Rechtsdurchsetzung finden. Lehrstoff: Grundlagen der Rechtsordnung: Juristische Begriffe, Abgrenzungen, Rechtsanwendung. Zugang zum Recht: Zivil- und Strafgerichtsbarkeit, ausgewählte Bereiche des Verwaltungsrechts. Privatrecht: Ausgewählte Aspekte des Personen-, Familien-, Erb-, Sachen- und Schuldrechts. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ausgewählte rechtliche Sachverhalte realistisch einschätzen, lösungsorientiert bearbeiten und die dafür erforderlichen Rechtsbegriffe verstehen; – die grundlegenden Rechtsvorschriften und -quellen nennen; – die jeweilige Rechtslage realistisch einschätzen und sich eine rechtskonforme Meinung bilden; – die entsprechenden Wege der Rechtsdurchsetzung finden. Lehrstoff: Ausgewählte Aspekte des Privatrechts. Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts. Ausgewählte Bereiche des Immaterialgüterrechts (zB Urheberrecht). Grundlagen des Exekutions- und Insolvenzverfahrens; Privatkonkurs. 5. WIRTSCHAFT 5.1 WIRTSCHAFTSGEOGRAFIE UND VOLKSWIRTSCHAFT I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – topografische Kenntnisse anwenden; – wirtschaftsgeografische und volkswirtschaftliche Informationen analysieren; – unterschiedliche Natur- und Kulturräume in Hinblick auf ihre wirtschaftlichen Nutzungsmöglichkeiten bewerten; – demografische Strukturen und Prozesse erklären; – die branchenrelevanten Rohstoffmärkte beschreiben; – unterschiedliche Arbeitsbedingungen in einer globalisierten Welt vergleichen; – wirtschaftsgeografische und volkswirtschaftliche Grundbegriffe erläutern; – wirtschaftsgeografische und volkswirtschaftliche Zusammenhänge unterschiedlicher Wirtschaftsräume analysieren; – Stärken und Schwächen verschiedener Wirtschaftsräume und Leitindustrien kritisch erörtern. Lehrstoff: Orientierung im Raum anhand kartographischer Hilfsmittel. Klima- und Vegetationsräume und Veränderungen. Nutzung der wirtschaftlichen Potenziale unterschiedlicher landschaftsökologischer Zonen. Sozial- und wirtschaftsgeografische Aspekte in ausgewählten Kulturräumen. Bevölkerungsstrukturen, -verteilungen und -entwicklungen im globalen Kontext. Rohstoffe – Vorkommen, Nutzung, Produktionsbedingungen, Konflikte. Globale Wirtschaftsräume. Textilindustrie – Strukturen, Entwicklungen und Probleme. Wirtschaftsgeografische Grundbegriffe und Zusammenhänge. Volkswirtschaftliche Grundbegriffe, Zusammenhänge und Theorien. 5.2 BETRIEBSWIRTSCHAFT, MODEMARKETING UND VERKAUFSMANAGEMENT II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – den Einfluss und die Bedeutung von Wirtschaft im täglichen Leben beschreiben und die Auswirkungen des Wirtschaftens einschätzen; – die Marktteilnehmer nennen und die Funktionsweise von Märkten erklären; – die Schritte bis zum Abschluss des Kaufvertrages beschreiben und diese situationsgerecht anwenden; – die rechtlichen Voraussetzungen des Kaufvertrags beurteilen und den Kaufvertrag inhaltlich gestalten. Lehrstoff: Grundlagen der Wirtschaft: Wirtschaftsteilnehmer; Funktionsweise und Formen von Märkten; Arbeitsteilung; Produktionsfaktoren; Leistungsbereiche im Unternehmen. Kaufvertrag: Grundlagen (Phasen, Voraussetzungen für das Zustandekommen, Mindestbestandteile). Pflichten und Rechte der Vertragspartner; E-Commerce. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die ordnungsgemäße Erfüllung des Kaufvertrages beurteilen; – bei vertragswidriger Erfüllung des Kaufvertrages entsprechende Maßnahmen setzen; – die Rechte der Konsumentin und des Konsumenten aufzählen und bei Vertragsverletzungen entsprechend handeln; – ausgewählte Instrumente der Personalauswahl und Personalentwicklung nennen; – die Grundlagen des Arbeitsrechts beschreiben; – Modelle der Mitarbeiterführung sowie Motivationsmodelle nennen. Lehrstoff: Kaufvertrag: Kaufvertragsverletzungen; Konsumentenschutz. Personalmanagement: Personalbedarf, Personalauswahl; Grundlagen des Arbeitsrechts, Rechte und Pflichten; arbeitsrechtliche Bestimmungen betreffend das Pflichtpraktikum. Führungsstile, Motivationsmodelle. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Bedeutung des Marketings in verschiedenen Marktsituationen beschreiben; – die Grundzüge der Marktforschung und deren Methoden erläutern; – zwischen strategischen und operativen Aufgaben des Mode-Marketings unterscheiden und diese erklären; – die Funktionsweise der marketingpolitischen Instrumente erklären und deren Auswirkung auf den Unternehmenserfolg beurteilen. Lehrstoff: Grundlagen und Funktionen des Marketings; Marktforschung. Strategisches Mode-Marketing (Marktsegmentierung, Positionierung, Markenpolitik). Operatives Marketing in der Modebranche (Marketinginstrumente, Marketingmix). 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – branchenspezifische Software zur Planung und Steuerung der Produktion in einschlägigen Betrieben einsetzen; – einschlägige Unternehmensaufritte aus marketingpolitischer Sicht analysieren; – die Inhalte und Aufgaben des Businessplans beschreiben. Lehrstoff: Auftragsbearbeitung mittels branchenbezogener Software. Case Studies. Businessplan. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen der Unternehmensformen beschreiben; – die Formen der Vertretung im Unternehmen einander gegenüberstellen; – einen Überblick über die verschiedenen Anlageformen geben; – Überlegungen anstellen, welche Anlageformen zu welcher Anlagestrategie passen, und Trends in der Geldanlage kritisch hinterfragen; – die strategische und die operative Ebene in Unternehmen unterscheiden; – die Managementfunktionen beschreiben. Lehrstoff: Gewerberecht, Rechtsformen der Unternehmen, Firma und Firmenbuch, Vollmachten. Kreditinstitute; Anlageformen (Risiko, Anlagenportfolio). Unternehmensführung: Managementaufgaben, Managementkonzepte, Aufbauorganisation. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Betriebs- und Vertriebsformen der Handelsbestriebe beschreiben; – verschiedene Konzepte der Kundenbeziehung (Customer-Relationship-Management – CRM) erklären; – Verkaufsgespräche führen; – unterschiedliche Instrumente des Vertriebscontrollings nennen. Lehrstoff: Handelsbestriebe. Kundentypen, CRM (Akquisition, Beratung, Bindung, Verkaufsgespräche, Reklamationsbehandlung). Vertriebscontrolling (Kennzahlen, Portfolioanalyse). V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundlagen der Investitionsrechnung auf einfache Investitionsentscheidungen anwenden; – den Unterschied zwischen Innen- und Außenfinanzierung beurteilen; – die verschiedenen Varianten der Kreditfinanzierung beschreiben; – einen Überblick über die Versicherungsformen und Versicherungsarten geben. Lehrstoff: Grundlagen der Investitionsrechnung. Grundlagen der Finanzierung (Innen-, Außen-, Eigen- und Fremdfinanzierung). Kreditfinanzierung (Kreditformen, Kreditbesicherung, Kreditkosten), Leasing, Factoring. Versicherungen. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Risiken bei internationalen Kaufverträgen identifizieren; – Liefer- und Zahlungsbedingungen bei internationaler Geschäftstätigkeit festlegen; – Fallstudien zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen vernetzt mit dem Pflichtgegenstand „Rechnungswesen“ lösen. Lehrstoff: Kaufverträge im Außenhandel. Case Studies fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand „Rechnungswesen“. Schularbeiten: II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester. IV. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 7. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 8. Semester. V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten und mindestens 1 davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Rechnungswesen“. 5.3 RECHNUNGSWESEN I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Belege erkennen, prüfen, bearbeiten und organisieren; – Belege und Geschäftsfälle in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erfassen; – den Erfolg der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln und analysieren; – die Umsatzsteuervoranmeldung erstellen; – die wesentlichen Unterschiede zwischen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Doppelter Buchführung erklären; – einfache Bilanzen erstellen und erklären; – einfache Buchungssätze auf Basis von Belegen und Geschäftsfällen unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer bilden und deren Erfolgswirksamkeit beurteilen; – Kontenarten den entsprechenden Kontenklassen zuordnen und den Kontenplan einsetzen; – die Grundlagen des Umsatzsteuerrechts anwenden und die Umsatzsteuer richtig berechnen und verbuchen. Lehrstoff: Belege, Belegorganisation inklusive Formvorschriften. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Rechtliche Bestimmungen; vorgeschriebene Aufzeichnungen anhand von Belegen inklusive Umsatzsteuer; Kassa- und Bankbuch; Wareneingangsbuch; Anlageverzeichnis; Umsatzsteuervoranmeldung; Erfolgsermittlung. Einführung in die Doppelte Buchführung: Inventar, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung. Kontenarten in Verbindung mit Kontenrahmen und Kontenplan. Einfache Geschäftsfälle (vorwiegend aus Handelsbetrieben) in der Doppelten Buchführung auf Konten inklusive Abschluss; Bildung von Buchungssätzen auch anhand von Originalbelegen. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – einfache Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung erfassen; – die Erfolgsauswirkung dieser Geschäftsfälle erkennen und interpretieren. Lehrstoff: Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung (insbesondere Anlagenkäufe, Wareneinkäufe, Warenverkäufe, Rechnungsausgleich durch Barzahlung und Banküberweisung, Bestandsveränderungen, Warenrücksendungen, Bezugs- und Versandkosten, Rabatte). 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung verbuchen; – laufende Bezüge inklusive Überstunden abrechnen und verbuchen; – Sonderzahlungen abrechnen; – einen Lohn- und Gehaltszettel erklären; – Lohn- und Gehaltsnebenkosten ermitteln und verbuchen; – eine Arbeitnehmerveranlagung durchführen. Lehrstoff: Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung (insbesondere Skonto, Rechnungsausgleich durch Kredit- und Bankomatkarte, Privatentnahmen, Privateinlagen, KFZ-Betriebskosten, Mahnspesen, Verzugszinsen, Kontoabschluss Bank). Personalverrechnung: Abrechnung von Löhnen und Gehältern, Überstundenberechnung, Sonderzahlungen, Verbuchung von Löhnen und Gehältern sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Arbeitnehmerveranlagung. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Zusammenhang und Unterschied zwischen Finanzbuchführung und Kostenrechnung erklären; – Aufwände bzw. Erträge zu Kosten bzw. Erlösen überleiten; – Kosten auf Kostenstellen zurechnen, die Selbstkosten und die Zuschlagsätze im Handel, in der Produktion und im Handwerk ermitteln; – branchentypische Kalkulationen durchführen und die Ergebnisse auf ihre Anwendbarkeit überprüfen; – das Betriebsergebnis ermitteln und erklären; – komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen. Lehrstoff: Kostenrechnung: Bezugskalkulation, Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung. Absatzkalkulation für Handel, Produktion (einfache Produktionsbetriebe) und Handwerk. Fachspezifische Software, Tabellenkalkulation. Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – zwischen fixen und variablen Kosten unterscheiden; – Deckungsbeiträge berechnen und interpretieren; – Unternehmensentscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung treffen und diese kostenrechnerisch und betriebswirtschaftlich beurteilen; – Fremdwährungen (Valuten und Devisen) umrechnen; – komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen. Lehrstoff: Kostenrechnung (Teilkostenrechnung inklusive Unternehmerentscheidungen). Valuten und Devisen. Komplexe Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung (insbesondere Anzahlungen, Abrechnung von Kredit- und Bankomatkarten, Steuern und Abgaben). IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die erforderlichen Arbeitsschritte zur Erstellung des Jahresabschlusses beschreiben; – Bewertungsprinzipien anwenden; – ein Anlagenverzeichnis führen; – den Anschaffungswert und die Abschreibung ermitteln und verbuchen; – laufende Aufwendungen im Zusammenhang mit Anlagen erfassen; – Anlagenzugänge und -abgänge erfassen; – eine Warenbewertung durchführen und die notwendigen Buchungen tätigen; – komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen. Lehrstoff: Jahresabschluss: Grundlagen; Bilanzierungsvorschriften inklusive Bewertungsvorschriften. Anlagenbewertung. Bewertung des Umlaufvermögens – Vorräte. Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Bewertungsprinzipien anwenden; – Forderungen nach der Einbringlichkeit zuordnen und bewerten sowie die Auswirkung der Bewertung auf Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung erläutern; – das Grundprinzip der Rechnungsabgrenzung sowie die Auswirkung auf Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung erklären; – die Notwendigkeit von Rückstellungen erläutern und erforderliche Buchungen im Zusammenhang mit Rückstellungen durchführen; – den Jahresabschluss für Einzelunternehmen erstellen; – die Grundzüge der Erfolgsverteilung für eine Personengesellschaft beschreiben; – komplexere Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen durchführen und Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen. Lehrstoff: Jahresabschluss (Forderungsbewertung, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzung; Abschluss von Einzelunternehmen; Erfolgsverteilung in einer Personengesellschaft). Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Jahresabschlüsse lesen; – wichtige finanzwirtschaftliche und erfolgswirtschaftliche Kennzahlen berechnen und interpretieren; – Unterschiede und Zusammenhänge zwischen Unternehmensrecht und Steuerrecht im Rahmen eines Jahresabschlusses in Grundzügen erklären; – die Grundlagen des Einkommensteuerrechts beschreiben und die Einkommensteuer berechnen; – komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen; – Fallstudien vernetzt mit dem Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement“ bearbeiten. Lehrstoff: Jahresabschluss (Analyse, Kennzahlen). Unternehmensrecht – Steuerrecht (in Grundzügen). Fächerübergreifende Case Studies. Fachspezifische Software, Tabellenkalkulation. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen; – Fallstudien vernetzt mit dem Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement“ bearbeiten. Lehrstoff: Fächerübergreifende Case Studies. Fachspezifische Software, Tabellenkalkulation. Schularbeiten: I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten. II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester. IV. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 7. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 8. Semester. V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten und mindestens 1 davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement“. 5.4 OFFICEMANAGEMENT I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundbestandteile der Computerhardware und des Betriebssystems beschreiben; – Hilfsquellen nutzen; – Dateien lokal und online verwalten; – freigegebene Netzwerkressourcen nutzen; – Daten in einem vorgegeben Zeitrahmen erfassen und bearbeiten; – Daten zügig über die Tastatur eingeben; – Schriftstücke unter Berücksichtigung der ÖNORM erstellen, formatieren und korrigieren; – Bilder in Dokumente einbinden und mit den vorhandenen Tools bearbeiten; – Webseiten aufrufen und die Informationen filtern und nutzen; – gezielt recherchieren, Inhalte drucken, herunterladen und speichern; – Dateien komprimieren und hochladen; – online kommunizieren; – die Grundzüge des Urheberrechts erläutern; – einfache Präsentationen erstellen. Lehrstoff: Hardware, Betriebssysteme und Arbeiten im Netzwerk. Textverarbeitung (Grundlagen der Textverarbeitung, Richtlinien und Normen, Schriftstücke, aktuelle Eingabesysteme, Training der Schreibfertigkeit). Einfache Präsentationen. Internet, Internetdienste und kollaborative Techniken. Gesetzliche Bestimmungen (Grundzüge des Urheberrechts). II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – umfangreiche Schriftstücke erstellen; – Präsentationen zielgruppengerecht erstellen und präsentieren; – Standardsoftware aus dem Bereich Tabellenkalkulation zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis einsetzen. Lehrstoff: Textverarbeitung (Vertiefung). Fortgeschrittene Präsentationstechniken und -richtlinien. Grundlagen der Tabellenkalkulation. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – umfangreiche Schriftstücke erstellen; – soziale Netzwerke sowie Daten und Programme verantwortungsbewusst nutzen und die Gefahren des Internets abschätzen; – mit Daten sicher umgehen; – Datenbankstrukturen erklären; – mit Datenbanken arbeiten: – Online-Services des öffentlichen Bereiches mit Bürgerkartenfunktion nutzen. Lehrstoff: Grundlagen von Datenbankstrukturen. Grundlagen der IT-Security (Schutz vor Schadsoftware und Datensicherung). E-Government. Schularbeiten: I. Jahrgang: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten. II. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester. 6. PRODUKTENTWICKLUNG UND PRODUKTION 6.1 PROJEKT- UND QUALITÄTSMANAGEMENT III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – den Ablauf eines Projektes definieren und organisieren; – die Rollen im Projekt beschreiben und sich damit identifizieren; – projektbegleitende Faktoren nennen, Tools erstellen und branchenübliche Software anwenden; – im Team fächerübergreifende Projekte vernetzt durchführen und evaluieren. Lehrstoff: Projektmanagement: Definition; Aufbau und Rollen. Projektstart, -planung, -steuerung und -durchführung; Projektabschluss; Arbeitshilfen für Projekte. Fächerübergreifende Projekte in Kombination mit dem Pflichtgegenstand „Prozessgestaltung und Prozessdatenmanagement“. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die verschiedenen Qualitätsbegriffe unterscheiden und beschreiben; – die Methoden des Qualitätsmanagements anwenden; – die Auswirkungen des Qualitätsmanagements auf betriebliche sowie überbetriebliche Strukturen und Abläufe erkennen und beurteilen; – die operativen Methoden des Qualitätsmanagements beschreiben und Maßnahmen zur Optimierung von Prozessen einleiten; – das QM- Handbuch nutzen. Lehrstoff: Qualitätsbegriffe; Normenreihen; QM-Systeme; Qualitätsplanung. Qualitätssteuerung. Qualitätskontrolle. Qualitätsprozesse (inner-, zwischen- und außerbetrieblich). Dokumentation im Qualitätswesen (QM-Handbuch, Verfahrens-, Arbeits- und Prüfanweisungen). Fächerübergreifende Projekte in Kombination mit dem Pflichtgegenstand „Prozessgestaltung und Prozessdatenmanagement“. 6.2 PROZESSGESTALTUNG UND PROZESSDATENMANAGEMENT II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ein Arbeitssystem beschreiben und analysieren; – die Arbeitsvorbereitung computerunterstützt durchführen. Lehrstoff: REFA – Arbeitssystem – Leistungseinheit und Prozessbaustein. Grundlagen der Arbeitsgestaltung. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Notwendigkeit und Anliegen der Arbeitsgestaltung erklären; – Voraussetzungen, Ziele und Einflussgrößen der Arbeitsgestaltung am Beispiel verdeutlichen; – Arbeitssysteme gestalten und ergonomische Richtlinien berücksichtigen; – wirtschaftliche und soziale Folgen ungünstig gestalteter Arbeitssituationen veranschaulichen; – den Prozess der Arbeitsplatzgestaltung computerunterstützt darstellen; – die Ziele von REFA nennen. Lehrstoff: Grundlagen der Arbeitsgestaltung. Arbeitssystemgestaltung. REFA-Arbeitsorganisation. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Kriterien erfolgreicher Unternehmensstrukturen nennen; – Unternehmensprozesse computerunterstützt darstellen; – die Grundlagen der Methodenlehre des Arbeitsstudiums branchenspezifisch aufzählen und erklären; – Arbeitsdaten computerunterstützt ermitteln; – betriebliche Planungsinstrumente benennen und anwenden; – Ablaufarten und Zeitarten bestimmen. Lehrstoff: Grundlagen der Prozessorientierung. Unternehmensstrukturen. Grundlagen der Datenermittlung, Planungssystematik. Arbeitsdatenmanagement. Grundlagen – Ablauf- und Zeitarten, Auftrags- und Belegungszeit. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Aufgaben und Abläufe gliedern und gestalten; – Arbeitsaufträge aus dem facheinschlägigen Berufsfeld strukturieren; – den Stellenwert von Einflussgrößen und Bezugsmengen analysieren; – Zeitaufnahmen computerunterstützt auswerten; – Vorgabezeiten berechnen und bewerten; – Ergebnisse der Zeitaufnahme beurteilen und dokumentieren. Lehrstoff: Ablaufstrukturen und Prozessdarstellungen. Ermittlung und Anwendung von Prozessdaten (Multimomentaufnahme, Verteilzeitaufnahme). Leistungsgradbeurteilung, REFA – Zeitstudie – Durchführung und Auswertung. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Methoden der Prozessdatenerfassung und des Prozessdatenmanagements fachspezifisch auswählen und anwenden; – die Zusammenhänge der einzelnen Bausteine des Prozessdatenmanagements erkennen; – die Prozessdaten computerunterstützt auswerten, verwalten und fallbezogen nutzen. Lehrstoff: Arbeitsdatenermittlung bei Gruppen- und Mehrstellenorganisation. Rüstzeitermittlung und -minimierung. Vergleichen und Schätzen. Ermittlung von Planzeitbausteinen. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Bewegungsabläufe analysieren, simulieren und die Vorgabezeit ermitteln; – die systematische Vorgangsweise für die Bewertung der Anforderungsermittlung auf die Textilbranche bezogen computerunterstützt anwenden; – die Möglichkeiten der branchenspezifischen Leistungsbewertung als Grundlage für die Entgeltgestaltung beschreiben; – die in den einschlägigen Gegenständen erworbenen Kenntnisse verknüpfen; – ihr Basiswissen zum Aufbau von Kompetenzen für den Erwerb des REFA-Grundscheines nutzen. Lehrstoff: Systeme vorbestimmter Zeiten. Arbeitsdaten für die Kalkulation. Arbeitsbewertung. Leistungsbeurteilung. Entgeltgestaltung. 6.3 TEXTILTECHNOLOGIE I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Naturfasern erkennen, benennen, zuordnen und beschreiben; – die Pflege- und Textilkennzeichnung der Naturfasern beschreiben und diese produktspezifisch auswählen; – sich mit ökologischen und ökonomischen Überlegungen auseinandersetzen; – neueste technologische Entwicklungen nennen. Lehrstoff: Naturfasern. Eigenschaften, Pflege und Funktionalität, Textilkennzeichnung. Materialanalysen und Stoffsammlung fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Zellulosefasern und deren Modifikationen unterscheiden, beschreiben und einander gegenüberstellen; – die Pflege- und Textilkennzeichnung aus Zellulosefasern beschreiben und diese produktspezifisch auswählen; – neueste technologische Entwicklungen nennen. Lehrstoff: Chemiefasern aus natürlichen Polymeren. Eigenschaften, Pflege und Funktionalität, Textilkennzeichnung. Materialanalysen und Stoffsammlung fächerübergreifend. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – synthetische Fasern und deren Spezialfasern beschreiben, vergleichen und ihre Einsatzmöglichkeiten bestimmen; – die Bedeutung und Zweckmäßigkeit von Fasermischungen beschreiben; – umwelttechnologische und ökologische Überlegungen anstellen und beurteilen; – neueste technologische Entwicklungen nennen. Lehrstoff: Chemiefasern aus synthetischen Polymeren. Eigenschaften, Pflege und Funktionalität, Textilkennzeichnung. Schadstoffe in der Bekleidung, ökologische Aspekte in der textilen Kette. Materialanalysen und Stoffsammlung fächerübergreifend. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – handelsübliche Technologien der Fadenherstellung beschreiben; – die textilen Flächen erkennen und analysieren; – neueste technologische Entwicklungen beschreiben. Lehrstoff: Spinnverfahren, Garne, Zwirne, Effektzwirne. Textile Flächen im Überblick, Bindungslehre. Materialanalysen und Stoffsammlung fächerübergreifend. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die unterschiedlichen Technologien der textilen Flächengestaltung erkennen und diese auf vielfältige Bereiche der Produktentwicklung übertragen; – neueste technologische Entwicklungen beschreiben. Lehrstoff: Bindungslehre: Grundbindungen, abgeleitete und erweiterte Grundbindungen. Faser- und Fadenverbundstoffe: Herstellungsverfahren, Eigenschaften, Textilkennzeichnung, Einsatzgebiete. Materialanalyse und Stoffsammlung fächerübergreifend. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – textile Flächen analysieren und zuordnen; – Herstellungsverfahren an Stoffen erkennen; – neueste technologische Entwicklungen beschreiben. Lehrstoff: Maschenware: Herstellungsverfahren, Eigenschaften, Textilkennzeichnung, Einsatzgebiete. Durchbrochene textile Flächen: Herstellungsverfahren, Eigenschaften, Textilkennzeichnung, Einsatzgebiete. Materialanalyse und Stoffsammlung fächerübergreifend. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Druck- und Färbetechniken anwenden; – das Erlernte an aktuellen Fallbeispielen dokumentieren und präsentieren; – Einsatzmöglichkeiten zeitgemäßer technologischer Materialien nennen. Lehrstoff: Drucken und Färben. Praxisorientierte Anwendungsbeispiele, Präsentationen von aktuellen Fallbeispielen. Material- und Stoffsammlung fächerübergreifend. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Veredlungstechniken erklären und beschreiben; – Einsatzmöglichkeiten zeitgemäßer technologischer Materialien nennen; – Einsatzmöglichkeiten zuordnen; – die erworbenen Kenntnisse verknüpfen und in der Praxis zielorientiert anwenden. Lehrstoff: Veredelungstechniken: Vorbehandlung, Nassappretur und Trockenappretur. Materialanalysen und Stoffsammlung fächerübergreifend. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Umwelt-, Entsorgungs- und Recyclingprobleme erkennen und vernetzt auf die Produktentwicklung und Produktion übertragen; – die erworbenen Kenntnisse verknüpfen und in der Praxis zielorientiert anwenden. Lehrstoff: Entsorgung und Recycling, Schadstoffe in Textilien, Gesundheitsgefährdung im Textilbereich. 6.4 ENTWURF- UND MODEZEICHNEN I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – unterschiedliche Gestaltungstechniken und die dafür entsprechenden Arbeitswerkzeuge anwenden; – Proportionen erkennen und diese mit verschiedenen bildnerischen Gestaltungsmöglichkeiten darstellen; – Entwurfstechniken mittels experimenteller Gestaltungsmöglichkeiten anwenden; – das Zusammenspiel von Form, Material, Farbe und Medien bewusst einsetzen; – selbstständig unterschiedliche ästhetische Formen in der Umgebung aktiv beobachten, wahrnehmen, reflektieren und wiedergeben; – Grundformen der Kleidung erkennen; – kreative, unkonventionelle Lösungsmöglichkeiten entwickeln; – einfache Entwürfe anfertigen; – einen Entwurf in eine technische Zeichnung umsetzen. Lehrstoff: Gestaltungstechniken. Proportionslehre, figurale Darstellungsformen. Entwurfsarbeiten. Farbenlehre. Objekt-, Natur- und Detailstudien. Bekleidungsgrundformen. Übungen zu kreativen, unkonventionellen Strategien. CAD-Grundlagen. Werkzeichnung. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – selbstständig kreative, unkonventionelle und vielfältige Ideen entwickeln und skizzieren; – erworbene Techniken in die Entwurfsentwicklung einbeziehen; – vernetzt denken, Zusammenhänge herstellen und das Betätigungsfeld dadurch erweitern; – sich mit zeitgenössischen Modephänomenen kritisch auseinandersetzen; – die Grundbegriffe des computerunterstützten Arbeitens anwenden; – Entwürfe und technische Zeichnungen anfertigen. Lehrstoff: Kreative, unkonventionelle Strategien. Bewegungsstudien, Körperstudien, Materialdarstellungen, Farbstudien. Darstellungsformen. Entwurfsaufgaben. Recherchearbeiten zu aktuellen adäquaten Themen. Entwurfsarbeiten. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Mode in ihrer Gesamtheit und Komplexität erkennen; – Themen durch verschiedene Inspirationsmittel erfassen und umsetzen; – zwischen Skizze, Entwurf, Modeillustration und Modegrafik differenzieren; – verschiedene Modebilder analysieren und Unterschiede erkennen; – selbstständig kreative, unkonventionelle und vielfältige Ideen entwickeln und skizzieren; – Entwurfsarbeiten anfertigen; – Entwürfe und technische Zeichnungen fächerübergreifend anfertigen. Lehrstoff: Visualisierungs- und Präsentationsmethoden. Skizze, Entwurf, Modeillustration, Modegrafik. Entwurfsentwicklung. Entwurfsaufgaben. CAD-Anwendung. 6.5 SCHNITTKONSTRUKTION UND MODELLGESTALTUNG I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Körpermaße und Proportionslinien erfassen und analysieren; – Grundschnitte konstruieren; – einfache Modellschnitte erstellen und gestalten; – fachspezifische Anwendersoftware nutzen. Lehrstoff: Maßnehmen, Maßtabellen, Körpermaße, Proportionslinien. Grundschnitte für verschiedene Produktsparten mit entsprechenden Details. CAD: Anwendungen von CAD-Grundfunktionen. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Grundschnitte konstruieren; – unterschiedliche Linienführungen mit Hilfe von Proportionslinien an Werkzeichnungen erkennen; – Maß- und Größentabellen interpretieren; – fachspezifische Anwendersoftware nutzen. Lehrstoff: Weitere Grundschnitte für verschiedene Produktsparten mit entsprechenden Detailschnitten. Schnittentwicklungen vom Grundschnitt zum Modellschnitt. CAD: Erweiterte Grundfunktionen und Anwendungen. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Grundschnitte konstruieren; – technische Zeichnungen umsetzen; – fachspezifische Anwendersoftware nutzen. Lehrstoff: Weitere Grundschnitte für verschiedene Produktsparten mit entsprechenden Detailschnitten. Schnittentwicklungen vom Grundschnitt zum Modellschnitt. Standardnahtführungen. CAD: Erweiterte Grundfunktionen und Anwendungen. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Grundschnitte konstruieren; – die unterschiedlichen Linienführungen und Proportionen beschreiben; – Modebilder und technische Zeichnungen analysieren und schnitttechnisch übertragen; – fachspezifische Anwendersoftware nutzen; – im Team fächerübergreifende Arbeitsaufträge ausführen. Lehrstoff: Weitere Grundschnitte. Schnittentwicklungen für moderelevante, kreative Modelle in DOB. CAD: Modifizierung von Grundschnitten und Schnittentwicklungen. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Grundschnitte konstruieren; – die unterschiedlichen Linienführungen und Proportionen beschreiben; – Veränderungen der Maßtabelle erkennen; – Modebilder und technische Zeichnungen analysieren und schnitttechnisch übertragen; – fachspezifische Anwendersoftware nutzen; – im Team Arbeitsaufträge ausführen. Lehrstoff: Weitere Grundschnitte. Schnittentwicklungen für moderelevante, kreative Modelle in DOB. CAD: Modifizierung von Grundschnitten und Schnittentwicklungen. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Grundschnitte konstruieren; – die unterschiedlichen Linienführungen und Proportionen beschreiben; – Modebilder und technische Zeichnung analysieren und schnitttechnisch übertragen; – Modellvorgaben zwei- und dreidimensional darstellen; – fachspezifische Anwendersoftware nutzen. Lehrstoff: Ärmelanlagen. Auftragsbezogene Modellschnitte. Schnittentwicklungen in DOB. CAD: Modellschnitte. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Grundschnitte konstruieren und fächerübergreifend umsetzen; – die unterschiedlichen Linienführungen und Proportionen beschreiben; – Modebilder und technische Zeichnungen analysieren und schnitttechnisch übertragen; – Modellvorgaben zwei- und dreidimensional darstellen; – CAD-unterstützte Modellschnitte konstruieren und gradieren. Lehrstoff: Ärmelanlagen. Auftragsbezogene Modellschnitte. Schnittentwicklungen in DOB. CAD: Modellschnitte. Gradieren. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – innovative und kreative Schnittlösungen entwickeln; – CAD-unterstützte Modellschnitte entwickeln und gradieren; – die erworbenen Kompetenzen im Rahmen eines Projektes zur Entwicklung komplexer Schnittlösungen bzw. Prototypen anwenden. Lehrstoff: Modellschnitte. Kreative, moderelevante Schnittlösungen mit und ohne CAD. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – innovative und kreative Schnittlösungen entwickeln; – CAD-unterstützte Modellschnitte entwickeln und gradieren; – die erworbenen Kompetenzen im Rahmen eines Projektes zur Entwicklung komplexer Schnittlösungen bzw. Prototypen anwenden. Lehrstoff: Modellschnitte. Kreative, moderelevante Schnittlösungen mit und ohne CAD. Schularbeiten: I. Jahrgang: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten. II. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester. IV. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 8. Semester. V. Jahrgang: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten. 6.6 FERTIGUNGSVERFAHREN UND VERARBEITUNGSTECHNIKEN I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Betriebsmittel und Geräte adäquat handhaben und unter Beachtung aktueller Sicherheitsrichtlinien einsetzen; – unterschiedliche Verarbeitungstechniken und Arbeitsmethoden qualitätsbewusst ausführen; – vorgegebene Arbeitsabläufe erfassen und umsetzen; – die Ziele der Produktqualität und Qualitätsrichtlinien beschreiben; – erlernte Techniken an einfachen Werkstücken umsetzen; – fachspezifische Software nutzen; – Entwürfe aus Entwurf- und Modezeichnen umsetzen. Lehrstoff: Basis- und Methodentraining für Hand-, Maschinnähen und Bügeln. Technologie und Handhabung der zu verwendenden Bekleidungsmaschinen. Detailarbeiten. Einfache Werkstücke aus leicht zu verarbeitenden Materialien. Schnitterstellung manuell bzw. mit CAD (fächerübergreifend mit den Pflichtgegenständen „Schnittkonstruktion und Modellgestaltung“ und „Entwurf- und Modezeichnen“). Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere. Sicherheitsstandards. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – unter Beachtung aktueller Sicherheitsrichtlinien Betriebsmittel und Geräte adäquat handhaben und einsetzen; – rationelle Verarbeitungstechniken und Arbeitsmethoden qualitätsbewusst und modeaffin ausführen; – vorgegebene Arbeitsabläufe an Hand von Produktionspapieren erfassen und umsetzen; – Produktqualität und Qualitätsrichtlinien erkennen; – erlernte Techniken an Werkstücken kreativ umsetzen; – fachspezifische Software nutzen; – Entwürfe aus Entwurf- und Modezeichnen umsetzen. Lehrstoff: Technologie und Handhabung der zu verwendenden Bekleidungsmaschinen. Detailarbeiten. Werkstücke aus verschiedenen Materialien in anspruchsvolleren Verarbeitungstechniken. Schnitterstellung manuell bzw. mit CAD (fächerübergreifend mit den Pflichtgegenständen „Schnittkonstruktion und Modellgestaltung“ und „Entwurf- und Modezeichnen“). Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Betriebsmittel und Geräte adäquat handhaben und unter Beachtung aktueller Sicherheitsrichtlinien einsetzen; – rationelle Verarbeitungstechniken und Arbeitsmethoden qualitätsbewusst ausführen; – vorgegebene Arbeitsabläufe an Hand von Produktionspapieren erfassen und umsetzen; – Produktqualität und Qualitätsrichtlinien anwenden; – erlernte Techniken an Werkstücken moderelevant und kreativ umsetzen; – fachspezifische Software nutzen; – Entwürfe aus Entwurf- und Modezeichnen umsetzen. Lehrstoff: Technologie und Handhabung der zu verwendenden Bekleidungsmaschinen. Detailarbeiten. Werkstücke aus verschiedenen Materialien in qualitätsbewusster Verarbeitung. Schnitterstellung manuell bzw. mit CAD (fächerübergreifend mit den Pflichtgegenständen „Schnittkonstruktion und Modellgestaltung“ und „Entwurf- und Modezeichnen“). Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Betriebsmittel und Geräte unter Beachtung aktueller Sicherheitsrichtlinien adäquat handhaben und einsetzen; – rationelle Verarbeitungstechniken und Arbeitsmethoden qualitätsbewusst ausführen; – vorgegebene Arbeitsabläufe an Hand von Produktionspapieren erfassen und umsetzen; – Produktqualität erkennen und Qualitätsrichtlinien anwenden; – erlernte Techniken an Werkstücken einzeln und im Team moderelevant kreativ umsetzen; – Modelle in einem Designprozess nach dem Kollektionsprinzip entwickeln und umsetzen; – fachspezifische Software nutzen. Lehrstoff: Werkstücke aus anspruchsvollen Materialien nach zeitgemäßen Verarbeitungstechniken. Detailarbeiten. Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere. Schnitterstellung manuell bzw. mit CAD (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand „Schnittkonstruktion und Modellgestaltung“). Künstlerisch kreative Modellarbeit. Praktische Umsetzung von Projekten der schulautonomen Vertiefung. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Betriebsmittel und Geräte adäquat handhaben und unter Beachtung aktueller Sicherheitsrichtlinien einsetzen; – rationelle Verarbeitungstechniken und Arbeitsmethoden selbstständig und qualitätsbewusst ausführen; – vorgegebene Arbeitsabläufe an Hand von Produktionspapieren erfassen und umsetzen; – Produktqualität erkennen und Qualitätsrichtlinien anwenden; – erlernte Techniken an Werkstücken einzeln und im Team moderelevant kreativ umsetzen; – Modelle in einem Designprozess nach dem Kollektionsprinzip entwickeln und umsetzen; – fachspezifische Software nutzen. Lehrstoff: Werkstücke aus anspruchsvollen Materialien nach zeitgemäßen Verarbeitungstechniken. Detailarbeiten. Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere. Schnitterstellung manuell bzw. mit CAD (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand „Schnittkonstruktion und Modellgestaltung“). Künstlerisch kreative Modellarbeit. Praktische Umsetzung von Projekten der schulautonomen Vertiefung. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Betriebsmittel und Geräte adäquat handhaben und unter Beachtung aktueller Sicherheitsrichtlinien einsetzen; – rationelle Verarbeitungstechniken und Arbeitsmethoden selbstständig und qualitätsbewusst ausführen; – Arbeitsabläufe an Hand von Produktionspapieren erfassen und umsetzen; – Produktqualität bewerten; – erlernte Techniken an Werkstücken moderelevant und kreativ umsetzen; – Modelle in einem Designprozess entwickeln und umsetzen; – fachspezifische Software nutzen. Lehrstoff: Werkstücke aus anspruchsvollen Materialien nach zeitgemäßen Verarbeitungstechniken. Komplexe Schnittlösungen manuell bzw. mit CAD (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand „Schnittkonstruktion und Modellgestaltung“). Optimierung von Fertigungsprozessen. Detailarbeiten. Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere. Künstlerisch kreative Modellarbeit. Praktische Umsetzung von Projekten der schulautonomen Vertiefung. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Betriebsmittel und Geräte adäquat handhaben und unter Beachtung aktueller Sicherheitsrichtlinien einsetzen; – rationelle Verarbeitungstechniken und Arbeitsmethoden selbstständig und qualitätsbewusst ausführen; – vorgegebene Arbeitsabläufe erfassen und umsetzen; – Produktionspapiere computerunterstützt erstellen; – Produktqualität bewerten; – Werkstücke innovativ und moderelevant realisieren; – Modelle in einem Designprozess entwickeln und umsetzen. Lehrstoff: Werkstücke aus anspruchsvollen Materialien nach zeitgemäßen Verarbeitungstechniken. Komplexe Schnittlösungen manuell bzw. mit CAD (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand „Schnittkonstruktion und Modellgestaltung“). Optimierung von Fertigungsprozessen. Detailarbeiten. Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere. Künstlerisch kreative Modellarbeit. Praktische Umsetzung von Projekten der schulautonomen Vertiefung. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Arbeitsabläufe erfassen und umsetzen; – Produktionspapiere computerunterstützt erarbeiten; – Produktqualität bewerten; – Werkstücke innovativ und moderelevant realisieren; – Projekte unter Einsatz fächerübergreifenden Wissens im Team umsetzen; – Modelle in einem Designprozess nach dem Kollektionsprinzip entwickeln und realisieren; – die erworbenen Kompetenzen fächerübergreifend zur Entwicklung eines Projektes, eines kreativen Werkstückes bzw. Prototypen anwenden. Lehrstoff: Werkstücke aus anspruchsvollen Materialien nach zeitgemäßen Verarbeitungstechniken. Komplexe Schnittlösungen manuell bzw. mit CAD (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand „Schnittkonstruktion und Modellgestaltung“). Optimierung von Fertigungsprozessen. Detailarbeiten. Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere. Künstlerisch kreative Modellarbeit. Praktische Umsetzung von Projekten der schulautonomen Vertiefung. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Arbeitsabläufe erfassen und umsetzen; – Produktionspapiere computerunterstützt erarbeiten; – Produktqualität bewerten; – Werkstücke innovativ und moderelevant realisieren; – Projekte im Team umsetzen; – Modelle in einem Designprozess nach dem Kollektionsprinzip entwickeln und realisieren; – die erworbenen Kompetenzen fächerübergreifend zur Entwicklung eines Projektes, eines kreativen Werkstückes bzw. Prototypen anwenden. Lehrstoff: Werkstück aus anspruchsvollen Materialien nach zeitgemäßen Verarbeitungstechniken. Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere. Künstlerisch kreative Modellarbeit. Praktische Umsetzung von Projekten der schulautonomen Vertiefung. 7. UNTERNEHMENSMANAGEMENT IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden. *) Die Schülerinnen und Schüler können – Zusammenhänge im Rahmen von Aufgabenstellungen erkennen und Querverbindungen herstellen; – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen verstehen, Zusammenhänge und Querverbindungen herstellen und Möglichkeiten der Steuerung erkennen; – kundenorientierte Produkt- und Dienstleistungsangebote gestalten; – aktuelle Trends und Entwicklungen im Bereich Mode und Design umsetzen; – geeignete Mechanismen zur Qualitätskontrolle einsetzen; – die vorhandenen Ressourcen verantwortungsbewusst verwenden; – den kontinuierlichen Prozess der Produkt- und Dienstleistungsentwicklung von der Ideenfindung und -bewertung über die Entwicklung und Realisierung beschreiben und organisatorisch umsetzen; – realistische Ziele definieren, Schritte zur Zielerreichung setzen, diese bewerten und daraus Verbesserungsansätze ableiten; – Misserfolge als Lernchancen wahrnehmen; – Verantwortungsbereiche übernehmen sowie Aufgaben verantwortungsbewusst und eigenständig entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen erledigen; – Veranstaltungen unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements planen und organisieren sowie – in Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen – durchführen; – die Anforderungen des Unternehmensumfelds erkennen und erfüllen; – erforderliche Ressourcen aus anderen Clustern bzw. den schulautonomen Vertiefungen definieren, den Bedarf mit den Verantwortlichen verhandeln und die Umsetzung vorantreiben. *) Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern: Fach- und Methodenkompetenz: Die Schülerinnen und Schüler können – ihre im Cluster Produktentwicklung und Produktion erworbenen Kompetenzen anwenden; – die in der schulautonomen Vertiefung erworbenen Kompetenzen anwenden; – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben und dokumentieren; – betriebliche Planungsinstrumente mit Hilfe branchenspezifischer Software einsetzen; – Standardsoftware bzw. branchenspezifische Software anwenden; – die Fremdsprache/n situationsgerecht anwenden; – unterschiedliche Arbeitsmethoden, Kreativitätstechniken und Medien situationsgerecht einsetzen; – situationsgerecht und in angemessener Sprache kommunizieren und präsentieren; – produkt-, dienstleistungs- und marktorientiert arbeiten. Personale und soziale Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können – auf geänderte Situationen flexibel reagieren und neue Strategien entwickeln; – strukturiert, prozess- und dienstleistungsorientiert, markt- und ergebnisorientiert arbeiten; – im Team arbeiten und Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen; – sorgfältig und verlässlich arbeiten; – mit Kritik konstruktiv umgehen, Fehler erkennen und neue Lösungswege finden; – Konfliktsituationen erkennen und lösungsorientiert handeln; – das äußere Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen; – die Notwendigkeit eines wechselseitigen Informationsaustausches als wichtig einschätzen und aktiv kommunizieren; – die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlecht oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln. Lehrstoff: Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team. Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster. Berücksichtigung ökologischer, ökonomischer und sozialer Gesichtspunkte. Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung. Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets. Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen. Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n). 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden. *) Die Schülerinnen und Schüler können – Zusammenhänge im Rahmen von Aufgabenstellungen erkennen und Querverbindungen herstellen; – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen verstehen, Zusammenhänge und Querverbindungen herstellen und Möglichkeiten der Steuerung erkennen; – kundenorientierte Produkt- und Dienstleistungsangebote gestalten; – aktuelle Trends und Entwicklungen im Bereich Mode und Design umsetzen; – geeignete Mechanismen zur Qualitätskontrolle einsetzen; – die vorhandenen Ressourcen verantwortungsbewusst verwenden; – den kontinuierlichen Prozess der Produkt- und Dienstleistungsentwicklung von der Ideenfindung und -bewertung über die Entwicklung und Realisierung beschreiben und organisatorisch umsetzen; – realistische Ziele definieren, Schritte zur Zielerreichung setzen, diese bewerten und daraus Verbesserungsansätze ableiten; – Misserfolge als Lernchancen wahrnehmen; – Verantwortungsbereiche übernehmen sowie Aufgaben verantwortungsbewusst und eigenständig entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen erledigen; – Veranstaltungen unter Berücksichtigung eines professionellen Zeitmanagements planen und organisieren sowie – in Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen – durchführen; – die Anforderungen des Unternehmensumfelds erkennen und erfüllen; – erforderliche Ressourcen aus anderen Clustern bzw. den schulautonomen Vertiefungen definieren, den Bedarf mit den Verantwortlichen verhandeln und die Umsetzung vorantreiben. *) Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern: Fach- und Methodenkompetenz: Die Schülerinnen und Schüler können – ihre im Cluster Produktentwicklung und Produktion erworbenen Kompetenzen anwenden; – die in der schulautonomen Vertiefung erworbenen Kompetenzen anwenden; – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben und dokumentieren; – betriebliche Planungsinstrumente mit Hilfe branchenspezifischer Software einsetzen; – Standardsoftware bzw. branchenspezifische Software anwenden; – die Fremdsprache/n situationsgerecht anwenden; – unterschiedliche Arbeitsmethoden, Kreativitätstechniken und Medien situationsgerecht einsetzen; – situationsgerecht und in angemessener Sprache kommunizieren und präsentieren; – produkt-, dienstleistungs- und marktorientiert arbeiten. Personale und soziale Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können – auf geänderte Situationen flexibel reagieren und neue Strategien entwickeln; – strukturiert, prozess- und dienstleistungsorientiert, markt- und ergebnisorientiert arbeiten; – im Team arbeiten und Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen; – sorgfältig und verlässlich arbeiten; – mit Kritik konstruktiv umgehen, Fehler erkennen und neue Lösungswege finden; – Konfliktsituationen erkennen und lösungsorientiert handeln; – das äußere Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen; – die Notwendigkeit eines wechselseitigen Informationsaustausches als wichtig einschätzen und aktiv kommunizieren; – die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlecht oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln. Lehrstoff: Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team. Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster. Berücksichtigung ökologischer, ökonomischer und sozialer Gesichtspunkte. Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung. Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets. Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen. Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n). 8. BEWEGUNG UND SPORT Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung. A.2. Schulautonome Vertiefungen MODE UND PRODUKTIONSTECHNIKEN III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Ideenfindungsprozesse starten und durchführen; – ihre individuellen Fähigkeiten und Interessen in diesen Aufgabenbereichen weiterentwickeln und in Teamarbeit effizient einsetzen; – Selbstorganisation und Zeitmanagement anwenden; – auf den theoretischen Grundlagen aus dem Stammbereich aufbauend innerbetriebliche Planung und Abläufe durchführen; – computerunterstützt Arbeitsaufgaben ausführen und eigenständig umsetzen. Lehrstoff: Organisation von Teamprojekten. Marktforschung. Werkzeichnungen. Entwicklung eines Produktes bzw. einer Produktgruppe. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die geeignete Materialauswahl für das Produkt treffen; – die Modellentwicklung durchführen; – die Produktionspapiere erstellen; – ablaufbedingte Qualitäts- und Terminkontrollen durchführen; – auf den theoretischen Grundlagen aus dem Stammbereich aufbauend innerbetriebliche Planung und Abläufe durchführen und analysieren; – die Modelle planen; – computerunterstützt Arbeitsaufgaben ausführen und eigenständig umsetzen. Lehrstoff: Werkzeichnung, Modellbeschreibung, Material und Zubehör. Schnittentwicklung (Schablonenerstellung, Schnittlagenbild). Produktionspapiere. Qualitätskontrolle. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Projekte planen, Teile daraus durchführen und analysieren; – projektbezogene Planungs- und Inspirationskonzepte praxisnah erarbeiten und auf deren betriebliche Umsetzbarkeit prüfen; – ihre individuellen Fähigkeiten und Interessen kunden- und auftragsorientiert anwenden; – sich selbst organisieren und Zeitmanagement anwenden; – auf den theoretischen Grundlagen aufbauend selbstständig innerbetriebliche Planung und Abläufe durchführen und kontrollieren. Lehrstoff: Projektstart, -planung, -steuerung und -durchführung. Projekthandbuch. Auftragsbezogene Planungskonzepte. Werkzeichnungen, Modellbeschreibung. Qualitätsplanung, -steuerung und -kontrolle. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Projekte selbstständig durchführen, laufend kontrollieren und analysieren; – die geeigneten Arbeitsmaterialien für das Produkt bzw. den Auftrag selbstständig auswählen; – die Modellentwicklung eigenständig und projektbezogen durchführen; – die erforderlichen Produktionspapiere erstellen und die dafür erforderlichen Verarbeitungstechniken selbstständig finden; – Arbeitsaufträge selbstständig ausführen; – ablaufbedingte und prozessbezogene Qualitäts- und Terminkontrollen selbstständig durchführen; – sich selbst organisieren und Zeitmanagement eigenverantwortlich anwenden; – computerunterstützt Arbeitsaufgaben ausführen und eigenständig umsetzen. Lehrstoff: Projektsteuerung und -durchführung. Projekthandbuch. Schnittentwicklung (Schablonenerstellung, Schnittlagenbild). Produktionspapiere. Qualitätsplanung, -steuerung und -kontrolle. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Projektevaluationen selbstständig durchführen; – ablaufbedingte und prozessbezogene Qualitäts- und Terminkontrollen selbstständig durchführen; – sich selbst organisieren und Zeitmanagement eigenverantwortlich anwenden; – Arbeitspakete nach individuellen Lösungsansätzen erarbeiten, selbstständig ausführen und analysieren; – computerunterstützt Arbeitsaufgaben ausführen und eigenständig umsetzen. Lehrstoff: Projektevaluation. Planungskonzepte. Werkzeichnung, Modellbeschreibung, Material und Zubehör. Qualitätsplanung, -steuerung und -kontrolle. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Projektevaluationen selbstständig durchführen; – ablaufbedingte und prozessbezogene Qualitäts- und Terminkontrollen selbstständig durchführen; – sich selbst organisieren und Zeitmanagement eigenverantwortlich anwenden; – Arbeitspakete nach individuellen Lösungsansätzen erarbeiten, selbstständig ausführen und analysieren; – computerunterstützt Arbeitsaufgaben ausführen und eigenständig umsetzen. Lehrstoff: Schnittentwicklung (Schablonenerstellung, Schnittlagenbild). Produktionspapiere. Qualitätsplanung, -steuerung und -kontrolle. MODEDESIGN UND GRAFIK III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – eigenständig, einzeln und gemeinsam, ihren Ideen gestalterisch und kreativ Ausdruck verleihen; – die Grundlagen der Kollektionstheorie wiedergeben, verstehen und anwenden; – künstlerische Präsentationsgrafiken in verschiedenen Techniken anfertigen; – Dokumentationen in adäquater, zeitgemäßer Form erstellen; – konzeptionelle Entwurfsvorlagen individuell visuell übersetzen; – eine selbstständige Recherche mode- und designrelevanter Zusammenhänge durchführen. Lehrstoff: Eigenständige Entwurfsaufgaben nach zeitgenössischen Themen. Figurales Zeichnen. Diverse Zeichentechniken. Trendrecherche. Theoretische Grundlagen der Bildbearbeitung. Anwendung eines Grafikprogrammes. Aufbereitung von digitalem Bildmaterial. Grundlagen der Kollektionstheorie. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – eigenständig, einzeln und gemeinsam, ihren Ideen gestalterisch und kreativ Ausdruck verleihen; – die Grundlagen der Kollektionstheorie wiedergeben, verstehen und anwenden; – künstlerische Präsentationsgrafiken in verschiedenen Techniken anfertigen; – Dokumentationen in adäquater, zeitgemäßer Form erstellen; – konzeptionelle Entwurfsvorlagen individuell visuell übersetzen; – eine selbstständige Recherche mode- und designrelevanter Zusammenhänge durchführen; – sich in der nationalen und internationalen Modelandschaft orientieren; – mode- und designrelevantes Wissen vertiefen; – aktuelle Trends wahrnehmen und erkennen; – die Grundlagen einer Layoutgestaltung manuell und computerunterstützt anwenden. Lehrstoff: Dokumentation und Präsentation. Eigenständige Entwurfsaufgaben nach zeitgenössischen Themen. Figurales Zeichnen. Diverse Zeichentechniken. Trendrecherche. Vertiefende Grundlagen der Bildbearbeitung. Anwendung eines Grafikprogrammes. Aufbereitung von digitalem Bildmaterial. Grundlagen der Kollektionstheorie. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – eigenständig, einzeln und gemeinsam, ihren Ideen gestalterisch und kreativ Ausdruck verleihen; – die Kollektionstheorie wiedergeben, verstehen und anwenden; – künstlerische Präsentationsgrafiken in verschiedenen Techniken anfertigen; – Dokumentationen in adäquater, zeitgemäßer Form erstellen; – konzeptionelle Entwurfsvorlagen individuell visuell übersetzen; – eine selbstständige Recherche mode- und designrelevanter Zusammenhänge durchführen; – sich in der nationalen und internationalen Modelandschaft orientieren; – mode- und designrelevantes Wissen anwenden und weiter vertiefen; – aktuelle Zeitströmungen wahrnehmen, erkennen, reflektieren und umsetzen; – die Grundformen einer Layoutgestaltung computerunterstützt anwenden; – Entwurfsarbeiten adäquat präsentieren und reflektieren. Lehrstoff: Aktuelle Trends. Konzeptionelle Entwurfsarbeit einschließlich fächerübergreifender Prototyperstellung. Zeitgemäße Modefotografie und Modegrafik. Dreidimensionale Entwurfsentwicklung. Kollektionstheorie. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – eigenständig, einzeln und gemeinsam, ihren Ideen gestalterisch und kreativ Ausdruck verleihen; – Entwürfe in einem fächerübergreifenden Designprozess nach dem Kollektionsprinzip entwickeln und umsetzen; – die Kollektionstheorie wiedergeben, verstehen und anwenden; – künstlerische Präsentationsgrafiken in verschiedenen Techniken anfertigen; – Dokumentationen in adäquater, zeitgemäßer Form erstellen; – konzeptionelle Entwurfsvorlagen individuell visuell übersetzen; – eine selbstständige Recherche mode- und designrelevanter Zusammenhänge durchführen; – sich in der nationalen und internationalen Modelandschaft orientieren; – mode- und designrelevantes Wissen anwenden und weiter vertiefen; – aktuelle Zeitströmungen wahrnehmen, erkennen, reflektieren und umsetzen; – die Grundformen einer Layoutgestaltung computerunterstützt anwenden und eine individuelle fächerübergreifende Präsentationsmappe anlegen; – die Grundlagen der Fotografie erläutern. Lehrstoff: Aktuelle Trends. Konzeptionelle Entwurfsarbeit einschließlich fächerübergreifender Prototyperstellung. Zeitgemäße Fotografie und Modegrafik. Individuelle Illustrationen und Zeichenstudien. Dreidimensionale Entwurfsentwicklung. Kollektionstheorie. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – eigenständig, einzeln und gemeinsam, ihren Ideen gestalterisch und kreativ Ausdruck verleihen; – die Kollektionstheorie wiedergeben, verstehen und anwenden; – künstlerische Präsentationsgrafiken in verschiedenen Techniken anfertigen; – Dokumentationen in adäquater, zeitgemäßer Form erstellen; – konzeptionelle Entwurfsvorlagen individuell visuell übersetzen; – eine selbstständige Recherche mode- und designrelevanter Zusammenhänge durchführen; – sich in der nationalen und internationalen Modelandschaft orientieren; – mode- und designrelevantes Wissen anwenden und weiter vertiefen; – aktuelle Zeitströmungen wahrnehmen, erkennen, reflektieren und umsetzen; – die Grundformen einer Layoutgestaltung computerunterstützt anwenden und eine individuelle fächerübergreifende Präsentationsmappe anlegen; – Entwürfe in einem fächerübergreifenden Designprozess nach dem Kollektionsprinzip entwickeln und umsetzen; – die Grundlagen der Mode- und Objektfotografie erläutern; – Projekte planen und durchführen. Lehrstoff: Eigenständige konzeptionelle Entwurfsentwicklung unter Einbeziehung unterschiedlicher Methodik. Kollektionstheorie. Präsentationstechniken. Projektorientierte Kollektionsarbeit. Praxisbezogene Projekte. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – eigenständig, einzeln und gemeinsam, ihren Ideen gestalterisch und kreativ Ausdruck verleihen; – die Kollektionstheorie wiedergeben, verstehen und anwenden; – künstlerische Präsentationsgrafiken in verschiedenen Techniken anfertigen; – Dokumentationen in adäquater, zeitgemäßer Form erstellen; – konzeptionelle Entwurfsvorlagen individuell visuell übersetzen; – eine selbstständige Recherche mode- und designrelevanter Zusammenhänge durchführen; – sich in der nationalen und internationalen Modelandschaft orientieren; – design- und moderelevantes Wissen anwenden und weiter vertiefen; – aktuelle Zeitströmungen wahrnehmen, erkennen, reflektieren und umsetzen; – die Grundformen einer Layoutgestaltung computerunterstützt anwenden und eine individuelle fächerübergreifende Präsentationsmappe anlegen; – Entwürfe in einem fächerübergreifenden Designprozess nach dem Kollektionsprinzip entwickeln und umsetzen; – die Grundlagen der Mode- und Objektfotografie erläutern; – Projekte planen und durchführen. Lehrstoff: Eigenständige konzeptionelle Entwurfsentwicklung unter Einbeziehung unterschiedlicher Methodik. Kollektionstheorie. Präsentationstechniken. Projektorientierte Kollektionsarbeit. Praxisbezogene Projekte. MODEMARKETING UND VISUAL MERCHANDISING III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Komplexität des Marketingprozesses erkennen; – den Marketingprozess den Unternehmenszielen zuordnen; – zwischen den Begriffen Mode und Marketing abgrenzen und die Zusammenhänge herstellen; – den Prozess der Marktforschung erklären und anhand von Best-Practice Beispielen nachvollziehen; – den Begriff der Trendforschung erklären; – die Trendarten voneinander unterscheiden; – Trendstudien vergleichen und in den Marketingprozess einbeziehen; – anspruchsvolle berufsbezogene Kommunikationssituationen praktizieren; – selbstständig recherchieren, dokumentieren und Texte interpretieren; – mit aktuellen Medien arbeiten. Lehrstoff: Grundlagen des Modemarketings. Abgrenzung Mode – Marketing. Der Marketingprozess. Strategisches Modemarketing. Makroumwelten. Trendforschung. Fachsprache (anspruchsvolle Kommunikationssituationen). 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Teilbereiche des Marketingprozesses anwenden; – den Marketingprozess den Unternehmenszielen zuordnen; – den Prozess der Marktforschung erklären und anhand von Best-Practice Beispielen nachvollziehen; – Trendstudien in den Marketingprozess einbeziehen; – anspruchsvolle berufsbezogene Kommunikationssituationen praktizieren; – den Begriff Positionierung erklären und dessen Bedeutung für den Marketingprozess erläutern; – die Relevanz des strategischen Marketings verstehen und die Bedeutung der Makroumwelten erklären; – die Segmentierungskriterien nennen; – die Grundlagen der Stärken-und-Schwächen-Analyse wiedergeben und anhand von Fallbeispielen bewerten; – anhand von Fallbeispielen die Besonderheiten des Modemarketings erkennen und benennen; – selbstständig recherchieren, dokumentieren und Texte interpretieren; – mit aktuellen Medien arbeiten. Lehrstoff: Strategisches Modemarketing. Mikroumwelten. Marktforschung. Segmentierung. Stärken-Schwächen-Analyse. Differenzierung und Positionierung. Fallbeispiele. Fachsprache (anspruchsvolle Kommunikationssituationen). IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Relevanz des operativen Marketings verstehen und die Bedeutung der Mikroumwelten erklären; – die Instrumente des Marketings erklären; – die Instrumente der Kommunikationspolitik benennen und einordnen; – die Grundbegriffe des Visual Merchandising nennen, neue Ideen entwickeln und in Projekten anwenden; – die Besonderheiten der Produktpolitik in der Textilbranche analysieren und wiedergeben; – kleine Projekte unter Einsatz fächerübergreifenden Wissens umsetzen; – anhand von Fallbeispielen und/oder Planspielen die Besonderheiten des Modemarketings veranschaulichen; – anspruchsvolle berufsbezogene Kommunikationssituationen praktizieren; – selbstständig recherchieren, dokumentieren und Texte interpretieren; – mit neuen Medien arbeiten. Lehrstoff: Operatives Modemarketing. Kommunikationspolitik – Schwerpunkt Visual Merchandising. Produktpolitik, Beschaffung. Fallbeispiele und/oder Planspiele. Fachsprache (anspruchsvolle Kommunikationssituationen). 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Instrumente des Marketings erklären; – die Instrumente der Preispolitik benennen, einordnen und die Besonderheiten der Textilbranche einbeziehen; – die Instrumente der Distributionspolitik benennen und einordnen und die Besonderheiten der Textilbranche einbeziehen; – die Instrumente der Kommunikationspolitik benennen und einordnen; – Branding in die Kommunikationspolitik einordnen und anhand von Beispielen analysieren; – die Instrumente der Corporate Identity wiedergeben und anhand von Beispielen analysieren; – kleine Projekte unter Einsatz fächerübergreifenden Wissens umsetzen und den Nutzen des Projektmanagements beschreiben; – Produktionsunterlagen mit gesteigerten Anforderungen für die Auftragsplanung und Fertigungssteuerung unter Anwendung branchenspezifischer Software anwenden; – anspruchsvolle berufsbezogene Kommunikationssituationen praktizieren; – selbstständig recherchieren, dokumentieren und Texte interpretieren; – anhand von Fallbeispielen und/oder Planspielen die Besonderheiten des Modemarketings veranschaulichen; – mit neuen Medien arbeiten. Lehrstoff: Preispolitik. Distributionspolitik. Kommunikationspolitik – Schwerpunkt Branding und Corporate Identity. Einfache Produktionsunterlagen für die Auftragsplanung und Fertigungssteuerung unter Anwendung branchenspezifischer Software. Fallbeispiele und/oder Planspiele. Fachsprache (anspruchsvolle Kommunikationssituationen). V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Marketingstrategien entwickeln und Marketingkonzepte fächerübergreifend anwenden/umsetzen; – Projekte unter Einsatz fächerübergreifenden Wissens umsetzen; – den Nutzen des Projektmanagements verdeutlichen; – die Instrumente der Kommunikationspolitik benennen und einordnen; – Eventmanagement beschreiben und anhand von Beispielen analysieren; – die Ziele der Öffentlichkeitsarbeit beschreiben, die wichtigsten Aktivitäten nennen und PR-Strategien analysieren; – innovative Kommunikationsformen analysieren, bewerten und hinterfragen; – Produktionsunterlagen mit gesteigerten Anforderungen für die Auftragsplanung und Fertigungssteuerung unter Anwendung branchenspezifischer Software anwenden; – anspruchsvolle berufsbezogene Kommunikationssituationen praktizieren; – selbstständig recherchieren, dokumentieren und Texte interpretieren; – anhand von Fallbeispielen und/oder Planspielen die Besonderheiten des Modemarketings veranschaulichen; – mit neuen Medien arbeiten. Lehrstoff: Marketingkonzepte. Kommunikationspolitik – Schwerpunkt Eventmanagement, Öffentlichkeitsarbeit, New Media usw. Fallbeispiele und/oder Planspiele. Fachsprache (anspruchsvolle Kommunikationssituationen). 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Marketingstrategien entwickeln sowie Marketingkonzepte fächerübergreifend anwenden und umsetzen; – Projekte unter Einsatz fächerübergreifenden Wissens umsetzen; – den Nutzen des Projektmanagements verdeutlichen; – die Instrumente der Kommunikationspolitik benennen und einordnen; – Eventmanagement beschreiben und anhand von Beispielen analysieren; – die Ziele der Öffentlichkeitsarbeit beschreiben, die wichtigsten Aktivitäten nennen und PR-Strategien analysieren; – innovative Kommunikationsformen analysieren, bewerten und hinterfragen; – Produktionsunterlagen mit gesteigerten Anforderungen für die Auftragsplanung und Fertigungssteuerung unter Anwendung branchenspezifischer Software anwenden; – anspruchsvolle berufsbezogene Kommunikationssituationen praktizieren; – selbstständig recherchieren, dokumentieren und Texte interpretieren; – anhand von Fallbeispielen und/oder Planspielen die Besonderheiten des Modemarketings veranschaulichen; – mit neuen Medien arbeiten. Lehrstoff: Marketingkonzepte. Kommunikationspolitik – Corporate Identity, Eventmanagement, Öffentlichkeitsarbeit, New Media usw.). Fachsprache (anspruchsvolle Kommunikationssituationen). Einfache Produktionsunterlagen für die Auftragsplanung und Fertigungssteuerung unter Anwendung branchenspezifischer Software. ANGEWANDTE BETRIEBSFÜHRUNG III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – den Ablauf betrieblicher Prozesse beschreiben; – Arbeitsprozesse den einzelnen Abteilungen eines Betriebes zuordnen (Design, Schnitttechnik, Arbeitsvorbereitung, Produktion, kaufmännische Abteilung, Marketing); – Inhalte aus den fachtheoretischen und fachpraktischen Gegenständen im Projektauftrag zuordnen; – die Grundstruktur des Projekthandbuches dem Auftrag entsprechend bearbeiten; – fachspezifische Software anwenden. Lehrstoff: Bearbeitung eines einfachen Auftrages in den entsprechenden Abteilungen (Design, Schnitttechnik, Arbeitsvorbereitung, Produktion, kaufmännische Abteilung, Marketing). Rationeller Betriebsmitteleinsatz. Projektdokumentation (Projekthandbuch). Präsentation. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – den Ablauf betrieblicher Prozesse umsetzen; – Arbeitsprozesse den einzelnen Abteilungen eines Betriebes zuordnen (Design, Schnitttechnik, Arbeitsvorbereitung, Produktion, kaufmännische Abteilung, Marketing); – Inhalte aus den fachtheoretischen und fachpraktischen Gegenständen im Projektauftrag zuordnen und anwenden; – die Grundstruktur des Projekthandbuches dem Auftrag entsprechend bearbeiten; – fachspezifische Software anwenden. Lehrstoff: Bearbeitung eines Auftrages in den entsprechenden Abteilungen (Design, Schnitttechnik, Arbeitsvorbereitung, Produktion, kaufmännische Abteilung, Marketing). Rationeller Betriebsmitteleinsatz. Projektdokumentation (Projekthandbuch). Präsentation. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – den Ablauf betrieblicher Prozesse umsetzen; – Arbeitsprozesse den einzelnen Abteilungen eines Betriebes zuordnen und organisieren (Design, Schnitttechnik, Arbeitsvorbereitung, Produktion, kaufmännische Abteilung, Marketing); – die Inhalte aus den fachtheoretischen und fachpraktischen Gegenständen im Projektauftrag zuordnen und anwenden; – das Projekthandbuch dem Auftrag entsprechend bearbeiten; – fachspezifische Software anwenden. Lehrstoff: Bearbeitung eines Auftrages in den entsprechenden Abteilungen (Design, Schnitttechnik, Arbeitsvorbereitung, Produktion, kaufmännische Abteilung, Marketing). Rationeller Betriebsmitteleinsatz. Projektdokumentation (Projekthandbuch). Präsentation. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – den Ablauf betrieblicher Prozesse organisieren; – Arbeitsprozesse der einzelnen Abteilungen eines Betriebes planen (Design, Schnitttechnik, Arbeitsvorbereitung, Produktion, kaufmännische Abteilung, Marketing); – die erforderlichen Betriebsmittel ökonomisch und ökologisch richtig einsetzen; – Inhalte aus den fachtheoretischen und fachpraktischen Gegenständen im Projektauftrag zuordnen und anwenden; – das Projekthandbuch dem Auftrag entsprechend bearbeiten; – fachspezifische Software anwenden. Lehrstoff: Bearbeitung eines Auftrages in den entsprechenden Abteilungen (Design, Schnitttechnik, Arbeitsvorbereitung, Produktion, kaufmännische Abteilung, Marketing). Rationeller Betriebsmitteleinsatz. Projektdokumentation (Projekthandbuch). Präsentation. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – selbstständig den Ablauf betrieblicher Prozesse organisieren; – das Zusammenwirken betrieblicher Leistungsbereiche vernetzt praktisch umsetzen (Design, Schnitttechnik, Arbeitsvorbereitung, Produktion, kaufmännische Abteilung, Marketing); – die Abwicklung des Auftrages auf eine gegebene betriebliche Situation ausrichten; – aufgrund einer fundierten Grundlage unternehmerische Entscheidungen treffen; – fachspezifische Software anwenden. Lehrstoff: Bearbeitung eines komplexen Auftrages in den entsprechenden Abteilungen (Design, Schnitttechnik, Arbeitsvorbereitung, Produktion, kaufmännische Abteilung, Marketing). Rationeller Betriebsmitteleinsatz. Projektdokumentation (Projekthandbuch). Präsentation. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – selbstständig den Ablauf betrieblicher Prozesse organisieren; – das Zusammenwirken betrieblicher Leistungsbereiche vernetzt praktisch umsetzen (Design, Schnitttechnik, Arbeitsvorbereitung, Produktion, kaufmännische Abteilung, Marketing); – die Abwicklung des Auftrages auf eine gegebene betriebliche Situation ausrichten; – aufgrund einer fundierten Grundlage unternehmerische Entscheidungen treffen; – fachspezifische Software anwenden. Lehrstoff: Bearbeitung eines komplexen Auftrages in den entsprechenden Abteilungen (Design, Schnitttechnik, Arbeitsvorbereitung, Produktion, kaufmännische Abteilung, Marketing). Rationeller Betriebsmitteleinsatz. Projektdokumentation (Projekthandbuch). Präsentation. MODEMANAGEMENT UND DESIGN III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – grundlegende Design- und Marketingaufgaben planen; – nachhaltige Entwicklungen im Mode- und Textilbereich erkennen; – vorhandene Ressourcen nutzen; – die vielfältigen beruflichen Möglichkeiten der Mode-, Textil- und Kreativwirtschaft erkennen; – verschiedenste Materialien nach ökologischen Gesichtspunkten auswählen; – Einzel- und Teamprojekte mit externen Auftraggebern planen. Lehrstoff: Zielgruppenorientierter Entwurf, Skizzenbuch, Mood Boards, Modegrafik mit fachspezifischer Software, Entwurf ausgehend von Vorgaben (Material, Stilepoche usw.), zwei- und dreidimensionale Entwürfe. Schnittentwicklung und Fertigungsplanung. Konzeption von Werbung; Werbematerialgestaltung mittels Textverarbeitungs- oder Publishing-Software. 6. Semester– Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die vielfältigen beruflichen Möglichkeiten der Mode-, Textil- und Kreativwirtschaft erkennen und unternehmerisches Denken und Handeln entwickeln; – Planungsunterlagen erstellen; – Design- und Marketingaufgaben planen, entwickeln und umsetzen; – verschiedenste Materialien nach ökologischen, ästhetischen und projektbezogenen Gesichtspunkten auswählen; – Schnitte projektbezogen konstruieren; – Arbeitsprozesse ableiten und erklären; – in Zusammenarbeit mit dem Pflichtgegenstand „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ die praktischen Inhalte des Projektauftrages umsetzen. Lehrstoff: Organisation von Projekten. Bearbeitung von intern und extern erteilten Aufträgen. Auftragsbezogenes Projektmanagement. Projektmarketing und -sponsoring. Schnittentwicklung und Fertigungsplanung mit fachspezifischer Software. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Planungsunterlagen erstellen; – Einzel- und Teamprojekte mit externen Auftraggebern planen und durchführen; – Marketingaufgaben für externe Aufträge nach den Regeln des Projektmanagements planen und im Team umsetzen; – innovative Ideen in Design entwickeln; – ihre individuellen Fähigkeiten und Interessen im Design und Marketing weiterentwickeln und in Teamarbeit in Projekten durchführen; – nachhaltige Entwicklungen im Mode- und Textilbereich erkennen und in den eigenen Arbeitsprozess einfließen lassen; – vorhandene Ressourcen nutzen. Lehrstoff: Organisation von Teamprojekten. Bearbeitung von externen Aufträgen. Projektregeln, Projektumwelten. Entwurf für Projektauftrag. Experimentieren mit Medien. Schnittentwicklung und Fertigungsplanung. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die vielfältigen beruflichen Möglichkeiten der Mode-, Textil- und Kreativwirtschaft erkennen und unternehmerisches Denken entwickeln; – Design- und Marketingaufgaben planen, entwickeln und umsetzen; – verschiedenste Materialien nach ökologischen, sozialen, ästhetischen und projektbezogenen Gesichtspunkten auswählen; – Schnitte projektbezogen entwickeln und umsetzen; – Arbeitsprozesse dokumentieren und kommunizieren; – ihre Ergebnisse zielgruppenorientiert präsentieren; – in Zusammenarbeit mit dem Pflichtgegenstand „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ die praktischen Inhalte des Projektauftrages umsetzen. Lehrstoff: Umsetzung einer Innovationsidee mit fachspezifischer Software. Selbstständige Schnittentwicklung mit fachspezifischer Software. Erstellung der Planungsunterlagen. Präsentation. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Planungsunterlagen selbstständig erstellen; – Einzel- und Teamprojekte mit externen Auftraggebern eigenständig planen und durchführen; – Marketingaufgaben für externe Aufträge nach den Regeln des Projektmanagements planen, Lösungen vorschlagen und im Team umsetzen; – innovative Ideen im Design entwickeln und mit geeigneten Techniken umsetzen; – nachhaltige Entwicklungen im Mode- und Textilbereich analysieren und in den eigenen Arbeitsprozess einfließen lassen; – vorhandene Ressourcen effizient nutzen; – die vielfältigen beruflichen Möglichkeiten der Mode-, Textil- und Kreativwirtschaft erkennen und unternehmerisch denken; – Design- und Marketingaufgaben planen, entwickeln und selbstständig umsetzen; – verschiedenste Materialien nach ökologischen, sozialen, wirtschaftlichen, technischen und ästhetischen Gesichtspunkten projektbezogen auswählen und gezielt einsetzen; – Schnitte projektbezogen entwickeln und selbstständig umsetzen; – Arbeitsprozesse analysieren, dokumentieren und kommunizieren; – ihre Ergebnisse zielgruppenorientiert, eigenständig mit geeigneten Techniken präsentieren; – die Inhalte des Projektauftrages kommunizieren; – in Zusammenarbeit mit dem Pflichtgegenstand „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ die praktischen Inhalte des Projektauftrages umsetzen. Lehrstoff: Organisation von Teamprojekten. Darstellung des Projektumfeldes. Zielgruppenorientierte und/oder innovative Entwürfe. Erstellung der Planungsunterlagen. Selbstständige Schnittentwicklung. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Planungsunterlagen selbstständig erstellen; – Einzel- und Teamprojekte mit externen Auftraggebern eigenständig planen und durchführen; – Marketingaufgaben für externe Aufträge nach den Regeln des Projektmanagements planen, Lösungen vorschlagen und im Team umsetzen; – innovative Ideen im Design entwickeln und mit geeigneten Techniken umsetzen; – nachhaltige Entwicklungen im Mode- und Textilbereich analysieren und in den eigenen Arbeitsprozess einfließen lassen; – vorhandene Ressourcen effizient nutzen; – die vielfältigen beruflichen Möglichkeiten der Mode-, Textil- und Kreativwirtschaft erkennen und unternehmerisch denken; – Design- und Marketingaufgaben planen, entwickeln und selbstständig umsetzen; – verschiedenste Materialien nach ökologischen, sozialen, wirtschaftlichen, technischen und ästhetischen Gesichtspunkten projektbezogen auswählen und gezielt einsetzen; – Schnitte projektbezogen entwickeln und selbstständig umsetzen; – Arbeitsprozesse analysieren, dokumentieren und kommunizieren; – ihre Ergebnisse zielgruppenorientiert, eigenständig mit geeigneten Techniken präsentieren; – die Inhalte des Projektauftrages kommunizieren; – in Zusammenarbeit mit dem Pflichtgegenstand „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ die praktischen Inhalte des Projektauftrages umsetzen. Lehrstoff: Kooperation mit dem Projektteam. Projektmarketing. Projektdokumentation. Präsentation. B. Verbindliche Übung PERSÖNLICHKEITSENTWICKLUNG I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – grundlegende Kompetenzen in den Kommunikationsarten vorweisen; – unterschiedliche Kommunikationstechniken situationsadäquat umsetzen; – verständlich und situationsadäquat in Standardsprache formulieren und argumentieren; – Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation anwenden; – unterschiedliche Formen des Konfliktmanagements beschreiben; – konstruktiv mit allfälligen Vorurteilen und stereotypen Rollenzuschreibungen umgehen; – Grundwissen zur Selbstorganisation praktisch umsetzen; – Ziele definieren und Strategien zur Zielerreichung planen; – Möglichkeiten der Stressbewältigung individuell einsetzen; – Techniken des Lernens für sich anwenden; – im Team arbeiten und Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen; – Respekt gegenüber kultureller Vielfalt zeigen; – die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlecht oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln. Lehrstoff: Kommunikationstechniken (Ich-Botschaften, aktives Zuhören, Feedback nehmen und geben, Fragetechniken, gewaltlose Kommunikation, konstruktive Gesprächsführung). Unterschiedliche Kommunikationsformen (Telefonieren, Diskutieren, Debattieren, Moderieren und Arbeiten im Team). Umgang mit Konflikten (Grundkenntnisse). Selbstorganisation (Grundlagen des Zeitmanagements, Ziele und Strategien zur Zielerreichung, Möglichkeiten der Stressbewältigung). Lernen lernen (Kriterien nachhaltigen Lernens). Teamfähigkeit (Eigen- und Fremdwahrnehmung, soziale Rollen und Stereotypen, zum Mitgestalten anregen und anleiten, Möglichkeiten der Erweiterung von Handlungsspielräumen, Respekt gegenüber kultureller Vielfalt). C. Pflichtpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ergänzend zu den in der Ausbildung bisher erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten, in einem facheinschlägigen Unternehmen (vorzugsweise in Betrieben der Mode und Textilwirtschaft) jene Gewandtheit der Berufsausübung vertiefen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht; – die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen; – einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben erhalten; – Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umreißen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen; – sich Vorgesetzten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt und selbstsicher präsentieren; – aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen erwerben. Zeitlicher und sachlicher Rahmen: Vor Eintritt in den V. Jahrgang im Ausmaß von 4 Wochen (Vollzeit) in Betrieben der Mode und Textilwirtschaft. In begründeten Fällen sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferienzeiten zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind. D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze: Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen. Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. E. Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe: Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen. Lehrstoff: Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind. F. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1. Deutsch in der Deutschförderklasse Wie Anlage A1 Abschnitt VI Unterabschnitt D Z 1 2. Religion Wie Abschnitt V 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung Für die weiteren Pflichtgegenstände bzw. für die verbindliche Übung sind die jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt A bzw. Unterabschnitt B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe und die didaktischen Grundsätze gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt D anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers. Beachte für folgende Bestimmung zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 3 idF BGBl. II Nr. 250/2021 Anlage C3 HÖHERE LEHRANSTALT FÜR MODE – AUFBAULEHRGANG I. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) A. Pflichtgegenstände Wochenstunden Lehrverpflichtungsgruppe Jahrgang Summe I. II. III. A.1 Stammbereich 1. Religion/Ethik 7 2 2 2 6 (III)/III 2. Sprache und Kommunikation 2.1 Deutsch 3 3 3 9 I 2.2 Englisch 4 3 3 10 I 2.3 Zweite lebende Fremdsprache 2 0 3 3 6 I 3. Naturwissenschaft und Mathematik 3.1 Naturwissenschaften 3 2 2 0 4 III 3.2 Angewandte Mathematik 4 4 3 3 10 I 4. Gesellschaft und Kultur 4.1 Geschichte und Politische Bildung 2 1 0 3 III 4. Mode- und Kunstgeschichte, Trendforschung 0 2 1 3 III 5. Wirtschaft 5.1 Wirtschaftsgeographie und Volkswirtschaft 2 0 0 2 III 5.2 Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement 5 1 2 2 5 I 5.3 Rechnungswesen 4 2 1 2 5 I 6. Produktentwicklung und Produktion 6.1 Prozessgestaltung, Prozessdatenmanagement 4 und Qualitätsmanagement 1 1 1 3 II 6.2 Textiltechnologie und Textilchemie 0 0 2 2 III 6.3 Schnittkonstruktion und Modellgestaltung 4 2 2 2 6 II 6.4 Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken 4 5 5 14 IV 7. Bewegung und Sport 2 2 1 5 IVa Wochenstundenanzahl Stammbereich 31 32 30 93 A.2 Schulautonome Vertiefung 6 4 4 4 12 II Mode und Produktionstechniken Modedesign und Grafik Angewandte Betriebsführung Modemarketing und Visual Merchandising Modemanagement und Design Gesamtwochenstundenzahl 35 36 34 105 B. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 6 C. Förderunterricht 6 D. Fakultatives Praktikum 4 Wochen vor Eintritt in den III. Jahrgang __________________________ 1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden. 2 In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen. 3 Biologie und Ökologie, Chemie, Physik. 4 Mit Technologieunterstützung. 5 Mit Computerunterstützung. 6 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III). 7 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. E. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände Wochenstunden pro Semester Lehrverpflichtungsgruppen 1. Deutsch in der Deutschförderklasse 20 (I) 2. Religion 2 (III) 3. Weitere Pflichtgegenstände 1 x 2 Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand Gesamtwochenstundenzahl x 3 Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 ______________________________ 1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Mode – Aufbaulehrgang; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände erfolgt durch die Schulleitung. 2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl. 3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Mode – Aufbaulehrgang. 4 Gemäß Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Mode – Aufbaulehrgang. II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Der Aufbaulehrgang für Mode hat im Sinne der §§ 65 und 72 unter Bedachtnahme auf § 2 Schulorganisationsgesetz (SchOG) die Aufgabe, in einem dreijährigen Bildungsgang Personen, die die dreijährige Fachschule für Mode (bzw. Mode und Bekleidungstechnik) erfolgreich abgeschlossen haben, zum Bildungsziel der Höheren Lehranstalt für Mode zu führen. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS SPRACHE UND KOMMUNIKATION Die Schülerinnen und Schüler – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – können Sachverhalte adressatenbezogen und situationsgerecht darstellen und argumentieren; – verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um in Situationen des alltäglichen, beruflichen und öffentlichen Lebens sprachlich adäquat agieren und reagieren zu können; – verfügen über das nötige Textsortenwissen und können Texte mit unterschiedlichen Intentionen verfassen und adressatengerecht gestalten; – können Texte überarbeiten; – können Sprachnormen beschreiben und sie anwenden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – können die Bedeutung der inneren Mehrsprachigkeit (dh. die Fähigkeit, unterschiedliche – zB dialektale und soziale –Varietäten einer Sprache zu nutzen) und äußeren Mehrsprachigkeit beschreiben; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und interkulturell kommunizieren; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern, die einander nicht direkt verstehen, ermöglichen; – erkennen die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen; – können Informations- und Kommunikationsmedien kritisch bewerten, selbstständig nutzen und situationsgerecht einsetzen; – können bewusst mit Medien umgehen; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, evaluieren und gezielt einsetzen; – können erworbene sprachliche Kompetenzen vernetzt anwenden. LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ENGLISCH Die Schülerinnen und Schüler – erreichen in Englisch zumindest das Niveau des Independent Users B2 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R
(98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden. Hören Die Schülerinnen und Schüler können – im direkten Kontakt und in den Medien Hauptaussagen und wichtige Details verstehen, wenn Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen) gesprochen wird und wenn es um vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im alltäglichen, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet; – im eigenen Interessens- und Fachgebiet auch Fachdiskussionen verstehen; – längeren Redebeiträgen und komplexer Argumentation folgen, sofern die Thematik einigermaßen vertraut ist und der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist. Lesen Die Schülerinnen und Schüler – können selbstständig lesen, Lesestil und -tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen und geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen; – verfügen über einen großen Lesewortschatz, haben aber möglicherweise Schwierigkeiten mit seltener gebrauchten Wendungen; – können lange und komplexe Texte zu allgemeinen und berufsspezifischen Themen aus vertrauten Themenbereichen im Wesentlichen verstehen und ihnen Informationen, Gedanken, Meinungen und Haltungen entnehmen; – können rasch den Inhalt und die Wichtigkeit von Nachrichten, Artikeln, Berichten und anderen Schriftstücken zu einem breiten Spektrum von Themen erfassen und entscheiden, ob sich ein genaueres Lesen lohnt. An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – flüssig und wirkungsvoll über ein breites Spektrum von allgemeinen, kulturellen, beruflichen sowie gesellschaftlich bedeutsamen Themen sprechen; – dabei die Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen hervorheben, Standpunkte begründen und verteidigen sowie Zusammenhänge zwischen Ideen deutlich machen; – sich so spontan und fließend verständigen, dass ein Gespräch mit Native Speakers ohne größere Anstrengungen auf beiden Seiten gut möglich ist; der Grad an Formalität ist den Umständen angemessen. Zusammenhängend sprechen Die Schülerinnen und Schüler können – Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets klar, geordnet und detailliert beschreiben, darstellen und präsentieren; – dabei wichtige Punkte und relevante Details hervorheben, bestimmte Aspekte genauer ausführen, einen Standpunkt erläutern und alles mit einem angemessenen Schluss abrunden; – flüssig, klar und detailliert über Erlebnisse und Erfahrungen, Ideen oder Lektüre aus dem alltäglichen, schulischen und beruflichen Umfeld berichten. Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – klare, strukturierte Texte zu verschiedenen Themen aus ihrem Interessens- und Fachgebiet verfassen; – dabei Standpunkte angemessen darstellen, Entscheidendes hervorheben sowie Informationen und Argumente aus verschiedenen Quellen zusammenführen und gegeneinander abwägen; – in schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und öffentlichen Bereich Neuigkeiten und Standpunkte mitteilen, Gedanken zu abstrakten und kulturellen Themen ausdrücken sowie Informationen geben oder erfragen; – sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken; – sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen; – die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – die textsortenadäquaten Konventionen der Gestaltung und Gliederung einhalten. Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen: 1. Linguistische Kompetenzen: Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein) Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über ein hinreichend breites Spektrum sprachlicher Mittel, um klare Beschreibungen zu geben, Standpunkte auszudrücken und etwas zu erörtern; – suchen dabei nicht auffällig nach Worten und verwenden einige komplexe Satzstrukturen. Lexikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet und in den meisten allgemeinen Themenbereichen; – können Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden; Lücken im Wortschatz können dennoch zu Zögern und Umschreibungen führen; – verwenden den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen können ohne jedoch die Kommunikation zu behindern. Grammatikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen. Phonologische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation erworben. Orthographische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen. 2. Soziolinguistische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und den betreffenden Personen gegenüber angemessen ist. 3. Pragmatische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um – Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie wirksam zwischen Sprecher- und Hörerrolle zu wechseln; – in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten. Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden. LERNERGEBNISSE DER PFLICHTGEGENSTANDES ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE Die Schülerinnen und Schüler – erreichen in der zweiten lebenden Fremdsprache das Niveau A2 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R
(98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden. Hören Die Schülerinnen und Schüler können – die Hauptaussagen und Einzelinformationen verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen) über vertraute Dinge gesprochen wird, denen man normalerweise bei der Arbeit, in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet; – kurze Erzählungen und Berichte verstehen; – im eigenen Interessens- und Fachgebiet aus berufsbezogenen Texten relevante Informationen entnehmen; – längeren Redebeiträgen folgen, sofern die Thematik vertraut ist und der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist. Lesen Die Schülerinnen und Schüler können – unkomplizierte Texte zu vertrauten allgemeinen, alltäglichen und berufsspezifischen Themen im Wesentlichen verstehen und ihnen relevante Informationen und Standpunkte entnehmen; – geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen. An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – ein breites Spektrum einfacher sprachlicher Mittel einsetzen, um die meisten Situationen des Alltags zu bewältigen; – in einfacher Form ohne Vorbereitung an Gesprächen über Themen teilnehmen, die vertraut sind, interessieren oder sich auf das alltägliche Leben beziehen (zB Familie, Hobbys, Arbeit, Reisen); – eigene Meinungen ausdrücken und Informationen austauschen. Zusammenhängend sprechen Die Schülerinnen und Schüler können – sich relativ flüssig und zusammenhängend auf unkomplizierte Weise zu Themen aus ihren Interessensgebieten äußern; – Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets beschreiben oder präsentieren, indem sie die einzelnen Punkte linear aneinanderreihen. Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen aus ihrem Interessensgebiet verfassen, indem sie einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbinden; – sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken; – sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen; – die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen. Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen: 1. Linguistische Kompetenzen: Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein) Die Schülerinnen und Schüler verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten. Lexikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen. Grammatikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. Gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation. Phonologische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar. Orthographische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt. 2. Soziolinguistische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler – können ein breites Spektrum von Sprachfunktionen realisieren und auf sie reagieren, indem sie die dafür gebräuchlichsten Redemittel benutzen und dabei zwischen formellem und informellem Register unterscheiden; – sind sich der wichtigsten Höflichkeitskonventionen bewusst und handeln entsprechend; – sind sich der wichtigsten Unterschiede zwischen den Sitten und Gebräuchen, den Einstellungen, Werten und Überzeugungen in der betreffenden Gesellschaft und ihrer eigenen bewusst und achten auf entsprechende Signale. 3. Pragmatische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um – einfache Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, mit Unterstützung des Kommunikationspartners in Gang zu halten und zu beenden; – das Wort zu ergreifen, wenn eine Situation im alltäglichen oder beruflichen Bereich es dringend erfordert; – beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten. Die Schülerinnen und Schüler können eine begrenzte Anzahl von Verknüpfungsmitteln verwenden, um eine Reihe kurzer und einfacher Einzelelemente zu einer linearen, zusammenhängenden Äußerung zu verbinden. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS NATURWISSENSCHAFTEN UND MATHEMATIK Die Schülerinnen und Schüler – haben grundlegende Kenntnisse in allen Fachbereichen des Clusters und naturwissenschaftliches Verständnis; – können fachspezifische Methoden sowie Problemlösungsstrategien praxisbezogen anwenden; – beherrschen die Fachsprache in Grundzügen und können sie situationsgerecht anwenden; – können einfache Vorgänge und Erscheinungsformen mittels Formeln, Größen und Einheiten beschreiben sowie gegebenenfalls durch einfache Modelle darstellen und erläutern; – können einfache Untersuchungsmethoden sinnvoll anwenden bzw. Experimente planen, durchführen und mit geeigneten Mitteln dokumentieren; – können das erworbene Wissen einordnen und Konsequenzen abschätzen; – können fachbezogene Inhalte präsentieren sowie eigene Standpunkte darlegen und begründen; – können ihr kreatives Potenzial in Einzel- und Teamarbeit aufgabenadäquat einsetzen. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS GESELLSCHAFT UND KULTUR Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen und Phänomene reflektieren; – formal ästhetische Charakteristiken und historische Ereignisse einer Epoche zuordnen; – mit unterschiedlichen Kulturen und Wertvorstellungen im Sinne einer demokratischen Grundhaltung respektvoll umgehen; – sich mit der gesellschaftlichen und kulturellen Vielfalt im Sinne eines gemeinsamen Europas auseinandersetzen; – sich in der Kunst- und Kulturlandschaft Österreichs orientieren; – Ideen und Handlungen sachlich begründen, hinterfragen und diskutieren; – die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten und richtig zitieren; – die für den jeweiligen Bereich erforderliche Fachsprache korrekt anwenden; – bewusst mit Medien umgehen. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS WIRTSCHAFT Die Schülerinnen und Schüler können – die Wirtschaft und ihre Rahmenbedingungen als positiv und aktiv gestaltbaren Teil der Gesellschaft wahrnehmen und zu einer lebenswerten, demokratischen und kooperativen Gemeinschaft beitragen; – internationale und nationale wirtschaftliche und räumliche Zusammenhänge erklären; – politische und wirtschaftliche Konzepte sowie Modelle und Positionen kritisch einschätzen und hinterfragen; – die Zusammenhänge sozialer, ökologischer und ökonomischer Nachhaltigkeit verstehen und danach handeln; – in ihren verschiedenen Rollen (Unternehmerin und Unternehmer, Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer, Konsumentin und Konsument usw.) verantwortungsbewusst agieren sowie die Konsequenzen ihres Handelns einschätzen und reflektieren; – wirtschaftliche Sachverhalte strukturieren und lösungsorientiert bearbeiten; – wirtschaftliche und politische Informationen (Medienberichte usw.) verstehen und kommunizieren; – branchenspezifische Informations- und Kommunikationstechnologien effizient nutzen sowie verantwortungsbewusst und rechtskonform einsetzen. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS PRODUKTENTWICKLUNG UND PRODUKTION Die Schülerinnen und Schüler können – die fachtheoretischen und fachpraktischen Grundlagen der Berufsfelder der Mode- und Textilbranche nennen; – Aufgaben aus den einschlägigen Berufsfeldern unter Anwendung von Fachkenntnissen und Fertigkeiten selbstständig oder im Team einschließlich Planung und Organisation durchführen sowie die Ergebnisse bewerten und evaluieren; – relevante Gesetze und Vorschriften anwenden; – Arbeitsprozesse anleiten und begleiten; – Instrumente der Arbeitsorganisation, Methoden des Zeitmanagements und branchenspezifische Software adäquat einsetzen; – die Bedeutung der Qualitätssicherung erkennen und entsprechende Maßnahmen anwenden; – die Fachsprache richtig anwenden; – Aufgaben und Verantwortung entsprechend der beruflichen Position übernehmen; – Aufgaben sorgfältig und verlässlich unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Ressourcen erledigen; – die Bedeutung von Leistungsbereitschaft und Durchhaltevermögen einschätzen; – ihre Fähigkeiten im Team einbringen und weiter entwickeln sowie Feedback geben und annehmen; – kreativ, flexibel und lösungsorientiert arbeiten sowie die Qualität ihrer Leistung wahrnehmen und einschätzen; – sich mit zeitgenössischen Tendenzen kritisch auseinandersetzen; – theoretisches Fachwissen in die Praxis umsetzen und weiterentwickeln sowie ihre Kenntnisse und Fertigkeiten vernetzt einsetzen. LERNERGEBNISSE DER SCHULAUTONOMEN VERTIEFUNG Die Schülerinnen und Schüler können – schöpferische, unkonventionelle Lösungen finden sowie offene Denkweisen zur Förderung der Fantasie und Kreativität anwenden; – auf den Grundlagen des Stammbereiches aufbauend tiefergehende Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben, anwenden und vernetzen; – Aufgaben des Managements wahrnehmen, umsetzen und bewerten; – theoretische Grundlagen selbstständig und im Team praktisch anwenden und analysieren; – Projekte planen, durchführen, dokumentieren und analysieren; – projektorientierte Lösungen im Visual Merchandising umsetzten und präsentieren – fachspezifische Software gezielt einsetzen (CAD) – berufliche Kontakte aufbauen, pflegen und nutzen; – Selbstorganisation und Zeitmanagement anwenden; – die Ergebnisse der Gestaltungsprozesse in zeitgemäßer Form dokumentieren und präsentieren. III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen: Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen und Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten. Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen. Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel: Es muss pro Jahrgang maximal 1. schulautonome Vertiefung festgelegt werden. Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Jahrgängen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern eines Jahrganges verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten. Dh. die Pflichtgegenstände sind möglichst ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände von 105 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden. Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (I. bis III. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten. Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes: Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 des SchOG) Bedacht nimmt. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht: Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind. Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL): Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“, „Zweite lebende Fremdsprache“ und eine allenfalls schulautonom eingeführte weitere lebende Fremdsprache) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Jahrgängen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. „Zweite lebende Fremdsprache“ bzw. mit der schulautonom eingeführten lebenden Fremdsprache zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 16 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz. IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen. Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung etc. Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Die entsprechenden Rundschreiben sind daher zu beachten. Unterrichtsqualität: Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht. Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes. Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen. Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen. Unterrichtsplanung: In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten: – Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Lernergebnisse der Cluster und die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie gegebenenfalls vorhandene Bildungsstandards. – Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrenden einer Klasse oder des Bildungsganges bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein. – Die Koordination erfordert organisatorische Rahmenbedingungen, die herzustellen sind. – Die Individualität der Lernenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Lernenden ausgegangen werden, um sicher zu stellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten). – Der Unterricht ist auf den Kompetenzerwerb auszurichten, wobei die Kompetenzen über die Schulstufen und Semester systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen. – In die Unterrichtsgestaltung sind nach Möglichkeit situative Aufgabenstellungen einzubauen, die der beruflichen Realität entnommen und methodisch aufbereitet werden. Dadurch soll die Identifikation der Lernenden mit berufsrelevanten Funktionen und ihre Handlungsfähigkeit entwickelt und gefördert werden. – Wesentlich sind die Vermittlung von Fachwissen sowie die Förderung der Entwicklung von Werthaltungen und Schlüsselkompetenzen. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Der Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Lernenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken. – Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis-Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Lernenden fördert das Gelingen dieses Transfers. – Um alle Lernenden zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können, empfiehlt sich am Beginn des I. Jahrgangs die Durchführung von Projektunterricht oder Schulveranstaltungen, die der Sicherung grundlegender sozialer und personaler Kompetenzen (zB Teambildung, Eigenverantwortlichkeit, Lernen, gewaltfreie Kommunikation) dienen. – Fehler sind möglichst als förderliche Lernanlässe zu nutzen. Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen sind dabei zu nützen. Die zur Verfügung stehenden Diagnoseinstrumente sind als Lernstandserhebungen und Lernfortschrittsanalysen, insbesondere aber als Ausgangspunkt für die Planung weiterer Lernphasen einzusetzen. – Auf den Erwerb von Präsentations- und Medienkompetenz ist besonderes Augenmerk zu legen. – Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben. – Den Lernenden sollen weiters Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie im Sinne einer individuellen Bildungsplanung nationale und internationale Zertifikate erworben werden können. – Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden, sind im Unterricht und abhängig von den Aufgabenstellungen auch in Prüfungssituationen zu verwenden. – In allen Gegenständen ist Wert auf die Anwendung einfacher wissenschaftlicher Arbeitstechniken zu legen. Die Notwendigkeit wissenschaftlicher Redlichkeit beim Verfassen eigener Arbeiten ist zu beachten und einzufordern. Für die Vorbereitung auf die Diplomarbeit sind Methoden der wissenschaftlichen Informationsgewinnung, eine Einführung in die Grundzüge des wissenschaftlichen Arbeitens und eine korrekte Zitierweise von schriftlichen Quellen in allen betroffenen Unterrichtsgegenständen zu lehren und zu beachten . – Der Unterricht in sprachheterogenen Klassen stellt erhöhte Anforderungen an Lehrende und Lernende, die in gemeinsamer Verantwortung wahrzunehmen sind. Interkulturelles Lernen verbessert die Fähigkeit der Lernenden zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen und ist eine Chance zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft. – Sprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache in Wort (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrkräfte verantwortlich.. Lernende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern. – Um gesellschaftlichen und globalen Entwicklungen Rechnung zu tragen, ist die Verwendung der Fremdsprache als Arbeitssprache oder Integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL) anzustreben. Integriertes Fremdsprachenlernen und -lehren hat so zu erfolgen, dass sowohl im fachlichen als auch im sprachlichen Bereich die Lernenden bei der Herausbildung von Wissen und Fähigkeiten einerseits, als auch sprachlicher und kommunikativer Kompetenzen andererseits unterstützt werden. Didaktische Grundsätze der Pflichtgegenstände Englisch und Zweite Lebende Fremdsprachen: – Die Entwicklung fremdsprachlicher Kompetenzen erfolgt auf Basis jener Kompetenzen, über die die Lernenden im Deutschen sowie gegebenenfalls in ihrer Erstsprache verfügen. – Ziel des Unterrichts ist der Aufbau einer mehrsprachigen Kompetenz, zu der alle Sprachkenntnisse und Spracherfahrungen beitragen. Deshalb kommt sprachenübergreifenden Ansätzen besondere Bedeutung zu. – Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Erweiterung der sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erfahren werden kann. – Die verschiedenen Kompetenzbereiche (Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben, Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires) sind vernetzt zu entwickeln. – In allen Gegenständen sind authentische fremdsprachige Materialien und Impulse (besonders in englischer Sprache) zu nutzen. – Die Verwendung der Fremdsprache als Arbeitssprache oder CLIL (Content and Language Integrated Learning) ist anzustreben. Um gesellschaftlichen und globalen Entwicklungen Rechnung zu tragen, sind berufsspezifische Kompetenzen in Verbindung mit sprachlichen Kompetenzen zu sehen. – Im Sinne der gelebten Internationalität sollen Auslandskontakte wie Praktika, Schulpartnerschaften, internationale Projekte usw. gefördert werden. Didaktische Grundsätze Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften: Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) ist durchgängig in den Unterricht zu integrieren. Die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Disziplinen der Naturwissenschaften werden durch unterschiedliche Methoden sichtbar gemacht und ermöglichen so eine ganzheitliche Wahrnehmung. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik: Grundlage bilden die Bildungsstandards BHS Angewandte Mathematik mit den Inhaltsbereichen Zahlen und Maße, Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik und den Handlungsbereichen Argumentieren und Kommunizieren, Operieren und Technologieeinsatz, Interpretieren und Dokumentieren, Modellieren und Transferieren. Bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung ist insbesondere auf praxisbezogene Aufgabenstellungen und die Förderung folgender Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu achten: – Kenntnisse der grundlegenden, allgemeinen mathematischen Strukturen, – selbstständiges logisches Denken, – Modellieren von sprachlich formulierten Problemen mit Hilfe von Gleichungen, Funktionen oder grafischen Darstellungen sowie – Durchführung von allgemeinen Rechenverfahren mit Schritt-für-Schritt-Analysen. Es sind moderne Technologien einzusetzen. Didaktische Grundsätze des Clusters Wirtschaft: Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für – betriebswirtschaftliche, regionale und globalwirtschaftliche Mechanismen und volkswirtschaftliche Zusammenhänge und – deren Auswirkungen auf das Lebensumfeld (einschließlich der Chancen von Frauen und Männern). Im Mittelpunkt steht – die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für Zusammenhänge, – die Fähigkeit zur Einordnung des Gelernten in ein Gesamtsystem und dessen Transfer auf neue Anforderungen bzw. geänderte Rahmenbedingungen, – die praktische Nutzung der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten und – die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation. Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Lehrenden ist die multidimensionale Verantwortung von Führungskräften in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken: Auf organisatorische Besonderheiten des Pflichtgegenstandes „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen. Didaktische Grundsätze der Verbindlichen Übung Persönlichkeitsentwicklung: In der Verbindlichen Übung ist vor allem Wert auf die konkrete Anwendung und die unmittelbare Nutzung der zu entwickelnden Kompetenzen im Klassenverband (zB im Rahmen eines Klassenrates) zu legen, die theoretische Vermittlung von Inhalten ist auf das Wesentliche zu beschränken. Unterrichtsmethoden: Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen. Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen: – Lernsettings sind so zu gestalten, dass die Lernenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können. – Individuelle Begabungen und Potenziale sind unabhängig von vorgefassten Bildern, Zuschreibungen und familiären Rahmenbedingungen zu fördern. – Formen des gegenseitigen Unterstützens durch Schülerinnen und Schüler (Tutoring) sollen Lern- und Reflexionsprozesse fördern. – Durch offene Lernformen ist die Problemlösungskompetenz der Lernenden zu fördern, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern Gleichzeitig sind sie zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise in Einzel- und besonders Teamarbeit zu befähigen. – Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (Projekte, Fallstudien, Fachpraxis und Simulationen) führen die Lernenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln. – Ein Bezug zum fachpraktischen Unterricht ist in möglichst vielen Unterrichtsgegenständen herzustellen. – Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis tragen dazu bei, den Lernenden Einblick in die komplexen Zusammenhänge berufsspezifischer Abläufe zu geben. – Der Besuch kultureller Veranstaltungen und kultureller Institutionen motiviert die Lernenden zur Beschäftigung mit Kunst und Kultur. – Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sollen verschiedene Medien eingesetzt werden, um den Lernprozess zu unterstützen und die erforderliche Medienkompetenz aufzubauen. Die Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien sowie elektronischen Kommunikationsformen soll die Unterrichtsorganisation unterstützen und ergänzen. – Der Vertiefung ausgewählter Lerninhalte und dem Training grundlegender Fertigkeiten ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Behandlung vielfältiger Inhalte zu geben. Besonderer Wert ist dabei auf die Vermittlung der Methoden des jeweiligen Faches zu legen, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. – In allen Unterrichtsgegenständen ist die Dokumentation und Reflexion des stufenweisen Kompetenzerwerbs und damit die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung durch die Lernenden durch geeignete Methoden (zB Portfolio, Lerntagebuch) zu fördern. Unterrichtsorganisation: Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen. Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Jahrgang mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage: – Unterrichtsgegenstände, in denen häufig mit Arbeitsaufträgen im Sinne des kooperativen offenen Lernens gearbeitet wird, – organisatorische Aneinanderreihung inhaltlich verbundener Unterrichtsgegenstände, zB aus dem Cluster Wirtschaft, zur verstärkten Vernetzung der Lerninhalte, – Unterrichtsgegenstände, in denen fächerübergreifende Projekte und/oder themenzentrierter Unterricht geplant sind.. Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicherzustellen. Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt im Pflichtgegenstand „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten. Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten. Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrende zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung. Im Hinblick auf die gemeinsame schriftliche Klausur im Prüfungsgebiet “Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ sind insbesondere im IV. und V. Jahrgang die Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement“ sowie „Rechnungswesen“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden. Pflichtpraktikum: Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Betriebskategorie und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können. Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten. Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind. Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen. Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen. Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten. Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor, Fachvorständin und Fachvorstand sowie die Lehrenden der Schule ist im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung. V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT a) Katholischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014 . b) Evangelischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung. c) Altkatholischer Religionsunterricht Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden. d) Islamischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 . e) Israelitischer Religionsunterricht Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden. f) Neuapostolischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006 . g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 . h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988 . i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011 . j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 k) Buddhistischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 . l) Freikirchlicher Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 . m) Alevitischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 89/2015 . VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände
1. ETHIK
Bildungs- und Lehraufgabe Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab. Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten. In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren. Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile. Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie. Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück. Zentrale fachliche Konzepte Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt. Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive: Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft. Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen. Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert. Didaktische Grundsätze Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden: Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen. Diskursorientierung Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen. Diversitätsgebot Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind. Fachdidaktische Aufbereitung Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen. Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann. Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden. Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden. Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und – sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen. Analysieren und Reflektieren Die Schülerinnen und Schüler können – ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und – Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren. Argumentieren und Urteilen Die Schülerinnen und Schüler können – moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und – Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen. Interagieren und Sich-Mitteilen Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und – Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen. Handlungsoptionen entwickeln Die Schülerinnen und Schüler können – durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und – die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen. Bei der Behandlung der Anwendungsbereiche ist die Umsetzung in den jeweils möglichen beruflichen Handlungsfeldern zu berücksichtigen. I. Jahrgang 1. Semester – Kompetenzmodul 1 Positionen und Begriffe der Ethik Diskursethik, ethischer Relativismus, Verantwortungs- und Gesinnungsethik Moral und Recht Naturrecht und Positives Recht, Strafrecht und Rechtsordnung, Recht auf Widerstand, Zivilcourage 2. Semester – Kompetenzmodul 2 Religions- und Moralkritik Atheismus, Agnostizismus, kritische Religiosität; Esoterik und neue religiöse Bewegungen; Spiritualität Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches II. Jahrgang 3. Semester – Kompetenzmodul 3 Technik und Wissenschaft Verantwortung der Wissenschaften, Technikfolgenabschätzung und -bewertung, Trans- und Posthumanismus Positionen und Begriffe der Ethik Fähigkeitenansatz – gutes Leben, feministische Ethik 4. Semester – Kompetenzmodul 4 Krieg und Frieden Ursachen von Krieg und Terrorismus, Theorien des gerechten Krieges, Friedenssicherung, Völkerrecht Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5 5. Semester Sport erlebnisorientierte Dimension, ergebnisorientierte Verpflichtung, Doping, Fairness, Events und Mediatisierung Humanismus säkulare Gesellschaft, humanistische Lebensgestaltung 6. Semester Vertiefung : Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches 2. SPRACHE UND KOMMUNIKATION 2.1 DEUTSCH I. Jahrgang: 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können grammatikalische Strukturen, Wortschatz und Stilmerkmale vorwiegend in Sachtexten analysieren; – können berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter korrekt verwenden; – können Thesen und Argumente formulieren und Stellungnahmen abgeben; – nehmen Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahr und können sprachliche Varietäten erkennen und vergleichen; – können Inhalte öffentlich präsentieren; – können Sprachnormen beschreiben und anwenden; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Texte mit unterschiedlichen Intentionen und adressatengerecht und stilistisch angemessen verfassen und gestalten; – können Texte planen, schreiben und überarbeiten; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben und analysieren; – erfassen wesentliche Merkmale von literarischen Gattungen und können diese beschreiben; – können sich in der Medienlandschaft orientieren. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter. Textsortenadäquater Stil. Sprachliche Varietäten (Dialekte, Soziolekte, etc.). Zuhören und Sprechen: Argumente und Standpunkte. Konkrete Empfehlungen. Lesen: Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz. Merkmale fiktionale und nichtfiktionale Texte. Nichtlineare Texte. Schreiben: Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten). Strukturierung von Argumenten. Nichtlineare Texte. Textsortenwissen (Motivationsschreiben, einfache textgebundene Erörterung). Reflexion: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Einfache Regeln der Textinterpretation. Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Aufklärung anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang. Medien als Informationsquellen. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung komplexer alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können grammatikalische Strukturen, Wortschatz und Stilmerkmale vorwiegend in journalistischen Texten analysieren; – können Fachbegriffe und Fremdwörter korrekt verwenden; – können Thesen und Argumente formulieren und Stellungnahmen abgeben; – können Texte planen, schreiben und überarbeiten; – können journalistische Textsorten und die wichtigsten österreichischen Printmedien beschreiben; – können die wesentlichen Informationen aus Berichten, Kommentaren, Leserbriefen etc. zusammenfassen; – können zu aktuellen Problemen und Medienberichten Stellung nehmen; – können Leserbriefe, Offene Briefe und Stellungnahmen schreiben; – können Texte der deutschsprachigen Literatur nennen, deren Inhalte zusammenfassen, die Werke in den historischen Kontext einordnen und Texte sinnbetont vortragen; – können sich in der Medienlandschaft orientieren. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Grammatikalische Strukturen, Wortschatz und Stilmerkmale. Rhetorische Figuren. Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter; Schreibung schwieriger Wörter, Zeichensetzung. Textsortenadäquater Stil. Sprachliche Varietäten (Dialekte, Soziolekte, etc.). Zuhören und Sprechen: Stellungnahme, Thesen und Argumente. Wahrnehmen von Redeabsichten. Kurze Präsentationen mit Medienunterstützung. Gedichte, Balladen, Fabeln, usw. Lesen: Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen. Textsortenwissen (Journalistische Textsorten; literarische Beispiele). Analysieren von Merkmalen fiktionaler und nichtfiktionaler Texte. Schreiben: Planung von Texten und Ordnen von Argumenten. Schreiben und Überarbeiten von Texten. Textsortenwissen (Leserbrief, Offener Brief, Stellungnahme). Reflexion: Literarische Texte aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Merkmale journalistischer Texte. Funktion von Medien. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert verwenden; – Fachbegriffe und Fremdwörter korrekt verwenden; – Texte planen, schreiben und überarbeiten; – die Argumentationsmuster und sprachlichen Besonderheiten von Meinungstexten beschreiben; – Inhalte, Strukturen sowie sprachliche Merkmale von Sachtexten zusammenfassen und erläutern; – fiktionale und nichtfiktionale Texte beschreiben und analysieren; – ihre Meinung zu aktuellen Themen und Sachfragen schriftlich wie mündlich darlegen; – an Diskussionen teilnehmen; – Texte der deutschsprachigen Literatur nennen, deren Inhalte zusammenfassen, die Werke in den historischen Kontext einordnen und Texte sinnbetont vortragen; – sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen; – Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren beschreiben. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Stil und Wortschatz, Fachbegriffe und Fremdwörter. Schreibung schwieriger Wörter, Zeichensetzung. Zuhören und Sprechen: Teilnahme an Diskussionen. Präsentationen. (mit Medienunterstützung). Statements, Diskussionsbeiträge, literarische Texte. Lesen: Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz. Analyse von Textmerkmalen. Textsortenwissen (Meinungstexte; Sachtexte; literarische Beispiele). Schreiben: Lineare und Nichtlineare Texte. Fiktionale und Nichtfiktionale Texte. Textsortenwissen (Kommentar, Zusammenfassung aus mehreren Quellen). Reflexion: Literarische Texte aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Merkmale von Meinungstexten und Funktion von Medien. Auseinandersetzen mit historischen literarischen Epochen bis zum Realismus anhand von Texten. Medien als Informationsquelle. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert verwenden; – können komplexere argumentative Texte planen, schreiben und überarbeiten; – sind in der Lage die Argumentationsmuster, sprachlichen Besonderheiten sowie die Funktion und Wirkung von Reden zu beschreiben; – können ihre Meinung in Redebeiträgen und Reden sowie in schriftlichen Empfehlungen darlegen; – können Texte der deutschsprachigen Literatur nennen, deren Inhalte zusammenfassen, die Werke in den historischen Kontext einordnen und Texte sinnbetont vortragen; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen; – können Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren beschreiben. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Stil und Wortschatz. Zuhören und Sprechen: Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen; Rhetorische Mittel. Reden. Statements. Kommunikationstechnologien. Lesen: Entnahme, Strukturierung und Organisation von Informationen aus Texten. Analyse von Textmerkmalen. Textsortenwissen (Reden, Sachtexte, Empfehlungen, literarische Beispiele). Schreiben: Strukturierung von Argumenten; Schreiben komplexerer argumentativer Texte. Textsortenwissen (Manuskript für Meinungsrede; Empfehlung). Reflexion: Literarische Texte; Stellungnahme zu (aktuellen) Fragen aus dem Lebensalltag sowie von Wirtschaft, Gesellschaft, Politik und Kultur. Medien als Informationsquelle. III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können Informationen gliedern und wiedergeben sowie komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und beschreiben; – können fiktionale und nichtfiktionale Texte formal und inhaltlich erschließen; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Texte mit unterschiedlichen Intentionen und adressatengerecht verfassen und gestalten; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben, analysieren und interpretieren; – können Texte überarbeiten; – können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden (Recherchieren, Strukturieren, Zitieren, Arbeitsschritte dokumentieren); – sind in der Lage sich in der Medienlandschaft zu orientieren sowie Texte und Medien kritisch zu beurteilen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Stil und Wortschatz in fiktionalen und nichtfiktionalen Texten. Zuhören und Sprechen: Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen. Einsatz von rhetorischen Mitteln. Diskussion und Moderation. Aktuelle Themen; literarische Texte. Lesen: Vergleichendes Lesen. Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten. Textsortenwissen (komplexe journalistische Textsorten, literarische Beispiele). Schreiben: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Textsortenwissen (Interpretation, Motivationsschreiben). Reflexion: Eigenständiges Lesen und Interpretation von Literatur bis zur Gegenwart. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medienkritik. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können Informationen gliedern und wiedergeben sowie komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und beschreiben; – können fiktionale und nichtfiktionale Texte formal und inhaltlich erschließen; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Texte mit unterschiedlichen Intentionen adressatengerecht verfassen und gestalten; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben, analysieren und interpretieren; – können Texte überarbeiten; – können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden (Recherchieren, Strukturieren, Zitieren, Arbeitsschritte dokumentieren); – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Stil und Wortschatz in fiktionalen und nichtfiktionalen Texten. Zuhören und Sprechen: Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen. Einsatz von rhetorischen Mitteln. Aktuelle Themen; literarische Texte vom Expressionismus bis zur Gegenwart. Lesen: Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten. Synchron und diachron vergleichendes Lesen. Textsortenwissen (komplexe journalistische Textsorten). Schreiben: Textsorten (Thesenpapier). Reflexion: Eigenständiges Lesen und Interpretation von Literatur bis zur Gegenwart. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medienkritik. Schularbeiten: I. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 1. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 2. Semester. II. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten. 2.2 ENGLISCH I. Jahrgang: 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und einer Reihe von Situationen in der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuellem Geschehen geht; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt); – können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen: zB Mode und Trends, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Ernährung, Gesundheit, Berufe, zwischenmenschliche Beziehungen. Persönliche mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung, zB E-Mail, Brief, Blog. Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation: zB Verkaufsgespräche; Bewerbung und Lebenslauf. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen, einfache Grafiken verstehen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuellem Geschehen geht, – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen; – können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – können kulturelle und geografische Besonderheiten des eigenen Landes identifizieren, diese beschreiben und in ein Besichtigungsprogramm einbetten; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und haben interkulturell kommunizieren; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen: zB Mode und Trends, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Werbung, Ernährung, Gesundheit. Persönliche mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung, zB. E-Mail, Brief, Blog. Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation im Bereich Tourismus: zB Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden, Erstellen einfacher Werbematerialien (zB Flugblatt, Folder), Bewerbung und Lebenslauf. Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB Kommentar, Diskussion). Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen klar strukturierte Vorträge und Präsentationen; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos in einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können Grafiken verstehen und in Zeitungsartikeln zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – können längere Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen klar formulierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in vielen unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuelles Geschehen geht; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einer Reihe von vertrauten Themen Standpunkte darlegen sowie durch relevante Erklärungen und Argumente begründen; – können vorbereitete Präsentationen durchführen und auf Fragen reagieren; – können detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, nutzen die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit und verfügen über eine Reihe von Strategien zum Spracherwerb; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und entwickeln die interkulturell kommunizieren; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt und Lebensqualität, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation: zB Memos, Kurznotizen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden. Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Broschüre, Flugblatt, Bericht, E-Mail usw. Beschreiben und Kommentieren von Grafiken. Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Diskussion). Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – verstehen klar strukturierte Vorträge und Präsentationen; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos in einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – können Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können Grafiken verstehen und in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen und Standpunkte erfassen; – können längere Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen, sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen klar formulierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können bewusst mit Medien umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und die Bedeutung hervorheben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen; – können vorbereitete Präsentationen durchführen und auf Fragen reagieren; – können detaillierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden sowie die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und verfügen über eine Reihe von Strategien zum Spracherwerb; – können kulturelle und geografische Besonderheiten des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren, diese beschreiben und in ein Besichtigungsprogramm einbetten; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und interkulturell kommunizieren; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt und Lebensqualität, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Mode und Trends, Marketing. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation: zB Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen und Angeboten, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden. Bewerbung. Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Bericht, E-Mail usw. Beschreiben und Kommentieren von Grafiken. Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Diskussion). Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen inhaltlich und sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen; – können Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos in einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verstehen und dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – können selbstständig lesen sowie Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an allgemeinen und berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen; – können lange und komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können bewusst mit Medien umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und deren Bedeutung hervorheben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen; – können vorbereitete Präsentationen durchführen und auf Fragen reagieren; – können klare und strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – können die Bedeutung der inneren und äußeren Mehrsprachigkeit beschreiben; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und interkulturell kommunizieren; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation: zB Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen und Angeboten, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden. Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen: zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Diskussion, Präsentation. Bewerbung und Motivationsschreiben. Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Antrag, usw. Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen inhaltlich und sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen; – können Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos in einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verstehen und dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – können selbstständig lesen sowie Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an allgemeinen und berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen; – können lange und komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können bewusst mit Medien umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und deren Bedeutung hervorheben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen; – können vorbereitete Präsentationen durchführen und auf Fragen reagieren; – können klare und strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – können die Bedeutung der inneren und äußeren Mehrsprachigkeit beschreiben; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und interkulturell kommunizieren; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen einschätzen; – verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet und in den meisten allgemeinen Themenbereichen; – können Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden, wobei Lücken im Wortschatz zu Zögern und Umschreibungen führen können; – können den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit verwenden, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen können, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern; – verfügen über eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen; – haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation; – beherrschen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation: zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen und Angeboten, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden. Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Broschüre, Flugblatt, Bericht, Antrag, usw. Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Produkt-, Firmen- und Freizeitmessen. Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse. Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen: zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Diskussion, Präsentation. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. Schularbeiten: I. Jahrgang:1 zweistündige Schularbeit im 1. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 2. Semester. II. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten. 2.3 ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen, einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht, sofern langsam und sorgfältig gesprochen wird und wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen; – können sich schrittweise auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen, wenn es sich um sehr vertraute Formulierungen handelt; – verstehen das Wesentliche von kurzen, sehr einfachen Mitteilungen und Sätzen, besonders wenn das Gesagte durch nonverbale Kommunikationsmittel unterstützt wird; – verstehen einfache Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben, wenn sie deutlich gesprochen und eventuell mehrmals gehört werden; – können sehr kurze, einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen sie, indem sie bekannte Namen, Wörter und einfachste Wendungen heraussuchen und, wenn nötig, den Text mehrmals lesen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von ganz unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird; – können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt; – können sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen äußern; – können einige einfache Wendungen und Sätze schreiben; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen. Lehrstoff: Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler (zB Familie, Freundeskreis, soziale Beziehungen, einfache Alltagssituationen in Bezug auf Essen, Trinken). Kurze alltägliche Mitteilungen, Notizen, Ausfüllen von personenbezogenen Formularen. Vorstellen (sich selbst oder jemanden anderen) und Gebrauch einfacher Gruß- und Abschiedsformeln. Stellen und Beantworten einfacher Fragen nach Namen, Wohnort und Befinden. Bitten, Bedanken, Entschuldigen. Einfache Kommunikation in sozialen Netzwerken. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen und einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von unmittelbarer Bedeutung geht, sofern klar, sorgfältig und nicht zu schnell gesprochen wird und wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen; – können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen, wenn es sich um sehr vertraute Formulierungen handelt; – verstehen das Wesentliche von kurzen, relativ einfachen Mitteilungen und Anweisungen; – verstehen Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben, wenn sie deutlich gesprochen und eventuell mehrmals gehört werden; – können sehr kurze, einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen sie, indem sie bekannte Namen, Wörter und einfache Wendungen heraussuchen und, wenn nötig, den Text mehrmals lesen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird; – können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt; – können sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen und Orte äußern; – können eine einfache Beschreibung von Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf sehr einfache Art über Erlebnisse berichten; – können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze schreiben; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen. Lehrstoff: Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Einkaufen, Unterkunft, Freizeit und Sport. und Orientierung. Geografische und landeskundliche Grundkenntnisse des Ziellandes. Einfache alltägliche mündliche und schriftliche Kommunikation: zB Einfache Kommunikation in sozialen Netzwerken. Einfache Einkaufsgespräche. Einladungen, Notizen, alltägliche Gespräche, Wegbeschreibung. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5: 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn klar, deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird und kleinere Pausen helfen, den Sinn zu erfassen; – verstehen in einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen worum es geht, wenn sehr deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird; – können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen; – verstehen komplexere Zahlen und Preisangaben, wenn sie eventuell mehrmals gehört werden; – verstehen das Wesentliche von kurzen, einfachen allgemeinen und berufsbezogenen Miteilungen und Anweisungen; – können einfachen Alltagstexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen; – verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw.; – können Analogien und erstsprachliches Wissen sowie Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich in einigen vertrauten einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu führen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine kurze einfache Beschreibung von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen geben sowie auf einfache Art über Erfahrungen berichten; – können auf einfache Art ihre Meinung ausrücken; – können einfache Sätze und Wendungen mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung des Berufsfeldes und der Arbeitswelt. Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation: Einfache Gespräche (zB öffentliche Verkehrsmittel), kurze Telefonate, kurze Beschreibungen von Lebensgewohnheiten (zB Feste, Feiertage, Traditionen und Speisen im eigenen Land und den Ländern der Zielsprache), einfache Beschreibungen von Kleidungsstücken, Berichte über Erlebnisse und Erfahrungen (zB Gespräche, E-Mail), kurze Berichte zu Themen aus dem Lebensumfeld. Einfache Informationsmaterialien. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn klar, deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird und kleinere Pausen helfen, den Sinn zu erfassen; – verstehen in einfacheren Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn sehr deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird; – können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen; – verstehen komplexere Zahlen und Preisangaben, wenn sie eventuell mehrmals gehört werden; – können einfachen Alltagstexten und sehr einfachen Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen; – verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw.; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich in vertrauten einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu führen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebensbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen geben sowie auf einfache Art über Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können auf einfache Art ihre Meinung ausdrücken; – können über die eigene Herkunft und Ausbildung mit einfachen sprachlichen Mitteln mündlich und schriftlich kommunizieren; – können vorbereitete einfache Präsentationen zu vertrauten Themen durchführen; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – verfügen über ein begrenztes Repertoire an elementaren sprachlichen Mitteln, die es ihnen ermöglichen, vertraute Alltags- und Berufssituationen zu bewältigen; sie müssen allerdings in der Regel Kompromisse in Bezug auf die Realisierung der Sprechabsicht machen und nach Worten suchen; – verfügen über genügend Wortschatz, um in vertrauten einfachen Situationen und in Bezug auf vertraute Themen routinemäßige, alltägliche Angelegenheiten in ihrem Umfeld zu erledigen und beherrschen den dafür erforderlichen begrenzten Wortschatz ausreichend gut; – können häufige einfache Strukturen und Wendungen, die an Alltagssituationen des alltäglichen und beruflichen Umfelds mit voraussagbaren Inhalten gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden; auch wenn elementare Fehler auftreten wird in der Regel klar, was sie ausdrücken möchten; – verfügen über eine verständliche Aussprache, auch wenn ein merklicher Akzent vorhanden ist und öfters etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar; – zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt; – sind sich der wichtigsten Höflichkeitskonventionen bewusst und können gebräuchliche Höflichkeitsformeln verwenden; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation (Bewerbungs- und Motivationsschreiben, CV-Europass. Bewerbungsgespräch). Aktuelle Themen aus dem Bereich Mode und Bekleidung. Notizen aus einfachen Sachtexten (mündlich und schriftlich). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 3. NATURWISSENSCHAFTEN UND MATHEMATIK 3.1 NATURWISSENSCHAFTEN I. Jahrgang: 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Beobachten und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – in Grundzügen die Formelsprache der Chemie anwenden; – den Aufbau von ausgewählten anorganischen Stoffen beschreiben; – Bedeutung und Gefahren der Radioaktivität beschreiben; – die Bedeutung von Wasser und Luft als Grundlage des Lebens darstellen; – chemische Experimente beobachten und sachrichtig beschreiben. Untersuchen und Bearbeiten Die Schülerinnen und Schüler – erfassen und nutzen die Systematik des Periodensystems zur Abschätzung von Stoffeigenschaften; – können Stoffumwandlungen anhand chemischer Reaktionen beschreiben; – können einfache chemische Gleichungen aufstellen; – arbeiten sachgerecht, sorgsam und sicherheitsbewusst; – führen einfache Freihandexperimente durch und dokumentieren sie. Bewerten und Anwenden Die Schülerinnen und Schüler – beachten Sicherheitsbestimmungen und schließen aus den Gefahrstoffsymbolen auf geeignete Schutzmaßnahmen im Umgang mit Chemikalien; – können Eigenschaften der Stoffe anhand geeigneter Bindungsmodelle erklären; – können beispielhaft Maßnahmen zur Verbesserung der Luft- bzw. Wassergüte angeben. Lehrstoff: Bedeutung der Naturwissenschaften für unser tägliches Leben. Arbeitsweise der Naturwissenschaften. Gemenge und Reinstoff, Trennmethoden. Bausteine der Materie: Atommodelle und Periodensystem. Radioaktivität und Strahlenschutz. Chemische Bindungen und Reaktionen. Formelsprache der Chemie. Struktur, Eigenschaften, Gewinnung und Nutzung von verschiedenen anorganischen Stoffen anhand ausgewählter Beispiele (zB Wasser, Säuren, Basen, Salze, Metalle). Wasser und Luft als Lebensgrundlage (Bedeutung, Schadstoffe, Treibhauseffekt). Gefahrensymbole. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Beobachten und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – den Aufbau von Kohlenwasserstoffen, die wichtigsten organischen Stoffklassen und ihre Eigenschaften beschreiben; – einfache organische Stoffe gemäß der IUPAC-Nomenklatur benennen; – die wichtigsten Reaktionstypen der organischen Chemie nennen; – den Aufbau von wichtigen Kohlenstoffverbindungen und Derivaten beschreiben; – die Herstellung und Bedeutung ausgewählter synthetischer und halbsynthetischer Stoffe erläutern. Untersuchen und Bearbeiten Die Schülerinnen und Schüler – führen einfache Untersuchungen im Bereich der organischen Chemie durch; – können zu gesellschafts- oder alltagsrelevanten Themen aus dem Bereich „synthetische Stoffe“ referieren; – können zu gesellschafts- oder alltagsrelevanten Themen aus dem Bereich „Biochemie“ referieren. Bewerten und Anwenden Die Schülerinnen und Schüler können – einen Überblick über die wichtigsten organischen Verbindungen geben; – Erkenntnisse und Methoden in ausgewählten aktuellen Texten oder anderen medialen Beiträgen beschreiben und beurteilen; – einen Überblick über die wichtigsten Makromoleküle geben und ihre Stellung in der Biochemie bewerten. Lehrstoff: Grundlagen der organischen Chemie: Struktur, Benennung nach IUPAC. Reaktionstypen. Kohlenwasserstoffe und Petrochemie. Stoffklassen anhand ausgewählter Beispiele. Reaktionsmechanismen zur Herstellung von Makromolekülen. Kunststoffe (zB Fasern). Biochemie: zB Nährstoffe, Enzyme, Drogen, Arzneimittel. Zellatmung, Fotosynthese, Gärung; Erbsubstanz – Nukleinsäuren. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Beobachten und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – die Arbeitsweise der Physik beschreiben; – die Definitionen von häufig benötigten Messgrößen und Maßeinheiten nennen und oft verwendete Vorsilben benutzen; – sich Größenverhältnisse erschließen und Dimensionen im Mikro- und Makrokosmos einordnen; – die Entwicklung des naturwissenschaftlichen Weltbilds aus historischer Sicht beschreiben; – die wichtigsten Größen der Mechanik nennen; – die wichtigsten Formen von Energie nennen; – das Prinzip der Energieerhaltung in abgeschlossenen Systemen erklären; – die Umwandlungen von Energieformen beobachten und beschreiben sowie die Energiearten benennen; – Licht als elektromagnetische Welle und die wichtigsten Phänomene des Lichts beschreiben; – die Gefahrenpotentiale bestimmter elektromagnetischer Wellen erläutern; – die wichtigsten Phänomene des Schalls nennen; – die Informationssysteme im menschlichen Körper beschreiben. Untersuchen und Bearbeiten Die Schülerinnen und Schüler können – die Arbeitsweise der Physik anhand von ausgewählten Beispielen erläutern; – Natur- und Alltagsphänomene beobachten, beschreiben und ihre Bedeutung erörtern; – die Grundbegriffe der Mechanik dem Alltagsgeschehen zuordnen; – Diagramme (s-t, v-t, a-t) interpretieren; – einfache Experimente durchführen und dokumentieren; – unter Anleitung beobachten, experimentieren, einfache Protokolle verfassen und grundlegende Aussagen über die Genauigkeit von Messungen tätigen; – Fragestellungen zu den wichtigsten Energieträgern für regenerative und konventionelle Energienutzung recherchieren und beantworten; – einfache Versuche zur Sinnesphysiologie durchführen; – Natur- und Alltagsphänomene beobachten, beschreiben und ihre Bedeutung erörtern; – medizinische Diagnosemöglichkeiten vergleichen. Bewerten und Anwenden Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundidee des internationalen Einheitensystems beschreiben; – mit wichtigen physikalischen Größen einfache Berechnungen durchführen; – bei der Bildung von Modellen zwischen Modellvorstellung und Wirklichkeit unterscheiden; – die Lebensbedingungen innerhalb unseres Planetensystems unterscheiden und die Chance auf extraterrestrische Lebensentwicklung erläutern; – Vor- und Nachteile, die bei Nutzung der unterschiedlichen Energieformen auftreten, bewerten; – das Prinzip der Energieumwandlung anhand von Beispielen aus Alltag und Technik erklären und anwenden. Lehrstoff: Arbeitsweise der Physik von der Beobachtung zum physikalischen Gesetz. Internationales Einheitensystem: Physikalische Größen, Maßeinheiten, Dimensionen im Mikro- und Makrokosmos. Grundbegriffe der Mechanik. Entwicklung des naturwissenschaftlichen Weltbildes aus historischer Sicht: Astronomie – Entstehung des Universums, Planetensystem, Kepler´sche Gesetze. Energie: Energiebegriff, Formen von Energie und Energieerhaltung; Energietechnik. Energieträger, regenerative und konventionelle Energienutzung. Vor- und Nachteile der Nutzung unterschiedlicher Energieformen. Elektrizität: Erzeugung, Weiterleitung und Nutzung des elektrischen Stroms. Maßnahmen zur Einsparung von Energie. Schwingungen und Wellen – Grundlagen von Optik und Akustik . Informationssysteme – Sinnesorgane, Nervensystem. Medizinische Diagnosetechniken. Nanotechnologie. Aktuelle Entwicklungen in den Naturwissenschaften. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Beobachten und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – die Merkmale des Lebens beschreiben; – den Unterschied zwischen Pro- und Eukaryoten beschreiben; – die Grundlagen der klassischen Genetik darstellen; – verschiedene genetisch bedingte Erkrankungen beschreiben; – das Grundvokabular der Molekulargenetik beschreiben; – die Struktur des menschlichen Erbgutes und die Vorgänge der Vererbung beschreiben; – die wichtigsten Methoden der Genetik und ihre wichtigsten Grundzüge erläutern; – Mechanismen der Evolution erklären und Beispiele anführen; – die Bedeutung von Mikroorganismen erläutern; – einfache ökologische Systeme beschreiben und wechselseitige Beziehungen der Lebewesen erläutern. Untersuchen und Bearbeiten Die Schülerinnen und Schüler können – Anleitung beobachten, mikroskopieren und dokumentieren; – Stammbäume zu genetisch bedingten Erkrankungen erstellen; – die Bedeutung von Nukleinsäuren, genetischem Code, Replikation und Genexpression erläutern; – den Weg von der DNA zum Protein beschreiben und Begriffe wie Translation und Transkription einordnen; – Informationen zu ausgewählten Themen wie zB Infektionskrankheiten gewinnen; – Sachinformationen zu Schwerpunktthemen sortieren, gewichten und sie in geeigneter Weise darstellen; – Informationen zu naturwissenschaftlichen Fragestellungen aus verschiedenen Quellen auswerten und mit Hilfe entsprechender Techniken und Methoden verarbeiten; – zu gesellschafts- oder alltagsrelevanten naturwissenschaftlichen Themen referieren. Bewerten und Anwenden Die Schülerinnen und Schüler können – Karyogramme interpretieren; – Argumente für und gegen die Nutzung von Gentechnik oder anderen aktuellen Technologien in geeigneter Weise gegenüberstellen und reflektieren; – die Bedeutung der Epigenetik erläutern; – zwischen beschreibenden (naturwissenschaftlichen) und normativen (ethischen) Aussagen unterscheiden; – die Lebensformen ihrer Umgebung biologischen Kategorien zuordnen; – Aspekte des menschlichen Lebens unter ökologischen Gesichtspunkten betrachten; – Auswirkungen von Umweltfaktoren erläutern und bewerten; – die Interaktionen zwischen Lebewesen eines Ökosystems aufzeigen. Lehrstoff: Kennzeichen des Lebens. Zelle als Grundeinheit des Lebens. Genetik: Klassische Genetik. Humangenetik (Genom, ausgewählte Erbgänge, Erbkrankheiten, Untersuchungsmethoden). Molekulargenetik (Nukleinsäuren, genetischer Code, identische Replikation). Proteinbiosynthese (vom Gen zum Protein). Epigenetik. Gentechnologie, Stammzellen, Biomedizin. Aktuelle Forschungsergebnisse, Chancen und Risiken. Evolution: Entstehung des Lebens, Entwicklung der Artenvielfalt. Evolutionsmechanismen. Mikrobiologie – Mikroorganismen und ihre Bedeutung. Ökologie: Grundbegriffe, Ökosysteme, Beeinflussung durch den Menschen. Nachhaltigkeit, ökologischer Fußabdruck. Aktuelle Entwicklungen in den Naturwissenschaften. 3.2 ANGEWANDTE MATHEMATIK I. Jahrgang: 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Zahlen und Maße Die Schülerinnen und Schüler können – die Bezeichnungen, den Aufbau und die Eigenschaften der Zahlenmengen (N, Z, Q, R) nennen, Zahlen diesen Mengen zuordnen und auf der Zahlengeraden darstellen; – Zahlen von Festkommadarstellung in Gleitkommadarstellung umwandeln und umgekehrt; – mit Zahlen in Gleitkommadarstellung mit und ohne Technologieeinsatz operieren; – die Prozentrechnung verstehen und als Zahlen angeben; – Anwendungsaufgaben mit Prozentzahlen lösen; – die Kenntnisse über Fest- und Gleitkommadarstellung von großen und kleinen Zahlen auf den Bereich Maße und Maßeinheiten anwenden; – die Maßeinheiten für Längen-, Flächen-, Volums-, Masse- und Zeiteinheiten sinnvoll umwandeln; – die Vorsilben Kilo, Mega, Giga, Tera, Dezi, Zenti, Milli, Mikro, Nano sinnvoll bei Anwendungsaufgaben interpretieren; – Maßeinheiten mit Hilfe der Potenzschreibweise darstellen und damit Rechenoperationen durchführen; – Zahlen runden und die dabei nötige Genauigkeit im Zusammenhang mit Anwendungen abschätzen. Algebra und Geometrie Die Schülerinnen und Schüler können – mit Variablen und mit Termen (Klammerterme, Binome, Brüche und Potenzen mit ganzzahligen Exponenten) ohne Technologieeinsatz operieren; – die Regeln zum Auflösen von Klammern beschreiben; – folgende binomische Formeln (a ± b)² und a² – b² anwenden und damit Terme auflösen bzw. faktorisieren; – die Rechengesetze für das Rechnen mit Potenzen mit ganzzahligen Hochzahlen nennen; – diese Rechengesetze argumentieren, sie in geeigneten Aufgaben anwenden und interpretieren und die Ergebnisse kommunizieren; – lineare Gleichungen und Ungleichungen in einer Variablen mit und ohne Technologieeinsatz lösen und die Lösungsmenge interpretieren; – schulartenspezifische Problemstellungen durch lineare Gleichungen in einer Variablen modellieren; – das problembezogene Modell der linearen Gleichung interpretieren und argumentieren und dieses zur Lösung von Aufgabenstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen heranziehen; – Formeln aus verschiedenen Anwendungsbereichen nach einer gesuchten Variablen umformen; – die Zusammenhänge und Abhängigkeiten der einzelnen Variablen interpretieren und argumentieren; – ein lineares Gleichungssystem in zwei Variablen ohne Technologieeinsatz und in mehr Variablen mit Technologieeinsatz lösen; – unterschiedliche Lösungsfälle (eine Lösung, keine Lösung, unendlich viele Lösungen) rechnerisch und grafisch interpretieren und argumentieren; – ein lineares Gleichungssystem für schulartenspezifische Problemstellungen modellieren. Funktionale Zusammenhänge Die Schülerinnen und Schüler können – eine Funktion als eindeutige Zuordnung beschreiben; – die Variablen und den Zusammenhang zwischen den beiden Variablen einer Funktion argumentieren; – eine lineare Funktion in verschiedenen Formen (Tabelle, Funktionsgleichung, Funktionsterm, grafisch im Koordinatensystem) darstellen; – den Anstieg und die Werte (Punkte) einer Geraden berechnen; – die Nullstelle der linearen Funktion grafisch und rechnerisch mit und ohne Technologieeinsatz bestimmen; – die Lage zweier Geraden aus der Gleichung und/oder der grafischen Darstellung im Koordinatensystem bestimmen und interpretieren; – Problemstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen durch lineare Funktionen modellieren; – den Schnittpunkt zweier Geraden mit und ohne Technologieeinsatz berechnen; – die unterschiedlichen Lösungsmöglichkeiten eines Gleichungssystems mit zwei Variablen mit Hilfe einer Grafik argumentieren (Schnittpunkt, parallele Geraden, identische Geraden); – zwei lineare Funktionen als grafische Darstellung eines anwendungsorientierten Problems deuten; – die Lösung des Gleichungssystems im Zusammenhang mit Problemen aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen (Wirtschaft, Alltag, Wissenschaft) argumentieren und kommunizieren; – einfache Formen der mathematischen Modellbildung durchführen. Lehrstoff: Zahlen und Maße: Aufbau und Darstellung der Zahlenbereiche der natürlichen, ganzen, rationalen und reellen Zahlen. Zahlen in Fest-, Gleitkomma- und Prozentdarstellung. Maßzahlen und Maßeinheiten. Algebra und Geometrie: Variable und Terme (Auflösung von Klammertermen, Binomen, Brüchen und Potenzen mit ganzzahligen Exponenten). Lineare Gleichung mit einer Variablen. Formelumformungen in verschiedenen Anwendungsbereichen. Lineare Ungleichungen mit einer Variablen. Lineare Gleichungssysteme mit zwei Variablen. Funktionale Zusammenhänge: Definition und Darstellungsmöglichkeiten einer linearen Funktion, Beschreibung der Abhängigkeit von zwei Größen mit linearen Funktionen, Eigenschaften des Graphen der linearen Funktion (Anstieg, Nullstelle), Lagebeziehung zweier linearer Funktionsgraphen zueinander. Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag). 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Algebra und Geometrie Die Schülerinnen und Schüler können – die Lösungsbereiche linearer Ungleichungen in zwei Variablen mit Technologieeinsatz bestimmen; – schulartenspezifische Problemstellungen durch Ungleichsysteme mit zwei Variablen modellieren; – die Zielfunktion für die Problemstellung einer linearen Optimierung formulieren; – die Lösung einer linearen Optimierung mit Technologieeinsatz ermitteln und interpretieren sowie den Lösungsweg erklären; – die Gesetze für das Rechnen mit Potenzen auf Potenzen mit gebrochenen Hochzahlen anwenden; – Wurzeln als gebrochene Hochzahlen darstellen und umgekehrt; – quadratische Gleichungen in einer Variablen lösen; – reelle Lösungen quadratischer Gleichungen ermitteln und interpretieren; – die unterschiedlichen Lösungsmöglichkeiten einer quadratischen Gleichung erkennen und argumentieren; – Sinus, Cosinus und Tangens im rechtwinkeligen Dreieck als Verhältnis zweier Seiten interpretieren und für Berechnungen in rechtwinkeligen Dreiecken einsetzen; – Daten in Matrixform darstellen; – Summe, Differenz und Produkt zweier Matrizen sowie die Multiplikation einer Matrix mit einem Skalar mit Technologieeinsatz berechnen; – Ergebnisse der Berechnungen mit Matrizen interpretieren und erklären; – einen Produktionsprozess ausgehend von Rohstoffen bis zu den Endprodukten grafisch darstellen und zugehörige Berechnungen mit Matrizen beschreiben und durchführen. Funktionale Zusammenhänge: Die Schülerinnen und Schüler können – quadratische Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen grafisch skizzieren bzw. mit Hilfe von Technologieeinsatz exakt darstellen und Eigenschaften dieser Funktionstypen angeben und erklären; – quadratische Funktionen für Problemstellungen aus Wirtschaft, Alltag und Wissenschaft modellieren und ihre Lösungen interpretieren; – gesuchte Werte von quadratischen Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen mit Technologieeinsatz ermitteln; – diese Werte kontextbezogen interpretieren; – Sinus-, Cosinus- und Tangensfunktionen ausgehend vom Einheitskreis mit Winkel im Grad- und im Bogenmaß grafisch darstellen und argumentieren. Lehrstoff: Algebra und Geometrie: Lineare Ungleichungssysteme mit zwei Variablen. Lineare Optimierung mit zwei Variablen. Rechnen mit Potenzen – gebrochene Hochzahlen – Wurzeln. Quadratische Gleichungen mit einer Variablen und reellen Lösungen. Matrizenrechnung: Anwendung der Matrizen auf einen Produktionsprozess. Sinus, Cosinus und Tangens eines Winkels im rechtwinkeligen Dreieck. Funktionale Zusammenhänge: Quadratische Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen. Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag). Trigonometrische Funktionen (Grad- und Bogenmaß, Einheitskreis). II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Algebra und Geometrie Die Schülerinnen und Schüler können – die Begriffe natürlicher und dekadischer Logarithmus als Urheberfunktion der Exponentialfunktion erläutern; – die Rechengesetze für Logarithmen (log(a.b), log(a/b), log(an)) in Grundaufgaben anwenden; – Gleichungen vom Typ a λx = b mit Hilfe des Logarithmus lösen. Funktionale Zusammenhänge Die Schülerinnen und Schüler können – Eigenschaften der Exponentialfunktion und ihrer Parameter im Hinblick auf deren Verlauf interpretieren; – Eigenschaften der Exponentialfunktion in Anwendungsproblemen aus Wirtschaft, Alltag und Wissenschaft interpretieren; – die Begriffe „Halbwertszeit und Verdoppelungszeit“ erklären sowie kontextbezogen berechnen; – kontinuierliche unbegrenzte, begrenzte und logistische Zu- und Abnahmeprozesse mit Hilfe von Exponentialfunktionen beschreiben; – zur Berechnung von Wachstums- und Zerfallsproblemen Technologie kompetent einsetzen und können Ergebnisse interpretieren; – das Bildungsgesetz endlicher geometrischer Folgen und Reihen verstehen; – die Summenformel endlicher geometrischer Reihen verstehen; – mit Folgen und Reihen Berechnungen in finanzmathematischen Problemstellungen durchführen; – Zinseszinsaufgaben auf Grundlage der geometrischen Folgen modellieren; – Zinseszinsrechnungen durchführen, Lösungswege dokumentieren und die Ergebnisse interpretieren; – Rentenrechnungen auf Grundlage geometrischer Reihen modellieren; – das Grundvokabular der Finanzmathematik (Kapital, Zinssatz, Zinseszins, Raten, Endwert, Barwert, ganz- und unterjährige Verzinsungsperiode, Annuität, Auf- und Abzinsen) anwenden; – Geldflüsse bei unterschiedlichen Sparformen berechnen, beurteilen und vergleichen; – Rückzahlungen und die unterschiedlichen Konditionen bei Krediten berechnen, beurteilen und vergleichen; – einen Schuldtilgungsplan aufstellen und erklären; – Technologie für Berechnungen in der Finanzmathematik kompetent einsetzen und die Ergebnisse interpretieren. Stochastik Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundbegriffe der Statistik nennen; – statistische Daten erheben oder recherchieren; – die Unterschiede bei der Bearbeitung von quantitativen und von qualitativen Merkmalen beschreiben; – Daten in unterschiedlichen Formen darstellen; – Daten und Darstellungsformen kritisch hinterfragen und interpretieren; – absolute, relative, prozentuelle Häufigkeiten ermitteln; – Häufigkeiten eindimensionaler Daten grafisch darstellen und können diese Darstellungen argumentieren und interpretieren. Lehrstoff: Algebra und Geometrie: Rechengesetze für Logarithmen. Exponentialgleichungen vom Typ aλx = b (a und b sind positive reelle Zahlen). Funktionale Zusammenhänge: Eigenschaften der Exponentialfunktionen. Kontinuierliche unbegrenzte, begrenzte und logistische Zu- und Abnahmeprozesse mit Exponentialfunktionen. Bildungsgesetz von endlichen geometrischen Folgen und Reihen, Summenformel. Zinseszinsrechnung. Rentenrechnung. Sparformen. Kredite und Schuldtilgung. Stochastik: Qualitative und quantitative Merkmale von Daten, Datenmanipulierbarkeit. Häufigkeiten (absolute, relative und prozentuelle) von eindimensionalen Daten. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Stochastik Die Schülerinnen und Schüler können – die Definitionen einzelner Begriffe der beschreibenden Statistik wie arithmetisches Mittel, geometrisches Mittel, Median, Quartil, Modus, empirische Varianz, Standardabweichung, Spannweite, Quartilsabstand nennen und mit Boxplot-Diagrammen interpretieren; – Lage- und Streuungsmaße mit Technologieeinsatz ermitteln; – Median, Minimum, Maximum und Quartile in Boxplots darstellen; – die Lösungswege und Lösungen in der beschreibenden Statistik interpretieren und dokumentieren; – die Regression zweidimensionaler Daten erklären; – die Regressionslinie zweidimensionaler Daten mit Technologieeinsatz berechnen, grafisch darstellen und die Ergebnisse interpretieren; – die Qualität des Zusammenhangs zweier Größen (oder zweier Merkmale) erklären und argumentieren. Analysis Die Schülerinnen und Schüler können – Grenzwert und Stetigkeit intuitiv deuten; – die Definitionen des Differenzenquotienten und des Differentialquotienten wiedergeben; – Differenzenquotient und Differentialquotient mit Hilfe der Änderungsrate argumentieren; – Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen differenzieren; – mit Hilfe der Ableitungsregeln (Summen-, Produkt- und Kettenregel) Summen, Produkte und Verkettungen dieser drei Funktionsarten differenzieren; – den Zusammenhang zwischen Funktion und ihrer Ableitungsfunktion erkennen; – grafisch und rechnerisch lokale Extremwerte von Funktionen finden und die Bedeutung lokaler Extremwerte beschreiben; – das Krümmungsverhalten der Funktion an Hand der grafischen Darstellung und mit Hilfe der 2. Ableitung erkennen; – Wendepunkte berechnen; – das Modell der Kostentheorie erklären; – Aufgaben in wirtschaftlichem Kontext mit Kosten-, Nachfrage, Erlös- und Gewinnfunktionen modellieren; – Berechnungen und grafische Darstellungen in der Kostentheorie durchführen; – die Modelle der Preistheorie erklären; – die Ableitungsfunktion in der Kosten- und Preistheorie anwenden, die Ergebnisse interpretieren und die Lösungswege erklären und dokumentieren; – Aufgabenstellungen aus der Wirtschaft mit Nachfrage-, Erlös- und Gewinnfunktion modellieren; – Berechnungen und grafische Darstellungen in der Preistheorie durchführen. Lehrstoff: Stochastik: Lagemaße (arithmetisches Mittel, geometrisches Mittel, Modus, Median, Quartil) und Streuungsmaße (Spannweite, Standardabweichung, Varianz, Quartilsabstand). Regression von zweidimensionalen Datenmengen. Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag). Analysis: Grenzwertbegriff, Stetigkeitsbegriff. Differenzenquotient und Differentialquotient, Änderungsrate. Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen, Ableitungsregeln. Monotonie, lokale Extremwerte, Krümmungsverhalten und Wendepunkte. Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen; Summe, Produkt und Verkettung von Funktionen; Ableitungsregeln. Kostentheorie (Analyse der Gesamt- und der Durchschnittskostenfunktion mit Kostenkehre, Betriebsoptimum und langfristige Preisuntergrenze, Betriebsminimum und kurzfristige Preisuntergrenze). Preistheorie (Analyse der Nachfrage-, Erlös- und Gewinnfunktionen mit Höchstpreis, Sättigungsmenge, Erlösgrenzen, Erlösmaximum, Break-even-point und Nutzgrenze, Cournot’scher Punkt, Gewinnmaximum). III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Analysis Die Schülerinnen und Schüler können – die Stammfunktion der Potenz- und Polynomfunktion ohne Technologieeinsatz ermitteln; – den Begriff des unbestimmten Integrals erläutern; – die Bedeutung des unbestimmten und des bestimmten Integrals erklären; – den Zusammenhang zwischen Funktion und Stammfunktion erklären, beschreiben und grafisch deuten; – den Begriff des bestimmten Integrals zur Berechnung von Flächen heranziehen; – Flächeninhalte mit Hilfe des Integrals mit und ohne Technologieeinsatz berechnen. Stochastik Die Schülerinnen und Schüler können – den Begriff der Wahrscheinlichkeit erläutern; – die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten eines Zufallsereignisses berechnen und deuten; – die Regeln zur Berechnung von Wahrscheinlichkeiten auf einander ausschließende bzw. voneinander unabhängige Ereignisse anwenden; – Zufallsexperimente („Ziehen mit/ohne Zurücklegen“) mit Baumdiagrammen modellieren, Pfadregeln anwenden und Baumdiagramme interpretieren; – Wahrscheinlichkeitsrechnung bei schulartenspezifischen Aufgabenstellungen durchführen und die Ergebnisse interpretieren sowie den Lösungsweg argumentieren; – die Grundvoraussetzung und die Parameter für eine Binomial- und eine Normalverteilung nennen; – die Wahrscheinlichkeitsdichtefunktion einer Binomial- und Normalverteilung grafisch skizzieren; – die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von binomial- bzw. normalverteilten Ereignissen mit Technologieeinsatz berechnen und interpretieren; – Erwartungswert und Standardabweichung der beiden Verteilungen berechnen; – die Auswirkung von Erwartungswert und Standardabweichung auf die Verteilungskurve interpretieren und erklären; – praxisorientierte Aufgabenstellungen aus Wirtschaft, Alltag und Wissenschaft mit Hilfe der Binomial- und Normalverteilung lösen. Zahlen und Maße in unterschiedlichen Anwendungsbereichen Die Schülerinnen und Schüler können – Zahlen in Gleitkommadarstellung und Prozentzahlen bei Problemstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsgebieten und in Zusammenhang mit Algebra, Geometrie, mit Funktionen und Analysis sowie mit Stochastik sicher einsetzen und mit ihnen Berechnungen durchführen; – Maße und Maßeinheiten bei Problemstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsgebieten und im Zusammenhang mit allen inhaltlichen Kompetenzbereichen korrekt benützen, umrechnen und Berechnungen durchführen. Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik Die Schülerinnen und Schüler können – Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik bei der Bearbeitung von anwendungsbezogenen Problemstellungen miteinander in Zusammenhang bringen und die erworbenen inhalts- wie handlungsbezogenen Kompetenzen aus diesen Bereichen der jeweiligen Problemstellung anpassen und einsetzen; – die erworbene Werkzeugkompetenz im Umgang mit Technologieeinsatz bei der Bearbeitung von anwendungsbezogenen Problemstellungen aus diesen Kompetenzbereichen sicher und gezielt einsetzen. Lehrstoff: Analysis: Unbestimmte und bestimmte Integrale, Berechnung von Flächeninhalten mit Integralrechnung. Praxisorientierte schulartenspezifische Anwendungen. Stochastik: Begriff der Wahrscheinlichkeit. Additions- und Multiplikationsregel auf einander ausschließende und unabhängige Ereignisse. Binomialverteilung und Normalverteilung (Erwartungswert und Standardabweichung). Lineare Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen, trigonometrische Funktionen, Wachstums- und Zerfallsfunktionen: Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag). Matrizen: Schulartenspezifische Anwendungen im Wirtschaftsbereich. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik Die Schülerinnen und Schüler können – Gleichungen, Ungleichungen, funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik bei der Bearbeitung von anwendungsbezogenen Problemstellungen miteinander verknüpfen und mittels erworbener Inhalts-, Handlungs- und Werkzeugkompetenz schulartenspezifische Problemstellungen aus Alltag, Wirtschaft und Wissenschaft bearbeiten; – Gleichungen- und Ungleichungssysteme im Bereich der linearen Optimierung bei praxisorientierten Aufgabenstellungen sicher und gezielt einsetzen und die Lösungen interpretieren und argumentieren; – Zinseszins- und Rentenrechnung im Bereich der schulartenspezifischen Anwendungen bei unterschiedlichen Sparformen, Krediten und Schultilgung kompetent zur Modellbildung und zum Berechnen nutzen, die Lösungen interpretieren und argumentieren; – Differenzial- und Integralrechnung sowie funktionale Zusammenhänge bei wirtschaftsmathematischen Aufgabenstellungen gezielt und sicher einsetzen und sowohl in der Kosten- wie in der Preistheorie Lösungswege und Lösungen dokumentieren, interpretieren und erklären; – sowohl die Kenntnisse aus der Statistik, wie auch aus der Wahrscheinlichkeitsrechnung sinnvoll verbinden und zur Lösung und Interpretation von praxisorientierten und schulartenspezifischen Stochastik-Aufgaben heranziehen. Lehrstoff: Gleichungs- und Ungleichungssysteme, lineare Optimierung: Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag). Zinseszins- und Rentenrechnung: Schulartenspezifische Anwendungen bei unterschiedlichen Sparformen, Krediten und Schuldtilgung. Differenzieren und Integrieren: Schulartenspezifische Anwendungen in der Kosten- und Preistheorie. Stochastik: Praxisorientierte Problemstellungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag) zur beschreibenden Statistik und zur Wahrscheinlichkeitsrechnung. Schularbeiten: I. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 1. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 2. Semester. II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1 zweistündige t und 1 dreistündige Schularbeit. 4. GESELLSCHAFT UND KULTUR 4.1 GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG I. Jahrgang: 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen und Phänomene beschreiben; – historische Vorgänge erfassen, richtig einordnen und sie aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen; – anhand von historischen Modellen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge erklären und beurteilen; – ausgewählte kulturelle und künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der jeweiligen Zeit verstehen; – Ereignisse Epochen begründend zuordnen und Grundlagen und Ziele der historischen Arbeit nennen; – ausgewählte facheinschlägige Quellen und Medien zielgerichtet nutzen; – die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften, Kulturen und Staaten erkennen und diese anhand von aktuellen und historischen Fallbeispielen erklären; – die Merkmale verschiedener aktueller und historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben und die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen. Lehrstoff: Aufgaben und Grundlagen der Geschichtswissenschaft: Quellen und Methoden. Orientierung in der Zeit: Historische Kulturräume. Epochen und andere Möglichkeiten der Gliederung. Frühe (vor)staatliche Organisationsformen menschlichen Zusammenlebens: Frühe Hochkulturen, die griechische Polis, Res Publica in Rom, Feudalismus etc. Änderung des Welt- und Menschenbildes zu Beginn der Neuzeit: Das Zeitalter der Entdeckungen, Humanismus, Renaissance, Reformation und ihre Folgen. Historische Entwicklungen zwischen Absolutismus und Aufklärung: Umbrüche, Revolutionen, Grund und Menschenrechte. Entwicklung des modernen Staates. Grundlagen und Aufgaben des Staates: Verfassungsprinzipien. Moderne Demokratie am Beispiel Österreich. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen und Phänomene beschreiben; – historische Vorgänge erfassen, richtig einordnen und sie aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen; – anhand von historischen Modellen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge erklären und beurteilen; – ausgewählte kulturelle und künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der jeweiligen Zeit verstehen; – Ereignisse Epochen begründend zuordnen und Grundlagen und Ziele der historischen Arbeit nennen; – ausgewählte facheinschlägige Quellen und Medien zielgerichtet nutzen; – die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften, Kulturen und Staaten erkennen und diese anhand von aktuellen und historischen Fallbeispielen erklären; – die Merkmale verschiedener aktueller und historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben und die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen. Lehrstoff: Historische Entwicklungen vom Wiener Kongress bis zum Ersten Weltkrieg: Liberalismus, Nationalismus, bürgerliche Revolution, Imperialismus. Industrialisierung, Soziale Frage und Lösungsideen. Österreichische Geschichte im 19. Jahrhundert. Erster Weltkrieg, Folgen. Russische Revolution. Österreich 1918-1945. Totalitäre Ideologien: Entstehung, Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Verfolgung, Holocaust, Widerstand. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, soziale, politische und kulturelle Entwicklungen beschreiben und in den historischen Kontext einordnen; – die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten und bearbeiten; – Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen; – historische Vorgänge erfassen, richtig einordnen und sie aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen; – Strukturen und Funktionsweisen des österreichischen politischen Systems beschreiben und sich aktiv auf Basis der Bürger- und Menschenrechte am politischen Geschehen beteiligen; – anhand von historischen Modellen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge beurteilen; – ausgewählte kulturelle und künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der Zeit verstehen; – historische Geschlechterrollen, Lebenssituationen und Familienmodelle als solche begreifen und ihre Hintergründe und Entwicklungen beschreiben; – die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften und Kulturen beschreiben und anhand von Fallbeispielen erklären; – die Merkmale verschiedener aktueller und historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben sowie die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen. Lehrstoff: Zweiter Weltkrieg und seine unmittelbaren gesellschaftspolitischen Folgen. Österreich von 1945 bis in die Gegenwart. Kalter Krieg, Teilung Europas, internationale Blockbildung, Stellvertreterkriege. Internationale Geschichte von 1945 bis zum Zusammenbruch der Sowjetunion. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – politische, gesellschaftliche soziale und kulturelle Entwicklungen beschreiben und in den historischen Kontext einordnen; – die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten und bearbeiten; – Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen; – historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und sie aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen; – sich mit der gesellschaftlichen und kulturellen Vielfalt im Sinne eines gemeinsamen Europas auseinander setzen; – die Strukturen und Funktionsweisen des europäischen politischen Systems beschreiben; – als mündige EU Bürger/innen handeln und haben Einblick in aktuelle politische Entwicklungen; – Strukturen und Funktionsweisen des österreichischen politischen Systems beschreiben und sich aktiv auf Basis der Bürger- und Menschenrechte am politischen Geschehen beteiligen; – anhand von historischen Modellen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge beurteilen; – ausgewählte kulturelle und künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der Zeit verstehen; – historische Geschlechterrollen, Lebenssituationen und Familienmodelle als solche begreifen und ihre Hintergründe und Entwicklungen beschreiben; – die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften und Kulturen erkennen und anhand von Fallbeispielen erklären; – die Merkmale verschiedener aktueller und historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben sowie die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen; – zu aktuellen Themen Stellung nehmen und Standpunkte argumentieren. Lehrstoff: Österreichische Verfassung (Gewaltenteilung; Grundzüge der Gesetzgebung und Vollziehung). Europa und die Welt nach 1990. Europäische Union (Idee des gemeinsamen Europa, Entstehung und Entwicklung, Institutionen). Aktuelle Entwicklungen. 4.2 MODE- UND KUNSTGESCHICHTE, TRENDFORSCHUNG II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – historische Bekleidung Epochen zuordnen und diese Entscheidung erklären; – einen Überblick über die Formensprache europäischer Baukunst geben; – exemplarische Werke aus Kunst und Architektur der jeweiligen Epoche beschreiben; – Schönheitsideale und das entsprechende Geschlechterbild beschreiben; – Epochen charakterisieren und Querverbindungen herstellen. Lehrstoff: Modegeschichte von der Antike bis zur Renaissance im Kontext der jeweiligen Stilepoche und Aspekte der Lebensweise und Geschlechterbilder. Bekleidungsformen des Ägyptischen Altertums, der Griechischen- und Römischen Antike. Entwicklung der Bekleidung im Mittelalter. Gegenüberstellung der Deutschen Renaissance und der Spanischen Hofmode. Modegeschichte vom Barock bis zur Empirezeit im Kontext der jeweiligen Kunststile. Bekleidungsformen im Früh-, Hoch-, und Spätbarock. Neuerungen der Bekleidung durch die Französische Revolution: Revolutionsmode, Englische Mode. Bekleidungsformen zur Zeit des Directoire und Empire. Aspekte gesellschaftlicher Rollenbilder und Schönheitsideale. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Inhalte vernetzen; – exemplarisch ausgewählte stilistische Phänomene den Dekaden zuordnen und die wichtigsten formalen Aspekte beschreiben; – historische Bekleidung Epochen zuordnen und diese Entscheidung erklären; – exemplarische Werke aus Kunst und Architektur der jeweiligen Epoche beschreiben; – den historischen Hintergrund von Design erläutern; – Epochen charakterisieren und Querverbindungen herstellen. Lehrstoff: Modegeschichte vom Biedermeier bis zum Ersten Weltkrieg im Kontext der aktuellen Kunstrichtungen. Entwicklung der Bekleidung in der Biedermeierzeit und im Zweiten Rokoko. Mode der Gründerjahre und die Entstehung der Haute Couture. Erste Designbewegungen: Arts and Crafts, Jugendstil. Modegeschichte ab 1920 bis 1945 im Kontext der aktuellen Kunstrichtungen und Designbewegungen. Mode und Designbewegungen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Typische Merkmale der Bekleidung von 1920-1945. Designgeschichte am Beispiel von Bauhaus, De Stijl und Art Déco. III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die verschiedenen Ebenen der Mode benennen und deren Strukturen erklären; – einige trendprägende Designerinnen und Designer nennen und deren Arbeit reflektieren. – Inhalte mit anderen Bereichen vernetzen; Lehrstoff: Mode- und Designgeschichte prägende Designer von 1945 bis zur Gegenwart. Entwicklung der Modegeschichte von der Haute Couture zum Prêt-à-porter bis hin zur Massenmode. Charakteristika, Silhouetten, innovative Materialien verschiedener Trenddekaden. Trendprägende Designerinnen und Designer. Designgeschichte am Beispiel des Amerikanischen und Skandinavischen Designs bis zum Industrial-Design. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – facheinschlägige Trendmedien nennen; – Informationen aus Trendmedien beziehen und für ihre Arbeit nutzen; – Bild- und Textquellen richtig angeben. Lehrstoff: Trend und Trendanalyse: Begriffsdefinition. Bereiche der Trendforschung. Trendimpulse aus der Gesellschaft. Trendmedien. Aktuelle trendprägende Designerinnen und Designer des 21. Jahrhunderts. 5. WIRTSCHAFT 5.1 WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE UND VOLKSWIRTSCHAFT I. Jahrgang: 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – kartografische Medien anwenden und besitzen topografische Kenntnisse; – Grundlagen der Klimageografie erklären; – wirtschaftliche und soziale Entwicklungen in Entwicklungs- und Schwellenländern analysieren; – ökonomische Entwicklungen in Industrieländern einschätzen; – die Naturräume Österreichs und Europas beschreiben und deren Nutzungsmöglichkeiten aufzeigen; – die Entwicklungen der globalen Bevölkerung analysieren sowie die Bevölkerungsentwicklungen und -bewegungen in Österreich und Europa beschreiben und interpretieren. Lehrstoff: Orientierung im Raum anhand kartographischer Hilfsmittel. Klima- und Vegetationsräume und Veränderungen. Sozial- und wirtschaftsgeografische Aspekte in ausgewählten Kulturräumen. Österreich und Europa- Naturräumliche Voraussetzungen und Nutzung. Bevölkerungsstrukturen, -verteilungen und -entwicklungen im globalen Kontext. Rohstoffe – Vorkommen, Nutzung, Produktionsbedingungen, Konflikte. Globale Disparitäten. Indikatoren und Gründe der Entwicklungsunterschiede. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die wesentlichen Wirtschaftssysteme, -ordnungen und -theorien erklären und unterscheiden; – volkswirtschaftliche Grundbegriffe erklären; – die Grundlagen des Geld- und Währungswesens erklären; – die Zusammenhänge und Wechselwirkungen im magischen Vieleck sowie deren Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche und gesellschaftliche Situation erläutern und begründen; – Arten und Folgen der Globalisierung beschreiben; – die Notwendigkeit einer nachhaltigen Wirtschaft vor dem Hintergrund der Ressourcenverknappung beschreiben; – Strukturen, Entwicklungen und Probleme globaler Wirtschaftsräume am Beispiel der Textilindustrie erläutern. – die europäische Integration an Beispielen erklären; – die außenwirtschaftlichen Verflechtungen erklären; Lehrstoff: Volkswirtschaftliche Grundbegriffe, Zusammenhänge und Theorien. Globalisierung und Nachhaltigkeit – Chancen, Risiken und Folgen. Textilindustrie – Strukturen, Entwicklungen und Probleme. Österreich und Europa: Sozialpolitik und Arbeitsmarkt. Geld- und Währungspolitik. Außenwirtschaftliche Beziehungen. 5.2 BETRIEBSWIRTSCHAFT, MODEMARKETING UND VERKAUFSMANAGEMENT I. Jahrgang: 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – betriebswirtschaftliche Zusammenhänge erläutern; – die ordnungsgemäße Erfüllung des Kaufvertrages beurteilen; – bei vertragswidriger Erfüllung des Kaufvertrages entsprechende Maßnahmen setzen; – die Rechte des Konsumenten aufzählen und bei Vertragsverletzungen entsprechend handeln; – die Bedeutung des Außenhandels erläutern; – können Außenhandel und seine Besonderheiten beurteilen; – können die gängigsten Zahlungsarten im Bereich des Außenhandels beschreiben; – aktuelle wirtschaftliche Medienberichte beurteilen, verstehen und kritisch Stellung nehmen. Lehrstoff: Grundlagen der Betriebswirtschaft. Kaufvertrag: Kaufvertragsverletzungen; Konsumentenschutz. Außenhandel: Zahlungsarten, Risikoabsicherung, Incoterms, Zölle. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Bedeutung des Marketings in verschiedenen Marktsituationen beschreiben; – die Grundzüge der Marktforschung und deren Methoden erläutern; – zwischen strategischen und operativen Aufgaben des Mode-Marketings unterscheiden und diese erklären; – die Funktionsweise der marketingpolitischen Instrumente erklären und deren Auswirkung auf den Unternehmenserfolg beurteilen; – eine betriebswirtschaftliche Analyse von Fallbeispielen zum Thema Marketing durchführen; – Verkaufskonzepte und -strategien definieren und praxisbezogen anwenden; – aktuelle wirtschaftliche Medienberichte beurteilen und kritisch Stellung nehmen. Lehrstoff: Grundlagen und Funktionen des Marketings; Marktforschung. Strategisches Mode-Marketing (Marktsegmentierung, Positionierung, Markenpolitik). Operatives Marketing in der Modebranche (Marketinginstrumente, Marketingmix). Strukturen und Entwicklungen von Marketingkonzeptionen bezogen auf den Modebereich. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können die Grundlagen der Unternehmens- sowie Mitarbeiterführung erläutern; – können ein Unternehmen hinsichtlich wirtschaftlicher und personeller Führung kritisch betrachten; – können Rechte und Pflichten von Mitarbeitern erläutern und in Fallbeispielen anwenden; – können den Prozess und die Verfahren der Personalauswahl unterscheiden; – kennen die wesentlichen Instrumente des Personalmanagements; – können die strategischen und operativen Ebenen im Unternehmen unterscheiden – die Managementfunktionen beschreiben. Lehrstoff: Personalwesen: Rechte und Pflichten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betrieblicher und überbetrieblicher Interessenvertretungen, Arbeitsverträge und Dienstverträge, Kollektivvertrag, Schriftverkehr. Mitarbeiterführung: Führungsstile, Personalbedarfsplanung, Personalauswahl, Personalentwicklung, Mitarbeitermotivation Unternehmensführung: Managementkonzeptionen, soziale Verantwortung (CSR). 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen der Unternehmensformen beschreiben; – die Formen der Vertretung im Unternehmen einander gegenüberstellen; – die Inhalte und Aufgaben des Businessplans beschreiben; – einen Businessplan für eine Geschäftsidee inklusive rechtliche Rahmenbedingungen erstellen und präsentieren; – einen Überblick über die verschiedenen Anlageformen geben; – Überlegungen anstellen, welche Anlageformen zu welcher Anlagestrategie passen, und Trends in der Geldanlage kritisch hinterfragen. Lehrstoff Gewerberecht, Rechtsformen der Unternehmen, Firma/Firmenbuch, Vollmachten. Businessplan. Kreditinstitute. Anlageformen (Risiko, Anlagenportfolio). III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – branchenspezifische Software zur Planung und Steuerung der Produktion in einschlägigen Betrieben einsetzen; – Betriebs- und Vertriebsformen der Handelsbestriebe beschreiben; – verschiedene Konzepte der Kundenbeziehung (Customer-Relationship-Management – CRM) erklären; – Verkaufsgespräche führen; – unterschiedliche Instrumente des Vertriebscontrollings nennen. Lehrstoff: Auftragsbearbeitung mittels branchenbezogener Software. Handelsbestriebe. Kundentypen, CRM (Akquisition, Beratung, Bindung, Verkaufsgespräche, Reklamationsbehandlung). Vertriebscontrolling (Kennzahlen, Portfolioanalyse). 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können komplexe betriebswirtschaftliche Aufgabenstellungen unter Einbeziehung des Lehrstoffes aller Jahrgänge bearbeiten; – können Fallstudien zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen mit einer Verknüpfung zu Rechnungswesen und Controlling lösen. Lehrstoff: Wiederholung, Vertiefung, Vernetzung aller Bereich der Betriebswirtschaft, Fallstudien. Schularbeiten: I. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 1. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 2. Semester. II. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten und mindestens eine davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft und Projektmanagement“. 5.3 RECHNUNGSWESEN I. Jahrgang: 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die rechtlichen Grundlagen der Buchführung (EAR und DOPPIK) anwenden; – Belege erkennen, prüfen, bearbeiten und organisieren; – Geschäftsfälle in einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR) erfassen; – ein Kassabuch führen; – ein Wareneingangsbuch führen; – die Grundzüge der Anlagenbuchführung anwenden; – ein Anlagenverzeichnis führen; – eine Umsatzsteuervoranmeldung erstellen; – den Erfolg in der EAR ermitteln; – laufende Geschäftsfälle in Handelsbetrieben und erfassen und die Gewinnauswirkung interpretieren; Lehrstoff: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Vorgeschriebene Aufzeichnungen anhand von Belegen inkl. Umsatzsteuer, Kassa-/Bankbuch, Wareneingangsbuch, Anlageverzeichnis, Umsatzsteuervoranmeldung, Erfolgsermittlung. Doppelte Buchführung. Geschäftsfälle in Handelsbetrieben, Produktionsbetrieben. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Fremdwährungen (Valuten und Devisen) umrechnen; – Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung verbuchen; – laufende Bezüge inklusive Überstunden abrechnen und verbuchen; – Sonderzahlungen abrechnen; – einen Lohn- und Gehaltszettel erklären; – Lohn- und Gehaltsnebenkosten ermitteln und verbuchen; – eine Arbeitnehmerveranlagung durchführen. Lehrstoff: Fremdwährungen. Personalverrechnung: Abrechnung von Löhnen und Gehältern. Überstundenberechnung. Sonderzahlungen. Verbuchung von Löhnen und Gehältern sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten. Arbeitnehmerveranlagung. Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Zusammenhang und Unterschied zwischen Finanzbuchführung und Kostenrechnung erklären; – Aufwände zu Kosten und Erträge zu Erlösen überleiten; – Kosten auf Kostenstellen zurechnen, die Selbstkosten und die Zuschlagsätze im Handel, in der Produktion und im Handwerk ermitteln; – branchentypische Kalkulationen durchführen und die Ergebnisse auf ihre Anwendbarkeit überprüfen; – zwischen fixen und variablen Kosten unterscheiden; – Deckungsbeiträge berechnen und interpretieren; – Unternehmensentscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung treffen und diese kostenrechnerisch und betriebswirtschaftlich beurteilen; – komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen. Lehrstoff: Kostenrechnung: Bezugskalkulation, Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung. Absatzkalkulation für Handel, Produktion (einfache Produktionsbetriebe) und Handwerk. Teilkostenrechnung inklusive Unternehmerentscheidungen. Komplexe Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die erforderlichen Arbeitsschritte zur Erstellung des Jahresabschlusses beschreiben; – Bewertungsprinzipien anwenden; – ein Anlagenverzeichnis führen; – den Anschaffungswert und die Abschreibung ermitteln und verbuchen; – laufende Aufwendungen im Zusammenhang mit Anlagen erfassen; – Anlagenzu- und -abgänge erfassen; – eine Warenbewertung durchführen und die notwendigen Buchungen tätigen; – komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen. Lehrstoff: Jahresabschluss: Grundlagen; Bilanzierungsvorschriften inklusive Bewertungsvorschriften. Anlagenbewertung. Bewertung des Umlaufvermögens – Vorräte. Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung. III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Bewertungsprinzipien anwenden; – Forderungen nach der Einbringlichkeit zuordnen und bewerten sowie die Auswirkung der Bewertung auf Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung erläutern; – das Grundprinzip der Rechnungsabgrenzung sowie die Auswirkung auf Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung erklären; – die Notwendigkeit von Rückstellungen erläutern und erforderliche Buchungen im Zusammenhang mit Rückstellungen durchführen; – den Jahresabschluss für Einzelunternehmen erstellen; – die Grundzüge der Erfolgsverteilung für eine Personengesellschaft beschreiben; – Jahresabschlüsse lesen; – wichtige finanzwirtschaftliche und erfolgswirtschaftliche Kennzahlen berechnen und interpretieren. – Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen. Lehrstoff: Jahresabschluss (Forderungsbewertung; Rückstellungen; Rechnungsabgrenzung. Abschluss von Einzelunternehmen; Erfolgsverteilung in einer Personengesellschaft). Jahresabschluss (Analyse, Kennzahlen). Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – wichtige finanzwirtschaftliche und erfolgswirtschaftliche Kennzahlen berechnen und interpretieren; – Unterschiede und Zusammenhänge zwischen Unternehmensrecht und Steuerrecht im Rahmen eines Jahresabschlusses in Grundzügen erklären; – die Grundlagen des Einkommensteuerrechts beschreiben und die Einkommensteuer berechnen; – komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen; – Fallstudien vernetzt mit dem Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement“ bearbeiten. Lehrstoff: Jahresabschluss (Kennzahlen). Unternehmensrecht – Steuerrecht (in Grundzügen). Fächerübergreifende Case Studies. Fachspezifische Software, Tabellenkalkulation Schularbeiten: I. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 1. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 2. Semester. II. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten und mindestens eine davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft und Projektmanagement“. 6. PRODUKTENTWICKLUNG UND PRODUKTION 6.1 PROZESSGESTALTUNG, PROZESSDATENMANAGEMENT UND QUALITÄTSMANAGEMENT I. Jahrgang: 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ein Arbeitssystem beschreiben und analysieren; – die Arbeitsvorbereitung computerunterstützt durchführen; – Produktentwicklung und Produktion vernetzen. Lehrstoff: REFA – Arbeitssystem. Grundlagen der Arbeitsgestaltung. 2. Semester2: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Arbeitssysteme gestalten und ergonomische und anthropometrische Richtlinie berücksichtigen; – Folgen ungünstiger gestalteter Arbeitssituationen analysieren. Lehrstoff: Arbeitsgestaltung nach ergonomischen und anthropometrischen Richtlinien. REFA – Arbeitsorganisation. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundlagen der Methodenlehre des Arbeitsstudiums branchenspezifisch aufzählen und erklären; – Arbeitsdaten computerunterstützt ermitteln; – betriebliche Planungsinstrumente benennen und anwenden; – Ablaufarten und Zeitarten bestimmen. Lehrstoff: Grundlagen der Datenermittlung, Planungssystematik. Arbeitsdatenmanagement. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Zeitaufnahmen computerunterstützt auswerten; – Vorgabezeiten berechnen und bewerten; – Ergebnisse der Zeitaufnahme beurteilen und dokumentieren. Lehrstoff: Leistungsgradbeurteilung, REFA – Zeitstudie – Durchführung und Auswertung. III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Methoden der Prozessdatenerfassung und des Prozessdatenmanagements fachspezifisch auswählen und anwenden; – die Zusammenhänge der einzelnen Bausteine des Prozessdatenmanagements erkennen; – die Prozessdaten computerunterstützt auswerten, verwalten und fallbezogen nutzen. Lehrstoff: Ermittlung und Anwendung von Prozessdaten. Arbeitsdatenermittlung bei Teamorganisation. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Bewegungsabläufe analysieren, simulieren und die Vorgabezeit ermitteln; – die systematische Vorgangsweise für die Bewertung der Anforderungsermittlung auf die Textilbranche bezogen computerunterstützt anwenden; – die Möglichkeiten der branchenspezifischen Leistungsbewertung als Grundlage für die Entgeltgestaltung beschreiben; – die in den einschlägigen Gegenständen erworbenen Kenntnisse verknüpfen. Lehrstoff: Systeme vorbestimmter Zeiten. Arbeitsdaten für die Kalkulation. Arbeitsbewertung. Leistungsbeurteilung. 6.2 TEXTILTECHNOLOGIE UND TEXTILCHEMIE III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können handelsübliche Technologien der Faden- und Flächenherstellung beschreiben; – können die unterschiedlichen Technologien der textilen Flächengestaltung erkennen, analysieren und beschreiben; – unterschiedliche Technologien der textilen Flächengestaltung auf vielfältige Bereiche der Produktentwicklung umlegen; – neueste technologische Entwicklungen nennen. Lehrstoff: Textile Fäden und Flächen im Überblick. Anforderungsprofile der textilen Flächen. Faser- und Fadenverbundstoffe. Flächenschichtstoffe und Innovationen. Materialanalysen und Stoffsammlung. 6. Semester6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Produktionsverfahren und Veredelungstechniken an Stoffen erkennen und beschreiben; – die Einsatzmöglichkeiten textiler Veredelungen beschreiben; – Umwelt-, Entsorgung- und Recyclingprobleme erkennen und beschreiben sowie vernetzt auf die Produktentwicklung und Produktion übertragen; – neueste technologische Entwicklungen nennen; – die erworbenen Kenntnisse verknüpfen und in der Praxis zielorientiert anwenden; – das Erlernte an aktuellen Fallbeispielen vernetzen, dokumentieren und präsentieren. Lehrstoff: Veredelungstechniken. Nachhaltigkeit und Ökologie in der textilen Kette. Materialanalysen und Stoffsammlung. 6.3 SCHNITTKONSTRUKTION UND MODELLGESTALTUNG I. Jahrgang: 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Grundschnitte konstruieren; – unterschiedliche Linienführungen mit Hilfe von Proportionslinien an Werkzeichnungen erkennen; – fachspezifische Anwendersoftware nutzen. Lehrstoff: Grundschnitte für verschiedene Produktsparten. CAD: Erweiterte Grundfunktionen und Anwendungen. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Grundschnitte konstruieren; – technische Zeichnungen umsetzen; – fachspezifische Anwendersoftware nutzen. Lehrstoff: Grundschnitte für verschiedene Produktsparten mit entsprechenden Detailschnitten. Schnittentwicklungen vom Grundschnitt zum Modellschnitt. Standardnahtführungen. CAD: Erweiterte Grundfunktionen und Anwendungen. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Grundschnitte konstruieren und modifizieren; – Modebilder und technische Zeichnungen interpretieren; – fachspezifische Anwendersoftware nutzen. Lehrstoff: Schnittentwicklungen für moderelevante Modelle in DOB. CAD: Modifizieren von Grundschnitten und Schnittentwicklungen. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – selbstständig Grundschnitte konstruieren und modifizieren; – die unterschiedlichen Linienführungen und Proportionen beschreiben und analysieren; – Modebilder und technische Zeichnungen analysieren und schnitttechnisch übertragen; – fachspezifische Anwendersoftware nutzen; – im Team Arbeitsaufträge ausführen. Lehrstoff: Individuelle Schnittlösungen in DOB. CAD: Selbstständiges Modifizieren von Grundschnitten und Schnittentwicklungen. III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – innovative Schnittlösungen entwickeln; – CAD unterstützte Modellschnitte entwickeln und gradieren; – die erworbenen Kompetenzen im Rahmen eines Projektes zur Entwicklung komplexer Schnittlösungen bzw. Prototypen anwenden. Lehrstoff: Modellschnitte. Moderelevante Schnittlösungen mit und ohne CAD. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – innovative und kreative Schnittlösungen entwickeln; – CAD unterstützte Modellschnitte entwickeln; – die erworbenen Kompetenzen im Rahmen eines Projektes zur Entwicklung komplexer Schnittlösungen bzw. Prototypen anwenden. Lehrstoff: Modellschnitte. Moderelevante Schnittlösungen mit und ohne CAD. Verstehen und Umsetzung technischer Zeichnungen. Schularbeiten: I. Jahrgang: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten (eine pro Semester). II. Jahrgang: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten (eine pro Semester). III. Jahrgang: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten (eine pro Semester). 6.4 FERTIGUNGSVERFAHREN UND VERARBEITUNGSTECHNIKEN I. Jahrgang: 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Betriebsmittel und Geräte adäquat handhaben und unter Beachtung aktueller Sicherheitsrichtlinien einsetzen; – rationelle Verarbeitungstechniken und Arbeitsmethoden ausführen; – Produktqualität erkennen und beschreiben; – Qualitätsrichtlinien anwenden; – erlernte Techniken an Werkstücken einzeln und /oder im Team moderelevant umsetzen; – fachspezifische Software nutzen. Lehrstoff: Werkstücke nach zeitgemäßen Verarbeitungstechniken. Schnitterstellung manuell und/oder mit CAD. Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – rationelle Verarbeitungstechniken und Arbeitsmethoden selbstständig und qualitätsbewusst ausführen; – vorgegebene Arbeitsabläufe anhand von Produktionspapieren erfassen und umsetzten; – Produktqualität erkennen und beschreiben; – Qualitätsrichtlinien anwenden; – erlernte Techniken an Werkstücken einzeln und /oder im Team moderelevant umsetzen; – fachspezifische Software nutzen. Lehrstoff: Werkstücke nach zeitgemäßen Verarbeitungstechniken. Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere. Schnitterstellung manuell und/oder CAD. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – rationelle Verarbeitungstechniken und Arbeitsmethoden qualitätsbewusst ausführen; – Arbeitsabläufe anhand von Produktionspapieren erfassen und umsetzen; – erlernte Techniken an Werkstücken anwenden; – fachspezifische Software nutzen. Lehrstoff: Werkstücke nach zeitgemäßen Verarbeitungstechniken. Schnitterstellung manuell und/oder mit CAD (fächerübergreifend mit Schnittkonstruktion und Modellgestaltung). Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – rationelle Verarbeitungstechniken und Arbeitsmethoden selbstständig und qualitätsbewusst ausführen; – Arbeitsabläufe erfassen und umsetzen; – Produktionspapiere computerunterstütz erstellen. Lehrstoff: Praktische Umsetzung von Projekten mit anspruchsvollen Materialien. Schnitterstellung manuell und/oder CAD (fächerübergreifend mit Schnittkonstruktion und Modellgestaltung). Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere. III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Projekte unter Einsatz fächerübergreifenden Wissens im Team umsetzen; – Produktionspapiere computerunterstützt erstellen; – Produktqualität bewerten und beschreiben. Lehrstoff: Praktische Umsetzung von Projekten. Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere. Komplexe Schnitterstellung manuell und/oder CAD (fächerübergreifend mit Schnittkonstruktion und Modellgestaltung). 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Projekte im Team umsetzen; – können Arbeitsabläufe fächerübergreifend erfassen und umsetzen; – können Produktionspapiere computerunterstützt erstellen; – Produktionsqualität fächerübergreifend bewerten. Lehrstoff: Umsetzung schwerpunktvertiefender Projekte. Werkstücke aus anspruchsvollen Materialien nach zeitgemäßen Verarbeitungstechniken. Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere. 7. BEWEGUNG UND SPORT Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung. A.2 Schulautonome Vertiefung MODE UND PRODUKTIONSTECHNIKEN I. Jahrgang: 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Ideenfindungsprozesse starten und durchführen; – ihre individuellen Fähigkeiten und Interessen in diesen Aufgabenbereichen weiterentwickeln und in Teamarbeit effizient einsetzen; – Selbstorganisation und Zeitmanagement anwenden; – auf den theoretischen Grundlagen aus dem Stammbereich aufbauend innerbetriebliche Planung und Abläufe durchführen; – computerunterstützt Arbeitsaufgaben ausführen und eigenständig umsetzen. Lehrstoff: Organisation von Teamprojekten. Marktforschung. Werkzeichnungen. Entwicklung eines Produktes bzw. einer Produktgruppe. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die geeignete Materialauswahl für das Produkt treffen; – die Modellentwicklung durchführen; – die Produktionspapiere erstellen; – ablaufbedingte Qualitäts- und Terminkontrollen durchführen; – auf den theoretischen Grundlagen aus dem Stammbereich aufbauend innerbetriebliche Planung und Abläufe durchführen und analysieren; – die Modelle planen; – computerunterstützt Arbeitsaufgaben ausführen und eigenständig umsetzen. Lehrstoff: Werkzeichnung, Modellbeschreibung, Material und Zubehör. Schnittentwicklung (Schablonenerstellung, Schnittlagenbild). Produktionspapiere. Qualitätskontrolle. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Projekte planen, Teile daraus durchführen und analysieren; – projektbezogene Planungs- und Inspirationskonzepte praxisnah erarbeiten und auf deren betriebliche Umsetzbarkeit prüfen; – ihre individuellen Fähigkeiten und Interessen kunden- und auftragsorientiert anwenden; – sich selbst organisieren und Zeitmanagement anwenden; – auf den theoretischen Grundlagen aufbauend selbstständig innerbetriebliche Planung und Abläufe durchführen und kontrollieren. Lehrstoff: Projektstart, -planung, -steuerung und -durchführung. Projekthandbuch. Auftragsbezogene Planungskonzepte. Werkzeichnungen, Modellbeschreibung. Qualitätsplanung, -steuerung und -kontrolle. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Projekte selbstständig durchführen, laufend kontrollieren und analysieren; – die geeigneten Arbeitsmaterialien für das Produkt/den Auftrag selbstständig auswählen; – die Modellentwicklung eigenständig und projektbezogen durchführen; – die erforderlichen Produktionspapiere erstellen und die dafür erforderlichen Verarbeitungstechniken selbstständig finden; – Arbeitsaufträge selbstständig ausführen; – ablaufbedingte und prozessbezogene Qualitäts- und Terminkontrollen selbstständig durchführen; – sich selbst organisieren und Zeitmanagement eigenverantwortlich anwenden; – computerunterstützt Arbeitsaufgaben ausführen und eigenständig umsetzen. Lehrstoff: Projektsteuerung und -durchführung. Projekthandbuch. Schnittentwicklung (Schablonenerstellung, Schnittlagenbild). Produktionspapiere. Qualitätsplanung, -steuerung und -kontrolle. III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Projektevaluationen selbstständig durchführen; – ablaufbedingte und prozessbezogene Qualitäts- und Terminkontrollen selbstständig durchführen; – sich selbst organisieren und Zeitmanagement eigenverantwortlich anwenden; – Arbeitspakete nach individuellen Lösungsansätzen erarbeiten, selbstständig ausführen und analysieren; – computerunterstützt Arbeitsaufgaben ausführen und eigenständig umsetzen. Lehrstoff: Projektevaluation. Planungskonzepte. Werkzeichnung, Modellbeschreibung, Material und Zubehör. Qualitätsplanung, -steuerung und -kontrolle. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Projektevaluationen selbstständig durchführen; – ablaufbedingte und prozessbezogene Qualitäts- und Terminkontrollen selbstständig durchführen; – sich selbst organisieren und Zeitmanagement eigenverantwortlich anwenden; – Arbeitspakete nach individuellen Lösungsansätzen erarbeiten, selbstständig ausführen und analysieren; – computerunterstützt Arbeitsaufgaben ausführen und eigenständig umsetzen. Lehrstoff: Schnittentwicklung (Schablonenerstellung, Schnittlagenbild). Produktionspapiere. Qualitätsplanung, -steuerung und -kontrolle. MODEDESIGN UND GRAFIK I. Jahrgang: 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – eigenständig, einzeln und gemeinsam, ihren Ideen gestalterisch und kreativ Ausdruck verleihen; – die Grundlagen der Kollektionstheorie wiedergeben, verstehen und anwenden; – künstlerische Präsentationsgrafiken in verschiedenen Techniken anfertigen; – Dokumentationen in adäquater, zeitgemäßer Form erstellen; – konzeptionelle Entwurfsvorlagen individuell visuell übersetzen; – eine selbstständige Recherche mode- und designrelevanter Zusammenhänge durchführen. Lehrstoff: Eigenständige Entwurfsaufgaben nach zeitgenössischen Themen. Figurales Zeichnen. Diverse Zeichentechniken. Trendrecherche. Theoretische Grundlagen der Bildbearbeitung. Anwendung eines Grafikprogrammes. Aufbereitung von digitalem Bildmaterial. Grundlagen der Kollektionstheorie. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – eigenständig, einzeln und gemeinsam, ihren Ideen gestalterisch und kreativ Ausdruck verleihen; – die Grundlagen der Kollektionstheorie wiedergeben, verstehen und anwenden; – künstlerische Präsentationsgrafiken in verschiedenen Techniken anfertigen; – Dokumentationen in adäquater, zeitgemäßer Form erstellen; – konzeptionelle Entwurfsvorlagen individuell visuell übersetzen; – eine selbstständige Recherche mode- und designrelevanter Zusammenhänge durchführen; – sich in der nationalen und internationalen Modelandschaft orientieren; – mode- und designrelevantes Wissen vertiefen; – aktuelle Trends wahrnehmen und erkennen; – die Grundlagen einer Layout Gestaltung manuell und computerunterstützt anwenden. Lehrstoff: Dokumentation und Präsentation. Eigenständige Entwurfsaufgaben nach zeitgenössischen Themen. Figurales Zeichnen. Diverse Zeichentechniken. Trendrecherche. Vertiefende Grundlagen der Bildbearbeitung. Anwendung eines Grafikprogrammes. Aufbereitung von digitalem Bildmaterial. Grundlagen der Kollektionstheorie. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – eigenständig, einzeln und gemeinsam, ihren Ideen gestalterisch und kreativ Ausdruck verleihen; – die Kollektionstheorie wiedergeben, verstehen und anwenden; – künstlerische Präsentationsgrafiken in verschiedenen Techniken anfertigen; – Dokumentationen in adäquater, zeitgemäßer Form erstellen; – konzeptionelle Entwurfsvorlagen individuell visuell übersetzen; – eine selbstständige Recherche mode- und designrelevanter Zusammenhänge durchführen; – sich in der nationalen und internationalen Modelandschaft orientieren; – mode- und designrelevantes Wissen anwenden und weiter vertiefen; – aktuelle Zeitströmungen wahrnehmen, erkennen, reflektieren und umsetzen; – die Grundformen einer Layout Gestaltung computerunterstützt anwenden; – Entwurfsarbeiten adäquat präsentieren und reflektieren. Lehrstoff: Aktuelle Trends. Konzeptionelle Entwurfsarbeit einschließlich fächerübergreifender Prototyperstellung. Zeitgemäße Modefotografie und Modegrafik. Dreidimensionale Entwurfsentwicklung. Kollektionstheorie. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – eigenständig, einzeln und gemeinsam, ihren Ideen gestalterisch und kreativ Ausdruck verleihen; – Entwürfe in einem fächerübergreifenden Designprozess nach dem Kollektionsprinzip entwickeln und umsetzen; – die Kollektionstheorie wiedergeben, verstehen und anwenden; – künstlerische Präsentationsgrafiken in verschiedenen Techniken anfertigen; – Dokumentationen in adäquater, zeitgemäßer Form erstellen; – konzeptionelle Entwurfsvorlagen individuell visuell übersetzen; – eine selbstständige Recherche mode- und designrelevanter Zusammenhänge durchführen; – sich in der nationalen und internationalen Modelandschaft orientieren; – mode- und designrelevantes Wissen anwenden und weiter vertiefen; – aktuelle Zeitströmungen wahrnehmen, erkennen, reflektieren und umsetzen; – die Grundformen einer Layout Gestaltung computerunterstützt anwenden und eine individuelle fächerübergreifende Präsentationsmappe anlegen; – die Grundlagen der Fotografie erläutern. Lehrstoff: Aktuelle Trends. Konzeptionelle Entwurfsarbeit einschließlich fächerübergreifender Prototyperstellung. Zeitgemäße Fotografie und Modegrafik. Individuelle Illustrationen und Zeichenstudien. Dreidimensionale Entwurfsentwicklung. Kollektionstheorie. III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – eigenständig, einzeln und gemeinsam, ihren Ideen gestalterisch und kreativ Ausdruck verleihen; – die Kollektionstheorie wiedergeben, verstehen und anwenden; – künstlerische Präsentationsgrafiken in verschiedenen Techniken anfertigen; – Dokumentationen in adäquater, zeitgemäßer Form erstellen; – konzeptionelle Entwurfsvorlagen individuell visuell übersetzen; – eine selbstständige Recherche mode- und designrelevanter Zusammenhänge durchführen; – sich in der nationalen und internationalen Modelandschaft orientieren; – mode- und designrelevantes Wissen anwenden und weiter vertiefen; – aktuelle Zeitströmungen wahrnehmen, erkennen, reflektieren und umsetzen; – die Grundformen einer Layout Gestaltung computerunterstützt anwenden und eine individuelle fächerübergreifende Präsentationsmappe anlegen; – Entwürfe in einem fächerübergreifenden Designprozess nach dem Kollektionsprinzip entwickeln und umsetzen; – die Grundlagen der Mode- und Objektfotografie erläutern; – Projekte planen und durchführen. Lehrstoff: Eigenständige konzeptionelle Entwurfsentwicklung unter Einbeziehung unterschiedlicher Methodik. Kollektionstheorie. Präsentationstechniken. Projektorientierte Kollektionsarbeit. Praxisbezogene Projekte. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – eigenständig, einzeln und gemeinsam, ihren Ideen gestalterisch und kreativ Ausdruck verleihen; – die Kollektionstheorie wiedergeben, verstehen und anwenden; – künstlerische Präsentationsgrafiken in verschiedenen Techniken anfertigen; – Dokumentationen in adäquater, zeitgemäßer Form erstellen; – konzeptionelle Entwurfsvorlagen individuell visuell übersetzen; – eine selbstständige Recherche mode- und designrelevanter Zusammenhänge durchführen; – sich in der nationalen und internationalen Modelandschaft orientieren; – design- und moderelevantes Wissen anwenden und weiter vertiefen; – aktuelle Zeitströmungen wahrnehmen, erkennen, reflektieren und umsetzen; – die Grundformen einer Layout Gestaltung computerunterstützt anwenden und eine individuelle fächerübergreifende Präsentationsmappe anlegen; – Entwürfe in einem fächerübergreifenden Designprozess nach dem Kollektionsprinzip entwickeln und umsetzen; – die Grundlagen der Mode- und Objektfotografie erläutern; – Projekte planen und durchführen. Lehrstoff: Eigenständige konzeptionelle Entwurfsentwicklung unter Einbeziehung unterschiedlicher Methodik. Kollektionstheorie. Präsentationstechniken. Projektorientierte Kollektionsarbeit. Praxisbezogene Projekte. MODEMARKETING UND VISUAL MERCHANDISING I. Jahrgang: 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Komplexität des Marketingprozesses erkennen; – den Marketingprozess den Unternehmenszielen zuordnen; – zwischen den Begriffen Mode und Marketing abgrenzen und die Zusammenhänge herstellen; – den Prozess der Marktforschung erklären und anhand von Best-Practice Beispielen nachvollziehen; – den Begriff der Trendforschung erklären; – die Trendarten voneinander unterscheiden; – Trendstudien vergleichen und in den Marketingprozess einbeziehen; – anspruchsvolle berufsbezogene Kommunikationssituationen praktizieren; – selbstständig recherchieren, dokumentieren und Texte interpretieren; – mit aktuellen Medien arbeiten. Lehrstoff: Grundlagen des Modemarketings. Abgrenzung Mode – Marketing. Der Marketingprozess. Strategisches Modemarketing. Makroumwelten. Trendforschung. Fachsprache (anspruchsvolle Kommunikationssituationen). 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Teilbereiche des Marketingprozesses anwenden; – den Marketingprozess den Unternehmenszielen zuordnen; – den Prozess der Marktforschung erklären und anhand von Best-Practice Beispielen nachvollziehen; – Trendstudien in den Marketingprozess einbeziehen; – anspruchsvolle berufsbezogene Kommunikationssituationen praktizieren; – den Begriff Positionierung erklären und dessen Bedeutung für den Marketingprozess erläutern; – die Relevanz des strategischen Marketings verstehen und die Bedeutung der Makroumwelten erklären; – die Segmentierungskriterien nennen; – die Grundlagen der Stärken-und-Schwächen-Analyse wiedergeben und anhand von Fallbeispielen bewerten; – anhand von Fallbeispielen die Besonderheiten des Modemarketings erkennen und benennen; – selbstständig recherchieren, dokumentieren und Texte interpretieren; – mit aktuellen Medien arbeiten. Lehrstoff: Strategisches Modemarketing. Mikroumwelten. Marktforschung. Segmentierung. Stärken-Schwächen-Analyse. Differenzierung und Positionierung. Fallbeispiele. Fachsprache (anspruchsvolle Kommunikationssituationen). II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Relevanz des operativen Marketings verstehen und die Bedeutung der Mikroumwelten erklären; – die Instrumente des Marketings erklären; – die Instrumente der Kommunikationspolitik benennen und einordnen; – die Grundbegriffe des Visual Merchandising nennen, neue Ideen entwickeln und in Projekten anwenden; – die Besonderheiten der Produktpolitik in der Textilbranche analysieren und wiedergeben; – kleine Projekte unter Einsatz fächerübergreifenden Wissens umsetzen; – anhand von Fallbeispielen und/oder Planspielen die Besonderheiten des Modemarketings veranschaulichen; – anspruchsvolle berufsbezogene Kommunikationssituationen praktizieren; – selbstständig recherchieren, dokumentieren und Texte interpretieren; – mit neuen Medien arbeiten. Lehrstoff: Operatives Modemarketing. Kommunikationspolitik – Schwerpunkt Visual Merchandising. Produktpolitik, Beschaffung. Fallbeispiele und/oder Planspiele. Fachsprache (anspruchsvolle Kommunikationssituationen). 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Instrumente des Marketings erklären; – die Instrumente der Preispolitik benennen, einordnen und die Besonderheiten der Textilbranche einbeziehen; – die Instrumente der Distributionspolitik benennen und einordnen und die Besonderheiten der Textilbranche einbeziehen; – die Instrumente der Kommunikationspolitik benennen und einordnen; – Branding in die Kommunikationspolitik einordnen und anhand von Beispielen analysieren; – die Instrumente der Corporate Identity wiedergeben und anhand von Beispielen analysieren; – kleine Projekte unter Einsatz fächerübergreifenden Wissens umsetzen und den Nutzen des Projektmanagements beschreiben; – Produktionsunterlagen mit gesteigerten Anforderungen für die Auftragsplanung und Fertigungssteuerung unter Anwendung branchenspezifischer Software anwenden; – anspruchsvolle berufsbezogene Kommunikationssituationen praktizieren; – selbstständig recherchieren, dokumentieren und Texte interpretieren; – anhand von Fallbeispielen und/oder Planspielen die Besonderheiten des Modemarketings veranschaulichen; – mit neuen Medien arbeiten. Lehrstoff: Preispolitik. Distributionspolitik. Kommunikationspolitik – Schwerpunkt Branding und Corporate Identity. Einfache Produktionsunterlagen für die Auftragsplanung und Fertigungssteuerung unter Anwendung branchenspezifischer Software. Fallbeispiele und/oder Planspiele. Fachsprache (anspruchsvolle Kommunikationssituationen). III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Marketingstrategien entwickeln und Marketingkonzepte fächerübergreifend anwenden/umsetzen; – Projekte unter Einsatz fächerübergreifenden Wissens umsetzen; – den Nutzen des Projektmanagements verdeutlichen; – die Instrumente der Kommunikationspolitik benennen und einordnen; – Eventmanagement beschreiben und anhand von Beispielen analysieren; – die Ziele der Öffentlichkeitsarbeit beschreiben, die wichtigsten Aktivitäten nennen und PR-Strategien analysieren; – innovative Kommunikationsformen analysieren, bewerten und hinterfragen; – Produktionsunterlagen mit gesteigerten Anforderungen für die Auftragsplanung und Fertigungssteuerung unter Anwendung branchenspezifischer Software anwenden; – anspruchsvolle berufsbezogene Kommunikationssituationen praktizieren; – selbstständig recherchieren, dokumentieren und Texte interpretieren; – anhand von Fallbeispielen und/oder Planspielen die Besonderheiten des Modemarketings veranschaulichen; – mit neuen Medien arbeiten. Lehrstoff: Marketingkonzepte. Kommunikationspolitik – Schwerpunkt Eventmanagement, Öffentlichkeitsarbeit, New Media usw. Fallbeispiele und/oder Planspiele. Fachsprache (anspruchsvolle Kommunikationssituationen). 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Marketingstrategien entwickeln und Marketingkonzepte fächerübergreifend anwenden/umsetzen; – Projekte unter Einsatz fächerübergreifenden Wissens umsetzen; – den Nutzen des Projektmanagements verdeutlichen; – die Instrumente der Kommunikationspolitik benennen und einordnen; – Eventmanagement beschreiben und anhand von Beispielen analysieren; – die Ziele der Öffentlichkeitsarbeit beschreiben, die wichtigsten Aktivitäten nennen und PR-Strategien analysieren; – innovative Kommunikationsformen analysieren, bewerten und hinterfragen; – Produktionsunterlagen mit gesteigerten Anforderungen für die Auftragsplanung und Fertigungssteuerung unter Anwendung branchenspezifischer Software anwenden; – anspruchsvolle berufsbezogene Kommunikationssituationen praktizieren; – selbstständig recherchieren, dokumentieren und Texte interpretieren; – anhand von Fallbeispielen und/oder Planspielen die Besonderheiten des Modemarketings veranschaulichen; – mit neuen Medien arbeiten. Lehrstoff: Marketingkonzepte. Kommunikationspolitik (Corporate Identity, Eventmanagement, Öffentlichkeitsarbeit, New Media usw.). Fachsprache (anspruchsvolle Kommunikationssituationen). Einfache Produktionsunterlagen für die Auftragsplanung und Fertigungssteuerung unter Anwendung branchenspezifischer Software. ANGEWANDTE BETRIEBSFÜHRUNG I. Jahrgang: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – den Ablauf betrieblicher Prozesse beschreiben; – Arbeitsprozesse den einzelnen Abteilungen eines Betriebes zuordnen (Design, Schnitttechnik, Arbeitsvorbereitung, Produktion, kaufmännische Abteilung, Marketing); – Inhalte aus den fachtheoretischen und fachpraktischen Gegenständen im Projektauftrag zuordnen; – die Grundstruktur des Projekthandbuches dem Auftrag entsprechend bearbeiten; – fachspezifische Software anwenden. Lehrstoff: Bearbeitung eines einfachen Auftrages in den entsprechenden Abteilungen (Design, Schnitttechnik, Arbeitsvorbereitung, Produktion, kaufmännische Abteilung, Marketing). Rationeller Betriebsmitteleinsatz. Projektdokumentation (Projekthandbuch). Präsentation. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – den Ablauf betrieblicher Prozesse umsetzen; – Arbeitsprozesse den einzelnen Abteilungen eines Betriebes zuordnen (Design, Schnitttechnik, Arbeitsvorbereitung, Produktion, kaufmännische Abteilung, Marketing); – Inhalte aus den fachtheoretischen und fachpraktischen Gegenständen im Projektauftrag zuordnen und anwenden; – die Grundstruktur des Projekthandbuches dem Auftrag entsprechend bearbeiten; – fachspezifische Software anwenden. Lehrstoff: Bearbeitung eines Auftrages in den entsprechenden Abteilungen (Design, Schnitttechnik, Arbeitsvorbereitung, Produktion, kaufmännische Abteilung, Marketing). Rationeller Betriebsmitteleinsatz. Projektdokumentation (Projekthandbuch). Präsentation. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – den Ablauf betrieblicher Prozesse umsetzen; – Arbeitsprozesse den einzelnen Abteilungen eines Betriebes zuordnen und organisieren (Design, Schnitttechnik, Arbeitsvorbereitung, Produktion, kaufmännische Abteilung, Marketing); – die Inhalte aus den fachtheoretischen und fachpraktischen Gegenständen im Projektauftrag zuordnen und anwenden; – das Projekthandbuch dem Auftrag entsprechend bearbeiten; – fachspezifische Software anwenden. Lehrstoff: Bearbeitung eines Auftrages in den entsprechenden Abteilungen (Design, Schnitttechnik, Arbeitsvorbereitung, Produktion, kaufmännische Abteilung, Marketing). Rationeller Betriebsmitteleinsatz. Projektdokumentation (Projekthandbuch). Präsentation. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – den Ablauf betrieblicher Prozesse organisieren; – Arbeitsprozesse der einzelnen Abteilungen eines Betriebes planen (Design, Schnitttechnik, Arbeitsvorbereitung, Produktion, kaufmännische Abteilung, Marketing); – die erforderlichen Betriebsmittel ökonomisch und ökologisch richtig einsetzen; – Inhalte aus den fachtheoretischen und fachpraktischen Gegenständen im Projektauftrag zuordnen und anwenden; – das Projekthandbuch dem Auftrag entsprechend bearbeiten; – fachspezifische Software anwenden. Lehrstoff: Bearbeitung eines Auftrages in den entsprechenden Abteilungen (Design, Schnitttechnik, Arbeitsvorbereitung, Produktion, kaufmännische Abteilung, Marketing). Rationeller Betriebsmitteleinsatz. Projektdokumentation (Projekthandbuch). Präsentation. III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – selbstständig den Ablauf betrieblicher Prozesse organisieren; – das Zusammenwirken betrieblicher Leistungsbereiche vernetzt praktisch umsetzen (Design, Schnitttechnik, Arbeitsvorbereitung, Produktion, kaufmännische Abteilung, Marketing); – die Abwicklung des Auftrages auf eine gegebene betriebliche Situation ausrichten; – aufgrund einer fundierten Grundlage unternehmerische Entscheidungen treffen; – fachspezifische Software anwenden. Lehrstoff: Bearbeitung eines komplexen Auftrages in den entsprechenden Abteilungen (Design, Schnitttechnik, Arbeitsvorbereitung, Produktion, kaufmännische Abteilung, Marketing). Rationeller Betriebsmitteleinsatz. Projektdokumentation (Projekthandbuch). Präsentation. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – selbstständig den Ablauf betrieblicher Prozesse organisieren; – das Zusammenwirken betrieblicher Leistungsbereiche vernetzt praktisch umsetzen (Design, Schnitttechnik, Arbeitsvorbereitung, Produktion, kaufmännische Abteilung, Marketing); – die Abwicklung des Auftrages auf eine gegebene betriebliche Situation ausrichten; – aufgrund einer fundierten Grundlage unternehmerische Entscheidungen treffen; – fachspezifische Software anwenden. Lehrstoff: Bearbeitung eines komplexen Auftrages in den entsprechenden Abteilungen (Design, Schnitttechnik, Arbeitsvorbereitung, Produktion, kaufmännische Abteilung, Marketing). Rationeller Betriebsmitteleinsatz. Projektdokumentation (Projekthandbuch). Präsentation. MODEMANAGEMENT UND DESIGN I. Jahrgang: 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – grundlegende Design- und Marketingaufgaben planen; – nachhaltige Entwicklungen im Mode- und Textilbereich erkennen; – vorhandene Ressourcen nutzen; – die vielfältigen beruflichen Möglichkeiten der Mode-, Textil- und Kreativwirtschaft erkennen; – verschiedenste Materialien nach ökologischen Gesichtspunkten auswählen; – Einzel- und Teamprojekte mit externen Auftraggeber/innen planen. Lehrstoff: Zielgruppenorientierter Entwurf. Skizzenbuch. Mood Boards. Modegrafik mit fachspezifischer Software. Entwurf ausgehend von Vorgaben (Material, Stilepoche usw.). Zwei- und dreidimensionale Entwürfe. Schnittentwicklung und Fertigungsplanung. Konzeption von Werbung. Werbematerialgestaltung mittels Textverarbeitungs- oder Publishing-Software. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die vielfältigen beruflichen Möglichkeiten der Mode-, Textil- und Kreativwirtschaft erkennen und unternehmerisches Denken und Handeln entwickeln; – Planungsunterlagen erstellen; – Design- und Marketingaufgaben planen, entwickeln und umsetzen; – verschiedenste Materialien nach ökologischen, ästhetischen und projektbezogenen Gesichtspunkten auswählen; – Schnitte projektbezogen konstruieren; – Arbeitsprozesse ableiten und erklären; – in Zusammenarbeit mit dem Gegenstand „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ die praktischen Inhalte des Projektauftrages umsetzen. Lehrstoff: Organisation von Projekten. Bearbeitung von intern und extern erteilten Aufträgen. Auftragsbezogenes Projektmanagement. Projektmarketing, -sponsoring. Schnittentwicklung und Fertigungsplanung mit fachspezifischer Software. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Planungsunterlagen erstellen; – Einzel- und Teamprojekte mit externen Auftraggeber/innen planen und durchführen; – Lösungen für Marketingaufgaben nach den Regeln des Projektmanagements planen und im Team umsetzen; – innovative Ideen in Design entwickeln; – ihre individuellen Fähigkeiten und Interessen im Design und Marketing weiterentwickeln und in Teamarbeit in Projekten durchführen; – nachhaltige Entwicklungen im Mode- und Textilbereich erkennen und in den eigenen Arbeitsprozess einfließen lassen; – vorhandene Ressourcen nutzen. Lehrstoff: Organisation von Teamprojekten. Bearbeitung von externen Aufträgen. Projektregeln, Projektumwelten. Entwurf für Projektauftrag. Experimentieren mit Medien. Schnittentwicklung und Fertigungsplanung. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die vielfältigen beruflichen Möglichkeiten der Mode-, Textil- und Kreativwirtschaft erkennen sowie unternehmerisches Denken entwickeln; – Design- und Marketingaufgaben planen, entwickeln und umsetzen; – verschiedenste Materialien nach ökologischen, sozialen, ästhetischen und projektbezogenen – Gesichtspunkten auswählen; – Schnitte projektbezogen entwickeln und umsetzen; – Arbeitsprozesse dokumentieren und kommunizieren; – ihre Ergebnisse zielgruppenorientiert präsentieren; – in Zusammenarbeit mit dem Gegenstand „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ die praktischen Inhalte des Projektauftrages umsetzen. Lehrstoff: Umsetzung einer Innovationsidee mit fachspezifischer Software. Selbstständige Schnittentwicklung mit fachspezifischer Software. Erstellung der Planungsunterlagen. Präsentation. III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Planungsunterlagen selbstständig erstellen; – Einzel- und Teamprojekte mit externen Auftraggeber/innen eigenständig planen und durchführen; – Lösungen für Marketingaufgaben für externe Aufträge vorschlagen und im Team nach den Regeln des Projektmanagements umsetzen; – innovative Ideen im Design entwickeln und mit geeigneten Techniken umsetzen; – nachhaltige Entwicklungen im Mode- und Textilbereich analysieren und in den eigenen Arbeitsprozess einfließen lassen; – vorhandene Ressourcen effizient nutzen; – die vielfältigen beruflichen Möglichkeiten der Mode-, Textil- und Kreativwirtschaft erkennen sowie unternehmerisches Denken anwenden; – Lösungen zu Design- und Marketingaufgaben planen, entwickeln und selbstständig umsetzen; – verschiedenste Materialien nach ökologischen, sozialen, wirtschaftlichen, technischen und ästhetischen Gesichtspunkten projektbezogen auswählen und gezielt einsetzen; – Schnitte projektbezogen entwickeln und selbstständig umsetzen; – Arbeitsprozesse analysieren, dokumentieren und kommunizieren; – ihre Ergebnisse zielgruppenorientiert, eigenständig mit geeigneten Techniken präsentieren; – die Inhalte des Projektauftrages kommunizieren; – in Zusammenarbeit mit dem Gegenstand „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ die praktischen Inhalte des Projektauftrages umsetzen. Lehrstoff: Organisation von Teamprojekten. Darstellung des Projektumfeldes. Zielgruppenorientierte und/oder innovative Entwürfe. Erstellung der Planungsunterlagen. Selbstständige Schnittentwicklung. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Planungsunterlagen selbstständig erstellen; – Einzel- und Teamprojekte mit externen Auftraggeber/innen eigenständig planen und durchführen; – Lösungen für Marketingaufgaben für externe Aufträge vorschlagen und im Team nach den Regeln des Projektmanagements umsetzen; – innovative Ideen im Design entwickeln und mit geeigneten Techniken umsetzen; – nachhaltige Entwicklungen im Mode- und Textilbereich analysieren und in den eigenen Arbeitsprozess einfließen lassen; – vorhandene Ressourcen effizient nutzen; – die vielfältigen beruflichen Möglichkeiten der Mode-, Textil- und Kreativwirtschaft erkennen sowie unternehmerisches Denken anwenden; – Lösungen zu Design- und Marketingaufgaben planen, entwickeln und selbstständig umsetzen; – verschiedenste Materialien nach ökologischen, sozialen, wirtschaftlichen, technischen und ästhetischen Gesichtspunkten projektbezogen auswählen und gezielt einsetzen; – Schnitte projektbezogen entwickeln und selbstständig umsetzen; – Arbeitsprozesse analysieren, dokumentieren und kommunizieren; – ihre Ergebnisse zielgruppenorientiert, eigenständig mit geeigneten Techniken präsentieren; – die Inhalte des Projektauftrages kommunizieren; – in Zusammenarbeit mit dem Gegenstand „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ die praktischen Inhalte des Projektauftrages umsetzen. Lehrstoff: Kooperation mit dem Projektteam. Projektmarketing. Projektdokumentation. Präsentation. B. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze: Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen. Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. C. Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe: Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen. Lehrstoff: Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind. D. Fakultatives Praktikum Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ergänzend zu den in der Ausbildung bisher erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten, in einem facheinschlägigen Unternehmen (vorzugsweise in Betrieben der Mode und Textilwirtschaft) jene Gewandtheit der Berufsausübung vertiefen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht; – die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen; – einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben erhalten; – Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umreißen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen; – sich Vorgesetzten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt und selbstsicher präsentieren; – aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen erwerben. Zeitlicher und sachlicher Rahmen: Vor Eintritt in den III. Jahrgang im Ausmaß von 4 Wochen (Vollzeit) in Betrieben der Mode und Textilwirtschaft. E. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände 1. Deutsch in der Deutschförderklasse Wie Anlage A1 Abschnitt VI Unterabschnitt D Z 1 2. Religion Wie Abschnitt V 3. Weitere Pflichtgegenstände Für die weiteren Pflichtgegenstände sind die jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt A anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe und die didaktischen Grundsätze gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers. Beachte für folgende Bestimmung zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 3 idF BGBl. II Nr. 250/2021 Anlage C4 HÖHERE LEHRANSTALT FÜR MODEDESIGN UND PRODUKTGESTALTUNG I. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) A. Pflichtgegenstände Wochenstunden Lehrverpflichtungsgruppe Jahrgang Summe I. II. III. IV. V. A.1 Stammbereich 1. Religion/Ethik 7 2 2 2 2 2 10 (III)/III 2. Sprache und Kommunikation 2.1 Deutsch 2 2 2 2 2 2 10 (I) 2.2 Englisch 2 2 2 3 2 11 (I) 2.3 Zweite lebende Fremdsprache 3 0 0 3 2 2 7 (I) 3. Naturwissenschaften und Mathematik 3.1 Textiltechnologie 0 1 1 1 0 3 III 3.2 Angewandte Mathematik 4 2 2 2 2 2 10 (I) 4. Gesellschaft und Kultur 4.1 Kulturgeschichte und Modetheorie 1 1 1 1 1 5 III 4.2 Politische Bildung und Recht 2 0 0 0 0 2 III 5. Wirtschaft 5.1 Wirtschaftsgeografie 2 0 0 0 0 2 III 5.2 Betriebs- und Volkswirtschaft, Modemarketing 0 2 2 2 2 8 I 5.3 Rechnungswesen 5 2 2 2 1 1 8 I 5.4 Informations- und Kommunikationstechnologie 5 1 1 0 0 0 2 II 6. Kunst, Design und Gestaltung 6.1 Figural- und Aktzeichnen 4 3 2 1 2 12 III 6.2 Modeentwurf 5 3 3 3 4 4 17 III 6.3 Modegrafik und Mediendesign 5 2 2 3 2 2 11 III 6.4 Farbkomposition 3 0 0 0 0 3 III 6.5 Experimentelles Gestalten 4 0 0 0 0 4 IV 7. Bewegung und Sport 2 2 2 2 1 9 IVa Wochenstundenzahl Stammbereich 34 25 27 25 23 134 A.2 Wahlpflichtbereich – Ausbildungsschwerpunkte 2.1 Modedesign/Kleidermachen 2.1.1 Projektwerkstätte, Fertigungstheorie und -technik 0 9 7 6 7 29 IV 2.1.2 Werkstofftechnologie 0 0 0 1 1 2 III 2.1.3 Modellentwicklung, Schnittkonstruktion und Gradieren 5 0 4 4 6 6 20 II Summe 2.1 0 13 11 13 14 51 2.2 Modell-Modisterei 2.2.1 Projektwerkstätte, Verarbeitungstechniken und Modellarbeit 0 8 6 8 9 31 IV 2.2.2 Werkstofftechnologie und Fachtheorie 0 1 1 1 1 4 III 2.2.3 Modell- und Formentwicklung 0 4 4 4 4 16 II Summe 2.2 0 13 11 13 14 51 2.3 Produktgestaltung – Taschen und Accessoires oder Schuhe 2.3.1 Projektwerkstätte und Modellarbeit 0 8 6 8 9 31 IV 2.3.2 Werkstofftechnologie 0 1 1 1 1 4 III 2.3.3 Modellentwicklung, Verarbeitungstechniken und Schnittkonstruktion 5 0 4 4 4 4 16 II Summe 2.3 0 13 11 13 14 51 2.4 Strickdesign 2.4.1 Projektwerkstätte und Modellarbeit 0 5 4 5 5 19 IV 2.4.2 Fachtheorie 0 3 2 3 4 12 II 2.4.3 Modellentwicklung, Verarbeitungstechniken und Schnittkonstruktion 5 0 5 5 5 5 20 II Summe 2.4 0 13 11 13 14 51 2.5 Textil-Design 2.5.1 Projektwerkstätte Textildruck 0 5 4 5 5 19 IV 2.5.2 Textilentwurf und Naturzeichnen 0 6 6 6 6 24 III 2.5.3 Chemische Textiltechnologie 0 2 1 2 3 8 II Summe 2.5 0 13 11 13 14 51 Gesamtwochenstundenzahl 34 38 38 38 37 185 B. Pflichtpraktikum 4 Wochen vor Eintritt in den V. Jahrgang C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 6 D. Förderunterricht 6 ___________________________ 1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden. 2 Inklusive Präsentation. 3 Französisch oder Italienisch. In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen. 4 Mit Technologieunterstützung. 5 Mit Computerunterstützung. 6 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III). 7 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. E. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände Wochenstunden pro Semester Lehrverpflichtungsgruppen 1. Deutsch in der Deutschförderklasse 20 (I) 2. Religion 2 (III) 3. Weitere Pflichtgegenstände 1 x 2 Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand Gesamtwochenstundenzahl x 3 Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 ______________________________ 1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Modedesign und Produktgestaltung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände erfolgt durch die Schulleitung. 2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl. 3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Modedesign und Produktgestaltung. 4 Gemäß Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Modedesign und Produktgestaltung. II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Die Höhere Lehranstalt für Modedesign und Produktgestaltung dient im Sinne der §§ 65 und 72 unter Bedachtnahme auf § 2 Schulorganisationsgesetz (SchOG) der Vermittlung höherer allgemeiner und fachlicher Bildung, die zur Ausübung eines gehobenen Berufes mit besonderer Ausrichtung auf Mode und Textilwirtschaft sowie gestalterisch und künstlerisch geprägter Berufsfelder befähigt Die Ausbildung an der Höheren Lehranstalt für Modedesign und Produktgestaltung führt zur Universitätsreife. Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von active citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung sowohl im Hinblick auf die Studierfähigkeit als auch hinsichtlich der Bereitschaft zu lebenslangem Lernen. Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen – Allgemeinbildung: Geistes-und Naturwissenschaften, Mathematik und kulturelle Bildung, – Sprache und Kommunikation, – wirtschaftliche und rechtliche Bildung, – Kunst, Design und Gestaltung, – Produktentwicklung und Produktion sowie – berufsorientierte Praxis sollen die Absolventinnen und Absolventen zu kritischem, innovativem und kreativem Denken sowie nachhaltigem und verantwortungsvollem Handeln befähigt werden. Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen: – das für weiterführende Studien und für die eigenständige Weiterbildung erforderliche vertiefte allgemeine und konzeptuelle Wissen sowie spezialisierte Kenntnisse und Verständnis der zur Berufsausübung erforderlichen Fachtheorie und Fachpraxis (Fachkompetenz); – ein breites Spektrum von kognitiven und praktischen Fähigkeiten, um Informationen zu beschaffen und sich neues Wissen selbstständig anzueignen, um Phänomene, Prozesse und Trends sensibel wahrzunehmen und zu analysieren, um mit praxisüblichen Verfahren und kreativen Eigenleistungen Problemlösungen zu erreichen und Entscheidungsfindungen herbeizuführen (Methodenkompetenz); – die Fähigkeit, Sachverhalte adressatenbezogen darzustellen, eigene Lern- und Arbeitsprozesse auch unter nicht vorhersehbaren Bedingungen zu steuern und zu beaufsichtigen sowie Verantwortung für die Überprüfung und Entwicklung der eigenen Leistung und der Leistung anderer Personen zu übernehmen (Soziale und Personale Kompetenz, Kommunikative Kompetenz, Emotionale Kompetenz). Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Modedesign und Produktgestaltung können – Sachverhalte des Alltags- und Berufslebens sowohl in deutscher als auch in mindestens einer Fremdsprache in Wort und Schrift ausdrücken, argumentieren und situationsadäquat kommunizieren; – durch Begegnung und Auseinandersetzung mit gegenwärtiger und vergangener Kultur und Kunst am Kulturleben teilnehmen; – komplexe soziale Situationen wahrnehmen sowie sich mit dem eigenen Handeln und dem Handeln anderer kritisch und verantwortungsbewusst auseinander setzen; – Aufgaben im Lern- und Arbeitsumfeld selbstständig und im Team ausführen; – die eigenen Potenziale entwickeln sowie ihre Phantasie und Kreativität nützen, wobei selbständiges, kritisches Handeln zu innovativen technischen und handwerklichen Lösungswegen und neuen Produktionen führt; – Gestaltungsprozesse und Organisationsabläufe durch Analyse von Trends und Einflüssen aus Kunst, Kultur und Handwerk in ihren Zusammenhängen und Abhängigkeiten von der Idee bis zur marktorientierten Präsentation erfassen und praktisch umsetzen; – sich mit Phantasie, Kreativität und Innovationsbereitschaft im beruflichen Kontext einbringen; – grundlegende wissenschaftliche Methoden und Arbeitstechniken anwenden; – andere Menschen in ihren Arbeitsprozessen anleiten und Projekte koordinieren; – Sachverhalte des Alltags und des Berufslebens mit Hilfe verschiedener Methoden in Modellen abbilden, berechnen und analysieren, Daten beschaffen und strukturiert darstellen sowie Ergebnisse unter Nutzung von zeitgemäßen rechen- und informationstechnischen Hilfsmitteln ermitteln, interpretieren und präsentieren. – über breites Basiswissen in den Bereichen Geistes-, Natur- und Sozialwissenschaften verfügen; – betriebs-, volks- und globalwirtschaftliche Kompetenzen nutzen und innovative Problemlösungsstrategien entwickeln; – die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen einschätzen und verfügen über entsprechende Handlungs- und Kommunikationskompetenz; – über Kompetenzen zur Gründung und Führung eines eigenen Unternehmens verfügen. Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Modedesign und Produktgestaltung können insbesondere – durch Begegnung und Auseinandersetzung mit dem gegenwärtigen und vergangenen Kunst- und Kulturschaffen das Kulturleben national und international aktiv mitgestalten und daran teilhaben; – sich in der Gesellschaft durch kreatives Handeln positionieren und ihre künstlerisch-gestalterischen Fähigkeiten im beruflichen (auch freischaffenden) Kontext zum Einsatz bringen. Dabei zeichnen sie sich insbesondere durch eine experimentelle Herangehensweise und kreative Lösungsformulierung und Designfindung aus; – spezifische Gestaltungsmöglichkeiten in unterschiedlichen Materialien unter Berücksichtigung ihrer ästhetischen, funktionellen und kommunikativ-symbolischen Bedeutung erkennen und realisieren. Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Modedesign und Produktgestaltung verfügen über Kenntnisse von politischen Prozessen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene und haben Kompetenzen in interkultureller Kommunikation. Sie sind zu ökologisch bewusstem und nachhaltigem Handeln befähigt. Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, mit der eigenen und mit anderen Kulturen und mit multikulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und mit Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten. Die Absolventinnen und Absolventen zeichnen sich im Besonderen durch ihren künstlerisch-ästhetischen Zugang aus, welcher sie in ihrem Tun, ihrer intuitiven oder reflektierten Herangehensweise sowie ihrer künstlerisch-kulturellen Haltung zu Expert/innen macht. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS SPRACHE UND KOMMUNIKATION Die Schülerinnen und Schüler – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – können Sachverhalte adressatenbezogen und situationsgerecht darstellen und argumentieren; – verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um in Situationen des alltäglichen, beruflichen und öffentlichen Lebens sprachlich adäquat agieren und reagieren zu können; – verfügen über das nötige Textsortenwissen und können Texte mit unterschiedlichen Intentionen verfassen und adressatengerecht gestalten; – können Texte überarbeiten; – können Sprachnormen beschreiben und sie anwenden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – können die Bedeutung der inneren Mehrsprachigkeit (dh. die Fähigkeit, unterschiedliche – zB dialektale und soziale – Varietäten einer Sprache zu nutzen) und äußeren Mehrsprachigkeit beschreiben; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und interkulturell kommunizieren; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern, die einander nicht direkt verstehen, ermöglichen; – verstehen die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen; – können Informations- und Kommunikationsmedien kritisch bewerten, selbstständig nutzen und situationsgerecht einsetzen; – können bewusst mit Medien umgehen; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, evaluieren und gezielt einsetzen; – können erworbene Kompetenzen vernetzt anwenden. LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ENGLISCH Die Schülerinnen und Schüler – erreichen in Englisch das Niveau des Independent Users B2 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R
(98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden. Hören Die Schülerinnen und Schüler können – im direkten Kontakt und in den Medien Hauptaussagen und wichtige Details verstehen, wenn Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen) gesprochen wird und es um vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im alltäglichen, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet; – im eigenen Interessens- und Fachgebiet auch Fachdiskussionen verstehen; – längeren Redebeiträgen und komplexer Argumentation folgen, sofern die Thematik einigermaßen vertraut ist und der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist. Lesen Die Schülerinnen und Schüler – können selbstständig lesen, Lesestil und -tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen und geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen; – verfügen über einen großen Lesewortschatz, haben aber möglicherweise Schwierigkeiten mit seltener gebrauchten Wendungen; – können lange und komplexe Texte zu allgemeinen und berufsspezifischen Themen aus vertrauten Themenbereichen im Wesentlichen verstehen und ihnen Informationen, Gedanken, Meinungen und Haltungen entnehmen; – können rasch den Inhalt und die Wichtigkeit von Nachrichten, Artikeln, Berichten und anderen Schriftstücken zu einem breiten Spektrum von Themen erfassen und entscheiden, ob sich ein genaueres Lesen lohnt. An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – flüssig und wirkungsvoll über ein breites Spektrum von allgemeinen, kulturellen, beruflichen sowie gesellschaftlich bedeutsamen Themen sprechen; – dabei die Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen hervorheben, Standpunkte begründen und verteidigen sowie Zusammenhänge zwischen Ideen deutlich machen; – sich so spontan und fließend verständigen, dass ein Gespräch mit „Native Speakers“ ohne größere Anstrengungen auf beiden Seiten gut möglich ist; der Grad an Formalität ist den Umständen angemessen. Zusammenhängend sprechen Die Schülerinnen und Schüler können – Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets klar, geordnet und detailliert beschreiben, darstellen und präsentieren; – dabei wichtige Punkte und relevante Details hervorheben, bestimmte Aspekte genauer ausführen, einen Standpunkt erläutern und alles mit einem angemessenen Schluss abrunden; – flüssig, klar und detailliert über Erlebnisse und Erfahrungen, Ideen oder Lektüre aus dem alltäglichen, schulischen und beruflichen Umfeld berichten. Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – klare, strukturierte Texte zu verschiedenen Themen aus ihrem Interessens- und Fachgebiet verfassen; – dabei Standpunkte angemessen darstellen, Entscheidendes hervorheben sowie Informationen und Argumente aus verschiedenen Quellen zusammenführen und gegeneinander abwägen; – in schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und öffentlichen Bereich Neuigkeiten und Standpunkte mitteilen, Gedanken zu abstrakten und kulturellen Themen ausdrücken sowie Informationen geben oder erfragen; – sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken; – sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen; – die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – die textsortenadäquaten Konventionen der Gestaltung und Gliederung einhalten. Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen: 1. Linguistische Kompetenzen: Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein) Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über ein hinreichend breites Spektrum sprachlicher Mittel, um klare Beschreibungen zu geben, Standpunkte auszudrücken und etwas zu erörtern; – suchen dabei nicht auffällig nach Worten und verwenden einige komplexe Satzstrukturen. Lexikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet und in den meisten allgemeinen Themenbereichen; – können Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden; Lücken im Wortschatz können dennoch zu Zögern und Umschreibungen führen; – verwenden den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen können, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern. Grammatikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen. Phonologische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation erworben. Orthographische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen. 2. Soziolinguistische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und den betreffenden Personen gegenüber angemessen ist. 3. Pragmatische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um – Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie wirksam zwischen Sprecher- und Hörerrolle zu wechseln; – in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten. Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden. LERNERGEBNISSE DER PFLICHTGEGENSTANDES ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE Die Schülerinnen und Schüler – erreichen in der zweiten lebenden Fremdsprache das Niveau A2 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R
(98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden. Hören Die Schülerinnen und Schüler können – die Hauptaussagen und Einzelinformationen verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen) über vertraute Dinge gesprochen wird, denen man normalerweise bei der Arbeit, in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet; – kurze Erzählungen und Berichte verstehen; – im eigenen Interessens- und Fachgebiet aus berufsbezogenen Texten relevante Informationen entnehmen; – längeren Redebeiträgen folgen, sofern die Thematik vertraut ist und der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist. Lesen Die Schülerinnen und Schüler können – unkomplizierte Texte zu vertrauten allgemeinen, alltäglichen und berufsspezifischen Themen im Wesentlichen verstehen und ihnen relevante Informationen und Standpunkte entnehmen; – geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen. An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – ein breites Spektrum einfacher sprachlicher Mittel einsetzen, um die meisten Situationen des Alltags zu bewältigen; – in einfacher Form ohne Vorbereitung an Gesprächen über Themen teilnehmen, die vertraut sind, interessieren oder sich auf das alltägliche Leben beziehen (zB Familie, Hobbys, Arbeit, Reisen); – eigene Meinungen ausdrücken und Informationen austauschen. Zusammenhängend sprechen Die Schülerinnen und Schüler können – sich relativ flüssig und zusammenhängend auf unkomplizierte Weise zu Themen aus ihren Interessensgebieten äußern; – Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets beschreiben oder präsentieren, indem sie die einzelnen Punkte linear aneinanderreihen. Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen aus ihrem Interessensgebiet verfassen, indem sie einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbinden; – sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken; – sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen; – die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen. Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen: 1. Linguistische Kompetenzen: Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein) Die Schülerinnen und Schüler verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten. Lexikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen. Grammatikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. Gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation. Phonologische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar. Orthographische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt. 2. Soziolinguistische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler – können ein breites Spektrum von Sprachfunktionen realisieren und auf sie reagieren, indem sie die dafür gebräuchlichsten Redemittel benutzen und dabei zwischen formellem und informellem Register unterscheiden; – sind sich der wichtigsten Höflichkeitskonventionen bewusst und handeln entsprechend; – sind sich der wichtigsten Unterschiede zwischen den Sitten und Gebräuchen, den Einstellungen, Werten und Überzeugungen in der betreffenden Gesellschaft und ihrer eigenen bewusst und achten auf entsprechende Signale. 3. Pragmatische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um – einfache Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, mit Unterstützung des Kommunikationspartners in Gang zu halten und zu beenden; – das Wort zu ergreifen, wenn eine Situation im alltäglichen oder beruflichen Bereich es dringend erfordert; – beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten. Die Schülerinnen und Schüler können eine begrenzte Anzahl von Verknüpfungsmitteln verwenden, um eine Reihe kurzer und einfacher Einzelelemente zu einer linearen, zusammenhängenden Äußerung zu verbinden. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS NATURWISSENSCHAFTEN UND MATHEMATIK Die Schülerinnen und Schüler – haben grundlegende Kenntnisse in allen Fachbereichen des Clusters und naturwissenschaftliches Verständnis; – können fachspezifische Methoden sowie Problemlösungsstrategien praxisbezogen anwenden; – beherrschen die Fachsprache in Grundzügen und können sie situationsgerecht anwenden; – können einfache Vorgänge und Erscheinungsformen mittels Formeln, Größen und Einheiten beschreiben sowie gegebenenfalls durch einfache Modelle darstellen und erläutern; – können das erworbene Wissen einordnen und Konsequenzen abschätzen; – können fachbezogene Inhalte präsentieren sowie eigene Standpunkte darlegen und begründen; – können ihr kreatives Potenzial in Einzel- und Teamarbeit aufgabenadäquat einsetzen. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS GESELLSCHAFT UND KULTUR Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen und Phänomene reflektieren; – formal ästhetische Charakteristiken und historische Ereignisse einer Epoche zuordnen; – mit unterschiedlichen Kulturen und Wertvorstellungen im Sinne einer demokratischen Grundhaltung respektvoll umgehen; – sich mit der gesellschaftlichen und kulturellen Vielfalt im Sinne eines gemeinsamen Europas auseinandersetzen; – sich in der Kunst- und Kulturlandschaft Österreichs orientieren; – Ideen und Handlungen sachlich begründen, hinterfragen und diskutieren; – die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten und richtig zitieren; – die für den jeweiligen Bereich erforderliche Fachsprache korrekt anwenden; – bewusst mit Medien umgehen. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS WIRTSCHAFT Die Schülerinnen und Schüler können – die Wirtschaft und ihre Rahmenbedingungen als positiv und aktiv gestaltbaren Teil der Gesellschaft wahrnehmen und zu einer lebenswerten, demokratischen und kooperativen Gemeinschaft beitragen; – internationale und nationale wirtschaftliche und räumliche Zusammenhänge erklären; – politische und wirtschaftliche Konzepte sowie Modelle und Positionen kritisch einschätzen und – die Zusammenhänge sozialer, ökologischer und ökonomischer Nachhaltigkeit verstehen und danach handeln; – in ihren verschiedenen Rollen (Unternehmerin und Unternehmer, Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer, Konsumentin und Konsument usw.) verantwortungsbewusst agieren sowie die Konsequenzen ihres Handelns einschätzen und reflektieren; – wirtschaftliche Sachverhalte strukturieren und lösungsorientiert bearbeiten; – wirtschaftliche und politische Informationen (Medienberichte usw.) verstehen und kommunizieren; – branchenspezifische Informations- und Kommunikationstechnologien effizient nutzen sowie verantwortungsbewusst und rechtskonform einsetzen. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS KUNST, DESIGN UND GESTALTUNG Die Schülerinnen und Schüler können – offene Denkweisen zur Förderung der Kreativität anwenden; – selbständig schöpferisch individuelle Lösungen finden und dadurch zeitgemäßes Design schaffen; – alle Schritte einer Kollektionsentwicklung – von der Ideenfindung bis zur Präsentationeigenständig durchführen; – experimentelle Entwurfsideen entwickeln; – durch Begegnung und Auseinandersetzung mit dem zeitgenössischen und traditionellen Kulturschaffen das Kulturleben verstehen und damit kommunizieren; – sich in der Gesellschaft durch kreatives Handeln positionieren und können ihre künstlerisch gestalterischen Fähigkeiten im beruflichen Kontext zum Einsatz bringen; – Gestaltungsprozesse und Organisationsabläufe durch Analyse von Trends und Einflüssen aus Kunst und Kultur erfassen und durch das Erkennen von Zusammenhängen und Abhängigkeiten von der Idee bis zur Realisierung praktisch umsetzen; – Projekte auch unter ökologischen Aspekten planen, durchführen, dokumentieren und analysieren; – ihre ausgeprägten Erfahrungswerte in ästhetisch-sinnlicher Wahrnehmung in ihre Gestaltung einbringen; – spezifische Gestaltungsmöglichkeiten in unterschiedlichen Materialien erkennen und realisieren; – analoge und digitale Medien themenbezogen anwenden; – mit digitalen Medien applikationsspezifisch arbeiten; – unterschiedliche zeichnerische, grafische und malerische Techniken einsetzen; – sowohl individuell als auch teamorientiert an künstlerischen Prozessen arbeiten; – durch das erworbene Vertrauen in ihre künstlerischen Fähigkeiten ihre Arbeit überzeugend vertreten und kommunizieren; – gestalterische Problemstellungen kritisch diskutieren, reflektieren und künstlerische Qualität erkennen; – ihre Ideen, Konzepte und Ergebnisse verbal und visuell kommunizieren; – die Grundsätze von Selbstorganisation und Zeitmanagement anwenden. LERNERGEBNISSE DES WAHLPFLICHTBEREICHES – AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE Die Schülerinnen und Schüler – können fachtheoretische Kenntnisse anwenden; – können verantwortungsvoll mit Werkzeugen, Maschinen, Arbeitsmitteln, Gerätschaften und Materialien umgehen; – haben das Wissen, Materialien nach ökologischen und nachhaltigen Kriterien auszuwählen und dem Design entsprechend einzusetzen; – sind in der Lage, technische Lösungen für experimentelle Entwurfsideen zu finden; – können durch kreative Modell- und Designarbeit, unter Einsatz handwerklich korrekter Techniken, eigene Entwürfe zur Produktionsreife bringen; – können in experimentell-kreativer Weise erlernte Techniken zeitgemäß neu adaptieren; – können Materialien unkonventionell erproben und bearbeiten, um neue Inhalte zu transportieren; – können Arbeiten strukturiert und zeitgerecht planen, sowie eigenständig ausführen; – können Material- und Farbkombinationen sowie Proportionslehren nachzeitgemäßen und gestalterischen Prinzipien anwenden; – können handwerkliche Qualitäten erkennen, argumentieren, einsetzen und sie innovativ weiterentwickeln; – können die Ergebnisse der praktischen Arbeit in geeigneter Form dokumentieren und präsentieren; – können vernetzt, projektorientiert und gesamtheitlich denken und handeln sowie verantwortungsvoll mit Ressourcen umgehen; – sind fähig prozess- und zielorientiert im Team zu arbeiten; – können Kleinkollektionen strukturiert und zeitgerecht planen und ausführen. III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen: Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten. Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen. Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel: Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Jahrgängen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern eines Jahrganges verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten. Dh., die Pflichtgegenstände sind möglichst ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen. Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände in den einzelnen Jahrgängen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände von 185 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden. Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes: Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht: Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind. Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL): Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“, „Zweite lebende Fremdsprache“) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Jahrgängen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. „Zweite lebende Fremdsprache“ zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 16 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz. IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen. Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw. Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Unterrichtsqualität: Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls ist Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht. Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes. Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen. Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen. Unterrichtsplanung: In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten: – Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Lernergebnisse der Cluster und die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie gegebenenfalls vorhandene Bildungsstandards. – Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrenden einer Klasse oder des Bildungsganges bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein. – Die Koordination erfordert organisatorische Rahmenbedingungen, die herzustellen sind. – Die Individualität der Lernenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Lernenden ausgegangen werden, um sicher zu stellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten). – Der Unterricht ist auf den Kompetenzerwerb auszurichten, wobei die Kompetenzen über die Schulstufen und Semester systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen. – In die Unterrichtsgestaltung sind nach Möglichkeit situative Aufgabenstellungen einzubauen, die der beruflichen Realität entnommen und methodisch aufbereitet werden. Dadurch soll die Identifikation der Lernenden mit berufsrelevanten Funktionen und ihre Handlungsfähigkeit entwickelt und gefördert werden. – Wesentlich sind die Vermittlung von Fachwissen sowie die Förderung der Entwicklung von Werthaltungen und Schlüsselkompetenzen. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Der Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Lernenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken. – Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis-Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Lernenden fördert das Gelingen dieses Transfers. – Um alle Lernenden zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können, empfiehlt sich am Beginn des I. Jahrgangs die Durchführung von Projektunterricht oder Schulveranstaltungen, die der Sicherung grundlegender sozialer und personaler Kompetenzen (zB Teambildung, Eigenverantwortlichkeit, Lernen, gewaltfreie Kommunikation) dienen. – Fehler sind möglichst als förderliche Lernanlässe zu nutzen. Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen sind dabei zu nützen. Die zur Verfügung stehenden Diagnoseinstrumente sind als Lernstandserhebungen und Lernfortschrittsanalysen, insbesondere aber als Ausgangspunkt für die Planung weiterer Lernphasen einzusetzen. – Auf den Erwerb von Präsentations- und Medienkompetenz ist besonderes Augenmerk zu legen. – Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben. – Den Lernenden sollen weiters Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie im Sinne einer individuellen Bildungsplanung nationale und internationale Zertifikate erworben werden können. – Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden, sind im Unterricht und abhängig von den Aufgabenstellungen auch in Prüfungssituationen zu verwenden. – In allen Gegenständen ist Wert auf die Anwendung einfacher wissenschaftlicher Arbeitstechniken zu legen. Die Notwendigkeit wissenschaftlicher Redlichkeit beim Verfassen eigener Arbeiten ist zu beachten und einzufordern. Für die Vorbereitung auf die Diplomarbeit sind Methoden der wissenschaftlichen Informationsgewinnung, eine Einführung in die Grundzüge des wissenschaftlichen Arbeitens und eine korrekte Zitierweise von schriftlichen Quellen in allen betroffenen Unterrichtsgegenständen zu lehren und zu beachten. – Der Unterricht in sprachheterogenen Klassen stellt erhöhte Anforderungen an Lehrende und Lernende, die in gemeinsamer Verantwortung wahrzunehmen sind. Interkulturelles Lernen verbessert die Fähigkeit der Lernenden zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen und ist eine Chance zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft. – Sprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrkräfte verantwortlich. Lernende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern. – Um gesellschaftlichen und globalen Entwicklungen Rechnung zu tragen, ist die Verwendung der Fremdsprache als Arbeitssprache oder Integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL) anzustreben. Integriertes Fremdsprachenlernen und -lehren hat so zu erfolgen, dass die Lernenden sowohl im fachlichen als auch im sprachlichen Bereich bei der Herausbildung von Wissen und Fähigkeiten einerseits, als auch sprachlicher und kommunikativer Kompetenzen andererseits unterstützt werden. Didaktische Grundsätze der Pflichtgegenstände Englisch und Zweite Lebende Fremdsprache: – Die Entwicklung fremdsprachlicher Kompetenzen erfolgt auf Basis jener Kompetenzen, über die die Lernenden im Deutschen sowie gegebenenfalls in ihrer Erstsprache verfügen. – Ziel des Unterrichts ist der Aufbau einer mehrsprachigen Kompetenz, zu der alle Sprachkenntnisse und Spracherfahrungen beitragen. Deshalb kommt sprachenübergreifenden Ansätzen besondere Bedeutung zu. – Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Erweiterung der sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erfahren werden kann. – Die verschiedenen Kompetenzbereiche (Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben, Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires) sind vernetzt zu entwickeln. – In allen Gegenständen sind authentische fremdsprachige Materialien und Impulse (besonders in englischer Sprache) zu nutzen. – Im Sinne der gelebten Internationalität sollen Auslandskontakte wie Praktika, Schulpartnerschaften, internationale Projekte usw. gefördert werden. „Mode“ soll als Kommunikationsmedium verstanden werden. – Organisation des Unterrichts in der Fremdsprache: Die Schülerinnen und Schüler sind zu Beginn des Bildungsganges über die Arbeitsformen, Lernziele und Leistungsbeurteilungskriterien sowie Zusatzangebote im Lauf der Sprachausbildung (Lehrausgänge, Auslandsexkursionen) zu informieren. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Textiltechnologie: Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) ist durchgängig in den Unterricht zu integrieren. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik: Grundlage bilden die Bildungsstandards BHS Angewandte Mathematik mit den Inhaltsbereichen Zahlen und Maße, Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik und den Handlungsbereichen Argumentieren und Kommunizieren, Operieren und Technologieeinsatz, Interpretieren und Dokumentieren, Modellieren und Transferieren. Bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung ist insbesondere auf praxisbezogene Aufgabenstellungen und die Förderung folgender Kompetenzen der Lernenden zu achten: – Kenntnisse der grundlegenden, allgemeinen mathematischen Strukturen, – selbstständiges logisches Denken, – Modellieren von sprachlich formulierten Problemen mit Hilfe von Gleichungen, Funktionen oder grafischen Darstellungen sowie – Durchführung von allgemeinen Rechenverfahren mit Schritt-für-Schritt-Analysen. Es sind moderne Technologien einzusetzen. Didaktische Grundsätze des Clusters Gesellschaft und Kultur: Vorrangiges Ziel der kulturellen und gesellschaftlichen Bildung ist die Schaffung eines Bewusstseins für Abläufe, Zeit, kausale Zusammenhänge und menschliche Verhaltensweisen. Durch Einbeziehung aktueller Vorgänge auf lokaler und/oder globaler Ebene sollen die Schülerinnen und Schüler die Relevanz der Historie für die Gegenwart erkennen. Eine fächerübergreifende Vernetzung, insbesondere mit den Gegenständen der wirtschaftlichen Bildung sowie des Clusters Kunst, Design und Gestaltung, ist daher unerlässlich. Die Durchführung von Lehrausgängen und Exkursionen zu einschlägigen Institutionen und Organisationen sowie der Besuch von Ausstellungen, Museen, Galerien usw. sind wichtiger Bestandteil des Unterrichts. Didaktische Grundsätze des Clusters Wirtschaft: Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für – betriebswirtschaftliche, regionale und globalwirtschaftliche Mechanismen und volkswirtschaftliche Zusammenhänge und – deren Auswirkungen auf das Lebensumfeld (einschließlich der Chancen von Frauen und Männern). Im Mittelpunkt steht – die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für Zusammenhänge, – die Fähigkeit zur Einordnung des Gelernten in ein Gesamtsystem und dessen Transfer auf neue Anforderungen bzw. geänderte Rahmenbedingungen, – die praktische Nutzung der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten und – die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation. Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Lernenden ist die multidimensionale Verantwortung von Führungskräften in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen. Didaktische Grundsätze des Clusters Kunst, Design und Gestaltung: Vorrangiges Ziel der künstlerisch-kreativen Ausbildung ist die Entwicklung einer individuellen Aussagekraft der eigenen künstlerischen Arbeit sowie die kritische Auseinandersetzung mit dieser. Daher steht das selbstbestimmte, entdeckende Lernen im Mittelpunkt des Unterrichts, wobei die Lehrenden vor allem die Rolle von Coaches einnehmen und diesen Prozess durch regelmäßige inhaltliche Erörterung der künstlerischen Arbeiten in Form von Gesprächen – einzeln und im Gruppenverband –fördern. Die Durchführung von Projekten – insbesondere auch Kooperationsprojekte mit Wirtschaftsbetrieben und Organisationen – sowie die Teilnahme an Design-Wettbewerben ist wesentlicher Bestandteil der Unterrichtsarbeit. Der Besuch von Ausstellungen, Galerien und Museen sowie Exkursionen zu nationalen und internationalen Modepräsentationen und Fachmessen sollen das Unterrichtsangebot ergänzen und das Verständnis für Entwicklungen und Trends fördern. Unterrichtsmethoden: Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Experten Wissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen. Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen: – Lernsettings sind so zu gestalten, dass die Lernenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können. – Individuelle Begabungen und Potenziale sind unabhängig von vorgefassten Bildern, Zuschreibungen und familiären Rahmenbedingungen zu fördern. – Formen des gegenseitigen Unterstützens durch Schülerinnen und Schüler (Tutoring) sollen Lern- und Reflexionsprozesse fördern. – Durch offene Lernformen ist die Problemlösungskompetenz der Lernenden zu fördern, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. Gleichzeitig sind sie zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise in Einzel- und besonders Teamarbeit zu befähigen. – Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (Projekte, Fallstudien, Fachpraxis und Simulationen) führen die Lernenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln. – Ein Bezug zum fachpraktischen Unterricht ist in möglichst vielen Unterrichtsgegenständen herzustellen. – Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis tragen dazu bei, den Lernenden Einblick in die komplexen Zusammenhänge berufsspezifischer Abläufe zu geben. – Der Besuch kultureller Veranstaltungen und kultureller Institutionen motiviert die Lernenden zur Beschäftigung mit Kunst und Kultur. – Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sollen verschiedene Medien eingesetzt werden, um den Lernprozess zu unterstützen und die erforderliche Medienkompetenz aufzubauen. Die Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien sowie elektronischen Kommunikationsformen soll die Unterrichtsorganisation unterstützen und ergänzen. – Der Vertiefung ausgewählter Lerninhalte und dem Training grundlegender Fertigkeiten ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Behandlung vielfältiger Inhalte zu geben. Besonderer Wert ist dabei auf die Vermittlung der Methoden des jeweiligen Faches zu legen, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. – In allen Unterrichtsgegenständen ist die Dokumentation und Reflexion des stufenweisen Kompetenzerwerbs und damit die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung durch die Lernenden durch geeignete Methoden (zB Portfolio, Lerntagebuch) zu fördern. Unterrichtsorganisation: Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen. Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Jahrgang mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage: – Unterrichtsgegenstände, in denen häufig mit Arbeitsaufträgen im Sinne des kooperativen offenen Lernens gearbeitet wird, – organisatorische Aneinanderreihung inhaltlich verbundener Unterrichtsgegenstände, zB aus dem Cluster Kunst, Design und Gestaltung sowie aus dem Cluster Wirtschaft, zur verstärkten Vernetzung der Lerninhalte, – Unterrichtsgegenstände, in denen fächerübergreifende Projekte und/oder themenzentrierter Unterricht geplant sind (zB im Ausbildungsschwerpunkt). Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicher zu stellen. Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten. Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung. Im Hinblick auf die gemeinsame schriftliche Klausur im Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ sind insbesondere im IV. und V. Jahrgang die Pflichtgegenstände „Betriebs- und Volkswirtschaft, Modemarketing“ sowie „Rechnungswesen“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden. Pflichtpraktikum: Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Betriebskategorie und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können. Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten. Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind. Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen. Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen. Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen Kontakt zu halten. Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor sowie die Lehrenden der Schule ist im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung. V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT a. Katholischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 136/2020 in der geltenden Fassung. b) Evangelischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung. c) Altkatholischer Religionsunterricht Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden. d) Islamischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 in der jeweils geltenden Fassung. e) Israelitischer Religionsunterricht Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden. f) Neuapostolischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 108/2016 in der jeweils geltenden Fassung. g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 in der jeweils geltenden Fassung. h) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 114/2016 in der jeweils geltenden Fassung. i) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 in der jeweils geltenden Fassung. j) Buddhistischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 in der jeweils geltenden Fassung. k) Freikirchlicher Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 in der jeweils geltenden Fassung. l) Alevitischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 14/2014 in der jeweils geltenden Fassung. VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände A.1. Stammbereich
1. ETHIK
Bildungs- und Lehraufgabe Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab. Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten. In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren. Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile. Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie. Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück. Zentrale fachliche Konzepte Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt. Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive: Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft. Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen. Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert. Didaktische Grundsätze Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden: Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen. Diskursorientierung Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen. Diversitätsgebot Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind. Fachdidaktische Aufbereitung Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen. Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann. Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden. Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden. Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und – sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen. Analysieren und Reflektieren Die Schülerinnen und Schüler können – ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und – Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren. Argumentieren und Urteilen Die Schülerinnen und Schüler können – moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und – Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen. Interagieren und Sich-Mitteilen Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und – Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen. Handlungsoptionen entwickeln Die Schülerinnen und Schüler können – durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und – die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen. Lehrstoff Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten. In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. I. Jahrgang (1. und 2. Semester) Grundlagen: Philosophische Ethik und Menschenrechte Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung; Grundrechte, Kinderrechte Soziale Beziehungen Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft, Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur Glück Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung Sucht und Selbstverantwortung Suchtprävention, Abhängigkeit, die Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft Natur und Wirtschaft Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik Religion und Weltanschauung Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich; Religion und Staat II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Prinzipien normativer Ethik Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit Medien und Kommunikation Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation Judentum, Christentum, Islam Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Umgang mit Tieren Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz Liebe, Sexualität, Beginn des Lebens Sex und Gender; Moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität; Reproduktion Konflikte und Konfliktbewältigung Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Grundkonzepte der Ethik Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten Entwicklung und aktuelle Situation; Diversität und Diskriminierung: Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen Krankheit und Gesundheit, Ende des Lebens Ärztliches und pflegerisches Berufsethos; gesundheitliche Aspekte des Sports; Umgang mit Alter, Sterben und Tod 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Identitäten und Moralentwicklung Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung Wirtschaft und Konsum Markt und Moral, Unternehmensethik, Konsumverhalten Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Positionen und Begriffe der Ethik Diskursethik, ethischer Relativismus, Verantwortungs- und Gesinnungsethik Moral und Recht Naturrecht und Positives Recht, Strafrecht und Rechtsordnung, Recht auf Widerstand, Zivilcourage, Recht und Gerechtigkeitskonzepte Sport Erlebnisorientierte Dimension, ergebnisorientierte Verpflichtung, Doping, Fairness, Events und Mediatisierung 8. Semester– Kompetenzmodul 8: Religions- und Moralkritik Atheismus, Agnostizismus, kritische Religiosität; Esoterik und neue religiöse Bewegungen; Spiritualität Technik und Wissenschaft Verantwortung der Wissenschaften, Technikfolgenabschätzung und -bewertung, Trans- und Posthumanismus Schultypenspezifische Vertiefung In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. V. Jahrgang– Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Positionen und Begriffe der Ethik Fähigkeitenansatz – gutes Leben, feministische Ethik Krieg und Frieden Ursachen von Krieg und Terrorismus, Theorien des gerechten Krieges, aktive Friedenssicherung, Völkerrecht, Frieden und Gerechtigkeit Schultypenspezifische Vertiefung In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. 10. Semester: Humanismus Säkulare Gesellschaft, humanistische Lebensgestaltung 2. SPRACHE UND KOMMUNIKATION 2.1 DEUTSCH I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können grundlegende Sprachnormen beschreiben und anwenden; – können Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkennen, bestimmen und korrekt anwenden; – können grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden; – können gängige Fremdwörter verstehen und richtig anwenden; – können einfache Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Informationen ordnen und wiedergeben; – können Fragen verständlich und angemessen in Standardsprache formulieren und beantworten; – können einfache Sachverhalte berichten, zusammenfassen, erzählen und erklären; – können sinnerfassend lesen; – können Texte mit unterschiedlichen Intentionen und adressatengerecht verfassen und gestalten; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können eigene Texte planen, schreiben und überarbeiten; – können wesentliche Merkmale von Gattungen erfassen; – können grundlegende Merkmale der Medien beschreiben und den eigenen Medienkonsum hinterfragen; – können ihre Kreativität in der Textgestaltung anwenden. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Wortarten, Satzglieder und Satzarten. Grundlegende Regeln der Zeichensetzung. Grundlegende Regeln der Rechtschreibung. Gängige Fremdwörter. Wesentliches Fachvokabular. Zuhören und Sprechen: Aktives Zuhören. Fragen in Standardsprache. Einfache Sachverhalte. Erkennen einfacher para- und nonverbaler Äußerungen. Lesen: Lesetechniken und -strategien. Herausfiltern von Einzelinformationen. Erfassen der wichtigsten Inhalte. Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen. Textsortenwissen (Meldung, Bericht, einfaches Protokoll, Gebrauchsanweisung, fiktionale Texte). Schreiben: Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten. Informieren und Dokumentieren. Textsortenwissen (Mitschrift in Stichwörtern, einfaches Protokoll, Bericht, Beschreibung, einfache Zusammenfassung und Inhaltsangabe, Brief und Erzählung). Reflexion: Reflexion über die Lebenssituation. Grundlegende literarische Gattungen anhand von Beispielen. Medienkonsum. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können Stellungnahmen abgeben und einfache Argumente formulieren; – können Sprachnormen beschreiben und anwenden; – verstehen wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe – insbesondere im Bereich Mode und Kunst – sowie Fremdwörter und können diese anwenden; – können Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext erkennen und verwenden; – können weitgehend sicher rechtschreiben und Satzzeichen richtig setzen; – können Redeabsichten wahrnehmen; – können einfache Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Informationen aus elektronischen Medien und Texten entnehmen, gliedern und wiedergeben; – können Texte mit unterschiedlichen Intentionen und adressatengerecht verfassen und gestalten; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben; – können Argumente ordnen, Texte planen, schreiben und überarbeiten; – können wesentliche Merkmale literarischer Gattungen erfassen; – können grundlegende Merkmale der Medien und ihre Funktionen erläutern. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter. Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext. Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext. Rechtschreibung, Satzzeichen. Zuhören und Sprechen: Wahrnehmen von Redeabsichten. Einfache Argumente. Kerninformationen aus Medien. Lesen: Entnahme wesentlicher Informationen aus Texten. Herausfiltern von Detailinformationen. Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten). Schreiben: Planen von Texten und Ordnen von Argumenten. Schreiben und Überarbeiten von Texten. Textsortenwissen (Charakteristik, Exzerpt, Kurzfassung). Reflexion: Literarische Textsorten an Beispielen. Medien und ihre Funktionen. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können Inhalte präsentieren und vor Publikum sprechen; – können an Diskussionen teilnehmen; – können Stellungnahmen abgeben und einfache Argumente formulieren; – können Sprachnormen beschreiben und anwenden; – können wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe – insbesondere im Bereich Mode und Kunst – und Fremdwörter verstehen, schreiben und anwenden; – können Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext erkennen und verwenden; – können weitgehend sicher rechtschreiben und Satzzeichen richtig setzen; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen; – können sprachliche Varietäten des Deutschen erkennen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinander setzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben und kommentieren; – können Texte adressatengerecht planen, schreiben und überarbeiten; – können wesentliche Merkmale literarischer Gattungen erfassen; – können literarische Textsorten, Stoffe und Motive an Beispielen erkennen; – können die Funktionen von Medien erläutern; – können ihre Kreativität in der Textgestaltung anwenden. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe ( insbesondere im Bereich Mode und Kunst) und Fremdwörter. Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext. Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext. Rechtschreibung und Satzzeichen. Sprachliche Varietäten des Deutschen. Zuhören und Sprechen: Stellungnahme und Formulierung einfacher Argumente. Diskussion. Kurzpräsentationen. Lesen: Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz. Einfache nichtlineare Texte (Grafiken und Tabellen). Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten). Schreiben: Planung von Texten und Ordnen von Argumenten. Schreiben und Überarbeiten von Texten. Textsortenwissen (einfache argumentative Texte, zB Stellungnahme, Leserbrief). Einfache nichtlineare Texte. Reflexion: Literarische Textsorten, Stoffe und Motive. Medien und ihre Funktionen. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können Inhalte präsentieren und vor Publikum sprechen; – können Sprachnormen beschreiben und anwenden; – können berufsbezogene Fachbegriffe – insbesondere im Bereich Mode und Kunst – und Fremdwörter verstehen, schreiben und anwenden; – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen und sprachliche Varietäten erkennen und vergleichen; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können grundlegende rhetorische Mittel erkennen und bewusst einsetzen; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte analysieren; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – können Argumente formulieren, ordnen und für kohärente Texte nutzen; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare und nichtlineare Texte lesen, beschreiben und analysieren; – können Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können einfache Regeln der Textinterpretation anwenden; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität und Konzepte von Realität äußern; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben; – können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Medien zielorientiert nutzen; – können ihre Kreativität in der Textgestaltung anwenden. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter. Textsortenadäquater Stil. Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte). Zuhören und Sprechen: Kommentieren und Appellieren. Grundlegende rhetorische Mittel. Lesen: Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz. Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte. Nichtlineare Texte. Schreiben: Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten). Strukturierung von Argumenten. Lineare und nichtlineare Texte. Textsortenwissen (Motivationsschreiben, einfache textgebundene Erörterung). Reflexion: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Einfache Regeln der Textinterpretation. Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Aufklärung anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medien als Informationsquellen. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können komplexere Inhalte auch mit Medienunterstützung präsentieren und vor Publikum sprechen; – können Sprachnormen anwenden; – können berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter verstehen, schreiben und anwenden; – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen und beschreiben; – können sprachliche Varietäten erkennen und vergleichen und kennen ausgewählte historische Entwicklungen; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte analysieren; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare und nichtlineare Texte lesen, beschreiben und analysieren; – können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität und Konzepte von Realität äußern; – können einfache Regeln der Textinterpretation anwenden; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben; – können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Medien zielorientiert nutzen; – können ihre Kreativität in der Textgestaltung anwenden. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter. Verwendung eines textsortenadäquaten Stils. Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte), historische Entwicklungen an Beispielen. Zuhören und Sprechen: Präsentationen mit Medienunterstützung. Lesen: Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz. Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte. Textsortenwissen (komplexe meinungsbetonte journalistische Textsorten). Schreiben: Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten). Strukturierung von Argumenten. Komplexere argumentative Texte. Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Schreiben (zB Appell). Textsortenwissen (textgebundene Erörterung, Empfehlung). Reflexion: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Einfache Regeln der Textinterpretation. Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Klassik anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medien als Informationsquellen. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können komplexere Inhalte präsentieren und vor Publikum sprechen; – können Informationen unter Einbeziehung moderner Kommunikationstechnologie vermitteln; – können Sprachnormen anwenden; – können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert verwenden; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Informationen entnehmen, gliedern und wiedergeben; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare und nichtlineare Texte lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren; – können fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und kommentieren; – können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben; – können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen; – können Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren beschreiben; – können ihre Kreativität in der Textgestaltung anwenden. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Stil und Wortschatz. Zuhören und Sprechen: Adressatenorientiert und anlassbezogenes Sprechen. Vermittlung von Informationen. Lesen: Vergleichendes Lesen. Wesentliche Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten. Textsortenwissen (komplexe Textsorten). Schreiben: Lineare und nichtlineare Texte. Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Textsortenwissen (Kommentar, Zusammenfassung aus mehreren Quellen, Textanalyse). Reflexion: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zum Realismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medien als Informationsquellen. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen; – können Sprachnormen anwenden; – können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert verwenden; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede reflektieren; – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen und beschreiben; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – können Texte mit unterschiedlichen Intentionen und adressatengerecht verfassen und gestalten; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben, analysieren, kommentieren und interpretieren; – können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben; – können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen; – können Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren beschreiben; – wenden ihre Kreativität in der Textgestaltung an. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Stil und Wortschatz. Zuhören und Sprechen: Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen. Vermittlung von Informationen. Lesen: Vergleichendes Lesen. Wesentliche Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten. Textsortenwissen (komplexe Textsorten). Schreiben: Lineare und nichtlineare Texte. Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Textsortenwissen (Offener Brief, Interpretation). Reflexion: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zum Expressionismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medien als Informationsquellen. Vermittlung von Informationen. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen; – können rhetorische Mittel beurteilen und bewusst einsetzen; – können Gespräche moderieren; – können Sprachnormen beschreiben und anwenden; – können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert variieren; – können über den eigenen und fremden Sprachgebrauch reflektieren; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben, analysieren, kommentieren und interpretieren; – können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben; – können Texte der deutschsprachigen Literatur eigenständig lesen, interpretieren, einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen; – können Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren beschreiben; – können ihre Kreativität in der Textgestaltung anwenden. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Variation in Stil und Wortschatz. Eigener und fremder Sprachgebrauch. Zuhören und Sprechen: Rhetorische Mittel. Moderation von Gesprächen. Lesen: Synchron und diachron vergleichendes Lesen. Schreiben: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Rhetorische Mittel. Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für Meinungsrede). Textsortenüberblick. Reflexion: Literatur bis zur Gegenwart. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medienkritik. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen; – können rhetorische Mittel beurteilen und bewusst einsetzen; – können Gespräche moderieren; – können Sprachnormen beschreiben und anwenden; – können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert variieren; – können über den eigenen und fremden Sprachgebrauch reflektieren; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben, analysieren, kommentieren und interpretieren; – können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben; – können Texte der deutschsprachigen Literatur eigenständig lesen, interpretieren, einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen; – können Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren beschreiben; – können ihre Kreativität in der Textgestaltung anwenden. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Variation in Stil und Wortschatz. Eigener und fremder Sprachgebrauch. Zuhören und Sprechen: Rhetorische Mittel. Lesen: Synchron und diachron vergleichendes Lesen. Schreiben: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Rhetorische Mittel. Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für Meinungsrede). Reflexion: Literatur bis zur Gegenwart. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medienkritik. Schularbeiten: I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten. II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester. IV. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester. V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten. 2.2 ENGLISCH I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird; – können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und einfache Geschichten verstehen; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw., in denen auch Gefühle, Wünsche und Erlebnisse beschrieben werden; – können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können auf sehr einfache Art ihre Meinung ausdrücken; – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler: zB Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Tagesablauf, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Kleidung und Mode, Schule, Einkaufen, Berufe. Mündliche und schriftliche Kommunikation: zB Email, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Gespräche, Dienstleistungsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung. kurze Berichte über Modetrends. Alltagstexte: zB Anzeigen, Informationsbroschüren, Speisekarten, Gebotsschilder. Einfache Formulare: zB Anmeldezettel im Hotel oder bei der Einreise, Anmeldung zu einem Kurs oder einer Veranstaltung, Log-in auf einer Webseite. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und einfache Geschichten verstehen; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einfachen Situationen der Arbeitswelt; – können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können auf einfache Art ihre Meinung ausdrücken; – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler und einfache gesellschaftliche und berufliche Themen: zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Reisen, Wohnen, Bildung, Gesundheit, Einkaufen, Mode und Bekleidung. Mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Einfache Telefonate. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und einfache Geschichten verstehen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einfachen Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können sich in einfachen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine unkomplizierte, detaillierte Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können ihre Meinung ausdrücken und auf einfache Art begründen; – können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler und einfache gesellschaftliche und berufliche Themen: zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Reisen, Wohnen, Bildung, Ernährung, Einkaufen, Mode und Bekleidung. Mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB einfache Diskussionen). Mündliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt: zB im Einzelhandel. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einfachen Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen einfachen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuelles Geschehen geht; – können sprachliche Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine unkomplizierte, detaillierte Beschreibung über verschiedenen vertraute Themen geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, einfache Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt); – können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen: zB Mode und Umwelt, Bekleidungsindustrie, Freizeitwirtschaft, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Kulturen und landeskundliche Aspekte des englischsprachigen Raums, Reisen, Gesundheit, Arbeitswelt, Medien. Mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB kurze argumentative Texte, einfache Diskussionen). Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt: zB Mode und Bekleidung, Handel. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen, einfache Grafiken verstehen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einfachen Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuelles Geschehen geht, – können sprachliche Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, einfache Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt); – können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – können kulturelle und gesellschaftliche Besonderheiten des eigenen Landes identifizieren, diese beschreiben und präsentieren; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen: zB Mode, Kunst und Kultur, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Kulturen und Gesellschaften des englischsprachigen Raums, Reisen, Gesundheit, Arbeitswelt, Medien. Mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB Email, Leserbrief, Artikel, Diskussion). Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt: zB Anfrage, Einladung, unkomplizierte Telefonate. Einfache Grafiken. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen klar strukturierte Vorträge und Präsentationen; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos in einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können Grafiken verstehen und in Zeitungsartikeln zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in vielen unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuelles Geschehen geht; – können eine Reihe sprachlicher Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einer Reihe von vertrauten Themen Standpunkte darlegen sowie durch relevante Erklärungen und Argumente begründen; – können vorbereitete, unkomplizierte Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf einfache Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer adäquat reagieren; – können detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über eine Reihe von Strategien zum Spracherwerb; – können kulturelle und gesellschaftliche Besonderheiten des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren und diese beschreiben und präsentieren; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Kunst und Kultur als Inspirationsquellen, kulturelle Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Modeindustrie, Modemarketing, Modetrends, Lifestyle, Mode und Design in der Gesellschaft. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt): zB einfache Handelskorrespondenz und Telefonate (Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Bewerbung und Motivationsschreiben. Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Diskussion, Präsentation). Einholen von Informationen und Meinungen (zB Interview, Befragung). Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Newsletter, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Anleitung, Proposal usw. Informationsgespräch, Stilberatungsgespräch, Videokonferenz, Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie Modemessen, Moderation von Veranstaltungen wie Modenschauen, Kollektionspräsentation, Beschreibung von Arbeitsabläufen usw. Beschreiben und Kommentieren von Grafiken. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – verstehen klar strukturierte Vorträge und Präsentationen; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos in einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – können Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können Grafiken verstehen und in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen und Standpunkte erfassen; – können längere Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen, sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen klar formulierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können mit Medien bewusst umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen; – können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf unkomplizierte Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer adäquat reagieren; – können detaillierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden sowie die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über eine Reihe von Strategien zum Spracherwerb; – können kulturelle und gesellschaftliche Besonderheiten des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren, beschreiben und präsentieren; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Kunst und Kultur als Inspirationsquellen, kulturelle Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Modeindustrie, Modemarketing, Modetrends, Lifestyle, Mode und Design in der Gesellschaft. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt): zB einfache Handelskorrespondenz und Telefonate (Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Bewerbung und Motivationsschreiben. Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Diskussion, Präsentation). Einholen von Informationen und Meinungen (zB Interview, Befragung). Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Newsletter, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Anleitung, Proposal usw. Informationsgespräch, Stilberatungsgespräch, Videokonferenz, Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie Modemessen, Moderation von Veranstaltungen wie Modenschauen, Kollektionspräsentation, Beschreibung von Arbeitsabläufen usw. Beschreiben und Kommentieren von Grafiken. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen inhaltlich und sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen; – verstehen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über ein breites Spektrum an vertrauten Themen und können dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – können selbstständig lesen sowie Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an allgemeinen und berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen; – können lange und komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können mit Medien bewusst umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und deren Bedeutung hervorheben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen; – können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer flüssig und spontan reagieren; – können klare und strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – kennen die Bedeutung der inneren und äußeren Mehrsprachigkeit; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – erkennen die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Kunst und Kultur als Inspirationsquellen, kulturelle Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Modeindustrie, Modemarketing, Modetrends, Lifestyle, Mode und Design in der Gesellschaft. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt): zB einfache Handelskorrespondenz und Telefonate (Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Bewerbung und Motivationsschreiben. Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Diskussion, Präsentation). Einholen von Informationen und Meinungen (zB Interview, Befragung). Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Newsletter, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Anleitung, Proposal usw. Informationsgespräch, Stilberatungsgespräch, Videokonferenz, Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie Modemessen, Moderation von Veranstaltungen wie Modenschauen, Kollektionspräsentation, Beschreibung von Arbeitsabläufen usw. Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen inhaltlich und sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen; – verstehen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über ein breites Spektrum an vertrauten Themen und können dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – können selbstständig lesen sowie Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an allgemeinen und berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen; – können lange und komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können mit Medien bewusst umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und deren Bedeutung hervorheben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen; – können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer flüssig und spontan reagieren; – können klare und strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – kennen die Bedeutung der inneren und äußeren Mehrsprachigkeit; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – erkennen die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen; – verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet und in den meisten allgemeinen Themenbereichen; – können Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden, wobei Lücken im Wortschatz zu Zögern und Umschreibungen führen können; – können den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit verwenden, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen können, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern; – verfügen über eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen; – haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation; – beherrschen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen; – können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und den betreffenden Personen gegenüber angemessen ist. – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Kunst und Kultur als Inspirationsquellen, kulturelle Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Modeindustrie, Modemarketing, Modetrends, Lifestyle, Mode und Design in der Gesellschaft. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt): zB einfache Handelskorrespondenz und Telefonate (Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Bewerbung und Motivationsschreiben. Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Diskussion, Präsentation). Einholen von Informationen und Meinungen (zB Interview, Befragung). Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Newsletter, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Anleitung, Proposal usw. Informationsgespräch, Stilberatungsgespräch, Videokonferenz, Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie Modemessen, Moderation von Veranstaltungen wie Modenschauen, Kollektionspräsentation, Beschreibung von Arbeitsabläufen usw. Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. Schularbeiten: I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten. II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester. IV. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester. V. Jahrgang: 1 zweistündige und 1 dreistündige Schularbeit. 2.3 ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen, einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht, sofern langsam und sorgfältig gesprochen wird und wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen; – können sich schrittweise auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen, wenn es sich um sehr vertraute Formulierungen handelt; – verstehen das Wesentliche von kurzen, sehr einfachen Mitteilungen und Sätzen, besonders wenn das Gesagte durch nonverbale Kommunikationsmittel unterstützt wird; – verstehen einfache Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben, wenn sie deutlich gesprochen und eventuell mehrmals gehört werden; – können sehr kurze, einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen sie, indem sie bekannte Namen, Wörter und einfachste Wendungen heraussuchen und, wenn nötig, den Text mehrmals lesen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von ganz unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird; – können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt; – können sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen äußern; – können einige einfache Wendungen und Sätze schreiben; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen. Lehrstoff: Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler: zB Familie, Freundeskreis, soziale Beziehungen, einfache Alltagssituationen in Bezug auf Essen, Trinken). Mode (Erste Beschreibungen zum Aussehen einer Person). Vorstellen (sich selbst oder jemanden anderen) und Gebrauch einfacher Gruß- und Abschiedsformeln. Stellen und Beantworten einfacher Fragen nach Namen, Wohnort und Befinden. Bitten, Bedanken, Entschuldigen. Einfache Kommunikation in sozialen Netzwerken. Sprachlernbiografie und dynamische Fähigkeiten. (Online-)Wörterbücher. Links und Online-Portale in der Zielsprache. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen und einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von unmittelbarer Bedeutung geht, sofern klar, sorgfältig und nicht zu schnell gesprochen wird und wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen; – können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen, wenn es sich um sehr vertraute Formulierungen handelt; – verstehen das Wesentliche von kurzen, relativ einfachen Mitteilungen und Anweisungen; – verstehen Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben, wenn sie deutlich gesprochen und eventuell mehrmals gehört werden; – können sehr kurze, einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen sie, indem sie bekannte Namen, Wörter und einfache Wendungen heraussuchen und, wenn nötig, den Text mehrmals lesen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird; – können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt; – können sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen und Orte äußern; – können eine einfache Beschreibung von Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf sehr einfache Art über Erlebnisse berichten; – können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze schreiben; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen. Lehrstoff: Die im 5. Semester erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Einkaufen, von sozialen Beziehungen, Freizeit. Mode – Detailliertere Look- und Kollektionsbeschreibungen. Kurze Mitteilungen, Einladungen, Listen, Ausfüllen von Formularen (auch bereits medienunterstützt). Erweiterung des Repertoires an Fragen und Antworten zu Dingen, Hobbys usw. Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation: zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Gespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen und einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von unmittelbarer Bedeutung geht, sofern klar, sorgfältig und nicht zu schnell gesprochen wird und wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen; – können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen; – verstehen das Wesentliche von kurzen, relativ einfachen Mitteilungen (zB Wegbeschreibungen) und Anweisungen; – verstehen Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben, wenn sie deutlich gesprochen und eventuell mehrmals gehört werden; – verstehen einfache kurze E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. – können einfachen Alltagstexten konkrete Informationen entnehmen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird; – können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt; – können sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen und Orte äußern; – können eine einfache Beschreibung von Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen geben sowie auf sehr einfache Art über Erlebnisse berichten; – können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze mit einfachen Konnektoren verbinden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Kleidung und Beruf. Geografische Grundkenntnisse in Bezug auf Österreich und das Zielland oder die Zielländer (Landeskunde). Mode (Modeausbildung in Österreich und im Land oder in den Ländern der Zielsprache). Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation: zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Mitteilungen, Gespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung. Situationen im Bereich öffentlicher Verkehr. Einfache Alltagstexte: zB Anzeigen, Informationsbroschüren, Speisekarten, Gebotsschilder. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn klar, deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird und kleinere Pausen helfen, den Sinn zu erfassen; – verstehen in einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen worum es geht, wenn sehr deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird; – können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen; – verstehen komplexere Zahlen und Preisangaben, wenn sie eventuell mehrmals gehört werden; – verstehen das Wesentliche von kurzen, einfachen allgemeinen und berufsbezogenen Miteilungen und Anweisungen; – können einfachen Alltagstexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen; – verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw.; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich in einigen vertrauten einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu führen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine kurze einfache Beschreibung von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen geben sowie auf einfache Art über Erfahrungen berichten; – können auf einfache Art ihre Meinung ausrücken; – können einfache Sätze und Wendungen mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung des Berufsfeldes und der Arbeitswelt. Mode (Kleidereinkauf im Geschäft und mittels Internet, Designerbiografien). Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation: Einfache Gespräche (zB öffentliche Verkehrsmittel), kurze Telefonate, (Geschäfts-)Reisen, Ein- und Verkaufsgespräche. Berichte über Erlebnisse und Erfahrungen (zB persönliche Gespräche, E-Mail usw.), kurze Berichte zu Themen aus dem persönlichen Umfeld. Einfache Informationsmaterialien. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn klar, deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird und kleinere Pausen helfen, den Sinn zu erfassen; – verstehen in einfacheren Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn sehr deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird; – können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen; – verstehen komplexere Zahlen und Preisangaben, wenn sie eventuell mehrmals gehört werden; – können einfachen Alltagstexten und sehr einfachen Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen; – verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw.; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich in vertrauten einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu führen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebensbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen geben sowie auf einfache Art über Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können auf einfache Art ihre Meinung ausdrücken; – können über die eigene Herkunft und Ausbildung mit einfachen sprachlichen Mitteln mündlich und schriftlich kommunizieren; – können vorbereitete einfache Präsentationen zu vertrauten Themen durchführen; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Kleidung und Mode und landeskundlichen Grundkenntnissen der Zielländer. Mode (Modeunternehmen, Berufe in der Modebranche, Firmenpräsentationen. Aktuelle Themen). Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation: Einfache Gespräche, kurze Telefonate, kurze Beschreibung von Lebensgewohnheiten. Erstellen einfacher Informationsmaterialien im Bereich Mode und Bekleidung (medienunterstützt). zB Moderieren einer Modenschau mit Hilfe einfacher Sätze und Wendungen, Durchführung einer kurzen fachlichen Beratung zu passender Bekleidung in Hinblick auf Dress Codes und Funktionalität. Einfache Beschreibung von Situationen der Arbeitswelt insbesondere im Bereich Bekleidungssektor. Stellenanzeigen – Bewerbungs- und Motivationsschreiben, CV-Europass. Aktuelle Themen. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn klar, deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird und kleinere Pausen helfen, den Sinn zu erfassen; – verstehen in einfacheren Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn sehr deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird; – können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen; – verstehen komplexere Zahlen und Preisangaben, wenn sie eventuell mehrmals gehört werden; – können einfachen Alltagstexten und sehr einfachen Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen; – verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw.; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich in vertrauten einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu führen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebensbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen geben sowie auf einfache Art über Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können auf einfache Art ihre Meinung ausdrücken; – können über die eigene Herkunft und Ausbildung mit einfachen sprachlichen Mitteln mündlich und schriftlich kommunizieren; – können vorbereitete einfache Präsentationen zu vertrauten Themen durchführen; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – verfügen über ein begrenztes Repertoire an elementaren sprachlichen Mitteln, die es ihnen ermöglichen, vertraute Alltags- und Berufssituationen zu bewältigen; sie müssen allerdings in der Regel Kompromisse in Bezug auf die Realisierung der Sprechabsicht machen und nach Worten suchen; – verfügen über genügend Wortschatz, um in vertrauten einfachen Situationen und in Bezug auf vertraute Themen routinemäßige, alltägliche Angelegenheiten in ihrem Umfeld zu erledigen und beherrschen den dafür erforderlichen begrenzten Wortschatz ausreichend gut; – können häufige einfache Strukturen und Wendungen, die an Alltagssituationen des alltäglichen und beruflichen Umfelds mit voraussagbaren Inhalten gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden; auch wenn elementare Fehler auftreten wird in der Regel klar, was sie ausdrücken möchten; – verfügen über eine verständliche Aussprache, auch wenn ein merklicher Akzent vorhanden ist und öfters etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar; – zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt; – sind sich der wichtigsten Höflichkeitskonventionen bewusst und können gebräuchliche Höflichkeitsformeln verwenden; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation: Bewerbungsgespräch, Jobinterviews. Aktuelle Themen aus dem Bereich Mode und Bekleidung sowie aus dem Bereich Kultur, Politik und Gesellschaft. Einfache Beschreibung von Situationen der Arbeitswelt insbesondere im Bereich Bekleidungssektor. Notizen aus einfachen Sachtexten (mündlich und schriftlich). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. Schularbeiten: III. – V. Jahrgang: Je 1 einstündige Schularbeit pro Semester 3. NATURWISSENSCHAFTEN UND MATHEMATIK 3.1 TEXTILTECHNOLOGIE II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundfunktionen der Bekleidung und die daraus resultierenden bekleidungsphysiologischen Anforderungen nennen; – die Bedeutung der Funktion von Bekleidung und deren Aufbau beschreiben; – einen Überblick der in der Textilindustrie verwendeten Fasern geben; – die Arbeitsgänge von der Faser bis zur textilen Fläche beschreiben und diese nachvollziehen; – Materialien aus den behandelten Naturfasern erkennen und diese fachgerecht benennen; – die Zusammenhänge von Fasereigenschaften im Zusammenhang mit der bekleidungsphysiologischen Funktionalität erläutern; – ihre Kenntnisse fächerübergreifend einsetzen; – die Fachsprache anwenden. Lehrstoff: Grundfunktionen der Bekleidung und die daraus resultierenden bekleidungsphysiologischen Anforderungen. Überblick über alle in der Textilindustrie verwendeten Fasern. Aufbau von Zellulose und deren allgemeinen Eigenschaften. Naturfasern aus Zellulose, im Speziellen die Ableitung der fasertypischen Eigenschaften aus dem chemischen Aufbau. Baumwolle vom Anbau bis zur textilen Fläche. Materialanalysen und Stoffsammlung. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – einen Überblick der in der Textilindustrie verwendeten Fasern geben und die Eigenschaften der zellulosischen Naturfasern beschreiben; – selbstständig Materialien aus Naturfasern fachgerecht benennen; – die Zusammenhänge von Fasereigenschaften im Bereich der Naturfasern im Zusammenhang mit der bekleidungsphysiologischen Funktionalität erläutern; – ihre Kenntnisse fächerübergreifend einsetzen; – die Fachsprache anwenden. Lehrstoff: Naturfasern: Flachs und sonstige Pflanzenfasern mit untergeordnetem Stellenwert. Wolle und sonstige Wollen und Haare mit untergeordnetem Stellenwert. Seide (edle und wilde Seide im Vergleich). Chemischer Aufbau von Eiweiß und die Unterschiede in Bezug auf Zellulose. Eigenschaften, Pflege und Funktionalität, Textilkennzeichnung. Materialanalysen und Stoffsammlung. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Zusammenhänge von Fasereigenschaften mit deren bekleidungsphysiologischer Funktionalität; – chemische Vorgänge und Zusammenhänge beim Faserstoffaufbau der Chemiefasern sowie der chemisch technischen Spinnverfahren erläutern; – die Eigenschaften der Chemiefasern mit denen der Naturfasern vergleichen und die daraus resultierenden Einsatzgebiete bestimmen; – ihre Kenntnisse fächerübergreifend einsetzen; – die Fachsprache anwenden. Lehrstoff: Allgemeine textile Fasereigenschaften – Natur- und Chemiefasern im Vergleich. Chemischer Aufbau textiler Faserstoffe. Chemiefasern: Chemisch technische Spinnverfahren. Chemiefasern aus natürlichen Polymeren und aus synthetischen Polymeren. Materialanalysen und Stoffsammlung. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Arbeitsabläufe von der Faser bis zur textilen Fläche beschreiben, vergleichen und Verbindungen untereinander herstellen; – aktuelle Technologien der textilen Flächengestaltung und Verarbeitungsmaßnahmen erklären und zuordnen; – textile Flächen erkennen und deren charakteristische Eigenschaften beschreiben; – ihre Kenntnisse fächerübergreifend einsetzen; – die Fachsprache anwenden. Lehrstoff: Spinnverfahren, Garne, Zwirne, Effektzwirne. Textile Flächen: Herstellungsverfahren, Gestaltungsmöglichkeiten, Fertigprodukteigenschaften. Materialanalysen und Stoffsammlung. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Ausrüstungsverfahren und Veredelungen zuordnen und erklären; – Eigenschaften, Pflege und Funktionalität von Textilien erläutern; – grundlegende Marken und Textilkennzeichnungen zuordnen und bewerten; – textiltechnologische Kenntnisse auf vielfältige Bereiche der textilen Produktentwicklung übertragen; – ihre Kenntnisse fächerübergreifend einsetzen; – die Fachsprache anwenden. Lehrstoff: Pflegekennzeichnung, Markenzeichen., Textilkennzeichnung. Ausrüstungsverfahren und Veredelungen Leder- und Pelzerzeugung. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – im textilen Bereich ganzheitlich wahrnehmen; – den Herstellungsprozess textiler Fertigprodukte unter Berücksichtigung der ökologischen Voraussetzungen beschreiben; – die Systemvernetzung zwischen Ökologie und Ökonomie beschreiben und dieses Wissen differenziert anwenden; – umwelttechnologische und ökologische Überlegungen vernetzen und selbstständig einordnen und beurteilen; – textiltechnologische Kenntnisse auf vielfältige Bereiche der textilen Produktentwicklung übertragen; – sich selbstständig über die neuesten internationalen Forschungsergebnisse informieren; – Informationen zu biologischen bzw. ökologischen Themen aus verschiedenen Quellen zielgerichtet und ergebnisorientiert auswerten; – ihr eigenes ökologisches Verhalten reflektieren; – komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Gesellschaft auch unter einem naturwissenschaftlichen Blickwinkel erkennen und beschreiben; – ihre Kenntnisse fächerübergreifend einsetzen; – die Fachsprache anwenden. Lehrstoff: Fasern aus dem High-Tech-Bereich. Energie- und Ökobilanz von Textilfasern und Bekleidung. Entsorgung und Recycling, Schadstoffe in Textilien, Gesundheitsgefährdung im Textilbereich. 3.2 ANGEWANDTE MATHEMATIK I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Zahlen und Maße: Die Schülerinnen und Schüler können – die Bezeichnungen, den Aufbau und die Eigenschaften der Zahlenmengen (N, Z, Q, R) nennen, Zahlen diesen Mengen zuordnen und auf der Zahlengeraden darstellen; – Zahlen von Festkommadarstellung in Gleitkommadarstellung umwandeln und umgekehrt; – mit Zahlen in Gleitkommadarstellung mit und ohne Technologieeinsatz operieren; – die Prozentrechnung verstehen und als Zahlen angeben; – Anwendungsaufgaben mit Prozentzahlen lösen; – die Kenntnisse über Fest- und Gleitkommadarstellung von großen und kleinen Zahlen auf den Bereich Maße und Maßeinheiten anwenden; – die Maßeinheiten für Längen-, Flächen-, Volums-, Masse- und Zeiteinheiten nennen; – die Vorsilben Kilo, Mega, Giga, Tera, Dezi, Zenti, Milli, Mikro, Nano sinnvoll bei Anwendungsaufgaben interpretieren; – Maßeinheiten mit Hilfe der Potenzschreibweise darstellen und damit Rechenoperationen durchführen; – Zahlen runden und die dabei nötige Genauigkeit im Zusammenhang mit Anwendungen abschätzen. Algebra und Geometrie: Die Schülerinnen und Schüler können – mit Variablen und mit Termen (Klammerterme, Binome, Brüche und Potenzen mit ganzzahligen Exponenten) ohne Technologieeinsatz operieren; – die Regeln zum Auflösen von Klammern beschreiben; – folgende binomische Formeln (a b)² und a² – b² anwenden und damit Terme auflösen bzw. Terme faktorisieren; – die Rechengesetze für das Rechnen mit Potenzen mit ganzzahligen Hochzahlen nennen; – diese Rechengesetze argumentieren, sie in geeigneten Aufgaben anwenden und die Ergebnisse interpretieren und kommunizieren; – lineare Gleichungen und Ungleichungen in einer Variablen mit und ohne Technologieeinsatz lösen und die Lösungsmenge interpretieren; – schulartenspezifische Problemstellungen durch lineare Gleichungen in einer Variablen modellieren; – das problembezogene Modell der linearen Gleichung interpretieren und argumentieren und dieses zur Lösung von Aufgabenstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen heranziehen; – Formeln aus verschiedenen Anwendungsbereichen nach einer gesuchten Variablen umformen; – die Zusammenhänge und Abhängigkeiten der einzelnen Variablen interpretieren und argumentieren; – ein lineares Gleichungssystem in 2 Variablen ohne Technologieeinsatz und in mehr Variablen mit Technologieeinsatz lösen; – unterschiedliche Lösungsfälle (eine Lösung, keine Lösung, unendlich viele Lösungen) rechnerisch und grafisch interpretieren und argumentieren; – ein lineares Gleichungssystem für schulartenspezifische Problemstellungen modellieren. Funktionale Zusammenhänge: Die Schülerinnen und Schüler können – eine Funktion als eindeutige Zuordnung beschreiben; – die Variablen und den Zusammenhang zwischen den beiden Variablen einer Funktion argumentieren; – eine lineare Funktion in verschiedenen Formen (Tabelle, Funktionsgleichung, Funktionsterm, grafisch im Koordinatensystem) darstellen; – den Anstieg und die Werte (Punkte) einer Geraden berechnen; – die Nullstelle der linearen Funktion grafisch und rechnerisch mit und ohne Technologieeinsatz bestimmen; – die Lage zweier Geraden aus der Gleichung und/oder der grafischen Darstellung im Koordinatensystem bestimmen und interpretieren; – Problemstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen durch lineare Funktionen modellieren; – den Schnittpunkt zweier Geraden mit und ohne Technologieeinsatz berechnen; – die unterschiedlichen Lösungsmöglichkeiten eines Gleichungssystems mit zwei Variablen mit Hilfe einer Grafik argumentieren (Schnittpunkt, parallele Geraden, identische Geraden); – zwei lineare Funktionen als grafische Darstellung eines anwendungsorientierten Problems deuten; – die Lösung des Gleichungssystems im Zusammenhang mit Problemen aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen (Wirtschaft, Alltag, Wissenschaft) argumentieren und kommunizieren; – einfache Formen der mathematischen Modellbildung durchführen. Lehrstoff: Zahlen und Maße: Aufbau und Darstellung der Zahlenbereiche der natürlichen, ganzen, rationalen und reellen Zahlen. Zahlen in Fest-, Gleitkomma- und Prozentdarstellung. Maßzahlen und Maßeinheiten. Algebra und Geometrie: Variable und Terme (Auflösung von Klammertermen, Binomen, Brüchen und Potenzen mit ganzzahligen Exponenten). Lineare Gleichung mit einer Variablen. Formelumformungen in verschiedenen Anwendungsbereichen. Lineare Ungleichungen mit einer Variablen. Lineare Gleichungssysteme mit zwei Variablen. Funktionale Zusammenhänge: Definition und Darstellungsmöglichkeiten einer linearen Funktion, Beschreibung der Abhängigkeit von zwei Größen mit linearen Funktionen, Eigenschaften des Graphen der linearen Funktion (Anstieg, Nullstelle), Lagebeziehung zweier linearer Funktionsgraphen zueinander. Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag). II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Algebra und Geometrie: Die Schülerinnen und Schüler können – die Lösungsbereiche linearer Ungleichungen in zwei Variablen mit Technologieeinsatz bestimmen; – schulartenspezifische Problemstellungen durch Ungleichsysteme mit zwei Variablen modellieren; – die Zielfunktion für die Problemstellung einer linearen Optimierung formulieren; – die Lösung einer linearen Optimierung mit Technologieeinsatz ermitteln und interpretieren sowie den Lösungsweg erklären; – die Gesetze für das Rechnen mit Potenzen auf Potenzen mit gebrochenen Hochzahlen anwenden; – Wurzeln als gebrochene Hochzahlen darstellen und umgekehrt; – quadratische Gleichungen in einer Variablen lösen; – reelle Lösungen quadratischer Gleichungen ermitteln und interpretieren; – die unterschiedlichen Lösungsmöglichkeiten einer quadratischen Gleichung erkennen und argumentieren. Funktionale Zusammenhänge: Die Schülerinnen und Schüler können – quadratische Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen grafisch skizzieren bzw. mit Hilfe von Technologieeinsatz exakt darstellen und Eigenschaften dieser Funktionstypen angeben und erklären; – quadratische Funktionen für Problemstellungen aus Wirtschaft, Alltag und Wissenschaft modellieren und ihre Lösungen interpretieren; – gesuchte Werte von quadratischen Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen mit Technologieeinsatz ermitteln; – diese Werte kontextbezogen interpretieren. Lehrstoff: Algebra und Geometrie: Lineare Ungleichungssysteme mit zwei Variablen. Lineare Optimierung mit zwei Variablen. Rechnen mit Potenzen – gebrochene Hochzahlen – Wurzeln. Quadratische Gleichungen mit einer Variablen und reellen Lösungen. Funktionale Zusammenhänge: Quadratische Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen. Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag). 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Algebra und Geometrie: Die Schülerinnen und Schüler können – die Begriffe natürlicher und dekadischer Logarithmus als Urheberfunktion der Exponentialfunktion erläutern; – die Rechengesetze für Logarithmen (log(a.b), log(a/b), log(an)) in Grundaufgaben anwenden; – Gleichungen vom Typ aλx = b mit Hilfe des Logarithmus lösen; – Sinus, Cosinus und Tangens im rechtwinkeligen Dreieck als Verhältnis zweier Seiten interpretieren und für Berechnungen im rechtwinkeligen Dreieck einsetzen; – Daten in Matrixform darstellen; – Summe, Differenz und Produkt zweier Matrizen berechnen sowie die Multiplikation einer Matrix mit einem Skalar mit Technologieeinsatz; – Ergebnisse der Berechnungen mit Matrizen interpretieren und erklären; – einen Produktionsprozess ausgehend von Rohstoffen bis zu den Endprodukten grafisch darstellen und zugehörige Berechnungen mit Matrizen beschreiben und durchführen. Funktionale Zusammenhänge: Die Schülerinnen und Schüler können – Sinus-, Cosinus- und Tangensfunktionen ausgehend vom Einheitskreis mit Winkel im Grad- und im Bogenmaß grafisch darstellen und argumentieren. Lehrstoff: Algebra und Geometrie: Rechengesetze für Logarithmen. Exponentialgleichungen vom Typ aλx = b (a und b sind positive reelle Zahlen). Matrizenrechnung: Anwendung der Matrizen auf einen Produktionsprozess. Sinus, Cosinus und Tangens eines Winkels im rechtwinkeligen Dreieck. Funktionale Zusammenhänge: Trigonometrische Funktionen (Grad- und Bogenmaß, Einheitskreis). III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Funktionale Zusammenhänge: Die Schülerinnen und Schüler können – Eigenschaften der Exponentialfunktion und ihrer Parameter im Hinblick auf deren Verlauf interpretieren; – Eigenschaften der Exponentialfunktion in Anwendungsproblemen aus Wirtschaft, Alltag und Wissenschaft interpretieren; – die Begriffe „Halbwertszeit und Verdoppelungszeit“ erklären sowie kontextbezogen berechnen; – kontinuierliche unbegrenzte, begrenzte und logistische Zu- und Abnahmeprozesse mit Hilfe von Exponentialfunktionen beschreiben; – zur Berechnung von Wachstums- und Zerfallsproblemen Technologie kompetent einsetzen und Ergebnisse interpretieren; – das Bildungsgesetz endlicher geometrischer Folgen und Reihen verstehen; – die Summenformel endlicher geometrischer Reihen verstehen; – mit Folgen und Reihen Berechnungen in finanzmathematischen Problemstellungen durchführen; – Zinseszinsaufgaben auf Grundlage der geometrischen Folgen modellieren; – Zinseszinsrechnungen durchführen, Lösungswege dokumentieren und die Ergebnisse interpretieren; – Rentenrechnungen auf Grundlage geometrischer Reihen modellieren; – das Grundvokabular der Finanzmathematik (Kapital, Zinssatz, Zinseszins, Raten, Endwert, Barwert, ganz- und unterjährige Verzinsungsperiode, Annuität, Auf- und Abzinsen) anwenden. Lehrstoff: Funktionale Zusammenhänge: Eigenschaften der Exponentialfunktionen. Kontinuierliche unbegrenzte, begrenzte und logistische Zu- und Abnahmeprozesse mit Exponentialfunktionen. Bildungsgesetz von endlichen geometrischen Folgen und Reihen, Summenformel. Zinseszinsrechnung. Rentenrechnung. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Funktionale Zusammenhänge: Die Schülerinnen und Schüler können – Geldflüsse bei unterschiedlichen Sparformen berechnen, beurteilen und vergleichen; – Rückzahlungen und die unterschiedlichen Konditionen bei Krediten berechnen, beurteilen und vergleichen; – einen Schuldtilgungsplan aufstellen und erklären; – Technologie für Berechnungen in der Finanzmathematik kompetent einsetzen und die Ergebnisse interpretieren. Stochastik: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundbegriffe der Statistik nennen; – statistische Daten erheben oder recherchieren; – die Unterschiede bei der Bearbeitung von quantitativen und von qualitativen Merkmalen beschreiben; – Daten in unterschiedlichen Formen darstellen; – Daten und Darstellungsformen kritisch hinterfragen und interpretieren; – absolute, relative, prozentuelle Häufigkeiten ermitteln; – Häufigkeiten eindimensionaler Daten grafisch darstellen und können diese Darstellungen argumentieren und interpretieren; – die Definitionen einzelner Begriffe der beschreibenden Statistik wie arithmetisches Mittel, geometrisches Mittel, Median, Quartil, Modus, empirische Varianz, Standardabweichung, Spannweite, Quartilsabstand nennen und mit Boxplot-Diagrammen interpretieren; – Lage- und Streuungsmaße mit Technologieeinsatz ermitteln; – Median, Minimum, Maximum und Quartile in Boxplots darstellen; – die Lösungswege und Lösungen in der beschreibenden Statistik interpretieren und dokumentieren. Lehrstoff: Funktionale Zusammenhänge: Sparformen, Kredite und Schuldtilgung. Stochastik: Qualitative und quantitative Merkmale von Daten, Datenmanipulierbarkeit. Häufigkeiten (absolute, relative und prozentuelle) von eindimensionalen Daten. Lagemaße (arithmetisches Mittel, geometrisches Mittel, Modus, Median, Quartil) und Streuungsmaße (Spannweite, Standardabweichung, Varianz, Quartilsabstand). Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag). IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Stochastik: Die Schülerinnen und Schüler können – die Regression zweidimensionaler Daten erklären; – die Regressionslinie zweidimensionaler Daten mit Technologieeinsatz berechnen, grafisch darstellen und die Ergebnisse interpretieren; – die Qualität des Zusammenhangs zweier Größen (oder zweier Merkmale) erklären und argumentieren. Analysis: Die Schülerinnen und Schüler können – Grenzwert- und Stetigkeit intuitiv deuten; – die Definitionen des Differenzenquotienten und des Differentialquotienten wiedergeben; – Differenzenquotient und Differentialquotient mit Hilfe der Änderungsrate argumentieren; – Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen differenzieren; – mit Hilfe der Ableitungsregeln (Summen-, Produkt- und Kettenregel) Summen, Produkte und Verkettungen dieser drei Funktionsarten differenzieren; – den Zusammenhang zwischen Funktion und ihrer Ableitungsfunktion erkennen; – grafisch und rechnerisch lokale Extremwerte von Funktionen finden und die Bedeutung lokaler Extremwerte beschreiben; – das Krümmungsverhalten der Funktion an Hand der grafischen Darstellung und mit Hilfe der 2. Ableitung erkennen; – Wendepunkte berechnen. Lehrstoff: Stochastik: Regression von zweidimensionalen Datenmengen. Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag). Analysis: Grenzwertbegriff, Stetigkeitsbegriff. Differenzenquotient und Differentialquotient, Änderungsrate. Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen, Ableitungsregeln. Monotonie, lokale Extremwerte, Krümmungsverhalten und Wendepunkte. Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen, Summe, Produkt und Verkettung von Funktionen, Ableitungsregeln. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Analysis: Die Schülerinnen und Schüler können – das Modell der Kostentheorie erklären; – Aufgaben in wirtschaftlichem Kontext mit Kosten-, Nachfrage-, Erlös- und Gewinnfunktionen modellieren; – Berechnungen und grafische Darstellungen in der Kostentheorie durchführen; – die Modelle der Preistheorie erklären; – die Ableitungsfunktion in der Kosten- und Preistheorie anwenden, die Ergebnisse interpretieren, die Lösungswege erklären und dokumentieren; – Aufgabenstellungen aus der Wirtschaft mit Nachfrage,- Erlös- und Gewinnfunktion modellieren; – Berechnungen und grafische Darstellungen in der Preistheorie durchführen; – die Stammfunktion der Potenz- und Polynomfunktion ohne Technologieeinsatz ermitteln; – den Begriff des unbestimmten Integrals erläutern; – die Bedeutung des unbestimmten und des bestimmten Integrals erklären; – den Zusammenhang zwischen Funktion und Stammfunktion erklären, beschreiben und grafisch deuten; – den Begriff des bestimmten Integrals zur Berechnung von Flächen heranziehen; – Flächeninhalte mit Hilfe des Integrals mit und ohne Technologieeinsatz berechnen. Lehrstoff: Analysis: Kostentheorie (Analyse der Gesamt- und der Durchschnittskostenfunktion mit Kostenkehre, Betriebsoptimum und langfristiger Preisuntergrenze, Betriebsminimum und kurzfristige Preisuntergrenze). Preistheorie (Analyse der Nachfrage-, Erlös- und Gewinnfunktionen mit Höchstpreis, Sättigungsmenge, Erlösgrenzen, Erlösmaximum, Break-even-point und Nutzgrenze, Cournot’scher Punkt, Gewinnmaximum). Unbestimmte und bestimmte Integrale, Berechnung von Flächeninhalten mit Integralrechnung. Praxisorientierte schulartenspezifische Anwendungen. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Stochastik: Die Schülerinnen und Schüler können – den Begriff der Wahrscheinlichkeit erläutern; – die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten eines Zufallsereignisses berechnen und deuten; – die Regeln zur Berechnung von Wahrscheinlichkeiten auf einander ausschließende bzw. voneinander unabhängige Ereignisse anwenden; – Zufallsexperimente („Ziehen mit/ohne Zurücklegen“) mit Baumdiagrammen modellieren, Pfadregeln anwenden und Baumdiagramme interpretieren; – Wahrscheinlichkeitsrechnung bei schulartenspezifischen Aufgabenstellungen durchführen und die Ergebnisse interpretieren sowie den Lösungsweg argumentieren; – die Grundvoraussetzung und die Parameter für eine Binomial- und eine Normalverteilung nennen; – die Wahrscheinlichkeitsdichtefunktion einer Binomial- und Normalverteilung grafisch skizzieren; – die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von binomial- bzw. normalverteilten Ereignissen mit Technologieeinsatz berechnen und interpretieren; – Erwartungswert und Standardabweichung der beiden Verteilungen berechnen; – die Auswirkung von Erwartungswert und Standardabweichung auf die Verteilungskurve interpretieren und erklären; – praxisorientierte Aufgabenstellungen aus Wirtschaft, Alltag und Wissenschaft mit Hilfe der Binomial- und Normalverteilung lösen. Zahlen und Maße in unterschiedlichen Anwendungsbereichen: Die Schülerinnen und Schüler können – Zahlen in Gleitkommadarstellung und Prozentzahlen bei Problemstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsgebieten und in Zusammenhang mit Algebra, Geometrie, mit Funktionen und Analysis sowie mit Stochastik sicher einsetzen und mit ihnen Berechnungen durchführen; – Maße und Maßeinheiten bei Problemstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsgebieten und im Zusammenhang mit allen inhaltlichen Kompetenzbereichen korrekt benützen, umrechnen und Berechnungen durchführen. Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik: Die Schülerinnen und Schüler können – Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik bei der Bearbeitung von anwendungsbezogenen Problemstellungen miteinander in Zusammenhang bringen und die erworbenen inhalts- wie handlungsbezogenen Kompetenzen aus diesen Bereichen der jeweiligen Problemstellung anpassen und einsetzen; – die erworbene Werkzeugkompetenz im Umgang mit Technologieeinsatz bei der Bearbeitung von anwendungsbezogenen Problemstellungen aus diesen Kompetenzbereichen sicher und gezielt einsetzen. Lehrstoff: Stochastik: Begriff der Wahrscheinlichkeit. Additions- und Multiplikationsregel auf einander ausschließende und unabhängige Ereignisse. Binomialverteilung und Normalverteilung (Erwartungswert und Standardabweichung). Lineare Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen, trigonometrische Funktionen, Wachstums- und Zerfallsfunktionen: Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag). Matrizen: Schulartenspezifische Anwendungen im Wirtschaftsbereich. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik: Die Schülerinnen und Schüler können – Gleichungen, Ungleichungen, funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik bei der Bearbeitung von anwendungsbezogenen Problemstellungen miteinander verknüpfen und mittels erworbener Inhalts-, Handlungs- und Werkzeugkompetenz schulartenspezifische Problemstellungen aus Alltag, Wirtschaft und Wissenschaft bearbeiten; – Gleichungen- und Ungleichungssysteme im Bereich der linearen Optimierung bei praxisorientierten Aufgabenstellungen sicher und gezielt einsetzen und die Lösungen interpretieren und argumentieren; – Zinseszins- und Rentenrechnung im Bereich der schulartenspezifischen Anwendungen bei unterschiedlichen Sparformen, Krediten und Schultilgung kompetent zur Modellbildung und zum Berechnen nutzen, die Lösungen interpretieren und argumentieren; – Differenzial- und Integralrechnung sowie funktionale Zusammenhänge bei wirtschaftsmathematischen Aufgabenstellungen gezielt und sicher einsetzen, und sowohl in der Kosten- wie in der Preistheorie Lösungswege und Lösungen dokumentieren, interpretieren und erklären; – sowohl die Kenntnisse aus der Statistik, wie auch aus der Wahrscheinlichkeitsrechnung sinnvoll verbinden und zur Lösung und Interpretation von praxisorientierten und schulartenspezifischen Stochastik-Aufgaben heranziehen. Lehrstoff: Gleichungs- und Ungleichungssysteme, lineare Optimierung: Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag). Zinseszins- und Rentenrechnung: Schulartenspezifische Anwendungen bei unterschiedlichen Sparformen, Krediten und Schuldtilgung. Differenzieren und Integrieren: Schulartenspezifische Anwendungen in der Kosten- und Preistheorie. Stochastik: Praxisorientierte Problemstellungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag) zur beschreibenden Statistik und zur Wahrscheinlichkeitsrechnung. Schularbeiten: I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten. II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester. IV. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester. V. Jahrgang: 1 zweistündige und eine dreistündige Schularbeit. 4. GESELLSCHAFT UND KULTUR 4.1 KULTURGESCHICHTE UND MODETHEORIE I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – können mode- und kulturtheoretischen Textauszügen erläutern und wesentliche Begrifflichkeiten wie „Kultur“, „Geschichte“, „Mode“ und „Modetheorie“ definieren; – den Unterschied zwischen „Kleidung“ und „Mode“ beschreiben; – die derzeit gängige Segmentierung der Geschichte in Geschichtsepochen beschreiben, die wesentlichen Zäsuren benennen und ihre Bedeutung erläutern; – die europäischen Stilepochen benennen, zeitlich zuordnen und ihre Namen herleiten; – die einzelnen Epochen exemplarisch durch Personen und/oder Ereignisse der jeweiligen Zeit beschreiben; – facheinschlägige Literatur zur Modegeschichte und Modetheorie nennen; – über die Anfänge der Kostümforschung in Europa, über die unterschiedlichen Arten von Informationsmaterial und deren Vor- und Nachteile Auskunft geben; – selbständige Recherchearbeit durchzuführen; – die wesentlichen Module der westlichen Bekleidung benennen und deren Entwicklung im Überblick wiedergeben; – die (europäische) Geschichte von den Anfängen der Kulturen bis zum Beginn der Neuzeit in den wesentlichen Etappen einschließlich Kultur, Modeströmung, Politik und Gesellschaft in der entsprechenden Zeit beschreiben; – Bildmaterial zu Kultur und Mode aus den Themenkreisen des Unterrichts identifizieren und zeitlich zuordnen sowie ihre Zuordnung anhand signifikanter Details auf der Abbildung mit Hilfe von Fachvokabular begründen; – die Abhängigkeit der Mode bis zur Gotik vom entsprechenden Zeitgeist und die Korrelation mit Politik, Gesellschaft, Kultur und/oder Wirtschaft erläutern; – stellvertretend für andere Gewerbe die lange Tradition des Schneiderhandwerks mit sich verändernden Arbeitsbedingungen beschreiben sowie Innovationschancen erkennen und erläutern. Lehrstoff: Positionierung und Abgrenzung des Gegenstandes. Chronologische Segmentierung: Periodisierung der Geschichte, Europäische Stilepochen im Überblick. Grundlagen der Modetheorie: Kostümforschung, Entstehung, Quellen/Literatur/Bibliotheken, essentielle Module westlicher Kleidung. Von den Anfängen bis zum Beginn der Neuzeit: Erste Kulturräume (Frühgeschichte des Menschen, vorderasiatischer Raum, Ägypten), griechische und römische Antike, Entstehen der europäischen Staatenwelt im Mittelalter. Modetheoretischer Diskurs: Die Entwicklung des Schneiderhandwerks – ein Berufsbild im historischen Längsschnitt. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Faktoren benennen, die für eine Umgestaltung Europas zu Beginn der Neuzeit verantwortlich waren und ihre Dimension erläutern; – die (europäische) Geschichte bis zum Dreißigjährigen Krieg in den wesentlichen Etappen beschreiben und über Kultur, Modeströmung, Politik und Gesellschaft in der entsprechenden Zeit Auskunft geben; – Bildmaterial zu Kultur und Mode bis zum Dreißigjährigen Krieg zeitlich einordnen und ihre Einordnung anhand signifikanter Details auf der Abbildung unter Verwendung von Fachvokabular begründen; – die Abhängigkeit der Mode bis zur spanischen Renaissance vom entsprechenden Zeitgeist und die Korrelation mit Politik, Gesellschaft, Kultur und/oder Wirtschaft beschreiben; – Abläufe, Zeit, kausale Zusammenhänge und menschliche Verhaltensweisen in Beziehung setzen; – die Aussagen aus Originaltextquellen bzw. (mode-)theoretischen Texten im Kontext der jeweiligen Zeit beleuchten und auf Basis des bisher Gelernten hinterfragen; – erläutern, dass Körperideale und Körperbewusstsein im Lauf der Geschichte je nach Zeit und Ort variieren und können das aktuell gängige Körperbild in seiner Bedeutung für die Modeindustrie reflektieren; – verschiedene Strategien und Methoden benennen, mit deren Hilfe die menschliche Erscheinung im Lauf der Geschichte korrigiert wurde. Lehrstoff: Humanismus und Renaissance: Wiederentdeckung der Antike, Kulturbegegnungen und Frühglobalisierung, Glaube und Macht, erste nationale Modeströmungen in Europa. Modetheoretischer Diskurs: Der Körper – Körperideale und Korrekturen – Gendercrossing. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die (europäische) Geschichte bis 1715 in den wesentlichen Etappen beschreiben und über Kultur, Modeströmung, Politik und Gesellschaft in der entsprechenden Zeit Auskunft geben; – erklären, warum es nach dem Dreißigjährigen Krieg zu grundlegenden Veränderungen in Politik und Geisteshaltung kommen musste; – Gründe nennen, warum das Zeitalter des Barocks in Österreich später beginnt als in anderen europäischen Ländern; – die wichtigsten Etappen der Habsburger auf dem Weg zur Großmacht widergeben; – vorgelegtes Bildmaterial zu Kultur und Mode bis zum Tod Ludwig XIV. zeitlich einordnen und ihre Einordnung anhand signifikanter Details auf der Abbildung unter Verwendung von Fachvokabular begründen; – die Abhängigkeit der Mode bis zum Spätbarock vom entsprechenden Zeitgeist und die Korrelation mit Politik, Gesellschaft, Kultur und/oder Wirtschaft beschreiben; – Abläufe, Zeit, kausale Zusammenhänge und menschliche Verhaltensweisen in Beziehung setzen; – die Aussagen aus Originaltextquellen bzw. (mode-)theoretischen Texten im Kontext der jeweiligen Zeit beleuchten und auf Basis des bisher Gelernten hinterfragen; – die Sprache der Mode und in ihre Codes beschreiben und begreifen, dass diese Phänomene so alt wie die Menschheitsgeschichte sind; – verschiedene Verbreitungsmöglichkeiten von Mode im Lauf der Geschichte (Reiseberichte, Modepuppen, Journale, Modeblogs u.a.) beschreiben; – die jeweiligen Beweggründe, Mode bekanntmachen zu wollen, reflektieren. Lehrstoff: Vom Dreißigjährigen Krieg bis zum Tod Ludwigs XIV: Europa im Zeitalter des Barocks (Absolutismus und Gegenreformation, Gesellschaft, Kultur, Wirtschaftsmodelle). Das Haus Habsburg. Modetheoretischer Diskurs: Selbstinszenierung und vestimentäre Kommunikation – die Sprache der Mode. Verbreitung von Mode. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die (europäische) Geschichte bis zum Aufstieg Napoleon Bonapartes in den wesentlichen Etappen beschreiben und über Kultur, Modeströmung, Politik und Gesellschaft in der entsprechenden Zeit Auskunft geben; – das 18. Jahrhundert als Zeitalter zweier sich ausschließender Weltanschauungen beschreiben und Verhaltensweisen und Denkmuster beider Weltanschauungen durch das nötige Hintergrundwissen nachvollziehen und beurteilen; – die „österreichische Lösung“ der Aufklärung und die Vorteile einer friedlichen „Revolution von oben“ beschreiben; – Bildmaterial zu Kultur und Mode bis zum Aufstieg Napoleon Bonapartes zeitlich einordnen und diese anhand signifikanter Details auf der Abbildung unter Verwendung von Fachvokabular begründen; – die Abhängigkeit der Mode bis zum Directoire vom entsprechenden Zeitgeist und die Korrelation mit Politik, Gesellschaft, Kultur und/oder Wirtschaft beschreiben; – Abläufe, Zeit, kausale Zusammenhänge und menschliche Verhaltensweisen in Beziehung setzen; – die Aussagen aus Originaltextquellen bzw. (mode-)theoretischen Texten im Kontext der jeweiligen Zeit beleuchten und auf Basis des bisher Gelernten hinterfragen; – Beispiele von Anti-Moden im Lauf der Geschichte nennen und erläutern, dass ihre Vertreterinnen und Vertreter (Subkulturen, Randgruppen) großen Anteil am permanenten Diskurs über Mode und an deren Weiterentwicklung hatten und haben. Lehrstoff: Zeitalter der Aufklärung (18. Jahrhundert): Geistige Grundlagen, Unabhängigkeitsbestrebungen; Frankreich und (Rest-)Europa, Demokratisierung der Mode. Modetheoretischer Diskurs: Mode und Anti-Mode – zwischen Konvention und Provokation. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die (europäische) Geschichte bis zu den rückwärtsgewandten Strömungen des 19. Jahrhunderts beschreiben und über Kultur, Mode, Politik und Gesellschaft der entsprechenden Zeit in den wesentlichen Punkten Auskunft geben; – die Französische Revolution und die Folgejahre in ihren Auswirkungen auf das 19. Jahrhundert durch entsprechendes Hintergrundwissen erläutern und ihren Stellenwert in Geschichte und Gegenwart kritisch hinterfragen; – Gründe aufzählen, die für rückwärtsgewandte Tendenzen des 19. Jahrhunderts verantwortlich waren; – vorgelegtes Bildmaterial zu Kultur und Mode bis zum Historismus zeitlich einordnen und diese anhand signifikanter Details auf der Abbildung unter Verwendung von Fachvokabular begründen; – die Abhängigkeit der Mode bis zu den Gründerjahren vom entsprechenden Zeitgeist und die Korrelation mit Politik, Gesellschaft, Kultur und/oder Wirtschaft beschreiben; – Abläufe, Zeit, kausale Zusammenhänge und menschliche Verhaltensweisen in Beziehung setzen; – die Aussagen aus Originaltextquellen bzw. (mode-)theoretischen Texten (kursorisch/selektiv) lesen, den Text im Kontext der jeweiligen Zeit beleuchten und auf Basis des bisher Gelernten hinterfragen; – Mode in ihrer identitätsstiftenden Funktion erläutern; – zwischen den Begriffen „Tracht“ und „Trachtenmode“ unterscheiden und Gründe benennen, warum und in welchen Zeiten sich eine Gesellschaft der Tracht zuwendet. Lehrstoff: Die neue – alte – Ordnung (19. Jahrhundert): Kultureller Eklektizismus –– Restaurationsbestrebungen – Cocooning: die Flucht ins Private. Modetheoretischer Diskurs: Mode und gesellschaftliche Identität – Trachten und Trachtenmode IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die (europäische) Geschichte bis 1914 beschreiben und über Kultur, Mode, Politik und Gesellschaft der entsprechenden Zeit in den wesentlichen Punkten Auskunft geben; – das 19. Jahrhundert und die Zeit vor dem Ersten Weltkrieg einerseits als Epoche der Rückwärtsgewandtheit und des Verharrens in herkömmlichen Strukturen, andererseits als Zeitalter großer wirtschaftlicher Entwicklungen, sozialer Probleme und (gebremster) Reformbestrebungen erkennen und erläutern; – die Verhältnisse in Österreich in dieser Zeit und die Spannung im System erläutern; – vorgelegtes Bildmaterial zu Kultur und Mode bis zum Ersten Weltkrieg zeitlich einordnen und ihre Einordnung anhand signifikanter Details auf der Abbildung unter Verwendung von Fachvokabular begründen; – die Abhängigkeit der Mode bis 1914 vom entsprechenden Zeitgeist und die Korrelation mit Politik, Gesellschaft, Kultur und/oder Wirtschaft beschreiben; – Abläufe, Zeit, kausale Zusammenhänge und menschliche Verhaltensweisen in Beziehung setzen; – die Aussagen aus Originaltextquellen bzw. (mode-)theoretischen Texten im Kontext der jeweiligen Zeit beleuchten und auf Basis des bisher Gelernten hinterfragen; – die Entwicklung innerhalb der Modebranche von den ersten modernen Marketingkonzepten seit Charles Frederick Worth bis zum Fashion Business der Gegenwart beschreiben; – erklären, warum das Bedürfnis nach Mode erzeugt werden muss; – die Schattenseiten eines gesteigerten Konsumverhaltens im Industriezeitalter beschreiben und sind in der Lage eigene Überlegungen dazu anzustellen. Lehrstoff: Europa im Wandel (19. Jahrhundert): Industrielle Revolution und die Folgen, Imperialismus. Die „Ausweitung“ Europas (Reformbewegungen in Politik, Gesellschaft, Wissenschaft, Kultur). Modetheoretischer Diskurs: Mode Business – die Inszenierung des Konsums (historischer Längsschnitt). 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – weltweite Vorgänge allgemein und die Situation in Europa im Speziellen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts beschreiben und über Politik und Gesellschaft dieser Zeit, vor allem über Österreich und Deutschland, Auskunft geben; – die Epoche der Weltkriege als primär europäische Krise mit Wurzeln im 19. Jahrhundert beschreiben; – können das nötige Hintergrundwissen anwenden, um den Weg Europas nach 1945 in Richtung Europäische Einigung zu verstehen; – die wesentlichen Etappen der österreichischen Geschichte bis 1945 beschreiben und können Schritte der österreichischen Innen- und Außenpolitik, die auf Erfahrungen der Vergangenheit beruhen, nachvollziehen; – Multimedia-Material zu Politik und Gesellschaft in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts zeitlich zuordnen und mit den entsprechenden sprachlichen Mitteln näher bestimmen; – Abläufe, Zeit, kausale Zusammenhänge und menschliche Verhaltensweisen in Beziehung setzen; – die Aussagen aus Originaltextquellen bzw. (mode-)theoretischen Texten im Kontext der jeweiligen Zeit erläutern und auf Basis des bisher Gelernten hinterfragen; – den Zusammenhang von militärischer Kleidung und Zivilkleidung im Lauf der Geschichte beschreiben und den Begriff der „Uniformierung“ in Vergangenheit und in der aktuellen Mode reflektieren. Lehrstoff: Erste Hälfte 20. Jahrhundert (Politik und Gesellschaft): Erster Weltkrieg – Umbrüche und Krisen der Zwischenkriegszeit. Zweiter Weltkrieg – Ausgrenzung und Massenmord – Neuanfang für Europa. Modetheoretischer Diskurs: Cross-Over (Mode und Uniform). V. Jahrgang: 9. Semester – Kompetenzmodul 9: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die weltweiten Entwicklungen nach 1945 und die Vorgänge in Europa in den wesentlichen Punkten beschreiben und über Kultur, Mode, Politik und Gesellschaft Auskunft geben; – erklären, warum die bisherige Geschichtsbetrachtung mit Schwerpunkt auf Europa nach 1945 nicht mehr ausreicht, um nationale und globale Entwicklungen in Politik, Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft zu erklären; – vorgelegtes Material, v.a. Bildimpulse zu Kultur und Mode ab 1945 zeitlich einordnen und ihre Einordnung anhand signifikanter Details auf der Abbildung unter Verwendung von Fachvokabular begründen; – Abläufe, Zeit, kausale Zusammenhänge und menschliche Verhaltensweisen in Beziehung setzen; – die Aussagen aus Originaltextquellen bzw. (mode-)theoretischen Texten im Kontext der jeweiligen Zeit beschreiben und auf Basis des bisher Gelernten hinterfragen; – sich mit Revivals und Zitaten in der aktuellen Mode auseinandersetzen; – durch das erworbene modetheoretische Basiswissen begründen, warum es keine exakte Wiederholung der Vergangenheit geben kann. Lehrstoff: Erste Hälfte 20. Jahrhundert (Kulturgeschichte): Kultur in der Krise (Kulturverlust und Neudefinition von „Kunst"; die „Goldenen Zwanziger", Instrumentalisierung von Kunst und Sprache, Massenkultur und Freizeitindustrie). Modetheoretischer Diskurs: Cross-Over – Mode und Kunst. Recycling und Upcycling. 10. Semester Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die weltweiten Entwicklungen nach 1945 und die Vorgänge in Europa in den wesentlichen Punkten beschreiben und über Kultur, Mode, Politik und Gesellschaft Auskunft geben; – erklären, warum die bisherige Geschichtsbetrachtung mit Schwerpunkt auf Europa nach 1945 nicht mehr ausreicht, um nationale und globale Entwicklungen in Politik, Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft zu erklären; – die wesentlichen Etappen der österreichischen Geschichte nach 1945 beschreiben; – die österreichische Innen- und Außenpolitik der Gegenwart aus ihrer Geschichte heraus verstehen und beurteilen und am politischen Leben partizipieren; – vorgelegtes Material, v.a. Bildimpulse zu Kultur und Mode ab 1945 zeitlich einordnen und ihre Einordnung anhand signifikanter Details auf der Abbildung unter Verwendung von Fachvokabular begründen; – Abläufe, Zeit, kausale Zusammenhänge und menschliche Verhaltensweisen in Beziehung setzen; – die Aussagen aus Originaltextquellen bzw. (mode-)theoretischen Texten im Kontext der jeweiligen Zeit beschreiben und auf Basis des bisher Gelernten hinterfragen; – sich mit Revivals und Zitaten in der aktuellen Mode auseinandersetzen; – durch das erworbene modetheoretische Basiswissen begründen, warum es keine exakte Wiederholung der Vergangenheit geben kann. Lehrstoff: Die Welt nach 1945: Europäische und außereuropäische Entwicklungslinien, Österreich in der Zweiten Republik; Einfluss der gesellschaftlichen Entwicklungen auf Kultur und Mode der letzten Jahrzehnte. Modetheoretischer Diskurs: Vergangenheit und Jetzt (Second Hand, Vintage, Retro und Modezitate). 4.2 POLITISCHE BILDUNG UND RECHT I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Funktionsweise politischer Systeme erläutern; – Partizipationsmöglichkeiten in der modernen (österreichischen) Demokratie beschreiben; – den Unterschied zwischen repräsentativer und direkter Demokratie beschreiben; – den Unterschied von demokratischen und autoritären Staats- und Organisationsformen erläutern; – Gefahren für die Demokratie einschätzen; – die Bedeutung der modernen Parteiendemokratie beschreiben; – Recht als Ausdruck gesellschaftlicher Wertvorstellungen und politischer Prozesse erläutern; – die wichtigsten Theorien zur Gerechtigkeit in pluralistischen Gesellschaften beschreiben; – die Begriffe Freiheit und Gleichheit erläutern; – die Unterschiede des österreichischen politischen Systems zu anderen wichtigen Systemen (zB USA, Deutschland) beschreiben; – Vernetzungen und Zusammenhänge herstellen; – die Verbindungen zwischen Kunst und Politik beschreiben; – die Formen politischer Entscheidungsprozesse erläutern; – die Grenzen in der Erklärungskraft von Modellen erkennen und beschreiben; – die Konsequenzen von theoretischen Ansätzen thematisieren und differenziert betrachten. Lehrstoff: Entwicklung des modernen Staates. Grundlagen und Aufgaben des Staates: Verfassungsprinzipien. Grundlagen der Rechtsordnung: Juristische Begriffe. Abgrenzungen. Rechtsanwendung. Moderne Demokratie am Beispiel Österreich: Wahlrecht. Möglichkeiten und Formen der Partizipation. Politische Parteien und andere Akteure. Medien und Politik. Überblick über das österreichische Rechtssystem. Zugang zum Recht: Zivil- und Strafgerichtsbarkeit. Ausgewählte Bereiche des Verwaltungsrechts. Privatrecht: Ausgewählte Aspekte aus Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuld-, Vertrags-, Schadenersatzrecht. Grundlagen des Exekutions- bzw. Insolvenzverfahrens, Privatkonkurs. Europäische Union. 5. WIRTSCHAFT 5.1 WIRTSCHAFTSGEOGRAFIE I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – topografische Kenntnisse anwenden; – wirtschaftsgeografische und volkswirtschaftliche Informationen analysieren; – unterschiedliche Natur- und Kulturräume in Hinblick auf ihre wirtschaftlichen Nutzungsmöglichkeiten bewerten; – demografische Strukturen und Prozesse erklären; – die branchenrelevanten Rohstoffmärkte beschreiben; – unterschiedliche Arbeitsbedingungen in einer globalisierten Welt vergleichen; – wirtschaftsgeografische Grundbegriffe erläutern; – wirtschaftsgeografische Zusammenhänge unterschiedlicher Wirtschaftsräume analysieren; – Stärken und Schwächen verschiedener Wirtschaftsräume und Leitindustrien kritisch erörtern – können die Notwendigkeit einer nachhaltigen Wirtschaft vor dem Hintergrund der Ressourcenverknappung erkennen. Lehrstoff: Orientierung im Raum anhand kartographischer Hilfsmittel. Klima- und Vegetationsräume und Veränderungen. Nutzung der wirtschaftlichen Potenziale unterschiedlicher landschaftsökologischer Zonen. Sozial- und wirtschaftsgeografische Aspekte in ausgewählten Kulturräumen. Bevölkerungsstrukturen, -verteilungen und -entwicklungen im globalen Kontext. Rohstoffe – Vorkommen, Nutzung, Produktionsbedingungen, Konflikte. Globale Wirtschaftsräume. Textilindustrie – Strukturen, Entwicklungen und Probleme. Wirtschaftsgeografische Grundbegriffe und Zusammenhänge. 5.2 BETRIEBS- UND VOLKSWIRTSCHAFT, MODEMARKETING II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – den Einfluss und die Bedeutung von Wirtschaft im täglichen Leben beschreiben und die Auswirkungen des Wirtschaftens einschätzen; – die Marktteilnehmer und Marktteilnehmerinnen nennen und die Funktionsweise von Märkten erklären; – die Schritte bis zum Abschluss des Kaufvertrages beschreiben und diese situationsgerecht anwenden; – die rechtlichen Voraussetzungen des Kaufvertrags beurteilen und den Kaufvertrag inhaltlich gestalten. Lehrstoff: Grundlagen der Wirtschaft: Wirtschaftsteilnehmer und -teilnehmerinnen, Funktionsweise und Formen von Märkten, Arbeitsteilung, Produktionsfaktoren, Leistungsbereiche im Unternehmen. Kaufvertrag: Grundlagen (Phasen, Voraussetzungen für das Zustandekommen, Mindestbestandteile). Pflichten und Rechte der Vertragspartner und -partnerinnen, E-Commerce. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die ordnungsgemäße Erfüllung des Kaufvertrages beurteilen; – bei vertragswidriger Erfüllung des Kaufvertrages entsprechende Maßnahmen setzen; – die Rechte der Konsumentin und des Konsumenten aufzählen und bei Vertragsverletzungen entsprechend handeln; – ausgewählte Instrumente der Personalauswahl und Personalentwicklung nennen; – die Grundlagen des Arbeitsrechts beschreiben; – Modelle der Mitarbeiterführung sowie Motivationsmodelle nennen. Lehrstoff: Kaufvertrag: Kaufvertragsverletzungen, Konsumentenschutz. Personalmanagement: Personalbedarf, Personalauswahl, Grundlagen des Arbeitsrechts, Rechte und Pflichten, arbeitsrechtliche Bestimmungen betreffend das Pflichtpraktikum. Führungsstile, Motivationsmodelle. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – volkswirtschaftliche Grundbegriffe und Messgrößen erklären; – den Konjunkturablauf beschreiben; – die Ziele und Zielkonflikte der Wirtschaftssubjekte sowie Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf den Wirtschaftskreislauf analysieren; – die Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktes und der Sozialpolitik beschreiben; – die Auswirkungen wirtschaftspolitischer Maßnahmen auf private Haushalte und Unternehmen erkennen und beschreiben. – die Grundlagen des Geld- und Währungswesens erklären; – die Zusammenhänge und Wechselwirkungen im magischen Vieleck sowie deren Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche und gesellschaftliche Situation erläutern. Lehrstoff: Volkswirtschaftliche Grundbegriffe. Konjunkturpolitik. Sozialpolitik und Arbeitsmarkt. Volkswirtschaftliche Messgrößen (zB Bruttoinlandsprodukt, (Gender) Human Development Index, Arbeitslosenquote, Gini Koeffizient). Geld- und Währungspolitik (Geldwertstabilität, usw.). Budget- und Budgetpolitik. Ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Bedeutung des Marketings in verschiedenen Marktsituationen beschreiben; – die Grundzüge der Marktforschung und deren Methoden erläutern; – zwischen strategischen und operativen Aufgaben des Mode-Marketings unterscheiden und diese erklären; – die Funktionsweise der marketingpolitischen Instrumente erklären und deren Auswirkung auf den Unternehmenserfolg beurteilen. Lehrstoff: Grundlagen und Funktionen des Marketings, Marktforschung. Strategisches Mode-Marketing (Marktsegmentierung, Positionierung, Markenpolitik). Operatives Marketing in der Modebranche (Marketinginstrumente, Marketingmix). IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen der Unternehmensformen beschreiben; – einschlägige Unternehmensaufritte aus marketingpolitischer Sicht analysieren; – die Inhalte und Aufgaben des Businessplans beschreiben. Lehrstoff: Gewerberecht, Rechtsformen der Unternehmen, Firma und Firmenbuch, Vollmachten. Businessplan. Case Studies. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – den Unterschied zwischen Innen- und Außenfinanzierung beurteilen; – die verschiedenen Varianten der Kreditfinanzierung beschreiben; – einen Überblick über die verschiedenen Anlageformen geben und Trends in der Geldanlage kritisch hinterfragen; – einen Überblick über die Versicherungsformen und Versicherungsarten geben; – die strategische und die operative Ebene in Unternehmen unterscheiden; – die Managementfunktionen beschreiben. Lehrstoff: Grundlagen der Finanzierung (Innen-, Außen-, Eigen-, Fremdfinanzierung), Kreditfinanzierung. Anlageformen (Risiko, Anlagenportfolio). Versicherungen. Unternehmensführung: Managementaufgaben, Managementkonzepte, Aufbauorganisation. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundlagen der Investitionsrechnung bei einfachen Investitionsentscheidungen anwenden; – die Risiken bei internationalen Kaufverträgen identifizieren; – die Möglichkeiten für Liefer- und Zahlungsbedingungen bei internationaler Geschäftstätigkeit beschreiben; – können Fallstudien zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen vernetzt mit dem Pflichtgegenstand Rechnungswesen lösen. Lehrstoff: Einfache Investitionsentscheidungen. Kaufverträge im Außenhandel. Case Studies fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand „Rechnungswesen“. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Bedeutung des Qualitätsmanagements in einem Unternehmen erläutern; – Fallstudien zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen vernetzt mit dem Pflichtgegenstand „Rechnungswesen“ lösen. Lehrstoff: Öko- und Qualitätsmanagement. Fachspezifische Unternehmensbeispiele und Übungsfirmen. Case Studies. Schularbeiten: II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester. IV. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 7. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 8. Semester. V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten und mindestens 1 davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Rechnungswesen“. 5.3 RECHNUNGSWESEN I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Belege erkennen, prüfen, bearbeiten und organisieren; – Belege und Geschäftsfälle in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erfassen; – den Erfolg der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln und analysieren; – die Umsatzsteuervoranmeldung erstellen; – die wesentlichen Unterschiede zwischen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Doppelter Buchführung erklären; – einfache Bilanzen erstellen und erklären; – einfache Buchungssätze auf Basis von Belegen und Geschäftsfällen unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer bilden und deren Erfolgswirksamkeit beurteilen; – Kontenarten den entsprechenden Kontenklassen zuordnen und den Kontenplan einsetzen; – die Grundlagen des Umsatzsteuerrechts anwenden und die Umsatzsteuer richtig berechnen und verbuchen. Lehrstoff: Belege, Belegorganisation inklusive Formvorschriften. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Rechtliche Bestimmungen, vorgeschriebene Aufzeichnungen anhand von Belegen inklusive Umsatzsteuer, Kassa- und Bankbuch, Wareneingangsbuch, Anlageverzeichnis, Umsatzsteuervoranmeldung, Erfolgsermittlung. Einführung in die Doppelte Buchführung: Inventar, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung. Kontenarten in Verbindung mit Kontenrahmen und Kontenplan. Einfache Geschäftsfälle (vorwiegend aus Handelsbetrieben) in der Doppelten Buchführung auf Konten inklusive Abschluss, Bildung von Buchungssätzen auch anhand von Originalbelegen. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – einfache Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung erfassen; – die Erfolgsauswirkung dieser Geschäftsfälle erkennen und interpretieren. Lehrstoff: Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung (insbesondere Anlagenkäufe, Wareneinkäufe, Warenverkäufe, Rechnungsausgleich durch Barzahlung und Banküberweisung, Bestandsveränderungen, Warenrücksendungen, Bezugs- und Versandkosten, Rabatte). 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung verbuchen; – laufende Bezüge inklusive Überstunden abrechnen und verbuchen; – Sonderzahlungen abrechnen; – einen Lohn- und Gehaltszettel erklären; – Lohn- und Gehaltsnebenkosten ermitteln und verbuchen; – eine Arbeitnehmerveranlagung durchführen. Lehrstoff: Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung (insbesondere Skonto, Rechnungsausgleich durch Kredit- und Bankomatkarte, Privatentnahmen, Privateinlagen, KFZ-Betriebskosten, Mahnspesen, Verzugszinsen, Kontoabschluss Bank). Personalverrechnung: Abrechnung von Löhnen und Gehältern, Überstundenberechnung, Sonderzahlungen, Verbuchung von Löhnen und Gehältern sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Arbeitnehmerveranlagung. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Zusammenhang und Unterschied zwischen Finanzbuchführung und Kostenrechnung erklären; – Aufwände bzw. Erträge zu Kosten bzw. Erlösen überleiten; – Kosten auf Kostenstellen zurechnen, die Selbstkosten und die Zuschlagssätze ermitteln; – branchentypische Kalkulationen durchführen und die Ergebnisse auf ihre Anwendbarkeit überprüfen; – zwischen fixen und variablen Kosten unterscheiden; – Unternehmensentscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung treffen und diese kostenrechnerisch und betriebswirtschaftlich beurteilen; – komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen. Lehrstoff: Kostenrechnung: Bezugskalkulation, Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung. Kalkulationen (vorwiegend in der Modebranche). Unternehmensentscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung. Komplexe Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung (insbesondere in der Modebranche). Fachspezifische Software, Tabellenkalkulation. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die erforderlichen Arbeitsschritte zur Erstellung des Jahresabschlusses beschreiben; – Bewertungsprinzipien anwenden; – ein Anlagenverzeichnis führen; – den Anschaffungswert und die Abschreibung ermitteln und verbuchen; – laufende Aufwendungen im Zusammenhang mit Anlagen erfassen; – Anlagenzugänge und -abgänge erfassen; – eine Warenbewertung durchführen und die notwendigen Buchungen tätigen; – komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen. Lehrstoff: Jahresabschluss: Grundlagen, Bilanzierungsvorschriften inklusive Bewertungsvorschriften. Anlagenbewertung. Bewertung des Umlaufvermögens – Vorräte. Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Bewertungsprinzipien anwenden; – Forderungen nach der Einbringlichkeit zuordnen und bewerten sowie die Auswirkung der Bewertung auf Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung erläutern; – das Grundprinzip der Rechnungsabgrenzung sowie die Auswirkung auf Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung erklären; – die Notwendigkeit von Rückstellungen erläutern und erforderliche Buchungen im Zusammenhang mit Rückstellungen durchführen; – den Jahresabschluss für Einzelunternehmen erstellen; – die Grundzüge der Erfolgsverteilung für eine Personengesellschaft beschreiben; – Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen. Lehrstoff: Jahresabschluss (Forderungsbewertung, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzung, Abschluss von Einzelunternehmen, Erfolgsverteilung in einer Personengesellschaft). Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung (insbesondere in der Modebranche). Fachspezifische Software und oder Tabellenkalkulation. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Jahresabschlüsse lesen; – wichtige finanzwirtschaftliche und erfolgswirtschaftliche Kennzahlen berechnen und interpretieren; – komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen. Lehrstoff: Jahresabschluss (Analyse, Kennzahlen). Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Unterschiede und Zusammenhänge zwischen Unternehmensrecht und Steuerrecht im Rahmen eines Jahresabschlusses in Grundzügen erklären; – die Grundlagen des Einkommensteuerrechts beschreiben und die Einkommensteuer berechnen; – eine Arbeitnehmer-/Arbeitnehmerinnen-Veranlagung durchführen; – Fallstudien vernetzt mit dem Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement“ bearbeiten. Lehrstoff: Unternehmensrecht – Steuerrecht (in Grundzügen). Arbeitnehmer-/Arbeitnehmerinnen-Veranlagung. Fächerübergreifende Case Studies. Fachspezifische Software, Tabellenkalkulation. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen; – Fallstudien auch in Verknüpfung zu Betriebs- u. Volkswirtschaft, Modemarketing bearbeiten. Lehrstoff: Fächerübergreifende Case Studies. Fachspezifische Software / Tabellenkalkulation. Schularbeiten: I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten. II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester. IV. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 7. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 8. Semester. V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten und mindestens 1 davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement“. 5.4 INFORMATIONS- UND KOMMUNIKATIONSTECHNOLOGIE I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundbestandteile der Computer-Hardware und des Betriebssystems beschreiben; – Dateien lokal und online verwalten; – freigegebene Netzwerkressourcen nutzen; – Daten in einem vorgegeben Zeitrahmen erfassen und bearbeiten; – Daten zügig über die Tastatur eingeben; – Schriftstücke unter Berücksichtigung der ÖNORM erstellen, formatieren und korrigieren; – gezielt recherchieren, Inhalte drucken, herunterladen und speichern; – die Grundzüge des Urheberrechts erläutern; – Präsentationen zielgruppengerecht erstellen. Lehrstoff: Hardware. Betriebssysteme und Arbeiten im Netzwerk. Textverarbeitung: Grundlagen der Textverarbeitung, Richtlinien und Normen, persönliche und geschäftliche Schriftstücke. Aktuelle Eingabesysteme, Training der Schreibfertigkeit. Präsentation: Präsentationstechniken und –richtlinien. Gesetzliche Bestimmungen: Grundzüge des Urheberrechts II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Bilder in Dokumente einbinden und mit den vorhandenen Tools bearbeiten; – private und berufliche Schriftstücke erstellen; – Webseiten aufrufen und die Informationen filtern und nutzen; – online kommunizieren; – kollaborative Techniken nutzen. Lehrstoff: Textverarbeitung. Bildbearbeitung. Internet, Internetdienste und kollaborative Techniken. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Standardsoftware aus dem Bereich Tabellenkalkulation zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis einsetzen; – soziale Netzwerke sowie Daten und Programme bewusst und sorgfältig nutzen und die Gefahren des Internets abschätzen; – mit Daten sicher umgehen; – Netzwerke sicherheitsbewusst nutzen. Lehrstoff: Tabellenkalkulation: Grundlagen der Tabellenkalkulation. Soziale Netzwerke. Grundlagen der IT-Security: Schutz vor Schadsoftware und Datensicherung. 6. KUNST, DESIGN UND GESTALTUNG 6.1 FIGURAL- UND AKTZEICHNEN I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ihr Grundwissen in der figurativen künstlerischen Darstellung nutzen; – die Technik „des Messen und Visierens“ in der zeichnerischen Darstellung figuraler Formen anwenden, die Grundlagen figuralen Zeichnens erläutern und zunehmend selbstständig anwenden; – unterschiedliche zeichnerische und grafische Techniken der figurativen Darstellung erläutern; – einfache Bekleidungsformen und Mode-Accessoires in linearer und plastischer Form zeichnerisch darstellen; – die Grundlagen der Anatomie und Proportionslehre der menschlichen Gestalt erläutern; – Grundlagen in der zeichnerischen Darstellung der bekleideten und unbekleideten menschlichen Figur erläutern; – unterschiedlichen Methoden der Recherchearbeit anwenden; – ihre persönlichen Stärken der eigenen Arbeit und im Kontext zu anderen künstlerischen Arbeiten erkennen. Lehrstoff: Figurative künstlerische Darstellung. Schulung der Wahrnehmung – Räumliches Sehen – „Messen und Visieren“. Lineare Darstellung figuraler Formen, von Mode-Accessoires und einfachen Bekleidungsformen (zeichnerische Übungen, Proportionsstudien, Faltenwurfstudien und Naturstudien). Zeichnerischer Techniken und grafische Darstellungsformen. Räumlichkeit und Plastizität (Grundlagen des perspektivischen Zeichnens). Die Gestalt des Menschen (Grundlagen der Anatomie und Proportionslehre der menschlichen Figur). Zeichnerische Darstellung der menschlichen Figur, Studien und Detailstudien nach Modell und Bildvorlage (Kontrapost, die bekleidete und unbekleidete Figur). Freies, intuitives Zeichnen. Präsentationstechniken. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundlagen des figuralen Zeichnens anwenden; – Ideen skizzieren und gestalterisch in zunehmend individueller Form Ausdruck verleihen; – figurale Formen räumlich erfassen und zeichnerisch darstellen; – zunehmendes Basiswissen in den Grundlagen der Anatomie und der Proportionslehre der menschlichen Gestalt in der figurativen Darstellung anwenden; – Grundkenntnisse unterschiedlicher zeichnerischer und grafischer Techniken und künstlerischer Darstellungsformen anwenden, kombinieren und in der figurativen Darstellung zunehmend selbstständig einsetzen. Lehrstoff: Grundlagen der figurativen künstlerischen Darstellung. Vertiefende Wahrnehmung. Zeichnerische und grafische Darstellungsformen der menschlichen Figur. Skizzen, zeichnerische Übungen, Proportionsstudien und Naturstudien. Anatomische Grundlagen und Proportionslehre in der zeichnerischen Darstellung der menschlichen Figur. Studien und Detailstudien nach Modell und Bildvorlage. Unterschiedlicher grafischer Techniken in der figurativen Darstellung. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ihr räumliches Wahrnehmungs- und Darstellungsvermögen für Formen und Proportionen entwickeln und erweitern; – die Technik des linearen und plastischen Zeichnens in der Objektdarstellung und in der Darstellung der menschlichen bekleideten und unbekleideten Figur anwenden; – eine zunehmend persönliche Linie und individuelle Ausdrucksform in die zeichnerische Arbeit einbringen; – ihre persönlichen Stärken in der eigenen Arbeit im Kontext zu anderen künstlerischen Arbeiten erkennen und diese verbal reflektieren; – künstlerische Themen- und Aufgabenstellungen in zunehmend eigenständiger Form konzipieren und umsetzen; – themenspezifische Recherchearbeiten für die Umsetzung von Themen- und Aufgabenstellungen durchführen und Projektarbeiten zunehmend selbstständig durchführen; – das Basiswissen unterschiedlicher Präsentationstechniken anwenden. Lehrstoff: Zeichnerische Studien und Detailstudien nach Modell und Vorlage. Lineares plastisches Zeichnen der menschlichen Figur nach anatomischen Grundlagen, nach Modell und Vorlage. Die künstlerische Darstellung der menschlichen Figur. Themenspezifische Recherchearbeit. Künstlerische Arbeit zu vorgegebenen Themen- und Aufgabenstellungen. Präsentationstechniken. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können die Grundlagen des figuralen Zeichnens in der künstlerischen Darstellung selbstständig anwenden; – verfügen über ein Basiswissen der Anatomie und Proportionslehre der menschlichen Gestalt und können diese Grundlagen in der zeichnerischen Darstellung der menschlichen Figur selbstständig anwenden; – setzen die grafischen Techniken des linearen und flächigen Zeichnens in der figurativen Darstellung in ihrer Arbeit ein; – können unterschiedliche zeichnerische Techniken und grafische Darstellungsformen in der künstlerischen Darstellung der menschlichen Figur anwenden und kombinieren; – können ihre persönlichen Ausdrucksfähigkeiten in der figurativen Darstellung entwickeln und erweitern; – erkennen ihre persönlichen Stärken in der eigenen Arbeit im Kontext zu anderen künstlerischen Arbeiten und können diese reflektieren und verbalisieren; – verfügen über Erfahrungswerte in ästhetisch-sinnlicher Wahrnehmung, die sie in die Gestaltung einbringen; – können teamorientiert kommunizieren und kompetent und lösungsorientiert agieren. Lehrstoff: Unterschiedliche grafische Techniken in der figurativen Darstellung nach Modell, aus der Vorstellung und nach Vorlage. Grundlagen der Anatomie und Proportionenlehre in der zeichnerischen Darstellung der menschlichen Figur im Raum, Detail- und Bewegungsstudien. Zeitgemäße zeichnerische, grafische und experimentelle Darstellungsformen. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Schritte bildnerischen Gestaltens – von der Ideenfindung, zur künstlerischen Konzeption, der zeichnerischen Umsetzung und grafischen Ausführung und Präsentation in den Grundlagen durchführen; – ihre persönlichen Ausdrucksfähigkeiten in der figurativen Darstellung entwickeln und erweitern; – persönliche Stärken in der eigenen Arbeit im Kontext zu anderen künstlerischen Arbeiten erkennen; – über entwickelte Erfahrungswerte in ästhetisch-sinnlicher Wahrnehmung verfügen, die sie in ihre Gestaltung einbringen; – teamorientiert kommunizieren und kompetent und lösungsorientiert agieren; – ihre künstlerischen Arbeiten in adäquater Form präsentieren. Lehrstoff: Zeichnerische Techniken und grafische Darstellungsformen. Eigenständige Ausdrucksform in der künstlerischen Darstellung. Lineares und flächiges Zeichnen der menschlichen Figur nach Modell und Vorlage (Die Figur in Bewegung). Experimentelle, zeichnerische und grafische Darstellungsformen. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Anatomie und Proportionslehre der menschlichen Gestalt in der künstlerischen Darstellung sicher anwenden; – unterschiedliche zeichnerische Techniken und grafische Darstellungsformen in der Umsetzung der Themen und Aufgabenstellungen kompetent und in adäquater Form anwenden; – ein differenziertes bildnerisches Darstellungsvermögen in der künstlerischen Arbeit anwenden; – sowohl individuell als auch teamorientiert kompetent an künstlerischen Prozessen arbeiten. Lehrstoff: Inhaltliche Auseinandersetzung und Recherchearbeit für die Umsetzung von individuellen künstlerischen Arbeiten zu spezifischen Themen- und Aufgabenstellungen. Adäquate Anwendung und Kombination unterschiedlicher zeichnerischer und grafischer Techniken. Eigenständige Ausdrucksform in der künstlerischen Darstellung. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ihre Ideen eigenständig skizzieren, visualisieren, ihnen gestalterisch Ausdruck verleihen und diese kompetent und lösungsorientiert in eine individuelle Darstellungsform umsetzen; – eine persönliche Linie und individuelle Ausdrucksform in die künstlerischen Arbeit einbringen; – ihre ausgeprägten Erfahrungswerte in ästhetisch-sinnlicher Wahrnehmung in ihrer Gestaltung einbringen; – selbstständig und kompetent Recherchearbeiten zu künstlerischen Themen- und Aufgabenstellungen und Projekte durchführen; – Aufgaben- und Themenstellungen und Projektarbeiten lösungsorientiert und in eigenständiger Form und künstlerischen Vision umsetzen; – ihre Arbeiten in adäquater Form präsentieren. Lehrstoff: Künstlerische Arbeit (großformatigen oder seriell) in adäquat gewählten zeichnerischen Techniken und grafischen Darstellungsformen zu vorgegebenen Themen- und Aufgabenstellungen und Projektarbeiten. Individuelle Ausdrucksform in der künstlerischen Darstellung. Präsentation der künstlerischen Arbeiten im Raum. Inhaltliche Erörterungen – reflexive Bild- und Werkbetrachtung der künstlerischen Arbeiten im Kontext zu anderen Arbeiten. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – entwickelte Kompetenzen im Umgang mit unterschiedlichen zeichnerischen und grafischen Techniken anwenden; – ausgeprägte Fähigkeiten in der künstlerischen Darstellung der menschlichen Gestalt und spezifischer Bekleidungsformen anwenden; – ihre persönliche Handschrift und eigenständige Ausdrucksform in der künstlerischen Arbeit umsetzen und Themen- und Aufgabenstellungen und Projektarbeiten eigenverantwortlich bearbeiten; – ausgeprägte Erfahrungswerte in ästhetisch-sinnlicher Wahrnehmung und ein entwickelten Bewusstseins für gestalterische und künstlerische Qualität anwenden; – persönliche Stärken in der eigenen Arbeit im Kontext zu anderen künstlerischen Arbeiten erkennen, reflektieren und diese Erkenntnisse verbalisieren; – alle Schritte bildnerischen Gestaltens – von der Ideenfindung zur künstlerischen Konzeption, der zeichnerischen Umsetzung und grafischen Ausführung und Präsentation kompetent und eigenständig durchführen; – sowohl eigenständig als auch teamorientiert kompetent an künstlerischen Prozessen arbeiten. Lehrstoff: Künstlerische Arbeiten in adäquat gewählten zeichnerischen und grafischen Techniken zu vorgegebenen Themen- und Aufgabenstellungen und Projektarbeiten. Individuelle Ausdrucksform in der künstlerischen Darstellung. Präsentation der künstlerischen Arbeiten im Raum. Inhaltliche Erörterungen und reflexive Bild- und Werkbetrachtung der künstlerischen Arbeiten. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – entwickelte Kompetenzen im Umgang mit unterschiedlichen zeichnerischen und grafischen Techniken anwenden; – über ausgeprägte Fähigkeiten in der künstlerischen Darstellung der menschlichen Gestalt und spezifischer Bekleidungsformen verfügen; – über eine persönliche Handschrift und eigenständige Ausdrucksform in der künstlerischen Arbeit verfügen und Themen- und Aufgabenstellungen und Projektarbeiten eigenverantwortlich umsetzen; – ausgeprägte Erfahrungswerte in ästhetisch-sinnlicher Wahrnehmung und ein entwickelten Bewusstseins für gestalterische und künstlerische Qualität nutzen; – persönliche Stärken in der eigenen Arbeit im Kontext zu anderen künstlerischen Arbeiten erkennen, reflektieren und diese Erkenntnisse verbalisieren; – alle Schritte bildnerischen Gestaltens – von der Ideenfindung zur künstlerischen Konzeption, der zeichnerischen Umsetzung und grafischen Ausführung und Präsentation kompetent und eigenständig durchführen; – sowohl eigenständig als auch teamorientiert kompetent an künstlerischen Prozessen arbeiten. Lehrstoff: Individuelle Ausdrucksform in der künstlerischen Darstellung. Präsentation der künstlerischen Arbeiten im Raum. Inhaltliche Erörterungen und reflexive Bild- und Werkbetrachtung der künstlerischen Arbeiten. 6.2 MODEENTWURF I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ihr Basiswissen an grundlegenden Entwurfstechniken anwenden; – ihre Kenntnisse über Proportionen und Silhouetten nutzen; – signifikante Modesilhouetten des 20. Jahrhunderts erkennen und diese zeitlich einordnen; – aktuelles design- und moderelevantes Wissen in seinen Grundlagen nutzen; – ihr Basiswissen über Trends wiedergeben; – für die verschiedenen Ausbildungsschwerpunkte erste phantasievolle Entwürfe erstellen; – über grundlegendes Fachvokabular verfügen; – Methoden der Recherche nutzen. Lehrstoff: Entwurfsentwicklung. Entwicklung einer Modefigurine. Entwurfsskizzen. Spezifische Entwurfsthemen und Projektarbeit als Entscheidungshilfe für den zu wählenden Ausbildungsschwerpunkt. Proportionsstudien und Silhouettenfindung. Moderelevantes Wissen und grundlegendes Fachvokabular. Grundlagen der Recherche. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Ihr Basiswissen über grundlegende Entwurfstechniken für ihren Ausbildungsschwerpunkt anwenden; – themenbezogene Entwurfsideen erstellen; – experimentelle Modellarbeiten zu entwickeln; – aktuelles design- und moderelevantes Wissen als Grundlage für Trendentwicklungen beschreiben; – sich mit Form und Material experimentell auseinander zu setzen; – grundlegendes Fachvokabular anwenden; – Methoden der Recherche anwenden. Lehrstoff: Experimentelle Auseinandersetzung mit Form und Material. Grundlagen der Entwurfstechniken, Themen- und Silhouettenfindung. Experimentelle Modellentwicklung (fächerübergreifend mit den Werkstätten). Spezifische Entwürfe für den gewählten Ausbildungsschwerpunkt. Moderelevantes Wissen und Trendrecherche. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ungewöhnliche, experimentelle Entwurfsideen entwickeln; – Basiswissen der grundlegenden Entwurfstechniken für ihren Ausbildungsschwerpunkt anwenden; – analytische Fachzeichnungen beschreiben; – Entwürfe in einem fächerübergreifenden Designprozess umsetzen und präsentieren; – aktuelles design- und moderelevantes Wissen als Grundlage für Trendentwicklungen beschreiben; – grundlegendes Fachvokabular anwenden; – Methoden der Recherche anwenden und reflektieren. Lehrstoff: Experimentelle Modellentwicklung nach Themenvorgabe. Detailstudien zum Ausbildungsschwerpunkt. Ideenfindung und Recherche für erste Entwurfskonzepte und Skizzen. Dokumentation der aktiven Teilnahme am Zeitgeschehen. Projektarbeit und Modepräsentation. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – konzeptionelle Entwurfsthemen er- und ausarbeiten; – experimentelle Modellarbeiten entwickeln; – technisches Wissen in analytischen Entwurfszeichnungen darstellen; – aktuelle Zeitströmungen wahrnehmen und moderelevantes Wissen wiedergeben; – Recherche und Entwurfsprozesse nachvollziehen; – Fachvokabular anwenden. Lehrstoff: Eigenständige Recherche aktueller, kultureller Ereignisse im Modekontext. Konzeptionelle Entwurfsentwicklung. Entwürfe für verschiedene technisch anspruchsvolle Materialien. Kollektionstheorie. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – konzeptionelle Entwurfsstrecken individuell ausarbeiten; – Entwürfe in einem fächerübergreifenden Prozess umsetzen; – ihr design- und moderelevantes Wissen vertiefen und erläutern; – Präsentationen in zeitgemäßer Form erstellen; – Kollektionstheorie und Fachvokabular anwenden. Lehrstoff: Trendrecherche. Entwürfe in einem fächerübergreifenden Designprozess. Entwürfe für technisch anspruchsvolle Materialien. Übungen zu den Grundlagen der Kollektionstheorie. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – konzeptionelle Entwurfsentwicklungen individuell und in der Gruppe durchführen; – ihr design- und moderelevantes Wissen weiter vertiefen und anwenden; – Detaillösungen in Bezug auf Material, Umsetzung, technische Verarbeitung konzipieren und anwenden; – moderelevante Zusammenhänge selbständig recherchieren. Lehrstoff: Konzeptionelle Entwurfsentwicklung. Detaillösungen, Produktentwicklung. Eigenständige Trendrecherche. Dokumentation und Präsentation. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ihre Ideen kreativ entwickeln und technisch ausgereift darstellen; – die Kollektionstheorie verstehen und anwenden; – moderelevante Zusammenhänge erkennen und beschreiben; – Entwürfe in einem fächerübergreifenden Designprozess entwickeln und umsetzten; – Dokumentationen und Präsentationen erstellen. Lehrstoff: Entwürfe in einem fächerübergreifenden Designprozess. Entwürfe für technisch anspruchsvolle Verarbeitungen. Vertiefende Übungen zur Kollektionstheorie. Modepräsentation. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – eigenständig Entwurfskonzepte für spezifische Kollektionsthemen und Abschlussarbeiten entwickeln; – aktuelle Themenbereiche analysieren und in eine zeitgemäße Formensprache übersetzen; – konzeptionelle Entwurfsprozesse individuell und in der Gruppe durchführen und in der Werkstätte umsetzen; – einen vielfältigen Zugang zur Kollektionsentwicklung nutzen, Entwurfsarbeiten in verschiedenen Techniken gestalten und die optimale Präsentationsform entwickeln; – selbständig erweiterte Recherchen zur Kollektionsgestaltung durchführen und designrelevante Zusammenhänge definieren; – aktuelle Zeitströmungen wahrnehmen und diese in ihre Arbeiten visionär einbringen; – ihren persönlichen Stil und ihre eigene Handschrift in die Arbeit einbringen; – kooperativ mit anderen Ausbildungsschwerpunkten zusammenarbeiten und Dokumentationen erstellen; – in adäquater Form präsentieren; – Team- und Einzelarbeiten durch Kommunikation und Korrekturgespräche reflektieren. Lehrstoff: Kollektion: Trendanalyse. Themendefinition. Kollektionsentwicklung und Entwurfsanalyse. Reflexion und Präsentation der Zwischenergebnisse. Kollektionskomplettierung. Umsetzung von Entwürfen. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – eigenständig Entwurfskonzepte für spezifische Kollektionsthemen und Abschlussarbeiten entwickeln; – aktuelle Themenbereiche analysieren und in eine zeitgemäße Formensprache übersetzen; – konzeptionelle Entwurfsprozesse individuell und in der Gruppe durchführen und in der Werkstätte umsetzen; – einen vielfältigen Zugang zur Kollektionsentwicklung nutzen, Entwurfsarbeiten in verschiedenen Techniken gestalten und die optimale Präsentationsform entwickeln; – selbständig eine erweiterte Recherche zur Kollektionserstellung durchführen und designrelevante Zusammenhänge definieren; – aktuelle Zeitströmungen wahrnehmen und diese in ihre Arbeiten visionär einbringen; – ihren persönlichen Stil und ihre eigene Handschrift in die Arbeit einbringen; – kooperativ mit anderen Ausbildungsschwerpunkten zusammenarbeiten und Dokumentationen erstellen; – in adäquater Form präsentieren, sowie Team- und Einzelarbeiten durch Kommunikation und Korrekturgespräche reflektieren. Lehrstoff: Abschlusskollektion: Angewandte Kollektionstheorie. Positionierung der Kollektion. Präsentation. 6.3 MODEGRAFIK UND MEDIENDESIGN I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundlagen grafischer Gestaltung erläutern und elementare Gestaltungselemente zielorientiert in ihre Arbeiten einbeziehen; – Entwürfe und Ideen grafisch darstellen; – bildnerische Elemente in ihren Grundlagen verstehen und anwenden; – die Vielfalt der Darstellungsformen erläutern und dadurch ihre Ideen in verschiedenen Techniken umsetzen; – spezifische Themenstellungen erarbeiten, die als Entscheidungshilfe für die zu wählenden Ausbildungsschwerpunkte dienen; – Reduktion und Abstraktion als grafisches Gestaltungselement erklären; – persönliche Stärken der eigenen Arbeit im Kontext zu anderen grafischen Arbeiten erkennen und verbal reflektieren. Lehrstoff: Grundlagen grafischer Gestaltung. Punkt, Linie, Fläche. Reduktion und Abstraktion. Collagetechniken. Modefigurine. Ideensammlung, visuelles Tagebuch. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundlagen grafischer Gestaltung beschreiben und elementare Gestaltungselemente zielorientiert in ihre Arbeiten einbeziehen; – die erlernten grafischen Grundlagen für Modeillustrationen einsetzen; – unterschiedliche Techniken anwenden und kombinieren; – Reduktion und Abstraktion anwenden und sich durch Stilisierung vom naturalistischen Vorbild lösen; – aktuelle Tendenzen im Bereich Grafikdesign im Hinblick auf die Entwicklung eines persönlichen Stils recherchieren. Lehrstoff: Grafische Techniken: Grafische Recherche. Grafische Techniken für die Modeillustration. Entwürfe für die Ausbildungsschwerpunkte. Reduktion und Abstraktion. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundlagen grafischer Gestaltung erläutern und elementare Gestaltungselemente zielorientiert in ihre Arbeiten einbeziehen; – die erlernten grafischen Grundlagen für Modeillustrationen einsetzen; – aktuelle Tendenzen im Bereich Grafikdesign im Hinblick auf die Entwicklung eines persönlichen Stils beobachten und analysieren; – einfache Layouts gestalten sowie Schrift und Bild kombinieren; – persönliche Stärken der eigenen Arbeit im Kontext zu anderen grafischen Arbeiten erkennen und verbal reflektieren; – ihre Arbeiten adäquat präsentieren. Lehrstoff: Verschiedene grafische Techniken. Grafische Recherche. Proportionsstudien und Reflexion der Modefigurine. Recherche und Analyse. Typografie, Layout. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundlagen grafischer Gestaltung anwenden und elementare Gestaltungselemente zielorientiert in ihre Arbeiten einbeziehen; – die erlernten grafischen Grundlagen für Modeillustrationen einsetzen und konzeptionelle Entwurfsentwicklungen individuell visuell übersetzen; – die Vielfalt der analogen und digitalen Darstellungsformen beschreiben; – Entwurfsarbeiten in verschiedenen Techniken gestalten; – aktuelle, zeitgemäße visuelle Kommunikation für die Entwicklung eines persönlichen Stils einsetzten; – Reduktion und Abstraktion als grafisches Gestaltungselement für druckgrafische Techniken einsetzen; – grundlegende Prinzipien der Schrift- und Layoutgestaltung nennen und diese für die Präsentationsgrafik einsetzen; – die Grundlagen der digitalen Grafikgestaltung erläutern. Lehrstoff: Modeillustrationen. Grundlegende Prinzipien der analogen und digitalen Schrift- und Layoutgestaltung. Kombination verschiedener grafischer Techniken. Analoge druckgrafische Techniken. Erweiterte Recherche zum Thema Grafik und Illustration. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundlagen grafischer Gestaltung beschreiben und elementare Gestaltungselemente zielorientiert in ihre Arbeiten einbeziehen; – die erlernten grafischen Grundlagen für Modeillustrationen einsetzen und konzeptionelle Entwurfsentwicklungen individuell visuell übersetzen; – durch Einblicke in die Vielfalt der Darstellungsformen Entwurfsarbeiten in verschiedenen Techniken gestalten und adäquat präsentieren; – durch Vertiefen der grafischen analogen und digitalen Fertigkeiten unterschiedliche Techniken anwenden und kombinieren; – aktuelle, zeitgemäße visuelle Kommunikation wahrnehmen und beschreiben; – grundlegende Prinzipien der analogen und digitalen Schrift- und Layoutgestaltung erläutern; – kooperativ mit anderen Ausbildungsschwerpunkten zusammen arbeiten und individuelle Dokumentationsmappen erstellen. Lehrstoff: Modeillustrationen. Analoge und digitale grafische Fertigkeiten und Techniken. Schrift- und Layoutgestaltung. Einführung in druckgrafische Techniken. Erweiterte Recherche zum Thema Grafik und Illustration. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die erlernten grafischen Grundlagen für Modeillustrationen einsetzen und konzeptionelle Entwurfsentwicklungen individuell und in der Gruppe durchführen sowie grafisch übersetzen; – unterschiedliche analoge und digitale Techniken anwenden und kombinieren; – selbständig eine erweiterte Recherche zum Thema Grafik und Illustration durchführen und design- und grafikrelevante Zusammenhänge erkennen und beschreiben; – aktuelle Zeitströmungen wahrnehmen, diese in ihre Arbeiten einbringen und grafisch umsetzen; – Schrift und Bild bei Layouts kombinieren; – Grundlagen der Entwicklung von Corporate Identity-Konzepten beschreiben; – kooperativ mit anderen Ausbildungsschwerpunkten zusammen arbeiten und individuelle Dokumentationsmappen erstellen; – in adäquater Form präsentieren sowie Team- und Einzelarbeiten durch Kommunikation und Korrekturgespräche reflektieren. Lehrstoff: Modeillustrationen. Grafische Fertigkeiten und Techniken. Kombination verschiedener analoger und digitaler grafischer Techniken. Zeitgemäße CI-Konzepte unter Einbeziehung moderelevanter Themen. Analoge und digitale vertiefende Recherche zum Thema Grafik und Illustration. Dokumentationsmappen. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die erlernten Grundlagen für Modegrafiken einsetzen und konzeptionelle Entwurfsentwicklungen individuell und in der Gruppe durchführen sowie grafisch übersetzen; – unterschiedliche analoge und digitale Techniken selbständig anwenden und kombinieren; – selbständig eine erweiterte Recherche zum Thema Grafik und Illustration durchführen und design- und grafikrelevante Zusammenhänge erkennen und reflektieren; – aktuelle Zeitströmungen wahrnehmen, diese in ihre Arbeiten einbringen und grafisch umsetzen; – analog und digital Schrift und Bild bei Layouts kombinieren; – die Grundlagen der Entwicklung von Corporate Identity-Konzepten anwenden; – ein grafisches Konzept erstellen; – kooperativ mit anderen Ausbildungsschwerpunkten zusammenarbeiten und individuelle Dokumentationsmappen erstellen; – in adäquater analoger und digitaler Form präsentieren sowie Team- und Einzelarbeiten durch Kommunikation und Korrekturgespräche reflektieren; – Projektaufgaben grafisch übersetzen, dokumentieren und analysieren. Lehrstoff: Modeillustrationen und Grafiken. Analoge und digitale grafische Fertigkeiten und Techniken sowie deren Kombination. Zeitgemäße CI-Konzepte unter Einbeziehung fächerübergreifender moderelevanter Themen. Erweiterte Recherche zum Thema Grafik und Illustration. Dokumentationsmappen, Projektaufgaben. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – eigenständig grafische analoge und digitale Konzepte für spezifische Kollektionsthemen und Abschlussarbeiten entwickeln; – aktuelle Themenbereiche analysieren und in eine zeitgemäße Formensprache übersetzen; – die erlernten analogen und digitalen grafischen Elemente gezielt für Modeillustrationen einsetzen; – konzeptionelle Entwicklungen individuell und in der Gruppe durchführen und grafisch übersetzen; – eine Vielfalt der Darstellungsformen anwenden, Entwurfsarbeiten in verschiedenen analogen und digitalen Techniken gestalten und die optimale Präsentationsform entwickeln; – selbständig eine erweiterte Recherche zum Thema Grafik und Illustration durchführen und design- und grafikrelevante Zusammenhänge erkennen; – aktuelle Zeitströmungen wahrnehmen, diese in ihre Arbeiten einbringen und grafisch umsetzen; – ihren persönlichen Stil und ihre eigene Handschrift in die Arbeit einbringen; – die Grundlagen der Entwicklung von Corporate Identity-Konzepten anwenden; – kooperativ mit anderen Ausbildungsschwerpunkten zusammenarbeiten und Dokumentationen erstellen; – in adäquater Form präsentieren, sowie Team- und Einzelarbeiten durch Kommunikation und Korrekturgespräche reflektieren. Lehrstoff: Abschlussarbeit: Konzepte für die Visualisierung der Kollektionsthematik. Illustration der Kollektion. Layout (analog und digital). CI-Konzept. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – eigenständig grafische Konzepte für spezifische Kollektionsthemen und Abschlussarbeiten entwickeln; – aktuelle Themenbereiche analysieren und in eine zeitgemäße Formensprache übersetzen; – die erlernten grafischen Elemente gezielt für Modeillustrationen einsetzen; – konzeptionelle Entwicklungen individuell und in der Gruppe durchführen und grafisch übersetzen; – eine Vielfalt der Darstellungsformen anwenden, Entwurfsarbeiten in verschiedenen analogen und digitalen Techniken gestalten und die optimale Präsentationsform entwickeln; – selbständig eine erweiterte Recherche zum Thema Grafik und Illustration durchführen und design- und grafikrelevante Zusammenhänge erkennen; – aktuelle Zeitströmungen wahrnehmen, diese in ihre Arbeiten einbringen und grafisch umsetzen; – ihren persönlichen Stil und ihre eigene Handschrift in die Arbeit einbringen; – die Grundlagen zur Entwicklung von Corporate Identity-Konzepten anwenden; – kooperativ mit anderen Ausbildungsschwerpunkten zusammenarbeiten und Dokumentationen erstellen; – in adäquater Form präsentieren, sowie Team- und Einzelarbeiten durch Kommunikation und Korrekturgespräche reflektieren. Lehrstoff: Kollektion: Visualisierung und Präsentation in analoger und/oder digitaler Form. Grafische Ausarbeitung. Umsetzung eines analogen und/oder digitalen CI-Konzepts. Präsentationstechniken. 6.4 FARBKOMPOSITION I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ihr Farbempfinden und die Fähigkeit mit Farben zu arbeiten nutzen sowie Farbkarten erstellen; – Farbenlehre, Farbwirkungen und Farbsymbolik erläutern; – schöpferische, kreative Farbkonzepte finden und mittels Erlangen von Erfahrungswerten gezielt für Gestaltungsarbeiten anwenden; – Kompositionsaufgaben selbständig durchführen und die Ergebnisse in verschiedenen Maltechniken und grafischen Darstellungsweisen visuell übersetzen; – Farbe als wichtiges Ausdrucksmittel beschreiben und kreativ und gestalterisch einsetzen. Lehrstoff: Grundlagen der Farbenlehre, Farbwirkungen und Farbsymbolik. Kompositionen mit Kontrasten und Tonstufen. Malerische und künstlerischer Techniken und Materialien. Dekomposition und Erstellen von Farbkarten. Abstraktion und Stilisierung. Umsetzung und Reflexion von Farbkonzepten in Mode, Grafik und Design. Künstlerische Präsentationen in verschiedenen Techniken. 6.5 EXPERIMENTELLES GESTALTEN I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Konzepte und Ideen in dreidimensionale Objekte und Modelle umsetzen; – das künstlerische Experiment als Möglichkeit des Modeentwurfs schätzen und nutzen; – Methoden und Grundlagen von Handwerkstechniken anwenden; – bekleidungsfremde Materialien be- und verarbeiten; – gestalterische Problemstellungen kritisch diskutieren und künstlerische Qualität erkennen; – spezifische Fertigkeiten für die räumliche Gestaltung anwenden sowie eigene Ideen und Konzepte in dreidimensionale Objekte umsetzen; – ihre Erfahrungen im experimentellen Gestalten für die Wahl des Ausbildungsschwerpunktes einsetzen. Lehrstoff: Experimentelle Gestaltung unter Verwendung verschiedenster künstlerischer Techniken. Dreidimensionale Objekte mit unterschiedlichen Materialien. Experimente an den Schnittpunkten zwischen Kunst und Design. Reflexion der eigenen Produkte im Kontext zu ausgewählten Beispielen aus Kunst und Design. 7. BEWEGUNG UND SPORT Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung. A.2 WAHLPFLICHTBEREICH – AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE 2.1 MODEDESIGN / KLEIDERMACHEN 2.1.1 PROJEKTWERKSTÄTTE, FERTIGUNGSTHEORIE UND –TECHNIK II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Grundkenntnisse der Fertigungstechnik in Theorie und Praxis anwenden; – traditionelle und rationelle Verarbeitungstechniken nennen und die Arbeitsmethoden qualitätsbewusst umsetzen; – einfache Werkstücke mit Hilfe fachlicher Unterstützung anfertigen; – Fertigungspläne unter Anleitung erstellen und Werkstücke dokumentieren; – Geräte und Maschinen unter Beachtung aktueller Sicherheitsrichtlinien richtig einsetzen; – Maßnahmen zur Unfallverhütung beschreiben; – bekleidungs- und fertigungstechnisches Fachvokabular einsetzen. Lehrstoff: Umgang mit Maschinen und Geräten, Unfallverhütung. Grundlegende Material- und Verarbeitungstechniken. Modellarbeit. Einfache Werkstücke aus leicht zu verarbeitenden Materialien. Werkstückplanung und Dokumentation. Fachsprache. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Grundkenntnisse der Fertigungstechnik anwenden; – die erworbenen Fertigkeiten und Techniken fachspezifisch an Werkstücken umsetzen; – einfache Kleidungsstücke in ansteigendem Schwierigkeitsgrad anfertigen; – zeitgerechter Planung und Vorbereitung der Werkstücke durchführen; – Materialien modellgerecht auswählen und diese fachlich qualitätsbewusst verarbeiten; – festgelegte Zielvorgaben unter Berücksichtigung des Zeitmanagements einhalten; – die gefertigten Werkstücke anhand festgelegter Qualitätsrichtlinien beurteilen; – sich mit der qualitativen Ausführung ihrer Modelle kritisch auseinandersetzen; – die Fertigungsplanung, Umsetzung und Dokumentation der Werkstücke eigenständig durchführen. – Geräte und Maschinen unter Beachtung aktueller Sicherheitsrichtlinien richtig einsetzen; – Maßnahmen zur Unfallverhütung einhalten; – bekleidungs- und fertigungstechnisches Fachvokabular einsetzen. Lehrstoff: Umgang mit Maschinen und Geräten, Unfallverhütung. Grundlegende Material- und Verarbeitungstechniken. Modellarbeit. Werkstücke aus verschiedenen Materialien. Werkstückplanung und Dokumentation. Fachsprache. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – geschichtliche Hintergründe des Kleidermachergewerbes erläutern; – körpernahe Kleidungsstücke mit anspruchsvollen Detaillösungen nach eigenen Entwürfen umsetzen; – handwerkliche Fähigkeiten im Umgang mit besonderen textilen Flächen anwenden; – Werkstücke fachlich richtig fertigen; – Fertigungsplanung und Dokumentation der Werkstücke eigenständig durchführen; – sich mit der qualitativen Ausführung ihrer Modelle kritisch auseinandersetzen; – traditionelle und rationelle Verarbeitungstechniken unterscheiden; – Geräte und Spezialmaschinen unter Beachtung aktueller Sicherheitsrichtlinien verantwortungsvoll einsetzen; – Maßnahmen zur Unfallverhütung anwenden; – bekleidungs- und fertigungstechnisches Fachvokabular einsetzen. Lehrstoff: Umgang mit Maschinen und Geräten, Unfallverhütung. Geschichte des Handwerks. Grundlegende Material- und Verarbeitungstechniken. Experimentelle Modellarbeit. Verarbeitung von elastischen Materialien, Seide, Samt und Spitze. Verzierungstechniken. Körpernahe Kleidungsstücke mit anspruchsvollen Detaillösungen. Werkstückplanung und Dokumentation. Fachsprache. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Kenntnisse der Fertigungstechnik anwenden; – die erworbenen Fertigkeiten und erlernten Techniken fachspezifisch an Werkstücken und bei Projekten umsetzen; – Kleidungsstücke mit Raglan- und Kimonoformen gestalten und in fachgerechter Verarbeitung ausführen; – Werkstücke zeitgerecht planen und vorbereiten; – Materialien modellgerecht auswählen und diese fachlich qualitätsbewusst verarbeiten; – festgelegte Zielvorgaben unter Berücksichtigung des Zeitmanagements einhalten; – sich mit der qualitativen Ausführung ihrer Modelle kritisch auseinandersetzen; – Geräte und Spezialmaschinen unter Beachtung aktueller Sicherheitsrichtlinien verantwortungsvoll einsetzen; – Maßnahmen zur Unfallverhütung anwenden; – bekleidungs- und fertigungstechnisches Fachvokabular einsetzen. Lehrstoff: Umgang mit Maschinen und Geräten, Unfallverhütung. Material- und Verarbeitungstechniken. Experimentelle Modellarbeit. Kleidungsstücke mit angelegten Ärmelformen. Werkstücke in ansteigendem Schwierigkeitsgrad. Korsage. Werkstückplanung und Dokumentation. Fachsprache. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Kenntnisse der Fertigungstechnik anwenden; – die erworbenen Fertigkeiten und erlernten Techniken fachspezifisch an Werkstücken und bei Projekten umsetzen; – Oberbekleidung in klassischer, englischer Verarbeitung anfertigen; – vielfältige Detaillösungen fachgerecht planen und durchführen; – Revers- und Kragenformen modellgerecht verarbeiten; – entsprechende Materialien für ihre Modelle auswählen; – Innenausführung und Futterverarbeitung fachlich richtig umsetzen; – anspruchsvolle Werkstücke strukturiert planen und ausführen; – sich mit der qualitativen Ausführung ihrer Modelle kritisch auseinandersetzen; – Geräte und Spezialmaschinen unter Beachtung aktueller Sicherheitsrichtlinien verantwortungsvoll einsetzen; – Maßnahmen zur Unfallverhütung anwenden; – bekleidungs- und fertigungstechnisches Fachvokabular einsetzen. Lehrstoff: Umgang mit Maschinen und Geräten, Unfallverhütung. Material- und Verarbeitungstechniken. Experimentelle Modellarbeit. Werkstücke in englischer Verarbeitung. Revers- und Kragenlösungen. Ärmel und Taschenlösungen. Anfertigung von anspruchsvollen Werkstücken. Werkstückplanung und Dokumentation. Fachsprache. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Kenntnisse der Fertigungstechnik anwenden; – die erworbenen Fertigkeiten und Techniken fachspezifisch an Werkstücken und bei Projekten umsetzen; – Verarbeitungstechniken für angelegte Ärmelformen anwenden; – unterschiedliche Verschlusslösungen ausführen; – Futter- und Einlagematerialien dem Oberstoff entsprechend wählen; – das Einfüttern von Oberbekleidung fachgerecht ausführen; – sich mit der qualitativen Ausführung ihrer Modelle kritisch auseinandersetzen; – festgelegte Zielvorgaben unter Berücksichtigung des Zeitmanagements einhalten; – Dokumentation, Fertigungsplanung, Modellbeschreibung und Materialanalyse selbständig durchführen; – einen Fertigungsplan unter Beachtung des Fachvokabulars erstellen; – Geräte und Spezialmaschinen unter Beachtung aktueller Sicherheitsrichtlinien verantwortungsvoll einsetzen; – Maßnahmen zur Unfallverhütung anwenden; – bekleidungs- und fertigungstechnisches Fachvokabular einsetzen. Lehrstoff: Umgang mit Maschinen und Geräten, Unfallverhütung. Material- und Verarbeitungstechniken. Experimentelle Modellarbeit. Oberbekleidung in ansteigendem Schwierigkeitsgrad. Ärmel und Kragenlösungen. Anfertigung von anspruchsvollen Werkstücken. Werkstückplanung und Dokumentation. Fachsprache. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Kenntnisse der Fertigungstechnik anwenden; – die erworbenen Fertigkeiten und Techniken fachspezifisch an Werkstücken und bei Projekten umsetzen; – Oberbekleidung in hohem technischen Anspruch fertigen; – Revers- und Kragenformen, Ärmel- und Taschenvariationen modellgerecht verarbeiten; – Innenausführung und Futterverarbeitung fachlich richtig umsetzen; – die erlernten Fähigkeiten weiterentwickeln und bei ihrer Modellgestaltung innovativ einsetzen; – die Entwicklungsarbeit von der Prototyperstellung bis zur Produktionsreife erläutern; – rationelle Arbeitsweisen und Produktionsabläufe beschreiben; – ihre Werkstücke in zeitgemäßer Form präsentieren; – den Umfang ihrer Modelle planen und strukturieren; – Ideen und Konzepte nach eigenen Zielvorstellungen umsetzen; – Material- und Farbauswahl für ihre Modelle entscheiden und argumentieren; – sich mit der qualitativen Ausführung ihrer Modelle kritisch auseinandersetzen; – ihre Modelle in selbständiger Arbeitsweise anfertigen; – traditionelle und rationelle Verarbeitungstechniken fachgerecht anwenden; – die gefertigten Werkstücke anhand festgelegter Qualitätsrichtlinien einschätzen und beurteilen; – Fertigungsplanung, Umsetzung und Dokumentation der Werkstücke eigenständig durchführen. – Werkstücke rechtzeitig planen und die Umsetzung strukturiert organisieren; – Geräte und Spezialmaschinen unter Beachtung aktueller Sicherheitsrichtlinien richtig einsetzen; – Maßnahmen zur Unfallverhütung anwenden; – bekleidungs- und fertigungstechnisches Fachvokabular einsetzen. Lehrstoff: Umgang mit Maschinen und Geräten, Unfallverhütung. Material- und Verarbeitungstechniken. Experimentelle Modellarbeit. Oberbekleidung mit hohem technischem Anspruch. Kragen, Ärmel, Taschen und Detaillösungen. Anfertigung von Werkstücken mit hohem Schwierigkeitsgrad. Werkstückplanung und Dokumentation. Fachsprache. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Kenntnisse der Fertigungstechnik anwenden; – die erworbenen Fertigkeiten und Techniken fachspezifisch an Werkstücken und bei Projekten umsetzen; – Oberbekleidung in hohem technischen Anspruch fertigen; – Revers- und Kragenformen, Ärmel- und Taschenvariationen modellgerecht verarbeiten; – Innenausführung und Futterverarbeitung fachlich richtig umsetzen; – die erlernten Fähigkeiten weiterentwickeln und bei ihrer Modellgestaltung innovativ einsetzen; – die Entwicklungsarbeit von der Prototyperstellung bis zur Produktionsreife erläutern; – rationelle Arbeitsweisen und Produktionsabläufe beschreiben; – ihre Werkstücke in zeitgemäßer Form präsentieren; – den Umfang ihrer Modelle planen und strukturieren; – Ideen und Konzepte nach eigenen Zielvorstellungen umsetzen; – Material- und Farbauswahl für ihre Modelle entscheiden und argumentieren; – sich mit der qualitativen Ausführung ihrer Modelle kritisch auseinandersetzen; – ihre Modelle in selbständiger Arbeitsweise anfertigen; – traditionelle und rationelle Verarbeitungstechniken fachgerecht anwenden; – die gefertigten Werkstücke anhand festgelegter Qualitätsrichtlinien einschätzen und beurteilen; – Fertigungsplanung, Umsetzung und Dokumentation der Werkstücke eigenständig durchführen. – Werkstücke rechtzeitig planen und die Umsetzung strukturiert organisieren; – Geräte und Spezialmaschinen unter Beachtung aktueller Sicherheitsrichtlinien richtig einsetzen; – Maßnahmen zur Unfallverhütung anwenden; – bekleidungs- und fertigungstechnisches Fachvokabular einsetzen. Lehrstoff: Umgang mit Maschinen und Geräten, Unfallverhütung. Material- und Verarbeitungstechniken. Experimentelle Modellarbeit. Selbständige Umsetzung von Werkstücken mit hohem Schwierigkeitsgrad. Werkstückplanung, Dokumentation und Präsentation. Fachsprache. 2.1.2 WERKSTOFFTECHNOLOGIE IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – einen Überblick der in der Textilindustrie verwendeten Fasern geben; – die Zusammenhänge von Fasereigenschaften im Hinblick auf bekleidungsphysiologische Funktionalität beschreiben; – die Bedeutung der Funktion von Bekleidung und ihren Aufbau beschreiben und diese Kenntnisse im jeweiligen Modekontext einsetzen; – chemische Vorgänge und Zusammenhänge beim Faserstoffaufbau beschreiben; – facheinschlägige Rohstoffe, Werkzeuge, Techniken und Maschinen beschreiben; – die handelsüblichen Bezeichnungen der Werkstoffe, Hersteller und Lieferanten nennen; – Materialien zweck- und zielgenau einkaufen; – ihre Kenntnisse vernetzt einsetzen; – die Fachsprache anwenden. Lehrstoff: Überblick über alle in der Textilindustrie verwendeten Fasern. Zellulose-, Eiweiß- und Chemiefasern aus natürlichen und synthetischen Polymeren – Bekleidungsphysiologie. Spezielle Einsatzgebiete besonderer Fasern im Bekleidungssegment. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Arbeitsabläufe von der Faser bis zur textilen Fläche beschreiben, vergleichen und Verbindungen herstellen; – die aktuelle Technologie der textilen Flächengestaltung und Verarbeitungsmaßnahmen erklären und zuordnen; – die Herstellungsverfahren von textilen Flächen aufbauend von allgemeinen zu speziellen textilen Flächen genau erläutern und auf deren charakteristische Eigenschaften sachkompetent eingehen; – besondere Materialien und Zutaten im Bekleidungssegment erkennen und zielgerichtet einsetzen; – ihre Kenntnisse vernetzt einsetzen; – die Fachsprache anwenden. Lehrstoff: Herstellung von Garnen bzw. Zwirnen. Textile Flächen: Gestaltung, Fertigprodukteigenschaften. Herstellungsverfahren textiler Flächen besonderer Art. Einsatz und Herstellung von speziellen Materialien und Zutaten im Bekleidungssegment. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Ausrüstungsverfahren und Veredelungen zuordnen und erklären; – Eigenschaften, Pflege und Funktionalität zuordnen und beurteilen; – textiltechnologische Kenntnisse auf die vielfältigen Bereiche der textilen Produktentwicklung übertragen; – selbständig Fasern unter Zuhilfenahme von Textilanalysemethoden erkennen und diese fachgerecht benennen sowie den Fasern Eigenschaften zuordnen; – den textilen Bereich ganzheitlich wahrnehmen und beschreiben; – den Herstellungsprozess textiler Fertigprodukte unter Berücksichtigung der ökologischen Voraussetzungen erläutern; – das Wissen über Systemvernetzung zwischen Ökologie und Ökonomie anwenden; – Informationen zu biologischen bzw. ökologischen Fragestellungen aus verschiedenen Quellen zielgerichtet auswerten. – komplexere Zusammenhänge in der Wirtschaft bzw. Gesellschaft auch unter einem naturwissenschaftlichen Blickwinkel beschreiben; – ihre Kenntnisse fächerübergreifend einsetzen; – die Fachsprache anwenden. Lehrstoff: Ausrüstungsverfahren und Veredelungen. Materialanalyse. Materialsammlung. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Ausrüstungsverfahren und Veredelungen zuordnen und erklären; – Eigenschaften, Pflege und Funktionalität zuordnen und beurteilen; – textiltechnologische Kenntnisse auf die vielfältigen Bereiche der textilen Produktentwicklung übertragen; – selbständig Fasern unter Zuhilfenahme von Textilanalysemethoden erkennen und fachgerecht benennen sowie den Fasern Eigenschaften zuordnen; – den textilen Bereich ganzheitlich wahrnehmen und beschreiben; – den Herstellungsprozess textiler Fertigprodukte unter Berücksichtigung der ökologischen Voraussetzungen erläutern; – das Wissen über Systemvernetzung zwischen Ökologie und Ökonomie anwenden; – Informationen zu biologischen bzw. ökologischen Fragestellungen aus verschiedenen Quellen zielgerichtet auswerten. – komplexere Zusammenhänge in der Wirtschaft bzw. Gesellschaft auch unter einem naturwissenschaftlichen Blickwinkel beschreiben; – ihre Kenntnisse fächerübergreifend einsetzen; – die Fachsprache anwenden. Lehrstoff: Materialsammlung mit besonderen Materialien. Materialanalyse. 2.1.3 MODELLENTWICKLUNG, SCHNITTKONSTRUKTION UND GRADIEREN II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Grundkenntnisse über das Maßnehmen von Körpermaßen anwenden; – Rockgrundschnitte selbständig konstruieren; – einen klassischen Hemdgrundschnitt mit passendem Ärmel und Kragen konstruieren; – einfache Rock- und Hemdschnitte nach Vorlage von Modebildern gestalten; – die erforderlichen Schnittteile für den Zuschnitt entwickeln; – die Bedeutung der Maßgenauigkeit bei der Konstruktion beschreiben; – die Fachsprache anwenden. Lehrstoff: Maßnehmen, Maßtabellen, Körper- und Proportionsmaße. Grund- und Modellschnitte für Röcke. Grundschnitt Hemd. Ärmel- und Kragenformen. Futterschnittgestaltung. Einlageschnitte. Entwicklung von Schnittteilen für den Zuschnitt. Schnittlösungen im Maßstab 1 : 3 nach Modebildern. Schnittlösungen im Maßstab 1 : 1 nach Modebildern. Experimentelle Projektarbeit an der Puppe mit anschließender Schnittlösung. Fachvokabular. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Blusengrundschnitte konstruieren; – einen Hosengrundschnitt konstruieren; – Ärmel- und Kragenformen entwickeln; – Modellschnitte für Blusen und Hosen in ansteigendem Schwierigkeitsgrad entwickeln; – Proportionen, Silhouetten erkennen und Linienführungen schnitttechnisch umsetzen; – durch Modellieren einfache Grundformen gestalten; – entsprechende Weitenzugaben für Bekleidung vornehmen; – die erforderlichen Schnittteile für den Zuschnitt entwickeln; – die Fachsprache anwenden. Lehrstoff: Grundschnitt Bluse. Ärmel- und Kragenformen. Brustabnäherverlängerungen. Grundschnitt Hose. Modellschnitte für Blusen und Hosen. Futterschnittgestaltung. Einlageschnitte. Entwicklung der Schnittteile für den Zuschnitt. Schnittlösungen im Maßstab 1 : 3 nach Modebildern. Schnittlösungen im Maßstab 1 : 1 nach Modebildern. Experimentelle Projektarbeit an der Puppe mit anschließender Schnittlösung. Fachvokabular. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Kleidergrundschnitte selbständig konstruieren; – Ärmelformen zu den einzelnen Grundschnitten konstruieren; – Schnitte für körpernahe Kleidungsstücke konstruieren; – Kleiderschnitte nach Vorlage von Modebildern erstellen; – Schnitte mit aufwändigen Linienführungen und Faltenlösungen entwickeln; – die richtige Passform von Kleidungsstücken erkennen und Abänderungen mit Hilfestellung vornehmen; – Proportionen, Silhouetten und Linienführungen erkennen und diese schnitttechnisch umsetzen; – kreative Detaillösungen durch experimentelle Modellarbeit an der Puppe mit anschließender schnitttechnischer Lösung erarbeiten; – entsprechende Weitenzugaben für Bekleidung vornehmen; – die erforderlichen Schnittteile für den Zuschnitt entwickeln; – die Maßgenauigkeit bei der Konstruktion anwenden; – die Fachsprache anwenden. Lehrstoff: Grundschnitte Kleider. Grundschnitt Kleiderärmel. Modellschnitte für Kleider mit klassischer Linienführung. Kleider mit Abnäherverlegungen und Falten. Kleider mit asymmetrischer Schnittlösung. Futterschnittgestaltung. Einlageschnitte. Entwicklung der Schnittteile für den Zuschnitt. Schnittlösungen im Maßstab 1 : 3 nach Modebildern. Schnittlösungen im Maßstab 1 : 1 nach Modebildern. Experimentelle Projektarbeit an der Puppe mit anschließender Schnittlösung. Fachvokabular. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Schnitte für körpernahe Kleidungsstücke konstruieren; – Korsagen nach Vorlage von Modebildern entwickeln; – Schnitte für elastische Materialien erstellen; – Grundkenntnisse der Ärmelanlage anwenden; – durch das Modellieren an Kleidungsstücken Drapierungen und Raffungen entwickeln; – Raglan- und Kimonoformen konstruieren; – Modellschnitte mit hohem Schwierigkeitsgrad entwickeln; – Schnitte für Kleidermodelle mit Linienführungen, Falten sowie Abnäherverlegungen erstellen; – kreative Detaillösungen durch experimentelle Modellarbeit an der Puppe mit anschließender schnitttechnischer Lösung erarbeiten; – entsprechende Weitenzugaben für Bekleidung durchführen; – die erforderlichen Schnittteile für den Zuschnitt selbstständig entwickeln; – die Maßgenauigkeit bei der Konstruktion anwenden; – die Fachsprache anwenden. Lehrstoff: Korsage nach Modebild. Kleiderschnitte mit Drapierungen und Raffungen. Schnitte für elastische Materialien. Kleider mit Ärmelanlagen. Keil- und Kimonoformen. Futterschnittgestaltung. Einlageschnitte. Entwicklung der Schnittteile für den Zuschnitt. Schnittlösungen im Maßstab 1 : 3 nach Modebildern. Schnittlösungen im Maßstab 1 : 1 nach Modebildern. Experimentelle Projektarbeit an der Puppe mit anschließender Schnittlösung. Fachvokabular. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – verschiedene Jackengrundschnitte selbständig konstruieren; – Ärmelformen zu den einzelnen Grundschnitten konstruieren; – Grundkenntnisse für das Erstellen von Futter- und Einlageschnitten anwenden; – Revers- und Kragenformen konstruieren; – kreative Detaillösungen durch experimentelle Modellarbeit an der Puppe mit anschließender schnitttechnischer Lösung erarbeiten; – entsprechende Weitenzugaben für Bekleidung vornehmen; – die erforderlichen Schnittteile für den Zuschnitt selbstständig entwickeln; – die Maßgenauigkeit bei der Konstruktion anwenden; – Grundkenntnisse, die für das Konstruieren von CAD-Schnitten erforderlich sind, selbstständig anwenden; – mit dem CAD-Programm Modellschnitte digitalisieren oder direkt am Bildschirm konstruieren; – CAD-Schnitte selbständig modifizieren; – gradierte Beispiele selbständig plotten und kontrollieren; – die Fachsprache anwenden. Lehrstoff: Jackengrundschnitte. Ärmelgrundschnitte. Klassische Revers- und Kragenformen. Futterschnittgestaltung. Einlageschnitte. Entwicklung der Schnitteile für den Zuschnitt. Schnittlösungen im Maßstab 1 : 3 nach Modebildern. Schnittlösung im Maßstab 1 : 1 nach Modebildern. Experimentelle Modellarbeit an der Puppe mit anschließender kreativer schnitttechnischer Detaillösung. Fachvokabular. Einführung in das CAD System und Vermittlung von richtigen Funktionsabläufen. Punktanalyse für den CAD Schnitt. Digitalisierung von Modellschnitten bzw. direktes Konstruieren am Bildschirm. Funktionen des CAD Programms. Modifizierung vorhandener Modellschnitte. Plotterprogramm und -bedienung. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Jackenschnitte nach Vorlage von Modebildern in ansteigendem Schwierigkeitsgrad selbstständig entwickeln; – Jackenformen mit Ärmelanlagen konstruieren; – Jackenmodelle mit anspruchsvollen Schnittlösungen entwickeln; – die erforderlichen Schnittteile für den Zuschnitt entwickeln; – kreative Detaillösungen durch experimentelle Modellarbeit an der Puppe mit anschließender schnitttechnischer Lösung erarbeiten; – entsprechende Weitenzugaben für Überbekleidung vornehmen; – die erforderlichen Schnittteile für den Zuschnitt selbstständig entwickeln; – Maßgenauigkeit bei der Konstruktion anwenden; – die Fachsprache anwenden; – schwierige Schnittkonstruktionen am Bildschirm durchführen; – Arbeitsschritte für die Erstellung von CAD- Schnitten richtig koordinieren; – CAD- Schnitte selbstständig gradieren. Lehrstoff: Jackenschnittlösungen in ansteigendem Schwierigkeitsgrad nach Modebildern. Jackenformen mit Ärmelanlagen. Anspruchsvolle Revers- und Kragenformen. Futterschnittgestaltung. Einlageschnitte. Entwicklung der Schnitteile für den Zuschnitt. Schnittlösungen im Maßstab 1 : 3 nach Modebildern. Schnittlösung im Maßstab 1 : 1 nach Modebildern. Fachvokabular. Kreative Detaillösung durch experimentelle Modellarbeit an der Puppe mit anschließender schnitttechnischer Lösung. Schnittkonstruktionen am Bildschirm. Funktionen des CAD Programms für das Gradieren von Modellschnitten. Erstellung eines gradierten Modells von der Arbeitsplanung bis zur Modellzusammenstellung. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Mantelgrundschnitte selbständig konstruieren; – Ärmelformen zu den einzelnen Grundschnitten konstruieren; – Modellschnitte nach Vorlage von Modebildern selbständig entwickeln; – entsprechende Weitenzugaben für Überbekleidung vornehmen; – Schnitte für aufwändige Modelle erstellen; – die Schnitterstellung unter Einbeziehung des jeweiligen Oberstoffes durchführen; – die Linienführung selbständig erkennen und eigenständig schnitttechnische Lösungen finden; – verschiedene Kragen und Kapuzenformen zeichnen; – durch Modellieren und Schnitttechnik Details bei ihren Modellen entwickeln; – die Balance in der Schnittgestaltung in Abstimmung mit der Figur und Körperhaltung von Kundinnen und Kunden berücksichtigen; – kreative Detaillösungen durch experimentelle Modellarbeit an der Puppe mit anschließender schnitttechnischer Lösung erarbeiten; – die erforderlichen Schnittteile für den Zuschnitt selbstständig entwickeln; – die Maßgenauigkeit bei der Konstruktion anwenden; – Grundkenntnisse für das Erstellen von Schnittbildern anwenden; – Grundkenntnisse, die für das Gradieren von Modellschnitten erforderlich sind, anwenden; – selbständig gradieren, kontrollieren und korrigieren; – die Fachsprache anwenden. Lehrstoff: Mantelgrundschnitte. Ärmelgrundschnitte. Schwierige Revers- u. Kragenformen. Futterschnittgestaltung. Einlageschnitte. Entwicklung der Schnitteile für den Zuschnitt. Schnittlösungen im Maßstab 1 : 3 nach Modebildern. Schnittlösung im Maßstab 1 : 1 nach Modebildern. Experimentelle Modellarbeit an der Puppe mit anschließender Schnittlösung. Fachvokabular. Funktionen des CAD Programms für das Erstellen von Schnittbildern. Grundkenntnisse des Gradierens. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Mantelgrundschnitte selbständig konstruieren; – Ärmelformen zu den einzelnen Grundschnitten konstruieren; – Modellschnitte nach Vorlage von Modebildern selbständig entwickeln; – entsprechende Weitenzugaben für Überbekleidung vornehmen; – Schnitte für aufwändige Modelle erstellen; – die Schnitterstellung unter Einbeziehung des jeweiligen Oberstoffes durchführen; – die Linienführung selbständig erkennen und eigenständig schnitttechnische Lösungen finden; – verschiedene Kragen und Kapuzenformen zeichnen; – durch Modellieren und Schnitttechnik Details bei ihren Modellen entwickeln; – die Balance in der Schnittgestaltung in Abstimmung mit der Figur und Körperhaltung von Kundinnen und Kunden berücksichtigen; – kreative Detaillösungen durch experimentelle Modellarbeit an der Puppe mit anschließender schnitttechnischer Lösung erarbeiten; – die erforderlichen Schnittteile für den Zuschnitt selbständig entwickeln; – die Maßgenauigkeit bei der Konstruktion berücksichtigen; – Grundkenntnisse, die für das Erstellen von Schnittbildern erforderlich sind, anwenden; – Grundkenntnisse für das Gradieren von Modellschnitten anwenden; – selbständig gradieren, kontrollieren und korrigieren; – die Fachsprache anwenden. Lehrstoff: Mantelgrundschnitte in ansteigendem Schwierigkeitsgrad. Mantelformen mit Ärmelanlagen. Anspruchsvolle Revers- u. Kragenformen. Kreative Detaillösungen durch experimentelle Modellarbeit mit anschließender Schnittlösung. Umfassende Schnittentwicklung für die Abschlussarbeit. Futterschnittgestaltung. Einlageschnitte. Entwicklung der Schnitteile für den Zuschnitt. Schnittlösungen im Maßstab 1 : 3 nach Modebildern. Schnittlösung im Maßstab 1 : 1 nach Modebildern. Fachvokabular. Gradieren von Jacken und Mänteln (mit Übungsbeispielen). Kontrolle von gradierten Schnittteilen. 2.2. MODELL-MODISTEREI 2.2.1 PROJEKTWERKSTÄTTE, VERARBEITUNGSTECHNIKEN UND MODELLARBEIT II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – grundlegende Kenntnisse facheinschlägiger Geräte und Maschinen wieder geben; – facheinschlägige Geräte und Maschinen für einfache Arbeitsschritte mit fachlicher Unterstützung handhaben und einsetzen; – Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen; – fachspezifische Ausdrücke verwenden; – grundlegende Verarbeitungstechniken und Werkstoffe beschreiben und diese für einfache Werkstücke und technische Detailarbeiten anwenden; – einfache Werkstücke unter Anleitung anfertigen und erste Erfahrungen mit Modellarbeit beschreiben. Lehrstoff: Fachgemäßer Umgang mit Werkzeugen, Maschinen, Werkstoffen und Appreturen. Unfallverhütung. Fachsprache. Grundlegende Material- und Verarbeitungstechniken. Aufziehen von Stumpen auf Formen. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – grundlegende Kenntnisse facheinschlägiger Geräte und Maschinen wieder geben; – facheinschlägige Geräte und Maschinen für einfache Arbeitsschritte mit fachlicher Unterstützung handhaben und einsetzen; – Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen; – Werkstücke in Verbindung mit erlernten Verarbeitungstechniken im dreidimensionalen Raum herstellen – fachspezifische Ausdrücke verwenden; – einfache Werkstücke durch Modellarbeit entwickeln; – fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden. Lehrstoff: Werkzeuge, Maschinen, Werkstoffe und Appreturen. Unfallverhütung. Verarbeitungstechniken für Filz. Verarbeitungstechniken für Stroh. Schmucktechniken und Garnituren. Umsetzung von Entwurfsideen. Modellarbeit. Dokumentation. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – facheinschlägige, spezifische Geräte und Maschinen richtig handhaben und anwenden; – Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen; – Werkstücke mittels Modellarbeit entwickeln; – die erlernten Verarbeitungstechniken und Werkstoffe bei der Umsetzung von Werkstücken fachlich richtig anwenden; – erweiterte fachspezifische Ausdrücke verwenden; – erweiterte fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden; – über dreidimensionales Vorstellungsvermögen verfügen. Lehrstoff: Werkzeuge, Maschinen, Werkstoffe und Appreturen. Unfallverhütung Verarbeitung und Einsatz von Untermaterialien und Hilfsstoffen. Techniken der Stoffverarbeitung auf Formen. Techniken der Lederverarbeitung. Umsetzung von Entwurfsideen. Experimentelle Modellarbeit. Dokumentation. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Kopfbedeckungen, Schmuckelemente und Garnituren anfertigen; – facheinschlägige, spezifische Geräte und Maschinen richtig handhaben und anwenden; – Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen; – Formen mittels Modellarbeit entwickeln; – die erlernten Verarbeitungstechniken und Werkstoffe bei der Umsetzung von Werkstücken fachlich richtig anwenden; – erweiterte fachspezifische Ausdrücke verwenden; – erweiterte fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden; – über dreidimensionales Vorstellungsvermögen verfügen. Lehrstoff: Werkzeuge, Maschinen, Werkstoffe und Appreturen. Unfallverhütung. Pelzverarbeitung. Schmucktechniken. Verarbeitung von Flechtmaterialen (Exoten). Umsetzung von Entwurfsideen. Experimentelle Modellarbeit. Dokumentation. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Kopfbedeckungen, Schmuckelemente und Garnituren aus anspruchsvollen Materialien anfertigen; – facheinschlägige, spezifische Geräte sowie Maschinen selbständig richtig handhaben und anwenden; – Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen; – Formen selbstständig mittels Modellarbeit zu entwickeln; – die erlernten Verarbeitungstechniken und Werkstoffe selbständig fachlich richtig anwenden; – die Fachsprache anwenden; – fachtheoretische Grundlagen selbständig anwenden; – über dreidimensionales Vorstellungsvermögen verfügen. Lehrstoff: Werkzeuge, Maschinen, Werkstoffe und Appreturen. Unfallverhütung. Handmodellierte Filzhüte. Stoffmodelle nach Schnitt. Experimentelle Modellarbeit. Dokumentation. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Kopfbedeckungen und dreidimensionale Objekte selbständig in unterschiedlichem Schwierigkeitsgrad anfertigen; – facheinschlägige, spezifische Geräte und Maschinen selbständig richtig handhaben und anwenden; – Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen; – Formen selbständig mittels Modellarbeit zu entwickeln; – die erlernten Verarbeitungstechniken und Werkstoffe bei der Umsetzung von Werkstücken selbständig und fachlich richtig anwenden; – die Fachsprache verwenden; – fachtheoretische Grundlagen selbständig anwenden; – über dreidimensionales Vorstellungsvermögen verfügen. Lehrstoff: Werkzeuge, Maschinen, Werkstoffe und Appreturen. Unfallverhütung. Turbantechniken. Bandhuttechniken. Tüllverarbeitung. Umsetzung von Entwurfsideen. Experimentelle Modellarbeit. Dokumentation. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – anspruchsvolle Kopfbedeckungen und dreidimensionale Objekte selbständig herstellen; – alle Maßnahmen zur Unfallverhütung beschreiben und diese umsetzen; – anspruchsvolle Detaillösungen mit sicherer, handwerklicher Fertigkeit durchführen; – Modelle mit hohem technischen Anspruch, fachlich richtig strukturiert und selbständig ausführen; – Werkstücke durch modistische Modellarbeit selbständig herstellen; – Modelle kollektionsorientiert entwickeln; – die Fachsprache einsetzen; – ein ausgeprägtes, dreidimensionales Vorstellungsvermögen nutzen; – die ausgeführten Arbeiten evaluieren, dokumentieren und präsentieren. Lehrstoff: Werkzeuge, Maschinen, Werkstoffe und Appreturen. Unfallverhütung. Techniken der Federverarbeitung. Experimentelle Modellarbeit. Seiden- oder Samthüte. Dokumentation und Präsentation. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – anspruchsvolle Kopfbedeckungen und dreidimensionale Objekte selbständig herstellen; – alle Maßnahmen zur Unfallverhütung beschreiben und diese umsetzen; – anspruchsvolle Detaillösungen mit sicherer handwerklicher Fertigkeit durchführen; – Modelle mit hohem technischen Anspruch fachlich richtig strukturiert und selbständig ausführen; – Werkstücke durch modistische Modellarbeit selbständig herstellen; – Modelle kollektionsorientiert entwickeln; – die Fachsprache einsetzen; – ein ausgeprägtes dreidimensionales Vorstellungsvermögen nutzen; – die ausgeführten Arbeiten evaluieren, dokumentieren und präsentieren. Lehrstoff: Werkzeuge, Maschinen, Werkstoffe und Appreturen. Anspruchsvolle Techniken der Exotenverarbeitung. Unterschiedliche Materialkombinationen mit hohem technischem Anspruch. Umsetzung von Entwurfsideen. Individuelle Detaillösungen. Dokumentation und Präsentation. 2.2.2 WERKSTOFFTECHNOLOGIE UND FACHTHEORIE II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Eigenschaften und Anwendungsbereiche für Filz nennen; – ein Basiswissen der Fachterminologie anwenden; – die Wirkung von Proportion und optischen Gegebenheiten im Zusammenhang mit Kopfbedeckungen beschreiben; – Geschäfte und Lieferanten für facheinschlägige Materialien nennen; – Grundlagen der Fachtheorie erläutern. Lehrstoff: Werkzeuge und Apparate. Einkauf facheinschlägiger Materialien. Proportion im Zusammenhang mit Kopfbedeckungen. Maßnehmen und Messen. Oberflächen und ihre Wirkung. Farben und ihre Wirkung. Aufbewahrung und Reinigung von Kopfbedeckungen. Appreturen. Huttypen und ihre Bezeichnungen. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Eigenschaften, Herstellungstechniken und Anwendungsbereiche für zeitgemäße und historisch spezifische Materialien und Werkstoffe im Bereich der Modisterei erläutern; – ein Basiswissen der Fachterminologie anwenden; – Hutformen und deren Bezeichnung benennen; – Grundlagen der Fachtheorie anwenden; – erste fachspezifische Materialien beschreiben. Lehrstoff: Filz: Herstellung, Arten und Verarbeitung. Lagerhaltung von Material. Stroh und Strohersatzborten: Herstellung, Arten und Verarbeitung. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Eigenschaften, Herstellungstechniken und Anwendungsbereiche für zeitgemäße und historisch spezifische Materialien und Werkstoffe im Bereich der Modisterei erläutern; – ein Basiswissen der Fachterminologie anwenden; – erweiterte Kenntnisse der Fachtheorie anwenden; – fachspezifische Materialien benennen. Lehrstoff: Untermaterialien, Hilfsstoffe und ihre Anwendung. Stoffe und ihre Anwendung in der Modisterei. Auf Formen gearbeitete Stoffhüte. Lederherstellung und -verarbeitung. Eigenschaften und Einsatz von Klebstoffen. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Eigenschaften, Herstellungstechniken und Anwendungsbereiche für zeitgemäße und historisch spezifische Materialien und Werkstoffe im Bereich der Modisterei erläutern; – ein Basiswissen der Fachterminologie anwenden; – erweiterte Kenntnisse der Fachtheorie anwenden; – fachspezifische Materialien benennen. Lehrstoff: Pelz: Herstellung, Arten und Verarbeitung. Stoffblumen: Herstellung. Exoten: Herstellung, Eigenschaften und Verarbeitung. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Fachterminologie verwenden; – die historische Entwicklung des Modistengewerbes beschreiben; – die Grundfunktion von Kopfbedeckungen und deren Anforderungen beschreiben; – Formen und Bezeichnungen historischer Kopfbedeckungen benennen; – erweiterte Kenntnisse der Fachtheorie anwenden; – fachspezifische Materialien benennen und unterscheiden; – ihre Kenntnisse vernetzt einsetzen; – verschiedene Methoden der Schnittherstellung beschreiben. Lehrstoff: Geschichte und Funktion des Hutes. Geschichte des Handwerks. Grundlagen zur Fertigung von Stoffkappen und -hüten nach Schnitt. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Eigenschaften, Herstellungstechniken und Anwendungsbereiche für spezifische Materialien und Werkstoffe im Bereich der Modisterei erläutern; – Fachterminologie anwenden; – fachspezifische Materialien benennen und unterscheiden; – ihre Kenntnisse vernetzt einsetzen; – erweiterte Kenntnisse der Fachtheorie anwenden. Lehrstoff: Turban: Hintergrund und Techniken. Bänder: Arten, Herstellung und Verarbeitung. Posamenten. Spitzen und Tüll: Arten, Herstellung und Verarbeitung. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Eigenschaften, Herstellungstechniken und Anwendungsbereiche für spezifische Materialien und Werkstoffe im Bereich der Modisterei erläutern; – die Fachterminologie anwenden; – fachspezifische Materialien benennen, unterscheiden und beurteilen; – ihre Kenntnisse vernetzt einsetzen; – die Fachtheorie anwenden. Lehrstoff: Federn: Arten, Aufbau, Be- und Verarbeitung. Samte: Arten, Herstellung und Verarbeitung. Materialanalysen. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Eigenschaften, Herstellungstechniken und Anwendungsbereiche für spezifische Materialien und Werkstoffe im Bereich der Modisterei erläutern; – die Fachterminologie anwenden; – fachspezifische Materialien benennen, unterscheiden und beurteilen; – ihre Kenntnisse vernetzt einsetzen; – die Fachtheorie anwenden. Lehrstoff: Chemiefasern: Arten, Verarbeitung. Experimentelle Materialien. Materialanalysen. 2.2.3 MODELL- UND FORMENTWICKLUNG II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Wirkung von Farbe und Textur im Hinblick auf Kopfbedeckungen in Grundzügen beschreiben; – die Wirkung von Proportion und optischen Gegebenheiten im Zusammenhang mit Kopfbedeckungen erklären; – grundlegende Verarbeitungstechniken und technische Detailarbeiten ausführen. Lehrstoff: Oberflächengestaltung. Praktische Formenlehre. Formfindung. Modellentwicklung. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Wirkung von Farbe und Textur im Hinblick auf Kopfbedeckungen beschreiben; – die Wirkung von Proportionen und optischen Gegebenheiten im Zusammenhang mit Kopfbedeckungen berücksichtigen; – sich mit experimenteller Oberflächengestaltung von Materialien auseinandersetzen; – die Möglichkeiten des Gestaltens im dreidimensionalen Raum wahrnehmen; – einfache, unkonventionelle Modellideen entwickeln; – einfache Grundformen durch Modellieren umgestalten. Lehrstoff: Formfindung. Modellentwicklung. Filzbearbeitung. Stroh und Strohersatz. Erweiterte Oberflächengestaltung. Modellieren. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Wirkung von Farbe und Textur im Hinblick auf Kopfbedeckungen beurteilen; – die Wirkung von Proportionen und optischen Gegebenheiten im Zusammenhang mit Kopfbedeckungen berücksichtigen; – die Möglichkeiten des Gestaltens im dreidimensionalen Raum wahrnehmen; – einfache unkonventionelle Formen und Modellideen entwickeln; – erste Techniken des Formenbaus beschreiben; – die Grundbegriffe der Schnittkonstruktion erläutern. Lehrstoff: Modellentwicklung. Schnittabformen. Techniken der Formentwicklung. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Erfahrungen im Umgang mit der Wirkung von Farbe und Textur im Hinblick auf die Gestaltung von Kopfbedeckungen umsetzen; – ihr Gefühl für Proportionen und optische Gegebenheiten im Zusammenhang mit Kopfbedeckungen einsetzen; – sich mit der experimentellen Anwendung modistischer Techniken und Materialien auseinandersetzen – die Möglichkeiten des Gestaltens im dreidimensionalen Raum wahrnehmen; – einfache unkonventionelle Formen und Modellideen entwickeln; – Techniken des Formenbaus anwenden; – die Grundbegriffe der Schnittkonstruktion anwenden. Lehrstoff: Modellentwicklung. Formentwicklung. Formenbau. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ihre Erfahrungen im Umgang mit der Wirkung von Farbe und Textur im Hinblick auf Kopfbedeckungen selbständig umsetzen; – ihr Gefühl für Proportionen und optische Gegebenheiten im Zusammenhang mit Kopfbedeckungen einsetzen; – sich mit der experimentellen Anwendung modistischer Techniken und Materialien auseinandersetzen; – im dreidimensionalen Raum gestalten; – unkonventionelle Formen und Modellideen entwickeln; – eigene Formen für ihre Modellideen herstellen; – erweiterte Schnittkonstruktionskenntnisse anwenden; – schnitttechnische Lösungsansätze finden. Lehrstoff: Schnittkonstruktion – Schnittzeichnen. Freie Schnittentwicklung. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ihre Erfahrungen im Umgang mit der Wirkung von Farbe und Textur im Hinblick auf Kopfbedeckungen selbständig umsetzen; – ihr Gefühl für Proportionen und optische Gegebenheiten im Zusammenhang mit Kopfbedeckungen einsetzen; – modistische Techniken und Materialien experimentell anwenden; – mit modistischen Techniken im dreidimensionalen Raum gestalten; – unkonventionelle Formen und Modellideen entwickeln; – eigene Formen für ihre Modellideen herstellen; – aufwendige Detaillösungen zu komplexen Entwürfen ausführen; – individuelle Lösungsansätze für komplexe Entwurfsideen finden. Lehrstoff: Modell- und Formentwicklung. Techniken des Formenbaus. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Farb- und Proportionsgefühl nach gestalterischen Prinzipien selbständig in die Praxis umsetzen; – im Zusammenhang mit Modellentwicklung kollektionsorientiert denken; – experimentelle Techniken und Materialien bei der Umsetzung von Ideen anwenden; – eigenwillige, ungewöhnliche Zugänge zur Umsetzung einer Modellidee finden; – selbständig individuelle Lösungsansätze bei der Umsetzung von Kopfbedeckungen und Schmuckelementen entwickeln; – modistische Techniken im dreidimensionalen Raum anwenden; – selbständig aufwendige Detaillösungen zu komplexen Entwürfen finden; – selbständig unkonventionelle Lösungsansätze für das Umsetzen von Werkstücken finden; – eine persönliche Linie und individuelle Ausdrucksform in ihrer modistischen Arbeit einsetzen. Lehrstoff: Modell- und Formentwicklung auf hohem technischem Niveau. Techniken des Formenbaus. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Farb- und Proportionsgefühl nach gestalterischen Prinzipien selbständig in die Praxis umsetzen; – im Zusammenhang mit Modellentwicklung kollektionsorientiert denken; – experimentelle Techniken und Materialien bei der Umsetzung von Ideen anwenden; – eigenwillige, ungewöhnliche Zugänge zur Umsetzung einer Modellidee finden; – selbständig individuelle Lösungsansätze bei der Umsetzung von Kopfbedeckungen und Schmuckelementen entwickeln; – modistische Techniken im dreidimensionalen Raum anwenden; – selbständig aufwendige Detaillösungen zu komplexen Entwürfen finden; – selbständig unkonventionelle Lösungsansätze für das Umsetzen von Werkstücken finden; – eine persönliche Linie und individuelle Ausdrucksform in ihrer modistischen Arbeit einsetzen. Lehrstoff Modell- und Formentwicklung auf hohem technischem Niveau. Techniken des Formenbaus. 2.3 PRODUKTGESTALTUNG – TASCHEN UND ACCESSOIRES ODER SCHUHE 2.3.1 PROJEKTWERKSTÄTTE UND MODELLARBEIT II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen; – Werkzeuge und Maschinen bei der Accessoire-Herstellung und Lederverarbeitung grundsätzlich verwenden; – erste fachspezifische Ausdrücke anwenden; – grundlegende Handgriffe der Lederverarbeitung durchführen. Lehrstoff: Werkzeuge, Maschinen und Werkstoffe. Unfallverhütung. Handgriffe und Verarbeitungsweisen. Fachsprache. Aktuelle Macharten. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen; – Werkzeuge und Maschinen bei der Accessoire-Herstellung und Lederverarbeitung handhaben; – erste fachspezifische Ausdrücke anwenden; – grundlegende Handgriffe der Lederverarbeitung durchführen; – einfache Grundverarbeitungstechniken beschreiben und unter Anleitung anwenden. Lehrstoff: Werkzeuge, Maschinen und Werkstoffe. Unfallverhütung. Handgriffe und Verarbeitungsweisen. Fachsprache. Aktuelle Macharten. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen; – Werkzeuge und Maschinen bei der Accessoire-Herstellung und Lederverarbeitung handhaben; – erste fachspezifische Ausdrücke anwenden; – die erlernten Verarbeitungstechniken und Werkstoffe bei der Umsetzung von Werkstücken fachlich richtig anwenden; – experimentelle Modellarbeit betreiben; – Werkstücke in Verbindung mit erlernten Verarbeitungstechniken im dreidimensionalen Raum herstellen; – grundlegende Handgriffe der Lederverarbeitung durchführen. Lehrstoff: Werkzeuge, Maschinen und Werkstoffe. Unfallverhütung. Handgriffe und Verarbeitungsweisen. Fachsprache. Aktuelle Macharten. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen; – Werkzeuge und Maschinen bei der Accessoire-Herstellung und Lederverarbeitung handhaben; – fachspezifische Ausdrücke anwenden; – die erlernten Verarbeitungstechniken und Werkstoffe bei der Umsetzung von Werkstücken fachlich richtig anwenden; – die richtige Materialwahl für das jeweilige Produkt treffen; – die erlernten Techniken auf artfremde Materialen übertragen; – dreidimensionales Vorstellungsvermögen nutzen. Lehrstoff: Werkzeuge, Maschinen und Werkstoffe. Unfallverhütung. Handgriffe und Verarbeitungsweisen. Fachsprache. Aktuelle Macharten. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen; – Werkzeuge und Maschinen bei der Accessoire-Herstellung, der Lederverarbeitung sowie bei der Verarbeitung anderer Materialien handhaben; – die Fachsprache anwenden; – die erlernten Verarbeitungstechniken und Werkstoffe bei der Umsetzung von Werkstücken selbstständig und fachlich richtig anwenden; – die richtige Materialwahl für das jeweilige Produkt treffen; – verschiedene Materialien und Verarbeitungstechniken kombinieren und aufeinander abstimmen; – dreidimensionales Vorstellungsvermögen nutzen. Lehrstoff: Werkzeuge, Maschinen und Werkstoffe. Unfallverhütung. Handgriffe und Verarbeitungsweisen. Fachsprache. Aktuelle Macharten. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen; – Werkzeuge und Maschinen bei der Accessoire-Herstellung, der Lederverarbeitung sowie bei der Verarbeitung anderer Materialien handhaben; – die Fachsprache anwenden; – Werkstücke in verschiedenen Techniken und unterschiedlichem Schwierigkeitsgrad anfertigen; – die richtige Materialwahl für das jeweilige Produkt treffen; – verschiedene Materialien und Verarbeitungstechniken kombinieren und aufeinander abstimmen; – dreidimensionales Vorstellungsvermögen nutzen; – kollektionsorientiertes Denken entwickeln und in der Produktion umzusetzen; – kaufmännische und organisatorische Grundlagen (wie zB Kalkulationen, Produktionsblätter) nutzen. Lehrstoff: Werkzeuge, Maschinen und Werkstoffe. Unfallverhütung. Handgriffe und Verarbeitungsweisen. Fachsprache. Aktuelle Macharten. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen; – anspruchsvolle Werkstücke in verschiedenen Techniken in selbstständiger Arbeit herstellen; – facheinschlägige spezifische Geräte und Maschinen selbständig richtig handhaben und anwenden; – anspruchsvolle Detaillösungen mit sicherer handwerklicher Fertigkeit durchführen; – individuelle Prototypen mit hohem technischen Anspruch fachlich richtig strukturiert und selbständig herstellen; – kreative Modellkollektionen eigenständig erstellen; – die Fachsprache einsetzen; – ein ausgeprägtes, dreidimensionales Vorstellungsvermögen nutzen; – über ein Gefühl für Materialzusammenstellungen und hochwertige Qualitätsarbeit bei ausgeprägtem Kostenbewusstsein verfügen. Lehrstoff: Werkzeuge, Maschinen und Werkstoffe. Unfallverhütung. Handgriffe und Verarbeitungsweisen. Fachsprache. Aktuelle Macharten. Kollektion. Evaluation, Dokumentation, Präsentation. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen; – anspruchsvolle Werkstücke in verschiedenen Techniken in selbstständiger Arbeit herstellen; – facheinschlägige spezifische Geräte und Maschinen selbständig richtig handhaben und anwenden; – anspruchsvolle Detaillösungen mit sicherer handwerklicher Fertigkeit durchführen; – individuelle Prototypen mit hohem technischen Anspruch fachlich richtig strukturiert und selbständig herstellen; – kreative Modellkollektionen eigenständig erstellen; – die Fachsprache einsetzen; – ein ausgeprägtes, dreidimensionales Vorstellungsvermögen nutzen; – über ein Gefühl für Materialzusammenstellungen und hochwertige Qualitätsarbeit bei ausgeprägtem Kostenbewusstsein verfügen. Lehrstoff: Werkzeuge, Maschinen und Werkstoffe. Unfallverhütung. Handgriffe und Verarbeitungsweisen. Fachsprache. Aktuelle Macharten. Kollektion. Evaluation, Dokumentation, Präsentation. 2.3.2 WERKSTOFFTECHNOLOGIE II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Geschichte der jeweiligen Produkte (Taschen, Schuhe) wiedergeben; – die Theorie über die Entwicklung von Grundformen wiedergeben; – die wichtigen Gerbarten beschreiben. Lehrstoff: Entwicklung der Taschen, Schuhe. Modeentwicklung. Entstehung von Leder. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Geschichte der jeweiligen Produkte (Taschen, Schuhe) wiedergeben; – die Theorie über die Entwicklung von Grundformen wiedergeben; – die wichtigen Gerbarten beschreiben. Lehrstoff: Entwicklung der Taschen, Schuhe. Modeentwicklung. Herstellung von Leder. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Geschichte des Leders beschreiben; – die Theorie der Lederherstellung erläutern; – die für die Produktentwicklung wichtigen Teile der Anatomie des Körpers beschreiben; – die wichtigsten Schuh- bzw. Taschenarten beschreiben. Lehrstoff: Modeentwicklung. Geschichte und Herstellung von Leder. Mess- und Maßsysteme. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – verschiedene Verschlussarten und Beschläge benennen; – die Theorie der Lederherstellung erläutern; – die Geschichte des Leders und die verschiedenen Lederarten erläutern; – die in der Produktentwicklung wichtigen Werkstoffe und deren Eigenschaften beschreiben. Lehrstoff: Verschlussarten und Beschläge. Modeentwicklung. Geschichte und Herstellung von Leder. Werkstoffe. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – verschiedene Verschlussarten und Beschläge beschreiben; – die Geschichte des Leders und die verschiedenen Lederarten darstellen; – Ledermerkmale erläutern und Leder klassifizieren; – erweiterte Kenntnisse über die Theorie der Gerberei wiedergeben. Lehrstoff: Verschlussarten und Beschläge. Modeentwicklung. Lederarten. Entstehung und Klassifizierung von Leder. Gerberei. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Fachwissen zu Ledermerkmalen wiedergeben und Leder klassifizieren; – erweiterte Kenntnisse über die Theorie der Gerberei wiedergeben; – Fachwissen über die facheinschlägigen Werkstoffe und deren handelsübliche Bezeichnungen und Auszeichnungen nutzen. Lehrstoff: Merkmale und Klassifizierung von Leder und Werkstoffen. Gerberei. Auszeichnung von Werkstoffen. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Fachwissen zu Ledermerkmalen wiedergeben und Leder klassifizieren; – erweiterte Kenntnisse über die Theorie der Gerberei nutzen; – Fachwissen über die facheinschlägigen Werkstoffe und deren handelsübliche Bezeichnungen und Auszeichnungen nutzen. Lehrstoff: Merkmale und Klassifizierung von Leder und Werkstoffen. Gerberei. Auszeichnung von Werkstoffen. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Fachwissen zu Ledermerkmalen wiedergeben und Leder klassifizieren; – erweiterte Kenntnisse über die Theorie der Gerberei nutzen; – Fachwissen über die facheinschlägigen Werkstoffe und deren handelsübliche Bezeichnungen und Auszeichnungen nutzen. Lehrstoff: Merkmale und Klassifizierung von Leder und Werkstoffen. Gerberei. Auszeichnung von Werkstoffen. 2.3.3 MODELLENTWICKLUNG, VERARBEITUNGSTECHNIKEN UND SCHNITTKONSTRUKTION II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundbegriffe der Schnittkonstruktion verstehen; – die grundlegenden Verfahrenstechniken des Mustermachens anwenden; – die Wirkung von Proportion und von optischen Gegebenheiten bei der Prototypenentwicklung berücksichtigen; – eigene Entwürfe experimentell in Schnitte umsetzen. Lehrstoff: Grundtechniken der Schnittkonstruktion in der Ledergalanterie. Eigene Entwürfe – Schnitte, Schnittkonstruktion, Leistenkopie. Aktuelle Modelle. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundbegriffe der Schnittkonstruktion anwenden; – die grundlegenden Verfahrenstechniken des Mustermachens anwenden; – die Wirkung von Proportion und von optischen Gegebenheiten im Zusammenhang mit Prototypen berücksichtigen; – eigene Entwürfe experimentell in Schnitte und Leisten umsetzen. Lehrstoff: Schnittkonstruktion, Leistenkopie. Leistenbau. Aktuelle Modelle. Eigene Entwürfe – Schnitte und Leisten. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die einfachen Konstruktionstypen erläutern; – Verfahrenstechniken des Mustermachens selbständig anwenden; – die Wirkung von Proportionen und von optischen Gegebenheiten im Zusammenhang mit Prototypen einsetzen. Lehrstoff: Schnittkonstruktion, Leistenkopie. Leistenbau. Aktuelle Modelle. Eigene Entwürfe – Schnitte und Leisten. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – erweiterte Schnittkonstruktionskenntnisse anwenden; – eine Anzahl von Konstruktionstypen beschreiben; – die Wirkung von Proportionen und von optischen Gegebenheiten bei der Prototypenentwicklung einsetzen; – sich mit der experimentellen Anwendung von gelernten Schnitttechniken und verschiedenen Materialien auseinandersetzen; – eigene Entwürfe experimentell in Schnitte und Leisten umsetzen. Lehrstoff: Schnittkonstruktion, Leistenkopie. Leistenbau. Experimentelle Modellarbeit. Eigene Entwürfe – Schnitte und Leisten. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – fortgeschrittene Schnittkonstruktionskenntnisse anwenden; – verschiedene Konstruktionstypen beschreiben; – die Wirkung von Proportionen und von optischen Gegebenheiten bei der Prototypenentwicklung einsetzen; – sich mit der experimentellen Anwendung von gelernten Schnitttechniken und verschiedenen Materialien auseinandersetzen; – individuelle Lösungsansätze für komplexe Entwurfsideen finden; – konstruktives Zeichnen beim Erstellen von Schnittmustern anwenden; – eigene Entwürfe experimentell in Schnitte und Leisten umsetzen. Lehrstoff: Schnittkonstruktion, Leistenkopie. Leistenbau. Experimentelle Modellarbeit. Eigene Entwürfe – Schnitte und Leisten. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – fortgeschrittene Schnittkonstruktionskenntnisse anwenden; – alle wichtigen Konstruktionstypen beschreiben; – die Wirkung von Proportionen und von optischen Gegebenheiten bei der Prototypenentwicklung einsetzen; – individuelle Lösungsansätze für komplexe Entwurfsideen finden; – sich mit der experimentellen Anwendung von gelernten Schnitttechniken und verschiedenen Materialien auseinandersetzen; – konstruktives Zeichnen beim Erstellen von Schnittmustern anwenden; – im Zusammenhang mit Mustermachen kollektionsorientiert denken. Lehrstoff: Schnittkonstruktion, Leistenkopie. Leistenbau. Experimentelle Modellarbeit. Eigene Entwürfe – Schnitte und Leisten. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Konstruktionsweisen aller wichtigen Modellarten erläutern; – alle Verfahrenstechniken des Mustermachens anwenden; – Farb- und Proportionsgefühl nach gestalterischen Prinzipien in die Praxis umsetzen; – selbständig individuelle Lösungsansätze für komplexe Entwurfsideen zu finden; – durch modellistische Arbeit an einen Schnitt herangehen; – Fachzeichnungen selbständig in Kollektionsmodelle umsetzen; – im Zusammenhang mit Mustermachen kollektionsorientiert denken. Lehrstoff: Schnittkonstruktion, Leistenkopie. Leistenbau. Experimentelle Modellarbeit. Eigene Entwürfe – Schnitte und Leisten. Kollektionsmodelle. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Konstruktionsweisen aller wichtigen Modellarten erläutern; – alle Verfahrenstechniken des Mustermachens anwenden; – Farb- und Proportionsgefühl nach gestalterischen Prinzipien in die Praxis umsetzen; – selbständig individuelle Lösungsansätze für komplexe Entwurfsideen finden; – durch modellistische Arbeit an einen Schnitt herangehen; – Fachzeichnungen selbständig in Kollektionsmodelle umsetzen; – im Zusammenhang mit Mustermachen kollektionsorientiert denken. Lehrstoff: Schnittkonstruktion, Leistenkopie. Leistenbau. Experimentelle Modellarbeit. Eigene Entwürfe – Schnitte und Leisten. Kollektionsmodelle. 2.4 STRICKDESIGN 2.4.1 PROJEKTWERKSTÄTTE UND MODELLARBEIT II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen; – Geräte und Maschinen für einfache Arbeitsschritte handhaben und einsetzen; – einfache Werkstücke aus Maschenware anfertigen; – einfache Herstellungstechniken fachlich richtig anwenden. Lehrstoff: Unfallverhütung. Einführung in die Strickerei. Handhabung und Instandhaltung der Handflachstrickmaschinen. Stricktechnische Übungen. Einfache Werkstücke. Garnvorbereitung. Fachsprache. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen; – Geräte und Maschinen richtig handhaben und einsetzen; – einfache Kleidungsstücke aus Maschenware anfertigen; – einfache Herstellungstechniken fachlich richtig anwenden. Lehrstoff: Unfallverhütung. Stricktechnische Übungen. Handhabung und Instandhaltung der Handflachstrickmaschinen. Einfache Werkstücke. Modellentwicklung. Selbständige Garnvorbereitung. Fachsprache. Dokumentation. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen; – Geräte und Maschinen richtig handhaben und einsetzen; – einfache Strickteile für zugeschnittene Werkstücke in verschiedenen Bindungstechniken anfertigen; – Herstellungstechniken fachlich richtig anwenden. Lehrstoff: Unfallverhütung. Stricktechnische Übungen. Handhabung und Instandhaltung der Handflachstrickmaschinen. Einfache Werkstücke. Modellentwicklung. Fachsprache. Dokumentation. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen; – Geräte und Maschinen richtig handhaben und einsetzen; – einfache reguläre Strickteile und Strickteile für den Zuschnitt in verschiedenen Bindungstechniken materialgerecht anfertigen; – Herstellungstechniken materialbezogen und fachlich richtig anwenden. Lehrstoff: Unfallverhütung. Stricktechnische Übungen. Handhabung und Instandhaltung der Handflachstrickmaschinen. Formgerechte Strickteile und Werkstücke. Experimentelle Modellentwicklung. Fachsprache. Dokumentation. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen; – Geräte und Maschinen richtig handhaben und einsetzen; – reguläre und für den Zuschnitt gefertigte Strickteile mit Hilfestellung planen und in unterschiedlichen Musterungstechniken anfertigen; – einfache Detailarbeiten und Herstellungstechniken fachlich richtig anwenden. Lehrstoff: Unfallverhütung. Stricktechnische Übungen. Elektronisch gesteuerte Flachstrickmaschinen. Strickprogramme. Strickteile und Werkstücken. Experimentelle Modellentwicklung. Fachsprache. Dokumentation. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen; – Geräte und Maschinen richtig handhaben und einsetzen; – reguläre Strickteile und Strickteile für den Zuschnitt in unterschiedlichen Musterungstechniken planen und anfertigen; – aufwändige Detailarbeiten und Herstellungstechniken materialbezogen und fachlich richtig anwenden. Lehrstoff: Unfallverhütung. Stricktechnische Übungen. Elektronisch gesteuerte Flachstrickmaschinen. Einfacher Strickprogramme. Strickteile und Werkstücken. Experimentelle Modellentwicklung. Fachsprache. Dokumentation. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen; – Geräte und Maschinen selbständig richtig handhaben und einsetzen; – Kleidungsstücke aus Maschenware in zugeschnittener und regulär gestrickter Form selbständig planen und unter Berücksichtigung von material- und bindungstechnischen Eigenschaften herstellen; – aufwändige Detailarbeiten und Herstellungstechniken weiterentwickeln und fachlich richtig anwenden; – die durchgeführten Arbeiten dokumentieren. Lehrstoff: Unfallverhütung. Handhabung aller Maschinen. Strickprogramme. Arbeitsablaufplanung. Strickteile und Werkstücke. Experimentelle Modellentwicklung. Dokumentation. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen; – Geräte und Maschinen selbständig richtig handhaben und einsetzen; – Kleidungsstücke aus Maschenware in zugeschnittener und regulär gestrickter Form selbständig planen und unter Berücksichtigung von material- und bindungstechnischen Eigenschaften herstellen; – aufwändige Detailarbeiten und Herstellungstechniken weiterentwickeln und fachlich richtig anwenden; – die durchgeführten Arbeiten evaluieren, dokumentieren und präsentieren. Lehrstoff: Unfallverhütung. Handhabung aller Maschinen. Strickprogramme. Arbeitsablaufplanung. Strickteile und Werkstücken. Experimentelle Modellentwicklung. Dokumentation, Evaluation und Präsentation. 2.4.2 FACHTHEORIE II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Elemente der Handflachstrickmaschine benennen und Einstellungen grafisch darstellen; – Grundbindungen der Strickerei erkennen und grafisch darstellen; – einfache Mustertrendanalysen von Strickmustern durchführen. Lehrstoff: Grundbegriffe der Strickerei. Grundbindungen. Handflachstrickmaschine. Musteranalyse. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Entwicklung und Konstruktion der Handflachstrickmaschine beschreiben und Einstellungen mustergemäß grafisch darstellen; – Grundbindungen und deren Ableitungen selbständig erkennen und darstellen; – Mustertrendanalysen durchführen; – bekleidungsphysiologische Unterschiede erkennen. Lehrstoff: Erweiterte Grundbindungen. Bindungstechniken. Technologie der Strickerei. Bekleidungsphysiologie. Musteranalyse. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Strukturbindungen und Kombinationen verschiedener Grundbindungen beschreiben und grafisch darstellen; – Mustertrendanalysen durchführen; – Unterscheidungsmerkmale am Flachstrickmaschinensektor erkennen und beschreiben; – bekleidungsphysiologische Unterschiede erläutern. Lehrstoff: Erweiterte Grundbindungen und Kombinationen. Bindungstechniken. Technologie der Strickerei. Bekleidungsphysiologie. Musteranalyse. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Strukturbindungen und Kombinationen verschiedener Grundbindungen beschreiben, grafisch darstellen und entwickeln; – Mustertrendanalysen durchführen; – Unterscheidungsmerkmale von maschenbildenden Maschinen erkennen und beschreiben; – bekleidungsphysiologische Unterschiede erläutern. Lehrstoff: Erweiterte Grundbindungen und Strukturbindungen. Bindungstechniken. Technologie der Strickerei. Bekleidungsphysiologie. Musteranalyse. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – einfache Farb- und Strukturbindungen erkennen, grafisch darstellen und an der elektronischen Musterungsanlage erstellen; – Mustertrendanalysen durchführen; – den Aufbau elektronischer Flachstrickmaschinen erläutern; – bekleidungsphysiologische Unterschiede erläutern. Lehrstoff: Farbjacquardmuster. Bindungstechniken. Technologien in der Strickerei. Einfache Programmiertechniken. Bekleidungsphysiologie. Musteranalyse. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Farb- und Strukturbindungen erkennen, grafisch darstellen und an der elektronischen Musterungsanlage erstellen; – Mustertrendanalysen durchführen; – die Funktionsweise elektronischer Flachstrickmaschinen erläutern; – bekleidungsphysiologische Anforderungen erkennen und beschreiben. Lehrstoff: Farb- und Bindungsjacquardmuster. Bindungstechniken. Technologien in der Strickerei und Wirkerei. Weiterführende Programmiertechniken. Bekleidungsphysiologie. Musteranalyse. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Strickmuster mit höherem Schwierigkeitsgrad entwickeln, grafisch darstellen und an der elektronischen Musterverarbeitungsanlage erstellen; – Produkt- und/oder Kollektionsentwicklungen durchführen; – mustertechnische Lösungen entwickeln; – Musterdurchführungsanalysen erarbeiten; – bekleidungsphysiologische Eigenschaften berücksichtigen. Lehrstoff: Kombination verschiedener Musterungen. Bindungstechniken. Technologien in der Strickerei und Wirkerei. Spezielle Programmiertechniken. Bekleidungsphysiologie. Musteranalyse und Musterentwicklung. Prozessentwicklung. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Strickmuster mit höherem Schwierigkeitsgrad entwickeln, grafisch darstellen und an der elektronischen Musterverarbeitungsanlage erstellen; – Produkt- und/oder Kollektionsentwicklungen durchführen; – mustertechnische Lösungen entwickeln; – Musterdurchführungsanalysen erarbeiten; – bekleidungsphysiologische Eigenschaften berücksichtigen. Lehrstoff: Kombination aller erlernten Musterungen und Bindungstechniken. Spezielle Programmiertechniken. Bekleidungsphysiologie. Musteranalyse und Musterentwicklung. Prozessentwicklung. 2.4.3 MODELLENTWICKLUNG, VERARBEITUNGSTECHNIKEN UND SCHNITTKONSTRUKTION II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen; – Geräte und Maschinen richtig handhaben und einsetzen; – einfache Schnittformen konstruieren; – einfache Werkstücke aus Maschenware anfertigen; – grundlegende Verarbeitungstechniken fachlich richtig anwenden; – einfache Grundformen aus geraden Teilen entwickeln. Lehrstoff: Unfallverhütung. Handhabung und Instandhaltung der Konfektionsmaschinen und Bügelanlagen. Körpermaße und Maßnehmen. Einfache Schnittformen aus geraden Teilen. Einfache Handnähtechniken für Maschenware. Einfacher Werkstücke. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen; – Geräte und Maschinen richtig handhaben und einsetzen; – einfache Modellschnitte entwickeln und konstruieren; – einfache Grundschnitte aus Papier und Probematerialien abformen; – einfache Kleidungsstücke aus Maschenware anfertigen; – Verarbeitungstechniken fachlich richtig anwenden. Lehrstoff: Unfallverhütung. Handhabung und Instandhaltung der Kettel- und Spezialmaschinen für die Maschenwarenkonfektion. Grundschnitte für einfache Oberbekleidungsstücke aus Maschenware. Schnittauflage und Zuschnitt von Maschenware. Erweiterte bindungsbezogene Handnähtechniken für Maschenware. Modellarbeit (Grundformen). Einfache Werkstücke. Dokumentation. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen; – Geräte und Maschinen richtig handhaben und einsetzen; – Grund- und Modellschnitte nach Vorlage konstruieren und einfache Passformkorrekturen vornehmen; – einfache zugeschnittene Kleidungsstücke aus Maschenware anfertigen; – Verarbeitungstechniken fachlich richtig anwenden. Lehrstoff: Unfallverhütung. Einsatzmöglichkeiten der Geräte und Maschinen in der Maschenwarenkonfektion. Grundschnitte (Variationen und Kombinationen, Abänderungen). Einfache Detailarbeiten. Modellarbeit (Weiterentwicklung der Grundformen). Einfache Werkstücke. Dokumentation. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen; – Geräte und Maschinen richtig handhaben und einsetzen; – Grund- und Modellschnitte nach Modebildern umsetzen; – einfache Grundformen aus Papier und/oder Probematerialien modellieren und weiterentwickeln; – zugeschnittene und reguläre Kleidungsstücke aus Maschenware anfertigen; – Detailarbeiten, wie einfache Kragen- und Verschlusslösungen, realisieren; – Verarbeitungstechniken materialbezogen und fachlich richtig anwenden. Lehrstoff: Unfallverhütung. Zusatzeinrichtungen der Geräte und Maschinen in der Maschenwarenkonfektion. Grundschnitte für formgerechte Strickteile. Einfache Detailarbeiten. Modellarbeit (Weiterentwicklung der Grundformen). Einfache formgerechte Strickteile und Werkstücke. Dokumentation. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen; – Geräte und Maschinen richtig handhaben und einsetzen; – Modellschnitte nach Vorlage in ansteigendem Schwierigkeitsgrad entwickeln; – Grundschnitte modellbezogen verändern und anpassen; – neue Schnittformen aus Papier oder Probematerialien erarbeiten; – Kleidungsstücke aus Maschenware in zugeschnittener und regulär gestrickter Form mit Hilfestellung planen und anfertigen; – einfache Detailarbeiten und Verarbeitungstechniken fachlich richtig anwenden. Lehrstoff: Unfallverhütung. Erweiterte Nähtechnik und Detailarbeiten. Schnitterstellung für Herren-, Damen- und Kinderbekleidung. Bindungsbezogene Schnitterstellung. Strickteile und Werkstücke. Modellarbeit in Bindungskombinationen. Dokumentation. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen; – Geräte und Maschinen richtig handhaben und einsetzen; – Modellschnitte nach Modebildern analysieren und umsetzen; – Schnitte abändern, vergrößern und verkleinern (gradieren); – Modelle und Schnittvariationen in Papier und/oder Probematerialien weiterentwickeln und stricktechnisch richtig umsetzen; – zugeschnittene und reguläre Kleidungsstücke aus Maschenware planen und anfertigen; – aufwändige Detailarbeiten und Verarbeitungstechniken, materialbezogen und fachlich richtig anwenden. Lehrstoff: Unfallverhütung. Schnitterstellung nach Modebildern. Schnittgradierung und modellbezogene Abänderung von Schnitten. Weiterentwicklung von Schnitten in Papier und/oder Probematerialien. Planung und Kalkulation von Strickmodellen. Rationelle Verarbeitungstechnik. Strickteile und Werkstücke aus zugeschnittener und formgerechter Maschenware. Dokumentation. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen; – Geräte und Maschinen richtig handhaben und einsetzen; – Modellschnitte selbständig entwickeln und konstruieren; – Schnittvorlagen selbständig abändern und gradieren; – durch kreative Modellarbeit neue Schnittformen erproben und bis zur Produktreife weiterentwickeln; – Proportionen und Linienführung erkennen und eigenständig umsetzen; – Kleidungsstücke aus Maschenware in zugeschnittener und regulär gestrickter Form selbständig planen und unter Berücksichtigung von material- und bindungstechnischen Eigenschaften verarbeiten; – aufwändige Detailarbeiten und Verarbeitungstechniken weiterentwickeln und fachlich richtig anwenden; – die richtige Passform von Kleidungsstücken erkennen und Abänderungen vornehmen. Lehrstoff: Unfallverhütung. Selbständige Handhabung aller Maschinen. Planung von Arbeitsabläufen. Entwicklung und Umsetzung eigenständiger Schnittformen. Modellentwicklung aus Papier und/oder Probematerialien. Strickteile und Werkstücke in Bindungs- und/oder Materialkombinationen. Dokumentation. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen; – Geräte und Maschinen richtig handhaben und einsetzen; – Modellschnitte selbständig entwickeln und konstruieren; – Schnittvorlagen selbständig abändern und gradieren; – durch kreative Modellarbeit neue Schnittformen erproben und bis zur Produktreife weiterentwickeln; – Proportionen und Linienführung erkennen und eigenständig umsetzen; – Kleidungsstücke aus Maschenware in zugeschnittener und regulär gestrickter Form selbständig planen und unter Berücksichtigung von material- und bindungstechnischen Eigenschaften verarbeiten; – aufwändige Detailarbeiten und Verarbeitungstechniken weiterentwickeln und fachlich richtig anwenden; – die richtige Passform von Kleidungsstücken erkennen und Abänderungen vornehmen. Lehrstoff: Unfallverhütung. Selbstständige Handhabung aller Maschinen. Erstellung und Abänderung von Schnitten. Entwicklung neuer Schnittformen durch Modellarbeit. Modellgerechte Anpassung von Proportionen und Linienführung. Arbeitsablaufplanung. Strickteile und Werkstücke. Dokumentation und Präsentation. 2.5 TEXTILDESIGN 2.5.1 PROJEKTWERKSTÄTTE TEXTILDRUCK II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Maßnahmen zur Unfallverhütung nennen und umsetzen; – unter Anleitung mit Messgeräten umgehen; – mit Schablonen umgehen; – die durchgeführten Arbeiten evaluieren und dokumentieren. Lehrstoff: Unfallverhütung. Umgang mit Messinstrumenten. Typfärbung. Direktdruck. Überfalldruck. Dokumentation. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Maßnahmen zur Unfallverhütung nennen und umsetzen; – unter Anleitung mit Messgeräten umgehen; – unter Anleitung Druckware vorbehandeln und drucken; – die durchgeführten Arbeiten evaluieren und dokumentieren. Lehrstoff: Unfallverhütung. Typfärbung. Direktdruck. Überfalldruck. Reservedruck. Dokumentation. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen; – unter Anleitung Schablonen belichten, Druckware vorbehandeln und drucken; – die durchgeführten Arbeiten evaluieren und dokumentieren. Lehrstoff: Unfallverhütung. Beschichten und Belichten. Reservedruck. Direktdruck. Dokumentation. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen; – unter Anleitung Schablonen belichten, Druckware vorbehandeln und drucken; – die durchgeführten Arbeiten evaluieren und dokumentieren. Lehrstoff: Unfallverhütung. Rapportieren. Beschichten und Belichten. Direktdruck mehrfärbiger Muster. Dokumentation. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen; – unter Anleitung Schablonen belichten, Druckware vorbehandeln und drucken; – die durchgeführten Arbeiten evaluieren und dokumentieren. Lehrstoff: Unfallverhütung. Beschichten und Belichten. Rapportieren. Ätzdruck. Direktdruck. Dokumentation. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen; – für unterschiedliche Anforderungen unter Anleitung Schablonen belichten, Druckware vorbehandeln, drucken und fertig stellen; – die durchgeführten Arbeiten evaluieren und dokumentieren. Lehrstoff: Unfallverhütung. Beschichten und Belichten. Rapportieren. Direktdruck mehrfärbiger Muster. Überfalldruck. Dokumentation. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen; – für unterschiedliche standardmäßige Anforderungen Schablonen belichten, Druckware vorbehandeln, drucken und fertig stellen; – die durchgeführten Arbeiten evaluieren, dokumentieren und präsentieren. Lehrstoff: Unfallverhütung. Beschichten und Belichten. Rapportieren. Direktdruck mehrfärbiger Muster. Überfalldruck. Dokumentation. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Maßnahmen zur Unfallverhütung umsetzen; – für unterschiedliche standardmäßige Anforderungen Schablonen belichten, Druckware vorbehandeln, drucken und fertig stellen; – die durchgeführten Arbeiten evaluieren, dokumentieren und präsentieren. Lehrstoff: Unfallverhütung. Beschichten und Belichten. Rapportieren. Direktdruck mehrfärbiger Muster. Überfalldruck. Dokumentation und Präsentation. 2.5.2 TEXTILENTWURF UND NATURZEICHNEN II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Grundbegriffe der grafischen und zeichnerischen Techniken anwenden; – Grundlagen der Kompositionstechniken im Textildesign erklären; – eigenständig ihre Ideen gestalterisch, kreativ und argumentativ entwickeln; – selbständige Recherchen design-, textilgestalterischer und kultureller Zusammenhänge durchführen und darstellen; – in adäquater Form ihre Produktideen erklären; – aktuelle Trends wahrnehmen und beschreiben; – Grundbegriffe der Design-, Ornament- und textilen Kulturgeschichte benennen und einordnen. Lehrstoff: Grundbegriffe des Textildesigns: Farben- und Kontrastlehre unter Berücksichtigung der Färbungen und verschiedener Farbsysteme für bedruckte Textilien, Flächengestaltung von Textilien, Fachbegriffe. Einfache Reservedrucke im Positiv-Negativverfahren. Einzelmotive für analoge Filmfolien. Einfache Färbungen und textile Oberflächenveränderungen. Textile Kulturgeschichte mit Schwerpunkt Altertum bis Mittelalter. Aktuelle Trends, Recherche. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – verschiedene Grundlagen der grafischen und zeichnerischen Techniken zielorientiert einsetzen; – einfache textile Flächengestaltungen analog und computerunterstützt erstellen; – erweiterte Grundlagen der Kompositionstechniken im Textildesign anwenden; – Muster adäquat präsentieren und für verschiedene Anwendungsbereiche adaptieren; – durch Kommunikation und Korrekturgespräche verschiedene Arbeiten analysieren und reflektieren – in adäquater Form ihre Produktideen erklären und bildnerisch darstellen; – aktuelle Trends wahrnehmen und benennen; – Begriffe der Design-, Ornament- und textilen Kulturgeschichte benennen und einordnen. Lehrstoff: Einfache Entwürfe unter Anwendung der Grundbegriffe des Textildesign. Grundbegriffe der bildbearbeitenden Programme für Textilentwurf. Digitale Einzelmotive für den Druck. Komplexe Färbungen und textile Oberflächenveränderungen. Modellierung und einfache Modelle mit Druckplatzierungen. Faltrapporte für den Accessoire- und Dekorationsbereich. Textile Kulturgeschichte mit Schwerpunkt Mittelalter bis Barock. Aktuelle Trends, Recherche. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundlagen grafischer und zeichnerischer Techniken selbständig anwenden; – Grundlagen und Gestaltungsmöglichkeiten verschiedener Drucktechniken benennen und adäquat in die Entwurfsarbeit integrieren; – komplexe textile Flächengestaltungen analog und computerunterstützt unter Anleitung erstellen; – verschiedene Kompositionstechniken im Textildesign anwenden; – Mustervariationen adäquat präsentieren und sie sowohl für den Mode- und Dekorationsbereich als auch für die Innenraumgestaltung adaptieren; – eigenständig ihre Ideen gestalterisch, kreativ und argumentativ entwickeln; – ihre Produktideen in einem Portfolio präsentieren; – aktuelle Trends interpretieren; – Begriffe der Design-, Ornamentgeschichte und Designtheorie einordnen und in Zusammenhänge stellen; – selbständige Recherchen design-, textilgestalterischer und kultureller Zusammenhänge durchführen und darstellen; – sich schwerpunktartiges Wissen über aktuelles Design und textile Fachgebiete unter Anleitung erarbeiten. Lehrstoff: Entwürfe unter Anwendung der Grundbegriffe des Textildesign. Digitale Einzelmotive für den Siebdruck. Komplexe Farbgestaltungen und textile Oberflächenveränderungen. Modellierung und einfache Modelle mit Druckplatzierungen. Rasterrapporte für den Accessoire-, Mode- und Dekorationsbereich. Textile Kulturgeschichte mit Schwerpunkt Barock bis Historismus. Analysen von aktuellen Trends, Recherche. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – verschiedene grafische und zeichnerische Techniken anwenden und für den Textildruck adaptieren; – verschiedene Kompositionstechniken im Textildesign anwenden; – textile Flächen analog und computerunterstützt selbständig gestalten; – komplexe Flächenbemusterungen selbständig entwickeln; – Muster adäquat präsentieren und für verschiedene Anwendungsbereiche adaptieren; – ihre Produktideen umfassend für bestimmte Zielgruppen in einem Portfolio präsentieren; – aktuelle Trends interpretieren und zu ihrer eigenen Arbeit in Beziehung setzen; – Entwicklungen in der Design- und Ornamentgeschichte benennen und einordnen; – eine selbständige Recherche design-, textilgestalterischer und kultureller Zusammenhänge durchführen und sie kommentieren; – sich schwerpunktartiges Wissen über aktuelles Design und textile Fachgebiete weitgehend selbständig erarbeiten. Lehrstoff: Entwürfe unter Anwendung der Grundbegriffe des Textildesign. Digitale Einzelmotive für den Siebdruck. Rasterrapporte in verschiedenen Versätzen und Anordnungen. Komplexe Farbmischungen und textile Oberflächenveränderungen. Modellierung und mehrteilige Modelle mit Druckplatzierungen. Textile Kulturgeschichte mit Schwerpunkt 18. und 19. Jahrhundert. Analysen von aktuellen Trends, Recherche. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – verschiedene grafische, zeichnerische und drucktechnische Fertigkeiten anwenden; – Gestaltungsmöglichkeiten verschiedener Drucktechniken benennen und adäquat in die Entwurfsarbeit integrieren; – textile Flächen analog und computerunterstützt selbständig gestalten und für den Druck bearbeiten; – komplexe individuelle Flächenbemusterungen selbständig entwickeln; – Muster adäquat für verschiedene Anwendungsbereiche adaptieren und umsetzen; – ihre Produktideen umfassend für bestimmte Zielgruppen in einem Portfolio präsentieren und digital aufbereiten; – aktuelle Trends interpretieren und zu ihrer eigenen Arbeit in Beziehung setzen; – Entwicklungen in der Design- und Ornamentgeschichte einordnen und analysieren; – selbständige Recherchen design-, textilgestalterischer und kultureller Zusammenhänge durchführen, sie kommentieren und für die eigene Entwurfsarbeit nutzen; – sich schwerpunktartiges Wissen über aktuelles Design und textile Fachgebiete selbständig erarbeiten. Lehrstoff: Eigene Entwürfe – Adaptierung der Grundbegriffe des Textildesign. Digitale Rapporte und deren Umsetzung für den Druck. 2- färbige Rasterrapporte in verschiedenen Versätzen und Anordnungen. Komplexe Farbgestaltungen und textile Oberflächenveränderungen. Modellierung und einfache Kollektionen mit Druckplatzierungen. Textile Kunst- und Kulturgeschichte mit Schwerpunkt erste Hälfte des 20. Jahrhunderts. Analysen von aktuellen Trends, Recherche. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – verschiedene grafische, zeichnerische und drucktechnische Fertigkeiten anwenden und digital bearbeiten; – verschiedene grafische und zeichnerische Techniken anwenden und für den Textildruck adaptieren; – Entwürfe für textile Flächengestaltungen analog und computerunterstützt selbständig umsetzen und für den Druck adaptieren; – komplexe individuelle Flächenbemusterungen selbständig entwickeln und für verschiedene Anwendungsbereiche adaptieren; – verschiedene Kompositionstechniken im Textildesign anwenden; – Muster adäquat präsentieren und für verschiedene Anwendungsbereiche konzipieren; – ihre Produktideen in adäquater Form präsentieren; – mit den eigenen Entwürfen auf aktuelle Trends reagieren; – Entwicklungen in der Design- und Ornamentgeschichte selbständig analysieren; – selbständige Recherchen design-, textilgestalterischer und kultureller Zusammenhänge durchführen, für die eigene Entwurfsarbeit nutzen und sie darin integrieren; – sich schwerpunktartiges Wissen über aktuelles Design und textile Fachgebiete selbständig erarbeiten und dieses zur Vertiefung der eigenen Entwurfsarbeit nutzen. Lehrstoff: Eigene Entwürfe – Adaptierung der Grundbegriffe des Textildesign. Digitale und analoge Rapporte und Einzelmotive und deren Umsetzung für den Druck. Mehrfärbige Rasterrapporte in verschiedenen Versätzen und Anordnungen. Eigene Farbkompositionen und textile Oberflächenveränderungen. Modellierung und einfache Kollektionen mit Druckplatzierungen. Textile Kunst- und Kulturgeschichte mit Schwerpunkt zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts. Analysen von aktuellen Trends, Recherche. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – grafische, zeichnerische, fotografische und drucktechnische Fertigkeiten selbständig anwenden; – selbständig Entwürfe für textile Flächengestaltungen analog und computerunterstützt umsetzen und für den Druck adaptieren; – eigenständig ihren Ideen und Entwürfen gestalterisch und kreativ Ausdruck verleihen und in der Werkstätte umsetzen; – verschiedene Kompositionstechniken selbständig im Textildesign anwenden; – Muster selbständig entwickeln, adäquat präsentieren und für verschiedene Anwendungsbereiche konzipieren; – unterschiedliche Kompositionstechniken im Textildesign anwenden und kombinieren; – eine individuelle fächerübergreifende Präsentationsmappe unter Einbeziehung verschiedener analoger und digitaler Techniken anlegen; – ihre Produktideen in adäquater Form präsentieren; – aktuelle Trends in der eigenen Entwurfsarbeit berücksichtigen; – konzeptionelle Entwurfsvorlagen individuell visuell umsetzen; – selbständige Recherchen design-, textilgestalterischer und kultureller Zusammenhänge nach Bedarf durchführen, für die eigene Entwurfsarbeit nutzen und sie darin integrieren; – sich schwerpunktartiges Wissen über aktuelles Design und textile Fachgebiete selbständig erarbeiten und dieses zur Vertiefung der eigenen Entwurfsarbeit nutzen; – Projekte selbständig planen und durchführen. Lehrstoff: Eigene Entwürfe – Adaptierung verschiedener Kompositionsregeln im Textildesign. Ein- und mehrfärbige digitale und analoge Rapporte und Einzelmotive und deren Umsetzung für den Druck. Kollektionsarbeit – Kollektionen im Mode- und Interieurbereich. Eigene Farbkompositionen und textile Oberflächenveränderungen. Textile Kunst- und Kulturgeschichte mit Schwerpunkt 21. Jahrhundert. Analysen von aktuellen Trends, Recherche. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – grafische, zeichnerische, fotografische und drucktechnische Fertigkeiten selbständig anwenden; – Entwürfe selbständig für textile Flächengestaltungen analog und computerunterstützt umsetzen und für den Druck adaptieren; – eigenständig ihren Ideen und Entwürfen gestalterisch und kreativ Ausdruck verleihen und in der Werkstätte umsetzen; – verschiedene Kompositionstechniken selbständig im Textildesign anwenden; – Muster selbständig entwickeln, adäquat präsentieren und für verschiedene Anwendungsbereiche konzipieren; – unterschiedliche Kompositionstechniken im Textildesign anwenden und kombinieren; – eine individuelle fächerübergreifende Präsentationsmappe unter Einbeziehung verschiedener analoger und digitaler Techniken anlegen; – ihre Produktideen in adäquater Form präsentieren; – aktuelle Trends in der eigenen Entwurfsarbeit berücksichtigen; – konzeptionelle Entwurfsvorlagen individuell visuell umsetzen; – selbständige Recherchen design-, textilgestalterischer und kultureller Zusammenhänge nach Bedarf durchführen, für die eigene Entwurfsarbeit nutzen und sie darin integrieren; – sich schwerpunktartiges Wissen über aktuelles Design und textile Fachgebiete selbständig erarbeiten und dieses zur Vertiefung der eigenen Entwurfsarbeit nutzen; – Projekte selbständig planen und durchführen. Lehrstoff: Eigene Entwürfe – Adaptierung verschiedener Kompositionsregeln im Textildesign. Ein- und mehrfärbige digitale und analoge Rapporte und Einzelmotive und deren Umsetzung für den Druck. Kollektionsarbeit – Kollektionen im Mode- und Interieurbereich. Eigene Farbkompositionen und textile Oberflächenveränderungen. Textile Kunst- und Kulturgeschichte mit Schwerpunkt 21. Jahrhundert. Analysen von aktuellen Trends, Recherche. 2.5.3 CHEMISCHE TEXTILTECHNOLOGIE II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die geschichtlichen Veredelungstechniken von Textilien beschreiben; – Messgrößen und Maßeinheiten zur Berechnung von Färberezepturen erläutern; – Arten der Bemusterung nennen; – Fachbegriffe richtig anwenden. Lehrstoff: Fachsprache. Maßeinheiten. Konzentrationsangaben. Arten der Bemusterung. Druckbehelfe – Druckmaschinen. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Druckpasten und Färberezepturen berechnen; – die Funktionsweise von Färbemaschinen beschreiben; – verschiedene Arten der Musterbildung erläutern; – die Fachsprache verwenden. Lehrstoff: Druckpasten. Färberezepturen. Färbemaschinen. Arten der Musterbildung: Direktdruck, Ätzdruck, Reservedruck, weitere Arten. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Arten der Verdickungsmittel und deren Wirkungsweise beschreiben; – die Wirkungsweise von Wasser im Zusammenhang mit Druckpasten erläutern; – den Aufbau von Druckpasten beschreiben. Lehrstoff: Arten der Verdickungsmittel. Druckpastenaufbau. Wasser. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – chemische und physikalische Grundlagen der Textilveredelung beschreiben. Lehrstoff: Lichtfarben. Körperfarben. Atomaufbau. Molekülaufbau – Salze, Säuren, Basen. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Veredelung von Naturfasern beschreiben. Lehrstoff: Baumwolle: Vorkommen, Verwendung, Vorbehandlung, Veredelung, Appretur. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Veredelung von Naturfasern beschreiben; – Einrichtungen zum Trocknen und Dämpfen nennen und beschreiben. Lehrstoff: Wolle (Vorkommen, Verwendung, Vorbehandlung, Veredelung, Appretur). Seide (Vorkommen, Verwendung, Vorbehandlung, Veredelung, Appretur). Trocknen – Trockner. Dämpfer. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Veredelung von Synthesefasern sowie deren Mischungen beschreiben. Lehrstoff: Synthesefasern (Herstellung, Vorbehandlung, Veredelung, Appretur). Polyamid (Herstellung, Verwendung, Veredelung). Polyacrylnitril (Herstellung, Verwendung, Veredelung). Polyester (Herstellung, Verwendung, Veredelung). Fasermischungen mit Synthesefasern. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Veredelung von Synthesefasern sowie deren Mischungen beschreiben. Lehrstoff: Hochveredelung. Mischsortimente. B. PFLICHTPRAKTIKUM Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ergänzend zu den in der Ausbildung bisher erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten, in einem facheinschlägigen Unternehmen (vorzugsweise in Betrieben der Mode und Textilwirtschaft sowie in Kulturinstitutionen) jene Gewandtheit der Berufsausübung vertiefen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht; – die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen; – einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben erhalten; – Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umreißen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen; – sich Vorgesetzten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt und selbstsicher präsentieren; – aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen erwerben. Zeitlicher und sachlicher Rahmen: Vor Eintritt in den V. Jahrgang im Ausmaß von 4 Wochen (Vollzeit) während der Sommerferien in facheinschlägigen Unternehmen im In- oder Ausland (vorzugsweise in Betrieben der Mode- und Textilwirtschaft bzw. in Kulturinstitutionen). In begründeten Fällen sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferienzeiten zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind. C. FREIGEGENSTÄNDE UND UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze: Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen. Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. D. FÖRDERUNTERRICHT Bildungs- und Lehraufgabe: Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen. Lehrstoff: Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind. E. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände 1. Deutsch in der Deutschförderklasse Wie Anlage A1 Abschnitt VI Unterabschnitt D Z 1 2. Religion Wie Abschnitt V 3. Weitere Pflichtgegenstände Für die weiteren Pflichtgegenstände sind die jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt A anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe und die didaktischen Grundsätze gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers. Beachte für folgende Bestimmung zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 6 Z 4 idF BGBl. II Nr. 207/2023 Anlage C4a HÖHERE LEHRANSTALT FÜR HAIRSTYLING, VISAGISTIK UND MASKENBILDNEREI (Anm.: Anlage C4a als PDF dokumentiert Die Novellierungsanweisungen der Novelle BGBl. II Nr. 207/2023 konnte nicht eingearbeitet werden und lauten: 11. In Anlage C4a (Höhere Lehranstalt für Hairstyling, Visagistik und Maskenbildnerei) Abschnitt I (Stundentafel) wird in Abschnitt A.1 (Stammbereich) die den Pflichtgegenstand Religion betreffende Zeile durch folgende Zeile ersetzt: „ 1. Religion/Ethik 12 2 2 2 2 2 10 (III)/III“ 12. In Anlage C4a Abschnitt I wird nach der den Abschnitt I betreffenden Fußnote 11 folgende Fußnote 12 eingefügt: „12 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.“ 13. In Anlage C4a Abschnitt VI (Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Unterabschnitt A.1 (Stammbereich) wird nach der Überschrift dieses Unterabschnittes der folgende, den Unterrichtsgegenstand Ethik betreffende, Unterabschnitt eingefügt:
„1. ETHIK
Bildungs- und Lehraufgabe Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab. Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten. In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren. Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile. Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie. Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück. Zentrale fachliche Konzepte Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt. Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive: Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft. Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen. Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert. Didaktische Grundsätze Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden: Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen. Diskursorientierung Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen. Diversitätsgebot Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind. Fachdidaktische Aufbereitung Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen. Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann. Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden. Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden. Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und – sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen. Analysieren und Reflektieren Die Schülerinnen und Schüler können – ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und – Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren. Argumentieren und Urteilen Die Schülerinnen und Schüler können – moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und – Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen. Interagieren und Sich-Mitteilen Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und – Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen. Handlungsoptionen entwickeln Die Schülerinnen und Schüler können – durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und – die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen. Lehrstoff Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten. In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. I. Jahrgang (1. und 2. Semester) Grundlagen: Philosophische Ethik und Menschenrechte Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung; Grundrechte, Kinderrechte Soziale Beziehungen Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft, Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur Glück Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung Sucht und Selbstverantwortung Suchtprävention, Abhängigkeit, die Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft Natur und Wirtschaft Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik Religion und Weltanschauung Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich; Religion und Staat II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Prinzipien normativer Ethik Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit Medien und Kommunikation Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation Judentum, Christentum, Islam Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Umgang mit Tieren Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz Liebe, Sexualität, Beginn des Lebens Sex und Gender; Moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität; Reproduktion Konflikte und Konfliktbewältigung Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Grundkonzepte der Ethik Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten Entwicklung und aktuelle Situation; Diversität und Diskriminierung: Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen Krankheit und Gesundheit, Ende des Lebens Ärztliches und pflegerisches Berufsethos; gesundheitliche Aspekte des Sports; Umgang mit Alter, Sterben und Tod 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Identitäten und Moralentwicklung Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung Wirtschaft und Konsum Markt und Moral, Unternehmensethik, Konsumverhalten Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Positionen und Begriffe der Ethik Diskursethik, ethischer Relativismus, Verantwortungs- und Gesinnungsethik Moral und Recht Naturrecht und Positives Recht, Strafrecht und Rechtsordnung, Recht auf Widerstand, Zivilcourage, Recht und Gerechtigkeitskonzepte Sport Erlebnisorientierte Dimension, ergebnisorientierte Verpflichtung, Doping, Fairness, Events und Mediatisierung 8. Semester– Kompetenzmodul 8: Religions- und Moralkritik Atheismus, Agnostizismus, kritische Religiosität; Esoterik und neue religiöse Bewegungen; Spiritualität Technik und Wissenschaft Verantwortung der Wissenschaften, Technikfolgenabschätzung und -bewertung, Trans- und Posthumanismus Schultypenspezifische Vertiefung In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. V. Jahrgang– Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Positionen und Begriffe der Ethik Fähigkeitenansatz – gutes Leben, feministische Ethik Krieg und Frieden Ursachen von Krieg und Terrorismus, Theorien des gerechten Krieges, aktive Friedenssicherung, Völkerrecht, Frieden und Gerechtigkeit Schultypenspezifische Vertiefung In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. 10. Semester: Humanismus Säkulare Gesellschaft, humanistische Lebensgestaltung “ ) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage C4a Beachte für folgende Bestimmung zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 3 idF BGBl. II Nr. 250/2021 Anlage C5 KOLLEG FÜR MODE FACHRICHTUNG MODEMANAGEMENT UND DESIGN I. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) A. Pflichtgegenstände Wochenstunden Lehrverpflichtungsgruppe Semester Summe 1. 2. 3. 4. 1. Religion/Ethik 4 1 1 1 1 4 (III)/III 2. Wirtschaft 2.1 Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement 2 2 2 2 8 I 2.2 Rechnungswesen 2 3 2 2 2 9 I 2.3 Projekt- und Qualitätsmanagement 1 1 1 0 3 I 2.4 Unternehmensmanagement 0 0 1 0 1 I 3. Mode- und Fachtheorie 3.1 Mode- und Kunstgeschichte, Trendforschung 2 2 0 0 4 III 3.2 Modemanagement und Design 0 2 5 7 14 II 3.3 Textiltechnologie und Textilchemie 2 2 1 2 7 III 3.4 Prozessgestaltung und Prozessdatenmanagement 2 0 2 2 1 5 II 4. Design, Schnitt und Produktion 4.1 Entwurf- und Modezeichnen 2 4 3 2 0 9 III 4.2 Schnittkonstruktion und Modellgestaltung 2 5 3 3 3 14 II 4.3 Fertigungsverfahren, Verarbeitungstechnik und Experimentelles Design 17 17 18 19 71 IV 5. Kommunikation 5.1 Fachsprache der Mode – Lebende Fremdsprache 1 1 0 0 2 I Gesamtwochenstundenanzahl 38 38 38 37 151 B. Pflichtpraktikum 3 4 Wochen Betriebspraxis zwischen 2. und 3. Semester C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 3 D. Förderunterricht 3 _________________ 1 Die Stundentafel kann gemäß den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden. 2 Mit Computerunterstützung. 3 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III). 4 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Das Kolleg für Mode hat im Sinne der §§ 65 und 72 unter Bedachtnahme auf die §§ 2 und 73 Abs. 1 lit. c des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, Absolventinnen und Absolventen einer höherer Schulen ergänzend das Bildungsgut einer Höheren Lehranstalt für Mode zu vermitteln. Das Kolleg hat sie zu befähigen, gehobene Tätigkeiten oder eine selbstständige Tätigkeit in der Wirtschaft, insbesondere in der Mode und Textilwirtschaft unmittelbar auszuüben und Führungspositionen in diesem Wirtschaftsbereich einzunehmen. Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung sowohl im Hinblick auf die Studierfähigkeit als auch hinsichtlich der Bereitschaft zu lebenslangem Lernen. Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen – Wirtschaft und Kommunikation; – Mode- und Fachtheorie; – Kollektionsentwicklung und Produktion; – Fachpraxis und Praktika sollen die Absolventinnen und Absolventen zu kritischem und kreativem Denken und verantwortungsvollem Handeln befähigt LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS WIRTSCHAFT Die Studierenden können – die Wirtschaft und ihre Rahmenbedingungen als positiv und aktiv gestaltbaren Teil der Gesellschaft wahrnehmen und zu einer lebenswerten, demokratischen und kooperativen Gemeinschaft beitragen; – internationale und nationale wirtschaftliche und räumliche Zusammenhänge erklären und danach strategisch und operativ branchenbezogen handeln; – wirtschaftliche Sachverhalte strukturieren und lösungsorientiert bearbeiten; – politische und wirtschaftliche Konzepte, Modelle und Positionen kritisch einschätzen und hinterfragen; – soziale, ökologische und ökonomische Zusammenhänge erkennen und unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit handeln sowie die erworbenen Kenntnisse in der Praxis anwenden und Querverbindungen herstellen; – in ihren verschiedenen Rollen (Unternehmer oder Unternehmerin, Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin, Konsument oder Konsumentin etc.) verantwortungsbewusst agieren und die Konsequenzen ihres Handelns einschätzen; – theoretisches Fachwissen umsetzen und ihre Kenntnisse und Fertigkeiten vernetzt einsetzen; – aktuelle Entwicklungen und Erkenntnisse der Modebranche analysieren und deren Relevanz für ihr eigenes Tun erkennen und beurteilen (analysieren und reagieren). LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS MODE- UND FACHTHEORIE Die Studierenden – kennen die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen und verfügen über entsprechende Handlungskompetenz; – können die eigenen Fähigkeiten angemessen einschätzen; – können die Qualität von Informationsquellen beurteilen und sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen; – können sich mit der Umweltproblematik in der Textilwirtschaft auseinandersetzen sowie Nachhaltigkeit und ethische Grundsätze in ihre Überlegungen mit einbeziehen; – können die Fachsprache richtig anwenden; – bringen ihre Fähigkeiten im Team ein, entwickeln sie weiter sowie können Feedback geben und annehmen; – können sich mit zeitgenössischen Tendenzen kritisch auseinandersetzen; – können theoretisches Fachwissen in die Praxis umsetzen, weiterentwickeln und ihre Kenntnisse und Fertigkeiten vernetzt einsetzen. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS DESIGN, SCHNITT UND PRODUKTION Die Studierenden – können theoretisches Fachwissen in die Praxis umsetzen, weiterentwickeln und ihre Kenntnisse und Fertigkeiten vernetzt einsetzen; – können die fachtheoretischen und fachpraktischen Grundlagen der Berufsfelder der Mode- und Textilbranche erläutern; – können sich mit der Umweltproblematik und Nachhaltigkeit in der Textilwirtschaft auseinandersetzen; – handeln verantwortungsbewusst und wirtschaftlich; – können die Fachsprache richtig anwenden; – erledigen Aufgaben sorgfältig und verlässlich unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Ressourcen und können Arbeitsprozesse anleiten und begleiten; – verfügen über Leistungsbereitschaft und Durchhaltevermögen und können Methoden des Zeitmanagements anwenden; – können sich und ihre Fähigkeiten in der Zusammenarbeit im Team einbringen, sie weiter entwickeln und Feedback geben und annehmen; – können kreativ innovativ, flexibel und lösungsorientiert arbeiten und die Qualität ihrer Leistung wahrnehmen und einschätzen; – können sich mit zeitgenössischen Tendenzen differenziert auseinandersetzen. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS KOMMUNIKATION Die Studierenden – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen; – können Informationen gliedern und wiedergeben. III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen: Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten. Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen. Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel: Die die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern kann verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten. Dh. die Pflichtgegenstände sind möglichst ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen. Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der verbindlichen Übung in den einzelnen Jahrgängen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der verbindlichen Übung von 151 Semester-Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden. Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 4. Semester) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten. Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes: Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Semester umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 des SchOG) Bedacht nimmt. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht: Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind. IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen. Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw. Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Unterrichtsqualität: Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht. Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes. Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen. Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen. Unterrichtsplanung: In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten: – Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Lernergebnisse der Cluster und die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie gegebenenfalls vorhandene Bildungsstandards. – Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrenden einer Klasse oder des Bildungsganges bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein. – Die Koordination erfordert organisatorische Rahmenbedingungen, die herzustellen sind. – Die Individualität der Lernenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Lernenden ausgegangen werden, um sicher zu stellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten). – Der Unterricht ist auf den Kompetenzerwerb auszurichten, wobei die Kompetenzen über die Schulstufen und Semester systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen. – In die Unterrichtsgestaltung sind nach Möglichkeit situative Aufgabenstellungen einzubauen, die der beruflichen Realität entnommen und methodisch aufbereitet werden. Dadurch soll die Identifikation der Lernenden mit berufsrelevanten Funktionen und ihre Handlungsfähigkeit entwickelt und gefördert werden. – Wesentlich sind die Vermittlung von Fachwissen sowie die Förderung der Entwicklung von Werthaltungen und Schlüsselkompetenzen. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Der Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Lernenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken. – Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis-Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Lernenden fördert das Gelingen dieses Transfers. – Um alle Lernenden zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können, empfiehlt sich am Beginn des Bildungsganges die Durchführung von Projektunterricht oder Schulveranstaltungen, die der Sicherung grundlegender sozialer und personaler Kompetenzen (zB Teambildung, Eigenverantwortlichkeit, Lernen, gewaltfreie Kommunikation) dienen. – Fehler sind möglichst als förderliche Lernanlässe zu nutzen. Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen sind dabei zu nützen. Die zur Verfügung stehenden Diagnoseinstrumente sind als Lernstandserhebungen und Lernfortschrittsanalysen, insbesondere aber als Ausgangspunkt für die Planung weiterer Lernphasen einzusetzen. – Auf den Erwerb von Präsentations- und Medienkompetenz ist besonderes Augenmerk zu legen. – Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben. – Den Lernenden sollen weiters Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie im Sinne einer individuellen Bildungsplanung nationale und internationale Zertifikate erworben werden können. – Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden, sind im Unterricht und abhängig von den Aufgabenstellungen auch in Prüfungssituationen zu verwenden. – In allen Gegenständen ist Wert auf die Anwendung einfacher wissenschaftlicher Arbeitstechniken zu legen. Die Notwendigkeit wissenschaftlicher Redlichkeit beim Verfassen eigener Arbeiten ist zu beachten und einzufordern. Für die Vorbereitung auf die Diplomarbeit sind Methoden der wissenschaftlichen Informationsgewinnung, eine Einführung in die Grundzüge des wissenschaftlichen Arbeitens und eine korrekte Zitierweise von schriftlichen Quellen in allen betroffenen Unterrichtsgegenständen zu lehren und zu beachten. – Der Unterricht in sprachheterogenen Klassen stellt erhöhte Anforderungen an Lehrende und Lernende, die in gemeinsamer Verantwortung wahrzunehmen sind. Interkulturelles Lernen verbessert die Fähigkeit der Lernenden zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen und ist eine Chance zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft. – Sprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrkräfte verantwortlich. Lernende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern. – Um gesellschaftlichen und globalen Entwicklungen Rechnung zu tragen, ist die Verwendung der Fremdsprache als Arbeitssprache oder Integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL) anzustreben. Integriertes Fremdsprachenlernen und -lehren hat so zu erfolgen, dass sowohl im fachlichen als auch im sprachlichen Bereich die Lernenden bei der Herausbildung von Wissen und Fähigkeiten einerseits, als auch sprachlicher und kommunikativer Kompetenzen andererseits unterstützt werden. Didaktische Grundsätze des Clusters Wirtschaft: Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für – betriebswirtschaftliche, regionale und globalwirtschaftliche Mechanismen und volkswirtschaftliche Zusammenhänge und – deren Auswirkungen auf das Lebensumfeld (einschließlich der Chancen von Frauen und Männern). Im Mittelpunkt steht – die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für Zusammenhänge, – die Fähigkeit zur Einordnung des Gelernten in ein Gesamtsystem und dessen Transfer auf neue Anforderungen bzw. geänderte Rahmenbedingungen, – die praktische Nutzung der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten und – die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation. Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Lernenden ist die multidimensionale Verantwortung von Führungskräften in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen. Didaktische Grundsätze der Cluster Mode- und Fachtheorie sowie Design, Schnitt und Produktion: Zur Sicherung der Berufsfähigkeit ist bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung auf eine fundierte Grundbildung und die Anwendbarkeit in der betrieblichen Situation größter Wert zu legen. Die Vernetzung der fachtheoretischen Grundlagen mit der Praxis ist wesentliche Grundlage für ein professionelles Handeln. Im Mittelpunkt stehen: – das Lösen von berufsspezifischen Aufgaben; – die Organisation und Optimierung von Arbeitsabläufen und Logistik; – die Entwicklung eines ganzheitlichen Verständnisses für den Prozesse von der Idee bis zum Produkt sowie – der bewusste Umgang mit Ressourcen. Auf organisatorische Besonderheiten des Pflichtgegenstandes „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Unternehmensmanagement: Durch die Fächerverbindung aller Unterrichtsgegenstände mit dem Unterrichtsgegenstand „Unternehmensmanagement“ wird dem unternehmerischen Denken (Entrepreneurship Education) besonders Rechnung getragen. Dabei ist die Zusammenarbeit mit und die Nutzung der Ressourcen der Cluster „Wirtschaft“ und „Produktentwicklung und Produktion“ von größter Bedeutung. Wesentlich ist auch die Zusammenarbeit mit der jeweiligen schulautonomen Vertiefung. Kooperationen mit Betrieben sowie Expertinnen und Experten sind im Rahmen der Möglichkeiten vorzusehen. Zur Festigung und Vernetzung der in den unterschiedlichen Clustern erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten werden verschiedene komplexe, handlungsorientierte und schülerzentrierte Methoden angewendet. Wesentlich sind dabei die Einrichtung einer betrieblichen Struktur und die Einbettung des gesamten Unterrichts in „Unternehmensmanagement“ in einen unternehmerischen Kontext. Durch die Planung und Durchführung vor allem realer aber auch die Realsituation simulierender Aufträge ist den Lernenden Gelegenheit zur Durchführung von facheinschlägigen praktischen und organisatorischen Tätigkeiten zu geben. Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Lernenden – Problemstellungen unter ökonomischen, ökologischen und sozialen Gesichtspunkten bearbeiten können, – das bisher erworbene Wissen praktisch anwenden können, – prozess- und ergebnisorientiert unter Berücksichtigung von Projektmanagementtools arbeiten können, – Aufgaben genau, formal richtig und termingerecht bearbeiten können, – betriebliche Abläufe und Strukturen kennen lernen, – Abläufe und Ergebnisse im Sinne eines kontinuierlichen Qualitätsmanagements reflektieren können, – Situationen analysieren, Strukturen und Lösungswege erkennen, – moderne Technologien nutzen, – Entscheidungen treffen, – kommunikations- und teamfähig arbeiten, – eigenverantwortlich lernen und für das eigene Handeln Verantwortung übernehmen, – Führungsaufgaben übernehmen, – ihre Rolle im Arbeitsleben und in Hierarchien kennen lernen, – ihre persönlichen Möglichkeiten und Grenzen erfahren können. Dazu ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten. Die Absprache mit den Lehrenden anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten wird dringend empfohlen. Im Bedarfsfall sind eine gute organisatorische (stundenplantechnische) Abstimmung mit anderen einschlägigen Pflichtgegenständen und die Nutzung der Möglichkeit der Blockung empfehlenswert. Die Auswahl der Handlungs- und Lernanlässe hat sich an den Berufsbildern und an der speziellen Ausprägung der Schulen für Mode zu orientieren. Um eine rechtzeitige Planung der entsprechenden Lehrfächerverteilung zu ermöglichen, sind diese im Regelfall bereits spätestens am Ende des vorhergehenden Unterrichtsjahres festzulegen. Unterrichtsmethoden: Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen. Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen: – Lernsettings sind so zu gestalten, dass die Lernenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können. – Individuelle Begabungen und Potenziale sind unabhängig von vorgefassten Bildern, Zuschreibungen und familiären Rahmenbedingungen zu fördern. – Formen des gegenseitigen Unterstützens durch Schülerinnen und Schüler (Tutoring) sollen Lern- und Reflexionsprozesse fördern. – Durch offene Lernformen ist die Problemlösungskompetenz der Lernenden zu fördern, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. Gleichzeitig sind sie zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise in Einzel- und besonders Teamarbeit zu befähigen. – Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (Projekte, Fallstudien, Fachpraxis und Simulationen) führen die Lernenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln. – Ein Bezug zum fachpraktischen Unterricht ist in möglichst vielen Unterrichtsgegenständen herzustellen. – Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis tragen dazu bei, den Lernenden Einblick in die komplexen Zusammenhänge berufsspezifischer Abläufe zu geben. – Der Besuch kultureller Veranstaltungen und kultureller Institutionen motiviert die Lernenden zur Beschäftigung mit Kunst und Kultur. – Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sollen verschiedene Medien eingesetzt werden, um den Lernprozess zu unterstützen und die erforderliche Medienkompetenz aufzubauen. Die Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien sowie elektronischen Kommunikationsformen soll die Unterrichtsorganisation unterstützen und ergänzen. – Der Vertiefung ausgewählter Lerninhalte und dem Training grundlegender Fertigkeiten ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Behandlung vielfältiger Inhalte zu geben. Besonderer Wert ist dabei auf die Vermittlung der Methoden des jeweiligen Faches zu legen, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. – In allen Unterrichtsgegenständen ist die Dokumentation und Reflexion des stufenweisen Kompetenzerwerbs und damit die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung durch die Lernenden durch geeignete Methoden (zB Portfolio, Lerntagebuch) zu fördern. Unterrichtsorganisation: Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen. Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Jahrgang mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage: – Unterrichtsgegenstände, in denen häufig mit Arbeitsaufträgen im Sinne des kooperativen offenen Lernens gearbeitet wird, – organisatorische Aneinanderreihung inhaltlich verbundener Unterrichtsgegenstände, zB aus dem Cluster Wirtschaft, zur verstärkten Vernetzung der Lerninhalte, – Unterrichtsgegenstände, in denen fächerübergreifende Projekte und/oder themenzentrierter Unterricht geplant sind (zB „Unternehmensmanagement“, „Modemanagement“), – Unterrichtsgegenstände, die sich besonders für eine Zusammenarbeit mit den Gegenständen „Unternehmensmanagement“ oder „Modemanagement“ eignen. Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicherzustellen. Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt im Pflichtgegenstand „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten. Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten. Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung. Im Hinblick auf die gemeinsame schriftliche Klausur im Prüfungsgebiet “Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ sind insbesondere im IV. und V. Jahrgang die Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement“ sowie „Rechnungswesen“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden. Pflichtpraktikum: Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Betriebskategorie und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können. Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten. Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind. Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen. Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen. Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten. Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor, Fachvorständin und Fachvorstand sowie die Lehrenden der Schule ist im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung. V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT a. Katholischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 136/2020 in der geltenden Fassung. b) Evangelischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung. c) Altkatholischer Religionsunterricht Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden. d) Islamischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 . e) Israelitischer Religionsunterricht Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden. f) Neuapostolischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006 . g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 . h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988 . i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011 . j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 k) Buddhistischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 . l) Freikirchlicher Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 . VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER CLUSTER, ERGÄNZENDE BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände A.1 Stammbereich
1. ETHIK
Bildungs- und Lehraufgabe Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab. Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten. In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren. Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile. Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie. Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück. Zentrale fachliche Konzepte Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt. Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive: Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft. Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen. Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert. Didaktische Grundsätze Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden: Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen. Diskursorientierung Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen. Diversitätsgebot Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind. Fachdidaktische Aufbereitung Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen. Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann. Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden. Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden. Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und – sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen. Analysieren und Reflektieren Die Schülerinnen und Schüler können – ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und – Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren. Argumentieren und Urteilen Die Schülerinnen und Schüler können – moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und – Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen. Interagieren und Sich-Mitteilen Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und – Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen. Handlungsoptionen entwickeln Die Schülerinnen und Schüler können – durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und – die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen. Bei der Behandlung der Anwendungsbereiche ist die Umsetzung in den jeweils möglichen beruflichen Handlungsfeldern zu berücksichtigen. 1.Semester – Kompetenzmodul 1 Individuation und Sozialisation Identität und Moralentwicklung; Liebe und Sexualität; Glück, Sucht und Selbstverantwortung Handeln und Moral Grundbegriffe und Prinzipien der Ethik; Konflikte und Konfliktbewältigung; Krieg und Frieden 2. Semester – Kompetenzmodul 2 Mensch und Gemeinschaft Beginn des Lebens, Gesundheit und Krankheit, Ende des Lebens; Soziale Beziehungen, das Fremde Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches 3. Semester – Kompetenzmodul 3 Recht und Gerechtigkeit Konzepte und Positionen der Ethik; Moral und Recht; Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten Glauben und Wissen Judentum, Christentum, Islam; Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen; Religions- und Moralkritik, Humanismus 4. Semester – Kompetenzmodul 4 Freiheit und Verantwortung Umgang mit Natur, Tieren und Klima; Medien und Kommunikation; Wirtschaft und Konsum; Technik und Wissenschaft Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches 2. WIRTSCHAFT 2.1 BETRIEBSWIRTSCHAFT, MODEMARKTING UND VERKAUFMANAGEMENT 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die rechtlichen Voraussetzungen des Kaufvertrags beurteilen und den Kaufvertrag inhaltlich gestalten; – bei vertragswidriger Erfüllung des Kaufvertrages entsprechende Maßnahmen setzen; – die Rechte der Konsumentin und des Konsumenten beim Kaufvertrag erläutern; – bei Vertragsverletzungen hinsichtlich Verbraucherschutz entsprechend handeln; – die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen der Unternehmensformen erläutern. – die Grundlagen der Unternehmensgründung mit den Inhalten des Pflichtgegenstandes „Rechnungswesen“ vernetzen. Lehrstoff: Kaufvertrag: Grundlagen (Phasen, Voraussetzungen für das Zustandekommen, Mindestbestandteile). Pflichten und Rechte der Vertragspartner; E-Commerce. Kaufvertragsverletzungen; Konsumentenschutz (Verbraucherschutzgesetz). Rechtsformen der Unternehmen, Firma/Firmenbuch. Gewerberecht. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die Bedeutung des Marketings in verschiedenen Marktsituationen erläutern; – die Grundzüge der Marktforschung und deren Methoden beschreiben; – die Funktionsweise der marketingpolitischen Instrumente beschreiben; – Betriebs- und Vertriebsformen der Handelsbetriebe beschreiben; – Verkaufsgespräche führen. – die Funktionsweise der marketingpolitischen Instrumente beschreiben und deren Auswirkung auf den Unternehmenserfolg beurteilen; – verschiedene Konzepte zur Gestaltung von Kundenbeziehungen erstellen; – die Inhalte des Modemarketings auf Fallbeispiele aus der Modebranche anwenden; – zwischen strategischen und operativen Aufgaben des Mode-Marketings unterscheiden und diese erklären. Lehrstoff: Marketing: Grundlagen und Funktionen; Marktforschung; strategisches Mode-Marketing (Marktsegmentierung, Positionierung, Markenpolitik); operatives Marketing in der Modebranche; Marketinginstrumente, Marketingmix. Handelsbestriebe: Logistik. Kundentypen, CRM (Akquisition, Beratung, Bindung, Verkaufsgespräche, Reklamationsbehandlung). Vertriebscontrolling. 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die Grundlagen der Investitionsrechnung auf einfache Investitionsentscheidungen anwenden; – den Unterschied zwischen Innen- und Außenfinanzierung beschreiben; – die verschiedenen Varianten der Kreditfinanzierung beschreiben; – können einen Überblick über die Versicherungsformen und Versicherungsarten geben. – die Besonderheiten internationaler Geschäftsbeziehungen erkennen und einschätzen; – die Grundlagen des Außenhandels mit den Inhalten des Pflichtgegenstandes „Rechnungswesen“ verknüpfen. Lehrstoff: Grundlagen der Investitionsrechnung. Grundlagen der Finanzierung (Innen-, Außen-, Eigen-, Fremdfinanzierung), Kreditfinanzierung (Kreditformen, Kreditbesicherung, Kreditkosten), Leasing, Factoring. Versicherungen. Besonderheiten des Außenhandels 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – ausgewählte Instrumente der Personalauswahl und Personalentwicklung beschreiben; – die Grundlagen des Arbeitsrechts anwenden; – Modelle der Mitarbeiterführung sowie Motivationsmodelle beschreiben; – die Rechte und Pflichten der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erläutern; – die Grundlagen des Personalwesens mit den Inhalten des Pflichtgegenstandes „Rechnungswesen“ verknüpfen; – die wichtigsten Beschäftigungsformen unterscheiden und beurteilen. Lehrstoff: Personalmanagement: Personalbedarf, Personalauswahl. Grundlagen des Arbeitsrechts. Beschäftigungsformen (Vertragsarten). Führungsstile. Motivationsmodelle. Managementaufgaben und -konzepte. Schularbeiten: Pro Semester jeweils eine einstündige Schularbeit 2.2 RECHNUNGSWESEN 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die gesetzlichen Grundlagen des Rechnungswesens nennen; – Belege und Geschäftsfälle in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erfassen; – Buchungssätze auf Basis von Belegen und Geschäftsfällen unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer bilden und deren Erfolgswirksamkeit beurteilen; – die Grundlagen des Umsatzsteuerrechts anwenden sowie die Umsatzsteuer richtig berechnen und verbuchen; – die Umsatzsteuervoranmeldung erstellen; – den Erfolg der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln und analysieren sowie notwendige Maßnahmen ableiten; – die wesentlichen Unterschiede zwischen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Doppelter Buchführung erklären; – Kontenarten den entsprechenden Kontenklassen zuordnen und den Kontenplan einsetzen; – die Belegbearbeitung mit den Inhalten des Pflichtgegenstandes „Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement“ vernetzen. Lehrstoff: Aufgaben und gesetzliche Rahmenbedingungen des Rechnungswesens. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Rechtliche Bestimmungen, vorgeschriebene Aufzeichnungen anhand von Belegen inkl. Umsatzsteuer, Kassa-Bankbuch, Wareneingangsbuch, Anlageverzeichnis. Buchführung: Belege, Belegorganisation inkl. Formvorschriften, Einführung in die Doppelte Buchführung, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kontenrahmen, Kontenplan, Umsatzsteuer. Umsatzsteuervoranmeldung. Geschäftsfälle auch anhand von Belegen. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – Zusammenhang und Unterschied zwischen Finanzbuchführung und Kostenrechnung erklären; – Kalkulationen im Handel, der Produktion und im Handwerk durchführen; – das Betriebsergebnis ermitteln; – zwischen fixen und variablen Kosten unterscheiden; – Deckungsbeiträge berechnen und interpretieren. – die Ergebnisse branchentypischer Kalkulationen auf ihre Anwendbarkeit überprüfen; – Unternehmensentscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung treffen und diese kostenrechnerisch und betriebswirtschaftlich beurteilen; – das Betriebsergebnis erklären; – laufende Bezüge inkl. Überstunden abrechnen; – Sonderzahlungen abrechnen; – einen Lohn- und Gehaltszettel analysieren und erklären; – Lohn- und Gehaltsnebenkosten ermitteln und verbuchen; – eine Arbeitnehmerveranlagung mittels Finanz Online durchführen; – Geschäftsfälle verbuchen und deren Erfolgswirksamkeit beurteilen. Lehrstoff: Kostenrechnung: Bezugskalkulation, Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung. Absatzkalkulation für Handel, Produktion (einfache Produktionsbetriebe) und Handwerk. Teilkostenrechnung inklusive Unternehmensentscheidung. Personalverrechnung: zB Abrechnung von Löhnen und Gehältern, Überstundenberechnung, Sonderzahlungen, Verbuchung von Löhnen und Gehältern sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Arbeitnehmerveranlagung. Geschäftsfälle auch anhand von Belegen. Fachspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die erforderlichen Arbeitsschritte zur Erstellung des Jahresabschlusses beschreiben; – Bewertungsprinzipien anwenden; – den Anschaffungswert und die Abschreibung ermitteln und verbuchen; – Anlagenzu- und -abgänge erfassen; – die Bewertung des Umlaufvermögens durchführen und die notwendigen Buchungen tätigen; – komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen. – das Grundprinzip der Rechnungsabgrenzung sowie die Auswirkung auf Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung erklären; – die Notwendigkeit von Rückstellungen erläutern und erforderliche Buchungen im Zusammenhang mit Rückstellungen durchführen; – den Jahresabschluss für Einzelunternehmen erstellen; – Geschäftsfälle verbuchen und deren Erfolgswirksamkeit beurteilen. Lehrstoff: Jahresabschluss: Grundlagen; Bilanzierungsvorschriften inklusive Bewertungsvorschriften. Anlagenbewertung. Bewertung des Umlaufvermögens – Vorräte; Forderungsbewertung; Rückstellungen; Rechnungsabgrenzung. Abschluss von Einzelunternehmen. Geschäftsfälle auch anhand von Belegen. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – wichtige finanzwirtschaftliche und erfolgswirtschaftliche Kennzahlen berechnen und interpretieren; – Unterschiede und Zusammenhänge zwischen Unternehmensrecht und Steuerrecht im Rahmen eines Jahresabschlusses in Grundzügen erklären; – Grundkenntnisse des Steuerrechts anwenden. – komplexe betriebswirtschaftliche Aufgabenstellungen (unter Einbeziehung des Lehrstoffes aller Semester) lösen. Lehrstoff: Jahresabschluss (Analyse, Kennzahlen). Steuerrecht: Einkunftsarten; Sonderausgaben; außergewöhnliche Belastungen. Unternehmensrecht – Steuerrecht (in Grundzügen). Case Studies: einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zum Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement“. Fachspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation Schularbeiten: 1., 2., 3. Semester je 1einstündige Schularbeit . 4. Semester: 1 zwei- bis dreistündige Schularbeit. 2.3 PROJEKT- UND QUALITÄTSMANAGEMENT 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – den Ablauf eines Projektes definieren und organisieren; – die Rollen im Projekt beschreiben und sich damit identifizieren; – projektbegleitende Faktoren nennen und die dazugehörigen Tools erstellen bzw. branchenübliche Software dazu anwenden; – im Team fächerübergreifende Projekte vernetzt durchführen und evaluieren. Lehrstoff: Projektmanagement: Definition; Aufbau und Rollen. Projektstart, -planung, -steuerung und -durchführung; Projektabschluss; Arbeitshilfen für Projekte. Projekt. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – den Ablauf eines Projektes definieren und organisieren; – projektbegleitende Faktoren beschreiben, die dazugehörigen Tools bearbeiten sowie entsprechende Software anwenden; – können im Team fächerübergreifend Projekte vernetzt planen, durchführen, abschließen und evaluieren. – die Grundlagen des Qualitätsmanagements beschreiben; – Qualitätsziele und Erfolgskriterien entwickeln und überprüfen; – Können einen Überblick über QM-Systeme geben. Lehrstoff: Projektmanagement: Definition, Aufbau und Rollen. Projektstart, -planung-, -steuerung- und -durchführung; Projektabschluss. Projektbegleitende Erfolgsfaktoren. Projekt-Tools. Fächerübergreifendes Projekt. Qualitätsmanagement: Grundlagen. Ziele, Erfolgskriterien. QM-Systeme. 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die Methoden des Qualitätsmanagements erläutern. – die Auswirkungen des Qualitätsmanagements auf betriebliche sowie überbetriebliche Strukturen und Abläufe erkennen und beurteilen; – Inhalte und Bedeutung der Dokumentation von Qualitätsprozessen (insbesondere das Q-Handbuch) beschreiben; – die operativen Methoden des Qualitätsmanagements beschreiben und Maßnahmen zur Optimierung von Prozessen einleiten. Lehrstoff: Qualitätsmanagement: Methoden. Qualitätsprozesse (inner-, zwischen- und außerbetrieblich). Qualitätsplanung, -steuerung und -kontrolle. Dokumentation (Q-Handbuch; Verfahrens-, Arbeits-, Prüfanweisungen). QM-Tools. 2.4 UNTERNEHMENSMANAGEMENT 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen verstehen, Zusammenhänge und Querverbindungen herstellen und Möglichkeiten der Steuerung erkennen; – kundenorientierte Produkt- und Dienstleistungsangebote gestalten; – aktuelle Trends und Entwicklungen im Bereich Mode und Design umsetzen; – geeignete Mechanismen zur Qualitätskontrolle einsetzen; – die vorhandenen Ressourcen verantwortungsbewusst verwenden; – den kontinuierlichen Prozess der Produkt- und Dienstleistungsentwicklung von der Ideenfindung und -bewertung über die Entwicklung und Realisierung beschreiben und ihn organisatorisch umsetzen; – realistische Ziele definieren, Schritte zur Zielerreichung setzen, diese bewerten und daraus Verbesserungsansätze ableiten; – Misserfolge als Lernchancen wahrnehmen; – Verantwortungsbereiche übernehmen sowie Aufgaben verantwortungsbewusst und eigenständig entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen erledigen. Lehrstoff: Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität allein und im Team. Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster. Berücksichtigung ökologischer, ökonomischer und sozialer Gesichtspunkte. Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung. Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets. Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen. Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n). 3. MODE- UND FACHTHEORIE 3.1 MODE- UND KUNSTGESCHICHTE, TRENDFORSCHUNG 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – historische Bekleidung den Epochen von der Antike bis zum Barock zuordnen; – Silhouetten den Dekaden zuordnen; – Musterungen in ihrer historischen Bedeutung erkennen und beschreiben. – Epochen charakterisieren und Querverbindungen herstellen. Lehrstoff: Modegeschichte von der Antike bis zum Barock im Kontext der jeweiligen Baukunstepoche. Aspekte der Lebensweise und Geschlechterbilder. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – historische Bekleidung vom Rokoko bis zur Mitte des 20. Jhdt. zuordnen und diese Entscheidung erklären; – exemplarische Werke aus Kunst und Architektur der jeweiligen Epoche erläutern; – den historischen Hintergrund von Design erklären; – können Schönheitsideale und das entsprechende Frauenbild beschreiben; – können Epochen charakterisieren und Querverbindungen herstellen. Lehrstoff: Modegeschichte vom Rokoko bis zur Mitte des 20. Jhdt. im Kontext der jeweiligen Kunststile. Mode- und Designgeschichte prägende Designerinnen und Designer des 20. Jhdt. Aspekte gesellschaftlicher Rollenbilder und Schönheitsideale. 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – stilistische Phänomene ab der Mitte des 20. Jhdt. zuordnen und deren wichtigste formale Aspekte beschreiben; – die verschiedenen Ebenen (Genre) der Mode benennen und deren Strukturen erklären; – Designbewegungen des 19. und 20. Jahrhunderts beschreiben; – trendprägende Designerinnen und Designer nennen und deren Arbeit reflektieren; – einen Kontext zwischen Mode und Kunst herstellen; – Charakteristika, Silhouetten, innovative Materialien der Trenddekaden ab den 50iger Jahren zuordnen. Lehrstoff: Mode- und Designgeschichte ab der Mitte des 20. Jhdt. im Kontext der aktuellen Kunstrichtungen der Dekaden. Entwicklung der Modegeschichte von der Haute Couture über Prêt – à – porter bis hin zur Massenmode. Charakteristika, Silhouetten, innovative Materialien der Trenddekaden ab den 50iger Jahren. Trendprägende Designerinnen und Designer. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die Arbeitsweise der Trendforschung beschreiben; – facheinschlägige Trendmedien nennen; – Informationen aus Trendmedien differenzieren; – Bild- und Textquellen richtig angeben; – Informationen aus Trendmedien auswerten; – trendprägende Designerinnen und Designer nennen und deren Arbeit reflektieren. Lehrstoff: Arbeitsweise der Trendforschung. Aktuelle trendprägende Designerinnen und Designer des 21. Jhdts.. Bereiche der Trendforschung. Trendimpulse aus der Gesellschaft. Trendmedien. 3.2 MODEMANAGEMENT UND DESIGN 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – Lösungen zu grundlegenden Design- und Marketingaufgaben planen; – nachhaltige Entwicklungen im Mode- und Textilbereich erkennen und beschreiben; – vorhandene Ressourcen nutzen; – die vielfältigen beruflichen Möglichkeiten der Mode-, Textil- und Kreativwirtschaft beschreiben; – verschiedenste Materialien nach ökologischen Gesichtspunkten auswählen; – Einzel- und Teamprojekte mit externen oder fiktiven Auftraggeberinnen oder Auftraggebern planen. Lehrstoff: Zielgruppenorientierter Entwurf. Skizzenbuch. Mood-Boards. Modegrafik mit fachspezifischer Software. Entwurf ausgehend von Vorgaben (Material, Stilepoche etc.) Zwei- und dreidimensionale Entwürfe. Schnittentwicklung und Fertigungsplanung. Konzeption von Werbung. Werbematerialgestaltung mittels Textverarbeitungs- oder Publishing-Software. Auftragsbezogenes Projektmanagement. 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – Teamprojekte planen, organisieren und durchführen; – Design-, Schnitt- und Planungsunterlagen erstellen; – verschiedenste Materialien nach ökologischen, sozialen, ästhetischen und projektbezogen Gesichtspunkten auswählen; – ihre Ergebnisse zielgruppenorientiert präsentieren; – fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ die Inhalte in Projekten umsetzen; – die vielfältigen beruflichen Möglichkeiten der Mode-, Textil- und Kreativwirtschaft beschreiben sowie unternehmerisch denken. Lehrstoff: Organisation eines Projektes. Innovative Designkonzepte mit fachspezifischer Software. Selbstständige Schnittentwicklung mit fachspezifischer Software. Erstellung der Planungsunterlagen. Kundenpräsentation. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – innovative Designideen entwickeln und mittels adäquater Techniken umsetzen; – nachhaltige Entwicklungen im Mode- und Textilbereich analysieren und in den eigenen Arbeitsprozess einfließen lassen; – Schnitte projektbezogen entwickeln und selbstständig umsetzen; – Arbeitsprozesse analysieren und dokumentieren. – die Inhalte des Projektauftrages kommunizieren; – ihre Ergebnisse zielgruppenorientiert, eigenständig mit adäquaten Techniken präsentieren; – Lösungen zu Design- und Projektaufgaben entsprechend ihren Fachkenntnissen planen, entwickeln und selbstständig umsetzen; – Arbeitsprozesse kommunizieren. Lehrstoff: Projektorganisation. Mood-Board. Zielgruppenorientierte und innovative Entwurfskollektionen. Planungsunterlagen. Schnittentwicklung. Lookbook. Kundenpräsentation. 3.3 TEXTILTECHNOLOGIE UNS TEXTILCHEMIE 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe : Die Studierenden können – textile Fasern, Fäden und Flächen erkennen, benennen und zuordnen; – Fasereigenschaften aufgrund des chemischen und morphologischen Aufbaus beurteilen; – die Pflege- und Textilkennzeichnung der Naturfasern erklären und diese produktspezifisch auswählen; – Stoffuntersuchungen praxisgerecht durchführen. – ökologische und ökonomische Überlegungen erläutern; – die Bedeutung und Zweckmäßigkeit von Fasermischungen beschreiben; – das bekleidungsphysiologische Verhalten von Textilien erläutern. Lehrstoff: Überblick über textile Fasern, Fäden und Flächen. Faserstoffaufbau, Naturfasern: Erkennungsmerkmale, Eigenschaften, Pflege und Funktionalität, Textilkennzeichnung. Fächerübergreifende Materialanalysen und Stoffsammlung. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – Chemiefasern und deren Modifikationen unterscheiden, beschreiben und gegenüberstellen; – die Bedeutung und die zweckmäßige Verwendung der Spezialfasern begründen; – die Pflege- und Textilkennzeichnung dieser Fasern erklären und diese produktspezifisch auswählen; – Stoffe praxisgerecht dekomponieren. – neueste technologische Entwicklungen beschreiben; – Chemiefasern und Naturfasern vergleichend beurteilen und praxisorientiert einsetzen; – Materialanalysen durchführen und fächerübergreifend anwenden. Lehrstoff: Chemiefasern aus natürlichen und synthetischen Polymeren, Spezialfasern, High–tech–Fasern, Faserinnovationen: Eigenschaften, Pflege und Funktionalität, Textilkennzeichnung. Fächerübergreifende Materialanalysen und Stoffsammlung. 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – können handelsübliche Verfahren der Fadenherstellung beschreiben und diese auf vielfältige Bereiche der Flächentechnologien übertragen; – können handelsübliche Technologien der Flächenherstellung unterscheiden und beschreiben; – können die Bedeutung und Zweckmäßigkeit von Fasermischungen beschreiben. – können neueste technologische Entwicklungen beschreiben; – können textiltechnologische Kenntnisse auf vielfältige Bereiche der textilen Produktentwicklung übertragen; – sind in der Lage innovative textile Flächen zu erkennen und einzuordnen. Lehrstoff: Überblick mechanischer Spinnverfahren, Garne, Zwirne, Effektzwirne. Textile Flächen im Überblick. Faden-, Faserverbundstoffe, Kombinationen. Materialanalysen und Stoffsammlung. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – aktuelle Veredelungsmaßnahmen beschreiben und den textilen Flächen zuordnen; – die erworbenen Kenntnisse verknüpfen und in der Praxis zielorientiert anwenden; – Umwelt-, Sicherheits-, und Gesundheitsfragen der Textilindustrie erläutern und bewerten; – umwelttechnologische und ökonomische Überlegungen vernetzen sowie selbstständig einordnen und beurteilen; – Einsatzmöglichkeiten zeitgemäßer Veredlungstechniken dokumentieren und präsentieren. Lehrstoff: Textilveredelung: Farbgebung, Nass- und Trockenappretur. Gesundheitsgefährdung im Textilbereich, Schadstoffe. Umweltproblematik, ökologische Aspekte in der textilen Kette. Nachhaltigkeit und Recycling. 3.4 PROZESSGESTALTUNG UND PROZESSDATENMANGEMENT 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die Ziele von REFA beschreiben; – ein Arbeitssystem beschreiben; – die Arbeitsvorbereitung computerunterstützt durchführen; – Arbeitsdaten der Gruppen- und Mehrstellenarbeit erläutern; – Normzeitwertkarten lesen. – einen Arbeitsablauf gliedern und gestalten; – Unternehmen nach wirtschaftlichen und humanen Aspekten beurteilen; – Gruppen- und Mehrstellenarbeit analysieren; – Normzeitwerte analysieren und anwenden. Lehrstoff: REFA – Arbeitssystem (Leistungseinheit und Prozessbaustein). Grundlagen der Arbeitsgestaltung. Aufgabe und Ablauf – Gliederung und Gestaltung. Erfolgreiche Unternehmen, humane Arbeit und REFA. Arbeitsdatenermittlung, Gruppen- und Mehrstellenorganisationen. Systeme vorbestimmter Zeiten. 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die Notwendigkeit der Arbeitsgestaltung erklären; – die Grundlagen von Vergleichs- und Schätzwerten erläutern; – die Rüstzeiten eruieren; – die Multimomentaufnahme berechnen; – die Verteilzeit berechnen; – Arbeitsdaten für die Kostenkalkulation einsetzen; – Daten für das Arbeitsmanagement anlegen; – eine Zeitaufnahme berechnen; – Planzeiten ermitteln. – Leistungsgradbeurteilungen durchführen und bewerten; Lehrstoff: Prozessorientierte Arbeitsorganisation: Arbeitssystemgestaltung. Vergleichen und Schätzen. Rüstzeit. Multimomentaufnahme. Verteilzeitaufnahme. Nutzung von Arbeitsdaten für die Kostenkalkulation. Arbeitsdatenmanagement. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – Planzeitbausteine beurteilen und praxisgerecht anwenden; – selbstständig Zeitstudien erstellen und analysieren. – die systematische Vorgangsweise für die Bewertung der Anforderungsermittlung auf die Textilbranche anwenden; – die in den einschlägigen Gegenständen erworbenen Kenntnisse verknüpfen. Lehrstoff: REFA–Zeitstudie ( Durchführung und Auswertungen). Ermittlung von Planzeitbausteinen. 4. DESIGN, SCHNITT UND PRODUKTION 4.1 ENTWURF- UND MODEZEICHNEN 1.Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die menschliche Figur proportional skizzieren und darstellen; – Proportionen erkennen und diese mit verschiedenen bildnerischen Gestaltungsmöglichkeiten darstellen. – einfache Entwürfe anfertigen; – Bekleidungsgrundformen erkennen und beschreiben; – die Grundlagen der Farbenlehre einsetzen. – ästhetische Formen in der Umgebung aktiv beobachten, wahrnehmen und wiedergeben; – Entwurfstechniken mittels experimenteller Gestaltungsmöglichkeiten anwenden; – Inspirationsthemen erfassen und analysieren sowie in Entwürfe umsetzen; – Modell bzw. Entwurf in Werkzeichnungen umsetzen; – Farbkonzepte erstellen. Lehrstoff: Proportionslehre. Figurales Zeichnen. Natur- und Detailstudien. Entwurfsaufgaben. Farbenlehre. Bekleidungsgrundformen. Mal- und Zeichentechniken. Experimentelle Gestaltungsmöglichkeiten. Inspirationscollagen. Entwurfsaufgaben. Werkzeichnungen. Farbenlehre und Farbtheorien. CAD- Anwendungen. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – Trends und Stil erfassen sowie im Entwurf zeitgenössisch umsetzen; – erworbene Techniken in die Entwurfsentwicklung einbeziehen und adäquat als Präsentationszeichnung aufbereiten; – Grundlagen der Kollektionsplanung anwenden und computerunterstützt umsetzen. – selbstständig kreative, unkonventionelle und vielfältige Ideen entwickeln und skizzieren; – fächerübergreifende Entwürfe und Werkzeichnungen anfertigen. Lehrstoff: Designentwicklung. Stil- und Trendstudien. Farb- und Inspirationskonzepte. Darstellungstechniken. Entwurfsaufgaben. Modellbeschreibung. Präsentationszeichnung. CAD: Werkzeichnung. Vertiefende Anwendung. 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe (Grundkompetenzen): Die Studierenden können – kreative und innovative Designlösungen entwickeln; – Entwurfstechniken anwenden und computerunterstützt umsetzen; – ihre Ideen selbstständig visualisieren und präsentieren; – erworbene Techniken in die Entwurfsentwicklung einbeziehen. – Mode in ihrer Gesamtheit und Komplexität erklären; – vernetzt denken, Zusammenhänge herstellen und das Betätigungsfeld erweitern. Lehrstoff: Visualisierungs- und Präsentationsmethoden. Vertiefende Übungen zu Darstellungstechniken. Auftragsorientierte Kollektionskonzepte. Entwurfsarbeiten (mit und ohne Computerunterstützung). CAD: Werkzeichnungen. Vertiefende Anwendungen. 4.2 SCHNITTKONSTRUKTION UND MODELLGESTALTUNG 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – Maß nehmen; – Maß- und Größentabellen interpretieren; – Proportionslinien analysieren; – Grundschnitte konstruieren und adaptieren sowie fächerübergreifend analysieren; – Modellschnitte erstellen und gestalten; – Linienführungen und Proportionen erkennen; – fachspezifische Anwendersoftware nutzen. Lehrstoff: Maßnehmen, Maßtabellen, Körpermaße, Proportionslinien. Grundschnitte für verschiedene Produktsparten mit entsprechenden Detailschnitten. Schnittentwicklungen vom Grundschnitt zum Modellschnitt. CAD: Erweiterte Grundfunktionen. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – Maß nehmen; – technische Zeichnungen und Modebilder schnitttechnisch umsetzen; – Grundschnitte konstruieren und adaptieren sowie fächerübergreifend analysieren; – einfache Modellschnitte erstellen und gestalten. – unterschiedliche Linienführungen mit Hilfe von Proportionslinien an Werkzeichnungen erkennen und erläutern; – innovative und kreative Schnittlösungen entwickeln; – fachspezifische Anwendersoftware nutzen. Lehrstoff: Weitere Grundschnitte mit entsprechenden Detailschnitten. Schnittentwicklungen vom Grundschnitt zum Modellschnitt. Standardnahtführungen. CAD: Erweitere Grundfunktionen und Anwendungen. 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – Grundschnitte konstruieren; – die Bedeutung unterschiedlicher Linienführungen und Proportionen erläutern; – Modebilder und technische Zeichnung analysieren und schnitttechnisch übertragen; – fachspezifische Anwendersoftware nutzen. – die erworbenen Kompetenzen im Rahmen eines Projektes zur Entwicklung komplexer Schnittlösungen anwenden; – Grundschnitten mit CAD modifizieren; – Modellvorgaben zwei- und dreidimensional darstellen. Lehrstoff: Ärmelanlagen. Modellschnitte. Komplexe Schnittentwicklungen. CAD-unterstützte Schnittentwicklung. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die Bedeutung unterschiedlicher Linienführungen und Proportionen erläutern; – Modebilder und technische Zeichnungen analysieren und schnitttechnisch übertragen; – innovative Schnittlösungen entwickeln. – Schnittentwicklungen für moderelevante, kreative Modelle in DOB erstellen; – selbstständig Problemlösungen finden und umsetzen; – Modellvorgaben zwei- und dreidimensional darstellen; – CAD-unterstützt Modellschnitte entwickeln und gradieren. Lehrstoff: Grundschnitte und Modellschnitte für DOB wie Jacken, Mäntel. Kragen- und Reverslösungen. Kreative, moderelevante Schnittlösungen mit und ohne CAD. Schularbeiten: 1. bis 3. Semester: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit. 4. Semester: 1dreistündige Schularbeit 4.3 FERTIGUNGSVERFAHREN, VERARBEITUNGSTECHNIK UND EXPERIMENTELLES DESIGN 1. Semester : Bildungs- und Lehraufgabe : Die Studierenden können – Betriebsmittel und Geräte unter Beachtung aktueller Sicherheitsrichtlinien adäquat handhaben und einsetzen; – rationelle Verarbeitungstechniken und Arbeitsmethoden qualitätsbewusst ausführen; – vorgegebene Arbeitsabläufe an Hand von Produktionspapieren erfassen und umsetzen; – Produktqualität erkennen und beschreiben sowie Qualitätsrichtlinien anwenden. – Modelle in einem Designprozess nach dem Kollektionsprinzip entwickeln und umsetzen; – fachspezifische Software nutzen; – erlernte Techniken an Werkstücken einzeln und/oder im Team moderelevant kreativ umsetzen. Lehrstoff: Basis- und Methodentraining für Hand- und Maschinnähen, Bügeln. Technologie und Handhabung der verwendeten Bekleidungsmaschinen. Detailarbeiten. Werkstücke aus leicht zu verarbeitenden Materialien. Schnitterstellung manuell und/oder mit CAD (fächerübergreifend mit Schnittkonstruktion und Modellgestaltung). Erstellen der erforderlichen Produktionspapiere. Sicherheitsstandards. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – erlernte Techniken an Werkstücken moderelevant und kreativ umsetzen; – Werkstücke aus anspruchsvollen Materialen erzeugen; – Entwürfe aus Entwurf- und Modezeichnen in einfacher Ausführung umsetzen; – unter Beachtung aktueller Sicherheitsrichtlinien Betriebsmittel und Geräte adäquat handhaben und einsetzen; – Produktqualität beurteilen; – Arbeitsabläufe erfassen und umsetzen; – rationelle Verarbeitungstechniken und Arbeitsmethoden qualitätsbewusst ausführen; – Modelle in einem Designprozess nach dem Kollektionsprinzip entwickeln und umsetzen; – Produktqualität erkennen und beschreiben sowie Qualitätsrichtlinien anwenden. Lehrstoff: Technologie und Handhabung der zu verwendenden Bekleidungsmaschinen. Erforderliche Detailarbeiten. Werkstücke aus verschiedenen Materialien in anspruchsvolleren Verarbeitungstechniken. Schnitterstellung manuell und/oder mit CAD (fächerübergreifend mit Schnittkonstruktion und Modellgestaltung). Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere. Optimierung von Fertigungsprozessen. Künstlerisch kreative Oberflächengestaltung. 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – Betriebsmittel und Geräte unter Beachtung aktueller Sicherheitsrichtlinien adäquat handhaben und einsetzen; – rationelle Verarbeitungstechniken und Arbeitsmethoden qualitätsbewusst ausführen; – vorgegebene Arbeitsabläufe an Hand von Produktionspapieren erfassen und umsetzen; – Produktqualität erkennen und beschreiben sowie Qualitätsrichtlinien anwenden; – Fachwissen und Fachsprache richtig einsetzen. – Modelle in einem Designprozess nach dem Kollektionsprinzip entwickeln und umsetzen; – fachspezifische Software nutzen; – erlernte Techniken an Werkstücken einzeln und/oder im Team moderelevant kreativ umsetzen; – Projekte unter Einsatz fächerübergreifenden Wissens im Team umsetzen. Lehrstoff: Werkstücke aus anspruchsvollen Materialien nach zeitgemäßen Verarbeitungstechniken. Detailarbeiten in erforderlichem Ausmaß. Schnitterstellung manuell und/oder CAD (fächerübergreifend mit Schnittkonstruktion und Modellgestaltung). Kreative und schnitttechnische Modellarbeit bezogen auf das Kleidungsstück. Projekte. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – Betriebsmittel und Geräte unter Beachtung aktueller Sicherheitsrichtlinien adäquat handhaben und einsetzen; – rationelle Verarbeitungstechniken und Arbeitsmethoden qualitätsbewusst ausführen; – vorgegebene Arbeitsabläufe an Hand von Produktionspapieren erfassen und umsetzen; – Produktqualität erkennen und beschreiben sowie Qualitätsrichtlinien anwenden. – die Produktqualität bewerten; – Modelle in einem Designprozess nach dem Kollektionsprinzip entwickeln und umsetzen; – fachspezifische Software nutzen; – erlernte Techniken an Werkstücken einzeln und/oder im Team moderelevant kreativ umsetzen; – erworbene Fachkenntnisse und Fertigkeiten praxisorientiert einsetzen. Lehrstoff: Werkstück aus anspruchsvollen Materialien nach zeitgemäßen Verarbeitungstechniken. Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere. Künstlerisch kreative Modellarbeit. Projekte. 5. KOMMUNIKATION 5.1 FACHSPRACHE DER MODE – ENGLISCH 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – inhaltlich und sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem Modebereich verstehen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen aus dem Mode- und Bekleidungsbereich verstehen; – über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis verfügen; – ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in branchenbezogenen Diskussionen das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von Themen aus dem Mode- und Bekleidungsbereich Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen; – Präsentationen (auch medienunterstützt) vorbereiten und durchführen und auf Fragen der Zuhörer/innen flüssig und spontan reagieren; – als Sprachmittler/innen in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an modespezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen; – ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im Mode- und Bekleidungsbereich verstehen und adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren. Lehrstoff: Wirtschaftliche Themen: zB Modeindustrie, Modemarketing, Modetrends, Lifestyle, Mode und Design in der Gesellschaft. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt): zB einfache Handelskorrespondenz und Telefonate (Anfragen, Beantwortung von Anfragen/Angebot, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Bewerbung und Motivationsschreiben. Mündliche und schriftliche Präsentation: zB Informationsgespräch, Stilberatungsgespräch, Kollektionspräsentation, Beschreibung von Arbeitsabläufen. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – inhaltlich und sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem Modebereich verstehen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen aus dem Mode- und Bekleidungsbereich verstehen; – über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis verfügen; – ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in branchenbezogenen Diskussionen das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von Themen aus dem Mode- und Bekleidungsbereich Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen; – Präsentationen (auch medienunterstützt) vorbereiten und durchführen und auf Fragen der Zuhörer/innen flüssig und spontan reagieren; – als Sprachmittler/innen in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an modespezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen; – ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im Mode- und Bekleidungsbereich verstehen und adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren. Lehrstoff: Wirtschaftliche Themen: zB Medien, Kunst und Kultur, Arbeit und Arbeitswelt, Modeindustrie, Modemarketing, Modetrends, Lifestyle, Mode und Design in der Gesellschaft. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt): zB einfache Handelskorrespondenz und Telefonate (Anfragen, Beantwortung von Anfragen/Angebot, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos. Mündliche und schriftliche Präsentation: zB Informationsgespräch, Stilberatungsgespräch, Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie Modemessen, Moderation von Veranstaltungen wie Modeschauen, Kollektionspräsentation, Beschreibung von Arbeitsabläufen; Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht. B. Pflichtpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – ergänzend zu den in der Ausbildung bisher erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten, in einem facheinschlägigen Unternehmen (vorzugsweise in Betrieben der Mode und Textilwirtschaft) jene Gewandtheit der Berufsausübung vertiefen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht; – die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen; – einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben erhalten; – Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umreißen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen; – sich Vorgesetzten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt und selbstsicher präsentieren; – aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen erwerben. Zeitlicher und sachlicher Rahmen: Vor Eintritt in das 3. Semester im Ausmaß von 4 Wochen (Vollzeit) in Betrieben der Mode und Textilwirtschaft. In begründeten Fällen sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferienzeiten zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind. C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze: Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen. Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. D. Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe: Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen. Lehrstoff: Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind. Beachte für folgende Bestimmung zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 3 idF BGBl. II Nr. 250/2021 Anlage C6 KOLLEG FÜR MODE FACHRICHTUNG MODEDESIGN DAMEN/ FACHRICHTUNG MODEDESIGN HERREN I. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) A. Pflichtgegenstände Wochenstunden Lehrverpflichtungsgruppe Semester Summe 1. 2. 3. 4. 1. Religion/Ethik 4 1 1 1 1 4 (III)/III 2. Wirtschaft 2.1 Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement 2 2 2 2 8 I 2.2 Rechnungswesen 2 3 2 2 2 9 I 2.3 Projekt- und Qualitätsmanagement 0 1 1 1 3 I 3. Mode- und Fachtheorie 3.1 Mode- und Kunstgeschichte, Trendforschung 1 1 1 1 4 III 3.2 Modemanagement 2 2 2 2 3 9 II 3.3 Textiltechnologie und Textilchemie 2 2 1 2 7 III 3.4 Prozessgestaltung und Prozessdatenmanagement 2 2 2 2 1 7 II 4. Kollektionsentwicklung und Produktion 4.1 Entwurf- und Modezeichnen 2 3 3 2 2 10 III 4.2 Digitale Bildbearbeitung und Fotografie 2 0 1 2 2 5 III 4.3 Schnittkonstruktion 2 4 4 0 0 8 II 4.4 Dreidimensionale Schnittentwicklung 2 2 0 0 4 II 4.5 Fertigungsverfahren, Verarbeitungstechnik und Experimentelles Design 15 15 0 0 30 IV 5. Wahlpflichtbereich 5.A Angewandtes Modedesign Damen 5.1 Schnittkonstruktion – Damen 0 0 4 3 7 II 5.2 Modeatelier – Damen 0 0 18 18 36 IV 5.B Angewandtes Modedesign Herren 5.1 Schnittkonstruktion – Herren 0 0 4 3 7 II 5.2 Modeatelier – Herren 0 0 18 18 36 IV Gesamtwochenstundenanzahl 37 38 38 38 151 B. Pflichtpraktikum 3 4 Wochen Betriebspraxis zwischen 2. und 3. Semester C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 3 Modeeventmanagement 0 0 1 0 1 III D. Förderunterricht 3 __________________________ 1 Die Stundentafel kann gemäß den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden. 2 Mit Computerunterstützung. 3 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III). 4 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Das Kolleg für Mode hat im Sinne der §§ 65 und 72 unter Bedachtnahme auf die §§ 2 und 73 Abs. 1 lit. c des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, Absolventinnen und Absolventen einer höherer Schulen ergänzend das Bildungsgut einer Höheren Lehranstalt für Mode zu vermitteln. Das Kolleg hat sie zu befähigen, gehobene Tätigkeiten oder eine selbstständige Tätigkeit in der Wirtschaft, insbesondere in der Mode und Textilwirtschaft unmittelbar auszuüben und Führungspositionen in diesem Wirtschaftsbereich einzunehmen. Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung sowohl im Hinblick auf die Studierfähigkeit als auch hinsichtlich der Bereitschaft zu lebenslangem Lernen. Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen – Wirtschaft und Kommunikation; – Mode- und Fachtheorie; – Kollektionsentwicklung und Produktion; – Fachpraxis und Praktika sollen die Absolventinnen und Absolventen zu kritischem und kreativem Denken und verantwortungsvollem Handeln befähigt LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS WIRTSCHAFT Die Studierenden können – die Wirtschaft und ihre Rahmenbedingungen als positiv und aktiv gestaltbaren Teil der Gesellschaft wahrnehmen und zu einer lebenswerten, demokratischen und kooperativen Gemeinschaft beitragen; – internationale und nationale wirtschaftliche und räumliche Zusammenhänge erklären und danach strategisch und operativ branchenbezogen handeln; – wirtschaftliche Sachverhalte strukturieren und lösungsorientiert bearbeiten; – politische und wirtschaftliche Konzepte, Modelle und Positionen kritisch einschätzen und hinterfragen; – soziale, ökologische und ökonomische Zusammenhänge erkennen und unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit handeln sowie die erworbenen Kenntnisse in der Praxis anwenden und Querverbindungen herstellen; – in ihren verschiedenen Rollen (Unternehmer oder Unternehmerin, Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin, Konsument oder Konsumentin etc.) verantwortungsbewusst agieren und die Konsequenzen ihres Handelns einschätzen; – theoretisches Fachwissen umsetzen und ihre Kenntnisse und Fertigkeiten vernetzt einsetzen; – aktuelle Entwicklungen und Erkenntnisse der Modebranche analysieren und deren Relevanz für ihr eigenes Tun erkennen und beurteilen (analysieren und reagieren). LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS MODE- UND FACHTHEORIE Die Studierenden – kennen die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen und verfügen über – entsprechende Handlungskompetenz; – können die eigenen Fähigkeiten angemessen einschätzen; – können die Qualität von Informationsquellen beurteilen und sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen; – können sich mit der Umweltproblematik in der Textilwirtschaft auseinandersetzen sowie Nachhaltigkeit und ethische Grundsätze in ihre Überlegungen mit einbeziehen; – können die Fachsprache richtig anwenden; – bringen ihre Fähigkeiten im Team ein, entwickeln sie weiter sowie können Feedback geben und annehmen; – können sich mit zeitgenössischen Tendenzen kritisch auseinandersetzen; – können theoretisches Fachwissen in die Praxis umsetzen, weiterentwickeln und ihre Kenntnisse und Fertigkeiten vernetzt einsetzen. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS KOLLEKTIONSENTWICKLUNG UND PRODUKTION Die Studierenden – können theoretisches Fachwissen in die Praxis umsetzen, weiterentwickeln und ihre Kenntnisse und Fertigkeiten vernetzt einsetzen; – können die fachtheoretischen und fachpraktischen Grundlagen der Berufsfelder der Mode- und Textilbranche erläutern; – können sich mit der Umweltproblematik und Nachhaltigkeit in der Textilwirtschaft auseinandersetzen; – handeln verantwortungsbewusst und wirtschaftlich; – können die Fachsprache richtig anwenden; – erledigen Aufgaben sorgfältig und verlässlich unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Ressourcen und können Arbeitsprozesse anleiten und begleiten; – verfügen über Leistungsbereitschaft und Durchhaltevermögen und können Methoden des Zeitmanagements anwenden; – können sich und ihre Fähigkeiten in der Zusammenarbeit im Team einbringen, sie weiter entwickeln und Feedback geben und annehmen; – können kreativ innovativ, flexibel und lösungsorientiert arbeiten und die Qualität ihrer Leistung wahrnehmen und einschätzen; – können sich mit zeitgenössischen Tendenzen differenziert auseinandersetzen. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS ANGEWANDTES MODEDESIGN Die Studierenden – können die fachtheoretischen und fachpraktischen Grundlagen der Berufsfelder der Mode- und Textilbranche erläutern; – können Aufgaben aus den einschlägigen Berufsfeldern unter Anwendung von Fachkenntnissen und Fertigkeiten selbstständig oder im Team durchführen sowie die Ergebnisse bewerten und evaluieren; – können relevante Gesetze und Vorschriften in der betrieblichen Situation anwenden; – können Arbeitsprozesse anleiten und begleiten; – können Bedeutung und Maßnahmen der Qualitätssicherung beschreiben und entsprechende Maßnahmen anwenden; – können die Fachsprache richtig anwenden; – können Aufgaben und Verantwortung entsprechend der beruflichen Position übernehmen; – können Aufgaben sorgfältig und verlässlich unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Ressourcen erledigen; – verfügen über Leistungsbereitschaft und Durchhaltevermögen; – können sich und ihre Fähigkeiten in der Zusammenarbeit im Team einbringen, sie weiter entwickeln und Feedback geben und annehmen; – können kreativ, flexibel und lösungsorientiert arbeiten und die Qualität ihrer Leistung wahrnehmen und einschätzen; – können sich mit zeitgenössischen Tendenzen kritisch auseinandersetzen; – können theoretisches Fachwissen in die Praxis umsetzen, weiterentwickeln und ihre Kenntnisse und Fertigkeiten vernetzt einsetzen. III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen: Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten. Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen. Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel: Die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern kann verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten. Dh. die Pflichtgegenstände sind möglichst ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen. Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der verbindlichen Übung in den einzelnen Jahrgängen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der verbindlichen Übung von 151 Semester-Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden. Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 4. Semester) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten. Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes: Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Semester umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht: Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind. IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen. Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw. Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Unterrichtsqualität: Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht. Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes. Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden soll durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen. Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen. Unterrichtsplanung: In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten: – Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Lernergebnisse der Cluster und die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie gegebenenfalls vorhandene Bildungsstandards. – Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrenden einer Klasse oder des Bildungsganges bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein. – Die Koordination erfordert organisatorische Rahmenbedingungen, die herzustellen sind. – Die Individualität der Lernenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Lernenden ausgegangen werden, um sicher zu stellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten). – Der Unterricht ist auf den Kompetenzerwerb auszurichten, wobei die Kompetenzen über die Schulstufen und Semester systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen. – In die Unterrichtsgestaltung sind nach Möglichkeit situative Aufgabenstellungen einzubauen, die der beruflichen Realität entnommen und methodisch aufbereitet werden. Dadurch soll die Identifikation der Lernenden mit berufsrelevanten Funktionen und ihre Handlungsfähigkeit entwickelt und gefördert werden. – Wesentlich sind die Vermittlung von Fachwissen sowie die Förderung der Entwicklung von Werthaltungen und Schlüsselkompetenzen. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Der Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Lernenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken. – Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis-Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Lernenden fördert das Gelingen dieses Transfers. – Um alle Lernenden zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können, empfiehlt sich am Beginn des Bildungsganges die Durchführung von Projektunterricht oder Schulveranstaltungen, die der Sicherung grundlegender sozialer und personaler Kompetenzen (zB Teambildung, Eigenverantwortlichkeit, Lernen, gewaltfreie Kommunikation) dienen. – Fehler sind möglichst als förderliche Lernanlässe zu nutzen. Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen sind dabei zu nützen. Die zur Verfügung stehenden Diagnoseinstrumente sind als Lernstandserhebungen und Lernfortschrittsanalysen, insbesondere aber als Ausgangspunkt für die Planung weiterer Lernphasen einzusetzen. – Auf den Erwerb von Präsentations- und Medienkompetenz ist besonderes Augenmerk zu legen. – Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben. – Den Lernenden sollen weiters Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie im Sinne einer individuellen Bildungsplanung nationale und internationale Zertifikate erworben werden können. – Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden, sind im Unterricht und abhängig von den Aufgabenstellungen auch in Prüfungssituationen zu verwenden. – In allen Gegenständen ist Wert auf die Anwendung einfacher wissenschaftlicher Arbeitstechniken zu legen. Die Notwendigkeit wissenschaftlicher Redlichkeit beim Verfassen eigener Arbeiten ist zu beachten und einzufordern. Für die Vorbereitung auf die Diplomarbeit sind Methoden der wissenschaftlichen Informationsgewinnung, eine Einführung in die Grundzüge des wissenschaftlichen Arbeitens und eine korrekte Zitierweise von schriftlichen Quellen in allen betroffenen Unterrichtsgegenständen zu lehren und zu beachten. – Der Unterricht in sprachheterogenen Klassen stellt erhöhte Anforderungen an Lehrende und Lernende, die in gemeinsamer Verantwortung wahrzunehmen sind. Interkulturelles Lernen verbessert die Fähigkeit der Lernenden zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen und ist eine Chance zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft. – Sprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrkräfte verantwortlich. Lernende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern. – Um gesellschaftlichen und globalen Entwicklungen Rechnung zu tragen, ist die Verwendung der Fremdsprache als Arbeitssprache oder Integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL) anzustreben. Integriertes Fremdsprachenlernen und -lehren hat so zu erfolgen, dass sowohl im fachlichen als auch im sprachlichen Bereich die Lernenden bei der Herausbildung von Wissen und Fähigkeiten einerseits, als auch sprachlicher und kommunikativer Kompetenzen andererseits unterstützt werden. Didaktische Grundsätze des Clusters Wirtschaft: Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für – betriebswirtschaftliche, regionale und globalwirtschaftliche Mechanismen und volkswirtschaftliche Zusammenhänge und – deren Auswirkungen auf das Lebensumfeld (einschließlich der Chancen von Frauen und Männern). Im Mittelpunkt steht – die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für Zusammenhänge, – die Fähigkeit zur Einordnung des Gelernten in ein Gesamtsystem und dessen Transfer auf neue Anforderungen bzw. geänderte Rahmenbedingungen, – die praktische Nutzung der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten und – die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation. Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Lernenden ist die multidimensionale Verantwortung von Führungskräften in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen. Didaktische Grundsätze der Cluster Mode- und Fachtheorie, Kollektionsentwicklung und Produktion sowie Angewandtes Modedesign: Zur Sicherung der Berufsfähigkeit ist bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung auf eine fundierte Grundbildung und die Anwendbarkeit in der betrieblichen Situation größter Wert zu legen. Die Vernetzung der fachtheoretischen Grundlagen mit der Praxis ist wesentliche Grundlage für ein professionelles Handeln. Im Mittelpunkt stehen – das Lösen von berufsspezifischen Aufgaben; – die Organisation und Optimierung von Arbeitsabläufen und Logistik; – die Entwicklung eines ganzheitlichen Verständnisses für den Prozesse von der Idee bis zum Produkt sowie – der bewusste Umgang mit Ressourcen. Unterrichtsmethoden: Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen. Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen: – Lernsettings sind so zu gestalten, dass die Lernenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können. – Individuelle Begabungen und Potenziale sind unabhängig von vorgefassten Bildern, Zuschreibungen und familiären Rahmenbedingungen zu fördern. – Formen des gegenseitigen Unterstützens durch Schülerinnen und Schüler (Tutoring) sollen Lern- und Reflexionsprozesse fördern. – Durch offene Lernformen ist die Problemlösungskompetenz der Lernenden zu fördern, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. Gleichzeitig sind sie zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise in Einzel- und besonders Teamarbeit zu befähigen. – Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (Projekte, Fallstudien, Fachpraxis und Simulationen) führen die Lernenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln. – Ein Bezug zum fachpraktischen Unterricht ist in möglichst vielen Unterrichtsgegenständen herzustellen. – Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis tragen dazu bei, den Lernenden Einblick in die komplexen Zusammenhänge berufsspezifischer Abläufe zu geben. – Der Besuch kultureller Veranstaltungen und kultureller Institutionen motiviert die Lernenden zur Beschäftigung mit Kunst und Kultur. – Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sollen verschiedene Medien eingesetzt werden, um den Lernprozess zu unterstützen und die erforderliche Medienkompetenz aufzubauen. Die Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien sowie elektronischen Kommunikationsformen soll die Unterrichtsorganisation unterstützen und ergänzen. – Der Vertiefung ausgewählter Lerninhalte und dem Training grundlegender Fertigkeiten ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Behandlung vielfältiger Inhalte zu geben. Besonderer Wert ist dabei auf die Vermittlung der Methoden des jeweiligen Faches zu legen, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. – In allen Unterrichtsgegenständen ist die Dokumentation und Reflexion des stufenweisen Kompetenzerwerbs und damit die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung durch die Lernenden durch geeignete Methoden (zB Portfolio, Lerntagebuch) zu fördern. Unterrichtsorganisation: Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen. Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Jahrgang mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage: – Unterrichtsgegenstände, in denen häufig mit Arbeitsaufträgen im Sinne des kooperativen offenen Lernens gearbeitet wird, – organisatorische Aneinanderreihung inhaltlich verbundener Unterrichtsgegenstände, zB aus dem Cluster Wirtschaft, zur verstärkten Vernetzung der Lerninhalte, – Unterrichtsgegenstände, in denen fächerübergreifende Projekte und/oder themenzentrierter Unterricht geplant sind, – Unterrichtsgegenstände, die sich besonders für eine Zusammenarbeit mit dem Gegenstand „Projekt- und Qualitätsmanagement“ eignen. Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicherzustellen. Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt im Pflichtgegenstand „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten. Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten. Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung. Im Hinblick auf die gemeinsame schriftliche Klausur im Prüfungsgebiet “Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ sind insbesondere im IV. und V. Jahrgang die Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement“ sowie „Rechnungswesen“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden. Pflichtpraktikum: Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Betriebskategorie und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können. Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten. Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind. Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen. Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen. Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten. Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor, Fachvorständin und Fachvorstand sowie die Lehrenden der Schule ist im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung. V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT a. Katholischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 136/2020 in der geltenden Fassung. b) Evangelischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung. c) Altkatholischer Religionsunterricht Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden. d) Islamischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 . e) Israelitischer Religionsunterricht Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden. f) Neuapostolischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006 . g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 . h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988 . i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011 . j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 k) Buddhistischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 . l) Freikirchlicher Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 . VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER CLUSTER, ERGÄNZENDE BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände A.1 Stammbereich
1. ETHIK
v Bildungs- und Lehraufgabe Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab. Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten. In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren. Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile. Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie. Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück. Zentrale fachliche Konzepte Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt. Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive: Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft. Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen. Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert. Didaktische Grundsätze Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden: Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen. Diskursorientierung Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen. Diversitätsgebot Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind. Fachdidaktische Aufbereitung Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen. Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann. Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden. Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden. Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und – sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen. Analysieren und Reflektieren Die Schülerinnen und Schüler können – ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und – Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren. Argumentieren und Urteilen Die Schülerinnen und Schüler können – moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und – Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen. Interagieren und Sich-Mitteilen Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und – Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen. Handlungsoptionen entwickeln Die Schülerinnen und Schüler können – durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und – die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen. Bei der Behandlung der Anwendungsbereiche ist die Umsetzung in den jeweils möglichen beruflichen Handlungsfeldern zu berücksichtigen. 1.Semester – Kompetenzmodul 1 Individuation und Sozialisation Identität und Moralentwicklung; Liebe und Sexualität; Glück, Sucht und Selbstverantwortung Handeln und Moral Grundbegriffe und Prinzipien der Ethik; Konflikte und Konfliktbewältigung; Krieg und Frieden 2. Semester – Kompetenzmodul 2 Mensch und Gemeinschaft Beginn des Lebens, Gesundheit und Krankheit, Ende des Lebens; Soziale Beziehungen, das Fremde Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches 3. Semester – Kompetenzmodul 3 Recht und Gerechtigkeit Konzepte und Positionen der Ethik; Moral und Recht; Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten Glauben und Wissen Judentum, Christentum, Islam; Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen; Religions- und Moralkritik, Humanismus 4. Semester – Kompetenzmodul 4 Freiheit und Verantwortung Umgang mit Natur, Tieren und Klima; Medien und Kommunikation; Wirtschaft und Konsum; Technik und Wissenschaft Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches 2. WIRTSCHAFT 2.1 BETRIEBSWIRTSCHAFT, MODEMARKTING UND VERKAUFMANAGEMENT 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die rechtlichen Voraussetzungen des Kaufvertrags beurteilen und den Kaufvertrag inhaltlich gestalten; – bei vertragswidriger Erfüllung des Kaufvertrages entsprechende Maßnahmen setzen; – die Rechte der Konsumentin und des Konsumenten beim Kaufvertrag erläutern; – bei Vertragsverletzungen hinsichtlich Verbraucherschutz entsprechend handeln; – die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen der Unternehmensformen erläutern; – die Grundlagen der Unternehmensgründung mit den Inhalten des Pflichtgegenstandes „Rechnungswesen“ vernetzen. Lehrstoff: Kaufvertrag: Grundlagen (Phasen, Voraussetzungen für das Zustandekommen, Mindestbestandteile). Pflichten und Rechte der Vertragspartner; E-Commerce. Kaufvertragsverletzungen; Konsumentenschutz (Verbraucherschutzgesetz). Rechtsformen der Unternehmen, Firma/Firmenbuch. Gewerberecht. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die Bedeutung des Marketings in verschiedenen Marktsituationen erläutern; – die Grundzüge der Marktforschung und deren Methoden beschreiben; – die Funktionsweise der marketingpolitischen Instrumente beschreiben; – Betriebs- und Vertriebsformen der Handelsbetriebe beschreiben; – Verkaufsgespräche führen. – die Funktionsweise der marketingpolitischen Instrumente beschreiben und deren Auswirkung auf den Unternehmenserfolg beurteilen; – verschiedene Konzepte zur Gestaltung von Kundenbeziehungen erstellen; – die Inhalte des Modemarketings auf Fallbeispiele aus der Modebranche anwenden; – zwischen strategischen und operativen Aufgaben des Mode-Marketings unterscheiden und diese erklären. Lehrstoff: Marketing: Grundlagen und Funktionen; Marktforschung; strategisches Mode-Marketing (Marktsegmentierung, Positionierung, Markenpolitik); operatives Marketing in der Modebranche; Marketinginstrumente, Marketingmix. Handelsbestriebe: Logistik. Kundentypen, CRM (Akquisition, Beratung, Bindung, Verkaufsgespräche, Reklamationsbehandlung). Vertriebscontrolling. 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die Grundlagen der Investitionsrechnung auf einfache Investitionsentscheidungen anwenden; – den Unterschied zwischen Innen- und Außenfinanzierung beschreiben; – die verschiedenen Varianten der Kreditfinanzierung beschreiben; – können einen Überblick über die Versicherungsformen und Versicherungsarten geben. – die Besonderheiten internationaler Geschäftsbeziehungen erkennen und einschätzen; – die Grundlagen des Außenhandels mit den Inhalten des Pflichtgegenstandes „Rechnungswesen“ verknüpfen. Lehrstoff: Grundlagen der Investitionsrechnung. Grundlagen der Finanzierung (Innen-, Außen-, Eigen-, Fremdfinanzierung), Kreditfinanzierung (Kreditformen, Kreditbesicherung, Kreditkosten), Leasing, Factoring. Versicherungen. Besonderheiten des Außenhandels. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – ausgewählte Instrumente der Personalauswahl und Personalentwicklung beschreiben; – die Grundlagen des Arbeitsrechts anwenden; – Modelle der Mitarbeiterführung sowie Motivationsmodelle beschreiben; – die Rechte und Pflichten der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erläutern; – die Grundlagen des Personalwesens mit den Inhalten des Pflichtgegenstandes „Rechnungswesen“ verknüpfen; – die wichtigsten Beschäftigungsformen unterscheiden und beurteilen. Lehrstoff: Personalmanagement: Personalbedarf, Personalauswahl. Grundlagen des Arbeitsrechts. Beschäftigungsformen (Vertragsarten). Führungsstile. Motivationsmodelle. Managementaufgaben und -konzepte. Schularbeiten: Pro Semester jeweils eine einstündige Schularbeit 2.2. RECHNUNGSWESEN 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die gesetzlichen Grundlagen des Rechnungswesens nennen; – Belege und Geschäftsfälle in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erfassen; – Buchungssätze auf Basis von Belegen und Geschäftsfällen unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer bilden und deren Erfolgswirksamkeit beurteilen; – die Grundlagen des Umsatzsteuerrechts anwenden sowie die Umsatzsteuer richtig berechnen und verbuchen; – die Umsatzsteuervoranmeldung erstellen; – den Erfolg der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln und analysieren sowie notwendige Maßnahmen ableiten; – die wesentlichen Unterschiede zwischen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Doppelter Buchführung erklären; – Kontenarten den entsprechenden Kontenklassen zuordnen und den Kontenplan einsetzen; – die Belegbearbeitung mit den Inhalten des Pflichtgegenstandes „Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement“ vernetzen. Lehrstoff: Aufgaben und gesetzliche Rahmenbedingungen des Rechnungswesens. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Rechtliche Bestimmungen, vorgeschriebene Aufzeichnungen anhand von Belegen inkl. Umsatzsteuer, Kassa-Bankbuch, Wareneingangsbuch, Anlageverzeichnis. Buchführung: Belege, Belegorganisation inkl. Formvorschriften, Einführung in die Doppelte Buchführung, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kontenrahmen, Kontenplan, Umsatzsteuer. Umsatzsteuervoranmeldung. Geschäftsfälle auch anhand von Belegen. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – Zusammenhang und Unterschied zwischen Finanzbuchführung und Kostenrechnung erklären; – Kalkulationen im Handel, der Produktion und im Handwerk durchführen; – das Betriebsergebnis ermitteln; – zwischen fixen und variablen Kosten unterscheiden; – Deckungsbeiträge berechnen und interpretieren. – die Ergebnisse branchentypischer Kalkulationen auf ihre Anwendbarkeit überprüfen; – Unternehmensentscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung treffen und diese kostenrechnerisch und betriebswirtschaftlich beurteilen; – das Betriebsergebnis erklären; – laufende Bezüge inkl. Überstunden abrechnen; – Sonderzahlungen abrechnen; – einen Lohn- und Gehaltszettel analysieren und erklären; – Lohn- und Gehaltsnebenkosten ermitteln und verbuchen; – eine Arbeitnehmerveranlagung mittels Finanz Online durchführen; – Geschäftsfälle verbuchen und deren Erfolgswirksamkeit beurteilen. Lehrstoff: Kostenrechnung: Bezugskalkulation, Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung. Absatzkalkulation für Handel, Produktion (einfache Produktionsbetriebe) und Handwerk. Teilkostenrechnung inklusive Unternehmensentscheidung. Personalverrechnung: zB Abrechnung von Löhnen und Gehältern, Überstundenberechnung, Sonderzahlungen, Verbuchung von Löhnen und Gehältern sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Arbeitnehmerveranlagung. Geschäftsfälle auch anhand von Belegen. Fachspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die erforderlichen Arbeitsschritte zur Erstellung des Jahresabschlusses beschreiben; – Bewertungsprinzipien anwenden; – den Anschaffungswert und die Abschreibung ermitteln und verbuchen; – Anlagenzu- und -abgänge erfassen; – die Bewertung des Umlaufvermögens durchführen und die notwendigen Buchungen tätigen; – komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen. – das Grundprinzip der Rechnungsabgrenzung sowie die Auswirkung auf Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung erklären; – die Notwendigkeit von Rückstellungen erläutern und erforderliche Buchungen im Zusammenhang mit Rückstellungen durchführen; – den Jahresabschluss für Einzelunternehmen erstellen; – Geschäftsfälle verbuchen und deren Erfolgswirksamkeit beurteilen. Lehrstoff: Jahresabschluss: Grundlagen; Bilanzierungsvorschriften inklusive Bewertungsvorschriften. Anlagenbewertung. Bewertung des Umlaufvermögens – Vorräte; Forderungsbewertung; Rückstellungen; Rechnungsabgrenzung. Abschluss von Einzelunternehmen. Geschäftsfälle auch anhand von Belegen. 4. Semester Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – wichtige finanzwirtschaftliche und erfolgswirtschaftliche Kennzahlen berechnen und interpretieren; – Unterschiede und Zusammenhänge zwischen Unternehmensrecht und Steuerrecht im Rahmen eines Jahresabschlusses in Grundzügen erklären; – Grundkenntnisse des Steuerrechts anwenden. – komplexe betriebswirtschaftliche Aufgabenstellungen (unter Einbeziehung des Lehrstoffes aller Semester) lösen. Lehrstoff: Jahresabschluss (Analyse, Kennzahlen). Steuerrecht: Einkunftsarten; Sonderausgaben; außergewöhnliche Belastungen. Unternehmensrecht – Steuerrecht (in Grundzügen). Case Studies: einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zum Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement“. Fachspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation Schularbeiten: 1., 2., 3. Semester je 1 einstündige Schularbeit. 4. Semester: 1 zwei- bis dreistündige Schularbeit. 2.3 PROJEKT- UND QUALITÄTSMANAGEMENT 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – den Ablauf eines Projektes definieren und organisieren; – die Rollen im Projekt beschreiben und sich damit identifizieren; – projektbegleitende Faktoren nennen und die dazugehörigen Tools erstellen bzw. branchenübliche Software dazu anwenden; – im Team fächerübergreifende Projekte vernetzt durchführen und evaluieren. Lehrstoff: Projektmanagement: Definition; Aufbau und Rollen. Projektstart, -planung, -steuerung und -durchführung; Projektabschluss; Arbeitshilfen für Projekte. Fächerübergreifende Projekte in Kombination mit dem Unterrichtsgegenstand Prozessgestaltung und Prozessdatenmanagement. Projekt. 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – den Ablauf eines Projektes definieren und organisieren; – projektbegleitende Faktoren beschreiben, die dazugehörigen Tools bearbeiten sowie entsprechende Software anwenden; – können im Team fächerübergreifend Projekte vernetzt planen, durchführen, abschließen und evaluieren. – die Grundlagen des Qualitätsmanagements beschreiben; – Qualitätsziele und Erfolgskriterien entwickeln und überprüfen; – Können einen Überblick über QM-Systeme geben. Lehrstoff: Projektmanagement: Definition, Aufbau und Rollen. Projektstart, -planung-, -steuerung- und -durchführung; Projektabschluss. Projektbegleitende Erfolgsfaktoren. Projekt-Tools. Fächerübergreifendes Projekt. Qualitätsmanagement: Grundlagen. Ziele, Erfolgskriterien. QM-Systeme. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die Methoden des Qualitätsmanagements erläutern. – die Auswirkungen des Qualitätsmanagements auf betriebliche sowie überbetriebliche Strukturen und Abläufe erkennen und beurteilen; – Inhalte und Bedeutung der Dokumentation von Qualitätsprozessen (insbesondere das Q-Handbuch) beschreiben; – die operativen Methoden des Qualitätsmanagements beschreiben und Maßnahmen zur Optimierung von Prozessen einleiten. Lehrstoff: Qualitätsmanagement: Methoden. Qualitätsprozesse (inner-, zwischen- und außerbetrieblich). Qualitätsplanung, -steuerung und -kontrolle. Dokumentation (Q-Handbuch; Verfahrens-, Arbeits-, Prüfanweisungen). QM-Tools. 3. MODE- UND FACHTHEORIE 3.1 MODE- UND KUNSTGESCHICHTE, TRENDFORSCHUNG 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – historische Bekleidung den Epochen von der Antike bis zum Barock zuordnen; – Silhouetten den Dekaden zuordnen; – Musterungen in ihrer historischen Bedeutung erkennen und beschreiben. – Epochen charakterisieren und Querverbindungen herstellen. Lehrstoff: Modegeschichte von der Antike bis zum Barock im Kontext der jeweiligen Baukunstepoche. Aspekte der Lebensweise und Geschlechterbilder. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – historische Bekleidung vom Rokoko bis zur Mitte des 20. Jhdt. zuordnen und diese Entscheidung erklären; – exemplarische Werke aus Kunst und Architektur der jeweiligen Epoche erläutern; – den historischen Hintergrund von Design erklären; – können Schönheitsideale und das entsprechende Frauenbild beschreiben; – können Epochen charakterisieren und Querverbindungen herstellen. Lehrstoff: Modegeschichte vom Rokoko bis zur Mitte des 20. Jhdt. im Kontext der jeweiligen Kunststile. Mode- und Designgeschichte prägende Designerinnen und Designer des 20. Jhdt.. Aspekte gesellschaftlicher Rollenbilder und Schönheitsideale. 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – stilistische Phänomene ab der Mitte des 20. Jhdt. zuordnen und deren wichtigste formale Aspekte beschreiben; – die verschiedenen Ebenen (Genre) der Mode benennen und deren Strukturen erklären; – Designbewegungen des 19. Und 20. Jahrhunderts beschreiben; – trendprägende Designerinnen und Designer nennen und deren Arbeit reflektieren. – einen Kontext zwischen Mode und Kunst herstellen; – Charakteristika, Silhouetten, innovative Materialien der Trenddekaden ab den 50iger Jahren zuordnen. Lehrstoff: Mode- und Designgeschichte ab der Mitte des 20. Jhdt. im Kontext der aktuellen Kunstrichtungen der Dekaden. Entwicklung der Modegeschichte von der Haute Couture über Prêt – à – porter bis hin zur Massenmode. Charakteristika, Silhouetten, innovative Materialien der Trenddekaden ab den 50iger Jahren. Trendprägende Designerinnen und Designer. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe (Grundkompetenz): Die Studierenden können – die Arbeitsweise der Trendforschung beschreiben; – facheinschlägige Trendmedien nennen; – Informationen aus Trendmedien differenzieren; – Bild- und Textquellen richtig angeben; – Informationen aus Trendmedien auswerten; – trendprägende Designerinnen und Designer nennen und deren Arbeit reflektieren. Lehrstoff: Arbeitsweise der Trendforschung. Aktuelle trendprägende Designerinnen und Designer des 21.Jhdts.. Bereiche der Trendforschung. Trendimpulse aus der Gesellschaft. Trendmedien. 3.2 MODEMANAGEMENT 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – nachhaltige Entwicklungen im Mode- und Textilbereich erkennen und beschreiben; – Entwurfskonzepte erstellen; – die Funktionen und Aufgaben im Team beschreiben; – einen Zeitplan erstellen und einhalten; – die vielfältigen beruflichen Möglichkeiten der Mode- und Textilwirtschaft beschreiben; – Materialien passend zu Entwürfen und nach ökologischen Aspekten auswählen; – vorhandene Ressourcen effizient nutzen. Lehrstoff: Berufe der Mode- und Textilwirtschaft. Entwurf: Konzepte; Zwei-und dreidimensionaler Entwurf. Teamarbeiten. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – Teamprojekte nach Anleitung planen und durchführen; – innovative Ideen im Modedesign entwickeln; – Schnitte modellbezogen nach Anleitung konstruieren; – Planungsunterlagen nach Anleitung erstellen; – einen Designprozess darstellen. – ihre individuellen Fähigkeiten und Interessen im Design weiterentwickeln; – Projekte in Teamarbeit durchführen; – nachhaltige Entwicklungen im Mode- und Textilbereich erkennen und in den eigenen Arbeitsprozess einfließen lassen; – den Prozess vom Entwurf zur Produktion nach Anleitung umsetzen. Lehrstoff: Auftragsbezogenes Projektmanagement: Organisation und Planung von Teamprojekten nach den Regeln des Projektmanagements. Zielgruppenorientierte Entwürfe mit fachspezifischer Software. Schnittentwicklung und Fertigungsplanung mit fachspezifischer Software. Theorie des Designprozesses. Zielgruppenanalyse, Trendanalyse. 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – Teamprojekte planen, organisieren und durchführen; – Design-, Schnitt- und Planungsunterlagen erstellen; – verschiedenste Materialien nach ökologischen, sozialen, ästhetischen und projektbezogen Gesichtspunkten auswählen; – ihre Ergebnisse zielgruppenorientiert präsentieren; – fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ die Inhalte in Projekten umsetzen; – die vielfältigen beruflichen Möglichkeiten der Mode-, Textil- und Kreativwirtschaft beschreiben sowie unternehmerisch denken. Lehrstoff: Organisation eines Projektes. Innovative Designkonzepte mit fachspezifischer Software. Selbstständige Schnittentwicklung mit fachspezifischer Software. Erstellung der Planungsunterlagen. Kundenpräsentation. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – innovative Designideen entwickeln und mittels adäquater Techniken umsetzen; – nachhaltige Entwicklungen im Mode- und Textilbereich analysieren und in den eigenen Arbeitsprozess einfließen lassen; – Schnitte projektbezogen entwickeln und selbstständig umsetzen; – Arbeitsprozesse analysieren und dokumentieren. – die Inhalte des Projektauftrages kommunizieren; – ihre Ergebnisse zielgruppenorientiert, eigenständig mit adäquaten Techniken präsentieren; – Lösungen zu Design- und Projektaufgaben entsprechend ihren Fachkenntnissen planen, entwickeln und selbstständig umsetzen; – Arbeitsprozesse kommunizieren. Lehrstoff: Projektorganisation. Mood-Board. Zielgruppenorientierte und innovative Entwurfskollektionen. Planungsunterlagen. Schnittentwicklung. Lookbook. Kundenpräsentation. 3.3. TEXTILTECHNOLOGIE UNS TEXTILCHEMIE 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe : Die Studierenden können – textile Fasern, Fäden und Flächen erkennen, benennen und zuordnen; – Fasereigenschaften aufgrund des chemischen und morphologischen Aufbaus beurteilen; – die Pflege- und Textilkennzeichnung der Naturfasern erklären und diese produktspezifisch auswählen; – Stoffuntersuchungen praxisgerecht durchführen. – ökologische und ökonomische Überlegungen erläutern; – die Bedeutung und Zweckmäßigkeit von Fasermischungen beschreiben; – das bekleidungsphysiologische Verhalten von Textilien erläutern. Lehrstoff: Überblick über textile Fasern, Fäden und Flächen. Faserstoffaufbau, Naturfasern: Erkennungsmerkmale, Eigenschaften, Pflege und Funktionalität, Textilkennzeichnung. Fächerübergreifende Materialanalysen und Stoffsammlung. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – Chemiefasern und deren Modifikationen unterscheiden, beschreiben und gegenüberstellen; – die Bedeutung und die zweckmäßige Verwendung der Spezialfasern begründen; – die Pflege- und Textilkennzeichnung dieser Fasern erklären und diese produktspezifisch auswählen; – Stoffe praxisgerecht dekomponieren. – neueste technologische Entwicklungen beschreiben; – Chemiefasern und Naturfasern vergleichend beurteilen und praxisorientiert einsetzen; – Materialanalysen durchführen und fächerübergreifend anwenden. Lehrstoff: Chemiefasern aus natürlichen und synthetischen Polymeren, Spezialfasern, High–tech–Fasern, Faserinnovationen: Eigenschaften, Pflege und Funktionalität, Textilkennzeichnung. Fächerübergreifende Materialanalysen und Stoffsammlung. 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – können handelsübliche Verfahren der Fadenherstellung beschreiben und diese auf vielfältige Bereiche der Flächentechnologien übertragen; – können handelsübliche Technologien der Flächenherstellung unterscheiden und beschreiben; – können die Bedeutung und Zweckmäßigkeit von Fasermischungen beschreiben. – können neueste technologische Entwicklungen beschreiben; – können textiltechnologische Kenntnisse auf vielfältige Bereiche der textilen Produktentwicklung übertragen; – sind in der Lage innovative textile Flächen zu erkennen und einzuordnen. Lehrstoff: Überblick mechanischer Spinnverfahren, Garne, Zwirne, Effektzwirne. Textile Flächen im Überblick. Faden-, Faserverbundstoffe, Kombinationen. Materialanalysen und Stoffsammlung. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – aktuelle Veredelungsmaßnahmen beschreiben und den textilen Flächen zuordnen; – die erworbenen Kenntnisse verknüpfen und in der Praxis zielorientiert anwenden; – Umwelt-, Sicherheits-, und Gesundheitsfragen der Textilindustrie erläutern und bewerten; – umwelttechnologische und ökonomische Überlegungen vernetzen sowie selbstständig einordnen und beurteilen; – Einsatzmöglichkeiten zeitgemäßer Veredlungstechniken dokumentieren und präsentieren. Lehrstoff: Textilveredelung: Farbgebung, Nass- und Trockenappretur. Gesundheitsgefährdung im Textilbereich, Schadstoffe. Umweltproblematik, ökologische Aspekte in der textilen Kette. Nachhaltigkeit und Recycling. 3.4. PROZESSGESTALTUNG UND PROZESSDATENMANGEMENT 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die Ziele von REFA beschreiben; – ein Arbeitssystem beschreiben; – die Arbeitsvorbereitung computerunterstützt durchführen; – Arbeitsdaten der Gruppen- und Mehrstellenarbeit erläutern; – Normzeitwertkarten lesen. – einen Arbeitsablauf gliedern und gestalten; – Unternehmen nach wirtschaftlichen und humanen Aspekten beurteilen; – Gruppen- und Mehrstellenarbeit analysieren; – Normzeitwerte analysieren anwenden. Lehrstoff: REFA – Arbeitssystem (Leistungseinheit und Prozessbaustein). Grundlagen der Arbeitsgestaltung. Aufgabe und Ablauf – Gliederung und Gestaltung. Erfolgreiche Unternehmen, humane Arbeit und REFA. Arbeitsdatenermittlung bei Gruppen- und Mehrstellenorganisationen. Systeme vorbestimmter Zeiten. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die Notwendigkeit der Arbeitsgestaltung erklären; – die Grundlagen von Vergleichs- und Schätzwerten erläutern; – die Rüstzeiten eruieren; – die Multimomentaufnahme berechnen; – die Verteilzeit berechnen. – Voraussetzungen, Ziele und Einflussgrößen der Arbeitsgestaltung am Beispiel verdeutlichen; – Arbeitssysteme nach ergonomischen Richtlinien gestalten; – Arbeitsdaten für die Kostenkalkulation einsetzen; – die Zeitdaten beurteilen und praxisgerecht anwenden. Lehrstoff: Prozessorientierte Arbeitsorganisation: Arbeitssystemgestaltung. Nutzung von Arbeitsdaten für die Kostenkalkulation. Vergleichen und Schätzen. Rüstzeit – Ermittlung und Minimierung. Multimomentaufnahme. Verteilzeitaufnahme. 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – Daten für das Arbeitsmanagement anlegen; – eine Zeitaufnahme berechnen; – Planzeiten ermitteln. – Leistungsgradbeurteilungen durchführen und bewerten; – Planzeitbausteine beurteilen und praxisgerecht anwenden; – selbstständig Zeitstudien erstellen und analysieren. Lehrstoff: Arbeitsdatenmanagement. Leistungsgradbeurteilung. REFA–Zeitstudie ( Durchführung und Auswertungen). Ermittlung von Planzeitbausteinen. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die systematische Vorgangsweise für die Bewertung der Anforderungsermittlung auf die Textilbranche bezogen computerunterstützt anwenden; – die Möglichkeiten der branchenspezifischen Leistungsbewertung als Grundlage für die Entgeltgestaltung beschreiben; – die in den einschlägigen Gegenständen erworbenen Kenntnisse verknüpfen. Lehrstoff: Arbeitsbewertung. Leistungsbewertung. Entgeltgestaltung. 4. KOLLEKTIONSENTWICKLUNG UND PRODUKTION 4.1. ENTWURF- UND MODEZEICHNEN 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die menschliche Figur proportional skizzieren und darstellen; – einfache Entwürfe anfertigen; – Bekleidungsgrundformen erkennen und beschreiben; – die Grundlagen der Farbenlehre einsetzen. – ästhetische Formen in der Umgebung aktiv beobachten, wahrnehmen und wiedergeben; – Proportionen erkennen und diese mit verschiedenen bildnerischen Gestaltungsmöglichkeiten darstellen. Lehrstoff: Proportionslehre. Figurales Zeichnen. Natur- und Detailstudien. Entwurfsaufgaben. Farbenlehre. Bekleidungsgrundformen. CAD: Grundlagen 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – Entwurfstechniken mittels experimenteller Gestaltungsmöglichkeiten anwenden; – Inspirationsthemen erfassen und analysieren sowie in Entwürfe umsetzen; – Modell bzw. Entwurf in Werkzeichnungen umsetzen; – Farbkonzepte erstellen. Lehrstoff: Mal- und Zeichentechniken. Experimentelle Gestaltungsmöglichkeiten. Inspirationscollagen. Entwurfsaufgaben. Werkzeichnungen. Farbenlehre und Farbtheorien. CAD- Anwendungen. 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – Trends und Stil erfassen und im Entwurf zeitgenössisch umsetzen; – erworbene Techniken in die Entwurfsentwicklung einbeziehen und adäquat als Präsentationszeichnung aufbereiten; – Grundlagen der Kollektionsplanung anwenden und computerunterstützt umsetzen. – selbstständig kreative, unkonventionelle und vielfältige Ideen entwickeln und skizzieren; – fächerübergreifende Entwürfe und Werkzeichnungen anfertigen. Lehrstoff: Designentwicklung. Stil- und Trendstudien. Farb- und Inspirationskonzepte. Darstellungstechniken. Entwurfsaufgaben. Modellbeschreibung. Präsentationszeichnung. CAD: Werkzeichnung. Vertiefende Anwendung. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – kreative und innovative Designlösungen entwickeln; – Entwurfstechniken anwenden und computerunterstützt umsetzen; – ihre Ideen selbstständig visualisieren und präsentieren; – erworbene Techniken in die Entwurfsentwicklung einbeziehen. – Mode in ihrer Gesamtheit und Komplexität erklären; – vernetzt denken, Zusammenhänge herstellen und das Betätigungsfeld erweitern. Lehrstoff: Visualisierungs- und Präsentationsmethoden. Vertiefende Übungen zu Darstellungstechniken. Auftragsorientierte Kollektionskonzepte. Entwurfsarbeiten (mit und ohne Computerunterstützung). CAD: Werkzeichnungen. Vertiefende Anwendungen. 4.2. DIGITALE BILDBEARBEITUNG UND FOTOGRAFIE 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – optische Eigenarten der Kamera erkennen und beschreiben; – die Funktion von Belichtung und Tiefenschärfe erläutern; – die Positionierung von Objekten im Kontext zum Raum erläutern. – die Funktionen der Kamera bedienen und einsetzen; – eine künstlerische Aufgabenstellung fotografisch umsetzen. Lehrstoff: Grundlagen der Fotografie. Kamera, Objektive. Raumwirkung. Licht- und Schattengebung. 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – facheinschlägige Software einsetzen; – eine Modefotografie–Serie nach Anleitung realisieren. – die Merkmale einer innovativen und künstlerisch hochwertigen Modefotografie erläutern; – eine Modefotografie von ihren Produkten herstellen. Lehrstoff: Grundlagen und Anwendung eines Bildbearbeitungsprogrammes. Facheinschlägige Bildbearbeitung: Modefotografie (vertiefende Problemstellungen). Gebrauchsgrafik (Einführung). 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – eigenständig Modefotos erstellen; – mit einem Bildbearbeitungsprogramm arbeiten; – eine Modepräsentation erstellen. – druckfertige Grafikprodukte entwickeln; – eine Produktpräsentation selbstständig vorbereiten und präsentieren. Lehrstoff: Modefotografie. Gebrauchsgrafik (Vertiefung). Erstellung druckfertiger Daten. Plakat, Einladungen, Selbstpräsentation. 4.3 SCHNITTKONSTRUKTION 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – Maß nehmen; – Maß- und Größentabellen interpretieren; – Proportionslinien analysieren; – Grundschnitte konstruieren. – einfache Modellschnitte erstellen und gestalten; – Linienführungen und Proportionen erkennen; – fachspezifische Anwendersoftware nutzen. Lehrstoff: Maßnehmen, Maßtabellen, Körpermaße, Proportionslinien. Grundschnitte für verschiedene Produktsparten. Schnittentwicklungen vom Grundschnitt zum Modellschnitt. CAD-Grundfunktionen. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – Maß nehmen; – technische Zeichnungen und Modebilder schnitttechnisch umsetzen; – Grundschnitte konstruieren und adaptieren sowie fächerübergreifend analysieren; – einfache Modellschnitte erstellen und gestalten. – unterschiedliche Linienführungen mit Hilfe von Proportionslinien an Werkzeichnungen erkennen und erläutern; – innovative und kreative Schnittlösungen entwickeln; – fachspezifische Anwendersoftware nutzen. Lehrstoff: Grundschnitte für DOB und/oder HAKA mit entsprechenden Detailschnitten. Schnittentwicklungen vom Grundschnitt zum Modellschnitt. Standardnahtführungen. Kreative, moderelevante Schnittlösungen mit und ohne CAD. Schularbeiten: 1. bis 3. Semester: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit. 4. Semester: 1dreistündige Schularbeit 4.4 DREIDIMENSIONALE SCHNITTENTWICKLUNG 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die Bedeutung von Körpermaßen und Proportionslinien erläutern und analysieren; – Grundschnitte an der Puppe stecken und daraus einen zweidimensionalen Papierschnitt erstellen; – unterschiedliche Linienführungen und Falten an der Schneiderpuppe gestalten und mit einfachen Materialien (Molino, Papier) umsetzen. – vorgegebene Bekleidungsstücke oder –elemente ergänzen, verfremden und weiterentwickeln. Lehrstoff: Arbeit an der Schneiderpuppe: Stecken und Modellieren einfacher Grundformen. Arbeiten mit Proportionen; Entwicklung einfacher Modelle. Entwicklung von zweidimensionalen Schnitten. Arbeiten mit Volumen; neue Linienführungen. Experimentieren mit Materialien. Proportionsübungen zu verschiedenen Details wie Taschen, Passenformen. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – unterschiedliche Formen („schnittfremde“ Konstruktionen) und Volumen an der Schneiderpuppe in verschiedensten Materialien umsetzen; – Modellschnitte an der Puppe stecken und daraus zweidimensionale Papierschnitte erstellen. – bekleidungsfremde Formen analysieren und übernehmen; – vergrößern, verkleinern, multiplizieren und dadurch ihr dreidimensionales Formverständnis entwickeln; – fächerübergreifende Arbeitsaufträge ausführen; – innovative und kreative Schnittlösungen entwickeln und in Prototypen umsetzen. Lehrstoff: Arbeit an der Schneiderpuppe: Individuelle Formenaufbauten. Umsetzung von Modebildern. Entwicklung des zweidimensionalen Papierschnitts. Konstruktion bekleidungsfremder Formen. Experimentelles Arbeiten mit fertigen Bekleidungselementen. Komplexe Silhouetten. Experimentieren mit Materialien. 4.5 FERTIGUNGSVERFAHREN, VERARBEITUNGSTECHNIK UND EXPERIMENTELLES DESIGN 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – Betriebsmittel und Geräte unter Beachtung aktueller Sicherheitsrichtlinien adäquat handhaben und einsetzen; – rationelle Verarbeitungstechniken und Arbeitsmethoden qualitätsbewusst ausführen; – vorgegebene Arbeitsabläufe an Hand von Produktionspapieren erfassen und umsetzen; – Produktqualität erkennen und beschreiben sowie Qualitätsrichtlinien anwenden. – Modelle in einem Designprozess nach dem Kollektionsprinzip entwickeln und umsetzen; – fachspezifische Software nutzen; – erlernte Techniken an Werkstücken einzeln und/oder im Team moderelevant kreativ umsetzen. Lehrstoff: Basis- und Methodentraining für Hand- und Maschinnähen, Bügeln. Technologie und Handhabung der verwendeten Bekleidungsmaschinen. Detailarbeiten. Einfache Werkstücke aus leicht zu verarbeitenden Materialien. Schnitterstellung manuell und/oder mit CAD. Erstellen der erforderlichen Produktionspapiere. Sicherheitsstandards. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – erlernte Techniken an Werkstücken moderelevant und kreativ umsetzen; – Werkstücke aus anspruchsvollen Materialen erzeugen; – Entwürfe aus Entwurf- und Modezeichnen in einfacher Ausführung umsetzen; – unter Beachtung aktueller Sicherheitsrichtlinien Betriebsmittel und Geräte adäquat handhaben und einsetzen. – Produktqualität beurteilen; – Arbeitsabläufe erfassen und umsetzen; – rationelle Verarbeitungstechniken und Arbeitsmethoden qualitätsbewusst ausführen; – Modelle in einem Designprozess nach dem Kollektionsprinzip entwickeln und umsetzen; – Produktqualität erkennen und beschreiben sowie Qualitätsrichtlinien anwenden. Lehrstoff: Technologie und Handhabung der zu verwendenden Bekleidungsmaschinen. Erforderliche Detailarbeiten. Schnitterstellung manuell und/oder mit CAD. Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere. Optimierung von Fertigungsprozessen. Künstlerisch kreative Oberflächengestaltung. Werkstücke in französischer Ausführung und HAKA. 5. WAHLPFLICHTBEREICH 5.A. ANGEWANDTES MODEDESIGN- DAMEN 5.1 SCHNITTKONSTRUKTION – DAMEN 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – Grundschnitte konstruieren; – die Bedeutung unterschiedlicher Linienführungen und Proportionen erläutern; – Modebilder und technische Zeichnung analysieren und schnitttechnisch übertragen; – fachspezifische Anwendersoftware nutzen. – die erworbenen Kompetenzen im Rahmen eines Projektes zur Entwicklung komplexer Schnittlösungen anwenden; – Grundschnitten mit CAD modifizieren; – Modellvorgaben zwei- und dreidimensional darstellen. Lehrstoff: Ärmelanlagen. Modellschnitte. Komplexe Schnittentwicklungen. CAD-unterstützte Schnittentwicklung. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die Bedeutung unterschiedlicher Linienführungen und Proportionen erläutern; – Modebilder und technische Zeichnungen analysieren und schnitttechnisch übertragen; – innovative Schnittlösungen entwickeln. – Schnittentwicklungen für moderelevante, kreative Modelle in DOB erstellen; – selbstständig Problemlösungen finden und umsetzen; – Modellvorgaben zwei- und dreidimensional darstellen; – CAD-unterstützt Modellschnitte entwickeln und gradieren. Lehrstoff: Grundschnitte und Modellschnitte für DOB wie Jacken, Mäntel. Kragen- und Reverslösungen. Komplexe Schnittentwicklungen. CAD-unterstützte Schnittentwicklung. Schularbeiten: 3. Semester: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit. 4. Semester: 1 dreistündige Schularbeit 5.2 MODEATELIER – DAMEN 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – Betriebsmittel und Geräte unter Beachtung aktueller Sicherheitsrichtlinien adäquat handhaben und einsetzen; – rationelle Verarbeitungstechniken und Arbeitsmethoden qualitätsbewusst ausführen; – vorgegebene Arbeitsabläufe an Hand von Produktionspapieren erfassen und umsetzen; – Produktqualität erkennen und beschreiben sowie Qualitätsrichtlinien anwenden; – Fachwissen und Fachsprache richtig einsetzen. – Modelle in einem Designprozess nach dem Kollektionsprinzip entwickeln und umsetzen; – fachspezifische Software nutzen; – erlernte Techniken an Werkstücken einzeln und/oder im Team moderelevant kreativ umsetzen; – Projekte unter Einsatz fächerübergreifenden Wissens im Team umsetzen. Lehrstoff: Werkstücke für DOB aus anspruchsvollen Materialien nach zeitgemäßen Verarbeitungstechniken. Detailarbeiten in erforderlichem Ausmaß. Schnitterstellung manuell und/oder mit CAD. Kreative und schnitttechnische Modellarbeit bezogen auf das Kleidungsstück. Projekte. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – Betriebsmittel und Geräte unter Beachtung aktueller Sicherheitsrichtlinien adäquat handhaben und einsetzen; – rationelle Verarbeitungstechniken und Arbeitsmethoden qualitätsbewusst ausführen; – vorgegebene Arbeitsabläufe an Hand von Produktionspapieren erfassen und umsetzen; – Produktqualität erkennen und beschreiben sowie Qualitätsrichtlinien anwenden. – die Produktqualität bewerten; – Modelle in einem Designprozess nach dem Kollektionsprinzip entwickeln und umsetzen; – fachspezifische Software nutzen; – erlernte Techniken an Werkstücken einzeln und/oder im Team moderelevant kreativ umsetzen; – erworbene Fachkenntnisse und Fertigkeiten praxisorientiert einsetzen. Lehrstoff: Werkstücke für DOB aus anspruchsvollen Materialien nach zeitgemäßen Verarbeitungstechniken. Detailarbeiten. Komplexe Schnittlösungen und Verarbeitungstechniken. Optimierung von Fertigungsprozessen. 5.B. ANGEWANDTES MODEDESIGN- HERREN 5.1 SCHNITTKONSTRUKTION – HERREN 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – Grundschnitte konstruieren; – die Bedeutung unterschiedlicher Linienführungen und Proportionen erläutern; – Modebilder und technische Zeichnung analysieren und schnitttechnisch übertragen; – fachspezifische Anwendersoftware nutzen. – die erworbenen Kompetenzen im Rahmen eines Projektes zur Entwicklung komplexer Schnittlösungen anwenden; – Grundschnitte mit CAD modifizieren; – Modellvorgaben zwei- und dreidimensional darstellen. Lehrstoff: Maßnehmen, Maßtabelle, Körpermaße, Proportionslinien. Grundschnitte für verschiedene Produktsparten, entsprechende Detailschnitte. Kragen- und Reverslösungen. CAD-unterstützte Schnittentwicklungen. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – unterschiedlicher Linienführungen und Proportionen berücksichtigen; – Modebilder und technische Zeichnungen analysieren und schnitttechnisch übertragen; – innovative Schnittlösungen entwickeln. – Schnittentwicklungen für moderelevante, kreative Modelle in HAKA erstellen; – selbstständig Problemlösungen finden und umsetzen; – Modellvorgaben zwei- und dreidimensional darstellen; – CAD-unterstützt Modellschnitte entwickeln und gradieren. Lehrstoff: Ärmelanlagen. Modellschnitte. Komplexe Schnittlösungen. Erweiterte Anwendungen wie Gesellschaftsbekleidung. CAD-unterstützte Schnittentwicklungen. Schularbeiten: 3. Semester: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten. 4. Semester: 1 dreistündige Schularbeit. 5.2 MODEATELIER – HERREN 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – Betriebsmittel und Geräte unter Beachtung aktueller Sicherheitsrichtlinien adäquat handhaben und einsetzen; – rationelle Verarbeitungstechniken und Arbeitsmethoden qualitätsbewusst ausführen; – vorgegebene Arbeitsabläufe an Hand von Produktionspapieren erfassen und umsetzen; – Produktqualität erkennen und beschreiben sowie Qualitätsrichtlinien anwenden; – Fachwissen und Fachsprache richtig einsetzen; – Modelle in einem Designprozess nach dem Kollektionsprinzip entwickeln und umsetzen; – fachspezifische Software nutzen; – erlernte Techniken an Werkstücken einzeln und/oder im Team moderelevant kreativ umsetzen; – Projekte unter Einsatz fächerübergreifenden Wissens im Team umsetzen. Lehrstoff: Werkstücke für HAKA nach zeitgemäßen Verarbeitungstechniken. Detailarbeiten in erforderlichem Ausmaß. Schnitterstellung manuell und/oder mit CAD. Projekte. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – Betriebsmittel und Geräte unter Beachtung aktueller Sicherheitsrichtlinien adäquat handhaben und einsetzen; – rationelle Verarbeitungstechniken und Arbeitsmethoden qualitätsbewusst ausführen; – vorgegebene Arbeitsabläufe an Hand von Produktionspapieren erfassen und umsetzen; – Produktqualität erkennen und beschreiben sowie Qualitätsrichtlinien anwenden. – die Produktqualität bewerten; – Modelle in einem Designprozess nach dem Kollektionsprinzip entwickeln und umsetzen; – fachspezifische Software nutzen; – erlernte Techniken an Werkstücken einzeln und/oder im Team moderelevant kreativ umsetzen; – erworbene Fachkenntnisse und Fertigkeiten praxisorientiert einsetzen. Lehrstoff: Werkstücke für HAKA aus anspruchsvollen Materialien. Erforderliche Detailarbeiten. Komplexe Schnittlösungen und Verarbeitungstechniken. Optimierung von Fertigungsprozessen. B. Pflichtpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ergänzend zu den in der Ausbildung bisher erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten, in einem facheinschlägigen Unternehmen (vorzugsweise in Betrieben der Mode und Textilwirtschaft) jene Gewandtheit der Berufsausübung vertiefen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht; – die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen; – einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben erhalten; – Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umreißen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen; – sich Vorgesetzten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt und selbstsicher präsentieren; – aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen erwerben. Zeitlicher und sachlicher Rahmen: Vor Eintritt in das 3. Semester im Ausmaß von 4 Wochen (Vollzeit) in Betrieben der Mode und Textilwirtschaft. In begründeten Fällen sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferienzeiten zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind. C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze: Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen. Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. D. Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe: Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen. Lehrstoff: Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind. Beachte für folgende Bestimmung zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 3 idF BGBl. II Nr. 250/2021 Anlage C7 KOLLEG FÜR MODE FACHRICHTUNG MODE – DESIGN - TEXTIL I. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) A. Pflichtgegenstände Wochenstunden Lehrverpflichtungsgruppe Semester Summe 1. 2. 3. 4. 1. Religion/Ethik 4 1 1 1 1 4 (III)/III 2. Wirtschaft 2.1 Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement 2 2 2 2 8 I 2.2 Rechnungswesen 2 3 2 2 2 9 I 2.3 Projekt- und Qualitätsmanagement 0 1 1 1 3 I 3. Mode- und Fachtheorie 3.1 Mode- und Kunstgeschichte, Trendforschung 1 1 1 1 4 III 3.2 Textiltechnologie und Textilchemie 2 2 1 1 6 III 3.3 Prozessgestaltung und Prozessdatenmanagement 2 0 2 1 2 5 II 4. Design, Schnitt und Produktion 4.1 Modegrafik, Entwurf und Musterdesign 2 3 2 2 3 10 III 4.2 Digitale Bildbearbeitung und Fotografie 0 0 2 3 5 III 4.3 Schnittkonstruktion 2 4 4 0 0 8 II 4.4 Dreidimensionale Schnittentwicklung (Modellismus) 2 2 0 0 4 II 4.5 Fertigungsverfahren, Verarbeitungstechnik und Experimentelles Design 15 15 0 0 30 IV 5. Kollektionsentwicklung und -erstellung 5.1 Planung und Entwurf 0 0 3 1 4 III 5.2 Schnittkonstruktion – Kollektion 0 0 3 2 5 II 5.3 Kollektionserstellung 0 0 16 16 32 IV 5.4 Gewebe, Textur und Oberfläche 4 4 3 3 14 III Gesamtwochenstundenanzahl 38 38 38 37 151 B. Pflichtpraktikum 3 4 Wochen Betriebspraxis zwischen 2. und 3. Semester C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 3 D. Förderunterricht 3 _______________________ 1 Die Stundentafel kann gemäß den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden. 2 Mit Computerunterstützung. 3 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III). 4 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Das Kolleg für Mode hat im Sinne der §§ 65 und 72 unter Bedachtnahme auf die §§ 2 und 73 Abs. 1 lit. c des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, Absolventinnen und Absolventen einer höherer Schulen ergänzend das Bildungsgut einer Höheren Lehranstalt für Mode zu vermitteln. Das Kolleg hat sie zu befähigen, gehobene Tätigkeiten oder eine selbstständige Tätigkeit in der Wirtschaft, insbesondere in der Mode und Textilwirtschaft unmittelbar auszuüben und Führungspositionen in diesem Wirtschaftsbereich einzunehmen. Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung sowohl im Hinblick auf die Studierfähigkeit als auch hinsichtlich der Bereitschaft zu lebenslangem Lernen. Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen – Wirtschaft und Kommunikation; – Mode- und Fachtheorie; – Kollektionsentwicklung und Produktion; – Fachpraxis und Praktika sollen die Absolventinnen und Absolventen zu kritischem und kreativem Denken und verantwortungsvollem Handeln befähigt LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS WIRTSCHAFT UND KOMMUNIKATION Die Studierenden können – die Wirtschaft und ihre Rahmenbedingungen als positiv und aktiv gestaltbaren Teil der Gesellschaft wahrnehmen und zu einer lebenswerten, demokratischen und kooperativen Gemeinschaft beitragen; – internationale und nationale wirtschaftliche und räumliche Zusammenhänge erklären und danach strategisch und operativ branchenbezogen handeln; – wirtschaftliche Sachverhalte strukturieren und lösungsorientiert bearbeiten; – politische und wirtschaftliche Konzepte, Modelle und Positionen kritisch einschätzen und hinterfragen; – soziale, ökologische und ökonomische Zusammenhänge erkennen und unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit handeln sowie die erworbenen Kenntnisse in der Praxis anwenden und Querverbindungen herstellen; – in ihren verschiedenen Rollen (Unternehmer oder Unternehmerin, Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin, Konsument oder Konsumentin etc.) verantwortungsbewusst agieren und die Konsequenzen ihres Handelns einschätzen; – theoretisches Fachwissen umsetzen und ihre Kenntnisse und Fertigkeiten vernetzt einsetzen; – aktuelle Entwicklungen und Erkenntnisse der Modebranche analysieren und deren Relevanz für ihr eigenes Tun erkennen und beurteilen (analysieren und reagieren). LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS MODE- UND FACHTHEORIE Die Studierenden – kennen die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen und verfügen über entsprechende Handlungskompetenz; – können die eigenen Fähigkeiten angemessen einschätzen; – können die Qualität von Informationsquellen beurteilen und sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen; – können sich mit der Umweltproblematik in der Textilwirtschaft auseinandersetzen sowie Nachhaltigkeit und ethische Grundsätze in ihre Überlegungen mit einbeziehen; – können die Fachsprache richtig anwenden; – bringen ihre Fähigkeiten im Team ein, entwickeln sie weiter sowie können Feedback geben und annehmen; – können sich mit zeitgenössischen Tendenzen kritisch auseinandersetzen; – können theoretisches Fachwissen in die Praxis umsetzen, weiterentwickeln und ihre Kenntnisse und Fertigkeiten vernetzt einsetzen. LERNERGEBNISSE DER CLUSTER DESIGN, SCHNITT UND PRODUKTION SOWIE KOLLEKTIONSENTWICKLUNG UND –ERSTELLUNG Die Studierenden können – kreativ in einem zeitgemäßen Kontext arbeiten; – die Qualität ihrer Leistung wahrnehmen und reflektieren; – theoretisches Fachwissen in die Praxis umsetzen – ihre Fähigkeiten weiterentwickeln; – ihre Fertigkeiten vernetzt einsetzen und arbeiten lösungsorientiert; – Leistungsbereitschaft und Durchhaltevermögen zeigen; – strukturiert arbeiten und verfügen über Zeitmanagement. III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen: Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten. Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen. Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel: Die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern kann verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten. Dh. die Pflichtgegenstände sind möglichst ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen. Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der verbindlichen Übung in den einzelnen Jahrgängen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der verbindlichen Übung von 151 Semester-Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden. Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 4. Semester) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten. Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes: Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Semester umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht: Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind. IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen. Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw. Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Unterrichtsqualität: Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht. Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes. Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen. Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen. Unterrichtsplanung: In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten: – Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Lernergebnisse der Cluster und die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie gegebenenfalls vorhandene Bildungsstandards. – Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrenden einer Klasse oder des Bildungsganges bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein. – Die Koordination erfordert organisatorische Rahmenbedingungen, die herzustellen sind. – Die Individualität der Lernenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Lernenden ausgegangen werden, um sicher zu stellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten). – Der Unterricht ist auf den Kompetenzerwerb auszurichten, wobei die Kompetenzen über die Schulstufen und Semester systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen. – In die Unterrichtsgestaltung sind nach Möglichkeit situative Aufgabenstellungen einzubauen, die der beruflichen Realität entnommen und methodisch aufbereitet werden. Dadurch soll die Identifikation der Lernenden mit berufsrelevanten Funktionen und ihre Handlungsfähigkeit entwickelt und gefördert werden. – Wesentlich sind die Vermittlung von Fachwissen sowie die Förderung der Entwicklung von Werthaltungen und Schlüsselkompetenzen. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Der Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Lernenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken. – Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis-Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Lernenden fördert das Gelingen dieses Transfers. – Um alle Lernenden zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können, empfiehlt sich am Beginn des Bildungsganges die Durchführung von Projektunterricht oder Schulveranstaltungen, die der Sicherung grundlegender sozialer und personaler Kompetenzen (zB Teambildung, Eigenverantwortlichkeit, Lernen, gewaltfreie Kommunikation) dienen. – Fehler sind möglichst als förderliche Lernanlässe zu nutzen. Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen sind dabei zu nützen. Die zur Verfügung stehenden Diagnoseinstrumente sind als Lernstandserhebungen und Lernfortschrittsanalysen, insbesondere aber als Ausgangspunkt für die Planung weiterer Lernphasen einzusetzen. – Auf den Erwerb von Präsentations- und Medienkompetenz ist besonderes Augenmerk zu legen. – Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben. – Den Lernenden sollen weiters Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie im Sinne einer individuellen Bildungsplanung nationale und internationale Zertifikate erworben werden können. – Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden, sind im Unterricht und abhängig von den Aufgabenstellungen auch in Prüfungssituationen zu verwenden. – In allen Gegenständen ist Wert auf die Anwendung einfacher wissenschaftlicher Arbeitstechniken zu legen. Die Notwendigkeit wissenschaftlicher Redlichkeit beim Verfassen eigener Arbeiten ist zu beachten und einzufordern. Für die Vorbereitung auf die Diplomarbeit sind Methoden der wissenschaftlichen Informationsgewinnung, eine Einführung in die Grundzüge des wissenschaftlichen Arbeitens und eine korrekte Zitierweise von schriftlichen Quellen in allen betroffenen Unterrichtsgegenständen zu lehren und zu beachten. – Der Unterricht in sprachheterogenen Klassen stellt erhöhte Anforderungen an Lehrende und Lernende, die in gemeinsamer Verantwortung wahrzunehmen sind. Interkulturelles Lernen verbessert die Fähigkeit der Lernenden zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen und ist eine Chance zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft. – Sprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrkräfte verantwortlich. Lernende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern. – Um gesellschaftlichen und globalen Entwicklungen Rechnung zu tragen, ist die Verwendung der Fremdsprache als Arbeitssprache oder Integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL) anzustreben. Integriertes Fremdsprachenlernen und -lehren hat so zu erfolgen, dass sowohl im fachlichen als auch im sprachlichen Bereich die Lernenden bei der Herausbildung von Wissen und Fähigkeiten einerseits, als auch sprachlicher und kommunikativer Kompetenzen andererseits unterstützt werden. Didaktische Grundsätze des Clusters Wirtschaft: Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für – betriebswirtschaftliche, regionale und globalwirtschaftliche Mechanismen und volkswirtschaftliche Zusammenhänge und – deren Auswirkungen auf das Lebensumfeld (einschließlich der Chancen von Frauen und Männern). Im Mittelpunkt steht – die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für Zusammenhänge, – die Fähigkeit zur Einordnung des Gelernten in ein Gesamtsystem und dessen Transfer auf neue Anforderungen bzw. geänderte Rahmenbedingungen, – die praktische Nutzung der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten und – die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation. Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Lernenden ist die multidimensionale Verantwortung von Führungskräften in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen. Didaktische Grundsätze der Cluster Mode- und Fachtheorie, Design, Schnitt und Produktion Kollektionsentwicklung und –erstellung: Zur Sicherung der Berufsfähigkeit ist bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung auf eine fundierte Grundbildung und die Anwendbarkeit in der betrieblichen Situation größter Wert zu legen. Die Vernetzung der fachtheoretischen Grundlagen mit der Praxis ist wesentliche Grundlage für ein professionelles Handeln. Im Mittelpunkt stehen: – das Lösen von berufsspezifischen Aufgaben; – die Organisation und Optimierung von Arbeitsabläufen und Logistik; – die Entwicklung eines ganzheitlichen Verständnisses für den Prozesse von der Idee bis zum Produkt sowie – der bewusste Umgang mit Ressourcen. Unterrichtsmethoden: Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen. Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen: – Lernsettings sind so zu gestalten, dass die Lernenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können. – Individuelle Begabungen und Potenziale sind unabhängig von vorgefassten Bildern, Zuschreibungen und familiären Rahmenbedingungen zu fördern. – Formen des gegenseitigen Unterstützens durch Schülerinnen und Schüler (Tutoring) sollen Lern- und Reflexionsprozesse fördern. – Durch offene Lernformen ist die Problemlösungskompetenz der Lernenden zu fördern, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. Gleichzeitig sind sie zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise in Einzel- und besonders Teamarbeit zu befähigen. – Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (Projekte, Fallstudien, Fachpraxis und Simulationen) führen die Lernenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln. – Ein Bezug zum fachpraktischen Unterricht ist in möglichst vielen Unterrichtsgegenständen herzustellen. – Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis tragen dazu bei, den Lernenden Einblick in die komplexen Zusammenhänge berufsspezifischer Abläufe zu geben. – Der Besuch kultureller Veranstaltungen und kultureller Institutionen motiviert die Lernenden zur Beschäftigung mit Kunst und Kultur. – Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sollen verschiedene Medien eingesetzt werden, um den Lernprozess zu unterstützen und die erforderliche Medienkompetenz aufzubauen. Die Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien sowie elektronischen Kommunikationsformen soll die Unterrichtsorganisation unterstützen und ergänzen. – Der Vertiefung ausgewählter Lerninhalte und dem Training grundlegender Fertigkeiten ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Behandlung vielfältiger Inhalte zu geben. Besonderer Wert ist dabei auf die Vermittlung der Methoden des jeweiligen Faches zu legen, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. – In allen Unterrichtsgegenständen ist die Dokumentation und Reflexion des stufenweisen Kompetenzerwerbs und damit die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung durch die Lernenden durch geeignete Methoden (zB Portfolio, Lerntagebuch) zu fördern. Unterrichtsorganisation: Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen. Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Jahrgang mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage: – Unterrichtsgegenstände, in denen häufig mit Arbeitsaufträgen im Sinne des kooperativen offenen Lernens gearbeitet wird, – organisatorische Aneinanderreihung inhaltlich verbundener Unterrichtsgegenstände, zB aus dem Cluster Wirtschaft, zur verstärkten Vernetzung der Lerninhalte, – Unterrichtsgegenstände, in denen fächerübergreifende Projekte und/oder themenzentrierter Unterricht geplant sind. Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicherzustellen. Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt im Pflichtgegenstand „Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten. Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten. Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung. Im Hinblick auf die gemeinsame schriftliche Klausur im Prüfungsgebiet “Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ sind insbesondere im IV. und V. Jahrgang die Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement“ sowie „Rechnungswesen“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden. Pflichtpraktikum: Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Betriebskategorie und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können. Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten. Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind. Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen. Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen. Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten. Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor, Fachvorständin und Fachvorstand sowie die Lehrenden der Schule ist im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung. V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT a) Katholischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 416/1989 in der jeweils geltenden Fassung. b) Evangelischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung. c) Altkatholischer Religionsunterricht Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden. d) Islamischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 . e) Israelitischer Religionsunterricht Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden. f) Neuapostolischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006 . g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 . h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988 . i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011 . j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 k) Buddhistischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 . l) Freikirchlicher Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 . VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER CLUSTER, ERGÄNZENDE BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände A.1 Stammbereich
1. ETHIK
Bildungs- und Lehraufgabe Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab. Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten. In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren. Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile. Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie. Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück. Zentrale fachliche Konzepte Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt. Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive: Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft. Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen. Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert. Didaktische Grundsätze Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden: Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen. Diskursorientierung Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen. Diversitätsgebot Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind. Fachdidaktische Aufbereitung Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen. Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann. Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden. Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden. Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und – sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen. Analysieren und Reflektieren Die Schülerinnen und Schüler können – ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und – Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren. Argumentieren und Urteilen Die Schülerinnen und Schüler können – moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und – Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen. Interagieren und Sich-Mitteilen Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und – Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen. Handlungsoptionen entwickeln Die Schülerinnen und Schüler können – durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und – die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen. Bei der Behandlung der Anwendungsbereiche ist die Umsetzung in den jeweils möglichen beruflichen Handlungsfeldern zu berücksichtigen. 1.Semester – Kompetenzmodul 1 Individuation und Sozialisation Identität und Moralentwicklung; Liebe und Sexualität; Glück, Sucht und Selbstverantwortung Handeln und Moral Grundbegriffe und Prinzipien der Ethik; Konflikte und Konfliktbewältigung; Krieg und Frieden 2. Semester – Kompetenzmodul 2 Mensch und Gemeinschaft Beginn des Lebens, Gesundheit und Krankheit, Ende des Lebens; Soziale Beziehungen, das Fremde Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches 3. Semester – Kompetenzmodul 3 Recht und Gerechtigkeit Konzepte und Positionen der Ethik; Moral und Recht; Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten Glauben und Wissen Judentum, Christentum, Islam; Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen; Religions- und Moralkritik, Humanismus 4. Semester – Kompetenzmodul 4 Freiheit und Verantwortung Umgang mit Natur, Tieren und Klima; Medien und Kommunikation; Wirtschaft und Konsum; Technik und Wissenschaft Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches 2. WIRTSCHAFT 2.1 BETRIEBSWIRTSCHAFT, MODEMARKTING UND VERKAUFMANAGEMENT 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die rechtlichen Voraussetzungen des Kaufvertrags beurteilen und den Kaufvertrag inhaltlich gestalten; – bei vertragswidriger Erfüllung des Kaufvertrages entsprechende Maßnahmen setzen; – die Rechte der Konsumentin und des Konsumenten beim Kaufvertrag erläutern; – bei Vertragsverletzungen hinsichtlich Verbraucherschutz entsprechend handeln; – die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen der Unternehmensformen erläutern. – die Grundlagen der Unternehmensgründung mit den Inhalten des Pflichtgegenstandes „Rechnungswesen“ vernetzen. Lehrstoff: Kaufvertrag: Grundlagen (Phasen, Voraussetzungen für das Zustandekommen, Mindestbestandteile). Pflichten und Rechte der Vertragspartner; E-Commerce. Kaufvertragsverletzungen; Konsumentenschutz (Verbraucherschutzgesetz). Rechtsformen der Unternehmen, Firma/Firmenbuch. Gewerberecht. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die Bedeutung des Marketings in verschiedenen Marktsituationen erläutern; – die Grundzüge der Marktforschung und deren Methoden beschreiben; – die Funktionsweise der marketingpolitischen Instrumente beschreiben; – Betriebs- und Vertriebsformen der Handelsbetriebe beschreiben; – Verkaufsgespräche führen. – die Funktionsweise der marketingpolitischen Instrumente beschreiben und deren Auswirkung auf den Unternehmenserfolg beurteilen; – verschiedene Konzepte zur Gestaltung von Kundenbeziehungen erstellen; – die Inhalte des Modemarketings auf Fallbeispiele aus der Modebranche anwenden; – zwischen strategischen und operativen Aufgaben des Mode-Marketings unterscheiden und diese erklären. Lehrstoff: Marketing: Grundlagen und Funktionen; Marktforschung; strategisches Mode-Marketing (Marktsegmentierung, Positionierung, Markenpolitik); operatives Marketing in der Modebranche; Marketinginstrumente, Marketingmix. Handelsbestriebe: Logistik. Kundentypen, CRM (Akquisition, Beratung, Bindung, Verkaufsgespräche, Reklamationsbehandlung). Vertriebscontrolling. 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die Grundlagen der Investitionsrechnung auf einfache Investitionsentscheidungen anwenden; – den Unterschied zwischen Innen- und Außenfinanzierung beschreiben; – die verschiedenen Varianten der Kreditfinanzierung beschreiben; – können einen Überblick über die Versicherungsformen und Versicherungsarten geben. – die Besonderheiten internationaler Geschäftsbeziehungen erkennen und einschätzen; – die Grundlagen des Außenhandels mit den Inhalten des Pflichtgegenstandes „Rechnungswesen“ verknüpfen. Lehrstoff: Grundlagen der Investitionsrechnung. Grundlagen der Finanzierung (Innen-, Außen-, Eigen-, Fremdfinanzierung), Kreditfinanzierung (Kreditformen, Kreditbesicherung, Kreditkosten), Leasing, Factoring. Versicherungen. Besonderheiten des Außenhandels. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Stundentafel kann gemäß den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden. Die Studierenden können – ausgewählte Instrumente der Personalauswahl und Personalentwicklung beschreiben; – die Grundlagen des Arbeitsrechts anwenden; – Modelle der Mitarbeiterführung sowie Motivationsmodelle beschreiben; – die Rechte und Pflichten der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erläutern; – die Grundlagen des Personalwesens mit den Inhalten des Pflichtgegenstandes „Rechnungswesen“ verknüpfen; – die wichtigsten Beschäftigungsformen unterscheiden und beurteilen. Lehrstoff: Personalmanagement: Personalbedarf, Personalauswahl. Grundlagen des Arbeitsrechts. Beschäftigungsformen (Vertragsarten). Führungsstile. Motivationsmodelle. Managementaufgaben und -konzepte. Schularbeiten: Pro Semester jeweils eine einstündige Schularbeit 2.2 RECHNUNGSWESEN 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die gesetzlichen Grundlagen des Rechnungswesens nennen; – Belege und Geschäftsfälle in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erfassen; – Geschäftsfälle auf Basis von Belegen und unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer verbuchen und deren Erfolgswirksamkeit beurteilen; – die Grundlagen des Umsatzsteuerrechts anwenden sowie die Umsatzsteuer richtig berechnen und verbuchen; – die Umsatzsteuervoranmeldung erstellen; – den Erfolg der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln und analysieren sowie notwendige Maßnahmen ableiten; – die wesentlichen Unterschiede zwischen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Doppelter Buchführung erklären; – Kontenarten den entsprechenden Kontenklassen zuordnen und den Kontenplan einsetzen; – die Belegbearbeitung mit den Inhalten des Pflichtgegenstandes „Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement“ vernetzen. Lehrstoff: Aufgaben und gesetzliche Rahmenbedingungen des Rechnungswesens. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Rechtliche Bestimmungen, vorgeschriebene Aufzeichnungen anhand von Belegen inkl. Umsatzsteuer, Kassa-Bankbuch, Wareneingangsbuch, Anlageverzeichnis. Buchführung: Belege, Belegorganisation inkl. Formvorschriften, Einführung in die Doppelte Buchführung, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kontenrahmen, Kontenplan, Umsatzsteuer. Umsatzsteuervoranmeldung. Geschäftsfälle auch anhand von Belegen. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – Zusammenhang und Unterschied zwischen Finanzbuchführung und Kostenrechnung erklären; – Kalkulationen im Handel, der Produktion und im Handwerk durchführen; – das Betriebsergebnis ermitteln; – zwischen fixen und variablen Kosten unterscheiden; – Deckungsbeiträge berechnen und interpretieren. – die Ergebnisse branchentypischer Kalkulationen auf ihre Anwendbarkeit überprüfen; – Unternehmensentscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung treffen und diese kostenrechnerisch und betriebswirtschaftlich beurteilen; – das Betriebsergebnis erklären; – laufende Bezüge inkl. Überstunden abrechnen; – Sonderzahlungen abrechnen; – einen Lohn- und Gehaltszettel analysieren und erklären; – Lohn- und Gehaltsnebenkosten ermitteln und verbuchen; – eine Arbeitnehmerveranlagung mittels Finanz Online durchführen; – Geschäftsfälle auf Basis von Belegen und unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer verbuchen und deren Erfolgswirksamkeit beurteilen. Lehrstoff: Kostenrechnung: Bezugskalkulation, Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung. Absatzkalkulation für Handel, Produktion (einfache Produktionsbetriebe) und Handwerk. Teilkostenrechnung inklusive Unternehmensentscheidung. Personalverrechnung: zB Abrechnung von Löhnen und Gehältern, Überstundenberechnung, Sonderzahlungen, Verbuchung von Löhnen und Gehältern sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Arbeitnehmerveranlagung. Geschäftsfälle auch anhand von Belegen. Fachspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation. 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die erforderlichen Arbeitsschritte zur Erstellung des Jahresabschlusses beschreiben; – Bewertungsprinzipien anwenden; – den Anschaffungswert und die Abschreibung ermitteln und verbuchen; – Anlagenzu- und -abgänge erfassen; – die Bewertung des Umlaufvermögens durchführen und die notwendigen Buchungen tätigen; – komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen. – das Grundprinzip der Rechnungsabgrenzung sowie die Auswirkung auf Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung erklären; – die Notwendigkeit von Rückstellungen erläutern und erforderliche Buchungen im Zusammenhang mit Rückstellungen durchführen; – den Jahresabschluss für Einzelunternehmen erstellen; – Geschäftsfälle verbuchen und deren Erfolgswirksamkeit beurteilen. Lehrstoff: Jahresabschluss: Grundlagen; Bilanzierungsvorschriften inklusive Bewertungsvorschriften. Anlagenbewertung. Bewertung des Umlaufvermögens – Vorräte; Forderungsbewertung; Rückstellungen; Rechnungsabgrenzung . Abschluss von Einzelunternehmen. Geschäftsfälle auch anhand von Belegen. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – wichtige finanzwirtschaftliche und erfolgswirtschaftliche Kennzahlen berechnen und interpretieren; – Unterschiede und Zusammenhänge zwischen Unternehmensrecht und Steuerrecht im Rahmen eines Jahresabschlusses in Grundzügen erklären – Grundkenntnisse des Steuerrechts anwenden. – komplexe betriebswirtschaftliche Aufgabenstellungen (unter Einbeziehung des Lehrstoffes aller Semester) lösen. Lehrstoff: Jahresabschluss (Analyse, Kennzahlen). Steuerrecht: Einkunftsarten; Sonderausgaben; außergewöhnliche Belastungen. Unternehmensrecht – Steuerrecht (in Grundzügen). Case Studies: einfache betriebswirtschaftliche Fallbeispiele mit Verknüpfungen zum Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement“. Fachspezifische Software bzw. Tabellenkalkulation Schularbeiten: 1., 2., 3. Semester je eine einstündige Schularbeit . 4. Semester: Eine zwei- bis dreistündige Schularbeit. 2.3 PROJEKT- UND QUALITÄTSMANAGEMENT 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – den Ablauf eines Projektes definieren und organisieren; – die Rollen im Projekt beschreiben und sich damit identifizieren; – projektbegleitende Faktoren nennen und die dazugehörigen Tools erstellen bzw. branchenübliche Software dazu anwenden; – im Team fächerübergreifende Projekte vernetzt durchführen und evaluieren. Lehrstoff: Projektmanagement: Definition; Aufbau und Rollen. Projektstart, -planung, -steuerung und -durchführung; Projektabschluss; Arbeitshilfen für Projekte. Projekt. 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – den Ablauf eines Projektes definieren und organisieren; – projektbegleitende Faktoren beschreiben, die dazugehörigen Tools bearbeiten sowie entsprechende Software anwenden; – können im Team fächerübergreifend Projekte vernetzt planen, durchführen, abschließen und evaluieren. – die Grundlagen des Qualitätsmanagements beschreiben; – Qualitätsziele und Erfolgskriterien entwickeln und überprüfen; – Können einen Überblick über QM-Systeme geben. Lehrstoff: Projektmanagement: Definition, Aufbau und Rollen. Projektstart, -planung-, -steuerung- und -durchführung; Projektabschluss. Projektbegleitende Erfolgsfaktoren. Projekt-Tools. Fächerübergreifendes Projekt. Qualitätsmanagement: Grundlagen. Ziele, Erfolgskriterien. QM-Systeme. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die Methoden des Qualitätsmanagements erläutern. – die Auswirkungen des Qualitätsmanagements auf betriebliche sowie überbetriebliche Strukturen und Abläufe erkennen und beurteilen; – Inhalte und Bedeutung der Dokumentation von Qualitätsprozessen (insbesondere das Q-Handbuch) beschreiben; – die operativen Methoden des Qualitätsmanagements beschreiben und Maßnahmen zur Optimierung von Prozessen einleiten. Lehrstoff: Qualitätsmanagement: Methoden. Qualitätsprozesse (inner-, zwischen- und außerbetrieblich). Qualitätsplanung, -steuerung und -kontrolle. Dokumentation (Q-Handbuch; Verfahrens-, Arbeits-, Prüfanweisungen). QM-Tools. 3. MODE- UND FACHTHEORIE 3.1 MODE- UND KUNSTGESCHICHTE, TRENDFORSCHUNG 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – historische Bekleidung den Epochen von der Antike bis zum Barock zuordnen; – Silhouetten den Dekaden zuordnen; – Musterungen in ihrer historischen Bedeutung erkennen und beschreiben. – Epochen charakterisieren und Querverbindungen herstellen. Lehrstoff: Modegeschichte von der Antike bis zum Barock im Kontext der jeweiligen Baukunstepoche. Aspekte der Lebensweise und Geschlechterbilder. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – historische Bekleidung vom Rokoko bis zur Mitte des 20. Jhdt. zuordnen und diese Entscheidung erklären; – exemplarische Werke aus Kunst und Architektur der jeweiligen Epoche erläutern; – den historischen Hintergrund von Design erklären; – können Schönheitsideale und das entsprechende Frauenbild beschreiben; – können Epochen charakterisieren und Querverbindungen herstellen. Lehrstoff: Modegeschichte vom Rokoko bis zur Mitte des 20. Jhdt. im Kontext der jeweiligen Kunststile. Mode- und Designgeschichte prägende Designerinnen und Designer des 20. Jhdt.. Aspekte gesellschaftlicher Rollenbilder und Schönheitsideale. 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – stilistische Phänomene ab der Mitte des 20. Jhdt. zuordnen und deren wichtigste formale Aspekte beschreiben; – die verschiedenen Ebenen (Genre) der Mode benennen und deren Strukturen erklären; – Designbewegungen des 19. Und 20. Jahrhunderts beschreiben; – trendprägende Designerinnen und Designer nennen und deren Arbeit reflektieren. – einen Kontext zwischen Mode und Kunst herstellen; – Charakteristika, Silhouetten, innovative Materialien der Trenddekaden ab den 50iger Jahren zuordnen. Lehrstoff: Mode- und Designgeschichte ab der Mitte des 20. Jhdt. im Kontext der aktuellen Kunstrichtungen der Dekaden. Entwicklung der Modegeschichte von der Haute Couture über Prêt – à – porter bis hin zur Massenmode. Charakteristika, Silhouetten, innovative Materialien der Trenddekaden ab den 50iger Jahren. Trendprägende Designerinnen und Designer. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die Arbeitsweise der Trendforschung beschreiben; – facheinschlägige Trendmedien nennen; – Informationen aus Trendmedien differenzieren; – Bild- und Textquellen richtig angeben; – Informationen aus Trendmedien auswerten; – trendprägende Designerinnen und Designer nennen und deren Arbeit reflektieren. Lehrstoff: Arbeitsweise der Trendforschung. Aktuelle trendprägende Designerinnen und Designer des 21.Jhdts.. Bereiche der Trendforschung. Trendimpulse aus der Gesellschaft. Trendmedien. 3.3 TEXTILTECHNOLOGIE UNS TEXTILCHEMIE 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe : Die Studierenden können – textile Fasern, Fäden und Flächen erkennen, benennen und zuordnen; – Fasereigenschaften aufgrund des chemischen und morphologischen Aufbaus beurteilen; – die Pflege- und Textilkennzeichnung der Naturfasern erklären und diese produktspezifisch auswählen; – Stoffuntersuchungen praxisgerecht durchführen; – ökologische und ökonomische Überlegungen erläutern; – die Bedeutung und Zweckmäßigkeit von Fasermischungen beschreiben; – das bekleidungsphysiologische Verhalten von Textilien erläutern. Lehrstoff: Überblick über textile Fasern, Fäden und Flächen. Faserstoffaufbau, Naturfasern: Erkennungsmerkmale, Eigenschaften, Pflege und Funktionalität, Textilkennzeichnung. Fächerübergreifende Materialanalysen und Stoffsammlung. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – Chemiefasern und deren Modifikationen unterscheiden, beschreiben und gegenüberstellen; – die Bedeutung und die zweckmäßige Verwendung der Spezialfasern begründen; – die Pflege- und Textilkennzeichnung dieser Fasern erklären und diese produktspezifisch auswählen; – Stoffe praxisgerecht dekomponieren. – neueste technologische Entwicklungen beschreiben; – Chemiefasern und Naturfasern vergleichend beurteilen und praxisorientiert einsetzen; – Materialanalysen durchführen und fächerübergreifend anwenden. Lehrstoff: Chemiefasern aus natürlichen und synthetischen Polymeren, Spezialfasern, High–tech–Fasern, Faserinnovationen: Eigenschaften, Pflege und Funktionalität, Textilkennzeichnung. Fächerübergreifende Materialanalysen und Stoffsammlung. 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – können handelsübliche Verfahren der Fadenherstellung beschreiben und diese auf vielfältige Bereiche der Flächentechnologien übertragen; – können handelsübliche Technologien der Flächenherstellung unterscheiden und beschreiben; – können die Bedeutung und Zweckmäßigkeit von Fasermischungen beschreiben. – können neueste technologische Entwicklungen beschreiben; – können textiltechnologische Kenntnisse auf vielfältige Bereiche der textilen Produktentwicklung übertragen; – sind in der Lage innovative textile Flächen zu erkennen und einzuordnen. Lehrstoff: Überblick mechanischer Spinnverfahren, Garne, Zwirne, Effektzwirne. Faden-, Faserverbundstoffe, Kombinationen. Materialanalysen und Stoffsammlung. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – aktuelle Veredelungsmaßnahmen beschreiben und den textilen Flächen zuordnen sowie deren Einsatzmöglichkeiten nennen; – die erworbenen Kenntnisse verknüpfen und in der Praxis zielorientiert anwenden; – Umwelt-, Sicherheits-, und Gesundheitsfragen der Textilindustrie erläutern und bewerten; – umwelttechnologische und ökonomische Überlegungen vernetzen sowie selbstständig einordnen und beurteilen. Lehrstoff: Textilveredelung: Farbgebung, Nass- und Trockenappretur. Gesundheitsgefährdung im Textilbereich, Schadstoffe. Umweltproblematik, ökologische Aspekte in der textilen Kette. Nachhaltigkeit und Recycling. 3.3 PROZESSGESTALTUNG UND PROZESSDATENMANGEMENT 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die Ziele von REFA beschreiben; – ein Arbeitssystem beschreiben; – die Arbeitsvorbereitung computerunterstützt durchführen; – Arbeitsdaten der Gruppen- und Mehrstellenarbeit erläutern; – Normzeitwertkarten lesen. – einen Arbeitsablauf gliedern und gestalten; – Unternehmen nach wirtschaftlichen und humanen Aspekten beurteilen; – Gruppen- und Mehrstellenarbeit analysieren; – Normzeitwerte analysieren anwenden. Lehrstoff: REFA – Arbeitssystem (Leistungseinheit und Prozessbaustein). Grundlagen der Arbeitsgestaltung. Aufgabe und Ablauf – Gliederung und Gestaltung. Erfolgreiche Unternehmen, humane Arbeit und REFA. Arbeitsdatenermittlung, Gruppen- und Mehrstellenorganisationen. Systeme vorbestimmter Zeiten. 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die Notwendigkeit der Arbeitsgestaltung erklären; – die Grundlagen von Vergleichs- und Schätzwerten erläutern; – die Rüstzeiten eruieren; – die Multimomentaufnahme berechnen; – die Verteilzeit berechnen. Lehrstoff: Prozessorientierte Arbeitsorganisation: Arbeitssystemgestaltung. Vergleichen und Schätzen. Rüstzeit. Multimomentaufnahme. Verteilzeitaufnahme. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – Arbeitsdaten für die Kostenkalkulation einsetzen; – Daten für das Arbeitsmanagement anlegen; – eine Zeitaufnahme berechnen; – Planzeiten ermitteln. – Leistungsgradbeurteilungen durchführen und bewerten; – Planzeitbausteine beurteilen und praxisgerecht anwenden; – selbstständig Zeitstudien erstellen und analysieren. – die systematische Vorgangsweise für die Bewertung der Anforderungsermittlung auf die Textilbranche anwenden; – die in den einschlägigen Gegenständen erworbenen Kenntnisse verknüpfen. Lehrstoff: Nutzung von Arbeitsdaten für die Kostenkalkulation. Arbeitsdatenmanagement. REFA–Zeitstudie ( Durchführung und Auswertungen). Ermittlung von Planzeitbausteinen. 4. DESIGN, SCHNITT UND PRODUKTION 4.1 MODEGRAFIK, ENTWURF UND MUSTERDESIGN 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – zu einem Thema recherchieren; – aus ihrer Recherche Entwurfslösungen erarbeiten; – Entwürfe anfertigen; – erste Grundlagen zur Erstellung von Modezeichnungen und Layouts anwenden; – einfache Figurinen proportionsgetreu zeichnen; – einfache Darstellungen von Kleidungsstücken und bekleidungsrelevante Details zeichnen; – können plastische Formen in zweidimensionalen Zeichnungen wiedergeben; – die Strukturen aktueller Designerkollektionen erkennen und beschreiben; – können Kollektionskonzepte analysieren; – Ideen visuell umsetzen; – Motive abstrahieren und grafisch auswerten; – ihre grafischen Arbeiten in zeitgemäßer Form zu präsentieren; – Grundlagen von CAD Programmen nutzen. Lehrstoff: Entwurfsaufgaben. Grundlagen der Themenrecherche, Skizzen- oder Recherchebuch. Grundlagen von Kollektionskonzepten zeitgemäßer und Trend prägender Designerinnen. Kreativtechniken. Objekt-und Detailstudien, bekleidungsrelevante Naturstudien, Proportionsstudien. Grundlagen der Modegrafik: Skizze, Speedsketching, Gestaltungstechniken in der Modegrafik und im Layout. CAD: Grundlagen. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – Modezeichnungen grafisch darstellen; – mit Hilfe einer Figurine proportionsgetreue Darstellungen von Kleidungsstücken anfertigen; – Entwürfe und Werkzeichnungen anfertigen; – innovative, zeitgemäße Beispiele der Modegrafik und des Grafikdesigns nennen. – grafische Arbeiten in innovativer und zeitgemäßer Form ausführen; – unterschiedliche Darstellungstechniken für Modezeichnungen anwenden; – adäquate Darstellungstechniken für ihre Modegrafiken anwenden; – Musterentwürfe entwickeln; – ihre Entwürfe in zeitgemäßen Layouts präsentieren; – themenbezogene Recherchen für ihre Abschlusskollektion durchführen; – aus ihrer Recherche eine Entwurfsserie entwickeln; – von einem Designimpuls ausgehend Entwürfe anfertigen; – Kollektionskonzepte Trend prägender Designerinnen zu analysieren; – Kollektionskonzepte erfassen und weiter entwickeln; – eine Inspirationscollage zu ihrem selbstgewählten Designkonzept gestalten; – unterschiedliche Herangehensweisen in der Entwurfsmethodik nutzen; – CAD Programme themenbezogen anwenden. Lehrstoff: Entwurfsaufgaben, Themenrecherche, Skizzen- oder Recherchebuch. Grundlagen von Kollektionskonzepten zeitgemäßer und Trend prägender Designerinnen. Design-und Kreativtechniken. Designentwicklung, Farb-und Inspirationskonzepte. Skizze, Darstellung von Kleidungsstücken. Techniken der Modegrafik und Illustration. Werkzeichnung. Zeitgemäße Layoutgestaltung. Zeitgenössische Visualisierungs-und Präsentationsmethoden. CAD: Erweiterte Anwendungen. 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – Musterentwürfe entwickeln und graphisch auswerten (manuell sowie mittels CAD); – ihre Entwurfsarbeiten in innovativer und zeitgemäßer Form ausführen; – CAD Programme themenbezogen anwenden; – Entwürfe in Form zeitgemäßer Layouts ausarbeiten; – Entwürfe und Werkzeichnungen fächerübergreifend anfertigen; – unterschiedliche Darstellungstechniken anwenden; – Information aus Trendmedien beziehen und in ihren Entwürfen umsetzen. Lehrstoff: Entwurfsaufgaben, Präsentationszeichnung. Musterdesign. Erweiterte Darstellungstechniken. Zeitgemäße Layout-Gestaltung. Trendmedien. CAD: Erweiterte Anwendungen. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – Kollektionsentwürfe in Form zeitgemäßer Layouts ausarbeiten; – Musterentwürfe aus ihrer Recherche entwickeln (manuell sowie mittels CAD); – eine Werkzeichnung eines eigenen Entwurfs oder eines komplexen Kollektionsteils ihrer Abschlusskollektion erstellen; – mit Hilfe einer passenden Figurine proportionsgetreue Darstellungen von Kleidungsstücken sowie bekleidungsrelevanter Details anfertigen. – ihre Abschlusskollektion in Form zeitgemäßer Layouts visualisieren und präsentieren; – CAD Programme zur Erstellung von Modezeichnungen und Musterdesign anwenden. – adäquate Darstellungstechniken für ihre Modegrafiken anwenden. Lehrstoff: Farb-und Inspirationskonzepte. Darstellungstechniken, Entwurfsaufgaben mit/ohne Computerunterstützung. Werkzeichnung, Präsentationszeichnung. Zeitgemäße Layoutgestaltung. CAD: Erweiterte Anwendungen. 4.2 DIGITALE BILDBEARBEITUNG UND FOTOGRAFIE 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – optische Eigenarten der Kamera erkennen und beschreiben; – die Funktion von Belichtung und Tiefenschärfe erläutern; – die Positionierung von Objekten im Kontext zum Raum erläutern. – die Funktionen der Kamera bedienen und einsetzen; – facheinschlägige Software einsetzen; – eine künstlerische Aufgabenstellung fotografisch umsetzen. Lehrstoff: Grundlagen der Fotografie. Kamera, Objektive. Raumwirkung. Licht- und Schattengebung. Modefotografie. Grundlagen und Anwendung eines Bildbearbeitungsprogrammes. Facheinschlägige Bildbearbeitung. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Studierenden können – eigenständig Modefotos erstellen; – die Merkmale einer innovativen und künstlerisch hochwertigen Modefotografie erläutern; – mit einem Bildbearbeitungsprogramm arbeiten; – druckfertige Grafikprodukte entwickeln; – eine Produktpräsentation selbstständig vorbereiten und präsentieren; – eine Modefotografie von ihren Produkten herstellen. Lehrstoff: Modefotografie (vertiefende Problemstellungen). Gebrauchsgrafik. Erstellung druckfertiger Daten. Plakat, Einladungen, Selbstpräsentation. 4.3 SCHNITTKONSTRUKTION 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – Maß nehmen; – Maß- und Größentabellen interpretieren; – Proportionslinien analysieren; – Grundschnitte konstruieren. – einfache Modellschnitte erstellen und gestalten; – Linienführungen und Proportionen erkennen; – fachspezifische Anwendersoftware nutzen. Lehrstoff: Maßnehmen, Maßtabellen, Körpermaße, Proportionslinien. Grundschnitte für verschiedene Produktsparten. Schnittentwicklungen vom Grundschnitt zum Modellschnitt. CAD-Grundfunktionen. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – Maß nehmen; – technische Zeichnungen und Modebilder schnitttechnisch umsetzen; – Grundschnitte konstruieren und adaptieren sowie fächerübergreifend analysieren; – einfache Modellschnitte erstellen und gestalten. – unterschiedliche Linienführungen mit Hilfe von Proportionslinien an Werkzeichnungen erkennen und erläutern; – innovative und kreative Schnittlösungen entwickeln; – fachspezifische Anwendersoftware nutzen. Lehrstoff: Grundschnitte für DOB mit entsprechenden Detailschnitten. Schnittentwicklungen vom Grundschnitt zum Modellschnitt. Standardnahtführungen. Kreative, moderelevante Schnittlösungen mit und ohne CAD. Schularbeiten: 1. bis 3. Semester: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit. 4. Semester: 1dreistündige Schularbeit 4.4 DREIDIMENSIONALE SCHNITTENTWICKLUNG (MODELLISMUS) 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die Bedeutung von Körpermaßen und Proportionslinien erläutern und analysieren; – Grundschnitte an der Puppe stecken und daraus einen zweidimensionalen Papierschnitt erstellen; – unterschiedliche Linienführungen und Falten an der Schneiderpuppe gestalten und mit einfachen Materialien (Molino, Papier) umsetzen. – vorgegebene Bekleidungsstücke oder –elemente ergänzen, verfremden und weiterentwickeln. Lehrstoff: Arbeit an der Schneiderpuppe: Stecken und Modellieren einfacher Grundformen; Arbeiten mit Proportionen; Entwicklung einfacher Modelle. Entwicklung von zweidimensionalen Schnitten. Arbeiten mit Volumen; neue Linienführungen. Experimentieren mit Materialien. Proportionsübungen zu verschiedenen Details wie Taschen, Passenformen. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – unterschiedliche Formen („schnittfremde“ Konstruktionen) und Volumen an der Schneiderpuppe in verschiedensten Materialien umsetzen; – Modellschnitte an der Puppe stecken und daraus zweidimensionale Papierschnitte erstellen. – bekleidungsfremde Formen analysieren und übernehmen; – vergrößern, verkleinern, multiplizieren und dadurch ihr dreidimensionales Formverständnis entwickeln; – fächerübergreifende Arbeitsaufträge ausführen; – innovative und kreative Schnittlösungen entwickeln und in Prototypen umsetzen. Lehrstoff: Arbeit an der Schneiderpuppe: Individuelle Formenaufbauten. Umsetzung von Modebildern. Entwicklung des zweidimensionalen Papierschnitts. Konstruktion bekleidungsfremder Formen. Experimentelles Arbeiten mit fertigen Bekleidungselementen. Komplexe Silhouetten. Experimentieren mit Materialien. 4.5 FERTIGUNGSVERFAHREN, VERARBEITUNGSTECHNIK UND EXPERIMENTELLES DESIGN 1. Semester : Bildungs- und Lehraufgabe : Die Studierenden können – Betriebsmittel und Geräte unter Beachtung aktueller Sicherheitsrichtlinien adäquat handhaben und einsetzen; – rationelle Verarbeitungstechniken und Arbeitsmethoden qualitätsbewusst ausführen; – vorgegebene Arbeitsabläufe an Hand von Produktionspapieren erfassen und umsetzen; – Produktqualität erkennen und beschreiben sowie Qualitätsrichtlinien anwenden. – Modelle in einem Designprozess nach dem Kollektionsprinzip entwickeln und umsetzen; – fachspezifische Software nutzen; – erlernte Techniken an Werkstücken einzeln und/oder im Team moderelevant kreativ umsetzen. Lehrstoff: Basis- und Methodentraining für Hand- und Maschinnähen, Bügeln. Technologie und Handhabung der verwendeten Bekleidungsmaschinen. Detailarbeiten. Einfache Werkstücke aus leicht zu verarbeitenden Materialien. Schnitterstellung manuell und/oder mit CAD Erstellen der erforderlichen Produktionspapiere. Sicherheitsstandards. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – erlernte Techniken an Werkstücken moderelevant und kreativ umsetzen; – Werkstücke aus anspruchsvollen Materialen erzeugen; – Entwürfe aus Entwurf- und Modezeichnen in einfacher Ausführung umsetzen; – unter Beachtung aktueller Sicherheitsrichtlinien Betriebsmittel und Geräte adäquat handhaben und einsetzen. – Produktqualität beurteilen; – Arbeitsabläufe erfassen und umsetzen; – rationelle Verarbeitungstechniken und Arbeitsmethoden qualitätsbewusst ausführen; – Modelle in einem Designprozess nach dem Kollektionsprinzip entwickeln und umsetzen; – Produktqualität erkennen und beschreiben sowie Qualitätsrichtlinien anwenden. Lehrstoff: Technologie und Handhabung der zu verwendenden Bekleidungsmaschinen. Erforderliche Detailarbeiten. Schnitterstellung manuell und/oder mit CAD. Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere. Optimierung von Fertigungsprozessen. Künstlerisch kreative Oberflächengestaltung. Werkstücke aus verschiedenen Materialien in anspruchsvoller Verarbeitung. 5. KOLLEKTIONSPLANUNG UND –ERSTELLUNG 5.1 PLANUNG UND ENTWURF 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – Methoden der Ideenfindung und der Recherche zur Erarbeitung eines Kollektionskonzepts für ihre Abschlusskollektion durchzuführen; – die Grundlagen der Kollektionserstellung und der Kollektionsstruktur erläutern und in ihrer Abschlusskollektion umsetzen; – Information aus Trendmedien beziehen und in ihre Kollektionsentwicklung einbeziehen; – Methoden der Entwurfstechnik für die Entwicklung ihrer Abschlusskollektion anwenden; – eine Kleinkollektion nach vorgegebenen Kriterien entwerfen; – Konzepte kontemporären Modedesigns beschreiben; – eine zeitgemäße Präsentation für ihre Abschlusskollektion gestalten. Lehrstoff: Grundlagen der Kollektionserstellung und Kollektionsstruktur. Methoden der Ideenfindung, Design-und Kreativtechniken. Designer-und Trendrecherche, Trendmedien. Skizzen-und Recherchebuch. Kollektionsentwurf, Entwurfsserie, Kollektionsplanung. Visualisierungs-und Präsentationsmethoden. Erweiterte CAD-Anwendungen. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – Methoden der Ideenfindung und der Recherche zur Erarbeitung einer Kollektion für ihre eigene Abschlusskollektion anwenden; – ihr Kollektionskonzept schriftlich darlegen und visualisieren; – eine Kleinkollektion nach vorgegebenen Kriterien planen sowie diese graphisch umsetzen (händisch oder mittels CAD); – verschiedene Techniken der graphischen Umsetzung ihrer Kollektionsidee nutzen; – Kenntnisse über Kollektionsstrukturen sowie Farb-und Materialkonzepte nutzen; – Trendrecherche aus aktuellen Modekollektionen sowie einschlägigen Trendinformationsquellen in ihre Kollektionsentwicklung einfließen lassen; – Methoden der Entwurfstechnik für die Entwicklung ihrer Abschlusskollektion anwenden; – eine zeitgemäße Präsentation für ihre Abschlusskollektion gestalten und ihre Abschlusskollektion präsentieren. Lehrstoff: Vernetzte Realisierung der Abschlusskollektion. Designer-und Trendrecherche, Trendmedien. Kollektionsentwurf, Entwurfsserie, Kollektionsplanung. Visualisierung und Präsentation. Erweiterte CAD-Anwendungen. 5.2 SCHNITTKONSTRUKTION – KOLLEKTION 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – passformgerechte Grundschnitte im Maßstab 1:1 für die Kollektion konstruieren; – Silhouetten erkennen und Grundschnitte entsprechend vorbereiten; – Modellschnitte entsprechend Ihrer Entwürfe für Ihre Kollektion entwickeln; – modellbedingte Änderungen an Ihren Prototypen erkennen und schnitttechnisch umsetzen; – CAD-unterstützt Schablonenschnitte entsprechend einem Modebild für Oberstoff, Futter sowie Einlage erstellen. – komplexe Schnittlösungen eigenständig entwickeln; – themenbezogene Schnittentwicklungen abgestimmt auf unterschiedliche Materialien umsetzen. Lehrstoff: Grundschnitte. Zwei-und dreidimensionale Modellschnitte. CAD-Anwendungen. 4. Semester: Bildungs-und Lehraufgabe: Die Studierenden können – Modellschnitte mittels Ihrer Entwürfe für Ihre Kollektion erstellen; – passformbedingte Abänderungen in Ihren Modellschnitten durchführen; – CAD-unterstützt Schablonenschnitte entsprechend einem Modebild für Oberstoff, Futter, Einlage erstellen; können ein schnitttechnisches Thema fachgerecht aufbereiten und präsentieren. – komplexe Schnittlösungen eigenständig entwickeln; – themenbezogene Schnittentwicklungen abgestimmt auf unterschiedliche Materialien umsetzen. Lehrstoff: Zwei-und dreidimensionale Modellschnitte. CAD-Anwendungen. 5.3 KOLLEKTIONSERSTELLUNG 3. Semester: Bildungs-und Lehraufgabe: Die Studierenden können – fachgerechte schnitt-und verarbeitungstechnische Lösungen für die Modelle ihrer Kollektion entwickeln; – Materialien passend zu ihrer Kollektion in Farbe und Qualität auswählen, abstimmen und ihre Entscheidung begründen; – die in anderen Unterrichtsgegenständen erarbeiteten Kenntnisse, Fertigkeiten und vorhandenen Arbeitsergebnisse bei der Erarbeitung eines Modelles mit einbeziehen; – selbstständig anspruchsvolle Verarbeitungslösungen in hochwertiger Qualität entwickeln; – Betriebsmittel und Geräte material-und modellgerecht einsetzen und unter Beachtung aktueller Sicherheitsrichtlinien handhaben; – technisches Fachwissen anwenden; – die Fachsprache situationsgerecht einsetzen. Lehrstoff: Vom Prototyp zum produktionsreifen Modell. Detailarbeiten im erforderlichen Ausmaß. Werkstücke aus verschiedenen Materialien in qualitätsbewusster Verarbeitung. 4. Semester: Bildungs-und Lehraufgabe: Die Studierenden können – fachgerechte schnitt-und verarbeitungstechnische Lösungen für die Modelle ihrer Kollektion entwickeln; – erlernte Fertigungstechniken selbstständig an den Modellen der Kollektion anwenden; – in der Modellerstellung auf die entwurfsspezifischen Details der Kollektion eingehen; – verschiedene Materialien für die Modellumsetzung kreativ auswählen und einsetzen. – selbstständig anspruchsvolle Verarbeitungslösungen in hochwertiger Qualität entwickeln. Lehrstoff: Vom Prototyp zum produktionsreifen Modell. Detailarbeiten im erforderlichen Ausmaß. Werkstücke aus verschiedenen Materialien in qualitätsbewusster Verarbeitung. 5.4 GEWEBE, TEXTUR UND OBERFLÄCHE 1. Semester: Bildungs-und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die Grundlagen der Praxis des konstruktiven Gestaltens erläutern; – das fachspezifische Vokabular anwenden; – CAD-Anwendungsbereiche beschreiben. – Grundkenntnisse konstruktiver Techniken in einen Designprozess einfließen lassen; – können ihre Arbeit in einem zeitgenössischen Kontext verorten. Lehrstoff: Konstruktion textiler Flächen: Flächen-, struktur-und raumbildende Techniken (zB Stricken, Häkeln, Knüpfen, Weben). Maschenbildende Elemente und Arbeitsweisen. Fachvokabular. Struktur und Haptik. Kulturelle Dimension. Verankerung im zeitgenössischen Mode-und Textilkontext. Kombinationen in Technik und Materialauswahl. Ausarbeitung von Textildesigns mittels CAD sowie manuell. 2. Semester: Bildungs-und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die Grundlagen der Praxis der Oberflächengestaltung und Strukturierung erläutern; – das fachspezifische Vokabular dieses anwenden; – CAD-Anwendungen nutzen. – Grundkenntnisse gestalterischer Techniken in einen Designprozess einfließen lassen; – ihre Arbeit in einem zeitgenössischen Kontext verorten. Lehrstoff: Textile Transformation: Grundlagen der Oberflächengestaltung und Stoffbearbeitung (zB Drucken, Färben, Ätzen, Sticken, Applizieren). Motiv und Rapport. Oberflächenstrukturierung und taktile Eigenschaften. Verankerung im zeitgenössischen Mode-und Textilkontext. Kulturelle Dimension. Chemische und physikalische Verfahren zur Veränderung der Stoffeigenschaften und des Aussehens der Textilien; Umgang mit Farbmitteln und Chemikalien. Fachvokabular. Freie Strukturen und experimentelle Texturen; Materialkombinationen. Computerunterstütztes und manuelles Textildesign. 3. Semester: Bildungs-und Lehraufgabe: Die Studierenden können – Grundlagen zur Herstellung und Gestaltung von Textilien anwenden; – die Grundlagen des Textildesigns erläutern; – textile Entwürfe entwickeln. – durch fachgerechten Einsatz der erlernten Techniken kreative und innovative textile Lösungen für ihre Abschlusskollektion entwickeln; – selbstständig Material abgestimmt auf Herstellungsprozess und Produkt auswählen; – materialökonomische und ökologische Aspekte in ihren Arbeitsprozess einbeziehen; – zeitgenössische Tendenzen in ihre Arbeit integrieren; – CAD-Anwendungsbereiche nutzen. Lehrstoff: Experiment und Entwicklung individueller textiler Flächen zum eigenen Kollektionskonzept unter Berücksichtigung der Materialeigenschaften und des bekleidungsrelevanten Einsatzbereiches. Textile Gestaltungstechniken; Grundlagen des Textildesigns in Relation zur individuellen Kollektion, unter Berücksichtigung von Textur, Oberfläche, Farbe, Muster, Motiv, Stoffgewicht. Erarbeitung materialadäquater Besonderheiten. Auseinandersetzung mit aktuellem Textil-und Modedesign. Computerunterstütztes Textildesign. 4. Semester: Bildungs-und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die erworbenen Grundkenntnisse zur Herstellung und Gestaltung von Textilien anwenden; – die Fachsprache richtig anwenden. – kreative und innovative textile Flächen oder Oberflächen zum eigenen Kollektionskonzept entwickeln; – adäquate textile Techniken für ihr Kollektionskonzept anwenden; – materialökonomische und ökologische Aspekte in ihren Arbeitsprozess einbeziehen; – Konzepte und Arbeiten kontemporären Textildesigns erläutern; – die Einsatzmöglichkeiten der CAD im Textildesign nutzen; – die zur Kollektionsidee entwickelten Textilien in ein adäquates Präsentationsformat bringen. Lehrstoff: Individuelle Vertiefung der Entwurfs-und textilen Techniken im gewählten Schwerpunktfach. Wechselwirkung zwischen Modeentwurf und Textildesign (Textur, Farbe, Muster, Motiv, Format und Stoffgewicht) unter Berücksichtigung des Kollektionskonzepts: Realisierung individueller textiler Flächen oder Oberflächen zum eigenen Kollektionskonzept unter Berücksichtigung der Materialeigenschaften und des bekleidungsrelevanten Einsatzbereiches. Erarbeitung materialadäquater Besonderheiten. Auseinandersetzung mit aktuellem Textil-und Modedesign. Präsentationsformat. CAD-Anwendung. B. Pflichtpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ergänzend zu den in der Ausbildung bisher erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten, in einem facheinschlägigen Unternehmen (vorzugsweise in Betrieben der Mode und Textilwirtschaft) jene Gewandtheit der Berufsausübung vertiefen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht; – die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen; – einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben erhalten; – Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umreißen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen; – sich Vorgesetzten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt und selbstsicher präsentieren; – aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen erwerben. Zeitlicher und sachlicher Rahmen: Vor Eintritt in das 3. Semester im Ausmaß von 4 Wochen (Vollzeit) in Betrieben der Mode und Textilwirtschaft. In begründeten Fällen sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferienzeiten zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind. C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze: Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen. Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. D. Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe: Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen. Lehrstoff: Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind. Beachte für folgende Bestimmung zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 3 idF BGBl. II Nr. 250/2021 Anlage D1 HÖHERE LEHRANSTALT FÜR KUNST UND GESTALTUNG I. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) A. Pflichtgegenstände Wochenstunden Lehrverpflichtungsgruppe Jahrgang Summe I. II. III. IV. V. A.1. Stammbereich 1. Religion/Ethik 9 2 2 2 2 2 10 (III)/III 2. Sprache und Kommunikation 2.1 Deutsch 2 3 3 3 2 2 13 (I) 2.2 Englisch 3 3 2 3 2 13 (I) 2.3 Zweite lebende Fremdsprache 3 0 0 2 2 2 6 (I) 3. Naturwissenschaften und Mathematik 3.1 Naturwissenschaften 4 0 2 2 2 0 6 III 3.2 Angewandte Mathematik 5 2 2 2 2 2 10 (I) 4. Wirtschaft und Gesellschaft 4.1 Geschichte und Politische Bildung 1 1 1 1 1 5 III 4.2 Wirtschaftsgeografie und Volkswirtschaft 2 2 0 0 0 4 III 4.3 Betriebswirtschaft, Kultur- und Projektmanagement 6 0 2 3 2 2 9 I 4.4 Rechnungswesen 6 0 2 2 2 2 8 I 4.5 Recht 0 0 0 0 2 2 III 4.6 Officemanagement 2 0 0 0 0 2 III 5. Kunst und Gestaltung 5.1 Kunst- und Kulturgeschichte 0 0 2 2 2 6 III 5.2 Mediale Darstellungsverfahren 6 5 5 2 2 2 16 II 5.3 Atelier für räumliches Gestalten 7 6 0 0 0 13 IVb 5.4 Atelier für flächiges Gestalten 5 5 0 0 0 10 IVb 6. Bewegung und Sport 2 2 2 2 1 9 (IVa) Wochenstundenzahl Stammbereich 34 37 25 24 22 142 A.2. Schulautonomer Erweiterungsbereich (Schulautonome Pflichtgegenstände) 1. Schulautonomer Schwerpunkt 7 Produkt Design Objekt 0 0 13 14 15 42 III Produkt Design Textil 0 0 13 14 15 42 III Visuelle Gestaltung 0 0 13 14 15 42 III Objekt Bild Medien 0 0 13 14 15 42 III B. Verbindliche Übung Persönlichkeitsentwicklung 1 0 0 0 0 1 III Gesamtwochenstundenzahl 35 37 38 38 37 185 C. Pflichtpraktikum 4 Wochen vor Eintritt in den V. Jahrgang D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 8 E. Förderunterricht 8 F. Fakultatives Praktikum 4 Wochen vor Eintritt in den V. Jahrgang ____________________ 1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden. 2 Inklusive Inhalte Kommunikation. 3 In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen. 4 Biologie und Ökologie, Physik, Chemie. 5 Mit Technologieunterstützung. 6 Mit Computerunterstützung. 7 Im Verlauf der gesamten Ausbildung ist ein schulautonomer Schwerpunkt im Gesamtausmaß von mind. 37 Wochenstunden zu führen. 8 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III). 9 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. G. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung Wochenstunden pro Semester Lehrverpflichtungsgruppen 1. Deutsch in der Deutschförderklasse 20 (I) 2. Religion 2 (III) 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 x 2 Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung Gesamtwochenstundenzahl x 3 Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 ______________________________ 1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Kunst und Gestaltung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung. 2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl. 3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Kunst und Gestaltung. 4 Gemäß Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Kunst und Gestaltung. II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Die Höhere Lehranstalt für Kunst und Gestaltung dient im Rahmen der Aufgaben der österreichischen Schule § 2 des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) dem Erwerb höherer allgemeiner und fachlicher Bildung (§§ 65 und 72 SchOG), die zur Ausübung gehobener Berufe in allen Bereichen der Wirtschaft befähigt, sowie zur Universitätsreife (Fachhochschulen, Hochschulen und Universitäten) führt. In einem ganzheitlich ausgerichteten Curriculum werden Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten vermittelt, die zur Ausübung von – auch selbstständigen – Tätigkeiten in der Wirtschaft, insbesondere in gestalterisch und künstlerisch geprägten Berufsfeldern, sowie im gesamten Kulturbereich befähigen. Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung sowohl im Hinblick auf die Studierfähigkeit als auch hinsichtlich der Bereitschaft zu lebenslangem Lernen. Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen – Allgemeinbildung, – Sprache und Kommunikation, – Naturwissenschaften und Mathematik, – Wirtschaft und Gesellschaft, – Kunst und Gestaltung sowie – berufsorientierte Praxis sollen die Absolventinnen und Absolventen zu kritischem, innovativem, kreativem Denken und verantwortungsvollem Handeln befähigt werden. Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen: – das für weiterführende Studien und für die eigenständige Weiterbildung erforderliche vertiefte allgemeine und konzeptuelle Wissen sowie spezialisierte Kenntnisse und Verständnis der zur Berufsausübung erforderlichen Fachtheorie und Fachpraxis (Fachkompetenz); – ein breites Spektrum von kognitiven bzw. praktischen Fähigkeiten, um Informationen zu beschaffen und sich neues Wissen selbstständig anzueignen, um Phänomene bzw. Prozesse zu analysieren, mit praxisüblichen Verfahren sowie künstlerisch-kreativen bzw. eigenschöpferischen Leistungen Problemlösungen zu erreichen und Entscheidungsfindungen herbeizuführen (Methodenkompetenz), sowie – die Fähigkeit, Sachverhalte adressatenbezogen darzustellen, eigene Lern- und Arbeitsprozesse auch unter nicht vorhersehbaren Bedingungen zu steuern und zu beaufsichtigen sowie Verantwortung für die Überprüfung und Entwicklung der eigenen Leistung und der Leistung anderer Personen zu übernehmen (soziale und personale Kompetenz, kommunikative Kompetenz, emotionale Kompetenz). Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Kunst und Gestaltung – verfügen über breites Basiswissen in den Bereichen Geistes-, Natur- und Sozialwissenschaften; – können Sachverhalte des Alltags- und Berufslebens in Deutsch und mindestens einer Fremdsprache in Wort und Schrift ausdrücken, argumentieren sowie situationsadäquat kommunizieren; – sind zu ökologisch bewusstem und nachhaltigem Handeln befähigt; – können Sachverhalte des Alltags sowie des Berufslebens mit Hilfe verschiedener Methoden analysieren, in Modellen abbilden, berechnen, Daten beschaffen und strukturiert darstellen sowie Ergebnisse unter Nutzung von zeitgemäßen rechen- bzw. informationstechnischen Hilfsmitteln ermitteln, interpretieren und präsentieren; – können grundlegende wissenschaftliche Methoden und Arbeitstechniken anwenden; – haben betriebs-, volks- und globalwirtschaftliche Kompetenzen und besitzen Kompetenzen zur Entwicklung innovativer Problemlösungsstrategien; – können Aufgaben im Lern- und Arbeitsumfeld selbstständig und im Team ausführen; – können andere Menschen in ihren Arbeitsprozessen anleiten und Projekte koordinieren; – können die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen einschätzen und verfügen über entsprechende Handlungs- und Kommunikationskompetenz; – können ihre eigenen Potenziale entwickeln, sowie ihre Phantasie und Kreativität nützen; – verfügen über Kompetenzen zur Gründung und Führung eines eigenen Unternehmens; – können komplexe soziale Situationen wahrnehmen, sich mit dem eigenen Handeln und dem Handeln anderer kritisch sowie verantwortungsbewusst auseinander setzen. Insbesondere verfügen die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Kunst und Gestaltung über folgende Kompetenzen: – sie können durch Begegnung und Auseinandersetzung mit dem gegenwärtigen sowie vergangenen Kunst- und Kulturschaffen das Kulturleben aktiv mitgestalten und daran teilhaben; – sie können ihre künstlerisch-gestalterischen Fähigkeiten im beruflichen (auch freischaffenden) Kontext zum Einsatz bringen; – sie haben die Kompetenz, Gestaltungsprozesse und Organisationsabläufe in ihren Zusammenhängen bzw. Abhängigkeiten, von der Idee über das Konzept, den Schaffungsprozess zum Werk sowie dessen (auch) marktorientierten Präsentation, zu erfassen und praktisch umzusetzen; – sie können spezifische Gestaltungsmöglichkeiten in unterschiedlichen Materialien unter Berücksichtigung ihrer ästhetischen, funktionellen sowie kommunikativ-symbolischen Bedeutung erkennen und realisieren. Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Kunst und Gestaltung haben Einblick in die politischen Prozesse auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene und verfügen über Kompetenzen in interkultureller Kommunikation. Sie sind zu ökologisch bewusstem und nachhaltigem Handeln befähigt und verfügen über mindestens 4 Wochen einschlägige Berufserfahrung. Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, der eigenen und mit anderen Kulturen, transkulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und mit Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Sie befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Die Ausbildung fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten. Die Absolventinnen und Absolventen zeichnen sich im Besonderen durch ihren künstlerisch-ästhetischen Zugang aus, welcher sie in ihrem innovativen Tun, ihrer intuitiven oder reflektierten Herangehensweise, sowie ihrer künstlerisch-kulturellen Haltung zu Expertinnen und Experten macht. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS SPRACHE UND KOMMUNIKATION Die Schülerinnen und Schüler – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – können Sachverhalte adressatenbezogen und situationsgerecht darstellen und argumentieren; – verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um in Situationen des alltäglichen, beruflichen und öffentlichen Lebens sprachlich adäquat agieren und reagieren zu können; – verfügen über das nötige Textsortenwissen sowie können Texte mit unterschiedlichen Intentionen verfassen und adressatengerecht gestalten; – können Texte überarbeiten; – können Sprachnormen benennen und anwenden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – können die Bedeutung der inneren Mehrsprachigkeit (die Fähigkeit, unterschiedliche zB. dialektale und soziale) Varietäten einer Sprache zu nutzen und äußeren Mehrsprachigkeit beschreiben; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und haben die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können erworbene Kompetenzen vernetzt anwenden; – können mit unterschiedlichen Kulturen und Wertvorstellungen im Sinne einer demokratischen Grundhaltung respektvoll umgehen; – können eigenständig – einzeln und gemeinsam – ihren gestalterischen und kreativen Ideen sprachlich Ausdruck verleihen; – können sich mit den eigenen Fähigkeiten kritisch auseinandersetzen und diese weiterentwickeln; – gehen bewusst mit Medien um; – können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, evaluieren und gezielt einsetzen. LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ENGLISCH Die Schülerinnen und Schüler – erreichen in Englisch zumindest das Niveau des Independent Users B2 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R
(98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängend sprechen sowie in der Fertigkeit Schreiben; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden; Hören Die Schülerinnen und Schüler können – im direkten Kontakt und in den Medien Hauptaussagen und wichtige Details verstehen, wenn Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen) gesprochen wird und wenn es um vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im alltäglichen, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet; – im eigenen Interessens- und Fachgebiet auch Fachdiskussionen verstehen; – längeren Redebeiträgen und komplexer Argumentation folgen, sofern die Thematik einigermaßen vertraut ist und der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist. Lesen Die Schülerinnen und Schüler – können selbstständig lesen, Lesestil und -tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen und geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen; – verfügen über einen großen Lesewortschatz, haben aber möglicherweise Schwierigkeiten mit seltener gebrauchten Wendungen; – können lange und komplexe Texte zu allgemeinen und berufsspezifischen Themen aus vertrauten Themenbereichen im Wesentlichen verstehen und ihnen Informationen, Gedanken, Meinungen und Haltungen entnehmen; – können rasch den Inhalt und die Wichtigkeit von Nachrichten, Artikeln, Berichten und anderen Schriftstücken zu einem breiten Spektrum von Themen erfassen und entscheiden, ob sich ein genaueres Lesen lohnt. An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – flüssig und wirkungsvoll über ein breites Spektrum von allgemeinen, kulturellen, beruflichen und gesellschaftlich bedeutsamen Themen sprechen; – dabei die Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen hervorheben, Standpunkte begründen und verteidigen sowie Zusammenhänge zwischen Ideen deutlich machen; – sich so spontan und fließend verständigen, dass ein Gespräch mit „Native Speakers“ ohne größere Anstrengungen auf beiden Seiten gut möglich ist; der Grad an Formalität ist den Umständen angemessen. Zusammenhängend sprechen Die Schülerinnen und Schüler können – Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets klar, geordnet und detailliert beschreiben, darstellen und präsentieren; – dabei wichtige Punkte und relevante Details hervorheben, bestimmte Aspekte genauer ausführen, einen Standpunkt erläutern und alles mit einem angemessenen Schluss abrunden; – flüssig, klar und detailliert über Erlebnisse und Erfahrungen, Ideen oder Lektüre aus dem alltäglichen, schulischen und beruflichen Umfeld berichten. Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – klare, strukturierte Texte zu verschiedenen Themen aus ihrem Interessens- und Fachgebiet verfassen; – dabei Standpunkte angemessen darstellen, Entscheidendes hervorheben, Informationen und Argumente aus verschiedenen Quellen zusammenführen und gegeneinander abwägen; – in schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und öffentlichen Bereich Neuigkeiten und Standpunkte mitteilen, Gedanken zu abstrakten und kulturellen Themen ausdrücken, Informationen geben oder erfragen; – sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken; – sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen; – die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – die textsortenadäquaten Konventionen der Gestaltung und Gliederung einhalten. Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen: 1. Linguistische Kompetenzen: Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein) Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über ein hinreichend breites Spektrum sprachlicher Mittel, um klare Beschreibungen zu geben, Standpunkte auszudrücken und etwas zu erörtern; – suchen dabei nicht auffällig nach Worten und verwenden einige komplexe Satzstrukturen. Lexikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet und in den meisten allgemeinen Themenbereichen; – können Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden; Lücken im Wortschatz können dennoch zu Zögern und Umschreibungen führen; – verwenden den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern. Grammatikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen. Phonologische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation erworben. Orthographische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen. 2. Soziolinguistische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und die betreffenden Personen angemessen ist. 3. Pragmatische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um – Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie wirksam zwischen Sprecher- und Hörerrolle zu wechseln; – in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten. Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden. LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE Die Schülerinnen und Schüler – erreichen in der zweiten lebenden Fremdsprache das Niveau A2 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R
(98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängend sprechen sowie in der Fertigkeit Schreiben; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden; – nehmen im Sinne einer individuellen Bildungsplanung Angebote wahr, in einzelnen Bereichen das Niveau des Independent Users B1 zu erreichen. Hören Die Schülerinnen und Schüler können – die Hauptaussagen und Einzelinformationen verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen) über vertraute Dinge gesprochen wird, denen man normalerweise bei der Arbeit, in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet; – auch kurze Erzählungen und Berichte verstehen; – im eigenen Interessens- und Fachgebiet aus berufsbezogenen Texten relevante Informationen entnehmen; – längeren Redebeiträgen folgen, sofern die Thematik vertraut ist und der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist. Lesen Die Schülerinnen und Schüler können – unkomplizierte Texte zu vertrauten allgemeinen, alltäglichen und berufsspezifischen Themen im Wesentlichen verstehen und ihnen relevante Informationen und Standpunkte entnehmen; – geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen. An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – ein breites Spektrum einfacher sprachlicher Mittel einsetzen, um die meisten Situationen des alltäglichen und beruflichen Alltags zu bewältigen; – in einfacher Form ohne Vorbereitung an Gesprächen über Themen teilnehmen, die vertraut sind, persönlich interessieren oder sich auf das alltägliche Leben beziehen (zB Familie, Hobbys, Arbeit, Reisen); – persönliche Meinungen ausdrücken und Informationen austauschen. Zusammenhängend sprechen Die Schülerinnen und Schüler können – sich relativ flüssig und zusammenhängend auf unkomplizierte Weise zu Themen aus ihren Interessensgebieten äußern; – Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets beschreiben oder präsentieren, indem sie die einzelnen Punkte linear aneinanderreihen. Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen aus ihrem Interessensgebiet verfassen, indem sie einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbinden; – sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken; – sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen; – die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen. Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen: 1. Linguistische Kompetenzen: Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein) Die Schülerinnen und Schüler verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten. Lexikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen. Grammatikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. Gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation. Phonologische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar. Orthographische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung, die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt. 2. Soziolinguistische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler – können ein breites Spektrum von Sprachfunktionen realisieren und auf sie reagieren, indem sie die dafür gebräuchlichsten Redemittel benutzen und dabei zwischen formellem und informellem Register unterscheiden; – sind sich der wichtigsten Höflichkeitskonventionen bewusst und handeln entsprechend; – sind sich der wichtigsten Unterschiede zwischen den Sitten und Gebräuchen, den Einstellungen, Werten und Überzeugungen in der betreffenden Gesellschaft und ihrer eigenen bewusst und achten auf entsprechende Signale. 3. Pragmatische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um – einfache Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, mit Unterstützung des Kommunikationspartners in Gang zu halten und zu beenden; – das Wort zu ergreifen, wenn eine Situation im alltäglichen oder beruflichen Bereich es dringend erfordert; – beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten. Die Schülerinnen und Schüler können eine begrenzte Anzahl von Verknüpfungsmitteln verwenden, um eine Reihe kurzer und einfacher Einzelelemente zu einer linearen, zusammenhängenden Äußerung zu verbinden. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS NATURWISSENSCHAFTEN UND MATHEMATIK Die Schülerinnen und Schüler – haben grundlegende Kenntnisse in allen Fachbereichen des Clusters und naturwissenschaftliches Verständnis; – können fachspezifische Methoden sowie Problemlösestrategien benennen und diese praxisbezogen anwenden; – beherrschen die Fachsprache in Grundzügen und können sie situationsgerecht anwenden; – können einfache Vorgänge und Erscheinungsformen mittels Formeln, Größen und Einheiten beschreiben und gegebenenfalls durch einfache Modelle darstellen und erläutern; – können das erworbene Wissen einordnen und Konsequenzen abschätzen; – können fachbezogene Inhalte präsentieren sowie eigene Standpunkte darlegen und begründen; – können ihr kreatives Potenzial in Einzel- bzw. Teamarbeit aufgabenadäquat einsetzen; – können die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Ressourcen erkennen und verfügen über entsprechende Handlungskompetenz; – können naturwissenschaftliche und mathematische Grundlagen für das künstlerische Schaffen berücksichtigen. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS WIRTSCHAFT UND GESELLSCHAFT Die Schülerinnen und Schüler – können Ideen und Handlungen sachlich begründen, kritisch hinterfragen und diskutieren sowie die eigenen Fähigkeiten angemessen einschätzen und einsetzen; – können die Bedeutung der Interdisziplinarität von Informationsmanagement, Rechnungswesen, Betriebswirtschaft, Kultur- und Projektmanagement, Wirtschaftsgeografie und Volkswirtschaft, Recht sowie Geschichte und politische Bildung für die schwerpunktmäßige Ausbildung im künstlerischen Bereich einschätzen; – können die Wirtschaft und ihre Rahmenbedingungen als positiv und aktiv gestaltbaren Teil der Gesellschaft wahrnehmen und zu einer lebenswerten, demokratischen und kooperativen Gemeinschaft beitragen; – können internationale sowie nationale wirtschaftliche und räumliche Zusammenhänge verstehen, diese erklären und argumentieren; – verstehen die Zusammenhänge sozialer, ökologischer sowie ökonomischer Nachhaltigkeit und können danach handeln; – können in ihren verschiedenen Rollen (Unternehmer/in, Arbeitnehmer/in, Teammitglied, Bürger/in, Konsument/in usw.) verantwortungsbewusst agieren sowie die Konsequenzen ihres Handelns einschätzen und reflektieren; – können einschlägige Sachverhalte selbstständig und/oder im Team strukturieren und lösungsorientiert bearbeiten; – können berufsspezifische Informations- und Kommunikationstechnologien effizient nutzen, mit Daten und Informationen sicher umgehen sowie diese verantwortungsbewusst und rechtskonform einsetzen; LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS KUNST UND GESTALTUNG Die Schülerinnen und Schüler können – künstlerische, kulturelle und gesellschaftliche Zusammenhänge und Phänomene reflektieren; – Werk- bzw. Arbeitsprozesse beschreiben und in schriftlicher sowie bildunterstützter Form darstellen; – Ergebnisse ihrer Arbeit zielgruppenorientiert einer Öffentlichkeit über geeignete Präsentationsformen ästhetisch vermitteln; – sich in der Fachsprache ausdrücken; – ethische Aspekte ästhetischer Phänomene argumentieren. LERNERGEBNISSE DES SCHULAUTONOMEN SCHWERPUNKTES Die Schülerinnen und Schüler – verfügen aufbauend auf den Grundlagen des Stammbereiches über tiefer gehende Kenntnisse und Fertigkeiten; – können Aufgaben des Managements benennen und wahrnehmen; – können theoretische Grundlagen selbstständig und im Team praktisch anwenden; – können Projekte planen, durchführen, dokumentieren sowie in ihren Auswirkungen abschätzen und bewerten; – können berufliche Netzwerke aufbauen, pflegen und nutzen; – können den Grundsatz der Nachhaltigkeit berücksichtigen. LERNERGEBNISSE DES SCHULAUTONOMEN SCHWERPUNKTES VISUELLE GESTALTUNG Die Schülerinnen und Schüler können – einen umfassenden praxisnahen Gestaltungsprozess, bestehend aus Ideen, Skizzen, Studien, Experimenten im Material, Formfindung, detaillierten Entwürfen und Werkzeichnungen, fachgerechter Herstellung von Prototypen bzw. Modellen sowie Realisationen strukturieren und durchführen; – die Bedeutung einschlägiger fachterminologische Bezeichnungen erläutern und diese im Zusammenhang mit Gestaltungsprozessen sowie beim Verfassen von konzeptuellen, werkanalytischen Texten anwenden; – praxisrelevante Methoden und Standards zur Recherche beschreiben sowie diese für Entwicklung und Umsetzung nutzen; – Ressourcen aus dem historischen und gegenwärtigen Kunstschaffen nützen, um zu differenzierten, eigenen gestalterischen Lösungen zu kommen; – in ihren praktischen und theoretischen Arbeiten gesellschaftsrelevante Diskurse aufnehmen, um mit den Mitteln der Gestaltung (neue) Wirklichkeiten zu visualisieren; – können den Grundsatz der Nachhaltigkeit als gesellschaftlichen, ökonomischen Wert in Gestaltungsaufgaben und Reflexionen einbringen; – soziale, kunst- und kulturbezogene Netzwerke nennen, diese nutzen und damit verantwortungsvoll umgehen; – grundlegende wissenschaftliche Arbeitsweisen beschreiben und diese in Begleitung sowie Ergänzung zu ihrer Gestaltungspraxis anwenden; – Selbstorganisation und Zeitmanagement anwenden; – Erfahrungen im außerschulischen künstlerischen Bereich sammeln und einsetzen; – auf nicht klischeehafte Weise durch das Aufbrechen von Wahrnehmungsgewohnheiten eigenständig gestaltend tätig werden; – Gestaltungsprozesse in Einzelarbeit oder im Team sowohl frei als auch aufgabenorientiert planen, organisieren, kommunizieren und umsetzen; – ihre Arbeiten unter Beachtung kontextspezifischer rechtlicher Bedingungen realisieren; – Beziehungen zwischen ästhetischen und ethischen Fragen erörtern und in ihrer Gestaltungspraxis umsetzen; – experimentelle und spielerische Methoden im Umgang mit Materialien und Ideen nutzen und einsetzen. LERNERGEBNISSE DES SCHULAUTONOMEN SCHWERPUNKTES OBJEKT BILD MEDIEN Die Schülerinnen und Schüler können – experimentierend Gestaltungsmöglichkeiten erforschen und daraus Konsequenzen für umfangreichere Gestaltungsprojekte ziehen; – eigene Gestaltungsmaßnahmen benennen, diskutieren und argumentieren; – sich exemplarischer Methoden der Ideenfindung im Zusammenhang mit Kreativitätstechniken bedienen; – die verschiedenen Eigenschaften von Materialien in Hinblick auf ihre Kombination und Verbindung bzw. in Hinblick auf die davon abhängigen Gestaltungsmöglichkeiten anwenden; – bearbeitungs- und verfahrenstechnologische Rahmenbedingungen in der Realisierung der Gestaltungsabsichten berücksichtigen und entscheiden, welche Bearbeitungsverfahren in den einzelnen Realisierungsphasen zum Einsatz kommen sollen; – Grundlagen der Fachtheorie wiedergeben und die einschlägige Fachterminologie anwenden; – in der Werkdimensionierung bzw. für die Wahrnehmbarkeit von Gestaltungen die Beziehung zwischen Objekt und Mensch berücksichtigen; – im zwei- sowie dreidimensionalen Gestaltungsprozess kompositorische Umstände berücksichtigen und beurteilen; – in ihren Entwurfskonzepten und im Bearbeitungsprozess materialökonomische und materialökologische Aspekte berücksichtigen; – visuelle Sachverhalte im alltäglichen sowie künstlerischen Umfeld ästhetisch und funktional einordnen; – verschiedene gesellschaftliche Konnotationen verstehen, welche den Materialien anhängen und diese Kenntnisse in ihren Entwürfen berücksichtigen; – Gestaltungslösungen für die Präsentation ihrer Arbeiten entwerfen und entwickeln; – für die Werkpräsentation situationsbezogen angemessene technische und ideelle Mittel wählen bzw. entwickeln und diese praktisch anwenden bzw. ausführen. III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen: Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten. Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen. Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel: Insgesamt stehen schulautonome Stunden im Ausmaß von 42 Stunden zur Verfügung, wobei 1. der schulautonom gewählte Schwerpunkt im Verlauf der gesamten Ausbildung nicht weniger als 37 Wochenstunden betragen darf. 2. eine Verschiebung der Stunden aus dem schulautonomen Schwerpunkt ausschließlich zugunsten des Clusters „Kunst und Gestaltung“ möglich ist. 3. Darüber hinaus können maximal 2 Wochenstunden aus dem schulautonomen Schwerpunkt zur Erhöhung anderer Pflichtgegenstände bzw. der Verbindlichen Übung (ausgenommen Religion) verwendet werden. 4. Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Jahrgängen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern eines Jahrganges verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten, d.h. die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen. 5. Zusätzlich ist eine vertikale Verschiebung von maximal 3 Wochenstunden zwischen den Pflichtgegenständen „Mediale Darstellungsverfahren“, „Atelier für flächiges Gestalten“ und „Atelier für räumliches Gestalten“ möglich. Es sind grundsätzlich nur Stundenerhöhungen durch ganze (Jahres-)Wochenstunden möglich. Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung in den einzelnen Jahrgängen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung von 185 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden. Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände bzw. der Verbindlichen Übung erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenzen). Auch hier sind die Lernergebnisse des Clusters, sofern vorhanden, zugrunde zu legen. Pro Jahrgang kann nur 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Jahrgängen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal 3. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde. Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (I. bis V. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten. Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes: Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Schulstufen ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht: Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind. Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL): Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen sind die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“ und eine allenfalls schulautonom eingeführte weitere lebende Fremdsprache) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Klassen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. mit der schulautonom eingeführten lebenden Fremdsprache zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 16 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz. IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kunst, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen. Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kunst, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen, sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung, usw. Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Unterrichtsqualität: Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht. Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes. Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung, Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen. Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen. Unterrichtsplanung: In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten: – Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Lernergebnisse der Cluster und die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie gegebenenfalls vorhandene Bildungsstandards. – Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrenden einer Klasse bzw. des Bildungsganges bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein. – Die Koordination erfordert organisatorische Rahmenbedingungen, die herzustellen sind. – Die Individualität der Lernenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Lernenden ausgegangen werden, um sicher zu stellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten). – Der Unterricht ist auf den Kompetenzerwerb auszurichten, wobei die Kompetenzen über die Schulstufen und Semester systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen. – In die Unterrichtsgestaltung sind nach Möglichkeit situative Aufgabenstellungen einzubauen, die der beruflichen Realität entnommen und methodisch aufbereitet werden. Dadurch soll die Identifikation der Lernenden mit berufsrelevanten Funktionen und ihre Handlungsfähigkeit entwickelt und gefördert werden. – Wesentlich sind die Vermittlung von Fachwissen sowie die Förderung der Entwicklung von Werthaltungen und Schlüsselkompetenzen. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Der Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Lernenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken. – Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis–Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Lernenden fördert das Gelingen dieses Transfers. – Um alle Lernenden zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können, empfiehlt sich, am Beginn des I. Jahrgangs die Durchführung von Projektunterricht oder Schulveranstaltungen, die der Sicherung grundlegender sozialer und personaler Kompetenzen (zB Teambildung, Eigenverantwortlichkeit, Lernen, gewaltfreie Kommunikation) dienen. – Fehler sind möglichst als förderliche Lernanlässe zu nutzen. Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen sind dabei zu nützen. Die zur Verfügung stehenden Diagnoseinstrumente sind als Lernstandserhebungen und Lernfortschrittsanalysen, insbesondere aber als Ausgangspunkt für die Planung weiterer Lernphasen einzusetzen. – Auf den Erwerb von Präsentations- und Medienkompetenz ist besonderes Augenmerk zu legen. – Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben. – Den Lernenden sollen weiters Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie im Sinne einer individuellen Bildungsplanung nationale und internationale Zertifikate erworben werden können. – Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden, sind im Unterricht und abhängig von den Aufgabenstellungen auch in Prüfungssituationen zu verwenden. – In allen Gegenständen ist Wert auf die Anwendung einfacher wissenschaftlicher Arbeitstechniken zu legen. Die Notwendigkeit wissenschaftlicher Redlichkeit beim Verfassen eigener Arbeiten ist zu beachten und einzufordern. Für die Vorbereitung auf die Diplomarbeit sind Methoden der wissenschaftlichen Informationsgewinnung, eine Einführung in die Grundzüge des wissenschaftlichen Arbeitens und eine korrekte Zitierweise von schriftlichen Quellen in allen betroffenen Unterrichtsgegenständen zu lehren und zu beachten. – Der Unterricht in sprachheterogenen Klassen stellt erhöhte Anforderungen an Lehrende und Lernende, die in gemeinsamer Verantwortung wahrzunehmen sind. Interkulturelles Lernen verbessert die Fähigkeit der Lernenden zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen und ist eine Chance zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft. – Sprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache in Wort (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrkräfte verantwortlich. Lernende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern. – Um gesellschaftlichen und globalen Entwicklungen Rechnung zu tragen, ist die Verwendung der Fremdsprache als Arbeitssprache oder Integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL) anzustreben. Integriertes Fremdsprachenlernen und –lehren hat so zu erfolgen, dass sowohl im fachlichen als auch im sprachlichen Bereich die Lernenden bei der Herausbildung von Wissen und Fähigkeiten einerseits, als auch sprachlicher und kommunikativer Kompetenzen andererseits unterstützt werden. Grundlage in allen Clustern bilden unter anderem auch die bereits vorhandenen Bildungsstandards. Didaktische Grundsätze der Pflichtgegenstände Englisch und Zweite Lebende Fremdsprache: – Die Entwicklung fremdsprachlicher Kompetenzen erfolgt auf Basis jener Kompetenzen, über die die Lernenden im Deutschen sowie gegebenenfalls in ihrer Erstsprache verfügen. – Ziel des Unterrichts ist der Aufbau einer mehrsprachigen Kompetenz, zu der alle Sprachkenntnisse und Spracherfahrungen beitragen. Deshalb kommt sprachenübergreifenden Ansätzen besondere Bedeutung zu. – Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Erweiterung der sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erfahren werden kann. – – Die verschiedenen Kompetenzbereiche (Hören, Lesen, An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängend sprechen, Schreiben, Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires) sind vernetzt zu entwickeln. – In allen Gegenständen sollen authentische fremdsprachige Materialien und Impulse verwendet werden, die geeignet sind die fremdsprachliche und fachsprachliche Komeptenz der Lernenden zu fördern. – Im Sinne der gelebten Internationalität sollen Auslandskontakte wie Praktika, Schulpartnerschaften, internationale Projekte usw. gefördert werden. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften: – Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) und Exkursionen sind durchgängig in den Unterricht zu integrieren. – Die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Disziplinen der Naturwissenschaften werden durch unterschiedliche Methoden sichtbar gemacht und ermöglichen so eine ganzheitliche Wahrnehmung. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik: Grundlage bilden die Bildungsstandards BHS Angewandte Mathematik mit den Inhaltsbereichen Zahlen und Maße, Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik und den Handlungsbereichen Argumentieren und Kommunizieren, Operieren und Technologieeinsatz, Interpretieren und Dokumentieren, Modellieren und Transferieren. Bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung ist insbesondere auf praxisbezogene Aufgabenstellungen und die Förderung folgender Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu achten: – Kenntnisse der grundlegenden, allgemeinen mathematischen Strukturen, – selbstständiges logisches Denken, – Modellieren von sprachlich formulierten Problemen mit Hilfe von Gleichungen, Funktionen oder grafischen Darstellungen sowie – Durchführung von allgemeinen Rechenverfahren mit Schritt-für-Schritt-Analysen. Es sind moderne Technologien einzusetzen. Didaktische Grundsätze des Clusters Wirtschaft und Gesellschaft: Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für – betriebswirtschaftliche, regionale und globalwirtschaftliche Mechanismen und volkswirtschaftliche Zusammenhänge sowie – deren Auswirkungen auf das Lebensumfeld (einschließlich der Chancen von Frauen und Männern). Im Mittelpunkt steht – die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für Zusammenhänge, – die Fähigkeit zur Einordnung des Gelernten in ein Gesamtsystem und dessen Transfer auf neue Anforderungen bzw. geänderte Rahmenbedingungen sowie – die praktische Nutzung der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten und – die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation. Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Lernenden ist die multidimensionale Verantwortung der Führungskräfte in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen. Didaktische Grundsätze des Clusters Kunst und Gestaltung: Die Vernetzung der fachtheoretischen Grundlagen mit den Anforderungen der Praxis ist wesentliche Grundlage für die Befähigung zur Ausübung eines künstlerisch-gestalterisch geprägten Berufes und Berufen im freischaffenden Bereich. Entwicklung der handwerklichen und fachlichen Kompetenzen sowie der Kompetenz, Gestaltungsprozesse und Organisationsabläufe in ihrer Gesamtheit erfassen zu können, erfolgt durch eine inhaltliche Verknüpfung der Clustergegenstände untereinander und den Gegenständen der anderen Cluster und trägt somit sowohl dem unternehmerischen Denken und Handeln als auch ökologischen Aspekten Rechnung. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Mediale Darstellungsverfahren: Die Bildungs- und Lehraufgaben sind auf semesteradäquater Komplexitätsstufe,mit zunehmender Selbstständigkeit und unter dem Aspekt der Teambildung zu erfüllen. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Atelier für räumliches und für flächiges Gestalten: In diesen Pflichtgegenständen ist es wichtig, das schöpferische Potenzial und die Kreativität der Schülerinnen und Schüler zu entwickeln, damit diese Eigenes von der Idee, über den Entwurf, unter Berücksichtigung des Materials und der Technik umsetzen können. Der Dokumentation des Gestaltungsprozesses kommt ebenfalls besondere Bedeutung zu. Auf organisatorische Besonderheiten der Clustergegenstände „Mediale Darstellungsverfahren“, „Atelier für räumliches Gestalten“, „Atelier für flächiges Gestalten“ sowie des Schulautonomen Schwerpunktes wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen. Didaktische Grundsätze der Verbindlichen Übung „Persönlichkeitsentwicklung“: In der Verbindlichen Übung ist vor allem Wert auf die konkrete Anwendung und die unmittelbare Nutzung der zu entwickelnden Kompetenzen im Klassenverband (zB im Rahmen eines Klassenrates und der Schulgemeinschaft) zu legen, die theoretische Vermittlung von Inhalten ist auf das Wesentliche zu beschränken. Unterrichtsmethoden: Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen. Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen: – Lernsettings sind so zu gestalten, dass die Lernenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können. – Individuelle Begabungen und Potenziale sind unabhängig von vorgefassten Bildern, Zuschreibungen und familiären Rahmenbedingungen zu fördern. – Formen des gegenseitigen Unterstützens durch Schülerinnen und Schüler (Tutoring) sollen Lern- und Reflexionsprozesse fördern. – Durch offene Lernformen ist die Problemlösungskompetenz der Lernenden zu fördern, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. Gleichzeitig sind sie zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise in Einzel- und besonders Teamarbeit zu befähigen. – Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (Projekte, Fallstudien, Fachpraxis und Simulationen) führen die Lernenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten, sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln. – Ein Bezug zum Cluster Kunst und Gestaltung ist in möglichst vielen Unterrichtsgegenständen herzustellen. – Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis tragen dazu bei, den Lernenden Einblick in die komplexen Zusammenhänge berufsspezifischer Abläufe zu geben. – Der Besuch kultureller Veranstaltungen und kultureller Institutionen motiviert die Lernenden zur Beschäftigung mit Kunst und Kultur. – Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sollen verschiedene Medien eingesetzt werden, um den Lernprozess zu unterstützen und die erforderliche Medienkompetenz aufzubauen. Die Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien sowie elektronischen Kommunikationsformen soll die Unterrichtsorganisation unterstützen und ergänzen. – Der Vertiefung ausgewählter Lerninhalte und dem Training grundlegender Fertigkeiten ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Behandlung vielfältiger Inhalte zu geben. Besonderer Wert ist dabei auf die Vermittlung der Methoden des jeweiligen Faches zu legen, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. – In allen Unterrichtsgegenständen ist die Dokumentation und Reflexion des stufenweisen Kompetenzerwerbs und damit die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung durch die Lernenden durch geeignete Methoden (zB Portfolio, Lerntagebuch) zu fördern. Unterrichtsorganisation: Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen. Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Jahrgang möglichst 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage: – Unterrichtsgegenstände, in denen häufig mit Arbeitsaufträgen im Sinne des kooperativen offenen Lernens gearbeitet wird, – organisatorische Aneinanderreihung inhaltlich verbundener Unterrichtsgegenstände, zB aus dem Cluster Wirtschaft und Gesellschaft, zur verstärkten Vernetzung der Lerninhalte, – Unterrichtsgegenstände, in denen fächerübergreifende Projekte und/oder themenzentrierter Unterricht geplant sind, – Unterrichtsgegenstände, die sich besonders für eine Zusammenarbeit mit dem Gegenstand „Betriebswirtschaft, Kultur- und Projektmanagement“ eignen. Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens-bzw. Kompetenzerwerb sicherzustellen. Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt in den Pflichtgegenständen „Mediale Darstellungsverfahren“, „Atelier für räumliches Gestalten“, „Atelier für flächiges Gestalten“ sowie dem schulautonomen Schwerpunkt nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten. Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen, eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht als solchen, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden auch bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschüler elektronisch Kontakt halten. Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation (Lehramt, Aus-, Fortbildung, usw.) verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung. Im Hinblick auf die gemeinsame schriftliche Klausur im Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ sind im IV. und V. Jahrgang die Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft, Kultur- und Projektmanagement“ sowie „Rechnungswesen“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden. Pflichtpraktikum: Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Branchen und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können. Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten. Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Die Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse sind grundsätzlich mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind. Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber hinaus zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen. Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen. Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten. Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor, Fachvorständin und Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung. V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT a) Katholischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014 . b) Evangelischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung. c) Altkatholischer Religionsunterricht Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden. d) Islamischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 . e) Israelitischer Religionsunterricht Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden. f) Neuapostolischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006 . g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 . h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988 . i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011 . j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 k) Buddhistischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 . l) Freikirchlicher Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 . m) Alevitischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 89/2015 . VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände A.1. Stammbereich
1. ETHIK
Bildungs- und Lehraufgabe Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab. Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten. In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren. Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile. Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie. Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück. Zentrale fachliche Konzepte Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt. Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive: Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft. Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen. Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert. Didaktische Grundsätze Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden: Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen. Diskursorientierung Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen. Diversitätsgebot Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind. Fachdidaktische Aufbereitung Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen. Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann. Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden. Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden. Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und – sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen. Analysieren und Reflektieren Die Schülerinnen und Schüler können – ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und – Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren. Argumentieren und Urteilen Die Schülerinnen und Schüler können – moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und – Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen. Interagieren und Sich-Mitteilen Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und – Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen. Handlungsoptionen entwickeln Die Schülerinnen und Schüler können – durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und – die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen. Lehrstoff Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten. In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. I. Jahrgang (1. und 2. Semester) Grundlagen: Philosophische Ethik und Menschenrechte Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung; Grundrechte, Kinderrechte Soziale Beziehungen Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft, Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur Glück Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung Sucht und Selbstverantwortung Suchtprävention, Abhängigkeit, die Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft Natur und Wirtschaft Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik Religion und Weltanschauung Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich; Religion und Staat II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Prinzipien normativer Ethik Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit Medien und Kommunikation Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation Judentum, Christentum, Islam Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Umgang mit Tieren Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz Liebe, Sexualität, Beginn des Lebens Sex und Gender; Moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität; Reproduktion Konflikte und Konfliktbewältigung Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Grundkonzepte der Ethik Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten Entwicklung und aktuelle Situation; Diversität und Diskriminierung: Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen Krankheit und Gesundheit, Ende des Lebens Ärztliches und pflegerisches Berufsethos; gesundheitliche Aspekte des Sports; Umgang mit Alter, Sterben und Tod 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Identitäten und Moralentwicklung Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung Wirtschaft und Konsum Markt und Moral, Unternehmensethik, Konsumverhalten Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Positionen und Begriffe der Ethik Diskursethik, ethischer Relativismus, Verantwortungs- und Gesinnungsethik Moral und Recht Naturrecht und Positives Recht, Strafrecht und Rechtsordnung, Recht auf Widerstand, Zivilcourage, Recht und Gerechtigkeitskonzepte Sport Erlebnisorientierte Dimension, ergebnisorientierte Verpflichtung, Doping, Fairness, Events und Mediatisierung 8. Semester– Kompetenzmodul 8: Religions- und Moralkritik Atheismus, Agnostizismus, kritische Religiosität; Esoterik und neue religiöse Bewegungen; Spiritualität Technik und Wissenschaft Verantwortung der Wissenschaften, Technikfolgenabschätzung und -bewertung, Trans- und Posthumanismus Schultypenspezifische Vertiefung In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. V. Jahrgang– Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Positionen und Begriffe der Ethik Fähigkeitenansatz – gutes Leben, feministische Ethik Krieg und Frieden Ursachen von Krieg und Terrorismus, Theorien des gerechten Krieges, aktive Friedenssicherung, Völkerrecht, Frieden und Gerechtigkeit Schultypenspezifische Vertiefung In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. 10. Semester: Humanismus Säkulare Gesellschaft, humanistische Lebensgestaltung 2. SPRACHE UND KOMMUNIKATION 2.1 DEUTSCH I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können grundlegende Sprachnormen anwenden; – können Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkennen, bestimmen und korrekt anwenden; – können grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden; – können gängige Fremdwörter verstehen und richtig anwenden; – können das wesentliche Fachvokabular anwenden; – können einfache Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Informationen ordnen und wiedergeben; – können Fragen verständlich und angemessen in Standardsprache formulieren und beantworten; – können einfache Sachverhalte berichten, zusammenfassen, erzählen und erklären; – können sinnerfassend lesen; – können Texte mit unterschiedlichen Intentionen, adressatengerecht verfassen und gestalten; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können eigene Texte planen, schreiben und überarbeiten; – können wesentliche Merkmale von Gattungen erfassen; – können grundlegende Merkmale der Medien benennen und den eigenen Medienkonsum hinterfragen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Wortarten, Satzglieder und Satzarten. Grundlegende Regeln der Zeichensetzung. Grundlegende Regeln der Rechtschreibung. Gängige Fremdwörter. Wesentliches Fachvokabular. Zuhören und Sprechen: Aktives Zuhören. Fragen in Standardsprache. Einfache Sachverhalte. Erkennen einfacher para- und nonverbaler Äußerungen. Lesen: Lesetechniken und -strategien. Herausfiltern von Einzelinformationen. Erfassen der wichtigsten Inhalte. Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen. Textsortenwissen (Meldung, Bericht, einfaches Protokoll, Gebrauchsanweisung, fiktionale Texte). Schreiben: Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten. Informieren und Dokumentieren. Textsortenwissen (Mitschrift in Stichwörtern, einfaches Protokoll, Bericht, Beschreibung, einfache Zusammenfassung und Inhaltsangabe, Brief und Erzählung). Reflexion: Reflexion über alltägliche Lebenssituationen. Grundlegende literarische Gattungen anhand von Beispielen. Medienkonsum. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können Stellungnahmen abgeben und einfache Argumente formulieren; – können Sprachnormen beschreiben und wenden sie an; – können wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter verstehen sowie diese anwenden; – können Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext erkennen und verwenden; – können weitgehend sicher rechtschreiben und Satzzeichen richtig setzen; – können Redeabsichten wahrnehmen; – können einfache Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Informationen aus elektronischen Medien und Texten entnehmen, gliedern und wiedergeben; – können Texte mit unterschiedlichen Intentionen, adressatengerecht verfassen und gestalten; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben; – können Argumente ordnen, Texte planen, schreiben und überarbeiten; – können wesentliche Merkmale von literarischen Gattungen erfassen; – können grundlegende Merkmale der Medien und ihre Funktionen beschreiben. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter. Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext. Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext. Rechtschreibung, Satzzeichen. Zuhören und Sprechen: Wahrnehmen von Redeabsichten. Einfache Argumente. Kerninformationen aus Medien. Lesen: Entnahme wesentlicher Informationen aus Texten. Herausfiltern von Detailinformationen. Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten). Schreiben: Planen von Texten und Ordnen von Argumenten. Schreiben und Überarbeiten von Texten. Textsortenwissen (Charakteristik, Exzerpt, Kurzfassung). Reflexion: Erkennen literarischer Textsorten an Beispielen. Medien und ihre Funktionen. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können Inhalte präsentieren und vor Publikum sprechen; – können an Diskussionen teilnehmen; – können Stellungnahmen abgeben und einfache Argumente formulieren; – können Sprachnormen nennen und diese anwenden; – können wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter verstehen, schreiben und anwenden; – können Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext erkennen und verwenden; – können weitgehend sicher rechtschreiben und Satzzeichen richtig setzen; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen; – können sprachliche Varietäten des Deutschen erkennen; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben und kommentieren; – können Texte adressatengerecht planen, schreiben und überarbeiten; – können wesentliche Merkmale von literarischen Gattungen erfassen. – können literarische Textsorten, Stoffe und Motive an Beispielen erkennen; – können die Funktion von Medien beschreiben. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter. Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext. Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext. Rechtschreibung, Satzzeichen. Sprachliche Varietäten des Deutschen. Zuhören und Sprechen: Stellungnahme und Formulierung einfacher Argumente. Diskussionen. Kurzpräsentationen. Lesen: Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz. Einfache nichtlineare Texte (Grafiken und Tabellen). Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten). Schreiben: Planung von Texten und Ordnen von Argumenten. Schreiben und Überarbeiten von Texten. Textsortenwissen (einfache argumentative Texte wie zB Stellungnahme, Leserbrief). Einfache nichtlineare Texte. Reflexion: Erkennen literarischer Textsorten, Stoffe und Motive. Medien und ihre Funktionen. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können Inhalte präsentieren und vor Publikum sprechen; – können Sprachnormen nennen und diese anwenden; – können berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter verstehen, schreiben und anwenden; – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen und sprachliche Varietäten erkennen und vergleichen; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können grundlegende rhetorische Mittel erkennen und bewusst einsetzen; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte analysieren; – können nichtlineare Texte lesen und analysieren; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – können Argumente formulieren, ordnen und für kohärente Texte nutzen; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare und nichtlineare Texte lesen, beschreiben und analysieren; – können Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können einfache Regeln der Textinterpretation anwenden; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität und Konzepte von Realität äußern; – können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und haben Einblick in deren Entwicklung; – können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Medien zielorientiert nutzen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter. Textsortenadäquater Stil. Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte). Zuhören und Sprechen: Mündliche Stellungnahme, Kommentieren und Appellieren. Grundlegende rhetorischer Mittel. Lesen: Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz. Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte. Nichtlineare Texte. Schreiben: Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten). Strukturierung von Argumenten. Lineare und nichtlinearer Texte. Textsortenwissen (Motivationsschreiben, einfache textgebundene Erörterung). Reflexion: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Einfache Regeln der Textinterpretation. Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Aufklärung anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medien als Informationsquellen. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können komplexere Inhalte auch mit Medienunterstützung präsentieren und vor Publikum sprechen; – können Sprachnormen beschreiben und anwenden; – können berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter verstehen, schreiben und anwenden; – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen; – können sprachliche Varietäten erkennen und vergleichen sowie ausgewählte historische Entwicklungen benennen; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen und erkennen Gemeinsamkeiten und Unterschiede; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte analysieren; – können nichtlineare Texte lesen und analysieren; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben und analysieren; – können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität und Konzepte von Realität äußern; – können einfache Regeln der Textinterpretation anwenden; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und haben Einblick in deren Entwicklung; – können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Medien zielorientiert nutzen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter. Verwendung eines textsortenadäquaten Stils. Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte), historische Entwicklungen an Beispielen. Zuhören und Sprechen: Präsentationen mit Medienunterstützung. Lesen: Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz. Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte. Textsortenwissen (komplexe meinungsbetonte journalistische Textsorten). Schreiben: Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten). Strukturierung von Argumenten. Komplexere argumentativer Texte. Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Schreiben (zB Appell). Textsortenwissen (textgebundene Erörterung, Empfehlung). Reflexion: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Einfache Regeln der Textinterpretation. Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Klassik anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medien als Informationsquellen. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können komplexere Inhalte präsentieren und vor Publikum sprechen; – können Informationen unter Einbeziehung moderner Kommunikationstechnologie vermitteln; – können Sprachnormen beschreiben und diese anwenden; – können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert verwenden; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Informationen entnehmen, gliedern und wiedergeben; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben, analysieren und interpretieren; – können fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und kommentieren; – können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren schreiben und überarbeiten; – können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben; – können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen; – verstehen Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Stil und Wortschatz. Zuhören und Sprechen: Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen. Vermittlung von Informationen. Lesen: Vergleichendes Lesen. Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten. Textsortenwissen (komplexe Textsorten). Schreiben: Lineare und nichtlineare Texte. Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Textsortenwissen (Kommentar, Zusammenfassung aus mehreren Quellen, Textanalyse). Reflexion: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Grundzüge historischer, literarischer Epochen bis zum Realismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medien als Informationsquelle. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen; – können Sprachnormen beschreiben und anwenden; – können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert verwenden; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede reflektieren; – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – können Texte mit unterschiedlichen Intentionen adressatengerecht verfassen und gestalten; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben, analysieren, kommentieren und interpretieren; – können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben; – können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren sowie Texte und Medien kritisch beurteilen; – verstehen Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Stil und Wortschatz. Zuhören und Sprechen: Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen. Vermittlung von Informationen unter Einbeziehung moderner Kommunikationstechnologie. Lesen: Vergleichendes Lesen. Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten. Textsortenwissen (komplexe Textsorten). Schreiben: Lineare und nichtlineare Texte. Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Textsortenwissen (Offener Brief, Interpretation). Reflexion: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Grundzüge historischer, literarischer Epochen bis zum Expressionismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medien als Informationsquellen. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen; – können rhetorische Mittel beurteilen und bewusst einsetzen; – können Gespräche moderieren; – können Sprachnormen beschreiben und diese anwenden; – können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert variieren; – können über den eigenen und fremden Sprachgebrauch reflektieren; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare und nichtlineare Texte (zB Filme, Bilder, Informationsgrafiken) beschreiben, analysieren und interpretieren; – können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben, analysieren, kommentieren und interpretieren; – können komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen sowie deren Entwicklung beschreiben; – können Texte der deutschsprachigen Literatur eigenständig lesen, interpretieren, einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen; – verstehen Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Variation in Stil und Wortschatz. Eigener und fremder Sprachgebrauch. Zuhören und Sprechen: Rhetorische Mittel. Moderation von Gesprächen. Lesen: Synchron und diachron vergleichendes Lesen. Schreiben: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Rhetorische Mittel. Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für meinungsbetonte Rede). Textsortenüberblick. Reflexion: Literatur bis zur Gegenwart. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medienkritik. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen; – können rhetorische Mittel beurteilen und bewusst einsetzen; – können Gespräche moderieren; – können Sprachnormen beschreiben und diese anwenden; – können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert variieren; – können über den eigenen und fremden Sprachgebrauch reflektieren; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – nehmen Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahr; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare und nichtlineare Texte (zB Filme, Bilder, Informationsgrafiken) beschreiben, analysieren und interpretieren; – können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden; – können auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben; – können Texte der deutschsprachigen Literatur eigenständig lesen, interpretieren, einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren sowie Texte und Medien kritisch beurteilen; – verstehen Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Variation in Stil und Wortschatz. Eigener und fremder Sprachgebrauch. Zuhören und Sprechen: Rhetorische Mittel. Moderation von Gesprächen. Lesen: Synchron und diachron vergleichendes Lesen. Schreiben: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Rhetorische Mittel. Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für meinungsbetonte Rede). Textsortenüberblick. Reflexion: Literatur bis zur Gegenwart. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medienkritik. Schularbeiten: I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten. II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester. IV. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester. V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten. 2.2 ENGLISCH I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird; – können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen sowie einfache Geschichten verstehen; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw., in denen auch Gefühle, Wünsche und Erlebnisse beschrieben werden; – können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten sowie direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können auf sehr einfache Art ihre Meinung ausdrücken; – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler: zB Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Tagesablauf, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Kleidung, Schule, Einkaufen, Berufe. Mündliche und schriftliche Kommunikation: zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Alltagsgespräche, Dienstleistungsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung. Alltagstexte: zB Anzeigen, Informationsbroschüren, Speisekarten, Gebotsschilder. Einfache Formulare: zB Anmeldezettel im Hotel oder bei der Einreise, Anmeldung zu einem Kurs bzw. einer Veranstaltung, Log-in auf einer Website. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen sowie einfache Geschichten verstehen; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltägliche Bereich und in einfachen Situationen der Arbeitswelt; – können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können auf einfache Art ihre Meinung ausdrücken; – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – können Analogien und muttersprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie einfache gesellschaftliche bzw. berufliche Themen: zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, Gesundheit, Einkaufen, Kunst und Kultur. Mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung, Einfache Telefonate. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen sowie einfache Geschichten verstehen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich sowie in einfachen Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können sich in einfachen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht; – können eine Reihe einfacher Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine unkomplizierte, detaillierte Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, alltägliche Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie einfache gesellschaftliche bzw. berufliche Themen: zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, Ernährung, Einkaufen, Kunst und Kultur. Mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB einfache Diskussionen). Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt (zB einfache Telefonate, kurze Anfragen und Auskünfte, Beantwortung). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich sowie in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuellem Geschehen geht; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt); – können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache bzw. ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche bzw. berufliche Themen: zB Kunst und Kultur, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Gesundheit, Arbeitswelt, Werbung, Medien. Mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB kurze argumentative Texte, einfache Diskussionen). Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt: zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen bzw. Angeboten, Bestellung, Reservierung, Bewerbung. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen, einfache Grafiken verstehen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich sowie in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuellem Geschehen geht; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, alltägliche Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt); – können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache bzw. ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – können kulturelle und gesellschaftliche Besonderheiten des eigenen Landes identifizieren und diese beschreiben; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen sowie die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen: zB Kunst und Kultur, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Gesundheit, Werbung, Arbeitswelt, Medien. Mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB E-Mail, Kommentar, Leserbrief, Artikel, Diskussion, Blog). Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt): zB Anfrage, Einladung, Telefonate, einfache Werbe- und Informationstexte, Bewerbung. Einfache Grafiken. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen klar strukturierte Vorträge und Präsentationen; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos in einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können Grafiken verstehen und in Zeitungsartikeln zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – können längere Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen klar formulierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich sowie in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in vielen unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuellem Geschehen geht; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detailliert zu einer Reihe von vertrauten Themen Standpunkte darlegen sowie durch relevante Erklärungen und Argumente begründen; – können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer adäquat reagieren; – können detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, nutzen die Erstsprache bzw. ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit und verfügen über eine Reihe von Strategien zum Spracherwerb; – können kulturelle und gesellschaftliche Besonderheiten des eigenen Landes sowie exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren und beschreiben; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB Kunst und Kultur, politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Kunst und Kultur als Inspirationsquellen, Umwelt und Lebensqualität, kulturelle Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Museen und Ausstellungen, Lifestyle, Mode und Design in der Gesellschaft, Marketing. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt): zB einfache Handelskorrespondenz (Anfragen, Beantwortung von Anfragen bzw. Angeboten, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen. Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Diskussion, Präsentation). Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen: zB Informationsgespräch, Kommunikationssituation bei Veranstaltungen wie Vernissagen, Moderation von Veranstaltungen (zB Vernissagen, Präsentation eigener Objekte, Bilder, Beschreibung von Arbeitsabläufen), Artikel, Rundmail, Homepage, Bericht, Anleitung, Proposal, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung. Beschreiben und Kommentieren von Grafiken. Einholen von Informationen und Meinungen: zB Interview, Befragung, Recherche. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem alltäglichen sowie beruflichen Bereich, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – verstehen klar strukturierte Vorträge und Präsentationen; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen in einem breiten Spektrum an vertrauten Themen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können Grafiken verstehen und in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen und Standpunkte erfassen; – können längere Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen, sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen klar formulierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im alltäglichen sowie beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können bewusst mit Medien umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und eine emotionale Bedeutung hervorheben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen; – können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer adäquat reagieren; – können detaillierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden sowie die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache bzw. ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und über eine Reihe von Strategien zum Spracherwerb verfügen; – können kulturelle und gesellschaftliche Besonderheiten des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren, diese beschreiben und in ein Besichtigungsprogramm einbetten; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinander setzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB Kunst und Kultur, politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Kunst und Kultur als Inspirationsquellen, Umwelt und Lebensqualität, kulturelle Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Museen und Ausstellungen, Lifestyle, Mode und Design in der Gesellschaft. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt): zB einfache Handelskorrespondenz (Anfragen, Beantwortung von Anfragen/Angebot, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen. Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Kommentar, Diskussion). Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen: zB Informationsgespräch, Kommunikationssituation bei Veranstaltungen wie Vernissagen, Moderation von Veranstaltungen (zB Vernissagen, Präsentation eigener Objekte, Bilder, Beschreibung von Arbeitsabläufen), Artikel, Rundmail, Homepage, Bericht, Anleitung, Proposal, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung. Beschreiben und Kommentieren von Grafiken. Einholen von Informationen und Meinungen: zB Interview, Befragung, Recherche. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen inhaltlich und sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem alltäglichen sowie beruflichen Bereich, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen; – können Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos in einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verstehen und dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – können selbstständig lesen sowie Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an allgemeinen und berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen; – können lange, komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im alltäglichen sowie beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können mit Medien bewusst umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und deren Bedeutung hervorheben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen; – können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer flüssig und spontan reagieren; – können klare, strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, nutzen die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – können die Bedeutung der inneren Mehrsprachigkeit (die Fähigkeit, unterschiedliche zB. dialektale und soziale) Varietäten einer Sprache zu nutzen und äußeren Mehrsprachigkeit beschreiben; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB Kunst und Kultur, politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Kunst und Kultur als Inspirationsquellen, kulturelle Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Museen und Ausstellungen, Lifestyle, Mode und Design in der Gesellschaft. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt): zB einfache Handelskorrespondenz und Telefonate (Anfragen, Beantwortung von Anfragen bzw. Angeboten, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Bewerbung und Motivationsschreiben. Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Diskussion, Präsentation). Einholen von Informationen und Meinungen: zB Interview, Befragung, Recherche. Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen: zB Informationsgespräch, Kommunikationssituation bei Veranstaltungen wie Vernissagen, Moderation von Veranstaltungen (zB Vernissagen, Präsentation eigener Objekte, Bilder, Beschreibung von Arbeitsabläufen), Artikel, Rundmail, Homepage, Bericht, Anleitung, Proposal, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung. Beschreiben, und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen inhaltlich und sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen sowie zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen; – können Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos in einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verstehen und dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – können selbstständig lesen sowie Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an allgemeinen sowie berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen; – können lange, komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im alltäglichen bzw. beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können mit Medien bewusst umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten sowie deren Bedeutung hervorheben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen; – können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer flüssig und spontan reagieren; – können klare, strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache bzw. ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und über Strategien zum Spracherwerb verfügen; – können die Bedeutung der inneren Mehrsprachigkeit (die Fähigkeit, unterschiedliche zB. dialektale und soziale) Varietäten einer Sprache zu nutzen und äußeren Mehrsprachigkeit beschreiben; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinander setzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen; – verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet sowie in den meisten allgemeinen Themenbereichen; – können Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden, wobei Lücken im Wortschatz zu Zögern und Umschreibungen führen können; – können den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit verwenden, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen können, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern; – verfügen über eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen; – haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation; – beherrschen eine hinreichend korrekte Rechtsschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen; – können sich in formellen und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und die betreffenden Personen angemessen ist; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB Kunst und Kultur, politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Kunst und Kultur als Inspirationsquellen, kulturelle Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Museen und Ausstellungen, Lifestyle, Mode und Design in der Gesellschaft. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt): zB einfache Handelskorrespondenz und Telefonate (Anfragen, Beantwortung von Anfragen bzw. Angeboten, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Bewerbung und Motivationsschreiben. Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Diskussion, Präsentation). Einholen von Informationen und Meinungen: zB Interview, Befragung, Recherche. Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen: zB Informationsgespräch, Kommunikationssituation bei Veranstaltungen wie Vernissagen, Moderation von Veranstaltungen (zB Vernissagen, Präsentation eigener Objekte, Bilder, Beschreibung von Arbeitsabläufen), Artikel, Rundmail, Homepage, Bericht, Anleitung, Proposal, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung. Beschreiben, Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. Schularbeiten: I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten. II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester. IV. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester. V. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten. 2.3 ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen, einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht, sofern langsam und sorgfältig gesprochen wird und wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen; – können sich schrittweise auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen, wenn es sich um sehr vertraute Formulierungen handelt; – verstehen das Wesentliche von kurzen, sehr einfachen Mitteilungen und Anweisungen; – verstehen einfache Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben; – können sehr kurze, einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen sie, indem sie bekannte Namen, Wörter und einfachste Wendungen heraussuchen bzw., wenn nötig, den Text mehrmals lesen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte, falls nötig, durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von ganz unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird; – können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt; – können sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen äußern; – können einige einfache Wendungen und Sätze schreiben; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen. Lehrstoff: Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler: zB Familie, Freundeskreis, soziale Beziehungen, einfache Alltagssituationen in Bezug auf Essen, Trinken. Vorstellen (sich selbst oder jemanden anderen) und Gebrauch einfacher Gruß- und Abschiedsformeln. Stellen und Beantworten einfacher Fragen nach Namen, Wohnort und Befinden. Bitten, Bedanken, Entschuldigen. Einfache Kommunikation in sozialen Netzwerken. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen und einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von unmittelbarer Bedeutung geht, sofern klar, sorgfältig und nicht zu schnell gesprochen wird sowie wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen; – können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen; – verstehen das Wesentliche von kurzen, relativ einfachen Mitteilungen und Anweisungen; – verstehen Zahlen, Preisangaben sowie Zeitangaben, wenn sie deutlich gesprochen und eventuell mehrmals gehört werden; – können sehr kurze, einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen, indem sie bekannte Namen, Wörter und einfache Wendungen heraussuchen bzw., wenn nötig, den Text mehrmals lesen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte, falls nötig, durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird; – können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt; – können sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen und Orte äußern; – können eine einfache Beschreibung von Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf sehr einfache Art über alltägliche Erlebnisse berichten; – können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze schreiben; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen. Lehrstoff: Die im 5. Semester erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Einkaufen, Mode, Unterkunft, Freizeit und Sport. Kurze alltägliche Mitteilungen, Einladungen, Listen, Ausfüllen von personenbezogenen Formularen (auch medienunterstützt). Erweiterung des Repertoires an Fragen und Antworten zu Dingen, Hobbys usw. Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation: zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Alltagsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen, einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von unmittelbarer Bedeutung geht, sofern Pausen helfen, den Sinn zu erfassen, wobei die sprachentypische Intonation und Sprechgeschwindigkeit möglichst natürlich sein sollen; – verstehen das Wesentliche von kurzen, relativ einfachen Mitteilungen und Anweisungen; – verstehen Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben, wenn sie deutlich gesprochen und eventuell mehrmals gehört werden; – verstehen einfache kurze E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, alltägliche Briefe usw. – können einfachen Alltagstexten konkrete Informationen entnehmen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte, falls nötig, durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird; – können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt; – können sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen und Orte äußern; – können eine einfache Beschreibung von Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen geben; – können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze schreiben; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von alltäglichen Erfahrungen und Interessen. Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation: zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Mitteilungen, Alltagsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung. Situationen im Bereich öffentlicher Verkehr und Gastronomie. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen bzw. vertrauten Situationen, wenn klar, deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird sowie kleinere Pausen helfen, den Sinn zu erfassen; – verstehen in einfacheren Tonaufnahmen über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn sehr deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird; – können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen; – verstehen komplexere Zahlen und Preisangaben, wenn sie eventuell mehrmals gehört werden; – können einfachen Alltagstexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen; – verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, alltägliche Briefe usw.; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich in vertrauten einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu führen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen geben; – können einfach Sätze mit den häufigsten Konnektoren bilden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen. Lehrstoff: Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung des Berufsfeldes und der Arbeitswelt. Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation: Einfache Gespräche (zB öffentliche Verkehrsmittel), kurze Telefonate, kurze Beschreibungen von Lebensgewohnheiten, (zB Feste, Feiertage, Traditionen und Speisen im eigenen Land und den Ländern der Zielsprache, Galeriebesuch), einfache Beschreibungen von Bildern oder Objekten, Berichte über Erlebnisse und Erfahrungen (zB Alltagsgespräche, E-Mail), kurze Berichte zu Themen aus dem alltäglichen Umfeld, einfache Informationsmaterialien. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen bzw. vertrauten Situationen, wenn klar, deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird sowie kleinere Pausen helfen, den Sinn zu erfassen; – verstehen in einfacheren Tonaufnahmen über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn sehr deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird; – können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen; – verstehen komplexere Zahlen und Preisangaben, wenn sie eventuell mehrmals gehört werden; – können einfachen Alltagstexten und sehr einfachen Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen; – verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, alltägliche Briefe usw.; – verstehen klar formulierte einfache Vorschriften und Anleitungen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich in vertrauten einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Freizeit und Arbeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu führen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen geben; – können über die eigene Herkunft und Ausbildung mit einfachen sprachlichen Mitteln mündlich und schriftlich kommunizieren – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden; – können vorbereitete einfache Präsentationen zu vertrauten Themen vortragen; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen. Lehrstoff: Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Kunst und Kultur. Erstellen einfacher Informationsmaterialien im Bereich Kunst und Kultur (medienunterstützt). Kurze und einfache Beschreibung von Situationen der Arbeitswelt, insbesondere im Bereich Kunst und Kultur. Aktuelle Themen. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen bzw. vertrauten Situationen, wenn klar, deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird sowie kleinere Pausen helfen, den Sinn zu erfassen; – verstehen in einfacheren Tonaufnahmen über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn sehr deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird; – können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen; – verstehen komplexere Zahlen und Preisangaben, wenn sie eventuell mehrmals gehört werden; – können einfachen Alltagstexten und sehr einfachen Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, alltägliche Briefe usw.; – verstehen klar formulierte Vorschriften und Anleitungen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich in vertrauten einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Freizeit und Arbeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu führen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen geben; – können über die eigene Herkunft und Ausbildung mit einfachen sprachlichen Mitteln mündlich und schriftlich kommunizieren; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden; – können vorbereitete einfache Präsentationen zu vertrauten Themen vortragen; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache bzw. ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – verfügen über ein begrenztes Repertoire an elementaren sprachlichen Mitteln, die es ihnen ermöglichen, vertraute Alltags- und Berufssituationen zu bewältigen; sie müssen allerdings in der Regel Kompromisse in Bezug auf die Realisierung der Sprechabsicht machen und nach Worten suchen; – verfügen über genügend Wortschatz, um in vertrauten einfachen Situationen und in Bezug auf vertraute Themen routinemäßige Angelegenheiten im alltäglichen und beruflichen Umfeld zu erledigen und beherrschen den dafür erforderlichen begrenzten Wortschatz ausreichend gut; – können häufige einfache Strukturen und Wendungen, die an Alltagssituationen des alltäglichen und beruflichen Umfelds mit voraussagbaren Inhalten gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden; auch wenn elementare Fehler auftreten wird in der Regel klar, was sie ausdrücken möchten; – verfügen über eine verständliche Aussprache, auch wenn ein merklicher Akzent vorhanden ist und öfters etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar; – zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt; – sind sich der wichtigsten Höflichkeitskonventionen bewusst und können gebräuchliche Höflichkeitsformeln verwenden; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation: zB Bewerbung, Motivationsschreiben. Aktuelle Themen aus Kunst und Kultur. Notizen aus einfachen Sachtexten (mündlich und schriftlich). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 2.2 ENGLISCH I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird; – können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen sowie einfache Geschichten verstehen; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw., in denen auch Gefühle, Wünsche und Erlebnisse beschrieben werden; – können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten sowie direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können auf sehr einfache Art ihre Meinung ausdrücken; – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler: zB Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Tagesablauf, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Kleidung, Schule, Einkaufen, Berufe. Mündliche und schriftliche Kommunikation: zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Alltagsgespräche, Dienstleistungsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung. Alltagstexte: zB Anzeigen, Informationsbroschüren, Speisekarten, Gebotsschilder. Einfache Formulare: zB Anmeldezettel im Hotel oder bei der Einreise, Anmeldung zu einem Kurs bzw. einer Veranstaltung, Log-in auf einer Website. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen sowie einfache Geschichten verstehen; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltägliche Bereich und in einfachen Situationen der Arbeitswelt; – können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können auf einfache Art ihre Meinung ausdrücken; – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – können Analogien und muttersprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie einfache gesellschaftliche bzw. berufliche Themen: zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, Gesundheit, Einkaufen, Kunst und Kultur. Mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung, Einfache Telefonate. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen sowie einfache Geschichten verstehen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich sowie in einfachen Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können sich in einfachen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht; – können eine Reihe einfacher Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine unkomplizierte, detaillierte Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, alltägliche Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie einfache gesellschaftliche bzw. berufliche Themen: zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, Ernährung, Einkaufen, Kunst und Kultur. Mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB einfache Diskussionen). Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt (zB einfache Telefonate, kurze Anfragen und Auskünfte, Beantwortung). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich sowie in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuellem Geschehen geht; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt); – können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache bzw. ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche bzw. berufliche Themen: zB Kunst und Kultur, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Gesundheit, Arbeitswelt, Werbung, Medien. Mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB kurze argumentative Texte, einfache Diskussionen). Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt: zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen bzw. Angeboten, Bestellung, Reservierung, Bewerbung. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen, einfache Grafiken verstehen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich sowie in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuellem Geschehen geht; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, alltägliche Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt); – können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache bzw. ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – können kulturelle und gesellschaftliche Besonderheiten des eigenen Landes identifizieren und diese beschreiben; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen sowie die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen: zB Kunst und Kultur, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Gesundheit, Werbung, Arbeitswelt, Medien. Mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB E-Mail, Kommentar, Leserbrief, Artikel, Diskussion, Blog). Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt (medienunterstützt): zB Anfrage, Einladung, Telefonate, einfache Werbe- und Informationstexte, Bewerbung. Einfache Grafiken. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen klar strukturierte Vorträge und Präsentationen; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos in einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können Grafiken verstehen und in Zeitungsartikeln zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – können längere Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen klar formulierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe usw. im alltäglichen Bereich sowie in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in vielen unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuellem Geschehen geht; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detailliert zu einer Reihe von vertrauten Themen Standpunkte darlegen sowie durch relevante Erklärungen und Argumente begründen; – können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer adäquat reagieren; – können detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, nutzen die Erstsprache bzw. ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit und verfügen über eine Reihe von Strategien zum Spracherwerb; – können kulturelle und gesellschaftliche Besonderheiten des eigenen Landes sowie exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren und beschreiben; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB Kunst und Kultur, politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Kunst und Kultur als Inspirationsquellen, Umwelt und Lebensqualität, kulturelle Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Museen und Ausstellungen, Lifestyle, Mode und Design in der Gesellschaft, Marketing. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt): zB einfache Handelskorrespondenz (Anfragen, Beantwortung von Anfragen bzw. Angeboten, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen. Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Diskussion, Präsentation). Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen: zB Informationsgespräch, Kommunikationssituation bei Veranstaltungen wie Vernissagen, Moderation von Veranstaltungen (zB Vernissagen, Präsentation eigener Objekte, Bilder, Beschreibung von Arbeitsabläufen), Artikel, Rundmail, Homepage, Bericht, Anleitung, Proposal, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung. Beschreiben und Kommentieren von Grafiken. Einholen von Informationen und Meinungen: zB Interview, Befragung, Recherche. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem alltäglichen sowie beruflichen Bereich, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – verstehen klar strukturierte Vorträge und Präsentationen; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen in einem breiten Spektrum an vertrauten Themen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können Grafiken verstehen und in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen und Standpunkte erfassen; – können längere Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen, sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen klar formulierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im alltäglichen sowie beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können bewusst mit Medien umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und eine emotionale Bedeutung hervorheben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen; – können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer adäquat reagieren; – können detaillierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden sowie die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache bzw. ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und über eine Reihe von Strategien zum Spracherwerb verfügen; – können kulturelle und gesellschaftliche Besonderheiten des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren, diese beschreiben und in ein Besichtigungsprogramm einbetten; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinander setzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB Kunst und Kultur, politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Kunst und Kultur als Inspirationsquellen, Umwelt und Lebensqualität, kulturelle Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Museen und Ausstellungen, Lifestyle, Mode und Design in der Gesellschaft. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt): zB einfache Handelskorrespondenz (Anfragen, Beantwortung von Anfragen/Angebot, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen. Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Kommentar, Diskussion). Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen: zB Informationsgespräch, Kommunikationssituation bei Veranstaltungen wie Vernissagen, Moderation von Veranstaltungen (zB Vernissagen, Präsentation eigener Objekte, Bilder, Beschreibung von Arbeitsabläufen), Artikel, Rundmail, Homepage, Bericht, Anleitung, Proposal, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung. Beschreiben und Kommentieren von Grafiken. Einholen von Informationen und Meinungen: zB Interview, Befragung, Recherche. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen inhaltlich und sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem alltäglichen sowie beruflichen Bereich, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen; – können Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos in einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verstehen und dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – können selbstständig lesen sowie Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an allgemeinen und berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen; – können lange, komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im alltäglichen sowie beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können mit Medien bewusst umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und deren Bedeutung hervorheben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen; – können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer flüssig und spontan reagieren; – können klare, strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, nutzen die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – können die Bedeutung der inneren Mehrsprachigkeit (die Fähigkeit, unterschiedliche zB. dialektale und soziale) Varietäten einer Sprache zu nutzen und äußeren Mehrsprachigkeit beschreiben; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB Kunst und Kultur, politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Kunst und Kultur als Inspirationsquellen, kulturelle Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Museen und Ausstellungen, Lifestyle, Mode und Design in der Gesellschaft. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt): zB einfache Handelskorrespondenz und Telefonate (Anfragen, Beantwortung von Anfragen bzw. Angeboten, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Bewerbung und Motivationsschreiben. Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Diskussion, Präsentation). Einholen von Informationen und Meinungen: zB Interview, Befragung, Recherche. Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen: zB Informationsgespräch, Kommunikationssituation bei Veranstaltungen wie Vernissagen, Moderation von Veranstaltungen (zB Vernissagen, Präsentation eigener Objekte, Bilder, Beschreibung von Arbeitsabläufen), Artikel, Rundmail, Homepage, Bericht, Anleitung, Proposal, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung. Beschreiben, und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen inhaltlich und sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen sowie zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen; – können Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos in einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verstehen und dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – können selbstständig lesen sowie Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an allgemeinen sowie berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen; – können lange, komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im alltäglichen bzw. beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können mit Medien bewusst umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine sowie berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten sowie deren Bedeutung hervorheben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen; – können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer flüssig und spontan reagieren; – können klare, strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache bzw. ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und über Strategien zum Spracherwerb verfügen; – können die Bedeutung der inneren Mehrsprachigkeit (die Fähigkeit, unterschiedliche zB. dialektale und soziale) Varietäten einer Sprache zu nutzen und äußeren Mehrsprachigkeit beschreiben; – können sich mit der eigenen und den anderen Kulturen auseinander setzen, Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und -partnerinnen, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – können die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erkennen; – verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet sowie in den meisten allgemeinen Themenbereichen; – können Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden, wobei Lücken im Wortschatz zu Zögern und Umschreibungen führen können; – können den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit verwenden, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen können, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern; – verfügen über eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen; – haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation; – beherrschen eine hinreichend korrekte Rechtsschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen; – können sich in formellen und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und die betreffenden Personen angemessen ist; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB Kunst und Kultur, politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Kunst und Kultur als Inspirationsquellen, kulturelle Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Museen und Ausstellungen, Lifestyle, Mode und Design in der Gesellschaft. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt): zB einfache Handelskorrespondenz und Telefonate (Anfragen, Beantwortung von Anfragen bzw. Angeboten, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Bewerbung und Motivationsschreiben. Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Diskussion, Präsentation). Einholen von Informationen und Meinungen: zB Interview, Befragung, Recherche. Mündliche und schriftliche Präsentation von Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen: zB Informationsgespräch, Kommunikationssituation bei Veranstaltungen wie Vernissagen, Moderation von Veranstaltungen (zB Vernissagen, Präsentation eigener Objekte, Bilder, Beschreibung von Arbeitsabläufen), Artikel, Rundmail, Homepage, Bericht, Anleitung, Proposal, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung. Beschreiben, Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. Schularbeiten: I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten. II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester. IV. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester. V. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten. 2.3 ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen, einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht, sofern langsam und sorgfältig gesprochen wird und wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen; – können sich schrittweise auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen, wenn es sich um sehr vertraute Formulierungen handelt; – verstehen das Wesentliche von kurzen, sehr einfachen Mitteilungen und Anweisungen; – verstehen einfache Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben; – können sehr kurze, einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen sie, indem sie bekannte Namen, Wörter und einfachste Wendungen heraussuchen bzw., wenn nötig, den Text mehrmals lesen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte, falls nötig, durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von ganz unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird; – können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt; – können sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen äußern; – können einige einfache Wendungen und Sätze schreiben; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen. Lehrstoff: Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler: zB Familie, Freundeskreis, soziale Beziehungen, einfache Alltagssituationen in Bezug auf Essen, Trinken. Vorstellen (sich selbst oder jemanden anderen) und Gebrauch einfacher Gruß- und Abschiedsformeln. Stellen und Beantworten einfacher Fragen nach Namen, Wohnort und Befinden. Bitten, Bedanken, Entschuldigen. Einfache Kommunikation in sozialen Netzwerken. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen und einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von unmittelbarer Bedeutung geht, sofern klar, sorgfältig und nicht zu schnell gesprochen wird sowie wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen; – können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen; – verstehen das Wesentliche von kurzen, relativ einfachen Mitteilungen und Anweisungen; – verstehen Zahlen, Preisangaben sowie Zeitangaben, wenn sie deutlich gesprochen und eventuell mehrmals gehört werden; – können sehr kurze, einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen, indem sie bekannte Namen, Wörter und einfache Wendungen heraussuchen bzw., wenn nötig, den Text mehrmals lesen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte, falls nötig, durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird; – können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt; – können sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen und Orte äußern; – können eine einfache Beschreibung von Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf sehr einfache Art über alltägliche Erlebnisse berichten; – können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze schreiben; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen. Lehrstoff: Die im 5. Semester erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Einkaufen, Mode, Unterkunft, Freizeit und Sport. Kurze alltägliche Mitteilungen, Einladungen, Listen, Ausfüllen von personenbezogenen Formularen (auch medienunterstützt). Erweiterung des Repertoires an Fragen und Antworten zu Dingen, Hobbys usw. Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation: zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Alltagsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen, einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von unmittelbarer Bedeutung geht, sofern Pausen helfen, den Sinn zu erfassen, wobei die sprachentypische Intonation und Sprechgeschwindigkeit möglichst natürlich sein sollen; – verstehen das Wesentliche von kurzen, relativ einfachen Mitteilungen und Anweisungen; – verstehen Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben, wenn sie deutlich gesprochen und eventuell mehrmals gehört werden; – verstehen einfache kurze E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, alltägliche Briefe usw. – können einfachen Alltagstexten konkrete Informationen entnehmen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte, falls nötig, durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird; – können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt; – können sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen und Orte äußern; – können eine einfache Beschreibung von Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen geben; – können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze schreiben; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von alltäglichen Erfahrungen und Interessen. Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation: zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Mitteilungen, Alltagsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung. Situationen im Bereich öffentlicher Verkehr und Gastronomie. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen bzw. vertrauten Situationen, wenn klar, deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird sowie kleinere Pausen helfen, den Sinn zu erfassen; – verstehen in einfacheren Tonaufnahmen über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn sehr deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird; – können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen; – verstehen komplexere Zahlen und Preisangaben, wenn sie eventuell mehrmals gehört werden; – können einfachen Alltagstexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen; – verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, alltägliche Briefe usw.; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich in vertrauten einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu führen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen geben; – können einfach Sätze mit den häufigsten Konnektoren bilden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen. Lehrstoff: Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung des Berufsfeldes und der Arbeitswelt. Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation: Einfache Gespräche (zB öffentliche Verkehrsmittel), kurze Telefonate, kurze Beschreibungen von Lebensgewohnheiten, (zB Feste, Feiertage, Traditionen und Speisen im eigenen Land und den Ländern der Zielsprache, Galeriebesuch), einfache Beschreibungen von Bildern oder Objekten, Berichte über Erlebnisse und Erfahrungen (zB Alltagsgespräche, E-Mail), kurze Berichte zu Themen aus dem alltäglichen Umfeld, einfache Informationsmaterialien. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen bzw. vertrauten Situationen, wenn klar, deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird sowie kleinere Pausen helfen, den Sinn zu erfassen; – verstehen in einfacheren Tonaufnahmen über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn sehr deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird; – können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen; – verstehen komplexere Zahlen und Preisangaben, wenn sie eventuell mehrmals gehört werden; – können einfachen Alltagstexten und sehr einfachen Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen; – verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, alltägliche Briefe usw.; – verstehen klar formulierte einfache Vorschriften und Anleitungen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich in vertrauten einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Freizeit und Arbeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu führen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen geben; – können über die eigene Herkunft und Ausbildung mit einfachen sprachlichen Mitteln mündlich und schriftlich kommunizieren – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden; – können vorbereitete einfache Präsentationen zu vertrauten Themen vortragen; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen. Lehrstoff: Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Kunst und Kultur. Erstellen einfacher Informationsmaterialien im Bereich Kunst und Kultur (medienunterstützt). Kurze und einfache Beschreibung von Situationen der Arbeitswelt, insbesondere im Bereich Kunst und Kultur. Aktuelle Themen. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen bzw. vertrauten Situationen, wenn klar, deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird sowie kleinere Pausen helfen, den Sinn zu erfassen; – verstehen in einfacheren Tonaufnahmen über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn sehr deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird; – können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen; – verstehen komplexere Zahlen und Preisangaben, wenn sie eventuell mehrmals gehört werden; – können einfachen Alltagstexten und sehr einfachen Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, alltägliche Briefe usw.; – verstehen klar formulierte Vorschriften und Anleitungen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich in vertrauten einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Freizeit und Arbeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu führen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen geben; – können über die eigene Herkunft und Ausbildung mit einfachen sprachlichen Mitteln mündlich und schriftlich kommunizieren; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden; – können vorbereitete einfache Präsentationen zu vertrauten Themen vortragen; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache bzw. ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – verfügen über ein begrenztes Repertoire an elementaren sprachlichen Mitteln, die es ihnen ermöglichen, vertraute Alltags- und Berufssituationen zu bewältigen; sie müssen allerdings in der Regel Kompromisse in Bezug auf die Realisierung der Sprechabsicht machen und nach Worten suchen; – verfügen über genügend Wortschatz, um in vertrauten einfachen Situationen und in Bezug auf vertraute Themen routinemäßige Angelegenheiten im alltäglichen und beruflichen Umfeld zu erledigen und beherrschen den dafür erforderlichen begrenzten Wortschatz ausreichend gut; – können häufige einfache Strukturen und Wendungen, die an Alltagssituationen des alltäglichen und beruflichen Umfelds mit voraussagbaren Inhalten gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden; auch wenn elementare Fehler auftreten wird in der Regel klar, was sie ausdrücken möchten; – verfügen über eine verständliche Aussprache, auch wenn ein merklicher Akzent vorhanden ist und öfters etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar; – zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt; – sind sich der wichtigsten Höflichkeitskonventionen bewusst und können gebräuchliche Höflichkeitsformeln verwenden; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation: zB Bewerbung, Motivationsschreiben. Aktuelle Themen aus Kunst und Kultur. Notizen aus einfachen Sachtexten (mündlich und schriftlich). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. Bildungs- und Lehraufgabe: Stochastik Die Schülerinnen und Schüler – können den Begriff der Wahrscheinlichkeit erläutern; – können die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten eines Zufallsereignisses berechnen und deuten; – wenden die Regeln zur Berechnung von Wahrscheinlichkeiten auf einander ausschließende bzw. voneinander unabhängige Ereignisse an; – können Zufallsexperimente („Ziehen mit/ohne Zurücklegen“) mit Baumdiagrammen modellieren, Pfadregeln anwenden und Baumdiagramme interpretieren; – können Wahrscheinlichkeitsrechnung bei schulartenspezifischen Aufgabenstellungen durchführen und die Ergebnisse interpretieren sowie den Lösungsweg argumentieren; – können die Grundvoraussetzung und die Parameter für eine Binomial- und eine Normalverteilung nennen; – können die Wahrscheinlichkeitsdichtefunktion einer Binomial- und Normalverteilung grafisch skizzieren; – können die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von binomial- bzw. normalverteilten Ereignissen mit Technologieeinsatz berechnen und interpretieren; – können Erwartungswert und Standardabweichung der beiden Verteilungen berechnen; – können die Auswirkung von Erwartungswert und Standardabweichung auf die Verteilungskurve interpretieren und erklären; – können praxisorientierte Aufgabenstellungen aus Wirtschaft, Alltag und Wissenschaft mit Hilfe der Binomial- und Normalverteilung lösen. Zahlen und Maße in unterschiedlichen Anwendungsbereichen Die Schülerinnen und Schüler können – Zahlen in Gleitkommadarstellung und Prozentzahlen bei Problemstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsgebieten bzw. in Zusammenhang mit Algebra, Geometrie, mit Funktionen und Analysis sowie mit Stochastik sicher einsetzen und mit ihnen Berechnungen durchführen; – Maße und Maßeinheiten bei Problemstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsgebieten und im Zusammenhang mit allen inhaltlichen Kompetenzbereichen korrekt benützen, umrechnen sowie Berechnungen durchführen. Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik Die Schülerinnen und Schüler können – Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik bei der Bearbeitung von anwendungsbezogenen Problemstellungen miteinander in Zusammenhang bringen sowie die erworbenen inhalts- wie handlungsbezogenen Kompetenzen aus diesen Bereichen der jeweiligen Problemstellung anpassen und einsetzen; – die erworbene Werkzeugkompetenz im Umgang mit Technologieeinsatz bei der Bearbeitung von anwendungsbezogenen Problemstellungen aus diesen Kompetenzbereichen sicher und gezielt einsetzen. Lehrstoff: Stochastik: Begriff der Wahrscheinlichkeit. Additions- und Multiplikationsregel auf einander ausschließende und unabhängige Ereignisse. Binomialverteilung und Normalverteilung (Erwartungswert und Standardabweichung). Lineare Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen, trigonometrische Funktionen, Wachstums- und Zerfallsfunktionen: Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag). Matrizen: Schulartenspezifische Anwendungen im Wirtschaftsbereich. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik Die Schülerinnen und Schüler können – Gleichungen, Ungleichungen, funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik bei der Bearbeitung von anwendungsbezogenen Problemstellungen miteinander verknüpfen und mittels erworbener Inhalts-, Handlungs- und Werkzeugkompetenz schulartenspezifische Problemstellungen aus Alltag, Wirtschaft und Wissenschaft bearbeiten; – Gleichungen- und Ungleichungssysteme im Bereich der linearen Optimierung bei praxisorientierten Aufgabenstellungen sicher und gezielt einsetzen sowie die Lösungen interpretieren und argumentieren; – Zinseszins- und Rentenrechnung im Bereich der schulartenspezifischen Anwendungen bei unterschiedlichen Sparformen, Krediten und Schultilgung kompetent zur Modellbildung bzw. zum Berechnen nutzen, die Lösungen interpretieren und argumentieren; – Differenzial- und Integralrechnung sowie funktionale Zusammenhänge bei wirtschaftsmathematischen Aufgabenstellungen gezielt und sicher einsetzen, in der Kosten- sowie in der Preistheorie Lösungswege und Lösungen dokumentieren, interpretieren und erklären; – sowohl die Kenntnisse aus der Statistik, wie auch aus der Wahrscheinlichkeitsrechnung sinnvoll verbinden sowie zur Lösung und Interpretation von praxisorientierten bzw. schulartenspezifischen Stochastik-Aufgaben heranziehen. Lehrstoff: Lineare Optimierung, Finanzmathematik, Wirtschaftsmathematik (Kosten- und Preistheorie). Beschreibende Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung. Schularbeiten: I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten. II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester. IV. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester. V. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit und 1 dreistündige Schularbeit. 4. WIRTSCHAFT UND GESELLSCHAFT 4.1 GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Grundlagen und Ziele der historischen Arbeit beschreiben; – politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Entwicklungen im historischen Kontext beschreiben; – Ereignisse Epochen begründet zuordnen; – anhand von historischen Modellen aktuelle politische sowie soziale Situationen und Vorgänge beurteilen; – ausgewählte kulturelle und künstlerische Leistungen der behandelten Epochen im Kontext der jeweiligen Zeit nennen; – ausgewählte facheinschlägige historische Quellen und Medien zielgerichtet nutzen; – die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften sowie Kulturen beschreiben; – die Merkmale verschiedener aktueller bzw. historischer Herrschafts-, Staats-, und Regierungsformen darstellen sowie die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen . Lehrstoff: Aufgaben und Grundlagen der Geschichtswissenschaft (Quellen und Methoden historischer Arbeit). Orientierung in der Zeit. Grundlagen der politischen Bildung. Entwicklung der modernen Gesellschaft (von den Anfängen bis zum Ende des Mittelalters): Soziale, kulturelle, politische und ökonomische Faktoren sowie ihre Bedeutung für die moderne Gesellschaft. Änderung des Welt- und Menschenbildes in der Neuzeit: Das Zeitalter der Entdeckungen, Humanismus, Renaissance, Reformation und deren Folgen. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen beschreiben; – historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und sie aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen; – Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft, Wirtschaft bzw. Politik im historischen Kontext beschreiben sowie Querverbindungen unter Anleitung herstellen; – die Merkmale verschiedener aktueller bzw. historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen sowie deren Prinzipien und Entstehung beschreiben; – historische Geschlechterrollen, Lebenssituationen und Familienmodelle als solche erkennen sowie ihre Hintergründe und Entwicklungen nennen; – die Strukturen und Vorteile einer funktionierenden modernen Demokratie nennen; – verschiedene demokratische Modelle gegenüberstellen und erklären; – sich aktiv auf Basis der Bürger- und Menschenrechte am politischen Geschehen beteiligen; – Strukturen und Funktion der österreichischen Verfassung darstellen. Lehrstoff: Historische Entwicklungen: Absolutismus bis Aufklärung. Entwicklung, Grundlagen und Aufgaben moderner Staaten: Verfassungsprinzipien, Demokratieformen. Moderne Demokratie am Beispiel Österreich: Wahlrecht, Möglichkeiten und Formen der Partizipation. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen beschreiben; – historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen; – Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft, Wirtschaft und Politik im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen unter Anleitung herstellen; – die Merkmale verschiedener aktueller bzw. historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen sowie deren Prinzipien und Entstehung beschreiben; – historische Geschlechterrollen, Lebenssituationen und Familienmodelle als solche begreifen sowie ihre Hintergründe und Entwicklungen erklären; – die Strukturen und Vorteile einer funktionierenden modernen Demokratie nennen; – verschiedene demokratische Modelle gegenüberstellen und erklären; – sich aktiv auf Basis der Bürger- und Menschenrechte am politischen Geschehen beteiligen; – Strukturen und Funktion des politischen Systems in Österreich darstellen. Lehrstoff: Machtstrukturen im Staat: Parteien, Medien, Sozialpartner, Interessenvertretungen. Österreichische Verfassung: Grundzüge der Gesetzgebung und Vollziehung (Bund, Länder), Kontrolle der Staatsgewalt. Österreich und EU: Österreichischer und europäischer Parlamentarismus. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, soziale, politische und kulturelle Entwicklungen beschreiben sowie in den historischen Kontext einordnen; – die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten bzw. bearbeiten; – Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen; – historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen; – anhand von historischen Modellen aktuelle politische sowie soziale Situationen und Vorgänge beurteilen; – ausgewählte kulturelle und künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der Zeit verstehen; – historische Geschlechterrollen, Lebenssituationen und Familienmodelle als solche begreifen sowie ihre Hintergründe und Entwicklungen erkennen; – die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften, Kulturen sowie Staaten beschreiben und diese anhand von Fallbeispielen erklären; – die Merkmale verschiedener aktueller bzw. historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben sowie die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen. Lehrstoff: Europa und die Welt von 1700 bis 1815: Umbrüche, Revolutionen, Grund- und Menschenrechte. Industrialisierung: Soziale Herausforderungen, Lösungsideen, Entstehung politischer Parteien, Emanzipationsbewegungen der Frau. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, soziale, politische sowie kulturelle Entwicklungen beschreiben und in den historischen Kontext einordnen; – die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten bzw. bearbeiten; – Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen; – historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen; – anhand von historischen Modellen aktuelle politische sowie soziale Situationen und Vorgänge beurteilen; – ausgewählte kulturelle sowie künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der Zeit verstehen; – die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften, Kulturen sowie Staaten beschreiben und diese anhand Fallbeispielen erklären; – historische Geschlechterrollen, Lebenssituationen und Familienmodelle als solche begreifen sowie ihre Hintergründe und Entwicklungen erkennen; – die Merkmale verschiedener aktueller bzw. historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben sowie die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen; – zu aktuellen Themen Fakten zuordnen, diese erklären und dazu Stellung nehmen. Lehrstoff: Österreichische und europäische Geschichte von 1814 bis 1914: Restauration, Nationalismus, Revolutionsjahr 1848, Imperialismus. Erster Weltkrieg und Folgen. Russische Revolution und Folgen. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, soziale, politische sowie kulturelle Entwicklungen beschreiben und in den historischen Kontext einordnen; – sich mit der gesellschaftlichen und kulturellen Vielfalt im Sinne eines gemeinsamen Europas auseinandersetzen; – die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten bzw. bearbeiten; – Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen; – historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen; – Strukturen und Funktionsweisen des österreichischen politischen Systems darstellen und sich aktiv auf Basis der Bürger- und Menschenrechte am politischen Geschehen beteiligen; – anhand von historischen Modellen aktuelle politische sowie soziale Situationen und Vorgänge beurteilen; – ausgewählte kulturelle sowie künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der Zeit verstehen; – die Merkmale verschiedener aktueller bzw. historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen sowie die Vorteile einer funktionierenden Demokratie beschreiben; – historische Geschlechterrollen, Lebenssituationen und Familienmodelle als solche begreifen sowie ihre Hintergründe und Entwicklungen beschreiben; – die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften, Kulturen sowie Staaten beschreiben und diese anhand von Fallbeispielen erklären. Lehrstoff: Österreich 1918 bis 1945. USA in der Zwischenkriegszeit – Weltwirtschaftskrise. Totalitäre Ideologien: Entstehung, Gemeinsamkeiten und Unterschiede (Faschismus, Nationalsozialismus, Kommunismus). 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, soziale, politische, künstlerische sowie kulturelle Entwicklungen beschreiben und in den historischen Kontext einordnen; – sich mit der gesellschaftlichen und kulturellen Vielfalt im Sinne eines gemeinsamen Europas auseinandersetzen; – die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten bzw. bearbeiten; – aktuelle Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen; – historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen; – Strukturen und Funktionsweisen des österreichischen politischen Systems erklären und sich aktiv auf Basis der Bürger- und Menschenrechte am politischen Geschehen beteiligen; – anhand von historischen Modellen aktuelle politische sowie soziale Situationen und Vorgänge beurteilen; – ausgewählte kulturelle sowie künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der Zeit verstehen und kritisch bewerten; – gegenwärtige und historische Geschlechterrollen, Lebenssituationen und Familienmodelle als solche begreifen sowie ihre Hintergründe und Entwicklungen beschreiben; – die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften sowie Kulturen beschreiben und diese anhand von Fallbeispielen erklären; – die Merkmale verschiedener aktueller bzw. historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben sowie die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen; – zu aktuellen Themen Stellung nehmen und Standpunkte argumentieren. Lehrstoff: Österreich bis 1945: Nationalsozialismus, Verfolgung, Holocaust, Widerstand. Österreich ab 1945: Zweiter Weltkrieg und seine direkten Folgen. United Nations Organization (UNO), Menschenrechte. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, soziale, politische sowie kulturelle Entwicklungen beschreiben und in den historischen Kontext einordnen; – sich mit der gesellschaftlichen und kulturellen Vielfalt im Sinne eines gemeinsamen Europas auseinandersetzen; – die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten bzw. bearbeiten; – aktuelle Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen; – historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen; – Strukturen und Funktionsweisen des österreichischen politischen Systems erklären und sich aktiv auf Basis der Bürger- und Menschenrechte am politischen Geschehen beteiligen; – anhand von historischen Modellen aktuelle politische sowie soziale Situationen und Vorgänge beurteilen; – ausgewählte kulturelle sowie künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der Zeit verstehen und kritisch bewerten; – gegenwärtige bzw. historische Geschlechterrollen, Lebenssituationen und Familienmodelle als solche begreifen sowie ihre Hintergründe und Entwicklungen beschreiben; – die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften sowie Kulturen beschreiben und diese anhand von Fallbeispielen erklären; – die Merkmale verschiedener aktueller bzw. historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben sowie die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen; – sich mit der gesellschaftlichen und kulturellen Vielfalt im Sinne eines gemeinsamen Europas auseinandersetzen; – die Strukturen und Funktionsweisen des europäischen politischen Systems beschreiben; – als mündige EU Bürger/innen handeln und haben Einblick in aktuelle politische Entwicklungen; – zu aktuellen Themen Stellung nehmen und Standpunkte argumentieren. Lehrstoff: Österreich ab 1945: Blockbildung, Kalter Krieg, Entwicklungen der politischen Systeme in Osteuropa. Europäische Integration und Europäische Union: Idee des gemeinsamen Europa, Entstehung und Entwicklung, Institutionen. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, soziale, politische sowie kulturelle Entwicklungen beschreiben und in den historischen Kontext einordnen; – sich mit der gesellschaftlichen und kulturellen Vielfalt im Sinne eines gemeinsamen Europas auseinandersetzen; – die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten bzw. bearbeiten; – aktuelle Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen; – historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen; – Strukturen und Funktionsweisen des österreichischen politischen Systems erklären und sich aktiv auf Basis der Bürger- und Menschenrechte am politischen Geschehen beteiligen; – anhand von historischen Modellen aktuelle politische sowie soziale Situationen und Vorgänge beurteilen; – ausgewählte kulturelle sowie künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der Zeit verstehen und kritisch bewerten; – gegenwärtige bzw. historische Geschlechterrollen, Lebenssituationen sowie Familienmodelle als solche begreifen und ihre Hintergründe und Entwicklungen beschreiben; – die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften sowie Kulturen beschreiben und diese anhand von Fallbeispielen erklären; – die Merkmale verschiedener aktueller bzw. historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben sowie die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen; – sich mit der gesellschaftlichen und kulturellen Vielfalt im Sinne eines gemeinsamen Europas auseinandersetzen; – zu aktuellen Themen Stellungnehmen und Standpunkte argumentieren. Lehrstoff: Internationale Geschichte ab 1945: Entkolonialisierung, Europa nach 1990. Längsschnitte oder Projekte zu unterschiedlichen Themen: Verflechtungen von Politik und Wirtschaft, Frauen in der Geschichte, Religion und Gesellschaft, wirtschaftliche Entwicklung, Alltagsgeschichte, Umweltgeschichte. 4.2 WIRTSCHAFTSGEOGRAFIE UND VOLKSWIRTSCHAFT I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über topografische Grundkenntnisse; – können exogene und endogene Kräfte bewerten sowie ihre Auswirkungen erklären; – können Grundlagen der Klimageografie erklären und die Nutzung landschaftsökologischer Zonen analysieren; – können unterschiedliche Natur – und Kulturräume in Hinblick auf ihre wirtschaftlichen Nutzungsmöglichkeiten analysieren und die Bedeutung nachhaltigen Handelns beschreiben; – können die Entwicklung der Weltbevölkerung analysieren und bewerten; – können demografische Strukturen und Prozesse erklären sowie Lebenswelten in städtischen und ländlichen Regionen vergleichen; – können wirtschaftliche bzw. soziale Entwicklungen in Ländern der Peripherie und Semiperipherie vergleichen; – können Gründe der Unterentwicklung anhand von Kennzahlen vergleichen. Lehrstoff: Orientierung anhand unterschiedlicher kartografischer Hilfsmittel. Endogene und exogene Prozesse und deren Formenschatz. Klima- und Vegetationszonen. Nutzung von Naturräumen. Bevölkerungsstrukturen, -verteilungen und -entwicklungen im globalen Kontext. Bevölkerungstendenzen und Migration. Ländlicher und städtischer Lebensraum. Länder der Peripherie bzw. der Semiperipherie (ausgewählte Themen anhand exemplarischer Staaten). Unterschiedliche Entwicklungsniveaus (Gründe und Chancen). II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Stärken und Schwächen, Chancen und Risiken der global sowie regional führenden Wirtschaftsräume vergleichen; – die europäische Integration beschreiben und die EU-Erweiterung anhand regionaler Beispiele analysieren; – naturräumliche Gegebenheiten Österreichs beschreiben; – Wirtschaftssektoren Österreichs bewerten. Lehrstoff: Global relevante Wirtschaftsräume (zB Triade), ökonomische und regionale Entwicklungen in diesen Regionen. Europäische Integration. Österreich: Naturräumliche Voraussetzungen, demografische Entwicklung und Migration, Arbeitsmarkt, Wirtschaftsregionen und Wirtschaftssektoren (Landwirtschaft, Industrie, Dienstleistungen, Tourismus, Energie, Verkehr). 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die wesentlichen wirtschaftsgeografischen und volkswirtschaftlichen Grundbegriffe beschreiben sowie erklären; – wirtschaftsgeografisch bzw. volkswirtschaftlich relevante Informationen beschaffen, strukturieren und auswerten; – den Konjunkturablauf beschreiben und Auswirkungen einschätzen; – Einflussfaktoren auf Markt, Marktformen und Preisbildung beschreiben; – volkswirtschaftliche Messgrößen erklären, analysieren und bewerten. Lehrstoff: Volkswirtschaftliche Grundbegriffe und Messgrößen. Wirtschaftssysteme. Marktformen, vollkommener Markt, Marktversagen, Preis. Konjunkturpolitik. Sozialpolitik und Arbeitsmarkt. Geld- und Währungspolitik. 4.3 BETRIEBSWIRTSCHAFT, KULTUR- UND PROJEKTMANAGEMENT II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Bedeutung von Wirtschaft im täglichen Leben und die Auswirkungen des Wirtschaftens einschätzen; – die Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmer sowie deren Zielsetzungen beschreiben; – die Funktionsweise von Märkten erklären; – die Chancen und Risiken der Globalisierung aus verschiedenen Perspektiven der Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmer beschreiben; – die Bedeutung der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit für wertvolles wirtschaftliches Handeln beschreiben; – die Leistungsfaktoren und Leistungsbereiche eines Unternehmens beschreiben; – die gesetzlichen Grundlagen für den Abschluss eines Kaufvertrages anwenden. Lehrstoff: Grundlagen der Wirtschaft: Wirtschaftsteilnehmerinnen und Wirtschaftsteilnehmer, Zielkonflikte, Markt, Arbeitsteilung, Globalisierung, Nachhaltigkeit, Leistungsfaktoren- und Leistungsbereiche im Unternehmen. Aktuelle Medienberichte. Kaufvertrag: Gesetzliche Grundlagen und rechtliche Rahmenbedingungen. E-Commerce Gesetz. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – einen Kaufvertrag inhaltlich richtig gestalten und analysieren; – die ordnungsgemäße Erfüllung des Kaufvertrages beurteilen; – bei vertragswidriger Erfüllung des Kaufvertrages entsprechende Maßnahmen setzen; – die Rechte des Konsumenten/der Konsumentin beschreiben und bei Vertragsverletzung entsprechend handeln; – die Bedeutung und Bestimmungen des E-Commerce Gesetzes darstellen; – die optimale Zahlungsform für unterschiedliche Situationen offline und online auswählen; – einen zusammenhängenden Geschäftsfall aus dem Bereich des Kaufvertrages praxisgerecht durchführen. Lehrstoff: Kaufvertrag: Inhalt des Kaufvertrags (gesetzliche und kaufmännische Bestandteile). Ordnungsgemäße Erfüllung (Lieferung, Annahme, Rechnungslegung Zahlung). Vertragswidrige Erfüllung. E-Commerce Gesetz, Konsumentenschutzgesetz. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundlagen des Arbeitsrechts anwenden; – Dienst- und Werkvertrag voneinander unterscheiden; – die Auswirkungen der unterschiedlichen Führungsstile auf die Mitarbeitermotivation erklären; – einzelne Instrumente des Personalmanagement (Motivation, MAG, Personalbeurteilung, usw.) kritisch bewerten; – die verschiedenen Möglichkeiten der Personalsuche, der Personalauswahlverfahren und Personalfreisetzung beschreiben; – Bewerbungsunterlagen erstellen; – Investitionsentscheidungen auf Basis der statischen Investitionsverfahren treffen; – Investitionsentscheidungen aufgrund qualitativer und quantitativer Kriterien treffen; – die Funktonen von Handelsbetrieben beschreiben; – die Vertriebsformen und Entscheidungen der Handelsbetriebe beurteilen. Lehrstoff: Personalmanagement: Personalbedarf, Personalauswahl. Rechte und Pflichten von Arbeitgeberin und Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer (insbesondere arbeitsrechtliche Bestimmungen des Pflichtpraktikums), Dienstvertrag/Werkvertrag, Beendigung des Dienstverhältnisses, Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterführung (Motivation, Personalentwicklung, Entlohnung, Personalbeurteilung, Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräch (MAG), usw.). Investitionsmöglichkeiten im Vermögensbereich, statische Investitionsverfahren. Handelsbetriebe: Funktionen, Betriebsformen, Entscheidungen im Einzelhandel, Außenhandel. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundlagen des Projektmanagements beschreiben; – den Projektmanagementprozess erklären; – im Team ein Projekt mit praxisrelevanten Tools des Projektmanagements und adäquater Software im Detail planen; – einzelne Arbeitspakete eines geplanten Projektes in eigener Verantwortung umsetzen; – interdisziplinäres Wissen bei der Umsetzung einzelner Arbeitspakete und bei der Arbeit im Team anwenden; – Teilergebnisse dokumentieren und To-Do Listen führen; – das Projekt(zwischen)ergebnis im Team einer bestimmten Zielgruppe präsentieren; – (Teil)ergebnisse des Projekts kritisch reflektieren und Schlussfolgerungen ziehen. Lehrstoff: Projektmanagement: Grundlagen des Projektmanagements, Planung, Steuerung, Evaluierung und Dokumentation von Projekten. Fachspezifische Software. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Bedeutung des Marketings erklären; – die Grundzüge der Marktforschung und deren Methoden beschreiben; – zwischen strategischen und operativen Aufgaben des Marketings unterscheiden sowie diese erklären; – Geschäftsideen oder konkrete marketingpolitische Entscheidungen von einzelnen Unternehmen in unterschiedlichen Branchen kritisch beurteilen. Lehrstoff: Marketing: Geschäftsidee, Grundlagen und Funktionen des Marketings, Marktforschung, strategisches Marketing (Marktsegmentierung, Positionierung, Markenpolitik), operatives Marketing (Marketinginstrumente), Corporate Identity, Public Relations. Aktuelle Medienberichte. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Begriffe Entrepreneur und Künstlerin bzw. Künstler analysieren; – Trends, Geschäftsideen, usw. nach dem Prinzip einfachen wissenschaftlichen Arbeitens recherchieren und dokumentieren; – eine einfache Geschäftsidee für die aktuelle Marktsituation nach den Prinzipien der Nachhaltigkeit und Ethik formulieren sowie präsentieren; – die wesentlichen Inhalte eines Businessplanes erklären; – die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen den einzelnen Unternehmensformen zuordnen; – die Wahl der jeweiligen Rechtsform begründen; – die Regelungen im Gewerberecht auf die jeweilige Geschäftsidee anwenden; – die Spezifika des Kunstmarktes erklären. Lehrstoff: Unternehmer als Entrepreneur, Entwicklung einer Geschäftsidee, Businessplan. Organisatorische Rahmenbedingungen, Unternehmensgründung: Firma, Firmenbuch, Gewerberecht, Vollmachten, Rechtsformen der Unternehmung, Grundlagen Insolvenzrecht. Spezifika Kunst: Künstlerstatus, Kunstmarkt, Verein, Non-Profit Unternehmen, Galerie, Kunstmuseen, Auktionen. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – zwischen Innen- und Außenfinanzierung, Eigen- und Fremdfinanzierung unterscheiden sowie die verschiedenen Arten der Unternehmensfinanzierung beurteilen; – die Leasingfinanzierung alternativen Finanzierungsformen gegenüberstellen; – die Kennzahlen des Quicktests berechnen und interpretieren; – Fallstudien zu betriebswirtschaftlichen Fragestellung mit einer Verknüpfung zum Rechnungswesen lösen. Lehrstoff: Arten der Finanzierung (Innen-, Außen-, Eigen- und Fremdfinanzierung), Kreditfinanzierung (Kreditformen, Kreditbesicherung, Kreditkosten), Leasing, Kennzahlen. Case Studies. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können Fallstudien zu betriebswirtschaftlichen Fragestellung mit einer Verknüpfung zu Rechnungswesen lösen. Lehrstoff: Case Studies. Schularbeiten: II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester. IV. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 8. Semester. V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten (mindestens eine davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Rechnungswesen“). 4.4 RECHNUNGSWESEN II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Belege erkennen, prüfen, bearbeiten und organisieren; – die Umsatzsteuervoranmeldung erstellen; – einfache Bilanzen erstellen und erklären; – einfache Buchungssätze auf Basis von Belegen und Geschäftsfällen unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer bilden sowie deren Erfolgswirksamkeit beurteilen; – Kontenarten den entsprechenden Kontenklassen zuordnen und den Kontenplan einsetzen; – die Grundlagen des Umsatzsteuerrechts beschreiben, die Umsatzsteuer richtig berechnen und verbuchen. Lehrstoff: Belege, Belegorganisation inklusive Formvorschriften. Einführung in die Doppelte Buchführung: Inventar, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung. Kontenarten in Verbindung mit Kontenrahmen und Kontenplan. Verbuchung einfacher Geschäftsfälle (vorwiegend aus Handelsbetrieben) in der Doppelten Buchführung auf Konten inklusive Abschluss, Bildung von Buchungssätzen auch anhand von Originalbelegen. Umsatzsteuer. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – das System der Doppelten Buchführung anwenden; – laufende Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung auf den entsprechenden Konten erfassen und diese Konten abschließen; – Buchungssätze auf Basis von Belegen bzw. Geschäftsfällen unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer bilden sowie deren Erfolgswirksamkeit erkennen und interpretieren; – die Grundlagen des Umsatzsteuerrechts anwenden, die Umsatzsteuer richtig berechnen und verbuchen; – Originalbelege auf ihre Korrektheit überprüfen und verbuchen. Lehrstoff: Laufende Geschäftsfälle mit Umsatzsteuer (vorwiegend aus Handelsbetrieben) in der Doppelten Buchführung (Verbuchung auf Konten inklusive Abschluss), Umsatzsteuer. Buchungssätze vorwiegend anhand von Originalbelegen. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Geschäftsfälle im Zusammenhang mit dem Rechnungsausgleich verbuchen; – Buchungen im Zusammenhang mit Bankauszügen erkennen und verbuchen; – Buchungssätze unter Berücksichtigung der verschiedenen Steuern bilden; – Buchungssätze hinsichtlich der Erfolgswirksamkeit begründen; – Originalbelege auf ihre Korrektheit überprüfen und verbuchen; – Fremdwährungen umrechnen; – Auslandsgeschäfte verbuchen. Lehrstoff: Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung. Rechnungsausgleich, Verbuchung von Steuern, Buchungen im Zusammenhang mit dem Bankkonto, zusammenfassende Belegbeispiele. Auslandsgeschäfte und Fremdwährungsumrechnungen. Einsatz fachspezifischer Software. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – den Anschaffungswert und die Abschreibung ermitteln und verbuchen; – laufende Aufwendungen im Zusammenhang mit Anlagen erfassen; – Anlagenzugänge und -abgänge verbuchen; – ein Anlagenverzeichnis führen und erklären; – die verschiedenen Arten der Erfolgsermittlung unterscheiden; – das System der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR) in Grundzügen erklären; – beurteilen, welche Geschäftsfälle Betriebseinnahmen oder -ausgaben darstellen; – Belege für die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung prüfen und bearbeiten; – Geschäftsfälle in einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erfassen; – Nebenbücher führen; – eine Umsatzsteuervoranmeldung für einen Einnahmen-Ausgabenrechner erstellen; – den Erfolg in der EAR ermitteln. Lehrstoff: Anlagenbewertung: Rechengrößen der Anlagenabschreibung, Anlagenzugänge, Anlagenabgänge, Anlagenverzeichnis. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR); inklusive Nebenbücher: Erfolgsermittlung in der EAR inklusive Umsatzsteuervoranmeldung (UVA). Laufende Geschäftsfälle. Einsatz fachspezifischer Software. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die wesentlichen Unterschiede zwischen Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung erklären; – Einstandspreise mit Hilfe der Bezugskalkulation ermitteln; – Kosten ermitteln und Gemeinkostenzuschlagssätze ermitteln; – einfache Kalkulationen für unterschiedliche Betriebe und Branchen durchführen; – Verkaufspreise berechnen; – Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung verbuchen sowie deren Erfolgswirksamkeit beurteilen. Lehrstoff: Kostenrechnung: Bezugskalkulation, Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung, Absatzkalkulation. Laufende Geschäftsfälle. Einsatz fachspezifischer Software. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – zwischen fixen und variablen Kosten unterscheiden; – Deckungsbeiträge berechnen und interpretieren; – Unternehmensentscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung treffen sowie diese kostenrechnerisch und betriebswirtschaftlich beurteilen; – laufende Bezüge inklusive Überstunden abrechnen; – den Auszahlungsbetrag bei Sonderzahlungen ermitteln; – Löhne und Gehälter inklusive lohn- und gehaltsabhängiger Abgaben verbuchen; – Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung verbuchen und deren Erfolgswirksamkeit beurteilen. Lehrstoff: Kostenrechnung: Teilkostenrechnung inklusive Unternehmensentscheidungen. Personalverrechnung: Abrechnung inklusive Überstundenverrechnung, Sonderzahlungen, Verbuchung von Löhnen, Gehältern, Lohn- und Gehaltsnebenkosten. Arbeitnehmerveranlagung. Laufende Geschäftsfälle. Einsatz fachspezifischer Software bzw. Tabellenkalkulation. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundlagen der Bewertung erklären und die entsprechenden Bewertungsprinzipien anwenden; – Aufwände und Erträge in der doppelten Buchführung periodenrichtig erfassen; – die Notwendigkeit von Rückstellungen erkennen und die erforderlichen Buchungen in Zusammenhang mit Rückstellungen durchführen; – eine Warenbewertung durchführen und die notwendigen Buchungen tätigen; – die Forderungen bewerten und die notwendigen Buchungen durchführen; – die Anlagenabschreibung ermitteln und verbuchen; – den Jahresabschluss für Einzelunternehmen durchführen; – Fallstudien mit einer Verknüpfung zu Betriebswirtschaft, Kultur- und Projektmanagement bearbeiten. Lehrstoff: Jahresabschluss: Grundlagen der Bilanzierungsgrundsätze inklusive Bilanzierungsvorschriften, Bewertung von Vorräten, Anlagenbewertung, Forderungsbewertung, Rechnungsabgrenzungen, Rückstellungen. Abschluss von Einzelunternehmen. Case Studies. Einsatz fachspezifischer Software, Tabellenkalkulation. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können Fallstudien mit einer Verknüpfung zu Betriebswirtschaft, Kultur- und Projektmanagement bearbeiten. Lehrstoff: Case Studies. Einsatz fachspezifischer Software, Tabellenkalkulation. Schularbeiten: II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester. IV. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 8. Semester. V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten (mindestens eine davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft, Kultur- und Projektmanagement“). 4.5 RECHT V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ausgewählte rechtliche Sachverhalte realistisch einschätzen, lösungsorientiert bearbeiten und die dazu erforderlichen Rechtsbegriffe verstehen; – die jeweilige Rechtslage realistisch einschätzen und sich eine rechtskonforme Meinung bilden; – die entsprechenden Wege der Rechtsdurchsetzung finden; – die grundlegenden Rechtsvorschriften und –quellen benennen. Lehrstoff: Grundlagen der Rechtsordnung: Juristische Begriffe, Abgrenzungen, Rechtsanwendung. Zugang zum Recht: Zivil- und Strafgerichtsbarkeit, Ausgewählte Bereiche des Verwaltungsrechts. Privatrecht: Ausgewählte Aspekte aus Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuld-, Vertrags-, Schadenersatzrecht. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ausgewählte rechtliche Sachverhalte realistisch einschätzen, lösungsorientiert bearbeiten und die dazu erforderlichen Rechtsbegriffe verstehen; – die jeweilige Rechtslage realistisch einschätzen und sich eine rechtskonforme Meinung bilden; – die entsprechenden Wege der Rechtsdurchsetzung finden; – die grundlegenden Rechtsvorschriften und –quellen benennen. Lehrstoff: Privatrecht: Ausgewählte Aspekte des Privatrechts. Arbeitsrecht: Grundzüge des Arbeitsrechts, Sozialversicherung. Immaterialgüterrecht: Ausgewählte Bereiche des Immaterialgüterrechts (zB Urheberrecht). Grundlagen des Exekutions- bzw. Insolvenzverfahrens, Privatkonkurs. 4.6 OFFICEMANAGEMENT I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundbestandteile der Computer-Hardware und des Betriebssystems nennen; – Dateien lokal und online verwalten; – freigegebene Netzwerkressourcen nutzen; – Daten in einem vorgegeben Zeitrahmen erfassen und bearbeiten; – Daten zügig über die Tastatur eingeben; – Schriftstücke unter Berücksichtigung der ÖNORM erstellen, formatieren und korrigieren; – Bilder in Dokumente einbinden und mit den vorhandenen Tools bearbeiten; – private und geschäftliche Schriftstücke formal richtig erstellen; – umfangreiche Schriftstücke erstellen; – Webseiten aufrufen und die Informationen filtern und nutzen; – gezielt recherchieren sowie Inhalte drucken, herunterladen und speichern; – Dateien komprimieren und hochladen; – online kommunizieren; – soziale Netzwerke, Daten sowie Programme bewusst und sorgfältig nutzen sowie die Gefahren des Internets abschätzen; – mit Daten sicher umgehen; – die Grundzüge des Urheberrechts beschreiben; – Präsentationen zielgruppengerecht erstellen und präsentieren; – Standardsoftware aus dem Bereich Tabellenkalkulation zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis einsetzen. Lehrstoff: Hardware, Betriebssysteme und Arbeiten im Netzwerk. Textverarbeitung: Grundlagen der Textverarbeitung, Richtlinien und Normen, alltägliche und geschäftliche Schriftstücke, aktuelle Eingabesysteme, Training der Schreibfertigkeit. Präsentation: Fortgeschrittene Präsentationstechniken und -richtlinien. Internet: Internet, Internetdienste und kollaborative Techniken. Tabellenkalkulation: Grundlagen der Tabellenkalkulation. Gesetzliche Bestimmungen: Grundzüge des Urheberrechts. Grundlagen der IT-Security: Schutz vor Schadsoftware und Datensicherung. Schularbeiten: I. Jahrgang: 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten. 5. KUNST UND GESTALTUNG 5.1 KUNST- UND KULTURGESCHICHTE III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – kunst- und kulturgeschichtliche Grundbegriffe benennen und diese anwenden; – Gestaltqualitäten an Artefakten und Naturphänomenen erkennen und angemessen beschreiben; – ein Repertoire an exemplarischen Werken einzelner Epochen und Stile beschreiben sowie diesen ihnen unbekannte Werke anhand von Merkmalen systematisch zuordnen; – Fragestellungen und Methoden zur Werkerschließung entwickeln; – Methoden zur Werkerschließung angemessen anwenden; – Werke in Grundzügen entschlüsseln sowie mit dem im Unterricht erworbenen Wissen decodieren, auslegen und interpretieren; – in der vergleichenden Werkbetrachtung durch selbstständige Auseinandersetzung Zusammenhänge von Idee, Inhalt, Form und Funktion erklären; – Funktionen der Kunst im jeweiligen kulturgeschichtlichen Kontext erläutern. Lehrstoff: Ausgewählte Grundbegriffe der Kunstgeschichte: Kunst-, Werk- bzw. Bildbegriff, Epoche, Perioden, Gattung, Stil, Genre. Struktur, Komposition, Artefakte von den Anfängen ästhetischer Produktion bis zu den frühen Hochkulturen. Werkbetrachtung: Methoden der Werkbetrachtung, epochenspezifische Werkgattungen und Herstellungsverfahren, Bildthemen, Mythen und Weltbild (Natur, Götter, Menschen), Symbolsysteme, Anschauungsweisen (Fläche – Raumbeziehung, Formen und Stufen der Abstraktion). 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Gestaltqualitäten an Artefakten und Naturphänomenen erkennen und angemessen beschreiben; – ein fachspezifisches Grundvokabular anwenden; – ein Repertoire an exemplarischen Werken einzelner Epochen und Stile beschreiben sowie diesen ihnen unbekannte Werke anhand von Merkmalen systematisch zuordnen; – Fragestellungen und Methoden zur Werkerschließung entwickeln und angemessen anwenden; – Werke in Grundzügen entschlüsseln sowie mit dem im Unterricht erworbenen Wissen decodieren, auslegen und interpretieren; – in der vergleichenden Werkbetrachtung durch selbstständige Auseinandersetzung Zusammenhänge von Idee, Inhalt, Form und Funktion erklären; – Funktionen der Kunst im jeweiligen kulturgeschichtlichen Kontext erläutern. Lehrstoff: Ausgewählte Aspekte der Kulturgeschichte: Anthropologie, Ideengeschichte, Mentalitätsgeschichte, Alltagsgeschichte, Genderdebatte, usw. Artefakte von der Antike bis zum Mittelalter. Werkbetrachtung: Methoden der Werkbetrachtung, epochenspezifische Werkgattungen und Herstellungsverfahren, Bildthemen, Mythen und Weltbild (Natur, Götter, Menschen), Symbolsysteme, Anschauungsweisen, (Fläche – Raumbeziehung, Perspektiven, Formen und Stufen der Abstraktion), Aspekte der Wahrnehmungs- und Kunstpsychologie. Exemplarische thematische Längsschnitte. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ein Repertoire an exemplarischen Werken einzelner Epochen und Stile beschreiben sowie diesen ihnen unbekannte Werke anhand von Merkmalen systematisch zuordnen; – Fragestellungen und Methoden zur Werkerschließung entwickeln und angemessen anwenden; – Werke auslegen und interpretieren; – in der vergleichenden Werkbetrachtung durch selbstständige Auseinandersetzung Zusammenhänge von Idee, Inhalt, Form und Funktion erklären; – angemessenes fachspezifisches Vokabular verwenden; – exemplarisch die Rolle der Künstlerinnen und Künstler in der Gesellschaft sowie deren kreativen Schaffensprozesse in Geschichte sowie Gegenwart verstehen und bewerten; – sich selbst Informationen beschaffen, Informationsquellen vergleichen und kritisch beurteilen sowie diese nach der gängigen Praxis vorwissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung fremden geistigen Eigentums auswerten und richtig zitieren. Lehrstoff: Ausgewählte Grundbegriffe der Kunstgeschichte: Kunst-, Werk- bzw. Bildbegriff, Epoche, Perioden, Gattung, Stil, Genre, Struktur, Komposition usw. Ausgewählte Grundbegriffe der Kulturgeschichte: Im Sinn der Neuen Kulturgeschichte interdisziplinär aus (historischer) Anthropologie, Ideengeschichte, Mentalitätsgeschichte, Alltagsgeschichte, Genderdebatte, usw. Artefakte von der Renaissance bis zum Rokoko. Werkbetrachtung: Methoden der Werkbetrachtung, epochenspezifische Werkgattungen und Herstellungsverfahren, Bildthemen und Auftraggeber, Mythen und Weltbild (Natur, Götter, Menschen), Zeichen- und Symbolsysteme, Gesamtkunstwerk, Anschauungsweisen (Fläche – Raumbeziehung, Stufen der Abstraktion), Aspekte der Wahrnehmungs- und Kunstpsychologie. Themen- und genrebezogene Längsschnitte. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ein Repertoire an exemplarischen Werken einzelner Epochen und Stile beschreiben sowie diesen ihnen unbekannte Werke anhand von Merkmalen systematisch zuordnen; – Fragestellungen und Methoden zur Werkerschließung entwickeln und angemessen anwenden; – Werke auslegen und interpretieren; – in der vergleichenden Werkbetrachtung durch selbstständige Auseinandersetzung Zusammenhänge von Idee, Inhalt, Form und Funktion erklären; – angemessenes fachspezifisches Grundvokabular verwenden; – exemplarisch die Rolle der Künstlerinnen und Künstler in der Gesellschaft sowie deren kreative Schaffensprozesse in Geschichte bzw. Gegenwart verstehen, vergleichen und bewerten; – sich selbst Informationen beschaffen, Informationsquellen vergleichen und kritisch beurteilen sowie diese nach der gängigen Praxis vorwissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung fremden geistigen Eigentums auswerten und richtig zitieren. Lehrstoff: Ausgewählte Grundbegriffe der Kunstgeschichte: Kunst-, Werk- bzw. Bildbegriff, Epoche, Perioden, Gattung, Stil, Genre, Struktur, Komposition usw. Ausgewählte interdisziplinäre Aspekte der Kulturgeschichte: (historische) Anthropologie, Kultur-, Kunst- und Bildwissenschaften, Ideengeschichte, Mentalitätsgeschichte, Alltagsgeschichte, Genderdebatte, usw. Artefakte vom Klassizismus bis zum Impressionismus. Werkbetrachtung: Methoden der Werkbetrachtung, epochenspezifische Werkgattungen und Herstellungsverfahren, Bildthemen und Auftraggeber, Mythen und Weltbild (Natur, Götter, Menschen), Zeichen- und Symbolsysteme, Anschauungsweisen (Fläche – Raumbeziehung, Stufen der Abstraktion). Themen- und genrebezogene Längsschnitte. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ein Repertoire an exemplarischen Werken einzelner Epochen und Stile beschreiben sowie diesen ihnen unbekannte Werke anhand von Merkmalen systematisch zuordnen; – Fragestellungen und Methoden zur Werkerschließung kritisch reflektieren und angemessen anwenden; – Werke auslegen und interpretieren; – die Differenzen zwischen Begriff und Anschauung sowie Text und Bild erklären; – angemessenes fachspezifisches Vokabular anwenden; – exemplarisch Künstlerpersönlichkeiten und deren Schaffensprozesse darstellen, in Relation zum Entstehungskontext stellen, sowie Wirkungsabsicht und Wirkung erläutern; – exemplarisch die Rolle der Künstlerinnen und Künstler in der Gesellschaft, in Geschichte bzw. Gegenwart erklären, vergleichen und bewerten; – historische gesellschaftliche bzw. kulturelle Situationen und Vorgänge mit gegenwärtigen vergleichen und kritisch reflektieren; – kultur- und kunsthistorische Inhalte adäquat und medienkompetent vermitteln. Lehrstoff: Artefakte von den Wegbereitern der Moderne bis zur Postmoderne. Werkbetrachtung: Vergleichende Werkbetrachtung, Werkgattungen und Herstellungsverfahren, Themen und Aufgaben, Mythologien, Weltbilder und Symbolsysteme, Geschlechterrollen, Anschauungsweisen (Fläche – Raumbeziehung, Perspektiven, Formen und Stufen der Abstraktion), Original versus Reproduktion. Kunsthandwerk, Design und Warenästhetik. Erweiterter Kunstbegriff und intermediäre Kunst. Visuelle Kommunikation (Werbung, Alltagsästhetik usw.), Medienästhetik. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ein Repertoire an exemplarischen Werken einzelner Epochen und Stile beschreiben sowie diesen ihnen unbekannte Werke anhand von Merkmalen systematisch zuordnen; – Fragestellungen und Methoden zur Werkerschließung kritisch reflektieren und angemessen anwenden; – Werke auslegen und interpretieren; – die Differenzen zwischen Begriff und Anschauung sowie Text und Bild erklären; – angemessenes fachspezifisches Vokabular anwenden; – exemplarisch Künstlerpersönlichkeiten und deren Schaffensprozesse darstellen, in Relation zum Entstehungskontext stellen, sowie Wirkungsabsicht und Wirkung erläutern; – exemplarisch die Rolle der Künstlerinnen und Künstler in der Gesellschaft, in Geschichte bzw. Gegenwart erklären, vergleichen und bewerten; – historische gesellschaftliche bzw. kulturelle Situationen und Vorgänge mit gegenwärtigen vergleichen und kritisch reflektieren; – kultur- und kunsthistorische Inhalte adäquat und medienkompetent vermitteln; – Institutionen der Kunst- und Kulturvermittlung beschreiben. Lehrstoff: Artefakte der Gegenwart. Werkbetrachtung: Vergleichende Werkbetrachtung, aktuelle Themen, Inhalte und Medien, Weltbilder und Symbolsysteme. Institutionen der Kunst- und Kulturvermittlung, Kunstmarkt. 5.2 MEDIALE DARSTELLUNGSVERFAHREN I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – bildnerische Mittel und Prinzipien der Gestaltung zuordnen; – die wichtigsten Regeln der Komposition und Farbgestaltung erklären und anwenden; – Gestaltungsprinzipien in herkömmlichen und elektronischen Medien anwenden; – Ideen und Botschaften in Kombination von Bild und Text vermitteln; – Objekte und Sachverhalte frei skizzierend sowie konstruktiv darstellen; – einfache Formen räumlich darstellen und sie mit unterschiedlichen Oberflächen versehen; – technische Grundlagen von modernen Kameras erklären und nutzen; – themengerechte Werkzeuge und Funktionen in aktuellen professionellen Computerprogrammen nutzen; – Fachsprache für die Kommunikation medienspezifischer Inhalte anwenden; – private bzw. öffentliche Anwendungen eigener und fremder Bilder unterscheiden. Lehrstoff: Erstellung und Bearbeitung eigenen Bilder und Werke: Gestaltungsgrundlagen, Bildaufbau und Komposition, zeichnerische und malerische Darstellungsarten, Darstellung von Raum und Tiefe, malerische, grafische Bildqualitäten. Farben, Farbmodelle, Formensprache, Bild-Text-Montagen, technische Grundlagen. Fotografie: Gebrauchsweisen und Arten der Fotografie, Grafik und Computergrafik. Formate, Dateiformate. Entwurfstechniken: Entwurf, Ausdruck der Materialien (farbliche, haptische, formale Qualitäten). Medienspezifische Fachsprache. Kreativitätsübungen, experimentelles Arbeiten. Intim- und Privatsphäre versus Öffentlichkeit. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Aufgaben mit facheinschlägigen, aktuellen Computerprogrammen durchführen; – Möglichkeiten moderner Kameras für die Bildgestaltung nutzen; – grafische und malerische Gestaltungsprinzipien anhand von Beispielen identifizieren und anwenden; – medienspezifische, historische und zeitgenössische Bildsprachen identifizieren und analysieren; – einfache Regeln der Typografie und Layoutgestaltung beschreiben sowie bestimmte Botschaften mittels Bild, Text, Farbe und Form entsprechend der Aufgabenstellung gestalten; – Präsentations- und Dokumentationsmaterial erstellen; – ihre Werke präsentieren und dokumentieren. Lehrstoff: Werkbetrachtung und Werkanalyse. Experimentelles und konzeptionelles Arbeiten: Layout, Typografie, Grundlagen des Urheber- und Persönlichkeitsrecht, Präsentations- und Dokumentationsmaterial, intermediale Darstellungsverfahren, fortgeschrittene Computergrafik und Bildbearbeitung, Printqualität. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – bereits bekannte Werkzeuge der facheinschlägigen Programme angemessen auswählen und anwenden; – Fachliteratur und Internet für die Recherche und Konzeption nutzen; – fachspezifische Begriffe detailliert erklären und beschreiben; – themenbezogene Visualisierungs-Strategien entwickeln und umsetzen; – die technischen Möglichkeiten einer modernen Kamera für komplexe Aufgabenstellungen mit facheinschlägigen Programmen kombinieren; – die Möglichkeiten eines Fotostudios nutzen; – mit herkömmlichen Gestaltungsmitteln reichhaltige ästhetische Werke schaffen. Lehrstoff: Werkbetrachtung und Werkanalyse. Konzeptionelles Arbeiten, grafisches und malerisches Gestalten: Digitaler Workflow, Retusche und Bildmontage, fotografische Parameter und manuelle Einstellungen, Lichttechnik und Studiofotografie, Arten der Veröffentlichung von Werken, das Format Fotobuch. Arbeit mit Fachliteratur. Rezeption fachspezifischen zeitgenössischen Schaffens. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Prinzipien und Techniken visueller Narrationen nennen und nutzen; – grundlegende Werkzeuge aktueller bzw. professioneller Mittel und Programme beschreiben; – Bewegung in Bilder übersetzen; – Maßnahmen des Kommunikationsdesign medienspezifisch zuordnen; – Grundprinzipien von Rhythmus und Bewegung medienspezifisch aufzählen; – themenbezogene Konzepte zur Bildgestaltung entwickeln. Lehrstoff: Konzeptionelles Arbeiten und mediales Gestalten: Layout, Kommunikationsdesign, Animation, Video, praxisnahe Arbeitsabläufe. Visuelle Narration, intermediale Darstellungsverfahren. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Prinzipien und Techniken visueller Narrationen anwenden; – mit Bewegung in Bildern experimentieren; – grundlegende Werkzeuge aktueller bzw. professioneller Mittel und Programme themenspezifisch nutzen; – Maßnahmen des Kommunikationsdesigns medienspezifisch umsetzen; – Grundprinzipien von Rhythmus und Bewegung medienspezifisch verwenden; – entwickelte Konzepte zur Bildgestaltung einzeln oder im Team selbstständig realisieren. Lehrstoff: Konzeptionelles Arbeiten und mediales Gestalten: Layout, Kommunikationsdesign, Animation, Video, praxisnahe Arbeitsabläufe. Visuelle Narration, intermediale Darstellungsverfahren. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Prinzipien und Techniken visueller Narrationen angemessen anwenden; – unterschiedliche Bewegungsdarstellungen konzipieren; – grundlegende Werkzeuge aktueller bzw. professioneller Mittel und Programme themenspezifisch anwenden; – Maßnahmen des Kommunikationsdesign auch in Bezug auf die eigenen Werke einsetzen; – Rhythmus und Bewegung als komplexe Gestaltungsmittel medienspezifisch nutzen; – komplexe Konzepte zur Bildgestaltung einzeln oder im Team selbstständig realisieren; – mit Abstraktion experimentieren; – Medien zum Erzeugen von Illusion einsetzen. Lehrstoff: Konzeptionelles Arbeiten und mediales Gestalten: Layout, Kommunikationsdesign, Animation, Video, praxisnahe Arbeitsabläufe. Visuelle Narration, intermediale Darstellungsverfahren, Abstraktion, Illusion. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Prinzipien und Techniken visueller Narrationen angemessen anwenden; – Werkzeuge aktueller bzw. professioneller Mittel und Programme themenspezifisch kombinieren; – Maßnahmen des Kommunikationsdesigns auch in Bezug auf die eigenen Werke einsetzen; – dramaturgische Maßnahmen als Gestaltungsmittel medienspezifisch planen und kombinieren; – komplexe Konzepte zur Werkgestaltung einzeln oder im Team selbstständig realisieren; – mit Abstraktion experimentieren; – Medien zum Erzeugen von Illusion einsetzen. Lehrstoff: Konzeptionelles Arbeiten und mediales Gestalten: Layout, Kommunikationsdesign, Animation, Video, praxisnahe Arbeitsabläufe. Visuelle Narration, intermediale Darstellungsverfahren, Abstraktion, Illusion. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – komplexe praxisorientierte Projekte planen und realisieren; – diese Projekte adressenadäquat aufbereiten, analysieren und vorstellen; – sich mit komplexen künstlerischen und medienspezifischen Inhalten kritisch auseinandersetzten. Lehrstoff: Konzeptionelles Arbeiten und mediales Gestalten: Layout, Kommunikationsdesign, Animation, Video, praxisnahe Arbeitsabläufe. Visuelle Narration, intermediale Darstellungsverfahren. Ausstellungtexte und „Artist´s Statements“. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – komplexe praxisorientierte Projekte planen und realisieren; – diese Projekte adressenadäquat aufbereiten, analysieren und vorstellen; – sich mit komplexen künstlerischen und medienspezifischen Inhalten kritisch auseinandersetzten. Lehrstoff: Konzeptionelles Arbeiten und mediales Gestalten: Layout, Kommunikationsdesign, Animation, Video, praxisnahe Arbeitsabläufe. Visuelle Narration, intermediale Darstellungsverfahren. Ausstellungtexte und „Artist´s Statements“. 5.3 ATELIER FÜR RÄUMLICHES GESTALTEN I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Form- und Gestaltungsideen generieren und weiterentwickeln; – Materialbeschaffenheiten erkunden und verbalisieren; – Materialexperimente als Grundlage für die Entwicklung von Gestaltungsideen nutzen; – Ideen skizzenhaft und konstruktiv darstellen; – die Bestimmungen der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung beschreiben und diese beachten; – Werkzeuge richtig einsetzen; – ihre Gestaltungsideen in erlernten Techniken konsequent realisieren; – einfache Fachbegriffe verwenden. Lehrstoff: Idee: Methoden der Ideen- und Formfindung. Entwurf: Visualisierung und Kommunikation von Ideen (Skizze, Werkzeichnung, Modell). Material: Materialkunde, Materialexperiment. Technik: Werkzeugkunde, Sicherheits- und Schutzbestimmungen, Fachterminologie, Materialadäquater Werkzeugeinsatz. Umsetzung: Einfache Realisierungsstrategien und Grundlagen des Zeitmanagements, Verbindungstechniken in Abhängigkeit vom Material (physikalisch, chemisch und mechanisch), plastische Formgebungsverfahren (subtraktiv und additiv). Dokumentation: Arbeitsschritte. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – verschiedene Form- und Gestaltungsideen generieren und weiterentwickeln; – einen Entwurf der Aufgabenstellung entsprechend, begründen; – aufgabenbezogene Techniken zur Herstellung der Objekte anwenden; – räumliche Modelle (je nach Verwendungsabsicht) herstellen; – räumliche Gestaltungen zum menschlichen Körper in Beziehung setzen. Lehrstoff: Idee (aufbauend und vertiefend): Methoden der Ideen- und Formfindung. Entwurf (aufbauend und vertiefend): Visualisierung und Kommunikation von Ideen (Skizze, Plan, Werkzeichnung, Modell), Objektfunktionen. Material (aufbauend und vertiefend): Materialkunde, Materialexperiment. Technik (aufbauend und vertiefend): Werkzeugkunde, Sicherheits- und Schutzbestimmungen, Fachterminologie. Umsetzung (aufbauend und vertiefend): Realisierungsstrategie und Zeitmanagement, Verbindungstechniken in Abhängigkeit vom Material (physikalisch, chemisch und mechanisch), Formgebungsverfahren in Plastik und Skulptur. Dokumentation (aufbauend und vertiefend): Arbeitsschritte. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Gestaltungszusammenhänge wahrnehmen und solche herstellen; – Objektoberflächen als eigene Gestaltungsebene betrachten und nutzen; – ästhetische, physikalische, ökologische und ökonomische Aspekte von Materialien einander gegenüberstellen; – Affinitäten und Differenzen von kulturgeschichtlichen oder künstlerischen Artefakten zur eigenen Arbeit feststellen; – ihren Arbeitsprozess dokumentieren und präsentieren; – ihre Gestaltungsvorstellungen engagiert und konsequent verwirklichen. Lehrstoff: Idee (aufbauend und vertiefend): Methoden der Ideen- und Formfindung, Wahrnehmung der bestehenden Gestaltungslösungen. Entwurf (aufbauend und vertiefend): Visualisierung und Kommunikation von Ideen (Skizze, Plan, Werkzeichnung, Modell), Objektfunktionen. Material (aufbauend und vertiefend): Materialkunde, Materialexperiment. Technik (aufbauend und vertiefend): Werkzeugkunde, Sicherheits- und Schutzbestimmungen, Fachterminologie, differenzierte Anwendung maschinenunterstützer Bearbeitungsverfahren. Umsetzung (aufbauend und vertiefend): Realisierungsstrategie und Zeitmanagement, Verbindungstechniken in Abhängigkeit vom Material (physikalisch, chemisch und mechanisch), Abwandlung formgebender Verfahren in Plastik und Skulptur. Dokumentation (aufbauend und vertiefend): Arbeitsschritte, prozessbegleitende Reflexionen, Gestaltung einer Präsentation. 5.4 ATELIER FÜR FLÄCHIGES GESTALTEN I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die bildnerischen, ideellen und technischen Mittel des flächigen Gestaltens anwenden; – mit spezifischem Fachvokabular Arbeitsprozesse und Werke beschreiben; – verantwortungsvoll in der Handhabung der Werkzeuge und der Materialien agieren; – Aufgaben zielorientiert durchführen. Lehrstoff: Technische und ideelle Mittel des flächigen Gestaltens: Entwurf, Skizze, Studien vor dem Objekt, Darstellung aus der Vorstellung, Formfindung. Materialkunde. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die bildnerischen, ideellen und technischen Mittel des flächigen Gestaltens angemessen einsetzen; – Arbeitsprozesse und Werke mit spezifischem Fachvokabular angemessen beschreiben; – die von ihnen verwendeten Werkzeuge, Geräte und Materialien fachgerecht anwenden; – Ideen mit den grundlegenden manuellen Techniken des flächigen Gestaltens realisieren. Lehrstoff: Technische und ideelle Mittel des flächigen Gestaltens: Farbe, Komposition, Oberfläche, Struktur und Textur, Entwurf, Skizze, Studien vor dem Objekt, Punkt, Linie, Fläche. Werkbetrachtung. Materialkunde. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über Grundkenntnisse der gestalterischen Techniken des flächigen Gestaltens und können diese weitgehend selbstständig anwenden; – können materialökonomische und ökologische Aspekte in ihren Arbeitsprozess einbeziehen; – können Arbeitsprozesse und Werke dokumentieren und mit spezifischem Fachvokabular beschreiben; – verfügen über Grundlagen der Fachtheorie des flächigen Gestaltens und können die einschlägige Fachterminologie anwenden. Lehrstoff: Technische und ideelle Mittel des flächigen Gestaltens: Farbe, Komposition, Oberfläche, Struktur und Textur, Entwurf und Umsetzung, Experimentieren und Gestalten mit/auf Materialien, Dokumentation der Arbeitsschritte. Werkbetrachtung. Materialkunde und Materialökonomie. 6. BEWEGUNG UND SPORT Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung. A.2. SCHULAUTONOMER ERWEITERUNGSBEREICH 1. SCHULAUTONOMER SCHWERPUNKT PRODUKT DESIGN OBJEKT III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – fachspezifische Begriffe richtig anwenden und dem Werkprozess zuordnen; – werkstoffspezifische Kenntnisse anwenden; – mit Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Arbeitsmaterialien sicher umgehen; – die Gefahren im Umgang mit Maschinen, Materialien und Bearbeitungsverfahren einschätzen sowie entsprechende Sicherheitsvorschriften einhalten; – die erworbenen Grundtechniken in Form eines einfachen Werkstücks umsetzen; – den Ablauf von Gestaltungsprozessen planen und strukturieren (Ideen, Skizzen, Entwürfe, Werkzeichnungen). Lehrstoff: Holz: Schneidengeometrie spanabhebender Werkzeuge, Bauarten der Werkzeuge. Technische Werkzeichnungen (Darstellung von Ansichten und Schnitten, Schraffuren), Konstruktionslehre (Lineare-, Flächen- und Körperkonstruktionen), Grundlagen der Möbelkonstruktion, Arbeitszeit-, Kosten- und Materialkalkulation. Künstlerischer Prozess, Ideen- und Formfindung: Form- und Funktionsanalyse, Bedarfserhebung. Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken: Herstellung eines Kleinmöbels, Stationäre Holzbearbeitungsmaschinen, Tischkreissäge und Hobelmaschinen. Prophylaktische Unfallverhütung. Keramik: Kunsthistorische Aspekte räumlichen Gestaltens im freien und angewandten Bereich – Objektkunst. Assemblage, Ready-made, Installation sowie aktuelle Tendenzen, Definitionen des Skulpturbegriffes, Prinzipien der Gestaltung. Künstlerischer Prozess, Ideen- und Formfindung: Form- und Funktionsanalyse, Dokumentation des Ideenfindungs- und Herstellungsprozesses, Projektentwicklung und prozessorientiertes Arbeiten. Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken: Umweltschutz und Gesundheitsschutz, Brenntechniken – Brennphasen, Brennkurven, Brennfehler, Brennhilfsmittel, Positivmodell, Gipstechnik, Gießtechnik, Montagetechnik, keramische Formgebungstechniken, Dekorationstechniken. Metall: Jahresthema Kleinobjekt und Schmuck, Fachterminologie. Künstlerischer Prozess: Ideen- und Formfindung, Übertragung des zweidimensionalen Entwurfs in eine dreidimensionale Form. Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken: Maschinen- und Werkzeugkunde, Sicherheitsvorschriften, Einhaltung von Verarbeitungsvorschriften für Metalle und Legierungen, Verbindungstechniken, plastisch verformende Techniken, chemisch-physikalischer Hintergrund, vollendende Techniken. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Prinzipien der Formensprache umsetzen und diese in Gestaltungsprozesse einbeziehen; – Gestaltung als individuellen Entscheidungsprozess verstehen und eigenständige Ideen entwickeln; – unter Anwendung der entsprechenden Techniken eigene Entwürfe umsetzen; – die Struktur eines Arbeitsprozesses beschreiben und einen Arbeitsplan erstellen; – zur Erstellung einer Recherche aus fachspezifischer Literatur und digitalen Medien Inhalte sammeln und auswählen; – erweitertes technisches Fachwissen in der Umsetzung ihrer individuellen Projekte anwenden; – ihre Arbeitsprozesse vollständig protokollieren; – ästhetische, ökonomische und ökologische Aspekte in ihre Arbeit miteinbeziehen. Lehrstoff: Holz: Planzeichnung, Verbindungsmittel und deren Darstellung, tradierte Holzverbindungen, Plattenwerkstoffe, Arbeitsplan und Protokoll. Künstlerischer Prozess, Ideen- und Formfindung: Grundlagen des Möbeldesigns, Kategorisierung der Funktionsbereiche des Einrichtens, Dokumentation des Ideenfindungs- und Herstellungsprozesses. Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken: Bandsäge, Tischfräse, Stand- und Langlochbohrmaschine, Handmaschinen, Oberflächenbehandlungsarten, Unfallverhütung. Keramik: Definitionen des Skulpturbegriffes, Prinzipien der Gestaltung. Künstlerischer Prozess, Ideen- und Formfindung: Werkprozess und Werkbetrachtung. Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken: Chemische Zusammensetzung und technische Prinzipien von Gips, Gipstechniken und industrielle Formgebungsverfahren, Arbeitsmassen für gipstechnische Verfahren, Aufbereitung, Qualitätskriterien, Thixothropie, Gipsformen und deren Einsatzbereiche, keramische Formgebungstechniken bzw. Plastik, Dekorationstechniken. Metall: Jahresthema Kleinobjekt und Schmuck, Untersuchung des Phänomens Schmuck. Künstlerischer Prozess: Ideen- und Formfindung, Experimentieren mit verschiedenen Materialien, Kombination unterschiedlichster Materialien zur Verdeutlichung struktureller Kontraste, Projektentwicklung und prozessorientiertes Arbeiten, präsentationsfähige Umsetzung der Ideen, Entwürfe und gefertigten Produkte, Dokumentations- und Präsentationsmaterial. Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken: Chemische Hilfsstoffe, deren Nutzung und Gefahren, Entsorgung und Wiedergewinnung, Edelsteinkunde, Fassungsformen und Herstellungstechniken, Konstruktionslehre (Abwicklungen). IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Projektkonzepte im historischen und zeitgenössischen Kontext erstellen; – in ihre Arbeit künstlerische und gestalterische Strömungen mit einzubeziehen; – eigenständige Ideen und Lösungsansätze für die Herstellung eines künstlerisches Unikats oder eines seriellen Produktes entwickeln; – unterschiedliche projektbezogene Materialien vergleichen und analysieren; – Modelle aus adäquaten Werkstoffen erstellen; – im Team Konzepte entwickeln; – in der Umsetzung ihrer Werkstücke erweiterte Techniken anwenden und vertiefend werkstofftechnologische Kenntnisse anwenden. Lehrstoff: Holz: Zeitgenössisches Möbeldesign, Möbelstilkunde, Funktionsanalyse am Objekt, Grundlagen der Produktgestaltung (praktische, ästhetische, symbolische Funktionen, Gestaltungsmerkmale, der Goldene Schnitt). Künstlerischer Prozess, Ideen- und Formfindung: Experimentelle Gestaltung zu aktuellen Themen, Nutzung internetbasierter Technologien im Bereich prozessorientierten Arbeitens. Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken: Modellbau zur ersten Visualisierung monoxyler Objekte, Schnitz- und Abtragetechniken, Keramik: Designprozesse (Mensch, Objekt, Raumbezug), Objektfunktionen (praktisch, ästhetisch, symbolisch). Designgeschichte. Künstlerischer Prozess, Ideen und Formfindung: Marktrecherche (Zielgruppenanalyse, Produktanalyse), experimentelle Gestaltungsvarianten, Entwicklung von Prototypen, ergonomische Anpassung. Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken: Gips- und Gießtechnik (vom Prototyp zur Serienproduktion, Manufakturen), Technik des Gipsdrehens, Arbeitsmodelle aus verschiedenen Materialien, Positiv- und Negativformen, mehrteiliger Gipsformen, Montagetechnik gegossener keramischer Objektteile, Materialkombinationen, keramischer Formgebungstechniken. Metall: Geschichte der Metallgestaltung (Plastik, Skulptur, Gebrauchsgegenstände), Konzepte und Strategien zeitgenössischer Künstler/innen. Künstlerischer Prozess, Ideen- und Formfindung: Vertiefung und Erweiterung von Konstruktionslehre sowie themen- und aufgabenspezifischen Techniken, Projektentwicklung und prozessorientiertes Arbeiten. Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken: Sondertechniken, freies Objekt (Objektfunktionen, Analyse von Gestaltungsprozessen, Tendenzen der zeitgenössischen Plastik und Skulptur). 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die theoretischen Grundlagen in den Bereichen Holz, Keramik und Metall beschreiben; – in der Umsetzung ihrer Werkstücke erweiterte Techniken und vertiefend werkstofftechnologische Kenntnisse anwenden; – eine Arbeits-und Projektdokumentation nach Kriterien des Projektmanagements erstellen; – Präsentationen entsprechend ihrer Ideen, Entwürfe und Produkte konzipieren; – selbstständig und im Team arbeiten; – erweitertes technisches Fachwissen in der Umsetzung ihrer individuellen Projekte anwenden. Lehrstoff: Holz: Klassische und moderne Skulptur, vertieftes Fachwissen Wald, Baum und Holz, Bestimmung von Holzarten, technische Eigenschaften von Holz und Plattenwerkstoffen. Künstlerischer Prozess, Ideen- und Formfindung: Dokumentation des Ideenfindungs- und Herstellungsprozesses, Auseinandersetzung mit freier und funktionaler Form. Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken: Kettensäge, Objekte aus dem Stamm oder Blockverleimung, Skulptur bzw. Plastik unter Berücksichtigung der Materialbesonderheiten. Keramik: Entstehungsgeschichte von Keramik und Glasuren. Künstlerischer Prozess, Ideen und Formfindung: Auseinandersetzung mit freier und funktionaler Form, Dokumentation des Ideenfindungs- und Herstellungsprozesses. Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken: Silikatchemie (Glasurrohstoffe und ihre Eigenschaften), färbende Rohstoffe, Segerformel, Eutektikum, Glasurtechnologie (Glasurarten und ihre Eigenschaften), Gips- und Gießtechnik (vom Prototyp zur Serienproduktion, Technik des Gipsdrehens, Positiv- und Negativformen, mehrteilige Gipsformen), Montagetechnik gegossener keramischer Objektteile, Materialkombinationen, keramische Formgebungstechniken. Metall: Methoden der Betrachtung und Analyse von Werken der Designgeschichte, Grundlagen der Produktgestaltung (Objektfunktionen wie praktisch, ästhetisch oder symbolisch). Künstlerischer Prozess, Ideen- und Formfindung: Projektentwicklung und prozessorientiertes Arbeiten. Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken: Modellbau, Werkzeuge zur Herstellung von seriellen Teilen, industrielle Umformungs- und Produktionsverfahren. Produktdesign: Einblicke in die Designgeschichte, Bedeutung des Designs für Unternehmen, Form und Funktion (Beschreibung, Analyse, Bewertung), Marktrecherche (Zielgruppenanalyse, Konkurrenzanalyse, Trendanalyse), Strategien- und Konzeptentwicklung für individuelle Projekte. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – themengebunden mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad entwerfen; – künstlerische und kulturhistorische Aspekte in ihre künstlerische Gestaltung mit einbeziehen; – Technologien und Werkstoffe projektadäquat auswählen; – Ideen, Entwürfe und Produkte mit erweitertem technischen Fachwissen präsentationsfähig umsetzen; – ihr Fachwissen terminologisch richtig kommunizieren; – interdisziplinär arbeiten und unter diesem Anspruch entsprechend Präsentationen erstellen; – Strategien und Konzepte für ein individuelles Projekt entwickeln. Lehrstoff: Holz: Anwendung der Fachterminologie (zB bei Präsentationen, Fachgesprächen). Künstlerischer Prozess, Ideen- und Formfindung: Fachspezifische Grundlagenforschung. Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken: Skulpturale oder funktionale Umsetzung einer Themenstellung, Einsatz der entsprechenden Materialien, Handwerks- und Maschinentechniken. Keramik: Werkstoffterminologie und Werkstofftechnologie, Fachvokabular. Künstlerischer Prozess, Ideen- und Formfindung: Fachspezifische Grundlagenforschung. Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken: Freie oder angewandte Umsetzung einer Themenstellung, Projektentwicklung, prozessorientiertes Arbeiten. Metall: Ästhetische Konzepte, Kunsttheorien, Museums- und Galeriebetrieb, Referenzkünstlerinnen und -künstler, Fachvokabular. Künstlerischer Prozess, Ideen- und Formfindung: Modelle, Umsetzung funktionaler oder skulpturaler Entwürfe mit hohem inhaltlichen Anspruch, Analyse von Gestaltungsprozessen, Kalkulation und Organisation des Arbeitsablaufs. Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken: Serielle Techniken, Materialanalyse, freie oder angewandte Umsetzung einer Themenstellung, Projektentwicklung, prozessorientiertes Arbeiten. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – themengebunden mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad entwerfen; – künstlerische und kulturhistorischer Aspekte in ihre künstlerische Gestaltung mit einbeziehen; – Technologien und Werkstoffe projektadäquat auswählen; – Ideen, Entwürfe und Produkte mit erweitertem technischen Fachwissen präsentationsfähig umsetzen; – ihr Fachwissen terminologisch richtig kommunizieren; – interdisziplinär arbeiten und unter diesem Anspruch entsprechend Präsentationen erstellen; – Strategien und Konzepte für ein individuelles Projekt entwickeln. Lehrstoff: Materialien: Holz, Keramik, Metall. Prozessorientiertes Arbeiten: Vermarktung und Selbstpräsentation, Analyse von Gestaltungsprozessen, interdisziplinäre Recherche, Vertiefung und Erweiterung von themen- und aufgabenspezifischen Techniken. Gestaltungsprojekt: Prozessbegleitende themenbezogene kunst- und kulturgeschichtliche Reflexionen bzw. Werkanalysen. Ausführung der künstlerisch gestalterischen Projektarbeit, Dokumentation und Präsentation. Produktentwicklung: Dokumentation der Arbeitsphasen, kulturhistorischer Hintergrund, Material-, Zeit- und Kostenkalkulation, persönlicher Zugang, Interpretation des Themas unter Einbeziehung historischer und aktueller Zusammenhänge, Referenzkünstlerinnen und -künstler, Materialanalyse, Modelle, Techniken und Materialien. PRODUKT DESIGN TEXTIL III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über Grundlagen im fachbezogenen Projektmanagement; – haben vertiefende werkstoff- und werkzeugtechnologische Kenntnisse; – können grundlegende Fachtermini nennen; – können ästhetische Kriterien im Design erkennen und differenzieren; – können adäquate Arbeitsbedingungen und Sicherheitsvorschriften benennen und diese berücksichtigen. Lehrstoff: Direkte und indirekte Drucktechniken: Fachtheorie, Entwurf, werkstoff- und werkzeugtechnologische Grundlagen, Farbtheorie, direkte und indirekte Reservierungstechniken, experimentelle Färbetechniken, experimentelle Drucktechniken. Oberflächengestaltung: Fachtheorie, Entwurf, werkstoff- und werkzeugtechnologische Grundlagen, analoge und digitale Gestaltungsprozesse, Verbundtechniken, Materialkombinationen. Knüpf- und Webtechniken: Fachtheorie, Entwurf, werkstoff- und werkzeugtechnologische Grundlagen, einfache Webgeräte, elementare Webtechniken, Flechten. Elementarmorphologie: Systematik der textilen Techniken, Fasererkennung, Materialanalyse, Fasereigenschaften, Textilentwicklung. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ihre Ideenfindung durch praktische und experimentelle Tätigkeiten veranschaulichen; – die Komplexität verschiedener Werkstoffe sowie deren Verarbeitungs- und Bearbeitungsverfahren erklären; – Ideen in kompositorischer, ästhetischer, manueller Tätigkeit, auch CAD-unterstützt, umsetzen; – mit diversen Ausdrucksmittel zur Realisierung ihrer Ideen experimentieren; – fachbezogenes Projektmanagement anwenden. Lehrstoff: Direkte und indirekte Drucktechniken: Komposition, Ästhetik, Ideen- und Formfindung, Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken, analoge und digitale Gestaltungsprozesse, experimentelle Drucktechniken, Siebdruck. Oberflächengestaltung: Komposition, Ästhetik, Ideen und Formfindung, Werkstofftechnologie und Arbeitstechniken, Gestaltungsprozesse, projektbezogene, experimentelle Materialerkundung, dreidimensionale Formgebung. Knüpf- und Webtechniken: Komposition, Ästhetik, Ideen und Formfindung, Werkstofftechnologien und Arbeitstechniken, diverse Webgeräte, Gestaltungsprozesse, Web- und Knüpftechniken. Interdisziplinäres Atelier: Künstlerischer Prozess, Ideen und Formfindung, verschiedene Textilien, artfremde Materialien, interdisziplinäre, fachübergreifende Konzepte. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – mittels diverser Medien für ihre Gestaltungsprozesse recherchieren; – soziokulturelle und historische Bezüge im Gestaltungsprozess berücksichtigen; – werkstoff- und werkzeugtechnologische Anwendungen unterscheiden; – ihre Ideen und Themen mittels adäquater Ausdrucksmittel kommunizieren; – einen vertiefenden exemplarischen Gestaltungsprozess, auch CAD unterstützt, planen und realisieren. Lehrstoff: Direkte und indirekte Drucktechniken: Prozessbegleitende Recherche, Projektplanung, Präsentation, vertiefende Werkstofftechnologien und Arbeitstechniken, analoge und digitale Druckvorstufen, Spezialdrucktechniken, Herstellungsverfahren in diversen Kulturen. Oberflächengestaltung: Prozessbegleitende Recherche, Projektplanung, Präsentation, vertiefende Werkstofftechnologien und Arbeitstechniken, Materialkombinationen im Experiment, Oberflächenstrukturen, Herstellungsverfahren in diversen Kulturen. Knüpf- und Webtechniken: Prozessbegleitende Recherche, Projektplanung, Präsentation, vertiefende Werkstofftechnologien und Arbeitstechniken, erweiterte Web- und Ajourtechniken, textile Verbindungstechniken, Herstellungsverfahren in diversen Kulturen. Interdisziplinäres Atelier: Konzeptionelles Experiment, Auseinandersetzung mit formgebenden Konzepten, sozioökologische Analysen. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – bestehende Werke einer Werkanalyse unterziehen; – Handlungsabläufe in Bezug auf eigenständige und teamorientierte Durchführung analysieren; – konzeptuelle und vermittelnde Texte unter Verwendung der Fachterminologie erstellen; – einen vertiefenden exemplarischen Gestaltungsprozess planen und realisieren. Lehrstoff: Direkte und indirekte Drucktechniken: Teamorientierte Gestaltungsprozesse, Dokumentation, Werkanalyse, vertiefende Werkstofftechnologien und Arbeitstechniken, Rapportierung, Textilausrüstung. Oberflächengestaltung: Teamorientierte Gestaltungsprozesse, Dokumentation, Werkanalyse, vertiefende Werkstofftechnologien und Arbeitstechniken, An-, Ein- und Aufbringen sowie Herauslösen von Materialien. Knüpf- und Webtechniken: Teamorientierte Gestaltungsprozesse, Dokumentation, Werkanalyse, vertiefende Werkstofftechnologien und Arbeitstechniken, analoge und digitale Gestaltungsprozesse, Band- und Flächenwebtechniken, Vernetzungsarten, experimentelle Wirk- und Knüpftechniken. Interdisziplinäres Atelier: Ideelle und praktisch-technische Quervernetzungen erlernter Techniken, Methoden der Reflexion. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – eigenschöpferische Fähigkeiten zum Konzipieren, Entwerfen und Designen anwenden; – Lösungen in den diversen gestalterischen Disziplinen der Formgebung und Kommunikation vorschlagen; – interdisziplinäre Zugänge für ihre eigene Projektrealisation testen; – Prozesse sowie Ergebnisse ihrer Arbeiten in adäquater und umfassender Form dokumentarisch zusammenfassen; – Präsentationen im Hinblick auf Wettbewerbs- und Ausstellungsbeteiligungen sowie Vermarktung erstellen. Lehrstoff: Direkte und indirekte Drucktechniken: Interdisziplinäre Werkstofftechnologien und Arbeitstechniken, künstlerische Interaktionsmethoden, Projektrealisation, vertiefende und experimentelle Färbe- und Drucktechniken. Oberflächengestaltung: Interdisziplinäre Werkstofftechnologien und Arbeitstechniken, künstlerische Interaktionsmethoden, Projektrealisation, Struktur- und Materialvariationen. Knüpf- und Webtechniken: Interdisziplinäre Werkstofftechnologien und Arbeitstechniken, künstlerische Interaktionsmethoden, Projektrealisation, Kombination diverser Web-, Wirk- und Knüpftechniken, Dekomposition, flächiges und räumliches Experimentieren. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – eigenschöpferische Fähigkeiten zum Konzipieren, Entwerfen und Designen anwenden; – können Lösungen in den diversen gestalterischen Disziplinen der Formgebung und Kommunikation vorschlagen; – können interdisziplinäre Zugänge für ihre eigene Projektrealisation testen; – können Prozesse und Ergebnisse ihrer Arbeiten in adäquater und umfassender Form dokumentarisch zusammenfassen; – können Präsentationen im Hinblick auf Wettbewerbs- und Ausstellungsbeteiligungen sowie Vermarktung erstellen. Lehrstoff: Direkte und indirekte Drucktechniken: Interdisziplinäre Werkstofftechnologien und Arbeitstechniken, künstlerische Interaktionsmethoden, Projektrealisation, vertiefende und experimentelle Färbe und Drucktechniken. Oberflächengestaltung: Interdisziplinäre Werkstofftechnologien und Arbeitstechniken, künstlerische Interaktionsmethoden, Projektrealisation, Struktur- und Materialvariationen. Knüpf- und Webtechniken: Interdisziplinäre Werkstofftechnologien und Arbeitstechniken, künstlerische Interaktionsmethoden, Projektrealisation, Kombination diverser Web-, Wirk- und Knüpftechniken, Dekomposition, flächiges und räumliches Experimentieren. VISUELLE GESTALTUNG III Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Themen aufarbeiten, aufgabenorientierte Recherchen betreiben sowie diese für Ideenfindung und Konkretisierung nutzen; – geeignete Materialien mit ihren Bearbeitungsverfahren sowie unterschiedliche Medien und deren Handhabung auswählen sowie dem Thema entsprechend einsetzen; – grundlegende ästhetische Wirkungen in Abhängigkeit von Material, Verfahren und Funktion erkennen und verbalisieren; – flächige und räumlich-körperhafte Gestaltungen zum menschlichen Körper in Beziehung setzen; – durch Selbstreflexion und Meinungsaustausch eine selbstkritische Haltung zum eigenen bildnerischen Arbeitsprozess entwickeln; – den bildnerisch – gestaltenden Arbeitsprozess und die durch die Reflexion gewonnenen Erkenntnisse in Wort und Bild dokumentieren. Lehrstoff: Grafik/Malerei: Skizze und Entwurf, Vertiefung und Erweiterung der grafischen bzw. malerischen Techniken, Portrait und Proportionslehre, Kunsttheorie, Werkanalysen und Reflexion, Original und Reproduktion, Dokumentation und Präsentation, Kunstvermittlung. Plastisches Gestalten: Raum- und Körperwahrnehmungsübungen, räumlich körperhafte Entwurfszeichnungen und Modelle, Experimente in unterschiedlichen Materialien und Verfahren, Materialkunde, Abstraktion, menschliche Figur, Werkanalyse und Reflexion, Dokumentation der Arbeitsschritte und Präsentation, Kunstvermittlung. Produktdesign: Designüberblick. Grundlagen in Methodologie (Theorie und kurze Anwendungsübungen), Darstellungstechniken, Werkzeuge (Bleistift-, Buntstift-, Pastellkreide-, Markers und Mischtechniken). Video: Grundlagen der Sprache des Films, Filmsyntax, Aufbau und Gestaltung des filmischen Bildes, Filmanalyse, Grundlagen der Videotechnik, Videokamera und Funktion, Medienreflexion, Medienkritik. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Themen aufarbeiten, aufgabenorientierte Recherchen betreiben und diese für Ideenfindung, Konkretisierung und Realisierung nutzen; – geeignete Materialien mit ihren Bearbeitungsverfahren, unterschiedliche Medien und deren Handhabung auswählen sowie dem Thema entsprechend einsetzen; – grundlegende ästhetische Wirkungen in Abhängigkeit von Material, Verfahren und Funktion erkennen, verbalisieren und gestalterisch anwenden; – flächige und räumlich-körperhafte Gestaltungen zum menschlichen Körper in Beziehung setzen und den Einsatz der bildnerischen Ausdruckmittel in der eigenen Arbeit beschreiben; – durch Selbstreflexion und Meinungsaustausch eine angemessene selbstkritische Haltung zum eigenen bildnerischen Handeln entwickeln; – den bildnerisch-gestaltenden Arbeitsprozess und die durch die Reflexion gewonnenen Erkenntnisse angemessen in Wort und Bild dokumentieren sowie situationsabhängig präsentieren. Lehrstoff: Grafik/Malerei: Skizze und Entwurf, Vertiefung und Erweiterung der grafischen bzw. malerischen Techniken, Körperstudium und Proportionslehre, Hell-Dunkel- bzw. Farbmodellierung, Kunsttheorie, Werkanalysen und Reflexion, experimentelles Gestalten, Dokumentation und Präsentation, Kunstvermittlung. Plastisches Gestalten: Körper- und Raumgestaltung in unterschiedlichen Materialien und Verfahren, Realismus, menschliche Figur, Werkbetrachtung, Werkanalyse und Reflexion, Dokumentation und Präsentation, Kunstvermittlung. Produktdesign: Anwendung von Entwicklungsprozessen. Vertiefung durch praktisches Projekt mit einfacher Themenfragestellung, Arbeits- und Präsentationsskizzen (rough and rendering) sowie Modelle, Dokumentation. Darstellungstechniken: Verschiedene Formen, Oberflächen und Strukturen, Naturstudien. Video: Grundlagen der Videobearbeitung, Videonachbearbeitung, Schnitttechniken, Videosoftwareprogramme und deren Anwendung, Grundlagen der Videoerstellung und Videoproduktion, Exposé, Treatment, technisches Drehbuch, Planung und Umsetzung, Videoprojekt. IV Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Themen aufarbeiten, aufgabenorientierte Recherchen betreiben und diese für Ideenfindung, Konkretisierung, Realisierung und Reflexion nutzen; – geeignete Materialien mit ihren Bearbeitungsverfahren sowie unterschiedliche Medien und deren Handhabung auswählen und dem Thema entsprechend reflektiert einsetzen; – spezifische ästhetische Wirkungen in Abhängigkeit von Material, Verfahren und Funktion erkennen, verbalisieren und gestalterisch anwenden; – flächige und räumlich-körperhafte Gestaltungen zum kulturellen Umfeld in Beziehung setzen und den Einsatz der bildnerischen Ausdruckmittel in der eigenen Arbeit beschreiben; – durch Selbstreflexion und Meinungsaustausch eine selbstkritische Haltung zum eigenen bildnerischen Handeln in den verschiedenen Phasen des Gestaltungsprozesses einnehmen, um ein Bewusstsein für Qualität zu entwickeln; – den bildnerisch – gestaltenden Arbeitsprozess und die durch die Reflexion gewonnenen Erkenntnisse angemessen in Wort und Bild dokumentieren sowie situationsabhängig und medienspezifisch präsentieren. Lehrstoff: Grafik/Malerei: Skizze und Entwurf, Vertiefung und Erweiterung der grafischen bzw. malerischen Techniken, Bildraum, Komposition und Struktur bzw. Farboberflächen, bildnerische Ausdrucksmöglichkeiten im Bereich der Form bzw. der Farbe, themen- und aufgabenspezifische grafische bzw. malerische Techniken in größeren Formaten und auf unterschiedlichen Bildträgern, Kunsttheorie, Werkanalysen und Reflexion, Dokumentation und Präsentation, Kunstvermittlung. Plastisches Gestalten: Räumlich-körperhafte Entwurfszeichnungen und -konzepte, räumliche Modelle in unterschiedlichen Materialien bezogen auf Ausdrucksmöglichkeiten, Objektkunst, Kunsttheorie, Werkanalyse und Reflexion, Dokumentation und Präsentation, Kunstvermittlung. Produktdesign: Projekt mit komplexer Themenfragestellung. Design-Entwicklungsprozess (zukunftsorientiertes Konzept mit kritischem Hinterfragen), Arbeits- und Präsentationsskizzen (rough and rendering), Modelle. Darstellungstechniken (verschiedene Formen, Oberflächen und Strukturen, Naturstudien). Designgeschichte von den Anfängen bis zum 2.Weltkrieg. Video: Filmgenres, Bereiche der Filmgeschichte, Theorie der Filmgeschichte, Werke der Filmgeschichte, Filmanalyse. Audio: Digitale Tonbearbeitung, Einfügen von Audiomaterial, Multimedia- und Filmrecht. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Themen aufarbeiten, aufgabenorientierte Recherchen betreiben und diese für Ideenfindung, Konkretisierung, Realisierung, Reflexion und Präsentation nutzen; – geeignete Materialien mit ihren Bearbeitungsverfahren sowie unterschiedliche Medien und deren Handhabung auswählen sowie dem Thema entsprechend reflektiert und aussagewirksam einsetzen; – flächige und räumlich-körperhafte Gestaltungen zum kulturellen Umfeld in Beziehung setzen sowie den Einsatz der bildnerischen Ausdruckmittel in der eigenen Arbeit erfassen und begründen; – durch Selbstreflexion und Meinungsaustausch eine selbstkritische Haltung zum eigenen bildnerischen Handeln in den verschiedenen Phasen des Gestaltungsprozesses einnehmen und evaluieren; – den bildnerisch-gestaltenden Arbeitsprozess und die durch die Reflexion gewonnenen Erkenntnisse angemessen in Wort und Bild dokumentieren sowie situationsabhängig, medienspezifisch und öffentlich präsentieren. Lehrstoff: Grafik/Malerei: Skizze und Entwurf, Vertiefung und Erweiterung der grafischen bzw. malerischen Techniken, illusionistische Darstellungsweise, perspektivische Konstruktion, Zeichen und Symbole bzw. Farbwirkung und -symbolik, Illusion, Abstraktion, Imagination, bildnerische Ausdrucksmöglichkeiten im Bereich der Form bzw. der Farbe, themen- und aufgabenspezifische grafische bzw. malerische Techniken in größeren Formaten und auf unterschiedlichen Bildträgern, Kunsttheorie, Werkanalysen und Reflexion, Dokumentation und Präsentation, Kunstvermittlung. Plastisches Gestalten: Öffentlicher Raum. Objektkunst, Rauminstallation, Gestalten in diversen Materialien, Projektentwicklung und prozessorientiertes Arbeiten, Kunsttheorie, Werkanalyse und Reflexion, Dokumentation und Präsentation, Kunstvermittlung. Produktdesign: Projekt mit komplexer Aufgabenstellung. Design-Entwicklungsprozess (zukunftsorientiertes Konzept mit kritischem Hinterfragen), Arbeits- und Präsentationsskizzen (rough and rendering), Modelle, Darstellungstechniken (verschiedene Formen, Oberflächen und Strukturen, Naturstudien). Designgeschichte vom 2. Weltkrieg bis heute. Video: Dokumentarfilm, Planung und Umsetzung dokumentarisches Videoprojekt, Videoreportage. Audio: Digitale Tonbearbeitung, Einfügen von Audiomaterial, Multimedia- und Filmrecht. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – selbstständig relevante Themen finden und aufarbeiten, aufgabenorientierte Recherchen betreiben und diese für Ideenfindung, Konkretisierung, Realisierung, Reflexion und Präsentation nutzen; – flächige und räumlich-körperhafte oder performative Gestaltungen zum kulturellen und gesellschaftlichen Umfeld vertieft in Beziehung setzen; – durch Selbstreflexion und Meinungsaustausch eine künstlerisch kritische Haltung zum eigenen bildnerischen Handeln einnehmen und begründen; – den bildnerisch-gestaltenden Arbeitsprozess und die durch die Reflexion gewonnenen Erkenntnisse in Wort und Bild dokumentieren, situationsabhängig, medienspezifisch und öffentlich präsentieren sowie vertreten und verantworten. Lehrstoff: Grafik/Malerei: Ideensammlung, Skizze und Entwurf, projektbegleitende und -entwickelnde Recherchen, Themeninterpretation, Vertiefung der gestaltungstheoretischen und praktischen Komponenten, Form und Wirkung der Bildsprache, Umsetzung in adäquate bildnerische Mittel, adäquater Einsatz technischer Mittel, umfangreiche Reflexionen und Analysen, Aspekte der Kunstpsychologie und Kunstphilosophie, Dokumentation und Präsentation, Kunstvermittlung. Plastisches Gestalten: Räumlich-plastische, körperbezogene und materialbezogene Erfahrungen, Entwicklung und selbstständige Überprüfung ästhetischer Konzepte, Plastik, Skulptur, kinetische Kunst, Rauminstallation, Aktionskunst, Gestalten in diversen Materialien, Kunsttheorie, Werkanalyse und Reflexion, Dokumentation und Präsentation, Kunstvermittlung. Produktdesign: Projekt mit komplexer Themenstellung: Kritisches Recherchieren in verschiedenen Quellen, Analyse, Synthese, selbstständiges Arbeitskonzept, kreative zukunftsorientierte Umsetzung mit kritischem Hinterfragen, Evaluation, Arbeits- und Präsentationsskizzen (rough and rendering), Modelle, Darstellungstechniken (verschiedene Formen, Oberflächen und Strukturen, Naturstudien), Ökologie und Design, Präsentationsschwerpunkte. Video: Geschichte der Videokunst, Aspekte und Formen, Entwicklung, Bereiche der Videokunst, namhafte Videokünstlerinnen und -künstler, bedeutende Werke. Audio: Digitale Tonbearbeitung, Einfügen von Audiomaterial, Multimedia- und Filmrecht. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – selbstständig relevante Themen finden und aufarbeiten, aufgabenorientierte Recherchen betreiben und diese für Ideenfindung, Konkretisierung, Realisierung, Reflexion und Präsentation nutzen; – flächige und räumlich-körperhafte oder performative Gestaltungen zum kulturellen und gesellschaftlichen Umfeld vertieft in Beziehung setzen; – durch Selbstreflexion und Meinungsaustausch eine künstlerisch kritische Haltung zum eigenen bildnerischen Handeln einnehmen und begründen; – den bildnerisch-gestaltenden Arbeitsprozess und die durch die Reflexion gewonnenen Erkenntnisse in Wort und Bild dokumentieren, situationsabhängig, medienspezifisch und öffentlich präsentieren sowie vertreten und verantworten. Lehrstoff: Grafik/Malerei: Praxisbezogenes Gestaltungsprojekt (projektbegleitende und -entwickelnde Recherchen, Themeninterpretation und entsprechende künstlerische Umsetzung, Ideensammlung, Skizze und Entwurf, Materialwahl, themenbezogene kunst- und kulturgeschichtliche Reflexionen und Werkanalysen, Ausführung der künstlerisch-gestalterischen Projektarbeit, Dokumentation und Präsentation, Kunstmarkt). Plastisches Gestalten: Praxisbezogenes Gestaltungsprojekt (projektbegleitende und -entwickelnde Recherchen, Themeninterpretation und entsprechende künstlerische Umsetzung, Ideensammlung, Skizze und Entwurf, Materialwahl, themenbezogene kunst- und kulturgeschichtliche Reflexionen und Werkanalysen, Ausführung der künstlerisch- gestalterischen Projektarbeit, Dokumentation und Präsentation). Produktdesign: Praxisbezogenes Gestaltungsprojekt (projektbegleitende und -entwickelnde Recherchen, Themeninterpretation und entsprechende Umsetzung der Produktentwicklung, Vertiefung in allen Bereichen der Produktentwicklung, Methodologie und Darstellungstechniken, Ergonomie und Design). Video: Videokunstprojekt (Konzeption und Umsetzung). Audio: Digitale Tonbearbeitung, Einfügen von Audiomaterial, Multimedia- und Filmrecht. OBJEKT BILD MEDIEN III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Ideen selbständig generieren und in der Folge räumliche Modelle herstellen, welche als Grundlage für Reflexion, Kommunikation und Weiterentwicklung dienen; – Techniken, Maschinen und Geräte für die Herstellung ihrer Objekte umsichtig und aufgabenbezogen nutzen; – ästhetische und funktionale Aspekte ihrer Entwürfe wahrnehmen und auf konstruktive Kritik eingehen; – spezifische Ausdrucksqualitäten der verschiedenen Techniken bildnerisch einsetzen; – erlernte Techniken eigenständig umsetzen; – theoretische und praktische Grundlagen der druckgrafischen Techniken exemplarisch anwenden; – Gestaltungsprinzipien von zeitbasierten Medien beschreiben; – herkömmliche und moderne Technologien zur Herstellung von Trickfilmen anwenden; – im Team einfache praxisnahe Arbeitsabläufe bei der Herstellung von zeitbasierten Medien strukturieren und planen. Lehrstoff: Objekt: Ideenfindung und Entwurf, Objektfunktionen, normgebundene Darstellungen, exemplarische Beispiele aus Kunst und Design, Schutzbestimmungen, Unfallverhütung. Bild: Drucktechniken, ideelle und technische Mittel der bildnerischen Gestaltung, Werkstofftechnologie. Medien: Animationserstellung, Animationsarten, visuelle Narration, intermediale Darstellungsverfahren, Layout, Kommunikationsdesign. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Präsentationen ihrer Werke in Hinblick auf gegebene Raum- und Beleuchtungssituationen konzipieren und diese Entscheidungen argumentieren; – Darstellungen anfertigen, die dem Zweck der Präsentation und/oder Kommunikation ihrer Entwürfe dienen; – Materialien unter Beachtung ihrer verschiedenen Eigenschaften und Konnotationen auswählen und argumentieren; – die bildnerischen Mittel des flächigen Gestaltens als individuelle Ausdrucksform einsetzen; – experimentelle und systematische Erkundungen von Materialien und Techniken durchführen; – fachspezifische Begriffe detailliert erklären; – gelernte Werkzeuge von Computerprogrammen angemessen auswählen und anwenden; – für praxisnahe Aufgaben Visualisierungsstrategien entwickeln und diese praktisch umsetzen; – für die Produktion von Filmen Storyboards herstellen. Lehrstoff: Objekt: Perspektivische Darstellungen, Objektfotografie, Verbindungstechnologien, Werkzeug- und Materialkunde. Bild: Abstraktion, Komposition, gegenständliche und ungegenständliche Studien, Gestalt- und Materialexperimente. Medien: Animationserstellung mit Vektor- bzw. Pixelgrafik, Animationsarten, visuelle Narration, intermediale Darstellungsverfahren, Layout, Kommunikationsdesign. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – exemplarische Werke der eigenen und fremden Kultur beschreiben, deren Herstellungsbedingungen hinterfragen sowie Erkenntnisse auf eigene Gestaltungen anwenden; – Technologien ergebnisoffen anwenden, experimentell variieren und die Erzeugnisse in Hinblick auf mögliche Verwendungen analysieren; – unter Anwendung des Fachvokabulars ihre Entwürfe reflektieren und analysieren; – form- und farbautonome Bildgestaltungen unter Berücksichtigung werkstofftechnologischer Aspekte entwerfen; – druckgrafische Techniken in Theorie und Praxis erweitert anwenden; – das Studium vor dem Objekt auf unterschiedlichen Abstraktionsniveaus weiter entwickeln; – Prinzipien komplexer Kommunikationsdesigns beschreiben und analysieren; – eigenständig und im Team Lösungswege für praxisnahe Layout-Aufgaben entwickeln; – typografische Mittel kompositorisch einsetzen. Lehrstoff: Objekt: Recherche zur Kunst- und Kulturgeschichte, Fachterminologie, Umformungsverfahren, Werkanalyse. Physische, technische und ideelle Mittel der Werkpräsentation. Bild: Spezifische ideelle und materielle Mittel der bildnerischen Gestaltung, grafische Drucktechniken, form- und farbautonome Bildgestaltungen, physische, technische und ideelle Mittel der Werkpräsentation. Medien: Layout, Format, Satzspiegel, Gestaltungsraster, Scribbles, Rohlayout, Reinlayout, Arbeiten mit Text und Bild, Zeilenabstand, Laufweite, Zeilenlänge, Auszeichnen, Schriftauswahl, Schriftmischung, Gliederung mit Schrift, Ausgabe für Druck und Online, Präsentationsformen. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – zu einem gestellten Thema künstlerische und/oder angewandte Interpretationen entwickeln und beschreiben; – für eine Interpretation eines Themas Umsetzungsmöglichkeiten planen; – Arbeitsprozesse innerhalb abgesteckter Zeitgrenzen planen und organisieren; – bildhafte Darstellungen der menschlichen Figur entwickeln; – bildnerische Themenstellungen finden und diese technisch umsetzen; – unter Anwendung der Fachterminologie bildnerische Lösungsprozesse und deren Ergebnisse beurteilen; – anhand von gescribbelten Entwürfen mehrseitige Layouts erstellen; – Screendesigns im Kontext medialer Anforderungen entwickeln; – komplexe Aufgaben des Kommunikationsdesigns bis zur Drucklegung umsetzen. Lehrstoff: Objekt: Zeitmanagement, physische, technische und ideelle Mittel der Werkpräsentation, zweckhafte und zweckfreie Objekte, angewandte und freikünstlerische Gestaltungsaufgaben. Bild: Figurale Studien und Bildgestaltungen, komplexere Bildkompositionen, Recherche zur Kunst- und Kulturgeschichte, physische, technische und ideelle Mittel der Werkpräsentation. Medien: Layout, Format, Satzspiegel, Gestaltungsraster, Scribbles, Rohlayout, Reinlayout, Arbeiten mit Text und Bild, Recherche in der rezenten Szene, Zeilenabstand, Laufweite, Zeilenlänge, Auszeichnen, Schriftauswahl, Schriftmischung, Gliederung mit Schrift, Ausgabe für Druck und Online. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgaben Die Schülerinnen und Schüler können – Gestaltungsideen mittels Skizzen, Modellen und Entwürfen kommunizieren; – Ästhetik und Funktion von Werken unterscheiden und analysieren; – Methoden des Projektmanagements auf das gesamte Gestaltungsprojekt anwenden; – das Produktionsumfeld erforschen, aktiv Firmen- bzw. Geschäftskontakte herstellen und diese benutzen; – eigenes Können auf ihre Gestaltungsabsichten realistisch abstimmen und demgemäß die Realisierung im Material planen; – Expertinnen- und Expertenwissen einholen und berücksichtigen; – Referenzwerke recherchieren, Rechercheergebnisse mit den eigenen Gestaltungsabsichten in Beziehung setzen, Quellen offenlegen und mit diesen rechtskonform umgehen; – aktuelle Themen und Szenen berücksichtigen und daraus konkrete Fragestellungen zum Projektthema ableiten; – im Rahmen der umfassenden Erarbeitung eines Themas Materialien unterschiedlicher Herkunft sammeln, recherchieren, exzerpieren, zusammenfassen und interpretieren; – themenrelevante Referenzen im Sinne einer kulturellen Integration eigener Gestaltungsprozesse und -ergebnisse bewerten und wählen; – den Auseinandersetzungsprozess hinsichtlich der Integration von Material, Form und Idee im eigenen Gestaltungsprozess dokumentieren; – mittels Experiment mit offenem Ausgang Gestaltungsstrategien finden, variieren, aufgreifen und konsequent weiter verfolgen; – experimentell, modellhaft und prozessorientiert themenbezogene Gestaltungsvorhaben entwickeln; – mit gezielten Präsentationsmaßnamen die Aufmerksamkeit von Rezipientinnen und Rezipienten auf konkrete Aussageabsichten lenken. Lehrstoff: Gestaltungsprojekt (ausbildungsadäquate Komplexitätsstufe und zunehmende Selbständigkeit): Rezente Kunst- und Kulturszenen, Zitationswürdigkeit, Vertrauenswürdigkeit von Quellen, Konzepterstellung, experimentelle, aleatorische und strukturierte Formfindungsprozesse, Zeit- und Materialressourcen, Analysemethoden. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgaben Die Schülerinnen und Schüler können – Gestaltungsideen mittels Skizzen, Modellen und Entwürfen kommunizieren; – Ästhetik und Funktion von Werken unterscheiden und analysieren; – Methoden des Projektmanagements auf das gesamte Gestaltungsprojekt anwenden; – das Produktionsumfeld erforschen, aktiv Firmen- bzw. Geschäftskontakte herstellen und diese benutzen; – eigenes Können auf ihre Gestaltungsabsichten realistisch abstimmen und demgemäß die Realisierung im Material planen; – Expertinnen- und Expertenwissen einholen und berücksichtigen; – Referenzwerke recherchieren, Rechercheergebnisse mit den eigenen Gestaltungsabsichten in Beziehung setzen, Quellen offenlegen und mit diesen rechtskonform umgehen; – aktuelle Themen und Szenen berücksichtigen und daraus konkrete Fragestellungen zum Projektthema ableiten; – im Rahmen der umfassenden Erarbeitung eines Themas Materialien unterschiedlicher Herkunft sammeln, recherchieren, exzerpieren, zusammenfassen und interpretieren; – themenrelevante Referenzen im Sinne einer kulturellen Integration eigener Gestaltungsprozesse und -ergebnisse bewerten und wählen; – den Auseinandersetzungsprozess hinsichtlich der Integration von Material, Form und Idee im eigenen Gestaltungsprozess dokumentieren; – mittels Experiment mit offenem Ausgang Gestaltungsstrategien finden, variieren, aufgreifen und konsequent weiter verfolgen; – experimentell, modellhaft und prozessorientiert themenbezogene Gestaltungsvorhaben entwickeln; – mit gezielten Präsentationsmaßnamen die Aufmerksamkeit von Rezipientinnen und Rezipienten auf konkrete Aussageabsichten lenken. Lehrstoff: Gestaltungsprojekt (ausbildungsadäquate Komplexitätsstufe und zunehmende Selbständigkeit). Präsentationsmaßnahmen, Gestaltungsexpertise. B. Verbindliche Übung PERSÖNLICHKEITSENTWICKLUNG I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – grundlegende Kompetenzen in den Kommunikationsarten vorweisen; – unterschiedliche Kommunikationstechniken situationsadäquat umsetzen; – grundlegende Kommunikationsmethoden in unterschiedlichen Kommunikationsformen anwenden; – verständlich und situationsadäquat in Standardspracheformulieren und argumentieren; – Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation anwenden; – unterschiedliche Formen des Konfliktmanagements beschreiben; – konstruktiv mit allfälligen Vorurteilen und stereotypen Rollenzuschreibungen umgehen; – grundlegende Merkmale einer Präsentation beschreiben und mit Medienunterstützung zielgruppengerecht einsetzen; – Grundwissen zur Selbstorganisation praktisch umsetzen; – Ziele definieren und Strategien zur Zielerreichung planen; – Möglichkeiten der Stressbewältigung individuell einsetzen; – Techniken des Lernens für sich anwenden; – im Team arbeiten und Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen und beschreiben; – Respekt gegenüber kultureller Vielfalt zeigen; – die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlecht oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln. Lehrstoff: Kommunikationsarten (Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation). Kommunikationstechniken (zB Ich-Botschaften, Aktives Zuhören, Feedback nehmen und geben, Fragetechniken, gewaltlose Kommunikation, konstruktive Gesprächsführung). Unterschiedliche Kommunikationsformen (zB Telefonieren, diskutieren, debattieren, moderieren und Arbeiten im Team). Umgang mit Konflikten (Grundkenntnisse). Selbstorganisation (zB Grundlagen des Zeitmanagements, Ziele und Strategien zur Zielerreichung. Möglichkeiten der Stressbewältigung). Lernen lernen (Kriterien nachhaltigen Lernens). Teamfähigkeit (zB Eigen- und Fremdwahrnehmung, soziale Rollen und Stereotypen, zum Mitgestalten anregen und anleiten, Möglichkeiten der Erweiterung von Handlungsspielräumen, Respekt gegenüber kultureller Vielfalt). C. Pflichtpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ergänzend zu den in der Ausbildung bisher erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten in einem facheinschlägigen Unternehmen (vorzugsweise in Betrieben der Kunst und Kultur) jene Gewandtheit der Berufsausübung vertiefen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht; – die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen; – einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben erhalten; – Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umreißen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen; – sich Vorgesetzten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt und selbstsicher präsentieren; – aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen erwerben. Zeitlicher und sachlicher Rahmen: Grundsätzlich vor Eintritt in den V. Jahrgang im Ausmaß von insgesamt vier Wochen (Vollzeit). In begründeten Fällen sind im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer auch Praktika in den Ferien während des Unterrichtsjahres im Mindestausmaß von einer Woche zulässig. D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze: Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen. Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. E. Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe: Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen. Lehrstoff: Wie im jeweiligen Jahrgang des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind. F. Fakultatives Praktikum Bildungs- und Lehraufgabe, zeitlicher und sachlicher Rahmen, didaktische Grundsätze Wie beim Pflichtpraktikum, jedoch mit folgenden Abweichungen: Bei ausreichender Relevanz, die von der Schule zu beurteilen ist, ist ein Vermerk über die Ablegung des fakultativen Praktikums in das Reife- und Diplomprüfungszeugnis aufzunehmen. G. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1. Deutsch in der Deutschförderklasse Wie Anlage A1 Abschnitt VI Unterabschnitt D Z 1 2. Religion Wie Abschnitt V 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung Für die weiteren Pflichtgegenstände bzw. für die verbindliche Übung sind die jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt A bzw. Unterabschnitt B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe und die didaktischen Grundsätze gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt D anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers. Beachte für folgende Bestimmung zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 3 idF BGBl. II Nr. 250/2021 Anlage D2 KOLLEG FÜR KUNST UND GESTALTUNG SCHWERPUNKT „SCHMUCK – DESIGN“ I. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) A. Pflichtgegenstände Wochenstunden Lehrverpflichtungsgruppe Semester I. II. III. IV. V. VI. Summe A.1 . Stammbereich 1. Religion/Ethik 6 2 2 2 2 2 0 10 (III)/III 2. Fachspezifische Grundlagen 2.1 Kunst- und Designgeschichte 2 2 1 1 0 0 6 III 2.2 Englisch 1 1 1 1 0 0 4 I 3. Wirtschaftstheorie und -praxis 3.1 Betriebswirtschaft und Marketing 2 0 0 1 1 2 2 6 I 3.2 Rechnungswesen für Kleinunternehmer/innen 3 0 2 1 1 1 1 6 I 3.3 Design- und Produktmanagement 0 0 0 0 2 2 4 II 4. Design und Präsentation 4.1 Entwurf und Darstellung 2 2 1 1 0 0 6 III 4.2 Experimentelle Gestaltung 1 1 1 1 0 0 4 IVa 4.3 Konstruktion mit CAD/CAM 3 1 1 1 1 1 1 6 II 4.4 Fotografie und Computergrafik 3 0 0 1 1 2 2 6 II Wochenstundenanzahl Stammbereich 9 11 10 10 10 8 58 A.2. Schulautonomer Erweiterungsbereich 4 1. Schwerpunkt „Schmuck – Design“ 5. Fachtheorie 5.1 Technologie 1 1 1 1 2 2 8 III 5.2 Edelsteinkunde und Juwelentechnik 0 0 1 1 2 3 7 III 5.3 Theorie des modernen Schmucks und Modeschmuck 0 0 1 1 3 3 8 III 5.4 Fachspezifische Mathematik 2 0 0 0 0 0 2 I 6. Atelier und Produktion 6.1 Schmucktechniken 5 5 5 5 6 5 31 IV 6.2 Plastische Metalltechniken 5 5 0 0 0 0 10 IV 6.3 Prototyping und serielle Techniken 0 0 4 4 0 0 8 IV 6.4 Kunststoffbearbeitung und Wachstechnik 2 2 0 0 0 0 4 IV 6.5 Oberfläche und Farbgestaltung 0 0 2 2 0 0 4 IV Wochenstundenanzahl Erweiterungsbereich 15 13 14 14 13 13 82 I-IV Gesamtwochenstundenanzahl 24 24 24 24 23 21 140 B. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 5 C. Förderunterricht 5 ____________________ 1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden. 2 Inklusive Grundlagen des Projektmanagements. 3 Mit Computerunterstützung. 4 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III). 5 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III). 6 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Das Kolleg für Kunst und Gestaltung vermittelt im Sinne der §§ 65 und 72 unter Bedachtnahme auf § 2 und 73 Abs. 1 lit. c des Schulorganisationsgesetzes (SchOG), die Aufgabe Absolventinnen und Absolventen von höheren Schulen ergänzend zum Bildungsziel einer Höheren Lehranstalt für Kunst und Gestaltung zu führen. Durch die Vermittlung der entsprechenden Fach- und Methodenkompetenz sowie dem Erwerb sozialer und personaler, kommunikativer und emotionale Kompetenz werden die Absolventinnen und Absolventen befähigt, nach Ableistung einer entsprechenden Berufspraxis, gehobene – auch selbstständige – Tätigkeiten in der Wirtschaft, insbesondere in gestalterisch und künstlerisch geprägten Berufsfeldern einzunehmen. Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung sowohl im Hinblick auf die Studienfähigkeit als auch zur der Bereitschaft zu lebenslangem Lernen. Das Kolleg für Kunst und Gestaltung kann wahlweise als Tagesform in vier Semestern oder als Berufstätigenform in sechs Semestern geführt werden. Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen – Fachspezifische Grundlagen; – Wirtschaftstheorie und –praxis; – Design- und Präsentationstechniken – sowie des schulautonomen Erweiterungsbereichs sollen die Absolventinnen und Absolventen zu kritischem, innovativem, kreativem Denken und verantwortungsvollem Handeln befähigt werden. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS FACHSPEZIFISCHE GRUNDLAGEN Die Studierenden können – die fachspezifischen Grundlagen auf die fachpraktischen Unterrichtsgegenstände übertragen; – deutsch- und englischsprachige Fachliteratur interpretieren und fächerübergreifend anwenden; – Aufgabenstellungen, Entwicklungsschritte und Problemsituationen in den einzelnen Clustergegenständen identifizieren und analysieren; – syntaktische Strukturen und Hypothesen der einzelnen Fachbereiche erklären sowie Fakten und Ergebnisse daraus dokumentieren, vergleichen und evaluieren; – künstlerisch-wissenschaftliche Diskurse angemessen kommunizieren sowie vor dem Hintergrund historischer Entwicklung deuten, bewerten und darstellen. LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ENGLISCH Die Schülerinnen und Schüler – erreichen in Englisch zumindest das Niveau des Independent Users B2 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R
(98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängend sprechen sowie in der Fertigkeit Schreiben; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden. Hören Die Studierenden können – im direkten Kontakt und in den Medien Hauptaussagen und wichtige Details verstehen, wenn Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen) gesprochen wird und wenn es um vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im alltäglichen, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet; – im eigenen Interessens- und Fachgebiet auch Fachdiskussionen verstehen; – längeren Redebeiträgen und komplexer Argumentation folgen, sofern die Thematik einigermaßen vertraut ist und der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist. Lesen Die Studierenden – können sehr selbstständig lesen, Lesestil und -tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen und geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) selektiv nutzen; – verfügen über einen großen Lesewortschatz, haben aber möglicherweise Schwierigkeiten mit seltener gebrauchten Wendungen; – können lange, komplexe Texte zu allgemeinen und berufsspezifischen Themen aus vertrauten Themenbereichen im Wesentlichen verstehen sowie ihnen Informationen, Gedanken, Meinungen und Haltungen entnehmen; – können rasch den Inhalt bzw. die Wichtigkeit von Nachrichten, Artikeln, Berichten und anderen Schriftstücken zu einem breiten Spektrum von Themen erfassen sowie entscheiden, ob sich ein genaueres Lesen lohnt. An Gesprächen teilnehmen Die Studierenden können – flüssig und wirkungsvoll über ein breites Spektrum von allgemeinen, kulturellen, beruflichen und gesellschaftlich bedeutsamen Themen sprechen; – dabei die Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen hervorheben, Standpunkte begründen und verteidigen sowie Zusammenhänge zwischen Ideen deutlich machen; – sich so spontan und fließend verständigen, dass ein Gespräch mit „Native Speakers“ ohne größere Anstrengungen auf beiden Seiten gut möglich ist; der Grad an Formalität ist den Umständen angemessen. Zusammenhängend sprechen Die Studierenden können – Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets klar, geordnet und detailliert beschreiben, darstellen und präsentieren; – dabei wichtige Punkte und relevante Details hervorheben, bestimmte Aspekte genauer ausführen, einen Standpunkt erläutern und alles mit einem angemessenen Schluss abrunden; – flüssig, klar und detailliert über Erlebnisse und Erfahrungen, Ideen oder Lektüre aus dem alltäglichen, schulischen und beruflichen Umfeld berichten. Schreiben Die Studierenden können – klare, strukturierte Texte zu verschiedenen Themen aus ihrem Interessens- und Fachgebiet verfassen; – dabei Standpunkte angemessen darstellen, Entscheidendes hervorheben, Informationen und Argumente aus verschiedenen Quellen zusammenführen sowie gegeneinander abwägen; – in schriftlicher Kommunikation im alltäglichen bzw. öffentlichen Bereich Neuigkeiten und Standpunkte mitteilen, Gedanken zu abstrakten und kulturellen Themen ausdrücken, Informationen geben oder erfragen; – sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken; – sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen; – die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – die textsortenadäquaten Konventionen der Gestaltung und Gliederung einhalten. Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires Die Studierenden verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen: 1. Linguistische Kompetenzen: Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein) Die Studierenden – verfügen über ein hinreichend breites Spektrum sprachlicher Mittel, um klare Beschreibungen zu geben, Standpunkte auszudrücken und etwas zu erörtern; – suchen dabei nicht auffällig nach Worten und verwenden einige komplexe Satzstrukturen. Lexikalische Kompetenz Die Studierenden – verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet und in den meisten allgemeinen Themenbereichen; – können Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden; Lücken im Wortschatz können dennoch zu Zögern und Umschreibungen führen; – verwenden den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern. Grammatikalische Kompetenz Die Studierenden zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen. Phonologische Kompetenz Die Studierenden haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation erworben. Orthographische Kompetenz Die Studierenden zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen. 2. Soziolinguistische Kompetenzen: Die Studierenden können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und die betreffenden Personen angemessen ist. 3. Pragmatische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um – Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie wirksam zwischen Sprecher- und Hörerrolle zu wechseln; – in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten. Die Studierenden können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS WIRTSCHAFTSTHEORIE UND -PRAXIS Die Studierenden können – Ideen und/oder Handlungen reflektieren, diskutieren und kommunizieren; – Sachverhalte kritisch betrachten sowie Diskussionsbeiträge und Lösungsbeiträge selbstständig und im Team erarbeiten; – die Bedeutung der Interdisziplinarität von Rechnungswesen, Betriebswirtschaft und Marketing sowie von Produkt- und Designmanagement im Hinblick auf den Schwerpunkt einschätzen; – das erlernte Wissen und die Methoden aus den Clustergegenständen (in verschiedenen Aufgabenstellungen) anwenden; – die Wichtigkeit, sich mit dem Markt und der Branche zu beschäftigen einschätzen sowie unternehmerische Herausforderungen ableiten; – relevante Informationsquellen benutzen, analysieren und interpretieren. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS DESIGN UND PRÄSENTATION Die Studierenden können – die wichtigsten Gestaltungsprinzipien beschreiben und diese anwenden; – bei der Entwicklung von Ideen unterschiedlichste Entwurfstechniken anwenden; – computerunterstützte Techniken in den Arbeitsprozess mit einbeziehen; – ihre Projekte reflektieren, zielgruppengerecht aufbereiten und präsentieren. LERNERGEBNISSE DES SCHULAUTONOMEN ERWEITERUNGSBEREICHES LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS FACHTHEORIE Die Studierenden – können die erworbenen Lernergebnisse des Clusters „Fachspezifische Grundlagen“ auf die fachpraktischen Pflichtgegenstände übertragen; – erkennen Möglichkeiten, theoretisches Wissen und praktische Fertigkeiten mit den Anforderungen der Werkstattpraxis zu verknüpfen bzw. zu übertragen; – können Anknüpfungsmöglichkeiten zwischen Theorie und Praxis situationsadäquat kommunizieren; – haben umfangreiche Materialkenntnisse und können diese auf den fachspezifischen Bereich anwenden; – können ökologische und ökonomische Aspekte bei der Verwendung von Materialien einbeziehen; – können syntaktische Strukturen und Hypothesen der einzelnen Fachbereiche verstehen sowie Fakten bzw. Ergebnisse daraus dokumentieren, vergleichen und evaluieren. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS ATELIER UND PRODUKTION Die Studierenden – können die unterschiedlichen Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe in den Schmuckwerkstätten fachgerecht anwenden und Instand halten; – haben umfassende Kenntnisse über die Arbeitssicherheit an den verschiedenen Maschinen und im Gebrauch der unterschiedlichen Werkzeuge; – haben tiefgreifende Kenntnisse über die Materialien bzw. Herstellungsprozesse und können diese der Aufgabenstellung entsprechend auswählen, verwenden sowie anwenden; – können elektronisch unterstützte Fertigungstechniken den Anforderungen entsprechend auswählen und in den Arbeitsprozess integrieren; – können ästhetische, chemisch-physikalische, ökologische bzw. ökonomische Aspekte von Materialien analysieren und in den Arbeitsprozess mit einbeziehen; – können eigene Ideen in komplexen praxisorientierten Projekten in Einzelarbeit oder im Team realisieren und auf einem professionellen Niveau argumentieren. III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen: Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen im Stamm- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichtes. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Semester an einem bestimmten Schulort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Studierenden, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die personellen, räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten. Das Kolleg kann mit Elementen der Fernlehre geführt werden. Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen. Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang festzulegen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel: Zur Optimierung der Abstimmung der Lehrinhalte des Stamm- und des Erweiterungsbereiches kann die in der Stundentafel enthaltene Verteilung der Wochenstunden aller Pflichtgegenstände auf die einzelnen Semester nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden: Der schulautonom gewählte Schwerpunkt darf im Verlauf der gesamten Ausbildung nicht weniger als 80 Semesterwochenstunden betragen, die allenfalls verbleibenden 2 Wochenstunden können verwendet werden, um das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen des Stammbereiches zu erhöhen. Es sind grundsätzlich nur Stundenerhöhungen durch ganze (Semester-) Wochenstunden möglich. Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Semestern verschoben werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten, d.h. die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen. Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände in den einzelnen Semestern (Stammbereich und Erweiterungsbereich) darf bei der Tagesform 38 Wochenstunden nicht überschreiten. Bei der Berufstätigenform ist auf eine gleichmäßige Verteilung der Semesterwochenstunden im Sinne eines pädagogischen und methodisch-didaktischer Gesamtkonzeptes zu achten. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände von 140 Semesterwochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden. Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen des Stammbereiches erhöht, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren. Pro Ausbildungsgang kann 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Ausbildungsgängen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal 3. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde. Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 4. Semester bzw. 6. Semester bei der Berufstätigenform) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten. Schulautonome Lehrstoffverteilung: Die Aufteilung des Lehrstoffes und der Bildungs- und Lehraufgaben auf die einzelnen Semester nach evaluierbaren Lernzielen kann am Beginn eines Ausbildungsganges in Absprache mit den Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände abweichend von Abschnitt VI abgeändert werden und ist in geeigneter Form kund zu machen. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Semester ist ein umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt. Schulautonomer Erweiterungsbereich: Ein schulautonomer Schwerpunkt besteht aus dem Bereich „Fachtheorie“ mit maximal 4 Pflichtgegenständen, sowie dem Bereich „Atelier und Produktion“ mit maximal 5 Pflichtgegenständen und umfasst insgesamt mindestens 80 Semesterwochenstunden. Wird im Rahmen des schulautonomen Erweiterungsbereichs ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Lernergebnisse des Clusters schulautonom festzulegen. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht: Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind. Fernunterricht: Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann im Bereich der Pflichtgegenstände vorgesehen werden, dass die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes erfolgt, wobei das Ausmaß des Fernunterrichtes entsprechend den regionalen Gegebenheiten und fachlichen Erfordernissen festzulegen ist. Die Ausbildung mit Fernunterricht ist in einer Sozial- und in einer Individualphase so durchzuführen, dass die für den Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können und die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase nicht übertrifft. Die Individualphase hat grundsätzlich der selbstständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Studierenden fachlich und andragogisch zu betreuen sind. In hiefür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen. IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten bzw. auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen. Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung, usw. Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Unterrichtsqualität: Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht. Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes. Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung, Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen. Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen. Unterrichtsplanung: In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten: – Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Lernergebnisse der Cluster und die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie gegebenenfalls vorhandene Bildungsstandards. – Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrenden einer Klasse bzw. des Bildungsganges bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein. – Die Koordination erfordert organisatorische Rahmenbedingungen, die herzustellen sind. – Die Individualität der Lernenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Lernenden ausgegangen werden, um sicher zu stellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten). – Der Unterricht ist auf den Kompetenzerwerb auszurichten, wobei die Kompetenzen über die Semester systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen. – In die Unterrichtsgestaltung sind situative Aufgabenstellungen einzubauen, die der beruflichen Realität entnommen und methodisch aufbereitet werden. Dadurch soll die Identifikation der Lernenden mit berufsrelevanten Funktionen und ihre Handlungsfähigkeit entwickelt und gefördert werden. – Wesentlich sind die Vermittlung von Fachwissen sowie die Förderung der Entwicklung von Werthaltungen und Schlüsselkompetenzen. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Der Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Lernenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken. – Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis–Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Lernenden fördert das Gelingen dieses Transfers. – Um alle Lernenden zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können, empfiehlt sich, am Beginn die Durchführung von Projektunterricht oder Schulveranstaltungen, die der Sicherung grundlegender sozialer und personaler Kompetenzen (zB Teambildung, Eigenverantwortlichkeit, Lernen, gewaltfreie Kommunikation) dienen. – Fehler sind möglichst als förderliche Lernanlässe zu nutzen. Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen sind dabei zu nützen. – Auf den Erwerb von Präsentations- und Medienkompetenz ist besonderes Augenmerk zu legen. – Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben. – Den Lernenden sollen weiters Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie im Sinne einer individuellen Bildungsplanung nationale und internationale Zertifikate erworben werden können. – Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden, sind im Unterricht und abhängig von den Aufgabenstellungen auch in Prüfungssituationen zu verwenden. – In allen Gegenständen ist Wert auf die Anwendung einfacher wissenschaftlicher Arbeitstechniken zu legen. Die Notwendigkeit wissenschaftlicher Redlichkeit beim Verfassen eigener Arbeiten ist zu beachten und einzufordern. Für die Vorbereitung auf die Diplomarbeit sind Methoden der wissenschaftlichen Informationsgewinnung, eine Einführung in die Grundzüge des wissenschaftlichen Arbeitens und eine korrekte Zitierweise von schriftlichen Quellen in allen betroffenen Unterrichtsgegenständen zu lehren und zu beachten. – Der Unterricht in sprachheterogenen Klassen stellt erhöhte Anforderungen an Lehrende und Lernende, die in gemeinsamer Verantwortung wahrzunehmen sind. Interkulturelles Lernen verbessert die Fähigkeit der Lernenden zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen und ist eine Chance zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft. – Sprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache in Wort (gehobene Unterrichtssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrkräfte verantwortlich. Lernende mit sprachlichen Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern. Didaktische Grundsätze des Clusters Wirtschaftstheorie und –praxis: Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für – betriebswirtschaftliche, regionale sowie globalwirtschaftliche Mechanismen und volkswirtschaftliche Zusammenhänge und – deren Auswirkungen auf das Lebensumfeld (einschließlich der Chancen von Frauen und Männern). Im Mittelpunkt steht – die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für Zusammenhänge, – die Fähigkeit zur Einordnung des Gelernten in ein Gesamtsystem und dessen Transfer auf neue Anforderungen bzw. geänderte Rahmenbedingungen, – die praktische Nutzung der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten sowie – die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation. Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Studierenden ist die multidimensionale Verantwortung der Führungskräfte in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen. Didaktische Grundsätze des schulautonomen Erweiterungsbereiches: Die Vernetzung der fachtheoretischen Grundlagen mit den Anforderungen der Praxis ist wesentliche Grundlage für die Befähigung zur Ausübung eines künstlerisch-gestalterisch geprägten Berufes und von Berufen im freischaffenden Bereich. Entwicklung der handwerklichen und fachlichen Kompetenzen sowie der Kompetenz Gestaltungsprozesse und Organisationsabläufe in ihrer Gesamtheit erfassen zu können, erfolgt durch eine inhaltliche Verknüpfung der Clustergegenstände untereinander sowie den Gegenständen der anderen Cluster. Somit wird auch dem unternehmerischen Denken und Handeln sowie ökologischen Aspekten Rechnung getragen. Didaktische Grundsätze des Clusters Atelier und Produktion: In diesen Pflichtgegenständen des Clusters Atelier und Produktion ist es wichtig, das schöpferische Potenzial und die Kreativität der Studierenden zu entwickeln, damit diese Eigenes von der Idee, über den Entwurf, unter Berücksichtigung des Materials sowie der Technik umsetzen können. Der Dokumentation des Gestaltungsprozesses kommt ebenfalls besondere Bedeutung zu. Besonders auf das Spannungsfeld zwischen der Pflege und Bewahrung des traditionellen Handwerks, der Verdrängung bisheriger Technologien, die Ergänzung zum traditionellen Handwerk, sowie die Auswirkung der Entwicklung moderner, digitaler (Fertigungs-) Technologien soll Bezug genommen werden. Auf organisatorische Besonderheiten der Pflichtgegenstände des Clusters „Atelier und Produktion“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen. Methodik und didaktische Grundsätze Fernlehre: Das berufsbegleitende Abendkolleg für Schmuck und Design, soll den Studierenden, im Sinne der Anforderungen in der Erwachsenenbildung, insbesondere der Aus- und Weiterbildung für Berufstätige, durch das Angebot von Fernlehre-Elementen im Theoriebereich ein Höchstmaß an Flexibilität und Individualität ermöglicht werden. Fern- und Präsenzphasen wechseln sich im Verhältnis 1:1 ab. Speziell aufbereitete Unterlagen und Skripten (Selbststudium), sowie moderne Informations- und Kommunikationsmedien sollen den Studierenden die selbstständige Aneignung von Lerninhalten sowie die Erarbeitung und Vertiefung von Aufgabenstellungen in den Individualphasen ermöglichen. Im Rahmen der Fernlehre finden demnach folgende Elemente Verwendung: – speziell aufbereitete Unterlagen und Skripten, die entsprechende Aufgabenstellungen enthalten, gewährleisten eine selbstständige Ausarbeitung; – Lernunterlagen werden durch Zusammenfassungen, Selbstprüfungsaufgaben sowie Fallstudien uä. ergänzt; – Aufgaben, die elektronisch an die Studierenden versandt und zur Korrektur elektronisch an den Lehrenden zurückgesandt werden bzw. in den Präsenzzeiten in schriftlicher Form abgegeben werden. Im Rahmen der Präsenzlehre sind folgende Elemente von Bedeutung: – durch die direkte Vermittlung von Lerninhalten und die daraus resultierende soziale Interaktion können die Studierenden ihre soziale Kompetenz weiterentwickeln; – durch Reflexion und Diskussion der selbstständig erarbeiteten Lerninhalte werden Lernende ermutigt sich mit dem Stoff konstruktiv auseinanderzusetzen und verschiedene Aspekte herauszuarbeiten; – durch die Einbeziehung der in den Individualphasen erarbeiteten Lerninhalte, können alle Studierenden daraus Nutzen ziehen. Unterrichtsmethoden: Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Studierenden aufzuzeigen. Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen: – Lernsettings sind so zu gestalten, dass die Lernenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können. – Individuelle Begabungen und Potenziale sind unabhängig von vorgefassten Bildern, Zuschreibungen und familiären Rahmenbedingungen zu fördern. – Formen des gegenseitigen Unterstützens durch Schülerinnen und Schüler (Tutoring) sollen Lern- und Reflexionsprozesse fördern. – Durch offene Lernformen ist die Problemlösungskompetenz der Lernenden zu fördern, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. Gleichzeitig sind sie zu eigenständiger sowie selbstverantwortlicher Arbeitsweise in Einzel- und vor allem Teamarbeit zu befähigen. – Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (Projekte, Fallstudien, Fachpraxis und Simulationen) führen die Lernenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln. – Ein Bezug zum fachpraktischen Unterricht ist in möglichst vielen Unterrichtsgegenständen herzustellen. – Besondere thematische Schwerpunkte sollen in Abstimmung mit Wirtschaft, Wissenschaft und außerschulischen Bildungseinrichtungen festgelegt werden. – Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis tragen dazu bei, den Lernenden Einblick in die komplexen Zusammenhänge berufsspezifischer Abläufe zu geben. – Der Besuch kultureller Veranstaltungen und kultureller Institutionen motiviert die Lernenden zur Beschäftigung mit Kunst und Kultur. – Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sollen verschiedene Medien eingesetzt werden, um den Lernprozess zu unterstützen und die erforderliche Medienkompetenz aufzubauen. Die Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien sowie elektronischen Kommunikationsformen sollen die Unterrichtsorganisation unterstützen und ergänzen. – Der Vertiefung ausgewählter Lerninhalte und dem Training grundlegender Fertigkeiten ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Behandlung vielfältiger Inhalte zu geben. Besonderer Wert ist dabei auf die Vermittlung der Methoden des jeweiligen Faches zu legen, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. – In allen Unterrichtsgegenständen ist die Dokumentation und Reflexion des stufenweisen Kompetenzerwerbs und damit die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung durch die Studierenden durch geeignete Methoden (zB Portfolio, Lerntagebuch) zu fördern. Unterrichtsorganisation: Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen. Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Semester möglichst 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage: – Unterrichtsgegenstände, in denen häufig mit Arbeitsaufträgen im Sinne des kooperativen offenen Lernens gearbeitet wird, – organisatorische Aneinanderreihung inhaltlich verbundener Unterrichtsgegenstände, zB aus dem Cluster Wirtschaftstheorie und -praxis, zur verstärkten Vernetzung der Lerninhalte, – Unterrichtsgegenstände, in denen fächerübergreifende Projekte und/oder themenzentrierter Unterricht geplant sind, – Unterrichtsgegenstände, die sich besonders für eine Zusammenarbeit mit dem Gegenstand „Betriebswirtschaft und Marketing“ eignen. Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- und Kompetenzerwerb sicherzustellen. Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt in den Pflichtgegenständen des Clusters „Atelier und Produktion“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten. Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht als solchen, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Studienkolleginnen und Studienkollegen elektronisch Kontakt halten. Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung. V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT a) Katholischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 416/1989 in der jeweils geltenden Fassung. b) Evangelischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung. c) Altkatholischer Religionsunterricht Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden. d) Islamischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 . e) Israelitischer Religionsunterricht Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden. f) Neuapostolischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006 . g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 . h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988 . i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011 . j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 k) Buddhistischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 . l) Freikirchlicher Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 . VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände A.1. Stammbereich
1. ETHIK
Bildungs- und Lehraufgabe Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab. Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten. In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren. Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile. Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie. Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück. Zentrale fachliche Konzepte Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt. Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive: Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft. Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen. Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert. Didaktische Grundsätze Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden: Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen. Diskursorientierung Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen. Diversitätsgebot Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind. Fachdidaktische Aufbereitung Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen. Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann. Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden. Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden. Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und – sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen. Analysieren und Reflektieren Die Schülerinnen und Schüler können – ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und – Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren. Argumentieren und Urteilen Die Schülerinnen und Schüler können – moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und – Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen. Interagieren und Sich-Mitteilen Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und – Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen. Handlungsoptionen entwickeln Die Schülerinnen und Schüler können – durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und – die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen. Bei der Behandlung der Anwendungsbereiche ist die Umsetzung in den jeweils möglichen beruflichen Handlungsfeldern zu berücksichtigen. 1. Semester – Kompetenzmodul 1 Individuation und Sozialisation Identität und Moralentwicklung; Liebe und Sexualität; Glück, Sucht und Selbstverantwortung Handeln und Moral Grundbegriffe und Prinzipien der Ethik; Konflikte und Konfliktbewältigung; Krieg und Frieden 2. Semester – Kompetenzmodul 2 Mensch und Gemeinschaft Beginn des Lebens, Gesundheit und Krankheit, Ende des Lebens; Soziale Beziehungen, das Fremde Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches 3. Semester – Kompetenzmodul 3 Recht und Gerechtigkeit Konzepte und Positionen der Ethik; Moral und Recht; Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten Glauben und Wissen Judentum, Christentum, Islam; Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen; Religions- und Moralkritik, Humanismus 4. Semester – Kompetenzmodul 4 Freiheit und Verantwortung Umgang mit Natur, Tieren und Klima; Medien und Kommunikation; Wirtschaft und Konsum; Technik und Wissenschaft 5. Semester -– Kompetenzmodul 5 Vertiefung: Festigung und Vertiefung eines schultypenrelevanten Anwendungsbereiches 2. FACHSPEZIFISCHE GRUNDLAGEN 2.1 KUNST- UND DESIGNGESCHICHTE 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – zwischen Artefakten und Naturphänomenen unterscheiden, diese angemessen beschreiben sowie zueinander in Beziehung setzen; – Fragestellungen und Methoden zur Werkerschließung entwickeln; – Methoden zur Werkerschließung angemessen anwenden; – über ein Repertoire an exemplarischen Werken einzelner Epochen bzw. Stile verfügen und diesen ihnen unbekannte Werke anhand von Merkmalen systematisch zuordnen; – kunst- und kulturgeschichtliche Fachbegriffe benennen sowie anwenden; – in der vergleichenden Werkbetrachtung Zusammenhänge von Idee, Inhalt, Form und Funktion erklären; – Werke in Grundzügen entschlüsseln sowie mit dem im Unterricht erworbenen Wissen decodieren, auslegen und interpretieren. Lehrstoff : Ausgewählte Grundbegriffe der Kunstgeschichte. Methoden der Werkbetrachtung. Epochenspezifische Werkgattungen und Herstellungsverfahren, Epochen der Kunstgeschichte und deren Kunstformen von den Anfängen bis zur Gotik anhand ausgewählter Beispiele (unter besonderer Berücksichtigung des Schwerpunkts). 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – über ein Repertoire an exemplarischen Werken einzelner Epochen bzw. Stile verfügen und diesen ihnen unbekannte Werke anhand von Merkmalen systematisch zuordnen; – kunst- und kulturgeschichtliche Fachbegriffe benennen sowie anwenden; – in der vergleichenden Werkbetrachtung Zusammenhänge von Idee, Inhalt, Form und Funktion erklären; – Werke in Grundzügen entschlüsseln sowie mit dem im Unterricht erworbenen Wissen decodieren, auslegen und interpretieren. Lehrstoff : Epochen der Kunstgeschichte und deren Kunstformen von der Renaissance bis zum Ende des 18. Jahrhunderts anhand ausgewählter Beispiele (unter besonderer Berücksichtigung des Schwerpunkts). 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – über ein Repertoire an exemplarischen Werken einzelner Epochen bzw. Stile verfügen und diesen ihnen unbekannte Werke anhand von Merkmalen systematisch zuordnen; – kunst- und kulturgeschichtliche Fachbegriffe benennen sowie anwenden; – in der vergleichenden Werkbetrachtung in selbstständiger Auseinandersetzung Zusammenhänge von Idee, Inhalt, Form und Funktion erklären; – können Werke angemessen entschlüsseln sowie mit dem im Unterricht erworbenen Wissen decodieren, auslegen und interpretieren; – Designgeschichte von den Anfängen der Industrialisierung bis zur Gegenwart in ihren Gemeinsamkeiten und Differenzen zur Kunstgeschichte erklären sowie methodisch reflektieren. Lehrstoff: Exemplarisch Kunst- und Designgeschichte des 19. Jahrhunderts im Spannungsfeld zwischen Kunst, Kunsthandwerk und Design. Gestaltungs- und Designdebatten rund um Ornament, Stil und Funktion im Zeitalter industrieller Fertigung. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – in der vergleichenden Werkbetrachtung durch selbstständige Auseinandersetzung Zusammenhänge von Idee, Inhalt, Form und Funktion erklären; – Werke angemessen entschlüsseln sowie mit dem im Unterricht erworbenen Wissen decodieren, auslegen und interpretieren; – können Designgeschichte von den Anfängen der Industrialisierung bis zur Gegenwart in ihren Gemeinsamkeiten und Differenzen zur Kunstgeschichte erklären und methodisch reflektieren; – Funktionen der Kunst- und Designphänomene im jeweiligen kulturgeschichtlichen Kontext erläutern; – einschlägige Theoriedebatten auf Designphänomene beziehen; – historische, gesellschaftliche sowie kulturelle Situationen bzw. Vorgänge mit gegenwärtigen vergleichen und kritisch reflektieren. Lehrstoff: Exemplarisch Phänomene zur Kunst- und Designgeschichte des 20. Jahrhunderts bis zur Gegenwart im frühen 21. Jahrhundert (unter besonderer Berücksichtigung theoretischer Grundlagen), historischer und aktueller Kunst- und Designdebatten sowie ihre Auswirkungen (mit Bezug zum Schwerpunkt). Einblicke in eine ausgewählte disziplinäre Designtheorie ausgehend vom Modell des Offenbacher Ansatzes. 2.2 ENGLISCH 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – können gehörte und gelesene Informationen berufsspezifischen Inhalts verstehen; – können einfache, berufsbezogene Sachverhalte und Vorgänge in der Fachsprache Englisch beschreiben und wiedergeben; – verfügen über den grundlegenden berufsspezifischen Wortschatz in der Fremdsprache; – können praktische und theoretische Informationen situationsadäquat auf Englisch kommunizieren. Lehrstoff: Einführung in das englischsprachige Fachvokabular anhand von Texten über grundlegende Arbeitstechniken, Werkstoffe und technische Hilfsmittel (unter Berücksichtigung des Schwerpunkts). Mündliche Kommunikation in der Fachsprache über alltägliche und berufliche Ziele sowie Tätigkeiten im Fachbereich. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – können selbst Informationen über berufsspezifische Themen in der Fachsprache Englisch erstellen; – führen Informationstransfer sprachlich und grammatikalisch weitgehend korrekt in der Fremdsprache durch; – können komplexere berufsspezifische Sachverhalte und Vorgänge beschreiben sowie zielgruppenorientiert wiedergeben; – können englischsprachige Fachliteratur verstehen, interpretieren und fächerübergreifend anwenden. Lehrstoff: Vertiefung der Fachsprache Englisch anhand von Texten aus den Bereichen Fertigung, Produktion, Handel und Kunstgeschichte. Mündliche Kommunikation auf Englisch in Form von Arbeitsanleitungen. Beschreibungen von Arbeitstechniken und Werkstücken. 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – aktiv und passiv über den für das Zielniveau erforderlichen berufsspezifischen Wortschatz in Englisch verfügen; – Ideen und künstlerische Konzepte in der Fachsprache Englisch vermitteln; – Aufgabenstellungen, Entwicklungsschritte und Problemsituationen in der Fremdsprache analysieren und dokumentieren; – Ergebnisse in der Fachsprache Englisch beschreiben, dokumentieren und evaluieren. Lehrstoff: Englischsprachige Fachliteratur aus den Bereichen Atelier, Werkstätte, Betriebsorganisation und Logistik. Mündliche Präsentationen in englischer Sprache zu diversen Themen (mit Bezug zum Schwerpunkt). 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – Geschäftskorrespondenz in der Fachsprache Englisch durchführen; – die Fremdsprache kundenorientiert und interkulturell kompetent anwenden; – wirtschaftliche, kulturelle bzw. ökologische Gegebenheiten und Entwicklungen darstellen sowie dazu Stellung beziehen; – Fakten und Ergebnisse vor dem Hintergrund historischer bzw. aktueller gesellschaftlicher Verhältnisse deuten, bewerten und darstellen. Lehrstoff: Praktische Anwendung der Fachsprache Englisch in den Bereichen Marketing und Öffentlichkeitsarbeit (zB Pressetexte, Präsentationen bei Messen und Ausstellungen), berufsbezogene Korrespondenz (zB Bewerbung, Lebenslauf, Anfragen, Verträge). Mündliche Kommunikation in berufsbezogenen Situationen (Verhandlungen, Telefonate, Organisation von Ausstellungen und Messen). Schularbeiten: 1. Semester: 1 einstündige Schularbeit. 2. Semester: 1 einstündige Schularbeit. 3. Semester: 1 einstündige Schularbeit. 4. Semester: 1 einstündige Schularbeit. 3. WIRTSCHAFTSTHEORIE UND -PRAXIS 3.1 BETRIEBSWIRTSCHAFT UND MARKETING 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – können die grundlegenden Zusammenhänge in der Wirtschaft erkennen und die Auswirkungen des Wirtschaftens einschätzen; – können die Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmer beschreiben, deren Zielsetzungen identifizieren und kritisch hinterfragen; – können die betrieblichen Leistungsbereiche beschreiben und wissen um die Bedeutung der betrieblichen Wertschöpfungskette für Künstlerinnen und Künstler; – können die Chancen und Risiken der Globalisierung aus verschiedenen Perspektiven der Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmer analysieren; – können die Bedeutung der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit für wertvolles wirtschaftliches Handeln darstellen; – können die ordnungsgemäße Erfüllung des Kaufvertrages beurteilen; – können bei vertragswidriger Erfüllung des Kaufvertrages entsprechende Maßnahmen setzen; – wissen über die Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten Bescheid und können bei Vertragsverletzung entsprechend handeln; – können relevante Bestimmungen des E-Commerce Gesetzes beschreiben. Lehrstoff: Grundlagen der Wirtschaft: Wirtschaftsteilnehmer, Zielkonflikte, Markt, Arbeitsteilung, Globalisierung, Nachhaltigkeit. Kaufvertrag: Rechtsgrundlagen, ordnungsgemäße und vertragswidrige Erfüllung des Kaufvertrages, Konsument/innenschutz, E-Commerce. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – können die Unterschiede bzw. Gemeinsamkeiten der Begriffe Entrepreneur und Künstlerin bzw. Künstler analysieren; – haben Kenntnisse über Inhalt und Umfang von Businessplänen; – können die Bedeutung des Businessplanes für Startups begründen; – können die zu treffenden Entscheidungen für Unternehmensgründungen (von der Idee bis zur Rechtsform) hinsichtlich ihrer Relevanz einordnen und systematisieren; – können die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen den einzelnen Unternehmensformen zuordnen; – können die Wahl der jeweiligen Rechtsform begründen; – können die Regelungen im Gewerberecht auf eine Geschäftsidee anwenden; – können die Spezifika des Kunstmarktes erklären. Lehrstoff: Rechtliche Grundlagen. Unternehmensführung: Firma, Firmenbuch, Unternehmensgründung, Rechtsformen, Gewerbe. Spezifika Kunst: zB Künstlerstatus, Kunstmarkt, Verein, Non-Profit Unternehmen, Galerie, Kunstmuseen, Auktionen. 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – den Projektmanagementprozess erklären; – einzelne Planungstools des Projektmanagements für interdisziplinäre Aufgabenstellungen anwenden; – die verschiedenen Aufgabenbereiche eines „Marketers“ identifizieren; – sich mit dem Begriff Marketing kritisch auseinandersetzen; – die Grundzüge der Marktforschung und deren Methoden beschreiben; – Methoden der Konkurrenzanalyse beschreiben; – zwischen strategischen und operativen Aufgaben des Marketings unterscheiden und diese erklären; – können gesellschaftliche Trends mit einzelnen Zielgruppen bzw. Milieus verbinden und daraus Chancen ableiten; – Geschäftsideen oder konkrete marketingpolitische Entscheidungen von einzelnen Unternehmen in unterschiedlichen Branchen kritisch beurteilen; – eine Geschäftsidee kritisch reflektieren und mögliche Erfolgschancen im wirtschaftlichen Kontext argumentieren; – wesentliche Instrumentarien der Kommunikation miteinander vergleichen; – einen Finanzplan erstellen. Lehrstoff: Grundlagen Projektmanagement. Marketing: Grundlagen und Funktionen des Marketings, Marktforschung, Stärken-Schwächen-Analyse, strategisches Marketing (zB Marktsegmentierung, Positionierung, Markenpolitik), operatives Marketing, Kommunikationspolitik, Corporate Identity, Public Relations, aktuelle Medienberichte. Businessplan, Finanzierung, Finanzplan. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – Investitionsentscheidungen aufgrund qualitativer und quantitativer Kriterien treffen; – die Grundlagen des Arbeitsrechts anwenden; – den Dienstvertrag vom Werkvertrag unterscheiden; – die Auswirkungen der unterschiedlichen Führungsstile auf die Mitarbeitermotivation erklären; – die Bedeutung der Personalbeurteilung für innerbetriebliche, personelle Entscheidungen (Karriereplanung, Entlohnung, usw.) einschätzen; – einzelne Instrumente des Personalmanagements kritisch bewerten. Lehrstoff: Investitionsentscheidung und Investitionsverfahren. Personalbedarf und Personalauswahl: Rechte und Pflichten von Arbeitgeberin und Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer, Dienstvertrag/Werkvertrag, Beendigung des Dienstverhältnisses, Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterführung (Motivation, Personalentwicklung, Entlohnung, Personalbeurteilung, Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräch, statische Investitionsverfahren). Schularbeiten: 3. Semester: 1 einstündige Schularbeit. 4. Semester: 1 einstündige Schularbeit. 5. Semester: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit. 6. Semester: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit. 3.2 RECHNUNGSWESEN FÜR KLEINUNTERNEHMER/INNEN 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – Gewinnermittlungsmethoden unterscheiden; – die Aktiv- und Passivseite der Bilanz erklären sowie diese von der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) unterscheiden; – die Grundlagen des Umsatzsteuerrechts anwenden und die Umsatzsteuer richtig berechnen; – den steuerpflichtigen Umsatz und die abziehbare Vorsteuer ermitteln sowie die Umsatzsteuervoranmeldung ausfüllen; – Rechnungen unterscheiden und erstellen; – Originalbelege auf ihre Korrektheit überprüfen; – Belege erkennen, prüfen, bearbeiten und organisieren; – den Anschaffungswert und die Abschreibung ermitteln; – ein Anlagenverzeichnis führen und erklären; – das System der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR) in Grundzügen erklären; – beurteilen, welche Geschäftsfälle Betriebseinnahmen oder -ausgaben darstellen; – Belege für die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR) prüfen und bearbeiten; – Geschäftsfälle in einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erfassen; – Nebenbücher führen; – den Erfolg in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR) ermitteln. Lehrstoff: Gewinnermittlungsmethoden, Belege, Bilanz und GuV, Belegorganisation inklusive Formvorschriften, gesetzliche Bestandteile einer Rechnung. Umsatzsteuer: System und gesetzliche Bestimmungen, Erfassung der Umsatzsteuer und Vorsteuer, Umsatzsteuervoranmeldung. Anlagen: Anlagenbewertung, Anlagenverzeichnis. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR) inklusive Nebenbücher: Erfolgsermittlung in der EAR, inklusive Umsatzsteuervoranmeldung (UVA). Einsatz fachspezifischer Software. 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die Kostenrechnungssysteme (Voll- und Teilkosten) gegenüberstellen und die Anwendungsbereiche zuordnen; – die wesentlichen Unterschiede zwischen Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung erklären; – Einstandspreise von spezifischen Fertigungsmaterialien bzw. Handelswaren mit Hilfe der Bezugskalkulation ermitteln; – Verkaufspreise im Handel und Produktionsbereich mit Hilfe der Absatzkalkulation ermitteln sowie diese marktkonform beurteilen; – den Gewinn mit Hilfe der Differenzkalkulation ermitteln und die Möglichkeiten der Veränderung des Gewinns aufzeigen; – einfache Kalkulationen für unterschiedliche Betriebe und Branchen durchführen. Lehrstoff: Kostenrechnung: Bezugskalkulation, Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung, Absatzkalkulation. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – Kosten ermitteln, auf Kostenstellen verteilen und die Gemeinkostenzuschlagssätze ermitteln; – branchenspezifische Gemeinkostensätze auf selbst erstellte Produkte anwenden; – den Deckungsbeitrag berechnen sowie das Betriebsergebnis ermitteln und interpretieren; – Entscheidungen aus den rechnerischen Daten ableiten und Ergebnisse betriebswirtschaftlich interpretieren. Lehrstoff: Kostenrechnung: Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung, Direct Costing, Deckungsbeitrag, Gewinnschwellenanalyse, Betriebsergebnisrechnung, Eigen- und Fremdfertigung, Rohaufschlag, Handelsspanne, Annahme bzw. Ablehnung von Zusatzaufträgen. 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – laufende Bezüge inklusive Überstunden und Zuschlägen abrechnen; – den Auszahlungsbetrag bei Sonderzahlungen ermitteln; – eine außerbetriebliche Abrechnung für die Gebietskrankenkassa, für das Finanzamt und die Gemeinde erstellen; – ein Lohnkonto für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausfüllen; – die Personalkosten ganzheitlich erfassen und die Bedeutung für die Selbstständigkeit erkennen. Lehrstoff: Personalverrechnung: Abrechnung inklusive Überstundenverrechnung, Zuschläge und Zulagen, Sachbezüge und Sonderzahlungen, Verbuchung von Löhnen, Gehältern, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, außerbetriebliche Abrechnung. Einsatz fachspezifischer Software. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – eine Arbeitnehmer/innenveranlagung (online) durchführen; – die verschiedenen Einkunftsarten benennen; – das Einkommen gemäß § 2 Abs. 2 EStG ermitteln sowie die Einkommensteuer berechnen. Lehrstoff: Arbeitnehmer/innenveranlagung, Steuerrecht, Einkunftsarten, Ermittlung des Einkommens und Steuerberechnung, Steuererklärung. Schularbeiten: 3. Semester: 1 einstündige Schularbeit. 4. Semester: 1 einstündige Schularbeit. 5. Semester: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit. 6. Semester: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit. 3.3 DESIGN- UND PRODUKTMANAGEMENT 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – können die wesentlichen Aufgabenbereiche und Methoden des Design- sowie Produktmanagements sowie dessen Bedeutung im Marketing beschreiben; – können grundlegende Funktionsweisen, sowie sozio-kulturelle und ökonomische Zusammenhänge des Marktes ihres Schwerpunkts beschreiben; – sind sich der Bedeutung ihrer Rolle als Designerin/Designer am Markt bewusst; – können die Bedeutung des Faktors Design für die Produktentwicklung und Produktvermarktung beurteilen; – können die aus den wirtschaftstheoretischen Clusterfächern erworbenen Kenntnisse (Wissen und Methoden) auf den Schwerpunkt übertragen und anwenden. Lehrstoff: Grundlagen und Funktionen des Designmanagements. Design als operatives und strategisches Instrument in Unternehmen (zB Produktfunktion, Produktsprache, Produkthierarchie, Kundenbedürfnisse, Zielgruppe, Umfeld, Wettbewerber, Stakeholder, Gesellschaft und Trends). Marktrecherche und Strategieentwicklung in praxisgerechter Anwendung: Ausgewählte Zielgruppen-, Konkurrenz-, Trendanalysen in Bezug auf den Schwerpunkt, Unternehmensprofil und Leitbildentwicklung (praxisbezogen auf den Schwerpunkt). 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – relevante Informationsquellen recherchieren und interpretieren, ihr Marktumfeld analysieren, ihre eigene Arbeit in Bezug dazu setzen und reflektieren; – die erworbenen Fertigkeiten in Hinblick auf eine zukünftige Selbstständigkeit nutzen, um strategische Ziele zu setzen und unternehmerische Entscheidungen zu treffen; – Konzepte und Strategien zur Vermarktung bzw. Präsentation ihrer Produkte entwickeln; – ihre Produkte, Kernkompetenzen und Unternehmensphilosophie zielgruppenadäquat kommunizieren. Lehrstoff: Produktmanagement und Marketing angewandt auf den Schwerpunkt (zB Produktpolitik, Preiskalkulation, Vertriebspolitik, Präsentationskonzept, Kommunikation und Public Relation (PR), Verfassen von Pressetexten und/oder künstlerischen Statements). Verbale und formale Präsentation (zB Ausstellungskonzept, Vorstellung, Diskussion, Reflektieren der eigenen Arbeit). 4. DESIGN UND PRÄSENTATION 4.1 ENTWURF UND DARSTELLUNG 1. Semester: Bildungs-und Lehraufgabe: Die Studierenden – haben theoretische und praktische Kenntnisse von verschiedenen zweidimensionalen Kreativitäts- und Entwurfstechniken; – können Ideen mit zeichnerischen Methoden darstellen sowie die grundlegenden Proportions- und Kompositionsregeln anwenden. Lehrstoff: Kreativitätstechniken in Theorie und Praxis: Grundlagen der Entwurfsarbeit (zB intuitive Methoden, Mindmapping, Scribbles, Skizzen, Werkzeichnungen). Grundlagen der Zeichentechniken. 2. Semester: Bildungs-und Lehraufgabe: Die Studierenden können – fachspezifische Materialien unter Berücksichtigung von Farbigkeit, Konturen und Schattierungen mit Farbstift darstellen; – Entwürfe in Plan- und Werkzeichnungen umsetzen; – experimentelle Entwurfstechniken verwenden, um neue Ideen zu entwickeln. Lehrstoff: Entwurfstechniken: Zweidimensionale Entwurfstechniken, materialbezogene Darstellungstechniken mit Farbstift, Grundlagen der Plan- und Werkzeichnung, experimentelle Entwurfstechniken. 3. Semester: Bildungs-und Lehraufgabe: Die Studierenden – haben theoretische sowie praktische Kenntnisse von verschiedenen zweidimensionalen Kreativitäts- und Entwurfstechniken; – können eigene und externe Themenstellungen mittels der erlernten Techniken erfassen; – können komplexe, innovative und technisch umsetzbare Entwürfe entwickeln. Lehrstoff: Darstellung und Entwurf: Malerische Darstellungstechniken, experimentelle Entwurfstechniken, fächerübergreifende Entwurfsarbeit. 4. Semester: Bildungs-und Lehraufgabe: Die Studierenden – haben theoretische und praktische Kenntnisse von verschiedenen dreidimensionalen Kreativitäts- und Entwurfstechniken; – können die erlernten Techniken in den handwerklich orientierten Gegenständen einsetzen. Lehrstoff: Darstellung und Entwurf: Dreidimensionale Entwurfstechniken, Arbeiten mit plastisch verformbaren Massen, fächerübergreifende Entwurfsarbeit. 4.2 EXPERIMENTELLE GESTALTUNG 1. Semester: Bildungs-und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die wichtigsten Gestaltungsprinzipien beschreiben und diese anwenden; – im Umgang mit unterschiedlichen Materialien ihre Flexibilität und Kreativität anwenden; – durch gestalterisches Probieren, Entdecken bzw. Erfinden Mut zum Risiko entwickeln und eigenständige Entwurfsansätze gestalten. Lehrstoff: Gestaltung: Praktische Wahrnehmungsübungen und Kreativitätstechniken. Beschäftigung mit tradierten Materialassoziationen, Verfremdungen und Transformationen. Experiment: Versuche, Materialexperimente, Formfindungsprozesse. 2. Semester: Bildungs-und Lehraufgabe: Die Studierenden können – im Umgang mit unterschiedlichen Materialien ihre Flexibilität und Kreativität anwenden; – Formen und Raumbezüge im plastischen Gestalten spielerisch entwickeln; – Gestalten als individuellen Entscheidungsprozess identifizieren; – den Entwurfsprozess reflektieren. Lehrstoff: Gestaltung: Explorierendes Arbeiten mit unterschiedlichsten Materialien. Gestaltung im Hinblick auf den Aufbau bzw. das Zusammenfügen von Elementen. Reflexion: Reflexionsmethoden. 3. Semester: Bildungs-und Lehraufgabe: Die Studierenden können – im experimentellen Umgang mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen und Materialien individuelle künstlerische Konzepte und Ideen entwickeln; – eigene Ansätze und Vorstellungen konkretisieren und verdichten; – Gestalten als individuellen Entscheidungsprozess identifizieren, diesen reflektieren und in der Gruppe diskutieren. Lehrstoff: Gestaltung: Weiterführendes Arbeiten mit unterschiedlichen Materialien und Themenstellungen zur experimentellen Ideenfindung und modellhaften Ausführung, Auseinandersetzung mit Gestaltungsprinzipien, Stilentwicklung. Reflexion und Präsentation: Reflexion des eigenen Tuns und der gestalterischen Entscheidung, Diskussion von Arbeiten in der Gruppe, Präsentation der eigenen Arbeit. 4. Semester: Bildungs-und Lehraufgabe: Die Studierenden können – über ein Repertoire an Techniken und Erfahrungen zur Entwicklung eigenständiger künstlerischer Konzepte nutzen; – ihre Ideen konkretisieren und in Modellen überzeugend veranschaulichen; – sich mit dem Entwurfs- und Gestaltungsprozess auseinandersetzen; – ihre Arbeiten überzeugend präsentieren und ihren Standpunkt kommunizieren. Lehrstoff: Gestaltung: Erarbeitung von individuellen Objekten als eigenständige künstlerische Aussage. Reflexion und Präsentation: Werkreflexion als Gruppenprozess, Präsentation der eigenen Arbeit. 4.3 KONSTRUKTION MIT CAD/CAM 1. Semester: Bildungs-und Lehraufgabe: Die Studierenden – haben Kenntnisse über elektronische Medien sowie Netzwerke und können diese Kenntnisse in die Praxis umsetzen; – haben Kenntnis über die Arbeitsoberfläche eines 3D-Konstruktionsprogrammes; – haben grundlegende Kenntnisse über die Arbeitsorganisation in CAD-Programmen (computer-aided design); – können die wichtigsten Gestaltungsprinzipien benennen und diese nach Vorgabe anwenden. Lehrstoff: Einführung in das Arbeiten in einem Netzwerk, Grundlagen der Datensicherung, Definition CAD, Raster-, Vektor- und Nurbsbasierende Formate. Normen (DIN, ISO), Linienstile, Zeichnungsrahmen, Ansichten- und Schnittdarstellungen, Bemaßung und Beschriftung. Einführung und Grundlagen zur Arbeitsorganisation im 3D-Programm. Unterschiede zwischen Zeichenprogrammen (2D-CAD) und Konstruktionsprogrammen (3D-CAD). Einführung in die 2D-CAD-Anwendungen und Entwurfssystematik in Bezug auf die verwendete Software. 2. Semester: Bildungs-und Lehraufgabe: Die Studierenden – können die Gestaltungsprinzipien beschreiben und diese in eigene Aufgaben miteinbeziehen; – wissen über die Arbeitsoberfläche Bescheid und können auf dieser einfache Werkzeuge anwenden; – können grundlegende Begriffe der darstellenden Geometrie verstehen; – können die Arbeitsorganisation beschreiben und in den Konstruktionsprozess einbinden; – können elektronische Medien in den Arbeitsprozess einbeziehen und in einfachen Beispielen umsetzen; – können die erlernten Konstruktionswerkzeuge im schwerpunktspezifischen Bereich anwenden. Lehrstoff: Grundlagen der darstellenden Geometrie: Perspektiven, Projektion, Abwicklungen, Vertiefen der Kenntnisse zur Arbeitsorganisation im 3D-Programm. Erstellung von einfachen Konstruktionszeichnungen in Verbindung mit den dafür vorgesehenen Normen, Erweiterung der Kenntnisse über Zeichen- und Konstruktionsbefehle des Konstruktionsprogrammes. Konstruktionswerkzeuge im fachspezifischen Bereich, Ausdruck einer 2D-CAD Konstruktionszeichnung. 3. Semester: Bildungs-und Lehraufgabe: Die Studierenden können – erweiterte Kenntnisse über die verwendeten Werkzeuge in eigenen Konstruktionsaufgaben anwenden; – elektronische Medien in den Arbeitsprozess einbeziehen und in einfachen Beispielen umsetzen; – vorgegebene dreidimensionale Konstruktionsaufgaben eigenständig lösen; – ihre Projekte aufbereiten und präsentieren. Lehrstoff: Grundlagen 3D-CAD- Systeme: Erweiterte Befehle, Arbeitsorganisation und Aufbau von Kurve über Fläche zu Volumen (zB Kantenmodell, Flächenmodell, Volumenmodell, Körpermodell). Umsetzung einfacher 2D- und 3D-Konstruktionsaufgaben, Darstellung von Mantel- und Abwicklungsmodellen. Darstellung von Objekten, Materialeigenschaften, Oberflächen und Farbigkeit entsprechend der Erfordernisse im fachspezifischen Bereich, Ausdruck einer 3D-CAD Zeichnung. 4. Semester: Bildungs-und Lehraufgabe: Die Studierenden – haben umfassende Kenntnisse über die Gestaltungsprinzipien und können diese in eigenen komplexen Aufgaben anwenden; – können elektronische Medien in den Arbeitsprozess integrieren; – können ihre Projekte umsetzen reflektieren, zielgruppengerecht aufbereiten und präsentieren. Lehrstoff: Praxisorientierte Anwendung von 3D-Programmen, Visualisierung eigener Ideen mit CAD Systemen, Einsatz von Objekt- und Materialbibliotheken. Übertragen von eigenen Entwürfen (Handzeichnungen) in den Computer, Anwendung von CAD-Konstruktionen im Hinblick auf Fertigungsmethoden und Aufbereitung der erstellten Daten für gängige Präsentationsverfahren. 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – können die unterschiedlichen Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe in den fachspezifischen Werkstätten mit Erweiterung auf computer-aided manufactoring (CAM) fachgerecht anwenden und Instand halten; – haben tiefgreifende Kenntnisse über Materialien sowie Herstellungsprozesse und können diese der Aufgabenstellung entsprechend auswählen und anwenden; – können die erlernten CAM-Techniken fächerübergreifend zur Anwendung bringen sowie diese in den Arbeitsprozess einbeziehen und zuordnen. Lehrstoff: Rapid Prototyping im Überblick. Voraussetzungen für den Einsatz digitaler Fertigungsverfahren, Überblick über bestehende und neu entwickelte CAD/CAM und Verfahren, Unterscheidung zwischen generierenden und abtragenden Verfahren. Techniken zur Herstellung von Prototypen: Umsetzung kurzer Projekte und der Auswahl einer CAM-Technologie, Integrierung moderner Methoden digitaler Konstruktion und Fertigung in die traditionellen Herstellungsverfahren, Visualisierung einer Idee mittels CAD-Verfahren. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die unterschiedlichen Werkzeuge, Maschinen sowie Arbeitsbehelfe in den fachspezifischen Werkstätten mit Erweiterung auf CAM fachgerecht anwenden und Instand halten; – die bereits erlernten Techniken vertiefend zur Anwendung bringen; – den Einsatz digitaler Fertigungsmethoden hinterfragen und dabei ökonomische Aspekte in die Fertigung einbeziehen. Lehrstoff: Fächerübergreifende Produktentwicklung. Spezielle Anforderungen im fachspezifischen Bereich (Größe, Formenvielfalt und Oberflächenqualität): Richtiger Einsatz der CAD/CAM Verfahren in eigenen Projekten, Visualisierung einer Idee mittels CAD/CAM Verfahren, CAM-Technologie in Kooperation mit Firmen. Rentabilität für Klein- und Mittelunternehmen (KMU): Fertigungstechniken in einschlägiger Fachindustrie, Kostenrechnung im Vergleich zu einem handwerklich erstellten Modell, Möglichkeiten und Grenzen der digitalen Fertigung. 4.4 FOTOGRAFIE UND COMPUTERGRAFIK 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – technische Grundlagen von digitalen Spiegelreflexkameras erklären und für einfache Aufgabenstellungen nutzen; – Regeln der Bildkomposition zur Gestaltung eines Bildes einsetzen; – Fachsprache für die Kommunikation medienspezifischer Inhalte anwenden; – private bzw. öffentliche Anwendungen eigener und fremder Bilder unterscheiden. Lehrstoff: Fotografische Parameter, Kameraeinstellungen, Automatikprogramme, Gestaltungsgrundlagen, Bildaufbau und Komposition, Erstellen eigener Bilder. Werkbetrachtung und Werkanalyse. Medienspezifische Fachsprache. Grundlagen der Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte beim Umgang mit Bildmaterial. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – Werkzeuge zur Bildoptimierung in einem professionellen Bildbearbeitungsprogramm beschreiben und diese themengerecht nutzen; – einfache Bildmontagen erstellen; – die Vorteile der manuellen Einstellungen bei Spiegelreflexkameras beschreiben und diese nutzen; – die Möglichkeiten eines Fotostudios nutzen. Lehrstoff: Bildoptimierung mit professionellen pixelorientierten Programmen, Bildmontagen. Erstellen eigener Bilder mit Automatikeinstellung und manueller Einstellung mit einer Spiegelreflexkamera. Werkbetrachtung und Werkanalyse. Lichtführung im Studio. Fachliteratur. 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die Grundregeln der Typographie und Layoutgestaltung beschreiben; – Botschaften mittels Bild, Text, Farbe und Form entsprechend der Aufgabenstellung gestalten; – ein professionelles Computerprogramm zur einfachen Layoutgestaltung nutzen; – ihre Werke mit geeigneten Präsentations- und Dokumentationsmaterialien präsentieren und dokumentieren. Lehrstoff: Layout, Typographie, Logo, Gestaltungs- und Kompositionsregeln. Grundlagen eines professionellen Layout-Programmes, Dateiformate, Präsentations- und Dokumentationsmaterialien. Medienspezifische Fachsprache. Werkanalyse. 6. Semester: Bildung- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die Möglichkeiten der manuellen Einstellungen der Spiegelreflexkamera sowie der Lichtführung im Fotostudio zur Umsetzung eigener Ideen einsetzen; – Werkzeuge aktueller und professioneller Mittel und Programme themenspezifisch kombinieren; – Dokumentationen und/oder zielgruppengerechte Werbematerialien für ihre Projekte erstellen; – ihre Layouts für den Druck bereitstellen. Lehrstoff: Kameraeinstellungen, Erstellen pressetauglicher Bilder zu eigenen Projekten, Arbeiten mit Tageslicht und Kunstlicht, Fotostudio. Einschlägige Programme und Werkzeuge zur Bildbearbeitung und Layout-Erstellung. Kommunikationsdesign, Erstellen von mehrseitigen Druckerzeugnissen, Workflow bis zur Bereitstellung für den Druck. A.2. Schulautonomer Erweiterungsbereich 1. Schwerpunkt „Schmuck – Design“ 5. FACHTHEORIE 5.1 TECHNOLOGIE 1. Semester: Bildungs-und Lehraufgabe: Die Studierenden – können allgemeine und berufsspezifische Sicherheitsvorschriften benennen sowie die fachgerechte Entsorgung der verwendeten Materialien und Hilfsmittel durchführen; – haben grundlegendes Wissen über Werkzeuge und Maschinen; – können berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen, Arbeitsgeräte sowie Hilfsvorrichtungen richtig und sicher handhaben, pflegen und instandhalten; – können fachspezifische Grundtechniken nennen, sie richtig anwenden und den Ablauf dieser Techniken nachvollziehen. Lehrstoff: Allgemeine und berufsspezifische Sicherheitsvorschriften: Aufbau von Werkzeugen, Maschinen und Geräten sowie deren Einsatzmöglichkeiten. Verfahren und Techniken: Spanabhebende Verfahren (zB Sägen, Feilen, Bohren, Fräsen), Vorbereitungs- und Zurichte-Arbeiten (zB Ziehen, Walzen, Schneiden), verbindende Techniken (zB Löten, Nieten und Stiften), Biegetechniken. 2. Semester: Bildungs-und Lehraufgabe: Die Studierenden – wissen über den inneren Aufbau der fachspezifischen Materialien sowie deren chemische und physikalische Eigenschaften Bescheid; – können die Anwendungsmöglichkeiten der fachspezifischen Materialien benennen; – können Zusammenhänge zwischen den einzelnen Eigenschaften der Materialien herstellen; – können Auswirkungen der unterschiedlichen Techniken auf physikalische Eigenschaften der Materialien analysieren. Lehrstoff: Unedelmetalle, Wärmebehandlung (zB Rekristallisation, Umformungsgrad, Glühtemperatur, Oxidation) bei Edel- und Unedel-Metallen sowie deren Legierungen, Fertigungstechniken unter dem Aspekt der Metallbeschaffenheit. Scharnierrohr. 3. Semester: Bildungs-und Lehraufgabe: Die Studierenden – haben vertiefende Kenntnisse über chemische und physikalische Eigenschaften fachspezifischer Materialien; – können vollendende Techniken nennen und deren Einsatzmöglichkeiten darlegen; – verfügen über den technischen Hintergrund von Sondertechniken. Lehrstoff: Vollendende Techniken (zB Schleifen, Polieren, Kratzen, Weißsieden, Mattieren), Sondertechniken (zB Emaillieren, Gravieren, Niellieren, Tauschieren, Flambieren, Filigran). Broschierung, Kette, Ohrschmuckmechaniken, Verschlussmechanismen in der Schmucktechnik, Kastenschloss. 4. Semester: Bildungs-und Lehraufgabe: Die Studierenden – haben umfassende Kenntnisse über die Arbeitssicherheit an den verschiedenen Maschinen sowie den Gebrauch der unterschiedlichen Werkzeuge und Materialien; – verfügen über den technischen Hintergrund weiterer Sondertechniken. Lehrstoff: Verschiedene Arten des Kastenschlosses. Edelmetalle: Edelmetalllegierungen, chemische und physikalische Eigenschaften, Sondertechniken (zB Galvanisieren, Galvanotechnik, Blattvergolden, Lacktechniken), Edelsteinfassung. 5. Semester: Bildungs-und Lehraufgabe: Die Studierenden – können physikalische und chemische Vorgänge der Materialien bei spezifischer Behandlung analysieren; – haben vertiefende Kenntnis über Sondertechniken, Spezialwerkzeuge sowie über spezielle Anfertigungsmethoden und Oberflächenbehandlungen; – können fachspezifische Gesetzesgrundlagen aufzählen. Lehrstoff: Metallkunde (zB Legierungen, Zustandsdiagramme, Härten von Stahl), Legierungen in der Praxis, verschiedene Edelsteinfassungen, industrielle Umformtechniken (zB Prägen, Hohlprägen-Pressen, Tiefziehen, Drücken, Strangpressen sowie Stanzen, Gravieren, Fräsen, Drehen, Funkenerosion.) Scharnierverbindung, verbindende Techniken (zB Schweißen, Laserschweißen). Punzierungsgesetz. 6. Semester: Bildungs-und Lehraufgabe: Die Studierenden – können den Feingehalt gängiger Edelmetalllegierungen prüfen; – haben umfassende Kenntnisse über chemische Hilfsstoffe sowie deren fachgerechte Handhabung und Entsorgung. Lehrstoff: Chemische Hilfsstoffe, Nutzung und Gefahren. Edel-und Unedel-Metalle: Materialanalyse (zB Feingehaltsprüfung, Punzierungsvorgang), Entsorgung und Wiedergewinnung. Plastische Verformungstechniken (zB Biegen, Treiben, Schmieden (kalt), Ziselieren, Wölben, Bördeln, Umlegen). 5.2 EDELSTEINKUNDE UND JUWELENTECHNIK 3. Semester: Bildungs-und Lehraufgabe: Die Studierenden – können die systematische Einteilung, die Entstehung sowie die Vorkommen von Edel- und Schmucksteinen nennen; – können Kristallformen und Kristallklassen beschreiben; – verstehen die Zusammenhänge zwischen Kristall und physikalischen Eigenschaften der Minerale sowie der Edel- und Schmucksteine. Lehrstoff: Einteilung, Entstehung und Vorkommen von Edel-und Schmucksteinen. Kristallformen und Kristallklassen, physikalische Eigenschaften der Minerale, Edel- und Schmucksteine (zB Härte, Dichte, Spaltbarkeit und Farbe). 4. Semester: Bildungs-und Lehraufgabe: Die Studierenden – können sämtliche opake Schmucksteine benennen; – haben umfassende Kenntnisse über die Schmucksteine der Quarzgruppe und der Feldspatgruppe, können diese erkennen und bestimmen; – können Schmucksteine mit dem freien Auge bzw. mithilfe der Lupe bestimmen; – können die gemmologischen Basisinstrumente richtig einsetzen; – können optische Eigenschaften wie Lichtbrechung, Glanz, Pleochroismus und Lumineszenz, beschreiben, sowie deren Auswirkungen auf das makroskopische Erscheinungsbild der Edel- und Schmucksteine. Lehrstoff: Opake Schmucksteine, Quarzgruppe und Feldspatgruppe. Gemmologische Basisinstrumente. Optische Eigenschaften der Edel- und Schmucksteine: Lichtbrechung, Glanz und Lumineszenz, makroskopisches Erscheinungsbild. 5. Semester: Bildungs-und Lehraufgabe: Die Studierenden – haben umfassende Kenntnisse über transparente Edelsteine; – können mit dem freien Auge sowie mithilfe der 3fach-Lupe alle bisher behandelten Edel- und Schmucksteine bestimmen sowie von Synthesen unterschieden; – können erweiterte optische Untersuchungsmethoden im Labor durchführen; – haben umfassende Kenntnis über den Diamant und seine Bestimmungsmethoden. Lehrstoff: Transparente Edelsteine (von Topas bis Alexandrit). Bestimmung mit der 3fach-Lupe. Erkennung von Synthesen. Erweiterte Untersuchungsmethoden im Labor: Refraktometer, Spektroskop, Mikroskop und Polariskop. Diamant und seine Bestimmungsmethoden in Bezug auf festgelegte Nomenklaturen. 6. Semester: Bildungs-und Lehraufgabe: Die Studierenden – haben umfassende Kenntnisse über die Steine der Korundgruppe sowie der Beryllgruppe und können diese von Ersatzsteinen unterscheiden; – können unterschiedliche Fassungsarten benennen und einfache Fassungsformen herstellen; – haben umfassende Kenntnisse über die Werkzeuge des Fassers/der Fasserin; – können die Werkzeuge und Kenntnisse bei der Technik des Fassens richtig anwenden. Lehrstoff: Korund- und Beryllgruppe, Bestimmung und Unterscheidung von Ersatzsteinen. Grundlagen des Fassens, Fasserwerkzeuge (zB Andrücker, Stichel, Fasserhammer), Fassungsformen, Herstellung von einfachen Zargenfassungen und Krappenfassungen. 5.3 THEORIE DES MODERNEN SCHMUCKS UND MODESCHMUCK 3. Semester: Bildungs-und Lehraufgabe: Die Studierenden können – Kulturgeschichte des Schmückens und des Schmucks als Voraussetzung zum Verständnis moderner Praxis identifizieren; – tradierte Schmuckformen sowie deren Funktion beschreiben und traditionelle Ansätze in den Kontext modernen Schmucks nach dem Zweiten Weltkrieg übertragen; – die Bedeutungen sowie Funktionen von Schmuck gegenwartsbezogen und im jeweiligen kulturgeschichtlichen Kontext in Grundzügen decodieren und interpretieren; – das Phänomen Schmuck in seiner Vielschichtigkeit wahrnehmen sowie nach Form, Symbolik und gesellschaftlicher Praxis differenzieren; – das Phänomen Schmuck im Spannungsfeld der Entwicklungen in Kunst, Design und Mode, aber auch anhand der veränderten Planungs- und Herstellungsmethoden in Handwerk bzw. Industrie, sowie der Verwendung von Materialien deuten, bewerten und darstellen. Lehrstoff: Schmücken als Urbedürfnis – Kulturgeschichte der Schmuckpraktiken. Bedeutungen und Funktionen von Schmuck unter besonderer Berücksichtigung kultureller Codes und unterschiedlicher gesellschaftlicher Bedingungen: Ästhetische, symbolische und praktische Bedeutung von Schmuck in den verschiedenen Kulturen. 4. Semester: Bildungs-und Lehraufgabe: Die Studierenden können – die Entwicklungen im Zuge postindustrieller Perspektiven sowie die daraus resultierende Ausdifferenzierung im Bereich Schmuck erkennen und analysieren; – Gemeinsamkeiten sowie Differenzen in Zusammenhang mit der Produktion und Rezeption von Schmuck wahrnehmen bzw. interpretieren; – die spezifische Geschichte des zeitgenössischen Autorenschmucks des 20. und 21. Jahrhunderts im Spannungsfeld der Entwicklungen in Kunst, Design und Mode differenziert betrachten sowie exemplarische Werke systematisch ein- und zuordnen; – einschlägige Theoriedebatten auf Schmuckphänomene beziehen. Lehrstoff: Entwicklungen im Bereich Schmuck nach dem zweiten Weltkrieg: Ausdifferenzierungen und Grenzziehungen (zB Klassischer Echtschmuck, Accessoire, Schmuckdesign), Handwerksschmuck und Schmuckkunst (zB Autorenschmuck im Spannungsfeld zwischen Massenware und Unikat), Geschichte des zeitgenössischen Autorenschmucks seit den 1950er Jahren. Debatten rund um den Kunstwerkcharakter von Schmuck: Tragbarkeit als definitorische Bedeutung, erweiterter Schmuckbegriff, Schmuck als Skulptur, neue Materialien und ihre psycho-physischen sowie symbolischen Konnotationen. 5. Semester: Bildungs-und Lehraufgabe: Die Studierenden – können soziale sowie psychologische Funktionen bzw. Bedeutungen von Schmuck erkennen, decodieren und interpretieren; – können Schmuckphänomene selbstständig im jeweiligen gesellschaftlichen Kontext erläutern; – wissen über die spezifischen Funktionsweisen des Modeschmuckmarkts Bescheid; – wissen über die wesentlichen Voraussetzungen für den Aufbau eines Modeschmuck-Labels und die damit verbundenen Aufgabengebiete Bescheid; – können die Erstellung einer Modeschmuckkollektion bis hin zu Vermarktung und Vertrieb nachvollziehen; – können sich mit der aktuellen Modeschmuckszene auseinandersetzten sowie wichtige zeitgenössische Vertreterinnen/Vertreter und Werke nennen. Lehrstoff: Theorie der Wahrnehmung und Psychologie des modernen Schmucks. Schmuck als Zeichen- und Symbolsystem zwischen Individuum und Kollektiv. Definition, Begrifflichkeit und Unterscheidung von Modeschmuck. Einführung in die Branche des Modeschmucks und deren spezifischen Marktmechanismen, zeitgenössisches Modeschmuckdesign (wichtige Vertreterinnen/Vertreter und Werke). 6. Semester: Bildungs-und Lehraufgabe: Die Studierenden – haben einen kritischen Zugang zum Phänomen Schmuck im Zusammenhang mit Mode und Schönheitsidealen; – zeigen ein differenziertes Verständnis für die distinktiven Aspekte von Schmuck bzw. Mode und können Begriffe wie Uniformität, Stil, Authentizität, Identität, Zugehörigkeit, usw. kritisch beleuchten und darstellen; – können die Geschichte des Modeschmucks (Imitatschmucks) überblicken sowie diese mit wesentlichen gesellschaftlichen und ökonomischen Entwicklungen in Zusammenhang setzen; – können die wichtigsten Unternehmen, Designerinnen/Designer und die Zentren der Modeschmuckproduktion des 20. Jahrhunderts beschreiben. Lehrstoff: Kulturgeschichtliche Untersuchungen zur Wechselwirkung zwischen Mode und Schmuck: Die zweite und die dritte Haut, Schönheitsideale und deren Folgen, Authentizität und Stil, Einzigartigkeit und Uniformität. Epochen und Entwicklung des Modeschmucks aus dem Imitatschmuck anhand ausgewählter Beispiele vor dem Hintergrund gesellschaftlicher und ökonomischer Veränderungen, Praktiken der Körpergestaltung von Jugend- und Subkulturen, Distanzierung und Zugehörigkeit. 5.4 FACHSPEZIFISCHE MATHEMATIK 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – beherrschen mathematische Grundlagen und Strukturen und übertragen diese angemessen auf die fachpraktischen Unterrichtsgegenstände; – können die mathematische Symbolik verstehen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen nutzen; – können Aufgabenstellungen, Entwicklungsschritte und Problemsituationen im mathematischen Bereich identifizieren, verstehen und analysieren; – können Fachliteratur verstehen, interpretieren und fächerübergreifend anwenden; – lösen speziell auf den Anwendungsbereich des Schwerpunktes abgestimmte mathematische Herausforderungen; – integrieren die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in die Unterrichtsgegenstände des Clusters „Atelier und Produktion“. Lehrstoff: Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen, Prozentrechnungen inklusive Flottenberechnungen, trigonometrische Aufgaben, Dichteberechnungen, Berechnungen der Scheideanstalten, Legierungsrechnen, konstruktive Geometrie. Statistik. 6. ATELIER UND PRODUKTION 6.1 SCHMUCKTECHNIKEN 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – können die unterschiedlichen Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe in den Schmuckwerkstätten beschreiben; – können verschiedene Maschinen sicher bedienen und unterschiedliche Werkzeuge sicher einsetzen; – können nach Anleitung einfache Herstellungsprozesse nachvollziehen und durchführen; – beziehen ökonomische Aspekte von Materialen in den Arbeitsprozess ein; – können Arbeitsprozesse gliedern und beschreiben; – können in der Fachtheorie erlernte Bearbeitungstechniken am Werkstoff Metall ausführen. Lehrstoff: Werkzeugkunde im Anwenderbereich, sicherheitstechnische Einschulung. Materialkunde und ökonomische Verwendung. Bearbeitungstechniken in Funktion, Handhabung und Wartung: Vorbereitende Techniken (zB Zurichten von Drähten und Blechen), trennende Techniken (zB Schneiden), spanabhebende Techniken (zB Sägen, Feilen, Bohren), kalte verbindende Techniken (zB Vernieten und Verstiften, Kleben, Herstellung von Gewinden), umformende Techniken (zB Walzen, Ziehen), Übertragungstechniken. Dokumentationsanforderungen. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – können die unterschiedlichen Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe in den Schmuckwerkstätten fachgerecht anwenden; – können verschiedene Maschinen und unterschiedliche Werkzeuge unter Berücksichtigung der Arbeitssicherheit verwenden; – können einfache Herstellungsprozesse entsprechend der Aufgabenstellung anwenden; – können chemisch-physikalische und ökologische Aspekte von Materialien im Arbeitsprozess bewerten; – können an Hand von vorgegebenen Aufgabenstellungen selbst Gestaltungsideen verwirklichen; – können Arbeitsprozesse und Ergebnisse darstellen; – führen aufbauende Bearbeitungstechniken des Werkstoffes Metall aus. Lehrstoff: Chemisch–physikalische Eigenschaften von Materialien im Anwenderbereich und deren ökologische Auswirkungen in der Handhabung. Grundlegende Gestaltungsübungen. Bearbeitungstechniken: Löttechniken (zB Kratzen, Herstellung von Scharnieren, Biegen von Blechen, Drähten und Rohren). 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – können die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe in den Schmuckwerkstätten Instand halten; – haben tiefgreifende Kenntnisse über die Materialien sowie Herstellungsprozesse und können diese der Aufgabenstellung entsprechend auswählen, verwenden und anwenden; – können chemisch-physikalische und ökologische Aspekte von Materialien in den Arbeitsprozess integrieren; – können vorgegebene technische Aufgabenstellungen mit eigenen Entwürfen in Hinblick auf das antizipierte Ergebnis zusammenführen und dieses umsetzen; – können Arbeitsprozesse dokumentieren und ihre Ergebnisse zeigen; – können Verschlüsse und Funktionselemente bei Broschen und Ohrschmuck ausführen. Lehrstoff: Entwurfstechniken, Bearbeitungstechniken, Oberflächenbearbeitung. Verschiedene einfache Broschierungen und Doppelbroschierungen, Ketten- und Armreifverschlüsse, Herstellung von Ohrstecker- und Ohrclip-Mechaniken, Aufbau und die Herstellung verschiedener Ringformen. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden können – Materialen anhand ästhetischer Aspekte auswählen; – vorgegebene Projektthemen mit eigenen Entwürfen in Hinblick auf das antizipierte Ergebnis zusammenführen; – Herstellungsprozesse planen und strukturieren; – die Projekte in einer umfassenden Dokumentation darstellen und diese präsentieren; – verschiedene Sondertechniken ausführen. Lehrstoff: Methoden des Recherchierens, Erstellen von Materialbedarfs- und Arbeitsablaufplanung, diverse Formen und Techniken des Planens, Strukturierens und Präsentierens. Techniken, Sondertechniken (zB Pressen, Drücken und Gießen in Ossa Sepia bzw. Sand). 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – können eigene Ideen in komplexen praxisorientierten Projekten in Einzelarbeit oder im Team realisieren; – hinterfragen ästhetische Aspekte von Materialien; – können eigene Projekte auf einem professionellen Niveau argumentieren und dokumentieren; – können sämtliche erlernte Techniken adäquat in ihren Projekten umsetzen. Lehrstoff: Vertiefung des Lehrstoffes der vorangegangenen Semester, Erarbeitung von ästhetischen Qualitätskriterien. Präsentation von Arbeiten, Erweiterung der Dokumentationstechniken. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – können eine fächerübergreifende Analyse der bereits erlernten Bearbeitungstechniken sämtlicher Unterrichtsgegenstände aus dem Cluster „Atelier und Produktion“ durchführen und diese bei kurzen Projekten zusammenführend anwenden; – verfügen über vertiefte Techniken. Lehrstoff: Vertiefung des Lehrstoffes der vorangegangenen Semester, Kombinationstechniken für Methoden und fächerübergreifendes Wissen. Anwendungsorientierte (Klein-)Projekte. 6.2 PLASTISCHE METALLTECHNIKEN 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – können aus der Fachtheorie den inneren Aufbau der Metalle sowie die Gefügeveränderungen, die beim Umformungsprozess ablaufen beschreiben und dieses Wissen im Arbeitsprozess mit formenden Techniken anwenden; – können die fachspezifischen Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe in den Werkstätten fachgerecht anwenden und Instand halten; – können Materialien und Werkzeuge im Rahmen ihrer Projekte adäquat und selbstständig einsetzen; – haben umfassende Kenntnisse über die Arbeitssicherheit an den verschiedenen Maschinen und im Gebrauch der unterschiedlichen Werkzeuge; – können eigene Entwürfe mit Hilfe der adäquaten Methoden in die dreidimensionale Form übertragen. Lehrstoff: Vorbereitende Techniken (Zurichten), praktische Anwendung von Umformungstechniken (zB Glühen und Aushärten in der Praxis, Biegen von Blech und Draht mit Zangen und Biegevorrichtungen, Wölben, Bördeln und Umlegen). Praktische Anwendung des Schmiedens (kalt), relevante Werkzeuge und deren richtige Handhabung (zB Schlagwerkzeuge, Schlagunterlagen). Übertragung des zweidimensionalen Entwurfs in eine dreidimensionale Form (mit Hilfe von Berechnungen, Abwicklungen und Modellen). 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – können aus der Fachtheorie die wesentlichen plastisch verformenden Techniken im Handwerk beschreiben; – können die relevanten Werkzeuge und Hilfsmittel korrekt benennen sowie die erlernten Techniken praktisch anwenden; – können die fachspezifischen Werkzeuge, Maschinen sowie Arbeitsbehelfe in den Werkstätten fachgerecht anwenden und Instand halten; – haben umfassende Kenntnisse über die Arbeitssicherheit an den verschiedenen Maschinen sowie im Gebrauch der unterschiedlichen Werkzeuge und können diese anwenden; – können die verbindenden Techniken entsprechend der fachspezifischen Anforderungen auf ihre individuellen Projekte anwenden; – können die wichtigsten plastisch verformenden Techniken in der Industrie beschreiben und für individuelle Werkstücke die passende Technik anwenden. Lehrstoff: Einhaltung von Verarbeitungsvorschriften für Metalle und Legierungen. Wesentliche plastisch verformende Techniken im Handwerk in Theorie und Praxis (zB Treiben, Ziselieren). Relevante Werkzeuge (zB Hämmer, Punzen, Schlagunterlagen aus Stahl und Holz) und deren richtige Handhabung in ihrer praktischen Anwendung. Adaptierung der verbindenden Techniken, spezielle Anforderungen bei der Bearbeitung größerer plastischer Objekte. Wesentliche plastisch verformende Techniken in der Industrie, Arbeitsweisen und Werkzeuge (zB Tiefziehen, Drücken, Prägestanzen, Freiformen, Biegen und Kanten). 6.3 PROTOTYPING UND SERIELLE TECHNIKEN 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – können die unterschiedlichen Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe in den Werkstätten fachgerecht anwenden und Instand halten; – haben umfassende Kenntnisse über die Arbeitssicherheit an den verschiedenen Maschinen und im Gebrauch der unterschiedlichen Werkzeuge; – können Modelle und Prototypen als Ausgangsbasis für die serielle Fertigung erstellen; – können die gängigen seriellen Techniken im handwerklichen Bereich beschreiben und diese anwenden; – können die gängigen CNC-Technologien (computerized numerical control) im Schmuckbereich beschreiben und die passende Produktionsmethode im Rahmen ihrer Projekte auswählen und einsetzen. Lehrstoff: Techniken zur Herstellung von Modellen und Prototypen: Die handwerkliche Erstellung von Modellen aus den unterschiedlichsten Materialien als Ausgangsmaterial für die gängigen Vervielfältigungstechniken im Schmuckbereich. Rapid Prototyping (Generierende Verfahren zur Herstellung von Musterbauteilen, ausgehend von CAD-Konstruktionsdaten (zB Wachsplotverfahren und Stereolithografie)). Serielle Techniken im handwerklichen Bereich (Werkzeuge zur Herstellung von seriellen Teilen, wie Dorne, Lehren, Faulenzervorrichtungen, Kettenherstellung, einfache Stanzwerkzeuge, Pressformingvorlagen, Matrizen.) Überblick über die gängigen CNC-Technologien (Computerized Numerical Control) im industriellen Schmuckproduktionsbereich (zB 3D-Fräsen, 3D-Drehen, Laserschneiden, Wasserstrahlschneiden und funkenerosives Schneiden). 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – können die unterschiedlichen Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe in den Werkstätten fachgerecht anwenden und Instand halten; – haben umfassende Kenntnisse über die Arbeitssicherheit an den verschiedenen Maschinen sowie im Gebrauch der unterschiedlichen Werkzeuge und können diese anwenden; – können die gängigsten Vervielfältigungstechniken im Bereich Schmuckherstellung in Industrie und Handwerk beschreiben sowie für individuelle Werkstücke die passende Technik auswählen und anwenden; – können einen komplexen Arbeitsprozess, inklusive Recherche, Entwurf, Modellbau, Materialbedarfs- bzw. Arbeitsablaufplanungen und Dokumentation nachvollziehen sowie im Rahmen ihrer eigenen Projekte anwenden; – können Kleinserien nach eigenem Entwurf unter Einbeziehung der bekannten Verfahren und Techniken, sowie wirtschaftlicher und ökologischer Faktoren in Einzelarbeit oder im Team realisieren sowie auf einem professionellen Niveau argumentieren. Lehrstoff: Vervielfältigung von Prototypen aus Metall mittels Gusstechniken in Theorie und Praxis (Grundlagen des Schleuder- und Vakuumgusses). Produktentwicklung (zB Entwicklung von Kleinserien, Berücksichtigung funktioneller und ästhetischer Gesichtspunkte, wirtschaftliche und ökologische Faktoren). Erstellen von Materialbedarfs- und Arbeitsablaufplanungen, Projektorganisation. Einbeziehung von Techniken aus den Bereichen Prototyping, serielle Verfahren und Vervielfältigungstechniken in individuelle Projekte. 6.4 KUNSTSTOFFBEARBEITUNG UND WACHSTECHNIK 1. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – haben Grundkenntnisse über die wichtigsten Kunststoffe, deren Eigenschaften, Anwendungsbereiche und Verarbeitung; – können ausgewählte Kunststoffe gemäß ihrer Beschaffenheit im Schmuck- und Objektbereich fachgerecht einsetzen; – können Sicherheitsbestimmungen und Gesundheitsrisiken bei der Verarbeitung von Kunststoffen benennen; – können ästhetische, chemisch-physikalische, ökologische und ökonomische Aspekte von Kunststoffen vergleichen sowie in den Arbeitsprozess miteinbeziehen; – können eigene Ideen in praxisorientierten Projekten realisieren und fachgerecht umsetzen. Lehrstoff: Theoretische Grundlagen: Materialkunde (zB Thermoplaste, Duroplaste, Elastomere), industrielle Herstellungsverfahren und Fertigungstechniken (zB Spritzguss, Laserschnitt, Laserplott, Tiefziehen, Kunststoffschweißen, Expansionsverfahren). Eigenschaften und Einsatz der wichtigsten für die Schmuckgestaltung relevanten Kunststoffe: Schwerpunkt Thermoplaste (zB Acrylglas, PS, PE, PVC, PP, Nylon), Be- und Verarbeitungsmöglichkeiten inklusive des thermischen Verformens, Planung, Gestalten und Umsetzung von Entwürfen in ausgewählten Kunststoffen. Theoretische Grundlagen (Be- und Verarbeitungstechniken von Duroplasten und Elastomeren, Sicherheitsbestimmungen und Gesundheitsrisiken beim Arbeiten mit Kunststoffen). Eigenschaften und Einsatz der wichtigsten für die Schmuckgestaltung relevanten Kunststoffe: Schwerpunkt Duroplaste (zB Polyester- und Epoxidharze) und Elastomere (zB Latex/Kautschuk, Silikonkautschuk), Be- und Verarbeitungsmöglichkeiten wie Formenbau, Abformung und Formenguss. 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – können die Spezialwerkzeuge der Wachstechnik fachgerecht anwenden und diese Instand halten; – haben umfassende Kenntnisse über die Arbeitssicherheit an den zu bedienenden Maschinen und im Gebrauch der unterschiedlichen Werkzeuge; – können diverse Wachse unterscheiden, bezeichnen und fachgerecht einsetzen; – können eigene Ideen in praxisorientierten und experimentellen Projekten realisieren; – haben Kenntnis über die unterschiedlichen Methoden zur Herstellung von dreidimensionalen Objekten in Theorie und Praxis; – haben Kenntnis über den sinnvollen Einsatz der Wachstechnik insbesondere bei der Herstellung von Prototypen; – wissen über die Theorie der verschiedenen Gussverfahren Bescheid; – können die Besonderheiten der Wachsbearbeitung eigenständig dokumentieren. Lehrstoff: Einführung in die Gusstechnik: Techniken und Anwendungsgebiete der Gusstechnik, Theorie und Praxis mit speziellen Werkzeugen der Wachstechnik unter Berücksichtigung der verschiedenen Wachsarten. Grundlagen: Ermittlung des Materialbedarfs, Anzeichnen des Körpers. Bearbeitungstechniken (zB Abtragen, Aufbauen, Gießen, Wachsplatten und Wachsdrähte, Oberflächentechnik für Wachse). Methoden der Gusstechnik zur Serienproduktion im Gegensatz zur Einzelstückherstellung. Theorie der computergesteuerten Wachsbearbeitung. 6.5 OBERFLÄCHE UND FARBGESTALTUNG 3. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – haben Kenntnisse der vollendenden Oberflächentechniken und können diese unter Verwendung der spezifischen Werkzeuge anwenden; – können Texturen und Färbungen mittels Chemikalien und Hitze erzeugen; – können Anwendungsmöglichkeiten von Gravieren und Tauschieren nennen; – können experimentelle, chemisch-physikalische, ökologische und ökonomische Aspekte in den Arbeitsprozess mit einbeziehen; – haben umfassende Kenntnisse über die Arbeitssicherheit an den verschiedenen Maschinen und im Gebrauch der unterschiedlichen Werkzeuge und Materialien; – können die angewandten Techniken umfassend dokumentieren. Lehrstoff: Methoden und Handhabung der vollendenden Oberflächentechniken (zB Schmirgeln, Schleifen, Polieren, Mattieren). Oberflächentexturen und Färbungen (zB Ätzen, Oxidieren, Sulfieren, Beizen, Patinieren, Flambieren). Grundlagen der Techniken Gravieren und Tauschieren. Mustermappe. 4. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden – haben umfangreiche Kenntnisse über die Oberflächenbearbeitung mittels Metallwerkzeugen und können diese anwenden; – können Anwendungsmöglichkeiten von Emaillieren, Niellieren, Filigran und Granulieren nennen; – können die Farbvielfalt der Metalle differenziert einsetzen; – können experimentelle, chemisch-physikalische, ökologische und ökonomische Aspekte in den Arbeitsprozess mit einbeziehen; – haben umfassende Kenntnisse über die Arbeitssicherheit an den verschiedenen Maschinen und im Gebrauch der unterschiedlichen Werkzeuge und Materialien; – können die angewandten Techniken umfassend dokumentieren. Lehrstoff: Oberflächenbearbeitung mittels Metallwerkzeugen (zB Hämmern, Prägen, Walzen). Emailtechniken in Theorie und Praxis. Grundlagen der Techniken Granulieren, Niellieren, Filigran, Mokume Gane. Mustermappe. B. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze: Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen. Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. C. Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe: Die von einem Leistungsabfall betroffenen Studierenden sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen. Lehrstoff: Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind. Beachte für folgende Bestimmung zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 3 idF BGBl. II Nr. 250/2021 Anlage E1 FACHSCHULE FÜR SOZIALBERUFE I. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) A. Pflichtgegenstände Wochenstunden Lehrverpflichtungsgruppe Klasse Summe 1. 2. 3. 1. Religion/Ethik 8 2 2 2 6 (III)/III 2. Allgemeinbildung und Sprache 2.1 Deutsch 3 2 2 7 (I) 2.2 Englisch 3 2 3 8 (I) 2.3 Naturwissenschaften 2 3 0 0 3 III 2.4 Geschichte und Politische Bildung 0 2 0 2 III 3. Soziale Handlungsbereiche und Methodik 3.1 Psychologie und Pädagogik 1 2 2 5 III 3.2 Sozial-und Gesundheitsberufskunde 2 0 0 2 III 3.3 Soziale Handlungsfelder 1 2 2 5 III 3.4 Reflexion und Dokumentation 3 0 1 1 2 IVb 3.5 Kreativer Ausdruck 3 3 2 8 IVa 4. Gesundheit und Lebensstil 4.1 Somatologie und Pathologie 0 3 2 5 III 4.2 Einführung in Pflege, Hygiene und Erste Hilfe 0 2 3 5 III 4.3 Haushalt und Organisation 3 0 0 3 IV 4.4 Ernährung und Diät 2 0 0 2 III 4.5 Bewegung und Sport 2 2 1 5 (IVa) 5. Wirtschaftliche Grundlagen und Zusammenhänge 5.1 Wirtschaftsgeografie 2 0 0 2 III 5.2 Betriebswirtschaft und Rechnungswesen 4 3 2 3 8 I 5.3 Recht 0 2 0 2 III 5.4 Officemanagement 4 2 2 0 4 III 6. Angewandtes Projektmanagement 4, 5 2 3 3 8 I 7. Fachpraxis 7.1 Fachpraxis während des Unterrichtsjahres 6 0 4 8 12 Zwischensumme Stammbereich 34 36 34 104 B. Verbindliche Übung: Persönlichkeitsentwicklung 1 0 0 1 Gesamtwochenstundenzahl 35 36 34 105 C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 7 D. Förderunterricht 7 ___________________ 1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden. 2 Biologie und Ökologie, Physik, Chemie. 3 Einschließlich Übungen. 4 Mit Computerunterstützung. 5 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach der Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom auf 2–8 Wochenstunden festgelegt werden. 6 Disloziert in Einrichtungen des sozialen Berufsfeldes. 7 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III). 8 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. E. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung Wochenstunden pro Semester Lehrverpflichtungsgruppen 1. Deutsch in der Deutschförderklasse 20 (I) 2. Religion 2 (III) 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 x 2 Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung Gesamtwochenstundenzahl x 3 Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 ______________________________ 1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Fachschule für Sozialberufe; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung. 2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl. 3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Klasse gemäß der Stundentafel der Fachschule für Sozialberufe. 4 Gemäß Stundentafel der Fachschule für Sozialberufe. II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Die dreijährige Fachschule für Sozialberufe dient im Sinne der §§ 52 und 63 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes dem Erwerb der Erweiterung und Vertiefung der bereits erworbenen Allgemeinbildung und vermittelt in einem ganzheitlich ausgerichteten Curriculum Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Ausübung eines Berufes auf sozialem und wirtschaftlichem Gebiet befähigen. Sie vermittelt insbesondere jene Kompetenzen, die die Absolventinnen und Absolventen auf Tätigkeiten und Ausbildungen im Sozial- und Gesundheitsbereich vorbereiten. Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit), Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung und zu lebenslangem Lernen. Schwerpunkte sind daher Persönlichkeitsbildung, soziale Kompetenz, Kreativität, Kritikfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, berufliche Mobilität und Flexibilität sowie die Klärung der persönlichen Eignung für einen fachspezifischen Beruf sowie die Schulung der Fähigkeiten, berufsspezifische Aufgaben unter Bedachtnahme auf soziale, gesundheitsfördernde, ökonomische und ökologische Aspekte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen sowie im Team zu arbeiten. Die Erlangung von Einstiegsqualifikationen in Gesundheits- und Sozialberufe wird durch eine Abstimmung mit einschlägigen Inhalten weiterführender Ausbildungen erleichtert. Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen – Allgemeinbildung – Soziale Handlungsbereiche und Methodik – Gesundheit und Lebensstil – Wirtschaftliche Grundlagen und Zusammenhänge – Angewandtes Projektmanagement sowie – berufsorientierte Praktika sollen die Absolventinnen und Absolventen zu empathisch begründetem, verantwortungsvollem und nachhaltigem Handeln sowie kritischem Denken befähigt werden. Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen: – sie kennen die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Menschen und verfügen über entsprechende Handlungskompetenz; – sie beherrschen ein breites Spektrum an Theorie- und Faktenwissen für ihre Berufspraxis; – sie verfügen über kognitive und praktische Fertigkeiten, die erforderlich sind, um Lösungen für spezielle Probleme in ihrem Arbeits- oder Lernbereich zu finden; – sie sind zu logischem, kreativem und vernetztem Denken sowie zu verantwortlichem Handeln fähig; – sie können selbstständig arbeiten und im Team kooperieren; – sie können ressourcen- und verantwortungsbewusst unter Beachtung sozialer, ökonomischer und ökologischer Aspekte handeln; – sie können Verantwortung für sich selbst und für andere übernehmen; – sie können selbstständig bekannte Arbeitssituationen bewältigen und andere Personen bei Routinetätigkeiten anleiten; – sie können Sachverhalte in der deutschen Sprache in Wort und Schrift ausdrücken und argumentieren sowie in Englisch situationsgerecht kommunizieren; – sie zeigen im Rahmen der Erledigung ihrer Aufgaben Interesse, Selbstvertrauen und fachliche Kompetenz; – sie können ihren Entwicklungs- und Fortbildungsbedarf sowie die Notwendigkeit des berufsbegleitenden Lernens erkennen und sind zu eigenständigem Weiterlernen befähigt; – sie kennen die Bedeutung der Qualitätssicherung für die berufliche Tätigkeit; – sie verfügen über eine grundlegende Reflexionskompetenz und können ihre eigenen Leistungen einschätzen und entsprechend handeln. Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, mit der eigenen und mit anderen Kulturen und mit transkulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und mit Vielfalt). Die Absolvent/innen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS ALLGEMEINBILDUNG UND SPRACHE Die Schülerinnen und Schüler können – mit unterschiedlichen Kulturen und Lebensformen respektvoll umgehen; – ihre Lern- und Arbeitsfelder selbstständig und zeitgerecht organisieren; – Sachverhalte in angemessener Sprache in Wort und Schrift ausdrücken und situationsgerecht kommunizieren; – Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, bewerten und gezielt einsetzen; – verantwortungsbewusst mit Medien umgehen; – angemessen – auch medienunterstützt – präsentieren; – über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren. ERGÄNZENDE LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ENGLISCH Die Schülerinnen und Schüler – erreichen in Englisch das Niveau des Independent Users B1 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R
(98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen sowie das Niveau A2 in der Fertigkeit Schreiben; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS SOZIALE HANDLUNGSBEREICHE UND METHODIK Die Schülerinnen und Schüler können – sich gegenüber unterschiedlichen Kulturen und Wertvorstellungen im Sinne einer demokratischen Grundhaltung sensibel und respektvoll verhalten; – er Bedeutung der Wahrung der Menschrechte und einer kultur- und zielgruppenorientierten Haltung im sozialberuflichen Umfeld begründen; – im schulischen und beruflichen Bereich wertschätzend miteinander umgehen; – unterschiedliche Berufsbilder im Sozial- und Gesundheitsbereich und deren Anforderungen beschreiben; – die Grundlagen für die Begleitung von Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen und besonderen Lebenslagen erläutern; – die für den jeweiligen Bereich erforderliche Fachsprache verstehen und anwenden; – sich selbstständig zuverlässige Informationen verschaffen und die Qualität von Informationsquellen nach vorgegebenen Kriterien beurteilen; – fachtheoretische Kenntnisse situationsgerecht, bedürfnisorientiert und individuell umsetzen; – die Anforderungen in der Fachpraxis einschätzen und eine professionelle Grundhaltung zum Arbeitsleben einnehmen; – auf unterschiedliche Anforderungen und Belastungen, Stress und Arbeitsdruck angemessen reagieren; – die Bedeutung und Methoden der Psychohygiene erläutern; – mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen; – Konfliktpotential erkennen; – Möglichkeiten der konstruktiven Konfliktlösung nutzen; – durch realistische Einschätzung ihrer Fähigkeiten eine Berufsentscheidung treffen. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS GESUNDHEIT UND LEBENSSTIL Die Schülerinnen und Schüler können – fachtheoretische Grundlagen fachpraktisch anwenden sowie die Themenfelder Körper, Selbstpflege, Hygiene, Ernährung und Bewegung vernetzen; – die Bedeutung nachhaltigen Gesundheitsverhaltens begründen und Entscheidungen im Alltag treffen, die der Gesundheit förderlich sind; – gesundheitsfördernde Maßnahmen beschreiben und für sich und andere anwenden; – ressourcenorientiert, situationsgerecht handeln und Verantwortung für sich und andere übernehmen; – prozesshaftes Geschehen verstehen, rationell planen und organisieren sowie teamorientiert arbeiten; – Konsumverhalten kritische bewerten und ökologisch verantwortungsbewusst handeln; – typische Symptome ausgewählter Krankheiten beschreiben und Beobachtungen weiterleiten; – Beobachtungen und durchgeführte Maßnahmen dokumentieren; – die Fachsprache anwenden; – kulturelle Unterschiede benennen und berücksichtigen; – die besonderen Bedürfnisse der Familie und sozialer Institutionen darstellen. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN UND ZUSAMMENHÄNGE Die Schülerinnen und Schüler können – die Wirtschaft und ihre Rahmenbedingen als positiv gestaltbaren Teil der Gesellschaft wahrnehmen; – ausgewählte wirtschaftliche, räumliche und soziale Zusammenhänge erklären; – ausgewählte politische und wirtschaftliche Konzepte, Modelle und Positionen in ihren Grundzügen beschreiben und einschätzen; – die Zusammenhänge sozialer, ökologischer und ökonomischer Nachhaltigkeit beschreiben und danach handeln; – in verschiedenen Rollen (Unternehmerin und Unternehmer, Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer, Konsumentin und Konsument, Bürgerin und Bürger) verantwortungsbewusst agieren; – wirtschaftliche und/oder rechtliche Sachverhalte strukturieren und lösungsorientiert bearbeiten; – die Grundlagen wirtschaftlichen Rechnens anwenden; – wirtschaftliche und politische Informationen (Medienberichte etc.) in ihren Grundzügen verstehen und diese zusammenfassen; – Informations- und Kommunikationstechnologien effizient nutzen sowie verantwortungsbewusst und rechtskonform einsetzen; – sich Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, bewerten und gezielt einsetzen. III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen: Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden sowie die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten. Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen. Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel: Die Gesamtwochenstunden im Pflichtgegenstand „Angewandtes Projektmanagement“ können schulautonom im Ausmaß von mindestens 2 bis maximal 8 Wochenstunden festgelegt werden. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff sind an das schulautonom festgelegte Stundenausmaß anzupassen. 1. Schulautonome Vertiefung: Die gegebenenfalls frei werdenden maximal 6 Wochenstunden sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen: – Innerhalb der Cluster „Soziale Handlungsbereiche und Methodik“ oder „Gesundheit und Lebensstil“ kann ein neuer Pflichtgegenstand mit mindestens 2 Wochenstunden eingeführt werden. Die verbleibenden schulautonomen Wochenstunden sind zur Erhöhung des Wochenstundenausmaßes eines oder mehrerer Pflichtgegenstände bzw. der verbindlichen Übung bzw. der Praxis zu verwenden. – Wenn kein neuer Pflichtgegenstand eingeführt wird, ist das Wochenstundenausmaß eines Pflichtgegenstandes oder mehrerer Pflichtgegenstände bzw. der verbindlichen Übung bzw. der Praxis um insgesamt 6 Wochenstunden zu erhöhen. 2. Stundenerhöhungen sind grundsätzlich nur durch ganze Jahreswochenstunden möglich. Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Klassen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern einer Klasse verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten. Dh., die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen. Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung in den einzelnen Klassen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung von 105 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden. Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe des Clusters schulautonom festzulegen. Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände oder der Verbindlichen Übung erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenz). Ist der Unterrichtsgegenstand einem Cluster zugeordnet, so sind die Lernergebnisse des Clusters zugrunde zu legen. Pro Klasse kann nur 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Klassen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal 3 Varianten. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde. Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 3. Klasse) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten. Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes: Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Klassen bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Klassen umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3SchOG) Bedacht nimmt. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht: Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind. Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL): Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen sind die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“ und eine allenfalls schulautonom eingeführte weitere lebende Fremdsprache) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Klassen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. mit der schulautonom eingeführten lebenden Fremdsprache zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 16 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz. IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten bzw. auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen. Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung, etc. Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Unterrichtsqualität: Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht. Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes. Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen. Die Ziele des Unterrichts und die Kriterien der Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen. Unterrichtsplanung: In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten: – Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Lernergebnisse der Cluster und die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie gegebenenfalls vorhandene Bildungsstandards. – Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrenden einer Klasse bzw. des Bildungsganges bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein. – Die Koordination erfordert organisatorische Rahmenbedingungen, die herzustellen sind. – Die Individualität der Lernenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Lernenden ausgegangen werden, um sicher zu stellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten). – Der Unterricht ist auf den Kompetenzerwerb auszurichten, wobei die Kompetenzen über die Schulstufen und Semester systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Festigung des Unterrichtsertrages vorzusehen. – In die Unterrichtsgestaltung sind nach Möglichkeit situative Aufgabenstellungen einzubauen, die der beruflichen Realität entnommen und methodisch aufbereitet werden. Dadurch soll die Identifikation der Lernenden mit berufsrelevanten Funktionen und ihre Handlungsfähigkeit entwickelt und gefördert werden. – Wesentlich sind die Vermittlung von Fachwissen sowie die Förderung der Entwicklung von Werthaltungen und Schlüsselkompetenzen. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Der Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Lernenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken. – Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis-Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Lernenden fördert das Gelingen des Transfers. – Um alle Lernenden zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können, empfiehlt sich, am Beginn der 1. Klasse die Durchführung von Projektunterricht oder Schulveranstaltungen, die der Sicherung grundlegender sozialer und personaler Kompetenzen (zB Teambildung, Eigenverantwortlichkeit, Lernen, gewaltfreie Kommunikation) dienen. – Fehler sind möglichst als förderliche Lernanlässe zu nutzen. Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen sind dabei zu nützen. Die zur Verfügung stehenden Diagnoseinstrumente sind als Lernstandserhebungen bzw. Lernfortschrittsanalysen, insbesondere aber als Ausgangspunkt für die Planung weiterer Lernphasen einzusetzen. – Auf den Erwerb von Präsentations- und Medienkompetenz ist besonderes Augenmerk zu legen. – Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben. – Den Lernenden sollen weiters Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie im Sinne einer individuellen Bildungsplanung nationale und internationale Zertifikate erworben werden können. – Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden, sind im Unterricht und abhängig von den Aufgabenstellungen auch in Prüfungssituationen zu verwenden. – Die Notwendigkeit wissenschaftlicher Redlichkeit beim Verfassen eigener Arbeiten ist zu beachten und einzufordern. – Der Unterricht in mehrsprachigen heterogenen Klassen stellt erhöhte Anforderungen an Lehrende und Lernende, die in gemeinsamer Verantwortung wahrzunehmen sind. Interkulturelles Lernen verbessert die Fähigkeit der Lernenden zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen und ist eine Chance zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft. – Sprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache in Wort (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrkräfte verantwortlich. . Lernende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern. – Um gesellschaftlichen und globalen Entwicklungen Rechnung zu tragen, ist die Verwendung der Fremdsprache als Arbeitssprache oder Integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL) anzustreben. Integriertes Fremdsprachenlernen und -lehren hat so zu erfolgen, dass sowohl im fachlichen als auch im sprachlichen Bereich die Lernenden bei der Herausbildung von Wissen und Fähigkeiten einerseits, als auch sprachlicher und kommunikativer Kompetenzen andererseits unterstützt werden. Didaktische Grundsätze des Clusters Allgemeinbildung und Sprache: In allen Gegenständen des Clusters ist Wert auf einen konkreten Bezug und auf die Verknüpfung mit dem allgemeinen Ausbildungsziel der Schule sowie die lebenssituativen Gegebenheiten der Schülerinnen und Schüler zu legen. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Englisch: – Die Entwicklung fremdsprachlicher Kompetenzen erfolgt auf Basis jener Kompetenzen, über die die Lernenden im Deutschen sowie gegebenenfalls in ihrer Erstsprache verfügen. – Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Erweiterung der sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erfahren werden kann. – Die verschiedenen Kompetenzbereiche (Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben, Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires) sind vernetzt zu entwickeln. – In allen Gegenständen sollen authentische Materialien und Impulse verwendet werden, die geeignet sind, die fremdsprachliche und fachsprachliche Kompetenz der Lernenden zu fördern. – Im Sinne der gelebten Internationalität sollen Auslandskontakte wie Praktika, Schulpartnerschaften, internationale Projekte usw. gefördert werden. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften: Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) ist durchgängig in den Unterricht zu integrieren. Die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Disziplinen werden durch unterschiedliche Methoden sichtbar gemacht und ermöglichen so eine ganzheitliche Wahrnehmung. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Kreativer Ausdruck Wesentlicher Bestandteil aller unterrichtlichen Aktivitäten ist die musikalische und bildnerische Praxis. Der konkrete Bezug zu den sozialen Handlungsfeldern und zu Anwendungsmöglichkeiten in der beruflichen Praxis ist herzustellen. Nach Möglichkeit sollen Projekte und Workshops mit Künstler/innen und Kulturschaffenden durchgeführt und die Teilnahme der Lernenden an Wettbewerben angestrebt werden. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Einführung in die Pflege, Hygiene und Erste Hilfe: Den Schülerinnen und Schülern ist die Möglichkeit der praktischen Anwendung im Unterricht zu geben. Das Vorhandensein eines Demonstrationszimmers für praktische Übungen an den Schulstandorten wird dringend empfohlen. Die intensive Vernetzung mit dem Pflichtgegenstand „Somatologie und Pathologie“ ist notwendig, um den Unterricht aufbauend zu gestalten und um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Wirtschaftsgeografie, Betriebswirtschaft und Rechnungswesen: Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für – betriebswirtschaftliche, regionale und globalwirtschaftliche Mechanismen und Zusammenhänge sowie – deren Auswirkungen auf das Lebensumfeld (einschließlich der Chancen von Frauen und Männern). Im Mittelpunkt – steht der Bezug auf die Lebens- und zukünftige Arbeitswirklichkeit der Schüler und Schülerinnen („Für das Leben lernen“) sowie die Sichtbarmachung der Bedeutung wirtschaftlichen Denkens und Handelns für das Erreichen des Gemeinwohls einer Gesellschaft. – die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für Zusammenhänge, – die Fähigkeit zur Einordnung des Gelernten in ein Gesamtsystem und dessen Transfer auf neue Anforderungen bzw. geänderte Rahmenbedingungen, – die praktische Nutzung der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten und – die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation. Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Schülerinnen und Schüler nachvollziehen können, was sie warum lernen und welchen Nutzen das Erreichen der Lernziele für ihr Leben und Arbeiten hat. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Recht: Die Vermittlung von rechtlichen Kenntnissen soll die Schülerinnen und Schüler befähigen, sich für die Wahrung der Grundrechte einzusetzen sowie ihr Selbstbehauptungsvermögen zu stärken. Im Hinblick auf das Bildungsziel der Schule sind als Schwerpunkte Personen-, Familien- und Erbrecht zu vermitteln, ohne die übrigen Gebiete des Privatrechts (Vertrags- und Konsumentenschutz, Schuldrecht, Sachenrecht) auszuschließen. Weiters sind die im Lehrstoff eingearbeiteten Inhalte des Basismoduls MAB entsprechend zu vermitteln. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Angewandtes Projektmanagement Projekte sind vorzugsweise in Kombination mit anderen Unterrichtsgegenständen durchzuführen. Bei der Unterrichtsdurchführung ist den Schülerinnen und Schülern insbesondere Gelegenheit zu geben – Entscheidungen zu treffen, – kommunikations- und teamfähig zu arbeiten, – eigenverantwortlich zu lernen und für das eigene Handeln Verantwortung zu übernehmen, – ihre Rolle im Arbeitsleben und in Hierarchien kennen zu lernen, – ihre persönlichen Möglichkeiten und Grenzen zu erfahren. Dazu ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten. Die Absprache mit den Lehrenden anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten wird dringend empfohlen. Im Bedarfsfall ist eine gute organisatorische (stundenplantechnische) Abstimmung mit anderen einschlägigen Pflichtgegenständen und die Nutzung der Möglichkeit der Blockung empfehlenswert. Die Auswahl der Handlungs- und Lernanlässe hat sich an den Berufsbildern und an der speziellen Ausprägung der Fachschule für Sozialberufe zu orientieren. Didaktische Grundsätze der Verbindlichen Übung Persönlichkeitsentwicklung: In der verbindlichen Übung ist vor allem Wert auf die konkrete Anwendung und die unmittelbare Nutzung der zu entwickelnden Kompetenzen im Klassenverband (zB im Rahmen eines Klassenrates) zu legen, die theoretische Vermittlung von Inhalten ist auf das Wesentliche zu beschränken. Unterrichtsmethoden: Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten, sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Schülerinnen und Schüler aufzuzeigen. Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen: – Lernsettings sind so zu gestalten, dass die Lernenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können. – Individuelle Begabungen und Potenziale sind unabhängig von vorgefassten Bildern, Zuschreibungen und familiären Rahmenbedingungen zu fördern. – Formen des gegenseitigen Unterstützens durch Schülerinnen und Schüler (Tutoring) sollen Lern- und Reflexionsprozesse fördern. – Durch offene Lernformen ist die Problemlösungskompetenz der Lernenden zu fördern um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. Gleichzeitig sind sie zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise in Einzel- und besonders Teamarbeit zu befähigen. – Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (Projekte, Fallstudien, Fachpraxis und Simulationen) führen die Lernenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln. – Ein Bezug zum fachpraktischen Unterricht ist in möglichst vielen Unterrichtsgegenständen herzustellen. – Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis tragen dazu bei, den Lernenden Einblick in die komplexen Zusammenhänge berufsspezifischer Abläufe zu geben. – Der Besuch kultureller Veranstaltungen und kultureller Institutionen motiviert die Lernenden zur Beschäftigung mit Kunst und Kultur. Er ist daher wichtiger Bestandteil des Unterrichts, besonders in „Deutsch“ sowie in „Kreativer Ausdruck". – Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sollen verschiedene Medien eingesetzt werden, um den Lernprozess zu unterstützen und die erforderliche Medienkompetenz aufzubauen. Die Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien sowie elektronischen Kommunikationsformen soll die Unterrichtsorganisation unterstützen und ergänzen. – Der Vertiefung ausgewählter Lerninhalte und dem Training grundlegender Fertigkeiten ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Behandlung vielfältiger Inhalte zu geben. Besonderer Wert ist dabei auf die Vermittlung der Methoden des jeweiligen Faches zu legen, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. – In allen Unterrichtsgegenständen ist die Dokumentation und Reflexion des stufenweisen Kompetenzerwerbs und damit die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung durch die Schülerinnen und Schüler durch geeignete Methoden (zB Portfolio, Lerntagebuch) zu fördern. Unterrichtsorganisation: Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen. Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Klasse mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind möglichst im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage: – Unterrichtsgegenstände, in denen häufig mit Arbeitsaufträgen im Sinne des kooperativen offenen Lernens gearbeitet wird, – organisatorische Aneinanderreihung inhaltlich verbundener Unterrichtsgegenstände, zB aus dem Cluster „Soziale Handlungsbereiche und Methodik“, zur verstärkten Vernetzung der Lerninhalte, – Unterrichtsgegenstände, in denen fächerübergreifende Projekte und/oder themenzentrierter Unterricht geplant sind, – Unterrichtsgegenstände, die sich besonders für eine Zusammenarbeit mit dem Gegenstand „Angewandtes Projektmanagement“ eignen. Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens-/Kompetenzerwerb sicherzustellen. Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten. Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrende zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung. Pflichtpraktika (unterjährige Praktika) Die Pflichtpraktika sind in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich der Institutionen und Einsatzbereiche zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen. Die Schule hat für die Zuteilung fachlich geeigneter Praktikumsstellen zu sorgen. Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Praktikumsstelle und den Lernenden durchzuführen. Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten zu informieren sowie während des unterjährigen Praktikums von Praktikumsbegleitlehrerinnen bzw. -lehrern zu begleiten. V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT a) Katholischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014 . b) Evangelischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung. c) Altkatholischer Religionsunterricht Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden. d) Islamischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 . e) Israelitischer Religionsunterricht Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden. f) Neuapostolischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006 . g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 . h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988 . i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011 . j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 k) Buddhistischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 . l) Freikirchlicher Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 . m) Alevitischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 89/2015 . VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände
1. ETHIK
Bildungs- und Lehraufgabe Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab. Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten. In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren. Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile. Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie. Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück. Zentrale fachliche Konzepte Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt. Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive: Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft. Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen. Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert. Didaktische Grundsätze Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden: Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen. Diskursorientierung Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen. Diversitätsgebot Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind. Fachdidaktische Aufbereitung Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen. Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann. Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden. Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden. Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und – sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen. Analysieren und Reflektieren Die Schülerinnen und Schüler können – ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und – Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren. Argumentieren und Urteilen Die Schülerinnen und Schüler können – moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und – Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen. Interagieren und Sich-Mitteilen Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und – Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen. Handlungsoptionen entwickeln Die Schülerinnen und Schüler können – durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und – die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen. Lehrstoff Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten. In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. Dabei können weitere Bereichsethiken thematisiert oder Lehrstoffe behandelt werden. 1. Klasse (1. und 2. Semester): Grundlagen: Philosophische Ethik und Menschenrechte Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung; Grundrechte, Kinderrechte Soziale Beziehungen Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft; Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur Glück Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung Sucht und Selbstverantwortung Suchtprävention, Abhängigkeit, Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft Natur und Wirtschaft Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik Religion und Weltanschauung Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich; Religion und Staat 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Prinzipien normativer Ethik Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit Medien und Kommunikation Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation Judentum, Christentum, Islam Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Umgang mit Tieren Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz Liebe, Sexualität, Beginn des Lebens Sex und Gender; moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität; Reproduktion Konflikte und Konfliktbewältigung Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Grundkonzepte der Ethik Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten Entwicklung und aktuelle Situation; Diversität und Diskriminierung: Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen Krankheit und Gesundheit, Ende des Lebens Ärztliches und pflegerisches Berufsethos; Gesundheitliche Aspekte des Sports; Umgang mit Alter, Sterben und Tod 6. Semester: Identitäten und Moralentwicklung Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung Wirtschaft und Technik Markt und Moral, Unternehmensethik, Technikfolgenabschätzung und -bewertung Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus 2. ALLGEMEINBILDUNG UND SPRACHE 2.1 DEUTSCH 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – können Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkennen, bestimmen und anwenden; – können grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden; – können gängige Fremdwörter verstehen und richtig anwenden; – können aktiv zuhören; – können mündlichen Darstellungen folgen, sie verstehen und daraus Kerninformationen entnehmen; – können passende Gesprächsformen in privaten Sprechsituationen anwenden; – können sinnerfassend lesen; – können Fragen verständlich und angemessen in der Standardsprache formulieren und beantworten; – können Sachverhalte in der Standardsprache darstellen; – können schriftlichen Texten Informationen entnehmen; – können Informationen mündlich und schriftlich wiedergeben; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können in Situationen, mit denen sie vertraut sind, mündlich und schriftlich angemessen formulieren; – verfügen über angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit; – können den eigenen Medienkonsum hinterfragen; – können eigene Texte planen, schreiben und mithilfe von Nachschlagewerken überarbeiten. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Wortarten, Satzglieder und Satzarten. Erkennen von Satzgrenzen. Zeichensetzung und Rechtschreibung. Gängige Fremdwörter. Zuhören und Sprechen: Aktives Zuhören. Fragen in Standardsprache. Darstellung von Sachverhalten. Entnahme von Kerninformationen. Erkennen von Redeabsichten. Freies Erzählen, Berichten und Beschreiben. Lesen: Lesetechniken und -strategien. Herausfiltern von Informationen. Erfassen der wesentlichen Inhalte. Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen. Schreiben: Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten. Textsortenwissen (Erzählung, Bericht, Beschreibung, Inhaltsangabe, einfache Zusammenfassung; Privatbrief, E-Mail). Reflexion: Reflexion über die Lebenssituation. Medienkonsums. 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkennen, bestimmen und bewusst einsetzen; – können grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden; – können aktiv zuhören; – können mündlichen Darstellungen folgen, sie verstehen und daraus Detailinformationen entnehmen; – können Fragen verständlich und angemessen in der Standardsprache formulieren und beantworten; – können Sachverhalte in der Standardsprache darstellen; – können sinnerfassend lesen; – können schriftlichen Texten Informationen entnehmen; – können Kerninformationen aus Medienbeiträgen entnehmen; – können Informationen ordnen und wiedergeben; – können Redeabsichten erkennen; – können Feedback geben und einholen; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können mündlich und schriftlich angemessen formulieren; – verfügen über angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit; – können Texte planen, schreiben und überarbeiten; – können Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen; – können über die gesellschaftliche Realität in Bezug auf ihre Lebenswelt und über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren. Lehrstoff: Wortarten, Satzglieder und Satzarten. Zeichensetzung und Rechtschreibung. Berufsbezogener Wortschatz. Zuhören und Sprechen: Aktives Zuhören. Fragen in Standardsprache. Darstellung von Sachverhalten. Medienbeiträge. Gestaltendes Vorlesen. Erkennen von Redeabsichten. Feedback. Formulierung einfacher Argumente. Lesen: Entnahme wesentlicher Informationen aus Texten. Herausfiltern von Detailinformationen. Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte, zB Gebrauchsanweisungen, Kataloge, Folder, Broschüren). Schreiben: Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten. Textsortenwissen (Bewerbung, Lebenslauf, Motivationsschreiben). Reflexion: Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der eigenen Lebenswelt. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können Regeln der Rechtschreibung und Grammatik anwenden; – verstehen wesentliche berufsbezogene Fremdwörter und Fachbegriffe und können diese anwenden; – können an Diskussionen teilnehmen; – können Kurzpräsentationen vorbereiten und medienunterstützt durchführen; – können einfache Argumente formulieren und Stellungnahmen abgeben; – können Informationen einholen, filtern, ordnen, bearbeiten und präsentieren; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können mündlich und schriftlich angemessen formulieren; – verfügen über angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit; – können Texte planen, schreiben und überarbeiten; – Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen; – können über die gesellschaftliche Realität in Bezug auf ihre Lebenswelt und über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren; – können ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung analysieren; – können wesentliche Merkmale literarischer Gattungen erkennen; – können bewusst mit Medien umgehen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Rechtschreibung und Grammatik. Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld. Zuhören und Sprechen: Diskussion. Kurzpräsentationen mit Medienunterstützung. Einfache Argumente. Stellungnahmen. Lesen: Sammeln von Informationen. Textsortenwissen (lineare und einfache nichtlineare Texte). Unterscheiden von Informationen und Meinungen in Printmedien. Schreiben: Einsetzen verknüpfender Elemente. Textsortenwissen (Mitschrift, Exzerpt, Zusammenfassung, Charakteristik). Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten. Beschreibung nicht linearer Texte. Reflexion: Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der eigenen Lebenswelt. Ausgewählte Beispiele aus der Literatur. Wesentliche Merkmale literarischer Gattungen. 3. Klasse– Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können Regeln der Rechtschreibung und Grammatik anwenden; – verstehen wesentliche berufsbezogene Fremdwörter und Fachbegriffe und können diese anwenden; – können zu Problemen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft kritisch Stellung nehmen; – können über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren; – können Informationen einholen, filtern, ordnen, bearbeiten und präsentieren; – über das nötige Textsortenwissen verfügen; – können Texte planen, schreiben und überarbeiten; – können nichtlineare Texte beschreiben und analysieren; – können mündlich und schriftlich adressatengerecht formulieren; – verfügen über angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit; – können Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen; – können zu relevanten Themen der Medienberichterstattung kritisch Stellung nehmen; – können ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung analysieren; – können Medien zielorientiert als Informationsquellen nutzen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Rechtschreibung und Grammatik. Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld. Zuhören und Sprechen: Stellungnahme zu relevanten Themen der Medienberichterstattung. Argumentieren, Appellieren und Präsentieren. Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen (einfache monologische und dialogische Gesprächsformen zB Rede, Beratungsgespräch, Bewerbungsgespräch). Nichtlineare Texte. Lesen: Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte). Schreiben: Teilschritte des Schreibprozesses. Strukturieren von Argumenten. Nichtlineare Texte. Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung). Reflexion: Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft. Medien als Informationsquellen. Ausgewählte Beispiele aus der Literatur. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können Regeln der Rechtschreibung und Grammatik anwenden; – verstehen wesentliche berufsbezogene Fremdwörter und Fachbegriffe und können diese anwenden; – können zu Problemen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft kritisch Stellung nehmen; – können über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren; – können Informationen einholen, filtern, ordnen, bearbeiten und präsentieren; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte planen, schreiben und überarbeiten; – können nichtlineare Texte beschreiben und analysieren; – können mündlich und schriftlich adressatengerecht formulieren; – verfügen über angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit; – können Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen; – können zu relevanten Themen der Medienberichterstattung kritisch Stellung nehmen; – k können önnen ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung analysieren; – Medien zielorientiert als Informationsquellen nutzen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Rechtschreibung und Grammatik. Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld. Zuhören und Sprechen: Themen der Medienberichterstattung. Argumentieren, Appellieren und Präsentieren. Nichtlineare Texte. Lesen: Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte). Schreiben: Teilschritte des Schreibprozesses. Strukturieren von Argumenten. Nichtlineare Texte. Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung). Reflexion: Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft. Medien als Informationsquellen. Ausgewählter Beispiele aus der Literatur. Schularbeiten: 1. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten. 2. Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester. 3. Klasse: 2 zweistündige Schularbeiten. 2.2 ENGLISCH 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn deutlich und langsam gesprochen wird; – verstehen in kurzen einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn langsam und deutlich gesprochen wird; – können kurzen einfachen und Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und kurze Geschichten verstehen; – verstehen klar formulierte, kurze und einfache Vorschriften und Anleitungen; – verstehen kurze und einfache E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe etc., in denen auch Gefühle, Wünsche und Erlebnisse beschrieben werden; – können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Ausbildung und Freizeit geht; – können sehr einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, dem persönlichen Umfeld, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse und Erlebnisse berichten; – können sehr einfache kurze Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler: zB Familie, Freundeskreis, Freizeit, Interessen, Ausbildung, Wohnen, Alltagsleben, Kleidung, Mode, Speisen und Nahrungsmittel. Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation: zB E-Mails, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, persönliche Gespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung. Einfache Formulare: zB Anmeldezettel im Hotel oder bei der Einreise, Anmeldung zu einem Kurs/einer Veranstaltung, Log-in auf einer Website. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache und nicht zu schnell gesprochen wird; – verstehen in kurzen Radionachrichten und in einfacheren Tonaufnahmen, Podcasts sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird; – können einfachen Alltagstexten und einfachen Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und einfache Geschichten verstehen; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe etc. im aus ihrem Lebensumfeld und in einfachen Situationen in der Arbeitswelt; – können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Ausbildung, Arbeit und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, dem persönlichen Umfeld, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, persönliche Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – nutzen unterschiedliche Formen des Lernens; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler und einfache berufliche Themen: zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, Speisen und Ernährung, Gesundheit und Gesundheitseinrichtungen, Wellness. Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation zu allgemeinen Themen: Vertiefung und Erweiterung. Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen in der Arbeitswelt. Einfache Telefonate. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in kurzen Radionachrichten und in einfacheren Tonaufnahmen, Podcasts sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und konkrete Einzelinformationen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird; – können einfachen Alltagstexten und einfachen Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und einfache Geschichten verstehen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe etc. im aus ihrem Lebensumfeld und einfachen Situationen in der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können sich in einfachen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine unkomplizierte Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – können anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, verfügen über Strategien zum Spracherwerb und nutzen unterschiedliche Formen des Lernens; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler und einfache berufliche Themen: zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Ernährung und Gesundheit. Mündliche und schriftliche Kommunikation zu allgemeinen Themen: Vertiefung und Erweiterung. Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen in der Arbeitswelt. Einfache Telefonate. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 3. Klasse: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von vertrauten Situationen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und konkrete Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, umfassendere Anweisungen, Vorschriften, Anleitungen, Fragen und Auskünfte in Alltags-, Ausbildungs- und Berufssituationen sowie auf Reisen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe etc. im aus ihrem Lebensumfeld und einer Reihe von Situationen in der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, bewerten und gezielt einsetzen; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht; – können eine Reihe von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben, Meinungen äußern sowie über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen – auch medienunterstützt – durchführen; – können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden; – können anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, verfügen über Strategien zum Spracherwerb und nutzen unterschiedliche Formen des Lernens; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle gesellschaftliche und berufliche Themen: zB Sozialbereich, Ernährung, Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Werbung. Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation: zB Memos, Anfragen, Beantwortung von Anfragen/Angebot, Bewerbung. Praxisreflexion. Arbeitsfelder und -abläufe. Mündliche und schriftliche Kommunikation zu allgemeinen Themen: Vertiefung und Erweiterung. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 6. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von vertrauten Situationen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und konkrete Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, umfassendere Anweisungen, Vorschriften, Anleitungen, Fragen und Auskünfte in Alltags-, Ausbildungs- und Berufssituationen sowie auf Reisen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe etc. im aus ihrem Lebensumfeld und einer Reihe von Situationen in der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, bewerten und gezielt einsetzen; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht; – können eine Reihe von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben, Meinungen äußern sowie über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen – auch medienunterstützt – durchführen; – können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden; – können anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, verfügen über Strategien zum Spracherwerb und nutzen unterschiedliche Formen des Lernens; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden; – zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen; – können ein Repertoire von einfachen Strukturen und von häufig verwendeten Redefloskeln und Wendungen ausreichend korrekt verwenden, machen aber noch elementare Fehler; trotzdem wird in der Regel klar, was sie ausdrücken möchten; – verfügen über eine verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; – zeigen eine Rechtschreibung, Zeichensetzung und Gestaltung die exakt genug ist, so dass die Texte großteils verständlich sind. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle gesellschaftliche und berufliche Themen: zB Sozialbereich, Ernährung, Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Werbung, Kultur. Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation: zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen/Angebot, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden. Mündliche und schriftliche Kommunikation zu allgemeinen Themen: Vertiefung und Erweiterung. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. Schularbeiten: 1. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten. 2. Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester – Kompetenzmodul 3, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester – Kompetenzmodul 4. 3. Klasse: 1 einstündige und 1 zweistündige Schularbeit. 2.3 NATURWISSENSCHAFTEN 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Bereich „Beobachten und Erfassen“ Die Schülerinnen und Schüler können – Arbeitsweisen der Naturwissenschaften beschreiben; – Fachbegriffe richtig verwenden; – die Bedeutung von Umwelt- und Naturschutz erläutern; – die Begrenztheit der natürlichen Ressourcen erläutern; – die Merkmale des Lebens nennen; – Aufbau und Funktion der Zelle beschreiben; – Grundlagen der Genetik nennen; – die Einteilung der Mikroben sowie deren Bedeutung für Mensch und Umwelt beschreiben; – ökologische und industrielle Stoffkreisläufe erklären; – die Erscheinungsformen der Materie mit Fachbegriffen beschreiben; – den Atombau und wichtige chemische Reaktionen als Grundlagen von Lebensvorgängen und ausgewählten technischen Verfahren beschreiben; – Gefahrensymbole beschreiben und mit gefährlichen Stoffen umgeben; – verschiedene Analysemethoden nennen; – den Aufbau des Universums beschreiben; – verschiedene Strahlenarten und deren Wirkung beschreiben; – Energieformen, Energieträger, Umwandlungsprozesse und Energiesparmaßnahmen erläutern; – den Stromkreis und die Symbole beschreiben; – die Gefahren des elektrischen Stroms nennen; – Informationen zum Energieverbrauch geben. Bereich „Untersuchen und Bearbeiten“ Die Schüler und Schülerinnen können – das Mikroskop bedienen und ein einfaches Präparat herstellen; – ausgewählte gefährliche Stoffe handhaben; – einfache chemische Versuche und Analysen sowie physikalische Experimente durchführen und protokollieren; – den Energieverbrauch berechnen; – verschiedene Messgeräte bedienen und die Ergebnisse dokumentieren; Bereich „Bewerten und Anwenden“ Die Schüler und Schülerinnen können – ihre Eigenverantwortlichkeit anhand ausgewählter Beispiele der angewandten Ökologie begründen; – die Möglichkeiten der Gentechnik kritisch bewerten; – die Auswirkungen gefährlicher Stoffe auf Gesundheit und Umwelt einschätzen und erläutern; – die Analyseergebnisse bewerten; – Messdaten interpretieren; – aus den Daten einen energieeffizienten und ressourcenschonenden Lebensstil ableiten und argumentieren. Lehrstoff: Zytologie. Genetik und Gentechnik, Mikrobiologie. Ökologie. Atombau und Periodensystem. Formelsprache. Sicherer Umgang mit chemischen Stoffen. Chemische Reaktionen. Chemische Analytik. Stoffe und Stoffkreisläufe. Einheitensystem. Universum. Schwingungen und Wellen. Radioaktivität und Strahlenschutz. Energie. Elektrizität. 2.4 GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Bedeutung demokratischer Prinzipien argumentieren und sie in ihrem Umfeld umsetzen; – historische Zusammenhänge erklären und dieses Wissen auf aktuelle Situationen anwenden; – einen Zusammenhang zwischen sozialen, kulturellen und politischen Entwicklungen und individuellen Lebenswelten herstellen und erläutern; – aktuelle Zeitgeschehnisse wahrnehmen und ihre historische Dimension darstellen; – Verallgemeinerungen und Vorurteile kritisch hinterfragen und diskutieren. Lehrstoff: Orientierung in der Zeit. Österreich und die Welt 1914 – 1945. Erster Weltkrieg. Totalitäre Ideologien und Systeme. Zweiter Weltkrieg. Österreich von 1945 bis heute. Biographien. Sozialgeschichtliche Entwicklungen. Europa und die Welt nach 1945. Globalisierung. Aktuelle zeitgeschichtliche Themen. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schüler und Schülerinnen können – staatliche und verfassungsrechtliche Grundprinzipien erläutern; – Grund- und Freiheitsrechte auf Alltagssituationen anwenden; – Verletzungen der Grund- und Freiheitsrechte erkennen; – Möglichkeiten demokratischer Partizipation in unserer Gesellschaft nennen und sind in der Lage diese zu nutzen; – die Grundstruktur der österreichischen und europäischen Verwaltung beschreiben. Lehrstoff: Elemente und Aufgaben des Staates, Staats- und Regierungsformen. Grundprinzipien und Staatsziele der österreichischen Verfassung. Grund- und Freiheitsrechte – Menschenrechte. Politische Parteien. Wahlrecht. Rechtsordnung, Bundes- und Landesgesetzgebung. Oberste Verwaltungsorgane. Grundstruktur der Europäischen Union. 3. SOZIALE HANDLUNGSBEREICHE UND METHODIK 3.1 PSYCHOLOGIE UND PÄDAGOGIK 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – grundlegende Theorien, Sachverhalte und Phänomene aus den Themengebieten der Psychologie und Pädagogik erläutern (Reproduktionsaspekt) und auf Beispiele aus dem Alltag anwenden (Transferaspekt); – sich ausgehend von ihrer eigenen Lebenssituation mit den Grundfragen des Erlebens und Verhaltens auseinander setzen; – die wesentliche fachspezifische Terminologie verstehen und verwenden; – exemplarisch Erzieherverhalten differenzieren, einem Erziehungsstil zuordnen und diese Zuordnung begründen; – aktuelle alternative Erziehungskonzepte erläutern (Reproduktionsaspekt) und auf Beispiele aus dem Alltag und aus den eigenen Lebenserfahrungen anwenden (Transferaspekt); – Lebensphasen und Entwicklungsprozesse von Kindern beschreiben und anhand der eigenen Biografie reflektieren; – die Möglichkeiten des Spiels als Mittel zur Förderung in den verschiedenen Bereichen der Entwicklung des Kindes erläutern und geeignetes Spielmaterial einschätzen und empfehlen; – sozialpsychologische Grundfragen der Arbeit in Erziehungseinrichtungen beschreiben und dies begründen; – Themen aus Psychologie und Pädagogik Informationen suchen, filtern und bewerten. Lehrstoff Grundlagen der Psychologie und Pädagogik: Begriffsklärungen und Definitionen, Ziele und Methoden, Alltag und Wissenschaft, Anwendungsbereiche, Berufsbilder, Richtungen/Schulen. Grundzüge des pädagogischen Umgangs mit Kindern bis zu sechs Jahren. Grundzüge der Entwicklungspsychologie bis zu Beginn der Pubertät. Lebensphasen und Entwicklungsprozesse von Kindern. Sozialpsychologische Grundfragen zum Verständnis der Arbeit in Erziehungseinrichtungen. Methoden der Erziehung und alternative pädagogische Ansätze. 2 . Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – grundlegende psychologische Theorien, Sachverhalte und Phänomene aus den Themengebieten der Psychologie und Pädagogik erläutern (Reproduktionsaspekt), auf Beispiele aus Alltag und Praktikum anwenden (Transferaspekt) sowie reflektieren und diskutieren (Reflexionsaspekt); – sich ausgehend von ihrer eigenen Lebenssituation mit den Grundfragen des Erlebens und Verhaltens auseinander setzen; – wesentliche fachspezifische Terminologie verstehen und verwenden; – zu Themen aus Psychologie und Pädagogik Informationen suchen, filtern und bewerten; – entwicklungsbedingte Veränderungen in Verhalten und Erleben identifizieren und Entwicklung als lebenslanger Prozess beschreiben; – zwischen Manipulation und Information unterscheiden; – sich kritisch mit Stereotypen und Vorurteilen auseinandersetzen; – Wahrnehmungsphänomene einordnen und erklären; – die Rollen und Aufgaben innerhalb einer Gruppe erklären; – einfache Arbeitsprozesse in einer Gruppe planen, durchführen und an gemeinsamen Lösungen arbeiten; – ihre Selbstwahrnehmung reflektieren und beschreiben. Lehrstoff: Entwicklungspsychologie ab der Pubertät. Ausgewählte Aspekte der Sozialpsychologie. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – grundlegende psychologische Theorien, Sachverhalte und Phänomene aus den Themengebieten der Psychologie und Pädagogik erläutern (Reproduktionsaspekt), auf Beispiele aus Alltag und Praktikum anwenden (Transferaspekt) sowie reflektieren und diskutieren (Reflexionsaspekt); – sich ausgehend von ihrer eigenen Lebenssituation mit den Grundfragen des Erlebens und Verhaltens auseinander setzen; – das eigene Lernverhalten ansatzweise analysieren und erfolgsversprechende Strategien ableiten; – wesentliche fachspezifische Terminologie verstehen und verwenden; – eigene Stärken und Schwächen erkennen, diese richtig einschätzen und Schritte für die eigene Weiterentwicklung planen; – zu Themen aus Psychologie und Pädagogik Informationen selbstständig einholen, filtern, ordnen und bewerten; – im fachlichen Kontext wesentliche Zusammenhänge erkennen, verschriftlichen und medienunterstützt präsentieren; – erzieherische Möglichkeiten beschreiben und anwenden und sind sich der eigenen Vorbildwirkung bewusst; – Arbeitsprozesse in einer Gruppe planen, durchführen und an gemeinsamen Lösungen arbeiten. Lehrstoff: Gedächtnis und Lernen. Wahrnehmung. Erziehungsstile – Praxistransfer. 3. Klasse: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – grundlegende psychologische Theorien, Sachverhalte und Phänomene aus den Themengebieten der Psychologie und Pädagogik erläutern (Reproduktionsaspekt), auf Beispiele aus Alltag und Beruf anwenden (Transferaspekt) sowie reflektieren und diskutieren (Reflexionsaspekt); – sich ausgehend von ihrer eigenen Lebenssituation mit den Grundfragen des Erlebens und Verhaltens auseinander setzen; – zu Themen aus Psychologie und Pädagogik Informationen selbstständig suchen, filtern, ordnen und bewerten; – im fachlichen Kontext wesentliche Zusammenhänge erkennen, verschriftlichen und medienunterstützt präsentieren; – die wesentliche fachspezifische Terminologie verstehen und verwenden; – zwischen Manipulation und Information unterscheiden; – Arbeitsprozesse in einer Gruppe planen, durchführen und an gemeinsamen Lösungen arbeiten; – gruppendynamische Prozesse beschreiben; – die Rollen und Aufgaben innerhalb einer Gruppe beschreiben und zur konfliktfreien Arbeit im Team beitragen; – die Bedeutung und Methoden der Psychohygiene erläutern und über ihre diesbezüglichen Erfahrungen im Praktikum reflektieren; – eigene Stärken und Schwächen erkennen und diese richtig einschätzen; – einen Überblick über psychische Erkrankungen geben; – einen Überblick über Psychotherapien geben; – die persönliche Motivationslage reflektieren; – verschiedene Aggressionstheorien beschreiben und aggressives Verhalten im Alltag mit diesem Wissen in Bezug setzen; – mögliche Ursachen und Auswirkungen emotional gesteuerter Handlungsabläufe nennen und diese bewerten; – unterschiedliche Persönlichkeitsmerkmale als Zeichen von Individualität exemplarisch beschreiben; – aus der Kenntnis über das Unbewusste die Bedeutung frühkindlicher Erfahrungen für die Entwicklung der Persönlichkeit einschätzen. Lehrstoff: Ausgewählte Aspekte der. Gender und Diversität. Aggression, Motivation, Emotion. Persönlichkeitspsychologie. 6. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – grundlegende psychologische Theorien, Sachverhalte und Phänomene aus den Themengebieten der Psychologie und Pädagogik erläutern (Reproduktionsaspekt), auf Beispiele aus Alltag und Beruf anwenden (Transferaspekt) sowie reflektieren und diskutieren (Reflexionsaspekt); – sich ausgehend von ihrer eigenen Lebenssituation mit den Grundfragen des Erlebens und Verhaltens auseinander setzen; – zu Themen aus Psychologie und Pädagogik Informationen selbstständig suchen, filtern, ordnen und bewerten; – m fachlichen Kontext wesentliche Zusammenhänge erkennen, verschriftlichen und medienunterstützt präsentieren; – die wesentliche fachspezifische Terminologie verstehen und verwenden; – die Bedeutung und Methoden der Psychohygiene erläutern und über ihre diesbezüglichen Erfahrungen im Praktikum reflektieren; – eigene Stärken und Schwächen erkennen und diese richtig einschätzen; – einen Überblick über psychische Erkrankungen geben; – einen Überblick über Psychotherapien geben. Lehrstoff: Psychische Aspekte von Gesundheit und Krankheit. 3.2 SOZIAL- UND GESUNDHEITSBERUFSKUNDE 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Familienformen beschreiben und diese in Beziehung zu unterschiedlichen gesellschaftlichen Werten und Normen setzen; – typische Belastungssituationen in Familien nennen und deren Auswirkungen beschreiben; – familienunterstützende Maßnahmen nennen und diese entsprechend zuordnen; – die Bedeutung von Teambildung und Teamarbeit für den beruflichen Alltag argumentieren; – Ausbildungs- und Berufsmöglichkeiten im Sozial- und Gesundheitsbereich nennen; – einen Überblick über die wesentlichen Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens geben; – unter Anleitung Informationen zu einem Thema suchen und bewerten; – wichtige rechtliche Rahmenbedingungen aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich nennen; – berufliche Anforderungen im Sozial- und Gesundheitsbereich erläutern; – sich persönliche Ziele setzen, diese reflektieren und verschiedene Karrieremöglichkeiten entwerfen; – den Unterschied zwischen Ehrenamt und Professionalität und die Möglichkeiten für persönliches soziales Engagement beschreiben; – die notwendigen Schritte zur Erreichung eines persönlichen Ausbildungs- und Berufszieles im Sozial- und Gesundheitsbereich setzen; – über Basisfertigkeiten der Kommunikation verfügen und setzen diese situationsgerecht ein; – ethische Grundsätze und deren Bedeutung für den Sozial- und Gesundheitsbereich erläutern; – eigene Werthaltungen mit unterschiedlichen ethischen Grundhaltungen im Sozial- und Gesundheitsbereich vergleichen; – typische individuelle und soziale Probleme und professionelle Interventionsmöglichkeiten beschreiben; – Möglichkeiten und Grenzen professioneller Hilfe erläutern; – die zielgruppenspezifischen Leistungen im österreichischen Sozialsystem darstellen. Lehrstoff: Familie, Familienformen, Unterstützungssysteme. Teambildung und Teamarbeit. Ausgewählte Aspekte der Persönlichkeitsbildung Ausgewählte Modelle und Grundlagen der Kommunikation und Gesprächsführung. Berufe, Einrichtungen und Organisationen im Sozial- und Gesundheitsbereich. Organisationsstrukturen ausgewählter Sozial- und Gesundheitseinrichtungen. Leistungen des österreichischen Sozial- und Gesundheitssystems. Grundlegende rechtliche Bestimmungen insbesondere für den Praktikumseinsatz. Ethische Grundprinzipien und Problemfelder. 3.3 SOZIALE HANDLUNGSFELDER 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schüler und Schülerinnen können – Sexualität als Prinzip der Natur verstehen und erklären; – unterschiedliches Sexualverhalten als Ausdruck des Zusammenspiels von biologischen, psychologischen und sozialen Komponenten erkennen; – die weiblichen und männlichen Geschlechtsorgane und –merkmale beschreiben; – den Menstruationszyklus beschreiben und die Eignung verschiedener Verhütungsmethoden einschätzen; – grundlegende Aspekte von Schwangerschaft, Geburt, Versorgung des Neugeborenen und Wochenbett darstellen; – Prinzipien und Fertigkeiten der Körperpflege im Säuglings- und Kindesalter praktisch anwenden; – über Kenntnisse und Fertigkeiten um den gesunden Säugling im familiären Rahmen sicher zu betreuen verfügen; – Grundlagen der Ernährung im Säuglings- und Kindesalter beschreiben; – Säuglingskost zubereiten und verabreichen/anbieten; – Infektionskrankheiten und Gefahrenquellen im Säuglings- und Kindesalter beschreiben; – unfallverhütende Maßnahmen für Säuglinge und Kinder setzen. Lehrstoff: Sexualität. Geschlechtsorgane. Menstruationszyklus. Verhütungsmethoden. Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Neugeborenes. Entwicklungsstufen, Bedürfnisse und Betreuung im Säuglings- und Kindesalter. Körperpflege im Säuglings- und Kindesalter (Baden, Wickeltechniken, An- und Auskleiden, Trageformen, Säuglingsausstattung, Zahnpflege). Ernährung im Säuglings- und Kindesalter; gesunde altersentsprechende Kostformen. Infektionskrankheiten im Säuglings- und Kindesalter. Unfallverhütung. 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe Die Schüler und Schülerinnen können – sensibel mit Menschen mit Beeinträchtigung umgehenund können respektvoll und wertschätzend im schulischen und beruflichen Bereich agieren; – verschiedene Ursachen und Arten von Beeinträchtigung darstellen; – einschlägige fachspezifische Begriffe erklären und verwenden eine angemessene Fachsprache; – Beeinträchtigung in einem geschichtlichen und gesellschaftlichen Kontext verstehen und darstellen; – die biologische, kognitive, seelische und soziale Ebene in den Umgang mit Menschen mit Beeinträchtigung einbeziehen und diese reflektieren; – häufige Arten der Beeinträchtigung nennen und dieses Wissen mit den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen in Einklang bringen; – die eigene ethische Grundhaltung darstellen und das davon abgeleitete Verhalten auf Basis persönlicher Lernerfahrungen weiterentwickeln; – Aufgaben und Verantwortung entsprechend ihrer Rolle im jeweiligen sozialen Kontext übernehmen; – ethische Entscheidungsprozesse und Spannungsfelder diskutieren. Lehrstoff: Begriffsklärungen und Fachsprache. Geschichtliche Entwicklung im Umgang mit Menschen mit Beeinträchtigung. Diskriminierung versus Gleichstellungsgesetz. Ursachen von Beeinträchtigung. Ethische Spannungsfelder. Arten der Beeinträchtigung. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgaben Die Schüler und Schülerinnen können – die biologische, kognitive, seelische und soziale Ebene in den Umgang mit Menschen mit Beeinträchtigung einbeziehen und diese reflektieren; – die eigene ethische Grundhaltung argumentieren und das davon abgeleitete Verhalten auf Basis persönlicher Lernerfahrungen weiterentwickeln; – Aufgaben und Verantwortung entsprechend ihrer Rolle im jeweiligen sozialen Kontext übernehmen; – bestehende Beeinträchtigungen und Ressourcen von Menschen mit Beeinträchtigung erkennen und beschreiben; – ressourcenorientierte Handlungsstrategien ableiten; – im konkreten Handlungsfeld entsprechend den individuellen Gegebenheiten agieren; – ihre Vorerfahrung und ihr Vorwissen im Zusammenhang mit Beeinträchtigungen auf konkrete Situationen transferieren und Handlungsoptionen ableiten; – die Notwendigkeit von Autonomie und Selbstbestimmung nachvollziehen und Möglichkeiten zur Ressourcenstärkung der beeinträchtigten Personen planen; – die Prinzipien der Begleitung von Menschen mit Beeinträchtigung erläutern; – unterschiedliche Wohn- und Beschäftigungsformen beschreiben und diese vergleichen; – den Einfluss von Beeinträchtigung auf Familie und soziales Umfeld beschreiben. Lehrstoff Therapieformen. Integration/Inklusion. Normalisierung und Empowerment. Wohn- und Beschäftigungsformen. Auswirkungen von Behinderung auf die Familie und das soziale Umfeld. 3. Klasse: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe Die Schüler und Schülerinnen können – unterschiedliche Anforderungen in der Begleitung von Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen und besonderen Lebenslagen differenzieren; – die biologische, kognitive, psychische und soziale Ebene im Umgang mit alten Menschen unterscheiden und reflektieren; – anhand von Fallbeispielen aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich Aufgaben und Verantwortung erkennen und den jeweiligen Berufsgruppen zuordnen; – den Zusammenhang zwischen Demographie und gesellschaftlicher Herausforderung in Bezug auf Alter und Altern erklären; – die Auswirkungen der physiologischen Veränderungen im Alter auf die Bedürfnisse und Ressourcen beschreiben; – ressourcenorientierte Handlungsstrategien ableiten; – im konkreten Handlungsfeld lösungsorientierte Strategien entsprechend den individuellen Gegebenheiten entwerfen; – die eigene ethische Grundhaltung und das davon abgeleitete Verhalten auf Basis persönlicher Lernerfahrungen beschreiben und diese weiter entwickeln. Lehrstoff: Soziale Stellung alter Menschen in der Gesellschaft – Demographische Entwicklung. Lebensentwürfe und Biografiearbeit. Unterschiedliche Wohnformen. Unfallverhütung und Sturzprophylaxe. Sicherheit im öffentlichen Leben. Bedürfnisse im Alter abgeleitet von physiologischen, psychologischen und sozialen Veränderungen im Alterungsprozess. Selbsterfahrung des Alterns (Instant Aging). 6. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schüler und Schülerinnen können – unterschiedliche Anforderungen in der Begleitung von Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen und besonderen Lebenslagen differenzieren; – die biologische, kognitive, psychische und soziale Ebene im Umgang mit alten Menschen unterscheiden und reflektieren; – anhand von Fallbeispielen aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich Aufgaben und Verantwortung erkennen und den jeweiligen Berufsgruppen zuordnen; – ressourcenorientierte Handlungsstrategien ableiten; – im konkreten Handlungsfeld lösungsorientierte Strategien entsprechend den individuellen Gegebenheiten entwerfen; – im Alter häufig auftretende Erkrankungen und die daraus resultierenden individuellen Bewältigungsstrategien und Lebensentwürfe der betroffenen Personen beschreiben; – die eigene ethische Grundhaltung und das davon abgeleitete Verhalten auf Basis persönlicher Lernerfahrungen beschreiben und diese weiter entwickeln; – en Unterschied zwischen Sterbebegleitung und Sterbehilfe beschreiben; – ethische Entscheidungsprozesse und Spannungsfelder diskutieren. Lehrstoff: Erkrankungen im Alter. Gewalt und Aggression. Sterbebegleitung. Sinnfindung. Beschäftigungsmöglichkeiten. Ausgewählte ethische Spannungsfelder. 3.4 REFLEXION UND DOKUMENTATION 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Anforderungen im Praktikum beschreiben und eine professionelle Grundhaltung zum Arbeitsleben einnehmen; – die in der Arbeitswelt und im Sozial- und Gesundheitsbereich erforderlichen Werthaltungen darstellen; – die vorgegebenen Strukturen der eigenen Praktikumsstelle beschreiben und sich adäquat verhalten; – mit vertraulichen Informationen sorgsam und verantwortungsbewusst umgehen; – die Datenschutzrichtlinien erläutern und diese einhalten; – Probleme, die sich im Praktikum ergeben, erkennen, benennen, kommunizieren und reflektieren; – einen Tätigkeitsbericht und eine Dokumentation nach vorgegebenen Kriterien formal richtig verfassen; – Arbeits-und Dokumentationsunterlagen strukturiert führen und in Ordnung halten; – Kommunikationstechniken situationsadäquat einsetzen; – über sich selbst reflektieren und können Selbstwahrnehmung mit Fremdwahrnehmung kritisch vergleichen; – mit erhaltenem Feedback konstruktiv umgehen und selbst konstruktives Feedback geben. Lehrstoff: Einstieg ins Praktikum: Praktikumsorganisation, Aufgaben von Praktikantinnen/Praktikanten. Datenschutzrichtlinien. Dokumentation: Arbeitsunterlagen; Tätigkeitsbericht, Dokumentation. Kommunikation: Spezielle Kommunikationsaspekte. Gesprächsführung. Feedbackregeln. Umgang mit eigenen Stärken und Schwächen. Supervision und Reflexion. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die praktischen Erfahrungen mit den eigenen Zielen vergleichen und für die persönliche Berufsorientierung nutzen; – die in der Arbeitswelt und im Sozial- und Gesundheitsbereich erforderlichen Werthaltungen darstellen; – die vorgegebenen Strukturen der eigenen Praktikumsstelle beschreiben und sich adäquat verhalten; – Probleme, die sich im Praktikum ergeben, erkennen, benennen, kommunizieren und reflektieren; – Arbeits-und Dokumentationsunterlagen strukturiert führen und in Ordnung halten; – Kommunikationstechniken situationsadäquat einsetzen; – auf unterschiedliche Anforderungen und Belastungen, Stress und Arbeitsdruck angemessen reagieren; – über sich selbst reflektieren und können Selbstwahrnehmung mit Fremdwahrnehmung kritisch vergleichen; – mit erhaltenem Feedback konstruktiv umgehen und selbst konstruktives Feedback geben. Lehrstoff: Praktikumsorganisation. Kommunikation: Spezielle Kommunikationssituationen, Gesprächstechniken. Dokumentation: Tätigkeitsbericht und Dokumentation – spezielle Aspekte. Umgang mit eigenen Stärken und Schwächen. Umgang mit Belastungen und Problemsituationen im Praktikum. Supervision und Reflexion. 3. Klasse: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die in der Arbeitswelt und im Sozial- und Gesundheitsbereich erforderlichen Werthaltungen darstellen; – die vorgegebenen Strukturen der eigenen Praktikumsstelle beschreiben und sich adäquat verhalten; – die Bedeutung der gezielten Beobachtung erläutern und auch selbst gezielte Beobachtungen in unterschiedlichen Situationen durchführen; – aus der gezielten Beobachtung gewonnene Eindrücke und sich daraus ergebenden Handlungsbedarf klar formulieren und kommunizieren; – Methoden der Psychohygiene für sich nutzen; – Handlungsbedarf bei Konfliktsituationen erkennen und passende Interventionsschritte einleiten; – Strategien entwerfen und diese im Praktikum nutzen und sind sich der eigenen Stärken und Ressourcen bewusst; – über sich selbst reflektieren und können Selbstwahrnehmung mit Fremdwahrnehmung kritisch vergleichen; – die praktischen Erfahrungen mit den eigenen Zielen vergleichen und für die persönliche Berufsorientierung nutzen. Lehrstoff: Organisation der Praktika. Kommunikation in Organisationen. Beobachtungsformen. Kommunikation von Beobachtung. Konfliktlösung. Psychohygiene, Work-life-Balance. Supervision und Reflexion. Dokumentation. 6. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die in der Arbeitswelt und im Sozial- und Gesundheitsbereich erforderlichen Werthaltungen darstellen; – die vorgegebenen Strukturen der eigenen Praktikumsstelle beschreiben und sich adäquat verhalten; – die Bedeutung der gezielten Beobachtung erläutern und auch selbst gezielte Beobachtungen in unterschiedlichen Situationen durchführen; – aus der gezielten Beobachtung gewonnene Eindrücke und sich daraus ergebenden Handlungsbedarf klar formulieren und kommunizieren; – Strategien entwerfen und diese im Praktikum nutzen und sind sich der eigenen Stärken und Ressourcen bewusst; – über sich selbst reflektieren und können Selbstwahrnehmung mit Fremdwahrnehmung kritisch vergleichen; – Kommunikationstechniken situationsadäquat einsetzen; – die praktischen Erfahrungen mit den eigenen Zielen vergleichen und für die persönliche Berufsorientierung nutzen. Lehrstoff: Supervision und Reflexion. Psychohygiene, Work-life-Balance. Kommunikationstechniken in speziellen Situationen. Interventionsmöglichkeiten. Dokumentation. 3.5 KREATIVER AUSDRUCK 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Vorstellungen musikalisch/bildnerisch/performativ umsetzen; – Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben lösen und dabei adäquate Materialien, Verfahren und Gestaltungsmittel einsetzen; – verantwortungsvoll mit Werkzeug, Instrumenten und Materialien umgehen; – fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden; – Themen nach Vorgabe bildnerisch umsetzen; – Feste und Anlässe im Jahreskreis durch musikalische und künstlerische (dekorative) Beitrage mitgestalten; – bildnerische und musikalische Aufgaben gemeinsam lösen; – musikalisch-rhythmische Ausdrucksformen zur Entspannung und Körperwahrnehmung nutzen. Lehrstoff: Gestaltungsgrundlagen: Farbe, Form und Material. Formen der räumlichen Gestaltung. Einfache handwerkliche Techniken mit verschiedenen Materialien und Werkzeugen. Gestalten mit Musik und Bewegung. Gemeinsames Singen. Lieder im Jahreskreis. Singen und Musizieren mit Kindern. Klassenmusizieren. Entspannung und Körperwahrnehmung. 2. Klasse: 3.Semester- Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Vorstellungen musikalisch/bildnerisch/performativ umsetzen; – Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben lösen und dabei adäquate Materialien, Verfahren und Gestaltungsmittel einsetzen; – verantwortungsvoll mit Werkzeug, Instrumenten und Materialien umgehen; – fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden; – experimentell und spielerisch handeln; – altersgerechte künstlerische, musikalische, tänzerische und spielerische Möglichkeiten zur Beschäftigung von Kindern beschreiben und druchführen; – die Qualität und Einsatzmöglichkeit unterschiedlicher Materialien beurteilen und beschreiben; – über grundlegende feinmotorische Fähigkeiten und Fertigkeiten verfügen; – über grundlegende handwerkliche Kompetenzen verfügen; – Feste (Ereignisse) im Jahreskreis durch eigene Ideen musikalisch und künstlerisch mitgestalten; – musikalisch-rhythmische Ausdrucksformen zur Entspannung und Körperwahrnehmung nutzen; – bildnerische und musikalische Aufgaben gemeinsam lösen. Lehrstoff: Gestaltungsgrundlagen: Farbe und Form als Ausdruckselement. Experimentieren mit unterschiedlichen Materialien. Einfache handwerkliche Techniken mit verschiedenen Materialien und Werkzeugen, besonders in Hinblick auf die Beschäftigung mit Kindern in verschiedenen Altersstufen. Gestalten mit Musik und Bewegung. Gemeinsames Singen. Notation. Einfache Tänze (Gruppentänze, Kreistänze). Kinderlieder. Entspannung und Körperwahrnehmung. 4.Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Vorstellungen musikalisch/bildnerisch/performativ umsetzen; – Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben selbstständig lösen und dabei adäquate Materialien, Verfahren und Gestaltungsmittel einsetzen; – eigenständig und verantwortungsvoll mit Werkzeug, Instrumenten und Materialien umgehen; – fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden; – experimentell und spielerisch handeln; – altersgerechte künstlerische, musikalische, tänzerische und spielerische Möglichkeiten zur Beschäftigung von Kindern auswählen und anwenden; – die Qualität und Einsatzmöglichkeit unterschiedlicher Materialien beurteilen und beschreiben und diese gezielt einsetzen; – über differenzierte handwerkliche Kompetenzen verfügen; – Veranstaltungen und Feste im Jahreskreis durch eigene Ideen musikalisch und künstlerisch vorbereiten und mitgestalten; – bildnerische und musikalische Aufgaben gemeinsam lösen. Lehrstoff: Gestaltungsgrundlagen: Farben und Form als Ausdruckselement. Formen der räumlichen Gestaltung – perspektivisches Darstellen. Experimentieren mit unterschiedlichen Materialien. Formen des plastischen Gestaltens. Einfache handwerkliche Techniken mit verschiedenen Materialien und Werkzeugen, besonders im Hinblick auf die Beschäftigung mit Kindern in verschiedenen Altersstufen. Gestalten mit Musik und Bewegung. Entspannung und Körperwahrnehmung. Gemeinsames Singen. Notation. Einfache Tänze (Gruppentänze, Kreistänze). Kinderlieder; Bewegungsspiele. 3. Klasse: 5.Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Vorstellungen musikalisch/bildnerisch/performativ umsetzen; – Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben lösen und dabei adäquate Materialien, Verfahren und Gestaltungsmittel einsetzen; – selbstständig und verantwortungsvoll mit Werkzeug, Instrumenten und Materialien umgehen; – erweiterte Fachkenntnisse anwenden; – experimentell und spielerisch handeln; – Kunstwerke entsprechend ihrer Gestaltungsmerkmale beschreiben; – bildnerische und musikalische Aufgaben gemeinsam lösen; – sich gegenseitig bei der Bewältigung von künstlerischen Aufgaben unterstützen; – eigene Ideen bildnerisch, musikalisch und tänzerisch entwickeln und umsetzen; – altersgerechte kreative und musikalische Beschäftigungsmöglichkeiten für Senioren und Menschen mit Beeinträchtigung beschreiben; – altersgerechte künstlerische, musikalische, tänzerische und spielerische Möglichkeiten zur Beschäftigung von Kindern, Senioren und Menschen mit Beeinträchtigung anwenden; – Veranstaltungen und Feste im Jahreskreis durch eigene Ideen musikalisch und künstlerisch vorbereiten und gestalten. Lehrstoff: Freies bildnerisches Arbeiten. Gestaltungsgrundlagen: Farben und Form als Ausdruckselement. Vervielfältigungstechniken. Einfache handwerkliche Techniken mit verschiedenen Materialien und Werkzeugen, besonders im Hinblick auf die Beschäftigung mit Senioren/Seniorinnen und Menschen mit Beeinträchtigung. Gestalten mit Musik und Bewegung. Entspannung und Körperwahrnehmung. Gemeinsames Singen. Notation. Einfache Tänze (Sitztänze). Altes Liedgut, Volkslieder. 6.Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Vorstellungen musikalisch/bildnerisch/performativ umsetzen; – Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben lösen und dabei adäquate Materialien, Verfahren und Gestaltungsmittel einsetzen; – selbstständig und verantwortungsvoll mit Werkzeug, Instrumenten und Materialien umgehen; – erweiterte Fachkenntnisse anwenden; – experimentell und spielerisch handeln; – Kunstwerke entsprechend ihrer Gestaltungsmerkmale beschreiben; – bildnerische und musikalische Aufgaben gemeinsam lösen; – sich gegenseitig bei der Bewältigung von künstlerischen Aufgaben unterstützen; – eigene Ideen bildnerisch, musikalisch und tänzerisch entwickeln und umsetzen; – altersgerechte kreative und musikalische Beschäftigungsmöglichkeiten für Senioren und Menschen mit Beeinträchtigung beschreiben; – altersgerechte künstlerische, musikalische, tänzerische und spielerische Möglichkeiten zur Beschäftigung von Kindern, Senioren und Menschen mit Beeinträchtigung anwenden; – Veranstaltungen und Feste im Jahreskreis durch eigene Ideen musikalisch und künstlerisch vorbereiten und gestalten. Lehrstoff: Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung. Gestaltungsgrundlagen: Farben und Form als Ausdruckselement. Experimentieren mit unterschiedlichen Materialien und Techniken. Formen der räumlichen Gestaltung – perspektivisches Darstellen. Differenzierte handwerkliche Techniken mit verschiedenen Materialien und Werkzeugen, besonders im Hinblick auf die Beschäftigung mit Senioren und Menschen mit Beeinträchtigung. Gestalten mit Musik und Bewegung. Entspannung und Körperwahrnehmung. Musiktheoretische Grundlagen 4. GESUNDHEIT UND LEBENSSTIL 4.1 SOMATOLOGIE UND PATHOLOGIE 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Fachterminologie in Bezug auf Anatomie, Physiologie und Pathologie richtig anwenden; – durch zytologische und histologische Kenntnisse der vier Grundgewebearten physiologische Abläufe im menschlichen Körper interpretieren; – physiologische und pathologische Veränderungen des menschlichen Körpers im Laufe seiner Entwicklung beschreiben; – die Bedeutung des gesunden Körpers und die zur Gesundheitserhaltung erforderlichen Maßnahmen darstellen; – Aufbau und Funktion des Bewegungsapparates beschreiben; – Aufbau und Funktion des Nervensystems beschreiben; – die wesentlichen physiologischen Aufgaben der Haut beschreiben und deren Alterungsprozesse und Erkrankungen im Zusammenhang mit Lebensweisen erläutern. Lehrstoff: Medizinische Fachterminologie. Histologie und Physiologie der Gewebe: Epithelgewebe, Binde- und Stützgewebe, Muskelgewebe, Bewegungsapparat, Nervengewebe Nervensystem. Haut. Pathologische Veränderungen. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Fachterminologie in Bezug auf Anatomie, Physiologie und Pathologie richtig anwenden; – Aufbau und Funktion der Sinnesorgane beschreiben; – die einzelnen Blutzellen hinsichtlich ihrer Entstehung, ihrer Größe und ihrer Funktion unterscheiden; – Aufgaben und Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Blutgefäßen im Körperkreislauf beschreiben; – den Verlauf des großen und kleinen Körperkreislaufs und die Anatomie des Herzens beschreiben und einfache pathologische Veränderungen einschätzen; – das Atmungssystem beschreiben und erkennen einige durch Umwelt und Verhalten bedingte Veränderungen; – den Gasaustausch beschreiben; – die lymphatischen Organe und ihre Aufgaben erklären; – die Abwehrreaktionen des menschlichen Körpers auf körperfremde Stoffe auf Grund der Kenntnisse über die unspezifische und spezifische Abwehr erläutern. Lehrstoff: Sinnesorgane. Blut, Blutbildung, Aufgaben des Blutes, Blutgefäße, Herzkreislaufsystem, Anatomie, Physiologie des Herzens. Atmungssystem. Lungenerkrankungen. Einfache diagnostische Möglichkeiten zur Erkennung von Krankheiten. Pathologische Veränderungen. Immunologie des Menschen. 3. Klasse: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Fachterminologie in Bezug auf Anatomie, Physiologie und Pathologie richtig anwenden; – den Wege der Nahrung beschreiben und die physiologischen Vorgänge den Verdauungsorganen zuordnen; – durch Fehlernährung bedingte Zusammenhänge zwischen Ernährungsgewohnheiten und Erkrankungen darstellen; – die Bedeutung der Leber als Entgiftungsorgan beschreiben; – der Bauchspeicheldrüse die unterschiedlichen Aufgaben im Stoffwechsel zuordnen. Lehrstoff: Anatomie und Physiologie der Verdauungsorgane. Anatomie und Physiologie der Leber. Anatomie und Physiologie der Bauchspeicheldrüse, Entstehung von Diabetes mellitus. Einfache diagnostische Möglichkeiten zur Erkennung von Krankheiten. Pathologische Veränderungen. 6. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Fachterminologie in Bezug auf Anatomie, Physiologie und Pathologie richtig anwenden; – die Funktion und Bedeutung der Niere und der harnableitenden Organe beschreiben; – Zusammenhänge zwischen Hormonen und ihrer Rolle im menschlichen Körper beschreiben; – die Aufgaben der Geschlechtsorgane nennen. Lehrstoff: Harnbereitende und –ableitende Organe. Endokrine Drüsen, Hormone. Veränderungen im Alter. Einfache diagnostische Möglichkeiten zur Erkennung von Krankheiten. Pathologische Veränderungen. 4.2 EINFÜHRUNG IN DIE PFLEGE, HYGIENE, ERSTE HILFE 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Grundlagen der Ersten Hilfe darstellen; – in Notfallsituationen entsprechende lebensrettende Sofortmaßnahmen einleiten und durchführen; – spezielle Erste Hilfe-Situationen erkennen und können adäquate Hilfe leisten; – unterschiedliche Wundarten erkennen und die Wunderstversorgung durchführen; – verschiedene Verbandmaterialien sowie Verbandstechniken unterscheiden und diese unter Wahrung der Hygienegrundlagen anwenden; – die Grundzüge der Infektionslehre sowie der Mikrobiologie erläutern und können hygienische Maßnahmen für die Praxis im Gesundheits- und Sozialbereich ableiten. Lehrstoff: Erste Hilfe: Aufgaben des Ersthelfers, Rettungskette, Basismaßnahmen, Gefahrenzone, Rettungstechniken, Helmabnahme, lebensrettende Sofortmaßnahmen; Wunden, Wundverbände, Verletzung von Knochen und Gelenken; Erste Hilfe in Notfallsituationen und bei akuten Erkrankungen. Verbandlehre: Wundarten und Behandlungsmöglichkeiten, Verbandmaterialien und Verbandtechniken, Verbandswechsel, hygienische Richtlinien. Hygiene: Grundlagen der Infektionslehre und der Mikrobiologie, Immunologie, Desinfektions- und Sterilisationsverfahren, persönliche und angewandte Hygiene, Hygienerichtlinien und Hygienemaßnahmen, Abfallentsorgung, Gesundheitsschutz. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Bedeutung der Aktivitäten des täglichen Lebens für die Lebensqualität erläutern; – Beobachtungskriterien zur Einschätzung der Aktivitäten des täglichen Lebens beschreiben; – pflegerische Hilfstätigkeiten in Übungssituationen durchführen; – Beobachtungen weiterleiten und diese dokumentieren; – Prinzipien ergonomischer Arbeitsweise anwenden; – die Gefahren von Immobilität beschreiben und prophylaktische Maßnahmen ableiten. Lehrstoff: Aktivitäten des täglichen Lebens: Waschen, Kleiden, Bewegen, Ruhen und Schlafen. Körperpflege: Unterstützung bei der Ganzkörperpflege, Mund- und Zahnpflege, Augenpflege, Nagel- und Fußpflege, Haarpflege und Haarwäsche; Beobachtungskriterien der Haut; Pflegehilfsmittel und Pflegeutensilien. Kleidung: Bedeutung, Hilfestellung bei der Auswahl, Techniken und Hilfsmittel zum An- und Auskleiden. Schlaf: Beobachtungskriterien, individueller Schlafbedarf und Schlafhygiene, Patientenbett. Bewegung: Bedeutung von Kontraktur-, Thrombose- und Dekubitusprophylaxe, pflegerische Hilfestellung und Mobilisation, Positionierungen, Hilfsmitteleinsatz. Ergonomie: Prinzipien; rückengerechte Arbeitsweisen. Arbeitnehmergesundheitsschutz. 3. Klasse: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Bedeutung der Aktivitäten des täglichen Lebens für die Lebensqualität erläutern; – Beobachtungskriterien zur Einschätzung der Aktivitäten des täglichen Lebens beschreiben; – grundpflegerische Maßnahmen in Übungssituationen durchführen; – den Sinn von Pflegetheorien darstellen; – transkulturelle Unterschiede sowie ethische Aspekte erläutern; – Maßnahmen der Gesundheitsförderung sowie des Gesundheitsschutzes beschreiben und diese für sich und andere anwenden; – verfügen über Grundkenntnisse der medizinischen Terminologie und können die Mindestanforderungen an eine Patientendokumentation erläutern. Lehrstoff: Aktivitäten des täglichen Lebens: Essen und Trinken, Ausscheiden, vitale Funktionen des Lebens. Essen und Trinken: Beobachtung von Ernährungsverhalten und Ernährungszustand, Hilfestellung und Hilfsmittel, Schluckstörungen. Ausscheiden: Intimsphäre und Schamgefühl, Beobachtungskriterien der Ausscheidungen, Hilfsmittel und Hilfestellung, Verdauungsstörungen und Prophylaxen, Inkontinenz. Vitale Funktionen des Lebens: Beobachtung von Atmung, Blutdruck, Puls, Körpertemperatur, Pneumonieprophylaxe. Pflegetheorie: Pflegeverständnis, Grundsätze und Sinn von Pflegemodellen, Pflegeprozeß und Pflegedokumentation Terminologie: Allgemeine anatomische und pathologische Begriffe, Lage-Richtungsbezeichnungen, Abkürzungen, Fachbezeichnungen, grundlegende Untersuchungen, medizinische Fachrichtungen. 6. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die für die pflegerischen Hilfstätigkeiten relevanten transkulturellen Unterschiede sowie ethischen Aspekte darstellen; – Maßnahmen der Gesundheitsförderung sowie des Gesundheitsschutzes beschreiben und diese für sich und andere anwenden; – über Grundkenntnisse der medizinischen Terminologie verfügen und können die Mindestanforderungen an eine Patientendokumentation erläutern; – Grundwissen der Arzneimittellehre wiedergeben. Lehrstoff: Gesundheitsförderung: Faktoren zur Erhaltung der Gesundheit, Vorsorgeuntersuchungen, Prävention von Zivilisationskrankheiten, Gesundheitsschutz. Arzneimittellehre: Begriffserklärung, Darreichungsformen, therapeutische Bandbreite, Aufnahme und Ausscheidung, unerwünschte Arzneimittelwirkungen, Arzneimittelgruppen, Applikationsformen. Ethische Aspekte: Ethische Grundprinzipien (Autonomie, Fürsorge, Verantwortung, Gerechtigkeit), transkulturelle Aspekte. 4.3 HAUSHALT UND ORGANISATION 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Bedeutung eines gepflegten Auftretens und guter Umgangsformen argumentieren und umsetzen; – im Team arbeiten; – eine effiziente Haushaltsorganisation in unterschiedlichen Institutionen/sozialen Systemen beschreiben; – die erforderlichen Betriebsmittel funktionsgerecht einsetzen; – einfache Speisen und Getränke unter Anwendung ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse sowie ökologischer und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen und können die besonderen Bedürfnisse verschiedener Zielgruppen berücksichtigen; – bei der Zubereitung von Speisen ergonomische, hygienische, umweltschonende und wirtschaftliche Erfordernisse berücksichtigen; – die Gute Hygienepraxis umsetzen; – Arbeitsabläufe professionell planen und organisieren; – können Arbeitsabläufe nach ergonomischen und hygienischen Richtlinien umweltschonend, sicherheitsbewusst und nachhaltig durchführen; – für gepflegte Tisch-, Ess- und Wohnkultur sorgen und sich bei Tisch korrekt benehmen; – sich als kritikfähige Konsumenten und Konsumentinnen verhalten; – das theoretische Wissen über Ernährung und Lebensmittel in der Praxis anwenden. Lehrstoff: Haushaltsorganisation: Haushaltsformen; Bedürfnisse in Lebensphasen; Grundlagen des Haushaltsmanagements. Handhabung, Reinigung, Pflege von Betriebsmitteln und Einrichtungsgegenständen. Wäschepflege. Energiesparmaßnahmen. Personal-, Betriebs- und Lebensmittelhygiene. Grundlagen der Unfallverhütung, Arbeitssicherheit, von Gesundheits- und Brandschutz. Ergonomie. Küchenführung: Kritischer Einkauf und Konsum. Arbeitsplanung und Zeitmanagement. Speisenherstellung. Lebensmittelverarbeitung. Verschiedene Kostformen. Convenienceprodukte. Portionieren und Anrichten. Müllvermeidung, Abfallentsorgung. Service: Ess- und Tischkultur. Tischinventar; Tischgestaltung für verschiedene Anlässe. Einfache Servierabläufe. 4.4 ERÄHRUNG UND DIÄT 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundlagen der Ernährung und die gesundheitlichen Auswirkungen von Ernährung beschreiben; – das eigene Ernährungsverhalten reflektieren und bewerten; – die Inhaltsstoffe der Nahrung und handelsüblicher Lebensmittel beschreiben und deren ernährungsphysiologischen Wert beurteilen; – zeitgemäße Ernährungsformen sowie gebräuchliche Diätformen beschreiben; – sich am Markt orientieren und als mündige Konsumenten/Konsumentinnen verhalten; – sich hinsichtlich Lebensmittelqualität, Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit und ethischer Grundsätze verantwortungsbewusst verhalten; – das theoretische Wissen über Ernährung und Lebensmittel in der Praxis verknüpfen. Lehrstoff: Grundlagen der Ernährung: Ernährungsverhalten, Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit; Nährstoffbildung, Aufgaben und Inhaltsstoffe der Nahrung; Energie- und Nährstoffbedarf; Richtlinien einer vollwertigen Ernährung; Lebensmittelbasierte Ernährungsempfehlungen. Inhaltstoffe der Nahrung: Makro-und Mikronährstoffe (Aufbau, Arten, Vorkommen, Bedarf und Bedarfsdeckung, ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung). Ausgewählte Lebensmittel: Arten, Zusammensetzung, ernährungsphysiologische und volkswirtschaftliche Bedeutung, ökologische Aspekte. Stoffwechsel und Verdauung. Lebensmittelqualität: Lebensmittelkennzeichnung, Lebensmittelhygiene. Ernährung verschiedener Personengruppen. Außer-Haus-Verpflegung. Alternative Ernährungsformen. Ernährung und Krankheit. 4.5 BEWEGUNG UND SPORT Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung. 5. WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN UND ZUSAMMENHÄNGE 5.1 WIRTSCHAFTSGEOGRAFIE 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – topografische Grundkenntnisse anwenden; – einfache geografische Hilfsmittel zur Orientierung einsetzen; – unterschiedliche Geozonen und die damit verbundenen Lebensbedingungen beschreiben; – die Veränderung von Ökosystemen durch die Einwirkung der Menschen erkennen und beschreiben; – die Entwicklung der Weltbevölkerung analysieren; – die Begrenztheit der Ressourcen erläutern, Nutzungskonflikte begründen und ökologische Krisen erkennen; – die Bedeutung von fairem und nachhaltigem Handeln unter globalwirtschaftlichem Aspekt erkennen und argumentieren; – wirtschaftliche und soziale Entwicklungen in unterschiedlichen Regionen einschätzen; – grundlegende wirtschaftliche Zusammenhänge im Hinblick auf Österreich als Teil der europäischen Union erkennen und deren Auswirkung auf das tägliche Leben beschreiben; – demografische Strukturen und Prozesse in Österreich beschreiben und deren Auswirkungen einschätzen; – Migration als Folge von wirtschaftlichen und politischen Gegebenheiten erkennen und beschreiben. Lehrstoff: Orientierung auf der Erde: Orientierung mit verschiedenen geografischen Hilfsmitteln, topografische Grundkenntnisse. Nutzung von Naturräumen. Umgang mit den Ressourcen der Erde. Nachhaltigkeit. Internationale Arbeitsteilung und Globalisierung. Fair Trade. Wirtschaftsgeografische Grundbegriffe (Wirtschaftssysteme und Wirtschaftssektoren). Globale Bevölkerungsentwicklung und Migration. Ökonomische und regionale Entwicklungen in ausgewählten Regionen. Demografische Strukturen und Entwicklungen in Österreich. 5.2 BETRIEBSWIRTSCHAFT UND RECHNUNGSWESEN 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die verschiedenen Rollen des Menschen in der Wirtschaft (Arbeitgeber/Arbeitgeberin – Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin – Konsument/Konsumentin – Produzent/Produzentin) unterscheiden (Fit for Life) und beschreiben; – die Bedeutung von nachhaltigem Handeln und Produzieren erläutern und als mündige Konsumentinnen und Konsumenten entsprechend handeln; – die betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen des Kaufvertrags erläutern und ihn ordnungsgemäß abwickeln; – die Grundlagen des wirtschaftlichen Rechnens anwenden; – einfache Prozent- und Zinsrechnung durchführen; – ihre persönlichen finanziellen Angelegenheiten organisieren; – ein Kassabuch führen; – einfache Belege erstellen und Belege auf ihre Vollständigkeit überprüfen; – das Prinzip der Mehrwertsteuer erklären; – die Umsatzsteuer berechnen und bei der Belegerstellung und –überprüfung berücksichtigen; – eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung – auch computerunterstützt – erstellen und den Überschuss ermitteln; – Nebenbücher führen; – die Grundlagen der Besteuerung von Einkommen erläutern; – eine einfache Bilanz erstellen und aktive und passive Bestandskonten erkennen; – Erfolgskonten erkennen und können die Auswirkungen auf das Betriebsergebnis beschreiben. Lehrstoff: Grundlagen der Wirtschaft: Markt, Angebot und Nachfrage; Betriebsarten. Wirtschaftliches Rechnen: Kopfrechnen, Schätzen, Prozentrechnungen, Zinsenrechnung. Kaufvertrag: Inhalt, gesetzliche Bestandteile, Anbahnung und Abschluss des Kaufvertrages, ordnungsgemäße und vertragswidrige Erfüllung des Kaufvertrages. Konsumentenschutz. Buchführung: Belegwesen. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (rechtliche Bestimmungen, vorgeschriebene Aufzeichnungen anhand von Belegen inkl. Umsatzsteuer, Kassabuch; Nebenbücher). Umsatzsteuer. Grundzüge der Besteuerung von Einkommen. System der doppelten Buchführung. 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Originalbelege ordnungsgemäß erfassen und verbuchen und können deren Auswirkung auf Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung beschreiben; – die Bedeutung der Kostenrechnung für betriebliche Entscheidungen v.a. im Sozialbereich darstellen; – einfache Bezugs- und Absatzkalkulationen – auch computerunterstützt – durchführen; – einfache Deckungsbeitragsrechnungen durchführen und die Ergebnisse interpretieren. Lehrstoff: Buchführung: Geschäftsfälle inkl. Umsatzsteuer auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung. Erfolgsermittlung. Kostenrechnung; Kalkulationen. Einfache Deckungsbeitragsrechnungen. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – wesentliche Grundlagen des Personalmanagements beschreiben; – einfache Lohn- und Gehaltsabrechnungen durchführen und verbuchen; – Originalbelege ordnungsgemäß erfassen und verbuchen und können deren Auswirkung auf Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung beschreiben; – Zugänge und Abgänge des Anlagevermögens erfassen, Abschreibungen durchführen und deren Auswirkungen auf die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung beurteilen; – die unterschiedlichen Rechtsformen vergleichen. Lehrstoff: Personalmanagement: Grundlagen. Löhne und Gehälter. Buchführung: Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung. Abschluss von Konten. Anlagenbewertung. Unternehmensgründung im Bereich Wirtschaft und Soziales: Rechtsformen (inkl. Vereine), Vollmachten. 3. Klasse: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – finanzielle Risiken im privaten und betrieblichen Bereich benennen und dieses Wissen im eigenen Lebensbereich anwenden; – Schuldenregulierungsverfahren unterscheiden und deren Folgen abschätzen; – mit vorgegebenen Daten Kalkulationen computerunterstützt durchführen; – aufgrund einfacher Deckungsbeitragsrechnungen Unternehmensentscheidungen begründen; – Lohn- und Gehaltsabrechnungen inkl. Sonderzahlungen (ohne Sechstelbestimmung) durchführen und verbuchen; – Originalbelege ordnungsgemäß erfassen und verbuchen und deren Auswirkung auf Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung beschreiben. Lehrstoff: Buchführung: Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung. Abschluss von Konten. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Kostenrechnung: Kalkulationen. Einfache Deckungsbeitragsrechnungen – Unternehmensentscheidungen. Personalmanagement: Löhne und Gehälter, Sonderzahlungen. Wirtschaft und Soziales: Konkurs- und Schuldnerregulierungsverfahren. 6. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Originalbelege ordnungsgemäß erfassen und verbuchen und deren Auswirkung auf Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung beschreiben; – zusammenhängende Fallbeispiele aus unterschiedlichen Perspektiven (Unternehmer/Unternehmerin – Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin) lösen. Lehrstoff: Praxisnahe Fallbeispiele. Wiederholende Aufgabenstellungen unter Einbeziehung des Lehrstoffes aller Klassen. Schularbeiten: 1. Klasse: 1 einstündige Schularbeiten. 2. Klasse: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester – Kompetenzmodul 3 und 1 einstündige im 4. Semester – Kompetenzmodul 4. 3. Klasse: 1 zweistündige und 1 zwei- oder dreistündige Schularbeit. 5.3 RECHT 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundzüge verschiedener Rechtsgebiete wiedergeben und die Bedeutung für den Einzelnen im täglichen persönlichen und beruflichen Leben begründen; – rechtliche Sachverhalte unter Nutzung praxisrelevanter Hilfsmittel strukturieren und lösungsorientiert bearbeiten; – Strukturen und Funktionsweisen der Rechtsdurchsetzung beschreiben und sich Rechtsinformationen beschaffen. Lehrstoff: Jugendschutzgesetz. Grundzüge des Privatrechts, insbesondere Personen-, Familien- und Erbrecht. Ausgewählte berufsfeldrelevante Bereiche des Strafrechts Grundzüge der Rechtsdurchsetzung, Verfahren und Instanzen. Verwaltungsverfahren. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts erläutern; – einen Überblick über Aufbau und Einrichtungen des Gesundheitswesens und des Sozialsystems in Österreich geben; – private und gesetzliche Sozialversicherung unterscheiden; – Gesundheitsberufe und die dazugehörigen Berufsbilder beschreiben sowie Berufspflichten und Rechtsgrundlagen darstellen. Lehrstoff: Einführung in das Arbeitsrecht. Einführung in das Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht. Einrichtungen und Aufbau des Gesundheitswesens. Einführung in das Gesundheitsrecht 5.4 OFFICEMANAGEMENT 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – das EVA-Prinzip erklären; – die Funktionen von Hardwarekomponenten beschreiben; – einfache Fehler erkennen und sie beheben; – Dateien verwalten; – freigegebene Netzwerkressourcen nutzen; – Daten zügig über die Tastatur eingeben; – ÖNORM-gerechte Dokumente erstellen, formatieren und korrigieren; – Dokumente für den Druck optimieren; – Bilder und Grafiken anpassen und einfügen; – das Internet zur Informationsbeschaffung nutzen; – in digitalen sozialen Netzwerken verantwortungsbewusst arbeiten; – verantwortungsbewusst online kommunizieren; – Grundzüge des Urheberrechts, von Datenschutz und -sicherheit anwenden. Lehrstoff: Grundlagen der Informationstechnologie. Betriebssystem und Arbeiten im Netzwerk. Aktuelle Eingabesysteme, Training der Schreibfertigkeit. Textverarbeitung: Geschäftliche und private Schriftstücke Richtlinien (ÖNORM) der Texterstellung. Internet und Internetdienste. Soziale Netzwerke. Grundzüge des Urheberrechts. Datenschutz und –sicherheit. 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – geschäftliche und private Schriftstücke ÖNORM-gerecht erstellen; – einfache Präsentationen erstellen und bearbeiten. Lehrstoff: Textverarbeitung: Vertiefung, Geschäftliche und private Schriftstücke. Präsentation: Grundlagen eines Präsentationsprogramms. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Seriendokumente unter Verwendung einer externen Datenquelle erstellen; – umfangreiche Schriftstücke erstellen; – in Tabellenkalkulationen Daten eingeben, bearbeiten, formatieren, drucken und einfache Berechnungen durchführen; – neue IT-Technologien und deren Folgen im gesellschaftlichen Zusammenhang beschreiben. Lehrstoff: Textverarbeitung: Seriendokumente; umfangreiche Schriftstücke. Grundlagen der Tabellenkalkulation. Neue Medien und Technologien. E-Government. Schularbeiten: 1. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten. 2. Klasse: je 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester – Kompetenzmodul 3 und im 4. Semester – Kompetenzmodul 4. 6. ANGEWANDTES PROJEKTMANAGEMENT 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – einfache Grundlagen des Projektmanagements beschreiben und anwenden; – einfache Projektmanagementmethoden anhand eines Projektes anwenden; – können im Projektteam wertschätzend miteinander umgehen; – im Projektteam ihren Rollen entsprechend Aufgaben und Verantwortung übernehmen; – mit Unterstützung Projektziele termingerecht erreichen; – den Projektablauf computerunterstützt dokumentieren; – mit Unterstützung Inhalte projektbezogen mit anderen Bereichen, wie zB soziale Handlungsfelder und berufsorientierte Praktika, vernetzen; – Projektergebnisse computerunterstützt präsentieren; – wichtige Schritte des Projektes reflektieren. Lehrstoff: Projektdefinition: Allgemeine Grundlagen, Merkmale, Methodenüberblick. Projektphasen: Projektstart, Projektplanung, Projektdurchführung und Projektcontrolling, Projektabschluss. Projektwerkzeuge: Kreativitätstechniken, Projektauftrag, Umweltanalyse, Zielplanung, Finanzplan, Projektstrukturplan, Arbeitspakete, Terminplan. Soll/Ist-Vergleich, Projektabschlussbericht, Präsentationstechniken. Projekt mit begleitendem Projektcontrolling: Anwendung verschiedener Projektmanagementinstrumente; Vernetzung mit anderen Bereichen. Computerunterstützte Dokumentation und Präsentation. Reflexion. 2. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Grundlagen des Projektmanagements beschreiben und anwenden; – einfache Projektmanagementmethoden anhand eines Projektes anwenden; – im Projektteam wertschätzend miteinander umgehen; – im Projektteam ihren Rollen entsprechend Aufgaben und Verantwortung übernehmen; – mit Unterstützung Projektziele termingerecht erreichen; – den Projektablauf computerunterstützt dokumentieren; – Projektergebnisse computerunterstützt präsentieren; – mit Unterstützung Inhalte projektbezogen mit anderen Bereichen, wie zB soziale Handlungsfelder und berufsorientierte Praktika, vernetzen; – wichtige Schritte des Projektes reflektieren. Lehrstoff: Projekt mit begleitendem Projektcontrolling: Vertiefende Anwendung verschiedener Projektmanagementinstrumente; Vernetzung mit anderen Bereichen. Projektabschluss: Projektpräsentation, Projektreflexion. Projektwerkzeuge: Soll/Ist-Vergleich, Projektabschlussbericht, Präsentationstechniken. Computerunterstützte Dokumentation und Präsentation. Reflexion. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Grundlagen des Projektmanagements beschreiben und anwenden; – einfache Projektmanagementmethoden anhand eines Projektes anwenden; – im Projektteam wertschätzend miteinander umgehen; – im Projektteam ihren Rollen entsprechend Aufgaben und Verantwortung übernehmen; – mit Unterstützung Projektziele termingerecht erreichen; – den Projektablauf computerunterstützt dokumentieren; – Projektergebnisse computerunterstützt präsentieren; – kmit Unterstützung Inhalte projektbezogen mit anderen Bereichen, wie zB soziale Handlungsfelder und berufsorientierte Praktika, vernetzen; – wichtige Schritte des Projektes reflektieren. Lehrstoff: Projekt mit begleitendem Projektcontrolling: Vertiefende Anwendung verschiedener Projektmanagementinstrumente; Vernetzung mit anderen Bereichen. Projektabschluss: Projektpräsentation, Projektreflexion. Projektwerkzeuge: Soll/Ist-Vergleich, Projektabschlussbericht, Präsentationstechniken. Computerunterstützte Dokumentation und Präsentation. Reflexion. 3. Klasse: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Grundlagen des Projektmanagements beschreiben und anwenden; – einfache Projektmanagementmethoden anhand eines Projektes anwenden; – im Projektteam wertschätzend miteinander umgehen; – im Projektteam ihren Rollen entsprechend Aufgaben und Verantwortung übernehmen; – mit Unterstützung Projektziele termingerecht erreichen; – den Projektablauf computerunterstützt dokumentieren; – Projektergebnisse computerunterstützt präsentieren; – mit Unterstützung Inhalte projektbezogen mit anderen Bereichen, wie zB soziale Handlungsfelder und berufsorientierte Praktika, vernetzen; – wichtige Schritte des Projektes reflektieren. Lehrstoff: Projekt mit begleitendem Projektcontrolling: Vertiefende Anwendung verschiedener Projektmanagementinstrumente; Vernetzung mit anderen Bereichen. Projektabschluss: Projektpräsentation, Projektreflexion. Projektwerkzeuge: Soll/Ist-Vergleich, Projektabschlussbericht, Präsentationstechniken. Computerunterstützte Dokumentation und Präsentation. Reflexion. 6. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Grundlagen des Projektmanagements beschreiben und anwenden; – einfache Projektmanagementmethoden anhand eines Projektes anwenden; – im Projektteam wertschätzend miteinander umgehen; – im Projektteam ihren Rollen entsprechend Aufgaben und Verantwortung übernehmen; – mit Unterstützung Projektziele termingerecht erreichen; – den Projektablauf computerunterstützt dokumentieren; – Projektergebnisse computerunterstützt präsentieren; – mit Unterstützung Inhalte projektbezogen mit anderen Bereichen, wie zB soziale Handlungsfelder und berufsorientierte Praktika, vernetzen; – wichtige Schritte des Projektes reflektieren. Lehrstoff: Projekt mit begleitendem Projektcontrolling: Vertiefende Anwendung verschiedener Projektmanagementinstrumente; Vernetzung mit anderen Bereichen. Projektabschluss: Projektpräsentation, Projektreflexion. Projektwerkzeuge: Soll/Ist-Vergleich, Projektabschlussbericht, Präsentationstechniken. Computerunterstützte Dokumentation und Präsentation. Reflexion. 7. FACHPRAXIS 7.1 FACHPRAXIS WÄHREND DES UNTERRICHTSJAHRES 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Anforderungen des jeweiligen sozialen Berufsfeldes beschreiben; – die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten (Sachkompetenzen) in Familien/Sozialeinrichtungen/Gesundheitseinrichtungen umsetzen; – sich gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sowie ihnen anvertrauten Menschen freundlich, wertschätzend und respektvoll verhalten; – sich um Kontakt- und Beziehungsaufbau an der Praktikumsstelle bemühen; – durch Erfahrungen in den Praktika die Berufsvorstellungen, Berufswünsche und die persönliche Eignung in der Arbeit mit Familien und Kindern/alten Menschen/Menschen mit Beeinträchtigungen überprüfen; – ihre sozialen Kompetenzen erweitern und können mit erhaltenem Feedback konstruktiv umgehen und selbst konstruktives Feedback geben; – geschulte Beobachtungsfähigkeit für die ihnen anvertrauten Menschen entwickeln; – die ihnen übertragenen Aufgaben selbstständig durchführen; – eigene Fortschritte, Fähigkeiten und persönlichen Lernfelder erkennen, artikulieren und reflektieren; – die organisatorischen Strukturen der Praktikumsstelle beschreiben; – die durchgeführten Tätigkeiten in Form eines Berichtes unter Verwendung der entsprechenden Fachterminologie beschreiben. Lehrstoff: Sammeln von praktischen Erfahrungen und Umsetzung der in der Theorie erworbenen Kenntnisse im jeweiligen sozialen Feld. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Anforderungen des jeweiligen sozialen Berufsfeldes beschreiben und diese erfüllen; – die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten (Sachkompetenzen) in Familien/Sozialeinrichtungen/Gesundheitseinrichtungen vertiefen; – sich gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sowie ihnen anvertrauten Menschen freundlich, wertschätzend und respektvoll verhalten; – einen guten Kontakt zur Praktikumsstelle herstellen; – durch Erfahrungen in den Praktika die persönlichen Berufsvorstellungen, Berufswünsche und die persönliche Eignung in der Arbeit mit Familien und Kindern/alten Menschen/Menschen mit Beeinträchtigungen überprüfen; – mit erhaltenem Feedback konstruktiv umgehen und selbst konstruktives Feedback geben; – über eine geschulte Beobachtungsfähigkeit verfügen, um die ihnen anvertrauten Menschen angemessen fördern, betreuen, aktivieren und unterstützen zu können; – die ihnen übertragenen Aufgaben selbstständig durchführen und eigene Ideen einbringen und umsetzen; – die eigenen Fortschritte, Fähigkeiten und persönlichen Lernfelder erkennen, artikulieren und reflektieren und daraus folgend persönliche Entwicklungsschritte setzen; – die organisatorischen Strukturen der Praktikumsstelle beschreiben; – die durchgeführten Tätigkeiten in Form eines Berichtes unter Verwendung der entsprechenden Fachterminologie beschreiben. Lehrstoff: Sammeln von praktischen Erfahrungen und Umsetzung der in der Theorie erworbenen Kenntnisse im jeweiligen sozialen Feld. 3. Klasse: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Anforderungen des jeweiligen sozialen Berufsfeldes beschreiben und können diese erfüllen; – die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten (Sachkompetenzen) in Familien/Sozialeinrichtungen/Gesundheitseinrichtungen umsetzen und vertiefen; – einen umfassenden Einblick in die Organisationen verschiedener Sozial- und Gesundheitseinrichtungen beschreiben; – über Kenntnisse und Wissen über die Pflichten und Rechte einer/eines Arbeitnehmerin/ Arbeitnehmer verfügen; – sich gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern und. Mitarbeiterinnen sowie ihnen anvertrauten Menschen freundlich, wertschätzend und respektvoll verhalten; – sich um guten Kontakt- und Beziehungsaufbau an der Praktikumsstelle bemühen und ihre Rolle im Team reflektieren; – durch Erfahrungen in den Praktika die Berufsvorstellungen, Berufswünsche und die persönliche Eignung für Berufe im Sozial- und Gesundheitsbereich überprüfen; – mit erhaltenem Feedback konstruktiv umgehen und selbst konstruktives Feedback geben; – über eine geschulte Beobachtungsfähigkeit verfügen, um die ihnen anvertrauten Menschen angemessen fördern, betreuen, aktivieren und unterstützen zu können; – Veränderungen am Klienten/an der Klientin erkennen und die Wahrnehmungen weiterleiten; – die ihnen übertragenen Aufgaben selbstständig durchführen und eigene Ideen einbringen und umsetzen; – im konkreten Handlungsfeld lösungsorientiere Strategien entsprechend den individuellen Gegebenheiten mit dem Fachpersonal diskutieren; – eigene Fortschritte, Fähigkeiten und persönliche Lernfelder erkennen, artikulieren und reflektieren und daraus folgend persönliche Entwicklungsschritte setzen; – die organisatorischen Strukturen der Praktikumsstelle beschreiben; – die durchgeführten Tätigkeiten in Form eines Berichtes unter Verwendung der entsprechenden Fachterminologie beschreiben. Lehrstoff: Anwendung der in der Theorie erworbenen Kenntnisse. Arbeiten in sozialen Institutionen wie zB Kindergärten, Altenpflegeeinrichtungen, Institutionen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, ärztliche Ordinationen und ähnliche Einrichtungen. 6. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Anforderungen des jeweiligen sozialen Berufsfeldes beschreiben und können diese erfüllen; – die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten (Sachkompetenzen) in Familien/Sozialeinrichtungen/Gesundheitseinrichtungen umsetzen und vertiefen; – einen umfassenden Einblick in die Organisationen verschiedener Sozial- und Gesundheitseinrichtungen beschreiben; – über Kenntnisse und Wissen über die Pflichten und Rechte einer/eines Arbeitnehmerin/ Arbeitnehmer verfügen; – sich gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sowie ihnen anvertrauten Menschen freundlich, wertschätzend und respektvoll verhalten; – sich um guten Kontakt- und Beziehungsaufbau an der Praktikumsstelle bemühen und ihre Rolle im Team reflektieren; – durch Erfahrungen in den Praktika die Berufsvorstellungen, Berufswünsche und die persönliche Eignung für Berufe im Sozial- und Gesundheitsbereich überprüfen; – mit erhaltenem Feedback konstruktiv umgehen und selbst konstruktives Feedback geben; – über eine geschulte Beobachtungsfähigkeit verfügen, um die ihnen anvertrauten Menschen angemessen fördern, betreuen, aktivieren und unterstützen zu können; – Veränderungen am Klienten/an der Klientin erkennen und die Wahrnehmungen weiterleiten; – die ihnen übertragenen Aufgaben selbstständig durchführen und eigene Ideen einbringen und umsetzen; – im konkreten Handlungsfeld lösungsorientiere Strategien entsprechend den individuellen Gegebenheiten mit dem Fachpersonal diskutieren; – eigene Fortschritte, Fähigkeiten und persönliche Lernfelder erkennen, artikulieren und reflektieren und daraus folgend persönliche Entwicklungsschritte setzen; – die organisatorischen Strukturen der Praktikumsstelle beschreiben; – die durchgeführten Tätigkeiten in Form eines Berichtes unter Verwendung der entsprechenden Fachterminologie beschreiben. Lehrstoff: Anwendung der in der Theorie erworbenen Kenntnisse. Arbeiten in sozialen Institutionen wie zB Kindergärten, Altenpflegeeinrichtungen, Institutionen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, ärztliche Ordinationen und ähnliche Einrichtungen. B. Verbindliche Übung PERSÖNLICHKEITSENTWICKLUNG 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – grundlegende Kompetenzen in den Kommunikationsarten vorweisen; – unterschiedliche Kommunikationstechniken situationsadäquat umsetzen; – grundlegende Kommunikationsmethoden in unterschiedlichen Kommunikationsformen anwenden; – verständlich und situationsadäquat in Standardsprache formulieren und argumentieren; – Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation anwenden; – unterschiedliche Formen des Konfliktmanagements beschreiben; – konstruktiv mit allfälligen Vorurteilen und stereotypen Rollenzuschreibungen umgehen; – grundlegende Merkmale einer Präsentation beschreiben und diese mit Medienunterstützung zielgruppengerecht einsetzen; – Grundwissen zur Selbstorganisation praktisch umsetzen; – Ziele definieren und Strategien zur Zielerreichung planen; – Möglichkeiten der Stressbewältigung individuell einsetzen; – Techniken des Lernens für sich anwenden; – im Team arbeiten und Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen und beschreiben; – Respekt gegenüber kultureller Vielfalt zeigen; – die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlechts oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln. Lehrstoff: Kommunikationsarten (Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation.) Kommunikationstechniken (Ich-Botschaften, aktives Zuhören, Feedback nehmen und geben, Fragetechniken, gewaltlose Kommunikation, konstruktive Gesprächsführung.) Unterschiedliche Kommunikationsformen (Telefonieren, diskutieren, debattieren, moderieren und Arbeiten im Team) Umgang mit Konflikten (Grundkenntnisse im Umgang mit Konflikten). Präsentation (Inhaltliche Planung, Strukturierung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation, Medieneinsatz, rhetorische Mittel.) Selbstorganisation (Grundlagen des Zeitmanagements, Ziele und Strategien zur Zielerreichung. Möglichkeiten der Stressbewältigung.) Lernen lernen (Kriterien nachhaltigen Lernens.) Teamfähigkeit (Eigen- und Fremdwahrnehmung; soziale Rollen und Stereotypen; Möglichkeiten der Erweiterung von Handlungsspielräumen; zum Mitgestalten anregen und anleiten. Respekt gegenüber kultureller Vielfalt). C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze: Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen. Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. D. Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe: Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen. Lehrstoff: Wie in der jeweiligen Klasse/im jeweiligen Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind. E. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1. Deutsch in der Deutschförderklasse Wie Anlage A1 Abschnitt VI Unterabschnitt D Z 1 2. Religion Wie Abschnitt V 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung Für die weiteren Pflichtgegenstände bzw. für die verbindliche Übung sind die jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt A bzw. Unterabschnitt B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe und die didaktischen Grundsätze gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers. Beachte für folgende Bestimmung zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 5 Anlage E2 FACHSCHULE FÜR SOZIALBERUFE MIT PFLEGEVORBEREITUNG I. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) A. Pflichtgegenstände Wochenstunden Lehrverpflichtungsgruppe Klasse Summe 1. 2. 3. 1. Religion/Ethik 2 2 2 2 6 (III) 2. Allgemeinbildung und Sprache 2.1 Deutsch 3 2 2 7 (I) 2.2 Englisch 3 2 3 8 (I) 2.3 Naturwissenschaften 3 3 0 0 3 III 2.4 Geschichte und Politische Bildung 0 0 2 2 III 3. Soziale Handlungsbereiche und Methodik 3.1 Psychologie und Pädagogik 1 2 2 5 III 3.2 Sozial-und Gesundheitsberufskunde 2 0 0 2 III 3.3 Soziale Handlungsfelder 1 2 2 5 III 3.4 Reflexion und Dokumentation 4 0 1 1 2 IVb 3.5 Kreativer Ausdruck 3 3 2 8 IVa 4. Gesundheit und Lebensstil 4.1 Somatologie und Pathologie 0 3 2 5 III 4.2 Einführung in Pflege, Hygiene und Erste Hilfe 0 2 3 5 III 4.2a Erweiterte Fachtheorie in der Pflege 0 2 2 4 III 4.3 Haushalt und Organisation 3 0 0 3 IV 4.4 Ernährung und Diät 2 0 0 2 III 4.5 Bewegung und Sport 2 2 1 5 (IVa) 5. Wirtschaftliche Grundlagen und Zusammenhänge 5.1 Wirtschaftsgeografie 2 0 0 2 III 5.2 Betriebswirtschaft und Rechnungswesen 5 3 2 3 8 I 5.3 Recht 0 2 0 2 III 5.4 Office-Management 5 2 2 0 4 III 6. Angewandtes Projektmanagement 5, 6 2 3 3 8 I 7. Fachpraxis 7.1 Fachpraxis während des Unterrichtsjahres 7 0 4 4 8 Zwischensumme Stammbereich 34 36 34 104 B. Verbindliche Übung: Persönlichkeitsentwicklung 1 0 0 1 Gesamtwochenstundenzahl 35 36 34 105 C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 8 D. Förderunterricht 8 ________________________ 1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden. 2 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. 3 Biologie und Ökologie, Physik, Chemie. 4 Einschließlich Übungen. 5 Mit Computerunterstützung. 6 Gemäß den Bestimmungen des Abschnittes III können die Gesamtwochenstunden schulautonom auf bis zu zwei Wochenstunden reduziert werden. 7 In Einrichtungen des sozialen Berufsfeldes oder der Pflege. Gemäß den Bestimmungen des Abschnitts III können die Gesamtwochenstunden in der „Fachpraxis während des Unterrichtsjahres“ schulautonom auf bis zu zwei Wochenstunden reduziert werden. 8 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III). E. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung Wochenstunden pro Semester Lehrverpflichtungsgruppen 1. Deutsch in der Deutschförderklasse 20 (I) 2. Religion 2 (III) 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 X 2 Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung Gesamtwochenstundenzahl x 3 Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 __________________________ 1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Fachschule für Sozialberufe mit Pflegevorbereitung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung. 2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl. 3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Klasse gemäß der Stundentafel der Fachschule für Sozialberufe mit Pflegevorbereitung. 4 Gemäß Stundentafel der Fachschule für Sozialberufe mit Pflegevorbereitung II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Die dreijährige Fachschule für Sozialberufe mit Pflegevorbereitung dient im Sinne der §§ 52 und 63 Abs. 2 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes der Erweiterung und Vertiefung der bereits erworbenen Allgemeinbildung und vermittelt in einem ganzheitlich ausgerichteten Curriculum Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Ausübung eines Berufes auf sozialem und wirtschaftlichem Gebiet befähigen. Sie vermittelt auch jene Kompetenzen, die die Absolventinnen und Absolventen auf Tätigkeiten und Ausbildungen im Gesundheitsbereich vorbereiten. Insbesondere erfolgt eine Vorbereitung für eine nachfolgende Ausbildung in den Pflegeassistenzberufen. Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit), Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung und zu lebenslangem Lernen. Schwerpunkte sind daher Persönlichkeitsbildung, soziale Kompetenz, Kreativität, Kritikfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, berufliche Mobilität und Flexibilität sowie die Klärung der persönlichen Eignung für einen fachspezifischen Beruf; des Weiteren die Schulung der Fähigkeiten, berufsspezifische Aufgaben unter Bedachtnahme auf soziale, gesundheitsfördernde, ökonomische und ökologische Aspekte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen sowie im Team zu arbeiten. Die Erlangung von Einstiegsqualifikationen in Gesundheits- und Sozialberufe wird durch eine Abstimmung mit einschlägigen Inhalten weiterführender Ausbildungen erleichtert. Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen – Allgemeinbildung – Soziale Handlungsbereiche und Methodik – Gesundheit und Lebensstil – Wirtschaftliche Grundlagen und Zusammenhänge – Angewandtes Projektmanagement sowie – berufsorientierte Praktika sollen die Absolventinnen und Absolventen zu empathisch begründetem, verantwortungsvollem und nachhaltigem Handeln sowie kritischem Denken befähigt werden. Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen: – sie kennen die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Menschen und verfügen über entsprechende Handlungskompetenz; – sie beherrschen ein breites Spektrum an Theorie- und Faktenwissen für ihre Berufspraxis; – sie verfügen über kognitive und praktische Fertigkeiten, die erforderlich sind, um Lösungen für spezielle Probleme in ihrem Arbeits- oder Lernbereich zu finden; – sie sind zu logischem, kreativem und vernetztem Denken sowie zu verantwortungsvollem Handeln fähig; – sie können selbstständig arbeiten und im Team kooperieren; – sie können ressourcen- und verantwortungsbewusst unter Beachtung sozialer, ökonomischer und ökologischer Aspekte handeln; – sie können Verantwortung für sich selbst und für andere übernehmen; – sie können selbstständig bekannte Arbeitssituationen bewältigen und andere Personen bei Routinetätigkeiten anleiten; – sie können Sachverhalte in der deutschen Sprache in Wort und Schrift ausdrücken und argumentieren sowie in Englisch situationsgerecht kommunizieren; – sie zeigen im Rahmen der Erledigung ihrer Aufgaben Interesse, Selbstvertrauen und fachliche Kompetenz; – sie können ihren Entwicklungs- und Fortbildungsbedarf sowie die Notwendigkeit des berufsbegleitenden Lernens erkennen und sind zu eigenständigem Weiterlernen befähigt; – sie kennen die Bedeutung der Qualitätssicherung für die berufliche Tätigkeit; – sie verfügen über eine grundlegende Reflexionskompetenz und können ihre eigenen Leistungen einschätzen und entsprechend handeln. Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, mit der eigenen und mit anderen Kulturen und mit transkulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und mit Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS ALLGEMEINBILDUNG UND SPRACHE Die Schülerinnen und Schüler können – mit unterschiedlichen Kulturen und Lebensformen respektvoll umgehen; – ihre Lern- und Arbeitsfelder selbstständig und zeitgerecht organisieren; – Sachverhalte in angemessener Sprache in Wort und Schrift ausdrücken und situationsgerecht kommunizieren; – Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, bewerten und gezielt einsetzen; – verantwortungsbewusst mit Medien umgehen; – angemessen – auch medienunterstützt – präsentieren; – über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren. ERGÄNZENDE LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ENGLISCH Die Schülerinnen und Schüler – erreichen in Englisch das Niveau des Independent Users B1 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R
(98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen sowie das Niveau A2 in der Fertigkeit Schreiben; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS SOZIALE HANDLUNGSBEREICHE UND METHODIK Die Schülerinnen und Schüler können – sich gegenüber unterschiedlichen Kulturen und Wertvorstellungen im Sinne einer demokratischen Grundhaltung sensibel und respektvoll verhalten; – die Bedeutung der Wahrung der Menschenrechte und einer kultur- und zielgruppenorientierten Haltung im sozialberuflichen Umfeld begründen; – im schulischen und beruflichen Bereich wertschätzend miteinander umgehen; – unterschiedliche Berufsbilder im Sozial- und Gesundheitsbereich und deren Anforderungen beschreiben; – die Grundlagen für die Begleitung von Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen und besonderen Lebenslagen erläutern; – die für den jeweiligen Bereich erforderliche Fachsprache verstehen und anwenden; – sich selbstständig zuverlässige Informationen verschaffen und die Qualität von Informationsquellen nach vorgegebenen Kriterien beurteilen; – fachtheoretische Kenntnisse situationsgerecht, bedürfnisorientiert und individuell umsetzen; – die Anforderungen in der Fachpraxis einschätzen und eine professionelle Grundhaltung zum Arbeitsleben einnehmen; – auf unterschiedliche Anforderungen und Belastungen, Stress und Arbeitsdruck angemessen reagieren; – die Bedeutung und Methoden der Psychohygiene erläutern; – mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen; – Konfliktpotential erkennen; – Möglichkeiten der konstruktiven Konfliktlösung nutzen; – durch realistische Einschätzung ihrer Fähigkeiten eine Berufsentscheidung treffen. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS GESUNDHEIT UND LEBENSSTIL Die Schülerinnen und Schüler können – fachtheoretische Grundlagen fachpraktisch anwenden sowie die Themenfelder Körper, Selbstpflege, Hygiene, Ernährung und Bewegung vernetzen; – die Bedeutung nachhaltigen Gesundheitsverhaltens begründen und Entscheidungen im Alltag treffen, die der Gesundheit förderlich sind; – gesundheitsfördernde Maßnahmen beschreiben und für sich und andere anwenden; – ressourcenorientiert, situationsgerecht handeln und Verantwortung für sich und andere übernehmen; – prozesshaftes Geschehen verstehen, rationell planen und organisieren sowie teamorientiert arbeiten; – Konsumverhalten kritisch bewerten und ökologisch verantwortungsbewusst handeln; – Grundlagen der Pflege in Theorie und Praxis kritisch einordnen und in reflektierter Weise anwenden; – typische Symptome ausgewählter Krankheiten beschreiben und Beobachtungen weiterleiten; – Beobachtungen und durchgeführte Maßnahmen dokumentieren; – die Fachsprache anwenden; – kulturelle Unterschiede benennen und berücksichtigen; – die besonderen Bedürfnisse der Familie und von Menschen, die im Bereich sozialer Institutionen und medizinischer Einrichtungen arbeiten oder dort versorgt werden, darstellen. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN UND ZUSAMMENHÄNGE Die Schülerinnen und Schüler können – die Wirtschaft und ihre Rahmenbedingen als positiv gestaltbaren Teil der Gesellschaft wahrnehmen; – ausgewählte wirtschaftliche, räumliche und soziale Zusammenhänge erklären; – ausgewählte politische und wirtschaftliche Konzepte, Modelle und Positionen in ihren Grundzügen beschreiben und einschätzen; – die Zusammenhänge sozialer, ökologischer und ökonomischer Nachhaltigkeit beschreiben und danach handeln; – in verschiedenen Rollen (Unternehmerin und Unternehmer, Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer, Konsumentin und Konsument, Bürgerin und Bürger) verantwortungsbewusst agieren; – wirtschaftliche und/oder rechtliche Sachverhalte strukturieren und lösungsorientiert bearbeiten; – die Grundlagen wirtschaftlichen Rechnens anwenden; – wirtschaftliche und politische Informationen (Medienberichte etc.) in ihren Grundzügen verstehen und diese zusammenfassen; – Informations- und Kommunikationstechnologien effizient nutzen sowie verantwortungsbewusst und rechtskonform einsetzen; – sich Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, bewerten und gezielt einsetzen. III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen: Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1b SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“ und „Ethik“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden sowie die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten. Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen. Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel: Die Gesamtwochenstunden im Pflichtgegenstand „Angewandtes Projektmanagement“ können schulautonom auf bis zu zwei Wochenstunden reduziert werden. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff sind an das schulautonom festgelegte Stundenausmaß anzupassen. Die Gesamtwochenstunden in der „Fachpraxis während des Unterrichtsjahres“ können schulautonom auf bis zu zwei Wochenstunden reduziert werden. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff sind an das schulautonom festgelegte Stundenausmaß anzupassen. Die frei werdenden Wochenstunden sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen: – Innerhalb der Cluster „Soziale Handlungsbereiche und Methodik“ oder „Gesundheit und Lebensstil“ kann ein neuer Pflichtgegenstand oder mehrere neue Pflichtgegenstände mit mindestens zwei Wochenstunden eingeführt werden. Die verbleibenden schulautonomen Wochenstunden sind zur Erhöhung des Wochenstundenausmaßes eines oder mehrerer Pflichtgegenstände bzw. der Verbindlichen Übung bzw. der Praxis zu verwenden. – Wenn kein neuer Pflichtgegenstand eingeführt wird, ist das Wochenstundenausmaß eines Pflichtgegenstandes oder mehrerer Pflichtgegenstände bzw. der Verbindlichen Übung bzw. der Praxis um die frei werdenden Wochenstunden zu erhöhen. Stundenerhöhungen und -reduzierungen sind nur durch ganze Jahreswochenstunden möglich. Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Klassen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern einer Klasse verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten. Dh., die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen. Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung in den einzelnen Klassen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung von 105 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden. Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe des Clusters schulautonom festzulegen. Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände oder der Verbindlichen Übung erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenz). Ist der Unterrichtsgegenstand einem Cluster zugeordnet, so sind die Lernergebnisse des Clusters zugrunde zu legen. Pro Klasse kann nur eine schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Klassen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal drei Varianten. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung. Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 3. Klasse) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten. Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes: Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Klassen bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Klassen umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt. Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht: Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind. Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL): Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen sind die Pflichtgegenstände „Deutsch“ und „Englisch“) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Klassen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 16 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz. IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten bzw. auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen. Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung, etc. Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Unterrichtsqualität: Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht. Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes. Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen. Die Ziele des Unterrichts und die Kriterien der Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen. Unterrichtsplanung: In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten: – Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Lernergebnisse der Cluster und die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie gegebenenfalls vorhandene Bildungsstandards. – Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrenden einer Klasse bzw. des Bildungsganges bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein. – Die Koordination erfordert organisatorische Rahmenbedingungen, die herzustellen sind. – Die Individualität der Lernenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Lernenden ausgegangen werden, um sicher zu stellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten). – Der Unterricht ist auf den Kompetenzerwerb auszurichten, wobei die Kompetenzen über die Schulstufen und Semester systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Festigung des Unterrichtsertrages vorzusehen. – In die Unterrichtsgestaltung sind nach Möglichkeit situative Aufgabenstellungen einzubauen, die der beruflichen Realität entnommen und methodisch aufbereitet werden. Dadurch soll die Identifikation der Lernenden mit berufsrelevanten Funktionen und ihre Handlungsfähigkeit entwickelt und gefördert werden. – Wesentlich sind die Vermittlung von Fachwissen sowie die Förderung der Entwicklung von Werthaltungen und Schlüsselkompetenzen. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Der Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Lernenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken. – Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis-Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Lernenden fördert das Gelingen des Transfers. – Um alle Lernenden zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können, empfiehlt sich, am Beginn der 1. Klasse die Durchführung von Projektunterricht oder Schulveranstaltungen, die der Sicherung grundlegender sozialer und personaler Kompetenzen (zB Teambildung, Eigenverantwortlichkeit, Lernen, gewaltfreie Kommunikation) dienen. – Fehler sind möglichst als förderliche Lernanlässe zu nutzen. Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen sind dabei zu nützen. Die zur Verfügung stehenden Diagnoseinstrumente sind als Lernstandserhebungen bzw. Lernfortschrittsanalysen, insbesondere aber als Ausgangspunkt für die Planung weiterer Lernphasen einzusetzen. – Auf den Erwerb von Präsentations- und Medienkompetenz ist besonderes Augenmerk zu legen. – Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben. – Den Lernenden sollen weiters Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie im Sinne einer individuellen Bildungsplanung nationale und internationale Zertifikate erworben werden können. – Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden, sind im Unterricht und abhängig von den Aufgabenstellungen auch in Prüfungssituationen zu verwenden. – Die Notwendigkeit wissenschaftlicher Redlichkeit beim Verfassen eigener Arbeiten ist zu beachten und einzufordern. – Der Unterricht in mehrsprachigen heterogenen Klassen stellt erhöhte Anforderungen an Lehrende und Lernende, die in gemeinsamer Verantwortung wahrzunehmen sind. Interkulturelles Lernen verbessert die Fähigkeit der Lernenden zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen und ist eine Chance zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft. – Sprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache in Wort (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrkräfte verantwortlich. Lernende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern. – Um gesellschaftlichen und globalen Entwicklungen Rechnung zu tragen, ist die Verwendung der Fremdsprache als Arbeitssprache oder Integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL) anzustreben. Integriertes Fremdsprachenlernen und -lehren hat so zu erfolgen, dass sowohl im fachlichen als auch im sprachlichen Bereich die Lernenden bei der Herausbildung von Wissen und Fähigkeiten einerseits, als auch sprachlicher und kommunikativer Kompetenzen andererseits unterstützt werden. Didaktische Grundsätze des Clusters Allgemeinbildung und Sprache: In allen Gegenständen des Clusters ist Wert auf einen konkreten Bezug und auf die Verknüpfung mit dem allgemeinen Ausbildungsziel der Schule sowie die lebenssituativen Gegebenheiten der Schülerinnen und Schüler zu legen. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Englisch: – Die Entwicklung fremdsprachlicher Kompetenzen erfolgt auf Basis jener Kompetenzen, über die die Lernenden im Deutschen sowie gegebenenfalls in ihrer Erstsprache verfügen. – Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Erweiterung der sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erfahren werden kann. – Die verschiedenen Kompetenzbereiche (Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben, Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires) sind vernetzt zu entwickeln. – In allen Gegenständen sollen authentische Materialien und Impulse verwendet werden, die geeignet sind, die fremdsprachliche und fachsprachliche Kompetenz der Lernenden zu fördern. – Im Sinne der gelebten Internationalität sollen Auslandskontakte wie Praktika, Schulpartnerschaften, internationale Projekte usw. gefördert werden. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften: Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) ist durchgängig in den Unterricht zu integrieren. Die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Disziplinen werden durch unterschiedliche Methoden sichtbar gemacht und ermöglichen so eine ganzheitliche Wahrnehmung. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Kreativer Ausdruck: Wesentlicher Bestandteil aller unterrichtlichen Aktivitäten ist die musikalische und bildnerische Praxis. Der konkrete Bezug zu den sozialen Handlungsfeldern und zu Anwendungsmöglichkeiten in der beruflichen Praxis ist herzustellen. Nach Möglichkeit sollen Projekte und Workshops mit Künstlern und Künstlerinnen und Kulturschaffenden durchgeführt und die Teilnahme der Lernenden an Wettbewerben angestrebt werden. Didaktische Grundsätze der Pflichtgegenstände Einführung in Pflege, Hygiene und Erste Hilfe sowie Erweiterte Fachtheorie in der Pflege: Den Schülerinnen und Schülern ist die Möglichkeit der praktischen Anwendung im Unterricht zu geben. Das Vorhandensein eines Demonstrationszimmers für praktische Übungen an den Schulstandorten wird dringend empfohlen. Es soll auf zeitgemäße Demonstrationsobjekte geachtet werden. Die intensive Vernetzung mit dem Pflichtgegenstand „Somatologie und Pathologie“ ist notwendig, um den Unterricht aufbauend zu gestalten und um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden. Didaktische Grundsätze der Pflichtgegenstände Wirtschaftsgeografie sowie Betriebswirtschaft und Rechnungswesen: Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für – betriebswirtschaftliche, regionale und globalwirtschaftliche Mechanismen und Zusammenhänge sowie – deren Auswirkungen auf das Lebensumfeld (einschließlich der Chancen von Frauen und Männern). Im Mittelpunkt – steht der Bezug auf die Lebens- und zukünftige Arbeitswirklichkeit der Schüler und Schülerinnen („Für das Leben lernen“) sowie die Sichtbarmachung der Bedeutung wirtschaftlichen Denkens und Handelns für das Erreichen des Gemeinwohls einer Gesellschaft. – die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für Zusammenhänge, – die Fähigkeit zur Einordnung des Gelernten in ein Gesamtsystem und dessen Transfer auf neue Anforderungen bzw. geänderte Rahmenbedingungen, – die praktische Nutzung der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten und – die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation. Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Schülerinnen und Schüler nachvollziehen können, was sie warum lernen und welchen Nutzen das Erreichen der Lernziele für ihr Leben und Arbeiten hat. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Recht: Die Vermittlung von rechtlichen Kenntnissen soll die Schülerinnen und Schüler befähigen, sich für die Wahrung der Grundrechte einzusetzen sowie ihr Selbstbehauptungsvermögen zu stärken. Im Hinblick auf das Bildungsziel der Schule sind als Schwerpunkte Personen-, Familien- und Erbrecht zu vermitteln, ohne die übrigen Gebiete des Privatrechts (Vertrags- und Konsumentenschutz, Schuldrecht, Sachenrecht) auszuschließen. Weiters sind die im Lehrstoff eingearbeiteten Inhalte des Basismoduls MAB entsprechend zu vermitteln. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Angewandtes Projektmanagement: Projekte sind vorzugsweise in Kombination mit anderen Unterrichtsgegenständen durchzuführen. Bei der Unterrichtsdurchführung ist den Schülerinnen und Schülern insbesondere Gelegenheit zu geben – Entscheidungen zu treffen, – kommunikations- und teamfähig zu arbeiten, – eigenverantwortlich zu lernen und für das eigene Handeln Verantwortung zu übernehmen, – ihre Rolle im Arbeitsleben und in Hierarchien kennen zu lernen, – ihre persönlichen Möglichkeiten und Grenzen zu erfahren. Dazu ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten. Die Absprache mit den Lehrenden anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten wird dringend empfohlen. Im Bedarfsfall ist eine gute organisatorische (stundenplantechnische) Abstimmung mit anderen einschlägigen Pflichtgegenständen und die Nutzung der Möglichkeit der Blockung empfehlenswert. Die Auswahl der Handlungs- und Lernanlässe hat sich an den Berufsbildern und an der speziellen Ausprägung der Fachschule für Sozialberufe zu orientieren. Didaktische Grundsätze der Fachpraxis während des Unterrichtsjahres: Die Fachpraxis während des Unterrichtsjahres dient dem Sammeln von praktischen Erfahrungen und der Umsetzung der in der Theorie erworbenen Kenntnisse im jeweiligen sozialen bzw. pflegerischen Berufsfeld. Im Bereich der Pflege ist darauf zu achten, dass praktische Anwendungen nur ohne Patientenkontakt stattfinden dürfen. Didaktische Grundsätze der Verbindlichen Übung Persönlichkeitsentwicklung: In der Verbindlichen Übung ist vor allem Wert auf die konkrete Anwendung und die unmittelbare Nutzung der zu entwickelnden Kompetenzen im Klassenverband (zB im Rahmen eines Klassenrates) zu legen, die theoretische Vermittlung von Inhalten ist auf das Wesentliche zu beschränken. Unterrichtsmethoden: Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten, sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Schülerinnen und Schüler aufzuzeigen. Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen: – Lernsettings sind so zu gestalten, dass die Lernenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können. – Individuelle Begabungen und Potenziale sind unabhängig von vorgefassten Bildern, Zuschreibungen und familiären Rahmenbedingungen zu fördern. – Formen des gegenseitigen Unterstützens durch Schülerinnen und Schüler (Tutoring) sollen Lern- und Reflexionsprozesse fördern. – Durch offene Lernformen ist die Problemlösungskompetenz der Lernenden zu fördern um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. Gleichzeitig sind sie zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise in Einzel- und besonders Teamarbeit zu befähigen. – Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (Projekte, Fallstudien, Fachpraxis und Simulationen) führen die Lernenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln. – Ein Bezug zum fachpraktischen Unterricht ist in möglichst vielen Unterrichtsgegenständen herzustellen. – Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis tragen dazu bei, den Lernenden Einblick in die komplexen Zusammenhänge berufsspezifischer Abläufe zu geben. – Der Besuch kultureller Veranstaltungen und kultureller Institutionen motiviert die Lernenden zur Beschäftigung mit Kunst und Kultur. Er ist daher wichtiger Bestandteil des Unterrichts, besonders in „Deutsch“ sowie in „Kreativer Ausdruck“. – Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sollen verschiedene Medien eingesetzt werden, um den Lernprozess zu unterstützen und die erforderliche Medienkompetenz aufzubauen. Die Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien sowie elektronischen Kommunikationsformen soll die Unterrichtsorganisation unterstützen und ergänzen. – Der Vertiefung ausgewählter Lerninhalte und dem Training grundlegender Fertigkeiten ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Behandlung vielfältiger Inhalte zu geben. Besonderer Wert ist dabei auf die Vermittlung der Methoden des jeweiligen Faches zu legen, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. – In allen Unterrichtsgegenständen ist die Dokumentation und Reflexion des stufenweisen Kompetenzerwerbs und damit die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung durch die Schülerinnen und Schüler durch geeignete Methoden (zB Portfolio, Lerntagebuch) zu fördern. Unterrichtsorganisation: Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen. Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Klasse mindestens drei zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind möglichst im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage: – Unterrichtsgegenstände, in denen häufig mit Arbeitsaufträgen im Sinne des kooperativen offenen Lernens gearbeitet wird, – organisatorische Aneinanderreihung inhaltlich verbundener Unterrichtsgegenstände, zB aus dem Cluster „Soziale Handlungsbereiche und Methodik“, zur verstärkten Vernetzung der Lerninhalte, – Unterrichtsgegenstände, in denen fächerübergreifende Projekte und/oder themenzentrierter Unterricht geplant sind, – Unterrichtsgegenstände, die sich besonders für eine Zusammenarbeit mit dem Gegenstand „Angewandtes Projektmanagement“ eignen. Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens-/Kompetenzerwerb sicherzustellen. Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten. Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrende zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung. Pflichtpraktika (unterjährige Praktika): Die Pflichtpraktika sind in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich der Institutionen und Einsatzbereiche zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen. Die Schule hat für die Zuteilung fachlich geeigneter Praktikumsstellen zu sorgen. Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Praktikumsstelle und den Lernenden durchzuführen. Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten zu informieren sowie während des unterjährigen Praktikums von Praktikumsbegleitlehrerinnen bzw. -lehrern zu begleiten. V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT a) Katholischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idgF. b) Evangelischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 idgF. c) Altkatholischer Religionsunterricht Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden. d) Islamischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 idgF. e) Israelitischer Religionsunterricht Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden. f) Neuapostolischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 108/2016 idgF. g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 idgF. h) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 114/2016 idgF. i) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 idgF. j) Buddhistischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 idgF. k) Freikirchlicher Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 idgF. l) Alevitischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 14/2014 idgF. VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände
1. ETHIK
Bildungs- und Lehraufgabe Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab. Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten. In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren. Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile. Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie. Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück. Zentrale fachliche Konzepte Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt. Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive: Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft. Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen. Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert. Didaktische Grundsätze Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden: Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen. Diskursorientierung Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen. Diversitätsgebot Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind. Fachdidaktische Aufbereitung Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen. Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann. Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden. Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden. Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und – sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen. Analysieren und Reflektieren Die Schülerinnen und Schüler können – ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und – Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren. Argumentieren und Urteilen Die Schülerinnen und Schüler können – moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und – Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen. Interagieren und Sich-Mitteilen Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und – Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen. Handlungsoptionen entwickeln Die Schülerinnen und Schüler können – durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und – die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen. Lehrstoff Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten. In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. Dabei können weitere Bereichsethiken thematisiert oder Lehrstoffe behandelt werden. 1. Klasse (1. und 2. Semester): Grundlagen: Philosophische Ethik und Menschenrechte Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung; Grundrechte, Kinderrechte Soziale Beziehungen Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft; Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur Glück Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung Sucht und Selbstverantwortung Suchtprävention, Abhängigkeit, Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft Natur und Wirtschaft Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik Religion und Weltanschauung Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich; Religion und Staat 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Prinzipien normativer Ethik Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit Medien und Kommunikation Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation Judentum, Christentum, Islam Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Umgang mit Tieren Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz Liebe, Sexualität, Beginn des Lebens Sex und Gender; moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität; Reproduktion Konflikte und Konfliktbewältigung Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Grundkonzepte der Ethik Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten Entwicklung und aktuelle Situation; Diversität und Diskriminierung: Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen Krankheit und Gesundheit, Ende des Lebens Ärztliches und pflegerisches Berufsethos; Gesundheitliche Aspekte des Sports; Umgang mit Alter, Sterben und Tod 6. Semester: Identitäten und Moralentwicklung Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung Wirtschaft und Technik Markt und Moral, Unternehmensethik, Technikfolgenabschätzung und -bewertung Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus 2. ALLGEMEINBILDUNG UND SPRACHE 2.1 DEUTSCH 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkennen, bestimmen und anwenden; – können grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden; – können gängige Fremdwörter verstehen und richtig anwenden; – können aktiv zuhören; – können mündlichen Darstellungen folgen, sie verstehen und daraus Kerninformationen entnehmen; – können passende Gesprächsformen in privaten Sprechsituationen anwenden; – können sinnerfassend lesen; – können Fragen verständlich und angemessen in der Standardsprache formulieren und beantworten; – können Sachverhalte in der Standardsprache darstellen; – können schriftlichen Texten Informationen entnehmen; – können Informationen mündlich und schriftlich wiedergeben; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können in Situationen, mit denen sie vertraut sind, mündlich und schriftlich angemessen formulieren; – verfügen über angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit; – können den eigenen Medienkonsum hinterfragen; – können eigene Texte planen, schreiben und mithilfe von Nachschlagewerken überarbeiten. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Wortarten, Satzglieder und Satzarten. Erkennen von Satzgrenzen. Zeichensetzung und Rechtschreibung. Gängige Fremdwörter. Zuhören und Sprechen: Aktives Zuhören. Fragen in Standardsprache. Darstellung von Sachverhalten. Entnahme von Kerninformationen. Erkennen von Redeabsichten. Freies Erzählen, Berichten und Beschreiben. Lesen: Lesetechniken und -strategien. Herausfiltern von Informationen. Erfassen der wesentlichen Inhalte. Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen. Schreiben: Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten. Textsortenwissen (Erzählung, Bericht, Beschreibung, Inhaltsangabe, einfache Zusammenfassung; Privatbrief, E-Mail). Reflexion: Reflexion über die Lebenssituation. Medienkonsums. 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkennen, bestimmen und bewusst einsetzen; – können grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden; – können aktiv zuhören; – können mündlichen Darstellungen folgen, sie verstehen und daraus Detailinformationen entnehmen; – können Fragen verständlich und angemessen in der Standardsprache formulieren und beantworten; – können Sachverhalte in der Standardsprache darstellen; – können sinnerfassend lesen; – können schriftlichen Texten Informationen entnehmen; – können Kerninformationen aus Medienbeiträgen entnehmen; – können Informationen ordnen und wiedergeben; – können Redeabsichten erkennen; – können Feedback geben und einholen; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können mündlich und schriftlich angemessen formulieren; – verfügen über angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit; – können Texte planen, schreiben und überarbeiten; – können Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen; – können über die gesellschaftliche Realität in Bezug auf ihre Lebenswelt und über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren. Lehrstoff: Wortarten, Satzglieder und Satzarten. Zeichensetzung und Rechtschreibung. Berufsbezogener Wortschatz. Zuhören und Sprechen: Aktives Zuhören. Fragen in Standardsprache. Darstellung von Sachverhalten. Medienbeiträge. Gestaltendes Vorlesen. Erkennen von Redeabsichten. Feedback. Formulierung einfacher Argumente. Lesen: Entnahme wesentlicher Informationen aus Texten. Herausfiltern von Detailinformationen. Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte, zB Gebrauchsanweisungen, Kataloge, Folder, Broschüren). Schreiben: Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten. Textsortenwissen (Bewerbung, Lebenslauf, Motivationsschreiben). Reflexion: Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der eigenen Lebenswelt. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können Regeln der Rechtschreibung und Grammatik anwenden; – verstehen wesentliche berufsbezogene Fremdwörter und Fachbegriffe und können diese anwenden; – können an Diskussionen teilnehmen; – können Kurzpräsentationen vorbereiten und medienunterstützt durchführen; – können einfache Argumente formulieren und Stellungnahmen abgeben; – können Informationen einholen, filtern, ordnen, bearbeiten und präsentieren; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können mündlich und schriftlich angemessen formulieren; – verfügen über angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit; – können Texte planen, schreiben und überarbeiten; – können Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen; – können über die gesellschaftliche Realität in Bezug auf ihre Lebenswelt und über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren; – können ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung analysieren; – können wesentliche Merkmale literarischer Gattungen erkennen; – können bewusst mit Medien umgehen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Rechtschreibung und Grammatik. Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld. Zuhören und Sprechen: Diskussion. Kurzpräsentationen mit Medienunterstützung. Einfache Argumente. Stellungnahmen. Lesen: Sammeln von Informationen. Textsortenwissen (lineare und einfache nichtlineare Texte). Unterscheiden von Informationen und Meinungen in Printmedien. Schreiben: Einsetzen verknüpfender Elemente. Textsortenwissen (Mitschrift, Exzerpt, Zusammenfassung, Charakteristik). Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten. Beschreibung nicht linearer Texte. Reflexion: Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der eigenen Lebenswelt. Ausgewählte Beispiele aus der Literatur. Wesentliche Merkmale literarischer Gattungen. 3. Klasse– Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können Regeln der Rechtschreibung und Grammatik anwenden; – verstehen wesentliche berufsbezogene Fremdwörter und Fachbegriffe und können diese anwenden; – können zu Problemen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft kritisch Stellung nehmen; – können über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren; – können Informationen einholen, filtern, ordnen, bearbeiten und präsentieren; – über das nötige Textsortenwissen verfügen; – können Texte planen, schreiben und überarbeiten; – können nichtlineare Texte beschreiben und analysieren; – können mündlich und schriftlich adressatengerecht formulieren; – verfügen über angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit; – können Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen; – können zu relevanten Themen der Medienberichterstattung kritisch Stellung nehmen; – können ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung analysieren; – können Medien zielorientiert als Informationsquellen nutzen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Rechtschreibung und Grammatik. Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld. Zuhören und Sprechen: Stellungnahme zu relevanten Themen der Medienberichterstattung. Argumentieren, Appellieren und Präsentieren. Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen (einfache monologische und dialogische Gesprächsformen zB Rede, Beratungsgespräch, Bewerbungsgespräch). Nichtlineare Texte. Lesen: Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte). Schreiben: Teilschritte des Schreibprozesses. Strukturieren von Argumenten. Nichtlineare Texte. Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung). Reflexion: Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft. Medien als Informationsquellen. Ausgewählte Beispiele aus der Literatur. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können Regeln der Rechtschreibung und Grammatik anwenden; – verstehen wesentliche berufsbezogene Fremdwörter und Fachbegriffe und können diese anwenden; – können zu Problemen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft kritisch Stellung nehmen; – können über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren; – können Informationen einholen, filtern, ordnen, bearbeiten und präsentieren; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte planen, schreiben und überarbeiten; – können nichtlineare Texte beschreiben und analysieren; – können mündlich und schriftlich adressatengerecht formulieren; – verfügen über angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit; – können Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen; – können zu relevanten Themen der Medienberichterstattung kritisch Stellung nehmen; – können ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung analysieren; – Medien zielorientiert als Informationsquellen nutzen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Rechtschreibung und Grammatik. Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld. Zuhören und Sprechen: Themen der Medienberichterstattung. Argumentieren, Appellieren und Präsentieren. Nichtlineare Texte. Lesen: Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte). Schreiben: Teilschritte des Schreibprozesses. Strukturieren von Argumenten. Nichtlineare Texte. Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung). Reflexion: Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft. Medien als Informationsquellen. Ausgewählter Beispiele aus der Literatur. Schularbeiten: 1. Klasse: zwei einstündige Schularbeiten. 2. Klasse: eine einstündige Schularbeit im 3. Semester, eine ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester. 3. Klasse: zwei zweistündige Schularbeiten. 2.2 ENGLISCH 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn deutlich und langsam gesprochen wird; – verstehen in kurzen einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn langsam und deutlich gesprochen wird; – können kurzen einfachen und Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und kurze Geschichten verstehen; – verstehen klar formulierte, kurze und einfache Vorschriften und Anleitungen; – verstehen kurze und einfache E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe etc., in denen auch Gefühle, Wünsche und Erlebnisse beschrieben werden; – können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Ausbildung und Freizeit geht; – können sehr einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, dem persönlichen Umfeld, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse und Erlebnisse berichten; – können sehr einfache kurze Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler: zB Familie, Freundeskreis, Freizeit, Interessen, Ausbildung, Wohnen, Alltagsleben, Kleidung, Mode, Speisen und Nahrungsmittel. Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation: zB E-Mails, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, persönliche Gespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung. Einfache Formulare: zB Anmeldezettel im Hotel oder bei der Einreise, Anmeldung zu einem Kurs/einer Veranstaltung, Log-in auf einer Website. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache und nicht zu schnell gesprochen wird; – verstehen in kurzen Radionachrichten und in einfacheren Tonaufnahmen, Podcasts sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird; – können einfachen Alltagstexten und einfachen Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und einfache Geschichten verstehen; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe etc. im aus ihrem Lebensumfeld und in einfachen Situationen in der Arbeitswelt; – können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Ausbildung, Arbeit und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, dem persönlichen Umfeld, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, persönliche Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – nutzen unterschiedliche Formen des Lernens; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler und einfache berufliche Themen: zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, Speisen und Ernährung, Gesundheit und Gesundheitseinrichtungen, Wellness. Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation zu allgemeinen Themen: Vertiefung und Erweiterung. Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen in der Arbeitswelt. Einfache Telefonate. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in kurzen Radionachrichten und in einfacheren Tonaufnahmen, Podcasts sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und konkrete Einzelinformationen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird; – können einfachen Alltagstexten und einfachen Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und einfache Geschichten verstehen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe etc. aus ihrem Lebensumfeld und einfachen Situationen in der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können sich in einfachen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine unkomplizierte Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – können anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, verfügen über Strategien zum Spracherwerb und nutzen unterschiedliche Formen des Lernens; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler und einfache berufliche Themen: zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Ernährung und Gesundheit. Mündliche und schriftliche Kommunikation zu allgemeinen Themen: Vertiefung und Erweiterung. Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen in der Arbeitswelt. Einfache Telefonate. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 3. Klasse– Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von vertrauten Situationen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und konkrete Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, umfassendere Anweisungen, Vorschriften, Anleitungen, Fragen und Auskünfte in Alltags-, Ausbildungs- und Berufssituationen sowie auf Reisen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe etc. im aus ihrem Lebensumfeld und einer Reihe von Situationen in der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, bewerten und gezielt einsetzen; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht; – können eine Reihe von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben, Meinungen äußern sowie über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen – auch medienunterstützt – durchführen; – können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden; – können anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, verfügen über Strategien zum Spracherwerb und nutzen unterschiedliche Formen des Lernens; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle gesellschaftliche und berufliche Themen: zB Sozialbereich, Ernährung, Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Werbung. Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation: zB Memos, Anfragen, Beantwortung von Anfragen/Angebot, Bewerbung. Praxisreflexion. Arbeitsfelder und -abläufe. Mündliche und schriftliche Kommunikation zu allgemeinen Themen: Vertiefung und Erweiterung. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von vertrauten Situationen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und konkrete Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, umfassendere Anweisungen, Vorschriften, Anleitungen, Fragen und Auskünfte in Alltags-, Ausbildungs- und Berufssituationen sowie auf Reisen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in Social Networks, Briefe etc. im aus ihrem Lebensumfeld und einer Reihe von Situationen in der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, bewerten und gezielt einsetzen; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht; – können eine Reihe von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben, Meinungen äußern sowie über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen – auch medienunterstützt – durchführen; – können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden; – können anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, verfügen über Strategien zum Spracherwerb und nutzen unterschiedliche Formen des Lernens; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden; – zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen; – können ein Repertoire von einfachen Strukturen und von häufig verwendeten Redefloskeln und Wendungen ausreichend korrekt verwenden, machen aber noch elementare Fehler; trotzdem wird in der Regel klar, was sie ausdrücken möchten; – verfügen über eine verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; – zeigen eine Rechtschreibung, Zeichensetzung und Gestaltung die exakt genug ist, so dass die Texte großteils verständlich sind. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle gesellschaftliche und berufliche Themen: zB Sozialbereich, Ernährung, Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Werbung, Kultur. Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation: zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen/Angebot, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden. Mündliche und schriftliche Kommunikation zu allgemeinen Themen: Vertiefung und Erweiterung. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. Schularbeiten: 1. Klasse: zwei einstündige Schularbeiten. 2. Klasse: eine einstündige Schularbeit im 3. Semester, eine einstündige Schularbeit im 4. Semester. 3. Klasse: eine einstündige und eine zweistündige Schularbeit. 2.3 NATURWISSENSCHAFTEN 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Bereich „Beobachten und Erfassen“ Die Schülerinnen und Schüler können – Arbeitsweisen der Naturwissenschaften beschreiben; – Fachbegriffe richtig verwenden; – die Bedeutung von Umwelt- und Naturschutz erläutern; – die Begrenztheit der natürlichen Ressourcen erläutern; – die Merkmale des Lebens nennen; – Aufbau und Funktion der Zelle beschreiben; – Grundlagen der Genetik nennen; – die Einteilung der Mikroben sowie deren Bedeutung für Mensch und Umwelt beschreiben; – ökologische und industrielle Stoffkreisläufe erklären; – die Erscheinungsformen der Materie mit Fachbegriffen beschreiben; – den Atombau und wichtige chemische Reaktionen als Grundlagen von Lebensvorgängen und ausgewählten technischen Verfahren beschreiben; – Gefahrensymbole beschreiben und mit gefährlichen Stoffen umgeben; – verschiedene Analysemethoden nennen; – den Aufbau des Universums beschreiben; – verschiedene Strahlenarten und deren Wirkung beschreiben; – Energieformen, Energieträger, Umwandlungsprozesse und Energiesparmaßnahmen erläutern; – den Stromkreis und die Symbole beschreiben; – die Gefahren des elektrischen Stroms nennen; – Informationen zum Energieverbrauch geben. Bereich „Untersuchen und Bearbeiten“ Die Schüler und Schülerinnen können – das Mikroskop bedienen und ein einfaches Präparat herstellen; – ausgewählte gefährliche Stoffe handhaben; – einfache chemische Versuche und Analysen sowie physikalische Experimente durchführen und protokollieren; – den Energieverbrauch berechnen; – verschiedene Messgeräte bedienen und die Ergebnisse dokumentieren. Bereich „Bewerten und Anwenden“ Die Schüler und Schülerinnen können – ihre Eigenverantwortlichkeit anhand ausgewählter Beispiele der angewandten Ökologie begründen; – die Möglichkeiten der Gentechnik kritisch bewerten; – die Auswirkungen gefährlicher Stoffe auf Gesundheit und Umwelt einschätzen und erläutern; – die Analyseergebnisse bewerten; – Messdaten interpretieren; – aus den Daten einen energieeffizienten und ressourcenschonenden Lebensstil ableiten und argumentieren. Lehrstoff: Zytologie. Genetik und Gentechnik. Mikrobiologie. Ökologie. Atombau und Periodensystem. Formelsprache. Sicherer Umgang mit chemischen Stoffen. Chemische Reaktionen. Chemische Analytik. Stoffe und Stoffkreisläufe. Einheitensystem. Universum. Schwingungen und Wellen. Radioaktivität und Strahlenschutz. Energie. Elektrizität. 2.4 GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Bedeutung demokratischer Prinzipien argumentieren und sie in ihrem Umfeld umsetzen; – historische Zusammenhänge erklären und dieses Wissen auf aktuelle Situationen anwenden; – einen Zusammenhang zwischen sozialen, kulturellen und politischen Entwicklungen und individuellen Lebenswelten herstellen und erläutern; – aktuelle Zeitgeschehnisse wahrnehmen und ihre historische Dimension darstellen; – Verallgemeinerungen und Vorurteile kritisch hinterfragen und diskutieren. Lehrstoff: Orientierung in der Zeit. Österreich und die Welt 1914 bis 1945. Erster Weltkrieg. Totalitäre Ideologien und Systeme. Zweiter Weltkrieg. Österreich von 1945 bis heute. Biographien. Sozialgeschichtliche Entwicklungen. Europa und die Welt nach 1945. Globalisierung. Aktuelle zeitgeschichtliche Themen. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schüler und Schülerinnen können – staatliche und verfassungsrechtliche Grundprinzipien erläutern; – Grund- und Freiheitsrechte auf Alltagssituationen anwenden; – Verletzungen der Grund- und Freiheitsrechte erkennen; – Möglichkeiten demokratischer Partizipation in unserer Gesellschaft nennen und sind in der Lage diese zu nutzen; – die Grundstruktur der österreichischen und europäischen Verwaltung beschreiben. Lehrstoff: Elemente und Aufgaben des Staates, Staats- und Regierungsformen. Grundprinzipien und Staatsziele der österreichischen Verfassung. Neutralität. Umfassende Landesverteidigung. Grund- und Freiheitsrechte – Menschenrechte. Politische Parteien, Wahlrecht. Rechtsordnung, Bundes- und Landesgesetzgebung. Oberste Verwaltungsorgane. Grundstruktur der Europäischen Union. 3. SOZIALE HANDLUNGSBEREICHE UND METHODIK 3.1 PSYCHOLOGIE UND PÄDAGOGIK 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – grundlegende Theorien, Sachverhalte und Phänomene aus den Themengebieten der Psychologie und Pädagogik erläutern (Reproduktionsaspekt) und auf Beispiele aus dem Alltag anwenden (Transferaspekt); – sich ausgehend von ihrer eigenen Lebenssituation mit den Grundfragen des Erlebens und Verhaltens auseinandersetzen; – die wesentliche fachspezifische Terminologie verstehen und verwenden; – exemplarisch Erzieherverhalten differenzieren, einem Erziehungsstil zuordnen und diese Zuordnung begründen; – aktuelle alternative Erziehungskonzepte erläutern (Reproduktionsaspekt) und auf Beispiele aus dem Alltag und aus den eigenen Lebenserfahrungen anwenden (Transferaspekt); – Lebensphasen und Entwicklungsprozesse von Kindern beschreiben und anhand der eigenen Biografie reflektieren; – die Möglichkeiten des Spiels als Mittel zur Förderung in den verschiedenen Bereichen der Entwicklung des Kindes erläutern und geeignetes Spielmaterial einschätzen und empfehlen; – sozialpsychologische Grundfragen der Arbeit in Erziehungseinrichtungen beschreiben und dies begründen; – Themen aus Psychologie und Pädagogik Informationen suchen, filtern und bewerten. Lehrstoff Grundlagen der Psychologie und Pädagogik: Begriffsklärungen und Definitionen, Ziele und Methoden, Alltag und Wissenschaft, Anwendungsbereiche, Berufsbilder, Richtungen/Schulen. Grundzüge des pädagogischen Umgangs mit Kindern bis zu sechs Jahren. Grundzüge der Entwicklungspsychologie bis zu Beginn der Pubertät. Lebensphasen und Entwicklungsprozesse von Kindern. Sozialpsychologische Grundfragen zum Verständnis der Arbeit in Erziehungseinrichtungen. Methoden der Erziehung und alternative pädagogische Ansätze. 2 . Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – grundlegende psychologische Theorien, Sachverhalte und Phänomene aus den Themengebieten der Psychologie und Pädagogik erläutern (Reproduktionsaspekt), auf Beispiele aus Alltag und Praktikum anwenden (Transferaspekt) sowie reflektieren und diskutieren (Reflexionsaspekt); – sich ausgehend von ihrer eigenen Lebenssituation mit den Grundfragen des Erlebens und Verhaltens auseinandersetzen; – wesentliche fachspezifische Terminologie verstehen und verwenden; – zu Themen aus Psychologie und Pädagogik Informationen suchen, filtern und bewerten; – entwicklungsbedingte Veränderungen in Verhalten und Erleben identifizieren und Entwicklung als lebenslanger Prozess beschreiben; – zwischen Manipulation und Information unterscheiden; – sich kritisch mit Stereotypen und Vorurteilen auseinandersetzen; – Wahrnehmungsphänomene einordnen und erklären; – die Rollen und Aufgaben innerhalb einer Gruppe erklären; – einfache Arbeitsprozesse in einer Gruppe planen, durchführen und an gemeinsamen Lösungen arbeiten; – ihre Selbstwahrnehmung reflektieren und beschreiben. Lehrstoff: Entwicklungspsychologie ab der Pubertät. Ausgewählte Aspekte der Sozialpsychologie. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – grundlegende psychologische Theorien, Sachverhalte und Phänomene aus den Themengebieten der Psychologie und Pädagogik erläutern (Reproduktionsaspekt), auf Beispiele aus Alltag und Praktikum anwenden (Transferaspekt) sowie reflektieren und diskutieren (Reflexionsaspekt); – sich ausgehend von ihrer eigenen Lebenssituation mit den Grundfragen des Erlebens und Verhaltens auseinandersetzen; – das eigene Lernverhalten ansatzweise analysieren und erfolgsversprechende Strategien ableiten; – wesentliche fachspezifische Terminologie verstehen und verwenden; – eigene Stärken und Schwächen erkennen, diese richtig einschätzen und Schritte für die eigene Weiterentwicklung planen; – zu Themen aus Psychologie und Pädagogik Informationen selbstständig einholen, filtern, ordnen und bewerten; – im fachlichen Kontext wesentliche Zusammenhänge erkennen, verschriftlichen und medienunterstützt präsentieren; – erzieherische Möglichkeiten beschreiben und anwenden und sind sich der eigenen Vorbildwirkung bewusst; – Arbeitsprozesse in einer Gruppe planen, durchführen und an gemeinsamen Lösungen arbeiten. Lehrstoff: Gedächtnis und Lernen. Wahrnehmung. Erziehungsstile – Praxistransfer. 3. Klasse– Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – grundlegende psychologische Theorien, Sachverhalte und Phänomene aus den Themengebieten der Psychologie und Pädagogik erläutern (Reproduktionsaspekt), auf Beispiele aus Alltag und Beruf anwenden (Transferaspekt) sowie reflektieren und diskutieren (Reflexionsaspekt); – sich ausgehend von ihrer eigenen Lebenssituation mit den Grundfragen des Erlebens und Verhaltens auseinandersetzen; – zu Themen aus Psychologie und Pädagogik Informationen selbstständig suchen, filtern, ordnen und bewerten; – im fachlichen Kontext wesentliche Zusammenhänge erkennen, verschriftlichen und medienunterstützt präsentieren; – die wesentliche fachspezifische Terminologie verstehen und verwenden; – zwischen Manipulation und Information unterscheiden; – Arbeitsprozesse in einer Gruppe planen, durchführen und an gemeinsamen Lösungen arbeiten; – gruppendynamische Prozesse beschreiben; – die Rollen und Aufgaben innerhalb einer Gruppe beschreiben und zur konfliktfreien Arbeit im Team beitragen; – die Bedeutung und Methoden der Psychohygiene erläutern und über ihre diesbezüglichen Erfahrungen im Praktikum reflektieren; – eigene Stärken und Schwächen erkennen und diese richtig einschätzen; – einen Überblick über psychische Erkrankungen geben; – einen Überblick über Psychotherapien geben; – die persönliche Motivationslage reflektieren; – verschiedene Aggressionstheorien beschreiben und aggressives Verhalten im Alltag mit diesem Wissen in Bezug setzen; – mögliche Ursachen und Auswirkungen emotional gesteuerter Handlungsabläufe nennen und diese bewerten; – unterschiedliche Persönlichkeitsmerkmale als Zeichen von Individualität exemplarisch beschreiben; – aus der Kenntnis über das Unbewusste die Bedeutung frühkindlicher Erfahrungen für die Entwicklung der Persönlichkeit einschätzen. Lehrstoff: Ausgewählte Aspekte der. Gender und Diversität. Aggression, Motivation, Emotion. Persönlichkeitspsychologie. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – grundlegende psychologische Theorien, Sachverhalte und Phänomene aus den Themengebieten der Psychologie und Pädagogik erläutern (Reproduktionsaspekt), auf Beispiele aus Alltag und Beruf anwenden (Transferaspekt) sowie reflektieren und diskutieren (Reflexionsaspekt); – sich ausgehend von ihrer eigenen Lebenssituation mit den Grundfragen des Erlebens und Verhaltens auseinandersetzen; – zu Themen aus Psychologie und Pädagogik Informationen selbstständig suchen, filtern, ordnen und bewerten; – im fachlichen Kontext wesentliche Zusammenhänge erkennen, verschriftlichen und medienunterstützt präsentieren; – die wesentliche fachspezifische Terminologie verstehen und verwenden; – die Bedeutung und Methoden der Psychohygiene erläutern und über ihre diesbezüglichen Erfahrungen im Praktikum reflektieren; – eigene Stärken und Schwächen erkennen und diese richtig einschätzen; – einen Überblick über psychische Erkrankungen geben; – einen Überblick über Psychotherapien geben. Lehrstoff: Psychische Aspekte von Gesundheit und Krankheit. 3.2 SOZIAL- UND GESUNDHEITSBERUFSKUNDE 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Familienformen beschreiben und diese in Beziehung zu unterschiedlichen gesellschaftlichen Werten und Normen setzen; – typische Belastungssituationen in Familien nennen und deren Auswirkungen beschreiben; – familienunterstützende Maßnahmen nennen und diese entsprechend zuordnen; – die Bedeutung von Teambildung und Teamarbeit für den beruflichen Alltag argumentieren; – Ausbildungs- und Berufsmöglichkeiten im Sozial- und Gesundheitsbereich nennen; – einen Überblick über die wesentlichen Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens geben; – unter Anleitung Informationen zu einem Thema suchen und bewerten; – wichtige rechtliche Rahmenbedingungen aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich nennen; – berufliche Anforderungen im Sozial- und Gesundheitsbereich erläutern; – sich persönliche Ziele setzen, diese reflektieren und verschiedene Karrieremöglichkeiten entwerfen; – den Unterschied zwischen Ehrenamt und Professionalität und die Möglichkeiten für persönliches soziales Engagement beschreiben; – die notwendigen Schritte zur Erreichung eines persönlichen Ausbildungs- und Berufszieles im Sozial- und Gesundheitsbereich setzen; – über Basisfertigkeiten der Kommunikation verfügen und setzen diese situationsgerecht ein; – ethische Grundsätze und deren Bedeutung für den Sozial- und Gesundheitsbereich erläutern; – eigene Werthaltungen mit unterschiedlichen ethischen Grundhaltungen im Sozial- und Gesundheitsbereich vergleichen; – typische individuelle und soziale Probleme und professionelle Interventionsmöglichkeiten beschreiben; – Möglichkeiten und Grenzen professioneller Hilfe erläutern; – die zielgruppenspezifischen Leistungen im österreichischen Sozialsystem darstellen. Lehrstoff: Familie, Familienformen, Unterstützungssysteme. Teambildung und Teamarbeit. Ausgewählte Aspekte der Persönlichkeitsbildung. Ausgewählte Modelle und Grundlagen der Kommunikation und Gesprächsführung. Berufe, Einrichtungen und Organisationen im Sozial- und Gesundheitsbereich. Organisationsstrukturen ausgewählter Sozial- und Gesundheitseinrichtungen. Leistungen des österreichischen Sozial- und Gesundheitssystems. Grundlegende rechtliche Bestimmungen insbesondere für den Praktikumseinsatz. Ethische Grundprinzipien und Problemfelder. 3.3 SOZIALE HANDLUNGSFELDER 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schüler und Schülerinnen können – Sexualität als Prinzip der Natur verstehen und erklären; – unterschiedliches Sexualverhalten als Ausdruck des Zusammenspiels von biologischen, psychologischen und sozialen Komponenten erkennen; – die weiblichen und männlichen Geschlechtsorgane und -merkmale beschreiben; – den Menstruationszyklus beschreiben und die Eignung verschiedener Verhütungsmethoden einschätzen; – grundlegende Aspekte von Schwangerschaft, Geburt, Versorgung des Neugeborenen und Wochenbett darstellen; – Prinzipien und Fertigkeiten der Körperpflege im Säuglings- und Kindesalter praktisch anwenden; – über Kenntnisse und Fertigkeiten um den gesunden Säugling im familiären Rahmen sicher zu betreuen verfügen; – Grundlagen der Ernährung im Säuglings- und Kindesalter beschreiben; – Säuglingskost zubereiten und verabreichen/anbieten; – Infektionskrankheiten und Gefahrenquellen im Säuglings- und Kindesalter beschreiben; – unfallverhütende Maßnahmen für Säuglinge und Kinder setzen. Lehrstoff: Sexualität. Geschlechtsorgane. Menstruationszyklus. Verhütungsmethoden. Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Neugeborenes. Entwicklungsstufen, Bedürfnisse und Betreuung im Säuglings- und Kindesalter. Körperpflege im Säuglings- und Kindesalter (Baden, Wickeltechniken, An- und Auskleiden, Trageformen, Säuglingsausstattung, Zahnpflege). Ernährung im Säuglings- und Kindesalter; gesunde altersentsprechende Kostformen. Infektionskrankheiten im Säuglings- und Kindesalter. Unfallverhütung. 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe Die Schüler und Schülerinnen können – sensibel mit Menschen mit Beeinträchtigung umgehen und respektvoll und wertschätzend im schulischen und beruflichen Bereich agieren; – verschiedene Ursachen und Arten von Beeinträchtigung darstellen; – einschlägige fachspezifische Begriffe erklären und verwenden eine angemessene Fachsprache; – Beeinträchtigung in einem geschichtlichen und gesellschaftlichen Kontext verstehen und darstellen; – die biologische, kognitive, seelische und soziale Ebene in den Umgang mit Menschen mit Beeinträchtigung einbeziehen und diese reflektieren; – häufige Arten der Beeinträchtigung nennen und dieses Wissen mit den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen in Einklang bringen; – die eigene ethische Grundhaltung darstellen und das davon abgeleitete Verhalten auf Basis persönlicher Lernerfahrungen weiterentwickeln; – Aufgaben und Verantwortung entsprechend ihrer Rolle im jeweiligen sozialen Kontext übernehmen; – ethische Entscheidungsprozesse und Spannungsfelder diskutieren. Lehrstoff: Begriffsklärungen und Fachsprache. Geschichtliche Entwicklung im Umgang mit Menschen mit Beeinträchtigung. Diskriminierung versus Gleichstellungsgesetz. Ursachen von Beeinträchtigung. Ethische Spannungsfelder. Arten der Beeinträchtigung. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgaben Die Schüler und Schülerinnen können – die biologische, kognitive, seelische und soziale Ebene in den Umgang mit Menschen mit Beeinträchtigung einbeziehen und diese reflektieren; – die eigene ethische Grundhaltung argumentieren und das davon abgeleitete Verhalten auf Basis persönlicher Lernerfahrungen weiterentwickeln; – Aufgaben und Verantwortung entsprechend ihrer Rolle im jeweiligen sozialen Kontext übernehmen; – bestehende Beeinträchtigungen und Ressourcen von Menschen mit Beeinträchtigung erkennen und beschreiben; – ressourcenorientierte Handlungsstrategien ableiten; – im konkreten Handlungsfeld entsprechend den individuellen Gegebenheiten agieren; – ihre Vorerfahrung und ihr Vorwissen im Zusammenhang mit Beeinträchtigungen auf konkrete Situationen transferieren und Handlungsoptionen ableiten; – die Notwendigkeit von Autonomie und Selbstbestimmung nachvollziehen und Möglichkeiten zur Ressourcenstärkung der beeinträchtigten Personen planen; – die Prinzipien der Begleitung von Menschen mit Beeinträchtigung erläutern; – unterschiedliche Wohn- und Beschäftigungsformen beschreiben und diese vergleichen; – den Einfluss von Beeinträchtigung auf Familie und soziales Umfeld beschreiben. Lehrstoff Therapieformen. Integration/Inklusion. Normalisierung und Empowerment. Wohn- und Beschäftigungsformen. Auswirkungen von Behinderung auf die Familie und das soziale Umfeld. 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe Die Schüler und Schülerinnen können – unterschiedliche Anforderungen in der Begleitung von Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen und besonderen Lebenslagen differenzieren; – die biologische, kognitive, psychische und soziale Ebene im Umgang mit alten Menschen unterscheiden und reflektieren; – anhand von Fallbeispielen aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich Aufgaben und Verantwortung erkennen und den jeweiligen Berufsgruppen zuordnen; – den Zusammenhang zwischen Demographie und gesellschaftlicher Herausforderung in Bezug auf Alter und Altern erklären; – die Auswirkungen der physiologischen Veränderungen im Alter auf die Bedürfnisse und Ressourcen beschreiben; – ressourcenorientierte Handlungsstrategien ableiten; – im konkreten Handlungsfeld lösungsorientierte Strategien entsprechend den individuellen Gegebenheiten entwerfen; – die eigene ethische Grundhaltung und das davon abgeleitete Verhalten auf Basis persönlicher Lernerfahrungen beschreiben und diese weiterentwickeln. Lehrstoff: Soziale Stellung alter Menschen in der Gesellschaft – Demographische Entwicklung. Lebensentwürfe und Biografiearbeit. Unterschiedliche Wohnformen. Unfallverhütung und Sturzprophylaxe. Sicherheit im öffentlichen Leben. Bedürfnisse im Alter abgeleitet von physiologischen, psychologischen und sozialen Veränderungen im Alterungsprozess. Selbsterfahrung des Alterns (Instant Aging). 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schüler und Schülerinnen können – unterschiedliche Anforderungen in der Begleitung von Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen und besonderen Lebenslagen differenzieren; – die biologische, kognitive, psychische und soziale Ebene im Umgang mit alten Menschen unterscheiden und reflektieren; – anhand von Fallbeispielen aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich Aufgaben und Verantwortung erkennen und den jeweiligen Berufsgruppen zuordnen; – ressourcenorientierte Handlungsstrategien ableiten; – im konkreten Handlungsfeld lösungsorientierte Strategien entsprechend den individuellen Gegebenheiten entwerfen; – im Alter häufig auftretende Erkrankungen und die daraus resultierenden individuellen Bewältigungsstrategien und Lebensentwürfe der betroffenen Personen beschreiben; – die eigene ethische Grundhaltung und das davon abgeleitete Verhalten auf Basis persönlicher Lernerfahrungen beschreiben und diese weiterentwickeln; – en Unterschied zwischen Sterbebegleitung und Sterbehilfe beschreiben; – ethische Entscheidungsprozesse und Spannungsfelder diskutieren. Lehrstoff: Erkrankungen im Alter. Gewalt und Aggression. Sterbebegleitung. Sinnfindung. Beschäftigungsmöglichkeiten. Ausgewählte ethische Spannungsfelder. 3.4 REFLEXION UND DOKUMENTATION 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Anforderungen im Praktikum beschreiben und eine professionelle Grundhaltung zum Arbeitsleben einnehmen; – die in der Arbeitswelt und im Sozial- und Gesundheitsbereich erforderlichen Werthaltungen darstellen; – die vorgegebenen Strukturen der eigenen Praktikumsstelle beschreiben und sich adäquat verhalten; – mit vertraulichen Informationen sorgsam und verantwortungsbewusst umgehen; – die Datenschutzrichtlinien erläutern und diese einhalten; – Probleme, die sich im Praktikum ergeben, erkennen, benennen, kommunizieren und reflektieren; – einen Tätigkeitsbericht und eine Dokumentation nach vorgegebenen Kriterien formal richtig verfassen; – Arbeits-und Dokumentationsunterlagen strukturiert führen und in Ordnung halten; – Kommunikationstechniken situationsadäquat einsetzen; – über sich selbst reflektieren und können Selbstwahrnehmung mit Fremdwahrnehmung kritisch vergleichen; – mit erhaltenem Feedback konstruktiv umgehen und selbst konstruktives Feedback geben. Lehrstoff: Einstieg ins Praktikum: Praktikumsorganisation, Aufgaben von Praktikantinnen/Praktikanten. Datenschutzrichtlinien. Dokumentation: Arbeitsunterlagen; Tätigkeitsbericht, Dokumentation. Kommunikation: Spezielle Kommunikationsaspekte. Gesprächsführung. Feedbackregeln. Umgang mit eigenen Stärken und Schwächen. Supervision und Reflexion. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die praktischen Erfahrungen mit den eigenen Zielen vergleichen und für die persönliche Berufsorientierung nutzen; – die in der Arbeitswelt und im Sozial- und Gesundheitsbereich erforderlichen Werthaltungen darstellen; – die vorgegebenen Strukturen der eigenen Praktikumsstelle beschreiben und sich adäquat verhalten; – Probleme, die sich im Praktikum ergeben, erkennen, benennen, kommunizieren und reflektieren; – Arbeits-und Dokumentationsunterlagen strukturiert führen und in Ordnung halten; – Kommunikationstechniken situationsadäquat einsetzen; – auf unterschiedliche Anforderungen und Belastungen, Stress und Arbeitsdruck angemessen reagieren; – über sich selbst reflektieren und können Selbstwahrnehmung mit Fremdwahrnehmung kritisch vergleichen; – mit erhaltenem Feedback konstruktiv umgehen und selbst konstruktives Feedback geben. Lehrstoff: Praktikumsorganisation. Kommunikation: Spezielle Kommunikationssituationen, Gesprächstechniken. Dokumentation: Tätigkeitsbericht und Dokumentation – spezielle Aspekte. Umgang mit eigenen Stärken und Schwächen. Umgang mit Belastungen und Problemsituationen im Praktikum. Supervision und Reflexion. 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die in der Arbeitswelt und im Sozial- und Gesundheitsbereich erforderlichen Werthaltungen darstellen; – die vorgegebenen Strukturen der eigenen Praktikumsstelle beschreiben und sich adäquat verhalten; – die Bedeutung der gezielten Beobachtung erläutern und auch selbst gezielte Beobachtungen in unterschiedlichen Situationen durchführen; – aus der gezielten Beobachtung gewonnene Eindrücke und sich daraus ergebenden Handlungsbedarf klar formulieren und kommunizieren; – Methoden der Psychohygiene für sich nutzen; – Handlungsbedarf bei Konfliktsituationen erkennen und passende Interventionsschritte einleiten; – Strategien entwerfen und diese im Praktikum nutzen und sind sich der eigenen Stärken und Ressourcen bewusst; – über sich selbst reflektieren und können Selbstwahrnehmung mit Fremdwahrnehmung kritisch vergleichen; – die praktischen Erfahrungen mit den eigenen Zielen vergleichen und für die persönliche Berufsorientierung nutzen. Lehrstoff: Organisation der Praktika. Kommunikation in Organisationen. Beobachtungsformen. Kommunikation von Beobachtung. Konfliktlösung. Psychohygiene, Work-life-Balance. Supervision und Reflexion. Dokumentation. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die in der Arbeitswelt und im Sozial- und Gesundheitsbereich erforderlichen Werthaltungen darstellen; – die vorgegebenen Strukturen der eigenen Praktikumsstelle beschreiben und sich adäquat verhalten; – die Bedeutung der gezielten Beobachtung erläutern und auch selbst gezielte Beobachtungen in unterschiedlichen Situationen durchführen; – aus der gezielten Beobachtung gewonnene Eindrücke und sich daraus ergebenden Handlungsbedarf klar formulieren und kommunizieren; – Strategien entwerfen und diese im Praktikum nutzen und sind sich der eigenen Stärken und Ressourcen bewusst; – über sich selbst reflektieren und können Selbstwahrnehmung mit Fremdwahrnehmung kritisch vergleichen; – Kommunikationstechniken situationsadäquat einsetzen; – die praktischen Erfahrungen mit den eigenen Zielen vergleichen und für die persönliche Berufsorientierung nutzen. Lehrstoff: Supervision und Reflexion. Psychohygiene, Work-life-Balance. Kommunikationstechniken in speziellen Situationen. Interventionsmöglichkeiten. Dokumentation. 3.5 KREATIVER AUSDRUCK 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Vorstellungen musikalisch/bildnerisch/performativ umsetzen; – Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben lösen und dabei adäquate Materialien, Verfahren und Gestaltungsmittel einsetzen; – verantwortungsvoll mit Werkzeug, Instrumenten und Materialien umgehen; – fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden; – Themen nach Vorgabe bildnerisch umsetzen; – Feste und Anlässe im Jahreskreis durch musikalische und künstlerische (dekorative) Beitrage mitgestalten; – bildnerische und musikalische Aufgaben gemeinsam lösen; – musikalisch-rhythmische Ausdrucksformen zur Entspannung und Körperwahrnehmung nutzen. Lehrstoff: Gestaltungsgrundlagen: Farbe, Form und Material. Formen der räumlichen Gestaltung. Einfache handwerkliche Techniken mit verschiedenen Materialien und Werkzeugen. Gestalten mit Musik und Bewegung. Gemeinsames Singen. Lieder im Jahreskreis. Singen und Musizieren mit Kindern. Klassenmusizieren. Entspannung und Körperwahrnehmung. 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Vorstellungen musikalisch/bildnerisch/performativ umsetzen; – Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben lösen und dabei adäquate Materialien, Verfahren und Gestaltungsmittel einsetzen; – verantwortungsvoll mit Werkzeug, Instrumenten und Materialien umgehen; – fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden; – experimentell und spielerisch handeln; – altersgerechte künstlerische, musikalische, tänzerische und spielerische Möglichkeiten zur Beschäftigung von Kindern beschreiben und durchführen; – die Qualität und Einsatzmöglichkeit unterschiedlicher Materialien beurteilen und beschreiben; – über grundlegende feinmotorische Fähigkeiten und Fertigkeiten verfügen; – über grundlegende handwerkliche Kompetenzen verfügen; – Feste (Ereignisse) im Jahreskreis durch eigene Ideen musikalisch und künstlerisch mitgestalten; – musikalisch-rhythmische Ausdrucksformen zur Entspannung und Körperwahrnehmung nutzen; – bildnerische und musikalische Aufgaben gemeinsam lösen. Lehrstoff: Gestaltungsgrundlagen: Farbe und Form als Ausdruckselement. Experimentieren mit unterschiedlichen Materialien. Einfache handwerkliche Techniken mit verschiedenen Materialien und Werkzeugen, besonders in Hinblick auf die Beschäftigung mit Kindern in verschiedenen Altersstufen. Gestalten mit Musik und Bewegung. Gemeinsames Singen. Notation. Einfache Tänze (Gruppentänze, Kreistänze). Kinderlieder. Entspannung und Körperwahrnehmung. 4. Semester – Kompetenzmodul 4 : Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Vorstellungen musikalisch/bildnerisch/performativ umsetzen; – Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben selbstständig lösen und dabei adäquate Materialien, Verfahren und Gestaltungsmittel einsetzen; – eigenständig und verantwortungsvoll mit Werkzeug, Instrumenten und Materialien umgehen; – fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden; – experimentell und spielerisch handeln; – altersgerechte künstlerische, musikalische, tänzerische und spielerische Möglichkeiten zur Beschäftigung von Kindern auswählen und anwenden; – die Qualität und Einsatzmöglichkeit unterschiedlicher Materialien beurteilen und beschreiben und diese gezielt einsetzen; – über differenzierte handwerkliche Kompetenzen verfügen; – Veranstaltungen und Feste im Jahreskreis durch eigene Ideen musikalisch und künstlerisch vorbereiten und mitgestalten; – bildnerische und musikalische Aufgaben gemeinsam lösen. Lehrstoff: Gestaltungsgrundlagen: Farben und Form als Ausdruckselement. Formen der räumlichen Gestaltung – perspektivisches Darstellen. Experimentieren mit unterschiedlichen Materialien. Formen des plastischen Gestaltens. Einfache handwerkliche Techniken mit verschiedenen Materialien und Werkzeugen, besonders im Hinblick auf die Beschäftigung mit Kindern in verschiedenen Altersstufen. Gestalten mit Musik und Bewegung. Entspannung und Körperwahrnehmung. Gemeinsames Singen. Notation. Einfache Tänze (Gruppentänze, Kreistänze). Kinderlieder; Bewegungsspiele. 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Vorstellungen musikalisch/bildnerisch/performativ umsetzen; – Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben lösen und dabei adäquate Materialien, Verfahren und Gestaltungsmittel einsetzen; – selbstständig und verantwortungsvoll mit Werkzeug, Instrumenten und Materialien umgehen; – erweiterte Fachkenntnisse anwenden; – experimentell und spielerisch handeln; – Kunstwerke entsprechend ihrer Gestaltungsmerkmale beschreiben; – bildnerische und musikalische Aufgaben gemeinsam lösen; – sich gegenseitig bei der Bewältigung von künstlerischen Aufgaben unterstützen; – eigene Ideen bildnerisch, musikalisch und tänzerisch entwickeln und umsetzen; – altersgerechte kreative und musikalische Beschäftigungsmöglichkeiten für Senioren und Menschen mit Beeinträchtigung beschreiben; – altersgerechte künstlerische, musikalische, tänzerische und spielerische Möglichkeiten zur Beschäftigung von Kindern, Senioren und Menschen mit Beeinträchtigung anwenden; – Veranstaltungen und Feste im Jahreskreis durch eigene Ideen musikalisch und künstlerisch vorbereiten und gestalten. Lehrstoff: Freies bildnerisches Arbeiten. Gestaltungsgrundlagen: Farben und Form als Ausdruckselement. Vervielfältigungstechniken. Einfache handwerkliche Techniken mit verschiedenen Materialien und Werkzeugen, besonders im Hinblick auf die Beschäftigung mit Senioren/Seniorinnen und Menschen mit Beeinträchtigung. Gestalten mit Musik und Bewegung. Entspannung und Körperwahrnehmung. Gemeinsames Singen. Notation. Einfache Tänze (Sitztänze). Altes Liedgut, Volkslieder. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Vorstellungen musikalisch/bildnerisch/performativ umsetzen; – Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben lösen und dabei adäquate Materialien, Verfahren und Gestaltungsmittel einsetzen; – selbstständig und verantwortungsvoll mit Werkzeug, Instrumenten und Materialien umgehen; – erweiterte Fachkenntnisse anwenden; – experimentell und spielerisch handeln; – Kunstwerke entsprechend ihrer Gestaltungsmerkmale beschreiben; – bildnerische und musikalische Aufgaben gemeinsam lösen; – sich gegenseitig bei der Bewältigung von künstlerischen Aufgaben unterstützen; – eigene Ideen bildnerisch, musikalisch und tänzerisch entwickeln und umsetzen; – altersgerechte kreative und musikalische Beschäftigungsmöglichkeiten für Senioren und Menschen mit Beeinträchtigung beschreiben; – altersgerechte künstlerische, musikalische, tänzerische und spielerische Möglichkeiten zur Beschäftigung von Kindern, Senioren und Menschen mit Beeinträchtigung anwenden; – Veranstaltungen und Feste im Jahreskreis durch eigene Ideen musikalisch und künstlerisch vorbereiten und gestalten. Lehrstoff: Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung. Gestaltungsgrundlagen: Farben und Form als Ausdruckselement. Experimentieren mit unterschiedlichen Materialien und Techniken. Formen der räumlichen Gestaltung – perspektivisches Darstellen. Differenzierte handwerkliche Techniken mit verschiedenen Materialien und Werkzeugen, besonders im Hinblick auf die Beschäftigung mit Senioren und Menschen mit Beeinträchtigung. Gestalten mit Musik und Bewegung. Entspannung und Körperwahrnehmung. Musiktheoretische Grundlagen 4. GESUNDHEIT UND LEBENSSTIL 4.1 SOMATOLOGIE UND PATHOLOGIE 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Fachterminologie in Bezug auf Anatomie, Physiologie und Pathologie richtig anwenden; – durch zytologische und histologische Kenntnisse der vier Grundgewebearten physiologische Abläufe im menschlichen Körper interpretieren; – physiologische und pathologische Veränderungen des menschlichen Körpers im Laufe seiner Entwicklung beschreiben; – die Bedeutung des gesunden Körpers und die zur Gesundheitserhaltung erforderlichen Maßnahmen darstellen; – Aufbau und Funktion des Bewegungsapparates beschreiben; – Aufbau und Funktion des Nervensystems beschreiben; – die wesentlichen physiologischen Aufgaben der Haut beschreiben und deren Alterungsprozesse und Erkrankungen im Zusammenhang mit Lebensweisen erläutern. Lehrstoff: Medizinische Fachterminologie. Histologie und Physiologie der Gewebe: Epithelgewebe, Binde- und Stützgewebe, Muskelgewebe, Bewegungsapparat, Nervengewebe Nervensystem. Haut. Pathologische Veränderungen. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Fachterminologie in Bezug auf Anatomie, Physiologie und Pathologie richtig anwenden; – Aufbau und Funktion der Sinnesorgane beschreiben; – die einzelnen Blutzellen hinsichtlich ihrer Entstehung, ihrer Größe und ihrer Funktion unterscheiden; – Aufgaben und Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Blutgefäßen im Körperkreislauf beschreiben; – den Verlauf des großen und kleinen Körperkreislaufs und die Anatomie des Herzens beschreiben und einfache pathologische Veränderungen einschätzen; – das Atmungssystem beschreiben und erkennen einige durch Umwelt und Verhalten bedingte Veränderungen; – den Gasaustausch beschreiben; – die lymphatischen Organe und ihre Aufgaben erklären; – die Abwehrreaktionen des menschlichen Körpers auf körperfremde Stoffe auf Grund der Kenntnisse über die unspezifische und spezifische Abwehr erläutern. Lehrstoff: Sinnesorgane. Blut, Blutbildung, Aufgaben des Blutes, Blutgefäße, Herzkreislaufsystem, Anatomie, Physiologie des Herzens. Atmungssystem. Lungenerkrankungen. Einfache diagnostische Möglichkeiten zur Erkennung von Krankheiten. Pathologische Veränderungen. Immunologie des Menschen. 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Fachterminologie in Bezug auf Anatomie, Physiologie und Pathologie richtig anwenden; – den Weg der Nahrung beschreiben und die physiologischen Vorgänge den Verdauungsorganen zuordnen; – durch Fehlernährung bedingte Zusammenhänge zwischen Ernährungsgewohnheiten und Erkrankungen darstellen; – die Bedeutung der Leber als Entgiftungsorgan beschreiben; – der Bauchspeicheldrüse die unterschiedlichen Aufgaben im Stoffwechsel zuordnen. Lehrstoff: Anatomie und Physiologie der Verdauungsorgane. Anatomie und Physiologie der Leber. Anatomie und Physiologie der Bauchspeicheldrüse, Entstehung von Diabetes mellitus. Einfache diagnostische Möglichkeiten zur Erkennung von Krankheiten. Pathologische Veränderungen. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Fachterminologie in Bezug auf Anatomie, Physiologie und Pathologie richtig anwenden; – die Funktion und Bedeutung der Niere und der harnableitenden Organe beschreiben; – Zusammenhänge zwischen Hormonen und ihrer Rolle im menschlichen Körper beschreiben; – die Aufgaben der Geschlechtsorgane nennen. Lehrstoff: Harnbereitende und –ableitende Organe. Endokrine Drüsen, Hormone. Veränderungen im Alter. Einfache diagnostische Möglichkeiten zur Erkennung von Krankheiten. Pathologische Veränderungen. 4.2 EINFÜHRUNG IN PFLEGE, HYGIENE, ERSTE HILFE 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Grundlagen der Ersten Hilfe darstellen; – in Notfallsituationen entsprechende lebensrettende Sofortmaßnahmen einleiten und durchführen; – spezielle Erste Hilfe-Situationen erkennen und können adäquate Hilfe leisten; – unterschiedliche Wundarten erkennen und die Wunderstversorgung durchführen; – verschiedene Verbandmaterialien sowie Verbandstechniken unterscheiden und diese unter Wahrung der Hygienegrundlagen anwenden; – die Grundzüge der Infektionslehre sowie der Mikrobiologie erläutern und können hygienische Maßnahmen für die Praxis im Gesundheits- und Sozialbereich ableiten. Lehrstoff: Erste Hilfe: Aufgaben des Ersthelfers, Rettungskette, Basismaßnahmen, Gefahrenzone, Rettungstechniken, Helmabnahme, lebensrettende Sofortmaßnahmen; Wunden, Wundverbände, Verletzung von Knochen und Gelenken; Erste Hilfe in Notfallsituationen und bei akuten Erkrankungen. Verbandlehre: Wundarten und Behandlungsmöglichkeiten, Verbandmaterialien und Verbandtechniken, Verbandswechsel, hygienische Richtlinien. Hygiene: Grundlagen der Infektionslehre und der Mikrobiologie, Immunologie, Desinfektions- und Sterilisationsverfahren, persönliche und angewandte Hygiene, Hygienerichtlinien und Hygienemaßnahmen, Abfallentsorgung, Gesundheitsschutz. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Bedeutung der Aktivitäten des täglichen Lebens für die Lebensqualität erläutern; – Beobachtungskriterien zur Einschätzung der Aktivitäten des täglichen Lebens beschreiben; – pflegerische Hilfstätigkeiten in Übungssituationen durchführen; – Beobachtungen weiterleiten und diese dokumentieren; – Prinzipien ergonomischer Arbeitsweise anwenden; – die Gefahren von Immobilität beschreiben und prophylaktische Maßnahmen ableiten. Lehrstoff: Aktivitäten des täglichen Lebens: Waschen, Kleiden, Bewegen, Ruhen und Schlafen. Körperpflege: Unterstützung bei der Ganzkörperpflege, Mund- und Zahnpflege, Augenpflege, Nagel- und Fußpflege, Haarpflege und Haarwäsche; Beobachtungskriterien der Haut; Pflegehilfsmittel und Pflegeutensilien. Kleidung: Bedeutung, Hilfestellung bei der Auswahl, Techniken und Hilfsmittel zum An- und Auskleiden. Schlaf: Beobachtungskriterien, individueller Schlafbedarf und Schlafhygiene, Patientenbett. Bewegung: Bedeutung von Kontraktur-, Thrombose- und Dekubitusprophylaxe, pflegerische Hilfestellung und Mobilisation, Positionierungen, Hilfsmitteleinsatz. Ergonomie: Prinzipien; rückengerechte Arbeitsweisen. Arbeitnehmergesundheitsschutz. 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Bedeutung der Aktivitäten des täglichen Lebens für die Lebensqualität erläutern; – Beobachtungskriterien zur Einschätzung der Aktivitäten des täglichen Lebens beschreiben; – grundpflegerische Maßnahmen in Übungssituationen durchführen; – den Sinn von Pflegetheorien darstellen; – transkulturelle Unterschiede sowie ethische Aspekte erläutern; – Maßnahmen der Gesundheitsförderung sowie des Gesundheitsschutzes beschreiben und diese für sich und andere anwenden; – verfügen über Grundkenntnisse der medizinischen Terminologie und können die Mindestanforderungen an eine Patientendokumentation erläutern. Lehrstoff: Aktivitäten des täglichen Lebens: Essen und Trinken, Ausscheiden, vitale Funktionen des Lebens. Essen und Trinken: Beobachtung von Ernährungsverhalten und Ernährungszustand, Hilfestellung und Hilfsmittel, Schluckstörungen. Ausscheiden: Intimsphäre und Schamgefühl, Beobachtungskriterien der Ausscheidungen, Hilfsmittel und Hilfestellung, Verdauungsstörungen und Prophylaxen, Inkontinenz. Vitale Funktionen des Lebens: Beobachtung von Atmung, Blutdruck, Puls, Körpertemperatur, Pneumonieprophylaxe. Pflegetheorie: Pflegeverständnis, Grundsätze und Sinn von Pflegemodellen, Pflegeprozess und Pflegedokumentation Terminologie: Allgemeine anatomische und pathologische Begriffe, Lage-Richtungsbezeichnungen, Abkürzungen, Fachbezeichnungen, grundlegende Untersuchungen, medizinische Fachrichtungen. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die für die pflegerischen Hilfstätigkeiten relevanten transkulturellen Unterschiede sowie ethischen Aspekte darstellen; – Maßnahmen der Gesundheitsförderung sowie des Gesundheitsschutzes beschreiben und diese für sich und andere anwenden; – über Grundkenntnisse der medizinischen Terminologie verfügen und können die Mindestanforderungen an eine Patientendokumentation erläutern; – Grundwissen der Arzneimittellehre wiedergeben. Lehrstoff: Gesundheitsförderung: Faktoren zur Erhaltung der Gesundheit, Vorsorgeuntersuchungen, Prävention von Zivilisationskrankheiten, Gesundheitsschutz. Arzneimittellehre: Begriffserklärung, Darreichungsformen, therapeutische Bandbreite, Aufnahme und Ausscheidung, unerwünschte Arzneimittelwirkungen, Arzneimittelgruppen, Applikationsformen. Ethische Aspekte: Ethische Grundprinzipien (Autonomie, Fürsorge, Verantwortung, Gerechtigkeit), transkulturelle Aspekte. 4.2a ERWEITERTE FACHTHEORIE IN DER PFLEGE 2. Klasse und 3. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3 bis 6. Semester – Kompetenzmodul 5: Die Bildungs- und Lehraufgaben sowie der Lehrstoff der einzelnen Klassen und Semester sind hinsichtlich der zu erwerbenden Kompetenzen im Bereich der Pflege schulautonom so festzulegen, dass eine Anrechnung in einer nachfolgenden Ausbildung in den Pflegeassistenzberufen gewährleistet ist. Nähere Bestimmungen siehe Abschnitt III (schulautonome Lehrplanbestimmungen). 4.3 HAUSHALT UND ORGANISATION 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Bedeutung eines gepflegten Auftretens und guter Umgangsformen argumentieren und umsetzen; – im Team arbeiten; – eine effiziente Haushaltsorganisation in unterschiedlichen Institutionen/sozialen Systemen beschreiben; – die erforderlichen Betriebsmittel funktionsgerecht einsetzen; – einfache Speisen und Getränke unter Anwendung ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse sowie ökologischer und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen und können die besonderen Bedürfnisse verschiedener Zielgruppen berücksichtigen; – bei der Zubereitung von Speisen ergonomische, hygienische, umweltschonende und wirtschaftliche Erfordernisse berücksichtigen; – die Gute Hygienepraxis umsetzen; – Arbeitsabläufe professionell planen und organisieren; – können Arbeitsabläufe nach ergonomischen und hygienischen Richtlinien umweltschonend, sicherheitsbewusst und nachhaltig durchführen; – für gepflegte Tisch-, Ess- und Wohnkultur sorgen und sich bei Tisch korrekt benehmen; – sich als kritikfähige Konsumenten und Konsumentinnen verhalten; – das theoretische Wissen über Ernährung und Lebensmittel in der Praxis anwenden. Lehrstoff: Haushaltsorganisation: Haushaltsformen; Bedürfnisse in Lebensphasen; Grundlagen des Haushaltsmanagements. Handhabung, Reinigung, Pflege von Betriebsmitteln und Einrichtungsgegenständen. Wäschepflege. Energiesparmaßnahmen. Personal-, Betriebs- und Lebensmittelhygiene. Grundlagen der Unfallverhütung, Arbeitssicherheit, von Gesundheits- und Brandschutz. Ergonomie. Küchenführung: Kritischer Einkauf und Konsum. Arbeitsplanung und Zeitmanagement. Speisenherstellung. Lebensmittelverarbeitung. Verschiedene Kostformen. Convenienceprodukte. Portionieren und Anrichten. Müllvermeidung, Abfallentsorgung. Service: Ess- und Tischkultur. Tischinventar; Tischgestaltung für verschiedene Anlässe. Einfache Servierabläufe. 4.4 ERÄHRUNG UND DIÄT 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundlagen der Ernährung und die gesundheitlichen Auswirkungen von Ernährung beschreiben; – das eigene Ernährungsverhalten reflektieren und bewerten; – die Inhaltsstoffe der Nahrung und handelsüblicher Lebensmittel beschreiben und deren ernährungsphysiologischen Wert beurteilen; – zeitgemäße Ernährungsformen sowie gebräuchliche Diätformen beschreiben; – sich am Markt orientieren und als mündige Konsumenten/Konsumentinnen verhalten; – sich hinsichtlich Lebensmittelqualität, Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit und ethischer Grundsätze verantwortungsbewusst verhalten; – das theoretische Wissen über Ernährung und Lebensmittel in der Praxis verknüpfen. Lehrstoff: Grundlagen der Ernährung: Ernährungsverhalten, Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit; Nährstoffbildung, Aufgaben und Inhaltsstoffe der Nahrung; Energie- und Nährstoffbedarf; Richtlinien einer vollwertigen Ernährung; Lebensmittelbasierte Ernährungsempfehlungen. Inhaltstoffe der Nahrung: Makro-und Mikronährstoffe (Aufbau, Arten, Vorkommen, Bedarf und Bedarfsdeckung, ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung). Ausgewählte Lebensmittel: Arten, Zusammensetzung, ernährungsphysiologische und volkswirtschaftliche Bedeutung, ökologische Aspekte. Stoffwechsel und Verdauung. Lebensmittelqualität: Lebensmittelkennzeichnung, Lebensmittelhygiene. Ernährung verschiedener Personengruppen. Außer-Haus-Verpflegung. Alternative Ernährungsformen. Ernährung und Krankheit. 4.5 BEWEGUNG UND SPORT Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung. 5. WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN UND ZUSAMMENHÄNGE 5.1 WIRTSCHAFTSGEOGRAFIE 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – topografische Grundkenntnisse anwenden; – einfache geografische Hilfsmittel zur Orientierung einsetzen; – unterschiedliche Geozonen und die damit verbundenen Lebensbedingungen beschreiben; – die Veränderung von Ökosystemen durch die Einwirkung der Menschen erkennen und beschreiben; – die Entwicklung der Weltbevölkerung analysieren; – die Begrenztheit der Ressourcen erläutern, Nutzungskonflikte begründen und ökologische Krisen erkennen; – die Bedeutung von fairem und nachhaltigem Handeln unter globalwirtschaftlichem Aspekt erkennen und argumentieren; – wirtschaftliche und soziale Entwicklungen in unterschiedlichen Regionen einschätzen; – grundlegende wirtschaftliche Zusammenhänge im Hinblick auf Österreich als Teil der europäischen Union erkennen und deren Auswirkung auf das tägliche Leben beschreiben; – demografische Strukturen und Prozesse in Österreich beschreiben und deren Auswirkungen einschätzen; – Migration als Folge von wirtschaftlichen und politischen Gegebenheiten erkennen und beschreiben. Lehrstoff: Orientierung auf der Erde: Orientierung mit verschiedenen geografischen Hilfsmitteln, topografische Grundkenntnisse. Nutzung von Naturräumen. Umgang mit den Ressourcen der Erde. Nachhaltigkeit. Internationale Arbeitsteilung und Globalisierung. Fair Trade. Wirtschaftsgeografische Grundbegriffe (Wirtschaftssysteme und Wirtschaftssektoren). Globale Bevölkerungsentwicklung und Migration. Ökonomische und regionale Entwicklungen in ausgewählten Regionen. Demografische Strukturen und Entwicklungen in Österreich. 5.2 BETRIEBSWIRTSCHAFT UND RECHNUNGSWESEN 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die verschiedenen Rollen des Menschen in der Wirtschaft (Arbeitgeber/Arbeitgeberin – Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin – Konsument/Konsumentin – Produzent/Produzentin) unterscheiden (Fit for Life) und beschreiben; – die Bedeutung von nachhaltigem Handeln und Produzieren erläutern und als mündige Konsumentinnen und Konsumenten entsprechend handeln; – die betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen des Kaufvertrags erläutern und ihn ordnungsgemäß abwickeln; – die Grundlagen des wirtschaftlichen Rechnens anwenden; – einfache Prozent- und Zinsrechnung durchführen; – ihre persönlichen finanziellen Angelegenheiten organisieren; – ein Kassabuch führen; – einfache Belege erstellen und Belege auf ihre Vollständigkeit überprüfen; – das Prinzip der Mehrwertsteuer erklären; – die Umsatzsteuer berechnen und bei der Belegerstellung und –überprüfung berücksichtigen; – eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung – auch computerunterstützt – erstellen und den Überschuss ermitteln; – Nebenbücher führen; – die Grundlagen der Besteuerung von Einkommen erläutern; – eine einfache Bilanz erstellen und aktive und passive Bestandskonten erkennen; – Erfolgskonten erkennen und können die Auswirkungen auf das Betriebsergebnis beschreiben. Lehrstoff: Grundlagen der Wirtschaft: Markt, Angebot und Nachfrage; Betriebsarten. Wirtschaftliches Rechnen: Kopfrechnen, Schätzen, Prozentrechnungen, Zinsenrechnung. Kaufvertrag: Inhalt, gesetzliche Bestandteile, Anbahnung und Abschluss des Kaufvertrages, ordnungsgemäße und vertragswidrige Erfüllung des Kaufvertrages. Konsumentenschutz. Buchführung: Belegwesen. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (rechtliche Bestimmungen, vorgeschriebene Aufzeichnungen anhand von Belegen inkl. Umsatzsteuer, Kassabuch; Nebenbücher). Umsatzsteuer. Grundzüge der Besteuerung von Einkommen. System der doppelten Buchführung. 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Originalbelege ordnungsgemäß erfassen und verbuchen und können deren Auswirkung auf Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung beschreiben; – die Bedeutung der Kostenrechnung für betriebliche Entscheidungen v.a. im Sozialbereich darstellen; – einfache Bezugs- und Absatzkalkulationen – auch computerunterstützt – durchführen; – einfache Deckungsbeitragsrechnungen durchführen und die Ergebnisse interpretieren. Lehrstoff: Buchführung: Geschäftsfälle inkl. Umsatzsteuer auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung. Erfolgsermittlung. Kostenrechnung. Kalkulationen. Einfache Deckungsbeitragsrechnungen. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – wesentliche Grundlagen des Personalmanagements beschreiben; – einfache Lohn- und Gehaltsabrechnungen durchführen und verbuchen; – Originalbelege ordnungsgemäß erfassen und verbuchen und können deren Auswirkung auf Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung beschreiben; – Zugänge und Abgänge des Anlagevermögens erfassen, Abschreibungen durchführen und deren Auswirkungen auf die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung beurteilen; – die unterschiedlichen Rechtsformen vergleichen. Lehrstoff: Personalmanagement: Grundlagen. Löhne und Gehälter. Buchführung: Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung. Abschluss von Konten. Anlagenbewertung. Unternehmensgründung im Bereich Wirtschaft und Soziales: Rechtsformen (inkl. Vereine), Vollmachten. 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – finanzielle Risiken im privaten und betrieblichen Bereich benennen und dieses Wissen im eigenen Lebensbereich anwenden; – Schuldenregulierungsverfahren unterscheiden und deren Folgen abschätzen; – mit vorgegebenen Daten Kalkulationen computerunterstützt durchführen; – aufgrund einfacher Deckungsbeitragsrechnungen Unternehmensentscheidungen begründen; – Lohn- und Gehaltsabrechnungen inkl. Sonderzahlungen (ohne Sechstelbestimmung) durchführen und verbuchen; – Originalbelege ordnungsgemäß erfassen und verbuchen und deren Auswirkung auf Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung beschreiben. Lehrstoff: Buchführung: Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung. Abschluss von Konten. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Kostenrechnung: Kalkulationen. Einfache Deckungsbeitragsrechnungen – Unternehmensentscheidungen. Personalmanagement: Löhne und Gehälter, Sonderzahlungen. Wirtschaft und Soziales: Konkurs- und Schuldnerregulierungsverfahren. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Originalbelege ordnungsgemäß erfassen und verbuchen und deren Auswirkung auf Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung beschreiben; – zusammenhängende Fallbeispiele aus unterschiedlichen Perspektiven (Unternehmer/Unternehmerin – Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin) lösen. Lehrstoff: Praxisnahe Fallbeispiele. Wiederholende Aufgabenstellungen unter Einbeziehung des Lehrstoffes aller Klassen. Schularbeiten: 1. Klasse: eine einstündige Schularbeit. 2. Klasse: eine einstündige Schularbeit im 3. Semester und eine einstündige im 4. Semester. 3. Klasse: eine zweistündige und eine zwei- oder dreistündige Schularbeit. 5.3 RECHT 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundzüge verschiedener Rechtsgebiete wiedergeben und die Bedeutung für den Einzelnen im täglichen persönlichen und beruflichen Leben begründen; – rechtliche Sachverhalte unter Nutzung praxisrelevanter Hilfsmittel strukturieren und lösungsorientiert bearbeiten; – Strukturen und Funktionsweisen der Rechtsdurchsetzung beschreiben und sich Rechtsinformationen beschaffen. Lehrstoff: Jugendschutzgesetz. Grundzüge des Privatrechts, insbesondere Personen-, Familien- und Erbrecht. Ausgewählte berufsfeldrelevante Bereiche des Strafrechts. Grundzüge der Rechtsdurchsetzung, Verfahren und Instanzen. Verwaltungsverfahren. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts erläutern; – einen Überblick über Aufbau und Einrichtungen des Gesundheitswesens und des Sozialsystems in Österreich geben; – private und gesetzliche Sozialversicherung unterscheiden; – Gesundheitsberufe und die dazugehörigen Berufsbilder beschreiben sowie Berufspflichten und Rechtsgrundlagen darstellen. Lehrstoff: Einführung in das Arbeitsrecht. Einführung in das Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht. Einrichtungen und Aufbau des Gesundheitswesens. Einführung in das Gesundheitsrecht. 5.4 OFFICE-MANAGEMENT 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – das EVA-Prinzip erklären; – die Funktionen von Hardwarekomponenten beschreiben; – einfache Fehler erkennen und sie beheben; – Dateien verwalten; – freigegebene Netzwerkressourcen nutzen; – Daten zügig über die Tastatur eingeben; – ÖNORM-gerechte Dokumente erstellen, formatieren und korrigieren; – Dokumente für den Druck optimieren; – Bilder und Grafiken anpassen und einfügen; – das Internet zur Informationsbeschaffung nutzen; – in digitalen sozialen Netzwerken verantwortungsbewusst arbeiten; – verantwortungsbewusst online kommunizieren; – Grundzüge des Urheberrechts, von Datenschutz und -sicherheit anwenden. Lehrstoff: Grundlagen der Informationstechnologie. Betriebssystem und Arbeiten im Netzwerk. Aktuelle Eingabesysteme, Training der Schreibfertigkeit. Textverarbeitung: Geschäftliche und private Schriftstücke Richtlinien (ÖNORM) der Texterstellung. Internet und Internetdienste. Soziale Netzwerke. Grundzüge des Urheberrechts. Datenschutz und –sicherheit. 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – geschäftliche und private Schriftstücke ÖNORM-gerecht erstellen; – einfache Präsentationen erstellen und bearbeiten. Lehrstoff: Textverarbeitung: Vertiefung, Geschäftliche und private Schriftstücke. Präsentation: Grundlagen eines Präsentationsprogramms. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Seriendokumente unter Verwendung einer externen Datenquelle erstellen; – umfangreiche Schriftstücke erstellen; – in Tabellenkalkulationen Daten eingeben, bearbeiten, formatieren, drucken und einfache Berechnungen durchführen; – neue IT-Technologien und deren Folgen im gesellschaftlichen Zusammenhang beschreiben. Lehrstoff: Textverarbeitung: Seriendokumente; umfangreiche Schriftstücke. Grundlagen der Tabellenkalkulation. Neue Medien und Technologien. E-Government. Schularbeiten: 1. Klasse: zwei einstündige Schularbeiten. 2. Klasse: je eine ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester und im 4. Semester. 6. ANGEWANDTES PROJEKTMANAGEMENT 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – einfache Grundlagen des Projektmanagements beschreiben und anwenden; – einfache Projektmanagementmethoden anhand eines Projektes anwenden; – können im Projektteam wertschätzend miteinander umgehen; – im Projektteam ihren Rollen entsprechend Aufgaben und Verantwortung übernehmen; – mit Unterstützung Projektziele termingerecht erreichen; – den Projektablauf computerunterstützt dokumentieren; – mit Unterstützung Inhalte projektbezogen mit anderen Bereichen, wie zB soziale Handlungsfelder und berufsorientierte Praktika, vernetzen; – Projektergebnisse computerunterstützt präsentieren; – wichtige Schritte des Projektes reflektieren. Lehrstoff: Projektdefinition: Allgemeine Grundlagen, Merkmale, Methodenüberblick. Projektphasen: Projektstart, Projektplanung, Projektdurchführung und Projektcontrolling, Projektabschluss. Projektwerkzeuge: Kreativitätstechniken, Projektauftrag, Umweltanalyse, Zielplanung, Finanzplan, Projektstrukturplan, Arbeitspakete, Terminplan. Soll/Ist-Vergleich, Projektabschlussbericht, Präsentationstechniken. Projekt mit begleitendem Projektcontrolling: Anwendung verschiedener Projektmanagementinstrumente; Vernetzung mit anderen Bereichen. Computerunterstützte Dokumentation und Präsentation. Reflexion. 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Grundlagen des Projektmanagements beschreiben und anwenden; – einfache Projektmanagementmethoden anhand eines Projektes anwenden; – im Projektteam wertschätzend miteinander umgehen; – im Projektteam ihren Rollen entsprechend Aufgaben und Verantwortung übernehmen; – mit Unterstützung Projektziele termingerecht erreichen; – den Projektablauf computerunterstützt dokumentieren; – Projektergebnisse computerunterstützt präsentieren; – mit Unterstützung Inhalte projektbezogen mit anderen Bereichen, wie zB soziale Handlungsfelder und berufsorientierte Praktika, vernetzen; – wichtige Schritte des Projektes reflektieren. Lehrstoff: Projekt mit begleitendem Projektcontrolling: Vertiefende Anwendung verschiedener Projektmanagementinstrumente; Vernetzung mit anderen Bereichen. Projektabschluss: Projektpräsentation, Projektreflexion. Projektwerkzeuge: Soll/Ist-Vergleich, Projektabschlussbericht, Präsentationstechniken. Computerunterstützte Dokumentation und Präsentation. Reflexion. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Grundlagen des Projektmanagements beschreiben und anwenden; – einfache Projektmanagementmethoden anhand eines Projektes anwenden; – im Projektteam wertschätzend miteinander umgehen; – im Projektteam ihren Rollen entsprechend Aufgaben und Verantwortung übernehmen; – mit Unterstützung Projektziele termingerecht erreichen; – den Projektablauf computerunterstützt dokumentieren; – Projektergebnisse computerunterstützt präsentieren; – mit Unterstützung Inhalte projektbezogen mit anderen Bereichen, wie zB soziale Handlungsfelder und berufsorientierte Praktika, vernetzen; – wichtige Schritte des Projektes reflektieren. Lehrstoff: Projekt mit begleitendem Projektcontrolling: Vertiefende Anwendung verschiedener Projektmanagementinstrumente; Vernetzung mit anderen Bereichen. Projektabschluss: Projektpräsentation, Projektreflexion. Projektwerkzeuge: Soll/Ist-Vergleich, Projektabschlussbericht, Präsentationstechniken. Computerunterstützte Dokumentation und Präsentation. Reflexion. 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Grundlagen des Projektmanagements beschreiben und anwenden; – einfache Projektmanagementmethoden anhand eines Projektes anwenden; – im Projektteam wertschätzend miteinander umgehen; – im Projektteam ihren Rollen entsprechend Aufgaben und Verantwortung übernehmen; – mit Unterstützung Projektziele termingerecht erreichen; – den Projektablauf computerunterstützt dokumentieren; – Projektergebnisse computerunterstützt präsentieren; – mit Unterstützung Inhalte projektbezogen mit anderen Bereichen, wie zB soziale Handlungsfelder und berufsorientierte Praktika, vernetzen; – wichtige Schritte des Projektes reflektieren. Lehrstoff: Projekt mit begleitendem Projektcontrolling: Vertiefende Anwendung verschiedener Projektmanagementinstrumente; Vernetzung mit anderen Bereichen. Projektabschluss: Projektpräsentation, Projektreflexion. Projektwerkzeuge: Soll/Ist-Vergleich, Projektabschlussbericht, Präsentationstechniken. Computerunterstützte Dokumentation und Präsentation. Reflexion. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Grundlagen des Projektmanagements beschreiben und anwenden; – einfache Projektmanagementmethoden anhand eines Projektes anwenden; – im Projektteam wertschätzend miteinander umgehen; – im Projektteam ihren Rollen entsprechend Aufgaben und Verantwortung übernehmen; – mit Unterstützung Projektziele termingerecht erreichen; – den Projektablauf computerunterstützt dokumentieren; – Projektergebnisse computerunterstützt präsentieren; – mit Unterstützung Inhalte projektbezogen mit anderen Bereichen, wie zB soziale Handlungsfelder und berufsorientierte Praktika, vernetzen; – wichtige Schritte des Projektes reflektieren. Lehrstoff: Projekt mit begleitendem Projektcontrolling: Vertiefende Anwendung verschiedener Projektmanagementinstrumente; Vernetzung mit anderen Bereichen. Projektabschluss: Projektpräsentation, Projektreflexion. Projektwerkzeuge: Soll/Ist-Vergleich, Projektabschlussbericht, Präsentationstechniken. Computerunterstützte Dokumentation und Präsentation. Reflexion. 7. FACHPRAXIS 7.1 FACHPRAXIS WÄHREND DES UNTERRICHTSJAHRES 2. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Anforderungen des jeweiligen sozialen bzw. pflegerischen Berufsfeldes beschreiben; – die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten (Sachkompetenzen) in Familien/Sozialeinrichtungen/Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen umsetzen; – sich gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sowie ihnen anvertrauten Menschen freundlich, wertschätzend und respektvoll verhalten; – sich um Kontakt- und Beziehungsaufbau an der Praktikumsstelle bemühen; – durch Erfahrungen in den Praktika die Berufsvorstellungen, Berufswünsche und die persönliche Eignung in der Arbeit mit Familien und Kindern/alten Menschen/Menschen mit Beeinträchtigungen bzw. in der Pflege überprüfen; – ihre sozialen Kompetenzen erweitern, mit erhaltenem Feedback konstruktiv umgehen und selbst konstruktives Feedback geben; – Beobachtungsfähigkeit für die ihnen anvertrauten Menschen entwickeln; – die ihnen übertragenen Aufgaben selbstständig durchführen; – eigene Fortschritte, Fähigkeiten und persönlichen Lernfelder erkennen, artikulieren und reflektieren; – die organisatorischen Strukturen der Praktikumsstelle beschreiben; – die durchgeführten Tätigkeiten in Form eines Berichtes unter Verwendung der entsprechenden Fachterminologie beschreiben. Lehrstoff: Sammeln von praktischen Erfahrungen und Umsetzung der in der Theorie erworbenen Kenntnisse im jeweiligen sozialen bzw. pflegerischen Berufsfeld. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Anforderungen des jeweiligen sozialen bzw. pflegerischen Berufsfeldes beschreiben und diese erfüllen; – die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten (Sachkompetenzen) in Familien/Sozialeinrichtungen/Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen vertiefen; – sich gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sowie ihnen anvertrauten Menschen freundlich, wertschätzend und respektvoll verhalten; – einen guten Kontakt zur Praktikumsstelle herstellen; – durch Erfahrungen in den Praktika die persönlichen Berufsvorstellungen, Berufswünsche und die persönliche Eignung in der Arbeit mit Familien und Kindern/alten Menschen/Menschen mit Beeinträchtigungen bzw. in der Pflege überprüfen; – mit erhaltenem Feedback konstruktiv umgehen und selbst konstruktives Feedback geben; – durch ihre Beobachtungsfähigkeit die ihnen anvertrauten Menschen angemessen fördern, betreuen, aktivieren und unterstützen; – die ihnen übertragenen Aufgaben selbstständig durchführen und eigene Ideen einbringen und umsetzen; – die eigenen Fortschritte, Fähigkeiten und persönlichen Lernfelder erkennen, artikulieren und reflektieren und daraus folgend persönliche Entwicklungsschritte setzen; – die organisatorischen Strukturen der Praktikumsstelle beschreiben; – die durchgeführten Tätigkeiten in Form eines Berichtes unter Verwendung der entsprechenden Fachterminologie beschreiben. Lehrstoff: Sammeln von praktischen Erfahrungen und Umsetzung der in der Theorie erworbenen Kenntnisse im jeweiligen sozialen bzw. pflegerischen Berufsfeld. 3. Klasse – Kompetenzmodul 5: 5. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Anforderungen des jeweiligen sozialen bzw. pflegerischen Berufsfeldes beschreiben und diese erfüllen; – die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten (Sachkompetenzen) in Familien/Sozialeinrichtungen/Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen umsetzen und vertiefen; – einen umfassenden Einblick in die Organisationen verschiedener Sozial-, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen geben; – die Pflichten und Rechte einer Arbeitnehmerin/eines / Arbeitnehmers beschreiben; – sich gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern und. Mitarbeiterinnen sowie ihnen anvertrauten Menschen freundlich, wertschätzend und respektvoll verhalten; – sich um guten Kontakt- und Beziehungsaufbau an der Praktikumsstelle bemühen und ihre Rolle im Team reflektieren; – durch Erfahrungen in den Praktika die Berufsvorstellungen, Berufswünsche und die persönliche Eignung für Berufe im Sozial- und Gesundheitsbereich überprüfen; – mit erhaltenem Feedback konstruktiv umgehen und selbst konstruktives Feedback geben; – durch ihre Beobachtungsfähigkeit die ihnen anvertrauten Menschen angemessen fördern, betreuen, aktivieren und unterstützen; – Veränderungen am Klienten/an der Klientin erkennen und die Wahrnehmungen weiterleiten; – die ihnen übertragenen Aufgaben selbstständig durchführen und eigene Ideen einbringen und umsetzen; – im konkreten Handlungsfeld lösungsorientiere Strategien entsprechend den individuellen Gegebenheiten mit dem Fachpersonal diskutieren; – eigene Fortschritte, Fähigkeiten und persönliche Lernfelder erkennen, artikulieren und reflektieren und daraus folgend persönliche Entwicklungsschritte setzen; – die organisatorischen Strukturen der Praktikumsstelle beschreiben; – die durchgeführten Tätigkeiten in Form eines Berichtes unter Verwendung der entsprechenden Fachterminologie beschreiben. Lehrstoff: Anwendung der in der Theorie erworbenen Kenntnisse. Arbeiten in Einrichtungen der Pflege sowie in sozialen Institutionen wie zB Kindergärten, Altenpflegeeinrichtungen, Institutionen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, ärztliche Ordinationen und ähnliche Einrichtungen. 6. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Anforderungen des jeweiligen sozialen bzw. pflegerischen Berufsfeldes beschreiben und erfüllen; – die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten (Sachkompetenzen) in Familien/Sozialeinrichtungen/Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen umsetzen und vertiefen; – einen umfassenden Einblick in die Organisationen verschiedener Sozial-, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen geben; – die Pflichten und Rechte einer Arbeitnehmerin/eines Arbeitnehmers beschreiben; – sich gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sowie ihnen anvertrauten Menschen freundlich, wertschätzend und respektvoll verhalten; – sich um guten Kontakt- und Beziehungsaufbau an der Praktikumsstelle bemühen und ihre Rolle im Team reflektieren; – durch Erfahrungen in den Praktika die Berufsvorstellungen, Berufswünsche und die persönliche Eignung für Berufe im Sozial- und Gesundheitsbereich überprüfen; – mit erhaltenem Feedback konstruktiv umgehen und selbst konstruktives Feedback geben; – durch ihre Beobachtungsfähigkeit die ihnen anvertrauten Menschen angemessen fördern, betreuen, aktivieren und unterstützen; – Veränderungen am Klienten/an der Klientin erkennen und die Wahrnehmungen weiterleiten; – die ihnen übertragenen Aufgaben selbstständig durchführen und eigene Ideen einbringen und umsetzen; – im konkreten Handlungsfeld lösungsorientiere Strategien entsprechend den individuellen Gegebenheiten mit dem Fachpersonal diskutieren; – eigene Fortschritte, Fähigkeiten und persönliche Lernfelder erkennen, artikulieren und reflektieren und daraus folgend persönliche Entwicklungsschritte setzen; – die organisatorischen Strukturen der Praktikumsstelle beschreiben; – die durchgeführten Tätigkeiten in Form eines Berichtes unter Verwendung der entsprechenden Fachterminologie beschreiben. Lehrstoff: Anwendung der in der Theorie erworbenen Kenntnisse. Arbeiten in Einrichtungen der Pflege sowie in sozialen Institutionen wie zB Kindergärten, Altenpflegeeinrichtungen, Institutionen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, ärztliche Ordinationen und ähnliche Einrichtungen. B. Verbindliche Übung PERSÖNLICHKEITSENTWICKLUNG 1. Klasse: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – grundlegende Kompetenzen in den Kommunikationsarten vorweisen; – unterschiedliche Kommunikationstechniken situationsadäquat umsetzen; – grundlegende Kommunikationsmethoden in unterschiedlichen Kommunikationsformen anwenden; – verständlich und situationsadäquat in Standardsprache formulieren und argumentieren; – Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation anwenden; – unterschiedliche Formen des Konfliktmanagements beschreiben; – konstruktiv mit allfälligen Vorurteilen und stereotypen Rollenzuschreibungen umgehen; – grundlegende Merkmale einer Präsentation beschreiben und diese mit Medienunterstützung zielgruppengerecht einsetzen; – Grundwissen zur Selbstorganisation praktisch umsetzen; – Ziele definieren und Strategien zur Zielerreichung planen; – Möglichkeiten der Stressbewältigung individuell einsetzen; – Techniken des Lernens für sich anwenden; – im Team arbeiten und Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen und beschreiben; – Respekt gegenüber kultureller Vielfalt zeigen; – die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlechts oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln. Lehrstoff: Kommunikationsarten (Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation). Kommunikationstechniken (Ich-Botschaften, aktives Zuhören, Feedback nehmen und geben, Fragetechniken, gewaltlose Kommunikation, konstruktive Gesprächsführung). Unterschiedliche Kommunikationsformen (Telefonieren, diskutieren, debattieren, moderieren und Arbeiten im Team). Umgang mit Konflikten (Grundkenntnisse im Umgang mit Konflikten). Präsentation (Inhaltliche Planung, Strukturierung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation, Medieneinsatz, rhetorische Mittel). Selbstorganisation (Grundlagen des Zeitmanagements, Ziele und Strategien zur Zielerreichung. Möglichkeiten der Stressbewältigung). Lernen lernen (Kriterien nachhaltigen Lernens). Teamfähigkeit (Eigen- und Fremdwahrnehmung; soziale Rollen und Stereotypen; Möglichkeiten der Erweiterung von Handlungsspielräumen; zum Mitgestalten anregen und anleiten. Respekt gegenüber kultureller Vielfalt). C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze: Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen. Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. D. Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe: Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen. Lehrstoff: Wie in der jeweiligen Klasse/im jeweiligen Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind. E. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1. Deutsch in der Deutschförderklasse Wie Anlage A1 Abschnitt VI Unterabschnitt D Z 1 2. Religion Wie Abschnitt V 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung Für die weiteren Pflichtgegenstände bzw. für die verbindliche Übung sind die jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt A bzw. Unterabschnitt B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe und die didaktischen Grundsätze gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers. Beachte für folgende Bestimmung zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 5 Anlage E3
HÖHERE LEHRANSTALT FÜR PFLEGE UND SOZIALBETREUUNG
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Wochenstunden Lehrverpflichtungsgruppe A. PFLICHTGEGENSTÄNDE Jahrgang Summe I. II. III. IV. V. A.1 ALLGEMEINE PFLICHTGEGENSTÄNDE 1. Religion/Ethik 1 2 2 2 2 2 10 (III) 2. Ausdruck, Sprache, Kommunikation 2.1 Bewegung und Sport 2 2 2 1 0 7 (IVa) 2.2 Kreativer Ausdruck 0 1 1 0 0 2 IVa 2.3 Allgemeine und Interkulturelle Kommunikation 1 1 2 2 2 8 III 2.4 Deutsch 4 3 3 2 2 14 (I) 2.5 Englisch 4 3 3 2 2 14 (I) 3. Allgemeinbildung 3.1 Angewandte Mathematik 3 3 2 2 2 12 (I) 3.2 Digitalisierung in Theorie und Praxis 2 2 1 0 0 5 III 3.3 Geografie, Geschichte und Politische Bildung 3 2 1 1 1 8 III A.2 BERUFSSPEZIFISCHE PFLICHTGEGENSTÄNDE 4.1 Natur- und gesundheitswissenschaftliche Bildung (Humanbiologie, Chemie und Physik, Gesundheit und Ernährung) 4 3 2 0 0 9 III 4.2 Humanwissenschaftliche Bildung (Pädagogik, Psychologie, Soziologie, Gerontologie und Geragogik) 3 1 1 1 1 7 III 4.3 Berufsbezogene Rechtskunde 0 1 1 0 0 2 III 4.4 Berufsbezogene Management- und Organisationslehre 0 0 1 2 1 4 II 4.5 Berufskunde und Ethik 1 1 1 1 0 4 III 4.6 Beruf und Wissenschaft 0 0 1 1 0 2 III 4.7 Pflegerische Basisbildung 0 2 1 1 1 5 III 4.8 Berufsspezifische Bildung I Humanwissenschaften 2 Gesundheitswissenschaften Niveau Pflegeassistenz 3 0 3 3 0 0 6 III 5. Fachrichtungen 5a. Fachrichtung Pflege 5a.1. Berufsspezifische Bildung II Ausbildungsschwerpunkt Pflegefachassistenz 0 0 0 10 11 21 III 5a.2 Berufsspezifische Praxis (Pflichtpraktikum) 4 Ausbildungsschwerpunkt Pflegefachassistenz 5 5 5 5 5 5 +15 6 6 5 +5 6 6 5 27 5 +20 6 5a.3 Fachpraktisches Seminar Ausbildungsschwerpunkt Pflegefachassistenz 1 1 2 2 4 10 III 5b. Fachrichtung Sozialbetreuung 5b.1 Berufsspezifische Bildung II Ausbildungsschwerpunkt Altenarbeit Ausbildungsschwerpunkt Behindertenarbeit Ausbildungsschwerpunkt Behindertenbegleitung Ausbildungsschwerpunkt Familienarbeit 0 0 0 5 11 16 III 5b.2 Berufsspezifische Praxis (Pflichtpraktikum) 7 Ausbildungsschwerpunkt Altenarbeit Ausbildungsschwerpunkt Behindertenarbeit Ausbildungsschwerpunkt Behindertenbegleitung Ausbildungsschwerpunkt Familienarbeit 5 8 5 8 5 8 +15 9 11 8 +5 9 8 8 34 8 +20 9 5b.3 Fachpraktisches Seminar Ausbildungsschwerpunkt Altenarbeit Ausbildungsschwerpunkt Behindertenarbeit Ausbildungsschwerpunkt Behindertenbegleitung Ausbildungsschwerpunkt Familienarbeit 1 1 2 2 2 8 III B. VERBINDLICHE ÜBUNGEN 6. Supervision und Psychohygiene 0 1 1 1 1 4 III 7. Theorie-Praxis-Transfer 0 1 1 1 1 4 IVb Gesamtwochenstundenanzahl Pflege 35 38 37 38 37 185 Gesamtwochenstundenanzahl Sozialbetreuung 35 38 37 38 37 185 C. FREIGEGENSTÄNDE UND UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN Freigegenstände Aktuelle Fachgebiete Muttersprachlicher Unterricht D. FÖRDERUNTERRICHT _____________________________ 1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. 2 Dieser Pflichtgegenstand ist von Schülerinnen und Schülern des Ausbildungsschwerpunktes Behindertenbegleitung zu besuchen. 3 Dieser Pflichtgegenstand ist von Schülerinnen und Schülern der Ausbildungsschwerpunkte Pflegefachassistenz, Altenarbeit, Behindertenarbeit und Familienarbeit zu besuchen. 4 Die berufsspezifische Praxis (Pflichtpraktikum) im Rahmen der Pflegefachassistenz ist im Ausmaß von 27 Wochenstunden während des Unterrichtsjahres und im Ausmaß von 20 Wochen während der Ferien zu absolvieren. In begründeten Fällen sind Praktika auch in anderen Ferien als den Hauptferien zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind. 5 Absolvierung während des Unterrichtsjahres 6 Absolvierung während der Ferien: 15 Wochen zwischen dem III. und IV. Jahrgang und 5 Wochen zwischen dem IV. und V. Jahrgang. 7 Die berufsspezifische Praxis (Pflichtpraktikum) im Rahmen der Sozialbetreuung ist im Ausmaß von 34 Wochenstunden während des Unterrichtsjahres und im Ausmaß von 20 Wochen während der Ferien zu absolvieren. In begründeten Fällen sind Praktika auch in anderen Ferien als den Hauptferien zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind. 8 Absolvierung während des Unterrichtsjahres. 9 Absolvierung während der Ferien: 15 Wochen zwischen dem III. und IV. Jahrgang und 5 Wochen zwischen dem IV. und V. Jahrgang. E. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung Wochenstunden pro Semester Lehrverpflichtungsgruppen 1. Deutsch in der Deutschförderklasse 20 (I) 2. Religion 2 (III) 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übungen 1 x 2 Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übungen Gesamtwochenstundenzahl x 3 Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 ___________________________________ 1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen erfolgt durch die Schulleitung. 2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände und die verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl. 3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung. 4 Wie Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die Höhere Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung dient im Sinne der §§ 65 und 83 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) der Vermittlung höherer allgemeiner und fachlicher Bildung und hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern die für die Erfüllung der im jeweiligen Berufsbild und Kompetenzbereich festgeschriebenen Aufgaben der Sozialbetreuungs- und Pflegeassistenzberufe erforderliche Haltung und Einstellung sowie das dafür notwendige Berufswissen und Berufskönnen zu vermitteln. Die Ausbildung an der Höheren Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung führt zur Universitätsreife. Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Empowerment (Selbstermächtigung) Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Inklusion (ein mitmenschliches Miteinander aller Beteiligten), Diversität (Wertschätzung und Anerkennung von Unterschiedlichkeit) und Employability (Beschäftigungsfähigkeit) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung sowohl im Hinblick auf die Studierfähigkeit als auch hinsichtlich der Bereitschaft zu lebenslangem Lernen. Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen – Sprache und Kommunikation einschließlich Kultursensibilität, – Allgemeinbildung einschließlich Demokratiebildung, – Mathematik und Digitalisierung, – Naturwissenschaftliche Bildung mit den Schwerpunkten Mensch, Gesundheit und Ernährung, – Humanwissenschaftliche Bildung einschließlich Gerontologie und Geragogik, – Management- und Organisationslehre, – Berufsbildung mit den Schwerpunkten Pflege oder Sozialbetreuung, – Berufsorientierte Praxis und Supervision sollen die Absolventinnen und Absolventen zu kritischem und kreativem Denken und verantwortungsvollem Handeln befähigt werden. Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen: – das für weiterführende Studien und für die eigenständige Weiterbildung erforderliche vertiefte allgemeine und konzeptuelle Wissen sowie spezialisierte Kenntnisse und Verständnis der zur Berufsausübung erforderlichen Fachtheorie und Fachpraxis (Fachkompetenz); – ein breites Spektrum von kognitiven und praktischen Fähigkeiten, um Informationen zu beschaffen und sich neues Wissen selbstständig anzueignen, um Phänomene und Prozesse zu analysieren, um mit praxisüblichen Verfahren und kreativen Eigenleistungen Problemlösungen zu erreichen und Entscheidungsfindungen herbeizuführen (Methodenkompetenz); – die Fähigkeit, Sachverhalte adressatenbezogen darzustellen, eigene Lern- und Arbeitsprozesse auch unter nicht vorhersehbaren Bedingungen zu steuern und zu beaufsichtigen sowie Verantwortung für die Überprüfung und Entwicklung der eigenen Leistung und der Leistung anderer Personen zu übernehmen (Soziale und Personale Kompetenz, Kommunikative Kompetenz, Emotionale Kompetenz). Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung können – Sachverhalte des Alltags- und Berufslebens sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache in Wort und Schrift ausdrücken, argumentieren und situationsadäquat kommunizieren; – Aufgaben im Lern- und Arbeitsumfeld selbstständig und im Team ausführen; – die eigenen Potenziale entwickeln sowie ihre Phantasie und Kreativität nützen; – sensibel und offen philosophisch-existentielle und spirituelle Fragestellungen speziell auch im Hinblick auf die Zielgruppen ihrer Aufgaben- und Arbeitsbereiche diskutieren; – komplexe soziale Situationen wahrnehmen, sich mit dem eigenen Handeln und dem Handeln anderer kritisch und verantwortungsbewusst auseinandersetzen; – durch Begegnung und Auseinandersetzung mit dem gegenwärtigen und vergangenen Kulturschaffen am Kulturleben teilnehmen; – sich mit der Sinnfrage, mit ethischen und sozialen Werten sowie mit der religiösen Dimension des Lebens auseinandersetzen; – Sachverhalte des Alltags und des Berufslebens mit Hilfe verschiedener Methoden in Modellen abbilden, mit Hilfe mathematischer Schlussweisen berechnen und analysieren, Daten beschaffen und strukturiert darstellen sowie Ergebnisse unter Nutzung von zeitgemäßen rechen- und informations- technischen Hilfsmitteln gewinnen, interpretieren und präsentieren; – gesellschaftliche und politische Entwicklungen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene analysieren und ihr eigenes Handeln nach demokratischen und/oder demokratiefördernden Grundprinzipien ausrichten; – lebenslanges Lernen als immanenten Bestandteil der eigenen Lebens- und Karriereplanung begreifen und entsprechende Einstellungen und Kompetenzen bei den von ihnen begleiteten Menschen fördern; – demografische Entwicklungen verfolgen, einordnen und interpretieren, um die dadurch erworbenen Erkenntnisse in die auf das jeweilige Berufsfeld bezogenen Konzepte einfließen zu lassen; – Alter und Altern als zentrale Herausforderungen der Gesellschaft erkennen und darauf basierende Handlungsansätze und Leitideen in den Aufgabenfeldern der Pflege und Sozialbetreuung umsetzen und (mit-)entwickeln. Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung verfügen insbesondere über die Kompetenzen, – sozial, verantwortungsbewusst, respektvoll und wertschätzend zu handeln; – ihre Rolle in der Arbeit im Rahmen von sozialen Dienstleistungen zu reflektieren; – sensibel mit kultur-, geschlechter- und diversitätsrelevanten Aspekten im Alltags- und Berufsleben umzugehen; – in der Teamarbeit das eigene Handeln und die eigene Rolle kritisch zu reflektieren und kooperativ zu agieren; – die Wünsche und Bedürfnisse von Menschen einfühlsam zu verstehen; – ein breites Spektrum an Kommunikationsformen (verbal, nonverbal) situationsadäquat einzusetzen; – zentrale Fragestellungen der Humanwissenschaften auf Situationen im Alltags- und Berufsleben zu übertragen und humanwissenschaftliche Denkansätze und Konzepte in ihr Handeln zu integrieren; – ihr umfassendes und vernetztes Wissen in Verbindung mit den praktischen Erfahrungen in ihrem beruflichen Handlungsfeld und ihrer persönlichen Lebenssituation reflektiert einzusetzen; – ihre berufliche Tätigkeit nach wissenschaftlichen Erkenntnissen und sich bewährenden, praktischen Erfahrungen auszurichten; – grundlegende wissenschaftliche Methoden und Arbeitstechniken auf Fragestellungen der Praxis anzuwenden; – Situationen rasch zu erfassen und adäquate Handlungsansätze zu entwickeln; – Prozesse der Betreuung und Pflege entsprechend der individuellen Lebenssituation der Menschen zu gestalten; – Menschen mit Hilfebedarf entsprechend ihrem Alter und Entwicklungsstand zu unterstützen, anzuleiten und zu beraten; – andere Menschen in ihren Lern- und Arbeitsprozessen anzuleiten und Projekte zu koordinieren; – mit Konflikten lösungsorientiert und selbstkontrolliert umzugehen; – reflektiert mit dem Spannungsfeld Normierung und individueller Entwicklung umzugehen; – für Klientinnen und Klienten passende institutionelle Angebote im Berufsfeld unter Berücksichtigung ökologischer und ökonomischer Aspekte auszuwählen; – Methoden des Qualitätsmanagements (Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung) im Hinblick auf das jeweilige Berufsfeld anzuwenden. Die Ausbildung an der Höheren Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung vermittelt in ausgewogener Weise fachtheoretisches Wissen und fachpraktische Fähigkeiten und Fertigkeiten. Dadurch erwerben die Absolventinnen und Absolventen Qualifikationen und Kompetenzen für die Arbeit in verschiedenen Berufsfeldern im Gesundheits- und Sozialbereich. Dazu zählen insbesondere: – digitale Grundkompetenzen, – sozialwirtschaftliche Grundkompetenzen, – umfassende Reflexionsfähigkeit, Lösungs- und Organisationskompetenz, – breites Basiswissen im Bereich der Gesundheits- und Humanwissenschaften, – Kompetenzen, um die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen einzuschätzen sowie – entsprechende Handlungs- und Kommunikationskompetenz. Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, mit der eigenen und mit anderen Kulturen und multikulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und mit Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten.
LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS AUSDRUCK, SPRACHE UND KOMMUNIKATION
Die Schülerinnen und Schüler können – die Bedeutung der kreativen Ausdrucksmöglichkeiten (Bewegung, Sprache, Musik, bildnerisches und textiles Gestalten, Plastizieren, darstellendes Spiel) erläutern; – Angebote zur Förderung und Aktivierung von individuellen Ressourcen entwickeln; – die Bedeutung kultureller Teilhabe für die Lebensqualität der Menschen beschreiben; – grundlegende Kommunikationstheorien und Gesprächsführungstechniken anwenden; – die Zusammenarbeit mit Angehörigen als wichtige Ressource in den Feldern der sozialen Arbeit beschreiben, unterschiedliche Unterstützungsmöglichkeiten für Angehörige benennen und fallbezogen ein Unterstützungskonzept entwickeln; – die Bedeutung von Krisen und krisenhaften Entwicklungen im Lebenslauf eines Menschen beschreiben und in konkreten Krisensituationen die Grundprinzipien und Methoden der Krisenintervention situationsadäquat anwenden; – die eigene kulturelle Identität reflektieren, kulturell bedingte Unterschiedlichkeiten identifizieren und darauf basierende Handlungsvorschläge benennen; – Diversität als Konzept zur Anerkennung der Vielfalt kultureller und individueller Merkmale der Menschen benennen und Heterogenität als Ressource diskutieren; – ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und verfügen über Strategien zu einem vertiefenden Spracherwerb; – als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler die Kommunikation zwischen Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern, die einander nicht direkt verstehen, ermöglichen; – lange und komplexe Texte zu allgemeinen und berufsspezifischen Themen aus vertrauten Themenbereichen verstehen und ihnen Informationen, Gedanken, Meinungen und Haltungen entnehmen; – rasch den Inhalt und die Wichtigkeit von Nachrichten, Artikeln, Berichten und anderen Schriftstücken zu einem breiten Spektrum von Themen erfassen und entscheiden, ob sich ein genaueres Lesen lohnt; – flüssig und wirkungsvoll über ein breites Spektrum von allgemeinen, kulturellen, beruflichen sowie gesellschaftlich bedeutsamen Themen sprechen; – Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets mündlich und schriftlich klar, geordnet und detailliert beschreiben, darstellen und präsentieren und dabei wichtige Punkte und relevante Details hervorheben, bestimmte Aspekte genauer ausführen, einen Standpunkt erläutern und die wesentlichen Inhalte zusammenfassen; – klare, strukturierte Texte zu verschiedenen Themen aus ihrem Interessens- und Fachgebiet verfassen und dabei Informationen und Argumente aus verschiedenen Quellen zusammenführen und gegeneinander abwägen; – sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken und die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – sich in der mündlichen und schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressatinnen oder Adressaten beziehen.
LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ENGLISCH
Die Schülerinnen und Schüler – erreichen in Englisch das Niveau des Independent Users B2 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R
(98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden. Hören Die Schülerinnen und Schüler können – im direkten Kontakt und in den Medien Hauptaussagen und wichtige Details verstehen, wenn Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen) gesprochen wird und es um vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im alltäglichen, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet; – im eigenen Interessens- und Fachgebiet auch Fachdiskussionen verstehen; – längeren Redebeiträgen und komplexer Argumentation folgen, sofern die Thematik einigermaßen vertraut ist und der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist. Lesen Die Schülerinnen und Schüler – können selbstständig lesen, Lesestil und -tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen und geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen; – verfügen über einen großen Lesewortschatz, haben aber möglicherweise Schwierigkeiten mit seltener gebrauchten Wendungen; – können lange und komplexe Texte zu allgemeinen und berufsspezifischen Themen aus vertrauten Themenbereichen im Wesentlichen verstehen und ihnen Informationen, Gedanken, Meinungen und Haltungen entnehmen; – können rasch den Inhalt und die Wichtigkeit von Nachrichten, Artikeln, Berichten und anderen Schriftstücken zu einem breiten Spektrum von Themen erfassen und entscheiden, ob sich ein genaueres Lesen lohnt. An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – flüssig und wirkungsvoll über ein breites Spektrum von allgemeinen, kulturellen, beruflichen sowie gesellschaftlich bedeutsamen Themen sprechen; – dabei die Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen hervorheben, Standpunkte begründen und verteidigen sowie Zusammenhänge zwischen Ideen deutlich machen; – sich so spontan und fließend verständigen, dass ein Gespräch mit „Native Speakers“ ohne größere Anstrengungen auf beiden Seiten gut möglich ist; der Grad an Formalität ist den Umständen angemessen. Zusammenhängend sprechen Die Schülerinnen und Schüler können – Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets klar, geordnet und detailliert beschreiben, darstellen und präsentieren; – dabei wichtige Punkte und relevante Details hervorheben, bestimmte Aspekte genauer ausführen, einen Standpunkt erläutern und alles mit einem angemessenen Schluss abrunden; – flüssig, klar und detailliert über Erlebnisse und Erfahrungen, Ideen oder Lektüre aus dem alltäglichen, schulischen und beruflichen Umfeld berichten. Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – klare, strukturierte Texte zu verschiedenen Themen aus ihrem Interessens- und Fachgebiet verfassen; – dabei Standpunkte angemessen darstellen, Entscheidendes hervorheben sowie Informationen und Argumente aus verschiedenen Quellen zusammenführen und gegeneinander abwägen; – in schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und öffentlichen Bereich Neuigkeiten und Standpunkte mitteilen, Gedanken zu abstrakten und kulturellen Themen ausdrücken sowie Informationen geben oder erfragen; – sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken; – sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressatinnen oder Adressaten beziehen; – die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – die textsortenadäquaten Konventionen der Gestaltung und Gliederung einhalten. Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen: 1. Linguistische Kompetenzen: Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein) Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über ein hinreichend breites Spektrum sprachlicher Mittel, um klare Beschreibungen zu geben, Standpunkte auszudrücken und etwas zu erörtern; – suchen dabei nicht auffällig nach Worten und verwenden einige komplexe Satzstrukturen. Lexikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet und in den meisten allgemeinen Themenbereichen; – können Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden; Lücken im Wortschatz können dennoch zu Zögern und Umschreibungen führen; – verwenden den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen können, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern. Grammatikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen. Phonologische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation erworben. Orthographische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen. 2. Soziolinguistische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und den betreffenden Personen gegenüber angemessen ist. 3. Pragmatische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um – Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie wirksam zwischen Sprecher- und Hörerrolle zu wechseln; – in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten. Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden.
LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS ALLGEMEINBILDUNG
Die Schülerinnen und Schüler können – mathematische Methoden und Problemlösungsstrategien praxisbezogen anwenden; – den Einfluss des menschlichen Handelns auf den Raum (Siedeln, Wirtschaften) beschreiben; – Wechselbeziehungen zwischen natürlicher Umwelt, kultureller Gestaltung und individuellem Handeln erörtern; – gesellschaftliche, soziale, politische, wirtschaftliche, künstlerische und kulturelle Entwicklungen und Phänomene reflektieren; – Lösungsansätze für gesellschaftliche und soziale Probleme nennen und diese bewerten; – mit unterschiedlichen Kulturen und Wertvorstellungen im Sinne einer demokratischen Grundhaltung tolerant und respektvoll umgehen; – Aspekte der Globalisierung und Regionalisierung im Kontext von Gesellschaft und Raum beschreiben; – die Begrenztheit der Ressourcen der Erde einschätzen und Konflikte um deren Nutzung und Verteilung analysieren; – die Auswirkungen digitaler Technologien auf soziales Wohlbefinden und Inklusion erläutern; – die Nutzung digitaler Geräte in ihrem persönlichen Alltag optimieren; – Risiken und Bedrohungen durch die Digitalisierung beschreiben; – Informationen und digitale Inhalte kritisch vergleichen, analysieren und bewerten (manipulative und monoperspektivische Darstellungen); – mit elektronischen Instrumenten der Qualitätssicherung umgehen und deren Bedeutung beschreiben; – die Grundlagen des Datenschutzes im Kontext von Pflege und Sozialbetreuung benennen und erläutern, wie und inwieweit persönlich nachvollziehbare Informationen verwendet und verwaltet werden können/dürfen; – mit verschiedenen, automationsgestützten Dokumentationssystemen in ihrem beruflichen Kontext arbeiten.
LERNERGEBNISSE DER PFLICHTGEGENSTÄNDE NATUR- UND GESUNDHEITSWISSENSCHFTLICHE BILDUNG SOWIE HUMANWISSENSCHAFTLICHE BILDUNG
Die Schülerinnen und Schüler können – die Merkmale des biologischen Lebens beschreiben und die Mechanismen der Evolution erklären; – grundlegende Prinzipien aus Physik und Chemie erläutern und chemische und physikalische Prozesse im menschlichen Körper beschreiben; – die Grundlagen der klassischen Genetik beschreiben und ihre Bedeutung im Hinblick auf die Arbeit im Gesundheits- und Sozialbereich erläutern; – die Grundlagen der menschlichen Fortpflanzung beschreiben, verantwortliches Verhalten in der Sexualpartnerschaft erörtern und Methoden der Familienplanung und deren Eignung für unterschiedliche Lebenssituationen beurteilen; – Ernährung als Teil der Gesundheitsförderung und Prävention verstehen, den ernährungsphysiologischen Wert von Lebensmitteln beurteilen und nach ernährungsmedizinischen Erkenntnissen Speisen und Menüs für Gesunde und Kranke zubereiten; – gesunde Menschen im Hinblick auf eine gesundheitsbewusste Ernährung beraten; – Gesundheit als mehrdimensionales Konzept verstehen, grundlegende Prinzipien der Gesundheitsförderung und Prävention benennen und für sich selbst und andere Menschen Maßnahmen ableiten; – die Grundzüge der Infektionslehre und Mikrobiologie erläutern und Maßnahmen zur Infektionsbekämpfung und -prophylaxe beschreiben; – die anatomischen und physiologischen Grundlagen zum Aufbau und der Funktionsweise des menschlichen Körpers unter Verwendung der medizinischen Fachsprache beschreiben; – die im Kontext der Handlungsfelder von Sozialbetreuungs- und Pflegeassistenzberufen häufig auftretenden Krankheitsbilder, psychischen Störungen und Behinderungsformen benennen und die medizinischen Grundlagen dazu erläutern; – die theoretischen Grundlagen der Pflege erläutern und daraus den Handlungsraum für die berufliche Praxis ableiten; – Notfälle und lebensbedrohliche Zustände erkennen und entsprechende Maßnahmen der Ersten Hilfe sowie die gesetzlich definierten Sofortmaßnahmen einleiten und durchführen; – beobachtbare Wirkungen von bzw. Reaktionen auf Arzneimittel erkennen und beschreiben; – das humanistische Menschenbild mit seinen Grundannahmen und einer daraus resultierenden Haltung auf das eigene Arbeitsfeld beschreiben; – grundlegende Theorien und Methoden der Humanwissenschaften (Pädagogik, Psychologie, Soziologie) benennen und in Fallsituationen anwenden; – grundlegende Theorien der Alter(n)swissenschaften situationsadäquat anwenden; – individuelle und gesellschaftliche Herausforderungen durch die demografische Veränderung der Gesellschaft beschreiben; – die Begriffe Leben, Sterben, Tod und Trauer zueinander in Beziehung setzen und ihre Bedeutung bezogen auf persönliche und berufliche Herausforderungen reflektieren.
LERNERGEBNISSE DER PFLICHTGEGENSTÄNDE BERUFSBEZOGENE RECHTSKUNDE, BERUFSBEZOGENE MANAGEMENT- UND ORGANISATIONSLEHRE, BERUFSKUNDE UND ETHIK SOWIE BERUF UND WISSENSCHAFT
Die Schülerinnen und Schüler können – unterschiedliche ethische Positionen zu den elementaren Fragen des Lebens benennen und kritisch diskutieren; – die wichtigsten Dokumente der Berufsethik(en) benennen und ihre Bedeutung in der Praxis anhand der Entstehungsgeschichte sowie aktueller Entwicklungstendenzen analysieren; – die Bedeutung von Ressourcenorientierung, Lebensweltorientierung und Kultursensibilität für die Arbeit in Sozialbetreuung und Pflege erläutern; – anhand von ausgewählten Beispielen Normalisierung, Integration, Inklusion und Selbstbestimmung als Leitideen der Pflege und Sozialbetreuung darstellen; – die berufsrechtlichen Rahmenbedingungen erläutern und verschiedene für die berufliche Praxis relevante Rechtsnormen auf Fallsituationen anwenden; – Grundzüge des österreichischen Gesundheits- und Sozialwesens beschreiben und daraus den eigenen beruflichen Handlungsraum ableiten; – die Grundlagen der Organisationslehre sowie relevanter Managementsysteme bezogen auf die typischen Institutionen im Gesundheits- und Sozialbereich erläutern; – anhand von konkreten Beispielen die Besonderheiten und speziellen Herausforderungen von Non-Profit-Organisationen beschreiben; – die Grundprinzipien des Qualitätsmanagements und ihre praktische Umsetzung in unterschiedlichen Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialbereich erläutern; – wirtschaftliche und rechtliche Sachverhalte strukturiert und lösungsorientiert bearbeiten; – die wissenschaftlichen Grundlagen der Pflege und Sozialbetreuung erläutern; – von Fallsituationen aus der Praxis wissenschaftliche Fragestellungen ableiten; – zu konkreten Fragestellungen eine Literaturrecherche durchführen; – die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und die Grundregeln des wissenschaftlichen Arbeitens anwenden. – fachspezifische Informationen (Medienberichte etc.) verstehen sowie analysieren, interpretieren und kommunizieren.
LERNERGEBNISSE DER PFLICHTGEGENSTÄNDE PFLEGERISCHE BASISBILDUNG, BERUFSSPEZIFISCHE BILDUNG I, BERUFSSPEZIFISCHE BILDUNG II, BERUFSSPEZIFISCHE PRAXIS (PFLICHTPRAKTIKUM) UND FACHPRAKTISCHES SEMINAR
Die Schülerinnen und Schüler können – die für den jeweiligen Bereich erforderliche Fachsprache korrekt anwenden; – ihren beruflichen Handlungsraum in unterschiedlichen Arbeitsfeldern der Pflege und/oder Sozialbetreuung erläutern; – die berufsrechtlichen Rahmenbedingungen erörtern und darauf basierend die unterschiedlichen Formen der Kooperation und Koordination in verschiedenen inter- und multiprofessionellen Teams im Kontext der Pflege und/oder Sozialbetreuung beschreiben; – die institutionellen Rahmenbedingungen in den einzelnen Arbeitsfeldern der Pflege und/oder Sozialbetreuung vergleichend analysieren; – ethische Fallanalysen zu ausgewählten Beispielen aus der Praxis durchführen; – Ideen, Wertvorstellungen und Handlungen sachlich begründen, hinterfragen und diskutieren; – ethische Standards im Bereich der sozialen und gesundheitlichen Versorgung erläutern; – die theoretischen Grundlagen der Pflege und Sozialbetreuung erläutern; – aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse an Hand konkreter Fallsituationen erörtern; – das erworbene Wissen einordnen, Konsequenzen abschätzen und im eigenen Verantwortungsbereich entsprechende Handlungen setzen; – anhand der Literatur ein theoriegeleitetes Handlungskonzept erstellen; – fachbezogene Inhalte präsentieren sowie eigene Standpunkte darlegen und begründen; – die Bedürfnisse von einzelnen Menschen und Gruppen im Kontext von Sozialbetreuung und/oder Pflege erörtern; – ausgewählte Kommunikationstheorien und Gesprächsführungstechniken auf bestimmte Zielgruppen und Settings der Pflege und/oder Sozialbetreuung bezogen anwenden; – bezogen auf die Bedürfnisse der Menschen in den unterschiedlichen Dimensionen des Lebens grundlegende (medizinische) Pflegetechniken anwenden; – einzelne Verfahren der medizinischen, pflegerischen und/oder sozialen Diagnostik und Therapie erläutern; – bezogen auf unterschiedliche Zielgruppen und Settings sozialbetreuerische und/oder pflegerische Methoden und Herangehensweisen beschreiben und situationsadäquat anwenden; – die Möglichkeiten und Grenzen der professionellen Hilfe im Gesundheits- und Sozialbereich beschreiben.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Allgemeine Bestimmungen: Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1b SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen sind die Pflichtgegenstände „Religion“ und „Ethik“), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulgemeinschaft insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben die berufsrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Stundenverteilung zu beachten. Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen. Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang festzulegen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich. Fachrichtungen und Ausbildungsschwerpunkte: Die Fachrichtungen und Ausbildungsschwerpunkte sind schulautonom festzulegen. Es kann die Fachrichtung Pflege mit dem Ausbildungsschwerpunkt Pflegefachassistenz und/oder die Fachrichtung Sozialbetreuung mit den Ausbildungsschwerpunkten Altenarbeit, Behindertenarbeit, Behindertenbegleitung oder Familienarbeit geführt werden. Pro Jahrgang können maximal zwei, klassenübergreifend maximal drei Ausbildungsschwerpunkte angeboten werden. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel: In der Fachrichtung Pflege können die Wochenstunden der unterjährigen berufsspezifischen Praxis (Pflichtpraktikum) im I. bis III. Jahrgang im Ausmaß von insgesamt maximal 6 Wochenstunden reduziert werden, wobei in jedem Jahrgang mindestens 2 Wochenstunden verbleiben müssen. Die frei werdenden Wochenstunden sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen: Es muss entweder – ein neuer Pflichtgegenstand mit mindestens zwei Wochenstunden eingeführt werden und/oder – das Wochenstundenausmaß eines oder mehrerer Pflichtgegenstände bzw. der verbindlichen Übungen erhöht werden. Darüber hinaus können die frei werdenden Wochenstunden auch zum Angebot eines Wahlpflichtbereiches mit zwei Wahlmöglichkeiten verwendet werden (Schülerinnen- und Schüler-Autonomie). Stundenausmaßveränderungen sind grundsätzlich nur in ganzen Jahreswochenstunden möglich. Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Jahrgängen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern eines Jahrganges verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten. Dh. die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen. Ausgenommen von der schulautonomen Verteilung sind die Pflichtgegenstände, die unmittelbar dem Erwerb der jeweiligen Berufsqualifikation zugeordnet sind. Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der unterjährigen berufsspezifischen Praxis und der verbindlichen Übungen in den einzelnen Jahrgängen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der unterjährigen berufsspezifischen Praxis und der verbindlichen Übungen von 185 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden. Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom festzulegen. Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände oder der verbindlichen Übungen erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenzen). Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (I. bis V. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten. Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes: Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Schulstufen ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt. Ausgenommen von der schulautonomen Verteilung sind die Pflichtgegenstände, die unmittelbar dem Erwerb der jeweiligen Berufsqualifikation zugeordnet sind. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht: Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind. Bestimmungen bezüglich des integrierten Fremdsprachenlernens (Content and Language Integrated Learning – CLIL): Hinsichtlich der Möglichkeit des integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“ und eine allenfalls schulautonom eingeführte weitere lebende Fremdsprache) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Jahrgängen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. mit der schulautonom eingeführten lebenden Fremdsprache zu erfolgen.
IV. INTEGRIERTE BERUFSQUALIFIKATIONEN
Die Ausbildung an der Höheren Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung führt zu einer unmittelbaren Berufsqualifikation in Pflegeassistenzberufen bzw. in einem Sozialbetreuungsberuf. Je nach Ausbildungsschwerpunkt sind die lehrplanmäßig vorgesehenen Pflichtgegenstände einschließlich berufsspezifische Praxis (Pflichtpraktikum) erfolgreich zu absolvieren und die verbindlichen Übungen zu besuchen. Der Lehrplan erfüllt die berufsrechtlichen Anforderungen der Pflegeassistenzberufe (Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz) und Sozialbetreuungsberufe. Für die Berufsausbildung geltende rechtliche Rahmenbedingungen: – Für die Ausbildung in der Pflege(fach)assistenz: Schulrechtliche Regelungen betreffend die Höhere Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung in Verbindung mit den relevanten berufs- und ausbildungsrechtlichen Regelungen des Gesundheits- und Krankenpflegerechts (GuKG, PA-PFA-AV). – Für die Ausbildung in den Sozialbetreuungsberufen: Sämtliche schulrechtliche Regelungen betreffend die Höhere Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung in Verbindung mit den relevantenberufsrechtlichen Bestimmungen der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe sowie für die Ausbildungsschwerpunkte Alten-, Behinderten- und Familienarbeit die relevanten Bestimmungen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes samt der zugehörigen Ausbildungsverordnung zur Pflegeassistenz bzw. für den Ausbildungsschwerpunkt Behindertenbegleitung die Bestimmungen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes samt der zugehörigen Ausbildungsverordnung zum Modul „Unterstützung bei der Basisversorgung“. Berufsrechtliche Rahmenbedingungen: – Für die Ausbildung in der Pflegefachassistenz: Die Ausbildung in der Pflegefachassistenz umfasst 3.200 Stunden, verteilt auf mindestens zwei Ausbildungsjahre. Im ersten Ausbildungsjahr erfolgt die Ausbildung zur Pflegeassistenz. Diese umfasst insgesamt 1.600 Stunden. Davon entfallen mindestens 800 Stunden auf die theoretische und mindestens 530 Stunden auf die praktische Ausbildung. 270 Stunden können gemäß den berufsrechtlichen Bestimmungen der Theorie oder Praxis zugeordnet werden. Diese sind in diesem Lehrplan der Theorie zugeordnet. Die Ausbildung in der Pflegeassistenz schließt mit einer kommissionellen Prüfung ab. Diese erfolgt innerhalb der schulischen Ausbildung als fakultative Vorprüfung im Rahmen der Reife- und Diplomprüfung. Das zweite Ausbildungsjahr umfasst ebenfalls 1.600 Stunden. Davon entfallen 1.070 Stunden auf die theoretische und 530 Stunden auf die praktische Ausbildung. Die Ausbildung in der Pflegefachassistenz schließt ebenfalls mit einer kommissionellen Prüfung ab. Diese erfolgt innerhalb der schulischen Ausbildung im Rahmen der Reife- und Diplomprüfung (Diplomarbeit und mündliche Prüfung). – Für die Ausbildung in den Sozialbetreuungsberufen: Die Ausbildung in den Sozialbetreuungsberufen umfasst 3.600 Stunden, verteilt auf mindestens drei Ausbildungsjahre. 1.800 Stunden entfallen auf die theoretische und 1.800 Stunden auf die praktische Ausbildung. In den Schwerpunkten Altenarbeit, Behindertenarbeit und Behindertenbegleitung ist die Ausbildung in ein Fach- und ein Diplommodul gegliedert. Das Fachmodul umfasst 2.400 Stunden. Davon entfallen jeweils 1.200 Stunden auf die theoretische und die praktische Ausbildung. Das Fachmodul schließt mit einer Fachprüfung ab. Diese erfolgt innerhalb der schulischen Ausbildung als Diplomarbeit im Rahmen der Reife- und Diplomprüfung. Das Diplommodul umfasst 1.200 Stunden. Davon entfallen jeweils 600 Stunden auf die theoretische und die praktische Ausbildung. Das Diplommodul schließt mit einer Diplomprüfung ab. Diese erfolgt innerhalb der schulischen Ausbildung im Rahmen der Reife- und Diplomprüfung (mündliche Prüfung). In den Ausbildungsschwerpunkten Altenarbeit, Behindertenarbeit und Familienarbeit ist die Ausbildung zur Pflegeassistenz integriert. Die Ausbildung in der Pflegeassistenz schließt mit einer kommissionellen Prüfung ab. Diese erfolgt innerhalb der schulischen Ausbildung als Vorprüfung im Rahmen der Reife- und Diplomprüfung. Im Ausbildungsschwerpunkt Behindertenbegleitung ist das Modul „Unterstützung bei der Basisversorgung“ integriert. Das Modul schließt mit einer Prüfung ab. Verankerung der Berufsausbildungen im Lehrplan: Damit die Schülerinnen und Schüler ihre Wahl für einen Ausbildungsschwerpunkt auf Basis erster Erfahrungen in der Praxis treffen können, ist die Ausbildung modular gestaltet. Dh., in den Ausbildungsschwerpunkten Pflegefachassistenz, Altenarbeit, Behindertenarbeit und Familienarbeit absolvieren die Schülerinnen und Schüler zuerst die Ausbildung zur Pflegeassistenz. Spätestens am Ende des III. Jahrgangs müssen sie einen Ausbildungsschwerpunkt wählen. Für den Ausbildungsschwerpunkt Behindertenbegleitung muss die Entscheidung der Schülerinnen und Schüler bereits am Ende des I. Jahrgangs getroffen werden. – Ausbildung in der Pflegeassistenz: Die Stunden der theoretischen Pflegeassistenz-Ausbildung sind folgendermaßen verteilt: 270 Stunden im I. Jahrgang, 455 Stunden im II. Jahrgang und 345 Stunden im III. Jahrgang. Die Inhalte der Ausbildung sind dabei auf die einzelnen lehrplanmäßig vorgesehenen Pflichtgegenstände verteilt. Die drei der Pflegeassistenz zuzurechnenden Praktika absolvieren die Schülerinnen und Schüler während der Hauptferien zwischen dem III. und IV. Jahrgang. Das Praktikum ist grundsätzlich nach Vollendung des 17. Lebensjahres durchzuführen. Sofern die Schülerinnen und Schüler zum vorgesehenen Zeitpunkt das gesetzlich definierte Mindestalter für das Praktikum (Vollendung des 17. Lebensjahres) noch nicht erreicht haben, können medizinisch-pflegerische Maßnahmen in Form von Simulationen durchgeführt werden. Ausschließlich praktische Ausbildungsmaßnahmen, die der Erreichung von sozialen und kommunikativen Kompetenzen dienen, die auf die Erhöhung der Lebensqualität insbesondere der sozialen Teilhabe von institutionell gepflegten und betreuten Personen abzielen (wie Mitgestaltung der Tagesstruktur, lebensnahe Beschäftigung, Gesprächsführung), können im Patientenkontakt vorgenommen werden. In begründeten Fällen sind Praktika auch in anderen Ferien als den Hauptferien zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind. – Ausbildung in der Pflegefachassistenz: Die Stunden der theoretischen Pflegefachassistenz-Ausbildung sind folgendermaßen verteilt: 587 Stunden im IV. Jahrgang, 483 Stunden im V. Jahrgang. Die Inhalte der Ausbildung sind dabei auf die einzelnen lehrplanmäßig vorgesehenen Pflichtgegenstände verteilt. Das erste der Pflegefachassistenz zuzurechnende Praktikum absolvieren die Schülerinnen und Schüler während des IV. Jahrgangs. Das zweite Praktikum absolvieren sie während der Hauptferien zwischen dem IV. und V. Jahrgang. Das dritte Praktikum absolvieren sie während des V. Jahrgangs. In begründeten Fällen sind Praktika auch in anderen Ferien als den Hauptferien zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind. – Ausbildung in den Sozialbetreuungsberufen: Die Stunden der theoretischen Ausbildung sind im Ausbildungsschwerpunkt Behindertenbegleitung folgendermaßen verteilt: 100 Stunden im I. Jahrgang, 350 Stunden im II. Jahrgang, 420 Stunden im III. Jahrgang, 510 Stunden im IV. Jahrgang; 420 Stunden im V. Jahrgang. Die Stunden der theoretischen Ausbildung sind in den Ausbildungsschwerpunkten Altenarbeit, Familienarbeit und Behindertenarbeit folgendermaßen verteilt: 100 Stunden im I. Jahrgang, 515 Stunden im II. Jahrgang, 405 Stunden im III. Jahrgang, 360 Stunden im IV. Jahrgang; 420 Stunden im V. Jahrgang. Sämtliche lehrplanmäßig vorgesehenen Pflichtpraktika, die nicht der Pflegeassistenz bzw. dem Modul „Unterstützung bei der Basisversorgung“ zugeordnet sind, werden der Sozialbetreuung zugeordnet. Insgesamt sind 1.800 Stunden Pflichtpraktikum zu absolvieren. Davon entfallen, ausgenommen im Ausbildungsschwerpunkt Familienarbeit, 1.200 Stunden auf das Fachmodul und 600 Stunden auf das Diplommodul.
V. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Die Bildungs- und Lehraufgaben stellen verbindliche Lehr- und Lernziele dar. Sie sind immer in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und in Zusammenhang mit dem Lehrstoff zu verstehen. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft, Technik und Wirtschaft zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den berufsspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten bzw. auf regionale Besonderheiten und aktuelle Gegebenheiten einzugehen. Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft, Technik und Wirtschaft verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Gesundheits-, Human- und Pflegewissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung etc. Die lernergebnisorientierte Formulierung des Lehrplans ermöglicht auch die Einordnung in das Qualifikationsprofil des Nationalen und Europäischen Qualifikationsrahmens. Unterrichtsqualität: Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang ist Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht. Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes. Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden erfolgt durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung, Qualitätssicherung und Evaluierung. Die Ziele des Unterrichts und die Kriterien der Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen. Unterrichtsplanung: In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten: – Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Bildungs- und Lehraufgaben der Cluster und die ergänzenden Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie gegebenenfalls vorhandene Bildungsstandards. – Der Unterricht ist auf den Kompetenzerwerb auszurichten, wobei die Kompetenzen über die Schulstufen und Semester systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen. – Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrenden einer Klasse oder des Bildungsganges bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein. – Die Koordination erfordert organisatorische Rahmenbedingungen, die herzustellen sind. – Die Individualität der Lernenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Lernenden ausgegangen werden, um sicher zu stellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten). – In die Unterrichtsgestaltung sind situative Aufgabenstellungen einzubauen, die der beruflichen Realität entnommen und methodisch aufbereitet werden. Dadurch soll die Identifikation der Lernenden mit berufsrelevanten Funktionen und ihre Handlungsfähigkeit entwickelt und gefördert werden. – Wesentlich sind die Vermittlung von Fachwissen sowie die Förderung der Entwicklung von Werthaltungen und Schlüsselkompetenzen. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Der Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Lernenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken. – Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis-Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Lernenden fördert das Gelingen dieses Transfers. – Um alle Schülerinnen und Schüler zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können, empfiehlt sich am Beginn des I. Jahrganges die Durchführung von Projektunterricht oder Schulveranstaltungen, die der Sicherung grundlegender sozialer und personaler Kompetenzen (zB Teambildung, Eigenverantwortlichkeit, Lernen, gewaltfreie Kommunikation) dienen. – Fehler sind möglichst als förderliche Lernanlässe zu nutzen. Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen sind dabei auszuschöpfen. Die zur Verfügung stehenden Diagnoseinstrumente sind als Lernstandserhebungen bzw. Lernfortschrittsanalysen, insbesondere aber als Ausgangspunkt für die Planung weiterer Lernphasen einzusetzen. – Den Lernenden soll weiters die Möglichkeit aufgezeigt werden, wie im Sinne einer individuellen Bildungsplanung, nationale und internationale Zertifikate erworben werden können. – Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden, sind im Unterricht und abhängig von den Aufgabenstellungen auch in Prüfungssituationen zu verwenden. – In allen Gegenständen ist Wert auf die Anwendung einfacher wissenschaftlicher Arbeitstechniken zu legen. Die Notwendigkeit wissenschaftlicher Redlichkeit beim Verfassen eigener Arbeiten ist zu beachten und einzufordern. Für die Vorbereitung auf die Diplomarbeit sind Methoden der wissenschaftlichen Informationsgewinnung, eine Einführung in die Grundzüge des wissenschaftlichen Arbeitens und eine korrekte Zitierweise von schriftlichen Quellen in allen betroffenen Unterrichtsgegenständen zu lehren und zu beachten. – Der Unterricht in sprachheterogenen Klassen stellt erhöhte Anforderungen an Lehrende und Lernende, die in gemeinsamer Verantwortung wahrzunehmen sind. Interkulturelles Lernen verbessert die Fähigkeit der Lernenden zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen und ist eine Chance zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft. – Sprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache in Wort (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrenden verantwortlich. Lernende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern. – Um gesellschaftlichen und globalen Entwicklungen Rechnung zu tragen, ist die Verwendung der Fremdsprache als Arbeitssprache oder Integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL) anzustreben. Integriertes Fremdsprachenlernen und -lehren hat so zu erfolgen, dass die Lernenden einerseits bei der Herausbildung von Wissen und Fähigkeiten (fachlicher Bereich), als auch andererseits beim Erwerb von sprachlichen und kommunikativen Kompetenzen (sprachlicher Bereich) unterstützt werden. – Auf den Erwerb von Präsentations- und Medienkompetenz ist besonderes Augenmerk zu legen. – Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben. Didaktische Grundsätze des Clusters Ausdruck, Sprache, Kommunikation: Der eigene Körper stellt das Hauptwerkzeug für die sozialberufliche Arbeit dar. Der Kompetenzerwerb erfolgt wesentlich durch den Zugriff auf den eigenen Körper und seine Ausdrucksmöglichkeiten. Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Entwicklung eines breiten Repertoires an unterschiedlichen Ausdrucksformen (Körperausdruck, kreativer Ausdruck, Kommunikation) ermöglicht wird. Konkrete Kommunikationsformen und Gesprächsführungstechniken sollen auch praktisch angewendet und trainiert werden. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Englisch: Die Entwicklung fremdsprachlicher Kompetenzen erfolgt auf Basis jener Kompetenzen, über die die Schülerinnen und Schüler im Deutschen sowie gegebenenfalls in ihrer Erstsprache verfügen. Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Erweiterung der sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erfahren werden kann. Die verschiedenen Kompetenzbereiche (Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben, Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires) sind vernetzt zu entwickeln. Im Sinne der gelebten Internationalität sollen Auslandskontakte wie Praktika, Schulpartnerschaften, internationale Projekte usw. gefördert werden. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik: Die einzelnen Module sind aufeinander aufbauend. Die Inhalte und erworbenen Kompetenzen eines absolvierten Moduls sind Grundlage für alle nachfolgenden Module und sind daher abzusichern und zu festigen. Exaktes Arbeiten und Argumentieren, planmäßiges und konsequentes Vorgehen beim Lösen von Aufgaben, zweckmäßiges Umgehen mit technischen Hilfsmitteln, Entwickeln von logischen Denkstrukturen durch Lösen mathematischer Probleme sind durchgängig in den Unterricht zu integrieren. Der Unterricht soll insbesondere vermitteln, – dass Argumentieren und Kommunizieren in Angewandter Mathematik charakteristische Tätigkeiten sind, – dass das Lösen von Aufgaben Freude und Selbstvertrauen bringen kann, – dass mathematisches Denken und mathematische Erkenntnisse in den unterschiedlichen Lebens-, Wissens- und Berufsbereichen angewendet werden können. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Digitalisierung in Theorie und Praxis: Vorrangiges Ziel ist es, den Schülerinnen und Schülern einen informierten, sicheren, verantwortungsvollen und reflektierten Umgang von Medien und Technik zu vermitteln. Der Unterricht soll alle notwendigen Kompetenzen vermitteln, um Technologien bewusst, produktiv und reflektiert für die persönliche und berufliche Weiterentwicklung einzusetzen zu können. Folgende Kompetenzen sollen erworben und erweitert werden: – digitale Kompetenz; – Medienkompetenz; – politische Kompetenz. Der Erwerb von Handlungskompetenzen im Bereich digitaler Technologien erfolgt stets reflektiert und hat dabei auch Voraussetzungen und Folgen, Vor- und Nachteile bzw. gesellschaftliche Auswirkungen des Technikeinsatzes im Blickfeld. Kritisches und kreatives Denken sind zentrale Aspekte der Medienbildung. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Geografie, Geschichte und Politische Bildung: Ein Schwerpunkt ist auf den Bereich der Humangeografie zu legen. Vorrangiges Ziel ist dabei die Entwicklung eines Verständnisses für – den Einfluss des menschlichen Handelns auf den (Natur-)Raum, – die Wechselbeziehungen zwischen natürlicher Umwelt, kultureller Gestaltung und individuellem Handeln, – die Zusammenhänge von (politischen) Machtverhältnissen und räumlichen Strukturen und deren Auswirkungen auf den Lebensraum von einzelnen Menschen oder Gruppen, – die Begrenztheit der Ressourcen der Erde und die aktuellen und potenziellen Konflikte um deren Nutzung und Verteilung. Ein weiterer Schwerpunkt ist auf Demokratiebildung zu legen. Durch die Auseinandersetzung mit historischen Ereignissen und Prozessen sollen die Zusammenhänge zwischen geografischen Räumen gesellschaftlichen Lebensformen und politischen Entscheidungen sichtbar gemacht werden. Der Fokus soll dabei auf jene Meilensteine der Geschichte gerichtet werden, die für die aktuellen (gesellschafts-)politischen Herausforderungen und Entwicklungen besonders relevant sind. Durch Politische Bildung soll die Mündigkeit der Schülerinnen und Schüler entwickelt werden, um ihre Urteilskompetenz sowie Handlungs- und Kritikfähigkeit zu stärken. Im Zentrum soll die vernünftige Auseinandersetzung mit Konflikten, Problemen und Herausforderungen stehen. Ausgangspunkt sollen die subjektiven Zugänge der Schülerinnen und Schüler sein. Der Unterricht hat sich an den Prinzipien des forschenden Lernens zu orientieren. Dabei sollen offene Aufgabenstellungen formuliert werden. Durch Exkursionen an historische Stätten soll die Bedeutung von Gedächtnisorten und Erinnerungsräumen für die kollektive Identität erlebbar gemacht werden. Weiters soll für die Schülerinnen und Schüler der Gegenwartsbezug verstehbar werden. Aufgabe der Lehrenden ist es, ein Verständnis für Zusammenhänge zu vermitteln. Gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern sollen dabei aktuelle Ereignisse im historischen Kontext betrachtet werden. Didaktische Grundsätze der Pflichtgegenstände Natur- und gesundheitswissenschaftliche Bildung sowie Humanwissenschaftliche Bildung: Vorrangiges Ziel ist es, die für die berufliche Bildung relevanten theoretischen Grundlagen und methodischen Zugänge der beiden Wissenschaftszweige zu vermitteln. Die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Disziplinen werden durch unterschiedliche Methoden sichtbar gemacht und ermöglichen so eine ganzheitliche Wahrnehmung. Die Arbeitsweisen der Gesundheits- und Humanwissenschaften sind durchgängig in den Unterricht zu integrieren. Konkrete Methoden und Techniken sind auch praktisch anzuwenden und regelmäßig zu trainieren. Bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung ist auf eine gute Grundbildung und die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis größter Wert zu legen. Die Vernetzung des fachtheoretischen Wissens mit der Praxis ist wesentliche Grundlage für ein professionelles Handeln. Didaktische Grundsätze der Pflichtgegenstände Berufsbezogene Rechtskunde, Berufsbezogene Management- und Organisationslehre, Berufskunde und Ethik sowie Beruf und Wissenschaft: Vorrangiges Ziel ist die Entwicklung eines Verständnisses für die Rahmenbedingungen der Arbeit im Gesundheits- und Sozialbereich. Ein wesentlicher Grundsatz ist die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation. Ausgehend von persönlichen Erfahrungen oder eingebrachten Fallsituationen sollen die Strukturen und Prozesse einzelner Handlungsfelder analysiert werden. Im Mittelpunkt steht dabei die Auseinandersetzung mit – relevanten ethischen Prinzipien, – berufsrelevanten Rechtsgrundlagen und – wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Der Unterricht soll ein grundlegendes Verständnis für Zusammenhänge vermitteln. Durch die Abstimmung der Pflichtgegenstände ist die ganzheitliche Sichtweise zu fördern und sind unbeabsichtigte Überschneidungen zu vermeiden. Didaktische Grundsätze der Pflichtgegenstände Pflegerische Basisbildung, Berufsspezifische Bildung I und Berufsspezifische Bildung II: Vorrangiges Ziel ist es, den Schülerinnen und Schülern ihren beruflichen Handlungsraum in unterschiedlichen Arbeitsfeldern der Pflege und/oder Sozialbetreuung aufzuzeigen. Der Unterricht soll jene Kompetenzen vermitteln, die zur Ausübung des jeweiligen Berufes notwendig sind. Konkrete Fallsituationen sollen Ausgangspunkt für den Unterricht sein. Aus den Fallsituationen sollen sowohl wissenschaftliche Fragestellungen als auch praktische Aufgabenstellungen abgeleitet werden. Der Unterricht ist so zu gestalten, dass konkrete Methoden und Techniken wiederholt geübt und vertieft werden können. Für die Anwendung der theoretischen Inhalte sind geeignete Übungs- und Demonstrationsräume einzurichten. Die Ausbildungsziele gemäß den Berufsbildern und Qualifikationsprofilen von Pflege (Pflegeassistenz/Pflegefachassistenz) und Sozialbetreuung (Fachniveau/Diplomniveau) auf dem jeweiligen Ausbildungsniveau, der jeweilige Erfahrungshorizont der Schülerinnen und Schüler sowie die Organisation und Planung der Praktika sind zu berücksichtigen. Durch die Abstimmung der Pflichtgegenstände ist die ganzheitliche Sichtweise zu fördern und sind unbeabsichtigte Überschneidungen zu vermeiden. Weiters ist eine Abstimmung mit den Pflichtgegenständen „Berufsspezifische Praxis (Pflichtpraktikum)“ und „Fachpraktisches Seminar“ sowie den verbindlichen Übungen anzustreben. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Berufsspezifische Praxis (Pflichtpraktikum): Vorrangiges Ziel ist, dass die Schülerinnen und Schülern ihren beruflichen Handlungsraum in unterschiedlichen Arbeitsfeldern der Pflege und/oder Sozialbetreuung kennenlernen. Im Pflichtpraktikum sollen die im Unterricht erworbenen Kompetenzen vertieft und entsprechende Fertigkeiten erworben werden. In der Vorbereitung sind für jedes Pflichtpraktikum gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern konkrete Ziele zu formulieren. Die Zielsetzungen haben sich am jeweiligen Berufsbild und Kompetenzbereich zu orientieren. Für die Pflegeassistenzberufe sind dabei die mit der zugehörigen Ausbildungsverordnung verlautbarten Qualifikationsprofile heranzuziehen. Das Pflichtpraktikum ist auf Basis der jeweiligen berufsrechtlichen Bestimmungen durchzuführen. Die Praktikumsstellen haben mit den Lernenden eine Praktikumsvereinbarung abzuschließen. Während des Pflichtpraktikums sind die Schülerinnen und Schüler zu betreuen. Aufgabe der Lehrenden ist es, den individuellen Lernprozess durch geeignete Maßnahmen (Besuch an der Praktikumsstelle, Methodentraining in Einzelarbeit oder in der Kleingruppe, Supervision) zu unterstützen. Die Betreuung und Reflexion der Pflichtpraktika sind von fachkompetenten Lehrkräften aus dem Bereich Sozialbetreuung bzw. Pflege durchzuführen. Nach Beendigung des Pflichtpraktikums ist der Lernerfolg zu evaluieren. Das Pflichtpraktikum ist ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich der Einsatzbereiche zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen. Als Beurteilungsgrundlage sind die in der Vorbereitung formulierten Zielsetzungen heranzuziehen. Im Rahmen der Ausbildung zu den Pflegeassistenzberufen ist der Kompetenzerwerb gemäß dem jeweiligen Qualifikationsprofil schriftlich zu dokumentieren. Im Laufe der Ausbildung sind unterschiedliche Schwerpunktsetzungen (Hospitation, Kernaufgaben Sozialbetreuung/Pflege, angrenzende Bereiche) vorgesehen. Das Maß an Eigenverantwortlichkeit orientiert sich am jeweiligen Schwerpunkt sowie am Ausbildungsstand. Die Lernenden sind vor dem Beginn des Pflichtpraktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber hinaus zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen. Pflichtpraktika können im Inland und teilweise auch im Ausland absolviert werden. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen. Es empfiehlt sich im Sinne einer optimalen Qualität der Ausbildung, mit den Praktikumsstellen und den damit verbundenen Trägerorganisationen engen Kontakt zu halten. Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Fachpraktisches Seminar sowie der verbindlichen Übungen Supervision und Psychohygiene und Theorie-Praxis-Transfer: Vorrangiges Ziel ist es, den Theorie-Praxis-Transfer zu begleiten. Ein wesentlicher Grundsatz ist die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation. Erfahrungen aus dem Pflichtpraktikum sollen einzeln oder in der Gruppe reflektiert werden. Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Schülerinnen und Schüler ihrem Lernstand entsprechend die Anwendung einzelner Methoden oder Techniken trainieren können. Fallbesprechungen und die Bearbeitung komplexer praxisbezogener Aufgabenstellungen sollen im Mittelpunkt stehen. Das Methoden- bzw. Techniktraining hat sich an den berufsrelevanten Zielgruppen und Settings zu orientieren. Der Unterricht kann in der Schule oder an einer Praxisstelle erfolgen. Gruppenteilungen sind so zu gestalten, dass die Schülerinnen und Schüler die Methoden bzw. Techniken jeweils dem gewählten Ausbildungsschwerpunkt entsprechend trainieren können. Eine gemeinsame Abstimmung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs auf die einzelnen Pflichtgegenstände ist unerlässlich. Weiters ist eine Abstimmung mit den Pflichtgegenständen „Pflegerische Basisbildung“, „Berufsspezifische Bildung I“ und „Berufsspezifische Bildung II“ anzustreben. Unterrichtsorganisation: Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen. Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Jahrgang zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage: – Unterrichtsgegenstände, in denen häufig mit Arbeitsaufträgen im Sinne des kooperativen offenen Lernens gearbeitet wird; – organisatorische Aneinanderreihung inhaltlich verbundener Pflichtgegenstände, zB „Natur- und gesundheitswissenschaftliche Bildung“ und „Humanwissenschaftliche Bildung“ bzw. „Berufsbezogene Rechtskunde“, Berufsbezogene Management- und Organisationslehre“, „Berufskunde und Ethik“ sowie „Beruf und Wissenschaft“, zur verstärkten Vernetzung der Lerninhalte; – Unterrichtsgegenstände, in denen ein wesentlicher Fokus auf praktische Übungen gelegt wird; – Unterrichtsgegenstände, in denen fächerübergreifende Projekte und/oder themenzentrierter Unterricht geplant sind. Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens-/Kompetenzerwerb sicherzustellen. Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten. Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrende zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation im Sinne der berufsrechtlichen Bestimmungen verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung. Unterrichtsmethoden: Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist praxisorientiertes Fachwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten, sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Schülerinnen und Schüler aufzuzeigen. Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen: – Lernsettings sind so zu gestalten, dass die Lernenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiterentwickeln können. – Individuelle Begabungen und Potenziale sind unabhängig von vorgefassten Bildern, Zuschreibungen und familiären Rahmenbedingungen zu fördern. – Formen des gegenseitigen Unterstützens durch Schülerinnen und Schüler (Tutoring) sollen allgemeine Lern- und Reflexionsprozesse sowie soziales Lernen und solidarisches Handeln fördern. – Durch offene Lernformen ist die Problemlösungskompetenz der Lernenden zu fördern, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. Gleichzeitig sind sie zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise in Einzel- und besonders Teamarbeit zu befähigen. – Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (Projekte, Fallstudien, Fachpraxis und Simulationen) führen die Lernenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln. – Ein Bezug zum fachpraktischen Unterricht ist in möglichst vielen Unterrichtsgegenständen herzustellen. – Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis tragen dazu bei, den Lernenden Einblick in die komplexen Zusammenhänge berufsspezifischer Abläufe zu geben. – Der Besuch kultureller Veranstaltungen und kultureller Institutionen motiviert die Lernenden zur Beschäftigung mit Kunst und Kultur. Er ist daher unverzichtbarer Bestandteil des Unterrichts, besonders in „Deutsch“ sowie in „Kreativer Ausdruck“. – Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sollen verschiedene Medien eingesetzt werden, um den Lernprozess zu unterstützen und die erforderliche Medienkompetenz aufzubauen. Die Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien sowie elektronischen Kommunikationsformen soll die Unterrichtsorganisation unterstützen und ergänzen. – Der Vertiefung ausgewählter Lerninhalte und dem Training grundlegender Fertigkeiten ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Behandlung vielfältiger Inhalte zu geben. Besonderer Wert ist dabei auf die Vermittlung der Methoden des jeweiligen Faches zu legen, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. – In allen Unterrichtsgegenständen ist die Dokumentation und Reflexion des stufenweisen Kompetenzerwerbs und damit die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung durch die Schülerinnen und Schüler durch geeignete Methoden (zB Portfolio, Lerntagebuch) zu fördern. Unterrichtsprinzipien: Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Bei der Planung und Durchführung des Unterrichts sind insbesondere folgende Grundsätze zu beachten: Anknüpfen an die Vorkenntnisse und Vorerfahrungen Der Unterricht hat an die Vorkenntnisse und Vorerfahrungen sowie die individuelle Vorstellungswelt der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Die Einordnung der Lehr- und Lerninhalte in die persönliche Erlebenswelt fördert zusammenhängendes, vernetztes Denken. Eine bewusste Auseinandersetzung der Schülerinnen und Schüler mit ihren individuellen Kenntnissen und Erfahrungen fördert darüber hinaus die Reflexionsfähigkeit. Interkulturelles Lernen Die Auseinandersetzung mit der eigenen kulturellen Identität ist für eine gelingende Persönlichkeitsentwicklung unabdingbar. Das Erfahren von und die Auseinandersetzung mit kulturell bedingten Gemeinsamkeiten und Unterschieden, insbesondere in den alltäglichen Ausdrucksformen von Kultur (Lebensgewohnheiten, Sprache, Brauchtum, Texte, Liedgut usw.), soll die Schülerinnen und Schüler zu Akzeptanz, Respekt und gegenseitiger Achtung führen. Unterschiedliche Ausgangsbedingungen der Schülerinnen und Schüler sind im Unterricht zu berücksichtigen. Eine allenfalls vorhandene Zwei- oder Mehrsprachigkeit soll positiv besetzt und die Schülerinnen und Schüler sollen ermuntert werden, Kenntnisse in der Muttersprache im Unterricht sinnvoll einzubringen. Förderung durch Differenzierung und Individualisierung Die Schülerinnen und Schüler haben vielfältige und unterschiedliche Fähigkeiten, die je nach individuellem Entwicklungsstand sowie nach Themenstellung und Herangehensweise im Unterricht in unterschiedlicher Weise zum Ausdruck kommen. Aufgabe der Schule ist es, die Schülerinnen und Schüler zur bestmöglichen Entfaltung ihrer individuellen Leistungspotenziale zu führen. Leistungsfähigkeit und besondere Begabungen sind dabei kontinuierlich zu fördern. Für den Unterricht ergeben sich daraus folgende mögliche Aufgabenstellungen bzw. pädagogisch-didaktische Konsequenzen: – Erstellung von differenzierten Lernangeboten, die individuelle Zugänge und auch immer wieder neue Einstiege und Anreize bieten; – Eingehen auf die individuell notwendige Arbeitszeit, auf unterschiedliche Lerntypen, Vorkenntnisse, Vorerfahrungen und Lebenswelten; – Bewusstmachen der Stärken und Schwächen im persönlichen Begabungsprofil der Schülerinnen und Schüler, wobei bevorzugt an die Stärken anzuknüpfen ist; – Entwicklung von Rückmeldeverfahren, ob die Schülerinnen und Schüler tatsächlich ihr individuelles Leistungspotenzial optimal entfalten; – Herstellung eines individuell förderlichen Lernklimas und Vermeidung von Demotivation. Die methodisch-didaktische Gestaltung des Unterrichts soll die Berücksichtigung der jeweils aktuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler gestatten. Unterrichtsformen, durch die sich Differenzierung und Individualisierung verwirklichen lassen, reichen von Einzelarbeit über Partnerarbeit bis zu den zahlreichen Möglichkeiten der Gruppenarbeit. Dazu gehören auch Phasen des offenen Lernens und Wahlmöglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler. Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung Die Schülerinnen und Schüler sind ihrem Alter entsprechend zu kritischem und eigenverantwortlichem Denken zu führen. Es sind Impulse zu setzen, die die Entwicklung eigener Wert- und Normvorstellungen bei den Schülerinnen und Schülern anregen und fördern. Dafür bieten sich auch projektartige und offene Lernformen an. Den Schülerinnen und Schülern ist Lernen als Prozess verständlich zu machen. Sie sollen die an sie gestellten Anforderungen kennen, sich selbst einschätzen lernen und darin auch Motivation für ihre Arbeit finden. Die Vermittlung von Lerntechniken ist eine unabdingbare Voraussetzung für selbsttätiges Erarbeiten von Kenntnissen und Fertigkeiten, dient aber auch dem Zweck, eine Basis für den lebensbegleitenden selbstständigen Bildungserwerb zu legen. Bei der Gestaltung des Unterrichts ist darauf zu achten, dass für die Präsentation individuellen Wissens Möglichkeiten geboten werden. Herstellen von Bezügen zur Lebenswelt Im Sinne des exemplarischen Lernens sind möglichst zeit- und lebensnahe Themen zu wählen, durch deren Bearbeitung Einsichten, Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Methoden gewonnen werden, die eigenständig auf andere strukturverwandte Probleme und Aufgaben übertragen werden können. Die Materialien und Medien, die im Unterricht eingesetzt werden, haben möglichst aktuell und anschaulich zu sein, um die Schülerinnen und Schüler zu aktiver Mitarbeit anzuregen. Begegnungen mit Fachleuten, die in den Unterricht eingeladen werden können, sowie die Einbeziehung außerschulischer Lernorte bzw. die Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts durch Schulveranstaltungen stellen wesentliche Bereicherungen dar. Den neuen Technologien kommt verstärkt Bedeutung zu. Koedukation und Teamteaching Die Entwicklung und Förderung sozialer und emotionaler Kompetenzen zählen zu den wesentlichen Bildungs- und Lehraufgaben in der sozialberuflichen Bildung. Soziales Lernen fördert die Persönlichkeitsentwicklung der einzelnen Schülerinnen und Schüler. In der Gruppe lernen sie, ihre eigenen Vorstellungen, Wünsche und Bedürfnisse einzubringen und gleichzeitig jene der Mitschülerinnen und Mitschüler zu respektieren. Aufgabe der Lehrenden ist es, ein (Lern-)Klima der gegenseitigen Achtung zu schaffen und die individuellen Entwicklungsprozesse der Schülerinnen und Schüler durch eine entsprechende Unterrichtsgestaltung zu fördern. Koedukation soll in den Unterrichtsgegenständen „Bewegung und Sport“ und „Kreativer Ausdruck“ Anwendung finden. Teamteaching kann im Rahmen von fächerübergreifendem Unterricht eingesetzt werden. Ebenso kann in jenen Unterrichtsgegenständen, in denen eine Gruppenteilung vorgesehen ist, die gesamte Klasse von zwei Lehrenden in Form von Teamteaching unterrichtet werden. Sicherung des Unterrichtsertrages und Rückmeldungen Für die Sicherstellung des Unterrichtsertrages sind im Unterricht ausreichende und gezielte Wiederholungen und Übungen vorzusehen. Zur Festigung des Gelernten ist beizutragen, indem Zusammenhänge zwischen neu Gelerntem und bereits Bekanntem hergestellt werden und indem – soweit möglich – Neues in bekannte Systeme und Strukturen eingeordnet wird. Die Schülerinnen und Schüler sind in die Planung und Gestaltung, Kontrolle und Analyse ihrer Arbeitsprozesse und Arbeitsergebnisse in zunehmendem Maße aktiv einzubeziehen, damit sie schrittweise Verantwortung für die Entwicklung ihrer eigenen Kompetenzen übernehmen können. Ausrichtung auf die beruflichen Aufgaben und Handlungsfelder Im Unterricht wie auch in der praktischen Ausbildung ist sicherzustellen, dass jene Kompetenzen vermittelt werden, welche die Schülerinnen und Schüler auf die Ausübung des jeweils gewählten Berufes vorbereiten und die für die Ausübung des gewählten Berufes essenziell sind. Ausgehend von den Handlungsfeldern von Pflege und Sozialbetreuung haben der Unterricht und die praktische Ausbildung jene handlungsleitenden Kenntnisse und Fertigkeiten sowie Haltungen und Einstellungen zu vermitteln, die für die Arbeit mit den unterschiedlichen Zielgruppen bzw. in den unterschiedlichen Settings notwendig sind. Die methodisch-didaktische Aufbereitung des Unterrichts wie auch der praktischen Ausbildung in jenen Unterrichtsgegenständen, die unmittelbar dem Erwerb der jeweiligen Berufsqualifikation zugeordnet sind, ist daher unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Zielgruppen und Settings lernergebnisorientiert zu gestalten. Die von der Gesundheit Österreich GmbH entwickelten Curricula für die Ausbildungen Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz, die den Erwerb der Qualifikationsprofile für die Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz gemäß der Pflegeassistenzberufe-Ausbildungsverordnung im Rahmen der Ausbildung sicherstellen sollen, sind dem Unterricht wie auch der praktischen Ausbildung zugrunde zu legen. Die in den genannten Curricula für die Ausbildungen Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz formulierten Lernergebnisse sind Teil des Bildungsziels.
VI. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
a. Katholischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 in der jeweils geltenden Fassung. b. Evangelischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 in der jeweils geltenden Fassung. c. Altkatholischer Religionsunterricht Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden. d. Islamischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 in der jeweils geltenden Fassung. e. Israelitischer Religionsunterricht Die Bekanntmachung in BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden. f. Neuapostolischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 108/2016 in der jeweils geltenden Fassung. g. Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 in der jeweils geltenden Fassung. h. Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 in der jeweils geltenden Fassung. i. Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 114/2016 in der jeweils geltenden Fassung. j. Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 in der jeweils geltenden Fassung. k. Buddhistischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 in der jeweils geltenden Fassung. l. Freikirchlicher Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 in der jeweils geltenden Fassung. m. Alevitischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 89/2015 in der jeweils geltenden Fassung.
VII. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. Pflichtgegenstände A.1 Allgemeine Pflichtgegenstände
1. ETHIK
Bildungs- und Lehraufgabe Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab. Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten. In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren. Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile. Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie. Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück. Zentrale fachliche Konzepte Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt. Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive: Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft. Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen. Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert. Didaktische Grundsätze Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden: Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen. Diskursorientierung Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen. Diversitätsgebot Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind. Fachdidaktische Aufbereitung Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen. Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann. Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden. Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden. Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und – sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen. Analysieren und Reflektieren Die Schülerinnen und Schüler können – ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und – Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren. Argumentieren und Urteilen Die Schülerinnen und Schüler können – moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und – Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen. Interagieren und Sich-Mitteilen Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und – Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen. Handlungsoptionen entwickeln Die Schülerinnen und Schüler können – durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und – die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen. Lehrstoff Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten. In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. I. Jahrgang (1. und 2. Semester) Grundlagen: Philosophische Ethik und Menschenrechte Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung; Grundrechte, Kinderrechte. Soziale Beziehungen Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft, Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur. Glück Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung. Sucht und Selbstverantwortung Suchtprävention, Abhängigkeit, die Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft. Natur und Wirtschaft Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik. Religion und Weltanschauung Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich; Religion und Staat. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Prinzipien normativer Ethik Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit. Medien und Kommunikation Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation. Judentum, Christentum, Islam Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Umgang mit Tieren Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz. Liebe, Sexualität, Beginn des Lebens Sex und Gender; Moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität; Reproduktion. Konflikte und Konfliktbewältigung Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Grundkonzepte der Ethik Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten Entwicklung und aktuelle Situation. Diversität und Diskriminierung: Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen. Krankheit und Gesundheit, Ende des Lebens Ärztliches und pflegerisches Berufsethos; gesundheitliche Aspekte des Sports; Umgang mit Alter, Sterben und Tod. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Identitäten und Moralentwicklung Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung. Wirtschaft und Konsum Markt und Moral, Unternehmensethik, Konsumverhalten. Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Positionen und Begriffe der Ethik Diskursethik, ethischer Relativismus, Verantwortungs- und Gesinnungsethik. Moral und Recht Naturrecht und Positives Recht, Strafrecht und Rechtsordnung, Recht auf Widerstand, Zivilcourage, Recht und Gerechtigkeitskonzepte. Sport Erlebnisorientierte Dimension, ergebnisorientierte Verpflichtung, Doping, Fairness, Events und Mediatisierung. 8. Semester– Kompetenzmodul 8: Religions- und Moralkritik Atheismus, Agnostizismus, kritische Religiosität; Esoterik und neue religiöse Bewegungen; Spiritualität. Technik und Wissenschaft Verantwortung der Wissenschaften, Technikfolgenabschätzung und -bewertung, Trans- und Posthumanismus. Schultypenspezifische Vertiefung In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. V. Jahrgang– Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Positionen und Begriffe der Ethik Fähigkeitenansatz – gutes Leben, feministische Ethik. Krieg und Frieden Ursachen von Krieg und Terrorismus, Theorien des gerechten Krieges, aktive Friedenssicherung, Völkerrecht, Frieden und Gerechtigkeit. Schultypenspezifische Vertiefung In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. 10. Semester: Humanismus Säkulare Gesellschaft, humanistische Lebensgestaltung.
2. AUSDRUCK, SPRACHE, KOMMUNIKATION
2.1 BEWEGUNG UND SPORT
Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung mit folgender Ergänzung: II. Jahrgang: 3. Semester (Kompetenzmodul 3): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Bedeutung von Aktivität und Mobilität im Hinblick auf die Lebensqualität sowie den Gesundheitszustand eines Menschen erörtern; – Angebote zur Förderung und Aktivierung von individuellen Ressourcen entwickeln; – Bedürfnisse und (verbliebene) Fähigkeiten der zu betreuenden Personen in Bezug auf Angebote für Bewegung und Sport erkennen und zielorientiert Vorschläge zur Umsetzung machen; – Möglichkeiten der Förderung von Motorik benennen und daraus situations- und bedarfsgerechte Angebote ableiten. Lehrstoff: Aktivität und Mobilität. Mobilisationsübungen. Sicherheit und Risikosituationen. Anatomische und physiologische Grundlagen (Aktivierung, Muskulatur, Kreislauf). Bewegungsbedürfnisse, -interessen, -ziele. Strategien zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit des Bewegungsapparates. Physiologische Körperhaltung und Bewegungsmuster. Einfluss- und Risikofaktoren auf Bewegung. Beobachtung und Beschreibung von Bewegung.
2.2 KREATIVER AUSDRUCK
II. Jahrgang: 3. Semester (Kompetenzmodul 3): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – sich einzeln und gemeinsam musikalisch und bildnerisch ausdrücken; – fachtheoretische Grundkenntnisse anwenden; – verantwortungsvoll mit Werkzeugen, Instrumenten und Materialien umgehen; – differenziert sinnlich wahrnehmen und fachgerecht beschreiben; – Beobachtungen und Wahrnehmungen in bildhafte und akustische Ausdrucksformen umsetzen. Lehrstoff: Aufbau eines Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires. Grundlagen der Allgemeinen Musiklehre. Instrumente/Stimme im Überblick. Akustische Grundlagen und Gehör. Musikalische Parameter. Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge. Kontakt mit dem Original. 4. Semester (Kompetenzmodul 4): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – sich einzeln und gemeinsam musikalisch und bildnerisch ausdrücken; – Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben lösen und dabei auf fachtheoretischen Grundkenntnissen basierend Material, Verfahren und Gestaltungsmittel einsetzen; – experimentell und spielerisch handeln; – verantwortungsvoll mit Werkzeugen, Instrumenten und Materialien umgehen; – Beobachtungen und Wahrnehmungen in bildhafte und akustische Ausdrucksformen umsetzen. Lehrstoff: Gestaltungsgrundlagen: Farbe, Form, Raum, Material. Grundlagen des grafischen Gestaltens. Dreidimensionales Gestalten: Entwurf, Funktion, Material, Form. Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung: Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik. Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge. Kontakt mit dem Original. III. Jahrgang: 5. Semester (Kompetenzmodul 5): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Arbeiten aus dem Bereich des kreativen Ausdrucks gemeinsam entwickeln und nach Möglichkeit in soziale Projekte einbringen; – die eigenen Fähigkeiten reflektieren und motivierend für andere Menschen einsetzen, um dadurch einen Beitrag zur Sinnfindung, Freude und Gesundheit der Klientinnen und Klienten zu leisten; – situations- und bedarfsgerechte Angebote zur Förderung des kreativen Ausdrucks vorschlagen. Lehrstoff: Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires. Tanz und Bewegungsgestaltung. Zielgruppenorientierte Gestaltung (Gebrauchsprodukte, grafische Produkte). Methoden und Möglichkeiten der Aktivierung zur Freizeitgestaltung bzw. als Beschäftigungs- und Förderangebot im Rahmen der Lebens- und Alltagsgestaltung. Arbeiten mit verschiedenen Techniken und Materialien. Alters- und Entwicklungsgerechte Beschäftigungsformen und -angebote. Feste, Feiern, Rituale und Lebensübergänge gestalten. Musik und Tanz. Singen und Musizieren. Rhythmik und Spiel. 6. Semester (Kompetenzmodul 6): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Bedeutung der kreativen Ausdrucksmöglichkeiten (Sprache, Musik, bildnerisches und textiles Gestalten, Plastizieren, darstellendes Spiel) als Hilfe zur Bewältigung von herausfordernden Situationen erläutern; – individuelle Vorlieben der Klientinnen und Klienten in den Bereichen Musik, Bewegung, Kultur erheben und Angebote entwickeln; – passend für die jeweilige Zielgruppe unterschiedliche kreative Methoden selbst praktizieren und Klientinnen und Klienten adäquat anleiten, sodass diese in ihren eigenen kreativen Ausdruck einsteigen können; – die Bedeutung kultureller Teilhabe für die Lebensqualität der Menschen beschreiben. Lehrstoff: Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires. Tanz und Bewegungsgestaltung. Zielgruppenorientierte Gestaltung (Gebrauchsprodukte, grafische Produkte). Methoden und Möglichkeiten der Aktivierung zur Freizeitgestaltung bzw. als Beschäftigungs- und Förderangebot im Rahmen der Lebens- und Alltagsgestaltung. Arbeiten mit verschiedenen Techniken und Materialien. Alters- und Entwicklungsgerechte Beschäftigungsformen und -angebote. Feste, Feiern, Rituale und Lebensübergänge gestalten. Musik und Tanz. Singen und Musizieren. Rhythmik und Spiel.
2.3 ALLGEMEINE UND INTERKULTURELLE KOMMUNIKATION
I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundbegriffe Kommunikation, Supervision und Mediation erläutern; – den Unterschied zwischen Beobachtung und Bewertung erklären; – die Bedeutung professioneller Kommunikation im Bereich der sozialen Arbeit erläutern; – unterschiedliche Kommunikationsmodelle beschreiben und anwenden; – Praktikumserfahrungen mit der Theorie verknüpfen und reflektieren; – Beziehungen und Kommunikation durch Anwendung allgemeiner Kommunikationsregeln initiieren und beenden; – wesentliche Gesprächsführungstechniken im Kontext von Pflege und Sozialbetreuung beschreiben und praktisch umsetzen. Lehrstoff: Grundlagen sozialer Interaktion. Beziehungsgestaltung. Formen der Kommunikation. Kommunikationsmodelle. Wahrnehmung und Beobachtung. Beurteilen und Bewerten. II. Jahrgang: 3. Semester (Kompetenzmodul 3): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die eigene Rolle und ihre individuellen Verhaltensweisen reflektieren und im Spannungsfeld von Selbst- und Fremdwahrnehmung analysieren; – das Nähe-Distanzverhältnis berufsadäquat gestalten und allgemeine Grundprinzipien der Kommunikation reflektiert anwenden; – Menschen, insbesondere entsprechend deren Alter, Entwicklung, sozialem und kulturellem Hintergrund, mit Empathie, Wertschätzung und Kongruenz begegnen; – wesentliche Gesprächsführungstechniken im Kontext von Pflege und Sozialbetreuung beschreiben und praktisch umsetzen; – Regeln zum Feedback benennen und praktisch anwenden; – den Betreuungs- und Pflegeprozess als Beziehungsprozess wahrnehmen und beschreiben. Lehrstoff: Grundlagen der Kommunikation und Kommunikationstheorie. Gruppenprozesse und Gruppendynamik. Soziale Rollen und Rollenverständnis. Selbst- und Fremdwahrnehmung. Soziale Rolle, soziale Schichtungen, Sozialisation, Werte und Normen. Verbale und nonverbale Kommunikation. Kommunikationsmodelle. Grundlagen der Gesprächsführung. Vertrauensaufbau und Beziehungsorientierung. Personenzentrierte Gesprächsführung. Konflikt und Konfliktlösung. Feedback und Feedbackkultur. Gesprächsführungstechniken in der sozialen Arbeit und Pflege bezogen auf unterschiedliche Zielgruppen (insbesondere Kinder, alte Menschen, Menschen mit (Sinnes-)Behinderung). 4. Semester (Kompetenzmodul 4): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Phasen der Teambildung erkennen, auf die eigene Rolle umlegen und das individuelle Handeln entsprechend ausrichten; – Gruppenprozesse beschreiben und im Hinblick auf soziale Rollen und individuelle Verhaltensweisen analysieren; – eigene Kommunikationsformen und -muster reflektieren; – Teamarbeit als wesentliches Bestimmungsmerkmal der Pflege und Sozialbetreuung anerkennen. Lehrstoff: Team, Teambildung- und Teamentwicklung. Gruppenprozesse. Peerkompetenz. Rollen- und Beziehungsgestaltung. Supervision. Grundlagen der Gesprächsführung (Feedbackregeln, Diskussionsregeln, Spiegeln). Aktives Zuhören. Konflikte, Spannungen und Aggressionen in der Gruppe. Analyse von Gruppenprozessen, Einführung in die Gruppendynamik. Gewaltfreie Kommunikation. III. Jahrgang: 5. Semester (Kompetenzmodul 5): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Kommunikationstheorien zur Erklärung von Gesprächen und anderen Kommunikationsformen im Alltag anwenden; – unterschiedliche Formen von Gesprächen führen (zB Information, Instruktion, Anleitung, Beratung); – die Zusammenarbeit mit Angehörigen als wichtige Ressource für die Arbeit in der Pflege und Sozialbetreuung erkennen und beschreiben sowie unterschiedliche Unterstützungsmöglichkeiten für Angehörige benennen und fallbezogen ein Unterstützungskonzept entwickeln; – die eigene kulturelle Identität reflektieren und die individuellen kulturellen Besonderheiten benennen; – kulturell bedingte Unterschiedlichkeiten identifizieren und darauf basierende Handlungsvorschläge benennen. Lehrstoff: Entwicklungspsychologische Grundlagen. Vertrauensaufbau und Beziehungsorientierung. Arten von Gesprächen: Informieren, Anleiten, Beraten. Gesprächsführung im Alltag (kontrollierter Dialog, Spiegeln, Paraphrasieren und Aktives Zuhören). Gewaltfreie Kommunikation. Personenzentrierte Gesprächsführung. Spezielle Kommunikation mit Menschen aller Altersstufen mit unterschiedlichen Krankheitsbildern und Behinderungsformen (unterstützte Kommunikation, basale Kommunikation). Kommunikation im gerontopsychiatrischen Kontext. Konzepte zur Anleitung, Beratung und Schulung von Angehörigen. Rolle von An- und Zugehörigen. Mensch und Kultur, kulturelle Identität. Kulturell bedingte Unterschiedlichkeiten. Kultur und soziale Ungleichheit. Kultur und gesundheitliche Ungleichheit. 6. Semester (Kompetenzmodul 6): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Bedeutung von Krisen und krisenhaften Entwicklungen im Lebenslauf eines Menschen beschreiben und konkrete Krisensituationen wahrnehmen und analysieren; – Grundprinzipien und Methoden der Krisenintervention situationsadäquat anwenden; – Konzepte, Ziele, Methoden und Anwendungsbereiche des Konfliktmanagements erläutern; – Konflikte erkennen und beschreiben und konkrete Lösungsansätze entwickeln; – Herausforderungen im beruflichen Alltag auf Grund von Sprachbarrieren beschreiben und Möglichkeiten zu deren Abbau aufzeigen; – die Kommunikation mit Klientinnen und Klienten unter Berücksichtigung von deren Alter und Entwicklung sowie sozialem und kulturellem Hintergrund gestalten. Lehrstoff: Krise. Arten von Krisen. Krisenphasen. Krise und Lebenszyklus. Krisenintervention. Konfliktformen. Konfliktphasen. Konfliktlösung. Kommunikation in Krisen- und Konfliktsituationen. Deeskalation. Konfliktstufen. Diversität. Kultur und Kommunikation. Kulturell bedingte Missverständnisse. Interkulturelle Kommunikation. IV. Jahrgang: 7. Semester (Kompetenzmodul 7): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Theorie- und konzeptgeleitete Kommunikationsmethoden zielgruppenadäquat einsetzen; – Informationen zielgruppenspezifisch aufbereiten und strukturiert vermitteln; – den Informationsgehalt bei der Empfängerin und dem Empfänger überprüfen; – Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Hinblick auf Aufklärung, Information und Instruktion in der Anleitung von Klientinnen und Klienten, Angehörigen bzw. Lernenden erkennen und erläutern. Lehrstoff: Theorie- und konzeptgeleitete Kommunikationsmethoden: Basale Stimulation. Basale Kommunikation. Validation. Unterstützte Kommunikation. Kommunikation mit unterschiedlichen Zielgruppen. Gesprächsführungstechniken im Rahmen der Aufklärung, Information und Instruktion. 8. Semester (Kompetenzmodul 8): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – theorie- und konzeptgeleitete Kommunikationsmethoden zielgruppenadäquat einsetzen; – Informationen zielgruppenspezifisch aufbereiten und strukturiert vermitteln; – den Informationsgehalt bei der der Empfängerin und dem Empfänger überprüfen; – Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Hinblick auf Aufklärung, Information und Instruktion in der Anleitung von Klientinnen und Klienten, Angehörigen bzw. Lernenden erkennen und erläutern. Lehrstoff: Theorie- und konzeptgeleitete Kommunikationsmethoden: Basale Stimulation. Basale Kommunikation. Validation. Unterstützte Kommunikation. Kommunikation mit unterschiedlichen Zielgruppen. Gesprächsführungstechniken im Rahmen der Aufklärung, Information und Instruktion. V. Jahrgang (Kompetenzmodul 9): 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – unterschiedliche Gesprächskonstellationen in einem Unternehmen benennen; – Gesprächsführungstechniken bezogen auf konkrete Konstellationen und Situationen aus der Praxis anwenden; – auf die Kommunikation bezogene Managementsysteme erläutern; – kulturell bedingte Unterschiedlichkeiten identifizieren und darauf basierende Handlungsvorschläge benennen; – Diversität als Konzept zur Anerkennung der Vielfalt kultureller und individueller Merkmale der Menschen benennen und Heterogenität als Ressource diskutieren. Lehrstoff: Gespräche mit Führungskräften und Vorgesetzten. Gespräche mit Schülerinnen und Schülern. Diversity Management. Informationsmanagement. Kommunikationsmanagement. Wissensmanagement. Einsatz von Kommunikationstechnologien. Social Media. Fallbeispiele und Übungssituationen. Interkulturelle Kompetenz. Mensch und Kultur, kulturelle Identität. Familie im kulturellen Kontext. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – unterschiedliche Gesprächskonstellationen in einem Unternehmen benennen; – Gesprächsführungstechniken bezogen auf konkrete Konstellationen und Situationen aus der Praxis anwenden; – auf die Kommunikation bezogene Managementsysteme erläutern; – persönliche, kulturelle und religiöse Feste, Feiern und Rituale in Betreuung und Pflege integrieren; – Herausforderungen im beruflichen Alltag auf Grund von Sprachbarrieren beschreiben und Möglichkeiten zu deren Abbau aufzeigen. Lehrstoff: Gespräche mit Führungskräften und Vorgesetzten. Gespräche mit Schülerinnen und Schülern. Kommunikation und Interaktion im interdisziplinären und/oder multiprofessionellen Team. Diversity Management. Informationsmanagement. Kommunikationsmanagement. Wissensmanagement. Einsatz von Kommunikationstechnologien. Social Media. Kulturell bedingte Unterschiedlichkeiten im Hinblick auf Alter, Krankheit, Behinderung. Kultur und soziale Ungleichheit. Kultur und gesundheitliche Ungleichheit. Fallbeispiele und Übungssituationen.
2.4 DEUTSCH
I. Jahrgang: 1.und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen anwenden; – grundlegende Sprachnormen beschreiben und anwenden; – Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkenne, bestimmen und korrekt anwenden; – grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden; – gängige Fremdwörter verstehen und richtig anwenden; – das wesentliche Fachvokabular anwenden; – einfache Texte formal und inhaltlich erschließen; – Informationen ordnen und wiedergeben; – Fragen verständlich und angemessen in Standardsprache formulieren und beantworten; – einfache Sachverhalte berichten, zusammenfassen, erzählen und erklären; – sinnerfassend lesen; – Texte mit unterschiedlichen Intentionen und adressatengerecht verfassen und gestalten; – das nötige Textsortenwissen anwenden; – eigene Texte planen, schreiben und überarbeiten; – wesentliche Merkmale von Gattungen erfassen; – grundlegende Merkmale der Medien beschreiben und den eigenen Medienkonsum hinterfragen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Wortarten, Satzglieder und Satzarten. Grundlegende Regeln der Zeichensetzung. Grundlegende Regeln der Rechtschreibung. Gängige Fremdwörter. Wesentliches Fachvokabular. Zuhören und Sprechen: Aktives Zuhören. Fragen in Standardsprache. Einfache Sachverhalte. Erkennen einfacher para- und nonverbaler Äußerungen. Lesen: Lesetechniken und -strategien. Herausfiltern von Einzelinformationen. Erfassen der wichtigsten Inhalte. Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen. Textsortenwissen (Meldung, Bericht, einfaches Protokoll; Gebrauchsanweisung fiktionale Texte). Schreiben: Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten. Informieren und Dokumentieren. Textsortenwissen (Mitschrift in Stichwörtern, einfaches Protokoll, Bericht, Beschreibung, einfache Zusammenfassung und Inhaltsangabe; Privatbrief und Erzählung). Reflexion: Reflexion über die persönliche Lebenssituation. Grundlegende literarische Gattungen anhand von Beispielen. Medienkonsum. II. Jahrgang: 3. Semester (Kompetenzmodul 3): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung persönlicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen anwenden; – Stellungnahmen abgeben und einfache Argumente formulieren; – Sprachnormen beschreiben und anwenden; – verstehen wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter und können diese anwenden; – Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext erkennen und verwenden; – weitgehend sicher rechtschreiben und Satzzeichen richtig setzen; – Redeabsichten wahrnehmen; – einfache Texte formal und inhaltlich erschließen; – Informationen aus elektronischen Medien und Texten entnehmen, gliedern und wiedergeben; – Texte mit unterschiedlichen Intentionen und adressatengerecht verfassen und gestalten; – das nötige Textsortenwissen anwenden; – Texte sprachsensibel verfassen; – lineare und nichtlineare Texte beschreiben; – Argumente ordnen, Texte planen, schreiben und überarbeiten; – wesentliche Merkmale von literarischen Gattungen erfassen; – grundlegende Merkmale der Medien und ihre Funktionen erläutern. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter. Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext. Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext. Rechtschreibung, Satzzeichen. Zuhören und Sprechen: Wahrnehmen von Redeabsichten. Einfache Argumente. Kerninformationen aus Medien. Lesen: Entnahme wesentlicher Informationen aus Texten. Herausfiltern von Detailinformationen. Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten). Schreiben: Planen von Texten und Ordnen von Argumenten. Schreiben und Überarbeiten von Texten. Textsortenwissen (Charakteristik; Exzerpt, Kurzfassung). Reflexion: Erkennen literarischer Textsorten an Beispielen. Medien und ihre Funktionen. 4. Semester (Kompetenzmodul 4): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen anwenden; – Inhalte präsentieren und vor Publikum sprechen; – an Diskussionen teilnehmen; – Stellungnahmen abgeben und einfache Argumente formulieren; – Sprachnormen beschreiben und anwenden; – wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter verstehen, schreiben und anwenden; – Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext erkennen und verwenden; – weitgehend sicher rechtschreiben und Satzzeichen richtig setzen; – die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen; – sprachliche Varietäten des Deutschen erkennen; – sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – Texte formal und inhaltlich erschließen; – Informationen gliedern und wiedergeben; – über das nötige Textsortenwissen verfügen; – Texte sprachsensibel verfassen; – lineare und nichtlineare Texte beschreiben und kommentieren; – Texte adressatengerecht planen, schreiben und überarbeiten; – wesentliche Merkmale von literarischen Gattungen erfassen; – literarische Textsorten, Stoffe und Motive an Beispielen erkennen; – die Funktionen von Medien erläutern. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter. Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext. Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext. Rechtschreibung und Satzzeichen. Sprachliche Varietäten des Deutschen. Zuhören und Sprechen: Stellungnahme und Formulierung einfacher Argumente. Diskussion. Kurzpräsentationen. Lesen: Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz. Einfache nichtlineare Texte (Grafiken und Tabellen). Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten). Schreiben: Planung von Texten und Ordnen von Argumenten. Schreiben und Überarbeiten von Texten. Textsortenwissen (einfache argumentative Texte zB Stellungnahme; Leserbrief). Einfache nichtlineare Texte. Reflexion: Literarische Textsorten, Stoffe und Motive. Medien und ihre Funktionen. III. Jahrgang: 5. Semester (Kompetenzmodul): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen anwenden; – Inhalte präsentieren und vor Publikum sprechen; – Sprachnormen beschreiben und anwenden; – berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter verstehen, schreiben und anwenden; – Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen und sprachliche Varietäten erkennen und vergleichen; – die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen; – sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – grundlegende rhetorische Mittel erkennen und bewusst einsetzen; – Texte formal und inhaltlich erschließen; – Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte analysieren; – nichtlineare Texte lesen und analysieren; – Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten verstehen; – Informationen gliedern und wiedergeben; – Argumente formulieren, ordnen und für kohärente Texte nutzen; – das nötige Textsortenwissen anwenden; – Texte sprachsensibel verfassen; – lineare und nichtlineare Texte lesen, beschreiben und analysieren; – Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – einfache Regeln der Textinterpretation anwenden; – ihre Meinung über gesellschaftliche Realität und Konzepte von Realität äußern; – wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben; – Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren; – sich in der Medienlandschaft orientieren und Medien zielorientiert nutzen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter. Textsortenadäquater Stil. Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte). Zuhören und Sprechen: Kommentieren und Appellieren. Grundlegende rhetorische Mittel. Lesen: Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz, Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte, nichtlineare Texte. Schreiben: Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten). Strukturierung von Argumenten. Lineare und nichtlineare Texte. Textsortenwissen (Motivationsschreiben, einfache textgebundene Erörterung). Reflexion: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Einfache Regeln der Textinterpretation. Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Aufklärung anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen Medien als Informationsquellen. 6. Semester (Kompetenzmodul 6): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen anwenden; – komplexere Inhalte auch mit Medienunterstützung präsentieren und vor Publikum sprechen; – Sprachnormen anwenden; – berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter verstehen, schreiben und anwenden; – Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen; – sprachliche Varietäten erkennen und vergleichen sowie ausgewählte historische Entwicklungen beschreiben; – die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen; – sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – Texte formal und inhaltlich erschließen; – Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte analysieren; – nichtlineare Texte lesen und analysieren; – Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten verstehen; – Informationen gliedern und wiedergeben; – das nötige Textsortenwissen anwenden; – Texte sprachsensibel verfassen; – lineare und nichtlineare Texte lesen, beschreiben und analysieren; – auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – ihre Meinung über gesellschaftliche Realität und Konzepte von Realität äußern; – einfache Regeln der Textinterpretation anwenden; – wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben; – Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren; – sich in der Medienlandschaft orientieren und Medien zielorientiert nutzen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter. Verwendung eines textsortenadäquaten Stils. Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte); historische Entwicklungen an Beispielen. Zuhören und Sprechen: Präsentationen mit Medienunterstützung. Lesen: Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz. Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte. Textsortenwissen (komplexe meinungsbetonte journalistische Textsorten). Schreiben: Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten). Strukturierung von Argumenten. Komplexere argumentative Texte. Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Schreiben (zB Appell). Textsortenwissen (textgebundene Erörterung, Empfehlung). Reflexion: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Einfache Regeln der Textinterpretation. Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Klassik anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medien als Informationsquellen. IV. Jahrgang: 7. Semester (Kompetenzmodul 7): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen anwenden; – komplexere Inhalte präsentieren und vor Publikum sprechen; – Informationen unter Einbeziehung moderner Kommunikationstechnologie vermitteln; – Sprachnormen anwenden; – Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert verwenden; – die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen; – sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen; – Texte formal und inhaltlich erschließen; – Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten verstehen; – Informationen entnehmen, gliedern und wiedergeben; – das nötige Textsortenwissen anwenden; – Texte sprachsensibel verfassen; – lineare und nichtlineare Texte lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren; – fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und kommentieren; – auch komplexere (berufsbezogene) Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden; – ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern; – wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben; – Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren; – sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen; – Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren beschreiben. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Stil und Wortschatz. Zuhören und Sprechen: Adressatenorientiert und anlassbezogenes Sprechen. Vermittlung von Informationen. Lesen: Vergleichendes Lesen. Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten. Textsortenwissen (komplexe Textsorten). Schreiben: Lineare und nichtlineare Texte. Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Berufsbezogene Texte. Textsortenwissen (Kommentar; Zusammenfassung aus mehreren Quellen; Textanalyse). Reflexion: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zum Realismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medien als Informationsquellen. 8. Semester (Kompetenzmodul 8): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen anwenden; – komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen; – Sprachnormen anwenden; – Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert verwenden; – die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen; – sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede reflektieren; – Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen; – Texte formal und inhaltlich erschließen; – Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten verstehen; – Informationen gliedern und wiedergeben; – Texte mit unterschiedlichen Intentionen und adressatengerecht verfassen und gestalten; – das nötige Textsortenwissen anwenden; – Texte sprachsensibel verfassen; – einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden; – lineare und nichtlineare Texte beschreiben, analysieren, kommentieren und interpretieren; – auch komplexere (berufsbezogene) Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren; – ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern; – wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben; – Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren; – sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen; – Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren beschreiben. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Stil und Wortschatz. Zuhören und Sprechen: Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen. Vermittlung von Informationen unter Einbeziehung moderner Kommunikationstechnologie. Lesen: Vergleichendes Lesen. Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten. Textsortenwissen (komplexe Textsorten). Schreiben: Lineare und nichtlineare Texte. Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Berufsbezogene Texte. Textsortenwissen (Offener Brief, Interpretation). Reflexion: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zum Expressionismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medien als Informationsquellen. V. Jahrgang (Kompetenzmodul 9): 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen anwenden; – komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen; – rhetorische Mittel beurteilen und bewusst einsetzen; – Gespräche moderieren; – Sprachnormen beschreiben und anwenden; – Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert variieren; – über den eigenen und fremden Sprachgebrauch reflektieren; – die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen; – sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen; – Texte formal und inhaltlich erschließen; – Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten verstehen; – Informationen gliedern und wiedergeben; – das nötige Textsortenwissen anwenden; – Texte sprachsensibel verfassen; – lineare und nichtlineare Texte (zB Filme, Bilder, Informationsgrafiken) beschreiben, analysieren und interpretieren; – einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden; – lineare und nichtlineare Texte beschreiben, analysieren, kommentieren und interpretieren; – auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren; – ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern; – wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben; – Texte der deutschsprachigen Literatur eigenständig lesen, interpretieren, einordnen und analysieren; – sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen; – Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren beschreiben. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Variation in Stil und Wortschatz. Eigener und fremder Sprachgebrauch. Zuhören und Sprechen: Rhetorische Mittel. Moderation von Gesprächen. Lesen: Synchron und diachron vergleichendes Lesen. Schreiben: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Rhetorische Mittel. Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für Meinungsrede). Textsortenüberblick. Reflexion: Literatur bis zur Gegenwart. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medienkritik. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen anwenden; – komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen; – rhetorische Mittel beurteilen und bewusst einsetzen; – Gespräche moderieren; – Sprachnormen beschreiben und anwenden; – Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert variieren; – über den eigenen und fremden Sprachgebrauch reflektieren; – die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen; – sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen; – Texte formal und inhaltlich erschließen; – Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten verstehen; – Informationen gliedern und wiedergeben; – das nötige Textsortenwissen anwenden; – Texte sprachsensibel verfassen; – lineare und nichtlineare Texte (zB Filme, Bilder, Informationsgrafiken) beschreiben, analysieren und interpretieren; – einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden; – lineare und nichtlineare Texte beschreiben, analysieren, kommentieren und interpretieren; – auch komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren; – ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern; – wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und deren Entwicklung beschreiben; – Texte der deutschsprachigen Literatur eigenständig lesen, interpretieren, einordnen und analysieren; – sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen; – Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren beschreiben. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Variation in Stil und Wortschatz. Eigener und fremder Sprachgebrauch. Zuhören und Sprechen: Rhetorische Mittel. Lesen: synchron und diachron vergleichendes Lesen. Schreiben: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Rhetorische Mittel. Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für Meinungsrede). Reflexion: Literatur bis zur Gegenwart. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medienkritik. Schularbeiten: I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten. II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester. III Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester. IV. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester. V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten.
2.5 ENGLISCH
I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – in einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte verstehen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird; – einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und einfache Geschichten verstehen; – klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen verstehen; – E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, persönliche Briefe etc. verstehen, in denen auch Gefühle, Wünsche und Erlebnisse beschrieben werden; – sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule und Freizeit geht; – einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, persönliche Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – auf sehr einfache Art ihre Meinung ausdrücken; – einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen aufbringen; – die erworbenen sprachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler: zB Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Tagesablauf, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Kleidung, Schule, Einkaufen, Berufe. Persönliche mündliche und schriftliche Kommunikation: zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, persönliche Gespräche, Dienstleistungsgespräche, Einkaufsgespräche, Termine und Treffen vereinbaren, Wegbeschreibung. Alltagstexte: zB Anzeigen, Informationsbroschüren, Speisekarten, Gebotsschilder. Einfache Formulare: zB Anmeldezettel im Hotel oder bei der Einreise, Anmeldung zu einem Kurs/einer Veranstaltung, Log-in auf einer Website. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. II. Jahrgang: 3. Semester (Kompetenzmodul 3): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – in einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und einfache Geschichten verstehen; – klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen verstehen; – E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe etc. im persönlichen Bereich und in einfachen Situationen in der Arbeitswelt verstehen; – sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht; – einfache Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, persönliche Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – auf einfache Art ihre Meinung ausdrücken; – einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen aufbringen; – die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler und einfache gesellschaftliche und berufliche Themen: zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, Speisen und Ernährung, Gesundheit. Persönliche mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt: Einfache Telefonate. Erstellen einfacher Informationsmaterialien (zB Flugblatt). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 4. Semester (Kompetenzmodul 4): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – in einfacheren Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und einfache Geschichten verstehen; – klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen verstehen; – E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe etc. im persönlichen Bereich und in einfachen Situationen in der Arbeitswelt verstehen und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – sich in einfachen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht; – eine Reihe einfacher Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – sowohl mündlich als auch schriftlich eine unkomplizierte, detaillierte Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, persönliche Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden; – ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen aufbringen; – die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler und einfache gesellschaftliche und berufliche Themen: zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Bildung, Speisen und Ernährung, Gesundheit. Persönliche mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB einfache Diskussionen). Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen in der Arbeitswelt. Einfache Telefonate. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. III. Jahrgang: 5. Semester (Kompetenzmodul 5): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus dem persönlichen und beruflichen Bereich verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen verstehen; – E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe etc. im persönlichen Bereich und in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt verstehen und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis vorbringen; – sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuelles Geschehen geht; – ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, persönliche Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt); – unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden; – ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit4 nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen vorbringen; – die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen: zB Tourismus, Freizeitwirtschaft, Ernährung, Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Werbung. Persönliche mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB kurze argumentative Texte, einfache Diskussionen). Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation: zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Reservierung; Bewerbung. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 6. Semester (Kompetenzmodul 6): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus dem persönlichen und beruflichen Bereich verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird. – Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen, einfache Grafiken verstehen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen verstehen; – E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe etc. im persönlichen Bereich und in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt verstehen und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis vorweisen; – sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuelles Geschehen geht; – ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, persönliche Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt); – unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden; – ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – kulturelle und geografische Besonderheiten des eigenen Landes beschreiben; – sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – die der Ausbildungshöhe angemessenen lexikalischen, grammatikalischen, phonologischen und orthografischen Kompetenzen vorbringen; – die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen: zB Ernährung, Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Werbung. Persönliche mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB Kommentar, Leserbrief, Artikel, Diskussion). Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt): zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden. Erstellen einfacher Werbematerialien (zB Flugblatt, Folder); Bewerbung. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. IV. Jahrgang: 7. Semester (Kompetenzmodul 7): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem persönlichen und beruflichen Bereich verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – klar strukturierte Vorträge und Präsentationen verstehen; – in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen in einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – Lesestil und -tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – Grafiken verstehen und in Zeitungsartikeln zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – längere Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – klar formulierte Vorschriften und Anleitungen verstehen; – E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe etc. im persönlichen Bereich und in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt verstehen und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis vorbringen; – sich in vielen unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuelles Geschehen geht; – ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, persönliche Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – sowohl mündlich als auch schriftlich zu einer Reihe von vertrauten Themen Standpunkte darlegen sowie durch relevante Erklärungen und Argumente begründen; – vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer adäquat reagieren; – detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden; – ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, nutzen die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit und verfügen über eine Reihe von Strategien zum Spracherwerb; – kulturelle und geografische Besonderheiten des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes beschreiben; – sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen vorbringen; – die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt und Lebensqualität, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitsmarkt, Marketing. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt): zB einfache Korrespondenz (Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen. Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Blog, Diskussion). Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels zB Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Proposal. Beschreiben und Kommentieren von Grafiken. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 8. Semester (Kompetenzmodul 8): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem persönlichen und beruflichen Bereich verstehen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – klar strukturierte Vorträge und Präsentationen verstehen; – in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen in einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verstehen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – Lesestil und -tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – Grafiken verstehen und in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen und Standpunkte erfassen; – längere Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen, sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – klar formulierte Vorschriften und Anleitungen verstehen; – ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im persönlichen und beruflichen Bereich verstehen und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – mit Medien bewusst umgehen; – im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis vorbringen; – ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, persönliche Erlebnisse und Erfahrungen berichten und die persönliche Bedeutung hervorheben; – sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen; – vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer adäquat reagieren; – detaillierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden sowie die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, nutzen die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit und verfügen über eine Reihe von Strategien zum Spracherwerb; – kulturelle und geografische Besonderheiten des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes beschreiben; – sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen vorbringen; – die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt und Lebensqualität, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Marketing. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt): zB einfache Korrespondenz (Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen. Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Blog, Diskussion). Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels zB Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Proposal. Beschreiben und Kommentieren von Grafiken. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. V. Jahrgang (Kompetenzmodul 9): 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – inhaltlich und sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem persönlichen und beruflichen Bereich verstehen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen verstehen; – Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über ein breites Spektrum an vertrauten Themen verstehen und dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – selbstständig lesen sowie Lesestil und -tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an allgemeinen und berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen; – lange und komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im persönlichen und beruflichen Bereich verstehen und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – mit Medien bewusst umgehen; – im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis vorbringen; – ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, persönliche Erlebnisse und Erfahrungen berichten und deren persönliche Bedeutung hervorheben; – sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen; – vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer flüssig und spontan reagieren; – klare und strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, nutzen die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – die Bedeutung der inneren und äußeren Mehrsprachigkeit erfassen; – sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – als Sprachvermittlerinnen und Sprachvermittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnerinnen und -partnern, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen begreifen; – über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen verfügen; – die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation: zB Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden. Bewerbung und Motivationsschreiben. Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Kommentar, Diskussion, Präsentation). Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels zB Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Proposal. Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen. Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – inhaltlich und sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus dem persönlichen und beruflichen Bereich verstehen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen; – Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über ein breites Spektrum an vertrauten Themen verstehen und dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – selbstständig lesen sowie Lesestil und -tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an allgemeinen und berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen; – lange und komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im persönlichen und beruflichen Bereich verstehen und adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – mit Medien bewusst umgehen; – im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis vorbringen; – ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, persönliche Erlebnisse und Erfahrungen berichten und deren persönliche Bedeutung hervorheben; – sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen; – vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer flüssig und spontan reagieren; – klare und strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, nutzen die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – die Bedeutung der inneren und äußeren Mehrsprachigkeit begreifen; – sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – als Sprachmittlerinnen und Sprachvermittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnerinnen und -partner, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als persönliche Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erfassen; – einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet und in den meisten allgemeinen Themenbereichen vorbringen; – Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden, wobei Lücken im Wortschatz zu Zögern und Umschreibungen führen können; – den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit verwenden, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen können, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern; – die Grammatik gut beherrschen und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen; – können eine gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation vorbringen; – eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung beherrschen, die auch mit Einflüsse der Erstsprache verbunden sein können; – sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und die betreffenden Personen angemessen ist; – die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation: zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden. Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Kommentar, Diskussion, Präsentation). Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels zB Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Proposal. Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen. Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. Schularbeiten: I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten. II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester. IV. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester. V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten.
3. ALLGEMEINBILDUNG
3.1 ANGEWANDTE MATHEMATIK
V. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können im Bereich „Zahlen und Maße“ – mit natürlichen, ganzen, rationalen, reellen Zahlen rechnen und ihre Zusammenhänge argumentieren, – Zahlen und Intervalle auf der Zahlengeraden darstellen und den Betrag einer Zahl erklären und bestimmen, – Zahlen im Dezimalsystem in Fest- und Gleitkommadarstellung ausdrücken und damit grundlegende Rechenoperationen durchführen, – Zahlenangaben in Prozent und Promille im Kontext anwenden, – Zahlen runden und Überschlagsrechnungen durchführen, – Zahlen als Maßzahlen von Größen interpretieren und umrechnen, – Verknüpfungen von Mengen (Durchschnitt, Vereinigung und Differenz) ermitteln, interpretieren und begründen; Mengendiagramme erstellen und interpretieren. im Bereich „Algebra und Geometrie“ – mit Variablen und Termen (Klammern, Binomischen Formeln und Brüchen) rechnen, – Rechenregeln für Potenzen mit ganzzahligen Exponenten anwenden, – lineare Gleichungen und Ungleichungen in einer Variablen lösen und die Lösungsmenge interpretieren, – Formeln nach einer ihrer Variablen umformen, – Probleme aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen in Form einer Gleichung modellieren und die Ergebnisse interpretieren und dokumentieren, – Gleichungssysteme anwendungsbezogen aufstellen und lösen, – die Bedingungen für die Lösbarkeit von linearen Gleichungssystemen mit zwei Variablen argumentieren, grafisch veranschaulichen und interpretieren. im Bereich „Funktionale Zusammenhänge“ – eine Funktion als eindeutige Zuordnung erklären, – Funktionen als Modelle zur Beschreibung der Abhängigkeit zwischen zwei Größen interpretieren und argumentieren, – die Funktionsgleichung für die lineare Funktion modellieren und interpretieren, den Graphen im Koordinatensystem darstellen und die Parameter für Steigung und Ordinatenabschnitt rechnerisch und grafisch ermitteln, – die Umkehrfunktion rechnerisch und grafisch ermitteln, – die Nullstelle der linearen Funktion berechnen, grafisch bestimmen und als Lösung einer linearen Gleichung interpretieren, – den Schnittpunkt zweier linearer Funktionen rechnerisch und grafisch ermitteln und interpretieren. im Bereich „Transfer in das Berufsfeld“ mathematische Bildung – Modelle für die Entwicklung des Zählens, Zählstrategien, Zählprinzipien erklären. Lehrstoff: Bereich „Zahlen und Maße“: Zahlen und Zahlenmengen, Maßeinheiten, Prozentrechnung, Darstellung von Zahlen, Zehnerpotenz, Mengenlehre. Bereich „Algebra und Geometrie“: Variablen und Terme, Gleichungen, Ungleichungen und Formeln, lineare Gleichungssysteme. Bereich „Funktionale Zusammenhänge“: Zweidimensionales Koordinatensystem, Funktionen allgemein, lineare Funktionen, berufsfeldbezogene Funktionen. Bereich „Transfer in das Berufsfeld“: Lernfeld „Zahl“. II. Jahrgang: 3. Semester (Kompetenzmodul 3): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können im Bereich „Algebra und Geometrie“ – Potenzgesetze mit rationalen Exponenten anwenden, – Potenz- und Wurzelschreibweise ineinander überführen, – Formeln umformen und interpretieren, – quadratische Gleichungen aufstellen, lösen und verschiedene Lösungsfälle argumentieren, – zur Lösung von Gleichungen höheren Grades Technologie angemessen einsetzen. im Bereich „Funktionale Zusammenhänge“ – quadratische Funktionen darstellen, sowie ihre Eigenschaften interpretieren, – Nullstellen einer quadratischen Funktion berechnen, – Schnittpunkte zweier Funktionen grafisch bestimmen und berechnen. im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“ – die in den Bereichen „Zahlen und Maße“, „Algebra und Geometrie“, „Funktionale Zusammenhänge“ bereits erworbenen Kompetenzen bei der Bearbeitung von neuen Problemstellungen gezielt einsetzen. Lehrstoff: Bereich „Algebra und Geometrie“: Potenzen mit rationalen Exponenten, Formeln aus Geometrie, Naturwissenschaften, Wirtschaft, Technik, quadratische Gleichungen, Gleichungen höheren Grades. Bereich „Funktionale Zusammenhänge“: Quadratische Funktionen, Anwendungen aus Geometrie, Naturwissenschaften, Wirtschaft, Technik. Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“: Lehrstoff aus den Bereichen „Zahlen und Maße“, „Algebra und Geometrie“, „Funktionale Zusammenhänge“. 4. Semester (Kompetenzmodul 4): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können im Bereich „Funktionale Zusammenhänge“ – Potenzfunktionen (vom Typ f(x) = c·xn mit ganzzahligem n), Polynomfunktionen und die Wurzelfunktion (f(x) = x1/2) darstellen sowie ihre Eigenschaften interpretieren und argumentieren. im Bereich „Stochastik“ – Daten erheben und den Unterschied bei der Bearbeitung von qualitativen und quantitativen Merkmalen erklären, – Datenmanipulierbarkeit argumentieren, – die beschreibende Statistik auf berufsfeldbezogene Untersuchungen anwenden, – Häufigkeiten (absolut, relativ und prozentuell) berechnen, grafisch darstellen und interpretieren und die Auswahl einer bestimmten Darstellungsweise in Anwendungsaufgaben argumentieren, – Mittelwerte und Streuungsmaße berechnen und interpretieren (Arithmetisches Mittel, Median, Modus, Standardabweichung, Spannweite, Quartile und Quartilsabstand), – Regression und Korrelation von zweidimensionalen Datenmengen erklären, mit Technologieeinsatz bestimmen und die Ergebnisse interpretieren. im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“ – die in den Bereichen „Zahlen und Maße“ und „Funktionale Zusammenhänge“ bereits erworbenen Kompetenzen bei der Bearbeitung von neuen Problemstellungen gezielt einsetzen und verknüpfen. im Bereich „Transfer in das Berufsfeld“ mathematische Bildung – Materialien zu Formen und Mustern beschreiben und bewerten, – die Entwicklung von visuell-räumlichen Fähigkeiten erklären, – Muster und Strukturen zum Verständnis von geometrischen Begriffen einsetzen, – Modelle für räumliche Orientierung und Symmetrie anschaulich erklären. Lehrstoff: Bereich „Funktionale Zusammenhänge“: Potenz- und Wurzelfunktionen. Bereich „Stochastik“: Beschreibende Statistik, Regressionsanalyse. Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“: Lehrstoff aus den Bereichen „Zahlen und Maße“ und „Funktionale Zusammenhänge“. Bereich „Transfer in das Berufsfeld“: Muster und Strukturen zum Verständnis von geometrischen Begriffen, Lernfeld „Raum und Form“. III. Jahrgang: 5. Semester (Kompetenzmodul 5): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können im Bereich „Algebra und Geometrie“ – Exponentialgleichungen (vom Typ ax = b bzw. e λx = c, wobei a, b, λ, c reelle Zahlen sind) mit Logarithmieren lösen, – logarithmische Rechengesetze erklären und anwenden, – für das Lösen von komplexeren Exponentialgleichungen Technologie adäquat einsetzen. im Bereich „Funktionale Zusammenhänge“ – Graphen von Exponentialfunktionen (vom Typ f(x) = a bx +c; b ist eine positive reelle Zahl oder N(x)=N0·eλx+c) darstellen, mit ihren charakteristischen Eigenschaften erkennen und im Kontext deuten, – „Halbwertszeit“ und „Verdoppelungszeit“ ermitteln und die Begriffe im Kontext deuten, – die Logarithmusfunktion als Umkehrfunktion der Exponentialfunktion darstellen, – anwendungsbezogene Aufgabenstellungen mithilfe der Logarithmusfunktionen zu den Basen e und 10 modellieren, lösen, grafisch darstellen und beschreiben, – lineare Funktionen und Exponentialfunktionen als Modelle für die Beschreibung von Zu- und Abnahmeprozessen vergleichen und sinnvoll einsetzen, – Berechnungen von praxisrelevanten Zu- und Abnahmeprozessen durchführen und die Ergebnisse dokumentieren und interpretieren. im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“ – die in den Bereichen „Zahlen und Maße“, „Algebra und Geometrie“, „Funktionale Zusammenhänge“ bereits erworbenen Kompetenzen bei der Bearbeitung von neuen Problemstellungen gezielt einsetzen und verknüpfen. Lehrstoff: Bereich „Algebra und Geometrie“: Exponentialgleichungen und Logarithmen. Bereich „Funktionale Zusammenhänge“: Exponentialfunktion und Logarithmusfunktion, Modelle für Zu- und Abnahmeprozesse. Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“: Lehrstoff aus den Bereichen „Zahlen und Maße“, „Algebra und Geometrie“, „Funktionale Zusammenhänge“. 6. Semester (Kompetenzmodul 6): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können im Bereich „Algebra und Geometrie“ – die Definitionen von Vektor erklären, – zweidimensionale Vektoren im Koordinatensystem darstellen, – Addition, Subtraktion, Multiplikation mit einem Skalar durchführen, – zweidimensionale Vektoren geometrisch interpretieren und in praktischen Aufgabenstellungen anwenden, – Skalarprodukt von zweidimensionalen Vektoren berechnen und geometrisch interpretieren, – Sinus, Kosinus und Tangens eines Winkels im rechtwinkeligen Dreieck und im Einheitskreis als Seitenverhältnisse interpretieren und zugehörige Seiten und Winkel bestimmen, – rechtwinklige Dreiecke auflösen. im Bereich „Funktionale Zusammenhänge“ – das Bildungsgesetz von arithmetischen und geometrischen Folgen erklären und anwenden, – den Begriff der Reihe erklären, – den Zusammenhang von linearen Funktionen mit arithmetischen Folgen und von Exponentialfunktionen mit geometrischen Folgen bei der Beschreibung von Zu- und Abnahmevorgängen argumentieren. im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“ – die in den Bereichen „Zahlen und Maße“, „Algebra und Geometrie“, „Funktionale Zusammenhänge“ bereits erworbenen Kompetenzen bei der Bearbeitung von neuen Problemstellungen gezielt einsetzen und Querverbindungen argumentieren. im Bereich „Transfer in das Berufsfeld“ mathematische Bildung – die Bedeutung von Sortieren und Klassifizieren für die Entwicklung der mathematischen Bildung erklären, – Modelle für Seriation erklären, – auf Basis des theoretischen Hintergrunds die Umsetzung im Berufsfeld beschreiben. Lehrstoff: Bereich „Algebra und Geometrie“: Vektoren und Matrizen, Trigonometrie im rechtwinkeligen Dreieck. Bereich „Funktionale Zusammenhänge“: Folgen und Reihe. Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“: Lehrstoff aus den Bereichen „Zahlen und Maße“, „Algebra und Geometrie“, „Funktionale Zusammenhänge“. Bereich „Transfer in das Berufsfeld“: Lernfeld „Muster und Reihenfolgen“, Lernfeld „Sortieren und Klassifizieren“. IV. Jahrgang: 7. Semester (Kompetenzmodul 7): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können im Bereich „Algebra und Geometrie“ – zweidimensionale Aufgabenstellungen mit Sinus- und Kosinussatz lösen und die Ergebnisse interpretieren. im Bereich „Funktionale Zusammenhänge“ – trigonometrische Funktionen (Grad- und Bogenmaß) darstellen und an Hand des Einheitskreises argumentieren, – anwendungsbezogene Problemstellungen mit geeigneten Funktionstypen (Polynomfunktion bis Grad 4) modellieren, – Nullstellen von Funktionen mit Technologieeinsatz bestimmen. im Bereich „Analysis“ – Grenzwert und Stetigkeit von Funktionen auf der Basis eines intuitiven Begriffsverständnisses argumentieren, – die Begriffe Differenzenquotient (mittlere Änderungsrate) und Differentialquotient („momentane“ Änderungsrate) als Änderungsraten interpretieren und zur Lösung von Aufgaben einsetzen, – den Zusammenhang zwischen Funktion und Ableitungsfunktion erklären, – Potenz-, Polynom- und einfache Exponentialfunktionen differenzieren (Summen-, Faktor-, Produkt- und Kettenregel) und das Ergebnis interpretieren, – Monotonieverhalten, Steigung der Tangente und Steigungswinkel, lokale Extrema, Krümmungsverhalten, Wendepunkte von Funktionen am Graphen ablesen, mithilfe der Ableitungen modellieren, berechnen, interpretieren und argumentieren, – Funktionsgleichungen aus anwendungsbezogenen Kontexten aufstellen. im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“ – die in den Bereichen „Zahlen und Maße“, „Algebra und Geometrie“, „Funktionale Zusammenhänge“ bereits erworbenen Kompetenzen bei der Bearbeitung von neuen Problemstellungen gezielt einsetzen. Lehrstoff: Bereich „Algebra und Geometrie“: Trigonometrie. Bereich „Funktionale Zusammenhänge“: Trigonometrische Funktionen, Polynomfunktionen. Bereich „Analysis“: Differentialrechnung, Umkehraufgaben. Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“: Lehrstoff aus den Bereichen „Zahlen und Maße“, „Algebra und Geometrie“, „Funktionale Zusammenhänge“. 8. Semester (Kompetenzmodul 8): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können im Bereich „Analysis“ – Extremwertprobleme modellieren und transferieren, Berechnungen durchführen und Ergebnisse argumentieren (Nebenbedingungen: Text, Ähnlichkeit und Pythagoreischer Lehrsatz). im Bereich „Stochastik“ – den klassischen und statistischen Wahrscheinlichkeitsbegriff anwenden und interpretieren, – die Additions- und Multiplikationsregel auf unabhängige Ereignisse anwenden, – bedingte Wahrscheinlichkeiten für einfache Sachverhalte über Baumdiagramme darstellen und berechnen, – den Begriff der Zufallsvariablen erklären und damit Modelle bilden, – Kenngrößen (Erwartungswert und Varianz) einer Zufallsvariablen bestimmen und argumentieren. im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“ – die in den Bereichen „Zahlen und Maße“, „Algebra und Geometrie“, „Funktionale Zusammenhänge“, „Analysis“ und „Stochastik“ bereits erworbenen Kompetenzen bei der Bearbeitung von neuen Problemstellungen gezielt einsetzen und verknüpfen. im Bereich „Transfer in das Berufsfeld“ mathematische Bildung – Grunderfahrungen von Klientinnen und Klienten mit Zeitdauer, zeitlicher Abfolge und Rhythmen beschreiben und präsentieren, – die Bedeutung dieser Grunderfahrungen für die Entwicklung der mathematischen Bildung erklären, – auf Basis des theoretischen Hintergrunds die Umsetzung im Berufsfeld reflektieren. Lehrstoff: Bereich „Analysis“: Differentialrechnung: Extremwertprobleme. Bereich „Stochastik“: Wahrscheinlichkeitsrechnung. Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“: Lehrstoff aus den Bereichen „Zahlen und Maße“, „Algebra und Geometrie“, „Funktionale Zusammenhänge“, „Analysis“ und „Stochastik“. Bereich „Transfer in das Berufsfeld“: Lernfeld „Zeit“. V. Jahrgang (Kompetenzmodul 9): 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können im Bereich „Analysis“ – den Begriff Stammfunktion erklären, – den Zusammenhang zwischen Funktion und Stammfunktion in deren grafischer Darstellung erkennen und beschreiben, – Stammfunktionen von Potenz- und Polynomfunktionen berechnen, – das bestimmte Integral auf der Grundlage eines intuitiven Grenzwertbegriffes als Grenzwert einer Ober- und Untersumme interpretieren, – das bestimmte Integral von Potenz- und Polynomfunktionen als orientierten Flächeninhalt berechnen und interpretieren. im Bereich „Stochastik“ – die Binomialverteilung und die Normalverteilung erklären, anwenden und interpretieren, – mit der Wahrscheinlichkeitsdichte und der Verteilungsfunktion der Normalverteilung modellieren, – Zufallsexperimente mit Hilfe der Binomialverteilung oder Normalverteilung modellieren; Wahrscheinlichkeiten berechnen, graphisch darstellen und die Ergebnisse interpretieren, sowie die Wahl der Verteilung begründen, – die Bedeutung von Erwartungswert und Standardabweichung in Bezug auf die Normalverteilungskurve erklären und veranschaulichen. im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“ – die in den Bereichen „Zahlen und Maße“, „Algebra und Geometrie“, „Funktionale Zusammenhänge“, „Analysis“, „Stochastik“ „Selbstkompetenz, Kommunikation und Interaktion“ erworbenen Kompetenzen bei der Bearbeitung von anwendungsbezogenen Problemstellungen verknüpfen und gezielt einsetzen. im Bereich „Transfer in das Berufsfeld“ mathematische Bildung – Erfahrung mit den Begriffen Zufall, Wahrscheinlichkeit und Häufigkeiten beschreiben, anwenden und präsentieren. Lehrstoff: Bereich „Analysis“: Grundlagen der Integralrechnung. Bereich „Stochastik“: Grundlagen der Wahrscheinlichkeitsverteilungen. Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“: Lehrstoff aus allen Kompetenzbereichen. Bereich „Transfer in das Berufsfeld“: Lernfeld „Häufigkeit und Zufall“ 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können im Bereich „Algebra und Geometrie“ – Zusammenhänge zwischen Vektoren und trigonometrischen Aufgabenstellungen erklären und die Erkenntnisse in Anwendungsaufgaben sinnvoll einsetzen. im Bereich „Analysis“ – mit Hilfe der Differential- und Integralrechnung anwendungsbezogene Problemstellungen modellieren, berechnen, interpretieren und erklären, – Kompetenzen aus dem Gebiet der Funktionalen Zusammenhänge mit Kompetenzen aus dem Gebiet der Analysis zusammenführen. im Bereich „Stochastik“ – Kompetenzen aus dem Gebiet der Mengenlehre mit Kompetenzen aus dem Gebiet der Stochastik zusammenführen, – Kompetenzen aus dem Gebiet der Regressionsanalyse mit Kompetenzen aus dem Gebiet der funktionalen Zusammenhänge verknüpfen. im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“ – die in den Bereichen „Zahlen und Maße“, „Algebra und Geometrie“, „Funktionale Zusammenhänge“, „Analysis“, „Stochastik“ „Selbstkompetenz, Kommunikation und Interaktion“ und „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“ erworbenen Kompetenzen bei der Bearbeitung von anwendungsbezogenen Problemstellungen verknüpfen und gezielt einsetzen sowie Querverbindungen argumentieren. im Bereich „Transfer in das Berufsfeld“ mathematische Bildung – Erfahrung mit den Begriffen Zufall, Wahrscheinlichkeit und Häufigkeiten beschreiben, anwenden und präsentieren. Lehrstoff: Bereich „Algebra und Geometrie“: Vertiefung der Vektorrechnung, Vertiefung der Trigonometrie. Bereich „Funktionale Zusammenhänge“: Vertiefung des Verständnisses über funktionale Zusammenhänge. Bereich „Analysis“: Vertiefung der Integralrechnung, Vertiefung der Differentialrechnung. Bereich „Stochastik“: Vertiefung der Wahrscheinlichkeitsverteilungen und der Regressionsanalyse. Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“: Lehrstoff aus allen Kompetenzbereichen. Bereich „Transfer in das Berufsfeld“: Lernfeld „Häufigkeit und Zufall“, Zusammenschau der Lernfelder. Schularbeiten I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten, II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester, III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit, im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester, IV. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit, 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester, V. Jahrgang: 1 zwei- oder dreistündige Schularbeit im 9. Semester, 1 zwei- oder dreistündige Schularbeit im 10. Semester.
3.2 DIGITALISIERUNG IN THEORIE UND PRAXIS
I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Nutzung digitaler Geräte in ihrem persönlichen Alltag gestalten; – die Auswirkungen digitaler Technologien auf soziales Wohlbefinden und Inklusion erläutern; – die zum Normalbetrieb notwendigen Funktionen eines Betriebssystems einschließlich des Dateimanagements sowie der Druckfunktion nutzen; – einfache Dateiorganisation erstellen und Datensicherungen durchführen; – einfache Präsentationen mittels geeigneter Medien erstellen; – wesentliche Qualitätskriterien für Präsentationen benennen und umsetzen; – Bilder für eine Präsentation bearbeiten; – einfache Tabellenkalkulationen durchführen; – Risiken und Bedrohungen in digitalen Umgebungen beschreiben; – Informationen und digitale Inhalte kritisch vergleichen, analysieren und bewerten (manipulative und monoperspektivische Darstellungen). Lehrstoff: Digitalisierung im Alltag. Chancen und Grenzen der Digitalisierung. Geschichtliche Entwicklung von Informations- und Kommunikationstechnologie. Gesundheit und Wohlbefinden im Kontext der Digitalisierung. Informations-, Daten- Medienkompetenz: Suchen und Finden, Vergleichen und Bewerten, Organisieren, Teilen. Betriebssysteme und Standardanwendungen: Grundlagen des Betriebssystems, Textverarbeitung und Präsentationssoftware, Tabellenkalkulation. Mediengestaltung: Digitale Medien rezipieren und produzieren. Digitale Kommunikation und Social Media: Interaktion und Kommunikation, Teilhabe, digitale Identitäten. Sicherheit: Geräte und Inhalte schützen, persönliche Daten und Privatsphäre schützen. Technische Problemlösung: Digitale Geräte nutzen, technische Probleme lösen. II. Jahrgang: 3. Semester (Kompetenzmodul 3): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – mit elektronischen Instrumenten der Qualitätssicherung umgehen und deren Bedeutung beschreiben; – sachliche und informative Berichte automationsgestützt verfassen; – die Grundlagen des Datenschutzes im Kontext von Pflege und Sozialbetreuung benennen und erläutern, wie und inwieweit persönlich nachvollziehbare Informationen verwendet und verwaltet werden können/dürfen; – schriftliche Arbeiten gehobenen Anspruches verfassen (Grundlagen). Lehrstoff: Datenschutzgrundverordnung. Sicherheit. Digitalisierung im Beruf. Elektronische Instrumente der Qualitätssicherung. Verschiedene Formen der automationsgestützten Dokumentation. Verwaltung von Stammdaten. Informationssicherung und Informationsverlust. 4. Semester (Kompetenzmodul 4): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – sachliche und informative Berichte automationsgestützt verfassen; – die Grundlagen des Datenschutzes im Kontext von Pflege und Sozialbetreuung benennen und erläutern, wie und inwieweit persönlich nachvollziehbare Informationen verwendet und verwaltet werden können/dürfen; – mit verschiedenen, automationsgestützten Dokumentationssystemen in ihrem beruflichen Kontext arbeiten; – ausgewählte Melde- und Dokumentationssysteme im Kontext der sozialen und gesundheitlichen Versorgung anwenden. Lehrstoff: Datenschutzgrundverordnung. Verschiedene Formen der automationsgestützten Dokumentation. Verwaltung von Stammdaten. Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien im Rahmen des Pflege- und Betreuungsprozesses. Informationssicherung und Informationsverlust. Melde- und Dokumentationssysteme. Automationsgestützte Datenerfassung. III. Jahrgang: 5. Semester (Kompetenzmodul 5): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Nutzung digitaler Geräte in Ausbildung und Beruf gestalten; – wesentliche Qualitätskriterien für (vor-)wissenschaftliche Arbeiten benennen und umsetzen; – Informationen und digitale Inhalte zu berufsrelevanten Fragestellungen kritisch vergleichen, analysieren und bewerten (manipulative und monoperspektivische Darstellungen); – Recherchen in den relevanten elektronischen Datenbanken themenbezogen durchführen. Lehrstoff: Digitalisierung in Ausbildung und Beruf. Informations-, Daten- Medienkompetenz: Suchen und Finden, Vergleichen und Bewerten, Organisieren, Verschriftlichen. Betriebssysteme und Standardanwendungen: Grundlagen des Betriebssystems, Textverarbeitung und Präsentationssoftware, Tabellenkalkulation. Schriftliche Arbeiten gehobenen Anspruches. 6. Semester (Kompetenzmodul 6): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Einsatzmöglichkeiten neuer Technologien und ihre Auswirkungen auf die berufliche Praxis erörtern; – Veränderungsprozesse in der Praxis im Kontext der Digitalisierung beschreiben; – Chancen und Risiken für ihr Berufsfeld benennen; – Visionen für das Leben in einer digitalisierten Welt für die einzelnen Zielgruppen ihrer Arbeit entwickeln. Lehrstoff: Digitalisierung im Beruf. Einsatzmöglichkeiten neuer Technologien im Berufsalltag. Auswirkungen der Digitalisierung auf das Anforderungsprofil. Mensch und Technik. Technologische Innovationen und Visionen in Bezug auf Gesundheit und Krankheit, Behinderung, Kindheit, Jugend und Alter.
3.3 GEOGRAFIE, GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG
I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – den Einfluss des menschlichen Handelns auf den Raum (Siedeln, Wirtschaften) beschreiben; – raumbezogene Aspekte von Kulturen, Wirtschaft und Gesellschaft in ihrer Vielfalt und ihrem Wandel wahrnehmen und Beziehungen, Abhängigkeiten und Unterschiede zwischen Regionen und Orten identifizieren; – Wechselbeziehungen zwischen natürlicher Umwelt, kultureller Gestaltung und individuellem Handeln erörtern; – die Zusammenhänge von (politischen) Machtverhältnissen und räumlichen Strukturen erklären und Auswirkungen auf den Lebensraum von einzelnen Menschen oder Gruppen beschreiben; – Aspekte der Globalisierung und Regionalisierung im Kontext von Gesellschaft und Raum beschreiben; – die zur Beurteilung von Lebensräumen notwendigen Informationen beschaffen, auswerten und darstellen; – die Begrenztheit der Ressourcen der Erde einschätzen und Konflikte um deren Nutzung und Verteilung analysieren. Lehrstoff: Orientierung auf der Erde. Demografische Strukturen und Prozesse. Sozialstrukturen. Mobilität, städtische Siedlung und ländlicher Raum. Wirtschaftssysteme und Wirtschaftsräume. Wirtschaftsgeografische Begriffe. Modelle und reale Erscheinungsformen von Wirtschaftssystemen. Wirtschaftsregionen. Politische Strukturen und Prozesse. Regionalisierung und Globalisierung. Grundkenntnisse der geografischen Verhältnisse im historischen Kontext. Klima und Klimawandel. Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, politische, wirtschaftliche, künstlerische und kulturelle Entwicklungen und Phänomene im historischen Kontext beschreiben; – historische Vorgänge erfassen, sie richtig einordnen und sie aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen und den Bezug zur Gegenwart herstellen; – Meilensteine der Geschichte aus der Frühzeit und Antike, dem Mittelalter und der Neuzeit benennen; – ausgewählte facheinschlägige Quellen und Medien zielgerichtet nutzen; – die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften, Kulturen und Staaten erkennen und diese anhand von aktuellen und historischen Fallbeispielen erklären. Lehrstoff: Aufgaben und Grundlagen der Geschichtswissenschaft: Quellen und Methoden. Orientierung in der Zeit: Historische Kulturräume, Epochen und andere Möglichkeiten der Gliederung. Frühe (vor)staatliche Organisationsformen menschlichen Zusammenlebens: Frühe Hochkulturen, die griechische Polis, res publica in Rom, Feudalismus etc. Änderung des Welt- und Menschenbildes zu Beginn der Neuzeit: Das Zeitalter der Entdeckungen, Humanismus, Renaissance, Reformation und ihre Folgen. Historische Entwicklungen zwischen Absolutismus und Aufklärung: Umbrüche, Revolutionen, Grund- und Menschenrechte. II. Jahrgang: 3. Semester (Kompetenzmodul 3): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Merkmale verschiedener aktueller und historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben und die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen; – die Ideen der Aufklärung als elementare Grundlage der modernen Demokratie erläutern; – die zentralen Wandlungsprozesse der Moderne und ihre sozialen Auswirkungen erörtern; – die relevanten historischen Phänomene zum Ersten Weltkrieg (Ursachen, Ereignisse, Folgen) beschreiben. Lehrstoff: Die Zeit der Moderne. Entwicklung des modernen Staates. Moderne Demokratie am Beispiel Österreich: Wahlrecht. Möglichkeiten und Formen der Partizipation. politische Parteien und andere Akteure. Europa und die Welt von 1814 bis 1914: Liberalismus, Nationalismus, Revolutionsjahr 1848, Imperialismus. Industrialisierung, Soziale Frage und Lösungsideen. Österreichische Geschichte von 1814 bis 1914. Erster Weltkrieg und die Folgen. 1920er Jahre und die Wirtschaftskrise. Österreich 1918 bis 1938 (Totalitäre Ideologien und Faschismus). 4. Semester (Kompetenzmodul 4): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die zentralen Veränderungen in Europa nach dem Ersten Weltkrieg benennen; – die soziale Lage in den 1920er Jahren (Aufbruch bis Wirtschaftskrise) beschreiben; – den Nationalsozialismus und seine ideologische Entwicklungsgeschichte analysieren; – die Situation einzelner gesellschaftlicher Gruppierungen in der Zeit des Nationalsozialismus erörtern; – die Rolle Österreichs im Kontext des Nationalsozialismus erläutern; – die Folgen des zweiten Weltkriegs in Österreich, Europa und der Welt beleuchten. Lehrstoff: Zweiter Weltkrieg und seine direkten Folgen. Totalitäre Ideologien (Faschismus, Nationalsozialismus, Kommunismus). Österreich, Europa und die Welt 1918 bis 1945. Nationalsozialistische Herrschaft und Drittes Reich. Ausgrenzung, Verfolgung, Vertreibung, Holocaust und Widerstand. Biologistische Ideologien (Sozialdarwinismus, Eugenik und Rassenhygiene). III. Jahrgang: 5. Semester (Kompetenzmodul 5): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – aktuelle gesellschaftliche, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen und Phänomene beschreiben; – historische Vorgänge, Ereignisse und Prozesse der jüngeren Vergangenheit beschreiben; – die aktuelle politische Weltordnung beschreiben und die Rolle Österreichs erläutern. Lehrstoff: Internationale Geschichte ab 1945. Österreich ab 1945. Aktuelle Entwicklungen. Konfliktherde im 21. Jahrhundert. Politische Situation auf den einzelnen Kontinenten. 6. Semester (Kompetenzmodul 6): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundsätze der modernen Demokratie und die demokratischen Strukturen Österreichs erläutern; – die wesentlichen Bausteine des politischen Systems Österreichs und Europas skizzieren und die Bedeutung der Strukturen und Prozesse für das gesellschaftliche Zusammenleben analysieren; – sich aktiv auf Basis der Bürger- und Menschenrechte am politischen Geschehen beteiligen; – zu aktuellen Themen Stellung nehmen und Standpunkte argumentieren. Lehrstoff: Grundzüge der politischen Bildung. Unterschiedliche Staats- und Regierungsformen. Historische Entwicklungen im Kontext der Demokratie. Unterschiedliche Modelle der Demokratie. Grundprinzipien der modernen Demokratie. Grundzüge des österreichischen politischen Systems. Neutralität. Umfassende Landesverteidigung. IV. Jahrgang: 7. Semester (Kompetenzmodul 7): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Strukturen und Funktionsweisen des europäischen politischen Systems beschreiben, als mündige EU-Bürgerinnen und -Bürger handeln und Einblick in aktuelle politische Entwicklungen nehmen; – historische Vorgänge und Entwicklungen, die zur Gründung der europäischen Union bzw. deren Vorläuferorganisationen geführt haben beschreiben; – die Bedeutung der europäischen Union im Kontext der aktuellen politischen Weltordnung erläutern; – die europäische Union als Projekt zur Sicherung des Friedens diskutieren. Lehrstoff: Grundzüge der politischen Strukturen der Europäischen Union. Österreichischer und europäischer Parlamentarismus. Europäische Union: Idee des gemeinsamen Europa, Entstehung und Entwicklung. Europäisches Friedensprojekt. 8. Semester (Kompetenzmodul 8): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – historische Vorgänge, Ereignisse und Prozesse im Kontext der Professionalisierung von Medizin und Pflege sowie der Sozialen Arbeit beschreiben; – ausgewählte Phänomene und Entwicklungen der Alltags- und Sozialgeschichte in Bezug auf die Situation von vulnerablen Gruppen aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus beschreiben; – historische Ereignisse des Absprechens von Lebenswert, und -recht (insbesondere Nationalsozialismus) benennen und deren Entstehungsgeschichte und Entwicklungsprozesse nachzeichnen; – die Bedeutung und Struktur der Familie in unterschiedlichen historischen Kontexten erfassen und deren Wandel benennen. Lehrstoff: Geschichte der Medizin und Pflege. Geschichte der Sozialen Arbeit. Geschichte der Familie. Gesundheits- und Sozialpolitik im Nationalsozialismus. Alltags- und Sozialgeschichte im Kontext von Pflege und Sozialbetreuung. Längsschnitte oder Projekte zu Themen wie Verflechtungen von Politik und Wirtschaft, Frauen in der Geschichte, Religion und Gesellschaft, wirtschaftliche Entwicklung, Alltagsgeschichte, Umweltgeschichte. V. Jahrgang (Kompetenzmodul 9): 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Migrationsbewegungen im historischen Kontext erfassen und die aktuellen Entwicklungen im Hinblick auf Ursachen und Auswirkungen analysieren; – Migration als zentrales Thema der Zeitgeschichte erfassen und die durch die aktuellen Migrationsbewegungen verursachten gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen beschreiben; – nationale und internationale politische Strategien in Bezug auf Migration diskutieren; – die Begriffe Migration, Flucht und Asyl definieren und die wesentlichen Unterschiede benennen. Lehrstoff: Migrationsgeschichte. Migrationsbedingungen (Push- und Pullfaktoren). Globale, aktuelle Themen (zB Neonationalismus und multikulturelle Gesellschaft, Migration, Globalisierung, Veränderung des Sozialstaats). Internationales Asylrecht, Genfer Konvention. Kultur und Kultursensibilität. Fremdheitsbegriff, Xenophobie, Rassismus. Antidiskriminierung und Gleichstellung. Individualismus und Kollektivismus. Tradition und Moderne: Funktion der Religion in verschiedenen Gesellschaften. Lebenskonzepte und Gesellschaftskonzepte, Kulturen und Subkulturen. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Bedeutung politischer und gesellschaftlicher Teilhabe anerkennen und Angebote für die Klientinnen und Klienten zur Förderung der Teilhabe entwickeln; – aktuelle politische und gesellschaftliche Entwicklungen der jüngeren österreichischen Geschichte erörtern, die unmittelbare Auswirkungen auf das eigene und das Leben der Klientinnen und Klienten haben; – Faktoren identifizieren, welche die Entstehung von sozialer Ungleichheit in den individuellen Lebenswelten der Menschen sowie auf institutioneller und gesellschaftlicher Ebene begünstigen; – die Relevanz der Menschenrechte für die Arbeit in der Pflege und Sozialbetreuung begründen und Maßnahmen entwickeln und umsetzen, die dazu beitragen, Menschen zu befähigen, ihre Rechte zu kennen und einfordern zu können. Lehrstoff: Biografiearbeit im Kontext historischer und politischer Prozesse. Politische Ideologien und politische Systeme im Vergleich. Demokratiebildung (Wählen und Wahlrecht). Gegenwart und Zukunft Österreichs und der Europäischen Union. Globale, aktuelle Themen (zB Neonationalismus und multikulturelle Gesellschaft, Migration, Globalisierung, Veränderung des Sozialstaats). Aktuelle berufsrelevante Themenfelder aus Geschichte und Politik. Internationale Abkommen zu den Menschenrechten und deren nationale Umsetzung. Internationale und nationale Dokumente zur Sicherung der Grundrechte von einzelnen vulnerablen Gruppen. A.2 Berufsspezifische Pflichtgegenstände
4.1 NATUR- UND GESUNDHEITSWISSENSCHAFTLICHE BILDUNG (HUMANBIOLOGIE, CHEMIE UND PHYSIK, GESUNDHEIT UND ERNÄHRUNG)
I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Grundbegriffe der Natur- und Gesundheitswissenschaften erklären; – die Merkmale des Lebens beschreiben und die Mechanismen der Evolution erklären; – chemische und physikalische Prozesse im menschlichen Körper beschreiben; – die Grundlagen der klassischen Genetik beschreiben; – die Grundlagen der menschlichen Fortpflanzung beschreiben, verantwortliches Verhalten in der Sexualpartnerschaft erörtern und Methoden der Familienplanung und deren Eignung für unterschiedliche Lebenssituationen beurteilen; – Ernährung als Gesundheitsprävention verstehen und konkrete Vorschläge für gesunde Ernährung – auch im Hinblick auf sich verändernde Bedürfnisse im Lauf des Lebens – erarbeiten; – Bestandteile der Nahrung, handelsübliche Lebensmittel, zeitgemäße Ernährungsformen sowie ernährungsmedizinisch anerkannte Diäten erklären; – den ernährungsphysiologischen Wert von Lebensmitteln beurteilen und nach ernährungsmedizinischen Erkenntnissen Speisen und Menüs für Gesunde und Kranke zubereiten. Lehrstoff: Leben (Humanbiologie, Chemie und Physik): Ursprung und Entwicklung des Lebens. Kennzeichen des Lebens. Chemischer Aufbau des menschlichen Körpers. Chemische und physikalische Prozesse im menschlichen Körper. Biomechanik. Evolutionstheorien. Das menschliche Genom. Vererbung und Erbkrankheiten. Menschliche Fortpflanzung. Sexualität und Partnerschaft. Empfängnisverhütung und Familienplanung. Ernährung: Zusammenhänge zwischen Gesundheit und Ernährungsverhalten. Bedarfsgerechte Zusammensetzung der Nahrung für den gesunden Menschen. Bestandteile der Nahrung und deren Funktion (Eiweiß, Fett, Kohlenhydrate, Vitamine, Mineralstoffe, Wasser). Verdauung und Stoffwechsel. Körpergewicht, BMI, Perzentile, Wohlfühlgewicht, Kachexie, Adipositas. Energie- und Nährstoffbedarf. Gewürze. Konservierungsverfahren für Lebensmittel. Vor- und Nachteile der Lebensmitteltechnologie. Lebensmittelzusatzstoffe, Fertigprodukte. Ernährung im Säuglingsalter, im Kindes- und Jugendalter. Ernährungsphysiologische Veränderungen im Alter. Erwachsenengerechte Bildungsprogramme zur gesunden Ernährung. Lebensmittelunverträglichkeiten. Mangelernährung. Ernährung in der letzten Lebensphase. Diätetik: Diätkost und ihre Anwendungsbereiche. Präventive und therapeutische Kostformen (zB Schonkost, energiedefinierte Diäten, eiweiß- und elektrolytdefinierte Diäten, gastroenterologische Diäten). Indikation und Anwendung von Zusatznahrung und parenteraler Ernährung. Prä- und postoperative Ernährung. Ernährung bei Diabetes mellitus. II. Jahrgang: 3. Semester (Kompetenzmodul 3): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Verantwortung für die eigene Gesundheit und die Gesundheit anderer übernehmen; – Gesundheit als mehrdimensionales Konzept verstehen und zu den einzelnen Dimensionen jeweils Ressourcen und Einflussfaktoren beschreiben; – grundlegende Prinzipien der Gesundheitsförderung und Prävention benennen und für sich selbst und andere Menschen Maßnahmen ableiten; – Notfälle und lebensbedrohliche Zustände erkennen und entsprechende Maßnahmen der Ersten Hilfe sowie die gesetzlich definierten Sofortmaßnahmen einleiten und durchführen; – die Grundzüge der Infektionslehre und Mikrobiologie erläutern und Maßnahmen zur Infektionsbekämpfung und -prophylaxe beschreiben. Lehrstoff: Konzepte von Gesundheit und Krankheit (insbesondere Salutogenese). Gesundheitsdimensionen und Einflussfaktoren. Soziale und gesundheitliche Ungleichheit. Grundsätze von Gesundheitsförderung und Prävention. Public Health. Betriebliche Gesundheitsförderung. Gesundheitskompetenz. Medizinische Terminologie. Hygiene, Infektionslehre, Mikrobiologie, Immunologie. Medizinischer Notfall & Erste Hilfe. 4. Semester (Kompetenzmodul 4): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die anatomischen und physiologischen Grundlagen zum Aufbau und der Funktionsweise des menschlichen Körpers unter Verwendung der medizinischen Fachsprache beschreiben; – die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Organsystemen erläutern und Besonderheiten und Veränderungen beschreiben; – sich im Pflege- und Betreuungsalltag ergonomisch bewegen und persönliche Strategien zur Erhaltung der Gesundheit des eigenen Bewegungsapparates entwickeln. Lehrstoff: Anatomie und Physiologie: Obere und untere Atemwege, Respirationstrakt. Herz-Kreislauf-System, Makro- und Mikrozirkulation. Zentrales und peripheres Nervensystem und Sinnesorgane. Magen-Darmtrakt, Verdauung, Stoffwechsel, Grundlagen der Ernährung. Haut- und Hautanhangsgebilde, Regulation des Wärmehaushalts. Bewegungsapparat. Geschlechtsorgane (weibliche und männliche). Schlaf-Wach-Rhythmus. Nieren und Harnableitungssystem. III. Jahrgang: 5. Semester (Kompetenzmodul 5): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Notfälle und lebensbedrohliche Zustände erkennen und entsprechende Maßnahmen der Ersten Hilfe einleiten und durchführen; – die Grundzüge der Infektionslehre und Mikrobiologie erläutern und Maßnahmen zur Infektionsbekämpfung und -prophylaxe beschreiben; – beobachtbare Wirkungen von bzw. Reaktionen auf Arzneimittel erkennen und beschreiben; – die im Kontext der Handlungsfelder von Sozialbetreuungs- und Pflegeassistenzberufen häufig auftretenden Krankheitsbilder, psychischen Störungen und Behinderungsformen benennen und die medizinischen Grundlagen dazu erläutern. Lehrstoff: Grundlagen der Pharmakologie. Pathophysiologische Grundlagen und häufige Erkrankungen bzw. Störungen inklusive Symptomatik, Diagnostik und Therapie: Herz-Kreislauf-System. Magen-Darm-Trakt, Stoffwechsel. Haut und Hautanhangsgebilde. Nieren und Harnableitungssystem. Bewegungsapparat. Atemwege, Respirationstrakt. Schlaf-Wach-Rhythmus. Tumorgeschehen. Hygiene, Infektionslehre, Mikrobiologie, Immunologie. Medizinischer Notfall, Erste Hilfe. 6. Semester (Kompetenzmodul 6): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die im Kontext der Handlungsfelder von Pflegeassistenz und Sozialbetreuung häufig auftretenden Krankheitsbilder benennen und die medizinischen Grundlagen dazu erläutern; – beobachtbare Wirkungen von bzw. Reaktionen auf Arzneimittel erkennen und beschreiben; – einfache diagnostische Untersuchungs- und Behandlungsverfahren erläutern; – wesentliche Grundsätze der chirurgischen Versorgung beschreiben. Lehrstoff: Pathophysiologische Grundlagen und häufige Erkrankungen bzw. Störungen inklusive Symptomatik, Diagnostik und Therapie: Körperbildstörung. Zentralnervensystem und Sinnesorgane. Schmerz und Schmerzerkennung bei Menschen mit Behinderung. Grundzüge der Chirurgie. Chronische Wunden. Differenzierung Krankheit – Behinderung. Unterschiedliche Formen der Behinderung aus medizinischer Sicht. International Classification of Functioning (ICF). Psychopathologie. Problemverhalten als Resultat psychischer Erkrankung. Umgang mit psychisch kranken Menschen im Betreuungsalltag. Abhängigkeiten und Suchtverhalten. Essstörungen. Suizidalität.
4.2 HUMANWISSENSCHAFTLICHE BILDUNG (PÄDAGOGIK, PSYCHOLOGIE, SOZIOLOGIE, GERONTOLOGIE UND GERAGOGIK)
I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Grundbegriffe der Humanwissenschaften erklären; – einen Überblick über die grundlegenden Aspekte der Humanwissenschaften und deren Relevanz für die Sozialbetreuung geben; – das humanistische Menschenbild mit seinen Grundannahmen und einer daraus resultierenden Haltung beschreiben; – Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Gesundheits- und Humanwissenschaften vergleichend analysieren; – zentrale Themen der einzelnen humanwissenschaftlichen Fachrichtungen benennen und den Zusammenhang mit Pflege und Sozialbetreuung herstellen. Lehrstoff: Humanistisches Menschenbild. Überblick über Themen, Grundbegriffe und Methoden der Humanwissenschaften. Einführung in die Pädagogik. Einführung in die Psychologie. Einführung Soziologie. Einführung in die Gerontologie und Geragogik. Fragestellungen der Humanwissenschaften an menschliches Sein. Humanwissenschaften und Gesundheitswissenschaften. II. Jahrgang: 3. Semester (Kompetenzmodul 3): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – psychologische Grundlagen zur Selbst- und Fremdwahrnehmung beschreiben; – grundlegende Inhalte der Entwicklungspsychologie erläutern; – Dimensionen von Kognition und Perzeption für Pflege und Sozialbetreuung beschreiben; – durch den Alterungsprozess bedingte physische, psychische und soziale Veränderungen benennen, in der Praxis erkennen und die Kommunikation mit alten Menschen und die Begleitung entsprechend gestalten; – die gesellschaftlichen Herausforderungen durch die alternde Gesellschaft beschreiben. Lehrstoff: Spezielle Psychologie (Entwicklungspsychologie, Sozialpsychologie, Wahrnehmungspsychologie, Klinische Psychologie, Gesundheitspsychologie, Lernpsychologie, Tiefenpsychologie). Psychologische Grundlagen zum Körperbild, Körperwahrnehmung, Rollenbild, Identität. Grundzüge der Entwicklungspsychologie, Entwicklung im Altersverlauf, Entwicklung ausgewählter Funktionsbereiche. Kognition und Perzeption (Erleben und Bedeutung, Beobachtung und Beschreibung, psychosoziale Alltagsbegleitung, physiologischen Bewusstseins- und Wahrnehmungsmuster). Demografische Entwicklung, Alterspyramide. Veränderungen im Alter (psychisch, physisch, sozial). Veränderte Bedürfnisse im Alter. Demenz als gesellschaftliche Herausforderung. Geragogik. 4. Semester (Kompetenzmodul 4): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Dimensionen von Kognition und Perzeption für Pflege und Sozialbetreuung beschreiben; – psychische Funktionen und deren Veränderungen erkennen; – verschiedene Möglichkeiten der sozialen Versorgung kritisch betrachten; – durch den Alterungsprozess bedingte physische, psychische und soziale Veränderungen benennen, in der Praxis erkennen und die Kommunikation mit alten Menschen und die Begleitung entsprechend gestalten; – die gesellschaftlichen Herausforderungen durch die alternde Gesellschaft beschreiben. Lehrstoff: Kognition und Perzeption (Erleben und Bedeutung, Beobachtung und Beschreibung, psychosoziale Alltagsbegleitung, physiologischen Bewusstseins- und Wahrnehmungsmuster). Psychische Störungen. Möglichkeiten der psychosozialen Versorgung und Rehabilitation (Beratungsstellen). Psychosomatik (Grundlagen und Fragestellungen zur Entstehung von psychosomatischen Erkrankungen. Psychologische Aspekte besonderer Lebensereignisse. Demografische Entwicklung, Alterspyramide. Veränderungen im Alter (psychisch, physisch, sozial). Veränderte Bedürfnisse im Alter. Demenz als gesellschaftliche Herausforderung. Geragogik. III. Jahrgang: 5. Semester (Kompetenzmodul 5): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – den unbedingten Wert des menschlichen Lebens als Fundament der Sozialen Arbeit begreifen und dazu Stellung beziehen; – die Begriffe Lebenssinn und Lebensfreude diskutieren und eigene Vorstellungen, Wünsche und Bedürfnisse dazu benennen; – Leben, Sterben, Tod und Trauer zueinander in Beziehung setzen; – die Bedeutung von Verlust- und Trauererfahrungen im Leben eines Menschen erörtern und eigene Erfahrungen von Verlust und Trauer reflektieren; – das Konzept der Resilienz beschreiben und auf die eigene Person und Lebenssituation beziehen. Lehrstoff: Leben, Lebenssinn, Lebensfreude. Verlust und Verlusterfahrungen. Resilienz. Leben, Sterben, Tod, Trauer. Eigene Beschäftigung mit der Endlichkeit des Lebens. 6. Semester (Kompetenzmodul 6): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Begriffe Lebenssinn und Lebensfreude im Hinblick auf Vorstellungen, Wünsche und Bedürfnisse im Kontext kultursensibler Arbeit diskutieren; – Trauer- und Bestattungsrituale unterschiedlicher Kulturen und Religionen beschreiben und für Angehörige der jeweiligen Kultur oder Religion entsprechende Vorgangsweisen vorschlagen; – eine Klientin bzw. einen Klienten im Sterbeprozess begleiten und ein würdiges Umfeld gestalten; – Beratung und Begleitung von Angehörigen von sterbenden Klientinnen und Klienten und Unterstützung bei der Bewältigung von Verlust- und Trauererfahrungen leisten; – zur Thematik der Sterbehilfe/Sterbebegleitung in der Spannung zwischen Fremd- und Selbstbestimmung aktuelle Positionen beschreiben und diskutieren. Lehrstoff: Reflektieren eigener Erfahrungen mit Trauer, Sterben und Abschiednehmen. Prozess und Phasen des Sterbens. Trauerprozesse. Bedürfnisse Schwerkranker und Sterbender. Begleitung Sterbender. Bewältigungs- und Unterstützungsmöglichkeiten bei Trauerprozessen. Psychosoziale, ethische, spirituelle und kultursensible Aspekte in der Betreuung Sterbender. Trauer- und Bestattungsrituale unterschiedlicher Kulturen und Religionen. Gesprächsführung mit Angehörigen. Kommunikation mit schwerkranken Menschen, Symbolsprache Sterbender. Sterben und Trauer bei Kindern und Jugendlichen. Kennenlernen von Hospiz- und Palliativeinrichtungen, Bestattungsunternehmen, Seelsorgeangeboten. Ethische Fragen am Lebensende (Sterbehilfe, Selbstbestimmung, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht etc.). Grundlagen der Palliative Care (Fragen der Schülerinnen und Schüler verbunden mit Themen der Gesundheits- und Krankenpflege). IV. Jahrgang: 7. Semester (Kompetenzmodul 7): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die bedeutendsten soziologischen Denkansätze und Methoden unterscheiden und beschreiben; – das soziale Wissen zur Orientierung in der Gesellschaft verwenden; – Gruppenprozesse identifizieren und reflektieren; – das menschliche Bedürfnis von Bindung und Autonomie erklären; – Persönlichkeitsmodelle vergleichen und Selbst- und Fremdbezüge herstellen. Lehrstoff: Grundlagen der Soziologie und soziologisches Denken. Soziale Prozesse. Persönlichkeit. Mensch und Gesellschaft. 8. Semester (Kompetenzmodul 8): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftlich relevante Strukturen und Prozesse beschreiben; – die vielfältigen Aspekte der sozialen Rolle beispielhaft beschreiben und Sozialisation als lebenslangen Prozess erläutern; – die Geschlechterthematik analysieren; – Phänomene sozialer Ungleichheit benennen und analysieren; – die wichtigsten gesellschaftlichen Konflikte und Probleme und ihre Lösungsmöglichkeiten beschreiben. Lehrstoff: Sozialisation. Formen des menschlichen Zusammenlebens. Gesellschaft und Staat. Werte und Normen. Kultur und Religion. Demografie und Migration. Soziologie der Familie, des Alters und der Behinderung. Sozialraumorientierung. V. Jahrgang (Kompetenzmodul 9): 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Erziehungsprozesse reflektieren; – unterschiedliche Erziehungsstile erläutern; – Erziehungstechniken situationsadäquat und begründet auswählen; – entwicklungsbedingte Veränderungen im Verhalten und Erleben identifizieren; – Erziehungsziele beschreiben und entsprechende Fördermöglichkeiten angeben. Lehrstoff: Anthropologische Grundlagen (Menschenbild; Bedingungen, Möglichkeiten und Grenzen von Erziehung und Bildung). Erziehung und der Wandel von Werten und Zielen; Reflexion der eigenen Erziehungsgeschichte. Erziehungsstile. Entwicklung bis zum Schulalter. Entwicklung ab dem Schulalter. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Entwicklung als lebenslangen Prozess erkennen und erläutern; – Entwicklungsthemen und -aufgaben bestimmten Lebensabschnitten zuordnen; – unterschiedliche Aspekte des Begriffs der Beeinträchtigung anhand von Beispielen erörtern; – über ein bewusstes Sprachempfinden verfügen und korrekte Begrifflichkeiten verwenden. Lehrstoff: Entwicklung und Entwicklungsaufgaben. Beeinträchtigung. Selbstwahrnehmung, Selbstbild, Körperwahrnehmung, Körperbild. Historische und gesellschaftliche Entwicklung der Pädagogik. Bedeutsame Phasen und Bewegungen in der Pädagogik, wie zB Reformpädagogik. Bildung als lebenslange Aufgabe. Beziehungsarbeit mit Jugendlichen, Erwachsenen und älteren Menschen.
4.3 BERUFSBEZOGENE RECHTSKUNDE
II. Jahrgang: 3. Semester (Kompetenzmodul 3): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die allgemeinen Strukturen der Rechtsordnung erläutern; – die rechtliche Situation von Klientinnen und Klienten erfassen und dieser gemäß handeln; – die Relevanz der Menschenrechte im eigenen Leben sowie in der Sozialbetreuung begründen; – die Umsetzung der wesentlichen Prinzipien und grundlegenden (nationalen und internationalen) Dokumente zu Autonomie, Gleichbehandlung, Teilhabe, Barrierefreiheit etc. im regionalen Bereich kritisch hinterfragen; – berufsrelevante rechtliche Fragestellungen anhand der entsprechenden Gesetzestexte erörtern. Lehrstoff: Einführung in Staat und Recht einschließlich EU-Recht. Stufenbau der Rechtsordnung. Umgang mit Rechtsquellen. Grund- und Freiheitsrechte. Gerichtsbarkeit (Instanzen, Gerichtsverfahren). Verwaltungsverfahren, insbesondere Sanitätsbehörden. Privatrecht: Personen-, Familien- und Erbrecht im Überblick, Vertretungsmodelle nach dem Erwachsenenschutzgesetz, Haftungsrecht. Berufsgesetze der Sozialbetreuungs- und Pflegeassistenzberufe. Sanitätsrecht. UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Charta der Rechte alter Menschen. UN-Konvention über die Rechte von Kindern. 4. Semester (Kompetenzmodul 4): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Zusammenarbeit mit Behörden, Institutionen und Expertinnen und Experten des rechtlichen Bereichs zweckmäßig gestalten; – gemäß den rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere den berufsrechtlichen und organisatorischen Vorgaben, im Bewusstsein drohender Konsequenzen bei Verstößen agieren (Einlassungs- und Übernahmeverantwortung); – Menschen dabei unterstützen, ihre Rechte zu kennen und einzufordern. Lehrstoff: Datenschutz, Verschwiegenheitspflicht. Relevante strafrechtliche Bestimmungen. Berufsgesetze der Sozialbetreuungs- und Pflegeassistenzberufe. Sanitätsrecht. Patientenrechte, Patientenanwaltschaft. Heimaufenthaltsgesetz, Unterbringungsgesetz. Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung. Einführung ins Gesundheits- und Sozialrecht. Gesundheits- und Sozialberufe (unter besonderer Berücksichtigung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes und des Sozialbetreuungsberufegesetzes): Berufsbilder und Tätigkeitsbereiche, Berufspflichten, Fort- und Weiterbildung, Spezialisierung, Registrierung, Interessenvertretungen. Abgrenzung Sozialbetreuungsberufe – gewerbliche Berufe. Leichen- und Bestattungswesen. Grundzüge des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts und Umsetzung in der Organisation. Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit (Epidemien, Impfungen). Grundlagen der sozialen Sicherheit: Sozialversicherung, Sozialhilfegesetz, gesetzliche Regelungen für Menschen mit Behinderung, Pflegegeldgesetz. Grundzüge des Arbeitsrechts: Arbeitsvertragsrecht, ArbeitnehmerInnenschutzgesetz inklusive Regelungen zur betrieblichen Gesundheitsvorsorge. Grundzüge des Schadenersatzrechts, Übernahme- und Einlassungsfahrlässigkeit. III. Jahrgang: 5. Semester (Kompetenzmodul 5): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die rechtliche Situation von Klientinnen und Klienten erfassen und dieser gemäß handeln; – die Relevanz der Menschenrechte im eigenen Leben sowie in der Sozialbetreuung begründen; – die Umsetzung der wesentlichen Prinzipien und grundlegenden (nationalen und internationalen) Dokumente zu Autonomie, Gleichbehandlung, Teilhabe, Barrierefreiheit etc. im regionalen Bereich kritisch hinterfragen; – berufsrelevante rechtliche Fragestellungen anhand der entsprechenden Gesetzestexte erörtern. Lehrstoff: Einführung in Staat und Recht einschließlich EU-Recht. Stufenbau der Rechtsordnung. Umgang mit Rechtsquellen. Grund- und Freiheitsrechte. Gerichtsbarkeit (Instanzen, Gerichtsverfahren). Verwaltungsverfahren, insbesondere Sanitätsbehörden. Privatrecht: Personen-, Familien- und Erbrecht im Überblick, Vertretungsmodelle nach dem Erwachsenenschutzgesetz, Haftungsrecht. UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Charta der Rechte alter Menschen. UN-Konvention über die Rechte von Kindern. Kinder- und Jugendschutzgesetz. Kontrolle der Staatsgewalt: Höchstgerichte, Volksanwaltschaft, Rechnungshof. Aktuelle berufsrelevante Themenfelder der Rechtswissenschaften. 6. Semester (Kompetenzmodul 6): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Zusammenarbeit mit Behörden, Institutionen und Expertinnen und Experten des rechtlichen Bereichs zweckmäßig gestalten; – gemäß den rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere den berufsrechtlichen und organisatorischen Vorgaben, im Bewusstsein drohender Konsequenzen bei Verstößen agieren (Einlassungs- und Übernahmeverantwortung); – Menschen unterstützen, ihre Rechte zu kennen und einzufordern. Lehrstoff: Datenschutz, Schweigepflicht, Verschwiegenheitspflicht. Relevante strafrechtliche Bestimmungen. Patientenrechte, Patientenanwaltschaft. Gesundheits- und Pflegestrukturen (insbesondere Krankenanstalten, niedergelassener Bereich, Primärversorgung, Pflegeheime, weitere Pflege- und Betreuungsformen, Hauskrankenpflege, 24-Stunden-Betreuung). Heimaufenthaltsgesetz, Unterbringungsgesetz. Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung. Gesundheits- und Sozialrecht. Gesundheits- und Sozialberufe. Leichen- und Bestattungswesen. Grundzüge des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts und Umsetzung in der Organisation. Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit (Epidemien, Impfungen). Grundlagen der sozialen Sicherheit: Sozialversicherung, Sozialhilfegesetz, Gesetzliche Regelungen für Menschen mit Behinderung, Pflegegeldgesetz. Grundzüge des Arbeitsrechts: Arbeitsvertragsrecht, ArbeitnehmerInnenschutzgesetz inklusive Regelungen zur betrieblichen Gesundheitsvorsorge. Grundzüge des Unternehmensrecht. Grundzüge des Schadenersatzrechts, Übernahme- und Einlassungsfahrlässigkeit. Aktuelle berufsrelevante Themenfelder der Rechtswissenschaften.
4.4 BERUFSBEZOGENE MANAGEMENT- UND ORGANISATIONSLEHRE
III. Jahrgang: 5. Semester (Kompetenzmodul 5): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – soziale Organisationen als ökonomische Betriebe verstehen; – das berufliche Handeln am Leitbild sowie an den Aufgaben und Zielsetzungen der Organisation ausrichten; – ihr berufliches Handeln nach ökonomischen und ökologischen Prinzipien ausrichten; – ihre berufliche Rolle in inter- und multiprofessionellen Teams ausüben; – organisatorische und rechtliche Rahmenbedingungen in ihrem Arbeitsfeld benennen. Lehrstoff: Rahmenbedingungen des beruflichen Handelns (zB Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmer-Schutzbestimmungen). Delegationsmechanismen. Kooperationsmodelle. Organisationslehre. Führungsstile und Führungstechniken. Institutionen und Organisationen des österreichischen Gesundheits- und Sozialwesens inklusive Finanzierung (Grundlagen) sowie Aufgaben und Kompetenzen unterschiedlicher Berufe. Berufspolitische Vertretung, Interessenvertretung. 6. Semester (Kompetenzmodul 6): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Bedeutung der Qualitätsorientierung im Gesundheits- und Sozialbereich anerkennen und sich gemäß ihrer beruflichen Rolle in die Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung in einer Organisation einbringen; – Managementansätze im Kontext der Entwicklung und Sicherung von Qualität erläutern; – die Eigenverantwortung in Bezug auf die berufliche (Weiter-)entwicklung erläutern; – die Grundprinzipien des Projektmanagements anwenden. Lehrstoff: Selbstmanagement und Eigenverantwortung. Projektmanagement. Qualitätsmanagement. Fehlerkultur und Fehlermanagement. Risikomanagement. Beschwerdemanagement. IV. Jahrgang: 7. Semester (Kompetenzmodul 7): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – soziale Organisationen als ökonomische Betriebe verstehen; – das berufliche Handeln am Leitbild sowie an den Aufgaben und Zielsetzungen der Organisation ausrichten; – ihr berufliches Handeln nach ökonomischen und ökologischen Prinzipien ausrichten; – ihre berufliche Rolle in inter- und multiprofessionellen Teams ausüben; – unterschiedliche Führungsstile und Führungstechniken beschreiben. Lehrstoff: Rahmenbedingungen des beruflichen Handelns. Delegationsmechanismen. Kooperationsmodelle. Organisationslehre. Führungsstile und Führungstechniken. Case Management. Grundlagen des Qualitätsmanagements. 8. Semester (Kompetenzmodul 8): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – soziale Organisationen als ökonomische Betriebe verstehen; – ihr berufliches Handeln nach ökonomischen und ökologischen Prinzipien ausrichten; – ein Konzept/Projekt im Sozial- und/oder Gesundheitswesen erstellen sowie hinsichtlich wirtschaftlicher und rechtlicher Sachverhalte strukturiert und lösungsorientiert bearbeiten; – Institutionen und Organisationen des österreichischen Gesundheits- und Sozialwesens inkl. Finanzierung (Grundlagen) sowie Aufgaben und Kompetenzen unterschiedlicher Berufe benennen. Lehrstoff: Rahmenbedingungen des beruflichen Handelns. Delegationsmechanismen. Kooperationsmodelle. Organisationslehre. Führungsstile und Führungstechniken. Institutionen und Organisationen des österreichischen Gesundheits- und Sozialwesens inklusive Finanzierung (Grundlagen) sowie Aufgaben und Kompetenzen unterschiedlicher Berufe. Finanzierungs- und Abrechnungsmodelle (zB e-card). Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Effektivität im Non-Profit-Bereich. V. Jahrgang (Kompetenzmodul 9): 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ihr berufliches Handeln nach ökonomischen und ökologischen Prinzipien ausrichten; – ein Konzept/Projekt im Sozial- und/oder Gesundheitswesen erstellen sowie hinsichtlich wirtschaftlicher und rechtlicher Sachverhalte strukturiert und lösungsorientiert bearbeiten. Lehrstoff: Institutionen und Organisationen des österreichischen Gesundheits- und Sozialwesens inklusive Finanzierung (Grundlagen) sowie Aufgaben und Kompetenzen unterschiedlicher Berufe. Finanzierungs- und Abrechnungsmodelle (zB e-card). Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Effektivität im Non-Profit-Bereich. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – soziale Organisationen als ökonomische Betriebe verstehen; – ihr berufliches Handeln nach ökonomischen und ökologischen Prinzipien ausrichten; – das berufliche Handeln am Leitbild sowie an den Aufgaben und Zielsetzungen der Organisation ausrichten; – aktuelle Entwicklungsprozesse im Hinblick auf die Berufsfelder von Pflege und Sozialbetreuung beschreiben und darauf basierend Visionen zur Berufsentwicklung formulieren; – die Rolle der Berufsvertretungen im Hinblick auf die Berufs- und Fachentwicklung erörtern. Lehrstoff: Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Effektivität im Non-Profit-Bereich. Verantwortlicher Umgang mit Ressourcen (Personal, Sachaufwand). Pflege und Sozialbetreuung als professionelle Dienstleistung. Zivildienst und Ehrenamt. Fundraising. Qualitätsmanagement und -entwicklung. Organisationslehre und Organisationsentwicklung. Grundlagen der Administration und Finanzplanung. Öffentlichkeitsarbeit. Einblick in die Sozialplanung. Lernende Organisation, Wissensmanagement. Berufs- und Fachentwicklung in Pflege und Sozialbetreuung.
4.5 BERUFSKUNDE UND ETHIK
I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Grundbegriffe der Ethik erläutern; – sich ausgehend von ihrer Lebenssituation mit den Grundfragen der menschlichen Existenz auseinandersetzen; – ethische Fragestellungen formulieren, argumentieren und reflektieren; – Phänomene sozialer Ungleichheit benennen und analysieren; – die wichtigsten gesellschaftlichen Konflikte und Probleme und ihre Lösungsmöglichkeiten beschreiben; – verschiedene ethische Positionen zu den elementaren Fragen des Lebens kritisch diskutieren. Lehrstoff: Gesellschaft und Staat. Grundfragen der menschlichen Existenz. Werte und Normen. Ethik, Moral, Kultur und Religion. Ethische Positionen. Soziale Ungleichheit. II. Jahrgang: 3. Semester (Kompetenzmodul 3): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – das Spezifische des jeweiligen Berufes mit seinen Aufgaben und Herausforderungen anerkennen und daraus eine überzeugte Identität aufbauen; – den Werdegang von Sozial- und Gesundheitsberufen bis zu den gegenwärtigen Herausforderungen erläutern und daraus Motivation für professionelles Handeln beziehen; – die berufliche Tätigkeit an dem Grundsatz ausrichten, dass Klientinnen und Klienten bzw. Patientinnen und Patienten, Expertinnen und Experten für ihr eigenes Leben sind und ihre Autonomie zu respektieren ist; – grundlegende ethische Prinzipien/Grundsätze auf Fallbeispiele beziehen und im Kontext von Pflege und Sozialbetreuung kritisch diskutieren; – Normalisierung, Integration, Inklusion und Selbstbestimmung als Leitlinien der Sozialbetreuung anerkennen und darauf aufbauend Maßnahmen vorschlagen, in welchen diese Leitlinien sichtbar werden. – Das Wahrnehmen und Beobachten als unabdingbare Kompetenzen für die Berufsausübung in den Pflege- und Sozialbetreuungsberufen beschreiben. Lehrstoff: Pflege und Sozialbetreuung als Profession. Geschichte der Gesundheits- und Sozialberufe. Gesellschaftliche Bedeutung von Pflege und Sozialbetreuung. Prozess der Professionalisierung. Die Identität der Sozialbetreuungs- und Pflegeassistenz im interdisziplinären Kontext. Informelle Pflege- und Betreuungssysteme. Freiwilligenarbeit und Ehrenamt. Strukturen und Institutionen im Gesundheits- und Sozialbereich. Menschenbilder. Kultursensibilität und Ressourcenorientierung. Lebensweltorientierung. Integration, Inklusion, Normalisierung und Selbstbestimmung. Wahrnehmen und Beobachten und deren Dokumentation. 4. Semester (Kompetenzmodul 4): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – vor dem Hintergrund unserer Geschichte den unbedingten Wert des menschlichen Lebens als Fundament der Sozialbetreuung verstehen und dazu Stellung beziehen; – aktuelle Entwicklungen, die Lebensrecht und Lebenswert thematisieren (zB Folgen von Pränataldiagnostik) erkennen und deren konkrete Auswirkungen auf individueller, institutioneller und gesellschaftlicher Ebene analysieren sowie aus Sicht der Sozialbetreuung dazu Stellung beziehen; – die wesentlichen Prinzipien (zB Autonomie, Gleichbehandlung, Teilhabe, Barrierefreiheit) der grundlegenden Dokumente auf internationaler und nationaler Ebene erfassen und deren Umsetzung im regionalen Bereich kritisch hinterfragen; – die Relevanz der Menschenrechte im eigenen Leben sowie in der Pflege- und Sozialbetreuung begründen und die Leitsätze des menschenrechtsbasierten Ansatzes an konkrete Fallsituationen anpassen; – Maßnahmen entwickeln und umsetzen, die dazu beitragen, Menschen zu befähigen, ihre Rechte zu kennen und einfordern zu können. Lehrstoff: Ethische Prinzipien und Grundsätze in der Medizin und Pflege sowie der Sozialbetreuung. ICN (International Council of Nurses)-Ethikkodex. UN-Menschenrechtscharta. UN-Konventionen über Rechte von Menschen mit Behinderung und von Kindern. Charta der Rechte alter Menschen. Historische Beispiele bzgl. der Ausgrenzung und Diskriminierung von vulnerablen Gruppen, insbesondere in der Zeit des Nationalsozialismus. Umgang mit Macht, Paternalismus. III. Jahrgang: 5. Semester (Kompetenzmodul 5): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ihr Handeln im Alltag ethisch hinterfragen und begründen; – ethische Dilemmata und Konfliktsituationen erörtern und ethisch begründete Entscheidungen im Betreuungs- und Pflegealltag treffen; – (ethische) Standards im Bereich der sozialen und gesundheitlichen Versorgung erläutern; – Managementansätze im Kontext der Entwicklung und Sicherung von Qualität erläutern; – den Einsatz von Instrumenten der Qualitätssicherung aus ethischer und/oder rechtlicher Perspektive erörtern. Lehrstoff: Ethischer Entscheidungsfindungsprozess. Ethisches Urteil. Ethisches Dilemma. Ethische Konfliktsituationen in der Praxis. Grundlegende Dokumente der Ethik im Gesundheits- und Sozialbereich. Entwicklung und Sicherung von Qualität. Instrumente der Qualitätssicherung (zB Standard Operating Procedure – SOP, Gesundheitsberufe-register, Fortbildungspflicht). Risikomanagement. Beschwerdemanagement. Pflege- und Betreuungsstandards. Pflegevisite. Fehlerkultur. 6. Semester (Kompetenzmodul 6): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ethische Fallanalysen zu ausgewählten Beispielen aus der Praxis durchführen; – ihre Rolle im Rahmen des ethischen Entscheidungsfindungsprozesses diskutieren; – das professionelle Handeln in der Pflege und Sozialbetreuung ethisch begründen; – relevante Phänomene in der Praxis erkennen und ihren individuellen Handlungsrahmen ethisch und rechtlich erläutern. Lehrstoff: Verantwortung für berufliche und persönliche Weiterentwicklung. Ethisch relevante Fragestellungen aus der Praxis. Ethische Fallanalyse. Ethische Entscheidungsfindung. Berufliche Rolle und individueller Handlungsraum. (Berufs-)rechtliche Aspekte. IV. Jahrgang: 7. Semester (Kompetenzmodul 7): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – das professionelle Handeln in der Pflege und Sozialbetreuung ethisch begründen; – ethische und rechtliche Grundlagen zu ausgewählten Themen erläutern; – herausfordernde Situationen in der Praxis erkennen und ihren individuellen Handlungsrahmen ethisch und rechtlich erläutern; – ethische Fallanalysen zu ausgewählten Beispielen aus der Praxis durchführen. Lehrstoff: Aggression und Gewalt. Umgang mit Gewalt und Übergriffen. Suizid. Umgang mit Sterbewunsch. Sterbehilfe. Vernachlässigung. Ethische Fallanalyse. Ethische und rechtliche Aspekte zu ausgewählten Themen. 8. Semester (Kompetenzmodul 8): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – bezogen auf einzelne Zielgruppen der Pflege und Sozialbetreuung ethisch und rechtlich relevante Aspekte benennen; – die Verantwortung für die persönliche und berufliche Entwicklung ethisch begründen; – ihre Rolle im Rahmen ethischer Konfliktsituationen beschreiben und analysieren; – persönliche Strategien für den Umgang mit ethisch relevanten Herausforderungen und Problemstellungen aufzeigen. Lehrstoff: Ethische und rechtliche Aspekte im Kontext psychischer Erkrankungen. Ethische und rechtliche Aspekte im Kontext von Behinderung. Ethische und rechtliche Aspekte im Kontext alter Menschen. Ethische und rechtliche Aspekte in der Palliativpflege. Berufs- und Fachentwicklung im Kontext von Recht und Ethik. Verantwortung für die berufliche und persönliche Weiterentwicklung. Verantwortung im Kontext von Qualitäts- und Risikomanagement. Aktuelle Fragestellungen. Zentrale Phänomene der Pflege.
4.6 BERUF UND WISSENSCHAFT
III. Jahrgang: 5. Semester (Kompetenzmodul 5): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – populärwissenschaftliche und wissenschaftliche Beiträge voneinander unterscheiden; – den Unterschied zwischen Wissenschaft und Forschung erklären; – relevante Fachliteratur recherchieren, bewerten und zitieren. Lehrstoff: Schriftliche Quellen (Recherche, Quellenkritik, Zitierrichtlinien). Umgang mit Datenbanken. Intersubjektive Nachvollziehbarkeit. Wissenschaft und Forschung. Lesen und Bewerten von Fachliteratur. 6. Semester (Kompetenzmodul 6): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – von Fallsituationen aus der Praxis wissenschaftliche Fragestellungen ableiten; – klare, strukturierte Texte zu verschiedenen Themen aus ihrem Interessens- und Fachgebiet verfassen und dabei Informationen und Argumente aus verschiedenen Quellen zusammenführen und gegeneinander abwägen; – zu konkreten Fragestellungen eine Literaturrecherche durchführen; – Formatierungen und Layouts von einfachen Dokumenten frei und nach definierten Standards erstellen. Lehrstoff: Formulieren von Forschungsfragen. Literaturrecherche. Kritische Literaturanalyse. Wissenschaftliche Datenbanken. Arbeiten mit Quellen. Verfassen von wissenschaftlichen Texten. Aufbau und Gliederung von wissenschaftlichen Arbeiten. Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens. Arbeit mit unterschiedlichen Medien. IV. Jahrgang: 7. Semester (Kompetenzmodul 7): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Forschungsfragen angemessen formulieren; – qualitative und quantitative Methoden voneinander unterscheiden; – methodische Vorgehensweisen zur Beantwortung von Forschungsfragen planen; – eine schriftliche Arbeit auf Basis von Fachliteratur erstellen. Lehrstoff: Forschungsfragen. Hypothesen. Forschungsmethoden (qualitative und quantitative Methoden im Überblick). Richtlinien für die Erstellung einer schriftlichen Arbeit. Planung von methodischen Vorgangsweisen. Grundlagen der Gestaltung einer Diplomarbeit. 8. Semester (Kompetenzmodul 8:) Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – das Prinzip der evidenzbasierten Praxis beschreiben; – anhand eines Fallbeispiels die Schritte der evidenzbasierten Praxis bearbeiten; – mögliche Barrieren, die eine evidenzbasierte Praxis erschweren oder verhindern, benennen; – die Besonderheiten der evidenzbasierten Praxis in Medizin, Pflege und sozialer Arbeit beschreiben. Lehrstoff: Prinzip evidenzbasierte Praxis. Einflussfaktoren im Rahmen des evidenzbasierten Arbeitens. Barrieren und Hemmnisse. Regelkreis der evidenzbasierten Praxis und Anforderungen in den einzelnen Schritten. Entscheidungsfindung im evidenzbasierten Arbeiten. Stufen der Evidenz. Evidenzbasierte Medizin, Pflege und soziale Arbeit.
4.7 PFLEGERISCHE BASISBILDUNG
II. Jahrgang: 3. Semester (Kompetenzmodul 3): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Pflegephänomene wahrnehmen und beobachten und pflegerelevante Daten mittels ausgewählter Assessmentinstrumente erheben; – die theoretischen Grundlagen der Pflege sowie die Aufgaben der Pflegeassistenz- und Sozialbetreuungsberufe im Rahmen der pflegerischen Versorgung beschreiben; – die individuelle Basisversorgung als Teilaufgabe im Pflegeprozess verstehen und unter Beachtung der Kompetenzgrenzen durchführen; – basierend auf einer ganzheitlichen Sicht von Gesundheit und Krankheit prophylaktische Maßnahmen zur Gesunderhaltung im Hinblick auf die Bewegung durchführen; – für die eigene und die Gesundheit der von ihnen betreuten Menschen Sorge tragen, indem sie hygienische und gesundheitsfördernde Maßnahmen durchführen; – Beobachtungen und durchgeführte Maßnahmen dokumentieren. Lehrstoff: Sich bewegen: Bedeutung der Bewegung. Beobachtung – Körperhaltung etc. Risikofaktoren. Prophylaxen – Dekubitus, Thrombose, Kontraktur. Unterstützung bei der Bewegung. Rahmenbedingungen, Möglichkeiten und Grenzen der Delegation von Tätigkeiten an Personen mit der Ausbildung „Unterstützung bei der Basisversorgung“, die in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung arbeiten. Beobachten als Prozess. Pflegetheoretische Grundlagen (Theorien, Modelle, Konzepte). Pflege- und Betreuungsprozess. Ausgewählte Pflegeassessmentinstrumente. 4. Semester (Kompetenzmodul 4): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die individuelle Basisversorgung als Teilaufgabe im Pflegeprozess verstehen und unter Beachtung der Kompetenzgrenzen durchführen; – basierend auf einer ganzheitlichen Sicht von Gesundheit und Krankheit prophylaktische Maßnahmen zur Gesunderhaltung im Hinblick auf die Körperpflege durchführen; – für die eigene und die Gesundheit der von ihnen betreuten Menschen Sorge tragen, indem sie hygienische und gesundheitsfördernde Maßnahmen durchführen; – Beobachtungen und durchgeführte Maßnahmen dokumentieren. Lehrstoff: Sich pflegen: Körperpflege und Unterstützung bei der Körperpflege. Haarwäsche und -pflege. Zahnpflege. Pediküre und Maniküre. Beobachtung der Haut. Pflegeutensilien und Hilfsmittel. Ausscheiden: Bedeutung. Beobachtung der Urinausscheidung. Beobachtung der Stuhlausscheidung. III. Jahrgang: 5. Semester (Kompetenzmodul 5): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die individuelle Basisversorgung als Teilaufgabe im Pflegeprozess verstehen und unter Beachtung der Kompetenzgrenzen durchführen; – basierend auf einer ganzheitlichen Sicht von Gesundheit und Krankheit prophylaktische Maßnahmen zur Gesunderhaltung in Hinblick auf die Ausscheidung durchführen; – für die eigene und die Gesundheit der von ihnen betreuten Menschen Sorge tragen, indem sie hygienische und gesundheitsfördernde Maßnahmen durchführen; – Beobachtungen und durchgeführte Maßnahmen dokumentieren. Lehrstoff: Ausscheiden: Obstipation. Erbrechen. Anwendung von Inkontinenzhilfsmitteln. Sich kleiden: Umgang mit der Kleidung. Hilfestellung bei der Auswahl der Kleidung. Hilfsmittel zum Ankleiden. Methoden und Techniken zum An- und Auskleiden. 6. Semester (Kompetenzmodul 6): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die individuelle Basisversorgung als Teilaufgabe im Pflegeprozess verstehen und unter Beachtung der Kompetenzgrenzen durchführen; – basierend auf einer ganzheitlichen Sicht von Gesundheit und Krankheit prophylaktische Maßnahmen zur Gesunderhaltung im Hinblick auf Essen und Trinken durchführen; – für die eigene und für die Gesundheit der von ihnen betreuten Menschen Sorge tragen, indem sie hygienische und gesundheitsfördernde Maßnahmen durchführen; – Beobachtungen und durchgeführte Maßnahmen dokumentieren. Lehrstoff: Essen und Trinken: Beobachtung von Ernährungszustand, von Schluck- und Verdauungsstörungen. Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme. Flüssigkeitsbilanz. Verabreichung von Arzneimitteln. IV. Jahrgang: 7. Semester (Kompetenzmodul 7): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundlagen des professionellen Handelns in der Pflege in Bezug auf ihren Kompetenzbereich erläutern; – rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen der pflegerischen Arbeit beschreiben; – zentrale Phänomene der Pflege benennen und deren Bedeutung bezogen auf unterschiedliche Zielgruppen beschreiben; – pflegerelevante Informationen anhand standardisierter (interdisziplinärer) Erhebungsinstrumente und Risikoskalen zielgruppen- und settingorientiert erfassen; – pflegerelevante Informationen korrekt formulieren. Lehrstoff: Rolle der Pflegefachassistenz im Rahmen des Pflegeprozesses. Pflegekonzepte und Modelle. Pflegeplanung und Pflegedokumentation. Zentrale Phänomene der Pflege. Zielgruppenorientierung: Pädiatrie, Psychiatrie, Geriatrie. 8. Semester (Kompetenzmodul 8): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundlagen des professionellen Handelns in der Pflege in Bezug auf ihren jeweiligen Kompetenzbereich erläutern; – rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen der pflegerischen Arbeit beschreiben; – zentrale Phänomene der Pflege benennen und deren Bedeutung bezogen auf unterschiedliche Zielgruppen beschreiben; – pflegerelevante Informationen anhand standardisierter (interdisziplinärer) Erhebungsinstrumente und Risikoskalen zielgruppen- und settingorientiert erfassen; – pflegerelevante Informationen korrekt formulieren. Lehrstoff: Assessmentinstrumente. Risikoskalen. Automationsgestützte Dokumentation. Zielgruppenorientierung: Pädiatrie, Psychiatrie, Geriatrie. V. Jahrgang (Kompetenzmodul 9): 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ausgewählte Gesundheits- und Krankheitskonzepte erläutern; – Ausformungen gesundheitlicher Ungleichheiten beschreiben; – Arbeitsprinzipien der Gesundheitsförderung anhand von Beispielen erläutern; – konkrete Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, Prävention sowie Stärkung der Gesundheitskompetenz bezogen auf unterschiedliche Zielgruppen und Settings der Pflege und Sozialbetreuung erörtern. Lehrstoff: Konzepte von Gesundheit und Krankheit. Prinzipien der Gesundheitsförderung. Einflussfaktoren auf und Auswirkungen von sozialer und gesundheitlicher Ungleichheit. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ausgewählte Gesundheits- und Krankheitskonzepte erläutern; – Ausformungen gesundheitlicher Ungleichheiten beschreiben; – Arbeitsprinzipien der Gesundheitsförderung anhand von Beispielen erläutern; – konkrete Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention bezogen auf unterschiedliche Zielgruppen- und Settings der Pflege und Sozialbetreuung erörtern. Lehrstoff: Handlungsansätze und Methoden der Gesundheitsförderung und Prävention. Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz. Aufgaben der Pflegeassistenz- und Sozialbetreuungsberufe.
4.8 BERUFSSPEZIFISCHE BILDUNG I
Humanwissenschaften
II. Jahrgang: 3. Semester (Kompetenzmodul 3): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Charakteristika der Sozialbetreuung mit dem Schwerpunkt „Behindertenbegleitung“ anhand von Beispielen erörtern; – die Leitideen der „Behindertenbegleitung beschreiben; – den Begriff Behinderung im Wandel der Zeit erläutern; – zentrale Tätigkeitsfelder und Aufgabenbereiche der Sozialbetreuung mit dem Schwerpunkt Behinderung anhand von Praxisbeispielen beschreiben; – den Zusammenhang von Behinderung und individueller Entwicklung anhand gängiger Klassifizierungssysteme herstellen. Lehrstoff: Persönlichkeitsentwicklung und soziale Arbeit. Themenfeld Behindertenbegleitung als Profession: Begriff „Behinderung“: Verständnis von Behinderung im Wandel der Zeit. Behinderung als soziales Konstrukt. Klassifikation nach der internationalen Klassifizierung ICF (Classification of Functioning, Disability and Health). Leitideen der Behindertenbegleitung: Normalisierung, Integration, Inklusion, Sozialraumorientierung. Empowerment, Selbstbestimmung, Selbstvertretung. Teilhabe, Nicht-Diskriminierung. Barrierefreiheit. Menschenrechtsbasierte Sozialbetreuung. Kultursensible Sozialbetreuung. Tätigkeitsfelder sozialbetreuerischen Handelns: Beraten, Betreuen, Unterstützen, Anleiten, Assistieren, Fördern, Bilden. Beziehungsgestaltung, Aspekte von Nähe und Distanz. Spannungsfeld Beobachtung und Interpretation. 4. Semester (Kompetenzmodul 4): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Bedeutung der Persönlichkeitsentwicklung im Kontext der Sozialbetreuung erläutern; – Methoden und Herangehensweisen der Sozialbetreuung mit Schwerpunkt Behindertenbegleitung beschreiben und in Fallsituationen anwenden; – die Bedeutung personenzentrierter Planung erläutern und unterschiedliche Formate der Ziel- bzw. Zukunftsplanung anwenden; – mit Klientinnen und Klienten, Angehörigen und anderen Menschen verschiedene Arten von Gesprächen unter Einsatz fachlicher Techniken (zB Information, Beratung, Krisengespräch) führen; – therapeutische Angebote für Menschen mit Behinderungen benennen. Lehrstoff: Themenfeld Methoden und Handlungsansätze: Entwicklungslogisches Begleiten: Erheben von Bedarfslage und Entwicklungsstand. Anwenden entwicklungspsychologischen Wissens auf die Alltagsbegleitung. Entwicklungsfreundliche Sozialbetreuung. Dialogische Entwicklungsbegleitung. Personenzentriertes Planen – Überblick: Orientierung an der Person, an ihren Wünschen, Zukunftsvorstellungen und an ihrem Lebensstil. Methoden, Verfahren und Hilfsmittel personenzentrierten Planens in verschiedenen Lebenssituationen. Barrierefreie Kommunikation, einfache Sprache: Leicht verständliche Sprache (Konzepte und deren Anwendung). Schriftliche Informationen verständlich formulieren. Universelles Design (Art. 2 UN‑Behindertenrechtskonvention – UN-BRK). Dokumentieren, Berichten und Evaluieren: Dokumentationsformen. Beobachtungshilfen, Einschätzungsskalen. Einfache Evaluationsinstrumente. Therapeutische Angebote: Funktionale Therapieangebote (Logopädie, Physiotherapie, Ergotherapie). Psychotherapieformen im Sinne des Psychotherapiegesetzes. III. Jahrgang: 5. Semester (Kompetenzmodul 5): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Bedeutung von Arbeit und Beschäftigung, Bildung und Freizeitgestaltung im Leben eines Menschen erläutern; – Maßnahmen und Projekte der Integration in den Bereichen Wohnen, Arbeit, Freizeit und Bildung anhand von Fallbeispielen planen; – Assistenzaufgaben in den Bereichen Arbeit und Bildung durchführen; – unterschiedlichste Freizeitangebote gestalten. Lehrstoff: Themenfeld Lebenswelten und Lebensdimensionen: Lebenswelt Arbeit und Beschäftigung: Arbeit bzw. Aufgaben haben als elementares Bedürfnis, Problemfeld Arbeitslosigkeit. Arbeits- und Beschäftigungsangebote für Menschen mit Behinderungen wie zB Berufsorientierung, Arbeitsassistenz, Jugendcoaching, Arbeitsintegration, Tagesstruktur. Unterstützende Vorrichtungen und Hilfen. Bildung und Förderung: Bildungsaufgaben von Kindern und Jugendlichen mit Entwicklungsschwierigkeiten. Lernprozesse gestalten. Sozialbetreuung als schulische Assistenzaufgabe. Lebenslanges Lernen als Prinzip. Lernstörungen wie Dyskalkulie und Legasthenie. Einsatz unterstützender Lernhilfen (auch digitale). Erwachsenenbildung für Menschen mit Behinderungen. Lebenswelt Freizeit und Kultur: Freizeitbedürfnisse und Freizeitgestaltung in unterschiedlichen Lebensphasen (zB Urlaub, Ferienaktionen, Ruhestand). Feste, Feiern, Rituale gestalten und feiern. Bewegung und Sport (Behindertensport, integrative Sportangebote, Outdoor-Konzepte, Motopädagogik und Psychomotorik). Musik, Tanz, Kultur (Angebote im Sozialraum, Teilhabemöglichkeiten, exemplarische Übung). Digitale Medien (Anwendungsmöglichkeiten wie Tablets und Smartphones, kritische Beurteilung, Gefahren). 6. Semester (Kompetenzmodul 6): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Entstehungstheorien zu herausfordernden Verhaltensweisen benennen; – Maßnahmen zur Deeskalation beschreiben und anwenden; – spezifische Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung anhand der entwicklungspsychologischen Grundlagen identifizieren und adäquate Unterstützungsangebote planen; – spezifische Ausprägungen von Beeinträchtigungen bzw. Behinderungen benennen und darauf abgestimmte Unterstützungsangebote planen; – im Zuge der Betreuung von Menschen mit herausfordernden Verhaltensweisen ein Unterstützungsangebot managen und Maßnahmen zur Deeskalation benennen. Lehrstoff: Themenfeld Zielgruppenspezifische Herausforderungen: Menschen mit herausforderndem Verhalten: Beispiele und mögliche Ursachen, Erklärungstheorien. Aggression und Verweigerung. Verhaltensweisen wahrnehmen, verstehen und reagieren. Entwicklungsfreundliche Interventionen. Unterstützungsmanagement (pädagogische Maßnahmen und therapeutische Möglichkeiten). Krise und Krisenintervention. Deeskalationsmaßnahmen. Spezifische Ausprägungen von Beeinträchtigung: Komplexe Behinderung, Autismus-Spektrum-Störung (ASS), Chromosomenstörungen, Fetales Alkohol-Syndrom (FAS), Aufmerksamkeitsstörungen etc. Spezielle Herausforderungen und Unterstützungsangebote. Kinder und Jugendliche: Bindungsverhalten, soziale Verwahrlosung. Beziehungsarbeit, entwicklungslogische Begleitung. Entwicklungskrisen im Kindes- und Jugendalter. Jugendkultur und Identität.
Gesundheitswissenschaften Niveau Pflegeassistenz
II. Jahrgang: 3. Semester (Kompetenzmodul 3): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Bedeutung der Prinzipien der Ressourcen-, Lebensweltorientierung und Kultursensibilität erläutern sowie pflegerisches Handeln als interaktiven Prozess beschreiben; – individuelle und situative Bedarfslagen sowie Veränderungen derselben im Pflegeverlauf erkennen, Informationen über einen etwaigen Anpassungsbedarf erstellen und an die jeweils zuständigen Stellen/Personen weiterleiten; – den Gesundheitszustand eines Menschen beobachten und Gefährdungen erkennen; – Pflegemaßnahmen (im Bereich der Lebensaktivitäten, Alltagsbegleitung und Milieugestaltung) gemäß dem Qualifikationsprofil der Pflegeassistenz beschreiben und praktisch durchführen; – (medizinische) Pflegetechniken unter Berücksichtigung der hygienischen Grundsätze fachgerecht durchführen; – präventive Pflegemaßnahmen (zB Positionierungen, Kontinenzförderung) unter Anwendung der für den jeweiligen Fachbereich relevanten standardisierten Techniken, Konzepte und Hilfsmittel durchführen; – Gewaltpotentiale im Arbeitsumfeld identifizieren sowie Maßnahmen zum Selbst- und Fremdschutz benennen und praktisch anwenden; – die Bedeutung komplementärer Pflegemaßnahmen erläutern und einzelne Maßnahmen praktisch durchführen; – Unterstützungs- und Entlastungsbedarf von pflegebedürftigen Menschen sowie An- und Zugehörigen erkennen und sie unter Berücksichtigung der individuellen Gewohnheiten und Lebensumstände in den Grundtechniken der Pflege instruieren. Lehrstoff: Leitprinzipien der Pflege wie Ressourcenorientierung, Lebensweltorientierung und Kultursensibilität. Pflegetheoretische Grundlagen und Pflegeprozess: Grundbedürfnisse, Lebensaktivitäten (LA), Aktivitäten des täglichen Lebens (ATL), Aktivitäten und existenzielle Erfahrungen des Lebens (AEDL), Gesundheitsverhaltensmuster. Modelle, Konzepte, Standards. Beobachten als Prozess. Pflegeassessmentinstrumente. Pflegefachsprache und Pflegediagnosen. Pflegedokumentation. Pflege von Menschen in unterschiedlichen Settings inklusive (medizinischer) Pflegetechniken: Gesundheitsförderung. Psychosoziale Dimensionen des Lebens. Selbstständige Lebensführung. Ergonomie. Kinästhetik. Basale Stimulation. Sicherheitsbedürfnis. Bettlägerigkeit. Risikofaktoren und prophylaktische Maßnahmen. Bewegungskompetenz. Ernährungsverhalten. Ernährungs- und Flüssigkeitszustand. Vitalparameter Praktische Aufgaben im Rahmen des Wissenstransfers: Instruktion von An- und Zugehörigen. Mitwirkung bei der Ausbildung von Auszubildenden der Pflegeassistenz (PA). 4. Semester (Kompetenzmodul 4): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – wesentliche Aspekte der Pflege im Krankenhaus erläutern und die (medizinischen) Pflegetechniken entsprechend anwenden; – individuelle und situative Bedarfslagen sowie Veränderungen derselben im Pflegeverlauf erkennen, Informationen über einen etwaigen Anpassungsbedarf erstellen und an die jeweils zuständigen Stellen/Personen weiterleiten; – den Gesundheitszustand eines Menschen beobachten und Gefährdungen erkennen; – Pflegemaßnahmen (im Bereich der Lebensaktivitäten, Alltagsbegleitung und Milieugestaltung) gemäß dem Qualifikationsprofil der Pflegeassistenz beschreiben und praktisch durchführen; – (medizinische) Pflegetechniken unter Berücksichtigung der hygienischen Grundsätze fachgerecht durchführen; – präventive Pflegemaßnahmen (zB Positionierungen, Kontinenzförderung) unter Anwendung der für den jeweiligen Fachbereich relevanten standardisierten Techniken, Konzepte und Hilfsmittel durchführen. Lehrstoff: Pflege von Menschen in unterschiedlichen Settings inklusive (medizinischer) Pflegetechniken (insbesondere Pflege im Krankenhaus): Kinder- und Jugendlichenpflege. Hygiene. Sicherheit von Medizinprodukten. Atemunterstützung. Kostformen. Perioperative Pflege. Nicht medikamentöse Maßnahmen zur Schmerzlinderung. Angstlindernde Maßnahmen. Komplementäre Pflegemaßnahmen. Praktische Aufgaben im Rahmen des Wissenstransfers: Instruktion von An- und Zugehörigen. Mitwirkung bei der Ausbildung von Auszubildenden der Pflegeassistenz (PA). III. Jahrgang: 5. Semester (Kompetenzmodul 5): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – wesentliche Aspekte der Pflege im Krankenhaus und im Pflege(wohn)heim erläutern und die (medizinischen) Pflegetechniken entsprechend anwenden; – individuelle und situative Bedarfslagen sowie Veränderungen derselben im Pflegeverlauf erkennen, Informationen über einen etwaigen Anpassungsbedarf erstellen und an die jeweils zuständigen Stellen/Personen weiterleiten; – den Gesundheitszustand eines Menschen beobachten und Gefährdungen erkennen; – Pflegemaßnahmen (im Bereich der Lebensaktivitäten, Alltagsbegleitung und Milieugestaltung) gemäß dem Qualifikationsprofil der Pflegeassistenz beschreiben und praktisch durchführen; – (medizinische) Pflegetechniken unter Berücksichtigung der hygienischen Grundsätze fachgerecht durchführen; – präventive Pflegemaßnahmen (zB Positionierungen, Kontinenzförderung) unter Anwendung der für den jeweiligen Fachbereich relevanten standardisierten Techniken, Konzepte und Hilfsmittel durchführen; – die Bedeutung komplementärer Pflegemaßnahmen erläutern und einzelne Maßnahmen praktisch durchführen. Lehrstoff: Pflege von Menschen in unterschiedlichen Settings inklusive (medizinischer) Pflegetechniken (insbesondere im Krankenhaus und im Pflege(wohn)heim): Wahrnehmung und Wahrnehmungsförderung. Sinnesbeeinträchtigungen. Krankheits- und altersbedingte Veränderungen. Freiheitsbeschränkende Maßnahmen. Körperbezogene Konzepte. Palliativpflege. Schmerz. Komplementäre Pflegemaßnahmen. Sexualität und Intimität. Sicherheit. Mitwirkung bei pädagogischen Beschäftigungsangeboten. Praktische Aufgaben im Rahmen des Wissenstransfers: Instruktion von An- und Zugehörigen. Mitwirkung bei der Ausbildung von Auszubildenden der Pflegeassistenz (PA). 6. Semester (Kompetenzmodul 6): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – wesentliche Aspekte der Pflege im häuslichen Umfeld erläutern und die (medizinischen) Pflegetechniken entsprechend anwenden; – individuelle und situative Bedarfslagen sowie Veränderungen derselben im Pflegeverlauf erkennen, Informationen über einen etwaigen Anpassungsbedarf erstellen und an die jeweils zuständigen Stellen/Personen weiterleiten; – den Gesundheitszustand eines Menschen beobachten und Gefährdungen erkennen; – Pflegemaßnahmen (im Bereich der Lebensaktivitäten, Alltagsbegleitung und Milieugestaltung) gemäß dem Qualifikationsprofil der Pflegeassistenz beschreiben und praktisch durchführen; – (medizinische) Pflegetechniken unter Berücksichtigung der hygienischen Grundsätze fachgerecht durchführen; – präventive Pflegemaßnahmen (zB Positionierungen, Kontinenzförderung) unter Anwendung der für den jeweiligen Fachbereich relevanten standardisierten Techniken, Konzepte und Hilfsmittel durchführen; – Gewaltpotentiale im Arbeitsumfeld identifizieren sowie Maßnahmen zum Selbst- und Fremdschutz benennen und praktisch anwenden; – Notfälle und lebensbedrohliche Zustände wahrnehmen und entsprechende Sofortmaßnahmen einleiten; – Unterstützungs- und Entlastungsbedarf von pflegebedürftigen Menschen sowie An- und Zugehörigen erkennen und sie unter Berücksichtigung der individuellen Gewohnheiten und Lebensumstände in den Grundtechniken der Pflege instruieren. Lehrstoff: Pflege von Menschen in unterschiedlichen Settings inklusive (medizinischer) Pflegetechniken (insbesondere im häuslichen Umfeld): Psychische Beeinträchtigungen. Palliative Situation. Extramurale Pflegesituation (Gastrolle). Gewalt und Gewaltprävention. Notfälle und lebensbedrohliche Zustände samt Sofortmaßnahmen. Chronische Wunden und Wundversorgung. Atemerleichternde Maßnahmen. Einsatz von Medizinprodukten. Entlastung von Angehörigen. Praktische Aufgaben im Rahmen des Wissenstransfers: Instruktion von An- und Zugehörigen.
5. FACHRICHTUNGEN
5a. Fachrichtung Pflege
5a.1 BERUFSSPEZIFISCHE BILDUNG II
Ausbildungsschwerpunkt Pflegefachassistenz
IV. Jahrgang: 7. Semester (Kompetenzmodul 7): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – auf Basis eines erweiterten Grundlagenwissens den beruflichen Verantwortungsbereich der Pflegefachassistenz erläutern und dementsprechend Maßnahmen umsetzen; – Grundprinzipien der Gesundheitsförderung (zB Empowerment und Salutogenese) zielgruppenorientiert anwenden; – pflegerelevante Informationen unter Anwendung von Assessmentinstrumenten und Risikoskalen einholen und verarbeiten; – auf definierte Zielgruppen und Settings (hochaltrige Menschen und Menschen mit Behinderung) bezogene, häufige Erkrankungen inklusive Symptomatik, Diagnostik und Therapie beschreiben und deren Relevanz im beruflichen Handlungsraum der Pflegefachassistenz erläutern; – auf definierte Zielgruppen und Settings (hochaltrige Menschen und Menschen mit Behinderung) bezogene (medizinische) Pflegetechniken durchführen; – potenzielle Gefährdungen des Gesundheitszustandes erkennen und zielgruppenspezifisch situationsadäquat handeln; – einzelne (komplementäre) Pflegemaßnahmen im Bereich der Lebensaktivitäten sowie der psychosozialen Alltagsbegleitung und Milieugestaltung durchführen; – präventive Pflegemaßnahmen unter Anwendung von für den Fachbereich standardisierten Techniken, Konzepten und Hilfsmittel durchführen und deren Wirkung erkennen und beurteilen; – standardisierte Pflegemaßnahmen gemäß dem Kompetenzbereich der Pflegefachassistenz durchführen, Veränderungen erkennen und den jeweiligen Handlungsbedarf einschätzen; – Unterstützungs- und Entlastungsbedarf von pflegebedürftigen Menschen, sowie Angehörigen erkennen und sie unter Berücksichtigung der individuellen Ressourcen, Gewohnheiten und Lebensumstände alters-, entwicklungs- und bedürfnisgerecht fördern und in den Grundtechniken der Pflege instruieren; – (medizinische) Pflegetechniken unter Berücksichtigung der hygienischen Grundsätze fachgerecht durchführen, deren Wirkung sowie etwaige Nebenwirkungen beurteilen und etwaige erforderliche Maßnahmen setzen; – Notfälle und lebensbedrohliche Zustände erkennen und entsprechende Sofortmaßnahmen durchführen; – Fragen aus der Praxis anhand von Fachliteratur bearbeiten; – Aufgaben im Rahmen des Qualitäts- und Risikomanagements beschreiben; – Qualitätsstandards als Teil evidenzbasierten Handelns anwenden. Lehrstoff: Berufliche Verantwortung und deren berufsrechtliche Rahmenbedingungen. Zentrale Grundbegriffe der Pflege (zB Ressourcen- und Bedürfnisorientierung, Lebensqualität, Selbstbestimmung). Umgang mit den eigenen Gefühlen und Werthaltungen. Ethische Dilemmasituationen. Pflegetheoretische Grundlagen und Pflegeprozess: Konzeptionelle Grundlagen der Pflege (Leitkonzepte, Pflegetheorien und Modelle für unterschiedliche Settings und Zielgruppen etc.). Altersbilder und Stereotypen des Alters. Pflegerelevante Phänomene in Verbindung mit den 4 Giganten der Altersmedizin. Gewalt in der Pflege. Persönliche Handlungsfähigkeit und deren Grenzen. Assessmentinstrumente, insbesondere Risikoassessment. Sicherheits- und freiheitsbeschränkende Maßnahmen. Systematische Informationssammlung und deren pflegerelevante Einschätzung. Pflegeplanung und Pflegediagnosen. Systematische Biografiearbeit. Relevante Kriterien und Indikatoren zur Beurteilung der Wirksamkeit von Pflegeinterventionen. Zielgruppenspezifische Pflege (Hochaltrige Menschen pflegen): Ergonomisches Arbeiten und Kinästhetik. Präventive Maßnahmen und Prophylaxen. Bedarfs- und bedürfnisorientierte Instruktion. Frailty. Förderung von Selbstständigkeit und Unabhängigkeit. Zielgruppenspezifische Pflege (Menschen mit Behinderung pflegen): Förderung von Alltagsfertigkeiten und deren Bedeutung. Herausfordernde Verhaltensweisen. Bewegung und Mobilität im Kontext von Behinderung. Soziale Dimensionen der Lebensaktivitäten, Essen und Trinken, Ausscheiden und sich beschäftigen. Pflegeinterventionen anhand ausgewählter Pflegephänomene. Präventive Strategien zu Selbst- und Fremdschutz. Entspannungstechniken, Aufmerksamkeitstrainings und Trainings von Alltagsfertigkeiten und Instruktion. Medizinische Bedarfe bezogen auf die Zielgruppen und Settings (Pflege von hochaltrigen Menschen): Geriatrischer Patient/geriatrische Patientin. Multimorbitität. Paradoxe Reaktion auf Medikamente. 4 Giganten der Altersmedizin. Mangelernährung bei Hochaltrigkeit. Polypharmazie und deren Risiken. Transurethrale Katheter. Demenzielle Erkrankungen. Nosokomiale Infektionen. Medizinische Bedarfe bezogen auf die Zielgruppen und Settings (Pflege von Menschen mit Behinderung): Erkrankungen im Zusammenhang mit unterschiedlichen Behinderungsformen. Ernährung und Verdauung samt relevanten medizinischen Pflegetechniken (Mikro- und Einmalkliestir, transnasale und transorale Magensonden, Verabreichung von Sondennahrung und therapeutische Positionierungen). Praktische Aufgaben im Rahmen des Wissenstransfers: Informationsübernahme und -weitergabe (zB Dienstübergabe). Instruktion von An- und Zugehörigen. Mitwirkung bei der Ausbildung von Auszubildenden der Pflegeassistenz (PA) und Pflegefachassistenz (PFA). Pflegeinterventionen und medizinisch-diagnostische und therapeutische Aufgaben: Bezogen auf die einzelnen Zielgruppen und Settings häufige Krankheitsbilder inklusive Symptomatik, Diagnostik und Therapie. (Medizinische) Pflegetechniken. Arbeitsprinzipien der Gesundheitsförderung. Evidenzbasierte Pflege: Praxis und Theorie. Pflegewissenschaft und Pflegeforschung. Strategien und Methoden zur Qualitätssicherung in der Gesundheitsversorgung: Risikomanagement, Fehlermanagement, Beschwerdemanagement. Pflegequalität und ihre Sicherung. 8. Semester (Kompetenzmodul 8): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – können auf Basis eines erweiterten Grundlagenwissens den beruflichen Verantwortungsbereich der Pflegefachassistenz erläutern und dementsprechend Maßnahmen umsetzen; – auf definierte Zielgruppen und Settings (psychisch kranke Menschen sowie Kinder und Jugendliche) bezogene, häufige Erkrankungen inklusive Symptomatik, Diagnostik und Therapie beschreiben und deren Relevanz im beruflichen Handlungsraum der Pflegefachassistenz erläutern; – auf definierte Zielgruppen und Settings (psychisch kranke Menschen) bezogene (medizinische) Pflegetechniken durchführen; – potenzielle Gefährdungen des Gesundheitszustandes erkennen und zielgruppenspezifisch situationsadäquat handeln; – einzelne (komplementäre) Pflegemaßnahmen im Bereich der Lebensaktivitäten sowie der psychosozialen Alltagsbegleitung und Milieugestaltung durchführen; – präventive Pflegemaßnahmen unter Anwendung von für den Fachbereich standardisierten Techniken, Konzepten und Hilfsmittel durchführen und deren Wirkung erkennen und beurteilen; – standardisierte Pflegemaßnahmen gemäß dem Kompetenzbereich der Pflegefachassistenz durchführen, Veränderungen erkennen und den jeweiligen Handlungsbedarf einschätzen; – Unterstützungs- und Entlastungsbedarf von pflegebedürftigen Menschen, sowie Angehörigen erkennen und sie unter Berücksichtigung der individuellen Ressourcen, Gewohnheiten und Lebensumstände alters-, entwicklungs- und bedürfnisgerecht fördern und in den Grundtechniken der Pflege instruieren; – (medizinische) Pflegetechniken unter Berücksichtigung der hygienischen Grundsätze fachgerecht durchführen, deren Wirkung sowie etwaige Nebenwirkungen beurteilen und etwaige erforderliche Maßnahmen setzen; – Notfälle und lebensbedrohliche Zustände erkennen und entsprechende Sofortmaßnahmen durchführen; – Fragen aus der Praxis anhand von Fachliteratur bearbeiten; – Aufgaben im Rahmen des Qualitäts- und Risikomanagements beschreiben; – Qualitätsstandards als Teil evidenzbasierten Handelns anwenden. Lehrstoff: Zielgruppenspezifische Pflege (psychisch kranke Menschen pflegen): Spannungsfelder in der Pflege. Selbst- und Fremdschutz. Risikofaktoren und präventive Maßnahmen. Pflegeinterventionen anhand ausgewählter Pflegephänomene. Freiheitsbeschränkende Maßnahmen und Alternativen. Zwangsmaßnahmen im Rahmen eines psychiatrischen Notfalls. Entspannung und Entspannungsübungen. Beschäftigungsangebote. Auswirkungen von psychischen Erkrankungen auf das Familiensystem. Medizinische Bedarfe bezogen auf die Zielgruppen und Settings (Pflege von psychisch kranken Menschen): Häufige psychische Erkrankungen. Gängige Medikamente. Beobachtungs- und Dokumentationsschwerpunkte. Freiheitsbeschränkende Maßnahmen. Psychiatrische Notfallsituationen. Selbst- und Fremdschutz. Medizinische Bedarfe bezogen auf die Zielgruppen und Settings (Pflege von Kindern und Jugendlichen): Häufige Erkrankungen im Fachbereich. Gängige Medikamente. Beobachtungs- und Dokumentationsschwerpunkte. Impfen und Impfschema. Therapeutische Positionierungen. Einsatz von medizinischen Pflegetechniken und mögliche Komplikationen. Alters- und entwicklungsgerechter Umgang. Evidenzbasierte Pflege: Praxis und Theorie. Pflegewissenschaft und Pflegeforschung. Strategien und Methoden zur Qualitätssicherung in der Gesundheitsversorgung: Situationsspezifische Anwendung von Standard Operating Procedures (SOP) und Standards. Reflexion des eigenen Handelns. Herausforderungen in der Gesundheitsversorgung. Risikomanagement, Fehlermanagement, Beschwerdemanagement. Pflegequalität und ihre Sicherung. V. Jahrgang (Kompetenzmodul 9): 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – können auf Basis eines erweiterten Grundlagenwissens den beruflichen Verantwortungsbereich der Pflegefachassistenz erläutern und dementsprechend Maßnahmen umsetzen; – auf definierte Zielgruppen und Settings (Menschen mit palliativem Betreuungsbedarf und chronisch kranke Menschen) bezogene, häufige Erkrankungen inklusive Symptomatik, Diagnostik und Therapie beschreiben und deren Relevanz im beruflichen Handlungsraum der Pflegefachassistenz erläutern; – auf definierte Zielgruppen und Settings (Kinder und Jugendliche, Menschen mit palliativem Betreuungsbedarf und chronisch kranke Menschen) bezogene (medizinische) Pflegetechniken durchführen; – potenzielle Gefährdungen des Gesundheitszustandes erkennen und zielgruppenspezifisch situationsadäquat handeln; – einzelne (komplementäre) Pflegemaßnahmen im Bereich der Lebensaktivitäten sowie der psychosozialen Alltagsbegleitung und Milieugestaltung durchführen; – präventive Pflegemaßnahmen unter Anwendung von für den Fachbereich standardisierten Techniken, Konzepten und Hilfsmittel durchführen und deren Wirkung erkennen und beurteilen; – standardisierte Pflegemaßnahmen gemäß dem Kompetenzbereich der Pflegefachassistenz durchführen, Veränderungen erkennen und den jeweiligen Handlungsbedarf einschätzen; – Unterstützungs- und Entlastungsbedarf von pflegebedürftigen Menschen, sowie Angehörigen erkennen und sie unter Berücksichtigung der individuellen Ressourcen, Gewohnheiten und Lebensumstände alters-, entwicklungs- und bedürfnisgerecht fördern und in den Grundtechniken der Pflege instruieren; – (medizinische) Pflegetechniken unter Berücksichtigung der hygienischen Grundsätze fachgerecht durchführen, deren Wirkung sowie etwaige Nebenwirkungen beurteilen und etwaige erforderliche Maßnahmen setzen; – Notfälle und lebensbedrohliche Zustände erkennen und entsprechende Sofortmaßnahmen durchführen; – Fragen aus der Praxis anhand von Fachliteratur bearbeiten; – die Bedeutung von Forschungsergebnissen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität erörtern. Lehrstoff: Pflegetheoretische Grundlagen und Pflegeprozess: Relevante Kriterien und Indikatoren zur Beurteilung der Wirksamkeit von Pflegeinterventionen. Setting und zielgruppenspezifische Pflegetheorien und Modelle. Setting und zielgruppenspezifische Assessmentinstrumente. Setting und zielgruppenspezifische Pflegediagnosen. Pflegeziele im Kontext der Lebensqualität. Adhärenz. Bewältigungsstrategien. Kohärenzgefühl. Setting und zielgruppenspezifische Pflegeplanung und Dokumentation. Zielgruppenspezifische Pflege (Kinder- und Jugendliche pflegen): Entwicklungsfördernde Konzepte. Komplementäre Pflegemaßnahmen. Chronische Erkrankungen bei Kindern. Einbindung des Bezugssystems. Pflegeinterventionen anhand ausgewählter Pflegephänomene. Zeichen, Symptome, Verhaltensweisen und Abwehrreaktionen von kranken Kindern. Alters- und entwicklungsgerechte Spielangebote. Zielgruppenspezifische Pflege (Menschen mit palliativem Betreuungsbedarf pflegen): Kriterien für den palliativen Versorgungsbedarf. Schmerz- und Schmerzbeobachtung. Pflegerische Maßnahmen zur Schmerzlinderung einschließlich komplementärer Maßnahmen. Erhaltung der Lebensqualität. Soziale, psychologische und spirituelle Aspekte. Einbindung des Bezugssystems. Zielgruppenspezifische Pflege (chronisch kranke Menschen pflegen): Stadien des chronischen Krankheitsverlaufs. Chronisches Schmerzerleben. Auswirkungen auf das Familiensystem. Pflegeinterventionen anhand ausgewählter Pflegephänomene. Entlastungsangebote für An- und Zugehörige. Medizinische Bedarfe bezogen auf die Zielgruppen und Settings (Pflege von Menschen mit palliativem Betreuungsbedarf): Häufige progredient verlaufende Erkrankungen. Einsatz von Arzneimitteln nach dem Suchtmittelgesetz. Who-Empfehlung Zur Schmerztherapie. Methode der patientengesteuerten Analgesie. Durchführung Medizinischer Pflegetechniken (Insbesondere Therapeutische Positionierungen). Exulzerierende Wunden. Medizinische Notfälle. Risiken und Regelwidrigkeiten bei der Verabreichung von Paenteralen Arzneimitteln und Flüssigkeiten. Medizinische Bedarfe bezogen auf die Zielgruppen und Settings (Pflege von Menschen mit chronischen Erkrankungen): Häufige Chronische Erkrankungen und Syndrome (insbesondere chronisch-obstruktive Lungenerkrankung – COPD, venöse und arterielle Verschlusskrankheit, chronisches Schmerzsyndrom). Standardisierte diagnostische Programme wie BIA – bioelektrische Impedanzanalyse und Lungenfunktionstest. Tracheostoma und Absaugen (samt Komplikationen und Sofortmaßnahmen). Gabe von Sauerstoff. Versorgung chronischer Wunden. Versorgung von liegenden Magensonden. Medizinische Pflegetechniken anhand von ausgewählten Pflegephänomenen und medizinischen Diagnosen. Praktische Aufgaben im Rahmen des Wissenstransfers: Informationsübernahme und -weitergabe (zB Dienstübergabe). Instruktion von An- und Zugehörigen. Mitwirkung bei der Ausbildung von Auszubildenden der Pflegeassistenz (PA) und Pflegefachassistenz (PFA). 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – können auf Basis eines erweiterten Grundlagenwissens den beruflichen Verantwortungsbereich der Pflegefachassistenz erläutern und dementsprechend Maßnahmen umsetzen; – auf definierte Zielgruppen und Settings (Menschen mit akuten Erkrankungen) bezogene, häufige Erkrankungen inklusive Symptomatik, Diagnostik und Therapie beschreiben und deren Relevanz im beruflichen Handlungsraum der Pflegefachassistenz erläutern; – auf definierte Zielgruppen und Settings (Menschen mit akuten Erkrankungen) bezogene (medizinische) Pflegetechniken durchführen; – potenzielle Gefährdungen des Gesundheitszustandes erkennen und zielgruppenspezifisch situationsadäquat handeln; – einzelne (komplementäre) Pflegemaßnahmen im Bereich der Lebensaktivitäten sowie der psychosozialen Alltagsbegleitung und Milieugestaltung durchführen; – präventive Pflegemaßnahmen unter Anwendung von für den Fachbereich standardisierten Techniken, Konzepten und Hilfsmittel durchführen und deren Wirkung erkennen und beurteilen; – standardisierte Pflegemaßnahmen gemäß dem Kompetenzbereich der Pflegefachassistenz durchführen, Veränderungen erkennen und den jeweiligen Handlungsbedarf einschätzen; – Unterstützungs- und Entlastungsbedarf von pflegebedürftigen Menschen, sowie Angehörigen erkennen und sie unter Berücksichtigung der individuellen Ressourcen, Gewohnheiten und Lebensumstände alters-, entwicklungs- und bedürfnisgerecht fördern und in den Grundtechniken der Pflege instruieren; – (medizinische) Pflegetechniken unter Berücksichtigung der hygienischen Grundsätze fachgerecht durchführen, deren Wirkung sowie etwaige Nebenwirkungen beurteilen und etwaige erforderliche Maßnahmen setzen; – Notfälle und lebensbedrohliche Zustände erkennen und entsprechende Sofortmaßnahmen durchführen; – Fragen aus der Praxis anhand von Fachliteratur bearbeiten; – die Bedeutung von Forschungsergebnissen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität erörtern. Lehrstoff: Pflegetheoretische Grundlagen und Pflegeprozess: Konzeptionelle Grundlagen der Pflege. Assessmentinstrumente, insbesondere Risikoassessment. Systematische Biografiearbeit. Relevante Kriterien und Indikatoren zur Beurteilung der Wirksamkeit von Pflegeinterventionen bezogen auf unterschiedliche Zielgruppen und Settings: Hochbetagte Menschen pflegen. Menschen mit Behinderung pflegen. Menschen mit palliativem Betreuungsbedarf pflegen. Kinder- und Jugendliche pflegen. Psychisch kranke Menschen pflegen. Chronisch kranke Menschen pflegen. Akut kranke Menschen pflegen. Zielgruppenspezifische Pflege (Pflege von Menschen mit akuten Erkrankungen): Spezifische Bedürfnisse im Setting Krankenhaus. Nosokomiale Infektionen. Körperliche, psychische und soziale Auswirkungen von akuten Erkrankungen. Pflegeinterventionen anhand ausgewählter Pflegephänomene im Kontext von akuten Erkrankungen. Sammeln und Bearbeiten von biografischen und sensobiografischen Informationen. Arbeiten im multiprofessionellen Team. Pflege als Disziplin der Interaktion. Medizinische Bedarfe bezogen auf die Zielgruppen und Settings (Pflege von Menschen mit akuten Erkrankungen): Häufige Erkrankungen (insbesondere urologischen und gynäkologischen Ursprungs). Verletzungen und unfallchirurgische Versorgung. Überwachung medizinscher Basisdaten. Beobachtungs- und Dokumentationsschwerpunkte im Fachbereich. Durchführung standardisierter diagnostischer Programme (Insbesondere Elektrokardiogramm – EKG und Elektroenzephalogramm – EEG). Medikamentenmanagement und Suchtmittelgebarung. Paenterale Infusionstherapie und Blutabnahme aus der Vene. Notfallsituationen. Prä- und postoperative Situationen. Therapieinduzierte Nebenwirkungen und Komplikationen. Medizinische Pflegetechniken anhand von ausgewählten Pflegephänomenen und medizinischen Diagnosen. Demenzielle Erkrankungen. Nosokomiale Infektionen. Notfallsituationen (zB Regelwidrigkeiten bei der Verabreichung von Arzneimitteln bzw. Flüssigkeiten, therapieinduzierte Nebenwirkungen und Komplikationen). Psychische und physische Übergriffe. Praktische Aufgaben im Rahmen des Wissenstransfers: Informationsübernahme und -weitergabe (zB Dienstübergabe, Pflegebericht). Instruktion von An- und Zugehörigen. Mitwirkung bei der Ausbildung von Auszubildenden der Pflegeassistenz (PA) und Pflegefachassistenz (PFA). Evidenzbasierte Pflege: Praxis und Theorie. Pflegewissenschaft und Pflegeforschung. Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung in der Pflege anhand von Fallbeispielen. Berufs- und Fachentwicklung in der Pflege: Aktuelle und zukünftige Berufsfelder in der Pflege. 5a.2 BERUFSSPEZIFISCHE PRAXIS (PFLICHTPRAKTIKUM) Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die im Unterricht erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in der Praxis anwenden; – die Berufsrealität kritisch-konstruktiv anerkennen und sich darauf einstellen; – das eigene Handeln kritisch reflektieren und eigene Grenzen beachten; – die im Berufsalltag anfallenden Tätigkeiten und Aufgaben in höchstmöglicher Eigenverantwortlichkeit und Professionalität ausführen; – Arbeiten selbstständig und eigenverantwortlich planen, koordinieren, durchführen, dokumentieren und evaluieren; – mit anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kooperieren und Teamarbeit aktiv (mit-)gestalten. – Klientinnen und Klienten, An- und Zugehörige sowie andere Berufsangehörige in Fragen der Pflege und Sozialbetreuung ihrem Kompetenzbereich entsprechend instruieren, anleiten, beraten oder schulen. Lehrstoff: Hospitieren und selbstständiges Praktizieren in unterschiedlichen Organisationen des Gesundheits- und Sozialbereichs (in Einrichtungen und im privaten Umfeld). Durchführung und Reflexion der Tätigkeiten in der Pflege. Pflege von alten Menschen, Menschen mit Behinderung, psychisch kranken Menschen, akut oder chronisch kranken Menschen, Menschen mit Bedarf an Palliativ Care, Kindern, Familien. Beobachtung, Planung, Durchführung, Evaluierung und Dokumentation. Transfer und Festigung fachtheoretischer Kenntnisse. Maßnahmen der Qualitätsentwicklung. Durchführen von konzeptiven und planerischen Aufgaben. Planung, Durchführung und Evaluierung von Projekten. Arbeiten im Team. Interdisziplinarität, Multiprofessionalität. Instruktion, Anleitung, Schulung, Beratung. Praktikumsbereiche: Die Praktika sind jeweils in den berufsrechtlich definierten Bereichen zu absolvieren. Praktikumsbereiche in der Fachrichtung Pflege (Ausbildungsschwerpunkt Pflegefachassistenz): – Einrichtungen und Organisationen im Gesundheitswesen (ambulanter und stationärer Akutbereich, Rehabilitation) sowie – Einrichtungen und Organisationen im Sozialbereich, sofern die Menschen einen Pflegebedarf haben. Zeitlicher Rahmen und Ablauf: Pflichtpraktikum während des Unterrichtsjahres: Im I. bis III. Jahrgang sind Pflichtpraktika im Ausmaß von jeweils 5 Jahreswochenstunden zu absolvieren, wobei diese gemäß den schulautonomen Bestimmungen reduziert werden können. Im IV. und V. Jahrgang sind Pflichtpraktika im Ausmaß von jeweils 6 Jahreswochenstunden zu absolvieren. Alle Pflichtpraktika vom I. bis V. Jahrgang zählen zur Berufsausbildung und umfassen insgesamt 918 Stunden. Eine Praktikumsstunde umfasst 60 Minuten. Die berufsrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Pflichtpraktika sind zu beachten. Pflichtpraktikum in den Ferien: Zwischen dem III. und IV. Jahrgang ist ein Pflichtpraktikum im Ausmaß von 15 Wochen (600 Stunden) zu absolvieren. Zwischen dem IV. und V. Jahrgang ist ein Pflichtpraktikum im Ausmaß von 5 Wochen (200 Stunden) zu absolvieren. Diese Pflichtpraktika zählen zur Berufsausbildung und umfassen insgesamt 800 Stunden. Eine Praktikumsstunde umfasst 60 Minuten, eine Praktikumswoche umfasst 40 Stunden. In begründeten Fällen sind Praktika auch in anderen Ferien als den Hauptferien zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind. Die berufsrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Pflichtpraktika sind zu beachten. Praktische Ausbildung in den Pflegeassistenzberufen – Allgemeine Bestimmungen: Um den Kompetenzerwerb und die für das professionelle Handeln nötige Herausbildung von Eigenständigkeit und Eigenverantwortlich bestmöglich zu unterstützen, ist rund ein Viertel der Gesamtstunden der praktischen Ausbildung zugeordnet (insgesamt 1.718 Stunden). Die lehrplanmäßig vorgesehene Anzahl an Pflichtpraktikumsstunden übersteigt das gemäß den berufsrechtlichen Bestimmungen notwendige Stundenausmaß, um insbesondere am Beginn der Ausbildung (im I. und II. Jahrgang) ein gezieltes Heranführen an die Herausforderungen des Berufsfeldes zu ermöglichen. Gemäß den berufsrechtlichen Bestimmungen sind in der Pflegefachassistenz insgesamt mindestens 1.060 Stunden Praktikum zu absolvieren (530 Stunden auf Niveau Pflegeassistenz, 530 Stunden auf Niveau Pflegefachassistenz). Verteilung der Stunden in der Fachrichtung Pflege: Für die Ausbildung zur Pflegeassistenz sind mindestens drei Praktika (an mindestens zwei unterschiedlichen Praktikumsstellen) im Umfang von insgesamt 505 Stunden zu absolvieren. Davon entfallen mindestens 160 Stunden auf den Akutbereich und mindestens 160 Stunden auf den Langzeitbereich. Weiters ist ein Wahlpraktikum im Umfang von mindestens 185 Stunden im Akut- oder Langzeitbereich zu absolvieren. Weitere 25 Stunden sind dem Theorie-Praxis-Transfer einschließlich der Praktikumsreflexion zugeordnet. Insgesamt umfasst die praktische Ausbildung mindestens 530 Stunden. Für die Ausbildung zur Pflegefachassistenz sind nach Abschluss der Pflegeassistenz mindestens drei weitere Praktika (an mindestens zwei unterschiedlichen Praktikumsstellen) im Umfang von insgesamt 480 Stunden zu absolvieren. Davon entfallen mindestens 160 Stunden auf den Akutbereich und mindestens 160 Stunden auf den Langzeitbereich. Weiters ist ein Wahlpraktikum im Umfang von mindestens 160 Stunden im Akut- oder Langzeitbereich zu absolvieren. Weitere 50 Stunden sind dem Theorie-Praxis-Transfer einschließlich der Praktikumsreflexion zugeordnet. Insgesamt umfasst die praktische Ausbildung 530 Stunden. 5a.3 FACHPRAKTISCHES SEMINAR I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – das erworbene theoretische Wissen reflektieren und in einer Fallsituation praktisch anwenden; – praktische Erfahrungen reflektieren und ihre Erkenntnisse zur situativen Problemlösung anwenden; – den persönlichen Lernprozess und ihre vorhandenen Ressourcen reflektieren und den für das Lernen individuellen Handlungsbedarf sowie die dafür notwendigen Schritte ableiten; – Fallsituationen in die Gruppe einbringen und gemeinsam mit den Mitschülerinnen und Mitschülern Problemlösungsmechanismen und Handlungsstrategien entwickeln; – Zusammenhänge im Bereich des deklarativen Wissens verstehen und unterschiedliche Fähigkeiten bzw. Fertigkeiten nutzen, um komplexe Aufgabenstellungen zu lösen. Lehrstoff: Themenbezogene Fallbeispiele. Rollenspiele. Aufstellungen. Fallbesprechungen. Ressourcenorientierung. Lernen und Lernprozess. Theorie-Praxis-Transfer. Methodentraining. II. Jahrgang: 3. Semester (Kompetenzmodul 3): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – das erworbene theoretische Wissen reflektieren und in einer Fallsituation praktisch anwenden; – praktische Erfahrungen reflektieren und ihre Erkenntnisse zur situativen Problemlösung anwenden; – Fallsituationen in die Gruppe einbringen und gemeinsam mit den Mitschülerinnen und Mitschülern Problemlösemechanismen und Handlungsstrategien entwickeln; – (medizinische) Pflegetechniken fachgerecht durchführen; – (medizinische) Pflegetechniken in Fallsituationen anwenden. Lehrstoff: Themenbezogene Fallbeispiele. Rollenspiele. Aufstellungen. Fallbesprechungen. Ressourcenorientierung. Lernen und Lernprozess. Theorie-Praxis-Transfer. Methodentraining bzw. Techniktraining, insbesondere: Angewandte Hygiene. Positionierungen. Sexualhygiene. Erhebung medizinischer Basisdate. Medikamentenmanagement. 4. Semester (Kompetenzmodul 4): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – das erworbene theoretische Wissen reflektieren und in einer Fallsituation praktisch anwenden; – praktische Erfahrungen reflektieren und ihre Erkenntnisse zur situativen Problemlösung anwenden; – Fallsituationen in die Gruppe einbringen und gemeinsam mit den Mitschülerinnen und Mitschülern Problemlösemechanismen und Handlungsstrategien entwickeln; – (medizinische) Pflegetechniken fachgerecht durchführen; – (medizinische) Pflegetechniken in Fallsituationen anwenden. Lehrstoff: Themenbezogene Fallbeispiele. Rollenspiele. Aufstellungen. Fallbesprechungen. Ressourcenorientierung. Lernen und Lernprozess. Theorie-Praxis-Transfer. Methodentraining bzw. Techniktraining, insbesondere: Erhebung medizinischer Basisdaten (inklusive Point of Care). Beobachtungen und deren Weiterleitung. Prä- und postoperative Pflege. III. Jahrgang: 5. Semester (Kompetenzmodul 5): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – das erworbene theoretische Wissen reflektieren und in einer Fallsituation praktisch anwenden; – praktische Erfahrungen reflektieren und ihre Erkenntnisse zur situativen Problemlösung anwenden; – Fallsituationen in die Gruppe einbringen und gemeinsam mit den Mitschülerinnen und Mitschülern Problemlösemechanismen und Handlungsstrategien entwickeln; – (medizinische) Pflegetechniken fachgerecht durchführen; – (medizinische) Pflegetechniken in Fallsituationen anwenden. Lehrstoff: Themenbezogene Fallbeispiele. Rollenspiele. Aufstellungen. Fallbesprechungen. Ressourcenorientierung. Lernen und Lernprozess. Theorie-Praxis-Transfer. Methodentraining bzw. Techniktraining, insbesondere: Physikalische Maßnahmen (zB im Rahmen der Schmerzbehandlung). Blutabnahme. Kompressionsverband. Absaugen. Anwendung von Medizinprodukten. Sturzprävention. Flüssigkeitsaufnahme und Flüssigkeitsbilanz. 6. Semester (Kompetenzmodul 6): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – das erworbene theoretische Wissen reflektieren und in einer Fallsituation praktisch anwenden; – praktische Erfahrungen reflektieren und ihre Erkenntnisse zur situativen Problemlösung anwenden; – Fallsituationen in die Gruppe einbringen und gemeinsam mit den Mitschülerinnen und Mitschülern Problemlösemechanismen und Handlungsstrategien entwickeln; – (medizinische) Pflegetechniken fachgerecht durchführen; – (medizinische) Pflegetechniken in Fallsituationen anwenden. Lehrstoff: Themenbezogene Fallbeispiele. Rollenspiele. Aufstellungen. Fallbesprechungen. Ressourcenorientierung. Lernen und Lernprozess. Theorie-Praxis-Transfer. Methodentraining bzw. Techniktraining, insbesondere: Beobachtungen bei Fehl- und Mangelernährung. Flüssigkeitsdefizit. Sondenernährung. Stomaversorgung. Mikro- und Einmalklistiere. Akutmaßnahmen bei lebensbedrohlichen Zuständen. IV. Jahrgang: 7. Semester (Kompetenzmodul 7): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – das erworbene theoretische Wissen reflektieren und in einer Fallsituation praktisch anwenden; – praktische Erfahrungen reflektieren und ihre Erkenntnisse zur situativen Problemlösung anwenden; – Fallsituationen in die Gruppe einbringen und gemeinsam mit den Mitschülerinnen und Mitschülern Problemlösemechanismen und Handlungsstrategien entwickeln; – (medizinische) Pflegetechniken fachgerecht durchführen; – (medizinische) Pflegetechniken in Fallsituationen anwenden. Lehrstoff: Themenbezogene Fallbeispiele. Rollenspiele. Aufstellungen. Fallbesprechungen. Ressourcenorientierung. Lernen und Lernprozess. Theorie-Praxis-Transfer. Methodentraining bzw. Techniktraining, insbesondere: Freiheitsbeschränkende Maßnahmen. Präventive Maßnahmen bei psychischen Erkrankungen. Bewegung und Mobilität im Kontext von Behinderung. Umgang mit herausfordernden Verhaltensweisen. Ergonomie und Kinästhetik. Achtsamkeitstraining. 8. Semester (Kompetenzmodul 8): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – das erworbene theoretische Wissen reflektieren und in einer Fallsituation praktisch anwenden; – praktische Erfahrungen reflektieren und ihre Erkenntnisse zur situativen Problemlösung anwenden; – Fallsituationen in die Gruppe einbringen und gemeinsam mit den Mitschülerinnen und Mitschülern Problemlösemechanismen und Handlungsstrategien entwickeln; – (medizinische) Pflegetechniken fachgerecht durchführen; – (medizinische) Pflegetechniken in Fallsituationen anwenden. Lehrstoff Themenbezogene Fallbeispiele. Rollenspiele. Aufstellungen. Fallbesprechungen. Ressourcenorientierung. Lernen und Lernprozess. Theorie-Praxis-Transfer. Methodentraining bzw. Techniktraining. V. Jahrgang (Kompetenzmodul 9): 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – das erworbene theoretische Wissen reflektieren und in einer Fallsituation praktisch anwenden; – praktische Erfahrungen reflektieren und ihre Erkenntnisse zur situativen Problemlösung anwenden; – Fallsituationen in die Gruppe einbringen und gemeinsam mit den Mitschülerinnen und Mitschülern Problemlösemechanismen und Handlungsstrategien entwickeln; – (medizinische) Pflegetechniken fachgerecht durchführen; – (medizinische) Pflegetechniken in Fallsituationen anwenden. Lehrstoff: Themenbezogene Fallbeispiele. Rollenspiele. Aufstellungen. Fallbesprechungen. Ressourcenorientierung. Lernen und Lernprozess. Theorie-Praxis-Transfer. Methodentraining bzw. Techniktraining. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – das erworbene theoretische Wissen reflektieren und in einer Fallsituation praktisch anwenden; – praktische Erfahrungen reflektieren und ihre Erkenntnisse zur situativen Problemlösung anwenden; – Fallsituationen in die Gruppe einbringen und gemeinsam mit den Mitschülerinnen und Mitschülern Problemlösemechanismen und Handlungsstrategien entwickeln; – (medizinische) Pflegetechniken fachgerecht durchführen; – (medizinische) Pflegetechniken in Fallsituationen anwenden. Lehrstoff: Themenbezogene Fallbeispiele. Rollenspiele. Aufstellungen. Fallbesprechungen. Ressourcenorientierung. Lernen und Lernprozess. Theorie-Praxis-Transfer. Methodentraining bzw. Techniktraining.
5b. Fachrichtung Sozialbetreuung
5b.1 BERUFSSPEZIFISCHE BILDUNG II Ausbildungsschwerpunkt Altenarbeit IV. Jahrgang: 7. Semester (Kompetenzmodul 7): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – das Berufsbild und die Arbeitsfelder der Altenarbeit erläutern; – alte Menschen unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes in Alltagssituationen bedürfnisorientiert begleiten; – sich als Konsument verantwortungsbewusst und umweltbewusst verhalten und einen Haushalt rationell und unter Beachtung ökologischer Aspekte führen; – die Entscheidungs- und Handlungsautonomie der Klientinnen und Klienten bei der Haushaltsführung fördern; – psychosoziale Herausforderungen von alternden Menschen beschreiben und Vorschläge für geeignete Begleitung entwickeln und begründen; – die Lebensqualität alter Menschen unter Berücksichtigung des Prinzips der Selbstbestimmung erhalten und fördern; – die zentralen Fragestellungen aus den angewandten Humanwissenschaften, soweit diese die Altenarbeit betreffen, erkennen und beschreiben; – Angehörige und freiwillige Helferinnen und Helfer entlasten und begleiten; – Projekte eigenverantwortlich im Sinne von Normalisierung, Selbstbestimmung und Empowerment im Lebensbereich Alltagsgestaltung, Freizeit und Bildung planen, durchführen und evaluieren. Lehrstoff: Themenfeld Altenarbeit als Profession (Fachniveau): Berufliche Identität des Sozialbetreuers bzw. der Sozialbetreuerin – Schwerpunkt Altenarbeit. Prozessorientiertes Arbeiten in der Altenarbeit. Personenzentrierte Grundhaltung. Prozessorientierte Dokumentation im Sozialbetreuungsprozess. Situationsadäquates Anleiten, Begleiten und Beraten von alten Menschen. Unterstützung bei der Begleitung von An- und Zugehörigen. Besondere Herausforderungen für Betreute und Betreuende. Themenfeld Methoden und Handlungsansätze (Fachniveau): Strukturierung des Alltags, Bedeutung von Aktivität und Entspannung. Rollen, Aufgaben und Interessen, die sich verändern. Altern und zugrundeliegende Bedürfnisse. Einführung in die Methodik und Didaktik in der Arbeit mit alten Menschen. Aktivierung und kreative Gestaltung mit alten Menschen. 8. Semester (Kompetenzmodul 8): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – alte Menschen unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes in Alltagssituationen bedürfnisorientiert begleiten; – die Lebensqualität alter Menschen unter Berücksichtigung des Prinzips der Selbstbestimmung erhalten und fördern; – die zentralen Fragestellungen aus den angewandten Humanwissenschaften, soweit diese die Altenarbeit betreffen, erkennen und beschreiben; – die Grundlagen dementieller Entwicklungen im Hinblick auf Entstehung, Verlauf und Diagnose beschreiben; – mehrere herausfordernde Verhaltensweisen bei Demenz und anderen Alterskrankheiten benennen und adäquate Maßnahmen vorschlagen; – Angehörige und freiwillige Helferinnen und Helfer entlasten und begleiten; – Projekte eigenverantwortlich im Sinne von Normalisierung, Selbstbestimmung und Empowerment im Lebensbereich Alltagsgestaltung, Freizeit und Bildung planen, durchführen und evaluieren. Lehrstoff: Themenfeld Lebenswelten und Lebensdimensionen (Fachniveau): Erleben von physischen, psychischen, sozialen und spirituellen Veränderungen. Alltagsmanagement und Haushaltsökonomie: Haushaltsorganisation (Pflege und Instandhaltung von Bekleidung, Wäsche und Wohnräumen). Hygiene, Umweltschutz, Unfallverhütung, Arbeitssicherheit. Wohnraumanpassung und Planung für ein barrierefreies Leben. Alltagsstrukturierung. Kindgerechtes Wohnen, altersgerechtes Wohnen, behindertengerechtes Wohnen. Umgang mit Lebensmitteln, Esskultur. Haushaltsbudget. Förderung und Erhaltung der Selbstständigkeit der betreuten Personen im Haushalt. Betreuung im multikulturellen Kontext. Einführung in die Biografiearbeit. Sexualität im Alter. Angehörigenarbeit. Themenfeld Zielgruppenspezifische Herausforderungen (Fachniveau): Physiologische, psychische und soziale Veränderungen im Alter. Geriatrische und gerontopsychiatrische Krankheitsbilder und deren Folgen. Demenz. Assessment-Instrumente als Grundlage für Betreuungsprozesse. Grundlagen palliativer Betreuung. V. Jahrgang (Kompetenzmodul 9): 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – über das Niveau der Fachausbildung hinausgehend Konzepte und Projekte eigenverantwortlich entwickeln, durchführen und evaluieren; – die zentralen Fragestellungen aus den angewandten Humanwissenschaften, soweit diese die Altenarbeit betreffen, erkennen und beschreiben; – ihre erworbenen Kompetenzen bei der Koordination und der fachlichen Anleitung von An- und Zugehörigen, Praktikantinnen und Praktikanten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und freiwilligen Helferinnen und Helfern in Fragen der Sozialbetreuung anwenden; – Kommunikationsangebote für Menschen mit Demenz in verschiedenen Phasen vorschlagen; – die Möglichkeiten der fachlichen Weiterentwicklung des Dienstleistungsangebotes der Organisation/Einrichtung und Maßnahmen sowie Prozesse der Qualitätsentwicklung für sich nutzen. Lehrstoff: Themenfeld Altenarbeit als Profession (Diplomniveau): Berufsidentität. Empowerment und Selbstbestimmung. Besondere Herausforderungen für Betreute und Betreuende – Vertiefung. Maßnahmen der Psychohygiene. Theorien und Übungen zur Stärkung von Schlüsselkompetenzen wie Empathie, Frustrationstoleranz, Reflexionsvermögen. Case- und Schnittstellenmanagement. Modelle der Krisenintervention (bei Verwahrlosung, Suizidgefährdung etc.). Konfliktlösungsstrategien. Konzeptentwicklung. Koordination und fachliche Anleitung bzw. Begleitung von allen an der Sozialbetreuung beteiligten Personen. Koordination und Begleitung von Ehrenamtlichen. Begleitung An- und Zugehöriger. Maßnahmen und Prozesse der Qualitätsentwicklung. Themenfeld Methoden und Handlungsansätze (Diplomniveau): Methodik und Didaktik in der Arbeit mit alten Menschen – Vertiefung. Gerontopsychologie. Geragogik. Personenzentrierte Planung und Gestaltung des Lebensalltags. Wohnformen und altersgerechtes Wohnen (Wohnumgebung). Altersgerechte Ernährung. Aktivierung und kreative Gestaltung mit alten Menschen – Vertiefung. Kognitive Aktivierung. Psychomotorik und Remobilisation. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – über das Niveau der Fachausbildung hinausgehend Konzepte und Projekte eigenverantwortlich entwickeln, durchführen und evaluieren; – die zentralen Fragestellungen aus den angewandten Humanwissenschaften, soweit diese die Altenarbeit betreffen, erkennen und beschreiben; – die Grundsätze der kultursensiblen Betreuung im Kontext der Altenarbeit erläutern; – die Bedeutung des interdisziplinären und multiprofessionellen Arbeitens beschreiben und ihre Rolle im Team definieren. Lehrstoff: Themenfeld Lebenswelten und Lebensdimensionen (Diplomniveau): Kultursensible Betreuung. Betreuungs- und Wohnmodelle und komplementäre Ansätze. Interdisziplinäres Arbeiten. Aggression und Gewalt im Lebensumfeld des alten Menschen. Themenfeld Zielgruppenspezifische Herausforderungen (Diplomniveau): Vertiefende Auseinandersetzung mit physiologischen, pathologischen, psychischen und sozialen Veränderungen. Geriatrische und gerontopsychiatrische Rehabilitations- und Betreuungskonzepte. Beratung und Beschaffung von adäquaten Hilfsmitteln und deren Organisation (Behörden und Versicherungswege). Krisenintervention bei akuten geriatrischen Erkrankungen. Palliative Begleitung aus multiprofessioneller Sicht. Ausbildungsschwerpunkt Behindertenarbeit IV. Jahrgang: 7. Semester (Kompetenzmodul 7): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – das Berufsbild sowie die Arbeitsfelder der Behindertenarbeit erläutern; – zentrale Aspekte des Menschenbildes, welches der Arbeit mit Menschen mit Behinderung zugrundliegt, erläutern sowie die eigene Haltung reflektiert beschreiben; – die zentralen Fragestellungen aus den angewandten Humanwissenschaften, soweit diese die Behindertenarbeit betreffen, erkennen und beschreiben; – konkrete Tätigkeiten und Maßnahmen der Begleitung, Betreuung, Anleitung, Anregung, Förderung und Assistenz von Menschen mit Beeinträchtigungen durchführen. Lehrstoff: Themenfeld Behindertenarbeit als Profession (Fachniveau): Begriff „Behinderung“: Verständnis von Behinderung im Wandel der Zeit. Behinderung als soziales Konstrukt. Klassifikation nach der internationalen Klassifizierung ICF (International Classification of Functioning, Disability and Health). Unterschiedliche Menschenbilder und Verständnisweisen. Leitideen: Normalisierung, Integration, Inklusion, Sozialraumorientierung. Empowerment, Selbstbestimmung, Selbstvertretung. Teilhabe, Nicht-Diskriminierung. Barrierefreiheit. Menschenrechtsbasierte Sozialbetreuung. Kultursensible Sozialbetreuung. Tätigkeitsfelder sozialbetreuerischen Handelns: Beraten, Betreuen, Unterstützen, Anleiten, Assistieren, Fördern, Bilden. Beziehungsgestaltung, Aspekte von Nähe und Distanz. Spannungsfeld Beobachtung und Interpretation. Themenfeld Methoden und Handlungsansätze (Fachniveau): Barrierefreie Kommunikation, einfache Sprache: Leicht verständliche Sprache (Konzepte und deren Anwendung). Schriftliche Informationen verständlich formulieren. Universelles Design (Art. 2 UN‑Behindertenrechtskonvention – UN-BRK). Basale Begleitung: Konzepte der basalen Begleitung (zB Sensomotorische Kooperation, Basale Stimulation, Basale Kommunikation, Tonischer Dialog). Teilhabeassistenz. Wahrnehmungsstörungen (Formen und Auswirkungen). Wahrnehmungsförderung. Unterstützte Kommunikation (UK): Bedeutung der UK für die soziale Teilhabe. Zusammenhang zwischen Kommunikation, Teilhabe und Selbstbestimmung. Überblick über körpereigene, elektronische und nichtelektronische Hilfsmittel und deren Einsatz. Spezielle Methoden: Biografiearbeit. TEACCH-Ansatz (Treatment and Education for Autistic and related Communication handicapped Children). Spiel- und Erlebnispädagogik. Kinästhetik. Systemisches Arbeiten. Dokumentieren, Berichten und Evaluieren: Dokumentationsformen. Beobachtungshilfen, Einschätzungsskalen. Einfache Evaluationsinstrumente. Therapeutische Angebote: Funktionale Therapieangebote (Logopädie, Physiotherapie, Ergotherapie). Psychotherapieformen im Sinne des Psychotherapiegesetzes. 8. Semester (Kompetenzmodul 8): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – in den Lebenswelten der Menschen mit Behinderungen zeitgemäße Unterstützungsangebote anbieten; – personenzentriert und entwicklungsorientiert Beziehung gestalten; – ihre Handlungskompetenz in den spezifischen Bedarfslagen der von ihnen unterstützten Menschen belegen; – pflegerische Handlungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zur Pflegeassistenz in die pädagogische Betreuung und Begleitung integrieren; – sich als Konsument verantwortungsbewusst und umweltbewusst verhalten und einen Haushalt rationell und unter Beachtung ökologischer Aspekte führen; – die Entscheidungs- und Handlungsautonomie der Klientinnen und Klienten bei der Haushaltsführung fördern. Lehrstoff: Themenfeld Lebenswelten und Lebensdimensionen (Fachniveau): Lebenswelt Wohnen: Wohnen als elementares Bedürfnis. Wohn- und Unterstützungsangebote im Sozialraum und in der Sozialwirtschaft. Wohnraumgestaltung, Wohnraumanpassung und Planung für barrierefreies Leben. Alltagsmanagement und Haushaltsökonomie: Haushaltsorganisation (Pflege und Instandhaltung von Bekleidung, Wäsche und Wohnräumen). Hygiene, Umweltschutz, Unfallverhütung, Arbeitssicherheit. Alltagsstrukturierung. Umgang mit Lebensmitteln, Esskultur. Haushaltsbudget. Förderung und Erhaltung der Selbstständigkeit der betreuten Personen im Haushalt. Lebenswelt Freizeit und Kultur: Freizeitbedürfnisse und Freizeitgestaltung in unterschiedlichen Lebensphasen (zB Urlaub, Ferienaktionen, Ruhestand). Feste, Feiern, Rituale gestalten und feiern. Bewegung und Sport (Behindertensport, integrative Sportangebote, Outdoor-Konzepte, Motopädagogik und Psychomotorik). Musik, Tanz, Kultur (Angebote im Sozialraum, Teilhabemöglichkeiten, exemplarische Übung). Digitale Medien (Anwendungsmöglichkeiten wie Tablets und Smartphones, kritische Beurteilung, Gefahren). Leben in sozialen Bezügen: Familie, Angehörige und Umfeld. Spezielle Situation betroffener Familien. Systemische Sichtweise. Unterstützungsmöglichkeiten im Sozialraum bzw. in der Sozialwirtschaft. Sexualität: Psychosexuelle Entwicklung. Aufklärung, Methodik Aufklärung. Partnerschaft, Elternschaft. Sexualisierte Gewalt bei Menschen mit Behinderungen und präventive Maßnahmen. Themenfeld Zielgruppenspezifische Herausforderungen (Fachniveau): Menschen mit herausforderndem Verhalten: Beispiele und mögliche Ursachen, Erklärungstheorien. Aggression und Verweigerung. Formen der Gewalt. Verhaltensweisen wahrnehmen, verstehen und reagieren. Unterstützungsmanagement (pädagogische Maßnahmen und therapeutische Möglichkeiten). Menschen mit Behinderung im Alter: Lebensformen im Alter. Dementielle Entwicklung (Herausforderung für das soziale Umfeld, Anpassung des Umfeldes, der Erwartungen, der Haltung). Stadienspezifische Unterstützungsmöglichkeiten. Menschen mit psychosozialen Problemen: Sozialpsychiatrische Grundlagen. Vertiefende Aspekte der Psychopathologie, Krankheitsbilder. Sozialbetreuung in stationären und teilstationären Lebensformen. Dualdiagnosen (psychische Störung und kognitive Beeinträchtigung). Suchtproblematik. V. Jahrgang (Kompetenzmodul 9): 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – auf Basis ihrer vertieften Ausbildung ihre Betreuungsaufgaben mit höherer Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit ausführen; – in der Betreuung von Menschen mit spezifischen Beeinträchtigungen im Lernen, in der Kommunikation, in der Mobilität, in den Sinnesfunktionen usw. adäquate Methoden anwenden und entsprechende Strategien umsetzen; – die zentralen Fragestellungen aus den angewandten Humanwissenschaften, soweit diese die Behindertenarbeit betreffen, erkennen und beschreiben; – konzeptive und planerische Aufgaben betreffend die Gestaltung der Betreuungsarbeit wahrnehmen; – Koordination und fachliche Anleitung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Praktikantinnen und Praktikanten in Fragen der Sozialbetreuung sowie Leitungsfunktionen in Teams übernehmen. Lehrstoff: Themenfeld Behindertenarbeit als Profession (Diplomniveau): Begriff „Behinderung“: Gesellschaft und Behinderung. Menschenbilder und Verständnisweisen. Stigmatisierung und Diskriminierung. Leitideen: Normalisierung, Integration, Inklusion, Sozialraumorientierung. Empowerment, Selbstbestimmung, Selbstvertretung. Teilhabe, Nicht-Diskriminierung. Barrierefreiheit. Menschenrechtsbasierte Sozialbetreuung. Kultursensible Sozialbetreuung. Tätigkeitsfelder sozialbetreuerischen Handelns: Beraten, Betreuen, Unterstützen, Anleiten, Assistieren, Fördern, Bilden. Beziehungsgestaltung, Aspekte von Nähe und Distanz. Spannungsfeld Beobachtung und Interpretation. Themenfeld Methoden und Handlungsansätze (Diplomniveau): Barrierefreie Kommunikation, einfache Sprache: Leicht verständliche Sprache (Konzepte und deren Anwendung). Schriftliche Informationen verständlich formulieren. Universelles Design (Art. 2 UN‑Behindertenrechtskonvention – UN-BRK). Basale Begleitung: Konzepte der basalen Begleitung (zB Sensomotorische Kooperation, Basale Stimulation, Basale Kommunikation, Tonischer Dialog). Teilhabeassistenz. Wahrnehmungsstörungen (Formen und Auswirkungen). Wahrnehmungsförderung. Anwendung von Unterstützter Kommunikation (UK): Erfassen der kommunikativen Bedürfnisse und Möglichkeiten einer Person mit keiner bzw. geringer sprachlicher Ausdrucksmöglichkeit. Planen der Anwendung von Hilfsmitteln zur Erweiterung kommunikativer Möglichkeiten. Spezielle Methoden: Biografiearbeit. TEACCH-Ansatz (Treatment and Education for Autistic and related Communication handicapped Children). Spiel- und Erlebnispädagogik. Kinästhetik. Systemisches Arbeiten. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – auf Basis ihrer vertieften Ausbildung ihre Betreuungsaufgaben mit höherer Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit ausführen; – in der Betreuung von Menschen mit spezifischen Beeinträchtigungen im Lernen, in der Kommunikation, in der Mobilität, in den Sinnesfunktionen usw. adäquate Methoden anwenden und entsprechende Strategien umsetzen; – die zentralen Fragestellungen aus den angewandten Humanwissenschaften, soweit diese die Behindertenarbeit betreffen, erkennen und beschreiben; – konzeptive und planerische Aufgaben betreffend die Gestaltung der Betreuungsarbeit wahrnehmen; – Koordination und fachliche Anleitung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Praktikantinnen und Praktikanten in Fragen der Sozialbetreuung sowie Leitungsfunktionen in Teams übernehmen – das soziale Netzwerk eines Menschen mit Behinderung erfassen und Betreuungsangebote entsprechend systemisch ausrichten; – Menschen mit Behinderung in Fragen von Sexualität, Partnerschaft und Elternschaft beraten; – für Menschen mit herausforderndem Verhalten adäquate Betreuungsangebote definieren; – spezielle Methoden der Betreuung zielgruppenorientiert anwenden; – die Grundlagen der Sozialpsychiatrie erläutern und Betreuungsangebote für Menschen mit psychosozialen Problemen benennen. Lehrstoff: Themenfeld Lebenswelten und Lebensdimensionen (Diplomniveau): Lebenswelt Wohnen: Wohnen als elementares Bedürfnis. Wohn- und Unterstützungsangebote im Sozialraum und in der Sozialwirtschaft. Wohnraumgestaltung, Wohnraumanpassung und Planung für barrierefreies Leben. Alltagsgestaltung und Haushalt, Hilfsmittel und Vorrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Leben in sozialen Bezügen: Familie, Angehörige und Umfeld. Spezielle Situation betroffener Familien. Systemische Sichtweise. Unterstützungsmöglichkeiten im Sozialraum bzw. in der Sozialwirtschaft. Sozialraum: Soziales Netzwerk eines Menschen (Netzwerkkarte). Konzept Sozialraumorientierung. Barrierefreie Teilhabemöglichkeiten. Sexualität: Psychosexuelle Entwicklung. Aufklärung, Methodik Aufklärung. Partnerschaft, Elternschaft. Sexualisierte Gewalt bei Menschen mit Behinderungen und präventive Maßnahmen. Themenfeld Zielgruppenspezifische Herausforderungen (Diplomniveau): Menschen mit herausforderndem Verhalten: Beispiele und mögliche Ursachen, Erklärungstheorien. Aggression und Verweigerung. Verhaltensweisen wahrnehmen, verstehen und reagieren. Entwicklungsfreundliche Interventionen. Unterstützungsmanagement (pädagogische Maßnahmen und therapeutische Möglichkeiten). Krise und Krisenintervention. Deeskalationsmaßnahmen. Menschen mit Behinderung im Alter: Lebensformen im Alter. Dementielle Entwicklung (Herausforderung für das soziale Umfeld, Anpassung des Umfeldes, der Erwartungen, der Haltung). Stadienspezifische Unterstützungsmöglichkeiten. Menschen mit psychosozialen Problemen: Sozialpsychiatrische Grundlagen. Vertiefende Aspekte der Psychopathologie, Krankheitsbilder. Sozialbetreuung in stationären und teilstationären Lebensformen. Dualdiagnosen (psychische Störung und kognitive Beeinträchtigung). Suchtproblematik. Ausbildungsschwerpunkt Behindertenbegleitung IV. Jahrgang: 7. Semester (Kompetenzmodul 7): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – zentrale Aspekte des Menschenbildes, welches der Arbeit mit Menschen mit Behinderung zugrundeliegt, erläutern sowie die eigene Haltung reflektiert beschreiben; – die zentralen Fragestellungen aus den angewandten Humanwissenschaften, soweit diese die Behindertenbegleitung betreffen, erkennen und beschreiben; – konkrete Tätigkeiten und Maßnahmen der Begleitung, Betreuung, Anleitung, Anregung, Förderung und Assistenz von Menschen mit Beeinträchtigungen durchführen; – ihre Handlungskompetenz in den spezifischen Bedarfslagen der von ihnen unterstützten Menschen belegen; – pflegerische Handlungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zur Pflegeassistenz in die pädagogische Betreuung und Begleitung integrieren. Lehrstoff: Themenfeld Behindertenbegleitung als Profession (Fachniveau): Begriff „Behinderung“: Gesellschaft und Behinderung. Menschenbilder und Verständnisweisen. Stigmatisierung und Diskriminierung. Leitideen: Normalisierung, Integration, Inklusion, Sozialraumorientierung. Empowerment, Selbstbestimmung, Selbstvertretung. Teilhabe, Nicht-Diskriminierung. Barrierefreiheit. Menschenrechtsbasierte Sozialbetreuung. Kultursensible Sozialbetreuung. Tätigkeitsfelder sozialbetreuerischen Handelns: Beraten, Betreuen, Unterstützen, Anleiten, Assistieren, Fördern, Bilden. Beziehungsgestaltung, Aspekte von Nähe und Distanz. Spannungsfeld Beobachtung und Interpretation. Themenfeld Methoden und Handlungsansätze (Fachniveau): Barrierefreie Kommunikation, einfache Sprache: Leicht verständliche Sprache (Konzepte und deren Anwendung). Schriftliche Informationen verständlich formulieren. Universelles Design (Art. 2 UN‑Behindertenrechtskonvention – UN-BRK). Basale Begleitung: Konzepte der basalen Begleitung (zB Sensomotorische Kooperation, Basale Stimulation, Basale Kommunikation, Tonischer Dialog). Teilhabeassistenz. Wahrnehmungsstörungen (Formen und Auswirkungen). Wahrnehmungsförderung. Unterstützte Kommunikation (UK): Bedeutung der UK für die soziale Teilhabe. Zusammenhang zwischen Kommunikation, Teilhabe und Selbstbestimmung. Überblick über körpereigene, elektronische und nichtelektronische Hilfsmittel und deren Einsatz. Spezielle Methoden: Biografiearbeit. TEACCH-Ansatz (Treatment and Education for Autistic and related Communication handicapped Children). Spiel- und Erlebnispädagogik. Kinästhetik. Systemisches Arbeiten. Beraten und Anleiten. Entwicklungslogisches Begleiten. Personenzentriertes Planen. Dokumentieren, Berichten und Evaluieren: Dokumentationsformen. Beobachtungshilfen, Einschätzungsskalen. Einfache Evaluationsinstrumente. Therapeutische Angebote: Funktionale Therapieangebote (Logopädie, Physiotherapie, Ergotherapie). Psychotherapieformen im Sinne des Psychotherapiegesetzes. 8. Semester (Kompetenzmodul 8): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die zentralen Fragestellungen aus den angewandten Humanwissenschaften, soweit diese die Behindertenbegleitung betreffen, erkennen und beschreiben; – konkrete Tätigkeiten und Maßnahmen der Begleitung, Betreuung, Anleitung, Anregung, Förderung und Assistenz von Menschen mit Beeinträchtigungen durchführen; – in den Lebenswelten der Menschen mit Behinderungen zeitgemäße Unterstützungsangebote anbieten; – personenzentriert und entwicklungsorientiert Beziehung gestalten; – ihre Handlungskompetenz in den spezifischen Bedarfslagen der von ihnen unterstützten Menschen belegen. Lehrstoff: Themenfeld Lebenswelten und Lebensdimensionen (Fachniveau): Lebenswelt Wohnen: Wohnen als elementares Bedürfnis. Wohn- und Unterstützungsangebote im Sozialraum und in der Sozialwirtschaft. Wohnraumgestaltung, Wohnraumanpassung und Planung für barrierefreies Leben. Alltagsmanagement und Haushaltsökonomie: Haushaltsorganisation (Pflege und Instandhaltung von Bekleidung, Wäsche und Wohnräumen). Hygiene, Umweltschutz, Unfallverhütung, Arbeitssicherheit. Alltagsstrukturierung. Umgang mit Lebensmitteln, Esskultur. Haushaltsbudget. Förderung und Erhaltung der Selbstständigkeit der betreuten Personen im Haushalt. Lebenswelt Arbeit und Beschäftigung: Arbeit/Aufgabe als elementares Bedürfnis. Problemfeld Arbeitslosigkeit. Arbeits- und Beschäftigungsangebote für Menschen mit Behinderungen (zB Berufsorientierung, Arbeitsassistenz, Jugendcoaching, Arbeitsintegration, Tagesstruktur). Bildung und Förderung: Bildungsaufgaben von Kindern und Jugendlichen mit Entwicklungsschwierigkeiten. Lernprozesse gestalten. Schulische Assistenz. Lebenslandes Lernen. Lernstörungen (zB Dyskalkulie und Legasthenie). Unterstützende Lernhilfen (auch digital). Erwachsenenbildung für Menschen mit Behinderungen. Lebenswelt Freizeit und Kultur: Freizeitbedürfnisse und Freizeitgestaltung in unterschiedlichen Lebensphasen (zB Urlaub, Ferienaktionen, Ruhestand). Feste, Feiern, Rituale gestalten und feiern. Bewegung und Sport (Behindertensport, integrative Sportangebote, Outdoor-Konzepte, Motopädagogik und Psychomotorik). Musik, Tanz, Kultur (Angebote im Sozialraum, Teilhabemöglichkeiten, exemplarische Übung). Digitale Medien (Anwendungsmöglichkeiten wie Tablets und Smartphones, kritische Beurteilung, Gefahren). Leben in sozialen Bezügen: Familie, Angehörige und Umfeld. Spezielle Situation betroffener Familien. Systemische Sichtweise. Unterstützungsmöglichkeiten im Sozialraum bzw. in der Sozialwirtschaft. Sexualität: Psychosexuelle Entwicklung. Aufklärung, Methodik Aufklärung. Partnerschaft, Elternschaft. Sexualisierte Gewalt bei Menschen mit Behinderungen und präventive Maßnahmen. Themenfeld Zielgruppenspezifische Herausforderungen (Fachniveau): Menschen mit herausforderndem Verhalten: Beispiele und mögliche Ursachen, Erklärungstheorien. Aggression und Verweigerung. Formen der Gewalt. Verhaltensweisen wahrnehmen, verstehen und reagieren. Unterstützungsmanagement (pädagogische Maßnahmen und therapeutische Möglichkeiten). Menschen mit Behinderung im Alter: Lebensformen im Alter. Dementielle Entwicklung (Herausforderung für das soziale Umfeld, Anpassung des Umfeldes, der Erwartungen, der Haltung). Stadienspezifische Unterstützungsmöglichkeiten. Menschen mit psychosozialen Problemen: Sozialpsychiatrische Grundlagen. Vertiefende Aspekte der Psychopathologie, Krankheitsbilder. Sozialbetreuung in stationären und teilstationären Lebensformen. Dualdiagnosen (psychische Störung und kognitive Beeinträchtigung). Suchtproblematik. Menschen mit Migrationshintergrund. Kinder und Jugendliche. V. Jahrgang (Kompetenzmodul 9): 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – auf Basis ihrer vertieften Ausbildung ihre Betreuungsaufgaben mit höherer Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit ausführen; – in der Betreuung von Menschen mit spezifischen Beeinträchtigungen im Lernen, in der Kommunikation, in der Mobilität, in den Sinnesfunktionen usw. adäquate Methoden anwenden und entsprechende Strategien umsetzen; – die zentralen Fragestellungen aus den angewandten Humanwissenschaften, soweit diese die Behindertenbegleitung betreffen, erkennen und beschreiben; – konzeptive und planerische Aufgaben betreffend die Gestaltung der Betreuungsarbeit wahrnehmen; – Koordination und fachliche Anleitung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Praktikantinnen und Praktikanten in Fragen der Sozialbetreuung sowie Leitungsfunktionen in Teams übernehmen. Lehrstoff: Themenfeld Behindertenbegleitung als Profession (Diplomniveau): Begriff „Behinderung“: Internationale Klassifizierungssysteme. Anwaltschaftliches Handeln. Begleitung im Bezugssystem und Rollenklärung. Leitideen (anhand von Projekten und Konzepten): Normalisierung, Integration, Inklusion, Sozialraumorientierung. Empowerment, Selbstbestimmung, Selbstvertretung. Teilhabe, Nicht-Diskriminierung. Barrierefreiheit. Menschenrechtsbasierte Sozialbetreuung. Kultursensible Sozialbetreuung. Themenfeld Methoden und Handlungsansätze (Diplomniveau): Barrierefreie Kommunikation, einfache Sprache: Leicht verständliche Sprache (Konzepte und deren Anwendung). Basale Begleitung: Teilhabeassistenz. Einsatz von digitalen Medien. Anwendung von Unterstützter Kommunikation (UK): Anwendung von Hilfsmitteln zur Erweiterung kommunikativer Möglichkeiten. Spezielle Methoden: Biografiearbeit. TEACCH-Ansatz (Treatment and Education for Autistic and related Communication handicapped Children). Spiel- und Erlebnispädagogik. Systemisches Arbeiten. Personenzentriertes Arbeiten. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – auf Basis ihrer vertieften Ausbildung ihre Betreuungsaufgaben mit höherer Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit ausführen; – die zentralen Fragestellungen aus den angewandten Humanwissenschaften, soweit diese die Behindertenbegleitung betreffen, erkennen und beschreiben; – konzeptive und planerische Aufgaben betreffend die Gestaltung der Betreuungsarbeit wahrnehmen; – Koordination und fachliche Anleitung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Praktikantinnen und Praktikanten in Fragen der Sozialbetreuung sowie Leitungsfunktionen in Teams übernehmen; – zielgruppenspezifische Herausforderungen erläutern und adäquate Handlungsansätze entwickeln. Lehrstoff: Themenfeld Lebenswelten und Lebensdimensionen (Diplomniveau): Lebenswelt Wohnen: Wohn- und Unterstützungsangebote im Sozialraum und in der Sozialwirtschaft. Alltagsgestaltung. Leben in sozialen Bezügen: Familie, Angehörige und Umfeld. Spezielle Situation betroffener Familien. Systemische Sichtweise. Unterstützungsmöglichkeiten im Sozialraum bzw. in der Sozialwirtschaft. Sozialraum: Soziales Netzwerk eines Menschen (Netzwerkkarte). Konzept Sozialraumorientierung. Barrierefreie Teilhabemöglichkeiten. Angebote der Sozialwirtschaft. Sexualität: Partnerschaft, Elternschaft. Themenfeld Zielgruppenspezifische Herausforderungen (Diplomniveau): Menschen mit herausforderndem Verhalten: Beispiele und mögliche Ursachen, Erklärungstheorien. Aggression und Verweigerung. Verhaltensweisen wahrnehmen, verstehen und reagieren. Entwicklungsfreundliche Interventionen. Unterstützungsmanagement (pädagogische Maßnahmen und therapeutische Möglichkeiten). Krise und Krisenintervention. Deeskalationsmaßnahmen. Menschen mit Behinderung im Alter: Lebensformen im Alter. Dementielle Entwicklung (Herausforderung für das soziale Umfeld, Anpassung des Umfeldes, der Erwartungen, der Haltung). Stadienspezifische Unterstützungsmöglichkeiten. Angebote der Behindertenhilfe. Menschen mit psychosozialen Problemen: Sozialpsychiatrische Grundlagen. Vertiefende Aspekte der Psychopathologie, Krankheitsbilder. Sozialbetreuung in stationären und teilstationären Lebensformen. Dualdiagnosen (psychische Störung und kognitive Beeinträchtigung). Suchtproblematik. Ausbildungsschwerpunkt Familienarbeit IV. Jahrgang: 7. Semester (Kompetenzmodul 7): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – das Berufsbild sowie die Arbeitsfelder der Sozialbetreuung erläutern; – die Leitprinzipien der Familienarbeit beschreiben; – die Versorgungsstruktur im Kontext der Familienarbeit erläutern und ihre berufliche Rolle im Versorgungssystem definieren; – das soziale Netzwerk eines Menschen grafisch darstellen (zB als Netzwerk-Karte) und die bestehenden sozialen Beziehungen in ihrer Bedeutsamkeit erheben; – die Wertvorstellungen der Herkunftsfamilie reflektieren; – die spezifischen Probleme und Bedarfslagen eines Familiensystems erkennen und daraus Handlungsmöglichkeiten für das gesamte Familiensystem ableiten; – die zentralen Fragestellungen aus den angewandten Humanwissenschaften, soweit diese die Familienarbeit betreffen, erkennen und beschreiben. Lehrstoff: Themenfeld Familienarbeit als Profession: Berufsidentität: Geschichte der sozialen Professionen, Geschichte der Familienarbeit. Grundhaltungen des Helfens (Nähe und Distanz, Hilfe und Kontrolle etc.). Berufswahl und Motivation. Herausforderungen. Zielgruppen und Aufgabengebiete. Handlungsprinzipien. Einrichtungen im Kontext der Familienarbeit: Kinder- und Jugendhilfe, Beratungsstellen, offene Einrichtungen (Jugendarbeit). 8. Semester (Kompetenzmodul 8): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – das System Familie im Kontext der Sozialbetreuung beschreiben; – das soziale Netzwerk eines Menschen grafisch darstellen (zB als Netzwerk-Karte) und die bestehenden sozialen Beziehungen in ihrer Bedeutsamkeit erheben; – die Wertvorstellungen der Herkunftsfamilie reflektieren; – die spezifischen Probleme und Bedarfslagen eines Familiensystems erkennen und daraus Handlungsmöglichkeiten für das gesamte Familiensystem ableiten; – die zentralen Fragestellungen aus den angewandten Humanwissenschaften, soweit diese die Familienarbeit betreffen, erkennen und beschreiben; – Handlungsansätze des systemischen Arbeitens (zB zirkuläre Fragen, Genogramm, Netzwerkkarten, Reframing) erklären und anwenden; – Wesensmerkmale der Familienstruktur, deren Ressourcen und Belastungen erkennen; – aufgrund ökonomischer und soziokultureller Möglichkeiten der Familie Maßnahmen planen und durchführen; – Beschäftigung und Freizeit im Alltag des Familienlebens unter Berücksichtigung der Bedürfnisse aller Familienmitglieder planen und umsetzen; – sozialpädagogische Methoden und Handlungsansätze erläutern und in Fallbeispielen anwenden; – fallorientiert die Arbeit der Sozialbetreuung im Kontext der Familie planen und umsetzen; – Menschen in der Haushaltsführung unterstützen und anleiten; – die Entscheidungs- und Handlungsautonomie der Klientinnen und Klienten bei der Haushaltsführung fördern. Lehrstoff: Themenfeld Methoden und Handlungsansätze: Systemisches Arbeiten in der Familie: Familie als System. Familie als Wertegemeinschaft. Systemische Begleitung. Methoden der Sozialpädagogik: Case Management. Gruppenarbeit. Sozialraumorientierung. Erziehungs- und Förderplanung. Sozialpädagogische Ansätze: Neue Autorität. Bindungsverhalten und bindungsgeleitete Intervention. Traumapädagogik. Gewaltprävention. Sozialpädagogisches Handeln: Systemisches Arbeiten (zB zirkuläres Fragen, Netzwerkkarten, Reframing). Umgang mit Gewalt (Missbrauch, Vernachlässigung etc.) und Kindeswohlgefährdung. Sucht, Armut, Trauer und Lebenskrisen. Umgang mit herausforderndem Verhalten (Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung – ADHS etc.). Kriseninterventionen und Deeskalation. Eskalation von Konflikten und Dynamik von Gewaltsituationen. Strategien der Deeskalation, Methoden um sicher zu handeln. Gewaltprävention. Erziehungs- und Förderplanung. Menschen mit psychischen Erkrankungen im Familiensystem: Symptome und Hinweise auf psychische Erkrankungen. Psychotraumatologie. Begleitung von psychisch kranken Bezugspersonen. Begleitung von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen und deren Eltern. V. Jahrgang (Kompetenzmodul 9): 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – zu einer spezifischen Bedarfslage eines Familiensystems ein Betreuungskonzept auf unterschiedlichen Zielebenen entwickeln und die Vernetzung mit geeigneten Systempartnern vorschlagen; – unterstützende Lernhilfen zur gelingenden Alltagsgestaltung situationsgerecht durchführen; – die Bedeutung von Ritualen in bestimmten Lebenssituationen der Menschen als Teil der Lebensqualität erkennen und einsetzen; – die zentralen Fragestellungen aus den angewandten Humanwissenschaften, soweit diese die Familienarbeit betreffen, erkennen und beschreiben; – im Sinne von Sozialraumorientierung Möglichkeiten der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben herstellen; – sozialpädagogische Beziehungsgestaltung und förderliche Formen der Begleitung für Kinder und Jugendliche anbieten; – einen Haushalt unter Beachtung ökologischer und ökonomischer Aspekte führen. Lehrstoff: Themenfeld Lebenswelten und Lebensdimensionen: Alltagsmanagement und Haushaltsökonomie, Umgang mit Ressourcen: Ernährung und Gesundheit. Kindgerechtes Wohnen. Alltagsstrukturierung. Haushaltsorientierungstraining (HOT). Nahrungsmittel und Essenzzubereitung im Familiensystem. Unterstützung und Begleitung von Schwangeren und Neugeborenen: Säuglingspflege, Wochenbett. Pädagogik im Alltag mit Säuglingen, Kindern und Jugendlichen: Entwicklungsphasen. Psychosexuelle Entwicklung begleiten. Erziehungsstile. Rituale. Gesundheitsprävention und -intervention: Unfallverhütung. Salutogenese. Frühförderung. Künstlerische, musische und praktische Fertigkeiten im Sinne von Aktivierung und Ausdruck: Musisch-kreative Fähigkeiten entwickeln und einsetzen. Feste und Feiern. Kultur und Ästhetik in der Familie. Bildung: Frühförderung. Lernbegleitung und Lernunterstützung. Erwachsenenbildung. Kulturelle Bildung. Spiel-, Medien- und Freizeitpädagogik. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – zu einer spezifischen Bedarfslage eines Familiensystems ein Betreuungskonzept auf unterschiedlichen Zielebenen entwickeln und die Vernetzung mit geeigneten Systempartnern vorschlagen; – die zentralen Fragestellungen aus den angewandten Humanwissenschaften, soweit diese die Familienarbeit betreffen, erkennen und beschreiben; – im Sinne von Sozialraumorientierung Möglichkeiten der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben herstellen; – sozialpädagogische Beziehungsgestaltung und förderliche Formen der Begleitung für Kinder und Jugendliche anbieten; – das Handlungsfeld Sozialpsychiatrie und die Berührungspunkte und Überschneidungen zum Feld der Sozialbetreuungsberufe erkennen; – spezifische Methoden anwenden, um Familien in unterschiedlichen Bedarfslagen zu unterstützen; – Familien in besonderen Lebenssituationen individuell und spezifisch begleiten. Lehrstoff: Themenfeld Zielgruppenspezifische Herausforderungen: Systemische Arbeit mit Familien. Stabilisierung und Förderung der familiären Ressourcen. Allparteilichkeit. Theorieansätze und Handlungskonzepte (u.a. im Umgang mit Gewalt, Sucht, Armut, Trauer und Lebenskrisen). Unterschiedliche Familien- und Lebensformen (Patchworkfamilien, Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher, Regenbogenfamilien, Pflege- und Adoptivfamilien). Mehrgenerationenarbeit. Werte und Normen im Wandel. Diversity Management. Gender-Mainstreaming. Transkulturelle Familienarbeit (zB Bi-Kulturelle Familien). Alltagsrituale im kulturellen und religiösen Zusammenhang. Interkulturelle Pädagogik. Grundlagen der Sozialpsychiatrie. 5b.2 BERUFSSPEZIFISCHE PRAXIS (PFLICHTPRAKTIKUM) Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die im Unterricht erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in der Praxis anwenden; – die Berufsrealität kritisch-konstruktiv anerkennen und sich darauf einstellen; – das eigene Handeln kritisch reflektieren und eigene Grenzen beachten; – die im Berufsalltag anfallenden Tätigkeiten und Aufgaben in höchstmöglicher Eigenverantwortlichkeit und Professionalität ausführen; – Arbeiten selbstständig und eigenverantwortlich planen, koordinieren, durchführen, dokumentieren und evaluieren; – mit anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kooperieren und Teamarbeit aktiv (mit-)gestalten; – Klientinnen und Klienten, An- und Zugehörige sowie andere Berufsangehörige in Fragen der Pflege und Sozialbetreuung ihrem Kompetenzbereich entsprechend instruieren, anleiten, beraten oder schulen. Lehrstoff: Hospitieren und selbstständiges Praktizieren in unterschiedlichen Organisationen des Gesundheits- und Sozialbereichs (in Einrichtungen und im privaten Umfeld). Durchführung und Reflexion der Tätigkeiten in der Betreuung und Pflege zu Hause, in Tagesbetreuungseinrichtungen, Wohneinheiten, Werkstätten, Arbeitsprojekten und im Freizeitbereich. Betreuung und Pflege von alten Menschen, Menschen mit Behinderung, psychisch kranken Menschen, akut oder chronisch kranken Menschen, Menschen mit Bedarf an Palliativ Care, Kindern, Familien. Beobachtung, Planung, Durchführung, Evaluierung und Dokumentation. Transfer und Festigung fachtheoretischer Kenntnisse. Maßnahmen der Qualitätsentwicklung. Durchführen von konzeptiven und planerischen Aufgaben. Planung, Durchführung und Evaluierung von Projekten. Arbeiten im Team. Interdisziplinarität, Multiprofessionalität. Instruktion, Anleitung, Schulung, Beratung. Praktikumsbereiche: Die Praktika sind jeweils in den berufsrechtlich definierten Bereichen zu absolvieren. Praktikumsbereiche in der Fachrichtung Sozialbetreuung: Ausbildungsschwerpunkt Altenarbeit: – Einrichtungen und Organisationen im Gesundheitswesen (ambulanter und stationärer Akutbereich, Rehabilitation) sowie – Einrichtungen und Organisationen für die Beratung, Betreuung, Begleitung und Pflege alter Menschen. Ausbildungsschwerpunkt Behindertenarbeit: – Einrichtungen und Organisationen im Gesundheitswesen (ambulanter und stationärer Akutbereich, Rehabilitation) sowie – Einrichtungen und Organisationen für die Beratung, Begleitung, Betreuung und Pflege von Menschen mit Behinderungen bzw. Benachteiligung, insbesondere von Menschen mit hohem und höchstem Hilfebedarf. Ausbildungsschwerpunkt Behindertenbegleitung: – Einrichtungen und Organisationen für die Beratung, Begleitung, Betreuung und Pflege von Menschen mit Behinderungen bzw. Benachteiligung, insbesondere von Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen sowie Kindern und Jugendlichen. Ausbildungsschwerpunkt Familienarbeit: – Einrichtungen und Organisationen im Gesundheitswesen (ambulanter und stationärer Akutbereich, Rehabilitation), – Familien und verschiedene familienähnliche Lebensformen mit Säuglingen, Kindern und Jugendlichen, – Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sowie – Einrichtungen der Wohlfahrtspflege und Einrichtungen für die Betreuung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen. Zeitlicher Rahmen und Ablauf: Pflichtpraktikum während des Unterrichtsjahres: Im I. bis III. Jahrgang sind Pflichtpraktika im Ausmaß von jeweils 5 Jahreswochenstunden zu absolvieren. Im IV. Jahrgang sind Pflichtpraktika im Ausmaß von 11 Jahreswochenstunden zu absolvieren, wobei zumindest 6 Stunden davon im Bereich der Pflege zu absolvieren sind. Im V. Jahrgang sind Pflichtpraktika im Ausmaß von 8 Jahreswochenstunden zu absolvieren. Alle Pflichtpraktika vom I. bis V. Jahrgang zählen zur Berufsausbildung und umfassen 1.156 Stunden. Eine Praktikumsstunde umfasst 60 Minuten. In begründeten Fällen sind Praktika auch in anderen Ferien als den Hauptferien zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind. Die berufsrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Pflichtpraktika sind zu beachten. Pflichtpraktikum in den Ferien: Zwischen dem III. und IV. Jahrgang ist ein Pflichtpraktikum im Ausmaß von 15 Wochen (600 Stunden) zu absolvieren. Zwischen dem IV. und V. Jahrgang ist ein Pflichtpraktikum im Ausmaß von 5 Wochen (200 Stunden) zu absolvieren. Diese Pflichtpraktika zählen zur Berufsausbildung und umfassen insgesamt 800 Stunden. Eine Praktikumsstunde umfasst 60 Minuten, eine Praktikumswoche umfasst 40 Stunden. Die berufsrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Praktika sind zu beachten. Praktische Ausbildung in den Pflegeassistenz- und Sozialbetreuungsberufen – Allgemeine Bestimmungen: Um den Kompetenzerwerb und die für das professionelle Handeln nötige Herausbildung von Eigenständigkeit und Eigenverantwortlich bestmöglich zu unterstützen, ist rund ein Viertel der Gesamtstunden der praktischen Ausbildung zugeordnet (insgesamt 1.956 Stunden). Die lehrplanmäßig vorgesehene Anzahl an Pflichtpraktikumsstunden übersteigt das gemäß den berufsrechtlichen Bestimmungen notwendige Stundenausmaß, um insbesondere am Beginn der Ausbildung (im I. und II. Jahrgang) ein gezieltes Heranführen an die Herausforderungen des Berufsfeldes zu ermöglichen. Gemäß den berufsrechtlichen Bestimmungen sind in der Sozialbetreuung insgesamt mindestens 1.800 Stunden Praktikum zu absolvieren (1.200 Stunden auf Fachniveau, 600 Stunden auf Diplomniveau). In den Schwerpunkten Altenarbeit, Behindertenarbeit und Familienarbeit entfallen 530 Stunden davon auf die Ausbildung zur Pflegeassistenz. Verteilung der Stunden in den einzelnen Ausbildungsschwerpunkten: Ausbildungsschwerpunkt Altenarbeit: Für die Ausbildung zur Pflegeassistenz sind mindestens drei Praktika (an mindestens zwei unterschiedlichen Praktikumsstellen) im Umfang von insgesamt 505 Stunden zu absolvieren. Davon entfallen mindestens 160 Stunden auf den Akutbereich und mindestens 160 Stunden auf den Langzeitbereich. Weiters ist ein Wahlpraktikum im Umfang von mindestens 185 Stunden im Akut- oder Langzeitbereich zu absolvieren. Weitere 25 Stunden sind dem Theorie-Praxis-Transfer einschließlich der Praktikumsreflexion zugeordnet. Insgesamt umfasst die praktische Ausbildung 530 Stunden. Für den Fachabschluss sind mindestens zwei weitere Praktika im Umfang von insgesamt 670 Stunden zu absolvieren, wobei ein Praktikum mindestens 120 Stunden umfassen muss. Für den Diplomabschluss sind mindestens zwei weitere Praktika im Umfang von insgesamt 600 Stunden zu absolvieren, wobei ein Praktikum mindestens 120 Stunden umfassen muss. Maximal ein Drittel der Praktikumszeiten (abzüglich der Pflegeassistenzpraktika) können in einem jeweils anderen Arbeitsfeld der sozialen Arbeit und Betreuung absolviert werden (auch als Auslandspraktikum). Ausbildungsschwerpunkt Behindertenarbeit: Für die Ausbildung zur Pflegeassistenz sind mindestens drei Praktika (an mindestens zwei unterschiedlichen Praktikumsstellen) im Umfang von insgesamt 505 Stunden zu absolvieren. Davon entfallen mindestens 160 Stunden auf den Akutbereich und mindestens 160 Stunden auf den Langzeitbereich. Weiters ist ein Wahlpraktikum im Umfang von mindestens 185 Stunden im Akut- oder Langzeitbereich zu absolvieren. Weitere 25 Stunden sind dem Theorie-Praxis-Transfer einschließlich der Praktikumsreflexion zugeordnet. Insgesamt umfasst die praktische Ausbildung 530 Stunden. Für den Fachabschluss sind mindestens zwei weitere Praktika im Umfang von insgesamt 670 Stunden zu absolvieren, wobei ein Praktikum mindestens 120 Stunden umfassen muss. Für den Diplomabschluss sind mindestens zwei weitere Praktika im Umfang von insgesamt 600 Stunden zu absolvieren, wobei ein Praktikum mindestens 120 Stunden umfassen muss. Maximal ein Drittel der Praktikumszeiten (abzüglich der Pflegeassistenzpraktika) können in einem jeweils anderen Arbeitsfeld der sozialen Arbeit und Betreuung absolviert werden (auch als Auslandspraktikum). Ausbildungsschwerpunkt Behindertenbegleitung: Für den Fachabschluss sind mindestens fünf Praktika im Umfang von insgesamt 1.200 Stunden zu absolvieren, wobei ein Praktikum mindestens 120 Stunden umfassen muss. Für den Diplomabschluss sind mindestens zwei weitere Praktika im Umfang von insgesamt 600 Stunden zu absolvieren, wobei ein Praktikum mindestens 120 Stunden umfassen muss. Im Rahmen des Moduls „Unterstützung bei der Basisversorgung“ ist ein Praktikum im Ausmaß von mindestens 120 Stunden zu absolvieren, wobei mindestens 40 Stunden auf die Durchführung pflegerischer Aufgaben gemäß den gesetzlichen Bestimmungen entfallen müssen. Maximal ein Drittel der Praktikumszeiten können in einem jeweils anderen Arbeitsfeld der sozialen Arbeit und Betreuung absolviert werden (auch als Auslandspraktikum). Ausbildungsschwerpunkt Familienarbeit: Für die Ausbildung zur Pflegeassistenz sind mindestens drei Praktika (an mindestens zwei unterschiedlichen Praktikumsstellen) im Umfang von insgesamt 505 Stunden zu absolvieren. Davon entfallen mindestens 160 Stunden auf den Akutbereich und mindestens 160 Stunden auf den Langzeitbereich. Weiters ist ein Wahlpraktikum im Umfang von mindestens 185 Stunden im Akut- oder Langzeitbereich zu absolvieren. Weitere 25 Stunden sind dem Theorie-Praxis-Transfer einschließlich der Praktikumsreflexion zugeordnet. Insgesamt umfasst die praktische Ausbildung 530 Stunden. Für den Fachabschluss sind mindestens zwei weitere Praktika im Umfang von insgesamt 670 Stunden zu absolvieren, wobei ein Praktikum mindestens 120 Stunden umfassen muss. Für den Diplomabschluss sind mindestens zwei weitere Praktika im Umfang von insgesamt 600 Stunden zu absolvieren, wobei ein Praktikum mindestens 120 Stunden umfassen muss. Maximal ein Drittel der Praktikumszeiten (abzüglich der Pflegeassistenzpraktika) können in einem jeweils anderen Arbeitsfeld der sozialen Arbeit und Betreuung absolviert werden (auch als Auslandspraktikum). 5b.3 FACHPRAKTISCHES SEMINAR I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – das erworbene theoretische Wissen reflektieren und in einer Fallsituation praktisch anwenden; – praktische Erfahrungen reflektieren und ihre Erkenntnisse zur situativen Problemlösung anwenden; – den persönlichen Lernprozess und ihre vorhandenen Ressourcen reflektieren und den für das Lernen individuellen Handlungsbedarf sowie die dafür notwendigen Schritte ableiten; – Fallsituationen in die Gruppe einbringen und gemeinsam mit den Mitschülerinnen und Mitschülern Problemlösungsmechanismen und Handlungsstrategien entwickeln; – Zusammenhänge im Bereich des deklarativen Wissens verstehen und unterschiedliche Fähigkeiten bzw. Fertigkeiten nutzen, um komplexe Aufgabenstellungen zu lösen. Lehrstoff: Themenbezogene Fallbeispiele. Rollenspiele. Aufstellungen. Fallbesprechungen. Ressourcenorientierung. Lernen und Lernprozess. Theorie-Praxis-Transfer. Methodentraining. II. Jahrgang: 3. Semester (Kompetenzmodul 3): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – das erworbene theoretische Wissen reflektieren und in einer Fallsituation praktisch anwenden; – praktische Erfahrungen reflektieren und ihre Erkenntnisse zur situativen Problemlösung anwenden; – Fallsituationen in die Gruppe einbringen und gemeinsam mit den Mitschülerinnen und Mitschülern Problemlösemechanismen und Handlungsstrategien entwickeln; – Methoden der Sozialbetreuung fachgerecht anwenden bzw. Pflegetechniken fachgerecht durchführen. Lehrstoff: Themenbezogene Fallbeispiele. Rollenspiele. Aufstellungen. Fallbesprechungen. Ressourcenorientierung. Lernen und Lernprozess. Theorie-Praxis-Transfer. Methodentraining bzw. Techniktraining. 4. Semester (Kompetenzmodul 4): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – das erworbene theoretische Wissen reflektieren und in einer Fallsituation praktisch anwenden; – praktische Erfahrungen reflektieren und ihre Erkenntnisse zur situativen Problemlösung anwenden; – Fallsituationen in die Gruppe einbringen und gemeinsam mit den Mitschülerinnen und Mitschülern Problemlösemechanismen und Handlungsstrategien entwickeln; – Methoden der Sozialbetreuung fachgerecht anwenden bzw. (medizinische) Pflegetechniken fachgerecht durchführen. Lehrstoff: Themenbezogene Fallbeispiele. Rollenspiele. Aufstellungen. Fallbesprechungen. Ressourcenorientierung. Lernen und Lernprozess. Theorie-Praxis-Transfer. Methodentraining bzw. Techniktraining. III. Jahrgang: 5. Semester (Kompetenzmodul 5): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – das erworbene theoretische Wissen reflektieren und in einer Fallsituation praktisch anwenden; – praktische Erfahrungen reflektieren und ihre Erkenntnisse zur situativen Problemlösung anwenden; – Fallsituationen in die Gruppe einbringen und gemeinsam mit den Mitschülerinnen und Mitschülern Problemlösemechanismen und Handlungsstrategien entwickeln; – Methoden der Sozialbetreuung fachgerecht anwenden bzw. Pflegetechniken fachgerecht durchführen. Lehrstoff: Themenbezogene Fallbeispiele. Rollenspiele. Aufstellungen. Fallbesprechungen. Ressourcenorientierung. Lernen und Lernprozess. Theorie-Praxis-Transfer. Methodentraining bzw. Techniktraining. 6. Semester (Kompetenzmodul 6): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – das erworbene theoretische Wissen reflektieren und in einer Fallsituation praktisch anwenden; – praktische Erfahrungen reflektieren und ihre Erkenntnisse zur situativen Problemlösung anwenden; – Fallsituationen in die Gruppe einbringen und gemeinsam mit den Mitschülerinnen und Mitschülern Problemlösemechanismen und Handlungsstrategien entwickeln; – Methoden der Sozialbetreuung fachgerecht anwenden bzw. Pflegetechniken fachgerecht durchführen. Lehrstoff: Themenbezogene Fallbeispiele. Rollenspiele. Aufstellungen. Fallbesprechungen. Ressourcenorientierung. Lernen und Lernprozess. Theorie-Praxis-Transfer. Methodentraining bzw. Techniktraining. IV. Jahrgang: 7. Semester (Kompetenzmodul 7): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – das erworbene theoretische Wissen reflektieren und in einer Fallsituation praktisch anwenden; – praktische Erfahrungen reflektieren und ihre Erkenntnisse zur situativen Problemlösung anwenden; – Fallsituationen in die Gruppe einbringen und gemeinsam mit den Mitschülerinnen und Mitschülern Problemlösemechanismen und Handlungsstrategien entwickeln; – Methoden der Sozialbetreuung fachgerecht anwenden bzw. Pflegetechniken fachgerecht durchführen. Lehrstoff: Themenbezogene Fallbeispiele. Rollenspiele. Aufstellungen. Fallbesprechungen. Ressourcenorientierung. Lernen und Lernprozess. Theorie-Praxis-Transfer. Methodentraining bzw. Techniktraining. 8. Semester (Kompetenzmodul 8): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – das erworbene theoretische Wissen reflektieren und in einer Fallsituation praktisch anwenden; – praktische Erfahrungen reflektieren und ihre Erkenntnisse zur situativen Problemlösung anwenden; – Fallsituationen in die Gruppe einbringen und gemeinsam mit den Mitschülerinnen und Mitschülern Problemlösemechanismen und Handlungsstrategien entwickeln; – Methoden der Sozialbetreuung fachgerecht anwenden bzw. Pflegetechniken fachgerecht durchführen. Lehrstoff: Themenbezogene Fallbeispiele. Rollenspiele. Aufstellungen. Fallbesprechungen. Ressourcenorientierung. Lernen und Lernprozess. Theorie-Praxis-Transfer. Methodentraining bzw. Techniktraining. V. Jahrgang (Kompetenzmodul 9): 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – das erworbene theoretische Wissen reflektieren und in einer Fallsituation praktisch anwenden; – praktische Erfahrungen reflektieren und ihre Erkenntnisse zur situativen Problemlösung anwenden; – Fallsituationen in die Gruppe einbringen und gemeinsam mit den Mitschülerinnen und Mitschülern Problemlösemechanismen und Handlungsstrategien entwickeln; – Methoden der Sozialbetreuung fachgerecht anwenden bzw. Pflegetechniken fachgerecht durchführen. Lehrstoff: Themenbezogene Fallbeispiele. Rollenspiele. Aufstellungen. Fallbesprechungen. Ressourcenorientierung. Lernen und Lernprozess. Theorie-Praxis-Transfer. Methodentraining bzw. Techniktraining. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – das erworbene theoretische Wissen reflektieren und in einer Fallsituation praktisch anwenden; – praktische Erfahrungen reflektieren und ihre Erkenntnisse zur situativen Problemlösung anwenden; – Fallsituationen in die Gruppe einbringen und gemeinsam mit den Mitschülerinnen und Mitschülern Problemlösemechanismen und Handlungsstrategien entwickeln; – Methoden der Sozialbetreuung fachgerecht anwenden bzw. Pflegetechniken fachgerecht durchführen. Lehrstoff: Themenbezogene Fallbeispiele. Rollenspiele. Aufstellungen. Fallbesprechungen. Ressourcenorientierung. Lernen und Lernprozess. Theorie-Praxis-Transfer. Methodentraining bzw. Techniktraining.
B. Verbindliche Übungen
6. SUPERVISION UND PSYCHOHYGIENE
II. Jahrgang: 3. Semester (Kompetenzmodul 3): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – verschiedene Maßnahmen der Psychohygiene in ihrem beruflichen Leben anwenden; – die Bedeutung von Supervision in der Praxis der Pflege und Sozialbetreuung erklären; – die Rollen im Supervisions-Kontext beschreiben; – unter strukturierter Anleitung Ursachen von herausfordernden Situationen erkennen und Lösungswege erarbeiten; – Praxiserfahrungen reflektieren; – Probleme des Berufslebens benennen, die mittels Supervision besser bewältigt werden können. Lehrstoff: Einzel-, Gruppen- und Teamsupervision. Fallbesprechung und kollegiale Supervision (Intervision). Grundlagen verschiedener Supervisionsmodelle. Psychosoziale Präventiv- und Begleitmaßnahmen bei Stress und Überforderung. Eigen- und Fremdwahrnehmung. Burn-Out (Ursachen, Kennzeichen, Hilfen, Prophylaxe). Motivation für den Helferberuf, Helfer-Syndrom. Persönliche Handlungsmuster reflektieren und adäquate Alternativen entwickeln. Reflexion von praktischen Erfahrungen. Lösungsorientierte Handlungsstrategien. Gruppendynamik. Konflikt- und Kritikgespräch. Methoden der Deeskalation und Mediation. Ressourcenorientierung. Kreativitätstechniken. 4. Semester (Kompetenzmodul 4): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – verschiedene Maßnahmen der Psychohygiene in ihrem beruflichen Leben anwenden; – die Bedeutung von Supervision in der Praxis der Pflege und Sozialbetreuung erklären; – die Rollen im Supervisionskontext beschreiben; – unter strukturierter Anleitung Ursachen von herausfordernden Situationen erkennen und Lösungswege erarbeiten; – Praxiserfahrungen reflektieren; – Probleme des Berufslebens benennen, die mittels Supervision besser bewältigt werden können. Lehrstoff: Einzel-, Gruppen- und Teamsupervision. Fallbesprechung und kollegiale Supervision (Intervision). Grundlagen verschiedener Supervisionsmodelle. Psychosoziale Präventiv- und Begleitmaßnahmen bei Stress und Überforderung. Eigen- und Fremdwahrnehmung. Burn-Out (Ursachen, Kennzeichen, Hilfen, Prophylaxe). Motivation für den Helferberuf, Helfer-Syndrom. Persönliche Handlungsmuster reflektieren und adäquate Alternativen entwickeln. Reflexion von praktischen Erfahrungen. Lösungsorientierte Handlungsstrategien. Gruppendynamik. Konflikt- und Kritikgespräch. Methoden der Deeskalation und Mediation. Ressourcenorientierung. Kreativitätstechniken. III. Jahrgang: 5. Semester (Kompetenzmodul 5): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – verschiedene Maßnahmen der Psychohygiene in ihrem beruflichen Leben anwenden; – die Bedeutung von Supervision in der Praxis der Pflege und Sozialbetreuung erklären; – die Rollen im Supervisionskontext beschreiben; – unter strukturierter Anleitung Ursachen von herausfordernden Situationen erkennen und Lösungswege erarbeiten; – Praxiserfahrungen reflektieren; – Probleme des Berufslebens benennen, die mittels Supervision besser bewältigt werden können. Lehrstoff: Einzel-, Gruppen- und Teamsupervision. Fallbesprechung und kollegiale Supervision (Intervision). Grundlagen verschiedener Supervisionsmodelle. Psychosoziale Präventiv- und Begleitmaßnahmen bei Stress und Überforderung. Eigen- und Fremdwahrnehmung. Burn-Out (Ursachen, Kennzeichen, Hilfen, Prophylaxe). Motivation für den Helferberuf, Helfer-Syndrom. Persönliche Handlungsmuster reflektieren und adäquate Alternativen entwickeln. Reflexion von praktischen Erfahrungen. Lösungsorientierte Handlungsstrategien. Gruppendynamik. Konflikt- und Kritikgespräch. Methoden der Deeskalation und Mediation. Ressourcenorientierung. Kreativitätstechniken. 6. Semester (Kompetenzmodul 6): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – verschiedene Maßnahmen der Psychohygiene in ihrem beruflichen Leben anwenden; – die Bedeutung von Supervision in der Praxis der Pflege und Sozialbetreuung erklären; – die Rollen im Supervisionskontext beschreiben; – unter strukturierter Anleitung Ursachen von herausfordernden Situationen erkennen und Lösungswege erarbeiten; – Praxiserfahrungen reflektieren; – Probleme des Berufslebens benennen, die mittels Supervision besser bewältigt werden können. Lehrstoff: Einzel-, Gruppen- und Teamsupervision. Fallbesprechung und kollegiale Supervision (Intervision). Grundlagen verschiedener Supervisionsmodelle. Psychosoziale Präventiv- und Begleitmaßnahmen bei Stress und Überforderung. Eigen- und Fremdwahrnehmung. Burn-Out (Ursachen, Kennzeichen, Hilfen, Prophylaxe). Motivation für den Helferberuf, Helfer-Syndrom. Persönliche Handlungsmuster reflektieren und adäquate Alternativen entwickeln. Reflexion von praktischen Erfahrungen. Lösungsorientierte Handlungsstrategien. Gruppendynamik. Konflikt- und Kritikgespräch. Methoden der Deeskalation und Mediation. Ressourcenorientierung. Kreativitätstechniken. IV. Jahrgang: 7. Semester (Kompetenzmodul 7): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – verschiedene Maßnahmen der Psychohygiene in ihrem beruflichen Leben anwenden; – die Bedeutung von Supervision in der Praxis der Pflege und Sozialbetreuung erklären; – die Rollen im Supervisionskontext beschreiben; – unter strukturierter Anleitung Ursachen von herausfordernden Situationen erkennen und Lösungswege erarbeiten; – Praxiserfahrungen reflektieren; – Probleme des Berufslebens benennen, die mittels Supervision besser bewältigt werden können. Lehrstoff: Einzel-, Gruppen- und Teamsupervision. Fallbesprechung und kollegiale Supervision (Intervision). Grundlagen verschiedener Supervisionsmodelle. Psychosoziale Präventiv- und Begleitmaßnahmen bei Stress und Überforderung. Eigen- und Fremdwahrnehmung. Burn-Out (Ursachen, Kennzeichen, Hilfen, Prophylaxe). Motivation für den Helferberuf, Helfer-Syndrom. Persönliche Handlungsmuster reflektieren und adäquate Alternativen entwickeln. Reflexion von praktischen Erfahrungen. Lösungsorientierte Handlungsstrategien. Gruppendynamik. Konflikt- und Kritikgespräch. Methoden der Deeskalation und Mediation. Ressourcenorientierung. Kreativitätstechniken. 8. Semester (Kompetenzmodul 8): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – verschiedene Maßnahmen der Psychohygiene in ihrem beruflichen Leben anwenden; – die Bedeutung von Supervision in der Praxis der Pflege und Sozialbetreuung erklären; – die Rollen im Supervisions-Kontext beschreiben; – unter strukturierter Anleitung Ursachen von herausfordernden Situationen erkennen und Lösungswege erarbeiten; – Praxiserfahrungen reflektieren; – Probleme des Berufslebens benennen, die mittels Supervision besser bewältigt werden können. Lehrstoff: Einzel-, Gruppen- und Teamsupervision. Fallbesprechung und kollegiale Supervision (Intervision). Grundlagen verschiedener Supervisionsmodelle. Psychosoziale Präventiv- und Begleitmaßnahmen bei Stress und Überforderung. Eigen- und Fremdwahrnehmung. Burn-Out (Ursachen, Kennzeichen, Hilfen, Prophylaxe). Motivation für den Helferberuf, Helfer-Syndrom. Persönliche Handlungsmuster reflektieren und adäquate Alternativen entwickeln. Reflexion von praktischen Erfahrungen. Lösungsorientierte Handlungsstrategien. Gruppendynamik. Konflikt- und Kritikgespräch. Methoden der Deeskalation und Mediation. Ressourcenorientierung. Kreativitätstechniken. V. Jahrgang (Kompetenzmodul 9): 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – verschiedene Maßnahmen der Psychohygiene in ihrem beruflichen Leben anwenden; – die Bedeutung von Supervision in der Praxis der Pflege und Sozialbetreuung erklären; – die Rollen im Supervisions-Kontext beschreiben; – unter strukturierter Anleitung Ursachen von herausfordernden Situationen erkennen und Lösungswege erarbeiten; – Praxiserfahrungen reflektieren; – Probleme des Berufslebens benennen, die mittels Supervision besser bewältigt werden können. Lehrstoff: Einzel-, Gruppen- und Teamsupervision. Fallbesprechung und kollegiale Supervision (Intervision). Grundlagen verschiedener Supervisionsmodelle. Psychosoziale Präventiv- und Begleitmaßnahmen bei Stress und Überforderung. Eigen- und Fremdwahrnehmung. Burn-Out (Ursachen, Kennzeichen, Hilfen, Prophylaxe). Motivation für den Helferberuf, Helfer-Syndrom. Persönliche Handlungsmuster reflektieren und adäquate Alternativen entwickeln. Reflexion von praktischen Erfahrungen. Lösungsorientierte Handlungsstrategien. Gruppendynamik. Konflikt- und Kritikgespräch. Methoden der Deeskalation und Mediation. Ressourcenorientierung. Kreativitätstechniken. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – verschiedene Maßnahmen der Psychohygiene in ihrem beruflichen Leben anwenden; – die Bedeutung von Supervision in der Praxis der Pflege und Sozialbetreuung erklären; – die Rollen im Supervisions-Kontext beschreiben; – unter strukturierter Anleitung Ursachen von herausfordernden Situationen erkennen und Lösungswege erarbeiten; – Praxiserfahrungen reflektieren; – Probleme des Berufslebens benennen, die mittels Supervision besser bewältigt werden können. Lehrstoff: Einzel-, Gruppen- und Teamsupervision. Fallbesprechung und kollegiale Supervision (Intervision). Grundlagen verschiedener Supervisionsmodelle. Psychosoziale Präventiv- und Begleitmaßnahmen bei Stress und Überforderung. Eigen- und Fremdwahrnehmung. Burn-Out (Ursachen, Kennzeichen, Hilfen, Prophylaxe). Motivation für den Helferberuf, Helfer-Syndrom. Persönliche Handlungsmuster reflektieren und adäquate Alternativen entwickeln. Reflexion von praktischen Erfahrungen. Lösungsorientierte Handlungsstrategien. Gruppendynamik. Konflikt- und Kritikgespräch. Methoden der Deeskalation und Mediation. Ressourcenorientierung. Kreativitätstechniken.
7. THEORIE-PRAXIS-TRANSFER
II. Jahrgang: 3. Semester (Kompetenzmodul 3): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – den Menschen ganzheitlich unter Berücksichtigung seiner individuellen Ressourcen sowie seines Betreuungs- und Pflegebedarfs erfassen; – komplexe Betreuungs- und/oder Pflegehandlungen unter Anleitung durchführen; – die theoretischen Grundlagen auf konkrete Betreuungs- und Pflegesituation übertragen. Lehrstoff: Wahrnehmen, Beobachten, Beschreiben, Interpretieren. Betreuungs- und Pflegeprozess. Übernahme der individuellen Pflege eines Menschen gemäß dem Berufsbild und Aufgabenbereich der Pflegeassistenz in der Anleitungssequenz. Übernahme der individuellen Betreuung eines Menschen oder einer Gruppe gemäß dem Berufsbild und Aufgabenbereich der Sozialbetreuungsberufe in der Anleitungssequenz. Handhabung der Dokumentation. Fallarbeit in Unterrichts- und/oder Praktikumssituationen. Methodentraining. Evaluation und Reflexion. 4. Semester (Kompetenzmodul 4): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – den Menschen ganzheitlich unter Berücksichtigung seiner individuellen Ressourcen sowie seines Betreuungs- und Pflegebedarfs erfassen; – komplexe Betreuungs- und/oder Pflegehandlungen unter Anleitung durchführen; – die theoretischen Grundlagen auf konkrete Betreuungs- und Pflegesituation übertragen. Lehrstoff: Wahrnehmen, Beobachten, Beschreiben, Interpretieren. Betreuungs- und Pflegeprozess. Übernahme der individuellen Pflege eines Menschen gemäß dem Berufsbild und Aufgabenbereich der Pflegeassistenz in der Anleitungssequenz. Übernahme der individuellen Betreuung eines Menschen oder einer Gruppe gemäß dem Berufsbild und Aufgabenbereich der Sozialbetreuungsberufe in der Anleitungssequenz. Handhabung der Dokumentation. Fallarbeit in Unterrichts- und/oder Praktikumssituationen. Methodentraining. Evaluation und Reflexion. III. Jahrgang: 5. Semester (Kompetenzmodul 5): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – den Menschen ganzheitlich unter Berücksichtigung seiner individuellen Ressourcen sowie seines Betreuungs- und Pflegebedarfs erfassen; – komplexe Betreuungs- und/oder Pflegehandlungen unter Anleitung durchführen; – die theoretischen Grundlagen auf konkrete Betreuungs- und Pflegesituation übertragen. Lehrstoff: Wahrnehmen, Beobachten, Beschreiben, Interpretieren. Betreuungs- und Pflegeprozess. Übernahme der individuellen Pflege eines Menschen gemäß dem Berufsbild und Aufgabenbereich der Pflegeassistenz in der Anleitungssequenz. Übernahme der individuellen Betreuung eines Menschen oder einer Gruppe gemäß dem Berufsbild und Aufgabenbereich der Sozialbetreuungsberufe in der Anleitungssequenz. Handhabung der Dokumentation. Fallarbeit in Unterrichts- und/oder Praktikumssituationen. Methodentraining. Evaluation und Reflexion. 6. Semester (Kompetenzmodul 6): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – den Menschen ganzheitlich unter Berücksichtigung seiner individuellen Ressourcen sowie seines Betreuungs- und Pflegebedarfs erfassen; – komplexe Betreuungs- und/oder Pflegehandlungen unter Anleitung durchführen; – die theoretischen Grundlagen auf konkrete Betreuungs- und Pflegesituation übertragen. Lehrstoff: Wahrnehmen, Beobachten, Beschreiben, Interpretieren. Betreuungs- und Pflegeprozess. Übernahme der individuellen Pflege eines Menschen gemäß dem Berufsbild und Aufgabenbereich der Pflegeassistenz in der Anleitungssequenz. Übernahme der individuellen Betreuung eines Menschen oder einer Gruppe gemäß dem Berufsbild und Aufgabenbereich der Sozialbetreuungsberufe in der Anleitungssequenz. Handhabung der Dokumentation. Fallarbeit in Unterrichts- und/oder Praktikumssituationen. Methodentraining. Evaluation und Reflexion. IV. Jahrgang: 7. Semester (Kompetenzmodul 7): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – den Menschen ganzheitlich unter Berücksichtigung seiner individuellen Ressourcen sowie seines Betreuungs- und Pflegebedarfs erfassen; – komplexe Betreuungs- und/oder Pflegehandlungen unter Anleitung durchführen; – die theoretischen Grundlagen auf konkrete Betreuungs- und Pflegesituation übertragen. Lehrstoff: Wahrnehmen, Beobachten, Beschreiben, Interpretieren. Betreuungs- und Pflegeprozess. Übernahme der individuellen Pflege eines Menschen gemäß dem Berufsbild und Aufgabenbereich der Pflegeassistenz in der Anleitungssequenz (insbesondere in Vorbereitung auf die Vorprüfung in der Pflegeassistenz). Übernahme der individuellen Betreuung eines Menschen oder einer Gruppe gemäß dem Berufsbild und Aufgabenbereich der Sozialbetreuungsberufe in der Anleitungssequenz. Handhabung der Dokumentation. Fallarbeit in Unterrichts- und/oder Praktikumssituationen. Methodentraining. Evaluation und Reflexion. 8. Semester (Kompetenzmodul 8): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – den Menschen ganzheitlich unter Berücksichtigung seiner individuellen Ressourcen sowie seines Betreuungs- und Pflegebedarfs erfassen. – komplexe Betreuungs- und/oder Pflegehandlungen unter Anleitung durchführen. – die theoretischen Grundlagen auf konkrete Betreuungs- und Pflegesituation übertragen. Lehrstoff: Wahrnehmen, Beobachten, Beschreiben, Interpretieren. Betreuungs- und Pflegeprozess. Übernahme der individuellen Pflege eines Menschen gemäß dem Berufsbild und Aufgabenbereich der Pflegeassistenz in der Anleitungssequenz (insbesondere in Vorbereitung auf die Vorprüfung in der Pflegeassistenz). Übernahme der individuellen Betreuung eines Menschen oder einer Gruppe gemäß dem Berufsbild und Aufgabenbereich der Sozialbetreuungsberufe in der Anleitungssequenz. Handhabung der Dokumentation. Fallarbeit in Unterrichts- und/oder Praktikumssituationen. Methodentraining. Evaluation und Reflexion. V. Jahrgang (Kompetenzmodul 9): 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – den Menschen ganzheitlich unter Berücksichtigung seiner individuellen Ressourcen sowie seines Betreuungs- und Pflegebedarfs erfassen; – komplexe Betreuungs- und/oder Pflegehandlungen unter Anleitung durchführen; – die theoretischen Grundlagen auf konkrete Betreuungs- und Pflegesituation übertragen. Lehrstoff: Wahrnehmen, Beobachten, Beschreiben, Interpretieren. Betreuungs- und Pflegeprozess. Übernahme der individuellen Pflege eines Menschen gemäß dem Berufsbild und Aufgabenbereich der Pflegeassistenz bzw. Pflegefachassistenz in der Anleitungssequenz. Übernahme der individuellen Betreuung eines Menschen oder einer Gruppe gemäß dem Berufsbild und Aufgabenbereich der Sozialbetreuungsberufe in der Anleitungssequenz. Handhabung der Dokumentation. Fallarbeit in Unterrichts- und/oder Praktikumssituationen. Methodentraining. Evaluation und Reflexion. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – den Menschen ganzheitlich unter Berücksichtigung seiner individuellen Ressourcen sowie seines Betreuungs- und Pflegebedarfs erfassen; – komplexe Betreuungs- und/oder Pflegehandlungen unter Anleitung durchführen; – die theoretischen Grundlagen auf konkrete Betreuungs- und Pflegesituation übertragen. Lehrstoff: Wahrnehmen, Beobachten, Beschreiben, Interpretieren. Betreuungs- und Pflegeprozess. Übernahme der individuellen Pflege eines Menschen gemäß dem Berufsbild und Aufgabenbereich der Pflegeassistenz bzw. Pflegefachassistenz in der Anleitungssequenz. Übernahme der individuellen Betreuung eines Menschen oder einer Gruppe gemäß dem Berufsbild und Aufgabenbereich der Sozialbetreuungsberufe in der Anleitungssequenz. Handhabung der Dokumentation. Fallarbeit in Unterrichts- und/oder Praktikumssituationen. Methodentraining. Evaluation und Reflexion.
C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze: Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß. Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.
D. Förderunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe: Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen. Lehrstoff: Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind. E. Deutsch in der Deutschförderklasse Bildungs- und Lehraufgabe: In Deutschförderklassen soll sichergestellt werden, dass jene Schülerinnen und Schüler, die aufgrund mangelnder Kenntnisse der Unterrichtssprache gemäß § 16 des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG), BGBl. Nr. 472/1986 , dem Unterricht nicht folgen können und gemäß § 4 Abs. 2 lit. a SchUG bei Einschulung den außerordentlichen Status erhalten haben, diese frühzeitig erlernen und möglichst bald gemeinsam im Klassenverband dem Lehrplan der jeweiligen Schulstufe als außerordentliche Schülerinnen und Schüler mit Deutschförderkurs oder ordentliche Schülerinnen und Schüler folgen können. Um einen schnellen Übergang in den Regelunterricht zu gewährleisten, sind Deutschförderklassen grundsätzlich auf ein Semester ausgerichtet. Wenn das Lehrziel laut gesetzlich vorgeschriebenem Testverfahren von der jeweiligen Schülerin oder dem jeweiligen Schüler nicht erreicht wurde, kann die Deutschförderklasse ein weiteres Semester, maximal jedoch vier Semester lang besucht werden. Der Lehrplan beschreibt Zielkompetenzen, die für den Wechsel in die Regelklasse notwendig sind. Darüber hinaus gibt der Lehrplan einen Rahmen vor, der den Pädagoginnen und Pädagogen jenen Gestaltungsspielraum bietet, der erforderlich ist, um jeden Jugendlichen nach den jeweils eigenen Fähigkeiten und Begabungen zu fördern. Im Sinne eines schnellen Übergangs ist es daher sinnvoll, Bildungssprache (zB Fachwortschatz) anhand bestimmter Gegenstände – etwa Mathematik, Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung oder Geographie und Wirtschaftskunde – zu erarbeiten und die Förderung der Jugendlichen je nach individuellen Lernvoraussetzungen und organisatorischer Umsetzbarkeit auch in diesen Gegenständen zu gewährleisten. Für die Unterrichtsgestaltung sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: – Aufbau von Sprachkompetenzen in der Alltags- und Bildungssprache, wenn möglich in Bezugnahme auf den Fachwortschatz einzelner Unterrichtsgegenstände der jeweiligen Schulstufe; – Sicherstellung der kontinuierlichen Förderung und der Beachtung einer angemessenen Progression sowohl innerhalb eines Semesters als auch beim Besuch der Deutschförderklasse über mehrere Semester; – Einsatz von Diagnoseinstrumenten, die den kontinuierlichen Sprachaufbau in Deutsch sicherstellen. Didaktische Grundsätze: Ausgangssituation Deutsch wird in der Deutschförderklasse gesteuert und zudem in vielen außerschulischen (Lern-)Situationen in der zielsprachlichen Umgebung ungesteuert erlernt. Der Unterricht hat an diese besondere sprachliche Ausgangssituation der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen: Es werden Sprechanlässe geboten, die geeignet sind, Kommunikationsmöglichkeiten außerhalb des Unterrichts zu eröffnen. Die soziale Verschränkung mit der Regelklasse von Anfang an ist für den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler von besonderer Bedeutung; jede Möglichkeit die Zweitsprache Deutsch zu sprechen, zu üben und zu festigen sollte ergriffen werden; und Lernorte außerhalb des Klassenzimmers bieten dem Spracherwerb besonders wirkungsvolle Impulse. Positive Lernatmosphäre/Geschützter Raum Der Unterricht geht vom Sprachhandlungsbedarf der Schülerinnen und Schüler aus und greift ihre aktuellen Erfahrungen mit dem Deutschen als Zweitsprache auf. Dabei wird die Deutschförderklasse zu einem geschützten Lernraum, der eine wertschätzende und respektvolle Lernatmosphäre bietet und in dem die Schülerinnen und Schüler das Gelernte erproben können. Es ist zu beachten, dass sich die Lernenden in ihrer Zweitsprache Deutsch auf einer niedrigeren Stufe bewegen als es ihrem Alter angemessen wäre und so ein Missverhältnis zwischen ihren intellektuellen Fähigkeiten und der sprachlichen Ausdrucksfähigkeit besteht. Wo es sich anbietet, wird der Bezug zu der/den jeweiligen Erst- bzw. Familiensprache/n hergestellt und es können unterschiedliche Erfahrungen und Einstellungen reflektiert werden. Dazu sind Kontakte, Kooperationen und Absprachen wichtig und hilfreich, sowohl mit den Fachlehrpersonen und weiteren Betreuungspersonen als auch nach Möglichkeit mit den Erziehungsberechtigten der Lernenden. Auch für die Entwicklung der Sprachlernkompetenz, der Selbstkompetenz, der sozialen Kompetenz und der interkulturellen Handlungsfähigkeit ist Kooperation von großer Bedeutung. Mehrsprachigkeit Die Lehrperson der Deutschförderklasse hat spezifische Aufgaben als Wissensvermittlerin, Sprachlernberaterin und Brückenbauerin zwischen den Sprach-, Bildungs- und Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler. Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrer Entwicklung der individuellen lebensweltlichen Mehrsprachigkeit und in der Ausbildung von Sprach(en)bewusstsein ( language awareness ) unterstützt. Ihr gesamtes sprachliches Repertoire wird für den Erwerb der (neuen) Sprache Deutsch genutzt: Sprachenvergleiche, die Nutzung von vorhandenen Fremdsprachenkenntnissen und Reflexionen des Spracherwerbs erweitern die Prozesse der Sprachentwicklung. Sprachliche und kulturelle Gemeinsamkeiten und Unterschiede sind positiv besetzt und werden als Lernanlass gesehen. Sie werden als Möglichkeit zum Austausch genutzt. Die Lehrperson führt die Schülerinnen und Schüler in den Besuch der Schulbibliotheken und – wenn möglich – von öffentlichen Bibliotheken und Mediatheken ein, wo diese die Angebote auch in ihrer Erstsprache nutzen können. Alltagssprache vs. Bildungssprache Neben der Entwicklung der sprachlichen Handlungsfähigkeit für den (außer-)schulischen Kommunikationsbedarf werden im Rahmen der Sprachförderung in Deutschförderklassen auch die bildungs- und fachsprachlichen Kompetenzen der Lernenden (ua. mündliche und schriftliche Textkompetenz) altersgerecht ausgebildet. Der Weg von der Alltagssprache bis zur Bildungs- und Fachsprache bedarf einer kontinuierlichen Begleitung. Insbesondere in der Sekundarstufe sind Kenntnisse in der Bildungs- und Fachsprache Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme am Regelunterricht. Die Deutschförderklasse kann nur einen ersten Grundstein legen für eine sprachliche Entwicklung, die in weiterer Folge sowohl durch weitere Sprachförderung als auch in hohem Maß durch sprachsensiblen Unterricht in allen Fächern unterstützt wird. Dabei orientieren sich die Aussprache und Intonation aller Lehrpersonen an der Standardsprache. Die Schülerinnen und Schüler erhalten (in der Deutschförderklasse) auch die Möglichkeit, ein Bewusstsein für die sprachliche Variation des Deutschen in Österreich zu entwickeln. Sprachförderung als Teamarbeit Die Sprachentwicklung der Schülerinnen und Schüler, insbesondere die der Bildungssprache, liegt in der Verantwortung aller Lehrpersonen. Sprachsensibler Unterricht und Sprachförderung werden als integrative Bestandteile jeden Unterrichts gesehen, da die Unterrichtssprache Deutsch als zentrales Werkzeug des Lernens und Kommunikationsmittel in allen Fächern von großer Bedeutung ist. Jeder Unterricht ist auch als eine Sprachlernsituation aufzufassen und alle beteiligten Lehrpersonen fungieren als Sprachvorbilder. Die Kooperation aller beteiligten Lehrpersonen mit Unterstützung der Schulleitung ist dabei von großer Bedeutung. Methodische Erläuterungen Insbesondere die Lehrpersonen, die die Schülerinnen und Schüler in ihrer Sprachentwicklung unterstützen, setzen ihre Sprache gezielt und systematisch ein (auch durch die Versprachlichung von Tätigkeiten), um Wortschatz sowie sprachliche Muster und Strukturen anzubieten. Sie verstehen den Spracherwerb als Prozess, in dessen Verlauf die Schülerin/der Schüler befähigt wird, sprachliche Mittel selbstständig einzusetzen. Das Wissen um die (grammatische) Progression ist dabei grundlegend. Die Lehrperson der Deutschförderklasse setzt Methoden zur Bewusstmachung grammatischer Strukturen ein, dabei wird auch sprachvergleichend gearbeitet. Sie weiß um die Bedeutung von Fehlern als Ausdruck einer individuellen Lernersprache, zB durch Übergeneralisierungen und Übertragungen von Strukturen der Erstsprache auf das Deutsche (Interferenzen). Korrektives Feedback und ein Anleiten zur Selbstkorrektur sind Möglichkeiten darauf zu reagieren. Besonderes Augenmerk ist auf die unterschiedlichen Strukturen und Laute der Erstsprache und der deutschen Sprache zu legen., Gezielte Ausspracheübungen unterstützen die Schülerinnen und Schüler in der Aneignung dieser Laute. In Phasen des freien Sprechens sind Fehler, auch in der Aussprache, zu vernachlässigen, solange die Aussage verständlich ist und das kommunikative Ziel erreicht wird. Die Lehrperson ermutigt zum Gebrauch des Deutschen und stellt sprachliche Mittel zur Verfügung, um die Schwierigkeit eines Sprechanlasses, einer (Schreib-)Aufgabe oder eines Textes zu reduzieren. Die Wortschatzarbeit ist in engem Zusammenhang mit dem Aufbau von Konzepten zu sehen. Sie steht nicht isoliert, sondern wird immer in eine kommunikative Situation eingebettet. Auf methodische Vielfalt, von strukturiert-gelenkten bis sehr offenen-spielerischen Übungsformen, ist ebenso zu achten wie auf ganzheitliche Aufgabenstellungen, die unterschiedliche Lerntypen ansprechen. Die Arbeit mit altersgemäßen literarischen Texten unterstützt die Schülerinnen und Schüler in ihrer Sprachentwicklung, indem sie neue Wörter im Textzusammenhang erschließen, schriftsprachliche Ausdrucksweisen hören/lesen und bei vorgelesenen Texten die korrekte Aussprache erfahren. Über literarisches Lernen wird bedeutungsvolles und vertiefendes Lernen zugänglich gemacht. Auch kreative Lese- und Schreibaufgaben, Musik und theaterpädagogische Elemente ermöglichen einen abwechslungsreichen Zugang zur deutschen Sprache und fördern neben dem Ausdruck die Aufmerksamkeit, die Wahrnehmung, die Kooperation und den Selbstwert. Die Lehrperson sorgt dabei für eine klare Trennung von Lern- und Prüfungssituationen. Sprachlernstrategien werden bewusst gemacht und die Selbstkompetenz im Hinblick auf eigenständiges Lernen gestärkt (selbstverantwortliche Lernorganisation). Alphabetisierung und Zweitschrifterwerb Der Erwerb von Schrift und Rechtschreibung (Orthografie) geht den schriftlichen Fertigkeiten Lesen und Schreiben voraus und verlangt eine intensive Begleitung seitens der Lehrperson von Anfang an. Von großem Vorteil wäre hierbei die Möglichkeit einer zweisprachigen Alphabetisierung. Mit der Alphabetisierung bzw. dem Zweitschrifterwerb (Schreib- und Druckschrift) geht der Aufbau phonologischer Bewusstheit (auch in den Erstsprachen) einher, ehe das Schreiben selbst, insbesondere das orthografisch korrekte Schreiben, in den Mittelpunkt rückt. Die Rechtschreibung hat im Verhältnis zu den anderen Kompetenzbereichen einen geringen Stellenwert. Umgang mit Heterogenität Unterschiedliche Altersgruppen, Vorkenntnisse/-erfahrungen, Lernbiografien, mitgebrachte Sprachen und Schrift sowie unterschiedlicher Sprachstand führen u. U. zu einer sehr heterogenen Lernergruppe, der die Lehrperson mit Binnendifferenzierung begegnet. Dabei müssen auch Unterschiede im Lernalter, im Lerntempo und im Unterstützungsbedarf berücksichtigt werden. Inhaltlich und methodisch differenzierte Lernangebote unterstützen alle Lernenden in ihrer Kompetenzentwicklung: Arbeitsaufträge werden unterschiedlich formuliert und streben verschiedene Lernziele an, zB beim Lernen an Stationen oder durch das Variieren von Fragestellungen im Gespräch. Kooperative Lernformen ermöglichen sprachliche Interaktion und Hilfestellung. Verfügbare Unterrichtsmaterialien können dabei nicht immer passgenau sein, sondern werden als Baukasten genutzt, aus denen Bilder, (Hör-)Texte, Übungen und Aufgaben ausgewählt werden. Die Nutzung digitaler Medien ist zu begrüßen, da sie die Individualisierung von Lernangeboten und ein Mehr an Sprachlernanlässen (zB wiederholbare Hörtexte) ermöglichen. Einsatz von Diagnoseinstrumenten Um möglichst zielgerichtet fördern zu können, sind Sprachstandsbeobachtungen unerlässlich, sobald der Sprachstand Beobachtungen zulässt. Daran schließt die Erstellung individueller Förderpläne an. Lehrstoff: Die in der Deutschförderklasse zu erwerbenden Kompetenzen werden in vier Lernbereiche gegliedert, deren Nummerierung keine Hierarchie ausdrückt: Lernbereich 1: Mündliche/schriftliche Sprachhandlungskompetenz zur Bewältigung kommunikativer Situationen (=Pragmatik) und mündliche/schriftliche Textkompetenz zur Bewältigung bildungssprachlicher Anforderungen, realisiert mit Hilfe der vier Fertigkeiten – Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen – Sprechen/Mündliches Sprachhandeln – Lesen und Leseverstehen – Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln Lernbereich 2: Linguistische Kompetenzen – Wortschatz – Strukturen: Wortformen (Morphologie), Satzbau (Syntax) – Aussprache – Schrift: Alphabetisierung bzw. Zweitschrifterwerb – Rechtschreibung (Orthografie) Lernbereich 3: Sprachlernkompetenz (Sprachlernstrategien) Lernbereich 4: Selbstkompetenz, soziale Kompetenz, interkulturelle Handlungsfähigkeit Für die Realisierung der kommunikativen Kompetenzen des Lernbereichs 1 mit Hilfe der vier Fertigkeiten sind die sprachlichen Mittel des Lernbereichs 2 die Grundlage und sie haben somit dienende Funktion. Sich eine Sprache anzueignen, bedeutet zuallererst, den eigenen Handlungsraum zu erweitern. Im Mittelpunkt der Sprachförderung in der Deutschförderklasse steht deshalb zunächst die Ausbildung der mündlichen und erst in weiterer Folge der schriftlichen kommunikativen Handlungsfähigkeit. Dabei werden die rezeptiven Fertigkeiten („Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen“ und „Lesen und Leseverstehen“) vor den produktiven Fertigkeiten („Sprechen/Mündliches Sprachhandeln“ und „Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln“) entwickelt. Für das Lesen und Schreiben sind schriftsprachliche Kenntnisse grundlegend. Die Vermittlung der Schreib- und Lesefähigkeit – ob als Alphabetisierung für Schülerinnen und Schüler, die bislang nicht lesen und schreiben gelernt haben, oder als Zweitschrifterwerb für Schülerinnen und Schüler, die bereits in ihrer Erstsprache alphabetisiert sind – geht diesen Prozessen voraus. Schulische Lernangebote wecken die Motivation, das erworbene Wissen und Können in vielfältigen Kontexten anzuwenden. Um eine systematische Kompetenzentwicklung jeder Schülerin und jedes Schülers zu ermöglichen, werden je nach Alter und Entwicklungsstand der Jugendlichen unterschiedliche inhaltliche und methodische Schwerpunkte gesetzt. Die Themen und Lernsituationen beziehen sich sowohl auf Lebens- bzw. Handlungsbereiche der Schülerinnen und Schüler, wie Familie, Freizeit oder Öffentlichkeit, als auch auf die Lehrpläne der Unterrichtsgegenstände der jeweiligen Schulstufe. So ist kompetenzorientiertes Lernen einerseits an der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet und eröffnet andererseits allen Schülerinnen und Schülern Zugänge zum fachlichen Lernen. Letzteres kann durch die konkrete Erarbeitung der sprachlichen Grundlagen der Unterrichtsgegenstände (wie Fachwortschatz und fachsprachliche Strukturen) auf die Teilnahme vorbereiten, wodurch eine sinnvolle Verknüpfung von Sprach- und Fachlernen sichergestellt wird. Dafür ist eine intensive Kooperation zwischen der Lehrperson der Deutschförderklasse und den Fachlehrpersonen notwendig. Die Vermittlung sprachlicher Kompetenzen soll deshalb auch über die Vermittlung der fachlichen Grundlagen in den Grundkompetenzen (zB Mathematik oder Englisch) erfolgen. Die im Folgenden tabellarisch aufgeführten Anforderungen benennen Kompetenzen, die die Schülerin bzw. der Schüler erwirbt und in altersgemäßen Kommunikationssituationen nachweisen muss. Im Unterricht werden die Kompetenzbereiche nicht isoliert behandelt, sondern sind Bestandteile eines Gesamtzusammenhangs. Kommunikative Kompetenzen Lernbereich 1: Mündliche/schriftliche Sprachhandlungskompetenz zur Bewältigung kommunikativer Situationen (=Pragmatik) und mündliche/schriftliche Textkompetenz zur Bewältigung bildungssprachlicher Anforderungen Kompetenzbereich Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen Die Schülerin/der Schüler versteht wesentliche Informationen in Gesprächen und sehr einfachen gesprochenen Texten zu vertrauten und konkreten Themen in Alltagssituationen sowie unterrichts- und sachbezogene mündliche Sprachhandlungen in der Standardsprache, vorausgesetzt es wird deutlich und langsam gesprochen. Sie/Er kann darauf sach- und situationsgerecht reagieren und bei Bedarf nachfragen. Die Schülerin/der Schüler – versteht unterrichtstypische Sprachhandlungen (Fragen, Arbeitsanweisungen, Aufforderungen, Ankündigungen, Erklärungen). – versteht das Thema von kurzen Gesprächen, an denen sie/er nur als Zuhörer/in beteiligt ist. – erschließt die Hauptaussage einfacher sprachlicher Äußerungen und Gespräche im Unterrichtsalltag bzw. einfacher Sachdarstellungen aus dem Sprechkontext und entnimmt ihnen gezielt wesentliche Informationen – versteht die Hauptaussage einfacher und kurzer (auch literarischer), gesprochener Texte sowie klar strukturierter Situationen (zB Rollenspiele). – folgt kurzen und sprachlich einfachen Medienausschnitten zu bekannten Alltags- sowie Sachthemen (Hörtexte bzw. Hör-/Sehtexte wie Radio, Fernsehen, Film) und versteht deren Hauptaussage. Kompetenzbereich Sprechen/Mündliches Sprachhandeln Die Schülerin/der Schüler kann über vertraute Themen ihrer/seiner Lebenswelt und Sachverhalte mit einem begrenzten Repertoire an Wörtern und Strukturen zusammenhängend kommunizieren (mündliche Textkompetenz). Sie/Er bewältigt zunehmend komplexer werdende Sprachhandlungen in der mündlichen schulischen Interaktion. Dabei kann sie/er noch elementare und das Verständnis störende Fehler machen. Die Schülerin/der Schüler – reagiert auf einfache Sprachhandlungen anderer und stellt selbst sprachliche Kontakte in vertrauten Situationen her, kann diese weiterführen und beenden. – wendet in kurzen, zielorientierten Alltagsgesprächen erlernte Wendungen und Ausdrücke an, kann sie an unterschiedliche Sprechsituationen anpassen und neu kombinieren, sofern es sich um einen vertrauten Kontext handelt. – bewältigt in einfacher Form Gespräche mit berichtendem, beschreibendem und erzählendem Charakter zu vertrauten Themen (Erfahrungen, Erlebnisse, Beobachtungen, Sachverhalte). – holt in kurzen und einfachen Dialogen Informationen ein und gibt Informationen weiter. – benennt und beschreibt Gegenstände, Personen, Lebewesen, Tätigkeiten, einfache Sachverhalte und Ereignisse (zB persönliche Daten, Familie, Schule, Essen, Wohnen, Freizeit, Natur und Umwelt). – drückt in kurzen, einfachen Sätzen konkrete Bedürfnisse, Beobachtungen, Meinungen, Gefühle und Stimmungen in vertrauten Situationen aus (zustimmen, ablehnen, Vorlieben äußern, fragen, nachfragen, auffordern, bitten, wünschen, danken, ua.). – begründet in einfacher Form Handlungen, Meinungen, Wünsche, Ziele, Absichten. – erzählt eine einfache zusammenhängende Geschichte anhand von Bildern, Stichwörtern oder anderen Impulsen bzw. gibt in einfachen zusammenhängenden Sätzen die Handlung von Geschichten, Büchern, Filmen wieder. – fasst in einfachen zusammenhängenden Sätzen die Hauptaussage von Sachtexten zu vertrauten Themen zusammen. – trägt eine vorbereitete Präsentation zu einem vertrauten Thema (Familie, Freizeit, Ausbildung) bzw. Arbeitsergebnisse zu einem vertrauten Sachthema vor und beantwortet einfache Informationsfragen. – bewältigt einfache und kurze mündliche Sprachhandlungen in formellen Situationen. – kennt und versteht basale Gesprächsregeln (zB anderen aufmerksam zuhören, andere aussprechen lassen, Blickkontakt aufnehmen bzw. erwidern, Redebedarf anzeigen, je nach Situation leise oder laut sprechen), versucht diese einzuhalten und besitzt das Wissen um Konventionen. – wendet stimmliche (Lautstärke, Betonung, Pause, Sprechtempo) und körpersprachliche (Mimik, Gestik) Mittel der Kommunikation an. – wendet im Fall von Nichtverstehen Strategien wie zB Nachfragen, Bitten um sprachliche Hilfe oder Klärung an und kann auch ihre/seine Erstsprache oder weitere Sprachen als Brücken-sprache(n) nutzen. Kompetenzbereich Lesen und Leseverstehen Die Schülerin/der Schüler liest und versteht kurze, einfache Texte (unterschiedliche Textsorten) zu vertrauten und konkreten Themen. Sie/Er erschließt sich deren Hauptaussage/n und entnimmt ihnen gezielt wesentliche Detailinformationen. Sie/Er nutzt dabei Hilfestellungen zur Texterschließung (zB Wortschatzliste, Bilder, Fragen). Die Schülerin/der Schüler – verfügt über grundlegendes Leseverständnis auf der Wort- und Satzebene. – versteht wesentliche Informationen kurzer, konkreter schriftlicher Äußerungen und Arbeitsanweisungen. – liest einfache (auch literarische) Texte zu vertrauten Themen mit vorwiegend bekanntem Wortschatz, versteht sie global und entnimmt ihnen gezielt die wesentlichen Informationen. – versteht kurze und einfache authentische Texte zu vertrauten Themen global und entnimmt ihnen gezielt Detailinformationen (zB Texte aus Jugendzeitschriften, Zeitungsartikel, Fernseh-/Veranstaltungsprogramme, Gebrauchsanweisungen, Formulare, Prospekte, Broschüren, Fahrpläne uÄ.). – liest einen kurzen einfachen Text möglichst ausspracherichtig vor. – erschließt sich den Wortschatz und den Inhalt von kurzen, einfachen Texten mit Hilfe geeigneter Techniken, zB mittels (elektronischer) Nachschlagewerke. – nutzt Textsignale (Überschrift, Zwischenüberschrift, Hervorhebungen, Absätze, Einrückungen, Gliederungszeichen, begleitende Bildelemente) zum Textverständnis. – erschließt sich, mit Unterstützung, das Internet als Lesequelle. Kompetenzbereich Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln Die Schülerin/der Schüler verfasst kurze, einfache Texte (unterschiedliche, aber bekannte Textsorten) zu vertrauten Themen ihrer/seiner Lebenswelt mit einem begrenzten Repertoire an Wörtern und Strukturen. Sie/Er nutzt dabei sprachliche Vorgaben als Hilfestellung. Sie/Er kann dabei noch elementare Fehler machen, dennoch wird klar, was sie/er ausdrücken möchte. Die Schülerin/der Schüler – verfügt über grundlegende Kenntnisse der Schreibweise von Wörtern und Sätzen. – benennt und beschreibt Gegenstände, Personen, Lebewesen, Tätigkeiten, einfache Sachverhalte und Ereignisse mit einem begrenzten Wortschatz und einfachen Strukturen (zB persönliche Daten, Familie, Schule, Essen, Wohnen, Freizeit, Natur und Umwelt). – verfasst einfache persönliche Mitteilungen (Notizen, Einladungen, E-Mails, SMS, Nachrichten in Social Media ua.). – verfasst kurze und einfache Geschichten anhand von Bildern, Stichwörtern oder anderen Impulsen und stellt dabei einfache Satzverbindungen her (und, aber, weil, zuerst, dann, und dann). – bewältigt in einfacher Form schriftliche Sprachhandlungen mit berichtendem, beschreibendem und erzählendem Charakter zu vertrauten Themen (Erfahrungen, Erlebnisse, Beobachtungen, Sachverhalte). – verfasst einfache, kurze zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen (Notizen, Beschreibungen, Zusammenfassungen). – hält gehörte, gelesene und medial vermittelte einfache und kurze Informationen stichwortartig fest. – verfasst einfache Präsentationen zu bekannten Themen und fasst Arbeitsergebnisse in einfacher Form schriftlich zusammen (Mind-Maps, Cluster uÄ.). – gestaltet einfache kreative Aufgaben zu Textvorlagen, wie Reime, Gedichte, Lieder, Sachtexte, Leserbriefe. – verwendet die wichtigsten Satzzeichen sinnbezogen (Punkt, Frage-, Ruf- und Redezeichen). – nutzt unter Anleitung einfache Überarbeitungsstrategien, um eigene Texte weiterzuentwickeln (sprachlich, inhaltlich, orthografisch). Lernbereich 2: Linguistische Kompetenzen Kompetenzbereich Wortschatz Die Schülerin/der Schüler verfügt über einen gesicherten altersgemäßen Grundwortschatz (rezeptiv und produktiv) zur Ausführung der im Lernbereich 1 genannten Sprachhandlungen sowie über Ausschnitte aus dem Aufbauwortschatz und Fachwortschatz, die für ein Folgen des Unterrichts in der Regelklasse gebraucht werden. Die Schülerin/der Schüler – verfügt in aktiver Sprachverwendung über grundlegende idiomatische Wendungen und einen standardsprachlich korrekten Grundwortschatz, der sich auf sein/ihr unmittelbares Lebensumfeld bezieht, muss aber noch nach Worten suchen. – erweitert in Ansätzen ihren/seinen passiven Aufbauwortschatz und Fachwortschatz über den Grundwortschatz hinaus, um verschiedene sach- und fachbezogene Unterrichtsaufgaben erledigen zu können. – verfügt in Alltagssituationen und im Unterricht über einige wichtige memorierte Wendungen (chunks). – erweitert ihren/seinen Wortschatz in vernetzter Form auf verschiedenen Ebenen kontinuierlich (ua. Wortbedeutung, Wortfeld, Wortfamilie, Oberbegriffe, Stilebenen). – fragt aktiv nach Bezeichnungen, Bedeutungen, Zusammenhängen und erschließt sich Bedeutungen aus dem Kontext sowie mit Hilfe von Wortbildungsregeln. – nutzt Hilfsmittel effektiv (zB ein- und zweisprachiges Wörterbuch, Bildwörterbuch, Bild-Wort-Kartei, digitale Wörterbücher und Lern-Apps etc.). Kompetenzbereich Strukturen Die Schülerin/der Schüler verfügt über ein Repertoire häufig verwendeter Strukturen zur Ausführung der im Lernbereich 1 genannten Sprachhandlungen. Sie/Er kann reguläre grammatische Formen erkennen und anwenden. Sie/Er kann noch elementare Fehler machen, zum Beispiel Subjekt-Verb-Kongruenz, Verbstellung oder Verwendung von Zeitformen. Die Schülerin/der Schüler – verwendet einfache Satzmuster und Wendungen, um über sich selbst, andere Personen, Situationen oder Orte zu informieren. – beschreibt ihr/ihm vertraute Handlungen, Ereignisse und Sachverhalte als gegenwärtig, vergangen oder zukünftig. – drückt Bitten, Wünsche, Erlaubnisse, Verbote, Möglichkeiten, Fähigkeiten, Erwartungen, Verneinungen und Verpflichtungen aus. – drückt Modalitäten aus, zB mit Modalverben. – verbindet Wortgruppen und einfache Sätze mit Konnektoren (zB und, und dann, dann, wenn, aber, weil). – formuliert Fragen und Antworten. – stellt in spielerischer Form einfache Sprachvergleiche (auf Wort- und Satzebene) Formen und Strukturen (auch zwischen Sprachen, zB Verbstellung, Verbformen, Verneinung, Wochentage in mehreren Sprachen) an. Kompetenzbereich Aussprache Die Schülerin/der Schüler verwendet Artikulation und Intonation, die sich an der Standardsprache orientieren, weitgehend richtig, es kommt jedoch noch zu Interferenzen mit dem Lautsystem der Erstsprache. Die Schülerin/der Schüler – bildet die meisten Laute und Lautgruppen korrekt. – bildet und unterscheidet ähnlich klingende Laute. – bildet kurze und lange, offene und geschlossene Vokale (zB in hoffen/Hof). – bildet Konsonantenhäufungen (zB in Herbst, springst, ängstlich). – macht unterschiedliche Sprechabsichten wie Aussage, Frage oder Aufforderung durch den richtigen Einsatz der Prosodie deutlich. – wendet Artikulation und Intonation in Lautgedichten, Wortspielen, Zungenbrechern uÄ. an. Kompetenzbereich Schrift Die Schülerin/der Schüler kennt die grundlegenden Laut-Buchstaben-Verbindungen der Standardsprache und kann alle Buchstaben der Schreib- und Druckschrift richtig schreiben. Die Schülerin/der Schüler – entwickelt Fähigkeiten im Bereich der phonologischen Bewusstheit, beispielsweise werden Reime, Silben, Anlaute, Endlaute, Wortlängen und Lautsynthesen unabhängig von ihrer Schreibweise richtig erkannt. – erkennt Laute und Buchstaben als kleinste bedeutungsunterscheidende Elemente (Haus/Maus, Hase/Hose). – kennt den Unterschied zwischen Buchstabe und Laut. – wandelt Buchstaben in Laute um. – stellt Verbindungen zwischen den Lauten her (Lautverschmelzung). – ordnet einem bestimmten Laut den korrekten Buchstaben zu und schreibt ihn auf. – ordnet einem bestimmten Laut die korrekten Buchstabengruppe zu und schreibt sie richtig (ei, ie, eu, äu, au, sch, st, sp, qu, ck, ch, usw.). – schreibt Wörter des erlernten Wortschatzes, einfache Sätze und kurze, einfache Texte in gut lesbarer Schrift. – verwendet beim Schreiben eine ökonomische Stifthaltung und erreicht ein möglichst zügiges Schreibtempo. – kennt und nutzt die Vorteile einer ordentlichen Heftführung, beispielsweise Hinzufügen des Datums, Beachten von Rändern, Einsatz typographischer Mittel, Schreibrichtung, Orientierung im Heft. Kompetenzbereich Rechtschreibung Die Schülerin/der Schüler verfügt über Einsicht in erste orthografische Prinzipien innerhalb ihres/seines produktiven Wortschatzes. Die Schülerin/der Schüler – kennt und verwendet orthografische und grammatische Regel- und Merkelemente, wobei es zum Teil noch zu Übergeneralisierungen kommt. – kennt die elementaren Regeln der Groß- und Kleinschreibung und die wichtigsten Interpunktionszeichen. – fragt aktiv nach einer bestimmten Schreibung und verfügt über Nachschlagetechniken (analog und digital). Überfachliche Kompetenzen Lernbereich 3: Sprachlernkompetenz (Sprachlernstrategien) Kompetenzbereich Sprachlernkompetenz Die Schülerin/der Schüler wendet Sprachlernstrategien mit Unterstützung und/oder selbstständig an, um Wortschatz und Sprachhandlungsfähigkeit zu erweitern. Konkrete Sprachlernstrategien finden sich als Kompetenzbeschreibungen der Fertigkeiten und der sprachlichen Mittel (Lernbereiche 1 und 2). Lernbereich 4: Selbstkompetenz, Soziale Kompetenz, Interkulturelle Handlungsfähigkeit Kompetenzbereich Selbstkompetenz Die Schülerin/der Schüler kann ihre/seine Stärken und Fähigkeiten realistisch einschätzen und entsprechend einbringen, übernimmt Eigenverantwortung, zeigt Eigeninitiative und Engagement, hat Zutrauen zu sich selbst und in ihre/seine Sprach(lern)fähigkeiten und ist motiviert, Neues zu lernen oder zu schaffen. Siehe auch Soziale und personale Kompetenzen. Lehrplanbezüge Kompetenzbereich Soziale Kompetenz Die Schülerin/der Schüler lernt mit und von anderen, hilft anderen und bittet selbst um Unterstützung, hält vereinbarte Regeln ein, übernimmt Verantwortung und ist konfliktfähig. Siehe auch Soziale und personale Kompetenzen. Lehrplanbezüge Kompetenzbereich Interkulturelle Handlungsfähigkeit Die Schülerin/der Schüler ist zum Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt befähigt Beachte für folgende Bestimmung zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 3 idF BGBl. II Nr. 250/2021 Anlage F1 HÖHERE LEHRANSTALT FÜR PRODUKTMANAGEMENT UND PRÄSENTATION I. STUNDENTAFEL 1 (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) A. Pflichtgegenstände Wochenstunden Lehrverpflichtungsgruppe Jahrgang Summe I. II. III. IV. V. 1. Religion/Ethik 10 2 2 2 2 2 10 (III)/III 2. Sprache und Kommunikation 2.1 Deutsch 3 2 2 2 3 12 (I) 2.2 Englisch 3 2 2 3 3 13 (I) 2.3 Zweite lebende Fremdsprache 2 3 3 3 2 2 13 (I) 2.4 Dritte lebende Fremdsprache 2 0 0 2 2 2 6 (I) 3. Naturwissenschaften und Mathematik 3.1 Naturwissenschaften 3 2 2 2 0 0 6 III 3.2 Angewandte Mathematik 4 2 2 2 2 2 10 (I) 4. Gesellschaft und Kultur 4.1 Geschichte und Politische Bildung 1 2 2 0 0 5 III 4.2 Recht 0 0 0 0 2 2 III 5. Wirtschaft 5.1 Wirtschaftsgeographie und Volkswirtschaft 0 0 2 2 0 4 III 5.2 Betriebswirtschaft 5 0 2 2 2 2 8 I 5.3 Rechnungswesen 5 2 2 2 2 2 10 I 6. Produktmanagement 6.1 Werkstofflehre und -analyse 2 2 0 0 0 4 (III) 6.2 Präsentation 5 0 2 2 2 2 8 (III) 6.3 Produktdesign 5 3 2 2 3 3 13 (II) 6.4 Medienwerkstatt 6 3 3 3 3 3 15 (I) 6.5 Produktmanagement und Projektatelier 5 7 5 5 5 5 5 25 III 6.6 Officemanagement 5 2 1 0 0 0 3 III 7. Unternehmensmanagement 5 8 0 0 0 3 2 5 I 8. Bewegung und Sport 2 2 2 2 1 9 (IVa) Wochenstundenzahl Stammbereich 35 36 37 37 36 181 B. Verbindliche Übung Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation 8a 2 2 0 0 0 4 III Gesamtwochenstundenzahl 37 38 37 37 36 185 C. Pflichtpraktikum 4 Wochen vor Eintritt in den V. Jahrgang D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 9 E. Förderunterricht 9 _________________________ 1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden. 2 In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen. 3 Biologie und Ökologie, Chemie, Physik. 4 Mit Technologieunterstützung. 5 Mit Computerunterstützung. 6 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom mit 10-15 Wochenstunden festgelegt werden. 7 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom mit 23-25 Wochenstunden festgelegt werden. 8 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom mit 2-5 Wochenstunden festgelegt werden. 8a Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom mit 1 bis 4 Wochenstunden festgelegt werden. 9 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III). 10 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. F. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung Wochenstunden pro Semester Lehrverpflichtungsgruppen 1. Deutsch in der Deutschförderklasse 20 (I) 2. Religion 2 (III) 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1 x 2 Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung Gesamtwochenstundenzahl x 3 Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 4 ______________________________ 1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Produktmanagement und Präsentation; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung. 2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl. 3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Produktmanagement und Präsentation. 4 Gemäß Stundentafel der Höheren Lehranstalt für Produktmanagement und Präsentation. II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Die Höhere Lehranstalt für Produktmanagement und Präsentation dient im Sinne der §§ 65 und 72 unter Bedachtnahme auf § 2 Schulorganisationsgesetz (SchOG) der Vermittlung höherer allgemeiner und fachlicher Bildung, die zur Ausübung eines gehobenen Berufes auf gewerblichem Gebiet, mit besonderer Ausrichtung auf Produktmanagement und Präsentation, befähigt. Die Ausbildung an der Höheren Lehranstalt für Produktmanagement und Präsentation führt zur Universitätsreife. Die ganzheitlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich an den Zielen von Active Citizenship (aktive Teilnahme an der Gesellschaft), Employability (Beschäftigungsfähigkeit) und Entrepreneurship (unternehmerisches Denken und Handeln) sowie der Befähigung zur Höherqualifizierung sowohl im Hinblick auf die Studierfähigkeit als auch hinsichtlich der Bereitschaft zu lebenslangem Lernen. Durch eine ausgewogene Kompetenzentwicklung in den Bereichen – Sprache und Kommunikation, – Allgemeinbildung: Geistes- und Naturwissenschaften, Mathematik und kulturelle Bildung, – wirtschaftliche und rechtliche Bildung (betriebs- und volkswirtschaftlich), – Medien, Informations- und Kommunikationstechnologien, – Produktdesign, Produktmanagement und Präsentation sowie – berufsorientierte Praxis sollen die Absolventinnen und Absolventen zu kritischem und kreativem Denken sowie nachhaltigem und verantwortungsvollem Handeln befähigt werden. Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen: – das für weiterführende Studien und für die eigenständige Weiterbildung erforderliche vertiefte allgemeine und konzeptuelle Wissen sowie spezialisierte Kenntnisse und Verständnis der zur Berufsausübung erforderlichen Fachtheorie und Fachpraxis (Fachkompetenz); – ein breites Spektrum von kognitiven und praktischen Fähigkeiten, um Informationen zu beschaffen und sich neues Wissen selbstständig anzueignen, um Phänomene, Prozesse und Trends sensibel wahrzunehmen und zu analysieren, um mit praxisüblichen Verfahren und kreativen Eigenleistungen Problemlösungen zu erreichen und Entscheidungsfindungen herbeizuführen (Methodenkompetenz); – die Fähigkeit, Sachverhalte adressatenbezogen darzustellen, eigene Lern- und Arbeitsprozesse auch unter nicht vorhersehbaren Bedingungen zu steuern und zu beaufsichtigen sowie Verantwortung für die Überprüfung und Entwicklung der eigenen Leistung und der Leistung anderer Personen zu übernehmen (Soziale und Personale Kompetenz, Kommunikative Kompetenz, Emotionale Kompetenz). Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Produktmanagement und Präsentation können – Sachverhalte des Alltags- und Berufslebens sowohl in deutscher als auch in mindestens drei Fremdsprachen in Wort und Schrift ausdrücken, argumentieren und situationsadäquat kommunizieren; – durch Begegnung und Auseinandersetzung mit gegenwärtiger und vergangener Kultur und Kunst am Kulturleben teilnehmen; – komplexe soziale Situationen wahrnehmen, sich mit dem eigenen Handeln und dem Handeln anderer kritisch und verantwortungsbewusst auseinander setzen; – Aufgaben im Lern- und Arbeitsumfeld selbstständig und im Team ausführen; – die eigenen Potenziale entwickeln sowie ihre Phantasie und Kreativität nützen; – Prozesse begleiten und umsetzen; – sich mit Phantasie, Kreativität und Innovationsbereitschaft im beruflichen Kontext einbringen; – grundlegende wissenschaftliche Methoden und Arbeitstechniken anwenden; – andere Menschen in ihren Arbeitsprozessen anleiten und Projekte koordinieren; – Sachverhalte des Alltags und des Berufslebens mit Hilfe verschiedener Methoden in Modellen abbilden, berechnen und analysieren, Daten beschaffen und strukturiert darstellen sowie Ergebnisse unter Nutzung von zeitgemäßen rechen- und informationstechnischen Hilfsmitteln ermitteln, interpretieren und präsentieren. Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Produktmanagement und Präsentation verfügen insbesondere über – betriebs- und volkswirtschaftliche Kompetenzen; – Kompetenzen zur Gründung und Führung eines eigenen Unternehmens; – umfassende Reflexionsfähigkeit, Lösungs- und Organisationskompetenz; – innovative Kreativität in Verbindung mit wirtschaftlichem Denken; – breites Basiswissen in den Bereichen Geistes-, Natur- und Sozialwissenschaften; – Kompetenzen, um die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen einzuschätzen; – entsprechende Handlungs- und Kommunikationskompetenz. Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Produktmanagement und Präsentation verfügen über Kenntnisse von politischen Prozessen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene und haben Kompetenzen in transkultureller Kommunikation. Sie sind zu ökologisch bewusstem und nachhaltigem Handeln befähigt. Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, mit der eigenen und mit anderen Kulturen und mit transkulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechtsspezifischen Unterschieden und mit Vielfalt). Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterrollenstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS SPRACHE UND KOMMUNIKATION Die Schülerinnen und Schüler – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – können Sachverhalte adressatenbezogen und situationsgerecht darstellen und argumentieren; – verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um in Situationen des alltäglichen, beruflichen und öffentlichen Lebens sprachlich adäquat agieren und reagieren zu können; – verfügen über das nötige Textsortenwissen und können Texte mit unterschiedlichen Intentionen verfassen und adressatengerecht gestalten; – können Texte überarbeiten; – können Sprachnormen beschreiben und sie anwenden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – können die Bedeutung der inneren Mehrsprachigkeit (dh. die Fähigkeit, unterschiedliche – zB dialektale und soziale – Varietäten einer Sprache zu nutzen) und äußeren Mehrsprachigkeit beschreiben; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und interkulturell kommunizieren; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern, die einander nicht direkt verstehen, ermöglichen; – verstehen die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen; – können Informations- und Kommunikationsmedien kritisch bewerten, selbstständig nutzen und situationsgerecht einsetzen; – können bewusst mit Medien umgehen; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern, evaluieren und gezielt einsetzen; – können erworbene Kompetenzen vernetzt anwenden. LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ENGLISCH Die Schülerinnen und Schüler – erreichen in Englisch das Niveau des Independent Users B2 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R
(98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden. Hören Die Schülerinnen und Schüler können – im direkten Kontakt und in den Medien Hauptaussagen und wichtige Details verstehen, wenn Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen) gesprochen wird und es um vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im alltäglichen, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet; – im eigenen Interessens- und Fachgebiet auch Fachdiskussionen verstehen; – längeren Redebeiträgen und komplexer Argumentation folgen, sofern die Thematik einigermaßen vertraut ist und der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist. Lesen Die Schülerinnen und Schüler – können selbstständig lesen, Lesestil und -tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen und geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen; – verfügen über einen großen Lesewortschatz, haben aber möglicherweise Schwierigkeiten mit seltener gebrauchten Wendungen; – können lange und komplexe Texte zu allgemeinen und berufsspezifischen Themen aus vertrauten Themenbereichen im Wesentlichen verstehen und ihnen Informationen, Gedanken, Meinungen und Haltungen entnehmen; – können rasch den Inhalt und die Wichtigkeit von Nachrichten, Artikeln, Berichten und anderen Schriftstücken zu einem breiten Spektrum von Themen erfassen und entscheiden, ob sich ein genaueres Lesen lohnt. An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – flüssig und wirkungsvoll über ein breites Spektrum von allgemeinen, kulturellen, beruflichen sowie gesellschaftlich bedeutsamen Themen sprechen; – dabei die Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen hervorheben, Standpunkte begründen und verteidigen sowie Zusammenhänge zwischen Ideen deutlich machen; – sich so spontan und fließend verständigen, dass ein Gespräch mit „Native Speakers“ ohne größere Anstrengungen auf beiden Seiten gut möglich ist; der Grad an Formalität ist den Umständen angemessen. Zusammenhängend sprechen Die Schülerinnen und Schüler können – Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets klar, geordnet und detailliert beschreiben, darstellen und präsentieren; – dabei wichtige Punkte und relevante Details hervorheben, bestimmte Aspekte genauer ausführen, einen Standpunkt erläutern und alles mit einem angemessenen Schluss abrunden; – flüssig, klar und detailliert über Erlebnisse und Erfahrungen, Ideen oder Lektüre aus dem alltäglichen, schulischen und beruflichen Umfeld berichten. Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – klare, strukturierte Texte zu verschiedenen Themen aus ihrem Interessens- und Fachgebiet verfassen; – dabei Standpunkte angemessen darstellen, Entscheidendes hervorheben sowie Informationen und Argumente aus verschiedenen Quellen zusammenführen und gegeneinander abwägen; – in schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und öffentlichen Bereich Neuigkeiten und Standpunkte mitteilen, Gedanken zu abstrakten und kulturellen Themen ausdrücken sowie Informationen geben oder erfragen; – sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken; – sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen; – die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – die textsortenadäquaten Konventionen der Gestaltung und Gliederung einhalten. Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen: 1. Linguistische Kompetenzen: Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein) Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über ein hinreichend breites Spektrum sprachlicher Mittel, um klare Beschreibungen zu geben, Standpunkte auszudrücken und etwas zu erörtern; – suchen dabei nicht auffällig nach Worten und verwenden einige komplexe Satzstrukturen. Lexikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet und in den meisten allgemeinen Themenbereichen; – können Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden; Lücken im Wortschatz können dennoch zu Zögern und Umschreibungen führen; – verwenden den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen können, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern. Grammatikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen. Phonologische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation erworben. Orthographische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen. 2. Soziolinguistische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und den betreffenden Personen gegenüber angemessen ist. 3. Pragmatische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um – Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie wirksam zwischen Sprecher- und Hörerrolle zu wechseln; – in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten. Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden. LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE Die Schülerinnen und Schüler – erreichen in der zweiten lebenden Fremdsprache das Niveau des Independent Users B1 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R
(98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen)in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden. Hören Die Schülerinnen und Schüler können – die Hauptaussagen und Einzelinformationen verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen) über vertraute Dinge gesprochen wird, denen man normalerweise bei der Arbeit, in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet; – auch kurze Erzählungen und Berichte verstehen; – im eigenen Interessens- und Fachgebiet aus berufsbezogenen Texten relevante Informationen entnehmen; – längeren Redebeiträgen folgen, sofern die Thematik vertraut ist und der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist. Lesen Die Schülerinnen und Schüler können – unkomplizierte Texte zu vertrauten allgemeinen, alltäglichen und berufsspezifischen Themen im Wesentlichen verstehen und ihnen relevante Informationen und Standpunkte entnehmen; – geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen. An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – ein breites Spektrum einfacher sprachlicher Mittel einsetzen, um die meisten Situationen des Alltags zu bewältigen; – in einfacher Form ohne Vorbereitung an Gesprächen über Themen teilnehmen, die vertraut sind, interessieren oder sich auf das alltägliche Leben beziehen (zB Familie, Hobbys, Arbeit, Reisen); – eigene Meinungen ausdrücken und Informationen austauschen. Zusammenhängend sprechen Die Schülerinnen und Schüler können – sich relativ flüssig und zusammenhängend auf unkomplizierte Weise zu Themen aus ihren Interessensgebieten äußern; – Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets beschreiben oder präsentieren, indem sie die einzelnen Punkte linear aneinanderreihen. Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen aus ihrem Interessensgebiet verfassen, indem sie einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbinden; – sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken; – sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen; – die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen. Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen: 1. Linguistische Kompetenzen: Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein) Die Schülerinnen und Schüler verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten. Lexikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen. Grammatikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. Gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation. Phonologische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar. Orthographische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt. 2. Soziolinguistische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler – können ein breites Spektrum von Sprachfunktionen realisieren und auf sie reagieren, indem sie die dafür gebräuchlichsten Redemittel benutzen und dabei zwischen formellem und informellem Register unterscheiden; – sind sich der wichtigsten Höflichkeitskonventionen bewusst und handeln entsprechend; – sind sich der wichtigsten Unterschiede zwischen den Sitten und Gebräuchen, den Einstellungen, Werten und Überzeugungen in der betreffenden Gesellschaft und ihrer eigenen bewusst und achten auf entsprechende Signale. 3. Pragmatische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um – einfache Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, mit Unterstützung des Kommunikationspartners in Gang zu halten und zu beenden; – das Wort zu ergreifen, wenn eine Situation im alltäglichen oder beruflichen Bereich es dringend erfordert; – beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten. Die Schülerinnen und Schüler können eine begrenzte Anzahl von Verknüpfungsmitteln verwenden, um eine Reihe kurzer und einfacher Einzelelemente zu einer linearen, zusammenhängenden Äußerung zu verbinden. LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES DRITTE LEBENDE FREMDSPRACHE Die Schülerinnen und Schüler – erreichen in der dritten lebenden Fremdsprache das Niveau A2 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R
(98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Zusammenhängend sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden. Hören Die Schülerinnen und Schüler können – die Hauptaussagen und Einzelinformationen verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache (diese inkludiert auch regionale Varianten, sofern sie der Normsprache entsprechen) über vertraute Dinge gesprochen wird, denen man normalerweise bei der Arbeit, in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet; – kurze Erzählungen und Berichte verstehen; – im eigenen Interessens- und Fachgebiet aus berufsbezogenen Texten relevante Informationen entnehmen; – längeren Redebeiträgen folgen, sofern die Thematik vertraut ist und der Rede- und Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist. Lesen Die Schülerinnen und Schüler können – unkomplizierte Texte zu vertrauten allgemeinen, alltäglichen und berufsspezifischen Themen im Wesentlichen verstehen und ihnen relevante Informationen und Standpunkte entnehmen; – geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen. An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – ein breites Spektrum einfacher sprachlicher Mittel einsetzen, um die meisten Situationen des Alltags zu bewältigen; – in einfacher Form ohne Vorbereitung an Gesprächen über Themen teilnehmen, die vertraut sind, interessieren oder sich auf das alltägliche Leben beziehen (zB Familie, Hobbys, Arbeit, Reisen); – eigene Meinungen ausdrücken und Informationen austauschen. Zusammenhängend sprechen Die Schülerinnen und Schüler können – sich relativ flüssig und zusammenhängend auf unkomplizierte Weise zu Themen aus ihren Interessensgebieten äußern; – Sachverhalte im Rahmen des eigenen Interessens- und Fachgebiets beschreiben oder präsentieren, indem sie die einzelnen Punkte linear aneinanderreihen. Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen aus ihrem Interessensgebiet verfassen, indem sie einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbinden; – sich in den für das Fachgebiet wesentlichen Bereichen der berufsbezogenen schriftlichen Kommunikation praxisgerecht ausdrücken; – sich in der schriftlichen Kommunikation angemessen auf die jeweiligen Adressaten oder Adressatinnen beziehen; – die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – geeignete Ressourcen (Nachschlagewerke, unterstützende Medien) gezielt nutzen. Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen: 1. Linguistische Kompetenzen: Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein) Die Schülerinnen und Schüler verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten. Lexikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen. Grammatikalische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. Gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation. Phonologische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar. Orthographische Kompetenz Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt. 2. Soziolinguistische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler – können ein breites Spektrum von Sprachfunktionen realisieren und auf sie reagieren, indem sie die dafür gebräuchlichsten Redemittel benutzen und dabei zwischen formellem und informellem Register unterscheiden; – sind sich der wichtigsten Höflichkeitskonventionen bewusst und handeln entsprechend; – sind sich der wichtigsten Unterschiede zwischen den Sitten und Gebräuchen, den Einstellungen, Werten und Überzeugungen in der betreffenden Gesellschaft und ihrer eigenen bewusst und achten auf entsprechende Signale. 3. Pragmatische Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um – einfache Gespräche auf natürliche Art zu beginnen, mit Unterstützung des Kommunikationspartners in Gang zu halten und zu beenden; – das Wort zu ergreifen, wenn eine Situation im alltäglichen oder beruflichen Bereich es dringend erfordert; – beim Formulieren Zeit zu gewinnen und das Wort zu behalten. Die Schülerinnen und Schüler können eine begrenzte Anzahl von Verknüpfungsmitteln verwenden, um eine Reihe kurzer und einfacher Einzelelemente zu einer linearen, zusammenhängenden Äußerung zu verbinden. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS NATURWISSENSCHAFTEN UND MATHEMATIK Die Schülerinnen und Schüler – haben grundlegende Kenntnisse in allen Fachbereichen des Clusters und naturwissenschaftliches Verständnis; – können fachspezifische Methoden sowie Problemlösungsstrategien praxisbezogen anwenden; – beherrschen die Fachsprache in Grundzügen und können sie situationsgerecht anwenden; – können einfache Vorgänge und Erscheinungsformen mittels Formeln, Größen und Einheiten beschreiben und gegebenenfalls durch einfache Modelle darstellen und erläutern; – können einfache Untersuchungsmethoden sinnvoll anwenden bzw. Experimente planen, durchführen und mit geeigneten Mitteln dokumentieren; – können das erworbene Wissen einordnen und Konsequenzen abschätzen; – können fachbezogene Inhalte präsentieren sowie eigene Standpunkte darlegen und begründen; – können ihr kreatives Potenzial in Einzel- bzw. Teamarbeit aufgabenadäquat einsetzen. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS GESELLSCHAFT UND KULTUR Bildungs- und Lehraufgabe des Clusters: Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen und Phänomene reflektieren; – formal ästhetische Charakteristiken und historische Ereignisse einer Epoche zuordnen; – mit unterschiedlichen Kulturen und Wertvorstellungen im Sinne einer demokratischen Grundhaltung respektvoll umgehen; – sich mit der gesellschaftlichen und kulturellen Vielfalt im Sinne eines gemeinsamen Europas auseinandersetzen; – sich in der Kunst- und Kulturlandschaft Österreichs orientieren; – Ideen und Handlungen sachlich begründen, hinterfragen und diskutieren; – die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten und richtig zitieren; – die für den jeweiligen Bereich erforderliche Fachsprache korrekt anwenden; – bewusst mit Medien umgehen. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS WIRTSCHAFT Die Schülerinnen und Schüler können – die Wirtschaft und ihre Rahmenbedingungen als positiv und aktiv gestaltbaren Teil der Gesellschaft wahrnehmen und zu einer lebenswerten, demokratischen und kooperativen Gemeinschaft beitragen; – internationale und nationale wirtschaftliche und räumliche Zusammenhänge und erklären und argumentieren; – politische und wirtschaftliche Konzepte, Modelle und Positionen kritisch einschätzen und hinterfragen; – die Zusammenhänge sozialer, ökologischer und ökonomischer Nachhaltigkeit verstehen und danach handeln; – in ihren verschiedenen Rollen (Unternehmerin und Unternehmer, Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer, Konsumentin und Konsument usw.) verantwortungsbewusst agieren und die Konsequenzen ihres Handelns einschätzen und reflektieren; – wirtschaftliche Sachverhalte strukturieren und lösungsorientiert bearbeiten; – wirtschaftliche und politische Informationen (Medienberichte usw.) verstehen und kommunizieren; – branchenspezifische Informations- und Kommunikationstechnologien effizient nutzen und verantwortungsbewusst und rechtskonform einsetzen. LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS PRODUKTMANAGEMENT Die Schülerinnen und Schüler können – Produktmanagement als Prozess der Verknüpfung von Wirtschaftlichkeit und Kreativität erkennen; – die Bedeutung einer positiven Einstellung zum Management unternehmensspezifischer Prozesse einschätzen; – grundsätzlich zwischen strategischen und operativen Prozessen und Maßnahmen unterscheiden; – die Bedeutung von Leistungsbereitschaft und Durchhaltevermögen bei der Erfüllung von Arbeitsaufträgen einschätzen; – die fachtheoretischen Grundlagen des Berufsfelds Produktmanagement nennen; – die notwendige personelle Struktur und die entsprechenden betrieblichen und zwischenbetrieblichen Prozesse im Produktmanagement beschreiben; – Aufgaben aus dem Berufsfeld Produktmanagement sorgfältig und verlässlich unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Ressourcen selbstständig und/oder im Team lösen; – Arbeitsprozesse professionell und qualitätsorientiert planen, organisieren, dokumentieren, analysieren und bewerten sowie die Ergebnisse evaluieren und präsentieren; – projektorientiert arbeiten sowie kosten- und zielgruppenorientiert agieren und entscheiden; – Feedback geben und annehmen; – berufsspezifische Arbeitsprozesse vernetzen und diese anleiten; – Instrumente der Arbeitsorganisation, Methoden des Zeitmanagements und branchenspezifische Soft- und Hardware situationsgerecht einsetzen; – die relevanten Gesetze, Vorschriften und Normen in der betrieblichen Situation anwenden; – die Bedeutung der Qualitätsorientierung und -sicherung im Produktmanagement erkennen; – innovativ, flexibel, kreativ und lösungsorientiert unter Berücksichtigung ästhetischer Gesichtspunkte arbeiten sowie die Qualität ihrer Leistung einschätzen; – die Fachsprache in der beruflichen Kommunikation situationsgerecht einsetzen; – Verantwortung entsprechend der geforderten beruflichen Position übernehmen; – sich auf technologische Veränderungen einstellen und entsprechend reagieren. III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen: Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten. Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht zu nehmen. Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel: Die Gesamtwochenstunden im Pflichtgegenstand „Medienwerkstatt“ können schulautonom im Ausmaß von mindestens 10 bis maximal 15 Wochenstunden festgelegt werden. Die Gesamtwochenstunden im Pflichtgegenstand „Produktmanagement und Projektatelier“ können schulautonom im Ausmaß von mindestens 23 bis maximal 25 Wochenstunden festgelegt werden. Die Gesamtwochenstunden im Pflichtgegenstand „Unternehmensmanagement“ können schulautonom im Ausmaß von mindestens 2 bis maximal 5 Wochenstunden festgelegt werden. Die Gesamtwochenstunden der Verbindlichen Übung „Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation“ können schulautonom im Ausmaß von mindestens 1 bis maximal 4 Wochenstunden festgelegt werden. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände und der Verbindlichen Übung sind jeweils auf das Mindestwochenstundenausmaß ausgelegt. Bei höherem Wochenstundenausmaß sind vertiefende bzw. erweiternde Kompetenzen zu vermitteln. Die gegebenenfalls frei werdenden maximal 13 Wochenstunden sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu verteilen: 1. Entweder – müssen innerhalb der Cluster bis zu 2 neue Pflichtgegenstände mit mindestens je 3 Wochenstunden eingeführt werden und/oder – muss das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“) und/oder der Verbindlichen Übung erhöht werden. 2. Stundenerhöhungen sind grundsätzlich nur in ganzen Jahreswochenstunden möglich. Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Jahrgängen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern eines Jahrganges verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten. Dh., die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen. Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung in den einzelnen Jahrgängen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich der Verbindlichen Übung von 185 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden. Wird ein neuer Pflichtgegenstand eingeführt, sind seine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe des Clusters schulautonom festzulegen. Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände oder der Verbindlichen Übung erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenzen). Ist der Unterrichtsgegenstand einem Cluster zugeordnet, so sind die Lernergebnisse des Clusters zugrunde zu legen. Pro Jahrgang kann nur 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Jahrgängen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal 3 Varianten. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde. Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (I. bis V. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten. Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes: Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 SchOG) Bedacht nimmt. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht: Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind. Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL): Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“, „Zweite lebende Fremdsprache“, „Dritte lebende Fremdsprache“ und eine allenfalls schulautonom eingeführte weitere lebende Fremdsprache) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Jahrgängen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. „Zweite lebende Fremdsprache“ bzw. „Dritte lebende Fremdsprache“ bzw. mit der schulautonom eingeführten lebenden Fremdsprache zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 16 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz. IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten und auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen. Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften, wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw. Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen Unterrichtsqualität: Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht. Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes. Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen. Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen. Unterrichtsplanung: In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten: – Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Lernergebnisse der Cluster und die Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände sowie gegebenenfalls vorhandene Bildungsstandards. – Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrenden einer Klasse oder des Bildungsganges bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein. – Die Koordination erfordert organisatorische Rahmenbedingungen, die herzustellen sind. – Die Individualität der Lernenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Lernenden ausgegangen werden, um sicher zu stellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten). – Der Unterricht ist auf den Kompetenzerwerb auszurichten, wobei die Kompetenzen über die Schulstufen und Semester systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen. – In die Unterrichtsgestaltung sind nach Möglichkeit situative Aufgabenstellungen einzubauen, die der beruflichen Realität entnommen und methodisch aufbereitet werden. Dadurch soll die Identifikation der Lernenden mit berufsrelevanten Funktionen und ihre Handlungsfähigkeit entwickelt und gefördert werden. – Wesentlich sind die Vermittlung von Fachwissen sowie die Förderung der Entwicklung von Werthaltungen und Schlüsselkompetenzen. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Der Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Lernenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken. – Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis-Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Lernenden fördert das Gelingen dieses Transfers. – Um alle Lernenden zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können, empfiehlt sich am Beginn des I. Jahrgangs die Durchführung von Projektunterricht oder Schulveranstaltungen, die der Sicherung grundlegender sozialer und personaler Kompetenzen (zB Teambildung, Eigenverantwortlichkeit, Lernen, gewaltfreie Kommunikation) dienen. – Fehler sind möglichst als förderliche Lernanlässe zu nutzen. Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen sind dabei zu nützen. Die zur Verfügung stehenden Diagnoseinstrumente sind als Lernstandserhebungen und Lernfortschrittsanalysen, insbesondere aber als Ausgangspunkt für die Planung weiterer Lernphasen einzusetzen. – Auf den Erwerb von Präsentations- und Medienkompetenz ist besonderes Augenmerk zu legen. – Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben. – Den Lernenden sollen weiters Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie im Sinne einer individuellen Bildungsplanung nationale und internationale Zertifikate erworben werden können. – Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden, sind im Unterricht und abhängig von den Aufgabenstellungen auch in Prüfungssituationen zu verwenden. – In allen Gegenständen ist Wert auf die Anwendung einfacher wissenschaftlicher Arbeitstechniken zu legen. Die Notwendigkeit wissenschaftlicher Redlichkeit beim Verfassen eigener Arbeiten ist zu beachten und einzufordern. Für die Vorbereitung auf die Diplomarbeit sind Methoden der wissenschaftlichen Informationsgewinnung, eine Einführung in die Grundzüge des wissenschaftlichen Arbeitens und eine korrekte Zitierweise von schriftlichen Quellen in allen betroffenen Unterrichtsgegenständen zu lehren und zu beachten. – Der Unterricht in sprachheterogenen Klassen stellt erhöhte Anforderungen an Lehrende und Lernende, die in gemeinsamer Verantwortung wahrzunehmen sind. Interkulturelles Lernen verbessert die Fähigkeit der Lernenden zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen und ist eine Chance zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft. – Sprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache in Wort (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrkräfte verantwortlich. Lernende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern. – Um gesellschaftlichen und globalen Entwicklungen Rechnung zu tragen, ist die Verwendung der Fremdsprache als Arbeitssprache oder Integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL) anzustreben. Integriertes Fremdsprachenlernen und -lehren hat so zu erfolgen, dass sowohl im fachlichen als auch im sprachlichen Bereich die Lernenden bei der Herausbildung von Wissen und Fähigkeiten einerseits, als auch sprachlicher und kommunikativer Kompetenzen andererseits unterstützt werden. Didaktische Grundsätze der Pflichtgegenstände Englisch, Zweite Lebende Fremdsprache und Dritte Lebende Fremdsprache: – Die Entwicklung fremdsprachlicher Kompetenzen erfolgt auf Basis jener Kompetenzen, über die die Lernenden im Deutschen sowie gegebenenfalls in ihrer Erstsprache verfügen. – Ziel des Unterrichts ist der Aufbau einer mehrsprachigen Kompetenz, zu der alle Sprachkenntnisse und Spracherfahrungen beitragen. Deshalb kommt sprachenübergreifenden Ansätzen besondere Bedeutung zu. – Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Erweiterung der sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erfahren werden kann. – Die verschiedenen Kompetenzbereiche (Hören, Lesen, Zusammenhängend Sprechen, An Gesprächen teilnehmen, Schreiben, Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires) sind vernetzt zu entwickeln. – In allen Gegenständen sind authentische fremdsprachige Materialien und Impulse (besonders in englischer Sprache) zu nutzen. – Im Sinne der gelebten Internationalität sollen Auslandskontakte wie Praktika, Schulpartnerschaften, internationale Projekte usw. gefördert werden. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften: Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) ist durchgängig in den Unterricht zu integrieren. Die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Disziplinen der Naturwissenschaften werden durch unterschiedliche Methoden sichtbar gemacht und ermöglichen so eine ganzheitliche Wahrnehmung. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik: Grundlage bilden die Bildungsstandards BHS Angewandte Mathematik mit den Inhaltsbereichen Zahlen und Maße, Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik und den Handlungsbereichen Argumentieren und Kommunizieren, Operieren und Technologieeinsatz, Interpretieren und Dokumentieren, Modellieren und Transferieren. Bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung ist insbesondere auf praxisbezogene Aufgabenstellungen und die Förderung folgender Kompetenzen der Lernenden zu achten: – Kenntnisse der grundlegenden, allgemeinen mathematischen Strukturen, – selbstständiges logisches Denken, – Modellieren von sprachlich formulierten Problemen mit Hilfe von Gleichungen, Funktionen oder grafischen Darstellungen sowie – Durchführung von allgemeinen Rechenverfahren mit Schritt-für-Schritt-Analysen. Es sind moderne Technologien einzusetzen. Didaktische Grundsätze des Clusters Wirtschaft: Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für – betriebswirtschaftliche, regionale und globalwirtschaftliche Mechanismen und volkswirtschaftliche Zusammenhänge und – deren Auswirkungen auf das Lebensumfeld (einschließlich der Chancen von Frauen und Männern). Im Mittelpunkt steht – die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für wirtschaftliche Zusammenhänge, – die Fähigkeit zur Einordnung des Gelernten in ein Gesamtsystem und dessen Transfer auf neue Anforderungen bzw. geänderte Rahmenbedingungen, – die praktische Nutzung der vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten und – die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation. Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Lernenden ist die multidimensionale Verantwortung von Führungskräften in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen. Didaktische Grundsätze des Clusters Produktmanagement: Nach Möglichkeit sollen Projekte und Workshops mit externen Partnern durchgeführt und die Teilnahme der Lernenden an Wettbewerben angestrebt werden. Zur Sicherung der Berufsfähigkeit ist bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung auf eine fundierte Grundbildung und die Anwendbarkeit in der betrieblichen Situation größter Wert zu legen. Die Vernetzung der fachtheoretischen Grundlagen mit der Praxis ist Grundlage für professionelles Handeln. Auf organisatorische Besonderheiten des Pflichtgegenstandes „Produktmanagement und Projektatelier“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen. Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Unternehmensmanagement: Durch die Fächerverbindung aller Unterrichtsgegenstände mit dem Unterrichtsgegenstand „Unternehmensmanagement“ wird dem unternehmerischen Denken (Entrepreneurship Education) besonders Rechnung getragen. Kooperationen mit Betrieben und Expertinnen und Experten sind im Rahmen der Möglichkeiten vorzusehen. Zur Festigung und Vernetzung der in den unterschiedlichen Clustern erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten werden verschiedene komplexe, handlungsorientierte und schülerzentrierte Methoden angewendet. Wesentlich sind dabei die Einrichtung einer betrieblichen Struktur und die Einbettung des gesamten Unterrichts in „Unternehmensmanagement“ in einen unternehmerischen Kontext. Durch die Planung und Durchführung realer (insbesondere in Zusammenarbeit mit dem Gegenstand „Produktmanagement und Projektatelier“) aber auch die Realsituation simulierender Aufträge ist den Lernenden Gelegenheit zur Durchführung von facheinschlägigen praktischen und organisatorischen Tätigkeiten zu geben. Dazu ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten. Die Absprache mit den Lehrenden anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten wird dringend empfohlen. Im Bedarfsfall sind eine gute organisatorische (stundenplantechnische) Abstimmung mit anderen einschlägigen Pflichtgegenständen und die Nutzung der Möglichkeit der Blockung empfehlenswert. Die Auswahl der Handlungs- und Lernanlässe hat sich an den Berufsbildern und an der speziellen Ausprägung der Höheren Lehranstalt für Produktmanagement und Präsentation zu orientieren. Didaktische Grundsätze der Verbindlichen Übung Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation: In der Verbindlichen Übung ist vor allem Wert auf die konkrete Anwendung und die unmittelbare Nutzung der zu entwickelnden Kompetenzen im Klassenverband (zB im Rahmen eines Klassenrates) zu legen, die theoretische Vermittlung von Inhalten ist auf das Wesentliche zu beschränken. Unterrichtsmethoden: Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten, sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen. Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen: – Lernsettings sind so zu gestalten, dass die Lernenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können. – Individuelle Begabungen und Potenziale sind unabhängig von vorgefassten Bildern, Zuschreibungen und familiären Rahmenbedingungen zu fördern. – Formen des gegenseitigen Unterstützens durch Schülerinnen und Schüler (Tutoring) sollen Lern- und Reflexionsprozesse fördern. – Durch offene Lernformen ist die Problemlösungskompetenz der Lernenden zu fördern, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. Gleichzeitig sind sie zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise in Einzel- und besonders Teamarbeit zu befähigen. – Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (Projekte, Fallstudien, Fachpraxis und Simulationen) führen die Lernenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln. – Ein Bezug zum fachpraktischen Unterricht ist in möglichst vielen Unterrichtsgegenständen herzustellen. – Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis tragen dazu bei, den Lernenden Einblick in die komplexen Zusammenhänge berufsspezifischer Abläufe zu geben. – Der Besuch kultureller Veranstaltungen und kultureller Institutionen motiviert die Lernenden zur Beschäftigung mit Kunst und Kultur. – Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sollen verschiedene Medien eingesetzt werden, um den Lernprozess zu unterstützen und die erforderliche Medienkompetenz aufzubauen. Die Integration von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien sowie elektronischen Kommunikationsformen soll die Unterrichtsorganisation unterstützen und ergänzen. – Der Vertiefung ausgewählter Lerninhalte und dem Training grundlegender Fertigkeiten ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Behandlung vielfältiger Inhalte zu geben. Besonderer Wert ist dabei auf die Vermittlung der Methoden des jeweiligen Faches zu legen, um eigenständigen Wissens- und Kompetenzerwerb zu erleichtern. – In allen Unterrichtsgegenständen ist die Dokumentation und Reflexion des stufenweisen Kompetenzerwerbs und damit die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung durch die Lernenden durch geeignete Methoden (zB Portfolio, Lerntagebuch) zu fördern. Unterrichtsorganisation: Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen. Um ein fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Jahrgang mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage: – Unterrichtsgegenstände, in denen häufig mit Arbeitsaufträgen im Sinne des kooperativen offenen Lernens gearbeitet wird, – organisatorische Aneinanderreihung inhaltlich verbundener Unterrichtsgegenstände, zB aus dem Cluster Wirtschaft, zur verstärkten Vernetzung der Lerninhalte, – Unterrichtsgegenstände, in denen fächerübergreifende Projekte und/oder themenzentrierter Unterricht geplant sind (zB Unternehmensmanagement), – Unterrichtsgegenstände, die sich besonders für eine Zusammenarbeit mit dem Gegenstand „Unternehmensmanagement“ eignen. Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicherzustellen. Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt im Pflichtgegenstand „Produktmanagement und Projektatelier“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten. Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen, eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten. Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung. Im Hinblick auf die gemeinsame schriftliche Klausur im Prüfungsgebiet “Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ sind insbesondere im IV. und V. Jahrgang die Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft“ und „Rechnungswesen“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden. Pflichtpraktikum: Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Betriebskategorie und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können. Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten. Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind. Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen. Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule auf die damit verbundenen Besonderheiten hinweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen. Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen Kontakt zu halten. Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor, Fachvorständin und Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung. V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT a) Katholischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014 . b) Evangelischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung. c) Altkatholischer Religionsunterricht Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden. d) Islamischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 . e) Israelitischer Religionsunterricht Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden. f) Neuapostolischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006 . g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 . h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988 . i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011 . j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 k) Buddhistischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 . l) Freikirchlicher Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 . m) Alevitischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 89/2015 . VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände
1. ETHIK
Bildungs- und Lehraufgabe Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab. Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten. In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren. Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile. Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie. Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück. Zentrale fachliche Konzepte Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt. Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive: Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft. Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen. Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert. Didaktische Grundsätze Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden: Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen. Diskursorientierung Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen. Diversitätsgebot Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind. Fachdidaktische Aufbereitung Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen. Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann. Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden. Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden. Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und – sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen. Analysieren und Reflektieren Die Schülerinnen und Schüler können – ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und – Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren. Argumentieren und Urteilen Die Schülerinnen und Schüler können – moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und – Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen. Interagieren und Sich-Mitteilen Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und – Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen. Handlungsoptionen entwickeln Die Schülerinnen und Schüler können – durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und – die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen. Lehrstoff Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten. In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. I. Jahrgang (1. und 2. Semester) Grundlagen: Philosophische Ethik und Menschenrechte Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung; Grundrechte, Kinderrechte Soziale Beziehungen Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft, Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur Glück Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung Sucht und Selbstverantwortung Suchtprävention, Abhängigkeit, die Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft Natur und Wirtschaft Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik Religion und Weltanschauung Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich; Religion und Staat II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Prinzipien normativer Ethik Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit Medien und Kommunikation Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation Judentum, Christentum, Islam Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Umgang mit Tieren Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz Liebe, Sexualität, Beginn des Lebens Sex und Gender; Moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität; Reproduktion Konflikte und Konfliktbewältigung Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Grundkonzepte der Ethik Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten Entwicklung und aktuelle Situation; Diversität und Diskriminierung: Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen Krankheit und Gesundheit, Ende des Lebens Ärztliches und pflegerisches Berufsethos; gesundheitliche Aspekte des Sports; Umgang mit Alter, Sterben und Tod 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Identitäten und Moralentwicklung Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung Wirtschaft und Konsum Markt und Moral, Unternehmensethik, Konsumverhalten Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Positionen und Begriffe der Ethik Diskursethik, ethischer Relativismus, Verantwortungs- und Gesinnungsethik Moral und Recht Naturrecht und Positives Recht, Strafrecht und Rechtsordnung, Recht auf Widerstand, Zivilcourage, Recht und Gerechtigkeitskonzepte Sport Erlebnisorientierte Dimension, ergebnisorientierte Verpflichtung, Doping, Fairness, Events und Mediatisierung 8. Semester– Kompetenzmodul 8: Religions- und Moralkritik Atheismus, Agnostizismus, kritische Religiosität; Esoterik und neue religiöse Bewegungen; Spiritualität Technik und Wissenschaft Verantwortung der Wissenschaften, Technikfolgenabschätzung und -bewertung, Trans- und Posthumanismus Schultypenspezifische Vertiefung In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. V. Jahrgang– Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Positionen und Begriffe der Ethik Fähigkeitenansatz – gutes Leben, feministische Ethik Krieg und Frieden Ursachen von Krieg und Terrorismus, Theorien des gerechten Krieges, aktive Friedenssicherung, Völkerrecht, Frieden und Gerechtigkeit Schultypenspezifische Vertiefung In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. 10. Semester: Humanismus Säkulare Gesellschaft, humanistische Lebensgestaltung 2. SPRACHE UND KOMMUNIKATION 2.1 DEUTSCH I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können grundlegende Sprachnormen beschreiben und sie anwenden; – können Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkennen, bestimmen und korrekt anwenden; – können grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden; – können gängige Fremdwörter verstehen und richtig anwenden; – können das wesentliche Fachvokabular anwenden; – können einfache Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Informationen ordnen und wiedergeben; – können Fragen verständlich und angemessen in Standardsprache formulieren und beantworten; – können einfache Sachverhalte berichten, zusammenfassen, erzählen und erklären; – können sinnerfassend lesen; – können Texte mit unterschiedlichen Intentionen und adressatengerecht verfassen und gestalten; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können eigene Texte planen, schreiben und überarbeiten; – können wesentliche Merkmale von Gattungen erfassen; – können grundlegende Merkmale der Medien beschreiben und den eigenen Medienkonsum hinterfragen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Wortarten, Satzglieder und Satzarten. Grundlegende Regeln der Zeichensetzung. Grundlegende Regeln der Rechtschreibung. Gängige Fremdwörter. Wesentliches Fachvokabular. Zuhören und Sprechen: Aktives Zuhören. Fragen in Standardsprache. Einfache Sachverhalte. Erkennen einfacher para- und nonverbaler Äußerungen. Lesen: Lesetechniken und -strategien. Herausfiltern von Einzelinformationen. Erfassen der wichtigsten Inhalte. Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen. Textsortenwissen (Meldung, Bericht, einfaches Protokoll; Gebrauchsanweisung; fiktionale Texte). Schreiben: Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten. Informieren und Dokumentieren. Textsortenwissen (Mitschrift in Stichwörtern, einfaches Protokoll, Bericht, Beschreibung, einfache Zusammenfassung und Inhaltsangabe; Brief und Erzählung). Reflexion: Reflexion über die Lebenssituation. Grundlegende literarische Gattungen anhand von Beispielen. Medienkonsum. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können Stellungnahmen abgeben und einfache Argumente formulieren; – können Sprachnormen beschreiben und sie anwenden; – verstehen wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter und können diese anwenden; – können Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext erkennen und verwenden; – können weitgehend sicher rechtschreiben und Satzzeichen richtig setzen; – können Redeabsichten wahrnehmen; – können einfache Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Informationen aus elektronischen Medien und Texten entnehmen, gliedern und wiedergeben; – können Texte mit unterschiedlichen Intentionen und adressatengerecht verfassen und gestalten; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben; – können Argumente ordnen, Texte planen, schreiben und überarbeiten; – können wesentliche Merkmale literarischer Gattungen erfassen; – können grundlegende Merkmale der Medien und ihre Funktionen erläutern. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter. Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext. Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext. Rechtschreibung, Satzzeichen. Zuhören und Sprechen: Wahrnehmen von Redeabsichten. Einfache Argumente. Kerninformationen aus Medien. Lesen: Entnahme wesentlicher Informationen aus Texten. Herausfiltern von Detailinformationen. Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten). Schreiben: Planen von Texten und Ordnen von Argumenten. Schreiben und Überarbeiten von Texten. Textsortenwissen (Charakteristik; Exzerpt, Zusammenfassung). Reflexion: Erkennen literarischer Textsorten an Beispielen. Medien und ihre Funktionen. 4. Semester – Kompetenzmodul 4 Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können Inhalte präsentieren und vor Publikum sprechen; – können an Diskussionen teilnehmen; – können Stellungnahmen abgeben und einfache Argumente formulieren; – können Sprachnormen beschreiben und sie anwenden; – können wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter verstehen, schreiben und anwenden; – können Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext erkennen und verwenden; – können weitgehend sicher rechtschreiben und Satzzeichen richtig setzen; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen; – können sprachliche Varietäten des Deutschen erkennen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben und kommentieren; – können Texte adressatengerecht planen, schreiben und überarbeiten; – können wesentliche Merkmale literarischer Gattungen erfassen; – können literarische Textsorten, Stoffe und Motive an Beispielen erkennen; – können die Funktionen von Medien erläutern. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Wesentliche berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter. Wortarten, Satzglieder und Satzarten im Kontext. Nebensätze und entsprechende Konjunktionen im Kontext. Rechtschreiben und Satzzeichen. Sprachliche Varietäten des Deutschen. Zuhören und Sprechen: Stellungnahme und Formulierung einfacher Argumente. Diskussion. Kurzpräsentationen. Lesen: Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz. Einfache nichtlineare Texte (Grafiken und Tabellen). Textsortenwissen (meinungsbetonte journalistische Textsorten). Schreiben: Planung von Texten und Ordnen von Argumenten. Schreiben und Überarbeiten von Texten. Textsortenwissen (einfache argumentative Texte, zB Stellungnahme, Leserbrief). Einfache nichtlineare Texte. Reflexion: Literarische Textsorten, Stoffe und Motive. Medien und ihre Funktionen. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können Inhalte präsentieren und vor Publikum sprechen; – können Sprachnormen beschreiben und sie anwenden; – können berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter verstehen, schreiben und anwenden; – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen und sprachliche Varietäten erkennen und vergleichen; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können grundlegende rhetorische Mittel erkennen und bewusst einsetzen; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte analysieren; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – können Argumente formulieren, ordnen und für kohärente Texte nutzen; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare und nichtlineare Texte lesen, beschreiben und analysieren; – können Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können einfache Regeln der Textinterpretation anwenden; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität und Konzepte von Realität äußern; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und haben Einblick in deren Entwicklung; – können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Medien zielorientiert nutzen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter. Textsortenadäquater Stil. Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte). Zuhören und Sprechen: Kommentieren und Appellieren. Grundlegende rhetorische Mittel. Lesen: Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz. Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte. Nichtlineare Texte. Schreiben: Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten). Strukturierung von Argumenten. Lineare und nichtlineare Texte. Textsortenwissen (Motivationsschreiben, einfache textgebundene Erörterung). Reflexion: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Einfache Regeln der Textinterpretation. Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Aufklärung anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medien als Informationsquellen. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können komplexere Inhalte auch mit Medienunterstützung präsentieren und vor Publikum sprechen; – können Sprachnormen anwenden; – können berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter verstehen, schreiben und anwenden; – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen und beschreiben; – können sprachliche Varietäten erkennen und vergleichen sowie ausgewählte historische Entwicklungen beschreiben; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – können Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte analysieren; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare und nichtlineare Texte lesen, beschreiben und analysieren; – können komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität und Konzepte von Realität äußern; – können einfache Regeln der Textinterpretation anwenden; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und haben Einblick in deren Entwicklung; – können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Medien zielorientiert nutzen. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Berufsbezogene Fachbegriffe und Fremdwörter. Verwendung eines textsortenadäquaten Stils. Sprachliche Varietäten (zB Dialekte, Soziolekte); historische Entwicklungen an Beispielen. Zuhören und Sprechen: Präsentationen mit Medienunterstützung. Rhetorische Mittel. Lesen: Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz. Merkmale fiktionaler und nichtfiktionaler Texte. Textsortenwissen (komplexe meinungsbetonte journalistische Textsorten). Schreiben: Teilschritte des Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Schreiben, Überarbeiten). Strukturierung von Argumenten. Komplexere argumentative Texte. Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Schreiben (zB Appell). Textsortenwissen (textgebundene Erörterung, Empfehlung). Reflexion: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Einfache Regeln der Textinterpretation. Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zur Klassik anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medien als Informationsquellen. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können komplexere Inhalte präsentieren und vor Publikum sprechen; – können Informationen unter Einbeziehung moderner Kommunikationstechnologie vermitteln; – können Sprachnormen anwenden; – können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert verwenden; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Informationen entnehmen, gliedern und wiedergeben; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können lineare und nichtlineare Texte lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren; – können fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und kommentieren; – können komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und haben Einblick in deren Entwicklung; – können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen; – können Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren beschreiben. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Stil und Wortschatz. Zuhören und Sprechen: Adressatenorientiert und anlassbezogenes Sprechen. Vermittlung von Informationen. Lesen: Vergleichendes Lesen. Wesentliche Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten. Textsortenwissen (komplexe Textsorten). Schreiben: Lineare und nichtlineare Texte. Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Textsortenwissen (Kommentar; Zusammenfassung aus mehreren Quellen; Textanalyse). Reflexion: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zum Realismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medien als Informationsquellen. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen; – können Sprachnormen anwenden; – können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert verwenden; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Sprachkompetenz nutzen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede reflektieren; – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen und beschreiben; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – können Texte mit unterschiedlichen Intentionen und adressatengerecht verfassen und gestalten; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben, analysieren, kommentieren und interpretieren; – können komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und haben Einblick in deren Entwicklung; – können Texte der deutschsprachigen Literatur einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen; – können Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren beschreiben. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Stil und Wortschatz. Zuhören und Sprechen: Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen. Vermittlung von Informationen. Lesen: Vergleichendes Lesen. Wesentliche Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten. Textsortenwissen (komplexe Textsorten). Schreiben: Lineare und nichtlineare Texte. Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Textsortenwissen (Offener Brief, Interpretation). Reflexion: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Grundzüge historischer literarischer Epochen bis zum Expressionismus anhand von Texten im literaturgeschichtlichen Zusammenhang. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medien als Informationsquellen. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen; – können rhetorische Mittel beurteilen und bewusst einsetzen; – können Gespräche moderieren; – können Sprachnormen anwenden; – können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert variieren; – können über den eigenen und fremden Sprachgebrauch reflektieren; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben, analysieren, kommentieren und interpretieren; – können komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und haben Einblick in deren Entwicklung; – können Texte der deutschsprachigen Literatur eigenständig lesen, interpretieren, einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen; – verstehen Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren beschreiben. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Variation in Stil und Wortschatz. Eigener und fremder Sprachgebrauch. Zuhören und Sprechen: Rhetorische Mittel. Moderation von Gesprächen. Lesen: Synchron und diachron vergleichendes Lesen. Schreiben: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Rhetorische Mittel. Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für Meinungsrede). Textsortenüberblick. Reflexion: Literatur bis zur Gegenwart. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medienkritik. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verfügen über angemessene sprachliche Mittel zur Bewältigung alltäglicher, öffentlicher und beruflicher Kommunikationssituationen; – können komplexe Inhalte präsentieren und öffentlich sprechen; – können rhetorische Mittel beurteilen und bewusst einsetzen; – können Gespräche moderieren; – können Sprachnormen beschreiben und anwenden; – können Stil und Wortschatz adressaten- und anlassorientiert variieren; – können über den eigenen und fremden Sprachgebrauch reflektieren; – können die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit weiteren Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen und Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen; – können Veränderungen in Sprachnormen und Wortschatz wahrnehmen; – können Texte formal und inhaltlich erschließen; – verstehen Texte in soziokulturellen Zusammenhängen und historischen Kontexten; – können Informationen gliedern und wiedergeben; – verfügen über das nötige Textsortenwissen; – können Texte sprachsensibel verfassen; – können einfache wissenschaftliche Arbeitstechniken anwenden; – können lineare und nichtlineare Texte beschreiben, analysieren, kommentieren und interpretieren; – können komplexere argumentative Texte adressatengerecht selbstständig planen, formulieren, schreiben und überarbeiten; – können fiktionale und nichtfiktionale Texte eigenständig lesen, beschreiben, analysieren und interpretieren; – können ihre Meinung über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen äußern; – können wesentliche Merkmale von Gattungen und Stilrichtungen erfassen und haben Einblick in deren Entwicklung; – können Texte der deutschsprachigen Literatur eigenständig lesen, interpretieren, einordnen und analysieren; – können sich in der Medienlandschaft orientieren und Texte und Medien kritisch beurteilen; – können Medien, Kunst- und Literaturbetrieb als Institutionen und Wirtschaftsfaktoren beschreiben. Lehrstoff: Sprachbewusstsein: Variation in Stil und Wortschatz. Eigener und fremder Sprachgebrauch. Zuhören und Sprechen: Rhetorische Mittel. Lesen: Synchron und diachron vergleichendes Lesen. Schreiben: Fiktionale und nichtfiktionale Texte. Rhetorische Mittel. Textsortenwissen (Thesenpapier, Manuskript für Meinungsrede). Reflexion: Literatur bis zur Gegenwart. Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen. Medienkritik. Schularbeiten: I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten. II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester. IV. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester. V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten. 2.2 ENGLISCH I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird; – können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und einfache Geschichten verstehen; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw., in denen auch Gefühle, Wünsche und Erlebnisse beschrieben werden; – können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können auf sehr einfache Art ihre Meinung ausdrücken; – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler: zB Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Tagesablauf, Freizeitaktivitäten, Wohnen, Kleidung, Schule, Einkaufen, Berufe. Mündliche und schriftliche Kommunikation: zB Email, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Gespräche, Dienstleistungsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung. Alltagstexte: zB Anzeigen, Informationsbroschüren, Speisekarten, Gebotsschilder. Einfache Formulare: zB Anmeldezettel im Hotel oder bei der Einreise, Anmeldung zu einem Kurs oder einer Veranstaltung, Log-in auf einer Webseite. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und einfache Geschichten verstehen; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einfachen Situationen der Arbeitswelt; – können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können auf einfache Art ihre Meinung ausdrücken; – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler und einfache gesellschaftliche und berufliche Themen: zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Reisen, Wohnen, Bildung, Gesundheit, Einkaufen, Mode und Bekleidung. Mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Einfache Telefonate. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen und einfache Geschichten verstehen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einfachen Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können sich in einfachen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine unkomplizierte, detaillierte Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können ihre Meinung ausdrücken und auf einfache Art begründen; – können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler und einfache gesellschaftliche und berufliche Themen: zB zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeitaktivitäten, Reisen, Wohnen, Bildung, Ernährung, Einkaufen, Mode und Bekleidung. Mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB einfache Diskussionen). Mündliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt (zB im Einzelhandel). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einfachen Situationen der Arbeitswelt und können im alltäglichen Bereich adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen einfachen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuelles Geschehen geht; – können sprachliche Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine unkomplizierte, detaillierte Beschreibung über verschiedenen vertraute Themen geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, einfache Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt); – können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen: zB Kunst und Kultur, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Kulturen und Gesellschaften des englischsprachigen Raums, Reisen, Gesundheit, Arbeitswelt, Medien. Mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB kurze argumentative Texte, einfache Diskussionen). Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt (zB Dienstleistungen). Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen, einfache Grafiken verstehen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einfachen Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuelles Geschehen geht, – können sprachliche Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, einfache Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt); – können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – können kulturelle und gesellschaftliche Besonderheiten des eigenen Landes identifizieren, diese beschreiben und präsentieren; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen: zB Kunst und Kultur, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, Kulturen und Gesellschaften des englischsprachigen Raums, Reisen, Gesundheit, Arbeitswelt, Medien. Mündliche und schriftliche Kommunikation: Vertiefung und Erweiterung. Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB Email, Leserbrief, Artikel, Diskussion). Mündliche und schriftliche Kommunikation in einfachen Situationen der Arbeitswelt (zB Anfrage, Einladung; unkomplizierte Telefonate). Einfache Grafiken. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. IV. Jahrgang 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen klar strukturierte Vorträge und Präsentationen; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos in einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können Grafiken verstehen und in Zeitungsartikeln zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in vielen unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Arbeit, Freizeit und aktuelles Geschehen geht; – können eine Reihe sprachlicher Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einer Reihe von vertrauten Themen Standpunkte darlegen sowie durch relevante Erklärungen und Argumente begründen; – können vorbereitete, unkomplizierte Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf einfache Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer adäquat reagieren; – können detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, nutzen die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit und verfügen über eine Reihe von Strategien zum Spracherwerb; – können kulturelle und gesellschaftliche Besonderheiten des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren und diese beschreiben und präsentieren; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Kunst und Kultur als Inspirationsquellen, kulturelle Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Marketing, Lifestyle, Design in der Gesellschaft. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt): zB einfache Handelskorrespondenz und Telefonate (Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Bewerbung und Motivationsschreiben. Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Diskussion, Präsentation). Einholen von Informationen und Meinungen (zB Interview, Befragung). Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Newsletter, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Anleitung, Proposal usw. Informationsgespräch, Videokonferenz; Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen, Moderation von Veranstaltungen, Beschreibung von Arbeitsabläufen usw. Beschreiben und Kommentieren von Grafiken. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – verstehen klar strukturierte Vorträge und Präsentationen; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos in einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – können Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können Grafiken verstehen und in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen und Standpunkte erfassen; – können längere Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen, sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen klar formulierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können mit Medien bewusst umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen; – können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf unkomplizierte Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer adäquat reagieren; – können detaillierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden sowie die für die betreffende Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, nutzen die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit und verfügen über eine Reihe von Strategien zum Spracherwerb; – können kulturelle und gesellschaftliche Besonderheiten des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren, beschreiben und präsentieren; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Kunst und Kultur als Inspirationsquellen, kulturelle Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Marketing, Lifestyle, Design in der Gesellschaft. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt): zB einfache Handelskorrespondenz und Telefonate (Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Bewerbung und Motivationsschreiben. Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Diskussion, Präsentation). Einholen von Informationen und Meinungen (zB Interview, Befragung). Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Newsletter, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Anleitungen, Proposal usw. Informationsgespräch, Videokonferenz; Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen, Moderation von Veranstaltungen, Beschreibung von Arbeitsabläufen usw. Beschreiben und Kommentieren von Grafiken. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen inhaltlich und sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen; – verstehen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über ein breites Spektrum an vertrauten Themen und können dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – können selbstständig lesen sowie Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an allgemeinen und berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen; – können lange und komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können mit Medien bewusst umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und deren Bedeutung hervorheben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen; – können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer flüssig und spontan reagieren; – können klare und strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, nutzen die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – kennen die Bedeutung der inneren und äußeren Mehrsprachigkeit; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – erkennen die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Kunst und Kultur als Inspirationsquellen, kulturelle Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Marketing, Lifestyle, Design in der Gesellschaft. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt): zB einfache Handelskorrespondenz und Telefonate (Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Bewerbung und Motivationsschreiben. Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Diskussion, Präsentation). Einholen von Informationen und Meinungen (zB Interview, Befragung). Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Newsletter, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Anleitungen, Proposal usw. Informationsgespräch, Videokonferenz; Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen, Moderation von Veranstaltungen, Beschreibung von Arbeitsabläufen usw. Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen inhaltlich und sprachlich komplexe mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen und zu einem breiten Spektrum an Themen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – verstehen die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Vorträgen, Berichten und Präsentationen; – verstehen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über ein breites Spektrum an vertrauten Themen und können dabei auch Stimmung, Ton, Standpunkte und Einstellungen der Sprechenden erfassen, wenn in Standardsprache gesprochen wird; – können selbstständig lesen sowie Lesestil und Tempo verschiedenen Texten und Zwecken anpassen; – können in unterschiedlichen Arten von Texten zu einem breiten Spektrum an allgemeinen und berufsspezifischen Themen die wesentlichen Informationen, Argumentationen, Standpunkte und Haltungen erfassen; – können lange und komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen sowie die wesentlichen Inhalte von Texten zusammenfassen; – verstehen ein breites Spektrum an schriftlicher Kommunikation im alltäglichen und beruflichen Bereich und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können mit Medien bewusst umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können ein breites Spektrum von sprachlichen Mitteln anwenden, um ein längeres Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und deren Bedeutung hervorheben; – können sowohl mündlich als auch schriftlich zu einem breiten Spektrum von vertrauten Themen Informationen austauschen, die eigenen Ansichten erklären sowie Standpunkte durch relevante Erklärungen und Argumente begründen und verteidigen; – können vorbereitete Präsentationen (auch medienunterstützt) durchführen und auf Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer flüssig und spontan reagieren; – können klare und strukturierte Texte zu einem breiten Spektrum an vertrauten Themen verfassen und dabei die für die jeweilige Textsorte geltenden Kriterien adäquat anwenden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen, nutzen die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit und verfügen über Strategien zum Spracherwerb; – kennen die Bedeutung der inneren und äußeren Mehrsprachigkeit; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – erkennen die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen; – verfügen über einen großen Wortschatz in ihrem Interessens- und Fachgebiet und in den meisten allgemeinen Themenbereichen; – können Formulierungen variieren, um häufige Wiederholungen zu vermeiden, wobei Lücken im Wortschatz zu Zögern und Umschreibungen führen können; – können den Wortschatz im Allgemeinen mit großer Genauigkeit verwenden, obgleich einige Verwechslungen und falsche Wortwahl vorkommen können, ohne jedoch die Kommunikation zu behindern; – verfügen über eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen; – haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation; – beherrschen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen; – können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und die betreffenden Personen angemessen ist; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen: zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Medien, Kunst und Kultur als Inspirationsquellen, kulturelle Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Marketing, Lifestyle, Design in der Gesellschaft. Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation (medienunterstützt): zB einfache Handelskorrespondenz und Telefonate (Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Bewerbung und Motivationsschreiben. Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Blog, Diskussion, Präsentation). Einholen von Informationen und Meinungen (zB Interview, Befragung). Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Newsletter, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht, Anleitung, Proposal usw. Informationsgespräch, Videokonferenz; Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen, Moderation von Veranstaltungen, Beschreibung von Arbeitsabläufen usw. Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse. Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. Schularbeiten: I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten. II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester. IV. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester. V. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten. 2.3 ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen, einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht, sofern langsam und sorgfältig gesprochen wird und wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen; – können sich schrittweise auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen, wenn es sich um sehr vertraute Formulierungen handelt; – verstehen das Wesentliche von kurzen, sehr einfachen Mitteilungen und Anweisungen; – verstehen einfache Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben; – können sehr kurze, einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen sie, indem sie bekannte Namen, Wörter und einfachste Wendungen heraussuchen und, wenn nötig, den Text mehrmals lesen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von ganz unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird; – können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt; – können sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen und Orte äußern; – können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze schreiben; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen. Lehrstoff: Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler: zB Familie, Freundeskreis, soziale Beziehungen, einfache Alltagssituationen in Bezug auf Essen, Trinken, Einkaufen, Unterkunft. Kurze Mitteilungen, Einladungen, Notizen, Checklisten, Ausfüllen von Formularen (bereits medienunterstützt). Vorstellen (sich selbst oder jemanden anderen) und Gebrauch einfacher Gruß- und Abschiedsformeln. Stellen und Beantworten einfacher Fragen nach Namen, Wohnort, Dingen, Hobbys und Befinden. Einfache Einkaufsgespräche. Bitten, Bedanken, Entschuldigen. Einfache Kommunikation in sozialen Netzwerken. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. II. Jahrgang 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen und einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von unmittelbarer Bedeutung geht, sofern klar, sorgfältig und nicht zu schnell gesprochen wird und wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen; – können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen; – verstehen das Wesentliche von kurzen, relativ einfachen Mitteilungen und Anweisungen; – verstehen Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben, wenn sie deutlich gesprochen und eventuell mehrmals gehört werden; – können sehr kurze, einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen sie, indem sie bekannte Namen, Wörter und einfache Wendungen heraussuchen und, wenn nötig, den Text mehrmals lesen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird; – können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt; – können sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen und Orte äußern; – können eine einfache Beschreibung von Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf sehr einfache Art über Erlebnisse berichten; – können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze schreiben; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Die im I. Jahrgang erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Freizeit, Sport, Kleidung. Landeskundliche Grundkenntnisse über das Zielland. Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation: zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Gespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung. Situationen der Arbeitswelt. Erstellen einfacher Informationsmaterialien (zB Flugblatt). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. II. Jahrgang 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen und einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von unmittelbarer Bedeutung geht, sofern Pausen helfen, den Sinn zu erfassen, wobei die sprachentypische Intonation und Sprechgeschwindigkeit möglichst natürlich sein sollen; – verstehen das Wesentliche von kurzen, relativ einfachen Mitteilungen und Anweisungen; – verstehen Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben, wenn sie deutlich gesprochen und eventuell mehrmals gehört werden; – verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw.; – können einfachen Alltagstexten konkrete Informationen entnehmen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation weitgehend davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird; – können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt; – können sich mit einfachen Wendungen über Menschen und Orte äußern; – können eine einfache Beschreibung von Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf sehr einfache Art über Erlebnisse berichten; – können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze zu einem kurzen Text verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Freizeit, Sport, Kleidung. Landeskundliche Grundkenntnisse über das Zielland. Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation: zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Gespräche, Dienstleistungsgespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung. Situationen der Arbeitswelt. Erstellen einfacher Informationsmaterialien (zB Flugblatt). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. III. Jahrgang 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn klar, deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird und kleinere Pausen helfen, den Sinn zu erfassen; – verstehen in einfacheren Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn sehr deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird; – können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen; – verstehen komplexere Zahlen und Preisangaben, wenn sie eventuell mehrmals gehört werden; – verstehen das Wesentliche von kurzen, einfachen allgemeinen und berufsbezogenen Mitteilungen und Anweisungen; – können einfachen Alltagstexten und einfachen Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen; – verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe, einfache berufliche Korrespondenz usw.; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich in vertrauten einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können auf einfache Art ihre Meinung ausdrücken; – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung der Arbeitswelt. Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation: zB Telefonate, Korrespondenz (medienunterstützt; Anfragen, Beantwortung von Anfragen), Notizen, Ankündigungen, Memos. Bewerbung. Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation: Themen aus dem alltäglichen Umfeld und allgemeinbildende Themen (zB Erlebnisse, Erfahrungen, Formen der Kommunikation, Bildung). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen und können Gesprächen mit „Native Speakers“ folgen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – verstehen in einfacheren Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn sehr deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird; – können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen; – können einfachen Alltagstexten und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen; – verstehen einfache Texte wie zB von E-Mails, SMS, Einträgen in sozialen Netzwerken, Briefen und berufsbezogener Korrespondenz; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können auf einfache Art ihre Meinung ausdrücken; – können einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung der Arbeitswelt. Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation: zB Telefonate, Korrespondenz (medienunterstützt; Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Notizen, Ankündigungen, Memos; Bewerbung. Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation: Themen aus dem alltäglichen Umfeld und allgemeinbildende Themen (zB Erlebnisse, Erfahrungen, Formen der Kommunikation, Bildung). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. IV. Jahrgang 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen und können Gesprächen mit „Native Speakers“ folgen, wenn klar artikuliert, deutlich und mit vertrautem Akzent gesprochen wird; – verstehen in einfacheren Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn sehr deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird; – können einfachen Alltagstexten, einfachen Zeitungsartikeln und unkomplizierten Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen sowie einfache Grafiken verstehen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in vertrauten Situationen der Arbeitswelt, in denen auch Gefühle, Wünsche und Erlebnisse beschrieben werden; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Gesundheit, Schule, Arbeit und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen, einige Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie auf einfache Art über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Konnektoren verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle Themen: zB gesellschaftliche Grundstrukturen, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt, Ernährung und Lebensqualität, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen. Ausgewählte Bereiche der mündlichen und schriftlichen berufsbezogenen Kommunikation: zB einfache Handelskorrespondenz (medienunterstützt; Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), einfache Berichte. Kommunikation in sozialen Netzwerken. Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Grafiken und Statistiken. Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Korrespondenz, Blog, Gespräch). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus ihrem Lebensumfeld und dem beruflichen Bereich und können Gesprächen mit „Native Speakers“ folgen, wenn klar artikuliert, deutlich und mit vertrautem Akzent gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptaussagen und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen wichtige Informationen entnehmen, einfache Grafiken verstehen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in Standardsituationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können einigermaßen bewusst mit Medien umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich relativ leicht in strukturierten Situationen und kurzen Gesprächen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit sozialen Beziehungen und beruflichen Aktivitäten geht; – können eine Reihe einfacher Mittel anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben, über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und auf einfache Art ihre Meinung ausdrücken und begründen; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt); – können unkomplizierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – können kulturelle und geografische Besonderheiten des eigenen Landes identifizieren, diese in einfacher Form beschreiben; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle Themen: zB politische und gesellschaftliche Grundstrukturen, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt, Ernährung und Lebensqualität, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen. Ausgewählte Bereiche der mündlichen und schriftlichen berufsbezogenen Kommunikation: zB einfache Handelskorrespondenz (medienunterstützt; Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden), Berichte. Kommunikation in sozialen Netzwerken. Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Grafiken und Statistiken. Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Korrespondenz, Blog, Gespräch). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus ihrem Erfahrungsbereich und dem beruflichen Bereich und können Gesprächen mit „Native Speakers“ folgen, wenn klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich konkrete Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können bewusst mit Medien umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Freizeit, wirtschaftlichen Aktivitäten sowie aktuellem Geschehen geht; – können eine Reihe von Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, einige Zeit in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen auf einfache Art das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt); – können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – kennen die Bedeutung der inneren und äußeren Mehrsprachigkeit; – können kulturelle und geografische Besonderheiten des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren und diese in einfacher Form beschreiben; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern und, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – erfahren die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen: zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur, Arbeit und Arbeitswelt. Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Bericht, Rundbrief, Homepage, einfacher PR-Texte wie Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung usw. Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Produkt- und Firmenmessen. Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Grafiken, Statistiken und visuellen Impulsen. Ausgewählte Bereiche der Handelskorrespondenz (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden). Motivationsschreiben. Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Artikel, Bericht, Leserbrief, Blog, Korrespondenz, Diskussion). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in einer Reihe von Situationen aus ihrem Erfahrungsbereich und dem beruflichen Bereich und können Gesprächen mit „Native Speakers“ folgen, wenn klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird; – verstehen in Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte und wichtige Einzelinformationen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird; – können einfachen Alltags- und Sachtexten zu vertrauten Themen aus dem alltäglichen und beruflichen Bereich konkrete Informationen entnehmen und in unkomplizierten Zeitungsartikeln zu vertrauten Themen die wesentlichen Punkte erfassen; – verstehen klar formulierte, unkomplizierte Vorschriften und Anleitungen; – verstehen E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw. im alltäglichen Bereich und in einer Reihe von Situationen der Arbeitswelt und können adressaten- und situationsadäquat darauf reagieren; – können digitale und gedruckte Nachschlagewerke gezielt nutzen; – können bewusst mit Medien umgehen; – verfügen im Sinne der Beschäftigungsfähigkeit (Employability) über allgemeine und berufsspezifische Sprach- und Sachkompetenzen für die Bewältigung von vertrauten Routinesituationen der beruflichen Praxis; – können sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten Austausch von Informationen und Meinungen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule, Freizeit, wirtschaftlichen und touristischen Aktivitäten sowie aktuellem Geschehen geht; – können eine Reihe von Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, einige Zeit in Gang zu halten und zu beenden sowie in Diskussionen auf einfache Art das Wort zu ergreifen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben sowie detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können vorbereitete, unkomplizierte Kurzpräsentationen durchführen (auch medienunterstützt); – können unkomplizierte, detaillierte Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit einer Auswahl an Verknüpfungsmitteln verbinden; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – kennen die Bedeutung der inneren und äußeren Mehrsprachigkeit; – können kulturelle und geografische Besonderheiten des eigenen Landes und exemplarisch auch eines Ziellandes identifizieren und diese in einfacher Form beschreiben; – können sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen und die Fähigkeit zur interkulturellen Kommunikation entwickeln; – können als Sprachmittlerinnen und Sprachmittler in begrenztem Ausmaß die Kommunikation zwischen Gesprächspartnern, die einander nicht direkt verstehen können, ermöglichen; – erfahren die Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen; – zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen; – können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. – verfügen über eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird und lassen eine sprachentypische Intonation erkennen; – zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung, die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt; – können zwischen formellem und informellem Register unterscheiden, sind sich der wichtigsten Höflichkeitskonventionen bewusst und handeln entsprechend; – können die erworbenen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen. Lehrstoff: Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen: zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur, Arbeit und Arbeitswelt. Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Bericht, Rundbrief, Homepage, einfacher PR-Texte wie Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung usw. Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Produkt- und Firmenmessen. Einfache Beschreibungen und Kommentare zu Grafiken, Statistiken und visuellen Impulsen. Ausgewählte Bereiche der Handelskorrespondenz (zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden). Motivationsschreiben. Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen (zB Kommentar, Artikel, Bericht, Leserbrief, Blog, Korrespondenz, Diskussion). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. Schularbeiten: I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten. II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 6. Semester. IV. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester. V. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten. 2.4 DRITTE LEBENDE FREMDSPRACHE III. Jahrgang 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen, einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht, sofern langsam und sorgfältig gesprochen wird und wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen; – können sich schrittweise auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen, wenn es sich um sehr vertraute Formulierungen handelt; – verstehen das Wesentliche von kurzen, sehr einfachen Mitteilungen und Sätzen, besonders wenn das Gesagte durch nonverbale Kommunikationsmittel unterstützt wird; – verstehen einfache Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben; – können sehr kurze, einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen sie, indem sie bekannte Namen, Wörter und einfachste Wendungen heraussuchen und, wenn nötig, den Text mehrmals lesen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von ganz unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird; – können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt; – können sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen äußern; – können einige einfache Wendungen und Sätze schreiben; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen. Lehrstoff: Themen aus dem alltäglichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler: zB Familie, Freundeskreis, soziale Beziehungen, einfache Alltagssituationen in Bezug auf Essen, Trinken. Vorstellen (sich selbst oder jemanden anderen) und Gebrauch einfacher Gruß- und Abschiedsformeln. Stellen und Beantworten einfacher Fragen nach Namen, Wohnort und Befinden. Bitten, Bedanken, Entschuldigen. Einfache Kommunikation in sozialen Netzwerken. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen und einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von unmittelbarer Bedeutung geht, sofern klar, sorgfältig und nicht zu schnell gesprochen wird und wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen; – können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen, wenn es sich um sehr vertraute Formulierungen handelt; – verstehen das Wesentliche von kurzen, relativ einfachen Mitteilungen und Anweisungen; – verstehen Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben, wenn sie deutlich gesprochen und eventuell mehrmals gehört werden; – können sehr kurze, einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen sie, indem sie bekannte Namen, Wörter und einfache Wendungen heraussuchen und, wenn nötig, den Text mehrmals lesen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird; – können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt; – können sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen und Orte äußern; – können eine einfache Beschreibung von Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf sehr einfache Art über Erlebnisse berichten; – können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze schreiben; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen. Lehrstoff: Die im 5. Semester erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Einkaufen, Unterkunft, Freizeit und Sport. Kurze Mitteilungen, Einladungen, Listen, Ausfüllen von Formularen (auch medienunterstützt). Erweiterung des Repertoires an Fragen und Antworten zu Dingen, Hobbys usw. Einfache mündliche und schriftliche Kommunikation: zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Notizen, Mitteilungen, Gespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. IV. Jahrgang 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen Gehörtes, zB bekannte Wörter, Wendungen und einfache Aussagen und Fragen, wenn es um Dinge von unmittelbarer Bedeutung geht, sofern klar, sorgfältig und nicht zu schnell gesprochen wird und wenn Pausen Zeit lassen, den Sinn zu erfassen; – können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen; – verstehen das Wesentliche von kurzen, relativ einfachen Mitteilungen (zB Wegbeschreibungen) und Anweisungen; – verstehen Zahlen, Preisangaben und Zeitangaben, wenn sie deutlich gesprochen und eventuell mehrmals gehört werden; – verstehen einfache kurze E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw.; – können einfachen Alltagstexten konkrete Informationen entnehmen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich auf einfache Art verständigen, das Gesagte falls nötig durch Gesten unterstützen, wenn es um Themen von unmittelbarer Bedeutung geht, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas bei Bedarf langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird; – können einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt; – können sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen und Orte äußern; – können eine einfache Beschreibung von Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen geben sowie auf sehr einfache Art über Erlebnisse berichten; – können eine Reihe einfacher Wendungen und Sätze mit einfachen Konnektoren verbinden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Beruf. Einfache alltägliche mündliche und schriftliche Kommunikation: zB Mail, Kommunikation in sozialen Netzwerken, Mitteilungen, Gespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung. Situationen im Bereich öffentlicher Verkehr. Einfache Alltagstexte: zB Anzeigen, Informationsbroschüren, Speisekarten, Gebotsschilder. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn klar, deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird und kleinere Pausen helfen, den Sinn zu erfassen; – verstehen in einfachen Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen worum es geht, wenn sehr deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird; – können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen; – verstehen komplexere Zahlen und Preisangaben, wenn sie eventuell mehrmals gehört werden; – verstehen das Wesentliche von kurzen, einfachen allgemeinen und berufsbezogenen Miteilungen und Anweisungen; – können einfachen Alltagstexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen; – verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw.; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich in einigen vertrauten einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu führen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine kurze einfache Beschreibung von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen geben sowie auf einfache Art über Erfahrungen berichten; – können auf einfache Art ihre Meinung ausrücken; – können einfache Sätze und Wendungen mit den häufigsten Konnektoren verbinden; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden. Lehrstoff: Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung des Berufsfeldes und der Arbeitswelt. Einfache schriftliche und mündliche Kommunikation: einfache Gespräche (zB öffentliche Verkehrsmittel), kurze Telefonate, kurze Beschreibungen von Lebensgewohnheiten (zB Feste, Feiertage, Traditionen und Speisen im eigenen Land und in den Ländern der Zielsprache); Berichte über Erlebnisse und Erfahrungen (zB Gespräche, E-Mail), kurze Berichte zu Themen aus dem Lebensumfeld. Einfache Informationsmaterialien. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn klar, deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird und kleinere Pausen helfen, den Sinn zu erfassen; – verstehen in einfacheren Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn sehr deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird; – können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen; – verstehen komplexere Zahlen und Preisangaben, wenn sie eventuell mehrmals gehört werden; – können einfachen Alltagstexten und sehr einfachen Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen; – verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw.; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich in vertrauten einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu führen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebensbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen geben sowie auf einfache Art über Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können auf einfache Art ihre Meinung ausdrücken; – können über die eigene Herkunft und Ausbildung mit einfachen sprachlichen Mitteln mündlich und schriftlich kommunizieren; – können vorbereitete einfache Präsentationen zu vertrauten Themen durchführen; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – verfügen über die der Ausbildungshöhe angemessenen linguistischen, soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Reisen und landeskundlichen Grundkenntnissen über die Zielländer. Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation: Einfache Gespräche, kurze Telefonate, kurze Beschreibung von Lebensgewohnheiten. Erstellen einfacher Informationsmaterialien (medienunterstützt). Einfache Beschreibung von Situationen der Arbeitswelt. Aktuelle Themen. Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – verstehen einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen, wenn klar, deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird und kleinere Pausen helfen, den Sinn zu erfassen; – verstehen in einfacheren Tonaufnahmen, Podcasts, Radionachrichten sowie Videos über vertraute Themen die Hauptpunkte, wenn sehr deutlich und nicht zu schnell gesprochen wird; – können sich allmählich auf natürliche Intonation und sprachentypisches Sprechtempo einstellen; – verstehen komplexere Zahlen und Preisangaben, wenn sie eventuell mehrmals gehört werden; – können einfachen Alltagstexten und sehr einfachen Sachtexten zu vertrauten Themen konkrete Informationen entnehmen; – verstehen einfache E-Mails, SMS, Einträge in sozialen Netzwerken, Briefe usw.; – verstehen klar formulierte, einfache Vorschriften und Anleitungen; – können Analogien und erstsprachliches Wissen bzw. Kenntnisse aus anderen Sprachen nutzen, um sich Texte zu erschließen; – können sich in vertrauten einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Schule und Freizeit geht; – können einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu führen; – können sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebensbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen geben sowie auf einfache Art über Erlebnisse und Erfahrungen berichten; – können auf einfache Art ihre Meinung ausdrücken; – können über die eigene Herkunft und Ausbildung mit einfachen sprachlichen Mitteln mündlich und schriftlich kommunizieren; – können vorbereitete einfache Präsentationen zu vertrauten Themen durchführen; – können ihre sprachlichen Fähigkeiten einschätzen sowie die Erstsprache und ihre Erfahrungen mit anderen Sprachen zur Entwicklung ihrer Mehrsprachigkeit nutzen und verfügen über einige Strategien zum Spracherwerb; – verfügen über ein begrenztes Repertoire an elementaren sprachlichen Mitteln, die es ihnen ermöglichen, vertraute Alltags- und Berufssituationen zu bewältigen; sie müssen allerdings in der Regel Kompromisse in Bezug auf die Realisierung der Sprechabsicht machen und nach Worten suchen; – verfügen über genügend Wortschatz, um in vertrauten einfachen Situationen und in Bezug auf vertraute Themen routinemäßige Angelegenheiten im alltäglichen und beruflichen Umfeld zu erledigen und beherrschen den dafür erforderlichen begrenzten Wortschatz ausreichend gut; – können häufige einfache Strukturen und Wendungen, die an Situationen des alltäglichen und beruflichen Umfelds mit voraussagbaren Inhalten gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden; auch wenn elementare Fehler auftreten wird in der Regel klar, was sie ausdrücken möchten; – verfügen über eine verständliche Aussprache, auch wenn ein merklicher Akzent vorhanden ist und öfters etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar; – zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt; – sind sich der wichtigsten Höflichkeitskonventionen bewusst und können gebräuchliche Höflichkeitsformeln verwenden; – können die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden. Lehrstoff: Einfache berufsbezogene schriftliche und mündliche Kommunikation: Bewerbungs- und Motivationsschreiben, CV-Europass. Bewerbungsgespräch. Aktuelle Themen. Notizen aus einfachen Sachtexten (mündlich und schriftlich). Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires. 3. NATURWISSENSCHAFTEN UND MATHEMATIK 3.1 NATURWISSENSCHAFTEN I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Beobachten und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – die Definitionen von häufig benötigten Messgrößen und Maßeinheiten nennen und oft verwendete Vorsilben benutzen; – sich Größenverhältnisse erschließen und Dimensionen im Mikro- und Makrokosmos einordnen; – die Entwicklung des naturwissenschaftlichen Weltbilds aus historischer Sicht beschreiben; – die wichtigsten Formen von Energie beschreiben; – das Prinzip der Energieerhaltung in abgeschlossenen Systemen beschreiben; – die Umwandlungen von Energieformen beobachten und die Energiearten benennen; – die wichtigsten thermischen Größen beschreiben; – Licht als elektromagnetische Welle und die wichtigsten Phänomene des Lichts beschreiben; – die wichtigsten Phänomene des Schalls beschreiben; – modellhafte Vorstellungen zum Aufbau der Materie nennen. Untersuchen und Bearbeiten Die Schülerinnen und Schüler können – unter Anleitung beobachten, experimentieren, einfache Protokolle verfassen und grundlegende Aussagen über die Genauigkeit von Messungen tätigen; – die Arbeitsweise der Physik anhand von ausgewählten Beispielen erläutern; – Fragestellungen zu den wichtigsten Energieträgern für regenerative und konventionelle Energienutzung recherchieren und beantworten; – Natur- und Alltagsphänomene beobachten, beschreiben und ihre Bedeutung erörtern. Bewerten und Anwenden Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundidee des internationalen Einheitensystems beschreiben, Messgrößen in verschiedenen Einheiten ausdrücken und häufig gebrauchte Vorsilben benützen; – mit den wichtigsten physikalischen Größen einfache Berechnungen durchführen; – Vor- und Nachteile bewerten, die bei Nutzung der unterschiedlichen Energieformen jeweils auftreten; – das Prinzip der Energieumwandlung anhand von Beispielen aus Alltag und Technik anwenden; – bei der Bildung von Modellen zwischen Modellvorstellung und Wirklichkeit unterscheiden. Lehrstoff: Bedeutung der Naturwissenschaften für unser tägliches Leben. Arbeitsweise der Physik von der Beobachtung zum physikalischen Gesetz. Entwicklung des Weltbildes aus historischer Sicht. Internationales Einheitensystem. Physikalische Größen, Maßeinheiten, Dimensionen im Mikro- und Makrokosmos. Energiebegriff, Formen von Energie und Energieerhaltung. Energietechnik (Energieträger, regenerative und konventionelle Energienutzung; Erzeugung, Weiterleitung und Nutzung des elektrischen Stroms; Maßnahmen zur Einsparung von Energie; Vor- und Nachteile der Nutzung unterschiedlicher Energieformen). Grundlagen von Optik und Akustik. Farbenlehre und Spektrum des Lichts. Atommodelle und Periodensystem. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Beobachten und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – in Grundzügen die Formelsprache der Chemie erläutern; – den Aufbau von ausgewählten anorganischen Stoffen erläutern; – die Bedeutung von Wasser und Luft als Grundlage des Lebens erklären; – chemische Experimente beobachten und sachrichtig beschreiben. Untersuchen und Bearbeiten Die Schülerinnen und Schüler können – die Systematik des Periodensystems zur Abschätzung von Stoffeigenschaften erfassen und nutzen; – Stoffumwandlungen an Hand chemischer Reaktionen beschreiben; – einfache chemische Gleichungen aufstellen; – sachgerecht, sorgsam und sicherheitsbewusst arbeiten; – einfache Freihandexperimente durchführen und sie dokumentieren. Bewerten und Anwenden Die Schülerinnen und Schüler können – Sicherheitsbestimmungen beachten und aus den Gefahrstoffsymbolen auf geeignete Schutzmaßnahmen im Umgang mit Chemikalien schließen; – Eigenschaften der Stoffe anhand geeigneter Bindungsmodelle erklären; – beispielhaft Maßnahmen zur Verbesserung der Luft- und Wassergüte angeben. Lehrstoff: Arbeitsweise und Formelsprache der Chemie, Gefahrensymbole. Gemenge und Reinstoff. Bausteine der Materie. Chemische Bindungen und Reaktionen. Struktur, Eigenschaften, Gewinnung und Nutzung von verschiedenen anorganischen Stoffen an Hand ausgewählter Beispiele (zB Wasser, Säuren, Basen, Salze). Wasser und Luft als Lebensgrundlage (Bedeutung, Schadstoffe, Klimawandel). 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Beobachten und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – den Aufbau von Kohlenwasserstoffen beschreiben und die wichtigsten organischen Stoffklassen und ihre Eigenschaften nennen; – einfache organische Stoffe gemäß der IUPAC-Nomenklatur benennen; – den Aufbau von Eiweißen, Kohlenhydraten und Fetten beschreiben; – die Herstellung und Bedeutung ausgewählter synthetischer und halbsynthetischer Stoffe beschreiben; – die wichtigsten Reaktionstypen der organischen Chemie erläutern. Untersuchen und Bearbeiten Die Schülerinnen und Schüler können – sachgerecht, sorgsam und sicherheitsbewusst arbeiten; – einfache Untersuchungen im Bereich der organischen Chemie durchführen. Bewerten und Anwenden Die Schülerinnen und Schüler können – die wichtigsten organischen Verbindungen nennen; – Erkenntnisse und Methoden in ausgewählten aktuellen Texten oder anderen medialen Beiträgen beschreiben und beurteilen. Lehrstoff: Grundlagen der organischen Chemie. Benennung nach IUPAC. Stoffklassen anhand von ausgewählten Beispielen (zB Alkohole). Aufbau und chemische Eigenschaften der Nährstoffe (Kohlehydrate, Fette, Eiweiße) und Naturfasern. Reaktionsmechanismen zur Herstellung von Makromolekülen (zB Kunstfasern). III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Beobachten und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – die Merkmale des Lebens nennen; – den Unterschied zwischen Pro- und Eukaryoten erläutern; – die Grundlagen der klassischen Genetik nennen; – die Grundlagen der Fortpflanzung nennen. Untersuchen und Bearbeiten Die Schülerinnen und Schüler können – unter Anleitung beobachten, mikroskopieren und dokumentieren; – durch Recherche Informationen zu ausgewählten Themen wie Infektionskrankheiten gewinnen. Bewerten und Anwenden Die Schülerinnen und Schüler können – die Lebensformen ihrer Umgebung biologischen Kategorien zuordnen; – zwischen beschreibenden (naturwissenschaftlichen) und normativen (ethischen) Aussagen unterscheiden. Lehrstoff: Kennzeichen des Lebens. Überblick über unterschiedliche Lebensformen. Zelle als Grundeinheit des Lebens. Viren und Bakterien als Krankheitserreger. Mitose und Meiose, Fortpflanzung des Menschen. Klassische Genetik. Humangenetik (Genom, ausgewählte Erbgänge, Erbkrankheiten, Untersuchungsmethoden). 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Beobachten und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – das Grundvokabular der Molekulargenetik anwenden; – die Struktur des menschlichen Erbgutes und die Vorgänge der Vererbung beschreiben; – die wichtigsten Methoden der Genetik in ihren wichtigsten Grundzügen erläutern; – Mechanismen der Evolution erklären und Beispiele anführen; – einfache ökologische Systeme beschreiben und wechselseitige Beziehungen der Lebewesen erläutern. Untersuchen und Bearbeiten Die Schülerinnen und Schüler können – die Bedeutung von Nukleinsäuren, genetischem Code, Replikation und Genexpression einordnen; – Sachinformationen zu Schwerpunktthemen sortieren, gewichten und sie in geeigneter Weise darstellen; – Informationen zu naturwissenschaftlichen Fragestellungen verschiedener Quellen auswerten und diese auch mithilfe entsprechender Techniken und Methoden verarbeiten; – zu gesellschafts- oder alltagsrelevanten naturwissenschaftlichen Themen referieren. Bewerten und Anwenden Die Schülerinnen und Schüler können – Argumente für bzw. gegen die Nutzung von Gentechnik oder anderen aktuellen Technologien in geeigneter Weise einander gegenüberstellen und reflektieren; – Aspekte des menschlichen Lebens auch unter ökologischen Gesichtspunkten betrachten; – Auswirkungen von Umweltfaktoren erläutern und bewerten; – die Interaktionen zwischen Lebewesen eines Ökosystems aufzeigen. Lehrstoff: Molekulargenetik (Nukleinsäuren, genetischer Code, identische Replikation). Proteinbiosynthese (vom Gen zum Protein). Grundlagen und Methoden sowie Chancen und Risiken der Gentechnologie. Aktuelle Forschungsergebnisse. Evolutionstheorie (Ursprung und Entwicklung des Lebens und der Artenvielfalt; Mechanismen der Evolution). Ökologische Grundbegriffe. Humanökologie und Nachhaltigkeit. 3.2 ANGEWANDTE MATHEMATIK I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Zahlen und Maße Die Schülerinnen und Schüler können – die Bezeichnungen, den Aufbau und die Eigenschaften der Zahlenmengen (N, Z, Q, R) nennen, Zahlen diesen Mengen zuordnen und auf der Zahlengeraden darstellen; – Zahlen von Festkommadarstellung in Gleitkommadarstellung umwandeln und umgekehrt; – mit Zahlen in Gleitkommadarstellung mit und ohne Technologieeinsatz operieren; – die Prozentrechnung verstehen und als Zahlen angeben; – Anwendungsaufgaben mit Prozentzahlen lösen; – die Kenntnisse über Fest- und Gleitkommadarstellung von großen und kleinen Zahlen auf den Bereich Maße und Maßeinheiten anwenden; – die Maßeinheiten für Längen-, Flächen-, Volums-, Masse- und Zeiteinheiten nennen; – die Vorsilben Kilo, Mega, Giga, Tera, Dezi, Zenti, Milli, Mikro, Nano sinnvoll bei Anwendungsaufgaben interpretieren; – Maßeinheiten mit Hilfe der Potenzschreibweise darstellen und damit Rechenoperationen durchführen; – Zahlen runden und die dabei nötige Genauigkeit im Zusammenhang mit Anwendungen abschätzen. Algebra und Geometrie Die Schülerinnen und Schüler können – mit Variablen und mit Termen (Klammerterme, Binome, Brüche und Potenzen mit ganzzahligen Exponenten) ohne Technologieeinsatz operieren; – die Regeln zum Auflösen von Klammern beschreiben; – folgende binomische Formeln (a±b)² und a² – b² anwenden und damit Terme auflösen bzw. Terme faktorisieren; – die Rechengesetze für das Rechnen mit Potenzen mit ganzzahligen Hochzahlen nennen; – diese Rechengesetze argumentieren, sie in geeigneten Aufgaben anwenden und die Ergebnisse interpretieren und kommunizieren; – lineare Gleichungen und Ungleichungen in einer Variablen mit und ohne Technologieeinsatz lösen und die Lösungsmenge interpretieren; – schulartenspezifische Problemstellungen durch lineare Gleichungen in einer Variablen modellieren; – das problembezogene Modell der linearen Gleichung interpretieren und argumentieren und dieses zur Lösung von Aufgabenstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen heranziehen; – Formeln aus verschiedenen Anwendungsbereichen nach einer gesuchten Variablen umformen; – die Zusammenhänge und Abhängigkeiten der einzelnen Variablen interpretieren und argumentieren; – ein lineares Gleichungssystem in 2 Variablen ohne Technologieeinsatz und in mehr Variablen mit Technologieeinsatz lösen; – unterschiedliche Lösungsfälle (eine Lösung, keine Lösung, unendlich viele Lösungen) rechnerisch und grafisch interpretieren und argumentieren; – ein lineares Gleichungssystem für schulartenspezifische Problemstellungen modellieren. Funktionale Zusammenhänge Die Schülerinnen und Schüler können – eine Funktion als eindeutige Zuordnung beschreiben; – die Variablen und den Zusammenhang zwischen den beiden Variablen einer Funktion argumentieren; – eine lineare Funktion in verschiedenen Formen (Tabelle, Funktionsgleichung, Funktionsterm, grafisch im Koordinatensystem) darstellen; – den Anstieg und die Werte (Punkte) einer Geraden berechnen; – die Nullstelle der linearen Funktion grafisch und rechnerisch mit und ohne Technologieeinsatz bestimmen; – die Lage zweier Geraden aus der Gleichung und/oder der grafischen Darstellung im Koordinatensystem bestimmen und interpretieren; – Problemstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen durch lineare Funktionen modellieren; – den Schnittpunkt zweier Geraden mit und ohne Technologieeinsatz berechnen; – die unterschiedlichen Lösungsmöglichkeiten eines Gleichungssystems mit zwei Variablen mit Hilfe einer Grafik argumentieren (Schnittpunkt, parallele Geraden, identische Geraden); – zwei lineare Funktionen als grafische Darstellung eines anwendungsorientierten Problems deuten; – die Lösung des Gleichungssystems im Zusammenhang mit Problemen aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen (Wirtschaft, Alltag, Wissenschaft) argumentieren und kommunizieren; – einfache Formen der mathematischen Modellbildung durchführen. Lehrstoff: Zahlen und Maße: Aufbau und Darstellung der Zahlenbereiche der natürlichen, ganzen, rationalen und reellen Zahlen. Zahlen in Fest-, Gleitkomma- und Prozentdarstellung. Maßzahlen und Maßeinheiten. Algebra und Geometrie: Variable und Terme (Auflösung von Klammertermen, Binomen, Brüchen und Potenzen mit ganzzahligen Exponenten). Lineare Gleichung mit einer Variablen. Formelumformungen in verschiedenen Anwendungsbereichen. Lineare Ungleichungen mit einer Variablen. Lineare Gleichungssysteme mit zwei Variablen. Funktionale Zusammenhänge: Definition und Darstellungsmöglichkeiten einer linearen Funktion; Beschreibung der Abhängigkeit von zwei Größen mit linearen Funktionen; Eigenschaften des Graphen der linearen Funktion (Anstieg, Nullstelle); Lagebeziehung zweier linearer Funktionsgraphen zueinander. Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag). II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Algebra und Geometrie Die Schülerinnen und Schüler können – die Lösungsbereiche linearer Ungleichungen in zwei Variablen mit Technologieeinsatz bestimmen; – schulartenspezifische Problemstellungen durch Ungleichsysteme mit zwei Variablen modellieren; – die Zielfunktion für die Problemstellung einer linearen Optimierung formulieren; – die Lösung einer linearen Optimierung mit Technologieeinsatz ermitteln und interpretieren sowie den Lösungsweg erklären; – die Gesetze für das Rechnen mit Potenzen auf Potenzen mit gebrochenen Hochzahlen anwenden; – Wurzeln als gebrochene Hochzahlen darstellen und umgekehrt; – quadratische Gleichungen in einer Variablen lösen; – reelle Lösungen quadratischer Gleichungen ermitteln und interpretieren; – die unterschiedlichen Lösungsmöglichkeiten einer quadratischen Gleichung erkennen und argumentieren. Funktionale Zusammenhänge Die Schülerinnen und Schüler können – quadratische Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen grafisch skizzieren bzw. mit Hilfe von Technologieeinsatz exakt darstellen und Eigenschaften dieser Funktionstypen angeben und erklären; – quadratische Funktionen für Problemstellungen aus Wirtschaft, Alltag und Wissenschaft modellieren und ihre Lösungen interpretieren; – gesuchte Werte von quadratischen Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen mit Technologieeinsatz ermitteln; – diese Werte kontextbezogen interpretieren. Lehrstoff: Algebra und Geometrie: Lineare Ungleichungssysteme mit zwei Variablen. Lineare Optimierung mit zwei Variablen. Rechnen mit Potenzen – gebrochene Hochzahlen – Wurzeln. Quadratische Gleichungen mit einer Variablen und reellen Lösungen. Funktionale Zusammenhänge: Quadratische Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen. Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag). 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Algebra und Geometrie Die Schülerinnen und Schüler können – die Begriffe natürlicher und dekadischer Logarithmus als Urheberfunktion der Exponentialfunktion erläutern; – die Rechengesetze für Logarithmen (log(a.b), log(a/b), log(an)) in Grundaufgaben anwenden; – Gleichungen vom Typ aλx = b mit Hilfe des Logarithmus lösen; – Sinus, Cosinus und Tangens im rechtwinkeligen Dreieck als Verhältnis zweier Seiten interpretieren und für Berechnungen im rechtwinkeligen Dreieck einsetzen; – Daten in Matrixform darstellen; – Summe, Differenz und Produkt zweier Matrizen berechnen sowie die Multiplikation einer Matrix mit einem Skalar mit Technologieeinsatz; – Ergebnisse der Berechnungen mit Matrizen interpretieren und erklären; – einen Produktionsprozess ausgehend von Rohstoffen bis zu den Endprodukten grafisch darstellen und zugehörige Berechnungen mit Matrizen beschreiben und durchführen. Funktionale Zusammenhänge Die Schülerinnen und Schüler können – Sinus-, Cosinus- und Tangensfunktionen ausgehend vom Einheitskreis mit Winkel im Grad- und im Bogenmaß grafisch darstellen und argumentieren. Lehrstoff: Algebra und Geometrie: Rechengesetze für Logarithmen. Exponentialgleichungen vom Typ aλx = b (a und b sind positive reelle Zahlen). Matrizenrechnung: Anwendung der Matrizen auf einen Produktionsprozess. Sinus, Cosinus und Tangens eines Winkels im rechtwinkeligen Dreieck. Funktionale Zusammenhänge: Trigonometrische Funktionen (Grad- und Bogenmaß, Einheitskreis). III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Funktionale Zusammenhänge Die Schülerinnen und Schüler können – Eigenschaften der Exponentialfunktion und ihrer Parameter im Hinblick auf deren Verlauf interpretieren; – Eigenschaften der Exponentialfunktion in Anwendungsproblemen aus Wirtschaft, Alltag und Wissenschaft interpretieren; – die Begriffe „Halbwertszeit und Verdoppelungszeit“ erklären sowie kontextbezogen berechnen; – kontinuierliche unbegrenzte, begrenzte und logistische Zu- und Abnahmeprozesse mit Hilfe von Exponentialfunktionen beschreiben; – zur Berechnung von Wachstums- und Zerfallsproblemen Technologie kompetent einsetzen und Ergebnisse interpretieren; – das Bildungsgesetz endlicher geometrischer Folgen und Reihen verstehen; – die Summenformel endlicher geometrischer Reihen verstehen; – mit Folgen und Reihen Berechnungen in finanzmathematischen Problemstellungen durchführen; – Zinseszinsaufgaben auf Grundlage der geometrischen Folgen modellieren; – Zinseszinsrechnungen durchführen, Lösungswege dokumentieren und die Ergebnisse interpretieren; – Rentenrechnungen auf Grundlage geometrischer Reihen modellieren; – das Grundvokabular der Finanzmathematik (Kapital, Zinssatz, Zinseszins, Raten, Endwert, Barwert, ganz- und unterjährige Verzinsungsperiode, Annuität, Auf- und Abzinsen) anwenden. Lehrstoff: Funktionale Zusammenhänge: Eigenschaften der Exponentialfunktionen. Kontinuierliche unbegrenzte, begrenzte und logistische Zu- und Abnahmeprozesse mit Exponentialfunktionen. Bildungsgesetz von endlichen geometrischen Folgen und Reihen, Summenformel. Zinseszinsrechnung. Rentenrechnung. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Funktionale Zusammenhänge Die Schülerinnen und Schüler können – Geldflüsse bei unterschiedlichen Sparformen berechnen, beurteilen und vergleichen; – Rückzahlungen und die unterschiedlichen Konditionen bei Krediten berechnen, beurteilen und vergleichen; – einen Schuldtilgungsplan aufstellen und erklären; – Technologie für Berechnungen in der Finanzmathematik kompetent einsetzen und die Ergebnisse interpretieren. Stochastik Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundbegriffe der Statistik nennen; – statistische Daten erheben oder recherchieren; – die Unterschiede bei der Bearbeitung von quantitativen und von qualitativen Merkmalen beschreiben; – Daten in unterschiedlichen Formen darstellen; – Daten und Darstellungsformen kritisch hinterfragen und interpretieren; – absolute, relative, prozentuelle Häufigkeiten ermitteln; – Häufigkeiten eindimensionaler Daten grafisch darstellen und können diese Darstellungen argumentieren und interpretieren; – die Definitionen einzelner Begriffe der beschreibenden Statistik wie arithmetisches Mittel, geometrisches Mittel, Median, Quartil, Modus, empirische Varianz, Standardabweichung, Spannweite, Quartilsabstand nennen und mit Boxplot-Diagrammen interpretieren; – Lage- und Streuungsmaße mit Technologieeinsatz ermitteln; – Median, Minimum, Maximum und Quartile in Boxplots darstellen; – die Lösungswege und Lösungen in der beschreibenden Statistik interpretieren und dokumentieren. Lehrstoff: Funktionale Zusammenhänge: Sparformen; Kredite und Schuldtilgung. Stochastik: Qualitative und quantitative Merkmale von Daten, Datenmanipulierbarkeit. Häufigkeiten (absolute, relative und prozentuelle) von eindimensionalen Daten. Lagemaße (arithmetisches Mittel, geometrisches Mittel, Modus, Median, Quartil) und Streuungsmaße (Spannweite, Standardabweichung, Varianz, Quartilsabstand). Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag). IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Stochastik Die Schülerinnen und Schüler können – die Regression zweidimensionaler Daten erklären; – die Regressionslinie zweidimensionaler Daten mit Technologieeinsatz berechnen, grafisch darstellen und die Ergebnisse interpretieren; – die Qualität des Zusammenhangs zweier Größen (oder zweier Merkmale) erklären und argumentieren. Analysis Die Schülerinnen und Schüler können – Grenzwert- und Stetigkeit intuitiv deuten; – die Definitionen des Differenzenquotienten und des Differentialquotienten wiedergeben; – Differenzenquotient und Differentialquotient mit Hilfe der Änderungsrate argumentieren; – Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen differenzieren; – mit Hilfe der Ableitungsregeln (Summen-, Produkt- und Kettenregel) Summen, Produkte und Verkettungen dieser drei Funktionsarten differenzieren; – den Zusammenhang zwischen Funktion und ihrer Ableitungsfunktion erkennen; – grafisch und rechnerisch lokale Extremwerte von Funktionen finden und können die Bedeutung lokaler Extremwerte beschreiben; – das Krümmungsverhalten der Funktion an Hand der grafischen Darstellung und mit Hilfe der 2. Ableitung erkennen; – Wendepunkte berechnen. Lehrstoff: Stochastik: Regression von zweidimensionalen Datenmengen. Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag). Analysis: Grenzwertbegriff, Stetigkeitsbegriff. Differenzenquotient und Differentialquotient; Änderungsrate. Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen, Ableitungsregeln. Monotonie, lokale Extremwerte, Krümmungsverhalten und Wendepunkte. Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen; Summe, Produkt und Verkettung von Funktionen; Ableitungsregeln. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Analysis Die Schülerinnen und Schüler können – das Modell der Kostentheorie erklären; – Aufgaben in wirtschaftlichem Kontext mit Kosten-, Nachfrage-, Erlös- und Gewinnfunktionen modellieren; – Berechnungen und grafische Darstellungen in der Kostentheorie durchführen; – die Modelle der Preistheorie erklären; – die Ableitungsfunktion in der Kosten- und Preistheorie anwenden, die Ergebnisse interpretieren, die Lösungswege erklären und dokumentieren; – Aufgabenstellungen aus der Wirtschaft mit Nachfrage,- Erlös – und Gewinnfunktion modellieren; – Berechnungen und grafische Darstellungen in der Preistheorie durchführen; – die Stammfunktion der Potenz- und Polynomfunktion ohne Technologieeinsatz ermitteln; – den Begriff des unbestimmten Integrals erläutern; – die Bedeutung des unbestimmten und des bestimmten Integrals erklären; – den Zusammenhang zwischen Funktion und Stammfunktion erklären, beschreiben und grafisch deuten; – den Begriff des bestimmten Integrals zur Berechnung von Flächen heranziehen; – Flächeninhalte mit Hilfe des Integrals mit und ohne Technologieeinsatz berechnen. Lehrstoff: Analysis: Kostentheorie (Analyse der Gesamt- und der Durchschnittskostenfunktion mit Kostenkehre, Betriebsoptimum und langfristiger Preisuntergrenze, Betriebsminimum und kurzfristige Preisuntergrenze). Preistheorie (Analyse der Nachfrage-, Erlös- und Gewinnfunktionen mit Höchstpreis, Sättigungsmenge, Erlösgrenzen, Erlösmaximum, Break-even-point und Nutzgrenze, Cournot’scher Punkt, Gewinnmaximum). Unbestimmte und bestimmte Integrale; Berechnung von Flächeninhalten mit Integralrechnung. Praxisorientierte schulartenspezifische Anwendungen. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Stochastik Die Schülerinnen und Schüler können – den Begriff der Wahrscheinlichkeit erläutern; – die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten eines Zufallsereignisses berechnen und deuten; – die Regeln zur Berechnung von Wahrscheinlichkeiten auf einander ausschließende bzw. voneinander unabhängige Ereignisse anwenden; – Zufallsexperimente („Ziehen mit/ohne Zurücklegen“) mit Baumdiagrammen modellieren, Pfadregeln anwenden und Baumdiagramme interpretieren; – Wahrscheinlichkeitsrechnung bei schulartenspezifischen Aufgabenstellungen durchführen und die Ergebnisse interpretieren sowie den Lösungsweg argumentieren; – die Grundvoraussetzung und die Parameter für eine Binomial- und eine Normalverteilung nennen; – die Wahrscheinlichkeitsdichtefunktion einer Binomial- und Normalverteilung grafisch skizzieren; – die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von binomial- bzw. normalverteilten Ereignissen mit Technologieeinsatz berechnen und interpretieren; – Erwartungswert und Standardabweichung der beiden Verteilungen berechnen; – die Auswirkung von Erwartungswert und Standardabweichung auf die Verteilungskurve interpretieren und erklären; – praxisorientierte Aufgabenstellungen aus Wirtschaft, Alltag und Wissenschaft mit Hilfe der Binomial- und Normalverteilung lösen. Zahlen und Maße in unterschiedlichen Anwendungsbereichen Die Schülerinnen und Schüler können – Zahlen in Gleitkommadarstellung und Prozentzahlen bei Problemstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsgebieten und in Zusammenhang mit Algebra, Geometrie, mit Funktionen und Analysis sowie mit Stochastik sicher einsetzen und mit ihnen Berechnungen durchführen; – Maße und Maßeinheiten bei Problemstellungen aus unterschiedlichen Anwendungsgebieten und im Zusammenhang mit allen inhaltlichen Kompetenzbereichen korrekt benützen, umrechnen und Berechnungen durchführen. Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik Die Schülerinnen und Schüler können – Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik bei der Bearbeitung von anwendungsbezogenen Problemstellungen miteinander in Zusammenhang bringen und die erworbenen inhalts- wie handlungsbezogenen Kompetenzen aus diesen Bereichen der jeweiligen Problemstellung anpassen und einsetzen; – die erworbene Werkzeugkompetenz im Umgang mit Technologieeinsatz bei der Bearbeitung von anwendungsbezogenen Problemstellungen aus diesen Kompetenzbereichen sicher und gezielt einsetzen. Lehrstoff: Stochastik: Begriff der Wahrscheinlichkeit. Additions- und Multiplikationsregel auf einander ausschließende und unabhängige Ereignisse. Binomialverteilung und Normalverteilung (Erwartungswert und Standardabweichung). Lineare Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen, trigonometrische Funktionen, Wachstums- und Zerfallsfunktionen: Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag). Matrizen: Schulartenspezifische Anwendungen im Wirtschaftsbereich. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik Die Schülerinnen und Schüler können – Gleichungen, Ungleichungen, funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik bei der Bearbeitung von anwendungsbezogenen Problemstellungen miteinander verknüpfen und mittels erworbener Inhalts-, Handlungs- und Werkzeugkompetenz schulartenspezifische Problemstellungen aus Alltag, Wirtschaft und Wissenschaft bearbeiten; – Gleichungen- und Ungleichungssysteme im Bereich der linearen Optimierung bei praxisorientierten Aufgabenstellungen sicher und gezielt einsetzen und die Lösungen interpretieren und argumentieren; – Zinseszins- und Rentenrechnung im Bereich der schulartenspezifischen Anwendungen bei unterschiedlichen Sparformen, Krediten und Schultilgung kompetent zur Modellbildung und zum Berechnen nutzen, die Lösungen interpretieren und argumentieren; – Differenzial- und Integralrechnung sowie funktionale Zusammenhänge bei wirtschaftsmathematischen Aufgabenstellungen gezielt und sicher einsetzen, und sowohl in der Kosten- wie in der Preistheorie Lösungswege und Lösungen dokumentieren, interpretieren und erklären; – sowohl die Kenntnisse aus der Statistik, wie auch aus der Wahrscheinlichkeitsrechnung sinnvoll verbinden und zur Lösung und Interpretation von praxisorientierten und schulartenspezifischen Stochastik-Aufgaben heranziehen. Lehrstoff: Gleichungs- und Ungleichungssysteme, lineare Optimierung: Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag). Zinseszins- und Rentenrechnung: Schulartenspezifische Anwendungen bei unterschiedlichen Sparformen, Krediten und Schuldtilgung. Differenzieren und Integrieren: Schulartenspezifische Anwendungen in der Kosten- und Preistheorie. Stochastik: Praxisorientierte Problemstellungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag) zur beschreibenden Statistik und zur Wahrscheinlichkeitsrechnung. Schularbeiten: I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten. II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester. IV. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 7. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 8. Semester. V. Jahrgang: 1 zwei- und 1 dreistündige Schularbeit. 4. GESELLSCHAFT UND KULTUR 4.1 GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen und Phänomene beschreiben; – historische Vorgänge erfassen, richtig einordnen und aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen; – Ereignisse Epochen begründend zuordnen und kennen Grundlagen und Ziele der historischen Arbeit; – anhand von historischen Modellen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge erklären und beurteilen; – ausgewählte kulturelle und künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der jeweiligen Zeit verstehen; – ausgewählte facheinschlägige Quellen und Medien zielgerichtet nutzen; – die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften, Kulturen und Staaten erkennen und diese anhand von aktuellen und historischen Fallbeispielen erklären; – die Merkmale verschiedener aktueller und historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben und die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen. Lehrstoff: Aufgaben und Grundlagen der Geschichtswissenschaft: Quellen und Methoden. Orientierung in der Zeit: Historische Kulturräume. Epochen und andere Möglichkeiten der Gliederung. Frühe (vor)staatliche Organisationsformen menschlichen Zusammenlebens: Frühe Hochkulturen, die griechische Polis, Res Publica in Rom, Feudalismus usw. Änderung des Welt- und Menschenbildes zu Beginn der Neuzeit: Das Zeitalter der Entdeckungen, Humanismus, Renaissance, Reformation und ihre Folgen. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, politische, künstlerische und kulturelle Entwicklungen beschreiben; – Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen; – historische Vorgänge erfassen, richtig einordnen und aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen; – Strukturen und Funktionsweisen des österreichischen politischen Systems beschreiben; – sich aktiv auf Basis der Bürger- und Menschenrechte am politischen Geschehen beteiligen; – anhand von historischen Modellen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge beurteilen; – Ereignisse Epochen begründend zuordnen; – die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften und Kulturen erkennen und diese anhand von Fallbeispielen erklären; – die Merkmale verschiedener aktueller und historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben sowie die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen. Lehrstoff: Historische Entwicklungen zwischen Absolutismus und Aufklärung (Umbrüche, Revolutionen, Grund- und Menschenrechte). Entwicklung des modernen Staates. Grundlagen und Aufgaben des Staates (Verfassungsprinzipien). Moderne Demokratie am Beispiel Österreich: Wahlrecht. Möglichkeiten und Formen der Partizipation. Politische Parteien und andere Akteure. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, soziale, politische und kulturelle Entwicklungen beschreiben und in den historischen Kontext einordnen; – die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen sowie diese korrekt angeben und zitieren; – aktuelle Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen; – historische Vorgänge erfassen, richtig einordnen und aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen; – anhand von historischen Modellen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge beurteilen; – ausgewählte kulturelle und künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der Zeit beschreiben; – historische Geschlechterrollen, Lebenssituationen und Familienmodelle als solche und ihre Hintergründe und Entwicklungen beschreiben; – die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften und Kulturen erkennen und diese anhand von Fallbeispielen erklären; – die Merkmale verschiedener aktueller und historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben sowie die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen. Lehrstoff: Europa und die Welt im 19. Jahrhundert (Liberalismus, Nationalismus, Revolutionsjahr 1848, Imperialismus). Industrialisierung, Soziale Frage und Lösungsideen. Österreichische Geschichte im 19. Jahrhundert. Erster Weltkrieg, Folgen und Russische Revolution. Österreich 1918 bis 1945. Totalitäre Ideologien (Entstehung, Gemeinsamkeiten und Unterschiede). Verfolgung, Holocaust, Widerstand. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – gesellschaftliche, soziale, politische und kulturelle Entwicklungen beschreiben und in den historischen Kontext einordnen; – die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten und bearbeiten; – Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen; – historische Vorgänge erfassen, richtig einordnen und aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen; – Strukturen und Funktionsweisen des österreichischen politischen Systems beschreiben und sich aktiv auf Basis der Bürger- und Menschenrechte am politischen Geschehen beteiligen; – anhand von historischen Modellen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge beurteilen; – ausgewählte kulturelle und künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der Zeit beschreiben; – historische Geschlechterrollen, Lebenssituationen und Familienmodelle als solche und ihre Hintergründe und Entwicklungen beschreiben; – die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften und Kulturen erkennen und diese anhand von Fallbeispielen erklären; – die Merkmale verschiedener aktueller und historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben sowie die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen. Lehrstoff: Zweiter Weltkrieg und seine unmittelbaren gesellschaftspolitischen Folgen. Österreich ab 1945. Kalter Krieg, Teilung Europas, internationale Blockbildung, Stellvertreterkriege. Internationale Geschichte ab 1945. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – politische, gesellschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklungen beschreiben und in den historischen Kontext einordnen; – die Qualität von Informationsquellen beurteilen, sich selbst zuverlässige Informationen beschaffen und diese nach der gängigen Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens unter Wahrung des geistigen Eigentums auswerten und bearbeiten; – Wechselwirkungen von Kultur, Gesellschaft und Wirtschaft im historischen Kontext erkennen sowie Querverbindungen herstellen; – historische Vorgänge erfassen, richtig einordnen und aus den jeweiligen Zeitbedingungen heraus verstehen; – sich mit der gesellschaftlichen und kulturellen Vielfalt im Sinne eines gemeinsamen Europas auseinandersetzen; – die Strukturen und Funktionsweisen des europäischen politischen Systems beschreiben, als mündige EU-Bürgerinnen und -Bürger handeln und haben Einblick in aktuelle politische Entwicklungen; – Strukturen und Funktionsweisen des österreichischen politischen Systems beschreiben und sich aktiv auf Basis der Bürger- und Menschenrechte am politischen Geschehen beteiligen; – anhand von historischen Modellen aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge beurteilen; – ausgewählte kulturelle und künstlerische Produkte der behandelten Epochen und Kulturen im Kontext der Zeit beschreiben; – historische Geschlechterrollen, Lebenssituationen und Familienmodelle als solche begreifen und ihre Hintergründe und Entwicklungen beschreiben; – die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen Religionen, Gesellschaften und Kulturen beschreiben und diese anhand von Fallbeispielen erklären; – die Merkmale verschiedener aktueller und historischer Herrschafts-, Staats- und Regierungsformen beschreiben sowie die Vorteile einer funktionierenden Demokratie nennen; – zu aktuellen Themen Stellung nehmen und Standpunkte argumentieren. Lehrstoff: Österreichische Verfassung (Gewaltenteilung – Grundzüge der Gesetzgebung und Vollziehung). Europa und die Welt nach 1990. Europäische Union (Idee des gemeinsamen Europa, Entstehung und Entwicklung, Institutionen). Aktuelle Entwicklungen. 4.2 Recht V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ausgewählte rechtliche Sachverhalte realistisch einschätzen, lösungsorientiert bearbeiten und die dafür erforderlichen Rechtsbegriffe verstehen; – die grundlegenden Rechtsvorschriften und -quellen nennen; – die jeweilige Rechtslage realistisch einschätzen und sich eine rechtskonforme Meinung bilden; – die entsprechenden Wege der Rechtsdurchsetzung finden. Lehrstoff: Grundlagen der Rechtsordnung: Juristische Begriffe. Abgrenzungen. Rechtsanwendung. Zugang zum Recht: Zivil- und Strafgerichtsbarkeit. Ausgewählte Bereiche des Verwaltungsrechts. Privatrecht: Ausgewählte Aspekte aus Personen-, Familien-, Erb-, Sachen- und Schuldrecht. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ausgewählte rechtliche Sachverhalte realistisch einschätzen, lösungsorientiert bearbeiten und die dafür erforderlichen Rechtsbegriffe verstehen; – die grundlegenden Rechtsvorschriften und -quellen nennen; – die jeweilige Rechtslage realistisch einschätzen und sich eine rechtskonforme Meinung bilden; – die entsprechenden Wege der Rechtsdurchsetzung finden. Lehrstoff: Ausgewählte Aspekte des Privatrechts. Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts. Ausgewählte Bereiche des Immaterialgüterrechts (zB Urheberrecht). Grundlagen des Exekutions- und Insolvenzverfahrens; Privatkonkurs. 5. WIRTSCHAFT 5.1 WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE UND VOLKSWIRTSCHAFT III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – kartographische Medien anwenden; – geologische und geomorphologische Kräfte beschreiben und ihre Auswirkungen erklären; – Struktur und Dynamik von ausgewählten mineralischen Rohstoffmärkten und Energierohstoffmärkten anhand strategisch relevanter Märkte erklären; – Entwicklungen in der Weltbevölkerung analysieren und Wirtschaftsräumen zuordnen. Lehrstoff: Grundlagen der Geographie (Orientierung mit unterschiedlichen kartographischen Medien; physiogeographische Grundlagen). Märkte (Energierohstoffe, mineralische Rohstoffe). Globale Bevölkerungstendenzen. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Grundlagen der Klimageographie erklären; – Nutzungsformen der landschaftsökologischen Zonen zuordnen; – Struktur und Dynamik von agrarischen Rohstoffmärkten anhand strategisch relevanter Märkte erklären; – wirtschaftliche und soziale Entwicklungen analysieren und volkswirtschaftliche Konsequenzen ableiten; – Lebenswelten in ländlichen und städtischen Regionen in Österreich und weltweit vergleichen. Lehrstoff: Grundlagen der Klimageographie. Landschaftsökologische Zonen. Märkte (agrarische Rohstoffe). Schwach entwickelte Räume und Schwellenräume (Indikatoren und Gründe der Unterentwicklung). Ökonomischer Wandel und Fortschritt in ausgewählten Regionen. Lebenswelten im ländlichen und städtischen Raum. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – volkswirtschaftliche Grundbegriffe und Messgrößen erklären; – verschiedene Wirtschaftssysteme, -ordnungen und -theorien erklären; – den Konjunkturablauf beschreiben; – Auswirkungen konjunktureller Veränderungen auf nationaler und globaler Ebene beschreiben; – die Markt, Marktformen und Preisbildung beeinflussenden Faktoren sowie Gründe für Marktversagen erläutern; – die Ziele und Zielkonflikte der Wirtschaftssubjekte sowie Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf den Wirtschaftskreislauf analysieren; – die Auswirkungen wirtschaftspolitischer Maßnahmen auf die Wirtschaftssubjekte analysieren. Lehrstoff: Volkswirtschaftliche Grundbegriffe. Magisches Viereck der Volkswirtschaft. Wirtschaftssysteme – Wirtschaftsordnungen. Marktformen, vollkommener Markt und Marktversagen, Preis. Konjunkturpolitik. Volkswirtschaftliche Messgrößen (zB Bruttoinlandsprodukt, (Gender) Human Development Index, Arbeitslosenquote, Gini Koeffizient). 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die europäische Integration und die Erweiterung der EU anhand von Beispielen analysieren; – naturräumliche Gegebenheiten Österreichs beschreiben; – ökonomische Entwicklungen in verschiedenen Räumen der Welt erläutern; – die Notwendigkeit einer nachhaltigen Wirtschaft vor dem Hintergrund der Ressourcenverknappung beurteilen. Lehrstoff: Europäische Integration. Österreich (Naturräumliche Voraussetzungen und Nutzung; Wirtschaftsstandort Österreich). Wirtschaftsstrukturen hochentwickelter Räume. Globalisierung und Nachhaltigkeit. 5.2 BETRIEBSWIRTSCHAFT II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – den Einfluss und die Bedeutung von Wirtschaft im täglichen Leben beschreiben und die Auswirkungen des Wirtschaftens einschätzen; – die Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Kaufvertrages erläutern; – die Schritte bis zum Abschluss eines Kaufvertrages beschreiben; – Kaufverträge analysieren; – ihr Wissen über den Kaufvertrag im Privat- und Berufsleben situationsgerecht anwenden. Lehrstoff: Grundlagen der Wirtschaft. Unternehmen: Leistungsbereiche in Unternehmen unterschiedlicher Branchen. Kaufvertrag: Grundlagen (Phasen, Voraussetzungen für das Zustandekommen; Bestandteile). Rechte und Pflichten der Vertragspartner. Rechnungslegung und Umsatzsteuer. Schriftverkehr. Einsatz fachspezifischer Software. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Zahlungsformen beschreiben; – bei vertragswidriger Erfüllung des Kaufvertrages entsprechende Maßnahmen setzen; – ihre Rechte als Konsumentinnen und Konsumenten sowie als Unternehmerinnen und Unternehmer aufzählen und bei Verletzungen entsprechend handeln. Lehrstoff: Zahlungsformen. E-Commerce und Konsumentenschutz. Kaufvertragsverletzungen. Schriftverkehr. Einsatz fachspezifischer Software III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – den Prozess der Personalauswahl beschreiben; – Instrumente der Personalauswahl und Personalentwicklung nennen; – Modelle der Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterführung und Motivation nennen; – Grundlagen des Arbeitsrechts anwenden; – Bewerbungsunterlagen erstellen. Lehrstoff: Personalwesen und Mitarbeiterführung: Personalbedarf. Personalauswahl. Führungsstile und Motivationsmodelle. Grundlagen des Arbeitsrechts. Rechte und Pflichten von Arbeitgeberin und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer. Bewerbung. Sozialversicherung. Arbeitsrechtliche Bestimmungen des Pflichtpraktikums. Einsatz fachspezifischer Software 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Inhalte und Aufgaben des Business-Plans beschreiben; – die gewerberechtlichen Grundlagen nennen; – die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen der Unternehmensformen beschreiben; – die Unterschiede sowie die Vor- und Nachteile der wichtigsten Rechtsformen erklären; – die Formen der Vertretung im Unternehmen einander gegenüberstellen. Lehrstoff: Inhalte des Businessplans. Rechtsformen und gesetzliche Grundlagen der Unternehmen: Gewerberecht. Rechtsformen. Firma und Firmenbuch. Vollmachten. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Investitionsentscheidungen auf Basis der Investitionsrechnung und qualitativer Kriterien treffen; – die unterschiedlichen Arten der Finanzierung erklären und gegenüberstellen; – Finanzierungsmöglichkeiten bewerten und situationsgerecht anwenden; – die Begriffe Konkursverfahren und Sanierungsverfahren unterscheiden und die rechtlichen Folgen nennen. Lehrstoff: Finanzierung und Investition, Kreditinstitute und Wertpapiere: Arten von Investitionen, Investitionsrechnung und Investitionsentscheidung. Grundlagen der Finanzierung inklusive Wertpapiere. Kreditinstitute. Konkursverfahren, Sanierungsverfahren. Einsatz fachspezifischer Software. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Aufgaben des Marketings beschreiben; – die Funktionsweise der marketingpolitischen Instrumente erklären; – ein Marketingkonzept für eine Geschäftsidee entwickeln; – die unterschiedlichen Organisationsformen (Ablauf- und Aufbauorganisation) der Unternehmen beschreiben; – zwischen strategischen und operativen Managementaufgaben unterscheiden; – Managementkonzepte analysieren und Empfehlungen abgeben. Lehrstoff: Marketing, Organisation, Management: Grundlagen und Funktionen des Marketings. Marktforschung. Marketingmix. Organisationsformen (Ablauf- und Aufbauorganisation). Managementkonzepte und -aufgaben. Case Studies (Businessplan). Einsatz fachspezifischer Software. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Bedeutung des Außenhandels für die österreichische Wirtschaft erklären; – die Risiken bei internationalen Kaufverträgen identifizieren; – Liefer- und Zahlungsbedingungen bei internationaler Geschäftstätigkeit festlegen; – die Bedeutung von Versicherungen für die Wirtschaft und den privaten Bereich erklären; – Fallstudien zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen vernetzt mit dem Pflichtgegenstand „Rechnungswesen“ lösen. Lehrstoff: Außenhandel. Versicherungen. Case Studies. Einsatz fachspezifischer Software. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Fallstudien zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen vernetzt mit dem Pflichtgegenstand „Rechnungswesen“ lösen. Lehrstoff: Case Studies (fächerübergreifend mit dem Pflichtgegenstand „Rechnungswesen“). Einsatz fachspezifischer Software. Schularbeiten: II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester. IV. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 7. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 8. Semester. V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten und mindestens 1 davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Rechnungswesen“. 5.3 RECHNUNGSWESEN I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Belege erkennen, prüfen, bearbeiten und organisieren; – Belege und Geschäftsfälle in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erfassen; – den Erfolg der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln und analysieren; – die Umsatzsteuervoranmeldung erstellen; – die wesentlichen Unterschiede zwischen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Doppelter Buchführung erklären; – einfache Bilanzen erstellen und erklären; – einfache Buchungssätze auf Basis von Belegen und Geschäftsfällen unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer bilden und deren Erfolgswirksamkeit beurteilen; – Kontenarten den entsprechenden Kontenklassen zuordnen und den Kontenplan einsetzen; – die Grundlagen des Umsatzsteuerrechts anwenden und die Umsatzsteuer richtig berechnen und verbuchen. Lehrstoff: Belege. Belegorganisation inklusive Formvorschriften. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Rechtliche Bestimmungen. Vorgeschriebene Aufzeichnungen anhand von Belegen inklusive Umsatzsteuer. Kassa- und Bankbuch. Wareneingangsbuch. Anlageverzeichnis. Umsatzsteuervoranmeldung. Erfolgsermittlung. Einführung in die Doppelte Buchführung: Inventar. Bilanz. Gewinn- und Verlustrechnung. Kontenarten in Verbindung mit Kontenrahmen und Kontenplan. Einfache Geschäftsfälle (vorwiegend aus Handelsbetrieben): Verbuchung in der Doppelten Buchführung auf Konten inklusive Abschluss. Bildung von Buchungssätzen auch anhand von Originalbelegen. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – einfache Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung erfassen; – die Erfolgsauswirkung dieser Geschäftsfälle erkennen und interpretieren. Lehrstoff: Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung (insbesondere Anlagenkäufe, Wareneinkäufe, Warenverkäufe, Rechnungsausgleich durch Barzahlung und Banküberweisung, Bestandsveränderungen, Warenrücksendungen, Bezugs- und Versandkosten. Rabatte). 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung verbuchen; – laufende Bezüge inklusive Überstunden abrechnen und verbuchen; – Sonderzahlungen abrechnen; – einen Lohn- und Gehaltszettel erklären; – Lohn- und Gehaltsnebenkosten ermitteln und verbuchen; – eine Arbeitnehmerveranlagung durchführen. Lehrstoff: Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung (insbesondere Skonto, Rechnungsausgleich durch Kredit- und Bankomatkarte, Privatentnahmen, Privateinlagen, KFZ-Betriebskosten, Mahnspesen, Verzugszinsen, Kontoabschluss Bank). Personalverrechnung: Abrechnung von Löhnen und Gehältern. Überstundenberechnung. Sonderzahlungen. Verbuchung von Löhnen und Gehältern sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten. Arbeitnehmerveranlagung. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Zusammenhang und Unterschied zwischen Finanzbuchführung und Kostenrechnung erklären; – Aufwände bzw. Erträge zu Kosten bzw. Erlösen überleiten; – Kosten auf Kostenstellen zurechnen sowie die Selbstkosten und die Zuschlagsätze im Handel, in der Produktion und im Handwerk ermitteln; – branchentypische Kalkulationen durchführen und die Ergebnisse auf ihre Anwendbarkeit überprüfen; – das Betriebsergebnis ermitteln und erklären; – komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen. Lehrstoff: Kostenrechnung: Bezugskalkulation, Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung. Absatzkalkulation für Handel, Produktion (einfache Produktionsbetriebe) und Handwerk. Fachspezifische Software, Tabellenkalkulation. Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – zwischen fixen und variablen Kosten unterscheiden; – Deckungsbeiträge berechnen und interpretieren; – Unternehmensentscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung treffen und diese kostenrechnerisch und betriebswirtschaftlich beurteilen; – Fremdwährungen (Valuten und Devisen) umrechnen; – komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen. Lehrstoff: Kostenrechnung (Teilkostenrechnung inklusive Unternehmerentscheidungen). Valuten und Devisen. Geschäftsfälle in der Doppelten Buchführung (insbesondere Anzahlungen, Abrechnung von Kredit- und Bankomatkarten, Steuern und Abgaben). IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die erforderlichen Arbeitsschritte zur Erstellung des Jahresabschlusses beschreiben; – Bewertungsprinzipien anwenden; – ein Anlagenverzeichnis führen; – den Anschaffungswert und die Abschreibung ermitteln und verbuchen; – laufende Aufwendungen im Zusammenhang mit Anlagen erfassen; – Anlagenzugänge und -abgänge erfassen; – eine Warenbewertung durchführen und die notwendigen Buchungen tätigen; – komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen. Lehrstoff: Jahresabschluss (Grundlagen; Bilanzierungsvorschriften inklusive Bewertungsvorschriften). Anlagenbewertung. Bewertung des Umlaufvermögens – Vorräte. Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Bewertungsprinzipien anwenden; – Forderungen nach Einbringlichkeit zuordnen und bewerten sowie die Auswirkung der Bewertung auf Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung erläutern; – das Grundprinzip der Rechnungsabgrenzung und die Auswirkung auf Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung erklären; – die Notwendigkeit von Rückstellungen erläutern und erforderliche Buchungen im Zusammenhang mit Rückstellungen durchführen; – den Jahresabschluss für Einzelunternehmen erstellen; – die Grundzüge der Erfolgsverteilung für eine Personengesellschaft beschreiben; – komplexere Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen durchführen und Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen. Lehrstoff: Jahresabschluss (Forderungsbewertung; Rückstellungen; Rechnungsabgrenzung). Abschluss von Einzelunternehmen; Erfolgsverteilung in einer Personengesellschaft. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Jahresabschlüsse lesen; – wichtige finanzwirtschaftliche und erfolgswirtschaftliche Kennzahlen berechnen und interpretieren; – Unterschiede und Zusammenhänge zwischen Unternehmensrecht und Steuerrecht im Rahmen eines Jahresabschlusses in Grundzügen erklären; – die Einkommensteuer berechnen und die Grundlagen des Einkommensteuerrechts nennen; – komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen; – Fallstudien vernetzt mit dem Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft“ bearbeiten. Lehrstoff: Jahresabschluss (Analyse, Kennzahlen). Unternehmensrecht – Steuerrecht (in Grundzügen). Fächerübergreifende Case Studies. Fachspezifische Software, Tabellenkalkulation. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – komplexe Geschäftsfälle auch anhand von Belegen in der Doppelten Buchführung erfassen; – Fallstudien vernetzt mit dem Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft“ bearbeiten. Lehrstoff: Fächerübergreifende Case Studies. Fachspezifische Software, Tabellenkalkulation. Schularbeiten: I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten. II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 4. Semester. III. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 5. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 6. Semester. IV. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 7. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 8. Semester. V. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten und mindestens 1 davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft“. 6. PRODUKTMANAGEMENT 6.1 WERKSTOFFLEHRE UND -ANALYSE I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ihre fundierten Fachkenntnisse über ausgewählte Werkstoffe in der Fachsprache wiedergeben; – die Zusammenhänge zwischen Werkstoffeigenschaften und Produktionsverfahren an Fertigprodukten beispielhaft erklären; – die Verbindung zwischen Ökonomie und Ökologie in Bezug auf Rohstoffbeschaffung, Fertigungsprozesse sowie Verwertung und Entsorgung herstellen und kritische Beurteilungen vornehmen; – die Bedeutung ethischer Grundsätze bei der Produkterzeugung einschätzen; – die verbrauchsnahen Produkte sowohl der natürlichen als auch der chemisch technischen Werkstoffe nennen; – ihr Wissen über die Vielfalt der Materialeigenschaften und deren Einsatzgebiete umsetzen; – internationale Kennzeichnungen und Normen an Produkten erklären; – Handbücher, Kataloge und technische Hilfsmittel verwenden; – einfache Werkstoffanalysen und Prüfmethoden durchführen; – das theoretische Wissen über organische Werkstoffe bei der Produktgestaltung und Produktbearbeitung anwenden; – den geschichtlichen und kulturellen Kontext eines Werkstoffes einordnen. Lehrstoff: Holz. Papier. Kunststoffe. Kautschuk. Fasern für Heimtextilien und technische Textilprodukte. Leder und Pelz. Aktuelle Materialentwicklungen. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die chemischen und physikalischen Eigenschaften von anorganischen Werkstoffen sowie die damit verbundenen Verarbeitungs-, Bearbeitungs- und Einsatzmöglichkeiten nennen; – die wesentlichen und spezifischen Produktionsformen von anorganischen Werkstoffen erklären; – sich mit ökologischen, ökonomischen und ethischen Überlegungen in allen Stufen der Produkterzeugung bis hin zur Verwertung und Entsorgung auseinandersetzen; – die verbrauchsnahen Produkte aus ausgewählten Werkstoffen nennen; – internationale Kennzeichnungen und Normen an Produkten erklären; – einfache Werkstoffanalysen und Prüfmethoden durchführen; – das theoretische Wissen über anorganische Werkstoffe bei der Produktgestaltung und Produktbearbeitung anwenden; – einen Werkstoff in seinem geschichtlichen und kulturellen Kontext betrachten. Lehrstoff: Metalle. Tonkeramik. Aktuelle Materialentwicklungen. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ihre fundierten Fachkenntnisse über die Werkstoffe Tonkeramik, Minerale, Stein und Glas sowie aktuelle Materialentwicklungen wiedergeben und Werkstoffanalysen durchführen; – wesentliche und spezifische Produktionsverfahren beschreiben und die erzeugten Fertigprodukte an Beispielen analysieren; – Umwelt-, Entsorgungs- und Recyclingprobleme erkennen; – die erworbenen Kenntnisse auf die Produktgestaltung und Produktbearbeitung übertragen; – den Werkstoff hinsichtlich seines geschichtlichen, kulturellen und ethischen Kontextes beschreiben. Lehrstoff: Tonkeramik. Minerale. Stein. Glas. Aktuelle Materialentwicklungen. 6.2 PRÄSENTATION II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die grundlegenden Bausteine einer Präsentation beschreiben; – den Grundaufbau einer Präsentation erklären; – unterschiedliche Präsentationsformen erläutern; – kreative Präsentationsideen entwickeln sowie einfache Präsentationen vorbereiten und durchführen; – unterschiedliche Präsentationsmedien sowie deren Funktion und Einsatzbereiche nennen; – Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Medien erläutern; – unterschiedliche Präsentationsmedien und Präsentationssoftware situationsgerecht einsetzen. Lehrstoff: Präsentationsbausteine, -aufbau und -arten. Kreativitätsprozesse. Präsentationskonzepte und Präsentationsprojekte. Analoge und digitale Präsentationsmedien; Medieneinsatz. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Aufgaben einer Präsentatorin und eines Präsentators beschreiben; – einfache Präsentationsziele formulieren; – eine Zuhörergruppe analysieren und beschreiben; – die grundlegenden Visualisierungs- und Gestaltungsrichtlinien erläutern; – einfache Visualisierungskonzepte analog und digital umsetzen; – einfache Präsentationen strukturiert aufbereiten, durchführen und nachbereiten; – die Bedeutung der Körpersprache einschätzen und diese bei Präsentationen einsetzen; – rhetorische Instrumentarien auswählen und in Präsentationssituationen anwenden; – die Grundregeln für Feedback nennen. Lehrstoff: Aufgabenbereiche einer Präsentatorin und eines des Präsentators. Grundlagen des rhetorischen Instrumentariums. Zieldefinition; Zuhöreranalyse. Visualisierungsmöglichkeiten, Gestaltungselemente, Visualisierungskonzepte. Präsentationsprojekte mit analoger und digitaler Medienunterstützung; Feedback. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die wichtigsten Kriterien der Informations-, Überzeugungs- und Produktpräsentation nennen; – den konzeptionellen Aufbau von unterschiedlichen Präsentationsformen beschreiben; – konkrete Präsentationsziele definieren und unterschiedliche Zuhörergruppen analysieren; – Präsentationsprojekte einzeln und im Team ziel- und zuhörerorientiert aufbereiten, organisieren und durchführen; – kreative Visualisierungskonzepte entwickeln und nach ästhetischen Gesichtspunkten aufgabenorientiert umsetzen; – digitale und analoge Medien für unterschiedliche Präsentationssituationen auswählen und situativ einsetzen; – die Bedeutung und Einsatzmöglichkeiten sowie die Wirkung von Eventtechnik beschreiben; – frei vor Publikum agieren. Lehrstoff: Informations-, Überzeugungs- und Produktpräsentation. Smart-Ziele, Präsentationsorganisation. Grundlagen der Eventtechnik. Bewegungs- und Sprechtraining. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können die Bedeutung der Verständlichkeitsprinzipien erkennen und diese für den Präsentationserfolg nützen; – verfügen über die nötigen rhetorischen Fähigkeiten zur Bewältigung alltäglicher und beruflicher Kommunikationssituationen im internen und externen Kontext; – können konstruktiv Feedback geben und annehmen; – können die Struktur von Verkaufsgesprächen beschreiben; – können Fragetechniken zur Ermittlung von Kundenwünschen unterscheiden und einsetzen; – können eine Verkaufspräsentation kundenorientiert aufbereiten, organisieren und durchführen; – können digitale Präsentationsunterlagen mit Layout-Software erstellen; – können mit Eventtechnik in fiktiven Präsentationssituationen experimentieren. Lehrstoff: Rhetorisches Instrumentarium. Videotraining, Feedbackanalyse. Verkaufspräsentationen und Verkaufsstrategien. Eventtechnik. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die unterschiedlichen Moderationsmethoden nennen; – Methoden und Techniken der Moderation beschreiben und unter Einsatz der entsprechenden Medien anwenden; – die Aufgaben einer Moderatorin und eines Moderators beschreiben; – den Kommunikationsprozess in einer Moderation steuern; – den Ablauf gängiger Gruppenprozesse beschreiben sowie Konflikte erkennen und Lösungsansätze erarbeiten; – unterschiedliche Moderationsprojekte planen sowie Moderationen vorbereiten, durchführen und evaluieren; – die Ergebnisse der Arbeitsprozesse einer Moderation fachgerecht visualisieren und digitale Protokolle erstellen. Lehrstoff: Moderationsbausteine, Moderatorin und Moderator, Moderationsmethoden, Moderationsarten. Frage- und Antworttechniken. Teambildung und Gruppenprozesse. Konfliktarten, -ursachen und Lösungsstrategien. Videoanalyse. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Präsentationsaufträge analysieren und Präsentationen strategisch planen; – Konzepte für interne und externe Projektpräsentationen und Events entwickeln sowie zielorientiert steuern; – die Grundlagen der Interaktionsstrategien nennen und diese in unterschiedlichen Präsentations- und Moderationssituationen lösungsorientiert einsetzen; – berufsnahe Projektaufträge kompetenzorientiert lösen; – durchgeführte Projekte analytisch und kritisch reflektieren und evaluieren; – Eventtechnik und Multimediaanwendungen situationsgerecht nutzen. Lehrstoff: Messepräsentation, Unternehmensauftritt, Eventabwicklung. Interaktionsstrategien; Unternehmenskommunikation. Moderationstraining. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – multimediale Präsentationen zielorientiert planen, aufbereiten und durchführen; – die Grundlagen der interkulturellen Kommunikation in Präsentationskonzepten anwenden; – bei Präsentationen durch einen kompetenten Auftritt überzeugen und entsprechend interagieren; – wesentliche Module des Assessment-Centers nennen und diese in Auswahlverfahren nutzen. Lehrstoff: Multimediale Präsentationen. Interaktionsstrategien; interkulturelle Kommunikation und Gesprächsführung. Meeting, Business Behaviour. Assessment-Center. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – bei Präsentationen durch einen kompetenten Auftritt überzeugen und entsprechend interagieren; – unterschiedliche Vortragstechniken situationsabhängig und sicher einsetzen; – komplexe Visualisierungskonzepte von Gestaltungsrichtlinien ableiten, optimieren und lösungsorientiert umsetzen. Lehrstoff: Vortragstechniken. Präsentationsprojekte. 6.3 PRODUKTDESIGN I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundlagen der Produktentwicklung wiedergeben; – die theoretischen und praktischen Grundlagen des Designs beschreiben; – die Basiselemente der Formenlehre zuordnen und anwenden; – unterschiedliche Gestaltungstechniken und die dafür entsprechenden Arbeitswerkzeuge anwenden; – die Grundlagen der Farbenlehre anwenden; – typografische Grundregeln umsetzen; – Grundlagen adäquater Software anwenden. Lehrstoff: Grundlagen der Produktentwicklung. Designgrundlagen. Formenlehre. Gestaltungstechniken. Farbenlehre. Typografische Grundregeln. Kreativitätstechniken. Software-Anwendung. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – einfache Formen zwei- und dreidimensional darstellen; – zielorientierte Designaufgaben ausführen; – den Entwurfsprozess in den Strukturen erkennen und anwenden; – ihre Entwürfe in Grundsätzen grafisch kommunizieren; – Farbenlehre anwendungsbezogen einsetzen. Lehrstoff: Prinzipien und Darstellungstechniken der Produktentwicklung. Perspektivische Darstellung einfacher Formen. Designprozess. Formenlehre. Farbenlehre. Computeranwendung. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – erworbene Techniken in die Entwurfsentwicklung einbeziehen; – Proportionen erkennen und verschiedene Darstellungstechniken anwenden; – Grundlagen der visuellen Wahrnehmung anwenden; – Grundlagen des computerunterstützten Designprozesses umsetzen; – diverse Kreativitätstechniken lösungsorientiert anwenden. Lehrstoff: Erweitere Farben- und Formenlehre. Analoge und digitale Darstellungstechniken. Visuelle Wahrnehmung. Designprozess. Kreativitätstechniken. Computeranwendung. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler – können gestalterische Konzepte für Produkte oder Dienstleistungen zielgruppengerecht umsetzen; – beherrschen in Grundzügen die grafische Konzeption, Gestaltung und Umsetzung von zwei- und dreidimensionalen Produkten; – können Darstellungstechniken software-unterstützt vornehmen. Lehrstoff: Gestalterische Konzepte. Produktentwicklung. Produktdarstellung. Computeranwendung. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ein themenspezifisches Corporate Design unter Anleitung umsetzen; – Werbegrafik unter Anleitung konzipieren und umsetzen; – branchenübliche Software anwenden; – designgeschichtliche Aspekte erkennen und unterscheiden. Lehrstoff: Corporate Design. Werbegrafik. Designgeschichte. Computeranwendung. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – kreative, Lösungsmöglichkeiten entwickeln; – praktische Aufgaben genau, systematisch und kundenorientiert ausführen; – analytisch und konzeptionell arbeiten; – dreidimensionale Modelle computerunterstützt darstellen; – die Ergebnisse ihrer Arbeit branchenüblich dokumentieren und kommunizieren. Lehrstoff: Konkrete Entwicklungsarbeiten. Designprozess. 3D-Modelle. Aufbereitung (Portfolio, Produktpräsentation). Computeranwendung. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Designtrends on- und offline recherchieren und erkennen; – Fachvokabular anwenden; – Design in seiner Gesamtheit und Komplexität erfassen und am Fallbeispiel anwenden sowie projektorientiert umsetzen; – hinsichtlich Produktdesign unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit verantwortungsbewusst handeln; – ihre Arbeiten in Form von Pixel- und Vektorprogrammen darstellen; – Querverbindungen zur Kulturgeschichte des Designs erkennen. Lehrstoff: Designtrends. Designprozess in Theorie und Praxis. Kulturgeschichte des Designs. Kunstgeschichte. Computeranwendung. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – facheinschlägige Arbeitsaufträge sowie Produktentwicklungen eigenständig und im Team planen, ausführen und präsentieren; – Arbeitsprozesse reflektieren und Feedback geben; – Ideenfindungsprozesse eigenständig starten und durchführen; – themenspezifische Aspekte der Designtheorie untersuchen und formulieren; – designspezifische rechtliche Grundlagen eigenständig erkennen; – serielle Produktionstechniken erkennen und wiedergeben. Lehrstoff: Produktentwicklung. Designprozess in Theorie und Praxis. Designspezifische rechtliche Grundlagen. Serielle Produktionstechniken. Computeranwendung. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – facheinschlägige Arbeitsaufträge sowie Produktentwicklungen eigenständig und im Team planen, ausführen und präsentieren; – Arbeitsprozesse reflektieren und Feedback geben; – Ideenfindungsprozesse eigenständig starten und durchführen; – die Grundformen einer Layoutgestaltung computerunterstützt anwenden und eine individuelle Dokumentation anlegen. Lehrstoff: Produktentwicklung. Ästhetik. Semiotik und Semantik. Ideelle Inhalte. Produktimage. Computeranwendung. 6.4 MEDIENWERKSTATT I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – sich in einem gängigen Vektor- und Pixelverarbeitungsprogramm zurechtfinden; – mit einer gängigen Vektorgrafiksoftware und einer Pixelverarbeitungssoftware Grafiken erstellen, bearbeiten sowie nach eigenen Wünschen verändern; – zwischen Raster- und Vektorgrafik unterscheiden; – mit Farbmodellen umgehen und deren Bedeutung für Druck und Web erklären; – Grafikformate und Komprimierungsverfahren passend einsetzen; – Auflösungen für Print und Web anwenden; – eigenständig neue Dateien in geeigneten Größen und Auflösungen anlegen sowie verändern; – einfache und fortgeschrittene Bildbearbeitungswerkzeuge bedienen; – mit Bildern, Formen und Texten arbeiten; – importieren und exportieren sowie Speicher- und Exportformate passend einsetzen; – einfache Montagen und Bildretuschen erstellen; – verschiedene Social Media Produkte und ihre Möglichkeiten beschreiben; – mit selbst erzeugten Linien, Kurven, Pfaden, Bezier-Kurven und Formen gestalten sowie Vektorgrafiken zeichnen; – eingescannte Vorlagen und selbst gezeichnete Entwürfe nachzeichnen sowie mit Einzelfarben, Mustern oder Verläufen füllen. Lehrstoff: Grafikgrundlagen: Vektor- und Pixelgrafik. Farbmanagement. Grafikformate. Pixelgrafik: Programmoberfläche und Grundfunktionen. Einzelfarben und Farbverläufe. Werkzeuge, Auswahlerstellung, Ebenen, Masken. Farb- und Tonwertkorrekturen. Montagen. Speichern und Export. Vektorgrafik: Programmoberfläche und Grundfunktionen. Werkzeuge, Ebenen und deren Bearbeitungsfunktionen. Pfade und deren Anwendung. Farbe, Flächen und Konturen. Text. Import, Export. II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – den Aufbau einer Webseite erklären; – statische Onlineinhalte planen, erstellen, bearbeiten und veröffentlichen; – Formatierungen von Elementen auf Webseiten vornehmen; – Layouts für Webseiten entwerfen und darauf beliebige Inhalte flexibel platzieren; – Webseiten mit Interaktivität versehen; – verantwortungsbewusst mit Daten aus dem und im Internet umgehen; – Vektor- oder Pixelgrafik für die Weiterverarbeitung im Desktop Publishing vorbereiten. Lehrstoff: Internetgrundlagen: Domain, Webserver, Webspace, Webprotokolle. Webdesign: Webseitenstruktur. Formatierung. Einfügen von Elementen. Hyperlinks. Veröffentlichung. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ihre Kenntnisse aus dem Bereich des Desktop-Publishing praxisgerecht einsetzen; – mit Hilfe einer gängigen Desktop-Publishing-Software Drucksorten erzeugen und für die Weiterverarbeitung vorbereiten; – Layoutoptionen anwenden und Vorlagen anlegen; – Absatz-, Zeichen- und Objektformate einstellen; – Vektor- oder Pixelgrafik für die Weiterverarbeitung im Desktop-Publishing vorbereiten. Lehrstoff: Desktop-Publishing: Programmoberfläche und Grundfunktionen. Textarbeit. Layout. Vorlagen. Formatierung. Import und Export. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – sich in einem gängigen Bewegtbildbearbeitungsprogramm zurechtfinden; – Bewegtbilddarstellungen erzeugen und für die Präsentation aufbereiten; – mit Szenen arbeiten; – 3D-Objekte erzeugen und verarbeiten; – Symbole und Instanzen verwenden; – importieren und exportieren; – selbstständig Animationen zur Präsentation von Objekten erstellen und exportieren. Lehrstoff: Programmoberfläche und Grundfunktionen. Video- und Audioformate. Storyboard. Szenen. Zwei- und dreidimensionale Objekte. Symbole und Instanzen. Import und Export. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – einschlägige Softwaresysteme zur Bild-, Grafik- und Layouterstellung bedienen und verstehen fortgeschrittene Funktionen; – Portrait- oder Produktfotos erstellen und optimal für Werbeplakate, Zeitschriften oä. aufbereiten; – Webmodule mit gebräuchlichen Tools gestalten und publizieren; – nach den aktuellen gesetzlichen Grundlagen mit Daten verantwortungsbewusst umgehen; – eigenständig mit Vektor- und Pixelgrafiken arbeiten sowie Webanwendungen erzeugen. Lehrstoff: Vektor- und Pixelgrafik (Wiederholung und Vertiefung). Fotografie. Webmodule (Wiederholung und Vertiefung). Web Content Management Systeme (Vorbereitung). IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – in einem gängigen Bewegtbildbearbeitungsprogramm Basisfunktionen selbstständig anwenden und verstehen fortgeschrittene Techniken; – Desktop-Publishing für unterschiedliche Arbeitsaufträge anwenden; – die Bedeutung von Social Media einschätzen; – dynamische von statischen Webinhalten unterscheiden; – die Funktionsweise eines Web Content Management System (CMS) beschreiben; – ein CMS administrieren. Lehrstoff: Bewegtbildbearbeitung: Video- und Audiobearbeitung. Effekte. Desktop-Publishing: Wiederholung und Festigung. Fortgeschrittene Funktionen. Inhaltsverzeichnis. Aufzählung. Index. Content Management Systeme: Grundlagen. Providerauswahl. Basisinstallation. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Bedeutung kreativer Konzepte und die Notwendigkeit detaillierter Planung für die Realisierung multimedialer Aufgabenstellungen am Beispiel eines Webauftritts erkennen sowie Konzepte erstellen und umsetzen; – Erläuterungen zu Vorgangsweisen in diversen Programmen und Systemen in deutscher und englischer Sprache nachvollziehen; – für die Umsetzung facheinschlägiger Aufgabenstellungen selbstständig die geeignetste Software finden; – dynamische Onlineinhalte mit Hilfe eines WCMS planen, erstellen und veröffentlichen; – ein WCMS installieren sowie darin eine Website-Struktur mit Navigation, Texten und Grafiken umsetzen; – Inhalte verwalten; – WCMS-Designvorlagen ändern; – WCMS-Erweiterungen installieren; – Sound, Video und Animationen in ein WCMS einbinden; – Benutzer verwalten und für Suchmaschinen optimieren; – die Bedeutung von Social Media einschätzen; – ihre Leistungen im Webdesign definieren. Lehrstoff: Basisinstallation, Vorlagen, Anpassungen. Strukturierung von Inhalten. Anlegen von Menüs. Frontend und Backend. Beiträge. Formatierung. Benutzer- und Medienverwaltung. Erweiterungen. Multimediaeinbindung. Suchmaschinenoptimierung. Webdesignertools der Browser. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – für die Umsetzung facheinschlägiger Aufgabenstellungen selbstständig die geeignetste Software finden; – in den Bereichen Webdesign (statisch und dynamisch), Bildbearbeitung, Grafikdesign, Bewegtbildanimation und Layouting gängige Arbeitsaufträge alleine und im Team ausführen; – alle Phasen eines Produktlebenszyklus von der Idee bis zur Präsentation multimedial aufbereiten; – alle erlernten Kompetenzen anwenden, erweitern und vertiefen. Lehrstoff: Wiederholung, Festigung und Erweiterung: Pixel- und Vektorgrafik. Desktop-Publishing. Video, Audio, Animation. Statisches und dynamisches Webdesign. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – für die Umsetzung facheinschlägiger Aufgabenstellungen selbstständig die geeignetste Software finden; – in den Bereichen Webdesign (statisch und dynamisch), Bildbearbeitung, Grafikdesign, Bewegtbildanimation und Layouting gängige Arbeitsaufträge alleine und im Team ausführen; – alle Phasen eines Produktlebenszyklus von der Idee bis zur Präsentation multimedial aufbereiten; – alle erlernten Kompetenzen anwenden, erweitern und vertiefen. Lehrstoff: Wiederholung, Festigung und Erweiterung: Pixel- und Vektorgrafik. Desktop-Publishing. Video, Audio, Animation. statisches und dynamisches Webdesign. 6.5 PRODUKTMANAGEMENT UND PROJEKTATELIER I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – das Berufsfeld der Produktmanagerin und des Produktmanagers beschreiben; – die Marktsituation eines Käufermarktes im Vergleich zum Verkäufermarkt erklären; – die Marketinginstrumente anhand von Beispielen erkennen und diese einander gegenüberstellen; – dem Produktnutzen entsprechende Funktionen zuordnen; – die Bedeutung der Markenpolitik als produktpolitische Maßnahme erklären; – anhand von Beispielen die Grundelemente einer Marke darstellen; – Produktpräsentationen aus ihrem Lebenskontext analysieren und in konkreten Situationen anwenden; – Produktkomponenten aus ökologischer und wirtschaftlicher Perspektive auswählen; – zwischen den verschiedenen Phasen des Projektmanagements unterscheiden; – unter Anleitung Projekte planen und durchführen; – die Grundstruktur des Projekthandbuchs auftragsbezogen und EDV-unterstützt erstellen; – mit Hilfe von adäquaten Betriebsmitteln und Geräten unter Beachtung entsprechender Sicherheitsrichtlinien auftragsbezogene Präsentationsmodelle herstellen; – einfache technische Zeichnungen konstruieren. Lehrstoff: Aufgaben der Produktmanagerin und des Produktmanagers. Marktsituation. Marketinginstrumente im Überblick. Produktpolitik und Markenpolitik. Grundlagen des Projektmanagements. Projektplanung, Projektrollen, Projektkultur, Projektdokumentation. Auftragsbezogene Projekte II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – zwischen strategischer und operativer Programmgestaltung unterscheiden; – Produktionsprogramme von Unternehmen vergleichen; – Produktionsprogramme hinsichtlich Marktattraktivität beschreiben; – praxisrelevante Kriterien zur Marktsegmentierung beschreiben; – aufgrund von Marktinformationen Zielgruppenentscheidungen ableiten; – grundlegende industrielle Verfahrenstechniken unterscheiden und vorschlagen; – technische Zeichnungen mit Detailansichten erstellen; – grundlegende Techniken zur Herstellung von 3D-Modellen anwenden und Materialien entsprechend bearbeiten; – Werkzeuge und Maschinen des Modellbaus fachgerecht einsetzen sowie Maßnahmen der Arbeitssicherheit beachten. Lehrstoff: Gestaltungsmaßnahmen des Produktionsprogramms. Grundverfahren der industriellen Herstellung. Marktsegmentierung. Zielgruppenmodelle. Modellbautechniken. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Planungsinstrumente des PM projektbezogen einsetzen; – einfache Projekte strukturiert aufbereiten, durchführen und nachbereiten; – ablaufbezogene Projektdokumentationen EDV-unterstützt erstellen; – die im Cluster Produktmanagement erworbenen Kompetenzen anwenden; – ein Produktanforderungsprofil erstellen und kreative Lösungsmöglichkeiten entwickeln; – auftragsbezogene Produktvisualisierungen und 3D-Modelle erstellen; – entsprechende Produktbeschreibungen erstellen. Lehrstoff: Projekt-Planungsinstrumente. Produktentwicklungsprozess. Produktbeschreibung. Technische Zeichnung. Präsentationsmodelle. Projekthandbuch. Organisation projektrelevanter Unterlagen. III. Jahrgang: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – Trends erkennen und in Produktentwicklungsprozesse einbinden; – Positionierungen für Produkte EDV-unterstützt erstellen; – Positionierungen von Unternehmen einer Branche vergleichen; – CI-Instrumente anhand von Beispielen beschreiben und anwenden; – betriebliche Wertschöpfungsketten analysieren und neue Gestaltungsvorschläge erarbeiten; – Instrumente des Qualitätsmanagements beschreiben und erklären; – ausgehend von Innovationen und Trends kreative Projektideen aufgrund von Recherchen entwickeln; – kosten- und leistungsbezogene Qualitätskriterien projektbezogen festlegen; – Qualitätsunterlagen EDV-unterstützt erstellen. Lehrstoff: Innovationsmanagement. Trendmanagement. Corporate Identity. Positionierung. Wertschöpfungskette (Beschaffungsmarkt, Absatzmarkt). Qualitätsmanagement. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – im Rahmen von Projekten unterschiedliche Rollen übernehmen; – Projektplanungsinstrumente selbstständig anwenden; – im Rahmen der Produktentwicklung Richtlinien der Arbeitssicherheit und Ergonomie berücksichtigen; – die Projektsteuerung eigenverantwortlich durchführen; – projektbezogene Präsentationsprodukte entwickeln; – projektbezogene technische Produktbeschreibungen erstellen; – Erweiterungskonzepte der Produktidee entwickeln; – begleitende Projektdokumentationen EDV-unterstützt erstellen. Lehrstoff: Projektplanung. Produktgestaltungsrichtlinien. Technische Beschreibung. Modellbau (Erweiterung). Präsentationsmodelle. Projektbezogene Kommunikationsstrukturen. IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die grundlegenden Bedingungen eines Dienstleistungsunternehmens beschreiben; – Leistungsbereiche von Dienstleistungsunternehmen analysieren und interpretieren; – die Vor- und Nachteile der kommunikationspolitischen Instrumente erklären; – die Bedeutung verschiedener Veranstaltungsarten sowie deren Funktionen analysieren und bewerten; – die Grundlagen eines professionellen Veranstaltungsmanagements erläutern; – Projekte vorzugsweise mit Partnern aus der Wirtschaft planen. Lehrstoff: Dienstleistungsmarketing. Kommunikationspolitik. CRM. Veranstaltungsmanagement. Zeitmanagement. 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – projektbezogen unterschiedliche Kommunikationsmittel erstellen; – projektbezogene Maßnahmen ressourcengerecht planen und durchführen; – für Projektaufgaben Checklisten entwickeln und einsetzen; – im Rahmen von Projekten unterschiedliche betriebliche Rollen übernehmen und im Team kooperieren; – zieladäquat Dokumentationen aufbereiten. Lehrstoff: Projektmanagementtools. Projektorganisation. Projektbezogene Unterlagen. Projektdokumentation. Kommunikationsstrukturen im Projekt. V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – in Abhängigkeit des Produktlebenszyklus ein Marketingkonzept entwickeln; – die grundlegenden Unterschiede von Profit- und Non-Profit-Unternehmen und deren gesellschaftliche Bedeutung beschreiben; – Leistungsumfang von Non-Profit-Organisationen analysieren und vergleichen; – verschiedene Absatzmaßnahmen anhand von Fallstudien beschreiben und beurteilen; – logistische Zusammenhänge anhand praktischer betrieblicher Abläufe analysieren und beurteilen; – logistische Abläufe neu gestalten; – Projekte vorzugsweise mit Partnern aus der Wirtschaft planen und durchführen. Lehrstoff: Produktlebenszyklus. Marktbezogene Recherchen. Marketingkonzeption, Marketingkonzept. Non-Profit-Organisation. Distribution. 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – verschiedene Absatzmaßnahmen anhand von Fallstudien beschreiben und beurteilen; – logistische Zusammenhänge anhand praktischer betrieblicher Abläufe analysieren und beurteilen; – logistische Abläufe neu gestalten; – Projekte vorzugsweise mit Partnern aus der Wirtschaft planen und durchführen. Lehrstoff: Distribution. Kooperationsmanagement. Konfliktmanagement. 6.6 OFFICEMANAGEMENT I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – die Grundbestandteile der Computerhardware und des Betriebssystems beschreiben; – Hilfsquellen nutzen; – Dateien lokal und online verwalten; – freigegebene Netzwerkressourcen nutzen; – Daten zügig über die Tastatur eingeben; – Daten in einem vorgegeben Zeitrahmen erfassen und bearbeiten; – Schriftstücke unter Berücksichtigung der ÖNORM erstellen, formatieren und korrigieren; – Bilder in Dokumente einbinden und mit den vorhandenen Tools bearbeiten; – Webseiten aufrufen sowie die Informationen filtern und nutzen; – gezielt recherchieren sowie Inhalte drucken, herunterladen und speichern; – Dateien komprimieren und hochladen; – online kommunizieren; – die Grundzüge des Urheberrechts erläutern; – einfache Präsentationen erstellen. Lehrstoff: Hardware, Betriebssysteme und Arbeiten im Netzwerk. Textverarbeitung (Grundlagen der Textverarbeitung, Richtlinien und Normen, Schriftstücke, aktuelle Eingabesysteme, Training der Schreibfertigkeit). Einfache Präsentationen. Internet, Internetdienste und kollaborative Techniken. Gesetzliche Bestimmungen (Grundzüge des Urheberrechts). II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – umfangreiche Schriftstücke erstellen; – Präsentationen zielgruppengerecht erstellen und präsentieren; – Standardsoftware aus dem Bereich Tabellenkalkulation zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis einsetzen. Lehrstoff: Textverarbeitung (Vertiefung). Fortgeschrittene Präsentationstechniken und -richtlinien. Grundlagen der Tabellenkalkulation. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – umfangreiche Schriftstücke erstellen; – soziale Netzwerke sowie Daten und Programme verantwortungsbewusst nutzen und die Gefahren des Internets abschätzen; – mit Daten sicher umgehen; – Datenbankstrukturen erklären; – mit Datenbanken arbeiten; – Online-Services des öffentlichen Bereiches mit Bürgerkartenfunktion nutzen. Lehrstoff: Grundlagen von Datenbankstrukturen. Grundlagen der IT-Security (Schutz vor Schadsoftware und Datensicherung). E-Government. Schularbeiten: I. Jahrgang: 2 einstündige Schularbeiten. II. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester. 7. UNTERNEHMENSMANAGEMENT IV. Jahrgang: 7. Semester – Kompetenzmodul 7: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden. *) Die Schülerinnen und Schüler können – Zusammenhänge im Rahmen von Aufgabenstellungen erkennen und Querverbindungen herstellen; – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen verstehen, Zusammenhänge und Querverbindungen herstellen sowie Möglichkeiten der Steuerung erkennen; – kundenorientierte Produkt- und/oder Dienstleistungsangebote erstellen; – geeignete Mechanismen zur Qualitätskontrolle einsetzen; – die vorhandenen Ressourcen verantwortungsbewusst verwenden; – realistische Ziele definieren, Schritte zur Zielerreichung setzen, diese bewerten und daraus Verbesserungsansätze ableiten; – Misserfolge als Lernchancen wahrnehmen und nutzen; – Verantwortungsbereiche übernehmen sowie Aufgaben verantwortungsbewusst und eigenständig entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen erledigen; – Anforderungen und Erwartungen von Kundinnen und Kunden erkennen sowie auf diese eingehen. *)Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern: Fach- und Methodenkompetenz: Die Schülerinnen und Schüler können – ihre im Cluster Produktmanagement erworbenen Kompetenzen anwenden; – ihre im Cluster Wirtschaft erworbenen Kompetenzen anwenden; – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben und dokumentieren; – betriebliche Planungsinstrumente mit Hilfe branchenspezifischer Software einsetzen; – die Fremdsprache/n situationsgerecht anwenden; – situationsgerecht und in angemessener Sprache kommunizieren und präsentieren; – Standardsoftware und branchenspezifische Software anwenden; – unterschiedliche Arbeitsmethoden, Kreativitätstechniken und Medien situationsgerecht einsetzen. Personale und soziale Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können – auf geänderte Situationen flexibel reagieren und Strategien entwickeln; – strukturiert, prozess- und dienstleistungsorientiert, markt- und ergebnisorientiert arbeiten; – im Team arbeiten sowie Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen; – sorgfältig und verlässlich arbeiten; – mit Kritik konstruktiv umgehen, Fehler erkennen und neue Lösungswege finden; – Konfliktsituationen erkennen und lösungsorientiert handeln; – das äußere Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen; – die Notwendigkeit eines wechselseitigen Informationsaustausches als wichtig einschätzen und aktiv kommunizieren; – die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlechts oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln. Lehrstoff: Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team. Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster. Ökologische, ökonomische und soziale Gesichtspunkte. Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung sowie Abwicklung von regelmäßig anfallenden Geschäftsfällen. Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets. Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch und Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen. Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n). 8. Semester – Kompetenzmodul 8: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden. *) Die Schülerinnen und Schüler können – Zusammenhänge im Rahmen von Aufgabenstellungen erkennen und Querverbindungen herstellen; – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen verstehen, Zusammenhänge und Querverbindungen herstellen sowie Möglichkeiten der Steuerung erkennen; – kundenorientierte Produkt- und/oder Dienstleistungsangebote erstellen; – geeignete Mechanismen zur Qualitätskontrolle einsetzen; – die vorhandenen Ressourcen verantwortungsbewusst verwenden; – realistische Ziele definieren, Schritte zur Zielerreichung setzen, diese bewerten und daraus Verbesserungsansätze ableiten; – Misserfolge als Lernchancen wahrnehmen und nutzen; – Verantwortungsbereiche übernehmen sowie Aufgaben verantwortungsbewusst und eigenständig entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen erledigen; – Anforderungen und Erwartungen von Kundinnen und Kunden erkennen sowie auf diese eingehen. *)Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern: Fach- und Methodenkompetenz: Die Schülerinnen und Schüler können – ihre im Cluster Produktmanagement erworbenen Kompetenzen anwenden; – ihre im Cluster Wirtschaft erworbenen Kompetenzen anwenden; – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben und dokumentieren; – betriebliche Planungsinstrumente mit Hilfe branchenspezifischer Software einsetzen; – die Fremdsprache/n situationsgerecht anwenden; – situationsgerecht und in angemessener Sprache kommunizieren und präsentieren; – Standardsoftware und branchenspezifische Software anwenden; – unterschiedliche Arbeitsmethoden, Kreativitätstechniken und Medien situationsgerecht einsetzen. Personale und soziale Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können – auf geänderte Situationen flexibel reagieren und Strategien entwickeln; – strukturiert, prozess- und dienstleistungsorientiert, markt- und ergebnisorientiert arbeiten; – im Team arbeiten sowie Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen; – sorgfältig und verlässlich arbeiten; – mit Kritik konstruktiv umgehen, Fehler erkennen und neue Lösungswege finden; – Konfliktsituationen erkennen und lösungsorientiert handeln; – das äußere Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen; – die Notwendigkeit eines wechselseitigen Informationsaustausches als wichtig einschätzen und aktiv kommunizieren; – die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlechts oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln. Lehrstoff: Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team. Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster. Ökologische, ökonomische und soziale Gesichtspunkte. Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung sowie Abwicklung von regelmäßig anfallenden Geschäftsfällen. Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets. Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch und Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen. Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n). V. Jahrgang – Kompetenzmodul 9: 9. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden. *) Die Schülerinnen und Schüler können – Zusammenhänge im Rahmen von Aufgabenstellungen erkennen und Querverbindungen herstellen; – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen verstehen, Zusammenhänge und Querverbindungen herstellen sowie Möglichkeiten der Steuerung erkennen; – kundenorientierte Produkt- und/oder Dienstleistungsangebote erstellen; – geeignete Mechanismen zur Qualitätskontrolle einsetzen; – die vorhandenen Ressourcen verantwortungsbewusst verwenden; – realistische Ziele definieren, Schritte zur Zielerreichung setzen, diese bewerten und daraus Verbesserungsansätze ableiten; – Misserfolge als Lernchancen wahrnehmen und nutzen; – Verantwortungsbereiche übernehmen sowie Aufgaben verantwortungsbewusst und eigenständig entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen erledigen; – Anforderungen und Erwartungen von Kundinnen und Kunden erkennen sowie auf diese eingehen. *)Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern: Fach- und Methodenkompetenz: Die Schülerinnen und Schüler können – ihre im Cluster Produktmanagement erworbenen Kompetenzen anwenden; – ihre im Cluster Wirtschaft erworbenen Kompetenzen anwenden; – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben und dokumentieren; – betriebliche Planungsinstrumente mit Hilfe branchenspezifischer Software einsetzen; – die Fremdsprache/n situationsgerecht anwenden; – situationsgerecht und in angemessener Sprache kommunizieren und präsentieren; – Standardsoftware und branchenspezifische Software anwenden; – unterschiedliche Arbeitsmethoden, Kreativitätstechniken und Medien situationsgerecht einsetzen. Personale und soziale Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können – auf geänderte Situationen flexibel reagieren und Strategien entwickeln; – strukturiert, prozess- und dienstleistungsorientiert, markt- und ergebnisorientiert arbeiten; – im Team arbeiten sowie Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen; – sorgfältig und verlässlich arbeiten; – mit Kritik konstruktiv umgehen, Fehler erkennen und neue Lösungswege finden; – Konfliktsituationen erkennen und lösungsorientiert handeln; – das äußere Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen; – die Notwendigkeit eines wechselseitigen Informationsaustausches als wichtig einschätzen und aktiv kommunizieren; – die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlechts oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln. Lehrstoff: Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team. Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster. Ökologische, ökonomische und soziale Gesichtspunkte. Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung sowie Abwicklung von regelmäßig anfallenden Geschäftsfällen. Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets. Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch und Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen. Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n). 10. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden. *) Die Schülerinnen und Schüler können – Zusammenhänge im Rahmen von Aufgabenstellungen erkennen und Querverbindungen herstellen; – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen verstehen, Zusammenhänge und Querverbindungen herstellen sowie Möglichkeiten der Steuerung erkennen; – kundenorientierte Produkt- und/oder Dienstleistungsangebote erstellen; – geeignete Mechanismen zur Qualitätskontrolle einsetzen; – die vorhandenen Ressourcen verantwortungsbewusst verwenden; – realistische Ziele definieren, Schritte zur Zielerreichung setzen, diese bewerten und daraus Verbesserungsansätze ableiten; – Misserfolge als Lernchancen wahrnehmen und nutzen; – Verantwortungsbereiche übernehmen sowie Aufgaben verantwortungsbewusst und eigenständig entsprechend ihrer Rolle in betrieblichen Organisationen erledigen; – Anforderungen und Erwartungen von Kundinnen und Kunden erkennen sowie auf diese eingehen. *)Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern: Fach- und Methodenkompetenz: Die Schülerinnen und Schüler können – ihre im Cluster Produktmanagement erworbenen Kompetenzen anwenden; – ihre im Cluster Wirtschaft erworbenen Kompetenzen anwenden; – betriebswirtschaftliche Abläufe in Unternehmen beschreiben und dokumentieren; – betriebliche Planungsinstrumente mit Hilfe branchenspezifischer Software einsetzen; – die Fremdsprache/n situationsgerecht anwenden; – situationsgerecht und in angemessener Sprache kommunizieren und präsentieren; – Standardsoftware und branchenspezifische Software anwenden; – unterschiedliche Arbeitsmethoden, Kreativitätstechniken und Medien situationsgerecht einsetzen. Personale und soziale Kompetenzen: Die Schülerinnen und Schüler können – auf geänderte Situationen flexibel reagieren und Strategien entwickeln; – strukturiert, prozess- und dienstleistungsorientiert, markt- und ergebnisorientiert arbeiten; – im Team arbeiten sowie Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen; – sorgfältig und verlässlich arbeiten; – mit Kritik konstruktiv umgehen, Fehler erkennen und neue Lösungswege finden; – Konfliktsituationen erkennen und lösungsorientiert handeln; – das äußere Erscheinungsbild sowie die Umgangsformen situationsgerecht wählen; – die Notwendigkeit eines wechselseitigen Informationsaustausches als wichtig einschätzen und aktiv kommunizieren; – die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlechts oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln. Lehrstoff: Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team. Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster. Ökologische, ökonomische und soziale Gesichtspunkte. Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung sowie Abwicklung von regelmäßig anfallenden Geschäftsfällen. Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets. Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch und Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen. Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n). 8. BEWEGUNG UND SPORT Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung. B. VERBINDLICHE ÜBUNG PERSÖNLICHKEITSENTWICKLUNG UND KOMMUNIKATION I. Jahrgang: 1. und 2. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – grundlegende Kompetenzen in den Kommunikationsarten vorweisen; – unterschiedliche Kommunikationstechniken situationsadäquat umsetzen; – verständlich und situationsadäquat in Standardsprache formulieren und argumentieren; – Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation anwenden; – unterschiedliche Formen des Konfliktmanagements beschreiben; – konstruktiv mit allfälligen Vorurteilen und stereotypen Rollenzuschreibungen umgehen; – Grundwissen zur Selbstorganisation praktisch umsetzen; – Ziele definieren und Strategien zur Zielerreichung planen; – Möglichkeiten der Stressbewältigung individuell einsetzen; – Techniken des Lernens für sich anwenden; – im Team arbeiten sowie Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen; – Respekt gegenüber kultureller Vielfalt zeigen; – die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlecht oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln. Lehrstoff: Kommunikationsarten (Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation). Kommunikationstechniken (Ich-Botschaften, aktives Zuhören, Feedback nehmen und geben, Fragetechniken, gewaltlose Kommunikation, konstruktive Gesprächsführung). Unterschiedliche Kommunikationsformen (Telefonieren, Diskutieren, Debattieren, Moderieren und Arbeiten im Team). Umgang mit Konflikten (Grundkenntnisse). Selbstorganisation (Grundlagen des Zeitmanagements. Ziele und Strategien zur Zielerreichung, Möglichkeiten der Stressbewältigung). Lernen lernen (Kriterien nachhaltigen Lernens). Teamfähigkeit (Eigen- und Fremdwahrnehmung; soziale Rollen und Stereotypen, zum Mitgestalten anregen und anleiten, Möglichkeiten der Erweiterung von Handlungsspielräumen, Respekt gegenüber kultureller Vielfalt). II. Jahrgang: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – grundlegende Kompetenzen in den Kommunikationsarten vorweisen; – unterschiedliche Kommunikationstechniken situationsadäquat umsetzen; – verständlich und situationsadäquat in Standardsprache formulieren und argumentieren; – Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation anwenden; – unterschiedliche Formen des Konfliktmanagements beschreiben; – konstruktiv mit allfälligen Vorurteilen und stereotypen Rollenzuschreibungen umgehen; – Grundwissen zur Selbstorganisation praktisch umsetzen; – Ziele definieren und Strategien zur Zielerreichung planen; – Möglichkeiten der Stressbewältigung individuell einsetzen; – Techniken des Lernens für sich anwenden; – im Team arbeiten sowie Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen; – Respekt gegenüber kultureller Vielfalt zeigen; – die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlecht oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln. Lehrstoff: Kommunikationsarten (Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation). Kommunikationstechniken (Ich-Botschaften, aktives Zuhören, Feedback nehmen und geben, Fragetechniken, gewaltlose Kommunikation, konstruktive Gesprächsführung). Unterschiedliche Kommunikationsformen (Telefonieren, Diskutieren, Debattieren, Moderieren und Arbeiten im Team). Umgang mit Konflikten (Grundkenntnisse). Selbstorganisation (Grundlagen des Zeitmanagements. Ziele und Strategien zur Zielerreichung, Möglichkeiten der Stressbewältigung). Lernen lernen (Kriterien nachhaltigen Lernens). Teamfähigkeit (Eigen- und Fremdwahrnehmung; soziale Rollen und Stereotypen, zum Mitgestalten anregen und anleiten, Möglichkeiten der Erweiterung von Handlungsspielräumen, Respekt gegenüber kultureller Vielfalt). 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – grundlegende Kompetenzen in den Kommunikationsarten vorweisen; – unterschiedliche Kommunikationstechniken situationsadäquat umsetzen; – verständlich und situationsadäquat in Standardsprache formulieren und argumentieren; – Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation anwenden; – unterschiedliche Formen des Konfliktmanagements beschreiben; – konstruktiv mit allfälligen Vorurteilen und stereotypen Rollenzuschreibungen umgehen; – Grundwissen zur Selbstorganisation praktisch umsetzen; – Ziele definieren und Strategien zur Zielerreichung planen; – Möglichkeiten der Stressbewältigung individuell einsetzen; – Techniken des Lernens für sich anwenden; – im Team arbeiten sowie Prozesse und Interaktionen in Gruppen erkennen; – Respekt gegenüber kultureller Vielfalt zeigen; – die Bedeutung wertschätzenden Umgangs mit Mitmenschen, unabhängig von deren sozialen Status, deren Geschlecht oder deren ethnischer Herkunft begründen und entsprechend handeln. Lehrstoff: Kommunikationsarten (Grundkenntnisse der verbalen und nonverbalen Kommunikation). Kommunikationstechniken (Ich-Botschaften, aktives Zuhören, Feedback nehmen und geben, Fragetechniken, gewaltlose Kommunikation, konstruktive Gesprächsführung). Unterschiedliche Kommunikationsformen (Telefonieren, Diskutieren, Debattieren, Moderieren und Arbeiten im Team). Umgang mit Konflikten (Grundkenntnisse). Selbstorganisation (Grundlagen des Zeitmanagements. Ziele und Strategien zur Zielerreichung, Möglichkeiten der Stressbewältigung). Lernen lernen (Kriterien nachhaltigen Lernens). Teamfähigkeit (Eigen- und Fremdwahrnehmung; soziale Rollen und Stereotypen, zum Mitgestalten anregen und anleiten, Möglichkeiten der Erweiterung von Handlungsspielräumen, Respekt gegenüber kultureller Vielfalt). C. Pflichtpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können – ergänzend zu den in der Ausbildung bisher erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten, in einem facheinschlägigen Unternehmen jene Gewandtheit der Berufsausübung vertiefen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht; – die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen; – einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben erhalten; – Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umreißen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen; – sich Vorgesetzten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt und selbstsicher präsentieren; – aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen erwerben. Zeitlicher und sachlicher Rahmen: Vor Eintritt in den V. Jahrgang im Ausmaß von 4 Wochen (Vollzeit) in einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden facheinschlägigen Tätigkeitsbereich. In begründeten Fällen sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferienzeiten zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind. D. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze: Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen. Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. E. Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe: Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen. Lehrstoff: Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind. F. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung 1. Deutsch in der Deutschförderklasse Wie Anlage A1 Abschnitt VI Unterabschnitt D Z 1 2. Religion Wie Abschnitt V 3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung Für die weiteren Pflichtgegenstände bzw. für die verbindliche Übung sind die jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt A bzw. Unterabschnitt B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe und die didaktischen Grundsätze gemäß Abschnitt VI Unterabschnitt D anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Artikel 7 Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949 , zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2012 , wird bekannt gemacht: Die in den Anlagen A1 bis A11, B1 bis B5, C1 bis C6, D1 und D2, E1 sowie F1 jeweils unter Abschnitt V enthaltenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht.