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BGBl. Nr. 88/1985

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. Nr. 88/1985

Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 14. November 1984 über die Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen (BGBl. Nr. 88/1985)

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 14. November 1984 über die Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen
StF: BGBl. Nr. 88/1985

Änderung

BGBl. Nr. 591/1986
BGBl. Nr. 37/1989
BGBl. Nr. 63/1989 idF BGBl. Nr. 76/1990 (DFB)
BGBl. Nr. 36/1990
BGBl. Nr. 105/1990
BGBl. Nr. 435/1990
BGBl. Nr. 477/1990
BGBl. Nr. 440/1991
BGBl. Nr. 146/1993
BGBl. Nr. 555/1993
BGBl. Nr. 699/1994
BGBl. Nr. 644/1995
BGBl. Nr. 357/1996
BGBl. II Nr. 61/1998
BGBl. II Nr. 133/2000
BGBl. II Nr. 201/2002
BGBl. II Nr. 232/2002
BGBl. II Nr. 469/2002
BGBl. II Nr. 283/2003
BGBl. II Nr. 571/2003
BGBl. II Nr. 277/2004
BGBl. II Nr. 192/2005
BGBl. II Nr. 359/2005
BGBl. II Nr. 321/2006
BGBl. II Nr. 290/2008
BGBl. II Nr. 273/2009
BGBl. II Nr. 278/2010
BGBl. II Nr. 352/2012
BGBl. II Nr. 190/2014
BGBl. II Nr. 175/2015
BGBl. II Nr. 113/2016
BGBl. II Nr. 219/2016
BGBl. II Nr. 279/2016
BGBl. II Nr. 111/2017
BGBl. II Nr. 264/2017
BGBl. II Nr. 337/2017
BGBl. II Nr. 30/2018
BGBl. II Nr. 71/2018
BGBl. II Nr. 216/2018
BGBl. II Nr. 230/2018
BGBl. II Nr. 107/2019
BGBl. II Nr. 395/2019
BGBl. II Nr. 250/2021
BGBl. II Nr. 411/2021
BGBl. II Nr. 267/2022
BGBl. II Nr. 1/2023
BGBl. II Nr. 239/2023
BGBl. II Nr. 204/2024

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962 , zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 365/1982 , insbesondere dessen §§ 6 und 39, wird verordnet:

§ 1.

Für die nachstehend genannten Formen und Sonderformen der allgemeinbildenden höheren Schulen werden die in den jeweils angeführten Anlagen enthaltenen Lehrpläne (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen: 1. Lehrplan der allgemeinbildenden höheren Schule (Anlage A) 2. Lehrplan des zweisprachigen Bundesgymnasiums und Bundesrealgymnasiums in Oberwart (Anlage A/zbrgo) 3. Lehrplan des Werkschulheims (Anlage A/w) 4. Lehrplan des Gymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung (Anlage A/m1) 5. Lehrplan des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung (Anlage A/m2) 6. Lehrplan des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik (Anlage A/m3) 7. Lehrplan des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung (Anlage A/sp) 7a. Lehrplan der allgemeinbildenden höheren Schule unter besonderer Berücksichtigung der englischsprachigen Ausbildung (Anlage A/e) 8. Lehrplan des Bundesgymnasiums und Bundesrealgymnasiums für Slowenen (Anlage A/sl) 9. Lehrplan des Gymnasiums mit dritter lebender Fremdsprache am Öffentlichen Gymnasium der Stiftung Theresianische Akademie in Wien (Anlage A/lF) 10. Lehrplan des Gymnasiums mit digitalen, naturwissenschaftlichen und technologischen Kompetenzen am öffentlichen Gymnasium der Stiftung „Theresianische Akademie“ in Wien (Anlage A/ThNa) 11. Lehrplan des Oberstufenrealgymnasiums (Anlage B) 12. Lehrplan des Oberstufenrealgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung (Anlage B/m1) 13. Lehrplan des Oberstufenrealgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik (Anlage B/m2) 14. Lehrplan des Oberstufenrealgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung (Anlage B/sp) 15. Lehrplan des Aufbaugymnasiums und des Aufbaurealgymnasiums (Anlage C) 16. Lehrplan des Gymnasiums, des Realgymnasiums und des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums für Berufstätige (Anlage D) (Anm.: Z 17 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 190/2014 ) Beachte für folgende Bestimmung klassenweise aufsteigendes Inkrafttreten (vgl. Art. III § 2 Abs. 20)

§ 2.

(1) Wird in den Anlagen hinsichtlich eines einzelnen Unterrichtsgegenstands auf einen Unterrichtsgegenstand einer anderen Anlage verwiesen und weisen diese beiden Unterrichtsgegenstände unterschiedliche (höhere oder niedrigere) Stundensummen auf oder weicht die Aufteilung der Wochenstunden dieser Unterrichtsgegenstände auf die Schulstufen voneinander ab, sind die Bildungs- und Lehraufgaben sowie der Lehrstoff, erforderlichenfalls auch die didaktischen Grundsätze, des ersten Unterrichtsgegenstandes schulautonom auf die einzelnen Schulstufen aufzuteilen sowie ab der 10. Schulstufe als Kompetenzmodule festzulegen und ist deren Aufteilung auf die jeweiligen Semester der betreffenden Schulstufe gemäß § 6 Abs. 2 des Schulorganisationsgesetzes (SchOG), BGBl. Nr. 242/1962 , zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 56/2016 , sicherzustellen.
(2) Soweit an der Schule die erforderlichen schulautonomen Lehrplanbestimmungen nicht getroffen werden, sind diese von der zuständigen Schulbehörde zu erlassen.

Artikel II

Auf Grund des § 7 Abs. 1 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1965 , zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 127/1999 , werden die Unterrichtsgegenstände der in den Anlagen enthaltenen Lehrpläne, soweit sie nicht schon in den Anlagen 1 bis 6 leg. cit. erfasst sind, in die in den Stundentafeln der Lehrpläne angeführten Lehrverpflichtungsgruppen eingereiht. Hinsichtlich jener Unterrichtsgegenstände, die bereits in den Anlagen 1 bis 6 des oben angeführten Bundesgesetzes erfasst sind, wird in den Stundentafeln die Lehrverpflichtungsgruppe in Klammer gesetzt.

§ 1. Artikel III

(1) Diese Verordnung tritt hinsichtlich der 1. Klasse (bei Freigegenständen auch des 1. Kursjahres) mit 1. September 1985 und für die jeweils nächstfolgende Klasse (bzw. Kursjahr) mit dem 1. September des jeweils nächstfolgenden Kalenderjahres in Kraft.
(2) Soweit der Lehrstoff der im § 1 genannten Lehrpläne nicht auf bestimmte einzelne Klassen oder Kursjahre bezogen ist, sondern für die gesamte Dauer der Führung des betreffenden Unterrichtsgegenstandes gilt, treten die in diesen Lehrplänen enthaltenen Bestimmungen des betreffenden Unterrichtsgegenstandes für alle Klassen bzw. Kursjahre, für die dieser Unterrichtsgegenstand vorgesehen ist, mit 1. September 1985 in Kraft.

§ 2.

(1) Die Aufhebung des Artikel I § 2, Artikel II und die Änderungen der Anlagen dieser Verordnung durch die Verordnung BGBl. Nr. 555/1993 treten mit 1. September 1993 in Kraft.
(2) Die Anlage A dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 699/1994 tritt wie folgt in Kraft: 1. Anlage A erster Teil Z 5 (Schulautonome Lehrplanbestimmungen) und Z 6 (Betreuungsplan für ganztägige Schulformen) hinsichtlich der 5. Schulstufe mit 1. September 1994, hinsichtlich der 6. Schulstufe mit 1. September 1995, hinsichtlich der 7. Schulstufe mit 1. September 1996 und hinsichtlich der 8. Schulstufe mit 1. September 1997, 2. Anlage A vierter Teil mit 1. September 1995 sowie 3. Anlage A sechster Teil mit 1. September 1994.
(3) Die Anlage A erster, zweiter und vierter Teil dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 644/1995 tritt mit 1. September 1995, die Anlage A sechster Teil tritt für die 7. Schulstufe mit 1. September 1995 und für die 8. Schulstufe mit 1. September 1996 in Kraft.
(4) Die Anlagen A, A/i, A/w, A/m1, A/m2, A/m3, A/sp und A/sl dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 357/1996 treten mit 1. September 1996 in Kraft.
(5) Die Anlage A vierter und sechster Teil sowie die Anlagen A/i, A/w, A/m1, A/m2, A/m3, A/sp und A/sl dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 61/1998 treten mit 1. September 1998 in Kraft.
(6) Die nachstehend genannten Bestimmungen dieser Verordnung sowie der Anlagen zu dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 133/2000 treten wie folgt in Kraft: 1. Artikel II sowie jeweils der erste bis dritte Teil der Anlagen A, A/i, A/w, A/m1, A/m2, A/m3, A/sp, A/sl, A/lF, A/me, B, B/m1, B/m2, B/sp, C, D und D/m treten mit 1. September 2000 in Kraft, 2. Anlage A vierter und sechster Teil Abschnitt A bis E sowie Anlage A/sl vierter und sechster Teil treten hinsichtlich der 1. Klasse mit 1. September 2000, hinsichtlich der 2. Klasse mit 1. September 2001, hinsichtlich der 3. Klasse mit 1. September 2002 und hinsichtlich der 4. Klasse mit Ablauf des Unterrichtsjahres 2002/03 in Kraft.
(7) Der vierte und sechste Teil der Anlagen A, A/i, A/w, A/m1, A/m2, A/m3, A/sp, A/sl, A/lF, B, B/m1, B/m2, B/sp, C, D, D/m dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 232/2002 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
(8) Die Anlagen A und B dieser Verordnung in der Fassung der Verordnungen BGBl. II Nr. 469/2002 und BGBl. II Nr. 283/2003 treten mit 1. September 2003 in Kraft.
(9) Die nachstehend genannten Bestimmungen dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 283/2003 treten wie folgt in Kraft bzw. außer Kraft: 1. Artikel I § 1 sowie Artikel III § 2 Abs. 6 Z 2 und Abs. 8 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung im Bundesgesetzblatt in Kraft; 2. die Anlagen A, A/w, A/m1, A/m2, A/m3, A/sp, A/sl, A/lF, B, B/m1, B/m2, B/sp, C, D und D/m dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 283/2003 treten mit Ablauf des Unterrichtsjahres 2002/03 in Kraft; 3. die Anlagen A/i (Lehrplan der Höheren Internatschulen) und A/me (Lehrplan des Realgymnasiums mit zusätzlicher Ausbildung in Metallurgie am Bundesrealgymnasium in Reutte/Tirol) treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung im Bundesgesetzblatt außer Kraft.
(10) Die nachstehend genannten Bestimmungen dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 277/2004 treten wie folgt in Kraft bzw. außer Kraft: 1. Anlage A Erster bis Dritter Teil tritt mit 1. September 2004 in Kraft; 2. die in den Anlagen A, A/w, A/m1, A/m2, A/m3, A/sp, A/sl, A/lF, B, B/m1, B/m2, B/sp und C dieser Verordnung in der Fassung vor der Verordnung BGBl. II Nr. 277/2004 jeweils im Sechsten Teil, Z 2 (Oberstufe) in den Lehrstoffen der einzelnen Unterrichtsgegenstände enthaltenen Bestimmungen über die Anzahl und die Dauer von Schularbeiten treten mit Ablauf des 31. August 2004 außer Kraft; 3. die Anlagen A, A/w, A/m1, A/m2, A/m3, A/sp, A/sl, A/lF, B, B/m1, B/m2, B/sp und C jeweils Sechster Teil treten hinsichtlich der Übergangsstufe und der 5. Klasse mit 1. September 2004 und hinsichtlich der weiteren Klassen jeweils mit 1. September der Folgejahre klassenweise aufsteigend in Kraft; 4. Anlage D Vierter Teil tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
(11) Die nachstehend genannten Bestimmungen dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 359/2005 treten wie folgt in Kraft: 1. die Anlage A Dritter und Vierter Teil tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft; 2. die Anlage A Sechster Teil Abschnitt A Unterabschnitt 1 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft; 3. die Änderung des ersten Satzes im Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Chemie in der Anlage A Sechster Teil Abschnitt A Unterabschnitt 2 tritt für die 5. und 6. Klasse mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt, für die 7. Klasse mit 1. September 2006 und für die 8. Klasse mit 1. September 2007 in Kraft; 4. die Anlagen A/w, A/m1, A/m2, A/m3, A/sp, A/sl, B, C und D treten, sofern nachstehend nicht anderes angeordnet wird, mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft: a) der Ersatz des Wortes „Unterstufe“ durch das Wort „Oberstufe“ im ersten Satz der Didaktischen Grundsätze der Oberstufe des Pflichtgegenstandes Musikerziehung in der Anlage A/m1 Sechster Teil tritt für die 5. und 6. Klasse mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt, für die 7. Klasse mit 1. September 2006 und für die 8. Klasse mit 1. September 2007 in Kraft; b) die Ergänzung der Didaktischen Grundsätze des Pflichtgegenstandes Sportkunde in der Anlage A/sp Sechster Teil tritt für die 5. und 6. Klasse mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt, für die 7. Klasse mit 1. September 2006 und für die 8. Klasse mit 1. September 2007 in Kraft; 5. in den nachstehenden Angelegenheiten treten die gemäß Abs. 10 Z 3 auslaufend außer Kraft tretenden Anlagen A, A/m1, A/m3 und A/sp mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft: a) die Umbenennung des Wahlpflichtgegenstandes „Psychologie, Pädagogik und Philosophie“ in „Psychologie und Philosophie“ in der Anlage A Sechster Teil Abschnitt A Unterabschnitt 2; b) die Ergänzung der Didaktischen Grundsätze der Pflichtgegenstände Musikerziehung sowie Bildnerische Erziehung in der Anlage A/m1 Sechster Teil; c) die Ergänzung der Didaktischen Grundsätze des Pflichtgegenstandes Musikkunde in der Anlage A/m3 Sechster Teil; d) die Ergänzung der Didaktischen Grundsätze des Pflichtgegenstandes Sportkunde in der Anlage A/sp Sechster Teil.
(12) Die Anlagen A und A/m1 Zweiter, Vierter und Sechster Teil, die Anlagen A/w, A/m3, A/lF und B Vierter und Sechster Teil, die Anlagen A/m2, A/sl, B/m1 und C Vierter Teil, Anlage A/sp Erster, Vierter und Sechster Teil, Anlage B/m2 Erster und Vierter Teil sowie die Anlagen D und D/m dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 321/2006 treten mit 1. September 2006 in Kraft.
(13) Anlage A Vierter und Sechster Teil, Anlage A/m1 Vierter und Sechster Teil, Anlage A/m2 Vierter Teil, Anlage A/m3 Vierter Teil, Anlage A/sp Vierter Teil sowie Anlage A/sl Vierter Teil dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 290/2008 treten mit 1. September 2008 in Kraft.
(14) Die Anlage D dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 273/2009 tritt (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. September 2009, hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2010 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft.
(15) Die Anlage A dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 278/2010 tritt mit 1. September 2010 in Kraft.
(16) Anlage A Dritter und Sechster Teil, Anlage A/w Vierter und Sechster Teil sowie Anlage A/lF Sechster Teil in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 352/2012 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
(17) Art. I § 1 Z 17 sowie die Anlage D/m treten mit Ablauf des 31. Juli 2014 außer Kraft.
(18) Anlage A Zweiter Teil Z 9, Anlage A Dritter Teil Z 4 und 8, Anlage A Sechster Teil Abschnitt C Z 2, Anlage A/m1 sowie Anlage A/m2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 175/2015 treten mit 1. September 2015 in Kraft.
(19) Anlage A Sechster Teil in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 113/2016 tritt hinsichtlich der 2. Klassen mit 1. September 2016 und hinsichtlich der weiteren Klassen jeweils mit 1. September der Folgejahre klassenweise aufsteigend in Kraft.
(20) Art. I § 2 sowie Anlage A Erster bis Dritter Teil und Sechster Teil Abschnitt A Z 2, Abschnitt C Z 2, und Abschnitt D Z 2 sowie Anlage A/w Vierter Teil Z 2 und Sechster Teil Abschnitt A Z 2, Anlage A/m1 Sechster Teil Abschnitt A Unterabschnitt a und b sowie Abschnitt B bis D und Anlage A/m2 Vierter und Sechster Teil, Anlage A/m3 Sechster Teil, Anlage A/sp Sechster Teil, Anlage A/sl Sechster Teil, Anlage A/lF Vierter und Sechster Teil, Anlage B Vierter und Sechster Teil Abschnitt A, Anlage B/m1 Vierter und Sechster Teil, Anlage B/m2 Sechster Teil sowie Anlage C Sechster Teil in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 219/2016 treten hinsichtlich der 5. Klassen und 6. Klassen mit 1. September 2017 und hinsichtlich der weiteren Klassen jeweils mit 1. September der Folgejahre klassenweise aufsteigend in Kraft.
(21) Die nachstehend genannten Bestimmungen in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 264/2017 treten wie folgt in Kraft: 1. Anlage A Dritter Teil, Vierter Teil Z 1 und Sechster Teil Abschnitt C Z 1 sowie Anlage A/m2 Vierter Teil treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft; 2. Anlage B Sechster Teil Abschnitt A sowie Anlage C Sechster Teil treten hinsichtlich der Übergangsstufe mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft; 3. Anlage A Vierter Teil Z 2, Sechster Teil Abschnitt A Z 2 und Abschnitt C Z 2, Anlage B Vierter Teil und Sechster Teil Abschnitt A sowie Anlage C Sechster Teil treten hinsichtlich der 5. und 6. Klasse mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt, hinsichtlich der 7. Klasse mit 1. September 2018 und hinsichtlich der 8. Klasse mit 1. September 2019 in Kraft.
(22) Die Anlagen A Vierter und Sechster Teil, A/m1 Vierter und Sechster Teil, A/m2 Vierter Teil, A/m3 Vierter Teil, A/sp Vierter und Sechster Teil und A/sl Vierter und Sechster Teil in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 337/2017 treten mit 1. September 2021 in Kraft.
(23) Art. III § 1a in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 30/2018 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft und mit Ablauf des 31. August 2022 außer Kraft.
(23) Die nachstehend genannten Bestimmungen in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 71/2018 treten wie folgt in Kraft: 1. Anlage A Dritter und Sechster Teil tritt mit 1. September 2018 in Kraft; 2. Anlage A Vierter Teil Abschnitt I Z 1 (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) hinsichtlich der Unterstufe des Gymnasiums, der Unterstufe des Realgymnasiums und der Unterstufe des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums, Anlage A/w Vierter Teil Abschnitt I Z 1, Anlage A/m1 Vierter Teil Abschnitt Unterstufe Z 1, Anlage A/m2 Vierter Teil Abschnitt Unterstufe Z 1, Anlage A/m3 Vierter Teil Abschnitt Unterstufe Z 1, Anlage A/sp Vierter Teil Abschnitt Unterstufe Z 1 sowie Anlage A/sl Vierter Teil Abschnitt I Z 1 treten hinsichtlich der 1., 2. und 3. Klassen mit 1. September 2018 und hinsichtlich der 4. Klassen mit 1. September 2019 in Kraft; 3. Anlage A Vierter Teil Abschnitt I Z 2 (Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen) hinsichtlich der Unterstufe des Gymnasiums, der Unterstufe des Realgymnasiums und der Unterstufe des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums, Anlage A/w Vierter Teil Abschnitt I Z 2, Anlage A/m1 Vierter Teil Abschnitt Unterstufe Z 2, Anlage A/m2 Vierter Teil Abschnitt Unterstufe Z 2, Anlage A/m3 Vierter Teil Abschnitt Unterstufe Z 2, Anlage A/sp Vierter Teil Abschnitt Unterstufe Z 2 sowie Anlage A/sl Vierter Teil Abschnitt I Z 2 treten hinsichtlich der 1. und 2. Klassen mit 1. September 2018 und hinsichtlich der weiteren Klassen jeweils mit 1. September der Folgejahre klassenweise aufsteigend in Kraft.
(24) Die nachstehend genannten Bestimmungen in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 216/2018 treten wie folgt in Kraft: 1. Anlage A Sechster Teil Abschnitt A Z 2 lit. a tritt hinsichtlich der 6. und 7. Klassen mit 1. September 2018 und hinsichtlich der 8. Klassen mit 1. September 2019 in Kraft. 2. Anlage D tritt (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) hinsichtlich des 1. bis 3. Semesters mit 1. September 2018 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils mit 1. Februar bzw. mit 1. September der Folgejahre semesterweise aufsteigend in Kraft.
(25) Anlage A, A/m1, A/m2, A/m3, A/sp, A/IF, B, B/m1 und B/m2, jeweils Vierter und Sechster Teil sowie Anlage A/w Vierter Teil und Anlage B/sp Vierter Teil in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 230/2018 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
(26) Art. III § 1a, Anlage A Dritter Teil Z 4 und Sechster Teil Z 2 lit. a), Anlage A/lF Sechster Teil Abschnitt A sowie Anlage D Sechster Teil Abschnitt A in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 107/2019 treten mit 1. September 2019 in Kraft.
(27) Die nachstehend genannten Bestimmungen in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 250/2021 treten wie folgt in Kraft: 1. Der Vierte Teil jeweils der Anlagen A, A/w, A/m1, A/m2, A/m3, A/sp, A/sl, A/lF, B, B/m1, B/m2, B/sp und C sowie der Sechste Teil der Anlage A treten hinsichtlich der 5. Klasse mit 1. September 2021 und hinsichtlich der weiteren Klassen jeweils mit 1. September der Folgejahre klassenweise aufsteigend in Kraft, 2. der vierte und Sechste Teil der Anlage D treten hinsichtlich der 1. Semester mit 1. September 2021 und hinsichtlich der weiteren Semester mit 1. Februar bzw. 1. September der Folgenjahre semesterweise aufsteigend in Kraft.
(28) Die nachstehend genannten Bestimmungen in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 411/2021 treten wie folgt in Kraft: 1. Artikel I § 1 Z 10 und Anlage A/ThNa treten mit 1. September 2022 in Kraft; 2. Anlage A/lF Vierter Teil Z 1 tritt hinsichtlich der 1. Klassen mit 1. September 2022 und hinsichtlich der weiteren Klassen jeweils mit 1. September der Folgejahre klassenweise aufsteigend in Kraft; 3. Anlage A/lF Vierter Teil Z 2 lit. a tritt hinsichtlich der 5. Klassen mit 1. September 2022 und hinsichtlich der weiteren Klassen jeweils mit 1. September der Folgejahre klassenweise aufsteigend in Kraft.
(29) Anlage A Dritter Teil Z 3, Vierter Teil Abschnitt 1 und Sechster Teil Abschnitt A und B, die Anlagen A/w, A/sl, A/lF und A/ThNA, jeweils Vierter Teil Abschnitt 1, sowie die Anlagen A/m1, A/m2, A/m3 und A/sp, jeweils Vierter Teil Abschnitt Unterstufe, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 267/2022 treten hinsichtlich der 1., 2. und 3. Klasse mit 1. September 2022 und hinsichtlich der 4. Klasse mit 1. September 2023 in Kraft.
(30) Die nachstehenden Bestimmungen dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 1/2023 treten wie folgt in Kraft: 1. Die Anlagen B, B/m1, B/sp und C (mit Ausnahme gemäß Z 3) treten mit 1. September 2023 in Kraft; 2. die Anlagen A, A/m1, A/m2, A/sp, A/lF und A/ThNA treten hinsichtlich der 1. Klasse mit 1. September 2023, hinsichtlich der 2. Klasse mit 1. September 2024, hinsichtlich der 3. Klasse mit 1. September 2025, hinsichtlich der 4. Klasse mit 1. September 2026 und hinsichtlich der 5., 6., 7. und 8. Klasse (mit Ausnahme gemäß Z 3) mit 1. September 2023 in Kraft; 3. die den Pflichtgegenstand Ethik betreffenden Zeilen und Fußnoten in den Stundentafeln der Oberstufe der Anlagen A, A/m1, A/m2, A/sp, A/lF, A/ThNA, jeweils Sechster Teil, Z 2, lit. a, und der Anlagen B, B/m1, B/sp, C, jeweils Sechster Teil, Abschnitt a) und der Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Ethik der Anlage A, Achter Teil, Abschnitt A, Z 2, lit. a treten hinsichtlich der 5., 6. und 7. Klasse mit 1. September 2023 und hinsichtlich der 8. Klasse mit 1. September 2024 in Kraft.
(31) Die nachstehenden Bestimmungen dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 239/2023 treten wie folgt in bzw. außer Kraft: 1. Art. I § 1 Z 2 und 8 sowie Art. III § 4 treten mit 1. September 2023 in Kraft und Art. III § 4 tritt mit 1. September 2027 außer Kraft; 2. Anlage A tritt hinsichtlich der 1. Klasse mit 1. September 2023, hinsichtlich der 2. Klasse mit 1. September 2024, hinsichtlich der 3. Klasse mit 1. September 2025, hinsichtlich der 4. Klasse mit 1. September 2026 und hinsichtlich der 5., 6., 7. und 8. Klassen mit 1. September 2023 in Kraft; 3. Anlage B und die geänderten Gegenstandsbezeichnungen in Anlage D treten mit 1. September 2023 in Kraft; 4. Anlage A/zbrgo, A/m3 und Anlage A/sl treten hinsichtlich der 1. und 5. Klassen mit 1. September 2023, hinsichtlich der 2. und 6. Klassen mit 1. September 2024, hinsichtlich der 3. und 7. Klassen mit 1. September 2025 und hinsichtlich der 4. und 8. Klassen mit 1. September 2026 in Kraft; 5. Anlage B/m2 tritt hinsichtlich der 5. Klasse mit 1. September 2023, hinsichtlich der 6. Klasse mit 1. September 2024 und hinsichtlich der weiteren Klassen jeweils mit 1. September der Folgejahre klassenweise aufsteigend in Kraft; 6. Anlage A/w tritt hinsichtlich der 1. und 5. Klassen mit 1. September 2023, hinsichtlich der 2. und 6. Klassen mit 1. September 2024, hinsichtlich der 3. und 7. Klassen mit 1. September 2025, hinsichtlich der 4. und 8. Klassen mit 1. September 2026 und hinsichtlich der 9. Klasse mit 1. September 2027 in Kraft.
(32) Die nachstehenden Bestimmungen dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 204/2024 treten wie folgt in Kraft: 1. Art. I § 1 Z 7a und Anlage B Sechster Teil in der Fassung der Z 52, 54, 56 und 58 treten mit 1. September 2024 in Kraft; 2. Anlage A Vierter Teil, Fünfter Teil Z 2 und 11 sowie Achter Teil Abschnitt A Z 1 tritt hinsichtlich der 1. und 2. Klassen mit 1. September 2024, hinsichtlich der 3. Klassen mit 1. September 2025, hinsichtlich der 4. Klassen mit 1. September 2026 und hinsichtlich der 5., 6., 7. und 8. Klassen mit 1. September 2024 in Kraft und kann von den genannten Zeitpunkten abweichend hinsichtlich der 3. und 4. Klassen ab 1. September 2024 angewendet werden; 3. Anlage A/m1 tritt hinsichtlich der 1., 2. und 5. Klassen mit 1. September 2024, hinsichtlich der 3. und 6. Klassen mit 1. September 2025, hinsichtlich der 4. und 7. Klassen mit 1. September 2026, und hinsichtlich der 8. Klassen mit 1. September 2027 in Kraft und kann von den genannten Zeitpunkten abweichend hinsichtlich der 3. Klassen ab 1. September 2024 und hinsichtlich der 4. Klassen mit 1. September 2025 angewendet werden; 4. Anlage A/e tritt hinsichtlich der 1. und 5. Klassen mit 1. September 2024, hinsichtlich der 2. und 6. Klassen mit 1. September 2025, hinsichtlich der 3. und 7. Klassen mit 1. September 2026 und hinsichtlich der 4. und 8. Klassen mit 1. September 2027 in Kraft; 5. die Anlagen A/m2 und A/sp, jeweils in der Fassung der Z 87, treten hinsichtlich der 1. und 5. Klassen mit 1. September 2025, hinsichtlich der 2. und 6. Klassen mit 1. September 2026, hinsichtlich der 3. und 7. Klassen mit 1. September 2027 und hinsichtlich der 4. und 8. Klassen mit 1. September 2028 in Kraft und können von den genannten Zeitpunkten abweichend ab 1. September des jeweils vorangegangenen Jahres angewendet werden; 6. die Anlagen B/m1 und B/sp, jeweils in der Fassung der Z 87, treten hinsichtlich der 5. Klassen mit 1. September 2025 und hinsichtlich der weiteren Klassen jeweils mit 1. September der Folgejahre klassenweise aufsteigend in Kraft und können von den genannten Zeitpunkten abweichend ab 1. September des jeweils vorangegangenen Jahres angewendet werden; 7. Anlage A Fünfter Teil Z 12, Sechster Teil sowie Achter Teil Abschnitt A Z 2 und Abschnitt C, Anlage A/zbrgo Sechster Teil, Anlage A/w Sechster Teil, Anlage A/m2 Sechster Teil in der Fassung der Z 32 bis 35, Anlage A/m3 Sechster Teil, Anlage A/sp Sechster Teil in der Fassung der Z 40 bis 43, Anlage A/lF Sechster Teil, Anlage A/ThNa Sechster Teil, Anlage B Sechster Teil in der Fassung der Z 53, 55, 57 und 59 bis 65, Anlage B/m1 Sechster Teil in der Fassung der Z 66 bis 69, Anlage B/m2 Sechster Teil, Anlage B/sp Sechster Teil in der Fassung der Z 74 bis 77 sowie Anlage C Sechster Teil treten hinsichtlich der 5. Klassen mit 1. September 2026 und hinsichtlich der weiteren Klassen jeweils mit 1. September der Folgejahre klassenweise aufsteigend in Kraft; 8. Anlage D Vierter Teil tritt hinsichtlich der 1. Semester mit 1. September 2026 und hinsichtlich der weiteren Semester mit 1. Februar bzw. 1. September der Folgejahre semesterweise aufsteigend in Kraft.

§ 3.

Die Änderung der Anlage A/sp dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 146/1993 tritt wie folgt in Kraft: 1. hinsichtlich der 5. Klasse mit 1. September 1993 2. hinsichtlich der 6. Klasse mit 1. September 1994 3. hinsichtlich der 7. Klasse mit 1. September 1995 und 4. hinsichtlich der 8. Klasse mit 1. September 1996.

§ 4.

Bis zum Inkrafttreten 1. der Anlagen A, A/m1, A/m2, A/sp, A/lF und A/ThNA gemäß Art. III § 2 Abs. 30 und 2. der Anlagen A/m3, A/sl, B/m2 und A/w gemäß Art. III § 2 Abs. 31 Z 4 bis 6 werden in den entsprechenden Anlagen in der Fassung vor der Verordnung BGBl. II Nr. 1/2023 bzw. BGBl. II Nr. 239/2023 die Gegenstandsbezeichnung „Geschichte und Sozialkunde/Geschichte und Politische Bildung“ durch „Geschichte und Politische Bildung“, die Gegenstandsbezeichnungen „Geographie und Wirtschaftskunde“ und „Geografie und Wirtschaftskunde“ jeweils durch „Geographie und wirtschaftliche Bildung“, die Gegenstandsbezeichnung „Biologie und Umweltkunde“ durch „Biologie und Umweltbildung“, die Gegenstandsbezeichnung „Musikerziehung“ durch „Musik“, die Gegenstandsbezeichnung „Bildnerische Erziehung“ durch „Kunst und Gestaltung“, die Gegenstandsbezeichnung „Technisches und textiles Werken“ durch „Technik und Design“ und die Gegenstandsbezeichnung „Berufsorientierung“ durch „Bildungs- und Berufsorientierung“ ersetzt.

Artikel IV

Bekanntmachung

Die in den Anlagen jeweils im fünften Teil wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949 , zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 256/1993 , bekannt gemacht. Beachte für folgende Bestimmung zum klassenweise gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 3 § 2 Abs. 32 Z 2 und 7 Anlage A

LEHRPLAN DER ALLGEMEINBILDENDEN HÖHEREN SCHULE

ERSTER TEIL ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

1. Funktion und Gliederung des Lehrplans Der vorliegende Lehrplan stellt einerseits die für die Einheitlichkeit und Durchlässigkeit des Schulwesens notwendigen Vorgaben dar und eröffnet andererseits Freiräume, die der Konkretisierung am Standort vorbehalten sind. Der Lehrplan dient als Grundlage für – die Konkretisierung des Bildungsauftrags der Schule; – die Planung und Steuerung des Unterrichts in inhaltlicher und in methodischer Hinsicht; – die Gestaltung der schulischen Freiräume und der schulautonomen Lehrplanbestimmungen; – die Planungen von Aktivitäten der schulpartnerschaftlichen Gremien; – das standortbezogene Bildungsangebot; – die Berücksichtigung der individuellen Interessen und persönlichen Lebensrealität der Schülerinnen und Schüler und gliedert sich in folgende acht Teile: allgemeines Bildungsziel, Kompetenzorientierung, allgemeine didaktische Grundsätze, übergreifende Themen, organisatorischer Rahmen, Stundentafeln, Lehrpläne für den Religionsunterricht und Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Das allgemeine Bildungsziel bildet gemeinsam mit den Erwartungen an die Unterrichtsgestaltung, den Ausführungen zur Kompetenzorientierung und den allgemeinen didaktischen Grundsätzen sowie dem organisatorischen Rahmen inklusive der Stundentafeln die Grundlage für die Umsetzung des Lehrplans. Des Weiteren wird eine Differenzierung zwischen fachlichen, fächerübergreifenden und überfachlichen Kompetenzen entlang übergreifender Themen vorgenommen. Übergreifende Themen bilden wesentliche gesellschaftliche Aspekte ab, die in die unterschiedlichen Unterrichtsgegenstände einfließen und verbindlich aufzugreifen sind. Auf die Lehrpläne für den Religionsunterricht wird im siebenten Teil der Anlage A hingewiesen. Die Lehrpläne für die einzelnen Unterrichtsgegenstände (= Fachlehrpläne) sind einheitlich aufgebaut und beinhalten die jeweilige Bildungs- und Lehraufgabe, die didaktischen Grundsätze, fachspezifische Kompetenzmodelle und die dazugehörenden Kompetenzbereiche, zentrale fachliche Konzepte sowie Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff. In der Oberstufe gelten die Ausführungen zu den übergreifenden Themen als Orientierung für den fächerübergreifenden bzw. fachliche Grenzen überschreitenden Unterricht. Dort gibt es keine verbindlichen Verknüpfungen zwischen den Fachlehrplänen und den übergreifenden Themen. Die allgemeinen Ausführungen (Bedeutung des jeweiligen übergreifenden Themas) haben für den Unterricht in der Oberstufe insofern Relevanz, als sie den bisher schon geltenden „Unterrichtsprinzipien“ nachfolgen und in enger inhaltlicher Abstimmungen mit den Ausführungen der Grundsatzerlässe stehen, die sowohl für Unter- als auch Oberstufe gelten. Die Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände der Oberstufe enthalten im Rahmen der Bildungs- und Lehraufgabe auch Beiträge zu den Bildungsbereichen sowie zu den Aufgabenbereichen der Schule. Im Abschnitt „Didaktische Grundsätze“ werden Anleitungen zur Gestaltung des Unterrichts gegeben. In den Abschnitten „Bildungs- und Lehraufgabe“ und „Lehrstoff“, die sich ab der 10. Schulstufe auf die semestrierten Teile des Lehrplans beziehen, werden die zu erreichenden Ziele bzw. Inhalte festgelegt. 2. Gesetzlicher Auftrag der allgemeinbildenden höheren Schule Die Aufgabe der allgemeinbildenden höheren Schule ist – wie für alle österreichischen Schulen – im § 2 des Schulorganisationsgesetzes definiert. Auch wenn die Begriffe, die im Bildungsauftrag der österreichischen Schule angeführt sind, zeitgebunden sind, entsprechen die Ziele dieses Bildungsauftrages den aktuellen Entwicklungen. Die allgemeinbildende höhere Schule soll die Individualität der Schülerinnen und Schüler nach ethisch gehaltvollen Werten fördern, sodass Schülerinnen und Schüler für das Leben und für den zukünftigen Beruf vorbereitet sind und die Fähigkeiten zum selbsttätigen Bildungserwerb erlangen. Sie soll die jungen Menschen zu selbstständigem Urteil befähigen, soziales Verständnis vermitteln und eine sportlich aktive Lebensweise prägen. Schließlich soll die allgemeinbildende höhere Schule eine Offenheit dem politischen und weltanschaulichen Denken anderer gegenüber pflegen sowie die jungen Menschen zur Teilhabe am Wirtschafts- und Kulturleben Österreichs, Europas und der Welt befähigen. In Österreich werden die Aufgaben der Schulen im Schulorganisationsgesetz allgemein beschrieben und im Qualitätsrahmen für Schulen (gemäß § 8 der Verordnung betreffend das Schulqualitätsmanagement, BGBl. II Nr. 158/2019 ) konkretisiert. Der Gesetzgeber hat für die allgemeinbildende höhere Schule einen breiten Bildungsauftrag gemäß § 34 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes erteilt. Die allgemeinbildende höhere Schule hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern eine umfassende und vertiefte Allgemeinbildung zu vermitteln und sie zugleich zur Universitätsreife zu führen. Sie hat weiters an der Heranbildung der jungen Menschen mitzuwirken, indem sie junge Menschen beim Erwerb von Wissen und bei der Entwicklung von Kompetenzen unterstützt sowie Werte vermittelt. Dabei ist die Fähigkeit, selbstständig zu denken und kritisch zu reflektieren, besonders zu fördern. Die Schülerinnen und Schüler sind in ihrem Entwicklungsprozess, der eine sozial orientierte und positive Lebensgestaltung zum Ziel hat, zu unterstützen. Die Umsetzung dieser Aufgabe wird durch die ausgeführten allgemeinen didaktischen Grundsätze im dritten Teil besonders unterstützt. Der umfassende Bildungsauftrag der allgemeinbildenden höheren Schule hat die individuelle Förderung jeder und jedes Jugendlichen zum Ziel. Damit verbunden ist auch ein erweitertes Rollenverständnis der Lehrenden. Sie sind zusehends gefragt, die jungen Menschen bei der Suche nach Antworten auf ihre Fragen moderierend zu unterstützen und bei der Entwicklung und Festigung von Kompetenzen lernbegleitend zu agieren. In diesem Zusammenhang spielt auch eine verstärkte Individualisierung des Lernprozesses eine wichtige Rolle. Ein individualisiertes Lerntempo, aber auch eine kontinuierliche Lernentwicklung sind jedenfalls anzustreben. 3. Leitvorstellungen Der gesetzliche Bildungsauftrag, der sowohl kognitive als auch emotionale und soziale Aspekte beinhaltet, lässt sich auch durch das 4K-Modell abbilden, das Kompetenzen formuliert, die für die Lernenden im 21. Jahrhundert von herausragender Bedeutung sind: Kommunikation, Kollaboration, Kreativität und kritisches Denken. Dabei wird deutlich, dass Lernen mehr ist als die individuelle Aneignung und Reproduktion von kognitiven Lerninhalten. Es ist ein aktiver Prozess, bei dem junge Menschen in die Lage versetzt werden, ihr Wissen und Können in Gruppen zur Problemlösung anzuwenden. Teamfähigkeit ist genauso wichtig wie Kreativität, um zu neuen Lösungen zu kommen und Kritikfähigkeit, um die eigenen Problemlösungen distanziert zu betrachten. Es ist Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer, durch einen kompetenzorientierten Unterricht sowie durch interessante, offene und somit auch schülerinnen- und schülergerechte Aufgaben, am Erreichen der übergeordneten Leitvorstellungen bzw. Ziele mitzuwirken. Schule und Unterricht tragen dazu bei, dass junge Menschen befähigt werden, bei der Bewältigung von gesellschaftlichen, sozialen, ökonomischen und ökologischen Herausforderungen eine aktive Rolle einzunehmen. Dazu gehört, dass Kompetenzen für eine nachhaltige Entwicklung angebahnt werden. Wesentliche pädagogische Bereiche, die diesen Kompetenzerwerb unterstützen, sind die Bildung für nachhaltige Entwicklung, Politische Bildung mit Global Citizenship Education, Friedenserziehung und Menschenrechtsbildung. Zusätzliche übergreifende Themen bereiten nachhaltige Entwicklung pädagogisch auf. Für das integrative Denken der ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimension nachhaltiger Entwicklung sind sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Bezüge von großer Bedeutung. Schülerinnen und Schüler und das gesamte Schulteam übernehmen gemeinsam Verantwortung, wodurch Schulen Modelle für eine zukunftsfähige Lebensgestaltung sind. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zur Umsetzung der Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen geleistet. Schule ist damit nicht nur Lernort sowie ein Ort der Bildung für nachhaltige Entwicklung, sondern auch ein sozialer Raum, welcher es ermöglicht, sich zu erproben, die Wirkungen des eigenen Handelns zu erleben und diese kritisch zu reflektieren. Es gilt, gemeinsam Verantwortung für die Herausbildung einer zukunftsfähigen Lebensgestaltung der Einzelnen und der Gesellschaft auf globaler und lokaler Ebene zu entwickeln und zu übernehmen sowie ein ganzheitliches Menschenbild im Sinne einer inklusiven Gesellschaft zu fördern. Den Fragen und dem Verlangen nach einem sinnerfüllten Leben in einer menschenwürdigen Zukunft hat der Unterricht mit einer auf ausreichende Information und Wissen aufbauenden Auseinandersetzung mit ethischen und moralischen Werten und der religiösen Dimension des Lebens zu begegnen. Die jungen Menschen sind bei der Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sowie in ihrer Sozialität zu fördern und in der Herausforderung, in ihrem Dasein einen Sinn zu finden, zu stützen. Bei der Suche nach Orientierung können Weltanschauungen und Religionen Antworten und Erklärungsmuster für eine eigenständige Auseinandersetzung anbieten. 4. Aufgabenbereiche der Oberstufe Wissensaneignung, Kompetenzerwerb Kompetenz besteht aus dem Zusammenspiel von Wissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Haltungen, welche in Handlungssituationen durch die Disposition der Einzelnen zur Geltung kommen. Zur fachbezogenen Kompetenzentwicklung gehört als eine zentrale Aufgabe der Schule die Vermittlung fundierten Wissens. Dabei sollen die Schülerinnen und Schüler im Sinne eines lebensbegleitenden Lernens zur selbstständigen, aktiven Aneignung, aber auch zu einer kritisch-prüfenden Auseinandersetzung mit dem verfügbaren Wissen befähigt und ermutigt werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen sich in altersadäquater Form mit Problemstellungen auseinandersetzen, Gegebenheiten kritisch hinterfragen, Probleme erkennen und definieren, Lösungswege eigenständig suchen und ihr eigenes Handeln kritisch betrachten. Eine so erworbene Sachkompetenz bedarf allerdings der Erweiterung und Ergänzung durch Selbst- und Sozialkompetenz. Die Entwicklung der eigenen Begabungen und Möglichkeiten, aber auch das Wissen um die eigenen Stärken und Schwächen sowie die Bereitschaft, sich selbst in neuen Situationen immer wieder neu kennen zu lernen und zu erproben, ist ebenso Ziel und Aufgabe des Lernens in der Schule wie die Fähigkeit und Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, mit anderen zu kooperieren, Initiative zu entwickeln und an der Gestaltung des sozialen Lebens innerhalb und außerhalb der Schule mitzuwirken („dynamische Fähigkeiten“). Die Förderung solcher dynamischer Fähigkeiten soll die Schülerinnen und Schüler auf Situationen vorbereiten, zu deren Bewältigung abrufbares Wissen und erworbene Erfahrungen allein nicht ausreichen, sondern in denen Lösungswege aktuell entwickelt werden müssen. Es ist wichtig, dass Schülerinnen und Schüler lernen, mit Sachthemen, mit sich selbst und mit anderen auf eine für alle Beteiligten konstruktive Weise umzugehen. Sie sollen Sachkompetenz, Selbstkompetenz und Sozialkompetenz in einem ausgewogenen Verhältnis entwickeln. 5. Bildungsbereiche der Oberstufe Bildung ist mehr als die Summe des Wissens, das in den einzelnen Unterrichtsgegenständen erworben werden kann. Im Folgenden werden daher weitere Ziele der Allgemeinbildung in fünf Bildungsbereichen näher erläutert. Sie sind als Benennung wichtiger Segmente im Bildungsprozess zu verstehen und bilden ebenso wie die religiös-ethisch-philosophische Bildungsdimension eine Grundlage für die fächerverbindende und fächerübergreifende Zusammenarbeit. Die Bildungsbereiche bieten gemeinsam mit den Zielen in den Abschnitten „Aufgabenbereiche der Oberstufe“ und „Leitvorstellungen“ den Bezugsrahmen für die Einordnung jener Beiträge, die die einzelnen Unterrichtsgegenstände für den gesamten schulischen Bildungsprozess zu leisten haben. In den Bildungsbereichen sind auch jene Zielsetzungen enthalten, die von folgenden Unterrichtsprinzipien vertreten werden: Gesundheitserziehung, Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern/Gender Kompetenz, Medienerziehung, Musische Erziehung, Politische Bildung, Interkulturelles Lernen, Sexualerziehung, Lese- und Sprecherziehung, Umwelterziehung, Verkehrserziehung, Wirtschaftserziehung, Erziehung zur Anwendung neuer Technologien, Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt. Bildungsbereich Sprache und Kommunikation Ausdrucks-, Denk-, Kommunikations- und Handlungsfähigkeit sind in hohem Maße von der Sprachkompetenz abhängig. In jedem Unterrichtsgegenstand sind die Schülerinnen und Schüler mit und über Sprache – zB auch in Form von Bildsprache – zu befähigen, ihre kognitiven, emotionalen, sozialen und kreativen Kapazitäten zu nutzen und zu erweitern. Die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Sozialisationsbedingungen ermöglicht die Einsicht, dass Weltsicht und Denkstrukturen in besonderer Weise sprachlich und kulturell geprägt sind. Wenn die Begegnung mit anderen Kulturen und Generationen sowie die sprachliche und kulturelle Vielfalt in unserer eigenen Gesellschaft als bereichernd erfahren werden, ist auch ein Grundstein für Offenheit und gegenseitige Achtung gelegt. Ein kritischer Umgang mit und eine konstruktive Nutzung von Medien sind zu fördern. Bildungsbereich Mensch und Gesellschaft Wissen über und Verständnis für gesellschaftliche (insbesondere politische, wirtschaftliche, rechtliche, soziale, ökologische, kulturelle) Zusammenhänge ist eine wichtige Voraussetzung für ein bewusstes und eigenverantwortliches Leben und für eine konstruktive Mitarbeit an gesellschaftlichen Aufgaben. Die Schülerinnen und Schüler sind – unabhängig von ihrer sozialen, religiösen und kulturellen Herkunft – dabei zu unterstützen und zu begleiten, sich mit Ursachen gesellschaftlicher Ungleichheitsstrukturen, insbesondere auch mit Geschlechterungleichheiten und Rollenstereotypen kritisch auseinanderzusetzen, um eigene Handlungsspielräume und Lebensperspektiven zu erweitern. Die Schülerinnen und Schüler sollen weiters dabei unterstützt werden, Haltungen und Kompetenzen zu entwickeln, die der Chancengleichheit und dem Abbau geschlechtshierarchischer Rollennormen dienlich sind. Die Verflochtenheit des oder der Einzelnen in vielfältige Formen von Gemeinschaft ist bewusst zu machen; Wertschätzung sich selbst und anderen gegenüber sowie Achtung vor den unterschiedlichen menschlichen Wegen der Sinnfindung sind zu fördern. Es ist bewusst zu machen, dass gesellschaftliche Phänomene historisch bedingt und von Menschen geschaffen sind und dass es möglich und sinnvoll ist, auf gesellschaftliche Entwicklungen konstruktiv Einfluss zu nehmen. Aufgaben und Arbeitsweisen von gesellschaftlichen Institutionen und Interessensgruppen sind zu vermitteln und mögliche Lösungen für Interessenkonflikte zu erarbeiten und abzuwägen. Der Unterricht hat aktiv zu einer den Menschenrechten verpflichtete Demokratie beizutragen. Urteils- und Kritikfähigkeit sowie Entscheidungs- und Handlungskompetenzen sind zu fördern, sie sind für die Stabilität pluralistischer und demokratischer Gesellschaften entscheidend. Den Schülerinnen und Schülern ist in einer zunehmend internationalen und multikulturellen Gesellschaft jene Weltoffenheit zu vermitteln, die vom Verständnis für die existenziellen Probleme der Menschheit und von Mitverantwortung getragen ist. Dabei sind Humanität, Solidarität, Toleranz, Frieden, Gerechtigkeit, Geschlechtergleichstellung und Umweltbewusstsein handlungsleitende Werte. Die Vorbereitung auf das private und öffentliche Leben (insbesondere die Arbeits- und Berufswelt) hat sich an wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, sozialem Zusammenhalt, einer für alle Geschlechter gleichen Partizipation in allen gesellschaftlichen Bereichen (dh. sowohl in der Familien- und Erziehungsarbeit als auch in der Arbeitswelt und beim zivilgesellschaftlichen Engagement) und an ökologischer Nachhaltigkeit zu orientieren. Dabei soll die Entwicklung digitaler Kompetenzen die eigenverantwortliche, reflektierte Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien ermöglichen und individuelle Lernprozesse unterstützen. Die Auseinandersetzung mit religiösen und philosophischen Erklärungs- und Begründungsversuchen über Ursprung und Sinn der eigenen Existenz und der Existenz der Welt ist eine wichtige Aufgabe der Schule. Bildungsbereich Natur und Technik Die Natur als Grundlage des menschlichen Lebens tritt in vielfältiger, auch technisch veränderter Gestalt in Erscheinung. Die Kenntnisse über die Wirkungszusammenhänge der Natur sind als Voraussetzung für einen bewussten Umgang und die Nutzung mit Hilfe der modernen Technik darzustellen. Verständnis für Phänomene, Fragen und Problemstellungen aus den Bereichen Mathematik, Naturwissenschaft und Technik bilden die Grundlage für die Orientierung in der modernen, von Technologien geprägten Gesellschaft. Der Unterricht hat daher grundlegendes Wissen, Entscheidungsfähigkeit und Handlungskompetenz zu vermitteln. Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen, sich mit Wertvorstellungen und ethischen Fragen im Zusammenhang mit Natur und Technik sowie Mensch und Umwelt auseinander zu setzen. Als für die Analyse und Lösung von Problemen wesentliche Voraussetzungen sind Formalisierung, Modellbildung, Abstraktions- und Raumvorstellungsvermögen zu vermitteln. Bildungsbereich Kreativität und Gestaltung Gedanken und Gefühle verbal und nonverbal zum Ausdruck zu bringen, ist eine wesentliche Lebensform der Menschen. Den Schülerinnen und Schülern ist Gelegenheit zu geben, selbst Gestaltungserfahrungen zu machen und über Sinne führende Zugänge mit kognitiven Erkenntnissen zu verbinden. Dabei eröffnet sich für sie die Chance, individuelle Fähigkeiten zu entdecken und zu nutzen und sich mit den Ausdrucksformen ihrer Mitmenschen auseinander zu setzen. Daraus sollen sich Impulse für das Denken in Alternativen, für die Relativierung eigener Standpunkte, für die Entwicklung eines kritischen Verständnisses und für die Anerkennung von Vielfalt als kultureller Qualität ergeben. Die kreativ-gestaltende Arbeit soll im Spannungsfeld von Selbstverwirklichung und sozialer Verantwortung als individuell bereichernd und gemeinschaftsstiftend erlebt werden. Bildungsbereich Gesundheit und Bewegung Über das Bewusstmachen der Verantwortung für den eigenen Körper ist körperliches, seelisches und soziales Wohlbefinden zu fördern. Die Schülerinnen und Schüler sind zu unterstützen, einen gesundheitsbewussten und gegenüber der Umwelt und Mitwelt verantwortlichen Lebensstil zu entwickeln. Im Sinne eines ganzheitlichen Gesundheitsbegriffs ist ein Beitrag zur gesundheits- und bewegungsfördernden Lebensgestaltung zu leisten. Im Vordergrund stehen dabei die Förderung von motorischen und sensorischen Fähigkeiten, wobei den Schülerinnen und Schülern Kompetenz für eine bewegungsorientierte Gestaltung ihrer Freizeit auch im Hinblick auf einen späteren Ausgleich zur beruflichen Beanspruchung zu vermitteln ist. Durch die Auseinandersetzung mit Gesundheitsthemen wie Ernährung, Sexualität, Suchtprävention, Stress, Gewalterfahrungen, Sexismus und Gendernormen (zB Schönheitsideale) ist sowohl das körperliche als auch das psychosoziale Wohlbefinden zu fördern. Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen, sich am Straßenverkehr sicher und unfallverhütend zu beteiligen, technische Haushaltseinrichtungen risikobewusst zu nutzen und gefährliche Stoffe verantwortungsbewusst einzusetzen und zu entsorgen.

ZWEITER TEIL KOMPETENZORIENTIERUNG

1. Kompetenzorientierung als pädagogische Grundlage des Lehrplans Im Zentrum der pädagogischen Überlegungen dieses Lehrplans steht die Kompetenzorientierung. Gemäß § 8 lit. r des Schulorganisationsgesetzes sind unter Kompetenzen längerfristig verfügbare kognitive Fähigkeiten und Fertigkeiten zu verstehen, die von Schülerinnen und Schülern entwickelt werden und die sie befähigen, Aufgaben in variablen Situationen erfolgreich und verantwortungsbewusst zu lösen und die damit verbundene motivationale und soziale Bereitschaft zu zeigen. Die Kompetenzorientierung wird durch das Konzept der reflexiven Grundbildung unterstützt. Ziel der reflexiven Grundbildung ist es, dass Schülerinnen und Schüler am Ende der Sekundarstufe I befähigt sind, kritisch zu urteilen und selbstständig weiter zu lernen. Dieses spiegelt sich in der Struktur der Lehrpläne für die einzelnen Unterrichtsgegenstände wider. In diesem Lehrplan wird zwischen fachlichen, überfachlichen und fächerübergreifenden Kompetenzen unterschieden. Die fachlichen Kompetenzen sind mit dem jeweiligen Unterrichtsgegenstand verbunden und werden explizit im achten Teil genannt. Zu den überfachlichen Kompetenzen gehören insbesondere Motivation, Selbstwahrnehmung und Vertrauen in die eigene Person, soziale Kompetenzen und lernmethodische Kompetenzen. Fächerübergreifende Kompetenzen sind jene Kompetenzen, die in der Auseinandersetzung mit den übergreifenden Themen erworben werden sollen. Die übergreifenden Themen werden im vierten Teil dargestellt. Dazu gehören: – Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung; – Entrepreneurship Education; – Gesundheitsförderung; – Informatische Bildung; – Interkulturelle Bildung; – Medienbildung; – Politische Bildung; – Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung; – Sexualpädagogik; – Sprachliche Bildung und Lesen; – Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung; – Verkehrs- und Mobilitätsbildung; – Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung. Der Unterricht in der allgemeinbildenden höheren Schule verbindet diese drei Dimensionen miteinander. Im Schulalltag erfordert dies eine wirksame Zusammenarbeit der Lehrerinnen und Lehrer im Team, aber auch eine abgestimmte Planung über die Schulstufen hinweg. 2. Kennzeichen kompetenzorientierten Unterrichts Kompetenzorientierung verlangt ein besonderes Verständnis von Unterricht. . Lernen wird als aktiver, selbstgesteuerter, reflexiver, situativer und konstruktiver Prozess verstanden, bei dem die Motivation und Willenskraft und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler, sich Ziele zu setzen und diese zu erreichen, sowie Zielvorgaben zu übernehmen, eine wichtige Rolle spielen. Die Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist es, einen Rahmen bzw. Lernumgebungen zu gestalten, die die zielorientierte Entwicklung von Kompetenzen ermöglichen. Die Evaluierung der Lernfortschritte der Schülerinnen und Schüler innerhalb dieses gesetzten Rahmens sowie das Vornehmen adäquater Anpassungen des Rahmens, sofern Lernergebnisse von Schülerinnen und Schülern ausbleiben, soll erfolgen. Ziel ist, dass Schülerinnen und Schüler Wissen und Fähigkeiten erwerben, die sie in unterschiedlichen Situationen anwenden und umsetzen können. Kompetenzorientierter Unterricht ist dadurch gekennzeichnet, dass – klar und deutlich erkennbar ist und kommuniziert wird, was gelernt werden soll; – Aufgabenstellungen im Lernprozess eingesetzt werden, die den Erfahrungen und der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler entsprechen; – die aktive Auseinandersetzung der Schülerinnen und Schüler mit dem jeweiligen Thema angestrebt wird (kognitive Aktivierung); – handlungs- und anwendungsorientiert gelehrt wird, indem erworbenes Wissen zur Lösung von Problemen und zur Bewältigung von Anforderungssituationen genutzt wird; – die Lernangebote zu grundlegenden Einsichten bei den Schülerinnen und Schülern führen, was eine entsprechende Diagnose der Lernausgangslagen voraussetzt; – sich der Wissenszuwachs systematisch aufbaut, mit anderen Wissensgebieten und altersgerecht dargestellten wissenschaftlichen Erkenntnissen vernetzt und dadurch nachhaltig und anschlussfähig wird (kumulatives Lernen); – überfachliche Kompetenzen wie zB Methoden- und Sozialkompetenz implizit entwickelt werden; – es eine Kultur der Selbstreflexion gibt, die den Schülerinnen und Schülern ihre erworbenen Kompetenzen bewusstmacht und ihre Lernmotivation weiter fördert; – Schülerinnen und Schüler Lernerfahrungen machen, die über den Unterricht hinausreichen und für sie sinnstiftend sind; – Schülerinnen und Schüler zu kritischem Denken angeregt werden. 3. Spezifika der Oberstufe Für die Oberstufe gilt dieser Teil insofern, als auch im Unterricht der Oberstufe seit Jahren Kompetenzorientierung als pädagogisches Ziel vorgegeben ist. Dies erfolgte zum einen im Zuge der Umstellung der Lehrpläne der Oberstufe auf die Semestrierung ab der 10. Schulstufe. Die Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände greifen den Kompetenzbegriff auf, enthalten teilweise Kompetenzmodelle und stellen den Lehrstoff ab der 10. Schulstufe in Kompetenzmodulen dar. Explizite fachliche Kompetenzbeschreibungen als erwartete Lernergebnisse wie in den Lehrplänen der Unterstufe sind in jenen der Oberstufe nicht ausformuliert. Zum anderen wird die pädagogische Ausrichtung des Unterrichts an der Oberstufe durch die Vorgaben der standardisierten, kompetenzorientierten Reifeprüfung geprägt, da auf deren Erfordernisse im Verlauf der gesamten Oberstufe vorbereitet werden muss.

DRITTER TEIL ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Ein gelungener, kompetenzorientierter Unterricht berücksichtigt folgende acht Grundsätze: Grundsatz 1: Lehrerinnen und Lehrer nehmen Schülerinnen und Schüler individuell wahr und ermöglichen individuelle Lernprozesse. Schülerinnen und Schüler bringen unterschiedliches Vorwissen, verschiedene sprachliche Vorkenntnisse, vielfältige und unterschiedliche Vorerfahrungen, Interessen und Lernpräferenzen mit. An diese Unterschiede muss im Unterricht angeschlossen werden, um sie für die Stärkung der individuellen Lernmotivation und Leistungsfähigkeit nutzbar zu machen. Lehrerinnen und Lehrer verstehen es als ihre Aufgabe, Schülerinnen und Schüler individuell wahrzunehmen und zu fördern und vermeiden stereotype Zu- und Festschreibungen. Lehrerinnen und Lehrer kennen und nutzen geeignete pädagogische Diagnoseinstrumente, um die Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler zu erkennen und deren Lernprozesse entsprechend begleiten zu können. Sie fördern individuelle Lernprozesse durch unterschiedliche und abwechslungsreiche Lernsettings und verwenden dazu passende Lernmaterialien. Sie geben individuelle, lernförderliche Rückmeldungen und ermöglichen den Schülerinnen und Schülern, ihren Kompetenzzuwachs bewusst wahrzunehmen. Schülerinnen und Schüler, die kognitiv sehr leistungsstark sind, werden im Rahmen der Begabungs- und Begabtenförderung durch individuelle Angebote unterstützt. Dabei achten Lehrkräfte besonders darauf, dass diese Förderung geschlechtersensibel und unabhängig von der Erstsprache oder dem Bildungshintergrund der Eltern erfolgt. Grundsatz 2: Lehrerinnen und Lehrer bieten einen digital unterstützten Unterricht und nutzen innovative Lern- und Lehrformate. Medien und digitale Geräte bestimmen die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen. Sie nutzen diese intensiv zur Kommunikation und um sich selbst auszudrücken. Der Einsatz von Medien und die Verwendung von digitalen Geräten im Unterricht knüpfen somit einerseits an die Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler an und eröffnen andererseits neue didaktische und methodische Möglichkeiten. Sie erweitern die Methodenvielfalt, unterstützen verschiedene Lerntypen sowie die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit unterschiedlichen Begabungen und Lerngeschwindigkeiten. Die Unterstützung von Menschen mit Behinderung wird ebenso erleichtert wie die kreative Auseinandersetzung mit Themen und Inhalten. Kommunikation, Zusammenarbeit und der Zugriff auf aktuelle Informationen und vielfältige Lernmaterialien können zeit- und ortsunabhängig erfolgen. Dadurch eröffnen sich neue Lernwege für die Schülerinnen und Schüler. Zeitgemäßes Lehren und Lernen erfordert folglich auch digital unterstützten Unterricht. Lehrerinnen und Lehrer nutzen Lernmanagementsysteme und Lernplattformen für innovative Lehr- und Lernformate. Der Einsatz digitaler Medien ist eine wichtige Ergänzung zu den bisher verwendeten Unterrichtsmitteln, soll diese aber nicht vollständig ersetzen. Grundsatz 3: Alle an der Unterrichtsorganisation beteiligten Personen kooperieren und ermöglichen einen inklusiven Unterricht an der Schule. Schule hat die Aufgabe, die Heterogenität von Schülerinnen und Schülern als Chance für das gemeinsame Lernen sowie für die Entwicklung von sozialer Kompetenz, Konfliktfähigkeit und Ambiguitätstoleranz wahrzunehmen. Inklusive Schule hat den gemeinsamen Unterricht aller Schülerinnen und Schüler durch die Zusammenarbeit aller am Unterricht beteiligten Personen zum Ziel. Dies erfordert die gemeinsame Gestaltung einer inklusiven Lernumgebung. Dabei schaffen Lehrerinnen und Lehrer individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und unabhängig von sozioökonomischer Herkunft bzw. Erstsprache. Sie unterstützen Inklusion und pflegen einen konstruktiven Umgang mit Diversität. Sie verstehen es, Fähigkeiten der Lernenden als Ressource und Potenzial zu nutzen und unterstützen Schülerinnen und Schüler mit spezifischem Förderbedarf dabei, die Unterrichtsziele des Regelschullehrplans entsprechend ihrer individuellen Lernvoraussetzungen zu erreichen. Grundsatz 4: Lehrerinnen und Lehrer planen den Unterricht sorgfältig und sorgen für eine kompetenzfördernde Lernumgebung. Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer ist es, eine Lernumgebung zu schaffen, die von Wertschätzung, Respekt und gegenseitiger Unterstützung geprägt ist. Der Unterricht wird unter Berücksichtigung heterogener Lernvoraussetzungen mit individualisierten Zugängen so gestaltet, dass die einzelnen Schülerinnen und Schüler die im Lehrplan vorgegebenen Ziele erreichen können. Dabei spielen Sozialformen eine wichtige Rolle, die ein Thema oder einen Anwendungsbereich aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchten. Die Unterrichtsplanung beginnt mit einer Jahresplanung, die bei Bedarf adaptiert wird. Im Laufe des Schuljahres wird diese durch mittel- und kurzfristige Planungen adaptiert und ergänzt. In die Planung mit einzubeziehen sind kompetenzfördernde Aufgaben, welche im Sinne der Ergebnisorientierung auf eigenständiges, entdeckendes und forschendes Lernen abzielen. Dabei werden Fehler bei der Bewältigung von Lernaufgaben sowie im Lernprozess zugelassen, um die Abweichung zur korrekten Aufgabenbewältigung als Lernmoment zu nutzen. Derartige Lernaufgaben knüpfen an das im Unterricht erworbene Vorwissen der Schülerinnen und Schüler zur Bearbeitung neuer Herausforderungen an und bauen das zu erwerbende Wissen kumulativ (vernetzt) auf. Sie sind herausfordernd genug, um das Wissen und Können der Schülerinnen und Schüler zu aktivieren und führen zu variierenden Unterrichtssituationen des Erprobens, Erkundens, Entdeckens, Erfindens, Sammelns, Systematisierens, Sicherns und Bewertens. Damit fordern und fördern Lehrerinnen und Lehrer inhalts- und prozessbezogene sowie fächerübergreifende und überfachliche Kompetenzen. Grundsatz 5: Lehrerinnen und Lehrer begleiten die Lernprozesse der Schülerinnen und Schüler. Um eigenverantwortliches Lernen zu fördern, sollen Lernanleitungen, Aufgabenstellungen, Instruktionen und begleitende Unterstützung so angepasst werden, dass die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden. Dadurch können sie das Unterrichtsangebot effektiv nutzen, Aufgaben bewältigen und ihre Arbeitsprozesse erfolgreich und ohne Überforderung beenden. Im kompetenz- und handlungsorientierten Unterricht helfen Lehrerinnen und Lehrer den Schülerinnen und Schülern, ihre Arbeit möglichst selbstständig zu organisieren. Sie sollen Selbstlern- und Gruppenprozesse anbahnen und moderieren und individuelles Lernen beobachten und dokumentieren. Weiters liegt der Fokus darauf, Aufgaben nach Lernvoraussetzungen und Neigungen zu differenzieren, die Schülerinnen und Schüler bei Fragen und Problemen zu unterstützen sowie (in)formatives (lernbegleitendes) Feedback zu Lernprozessen und Ergebnissen zu geben. Schülerinnen und Schüler sollen die an sie gestellten Anforderungen verstehen, diese annehmen und sich selbst einschätzen lernen, die für sich passenden Zugänge und Methoden zum Erwerb der geforderten Fach-, Selbst- und Sozialkompetenz wählen können und so auch Motivation für ihre Arbeit finden. Der bewusste Umgang mit Lernstrategien ist eine unabdingbare Voraussetzung für selbsttätiges Erarbeiten von Kenntnissen und Fertigkeiten, dient aber auch dem Zweck, eine Basis für den lebensbegleitenden selbstständigen Bildungserwerb zu legen. Grundsatz 6: Alle am Schulleben Beteiligten pflegen einen respektvollen Umgang miteinander. Eine zentrale Aufgabe der Schule ist es, Rahmenbedingungen für den respektvollen und wertschätzenden Umgang mit Vielfalt und der Begegnung der Kulturen im Alltagsleben zu schaffen. Vor dem Hintergrund einer global vernetzten und heterogenen Gesellschaft sollen Schülerinnen und Schüler ein Bewusstsein dafür entwickeln, dass Vielfalt eine Realität ist, die auch eine wertvolle Ressource darstellt. Schülerinnen und Schüler sollen unter anderem erfahren, dass das Lernen und Beherrschen mehrerer Sprachen von entscheidender Bedeutung für die individuelle Identitätsbildung, die Teilhabe an Gesellschaft und Kultur sowie das Miteinander in einer mehrsprachigen Welt ist. Insbesondere sollen die Sprache, Kultur und die jeweilige Geschichte der sechs autochthonen Volksgruppen in Österreich gemäß § 1 Abs. 2 Volksgruppengesetz, BGBl. Nr. 396/1976 , im Unterricht aufgegriffen und ein Bewusstsein für die Rechte und den Schutz von Minderheiten geschaffen werden. Für alle Schülerinnen und Schüler werden im Unterricht Gelegenheiten geboten, sich reflektiert und kritisch mit (eigenen) Identitäten und Zugehörigkeiten auseinanderzusetzen. Gleichzeitig sollen die grundsätzlichen Werte, Normen und Traditionen einer aufgeklärten, europäischen Gesellschaft vermittelt werden. Es gilt, das gemeinsame Fundament heraus zu streichen, insbesondere demokratische Prinzipien, Rechtsstaatlichkeit, die Egalität der Geschlechter und die Säkularität des Staates, die Basis für ein gedeihliches Zusammenleben in einer pluralistischen und liberalen Gesellschaft sind. Grundsatz 7: Sprachsensibler Fachunterricht findet in allen Unterrichtsgegenständen statt. Bildungssprachliche Kompetenzen sind eine wesentliche Voraussetzung für Schulerfolg, für spätere Chancen am Arbeitsmarkt sowie für die Teilhabe am politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben. Schülerinnen und Schüler müssen sich einer Fachsprache bedienen, Gedanken und Überlegungen ausdrücken, Fragen stellen, Gegenstände benennen, darstellen, beschreiben sowie Sachverhalte erfassen, begründen, argumentieren und interpretieren können. Für diese Sprachhandlungen sind neben fachlichem Wissen bildungssprachliche Kompetenzen notwendig. Diese werden in allen Unterrichtsgegenständen und über alle Schulstufen und Schularten hinweg schrittweise, altersadäquat und kontinuierlich vermittelt. Sprachsensibler Unterricht dient dem Aufbau von Kompetenzen in der Alltags-, Bildungs- und Fachsprache. Schülerinnen und Schüler werden sich der verschiedenen Register einer Sprache bewusst und können sie situationsadäquat anwenden. Lehrerinnen und Lehrer unterstützen aktiv das Erlernen des fachspezifischen Vokabulars bzw. der Fachsprache der Unterrichtsgegenstände. Der Unterricht schafft sprachanregende Situationen und bietet den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, Sprache in einem wertschätzenden Umfeld auszuprobieren und zu trainieren. Lehrerinnen und Lehrer agieren selbst als Sprachvorbilder, achten auf ihre Ausdrucksweise und verwenden verschiedene Methoden und Aufgabenformate, um einen sprachsensiblen Fachunterricht umzusetzen. Grundsatz 8: Lehrerinnen und Lehrer geben im Lernprozess Rückmeldung und sorgen für eine transparente und kompetenzorientierte Leistungsbeurteilung. Klar kommunizierte Leistungserwartungen und Rückmeldungen zum Lernprozess sind wichtige Voraussetzungen für eine förderliche Lernkultur. Die Lehrerinnen und Lehrer informieren die Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigten zu Beginn jedes Unterrichtsjahres in geeigneter Form über das Gesamtkonzept der Leistungsfeststellung, Rückmeldung und Leistungsbeurteilung. Der Unterschied zwischen Leistungsbeobachtung und Leistungsfeststellungen zur Ergebnisrückmeldung im Lernprozess sowie der vom Lernprozess abgekoppelten Leistungsbeurteilung wird klar kommuniziert und so für die Schülerinnen und Schüler nachvollziehbar und einschätzbar. Während des Unterrichtsjahres erfolgt eine systematische, individuelle Lernentwicklungsberatung. Dazu werden Leistungsstand und Lernfortschritt kontinuierlich gemeinsam erörtert. Dadurch lernen die Schülerinnen und Schüler, ihre Lernentwicklung anhand konkreter Kriterien einzuschätzen. Lehrerinnen und Lehrer erhalten so eine zusätzliche Rückmeldung über den Leistungsstand bzw. eine Einschätzung des Kompetenzzuwachses, der für die weitere Unterrichtsplanung genutzt werden kann. Lehrpersonen können bereits während des Schuljahres regelmäßig Rückmeldung zum Lernprozess auch mit Hilfe von Ergebnissen der individuellen Kompetenzmessung PLUS (iKM PLUS) gemäß der Verordnung der Bildungsstandards im Schulwesen, BGBl. II Nr. 1/2009 , dem Einsatz von Kompetenzrastern oder anderen Instrumenten der pädagogischen Diagnostik geben. Davon unabhängig bilden Leistungen im Beurteilungszeitraum entsprechend der gültigen Leistungsbeurteilungsverordnung, BGBl. Nr. 371/1974 , den Grundstein für eine transparente und kompetenzorientierte Leistungsbeurteilung.

VIERTER TEIL ÜBERGREIFENDE THEMEN

Mit der Verankerung der übergreifenden Themen in den Fachlehrplänen werden die fächerübergreifende Kompetenzentwicklung sowie das vernetzte Lernen der Schülerinnen und Schüler über die fachspezifischen Grenzen hinaus unterstützt und mit gesellschaftlich relevanten aktuellen Themen verbunden. Die Auswahl der nachfolgend dargestellten dreizehn übergreifenden Themen erfolgte aufgrund ihrer Aktualität und der zu erwartenden Bedeutsamkeit für die künftige Lebenswelt von Schülerinnen und Schülern. Kompetenzen in gesellschaftlich relevanten Themen können wirksam entwickelt werden, wenn im Unterricht ein fächerverbindendes und fachliche Grenzen überschreitendes Vorgehen forciert wird. Erst dadurch können Zusammenhänge und Wechselwirkungen gesellschaftlicher Phänomene für die Schülerinnen und Schüler begreifbar werden. Bildung für eine nachhaltige Entwicklung muss als allgemeines Anliegen und Leitidee an der ganzen Schule gesehen werden. Für das als Standard geforderte integrative Denken der ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimension sind sowohl fachspezifische als auch cross-curriculare Bezüge von großer Bedeutung. Bildung für nachhaltige Entwicklung, Politische Bildung mit ihren globalen Perspektiven, Global Citizenship Education, Friedenserziehung und Menschenrechtsbildung sowie weitere ausgeführte übergreifende Themen sind Bildungskonzepte, die einander ergänzend und unterstützend nachhaltige Entwicklung in all ihren Dimensionen pädagogisch aufbereiten. Im Lernprozess sollen Wissen, Kompetenzen und Fähigkeiten, Werte und Einstellungen erarbeitet werden, die junge Menschen befähigen, bei der Bewältigung der gesellschaftlichen, ökonomischen und ökologischen Herausforderungen auf lokaler bis hin zur globalen Ebene eine aktive Rolle einzunehmen. Folgende übergreifende Themen unterstützen maßgeblich und gleichermaßen den Erwerb wesentlicher Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler und stellen sicher, dass diese in der heutigen und zukünftigen Lebens- und Arbeitswelt bestehen können: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung, Entrepreneurship Education, Gesundheitsförderung, Informatische Bildung, Interkulturelle Bildung, Medienbildung, Politische Bildung, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung, Sexualpädagogik, Sprachliche Bildung und Lesen, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung, Verkehrs- und Mobilitätsbildung, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung. In den Fachlehrplänen werden an verschiedenen Stellen Bezüge zu den übergreifenden Themen hergestellt. Die didaktischen Grundsätze der jeweiligen Fachlehrpläne listen jene übergreifenden Themen auf, die sich besonders eignen, im Unterricht aufgegriffen zu werden und sich vor allem in den Kompetenzbeschreibungen oder Anwendungsbereichen wiederfinden. Die Gestaltung der Fachlehrpläne bietet zudem die Möglichkeit, jedes der übergreifenden Themen schulautonom in der Umsetzung der jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche an geeigneter Stelle im Unterricht aufzugreifen. Alle Bezüge zu übergreifenden Themen in den Fachlehrplänen werden durch Hochzahlen (1 bis 13) hervorgehoben, die auf das jeweilige übergreifende Thema hinweisen. Von einem Verweis in Fachlehrplänen wurde dort abgesehen, wo sich das Fachgebiet mit dem Kompetenzerwerb im selben Thema beschäftigt. So erfolgt zB im Fachlehrplan „Deutsch“ kein Verweis auf das übergreifende Thema „Sprachliche Bildung und Lesen“. 1. Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 2. Entrepreneurship Education 3. Gesundheitsförderung 4. Informatische Bildung 5. Interkulturelle Bildung 6. Medienbildung 7. Politische Bildung 8. Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 9. Sexualpädagogik 10. Sprachliche Bildung und Lesen 11. Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 12. Verkehrs- und Mobilitätsbildung 13. Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung Pflichtgegenstände Religion 1 Sprachen Deutsch x x x x x x x x x x x Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler x x Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs x x Lebende Fremdsprache x x x x x x x Zweite lebende Fremdsprache x x x x x x x Latein x x x x x x x Mathematik und Naturwissenschaften Mathematik x x x x x x x x x x Geometrisches Zeichnen x x x Digitale Grundbildung x x x x x x x x x Chemie (2-stündig bzw. 4-stündig) x x x x x x x x x x Physik x x x x x x x x Biologie und Umweltbildung x x x x x x x Wirtschaft und Gesellschaft Geschichte und Politische Bildung x x x x x x x x Geographie und wirtschaftliche Bildung x x x x x x x x x x x Musik, Kunst und Kreativität Musik x x x x x x x x x Kunst und Gestaltung x x x x x x x x x x x x Technik und Design x x x x x x x x x Gesundheit und Bewegung Bewegung und Sport x x x x x x x x Verbindliche Übungen Bildungs- und Berufsorientierung x x x x x x x x Erstsprachenunterricht x ________________________ 1 Keine Angaben bezüglich der Übergreifenden Themen, da die Lehrpläne der Kirchen und Religionsgesellschaften inhaltlich voneinander abweichen. Die Vorbereitung und Durchführung von Unterricht zu den übergreifenden Themen erfordert eine zielgerichtete Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer einer Klasse, einer Schule und (im Idealfall) eine vorausschauende Planung in Bezug auf sinnvolle Schwerpunktsetzungen in den vier Schulstufen. Die nachfolgende, alphabetisch geordnete Darstellung der übergreifenden Themen folgt einer einheitlichen Struktur: Zunächst wird die gesellschaftliche Bedeutung des übergreifenden Themas erläutert. Anschließend werden die Kompetenzziele genannt, die bis zum Ende der Sekundarstufe I von den Schülerinnen und Schülern erreicht werden sollen. Im dritten Schritt werden jene Unterrichtsgegenstände angeführt, in deren Fachlehrplänen auf die jeweiligen übergreifenden Themen verwiesen wird. In der Oberstufe gelten die Ausführungen zu den übergreifenden Themen als Orientierung für den fächerübergreifenden bzw. fachliche Grenzen überschreitenden Unterricht. In den Fachlehrplänen der Oberstufe werden keine verbindlichen oder optionalen Bezüge zu den übergreifenden Themen hergestellt. Die folgenden allgemeinen Ausführungen (Bedeutung des jeweiligen übergreifenden Themas) haben für den Unterricht in der Oberstufe insofern Relevanz, als sie den bisher schon geltenden „Unterrichtsprinzipien“ nachfolgen und in enger inhaltlicher Abstimmung mit den Ausführungen der Grundsatzerlässe stehen, die sowohl für Unter- als auch Oberstufe gelten. Die nachfolgend angeführten Kompetenzziele in den einzelnen übergreifenden Themen gelten explizit nur für die Unterstufe. 1. Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 1.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Die Schule unterstützt Schülerinnen und Schüler dabei, ihren individuellen Bildungs- und in weiterer Folge Berufsweg unter Berücksichtigung ihrer Stärken und mit der nötigen Eigenverantwortung zu beschreiten und bestärkt sie in ihrem gewählten Weg. Ziel ist es, dass Schülerinnen und Schüler ihre Interessen, Begabungen und Talente erkennen sowie wichtige Lebenskompetenzen (wie Entscheidungs- und Reflexionsfähigkeit) erwerben. Dieses Kompetenzlernen soll über die gesamte Schullaufbahn hinweg und speziell vor schulischen Übergängen oder Abschlüssen erfolgen. Eine der zentralen Herausforderungen ist, Schülerinnen und Schüler dabei zu unterstützen, aus den zahlreichen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten diejenigen auszuwählen, die ihnen aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit, ihrer Persönlichkeit und ihrer Lebenssituation die bestmöglichen Chancen bieten und diese möglichst auch praktisch ausprobieren zu können. Lehrerinnen und Lehrer tragen als wichtige Bezugspersonen in hohem Maße dazu bei, dass sich Schülerinnen und Schüler zu eigenverantwortlichen Menschen entwickeln können – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Sprache, Religionszugehörigkeit oder etwaiger Behinderung. Dabei sind Bezüge zu Themen wie zB Arbeitsabläufe, Tätigkeitsbereiche, Arbeitsbedingungen, untypische sowie nicht traditionelle Frauen- und Männerberufe, die Wichtigkeit von überfachlichen Kompetenzen (Selbst- und Sozialkompetenz; Stärken, Interessen und Talente; Erwartungen und Ziele im Hinblick auf das Leben), ehrenamtliches Engagement, aber auch der Zusammenhang von Bildung und Beruf, Lieblingsbeschäftigungen und „Traumberufe“, die sinnstiftende Funktion von Arbeit, Work-Life-Balance, Arbeitsteilung in der Familie, bezahlte und unbezahlte Arbeit und die Notwendigkeit vielfältige (außer)schulische Erfahrungen zu sammeln, herzustellen. 1.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – bei sich selbst Stärken und Interessen erkennen, die für eine selbstgesteuerte, reflektierte Berufslaufbahn- und Lebensgestaltung wichtig sind und diesbezüglich Feedback einholen; – in Ansätzen Stärken und Interessen bei anderen erkennen und diesbezüglich anderen Feedback geben; – gesellschaftliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Trends der Ausbildungs- und Berufswelt in Bezug auf die Bedeutung für sich selbst reflektieren; – Unterstützung in Fragen der Bildungs- und Berufslaufbahn einholen und wichtige Informationen bei Entscheidungsprozessen einbeziehen; – reflektierte Bildungs- und Berufsentscheidungen treffen und deren Auswirkungen auf die eigene Lebensgestaltung einschätzen. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Lebende Fremdsprache, Musik, Physik, Technik und Design 2. Entrepreneurship Education 2.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Entrepreneurship ist im Europäischen Referenzrahmen für das lebenslange Lernen als Schlüsselkompetenz definiert (Brüssel KOM(05)548). Entrepreneurship Education umfasst – nach der ganzheitlichen Definition des TRIO-Modells (Aff/Lindner 2005) – drei Bereiche: Entwicklung innovativer Ideen und deren strukturierte Umsetzung, Persönlichkeitsentwicklung und die Befähigung dazu, eigeninitiativ zu sein, an sich zu glauben, empathisch und teamfähig zu agieren sowie sich selbst und anderen Mut zu machen, Verantwortung für sich, andere und die Umwelt zu übernehmen. Mit der Befähigung in den genannten drei Bereichen sollen Schülerinnen und Schüler spielerisch lernen, (unternehmerische und gesellschaftliche) Ideen zu entwickeln und umzusetzen (mit Design Thinking, Lernen mit kleinen und größeren Herausforderungen, Perma.teach, Projekte wie eine Marktwoche oder eine Changemaker-Woche), Werte zu schaffen, die Wertschöpfungskette zu analysieren, sich als Teil von Wirtschaft und Gesellschaft zu begreifen und ihre Rolle im Wirtschaftskreislauf – als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Unternehmerinnen und Unternehmer, Verbraucherinnen und Verbraucher, aktive Staatsbürgerinnen und Staatsbürger – zu erkennen. Sie erkennen und entwickeln dabei persönliche Stärken, Engagement, Selbstmotivation, empathische Kommunikation, Teamfähigkeit und bewussten Umgang mit Risiken. 2.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – Ideen mit einem positiven Wert für Dritte und Gesellschaft entwickeln und umsetzen; – Risiken erkennen und lernen damit vorausschauend umzugehen; – Verantwortung für Projekte übernehmen und diese im Team arbeitsteilig nach vereinbarten Regeln zu Ende führen, auch wenn Probleme auftauchen; – aus Fehlern in der Verfolgung von Projekt- und Lernzielen die richtigen Schlüsse ziehen, um ihre Ziele zuversichtlich und konsequent weiterzuverfolgen; – Ursachen einer Problemlage in Projekt- und Lernsituationen erkennen sowie kreativ nachhaltige Ideen zur Problemlösung entwickeln; – empathisch kommunizieren, wertschätzendes Feedback geben und Argumente für die eigene Meinung in eine Debatte einbringen. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Physik, Technik und Design 3. Gesundheitsförderung 3.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Schulische Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozess ab, Schülerinnen und Schülern ein höheres Ausmaß an Wissen und Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen (Gesundheitskompetenz) und sie damit zur selbstbewussten Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen. Gesundheit steht für ein positives Konzept, das in gleicher Weise die physische, psychische und soziale Gesundheit umfasst (vgl. Ottawa Charta, WHO 1986). Diese Kompetenzen können nur erworben werden, wenn Schule als ein sicherer und gesundheitsfördernder Ort wahrgenommen wird, was zB durch ein lernförderliches und angstfreies Klassen- und Schulklima, durch ein Stärken des sozialen Miteinanders, durch Maßnahmen zum Schutz vor (sexualisierter) Gewalt, Mobbing und Diskriminierung, durch eine rauchfreie und ansprechende Schulumgebung (Raumklima, Licht, Lärmschutz, etc.), durch Förderung von Bewegung und Sport, durch Veranstaltungen wie zB „ein Tag der psychischen Gesundheit“, Workshops sowie durch das Angebot eines gesunden und nachhaltigen Essens in der Schule erreicht werden kann. Diese Maßnahmen beeinflussen das individuelle Gesundheitsverhalten und den individuellen Bildungserfolg und haben damit auch einen direkten Einfluss auf die Gesundheit von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrer. 3.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – die Zusammenhänge zwischen Gesundheitsverhalten, Ernährung, Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit beschreiben; – Schutz- und Risikofaktoren für Gesundheit erklären und sich altersgemäß vorbeugend verhalten; – Belastungssituationen erkennen und sich für das eigene Wohlbefinden (Mental Health/Psychische Gesundheit) aktiv einsetzen; – altersgemäße Maßnahmen zur konstruktiven Bearbeitung von Belastungssituationen und Konflikten setzen und in kritischen Situationen sowie bei Diskriminierung Hilfe in Anspruch nehmen; – altersgemäße Erste-Hilfe-Maßnahmen anwenden und Gesundheitsversorgungsangebote nennen. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Kunst und Gestaltung 4. Informatische Bildung 4.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Die Digitalisierung beeinflusst und verändert das private und berufliche Leben. Geräte der Informations- und Kommunikationstechnologie halten Einzug in den Alltag der Gesellschaft und verändern das Kommunikationsverhalten und die Wahrnehmung von Realitäten. Funktionsweise und Auswirkungen der Informations- und Kommunikationstechnologien beruhen auf Prinzipien, Konzepten und Methoden, die zu erklären, zu hinterfragen und deren gesellschaftliche Auswirkungen sowohl kritisch als auch im Lichte ihrer Chancen zu reflektieren sind. Im Bewusstsein über Folgen und Auswirkungen des Einsatzes bestimmter Technologien sollen Schülerinnen und Schüler eine sinnvolle Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in der Schule und im Alltag vornehmen können. Die Vermittlung der Informatischen Bildung soll dabei unter Verwendung der Alltagsprache, aber auch durch die Verwendung der formalisierten Fachsprache erfolgen. Die kurzen Halbwertszeiten technischer Entwicklung bedingen, dass nicht das Bedienen aktueller Hard- und Software Informatische Bildung ausmacht, sondern das Verstehen der Prinzipien und der grundsätzlichen Technologien. Dadurch können auch künftige technische Entwicklungen besser beurteilt und Vorkenntnisse und Fähigkeiten selbstständig weiterentwickelt werden. 4.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – Daten, Informationen und digitale Inhalte sowohl im passenden Format als auch in einer sinnvollen Struktur speichern; – mit einer Tabellenkalkulation einfache Berechnungen altersgemäßer Aufgabenstellungen (wie Textgleichungen) durchführen; – Informationen automatisiert verarbeiten, übermitteln, auswerten und darstellen; – eindeutige Handlungsanleitungen (Algorithmen) nachvollziehen, diese ausführen und eigene Algorithmen formulieren; – die Auswirkungen der zunehmenden Digitalisierung auf das eigene Leben und die Gesellschaft beschreiben und in Bezug auf Chancen und Risiken kritisch bewerten. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geometrisches Zeichnen, Kunst und Gestaltung, Latein, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler, Mathematik, Physik, Technik und Design 5. Interkulturelle Bildung 5.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Interkulturelle Bildung befähigt Schülerinnen und Schüler mit Vielfalt in einer diversen Gesellschaft umzugehen. Sie ermöglicht die Auseinandersetzung mit und die Teilhabe an aktuellen gesellschaftlichen und kulturellen Entwicklungen. Die Einhaltung der Menschenrechte, welche in den unterschiedlichen Menschenrechtskonventionen (zB Frauenrechts-Konvention, Kinderrechts-Konvention, UN-Behindertenrechtskonvention) festgeschrieben sind, sowie demokratischer Prinzipien sind dabei zentraler Bezugspunkt. Interkulturelle Bildung schafft eine Voraussetzung für ein von Zusammenhalt, Toleranz und Solidarität getragenes Schulklima und trägt zu einer wertschätzenden und respektvollen Lernatmosphäre bei. Darüber hinaus ist sie für die Persönlichkeitsentwicklung essenziell und baut interkulturelle Handlungskompetenzen der Schülerinnen und Schüler auf. Interkulturelle Bildung ist den Menschenrechten sowie den Prinzipien der Menschenwürde und der Gleichheit aller Menschen verpflichtet und fördert das Verständnis von und den Umgang mit Vielfalt, macht Potenziale sicht- und nutzbar und leistet einen Beitrag zur Dialogkompetenz innerhalb der Klassen- und Schulgemeinschaft. Sie setzt an den Vorerfahrungen und Sichtweisen von Schülerinnen und Schülern an und nützt biographische, linguistische und weitere geeignete Ansätze, um die Vielfalt von Kulturen, Biographien und Lebensentwürfen zu bearbeiten. 5.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – vielfältige Lebensentwürfe und Biographien als gesellschaftliche und schulische Normalität wahrnehmen und respektvoll damit umgehen; – die eigene Biographie als Grundlage des Erlebens, Denkens und Handelns einbringen; – eine kritische und wertschätzende Grundhaltung einnehmen – als Grundlage für Zivilcourage und konstruktive Konfliktkultur ohne kulturelle Zuschreibungen; – Stereotype, (Fremd-)Zuschreibungen und Klischees identifizieren sowie ausgrenzende, rassistische, sexistische Aussagen und Handlungsweisen erkennen, hinterfragen und dagegen auftreten; – Entwicklungen in der migrationsgeprägten und individualisierten Gesellschaft aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten, sich daraus eine Meinung bilden und eigene Standpunkte vertreten. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Deutsch, Erstsprachenunterricht, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler, Mathematik, Musik 6. Medienbildung 6.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Analoge und digitale Medien dienen der Verbreitung von Informationen, unterstützen Kommunikations- und Verständigungsprozesse und erweitern die Ausdrucksmöglichkeiten des Menschen. Zugleich werden durch Medien auch Werte, Orientierungen und Weltanschauungen vermittelt. Digitale Medien ermöglichen schnelle, orts- und zeitunabhängige Kommunikation. Das bietet Chancen zur Entwicklung von Weltoffenheit und zur Weiterentwicklung der Demokratie, birgt aber auch die Gefahr der Manipulation. Medienbildung soll dazu beitragen, diese Chancen und Risiken in Relation setzen zu können. Medienbildung reflektiert die verschiedenen Interessen, die die Auswahl und den Inhalt von Informationen und die Form der Vermittlung bestimmen, und trägt damit wesentlich zur Urteilsbildung der Schülerinnen und Schüler bei. Medienbildung ermutigt Schülerinnen und Schüler zu einem kritischen und kreativen Umgang mit Medientechnologien und zur Gestaltung von eigenen Medieninhalten. Indem die Wirkungsmöglichkeiten der einzelnen Medienarten erkannt und genutzt werden, erweitern Schülerinnen und Schüler ihre Selbstwirksamkeit und können verstärkt an der Gesellschaft und ihrer Weiterentwicklung teilhaben. 6.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Medienbeiträge planen, Kreativität in der Umsetzung und Gestaltung zeigen und sich als selbstwirksam erleben; – Medienangebote kritisch und bewusst auswählen sowie entnommene Informationen kreativ und interaktiv nutzen, präsentieren und sich darüber austauschen; – Glaubwürdigkeit und Wertvorstellungen von Medien einschätzen sowie Werbung und Fake News erkennen; – Medieninhalte kritisch hinterfragen und die damit verbundenen Interessen erkennen; – mithilfe von Medien und aktuellen Technologien weltoffen und zielgerichtet mit Personen kooperieren und interagieren. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geometrisches Zeichnen, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Technik und Design 7. Politische Bildung 7.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Politische Bildung trägt maßgeblich zu einer partizipativen und inklusiven Gestaltung der Gesellschaft sowie zur Verwirklichung und Weiterentwicklung von Demokratie und Menschenrechten bei. Politische Bildung stützt sich insbesondere auf Empfehlungen und Richtlinien der Kinderechtskonvention und den Referenzrahmen für Demokratiekompetenz des Europarats, die den hohen Stellenwert der Politischen Bildung und das Recht junger Menschen darauf betonen. Ein grundlegendes Ziel der Politischen Bildung besteht darin, „die Lernenden nicht nur mit Wissen, Verständnis und Kompetenzen auszustatten, sondern sie auch dazu zu befähigen, im Dienste der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in der Gesellschaft aktiv werden zu wollen“ (Europarats-Charta zur Politischen Bildung und Menschenrechtsbildung, 2010). Politische Bildung stellt kontroverse Themen in der Gesellschaft auch als kontrovers im Unterricht dar, vermeidet jede Form der Indoktrination und hat die politisch selbstbestimmte Bürgerin den politisch selbstbestimmten Bürger als Ziel vor Augen. Politische Bildung orientiert sich an den Lebensbezügen, Interessen und Vorerfahrungen der Schülerinnen und Schüler, greift aktuelle politische Fragestellungen (zB Klimagerechtigkeit, Nachhaltiges Leben und Wirtschaften, Umweltschutz, Migration) auf und setzt sich mit den vielen Facetten politischer Kommunikation im Rahmen des Unterrichts (zB Debattierclub, Rollen- und Planspiele, Kinder- und Jugendparlament) auseinander. Sie vermittelt ein Verständnis für lokale und globale Zusammenhänge und Probleme der Menschheit und legt dar, dass eine faire Verteilung und Nutzung von Ressourcen, eine gerechte Friedens- und Sicherheitsordnung und die Einhaltung von Menschenrechten Voraussetzungen für ein friedliches Zusammenleben auf dieser Welt sind. 7.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – verschiedene politische Ideen und Konzepte wie zB Macht, Autorität und Gerechtigkeit sowie Prinzipien der österreichischen Verfassung verstehen und bewerten; – wesentliche politische Fragestellungen wie zB Gerechtigkeit, Toleranz, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung und demokratische Willensbildung aufgreifen, deren globale Aspekte erkennen und ihre Bedeutung verstehen; – Überzeugungen von politisch Andersdenkenden kritisch reflektieren und sich mit kontroversen Ansichten auseinandersetzen; – unterschiedliche gesellschaftliche Strukturen, Machtverhältnisse, Interessen und Wertvorstellungen beschreiben sowie im Hinblick auf eigene Auffassungen bewerten; – verantwortlich an Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen im eigenen Lebens- und Erfahrungsbereich teilnehmen, demokratische Lösungen finden und sich damit selbst als aktiv Handelnde in der Gestaltung von Demokratie vertreten und erleben (zB im Klassenverband, in der Schülerinnen- und Schüler- oder Jugendvertretung). Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik 8. Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 8.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Die Gleichstellung der Geschlechter ist als universelles Menschenrecht in mehreren internationalen Übereinkommen verankert, sowohl als eigenes Ziel als auch als Querschnittsthema (zB UN-Agenda 2030/Nachhaltigkeitsziele: Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) 4 Inklusive Bildung und SDG 5 Geschlechtergleichstellung; Istanbul-Konvention des Europarates zum Abbau von geschlechterbezogener Gewalt; UN-Frauenrechtskonvention). Geschlechtergleichstellung wurde damit als wichtiger Hebel für die Weiterentwicklung von Gesellschaften in Richtung Nachhaltigkeit, Demokratie und Gewaltfreiheit identifiziert. Durch die Verankerung in der österreichischen Bundesverfassung ist die Förderung der Gleichstellung auch als staatliche Aufgabe definiert. Bildung kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Im Schulbereich schafft eine reflexive Geschlechterpädagogik unter dem Aspekt der Geschlechtergleichstellung geeignete Lernräume, in denen sich alle Jugendlichen unter professioneller Begleitung mit Geschlechterthemen unter verschiedenen Blickwinkeln auseinandersetzen können. Dies kann sowohl auf Fachebene erfolgen als auch auf persönlicher Ebene (zB Auseinandersetzung mit Sexismus und Identitätsfragen). Derartige Lernprozesse erzeugen Wissen und Bewusstsein für Bedingungsfaktoren von Geschlechterungleichheiten und deren Veränderbarkeit, wodurch auch die Bereitschaft gestärkt werden kann, sich im Alltag für mehr Gleichstellung einzusetzen. Durch die Auseinandersetzung mit Rollenklischees können geschlechterstereotype Zuschreibungen erkannt und überwunden werden, sowie eigene Lebens- und Berufsperspektiven erweitert werden. Eine geschlechterreflexive Methodik und Didaktik soll Jugendliche dabei unterstützen, ihre Potentiale und Interessen (zB im MINT-, Kreativ- und CARE-Bereich) unabhängig von geschlechterspezifischen Rollenzuschreibungen zu entwickeln bzw. zu entfalten und dadurch reflektierte Entscheidungen für die eigene Berufs- und Lebensplanung zu treffen (zB gleichberechtigte Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit in der Partnerschaft, gleichberechtigte Elternschaft, Stärkung des Interesses von Schülerinnen und Schülern an bislang geschlechtsuntypischen Berufen und Studien). 8.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – Begriffe wie „Geschlechterstereotypen“, „Diskriminierung“, „Chancengleichheit“ und „Sexismus“ anhand von Beispielen auch aus der eigenen Lebens- und Erfahrungswelt erklären (zB Fähigkeitszuschreibungen, Verhaltensnormen, Einkommensunterschiede, sexuelle Gewalt, Geschlechtervielfalt) sowie eigene Positionen zu diesen Themen entwickeln; – die Begriffe „Frauenbewegung“ und „Gleichstellungspolitik“ mit einfachen Worten erklären und einen Zusammenhang herstellen zu bestimmten Errungenschaften in der Gleichstellungspolitik (zB Wahlrecht, Zugang zu gleicher Bildung, Gesetze gegen sexuelle Gewalt); – Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten und Interessen entwickeln und diese konsequent weiterverfolgen, ohne sich dabei von Geschlechterstereotypen entmutigen zu lassen; – vorurteilsfrei miteinander kommunizieren und in von Sexismus und Diskriminierung geprägten Situationen Zivilcourage zeigen; – argumentieren, mit welchen Zielsetzungen in den österreichischen Gesetzen der Grundsatz der Gleichberechtigung verankert ist. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Mathematik, Physik, Technik und Design 9. Sexualpädagogik 9.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Eine ganzheitliche Sexualpädagogik orientiert sich inhaltlich an den „Standards zur Sexualaufklärung“ der WHO (WHO 2011). Sexualpädagogik umfasst den Erwerb von evidenzbasiertem Wissen und von Kompetenzen, die zu einem positiven Zugang zur Sexualität, einer positiven Grundhaltung sich selbst gegenüber sowie eigenem Wohlbefinden führen. Der positive Körperbezug ist sowohl Voraussetzung für einen wertschätzenden und schützenden Umgang mit dem eigenen Körper, als auch für den positiven Kontakt mit anderen Menschen. Sexualinformationen sollen daher nach individuellen, sozialen, medizinischen und ethischen Gesichtspunkten bewertet werden. Große Bedeutung haben Informationen über Sexualität in digitalen Medien, die kritisch zu reflektieren sind, um etwaige Mythen identifizieren zu können. Es ist darauf zu achten, dass das Pluralitätsgebot und Indoktrinationsverbot eingehalten werden und die Auseinandersetzung mit anderen Haltungen respektvoll geführt wird. Das sind wichtige Voraussetzungen für die Entwicklung einer respektvollen Haltung bei Schülerinnen und Schülern. 9.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – selbstbestimmt und verantwortungsvoll mit dem eigenen Körper umgehen und nutzen ihr Wissen über Fruchtbarkeit, Zyklus und die Wirkungsweise von Verhütungsmitteln, um eigene Einstellungen und Werthaltungen zu Körper und Sexualität kritisch zu reflektieren; – die Vielfalt von Menschen in Hinblick auf sexuelle Orientierung, Körper inklusive Geschlechtsmerkmalen und Geschlechtsidentitäten respektieren und stereotype Erwartungshaltungen und Normen kritisch reflektieren; – mit Gefühlen (wie Verliebtheit, Enttäuschung, Wut, Angst und Unsicherheit) umgehen, darüber sprechen und Selbstsicherheit in Bezug auf die eigenen Wünsche und Grenzen aufbauen; – diskriminierendes und übergriffiges Verhalten ansprechen und Hilfe in Anspruch nehmen. – ihre sexuellen und reproduktiven Rechte sowie die gesetzlichen Bestimmungen in Österreich erklären. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Biologie und Umweltbildung, Deutsch, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Musik 10. Sprachliche Bildung und Lesen 10.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Sprachliche Bildung und Lesefertigkeiten nehmen im Bildungsprozess eine Schlüsselfunktion ein, da sie wesentliche Voraussetzungen für erfolgreiches fachliches Lernen in allen Unterrichtsgegenständen darstellen: Je besser sie entwickelt sind, desto leichter können Schülerinnen und Schüler dem Unterricht folgen, aus Texten zielgerichtet Informationen entnehmen, sich eigenständig Wissen aneignen und dieses mit anderen teilen. Neben Hören und Schreiben sind damit Sprechen und Lesefertigkeiten zentral für die selbstständige Erschließung von Wissens- und Erfahrungswelten. Die angeführten Kompetenzen dieses übergreifenden Themas tragen damit besonders zu einer Steigerung der Chancen- und Bildungsgerechtigkeit sowie zur individuellen Identitätsbildung bei. Eine sprachbewusste Haltung der Lehrerinnen und Lehrer sowie ein Unterricht, der sprachsensible Lernangebote setzt, sind Voraussetzungen, um Schülerinnen und Schülern in ihrer Sprach- und Leseentwicklung gut begleiten und unterstützen zu können. Ziel der Leseförderung ist, dass alle Schülerinnen und Schüler die Kulturtechnik Lesen als Zugang zur Welt der Schrift und zu anderen interpretierbaren Zeichensysteme (wie zB Grafiken, Bilder, Symbole, Filme, Hörtexte etc.) einsetzen können. Durch das Einbeziehen der Erst-, Zweit- und Herkunftssprachen in den Unterricht kann das Sprachenrepertoire der Schülerinnen und Schüler erweitert sowie die Sensibilisierung und die Bewusstseinsbildung für sprachliche Vielfalt gefördert werden. Eine besondere Bedeutung kommt dabei den Minderheitensprachen der in Österreich ansässigen Volksgruppen zu. 10.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – Lesestrategien zur Erschließung eines Textes erfolgreich anwenden, Informationen zielgerichtet entnehmen und entsprechend der jeweiligen Zielsetzung von Aufgabenstellungen verarbeiten; – ihre Meinung kundtun und miteinander angemessen kommunizieren – auch in Diskussionen; – Sachverhalte, Vorgänge, Phänomene, Prozesse und Argumente unter Anwendung von fachspezifischem Wortschatz erklären, begründen und beurteilen; – die eigenen sprachlichen Fertigkeiten in der Unterrichtssprache Deutsch, in der Fremdsprache und ggf. in der Erstsprache einschätzen. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geometrisches Zeichnen, Kunst und Gestaltung, Latein, Lebende Fremdsprache, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs, Mathematik, Musik, Physik, Technik und Design 11. Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 11.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Die Verschwendung natürlicher Ressourcen, der Verlust der Biodiversität und die Folgen des Klimawandels gefährden die Lebensgrundlagen der gegenwärtigen und der künftigen Generationen und verlangen ein verantwortungsbewusstes Handeln. Umweltbildung will Kompetenzen und Haltungen zur demokratischen Gestaltung einer zukunftsfähigen Gesellschaft fördern, in der Ressourcenschonung und Verteilungsgerechtigkeit wichtige Anliegen sind. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler zu befähigen, im Spannungsfeld von individuellen und gesellschaftlichen sowie ökologischen und ökonomischen Interessen verantwortungsvoll urteilen und handeln zu können. Der Unterricht soll für die Anliegen und Erfordernisse des Natur-, Tier- und Umweltschutzes und für die Gestaltung eines umweltbewussten Alltags sensibilisieren. Geeignete Methoden sind vor allem Naturbegegnung, Projektunterricht, forschendes und entdeckendes Lernen und die Durchführung von Rollen-, Plan- sowie Simulationsspielen. Neben dem Verständnis für Ökosysteme sind verstärkt Fragestellungen einzubeziehen, die sich an den Interessen der Schülerinnen und Schüler und dem aktuellen Tages- und Weltgeschehen orientieren. Als Kernthemen werden ua. Artenvielfalt und -schutz; Klimawandel und -schutz; Lebensräume und deren Vernetzung und Schutz von Boden, Wasser, Luft, Wäldern und Meeren; nachhaltige und sozial gerechte Ressourcen- und Energienutzung; Vermeidung von Lebensmittelabfällen, Abfall und Emissionen; Recycling; Ernährung und verantwortungsvoller Konsum gesehen. 11.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – das Zusammenwirken von ökologischen, ökonomischen und sozialen Faktoren bei Umweltproblemen verstehen und mögliche Lösungsvorschläge ableiten; – die Bedeutung des Einsatzes ressourcen- und umweltschonender sowie sozial verantwortlicher Verfahren, Produkte und Dienstleistungen in Beruf und Wirtschaft erkennen und sich mit gegensätzlichen Interessen und deren Auswirkungen auseinandersetzen; – sich als Teil der Natur und Gesellschaft erfahren und Bereitschaft zeigen, an der Erhaltung der Biodiversität (Arten, Boden, Landschaft) und an der nachhaltigen Entwicklung der Lebensgrundlagen mitzuwirken; – die eigenen Lebensgewohnheiten auf Prinzipien der Nachhaltigkeit überprüfen und daraus Konsequenzen für das eigene verantwortliche Handeln ableiten; – Visionen für eine umweltverträgliche und nachhaltige Zukunft entwickeln und Handlungen, die einen nachhaltigen Beitrag dazu darstellen, planen und umsetzen. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Mathematik, Musik, Physik, Technik und Design 12. Verkehrs- und Mobilitätsbildung 12.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Verkehrs- und Mobilitätsbildung ermöglicht Schülerinnen und Schülern, sich selbstständig und nachhaltig im Verkehr fortzubewegen, seinen Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt sowie mit der Entwicklung einer zukunftsfähigen klimafreundlichen Mobilität auseinanderzusetzen. Schülerinnen und Schüler lernen beim Zufußgehen, beim Radfahren oder beim Mitfahren sicher, gesund, eigenständig sowie sozial- und umweltverträglich mobil zu sein. Einsichten und Erkenntnisse über gesetzliche Vorschriften und Regeln sollen ein gutes soziales Miteinander und die eigene Sicherheit bei der Teilnahme am Verkehr gewährleisten. Die schulische Verkehrs- und Mobilitätsbildung hat darüber hinaus die Aufgabe, das komplexe, vernetzte System Verkehr aus unterschiedlichen Blickwinkeln hinsichtlich des Raum- und Ressourcenverbrauchs, des Klimaschutzes, der Verkehrssicherheit, der ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen zu beleuchten und zu hinterfragen und für die Erfordernisse einer umweltverträglichen Mobilität zu sensibilisieren. An Verkehrssicherheits- und Mobilitätstagen können entsprechende Unterrichtsanlässe hergestellt werden. 12.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – Verkehrsvorschriften erklären und einhalten; – Kriterien für ein unfallfreies Miteinander im Verkehr beschreiben und bei der Teilnahme am Verkehr vorausschauend und verkehrsgerecht, aufmerksam, rücksichts- und verantwortungsvoll handeln; – die Risikofaktoren Ablenkung, überhöhte Geschwindigkeit, Alkohol, Drogen, gruppendynamische Prozesse und Selbstüberschätzung reflektieren und Konsequenzen für das eigene Verhalten ziehen; – Auswirkungen der Mobilität auf die Umwelt beschreiben, das eigene Mobilitätsverhalten reflektieren und eine umweltbewusste Werthaltung einnehmen; – Kriterien für ein zukunftsfähiges, nachhaltiges Verkehrssystem benennen und für das eigene Umfeld reflektieren. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Chemie, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Physik, Technik und Design 13. Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung 13.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Die Produktion von Gütern, die Bereitstellung von Dienstleistungen, der Handel und der Konsum sowie deren Auswirkung auf Betriebe, Preisbildung, Märkte (zB Arbeits-, Handels- und Finanzmärkte), Marktplätze und Börsen, Inflation, Gewinne und Wertschöpfung sind beispielhafte (globale) wirtschaftliche Aspekte, die auch die Lebensrealität der Schülerinnen und Schüler beeinflussen und gesellschaftliche sowie ökologische Fragestellungen aufwerfen. Im Rahmen der Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung sollen junge Menschen befähigt werden, an wirtschaftlichen Prozessen kompetent, verantwortungsbewusst und mündig mitzuwirken, sich zu orientieren und sich eine begründete Meinung zu bilden. Die erworbenen Kompetenzen sollen Schülerinnen und Schüler dabei unterstützen, in den Handlungsbereichen privater Haushalt (zB bezahlte und unbezahlte Arbeit, Einkommen, Konsum, Geld, Sparen, Veranlagung, Verbraucherrechte und -pflichten, Werbung), Arbeitswelt und Interessensvertretungen (zB Arbeitnehmer/in, Unternehmer/in) sowie Gesellschaft (zB Staat und Gemeinwesen, Steuern und Ausgaben der öffentlichen Hand, Selbstbestimmung und Mitbestimmung, Wohlstand und nachhaltige Entwicklung) eigenbestimmt und altersadäquat agieren zu können. 13.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – verantwortungsvoll mit Geld umgehen (zB beim Sparen und Veranlagen, beim Konsum, Übersicht über Einnahmen/Ausgaben bewahren, Risiko von Verschuldung abwägen), Bankmodalitäten recherchieren, vergleichen und bewerten, die Funktion von Geld einschätzen; – sich über Geschäftsfähigkeit und das Wesen von Verträgen informieren; – ökonomische Phänomene und Zusammenhänge (Einkommens- bzw. Vermögensunterschiede, Wohlstand, Verteilungsgerechtigkeit, alternative Konsumformen, Sozialversicherung) beschreiben und analysieren; – ihre Rechte und Pflichten als Verbraucherinnen und Verbraucher in konkreten Lebenssituationen beschreiben und nutzen, zur Funktion von Werbung sowie zum Datenschutz recherchieren und sich im Bedarfsfall an die zuständige Verbraucherschutzinstitution wenden; – die Aufgabe von Wirtschaft und Staat sowie den Sinn für die Einzelne, den Einzelnen und die Gesellschaft in Zusammenhang mit dem Wirtschaftskreislauf beschreiben sowie ihren Lebensstil und ihr ökologisches, politisches, soziales, wirtschaftliches Handeln anhand von nachhaltigen, umweltfreundlichen und sozial verträglichen Kriterien reflektieren und ausrichten; – das Wesen von selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit sowie bezahlter und unbezahlter Arbeit beschreiben und voneinander unterscheiden sowie gesellschaftliche und ökonomische Aufgaben von Unternehmen anhand von Beispielen illustrieren. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bildungs- und Berufsorientierung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Physik, Technik und Design

FÜNFTER TEIL ORGANISATORISCHER RAHMEN

1. Umsetzung des Lehrplans am Schulstandort Es ist die Aufgabe der Schul(cluster)leiterin bzw. des Schul(cluster)leiters und der Lehrerinnen und Lehrer, die Vorgaben und Zielsetzungen des Lehrplans für die eigene Schule bzw. den Schulcluster zu konkretisieren, um die Schul- und Unterrichtsentwicklung gezielt voranzutreiben. Die Vorgaben des Lehrplans werden dabei als verbindliche Bezugspunkte für die konkrete Unterrichtsgestaltung verstanden. Somit erhalten Lehrerinnen und Lehrer am Schulstandort auch Orientierung, welches Gewicht welche Ziele in der alltäglichen Unterrichtspraxis (von der Vorbereitung über die Unterrichtsgestaltung bis hin zur Leistungsbeurteilung) haben sollen. Die Entwicklung und Priorisierung von konkreten Zielvorgaben und Maßnahmen für den jeweiligen Schulstandort bzw. den Schulcluster erfolgt unter Berücksichtigung der spezifischen Ausgangslage am Schulstandort, des schulischen Umfelds (einschließlich des Kulturguts der autochthonen Volksgruppen in Österreich), der individuellen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler sowie des schulischen Profils und des Schulentwicklungsplans. Ziele und Vorgaben des Lehrplans werden damit in Form von überprüfbaren und transparenten Qualitätsanforderungen an die Unterrichtsarbeit sowie an die Entwicklungs- und Abstimmungsleistung der gesamten Schule (inkl. fächerübergreifender Lernsettings) auf den eigenen Schulstandort bzw. Schulcluster übertragen. Die entwickelten Qualitätsanforderungen stellen auch die Grundlage für die (Selbst-) Evaluation der Erreichung dieser Anforderungen dar. Ein wesentlicher Anspruch dieses Lehrplans ist, dass Lehrerinnen und Lehrer die fächerübergreifende Kompetenzentwicklung sowie das vernetzte Lernen der Schülerinnen und Schüler über die fachspezifischen Grenzen hinaus unterstützen. Um dazu am Schulstandort die bestmöglichen Voraussetzungen zu schaffen, sind bei der Erschließung, Interpretation und konkreten Realisierung des Lehrplans, neben den in anderen gesetzlichen Grundlagen festgelegten Rahmenbedingungen, auch standortspezifische Faktoren mitzudenken. Dazu gehören etwa die regionalen Gegebenheiten und Bedürfnisse, die Fähigkeiten und Stärken von Lehrerinnen und Lehrern, die Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler oder besondere Formen der Schulausstattung. Ebenso ist die Entscheidung über die Wahl einer Stundentafel (subsidiär oder autonom) und die Gestaltung schulautonomer Freiräume vor dem Hintergrund zu treffen, dass Schülerinnen und Schüler die Zielsetzungen der allgemeinbildenden höheren Schule und die darin vorgegebenen Kompetenzziele sowie die spezifischen Ziele des Standorts bzw. des Schulclusters bestmöglich erreichen können und alle weiterführenden Bildungswege offenbleiben. 2. Schulische Gestaltungsfreiräume Gemäß § 6 Abs. 1b des Schulorganisationsgesetzes haben Lehrpläne Schulen zu ermächtigen, im vorgegebenen rechtlichen Rahmen schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erlassen. Neben den schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen auf Seiten der Schule Gestaltungsmöglichkeiten in Bereichen der Unterrichtsorganisation und der Leistungsfeststellung sowie auf Seiten des Einzelnen Wahlmöglichkeiten des vorgegebenen Unterrichtsangebotes. a. Gestaltungsspielräume der Schule: Für die Schule bestehen Gestaltungsmöglichkeiten insbesondere in folgenden Bereichen: 1) Festlegung einer schulautonomen Profilbildung für die Schule, die einen oder mehrere Schwerpunkte vorsehen kann. Die schulautonome Profilbildung hat der Aufgabe der allgemeinbildenden höheren Schulen gemäß § 34 Abs. 1 Schulorganisationsgesetz zu entsprechen und einen Bezug zu einem Bildungsangebot aus dem tertiären Bereich aufzuweisen. Alle Pflichtgegenstände eines Schwerpunktes müssen im Rahmen der schulautonomen Profilbildung der Schule liegen und deren Bildungsinhalte miteinander ergänzend, vertiefend oder erweiternd in Beziehung stehen sowie einen Bezug zu einem Bildungsangebot aus dem tertiären Bereich aufweisen. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen, ist die so bezeichnete Stundentafel („subsidiäre Stundentafel“) anzuwenden, 2) Führung der Schule 2. 1) in der Unterstufe ohne oder mit Betreuungsteil (ganztägige Form in getrennter oder verschränkter Abfolge), 2.2) in der Oberstufe als ganzjährige oder als semestrierte Oberstufe, 2.3) mit semestrierter Oberstufe mit Flexibilisierung und Individualisierung der Leistungs- und Beurteilungszeiträume im Sinne des § 36a Abs. 1a Schulunterrichtsgesetz, 3) Unterrichtsorganisation Die Unterrichtsorganisation ist die Umsetzung von rechtlichen Regelungen (zB § 10 des Schulunterrichtsgesetzes) an einer Schule durch die Schul(cluster)leitung, allenfalls unter Mitwirkung des Schulgemeinschaftsausschusses, aufgrund der schulautonomen Profilbildung, unter Berücksichtigung der Aufgaben der allgemeinbildenden höheren Schule (§ 34 Schulorganisationsgesetz), der personellen, räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit. Entscheidungen können insbesondere für folgende Bereiche getroffen werden: 3. 1) Klassen- und Gruppenbildung einschließlich Eröffnungs- und Teilungszahlen, 3.2) Unterrichtszeit sowie pädagogisch zweckmäßige Blockungen, 3.3) Stundenplan einschließlich Blockung von Unterrichtseinheiten, 4) schulautonome Lehrplanbestimmungen: 4. 1) Erhöhung der Stundenanzahl der Unterrichtsgegenstände in der Stundentafel zur Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen, 4.2) Zusammenfassung von Pflichtgegenständen zu einem schulautonomen Pflichtgegenstand, 4.3) Schaffung schulautonomer – Pflichtgegenstände, – alternativer Pflichtgegenstände, – Wahlpflichtgegenstände ab der 10. Schulstufe (ganzjährig oder semesterweise); auch in ganzjährigen Formen kann der Gegenstand nur in einem Semester geführt werden, wobei die Summe der Jahreswochenstunden eines Gegenstandes gleichzubleiben hat (Kurssystem), – verbindlicher Übungen, – Freigegenstände oder unverbindlicher Übungen. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bestehende schulautonome Regelungen bleiben unberührt. b. Gestaltungsspielräume der Schülerinnen und Schüler: Im Bereich der individuellen Wahl kann jede Schülerin oder jeder Schüler folgende Entscheidungen treffen: 1) Wahl des Schwerpunktes aus den in der Schule bestehenden, 2) Wahl hinsichtlich 2. 1) alternativer Pflichtgegenstände, 2.2) (schulautonomer) Wahlpflichtgegenstände im Ausmaß von zumindest 4 Wochenstunden (einschließlich Kurssystem), 2.3) Freigegenstände, wobei auch (schulautonome) Wahlpflichtgegenstände als Freigegenstände gewählt werden können, wenn dies die Schule vorsieht (Entscheidung im Rahmen der Festlegung von Eröffnungs- und Teilungszahlen), 3) Antrag auf Befreiung von der Teilnahme am Unterricht eines Gegenstandes zur Teilnahme 3. 1) an einem anderen Pflichtgegenstand oder an anderen Unterrichtsangeboten, 3.2) am Unterricht einer höheren Schulstufe oder eines höheren Semesters, 3.3) am Unterricht eines niedrigeren Semesters, 4) Teilnahme am Förderunterricht. 3. Festlegung schulautonomer Lehrplanbestimmungen a. Allgemeines Schulautonome Lehrplanbestimmungen werden an der Schule in einem demokratischen Prozess auf der Grundlage verordneter Stundentafeln unter Einbeziehung aller Schulpartner, durch den Schulgemeinschaftsausschuss beschlossen. Schulautonome Lehrplanbestimmungen sind der zuständigen Schulbehörde zur Kenntnis zu bringen. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen sind durch Anschlag an der betreffenden Schule auf die Dauer eines Monats kundzumachen; nach Ablauf des Monats sind sie bei der Schulleitung zu hinterlegen (§ 6 Abs. 3 des Schulorganisationsgesetzes). Die Stundentafeln zur Ermächtigung schulautonomer Lehrplanbestimmungen enthalten die vom Gesetz vorgegebenen Pflichtgegenstände und legen ein Mindeststundenausmaß an Wochenstunden je Unterrichtsgegenstand fest, das für den Erwerb der in den Fachlehrplänen vorgesehenen Lehrinhalte durch die Schülerinnen und Schüler verbindlich vorgegeben ist. Aus der Summe dieser Pflichtgegenstände ergibt sich die Gesamtwochenstundenanzahl, die im Laufe des Bildungsganges, vorzusehen ist. Die Aufteilung der Wochenstundenanzahl eines Pflichtgegenstandes auf die einzelnen Schulstufen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen obliegt der Schule, wobei die Lehrinhalte der einzelnen Fachlehrpläne verbindlich umzusetzen und die auf die abschließende Prüfung anzuwendenden Regelungen zu berücksichtigen sind. Das Stundenausmaß der Pflichtgegenstände Religion und Digitale Grundbildung in der Unterstufe und der Pflichtgegenstände Religion und Ethik in der Oberstufe darf durch schulautonome Lehrplanbestimmungen nicht verringert werden. In der Oberstufe umfasst der autonome Bereich – einen schülerinnen- und schülerautonomen Bereich (Wahlpflichtgegenstände) mit zumindest vier Wochenstunden und – einen schulautonomen Bereich (für zusätzliche schulspezifische und regionale Schwerpunktsetzung oder für die Ausweitung des Kernbereiches) mit mindestens acht Wochenstunden. Im Bereich der Wahlpflichtgegenstände (schülerinnen- und schülerautonomer Bereich) können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen über die in der subsidiären Stundentafel (Sechster Teil) vorgesehenen Wahlpflichtgegenstände hinaus zusätzliche Wahlpflichtgegenstände (einschließlich Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff und Didaktische Grundsätze) festgelegt werden und kann das Stundenausmaß der Wahlpflichtgegenstände gegenüber dem in der subsidiären Stundentafel vorgesehenen Stundenausmaß erhöht oder vermindert werden. Dafür können das vorgesehene Stundenausmaß des schülerinnen- und schülerautonomen Bereichs und des schulautonomen Bereichs zusammengelegt werden. Werden zusätzliche Wahlpflichtgegenstände geschaffen, haben diese eine Ergänzung, Erweiterung oder Vertiefung der in § 39 Abs. 1 erster Satz des Schulorganisationsgesetzes angeführten Pflichtgegenstände darzustellen und der spezifischen Bildungsinhalte der einzelnen Formen der allgemeinbildenden höheren Schulen zu dienen. Alle schulautonomen Wahlpflichtgegenstände haben der Aufgabe der allgemeinbildenden höheren Schulen gemäß § 34 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes zu entsprechen und im Wesentlichen im Einklang mit der Profilbildung der Schule und mit den Bildungsinhalten der anderen Unterrichtsgegenstände in Beziehung zu stehen. b. Reduktion bzw. Erhöhung des Stundenausmaßes der Unterrichtsgegenstände der Stundentafel Wenn schulautonom das Stundenausmaß für einen in der Stundentafel vorgesehenen Unterrichtsgegenstand erhöht wird, dann kann zusätzlicher Lehrstoff („Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff“) ausgewiesen und können die „Bildungs- und Lehraufgabe“ sowie die „Didaktischen Grundsätze“ ergänzt werden. Wird in der Unterstufe durch schulautonome Lehrplanbestimmungen die Stundenanzahl eines Pflichtgegenstandes bzw. einer verbindlichen Übung reduziert, können die „Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff“ und die „Bildungs- und Lehraufgabe“ sowie die „Didaktischen Grundsätze“ entsprechend angepasst werden. In der Oberstufe sind die „Bildungs- und Lehraufgabe“ und der „Lehrstoff“ auch im Fall der Reduktion des Stundenausmaßes verbindlich umzusetzen. c. Zusammenfassung von Pflichtgegenständen und Verlagerung von Teilen davon Werden Pflichtgegenstände zusammengefasst oder Lehrinhalte in andere (schulautonome) Pflichtgegenstände verlagert, so ist darauf zu achten, dass allen Schülerinnen und Schülern alle Lehrinhalte der jeweiligen Pflichtgegenstände der betreffenden Schulstufe vermittelt werden. In den schulautonomen Lehrplanbestimmungen sind die Zusammenfassung von Pflichtgegenständen und die Verlagerungen von Lehrinhalten auszuweisen. d. Schaffung schulautonomer Pflichtgegenstände, alternativer Pflichtgegenstände, Wahlpflichtgegenstände, Freigegenstände, verbindlicher und unverbindlicher Übungen Werden schulautonom weitere Unterrichtsgegenstände eingeführt, die in den Stundentafeln nicht enthalten sind, müssen die schulautonomen Lehrplanbestimmungen für den jeweiligen Unterrichtsgegenstand die „Bildungs- und Lehraufgabe“, „Didaktische Grundsätze“, den Lehrstoff („Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereichen, Lehrstoff“) und dessen Aufteilung auf die einzelnen Schulstufen sowie eine Stundentafel ausweisen. Ein Verweis auf bestehende Regelungen muss hinreichend bestimmt sein. Dabei können auch Lehrinhalte eines Pflichtgegenstandes in den neuen Gegenstand verlagert werden. Bei einer solchen Verlagerung ist darauf zu achten, dass allen Schülerinnen und Schülern alle Lehrinhalte der Pflichtgegenstände der betreffenden Schulstufe vermittelt werden. Alle schulautonomen Unterrichtsgegenstände müssen der Aufgabe der allgemeinbildenden höheren Schulen gemäß § 34 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes entsprechen, im Wesentlichen im Einklang mit der Profilbildung der Schule und mit den Bildungsinhalten der anderen lehrplanmäßig vorgegebenen Unterrichtsgegenstände ergänzend, vertiefend oder erweiternd in Beziehung stehen. 4. Schularbeiten a. Unterstufe In jenen Unterrichtsgegenständen, für welche im achten Teil des Lehrplans Schularbeiten vorgesehen sind und keine näheren Festlegungen über Zahl und Dauer getroffen werden, beträgt der Zeitrahmen für deren Durchführung pro Schuljahr insgesamt je vier bis sechs Unterrichtseinheiten und die Anzahl der Schularbeiten vier bis sechs. Davon abweichend stehen in der Lebenden Fremdsprache für drei bis vier Schularbeiten drei bis vier Unterrichtseinheiten zur Verfügung. b. Oberstufe

In Deutsch und in allen Fremdsprachen

Klasse Gesamtdauer pro Unterrichtsjahr in Minuten Anzahl der Schularbeiten pro Unterrichtsjahr Dauer pro Schularbeit in Minuten 5. 150 bis 300 2 bis 4 mindestens eine pro Semester 50 bis 100 6. 200 bis 400 2 bis 4 mindestens eine pro Semester 50 bis 150 7. 200 bis 400 2 bis 4 mindestens eine pro Semester 50 bis 150 eine mindestens 100-minütig 8. 250 bis 400 2 bis 3 mindestens eine im 1. Semester mindestens 50 eine mindestens 150-minütig

In Mathematik

Klasse Gesamtdauer pro Unterrichtsjahr in Minuten Anzahl der Schularbeiten pro Unterrichtsjahr Dauer pro Schularbeit in Minuten 5. bis 7. 200 bis 400 3 bis 5 mindestens eine pro Semester 50 bis 100 mindestens eine 100-minütig 8. 250 bis 350 2 bis 3 mindestens eine im 1. Semester mindestens 50 eine mindestens 150-minütig

In Darstellende Geometrie

Klasse Gesamtdauer pro Unterrichtsjahr in Minuten Anzahl der Schularbeiten pro Unterrichtsjahr Dauer pro Schularbeit in Minuten 7. 200 bis 300 2 – 3 mindestens eine pro Semester 50 bis 100 mindestens eine 100-minütig 8. 250 bis 350 2 – 3 mindestens eine im 1.Semester mindestens 50 eine mindestens 150-minütig

In Physik und in Biologie und Umweltbildung

Klasse Gesamtdauer pro Unterrichtsjahr in Minuten Anzahl der Schularbeiten pro Unterrichtsjahr Dauer pro Schularbeit in Minuten 7. 150 bis 200 2 – 3 mindestens eine pro Semester 50 bis 100 mindestens eine 100-minütig 8. 250 bis 350 2 – 3 mindestens eine im 1.Semester mindestens 50 eine mindestens 150-minütig Für typenbildende Pflichtgegenstände, die keinem standardisierten Prüfungsgebiet der Klausurprüfung entsprechen, können die Schularbeiten teilweise oder zur Gänze entfallen. In Darstellender Geometrie können bei gänzlichem Entfall der Schularbeiten abweichend von § 8 Abs. 11 lit. d der Leistungsbeurteilungsverordnung, BGBl. Nr. 371/1974 , Tests dann durchgeführt werden, wenn eine andere Form der Leistungsfeststellung nicht zweckmäßig und eine Leistungsbeurteilung ansonsten nicht möglich ist. Die Festlegung der Anzahl der Schularbeiten erfolgt – vorbehaltlich einer Regelung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen – durch die jeweilige Lehrerin oder den jeweiligen Lehrer. In den übrigen Unterrichtsgegenständen, für welche im achten Teil Schularbeiten vorgesehen sind – in allen Klassen mindestens eine Schularbeit je Semester, – in der 5. bis 7. Klasse mindestens 50 bis höchstens 100 Minuten, – in der 8. Klasse eine mindestens 150-minütige Schularbeit. Die Festlegung der Anzahl der Schularbeiten erfolgt – vorbehaltlich einer Regelung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen – durch die jeweilige Lehrerin oder den jeweiligen Lehrer. Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, sind in der 5. und 6. Klasse (9. und 10. Schulstufe) in max. fünf Gegenständen sowie in der 7. und 8. Klasse (11. und 12 Schulstufe) in max. sieben Gegenständen Schularbeiten zur Leistungsfeststellung heranzuziehen. 5. Förderunterricht Förderunterricht steht allen Schülerinnen und Schülern offen, die ihre Leistungen verbessern oder sichern wollen und kann auch zur Begabungs- und Begabtenförderung eingesetzt werden. Weiters stellt er eine der grundlegenden Maßnahmen im Sinne des § 19 Abs. 3a des Schulunterrichtsgesetzes („Frühwarnsystem“) dar, um Schülerinnen und Schüler, die von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, vor Schulversagen zu bewahren. Darüber hinaus stellt der Förderunterricht für Schülerinnen und Schüler, die schon früh im Unterrichtsjahr im betreffenden Pflichtgegenstand auf Schwierigkeiten stoßen, ein zusätzliches Lernangebot dar. Eine gezielte Förderung setzt eine genaue und sensible Beobachtung, am besten durch das gesamte Team der Lehrerinnen und Lehrer, unter Zuhilfenahme von Diagnoseinstrumenten, voraus. Aus dieser Beobachtung werden Hypothesen über Entwicklungsmöglichkeiten abgeleitet und entsprechende Maßnahmen gesetzt. Förderunterricht kann im Rahmen der der Schule zur Verfügung stehenden Lehrpersonenwochenstunden in allen Pflichtgegenständen und Schulstufen angeboten und in Kursform (zB einmal wöchentlich), geblockt (zB einen ganzen Nachmittag) oder in den Unterricht des jeweiligen Pflichtgegenstandes integriert, durchgeführt werden. Für Förderunterricht dürfen in jeder Klasse pro Schuljahr insgesamt 72 Unterrichtsstunden und für jede Schülerin und jeden Schüler 48 Unterrichtsstunden vorgesehen werden. Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat, unter Bedachtnahme auf die Erfordernisse der Pädagogik und den Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler, festzulegen, bei welcher Mindestzahl von Schülerinnen und Schülern ein Förderunterricht abzuhalten ist. 6. Inklusiver Unterricht und Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf Im Sinne einer gelingenden Inklusion arbeiten alle am Unterricht beteiligten Personen zusammen, um die bestmögliche Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf sicherzustellen. Dies beinhaltet auch die Anregung von Projekten, die dazu beitragen, Barrieren abzubauen und die Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler zu stärken. Der Unterricht der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf hat nach Maßgabe ihres der jeweiligen Behinderung entsprechenden Lehrplanes und unter Berücksichtigung ihrer individuellen Lernvoraussetzungen die Unterrichtsziele der allgemeinbildenden höheren Schulen anzustreben. Sonderpädagogische Förderung unterstützt Kinder und Jugendliche mit spezifischem Förderbedarf beim Erwerb einer ihren individuellen Möglichkeiten entsprechenden Bildung mit dem Ziel schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbstständiger Lebensgestaltung durch den Erwerb von Schlüsselqualifikationen und Kompetenzen. 7. Gestaltung von Nahtstellen Der pädagogischen Gestaltung von Schuleintritts- und Schulaustrittsphasen kommt besondere Bedeutung zu. Erste Erfahrungen prägen Schülerinnen und Schüler oft sehr nachhaltig, in Abschluss- und Übergangsphasen sind die Schülerinnen und Schüler schrittweise und gezielt auf die neuen Arbeitsweisen und Organisationsformen vorzubereiten. Um Voraussetzungen für einen möglichst erfolgreichen Übergang zu schaffen, haben die Lehrerinnen und Lehrer mit den Erziehungsberechtigten zusammenzuarbeiten (§ 2 und § 62 des Schulunterrichtsgesetzes). Auch kontinuierliche Kontakte mit vor- und nachgelagerten Aus-/Bildungseinrichtungen gewährleisten möglichst friktionsfreie und gelingende Übergänge. Um die Kontinuität des Lernens zu wahren, ist in der 1. Klasse der allgemeinbildenden höheren Schule auf die Lehrplananforderungen und die Lernformen der Volksschule Bezug zu nehmen. Im Sinne einer gelingenden Nahtstellenpädagogik müssen die Lernanforderungen, die an die Schülerinnen und Schüler gestellt werden, den Übergang von der bisherigen Schulart berücksichtigen und dürfen nicht zu rasch gesteigert werden. Aufbauend auf den am Ende der Volksschule erworbenen Grundkompetenzen sollen Informationsfeststellungen zunächst vor allem der Erhebung von Interessen und Lernpräferenzen dienen, in weiterer Folge der gezielten individuellen Rückmeldung des Lernfortschritts. Erst nach einer angemessenen Eingewöhnungs- und Einarbeitungsperiode sind die Formen der Leistungsfeststellung einzusetzen. 8. Öffnung der Schule und des Unterrichts Die Schule als Organisation wird auch von ihrem Umfeld (Stadtteil, Gemeinde, Region) beeinflusst. Die Berücksichtigung dieser Umwelten eröffnet Lernchancen für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer. Möglichkeiten zur Öffnung der Schule nach außen bestehen in der Einbeziehung außerschulischer Lernorte bzw. der Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts, zB durch Schulveranstaltungen sowie außerschulische Kooperationen mit anderen Bildungseinrichtungen, Unternehmen und Betrieben, Sozialpartnern und Sozialpartnerinnen, Arbeitnehmerinnenvertretungen und Arbeitnehmervertretungen, Volksgruppenvereinen, NGOs, Sportvereinen oder Kunst- und Kultureinrichtungen. Anschaulichkeit, Alltagsbezogenheit und Altersgemäßheit sind wichtige Grundsätze, die es dabei zu beachten gilt. Öffnung der Schule nach innen bedeutet, Personen aus dem Umfeld der Schule sowie externe Fachleute in den Unterricht einzuladen, die ihre Erfahrungen, Fertigkeiten und Kenntnisse den Schülerinnen und Schüler vermitteln. Die Einbindung externer Personen entbindet Lehrerinnen und Lehrer nicht von ihrer Hauptaufgabe der Unterrichts- und Erziehungsarbeit. Die Anwesenheit der Lehrerinnen und Lehrer im Rahmen des Unterrichts wird vorausgesetzt, ebenso obliegt ihnen weiterhin die Unterrichtsarbeit (Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sowie Unterrichtsgestaltung mit Einbeziehung der Expertinnen und Experten). 9. Begabungs- und Begabtenförderung Begabungsförderung, die Begabtenförderung inkludiert, zielt auf die ganzheitliche Entwicklung der Persönlichkeit und die Umsetzung individueller Potenziale und Interessen aller Schülerinnen und Schüler in konkrete Fähigkeiten und Fertigkeiten ab. Darin eingeschlossen sind kognitiv-intellektuelle, emotional-soziale, musisch-kreative und künstlerische sowie sportliche Fähigkeiten. Dieser Zielsetzung wird neben adäquaten didaktischen Maßnahmen der Individualisierung und Differenzierung im Regelunterricht auch durch organisatorische Maßnahmen Rechnung getragen. Zu organisatorischen Maßnahmen für die spezielle Förderung von Schülerinnen und Schülern mit hoher Leistungsfähigkeit und -bereitschaft zählen ua. das Überspringen der Schulstufe, die Ermöglichung der Teilnahme an Wettbewerben, unverbindlichen Übungen und Freigegenständen sowie außerschulischen Zusatzangebote. Schülerinnen und Schüler können ferner auf ihren Antrag hin von der Teilnahme an einem Pflichtgegenstand zum Zweck der Teilnahme an einem anderen Pflichtgegenstand oder schulischen Angebot (§11 Abs. 6b SchUG) befreit werden. 10. Betreuungsplan für ganztägige Schulformen (=GTS) In „Ganztägige Schulformen“ werden Kinder – je nach Art des Angebots – nicht nur unterrichtet, sondern darüber hinaus auch in Lern- und Freizeitphasen gefördert und betreut. Der Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen umfasst die Bereiche gegenstandsbezogene Lernzeit, individuelle Lernzeit sowie Freizeit (einschließlich Verpflegung). Der Betreuungsteil kann sowohl mit dem Unterricht verschränkt als auch von diesem getrennt (ab dem Mittagessen als Nachmittagsbetreuung bzw. als getrennt geführte GTS) organisiert werden. Aufgaben des Betreuungsteils Allgemein: – Individuelle Interessen- und Begabungsförderung – Soziales Lernen, Bestärken des Zusammenlebens und Persönlichkeitsbildung – Sprachliche Förderung – Leseförderung – Förderung des Gesundheitsbewusstseins inkl. Ernährungsbildung – Förderung der Geschlechterreflexivität und Diversitätskompetenz – Förderung des Bewusstseins für einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen Lernzeiten: – Förderung der Lernmotivation – Festigung des Unterrichtsertrages – Unterstützung des schulischen Erfolgs – Anleitung zu eigenständiger Lernorganisation Freizeit: – Erholung – individueller Freiraum – Motivation zu körperlicher Bewegung – ergänzende Bewegungseinheiten – Förderung der Kreativität – Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung Bei der Verwirklichung dieser Aufgaben ist insbesondere auf die Umsetzung der in den folgenden Kapiteln dargestellten Grundsätze des GTS-Konzeptes zu achten. GTS-Konzept und Planung Das Zusammenwirken von Unterricht, Lern- und Freizeit sowie die konkreten Angebote sind durch mittel- und langfristige Planung inhaltlich und organisatorisch-konzeptionell abzustimmen und in einem standortspezifischen Konzept der GTS festzuhalten. Das GTS-Konzept wird den Bildungsdirektionen übermittelt, regelmäßig überarbeitet und evaluiert. Sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Erziehungsberechtigte werden über Organisation und Inhalte der GTS-Angebote informiert. Zwischen Unterricht und Ganztagesangeboten besteht eine lerngerechte Rhythmisierung. Wo die Möglichkeit besteht, sollen Aktivitäten im Freien vorgesehen werden und auch Betreuung an dislozierten Betreuungsorten (Ausflüge und Exkursionen) angeboten werden. Die Schule kooperiert in der Gestaltung des Betreuungsteils mit außerschulischen Partnern. Bezüglich der zu erreichenden Kompetenzen und Lernfortschritte der einzelnen Schülerinnen und Schüler sowie hinsichtlich der Quantität und Qualität der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht (zB Hausübungen) erfolgt ein regelmäßiger Austausch zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und jenen des Betreuungsteils. Darüber hinaus kann ein regelmäßig erfolgender Abgleich der von den Betreuungspersonen wahrgenommenen Entwicklungs- und Lernfortschritte eines Kindes mit den Wahrnehmungen der Erziehungsberechtigten einen wichtigen Beitrag zur pädagogischen Diagnostik leisten. Lernzeiten Lernzeiten dienen der Festigung und der Förderung der Unterrichtsarbeit aus dem Unterrichtsteil (zB durch Hausübungen) sowie der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler, nicht jedoch der Erarbeitung neuer Lerninhalte. Sie sind strukturiert zu gestalten. Der Lernbetreuung kommt die Aufgabe der Unterstützung und nicht der Kompensation des Unterrichts zu. Die Schülerinnen und Schüler werden befähigt, eigenverantwortlich individuelle Lernarbeit zu bewältigen. Im Sinne der individuellen Betreuung sind innere Differenzierung und häufiges Arbeiten in kleinen Gruppen oder in Einzelarbeitsphasen vorzunehmen, vor allem, wenn Schülerinnen und Schüler verschiedener Klassen gemeinsam betreut werden. Aufgabenstellungen aus dem Unterrichtsteil (Hausübungen) sind in Absprache zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und des Betreuungsteils (Lernzeit) grundsätzlich so zu stellen, dass sie nach Möglichkeit während der Lernzeit erledigt werden können. Gegenstandsbezogene Lernzeit Die gegenstandsbezogene Lernzeit umfasst grundsätzlich drei Wochenstunden. Schulautonom kann eine andere Festlegung getroffen werden, wobei nicht mehrere Stunden an einem Tag vorgesehen werden sollen. In der gegenstandsbezogenen Lernzeit ist der Ertrag der Unterrichtsarbeit zu sichern und durch entsprechende Übungen zu festigen. Neuer Lehrstoff darf nicht erarbeitet werden. Im Sinne der Individualisierung sind offene Arbeitsformen mit gezielt zusammengestellten Aufgabenpaketen zu bevorzugen. Die Unterstützung durch die Pädagogin und den Pädagogen darf nur so weit gehen, dass die Erledigung der gestellten Aufgabe die selbstständige Leistung der Schülerin und des Schülers bleibt. Vorbereitete Lernimpulse sind zur Vertiefung und zur Förderung von spezifischen Interessen und Begabungen zu setzen. Individuelle Lernzeit Die individuelle Lernzeit umfasst vier Wochenstunden. Schulautonom kann eine andere Festlegung getroffen werden. Im Mittelpunkt der individuellen Lernzeit steht die eigenständige Vertiefung von Themen und Aufgabenstellungen. Jede Schülerin und jeder Schüler ist in der individuellen Lernzeit von den betreuenden Pädagoginnen und Pädagogen durch individuelle Lernunterstützung bestmöglich zu begleiten. Durch die Vermittlung von Lerntechniken unterstützen sie die Schülerinnen und Schüler dabei, das selbstständige Lernen (Erledigung der Aufgabenstellungen aus dem Unterricht, wie zB Hausübungen, Aneignung des Lernstoffes, Vorbereitung auf Leistungsfeststellungen usw.) effizient zu gestalten. Die Organisation und Struktur der Lernzeit soll eigenständiges Lernen fördern, wobei die Schülerinnen und Schüler nach Bedarf unterstützt werden. Um die angestrebte individuelle Lernunterstützung und Förderung zu gewährleisten, sind geeignete Maßnahmen zu treffen. Diese werden zwischen den Pädagoginnen und Pädagogen des Unterrichtsteils und jenen des Betreuungsteils bzw. gegebenenfalls mit Erzieherinnen und Erziehern für die Lernhilfe abgestimmt. Schulautonome Gestaltung gegenstandsbezogener und individueller Lernzeiten Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Ausmaß der gegenstandsbezogenen Lernzeit und der individuellen Lernzeit unter Bedachtnahme auf pädagogische, räumliche und ausstattungsmäßige Gegebenheiten entsprechend der nachfolgenden Tabelle festgesetzt werden: Lernzeiten Wochenstunde(n) Gegenstandsbezogene Lernzeit 1 2 3 4 Individuelle Lernzeit 8 6 4 2 Wenn es in Ermangelung des erforderlichen Personals nicht möglich ist, individuelle Lernzeit im Ausmaß von zumindest zwei Wochenstunden vorzusehen, ist statt der individuellen Lernzeit die gegenstandsbezogene Lernzeit mit fünf Wochenstunden festzulegen. Freizeit Im Freizeitteil ist verstärkt auf individuelle Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler einzugehen. Das Angebot unterschiedlicher Aktivitäten ist unter Einbeziehung und Mitgestaltung der Schülerinnen und Schüler zu erstellen. Es sollten, sofern es die Rahmenbedingungen zulassen, Wahlmöglichkeiten geboten werden, um bedürfnisorientierte Entscheidungen zu ermöglichen. Erholungsphasen sowie Freiräume zur selbstbestimmten Planung durch Schülerinnen und Schüler sind zu berücksichtigen. Bewegung im Freien und individuelle Rückzugsmöglichkeiten sind ausreichend vorzusehen. Projekte können unter Wahrung der Zeiteinheiten übergreifend in Lern- und Freizeit organisiert werden. Teil der Freizeit ist das Mittagessen mit einem altersgerechten, gesunden Speisenangebot. Aspekte der Ernährungspädagogik sind in dieser Betreuungsphase zu berücksichtigen. 11. Förderung mehr- und fremdsprachlicher Kompetenz Zur Förderung mehr- und fremdsprachlicher Kompetenzen stehen unterschiedliche schulautonome Möglichkeiten zur Verfügung: – Führung schulautonomer zusätzlicher Fremdsprachen als Pflichtgegenstände, Wahlpflichtgegenstände, Freigegenstände, verbindliche und unverbindliche Übungen. – Einsatz von „Content and Language Integrated Learning“ (CLIL), dh. Fremdsprache als Arbeitssprache in einzelnen Unterrichtsgegenständen: Unter CLIL ist die Verwendung einer Fremdsprache zur integrativen Vermittlung von Lerninhalten und Sprachkompetenz außerhalb des Fremdsprachenunterrichts zu verstehen. Dabei muss sichergestellt sein, dass die Fachsprache jedenfalls auf Deutsch erworben wird. Ausgenommen von dieser Regelung sind Unterrichtssprache und Fremdsprachen. Wird CLIL eingesetzt, so sind Sprache und Ausmaß der Wochenstunden festzulegen. – Führung des Erstsprachenunterrichts: Für Schülerinnen und Schüler, die lebensweltlich mehrsprachig aufwachsen, besteht die Möglichkeit am Erstsprachenunterricht teilzunehmen. Der Erstsprachenunterricht kann grundsätzlich in jeder Sprache angeboten werden, sofern Bedarf angemeldet wird und die personellen und stellenplanmäßigen Ressourcen gegeben sind. Darüber hinaus kann die zuständige Schulbehörde auf Antrag der Schulleitung, bei Privatschulen auf Antrag des Schulerhalters, gemäß § 16 Abs. 3 SchUG die Führung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache anordnen. Diese Anordnung kann sich auch auf einzelne Klassen oder einzelne Unterrichtsgegenstände beziehen. Der Lehrplan der jeweiligen Schulform bleibt davon unberührt. Bei Einrichtung einer Sonderform unter besonderer Berücksichtigung der englischsprachigen Ausbildung gemäß § 37 Abs. 1 Z 3 des Schulorganisationsgesetzes, in der Englisch zumindest teilweise als Unterrichtssprache geführt wird (bilingual geführte Klassen), ersetzt der Unterrichtsgegenstand Englisch den Unterrichtsgegenstand (Erste) Lebende Fremdsprache (siehe Anlage A/e). An Schulen unter besonderer Berücksichtigung der englischsprachigen Ausbildung sind die Schülerinnen und Schüler mündlich wie auch schriftlich auf ein ausgewogenes Niveau in den Sprachen Deutsch und Englisch hinzuführen. Dies hat sich im Unterricht sowie in der Leistungsfeststellung abzubilden. Das Fachvokabular soll in beiden Sprachen beherrscht werden. In allen Unterrichtsgegenständen, mit Ausnahme von Religion und den Sprachen, sind zweisprachige Aufgabenstellungen im Zuge von Leistungsfeststellungen zulässig. Die unterschiedlichen Ausgangs-Sprachniveaus der Schülerinnen und Schüler sind anfänglich zu berücksichtigen. In jenen Unterrichtsgegenständen, die bilingual unterrichtet werden, soll die weniger dominante Sprache zunehmend in mündlichen und schriftlichen Leistungsfeststellungen abgebildet werden. 12. Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) als visuell-gestische Sprache Die Österreichische Gebärdensprache kann auf der Sekundarstufe II im Rahmen der Pflichtgegenstände „Griechisch/Zweite lebende Fremdsprache“ oder „Zweite lebende Fremdsprache/Latein“ als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Latein oder Griechisch als alternativer Pflichtgegenstand geführt werden sowie als Wahlpflichtgegenstand angeboten werden. Als visuell-gestische Sprache unterscheidet sie sich in der Modalität von allen anderen an österreichischen Schulen angebotenen Sprachen, die lautsprachlich produziert und akustisch wahrgenommen werden. Daher bedarf es eines eigenen Lehrplans. Entsprechend den Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler kann zwischen den Pflichtgegenständen sowie den Wahlpflichtgegenständen Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) und Österreichische Gebärdensprache II (Fortgeschrittene) sowie dem vertiefenden Wahlpflichtgegenstand (Österreichische Gebärdensprache) gewählt werden. Der Unterrichtsgegenstand ÖGS soll einerseits für Schülerinnen und Schüler, deren Erstsprache ÖGS ist (zB gehörlose Schülerinnen und Schüler, Children of deaf adults/ Kinder gehörloser Erwachsener – „Coda“) ein geregeltes sowie gesteuertes Sprachenlernen sicherstellen und andererseits hörenden Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit bieten, ÖGS als Sprache (neu) zu erlernen. Die kommunikativen Teilkompetenzen, die Schülerinnen und Schüler im Laufe der Oberstufe erwerben sollen, folgen den international standardisierten Kompetenzniveaus A1, A2, B1 und B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R
(98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen – GeR und dementsprechend der Adaption für Gebärdensprachen im Rahmen von PROSIGN des European Centre for Modern Language. Sie umfassen die Kann-Beschreibungen des Rasters zu den Fertigkeitsbereichen „Sehverstehen“, „mediales Sehverstehen“, „Kompetenz im Dialog“, „zusammenhängend gebärden“ und „medial gebärden“ sowie die Deskriptoren zu den linguistischen, pragmatischen und soziolinguistischen Kompetenzen. Am Ende der zwölften Schulstufe erreichen Schülerinnen und Schüler ohne ÖGS-Vorkenntnisse : – unter Berücksichtigung des Lehrplans des Pflichtgegenstandes Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger; vierjährig) in allen Fertigkeitsbereichen das Niveau B1. – unter Berücksichtigung des Lehrplans des Wahlpflichtgegenstandes Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger; dreijährig) in allen Fertigkeitsbereichen das Niveau A2. Am Ende der zwölften Schulstufe erreichen Schülerinnen und Schüler mit ÖGS-Vorkenntnissen (Schülerinnen und Schüler, deren Erstsprache ÖGS ist sowie jene, die bereits in der Primarstufe oder Sekundarstufe I mindestens vier Jahre an gesteuertem ÖGS-Unterricht zB in Form einer unverbindlichen Übung, eines Freigegenstandes oder bilingual-bimodalen Unterrichts teilgenommen haben): – unter Berücksichtigung des Lehrplans des Pflichtgegenstandes Österreichische Gebärdensprache II (Fortgeschrittene; vierjährig) in allen Fertigkeitsbereichen das Niveau B2 . – unter Berücksichtigung des Lehrplans des Wahlpflichtgegenstandes Österreichische Gebärdensprache II (Fortgeschrittene; dreijährig) in den Kompetenzbereichen Mediales Sehverstehen und Mediales Gebärden das Niveau B1 und in Sehverstehen, an Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Gebärden das Niveau B2. Um die Fachbegriffe im Lehrstoff für ÖGS als visuell-gestische Sprache in ihrer Bedeutung verstehen zu können, werden diese den Fachbegriffen bereits bestehender Sprachenlehrpläne für lautsprachlich produzierte und akustisch wahrnehmbare Sprachen nachfolgend gegenübergestellt. Fachbegriffe Lehrplan ÖGS (visuell-gestisch wahrgenommen und produziert) Fachbegriffe anderer Sprachenlehrpläne (akustisch wahrgenommenen und produziert) Kompetenz im Dialog Mündliche Kompetenz Kompetenz im medialen Gebärden Schriftliche Kompetenz Mediales Sehverstehen / gebärdensprachliche Textkompetenz Textkompetenz Literarische Bildung Literarische Bildung Mediale Bildung Mediale Bildung Gebärdensprachliche Texte in Form von Video, Film Texte Mediales Gebärden Schreiben Mediales Sehverstehen Lesen Gespräche / Dialoge Gespräche gebärden sprechen Gebärdende Person/signer Sprecherin, Sprecher Sehverstehen Hörverständnis Produktionshaltung Schreibhaltung Produktionsprozess Schreibprozess Gebärdensituationen und -anlässe Sprechsituationen und -anlässe Wortschatz Wortschatz Grammatik Grammatik Glossen / Verschriftung Notation / Verschriftung Parameternutzung Rechtschreibung Sprachbetrachtung Sprachbetrachtung Seherin, Seher Leserin, Leser Seherin-, Seher-Erwartungen Leserin-, Leser-Erwartungen Sprach- und Aufzeichnungsnormen Sprach- und Schreibnormen Artikulation (phonologische Ebene von Gebärden durch gebärdensprachspezifische Parameter wie Handstellung, Ausführungsort etc.) Aussprache Mediale Sehkompetenz Lesefertigkeit Nachschlagwerke Wörterbücher

SECHSTER TEIL STUNDENTAFELN

(Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) 1. Unterstufe

Gymnasium

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen: Pflichtgegenstände Summe Unterstufe 1 ) Lehrverpflichtungs- Gruppe 2 ) Religion 2 – 2 – 2 – 2 (III) Sprachen Deutsch mind. 15 (I) Erste lebende Fremdsprache mind. 12 (I) Latein/Zweite lebende Fremdsprache mind. 7 (I) Mathematik und Naturwissenschaften Mathematik mind. 14 (II) Digitale Grundbildung mind. 4 III Chemie mind. 2 (III) Physik mind. 5 (III) Biologie und Umweltbildung mind. 7 III Wirtschaft und Gesellschaft Geschichte und Politische Bildung mind. 5 (III) Geographie und wirtschaftliche Bildung mind. 7 (III) Musik, Kunst und Kreativität Musik mind. 6 (IVa) Kunst und Gestaltung mind. 7 (IVa) Technik und Design mind. 3 IV Gesundheit und Bewegung Bewegung und Sport mind. 13 (IVa) Verbindliche Übungen Bildungs- und Berufsorientierung mind. 1 3) III 4) Sonstige verbindliche Übungen - 5) Schulautonome Vertiefung 6 ) Gesamtwochenstundenzahl 124 _______________________ 1 In höchstens fünf Pflichtgegenständen (mit Ausnahme des Pflichtgegenstandes Religion) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafeln (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen, ausgenommen ist der Pflichtgegenstand Religion) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1) Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Kompetenzbereiche der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2) Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht; der Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung ist mit mindestens einer Wochenstunde pro Klasse vorzusehen. 2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen nicht im Lehrplan vorgesehene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat sich die Einstufung an bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren, sowie nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) sowie Verkehrs- und Mobilitätsbildung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände Iva; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil der Lehrverpflichtungsgruppe. 3 Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden. 4 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand. 5 Weitere verbindliche Übungen können eingerichtet werden; ihr Ausmaß ist schulautonom festzulegen und mit der Dotation der übrigen Pflichtgegenstände sowie der schulautonomen Schwerpunktsetzung abzustimmen. 6 Zur Vertiefung von Kompetenzen im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände oder zur Ausgestaltung eines typenbildenden, die jeweilige Form ergänzenden, Schwerpunkts durch die Einrichtung von schulautonomen schwerpunktspezifischen Unterrichtsgegenständen. Freigegenstände und unverbindliche Übungen: Siehe Z 2. Förderunterricht: Siehe Z 2. 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen: Pflichtgegenstände Klassen und Wochenstunden Summe Unter-stufe Lehrver-pflichtungs-gruppe 1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4. Kl. Religion 2 2 2 2 8 (III) Sprachen Deutsch 4 4 4 4 16 (I) Erste lebende Fremdsprache 4 4 4 3 15 (I) Latein/Zweite lebende Fremdsprache - - 4 3 7 (I) Mathematik und Naturwissenschaften Mathematik 4 4 3 3 14 (II) Digitale Grundbildung 1 1 1 1 4 III Chemie - - - 2 2 (III) Physik - 1 2 2 5 (III) Biologie und Umweltbildung 2 2 1 2 7 III Wirtschaft und Gesellschaft Geschichte und Politische Bildung - 2 2 2 6 (III) Geographie und wirtschaftliche Bildung 2 1 2 2 7 (III) Musik, Kunst und Kreativität Musik 2 2 2 1 7 (IVa) Kunst und Gestaltung 2 2 2 2 8 (IVa) Technik und Design 2 2 - - 4 IV Gesundheit und Bewegung Bewegung und Sport 4 4 3 3 14 IV Verbindliche Übung Bildungs- und Berufsorientierung x 1) x 1) x III 2) Gesamtwochenstundenzahl 29 31 32 32 124 ____________________________ 1 In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen. 2 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand. Freigegenstände und unverbindliche Übungen: Das Angebot hat ausgewogen und so breit zu sein, dass die Schülerinnen und Schüler eine Auswahl insbesondere aus dem naturwissenschaftlich-technischen, musisch-kreativen, sprachlichen, sportlichen und spielerisch-forschenden Bereich vorfinden. Auf eine Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu nehmen . Wird ein Unterrichtsgegenstand mit entsprechenden Anforderungen für besonders begabte, interessierte bzw. vorgebildete Schülerinnen und Schüler geführt, kann dies in einem entsprechenden Zusatz zur Gegenstandsbezeichnung ausgewiesen werden. Es ist sowohl die ganzjährige als auch eine kürzere, auf aktuelle Anlässe reagierende, kursmäßige, allenfalls geblockte Führung möglich. Erstsprachenunterricht: Für Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Erstsprache als Deutsch. Freigegenstände und unverbindliche Übungen Klassen und Wochenstunden Summe Wochen-stunden Lehrver- pflichtungs- gruppe 1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4. Kl. Vertiefung bzw. Ergänzung eines Pflichtgegenstandes Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand siehe Pflichtgegenstände 2-8 Allgemeine Interessen- und Begabungsförderung Einstufung: siehe Fußnote 1 in Z 1 Spezielle Interessen- und Begabungsförderung 2-8 Sprachen Freigegenstand Fremdsprache 6-12 Englisch Französisch Italienisch Russisch Spanisch Tschechisch Slowenisch Bosnisch/Kroatisch/Serbisch Ungarisch Kroatisch Slowakisch Polnisch Romanes Erstsprachenunterricht 8-21 Mathematik und Naturwissenschaften Informatik 2-8 Geometrisches Zeichnen 3-6 Musik, Kunst und Kreativität Chor 2-8 Darstellendes Spiel 2-8 Instrumentalmusik und Gesang 2-8 Technik und Design 2-8 Wirtschaft und Gesellschaft Ernährung und Haushalt 2-8 Bildungs- und Berufsorientierung 2-8 Verkehrs- und Mobilitätsbildung 2-8 Schach 2-8 Textverarbeitung 2-8 Soziales Lernen 2-8 Förderunterricht: Kann in allen Pflichtgegenständen angeboten werden. Siehe den Abschnitt „Förderunterricht“ im fünften Teil.

Realgymnasium

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen: Pflichtgegenstände Summe Unterstufe 1) Lehrverpflichtungs-gruppe 2 ) Religion 2 – 2 – 2 – 2 (III) Sprachen Deutsch mind. 15 (I) Lebende Fremdsprache mind. 12 (I) Mathematik und Naturwissenschaften Mathematik mind. 14 (II) Geometrisches Zeichnen 3) mind. 2 (III) Digitale Grundbildung mind. 4 III Chemie mind. 2 (III) Physik mind. 5 (III) Biologie und Umweltbildung mind. 7 III Wirtschaft und Gesellschaft Geschichte und Politische Bildung mind. 5 (III) Geographie und wirtschaftliche Bildung mind. 7 (III) Musik, Kunst und Kreativität Musik mind. 6 (IVa) Kunst und Gestaltung mind. 7 (IVa) Technik und Design mind. 6 IV Gesundheit und Bewegung Bewegung und Sport mind. 13 (IVa) Verbindliche Übungen Bildungs- und Berufsorientierung mind. 1 4) III 5) Sonstige verbindliche Übungen - 6) Schulautonome Vertiefung 7 ) Gesamtwochenstundenzahl 124 8 ) _________________________ 1 In höchstens fünf Pflichtgegenständen (mit Ausnahme des Pflichtgegenstandes Religion) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafeln (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen, ausgenommen ist der Pflichtgegenstand Religion) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1) Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Kompetenzbereiche der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2) Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht; der Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung ist mit mindestens einer Wochenstunde pro Klasse vorzusehen. 2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen nicht im Lehrplan vorgesehene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat sich die Einstufung an bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren, sowie nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) sowie Verkehrs- und Mobilitätsbildung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände Iva; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil der Lehrverpflichtungsgruppe. 3 Die Verbindung der Pflichtgegenstände Mathematik und Geometrisches Zeichnen ist zulässig, wobei als Summe der Wochenstunden 15 nicht unterschritten werden darf. Sofern Geometrisches Zeichnen im Unterricht von Mathematik integriert wird, sind die Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche zu Geometrisches Zeichnen zu vermitteln. 4 Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden. 5 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand. 6 Weitere verbindliche Übungen können eingerichtet werden; ihr Ausmaß ist schulautonom festzulegen und mit der Dotation der übrigen Pflichtgegenstände sowie der schulautonomen Schwerpunktsetzung abzustimmen. 7 Zur Vertiefung von Kompetenzen im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände oder zur Ausgestaltung eines typenbildenden, die jeweilige Form ergänzenden, Schwerpunkts durch die Einrichtung von schulautonomen schwerpunktspezifischen Unterrichtsgegenständen. 8 An Privatschulen, deren religionsgesellschaftliche Oberbehörde eine Israelitische Kultusgemeinde ist, können die schulautonomen Pflichtgegenstände „Hebräisch“ und „Jüdische Geschichte“ im Ausmaß von insgesamt 17 Wochenstunden geführt und kann die Gesamtwochenstundenzahl auf 132 erhöht werden. Freigegenstände und unverbindliche Übungen: Siehe Z 2. Förderunterricht: Siehe Z 2. 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen: Pflichtgegenstände Klassen und Wochenstunden Summe Unter-stufe Lehrver-pflichtungs-gruppe 1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4. Kl. Religion 2 2 2 2 8 (III) Sprachen Deutsch 4 4 4 4 16 (I) Lebende Fremdsprache 4 4 3 3 14 (I) Mathematik und Naturwissenschaften Mathematik 4 4 4 3 15 (II) Geometrisches Zeichnen - - - 2 2 (III) Digitale Grundbildung 1 1 1 1 4 III Chemie - - - 2 2 (III) Physik - 1 2 2 5 (III) Biologie und Umweltbildung 2 2 2 2 8 III Wirtschaft und Gesellschaft Geschichte und Politische Bildung - 2 2 2 6 (III) Geographie und wirtschaftliche Bildung 2 1 2 2 7 (III) Musik, Kunst und Kreativität Musik 2 2 2 1 7 (IVa) Kunst und Gestaltung 2 2 2 2 8 (IVa) Technik und Design 2 2 2 2 8 IV Gesundheit und Bewegung Bewegung und Sport 4 4 3 3 14 (IVa) Verbindliche Übung Bildungs- und Berufsorientierung x 1) x 1) x III 2) Gesamtwochenstundenzahl 29 31 31 33 124 __________________________ 1 In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen. 2 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand. Freigegenstände und unverbindliche Übungen: Das Angebot hat ausgewogen und so breit zu sein, dass die Schülerinnen und Schüler eine Auswahl insbesondere aus dem naturwissenschaftlich-technischen, musisch-kreativen, sprachlichen, sportlichen und spielerisch-forschenden Bereich vorfinden. Auf eine Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu nehmen . Wird ein Unterrichtsgegenstand mit entsprechenden Anforderungen für besonders begabte, interessierte bzw. vorgebildete Schülerinnen und Schüler geführt, kann dies in einem entsprechenden Zusatz zur Gegenstandsbezeichnung ausgewiesen werden. Es ist sowohl die ganzjährige als auch eine kürzere, auf aktuelle Anlässe reagierende, kursmäßige, allenfalls geblockte Führung möglich. Erstsprachenunterricht: Für Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Erstsprache als Deutsch. Freigegenstände und unverbindliche Übungen Klassen und Wochenstunden Summe Wochen-stunden Lehrver-pflichtungs-gruppe 1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4. Kl. Vertiefung bzw. Ergänzung eines Pflichtgegenstandes Einstufung wie entsprechender Pflichtgegen-stand siehe Pflichtgegenstände 2-8 Allgemeine Interessen- und Begabungsförderung Einstufung: siehe Fußnote 1 in Z 1 Spezielle Interessen- und Begabungsförderung 2-8 Sprachen Freigegenstand Fremdsprache 6-12 Englisch Französisch Italienisch Russisch Spanisch Tschechisch Slowenisch Bosnisch/Kroatisch/Serbisch Ungarisch Kroatisch Slowakisch Polnisch Romanes Erstsprachenunterricht 8-21 Mathematik und Naturwissenschaften Informatik 2-8 Geometrisches Zeichnen 3-6 Musik, Kunst und Kreativität Chor 2-8 Darstellendes Spiel 2-8 Instrumentalmusik und Gesang 2-8 Technik und Design 2-8 Wirtschaft und Gesellschaft Ernährung und Haushalt 2-8 Bildungs- und Berufsorientierung 2-8 Verkehrs- und Mobilitätsbildung 2-8 Schach 2-8 Textverarbeitung Soziales Lernen 2-8 Förderunterricht: Kann in allen Pflichtgegenständen angeboten werden. Siehe den Abschnitt „Förderunterricht“ im fünften Teil.

Wirtschaftskundliches Realgymnasium

1.Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen: Pflichtgegenstände Summe Unterstufe 1 ) Lehrverpflichtungs-gruppe 2 ) Religion 2 – 2 – 2 – 2 (III) Sprachen Deutsch mind. 15 (I) Lebende Fremdsprache mind. 12 (I) Mathematik und Naturwissenschaften Mathematik mind. 14 (II) Digitale Grundbildung mind. 4 III Chemie mind. 2 (III) Physik mind. 5 (III) Biologie und Umweltbildung mind. 7 III Wirtschaft und Gesellschaft Geschichte und Politische Bildung mind. 5 (III) Geographie und wirtschaftliche Bildung mind. 7 (III) Musik, Kunst und Kreativität Musik mind. 6 (IVa) Kunst und Gestaltung mind. 7 (IVa) Technik und Design mind. 7 IV Gesundheit und Bewegung Bewegung und Sport mind. 13 (IVa) Verbindliche Übungen Bildungs- und Berufsorientierung mind. 1 3) III 4) Sonstige verbindliche Übungen - 5) Schulautonome Vertiefung 6 ) Gesamtwochenstundenzahl 124 _______________________ 1 In höchstens fünf Pflichtgegenständen (mit Ausnahme des Pflichtgegenstandes Religion) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafeln (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen, ausgenommen ist der Pflichtgegenstand Religion) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1) Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Kompetenzbereiche der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2) Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht; der Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung ist mit mindestens einer Wochenstunde pro Klasse vorzusehen. 2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen nicht im Lehrplan vorgesehene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat sich die Einstufung an bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren, sowie nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) sowie Verkehrs- und Mobilitätsbildung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände Iva; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil der Lehrverpflichtungsgruppe. 3 Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden. 4 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand. 5 Weitere verbindliche Übungen können eingerichtet werden; ihr Ausmaß ist schulautonom festzulegen und mit der Dotation der übrigen Pflichtgegenstände sowie der schulautonomen Schwerpunktsetzung abzustimmen. 6 Zur Vertiefung von Kompetenzen im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände oder zur Ausgestaltung eines typenbildenden, die jeweilige Form ergänzenden, Schwerpunkts durch die Einrichtung von schulautonomen schwerpunktspezifischen Unterrichtsgegenständen, ua. im Bereich Wirtschaft und Nachhaltigkeit. Freigegenstände und unverbindliche Übungen: Siehe Z 2. Förderunterricht: Siehe Z 2. 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen: Pflichtgegenstände Klassen und Wochenstunden Summe Unter-stufe Lehrver-pflichtungs-gruppe 1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4. Kl. Religion 2 2 2 2 8 (III) Sprachen Deutsch 4 4 4 4 16 (I) Lebende Fremdsprache 4 4 3 3 14 (I) Mathematik und Naturwissenschaften Mathematik 4 4 3 3 14 (II) Digitale Grundbildung 1 1 1 1 4 III Chemie - - 2 2 4 (III) Physik - 1 2 2 5 (III) Biologie und Umweltbildung 2 2 1 2 7 III Wirtschaft und Gesellschaft Geschichte und Politische Bildung - 2 2 2 6 (III) Geographie und wirtschaftliche Bildung 2 1 3 2 8 (III) Musik, Kunst und Kreativität Musik 2 2 2 1 7 (IVa) Kunst und Gestaltung 2 2 2 2 8 (IVa) Technik und Design 2 2 2 3 9 IVa Gesundheit und Bewegung Bewegung und Sport 4 4 3 3 14 (IVa) Verbindliche Übung Bildungs- und Berufsorientierung x 1 x 1 x III 2 Gesamtwochenstundenzahl 29 31 32 32 124 ____________________________ 1 In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen. 2 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand. Freigegenstände und unverbindliche Übungen: Das Angebot hat ausgewogen und so breit zu sein, dass die Schülerinnen und Schüler eine Auswahl insbesondere aus dem naturwissenschaftlich-technischen, musisch-kreativen, sprachlichen, sportlichen und spielerisch-forschenden Bereich vorfinden. Auf eine Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu nehmen . Wird ein Unterrichtsgegenstand mit entsprechenden Anforderungen für besonders begabte, interessierte bzw. vorgebildete Schülerinnen und Schüler geführt, kann dies in einem entsprechenden Zusatz zur Gegenstandsbezeichnung ausgewiesen werden. Es ist sowohl die ganzjährige als auch eine kürzere, auf aktuelle Anlässe reagierende, kursmäßige, allenfalls geblockte Führung möglich. Erstsprachenunterricht: Für Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Erstsprache als Deutsch. Freigegenstände und unverbindliche Übungen Klassen und Wochenstunden Summe Wochen-stunden Lehrver- pflichtungs- gruppe 1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4. Kl. Vertiefung bzw. Ergänzung eines Pflichtgegenstandes Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand siehe Pflichtgegenstände 2-8 Allgemeine Interessen- und Begabungsförderung Einstufung: siehe Fußnote 1 in Z 1 Spezielle Interessen- und Begabungsförderung 2-8 Sprachen Freigegenstand Fremdsprache 6-12 Englisch Französisch Italienisch Russisch Spanisch Tschechisch Slowenisch Bosnisch/Kroatisch/Serbisch Ungarisch Kroatisch Slowakisch Polnisch Romanes Erstsprachenunterricht 8-21 Mathematik und Naturwissenschaften Informatik 2-8 Geometrisches Zeichnen 3-6 Musik, Kunst und Kreativität Chor 2-8 Darstellendes Spiel 2-8 Instrumentalmusik und Gesang 2-8 Technik und Design 2-8 Wirtschaft und Gesellschaft Ernährung und Haushalt 2-8 Bildungs- und Berufsorientierung 2-8 Verkehrs- und Mobilitätsbildung 2-8 Schach 2-8 Textverarbeitung 2-8 Soziales Lernen 2-8 Förderunterricht: Kann in allen Pflichtgegenständen angeboten werden. Siehe den Abschnitt „Förderunterricht“ im fünften Teil.

Deutschförderklassen (Unterstufe)

Gymnasium

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen Wochenstunden pro Semester Deutsch in der Deutschförderklasse 20 Religion 2 Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen 1) x 2) Gesamtwochenstundenanzahl x 3) ___________________________ 1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Gymnasiums; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung. 2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenanzahl. 3 Die Gesamtwochenstundenanzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Gymnasiums. Freigegenstände und unverbindliche Übungen: Wie Stundentafel der Unterstufe des Gymnasiums.

Realgymnasium

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen Wochenstunden pro Semester Deutsch in der Deutschförderklasse 20 Religion 2 Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen 1) x 2) Gesamtwochenstundenanzahl x 3) _____________________________ 1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Realgymnasiums; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung. 2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenanzahl. 3 Die Gesamtwochenstundenanzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Realgymnasiums. Freigegenstände und unverbindliche Übungen: Wie Stundentafel der Unterstufe des Realgymnasiums.

Wirtschaftskundliches Realgymnasium

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen Wochenstunden pro Semester Deutsch in der Deutschförderklasse 20 Religion 2 Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen 1) x 2) Gesamtwochenstundenanzahl x 3) ___________________________ 1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung. 2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenanzahl. 3 Die Gesamtwochenstundenanzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums. Freigegenstände und unverbindliche Übungen: Wie Stundentafel der Unterstufe des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums.

2. Oberstufe

a) PFLICHTGEGENSTÄNDE

Gymnasium

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Pflichtgegenstände (Kernbereich) Summe Oberstufe 1) Lehrver-pflichtungsgruppe 2) Religion/Ethik 3) 2 – 2 – 2 – 2 (III)/III Deutsch mindestens 11 4) (I) Erste lebende Fremdsprache mindestens 11 4) (I) Latein mindestens 10 4) (I) Griechisch/Zweite lebende Fremdsprache 6) mindestens 10 4) (I) Geschichte und Politische Bildung mindestens 6 III Geographie und wirtschaftliche Bildung mindestens 6 (III) Mathematik mindestens 11 4) (II) Biologie und Umweltbildung mindestens 6 III Chemie mindestens 4 (III) Physik mindestens 5 (III) Psychologie und Philosophie mindestens 4 III Informatik mindestens 2 II Musik mindestens 3 (IVa) Kunst und Gestaltung mindestens 3 (IVa) alternativ Musik oder Kunst und Gestaltung mindestens 4 (IVa) Bewegung und Sport mindestens 8 4) (IVa) Summe der Pflichtgegenstände- Kernbereich 112 autonomer Bereich schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände 4-10 schulautonom 5) höchstens 14 Summe autonomer Bereich 18 Gesamtwochenstundenzahl 130 ______________________ 1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht. 2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil. 3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. 4 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse. 5 Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereichs. 6 Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Griechisch kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache II (Fortgeschrittene) geführt werden. 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: aa) Pflichtgegenstände Klassen und Wochenstunden Summe Oberstufe Lehrver-pflichtungs-gruppe 5. Kl. 6. Kl. 7. Kl. 8. Kl. Religion/Ethik 1) 2 2 2 2 8 (III)/III Deutsch 3 3 3 3 12 (I) Erste lebende Fremdsprache 3 3 3 3 12 (I) Latein 3 3 3 3 12 (I) Griechisch/Zweite lebende Fremdsprache 2) 3 3 3 3 12 (I) Geschichte und Politische Bildung 1 2 2 2 7 III Geographie und wirtschaftliche Bildung 2 1 2 2 7 (III) Mathematik 3 3 3 3 12 (II) Biologie und Umweltbildung 2 2 - 2 6 III Chemie - - 2 2 4 (III) Physik - 3 2 2 7 (III) Psychologie und Philosophie - - 2 2 4 III Informatik 2 - - - 2 II Musik 2 1 2 3) 2 3) 3 +4 (IVa) Kunst und Gestaltung 2 1 3 (IVa) Bewegung und Sport 3 2 2 2 9 (IVa) Summe der Pflichtgegenstände 31 29 31 33 124 bb) Wahlpflichtgegenstände 4) 6 6 Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb) 130 ___________________________ 1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. 2 Typenbildender Pflichtgegenstand. Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Griechisch kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache II (Fortgeschrittene) geführt werden. 3 Alternative Pflichtgegenstände. 4 Siehe den Unterabschnitt „Wahlpflichtgegenstände“. Realgymnasium 1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Pflichtgegenstände (Kernbereich) Summe Oberstufe 1) Lehrver-pflichtungsgruppe 2) Religion/Ethik 3) 2 – 2 – 2 – 2 (III)/III Deutsch mindestens 11 4) (I) Erste lebende Fremdsprache mindestens 11 4) (I) Zweite lebende Fremdsprache/Latein 10) mindestens 10 4) (I) Geschichte und Politische Bildung mindestens 6 III Geographie und wirtschaftliche Bildung mindestens 6 (III) Mathematik mindestens 13 4) (II) Biologie und Umweltbildung mindestens 7 III 5) Chemie mindestens 5 (III) Physik mindestens 7 (III) 6) Darstellende Geometrie 7) - (II) Psychologie und Philosophie mindestens 4 III Informatik mindestens 2 II Musik mindestens 3 (IVa) Kunst und Gestaltung mindestens 3 (IVa) alternativ Musik oder Kunst und Gestaltung mindestens 4 (IVa) Bewegung und Sport mindestens 8 4) (IVa) Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich 108 autonomer Bereich schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände 4-10 Schulautonom 8 höchstens 18 Summe autonomer Bereich 22 Gesamtwochenstundenzahl 130 9 __________________________ 1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafeln (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht. 2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil. 3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. 4 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse. 5 Mit Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse jedoch II. 6 Mit Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse jedoch (II). 7 In Formen mit Darstellender Geometrie mindestens vier Wochenstunden. 8 Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereichs. 9 An Privatschulen, deren religionsgesellschaftliche Oberbehörde eine Israelitische Kultusgemeinde ist, können die schulautonomen Pflichtgegenstände „Hebräisch“ und „Jüdische Geschichte“ im Ausmaß von insgesamt 18 Wochenstunden geführt und kann die Gesamtwochenstundenzahl auf 136 erhöht werden. 10 Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Latein kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache II (Fortgeschrittene) geführt werden. 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: aa) Pflichtgegenstände Klassen und Wochenstunde Summe Oberstufe Lehrver-pflichtungs-gruppe 5. Kl. 6. Kl. 7. Kl. 8. Kl. Religion/Ethik 1) 2 2 2 2 8 (III)/III Deutsch 3 3 3 3 12 (I) Erste lebende Fremdsprache 3 3 3 3 12 (I) Zweite lebende Fremdsprache/ Latein 2) 3 3 3 3 12 (I) Geschichte und Politische Bildung 1 2 2 2 7 (III) Geographie und wirtschaftliche Bildung 2 1 2 2 7 (III) Mathematik 3) 4 4 3 3 14 (II) Biologie und Umweltbildung 3) 2 3 -/2 2 7/9 III 4) Chemie 3) - - 3 2/3 5/6 (III) Physik 3) 2 3 2 2/3 9/10 (III) 5) Darstellende Geometrie 3) - - 2/- 2/- 4/- II Psychologie und Philosophie - - 2 2 4 III Informatik 2 - - - 2 II Musik 2 1 2 6) 2 6) 3 +4 (IVa) Kunst und Gestaltung 2 1 3 (IVa) Bewegung und Sport 3 2 2 2 9 (IVa) Summe der Pflichtgegenstände 31 28 31 32 122 III 4) bb) Wahlpflichtgegenstände 6) 8 8 Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb) 130 ________________________ 1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. 2 Zweite lebende Fremdsprache/Latein mit Beginn in der 5. Klasse oder das ab der 3. Klasse (gymnasiale Unterstufe) unterrichtete Latein. Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Latein kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache II (Fortgeschrittene) geführt werden. 3 Typenbildende Pflichtgegenstände. 4 In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch II. 5 In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch (II). 6 Alternative Pflichtgegenstände. Wirtschaftskundliches Realgymnasium 1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Pflichtgegenstände (Kernbereich) Summe Oberstufe 1) Lehrver-pflichtungsgruppe 2) Religion/Ethik 3) 2 – 2 – 2 – 2 (III)/III Deutsch mindestens 11 4) (I) Erste lebende Fremdsprache mindestens 11 4 (I) Zweite lebende Fremdsprache/Latein 6) mindestens 10 4) (I) Geschichte und Politische Bildung mindestens 6 III Geographie und wirtschaftliche Bildung mindestens 8 (III) Mathematik mindestens 11 4) (II) Biologie und Umweltbildung mindestens 7 III Chemie mindestens 4 (III) Physik mindestens 5 (III) Haushaltsökonomie und Ernährung (Theorie) mindestens 4 III Psychologie und Philosophie (einschließlich Praktikum) mindestens 4 III Informatik mindestens 2 II Musik mindestens 3 (IVa) Kunst und Gestaltung mindestens 3 (IVa) alternativ Musik oder Bildnerische Kunst und Gestaltung mindestens 4 (IVa) Bewegung und Sport mindestens 8 4) (IVa) Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich 109 autonomer Bereich schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände 4-10 Schulautonom 5) höchstens 17 Summe autonomer Bereich 21 Gesamtwochenstundenzahl 130 ______________________ 1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafeln (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht. 2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil. 3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. 4 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse. 5 Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereichs. 6 Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Latein kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache II (Fortgeschrittene) geführt werden. 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: aa) Pflichtgegenstände Klassen und Wochenstunden Summe Oberstufe Lehrver-pflichtungs-gruppe 5. Kl. 6. Kl. 7. Kl. 8. Kl. Religion/Ethik 1) 2 2 2 2 8 (III)/III Deutsch 3 3 3 3 12 (I) Erste lebende Fremdsprache 3 3 3 3 12 (I) Zweite lebende Fremdsprache/Latein 5) 3 3 3 3 12 (I) Geschichte und Politische Bildung 1 2 2 2 7 (III) Geographie und wirtschaftliche Bildung 2) 2 1 3 3 9 (III) Mathematik 3 3 3 3 12 (II) Biologie und Umweltbildung 2) 2 3 - 2 7 III Chemie - - 2 2 4 (III) Physik - 3 2 2 7 (III) Haushaltsökonomie und Ernährung (Theorie) 2) 2 2 - - 4 III Psychologie und Philosophie (einschließlich Praktikum) 2) - 1 2 2 5 III Informatik 2 - - - 2 II Musik 2 1 2 3) 2 3) 3 +4 (IVa) Kunst und Gestaltung 2 1 3 (IVa) Bewegung und Sport 3 2 2 2 9 (IVa) Summe der Pflichtgegenstände 30 30 29 31 120 bb) Wahlpflichtgegenstände 4 10 10 Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb) 130 __________________________ 1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. 2 Typenbildende Pflichtgegenstände 3 Alternative Pflichtgegenstände 4 Siehe den Unterabschnitt „Wahlpflichtgegenstände“ 5 Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Latein kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache II (Fortgeschrittene) geführt werden.

Gymnasium, Realgymnasium und Wirtschaftskundliches Realgymnasium

Wahlpflichtgegenstände 1) Klassen und Wochenstunden Summe Lehrver-pflichtungs-gruppe 2) 6. Kl. 7. Kl. 8. Kl. aa) Lebende Fremdsprache 2) 2 2 2 6 (I) Darstellende Geometrie 3) - 2 2 4 (II) Informatik 2 2 2 6 II Musik/ Kunst und Gestaltung 4) - 2 2 4 (IVa) Ernährung und Haushalt (Praktikum) 5)
(2)
(2)
(2) 4/2 5) Va bb) Zur Vertiefung und Erweiterung von der Schülerin/dem Schüler besuchter Pflichtgegenstände: Religion/Ethik
(2)
(2)
(2) 4/2 6) (III)/III Deutsch
(2)
(2)
(2) 4/2 6) (I) Fremdsprachen 7)
(2)
(2)
(2) 4/2 6) (I) Geschichte und Politische Bildung
(2)
(2)
(2) 4/2 6) III Geographie und wirtschaftliche Bildung
(2)
(2)
(2) 4/2 6) (III) Mathematik
(2)
(2)
(2) 4/2 6) (II) Biologie und Umweltbildung
(2)
(2)
(2) 4/2 6) III Chemie -
(2)
(2) 4/2 6) (III) Physik
(2)
(2)
(2) 4/2 6) (III) Darstellende Geometrie -
(2)
(2) 4/2 6) (II) Psychologie und Philosophie
(2) 8)
(2)
(2) 4/2 6) III Musik
(2)
(2)
(2) 4/2 6) (IVa) Kunst und Gestaltung
(2)
(2)
(2) 4/2 6) (IVa) _________________________ 1 In der 6. Klasse dürfen höchstens insgesamt 4 Wochenstunden aus Wahlpflichtgegenständen gewählt werden. 2 Eine von der Schülerin oder vom Schüler nicht als Pflicht- oder Freigegenstand besuchte lebende Fremdsprache, die im Lehrplan vorgesehen ist. Als Lebende Fremdsprache kann der Wahlpflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Wahlpflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache II (Fortgeschrittene) geführt werden. 3 Sofern nicht Pflichtgegenstand der Schülerin oder des Schülers. 4 Fortsetzung des von der Schülerin oder vom Schüler nach der 6.Klasse nicht gewählten der beiden Pflichtgegenstände. 5 Eine zweiwöchige Blockung zu je vier Wochenstunden ist zulässig. 6 Ein in der 6. Klasse gewählter Wahlpflichtgegenstand ist in der 7. oder 8. Klasse fortzusetzen. 7 Latein, Griechisch, lebende Fremdsprachen (einschließlich Österreichische Gebärdensprache), sofern von der Schülerin oder vom Schüler als Pflichtgegenstand besucht. 8 Am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium.

b) FREIGEGENSTÄNDE

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Ausmaß der Wochenstunden geändert werden und es dürfen in Übereinstimmung mit dem allgemeinen Bildungsziel zusätzliche Freigegenstände zur Ergänzung, Vertiefung oder Erweiterung von Pflichtgegenständen im Hinblick auf die besonderen Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden. Das Angebot soll insbesondere auf den naturwissenschaftlich-technischen, musisch-kreativen, sprachlichen, sportlichen und wissenschaftlich-arbeitsweltorientierten Bereich bezogen sein. Auf eine Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu nehmen. Wird ein Unterrichtsgegenstand mit entsprechenden Anforderungen für besonders begabte, interessierte bzw. vorgebildete Schülerinnen und Schüler geführt, kann dies in einem entsprechenden Zusatz zur Gegenstandsbezeichnung ausgewiesen werden. Die Durchführung kann auch klassen-, schulstufen- und schulübergreifend erfolgen. Es ist sowohl die ganzjährige als auch eine kürzere, auf aktuelle Anlässe reagierende, kursmäßige, allenfalls geblockte Führung möglich. 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: Freigegenstände Summe Wochenstunden Lehrverpflichtungsgruppe Lebende Fremdsprache 1) mindestens 11 (I) Latein mindestens 10 (I) Griechisch mindestens 10 (I) Darstellende Geometrie mindestens 4 (II) Erstsprachenunterricht 2-8 II _________________________ 1 Als Lebende Fremdsprache kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache II (Fortgeschrittene) geführt werden.

c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie lit. b (Freigegenstände) mit folgender Ergänzung: Der Z 2 (Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen) ist folgende Zeile anzufügen: Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler 2 2 2 - II

d) FÖRDERUNTERRICHT

Kann in allen Pflichtgegenständen angeboten werden. Siehe den Abschnitt „Förderunterricht“ im fünften Teil.

e) DEUTSCHFÖRDERKLASSEN

Gymnasium Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände Wochenstunden pro Semester Lehrverpflichtungsgruppen Deutsch in der Deutschförderklasse 20 (I) Religion 2 (III) Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände 1) x 2) Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand Gesamtwochenstundenzahl x 3) ________________________ 1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und Wahlpflichtgegenstände gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Gymnasiums; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der Wahlpflichtgegenstände sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung. 2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl. 3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Gymnasiums. Freigegenstände und unverbindliche Übungen: Wie Abschnitt b) und c) Realgymnasium Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände Wochenstunden pro Semester Lehrverpflichtungsgruppen Deutsch in der Deutschförderklasse 20 (I) Religion 2 (III) Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände 1) x 2) Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand Gesamtwochenstundenzahl x 3) __________________________ 1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und Wahlpflichtgegenstände gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Realgymnasiums; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der Wahlpflichtgegenstände sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung. 2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl. 3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe der Stundentafel der Oberstufe des Realgymnasiums. Freigegenstände und unverbindliche Übungen: Wie Abschnitt b) und c) Wirtschaftskundliches Realgymnasium Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände Wochenstunden pro Semester Lehrverpflichtungsgruppen Deutsch in der Deutschförderklasse 20 (I) Religion 2 (III) Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände 1 ) x 2 ) Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand Gesamtwochenstundenzahl x 3 ) ____________________________ 1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und Wahlpflichtgegenstände der Stundentafel gemäß der Oberstufe des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der Wahlpflichtgegenstände sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung. 2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl. 3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums. Freigegenstände und unverbindliche Übungen: Wie Abschnitt b) und c)

SIEBENTER TEIL LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT DES GYMNASIUMS, DES REALGYMNASIUMS UND DES WIRTSCHAFTSKUNDLICHEN REALGYMNASIUMS

a) KATHOLISCHER RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 in der geltenden Fassung.

b) EVANGELISCHER RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II BGBl. II Nr. 395/2019 in der geltenden Fassung.

c) ALTKATHOLISCHER RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 63/1989 .

d) ISRAELITISCHER RELIGIONSUNTERRICHT

Lehrziel: Der israelitische Religionsunterricht an allen Lehranstalten, in allen Klassen, bei allen Altersstufen hat die Aufgabe, die jüdische Jugend religiös sittlich zu erziehen, sie zur Teilnahme am religiösen Leben zu befähigen, von der Erhabenheit unseres Glaubens zu überzeugen, sie in ihrer Selbstachtung zu bestärken, schon im Hinblick auf die Größe unserer mehrtausendjährigen Geschichte, auf den unüberbietbaren Opfermut und Opferwillen des jüdischen Volkes, dessen Mentalität sich auch in unseren Tagen beim Werden des alt-neuen ISRAEL dokumentierte. Zur Erreichung dieses Lehrzieles dienen an der Unterstufe: 1. Der Unterricht in biblischer und nachbiblischer Geschichte, die Einführung in die Literatur des Judentums der Vorzeit und der Gegenwart. Religions- und Sittenlehre in der Darstellung von G. Wolf. 2. Der Unterricht im Hebräischen soll in das Verständnis der Bibel und des Gebetbuches einführen, zur Teilnahme am öffentlichen Gemeindegottesdienst befähigen sowie die Voraussetzungen zur Erlernung des Hebräischen als Umgangssprache schaffen. 3. Der Unterricht in der Religionslehre, der sowohl in systematischer Form als auch im Anschluss an den Unterricht in der Geschichte und im Hebräischen erteilt wird, soll die Grundgedanken des Judentums, den Gottesbegriff, die Lehren von der sittlichen Bestimmung des Menschen und seiner Pflichten entwickeln sowie die Jugend mit dem Werden des Staates ISRAEL vertraut machen. Lehrstoffverteilung: Die nachstehende Lehrstoffverteilung hat in vollem Ausmaße nur an jenen Lehranstalten Geltung, an denen der israelitische Religionsunterricht klassenweise erteilt wird. In Abteilungen, die wegen Schülermangels zwei oder mehrere Klassengruppen umfassen, hat der Religionslehrer auf Grund der ihm von seiner Religionsbehörde erteilten Instruktion eine der Zusammensetzung der Schüler entsprechende Auswahl zu treffen. 1. Klasse: a) Aus dem Lehrbuch der Biblischen Geschichte „Josua“ bis „Sauls Tod“. Geographie des Landes Israel. b) Bibellektüre: Zweites Buch Mosis, Kapitel 20, 22, 23. Drittes Buch Mosis, Kapitel 19. c) Hebräisch: Im Jugendgottesdienstbuch „Maariw und Mincha für Sabbat“; Lesen und Übersetzen an Hand der beigefügten deutschen Übersetzung. Erläuterung des durchgenommenen Stoffes mit besonderer Hervorhebung folgender Stellen: Echad Elohenu, L‘cha adonaj, W`soss Hathora, J‘hallelu, Hodu, Haschiwenu, Waj‘chulu, Magen Awoth, Keduscha, W`schomru; ferner Hawdalah, Schehechejanu. d) Sprechübungen aus dem durchgenommenen Lehrstoff. Synagogale Melodien. Die Personalsuffixe, Geschlecht und Zahl des Hauptwortes. 2. Klasse: a) Wiederholung des Lehrstoffes der ersten Klasse. b) Aus dem Lehrbuch der Biblischen Geschichte: von „David“ bis zum „Untergang des Reiches Juda“ (586 v.). c) Bibellektüre: Psalmen 1, 3, 90 bis 93 (Auswahl), Sprüche Salomos (Auswahl), Jeremia 7, 17, Klagelieder (Auswahl), Jesaia 1, 11. d) Hebräisch: Schalosch R`galim (die drei Wallfahrtsfeste): Maariw und Mussaf-Tefilla aus dem Gebetbuch an Hand der deutschen Übersetzung, mit besonderer Hervorhebung folgender Stellen: Waj`daber Mosche, Adonaj-Adonaj, Hallel, besonders die ersten zwei Psalmen Halleluja und B`zess Jisrael. Der Priestersegen. e) Sprachliches: Hinweis auf das Perfektum futurum und Waw conversivum. Sprechübungen aus dem durchgenommenen Lehrstoff. Synagogengesang. 3. Klasse: a) Erzählungen aus der Biblischen Geschichte. Vom „Babylonischen Exil“ bis zur „Zweiten Tempelzerstörung“. b) Bibellektüre: Aus „Hiob“, „Ezechiel“ 18, 37, Psalmen 137, 113 bis 118 (Auswahl). c) Hebräisch: Rosch Haschanah: Maariw und Mussar aus dem Gebetbuch, mit besonderer Hervorhebung folgender Stellen: Tikeu, Sachrenu, M`loch, B`sefer-Chajim, Awinu Malkenu (übersetzen : die ersten fünf und die „Katwenu“). Synagogengesang. d) Sprachliches: Wiederholung des bisher durchgenommenen Lehrstoffes und Hinweis auf die Niphal-Form. Sprechübungen. 4. Klasse: a) Wiederholung des bisher durchgenommenen Lehrstoffes. Erzählungen aus der jüdischen Geschichte vom Jahre 70 unserer Zeit bis zur Gegenwart. Der Jüdische Kalender. b) Bibellektüre: Aus dem Pentateuch, H. B. M., Kapitel 19, Vers 3 bis 6, Kapitel 20, Vers 1 bis 3, 7, 8, 12 bis 17. Ferner Lesestoff: Auswahl aus „Sprüche der Väter“. c) Hebräisch: Jom Kippur: Kol-Nidre, Mussaph, Neila im Zusammenhang mit besonderer Betonung folgender Stellen: Watiten lanu, Mechal, Aschamnu, einige „Al-Chet“, Awinu Malkenu (Chassmenu). Synagogengesang. d) Sprachliches: Wiederholung des durchgenommenen Lehrstoffes und Sprechübungen im Rahmen desselben. 5. Klasse: a) Pentateuch: Fünftes Buch Mosis: Ermahnung zur Anhänglichkeit an Gott (Kap. 4, V. 1 – 8); die zehn Gebote (Kap. 5, V. 6–18); Gottes ist der Sieg (Kap. 9, V. 4–5); das Wesen der Gottesverehrung und ihre Bestätigung gegenüber allen Menschen, besonders den Fremden und Schwachen (Kap. 10, V. 12–22); die Zehentpflicht (Kap. 14, V. 22, 23); soziale Gesetze (Kap. 15, V. 1 – 18); die Wallfahrtsgesetze (Kap. 16, V. 1–20); Fortsetzung der sozialen Gesetze (Kap. 24, V. 10–22); Dankbarkeit gegen Gott und die Möglichkeit der Erfüllung seiner Gebote (Kap. 30, V. 1 – 14). b) Gebetbuch: Aus den Gebeten für das Neujahrsfest und den Versöhnungstag; Uwechen ten Pachdecho, elohenu welauhe awaussenu melauch, mechal owinu malkenu, olenu. c) Geschichte: Esra und Nehemia. Zeit- und Lebensbilder aus der Geschichte des Judentums mit besonderer Berücksichtigung der vaterländischen Geschichte. d) Zusammenfassung: der Glaubens- und Pflichtenlehre des Judentums. Israelkunde (Geographie). e) Hebräische: Grammatik und die lebendige hebräische Sprache je nach den Vorkenntnissen. 6. Klasse: a) Bibel im Urtext: Psalmen, Kap. 3, 6, 19, 23, 33, 90, 91, 92, 93. b) Geschichte: Zusammenfassung der Biblischen Geschichte von der Zerstörung des ersten bis zum Untergang des zweiten Tempels. Herzl. c) Israelkunde (Geographie). d) Hebräische Grammatik und die lebendige hebräische Sprache je nach den Vorkenntnissen. 7. Klasse: a) Bibel im Urtext: Ergänzung und Vertiefung der bereits durchgenommenen Pentateuchstellen (2. Buch Mosis, Kap. 22, Vers 2–30; Kap. 23, Vers 1 – 17). b) Geschichte: Bis auf die Gegenwart mit besonderer Berücksichtigung der Geschichte der Juden in Österreich; Bibelkunde. c) Israelkunde (Geographie). d) Hebräische Grammatik und die lebendige hebräische Sprache je nach den Vorkenntnissen. 8. Klasse: a) Bibel im Urtext: 3.Buch Mosis, Kap. 19, Vers 1–4, 9–18, 30-37; Kap. 26, Vers 3–13; 5. Buch Mosis, Kap. 30, Vers 11–20. b) Geschichte: Zusammenfassung der Lehren des Judentums; der heutige Staat Israel. c) Israelkunde (Geographie). d) Hebräische Grammatik und die lebendige hebräische Sprache je nach den Vorkenntnissen. Neuhebräische Literatur.

e) ISLAMISCHER RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 in der jeweils geltenden Fassung.

f) RELIGIONSUNTERRICHT DER NEUAPOSTOLISCHEN KIRCHE

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 108/2016 in der jeweils geltenden Fassung.

g) RELIGIONSUNTERRICHT DER KIRCHE JESU CHRISTI DER HEILIGEN DER LETZTEN TAGE

Siehe Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 .

h) ORIENTALISCH-ORTHODOXER RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 .

i) GRIECHISCH-ORIENTALISCHER (ORTHODOXER) RELIGIONSUNTERRICHT

Unterstufe Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 243/2010 in der jeweils geltenden Fassung. Oberstufe Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 114/2016 in der jeweils geltenden Fassung.

j) BUDDHISTISCHER RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 .

k) FREIKIRCHLICHER RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 in der jeweils geltenden Fassung.

l) ALEVITISCHER RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 14/2014 in der jeweils geltenden Fassung.

ACHTER TEIL LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

1. Unterstufe

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse): Sprache ist im Deutschunterricht sowohl Medium als auch Gegenstand. Der Umgang mit Sprache findet über die Auseinandersetzung mit mündlichen, auditiven, schriftlichen und visuellen Ausdrucksformen statt. Der Unterricht begleitet Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg zu sprachkompetenten, sprachsensiblen und sprachbewusst handelnden Individuen. Sie sollen die Vielfalt individueller und kultureller Identitäten und sozialer Realitäten 7 reflektieren lernen. Zentrales Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler durch die Vermittlung von Grundkompetenzen des Kommunizierens, Lesens und Schreibens in die literale und orale Kultur und Praxis einzuführen und umfassende Sprachhandlungsfähigkeit auszubilden. Die Beschäftigung mit literarischen und pragmatischen Texten und Medienformaten erlaubt es ihnen, unterschiedliche Weltsichten kennenzulernen, einzunehmen und zu hinterfragen. Dadurch werden sie befähigt, sich in einer heterogenen und mehrsprachig geprägten Gesellschaft und deren multimodaler Zeichenwelt zurechtzufinden. Dies soll reflektiertes und wertbezogenes Handeln, die Fähigkeit zur Teilhabe an der Gemeinschaft im privaten und beruflichen Umfeld 1, 13 sowie eigenständiges Weiterlernen ermöglichen. Der Deutschunterricht vernetzt also die Möglichkeiten von Sprache als – Schlüssel, sich und die Welt zu verstehen; – Weg, sich mit anderen Menschen zu verständigen und Beziehungen zu gestalten; – Chance, sich neue und fiktionale Welten zu erschließen; – Medium der differenzierten Artikulation von Empfindungen, Erlebnissen und Erfahrungen sowie zur Darstellung von Sachverhalten; – Gestaltungsmittel zur Verschränkung von Form und Inhalt; – Medium gesellschaftlichen Aushandelns divergierender Interessen. 2, 7 Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse): Durch gezielte und reflektierte sprachbezogene Diagnostik und die Bereitstellung einer förderlichen Lernumgebung ermöglichen Lehrerinnen und Lehrer den Schülerinnen und Schülern die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht. Damit verbunden ist eine respektvolle, an den Lebensbedingungen der Schülerinnen und Schüler orientierte Aufgabenkultur, die vielfältige und relevante Zugänge zu den Inhalten schafft und individuell und im Kollektiv erbrachte Leistungen würdigt. Der Fokus liegt auf Lernprozessen und deren Begleitung durch die Lehrerinnen und Lehrer sowie auf einer Bewusstwerdung des eigenen Lernverhaltens. Wissenschaftliche Erkenntnisse belegen die Vernetzung der Kompetenzbereiche als Voraussetzung für gelingenden Deutschunterricht. Die Bedeutung der Sprache, der Literatur und der Medien als Lehr- und Lernmittel werden in den Bildungs- und Kommunikationsprozessen des Unterrichts berücksichtigt. Eine allfällige Schwerpunktsetzung wird dem Bedarf der Schülerinnen und Schüler in heterogenen Lernkontexten gerecht. Schülerinnen und Schüler erleben in vielfältigen Situationen und unterschiedlichen Sozialformen die Funktions- und Wirkungsweise verbaler und nonverbaler Ausdrucksmittel. Sie knüpfen dabei an ihre Sprachbiografien an und erweitern beständig ihr Sprachrepertoire. Zudem werden sie befähigt, Sprache sowohl zu produzieren als auch über sie zu reflektieren. Der bewusste Umgang mit sprachlicher Vielfalt und Sprachnormen findet im Kontext statt. Schreiben wird als komplexer Prozess erfahrbar und in vielfältigen Formen erprobt. Besonderes Augenmerk liegt auf der Sensibilisierung gegenüber Sprachvarietäten, -registern und -ebenen, Mehrsprachigkeit sowie Inter- und Transkulturalität 7 . Mechanismen von Diskriminierung und Verstöße gegen die Gleichberechtigung und Gleichbehandlung, die sich in sprachlichen Formulierungen in Texten und Medien finden, werden analysiert und hinterfragt 7 . Literale Bildung befähigt Schülerinnen und Schüler, sich überliefertes Wissen nicht nur anzueignen, sondern auch zu hinterfragen, um sich kritisch in gesellschaftliche Diskurse 1, 8, 11, 13 einzubringen. Das Lesen von und das Sprechen über Literatur fördern darüber hinaus die Ausbildung eines gefestigten Lesehabitus, literarischer Kompetenzen sowie ästhetischer Wahrnehmungsfähigkeit und die Freude am Lesen. Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 1 , Entrepreneurship Education 2 , Gesundheitsförderung 3 , Informatische Bildung 4 , Interkulturelle Bildung 5 , Medienbildung 6 , Politische Bildung 7 , Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 8 , Sexualpädagogik 9 , Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 11 , Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung 13 Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Schularbeiten“ des fünften Teils zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern bei Schularbeiten ist zu ermöglichen. Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse): Fünf zentrale fachliche Konzepte liegen dem Lehrplan für Deutsch in der Sekundarstufe I zugrunde. Sie integrieren, strukturieren und aktivieren vorhandenes Wissen und entwickeln es weiter. Norm und Wandel Sprache als System von Zeichen ist Regeln unterworfen. Diachrone und synchrone Sprachreflexion ermöglicht Einblicke in die Regelhaftigkeit der Sprache und deren Vielfalt, Flexibilität und Wandelbarkeit sowie in die multimodalen Bedeutungskonstruktionen. Inhalt und Form Die Verschränkung von Inhalt und Form ist Merkmal aller symbolischen (sprachlichen, auditiven, visuellen) Ausdrucksformen. Verständnis für diese wechselseitige Beziehung ermöglicht den Schülerinnen und Schülern Einsichten in unterschiedliche Ebenen der Sprache und ihrer Wirkungsweisen. Diversität und Identität Die vielfältigen Möglichkeiten von Sprache werden in unterschiedlichen sprachlichen Ausprägungen erkannt und eingesetzt. Dies betrifft auch den wertschätzenden Umgang mit den Standardvarietäten der plurizentrischen Sprache Deutsch 7 und mit dem für Österreich charakteristischen Dialekt-Standard-Kontinuum. Der Umgang mit Sprache und die aktive Auseinandersetzung mit pragmatischen und literarischen Texten und Gattungen begleiten Schülerinnen und Schüler bei ihrer Entwicklung zu selbstbestimmt handelnden, kritischen und vielfältig gebildeten Persönlichkeiten. 2 Medialität und Modalität Durch den Einsatz unterschiedlicher Medien und Medienprodukte (Medialität) verändern sich Gestaltungsweisen und Repräsentationsformen (Modalitäten) sprachlicher Äußerungen. Dies hat Auswirkungen auf die Mündlichkeit und Schriftsprachlichkeit. Das Wissen um die Funktion analoger und digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien 7 sowie künstlerischer Medien ermöglicht ein Verständnis von deren Zweck, Einsatz und Wirkung und ihrer Rolle in verschiedenen Lebensbereichen sowie in der Selbst- und Weltwahrnehmung. 1 Ästhetik und Pragmatik Die Auseinandersetzung mit der Vielfalt pragmatischer und literarästhetischer Ausdrucks- und Darstellungsformen aus verschiedenen Epochen sowie kulturellen Kontexten erlaubt Einblicke in unterschiedliche Weltsichten und Wertvorstellungen 7 . Sie richtet den Blick auf Grundfragen menschlicher Existenz und bietet die Möglichkeit, das eigene Leben und unterschiedliche kulturell-gesellschaftlich 8 und ökonomisch-wirtschaftlich 13 bedingte Lebensentwürfe zu reflektieren. 2 Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse): Das vorliegende Kompetenzmodell besteht aus zwei Ebenen: Ebene eins umfasst den Bereich Sprachbewusstsein und Sprachreflexion. Das Thematisieren von Sprache findet integrativ Eingang in alle Bereiche von Ebene zwei. Diese besteht aus den drei Kompetenzen Zuhören und Sprechen, Lesen, Schreiben . Die korrekte Beherrschung von und das Nachdenken über Sprache sind Basiskompetenzen für alle anderen Formen des Sprachhandelns. Beim Erwerb der Fähigkeit, Sprache bewusst anzuwenden und zu reflektieren 7 , werden unterschiedliche sprachliche Ausgangslagen der Schülerinnen und Schüler (Deutsch als Erstsprache, Zweitsprache, Fremdsprache) berücksichtigt. Das Ineinandergreifen der beiden Ebenen des Kompetenzmodells ermöglicht im Kontext der anwendungsorientierten und inhaltlichen Dimensionen den Erwerb umfassender Sprachhandlungsfähigkeit. Die Kompetenzbereiche Zuhören und Sprechen, Lesen, Schreiben sind eng miteinander verknüpft, bedingen einander und ergeben gemeinsam mit den zentralen fachlichen Konzepten den Kern des Unterrichtsgegenstandes. Die Basiskompetenz Sprachbewusstsein und Sprachreflexion wird durch konkrete Anwendungsbereiche in den einzelnen Jahrgangsstufen verankert. Zuhören und Sprechen Vielfältige, auch multimediale Sprechbeiträge werden erschlossen, verstanden, reflektiert und zunehmend selbstständig produziert. Monologische und dialogische Sprechbeiträge dienen zur Wiedergabe von Sachverhalten sowie zur Darstellung von Emotionen, Meinungen und Reflexionen 7 . Sie werden sowohl sprachlich als auch durch die Nutzung para- und nonverbaler Signale gestaltet. Ziel ist eine wertschätzende Gesprächskultur des Sich-Artikulierens und Einander-Zuhörens. Lesen Literarische und pragmatische, lineare und nichtlineare Texte in unterschiedlichen medialen Formaten werden durch verschiedene Lesestrategien erschlossen, verstanden, analysiert, interpretiert und mit vorhandenem Wissen verknüpft. Dabei finden auch historisch-gesellschaftliche, soziale und kulturelle Aspekte Beachtung. 7, 8, 13 Ausgehend davon wird der Austausch mit anderen über den Text und seine Bedeutung ermöglicht. Schreiben Ideen, Sachverhalte, Erlebnisse, Wünsche, Emotionen, Meinungen und Reflexionen 2, 8 werden durch unterschiedliche Textmuster eigenständig, zusammenhängend und sprachlich angemessen sowie schreibrichtig ausgedrückt. Dies kann pragmatisch und kreativ in unterschiedlicher medialer Form und im Zuge von individuellen und kollektiven Prozessen erfolgen. Schreibstrategien tragen dazu bei, Inhalte situations-, adressaten- und intentionsgemäß zu planen, aufzubereiten, zu überarbeiten und schriftlich festzuhalten. 7 Der Erwerb unterschiedlicher Textmuster und der damit verbundenen Textprozeduren erfolgt kontinuierlich über die Jahrgangsstufen und hilft bei der kriterienorientierten Rückmeldung auf fremde Texte. Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse): In allen Kompetenzbereichen wird bei der Auswahl von Themen und Texten auf den Entwicklungsstand und die Lebenswelt 1 der Schülerinnen und Schüler geachtet. Die Anforderungen und Kompetenzstufen werden sukzessive differenzierter, komplexer und umfangreicher, um die Progression und den zunehmenden Grad der Selbständigkeit zu verdeutlichen. Die Anwendungsbereiche verweisen auf typische fachspezifische Themenfelder. Sie sind inhaltlich mit den Konzepten und Kompetenzbereichen vernetzt, unterstützen den Kompetenzerwerb und sind verbindlich zu behandeln. Die eigenverantwortliche Gestaltung des Unterrichts durch die Lehrerinnen und Lehrer wird durch die Reduktion auf repräsentative Themenfelder ermöglicht. 1. Klasse: Integrativer Kompetenzbereich Sprachbewusstsein und Sprachreflexion Die Beschreibungen der zu erreichenden Kompetenzen werden in den Bereichen Zuhören und Sprechen, Lesen, Schreiben integrativ formuliert. Anwendungsbereiche – Festigung von Rechtschreibfertigkeiten, die am Ende der 4. Schulstufe erworben sein sollen, auch unter Nutzung von Rechtschreibhilfen in analoger (Wörterbuch) und digitaler Form – Basisfertigkeiten im Bereich von Wort-, Satz- und Textgrammatik – Reflexion über die Verwendung von Sprache (Pragmatik/Semantik; Mündlichkeit/Schriftlichkeit; Dialekt, Umgangs-, Standardsprache; Varietäten des Deutschen; Mehrsprachigkeit, Sprachvergleiche). 5, 7 Kompetenzbereich Zuhören und Sprechen Die Schülerinnen und Schüler können – mündliche Texte im direkten Kontakt oder über Medien vermittelt verstehen, erschließen, sichern und wiedergeben – in vielfältigen standardisierten Sprech- bzw. Gesprächssituationen unter Einsatz verschiedener Sprechhandlungen und sprachlicher Gestaltungsmittel sowie der Verwendung der Standardsprache kommunizieren – monologisches und dialogisches Sprechen adressaten- und situationsgerecht anwenden. Anwendungsbereiche – Strategien des Zuhörens und der Gesprächsführung – Wiedergabe von analogen und digitalen Texten (ua. literarische und pragmatische Texte, Filme, Hörbücher, Podcasts, Blogs) – Angeleitete Partner- und Gruppengespräche – Einfache Formen der Argumentation. 2, 7 Kompetenzbereich Lesen Die Schülerinnen und Schüler können – sinnerfassend, mit zunehmender Leseflüssigkeit und unter Anwendung geeigneter Lesestrategien lesen und vorlesen, Inhalte entnehmen und darüber kommunizieren – subjektive und kreative Zugänge zu literarischen Werken in unterschiedlichen künstlerischen Erscheinungsformen (ua. Buch, Film, Theater) finden und zur Anschlusskommunikation nutzen – die Art der Aufbereitung von Beiträgen in unterschiedlichen Mediensystemen erkennen 6 und darüber sprechen. Anwendungsbereiche – Übungen zur Förderung von Lesefertigkeiten, Vorlesen vorbereiteter Texte – Lektüre von literarischen und pragmatischen Texten unterschiedlicher Gattungen und Darstellungsformen (auch zu übergreifenden Themen) – Einsatz von Lesestrategien und Auseinandersetzung mit persönlichen Leseerfahrungen. Kompetenzbereich Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken verschriftlichen sowie persönliche Beziehungen und Absichten ausdrücken 2 , auch in kreativer Form – schriftlich informieren und darstellen – Textverarbeitungsprogramme zur digitalen Textproduktion einsetzen. 4, 6 Anwendungsbereiche – Übungen zur Verbesserung der Schreibfertigkeit – Einsatz unterschiedlicher Textmuster (ua. Erzählen, Beschreiben) zur Produktion analoger und einfacher digitaler Texte – Kreativer Umgang mit Sprache und Schrift. 2. Klasse: Integrativer Kompetenzbereich Sprachbewusstsein und Sprachreflexion Die Beschreibungen der zu erreichenden Kompetenzen werden in den Bereichen Zuhören und Sprechen, Lesen, Schreiben integrativ formuliert. Anwendungsbereiche – Einsatz von Methoden zur Fehlerkorrektur und Identifizierung individueller Fehlerschwerpunkte (Anwendung von Rechtschreibstrategien) – Differenzierte Fertigkeiten im Bereich von Wort-, Satz- und Textgrammatik unter Berücksichtigung ihrer stilistischen Auswirkungen – Kennzeichen mündlicher, schriftlich-textueller und multimodaler Kommunikation (auch im Kontext von Mehrsprachigkeit). 7 Kompetenzbereich Zuhören und Sprechen Die Schülerinnen und Schüler können – Inhalte aus unterschiedlichen medialen Beiträgen erschließen, Absichten und Emotionen wahrnehmen, Wissen sichern, wiedergeben und der Situation angemessen reagieren – bereits bekannte verbale und nonverbale Mittel variieren, monologische und dialogische Sprechbeiträge planen und ausführen, um adressaten- und situationsgerecht zu kommunizieren – aus unterschiedlichen Quellen (ua. Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Internet) Informationen einholen, aufbereiten 3, 6, 7, 9 und mündlich präsentieren. Anwendungsbereiche – Partner- und Gruppengespräche sowie Moderation einfacher Gespräche unter Berücksichtigung der kommunikativen Grundregeln – Einfache Formen der Argumentation 2, 7 – Unterschiedliche Präsentationsformen. Kompetenzbereich Lesen Die Schülerinnen und Schüler können – sinnerfassend und mit gesteigerter Leseflüssigkeit unterschiedliche Texte und Textformate lesen und vorlesen, dabei mittels Lesestrategien Informationen erschließen und aufbereiten; – die gestalterischen und inhaltlichen Besonderheiten literarischer Texte und Medienformate (ua. Buch, Film, Theater) erkennen, erschließen und über ihre subjektiven Lesarten mit anderen sprechen – Beiträge aus unterschiedlichen medialen Quellen recherchieren, ihre Wirkung erkennen und differenzieren 5 , mit Internetquellen sorgsam und dem Datenschutz gemäß umgehen. 4, 6 Anwendungsbereiche – Übungen zur Förderung von Lesefertigkeiten, auch unter Einsatz digitaler Lernhilfen – Auseinandersetzung mit literarischen und pragmatischen Texten unterschiedlicher Gattungen und Darstellungsformen (auch zu übergreifenden Themen) – Beschäftigung mit multimedialen und multimodalen Texten (ua. Comics, Graphic Novels, Film) sowie deren Gemachtheit und Wirkung – Auseinandersetzung mit der eigenen Lesemotivation und Lesebiografie. Kompetenzbereich Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – Schreiben zur Gestaltung von persönlichen Beziehungen, als Mittel der Strukturierung von Gedanken und Inhalten sowie als kreative Ausdrucksform nutzen – schriftlich informieren und darstellen, auch auf materialgestützter Basis 7 – einfache Argumente schriftlich formulieren und auf Aussagen anderer sprachlich und inhaltlich angemessen reagieren 2 – mit Hilfe von Textverarbeitungsprogrammen Texte gestalten und optimieren 4, 6 , zwischen Möglichkeiten und Anforderungen manuellen und computergestützten Schreibens unterscheiden. Anwendungsbereiche – freies (auch kreatives) und materialgestütztes Schreiben unter Verwendung von Textbausteinen – Einsatz unterschiedlicher Textmuster (ua. Erzählen, Berichten, Darstellen) – Berücksichtigung der Phasen eines Schreibprozesses (Planen, Verfassen, Überarbeiten). 3. Klasse: Integrativer Kompetenzbereich Sprachbewusstsein und Sprachreflexion Die Beschreibungen der zu erreichenden Kompetenzen werden in den Bereichen Zuhören und Sprechen, Lesen, Schreiben integrativ formuliert. Anwendungsbereiche – Einsichten in Rechtschreibung und Grammatik hinsichtlich Gebrauch und Funktion; – Ausdifferenzierte Verwendung von Textorganisatoren – Kennzeichen und Wirkungsweisen unterschiedlicher Sprachvarianten (im Kontext von innerer und äußerer Mehrsprachigkeit), Analyse sprachlicher Diskurse. 7 Kompetenzbereich Zuhören und Sprechen Die Schülerinnen und Schüler können – Inhalte aus multimedialen Beiträgen erschließen und analysieren, dabei Absichten und Emotionen reflektieren und Schlüsse daraus ziehen – ihr Repertoire verbaler und nonverbaler Mittel unter Einsatz unterschiedlicher sprachlicher Register (Bildungs- und Standardsprache) erweitern und Sprechhandlungen bewusst einsetzen 7 – aus verschiedenen Quellen 6 gezielt Informationen einholen, thematisch aufbereiten und medial unterstützt 4, 6 mündlich präsentieren sowie diskutieren. Anwendungsbereiche – Angeleitete Analyse, Reflexion und Präsentation von analogen, digitalen und multimedialen Texten 3, 9 – Selbstständig geführte Partner- und Gruppengespräche, auch im Hinblick auf die eigene Berufsbildung 1 – Argumentation aus verschiedenen Rollen und Perspektiven. 2, 7 Kompetenzbereich Lesen Die Schülerinnen und Schüler können – wesentliche Informationen durch bewussten Einsatz geeigneter Strategien aus unterschiedlichen Texten und Textformaten entnehmen, strukturieren und mit eigenem Wissen verknüpfen – eigene Leseinteressen vertiefen, literarische Gattungen unterscheiden, literarästhetische Produkte verstehen und im Hinblick auf die eigene Lebens- und Erfahrungswelt 3, 7, 9 reflektieren – Texte mit Hilfe szenischer Mittel vortragen und darstellen – Absichten und Ziele in der Gestaltung von medialen Beiträgen 6 erkennen und einschätzen, Informationssysteme gezielt nutzen und mit digitalen Kommunikationsmedien und Gemeinschaftsforen kritisch umgehen. 4, 6 Anwendungsbereiche – Übungen zum vortragenden und szenischen Lesen – Reflexion literarischer und pragmatischer, linearer und nichtlinearer Texte (auch zu übergreifenden Themen) – Analyse der Kennzeichen, Gemachtheit und Wirkung multimedialer und multimodaler Texte – Auseinandersetzung mit der eigenen Lesemotivation und der Lese- und Medienbiografie – Vergleich von Informations- und Kommunikationssystemen (Quellenkritik). 7 Kompetenzbereich Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – aus unterschiedlichen Perspektiven anhand konkreter Vorgaben erzählen und Sprache bewusst als gestaltend-kreatives Element einsetzen – schriftlich informieren und argumentieren, auch auf materialgestützter Basis 2 – mit Hilfe von Textverarbeitungsprogrammen und Formatvorgaben multimediale Texte gestalten und optimieren. 4, 6 Anwendungsbereiche – Kreatives Schreiben auf der Basis literarischer und pragmatischer Texte – Argumentierendes Schreiben als Ausdruck persönlicher Meinungen und Haltungen 5, 7 – Einsatz unterschiedlicher Methoden zur Überarbeitung eigener und fremder Texte (Feedbackkultur). 4. Klasse: Integrativer Kompetenzbereich Sprachbewusstsein und Sprachreflexion Die Beschreibungen der zu erreichenden Kompetenzen werden in den Bereichen Zuhören und Sprechen, Lesen, Schreiben integrativ formuliert. Anwendungsbereiche – Vertieftes Verständnis von sprachlichen Strukturen und Regeln (Variation und Vergleich) – Auseinandersetzung mit Soziolekten, Dialekten, Fachsprachen, Idiolekten und deren Abweichungen von der Standardsprache 7 – Einsicht in die Sprachverwendung im Kontext von Mehrsprachigkeit. Kompetenzbereich Zuhören und Sprechen Die Schülerinnen und Schüler können – in unterschiedlichen Beiträgen, im direkten Kontakt oder über Medien vermittelt 6 , Mehrdeutigkeiten und nicht explizit genannte Inhalte erschließen und interpretieren, dabei Absichten und Emotionen reflektieren und situationsbezogen Schlüsse daraus ziehen 2, 7 – ihr Repertoire verbaler und nonverbaler Mittel erweitern und Sprache unter Verwendung unterschiedlicher sprachlicher Register (Standard- und Bildungssprache) reflektiert und bewusst kreativ einsetzen – aus bewusst gewählten Quellen Informationen 6, 7 gezielt herausfiltern, thematisch aufbereiten und unter Anwendung entsprechender Visualisierungsmethoden 4, 6 mündlich präsentieren. Anwendungsbereiche – Eigenständige Reflexion, Interpretation und Präsentation von analogen, digitalen und multimedialen Texten – Kollegial-wertschätzende Feedbackkultur in allen Gesprächsformen 3 – Zunehmend selbstständige Appelle, Argumentationen und Diskussionen in verschiedenen Sozialformen 2, 7 Kompetenzbereich Lesen Die Schülerinnen und Schüler können – pragmatische und literarische Texte und Medien in unterschiedlichen Darbietungsformen rezipieren, deren Inhalt, Form und Sprache erschließen und ihre Entstehungszusammenhänge erfassen – eigene Leseinteressen vertiefen, eine dynamische und vielfältige Lesebiografie entwickeln und sich differenziert mit anderen darüber austauschen – Texte mit Hilfe szenischer Mittel vortragen, darstellen und mit anderen künstlerischen Ausdrucksformen vergleichen – die Aufbereitung und Gestaltung von Themen und Inhalten medialer Beiträge erkennen und vergleichen und dabei Informationssysteme 4, 6, 7 differenziert und kritisch nutzen. Anwendungsbereiche – Vergleich, Analyse und Interpretation der ästhetischen Gestaltung und stilistischen Ausdrucksformen literarischer Texte – Vergleich, Analyse und Reflexion komplexerer analoger und digitaler pragmatischer Texte (auch zu übergreifenden Themen) – Kritische Auseinandersetzung mit den persönlichen Lese- und Mediengewohnheiten 7 – Selbstständige Recherche und Aufbereitung eines komplexen Themas unter Zuhilfenahme vielfältiger Quellen (ua. Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Filme, Videos, digitale Texte) Kompetenzbereich Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – unterschiedliche Impulse und Vorlagen für eigene pragmatische und kreative Schreibprozesse nutzen – zu strittigen Sachverhalten, unter Einbeziehung differenzierter Quellen, argumentierend schreiben und auf Gegenargumente eingehen 2, 7 – Textverarbeitungsprogramme zur Gestaltung umfangreicherer multimedialer Texte, auch im Team, nutzen 4, 6 – Bedeutungswandel der Schrift und des Schreibens in analogen, digitalen und multimodalen Settings reflektieren. Anwendungsbereiche – Textproduktion unter gezieltem Einsatz von Vorgaben und Vorlagen – Argumentatives und analytisches Schreiben, auch auf materialgestützter Basis 7 – Einschätzung von Textqualität, Einsatz von wertschätzendem Feedback – Auseinandersetzung mit Funktion, Vielfalt und Gebrauch von Sprache und Schrift 1 Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 2 Entrepreneurship Education 3 Gesundheitsförderung 4 Informatische Bildung 5 Interkulturelle Bildung 6 Medienbildung 7 Politische Bildung 8 Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 9 Sexualpädagogik 10 Sprachliche Bildung und Lesen 11 Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 12 Verkehrs- und Mobilitätsbildung 13 Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

LEHRPLANZUSATZ DEUTSCH ALS ZWEITSPRACHE FÜR ORDENTLICHE SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse): Ordentliche Schülerinnen und Schüler mit anderer Erstsprache erhalten eine gezielte Förderung in Deutsch als Zweitsprache, um den kontinuierlich wachsenden (bildungs-)sprachlichen Anforderungen im Unterricht und in außerschulischen Lebenssituationen kompetent begegnen zu können. Sprachhandlungskompetenzen in Alltags- und insbesondere in Bildungs- und Fachsprache werden kontinuierlich und mit angemessener Progression gefestigt und weiter ausgebaut. Die Arbeit an der kommunikativen Angemessenheit und der sprachlichen Korrektheit ist dabei zentral. Der Lehrplanzusatz bildet die Grundlage für die Durchführung eines altersgerechten DaZ-Unterrichts, dessen Dauer je nach individuellen sprachbezogenen Lernvoraussetzungen und -entwicklungen der Schülerinnen und Schüler variieren kann. Die DaZ-Förderung ist Teil eines Gesamtkonzepts sprachlicher Bildung. Sie ergänzt, erweitert und vertieft als fachsensibler Sprachunterricht die sprachsensible Vermittlung von Fachinhalten aller Lehrerinnen und Lehrer einer Klasse. Die DaZ-Förderung unterstützt somit den fächerübergreifenden Auf- und Ausbau von Bildungs- und Fachsprache mit Blick auf die spezifischen Herausforderungen von Schülerinnen und Schüler mit Deutsch als Zweitsprache. Darüber hinaus trägt der DaZ-Unterricht zur Entwicklung der individuellen Mehrsprachigkeit und zur Ausbildung von Sprach(en)bewusstsein und interkultureller Kompetenz bei. Nach Abschluss der DaZ-Förderung nach diesem Lehrplanzusatz wird die Sprachbildung im schon vorher mit ihr verknüpften sprachsensiblen Fachunterricht weiter unterstützt. Der Lehrplanzusatz gilt für alle Klassen der Sekundarstufe I, sodass der Unterricht auch klassen- und schulstufenübergreifend durchführbar ist. Ein Bezug ist insbesondere zum Lehrplan für Deutsch, aber auch zu den sprachlichen Anforderungen einzelner Pflichtgegenstände der jeweiligen Klasse herzustellen. Je nach Sprachstand der Schülerinnen und Schüler können Teile des Lehrplans für Deutschförderklassen und des Lehrplanzusatzes für Deutsch als Zweitsprache mitberücksichtigt werden. Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse): Die DaZ-Förderung unterstützt ordentliche Schülerinnen und Schüler dabei, ihre mündlichen und insbesondere schriftlichen Deutschkompetenzen zu festigen und systematisch weiter auszubauen. Die Lehrerinnen und Lehrer regen die Schülerinnen und Schüler dazu an, Strategien und Lerntechniken zur mündlichen und schriftlichen Selbstkorrektur sowie zur Erschließung bildungs- und fachsprachlicher Mittel und Texte anzuwenden und dabei auch digitale Medien 4 zu nutzen. Sprachstandsbeobachtungen ermöglichen in allen unterschiedlichen Förderformaten eine zielgerichtete Sprachbildung mittels individueller Förderplanung. Für einen ganzheitlichen Aufbau von Sprachhandlungskompetenzen sind eine enge inhaltliche Abstimmung bzw. Kooperation aller beteiligten Lehrerinnen und Lehrer und die Unterstützung durch die Schulleitung unabdingbar. Lehrerinnen und Lehrer motivieren mehrsprachige Schülerinnen und Schüler über die Möglichkeit zur Mitgestaltung des Unterrichts, über handlungsorientierte und kreative Aktivitäten, abwechslungsreiche Methoden, Medienvielfalt, altersgerechte metasprachliche Reflexionsangebote sowie über das Einbeziehen der bisherigen Sprach(lern)erfahrungen und des individuellen sprachlichen Repertoires, ihre Deutschkompetenzen aktiv weiterzuentwickeln und stärken somit ihr Selbstbewusstsein. Neben dem Bezug zu schulischen Inhalten binden die Lehrerinnen und Lehrer außerschulische Themen und Kommunikationsanlässe ein. Die Lehrerinnen und Lehrer bieten ausreichend Lerngelegenheiten zur Weiterentwicklung von Textkompetenz (mündlich/schriftlich). Dabei sind sprachliche Angemessenheit und Kommunikationsfähigkeit in der Zweitsprache immer als Ziel im Blick zu behalten. Zusätzlich werden die Wahrnehmung sprachlicher Strukturen und der bewusste Umgang damit gestärkt – auch unter Berücksichtigung von Sprachvergleichen. Die Wortschatzarbeit sichert eine Festigung des vorhandenen Wortschatzwissens sowie eine Erweiterung in Richtung Fach- und Bildungssprache, an deren Aufbau die Schülerinnen und Schüler trotz häufig gut entwickelter Alltagssprache oft noch intensiv arbeiten müssen. Neue Begriffe und Sprachstrukturen auf Satz- und Textebene werden fach- und kontextbezogen sowie handlungsorientiert eingeführt und die Anwendung in möglichst vielen unterschiedlichen (bildungs-)sprachlichen Situationen ermöglicht, was bei Bedarf mittels Scaffolding geschieht. Das Wissen der Lehrerinnen und Lehrer um die (grammatische) Progression im (Zweit-)Spracherwerb ist dabei grundlegend. Eine wertschätzende Feedbackkultur fördert die Weiterentwicklung der Schülerinnen und Schüler in Hinblick auf sprachliche Korrektheit unter Nutzung von Methoden der Fehleranalyse. Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Informatische Bildung 4 , Interkulturelle Bildung 5 Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse): Die Unterrichtsplanung und -gestaltung bei der Förderung ordentlicher Schülerinnen und Schüler mit Deutsch als Zweitsprache orientiert sich an den drei zentralen fachlichen Konzepten „Kommunikation und Wirkung“, „Funktion und System“ sowie „Mehrsprachigkeit und Gesellschaft“. Diese Konzepte sind vernetzt zu denken und repräsentieren immer wiederkehrende Einsichten, die den Kern des Sprachfaches bilden und bei der Auswahl und Vermittlung der Inhalte zu berücksichtigen sind. Kommunikation und Wirkung bezieht sich auf mündliche und schriftliche Kommunikationsprozesse. Schülerinnen und Schüler erfahren, wie sprachliche Interaktion verläuft, wie Informationen und Wissen gespeichert, vermittelt, verarbeitet und angeeignet werden und welche Faktoren Kommunikation beeinflussen. Funktion und System betrachtet Sprache als regelhaftes System, das einem steten Wandel unterliegt und von gesellschaftlichen Veränderungen beeinflusst wird. Schülerinnen und Schüler gewinnen Einsicht in die Funktion der rezeptiven und produktiven Fertigkeiten sowie der sprachlichen Mittel, die für situationsgerechtes und zielgerichtetes Sprachhandeln notwendig sind. Mehrsprachigkeit und Gesellschaft bezieht sich auf individuelle und gesellschaftliche Mehrsprachigkeit sowie kulturell geprägte Handlungsmuster 5 . Schülerinnen und Schüler erfahren eine umfassende sprachliche Bildung, die gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht und das gesamte sprachliche Repertoire eines Menschen als identitätsbildend anerkennt sowie dessen Entwicklung unterstützt. Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse): Der Lehrplanzusatz für Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler schließt – im Sinne eines aufeinander aufbauenden Konzepts für Deutsch als Zweitsprache – an den Lehrplan für Deutschförderklassen und den Lehrplanzusatz für Deutsch als Zweitsprache an und orientiert sich insbesondere am Lehrplan für Deutsch sowie am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen des Europarats. Das Kompetenzmodell umfasst die fünf zentralen Kompetenzbereiche Hören, Sprechen, Lesen, Schreiben und Linguistische Kompetenzen. Sie sind nicht hierarchisch, sondern miteinander vernetzt zu vermitteln: Hören Das Hörverstehen ist für das Gelingen von (fachlicher) Kommunikation – im direkten Gespräch oder medial vermittelt – zentral. Es reicht vom globalen Verständnis bis zum Erfassen von Details. Sprechen Das mündliche Sprachhandeln umfasst dialogisches Sprechen (an Gesprächen teilnehmen) und monologisches (zusammenhängendes) Sprechen. Es entwickelt sich von formelhaften hin zu selbständigen, zusammenhängenden und komplexeren Äußerungen in Alltagssituationen sowie Sach-/Fachgesprächen. Lesen Das Leseverstehen bildet die Grundlage für lebenslanges Lernen im Sinne einer reflexiven Grundbildung. Das Leseverstehen von alltags- sowie bildungssprachlichen Texten reicht von einem globalen Verständnis zum Erfassen von Details. Schreiben Das schriftliche Sprachhandeln bildet ebenfalls die Grundlage für lebenslanges Lernen im Sinne einer reflexiven Grundbildung und entwickelt sich von einer formelhaften hin zu einer selbständigen, zusammenhängenden – auch fachlichen – Schreibproduktion. Linguistische Kompetenzen Sie bilden die Grundlage für die Umsetzung der vier angeführten kommunikativen Kompetenzbereiche und sichern das Gelingen mündlicher und schriftlicher Sprachhandlungen. Ziel ist eine erfolgreiche Kommunikation; dabei wird sprachliche Angemessenheit und Korrektheit angestrebt. Mehrsprachige Sprachreflexion unterstützt den Aufbau von Sprachbewusstheit. Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse): Die folgenden Kompetenzbeschreibungen benennen Zielkompetenzen, die ordentliche Schülerinnen und Schüler im Laufe der DaZ-Förderung schrittweise erwerben, ausgehend von ihrem individuellen Sprach- und Lernstand. Kompetenzbereich Hören Die Schülerinnen und Schüler können – Gespräche und gesprochene Texte im direkten Kontakt und in Medien zu verschiedenen Themen in der Standardsprache oder einer vertrauten Varietät verstehen und situationsbezogen reagieren; – Strategien zur Erschließung von gehörten Texten (ua. Interpretation nonverbaler Kommunikationsmittel) selbständig anwenden und eventuelle Verstehensprobleme aktiv überwinden. Kompetenzbereich Sprechen Die Schülerinnen und Schüler können – sich spontan, fließend und zusammenhängend mit einem gesicherten Repertoire an Wörtern und Strukturen (Alltags- und Bildungssprache) in einem angemessenen Sprechtempo verständigen und dabei Aussprache- und Intonationsmuster weitgehend korrekt verwenden; – sich zu konkreten Themen ihrer Lebenswelt und zu Sachverhalten spontan und fließend an Gesprächen und fachlichen Diskursen beteiligen. Dabei können begrifflich schwierige Themen den natürlichen Sprachfluss beeinträchtigen; – komplexe Informationen einholen, analysieren, interpretieren, aufbereiten und mündlich weitergeben; – Erfahrungen, komplexe Sachverhalte und Ereignisse zusammenhängend beschreiben und erklären; – ihre Meinungen zu bekannten Themen äußern, unterschiedliche Standpunkte begründen und argumentieren sowie aktuelle Fragestellungen diskutieren; – Sprache unter Verwendung unterschiedlicher sprachlicher Register (Alltags-, Bildungs- und Fachsprache) reflektiert und auch bewusst kreativ gestaltend einsetzen. Kompetenzbereich Lesen Die Schülerinnen und Schüler können – längere und komplexere Texte unterschiedlicher Textsorten zu den meisten Alltagsthemen und ausgewählten Fachthemen (Sachtexte, literarische Texte) lesen und global sowie detailliert verstehen; – vielfältige Lesestrategien zur Texterschließung (Alltagstexte, literarische Texte und insbesondere Fachtexte) und für ein vertiefendes sprachliches und fachliches Textverständnis selbständig anwenden. Kompetenzbereich Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – längere Texte unterschiedlicher Textsorten zu Themen ihrer Lebenswelt sowie ausgewählten Fachthemen planen und mit bewusstem Einsatz (bildungs)sprachlicher Mittel verfassen; – beim Verfassen längerer fachbezogener Texte selbstständig sprachliche Lernhilfen/Scaffolds (Satzanfänge, Formulierungshilfen, Hinweise zur Gliederung eines Textes ua.) und bei Bedarf unterschiedliche Informationsquellen nutzen; – Fachtexte und literarische Texte zusammenfassen; – unterschiedliche Impulse und Vorlagen für eigene pragmatische und kreative Schreibprozesse nutzen; – schriftliche (Fach)texte nach bestimmten Aspekten überprüfen und mit lexikalischen und syntaktischen Hilfsmitteln in analoger und digitaler Form überarbeiten. Kompetenzbereich Linguistische Kompetenzen Die Schülerinnen und Schüler können – ein ausreichend breites Repertoire an Wörtern (Grund- und Aufbauwortschatz, ausgewählter Fachwortschatz der jeweiligen Klasse) sowie grammatischen Strukturen auf Wort-, Satz- und Textebene produktiv anwenden (Formen und Stellung des Verbs, Subjekt/Objekt, Satzverbindungen ua.); – Strategien zur Erschließung unbekannter Wörter anwenden und benötigte Begriffe verständlich und geschickt umschreiben; – (bildungs) sprachliche Verknüpfungsmittel und komplexe Satzstrukturen verwenden, um Äußerungen in Alltags- und Bildungssprache zu einer längeren, klaren und zusammenhängenden Sprachproduktion (mündlich und schriftlich) zu verbinden; – Rechtschreibregeln erkennen und Wörter und Sätze meist korrekt schreiben (unter Nutzung von Nachschlagewerken); – gängige Strategien zum Sprachvergleich auf Wort-, Satz- und Textebene, auch selbständig, anwenden. Anwendungsbereiche Aufgrund der Organisationsform und der großen Heterogenität der Lerngruppe beinhaltet der Lehrplanzusatz keine eigens ausgewiesenen Anwendungsbereiche, sondern orientiert sich in enger Absprache mit der jeweiligen Fachlehrperson an den Anwendungsbereichen des Deutsch-Lehrplans und ergänzend auch an Fachlehrplänen anderer Unterrichtsgegenstände. Dabei werden die Kompetenzbereiche themenorientiert aufgebaut. 1 Bildungs-,Berufs- und Lebensorientierung 2 Entrepreneurship Education 3 Gesundheitsförderung 4 Informatische Bildung 5 Interkulturelle Bildung 6 Medienbildung 7 Politische Bildung 8 Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 9 Sexualpädagogik 10 Sprachliche Bildung und Lesen 11 Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 12 Verkehrs- und Mobilitätsbildung 13 Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

LEHRPLANZUSATZ DEUTSCH ALS ZWEITSPRACHE FÜR AUSSERORDENTLICHE SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER IM DEUTSCHFÖRDERKURS

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse): Sprache leistet einen wesentlichen Beitrag zur individuellen und gemeinschaftlichen Identitätsbildung und ermöglicht, mit anderen in Beziehung zu treten, Informationen auszutauschen und sich die Welt zu erschließen. Sie ist die Voraussetzung für lebenslanges Lernen und berufliche Handlungsfähigkeit. Für die Grundlegung der sprachlichen Kompetenzen erhalten außerordentliche Schülerinnen und Schüler in Deutschförderkursen eine auf dem Lehrplanzusatz basierende altersgerechte und gezielte Deutschförderung. Damit soll sichergestellt werden, dass sie dem Unterricht möglichst rasch auf der jeweiligen Schulstufe (gegebenenfalls in Begleitung weiterführender DaZ-Förderung) als ordentliche Schülerinnen und Schüler folgen können. Der Unterricht kann klassen- und schulstufenübergreifend durchgeführt werden und findet in unterrichtsparalleler oder integrativer Form statt. Der Lehrplanzusatz bietet die Grundlage für alle Schulstufen und erlaubt, je nach Alter, Entwicklungs- und Lernstand der Schülerinnen und Schüler sowie Dauer der Teilnahme am Deutschförderkurs, individuelle Lernziele zu definieren. Der Einsatz von Diagnoseinstrumenten (USB DaZ ua.) unterstützt den Kompetenzaufbau mit angemessener Progression, die verpflichtende Förderplanung baut darauf auf. In den Deutschförderkursen wird der Fokus auf den weiteren Aufbau sowie die Festigung von Alltagssprache und die altersgerechte Weiterentwicklung bildungssprachlicher Kompetenzen gelegt. Um Schülerinnen und Schüler an die sprachlichen Anforderungen der jeweiligen Schulstufe im Unterricht heranzuführen, werden neben lebensweltlichen Themen vermehrt fachliche Texte als Grundlage für den Spracherwerb herangezogen. Der Unterricht in Deutschförderkursen fungiert im Sinne eines fachsensiblen Sprachunterrichts, der am besten durch die Kooperation aller Lehrerinnen und Lehrer der jeweiligen Schulstufe gelingt. Der Lehrplanzusatz stellt den Rahmen bereit, Schülerinnen und Schüler durch den Erwerb der deutschen Sprache in der Entwicklung ihrer individuellen Mehrsprachigkeit sowie in der Ausbildung von Sprach(en)bewusstsein und interkultureller Kompetenz zu unterstützen. Ihr sprachliches Repertoire und ihre bisherigen Sprach(lern)erfahrungen werden für das Lernen der Sprache Deutsch aufgegriffen und für die Reflexion im Sprachenlernen genützt. Insgesamt sollen die Lernmotivation und die Freude am Sprachenlernen im Unterricht gefördert werden. Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse): Der Unterricht in Deutschförderkursen bildet den Rahmen für den systematischen Ausbau von Deutschkompetenzen in kontinuierlicher inhaltlicher Verschränkung mit dem Unterricht in der Regelklasse. Der langjährige Prozess der Entwicklung von Alltagssprache hin zu Bildungs- und Fachsprache wird dabei von Anfang an gezielt und intensiv begleitet, sowohl durch den Auf- und Ausbau der (bildungs-)sprachlichen Kompetenzen im Deutschförderkurs als auch durch sprachsensiblen (Fach-)Unterricht in allen Gegenständen einer Schulstufe. 10 Dabei sind die Kooperation aller beteiligten Lehrpersonen und die Unterstützung durch die Schulleitung unabdingbar. Neben dem Bezug zu schulischen Inhalten bindet die Lehrperson nach Möglichkeit Themen und Kommunikationsanlässe ein, denen die Schülerinnen und Schüler außerhalb der Schule begegnen. Die didaktischen Hinweise im Lehrplan für die Deutschförderklasse zum Umgang mit Heterogenität, Alltags- und Bildungssprache sowie Mehrsprachigkeit gelten auch für den Deutschförderkurs. Die individuelle Kompetenzentwicklung in den fünf Kompetenzbereichen Hören, Sprechen, Lesen, Schreiben und Linguistische Kompetenzen wird vernetzt gefördert, bewusstgemacht und durch die Vermittlung von Sprachlernstrategien und durch Binnendifferenzierung erweitert. Kurze literarische Texte, kreative Lese- und Schreibaufgaben, musik- und theaterpädagogische Elemente sowie der Einsatz von digitalen Medien ermöglichen einen abwechslungsreichen Zugang zur deutschen Sprache. Schülerinnen und Schüler in Deutschförderkursen weisen – bezogen auf den Grad ihrer Alphabetisierung bzw. ihres Zweitschrifterwerbs – unterschiedliche Lernstände auf, worauf im Unterricht Bedacht zu nehmen ist. Die Entwicklung schriftlicher Kompetenzen begleitet den Ausbau mündlicher Kompetenzen in enger Abstimmung mit dem Deutschunterricht. Dem Aufbau von Textkompetenz und der Vermittlung von Lesestrategien kommt dabei besondere Bedeutung zu. Wortschatzarbeit und die Erarbeitung von grammatischen Strukturen werden immer in kommunikative, handlungsorientierte Situationen eingebettet. Das Wissen der Lehrperson um die (grammatische) Progression ist dabei grundlegend. Sie berücksichtigt die Bedeutung von Fehlern als Anlass zum Sprachenvergleich und als Ausdruck einer individuellen Lernersprache, deren Fehlerhaftigkeit insbesondere in Phasen des freien Sprechens und Schreibens akzeptiert wird. Sinnvolle Reaktionen darauf sind korrektives Feedback und das Anleiten zur Selbstkorrektur. Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Interkulturelle Bildung 5 , Sprachliche Bildung und Lesen 10 Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse): Die Unterrichtsplanung und -gestaltung in Deutschförderkursen orientiert sich an den drei zentralen fachlichen Konzepten „Kommunikation und Wirkung“, „Funktion und System“ sowie „Mehrsprachigkeit und Gesellschaft“. Diese Konzepte sind vernetzt zu denken und repräsentieren wiederkehrende Einsichten, die den Kern des Sprachfaches bilden und bei der Auswahl und Vermittlung der Inhalte zu berücksichtigen sind. Kommunikation und Wirkung Dieses Konzept bezieht sich auf mündliche und schriftliche Kommunikationsprozesse. Schülerinnen und Schüler erfahren, wie sprachliche Interaktion verläuft, wie Informationen und Wissen gespeichert, vermittelt, verarbeitet und angeeignet werden und welche Faktoren Kommunikation beeinflussen. Funktion und System Dieses Konzept betrachtet Sprache als regelhaftes System, das einem steten Wandel unterliegt und von gesellschaftlichen Veränderungen beeinflusst wird. Schülerinnen und Schüler gewinnen Einsicht in die Funktion der rezeptiven und produktiven Fertigkeiten sowie der sprachlichen Mittel, die für situationsgerechtes und zielgerichtetes Sprachhandeln notwendig sind. Mehrsprachigkeit und Gesellschaft Dieses Konzept bezieht sich auf individuelle und gesellschaftliche Mehrsprachigkeit sowie kulturell geprägte Handlungsmuster 5 . Schülerinnen und Schüler erfahren eine umfassende Sprachliche Bildung und Lesen, die gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht und das gesamte sprachliche Repertoire eines Menschen als identitätsbildend anerkennt sowie dessen Entwicklung unterstützt. Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse): Der Unterricht in Deutschförderkursen orientiert sich an den Lehrplänen für Deutschförderklassen und Deutsch sowie am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen des Europarats. Das Kompetenzmodell umfasst fünf zentrale Kompetenzbereiche, die nicht hierarchisch, sondern vernetzt zu vermitteln sind. Hören Hörverstehen ist für das Gelingen von Kommunikation – im direkten Gespräch oder medial vermittelt – zentral. Es reicht vom globalen Verständnis bis zum Erfassen von Details. Sprechen Mündliches Sprachhandeln umfasst dialogisches Sprechen (Teilnehmen an Gesprächen) und monologisches (zusammenhängendes) Sprechen. Es entwickelt sich von formelhaften hin zu selbstständigen, zusammenhängenden Äußerungen. Lesen Leseverstehen bildet die Grundlage für lebenslanges Lernen im Sinne einer reflexiven Grundbildung. Leseverstehen reicht von einem globalen Verständnis bis zum Erfassen von Details. Schreiben Schriftliches Sprachhandeln bildet eine weitere Grundlage für lebenslanges Lernen im Sinne einer reflexiven Grundbildung und entwickelt sich von formelhafter hin zu selbstständiger, zusammenhängender Schreibproduktion. Linguistische Kompetenzen Sie bilden die Grundlage für die Umsetzung der vier angeführten kommunikativen Kompetenzbereiche und sichern das Gelingen mündlicher und schriftlicher Sprachhandlungen. Ziel ist eine erfolgreiche – wenn auch noch nicht sprachlich korrekt realisierte – Kommunikation in den im Lehrplanzusatz genannten mündlichen und schriftlichen Sprachhandlungen. Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse): Die folgenden Kompetenzbeschreibungen benennen Kompetenzen, die Schülerinnen und Schüler im Laufe des Deutschförderkurses schrittweise erwerben, ausgehend von ihrem individuellen Sprach- und Lernstand. Kompetenzbereich Hören Die Schülerinnen und Schüler können – wesentliche Informationen, Erklärungen und Erzählungen in Gesprächen und gesprochenen Texten zu konkreten Themen in Alltags- und Unterrichtssituationen verstehen, wenn klar und deutlich in Standardsprache gesprochen wird; – die Hauptaussagen aus standardsprachlich verfassten Medienbeiträgen zu vertrauten Alltags- und Sachthemen verstehen, wenn klar und deutlich gesprochen wird (Hörtexte, Hörbücher, audiovisuelle Medien, wie ua. Videoclips, Filmsequenzen ua.). Kompetenzbereich Sprechen Die Schülerinnen und Schüler können – sich über konkrete Themen ihrer Lebenswelt und über Sachverhalte mit einem begrenzten, gesicherten Repertoire an Wörtern und Strukturen in zusammenhängenden Sätzen verständigen; – zunehmend komplexere Sprachhandlungen im Unterrichtsgespräch bewältigen und bei Bedarf bereitgestellte sprachliche Lernhilfen/Scaffolds (Bildimpulse, Formulierungshilfen ua.) nutzen; – Aussprache- und Intonationsmuster weitgehend korrekt verwenden (ua. dem Satztyp entsprechendes Heben/Absenken der Stimme am Satzende, Realisierung von Wort- und Wortgruppenakzenten ua. durch lauteres Sprechen, Pausen als Markierung für das Ende eines Sinnabschnittes), wobei es noch zu Interferenzen mit der Erstsprache kommen kann; – Informationen einholen und diese in einfachen zusammenhängenden Sätzen weitergeben; – Erfahrungen, Sachverhalte und Ereignisse beschreiben; – einfache Geschichten zu vertrauten Themen erzählen und Handlungen von literarischen Texten, Büchern oder Filmen wiedergeben; – ihre Meinungen zu vertrauten Themen äußern, begründen und einfache Erklärungen formulieren. Kompetenzbereich Lesen Die Schülerinnen und Schüler können – kurze Texte unterschiedlicher Textsorten zu konkreten Themen lesen und verstehen und dabei Lesestrategien anwenden; – kurzen Texten wesentliche Informationen entnehmen und sich Hauptaussagen erschließen, wobei sie bei Bedarf Lernhilfen/Scaffolds nutzen (Wortschatzliste, Bilder, Fragen zum Text, Nachschlagewerke, Glossare ua.); – kurze authentische Texte zu vertrauten Alltags- und Sachthemen verstehen und ihnen gezielt Informationen entnehmen (Zeitschriftentexte, Fernseh-/Veranstaltungsprogramme, Anleitungen, Spielregeln, Internet als Lesequelle, Formulare, Prospekte, Broschüren, Fahrpläne ua.). Kompetenzbereich Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – Texte unterschiedlicher Textsorten zu konkreten Themen ihrer Lebenswelt verfassen und bei Bedarf sprachliche Lernhilfen/Scaffolds (Formulierungshilfen, Hinweise zur Gliederung ua.) nutzen; – schriftliche Präsentationen und Zusammenfassungen erstellen (Lernplakate, Präsentationsfolien, Mindmaps, Cluster, Protokolle ua.); – kurze kreative Texte zu Textvorlagen verfassen, zB Reime, Gedichte, Lieder, erzählende Texte ua. (generatives Schreiben); – kurze Sachtexte zu konkreten Themen ihrer Lebenswelt verfassen und bei Bedarf bereitgestellte sprachliche Lernhilfen/Scaffolds (Satzanfänge, Formulierungshilfen, Hinweise zur Gliederung eines Textes ua.) nutzen. Kompetenzbereich Linguistische Kompetenzen Die Schülerinnen und Schüler können – ein begrenztes, gesichertes Repertoire an Wörtern (Grund- und Aufbauwortschatz, ausgewählter Fachwortschatz auf der jeweiligen Schulstufe) einsetzen; – grammatische Strukturen verwenden (Formen und Stellung des Verbs, Subjekt/Objekt, Satzverbindungen ua.); – elementare Rechtschreibregeln erkennen und Wörter und Sätze unter Nutzung von Nachschlagewerken ansatzweise korrekt schreiben, um die Kompetenzbereiche zu bewältigen (Groß- und Kleinschreibung, Interpunktionszeichen ua.); – einfache Strategien zum Sprachvergleich auf Wort-, Satz- und Textebene anwenden. Anwendungsbereiche: Der Deutschförderkurs bereitet Schülerinnen und Schüler darauf vor, dem Regelunterricht der jeweiligen Schulstufe in der Unterrichtssprache Deutsch als ordentliche Schülerinnen und Schüler folgen zu können. Aufgrund dieser Organisationsform und der großen Heterogenität der Lerngruppe beinhaltet der Lehrplanzusatz keine eigens ausgewiesenen Anwendungsbereiche, sondern orientiert sich – idealerweise in enger Absprache mit der jeweiligen Fachlehrperson – an den sprachlichen Ansprüchen der Anwendungsbereiche ausgewählter Pflichtgegenstände. 1 Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 2 Entrepreneurship Education 3 Gesundheitsförderung 4 Informatische Bildung 5 Interkulturelle Bildung 6 Medienbildung 7 Politische Bildung 8 Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 9 Sexualpädagogik 10 Sprachliche Bildung und Lesen 11 Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 12 Verkehrs- und Mobilitätsbildung 13 Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

ERSTE LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch, Romanes) Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse): Der Fremdsprachenunterricht in der Sekundarstufe I verfolgt das Ziel, kommunikative Kompetenz in der Fremdsprache zu entwickeln, die in lebensnahen, altersadäquaten Situationen erlernt und erprobt wird. Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, sich später in Alltag und Beruf in der Fremdsprache zu verständigen und selbstständig einfache fremdsprachliche Sach- und Alltagstexte zu erfassen und zu erschließen 13, um lebenslanges Lernen und Sprachenlernen im Sinne der reflexiven Grundbildung zu gewährleisten. Der Fremdsprachenunterricht hat die Aufgabe, fachliche Grundlagen, Lernstrategien und Lerntechniken für den weiteren selbstständigen Spracherwerb, insbesondere im Hinblick auf lebensbegleitendes und autonomes Lernen, zu vermitteln und zu trainieren. Fremdsprachenkenntnisse ermöglichen einen Zugang zu und den Austausch von Wissen, Erfahrungen und Informationen über Kulturen und Ideen 7 , die in der Erstsprache nicht verfügbar sind, die Auseinandersetzung mit inter- und transkulturellen Themen und die Teilhabe an demokratischen Prozessen. 7 Das bewusste Aufgreifen solcher Themen ist in einer globalisierten, mehrsprachig geprägten Welt die Aufgabe von Schule und Gesellschaft. Dies soll zu einer verstärkten Sensibilisierung der Lernenden für kulturelle Gemeinsamkeiten und Unterschiede führen und ihr Verständnis für die Vielfalt von Kulturen, Ideen und Lebensweisen vertiefen. Durch den Fremdsprachenunterricht soll ein Bewusstsein für die Bedeutung von Mehrsprachigkeit und Interkulturalität geschaffen werden. Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse): Die kommunikative Sprachkompetenz ist das übergeordnete Ziel des Fremdsprachenunterrichts. Teilkompetenzen sind in dem Maße zu entwickeln, wie sie für erfolgreiche altersgemäße mündliche und schriftliche Kommunikation nötig sind. Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben sind regelmäßig und integrativ zu üben. Durch gezielte Diagnostik und die Bereitstellung einer förderlichen Lernumgebung ermöglichen Lehrende den Schülerinnen und Schülern eine erfolgreiche Unterrichtsteilnahme. Im Unterricht ist die Zielsprache Medium der Interaktion. Ein aktiver, vielfältiger, multisensorischer, kreativer Zugang ist dem Spracherwerb förderlich. Der Einsatz audiovisueller und digitaler Medien 6 sowie direkte Begegnungen mit Native Speakers und internationalen Sprecherinnen und Sprechern schaffen zusätzliche Möglichkeiten für die Auseinandersetzung mit authentischen Sprachvorbildern. Auch die Fähigkeit, sich sozial angemessen auszudrücken, ist dabei zu erlernen und zu üben. 1, 2 Auf allen Kompetenzstufen ist zu beachten, dass sich Lernende der Zielsprache über lernersprachliche Zwischenschritte annähern. Fehler sind ein natürliches Merkmal des Sprachenlernens. Dennoch wird in sinnvollem Maße und auf das jeweilige Kompetenzniveau bezogen Adäquatheit der sprachlichen Mittel angestrebt. Diese beziehen sich auf das jeweilige Sprachniveau der Schulstufe sowie die im Unterricht behandelten Themenbereiche und Strukturen. Der Vermittlung von Wortschatz und Grammatik in kontextualisierter und vernetzter Form ist größtes Gewicht beizumessen. Vokabular ist deshalb vorrangig in Phrasen und Sätzen zu erarbeiten. Der funktionale Aspekt der Grammatik hat Vorrang gegenüber dem formalen Aspekt. Die situative Einführung und das induktive Erschließen grammatischer Sachverhalte aus kommunikativen Zusammenhängen und Textbeispielen sind anzustreben. Grammatische Teilsysteme dürfen nicht zum direkten Lernziel werden. Inter- und transkulturelle Aspekte werden altersadäquat und dem Kompetenzniveau entsprechend erarbeitet. Kultur- und landeskundliche Informationen werden dabei mit kommunikativen zielsprachlichen Situationen verbunden, handlungsorientiert vermittelt und bewusstseinsbildend genutzt (ua. durch den Einsatz von kreativen und spielerischen Elementen, durch den Einsatz von Liedern, Gedichten, Comics, kurzen literarischen Texten, Filmausschnitten und Kurzvideos, aktuellen Nachrichten und Ereignissen in den Ländern der Zielsprache unter Einsatz diverser Internetquellen). 7 In den einzelnen Schulstufen ist zu beachten, dass der Erwerb vorangegangener Teilkompetenzen, die sich in den Kompetenzbeschreibungen befinden, immer vorauszusetzen ist und dass diese im Sinne eines nachhaltigen Kompetenzaufbaus stets wiederholt und aktiviert werden sollen. Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 1 , Entrepreneurship Education 2 , Medienbildung 6 , Politische Bildung 7 , Sprachliche Bildung und Lesen 10 , Verkehrs- und Mobilitätsbildung 12 , Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung 13 Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Schularbeiten“ des fünften Teils zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern bei Schularbeiten ist – nach Maßgabe der Aufgabenstellung – zu ermöglichen. Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse): Dem Fremdsprachenunterricht in der Sekundarstufe I liegen drei zentrale fachliche Konzepte zugrunde, die miteinander vernetzt sind. Sie integrieren, strukturieren und aktivieren vorhandenes Wissen und entwickeln dieses weiter. Kommunikation und Wirkung Kommunikation und Wirkung betrachtet das Interagieren in unterschiedlichen Kommunikationssituationen. Sprache dient als Mittel der Kommunikation. Äußerungen sind immer in einen bestimmten situativen Kontext eingebettet und erzielen eine bestimmte Wirkung. Es geht immer um sprachlich angemessenes Handeln. Bedeutung und Form Sprache dient als Mittel des Ausdrucks. Sprachliche Bedeutungen werden durch bestimmte sprachliche Formen ausgedrückt. Der Inhalt bedingt dabei die Form. Sprachliche Strukturen werden als Instrumente entdeckt und verstanden, um bestimmte Bedeutungen zu verbalisieren. 10 Kultur und Gesellschaft Sprache als beziehungsgestaltendes Element ermöglicht es, das eigene Lebensumfeld eingebettet in Kultur bzw. Gesellschaft darzustellen und andere kulturelle Zugänge auf Basis der inter- und transkulturellen Kommunikation zu entwickeln. Sprache befähigt dazu, Haltungen kritisch zu reflektieren und einen offenen, toleranten und respektvollen Umgang mit anderen Kulturen zu entwickeln. 7 Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse): Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen des Europarates (GeR) und der Companion Volume
(2018) bilden die Grundlage für das Kompetenzmodell des Unterrichts in den lebenden Fremdsprachen ab der Primarstufe. Die zu erwerbenden Kompetenzen gliedern sich in die Bereiche Hören, Lesen, Sprechen (an Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen) und Schreiben. Die sprachlichen Mittel bilden die Basis für diese vier Kompetenzbereiche und sind deren integrative Bestandteile; sie stellen keinen eigenen Kompetenzbereich dar. Das vorliegende Kompetenzmodell besteht aus zwei Ebenen: Basisebene eins umfasst den Bereich der grammatischen und lexikalischen Strukturen. Dieser Bereich findet Eingang in alle Bereiche der Kompetenzebene zwei, bestehend aus Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben. Das Zusammenwirken der beiden Ebenen ermöglicht den Erwerb umfassender Sprachhandlungsfähigkeit. Der GeR beschreibt die Kompetenzstufen A1 bis C2. Der Lehrplan der Sekundarstufe I in den lebenden Fremdsprachen orientiert sich an den dort definierten Kann-Beschreibungen (Deskriptoren) der Kompetenzniveaus A1 und A2 sowie an ausgewählten Deskriptoren des Kompetenzniveaus B1 (ua. in einfacher Sprache Meinungen, Gefühle, zukünftige Handlungen, Vergleiche und Vermutungen ausdrücken). Hören Das Verständnis gesprochener Sprache ist für erfolgreiche Kommunikation essenziell. Gesprochene Sprache inkludiert sowohl direkte Konversation (an Gesprächen teilnehmen) in der Zielsprache als auch die Rezeption von Gesprochenem in Form von Audio- und Videoaufnahmen oder Präsentationen in klar und deutlich gesprochener Standardsprache. 6 Dazu sind sowohl das globale Verständnis, das Verstehen von spezifischen Informationen wie auch die Fähigkeit, einfache Schlussfolgerungen aus dem Gesagten zu ziehen, erforderlich. 10 Lesen Das Erfassen von Informationen aus geschriebenen Texten bildet die Grundlage für lebenslanges Lernen. Dabei steht die Hinführung zur Lektüre von einfachen, authentischen altersadäquaten Texten im Fokus. Für das Textverständnis sind sowohl das globale Verständnis, das Verstehen von spezifischen Informationen wie auch die Fähigkeit, einfache Schlussfolgerungen aus dem Geschriebenen zu ziehen, erforderlich. 10 Sprechen Im GeR wird Sprechen als „An Gesprächen teilnehmen“ (dialogisches Sprechen) und „Zusammenhängendes Sprechen“ (monologisches Sprechen) definiert. Ziel ist die erfolgreiche mündliche Kommunikation, die nicht mit fehlerfreier Kommunikation zu verwechseln ist. Sie führt von einfachen kurzen Äußerungen zur Fähigkeit, einfache Sachverhalte, Wünsche und Gefühle relativ flüssig und mühelos auszudrücken. Schreiben Die Fähigkeit, schriftlich zu kommunizieren, erweitert die Handlungsfähigkeit in der Fremdsprache. Dabei ist die erfolgreiche Kommunikation mit den Adressaten das primäre Ziel, was jedoch nicht mit fehlerfreier Kommunikation zu verwechseln ist. Dies beinhaltet die erfolgreiche Vermittlung von Inhalten, Ideen und Meinungen. Die Schreibfähigkeit entwickelt sich von formelhaften, wenig eigenständigen Äußerungen hin zu selbstständigen, zusammenhängenden Äußerungen mit wachsender Sprachrichtigkeit. Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse): 1. Klasse: In allen vier Kompetenzbereichen wird das Zielniveau A1/A2 angestrebt. Es ist zu beachten, dass auf diesem Zielniveau ein entsprechendes Spektrum an vertrauten sprachlichen Mitteln hinreichend korrekt erkannt und niveauadäquat angewendet wird. Hör- und Leseverstehen beziehen sich auf das globale Verständnis, das Verstehen wichtiger Details sowie die Fähigkeit, einfache Schlussfolgerungen zu ziehen. Kompetenzbereich Hören Die Schülerinnen und Schüler können, wenn sehr langsam, klar und deutlich in Standardsprache gesprochen wird, – in kurzen Dialogen oder Monologen einfache Fragen und Sätze, die sich auf sie selbst und ihr persönliches Umfeld beziehen, verstehen. – einfache alltägliche Kommunikation im Unterricht verstehen. Kompetenzbereich Lesen Die Schülerinnen und Schüler können. – einfache Arbeitsanweisungen und Mitteilungen verstehen. – sehr einfache Texte über vertraute Themen verstehen. Kompetenzbereich Sprechen (an Gesprächen teilnehmen und zusammenhängend sprechen) Die Schülerinnen und Schüler können zu alltäglichen und persönlichen Themen – an Gesprächen teilnehmen und sich mit Hilfe des Gesprächspartners auf einfache Art verständigen. – einfache Fragen stellen und beantworten. – beim zusammenhängenden Sprechen in einfachen Sätzen über vertraute Themen (ua. Familie, Freunde, Tagesablauf, Hobbys, Schule) 2, 13 sprechen. Kompetenzbereich Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können zu alltäglichen und persönlichen Themen. – über sich selbst und vertraute Themen (ua. Familie, Freunde, Tagesablauf, Hobbys, Schule) in einfachen Sätzen schreiben. 2, 13 – Informationen in geschriebener Form weitergeben (persönliche Mitteilungen). Anwendungsbereiche Anwendungsbereiche haben repräsentativen Charakter und bezeichnen handlungsorientierte Themenfelder. Sie konkretisieren und präzisieren die Kompetenzbereiche und richten sich nach der aktuellen, tatsächlichen Lebenswelt und den Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie nach den Möglichkeiten innerhalb des angestrebten Sprachniveaus. Im Sprachunterricht gilt allgemein das Prinzip der sukzessiven Erweiterung der Lebenswelt. Themen werden daher innerhalb der gesamten Sekundarstufe I wiederkehrend und vertiefend behandelt und im Sinne des Transferlernens auf ähnliche Situationen angewendet. Im Laufe der Sekundarstufe I wird der Blick von der persönlichen Lebenswelt um einzelne Aspekte der jeweiligen Kulturen erweitert, und die Wahrnehmung und Akzeptanz von kulturellen Unterschieden wird gefördert. 7 2. Klasse: In allen vier Kompetenzbereichen wird das Zielniveau A2 angestrebt. Es ist bei den sprachlichen Mitteln zu beachten, dass die Schülerinnen und Schüler auf dem Zielniveau A2 ein entsprechendes Spektrum an vertrauten sprachlichen Mitteln hinreichend korrekt erkennen und niveauadäquat anwenden können. Hör- und Leseverstehen beziehen sich auf das globale Verständnis, das Verstehen wichtiger Details sowie die Fähigkeit, einfache Schlussfolgerungen zu ziehen. Kompetenzbereich Hören Die Schülerinnen und Schüler können, wenn langsam, klar und deutlich in Standardsprache gesprochen wird, – Anweisungen, Fragen und Auskünfte verstehen. – kurze einfache Gespräche und Texte über vertraute Themen verstehen. Kompetenzbereich Lesen Die Schülerinnen und Schüler können – kurze einfache Geschichten, Briefe, E-Mails oder bebilderte Sachtexte verstehen. 6 – kurzen vertrauten Alltagstexten wichtige Informationen entnehmen. 6 Kompetenzbereich Sprechen (an Gesprächen teilnehmen und zusammenhängend sprechen) Die Schülerinnen und Schüler können in einfachen zusammenhängenden Sätzen – kurze Gespräche über vertraute Themen führen. – in Alltagssituationen einfache Informationen geben, Fragen stellen und Vereinbarungen treffen. – über vertraute Themen (ua. Dinge, Orte, Personen) sprechen und dabei auch Gefühle, Vorlieben, Stärken und Meinungen auf einfache Weise ausdrücken. 2, 13 Kompetenzbereich Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können in einfachen zusammenhängenden Sätzen – Aspekte des persönlichen Lebensumfeldes beschreiben (ua. Personen, Orte, Pläne, Wünsche). 12 – die eigene Meinung ausdrücken und begründen. 2 – einfache Geschichten und Gebrauchstexte (ua. E-Mails, Mitteilungen) schreiben und dabei auch über vergangene und zukünftige Ereignisse berichten. 6 Anwendungsbereiche Anwendungsbereiche haben repräsentativen Charakter und bezeichnen handlungsorientierte Themenfelder. Sie konkretisieren und präzisieren die Kompetenzbereiche und richten sich nach der aktuellen, tatsächlichen Lebenswelt und den Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie nach den Möglichkeiten innerhalb des angestrebten Sprachniveaus. Im Sprachunterricht gilt allgemein das Prinzip der sukzessiven Erweiterung der Lebenswelt. Themen werden daher innerhalb der gesamten Sekundarstufe I wiederkehrend und vertiefend behandelt und im Sinne des Transferlernens auf ähnliche Situationen angewendet. Im Laufe der Sekundarstufe I wird der Blick von der persönlichen Lebenswelt um einzelne Aspekte der jeweiligen Kulturen erweitert, und die Wahrnehmung und Akzeptanz von kulturellen Unterschieden wird gefördert. 7 3. Klasse: In allen vier Kompetenzbereichen wird das Zielniveau A2+ angestrebt. Bei den sprachlichen Mitteln ist zu beachten, dass die Schülerinnen und Schüler auf dem Zielniveau A2+ ein entsprechendes Spektrum an vertrauten sprachlichen Mitteln hinreichend korrekt erkennen und niveauadäquat anwenden können. Hör- und Leseverstehen beziehen sich auf das globale Verständnis, das Verstehen wichtiger Details sowie die Fähigkeit, einfache Schlussfolgerungen zu ziehen. Kompetenzbereich Hören Die Schülerinnen und Schüler können, wenn klar und deutlich und nicht zu schnell in Standardsprache gesprochen wird, – einfache Gespräche, Erzählungen und kurze Medienbeiträge verstehen. 6 Kompetenzbereich Lesen Die Schülerinnen und Schüler können – einfache und konkrete Artikel in Magazinen und Jugendzeitschriften, altersadäquate Kinder- und Jugendbücher, Geschichten und Sachtexte sowie persönliche Texte, die sich auf altersgerechte Aspekte der zielsprachlichen Kultur(en) beziehen, verstehen. – in einfachen Texten Wünsche und Gefühle verstehen. Kompetenzbereich Sprechen (an Gesprächen teilnehmen und zusammenhängend sprechen) Die Schülerinnen und Schüler können in einfacher Sprache – ein Gespräch beginnen, weiterführen und beenden sowie einfache Sprecherwechsel durchführen. – Vereinbarungen treffen, Ratschläge erbitten und geben, einfache Begründungen, Meinungen und Gefühle ausdrücken und darauf reagieren. – über vertraute Themenbereiche erzählen und einfache (Buch-)Präsentationen halten. Kompetenzbereich Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können auf einfache Art – kurze zusammenhängende Texte über alltägliche Aspekte des eigenen Umfelds sowie des Lebensalltags von Jugendlichen in verschiedenen Ländern schreiben. 7, 12 – kurze Beschreibungen von Ereignissen, vergangenen und zukünftigen Handlungen und persönlichen Erfahrungen verfassen und dabei auch Meinungen und Gefühle ausdrücken. – kurz über ihre Eindrücke und Meinungen zu altersadäquaten Geschichten sowie zu Kinder- und Jugendliteratur schreiben. 6 Anwendungsbereiche Anwendungsbereiche haben repräsentativen Charakter und bezeichnen handlungsorientierte Themenfelder. Sie konkretisieren und präzisieren die Kompetenzbereiche und richten sich nach der aktuellen, tatsächlichen Lebenswelt und den Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie nach den Möglichkeiten innerhalb des angestrebten Sprachniveaus. Im Sprachunterricht gilt allgemein das Prinzip der sukzessiven Erweiterung der Lebenswelt. Themen werden daher innerhalb der gesamten Sekundarstufe I wiederkehrend und vertiefend behandelt und im Sinne des Transferlernens auf ähnliche Situationen angewendet. Im Laufe der Sekundarstufe I wird der Blick von der persönlichen Lebenswelt um einzelne Aspekte der jeweiligen Kulturen erweitert, und die Wahrnehmung und Akzeptanz von kulturellen Unterschieden wird gefördert. 7 4. Klasse: In allen vier Kompetenzbereichen wird das Zielniveau A2+ mit ausgewählten Deskriptoren aus B1 angestrebt. Bei den sprachlichen Mitteln ist zu beachten, dass die Schülerinnen und Schüler auf dem Zielniveau A2+ ein entsprechendes Spektrum an vertrauten sprachlichen Mitteln hinreichend korrekt erkennen und niveauadäquat anwenden können. Hör- und Leseverstehen beziehen sich auf das globale Verständnis, das Verstehen wichtiger Details sowie die Fähigkeit, einfache Schlussfolgerungen zu ziehen. Kompetenzbereich Hören Die Schülerinnen und Schüler können, wenn in klarer und deutlicher Standardsprache gesprochen wird, – Gespräche, kurze Erzählungen, Präsentationen, Filme und kurze Medienbeiträge über vertraute Themen verstehen. 6 Kompetenzbereich Lesen Die Schülerinnen und Schüler können – einfache klar strukturierte Jugendliteratur oder Sachliteratur mit befriedigendem Verständnis lesen und darin enthaltene Einstellungen (ua. der handelnden Personen oder Autoren) erkennen. – einfache altersadäquate Texte verstehen und spezifische Informationen entnehmen. Kompetenzbereich Sprechen (an Gesprächen teilnehmen und zusammenhängend sprechen) Die Schülerinnen und Schüler können – sich in routinemäßigen Situationen über vertraute Themen ohne große Mühe verständigen (ua. Zustimmung oder Ablehnung ausdrücken, Vorschläge machen, über Pläne reden, Rat erbitten und geben, einfache Begründungen vorbringen, die eigene Meinung und Vermutungen formulieren). 2 – über (Alltags-)Ereignisse und vergangene sowie zukünftige Aktivitäten berichten und dabei auch Meinungen und Gefühle ausdrücken. – einfache Präsentationen zu vertrauten Themen, Büchern, Filmen oder zu Themen und Ideen von persönlichem Interesse halten. Kompetenzbereich Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – unkomplizierte, strukturierte Texte (ua. Postings, E-Mails, Erfahrungsberichte) zu vertrauten Themen schreiben. 6 – in einfacher Sprache, Meinungen ausdrücken, Gefühle beschreiben und einfache Vermutungen anstellen (auch über Bücher und Filme). 6 – für Ansichten, Pläne oder Handlungen einfache Begründungen oder Erklärungen geben und Ideen präsentieren. 7 Anwendungsbereiche Anwendungsbereiche haben repräsentativen Charakter und bezeichnen handlungsorientierte Themenfelder. Sie konkretisieren und präzisieren die Kompetenzbereiche und richten sich nach der aktuellen, tatsächlichen Lebenswelt und den Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie nach den Möglichkeiten innerhalb des angestrebten Sprachniveaus. Im Sprachunterricht gilt allgemein das Prinzip der sukzessiven Erweiterung der Lebenswelt. Themen werden daher innerhalb der gesamten Sekundarstufe I wiederkehrend und vertiefend behandelt und im Sinne des Transferlernens auf ähnliche Situationen angewendet. Im Laufe der Sekundarstufe I wird der Blick von der persönlichen Lebenswelt um einzelne Aspekte der jeweiligen Kulturen erweitert, und die Wahrnehmung und Akzeptanz von kulturellen Unterschieden wird gefördert. 7 1 Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 2 Entrepreneurship Education 3 Gesundheitsförderung 4 Informatische Bildung 5 Interkulturelle Bildung 6 Medienbildung 7 Politische Bildung 8 Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 9 Sexualpädagogik 10 Sprachliche Bildung und Lesen 11 Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 12 Verkehrs- und Mobilitätsbildung 13 Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch, Romanes) Bildungs- und Lehraufgabe (3. bis 4. Klasse): Der Fremdsprachenunterricht in der Sekundarstufe I verfolgt das Ziel, kommunikative Kompetenz in der Fremdsprache zu entwickeln, die in lebensnahen, altersadäquaten Situationen erlernt und erprobt wird. Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, sich später in Alltag und Beruf in der Fremdsprache zu verständigen und selbstständig einfache fremdsprachliche Sach- und Alltagstexte zu erfassen und zu erschließen 13, um lebenslanges Lernen und Sprachenlernen im Sinne der reflexiven Grundbildung zu gewährleisten. Der Fremdsprachenunterricht hat die Aufgabe, fachliche Grundlagen, Lernstrategien und Lerntechniken für den weiteren selbstständigen Spracherwerb, insbesondere im Hinblick auf lebensbegleitendes und autonomes Lernen, zu vermitteln und zu trainieren. Fremdsprachenkenntnisse ermöglichen einen Zugang zu und den Austausch von Wissen, Erfahrungen und Informationen über Kulturen und Ideen 7 , die in der Erstsprache nicht verfügbar sind, die Auseinandersetzung mit inter- und transkulturellen Themen und die Teilhabe an demokratischen Prozessen. 7 Das bewusste Aufgreifen solcher Themen ist in einer globalisierten, mehrsprachig geprägten Welt die Aufgabe von Schule und Gesellschaft. Dies soll zu einer verstärkten Sensibilisierung der Lernenden für kulturelle Gemeinsamkeiten und Unterschiede führen und ihr Verständnis für die Vielfalt von Kulturen, Ideen und Lebensweisen vertiefen. Durch den Fremdsprachenunterricht soll ein Bewusstsein für die Bedeutung von Mehrsprachigkeit und Interkulturalität geschaffen werden. Didaktische Grundsätze (3. bis 4. Klasse): Die kommunikative Sprachkompetenz ist das übergeordnete Ziel des Fremdsprachenunterrichts. Teilkompetenzen sind in dem Maße zu entwickeln, wie sie für erfolgreiche altersgemäße mündliche und schriftliche Kommunikation nötig sind. Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben sind regelmäßig und integrativ zu üben. Durch gezielte Diagnostik und die Bereitstellung einer förderlichen Lernumgebung ermöglichen Lehrende den Schülerinnen und Schülern eine erfolgreiche Unterrichtsteilnahme. Im Unterricht ist die Zielsprache Medium der Interaktion. Ein aktiver, vielfältiger, multisensorischer, kreativer Zugang ist dem Spracherwerb förderlich. Der Einsatz audiovisueller und digitaler Medien 6 sowie direkte Begegnungen mit Native Speakers und internationalen Sprecherinnen und Sprechern schaffen zusätzliche Möglichkeiten für die Auseinandersetzung mit authentischen Sprachvorbildern. Auch die Fähigkeit, sich sozial angemessen auszudrücken, ist dabei zu erlernen und zu üben. 1, 2 Auf allen Kompetenzstufen ist zu beachten, dass sich Lernende der Zielsprache über lernersprachliche Zwischenschritte annähern. Fehler sind ein natürliches Merkmal des Sprachenlernens. Dennoch wird in sinnvollem Maße und auf das jeweilige Kompetenzniveau bezogen Adäquatheit der sprachlichen Mittel angestrebt. Diese beziehen sich auf das jeweilige Sprachniveau der Schulstufe sowie die im Unterricht behandelten Themenbereiche und Strukturen. Der Vermittlung von Wortschatz und Grammatik in kontextualisierter und vernetzter Form ist größtes Gewicht beizumessen. Vokabular ist deshalb vorrangig in Phrasen und Sätzen zu erarbeiten. Der funktionale Aspekt der Grammatik hat Vorrang gegenüber dem formalen Aspekt. Die situative Einführung und das induktive Erschließen grammatischer Sachverhalte aus kommunikativen Zusammenhängen und Textbeispielen sind anzustreben. Grammatische Teilsysteme dürfen nicht zum direkten Lernziel werden. Inter- und transkulturelle Aspekte werden altersadäquat und dem Kompetenzniveau entsprechend erarbeitet. Kultur- und landeskundliche Informationen werden dabei mit kommunikativen zielsprachlichen Situationen verbunden, handlungsorientiert vermittelt und bewusstseinsbildend genutzt (ua. durch den Einsatz von kreativen und spielerischen Elementen, durch den Einsatz von Liedern, Gedichten, Comics, kurzen literarischen Texten, Filmausschnitten und Kurzvideos, aktuellen Nachrichten und Ereignissen in den Ländern der Zielsprache unter Einsatz diverser Internetquellen). 7 In den einzelnen Schulstufen ist zu beachten, dass der Erwerb vorangegangener Teilkompetenzen, die sich in den Kompetenzbeschreibungen befinden, immer vorauszusetzen ist und dass diese im Sinne eines nachhaltigen Kompetenzaufbaus stets wiederholt und aktiviert werden sollen. Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 1 , Entrepreneurship Education 2 , Medienbildung 6 , Politische Bildung 7 , Sprachliche Bildung und Lesen 10 , Verkehrs- und Mobilitätsbildung 12 , Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung 13 Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Schularbeiten“ des fünften Teils zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern bei Schularbeiten ist – nach Maßgabe der Aufgabenstellung – zu ermöglichen. Zentrale fachliche Konzepte (3. bis 4. Klasse): Dem Fremdsprachenunterricht in der Sekundarstufe I liegen drei zentrale fachliche Konzepte zugrunde, die miteinander vernetzt sind. Sie integrieren, strukturieren und aktivieren vorhandenes Wissen und entwickeln dieses weiter. Kommunikation und Wirkung Kommunikation und Wirkung betrachtet das Interagieren in unterschiedlichen Kommunikationssituationen. Sprache dient als Mittel der Kommunikation. Äußerungen sind immer in einen bestimmten situativen Kontext eingebettet und erzielen eine bestimmte Wirkung. Es geht immer um sprachlich angemessenes Handeln. Bedeutung und Form Sprache dient als Mittel des Ausdrucks. Sprachliche Bedeutungen werden durch bestimmte sprachliche Formen ausgedrückt. Der Inhalt bedingt dabei die Form. Sprachliche Strukturen werden als Instrumente entdeckt und verstanden, um bestimmte Bedeutungen zu verbalisieren. 10 Kultur und Gesellschaft Sprache als beziehungsgestaltendes Element ermöglicht es, das eigene Lebensumfeld eingebettet in Kultur bzw. Gesellschaft darzustellen und andere kulturelle Zugänge auf Basis der inter- und transkulturellen Kommunikation zu entwickeln. Sprache befähigt dazu, Haltungen kritisch zu reflektieren und einen offenen, toleranten und respektvollen Umgang mit anderen Kulturen zu entwickeln. 7 Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (3. bis 4. Klasse): Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen des Europarates (GeR) und der Companion Volume
(2018) bilden die Grundlage für das Kompetenzmodell des Unterrichts in den lebenden Fremdsprachen ab der Primarstufe. Die zu erwerbenden Kompetenzen gliedern sich in die Bereiche Hören, Lesen, Sprechen (an Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen) und Schreiben. Die sprachlichen Mittel bilden die Basis für diese vier Kompetenzbereiche und sind deren integrative Bestandteile; sie stellen keinen eigenen Kompetenzbereich dar. Das vorliegende Kompetenzmodell besteht aus zwei Ebenen: Basisebene eins umfasst den Bereich der grammatischen und lexikalischen Strukturen. Dieser Bereich findet Eingang in alle Bereiche der Kompetenzebene zwei, bestehend aus Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben. Das Zusammenwirken der beiden Ebenen ermöglicht den Erwerb umfassender Sprachhandlungsfähigkeit. Der GeR beschreibt die Kompetenzstufen A1 bis C2. Der Lehrplan der Sekundarstufe I in den lebenden Fremdsprachen orientiert sich an den dort definierten Kann-Beschreibungen (Deskriptoren) der Kompetenzniveaus A1 und A2 sowie an ausgewählten Deskriptoren des Kompetenzniveaus B1 (ua. in einfacher Sprache Meinungen, Gefühle, zukünftige Handlungen, Vergleiche und Vermutungen ausdrücken). Hören Das Verständnis gesprochener Sprache ist für erfolgreiche Kommunikation essenziell. Gesprochene Sprache inkludiert sowohl direkte Konversation (an Gesprächen teilnehmen) in der Zielsprache als auch die Rezeption von Gesprochenem in Form von Audio- und Videoaufnahmen oder Präsentationen in klar und deutlich gesprochener Standardsprache. 6 Dazu sind sowohl das globale Verständnis, das Verstehen von spezifischen Informationen wie auch die Fähigkeit, einfache Schlussfolgerungen aus dem Gesagten zu ziehen, erforderlich. 10 Lesen Das Erfassen von Informationen aus geschriebenen Texten bildet die Grundlage für lebenslanges Lernen. Dabei steht die Hinführung zur Lektüre von einfachen, authentischen altersadäquaten Texten im Fokus. Für das Textverständnis sind sowohl das globale Verständnis, das Verstehen von spezifischen Informationen wie auch die Fähigkeit, einfache Schlussfolgerungen aus dem Geschriebenen zu ziehen, erforderlich. 10 Sprechen Im GeR wird Sprechen als „An Gesprächen teilnehmen“ (dialogisches Sprechen) und „Zusammenhängendes Sprechen“ (monologisches Sprechen) definiert. Ziel ist die erfolgreiche mündliche Kommunikation, die nicht mit fehlerfreier Kommunikation zu verwechseln ist. Sie führt von einfachen kurzen Äußerungen zur Fähigkeit, einfache Sachverhalte, Wünsche und Gefühle relativ flüssig und mühelos auszudrücken. Schreiben Die Fähigkeit, schriftlich zu kommunizieren, erweitert die Handlungsfähigkeit in der Fremdsprache. Dabei ist die erfolgreiche Kommunikation mit den Adressaten das primäre Ziel, was jedoch nicht mit fehlerfreier Kommunikation zu verwechseln ist. Dies beinhaltet die erfolgreiche Vermittlung von Inhalten, Ideen und Meinungen. Die Schreibfähigkeit entwickelt sich von formelhaften, wenig eigenständigen Äußerungen hin zu selbstständigen, zusammenhängenden Äußerungen mit wachsender Sprachrichtigkeit. Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (3. bis 4. Klasse): 3. Klasse: In allen vier Kompetenzbereichen wird das Zielniveau A1/A2 angestrebt. Es ist zu beachten, dass auf diesem Zielniveau ein entsprechendes Spektrum an vertrauten sprachlichen Mitteln hinreichend korrekt erkannt und niveauadäquat angewendet wird. Hör- und Leseverstehen beziehen sich auf das globale Verständnis, das Verstehen wichtiger Details sowie die Fähigkeit, einfache Schlussfolgerungen zu ziehen. Kompetenzbereich Hören Die Schülerinnen und Schüler können, wenn sehr langsam, klar und deutlich in Standardsprache gesprochen wird, – in kurzen Dialogen oder Monologen einfache Fragen und Sätze, die sich auf sie selbst und ihr persönliches Umfeld beziehen, verstehen. – einfache alltägliche Kommunikation im Unterricht verstehen. Kompetenzbereich Lesen Die Schülerinnen und Schüler können – einfache Arbeitsanweisungen und Mitteilungen verstehen. – sehr einfache Texte über vertraute Themen verstehen. Kompetenzbereich Sprechen (an Gesprächen teilnehmen und zusammenhängend sprechen) Die Schülerinnen und Schüler können zu alltäglichen und persönlichen Themen – an Gesprächen teilnehmen und sich mit Hilfe des Gesprächspartners auf einfache Art verständigen. – einfache Fragen stellen und beantworten. – beim zusammenhängenden Sprechen in einfachen Sätzen über vertraute Themen (ua. Familie, Freunde, Tagesablauf, Hobbys, Schule) sprechen. 2, 13 Kompetenzbereich Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können zu alltäglichen und persönlichen Themen – über sich selbst und vertraute Themen (ua. Familie, Freunde, Tagesablauf, Hobbys, Schule) in einfachen Sätzen schreiben. 2, 13 – Informationen in geschriebener Form weitergeben (persönliche Meinungen). 2 Anwendungsbereiche Anwendungsbereiche haben repräsentativen Charakter und bezeichnen handlungsorientierte Themenfelder. Sie konkretisieren und präzisieren die Kompetenzbereiche und richten sich nach der aktuellen, tatsächlichen Lebenswelt und den Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie nach den Möglichkeiten innerhalb des angestrebten Sprachniveaus. Im Sprachunterricht gilt allgemein das Prinzip der sukzessiven Erweiterung der Lebenswelt. Themen werden daher innerhalb der gesamten Sekundarstufe I wiederkehrend und vertiefend behandelt und im Sinne des Transferlernens auf ähnliche Situationen angewendet. Im Laufe der Sekundarstufe I wird der Blick von der persönlichen Lebenswelt um einzelne Aspekte der jeweiligen Kulturen erweitert, und die Wahrnehmung und Akzeptanz von kulturellen Unterschieden wird gefördert. 7 4. Klasse: In allen vier Kompetenzbereichen wird das Zielniveau A2 angestrebt. Bei den sprachlichen Mitteln ist zu beachten, dass die Schülerinnen und Schüler auf dem Zielniveau A2 ein entsprechendes Spektrum an vertrauten sprachlichen Mitteln hinreichend korrekt erkennen und niveauadäquat anwenden können. Hör- und Leseverstehen beziehen sich auf das globale Verständnis, das Verstehen wichtiger Details sowie die Fähigkeit, einfache Schlussfolgerungen zu ziehen. Kompetenzbereich Hören Die Schülerinnen und Schüler können, wenn langsam, klar und deutlich in Standardsprache gesprochen wird, – Anweisungen, Fragen und Auskünfte verstehen. – einfache kurze Gespräche und Texte über vertraute Themen verstehen. Kompetenzbereich Lesen Die Schülerinnen und Schüler können – kurze einfache Geschichten, Briefe, E-Mails oder bebilderte Sachtexte verstehen. 6 – kurzen vertrauten Alltagstexten wichtige Informationen entnehmen. 6 Kompetenzbereich Sprechen (an Gesprächen teilnehmen und zusammenhängend sprechen) Die Schülerinnen und Schüler können in einfachen zusammenhängenden Sätzen – kurze Gespräche über vertraute Themen führen. – in Alltagssituationen einfache Informationen geben, Fragen stellen und Vereinbarungen treffen. – über vertraute Themen (ua. Dinge, Orte, Personen) sprechen und dabei auch Gefühle, Vorlieben, Stärken und Meinungen auf einfache Weise ausdrücken. 2, 13 Kompetenzbereich Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können in einfachen zusammenhängenden Sätzen – Aspekte des persönlichen Lebensumfeldes beschreiben (ua. Personen, Orte, Pläne, Wünsche). 12 – die eigene Meinung ausdrücken und begründen. 2 – einfache Geschichten und Gebrauchstexte (ua. E-Mails, Mitteilungen) schreiben und dabei auch über vergangene und zukünftige Ereignisse berichten. 6 Anwendungsbereiche Anwendungsbereiche haben repräsentativen Charakter und bezeichnen handlungsorientierte Themenfelder. Sie konkretisieren und präzisieren die Kompetenzbereiche und richten sich nach der aktuellen, tatsächlichen Lebenswelt und den Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie nach den Möglichkeiten innerhalb des angestrebten Sprachniveaus. Im Sprachunterricht gilt allgemein das Prinzip der sukzessiven Erweiterung der Lebenswelt. Themen werden daher innerhalb der gesamten Sekundarstufe I wiederkehrend und vertiefend behandelt und im Sinne des Transferlernens auf ähnliche Situationen angewendet. Im Laufe der Sekundarstufe I wird der Blick von der persönlichen Lebenswelt um einzelne Aspekte der jeweiligen Kulturen erweitert, und die Wahrnehmung und Akzeptanz von kulturellen Unterschieden wird gefördert. 7 1 Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 2 Entrepreneurship Education 3 Gesundheitsförderung 4 Informatische Bildung 5 Interkulturelle Bildung 6 Medienbildung 7 Politische Bildung 8 Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 9 Sexualpädagogik 10 Sprachliche Bildung und Lesen 11 Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 12 Verkehrs- und Mobilitätsbildung 13 Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

LATEIN

Bildungs- und Lehraufgabe (3. bis 4. Klasse): In einer Zeit kultureller und gesellschaftlicher Diversität schafft Latein als neutrale Brückensprache durch das Heranführen an ein modellhaftes Sprachsystem eine Basis für Sprachbildung. Der Lateinunterricht zeigt Strategien und Techniken für das selbstständige Sprachenlernen auf und trägt damit zum lebensbegleitenden und autonomen Lernen 1 bei. Gleichzeitig werden Inhalte vermittelt, die Europa und die Welt auf der Grundlage der griechisch-römischen Kultur und Geisteswelt geprägt haben. Eine Säule des Lateinunterrichts ist die Arbeit an Texten, die mittels verschiedener Verfahren der Dekodierung und Rekodierung analysiert und reflektiert werden. Dabei wird ein Basiswortschatz aufgebaut und die dafür erforderlichen Kenntnisse des lateinischen Sprachsystems werden vermittelt. Die daraus resultierende Förderung der aktiven und passiven Sprachkompetenz im Deutschen, des Verständnisses von Fremd- und Lehnwörtern sowie der Fähigkeit zu kombinatorischem Denken und damit zum Lösen von komplexen Problemen ist ein wesentlicher Beitrag zur Allgemeinbildung und zur lebenslangen Wissensaneignung. Die zweite Säule des Lateinunterrichts ist der konstruktive, kritische und kreative Umgang mit den Inhalten von Texten . Die altersadäquate Vermittlung von kulturkundlichem Basiswissen, welches das Interesse der Lernenden berücksichtigt, ermöglicht einerseits ein vertieftes Textverstehen und schafft andererseits ein Fundament für das Verständnis der eigenen Kultur und fremder Kulturen. Die humanistische Grundbildung fördert das Sprachverständnis und das sprachliche Denkvermögen 10 , erhöht somit die kritische Urteilsfähigkeit, vermittelt Wissen über historisch-strukturelle und interdisziplinäre Zusammenhänge 1 und ermöglicht Schülerinnen und Schülern, kulturelles Wissen zu bewerten und am gesellschaftlich-kulturellen Diskurs teilzunehmen. Didaktische Grundsätze (3. bis 4. Klasse): Der lateinische Text ist Ausgangs- und ständiger Referenzpunkt für sprachliche, inhaltliche und kulturkundliche Betrachtungen und soll zu einer kritischen und reflektierten Auseinandersetzung mit den in ihm angesprochenen Themen anregen. Der Kernwortschatz ist durch variantenreichen, produktiven Umgang mit dem lateinischen Wortmaterial zu festigen (Sachfelder, Wortfamilien, lerngerechte Organisation themenspezifischen Vokabulars, Verknüpfung mit der Unterrichtssprache und mit Fremdsprachen, Erweiterung des Wortschatzes durch aktives Anwenden der Wortbildungselemente 10 ). Grammatik wird als Werkzeug in der Anwendung von Problemlösungsstrategien 10 für das Verständnis lateinischer Texte vermittelt und nicht zum Selbstzweck oder als vollständiges System. Kontrastive und komparatistische Sprachbetrachtung soll nach Möglichkeit miteinbezogen werden. Beim Üben und Festigen des Kernwortschatzes und grammatikalischer Phänomene ist der Fokus auf deren Frequenz in originalen lateinischen Sprachdokumenten zu legen. Die inhärente Aussage lateinischer Texte ist durch unterschiedliche Methoden der Texterschließung zu erarbeiten, wobei neben der Übersetzung auch alternative Aufgabenformate anzuwenden sind, wie Paraphrasieren 10 , Satzergänzungen, Multiple-Choice- und Zuordnungsaufgaben etc. Diese Aufgabenformate sollen auch zur Vorentlastung oder Nachbereitung eines Textes eingesetzt werden. Beim Dekodieren lateinischer Texte soll die Verwendung verschiedener Methoden (ua. Konstruktions-, Einrück-, Kästchen-, Pendelmethode) trainiert werden. Bei der Rekodierung sollen unterschiedliche Möglichkeiten der Formulierung in der Zielsprache hinsichtlich ihrer Äquivalenz in Form, Aussage und Funktion miteinander verglichen und bewertet werden. Sprachliche Phänomene sollen auch metasprachlich betrachtet werden, wodurch das allgemeine Sprachbewusstsein 10 gefördert wird. Bei der Vermittlung und Erarbeitung genuiner Inhalte und Themen des Lateinunterrichts sollen unterschiedliche Medien einbezogen werden. Themen aus der Lebenswelt der Lernenden sollen vor dem Hintergrund ihrer Herkunft aus der Antike betrachtet werden, um die Lernenden altersadäquat zu einer aktiven und kreativen Auseinandersetzung mit diesen 1, 5, 7, 8 anzuregen. Das breite Themenspektrum bietet vielfältige Anknüpfungspunkte für interdisziplinäres Arbeiten und vernetzendes Lernen. Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 1 , Informatische Bildung 4 , Interkulturelle Bildung 5 , Medienbildung 6 , Politische Bildung 7 , Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 8 , Sprachliche Bildung und Lesen 10 Zentrale fachliche Konzepte (3. bis 4. Klasse): Inhalt und Form Latein ist ein auf Texten basierendes Fach. Fachspezifische Ziele sind daher die Auseinandersetzung mit Inhalten lateinischer Texte sowie deren Verständnis. Die inhaltliche Erschließung lateinischer Texte bedingt eine Analyse sprachlicher Ausdrucksformen, diese erfolgt auf den Ebenen der Lexik, der Morphologie und der Syntax. Zur inhaltlichen Erfassung lateinischer Texte stehen als Mittel Dekodierung und Rekodierung (Detail- und Globalverstehen) zur Verfügung. Funktion und System Sprachliche Ausdrucksformen haben bestimmte kommunikative Funktionen. Analyse und Reflexion dieser Funktionen und ihrer Wirkungen sind Kernbereiche der Sprachbetrachtung. Durch die Auseinandersetzung mit der Struktur der lateinischen Sprache erschließt sich ein intra- und interlinguales System. Dieses dient als Ausgangspunkt für die Weiterentwicklung individueller Sprachkompetenz in der Erstsprache sowie beim Erwerb von Fremdsprachen. Norm und Wandel Sprachliche Phänomene und Normen unterliegen einem Wandel. Die diachrone Betrachtung dieses Wandels gibt Einblick in die Entwicklung von Sprachen unter dem Einfluss des Lateinischen auf den Ebenen der Lexik, der Morphologie und der Syntax. Kultur und Gesellschaft Die griechisch-römische Kultur und Geisteswelt haben Europa und die Welt nachhaltig geprägt. Lateinische Texte geben Einblick in diese Kultur, ihr Fortleben und ihre Weiterentwicklung, werfen Grundfragen des Menschen auf und regen zu einer aktiven Auseinandersetzung mit gegenwärtigen gesellschaftlichen Phänomenen an. Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (3. bis 4. Klasse): Die beiden grundlegenden Kompetenzen des Lateinunterrichts der Sekundarstufe I manifestieren sich in der sprachlichen Arbeit an lateinischen Texten und dem Erfassen von textinhärenten Aussagen sowie dem Umgang mit fachspezifischen Inhalten und Themen. Sprach- und textbezogene Kompetenzen Sprach- und textbezogene Kompetenzen werden im Erkennen und Verstehen morphosyntaktischer Strukturen und lexikalisch-semantischer Informationen eines lateinischen Textes sichtbar. Das rezeptive Erkennen und Verstehen dieser Strukturen und Informationen auf Wort-, Satz- und Textebene schafft die Basis für den produktiven Vorgang der Dekodierung und Rekodierung der Aussage eines lateinischen Sprachdokuments. Inhalts- und themenbezogene Kompetenzen Inhalts- und themenbezogene Kompetenzen zeigen sich in einer kritischen und reflektierten Auseinandersetzung mit der griechisch-römischen Kultur und Geisteswelt, ihrer Rezeption und ihrem Fortwirken. Sie umfassen ebenso das Verständnis für die Entwicklung und das Weiterleben der lateinischen Sprache in Fremd-, Fach- und Sondersprachen. Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (3. bis 4. Klasse): 3. Klasse: Kompetenzbereich Sprach- und textbezogene Kompetenzen Die Schülerinnen und Schüler können – einen sehr frequenten lateinischen Kernwortschatz anwenden. – lateinische Satzteile, einfache Sätze und Texte anhand formaler Kriterien gliedern, ihren Sinn erfassen und verstehen. 10 – Fälle von Nomen, Adjektiven und Pronomen erkennen, beschreiben und mit Hilfe bestimmter Strategien ihrer Funktion entsprechend in der Zielsprache wiedergeben. – aktive Verbalformen des Präsens, Perfekts und Imperfekts im Indikativ erkennen, beschreiben und mit Hilfe bestimmter Strategien ihrer Funktion entsprechend in der Zielsprache wiedergeben. – sehr frequente Sonderfunktionen von Fällen sowie die Nominalformen des Verbs in einfachen Erscheinungsformen von Infinitiv- und Partizipialkonstruktionen erkennen, beschreiben und mit Hilfe bestimmter Strategien ihrer Funktion entsprechend in der Zielsprache wiedergeben. – lateinische Texte in möglichst großer formaler Übereinstimmung zwischen Ausgangs- und Zielsprache wiedergeben. 10 – sprachliche Fertigkeiten mit Hilfe geeigneter Medien und Informationstechnologien eigenständig trainieren. 4, 10 Kompetenzbereich Inhalts- und themenbezogene Kompetenzen Die Schülerinnen und Schüler können – sich mit Hilfe adäquater Medien und Informationstechnologien mit genuinen Inhalten und Themen des Lateinunterrichts vertraut machen und diese präsentieren. 4, 6, 10 – ihre Kenntnis des lateinischen Wortschatzes zur Erschließung von Wortbedeutungen in der Unterrichtssprache, in Fremd-, Fach- und Sondersprachen nutzen. 1, 10 – sich mit lateinischen Texten und deren Inhalten auseinandersetzen und eine Verbindung zu ihrer Lebenswelt herstellen. 1 Anwendungsbereiche – Antike Sagen und Mythen und bedeutende historische Persönlichkeiten 8 sowie prägende Aspekte der griechisch-römischen Welt wie Alltagsleben 8 , Kunst 8 , Politik, Wissenschaft, Religion, Christentum, Geografie – Texte mit Bezug zu genuinen Inhalten und Themen des Lateinunterrichts in der Unterrichtssprache 10 (ua. Literatur, Zeitungsartikel, Webseiten 6 ) – Aufgabenformate zur Erschließung und Bearbeitung lateinischer Texte und ihrer Inhalte (Gliedern und Strukturieren, Zusammenfassen, Arbeit mit Vergleichsmedien, Aufgaben zum Global- und Detailverständnis, Kreativaufgaben 10 ) – Sachfelder, Wortfamilien, Konnektoren und ihre Funktion, Zahlwörter, Wortbildungselemente, Fremd- und Lehnwörter 10 – (Kontrastive) Sprachbetrachtung hinsichtlich morphosyntaktischer (Funktion von Satzgliedern sowie des Satzbaus von indikativischen Haupt- und Gliedsätzen) und lexikalisch-semantischer Phänomene 10 4. Klasse: Kompetenzbereich Sprach- und textbezogene Kompetenzen Die Schülerinnen und Schüler können – einen für genuine Inhalte und Themen des Lateinunterrichts relevanten Wortschatz dem jeweiligen Kontext entsprechend anwenden. – komplexere lateinische Sätze und Texte anhand formaler Kriterien gliedern, deren Sinn erfassen und verstehen. 10 – aktive und passive Verbalformen im Indikativ sowie im Konjunktiv in ut- und cum-Sätzen erkennen, beschreiben und mit Hilfe bestimmter Strategien ihrer Funktion entsprechend in der Zielsprache wiedergeben. – Steigerungsformen der Adjektive und der von Adjektiven gebildeten Adverbien erkennen und die Komparation mit Hilfe bestimmter Strategien ihrer Funktion entsprechend in der Zielsprache wiedergeben. – Nominalformen des Verbs in komplexeren Erscheinungsformen von Infinitiv- und Partizipialkonstruktionen erkennen, beschreiben und mit Hilfe bestimmter Strategien ihrer Funktion entsprechend in der Zielsprache wiedergeben. – lateinische Texte so wiedergeben, dass ein in Sinn und Funktion äquivalenter Text produziert wird, der die Textnormen der Zielsprache berücksichtigt. 10 – sprachliche Fertigkeiten mit Hilfe geeigneter Medien und Informationstechnologien eigenständig trainieren. 4, 10 Kompetenzbereich Inhalts- und themenbezogene Kompetenzen Die Schülerinnen und Schüler können – sich mit Texten und deren Inhalten auch unter Einbeziehung verschiedener Medien kritisch und kreativ auseinandersetzen und eine Verbindung zu ihrer Lebenswelt, zu Gesellschaft und Politik 4, 6, 7 herstellen. – ihre Kenntnis des lateinischen Wortschatzes zur Erschließung von Wortbedeutungen in der Unterrichtssprache, in Fremd-, Fach- und Sondersprachen nutzen. 1, 10 – ihr kulturkundliches Basiswissen im aktuellen gesellschaftlichen und medialen Diskurs 1, 6, 7 einbringen und erkennen, wie Latein in multimedialen Textformaten der Gegenwart als jene Sprache, welche Tradition, Geschichte und Fortbestand von zentralen kulturellen Erfahrungen Europas 5 repräsentiert, gezielt eingesetzt wird. Anwendungsbereiche – Antike Sagen und Mythen und bedeutende historische Persönlichkeiten 8 sowie prägende Aspekte der griechisch-römischen Welt wie Alltagsleben 8 , Kunst 8 , Politik, Wissenschaft, Religion, Christentum, Geografie – Texte mit Bezug zu genuinen Inhalten und Themen des Lateinunterrichts in der Unterrichtssprache 10 (ua. Literatur, Zeitungsartikel, Webseiten 6 ) – Originale lateinische Sprachdokumente in Vereinfachung, Übersetzung oder zweisprachig (ua. Inschriften, geflügelte Worte 10 , historische Texte) – Aufgabenformate zur Erschließung und Bearbeitung lateinischer Texte und ihrer Inhalte (Strukturieren, Paraphrasieren, Arbeit mit Vergleichsmedien, Aufgaben zum Global- und Detailverständnis, Kreativaufgaben 10 ) – Sachfelder, Wortfamilien, Konnektoren und ihre Funktion, Wortbildungselemente, Fremd- und Lehnwörter, Arbeit mit einem lexikalischen Hilfsmittel 10 – (Kontrastive) Sprachbetrachtung hinsichtlich komplexerer morphosyntaktischer und lexikalisch-semantischer Phänomene 10 1 Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 2 Entrepreneurship Education 3 Gesundheitsförderung 4 Informatische Bildung 5 Interkulturelle Bildung 6 Medienbildung 7 Politische Bildung 8 Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 9 Sexualpädagogik 10 Sprachliche Bildung und Lesen 11 Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 12 Verkehrs- und Mobilitätsbildung 13 Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse): Die folgenden, in dieser Weise von Heinrich Winter (Mathematikunterricht und Allgemeinbildung. In: Mitteilungen der Gesellschaft für Didaktik der Mathematik Nr. 61, 1995) beschriebenen sogenannten Grunderfahrungen stehen im Mittelpunkt des Mathematikunterrichts der Sekundarstufe: – „Erscheinungen der Welt um uns, die uns alle angehen oder angehen sollten, aus Natur, Gesellschaft und Kultur, in einer spezifischen Art wahrzunehmen und zu verstehen, – mathematische Gegenstände und Sachverhalte, repräsentiert in Sprache, Symbolen, Bildern und Formeln, als geistige Schöpfungen, als eine deduktiv geordnete Welt eigener Art kennen zu lernen und zu begreifen, – in der Auseinandersetzung mit Aufgaben Problemlösefähigkeiten, die über die Mathematik hinausgehen, (heuristische Fähigkeiten) zu erwerben.“ Gemäß der dritten Grunderfahrung sollen Schülerinnen und Schüler Mathematik als Schule des Denkens kennenlernen und erleben, die sie auf das Herangehen an vielfältige inner- und außermathematische Probleme vorbereitet, auch wenn ihnen noch keine genau passenden Lösungsmethoden zur Verfügung stehen. Der Mathematikunterricht ist verständnisorientiert und macht die Schülerinnen und Schüler mit grundlegenden Denk- und Arbeitsweisen der Mathematik vertraut, die sie in vielfältigen außer- und innermathematischen Situationen anwenden. Im Sinne des Lerntransfers übertragen Schülerinnen und Schüler Problemlösungen mit Hilfestellungen und zunehmend selbstständig auf andere vergleichbare Situationen. Mathematik kann als eigene, auf der ganzen Welt gleich verwendete Sprache 5 aufgefasst werden. Anhand konkreter Anwendungen wird bewusst, dass und wie außermathematische Problemstellungen in diese Sprache übertragen und dort bearbeitet werden können. Nach erfolgter Bearbeitung werden Ergebnisse bzw. Lösungen in den Kontext der ursprünglichen Anwendungssituation zurückübersetzt. Zum verständnisorientierten Mathematikunterricht gehören neben dem Modellieren auch das Interpretieren und das Erstellen mathematischer Darstellungen 6 , das Quantifizieren von Zusammenhängen, das Argumentieren 10 sowie grundlegende operative Fertigkeiten mit Zahlen, Variablen und Figuren. Digitale Technologien werden ab Beginn der Sekundarstufe I insbesondere zum entdeckenden Arbeiten, zur Unterstützung des Kompetenzerwerbs sowie als Medium zum Berechnen, Darstellen und Kontrollieren sinnvoll genutzt. 4, 6 Die Schülerinnen und Schüler erfahren im Unterricht, wie mathematische Denk- und Rechenvorgänge in unterschiedlichen Anwendungen, Berufsfeldern 2 und anderen Wissenschaften eingesetzt werden, sodass sie Mathematik als beziehungsreich und nicht als isoliert erleben. Die fächerübergreifende bzw. fächerverbindende Bearbeitung von Themen betont den Stellenwert von Mathematik für viele andere Bereiche, auch im Sinne einer reflexiven Geschlechterpädagogik. 8 Mathematik bzw. der Mathematikunterricht sollen Vorbild sein, für Behauptungen Argumente zu geben und auch von anderen einzufordern. Mängel in Argumentationen sollen erkannt und aufgezeigt werden. Dadurch werden kritisches Denken, Offenheit gegenüber verschiedenen Standpunkten und Sichtweisen sowie die mündige Teilnahme an gesellschaftlichen Diskussions- und Entscheidungsprozessen 7 gefördert. Das Kompetenzmodell und die Kompetenzbereiche orientieren sich in Teilen an den 2009 verordneten Bildungsstandards M8 (Österreichisches Kompetenzzentrum für Mathematikdidaktik. Standards für die mathematischen Fähigkeiten österreichischer Schülerinnen und Schüler am Ende der 8. Schulstufe . Klagenfurt: Alpen-Adria-Universität, 2007; Neureiter, H. C., Fürst, S., Mürwald, E., Preis, C. et al. Praxishandbuch für „Mathematik“ 8. Schulstufe . Wien: Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation & Entwicklung des österreichischen Schulwesens, 2011). Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse): Das zugrunde gelegte Kompetenzmodell verschränkt die im nächstem Abschnitt beschriebenen inhaltlichen Kompetenzbereiche mit den folgenden Prozessen: – Modellieren und Problemlösen – Operieren (Rechnen und Konstruieren) – Darstellen und Interpretieren – Vermuten und Begründen Modellieren meint das Bearbeiten außermathematischer Aufgabenstellungen mit Hilfe von Mathematik. Dabei können deskriptive Modelle (für bereits bestehende außermathematische Sachverhalte) sowie normative Modelle (für erst zu gestaltende außermathematische Bereiche) zum Einsatz kommen. Problemlösen meint das Bearbeiten innermathematischer Aufgabenstellungen, die für Schülerinnen und Schüler keine Routineaufgaben sind, insbesondere, wenn ihnen (noch) kein passendes Lösungsverfahren bekannt ist. Operieren meint das Durchführen von Rechen- oder Konstruktionsabläufen. Rechnen meint das Durchführen von Rechenoperationen mit konkreten Zahlen (auch Abschätzen von Größenordnungen) ebenso wie das Umformen algebraischer Ausdrücke und das Lösen von Gleichungen. Konstruieren meint das regelhafte Erstellen von Bildern geometrischer Objekte. Darstellen meint das verbale, grafische, tabellarische oder algebraische Beschreiben inner- und außermathematischer Sachverhalte und umfasst auch den Wechsel zwischen solchen Darstellungsarten. Interpretieren meint das Entnehmen von Informationen aus verbalen, grafischen, tabellarischen oder algebraischen Darstellungen und das Deuten im jeweiligen Kontext. 10 Vermuten meint das Aufstellen von Hypothesen aufgrund von Beobachtungen und steht häufig am Beginn eines Begründungsprozesses. Begründen meint das Anführen von Argumenten bzw. das Bilden von Argumentationsketten 10 , um eine Vermutung bzw. Behauptung zu bestätigen oder zu widerlegen. Die mathematische Kompetenz der Schülerinnen und Schüler zeigt sich in der Fähigkeit, diese Handlungen im Rahmen der zentralen fachlichen Konzepte durchführen zu können. Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse): Dem Mathematikunterricht der Sekundarstufe I liegen die folgenden vier inhaltlichen Kompetenzbereiche zugrunde: Zahlen und Maße sind Mittel, um die Eigenschaften realer Objekte und Phänomene durch Zählen bzw. Messen quantitativ zu erfassen und einer Berechnung zugänglich zu machen. Aufbauend auf den Erfahrungen aus der Primarstufe werden Grundvorstellungen und operative Fertigkeiten im Bereich der natürlichen Zahlen gefestigt. Diese werden zunächst zu den nichtnegativen Dezimal- und Bruchzahlen, dann weiter zu den ganzen und rationalen Zahlen und schließlich zu den reellen Zahlen erweitert. Im Zuge dieser Zahlbereichserweiterungen treten sowohl realitätsbezogene Aspekte (Zahlen als Messergebnisse) als auch innermathematische Arbeits- und Denkweisen (Zahlen als eigenständige, abstrakte Objekte) in Erscheinung. Variablen und Funktionen sind zentrale mathematische Konzepte, mit denen sich Zusammenhänge zwischen Größen bzw. Zahlen beschreiben und untersuchen lassen. Die Vorstellung von Variablen als Platzhalter wird bereits in der Primarstufe thematisiert. Der weitere Ausbau des Variablenbegriffs ist eine Voraussetzung für den Übergang vom arithmetischen hin zum algebraischen Denken. Funktionale Betrachtungsweisen treten bereits zu Beginn der Sekundarstufe auf, zB bei der direkten Proportionalität. Der Funktionsbegriff wird allerdings erst am Ende der Sekundarstufe I eingeführt. Figuren und Körper sind Idealisierungen realer Objekte. Sie werden zeichnerisch dargestellt, ihre Eigenschaften und Zusammenhänge sowie ihre Lagen bzw. Lagebeziehungen werden beschrieben und untersucht. Das räumliche Vorstellungsvermögen wird im Unterricht weiterentwickelt und gefestigt. Winkel-, Längen-, Flächen- und Volumenbeziehungen werden begründet und zu Berechnungen genutzt. Arithmetische Beziehungen werden geometrisch dargestellt; umgekehrt werden geometrische Darstellungen arithmetisch gedeutet. Daten und Zufall werden im Informationszeitalter immer wichtiger. Kenngrößen und Diagramme der beschreibenden Statistik dienen der Orientierung und Entscheidungsfindung. Der Wahrscheinlichkeitsbegriff ist grundlegend für die Quantifizierung von Sicherheit. 6, 7 Der Wahrscheinlichkeitsbegriff wird – ausgehend vom alltäglichen Sprachgebrauch von „wahrscheinlich“ – intuitiv entwickelt und der Zusammenhang von Wahrscheinlichkeiten mit relativen Häufigkeiten bei wiederholbaren Zufallsexperimenten hergestellt. Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse): Die aufbauende Struktur der Mathematik erfordert das Wiederholen und Festigen des Vorwissens aus den vorangegangenen Schulstufen, auch im Sinne der Sicherung der Nachhaltigkeit. Das Spiralprinzip , bei dem im Unterricht Inhalte auf verschiedenen Entwicklungsstufen immer wieder aufgegriffen und in jeweils vertiefender Form behandelt werden, spielt dabei eine besondere Rolle. Ein Beispiel dafür ist das Konzept der direkten Proportionalität, das in einfacher Form schon aus der Primarstufe vertraut ist und im Laufe der Sekundarstufe I bis hin zum allgemeinen Funktionsbegriff ausgebaut wird. Die Entwicklung mathematischen Verständnisses baut auf altersadäquaten Plausibilitätserklärungen bzw. präformalen Begründungen in allen Bereichen sowie exemplarisch auch auf formalen Argumenten auf. Der Zweck des Argumentierens 10 ist nicht nur zu klären, ob eine mathematische Behauptung richtig oder falsch ist, sondern vor allem zu erklären, warum sie richtig oder falsch ist. Der Mathematikunterricht ermöglicht vielfältige Lernprozesse der Schülerinnen und Schüler beim Lösen außermathematischer sowie innermathematischer Aufgaben. Die Schülerinnen und Schüler erleben Mathematik nicht nur als Unterrichtgegenstand mit fertigen und zu lernenden Zusammenhängen (zB Formeln), sondern vor allem als Prozess, in den sie selbst involviert sind. 2 Gemäß dem genetischen Prinzip werden Zusammenhänge und Wissen aus konkreten Problemstellungen heraus entwickelt und nicht primär auf Vorrat gelernt. Durch Einblicke in die historische Entwicklung der Mathematik und in das Wirken einiger ihrer Persönlichkeiten 8 erfahren Schülerinnen und Schüler, dass Mathematik nicht seit jeher feststeht, sondern laufend entwickelt und gestaltet wird. Die Schülerinnen und Schüler lernen die Bedeutung der Mathematik einerseits als Menschen verbindende Kulturtechnik 5 und andererseits als zukunftsweisende Schlüsseltechnologie 2 kennen. Eine Herausforderung des Mathematikunterrichts liegt in der Balance zwischen der Nutzung digitaler Technologien und der Ausbildung grundlegender kognitiver Fähigkeiten sowie manuell-operativer Fertigkeiten. Digitale Technologien mit ihrem mächtigen Potenzial zum Untersuchen, Erforschen, Berechnen und Darstellen 4 sind in einem zeitgemäßen Unterricht unverzichtbar, und grundlegende manuell-operative Fertigkeiten fördern den verständigen Einblick in Strukturen und Zusammenhänge. Beides ist also in einem sinnstiftenden Mathematikunterricht, in dem Schülerinnen und Schüler kognitiv aktiviert werden, zentral. Zu den anzustrebenden Fertigkeiten gehört auch das flexible Rechnen, insbesondere das sichere Kopfrechnen, um durch Überschlagsrechnungen – nach geeigneter Rundung – Ergebnisse abschätzen 13 zu können. Ab dem Beginn der Sekundarstufe werden digitale Technologien wie Tabellenkalkulationsprogramme, Dynamische Geometrie-Software, interaktive Übungen, Taschenrechner und Grafikrechner 4 zur Unterstützung des Kompetenzerwerbs genutzt, weiters zum produktiven Üben, zum experimentellen Entdecken von Gesetzmäßigkeiten, zum Darstellen und Veranschaulichen, zum Überprüfen von Ergebnissen oder als Rechenhilfen. Die Schülerinnen und Schüler werden angeleitet, Fachsprache produktiv zu nutzen, indem sie beispielsweise Konstruktionen und Lösungswege verbal beschreiben. Sie erkennen und verstehen altersadäquate fachsprachliche Elemente als Teil der Bildungssprache und nutzen diese aktiv zur unmissverständlichen Kommunikation. 10 Im Unterricht werden sowohl einschrittige als auch mehrschrittige Aufgaben bearbeitet. Aufgaben, die verschiedene Lösungswege bzw. unterschiedliche Lösungen zulassen, sind Teil einer ausgewogenen Aufgabenkultur. Der Lösungsprozess und das Resultat haben jeweils eine eigenständige Bedeutung. Der Unterricht soll die Eigenständigkeit und Selbsttätigkeit der Schülerinnen und Schüler fördern. Fehler, die dabei auftreten können, werden konstruktiv aufgegriffen, mit anderen diskutiert und so als Lernchance begriffen. 2 Ein solcher produktiver Umgang mit Fehlern trägt zu einem positiven Lernklima bei und fördert die Weiterentwicklung der mathematischen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler. Die Schülerinnen und Schüler sollen durch Individualisierung und Differenzierung entsprechend ihren jeweiligen Begabungen, Fähigkeiten, Bedürfnissen und Interessen gefördert werden. Unterrichtsformen wie Einzelarbeit, Partnerarbeit, Gruppenarbeit, entdeckendes Lernen und projektorientierter Unterricht sind dazu geeignet. Auch der Technologieeinsatz 4 hat hier besonderes Potenzial. Im Unterricht ist auf ein angemessenes Verhältnis zwischen individueller Wissenskonstruktion durch die Schülerinnen und Schüler selbst und Instruktion durch die Lehrperson zu achten. Die im folgenden Abschnitt Kompetenzbereiche genannten knappen Kompetenzbeschreibungen werden im Abschnitt Anwendungsbereiche anhand konkreter Inhalte und Handlungen erläutert und präzisiert. Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Schularbeiten“ des fünften Teils zu entnehmen. Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Entrepreneurship Education 2 , Informatische Bildung 4 , Interkulturelle Bildung 5 , Medienbildung 6 , Politische Bildung 7 , Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 8 , Sprachliche Bildung und Lesen 10 , Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 11 , Verkehrs- und Mobilitätsbildung 12 , Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung 13 Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse): 1. Klasse: Kompetenzbereich 1: Zahlen und Maße Die Schülerinnen und Schüler können – natürliche Zahlen sowie nichtnegative Dezimal- und Bruchzahlen interpretieren, darstellen und vergleichen, – Rechenoperationen mit natürlichen Zahlen und mit nichtnegativen Dezimalzahlen durchführen und deuten; Überschlagsrechnungen durchführen, – Größen ein- und mehrnamig anschreiben, Maßangaben interpretieren und Umrechnungen durchführen. Kompetenzbereich 2: Variablen und Funktionen Die Schülerinnen und Schüler können – einfache Terme, Gleichungen und Formeln aufstellen und interpretieren, 10 – Lösungen einfacher Gleichungen finden. Kompetenzbereich 3: Figuren und Körper Die Schülerinnen und Schüler können – mit einfachen geometrischen Objekten in der Ebene arbeiten, – Eigenschaften von Rechtecken beschreiben; Rechtecke und Figuren, die aus Rechtecken bestehen, konstruieren und maßstäblich darstellen; Formeln für den Umfang und den Flächeninhalt von Rechtecken begründen und anwenden, – Eigenschaften von Quadern beschreiben; Formeln für den Oberflächeninhalt und Rauminhalt von Quadern begründen und anwenden. Kompetenzbereich 4: Daten und Zufall Die Schülerinnen und Schüler können – Daten erheben, ordnen, darstellen und aus unterschiedlichen Darstellungsformen ablesen, 4 – einfache statistische Kennzahlen ermitteln und interpretieren. 6, 7 2. Klasse: Kompetenzbereich 1: Zahlen und Maße Die Schülerinnen und Schüler können – mit Vielfachen und Teilern natürlicher Zahlen sowie mit Aussagen über Teilbarkeit arbeiten, 10 – nichtnegative Dezimal- und Bruchzahlen sowie ganze Zahlen interpretieren, darstellen und vergleichen, – Rechenoperationen mit nichtnegativen Bruchzahlen durchführen und interpretieren; die Addition bzw. Subtraktion einer natürlichen Zahl zu bzw. von einer ganzen Zahl als Bewegung auf der Zahlengeraden deuten, – mit Proportionalitäten und Prozenten arbeiten. 12, 13 Kompetenzbereich 2: Variablen und Funktionen Die Schülerinnen und Schüler können – Terme, Gleichungen und Formeln auch mit Brüchen und im Zusammenhang mit Proportionalitäten und Prozenten aufstellen und interpretieren, – lineare Gleichungen durch Umkehren von Rechenoperationen lösen und Formeln umformen. Kompetenzbereich 3: Figuren und Körper Die Schülerinnen und Schüler können – mit kartesischen Koordinatensystemen arbeiten, – achsensymmetrische Figuren sowie zueinander kongruente Figuren erkennen, konstruieren und ihre Eigenschaften nutzen, – mit Dreiecken, besonderen Vierecken und ihren Flächeninhalten arbeiten. Kompetenzbereich 4: Daten und Zufall Die Schülerinnen und Schüler können – relative Häufigkeiten ermitteln, grafisch darstellen und grafische Darstellungen interpretieren. 4, 6, 10 3. Klasse: Kompetenzbereich 1: Zahlen und Maße Die Schülerinnen und Schüler können – rationale Zahlen darstellen, vergleichen und ordnen; Rechenoperationen durchführen und interpretieren. Kompetenzbereich 2: Variablen und Funktionen Die Schülerinnen und Schüler können – Terme, Gleichungen und Formeln auch im Zusammenhang mit Verhältnissen bzw. Proportionen aufstellen und interpretieren, – Terme umformen, auch unter Anwendung der Potenzdarstellung mit positiven ganzzahligen Exponenten, – Gleichungen und Formeln umformen; Gleichungen durch Äquivalenzumformungen lösen, – Wachstums- und Abnahmeprozesse modellieren 4, 11 und mit den zugehörigen Modellen arbeiten. Kompetenzbereich 3: Figuren und Körper Die Schülerinnen und Schüler können – mit Vielecken und ihren Flächeninhalten arbeiten, – Figuren zentrisch vergrößern bzw. verkleinern; ähnliche Figuren erkennen und nutzen, – räumliche Objekte beschreiben und darstellen; Oberflächen- und Rauminhalte gerader Prismen und Rauminhalte von Pyramiden ermitteln. Kompetenzbereich 4: Daten und Zufall Die Schülerinnen und Schüler können – statistische Darstellungen erstellen und nutzen 4, 12 ; Manipulationen in statistischen Darstellungen erkennen 6, 7 – aufbauend auf einem intuitiven Wahrscheinlichkeitsbegriff Wahrscheinlichkeiten in einfachen Zufallsexperimenten ermitteln, vergleichen und interpretieren. 4. Klasse: Kompetenzbereich 1: Zahlen und Maße Die Schülerinnen und Schüler können – den Unterschied zwischen rationalen und nichtrationalen Zahlen verstehen und beschreiben; Rechenoperationen mit reellen Zahlen durchführen; mit Wurzeln und Näherungswerten arbeiten. Kompetenzbereich 2: Variablen und Funktionen Die Schülerinnen und Schüler können – mit Termen, Gleichungen mit einer Variablen und Formeln in vielfältigen Situationen arbeiten, – unterschiedliche Darstellungsformen funktionaler Zusammenhänge nutzen und Darstellungsformen wechseln, – mit linearen Funktionen arbeiten, – lineare Gleichungssysteme in zwei Variablen aufstellen und lösen. Kompetenzbereich 3: Figuren und Körper Die Schülerinnen und Schüler können – mit dem pythagoräischen Lehrsatz arbeiten, – Umfang und Flächeninhalt von Kreisen und Kreisteilen ermitteln, – Drehzylinder und Drehkegel beschreiben; Oberflächen- und Rauminhalte ermitteln. Kompetenzbereich 4: Daten und Zufall Die Schülerinnen und Schüler können – Kreuztabellen erstellen und interpretieren, 10 – Wahrscheinlichkeiten bei ein- und zweistufigen Zufallsexperimenten ermitteln und interpretieren. 4, 10 Anwendungsbereiche (1. bis 4. Klasse): Präzisierung der Kompetenzbeschreibungen Im Folgenden werden die Kompetenzbeschreibungen anhand des Lehrstoffs präzisiert. Die mit „allenfalls“ gekennzeichneten Inhalte sind nicht verbindlich. Sie bieten geeignete Möglichkeiten zur Schwerpunktsetzung bzw. Individualisierung. 1. Klasse: Im Anschluss an die Präzisierung der Kompetenzbeschreibungen der 1. Klasse werden Vorschläge für den Einsatz digitaler Technologien für alle vier Kompetenzbereiche gemacht. Kompetenzbereich 1: Zahlen und Maße Die Schülerinnen und Schüler können natürliche Zahlen sowie nichtnegative Dezimal- und Bruchzahlen interpretieren, darstellen und vergleichen. – grafisches Darstellen von Zahlen als Punkte am Zahlenstrahl und Ablesen von Zahlen; Lesen großer Zahlen – Verstehen und Anwenden des dezimalen Stellenwertsystems, dh. des Prinzips „Bündeln in Zehner-Schritten“ – Deuten von Brüchen als Anteile eines Ganzen bzw. als Anteile von mehreren Ganzen; Ergänzen von Brüchen auf Ganze – Erweitern und Kürzen von Brüchen, insbesondere mit Hilfe von Visualisierungen – Deuten von Brüchen als Quotienten – Wechseln zwischen Bruch- und Dezimaldarstellung in einfachen Fällen (zB ; ; ) – Vergleichen und Ordnen natürlicher Zahlen sowie nichtnegativer Dezimal- und Bruchzahlen – Lesen und allenfalls Schreiben römischer Zahldarstellungen; Erkennen der Vorteile des dezimalen Stellenwertsystems im Vergleich zur römischen Zahldarstellung Die Schülerinnen und Schüler können Rechenoperationen mit natürlichen Zahlen und mit nichtnegativen Dezimalzahlen durchführen und deuten; Überschlagsrechnungen durchführen. – schriftliches Durchführen der vier Grundrechenoperationen mit natürlichen Zahlen und nichtnegativen Dezimalzahlen, in einfachen Fällen auch im Kopf – Beschreiben der Algorithmen für die Grundrechenoperationen 10 anhand konkreter Beispiele; allenfalls Begründen der Algorithmen anhand konkreter Beispiele mit Hilfe von Rechenregeln und Eigenschaften des dezimalen Stellenwertsystems – Runden von Zahlen, Abschätzen von Rechenergebnissen, Ermitteln von Schranken (zB ist größer als und kleiner als ) – Erkennen, wie sich Änderungen eines Operanden (Summand, Faktor, ...) auf das Ergebnis auswirken; Nutzen dieser Einsichten – Veranschaulichen der Rechenoperationen, zB mittels Zahlenstrahl, Strecken, Rechtecken, Punktmuster – Deuten des Addierens zB als Zusammenfügen, bei natürlichen Zahlen auch als Weiterzählen – Deuten des Subtrahierens zB als Abziehen, als Ergänzen, als Ermitteln des Unterschieds, als Umkehren des Addierens – Deuten des Multiplizierens mit natürlichen Zahlen zB als wiederholtes Addieren, als Vervielfachen – Deuten des Dividierens durch natürliche Zahlen zB als Teilen, als Messen, als Umkehren des Multiplizierens – Kennen, Formulieren und Anwenden der Rechengesetze sowie der Klammer- und Vorrangregeln für natürliche Zahlen und nichtnegative Dezimalzahlen – verbales Beschreiben 10 von Rechenausdrücken und Darstellen verbal beschriebener Rechenanweisungen durch Rechenausdrücke – Lösen von Aufgaben in Sachsituationen; Beschreiben, Vergleichen und Begründen von Lösungswegen 10 ; kritisches Betrachten von Ergebnissen und ihrer Genauigkeit 7, 13 Die Schülerinnen und Schüler können Größen ein- und mehrnamig anschreiben, Maßangaben interpretieren und Umrechnungen durchführen. – Verbinden von Vorstellungen mit Maßeinheiten 13 ; Vergleichen und Messen von Größen (insbesondere Längen, Flächen- und Rauminhalte, Massen, Zeitspannen, Geldbeträge); Schätzen von Größen anhand von Stützpunktvorstellungen, dh. Vergleichen mit Größen aus dem Alltag – Kennen und Nutzen der ein- und mehrnamigen Schreibweise von Größen; Durchführen von Maßumrechnungen Kompetenzbereich 2: Variablen und Funktionen Die Schülerinnen und Schüler können einfache Terme, Gleichungen und Formeln aufstellen und interpretieren. – Aufstellen einfacher Terme bzw. Gleichungen zu vorgegebenen Texten; Formulieren von Texten 10 zu vorgegebenen einfachen Termen bzw. Gleichungen – Aufstellen einfacher Formeln in der Geometrie und in verschiedenen Sachsituationen (zB Zusammenhang Preis – Warenmenge) Die Schülerinnen und Schüler können Lösungen einfacher Gleichungen finden. – Lösen einfacher Gleichungen durch systematisches Probieren und durch Veranschaulichen – Berechnen einer Größe aus einer einfachen Formel, wenn alle anderen Größen gegeben sind Kompetenzbereich 3: Figuren und Körper Die Schülerinnen und Schüler können mit einfachen geometrischen Objekten in der Ebene arbeiten. – Kennen der geometrischen Objekte Punkt, Strecke, Strahl, Gerade, Winkel; Beschreiben zugehöriger Lagebeziehungen – Lösen von Konstruktionsaufgaben mit parallelen bzw. normalen Geraden, Strahlen und Strecken – Beschreiben des Abstands zweier Punkte, des Abstands eines Punktes von einer Geraden, des Abstands paralleler Geraden; Ermitteln solcher Abstände – Kennen des Gradmaßes für Winkel; Schätzen der Größe von Winkeln; Einteilen der Winkel nach ihrer Größe (spitzer, rechter, stumpfer, gestreckter, erhabener und voller Winkel) – Zeichnen und Messen von Winkeln – Kennen, Beschreiben und Zeichnen von Kreisen (Kreislinien, Kreisflächen) und von Kreisteilen (Kreisbogen, Kreissektor, Kreissegment); Beschreiben der Lagebeziehung zwischen Punkt bzw. Gerade und Kreis, insbesondere im Fall einer Tangente; Konstruieren von Tangenten in Kreispunkten – allenfalls Lösen weiterer Konstruktionsaufgaben mit Kreisen und Geraden – Beachten des Unterschieds zwischen einem geometrischen Objekt und seiner Größe (Strecke – Streckenlänge, Fläche – Flächeninhalt, Winkel – Winkelmaß) Die Schülerinnen und Schüler können Eigenschaften von Rechtecken beschreiben; Rechtecke und Figuren, die aus Rechtecken bestehen, konstruieren und maßstäblich darstellen; Formeln für den Umfang und den Flächeninhalt begründen und anwenden. – Skizzieren und Konstruieren von Rechtecken und Figuren, die aus Rechtecken bestehen – maßstäbliches Zeichnen von Figuren, die aus Rechtecken bestehen; Wählen geeigneter Maßstäbe; Ermitteln von Längen aus maßstäblichen Zeichnungen – Kennen, Anwenden und Begründen einer Formel für den Umfang eines Rechtecks; Lösen entsprechender Umkehraufgaben – Ermitteln von Flächeninhalten von Rechtecken durch Zerlegen in passende Einheitsquadrate – Kennen, Anwenden und Begründen der Formel für den Flächeninhalt eines Rechtecks; Lösen entsprechender Umkehraufgaben – Abschätzen des Flächeninhalts von Figuren durch Auslegen bzw. Überdecken mit Rechtecken, allenfalls auch von nicht geradlinig begrenzten Figuren – Bearbeiten von Aufgaben in Sachsituationen, zB Arbeiten mit Plänen und Landkarten Die Schülerinnen und Schüler können Eigenschaften von Quadern beschreiben; Formeln für den Oberflächeninhalt und Rauminhalt von Quadern begründen und anwenden. – Beschreiben von Quadern mit Hilfe geeigneter geometrischer Begriffe (Ecken, Kanten, Flächen, parallel, normal) – Skizzieren von Schrägrissen von Quadern – Erkennen, ob eine gegebene Figur Netz eines Quaders sein kann; Skizzieren und allenfalls Konstruieren von Netzen – Kennen, Anwenden und Begründen einer Formel für den Oberflächeninhalt eines Quaders – Ermitteln von Rauminhalten von Quadern durch Zerlegen in passende Einheitswürfel – Kennen, Anwenden und Begründen einer Formel für das Volumen eines Quaders; allenfalls Lösen entsprechender Umkehraufgaben – Erstellen einfacher Ansichten (von vorne, von der Seite, von oben) von Körpern, die aus Quadern bestehen Kompetenzbereich 4: Daten und Zufall Die Schülerinnen und Schüler können Daten erheben, ordnen, darstellen und aus unterschiedlichen Darstellungsformen ablesen. – Sammeln von Daten, Auswählen und Ordnen dieser Daten nach verschiedenen Gesichtspunkten – Ermitteln absoluter Häufigkeiten – Darstellen von Daten 4, 6 in Tabellen und durch Säulen- oder Balkendiagramme – Ablesen und Interpretieren von Daten 13 aus Tabellen und grafischen Darstellungen (zB Säulen- und Balkendiagramme, Piktogramme) – Lösen einfacher Abzählaufgaben, auch mit Hilfe von Baumdiagrammen (zB Anzahl der verschiedenen Menüs, wenn 3 Vorspeisen und 2 Hauptspeisen zur Wahl stehen) Die Schülerinnen und Schüler können einfache statistische Kennzahlen ermitteln und interpretieren. – Ordnen von Datenlisten; Ermitteln und Interpretieren von Minimum, Maximum sowie Spannweite von Datenlisten – Ermitteln und Interpretieren des arithmetischen Mittelwerts (Durchschnittswerts) und des Medians für kleine Datensätze Vorschläge für den Einsatz digitaler Technologien 4 in der 1. Klasse – Überprüfen von Rechenergebnissen bzw. Lösungen – Experimentieren mit Rechenoperationen, Gleichungen und Formeln, zB Untersuchen, wie sich Veränderungen von Operanden auf Rechenergebnisse auswirken – Vergleichen verschiedener Lösungsstrategien – Darstellen grundlegender geometrischer Objekte – Lösen von Konstruktionsaufgaben in der Ebene – Erstellen und Interpretieren verschiedener Ansichten von Körpern, die aus Quadern bestehen – Sammeln, Ordnen und Darstellen von Daten – Untersuchen, wie sich Veränderungen von Daten auf den arithmetischen Mittelwert und den Median auswirken 2. Klasse: Im Anschluss an die Präzisierung der Kompetenzbeschreibungen der 2. Klasse werden Vorschläge für den Einsatz digitaler Technologien für alle vier Kompetenzbereiche gemacht. Kompetenzbereich 1: Zahlen und Maße Die Schülerinnen und Schüler können mit Vielfachen und Teilern natürlicher Zahlen sowie mit Aussagen über Teilbarkeit arbeiten. – Kennen und Anwenden der Begriffe Vielfaches, Teiler, Teilbarkeit, Primzahl; allenfalls Durchführen von Primfaktorzerlegungen – Verstehen und Anwenden gemeinsamer Vielfacher und Teiler; Ermitteln des kleinsten gemeinsamen Vielfachen und des größten gemeinsamen Teilers, allenfalls auch mit Rechenverfahren – Kennen und Anwenden einfacher Teilbarkeitsregeln; allenfalls Begründen von Teilbarkeitsregeln sowie Begründen bzw. Widerlegen von Aussagen zur Teilbarkeit (zB „Jede Zahl, die durch 6 teilbar ist, ist auch durch 3 teilbar“) – Anwenden von Teilern und Vielfachen in Sachsituationen Die Schülerinnen und Schüler können nichtnegative Dezimal- und Bruchzahlen sowie ganze Zahlen interpretieren, darstellen und vergleichen. – Wiederholen und Festigen: Deuten, Erweitern und Kürzen von Brüchen; Darstellen am Zahlenstrahl, Vergleichen und Ordnen nichtnegativer Dezimal- und Bruchzahlen – Wechseln zwischen Bruch- und Dezimaldarstellung auch bei Zahlen mit einfacher periodischer Dezimaldarstellung (zB ) – Wechseln zwischen Bruch- bzw. Dezimaldarstellung und Prozentdarstellung (zB ; ) – Deuten von Brüchen als relative Anteile und relative Häufigkeiten – Darstellen ganzer Zahlen als Punkte auf der Zahlengeraden; Interpretieren ganzer Zahlen auch in außermathematischen Situationen – Vergleichen und Ordnen ganzer Zahlen – Vergleichen der Zahlbereiche, zB hinsichtlich der Existenz von Vorgängern, Nachfolgern und Zahlen zwischen zwei Werten, sowie der Eindeutigkeit der Zahldarstellung Die Schülerinnen und Schüler können Rechenoperationen mit nichtnegativen Bruchzahlen durchführen und interpretieren; die Addition bzw. Subtraktion einer natürlichen Zahl zu bzw. von einer ganzen Zahl als Bewegung auf der Zahlengeraden deuten. – Wiederholen und Festigen: Grundvorstellungen zu den Grundrechenoperationen; Durchführen von Rechenverfahren mit nichtnegativen Dezimalzahlen; Abschätzen von Rechenergebnissen, Ermitteln von Schranken – Deuten des Multiplizierens mit Bruchzahlen, zB als Teilen und nachfolgendes Vervielfachen bzw. als Vervielfachen und nachfolgendes Teilen, oder als Ermitteln eines relativen Anteils („Von-Deutung“ der Multiplikation: zB von von ) – Deuten des Dividierens durch eine Bruchzahl zB als Messen, als Umkehren des Multiplizierens – schriftliches Durchführen der vier Grundrechenoperationen mit Bruchzahlen, in einfachen Fällen auch im Kopf – Beschreiben und Anwenden der Rechenregeln für Bruchzahlen; Interpretieren dieser Rechenregeln durch geometrische Deutungen und in Sachsituationen – Erkennen, wie sich Änderungen eines Operanden (Summand, Faktor, ...) auf das Ergebnis auswirken, allenfalls im Zusammenhang mit Variablen (zB wird doppelt so groß, wenn gleich bleibt und halbiert wird) – Wissen, dass für Bruchzahlen die gleichen Rechengesetze sowie Klammer- und Vorrangregeln wie für natürliche Zahlen und nichtnegative Dezimalzahlen gelten; Anwenden dieser Gesetze und Regeln auf Rechnungen mit Bruchzahlen – Erkennen von Vorteilen und Nachteilen der Bruch- bzw. Dezimaldarstellung beim Durchführen von Rechenoperationen – Deuten und Darstellen von Additionen und Subtraktionen der Form und mit und als Bewegungen auf der Zahlengeraden; Verwenden dieser Deutung, um entsprechende Rechenaufgaben zu lösen Die Schülerinnen und Schüler können mit Proportionalitäten und Prozenten arbeiten. – Erkennen direkter und indirekter Proportionalitäten in Sachsituationen, die in Texten, durch Daten in Tabellen oder grafisch gegeben sein können; Begründen bzw. Widerlegen von Proportionalitäten – Rechnen mit Prozenten in vielfältigen Situationen; Verwenden additiver und multiplikativer Berechnungen und Begründen der entsprechenden Zusammenhänge (zB Erhöhung um 20 %: , oder Verringerung um 10 %: ) – Anwenden von Proportionalitäten und Prozenten in Sachsituationen; Beschreiben, Vergleichen und Begründen von Lösungswegen; kritisches Betrachten von Ergebnissen und ihrer Genauigkeit Kompetenzbereich 2: Variablen und Funktionen Die Schülerinnen und Schüler können Terme, Gleichungen und Formeln auch mit Brüchen und im Zusammenhang mit Proportionalitäten und Prozenten aufstellen und interpretieren. – Wiederholen und Festigen: Aufstellen und Deuten von einfachen Termen, Gleichungen und Formeln in der Geometrie und in verschiedenen Sachsituationen – Aufstellen von Gleichungen zu vorgegebenen Texten; Formulieren von Texten 10 zu vorgegebenen Gleichungen – Aufstellen von Formeln im Zusammenhang mit Proportionalitäten und Prozenten Die Schülerinnen und Schüler können lineare Gleichungen durch Umkehren von Rechenoperationen lösen und Formeln umformen. – Wiederholen und Festigen: Lösen einfacher Gleichungen durch systematisches Probieren und mit Hilfe von Veranschaulichungen – Lösen linearer Gleichungen durch Umkehren von Rechenoperationen – Umformen von Formeln im Zusammenhang mit Prozenten und Proportionalitäten – Anwenden linearer Gleichungen in Sachsituationen; kritisches Betrachten 6, 7 der Angemessenheit der mathematischen Beschreibung, der Ergebnisse und ihrer Genauigkeit Kompetenzbereich 3: Figuren und Körper Die Schülerinnen und Schüler können mit kartesischen Koordinatensystemen arbeiten. – Wissen, dass die Koordinatenachsen Zahlengeraden sind, die aufeinander normal stehen – Ablesen der Koordinaten von Punkten sowie Einzeichnen von Punkten mit gegebenen Koordinaten in allen Quadranten; Einzeichnen von Figuren, die durch Punkte festgelegt sind – grafisches und rechnerisches Verschieben von Figuren Die Schülerinnen und Schüler können achsensymmetrische Figuren und zueinander kongruente Figuren erkennen, konstruieren und ihre Eigenschaften nutzen. – Überprüfen, ob eine Figur achsensymmetrisch ist – Überprüfen, ob zwei Figuren zueinander kongruent sind (durch Übereinanderlegen, durch Messen aller Längen und Winkel sowie allenfalls durch Anwenden geometrischer Sätze) – Konstruieren zueinander kongruenter Figuren – Kennen der Eigenschaften, Konstruieren und Anwenden von Strecken- und Winkelsymmetralen Die Schülerinnen und Schüler können mit Dreiecken, besonderen Vierecken und ihren Flächeninhalten arbeiten. – Darstellen von Sachverhalten (zB Neigungen, Drehungen) durch Winkel; Erkennen und Anwenden von Größenbeziehungen zwischen Winkeln in geometrischen Figuren (zB Winkel, die einander auf 90° oder 180° ergänzen; Parallelwinkel) – Begründen, dass die Winkelsumme im Dreieck 180° beträgt; Anwenden dieser Eigenschaft – Kennen und Nutzen von Eigenschaften spitzwinkeliger, rechtwinkeliger, stumpfwinkeliger, gleichschenkeliger sowie gleichseitiger Dreiecke und besonderer Vierecke (Rechteck, Quadrat, Parallelogramm, Rhombus/Raute, Drachenviereck/Deltoid, Trapez) – Konstruieren von Dreiecken und besonderen Vierecken – Kennen, Anwenden und Begründen von Flächeninhaltsformeln für Dreiecke und besondere Vierecke – allenfalls Kennen, Anwenden und Begründen des Satzes von Thales – allenfalls Konstruieren besonderer Punkte im Dreieck – allenfalls konstruktives Lösen von Vermessungsaufgaben mit Hilfe maßstäblicher Zeichnungen Kompetenzbereich 4: Daten und Zufall Die Schülerinnen und Schüler können relative Häufigkeiten ermitteln, grafisch darstellen und grafische Darstellungen interpretieren. – Wiederholen und Festigen: Arbeiten mit verschiedenen Darstellungsformen, dem arithmetischen Mittelwert und dem Median von Daten – Berechnen relativer Häufigkeiten; Anwenden des Zusammenhangs zwischen absoluten und relativen Häufigkeiten – Angeben relativer Häufigkeiten in Bruch-, Dezimal- und Prozentdarstellung, in Tabellen und Diagrammen (Säulen- oder Balkendiagramm, Kreisdiagramm, Prozentstreifen) – Ablesen und Interpretieren relativer Häufigkeiten aus Tabellen und grafischen Darstellungen 10 – Arbeiten mit relativen Anteilen und relativen Häufigkeiten in zweistufigen, allenfalls dreistufigen Situationen, insbesondere mit Hilfe von Baumdiagrammen Vorschläge für den Einsatz digitaler Technologien 4 in der 2. Klasse – Überprüfen von Rechenergebnissen bzw. Lösungen – Experimentieren mit Rechenoperationen, Termen, Gleichungen und Formeln – Vergleichen verschiedener Lösungsstrategien – Untersuchen von Teilbarkeitsaussagen und Experimentieren mit Primfaktorzerlegungen – Verwenden von Formeln in einem Tabellenkalkulationsprogramm – Darstellen von Figuren im Koordinatensystem; Messen von Längen, Winkeln und Flächeninhalten – Konstruieren zueinander kongruenter Figuren durch Spiegelung, Drehung und Schiebung – Entdecken und Veranschaulichen geometrischer Zusammenhänge (zB Satz von Thales) – konstruktives Lösen von Vermessungsaufgaben – Entdecken und Überprüfen von Eigenschaften besonderer Punkte im Dreieck; Konstruieren solcher Punkte – Berechnen und Darstellen von Häufigkeiten und relativen Anteilen 3. Klasse: Im Anschluss an die Präzisierung der Kompetenzbeschreibungen der 3. Klasse werden Vorschläge für den Einsatz digitaler Technologien für alle vier Kompetenzbereiche gemacht. Kompetenzbereich 1: Zahlen und Maße Die Schülerinnen und Schüler können rationale Zahlen darstellen, vergleichen und ordnen; Rechenoperationen durchführen und interpretieren. – Wiederholen und Festigen: Darstellen nichtnegativer rationaler und ganzer Zahlen als Punkte auf der Zahlengeraden, Vergleichen und Ordnen dieser Zahlen, Durchführen von Rechenoperationen – Beschreiben von Zuständen (zB Temperatur, Kontostand) und von Zustandsänderungen 10 Darstellen dieser Zustände als Punkte und dieser Zustandsänderungen durch Pfeile auf der Zahlengeraden – Unterscheiden verschiedener Bedeutungen des Minuszeichens: als Rechenzeichen, als Vorzeichen, als Zeichen für das Übergehen zur Gegenzahl – Veranschaulichen des Addierens, Subtrahierens und, in einfachen Fällen, des Multiplizierens auf der Zahlengeraden – Kennen und Anwenden des Betrages einer Zahl – Deuten des Subtrahierens als Addieren der Gegenzahl – Deuten des Dividierens als Multiplizieren mit dem Kehrwert – schriftliches Durchführen der vier Grundrechenoperationen – Deuten des Potenzierens mit einem positiven ganzzahligen Exponenten als wiederholtes Multiplizieren – Darstellen von Zahlen unter Verwendung von Zehnerpotenzen; Anwenden der Gleitkommadarstellung Kompetenzbereich 2: Variablen und Funktionen Die Schülerinnen und Schüler können Terme, Gleichungen und Formeln auch im Zusammenhang mit Verhältnissen bzw. Proportionen aufstellen und interpretieren. – Wiederholen und Festigen: Lösen von Aufgaben mit direkten und indirekten Proportionalitäten – Aufstellen von Termen, Gleichungen und Formeln in unterschiedlichen Kontexten – kontextbezogenes Deuten von Termen und Formeln (zB deuten als Weg = Geschwindigkeit Zeit, oder als Flächeninhalt eines Rechtecks = Länge Breite) – Beschreiben, wie sich die Änderung von Größen auf eine andere Größe in einer Formel auswirkt (zB Wie ändert sich A in A ; wenn verdoppelt und verdreifacht wird? Wie ändert sich in , wenn verdreifacht wird und konstant bleibt?) – Erkennen und Beschreiben von Termstrukturen, insbesondere im Hinblick auf die Anwendbarkeit von Rechenregeln – Darstellen direkter und indirekter Proportionalitäten mit Hilfe von Tabellen und Diagrammen – Beschreiben von Proportionalitäten mit Gleichungen und mit Hilfe von Verhältnissen (zB Beschreiben des direkt proportionalen Zusammenhangs zwischen einem Preis und einer Warenmenge durch bzw. bzw. ) – Umformen von Proportionen, insbesondere durch Anwenden von (für ) Die Schülerinnen und Schüler können Terme umformen, auch unter Anwendung der Potenzdarstellung mit positiven ganzzahligen Exponenten. – Kennen und Anwenden der Potenzdarstellung mit positiven ganzzahligen Exponenten – Kennen und Anwenden der elementaren Rechenregeln für Potenzen; allenfalls Begründen dieser Regeln – Umformen von Termen zB durch Ausmultiplizieren, Zusammenfassen, Herausheben, Kürzen (zB ; ; ; ) – Herleiten, grafisches Veranschaulichen und Anwenden der drei binomischen Formeln; allenfalls Herleiten weiterer Rechenregeln (zB …) Die Schülerinnen und Schüler können Gleichungen und Formeln umformen; Gleichungen durch Äquivalenzumformungen lösen. – Wiederholen und Festigen: Lösen von Gleichungen – Lösen von linearen Gleichungen durch Äquivalenzumformungen; allenfalls Begründen einzelner Umformungsschritte – Lösen von Gleichungen, die sich durch einfache Umformungen auf lineare Gleichungen zurückführen lassen – Anwenden von Gleichungen in Sachsituationen; kritisches Betrachten 7 der Angemessenheit der mathematischen Beschreibung, der Ergebnisse und ihrer Genauigkeit – Umformen einfacher Formeln (zB ), insbesondere auch bei Flächeninhaltsformeln von Dreiecken und besonderen Vierecken Die Schülerinnen und Schüler können Wachstums- und Abnahmeprozesse modellieren und mit den zugehörigen Modellen arbeiten. – Wiederholen und Festigen: Bearbeiten von Fragestellungen im Zusammenhang mit der Prozentrechnung – Erkennen, Bearbeiten und Darstellen linearer Wachstums- und Abnahmeprozesse in Sachsituationen; Überprüfen der Anwendbarkeit linearer Modelle (zB absolute Änderung pro Zeiteinheit ist konstant) – vertiefendes Bearbeiten von Aufgaben zur Prozentrechnung in ein- und mehrstufigen Situationen, insbesondere unter Verwendung von Änderungsfaktoren (zB Erhöhen von um 20 % und Verringern des neuen Wertes um 5 % ergibt ) – Aufstellen von Formeln im Zusammenhang mit Zinsen bzw. Zinseszinsen 13 – Bearbeiten von Aufgaben im Kontext von Wachstums- und Abnahmeprozessen mit einem Tabellenkalkulationsprogramm 4 , insbesondere bei konstanter prozentueller Änderung pro Zeiteinheit Kompetenzbereich 3: Figuren und Körper Die Schülerinnen und Schüler können mit Vielecken und ihren Flächeninhalten arbeiten. – Wiederholen und Festigen: Berechnen von Flächeninhalten von Dreiecken und besonderen Vierecken – Konstruieren regelmäßiger Sechsecke und allenfalls weiterer regelmäßiger Vielecke – allenfalls Berechnen von Flächeninhalten allgemeiner Vierecke im Koordinatensystem – Lösen von Umkehraufgaben zu Flächeninhalten, insbesondere durch Umformen von Formeln Die Schülerinnen und Schüler können Figuren zentrisch vergrößern bzw. verkleinern; ähnliche Figuren erkennen und nutzen. – zentrisches Vergrößern bzw. Verkleinern von Figuren mit einem positiven Faktor ; Erkennen, dass einander entsprechende Winkel gleich groß sind, dass alle neuen Strecken -mal so lang wie die ursprünglichen Strecken sind und dass der neue Flächeninhalt -mal so groß wie der ursprüngliche Flächeninhalt ist – Beschreiben von Eigenschaften ähnlicher Figuren 10 ; Kennen und Anwenden des Ähnlichkeitsfaktors; Anwenden und allenfalls Begründen, dass Dreiecke mit paarweise gleich großen Winkeln zueinander ähnlich sind – allenfalls Teilen von Strecken in einem gegebenen Verhältnis durch Konstruktion Die Schülerinnen und Schüler können räumliche Objekte beschreiben und darstellen; Oberflächen- und Rauminhalte gerader Prismen und Rauminhalte von Pyramiden ermitteln. – Kennen und Beschreiben grundlegender Eigenschaften von geraden Prismen und von Pyramiden 10 – Skizzieren von Schrägrissen von geraden Prismen und von Pyramiden – Berechnen von Oberflächeninhalten gerader Prismen – Kennen und Anwenden der Formeln für den Rauminhalt von geraden Prismen und von Pyramiden; allenfalls Begründen solcher Formeln – Bearbeiten von Sachaufgaben zu diesen Körpern, insbesondere Berechnen von Massen und Dichten – allenfalls Untersuchen, wie sich Längenänderungen auf Oberflächen- und Rauminhalte auswirken Kompetenzbereich 4: Daten und Zufall Die Schülerinnen und Schüler können statistische Darstellungen erstellen und nutzen; Manipulationen in statistischen Darstellungen erkennen. – Wiederholen und Festigen: Ermitteln und Interpretieren einfacher statistischer Kennzahlen – grafisches Darstellen von Häufigkeitsverteilungen (zB Säulen- oder Balkendiagramm, Liniendiagramm, Kreisdiagramm, Prozentstreifen) – Interpretieren verschiedener grafischer Darstellungen von Häufigkeitsverteilungen – Verwenden geeigneter Darstellungsformen zur Hervorhebung ausgewählter Aspekte; Aufzeigen von Manipulationsmöglichkeiten Die Schülerinnen und Schüler können aufbauend auf einem intuitiven Wahrscheinlichkeitsbegriff Wahrscheinlichkeiten in einfachen Zufallsexperimenten ermitteln, vergleichen und interpretieren. – Verwenden eines intuitiven Wahrscheinlichkeitsbegriffs zur Quantifizierung von Sicherheit 7, 13 – Schätzen von Wahrscheinlichkeiten mit Hilfe empirisch gewonnener relativer Häufigkeiten – Ermitteln von Laplace-Wahrscheinlichkeiten bei einstufigen Zufallsexperimenten (zB Münzwurf, Würfeln); Interpretieren solcher Wahrscheinlichkeiten als Vorhersagewert 7, 13 für relative Häufigkeiten Vorschläge für den Einsatz digitaler Technologien 4 in der 3. Klasse – Überprüfen von Rechenergebnissen bzw. Lösungen – Experimentieren mit Rechenoperationen, Termen, Gleichungen und Formeln – Vergleichen verschiedener Lösungsstrategien – näherungsweises Lösen von Umkehraufgaben, zB mit einem Tabellenkalkulationsprogramm – Darstellen von Proportionalitäten in Tabellen und Diagrammen – Darstellen und Untersuchen von Wachstums- und Abnahmeprozessen, zB mit einem Tabellenkalkulationsprogramm – zentrisches Vergrößern bzw. Verkleinern von Figuren – Erstellen allgemeiner und spezieller Ansichten von Körpern, die aus Prismen und Pyramiden bestehen – Untersuchen, wie sich Längenänderungen auf Flächen- bzw. Rauminhalte auswirken – Darstellen von Häufigkeitsverteilungen in Tabellen und durch verschiedene Diagramme – Experimentieren mit Simulationen von Zufallsexperimenten 4. Klasse: Im Anschluss an die Präzisierung der Kompetenzbeschreibungen der 4. Klasse werden Vorschläge für den Einsatz digitaler Technologien für alle vier Kompetenzbereiche gemacht. Kompetenzbereich 1: Zahlen und Maße Die Schülerinnen und Schüler können den Unterschied zwischen rationalen und nichtrationalen Zahlen verstehen und beschreiben; Rechenoperationen mit reellen Zahlen durchführen; mit Wurzeln und Näherungswerten arbeiten. – Wiederholen und Festigen: Darstellen rationaler Zahlen auf der Zahlengeraden, Vergleichen und Ordnen rationaler Zahlen, Durchführen von Rechenoperationen – Wissen und allenfalls Begründen, dass es Zahlen gibt, die nicht rational sind, zB – Wissen, dass durch die Erweiterung der rationalen Zahlen zu den reellen Zahlen die Zahlengerade lückenlos ausgefüllt wird – näherungsweises Berechnen bzw. Schätzen von Quadratwurzeln durch systematisches Probieren; Berechnen von Quadrat- und Kubikwurzeln nur mittels Technologieeinsatz 4 – Kennen und Anwenden der Regeln und ; Begründen, dass im Allgemeinen ist – Durchführen von Rechenoperationen mit reellen Zahlen; Kennen der Problematik des Rechnens mit Näherungswerten (zB , aber ) Kompetenzbereich 2: Variablen und Funktionen Die Schülerinnen und Schüler können mit Termen, Gleichungen mit einer Variablen und Formeln in vielfältigen Situationen arbeiten. – Aufstellen und Umformen von Termen und Formeln – Lösen von Gleichungen, die sich auf lineare Gleichungen zurückführen lassen; Anwenden von Gleichungen in Sachsituationen – allenfalls Umformen von Bruchtermen und Angeben von Bedingungen, die Variablen dabei erfüllen müssen Die Schülerinnen und Schüler können unterschiedliche Darstellungsformen funktionaler Zusammenhänge nutzen und Darstellungsformen wechseln. – Wiederholen und Festigen: Beschreiben, wie sich die Änderungen von Größen auf eine andere Größe in einer Formel auswirkt und Erkennen von Proportionalitäten in diesem Zusammenhang – Interpretieren grafischer Darstellungen in Sachsituationen (zB Temperaturkurve, Zeit-Weg-Diagramm), insbesondere Ablesen von Werten und Beschreiben von Änderungen – Wissen, dass eine Funktion eine eindeutige Zuordnung ist – Kennen verschiedener Darstellungsformen einfacher reeller Funktionen: verbale Beschreibung, Funktionsterm bzw. Funktionsgleichung (zB , ), Wertetabelle, Funktionsgraph; Wechseln der Darstellungsform in einfachen Fällen – Erkennen und Begründen, ob durch eine gegebene grafische Darstellung bzw. Tabelle ein funktionaler Zusammenhang beschrieben wird Die Schülerinnen und Schüler können mit linearen Funktionen arbeiten. – Kennen der Eigenschaften einer linearen Funktion mit – Wechseln zwischen Funktionsgleichung und Funktionsgraph, auch mit Hilfe von Steigungsdreiecken unter Verwendung der Parameter und – Deuten der Parameter und , auch in Sachsituationen – Anwenden von linearen Funktionen in Sachsituationen; kritisches Betrachten 13 der Angemessenheit der Modellierung mit linearen Funktionen – allenfalls Begründen, dass der Graph einer linearen Funktion eine Gerade ist Die Schülerinnen und Schüler können lineare Gleichungssysteme in zwei Variablen aufstellen und lösen. – Berechnen von Lösungen einer linearen Gleichung, Darstellen aller Lösungen im Koordinatensystem – grafisches und rechnerisches Lösen linearer Gleichungssysteme – Bearbeiten von Aufgaben in inner- und außermathematischen Situationen mit Hilfe linearer Gleichungssysteme Kompetenzbereich 3: Figuren und Körper Die Schülerinnen und Schüler können mit dem pythagoräischen Lehrsatz arbeiten. – Formulieren des pythagoräischen Lehrsatzes für vorgegebene rechtwinkelige Dreiecke in unterschiedlichen Lagen und unter Verwendung verschiedener Bezeichnungen – Anwenden der Umkehrung des pythagoräischen Lehrsatzes für die Überprüfung, ob ein Dreieck rechtwinkelig ist – Nachvollziehen und Erläutern eines Beweises des pythagoräischen Lehrsatzes – Anwenden des pythagoräischen Lehrsatzes für Berechnungen in ebenen Figuren; allenfalls Aufstellen von Formeln – Anwenden des pythagoräischen Lehrsatzes für Berechnungen in Körpern (zB Längen von Raumdiagonalen, Oberflächeninhalte von Pyramiden); allenfalls Aufstellen von Formeln Die Schülerinnen und Schüler können Umfang und Flächeninhalt von Kreisen und Kreisteilen ermitteln. – Wissen, dass bei jedem Kreis das Verhältnis von Umfang zu Durchmesser die gleiche Zahl ergibt; experimentelles Ermitteln von Näherungswerten für – allenfalls näherungsweises Ermitteln des Flächeninhalts von Kreisen – Kennen und Anwenden der Formeln für die Berechnung des Umfangs und des Flächeninhalts eines Kreises; Anwenden dieser Formeln auf den Halbkreis, Viertelkreis und Achtelkreis – allenfalls Herleiten und Anwenden von Formeln für Umfang und Flächeninhalt von Kreissektoren – Lösen von Umkehraufgaben, insbesondere durch Umformen von Formeln Die Schülerinnen und Schüler können Drehzylinder und Drehkegel beschreiben; Oberflächen- und Rauminhalte ermitteln. – Wiederholen und Festigen: Eigenschaften von Prismen und Pyramiden, Berechnen von Oberflächen- und Rauminhalten – Beschreiben grundlegender Eigenschaften von Drehzylindern und Drehkegeln 10 – Kennen und Anwenden von Formeln für die Berechnung von Oberflächen- und Rauminhalten von Drehzylindern und Drehkegeln; allenfalls Begründen solcher Formeln – Lösen einfacher Umkehraufgaben, insbesondere durch Umformen von Formeln – Lösen von Aufgaben in Sachsituationen, insbesondere Berechnen von Massen und Dichten Kompetenzbereich 4: Daten und Zufall Die Schülerinnen und Schüler können Kreuztabellen erstellen und interpretieren. – Wiederholen und Festigen: Darstellen von Häufigkeitsverteilungen in Tabellen und Diagrammen, Ermitteln und Interpretieren des arithmetischen Mittelwerts und des Medians einer Datenmenge – Darstellen, Ergänzen und Interpretieren von absoluten und relativen Häufigkeiten in Kreuztabellen, insbesondere in Vierfeldertafeln Die Schülerinnen und Schüler können Wahrscheinlichkeiten bei ein- und zweistufigen Zufallsexperimenten ermitteln und interpretieren. – Wiederholen und Festigen: Erstellen und Interpretieren von Baumdiagrammen; Ermitteln und Interpretieren von Laplace-Wahrscheinlichkeiten – Ermitteln von Wahrscheinlichkeiten bei ein- und zweistufigen Zufallsexperimenten (auch mit Hilfe von Baumdiagrammen); Interpretieren solcher Wahrscheinlichkeiten Vorschläge für den Einsatz digitaler Technologien 4 in der 4. Klasse – Überprüfen von Rechenergebnissen bzw. Lösungen – Experimentieren mit Rechenoperationen, Termen, Gleichungen und Formeln – Vergleichen verschiedener Lösungsstrategien – näherungsweises Lösen von Umkehraufgaben, zB mit einem Tabellenkalkulationsprogramm – grafisches und rechnerisches Lösen linearer Gleichungssysteme – Arbeiten mit interaktiven Visualisierungen bei der Begründung des pythagoräischen Lehrsatzes – Untersuchen, wie sich Längenänderungen auf Umfänge, Flächen- bzw. Rauminhalte auswirken – Erstellen bzw. Ergänzen von Kreuztabellen in einem Tabellenkalkulationsprogramm – Experimentieren mit Simulationen von Zufallsexperimenten Kompetenzen für den Mathematik-Lehrplan bei integrativer Führung von Geometrisches Zeichnen (1. bis 4. Klasse): 3. Klasse: Die Schülerinnen und Schüler können – Grund-, Auf- und Kreuzriss, Schrägrisse und Zentralrisse von geometrischen Objekten lesen, mit unterschiedlichen Methoden herstellen sowie die Raumvorstellung mittels Raumtransformation von geometrischen Objekten weiterentwickeln. 4. Klasse: Die Schülerinnen und Schüler können – Geometrische Objekte in unterschiedlichen Rissen mit Hilfe von Raumtransformationen und Booleschen Operationen unter Verwendung von Konstruktionszeichnungen und 3D-Software erzeugen und bearbeiten sowie die Raumvorstellung stärken. 1 Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 2 Entrepreneurship Education 3 Gesundheitsförderung 4 Informatische Bildung 5 Interkulturelle Bildung 6 Medienbildung 7 Politische Bildung 8 Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 9 Sexualpädagogik 10 Sprachliche Bildung und Lesen 11 Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 12 Verkehrs- und Mobilitätsbildung 13 Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

GEOMETRISCHES ZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe (4. Klasse): Im Unterrichtsgegenstand Geometrisches Zeichnen werden besonders jene Fähigkeiten und Fertigkeiten geschult, welche die Weiterentwicklung des Raumvorstellungsvermögens und des konstruktiven Raumdenkens zum Ziel haben. Damit geht die Förderung der allgemeinen reflexiven Lebensbewältigung in unserer modernen und zukunftsorientierten Gesellschaft einher. Ein gut ausgebildetes Raumvorstellungsvermögen und eine solide Fähigkeit zum konstruktiven Raumdenken sind zudem wichtige Voraussetzungen für analoge und digitale Berufsfelder. Insbesondere sollen die Schülerinnen und Schüler die folgenden maßgeblichen Fähigkeiten erlangen und die nachstehenden zentralen Ziele erreichen: – Erkennen und Verwenden der Geometrie als Kommunikationsmittel 6 – Erkennen von Strukturen und Eigenschaften geometrischer Objekte – gedankliches Übertragen von realen Objekten in eine idealisierte geometrische Form – Lesen und Herstellen von Rissen räumlicher Objekte – Transformieren und Bearbeiten von Objekten – Anwenden geometrischer Grundkenntnisse auf alltagsrelevante Fragestellungen 10 – Weiterentwickeln des räumlichen Vorstellungsvermögens durch das Arbeiten mit haptischen Modellen und virtuellen geometrischen Objekten – Vertiefen konstruktiven Raumdenkens – Beherrschen unterschiedlicher Darstellungsformen von geometrischen Sachverhalten – sinnvolles Einsetzen von Freihandskizzen, Konstruktionszeichnungen und Geometrie-Software 4 – Weiterentwickeln der Feinmotorik durch genaues Arbeiten – Anfertigen von korrekten digitalen und händischen Konstruktionen 4 Didaktische Grundsätze (4. Klasse): Raumvorstellung und die Grundlagen der Raumgeometrie bilden das Fundament des Unterrichtsgegenstandes Geometrisches Zeichnen. Aussagen über geometrische Inhalte und Beziehungen sollen vorwiegend aus der jeweiligen Raumsituation entwickelt werden. Der Unterricht ist so zu gestalten, dass sich die Handlungsbereiche des Kompetenzmodells in einem ausgewogenen Verhältnis abwechseln. Je nach Aufgabenstellung und den individuellen Bedürfnissen und Interessen der Schülerinnen und Schüler wird mit unterschiedlichen Hilfsmitteln bzw. Methoden gearbeitet. Damit wird das grundlegende Erfassen von räumlichen Beziehungen und Situationen unterstützt und es werden Grundlagen für ein tiefergehendes Verständnis und weiterführende geometrische Tätigkeiten geschaffen. Folgende Methoden sind den Fragestellungen entsprechend zu wählen und gegebenenfalls zu kombinieren: – das Arbeiten mit haptischen Modellen, das den Übergang von der Realität zur Abstraktion unterstützt, – das Anfertigen von Freihandskizzen oder Konstruktionszeichnungen zur Veranschaulichung der Ergebnisse von Denkprozessen zu geometrischen Fragestellungen, – das Einsetzen von Geometrie-Software zur Erstellung von statischen und dynamischen Modellen, die es erlauben, räumliche Situationen und dynamische Vorgänge zu veranschaulichen und nachvollziehbar zu machen. 4 Im Unterricht ist auf folgende Gestaltungsprinzipien Wert zu legen: – korrekte Verwendung der geometrischen Fachsprache 10 – Genauigkeit und Sauberkeit bei der Ausführung der Arbeiten – ansprechende grafische Gestaltung der Arbeiten – Korrektheit des computerunterstützten Konstruierens 4 – Förderung von kreativem Arbeiten und selbstständigem Gestalten 6 Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Informatische Bildung 4 , Medienbildung 6 , Sprachliche Bildung und Lesen 10 Zentrale fachliche Konzepte (4. Klasse): Die zentralen fachlichen Konzepte für den Unterrichtsgegenstand Geometrisches Zeichnen sind Raumvorstellung, geometrische Objekte, Transformationen und Relationen sowie Projektionen und Risse. Sie bilden die Grundstruktur, die sämtliche Aspekte des Lehrplans durchzieht. Die Raumvorstellung stellt ein umfassendes grundlegendes Konzept dar und wird daher in der Auflistung vorangestellt. Die weiteren zentralen fachlichen Konzepte werden in der Systematik der Inhaltsdimension des Kompetenzmodells strukturiert und präzisiert. Die Auseinandersetzung mit den zentralen Konzepten ermöglicht es, größere Zusammenhänge über das reine Fachwissen hinaus zu verstehen. Dadurch werden Menschen jeder Altersstufe bei ihrer reflexiven Lebensbewältigung unterstützt. Raumvorstellung Raumvorstellungsvermögen ist Voraussetzung für die Orientierung in der Umwelt. Räumliche Vorstellung führt von der visuellen Wahrnehmung über das Erkennen zum gedanklichen Bearbeiten von räumlichen Objekten, Strukturen und Situationen. Geometrische Objekte Reale Objekte werden zu idealisierten geometrischen Objekten abstrahiert. Durch diesen Abstraktionsprozess werden Raumlage und Maße dieser geometrischen Objekte konkretisiert. Jeder Punkt im Raum kann mittels eines geeigneten räumlichen Koordinatensystems erfasst werden. Transformationen und Relationen Raumtransformationen werden zum Bearbeiten geometrischer Objekte eingesetzt. Mittels Boolescher Operationen bzw. weiterer Relationen werden aus Grundkörpern komplexe, neue Objekte generiert. Projektionen und Risse Räumliche Objekte werden mittels Projektionen zweidimensional abgebildet. Geometrische Risse ermöglichen das Entnehmen von wesentlichen Informationen 10 der dargestellten Objekte. Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (4. Klasse): Geometrische Kompetenzen sind charakterisiert durch geometrische Inhalte, die in einer Inhaltsdimension erfasst sind, und durch geometrische Tätigkeiten, die in einer Handlungsdimension erfasst sind. Verwandte geometrische Inhalte werden zu Inhaltsbereichen, verwandte geometrische Tätigkeiten zu Handlungsbereichen zusammengefasst. Somit ist jede geometrische Kompetenz als ein Paar eines Inhalts- und eines Handlungsbereichs festgelegt. Um die Inhaltsbereiche und die Handlungsbereiche bei den Kompetenzbeschreibungen deutlich sichtbar zu machen, werden die Inhaltsbereiche mit den Abkürzungen I1 bis I3, die Handlungsbereiche mit H1 bis H3 gekennzeichnet. Die Inhaltsdimension spiegelt strukturiert die wesentlichen Inhalte des Gegenstandes Geometrisches Zeichnen wider. – Geometrische Objekte und ihre Eigenschaften (I1) – Transformationen von Objekten und Relationen zwischen Objekten (I2) – Projektionen und Risse (I3) Die Handlungsdimension weist die unterschiedlichen Tätigkeiten aus, die im Geometrieunterricht entwickelt und gefördert werden. – Analysieren, Abstrahieren und Argumentieren 10 (H1) – Darstellen und Operieren (H2) – Interpretieren und Reflektieren 10 (H3) Um geometrische Denkleistungen zu unterstützen und zu visualisieren, bieten sich unterschiedliche Methoden an. Diese sind den Fragestellungen entsprechend zu wählen und gegebenenfalls zu kombinieren. – Arbeiten mit haptischen Modellen – Anfertigen von Freihandskizzen und Konstruktionszeichnungen – Modellieren mit Geometrie-Software 4 Die Kompetenzen werden zu drei Kompetenzbereichen gebündelt, die sich an den Inhaltsbereichen orientieren. Jeder Kompetenzbereich beinhaltet wiederum drei Kompetenzbeschreibungen. Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (4. Klasse): 4. Klasse: Kompetenzbereich Geometrische Objekte und ihre Eigenschaften (I1) Die Schülerinnen und Schüler können – geometrische Objekte analysieren, ihre Eigenschaften erfassen und beschreiben sowie die Verwendung eines bestimmten geometrischen Objekts begründen. 10 (H1) – unterschiedliche Darstellungsformen von geometrischen Objekten erstellen. (H2) – die Gestalt von Objekten aus unterschiedlichen Darstellungsformen erkennen und beschreiben. 10 (H3) Kompetenzbereich Transformationen von Objekten und Relationen zwischen Objekten (I2) Die Schülerinnen und Schüler können – Beziehungen zwischen Objekten, die durch Transformationen und Relationen entstehen, erfassen sowie die Verwendung bestimmter Transformationen und Relationen begründen. 10 (H1) – Objekte mithilfe von Transformationen und Relationen erzeugen und bearbeiten. (H2) – Transformationen und Relationen, durch die Objekte entstehen, erkennen und beschreiben. 10 (H3) Kompetenzbereich Projektionen und Risse (I3) Die Schülerinnen und Schüler können – Projektionen und Risse und ihre grundlegenden Eigenschaften beschreiben und erkennen sowie die Wahl eines bestimmten Risses begründen. 10 (H1) – Risse herstellen. (H2) – Risse lesen. (H3) Anwendungsbereiche Die Anwendungsbereiche für den Unterrichtsgegenstand Geometrisches Zeichnen bilden typische inhaltlich-thematische Ausprägungen ab. Sie beschreiben diese nicht umfassend und erlauben unterschiedliche Konkretisierungs- und Spezialisierungsebenen im Unterricht. Das Arbeiten mit den unten angeführten zwei- und dreidimensionalen geometrischen Objekten, Transformationen und Relationen sowie Projektionen und Rissen soll auch anwendungsorientiert im Kontext von Technik, Architektur, Naturwissenschaft, Design und bildender Kunst erfolgen. Ausgehend von bekannten räumlichen Objekten aus der Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler werden diese geometrischen Grundbegriffe erarbeitet. Dadurch wird der Schritt von der unmittelbaren Objektbetrachtung zur selbstständigen Raumvorstellung ermöglicht. Arbeiten mit geometrischen Objekten – Räumliches kartesisches Koordinatensystem – Punkt, Gerade, Ebene, Polygon, Kreis, Ellipse – Prisma, Pyramide, Polyeder, Kugel, Drehkegel, Drehzylinder Arbeiten mit Transformationen von Objekten und Relationen zwischen Objekten – Transformationen: Schiebung, Drehung, Spiegelung, Streckung – Ebene Schnitte, Boolesche Operationen: Vereinigung, Differenz, Durchschnitt – Maßbestimmungen, Lagebeziehungen Arbeiten mit Projektionen und Rissen – Parallelprojektion, Zentralprojektion – Grund-, Auf- und Kreuzriss, Frontal- und Horizontalriss, allgemeiner Parallelriss, Zentralriss 1 Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 2 Entrepreneurship Education 3 Gesundheitsförderung 4 Informatische Bildung 5 Interkulturelle Bildung 6 Medienbildung 7 Politische Bildung 8 Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 9 Sexualpädagogik 10 Sprachliche Bildung und Lesen 11 Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 12 Verkehrs- und Mobilitätsbildung 13 Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

DIGITALE GRUNDBILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse): Die Folgen der Digitalisierung prägen wesentlich Selbstbilder, Lebenswelt, Kommunikation, Kultur, Weltverständnis und Gesellschaft, Arbeitswelt, Wirtschaft, Produktion und Technik. Ziele der Digitalen Grundbildung sind die Förderung von Medienkompetenz, Anwendungskompetenzen und informatischen Kompetenzen, um Orientierung und mündiges Handeln im 21. Jahrhundert zu ermöglichen. Unsere komplexe, von Medien, Algorithmen und digitalen Technologien durchdrungene Welt lässt sich an ausgewählten Beispielen (mit entsprechenden Phänomenen, Strukturen, Funktionen und Problemstellungen) konkretisieren und im Unterrichtsgegenstand Digitale Grundbildung mit Aspekten aus der informatischen Bildung und Medienbildung erarbeiten. Solche Beispiele aus der digitalen und technisierten Welt kann man in ihrer Beschaffenheit und Funktionalität als digitale Artefakte bezeichnen. Diese weisen technologisch-mediale, gesellschaftlich-kulturelle und interaktionsspezifische Bezüge auf. Durch die multiperspektivische Bearbeitung von Beispielen sollen Kompetenzen entwickelt werden, um digitale Artefakte zu erkunden, kritisch zu hinterfragen, verantwortungsvoll zu nutzen und zu gestalten. Dabei ist eines der Ziele ein sicherer Umgang mit Medien und digitalen Technologien im Sinne des Kinderschutzes. Die Digitale Grundbildung bietet vielfache Möglichkeiten zum fächerverbindenden Unterricht, unter der besonderen Berücksichtigung der Schnittstellen von der digitalen zur analogen Welt. Lehrende sind angehalten, unmittelbare Konsequenzen der Digitalisierung für Wissen und Bildung zu berücksichtigen sowie aktuelle Themen und Entwicklungen kritisch und reflektiert aufzugreifen. Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse): Zur Umsetzung der Digitalen Grundbildung bieten sich didaktische Konzepte und Prozesse an, die einen ganzheitlichen Zugang zu digitalen Artefakten gewährleisten. Dazu gehören ko-konstruktive, erfahrungs-, gestaltungs- sowie reflexions- und problemlösungsorientierte Methoden wie Critical Thinking (kritisches Denken: vernünftiges reflektierendes Denken), Design Thinking (iterative Methode für die Lösung von komplexen Problemen und die Entwicklung neuer Ideen), forschendes Lernen und Playful Learning (spielerisches Lernen angelehnt an die Art und Weise, wie Kleinkinder die Welt entdecken). Digitale Grundbildung erfordert fächerverbindende und fächerübergreifende Arbeitsformen. Die folgenden Bereiche sind dabei in ausgewogener, kreativer und integrativer Weise miteinander zu verknüpfen: – Medienbildung umfasst die Beschäftigung mit der Entstehung, Entwicklung und Zukunft digitaler Medienkonstellationen. Reflexion und Kritik betreffen beispielsweise medienbiografische Entwicklungen bzw. Bedingungen der Mediensozialisation sowie digitaler Inklusions- und Exklusionsdynamiken. Medienbildung geht vom Zusammenspiel von Nutzung und Teilnahme an aktueller Medienkultur aus. – Informatische Bildung umfasst das Analysieren, Interagieren, Modellieren, Codieren und Testen im Umgang mit Informatiksystemen, Software, Automatisierung, Daten und Vernetzung. Die Entwicklung informatischer und medientechnischer Kompetenzen orientiert sich besonders an didaktischen Prinzipien der sogenannten 21 st Century Skills, der 4 Ks (kritisches Denken, Kreativität, Kommunikation und Kollaboration) und des Computational Thinking (problemorientiertes informatisches Denken). – Gestaltungskompetenz geht von einem Zusammenspiel von informatischer Bildung und Medienbildung aus und bietet vielfältige analytische, produktive und kreative Zugänge zu funktionalen Medieneinsätzen und ästhetischen Medienformaten in globalisierten digitalen Kulturen. Bei der Erarbeitung der unterschiedlichen Kompetenzen ist jeweils von der Lebenswirklichkeit und den Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung der Heterogenität individueller Medienbiographien auszugehen. In koedukativen Gruppen ist darauf zu achten, dass Buben und Mädchen gleichberechtigte Zugänge und Möglichkeiten der Teilhabe erhalten. Die Dynamik der digitalen Welt erfordert es, Inhalte und Methoden kontinuierlich zu evaluieren und anzupassen. Die Förderung der Chancengleichheit und der Abbau von stereotypen Zuschreibungen sind stets im Blick zu behalten. Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 1 , Entrepreneurship Education 2 , Gesundheitsförderung 3 , Politische Bildung 7 , Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 8 , Sprachliche Bildung und Lesen 10 , Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 11 , Verkehrs- und Mobilitätsbildung 12 , Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung 13 Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse): Durch die Digitalisierung, Datafizierung, Automatisierung und Medialisierung befinden wir uns in einem Veränderungsprozess mit all seinen Problemen und Chancen, welcher auch Grundlagen, Aufbau und Ordnung von Wissen betrifft. Die drei zentralen fachlichen Konzepte beruhen, basierend auf dem Frankfurt Dreieck, auf folgenden Perspektiven: der technisch-medialen (T), der gesellschaftlich-kulturellen (G) und der interaktionsbezogenen (I). Mit diesen können digitale Phänomene unserer Gesellschaft beispielhaft auf unterschiedlichen Ebenen und in verschiedenen Graden der Abstraktion didaktisch bearbeitet werden. Strukturen und Funktionen digitaler informatischer und medialer Systeme und Werkzeuge (T) Diese beinhalten informatische Funktions- und Wirkprinzipien sowie die Reflexion ihrer nicht unmittelbar sichtbaren Einflüsse auf Kultur, Politik, Gesellschaft und Lebenswelt, Technik und Produktion. Gesellschaftliche Wechselwirkungen durch den Einsatz digitaler Technologien (G) Diese betreffen etwa soziale Umgangsformen, die politische Organisation, Machtstrukturen, ökonomische Interessen oder die Kommunikation. Die historische Perspektive erlaubt es, Kontinuitäten und Entstehungsprozesse sowie damit verbundene Traditionen zu verstehen. Interaktion in Form von Nutzung, Handlung und Subjektivierung (I) Sie erlaubt die Analyse, Reflexion und kreative Gestaltung persönlicher und kollektiver Handlungsrepertoires. Dies beinhaltet auch die Frage, wie und mit welchen Zielen Menschen Medien erstellen, gestalten und Systeme nutzen. Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse): – Orientierung: gesellschaftliche Aspekte von Medienwandel und Digitalisierung analysieren und reflektieren – Information: mit Daten, Informationen und Informationssystemen verantwortungsvoll umgehen – Kommunikation: Kommunizieren und Kooperieren unter Nutzung informatischer, medialer Systeme – Produktion: Inhalte digital erstellen und veröffentlichen, Algorithmen entwerfen und Programmieren: Zerlegen von Problemen, Muster erkennen, Verallgemeinern/Abstrahieren und Algorithmen entwerfen – Handeln: Angebote und Handlungsmöglichkeiten in einer von Digitalisierung geprägten Welt einschätzen und verantwortungsvoll nutzen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse): 1. Klasse: Kompetenzbereich Orientierung: gesellschaftliche Aspekte von Medienwandel und Digitalisierung analysieren und reflektieren Die Schülerinnen und Schüler können – (T) das Prinzip der Eingabe, Verarbeitung und Ausgabe exemplarisch an den Bestandteilen und der Funktionsweise eines digitalen Endgeräts beschreiben. – (G) erkunden, was das Digitale im Unterschied zum Analogen ausmacht, und an interdisziplinären Beispielen aufzeigen, welche Elemente/Komponenten und Funktionen dazugehören. – (I) das persönliche Nutzungsverhalten vergleichend analysieren, hinterfragen und sinnvolle Möglichkeiten der Veränderung benennen sowie vergleichen, wie Menschen vor und nach der Einführung oder Übernahme der Digitalisierung leben und arbeiten. 3 Kompetenzbereich Information: mit Daten, Informationen und Informationssystemen verantwortungsvoll umgehen Die Schülerinnen und Schüler können – (T) verschiedene Suchmaschinen nennen und erklären, wie eine Suchmaschine prinzipiell funktioniert. – (G) Bedingungen, Vor- und Nachteile von personalisierten Suchroutinen für sich selbst erklären. – (I) unter Nutzung der grundlegenden Funktionen einer Suchmaschine einfache Internetrecherchen durchführen sowie die Qualität der gefundenen Informationen anhand grundlegender Kriterien einschätzen. – (I) mit einem digitalen Gerät Informationen speichern, kopieren, suchen, abrufen, ändern und löschen und die gespeicherten Informationen als Daten definieren. Kompetenzbereich Kommunikation: Kommunizieren und Kooperieren unter Nutzung informatischer, medialer Systeme Die Schülerinnen und Schüler können – (T) erklären, wie personenbezogene Informationen verwendet und geteilt werden können, und Vorkehrungen treffen, um ihre personenbezogenen Daten zu schützen. – (G) an Beispielen der Nutzung von Software aufzeigen, wie digitale Technologien neue Formen der Zusammenarbeit ermöglichen, sowie respektvoll und verantwortungsbewusst mit anderen online zusammenarbeiten. – (I) verschiedene digitale Kommunikationswerkzeuge, Kollaborationswerkzeuge und Kollaborationsdienste benennen, beschreiben und sinnvolle Nutzungsszenarien aufzeigen. Anwendungsbereiche – Kommunikationsbedürfnisse aus dem Alltag – Anforderungen an digitale Kommunikationswerkzeuge – Erhebung und Speicherung der Daten von Nutzerinnen und Nutzern sowie deren Verwendung Kompetenzbereich Produktion: Inhalte digital erstellen und veröffentlichen, Algorithmen entwerfen und Programmieren Die Schülerinnen und Schüler können – (T) eindeutige Handlungsanleitungen (Algorithmen) nachvollziehen, ausführen sowie selbstständig formulieren. – (G) verschiedene Darstellungsformen von Inhalten und die Wirkung auf sich und andere beschreiben. 7 – (I) mit Daten einfache Berechnungen durchführen sowie in verschiedenen (visuellen) Formaten sammeln und präsentieren. – (I) einzeln und gemeinsam Texte und Präsentationen (unter Einbeziehung von Bildern, Grafiken und anderen Objekten) strukturieren und formatieren. 10 Anwendungsbereiche – Sequenzen und einfache Schleifen – Planung, Gestaltung und Auswertung von Umfragen Kompetenzbereich Handeln: Angebote und Handlungsmöglichkeiten in einer von Digitalisierung geprägten Welt einschätzen und verantwortungsvoll nutzen Die Schülerinnen und Schüler können – (T) unter Nutzung einer angemessenen Terminologie gängige physische Komponenten von Computersystemen (Hardware) identifizieren sowie beschreiben, wie interne und externe Teile von digitalen Geräten funktionieren und ein System bilden. 10 – (G) Mediennutzungsformen sowie deren historische Entwicklung und gesellschaftliche Etablierung im Zuge des Medienwandels beschreiben. – (I) Hilfesysteme bei der Problemlösung nutzen. Anwendungsbereiche – Wichtigste Komponenten eines Computers – Notwendige Funktionen eines Betriebssystems im Normalbetrieb 2. Klasse: Kompetenzbereich Orientierung: gesellschaftliche Aspekte von Medienwandel und Digitalisierung analysieren und reflektieren Die Schülerinnen und Schüler können – (T) Möglichkeiten bewerten, wie die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Technologieprodukten für unterschiedliche Bedürfnisse von Nutzerinnen und Nutzer verbessert werden kann. – (G) Interessen und Bedingungen der Medienproduktion und der Veröffentlichung sowie des Medienkonsums analysieren. 7, 13 – (G) geeignete Software (auch freie Software) auswählen und bedienen, um unterschiedliche Aufgaben auszuführen. – (I) an interdisziplinären Beispielen aufzeigen, inwieweit das Digitale im Vergleich zum Analogen das eigene Leben, die Gesellschaft oder Umwelt verändert. Sie können erkennen, dass Medien und Technologien nie „neutral“ sind. 7 Anwendungsbereiche – Veränderung des Einkaufsverhaltens 13 – Onlinespiele (pay-to-win) 13 – Sensibilisierung für sprachliche, sensorische und motorische Einschränkungen bei der Nutzung digitaler Medien Kompetenzbereich Information: mit Daten, Informationen und Informationssystemen verantwortungsvoll umgehen Die Schülerinnen und Schüler können – (T) Daten erfassen, filtern, sortieren, interpretieren und darstellen. – (T) beschreiben, wie über das Internet Informationen bereitgestellt und abgerufen sowie Daten übertragen werden. – (I) Lizenzmodelle, insb. offene (Creative Commons, Open Educational Resources, Open Source), benennen, erklären und anwenden. 13 Anwendungsbereiche – Organisation von Daten – (Visuelle) Darstellung von Daten – Beschreibung von Daten hinsichtlich ihrer Formate, Größe und binären Struktur Kompetenzbereich Kommunikation: Kommunizieren und Kooperieren unter Nutzung informatischer, medialer Systeme Die Schülerinnen und Schüler können – (T) darstellen, wie Informationen in kleinere Teile zerlegt, als Pakete durch mehrere Geräte über Netzwerke und das Internet übertragen und am Zielort wieder zusammengesetzt werden. – (G) Kommunikationsmedien nach ihrer Verwendung unterscheiden und Einflüsse auf das eigene Lebensumfeld und die Gesellschaft aufzeigen. Sie können Möglichkeiten der Meinungsbildung und Manipulation beschreiben. 7 – (I) den Begriff „Social Media“ erklären und verstehen, welche Interessen das anbietende Unternehmen hat. Anwendungsbereiche – Geschäftsmodelle von Social Media-Diensten, Nutzung von persönlichen und personenbezogenen Informationen 13 – Fake News, Darstellung und Realität (Manipulation) und dahinterliegende Interessen 7 – Schutz von personenbezogenen Daten – Betrug im Internet, Phishing 13 Kompetenzbereich Produktion: Inhalte digital erstellen und veröffentlichen, Algorithmen entwerfen und Programmieren Die Schülerinnen und Schüler können – (T) darstellen, wie Programme Daten speichern und verarbeiten, indem sie Zahlen oder andere Symbole zur Darstellung von Informationen verwenden. – (T) unter Nutzung einer geeigneten Entwicklungsumgebung einfache Programme erstellen, diese testen und debuggen (Fehler erkennen und beheben). – (G) die Rechte am geistigen Eigentum beachten und bei der Erstellung oder beim Remixen von Programmen die entsprechenden Urheberrechte angeben. 13 – (I) visuelle/audiovisuelle/auditive Inhalte erzeugen, adaptieren und analysieren. Sie können Möglichkeiten der Veröffentlichung benennen. Kompetenzbereich Handeln: Angebote und Handlungsmöglichkeiten in einer von Digitalisierung geprägten Welt einschätzen und verantwortungsvoll nutzen Die Schülerinnen und Schüler können – (T) darstellen, wie Hardware und Software als System zusammenarbeiten, um Aufgaben zu bewältigen. – (T) digitale Geräte mit einem Netzwerk verbinden und Daten zwischen verschiedenen digitalen Medien austauschen. – (G) aufzeigen, wie digitale Kommunikation zur Beteiligung an gesellschaftlichen Diskurs- und Entscheidungsprozessen genutzt werden kann. 7 – (I) zwischen digitalen Angeboten und eigenen Bedürfnissen abwägen und persönliche Handlungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung gesundheitlicher und ökologischer Aspekte gestalten. 3, 11 Anwendungsbereiche – Digitaler Arbeitsplatz 3 – Nachhaltiger Umgang mit digitalen Technologien 11 – Erkennen von technischen Problemen in der Nutzung von digitalen Geräten – Konkretisierung von Fehlern im Hinblick auf Meldung an Supportstrukturen 3. Klasse: Kompetenzbereich Orientierung: gesellschaftliche Aspekte von Medienwandel und Digitalisierung analysieren und reflektieren Die Schülerinnen und Schüler können – (T) an interdisziplinären Beispielen Anwendungen von Technik in Umwelt und Gesellschaft beschreiben und deren Relevanz für gesellschaftliche Gruppen und kulturelle Kontexte berücksichtigen. Sie können Wechselwirkungen benennen. 11 – (T) beschreiben, wie künstliche Intelligenz viele Software- und physische Systeme steuert. – (G) Veränderungen des Mediennutzungsverhaltens beschreiben sowie Chancen und Gefahren der personalisierten Mediennutzung analysieren. – (I) Kompromisse im Zusammenhang mit digitalen Technologien reflektieren, die sich auf die alltäglichen Aktivitäten und beruflichen Möglichkeiten der Menschen auswirken. 1 Anwendungsbereiche – Verbesserungen für das Design von digitalen Geräten auf Basis von Nutzungsanalysen – Risiken und Vorteile für die Chancengleichheit bei der Nutzung von Informationstechnologien sowie geeignete Handlungsoptionen 7, 8 – digitale Barrierefreiheit 8 – Internet-of-Things Kompetenzbereich Information: mit Daten, Informationen und Informationssystemen verantwortungsvoll umgehen Die Schülerinnen und Schüler können – (G) Bedingungen sowie Vor- und Nachteile von personalisierten Suchroutinen für das eigene Leben bzw. die Gesellschaft erklären. – (I) zielgerichtet und selbstständig die Suche nach Informationen und Daten mit Hilfe geeigneter Strategien und Methoden planen und durchführen, geeignete Quellen nutzen und gefundene Informationen vergleichend hinterfragen. – (I) Muster in Datendarstellungen wie Diagrammen oder Grafiken erkennen und beschreiben, um Vorhersagen zu treffen. – (I) Datenmaterial nutzen, um Ursache-Wirkung-Beziehungen aufzuzeigen oder vorzuschlagen, Ergebnisse vorherzusagen oder eine Idee zu vermitteln. Anwendungsbereiche – Manipulative und monoperspektivische Darstellungen von Informationen in populären Medienkulturen 7 Kompetenzbereich Kommunikation: Kommunizieren und Kooperieren unter Nutzung informatischer, medialer Systeme Die Schülerinnen und Schüler können – (T) erklären, wie cloudbasierte Systeme grundsätzlich funktionieren, und auf kritische Faktoren achten (zB Standort des Servers, Datenschutz und Datensicherheit). – (G) einen Kompromiss zwischen der Veröffentlichung von Informationen und der Geheimhaltung und Sicherheit von Informationen beschreiben. 7 – (I) bei der Erstellung digitaler Projekte (digitaler Artefakte) mittels Strategien wie Crowdsourcing oder Umfragen mit mehreren Mitwirkenden zusammenarbeiten. – (I) eigene digitale Identitäten reflektiert gestalten sowie die eigene digitale Reputation verfolgen und schützen. Anwendungsbereiche – Verschlüsselungsmethoden für die sichere Übertragung von Informationen – (sicheres) Passwort, Zweifaktorauthentifizierung – Physischer und digitaler Schutz von elektronischen Informationen – Grundlagen der Betroffenenrechte im Datenschutz 13 – Reale Probleme der Cybersicherheit: Cybermobbing, Cybergrooming, Identitätsdiebstahl Kompetenzbereich Produktion: Inhalte digital erstellen und veröffentlichen, Algorithmen entwerfen und Programmieren Die Schülerinnen und Schüler können – (T) an Beispielen Elemente des Computational Thinkings nachvollziehen und diese zur Lösung von Problemen einsetzen. Sie wissen, wie sie Lösungswege in Programmiersprache umsetzen können. – (G) verschiedene populäre Medienkulturen benennen sowie Möglichkeiten verschiedener Darstellungsformen von Inhalten erproben. – (I) ihre eigenen medialen Produktionen auf Barrierefreiheit überprüfen und ggf. Barrieren beseitigen. 8 – (I) Einstellungen in Softwareapplikationen den persönlichen Bedürfnissen entsprechend anpassen. Anwendungsbereiche – Gezielte bzw. manipulative Darstellungen, zB in Diagrammen, durch Bildausschnitte oder Vertonung 7 – Konfigurationsmöglichkeiten von Betriebssystemen und Kommunikationssystemen, um sie barrierefrei zugänglich machen 8 Kompetenzbereich Handeln: Angebote und Handlungsmöglichkeiten in einer von Digitalisierung geprägten Welt einschätzen und verantwortungsvoll nutzen Die Schülerinnen und Schüler können – (T) am Beispiel erklären, wie Computersysteme in Alltagsgegenständen bestimmte Funktionen erfüllen und welche Chancen und Risiken damit verbunden sind. 1 – (G) ökologische Problemkonstellation wie Energie und Rohstoffe im Zusammenhang mit Digitalisierung benennen und eigenes Handeln daraus ableiten. 11 – (I) entsprechende Vorkehrungen treffen, um ihre Geräte und Inhalte vor Viren bzw. Schadsoftware/Malware zu schützen. 4. Klasse: Kompetenzbereich Orientierung: gesellschaftliche Aspekte von Medienwandel und Digitalisierung analysieren und reflektieren Die Schülerinnen und Schüler können – (T) die Grenzen und Möglichkeiten von Künstlicher Intelligenz reflektieren. – (G) euphorische und kulturpessimistische Haltungen gegenüber Technologie- und Medienwandel wahrnehmen und ihnen argumentativ begegnen. 7 – (I) die Normativität von digitalen Technologien (zB Filterblase) und Medieninhalten (zB Stereotype, Klischees) erkennen und diese kreativ durchbrechen. Anwendungsbereiche – Mobilität (zB selbstfahrende Fahrzeuge) 12 – Gesundheit (zB vernetzte Daten, automatische Assistenzsysteme) 3 Kompetenzbereich Information: mit Daten, Informationen und Informationssystemen verantwortungsvoll umgehen Die Schülerinnen und Schüler können – (T) Datensicherungen und -wiederherstellungen ausführen. – (G) Gefahren der Erhebung, Auswertung und Verknüpfung von Nutzerdaten im Sinne von Fahrlässigkeit, Missbrauch und Überwachung erklären und sich dazu verantwortungsvoll verhalten. 7 – (I) Informationen und Inhalte aktualisieren, verbessern sowie zielgruppen-, medienformat- und anwendungsgerecht aufbereiten und inhaltlich, organisatorisch und sprachlich in bestehende Wissensorganisationsformate einbinden. 10 Kompetenzbereich Kommunikation: Kommunizieren und Kooperieren unter Nutzung informatischer, medialer Systeme Die Schülerinnen und Schüler können – (T) die Funktion von Protokollen bei der Übertragung von Daten über Netzwerke und das Internet darstellen. – (G) ein Verständnis für die Konstruktion von Medienwirklichkeit durch die Erhebung und Analyse von Informationen und Daten bzw. die Mechanismen der Bild-, Ton- oder Datenmanipulation entwickeln. – (G) bei der Auswahl von Social Media bedenken, welchen Einfluss die Interessen von Unternehmen auf das eigene Welt- und Selbstbild haben. 13 – (I) verantwortungsvoll in digitalen Medien kommunizieren und unter Berücksichtigung des Urheberrechts und des Rechts am eigenen Bild Daten austauschen. Anwendungsbereiche – Phänomen der viralen Verbreitung von Inhalten und entsprechende Handlungsmöglichkeiten 7 – Datenschutzrechtliche Rechtsgrundlagen (DSGVO und DSG) 13 Kompetenzbereich Produktion: Inhalte digital erstellen und veröffentlichen, Algorithmen entwerfen und Programmieren Die Schülerinnen und Schüler können – (T) Programme entwerfen und iterativ entwickeln, die Kontrollstrukturen kombinieren, einschließlich verschachtelter Schleifen und zusammengesetzter Konditionale. – (G) Möglichkeiten verschiedener Darstellungsformen von Inhalten erproben und deren Einfluss auf die Wahrnehmung des Inhalts hinterfragen. – (I) mit bereitgestellten Medien und Software-Applikationen zielgerichtet und kreativ gestaltend kooperieren. – (I) einfache Programme oder Webanwendungen mit geeigneten Werkzeugen erstellen, um ein bestimmtes Problem zu lösen oder eine bestimmte Aufgabe zu erfüllen. Anwendungsbereiche – Dokumentation von Programmen 10 – Projektplanung inklusive Aufgabenverteilung und Zeitplan 1, 2 – (Graphische) Notationen, Pseudocode – Ästhetische und technische Kompetenzen von Medienkulturen in Projekten Kompetenzbereich Handeln: Angebote und Handlungsmöglichkeiten in einer von Digitalisierung geprägten Welt einschätzen und verantwortungsvoll nutzen Die Schülerinnen und Schüler können – (T) Abstraktionsebenen und Interaktionen zwischen Anwendungssoftware, Systemsoftware und Hardwareschichten vergleichen. – (T) Software zur Verschlüsselung von Daten einsetzen. – (G) aufzeigen, wie digitale Kommunikation zu zivilgesellschaftlicher Partizipation und Engagement genutzt wird. 7 – (I) reflektieren, inwieweit technische Konfigurationen Optionen einschränken und lenken. Sie können Vorkehrungen für ihre Eigenständigkeit und informationelle Selbstbestimmung im Kontext von digitaler Vernetzung treffen. 1 Anwendungsbereiche – Wichtigste technische Mittel zum Schutz vor Betrug und Missbrauch 13 – Wichtigste rechtliche und politische Aspekte von Konsumentenrecht 13 1 Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 2 Entrepreneurship Education 3 Gesundheitsförderung 4 Informatische Bildung 5 Interkulturelle Bildung 6 Medienbildung 7 Politische Bildung 8 Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 9 Sexualpädagogik 10 Sprachliche Bildung und Lesen 11 Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 12 Verkehrs- und Mobilitätsbildung 13 Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe für den zweistündigen Unterrichtsgegenstand (4. Klasse): Chemische Phänomene und Vorgänge sind wesentliche Bestandteile des täglichen Lebens. Daher ist ein angemessenes naturwissenschaftliches Verstehen im Sinne einer reflexiven Grundbildung essenziell für gesellschaftliche Teilhabe. Die Chemie beschreibt und untersucht Stoffe und erklärt deren Eigenschaften und Umwandlungen. Ausgehend von der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler zielt der Chemieunterricht darauf ab, Phänomene und Vorgänge aus Alltag, Technik und Umwelt zu erfassen und besser zu verstehen. Dies beinhaltet, chemische Fragestellungen zu erkennen, einzuordnen und auf Basis erworbener Kompetenzen zu bearbeiten. Dadurch werden die Schülerinnen und Schüler befähigt, Entscheidungen naturwissenschaftlich begründet zu treffen, Produkte und Ressourcen nachhaltig zu nutzen und verantwortungsbewusst zu handeln. Der Chemieunterricht gibt Einblicke in die Bedeutung der Wissenschaft Chemie und der chemischen Industrie für Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt. Somit leistet der Chemieunterricht einen Beitrag zur Berufsorientierung und bildet eine Grundlage für lebenslanges Lernen. 1 Didaktische Grundsätze (4. Klasse): Ausgehend von ihrer Erfahrungswelt sollen die Schülerinnen und Schüler im Chemieunterricht den induktiven Weg der naturwissenschaftlichen Erkenntnisgewinnung nachvollziehen und zunehmend selbstständig durchführen. Dies beinhaltet das Formulieren von Fragen und Vermutungen sowie das Planen, Durchführen, Beobachten und Auswerten von Untersuchungen. Vorgänge und Phänomene in Natur, Umwelt und Technik werden sowohl auf der makroskopischen Ebene (Stoffebene) als auch auf der submikroskopischen Ebene (Teilchenebene) betrachtet, beschrieben und erklärt. Ein altersadäquater Zugang zur submikroskopischen Ebene wird durch den Einsatz geeigneter Modelle (Denk- und Anschauungsmodelle) ermöglicht. Die stoffliche Fülle und die Komplexität der Disziplin Chemie werden durch eine didaktisch begründete Auswahl von Inhalten und Methoden reduziert. Gleichzeitig wird den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zur exemplarischen Vertiefung gegeben. Im kompetenzorientierten Unterricht sind den Schülerinnen und Schülern vielfältige und differenzierende Lerngelegenheiten anzubieten, in denen sie sich aktiv mit chemischen Fachinhalten sowie Denk- und Arbeitsweisen auseinandersetzen. Dabei bildet die Diversität der Schülerinnen und Schüler (Gender, Herkunft, Lernvoraussetzungen etc.) den Ausgangspunkt für die Gestaltung von Lerngelegenheiten. 8 Der Chemieunterricht geht von Anwendungskontexten aus und verknüpft die theoretische und die praktische Ebene zielführend miteinander. Dabei ist besonderer Wert auf die Betrachtung der Inhalte auf den drei Ebenen (makroskopische, submikroskopische und symbolische Ebene) sowie deren konsequente Unterscheidung zu legen. Adaptiver Chemieunterricht beinhaltet die Bearbeitung von Erarbeitungs-, Übungs- und Anwendungsaufgaben. Darüber hinaus ist es sinnvoll, die Chemie – auch fächerübergreifend – durch Projekte, Lehrausgänge, Exkursionen sowie Begegnungen mit Expertinnen und Experten begreif- und erfahrbar zu machen. 1, 2, 8, 11, 13 Der Einsatz geeigneter digitaler Medien ua. zur Recherche von Inhalten, zur Erfassung, Dokumentation und Auswertung von Untersuchungen sowie zur Verwendung dreidimensionaler Darstellungen und Animationen ermöglicht es den Schülerinnen und Schülern, Erfahrungen mit fachspezifischen Informations- und Kommunikationstechnologien zu sammeln. 4, 6 Der Chemieunterricht zielt darauf ab, dass die Schülerinnen und Schüler, ausgehend von der Alltagssprache, schrittweise die Fachsprache erwerben, die es ihnen ermöglicht, sich Fachwissen zu erschließen sowie sich präzise und fachlich angemessen auszudrücken. 10 Somit werden sie zur Teilhabe an gesellschaftsrelevanten naturwissenschaftlichen Diskussionen und Entscheidungsprozessen befähigt, insbesondere zu den Themen Umweltschutz, Nachhaltigkeit und Gesundheit. 2, 3, 11, 13 Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 1 , Entrepreneurship Education 2 , Gesundheitsförderung 3 , Informatische Bildung 4 , Medienbildung 6 , Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 8 , Sprachliche Bildung und Lesen 10 , Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 11 , Verkehrs- und Mobilitätsbildung 12 , Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung 13 Zentrale fachliche Konzepte (4. Klasse): Die zentralen fachlichen Konzepte (Basiskonzepte) sind immer wiederkehrende Grundprinzipien der Chemie, die es ermöglichen, die Vielfalt chemischer Inhalte für die Schülerinnen und Schüler zu strukturieren. Damit werden die Schülerinnen und Schüler zu einem verstärkt vernetzten Denken hingeführt. Stoffe und ihre Teilchen Phänomene und Vorgänge der stofflichen Welt können sowohl auf der Stoff- als auch auf der Teilchenebene betrachtet und beschrieben werden. Zur Erklärung dieser Phänomene und Vorgänge ist eine konsequente Unterscheidung zwischen makroskopischer (Stoff) und submikroskopischer (Teilchen) Ebene erforderlich. Struktur-Eigenschafts-Beziehungen Die chemischen und physikalischen Eigenschaften von Stoffen können auf ihre Struktur zurückgeführt werden. Dabei sind Art, Anordnung und Wechselwirkung der Teilchen ausschlaggebend. Chemische Reaktion Stoffe sind Veränderungsprozessen unterworfen. Bei einer chemischen Reaktion werden Stoffe unter Energiebeteiligung in neue Stoffe mit anderen Eigenschaften umgewandelt. Diese Umwandlung erfolgt durch Aufbrechen und Neubilden chemischer Bindungen. Dabei werden Teilchen umgruppiert und die Masse bleibt erhalten. Chemische Reaktionen sind immer mit einem Energieumsatz verbunden. Die dabei ablaufenden stofflichen und energetischen Prozesse sind grundsätzlich umkehrbar. Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (4. Klasse): Das Kompetenzmodell Chemie umfasst die Inhaltsdimension , die in den zentralen fachlichen Konzepten beschrieben wird, sowie die Handlungsdimension . Die Handlungsdimension gliedert sich in die drei Kompetenzbereiche Wissen aneignen und kommunizieren (W), Erkenntnisse gewinnen und interpretieren (E) und Standpunkte begründen, Entscheidungen treffen und reflektiert handeln (S) . Diese drei Kompetenzbereiche werden durch Kompetenzbeschreibungen konkretisiert und sind für jede Schulstufe ident formuliert. Die Kompetenzentwicklung über die Schulstufen hinweg ergibt sich aus der ansteigenden Komplexität der Anwendungsbereiche, die so gewählt sind, dass sie Lernprogressionen ermöglichen. Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (4. Klasse): Kompetenzbereich Wissen aneignen und kommunizieren (W) Die Schülerinnen und Schüler können – Vorgänge und Phänomene in Natur, Umwelt und Technik sowie deren Auswirkungen beobachten, erfassen, beschreiben und benennen. 10, 12 – unterschiedlichen Medien und Quellen fachspezifische Informationen entnehmen. 4, 6 – Vorgänge und Phänomene in Natur, Umwelt und Technik in verschiedenen Formen (Grafik, Tabelle, Bild, Diagramm, …) darstellen, erklären und adressatengerecht kommunizieren. 10 Kompetenzbereich Erkenntnisse gewinnen und interpretieren (E) Die Schülerinnen und Schüler können – zu Vorgängen und Phänomenen in Natur, Umwelt und Technik Beobachtungen machen oder Messungen durchführen und diese beschreiben. – zu Vorgängen und Phänomenen in Natur, Umwelt und Technik Fragen stellen, Vermutungen aufstellen sowie passende Untersuchungen planen, durchführen und protokollieren. – Beobachtungen, Daten und Ergebnisse von Untersuchungen analysieren (ordnen, vergleichen, Abhängigkeiten feststellen) und interpretieren. Kompetenzbereich Standpunkte begründen, Entscheidungen treffen und reflektiert handeln (S) Die Schülerinnen und Schüler können – Informationen aus verschiedenen Quellen aus naturwissenschaftlicher Sicht bewerten und Schlüsse daraus ziehen. 4, 6 – fachlich korrekt und folgerichtig argumentieren und naturwissenschaftliche von nicht-naturwissenschaftlichen Argumentationen und Fragestellungen unterscheiden. 10 – Bedeutung, Chancen und Risiken der Anwendungen von naturwissenschaftlichen Erkenntnissen für sich persönlich und für die Gesellschaft erkennen, um verantwortungsbewusst zu handeln. 1, 3, 11 – die Bedeutung von Naturwissenschaft und Technik für verschiedene Berufsfelder erfassen, um diese Kenntnis bei der Wahl ihres weiteren Bildungsweges zu verwenden. 1, 2, 13 Anwendungsbereiche (4. Klasse) Die Kompetenzbeschreibungen in den Kompetenzbereichen W, E und S sind mit jeweils geeigneten Anwendungsbereichen zu verknüpfen. Sie ermöglichen die Entwicklung und Anwendung von Kompetenzen, fördern das Verstehen zentraler fachlicher Konzepte und sind verbindlich in Theorie und Praxis umzusetzen. Die Reihung der Anwendungsbereiche versteht sich weder hierarchisch noch chronologisch. 4. Klasse: – Aggregatzustände und Eigenschaften von Stoffen – Aufbau von Atomen und Periodensystem – Bindungsmodelle, Strukturen und Wechselwirkungen – Symbolische und grafische Darstellungen auf Teilchenebene – Kennzeichen chemischer Reaktionen: stoffliche und energetische Veränderungen – Darstellung chemischer Reaktionen: Wort- und Formelgleichungen, modellhafte Darstellungen – Typen chemischer Reaktionen: Säure-Base-Reaktionen, Reduktions-Oxidations-Reaktionen, einfache organische Reaktionen – Planen, Durchführen, Beobachten, Erfassen, Auswerten und Dokumentieren von Untersuchungen: ua. Trennverfahren, einfache Nachweise, Synthesen und Analysen – Verhalten und Sicherheit im Umgang mit Chemikalien im chemischen Labor sowie im Alltag – Bedeutung der Chemie für Alltag, Wirtschaft, Gesundheit und Umwelt sowie die damit verbundene Verantwortung für eine nachhaltige Zukunft 11, 13 1 Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 2 Entrepreneurship Education 3 Gesundheitsförderung 4 Informatische Bildung 5 Interkulturelle Bildung 6 Medienbildung 7 Politische Bildung 8 Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 9 Sexualpädagogik 10 Sprachliche Bildung und Lesen 11 Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 12 Verkehrs- und Mobilitätsbildung 13 Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe für den vierstündigen Unterrichtsgegenstand in wirtschaftskundlichen Realgymnasien (3. und 4. Klasse): Chemische Phänomene und Vorgänge sind wesentliche Bestandteile des täglichen Lebens. Daher ist ein angemessenes naturwissenschaftliches Verstehen im Sinne einer reflexiven Grundbildung essenziell für gesellschaftliche Teilhabe. Die Chemie beschreibt und untersucht Stoffe und erklärt deren Eigenschaften und Umwandlungen. Ausgehend von der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler zielt der Chemieunterricht darauf ab, Phänomene und Vorgänge aus Alltag, Technik und Umwelt zu erfassen und besser zu verstehen. Dies beinhaltet, chemische Fragestellungen zu erkennen, einzuordnen und auf Basis erworbener Kompetenzen zu bearbeiten. Dadurch werden die Schülerinnen und Schüler befähigt, Entscheidungen naturwissenschaftlich begründet zu treffen, Produkte und Ressourcen nachhaltig zu nutzen und verantwortungsbewusst zu handeln. Der Chemieunterricht gibt Einblicke in die Bedeutung der Wissenschaft Chemie und der chemischen Industrie für Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt. Somit leistet der Chemieunterricht einen Beitrag zur Berufsorientierung und bildet eine Grundlage für lebenslanges Lernen. 1 Didaktische Grundsätze (3. und 4. Klasse): Ausgehend von ihrer Erfahrungswelt sollen die Schülerinnen und Schüler im Chemieunterricht den induktiven Weg der naturwissenschaftlichen Erkenntnisgewinnung nachvollziehen und zunehmend selbstständig durchführen. Dies beinhaltet das Formulieren von Fragen und Vermutungen sowie das Planen, Durchführen, Beobachten und Auswerten von Untersuchungen. Vorgänge und Phänomene in Natur, Umwelt und Technik werden sowohl auf der makroskopischen Ebene (Stoffebene) als auch auf der submikroskopischen Ebene (Teilchenebene) betrachtet, beschrieben und erklärt. Ein altersadäquater Zugang zur submikroskopischen Ebene wird durch den Einsatz geeigneter Modelle (Denk- und Anschauungsmodelle) ermöglicht. Die stoffliche Fülle und die Komplexität der Disziplin Chemie werden durch eine didaktisch begründete Auswahl von Inhalten und Methoden reduziert. Gleichzeitig wird den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zur exemplarischen Vertiefung gegeben. Im kompetenzorientierten Unterricht sind den Schülerinnen und Schülern vielfältige und differenzierende Lerngelegenheiten anzubieten, in denen sie sich aktiv mit chemischen Fachinhalten sowie Denk- und Arbeitsweisen auseinandersetzen. Dabei bildet die Diversität der Schülerinnen und Schüler (Gender, Herkunft, Lernvoraussetzungen etc.) den Ausgangspunkt für die Gestaltung von Lerngelegenheiten. 8 Der Chemieunterricht geht von Anwendungskontexten aus und verknüpft die theoretische und die praktische Ebene zielführend miteinander. Dabei ist besonderer Wert auf die Betrachtung der Inhalte auf den drei Ebenen (makroskopische, submikroskopische und symbolische Ebene) sowie deren konsequente Unterscheidung zu legen. Adaptiver Chemieunterricht beinhaltet die Bearbeitung von Erarbeitungs-, Übungs- und Anwendungsaufgaben. Darüber hinaus ist es sinnvoll, die Chemie – auch fächerübergreifend – durch Projekte, Lehrausgänge, Exkursionen sowie Begegnungen mit Expertinnen und Experten begreif- und erfahrbar zu machen. 1, 2, 8, 11, 13 Der Einsatz geeigneter digitaler Medien ua. zur Recherche von Inhalten, zur Erfassung, Dokumentation und Auswertung von Untersuchungen sowie zur Verwendung dreidimensionaler Darstellungen und Animationen ermöglicht es den Schülerinnen und Schülern, Erfahrungen mit fachspezifischen Informations- und Kommunikationstechnologien zu sammeln. 4, 6 Der Chemieunterricht zielt darauf ab, dass die Schülerinnen und Schüler, ausgehend von der Alltagssprache, schrittweise die Fachsprache erwerben, die es ihnen ermöglicht, sich Fachwissen zu erschließen sowie sich präzise und fachlich angemessen auszudrücken. 10 Somit werden sie zur Teilhabe an gesellschaftsrelevanten naturwissenschaftlichen Diskussionen und Entscheidungsprozessen befähigt, insbesondere zu den Themen Umweltschutz, Nachhaltigkeit und Gesundheit. 2, 3, 11, 13 Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 1 , Entrepreneurship Education 2 , Gesundheitsförderung 3 , Informatische Bildung 4 , Medienbildung 6 , Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 8 , Sprachliche Bildung und Lesen 10 , Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 11 , Verkehrs- und Mobilitätsbildung 12 , Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung 13 Zentrale fachliche Konzepte (3. und 4. Klasse): Die zentralen fachlichen Konzepte (Basiskonzepte) sind immer wiederkehrende Grundprinzipien der Chemie, die es ermöglichen, die Vielfalt chemischer Inhalte für die Schülerinnen und Schüler zu strukturieren. Damit werden die Schülerinnen und Schüler zu einem verstärkt vernetzten Denken hingeführt. Stoffe und ihre Teilchen Phänomene und Vorgänge der stofflichen Welt können sowohl auf der Stoff- als auch auf der Teilchenebene betrachtet und beschrieben werden. Zur Erklärung dieser Phänomene und Vorgänge ist eine konsequente Unterscheidung zwischen makroskopischer (Stoff) und submikroskopischer (Teilchen) Ebene erforderlich. Struktur-Eigenschafts-Beziehungen Die chemischen und physikalischen Eigenschaften von Stoffen können auf ihre Struktur zurückgeführt werden. Dabei sind Art, Anordnung und Wechselwirkung der Teilchen ausschlaggebend. Chemische Reaktion Stoffe sind Veränderungsprozessen unterworfen. Bei einer chemischen Reaktion werden Stoffe unter Energiebeteiligung in neue Stoffe mit anderen Eigenschaften umgewandelt. Diese Umwandlung erfolgt durch Aufbrechen und Neubilden chemischer Bindungen. Dabei werden Teilchen umgruppiert und die Masse bleibt erhalten. Chemische Reaktionen sind immer mit einem Energieumsatz verbunden. Die dabei ablaufenden stofflichen und energetischen Prozesse sind grundsätzlich umkehrbar. Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (3. und 4. Klasse): Das Kompetenzmodell Chemie umfasst die Inhaltsdimension , die in den zentralen fachlichen Konzepten beschrieben wird, sowie die Handlungsdimension . Die Handlungsdimension gliedert sich in die drei Kompetenzbereiche Wissen aneignen und kommunizieren (W) , Erkenntnisse gewinnen und interpretieren (E) und Standpunkte begründen, Entscheidungen treffen und reflektiert handeln (S) . Diese drei Kompetenzbereiche werden durch Kompetenzbeschreibungen konkretisiert und sind für jede Schulstufe ident formuliert. Die Kompetenzentwicklung über die Schulstufen hinweg ergibt sich aus der ansteigenden Komplexität der Anwendungsbereiche, die so gewählt sind, dass sie Lernprogressionen ermöglichen. Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (3. und 4. Klasse): Im Folgenden werden die Beschreibungen in den drei Kompetenzbereichen W, E und S für die 3. und 4. Schulstufe formuliert. Kompetenzbereich Wissen aneignen und kommunizieren (W) Die Schülerinnen und Schüler können – Vorgänge und Phänomene in Natur, Umwelt und Technik sowie deren Auswirkungen beobachten, erfassen, beschreiben und benennen. 10, 12 – unterschiedlichen Medien und Quellen fachspezifische Informationen entnehmen. 4, 6 – Vorgänge und Phänomene in Natur, Umwelt und Technik in verschiedenen Formen (Grafik, Tabelle, Bild, Diagramm, …) darstellen, erklären und adressatengerecht kommunizieren. 10 Kompetenzbereich Erkenntnisse gewinnen und interpretieren (E) Die Schülerinnen und Schüler können – zu Vorgängen und Phänomenen in Natur, Umwelt und Technik Beobachtungen machen oder Messungen durchführen und diese beschreiben. – zu Vorgängen und Phänomenen in Natur, Umwelt und Technik Fragen stellen, Vermutungen aufstellen sowie passende Untersuchungen planen, durchführen und protokollieren. – Beobachtungen, Daten und Ergebnisse von Untersuchungen analysieren (ordnen, vergleichen, Abhängigkeiten feststellen) und interpretieren. Kompetenzbereich Standpunkte begründen, Entscheidungen treffen und reflektiert handeln (S) Die Schülerinnen und Schüler können – Informationen aus verschiedenen Quellen aus naturwissenschaftlicher Sicht bewerten und Schlüsse daraus ziehen. 4, 6 – fachlich korrekt und folgerichtig argumentieren und naturwissenschaftliche von nicht-naturwissenschaftlichen Argumentationen und Fragestellungen unterscheiden. 10 – Bedeutung, Chancen und Risiken der Anwendungen von naturwissenschaftlichen Erkenntnissen für sich persönlich und für die Gesellschaft erkennen, um verantwortungsbewusst zu handeln. 1, 3, 11 – die Bedeutung von Naturwissenschaft und Technik für verschiedene Berufsfelder erfassen, um diese Kenntnis bei der Wahl ihres weiteren Bildungsweges zu verwenden. 1, 2, 13 Anwendungsbereiche (3. und 4. Klasse) Die Kompetenzbeschreibungen in den Kompetenzbereichen W, E und S sind mit jeweils geeigneten Anwendungsbereichen zu verknüpfen. Sie ermöglichen die Entwicklung und Anwendung von Kompetenzen, fördern das Verstehen zentraler fachlicher Konzepte und sind verbindlich in Theorie und Praxis umzusetzen. Die Reihung der Anwendungsbereiche versteht sich weder hierarchisch noch chronologisch. 3. Klasse: Einführung in die Allgemeine und Anorganische Chemie – Aggregatzustände und Eigenschaften von Stoffen – Aufbau von Atomen und Periodensystem – Bindungsmodelle, Strukturen und Wechselwirkungen – Symbolische und grafische Darstellungen auf Teilchenebene – Kennzeichen chemischer Reaktionen: stoffliche und energetische Veränderungen – Darstellung chemischer Reaktionen: Wort- und Formelgleichungen, modellhafte Darstellungen – Typen chemischer Reaktionen: Säure-Base-Reaktionen, Reduktions-Oxidations-Reaktionen – Planen, Durchführen, Beobachten, Erfassen, Auswerten und Dokumentieren von Untersuchungen (ua. Trennverfahren, einfache Nachweise, Synthesen und Analysen) – Verhalten und Sicherheit im Umgang mit Chemikalien im chemischen Labor sowie im Alltag – Bedeutung der Chemie für Alltag, Wirtschaft, Gesundheit und Umwelt sowie die damit verbundene Verantwortung für eine nachhaltige Zukunft 11, 13 4. Klasse: Einführung in die Organische Chemie und Biochemie – Bindungsmodelle, Strukturen und Wechselwirkungen – Symbolische und grafische Darstellungen auf Teilchenebene – Darstellung chemischer Reaktionen: Wort- und Formelgleichungen, modellhafte Darstellungen – Organische Stoffklassen und Typen organischer Reaktionen – Biochemische Grundlagen – Planen, Durchführen, Beobachten, Erfassen, Auswerten und Dokumentieren von Untersuchungen (ua. Nachweise, Synthesen und Analysen) – Verhalten und Sicherheit im Umgang mit Chemikalien im chemischen Labor sowie im Alltag – Bedeutung der Chemie für Alltag, Wirtschaft, Gesundheit und Umwelt sowie die damit verbundene Verantwortung für eine nachhaltige Zukunft 11, 13 1 Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 2 Entrepreneurship Education 3 Gesundheitsförderung 4 Informatische Bildung 5 Interkulturelle Bildung 6 Medienbildung 7 Politische Bildung 8 Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 9 Sexualpädagogik 10 Sprachliche Bildung und Lesen 11 Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 12 Verkehrs- und Mobilitätsbildung 13 Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe (2. bis 4. Klasse): Ziel des Physikunterrichts ist die Weiterentwicklung der naturwissenschaftlichen Grundbildung von Schülerinnen und Schülern, damit diese kompetent handeln können. Dazu erwerben sie altersadäquates Fachwissen und nutzen es, um Fragestellungen zu erkennen, sich neues Wissen anzueignen, physikalische Phänomene zu erklären und physikalische Denk- und Arbeitsweisen altersentsprechend anzuwenden. Sie kennen Kernaspekte des Wesens der Physik als Naturwissenschaft (Vorläufigkeit und gleichzeitige Verlässlichkeit des naturwissenschaftlichen Wissens, empirischer und sozialer Charakter der Naturwissenschaften sowie Forschung als kreativer Prozess). Die Schülerinnen und Schüler sind sich bewusst, wie Naturwissenschaften und Technik unsere materielle, intellektuelle und kulturelle Umwelt formen. Sie entwickeln Kompetenzen, um sich mit Problemstellungen aus physikalischer Perspektive als mündige Bürgerinnen und Bürger kritisch auseinandersetzen zu können. 2 Didaktische Grundsätze (2. bis 4. Klasse): Zeitgemäßer Physikunterricht basiert auf dem aktuellen Forschungsstand zum Lehren und Lernen der Physik. Besonders wichtig sind folgende Aspekte: Der Physikunterricht orientiert sich an den (Alltags-)Vorstellungen der Schülerinnen und Schüler. Deren schon vor dem Unterricht vorhandene Ideen werden im Unterricht berücksichtigt und zu physikalisch angemessenen Vorstellungen entwickelt. Dabei fokussiert der Physikunterricht auf das Erlangen eines konzeptuellen Verständnisses, eine frühe Abstraktion ist zu vermeiden. Es sollen lernwirksame Unterrichtskonzeptionen (etwa aus der fachdidaktischen Forschung) eingesetzt werden. Mathematische Ableitungen und Rechenbeispiele werden nur vereinzelt verwendet. Der Physikunterricht orientiert sich an der Lebenswelt und den Interessen der Schülerinnen und Schüler. Er verwendet Alltagskontexte und greift fächerübergreifende Aspekte auf. Im Physikunterricht wird auf Naturphänomene, Anwendungen der Physik in Biologie und Medizin sowie gesellschaftliche Aspekte von Physik eingegangen. 8 Der Physikunterricht bereitet Schülerinnen und Schüler darauf vor, Vorgänge, Phänomene und Prozesse der Natur, Umwelt und Technik in angemessener Form (schriftlich und mündlich) unter Anwendung von fachspezifischem Wortschatz adressatengerecht zu beschreiben 10 , zu erklären, zu begründen und zu argumentieren. Der Einsatz von Experimenten im Physikunterricht gestaltet sich vielfältig. Experimente sind in den Lernprozess eingebettet und dienen dem Kompetenzerwerb. Fächerübergreifende Fragestellungen sowie Begegnungen mit externen Expertinnen und Experten können den Unterricht wesentlich bereichern. Im Physikunterricht werden moderne Medien und Technologien eingesetzt (Messwerterfassung, Simulationen, Datenauswertung und -analyse, Modellbildung, Tabellenkalkulation) 4 sowie außerschulische Lernorte miteinbezogen. Der Physikunterricht ermöglicht den Schülerinnen und Schülern, physikalische Themen und deren praktische Anwendbarkeit in unterschiedlichen Berufs- und Arbeitsfeldern zu erkennen und eine Verbindung zu persönlichen Bildungs- und Berufsperspektiven herzustellen. 1 Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 1 , Entrepreneurship Education 2 , Informatische Bildung 4 , Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 8 , Sprachliche Bildung und Lesen 10 , Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 11 , Verkehrs- und Mobilitätsbildung 12 , Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung 13 Zentrale fachliche Konzepte (2. bis 4. Klasse): Altersgemäße Darstellungen von zentralen fachlichen Konzepten können dabei helfen, den Physikunterricht zu strukturieren. Sie dienen als fachliche Grundideen zur Orientierung der Lernenden und Lehrenden über alle Themenbereiche hinweg. Zur Beschreibung von Phänomenen in Natur, Alltag und Technik verwendet die Physik abstrakte und elaborierte, eng miteinander verknüpfte Konzepte. Dazu zählen: Teilchen Nimmt man an, dass Dinge aus klein(st)en Teilchen bestehen, so kann oft das Verhalten des ganzen Systems vorhergesagt werden. Mit Teilchenmodellen können zum Beispiel der Magnetismus oder das Verhalten von Gasen analysiert werden. Feld In diesem Konzept wird jedem Punkt des Raums ein Wert einer physikalischen Größe zugeschrieben. Mit Feldern kann beispielsweise nachvollzogen werden, dass ein Magnet ein Stück Eisen anzieht, auch wenn es den Magneten nicht berührt. Mit dem elektrischen Feld kann erklärt werden, wie ein Blitz entsteht. Mit dem Gravitationsfeld kann die Bewegung der Planeten um die Sonne beschrieben werden. Schwingungen und Wellen Viele physikalische Phänomene lassen sich durch Schwingungen oder Wellen beschreiben. So wird zum Beispiel die Bewegung einer Schaukel ebenso wie die Entstehung von Tönen oder die Übertragung von Informationen über Mobilfunk durch die Konzepte von Schwingungen und Wellen erklärt. Die folgenden beiden zentralen fachlichen Konzepte sind in der Unterstufe von besonderer Bedeutung: Energie Eine der wesentlichsten Größen der Physik ist die abstrakte Bilanzgröße Energie. In einem abgeschlossenen System bleibt die Gesamtenergie immer erhalten. Die Vorgänge in diesem System lassen sich dann durch die Verwendung verschiedener Energieformen wie Bewegungsenergie und chemische Energie beschreiben. Kräfte und Wechselwirkungen Kräfte und Wechselwirkungen beschreiben grundlegende Zusammenhänge in der Physik. Wirkt eine Kraft auf einen Ball, so verändert sich die Geschwindigkeit (Tempo und/oder Richtung) dieses Balls. Die elektromagnetische Wechselwirkung erklärt das Verhalten des einfachen Stromkreises und dass Licht an einem Wassertropfen gebrochen wird. Die starke Wechselwirkung erklärt die Stabilität von Atomkernen. Daneben sind naturwissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen ein zentrales Prinzip des Faches. Sie werden eingesetzt, um naturwissenschaftliche Problemstellungen zu lösen. Die wichtigsten Denk- und Arbeitsweisen sind Fragen zu stellen, Vermutungen zu formulieren, Modellvorstellungen zu entwickeln, Experimente zu planen und durchzuführen, Variablenkontrollstrategien zu verwenden, Daten zu analysieren und zu interpretieren, Erklärungen für Zusammenhänge zu entwickeln sowie Argumente mit empirischen Belegen zu untermauern. 2 Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (2. bis 4. Klasse): Das Kompetenzmodell Physik umfasst inhaltliche Kompetenzbereiche sowie Handlungsdimensionen. Die inhaltlichen Kompetenzbereiche orientieren sich an einer fachlichen Einteilung der Physik und sind in den jeweiligen Klassen erklärt. Die drei Handlungsdimensionen sind: Fachwissen anwenden (W) In diesem Bereich wird physikalisches Fachwissen erworben und in verschiedenen Kontexten angewandt. Die Schülerinnen und Schüler können – Vorgänge und Phänomene in Natur, Alltag und Technik beschreiben und benennen. – mit Informationen aus fachlichen Medien und Quellen umgehen. – Vorgänge und Phänomene in Natur, Alltag und Technik in verschiedenen Formen (ua. Bild, Grafik, Tabelle, Diagramm, Modell) darstellen, erläutern und adressatengerecht kommunizieren. Erkenntnisgewinnung und Experimentieren (E) In diesem Bereich werden Fähigkeiten und Fertigkeiten im Umgang mit physikalischen Denk- und Arbeitsweisen erworben. Die Schülerinnen und Schüler können – zu Vorgängen und Phänomenen in Natur, Alltag und Technik naturwissenschaftliche Fragen formulieren und Hypothesen aufstellen. – zu Fragestellungen eine passende Untersuchung oder ein Experiment planen, durchführen und protokollieren. – im Rahmen naturwissenschaftlicher Untersuchungen oder Experimente Daten aufnehmen und analysieren (beobachten, ordnen, vergleichen, messen, Abhängigkeiten feststellen, Zuverlässigkeit einschätzen). – Daten durch mathematische und physikalische Modelle abbilden und interpretieren. Standpunkte begründen und aus naturwissenschaftlicher Sicht bewerten (S) In diesem Bereich wird die Fähigkeit erworben, naturwissenschaftlich begründet zu argumentieren und am gesellschaftlichen Diskurs teilzunehmen. Die Schülerinnen und Schüler können – Bedeutung, Chancen und Risiken der Anwendungen von naturwissenschaftlichen Erkenntnissen auf persönlicher, regionaler und globaler Ebene erkennen, um verantwortungsbewusst zu handeln. – naturwissenschaftliche von nicht naturwissenschaftlichen Argumentationen und Fragestellungen unterscheiden. – die Verlässlichkeit von unterschiedlichen Quellen aus naturwissenschaftlicher Sicht und aus anderen Blickwinkeln (ua. ökonomisch, ökologisch, ethisch) bewerten. – Entscheidungskriterien für das eigene Handeln entwickeln und aus naturwissenschaftlicher Sicht überprüfen. Kompetenzen ergeben sich immer aus der Verbindung von Handlungsdimension und inhaltlichem Kompetenzbereich. Die Kompetenzbeschreibungen, die in den jeweiligen Kompetenzbereichen der einzelnen Schulstufen verankert sind, enthalten Verweise auf die Handlungsdimensionen. Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (2. bis 4. Klasse): 2. Klasse: Kompetenzbereich Sehen und Hören Die Schülerinnen und Schüler können – physikalische Bedingungen für das Sehen von Körpern/Gegenständen bzw. das Hören von Tönen/Klängen durch ein Sender-Empfänger-Modell adressatengerecht erläutern ( W ) und auf verschiedene Alltagssituationen anwenden (ua. Sicherheit im Straßenverkehr) ( S ). 12 – verantwortungsbewusst mit Licht- und Schallquellen umgehen, um die Gefährdung von Sinnesorganen zu vermeiden. ( S ) – das Modell der allseitigen geradlinigen und kontinuierlichen Lichtausbreitung nutzen ( W ), um unter der Anwendung von fachspezifischem Wortschatz begründete Vermutungen zur Entstehung von Schattenphänomenen aufzustellen ( E ). 10 – die Entstehung von Tag und Nacht, Jahreszeiten und Mondphasen durch Bewegungsabläufe und Beleuchtungsverhältnisse in unserem Sonnensystem szenisch oder mit Modellen darstellen. ( E ) – den Begriff Farbe – als die Eigenschaft von Stoffen, bestimmte Lichtfarben streuen zu können – fachlich angemessen verwenden. ( W ) Kompetenzbereich Optische Systeme Die Schülerinnen und Schüler können – die Abbildung von Gegenständen durch verschiedene optische Systeme (ua. Lochkamera, ebener Spiegel, Auge) mithilfe des „Leuchtpunkt zu Bildpunkt“-Abbildungsschemas adressatengerecht beschreiben und qualitativ mit Hilfe von Lichtbündeln darstellen. ( W ) – experimentelle Beobachtungen zu Phänomenen der Bildentstehung mit verschiedenen Linsen durchführen. ( E ) – den Einsatz optischer Geräte in verschiedenen Bereichen aus verlässlichen Quellen ( S ) recherchieren ( W ) und damit verbundene Chancen und Risiken reflektieren ( S ). – die Zusammensetzung sichtbarer Strahlung bestimmter Lichtquellen mit einer passenden Untersuchung analysieren und Ergebnisse dieser Untersuchung unter Anwendung von fachspezifischem Wortschatz adressatengerecht beschreiben. 10 ( E ) Anwendungsbereiche – Physikalischer Sehvorgang, Funktionsweise des menschlichen Auges – Entstehung und Ausbreitung von Schall, Gefährdung durch Lärm – Geradlinige allseitige Ausbreitung von Licht, Lichtgeschwindigkeit – Modell für kontinuierliche Lichtausbreitung (ua. Lichtstrahl, Lichtbündel) – Schatten: dreidimensionaler Schattenraum, zweidimensionales Schattenbild – Entstehung von Tag/Nacht und Mondphasen: Bewegungsverläufe von Erde, Mond und Sonne – Interaktion von Licht und Materie: Streuung (insbesondere das Zustandekommen von Farbwahrnehmung), Reflexion (insbesondere die Wirkung von glatten metallischen Flächen auf Lichtbündel) und Brechung (insbesondere die Wirkung von Linsen auf Lichtbündel) – Spektrale Zusammensetzung von Licht 3. Klasse: Kompetenzbereich Mechanik Die Schülerinnen und Schüler können – die (auch mehrdimensionale) Bewegung von Objekten mit geeigneten fachtypischen Darstellungen unter Einbeziehung moderner digitaler Werkzeuge beschreiben und die wesentlichen physikalischen Größen von Bewegungen (Ort, Tempo und Geschwindigkeit) in verschiedenen Kontexten anwenden. 4, 12 ( W ) – in einfachen Experimenten den Zusammenhang zwischen der Änderung einer Geschwindigkeit und einer Einwirkung von außen untersuchen ( E ) und auf unterschiedliche Alltagsbeispiele anwenden ( W ). – die Wirkung verschiedener Kräfte im Alltag qualitativ untersuchen ( E ), dokumentieren ( E ) und kommunizieren ( W ). Kompetenzbereich Elektrizität und Magnetismus Die Schülerinnen und Schüler können – Experimente zum Zusammenhang der Grundgrößen der Elektrizität (Spannung, Stromstärke und Widerstand) und zu den Wirkungen des elektrischen Stroms planen, durchführen, analysieren und dokumentieren. ( W, E ) – die Gefahren der Elektrizität einschätzen und die Bedeutung von Schutzmaßnahmen für den Alltag erläutern. ( S ) – physikalische Modellvorstellungen zum Magnetismus und zum Stromkreis und deren Übereinstimmungen und Unterschiede zu experimentellen Daten diskutieren. ( E ) – physikalische und nichtphysikalische Aspekte von Mobilität und Verkehrssicherheit in verschiedenen Medien recherchieren ( W ), die Verlässlichkeit der Quellen bewerten, die Ergebnisse diskutieren und Konsequenzen für das eigene Handeln ableiten ( S ). 12 – die Prinzipien des Elektromotors und des Generators qualitativ untersuchen ( E ) sowie deren Bedeutung für den Alltag recherchieren und kommunizieren ( W ). Kompetenzbereich Energie Die Schülerinnen und Schüler können – Energie als wesentliche Erhaltungsgröße in Mechanik und Elektrizitätslehre erfassen sowie den Wechsel der Energieformen erkennen und qualitativ beschreiben. ( W ) – altersgerechte Informationen über den Aufbau und die Funktionsweise moderner elektronischer Geräte beschaffen ( W ) und über Aspekte der Wirtschafts- und Verbraucher/innenbildung diskutieren ( S ). 13 Anwendungsbereiche – Beschreibung von (auch zweidimensionalen) Bewegungen, Tempo und Geschwindigkeit – Je-desto-Zusammenhang zwischen der Änderung einer Geschwindigkeit und einer Einwirkung von außen (qualitativer Zugang zur newtonschen Bewegungsgleichung in der Form – Phänomenologische Behandlung von Kraftarten – Wechselwirkungsgesetz – Permanent- und Elektromagnetismus – Einfacher Stromkreis: Stromstärke, Spannung, Widerstand, Wirkungen des elektrischen Stroms, Gefahren und Schutzmaßnahmen – Modellvorstellungen (zB Teilchenmodelle, Eisen-Magnet-Modell für den Magnetismus, Elektronengasmodell für den Stromkreis) – Elektrische und mechanische Energie, Energieerhaltung – Elektromotor- und Generatorprinzip – Erste Einblicke in die Funktionsweise moderner elektronischer Geräte 4. Klasse: Kompetenzbereich Wetter und Klima Die Schülerinnen und Schüler können – die Temperatur mit verschiedenen Messgeräten bestimmen. ( E ) – Experimente zu den verschiedenen Formen der thermischen Energieübertragung planen, durchführen und die Ergebnisse interpretieren ( E ) sowie deren Bedeutung für die Klimaproblematik diskutieren. 11 ( S ) – Temperatur- und Luftdruckunterschiede als den wesentlichen Antrieb von Wettererscheinungen erkennen und das Wissen in Alltagssituationen anwenden. ( W ) – Informationen zum Energiehaushalt der Erde und zu den menschlichen Einflüssen darauf aus unterschiedlichen Quellen entnehmen ( W ) und nach physikalischen Aspekten bewerten ( S ). 11 – Maßnahmen zur Einhaltung aktueller Klimaschutzziele auf persönlicher, regionaler und globaler Ebene einordnen und ihre Umsetzungsmöglichkeiten diskutieren. 11, 12 ( S ) – grundlegende Vorgänge verschiedener Kraftwerkstypen erläutern ( W ) und aus ökonomischer, ökologischer und ethischer Sicht bewerten ( S ). 11 Kompetenzbereich Strahlung und Radioaktivität Die Schülerinnen und Schüler können – Informationen zur Energie- und Informationsübertragung durch Strahlung recherchieren ( W ) und die Verlässlichkeit der Quellen bewerten ( S ). – die Interaktion unterschiedlicher Strahlungsarten (ua. sichtbare Strahlung, UV-Strahlung, IR-Strahlung, ionisierende Strahlung) mit Materie anhand geeigneter (auch virtueller) Untersuchungen analysieren ( E ) und daraus Konsequenzen für die Risikobewertung ziehen ( S ). 11 – den radioaktiven Zerfall als Zufallsprozess im Atomkern verstehen und mit Hilfe von Modellen darstellen. ( W ) – mit altersgemäßen Informationen zu aktueller physikalischer Forschung umgehen. ( W, E, S ) Anwendungsbereiche – Temperatur und innere Energie – Thermische Übertragung von Energie – Phasenübergänge – Wetterentstehung, Wettermessinstrumente, Wetterextreme – Treibhauseffekt, Klima und Klimawandel, Einflüsse des Menschen auf das Klima – Modellvorstellungen (ua. Teilchenmodelle in der Wärmelehre und der Kernphysik, Klimamodelle) – Grundlagen der Radioaktivität (natürliche und künstliche Quellen, ionisierende Strahlung, biologische Wirkung) – Anwendungen von elektromagnetischer Strahlung in Medizin und Technik – Kraftwerksarten – Erster Einblick in aktuelle physikalische Forschung 1 Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 2 Entrepreneurship Education 3 Gesundheitsförderung 4 Informatische Bildung 5 Interkulturelle Bildung 6 Medienbildung 7 Politische Bildung 8 Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 9 Sexualpädagogik 10 Sprachliche Bildung und Lesen 11 Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 12 Verkehrs- und Mobilitätsbildung 13 Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

BIOLOGIE UND UMWELTBILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse): Der Unterrichtsgegenstand Biologie und Umweltbildung ist fester Bestandteil der naturwissenschaftlichen Grundbildung mit dem Ziel, Schülerinnen und Schülern mündiges Handeln und eigenständiges Weiterlernen zu ermöglichen. Schülerinnen und Schüler erkennen sich als Teil der Natur und sind in der Lage, die Mensch-Natur-Beziehung kritisch zu reflektieren. Dabei sind Erfahrungen in und mit unterschiedlichen Lebensräumen für den biologischen Erkenntnisgewinn unumgänglich. Durch Wissen, emotionale Zugänge und Naturerfahrungen wird eine Einschätzung der Wirkungen menschlicher Handlungen ermöglicht, Bewusstsein für den Biotop- und Artenschutz geschaffen und ein ethisch begründeter und verantwortungsvoller Umgang mit der Umwelt gefördert. Der Unterricht eröffnet den Schülerinnen und Schülern Einblick in die Funktionen des eigenen Körpers und leistet so einen Beitrag zur Sexualbildung sowie zur gesundheitsbezogenen Handlungsfähigkeit in individueller und gesellschaftlicher Verantwortung, ua. durch das persönliche Ernährungs- und Konsumverhalten. 8 Der Unterricht im Unterrichtsgegenstand Biologie und Umweltbildung fördert – als Beitrag zur reflexiven Grundbildung – die aktive und kritische Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am gesellschaftlichen Diskurs und ermöglicht ihnen, unwissenschaftliche Aussagen als solche zu erkennen. Er unterstützt sie in ihren Bildungsentscheidungen und bereitet auf die Anforderungen zahlreicher Berufsfelder vor. Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse): Schülerinnen und Schüler sollen ein Verständnis für das Wesen der Biologie als Naturwissenschaft entwickeln. Ziel des Unterrichts ist es, den Schülerinnen und Schülern die Aneignung wesentlicher Kompetenzen für den Unterrichtsgegenstand Biologie und Umweltbildung auf der Basis von Inhalten, die in den Anwendungsbereichen abgebildet werden, zu ermöglichen. In jeder Schulstufe sind alle zehn Deskriptoren der drei Kompetenzbereiche (W, E, S) zu berücksichtigen. Die Zuordnung der Anwendungsbereiche zu den Kompetenzbeschreibungen erfolgt durch die Lehrerinnen und Lehrer. Ein weiteres Ziel ist es, die zentralen fachlichen Konzepte (Basiskonzepte) als Teil der naturwissenschaftlichen Grundbildung bei den Schülerinnen und Schülern zu verankern. Dazu sind einerseits Inhalte aus den einzelnen Anwendungsbereichen unter dem Aspekt der zentralen fachlichen Konzepte zu thematisieren. Andererseits sind Inhalte mithilfe dieser Konzepte miteinander zu verknüpfen, um die Entwicklung eines grundlegenden biologischen Verständnisses als Ausgangspunkt für das weitere Lernen zu sichern. Den Schülerinnen und Schülern sind – ausgehend von ihren individuellen Erfahrungen, Vorstellungen und Lernvoraussetzungen – vielfältige und differenzierende Lerngelegenheiten zur aktiven Auseinandersetzung mit Fachinhalten sowie Denk- und Arbeitsweisen der Biologie anzubieten. Dabei soll die Diversität der Schülerinnen und Schüler (ua. Gender, Herkunft, Lernvoraussetzungen) als Chance verstanden werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen durch die Nutzung digitaler Medien Erfahrungen mit fachspezifischen Informations- und Kommunikationstechnologien sammeln. 4 Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Gesundheitsförderung 3 , Informatische Bildung 4 , Medienbildung 6 , Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 8 , Sexualpädagogik 9 , Sprachliche Bildung und Lesen 10 , Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 11 Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse): Zentrale fachliche Konzepte (Basiskonzepte) der Biologie helfen Inhalte auszuwählen und Grundlegendes zu erkennen. Sie beruhen darauf, dass es in der Biologie wiederkehrende Prinzipien gibt, die auf unterschiedlichen Organisationsebenen immer wieder vorkommen und Einzelphänomene auf unterschiedlichen Ebenen verbinden. Mithilfe von fünf zentralen fachlichen Konzepten können verschiedene Phänomene erklärt und eingeordnet werden. Sie unterstützen die Strukturierung und Verknüpfung von Inhalten aus den verschiedenen Anwendungsbereichen. Struktur und Funktion Strukturelle Charakteristika ermöglichen Rückschlüsse auf ihre Funktion. Im Laufe der Evolution entstehen Strukturen, die sich verändern können oder auch verloren gehen. Reproduktion Die Weitergabe der Gene wird durch sexuelle und vegetative Fortpflanzungsprozesse gesichert. Sexuelle Fortpflanzung führt zu Vielfalt von Organismen und ist eine Grundlage für evolutionäre Veränderlichkeit. Evolution und Verwandtschaft Die Vielfalt der Lebewesen innerhalb einer Art und über die Artgrenzen hinaus basiert auf der Neukombination von Erbanlagen durch sexuelle Fortpflanzung sowie auf Mutationen. 9 Vielfalt ist die Grundlage, Selektion treibt Evolutionsprozesse an. Beides begründet die stammesgeschichtliche Verwandtschaft aller Lebewesen. Steuerung und Regelung, Information und Kommunikation Auf allen Systemebenen (Zelle, Organ, Organismus und Lebensgemeinschaft) sind Regulations- und Steuerungsmechanismen zur Erhaltung des Systems wirksam. Sie reagieren auf interne und externe Veränderungen. Lebende Systeme können Informationen selbst generieren, aufnehmen, verarbeiten, weiterleiten, speichern, nutzen und an andere Systeme weitergeben. Stoff- und Energieumwandlung Lebewesen sind an Stoff- und Energieumwandlung gebunden. Organische Verbindungen werden vorwiegend von Pflanzen aufgebaut. In ökologischen Systemen durchlaufen Baustoffe und Energieträger vorwiegend geschlossene Kreisläufe. Menschliche Aktivitäten können solche Kreisläufe verändern. Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse): Ziel der Kompetenzorientierung in Biologie und Umweltbildung ist es, biologische Bildung als Teil der naturwissenschaftlichen Grundbildung (Scientific Literacy) und der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) zu ermöglichen. Das Kompetenzmodell umfasst die Kompetenzbereiche Aneignen, Anwenden und Kommunizieren von Wissen (W) , den selbstständigen Erkenntnisgewinn (E) – ua. mittels Beobachtung und Experiment – sowie die Anwendung des Fachwissens und der Erkenntnisse bei der Begründung von Standpunkten (S) im gesellschaftlichen Diskurs und als Grundlage für reflektiertes Handeln im Alltag. Die Kompetenzbeschreibungen sind für jede Schulstufe ident formuliert. Die Kompetenzentwicklung über die Schulstufen hinweg ergibt sich aus der ansteigenden Komplexität der Anwendungsbereiche. Diese sind so gewählt, dass sie Lernprogressionen ermöglichen. Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse): Im Folgenden werden die Beschreibungen in den drei Kompetenzbereichen W, E und S für die 1. bis 4. Klasse formuliert. Kompetenzbereich Wissen aneignen, anwenden und kommunizieren (W) Die Schülerinnen und Schüler können – Lebewesen, Lebensräume, biologische Phänomene und Prinzipien benennen, beschreiben, erläutern und in Beziehung setzen. 10 – Informationen aus unterschiedlichen Medien und Quellen 6 fachbezogen erschließen, zusammenfassen, vergleichen 10 und in verschiedenen Formen (Grafik, Foto, Video, Tabelle, Diagramm, ...) 4, 6 adressaten- und situationsgerecht darstellen und kommunizieren. 10 – Modelle zur Beschreibung und Erklärung biologischer Sachverhalte/Vorgänge/Beziehungen 6 verwenden, erstellen und deren Gültigkeitsbereiche und Grenzen diskutieren. Kompetenzbereich Erkenntnisse gewinnen (E) Die Schülerinnen und Schüler können – Lebewesen und biologische Phänomene betrachten, beobachten, bestimmen, kriteriengeleitet vergleichen und ordnen, mikroskopieren, zeichnen und messen. – zu biologischen Vorgängen und Phänomenen naturwissenschaftliche Fragen stellen sowie Hypothesen entwickeln und formulieren. 10 – Beobachtungen, Versuche, Untersuchungen und Experimente zu naturwissenschaftlichen Fragestellungen planen, durchführen und protokollieren. 10 – Daten und Ergebnisse von Untersuchungen, Beobachtungen und Experimenten darstellen, analysieren und interpretieren. 10 Kompetenzbereich Standpunkte begründen und reflektiert handeln (S) Die Schülerinnen und Schüler können – naturwissenschaftliche von nicht naturwissenschaftlichen Argumentationen unterscheiden, fachlich korrekt und folgerichtig argumentieren. 10 – Fragestellungen im Bereich Bioethik, Sexualität, Gesundheit, Umweltschutz und Nachhaltigkeit unter Einbeziehung kontroverser Gesichtspunkte erörtern und den eigenen Standpunkt fachlich fundiert begründen. 3, 9, 10 – Handlungsempfehlungen fachlich fundiert erstellen und begründen, verantwortungsbewusst und individuell sowie gesellschaftlich nachhaltig handeln. 3, 11 Anwendungsbereiche (1. bis 4. Klasse) Die Kompetenzbeschreibungen in den Kompetenzbereichen W, E und S sind mit jeweils geeigneten Anwendungsbereichen, die den einzelnen Schulstufen zugeordnet sind, zu verknüpfen. Sie ermöglichen die Entwicklung und Nutzung von Kompetenzen und fördern das Verständnis für zentrale fachliche Konzepte. Sie sind fachspezifisch, repräsentativ, verbindlich und können durch weitere Anwendungsbereiche – hervorgehend aus der realen Unterrichtssituation – erweitert werden. 1. Klasse: – Wechselbeziehungen zwischen Lebewesen in ihrem Lebensraum – Vielfalt und Angepasstheit sowie Grundzüge der Systematik von Blütenpflanzen – Bestäubung und Befruchtung als Funktionen der Blüte – Gemeinsamkeiten von Wirbeltieren, die auf deren Verwandtschaft hinweisen – Vielfalt und Angepasstheit in Körperstruktur und Verhalten von Wirbeltieren, ethisches Handeln gegenüber Haustieren – Veränderungen in Populationen durch natürliche und künstliche Selektion – Skelett des Menschen, Zusammenwirken von Strukturen bei der Bewegung – Verdauungssystem, bedarfsgerechte Ernährung des Menschen – Fortpflanzungssystem des Menschen, soziokulturelle Sichtweisen auf die menschliche Sexualität 8, 9 2. Klasse: – Ökologische Zusammenhänge, Biodiversität und anthropogene Einflüsse im Lebensraum Wald im Vergleich zu anderen Landlebensräumen – Struktur und Funktion der Pflanzenorgane, Stoffumwandlung bei der Fotosynthese – Tierische und pflanzliche Zellen im Vergleich – Geschlechterverteilung bei Pflanzen, geschlechtliche und ungeschlechtliche Vermehrung von Pflanzen – Struktur und Fortpflanzung von Pilzen, Symbiosen mit Pilzen – Mikroorganismen als Symbionten und Parasiten des Menschen, Krankheitserreger, Hygienemaßnahmen zur Vermeidung von Infektionen, Mikroorganismen in der Lebensmittelproduktion, Konservierung von Lebensmitteln – Vielfalt und Angepasstheit an Land lebender wirbelloser Tiere in Körperstruktur und Verhalten – Sinnesorgane des Menschen und Bedeutung des Gehirns für die Wahrnehmung – Bedeutung des Gehirns für die Bewegungssteuerung, Gesundheitsförderung durch Bewegung 3 3. Klasse: – Ökologische Zusammenhänge, Biodiversität und anthropogene Einflüsse in Süßwasser-Lebensräumen und im Meer – Vielfalt und Angepasstheit im Wasser lebender Tiere in Körperstruktur und Verhalten, wassergebundene Fortpflanzung und Entwicklung von Lebewesen – Tracheen, Kiemen und Lungen als Atmungsorgane, Bedeutung des Sauerstoffs bei der Nutzung von Nährstoffen als Energieträger – Herz-Kreislauf-System, Zusammensetzung und Funktionen des Blutes – Zusammenwirken des Atmungssystems mit dem Blutkreislaufsystem, Ausscheidungssystem und gesundheitsbezogenes Handeln 3 – Gesteinskreislauf und Plattentektonik, Zusammenhänge zwischen Geologie und Lebensräumen – Funktion von Mikroorganismen im Boden, Bedeutung des Bodens für die Pflanzen, anthropogene Einflüsse auf den Boden – Entstehung von Fossilien und Geschichte des Lebens auf der Erde – Darstellung von Verwandtschaftsverhältnissen in Kladogrammen 4. Klasse: – Ökologische Zusammenhänge, Biodiversität und anthropogene Einflüsse im Bereich der Landwirtschaft, Charakteristika der konventionellen und der biologischen Landwirtschaft – Ökologische Zusammenhänge, Biodiversität und anthropogene Einflüsse in Siedlungsräumen, Pflanzen und Tiere als Kulturfolger, Möglichkeiten der Vermeidung von Müll und Lebensmittelverschwendung – Globaler Kohlenstoffkreislauf, CO 2 -Eintrag in die Atmosphäre, Klimawandel – Gesetzmäßigkeiten bei der Weitergabe von Erbanlagen, DNA als strukturelle Grundlage für Erbinformation, genetische Ursachen für Erkrankungen, Gentechnik – Immunsystem und Impfungen, Viren, Bakterien, Entstehung von Antibiotikaresistenzen/Mikroevolution – Nerven- und Hormonsystem des Menschen als Organsysteme der Steuerung und Kommunikation – Hormonelle Steuerung und Varianten der Entwicklung von Geschlechtsorganen, hormonelle Steuerung der Geschlechtszellenbildung, Schwangerschaftsverhütung 8, 9 – Sexual- und Fortpflanzungsethik sowie soziokulturelle Aspekte von Geschlechtsidentitäten und sexueller Orientierung 8, 9 – Entwicklungsgeschichte des Menschen, evolutionäre Hintergründe menschlichen Verhaltens 1 Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 2 Entrepreneurship Education 3 Gesundheitsförderung 4 Informatische Bildung 5 Interkulturelle Bildung 6 Medienbildung 7 Politische Bildung 8 Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 9 Sexualpädagogik 10 Sprachliche Bildung und Lesen 11 Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 12 Verkehrs- und Mobilitätsbildung 13 Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe (2. bis 4. Klasse): Der Unterricht in Geschichte und Politische Bildung 7 beschäftigt sich mit dem Zusammenleben in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. Schülerinnen und Schüler sollen dabei Erfahrungen und Fragestellungen aus ihrer Lebenswelt einbringen und im Unterricht daran arbeiten. Somit leistet dieser einen wichtigen Beitrag zur Orientierung der Schülerinnen und Schüler in Zeit und Raum, zur Identitätsfindung in einer pluralistischen Gesellschaft sowie zur Entwicklung selbstständigen historischen Denkens bzw. politischen Denkens und Handelns. Ziel des Unterrichts ist es, bei Schülerinnen und Schülern ein reflektiertes und (selbst-)reflexives Geschichts- und Politikbewusstsein zu entwickeln. Das Bewusstsein für die Bedeutung von Demokratie, Grund- und Menschenrechten ist zu schärfen. Der Unterricht hat dazu verschiedene Zugänge (Sozial-, Kultur-, Geschlechter-, Global-, Umweltgeschichte 11 etc.) sowie unterschiedliche räumliche Dimensionen (lokal bis global) über Längs- und Querschnitte zu berücksichtigen. Die Verbindung von historischer und politischer Bildung ist anhand verschiedener Beispiele zu verdeutlichen. Politische Bildung hat von einem breiten Politikbegriff auszugehen, wobei zwischen formaler („polity“, ua. Verfassung oder politische Institutionen), inhaltlicher („policy“, ua. Ziele und Aufgaben von Politik, Ideologien) und prozessualer Dimension der Politik („politics“, ua. politische Willensbildung, Konfliktaustragung) zu unterscheiden ist. Zudem sind die subjektiven Vorstellungen von Politik zu berücksichtigen und weiterzuentwickeln. Damit sollen die Lernenden zu gesellschaftlicher und politischer Partizipation sowie zur Weiterentwicklung der demokratischen Gesellschaft befähigt werden. Didaktische Grundsätze (2. bis 4. Klasse): Im Unterricht gilt es, Anwendungsbereiche, zentrale fachliche Konzepte sowie Kompetenzbeschreibungen miteinander zu verknüpfen. Wiederkehrende Strukturen (Kompetenzen und zentrale fachliche Konzepte) sind über die Schulstufen hinweg progressiv zu entwickeln. Problemorientierende Fragestellungen sollen als Leitfragen dem Unterricht vorangestellt werden. Solche Lernprozesse sind auf allen Schulstufen in allen Anforderungsbereichen (Reproduktion, Transfer, Reflexion) zu fördern. Dabei ist den Ansprüchen von Individualisierung und Differenzierung gerecht zu werden. Inhaltliche Überschneidungen und Anknüpfungspunkte zu anderen Unterrichtsgegenständen sind dabei ebenso zu berücksichtigen wie außerschulische Lernorte und öffentliche Einrichtungen (zB Parlament, Landtage, Gemeinderat, Demokratiewerkstatt etc.). Folgende didaktische Prinzipien sind zu berücksichtigen: Gegenwarts- und Zukunftsbezug, Lebensweltbezug und Subjektorientierung, Inter- und Transkulturalität, Problemorientierung, exemplarisches Lernen, Handlungsorientierung, Multiperspektivität und Kontroversität sowie Wissenschaftsorientierung. Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 1 , Entrepreneurship Education 2 , Medienbildung 6 , Politische Bildung 7 , Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 8 , Sexualpädagogik 9 , Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 11 , Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung 13 Zentrale fachliche Konzepte (2. bis 4. Klasse): Zur Strukturierung von Unterricht dienen wiederkehrende Konzepte, die in unterschiedlichen Anwendungsbereichen immer wieder herangezogen und miteinander verknüpft werden. Lernende verfügen bereits über individuelle, zumeist aus ihrer Alltagswelt geprägte Vorstellungen zu zentralen fachlichen Konzepten, die im Unterricht aufzugreifen sind. Zudem muss den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gegeben werden, diese individuellen Vorstellungen auszudifferenzieren, mit weiteren Konzepten in Zusammenhang zu setzen und somit weiterzuentwickeln. Lernen mit Konzepten ist ein wesentlicher Aspekt der Förderung historischer und politischer Sachkompetenz. Dafür sind folgende zentrale fachliche Konzepte zu beachten: – das Zustandekommen von historischem und politischem Wissen reflektieren (Belegbarkeit, Konstruktivität, Kausalität, Perspektive und Auswahl), – Zeit als grundlegendes Konzept des historischen Denkens zwischen Kontinuität und Wandel beachten (Zeitverläufe, Zeiteinteilung, Zeitpunkte), – Zusammenhänge des menschlichen Zusammenlebens fokussieren (Struktur, Macht, Kommunikation, Handlungsspielräume, Lebens-/Naturraum, Normen, Arbeit, Diversität und Verteilung). Diese zentralen fachlichen Konzepte können durch weitere Konzepte ergänzt werden. Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (2. bis 4. Klasse): Die fachspezifischen Kompetenzbereiche sind wissenschaftsorientiert anzubahnen. Dazu können unterschiedliche Strategien und Lehr-Lern-Methoden angewandt werden, die emotionale, kognitive, ästhetische und kreative Zugänge berücksichtigen. Die Kompetenzbereiche sind als miteinander vernetzt zu verstehen. Historische Fragekompetenz Geschichte gibt Antworten auf Fragen, die aus Erfahrungen der Gegenwart (zB persönliche Wahrnehmungen, politisches Geschehen, mediale Berichterstattung) heraus an die Vergangenheit gestellt werden. Im Unterricht sind in Geschichtsdarstellungen vorhandene Fragestellungen aufzuzeigen und die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, Fragen an die Vergangenheit selbst zu formulieren. Es sollten dabei vor allem Fragen berücksichtigt werden, die Veränderungen in der Zeit betreffen (ua. zu Kontinuität, Wandel). Zudem sind Fragen in Bezug auf das kritische Arbeiten mit Quellen und Darstellungen anzuregen (ua. zu Perspektive, Intention). Historische Methodenkompetenz Der kritische Umgang mit Quellen und Darstellungen zum Aufbau eigener Vorstellungen und Erzählungen über die Vergangenheit (Re-Konstruktion) ist zu fördern. Darüber hinaus gilt es, Darstellungen kritisch zu hinterfragen (De-Konstruktion). Dazu sind fachspezifische Methoden zu vermitteln, um Analysen und Interpretationen vornehmen zu können. Insbesondere sind verschiedene Formen des Umgangs mit Geschichte (Geschichtskultur) zu berücksichtigen. Historische Orientierungskompetenz Gewonnene Einsichten aus der Beschäftigung mit der Vergangenheit sollen es den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, Gegenwarts- und Zukunftsphänomene zu verstehen und sich in Gesellschaft und Lebenswelt besser zu orientieren. Es gilt daher, aus den Einsichten der Beschäftigung mit Vergangenheit für die Gegenwart relevante Sach- und Werturteile zu treffen und in ihrer Vielfalt zu reflektieren. Historische Sachkompetenz Fachspezifische Begriffe und Konzepte werden reflektiert, angewandt und weiterentwickelt. Dabei gilt es, an vorhandene Vorstellungen der Lernenden anzuschließen und einer altersgemäßen Konkretisierung sowie Weiterentwicklung besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Politische Urteilskompetenz Schülerinnen und Schüler sollen dazu befähigt werden, gesellschaftliche bzw. politische Entscheidungen, Probleme und Kontroversen zu beurteilen. Dazu sind von ihnen begründete Sach- und Werturteile zu entwickeln, die vor dem Hintergrund von Grund- und Menschenrechten kritisch reflektiert werden müssen. Zudem gilt es, sich mit bereits vorliegenden Urteilen auseinanderzusetzen. In jedem Fall gilt es darauf zu achten, dass sich Schülerinnen und Schüler der Interessen hinter politischen Urteilen und der jeweiligen Perspektiven bewusst werden (Interessen- und Standortgebundenheit). Politikbezogene Methodenkompetenz Den Lernenden sollen Methoden zur Analyse und Interpretation von Daten, Bildern und Texten aus Politik und Gesellschaft vermittelt werden. Damit wird die Grundlage für politische Sachurteile geschaffen. Gleichzeitig wird durch die kritische Auseinandersetzung mit politischer Kommunikation (auch in digitalen Medien) politische Partizipation angeregt. Politische Handlungskompetenz Der Unterricht soll die Bereitschaft und Fähigkeit zu politischem Handeln fördern. Schülerinnen und Schüler sollen dazu eigene Positionen reflektieren und artikulieren, Positionen anderer verstehen und aufgreifen sowie an der gemeinsamen Entwicklung von Lösungen mitwirken. Dies ist durch simulatives Handeln und andere Unterrichtsmethoden zu erproben. Politische Sachkompetenz Fachspezifische Begriffe und Konzepte werden reflektiert, angewandt und weiterentwickelt. Dabei gilt es, an vorhandene Vorstellungen der Lernenden anzuschließen und einer altersgemäßen Konkretisierung sowie Weiterentwicklung besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (2. bis 4. Klasse): 2. Klasse: Historische Methodenkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – Quellen und Darstellungen unterscheiden. – Darstellungen beschreiben, analysieren und hinterfragen (Comics, Rekonstruktionszeichnungen, Karten, Sachbücher, Spielfilme etc.) – Schwerpunkt: Belegbarkeit in Darstellungen überprüfen. 6 – Quellen beschreiben, analysieren und interpretieren (Funde, Schriften, Bilder etc.). – eigene Erzählungen über die Vergangenheit anfertigen (ua. zum eigenen Leben; chronologische Aufzählung und Sachtexte in eine Darstellung überführen). 6 Historische Fragekompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – Fragen zu Kontinuität und Wandel, die in Darstellungen behandelt werden, herausarbeiten (zB Welche Frage steht hinter der Darstellung zum Wandel der Lebensweisen im Mittelalter? Welche Frage hat sich die Schulbuchautorin zur Veränderung im Römischen Reich gestellt?). Historische Orientierungskompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – über Einsichten, die aus der Beschäftigung mit Quellen und Darstellungen für Gegenwart und Zukunft gewonnen werden, diskutieren und diese nutzen (ua. individuelle Bedeutung von historischen Einsichten aus der Beschäftigung mit Alltagsgeschichte). Historische und politische Sachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – fachspezifische Konzepte anwenden, reflektieren und weiterentwickeln (ua. „Darstellung“ und „Quelle“ unterscheiden; Gattungsmerkmale von Quellen erkennen; über den Unterschied zwischen „Vergangenheit“, „Geschichte“ und „Geschichtsschreibung“ reflektieren; „Königin/König“, „Sklavin/Sklave“, „Demokratie“ als Konzepte in unterschiedlichen Kontexten anwenden). Politikbezogene Methodenkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – politische Manifestationen (zB Internetpostings, Zeitungsartikel, TV-Dokus; Umfrageergebnisse) beschreiben, analysieren und hinterfragen. 6 Politische Urteilskompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – eigene und fremde Meinungen zu gesellschaftlichen und politischen Fragestellungen erkennen, unterscheiden und analysieren. Politische Handlungskompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – Angebote von politischen Organisationen (zB Parteien, NGOs) nutzen und mit Personen und Institutionen der politischen Öffentlichkeit Kontakt aufnehmen. Anwendungsbereiche Der Unterricht gibt Einblicke von der Urgeschichte bis zur Frühen Neuzeit, wobei gegebenenfalls auch Brüche und Kontinuitäten bis in die Gegenwart bewusst zu machen sind. Die Anteile der Politischen Bildung führen in zentrale Bereiche des Politischen ein. Die zentralen fachlichen Konzepte und die für die Schulstufe vorgesehenen Kompetenzen sind anhand der Anwendungsbereiche kontinuierlich, mehrfach und ausgewogen sowie im Sinn eines Lernfortschritts progressiv zu entwickeln, sodass Lernende auch auf unterschiedlichen Niveaus gefördert und gefordert werden. Die in sich geschlossenen Anwendungsbereiche können beliebig gereiht werden. – Lebensweltliche Erfahrungen im Umgang mit Geschichte und Vergangenheit („Zeit“ als zentrales Konzept in der Geschichte; Zeiteinteilungen der Geschichte; Anfänge der Menschheitsgeschichte und damit verbundene Vorstellungen von Schülerinnen und Schülern; Herkunft von Vorstellungen über die Vergangenheit) – Alte Kulturen (Entstehung und Merkmale; Gesellschaftsstruktur und Alltagsleben; Hinterfragen von geschichtskulturellen Produkten, ua. eines Spielfilmausschnitts oder Comics 6 ) – Welt- und Vernetzungsgeschichte zur Zeit der europäischen Antike (transkultureller Austausch und Handel; Vernetzungen des Römischen Reiches im mediterranen Raum und zu asiatischen Kulturen; globaler Querschnitt von Kulturen auf verschiedenen Kontinenten) – Vergangene und gegenwärtige Herrschafts- und Staatsformen (Beispiele von Herrschaftsformen und Gesellschaftsordnungen von der Antike bis zur Gegenwart, va. Unterschiede, Parallelen; Merkmale von Herrschafts- und Staatsformen und ihre Auswirkungen auf unterschiedliche Bevölkerungsgruppen, ua. Ethnie, Geschlecht, Klasse, Schicht, Behinderung; individuelle Erfahrungen von Menschen in unterschiedlichen Epochen mit Herrschaftsformen) 8 , Einfluss des politischen Geschehens, des gesellschaftlichen und kulturellen Lebens durch Religionen und Gesinnungsgemeinschaften – Mittelalterliche Lebensformen (Lebensweisen in Stadt und Land; transkulturelle Beziehungen Afrikas oder Asiens zu Europa, ua. Salzhandel, Seidenstraße; Vorstellungen über das Mittelalter in Vergangenheit und Gegenwart) – Begegnungen zwischen dem Eigenen und dem Fremden in der Frühen Neuzeit (Motive, Ursachen und Auswirkungen von Eroberungsreisen; Kolonialismus, Ausbeutung und Zerstörung indigener Gesellschaften und die Auswirkungen auf die Gegenwart; Darstellung kultureller Kontakte in Vergangenheit und Gegenwart) – Geschichte der Ausbeutung als Längsschnitt (von der Antike bis in die Gegenwart) (Sklaverei im historischen Längsschnitt; Ausbeutung von Frauen, Männern und Kindern von der Antike bis zur Gegenwart; individuelle Erfahrungen aus unterschiedlichen sozialen Klassen und Schichten im Zusammenhang mit Sklaverei und Ausbeutung; Durchsetzung von Menschenrechten) – Möglichkeiten für politisches Handeln in Gegenwart und Zukunft (Ebenen des politischen Handelns – Gemeinde, Land, Bund, EU – und deren Auswirkungen auf Alltag und Lebenswelt und politisches Agieren der Schülerinnen und Schüler) 1 , gesellschaftliche und politische Partizipation in der eigenen Lebenswelt; ungleiche Handlungsspielräume der Geschlechter; Erproben und Reflektieren von politischen Handlungen – Gesetze, Regeln und Werte in Gegenwart und Zukunft (Gesetze und Normen aus der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler; Kinderrechte und deren Bedeutung in Österreich; unterschiedliche Wertvorstellungen zu demokratischen Grundwerten wie Freiheit, Gleichheit, Solidarität, Frieden, Gerechtigkeit) 8 ; 3. Klasse: Historische Methodenkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – Darstellungen beschreiben, unterscheiden, analysieren und hinterfragen (Schulbücher, TV-Dokumentationen, Internetangebote etc.) – Schwerpunkt: Erzählstrukturen von Darstellungen analysieren (Zielgruppenausrichtung, inhaltliche Schwerpunktsetzung, Emotionalisierung etc.). 6 – Quellen beschreiben, unterscheiden, analysieren und interpretieren (Schriften, Bilder, Gegenstände etc.). – eigene Erzählungen über die Vergangenheit auf der Grundlage von Quellen und Darstellungen erstellen. 6 – unterschiedliche Darstellungen zum selben Thema vergleichen und Gründe für die Unterschiedlichkeit analysieren. Historische Fragekompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – Fragen zu Kontinuität und Wandel an die Vergangenheit stellen (Schülerinnen und Schüler stellen Fragen wie ua.: Wie entwickelten sich Geschlechterrollen seit dem 19. Jahrhundert in Mitteleuropa? Waren Wanderungen und Migration immer schon Bestandteil von Gesellschaften?). Historische Orientierungskompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – unterschiedliche Orientierungsangebote in Darstellungen zum selben Thema analysieren (ua. Bedeutungszuweisungen/Stellenwert von historischen Ereignissen und Persönlichkeiten für Gegenwart/Zukunft, Handlungsempfehlungen für die Gegenwart/Zukunft). Historische und politische Sachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – fachspezifische Konzepte anwenden, reflektieren und weiterentwickeln (ua. „Darstellung“ und „Quelle“ unterscheiden; Gattungsmerkmale von Darstellungen erkennen; „Epoche“ als Form der Zeiteinteilung reflektieren; verschiedene Formen von „Perspektivität“ in Quellen und Darstellungen herausarbeiten); „Herrschaft“ und „Revolution“ in unterschiedlichen Zeiten vergleichen und mit den eigenen Vorstellungen in Verbindung setzen). Politikbezogene Methodenkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – politische Manifestationen (Formen der digitalen Kommunikation, Demonstrationsbanner, Flugzettel, aktionistische Formen, etc.) beschreiben, analysieren und hinterfragen sowie selbstständig erstellen. 6 Politische Urteilskompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – Interessen- und Standortgebundenheit von eigenen und fremden politischen Urteilen analysieren. Politische Handlungskompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – Formen von politischer Mitbestimmung und Vertretung nutzen und demokratische Mittel anwenden. 2 Anwendungsbereiche Der Unterricht gibt Einblicke vom Beginn der Neuzeit bis zum Ende des Ersten Weltkriegs, wobei gegebenenfalls auch Brüche und Kontinuitäten bis in die Gegenwart bewusst zu machen sind. Die Anteile der Politischen Bildung führen in zentrale Bereiche des Politischen ein. Die zentralen fachlichen Konzepte und die für die Schulstufe vorgesehenen Kompetenzen sind anhand der Anwendungsbereiche kontinuierlich, mehrfach und ausgewogen sowie im Sinn eines Lernfortschritts progressiv zu entwickeln, sodass Lernende auch auf unterschiedlichen Niveaus gefördert und gefordert werden. Die in sich geschlossenen Anwendungsbereiche können beliebig gereiht werden. – Aspekte frühneuzeitlicher Kulturen aus europäischer Perspektive (Renaissance als kulturelle, politische und wirtschaftliche Übergangszeit; Reformation und Gegenreformation; veränderte Sichtweisen auf den Menschen von der Renaissance bis zur Gegenwart anhand menschlichen Erlebens und Zusammenlebens – Umgang mit Strafen in der Gesellschaft, Ausdrucksformen von Liebe und Sexualität 9 , Exklusion und Inklusion von Menschen mit psychischer und physischer Behinderung) – Gesellschaftliche und wirtschaftliche Veränderungen in der Neuzeit (Auswirkungen des Absolutismus auf das Leben am Hof und für die Gesellschaft; Frühkapitalismus und seine Folgen – Reichtum und Armut, Wandel der Arbeitswelten) 1, 13 – Revolutionen, Widerstand, Reformen („Revolution“ und „Reform“ und damit verbundene Vorstellungen von Schülerinnen und Schüler; Aspekte der Aufklärung und ihre Bedeutung für Revolutionen und Reformbewegungen; sozialgeschichtliche Aspekte des jüdischen Lebens im 18. und 19. Jahrhundert in Österreich; Auswirkungen der Aufklärung auf gegenwärtige Gesellschaften – demokratischer Verfassungsstaat, Gewaltentrennung, Menschenrechte; Vergleich von politischen Umbrüchen/Revolutionen anhand von Beispielen) – Geschlecht, Ethnien und soziale Klassen im Zeitalter der Industrialisierung (politische Strömungen und ihr Einfluss auf Gesellschaften; Kommunismus und Sozialismus; Nationalismus und Aufkommen eines politischen Antisemitismus und Rassismus in Europa; Vergleich der Industriegesellschaft und gegenwärtiger Lebenswelten; umweltgeschichtliche Betrachtung der Industrialisierung) 8, 11 – Kolonialismus, Imperialismus und Rassismus (Aufteilung der Welt unter den Kolonialmächten und Auswirkungen bis in die Gegenwart; Wahrnehmung außereuropäischer Gesellschaften aus europäischen Perspektiven; Bewertungen und Zuschreibungen in verschiedenen Formen von Rassismus; Kolonialismus aus der Perspektive der Unterdrückten; Umgang mit Minderheiten in Vielvölkerstaaten – Habsburgermonarchie und Osmanisches Reich im Vergleich) – Migration vom 19. Jahrhundert bis in die Gegenwart (Migration; Integration in der Vergangenheit und in der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler; weltweite Migrationsbewegungen; Flucht und Asyl; Herausforderungen für Auswanderungs- und Einwanderungsländer; Migration am Beispiel von Lebensgeschichten aus dem 19. und 20. Jahrhundert) – Erster Weltkrieg (Machtverhältnisse in Europa; soldatische Kriegserfahrungen und Auswirkungen des Krieges auf Bevölkerung insbesondere auf Frauen und Identitäten; Kriegspropaganda und Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen – ua. Kriegsspielzeug, Schul- und Jugendbücher und Lieder; Weltkrieg und Geschichtskultur in Vergangenheit und Gegenwart, ua. Denkmäler, Filme, Computerspiele; historische Friedenslösungen) – Identitäten und Politik in Gegenwart und Zukunft (Identität und Identitätsbildung – Definition, Wandel von Identitäten, Mehrfachidentitäten; kritische Auseinandersetzung mit Selbst- und Fremdzuschreibungen von Identitäten in der politischen Diskussion; Bausteine nationaler und europäischer Identitäten; Entstehungsmechanismen von Nationalismus) – Wahlen und Wählen in Gegenwart und Zukunft (Wahlrecht und Simulation von Wahlen; Strategien von Wahlwerbung; Wechselwirkungen zwischen Politik und Medien 6 sowie zugrunde liegende Wertvorstellungen; Einfluss von Populismus) 4. Klasse: Historische Methodenkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – Darstellungen beschreiben, unterscheiden, analysieren und hinterfragen (Internetangebote, Computerspiele, TV-Dokumentationen etc.) – Schwerpunkt: Bewertungen in Darstellungen überprüfen. – Quellen beschreiben, unterscheiden, analysieren und interpretieren (Schriften, Bilder, Filme etc.). – eigene Erzählungen über die Vergangenheit auf der Grundlage von Quellen und Darstellungen erstellen und dabei entsprechende Belege anführen. – Perspektivität von Quellen und Einseitigkeiten in Darstellungen untersuchen. Historische Fragekompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – Fragen zu Kontinuität und Wandel stellen und in Darstellungen behandelte Fragen herausarbeiten. Historische Orientierungskompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – über Intentionen hinter Orientierungsangeboten für die Gegenwart und Zukunft reflektieren (ua. Gleichsetzungen von gegenwärtigen und vergangenen Phänomenen überprüfen). Historische und politische Sachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – fachspezifische Konzepte anwenden, reflektieren und weiterentwickeln („Darstellung“, „Quelle“ unterscheiden und deren Gattungsmerkmale erkennen, „Demokratie“, „Wandel“, „Partizipation“, „Kommunikation“, „Föderalismus“, „Kompetenzverteilung zwischen Gemeinden, Ländern, Bund“). Politikbezogene Methodenkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – politische Manifestationen (Wahlplakate, politische Reden, politische Werbespots etc.) beschreiben, unterscheiden, analysieren und hinterfragen sowie selbstständig erstellen. Politische Urteilskompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – eigene politische Urteile formulieren und begründen sowie andere Urteile (von Journalistinnen und Journalisten, von Politikerinnen und Politikern, von NGOs etc.) analysieren. 2 Politische Handlungskompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – an Prozessen der politischen Willensbildung teilnehmen und getroffene Entscheidungen reflektieren. Anwendungsbereiche Der Unterricht gibt Einblicke vom Ende des Ersten Weltkriegs bis zur Gegenwart, wobei gegebenenfalls auch Brüche und Kontinuitäten bewusst zu machen sind. Die Anteile der Politischen Bildung führen in zentrale Bereiche des Politischen ein. Die zentralen fachlichen Konzepte und die für die Schulstufe vorgesehenen Kompetenzen sind anhand der Anwendungsbereiche kontinuierlich, mehrfach und ausgewogen sowie im Sinn eines Lernfortschritts progressiv zu entwickeln, sodass Lernende auch auf unterschiedlichen Niveaus gefördert und gefordert werden. Die in sich geschlossenen Anwendungsbereiche können beliebig gereiht werden. – Demokratie in der Zwischenkriegszeit (Demokratisierung der Gesellschaft in der Ersten Republik Österreich – Verfassung, Sozialgesetzgebung; Auswirkungen der Demokratie auf die Lebenswelten; Wirtschaftskrise und politische Konflikte) – Faschismus – Nationalsozialismus – Kommunismus (Ausprägungen und Auswirkungen der faschistischen bzw. kommunistischen Diktaturen); „Ständestaat“ („Austrofaschismus“); die Ideologie des Nationalsozialismus und ihre Auswirkungen auf vergangene und gegenwärtige Gesellschaften; Ausgrenzung und Erniedrigung als Instrumente totalitärer Herrschaftssysteme; Alltagswelten in Demokratie und Diktatur; Analyse von Grundlagen, Voraussetzungen und Praxis des Nationalsozialismus in Österreich; Zweiter Weltkrieg und dessen Darstellung in geschichtskulturellen Produkten – ua. TV-Dokumentationen, Computerspiele 6 ; Vergleich totalitärer Staatssysteme) – Holocaust/Shoah und Genozid (Formen des Antisemitismus und des Rassismus; Vernichtungspolitik im Nationalsozialismus – Opfergruppen, industrieller Massenmord, NS-Euthanasie, Verbrechen der Wehrmacht; Perspektiven von Deserteuren, Opfern, Täterinnen und Tätern sowie Mitläuferinnen und Mitläufern; Interviews von Zeitzeuginnen und Zeitzeugen als subjektive Wahrnehmung der Vergangenheit; Beispiele von Genoziden des 20. und 21. Jahrhunderts); 2. Weltkrieg aus europäischer, amerikanischer, afrikanischer und asiatischer Perspektive – Zweite Republik Österreich: Rückstellung und Entschädigung für Opfer des Nationalsozialismus, Demokratisierung der Gesellschaft, Staatsvertrag und Bundesverfassungsgesetz, umfassende Landesverteidigung, Bundesheer; österreichisches Modell der Interessensvertretung und Sozialpartnerschaft unter Bezugnahme auf Arbeiterkammer, Gewerkschaften, Wirtschaftskammer und Landwirtschaftskammer – Soziale Ungleichheiten und Strategien zu deren Überwindung – ua. Wohlfahrtsstaat, Interessenvertretungen, Sozialpartnerschaft; Wandel der Wertehaltungen durch neue Politikfelder – ua. Sozialstaat, Umwelt/Klima, Migration 11, 13 – Geschichtskulturen – Erinnerungskulturen – Erinnerungspolitik (Umgang mit Nationalsozialismus und Holocaust in der Zweiten Republik – Entnazifizierung, Opfermythos und öffentliche Erinnerungskultur; Denkmäler und Gedenkstätten – ua. Vergleich des Umgangs mit dem Zweiten Weltkrieg in Österreich und in Jugoslawien bzw. den Nachfolgestaaten von 1945 bis heute; Instrumentalisierung und Nutzung von Geschichte und Erinnerungen – ua. historische Argumente in der Politik, Habsburgermythos, Tourismus, Medien und Unterhaltung) – Aspekte von Globalisierung im 20. und 21. Jahrhundert (Friedenssicherung nach 1945 und welt- und wirtschaftspolitische Machtblöcke in globaler Perspektive, „Kalter Krieg“; Befreiungsbewegungen im Globalen Süden (Afrika, Südamerika etc.), politische, ökonomische und gesellschaftliche Phänomene der Globalisierung – ua. Urbanisierung, ökologische Herausforderungen; weltweit sich vernetzende Phänomene – ua. Konsum 13 , Popkultur, Internet/digitale Medien, Seuchen) 11 – Europäisierung (unterschiedliche historische und gegenwärtige Konzeptionen von Europa; die EU als Wirtschafts- und Friedensprojekt 13 ; Ende des geteilten Europas 1989 und die Auswirkungen; Beitritt Österreichs zur EU und die nachfolgenden Veränderungen in Außen-, Sicherheits- und Neutralitätspolitik, in Gesellschaft und Alltag; Einfluss der EU auf die Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler) – Gesellschaftlicher Wandel im 20. und 21. Jahrhundert in Österreich (unterschiedliche Jugendkulturen; soziale Bewegungen, ua. Frauenbewegungen, Friedensbewegungen, Umweltbewegungen, antirassistische Bewegungen, und deren öffentlichkeitswirksame Strategien als Beispiele von politischer Partizipation; Formen von Extremismus und Populismus; Erscheinungsformen und Funktionen von Antisemitismus in der Gegenwart; Auswirkungen der Globalisierung auf verschiedene soziale Klassen und Schichten – ua. prekäre Arbeitsverhältnisse, „working poor“) 1, 8, 11 – Politische Mitbestimmung in Gegenwart und Zukunft (demokratische Werte und Grundrechte; Menschenrechte; Minderheitenrechte; Räume, Möglichkeiten und Strategien: politische Institutionen, außerparlamentarische Formen der Mitbestimmung – ua. Aktionen von Bürgerinnen und Bürgern im öffentlichen Raum; Machtungleichheiten in politischen Prozessen, Opposition und Regierung, NGOs); Aufgaben und Kompetenzverteilung von Gemeinden, Ländern und Bund – bundesstaatliches Prinzip/Föderalismus – Zuständigkeiten von Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen und Gemeinderat bzw. Landeshauptleuten, Landesregierung und Landtag, Bundesregierung, Parlament und Bundespräsident – Medien und politische Kommunikation in Gegenwart und Zukunft – Öffentlichkeit und Mediendemokratie (Einfluss der Medien auf Politik und Gesellschaft, politische Nutzung/Instrumentalisierung von Medien, Medien als „vierte Macht“); Umgang mit Fake News und digitaler Kommunikation) 6 1 Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 2 Entrepreneurship Education 3 Gesundheitsförderung 4 Informatische Bildung 5 Interkulturelle Bildung 6 Medienbildung 7 Politische Bildung 8 Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 9 Sexualpädagogik 10 Sprachliche Bildung und Lesen 11 Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 12 Verkehrs- und Mobilitätsbildung 13 Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse): Der Unterrichtsgegenstand Geographie und wirtschaftliche Bildung stellt den mündig handelnden Menschen in Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und Umwelt sowie dabei relevante räumliche und zeitliche Zusammenhänge in den Mittelpunkt. Ein wichtiger Ausgangspunkt der Lehr-/Lernprozesse sind dabei die Lebenswelten der Schülerinnen und Schüler. Im Bewusstsein, dass geographische und ökonomische Prozesse sowie ihre Darstellung immer auch gesellschaftlich eingebettet sind, sollen diese für Schülerinnen und Schüler als gestaltbar und veränderbar erfahren werden. Schülerinnen und Schüler sollen in komplexen Lebenswelten durch Analyse und Reflexion zunehmend individuelle Orientierungs-, Urteils- und Handlungskompetenz entwickeln. Besondere Bedeutung hat die Auseinandersetzung mit den Themenfeldern Privathaushalt, Geld und Finanzentscheidungen, Produktion und Konsum, Unternehmertum und Arbeitswelt, Staat und Gesellschaft, naturräumliche und sozialräumliche Prozesse, Mensch-Umwelt-Beziehungen, Ressourcenschonung, Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Globalisierung und internationale (Wirtschafts-) Beziehungen. Im 21. Jahrhundert erfolgt dies vor dem Hintergrund höchst dringlicher und miteinander verwobener globaler Herausforderungen wie Klimawandel, Umweltdegradation, Ressourcenverbrauch sowie Flucht- und Migrationsbewegungen. Für positive zukünftige Entwicklungen sind daher innovative Ansätze des Denkens und Handelns, insbesondere beim Wirtschaften von allen gefordert. Im Unterricht sollen diese Ansätze erörtert, diskutiert, entwickelt und – wo immer möglich – handelnd ausprobiert werden. So soll Bildung für eine nachhaltige Entwicklung gestärkt und Lebensqualität gesichert werden. Kompetenzorientierter Unterricht ermöglicht die aktive Auseinandersetzung mit zentralen geografischen und wirtschaftlichen Inhalten, Konzepten und Methoden in allen Anforderungsbereichen (Reproduktion, Transfer, Reflexion und Problemlösung). Junge Menschen sollen befähigt werden, sich in der ökonomisch, technologisch und durch Digitalisierung geprägten Welt zu orientieren, eine fachlich begründete und ethisch fundierte Meinung zu bilden und diese in demokratischen Prozessen zum Ausdruck zu bringen. Sie sollen lernen, altersgemäß an Handlungs- und Entscheidungsprozessen in Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und Umwelt mündig und verantwortungsbewusst mitzuwirken. Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse): Der Unterricht im Fach Geographie und wirtschaftliche Bildung orientiert sich an aktuellen Erkenntnissen der wissenschaftlichen Geographie und der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften. Alle Zielsetzungen und Inhalte sollen daher im Wirkungsgefüge „Gesellschaft – Wirtschaft – Politik – Umwelt“ bearbeitet werden. Dabei sollen bildungsrelevante Fallbeispiele mit Problembezug auf unterschiedlichen Maßstabsebenen (persönlich, lokal, regional, national und global) erarbeitet werden. So sollen die Schülerinnen und Schüler auf die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts durch das Verstehen von Zusammenhängen, Anwenden des Gelernten sowie Reflektieren der eigenen Einstellungen, Entscheidungen und Handlungen vorbereitet werden. Somit leistet der Unterricht einen besonderen Beitrag zum Verständnis der Lernenden, sich als relevanten Teil der Wirtschaft zu begreifen, mit dem Wunsch, sich durch selbstbestimmtes Handeln auch aktiv einzubringen. Durch unterschiedliche fachliche Zugänge, individuelle Sichtweisen sowie verschiedene Welt- und Menschenbilder soll der Mehrperspektivität und Pluralität Rechnung getragen werden. Die kontinuierliche regionale Zuordnung der Fallbeispiele unterstützt den Aufbau eines topografischen Grundgerüstes. Originale Begegnungen an außerschulischen Lernorten sowie mit externen Expertinnen und Experten sind ein wesentlicher Bestandteil des Unterrichts. Medien, insbesondere Geomedien (das sind digitale und analoge Medien mit ortsbezogenen Daten), werden zum Erschließen, Produzieren und Kommunizieren von geografischen und wirtschaftlichen Inhalten eingesetzt. Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 1 , Entrepreneurship Education 2 , Informatische Bildung 4 , Interkulturelle Bildung 5 , Medienbildung 6 , Politische Bildung 7 , Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 8 , Sprachliche Bildung und Lesen 10 , Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 11 , Verkehrs- und Mobilitätsbildung 12 , Wirtschafts- Finanz und Verbraucher/innenbildung 13 Schülerinnen und Schüler sollen durch sprachsensible Aufgabenstellungen mit zunehmender inhaltlicher und sprachlicher Komplexität befähigt werden, sich, ausgehend von der Alltagssprache, in der Fachsprache angemessen und präzise auszudrücken und Lesestrategien anzuwenden, die es ihnen ermöglichen, sich Fachwissen zu erschließen. 10 Der Unterricht ist den Werten eines nachhaltigen Lebens, der Demokratie, den Menschenrechten, der Chancengerechtigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der Toleranz verpflichtet. 7, 11, 13 Ein besonderer Fokus auf Bildungs-, Berufs- und Lebensweltorientierung unterstützt die Schülerinnen und Schüler bei der Auslotung ihrer Interessen und Fähigkeiten für weiterführende Bildungswege. 1 Finanzielle Bildung findet durch Förderung der Orientierungs-, Urteils- und Handlungskompetenz zur Gestaltung der eigenen finanziellen und wirtschaftlichen Lebenslage und zur kompetenten, verantwortungsbewussten und mündigen Mitwirkung an wirtschaftlichen Prozessen statt. Entrepreneurship Education wird verankert durch die Stärkung der Kreativität, der Eigeninitiative und der Erfahrung der Möglichkeit, Wirtschaft und Gesellschaft aktiv mitzugestalten. 2 Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse): Folgende zentrale fachliche Konzepte sollen im Unterricht anhand von geeigneten Fallbeispielen veranschaulicht und vermittelt werden: Gemeinsamkeiten und Unterschiede Kinder und Jugendliche erfassen Leben und Wirtschaften über Aspekte des Gemeinsamen und des Unterschiedlichen, indem Bezüge zu Bekanntem hergestellt werden. Wahrnehmung und Darstellung setzen das Erkennen von Differenzen voraus. Vielfalt (Diversität) und Ungleichheit (Disparität) sind im Wirkungsgefüge „Gesellschaft – Wirtschaft – Politik – Umwelt“ erschließbar. Veränderung und Wandel Menschliches Handeln stößt vielseitige Veränderungsprozesse an, die sich jeweils durch Vernetzung und Rückkopplung vollziehen. Wandel hat vielfache Auswirkungen auf die Lebensqualität des Einzelnen sowie gesamt auf Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und Umwelt. Unter dem Überbegriff Globaler Wandel werden dabei unterschiedliche Veränderungen zusammengefasst, etwa Klimawandel, Ressourcenverknappung, Bevölkerungsentwicklung, Digitalisierung, Globalisierung und Deglobalisierung. Durch nachhaltige Entwicklung werden Veränderungen im Denken und Handeln Einzelner angestoßen und eine Transformation der Gesellschaft(en) ermöglicht. Die Auseinandersetzung mit dem Konzept Veränderung und Wandel soll dazu beitragen, ein positives Zukunftsbild zu entwickeln. Interessen und Macht Menschen, Gruppen und Institutionen haben unterschiedliche, manchmal widersprüchliche Interessen. Sie können diese aber nicht in gleichem Ausmaß durchsetzen. Durch unterschiedliche Machtverteilung werden ihre Handlungsspielräume erweitert oder eingeschränkt. Dies betrifft gesellschaftliche Einschluss- und Ausschlussprozesse, die Beteiligung an Entscheidungen, den Zugang zu Ressourcen sowie Verteilungsfragen. So werden beispielsweise politsche Entscheidungsprozesse transparent und erfahrbar. Maßstabsebenen und Raum Die meisten Analysen und Darstellungen sozialer, ökonomischer und physischer Sachverhalte haben einen bestimmten Maßstab und einen Raumbezug. Dabei sind räumliche Darstellungen von der lokalen über die regionale zur globalen Ebene möglich. Unter Raum ist dabei sowohl ein Ausschnitt der Erdoberfläche (Containerraum inklusive Lagebeziehungen) zu verstehen als auch die individuelle Wahrnehmung von Orten („Raum im Kopf“) und der durch Handlungen gesellschaftlich konstruierte Raum („gemachter Raum“). Das bewusste Einsetzen unterschiedlicher Maßstabsebenen und Raumbezüge ermöglicht Mehrperspektivität und unterstützt begründete Bewertungen und Handlungen. Leistungserstellung und Nachhaltigkeit Menschen streben danach, ihre Lebenslage zu gestalten und zu verbessern. Sie tun dies durch körperliche und geistige Arbeit, den Einsatz von Technologien und den Rückgriff auf natürliche Ressourcen. Dies geschieht in Unternehmen, öffentlichen Institutionen und privaten Haushalten. Neben bezahlter Arbeit werden viele Leistungen auch unbezahlt oder auch ehrenamtlich erbracht. Bei der Produktivität ist die Perspektive der Nachhaltigkeit bedeutsam. Nachhaltigkeit bedeutet, dass nicht mehr Ressourcen verbraucht werden, als sich regenerieren können. Dabei sind neben ökologischen Überlegungen auch ökonomische, individuelle und soziale Aspekte in die Maßnahmen zum nachhaltigen Leben und Wirtschaften miteinzubeziehen. Der Umgang mit knappen Ressourcen umfasst auch natürliche Ressourcen wie etwa Luft, Boden und Wasser. Da diese Ressourcen für die kommenden Generationen erhalten und geschützt werden sollen, ist nachhaltiges Leben und Wirtschaften von besonderer Bedeutung. Kooperation und Konkurrenz Das Handeln von Menschen in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik ist durch Kooperation und Konkurrenz gekennzeichnet. Durch Arbeitsteilung und Spezialisierung sind alle Wirtschaftsteilnehmerinnen und -teilnehmer aufeinander angewiesen. Zusammenarbeit und Wettbewerb, Rahmenbedingungen und Wirtschaftsordnungen sowie das Verhältnis von Staat und Markt werden auf lokaler, nationaler und globaler Ebene ausgehandelt. Dies geschieht durch Menschen, Gruppen, Unternehmen, Organisationen und Staaten mit unterschiedlichen Einflussmöglichkeiten. Kooperation und Konkurrenz werden für Schülerinnen und Schüler bereits in alltäglichen Lebenszusammenhängen sichtbar. Vernetzung und Märkte Menschen leben und wirtschaften nicht isoliert, sondern sind durch zahlreiche Austauschbeziehungen basierend auf Arbeitsteilung und Spezialisierung vernetzt. Dies geschieht sowohl in Marktbeziehungen (etwa Arbeits-, Güter- und Kapitalmärkte) als auch durch marktferne wirtschaftliche Aktivitäten (etwa unbezahlte Pflege und Erziehung im Haushalt 8 ). Marktbeziehungen sind durch ein Aufeinandertreffen von Angebot und Nachfrage charakterisiert, dadurch entsteht ein Preis. Märkte existieren für sämtliche Formen wirtschaftlicher Austauschbeziehungen, ua. für Güter, Dienstleistungen, Informationen und Geld. Dabei spielen räumliche Distanzen auch unter veränderter wirtschaftlicher und technologischer Vernetzung weiterhin eine bedeutende Rolle. Marktaktivitäten können dabei Auswirkungen auch auf andere weit entfernte Orte oder Gesellschaften haben. Ökonomische Prinzipien und Entscheidungsfindung Wirtschaften bedeutet gegenwärtige und zukünftige Lebensgrundlagen für Menschen zu sichern und dafür verantwortungsbewusst Entscheidungen zu treffen. Bei jeder Entscheidung stehen private Haushalte, aber auch Unternehmen und die öffentliche Hand vor verschiedenen Handlungsalternativen. Wirtschaftliches Denken umfasst das Abwägen von Alternativen und aller ihrer Konsequenzen (für Individuen und die gesamte Gesellschaft und Umwelt) einschließlich der Opportunitätskosten, die bei jeder Entscheidung anfallen. Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse): Ziel des Unterrichts in Geographie und wirtschaftlicher Bildung ist die Förderung und Entfaltung des mündigen und reflektierten jungen Menschen, der im Wirkungsgefüge „Gesellschaft – Wirtschaft – Politik – Umwelt“ handlungsfähig ist. Dazu sind fachlich wie fachdidaktisch fundierte Inhalte, Konzepte und Methoden notwendig, welche die Entwicklung von Orientierungs-, Urteils- und Handlungskompetenz im Sinne nachhaltiger Entwicklung unterstützen. Orientierungskompetenz umfasst das Wahrnehmen, Lokalisieren, Verstehen und Analysieren von gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen sowie umweltbezogenen Strukturen, Prozessen, Kontroversen, Konflikten und deren Darstellungen. Urteilskompetenz bezeichnet differenziertes, mehrperspektivisches Reflektieren und Bewerten der eigenen und der gesellschaftlichen Handlungsoptionen, Entscheidungen, Handlungen und deren Folgen. Handlungskompetenz entwickelt sich auf der Basis individueller Erfahrungen und sozial wie individuell konstruierter Einstellungen und Werthaltungen. Der Unterricht ermöglicht deren Weiterentwicklung über die gezielte Förderung relevanter Fähigkeiten und Möglichkeiten zur Aneignung von Wissen sowie zur Reflexion fundierten Wissens. Diskutierte und schließlich getroffene Entscheidungen sollen kommuniziert, argumentiert und, wenn möglich, aktiv umgesetzt werden. Die unterschiedlichen Kompetenzbereiche der einzelnen Klassen verknüpfen diese drei Kompetenzen mit der Inhaltsdimension und den zentralen fachlichen Konzepten. Sie integrieren Anwendungsbereiche, sind die konkrete Ausprägung der Orientierungs-, Urteils- und Handlungskompetenz und bilden die Grundlage für das Lernen. Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse): 1. Klasse: Der übergeordnete Kompetenzbereich für die 1. Klasse beschreibt Leben und Wirtschaften. Darunter fallen folgende Teilbereiche: Kompetenzbereich Leben und Wirtschaften im eigenen Umfeld Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Wünsche und Bedürfnisse formulieren, vergleichen und reflektieren, deren Umsetzbarkeit überprüfen und erklären; – das Produzieren und Konsumieren im Wirtschaftskreislauf sowie den verantwortungsbewussten Umgang mit Geld (Einnahmen und Ausgaben) anhand von Fallbeispielen aus dem eigenen Umfeld analysieren; 2 – persönliches Leben beginnend in der Wohn-/Schulortgemeinde auf verschiedenen Maßstabsebenen mit Hilfe von Geomedien einordnen und darstellen; 2 – wesentliche Charakteristika der räumlichen Umwelt erheben, beschreiben und individuell bewerten; – unterschiedliche Vorstellungen von Lebensqualität erkunden und Lebensstile hinsichtlich Nachhaltigkeit reflektieren. 11, 12 Kompetenzbereich Leben und Wirtschaften in der Welt Die Schülerinnen und Schüler können – soziale, ökonomische und kulturelle sowie alters- und geschlechtsbedingte Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Zusammenhang mit Arbeiten (einfach nachvollziehbare Produktion in Unternehmen), Wohnen und Mobilität in weltweit ausgewählten Fallbeispielen aus Zentren und Peripherien vergleichen und diese mit Geomedien lokalisieren; 4, 5, 12 – Kriterien zur Bestimmung von Armut und Reichtum beschreiben und auf unterschiedlichen räumlichen Maßstabsebenen kritisch vergleichen. 7 Kompetenzbereich Leben und Wirtschaften im Hinblick auf nachhaltige Ernährung Die Schülerinnen und Schüler können – ausgehend von individuellen Ernährungsgewohnheiten (land)wirtschaftliche Produktion, deren gesellschaftliche, wirtschaftliche und naturräumliche Bedingungen sowie deren Wandel an weltweit ausgewählten Fallbeispielen verorten und vergleichen; – grundlegende Phänomene und Prozesse beschreiben, die für das Verständnis des Klimawandels und seiner gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Folgen wichtig sind; – den Einfluss des Klimawandels auf die Erzeugung von ausreichenden und gesunden Nahrungsmitteln an Fallbeispielen erörtern. 11 Kompetenzbereich Leben und Wirtschaften unter Beachtung der natürlichen Prozesse Die Schülerinnen und Schüler können – Wechselwirkungen von Naturereignissen, Lebensqualität und Wirtschaften der Menschen anhand von Fallbeispielen beschreiben und erörtern; – unterschiedliche Betroffenheit von Menschen und Gesellschaften durch Naturgefahren in angemessener Sprache bewerten und Möglichkeiten solidarischen Handelns erörtern. 10 Anwendungsbereiche – Materielle und immaterielle Bedürfnisse (ausgehend von der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler); – Lebensqualität und Nachhaltigkeit; – Kommunikation und räumliche Orientierung mit Geomedien; 6 – Produktion und Konsum von Gütern und Dienstleistungen durch Haushalte, Unternehmen und weitere Wirtschaftsteilnehmer – Verantwortungsvoller Umgang mit Geld; – Wohnen, Arbeit und Mobilität aus Zentren und Peripherien; 12 – Reichtum und Armut; – Grundlagen des Klimawandels; – Ernährung, Landwirtschaft, gewerbliche Wirtschaft; – Umgang mit Naturereignissen und Naturgefahren. 2. Klasse: Der übergeordnete Kompetenzbereich für die 2. Klasse beschreibt Nachhaltiges Leben und Wirtschaften. Darunter fallen folgende Teilbereiche: Kompetenzbereich Nachhaltiger Umgang mit Energie und Ressourcen Die Schülerinnen und Schüler können – die Nutzung erneuerbarer und nicht erneuerbarer Energieträger vergleichen und aus den Blickwinkeln von Klimawandel und Nachhaltigkeit reflektieren; 11, 12 – die ungleiche räumliche und gesellschaftliche Verteilung von Ressourcen mit Hilfe von (Geo-)Medien beschreiben und deren Nutzung, Wiederverwendung und Entsorgung analysieren; 6 – den verantwortungsvollen Umgang mit den natürlichen Ressourcen wie Wasser, Luft oder Boden erörtern und im Alltag umsetzen sowie die Bedeutung gesetzlicher Rahmenbedingungen anhand von Beispielen beschreiben. 11 Kompetenzbereich Vernetztes Wirtschaften zwischen Produktion und Konsum Die Schülerinnen und Schüler können – ausgehend von Berufen und Berufsbildern die Bedeutung und Vielfältigkeit der Arbeitswelt erkunden und vergleichen sowie deren Entwicklung für die eigene Zukunft einschätzen; 1, 5 – arbeitsteiliges und spezialisiertes Produzieren von Gütern und Anbieten von Dienstleistungen sowie das freie Treffen von Produktionsentscheidungen durch Haushalte, Unternehmen und Staat beschreiben; 7, 13 – reflektierte Entscheidungen bei der Nutzung von Bank-, Verkehrs- oder Handelsdienstleistungen treffen und diesbezügliche Auswirkungen der Digitalisierung beschreiben; 4, 12, 13 – das Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage nach verschiedenen Gütern (einschließlich Leistungen) auf Märkten (Güter-, Arbeits-, und Kapitalmärkte) sowie deren wesentliche Funktionen insbesondere für die Preisbildung charakterisieren; – einfache Projektideen zur Erzeugung von Gütern oder zur Bereitstellung von Dienstleistungen unter Analyse von Angebot, Nachfrage, Ressourceneinsatz, Knappheit und Preisgestaltung entwickeln, umsetzen und Auswirkungen reflektieren. 2 Anwendungsbereiche – Energieträger in Zusammenhang mit Nachhaltigkeit und Klimawandel; – Umgang mit natürlichen Ressourcen und Rohstoffkreisläufe; – Arbeitswelt und Berufsorientierung; – Sparen und Risiko; – Arbeitsteiliges und spezialisiertes nachhaltiges Wirtschaften; – Digitalisierung und ihre Folgen; – Projektplanung und -durchführung im Rahmen der Entrepreneurship Education 2 – Unternehmerisches Denken und Handeln. 3. Klasse: Der übergeordnete Kompetenzbereich für die 3. Klasse beschreibt Leben und Wirtschaften in Österreich. Darunter fallen folgende Teilbereiche: Kompetenzbereich Österreichische Gesellschaftsentwicklung Die Schülerinnen und Schüler können – aktuelle demografische Strukturen und Prozesse beschreiben und deren mediale Darstellungen interpretieren sowie die Bedeutung für die eigene und gesellschaftliche Zukunft erörtern; 10 – die Auswirkungen von Selbst- und Fremdbildern auf das gesellschaftliche Zusammenleben beschreiben und dabei die Bedeutung von biologischem Geschlecht, Gender, Alter, Bildung, Einkommen, Wohlstand, Nationalität, Religion oder Kultur hinterfragen. 5, 6, 7 Kompetenzbereich Bildungswege und Arbeitswelten Die Schülerinnen und Schüler können – sich über die Berufswelt informieren, unterschiedliche Bildungswege, klassische und innovative Berufsbilder sowie selbstständige und unselbstständige Arbeitsmöglichkeiten vergleichen und für den persönlichen Lebensweg reflektieren; 2, 8 – unbezahlte und bezahlte Arbeit 8 , Arbeitslosigkeit, Höhe und Verwendung des Einkommens, Sparen, Finanzieren und Versichern, Rechte und Pflichten von Erwerbstätigen und Konsumierenden einschließlich Konsumentenschutz beschreiben. 1, 13 Kompetenzbereich Entwicklungen am Wirtschaftsstandort Österreich Die Schülerinnen und Schüler können – den Wandel von Standortfaktoren und Standortentscheidungen sowie ihre Folgen für die weitere Entwicklung Österreichs erörtern; 2 – Industrieregionen, Tourismusregionen, landwirtschaftlich geprägte Regionen und Regionen mit anderen wirtschaftlichen Schwerpunkten charakterisieren und verorten; – persönliche, gesellschaftliche, ökonomische und ökologische Folgen der Ansiedelung eines Unternehmens in einer Region, ua. neue Anforderungen und Impulse hinsichtlich Infrastruktur (bspw. Bildung, öffentlicher Verkehr) sowie demografische und strukturelle Veränderungen erkennen; – Preise von Gütern und Dienstleistungen vergleichen und die Preisbildung auf Märkten unter Berücksichtigung von Angebot und Nachfrage sowie Produktionskosten an einfachen Fallbeispielen aus der eigenen Lebensrealität mit Österreichbezug erläutern; – die Aufgaben der einzelnen Akteure in der ökosozialen Marktwirtschaft (private Haushalte, Unternehmen, Staat, Banken, Oesterreichische Nationalbank, Sozialpartner etc.) und ihr Zusammenwirken beschreiben, mögliche Interessenskonflikte und Kooperationen analysieren; – die Funktionen von Steuern und Abgaben sowie deren gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung erörtern; – die Bedeutung der österreichischen Unternehmen für die Entwicklung des Wirtschaftsstandorts und erforderliche Rahmenbedingungen einschätzen; – die Bedeutung von unternehmerischer Innovation für die Entwicklung von Gesellschaft und Wirtschaftsstandort analysieren und erklären; – die wirtschaftliche Entwicklung Österreichs anhand von Kenngrößen beschreiben (zB Wirtschaftswachstum und BIP, Inflation, Beschäftigung und Arbeitslosigkeit, alternative Wohlstandsindikatoren) und persönliche, gesellschaftliche und ökologische Folgen diskutieren; 6 – Gründe, Bedeutung sowie ökonomische, gesellschaftliche und ökologische Folgen der außenwirtschaftlichen Verflechtungen (Import/Export) Österreichs mit der EU und der restlichen Welt erläutern. Kompetenzbereich Zentren und Peripherien in Österreich Die Schülerinnen und Schüler können – Zentren und Peripherien Österreichs abgrenzen, in Geomedien verorten und die Relativität jeder Abgrenzung erläutern; – die Gestaltung von zentralen und peripheren Lebensräumen mit Hilfe von originalen Begegnungen und Geomedien vergleichen und deren Lebensqualität individuell bewerten; – mit Hilfe von (Geo-)Medien die Raumnutzungen für Wohnen, Arbeit, Verkehr, Freizeitaktivitäten und Tourismus vergleichen sowie Lösungsansätze der Raumplanung bei Nutzungskonflikten erörtern. 4, 12 Anwendungsbereiche – Demographie, gesellschaftliche Diversität und Altersversorgung; – Bildungswege und Berufsbilder; – Arbeit, Einkommen und Konsumentenschutz; – Standortfaktoren und Standortentscheidungen; – Wirtschaftsteilnehmerinnen und Wirtschaftsteilnehmer; – Preise und Wettbewerb in der sozialen Marktwirtschaft; – Armut, Reichtum und Einkommensverteilung; – Nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung des Wirtschaftsstandorts Österreich; – Außenwirtschaftliche Verflechtungen Österreichs; – Wahrnehmung und Gestaltung von Zentralräumen und Peripherien; – Raumnutzungen und Raumplanung. 4. Klasse: Der übergeordnete Kompetenzbereich für die 4. Klasse beschreibt Leben und Wirtschaften in einer globalisierten Welt. Darunter fallen folgende Teilbereiche: Kompetenzbereich Mensch und Natursysteme Die Schülerinnen und Schüler können – das Ausmaß des menschlichen Einflusses auf Natursysteme anhand von Beispielen wie Einbringung von Schadstoffen, Land- und Ressourcennutzung (auch verknüpft mit eigenen Beobachtungen) beschreiben; 2, 11 – Folgen der Überschreitung von Belastungsgrenzen der Erde, des Klimawandels oder des Artensterbens auf das Leben und Wirtschaften erörtern; 11 – über das sich wandelnde Verhältnis zwischen Mensch und Natur reflektieren, bereits etablierte Maßnahmen und Konzepte zum nachhaltigen Leben und Wirtschaften analysieren und eigene Ideen für nachhaltige Handlungen entwickeln. 6, 11 Kompetenzbereich Europa und europäische Integration Die Schülerinnen und Schüler können – unterschiedliche Gliederungen, Wahrnehmungen und Darstellungen von Europa und der Europäischen Union in ihrer Vielfalt beschreiben, in (Geo-)Medien analysieren und dazu kritisch Stellung beziehen; 5, 7 – die Bedeutung gemeinsamer Werte wie Friedenserhaltung, Demokratie oder Freiheit begründen und zentrale Themen der EU wie die vier Grundfreiheiten (Waren, Personen, Kapital und Dienstleistungen), den Euro, Bildungskooperationen, Qualitätsstandards, Verbraucherschutz oder Regionalentwicklung im Hinblick auf das eigene Leben reflektieren; 7 – Chancen und Herausforderungen der europäischen Integration sowie die Notwendigkeit und Schwierigkeit von gemeinsamen Problemlösungen auf europäischer Ebene in einer globalisierten Welt erörtern. 6, 7, 10 Kompetenzbereich Entwicklungen in einer globalisierten Welt Die Schülerinnen und Schüler können – Verteilung der Bevölkerung und unterschiedliche Bevölkerungsdynamik aus einer globalen Perspektive analysieren und mögliche Konsequenzen erörtern; – Entwicklung, Bedeutung und Verteilung von Städten, Ballungsräumen und Peripherien mit (Geo-)Medien beschreiben und vergleichen; 6 – Möglichkeiten und Grenzen der Zusammenarbeit sowie den Wandel der Machtverhältnisse zwischen Staaten, Bündnissen, NGOs, Konzernen, internationalen Organisationen und Bewegungen untersuchen und darstellen; 7 – Elemente, Anforderungen und Herausforderungen nachhaltiger wirtschaftlicher Aktivitäten und Beziehungen in der globalisierten Welt diskutieren zB vor dem Hintergrund von Klimawandel, Ressourcenknappheit, Armut und Wohlstand, Flucht und Migration beschreiben und Handlungsstrategien verschiedener Akteure diskutieren. Kompetenzbereich Das eigene Ich in einer vernetzten Welt Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Zukunftsvorstellungen, Wünsche und Bedürfnisse in Bezug auf individuelle Entwicklungsmöglichkeiten, finanzielle Rahmenbedingungen und Handlungsmöglichkeiten, Lebensqualität und gemeinsame Herausforderungen benennen, vergleichen und reflektieren sowie politische Prozesse mitgestalten. 2, 7, 13 Anwendungsbereiche – Mensch-Umweltverhältnis im Anthropozän; – Belastungsgrenzen der Erde; – Werte und zentrale Themen der EU; – Europäische Integration einschließlich gesellschaftliche und wirtschaftliche Folgen; – Globale Bevölkerungsdynamik, Urbanisierung; – Wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Wandel durch Globalisierung und Deglobalisierung; – Gemeinsame Herausforderungen in Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und Umwelt; 12 – Eigene Chancen und Perspektiven in einer globalisierten Welt. 1 Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 2 Entrepreneurship Education 3 Gesundheitsförderung 4 Informatische Bildung 5 Interkulturelle Bildung 6 Medienbildung 7 Politische Bildung 8 Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 9 Sexualpädagogik 10 Sprachliche Bildung und Lesen 11 Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 12 Verkehrs- und Mobilitätsbildung 13 Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

MUSIK

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse): Der Musikunterricht hat die Aufgabe, Schülerinnen und Schülern ästhetische und künstlerische Erfahrungsräume zu öffnen und sie bei der Entdeckung ihres eigenen musikalischen Potenzials zu unterstützen. Ausgehend vom praktischen Musizieren und Gestalten werden musikalische Kenntnisse und Fertigkeiten erworben sowie systematisch weiterentwickelt. Wahrnehmungs- und Unterscheidungsfähigkeit 1, 2 bilden die Grundlage für musikalisches Qualitätsbewusstsein und kritische Reflexion des Musikangebots. Durch die verantwortungsvolle Nutzung neuer Medien 6 werden zusätzliche Zugänge zur Musik ermöglicht. Die Auseinandersetzung mit Musik fördert die Entwicklung der gesamten Persönlichkeit und leistet einen wertvollen Beitrag zu erfüllter und reflektierter Lebensgestaltung sowie zum gesellschaftlichen Zusammenleben. 11 Die Begegnung mit unterschiedlichen Erscheinungsformen von Musik und Musiktraditionen unterstützt die Entwicklung der eigenen Identität und befähigt zu offener und wertschätzender Haltung gegenüber kultureller Vielfalt. Die Einsicht, dass Musikausübung einen Spiegel der Gesellschaft darstellt, fördert nicht nur eine bewusste, aktive Teilhabe am musikalischen Leben, sondern leistet damit einen unverzichtbaren Beitrag zur gesellschaftlichen Mitgestaltung. Auftritte im öffentlichen Raum, Konzert- und Musiktheaterbesuche sowie Kooperationen mit außerschulischen Bildungspartnern 1, 2 erweitern und bereichern das Lernen mit und durch Musik. Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse): Ausgehend von den unterschiedlichen individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler werden durch regelmäßiges Üben und Wiederholen Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse stufenweise erworben, erweitert und vertieft. Das erfordert einen methodisch sinnvollen progressiven Aufbau. Musikkundliche und musikhistorische Kenntnisse sind Ergebnisse der Unterrichtsarbeit in den Kompetenzbereichen Singen und Musizieren, Tanzen, Bewegen und Darstellen sowie Hören und Erfassen. Schülerinnen und Schüler wissen über ihren Lernfortschritt Bescheid und können Verantwortung für ihren Lernprozess übernehmen. 1, 2 Unter Anleitung erwerben sie Strategien und Methoden zum selbstständigen Umgang mit Musik, übernehmen Mitverantwortung für den Unterricht 1, 2 , beispielsweise bei der Musikauswahl, und entwickeln Vertrauen in die eigene Gestaltungsfähigkeit. Es ist dabei unerlässlich, dass sie die Lehrerin oder den Lehrer im Unterricht musikalisch tätig erleben. Schulische Projekte mit Künstlerinnen und Künstlern sowie Kooperationen mit regionalen Kulturinstitutionen 1, 2 (insbesondere Musikschulen), Exkursionen, Konzert- und Musiktheaterbesuche regen Schülerinnen und Schüler zu künstlerischer Tätigkeit an, fördern ihre soziale Kompetenz und erweitern ihren kulturellen Horizont. Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 1 , Entrepreneurship Education 2 , Interkulturelle Bildung 5 , Medienbildung 6 , Politische Bildung 7 , Sexualpädagogik 9 , Sprachliche Bildung und Lesen 10 , Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 11 , Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung 13 Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse): Der Unterrichtsgegenstand Musik orientiert sich an den nachfolgenden vier zentralen fachlichen Konzepten, welche Produktion, Rezeption und Reflexion 1, 2, 13 von Musik in ihren vielfältigen Erscheinungsformen prägen und zu musikalisch-ästhetischer Erfahrung führen. Sie sind untereinander vernetzt und dienen als Orientierung und Strukturierung, um eine umfassende Auseinandersetzung mit musikalischen und außermusikalischen Inhalten für Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer zu gewährleisten: Das Konzept Klangsprache und Klangstruktur umfasst musikalische Parameter (Klanghöhe, Klangdauer, Klangstärke, Klangfarbe) als Bausteine und Gestaltungsmittel für die vielfältigen musikalischen Strukturen und Formen sowie deren Notation. Das Konzept Tradition und Innovation setzt einen direkten Bezug zur persönlichen Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen und thematisiert unterschiedliche Musikstile und Aufführungspraktiken im kulturgeschichtlichen Kontext und hinsichtlich ihres Innovationspotenzials. Das Konzept Funktion und Wirkung umfasst verschiedene Musikpraktiken in sozialen Räumen und spannt den Bogen von Musik zur gemeinschaftlichen Festgestaltung bis hin zum individuellen und kollektiven musikalischen Erleben und Gestalten. Das Konzept Wahrnehmung und Ausdruck setzt sich mit Musikbegegnung, musikalischem Handeln und ästhetischem Empfinden auseinander. Dabei können intensive Erfahrungen mit Musik in all ihrer kulturellen Vielfalt und klanglichen Vielschichtigkeit gemacht werden. Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse): Im Zentrum des Musikunterrichts steht musikalisches Handeln im Kontext. Dieses umfasst die Kompetenzbereiche 1. Singen und Musizieren, 2. Tanzen, Bewegen und Darstellen, 3. Hören und Erfassen und führt zu ästhetischer und künstlerischer Erfahrung sowie zu musikbezogenen Kenntnissen und Fertigkeiten. Die Umsetzung erfolgt durch: Gestalten, Improvisieren, Erfinden, Informieren, Reflektieren, Lesen, Notieren, Beschreiben, Bearbeiten, Interagieren und Anleiten. Der Kompetenzbereich Singen und Musizieren umfasst den gestalterischen und reflektierten Umgang mit der eigenen Stimme 10 und dem Körper, einfach zu spielenden Instrumenten und neuen Medien(technologien) 6 . Ein Ziel ist der Erwerb eines vielfältigen Lied- und Musizier-Repertoires aus ein- und mehrstimmigen Liedern und Stücken unterschiedlicher Stilrichtungen und Kulturen sowie der improvisatorische Einsatz von Stimme und Instrumenten. Der Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen umfasst einerseits Körperwahrnehmung 9 , Bewegungsabläufe und Bewegungsqualitäten, andererseits ist es das Ziel, musikalische und außermusikalische Inhalte zu gestalten. Weiters soll eine Auswahl von regionalen und internationalen Tänzen erarbeitet und die Entwicklung von eigenen Choreografien gefördert werden. Der Kompetenzbereich Hören und Erfassen umfasst die Auseinandersetzung mit Klängen und Geräuschen der Lebenswelt und die bewusste Verarbeitung von Höreindrücken im Sinne eines differenzierten Erfassens von Musik. Ein Ziel dabei ist die Aneignung eines Hörrepertoires aus Werken unterschiedlicher Kulturen, Gattungen und Stile. Weiters sollen Funktion und Wirkung von Musik anhand ausgewählter Beispiele beschrieben und es soll darüber kommuniziert 1, 2, 10 werden. Im Sinne der Vorgaben von Medienbildung und informatischer Bildung werden neue Technologien musikalisch adäquat eingesetzt und zur Unterstützung individueller und kooperativer Lernprozesse 6 genutzt. Der Beitrag des Unterrichtsgegenstandes Musik zur politischen Bildung ist die gesellschaftskritische Reflexion des Potenzials von Musik, politische Botschaften zu transportieren, aber auch das Aufzeigen der Gefahr, Musik für politische Zwecke zu missbrauchen. 7 Musik als besondere Form von Sprache leistet einen umfassenden Beitrag zur sprachlichen Bildung, da die Auseinandersetzung mit Musik neben der Entwicklung einer Fachsprache auch die sprechtechnischen Grundlagen fördert. 10 Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse): 1. Klasse: Kompetenzbereich Singen und Musizieren Die Schülerinnen und Schüler können – die eigene Stimme als Instrument wahrnehmen, gestaltend einsetzen und stimmtechnische Grundlagen anwenden. 10 – Lieder ausdrucksvoll singen und gestalten sowie Liedtexte inhaltlich verstehen. 10 – mit Bodypercussion und einfach zu spielenden Instrumenten improvisieren und Lieder begleiten. – grundlegende Elemente der Klangsprache erkennen, benennen und mit einfachen Notationsmöglichkeiten aufschreiben. Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen Die Schülerinnen und Schüler können – Musik erfassen und Bewegungsabläufe in Zeit und Raum in entsprechender Körperhaltung (Spannung – Entspannung) erleben und bewusst steuern. – einfache tänzerische Bewegungen mit und ohne Musik nach Vorgabe ausführen. – Texte, Bilder und Stimmungen mit musikalischen Mitteln umsetzen und szenisch darstellen. Kompetenzbereich Hören und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – mit gerichteter Aufmerksamkeit das eigene Singen und Musizieren sowie vielfältige andere akustische Erscheinungen (auch bei öffentlichen Musikangeboten) hörend erfassen und beschreiben. – ausgewählte Hörbeispiele unterschiedlichster Stilrichtungen und Kulturen hinsichtlich ihrer musikalischen Parameter erfassen und zunehmend mit Fachvokabular beschreiben. – Singstimmen hinsichtlich ihres vielschichtigen Klangbildes unterscheiden und benennen sowie Instrumente visuell und akustisch erkennen und beschreiben. Anwendungsbereiche – Von der Sprechstimme zur ausgebildeten Singstimme: spielerisches Experimentieren, Improvisieren, Reflektieren und Üben 10 – Vom einfachen Klangwerkzeug zum hochentwickelten Musikinstrument: Erscheinungsformen, Klangmaterialien wie Holz, Metall, Fell, Glas, Stein und Kunststoffe 11 – Von Alltagsbewegungen zur Tanzperformance: freie und gebundene Bewegungen und Bewegungsmuster zur Musik, tänzerische Spiele – Von der einzelnen Note zur komplexen Komposition: Orientierung im Notensystem in Verbindung mit einfachen Rhythmen und Motiven – Von Puls/Metrum zu Takt und Rhythmus: Grundschläge, Betonungen und rhythmische Grundlagen – Von Motiv und Thema zur musikalischen Form und Gattung: Wiederholung, Veränderung und Kontrast als Gestaltungsprinzipien in Musik, Kunst und Alltag – Von einfachen Improvisationselementen zur Gestaltung musikalischer Szenen: musikalische Stimmungsbilder und Klanggeschichten – Lebensblitzlichter berühmter Musikerinnen und Musiker zwischen Geschichte und Geschichten: Alltag und Berufsleben 1, 2 – Musik zwischen Vertrautem und Neuem als Kulturerschließung: Geräusch- und Klangwelten – Von der analogen Schallaufzeichnung zur digitalen Klangbearbeitung: Entwicklung, Produktion und Reflexion von Tonaufnahmen in Klein- und Großgruppen 1, 2, 13 2. Klasse: Kompetenzbereich Singen und Musizieren Die Schülerinnen und Schüler können – melodische und rhythmische Motive erfinden und sowohl stimmlich als auch instrumental (inkl. Vocal- und Bodypercussion) umsetzen. – eine Auswahl von regionalen (Österreich und Nachbarländer), internationalen und anlassbezogenen Liedern (auch auswendig und zweistimmig) singen. – Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik in der Notation erfassen und unter Anleitung umsetzen. Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen Die Schülerinnen und Schüler können – sich nach Puls, Metrum, Takt und Rhythmus in entsprechender Körperhaltung bewegen. – einfache gebundene Tänze mittanzen und Bewegungseinheiten selbst und im Team erfinden. – musikalische Spielszenen zu Texten, Bildern und Stimmungen mit verschiedenen künstlerischen Ausdrucksmitteln gestalten. Kompetenzbereich Hören und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – mit gerichteter Aufmerksamkeit einfache musikalische Klangstrukturen hörend erfassen und beschreiben. – ausgewählte Hörbeispiele unterschiedlichster Stilrichtungen und Kulturen hinsichtlich ihrer Gestaltungselemente und Formverläufe erfassen und mit Fachvokabular beschreiben. – Gehörtes schriftlich festhalten (ua. grafische Notation, rhythmische Notation, einfache Tonhöhennotation). – Stimmgattungen hörend unterscheiden und benennen sowie die Bau- und Spielweise von Instrumenten beschreiben. Anwendungsbereiche – Von der Sprechstimme zur ausgebildeten Singstimme: Gemeinsamkeiten und Unterschiede 10 – Vom einfachen Klangwerkzeug zum hochentwickelten Musikinstrument: Klangerzeugung und Klanggestaltung mit Hilfe von Saiten, Röhren, Fellen, Platten, Stäben, Tasten, Pedalen 6 – Von Alltagsbewegungen zur Tanzperformance: gestisches und mimisches Gestalten, Bewegungsimprovisationen allein und im Dialog, einfache Tänze – Von der einzelnen Note zur komplexen Komposition: Orientierung am analogen und digitalen Notenblatt und Umsetzung von einfachen melodischen und harmonischen Begleitungen – Von Puls/Metrum zu Takt und Rhythmus: Besonderheiten in Takt und Rhythmus – Von Motiv und Thema zur musikalischen Form und Gattung: äußere Gestalt und innere Struktur von Liedern und Instrumentalstücken (Liedform/Rondo/Variation) – Von einfachen Improvisationselementen zur Gestaltung musikalischer Szenen: Improvisation mit Bodypercussion und Instrumenten als Geschichte ohne Worte – Lebensblitzlichter berühmter Musikerinnen und Musiker zwischen Geschichte und Geschichten: Kunstkonsum und Medienrummel 1, 2, 13 – Musik zwischen Vertrautem und Neuem als Kulturerschließung: Musikwelten – Weltmusik 5 – Von der analogen Schallaufzeichnung zur digitalen Klangbearbeitung: Schallexperimente mit und ohne Aufnahme 6 3. Klasse: Kompetenzbereich Singen und Musizieren Die Schülerinnen und Schüler können – außermusikalische Inhalte (ua. Texte, Bilder, Stimmungen) mit Stimme und Instrumenten improvisatorisch gestalten. 10 – Lieder unterschiedlicher Stile singen und interpretieren sowie Liedtexte kritisch hinterfragen, reflektieren und ihren historisch-politischen Kontext erkennen. 7 – mit vorhandenen Instrumenten einfache Musikarrangements und Liedbegleitungen selbstständig sowie unter Anleitung umsetzen. – mit harmonischen Strukturen und komplexeren musikalischen Formverläufen umgehen und im Singen und Musizieren erfahren. Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen Die Schülerinnen und Schüler können – sich nach Puls, Metrum, Takt, Rhythmus, Dynamik und Form in entsprechender Körperhaltung bewegen. – bei gebundenen und ungebundenen Tänzen verschiedener Länder, Kulturen und Stilrichtungen unter Anleitung mittanzen sowie einfache Choreografien selbst gestalten. – Stimmungen, Geschichten und Handlungen in unterschiedlichen künstlerischen Darstellungsformen umsetzen und unter Einbeziehung von Ausdrucksmitteln aus den Bereichen Bewegung, Tanz, Musik und darstellendes Spiel szenisch interpretieren. Kompetenzbereich Hören und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – mit gerichteter Aufmerksamkeit komplexere musikalische Klangstrukturen hörend erfassen und beschreiben sowie über eigene Musikproduktionen und damit verbundene Lernerfahrungen reflektieren. – ausgewählte Hörbeispiele unterschiedlichster Stilrichtungen und Kulturen hinsichtlich ihrer Wirkung und Funktion erfassen und mit Fachvokabular beschreiben. – Klang und Funktion der menschlichen Stimme und von Instrumenten im Kontext musikalischer Werke erfassen und beschreiben. Anwendungsbereiche – Von der Sprechstimme zur ausgebildeten Singstimme: Entwicklungsprozesse in den verschiedenen Lebensaltern; Rolle, Wirkung und stilgerechter Einsatz der Stimme 10 – Vom einfachen Klangwerkzeug zum hochentwickelten Musikinstrument: Klangkörper und Besetzungsformen – Von Alltagsbewegungen zur Tanzperformance: komplexere Schritt- und Bewegungsabfolgen (vorgegeben und erfunden) in unterschiedlichen Aufstellungsformen – Von der einzelnen Note zur komplexen Komposition: eigene und vorgegebene Arrangements und Kompositionen mit musikalischen Bausteinen – Von Puls/Metrum zu Takt und Rhythmus: rhythmische Bausteine in ausgewählten Musikstücken – Von Motiv und Thema zur musikalischen Form und Gattung: äußere Gestalt und innere Struktur von musikalischen Großformen (Sonate/Sinfonie/Solokonzert) – Von einfachen Improvisationselementen zur Gestaltung musikalischer Szenen: Soundscape-Geschichten; Soundcollagen zu Filmszenen 6 – Lebensblitzlichter berühmter Musikerinnen und Musiker zwischen Geschichte und Geschichten: Von der Aufführungspraxis bis zu heutiger Live-Performance 1, 2, 6 – Musik zwischen Vertrautem und Neuem als Kulturerschließung: Einflüsse unterschiedlicher Musikrichtungen und Musiktraditionen – Von der analogen Schallaufzeichnung zur digitalen Klangbearbeitung: Aufzeichnungs- und Wiedergabegeräte einst und jetzt 6 4. Klasse: Kompetenzbereich Singen und Musizieren Die Schülerinnen und Schüler können – unter Berücksichtigung stimmlicher Entwicklungen (insbesondere der Mutation) einstimmig und mehrstimmig a cappella und mit Begleitung singen. – Lieder unterschiedlicher Stile, Epochen und Kulturen singen und gegebenenfalls präsentieren. – mit Stimme, Instrumenten und Alltagsgegenständen musizieren und kreativ gestalten. – die Bedeutung der Notenschrift erkennen und verschiedene Notationsformen im Singen und Musizieren erfahren. – im Umgang mit neuen Medien Kreativität in der Gestaltung zeigen und sich als selbstwirksam erleben. Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen Die Schülerinnen und Schüler können – freie und metrisch gebundene Bewegungsabläufe koordiniert ausführen und sich in verschiedenen Bewegungsqualitäten (ua. leicht – schwer, schnell – langsam, weit – eng) ausdrücken. – bei verschiedenen gebundenen und ungebundenen Tänzen/Choreografien zu Liedern und Musikstücken mittanzen sowie Choreografien selbst und im Team erfinden, entwickeln und gestalten. – eigene Spielszenen mit außermusikalischen und musikalischen Inhalten unter Einbeziehung verschiedener künstlerischer Ausdrucksmittel planen, gestalten und präsentieren sowie die selbst gestaltete Szene hinsichtlich zuvor festgelegter Beobachtungskriterien (ua. mimische Gestaltung) beschreiben und die Ergebnisse vergleichen. Kompetenzbereich Hören und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – ausgewählte Hörbeispiele unterschiedlichster Stilrichtungen und Kulturen hinsichtlich ihrer kulturhistorischen Bedeutung erfassen 5 und mit innovativen Entwicklungen in Beziehung setzen. – das öffentliche Musikangebot wahrnehmen, kritisch reflektieren und sowohl kognitive, emotionale als auch soziale Bezüge zur Musik herstellen. 6 Anwendungsbereiche – Von der Sprechstimme zur ausgebildeten Singstimme: Vokaltraditionen im Alltag und in Berufsfeldern 1, 2, 10 – Vom einfachen Klangwerkzeug zum hochentwickelten Musikinstrument: elektrifizierte, digitale und virtuelle Instrumente 6 – Von Alltagsbewegungen zur Tanzperformance: Tanzkultur in Vergangenheit und Gegenwart – Von der einzelnen Note zur komplexen Komposition: eigene und vorgegebene Kompositionen (auch) in Verbindung mit neuen Medien(technologien) – Von Puls/Metrum zu Takt und Rhythmus: rhythmische Strukturen in Klassik, Pop, Jazz und Weltmusik – Von Motiv und Thema zur musikalischen Form und Gattung: formale Strukturen in Pop, Jazz und Weltmusik – Von einfachen Improvisationselementen zur Gestaltung musikalischer Szenen: Musik und Musiktheater auf der Bühne 1, 2, 6, 7 – Lebensblitzlichter berühmter Musikerinnen und Musiker zwischen Geschichte und Geschichten: gesellschaftliche und politische Einflüsse 1, 2, 6, 7 – Musik zwischen Vertrautem und Neuem als Kulturerschließung: Musikgeschmack und Toleranz in vergangenen und gegenwärtigen Formen von Jugendkultur 5 – Von der analogen Schallaufzeichnung zur digitalen Klangbearbeitung: Mediengestaltung (Podcasts, Hörspiele, Filmvertonungen) und Urheberrecht 1 Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 2 Entrepreneurship Education 3 Gesundheitsförderung 4 Informatische Bildung 5 Interkulturelle Bildung 6 Medienbildung 7 Politische Bildung 8 Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 9 Sexualpädagogik 10 Sprachliche Bildung und Lesen 11 Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 12 Verkehrs- und Mobilitätsbildung 13 Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

KUNST UND GESTALTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse): Kunst und Gestaltung ermöglicht sinnlich-ästhetische Zugänge zur Welt und fördert ganzheitliche Persönlichkeitsbildung. Die Schülerinnen und Schüler erwerben grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in den Bereichen bildnerische Praxis, bildende Kunst, gestaltete Umwelt und visuelle Kommunikation. Der Unterrichtsgegenstand schafft Orientierung, um in visuellen Kulturen reflektiert zu handeln. Die Schülerinnen und Schüler erkennen, wie durch Bilder ihre Vorstellungen von sich selbst und der Welt geprägt werden. Sie verstehen, dass die Herstellung und der Einsatz visueller Gestaltungen von Interessen, sozialen und kulturellen Umständen sowie von persönlichen Erfahrungen, Einstellungen und Intentionen beeinflusst werden. Das ermöglicht differenzierte Einschätzungen künstlerischer und kultureller Ausdrucksformen aus der Gegenwart und Vergangenheit. Schülerinnen und Schüler lernen ihre Vielfalt und Diversität kennen, anzuerkennen und damit umzugehen. Die Schülerinnen und Schüler erfahren und erproben, wie Techniken, Materialien, bildnerische Mittel, Medien, Genres und Absichten visuelle Produkte in Form, Aussehen und Wirkung beeinflussen. Sie können diese als Kommunikationsmittel einsetzen und sie auch selbst gestalten. Der Erwerb von Fachsprache unterstützt bildnerisches Denken, fachliches Kommunizieren und Handeln. In Kunst und Gestaltung werden Vorstellungskraft, Fantasie, sinnliche Erfahrung, Einfühlungsvermögen, individuelle und gemeinsame Ausdrucksfähigkeit gefördert und erweitert. Experimentierfreude, Offenheit und Neugier werden angeregt, ebenso Flexibilität, Ausdauer und Konzentration. Die Schülerinnen und Schüler lernen, auf eigene Ideen und Vorstellungen zu vertrauen. Sie entwickeln ein Bewusstsein für die Originalität ihrer bildnerischen Arbeiten und erfahren sich als aktive und verantwortungsvolle Gestalterinnen und Gestalter ihrer analogen und virtuellen Lebenswelten. In der Einzel- wie in der Zusammenarbeit gewinnen sie Vertrauen in ihre Wahrnehmungs-, Gestaltungs-und Urteilsfähigkeit und werden motiviert, diese über die Schule hinaus eigenständig weiterzuentwickeln. Der Unterrichtsgegenstand Kunst und Gestaltung trägt somit in besonderer Weise zur Identitätsbildung, Wertebildung und Persönlichkeitsentwicklung Heranwachsender bei und fördert lebenslanges Lernen. Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse): Für Kunst und Gestaltung ist im Stundenplan eine Doppelstunde wöchentlich vorzusehen. Die Unterrichtsvorhaben berücksichtigen die drei Kompetenzbereiche. Deren Gewichtung und Reihung fallen unterschiedlich aus, wobei die bildnerische Praxis den größten Anteil hat. Themenrahmen und Aufgabenstellungen liegen in der Verantwortung der Lehrerinnen und Lehrer. Die Anwendungsbereiche sind verpflichtend umzusetzen. Sie stellen repräsentative Themengebiete dar und beschreiben nicht den gesamten Unterricht. In Verschränkung mit den übergreifenden Themen sind daraus konkrete Unterrichtsvorhaben zu entwickeln. Auf methodische Vielfalt im Unterricht ist ebenso zu achten wie auf die Einbindung vielfältiger und unterschiedlicher Beispiele aus Kunst, gestalteter Umwelt und visueller Kommunikation. Vertiefendes Erschließen von Themen und Aufgaben ist wichtiger als möglichst viele zu behandeln. Es wird empfohlen, Themen auch gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern zu entwickeln, um gemeinschaftliches Handeln und Lernen mit- und voneinander zu fördern. Angeleitetes sowie eigenständiges praktisches Tun werden dem Alter, den Möglichkeiten, Fähigkeiten und Potenzialen der Schülerinnen und Schüler entsprechend aufeinander abgestimmt. Aufgaben werden sowohl offen als auch zweckgerichtet gestellt und werden hinsichtlich der Ziele, Anlässe, Genres und Medien zunehmend vielfältiger und komplexer. Selbstständiges Anwenden der erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten ist zu fördern sowie das Übernehmen von Verantwortung für Material und Arbeitsplatz. Während und am Ende des Arbeitens werden die Fortschritte und Ergebnisse gemeinsam besprochen und Erfahrungen ausgetauscht. Das Führen einer Sammelmappe ist empfehlenswert, um Recherchen, Ideen, Skizzen, Versuche, Varianten, Konzepte und Ergebnisse zu dokumentieren. Der Unterricht findet in Fachräumen mit entsprechender Infrastruktur statt. Im Schulgebäude gibt es Möglichkeiten für das Präsentieren von Unterrichtsergebnissen. Die Realisierung größerer Projekte im Klassenverband, klassen- oder schulübergreifend ist wünschenswert. Es ist anzustreben, dass Schülerinnen und Schüler an Originalen lernen, auch an außerschulischen Standorten sowie im Austausch mit Kunstschaffenden und Fachleuten (zB im Sektor der Kunstvermittlung sowie in einschlägigen künstlerischen und gestalterischen Berufen). Bei der Verwendung von Bildern ist auf die Wiedergabequalität und die rechtlichen Grundlagen zu achten. Hard- und Software werden den Möglichkeiten entsprechend verwendet. Ökologische, ökonomische, sicherheitstechnische und gesundheitliche Aspekte bestimmen die Auswahl der Materialien und Techniken. Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 1 , Entrepreneurship Education 2 , Gesundheitsförderung 3 , Informatische Bildung 4 , Interkulturelle Bildung 5 , Medienbildung 6 , Politische Bildung 7 , Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 8 , Sexualpädagogik 9 , Sprachliche Bildung und Lesen 10 , Verkehrs- und Mobilitätsbildung 12 , Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung 13 Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse): Dem Unterrichtsgegenstand Kunst und Gestaltung liegen Konzepte zugrunde, die für die bildende Kunst, gestaltete Umwelt und visuelle Kommunikation zentral sind. Material, Technik und Medien Material, Technik und Medien ermöglichen und begrenzen alle Arten bildnerischen Gestaltens. Materialqualitäten und Materialbeschaffenheit in Verbindung mit verschiedenen Techniken sind maßgebend für die Gestaltung. Medien und Techniken beeinflussen nicht nur die Herstellung, sondern auch die Verbreitung und Präsentation von bildnerischen Gestaltungen. Regeln, Regelbrüche und Innovation In Kunst und visuellen Kulturen zeigen sich Regeln, die von Einzelnen, Gruppen und Gesellschaften bestimmt werden. Bildnerisches Gestalten hängt mit dem Erlernen und Anwenden von Regeln zusammen. Das Einhalten von Regeln ist Voraussetzung dafür, sich visuell verständlich zu machen. Im Kreativen liegt die Fähigkeit, durch Aussetzen, Brechen oder Übertreten von Regeln Neues zu schaffen. Auf diese Weise werden Originalität, Individualität und Diversität sichtbar. Imagination, Fiktion und Realität Im bildnerischen Gestalten geht es um das Verhältnis von Imagination, Fiktion und Realität in seiner Vielschichtigkeit. Imaginieren ruft sinnliche Eindrücke aus der Erinnerung sowie neue innere Vorstellungen hervor. Dieser individuelle Vorgang kann bildnerisch dargestellt werden. Ebenso spielen das Abbilden der sichtbaren Wirklichkeit sowie die Darstellung von realen und fiktiven Inhalten eine wesentliche Rolle. An den Unterschieden und den Übergängen zwischen Imagination und Realitätsdarstellung gilt es zu arbeiten, um die vielfältige Auseinandersetzung mit Wirklichkeiten und ihren Darstellungen zu befördern. Form, Funktion und Wirkung Als Verständigungs-, Ausdrucks- und Darstellungsmittel haben bildnerische Gestaltungen und Prozesse unterschiedliche Funktionen und Wirkungen: zB erfreuen, unterhalten, beeindrucken, neugierig machen, dokumentieren, informieren, illustrieren, erläutern, auffordern, repräsentieren, auch provozieren und schockieren. Die Wirkung bildnerischer Gestaltungen ist abhängig von Form- und Gestaltungsentscheidungen. Verwendung und Wirkung werden beeinflusst von Sozialisation, individuellen Sichtweisen, persönlichen Interessen, Wissen und Bildung. Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse): In der Verschränkung der drei Kompetenzbereiche Bildnerische Praxis, Wahrnehmen und Reflektieren sowie Bildsprachen und Kommunizieren wird das Zusammenwirken von Vorstellung, bildnerischer Darstellung, Mitteilung, Deutung und Bedeutung als komplexer Kompetenzentwicklungsprozess dargestellt. Bildnerische Praxis Im Mittelpunkt des Unterrichtsgegenstandes steht die bildnerische Tätigkeit der Schülerinnen und Schüler zur Entwicklung und Weiterentwicklung ihres visuellen Vorstellungs-, Darstellungs- und Ausdrucksvermögens. In der bildnerischen Praxis werden kreative Potenziale aktiviert und sinnlich-ästhetische Zugänge zur Welt ermöglicht. Im eigenständigen Gestalten entwickeln die Schülerinnen und Schüler Verständnis und Gespür für die unterschiedlichen Wirkungen und Absichten bildnerischer Ausdrucksformen. Wahrnehmen und Reflektieren Wahrnehmen als aktiver Vorgang ereignet sich im Zusammenspiel der Sinne und ermöglicht Teilhabe an dem, was uns umgibt. In der Form-, Farb-, Raum- und Zeitwahrnehmung und im Erschließen physischer und virtueller Umgebungen entstehen Bilder von der Welt und es eröffnen sich Zugänge zum eigenen bildnerischen Gestalten, zu bildender Kunst, gestalteter Umwelt und visueller Kommunikation. . Die Schülerinnen und Schüler lernen Wirkungen, Bedeutungen und Botschaften von bildnerischen Arbeiten zu reflektieren und zu verstehen. Bildsprachen und Kommunizieren Die Schülerinnen und Schüler lernen in der bildnerischen Praxis und beim Wahrnehmen und Reflektieren ihrer Arbeiten sowie anhand von Beispielen aus Kunst und Alltagsästhetik unterschiedliche Bildsprachen kennen und sie einzusetzen. Sie erfahren, dass bildsprachliche Mittel eindeutig, mehrdeutig, auch widersprüchlich sein können und sich unterschiedlich auslegen lassen. Durch das Kommunizieren mit Bildern und über Bilder erweitern sie ihr Vorstellungs- und Ausdrucksvermögen. Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse): 1. Klasse: Kompetenzbereich Bildnerische Praxis Die Schülerinnen und Schüler können – mit verschiedenen Materialien, einfachen analogen und digitalen Werkzeugen und Techniken spielerisch experimentieren und sie grundlegend handhaben. – verschiedene Materialien, einfache analoge und digitale Techniken und Werkzeuge den Aufgaben gemäß einsetzen und einfache bildnerische Verfahren anwenden. – ausgehend von Gestaltungsaufgaben Bildideen entwickeln, basierend auf eigenen Erlebnissen, Gedanken, Gefühlen, Vorstellungen und Fantasien. 3, 9 – bildnerische Gestaltungen im Zusammenwirken von Vorstellung, Darstellung und Mitteilung realisieren, ggf. unter Einsatz digitaler Bildproduktion bzw. Bildbearbeitung. 6 Kompetenzbereich Wahrnehmen und Reflektieren Die Schülerinnen und Schüler können – einzelne bildnerische Gestaltungselemente erkennen, unterscheiden sowie Zusammenhänge herstellen. – eigene Arbeiten und jene von Mitschülerinnen und Mitschülern betrachten und darüber reflektieren; – anhand von Beispielen aus Kunst und Alltagsästhetik elementare Funktionen sowie Bildabsichten und Wirkungen erkennen sowie Zusammenhänge herstellen. Kompetenzbereich Bildsprachen und Kommunizieren Die Schülerinnen und Schüler können – mit analogen und digitalen bildnerischen Gestaltungen altersgemäß kommunizieren. – unter Verwendung von elementarer Fachsprache den Zusammenhang zwischen Absicht und Ausführung visueller Botschaften bei ihren eigenen bildnerischen Arbeiten beschreiben. – eigene und andere Gestaltungen präsentieren, angeleitet arrangieren und sich wertschätzend darüber austauschen. Anwendungsbereiche Die Anwendungsbereiche sind als repräsentative Themengebiete zu verstehen, gleichermaßen produkt- und prozessorientiert. – Bild, Schrift, Zeichen: Das trägt meine Handschrift. Bedeutung der Handschrift. Schriftgestaltung heute und früher 4, 6 – Mit Bildern erzählen: Wann erzählt ein Bild? Beschreiben, erklären, erzählen (ua. in Kunst und Werbung) 4, 10, 12 – Zeit, Raum, Kontext: Das alles ist Kunst. Beispiele aus verschiedenen Zeiten und Kulturen. Zweck und Zweckfreiheit von Kunst 5 – Orte, Plätze, Körper: Meine Plätze. Meine Freiräume. Individuelle Verortungen an öffentlichen Orten (ua. Sitzplatz im Klassenzimmer, Plätze im Schulhaus, Spielplätze, Lieblingsplätze generell) 7, 13 – Rückbezug als Innovation: Verarbeiten, kombinieren, umarbeiten, umdeuten von Bildern und Gegenständen 13 – Präsentation, Repräsentation, Inszenierung: Kunst und Museum. Kunstbegegnungen. Reale Begegnungsorte (ua. Museen, Galerien, öffentlicher Raum), virtuelle Begegnungsorte (ua. Webseiten von Museen, soziale Medien). 1, 2, 10, 13 Kunstwerke in der Realbegegnung und als digitale Präsentationen 6 2. Klasse: Kompetenzbereich Bildnerische Praxis Die Schülerinnen und Schüler können – mit verschiedenen Materialien, analogen und digitalen Werkzeugen und Techniken angeleitet experimentieren und sie handhaben. – verschiedene Materialien, analoge und digitale Techniken und Werkzeuge den Aufgaben gemäß einsetzen und bildnerische Verfahren anwenden. – ausgehend von Gestaltungsaufgaben Bildideen entwickeln, basierend auf eigenen Erlebnissen, Gedanken, Gefühlen, Vorstellungen und Fantasien. 3, 9 – bildnerische Gestaltungen im Zusammenwirken von Vorstellung, Darstellung und Mitteilung realisieren, ggf. unter Einsatz digitaler Bildproduktion bzw. Bildbearbeitung. Kompetenzbereich Wahrnehmen und Reflektieren Die Schülerinnen und Schüler können – wesentliche bildnerische Gestaltungselemente erkennen sowie verschiedene Funktionen und Zwecke ausgewählter bildnerischer Gestaltungen unterscheiden. – eigene Arbeiten und jene von Mitschülerinnen und Mitschülern betrachten, darüber reflektieren und sich wertschätzend darüber austauschen. – anhand von Beispielen aus Kunst und Alltagsästhetik elementare Funktionen sowie Bildabsichten und Wirkungen erfassen sowie Zusammenhänge herstellen. Kompetenzbereich Bildsprachen und Kommunizieren Die Schülerinnen und Schüler können – mit analogen und digitalen bildnerischen Gestaltungen altersgemäß kommunizieren. – unter Verwendung von elementarer Fachsprache den Zusammenhang zwischen Absicht und Ausführung visueller Botschaften bei ihren eigenen bildnerischen Arbeiten begründen. – sich über eigene und andere Gestaltungen wertschätzend austauschen, sie präsentieren und arrangieren. Anwendungsbereiche Die Anwendungsbereiche sind als repräsentative Themengebiete zu verstehen, gleichermaßen produkt- und prozessorientiert. – Bild, Schrift, Zeichen: Gib mir ein Zeichen. Bildnerische Praktiken der Vereinfachung und des pointierten Kommunizierens 7 (ua. Piktogramm 12 , Logo), ggf. unter Einsatz digitaler Medien – Mit Bildern erzählen: Eine ganze Geschichte in einem Bild. Wie kommt Erzählung ins Bild? Erlebnisse vermitteln durch Bilder 4, 6, 10 – Zeit, Raum, Kontext: Schätzen, pflegen, bewahren – vergessen, vernachlässigen, zerstören. Kunstwerke und kulturelles Gedächtnis 5 – Orte, Plätze, Körper: Drinnen und Draußen. Funktion, Bedeutung, Symbolik und Einfluss auf Wahrnehmung und Verhalten. Profane und sakrale, öffentliche und private Bauten und Räume (ua. Schulgebäude, Bahnhöfe, Wohnbauten, Industriebauten) 7, 12, 13 – Rückbezug als Innovation: Nicht in den Müll. Was lässt sich aus Arbeiten, die als misslungen empfunden werden, machen? Scheitern als Chance für alternativ-kreative und nachhaltige Lösungen 13 , Lösungswege erkennen und umsetzen 1, 2 – Präsentation, Repräsentation, Inszenierung: Kunst und Freiheit. Kunst auf Auftrag, Kunst im öffentlichen Raum. Bilder der Sieger und Verlierer. Kunst im Spannungsfeld von Vorgaben, Verträgen und freier Entfaltung (ua. Auftragskunst, Ausstellungskunst, freie Kunst) 1, 2, 10 3. Klasse: Kompetenzbereich Bildnerische Praxis Die Schülerinnen und Schüler können – mit unterschiedlichen Materialien, analogen und digitalen Werkzeugen und Techniken zielgerichtet angeleitet experimentieren und sie zunehmend selbstständig handhaben. – unterschiedliche Materialien, analoge und digitale Techniken und Werkzeuge den Aufgaben gemäß einsetzen und bildnerische Verfahren zielgerichtet anwenden. – ausgehend von Gestaltungsaufgaben, orientiert an Absichten, Anlässen und Vorstellungen, Bildideen entwickeln. – bildnerische Gestaltungen im Zusammenwirken von Vorstellung, Darstellung und Mitteilung selbstständig realisieren, ggf. unter Einsatz digitaler Bildproduktion bzw. Bildbearbeitung. Kompetenzbereich Wahrnehmen und Reflektieren Die Schülerinnen und Schüler können – Genres, Bildmotive und Darstellungsweisen erfassen sowie verschiedene Funktionen und Zwecke ausgewählter bildnerischer Gestaltungen unterscheiden und untersuchen. – eigene Arbeiten und jene von Mitschülerinnen und Mitschülern reflektieren und sich wertschätzend darüber austauschen. – anhand von Beispielen aus Kunst und Alltagsästhetik Funktionen sowie Bildabsichten und Wirkungen untersuchen und begründet beurteilen sowie komplexe Zusammenhänge herstellen. Kompetenzbereich Bildsprachen und Kommunizieren Die Schülerinnen und Schüler können – mit analogen und digitalen bildnerischen Gestaltungen kommunizieren und ihre gestalterischen Entscheidungen begründen. – unter Verwendung einer zunehmend komplexeren Fachsprache den Zusammenhang zwischen Absichten visueller Botschaften und ihrer Ausführung auf Basis eines konstruktiven Umgangs mit Vielfalt und Heterogenität beschreiben und eigene Meinungen formulieren. 5 – eigene und andere Gestaltungen adressatengerecht präsentieren, zielgerichtet arrangieren und sich darüber wertschätzend austauschen. Anwendungsbereiche Die Anwendungsbereiche sind als repräsentative Themengebiete zu verstehen, gleichermaßen produkt- und prozessorientiert. – Bild, Schrift, Zeichen: Unverwechselbar. Visualisieren von Namen und Konzepten für mehr Wirkung (ua. Logo, Bildmarke, Wortmarke, Wort-Bild-Marke) 7, 10, 13 – Mit Bildern erzählen: Spuren lesen und legen. Mit Spuren eine Handlung erzählen. Durch Stilentscheidungen das Bildverständnis beeinflussen (ua. Bildinhalte entschlüsseln) 4, 6 – Zeit, Raum, Kontext: (Nicht) für die Ewigkeit. Haltbare und vergängliche Materialien in Kunst und Alltagskultur. Einsatz, Funktion, Wirkung 13 – Orte, Plätze, Körper: Positionen und Perspektiven. Wirkung, Bedeutung und Einfluss von Raumdarstellungen im Wandel der Zeit. 1, 2 Einsatz bildnerischer Mittel ggf. unter Einsatz digitaler Medien – Rückbezug als Innovation: Alte Kunst in neuen Kontexten. Ikonen der Kunst in der Alltagskultur. Zitieren, adaptieren, pervertieren. Wirkung und Funktion. 4, 6 Skizzen und Entwürfe als hilfreiche Schritte im Arbeitsprozess 1, 2 – Präsentation, Repräsentation, Inszenierung: Kunst und Markt. Was kostet Kunstgenuss? Sammeln, kaufen, verkaufen. Wer bestimmt bzw. bestimmte, was Kunst ist und welchen materiellen oder ideellen Wert sie hat? Wie wird Kunst wertvoll? Wer sammelte früher Kunst, wer sammelt heute? 8, 13 Original, Reproduktion, serielle Originale (ua. Drucke), Media Art, Digital Art 10 4. Klasse: Kompetenzbereich Bildnerische Praxis Die Schülerinnen und Schüler können – mit unterschiedlichen Materialien, analogen und digitalen Werkzeugen und Techniken zielgerichtet experimentieren und sie weitgehend selbstständig handhaben. – unterschiedliche Materialien, analoge und digitale Techniken und Werkzeuge den Aufgaben gemäß einsetzen und bildnerische Verfahren nach vorgegebenen und eigenen Kriterien zielgerichtet und begründbar 10 anwenden. – ausgehend von komplexen Gestaltungsaufgaben, orientiert an Absichten, Anlässen und Vorstellungen, verschiedene Bildideen entwickeln. – bildnerische Gestaltungen im Zusammenwirken von Vorstellung, Darstellung und Mitteilung selbstständig realisieren, ggf. unter Einsatz digitaler Bildproduktion bzw. Bildbearbeitung. Kompetenzbereich Wahrnehmen und Reflektieren Die Schülerinnen und Schüler können – Genres, Bildmotive, Darstellungsweisen erfassen sowie unterschiedliche Funktionen und Zwecke ausgewählter bildnerischer Gestaltungen unterscheiden und analysieren. – eigene Arbeiten und jene von Mitschülerinnen und Mitschülern reflektieren und analysieren. – anhand von Beispielen aus Kunst und Alltagsästhetik Funktionen sowie Bildabsichten und Wirkungen untersuchen und begründet beurteilen sowie komplexe Zusammenhänge herstellen. Kompetenzbereich Bildsprachen und Kommunizieren Die Schülerinnen und Schüler können – mit analogen und digitalen bildnerischen Gestaltungen kommunizieren und ihre gestalterischen Entscheidungen präzise begründen. – unter Verwendung einer differenzierteren Fachsprache den Zusammenhang zwischen Absichten komplexer visueller Botschaften und ihrer Ausführung auf Basis der Anerkennung von Vielfalt und Heterogenität begründen und eigene Meinungen formulieren. – eigene und andere Gestaltungen adressatengerecht präsentieren, selbstständig arrangieren und sich darüber wertschätzend austauschen. Anwendungsbereiche Die Anwendungsbereiche sind als repräsentative Themengebiete zu verstehen, gleichermaßen produkt- und prozessorientiert. – Bild, Schrift, Zeichen: Auffordern, beeindrucken, manipulieren. Funktionen und Wirkungen der Kombination von Wort, Bild und Ton (ua. Werbung und ihre Verkaufsstrategien) 7, 8, 12, 13 – Mit Bildern erzählen: Wie Geschichten wirken. Wie beeinflussen uns die Geschichten, die wir sehen? Visuelles Erzählen in Politik und Medien 4, 7, 9, 10 – Zeit, Raum, Kontext: Bildende Kunst ist mehr als Bilder. Auseinandersetzung ua. mit Objektkunst, Installation, Performance und Intervention im öffentlichen Raum – Orte, Plätze, Körper: Körperbetont. Körperdarstellungen im Wandel der Zeit und aus verschiedenen Kulturen. Wirkungen, Bedeutungen, Funktionen (ua. Rollenbilder, Geschlechterklischees, Mode, Körperschmuck) 5, 7, 8 – Rückbezug als Innovation: Alte Bauten in neuen Kontexten. Umbauen, ausbauen, umfunktionieren. Gebäude und ihre Weiterverwendung sowie ihre Umgebung im Wandel der Zeit. Konsens, Identifikation, Inklusion. Widerspruch, Distinktion und Exklusion (gesellschaftlich, kulturell, politisch) 1, 2, 7 – Präsentation, Repräsentation, Inszenierung: Kunst und Ich. Selbstporträts heute und früher anhand von Kunstwerken und Alltagskultur. Darstellungsformen ua. vom Privatbild bis zum Bewerbungsfoto. Skizzen und Entwürfe als hilfreiche Schritte im Arbeitsprozess 1, 2 1 Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 2 Entrepreneurship Education 3 Gesundheitsförderung 4 Informatische Bildung 5 Interkulturelle Bildung 6 Medienbildung 7 Politische Bildung 8 Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 9 Sexualpädagogik 10 Sprachliche Bildung und Lesen 11 Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 12 Verkehrs- und Mobilitätsbildung 13 Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

TECHNIK UND DESIGN

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse): Technik und Design stehen in vielen Bereichen der Lebensbewältigung und -gestaltung miteinander in Beziehung. Design ist als ganzheitlicher Gestaltungs- und Problemlösungsprozess zu verstehen. Der Prozess berücksichtigt bereits im Entwurf alle Schritte des Lebenszyklus: Entwicklung von Systemen und Gegenständen, Herstellung, Recycling, Abbau oder Entsorgung. Zur Technik gehören Produkte oder Sachsysteme und alle Prozesse und Handlungen (Verfahren, Fertigkeiten), in denen diese entstehen, verwendet und entsorgt werden. Design- und Technikprozesse münden in Erkenntnis-, Kompetenz- und Wissensgewinn. Damit hat der Unterrichtsgegenstand Relevanz für die aktuellen und zukünftigen Erlebniswirklichkeiten und Lebensrealitäten von Schülerinnen und Schülern und schafft so die Basis für Innovation und Weiterentwicklung in modernen Wissensgesellschaften. Handwerkliche Grundfertigkeiten werden ganzheitlich über den fachgerechten und sicheren Umgang mit Werkstoffen, Werkzeugen, Maschinen und Verfahren erlernt. Durch die Befassung mit der materiellen Kultur wird Bewusstsein für Qualität und Nachhaltigkeit entwickelt und geschärft. Forschende, experimentierende und kreative Prozesse sowie die Gestaltung und Herstellung von funktionalen Produkten ermöglichen Technikmündigkeit, Interesse an Innovation und nachhaltiges Handeln. Selbstständiges, reflektierendes Denken und Tun fördern die Orientierung in der sich wandelnden hochtechnisierten, digitalisierten Lebens-, Arbeits- und Wirtschaftswelt. Der Unterricht bietet und fördert Einblicke in die Berufs- und Arbeitswelt, den Zugang von Schülerinnen und Schülern zu allen Berufsfeldern und berufsnahe Informationen über die Vorgänge in Betrieben und Ausbildungseinrichtungen sowie die Reflexion der Berufs- und Bildungswahlentscheidung sowie die für die Berufswelt notwendigen Kompetenzen der Eigenverantwortlichkeit, Teamfähigkeit, Durchhaltevermögen und Lösungsorientierung. Der Unterrichtsgegenstand ermöglicht durch all diese Zugänge vielfältige Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen (zB im Bereich Mathematik-Informatik-Naturwissenschaften-Technik) und den allgemeinen Unterrichtsprinzipien der Schule. Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse): Die Aufgabenstellungen ermöglichen Designprozesse, die Schülerinnen und Schüler ausgehend von einer Fragestellung oder einem Bedürfnis über die eigene Idee bis zur Fertigstellung des eigenen Produkts oder zur Lösung eines spezifischen Problems führen. 1, 2 Die Kompetenzbereiche Entwicklung, Herstellung und Reflexion bilden diesen Zugang ab. Im handlungs- und prozessorientierten Unterricht werden handwerkliche Grundfertigkeiten, strategisches Denken, forschendes Lernen und Reflexionsfähigkeit entwickelt. Die Komplexität der Aufgabenstellungen und der Verfahren ist im Sinne eines Spiral-Curriculums kontinuierlich zu steigern. Fachliches Wissen und die Verwendung der Fachsprache 10 werden aufgebaut, problemlösende, gestalterische und technische Kompetenzen erweitert und vertieft. Die Freude am Tun, Neugier, Motivation und Sinnlichkeit sind als essenzielle Grunderfahrungen wie Selbstvertrauen, Eigeninitiative, Selbstständigkeit und Frustrationstoleranz zu fördern. Das Lernen durch Versuch und Irrtum lässt eine Vielzahl an Lernerfahrungen zu, die das Suchen und Finden von kreativen und innovativen Lösungswegen ebenso unterstützen wie kritische Selbsteinschätzung und Kritikfähigkeit. 1, 2 Schülerinnen und Schüler sind dabei individuell zu begleiten und zu fordern. Der Unterricht soll Schülerinnen und Schüler motivieren und befähigen, Projekte eigenständig auch im Alltagsleben umzusetzen. 1, 2 Bei der Auswahl und Vermittlung von Inhalten sind der unmittelbare und aktuelle Lebensraum und die Interessen der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen. Exkursionen und außerschulische Lernorte unterstützen den praktischen Unterricht. 13 Analoge und digitale Verfahren sind einzusetzen und miteinander zu verschränken. 4 Forschendes und prozesshaftes Lernen schließt die Verwendung von fertigen Werkpackungen und rezeptartigen Anleitungen aus. Der Einsatz von didaktischen Lern- und Forschungsmaterialien, wie zB Lernbaukästen und Experimentierkästen kann durchaus sinnvoll sein, um modellhaft Sach- und Technikzusammenhänge zu veranschaulichen. Um der Komplexität des praktischen Unterrichts gerecht zu werden, geben die folgenden Auflistungen einen Überblick: Materialien ua. Abfallmaterialien, Baustoffe, Fäden, Fasern, Filamente, Garne, Gestricke, Gewebe, Gips, Holz, industrielle Halbzeuge, Karton, keramische Massen, Kunststoff, Leder, Lehm, Metall, Modelliermassen, Naturmaterialien, Papier, Stein, Verbundstoffe, Wachs Werkzeuge material- und verfahrensadäquat Maschinen und Geräte Bandschleifer, Biegevorrichtungen für thermoplastische Materialien, Bohrmaschinen, Bügeleisen, Dekupiersäge, Heißklebepistole, Heißluftfön, Keramikbrennofen, Lötkolben, Overlockmaschine, Thermosäge, Töpferscheibe, Waschmaschine, Webrahmen Digital ansteuerbare Geräte und Maschinen (inkl. Computer und Software) wie zB 3D-Drucker, Nähmaschine, Schneideplotter, Stickmaschine Verfahren - Darstellen (analog/digital): ua. Design, Entwurf, Modell, Plan, Schnittkonstruktion, Simulationen (von Abläufen, Prozessen, Belastungen, Verformungen), Skizze - Fügen: ua. Filzen, Flechten, Häkeln, Knoten, Kleben, Laminieren, Löten, Nageln, Nähen, Nieten, Schmelzen, Schrauben, Stricken, Verschweißen, Weben - Materialeigenschaften ändern: ua. Applizieren, Aufrauen, Belichten, Beschichten, Brennen, Glätten, Glühen, Härten, Imprägnieren, Magnetisieren, Polieren, Versteifen - Messen: ua. Druck, Masse, Längen, Materialstärken, PH-Wert, Spannung, Stromstärke, Temperatur, Torsionsfestigkeit, Widerstand, Winkel, Zugfestigkeit - Oberflächen gestalten: ua. Batiken, Beschichten, Drucken, Einbrennen, Färben, Falten, Glasieren, Kaschieren, Lasieren, Sticken - Steuern und Regeln (analog/digital): ua. Algorithmen, Coding, Programme, Sensoren - Trennen: ua. Bohren, Feilen, Lochen, Perforieren, Raspeln, Reißen, Sägen, Scheren, Schleifen, Schneiden (ua. auch Vinyl-Cut), Schnitzen, Sprengen, Stanzen - Umformen: ua. Biegen, Bügeln, Dehnen, Füllen, Nähen, thermoplastisches Verformen - Urformen: ua. 3D-Drucken, Gießen, Modellieren Für den praxisorientierten Unterricht ist die Nutzung von geeigneten Sonderunterrichtsräumen mit ausreichenden Arbeitsplätzen und entsprechender Ausstattung wie zum Beispiel Sicherheitsschaltern und Not-Halt-Tastern für Maschinen erforderlich. Den Schülerinnen und Schülern ist ein Sicherheits- und Gesundheitsbewusstsein im Zusammenhang mit dem Einsatz von Werkzeugen, Werkstoffen und Verfahren zu vermitteln. Alle Werkzeuge, Geräte und Maschinen dürfen erst nach entsprechender Einschulung der Schülerinnen und Schüler verwendet werden. Nur unter Beaufsichtigung durch fachkundige Lehrkräfte einzusetzen sind: Bandschleifmaschine, Bohrmaschine, 3D-Drucker, Dekupiersäge, Hebelblechschere, Heißluftfön, Nähmaschine, Plattenkocher, Schlagschere, Stickmaschine, Stichsäge, Tellerschleifer. Ausschließlich von fachkundigen Lehrkräften zu bedienen sind: Bandsäge, Fräsmaschine, Drehbank, Hobelmaschine, Keramikbrennofen, Kreissäge, Winkelschleifer. Werkstücke dürfen nur über Batterien (Lithium-Ionen-Akkus sind zu vermeiden) oder ein Labornetzteil bis zu einer Spannung von maximal 24 Volt betrieben werden. Standortspezifische Werkraumordnungen sind seitens der Schule zu erstellen und von Lehrerinnen und Lehrern wie Schülerinnen und Schülern einzuhalten. Auf unfallverhütende Maßnahmen ist zu achten. Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 1 , Entrepreneurship Education 2 , Informatische Bildung 4 , Medienbildung 6 , Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 8 , Sprachliche Bildung und Lesen 10 , Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 11 , Verkehrs- und Mobilitätsbildung 12 , Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung 13 Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse): Das Konzept Produkt und Produktion umfasst vergangene, gegenwärtige und zukünftige materielle Kulturen. Dabei spielen die Eigenschaften von Werkstoffen und das sich mit dem Einsatz von Werkzeugen und Maschinen wandelnde Handwerk eine wesentliche Rolle. Das Konzept Mensch und Umwelt beinhaltet den ganzheitlichen, sinnlichen, handelnden und reflektierten Umgang mit natürlichen Ressourcen und Rohstoffen sowie Erfahrungen mit Konsum- und Produktkreisläufen. Daraus ergeben sich Zugänge zu Ökonomie, Ökologie und Nachhaltigkeit sowie zu Technikfolgenabschätzung und Produktethik. Das Konzept Lebens- und Arbeitswelt definiert die Bedeutung von Planung, Produktion, Qualität und Normen sowie von analogen und digitalen Technologien. Das Thema Sicherheit durchdringt alle fachlichen Konzepte. Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse): Das Kompetenzmodell für Technik und Design gliedert sich in die Kompetenzbereiche Entwicklung, Herstellung und Reflexion. Diese werden über die Anwendungsbereiche aufgebaut. So werden im Kompetenzbereich Entwicklung Kompetenzen zu Wahrnehmung, Problemstellung, Recherche, Erforschung, Ideenfindung, Planung, Gestaltung und zur Erschließung von Funktionen und Prinzipien ausgebildet. Dabei werden Fakten zu Verfahren, Materialien, Bezugsquellen, Entsorgung und Verwertung analog und digital recherchiert und deren Zweckmäßigkeit und Anwendung ausgelotet. Es gilt, das Arbeitsumfeld und Arbeitsschritte zu organisieren, zu planen sowie Lösungsstrategien zu entwickeln. Der Kompetenzbereich Herstellung beschreibt den Umgang mit Werkstoffen, Werkzeugen, Maschinen und analogen sowie digitalen Verfahren. Fähigkeiten werden weiterentwickelt und Fertigkeiten erlernt, handwerkliche Kompetenz wird aufgebaut und selbstständig in spezifischen Kontexten eingesetzt. Ästhetische und funktionale Gestaltungskriterien werden erstellt und berücksichtigt. Sicherheitsbewusstsein wird durch das Einhalten der Werkraumordnung und das Wissen zur Unfallverhütung entwickelt. Im Kompetenzbereich Reflexion werden Kompetenzen zu Dokumentation und Kontextualisierung auf- und ausgebaut. Dabei werden Bezüge zur Lebens-, Arbeits- und Wirtschaftswelt hergestellt. Die Alltagsrelevanz von Technik und Design wird in kulturellen, ökologischen, ökonomischen, gestalterischen und technischen Zusammenhängen sichtbar. Sowohl der Herstellungsprozess als auch das Produkt selbst werden evaluiert, mit fachspezifischem Wortschatz dokumentiert und entsprechend präsentiert. Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse): 1. Klasse: Kompetenzbereich Entwicklung Die Schülerinnen und Schüler können – Materialien erforschen und Ergebnisse beschreiben. 10 – Gegenstände und Räume bewusst wahrnehmen, vermessen und im Maßstab darstellen. – Ideen skizzieren und Funktionspläne lesen. – Zusammenhang von Form und Funktion erläutern. 10 Kompetenzbereich Herstellung Die Schülerinnen und Schüler können – Werkstoffe fachgerecht und ressourcenschonend ver- und bearbeiten. 11 – Werkzeuge und Maschinen sachgemäß einsetzen sowie grundlegende Technologien und Verfahren kennen und anwenden; – Probleme erkennen und einfache Lösungswege entwickeln; – den eigenen Arbeitsplatz organisieren, die Werkraumordnung sowie Sicherheitsbestimmungen zur Unfallverhütung erklären und umsetzen. Kompetenzbereich Reflexion Die Schülerinnen und Schüler können – Technik und Design als Bestandteil der Alltags-, Berufs-, Konsum- und Wirtschaftswelt erkennen. 8, 13 – die Gestaltung des eigenen Produkts beschreiben und Entscheidungen begründen. 1, 2 Anwendungsbereiche Die grundlegenden Kompetenzen sowie die zentralen fachlichen Konzepte werden anhand folgender Anwendungsbereiche entwickelt: – Energieformen/Energienutzung – Gebrauchsgegenstände/Gebrauchstextilien – Lebensräume/Wohnkonzepte – Maschinen – Microcomputer 4 Dabei ist die Verwendung unterschiedlicher Materialien und Verfahren sicherzustellen. 2. Klasse: Kompetenzbereich Entwicklung Die Schülerinnen und Schüler können – Recherchemethoden nutzen. 4 – einfache technische Prinzipien erklären. – Probleme erkennen und Lösungswege entwickeln. 1, 2 – Arbeitsschritte anhand von Skizzen und Modellen planen. 1, 2 – Gegenstände und Räume vermessen und im Maßstab darstellen. Kompetenzbereich Herstellung Die Schülerinnen und Schüler können – Werkstoffe nachhaltig einsetzen, Bezugsquellen nennen und Entsorgungssysteme richtig verwenden. 11, 13 – Verfahren, Werkzeuge und Maschinen auswählen, sicher und fachgerecht anwenden. – die Werkraumordnung sowie Sicherheitsbestimmungen zur Unfallverhütung einhalten. Kompetenzbereich Reflexion Die Schülerinnen und Schüler können – funktionelle, gestalterische und technische Zusammenhänge erklären, testen und präsentieren. – alltagstaugliche Qualitätsprüfungen durchführen. Anwendungsbereiche Die grundlegenden Kompetenzen sowie die zentralen fachlichen Konzepte werden anhand folgender Anwendungsbereiche entwickelt: – Baukonstruktion/Statik – Hüllen-/Körperbildung – Mobilität/Strömungstechnik – Spiel/Objekt Dabei ist die Verwendung unterschiedlicher Materialien und Verfahren sicherzustellen. 3. Klasse: Kompetenzbereich Entwicklung Die Schülerinnen und Schüler können – Bedürfnisse, Sachverhalte und Anforderungen bei der Entwicklung von Ideen, Lösungen und Planungen berücksichtigen. – Gestaltungskriterien erkennen und einsetzen. – Recherchequellen nutzen und kritisch hinterfragen. 4 – Gegenstände und Räume dreidimensional darstellen. Kompetenzbereich Herstellung Die Schülerinnen und Schüler können – Materialien auswählen, ressourcenschonend verarbeiten und entsprechend entsorgen. 11 – Werkzeuge und Maschinen sachgemäß und verantwortungsbewusst einsetzen. – das eigene Verhalten in den Werkräumen auf Sicherheits- und Gefahrenaspekte abstimmen. Kompetenzbereich Reflexion Die Schülerinnen und Schüler können – Alltagsrelevanz und Auswirkungen von Technik und Design erklären. 8, 10 – den eigenen Designprozess reflektieren und bewerten. – die Qualität von Produkten in Bezug auf Material, Funktion, Form und Verarbeitung erkennen und beurteilen. 13 Anwendungsbereiche Die grundlegenden Kompetenzen sowie die zentralen fachlichen Konzepte werden anhand folgender Anwendungsbereiche entwickelt: – Bauwerk/Gebäude/Architektur – Elektronik/Sensorik/Robotik 4 – Gebrauchsgegenstände/Gebrauchstextilien – Kleidung/Mode/Konsum Dabei ist die Verwendung unterschiedlicher Materialien und Verfahren sicherzustellen. 4. Klasse: Kompetenzbereich Entwicklung Die Schülerinnen und Schüler können – in der Gestaltung kreativ und innovativ auf neue Herausforderungen reagieren. – wirtschaftliche, soziale, kulturelle und ökologische Aspekte zu Produkten und Produktionsbedingungen recherchieren und berichten. 8, 11, 13 – Entwürfe, technische Zeichnungen, Pläne, Schnittmuster, Schablonen und Modelle für Projekte herstellen. Kompetenzbereich Herstellung Die Schülerinnen und Schüler können – handwerkliche und digitale Grundfertigkeiten sachgemäß, flexibel und innovativ einsetzen. – Verfahren auf neue Aufgabenstellungen übertragen. – Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten von Materialien bewusst berücksichtigen. – Gefahren und deren Ursachen erkennen und vermeiden. Kompetenzbereich Reflexion Die Schülerinnen und Schüler können – Gestaltungskriterien und Herstellungsprozess begründen, dokumentieren und präsentieren. 1, 2 – Rohstoffnutzung, Produktion und Produktkreisläufe beschreiben. 11, 13 – Ausprägungen der materiellen Kultur erkennen und den persönlichen Umgang damit reflektieren. 13 Anwendungsbereiche Die grundlegenden Kompetenzen sowie die zentralen fachlichen Konzepte werden anhand folgender Anwendungsbereiche entwickelt: – Identität/Klischee/Konstruktion/Inszenierung 8 – Produkt – Nachhaltigkeit – Smart Textiles/Smart Materials 4 – Städtebau/Raumplanung Dabei ist die Verwendung unterschiedlicher Materialien und Verfahren sicherzustellen. Ergänzende Anwendungsbereiche Zu den verpflichtenden Anwendungsbereichen für die einzelnen Klassen sind hier weitere Möglichkeiten angeführt. – Bewegung/Mobilität/Mechanik: Antrieb und Fortbewegung, Bionik, Fahren/Fliegen/Schwimmen, Hydraulik/Pneumatik, Hydro- und Aerodynamik – Energie/Elektrizität/Elektronik: Wirkungsweisen einfacher elektronischer Bauteile (zB Diode, Transistor, LED), Energiebereitstellung durch Wasser, Wind oder Licht 11 – Körper/Kleidung/Mode: Accessoires, Funktionstextilien, Gender und Diversität, Konzepte, Normen, Phänomene, Popkultur, Schmuck, Schnittkonstruktion, Textildesign, Textiltechnologie, textile Objekte – Produkt/Objekt/Spiel: Medien 6 , Möbel, Produktdesign, Reparatur, Re- und Upcycling 11 , Werbung, Werkzeuge, Wirtschaft und Konsum 13 – Raum/Bauen/Wohnen: analoge und digitale Darstellungsformen 4 für Planungen und Konzepte, Brücken und Bauwerke, Environment 11 , Gestaltung/Dekor, Infrastruktur 12 , Modelle, Ökologie und Nachhaltigkeit 11 , Statik, textile Raumkonzepte, textile Raumobjekte 1 Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 2 Entrepreneurship Education 3 Gesundheitsförderung 4 Informatische Bildung 5 Interkulturelle Bildung 6 Medienbildung 7 Politische Bildung 8 Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 9 Sexualpädagogik 10 Sprachliche Bildung und Lesen 11 Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 12 Verkehrs- und Mobilitätsbildung 13 Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

BEWEGUNG UND SPORT

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse): Der Bewegungs- und Sportunterricht soll bewirken, dass Schülerinnen und Schüler umfassende bewegungs- und sportbezogene Handlungskompetenzen (Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz), ein individuelles Bewegungs- und Sportverständnis sowie eine grundlegende Bewegungsbereitschaft als Basis für achtsames, verantwortliches und selbstbestimmtes sportliches Handeln erwerben. 1 Der Unterricht ist von folgenden Absichten geprägt: – Erweiterung von Bewegungserfahrungen auf der Basis einer breiten koordinativen und konditionellen Grundlagenschulung um ein umfassendes Körperkonzept (Gesamtheit der körperbezogenen Kognitionen, Bewertungen und Handlungspläne) und Körperbewusstsein zu entwickeln. – Erlernen von grundlegenden Bewegungsformen und Sportarten mit dem Ziel der Aneignung von Fertigkeiten und Wissen – unter Berücksichtigung von Aspekten wie Sicherheit, Gesundheit und selbstverantwortlichem Handeln. – Übernahme von vorgegebenen und Entwicklung von persönlichen Zielvorstellungen sowie Ausbildung entsprechender Handlungsbereitschaft. 2 – reflexive Auseinandersetzung mit Unterrichtssequenzen. – Reflexion von Leistungsbereitschaft, Leistungsrealisierung und wettkampforientiertem Sporttreiben. – Hinterfragen der gesellschaftlichen Bedingungen von Bewegung und Sport in ihrer Genese (ua. kulturhistorischer Ursprung bestimmter Sportarten und damit verbundene implizite Wirkungen) 8 , ihrem Geltungsanspruch (ua. Bedeutung von Gesundheit, Instrumentalisierungsdebatte) und der Bedeutung für die Gesellschaft sowie Diskussion von ethischen Implikationen (ua. Verletzungsrisiko, ökologischer Impact von Sport). 7 Auf der Basis dieser Zielvorstellungen sollen Schülerinnen und Schüler die Bedeutung von Bewegung und Sport vor dem Hintergrund ihrer Lebensentwürfe (Bewegung und Sporttreiben für sich, im sozialen Umfeld, im Verein und in der Familie) prüfen und weiterentwickeln. Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse): In den Kompetenzbereichen jedes Jahrgangs werden jene Ziele beschrieben, deren Entwicklung bis zum Ende einer bestimmten Klasse abgeschlossen sein soll. Für eine entsprechende Lern- und Aufgabenkultur gelten folgende Richtlinien: – Setzen von lernwirksamen Entwicklungsreizen auf physischer, psychischer, sozialer und kognitiver Ebene – systematisches Erlernen, Üben, Variieren und Verbessern sowohl im Rahmen von offenen (ua. erfahrungsorientierten, kooperativen, spielerischen und projektorientierten) Lernangeboten und -formen mit selbstständigen Erarbeitungsphasen als auch in geschlossenen, instruktiven Vermittlungsformen (ua. Übungsreihen) – Einbeziehung und Nutzung relevanter Lernunterlagen sowie von persönlichen Aufzeichnungen der Schülerinnen und Schüler (Sammelmappe) – Einbeziehung der Schülerinnen und Schüler in die an Lernzielen sowie am Bildungsgehalt orientierte Unterrichtsgestaltung 2 – Abstimmung der Sozialformen auf das jeweilige Kompetenzziel – Vermittlung kognitiver Grundlagen zur Leistungsverbesserung 10 – Analyse der Strukturen von erworbenen Fertigkeiten, um diese in unterschiedlichen Bewegungskontexten nutzen zu können (Transfer) – Einsatz unterschiedlicher Aufgabenformate zum Erwerb von Kompetenzen und zur Erhebung des Kompetenzstands sowie zur Leistungsfeststellung – Einsatz gezielter Aufgabenstellungen, um Bewegen und Sport außerhalb des Sportunterrichts anzuregen (Hausaufgaben) 1 Schulorganisatorische Hinweise: – Im Rahmen von Schulveranstaltungen soll ein vertiefender Kompetenzerwerb gezielt und inhaltsbezogen erfolgen. – Zur Unterstützung und Erweiterung des Kompetenzerwerbs sind Erfahrungen aus der Teilnahme an Sportfesten und Schulwettkämpfen hinsichtlich ihrer Möglichkeiten umzusetzen. – Eine Abstimmung im Fachteam zur weiteren Konkretisierung/Umsetzung des Lehrplans über alle Klassen ist vorzunehmen, entsprechende Konzepte sind auszuarbeiten. – Impulse zur Nutzung weiterer Bewegungsangebote im Sinne einer bewegungsorientierten Schulkultur sind in der Schule einzubringen. Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 1 , Entrepreneurship Education 2 , Interkulturelle Bildung 5 , Politische Bildung 7 , Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 8 , Sprachliche Bildung und Lesen 10 , Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 11 , Verkehrs- und Mobilitätsbildung 12 Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse): Zentrale fachliche Konzepte bilden Betrachtungsperspektiven auf den Unterrichtsgegenstand „Bewegung und Sport“ ab, und zwar solche von Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern sowie der Fachwissenschaft. Sie schließen an die Vorerfahrungen und das Wissen der Schülerinnen und Schüler an und bilden gleichzeitig eine immer wiederkehrende Struktur des fachlichen Denkens und Handelns, aus der sich die Kompetenzbereiche und Kompetenzen des Gegenstandes ableiten, Unterrichts- und Lernprozesse entwickeln sowie Reflexionsmöglichkeiten erschließen. Mensch und Bewegungswelt Sich-Bewegen als konstituierendes Phänomen der Körperlichkeit. Handeln und insbesondere Reflektieren in der wechselseitigen Auseinandersetzung mit der sozialen und materialen Umwelt formen Fassetten des Selbstkonzepts. Sport und Sinn Bewegen und Sporttreiben erfolgt in Situationen (sinnoffene Phänomene), die durch die Sporttreibenden individuell, aber auch in sozialen Gruppen mit Sinn gefüllt werden. 1 Die Sinnperspektiven haben auch eine bedeutsame motivationale Funktion: – Leisten und Leistung in Sach-, Selbst- und Sozialbezug erfahren, verstehen und reflektieren – sich selbst und etwas wahrnehmen, gestalten und darstellen – sich selbst und etwas erleben und wagen – um etwas (Ziele), mit etwas (Materialien) und als etwas (Funktionen, Rollen, Positionen) spielen – Bewegungsbeziehungen im Sport erleben und reflektieren: mit Schülerinnen und Schülern das Miteinander (kooperieren), Gegeneinander (konkurrieren), Füreinander (helfen, unterstützen) und Nebeneinander thematisieren. – gesundheitliche Wirkungen erfahren Mensch und Gesellschaft Bewegung und Sport finden vor dem Hintergrund sozialer und kultureller Vielfalt und Diversität statt. Dies wird im unterrichtlichen und sportlichen Handeln sichtbar und kann aus gesellschaftspolitischen Perspektiven reflektiert werden (Kommunikationsprozesse und -strukturen, gruppendynamische Themen wie Macht, Führen und Folgen, Umgang mit Diversität, Inklusion und Exklusion, Ökologie, Demokratiebildung). 8, 11 Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse): Der Lehrplan der Sekundarstufe I basiert auf einem übergeordneten Bildungsstandard mit einem zweidimensionalen Kompetenzmodell für Bewegung und Sport. Dieses hat die Form einer Matrix: Die erste Achse stellt die vier Handlungsdimensionen dar. Die zweite Achse umfasst die Inhaltsdimensionen, wobei sich diese auf die konkreten Schulsportarten sowie die Sinndimensionen des Sporttreibens (Grundlagen, Spielen, Leisten, Darstellen und Gestalten, Gesundheit und Erlebnis) beziehen. Die vier Handlungsdimensionen des Kompetenzmodells sind: FACHKOMPETENZ: bedeutet, sensomotorische Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie fachbezogenes Wissen in unterschiedlichen Sportarten und Bewegungshandlungen anwenden sowie auf neue Aufgaben transferieren und motorische Aufgabenlösungen reflektieren zu können. METHODENKOMPETENZ: umfasst das Wissen und Interesse, bewegungs- und sportbezogene Lernprozesse und Lernarrangements („Lernen lernen“) 10 zu verstehen, zu planen, zu organisieren, durchzuführen und auszuwerten. 2 SOZIALKOMPETENZ: bezieht sich auf das Wissen und die Bereitschaft, das eigene Handeln in Gruppen und soziale Interaktionsmuster im Sport bewusst wahrzunehmen, zu beeinflussen, mit zu gestalten und zu reflektieren. 1, 2 SELBSTKOMPETENZ: inkludiert das Wissen und die Bereitschaft, sich mit persönlichen Erlebnissen und Erfahrungen in unterschiedlichen Bewegungsbereichen auseinander-zu-setzen, deren Bedeutung für sich selbst zu erschließen und in ein entwicklungsförderliches Selbstkonzept einzubinden (Gesamtbild der eigenen Persönlichkeit). 2 Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse): 1. bis 4. klassenübergreifende Fachkompetenz: Die Schülerinnen und Schüler können – ihre individuellen koordinativen und konditionellen Fähigkeiten und Fertigkeiten in unterschiedlichen Situationen altersadäquat zeigen. 1. Klasse: Kompetenzbereich Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – im Rahmen kleiner Bewegungs- und Sportspiele grundlegende Spielfähigkeiten und Spielfertigkeiten in den Bereichen Technik, Taktik und Anwenden von Regeln demonstrieren und Wissen dazu wiedergeben. – grundlegende Bewegungsfertigkeiten in den Bereichen Laufen, Springen, Werfen/Stoßen ausführen und Technikmerkmale beschreiben. – grundlegende rhythmische und kreative Bewegungen in den Bereichen Gymnastik, Tanz und Bewegungskünste ausführen. 8 – grundlegende Gewandtheit in Zweikämpfen/Selbstverteidigung umsetzen. – turnerische Grundfertigkeiten in vielfältigen Bewegungssituationen ausführen und beschreiben. Anwendungsbereiche Bewegungs- und Sportspiele – Spielobjekte annehmen, zuspielen und führen sowie damit ein Ziel treffen (Technik). – Bewegungen von Mitspielerinnen und Mitspielern erkennen und darauf reagieren (Taktik). Gymnastik, Tanz und Bewegungskünste – Rhythmen erkennen und in Bewegung umsetzen sowie vorgegebene Bewegungen rhythmisch nachmachen. – sich durch einfache Tanzformen und Bewegungskünste ausdrücken. Zweikämpfe/Selbstverteidigung – Körperkräfte und deren Wirkung (Macht und Gewalt) erkennen. – Grenzen erkennen und setzen; Stopp-Signale setzen und beachten. 12 turnerische Grundfertigkeiten – vielfältige Bewegungsformen am Boden und an Geräten umsetzen: stützen, hangeln, klettern, schaukeln, schwingen, rollen, drehen, balancieren. – beidbeinig von einem Sprunggerät abspringen. Kompetenzbereich Methodenkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – wesentliche Kriterien und Rahmenbedingungen für das sportliche Üben und Trainieren benennen. Anwendungsbereiche – wesentliche Bewegungsmerkmale ausgewählter sportlicher Bewegungen beschreiben (Bewegungslernen). 10 – Turngeräte sicher nutzen sowie Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen nennen (Sicherheit). – die Bedeutung von Hygiene und zweckmäßiger Ausrüstung für die sportliche Tätigkeit erklären (Gesundheit). Kompetenzbereich Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – in Kleingruppen situationsadäquat und zielorientiert kommunizieren und kooperieren. Anwendungsbereiche – Gruppenregeln verstehen, kommunizieren, vereinbaren und überprüfen. – persönliches Verhalten in (Klein-) Gruppen auf allgemeiner Ebene wahrnehmen und beschreiben. – grundlegende Aspekte von Kommunikationsprozessen in Gruppen nennen (ua.: Wie wird miteinander gesprochen? Wie wird zugehört? Auf wen wird reagiert?). 5 Kompetenzbereich Selbstkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – den Körper und die eigene körperliche Leistungsfähigkeit wahrnehmen. Anwendungsbereiche – körperliche Abläufe wie Anstrengung – Ermüdung – Erholung und konditionelle Fähigkeiten (Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit, …) wahrnehmen und das Körpererleben in einfacher Weise versprachlichen. 2. Klasse: Kompetenzbereich Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – grundlegende Spielfähigkeiten und Spielfertigkeiten im Rahmen von Bewegungs- und Sportspielen in den Bereichen Technik, Taktik und Anwenden von Regeln im Spiel demonstrieren. – Grundtechniken leichtathletischer Disziplinen ausführen sowie grundlegende Bewegungsmerkmale beschreiben. – einfache Grundelemente gestalterischer Bewegungsformen in den Bereichen Gymnastik, Tanz und Bewegungskünste ausführen. – einfache Techniken in Kampfformen/bei der Selbstverteidigung anwenden. – turnerische Grundfertigkeiten an verschiedenen Geräten und am Boden in vielfältigen Bewegungssituationen demonstrieren und in ihren Grundlagen beschreiben. – einfache sportartspezifische Techniken mit einem gleitenden Sportgerät sicher anwenden. (Diese Kompetenz kann auf Beschluss des SGA auch auf eine andere Klasse der Sekundarstufe I verlegt werden.) – sicher ins Wasser springen, tauchen und in zwei Schwimmlagen in der Grobform schwimmen sowie Bewegungsmerkmale beschreiben und Baderegeln wiedergeben. (Diese Kompetenz kann auf Beschluss des SGA auch auf eine andere Klasse der Sekundarstufe I verlegt werden.) Anwendungsbereiche Bewegungs- und Sportspiele – Spielobjekte in Bewegung annehmen, zuspielen, führen und damit ein Ziel treffen (Technik). – Spielpositionen einnehmen, Zuspielmöglichkeiten erkennen (Taktik). leichtathletische Disziplinen – aus verschiedenen Positionen starten und kurze Strecken sprinten sowie das Alter in Minuten gleichmäßig laufen. – den Anlauf in weite/hohe Sprünge mit linkem und rechtem Bein umsetzen. – Gegenstände mit Dreischritt-Anlauftechnik weit werfen. Gymnastik, Tanz und Bewegungskünste – gymnastische Elemente mit Geräten ausführen. – einfache Tanzelemente variieren und kombinieren. Selbstverteidigung – einfache Elemente der Selbstverteidigung sowie nonverbale und verbale Signale kennen und deren Wirkung reflektieren. turnerische Grundfertigkeiten – an verschiedenen Geräten/am Boden rollen, drehen, klettern, stützen sowie auf labilen Geräten balancieren. – Sprungbewegungen ausführen und sicher landen. Kompetenzbereich Methodenkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – wesentliche Kriterien und Rahmenbedingungen für das sportliche Handeln erklären. 10 Anwendungsbereiche – Wissen über Bewegungsmerkmale anwenden, um Mitschülerinnen und Mitschüler in Lernprozessen zu unterstützen (Bewegungslernen). – Gefahren und Gefahrensituationen erkennen, begründen sowie Sicherheitsmaßnahmen verstehen (Sicherheit). – funktionelle und gesundheitsförderliche Bewegungsmuster vorzeigen und erklären, (Alltags-) Bewegungen funktionell und anatomisch richtig ausführen (Gesundheit). – Grundsätze der Hygiene und Körperpflege beachten (Gesundheit). – einfache organisatorische Aufgaben übernehmen (Organisation). Kompetenzbereich Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – faires und nicht faires Verhalten differenzieren und sich selbst fair verhalten. 5, 7 Anwendungsbereiche – an Verhaltensvereinbarungen mitwirken, diese überprüfen und Abweichungen lernwirksam benennen. – Gruppenziele in kleinen Gruppen definieren. 2 – eigene Regelverstöße erkennen und Konsequenzen akzeptieren. Kompetenzbereich Selbstkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – die eigene sportliche Leistungsfähigkeit in Bezug auf sportliche Anforderungen wahrnehmen und im Hinblick auf weitere sportliche Entwicklungen realistisch einschätzen. Anwendungsbereiche – geeignete individuelle Ziele setzen sowie Kriterien zur Zielerreichung festlegen. 2 – die Anteile von Anstrengung, eigenen Fähigkeiten sowie äußeren Einflüssen (ua. erlebte Sicherheit in der Klassengemeinschaft) an der Zielerreichung erkennen und für Motivation und Lernen nutzen. 3. Klasse: Kompetenzbereich Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – erweiterte Spielfähigkeiten und Spielfertigkeiten in den Bereichen Technik und Taktik im Rahmen von vereinfachten Sport- und Rückschlagspielen demonstrieren und regelkonform anwenden. – ihr individuell gesetztes technisches Fertigkeitsniveau in den leichtathletischen Disziplinen Lauf, Sprung und Wurf erreichen und einfache Prinzipien des Übens und Trainierens nennen. – einfache Bewegungsfolgen in den Bereichen Gymnastik, Akrobatik, Tanz und Bewegungskünste erfinden und gestalten. – in kleinen Kämpfen/bei der Selbstverteidigung einfache technische und taktische Elemente einsetzen sowie vereinbarte Regeln einhalten. – am Boden und an Geräten (Barren, Reck, Kasten, Schwebebalken, Ringe) Turnelemente ausführen, sensorisches Feedback nutzen und anhand von Bewegungsmerkmalen anderen Rückmeldung geben. – einfache sportartspezifische Techniken mit einem rollenden Sportgerät sicher anwenden und auf Sicherheit und Gefahren achten. 12 (Diese Kompetenz kann auf Beschluss des SGA auch auf eine andere Klasse der Sekundarstufe I verlegt werden.) Anwendungsbereiche Sport- und Rückschlagspiele – in Rückschlagspielen das Spielobjekt im Spiel halten (annehmen, zuspielen, führen und ein Ziel treffen) (Technik). – individual- und gruppentaktische Grundlagen (freilaufen, anbieten, formieren, …) im Spiel kennen, anwenden und reflektieren (Taktik). Kompetenzbereich Methodenkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – wesentliche Kriterien und Rahmenbedingungen im sportlichen Handeln berücksichtigen und nutzen. Anwendungsbereiche – wesentliche Merkmale der eigenen Bewegungsausführung und der Bewegung anderer wahrnehmen, beschreiben und die Information für Lernprozesse nutzen (Bewegungslernen). 10 – bei Bewegungsausführungen sichern und Hilfestellungen anwenden, die das Erlernen von Bewegungen unterstützen (Sicherheit und Lernen). – Auswirkungen von sportlicher Belastung und Erholung auf den Körper beschreiben (Gesundheit). – organisatorische Aufgaben verstehen und übernehmen (Organisation). 2 Kompetenzbereich Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Meinungen und Interessen einbringen sowie die von anderen wahrnehmen und sich damit auseinandersetzen. 5, 8 Anwendungsbereiche – Positionen in Sportspielen (Gruppen- und Teamtaktik) und Funktionen in Gruppen (Schiedsrichter/in, Trainer/in, Kapitän/in, ...) wahrnehmen und reflektieren. – Rollen in Gruppen erkennen, Schülerinnen und Schülern sowie Gruppen in sozial passender Weise Feedback geben und ein solches selbst annehmen. Kompetenzbereich Selbstkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Emotionen wahrnehmen und regulieren. Anwendungsbereiche – Emotionen anderer Schülerinnen und Schüler im sportlichen Handeln einschätzen können und sich dazu in Beziehung setzen. 4. Klasse: Kompetenzbereich Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – erweiterte Spielfähigkeiten und Spielfertigkeiten in den Bereichen Technik und Taktik unter Wettkampf/Leistungsbedingungen in einem Sport- und einem Rückschlagspiel unter Einhaltung der Regeln demonstrieren. – im Rahmen der Teilnahme an einem leichtathletischen Mehrkampf die individuell optimale Leistung erbringen sowie Merkmale leichtathletischer Fertigkeiten kennen, beobachten und anderen rückmelden. – einfache Bewegungsfolgen in Gymnastik, Akrobatik, Tanz und Bewegungskünste verbinden und präsentieren. – einfache Abwehr- und Befreiungstechniken und -taktiken in kleinen Kämpfen, bei der Selbstverteidigung und im Kampfsport regelgerecht und fair anwenden. – Übungsverbindungen am Boden und an Geräten aus dem Turn 10 auf technisch grundlegendem Niveau in gebundenen und offenen Formen ausführen sowie anhand von Prinzipien der Bewegungslehre beschreiben und reflektieren. Kompetenzbereich Methodenkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – wesentliche Kriterien und Rahmenbedingungen für das sportliche Handeln bewerten. Anwendungsbereiche – die Qualität von Bewegungsausführungen nach vorgegebenen Kriterien beobachten, bewerten sowie Methoden zur Verbesserung kennen und anwenden (Bewegungslernen). – angemessene Sicherheitsmaßnahmen vorausschauend treffen und sachgerecht umsetzen (Sicherheit). – geeignete Übungen zur Dehnung, Kräftigung und Mobilisation auswählen und korrekt ausführen (Gesundheit). – Bei der Wettkampforganisation und -durchführung wesentliche Aufgaben übernehmen (Organisation). 2 Kompetenzbereich Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – gruppendynamische Prozesse in der Grundstruktur erkennen, beschreiben und bewusst mitgestalten sowie Machtverhältnisse reflektieren. 5, 7 Anwendungsbereiche – eigene Interessen bei Entscheidungsprozessen beschreiben. – in Aufgabenstellungen die unterschiedlichen Kompetenzen der Gruppenmitglieder benennen und nutzen. Kompetenzbereich Selbstkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – körperlicher Aktivität und Sport einen persönlichen Sinn geben. Anwendungsbereiche – eigene Bewegungsvorlieben erkennen. – Anstrengungsbereitschaft und Anstrengungsrealisierung reflektieren. – Bewegung- und Sportmöglichkeiten außerhalb der Schule erkunden und im Hinblick auf individuelle Interessen überprüfen. 12 1 Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 2 Entrepreneurship Education 3 Gesundheitsförderung 4 Informatische Bildung 5 Interkulturelle Bildung 6 Medienbildung 7 Politische Bildung 8 Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 9 Sexualpädagogik 10 Sprachliche Bildung und Lesen 11 Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 12 Verkehrs- und Mobilitätsbildung 13 Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

2. Oberstufe

a) Pflichtgegenstände

ETHIK

Bildungs- und Lehraufgabe Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab. Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten. In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren. Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile. Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie. Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück. Zentrale fachliche Konzepte Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt. Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive: Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft. Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben von lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen. Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert. Didaktische Grundsätze Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden: Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an die Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen. Diskursorientierung Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen. Diversitätsgebot Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind. Fachdidaktische Aufbereitung Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen. Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektiven sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine dieser Perspektiven im Vordergrund stehen kann. Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden. Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden. Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und – sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen. Analysieren und Reflektieren Die Schülerinnen und Schüler können – ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und – Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren. Argumentieren und Urteilen Die Schülerinnen und Schüler können – moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und – Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen. Interagieren und Sich-Mitteilen Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und – Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen. Handlungsoptionen entwickeln Die Schülerinnen und Schüler können – durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und; – die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen. Lehrstoff Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten. In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. 5. Klasse (1. und 2. Semester): Grundbegriffe und Perspektiven der Ethik Ethik und Moral, Gut und Böse, Tugenden und Laster, Wert und Würde, Freiheit und Verantwortung, Rechte und Pflichten, Gewissen und moralische Emotionen Basiswissen zu Grund- und Menschenrechten Menschenwürde, Grundrechte, Kinderrechte Soziale Beziehungen Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft; Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur Glück Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung Sucht und Selbstverantwortung Suchtprävention, Abhängigkeit, Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft Natur und Wirtschaft Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik Religion und Weltanschauung Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich; Religion und Staat 6. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Prinzipien normativer Ethik Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit, Mitleid, Care Medien und Kommunikation Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation Umgang mit Tieren Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz Liebe und Sexualität Sex und Gender, moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Judentum, Christentum, Islam Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien Beginn des Lebens Schwangerschaft, Reproduktionsmedizin Konflikte und Konfliktbewältigung Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz 7. Klasse: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Grundkonzepte der Ethik Tugendethik, deontologische Ethik, teleologische und konsequentialistische Ethik, utilitaristische Ethik Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten Philosophische Grundlagen der Menschenrechte, historische Entwicklung, aktuelle Situation Krankheit und Gesundheit, Ende des Lebens Ärztliches und pflegerisches Berufsethos, Umgang mit Alter, Sterben und Tod Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Diversität und Diskriminierung: Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen Identitäten und Moralentwicklung Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung Wirtschaft und Konsum Markt und Moral, Unternehmensethik, Konsumverhalten 8. Klasse – Kompetenzmodul 7: 7. Semester: Positionen und Begriffe der Ethik Diskursethik, ethischer Relativismus, Verantwortungs- und Gesinnungsethik, Fähigkeitenansatz – gutes Leben, feministische Ethik Krieg und Frieden Ursachen von Krieg und Terrorismus, Theorien des gerechten Krieges, aktive Friedenssicherung, Völkerrecht, Frieden und Gerechtigkeit Moral und Recht Naturrecht und positives Recht, ethische Dimensionen des Strafrechts, Recht auf Widerstand, Recht und Gerechtigkeitskonzepte Technik und Wissenschaft Verantwortung der Wissenschaften, Technikfolgenabschätzung und -bewertung, Trans- und Posthumanismus 8. Semester: Religions- und Moralkritik, Humanismus Atheismus, Agnostizismus, kritische Religiosität; Esoterik und neue religiöse Bewegungen; säkulare Gesellschaft, humanistische Lebensgestaltung

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse): Der Deutschunterricht hat die Aufgabe, die Kommunikations-, Handlungs- und Reflexionsfähigkeit sowie die ästhetische Kompetenz der Schülerinnen und Schüler durch Lernen mit und über Sprache in einer mehrsprachigen Gesellschaft zu fördern. Im Besonderen sollen die Schülerinnen und Schüler – befähigt werden, mit Sprache Erfahrungen und Gedanken auszutauschen, Beziehungen zu gestalten und Interessen wahrzunehmen – befähigt werden, sich zwischen sprachlichen Normen und Abweichungen zu orientieren und sich der Sprache als Erkenntnismittel zu bedienen sowie sprachliche Gestaltungsmittel kreativ einzusetzen – Einblicke in Struktur, Funktion und Geschichte der deutschen Sprache gewinnen sowie Sprachreflexion, Sprachkritik und ein Bewusstsein von der Vielfalt der Sprachen entwickeln – befähigt werden, Informationen alleine oder in Teamarbeit zu finden, aufzunehmen, zu verarbeiten und zu vermitteln – befähigt werden, Ausdrucksformen von Texten, Medien, Medientexten und deren Wirkung zu verstehen – befähigt werden, schriftlich und mündlich sowie in Form medialer Präsentation Texte zu produzieren, die den sprachlichen Standards und den situativen Anforderungen entsprechen – einen Überblick über die deutschsprachige Literatur im Kontext der Weltliteratur gewinnen – befähigt werden, literarisch-ästhetische Botschaften kognitiv zu verstehen und emotional aufzunehmen Der Deutschunterricht ist mit den anderen Unterrichtsgegenständen verknüpft zu sehen. Er soll die sprachlichen Mittel sichern und erweitern, damit die Schülerinnen und Schüler sich über Sachthemen, über Beziehungen und über Sprache angemessen verständigen können. Er hat Methoden und Kompetenzen wissenschaftlichen Arbeitens zu vermitteln. Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule Textkompetenz und Medienkompetenz fördern die selbstständige aktive und kritische Aneignung des Wissens. Mündliche Kompetenz fördert die Sicherung einer differenzierten Dialog- und Kooperationsfähigkeit sowie Sozialkompetenz. Mittels ästhetischer Texte werden Orientierungswissen und Rezeptionsfähigkeiten ausgebildet, die zur Selbstfindung beitragen. Literatur ist ein wesentliches Medium des kollektiven Gedächtnisses, in dem elementare gesellschaftskonstituierende Ideen wie die der Humanität verankert sind. Beiträge zu den Bildungsbereichen Sprache und Kommunikation Der Deutschunterricht trägt im Umgang mit Sprache als Medium, als Untersuchungsgegenstand und als ästhetisches Gestaltungsmittel zur Erreichung aller Ziele dieses Bildungsbereiches bei. Mensch und Gesellschaft Der Deutschunterricht trägt mittels Ausbildung von Kommunikationskompetenz zur Friedenserziehung und zu den Grundwerten einer pluralistischen und den Menschenrechten verpflichteten demokratischen Gesellschaft bei. Der Umgang mit ästhetischen Texten schafft Annäherungsmöglichkeiten an das Fremde in der eigenen Gesellschaft und an andere Kulturen. Er bietet Wege, sich mit Sinnfragen der eigenen Existenz auseinanderzusetzen. Die Identifizierung des eigenen Sprechens und damit die Reflexion der eigenen Rolle und Identität schaffen auch Platz für die Akzeptanz und das Verstehen anderen Sprechens und sind tragende Elemente für den Umgang mit Sprachvarietäten und Mehrsprachigkeit. Durch Vermittlung fachlicher Inhalte und Methoden sowie durch den Bezug zur Lebenswelt leistet der Deutschunterricht einen wesentlichen Beitrag zum Erwerb von Grundfertigkeiten für Studium und Beruf. Natur und Technik Sprache und Literatur können selbst als Techniken zur Beherrschung der Natur und Regelung gesellschaftlicher Beziehungen verstanden werden. Zugleich dienen sie der Reflexion der Rolle des Individuums in der Gesellschaft. Medienkompetenz fördert die Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Auswirkungen technischer Kommunikationsmittel. Kreativität und Gestaltung Durch kreativen Umgang mit Sprache, kreative und produktive Schreibaufgaben, szenische Gestaltung und Eigenproduktion ästhetischer Texte trägt der Deutschunterricht zur Erreichung aller Ziele dieses Bildungsbereiches bei. Gesundheit und Bewegung Sprachliche und mediale Bildung eröffnen eine bewusstere Wahrnehmung der Diskurse um die gesundheitlichen Auswirkungen von Freizeitgesellschaft, Gesundheitsindustrie, Spitzen- und Breitensport sowie die bewusstere Wahrnehmung von gesundheitlichen Interessen im privaten und beruflichen Leben. Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse): Die vielfältigen Aufgaben von Sprache legen für den Deutschunterricht sinnvolle Handlungszusammenhänge nahe. Damit fordern sie zum fächerverbindenden und fächerübergreifenden Arbeiten und zum Lernen an Themen heraus, die für die Einzelnen sowie für die Gesellschaft bedeutsam sind und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler einbeziehen. Die folgenden sechs Bereiche sind in vielfältiger Weise miteinander zu verflechten. Mündliche Kompetenz ist eine grundlegende Voraussetzung und ein Ziel jeder Bildung. Über Gesprächserziehung sind die Entwicklung der Persönlichkeit und die Sprachhandlungskompetenz im privaten und im öffentlichen Bereich zu fördern. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, Schülerinnen und Schüler in die unterschiedlichen Bedingungen und Prozesse mündlicher Kommunikation Einblick gewinnen und situations-, personen- und sachgerecht agieren sowie die Möglichkeiten verschiedener Gesprächs-und Redeformen ausloten zu lassen. Dabei sind neben der Mündlichkeit in der persönlichen Kommunikation auch deren mediale Vermittlungsformen zu berücksichtigen. Schriftliche Kompetenz ist ein wesentlicher Faktor für die Persönlichkeitsbildung und Voraussetzung für wissenschaftliches Arbeiten, berufliche Tätigkeit und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Sie umfasst die Beschäftigung mit Schreiben für sich, Schreiben als Instrument des Lernens und mit Schreiben für andere. Die Lehrerinnen und Lehrer haben die Schreibprozesse der Schülerinnen und Schüler zu begleiten. Schreibmotivation und Freude am Schreiben sind zu fördern. Schülerinnen und Schüler sollen lernen, Verantwortung für ihren eigenen Schreibprozess in allen seinen Phasen zu übernehmen – vom Schreibvorhaben bis zum endredigierten Text. Die Auswahl der Textsorten hat sich weitgehend an der außerschulischen Wirklichkeit, darunter auch an literarischen Vorbildern zu orientieren. Vor allem hat der Schreibunterricht textsortenübergreifend Schreibhaltungen auszubilden. Rechtschreibsicherheit ist anzustreben. Individuelle Rechtschreibschwächen sind durch regelmäßige Übungen abzubauen. Einblicke in den Wandel der Schreibnormen sind zu geben. Wörterbücher und andere Hilfsmittel – auch in elektronischer Form – sind in allen Schreibsituationen zu verwenden, auch bei Schularbeiten und anderen Formen der schriftlichen Leistungsfeststellung. Ihr Einsatz bei Diktaten ist nach Maßgabe der Aufgabenstellung abzuwägen. An Textkompetenz werden unter den Bedingungen multimedialer Kommunikation höhere und differenziertere Anforderungen gestellt. Texte sind heute selbst zunehmend multimediale Produkte, die eine synästhetische Rezeption erfordern. Textrezeption bzw. Lesen wird verstanden als Interaktion zwischen den Sinnangeboten des Textes und dem Weltwissen und Textwissen der Leserinnen und Leser. Dabei ist eine aktive Auseinandersetzung mit Texten – sowohl emotional als auch argumentativ – zu ermöglichen. Der analytische Zugang zu Texten soll die Einsicht in die textkonstituierenden Mittel und in die Entstehungsbedingungen von Texten ermöglichen und so die Funktion der Sprache und anderer semiotischer Systeme als Vermittlerin von Wirklichkeiten offen legen. Auf dieser Basis soll die Vielfalt der Deutungsmöglichkeiten von Texten erkannt und genützt werden. Die Ausbildung dieser Fähigkeiten ist für alle Arten von Texten anzustreben, wobei künstlerisch-literarischen Texten eine besondere Bedeutung zukommt. Literarische Bildung hat den Schülerinnen und Schülern möglichst vielfältige rezeptive, analytische, produktive und kreative Zugänge zu ästhetischen Texten aller Medienformate und unterschiedlicher Kulturen zu bieten. Die Schülerinnen und Schüler sollen zur Freude am Lesen geführt werden und dabei lernen, mit Texten emotional, kognitiv und produktiv-handelnd umzugehen, eine eigenständige Interpretation und ästhetisches und kritisches Urteilsvermögen zu entwickeln und unterschiedliche Rezeptionshaltungen zu reflektieren. Die Analyse von Besonderheiten ästhetischer Texte und ihrer Entstehungsbedingungen sowie die Einordnung von Texten in den kulturellen und historischen Kontext sind anzustreben. Auszuwählen sind Texte, die repräsentativ für ihre Epoche sind, Bezüge zur Gegenwart aufweisen und das Interesse der Schülerinnen und Schüler erwecken. Die Komplexität der Texte und die Intensität ihrer Auslotung sind der pädagogischen Situation anzupassen. Der Schwerpunkt ist auf die Begegnung mit deutschsprachiger unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Literatur zu legen. Mediale Bildung im Deutschunterricht umfasst die Beschäftigung mit allen Arten von Medien, vor allem unter dem Gesichtspunkt der sprachlichen Bildung. Dabei ist sowohl die zentrale Bedeutung der audiovisuellen Medien für die Unterhaltung, Information und die Identitätsfindung von Jugendlichen zu berücksichtigen wie auch die zunehmende Bedeutung der neuen Medien für alle gesellschaftlichen Bereiche und auch die neue Rolle der Printmedien im medialen Gesamtkontext zu beleuchten. Der Deutschunterricht hat Mediennutzungskompetenz zu vermitteln, dh. die Fähigkeit, sich der Medien zielgerichtet und funktional zu bedienen, wie auch Medienkulturkompetenz, also die Fähigkeit, sich in einer von Medientechnologie stark geprägten Kultur zu orientieren. Sprachreflexion ist das Nachdenken über den Bau, die Funktionsweise und die Verwendungsbedingungen von Sprache in synchroner und diachroner Hinsicht. Sie ist einerseits als ein integrales Prinzip aller Bereiche des Deutschunterrichts zu behandeln, andererseits als ein eigenes Arbeitsfeld. Grammatikwissen (Phonologie, Morphologie, Syntax, Semantik, Textgrammatik, Pragmatik usw.) ist ein eigenes Bildungsziel, soll den schriftlichen und mündlichen Texterstellungsprozess und die Textkompetenz sowie die Orientierung in den Systemen anderer Sprachen fördern und zur kritischen Analyse von sprachlichen Erscheinungen befähigen. Auszugehen ist von Themen aus der Realität der Schülerinnen und Schüler. Situationen der Sprachaufmerksamkeit sind zu nützen, um mit Wissen über Sprache eigene und andere sprachliche Handlungen besser verstehen und einordnen zu können und mit Sprachvarietäten und Mehrsprachigkeit umgehen zu können. In weiterer Folge sind öffentliche Diskussionen (feministische Sprachkritik, politisch korrekte Sprache, Normenkritik, Sprachwandel, politische Kritik in Form der Sprachkritik) in die Unterrichtsarbeit aufzunehmen. Sprachreflexion ist aber auch als Basis für Textinterpretation zu verstehen und als solche Bestandteil literarischer Bildung. Sprachreflexion ist ein wichtiger Kompetenzbereich, er soll allerdings im Allgemeinen nicht isoliert, sondern in die übrigen Kompetenzbereiche integriert unterrichtet werden. Im Sinne dieser Integration wurden sprachreflektorische Kompetenzen in dieser Lehrplandarstellung in die übrigen Kompetenzbereiche aufgenommen und mit dem Vermerk (SR) versehen. Zur Sicherung des Unterrichtsertrages bieten sich Einzel-, Team- und Gruppenarbeiten, Projektarbeiten und regelmäßige Hausübungen an. Schularbeiten können, wenn es die räumliche und technische Ausstattung erlaubt und die Schülerinnen und Schüler damit vertraut sind, auch elektronisch verfasst werden. Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Schularbeiten“ des fünften Teiles zu entnehmen. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 5. Klasse (1. und 2. Semester): Mündliche Kompetenz Hörverständnis: monologischen und dialogischen Redebeiträgen folgen können, dabei Inhalts- und Beziehungsebene unterscheiden Sprechsituationen und Sprechanlässe: an verschiedenen Kommunikationssituationen teilnehmen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; Mittel der Gedächtnisunterstützung anwenden; Präsentationsformen kennenlernen und anwenden Kommunikatives Verhalten: Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten; Rollen innerhalb verschiedener Kommunikationsprozesse erkennen und anwenden; Anlass und Intention beachten Schriftliche Kompetenz Schreibhaltungen und Textsorten : unterschiedliche Schreibhaltungen entwickeln; Textsorten aus dem privaten, öffentlichen, journalistischen Leben verfassen, insbesondere Zusammenfassung, Leserbrief, Erörterung Schreiben für sich: durch spielerisch-schöpferisches, kreatives Schreiben die eigene Identität entwickeln; Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Textsorten verfassen, auch über Wege der digitalen Medien Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten Schreibprozess – Planen: verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau erarbeiten; Zeit einteilen – Formulieren: ein der Kommunikationssituation entsprechendes Format wählen und angemessene Sprach- und Schreibnormen einhalten – Überarbeiten: eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen Rechtschreiben: eigene Rechtschreibschwächen erkennen und abbauen Textkompetenz Informationen entnehmen/Textinhalt erfassen: lineare und nichtlineare Texte in unterschiedlichen Medien zu verschiedenen Themen auffinden und sie allgemeinen Problembereichen zuordnen; verschiedene Techniken der Texterfassung beherrschen, Merkmale von Textsorten erkennen; Techniken der raschen und zielgerichteten Informationsentnahme anwenden Texte interpretieren/Textsinn verstehen: äußere und innere Gliederung eines Textes erkennen und den gedanklichen Aufbau erfassen; Informationen themenorientiert entnehmen und verknüpfen Texte reflektieren und bewerten: den Text mit dem eigenen Wissens- und Erfahrungssystem verknüpfen; wichtige und unwichtige Informationen unterscheiden Literarische Bildung Texte und Kontexte: persönliche Zugänge zu ästhetischen Texten finden und eigene Leseinteressen artikulieren; ästhetische Texte, insbesondere aus der Antike, im historischen und kulturellen Kontext erfassen, Bezüge zur Gegenwart herstellen Werkpoetik: Kennzeichen ästhetischer Texte kennenlernen; Merkmale von Textarten und Genres feststellen und als Mittel der Textintention verstehen; Ort, Figuren, Geschehen, Zeit als literarische Grundelemente benennen; Erzählerin bzw. Erzähler und lyrisches Ich in ihrer Funktion erfassen; grundlegende filmsprachliche Mittel erfassen Rezeption und Interpretation: den Leseprozess auf dem Hintergrund subjektiven Erlebens reflektieren; Inhalte ästhetischer Texte wiedergeben Mediale Bildung Mediennutzungskompetenz: Wissen aus Medien erfassen; relevante Informationen aus verschiedenen Medienformaten entnehmen; Fertigkeiten des Informationslesens in den digitalen Medien anwenden können: Querlesen, Parallellesen, Hypertextlesen Medienkulturkompetenz: unterschiedliche Medienproduktionsformen (Buch und andere Printmedien, Film, Fernsehen, Video, Rundfunk, digitale Medien) kennen und in ihrer Funktion und Wirkung unterscheiden 6. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Mündliche Kompetenz Hörverständnis: Gesprächen folgen; öffentlichen Sprachgebrauch analysieren und kritisch kommentieren (SR) Sprechsituationen und Sprechanlässe: in verschiedenen Kommunikationssituationen vorbereitet sprechen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; verantwortungsbewussten Umgang mit eigenen sprachlichen Äußerungen erlernen (SR); Einfachheit, Gliederung, Prägnanz und anregende Zusätze beachten; Rollen innerhalb des Kommunikationsprozesses erkennen und beschreiben; sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren (SR) Kommunikatives Verhalten: Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten: Redeumgebung erkennen; die sprachliche Herkunft von Gesprächsteilnehmern und Gesprächsteilnehmerinnen und deren unterschiedliche kulturelle Kontexte beachten Schriftliche Kompetenz Schreibhaltungen und Textsorten: verschiedene Schreibhaltungen beherrschen; Textsorten aus dem öffentlichen und journalistischen Leben verfassen, insbesondere Zusammenfassung, Erörterung, Kommentar Schreiben für sich: Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Texte verfassen, auch über Wege der digitalen Medien Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten; Texte auf die eigene Schreibabsicht hin ausrichten; rhetorische Mittel verwenden Schreibprozess – Planen: verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau erarbeiten – Formulieren: ein dem Text entsprechendes, der Schreibabsicht angemessenes Format wählen und Sprach- und Schreibnormen einhalten – Überarbeiten: eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung; Textsorte, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen Rechtschreiben: eigene Rechtschreibschwächen erkennen und abbauen Textkompetenz Informationen entnehmen/Textinhalt erfassen: verschiedene Standpunkte zu einem Thema erkennen; Bezüge zwischen Texten, auch medienübergreifend, herstellen Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Mittel und Wirkungen schriftlicher Texte und verschiedener Text-Bild-Kombinationen vergleichen Texte reflektieren und bewerten: die Beziehung von Sprache und außersprachlicher Wirklichkeit als Problem erkennen (SR); Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen nachvollziehen (SR) Literarische Bildung Texte und Kontexte: ästhetische Texte, insbesondere aus dem Mittelalter, dem Humanismus und der Reformation, im historischen und kulturellen Kontext erfassen, Bezüge zur Gegenwart herstellen; historische Sprachentwicklung kennen (SR); Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel verstehen (SR) Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen erkennen; sprachliche Verfahren in ästhetischen Texten aufzeigen; sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren (SR); Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben (SR) Rezeption und Interpretation: Textbeschreibung und Kontexte als Basis für Interpretationsversuche nutzen; Besonderheiten literarischer Sprache und ihre Verbindung zur Alltagssprache der jeweiligen Zeit erkennen (SR); sprachliche Besonderheiten ästhetischer Texte im Unterschied zu nicht-literarischen Texten analysieren können (SR) Mediale Bildung Mediennutzungskompetenz: neue Medienformate rezeptiv und produktiv nützen; Informationen aus komplexen Datenmengen sichten, beurteilen und auswählen Medienkulturkompetenz: Grundkenntnisse über die Entwicklung der Medien erwerben; sprachliche und mediale Kommunikationsmittel verantwortungsbewusst einsetzen 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Mündliche Kompetenz Hörverständnis: Gesprächen folgen und in sie situationsangepasst eingreifen Sprechsituationen und Sprechanlässe: in verschiedenen Kommunikationssituationen unvorbereitet sprechen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; Einfachheit, Gliederung, Prägnanz und anregende Zusätze beachten; Rollen innerhalb des Kommunikationsprozesses bewusst einnehmen; sprachliche Strategien in der persönlichen Kommunikation reflektieren (SR); verantwortungsbewussten Umgang mit eigenen sprachlichen Äußerungen erlernen (SR) Kommunikatives Verhalten: sich mit innerer und äußerer Mehrsprachigkeit auseinandersetzen (SR); Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten: Thema und Inhalt eines Gespräches festlegen und erfassen, symmetrische und asymmetrische Gesprächssituationen erfassen Schriftliche Kompetenz Schreibhaltungen und Textsorten: verschiedene Schreibhaltungen beherrschen; Textsorten aus dem privaten, öffentlichen Leben verfassen, insbesondere offener Brief, Empfehlung Schreiben für sich: durch spielerisch-schöpferisches, kreatives Schreiben die eigene Identität entwickeln; Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Texte verfassen, auch über Interaktionswege der digitalen Medien Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten; Texte auf die eigene Schreibabsicht hin ausrichten; rhetorische Mittel verwenden Schreibprozess – Planen: verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau erarbeiten – Formulieren: ein dem Text entsprechendes, der Schreibabsicht angemessenes Format wählen und Sprach- und Schreibnormen einhalten – Überarbeiten: eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen Rechtschreiben: eigene Rechtschreibschwächen erkennen und abbauen Textkompetenz Texte interpretieren/Textsinn verstehen: sprachliche Besonderheiten nicht-literarischer Texte im Unterschied zu ästhetischen Texten erfassen und nachvollziehbar beschreiben können (SR); Intention sowie sach- und medienspezifische, sprachliche, visuelle und auditive Mittel und deren Wirkung erkennen; die syntaktische, semantische und pragmatische Dimension von sprachlichen Zeichen erfassen (SR) Texte reflektieren und bewerten: sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren (SR); subjektive Bedingungen der Textrezeption reflektieren; fremde Weltsichten und Denkmodelle erfassen und empathisch aufnehmen und einer kritischen Betrachtung unterziehen; eigenes Leseinteresse artikulieren und begründen Literarische Bildung Texte und Kontexte: ästhetische Texte, insbesondere des Barock und der Aufklärung, im historischen und kulturellen Kontext erfassen, Bezüge zur Gegenwart herstellen; historische Sprachentwicklung: Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel erkennen (SR); Kennzeichen ästhetischer Texte erarbeiten können; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen (SR) Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen erkennen Rezeption und Interpretation: Textbeschreibung und Textanalyse in kultureller und sprachlicher Hinsicht als Basis für Interpretationen nutzen können; Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben (SR) Mediale Bildung Mediennutzungskompetenz: Informationen aus komplexen Datenmengen strukturieren; Informationsquellen überprüfen und kritisch würdigen Medienkulturkompetenz: Grundkenntnisse über die Entwicklung der Medien erwerben 7. Klasse: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Mündliche Kompetenz Hörverständnis: medial vermittelter mündlicher Kommunikation folgen: das Wesentliche erfassen, aktiv zuhören Sprechsituationen und Sprechanlässe: in freien und formalisierten Situationen vorbereitet und spontan sprechen; nichtsprachliche Mittel und Techniken des Sprechens erkennen und nützen; Mittel der Rhetorik erkennen und einsetzen Schriftliche Kompetenz Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen weiterentwickeln; Textsorten aus dem beruflichen und wissenschaftlichen Leben verfassen, insbesondere Meinungsrede, Textanalyse Schreiben für sich: poetisches Schreiben in engem Zusammenhang mit Lesen von und Umgang mit literarischen Texten erproben; Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; eigene und fremde Lernprozesse dokumentieren; Verantwortung für den eigenen Lernprozess mit Hilfe geeigneter Schreibformen (zB Mitschrift, Portfolio, Internetdossier) übernehmen Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen; zu sprachkritischen Diskursen (zB feministische Sprachkritik, politisch korrekte Sprache) Stellung nehmen (SR) Schreibprozess – Planen: Gedanken strukturieren – Formulieren: Sprachebene und Ausdruck an der Situation, an den Adressatinnen und Adressaten, am Thema, an Schreibhaltung und Textsorte und an Sprach- und Schreibnormen orientieren – Überarbeiten: eigene und fremde Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Stil, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen Rechtschreiben: bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden; Einblicke in den Wandel der Schreibnormen gewinnen Textkompetenz Texte interpretieren/Textsinn verstehen: den Einfluss von Entstehungsbedingungen auf die Gestaltung von Texten erkennen; Texte in sprachlicher Hinsicht analysieren, sprachliche Erscheinungen in Texten beschreiben und ihre Funktion erkennen; phonologische, lexikalische, semantische, syntaktische, rhetorische, stilistische Analysen durchführen Literarische Bildung Texte und Kontexte: ästhetische Texte im historischen, kulturellen und biographischen Kontext erfassen; deutschsprachige Literatur, insbesondere der Weimarer Klassik, der Romantik, des Biedermeier und des Vormärz, anhand ausgewählter Beispiele kennen und sie im Kontext der Weltliteratur sehen Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen erkennen; das Spannungsfeld von Leserinnen und Lesern, Schriftstellerinnen und Schriftstellern, Markt, Gesellschaft und Politik erschließen; Beziehungen zwischen ästhetischer Welt und Realität problematisieren; Bezüge zwischen Form und Inhalt herstellen Rezeption und Interpretation: unterschiedliche Ansätze der Textanalyse erproben; Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben (SR) Mediale Bildung Mediennutzungskompetenz: Informationen aus komplexen Datenmengen erfassen Medienkulturkompetenz: Organisationsstrukturen und wechselseitige Durchdringung unterschiedlicher Medienproduktionsformen erfassen; Interessen und Absichten hinter (multi-) medialen Texten und Produkten analysieren und bewerten sowie manipulative Zielsetzungen erkennen 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Mündliche Kompetenz Sprechsituationen und Sprechanlässe: Präsentationstechniken – allein und im Team zielorientiert einsetzen; frei vortragen Kommunikatives Verhalten: Redeumgebung nützen; Kontextbezogenheit erkennen; Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen nachvollziehen (SR); Fragen stellen und Feedback geben und annehmen können Schriftliche Kompetenz Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen weiterentwickeln; Textsorten aus dem literarisch-kulturellen Leben verfassen, insbesondere Textinterpretation Schreiben für sich: poetisches Schreiben in engem Zusammenhang mit Lesen von und Umgang mit literarischen Texten erproben; Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; eigene und fremde Lernprozesse dokumentieren; Verantwortung für den eigenen Lernprozess mit Hilfe geeigneter Schreibformen (zB Mitschrift, Portfolio, Internetdossier) übernehmen Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen Schreibprozess – Planen: Gedanken strukturieren – Formulieren: Sprachebene und Ausdruck an der Situation, an den Adressatinnen und Adressaten, am Thema, an Schreibhaltung und Textsorte und an Sprach- und Schreibnormen orientieren – Überarbeiten: eigene und fremde Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Stil, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen Rechtschreiben: bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden; Einblicke in den Wandel der Schreibnormen gewinnen Textkompetenz Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Wechselwirkung von Form und Inhalt aufzeigen; die syntaktische, semantische und pragmatische Dimension von sprachlichen Zeichen erfassen (SR) Texte reflektieren und bewerten: den Einfluss persönlicher Wertvorstellungen auf das Urteil erfassen; nichtlineare und lineare Darstellung von Informationen unterscheiden und bewerten Literarische Bildung Texte und Kontexte: ästhetische Texte im historischen, kulturellen, biographischen und psychologischen Kontext erfassen; deutschsprachige Literatur, insbesondere des Realismus, des Naturalismus und des Expressionismus, kennen und sie im Kontext der Weltliteratur sehen; österreichische Literatur der Wiener Moderne anhand ausgewählter Beispiele kennen; interkulturelle Bezüge (Vielvölkerstaat) kennenlernen; Beispiele künstlerischer Filme kennen (auch Literaturverfilmungen); Merkmale ästhetischer Sprache erkennen (SR) Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen in ihrer Aktualität erkennen; Literatur als Abbild der gesellschaftlichen Entwicklung erkennen; Bezüge zwischen Form und Inhalt herstellen; neue Formen der Epik, Lyrik und Dramatik als neue Formen des Weltverständnisses verstehen; Beziehungen zwischen ästhetischer Welt und Realität problematisieren; Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel erkennen (SR); Sprache, Sprachreflexion und Erzählen als Thema der Literatur verstehen; den Zusammenhang zwischen Sprache und Denken reflektieren (SR) Rezeption und Interpretation: unterschiedliche Ansätze der Textanalyse anwenden; Interpretationen auf Basis von Textbeschreibung, Kontexten und Sekundärliteratur vornehmen; Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben (SR); sprachliche Varietäten erkennen (SR) Mediale Bildung Mediennutzungskompetenz: Medien zur Kommunikation nützen und als Basis transkultureller Kontakte fördern Medienkulturkompetenz: gesellschaftliche Auswirkungen der Medien erkennen und ihre lebensgestaltenden Funktionen reflektieren 8. Klasse – Kompetenzmodul 7: 7. Semester: Mündliche Kompetenz Sprechsituationen und Sprechanlässe: verschiedene sprachliche Register einschließlich der – österreichischen – Standardsprache beherrschen Kommunikatives Verhalten: Metakommunikation über geglücktes bzw. missglücktes Kommunikationsverhalten führen Schriftliche Kompetenz Schreibhaltungen und Textsorten: Textsorten aus dem beruflichen, wissenschaftlichen und literarisch-kulturellen Leben verfassen Schreiben für sich: Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; eigene und fremde Lernprozesse dokumentieren Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen; die syntaktische, semantische und pragmatische Dimension von sprachlichen Zeichen erfassen (SR); Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen beachten (SR) Schreibprozess – Planen: Gedanken strukturieren – Formulieren: Sprachverwendung und Ausdruck an der Situation, an den Adressatinnen und Adressaten, am Thema, an Schreibhaltung und Textsorte und an Sprach- und Schreibnormen orientieren; Qualität eigener und fremder Texte beurteilen – Überarbeiten: eigene und fremde Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Stil, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen Rechtschreiben: bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden; Einblicke in den Wandel der Schreibnormen gewinnen Textkompetenz Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Interpretationen entwickeln (besonders in nichtlinearen Texten Adressat, Intention und Situation analysieren und interpretieren) Texte reflektieren und bewerten: durch das Erkennen von Strategien der Beeinflussung politische Mündigkeit erlangen; die Fähigkeit der Perspektivenübernahme und der kritischen Betrachtung von Perspektiven fördern Literarische Bildung Texte und Kontexte: ästhetische Texte, insbesondere der experimentellen Literatur, der Literatur der Zwischenkriegszeit und des Exils, im historischen und kulturellen Kontext erfassen; deutschsprachige, insbesondere österreichische Literatur vom 2. Weltkrieg bis zur Gegenwart anhand ausgewählter Beispiele kennen und sie im Kontext der Weltliteratur sehen; Kennzeichen ästhetischer Texte erarbeiten können; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen (SR) Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen in ihrer Aktualität erkennen; Wechselwirkungen literarischer und filmischer Erzählweisen deuten; unterschiedliche Wirkungen verbaler, visueller, akustischer Ausdrucksmöglichkeiten erfassen; neue Formen der Epik, Lyrik und Dramatik als neue Formen des Weltverständnisses verstehen; Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichen Wandel erkennen (SR); literarische Sprache, ihre Formen, ihren Wandel, ihre Besonderheiten und Verbindungen zur Alltagssprache beachten Rezeption und Interpretation: verstehen, auf welche Weise Texten Bedeutung zugeschrieben wird: über unterschiedliche Ansätze der Textinterpretation verfügen; grammatisch-stilistische Erscheinungen und semantische Beziehungen beschreiben können (SR) Mediale Bildung Mediennutzungskompetenz: über Entscheidungskompetenz verfügen; Informationsquellen überprüfen und kritisch würdigen Medienkulturkompetenz: Mediensprachen als semiotische Systeme verstehen 8. Semester: Mündliche Kompetenz Sprechsituationen und Sprechanlässe: Kommunikationsorganisation wahrnehmen – mit besonderer Berücksichtigung von Präsentationsformen Kommunikatives Verhalten: Bedingungen reflektieren, um sie kreativ mitgestalten zu können: Mediengerechtes Verhalten einschätzen und einnehmen Schriftliche Kompetenz Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen in Hinblick auf Textsorten optimieren Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen Schreibprozess: Qualität eigener und fremder Texte beurteilen Rechtschreiben: bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden Textkompetenz Texte reflektieren und bewerten: moralische, ethische Fragen differenziert erfassen Literarische Bildung Texte und Kontexte: interkulturelle Bezüge (Exil, ethnische Minderheiten, Migration) kennenlernen; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen (SR) Werkpoetik: Beziehungen zwischen ästhetischer Welt und Realität problematisieren Rezeption und Interpretation: Phänomene des Sprachwandels in der Gegenwartssprache reflektieren (SR) Mediale Bildung Medienkulturkompetenz: künstlerische Ausdrucksformen in allen Medien rezipieren, vergleichen und zueinander in Beziehung setzen

LEBENDE FREMDSPRACHE (Erste, Zweite)

(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch, Romanes) Der vorliegende Lehrplan beinhaltet Vorgaben für die erste lebende Fremdsprache und für die zweite lebende Fremdsprache sechsjährig und vierjährig. Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse): Handlungsorientierte Fremdsprachenkompetenz Ziel des Fremdsprachenunterrichts der Oberstufe ist es, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, in der jeweiligen Fremdsprache adäquate kommunikative Anforderungen des gesellschaftlichen Lebens zu erfüllen und sich in den Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben in einer breiten Palette von privaten, beruflichen/schulischen und öffentlichen Situationen sprachlich und kulturell angemessen zu verhalten. Darüber hinaus kommt dem Fremdsprachenunterricht die Aufgabe zu, einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung dynamischer Fähigkeiten (Sachkompetenz, Sozialkompetenz, Selbstkompetenz, methodische Kompetenz ua.) zu leisten. Sozialen Kompetenzen in multikulturellen Umgebungen ist dabei besonderes Augenmerk zu widmen. Interkulturelle Kompetenz Durch interkulturelle Themenstellungen ist die Sensibilisierung der Schülerinnen und Schüler für die Sprachenvielfalt Europas und der Welt zu verstärken, Aufgeschlossenheit gegenüber Nachbarsprachen – bzw. gegenüber Sprachen von autochthonen Minderheiten und Arbeitsmigrantinnen und -migranten des eigenen Landes – zu fördern und insgesamt das Verständnis für andere Kulturen und Lebensweisen zu vertiefen. Die vorurteilsfreie Beleuchtung kultureller Stereotypen und Klischees, die bewusste Wahrnehmung von Gemeinsamkeiten und Verschiedenheiten sowie die kritische Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen bzw. mit österreichischen Gegebenheiten sind dabei anzustreben. Wenn sich im Klassenverband Schülerinnen und Schüler befinden, denen Fremdsprachen als Erstsprachen bzw. als Zweitsprachen innerhalb der Familie dienen, sind deren besondere Kenntnisse und Fähigkeiten im Unterricht sowohl individuell zu berücksichtigen als auch in der Klassengemeinschaft zu nutzen. Kompetenz zum lebensbegleitenden autonomen Sprachenlernen Der Fremdsprachenunterricht hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern ein breites Spektrum an Sprachlernstrategien für den weiteren selbstständigen Spracherwerb im Sinne des lebensbegleitenden autonomen Sprachenlernens zu erschließen. Möglichkeiten zur Selbstevaluation sind dabei besonders zu berücksichtigen. Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule Im Fremdsprachenunterricht ist der europäischen Dimension sowie den zunehmenden Mobilitätsanforderungen an die Bürgerinnen und Bürger der europäischen Gemeinschaft Rechnung zu tragen; die positiven Auswirkungen von Fremdsprachenkenntnissen auf Beschäftigung und Wirtschaftsstandorte sind dabei deutlich zu machen. Im Hinblick auf eine transnational orientierte Berufs- bzw. Studierfähigkeit sind mündliche und schriftliche Fremdsprachenkompetenz in ausgewogener Relation zu fördern und auf die Befähigung zur gezielten Nutzung fremdsprachlicher Informationsquellen auszurichten. Beiträge zu den Bildungsbereichen Sprache und Kommunikation Bei der Entwicklung der allgemeinen Sprachkompetenz als Grundlage von Denk-, Ausdrucks-, Kommunikations- und Handlungsfähigkeit kommt dem Fremdsprachenunterricht im Fächerkanon insgesamt eine tragende Rolle zu. Mensch und Gesellschaft Durch die Auswahl geeigneter fremdsprachlicher Themenstellungen ist die Weltoffenheit der Schülerinnen und Schüler sowie ihr Verständnis für gesellschaftliche Zusammenhänge zu fördern. Konfliktfähigkeit, Problemlösungskompetenz und Friedenserziehung sind auch im Fremdsprachenunterricht als zentrale Lehr- und Lernziele zu betrachten. Zudem ist im Fremdsprachenunterricht eine Sprachregelung zu vermitteln und zu pflegen, die der Gleichberechtigung der sozialen Geschlechter entspricht. Natur und Technik Auch im Fremdsprachenunterricht sind gelegentlich fachsprachliche Texte zu bearbeiten, die eine kritische Auseinandersetzung mit human-, sozial-, naturwissenschaftlichen, technologischen und wirtschaftsbezogenen Entwicklungen ermöglichen. Kreativität und Gestaltung In Fortsetzung zur Unterstufe ist im Fremdsprachenunterricht der Oberstufe methodisch und inhaltlich die Möglichkeit zu kreativen Aktivitäten in der Fremdsprache anzubieten (zB Theater, Spiel, Simulationen, Schreiben als kreative Ausdrucksform). Gesundheit und Bewegung Kommunikative Anlässe über eine der Gesundheit zuträglichen Lebensführung sind auch im Fremdsprachenunterricht zu nutzen bzw. herzustellen. Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse): Kommunikative Sprachkompetenz als übergeordnetes Lernziel Dem handlungsorientierten Ansatz gemäß, stellt die kommunikative Sprachkompetenz das übergeordnete Lehr- und Lernziel des Fremdsprachenunterrichts dar. Das heißt, fremdsprachliche Teilkompetenzen sind in dem Maße zu vermitteln, wie sie für erfolgreiche mündliche und schriftliche Kommunikation nötig sind. Gleiche Gewichtung der Fertigkeitsbereiche Die Fertigkeitsbereiche Hören, Lesen, Sprechen (an Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen) und Schreiben sind mit gleicher Gewichtung, regelmäßig und möglichst integrativ zu üben. Auf Praxisrelevanz sowie steigende Authentizität der Sprachmittel und Sprachsituationen ist dabei zu achten. Berücksichtigung der Lernersprache Im Fremdsprachenunterricht ist auf allen Lernstufen zu berücksichtigen, dass sich Schülerinnen und Schüler der Zielsprache über lernersprachliche Zwischenschritte annähern. Daraus folgt, dass Fehler ein natürliches Phänomen beim Erlernen einer Sprache sind. Lernersprachliche Abweichungen von der Zielsprache sind dabei niveaubezogen und aufgabenspezifisch zu behandeln, wobei das Augenmerk immer auf dem Gelingen der Kommunikation liegt. Zielsprache als Unterrichtssprache Als Unterrichtssprache ist so viel Zielsprache wie möglich, so wenig Deutsch wie nötig einzusetzen. Die Techniken mündlicher und schriftlicher Übertragung und Übersetzung in die Erstsprache sind auf niedrigeren Lernniveaus nur als punktuelle lernstrategische Zwischenschritte, zB zur Vertiefung von Textverständnis und Grammatikvermittlung, anzuwenden. Auf fortgeschritteneren Lernniveaus hingegen sind die Schülerinnen und Schüler mit Aktivitäten und Strategien der Sprachmittlung (zB übertragen, zusammenfassen, übersetzen) als Arbeitstechniken grundsätzlich vertraut zu machen. Mehrsprachigkeit und Sprachenvergleich Der reflektierende Umgang mit Sprache (auch im Vergleich mit der Unterrichts- oder Erstsprache, mit Volksgruppen- und Nachbarsprachen oder mit anderen Fremdsprachen) ist im Unterricht zu fördern. Durch vergleichende Beobachtungen ist die Motivation zum Spracherwerb zu steigern, die allgemeine Sprachlernkompetenz zu erhöhen und ein vertieftes Sprachverständnis sowie das Reflektieren über Sprache und Mehrsprachigkeit zu ermöglichen. Dies kann auch durch fächerübergreifende Aktivitäten geschehen. Beim Erwerb einer zweiten oder weiteren Fremdsprache ist das Zurückgreifen auf bereits vorhandene Fremdsprachenkompetenzen und Kenntnisse in einer eventuell vorhandenen (in der Familie erworbenen) Erstsprache als besonderer lernstrategischer Vorteil bewusst zu machen und konsequent zu nutzen (Tertiärspracheneffekt). Vielfalt von Lehrmethoden, Arbeitsformen und Lernstrategien Eine breite Streuung an schülerzentrierten, prozess- und produktorientierten Lehrmethoden, Arbeitsformen und Lernstrategien ist sowohl dem Fremdsprachenerwerb als auch der Entwicklung dynamischer Fähigkeiten (Schlüsselkompetenzen) dienlich und somit generell anzustreben. Dabei sind verschiedenste Arbeitstechniken einzusetzen (zB Stationenbetrieb, offenes Lernen, Präsentationen mit Hilfe von Medien und anderen Hilfsmitteln, Projektarbeit, Lese- und Lerntagebücher, Portfolios). Bei der Wahl der Lehrmethoden und Arbeitsformen sind verschiedene Wahrnehmungs- und Verarbeitungskanäle zu nutzen und entsprechend vielfältige Angebote an Lernstrategien in den Unterricht zu integrieren, um unterschiedliche Voraussetzungen betreffend Lerntypen, Lernstil, Lerntempo, soziale Fertigkeiten, Stärken und Schwächen bestmöglich zu berücksichtigen. Schülerinnen und Schüler sollen angeregt werden, ihre sprachlichen Mittel durch außerschulische Beschäftigung mit fremdsprachigen Materialien (zB Filme, Lektüre auch literarischer Werke, Onlinematerialien, ...) auch eigenständig zu erweitern. Vertrautheit mit Lehr- und Lernmaterialien Im Umgang mit Lehr- und Lernmaterialien, Nachschlagewerken und Hilfsmitteln, in Print- und in digitaler Form sind die Schülerinnen und Schüler zum effizienten Umgang und zu Eigenständigkeit hinzuführen. Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sind auch im Fremdsprachenunterricht vielseitig zu nutzen (zB bei der Bearbeitung von Lehrinhalten, zur Schulung von Arbeitstechniken und im Rahmen der Führung von Portfolios). Für die Aktualität und angemessene Authentizität der Lehr- und Lernmaterialien ist laufend zu sorgen. Außerdem ist auf den Einsatz von authentischem Textmaterial zu achten. Einbindung authentischer Begegnungen Im Fremdsprachenunterricht wird höchstmögliche Authentizität auch durch direkte persönliche Begegnungen mit Personen erreicht, deren Erstsprache die gelehrte Fremdsprache ist (dies kann erfolgen: zB durch den Einsatz von Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten im Unterricht, Schulveranstaltungen wie Austauschprogramme, Intensivsprachwochen sowie andere Formen von Auslandsaufenthalten und Auslandskontakten). Fächerübergreifende Aktivitäten Grundlegende Charakteristika von Sprache und Kommunikation sollen in fächerübergreifender Kooperation mit anderen Fremdsprachen sowie mit dem Unterrichtsgegenstand Deutsch genutzt werden. Darüber hinaus sind – wo möglich – fächerübergreifende Kooperationen mit allen Unterrichtsgegenständen zu nutzen (landeskundliche, inter- und transkulturelle, soziologische, geschichtliche Aspekte, Sprachvergleich, …). Zum Einsatz von Fremdsprachen als Arbeitssprachen in nicht-sprachenspezifischen Fächern siehe § 16 des Schulunterrichtsgesetzes. Länder und Kulturen Durch Einblicke in Gesellschaft, Zivilisation, Politik, Medien, Wirtschaft, Kultur und Kunst der betreffenden Sprachräume soll ein grundlegendes inter- und transkulturelles Verständnis geschaffen werden. Sprachbezogene kommunikative Kompetenzen Linguistische Kompetenzen Lautwahrnehmung, Aussprache und Intonation sind in dem Maße zu schulen, wie sie für das vorgesehene Kompetenzniveau notwendig sind. Eine Annäherung der Aussprache an die Standardaussprache ist anzustreben. Wortschatz, grammatische Strukturen und Idiomatik sind in allen Fertigkeitsbereichen situationsorientiert, unter funktionalem Aspekt, im Kontext und systematisch zu erweitern. Komplexität und Vielfalt der sprachlichen Mittel zur Bewältigung kommunikativer Aufgaben sind im Laufe der Oberstufe stetig zu intensivieren. Die entsprechenden Strukturen sind begleitend dazu in zyklischer Progression zu erarbeiten. Dabei ist insgesamt zu beachten, dass das rezeptive Sprachvermögen der Schülerinnen und Schüler das produktive Sprachvermögen übertrifft. Bei fortschreitendem Lernzuwachs auf höheren Lernstufen ist – über das Lehr- und Lernziel der erfolgreichen Kommunikation hinaus – dem Prinzip der Sprachrichtigkeit zunehmende Bedeutung beizumessen. Pragmatische Kompetenzen Die Befähigung, fremdsprachliche Mittel zu bestimmten kommunikativen Zwecken einsetzen zu können, ist Kernaufgabe des Fremdsprachenunterrichts; damit ist den Sprachfunktionen eine zentrale Rolle einzuräumen (zB Absicht, Fähigkeit, Möglichkeit, Notwendigkeit, Wunsch, Vermutung, Zustimmung, Ablehnung, Begründung, Bedingung ausdrücken; Gesprächsbeginn bzw. Gesprächsende signalisieren oder Rederecht behalten bzw. abgeben). Bei der Anwendung fremdsprachlicher Mittel ist im Laufe des Lernzuwachses zunehmend auf Kohärenz, Kohäsion, Flüssigkeit, Klarheit und Angemessenheit des Ausdrucks zu achten. Begleitend zu den sprachlichen Mitteln ist ein Bewusstsein für grundlegende Formen der non-verbalen Kommunikation zu schaffen (zB kulturelle Konventionen bezüglich Gestik, Mimik, Körpersprache). Soziolinguistische Kompetenzen Mit fortschreitendem Lernzuwachs sind zunehmend Registerunterschiede zwischen neutralen, formellen, informellen, freundschaftlichen und vertraulichen Sprachformen zu beachten, die dazu beitragen, dass sich die Schülerinnen und Schüler sprachlich sozial angemessen verhalten; den Höflichkeitskonventionen kommt dabei besondere Bedeutung zu. Nationale Sprachvarietäten sind exemplarisch zu integrieren. Bei speziell gegebenen Interessensschwerpunkten sind auch regionale, soziale, berufsspezifische und nicht-erstsprachliche Sprachvarianten zu berücksichtigen. Handelt es sich bei der gelehrten Fremdsprache um eine internationale Verkehrssprache (Lingua franca), ist auch der Kontakt mit nicht-erstsprachlichen Aussprachevarianten zu ermöglichen. Vielfältige Kommunikationssituationen Um größtmögliche fremdsprachliche Kompetenz für private, berufliche und studienbezogene Kommunikationssituationen zu erreichen, sind die fremdsprachlichen Mittel in eine möglichst breite Streuung von privaten und öffentlichen situativen Kontexten einzubetten (zB häuslicher Bereich, Familie, Restauration, öffentliche Räume, Bildungseinrichtungen, Verkehrsmittel, Geschäfte, Behörden, Unternehmen, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Kultur, Sport). Vielfältige Themenbereiche Zur Erlangung eines möglichst umfassenden lexikalischen Repertoires (Handlungsfähigkeit/ Kommunikationsfähigkeit) sind verschiedenste Themenbereiche zu bearbeiten, wobei sowohl das Thema als auch der Komplexitätsgrad, mit dem es behandelt wird, dem sprachlichen Niveau der Schülerinnen und Schüler entsprechen soll (mögliche Themenbereiche sind zB Ich und mein Umfeld; Arbeit und Freizeit; Erziehung; Rolle der Medien; Lebensplanung; Einstellungen und Werte; Zusammenleben; aktuelle soziale, wirtschaftliche, technische und politische Entwicklungen; kulturelle und interkulturelle Aspekte; Umwelt; Kunst in ihren Ausdrucksformen Literatur, Musik, bildende Künste). Spezielle thematische Schwerpunkte sind jeweils im Einklang mit individuellen Interessenslagen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler sowie mit aktuellen Ereignissen zu setzen. Die verschiedenen Themenbereiche sind durch möglichst vielfältige Quellen zu erschließen, wobei bei der thematischen Auswahl fremdsprachiger Texte auch literarischen Werken ein angemessener Stellenwert einzuräumen ist. Leistungsfeststellung Für den Zeitrahmen von Schularbeiten findet der Abschnitt „Schularbeiten“ des fünften Teiles mit der Maßgabe Anwendung, dass bei mehrstündigen Schularbeiten voneinander unabhängige Aufgabenbereiche in zeitlicher Abfolge voneinander getrennt vorgelegt und behandelt werden können. In den Fremdsprachen mit standardisierter Reifeprüfung ist die Verwendung von Hilfsmitteln nicht zulässig. In Fremdsprachen ohne standardisierter Reifeprüfung ist die Verwendung eines Wörterbuches zulässig, der Einsatz von Lexika oder elektronischen Informationsmedien ist nicht zulässig. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Kompetenzniveaus A1 – B2 des Europäischen Referenzrahmens (GER) Die kommunikativen Teilkompetenzen, die die Schülerinnen und Schüler im Laufe der Oberstufe erwerben sollen, folgen den international standardisierten Kompetenzniveaus A1 – B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr.R
(98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen – GER und orientieren sich an den Kann-Beschreibungen der zu den einzelnen Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen und Schreiben gehörigen Skalen sowie den Kann-Beschreibungen zu den linguistischen, pragmatischen und soziolinguistischen Kompetenzen. Zielniveaus in den einzelnen Sprachen Die Schülerinnen und Schüler erreichen am Ende der zwölften Schulstufe: - in der ersten lebenden Fremdsprache in allen Fertigkeitsbereichen das Niveau B2 - in der zweiten lebenden Fremdsprache sechsjährig in den Fertigkeitsbereichen Hören, Schreiben, an Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen das Niveau B1 und in Lesen das Niveau B2 - in der zweiten lebenden Fremdsprache vierjährig in allen Fertigkeitsbereichen das Niveau B1 Linguistische Kompetenzen Bei den linguistischen Kompetenzen ist zu beachten, dass - die Schülerinnen und Schüler auf dem Zielniveau B1 ein hinreichend breites Spektrum an sprachlichen Mitteln, die eher vorhersehbare Situationen beschreiben, korrekt erkennen und anwenden können. - die Schülerinnen und Schüler auf dem Zielniveau B2 in Texten zu einem breiten Spektrum an konkreten und abstrakten Themen auch komplexe grammatische, lexikalische und argumentative Strukturen erkennen und präzise anwenden können. Teilkompetenzen und Lernsemester Die Zuordnung von Teilkompetenzen und Lernsemestern gibt die Grundanforderungen an, die für alle Schülerinnen und Schüler einer bestimmten Lernstufe gelten; vorangehende Teilkompetenzen sind dabei stets vorauszusetzen. Werden verschiedenen Lernsemestern die gleichen Teilkompetenzen zugeordnet, so sind diese im höheren Semester durch eine Ausweitung der kommunikativen Situationen, der Themenbereiche und Textsorten sowie der sprachlichen und sprachbezogenen kommunikativen Kompetenzen entsprechend zu vertiefen und zu festigen.

Erste lebende Fremdsprache

Bei mit * gekennzeichneten Teilkompetenzen ist die Bandbreite an im Unterricht zu behandelten Themen, kommunikativen Situationen und Sprachstrukturen größer und umfangreicher als im vorhergehenden Kompetenzmodul. 5. Klasse (1. und 2. Semester): Hören – Hauptpunkte und wesentliche Informationen verstehen können, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Dinge gesprochen wird, denen man normalerweise in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet – kurze Erzählungen verstehen können Lesen – konkrete, unkomplizierte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen können, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können – einfache Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen (zB Alltag, aktuelle Ereignisse, Reisen) teilnehmen und Informationen austauschen können – die eigene Meinung und Gefühle (zB Überraschung, Freude, Interesse) sowie Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können – relativ flüssig eine unkomplizierte zusammenhängende Beschreibung zu vertrauten Themen (auch Filme und literarische Texte) geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinandergereiht werden – Vergleiche anstellen können – für Ansichten, Pläne oder Handlungen Begründungen oder Erklärungen geben können Schreiben – unkomplizierte, zusammenhängende Texte, auch in Form von persönlichen Briefen und elektronischen Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können – eine Beschreibung eines Ereignisses oder einer kürzlich unternommenen Reise verfassen können – über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können – für Ansichten, Pläne oder Handlungen Begründungen oder Erklärungen geben können 6. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Hören – unkomplizierte Sachinformationen über gewöhnliche alltags-, berufs- oder ausbildungsbezogene Themen verstehen und dabei die Hauptaussagen und Einzelinformationen erkennen können, wenn klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird Lesen – unkomplizierte, auch literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen und wichtige Informationen auffinden können – Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen (zB Alltag, aktuelle Ereignisse, Reisen) teilnehmen und Informationen austauschen können* – die eigene Meinung und Gefühle (zB Überraschung, Freude, Interesse) sowie Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können* – relativ flüssig eine unkomplizierte, aber zusammenhängende Beschreibung, auch in Form einer Präsentation, zu vertrauten Themen (auch Filme und literarische Texte) geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinandergereiht werden* – Vergleiche anstellen können* Schreiben – unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu einer Reihe verschiedener vertrauter Themen verfassen können – in persönlichen Briefen und elektronischen Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs) Neuigkeiten übermitteln, die eigene Meinung dazu vertreten und Gedanken auch zu kulturellen Themen (zB Musik, Filme, literarische Texte) ausdrücken können 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Hören – unkomplizierte Sachinformationen über gewöhnliche alltags-, berufs- oder ausbildungsbezogene Themen verstehen und dabei die Hauptaussagen und Einzelinformationen erkennen können, wenn klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird* – in Filmen und Radiosendungen zu Themen von persönlichem Interesse einen großen Teil verstehen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird Lesen – längere, auch literarische Texte über vertraute Themen nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten zusammentragen können – in klar geschriebenen argumentativen Texten die wesentlichen Schlussfolgerungen erkennen können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – ohne Vorbereitung mit einiger Sicherheit an Gesprächen über vertraute Themen teilnehmen können – Gedanken zu eher abstrakten, auch kulturellen Themen ausdrücken und sich darüber austauschen können (zB zu Filmen, literarischen Texten, Musik) – über eigene Erfahrungen berichten und dabei die eigenen Gefühle und Reaktionen beschreiben und sich darüber austauschen können Schreiben – Erfahrungsberichte verfassen können, in denen Gefühle und Reaktionen in einem einfachen zusammenhängenden Text beschrieben werden – Informationen und Gedanken zu konkreten wie abstrakten Themen, auch kulturellen (zB Musik, Filme, literarische Texte), mitteilen und einigermaßen präzise ein Problem erklären können 7. Klasse: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Hören – längeren Redebeiträgen und komplexer Argumentation folgen können, sofern die Thematik einigermaßen vertraut und der Rede- oder Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist – die meisten Filme und Fernsehreportagen verstehen können, sofern Standardsprache gesprochen wird Lesen – längere Texte, auch Berichte und Artikel, zu aktuellen Fragen sowie literarische Texte selbstständig lesen und verstehen können – lange und komplexe Texte rasch durchsuchen und wichtige Einzelinformationen auffinden können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – ein Gespräch oder eine Diskussion aufrechterhalten und dabei kurz zu den Standpunkten anderer Stellung nehmen, Vergleiche anstellen und verschiedene Möglichkeiten angeben können – eine Argumentation, auch in Form einer Präsentation, gut genug ausführen können, um die meiste Zeit ohne Schwierigkeiten verstanden zu werden Schreiben – mit einer gewissen Sicherheit größere Mengen von Sachinformationen über vertraute Routineangelegenheiten und über weniger routinemäßige Dinge zusammenfassen, darüber berichten und dazu Stellung nehmen können – Informationen und Gedanken zu konkreten wie abstrakten Themen, auch kulturellen (zB Musik, Filme, literarische Texte), mitteilen und einigermaßen präzise ein Problem erklären können sowie die eigene Meinung dazu ausdrücken können 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Hören – Hauptaussagen und spezifische Informationen von inhaltlich und sprachlich komplexen Redebeiträgen zu konkreten und abstrakten Themen verstehen können, wenn Standardsprache gesprochen wird Lesen – Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Texten, auch literarischen, zu konkreten und abstrakten Themen verstehen können – Texte zu aktuellen Fragen verstehen können, in denen die Schreibenden eine bestimmte Haltung oder einen bestimmten Standpunkt vertreten Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – sich in vertrauten Situationen aktiv an informellen Diskussionen beteiligen können, indem man Stellung nimmt, einen Standpunkt darlegt, verschiedene Vorschläge beurteilt, Hypothesen aufstellt und auf Hypothesen reagiert – zu einer großen Bandbreite von unterrichtsbezogenen Themen klare und detaillierte Beschreibungen und Darstellungen geben, Ideen ausführen und durch untergeordnete Punkte und relevante Beispiele abstützen können Schreiben – klare, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen verfassen können – unterschiedliche Texte schreiben können, in denen Argumente für oder gegen einen bestimmten Standpunkt angegeben und die Vor- und Nachteile verschiedener Optionen erläutert werden 8. Klasse – Kompetenzmodul 7: 7. Semester: Hören – im direkten Kontakt und in den Medien gesprochene Standardsprache verstehen können, wenn es um vertraute oder auch um weniger vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im privaten, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet; nur extreme Hintergrundgeräusche, unangemessene Diskursstrukturen oder starke Idiomatik können das Verständnis beeinträchtigen Lesen – ein breites Spektrum an Texten (auch literarischen) auch zu weniger vertrauten Themen verstehen und die Hauptaussagen sowie spezifische Informationen und implizite Bedeutungen erfassen können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – flüssig, korrekt und wirkungsvoll über ein breites Spektrum allgemeiner Themen sprechen und dabei Zusammenhänge zwischen Ideen deutlich machen können – Gedanken und Meinungen präzise ausdrücken, überzeugend argumentieren und auf komplexe Argumentationen anderer reagieren können – ein breites Themenspektrum systematisch darlegen und dabei entscheidende Punkte in angemessener Weise hervorheben und stützende Einzelheiten anführen können Schreiben – unterschiedliche Texte schreiben können, in denen etwas systematisch erörtert wird, wobei entscheidende Punkte angemessen hervorgehoben und stützende Details angeführt werden; verschiedene Standpunkte gegeneinander abwägen können – klare detaillierte Texte zu einem breiten Spektrum an Themen verfassen, darin den Zusammenhang zwischen verschiedenen Ideen deutlich machen und die für das betreffende Genre geltenden Konventionen beachten können 8. Semester: Hören – im direkten Kontakt und in den Medien gesprochene Standardsprache verstehen können, wenn es um vertraute oder auch um weniger vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im privaten, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet; nur extreme Hintergrundgeräusche, unangemessene Diskursstrukturen oder starke Idiomatik können das Verständnis beeinträchtigen* Lesen – ein breites Spektrum an Texten auch zu weniger vertrauten Themen verstehen und die Hauptaussagen sowie spezifische Informationen und implizite Bedeutungen erfassen können* Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – flüssig, korrekt und wirkungsvoll über ein breites Spektrum allgemeiner Themen sprechen und dabei Zusammenhänge zwischen Ideen deutlich machen können* – ein breites Themenspektrum systematisch darlegen und dabei entscheidende Punkte in angemessener Weise hervorheben und stützende Einzelheiten anführen können* Schreiben – unterschiedliche Texte schreiben können, in denen etwas systematisch erörtert wird, wobei entscheidende Punkte angemessen hervorgehoben und stützende Details angeführt werden; verschiedene Standpunkte gegeneinander abwägen können* – klare detaillierte Texte zu einem breiten Spektrum an Themen verfassen können, darin den Zusammenhang zwischen verschiedenen Ideen deutlich machen und die für das betreffende Genre geltenden Konventionen beachten können*

Zweite lebende Fremdsprache sechsjährig

Bei mit * gekennzeichneten Teilkompetenzen ist die Bandbreite an im Unterricht behandelten Themen, kommunikativen Situationen und Sprachstrukturen größer und umfangreicher als im vorhergehenden Kompetenzmodul. 5. Klasse (1. und 2. Semester): Hören – genug verstehen können, um Bedürfnisse konkreter Art befriedigen zu können, sofern deutlich und langsam gesprochen wird – bei Gesprächen zwischen Erstsprachlern im Allgemeinen das Thema erkennen können, wenn langsam und deutlich gesprochen wird Lesen – konkrete, unkomplizierte Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können – einfache Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen können, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen über vertraute Themen im Zusammenhang mit Fragen des Alltags, Schule und Freizeit geht – einfache Beschreibungen von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben können, und zwar in kurzen, einfachen, auch memorierten Wendungen und Sätzen – gegenwärtige oder vergangene Aktivitäten beschreiben können Schreiben – kurze, unkomplizierte zusammenhängende Texte über alltägliche Aspekte des eigenen Umfelds schreiben können – eine kurze, einfache Beschreibung von Ereignissen, vergangenen Handlungen und persönlichen Erfahrungen verfassen können 6. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Hören – genug verstehen können, um Bedürfnisse konkreter Art befriedigen zu können, sofern deutlich und langsam gesprochen wird* – bei Gesprächen zwischen Erstsprachlern im Allgemeinen das Thema erkennen können, wenn langsam und deutlich gesprochen wird* Lesen – konkrete, unkomplizierte Texte, auch Zeitungsartikel, über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können – Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – kurz und einfach über ein Ereignis, gegenwärtige oder vergangene Aktivitäten oder Tätigkeiten berichten und sich darüber austauschen können – Pläne und Vereinbarungen sowie Gewohnheiten und Alltagsbeschäftigungen beschreiben und sich darüber austauschen können – Vorschläge unterschiedlicher Art machen und entsprechend darauf reagieren können – zu einem vertrauten Thema kurz Gründe und Erläuterungen zu Meinungen, Plänen und Handlungen geben können Schreiben – kurze, unkomplizierte zusammenhängende Texte über alltägliche Aspekte des eigenen Umfelds schreiben können* – eine kurze, einfache Beschreibung von Ereignissen, vergangenen Handlungen und persönlichen Erfahrungen verfassen können* 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Hören – Hauptpunkte und wesentliche Informationen verstehen können, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Dinge gesprochen wird, denen man normalerweise in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet Lesen – unkomplizierte auch literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen und wichtige Informationen auffinden können – in klar geschriebenen argumentativen Texten die wesentlichen Schlussfolgerungen erkennen können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – kurz und einfach über ein Ereignis, gegenwärtige oder vergangene Aktivitäten oder Tätigkeiten berichten und sich darüber austauschen können* – Pläne und Vereinbarungen sowie Gewohnheiten und Alltagsbeschäftigungen beschreiben und sich darüber austauschen können* – Vorschläge unterschiedlicher Art machen und entsprechend darauf reagieren können* – zu einem vertrauten Thema kurz Gründe und Erläuterungen zu Meinungen, Plänen und Handlungen geben können* Schreiben – unkomplizierte, zusammenhängende Texte auch in Form von persönlichen Briefen und elektronischen Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs) zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können – eine Beschreibung eines Ereignisses oder einer kürzlich unternommenen Reise verfassen können – über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können 7. Klasse: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Hören – Hauptpunkte und wesentliche Informationen verstehen können, auch in Radiosendungen und Filmen, wenn relativ langsam und in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Themen gesprochen wird, denen man normalerweise in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet – kurze Erzählungen verstehen können Lesen – unkomplizierte, auch literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen und wichtige Informationen auffinden können* – in klar geschriebenen argumentativen Texten die wesentlichen Schlussfolgerungen erkennen können* Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen (zB Alltag, aktuelle Ereignisse, Reisen) teilnehmen und Informationen austauschen können – die eigene Meinung und Gefühle (zB Überraschung, Freude, Interesse) sowie Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können – relativ flüssig eine unkomplizierte, aber zusammenhängende Beschreibung, auch in Form einer Präsentation, zu vertrauten Themen (auch Filme und literarische Texte) geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinander gereiht werden – Vergleiche anstellen können Schreiben – unkomplizierte, zusammenhängende Texte, auch in Form von persönlichen Briefen und elektronischen Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs) zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können* – eine Beschreibung eines Ereignisses oder einer kürzlich unternommenen Reise verfassen können* – detailliert über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Hören – unkomplizierte Sachinformationen über gewöhnliche alltags-, berufs- oder ausbildungsbezogene Themen verstehen und dabei die Hauptaussagen und Einzelinformationen erkennen können, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache und mit vertrautem Akzent gesprochen wird – kurze Erzählungen verstehen können* Lesen – längere Texte, auch Berichte und Artikel zu aktuellen Fragen sowie altersadäquate literarische Texte selbstständig lesen und verstehen können – lange und komplexe Texte rasch durchsuchen und wichtige Einzelinformationen auffinden können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen teilnehmen und Informationen austauschen können* – die eigene Meinung und Gefühle sowie Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können* – relativ flüssig eine unkomplizierte, aber zusammenhängende Beschreibung zu vertrauten Themen geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinander gereiht werden* – Vergleiche anstellen können* – für Ansichten, Pläne oder Handlungen Begründungen oder Erklärungen geben können Schreiben – unkomplizierte Texte zu einer Reihe vertrauter Themen verfassen können und darin detaillierte Beschreibungen geben – Informationen und Gedanken zu konkreten wie abstrakten Themen, auch kulturellen (zB Musik, Filme, literarische Texte), mitteilen, einigermaßen präzise ein Problem erklären sowie die eigene Meinung dazu ausdrücken können – für Ansichten, Pläne oder Handlungen Begründungen oder Erklärungen geben können 8. Klasse – Kompetenzmodul 7: 7. Semester: Hören – unkomplizierte Sachinformationen über gewöhnliche alltags-, berufs- oder ausbildungsbezogene Themen verstehen und dabei die Hauptaussagen und Einzelinformationen erkennen können, sofern klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird* – in Filmen und Radiosendungen zu Themen von persönlichem Interesse einen großen Teil verstehen können, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird Lesen – Hauptaussagen und spezifische Informationen von inhaltlich und sprachlich komplexeren Texten zu konkreten und abstrakten Themen verstehen können – Texte zu aktuellen Fragen, in denen Schreibende eine bestimmte Haltung oder einen bestimmten Standpunkt vertreten, lesen und verstehen können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – ohne Vorbereitung mit einiger Sicherheit an Gesprächen über vertraute Themen teilnehmen können – ein Gespräch oder eine Diskussion aufrechterhalten und dabei kurz zu den Standpunkten anderer Stellung nehmen, Vergleiche anstellen und verschiedene Möglichkeiten angeben können – Gedanken zu eher abstrakten, auch kulturellen Themen ausdrücken und sich darüber austauschen können (zB zu Filmen, literarischen Texten, Musik) – über eigene Erfahrungen berichten und dabei die eigenen Gefühle und Reaktionen beschreiben können – für Ansichten, Pläne und Handlungen Begründungen oder Erklärungen geben können* Schreiben – Erfahrungsberichte schreiben können, in denen auch Gefühle und Reaktionen in einem einfachen zusammenhängenden Text vorkommen können – mit einer gewissen Sicherheit größere Mengen von Sachinformationen über vertraute Routineangelegenheiten und über weniger routinemäßige Dinge zusammenfassen, darüber berichten und dazu Stellung nehmen können – Informationen und Gedanken zu konkreten wie abstrakten Themen, auch kulturellen (zB Musik, Filme, literarische Texte), mitteilen, einigermaßen präzise ein Problem erklären sowie die eigene Meinung dazu ausdrücken können* 8. Semester: Hören – unkomplizierte Sachinformationen über gewöhnliche alltags-, berufs- oder ausbildungsbezogene Themen verstehen und dabei die Hauptaussagen und Einzelinformationen erkennen können, sofern klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird* Lesen – Hauptaussagen und spezifische Informationen von inhaltlich und sprachlich komplexeren Texten zu konkreten und abstrakten Themen verstehen können* – Texte zu aktuellen Fragen, in denen Schreibende eine bestimmte Haltung oder einen bestimmten Standpunkt vertreten, lesen und verstehen können* Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – ein Gespräch oder eine Diskussion aufrechterhalten und dabei kurz zu den Standpunkten anderer Stellung nehmen, Vergleiche anstellen und verschiedene Möglichkeiten angeben können* – eine Argumentation gut genug ausführen können, um die meiste Zeit ohne Schwierigkeiten verstanden zu werden Schreiben – mit einer gewissen Sicherheit größere Mengen von Sachinformationen über vertraute Routineangelegenheiten und über weniger routinemäßige Dinge zusammenfassen, darüber berichten und dazu Stellung nehmen können* – Informationen und Gedanken zu konkreten wie abstrakten Themen, auch kulturellen (zB Musik, Filme, literarische Texte), mitteilen und einigermaßen präzise ein Problem erklären sowie die eigene Meinung dazu ausdrücken können*

Zweite lebende Fremdsprache vierjährig

Bei mit * gekennzeichneten Teilkompetenzen ist die Bandbreite an im Unterricht behandelten Themen, kommunikativen Situationen und Sprachstrukturen größer und umfangreicher als im vorhergehenden Kompetenzmodul. 5. Klasse (1. und 2. Semester): Hören – vertraute Wörter und ganz einfache Sätze, die sich auf die eigene Person, die Familie oder auf konkrete Dinge beziehen, verstehen können, vorausgesetzt, es wird langsam und deutlich gesprochen Lesen – kurze, einfache Texte mit einem sehr frequenten Wortschatz und einem gewissen Anteil international bekannter Wörter lesen und verstehen können – Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen, verstehen können (zB Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung) Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – sich auf einfache Art verständigen können, wenn die Gesprächspartner bereit sind, etwas langsamer zu wiederholen oder anders zu sagen, und wenn sie gegebenenfalls beim Formulieren helfen – einfache Fragen stellen und beantworten können, sofern es sich um unmittelbar notwendige Dinge und um sehr vertraute Themen handelt – einfache Wendungen und Sätze gebrauchen können, um Leute, die man kennt, zu beschreiben und um zu beschreiben, wo man wohnt Schreiben – eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben und mit Konnektoren wie und , aber oder weil verbinden können – ganz einfache persönliche Briefe, Notizen und elektronische Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), die sich auf unmittelbare Bedürfnisse beziehen, schreiben und sich darin auch für etwas bedanken oder sich entschuldigen können 6. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Hören – die wesentliche Information sowie zentrale Wendungen und Wörter verstehen können, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht (zB grundlegende Informationen zu Person, Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung), sofern deutlich und langsam gesprochen wird Lesen – kurze, einfache Texte mit einem frequenten Wortschatz und einem gewissen Anteil international bekannter Wörter lesen und verstehen können – Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen, verstehen können (zB Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung)* – in einfachen kurzen Texten konkrete, vorhersehbare Informationen auffinden können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen können, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen über vertraute Themen im Zusammenhang mit Fragen des Alltags, Schule und Freizeit geht – einfache Beschreibungen von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben können, und zwar in kurzen, einfachen auch memorierten Wendungen und Sätzen – über gegenwärtige und vergangene Aktivitäten erzählen können Schreiben – eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben und mit Konnektoren wie und , aber oder weil verbinden können* – ganz einfache persönliche Briefe und elektronische Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), die sich auf unmittelbare Bedürfnisse beziehen, schreiben können; sich darin für etwas bedanken oder entschuldigen sowie auch über gegenwärtige und vergangene Aktivitäten schreiben können 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Hören – genug verstehen können, um Bedürfnisse konkreter Art befriedigen zu können, sofern deutlich und langsam gesprochen wird – bei Gesprächen zwischen Erstsprachlern im Allgemeinen das Thema erkennen können, wenn langsam und deutlich gesprochen wird Lesen – kurze, einfache Texte zu vertrauten, konkreten Themen verstehen können, in denen gängige Alltagssprache verwendet wird – aus einfacheren schriftlichen Materialien, in denen Ereignisse beschrieben werden, spezifische Informationen herausfinden können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen können, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen über vertraute Themen im Zusammenhang mit Fragen des Alltags, Schule und Freizeit geht* – einfache Beschreibungen von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben können, und zwar in kurzen, einfachen auch memorierten Wendungen und Sätzen* – gegenwärtige und vergangene Aktivitäten beschreiben können Schreiben – kurze unkomplizierte zusammenhängende Texte über alltägliche Aspekte des eigenen Umfelds schreiben können – eine kurze, einfache Beschreibung von Ereignissen, vergangenen Handlungen und persönlichen Erfahrungen verfassen können 7. Klasse: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Hören – genug verstehen können, um Bedürfnisse konkreter Art befriedigen zu können, sofern deutlich und langsam gesprochen wird* – bei Gesprächen zwischen Erstsprachlern im Allgemeinen das Thema erkennen können, wenn langsam und deutlich gesprochen wird* – das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Durchsagen und Mitteilungen verstehen können Lesen – konkrete unkomplizierte Texte, auch Zeitungsartikel über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können – einfache Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – kurz und einfach über ein Ereignis, gegenwärtige oder vergangene Aktivitäten oder Tätigkeiten berichten und sich darüber austauschen können – Pläne und Vereinbarungen sowie Gewohnheiten und Alltagsbeschäftigungen beschreiben und sich darüber austauschen können – Vorschläge unterschiedlicher Art machen und entsprechend darauf reagieren können – zu einem vertrauten Thema kurz Gründe und Erläuterungen zu Meinungen, Plänen und Handlungen geben können Schreiben – kurze unkomplizierte, zusammenhängende Texte über alltägliche Aspekte des eigenen Umfelds schreiben können* – eine kurze, einfache Beschreibung von Ereignissen, vergangenen Handlungen und persönlichen Erfahrungen verfassen können* 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Hören – die Hauptpunkte verstehen können, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Dinge gesprochen wird, denen man normalerweise in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet Lesen – konkrete, unkomplizierte, klar gegliederte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können – Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – kurz und einfach über ein Ereignis, gegenwärtige oder vergangene Aktivitäten oder Tätigkeiten berichten und sich darüber austauschen können* – Pläne und Vereinbarungen sowie Gewohnheiten und Alltagsbeschäftigungen beschreiben und sich darüber austauschen können* – Vorschläge unterschiedlicher Art machen und entsprechend darauf reagieren können* – zu einem vertrauten Thema kurz Gründe und Erläuterungen zu Meinungen, Plänen und Handlungen geben können* Schreiben – unkomplizierte, zusammenhängende Texte, auch in Form von persönlichen Briefen und elektronischen Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können – eine Beschreibung eines Ereignisses oder einer kürzlich unternommenen Reise verfassen können – über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können 8. Klasse – Kompetenzmodul 7: 7. Semester: Hören – Hauptpunkte und wesentliche Informationen verstehen können, auch in Radiosendungen und Filmen, wenn relativ langsam und in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Themen gesprochen wird, denen man normalerweise in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet – kurze Erzählungen verstehen können Lesen – konkrete, unkomplizierte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können – in klar geschriebenen argumentativen Texten die wesentlichen Schlussfolgerungen erkennen können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen (zB Alltag, aktuelle Ereignisse, Reisen) teilnehmen und Informationen austauschen können – die eigene Meinung und Gefühle (zB Überraschung, Freude, Interesse) sowie Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können – relativ flüssig eine unkomplizierte zusammenhängende Beschreibung zu vertrauten Themen (auch Filme, literarische Texte) geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinandergereiht werden – Vergleiche anstellen können Schreiben – unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können – detailliert über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können 8. Semester: Hören – Hauptpunkte und wesentliche Informationen verstehen können, wenn relativ langsam und in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Themen gesprochen wird, denen man normalerweise in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet* – kurze Erzählungen verstehen können* Lesen – konkrete, unkomplizierte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können* – in klar geschriebenen argumentativen Texten die wesentlichen Schlussfolgerungen erkennen können* Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen teilnehmen und Informationen austauschen können* – die eigene Meinung und Gefühle sowie Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können* – relativ flüssig eine unkomplizierte zusammenhängende Beschreibung zu vertrauten Themen geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinandergereiht werden* – Vergleiche anstellen können* Schreiben – unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können* – detailliert über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können* ÖSTERREICHISCHE GEBÄRDENSPRACHE (I und II)

Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger)

Der vorliegende Lehrplan beinhaltet Vorgaben für den Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) für Schülerinnen und Schüler ohne ÖGS-Vorkenntnisse. Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse): Handlungsorientierte Fremdsprachenkompetenz Ziel des Fremdsprachenunterrichts der Oberstufe ist es, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, in der jeweiligen Fremdsprache grundlegende kommunikative Anforderungen des gesellschaftlichen Lebens zu erfüllen und sich in den Kompetenzbereichen „Sehverstehen“, „mediales Sehverstehen“, „Gebärden“, „mediales Gebärden“ in einer breiten Palette von privaten, beruflichen und öffentlichen Situationen sprachlich und kulturell angemessen zu verhalten. Darüber hinaus kommt dem Fremdsprachenunterricht die Aufgabe zu, einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung dynamischer Fähigkeiten (Sachkompetenz, Sozialkompetenz, Selbstkompetenz, methodische Kompetenz u.a.) zu leisten. Sozialen Kompetenzen in multikulturellen Umgebungen ist dabei besonderes Augenmerk zu widmen. Interkulturelle Kompetenz Durch interkulturelle Themenstellungen ist die Sensibilisierung der Schülerinnen und Schüler für die Sprachenvielfalt Europas und der Welt zu verstärken, Aufgeschlossenheit gegenüber Nachbarsprachen – bzw. gegenüber Sprachen von autochthonen Minderheiten und Arbeitsmigrantinnen und -migranten des eigenen Landes – zu fördern und insgesamt das Verständnis für andere Kulturen und Lebensweisen zu vertiefen. Die vorurteilsfreie Beleuchtung kultureller Stereotypen und Klischees, die bewusste Wahrnehmung von Gemeinsamkeiten und Verschiedenheiten sowie die kritische Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen bzw. mit österreichischen Gegebenheiten sind dabei anzustreben. Wenn sich Schülerinnen und Schüler im Klassenverband befinden, denen Fremdsprachen als Muttersprachen bzw. als Zweitsprachen innerhalb der Familie dienen, sind deren besondere Kenntnisse und Fähigkeiten im Unterricht sowohl individuell zu fördern als auch in der Klassengemeinschaft zu nutzen. Kompetenz zum lebensbegleitenden autonomen Sprachenlernen Der Fremdsprachenunterricht hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern ein breites Spektrum an Sprachlernstrategien für den weiteren selbstständigen Spracherwerb im Sinne des lebensbegleitenden autonomen Sprachenlernens zu erschließen. Möglichkeiten zur Selbstevaluation sind dabei besonders zu berücksichtigen. Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule Im Fremdsprachenunterricht ist der europäischen Dimension sowie den zunehmenden Mobilitätsanforderungen an die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Gemeinschaft Rechnung zu tragen; die positiven Auswirkungen von Fremdsprachenkenntnissen auf Beschäftigung und Wirtschaftsstandorte sind dabei deutlich zu machen. Im Hinblick auf eine transnational orientierte Berufs- bzw. Studierfähigkeit sind Kompetenzen im Dialog und im medialen Gebärden in ausgewogener Relation zu fördern und auf die Befähigung zur gezielten Nutzung fremdsprachlicher Informationsquellen auszurichten. Beiträge zu den Bildungsbereichen Sprache und Kommunikation Bei der Entwicklung der allgemeinen Sprachkompetenz als Grundlage von Denk-, Ausdrucks-, Kommunikations- und Handlungsfähigkeit kommt dem Fremdsprachenunterricht im Fächerkanon insgesamt eine tragende Rolle zu. Mensch und Gesellschaft Durch die Auswahl geeigneter fremdsprachlicher Themenstellungen sind die Weltoffenheit der Schülerinnen und Schüler sowie ihr Verständnis für gesellschaftliche Zusammenhänge zu fördern. Konfliktfähigkeit, Problemlösungskompetenz und Friedenserziehung sind auch im Fremdsprachenunterricht als zentrale Lehr- und Lernziele zu betrachten. Zudem ist im Fremdsprachenunterricht eine Sprachregelung zu vermitteln und zu pflegen, die der Gleichberechtigung der sozialen Geschlechter entspricht. Natur und Technik Auch im Fremdsprachenunterricht sind gelegentlich fachsprachliche gebärdensprachliche Texte zu bearbeiten, die eine kritische Auseinandersetzung mit human-, sozial-, naturwissenschaftlichen, technologischen und wirtschaftsbezogenen Entwicklungen ermöglichen. Kreativität und Gestaltung Im Fremdsprachenunterricht der Oberstufe ist methodisch und inhaltlich die Möglichkeit zu kreativen Aktivitäten in der Fremdsprache anzubieten (zB Theater, Spiel, Simulationen, mediales Gebärden als kreative Ausdrucksform). Dabei sind die Schülerinnen und Schüler in die Reflexion über den lernpsychologischen Gewinn des Einsatzes vielfältiger Kreativtechniken einzubeziehen. Gesundheit und Bewegung Kommunikative Anlässe über eine der Gesundheit zuträgliche Lebensführung sind auch im Fremdsprachenunterricht zu nutzen bzw. herzustellen. Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse): Kommunikative Sprachkompetenz als übergeordnetes Lehr- und Lernziel Dem handlungsorientierten Ansatz gemäß stellt die kommunikative Sprachkompetenz das übergeordnete Lehr- und Lernziel des Fremdsprachenunterrichts dar. Das heißt, fremdsprachliche Teilkompetenzen sind in dem Maße zu vermitteln, wie sie für erfolgreiches dialogisches und mediales Gebärden nötig sind. Gleiche Gewichtung der Kompetenzbereiche Die Kompetenzbereiche „Sehverstehen“, „mediales Sehverstehen“, „an Gesprächen teilnehmen“, „zusammenhängendes Gebärden“, „mediales Gebärden“ sind mit gleicher Gewichtung, regelmäßig und möglichst integrativ zu üben. Auf Praxisrelevanz sowie steigende Authentizität der Sprachmittel und Sprachsituationen ist dabei besonders zu achten. Berücksichtigung der Lernerinnen- und Lernersprache Im Fremdsprachenunterricht ist auf allen Lernstufen zu berücksichtigen, dass sich Schülerinnen und Schüler der Zielsprache über sprachliche Zwischenschritte annähern und Fehler ein selbstverständliches und konstruktives Merkmal des Sprachenlernens darstellen. Zielsprachliche Richtigkeit ist dennoch in einem sinnvollen Maß anzustreben; Abweichungen von der Zielsprache sind dabei stets niveaubezogen und aufgabenspezifisch zu behandeln. Zielsprache als Unterrichtssprache Als Unterrichtssprache ist die ÖGS als Zielsprache so viel wie möglich einzusetzen, die deutsche Lautsprache hingegen so wenig wie nötig. Die Techniken der Übertragung und Übersetzung in andere Unterrichtssprachen sind auf niedrigeren Lernniveaus nur als punktuelle lernstrategische Zwischenschritte, zB zur Vertiefung von Textverständnis und Grammatikvermittlung, anzuwenden. Auf einem höheren Lernniveau hingegen sind Übertragung und Translation den Schülerinnen und Schülern als Arbeitstechniken grundsätzlich vertraut zu machen. Reflektierender Sprachenvergleich Der reflektierende Umgang mit Sprache (auch im Vergleich mit der Unterrichts- bzw. Muttersprache, mit Volksgruppen- und Nachbarsprachen bzw. mit anderen Fremdsprachen) ist im Unterricht zu fördern. Durch vergleichende Beobachtungen ist die Effizienz des Spracherwerbs zu steigern, die allgemeine Sprachlernkompetenz zu erhöhen und ein vertieftes Sprachverständnis zu ermöglichen. Beim Erlernen einer weiteren Fremdsprache ist das Zurückgreifen auf bereits vorhandene Fremdsprachenkompetenzen als besonderer lernstrategischer Vorteil bewusst zu machen und konsequent zu nutzen (Tertiärspracheneffekt). Vielfalt von Lehrmethoden, Arbeitsformen und Lernstrategien Eine breite Streuung an schülerinnen- und schülerzentrierten, prozess- und produktorientierten Lehrmethoden, Arbeitsformen und Lernstrategien ist sowohl dem Fremdsprachenerwerb als auch der Entwicklung dynamischer Fähigkeiten (Schlüsselkompetenzen) dienlich und somit generell anzustreben. Dabei sind verschiedenste Arbeitstechniken einzusetzen (zB Stationenbetrieb, offenes Lernen, Präsentationen mithilfe von Medien bzw. anderen Hilfsmitteln, Projektarbeit, Lese- und Lerntagebücher, Portfolios, multimodales Klassenwörterbuch). Im Rahmen der Lehrmethoden und Arbeitsformen sind verschiedene Wahrnehmungs- und Verarbeitungskanäle zu nutzen und entsprechend vielfältige Angebote an Lernstrategien in den Unterricht zu integrieren. Unterschiedliche Voraussetzungen bezüglich Lerntypen, Lernstile, Lerntempo, sozialer Fertigkeiten, Stärken und Schwächen sind auch in einer differenzierten Lernberatung der Schülerinnen und Schüler durch die Lehrpersonen bestmöglich zu berücksichtigen. Vertrautheit mit Lehrmaterialien, Nachschlagewerken und Hilfsmitteln Im Umgang mit Lehr- und Lernmaterialien, Nachschlagewerken, Grammatikübersichten, zwei- und einsprachigen Wörterbüchern in Print-, Datenträger- und Online-Version sind die Schülerinnen und Schüler zu Geläufigkeit und Eigenständigkeit hinzuführen. Die Benutzung von zwei- bzw. einsprachigen Wörterbüchern ist bereits ab dem ersten Lernjahr zu üben. Die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sind auch im Fremdsprachenunterricht vielseitig zu nutzen (zB bei der Bearbeitung von Lehrinhalten, zur Schulung von Arbeitstechniken und im Rahmen von Schularbeiten oder der Führung von Portfolios). Für die Aktualität der Lehrmaterialien, Medien und Arbeitsunterlagen ist laufend zu sorgen. Einbindung authentischer Begegnungen Im Fremdsprachenunterricht ist höchstmögliche Authentizität der zum Einsatz kommenden sprachlichen Mittel auch durch direkte persönliche Begegnungen mit Personen zu fördern, deren Muttersprache die gelehrte Fremdsprache ist (zB durch den Einsatz von Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten im schulischen Alltag). Schulveranstaltungen wie Austauschprogramme, Intensivsprachwochen bzw. andere Formen von Besuchen und Kontakten zur Gebärdensprachgemeinschaft ermöglichen authentische Begegnungen. Fächerübergreifende Aktivitäten Grundlegende Charakteristika von Sprache und Kommunikation sind – im Sinne eines Gesamtsprachenkonzepts – in fächerübergreifender Kooperation mit anderen (klassischen und lebenden) Fremdsprachen sowie mit dem Unterrichtsgegenstand Deutsch zu behandeln. Zum Einsatz von Fremdsprachen als Arbeitssprachen in nicht-sprachenspezifischen Fächern siehe § 16 des Schulunterrichtsgesetzes. Sprachbezogene kommunikative Kompetenzen Linguistische Kompetenzen Manuelle Parameter sind in dem Maße zu schulen, wie sie eine in der Zielsprache angemessene Verständigung gewährleisten. Eine Annäherung der Ausführung an die Standardausführung von Gebärden ist zwar wünschenswert, darf jedoch nicht zur Überforderung der Schülerinnen und Schüler führen. Wortschatz und Idiomatik sind situationsorientiert, im Kontext und systematisch zu erweitern. Dabei ist insgesamt zu beachten, dass das rezeptive Sprachvermögen der Schülerinnen und Schüler im Bereich von Wortschatz und Idiomatik das produktive Sprachvermögen übertrifft. Schülerinnen und Schüler sollen angeregt werden, ihren Wortschatz durch außerschulische Lektüre gebärdensprachlicher Texte und literarischer Werke auch eigenständig zu erweitern. Grammatik ist im Fremdsprachenunterricht vorrangig unter dem funktionalen Aspekt zu erarbeiten; das heißt, die Beschäftigung mit spezifischen Sprachstrukturen und Grammatikübungen hat überwiegend im Rahmen themen- und situationsbezogener kommunikativer Aktivitäten und Strategien zu erfolgen. Das kognitive Erfassen von Regeln der Gebärden- und Satzbildung ist dabei in erster Linie als Lernhilfe zu nutzen und soll besonders strukturbetonten Lernerinnen- und Lernertypen entgegenkommen. Komplexität und Vielfalt der sprachlichen Mittel zur Bewältigung kommunikativer Aufgaben sind im Laufe der Oberstufe stetig zu intensivieren. Die entsprechenden grammatischen Strukturen sind begleitend dazu in zyklischer Progression zu erarbeiten. Bei fortschreitendem Lernzuwachs auf höheren Lernstufen ist – über das Lehr- und Lernziel der erfolgreichen Kommunikation hinaus – dem Prinzip der Sprachrichtigkeit zunehmende Bedeutung beizumessen. Pragmatische Kompetenzen Die Befähigung, fremdsprachliche Mittel zu bestimmten kommunikativen Zwecken einzusetzen, ist Kernaufgabe des Fremdsprachenunterrichts; damit ist den Sprachfunktionen eine zentrale Rolle einzuräumen (zB Absicht, Fähigkeit, Möglichkeit, Notwendigkeit, Wunsch, Vermutung, Zustimmung, Ablehnung, Begründung, Bedingung ausdrücken; Gesprächsbeginn bzw. Gesprächsende signalisieren oder Rederecht behalten bzw. abgeben). Bei der Anwendung fremdsprachlicher Mittel ist im Laufe des Lernzuwachses zunehmend auf Kohärenz, Logik, Flüssigkeit, Klarheit und Angemessenheit des Ausdrucks zu achten. Begleitend zu den sprachlichen Mitteln ist die Kenntnis grundlegender Formen der nonverbalen Kommunikation zu vermitteln (zB kulturelle Konventionen bezüglich Gestik, Mimik, Körperhaltung, Augen- und Körperkontakt, Kontaktaufnahme sowie räumlicher Abstand von Sprecherinnen und Sprechern in Interaktionssituationen). Soziolinguistische Kompetenzen Mit fortschreitendem Lernzuwachs sind zunehmend Registerunterschiede zwischen neutralen, formellen, informellen, freundschaftlichen bzw. vertraulichen Sprachformen zu beachten, die dazu beitragen, dass sich die Schülerinnen und Schüler sprachlich sozial angemessen verhalten; den Höflichkeitskonventionen kommt dabei besondere Bedeutung zu. Nationale Sprachvarietäten sind exemplarisch in den Kompetenzbereich „Sehverstehen“ zu integrieren. Bei speziell gegebenen Interessensschwerpunkten sind auch regionale, soziale, berufsspezifische und nicht-muttersprachliche Sprachvarianten zu berücksichtigen. Vielfältige Kommunikationssituationen Um größtmögliche fremdsprachliche Kompetenz für private, berufliche und studienbezogene Kommunikationssituationen zu erreichen, sind die fremdsprachlichen Mittel in eine möglichst breite Streuung von öffentlichen und privaten situativen Kontexten einzubetten (zB häuslicher Bereich, Familie, Restaurant, öffentliche Räume, Bildungseinrichtungen, Verkehrsmittel, Geschäfte, Behörden, Unternehmen, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Kultur, Sport). Vielfältige Themenbereiche und Textsorten Zur Erlangung eines möglichst umfassenden lexikalischen Repertoires sind verschiedenste Themenbereiche zu bearbeiten (zB Sprache und ihre Anwendungsmöglichkeiten; Rolle der Medien; Arbeit und Freizeit; Erziehung; Lebensplanung; Einstellungen und Werte; Zusammenleben; aktuelle soziale, wirtschaftliche und politische Entwicklungen; Prozesse der Globalisierung; kulturelle und interkulturelle Interaktion; Umwelt; aktuelle Entwicklungen in Technik und Wissenschaft; Kunst in ihren Ausdrucksformen wie Literatur, Musik und Poesie, bildende Künste). Spezielle thematische Schwerpunkte sind jeweils im Einklang mit individuellen Interessenslagen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler sowie mit aktuellen Ereignissen zu setzen. Die verschiedenen Themenbereiche sind durch möglichst vielfältige Textsorten zu erschließen (zB gebärdensprachliche Sachverhaltsdarstellungen, Analysen, Stellungnahmen, Anweisungen, Zusammenfassungen, Berichte, Beschreibungen, Kommentare, Reflexionen, Geschichten, Dialoge, Märchen, Lieder, Gedichte). Im Sinne einer humanistisch orientierten Allgemeinbildung ist bei der thematischen Auswahl gebärdensprachlicher Texte auch literarischen Werken ein entsprechender Stellenwert einzuräumen. Länder und Kulturen Durch entsprechende Auswahl der Unterrichtsmittel ist für grundlegende Einblicke in Gesellschaft, Zivilisation, Politik, Medien, Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Kunst der Gebärdensprachgemeinschaft zu sorgen. Unterschiede und Gemeinsamkeiten in der Kultur der Gehörlosen und der Kultur der Hörenden in Österreich sollen bewusst werden. Leistungsfeststellung Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des dritten Teiles zu entnehmen. Die Verwendung von Nachschlagewerken bei Schularbeiten ist nach Maßgabe der Aufgabenstellungen zu gestatten. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Kompetenzniveaus A1 – A2 des Europäischen Referenzrahmens (GeR) Die kommunikativen Teilkompetenzen, die Schülerinnen und Schüler im Laufe der Oberstufe erwerben sollen, folgen den international standardisierten Kompetenzniveaus A1, A2, B1 und B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R
(98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen – GeR und dementsprechend der Adaption für Gebärdensprachen im Rahmen von PROSIGN des ECML. Sie umfassen die Kann-Beschreibungen des Rasters zu den Kompetenzbereichen „Sehverstehen“, „mediales Sehverstehen“, „Kompetenz im Dialog“, „zusammenhängend gebärden“ und „medial gebärden“ sowie die Deskriptoren zu den linguistischen, pragmatischen und soziolinguistischen Kompetenzen. Zielniveau Die Schülerinnen und Schüler erreichen am Ende der 12. Schulstufe in allen Kompetenzbereichen das Niveau B1. Teilkompetenzen und Lernsemester Die Zuordnung von Teilkompetenzen und Lernsemestern gibt die Grundanforderungen an, die für alle Schülerinnen und Schüler einer bestimmten Lernstufe gelten; vorangehende Teilkompetenzen sind dabei stets vorauszusetzen. Werden verschiedenen Semestern die selben Teilkompetenzen zugeordnet, so sind diese im höheren Semester durch eine Ausweitung der kommunikativen Situationen, der Themenbereiche und Textsorten sowie der sprachlichen und sprachbezogenen kommunikativen Kompetenzen entsprechend zu vertiefen und zu festigen. 5. Klasse (1. und 2. Semester): Kompetenzbereich Sehverstehen Die Schülerinnen und Schüler können – einfache erarbeitete Gebärden und Sätze verstehen, die sich auf sie selbst, ihre Familie oder auf konkrete Dinge um sie herum beziehen, vorausgesetzt es wird langsam und deutlich gebärdet. Kompetenzbereich Mediales Sehverstehen Die Schülerinnen und Schüler können – in einfachen und kurzen gebärdensprachlichen Texten bzw. Videos einzelne vertraute Namen sowie einfache erarbeitete Gebärden und Sätze verstehen. Kompetenzbereich An Gesprächen teilnehmen: Die Schülerinnen und Schüler können – sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartner/innen bereit sind, etwas langsamer zu wiederholen oder anders zu gebärden, und den Schülerinnen und Schülern helfen zu formulieren, was sie zu gebärden versuchen. – erarbeitete Buchstaben des Fingeralphabets in einer langsamen Geschwindigkeit verstehen und produzieren. Kompetenzbereich Zusammenhängendes Gebärden Die Schülerinnen und Schüler können – einfache erarbeitete Wendungen und Sätze anwenden, um erarbeitete Inhalte wiederzugeben (zB um Personen oder den eigenen Wohnort zu beschreiben). Kompetenzbereich Mediales Gebärden Die Schülerinnen und Schüler können – eine kurze, einfache Nachricht (zB Feriengrüße) gebärden und technisch angemessen festhalten. – ein Kurzprofil ihrer selbst medial erstellen. – wesentliche Aspekte des medialen Gebärdens und des Gebärdens im direkten Kontakt miteinander vergleichen und entsprechend berücksichtigen. Kompetenzbereich Kulturkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – ÖGS als nationale Sprache und ihre Merkmale benennen. – Informationen über die Hörenden- und Gehörlosenkultur erfassen. – verschiedene Hör- und Hörsehbehinderungen benennen. 6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3 Kompetenzbereich Sehverstehen Die Schülerinnen und Schüler können – einfache visuelle Kommunikation (zB bekannte Wörter, einfache Aussagen und Fragen zu Themen aus dem persönlichen Umfeld) verstehen, sofern langsam und deutlich gebärdet wird. Kompetenzbereich Mediales Sehverstehen Die Schülerinnen und Schüler können – in einfachen gebärdensprachlichen Texten bzw. Videos kurze und einfache Sätze zu vertrauten Themen verstehen. Kompetenzbereich An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – sich durch erarbeitete Gebärden auf einfache Art verständigen und ausdrücken. – einfache Fragen stellen und beantworten, sofern es sich um unmittelbar notwendige Dinge und um sehr vertraute Themen handelt. – das Fingeralphabet in einer langsamen Geschwindigkeit verstehen und produzieren. Kompetenzbereich Zusammenhängendes Gebärden Die Schülerinnen und Schüler können – erarbeitete Inhalte in einfachen und kurzen Sätzen beschreiben (zB Menschen, Lebensbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen). Kompetenzbereich Mediales Gebärden Die Schülerinnen und Schüler können – ein Kurzprofil zu ausgewählten Personen medial erstellen. – beim medialen Gebärden erarbeitete Satzstrukturen und Satztypen in einfachen und kurzen Mitteilungen dem Sprachniveau entsprechend anwenden. Kompetenzbereich Kulturkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – darauf schließen, dass ÖGS nicht international ist und jedes Land eine eigene Gebärdensprache hat. – Höflichkeitsformen und Gesprächsregeln benennen. – das soziale und das medizinische Modell, das Inklusionsmodell sowie die Geschichte der ÖGS beschreiben. 4. Semester – Kompetenzmodul 4 Kompetenzbereich Sehverstehen Die Schülerinnen und Schüler können – einzelne Sätze und die gebräuchlichsten Gebärden verstehen, wenn es um für sie wichtige Dinge geht (zB sehr einfache Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung). – das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Mitteilungen und Ansagen verstehen. Kompetenzbereich Mediales Sehverstehen Die Schülerinnen und Schüler können – in einfachen gebärdensprachlichen Texten bzw. Videos einfache, zusammenhängende Sätze verstehen. – in einfachen gebärdensprachlichen Alltagstexten (zB Nachrichten, Veranstaltungsankündigung) konkrete, vorhersehbare Informationen auffinden. Kompetenzbereich An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, sofern es um einen einfachen, direkten Austausch von Informationen und um erarbeitete vertraute Themen und Tätigkeiten geht. – ein sehr kurzes und einfaches Kontaktgespräch führen. – die Grundlagen von gedolmetschter Kommunikation benennen. – das Fingeralphabet in einer angemessenen Geschwindigkeit verstehen und produzieren. Kompetenzbereich Zusammenhängendes Gebärden Die Schülerinnen und Schüler können – vertraute Inhalte (zB Familie, Wohnsituation, Ausbildung, Tätigkeiten) mit verschiedenen erarbeiteten Sätzen und einfachen Mitteln beschreiben. Kompetenzbereich Mediales Gebärden Die Schülerinnen und Schüler können – eine ganz einfache persönliche Nachricht medial gebärden (zB um sich für etwas zu bedanken). – einfache Profile zu vertrauten Personen medial erstellen. Kompetenzbereich Kulturkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – die Gehörlosengeschichte und Gehörlosenkultur erläutern. – die regionalen Gehörloseninstitutionen und Angebote für Kinder und Familien nennen. 7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5 Kompetenzbereich Sehverstehen Die Schülerinnen und Schüler können – einfache, kurze Sätze und gebräuchliche Gebärden im Zusammenhang mit Themen des Alltags verstehen. – das Wesentliche von einfachen Mitteilungen und Anweisungen verstehen. Kompetenzbereich Mediales Sehverstehen Die Schülerinnen und Schüler können – längeren gebärdensprachlichen Texten bzw. Videos die wichtigsten Informationen über vertraute Themen entnehmen, wenn deutlich und langsam gebärdet wird. Kompetenzbereich An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – einfache Fragen stellen, beantworten und auf Fragestellungen reagieren, sofern es sich um erarbeitete Themen handelt. – einfache Mittel anwenden, um ein kurzes und einfaches Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden. – unterschiedliche Dialogmuster erkennen. – ein einfaches Kontaktgespräch führen. Kompetenzbereich Zusammenhängendes Gebärden Die Schülerinnen und Schüler können – in einfachen zusammenhängenden Sätzen über Ereignisse, Erlebnisse oder Erfahrungen berichten. Kompetenzbereich Mediales Gebärden Die Schülerinnen und Schüler können – kurze, einfache Notizen, Nachrichten und Mitteilungen zu vertrauten Themen medial gebärden. Kompetenzbereich Kulturkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen. – Erfahrungen mit der Hörenden- und/oder Gehörlosenkultur dem Sprachniveau entsprechend wiedergeben. 6. Semester – Kompetenzmodul 6 Kompetenzbereich Sehverstehen Die Schülerinnen und Schüler können – einfache Sätze und vertraute Gebärden in alltäglichen Kommunikationssituationen verstehen. – klar gebärdete Mitteilungen und Ansagen verstehen. Kompetenzbereich Mediales Sehverstehen Die Schülerinnen und Schüler können – in längeren gebärdensprachlichen Texten bzw. Videos konkrete, vorhersehbare Informationen (zB Nachrichten, Anleitungen) auffinden. Kompetenzbereich An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – sich in erweiterten, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen, direkten Austausch von Informationen und um bekannte Themen und Tätigkeiten geht. – die Grundlagen von gedolmetschter Kommunikation erkennen und benennen. – das Fingeralphabet verstehen und fließend produzieren. Kompetenzbereich Zusammenhängendes Gebärden Die Schülerinnen und Schüler können – in einfachen zusammenhängenden Sätzen vertraute Inhalte (zB Familie, Personen, Wohnsituation, Ausbildung, Tätigkeiten) beschreiben und über erarbeitete Themen berichten. Kompetenzbereich Mediales Gebärden Die Schülerinnen und Schüler können – kurze und einfache gebärdensprachliche Texte zu vertrauten Themen herstellen. – Notizen und Mitteilungen zu ausgewählten Themen medial gebärden. – eine komplexere persönliche Nachricht medial gebärden. Kompetenzbereich Kulturkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – ausgewählte Institutionen der Gebärdensprachgemeinschaft benennen. – Erfahrungen mit der Hörenden- und/oder Gehörlosenkultur dem Sprachniveau entsprechend wiedergeben und reflektieren. 8. Klasse 7. Semester – Kompetenzmodul 7 Kompetenzbereich Sehverstehen Die Schülerinnen und Schüler können – visueller Kommunikation in vertrauten Situationen folgen, wenn klare Standardsprache verwendet wird. – einfache allgemeine Mitteilungen und Anweisungen aus dem persönlichen Interessensgebiet verstehen. Kompetenzbereich Mediales Sehverstehen Die Schülerinnen und Schüler können – in längeren gebärdensprachlichen Texten bzw. Videos komplexere Informationen auffinden und verstehen. – medial gebärdete persönliche Nachrichten verstehen. Kompetenzbereich An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – unterschiedliche Dialogmuster anwenden. – ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute alltägliche Themen teilnehmen. Kompetenzbereich Zusammenhängendes Gebärden Die Schülerinnen und Schüler können – einfache, kurze Beschreibungen zu vertrauten Themen geben. – kurze Geschichten oder Handlungen aus Büchern oder Filmen beschreiben. – ihre eigene Meinung zu vertrauten Themen formulieren. Kompetenzbereich Mediales Gebärden Die Schülerinnen und Schüler können – kurze gebärdensprachliche Texte zu vertrauten Themen herstellen und dabei verschiedene Satztypen und Satzstrukturen richtig anwenden. – die Grammatik der österreichischen Gebärdensprache beim medialen Gebärden weitgehend richtig anwenden. Kompetenzbereich Kulturkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – ausgewählte Institutionen der Gebärdensprachgemeinschaft benennen und beschreiben. – Informationen über ausgewählte kulturelle und historische Aspekte und Ereignisse der Gehörlosen- und Gebärdensprachgemeinschaft erarbeiten (zB Institutionen, Gehörlosensport, Gehörlosenkunst, berühmte gehörlose Persönlichkeiten). – technische Hilfsmittel und Nachschlagewerke für ÖGS anwenden. 8. Semester – Kompetenzmodul 8 Kompetenzbereich Sehverstehen Die Schülerinnen und Schüler können – visueller Kommunikation in verschiedenen Situationen folgen und deren Hauptaussagen verstehen, wenn klare Standardsprache oder eine vertraute Sprachvarietät verwendet wird. – Gesprächen und Mitteilungen über aktuelle Ereignisse und über Themen aus ihrem Interessengebiet die Hauptinformationen entnehmen, wenn relativ langsam und deutlich gebärdet wird. Kompetenzbereich Mediales Sehverstehen Die Schülerinnen und Schüler können – gebärdensprachliche Texte verstehen, wenn klare Standardsprache oder eine vertraute Sprachvarietät verwendet wird. – private Nachrichten verstehen, in denen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen berichtet wird. Kompetenzbereich An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – die meisten alltäglichen Kommunikationssituationen bewältigen, denen man in der Gehörlosengemeinschaft begegnet. – ohne Vorbereitung an Gesprächen über Themen teilnehmen, die ihnen vertraut sind, die sie persönlich interessieren oder die sich auf Themen des Alltags (zB Familie, Hobbys, Arbeit, Reisen, aktuelle Ereignisse) beziehen. – mit dolmetschenden Personen umgehen und sie für ihre Bedürfnisse vorbereiten bzw. einsetzen. – das Fingeralphabet fließend produzieren und spontan in verschiedenen Kommunikationssituationen anwenden. – literarische gebärdensprachliche Prosatexte mit Hilfestellung erarbeiten. Kompetenzbereich Zusammenhängendes Gebärden Die Schülerinnen und Schüler können – in einfachen zusammenhängenden Sätzen sprechen, um Erfahrungen und Ereignisse oder ihre Träume, Hoffnungen und Ziele zu beschreiben. – kurz ihre Meinungen und Pläne erklären und begründen. – eine Geschichte erzählen oder die Handlung eines Buches oder Films wiedergeben und ihre Reaktionen beschreiben. Kompetenzbereich Mediales Gebärden Die Schülerinnen und Schüler können – über Themen, die ihnen vertraut sind oder sie persönlich interessieren, einfache zusammenhängende Texte medial gebärden. – persönliche Nachrichten gebärden, technisch angemessen verarbeiten und darin von Erfahrungen und Eindrücken berichten. – die Grammatik der österreichischen Gebärdensprache beim medialen Gebärden weitgehend richtig anwenden. Kompetenzbereich Kulturkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – die Institutionen der Gebärdensprachgemeinschaft, den Gehörlosensport, Gehörlosenkunst, berühmte gehörlose Persönlichkeiten, Nachschlagwerke für ÖGS beschreiben. – kulturelle und historische Aspekte und Ereignisse der Gehörlosen- und Gebärdensprachgemeinschaft benennen und beschreiben (zB Institutionen, Gehörlosensport, Gehörlosenkunst, berühmte gehörlose Persönlichkeiten). – technische Hilfsmittel und Nachschlagewerke für ÖGS anwenden und flexibel einsetzen.

Österreichische Gebärdensprache II (Fortgeschrittene)

Der vorliegende Lehrplan beinhaltet Vorgaben für den Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) für Schülerinnen und Schüler mit ÖGS-Vorkenntnissen. Dazu zählen Schülerinnen und Schüler, deren Erstsprache ÖGS ist (zB gehörlose Schülerinnen und Schüler, Coda) sowie jene, die bereits in der Primarstufe oder Sekundarstufe I mindestens vier Jahre an gesteuertem ÖGS-Unterricht zB in Form einer unverbindlichen Übung, eines Freigegenstandes oder bilingual-bimodalen Unterrichts teilgenommen haben. Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse): Handlungsorientierte Fremdsprachenkompetenz Ziel des Fremdsprachenunterrichts der Oberstufe ist es, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, in der jeweiligen Fremdsprache grundlegende kommunikative Anforderungen des gesellschaftlichen Lebens zu erfüllen und sich in den Kompetenzbereichen „Sehverstehen“, „mediales Sehverstehen“, „Gebärden“ und „mediales Gebärden“ in einer breiten Palette von privaten, beruflichen und öffentlichen Situationen sprachlich und kulturell angemessen zu verhalten. Darüber hinaus kommt dem Fremdsprachenunterricht die Aufgabe zu, einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung dynamischer Fähigkeiten (Sachkompetenz, Sozialkompetenz, Selbstkompetenz, methodische Kompetenz ua.) zu leisten. Sozialen Kompetenzen in multikulturellen Umgebungen ist dabei besonderes Augenmerk zu widmen. Interkulturelle Kompetenz Durch interkulturelle Themenstellungen ist die Sensibilisierung der Schülerinnen und Schüler für die Sprachenvielfalt Europas und der Welt zu verstärken, Aufgeschlossenheit gegenüber Nachbarsprachen – bzw. gegenüber Sprachen von autochthonen Minderheiten und Arbeitsmigrantinnen und -migranten des eigenen Landes – zu fördern und insgesamt das Verständnis für andere Kulturen und Lebensweisen zu vertiefen. Die vorurteilsfreie Beleuchtung kultureller Stereotypen und Klischees, die bewusste Wahrnehmung von Gemeinsamkeiten und Verschiedenheiten sowie die kritische Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen bzw. mit österreichischen Gegebenheiten sind dabei anzustreben. Wenn sich Schülerinnen und Schüler im Klassenverband befinden, denen Fremdsprachen als Muttersprachen bzw. als Zweitsprachen innerhalb der Familie dienen, sind deren besondere Kenntnisse und Fähigkeiten im Unterricht sowohl individuell zu fördern als auch in der Klassengemeinschaft zu nutzen. Kompetenz zum lebensbegleitenden autonomen Sprachenlernen Der Fremdsprachenunterricht hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern ein breites Spektrum an Sprachlernstrategien für den weiteren selbstständigen Spracherwerb im Sinne des lebensbegleitenden autonomen Sprachenlernens zu erschließen. Möglichkeiten zur Selbstevaluation sind dabei besonders zu berücksichtigen. Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule Im Fremdsprachenunterricht ist der europäischen Dimension sowie den zunehmenden Mobilitätsanforderungen an die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Gemeinschaft Rechnung zu tragen; die positiven Auswirkungen von Fremdsprachenkenntnissen auf Beschäftigung und Wirtschaftsstandorte sind dabei deutlich zu machen. Im Hinblick auf eine transnational orientierte Berufs- bzw. Studierfähigkeit sind Kompetenzen im Dialog und im medialen Gebärden in ausgewogener Relation zu fördern und auf die Befähigung zur gezielten Nutzung fremdsprachlicher Informationsquellen auszurichten. Beiträge zu den Bildungsbereichen Sprache und Kommunikation Bei der Entwicklung der allgemeinen Sprachkompetenz als Grundlage von Denk-, Ausdrucks-, Kommunikations- und Handlungsfähigkeit kommt dem Fremdsprachenunterricht im Fächerkanon insgesamt eine tragende Rolle zu. Mensch und Gesellschaft Durch die Auswahl geeigneter fremdsprachlicher Themenstellungen sind die Weltoffenheit der Schülerinnen und Schüler sowie ihr Verständnis für gesellschaftliche Zusammenhänge zu fördern. Konfliktfähigkeit, Problemlösungskompetenz und Friedenserziehung sind auch im Fremdsprachenunterricht als zentrale Lehr- und Lernziele zu betrachten. Zudem ist im Fremdsprachenunterricht eine Sprachregelung zu vermitteln und zu pflegen, die der Gleichberechtigung der sozialen Geschlechter entspricht. Natur und Technik Auch im Fremdsprachenunterricht sind gelegentlich fachsprachliche gebärdensprachliche Texte zu bearbeiten, die eine kritische Auseinandersetzung mit human-, sozial-, naturwissenschaftlichen, technologischen und wirtschaftsbezogenen Entwicklungen ermöglichen. Kreativität und Gestaltung In Fortsetzung zur Unterstufe ist im Fremdsprachenunterricht der Oberstufe methodisch und inhaltlich die Möglichkeit zu kreativen Aktivitäten in der Fremdsprache anzubieten (zB Theater, Spiel, Simulationen, mediales Gebärden als kreative Ausdrucksform). Dabei sind die Schülerinnen und Schüler in die Reflexion über den lernpsychologischen Gewinn des Einsatzes vielfältiger Kreativtechniken einzubeziehen. Gesundheit und Bewegung Kommunikative Anlässe über eine der Gesundheit zuträgliche Lebensführung sind auch im Fremdsprachenunterricht zu nutzen bzw. herzustellen. Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse): Kommunikative Sprachkompetenz als übergeordnetes Lehr- und Lernziel Dem handlungsorientierten Ansatz gemäß stellt die kommunikative Sprachkompetenz das übergeordnete Lehr- und Lernziel des Fremdsprachenunterrichts dar. Das heißt, fremdsprachliche Teilkompetenzen sind in dem Maße zu vermitteln, wie sie für erfolgreiches dialogisches und mediales Gebärden nötig sind. Gleiche Gewichtung der Kompetenzbereiche Die Kompetenzbereiche „Sehverstehen“, „mediales Sehverstehen“, „an Gesprächen teilnehmen“, „zusammenhängendes Gebärden“, „mediales Gebärden“ sind mit gleicher Gewichtung, regelmäßig und möglichst integrativ zu üben. Auf Praxisrelevanz sowie steigende Authentizität der Sprachmittel und Sprachsituationen ist dabei besonders zu achten. Berücksichtigung der Lernerinnen- und Lernersprache Im Fremdsprachenunterricht ist auf allen Lernstufen zu berücksichtigen, dass sich Schülerinnen und Schüler der Zielsprache über sprachliche Zwischenschritte annähern und Fehler ein selbstverständliches und konstruktives Merkmal des Sprachenlernens darstellen. Zielsprachliche Richtigkeit ist dennoch in einem sinnvollen Maß anzustreben; sprachliche Abweichungen von der Zielsprache sind dabei stets niveaubezogen und aufgabenspezifisch zu behandeln. Zielsprache als Unterrichtssprache Als Unterrichtssprache ist die ÖGS als Zielsprache so viel wie möglich einzusetzen, die deutsche Lautsprache hingegen so wenig wie nötig. Die Techniken der Übertragung und Übersetzung in andere Unterrichtssprachen sind auf niedrigeren Lernniveaus nur als punktuelle lernstrategische Zwischenschritte, zB zur Vertiefung von Textverständnis und Grammatikvermittlung, anzuwenden. Auf fortgeschrittenen Lernniveaus hingegen sind Übertragung und Translation den Schülerinnen und Schülern als Arbeitstechniken grundsätzlich vertraut zu machen. Reflektierender Sprachenvergleich Der reflektierende Umgang mit Sprache (auch im Vergleich mit der Unterrichts- bzw. Muttersprache, mit Volksgruppen- und Nachbarsprachen bzw. mit anderen Fremdsprachen) ist im Unterricht zu fördern. Durch vergleichende Beobachtungen ist die Effizienz des Spracherwerbs zu steigern, die allgemeine Sprachlernkompetenz zu erhöhen und ein vertieftes Sprachverständnis zu ermöglichen. Beim Erlernen einer zweiten, dritten oder weiteren Fremdsprache ist das Zurückgreifen auf bereits vorhandene Fremdsprachenkompetenzen als besonderer lernstrategischer Vorteil bewusst zu machen und konsequent zu nutzen (Tertiärspracheneffekt). Vielfalt von Lehrmethoden, Arbeitsformen und Lernstrategien Eine breite Streuung an schülerzentrierten, prozess- und produktorientierten Lehrmethoden, Arbeitsformen und Lernstrategien ist sowohl dem Fremdsprachenerwerb als auch der Entwicklung dynamischer Fähigkeiten (Schlüsselkompetenzen) dienlich und somit generell anzustreben. Dabei sind verschiedenste Arbeitstechniken einzusetzen (zB Stationenbetrieb, offenes Lernen, Präsentationen mithilfe von Medien bzw. anderen Hilfsmitteln, Projektarbeit, Lese- und Lerntagebücher, Portfolios, multimodales Klassenwörterbuch). Im Rahmen der Lehrmethoden und Arbeitsformen sind verschiedene Wahrnehmungs- und Verarbeitungskanäle zu nutzen und entsprechend vielfältige Angebote an Lernstrategien in den Unterricht zu integrieren. Unterschiedliche Voraussetzungen bezüglich Lerntypen, Lernstile, Lerntempo, sozialer Fertigkeiten, Stärken und Schwächen sind in einer differenzierten Lernberatung der Schülerinnen und Schüler durch die Lehrpersonen bestmöglich zu berücksichtigen. Vertrautheit mit Lehrmaterialien, Nachschlagewerken und Hilfsmitteln Im Umgang mit Lehr- und Lernmaterialien, Nachschlagewerken, Grammatikübersichten, zwei- und einsprachigen Wörterbüchern in Print-, Datenträger- und Online-Version sind die Schülerinnen und Schüler zu Geläufigkeit und Eigenständigkeit hinzuführen. Die Benutzung von zwei- bzw. einsprachigen Wörterbüchern ist bereits ab dem ersten Lernjahr zu üben. Die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sind auch im Fremdsprachenunterricht vielseitig zu nutzen (zB bei der Bearbeitung von Lehrinhalten, zur Schulung von Arbeitstechniken und im Rahmen von Schularbeiten oder der Führung von Portfolios). Für die Aktualität der Lehrmaterialien, Medien und Arbeitsunterlagen ist laufend zu sorgen. Einbindung authentischer Begegnungen Im Fremdsprachenunterricht ist höchstmögliche Authentizität der zum Einsatz kommenden sprachlichen Mittel auch durch direkte persönliche Begegnungen mit Personen zu fördern, deren Muttersprache die gelehrte Fremdsprache ist (zB durch den Einsatz von Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten im schulischen Alltag). Schulveranstaltungen wie Austauschprogramme, Intensivsprachwochen bzw. andere Formen von Besuchen und Kontakten zur Gebärdensprachgemeinschaft ermöglichen authentische Begegnungen. Fächerübergreifende Aktivitäten Grundlegende Charakteristika von Sprache und Kommunikation sind – im Sinne eines Gesamtsprachenkonzepts – in fächerübergreifender Kooperation mit anderen (klassischen und lebenden) Fremdsprachen sowie mit dem Unterrichtsgegenstand Deutsch zu behandeln. Zum Einsatz von Fremdsprachen als Arbeitssprachen in nicht-sprachenspezifischen Fächern siehe § 16 des Schulunterrichtsgesetzes. Sprachbezogene kommunikative Kompetenzen Linguistische Kompetenzen Manuelle Parameter sind in dem Maße zu schulen, wie sie eine in der Zielsprache angemessene Verständigung gewährleisten. Eine Annäherung der Ausführung an die Standardausführung von Gebärden ist zwar wünschenswert, darf jedoch nicht zur Überforderung der Schülerinnen und Schüler führen. Wortschatz und Idiomatik sind situationsorientiert, im Kontext und systematisch zu erweitern. Dabei ist insgesamt zu beachten, dass das rezeptive Sprachvermögen der Schülerinnen und Schüler im Bereich von Wortschatz und Idiomatik das produktive Sprachvermögen übertrifft. Schülerinnen und Schüler sollen angeregt werden ihren Wortschatz durch außerschulische Lektüre gebärdensprachlicher Texte und literarischer Werke auch eigenständig zu erweitern. Grammatik ist im Fremdsprachenunterricht vorrangig unter funktionalem Aspekt zu erarbeiten; das heißt, die Beschäftigung mit spezifischen Sprachstrukturen und Grammatikübungen hat überwiegend im Rahmen themen- und situationsbezogener kommunikativer Aktivitäten und Strategien zu erfolgen. Das kognitive Erfassen von Regeln der Gebärden- und Satzbildung ist dabei in erster Linie als Lernhilfe zu nutzen und soll besonders strukturbetonten Lerntypen entgegenkommen. Komplexität und Vielfalt der sprachlichen Mittel zur Bewältigung kommunikativer Aufgaben sind im Laufe der Oberstufe stetig zu intensivieren. Die entsprechenden grammatischen Strukturen sind begleitend dazu in zyklischer Progression zu erarbeiten. Bei fortschreitendem Lernzuwachs auf höheren Lernstufen ist – über das Lehr- und Lernziel der erfolgreichen Kommunikation hinaus – dem Prinzip der Sprachrichtigkeit zunehmende Bedeutung beizumessen. Pragmatische Kompetenzen Die Befähigung, fremdsprachliche Mittel zu bestimmten kommunikativen Zwecken einzusetzen, ist Kernaufgabe des Fremdsprachenunterrichts; damit ist den Sprachfunktionen eine zentrale Rolle einzuräumen (zB Absicht, Fähigkeit, Möglichkeit, Notwendigkeit, Wunsch, Vermutung, Zustimmung, Ablehnung, Begründung, Bedingung ausdrücken; Gesprächsbeginn bzw. Gesprächsende signalisieren oder Rederecht behalten bzw. abgeben). Bei der Anwendung fremdsprachlicher Mittel ist im Laufe des Lernzuwachses zunehmend auf Kohärenz, Logik, Flüssigkeit, Klarheit und Angemessenheit des Ausdrucks zu achten. Begleitend zu den sprachlichen Mitteln ist die Kenntnis grundlegender Formen der non-verbalen Kommunikation zu vermitteln (zB kulturelle Konventionen bezüglich Gestik, Mimik, Körperhaltung, Augen- und Körperkontakt, Kontaktaufnahme sowie räumlicher Abstand von Sprecherinnen und Sprechern in Interaktionssituationen). Soziolinguistische Kompetenzen Mit fortschreitendem Lernzuwachs sind zunehmend Registerunterschiede zwischen neutralen, formellen, informellen, freundschaftlichen bzw. vertraulichen Sprachformen zu beachten, die dazu beitragen, dass sich die Schülerinnen und Schüler sprachlich sozial angemessen verhalten; den Höflichkeitskonventionen kommt dabei besondere Bedeutung zu. Nationale Sprachvarietäten sind exemplarisch in den Kompetenzbereich „Sehverstehen“ zu integrieren. Bei speziell gegebenen Interessensschwerpunkten sind auch regionale, soziale, berufsspezifische und nicht-muttersprachliche Sprachvarianten zu berücksichtigen. Vielfältige Kommunikationssituationen Um größtmögliche fremdsprachliche Kompetenz für private, berufliche und studienbezogene Kommunikationssituationen zu erreichen, sind die fremdsprachlichen Mittel in eine möglichst breite Streuung von öffentlichen und privaten situativen Kontexten einzubetten (zB häuslicher Bereich, Familie, Restaurant, öffentliche Räume, Bildungseinrichtungen, Verkehrsmittel, Geschäfte, Behörden, Unternehmen, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Kultur, Sport). Vielfältige Themenbereiche und Textsorten Zur Erlangung eines möglichst umfassenden lexikalischen Repertoires sind verschiedenste Themenbereiche zu bearbeiten (zB Sprache und ihre Anwendungsmöglichkeiten; Rolle der Medien; Arbeit und Freizeit; Erziehung; Lebensplanung; Einstellungen und Werte; Zusammenleben; aktuelle soziale, wirtschaftliche und politische Entwicklungen; Prozesse der Globalisierung; kulturelle und interkulturelle Interaktion; Umwelt; aktuelle Entwicklungen in Technik und Wissenschaft; Kunst in ihren Ausdrucksformen wie Literatur, Musik und Poesie, bildende Künste). Spezielle thematische Schwerpunkte sind jeweils im Einklang mit individuellen Interessenslagen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler sowie mit aktuellen Ereignissen zu setzen. Die verschiedenen Themenbereiche sind durch möglichst vielfältige Textsorten zu erschließen (zB gebärdensprachliche Sachverhaltsdarstellungen, Analysen, Stellungnahmen, Anweisungen, Zusammenfassungen, Berichte, Beschreibungen, Kommentare, Reflexionen, Geschichten, Dialoge, Märchen, Lieder, Gedichte). Im Sinne einer humanistisch orientierten Allgemeinbildung ist bei der thematischen Auswahl gebärdensprachlicher Texte auch literarischen Werken ein entsprechender Stellenwert einzuräumen. Länder und Kulturen Durch entsprechende Auswahl der Unterrichtsmittel ist für grundlegende Einblicke in Gesellschaft, Zivilisation, Politik, Medien, Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Kunst der Gebärdensprachgemeinschaft zu sorgen. Unterschiede und Gemeinsamkeiten in der Kultur der Gehörlosen und der Kultur der Hörenden in Österreich sollen bewusst werden. Leistungsfeststellung Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des dritten Teiles zu entnehmen. Die Verwendung von Nachschlagewerken bei Schularbeiten ist nach Maßgabe der Aufgabenstellungen zu gestatten. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Kompetenzniveaus A1 – A2 des Europäischen Referenzrahmens (GeR) Die kommunikativen Teilkompetenzen, die Schülerinnen und Schüler im Laufe der Oberstufe erwerben sollen, folgen den international standardisierten Kompetenzniveaus A1, A2, B1 und B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R
(98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen – GeR und dementsprechend der Adaption für Gebärdensprachen im Rahmen von PROSIGN des ECML. Sie umfassen die Kann-Beschreibungen des Rasters zu den Kompetenzbereichen „Sehverstehen“, „mediales Sehverstehen“, „Kompetenz im Dialog“, „zusammenhängend gebärden“ und „medial gebärden“ sowie die Deskriptoren zu den linguistischen, pragmatischen und soziolinguistischen Kompetenzen. Zielniveau Die Schülerinnen und Schüler erreichen am Ende der 12. Schulstufe in allen Kompetenzbereichen das Niveau B2. Teilkompetenzen und Lernsemester Die Zuordnung von Teilkompetenzen und Lernsemestern gibt die Grundanforderungen an, die für alle Schülerinnen und Schüler einer bestimmten Lernstufe gelten; vorangehende Teilkompetenzen sind dabei stets vorauszusetzen. Werden verschiedenen Semestern die selben Teilkompetenzen zugeordnet, so sind diese im höheren Semester durch eine Ausweitung der kommunikativen Situationen, der Themenbereiche und Textsorten sowie der sprachlichen und sprachbezogenen kommunikativen Kompetenzen entsprechend zu vertiefen und zu festigen. 5. Klasse (1. und 2. Semester): Kompetenzbereich Sehverstehen Die Schülerinnen und Schüler können – Sätze und gebräuchliche Gebärden verstehen, wenn es um für sie wichtige Dinge geht (zB Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung). – das Wesentliche von klaren, einfachen Mitteilungen und Ansagen verstehen. Kompetenzbereich Mediales Sehverstehen Die Schülerinnen und Schüler können – kurzen gebärdensprachlichen Texten folgen, wenn klar und deutlich gebärdet wird. – in gebärdensprachlichen Alltagstexten (zB Nachrichten, Anleitungen) konkrete, vorhersehbare Informationen auffinden. – kurze persönliche Videonachrichten verstehen. Kompetenzbereich An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen, direkten Austausch von Informationen und um vertraute Themen und Tätigkeiten geht. – ein kurzes Kontaktgespräch führen. – die Grundlagen von gedolmetschter Kommunikation benennen. – das Fingeralphabet verstehen und produzieren. Kompetenzbereich Zusammenhängendes Gebärden Die Schülerinnen und Schüler können – erarbeitete Inhalte (zB Familie, Wohnsituation, Ausbildung, Tätigkeiten) mit einfachen erarbeiteten Sätzen beschreiben. Kompetenzbereich Mediales Gebärden Die Schülerinnen und Schüler können – kurze Notizen und Mitteilungen medial gebärden. – eine kurze persönliche Nachricht medial gebärden (zB um sich für etwas zu bedanken). – wesentliche Aspekte des medialen Gebärdens und des Gebärdens im direkten Kontakt miteinander vergleichen und entsprechend berücksichtigen. Kompetenzbereich Kulturkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – ÖGS als nationale Sprache und ihre Merkmale benennen. – Informationen über die Hörenden- und Gehörlosenkultur erfassen. – verschiedene Hör- und Hörsehbehinderungen benennen. 6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3 Kompetenzbereich Sehverstehen Die Schülerinnen und Schüler können – das Wesentliche von längeren Mitteilungen und Anweisungen verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge geht, zB Alltag, Schule, Freizeit. Kompetenzbereich Mediales Sehverstehen Die Schülerinnen und Schüler können – die wichtigsten Informationen in gebärdensprachlichen Texten über vertraute Themen verstehen, wenn klar und deutlich gebärdet wird. – aus einfachen Videosequenzen konkrete Informationen entnehmen. Kompetenzbereich An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – ein Kontaktgespräch führen und in Gang halten. – das Fingeralphabet verstehen und fließend produzieren. Kompetenzbereich Zusammenhängendes Gebärden Die Schülerinnen und Schüler können – kurze Geschichten mit einfachen Mitteln erzählen und über persönliche Erfahrungen berichten. – Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben. Kompetenzbereich Mediales Gebärden Die Schülerinnen und Schüler können – beim medialen Gebärden Satzstrukturen und Satztypen in kurzen Nachrichten, Mitteilungen und Notizen dem Sprachniveau entsprechend anwenden. Kompetenzbereich Kulturkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – darauf schließen, dass ÖGS nicht international ist und jedes Land eine eigene Gebärdensprache hat. – Höflichkeitsformen und Gesprächsregeln benennen. – das soziale und das medizinische Modell, das Inklusionsmodell sowie die Geschichte der ÖGS beschreiben. 4. Semester – Kompetenzmodul 4 Kompetenzbereich Sehverstehen Die Schülerinnen und Schüler können – die Hauptaussagen verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge geht, zB Alltag, Schule, Freizeit. – Gesprächen über aktuelle Ereignisse und über Themen aus ihrem Interessengebiet die Hauptinformationen entnehmen, wenn relativ langsam und deutlich gebärdet wird. – einfachen Monologen und Dialogen zu erarbeiteten Themen folgen. Kompetenzbereich Mediales Sehverstehen Die Schülerinnen und Schüler können – längere, einfache gebärdensprachliche Texte verstehen, wenn klar und deutlich gebärdet wird. – aus einfachen gebärdensprachlichen Texten konkrete Informationen entnehmen. – längere persönliche Videonachrichten verstehen. Kompetenzbereich An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – die meisten alltäglichen kommunikativen Situationen bewältigen, denen man in der Gehörlosengemeinschaft begegnet. – ohne Vorbereitung an Gesprächen über Themen teilnehmen, die ihnen vertraut sind, die sie persönlich interessieren oder die sich auf Themen des Alltags (zB Familie, Hobbys, Arbeit, Reisen, aktuelle Ereignisse) beziehen. – mit dolmetschenden Personen umgehen und sie für ihre Bedürfnisse vorbereiten bzw. einsetzen. – das Fingeralphabet fließend produzieren und spontan in verschiedenen Kommunikationssituationen anwenden. Kompetenzbereich Zusammenhängendes Gebärden Die Schülerinnen und Schüler können – in einfachen zusammenhängenden Sätzen sprechen, um Erfahrungen und Ereignisse zu beschreiben. – kurz ihre Meinungen und Pläne erklären und begründen. – eine Geschichte erzählen oder die Handlung eines Buches oder Films wiedergeben und ihre Reaktionen beschreiben. Kompetenzbereich Mediales Gebärden Die Schülerinnen und Schüler können – komplexere Notizen und Mitteilungen medial gebärden. – persönliche Nachrichten medial gebärden. Kompetenzbereich Kulturkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – die Gehörlosengeschichte und Gehörlosenkultur erläutern. – die regionalen Gehörloseninstitutionen und Angebote für Kinder und Familien nennen. 7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5 Kompetenzbereich Sehverstehen Die Schülerinnen und Schüler können – zu ausgewählten und vorbereiteten Themen Argumente erkennen. – klar formulierte Anleitungen und Anweisungen verstehen. – längeren, einfachen Monologen und Dialogen zu erarbeiteten Themen folgen. Kompetenzbereich Mediales Sehverstehen Die Schülerinnen und Schüler können – längere, einfache medial gebärdete Nachrichten und Texte in gebräuchlicher Alltagssprache zu erarbeiteten Themen weitgehend verstehen. – in längeren, einfachen gebärdensprachlichen Texten oder Videosequenzen nach konkreten Informationen suchen. Kompetenzbereich An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – die meisten kommunikativen Situationen des Alltags weitgehend selbständig bewältigen. – unterschiedliche Dialogmuster verstehen und anwenden. – eine Reihe von Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden. – eigene Argumente sowie die persönliche Meinung vermitteln und begründen. Kompetenzbereich Zusammenhängendes Gebärden Die Schülerinnen und Schüler können – in zusammenhängenden Sätzen über Ereignisse, Erfahrungen und Erlebnisse berichten sowie ihre Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben. – detaillierte Beschreibungen zu vertrauten Themen geben. Kompetenzbereich Mediales Gebärden Die Schülerinnen und Schüler können – grundlegende Regeln der Grammatik der österreichischen Gebärdensprache beim medialen Gebärden weitgehend richtig anwenden. – ausgewählte gebärdensprachliche Texte in einem angemessenen Umfang herstellen und beurteilen. Kompetenzbereich Kulturkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen. – Erfahrungen mit der Hörenden- und Gehörlosenkultur dem Sprachniveau entsprechend wiedergeben. 6. Semester – Kompetenzmodul 6 Kompetenzbereich Sehverstehen Die Schülerinnen und Schüler können – dialogische und monologische Beiträge (zB Vorträge, Interviews) zu erarbeiteten Themen verstehen. – alltäglichen Gesprächen folgen. – einfache Argumente erkennen, wenn ihnen das Thema vertraut ist. Kompetenzbereich Mediales Sehverstehen Die Schülerinnen und Schüler können – verschiedene gebärdensprachliche Texte verstehen, in denen vor allem gebräuchliche Alltagssprache vorkommt. – private mediale Nachrichten verstehen, in denen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen berichtet wird. Kompetenzbereich An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – sich so spontan und fließend zu alltäglichen Themen verständigen, dass ein Gespräch mit Native Signern möglich ist. – sich in vertrauten Situationen aktiv an einer Diskussion beteiligen. – gedolmetschter Kommunikation weitgehend folgen. Kompetenzbereich Zusammenhängendes Gebärden Die Schülerinnen und Schüler können – zu ausgewählten Themen aus ihren Interessengebieten eine klare und detaillierte Darstellung geben. – einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern. – Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben. Kompetenzbereich Mediales Gebärden Die Schülerinnen und Schüler können – über Themen, die ihnen vertraut sind oder sie persönlich interessieren, zusammenhängende Texte medial gebärden. – persönliche Nachrichten medial gebärden, technisch angemessen verarbeiten und darin von Erfahrungen und Eindrücken berichten. Kompetenzbereich Kulturkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – ausgewählte Institutionen der Gebärdensprachgemeinschaft benennen. – Erfahrungen mit der Hörenden- und Gehörlosenkultur dem Sprachniveau entsprechend wiedergeben und reflektieren. 8. Klasse 7. Semester – Kompetenzmodul 7 Kompetenzbereich Sehverstehen Die Schülerinnen und Schüler können – dialogische und monologische Beiträge (zB Vorträge, Interviews) zu alltäglichen oder vertrauten Themen verstehen. – der Kommunikation in vielfältigen alltäglichen Situationen folgen. – Argumente erkennen und nachvollziehen, wenn ihnen das Thema vertraut ist. Kompetenzbereich Mediales Sehverstehen Die Schülerinnen und Schüler können – verschiedene gebärdensprachliche Texte aus einer Reihe von Situationen aus dem alltäglichen Leben und zu aktuellen Ereignissen verstehen. – ausgewählte Nachrichtensendungen und Reportagen zu vertrauten Themen verstehen. – Abhandlungen mit Hilfestellung erfassen, in denen die Gebärdenden eine bestimmte Haltung oder einen bestimmten Standpunkt vertreten. – literarische gebärdensprachliche Prosatexte mit Hilfestellung erarbeiten. Kompetenzbereich An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – sich in unterschiedlichen Situationen fließend verständigen. – in Diskussionen das Wort ergreifen und aktiv an Diskussionen teilnehmen. Kompetenzbereich Zusammenhängendes Gebärden Die Schülerinnen und Schüler können – detailliert über Ereignisse, Erlebnisse und Erfahrungen berichten und ihre persönlichen Eindrücke wiedergeben. – detaillierte Darstellungen zu verschiedenen ausgewählten Themen geben. Kompetenzbereich Mediales Gebärden Die Schülerinnen und Schüler können – in einem Text oder Bericht Informationen in logischer Reihenfolge wiedergeben. – die Grammatik der österreichischen Gebärdensprache beim medialen Gebärden richtig anwenden. Kompetenzbereich Kulturkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – ausgewählte Institutionen der Gebärdensprachgemeinschaft benennen und beschreiben. – Informationen über ausgewählte kulturelle und historische Aspekte und Ereignisse der Gehörlosen- und Gebärdensprachgemeinschaft erarbeiten (zB Institutionen, Gehörlosensport, Gehörlosenkunst, berühmte gehörlose Persönlichkeiten). – technische Hilfsmittel und Nachschlagewerke für ÖGS anwenden. 8. Semester – Kompetenzmodul 8 Kompetenzbereich Sehverstehen Die Schülerinnen und Schüler können – längere dialogische und monologische Beiträge (zB Vorträge, Interviews) verstehen. – komplexer Argumentation folgen, wenn ihnen das Thema einigermaßen vertraut ist. Kompetenzbereich Mediales Sehverstehen Die Schülerinnen und Schüler können – verschiedene gebärdensprachliche Texte über vielfältige Themen verstehen. – die meisten Nachrichtensendungen und aktuellen Reportagen verstehen. – Abhandlungen verstehen, in denen die Gebärdenden eine bestimmte Haltung oder einen bestimmten Standpunkt vertreten. – literarische gebärdensprachliche Prosatexte schätzen. Kompetenzbereich An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – sich so verständigen, dass ein fließendes Gespräch mit Native Signern über verschiedene Themen möglich ist. – sich aktiv an einer Diskussion beteiligen und ihre Ansichten begründen und verteidigen. – gedolmetschter Kommunikation folgen. Kompetenzbereich Zusammenhängendes Gebärden Die Schülerinnen und Schüler können – zu verschiedenen Themen eine klare und detaillierte Darstellung geben. – einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und begründen. – Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben und begründen. Kompetenzbereich Mediales Gebärden Die Schülerinnen und Schüler können – über eine Vielzahl von Themen, die sie interessieren, klare und detaillierte Texte medial gebärden. – in einem Text oder Bericht Informationen wiedergeben sowie Argumente für oder gegen einen bestimmten Standpunkt darlegen. – Nachrichten medial gebärden und darin die persönliche Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen deutlich machen. Kompetenzbereich Kulturkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – kulturelle und historische Aspekte und Ereignisse der Gehörlosen- und Gebärdensprachgemeinschaft benennen und beschreiben (zB Institutionen, Gehörlosensport, Gehörlosenkunst, berühmte gehörlose Persönlichkeiten). – technische Hilfsmittel und Nachschlagewerke für ÖGS anwenden und flexibel einsetzen.

LATEIN

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse): Der Lateinunterricht öffnet den Zugang zur europäischen Sprachenlandschaft: – er führt über den Spracherwerb zum Übersetzen und Interpretieren von Originaltexten – er erleichtert durch modellhafte Sprachbetrachtung und Sprachreflexion das Erlernen von Fremdsprachen und vertieft das Verständnis für die Erstsprache – er gibt Einblick in wissenschaftliche Fachsprachen – er steigert somit die aktive und passive Sprachkompetenz. Latein eröffnet durch intensive Auseinandersetzung mit Schlüsseltexten Europas vielfältige Zugänge zur europäischen Geisteswelt: – Latein schlägt Brücken von der antik-heidnischen Kultur über das christlich geprägte Mittelalter, über Humanismus und Aufklärung bis in die Gegenwart – Latein bietet einen Einblick in die Grundlagen und die Entwicklung der europäischen Literatur- und Kunstgeschichte – Latein vermittelt beispielhaft die Rezeption und Wirkungsgeschichte von Ideen, Motiven und Stoffen europäischen Bewusstseins – Latein fördert somit das historische Denken und die „kulturelle Erinnerung“. Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule Latein führt durch die Auseinandersetzung mit modellhaften Textsequenzen aus verschiedenen historischen Epochen zur Fähigkeit, in lebenslangen Lernprozessen Wertbegriffe und gesellschaftlich-politische Konventionen zu analysieren. Durch die intensive Beschäftigung mit Sprache, Literatur und Kunst werden Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz im Sinne einer umfassenden Bildung gefördert. Beiträge zu den Bildungsbereichen Sprache und Kommunikation Erfassen von komplexen Sprachstrukturen und Textsequenzen; kritische Auseinandersetzung mit Textinhalten; Steigerung der persönlichen Ausdrucksfähigkeit in der Präsentation Mensch und Gesellschaft Bewusstmachen der Verantwortung für die eigene Person, die Gesellschaft und die Umwelt; Befähigung zur kritischen Auseinandersetzung mit Werten und Normen der Gesellschaft in ihrer Zeitgebundenheit; flexibler Umgang mit den Herausforderungen im sozialen Kontext Natur und Technik Förderung des analytischen und systemhaften Denkens; Schaffung eines Fundus der Fachterminologie; Sensibilisierung für ethische Problemstellungen im Zusammenhang mit Mensch, Natur und Umwelt Kreativität und Gestaltung Erweiterung der sprachlichen Kreativität des Einzelnen; Anregung zum kreativ-produktiven Umgang mit verschiedenen künstlerischen Ausdrucksformen Gesundheit und Bewegung Kontrastive Betrachtung von Körperlichkeit, Gesundheitsbewusstsein und Lebensstil Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse): Die grundlegenden Kompetenzen des Fachs Latein manifestieren sich im Übersetzen von lateinischen Originaltexten und im Lösen von Arbeitsaufgaben. Differenzierung zwischen vier- und sechsjährigem Latein Die fachlichen Anforderungsprofile von vier- und sechsjährigem Latein unterscheiden sich durch folgende Kriterien: – Umfang, Vielfalt und Komplexität der Aufgabenstellung – Umfang des Übersetzungstextes – Anzahl und Art der sprachlichen und sachlichen Anmerkungen bei den Aufgabenstellungen – Länge und Vielfalt der Vergleichstexte bzw. Vielfalt der Vergleichsmedien – Ausmaß der für die Bearbeitung der Aufgabenstellung erforderlichen Selbstständigkeit und Reflexionsfähigkeit Unterrichten in Modulen Der Lektüreunterricht setzt sich aus thematisch orientierten Einheiten (Modulen) zusammen. Diese sind Unterrichtssequenzen unterschiedlicher Länge, die auf der Lektüre von Originaltexten unterschiedlicher Gattung und unterschiedlicher Autoren basieren. Bei der Auswahl der Texte ist eine breite Streuung von der Antike bis in die Neuzeit anzustreben. Im Interesse der Geschlossenheit des Moduls sind Texte auch kursorisch oder in Übersetzung zu bearbeiten. Ergänzend zur Übersetzungsarbeit sind Sekundärliteratur, nichtliterarische Quellen, Beispiele aus der Rezeptions- und Wirkungsgeschichte etc. anzuwenden. Für jedes Modul sind ein dem Bedarf entsprechendes Vokabular zu erarbeiten und für die Lektüre relevante grammatikalische Phänomene zu festigen. Alle Module sind zu behandeln. Ihre Reihenfolge ist innerhalb eines Semesters frei wählbar, soweit dies möglich ist. Eine abschließende Zusammenfassung der für das Modul relevanten erarbeiteten Inhalte ist erforderlich. Vernetzungen mit anderen Unterrichtsfächern über sprachliche und inhaltliche Phänomene sind anzustreben. Leitlinien zur Unterrichtsgestaltung Zur Steigerung der Motivation sind unterschiedliche Lehr- und Lernformen anzuwenden. Als Propädeutik für wissenschaftliches Arbeiten, Studium und lebensbegleitendes Lernen sollen die Schülerinnen und Schüler dazu befähigt werden, sich selbstständig Informationen zu beschaffen und eigenständig und projektorientiert zu arbeiten. Die Auswahl und der Schwierigkeitsgrad der Texte haben sich an Alter und Wissensstand der Schülerinnen und Schüler zu orientieren. Auf Grund des breiten Themenspektrums der klassischen Texte bieten sich vielfältige Anknüpfungspunkte zu fächerverbindendem und fächerübergreifendem Arbeiten. Einen Schwerpunkt hat dabei die kontrastive und komparatistische Sprachbetrachtung zu bilden. Die Schülerinnen und Schüler sind möglichst früh zu einer effizienten Benutzung des Wörterbuchs anzuleiten. Schülerinnen und Schüler sind dazu anzuhalten, bei der Präsentation modulimmanenter Inhalte auf eine entsprechende rhetorische Ausgestaltung und die Anwendung adäquater Techniken zu achten. Die Ergänzung des Unterrichts durch Exkursionen, Lehrausgänge und Studienreisen ist anzustreben. Leistungsfeststellungen Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Schularbeiten“ des fünften Teiles zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern ist bei Schularbeiten ab der Lektürephase zu gestatten. Um festzustellen, ob die Schülerinnen und Schüler über die erforderlichen Kompetenzen verfügen, müssen Schwierigkeitsgrad und Umfang der zu übersetzenden bzw. zu bearbeitenden Texte in Korrelation zu der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit gesetzt werden. Bildungs- und Lehraufgabe: Kompetenzmodell Die beiden für den Unterrichtsgegenstand Latein relevanten Kompetenzbereiche setzen sich zusammen aus Übersetzungskompetenzen und Interpretationskompetenzen. Es ist darauf zu achten, dass die Schülerinnen und Schüler diese Kompetenzen entwickeln und parallel zur zunehmenden Komplexität der Texte ausbauen. Übersetzungskompetenzen – den Grundwortschatz themenspezifisch erweitern und vertiefen – zunehmende Sicherheit bei der effizienten Benutzung des Wörterbuchs gewinnen – Kenntnisse der Morphologie und Syntax festigen – den Ausgangstext semantisch richtig in die Zielsprache übertragen – bei der Formulierung der Übersetzung die Normen der Zielsprache, vor allem in den Bereichen Wortstellung, Textkohärenz und Idiomatik einhalten Interpretationskompetenzen – Wortebene: Sammeln und Auflisten – Satzebene: Gliedern und Strukturieren – mit zunehmender Kompetenz auf der Textebene: Zusammenfassen und Paraphrasieren, Gegenüberstellen und Vergleichen, Kommentieren und Stellung nehmen, kreatives Auseinandersetzen und Gestalten Lehrstoff (Latein vierjährig): 5. Klasse (1. und 2. Semester): – Vertrautheit gewinnen mit den Grundzügen des spezifischen Ordnungssystems der lateinischen Morphologie und der lateinischen Syntax – durch unterschiedliche Lerntechniken und Sprachvergleich einen Basiswortschatz aufbauen unter Berücksichtigung von Lehn- und Fremdwörtern – Einblick gewinnen in die antike Kultur und ihr Fortwirken bis in die Gegenwart – Kenntnisse der lateinischen Morphologie (Verb: Indikativ aktiv und passiv, Infinitive; Nomen: Kasus und Kongruenz, Adjektiva und Adverbia samt Steigerung, häufige Pronomina, Präpositionen) und der lateinischen Syntax (einfache Satzgefüge) sowie des Basiswortschatzes unter Berücksichtigung von Lehn- und Fremdwörtern erwerben und erweitern – Einblick gewinnen in Aspekte der Wortbildungslehre (Präfixe und Suffixe) – sich auseinandersetzen mit der antiken Kultur und ihrem Fortwirken bis in die Gegenwart 6. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: – Kenntnisse der lateinischen Morphologie (zB Verb: Partizipia; Konjunktiv aktiv und passiv, nd-Formen) und Syntax (zB satzwertige Konstruktionen, konjunktivische Haupt- und Gliedsätze) und der Wortbildungslehre erweitern und vertiefen – den Basiswortschatz ausbauen und festigen und den Umgang mit dem Wörterbuch erlernen – vertiefte Einsichten in die antike Kultur und ihr Fortwirken gewinnen 4. Semester – Kompetenzmodul 4: – Kenntnisse der lateinischen Morphologie (zB Verb: Partizipia; Konjunktiv aktiv und passiv, nd-Formen) und Syntax (zB satzwertige Konstruktionen, konjunktivische Haupt- und Gliedsätze) und der Wortbildungslehre erweitern und vertiefen – ab dem Beginn der Lektürephase die Kenntnisse der Morphologie und Syntax nach den Erfordernissen der Textsorte vertiefen und erweitern – die effiziente Benutzung des Wörterbuchs trainieren Schlüsseltexte aus der europäischen Geistes- und Kulturgeschichte – anhand von einfachen Beschreibungen nichteuropäischer Lebensformen eigene Standpunkte reflektieren und Toleranz für das Anders-Denken und Anders-Sein entwickeln – Verständnis gewinnen für den Einfluss der Romanisierung auf die Regionen Europas unter Berücksichtigung der Austria Latina – anhand von einfachen Texten aus Bibel und Hagiographischen Texten das Christentum als prägende Kraft Europas kennen lernen 7. Klasse: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Heiteres und Hintergründiges – am Beispiel der kleinen Form wie Epigramm, Anekdote und Fabel erleben, wie gesellschaftliche und politische Missstände und menschliche Schwächen in humoristischer Weise thematisiert und kommentiert werden Politik und Rhetorik – durch die Lektüre von historischen und philosophischen Texten Grundkenntnisse über mögliche Staats- und Gesellschaftsformen und ihre Entwicklung kennen lernen – die Mittel der Rhetorik als Instrument politischer und gesellschaftlicher Prozesse verstehen lernen 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Der Mensch in seinem Alltag – anhand von verschiedenen Texten und Textsorten mit dem Alltagsleben in unterschiedlichen sozialen Gefügen und Epochen vertraut werden und durch Vergleich mit der eigenen Lebenssituation ein erweitertes Kulturverständnis gewinnen Liebe, Lust und Leidenschaft – durch die Auseinandersetzung mit der dichterischen Darstellung von persönlichen Empfindungen und zwischenmenschlichen Beziehungen die Bedeutung von Liebe und Partnerschaft für die eigene Lebenswelt reflektieren 8. Klasse – Kompetenzmodul 7: 7. Semester: Formen der Lebensbewältigung – sich anhand von Texten philosophischen und religiösen Inhalts mit Grundfragen der menschlichen Existenz beschäftigen – Lösungsmodelle, wie sie die antike Philosophie und religiöse Denkmodelle bieten, als Anregung für die eigene Lebensbewältigung und Sinnfindung nutzen lernen Mythos und Rezeption – wirkungsmächtige Beispiele des antiken Mythos kennen lernen und sein Fortleben in verschiedenen Bereichen der Kunst und Literatur anhand von Beispielen nachvollziehen 8. Semester: Fachsprachen und Fachtexte – fachsprachliche Termini aus Bereichen wie Medizin, Mathematik, Naturwissenschaften und Recht mit Hilfe des bisher erworbenen Wortschatzes und der Wortbildungslehre erschließen – anhand der Lektüre von Sachtexten wichtige wissenschaftliche Erkenntnisse von der Antike bis zur Neuzeit nachvollziehen und Latein als zentrale und prägende Sprache der Wissenschaft kennen lernen Lehrstoff (Latein sechsjährig): 5. Klasse (1. und 2. Semester): Gestalten und Persönlichkeiten aus Mythologie und Geschichte – anhand von einfachen Texten verschiedene Gestalten aus Mythologie und Geschichte, welche die europäische Geistes- und Kulturgeschichte geprägt haben, kennen lernen Austria Latina – die Spuren der Romanisierung und Christianisierung in den Gebieten des heutigen Österreich und seiner Nachbarn kennen lernen – ausgehend von schriftlichen und archäologischen Zeugnissen im lokalen und regionalen Umfeld eine Vorstellung von den vielfältigen prägenden Einflüssen auf das heutige Österreich gewinnen Begegnung und Umgang mit dem Fremden – durch die Auseinandersetzung mit literarischen Zugängen zu fremden Lebens- und Denkformen (zB Ethnographie, Reisebericht, …) eigene Standpunkte gewinnen und dabei lernen, das Anders-Denken und Anders-Sein zu reflektieren und zu respektieren 6. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Der Mythos und seine Wirkung – den antiken Mythos in seiner bildhaften Darstellung menschlichen Daseins und seinem Versuch einer Welterklärung begreifen und seine vielfältige Wirkung in allen Bereichen der Kunst bis hin zum persönlichen Umfeld verstehen Eros und Amor – mit dem facettenreichen Phänomen Liebe in unterschiedlicher literarischer Darstellung vertraut werden und dabei auch erleben, wie ein lyrisches Ich seine Empfindungen ausdrückt – sich in der Auseinandersetzung mit Leid und Leidenschaft großer Liebender über die Bedeutung von Liebe und Partnerschaft für das eigene Leben bewusst werden 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Rhetorik, Propaganda, Manipulation – grundlegende Formen und Elemente rhetorischer Darstellung kennen lernen, die sprachlichen Instrumente und Effekte auch praktisch umsetzen und dabei anhand literarischer Beispiele erkennen, welche Risiken einseitige Propaganda in sich birgt Witz, Spott, Ironie – Humor als gesellschaftliches und literarisches Phänomen erleben, das zeitgebundenen Konventionen unterliegt und in Formen wie Komödie, Epigramm, Satire und Anekdote lebendig wird – in kreativ-kritischer Auseinandersetzung die Grenze zwischen Lachen und Lächerlichkeit ausloten 7. Klasse: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Politik und Gesellschaft – die Voraussetzungen für die Entwicklung unterschiedlicher Staats- und Gesellschaftsordnungen verstehen – Mechanismen der Politik und die aktive und passive Rolle der Einzelnen zwischen Freiheit und Verantwortung in der Gemeinschaft verstehen – gesellschaftliche Defizite als Ursache von Auseinandersetzungen bzw. utopischen Lösungsansätzen kennen lernen Herkunft, Idee und Bedeutung Europas – die Entwicklung Europas zu einem Kulturraum kennen lernen – ausgehend vom Mythos anhand von Schlüsseltexten der europäischen Geschichte Einsicht in politische und gesellschaftliche Strukturen gewinnen und das Verständnis für die europäische Identität stärken 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Der Mensch in seinem Alltag – anhand von Texten aus verschiedenen Epochen Bereiche des Alltagslebens wie Familie und Erziehung, Wohnen und Architektur, Massenunterhaltung, Sklaverei, Ernährung und Gesundheit usw. kennen lernen und durch Vergleich mit der eigenen Lebenssituation ein erweitertes Kulturverständnis gewinnen Fachsprachen und Fachtexte – fachsprachliche Termini aus Bereichen wie Medizin, Naturwissenschaften, Mathematik und Recht mit Hilfe des bisher erworbenen Wortschatzes und der Wortbildungslehre erschließen – anhand der Lektüre von Sachtexten wichtige wissenschaftliche Erkenntnisse von der Antike bis zur Neuzeit nachvollziehen und Latein als zentrale und prägende Sprache der Wissenschaft kennen lernen 8. Klasse – Kompetenzmodul 7: 7. Semester: Suche nach Sinn und Glück – sich kritisch mit philosophischen und poetischen Texten zu Grundfragen der menschlichen Existenz auseinandersetzen und dabei Lösungsmodelle als Anregung für die eigene Lebensbewältigung und Sinnfindung nutzen lernen „Religion“ – Grundzüge der Entwicklung der antik-heidnischen Religionen und des Christentums nachvollziehen und deren bis in die Gegenwart reichende Kultur und Politik prägende Wirkung erkennen – im Sinn der Erziehung zu Toleranz sowohl die Auseinandersetzungen zwischen den Religionen (antike Religionen – Christentum – Judentum – Islam) als auch ihr Zusammenwirken verstehen 8. Semester Rezeption in Sprache und Literatur – Kenntnisse über die Entwicklung und das Weiterleben der lateinischen Sprache erwerben und diese aktiv im Sprachvergleich (romanische und slawische Sprachen, Deutsch, Englisch) anwenden – ausgehend von Originaltexten Einblick gewinnen, wie sehr Gattungen und Motive der lateinischen Literatur die westliche Kultur bis in die Gegenwart beeinflussen

GRIECHISCH

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse): Der Griechischunterricht – eröffnet durch intensive, exemplarische und diachrone Auseinandersetzung mit sprachlichen Phänomenen und Textinhalten vielfältige Zugangsmöglichkeiten zu zentralen Bereichen von Wissenschaft, Politik und Kultur – verhilft den Schülerinnen und Schülern zu denkerischer Tiefe und Orientierung in einer immer komplexeren und schnelllebigen Welt und sensibilisiert und befähigt zur Teilnahme am intellektuellen Dialog – ermöglicht authentische Begegnungen mit Texten, die Europas Kultur geprägt haben und sie bis heute bestimmen – bietet einen Einblick in die Grundlagen und Entwicklung der europäischen Literatur- und Kunstgeschichte – befähigt die Schülerinnen und Schüler, archetypische Mythen und Paradigmen kennen zu lernen, sie zu rezipieren und in kritischer Auseinandersetzung mit ihnen Eigenständigkeit zu gewinnen – vermittelt Einsicht in wissenschaftliche Fachsprachen, in die Bildungsprinzipien wissenschaftlicher Fachterminologien sowie in den europäischen Kulturwortschatz – macht eine kontinuierliche Sprachentwicklung von fast drei Jahrtausenden nachvollziehbar und öffnet den Zugang zur byzantinischen Geisteswelt, die den osteuropäischen und vorderasiatischen Raum nachhaltig beeinflusst hat. Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule Griechisch führt durch die Auseinandersetzung mit modellhaften Textsequenzen zur Fähigkeit, in lebenslangen Lernprozessen Wertbegriffe und gesellschaftlich-politische Konventionen zu analysieren. Durch die intensive Beschäftigung mit Sprache, Literatur und Kunst wird Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz im Sinne einer umfassenden Bildung gefördert. Beiträge zu den Bildungsbereichen Sprache und Kommunikation Erfassen von komplexen Sprachstrukturen und Ausdrucksmöglichkeiten; kritische Auseinandersetzung mit Textinhalten; das dialogische Prinzip als Mittel der Kommunikation Mensch und Gesellschaft Einsicht in die Genese von gesellschaftlichen und politischen Ordnungssystemen und deren Bedeutung für das Individuum; Befähigung zur kritischen Auseinandersetzung mit Werten und Normen der Gesellschaft in ihrer Zeitgebundenheit Natur und Technik Förderung des analytischen und systemhaften Denkens; Schaffung eines Fundus der Fachterminologie; Sensibilisierung für naturwissenschaftliche Problemstellungen Kreativität und Gestaltung Erweiterung der sprachlichen Kreativität des Einzelnen; Anregung zum kreativ-produktiven Umgang mit verschiedenen künstlerischen Ausdrucksformen Gesundheit und Bewegung Bewusstmachen der politisch-gesellschaftlich-religiösen Bedeutung von Sport und des agonalen Gedankens in der Antike und ihrer Wirkung bis in die Gegenwart Die grundlegenden Kompetenzen des Fachs Griechisch manifestieren sich im Übersetzen von griechischen Originaltexten und im Lösen von Arbeitsaufgaben. Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse): Die grundlegenden Kompetenzen des Unterrichtsgegenstandes Griechisch manifestieren sich im Übersetzen von griechischen Originaltexten und im Lösen von Arbeitsaufgaben. Unterrichten in Modulen Der Lektüreunterricht setzt sich aus thematisch orientierten Einheiten (Modulen) zusammen. Diese sind Unterrichtssequenzen unterschiedlicher Länge, die auf der Lektüre von Originaltexten unterschiedlicher Gattung und unterschiedlicher Autoren basieren. Bei der Auswahl der Texte ist eine breite Streuung von der Antike bis in die Neuzeit anzustreben. Im Interesse der Geschlossenheit des Moduls sind Texte auch kursorisch oder in Übersetzung zu bearbeiten. Ergänzend zur Übersetzungsarbeit sind Sekundärliteratur, nichtliterarische Quellen, Beispiele aus der Rezeptions- und Wirkungsgeschichte etc. anzuwenden. Für jedes Modul sind ein dem Bedarf entsprechendes Vokabular zu erarbeiten und für die Lektüre relevante grammatikalische Phänomene zu festigen. Alle Module sind zu behandeln. Ihre Reihenfolge ist innerhalb eines Semesters frei wählbar, sofern dies möglich ist. Eine abschließende Zusammenfassung der für das Modul (die Einheit) relevanten erarbeiteten Inhalte ist erforderlich. Vernetzungen mit anderen Unterrichtsfächern über sprachliche und inhaltliche Phänomene sind anzustreben. Leitlinien zur Unterrichtsgestaltung Zur Steigerung der Motivation sind unterschiedliche Lehr- und Lernformen anzuwenden. Als Propädeutik für wissenschaftliches Arbeiten, Studium und lebensbegleitendes Lernen sollen die Schülerinnen und Schüler dazu befähigt werden, sich selbstständig Informationen zu beschaffen und eigenständig und projektorientiert zu arbeiten. Die Auswahl und der Schwierigkeitsgrad der Texte haben sich an Alter und Wissensstand der Schülerinnen und Schüler zu orientieren. Auf Grund des breiten Themenspektrums der klassischen Texte bieten sich vielfältige Anknüpfungspunkte zu fächerverbindendem und fächerübergreifendem Arbeiten. Einen Schwerpunkt hat dabei die kontrastive und komparatistische Sprachbetrachtung zu bilden. Die Schülerinnen und Schüler sind möglichst früh zu einer effizienten Benutzung des Wörterbuchs anzuleiten. Schülerinnen und Schüler sind dazu anzuhalten, bei der Präsentation modulimmanenter Inhalte auf eine entsprechende rhetorische Ausgestaltung und die Anwendung adäquater Techniken zu achten. Die Ergänzung des Unterrichts durch Exkursionen, Lehrausgänge und Studienreisen ist anzustreben. Schriftliche Leistungsfeststellungen Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Schularbeiten“ des fünften Teiles zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern ist bei Schularbeiten ab der Lektürephase zu gestatten. Um festzustellen, ob die Schülerinnen und Schüler über die erforderlichen Kompetenzen verfügen, müssen Schwierigkeitsgrad und Umfang der zu übersetzenden bzw. zu bearbeitenden Texte in Korrelation zu der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit gesetzt werden. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Kompetenzmodell Die beiden für den Unterrichtsgegenstand Griechisch relevanten Kompetenzbereiche setzen sich zusammen aus Übersetzungskompetenzen und Interpretationskompetenzen. Es ist darauf zu achten, dass die Schülerinnen und Schüler diese Kompetenzen entwickeln und parallel zur zunehmenden Komplexität der Texte ausbauen. Übersetzungskompetenzen – den Grundwortschatz themenspezifisch erweitern und vertiefen – zunehmende Sicherheit bei der effizienten Benutzung des Wörterbuchs gewinnen – Kenntnisse der Morphologie und Syntax festigen – den Ausgangstext semantisch richtig in die Zielsprache übertragen – bei der Formulierung der Übersetzung die Normen der Zielsprache, vor allem in den Bereichen Wortstellung, Textkohärenz und Idiomatik einhalten Interpretationskompetenzen – Wortebene: Sammeln und Auflisten – Satzebene: Gliedern und Strukturieren – mit zunehmender Kompetenz auf der Textebene: Zusammenfassen und Paraphrasieren, Gegenüberstellen und Vergleichen, Belegen und Nachweisen, Kommentieren und Stellung nehmen, Kreatives Auseinandersetzen und Gestalten 5. Klasse (1. und 2. Semester): – Vertrautheit gewinnen mit der griechischen Schrift und den Grundzügen der attischen Morphologie, Kasuslehre und Syntax – einen Basiswortschatz aufbauen unter Berücksichtigung von Lehn- und Fremdwörtern durch unterschiedliche Lerntechniken und Sprachvergleich – Einblick gewinnen in die antike griechische Kultur und ihr Fortwirken bis in die Gegenwart – die Kenntnisse der attischen Morphologie (Verb: Verba auf –ω, verba contracta, unregelmäßige Stammformen häufiger Verba, alle Formen außer Plusquamperfekt, Futur II und Dual; Nomen: Deklination der Substantiva und Adjektiva und häufiger Pronomina; Adverbia, Steigerung), Kasuslehre und Syntax (einfache Satzgefüge und satzwertige Konstruktionen, Verwendung des Konjunktivs und Optativs in Haupt- und einfachen Gliedsätzen) sowie des Basiswortschatzes unter Berücksichtigung von Lehn- und Fremdwörtern erwerben – Einblick gewinnen in Aspekte der Wortbildungslehre (Präfixe, Suffixe etc.) – sich auseinandersetzen mit der antiken Kultur und ihrem Fortwirken bis in die Gegenwart 6. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: – Kenntnisse der attischen Morphologie (Konjunktiv- und Optativformen, Stammformen häufiger unregelmäßiger Verba) und Syntax (Verwendung des Konjunktivs und Optativs in Haupt- und Gliedsätzen) sowie der Wortbildungslehre erwerben und erweitern – den Basiswortschatz ausbauen und festigen und den Umgang mit dem Wörterbuch erlernen – vertiefte Einsichten in die antike Kultur und ihr Fortwirken gewinnen 4. Semester – Kompetenzmodul 4: – Kenntnisse der attischen Morphologie (Verba auf –μi) und Syntax (komplexe Satzstrukturen) erwerben und erweitern und den Wortschatz erweitern – ab dem Beginn der Lektürephase die Kenntnisse der Morphologie und Syntax nach den Erfordernissen der Textsorte vertiefen und erweitern – die effiziente Benutzung des Wörterbuchs trainieren Das Neue Testament als Basistext Europas – einen Überblick über den Aufbau und die verschiedenen Textsorten der biblischen Schriften gewinnen und dabei das Bibelgriechische in Grundzügen als einen entscheidenden Schritt hin zum Neugriechischen kennen lernen Spott und Satire als Phänomene einer kritischen Gesellschaft – Verständnis dafür entwickeln, wie und warum traditionelle Götter- und Wertvorstellungen unter dem Einfluss philosophischer und gesellschaftlicher Entwicklungen kritisch hinterfragt und ins Lächerliche gezogen worden sind 7. Klasse: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Sokrates als Typ und Archetyp des Philosophierens – die Gestalt des Sokrates und seine konsequente philosophische Haltung kennen lernen – sich mit Methoden und Inhalten seines Denkens auseinandersetzen und einen ersten Einblick in die prägende Wirkung seiner Denkstrategien gewinnen Das griechische Denken als Fundament der Wissenschaften – das Denken der jonischen Naturphilosophen und ihre Modelle der Welterklärung als Ausgangspunkt westlicher Philosophie und Naturwissenschaft kennen lernen – sich exemplarisch mit grundsätzlichen philosophischen Fragen auseinandersetzen – fachsprachliche Termini aus Bereichen wie Medizin, Mathematik, Naturwissenschaften mit Hilfe des bisher erworbenen Wortschatzes und der Wortbildungslehre erschließen – anhand der Lektüre von Sachtexten wichtige wissenschaftliche Erkenntnisse der griechischen Antike nachvollziehen und Griechisch als eine prägende Sprache der Naturwissenschaften kennen lernen 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Das griechische Epos als Prototyp europäischer Literatur – anhand der Lektüre vertraut werden mit den spezifischen Merkmalen der homerischen Kunstsprache, der Metrik, dem historischen Hintergrund der kretisch-mykenischen Kultur und der Tradition des epischen Gesangs – einen Überblick über den Aufbau der homerischen Epen gewinnen und Verständnis für die enorme Bedeutung des Mythos im Hinblick auf die Ausbildung der griechischen Identität sowie seine Wirkung auf Literatur und Geistesgeschichte entwickeln 8. Klasse – Kompetenzmodul 7: 7. Semester: Das griechische Drama als Ursprung des europäischen Theaters – Bewusstsein für die religiösen Wurzeln der griechischen Komödie und Tragödie entwickeln – Kenntnisse über Form und Aufbau des griechischen Dramas, die gesellschaftlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen von Theateraufführungen und über griechische Theaterbauten aneignen – durch die Lektüre und durch die Begegnung mit den Werken der großen Dramatiker Zugang zu bestimmenden Motiven und Stoffen der Weltliteratur finden Die griechische Historiographie als Grundlage europäischen Geschichtsdenkens – die Vorstufen und Voraussetzungen der Geschichtsschreibung und deren bedeutendste Vertreter kennen lernen – sich anhand ausgewählter Passagen mit unterschiedlichen Geschichtsauffassungen und mit der Problematik objektiver Darstellung auseinander setzen 8. Semester: Die griechische Lyrik als Impuls für die Darstellung subjektiven Empfindens – zu verschiedenen Formen griechischer Lyrik Zugang finden, deren Wirkung auf spätere Literaturen kennen lernen und sich mit einzelnen Gedichten kreativ auseinander setzen

GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse): Gemäß § 6 Abs. 4 des Schulorganisationsgesetzes können mehrere Gegenstände zu einem einzigen Gegenstand zusammengefasst werden. Der Pflichtgegenstand Geschichte und Politische Bildung fasst die Gegenstände Geschichte (5. und 6. Klasse) und Geschichte und Politische Bildung (7. und 8. Klasse) zusammen. Ziel ist es, in allen Schulstufen historisches Denken sowie politisches Denken und Handeln zu vermitteln, um das angestrebte reflektierte und (selbst)reflexive Geschichts- und Politikbewusstsein zu erreichen. Im Unterricht sind dazu Einsichten in die Grundstrukturen und den Wandel zwischen Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft zu vermitteln. Die Schülerinnen und Schüler sollen ein reflektiertes und (selbst)reflexives historisches und politisches Bewusstsein entwickeln, das von regionalen Bezügen bis zur weltumspannenden Dimension reicht. Dies soll auch die Basis für ein Verständnis gegenüber unterschiedlichen kulturellen Werten und eine wertschätzende Beziehung zu anderen gegenwärtigen Lebensformen bieten. Das Gewinnen einer differenzierten Betrachtungsweise durch Begegnungen mit dem räumlich, kulturell und zeitlich Anderen soll dazu einen Beitrag leisten. Der Überwindung von Vorurteilen, Rassismen und Stereotypen ist dabei besondere Beachtung zu schenken. Akzeptanz und gegenseitige Achtung fördern eine kritische Identitätsbildung. Orientiert an der Chancengleichheit und Gleichstellung der Geschlechter sollen Schülerinnen und Schüler auch erkennen können, dass Geschlechterrollen und Geschlechterverhältnisse in Vergangenheit und Gegenwart unterschiedlich definiert waren und sind, demnach veränderbar und gestaltbar sind. Die Schülerinnen und Schüler sollen weiters befähigt werden, Sachverhalte und Probleme in ihrer Vielschichtigkeit, ihren Ursachen und Folgen zu erfassen und ein an den Menschenrechten orientiertes Politik- und Demokratieverständnis zu erarbeiten. Dies verlangt eine entsprechende Praxismöglichkeit im Lebens- und Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler. Durch den Unterricht sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, soziale, kulturelle, wirtschaftliche und politische Handlungsweisen im Kontext der jeweiligen Zeit kritisch zu analysieren sowie die Ursachen, Unterschiede und Funktionen von Religionen und Ideologien zu erkennen und zu kritisieren. Bei der Auseinandersetzung mit wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Phänomenen in Vergangenheit und Gegenwart soll durch das Bewusstmachen der vielfältigen Ursachen und Verläufe sowie der verschiedenen Möglichkeiten ihrer Deutung eine multiperspektivische Betrachtungsweise gefördert werden. Für die Bearbeitung der historischen und politischen Gegenwartsfragen, die auch die Interessen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen sollen, sind unterschiedliche Zugänge (ua. Längs- und Querschnitte, Fallstudien, methodenorientierte Zugänge) zu wählen. Der Unterricht soll Einblick in die Geschichte und Politik unterschiedlicher räumlicher Dimensionen sowie ihrer Vernetzungen geben. Dabei sind besonders Interkulturelles und Globales Lernen in den Unterricht miteinzubeziehen. Der Unterricht soll Einsichten in die Pluralität von politischen Leitbildern vermitteln. Durch die Auseinandersetzung mit Feldern wie Autorität und Macht, privat und öffentlich, Gemeinwohl und Gerechtigkeit, Krieg und Frieden, Diktatur und Demokratie usw. soll ein wichtiger Beitrag zur Erziehung zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit geleistet werden. Ideologiekritische Haltung und Toleranz, Verständnisbereitschaft und Friedenswille sind wichtige Voraussetzungen für politisches Handeln. Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule Geschichte und Politische Bildung soll über fundiertes Wissen zu einem reflektierten und (selbst)reflexiven historischen und politischen Bewusstsein führen. Das Verstehen historischer Entwicklungen und Handlungsweisen und die wertschätzende Auseinandersetzung mit dem Eigenen und dem Fremden sollen zum Abbau von Vorurteilen, zur Entwicklung von Toleranz und integrativem und verantwortungsvollem Handeln führen. Die Auseinandersetzung mit verschiedenen Weltanschauungen bietet den Schülerinnen und Schülern mögliche Antworten und Erklärungsmuster für eine eigenständige Wertorientierung an. Gesamteuropäisches Denken und Weltoffenheit stellen die Grundlage für ein friedliches und gleichberechtigtes Zusammenleben in einem globalen und überregionalen Zusammenhang dar. Der Gegenstand Geschichte und Politische Bildung befähigt die Schülerinnen und Schüler nicht nur, gesellschaftliche und politische Situationen und Entwicklungen zu verstehen, sondern auch alle Möglichkeiten der Mitbestimmung im demokratischen Willensbildungsprozess verantwortungsbewusst zu nützen. Beiträge zu den Bildungsbereichen Sprache und Kommunikation – Anwenden von Sprache in verschiedenen Kommunikationssituationen – Förderung kritischer Sprach- und Medienreflexion durch Auseinandersetzung mit und Interpretation von historischen Quellen (Briefe, Tagebücher, Bilder, usw.), Darstellungen der Vergangenheit (Sachtexte, Spielfilme, Hypertext, Diagramme, Statistiken, Karten ua.) und Produkten der politischen Kultur (Zeitungsartikel, TV-Dokumentationen, Flugblätter, Online-Petitionen ua.) – Aufbau einer demokratischen Gesprächs- und Kommunikationskultur Mensch und Gesellschaft – Stellenwert und Stellung von Frauen und Männern als Individuen und Sozialwesen im jeweiligen historischen und politischen Kontext – Kollektivismus versus Individualismus – Konzepte der Rechtfertigung von und der Auflehnung gegen Macht und Herrschaft – massenpsychologische Phänomene in jeweiligen Herrschaftsformen Natur und Technik – natürliche Rahmenbedingungen und ihre Auswirkungen auf gesellschaftliche Strukturen und Vorgänge – Wechselwirkung zwischen Natur, Technik und Gesellschaft – gesellschaftliche Folgen von technischen Innovationen – Grenzen des naturwissenschaftlich-technischen Fortschritts – nachhaltige Auswirkungen von Eingriffen in die Natur Kreativität und Gestaltung – simulative und handlungsorientierte Auseinandersetzung mit Themen der Geschichte und Politischen Bildung – kreative und vielfältige Formen der Präsentation – Auswirkung von Kunst und Kultur auf Politik und Gesellschaft – Beachtung von Kunst auch als Mittel der gesellschaftlichen Teilhabe und politischer Meinungsbildung Gesundheit und Bewegung – soziale Auswirkungen von Ernährung, Hygiene und medizinischem Fortschritt – gesellschaftliche und politische Funktion und Instrumentalisierung des Sports in verschiedenen Kulturen Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse): Die Themenbereiche sind durch exemplarische Fallstudien, Quer- oder Längsschnitte und Gegenwartsbezüge zu behandeln. Dabei gilt es, folgende didaktische Prinzipien zu berücksichtigen: Wissenschaftsorientierung, Subjektorientierung, Lebensweltbezug, Handlungsorientierung, Problemorientierung, Multiperspektivität und das Kontroversitätsprinzip. Historisches und politisches Lernen soll dabei mehr sein als eine reproduktive Aneignung von Sach- und Fachwissen. Zur Erlangung eines reflektierten und (selbst)reflexiven Geschichts- und Politikbewusstseins steht die Vermittlung von historischen und politischen Kompetenzen im Mittelpunkt. Dazu gilt es, die Schülerinnen und Schüler im Lernprozess in allen Anforderungsbereichen (Reproduktion, Transfer, Reflexion) entlang eines differenzierten Operatorensystems zu fördern. Anhand der dabei gewählten inhaltlichen Fallbeispiele werden Wissen und Kompetenzen ineinander verschränkt erworben. Dabei sind folgende fachspezifische Kompetenzbereiche zu berücksichtigen, wodurch eine Fortführung des Kompetenzerwerbs aus der Sekundarstufe I erreicht werden soll. Die dort grundgelegten historischen und politischen Kompetenzen werden in der Sekundarstufe II auf ein höheres Niveau weiterentwickelt: Historische Kompetenzen Historische Fragekompetenz : Geschichte gibt Antworten auf Fragen, die an die Vergangenheit gestellt werden. Im Unterricht sind vorhandene Fragestellungen in Geschichtsdarstellungen aufzuzeigen und die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, Fragen an die Vergangenheit zu erkennen und zu formulieren. Historische Methodenkompetenz : Die Eigenständigkeit im kritischen Umgang mit historischen Quellen (Quellenkritik) zum Aufbau einer Darstellung der Vergangenheit (Re-Konstruktion) sowie ein kritisches Hinterfragen von historischen Darstellungen bzw. geschichtskulturellen Produkte (zB Dokumentationen über die Vergangenheit, Schul- und Fachbücher, Filme, Comics, Computerspiele) sind zu fördern (De-Konstruktion). Dazu sind fachspezifische Methoden zu vermitteln, um Analysen und Interpretationen vornehmen zu können. Historische Sachkompetenz : Bei der Bearbeitung von Begriffen und den in ihnen ruhenden Konzepten ist darauf zu achten, dass sie in historischen Kontexten vermittelt werden und an das vorhandene Wissen anschließen. Im Unterricht dienen Begriffe und die in ihnen ruhenden Konzepte zur Erfassung von historischen Sachverhalten. Hiefür sind folgende Basiskonzepte zu beachten, die (a) das Zustandekommen von historischem und politischem Wissen reflektieren (Belegbarkeit, Konstruktivität, Kausalität, Perspektive und Auswahl), (b) Zeit als grundlegendes Konzept des historischen Denkens zwischen Kontinuität und Wandel beachten (Zeitverläufe, Zeiteinteilung, Zeitpunkte) sowie (c) Zusammenhänge des menschlichen Zusammenlebens fokussieren (Struktur, Macht, Kommunikation, Handlungsspielräume, Lebens-/Naturraum, Normen, Arbeit, Diversität und Verteilung). Historische Orientierungskompetenz : Historisches Lernen soll zum besseren Verstehen von Gegenwartsphänomenen und von zukünftigen Herausforderungen beitragen. Da unterschiedliche Schlüsse aus der Geschichte gezogen werden können, ist im Unterricht auf die Pluralität in der Interpretation zu achten. Die sich daraus ergebenden Synergien mit der Politischen Bildung sind zu berücksichtigen. Politische Kompetenzen Politische Urteilskompetenz : Da das alltägliche Leben von politischen Entscheidungen und Kontroversen beeinflusst wird, soll Politische Bildung einerseits zu einer selbstständigen, begründeten und möglichst sach- und wertorientierten Beurteilung politischer Entscheidungen, Probleme und Kontroversen befähigen und es andererseits schrittweise ermöglichen, sich selbst (Teil-)Urteile zu bilden und zu formulieren. Politische Handlungskompetenz : Der Unterricht soll die Bereitschaft und Fähigkeit zu politischem Handeln fördern. Dazu ist es erforderlich, eigene Positionen zu artikulieren, Positionen anderer zu verstehen und aufzugreifen sowie an der gemeinsamen Entwicklung von Lösungen mitzuwirken. Diese für politisches Handeln zentralen Fähigkeiten sind anhand konkreter Beispiele, etwa durch Simulationsspiele und im Rahmen der Einrichtungen der Schuldemokratie, zu vermitteln. Politikbezogene Methodenkompetenz : Politische Bildung soll dazu befähigen, Grundlagen und Informationen zu reflektieren und Manifestationen des Politischen (zB Flugblätter, Zeitungsberichte, Plakate, TV-Berichte, Blogeinträge) zu entschlüsseln und zu hinterfragen, indem ein Repertoire von Methoden zur Analyse von Daten, Bildern und Texten vermittelt wird. Gleichzeitig sollen Verfahren und Methoden vermittelt werden, die dazu befähigen, sich mündlich, schriftlich, visuell und/oder in modernen Medien politisch zu artikulieren (zB Beteiligung an Diskussionen zu politischen Fragen, Schülerinnen- und Schülervertreterwahl) Politische Sachkompetenz : Bei der Bearbeitung von Begriffen und den in ihnen ruhenden Konzepten ist darauf zu achten, dass sie in politischen Kontexten vermittelt werden und an das vorhandene Wissen anschließen. Begriffe und die ihnen innewohnenden Konzepte des Politischen dienen der Erfassung politischer Sachverhalte. Hiefür sind folgende Basiskonzepte zu beachten, die das Zustandekommen von politischem Wissen reflektieren (Belegbarkeit, Konstruktivität, Kausalität, Perspektive und Auswahl) sowie Zusammenhänge des menschlichen Zusammenlebens fokussieren (Struktur, Macht, Kommunikation, Handlungsspielräume, Lebens-/Naturraum, Normen, Arbeit, Diversität und Verteilung). Die historischen und politischen Kompetenzen sind anhand konkreter Themen zu entwickeln. Es ist darauf zu achten, dass alle angeführten Kompetenzen in ausreichendem und ausgewogenem Maße im Unterricht berücksichtigt werden und im Mittelpunkt des Unterrichts stehen. Bei der Bearbeitung der Themen sind die Relevanz für die zukünftige Lebenssituation, der regionale Aspekt, der exemplarische Charakter und fächerübergreifende Bezüge zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind auch die im allgemeinen Teil des Lehrplans angeführten Kompetenzen, wie zB Selbst- und Sozialkompetenz, anzubahnen. Zu diesem Zweck sind geeignete methodische Zugänge zu legen (ua. unterschiedliche Sozialformen, Plan- und Rollenspiele, offene Lernformen, entdeckendes und projektorientiertes Lernen sowie Lehrausgänge in Museen, zu historischen Stätten und politischen Einrichtungen). Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Die historischen und politischen Kompetenzen sind als Ausgangspunkt der Unterrichtsplanung und -gestaltung heranzuziehen. Die Themenbereiche sind bezogen auf die zu erwerbenden Kompetenzen sorgfältig und begründet auszuwählen. Das Ziel des Unterrichts ist der Erwerb des historischen Denkens sowie des politischen Denkens und Handelns, was in der Regel durch ein Zusammenspiel der verschiedenen Teilkompetenzen erreichbar ist. Den Schülerinnen und Schülern muss es ermöglicht werden, durchgängig und ausgewogen mit verschiedenen Anforderungsbereichen (Reproduktion, Transfer und Reflexion) konfrontiert zu werden. Im Unterricht gilt es, alle historischen und politischen Kompetenzen anzubahnen. Neben den für die 5. Klasse und den in den jeweiligen semestrierten Jahrgängen abzusichernden Teilkompetenzen (6. bis 8. Klasse), können zusätzliche individuelle Schwerpunktsetzungen (5. bis 8. Klasse) vorgenommen werden. 5. Klasse – (1. und 2. Semester): Historische Methodenkompetenz (Re- und De-Konstruktionskompetenz) – Schriftliche Quellen beschreiben, analysieren und interpretieren – Bildliche Quellen beschreiben, analysieren und interpretieren – Geschichtskulturelle Produkte als Orte des historischen Erzählens erkennen – Geschichtskarten lesen – Die unumgängliche Perspektivität und Intention von historischen Quellen feststellen Historische Sachkompetenz – Die Begriffe/Konzepte „Geschichte“ und „Vergangenheit“ sowie „Quelle“ und „Darstellung“ klären und hinsichtlich ihrer Verwendung differenzieren – Aussagen und Interpretationen über die Vergangenheit und Gegenwart anhand von Belegen aus Quellen und Darstellungen nachzuvollziehen (Belegbarkeit) Historische Orientierungskompetenz – Orientierungsangebote in Darstellungen der Vergangenheit erkennen Historische Fragekompetenz – Fragen, die in Darstellungen der Vergangenheit behandelt werden, herausarbeiten Themenbereiche Von der griechisch-römischen Antike bis zum Ende des Mittelalters unter Berücksichtigung von Gegenwartsphänomenen – politische Organisation, gesellschaftliche Entwicklung, Wirtschaft und Kultur des mediterranen Raumes – Ausbreitung von Kultur, Religion und Herrschaftsgebieten in europäischen und außereuropäischen Machtzentren sowie damit verbundene Vernetzungen und Wechselwirkungen – Expansion und Migration und deren soziokulturelle Auswirkungen; Darstellung von unterschiedlichen Kulturen in geschichtskulturellen Produkten – die Entwicklung unterschiedlicher politischer und rechtlicher Strukturen im Spannungsfeld von Herrschaft und Lebenswelt, insbesondere der Geschlechterverhältnisse/-rollen 6. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Historische Methodenkompetenz (Re- und De-Konstruktionskompetenz) – Quellen und Darstellungen hinsichtlich ihrer Charakteristika unterscheiden – Quellenbezüge in Darstellungen der Vergangenheit herausarbeiten – Geschichtskarten hinsichtlich ihrer Konstruktion hinterfragen Historische Sachkompetenz – Fachliche Begriffe/ Konzepte des Historischen anhand von Lexika und Fachliteratur etc. klären und die dortigen Definitionen vergleichen sowie Unterschiede erkennen Historische Orientierungskompetenz – Offene und pluralistische Diskussionen zur Nutzung der historischen Erkenntnisse für die Gegenwart und Zukunft führen Politische Sachkompetenz – Fachliche Begriffe/ Konzepte des Politischen anhand von Lexika und Fachliteratur etc. klären und die dortigen Definitionen vergleichen sowie Unterschiede erkennen Politische Urteilskompetenz – Eigene und fremde Urteile und Teilurteile auf ihre Begründung und Relevanz hin untersuchen – Eigene politische Urteile und Überzeugungen in ihrer Bedingtheit (Interessen, Standortgebundenheit) erkennen sowie die Bereitschaft aufbringen, diese zu modifizieren und/oder zurückzunehmen – Vernachlässigte Interessen in Urteilen erkennen und die damit verbundenen Konsequenzen abschätzen Themenbereiche Vom Beginn der Neuzeit bis zum ersten Weltkrieg unter Berücksichtigung von Gegenwartsphänomenen – die sozioökonomischen und geistig-kulturellen Umbrüche in der frühen Neuzeit in verschiedenen sozialen Schichten – die soziale, politische und wirtschaftliche Dynamik in und zwischen neuzeitlichen Herrschaftsgebieten – Herrschafts- und Staatsformen und ihre Auswirkungen auf Gesellschaft und Kultur – kolonialistische und imperialistische Expansionen mit ihren Auswirkungen auf Herrschende und Beherrschte; Darstellung von Kolonialismus in geschichtskulturellen Produkten 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Historische Methodenkompetenz (Re- und De-Konstruktionskompetenz) – Fachspezifische Recherchefähigkeiten für die Erstellung einer eigenen Darstellung der Vergangenheit (historische Narration) entlang einer historischen Fragestellung entwickeln (zB Fachliteratur sichten, Nutzung von Internetarchiven) – Gattungsspezifik von Darstellungen der Vergangenheit (zB Spielfilm, Comic, Roman, Internetseite) erkennen – Die in Darstellungen der Vergangenheit verwendeten Quellenaussagen mit historischen Originalquellen vergleichen Historische Sachkompetenz – Geschichte als Konstruktion der Vergangenheit wahrnehmen (Konstruktivität) Historische Orientierungskompetenz – Erkenntnisse von eigenen Darstellungen der Vergangenheit sowie von Darstellungen der Vergangenheit, die andere angefertigt haben, zur individuellen Orientierung (hinsichtlich der Bewertung der Vergangenheit und möglicher Handlungsoptionen) in der Gegenwart und Zukunft nutzen Politische Sachkompetenz – Unterschiedliche Verwendung von Begriffen/ Konzepten in Alltags- und (wissenschaftlicher) Fachsprache erkennen sowie deren Herkunft- und Bedeutungswandel beachten Politische Handlungskompetenz – Eigene Meinungen, Werturteile und Interessen artikulieren und (öffentlich) vertreten – Bewusst über die eigene Teilnahme an politischen Entscheidungsprozessen (zB Wahlen, Demonstrationen, Volksabstimmungen) entscheiden – Entscheidungen erst nach Abwägen verschiedener Standpunkte treffen Themenbereiche Vom Beginn der Neuzeit bis zum ersten Weltkrieg unter Berücksichtigung von Gegenwartsphänomenen – die Ideen der Aufklärung, Menschenrechte und Revolutionen sowie deren Beitrag für die Entwicklung des modernen Verfassungsstaates mit seinen Partizipationsformen; Entwicklung der Frauenrechte – Politische und ideologische Strömungen des 19. Jahrhunderts in Gesellschaft, Kultur, Wirtschaft und Politik und ihre Folgen – Instrumentalisierungen von Kultur und Ideologie in Politik und Gesellschaft über Geschichtsbilder und -mythen sowie historische Legitimationsversuche in Gegenwart und Vergangenheit 7. Klasse: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Historische Fragekompetenz – Eigenständige Fragen zu Entwicklungen in der Vergangenheit formulieren Historische Methodenkompetenz (Re- und De-Konstruktionskompetenz) – Gattungsspezifik von historischen Quellen für ihre Interpretation berücksichtigen – Aus den Ergebnissen der Quellenarbeit und den Erkenntnissen aus Darstellungen eine selbständige historische Darstellung entlang einer historischen Fragestellung erstellen Historische Sachkompetenz – Unterschiedliche Verwendung von Begriffen/ Konzepten in Alltags- und (wissenschaftlicher) Fachsprache erkennen sowie deren Herkunft- und Bedeutungswandel beachten Politische Urteilskompetenz – Vorurteile, Vorausurteile von rational begründeten Urteilen unterscheiden – Bei politischen Kontroversen und Konflikten die Perspektiven und Interessen und zugrundeliegenden politischen Wert- und Grundhaltungen unterschiedlich Betroffener erkennen und nachvollziehen Politikbezogene Methodenkompetenz – Erhebungen nachvollziehen, die im politischen Diskurs eingesetzt werden, und deren Daten analysieren (Art der Datenerhebung erkennen, dahinter liegende Fragestellungen nachvollziehen, Sachaussagen und bewertende Aussagen identifizieren) – Medial vermittelte Informationen kritisch hinterfragen (Einfluss der medialen Präsentationsformen reflektieren, unzulässige Vereinfachungen der möglichen Aussagen erkennen, unterschiedliche Interpretationsmöglichkeiten erörtern) Themenbereiche Politische, wirtschaftliche, kulturelle und soziale Entwicklungen vom 1. Weltkrieg bis zur Gegenwart – Nationale und internationale Politik zwischen 1918 und 1945, zB Friedensverträge, Krisen der Zwischenkriegszeit, Zweiter Weltkrieg – demokratische, autoritäre und totalitäre Staatensysteme und ihre Ideologien in Europa; Darstellung von Ideologien in geschichtskulturellen Produkten – nationalsozialistisches System und Holocaust; Erinnerungskulturen im Umgang mit dem Holocaust – das bipolare Weltsystem 1945-1990, sein Zusammenbruch und die Transformation des europäischen Systems 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Historische Methodenkompetenz (Re- und De-Konstruktionskompetenz) – Darstellungen der Vergangenheit kritisch systematisch hinterfragen (de-konstruieren) – Aufbau von Darstellungen der Vergangenheit (zB inhaltliche Gewichtungen, Argumentationslinien, Erzähllogik) analysieren Historische Sachkompetenz – Grundlegende erkenntnistheoretische Prinzipien des Historischen kennen und anwenden (verschiedene Perspektiven in historischen Quellen und Darstellungen identifizieren und hinterfragen/ Perspektivität; bewusste Auswahlentscheidungen hinsichtlich Themen, Quellen, Forschungsfragen, Zielgruppen usw. in historischen Darstellungen erkennen/ Selektivität; Geschichte als eine Betrachtung, die im Nachhinein geschieht, wahrnehmen und deren Auswirkung reflektieren/ Retroperspektivität) Historische Orientierungskompetenz – Darstellungen der Vergangenheit hinsichtlich angebotener Orientierungsmuster für die Gegenwart und Zukunft befragen – Orientierungsangebote aus Darstellungen der Vergangenheit hinterfragen und mit alternativen Angeboten konfrontieren Politische Handlungskompetenz – Demokratische Mittel zur Durchsetzung eigener Anliegen (zB Demonstrationen, Unterschriftenlisten, Flugblattaktionen, Petitionen) konzipieren und/oder anwenden, insbesondere Formen schulischer und außerschulischer Mitbestimmung – Medien nutzen, um eigene politische Meinungen und Anliegen zu verbreiten (zB über Leserbriefe, Postings) – Differenzierte politische Diskussionen führen – Kontakte zu Institutionen und Personen der politischen Öffentlichkeit (Politikerinnen und Politiker, NGOs, usw.) aufnehmen sowie Angebote von politischen Organisationen nutzen können Themenbereiche Politische, wirtschaftliche, kulturelle und soziale Entwicklungen vom 1. Weltkrieg bis zur Gegenwart – soziale, ökologische, politische, wirtschaftliche, geschlechterbezogene und kulturelle Ungleichheiten und die Entwicklung von nachhaltigen Lösungsstrategien, zB Befreiungs- und Unabhängigkeitsbewegungen als Reaktion auf Kolonialismus und Imperialismus; Nord-Süd-Konflikt; Entwicklungshilfepolitik; das österreichische Sozial- und Wirtschaftssystem im internationalen Vergleich; kritischer Vergleich von Geschichtsschulbuchdarstellungen zum gleichen Thema – Gesellschaftliche Veränderungen nach 1945 und ihre Auswirkungen auf den Alltag – politisches Alltagsverständnis – die verschiedenen Dimensionen und Ebenen von Politik, Formen und Grundwerte der Demokratie und der Menschenrechte, Frauen- und Gleichstellungspolitik, Motivationen und Möglichkeiten politischer Beteiligungs-, Entscheidungs- und Konfliktlösungsprozesse 8. Klasse – Kompetenzmodul 7: 7. Semester: Historische Methodenkompetenz (Re- und De-Konstruktionskompetenz) – Erstellen verschiedener Darstellungen der Vergangenheit in verschiedenen medialen Formen (zB Sachtext, Plakat, Video) zur gleichen Materialgrundlage (Quellen und Darstellungen) erproben – Perspektivität, Intention und Bewertungen in Darstellungen der Vergangenheit feststellen sowie deren Entstehungskontext berücksichtigen Historische Sachkompetenz – Fachliche Begriffe/ Konzepte des Historischen auf Fallbeispiele kritisch anwenden und adaptieren Politische Sachkompetenz – Fachliche Begriffe/ Konzepte des Politischen auf Fallbeispiele kritisch anwenden und adaptieren – Grundprinzipien der sozialwissenschaftlichen Forschung beachten (zB Vollständigkeit der Datenerhebung, Eignung und Verlässlichkeit von Messverfahren, Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse) Politikbezogene Methodenkompetenz – Selbstständig Informationen zu politischen Themen gewinnen, um damit ein eigenes mediales Produkt der politischen Artikulation zu erstellen – Medienspezifik bei der Erstellung von eigenen medialen Produkten der politischen Artikulation beachten (Plakate, Social Media, Demonstrationsbanner, etc.) Politische Handlungskompetenz – Alleine oder mit anderen für gemeinsame und/oder für die Interessen anderer eintreten sowie eingegangene Kompromisse akzeptieren – Sich an politischen Prozessen verantwortungsbewusst beteiligen Themenbereiche Wesentliche Transformationsprozesse im 20. und 21. Jahrhundert und grundlegende Einsichten in das Politische – Österreich als Teil der europäischen und globalen Entwicklung im 20. und 21. Jahrhundert – das politische und rechtliche System Österreichs und der Europäischen Union sowie politische Systeme im internationalen Vergleich – europäische Integrationsbestrebungen und Globalisierungsprozesse – Chancen und Konfliktpotenziale – Rolle der (Neuen) Medien zwischen Politik, Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft; Geschichtsdarstellungen in Neuen Medien 8. Semester: Historische Fragekompetenz – Einfluss der Fragestellung auf die Darstellung erkennen Historische Methodenkompetenz (Re- und De-Konstruktionskompetenz) – Die Aussagen der Darstellung der Vergangenheit mit den Erkenntnissen der Geschichtswissenschaft (Fachtexte) vergleichen Historische Orientierungskompetenz – Mögliche Gründe für vorgeschlagene Orientierungsangebote in Darstellungen der Vergangenheit herausarbeiten Politische Urteilskompetenz – Vorliegende Urteile hinsichtlich ihres Entstehungskontextes auf ihre Kompatibilität mit Grund- und Freiheitsrechten (insbesondere Menschenrechte) überprüfen – Folgen von Entscheidungen und Urteilen abschätzen Themenbereiche Wesentliche Transformationsprozesse im 20. und 21. Jahrhundert und grundlegende Einsichten in das Politische – Akteure der internationalen Politik, zentrale Konfliktfelder und Formen von Sicherheitskonzepten und -strukturen – emanzipatorische, soziale Bewegungen und Gegenströmungen nach 1945 in Österreich, Europa und der Welt, zB Frauen-, Jugend- und Studentenbewegungen

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse): siehe Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse): Im Mittelpunkt des Unterrichtsgegenstandes Geographie und wirtschaftliche Bildung (GWB) steht der Mensch. Der GWB-Unterricht fokussiert entsprechend auf die Lebenswelten der Jugendlichen und lässt eine deutliche Aktualitäts- und Zukunftsorientierung erkennen. Es gilt, die Schülerinnen und Schüler in einer Zeit des Globalen Wandels entscheidungs- und handlungsfähig für die Zukunft zu machen. Große globale Herausforderungen sollen sichtbar gemacht und mögliche Handlungsoptionen entwickelt werden. Entsprechend sind die Analyse der Hintergründe und Folgewirkungen menschlichen Handelns in Gesellschaft, Umwelt(en) und Wirtschaft sowie politisch bildende Lehr- und Lernprozesse zentrale Anliegen des GWB-Unterrichts. Die räumliche Komponente findet dabei besondere Berücksichtigung. Aus der Perspektive der Kompetenzorientierung vermittelt der GWB-Unterricht den kompetenten Umgang mit wesentlichen und komplexen Fachinhalten und Fachmethoden der Geographie und der Ökonomie, die dem letzten Stand der fachlichen und fachdidaktischen Erkenntnisse entsprechen, sich speziell aber an den bei Schülerinnen und Schülern ausgeprägten Motivationen, Interessen und Bedürfnissen orientieren sollen. Die Existenz verschiedener interessengeleiteter Wirklichkeiten von der lokalen bis zur globalen Ebene aufzuzeigen, zu vergleichen, zu bewerten und kritisch zu hinterfragen, ist Ziel eines multiperspektivischen Zugangs zum Unterricht. Prozesse und Phänomene interdisziplinär, integrativ und in ihrer Dynamik und Wechselwirkung zu erfassen, fördert die Synthesekompetenz. Nur aus dem fundierten Verständnis räumlicher und ökonomischer Prozesse erwachsen schließlich die Möglichkeiten zu kompetenter Kommunikation sowie zu konstruktivem Handeln, aus Sicht des Lernens also zur Ausbildung der Kommunikations- und Handlungskompetenz. Dabei gilt der Grundsatz, die Schülerinnen und Schüler zu mündiger und aktiver gesellschaftlicher Partizipation im Sinne einer Bildung für nachhaltige Entwicklung zu befähigen, zu ermutigen und auch anzuhalten. Die Phase der Reflexion bzw. die Entwicklung der Reflexionskompetenz runden den Prozess des Kompetenzaufbaus ab und bilden den Ausgangspunkt für weiterführendes unterrichtliches Handeln. Das Unterrichtsgegenstand Geographie und Wirtschaft leistet damit einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung sowie der Entfaltung möglichst hoher Lebensqualität für alle Menschen. Im Unterricht soll dazu die Aktivität der Lernenden im Vordergrund stehen. Daher sind Unterrichtsverfahren einzusetzen, die zu eigenständiger und kritischer Informationsverarbeitung führen. Dabei sind vielfältige, den jeweiligen Zielsetzungen angepasste Arbeitsformen zur Gewinnung sowie Verarbeitung und Darstellung geographischer und wirtschaftlicher Informationen zu nutzen. Methoden zur Aneignung neuen Wissens und Könnens sind zu entwickeln. Das selbständige Erkennen von Problemen und das Finden von Wegen zu ihrer Lösung sind zu üben. Modell- und Theoriebildung sind als Hilfe bei der Bewältigung der Informationsfülle zu nutzen. Daher kommt der Arbeit mit Geomedien, Fallstudien und projektartigen Unterrichtsverfahren bzw. fächerverbindenden Projekten und didaktischen Spielen in jeder Klasse besondere Bedeutung zu. Aus den im Abschnitt „Lehrstoff“ formulierten kompetenzorientierten Lernzielen haben die Unterrichtenden gemeinsam mit ihren Schülerinnen und Schülern die Lerninhalte für Unterrichtssequenzen begründet abzuleiten. Dies gilt besonders für den Erwerb jener Qualifikationen, die den Schülerinnen und Schülern eine weitgehend selbstbestimmte Wahl aus den vielfältigen Bildungs- und Berufsangeboten in einer sich ständig verändernden Welt ermöglichen sollen (Berufsorientierung). Als entscheidungs- und handlungsleitende Kriterien sind dabei folgende zu beachten: situative Bezüge (Schülerinnen und Schüler, Klasse, Schulumfeld), aktuelle Bezüge, die exemplarische Bedeutung, die Transferfähigkeit sowie fächerübergreifende Aspekte. Kompetenzorientierte Aufgaben- und Problemstellungen im GWB-Unterricht gehen dabei grundsätzlich über den Anforderungsbereich I (Reproduktion und Reorganisation) hinaus und beinhalten die Anforderungsbereiche II (Anwendung und Transfer) sowie III (Reflexion und Problemlösung). Aufgaben in diesen höheren Anforderungsbereichen sollen zur Unterstützung des Kompetenzerwerbs in möglichst vielen Phasen des GWB-Unterrichts zur Anwendung kommen. Die Auswahl der Lerninhalte wird darüber hinaus durch die Einführung von Basiskonzepten unterstützt. Basiskonzepte im GWB-Unterricht Im semestrierten Lehrplan Geographie und Wirtschaft werden handlungsorientierte Basiskonzepte eingeführt. Diese verweisen auf fundamentale fachliche Ideen und Konzepte, den fachlichen Kern der Bezugswissenschaften Geographie und Wirtschaft. Basiskonzepte orientieren die Lehrenden bei der Gestaltung und Strukturierung des Unterrichts sowie bei der Auswahl von Fallbeispielen, an Hand derer die kompetenzorientierten Lernziele des Lehrplans bearbeitet werden können. Dies unterstützt die Intention der Kompetenzorientierung, die reine Reproduktion von Faktenwissen hintanzuhalten und den Fokus auf Konzeptwissen und anwendungsbezogenes Wissen zu richten. Weiters sind das Methodenwissen und die Reflexion über das Wissen relevant. Basiskonzepte ergänzen in inhaltlicher und methodischer Sicht die Lernziele des Lehrplans, greifen dabei aber über den klassischen „Lehrstoff“ und den Kanon des traditionellen Schulbuchwissens hinaus. Basiskonzepte bündeln fachliche Zugänge, die darauf abzielen, eine unübersichtliche komplexe Welt für Schülerinnen und Schüler lesbar und verhandelbar zu machen. Durch die Brille der Basiskonzepte betrachtet, lernen Schülerinnen und Schüler Sachverhalte in geographischer und ökonomischer Perspektive zu (de)konstruieren, zu strukturieren, zu problematisieren und hieraus reflektierte Handlungen zu entwickeln. Folgende Basiskonzepte werden für den GWB-Unterricht aus dem fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Diskurs abgeleitet. Raumkonstruktion und Raumkonzepte Zur Analyse natürlicher, sozialer und ökonomischer Phänomene ist auch im Unterricht auf mindestens drei unterschiedliche Raumkonzepte zurückzugreifen. Das klassische absolute Raumkonzept im Rahmen naturwissenschaftlicher Analyse und kartographischer Kommunikation beinhaltet zum einen die Verortung bestimmter Sachverhalte der physisch-materiellen Welt in einem „Raum als Container“ oder sieht „Raum als System von Lagebeziehungen und Reichweiten“ auf unterschiedlichen Maßstabsebenen. Weiters soll der Wahrnehmungsraum als Grundlage raumbezogener Images und Identitäten sowie als eine Bezugsgröße räumlicher Orientierung und handlungsleitender Entscheidungen Beachtung finden. Darüber hinaus gilt es, im GWB-Unterricht das Konzept interessensgeleiteter Raumkonstruktionen als Grundlage von Reflexion, Partizipation und Kommunikation in gesellschaftlichen Aushandlungs- und Entscheidungsprozessen zu verstehen, zu diskutieren und anzuwenden. Regionalisierung und Zonierung Regionalisierungen bilden, ausgehend von subjektiven Vorgaben, die Strukturierung von Räumen unterschiedlicher Maßstäbe nach unterschiedlichen Überlegungen ab. Zonierungen beschreiben die interessengeleitete Abgrenzung von Raumeinheiten in Politik, Administration und zu wissenschaftlichen Zwecken, etwa im Bereich der Geoökologie oder der Raumplanung. Entsprechend sind Regionalisierungen und Zonierungen in Bezug auf ihre Zielsetzungen zu hinterfragen. Darüber hinaus können Methoden der Zonierung auf Basis von selbst entwickelten Indikatoren und Grenzwerten auch beispielhaft praktisch mittels geeigneter Techniken durchgeführt werden. Diversität und Disparität Verhältnisse unterschiedlicher Akteurinnen und Akteure zueinander können Aspekte der Diversität aufweisen, etwa, wenn im Rahmen der Arbeitsteilung ähnlich verantwortlichen und/oder qualifizierten Tätigkeiten nachgegangen wird, die aber mit unterschiedlichem Einkommen verbunden sind. Ferner kann es Verhältnisse der Ungleichheit geben, wenn beispielsweise Einkommen und Vermögen unterschiedlicher Individuen, Gruppen oder Regionen stark voneinander abweichen. Die Probleme rund um regionale und soziale Unterschiede werden dabei als zentrale Fragestellungen der Ökonomie begriffen. Fragen der Zugänglichkeit, der Erreichbarkeit sowie der territorialen Verfügbarkeit behandeln ebenfalls Dimensionen der Diversität und Disparität und stellen wesentliche geographische Anliegen dar. Schülerinnen und Schüler sollen Diversität als Ergebnis von sozialen, ökonomischen und politischen Prozessen begreifen. Es erscheint dabei wichtig, dass Lösungen für spezifische Konflikte, die Aspekte der Diversität oder Disparitäten aufweisen, nicht nach verallgemeinerbaren Regeln erzielbar sind. Die Analyse von Fallbeispielen soll deshalb verallgemeinernden und homogenisierenden Wahrnehmungen entgegenwirken und differenzierte Einschätzungen und Urteile befördern. Maßstäblichkeit Maßstäblichkeit kann sowohl als Grunddimension räumlicher als auch sozialer und ökonomischer Darstellung und Analyse betrachtet werden. In der räumlichen Dimension sind hier grundlegende metrische Dimensionen von der lokalen über die regionale zur globalen Ebene angesprochen. Der gewählte Maßstab beeinflusst dabei die Perspektive, auf unterschiedlichen Maßstabsebenen – etwa in den Dimensionen der Mikro- und Makroökonomie, aber auch in sozialen Kontexten – ergeben sich unterschiedliche Antworten auf ähnliche Problem- und Fragestellungen. Mikro- und makroanalytische Perspektiven sind im Unterricht immer in Bezug zu individuellen Handlungsoptionen der Schülerinnen und Schüler zu setzen. Wahrnehmung und Darstellung Das Basiskonzept Wahrnehmung und Darstellung beschäftigt sich neben der Frage, was Menschen als „real“ erkennen, auch damit, wie sie Bilder und Vorstellungen über die Welt entwickeln und darüber kommunizieren. Dies beinhaltet zum einen die Reflexion und Analyse alltagsweltlicher Wahrnehmung einschließlich der Orientierung im physischen Raum. Zum anderen impliziert es die Auseinandersetzung mit der wissenschaftlich strukturierten und technisch unterstützten Wahrnehmung (zB mit qualitativen und quantitativen Erhebungsmethoden, Fernerkundung, virtuelle Realitäten etc.) unter Bezugnahme auf spezifische inhaltliche Fokussierungen und blinde Flecken im Unterricht. Eingeschlossen ist in beiden Bereichen die kritische Analyse der jeweils produzierten und publizierten Darstellungen. Schülerinnen und Schüler sollen auch aktiv Methoden der sachadäquaten sowie der interessengeleiteten Kommunikation anwenden. Anhand zur Verfügung stehender Daten kann dies durch Mittel des Textes, der Kartographie und verwandter grafischer Darstellungstechniken realisiert werden. Nachhaltigkeit und Lebensqualität Das Basiskonzept Nachhaltigkeit ist als sehr eng mit dem der Lebensqualität verknüpft zu begreifen. Der im Sprachgebrauch zum Gummiwort mutierte Begriff der Nachhaltigkeit bedeutet im Sinne unseres Fachverständnisses weitaus mehr als nur „andauernd“ oder „langanhaltend wirksam“. Er sollte als eine Art Leitmotiv ökologischer Modernisierung gesehen werden: Für die Anforderungen modernen GWB-Unterrichts bedeutet dies, Überlegungen anzustellen, wie das fragile Mensch-Umwelt-System in eine gewünschte Balance gebracht sowie die Aushandlung eines Ausgleichs hinsichtlich der tragenden Säulen der Nachhaltigkeit (Gesellschaft, Wirtschaft, Natur) unterstützt werden kann. Als „Lebensqualität“ wird in Studien zur Lebensqualitätsforschung die Entfaltungsmöglichkeit jedes Menschen und dessen Nachkommen gesehen, wobei die gleichwertige Sicherung der ökologischen, materiellen und sozialen Lebensgrundlagen in den Mittelpunkt gestellt wird. Die Leitgedanken der Nachhaltigkeit und der Solidarität erweisen sich als notwendige Voraussetzung für eine möglichst hohe Lebensqualität einzelner Menschen und der Gesellschaft. Das Ziel der UNESCO, über Bildung für Nachhaltige Entwicklung allen Menschen Bildungschancen zu eröffnen, die es ihnen ermöglichen, sich Wissen und Werte anzueignen sowie Verhaltensweisen und Lebensstile zu erlernen, die für eine lebenswerte Zukunft und eine positive Veränderung der Gesellschaft(en) erforderlich sind, sollte für gelingenden GWB-Unterricht vorrangig sein. Interessen, Konflikte und Macht Die Analyse unterschiedlicher (Gruppen)Interessen, die Durchsetzung im Rahmen gesellschaftlicher Aushandlungsprozesse sowie die Auseinandersetzung mit Konflikten, die dabei ausgetragen werden und in der Folge entstehen, ist eine wichtige geographische und ökonomische Fragestellung. Dies entspricht auch einem essentiellen Anliegen der Politischen Bildung. Das Basiskonzept Interessen, Konflikte und Macht lenkt die Aufmerksamkeit auf soziale, ökonomische und ökologische Abhängigkeiten, Konflikte und Krisen sowie auf die Strategien der Konflikt- und Krisenbewältigung. Dies betrifft die Frage der gesellschaftlichen Inklusion und Exklusion und der Beteiligung an Entscheidungsprozessen ebenso wie Fragen des Zugangs zu Ressourcen oder Verteilungsfragen. Schülerinnen und Schüler sollen sich über Gewinner/innen und Verlierer/innen von politischen Entscheidungsprozessen klar werden und sich selbst als Akteur/innen in Aushandlungsprozessen erleben können. Schließlich soll der Aufklärung über Manipulationen und Entfremdungsprozesse, die Schülerinnen und Schüler selbst betreffen, Raum gegeben werden. Arbeit, Produktion und Konsum Dieses Basiskonzept umfasst einmal eine Akteur/innenperspektive, die nachvollziehbar macht, dass Menschen, täglich als Konsumentinnen und Konsumenten oder über das Erwerbsleben ökonomisch tätig sind. Es beinhaltet weiters die gesellschaftliche Produktion von Bedürfnissen ebenso wie die Bedürfnisse der Produktion, mit denen sich die Volkswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftslehre auseinandersetzen. Die Beschäftigung mit Marketing, Unternehmensführung, Bilanzierung und Rechnungswesen, rechtlichen Grundlagen des betrieblichen Wirtschaftens sowie unternehmerischem Denken, wie Kosten/Nutzen-Überlegungen oder Opportunitätskosten, gibt Aufschlüsse über Logiken betriebswirtschaftlichen Denkens und Handelns, die für Schülerinnen und Schüler durchschaubar gemacht werden sollen. Märkte, Regulierung und Deregulierung Der Kern dieses Basiskonzepts fordert die Diskussion der Koordinierung von Wirtschaft in einem Spannungsfeld zwischen Markt, Staat und institutionellen Arrangements, zwischen spontaner Koordinierung und Macht bzw. bewusstem Eingreifen. Theorien, die Märkte als isoliert und frei von staatlicher und institutioneller Einbettung darstellen, sind kritisch zu hinterfragen. Märkte sind immer mit Marktmacht verbunden und dem Versuch diverser Akteur/innen staatliche Regulierung bzw. Deregulierung zu beeinflussen. Das auf viele Situationen übertragbare, entscheidende konzeptionelle Wissen für Schülerinnen und Schüler liegt im Verständnis des Spannungsfeldes zwischen Markt und (De-) Regulierung. Wachstum und Krise Warum wächst Wirtschaft? Muss und soll Sie wachsen? Ist wirtschaftliche Entwicklung unbedingt mit Wachstum gleichzusetzen? Warum kommt es zu Krisen? Ein Basiskonzept Wachstum und Krise fordert die Bereitschaft, Krisenmomente als ein zentrales Feld der Ökonomie zu sehen, aber auch eine Einschätzung der politisch-ideologischen Konfliktlinien, die dieses Feld durchziehen. Krisenanalyse ist die Vorbedingung aktueller Wirtschaftspolitik, und aus unterschiedlichen Theorien werden unterschiedliche und sehr oft gegensätzliche Politikvorschläge argumentiert. Der GWB-Unterricht trägt in diesem Zusammenhang zu einem demokratischen Empowerment der Schülerinnen und Schüler bei. Ein grundsätzliches Verständnis rivalisierender Politikoptionen ermöglicht die Teilnahme an der gesellschaftlichen Debatte mit dem Ziel einer konstruktiven Weiterentwicklung des Ist-Zustandes. Mensch- Umwelt Beziehungen Eine der großen Herausforderung des Anthropozäns bzw. der Zukunft liegt darin, dass die Geschwindigkeit der Abläufe im Mensch-Umwelt-System ansteigt und die Ausmaße der Folgewirkungen mittlerweile globale Dimension erreicht haben. Mensch-Umwelt-Beziehungen sind dabei als jene Beziehungen und Effekte zu verstehen, die bei Menschen in ihrem alltäglichen Handeln eine zentrale Rolle spielen. Dies inkludiert sowohl Beziehungen zur physischen Umwelt wie auch zur sozialen und ökonomischen Umwelt. Im Unterricht ist die Entwicklung eines eigenen Handlungsrepertoires zu ermöglichen, wobei die vorhersehbaren Folgen dieser Handlungen unter Bezugnahme auf Konzepte der Nachhaltigkeit zu reflektieren sind. Geoökosysteme Geoökosysteme sind als selbstregulierende, in einem dynamischen Gleichgewicht funktionierende Wirkungsgefüge zwischen Biosystem, Geosystem und belebten Faktoren zu verstehen. Wesentliche Aspekte, die im Rahmen der Bearbeitung dieses Basiskonzepts vermittelt werden sollen, sind die Vulnerabilität dieser Systeme, etwa durch Eingriffe des wirtschaftenden Menschen, aber auch deren Widerstandsfähigkeit (Resilienz) und Anpassungsfähigkeit (Adaption). Schülerinnen und Schüler sollen naturräumliche Gegebenheiten und deren anthropogene Überformung deshalb unter der Perspektive von Chance und Risiko abwägen und einschätzen lernen. Kontingenz Individuelle und gesellschaftliche Probleme sind räumlich, (sozio-)ökonomisch und historisch eingebettet. Mögliche Strategien und Lösungsansätze verändern sich mit einer menschlichen Gesellschaft, in der der stetige Wandel die einzige Konstante ist. Verbunden mit der Unmöglichkeit kontrollierter Experimente lassen sich daher keine allgemein und zeitlos gültigen Gesetze aufstellen – absolute Wahrheitsansprüche bei der (Er)Klärung von Sachverhalten und Prozessen sind nicht haltbar. Durch die Berücksichtigung des Basiskonzepts der Kontingenz sollen Schülerinnen und Schüler lernen, monokausalen Erklärungsansätzen – in welchen Zusammenhängen sie auch immer auftreten mögen – zu misstrauen. Dies erfordert die Thematisierung der Mehrdeutigkeiten unterrichtsrelevanter Phänomene aus den Bereichen Gesellschaft, Politik, Ökonomie und Ökologie, aber auch den Blick auf vielfältige Lösungsansätze. Mehrperspektivität als Grundprinzip der Betrachtung im GWB-Unterricht kann ein tauglicher Einstieg sein, um das Kontingenzprinzip wirksam werden zu lassen. Beiträge zu den Bildungsbereichen Sprache und Kommunikation Erwerb von Sprachkompetenz durch Auswertung von Texten, Bildern und grafischen Darstellungsformen (zB Geomedien, Karten, kartenverwandte Darstellungen); Einbeziehung aktueller Massenmedien und sozialer Medien; Kommunikation mittels fachspezifischer und überfachlicher Medien; Entwicklung einer Konflikt- und Diskussionskultur; Berücksichtigung der Mehrsprachigkeit (zB Einsatz von Dokumenten in Originalsprachen) Mensch und Gesellschaft Erwerb von Urteils- und Kritikfähigkeit, Entscheidungs- und Handelskompetenz in räumlichen und ökonomischen Fragen; Entwicklung eines wertschätzenden Zugangs zu Heterogenität und Diversität; Erkennen und Bewerten von Entwicklungen in der Arbeits- und Berufswelt (Berufsorientierung); Bewertung ökonomischer Fragestellungen unter ethischen Geschichtspunkten; Einsicht in ökonomische Zusammenhänge; Beitrag zu einer Bildung zur nachhaltigen Entwicklung Natur und Technik Erklärung des technisch vermittelten Verhältnisses von Menschen zu ihrer natürlichen, sozialen und ökonomischen Umwelt; Erkennen der Chancen und Risiken des Technologieeinsatzes; Beschreibung der Auswirkungen des globalen Wandels auf die natürliche Umwelt; verantwortungsvoller Umgang mit der Umwelt; kritische Auseinandersetzung mit Statistiken, wahrnehmen von Manipulationsmöglichkeiten; Auseinandersetzung mit einfachen Modellen. Gesundheit und Bewegung Verwendung von räumlichen Orientierungshilfen; Erkennen des Zusammenhangs zwischen Gesundheit, Lebensqualität und Umweltbedingungen; Erfassen der Bedeutung der Freizeitgesellschaft. Kreativität und Gestaltung Eigenständige und zielgruppenorientierte Gestaltung von Medien; Partizipation in räumlichen Planungsverfahren. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 5. Klasse (1. und 2. Semester): Die soziale, ökonomisch und ökologisch begrenzte Welt Gliederungsprinzipien der Erde nach unterschiedlichen Sichtweisen reflektieren – Gliederungsmöglichkeiten der Erde nach naturräumlichen, kulturellen, politischen und ökonomischen Merkmalen analysieren – Interessensgebundenheit von Gliederungen vergleichen – Geographien durch Zonierungen/Gliederungen/Grenzziehungen machen und reflektieren Geoökosysteme der Erde analysieren – Klimadaten in Diagramme umsetzen – Klimagliederungen der Erde vergleichen und hinterfragen – Wechselwirkungen von Klima, Relief, Boden, Wasser und Vegetation analysieren – Geoökosysteme und deren anthropogene Überformung erklären Bevölkerung und Gesellschaft diskutieren – Die heutige und die mögliche zukünftige Verteilung der Weltbevölkerung darstellen – Dynamik der Weltbevölkerung analysieren – Ursachen und Auswirkungen der räumlichen und sozialen Mobilität in verschiedenen Gesellschaften diskutieren Die wirtschaftlichen Bedürfnisse der Menschen bewerten – Bedeutung von Markt und Marktversagen erläutern – Wirtschaftliche Ungleichheiten auf der Erde darstellen – Ursachen wirtschaftlicher Ungleichheiten beurteilen (politisches Handeln, Ressourcen, weltwirtschaftliche Strukturen) – Die Produktion von Bedürfnissen hinsichtlich Konzepten der Nachhaltigkeit bewerten Nutzungskonflikte an regionalen Beispielen reflektieren – Regionale Konflikte über die Verfügbarkeit von knappen Ressourcen (Boden, Wasser, Bodenschätze, usw.) und dahinter stehende politische Interessen erklären – Unterschiedliche Folgen von Naturereignissen aufgrund des sozialen und ökonomischen Gefüges beurteilen – Tragfähigkeit der Einen Welt zukunftsorientiert reflektieren 6. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Vielfalt und Einheit – Das neue Europa Raumbegriff und Strukturierung Europas diskutieren – Gliederung Europas nach naturräumlichen, gesellschaftlichen und ökonomischen Merkmalen vergleichen – Heterogene räumliche und ökonomische Auswirkungen des Integrationsprozesses der Europäischen Union untersuchen – Europa-Konzepte kritisch reflektieren Konvergenzen und Divergenzen europäischer Gesellschaften erörtern – Gesellschaftliche und politische Entwicklungen im europäischen Kontext erläutern und deren Bedeutung für das eigene Leben hinterfragen – Migrationen in und nach Europa erörtern – Chancen der europäischen Bildungs- und Arbeitsmärkte für die eigene Lebens- und Berufsplanung erkennen Außerwert-und Inwertsetzung von Produktionsgebieten beurteilen – Abhängigkeit landwirtschaftlicher Nutzung vom Naturraumpotential untersuchen – Strukturen und Wandel landwirtschaftlicher und industrieller Produktionsbedingungen in Europa vergleichen – Eignung von Räumen für die Tourismusentwicklung sowie Folgen der Erschließung beurteilen 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Vielfalt und Einheit – Das neue Europa Wettbewerbspolitik und Regionalpolitik bewerten – Maßnahmen und Auswirkungen des europäischen Binnenmarktes erörtern – Räumliche Disparitäten theoretisch begründen und anhand ausgewählter Beispiele veranschaulichen – Träger, Instrumente, Funktionsweise und Ziele der Wettbewerbs- und Regionalpolitik erkennen und kritisch bewerten Regionale Entwicklungspfade vergleichen – Anhand ausgewählter Beispiele die Veränderungen in Raum, Wirtschaft und Gesellschaft durch Beitritt und Mitgliedschaft in der Europäischen Union erörtern – Die Bedeutung grenzüberschreitender Zusammenarbeit für die Raumentwicklung erfassen – (National) Staatlichkeit und Bildung neuer europäischer Regionen hinsichtlich ihrer Zukunftsfähigkeit reflektieren 7. Klasse: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Österreich – Raum – Gesellschaft – Wirtschaft Veränderungen der geopolitischen Lage Österreichs erläutern – Qualitäten österreichischer Grenzen seit dem 20. Jahrhundert in ihren diversen Auswirkungen erläutern – Möglichkeiten grenzüberschreitender Regionalentwicklung unter dem Einfluss der europäischen Integration darstellen Gesamtwirtschaftliche Leistungen und Probleme sowie Wirtschafts- und Sozialpolitik erklären – Das Zustandekommen wirtschaftlicher Daten nachvollziehen und deren Aussagekraft beurteilen – Besonderheiten der österreichischen Wirtschafts- und Sozialpolitik darstellen – Gesamtwirtschaftliche Krisenmomente im Zusammenhang mit divergenten ökonomischen Theorien erklären – Wirtschafts- und Sozialpolitik und ihre Zielkonflikte als interessensbezogen diskutieren und unterschiedliche Positionen argumentieren Wirtschaftsstandort Österreich beurteilen – Vor-und Nachteile des Wirtschaftsstandortes Österreich aus unterschiedlicher Sicht erarbeiten und mit anderen Staaten vergleichen – Entstehung regionaler Disparitäten analysieren – Auswirkungen regionaler Disparitäten auf das Alltagsleben und die Wirtschaft erläutern – Außenwirtschaft Österreichs in Zusammenhang mit europäischen und globalen Entwicklungen erörtern – Lebensqualität in Österreich diskutieren – Wirtschaftskundliches Realgymnasium: Industrie und Dienstleistung als wesentliche Basis der Wertschöpfung beschreiben und ihre jetzigen bzw. zukünftigen vernetzten Problemfelder beurteilen 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Österreich – Raum – Gesellschaft – Wirtschaft Naturräumliche Chancen und Risiken erörtern – Geoökologische Faktoren und Prozesse erklären – Naturräumliche Gegebenheiten als Chance der Regionalentwicklung erkennen – Naturräumliche sowie soziale Gegebenheiten und Prozesse als Ursachen ökologischer Probleme erörtern – Eigene Strategien für ökologisch nachhaltiges Handeln entwickeln Demographische Entwicklung und gesellschaftspolitische Implikationen beurteilen – Entwicklung der österreichischen Bevölkerung darstellen – Mögliche soziale und ökonomische Folgen der Bevölkerungsentwicklung beurteilen – Herausforderungen multikultureller und alternder Bevölkerungen erörtern – Auswirkungen gesellschaftlicher Inklusions- und Exklusionsprozesse auf die Lebenssituationen ausgewählter Bevölkerungsgruppen bewerten Unternehmen und Berufsfelder analysieren – Produkt- und Geschäftsideen für ein eigenes Unternehmen erstellen – Schritte zu einer Unternehmensgründung beschreiben – Grundzüge der Buchhaltung (Einnahmen- Ausgabenrechnung) herausarbeiten – Eigene Möglichkeiten der Wahl von Bildungswegen und Beruf reflektieren – Wirtschaftskundliches Realgymnasium: Betriebliche Kennzahlen interpretieren – Wirtschaftskundliches Realgymnasium: Grundlagen betrieblichen Managements erfassen 8. Klasse – Kompetenzmodul 7: 7. Semester: Lokal – regional – global: Vernetzungen – Wahrnehmungen – Konflikte Chancen und Gefahren der Globalisierung erörtern – Den eigenen Standort bzw. die lokale Betroffenheit in Prozessen der Globalisierung in Bezug auf persönliche Chancen und Risiken analysieren – Globalen Wandel und seine ökonomischen, sozialen und ökologischen Ursachen und Wirkungen – auch hinsichtlich der eigenen Lebenssituation – erörtern – Auswirkungen ökonomischer Globalisierung diskutieren – Strategien individuell, betrieblich und gesellschaftlich nachhaltigen Handelns entwickeln – Wirtschaftskundliches Realgymnasium: Positionierungsmöglichkeiten von Unternehmen und Regionen in der globalisierten Wirtschaft analysieren Politische und ökonomische Systeme vergleichen – Ursachen und Auswirkungen sozialer und ökonomischer Disparitäten auf globaler Ebene beurteilen – Formen, Möglichkeiten und Risiken der Entwicklungszusammenarbeit diskutieren – Unterschiedliche Wirtschafts- und Regulierungsmodelle vergleichen – Machtverhältnisse in politischen und ökonomischen Systemen analysieren Politische Gestaltung von Räumen untersuchen – Ziele, Gestaltungsspielräume und Auswirkungen der Raumordnung erklären – Konstruktionen von Räumen und raumbezogenen Identitäten untersuchen – Bereitschaft entwickeln, zumindest auf der kommunalpolitischen Ebene gestaltend mitzuwirken 8. Semester: Lokal –regional – global: Vernetzungen – Wahrnehmungen – Konflikte Städte als Lebensräume und ökonomische Zentren untersuchen – Vielfalt der subjektiven Wirklichkeiten in Städten vergleichen – Soziale Differenzen in urbanen Räumen analysieren – Prozesse von Urbanität und Urbanisierung beschreiben – Bedeutung von Metropolen als Steuerungszentren der Wirtschaft beurteilen – Perspektiven und Beispiele für eine nachhaltige Urbanität entwickeln Wirtschaftskundliches Realgymnasium: Geld und Währung analysieren – Entwicklungen in internationalen Kapitalströmen und Finanzmärkten analysieren – Anlageformen nach Risiko und Chance bewerten

MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse): Der Mathematikunterricht soll beitragen, dass Schülerinnen und Schülern ihrer Verantwortung für lebensbegleitendes Lernen besser nachkommen können. Dies geschieht vor allem durch die Erziehung zu analytisch-folgerichtigem Denken und durch die Vermittlung von mathematischen Kompetenzen, die von grundlegender Bedeutung für das Fach und relevant für viele Lebensbereiche sind. Beim Erwerben dieser Kompetenzen sollen die Schülerinnen und Schüler die vielfältigen Aspekte der Mathematik und die Beiträge des Gegenstandes zu verschiedenen Bildungsbereichen erkennen. Die mathematische Beschreibung von Strukturen und Prozessen der uns umgebenden Welt, die daraus resultierende vertiefte Einsicht in Zusammenhänge und das Lösen von Problemen durch mathematische Verfahren und Techniken sind zentrale Anliegen des Mathematikunterrichts. Heranwachsende sollen mit dem für das Leben in der Gesellschaft notwendigen Wissen und den entsprechenden Fertigkeiten so ausgestattet werden, dass sie im Sinne von allgemeingebildeten (konstruktiven, engagierten und reflektierenden) Bürgerinnen und Bürgern Mathematik als sinnvolles und brauchbares Instrument ihrer unmittelbaren Lebenswelt erkennen bzw. einsetzen können. In diesem Sinne sollen sie durch den Mathematikunterricht zur Kommunikation mit Expertinnen und Experten und der Allgemeinheit befähigt werden. Aspekte der Mathematik Schöpferisch-kreativer Aspekt: In der Mathematik werden das Denken geschult, Strategien aufgebaut, die Phantasie angeregt und Kreativität gefördert. Sprachlicher Aspekt: Mathematik entwickelt die Fähigkeit zum Argumentieren, Kritisieren und Urteilen und fördert die Fähigkeit, zugleich verständlich und präzise zu sprechen. Das mathematische Prinzip, dass Behauptungen begründet werden müssen, soll Vorbild für andere Fächer und gesellschaftliche Bereiche sein. Das Verwenden von mathematischen Symbolen bildet dabei eine Basis für exaktes Formulieren und Arbeiten. Erkenntnistheoretischer Aspekt: Mathematik ist eine spezielle Form der Erfassung unserer Erfahrungswelt. Sie ist eine spezifische Art, die Erscheinungen der Welt wahrzunehmen und durch Abstraktion zu verstehen. Mathematisierung eines realen Phänomens kann die Alltagserfahrung wesentlich vertiefen. Pragmatisch-anwendungsorientierter Aspekt: Mathematik ist ein nützliches Werkzeug und Methodenreservoir für viele Disziplinen und Voraussetzung für viele Studien und Berufsfelder. Autonomer Aspekt: Mathematische Gegenstände und Sachverhalte bilden als geistige Schöpfungen eine deduktiv geordnete Welt eigener Art, in der Aussagen – von festgelegten Prämissen ausgehend – stringent abgeleitet werden können. Mathematik befähigt damit, dem eigenen Denken mehr zu vertrauen als fremden Meinungsmachern, und fördert so den demokratischen Prozess. Kulturell-historischer Aspekt: Die maßgebliche Rolle mathematischer Erkenntnisse und Leistungen in der Entwicklung des europäischen Kultur- und Geisteslebens – insbesondere eng verknüpft mit der Naturwissenschaft – macht Mathematik zu einem unverzichtbaren Bestandteil der Allgemeinbildung. Beiträge zu den Bildungsbereichen Sprache und Kommunikation: Mathematik ergänzt und erweitert die Umgangssprache vor allem durch ihre Fachbegriffe, Symbole und Darstellungen, sie präzisiert Aussagen und verdichtet sie. Neben der Erstsprache und den Fremdsprachen wird Mathematik so zu einer weiteren Art von Sprache. Mensch und Gesellschaft: Der Unterricht soll aufzeigen, dass Mathematik in vielen Bereichen des Lebens (Finanzwirtschaft, Soziologie, Medizin, ...) eine wichtige Rolle spielt. Natur und Technik: Viele Naturphänomene lassen sich mit Hilfe der Mathematik adäquat beschreiben und damit auch verstehen. Die Mathematik stellt eine Fülle von Methoden zur Verfügung, mit denen Probleme bearbeitbar werden. Kreativität und Gestaltung: Mathematik besitzt neben der deduktiven auch eine induktive Seite. Vor allem das Experimentieren im Rahmen der Bearbeitung neuer Aufgaben und Probleme macht diese Seite sichtbar, bei der Kreativität und Einfallsreichtum gefördert werden. Gesundheit und Bewegung: Einige Phänomene aus dem Gesundheitswesen und dem Sport können mathematisch beschrieben und dadurch besser verstanden werden. Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse): Im Mathematikunterricht soll verständnisvolles Lernen als individueller, aktiver und konstruktiver Prozess im Vordergrund stehen. Die Schülerinnen und Schüler sollen durch eigene Tätigkeiten Einsichten gewinnen und so mathematische Begriffe und Methoden in ihr Wissenssystem einbauen. Im Sinne der Methodenvielfalt ist bei jedem der folgenden Grundsätze eine Bandbreite der Umsetzung angegeben, innerhalb der eine konkrete Realisierung – angepasst an die jeweilige Unterrichtssituation – erfolgen soll. Wenn von minimaler und maximaler Realisierung die Rede ist, soll dies nicht im Sinne einer Wertung verstanden werden. Lernen in anwendungsorientierten Kontexten: Anwendungsorientierte Kontexte verdeutlichen die Nützlichkeit der Mathematik in verschiedenen Lebensbereichen und motivieren so dazu, neues Wissen und neue Fähigkeiten zu erwerben. Vernetzungen der Inhalte durch geeigneten fächerübergreifenden Unterricht ist anzustreben. Die minimale Realisierung besteht in der Thematisierung mathematischer Anwendungen bei ausgewählten Inhalten, die maximale Realisierung in der ständigen Einbeziehung anwendungsorientierter Aufgaben- und Problemstellungen zusammen mit einer Reflexion des jeweiligen Modellbildungsprozesses hinsichtlich seiner Vorteile und seiner Grenzen. Lernen in Phasen: Unter Beachtung der Vorkenntnisse sind Begriffe in der Regel in einer ersten Phase auf einer konkret-anschaulichen, intuitiven oder heuristischen Ebene zu behandeln, bei einfachen Anwendungen zu erproben und erst in einer späteren Phase zu vertiefen, ergänzen, verallgemeinern oder exaktifizieren. Die minimale Realisierung besteht in der Orientierung am Vorwissen der Schülerinnen und Schüler und der Einführung von Begriffen über intuitive und heuristische Ansätze mit exemplarischen Exaktifizierungen, die maximale Realisierung in einer weit reichenden Präzisierung mathematischer Begriffe, Sätze und Methoden. Lernen im sozialen Umfeld: Der Einsatz passender Sozialformen ist auf die angestrebten Lernziele, die Eigenart der Inhalte und auf die jeweilige Lerngruppe abzustimmen. Ein konstruktives Klima zwischen Lehrenden und Lernenden und innerhalb dieser Gruppen ist hilfreich für jeden Lernprozess. Die minimale Realisierung besteht im situationsbezogenen Wechsel der Sozialformen im Unterricht, die maximale Realisierung im Vermitteln elementarer Techniken und Regeln für gute Team- und Projektarbeit sowie in der Kooperation mit außerschulischen Expertinnen und Experten. Lernen unter vielfältigen Aspekten: Einzelne Inhalte und Probleme sind aus verschiedenen Blickwinkeln zu sehen und aus verschiedenen Richtungen zu beleuchten. Vielfältige Sichtweisen sichern eine große Flexibilität bei der Anwendung des Gelernten und Erkennen des Gelernten in neuen bzw. nicht vertrauten Zusammenhängen und Problemstellungen. Die minimale Realisierung besteht in der gelegentlichen Verdeutlichung verschiedener Sichtweisen bei der Behandlung neuer Inhalte, die maximale Realisierung im Herstellen von Querverbindungen und im konsequenten Herausarbeiten der Vor- und Nachteile verschiedener Zugänge. Damit wird ein vielschichtiges und ausgewogenes Bild der Mathematik gewonnen. Lernen mit instruktionaler Unterstützung: Lernen ohne instruktionale Unterstützung ist in der Regel – insbesondere in Mathematik – wenig effektiv und führt leicht zur Überforderung. Lehrerinnen und Lehrer müssen Schülerinnen und Schüler anleiten und insbesondere bei Problemen gezielt unterstützen. Die minimale Realisierung besteht in der Bereitstellung von schüleradäquaten Lernumgebungen und Lernangeboten, die maximale Realisierung in Differenzierungsmaßnahmen, durch die individuelle Begabungen, Fähigkeiten, Neigungen, Bedürfnisse und Interessen gefördert werden. Lernen mit medialer Unterstützung: Die Beschaffung, Verarbeitung und Bewertung von Informationen hat auch mit Büchern (zB dem Schulbuch), Zeitschriften und mit Hilfe elektronischer Medien zu erfolgen. Nutzen und Problematik mathematischer Inhalte und Lernhilfen im Internet sind hier zu thematisieren. Die minimale Realisierung besteht in der gelegentlichen Einbeziehung derartiger Medien, die maximale Realisierung im gezielten Erwerb von Kompetenzen, die von der Informationsbeschaffung bis zur eigenständigen Abfassung und Präsentation mathematischer Texte reichen. Lernen mit technologischer Unterstützung: Technologische Hilfsmittel sollen in allen Kompetenzbereichen sinnvoll zum Einsatz kommen. Sie müssen zumindest über grundlegende Funktionen zur Darstellung von Funktionen , Kurven und anderen geometrischen Objekten, zum symbolischen Umformen von Termen und Lösen von Gleichungen und Gleichungssystemen, zur Ermittlung von Ableitungs- und Stammfunktionen, zur Integration sowie zur Unterstützung bei Methoden und Verfahren in der Stochastik verfügen. Sachgerechtes und sinnvolles Nutzen technologischer Hilfsmittel durch geplantes Vorgehen ist sicherzustellen. Die minimale Realisierung besteht im Einsatz entsprechender Hilfsmittel beim Lösen von Aufgaben und dem gelegentlichen Einsatz als didaktisches Werkzeug beim Erarbeiten neuer Inhalte. Die maximale Realisierung ist der sinnvolle Einsatz derartiger Technologien als Werkzeug beim Modellieren, Visualisieren und Experimentieren. Sicherung des Unterrichtsertrages/(schriftliche) Leistungsfeststellungen Zur Sicherung des Unterrichtsertrages bieten sich Einzel-, Team- und Gruppenarbeiten, Projektarbeiten und regelmäßige Hausübungen an. Für den Zeitrahmen von Schularbeiten findet der Abschnitt „Schularbeiten“ des fünften Teiles mit der Maßgabe Anwendung, dass bei mehrstündigen Schularbeiten zwei voneinander unabhängige Aufgabenbereiche in zeitlicher Abfolge voneinander getrennt vorgelegt und behandelt werden können. Bei der Bearbeitung beider Aufgabenbereiche sind der Einsatz von herkömmlichen Schreibgeräten, Bleistiften, Lineal, Geo-Dreieck und Zirkel sowie die Verwendung von Formelsammlungen, die vom zuständigen Regierungsmitglied für die Klausurarbeit freigegeben werden, oder von anderen geeigneten Formelsammlungen und elektronischen Hilfsmitteln zulässig. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Der Lehrplan geht von drei Wochenstunden in jedem Jahrgang aus. Bei höherer Dotierung ist vor allem eine vertiefte und aspektreichere Behandlung der Lerninhalte anzustreben. Die kursiv gesetzten Inhalte sind nur für Schulformen mit mehr als drei Wochenstunden obligatorisch. Mathematische Kompetenzen Mathematische Kompetenzen besitzen eine Inhaltsdimension (auf welche Inhalte sie sich beziehen, also womit etwas getan wird), eine Handlungsdimension (auf welche Art von Tätigkeit sie sich beziehen, also was getan wird) und eine Komplexitätsdimension (bezogen auf die Art und den Grad der Vernetzungen). Unter mathematischen Kompetenzen werden hier längerfristig verfügbare kognitive Fähigkeiten verstanden, die von Lernenden entwickelt werden sollen und sie befähigen, bestimmte Tätigkeiten in variablen Situationen auszuüben, sowie die Bereitschaft, diese Fähigkeiten und Fertigkeiten einzusetzen. Inhaltsdimension: Mathematische Kompetenz erfordert Kenntnisse und Wissen aus den Bereichen Algebra und Geometrie, funktionale Abhängigkeiten, Analysis und Wahrscheinlichkeit und Statistik. Handlungsdimension: Mathematische Kompetenz erfordert Fertigkeiten und Fähigkeiten bei folgenden Tätigkeiten: – Darstellend-modellierendes Arbeiten umfasst alle Aktivitäten, die mit der Übersetzung von Situationen, Zuständen und Prozessen aus der Alltagssprache in die Sprache der Mathematik zu tun haben. Auch der innermathematische Wechsel von Darstellungsformen gehört zu diesen Aktivitäten. – Formal-operatives Arbeiten umfasst alle Aktivitäten, die auf Kalkülen bzw. Algorithmen beruhen, also das Anwenden von Verfahren, Rechenmethoden oder Techniken. – Interpretierend-dokumentierendes Arbeiten umfasst alle Aktivitäten, die mit der Übersetzung mathematischer Darstellungen, Zusammenhänge und Sachverhalte in die Alltagssprache sowie der Deutung und Dokumentation von Ergebnissen zu tun haben. – Kritisch-argumentatives Arbeiten umfasst alle Aktivitäten, die mit Argumentieren, Hinterfragen, Ausloten von Grenzen und Begründen zu tun haben. Das Beweisen von Behauptungen oder heuristisch gewonnener Vermutungen ist ein Schwerpunkt dieses Tätigkeitsbereichs. Komplexitätsdimension: Die zur Bewältigung mathematischer Aufgaben- und Problemstellungen notwendigen Anforderungen können stark differieren und gehen von Reproduktion über Vernetzungen hin zur Reflexion. – Einsetzen von Grundwissen und Grundfähigkeiten meint die Wiedergabe oder direkte Anwendung von grundlegenden Begriffen, Verfahren oder Darstellungen. In der Regel sind nur reproduktives mathematisches Wissen und Können oder die aus dem Kontext unmittelbar erkennbare direkte Anwendung von Kenntnissen und Fertigkeiten erforderlich. – Herstellen von Verbindungen ist erforderlich, wenn der mathematische Sachverhalt vielschichtiger ist, sodass Begriffe, Sätze, Verfahren und Darstellungen aus einem oder verschiedenen mathematischen Gebieten oder unterschiedliche mathematische Tätigkeiten in geeigneter Weise miteinander verbunden werden müssen. – Problemlösen und Reflektieren: Problemlösen baut auf Eigentätigkeit und heuristischen Strategien in nicht vertrauten Situationen auf. Reflektieren meint das Nachdenken über Zusammenhänge, die sich aus dem dargelegten mathematischen Sachverhalt nicht von selbst ergeben. Reflexionswissen ist ein anhand entsprechender Nachdenkprozesse entwickeltes Wissen über Mathematik. Aufbauender Charakter – Sicherung der Nachhaltigkeit Da Mathematik aufbauend strukturiert ist, ist auf die Aktivierung des notwendigen Vorwissens, die Wiederholung und Sicherung der Nachhaltigkeit zu achten. 5. Klasse (1. und 2. Semester): Mengen, Zahlen und Rechengesetze – Grundlegende Begriffe über Aussagen und Mengen kennen – Über das Erweitern von Zahlenmengen anhand von natürlichen, ganzen, rationalen und reellen Zahlen reflektieren können – Zahlen, Beträge von Zahlen und Intervalle auf einer Zahlengeraden darstellen können – Zahlen im dekadischen und in einem nichtdekadischen Zahlensystem darstellen können – Zehnerpotenzen zum Erfassen von sehr kleinen und sehr großen Zahlen in anwendungsorientierten Bereichen einsetzen können; Rechenregeln für Zehnerpotenzen kennen – Mit Näherungswerten sinnvoll umgehen können – Terme und Formeln aufstellen und interpretieren können; Umformungsschritte durch Rechengesetze begründen können – Mit Primzahlen und Teilern arbeiten können; Teilbarkeitsfragen untersuchen können Gleichungen und Gleichungssysteme – Lineare und quadratische Gleichungen in einer Variablen lösen können; Lösungsfälle untersuchen können – Lineare Gleichungssysteme in zwei Variablen lösen und deren Lösungsfälle untersuchen und geometrisch interpretieren können – Die oben genannten Gleichungen und Gleichungssysteme auf inner- und außermathematische Probleme anwenden können Funktionen – Abhängigkeiten, die durch reelle Funktionen in einer Variablen erfassbar sind, mittels Termen, Tabellen und Graphen beschreiben und über den Modellcharakter von Funktionen reflektieren können – Lineare Funktionen beschreiben und untersuchen können – Quadratische Funktionen der Form beschreiben und untersuchen können – Einige weitere nichtlineare Funktionen beschreiben und untersuchen können, zB f(x) = , f(x) = , abschnittweise definierte Funktionen – Formeln in Hinblick auf funktionale Aspekte untersuchen können; direkte und indirekte Proportionalitäten mit Hilfe von Funktionen beschreiben können – Mit Funktionen in anwendungsorientierten Bereichen arbeiten können; Funktionen als mathematische Modelle auffassen können Trigonometrie – sin( ), cos( ) und tan( ) definieren und am Einheitskreis darstellen können – Gleichungen der Form sin( ) = c und cos( ) = c nach lösen können – Berechnungen an rechtwinkeligen und allgemeinen Dreiecken, an Figuren und Körpern (auch mittels Sinus- und Cosinussatz) durchführen können – Polarkoordinaten verwenden können Vektoren und analytische Geometrie in ² – Vektoren addieren, subtrahieren, mit reellen Zahlen multiplizieren und diese Rechenoperationen geometrisch veranschaulichen können – Einheitsvektoren und Normalvektoren ermitteln können – Mit dem Skalarprodukt arbeiten können; den Winkel zwischen zwei Vektoren ermitteln können – Geraden durch Parameterdarstellungen in ² und durch Gleichungen (Normalvektordarstellungen) in beschreiben, Geraden schneiden und die gegenseitige Lage von Geraden ermitteln können – Abstände ermitteln können (Punkt-Punkt, Punkt-Gerade) 6. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Sicherung der Nachhaltigkeit – Notwendiges Vorwissen für die Kompetenzbereiche dieses Moduls wiederholen und aktivieren – Grundlagen für die Kompetenzbereiche dieses Moduls ergänzen und bereitstellen – Grundkompetenzen nachhaltig sichern Potenzen, Wurzeln und Logarithmen; Ungleichungen – Potenzen (mit natürlichen, ganzen, rationalen bzw. reellen Exponenten), Wurzeln und Logarithmen definieren können; entsprechende Rechenregeln kennen und anwenden können – Mit Ungleichungen in einer Variablen arbeiten und diese lösen können Reelle Funktionen – Funktionen folgender Arten definieren und darstellen können; typische Formen ihrer Graphen skizzieren können; charakteristische Eigenschaften angeben und im Kontext deuten können – Potenzfunktionen: – Polynomfunktionen: – Exponentialfunktionen: ; – Logarithmusfunktionen: ; – Winkelfunktionen: ; ; ; – Reelle Funktionen untersuchen können (Monotonie, lokale und globale Extremstellen, Symmetrie, Periodizität) – Verkettungen von Funktionen kennen; Umkehrfunktionen kennen – Die Veränderung des Graphen einer Funktion f beschreiben können, wenn man von f(x) zu c ∙ f(x) , f(x) + c , f(x + c) , bzw. f(c ∙ x) übergeht – Änderungen von Größen durch Änderungsmaße beschreiben können (absolute und relative Änderung, mittlere Änderungsrate, Änderungsfaktor) – Die oben genannten Typen reeller Funktionen, insbesondere Exponentialfunktionen, in außermathematischen Situationen anwenden können; Funktionen als Modelle auffassen, Modelle vergleichen und Grenzen von Modellbildungen reflektieren können – Reelle Funktionen in mehreren Variablen kennen; Funktionen in Formeln erkennen können; den allgemeinen Funktionsbegriff kennen ( , wobei A und B beliebige Mengen sind) Folgen – Zahlenfolgen als auf bzw. * definierte reelle Funktionen kennen (insbesondere arithmetische Folgen als lineare Funktionen und geometrische Folgen als Exponentialfunktionen); sie durch explizite und rekursive Bildungsgesetze darstellen und in außermathematischen Bereichen anwenden können – Eigenschaften von Folgen kennen und untersuchen können (Monotonie, Beschränktheit, Grenzwert) 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Sicherung der Nachhaltigkeit – Notwendiges Vorwissen für die Kompetenzbereiche dieses Moduls wiederholen und aktivieren – Grundlagen für die Kompetenzbereiche dieses Moduls ergänzen und bereitstellen – Grundkompetenzen nachhaltig sichern Reihen – Summen endlicher arithmetischer und geometrischer Reihen berechnen können – Summen unendlicher Reihen definieren und für konvergente geometrische Reihen berechnen können Vektoren und analytische Geometrie in ³; Vektoren in n – Die aus der zweidimensionalen analytischen Geometrie bekannten Begriffe und Methoden auf den dreidimensionalen Fall übertragen können (insbesondere Geraden durch Parameterdarstellungen beschreiben können) – Normalvektoren ermitteln können; Ebenen durch Parameterdarstellungen bzw. Gleichungen (Normalvektordarstellungen) beschreiben können – Lineare Gleichungssysteme in drei Variablen lösen können – Vektoren in n und deren Rechenoperationen kennen, in Anwendungskontexten interpretieren und verständig einsetzen können Beschreibende Statistik; Wahrscheinlichkeit – Darstellungen und Kennzahlen der beschreibenden Statistik kennen und damit arbeiten können – Die Begriffe Zufallsversuch, Ereignis und Wahrscheinlichkeit kennen; Methoden zur Ermittlung von Wahrscheinlichkeiten kennen: Bestimmung eines relativen Anteils, Ermittlung einer relativen Häufigkeit durch eine Versuchsserie, Angabe des subjektiven Vertrauens; wissen, dass diese Methoden nur näherungsweise bzw. unsichere Ergebnisse liefern – Den Zusammenhang zwischen relativen Häufigkeiten und Wahrscheinlichkeiten kennen – Mit Wahrscheinlichkeiten rechnen können (Baumdiagramme; Additions- und Multiplikationsregel) – Bedingte Wahrscheinlichkeiten und (stochastische) Unabhängigkeit von Ereignissen kennen – Den Satz von Bayes kennen und anwenden können 7. Klasse: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Sicherung der Nachhaltigkeit – Notwendiges Vorwissen für die Kompetenzbereiche dieses Moduls wiederholen und aktivieren – Grundlagen für die Kompetenzbereiche dieses Moduls ergänzen und bereitstellen – Grundkompetenzen nachhaltig sichern Grundlagen der Differentialrechnung anhand von Polynomfunktionen – Einfache Polynomgleichungen vom Grad ≤ 4 im Bereich der reellen Zahlen lösen können (sofern sie in der Differentialrechnung verwendet werden) – Den Differenzenquotienten (die mittlere Änderungsrate) und den Differentialquotienten (die lokale bzw. momentane Änderungsrate) definieren können – Den Differenzen- und Differentialquotienten als Sekanten- bzw. Tangentensteigung sowie in außermathematischen Bereichen deuten können – Den Begriff der Ableitungsfunktion kennen; höhere Ableitungen kennen – Ableitungsregeln für Potenz- und Polynomfunktionen kennen und anwenden können – Monotonie- und Krümmungsbereiche, Extremstellen, Wendestellen und Sattelstellen (Terrassenstellen) mit Hilfe der Ableitung beschreiben können – Untersuchungen von Polynomfunktionen in inner- und außermathematischen Bereichen durchführen können; einfache Extremwertaufgaben lösen können (Ermittlung von Extremstellen in einem Intervall) Kreise, Kugeln, Kegelschnittlinien und andere Kurven – Kreise, Kugeln und Kegelschnittlinien durch Gleichungen beschreiben können – Die gegenseitige Lage von Kreis und Gerade bestimmen und allenfalls vorhandene Schnittpunkte berechnen können; eine Gleichung der Tangente in einem Punkt eines Kreises ermitteln können – Die gegenseitige Lage von Kegelschnitt und Gerade bestimmen und allenfalls vorhandene Schnittpunkte berechnen können; eine Gleichung der Tangente in einem Punkt eines Kegelschnitts ermitteln können – Ebene Kurven (allenfalls auch Kurven im Raum) durch Parameterdarstellungen beschreiben können 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Sicherung der Nachhaltigkeit – Notwendiges Vorwissen für die Kompetenzbereiche dieses Moduls wiederholen und aktivieren – Grundlagen für die Kompetenzbereiche dieses Moduls ergänzen und bereitstellen – Grundkompetenzen nachhaltig sichern Erweiterungen und Exaktifizierungen der Differentialrechnung – Ableitungsregeln für Exponential- und Logarithmusfunktionen, Sinus- und Cosinusfunktion kennen – Weitere Ableitungsregeln (insbesondere die Kettenregel) kennen und für Funktionsuntersuchungen in verschiedenen Bereichen verwenden können – Weitere Anwendungen der Differentialrechnung, insbesondere aus Wirtschaft und Naturwissenschaft, durchführen können – Den Begriff Stetigkeit kennen und erläutern können – Den Begriff Differenzierbarkeit sowie den Zusammenhang zwischen Differenzierbarkeit und Stetigkeit kennen Diskrete Wahrscheinlichkeitsverteilungen – Die Begriffe „diskrete Zufallsvariable“ und „diskrete Wahrscheinlichkeitsverteilung“ kennen – Den Zusammenhang zwischen relativen Häufigkeiten und Wahrscheinlichkeiten kennen – Erwartungswert, Varianz und Standardabweichung einer diskreten Zufallsvariablen (Wahrscheinlichkeitsverteilung) kennen und deuten können – Den Binomialkoeffizienten und seine wichtigsten Eigenschaften kennen – Mit diskreten Verteilungen (insbesondere mit der Binomialverteilung) in anwendungsorientierten Bereichen arbeiten können Komplexe Zahlen – Die Zweckmäßigkeit der Erweiterung der reellen Zahlen erkennen – Komplexe Zahlen in der Form a + b ∙i kennen; mit ihnen rechnen und sie zum Lösen von Gleichungen verwenden können – Den Fundamentalsatz der Algebra kennen – Komplexe Zahlen in Polarform kennen 8. Klasse – Kompetenzmodul 7: 7. Semester: Sicherung der Nachhaltigkeit – Notwendiges Vorwissen für die Kompetenzbereiche dieses Moduls wiederholen und aktivieren – Grundlagen für die Kompetenzbereiche dieses Moduls ergänzen und bereitstellen – Grundkompetenzen nachhaltig sichern Grundlagen der Integralrechnung – Das bestimmte Integral kennen und als Zahl „zwischen“ allen Ober- und Untersummen auffassen können sowie näherungsweise als Summe von Produkten auffassen und berechnen können: – Größen durch Integrale ausdrücken können, insbesondere als Verallgemeinerungen von Formeln mit Produkten (zB für Flächeninhalte oder zurückgelegte Wege) – Den Begriff Stammfunktion kennen und anwenden können – Bestimmte Integrale mit Hilfe von Stammfunktionen unter Verwendung elementarer Integrationsregeln berechnen können Anwendungen und Exaktifizierungen der Integralrechnung – Das bestimmte Integral in verschiedenen Kontexten deuten und entsprechende Sachverhalte durch Integrale beschreiben können (insbesondere Flächeninhalte, Volumina, Weglängen, Geschwindigkeiten, Arbeit und Energie; allenfalls weitere physikalische Deutungen) – Die Hauptsätze (bzw. den Hauptsatz) der Differential- und Integralrechnung kennen; den Zusammenhang zwischen Differenzieren und Integrieren erläutern können – Das unbestimmte Integral kennen Stetige Wahrscheinlichkeitsverteilungen; beurteilende Statistik – Die Begriffe „stetige Zufallsvariable“ und „stetige Verteilung“ kennen – Die Normalverteilung zur Approximation der Binomialverteilung einsetzen können – Die Normalverteilung in anwendungsorientierten Bereichen verwenden können – Konfidenzintervalle ermitteln und interpretieren können – Einfache statistische Hypothesentests durchführen und deren Ergebnisse interpretieren können Differenzen- und Differentialgleichungen; Grundlagen der Systemdynamik – Diskrete Veränderungen von Größen durch Differenzengleichungen beschreiben und diese im Kontext deuten können – Kontinuierliche Veränderungen von Größen durch Differentialgleichungen beschreiben und diese im Kontext deuten können – Einfache Differentialgleichungen lösen können – Einfache dynamische Systeme mit Hilfe von Diagrammen oder Differenzengleichungen beschreiben und untersuchen können 8. Semester: Sicherung der Nachhaltigkeit – Wiederholen, Vertiefen von Fähigkeiten und Vernetzen von Inhalten, um einen umfassenden Überblick über die Zusammenhänge unterschiedlicher mathematischer Gebiete zu gewinnen

BIOLOGIE UND UMWELTBILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse): Der Biologieunterricht ist für unsere Gesellschaft in vielen Bereichen von Bedeutung. Naturwissenschaftlicher Erkenntnisgewinn bewirkt Fortschritte auf unterschiedlichen Gebieten, beispielsweise in der Medizin, in der Bio- und Gentechnologie, in den Neurowissenschaften, in der Ökologie und bei Fragen zur Nachhaltigkeit. Andererseits birgt die naturwissenschaftliche Entwicklung auch Risiken und Gefahren, die erkannt, bedacht und bewertet werden müssen. Dazu sind biologische Kenntnisse nötig, diese sind somit ein wesentlicher Bestandteil der Allgemeinbildung. Ziel des Fachs Biologie und Umweltbildung ist es, naturwissenschaftliche Phänomene erfahrbar zu machen, sowie Erkenntnisse biologischer Forschung gewinnen, verstehen und kommunizieren zu können, und sich mit deren Grenzen auseinandersetzen zu können. Der Unterricht führt zu naturwissenschaftlichem Verständnis auf Grundlage der Evolution und zu gesundheitsbewusstem, ethischem und umweltverträglichem Handeln. Er fördert die Fähigkeit zur aktiven Teilhabe an gesellschaftlichen Entwicklungen und Diskursen. Beitrag zu den Bildungsbereichen Der Beitrag zu den untenstehenden Bildungsbereichen der Schule steht im Zusammenhang mit Lerninhalten und den Basiskonzepten, dem Kompetenzmodell und den Unterrichtsprinzipien. Sprache und Kommunikation Förderung der Lese- und Schreibkompetenz sowie der mündlichen Ausdrucksfähigkeit in verschiedenen Unterrichtssituationen; Einführung in die Fachsprache; Einbeziehung von deutsch- und fremdsprachiger Fachliteratur. Mensch und Gesellschaft Der Mensch als biologisches und soziales Wesen; der Mensch als beeinflussender Faktor von Ökosystemen; Wirtschaft und Nachhaltigkeit (Verbraucher- und Verbraucherinnen-Bildung); Wechselwirkung zwischen Ökologie, Ökonomie, regionaler und überregionaler Politik und sozialer Entwicklung; Anwendung biologischer Erkenntnisse auf gesellschaftliche Fragestellungen. Natur und Technik Phänomen Leben; Vernetzung belebter Systeme, Auswirkung menschlicher Aktivitäten auf Ökosysteme; Artenkenntnis und Artenschutz; Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung; Bioethik; Energie als Erhaltungsgröße; naturwissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen. Gesundheit und Bewegung Zusammenhang zwischen Gesundheit und Leistungsfähigkeit; biologische Voraussetzungen für Bewegung; Gesundheit und Krankheit als biologisches und soziales Phänomen; Sexualpädagogik; Gesundheitserziehung. Kreativität und Gestaltung Entwicklung von Forschungsdesigns; Modellbildung; Wissenskommunikation durch Einsatz unterschiedlicher Medien; Medienerziehung. Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse): Das Kompetenzmodell Naturwissenschaften als Leitlinie für den Unterricht im Fach Biologie und Umweltbildung Das Kompetenzmodell Naturwissenschaften gibt als Handlungsdimension die Charakteristika naturwissenschaftlicher Forschungsarbeit vor. Dabei wird von drei Kompetenzbereichen ausgegangen: – Aneignen von Fachwissen – selbstständiger Erkenntnisgewinn mittels Beobachtung und Experiment – Anwendung des Wissens und der Erkenntnisse, im gesellschaftlichen Diskurs Standpunkte begründen und im Alltag reflektiert handeln Im Rahmen des Faches Biologie und Umweltbildung werden diese Kompetenzbereiche wie folgt beschrieben: Fachwissen aneignen und kommunizieren W1: Biologische Vorgänge und Phänomene beschreiben und benennen. W2: Aus unterschiedlichen Medien und Quellen fachspezifische Informationen entnehmen. W3: Vorgänge und Phänomene in verschiedenen Formen (Grafik, Tabelle, Bild, Diagramm, …) darstellen, erläutern und adressatengerecht kommunizieren. W4: Vorgänge und Phänomene mittels Fachwissen unter Heranziehung von Gesetzmäßigkeiten (Modelle, Regeln, Gesetze, Funktionszusammenhänge) erklären. W5: Biologische Vorgänge und Phänomene im Kontext ihres evolutionären Zusammenhangs erläutern. Erkenntnisse gewinnen E1: Biologische Vorgänge und Phänomene beobachten, messen und beschreiben. E2: Biologische Vorgänge und Phänomene hinsichtlich evolutionsbiologischer Kriterien analysieren und Beziehungen herausarbeiten. E3: Zu biologischen Vorgängen und Phänomenen Fragen stellen und Hypothesen formulieren. E4: Untersuchungen oder Experimente zu naturwissenschaftlichen Fragestellungen planen, durchführen und protokollieren. E5: Daten und Ergebnisse von Untersuchungen analysieren (zB ordnen, vergleichen, Abhängigkeiten feststellen) und interpretieren. Standpunkte begründen und reflektiert handeln S1: Fachlich korrekt und folgerichtig argumentieren und naturwissenschaftliche von nicht-naturwissenschaftlichen Argumentationen unterscheiden. S2: Sachverhalte und Probleme unter Einbeziehung kontroverser Gesichtspunkte reflektiert erörtern und begründet bewerten. S3: Bedeutung, Chancen und Risiken der Anwendung naturwissenschaftlicher Erkenntnisse für das Individuum und für die Gesellschaft erkennen, um verantwortungsbewusst zu handeln. S4: Menschliche Erlebens- und Verhaltensmuster aus evolutionsbiologischer Sicht reflektieren. S5: Handlungsempfehlungen erstellen und gestalten (zB Naturschutzstrategien, Gesundheitskonzepte, Ernährungspläne, …). Um den Schülerinnen und Schülern im Rahmen des Unterrichts biologische Bildung als Teil naturwissenschaftlicher Grundbildung (Scientific Literacy) zu ermöglichen, ist der Unterricht im Fach Biologie und Umweltbildung so zu gestalten, dass Kompetenzen aus allen drei oben genannten Bereichen auf Basis der Lerninhalte jedes Semesters erworben und gefördert werden. Basiskonzepte zur Unterstützung kompetenzorientierten Lernens Basiskonzepte helfen grundlegende Muster in der Biologie zu erkennen. Sie leiten sich von den elementaren Konzepten der Biologie ab und unterstützen Lernende und Lehrende, die schwer überschaubaren und permanent wachsenden Themenbereiche der biologischen Disziplinen zu ordnen und zu verknüpfen. Sieben themenverbindende übergeordnete Bereiche sind im Folgenden formuliert, aus denen eine Vielzahl verschiedener Phänomene miteinander in Beziehung gesetzt werden können. Sie helfen den Lernenden Inhalte zu vernetzen, die Themenfülle sinnvoll zu ordnen und sich anzueignen. Die Lehrplaninhalte werden daher anhand dieser Konzepte erarbeitet und laufend damit verknüpft. Das erreichte biologische Grundverständnis ermöglicht die Beurteilung biologischer Erkenntnisse zB im Umweltbereich unter Berücksichtigung des Naturschutzes und der nachhaltigen Entwicklung, im biotechnologischen Bereich oder in der Medizin unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, sozialer und ethischer Aspekte. Die Auseinandersetzung mit den Wechselwirkungen innerhalb bzw. zwischen Biosystemen fördert das systemische Denken und wirkt rein linearem Denken entgegen. Dies erlaubt die Teilhabe an gesellschaftlichen Diskursen. Prinzipiell kann jeder Inhalt aus dem Blickwinkel jedes Basiskonzeptes betrachtet werden. Die Anwendung der Basiskonzepte auf die Lehrplaninhalte obliegt der Lehrperson, je nachdem anhand welcher Konzepte ein bestimmter Inhalt erarbeitet wird. Basiskonzepte der Biologie Struktur und Funktion Das Erfassen, Ordnen und Wiedererkennen von Strukturen ist die Grundlage für das Verständnis und die Erklärung biologischer Funktionen auf allen Systemebenen und im Verlauf ihrer Entwicklung. Es hilft zB beim Verständnis folgender Phänomene: – Prinzip der Oberflächenvergrößerung – Schlüssel-Schloss-Prinzip – Gegenstromprinzip – Gegenspielerprinzip Reproduktion Lebewesen sind fähig zur Reproduktion. Diese beruht auf der Weitergabe von Erbinformationen und führt zur Vielfalt innerhalb von Organismen und somit zu einer evolutiven Anpassung an eine dynamische Umwelt. Es hilft zB beim Verständnis folgender Prozesse: – Identische Replikation der Erbinformation – Mutation und Rekombination – Wachstum auf Basis von Zellteilungsvorgängen (Mitose) – Bildung von Gameten (Meiose) – Sexuelle Fortpflanzung und ungeschlechtliche Vermehrung – Generationenfolge und Evolution in Populationen Kompartimentierung Dieses Basiskonzept verdeutlicht das Bausteinprinzip von Organismen und Ökosystemen. Es hilft zB beim Verständnis folgender Phänomene: – Zellorganellen, Zellen, Geweben und Organe als abgegrenzte Reaktionsräume innerhalb eines Organismus (Prinzip der Arbeitsteilung) – Kompartimentierung auf der Ebene von Populationen (Arbeitsteilung bei sozial organisierten Arten) und Ökosystemen Steuerung und Regelung Lebende Systeme halten bestimmte Zustände durch Regulation aufrecht und reagieren auf Veränderungen. Regelung führt dazu, dass trotz wechselnder Umwelt- und Lebensbedingungen die inneren Zustände eines Lebewesens in einem funktionsgerechten Rahmen (Sollwert) bleiben. Steuerung beschreibt die Möglichkeit eines Organismus, unabhängig von Sollwerten bestimmte Kenngrößen aktiv zu verändern. In der Regel dienen Steuerungen der Anpassung an veränderte Bedingungen. Es hilft zB beim Verständnis folgender Phänomene: – Hormonelle Regulation – Rückkoppelungsmechanismen – Funktion des Nervensystems – Steuerung von Entwicklungsprozessen durch Veränderung der Genaktivierung – Beziehungen zwischen Organismen und Lebensgemeinschaften Stoff- und Energieumwandlung Lebewesen sind offene Systeme und gebunden an Stoff- und Energieumwandlung. Die laufende Energieabgabe wird durch ständige Energiezufuhr im Sinne eines Fließgleichgewichts ausgeglichen. Es hilft zB beim Verständnis folgender Phänomene: – Assimilation – Dissimilation – Ernährung, Verdauung und Ausscheidung – Stofferhaltung und Stoffumwandlung sowie Energiefluss – Stoffkreisläufe in einem Ökosystem Information und Kommunikation Lebewesen – und auch ihre Zellen und Gewebe – haben die Fähigkeit Informationen aufzunehmen, weiterzuleiten, zu speichern, zu bearbeiten und an andere Organismen weiterzugeben. Kommunikation ist der wechselseitige Informationsaustausch. Dies setzt eine gemeinsame Sprache oder spezifische Reize voraus, die vom Empfänger aufgenommen und entschlüsselt werden können. Es hilft zB beim Verständnis folgender Prozesse: – Erregungsleitung – Aufnahme von Informationen aus der Umwelt über Sinneszellen und Sinnesorgane – Kommunikation auf zellulärer und molekularer Ebene (zB Immunsystem und Hormonsystem) – genetische und epigenetische Information Variabilität, Verwandtschaft, Geschichte und Evolution Die Variabilität bei Lebewesen hat ihre Ursache in der Mutation von Erbanlagen und deren Neukombination im Zusammenhang mit der sexuellen Fortpflanzung. Das Basiskonzept thematisiert, dass Angepasstheit nur durch Variabilität möglich ist und durch Selektion bewirkt wird. Ähnlichkeit von Lebewesen einerseits und Vielfalt andererseits sind das Ergebnis stammesgeschichtlicher Entwicklungsprozesse. Der evolutionäre Wandel findet nicht nur auf der Ebene von Organismen statt, sondern auch bei Molekülen, Zellen, Geweben und Organen. Evolution ist ein Prozess, der auf der Ebene von Populationen stattfindet. Die Kenntnis der Evolutionsmechanismen ermöglicht das Verständnis des Zusammenhangs zwischen Variabilität und evolutiven Anpassungsprozessen. Es hilft zB beim Verständnis folgender Phänomene: – Vielfalt der Organismen – Veränderlichkeit durch Evolution – Evolutionsprozesse, die zur heutigen beobachtbaren Vielfalt der Lebewesen und zur Entwicklung des Menschen geführt haben – Verwandtschaft des Menschen mit den übrigen Lebewesen Schularbeiten Der Zeitrahmen für Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse des Realgymnasiums und Oberstufenrealgymnasiums mit ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltbildung, Physik sowie Chemie ist dem Abschnitt „Schularbeiten“ des Fünften Teils zu entnehmen. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 5. Klasse (1. und 2. Semester): Lerninhalte – Die Zelle als Grundbaustein der Organismen; Zusammenhänge zwischen Lebensvorgängen und Zellstrukturen – Die Mitose und ihre Bedeutung für Wachstum, Zelldifferenzierung und Entstehung vielzelliger Organismen – Unterschiede zwischen Pro-und Eukaryoten; Bedeutung von Mikroorganismen und Pilzen für ökologische Kreisläufe – Biotechnische Verfahren bei der Nahrungsmittelproduktion – Bau, Fortpflanzung und Lebensweise pflanzlicher Organismen – Stoffwechselvorgänge: Assimilation (Fotosynthese und heterotrophe Assimilation) und Dissimilation (Gärung und Zellatmung) – Ökologie und Nachhaltigkeit: (Welt-)Ernährung, verschiedene Formen der Landwirtschaft – Bau und Funktion der Organsysteme des Stoffwechsels (Verdauung, Atmung, Kreislauf, Ausscheidung) und deren Ausbildung in unterschiedlichen Organisationsebenen und Lebensräumen – Gesunde und ausgewogene Ernährung 6. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Lerninhalte – Information und Kommunikation im Nervensystem (Reizaufnahme, Erregungsleitung, Verarbeitung, Einfluss von Drogen) – Information und Kommunikation im Hormonsystem – Bedeutung der Meiose für die geschlechtliche Fortpflanzung – Sexualität als biologisches, soziales und ethisches Phänomen – Embryonalentwicklung beim Menschen und mögliche Fortpflanzungsmanipulationen – Vernetzte Systeme: Ökologie, Ökonomie und Nachhaltigkeit 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Lerninhalte – Ökosysteme (Stoff- und Energiekreisläufe, Umweltfaktoren, Sukzession, Konvergenzerscheinungen) – Umweltprobleme (zB Klimawandel) und Lösungsmöglichkeiten im Rahmen nachhaltiger Entwicklung – Funktionsweise des Immunsystems und Auswirkungen von Störungen (zB Allergien, AIDS) – Verhaltensbiologie – Aufbau und Struktur der Erde, geodynamische Formungskräfte 7. Klasse: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: (falls Biologie und Umweltbildung in der 7. Klasse unterrichtet wird) Lerninhalte – Parasitismus und Symbiose – Krankheitserreger (Bakterien, Viren, Pilze, Einzeller, Vielzeller) – Ausgewählte Beispiele für Infektionskrankheiten, Hygienemaßnahmen und Prophylaxe – Zivilisationserkrankungen (zB Herz-Kreislauferkrankungen, Stresserkrankungen, Krebs) – Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, Rolle der Mikroorganismen für die Gesundheit des Menschen 6. Semester – Kompetenzmodul 6: (falls Biologie und Umweltbildung in der 7. Klasse unterrichtet wird) Lerninhalte – Bewegungssysteme bei Pflanzen und Tieren – Aufbau und Funktion von Skelett und Muskulatur – Entstehung und Ordnung biologischer Vielfalt – Systematik und Taxonomie – Charakteristika nachhaltiger Entwicklung (an Hand eines ausgewählten regionalen und/oder globalen Beispiels) 8. Klasse – Kompetenzmodul 7: 7. Semester: Lerninhalte – Zytologische und molekulare Grundlagen der Vererbung – Biochemische Vorgänge bei der Proteinsynthese (Transkription, Translation, Regulation der Genaktivität, Epigenetik) – Vererbungsregeln und Humangenetik – Evolutionsmechanismen; chemische und biologische Evolution, Evolutionstheorien 8. Semester: Lerninhalte – Biotechnologische Verfahren, deren Anwendung und mögliche Auswirkungen; Wissenschafts- und Bioethik – Entwicklungsgeschichte des Menschen – Evolution als Basis für die Vielfalt der Organismen und für den Wandel von Ökosystemen, Organen und zellulären Strukturen

CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe (7. und 8. Klasse): Chemische Grundbildung soll mit dem für die Chemie charakteristischen „Zwiedenken“, das im submikroskopischen Bereich Erklärungen für Vorgänge im makroskopischen sucht und findet, vertraut machen. Stoffeigenschaften und Stoffartumwandlungen können auf relativ wenige auch philosophische Deutungssysteme und Grundvorstellungen zurückgeführt werden. Als Grundlage von Eingriffen in materielle Prozesse soll das Kennenlernen dieser Denkweise zum Verstehen des heutigen Weltbildes und der Entwicklung unserer Kultur beitragen. Der Chemieunterricht in der Oberstufe erweitert und vertieft die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten aus der Unterstufe. Er bereitet auf wissenschaftliches Denken und Arbeiten vor, indem unterschiedliche Zugänge zu den verschiedenen Dimensionen des Erforschenswerten eröffnet werden. Im Verbund mit Biologie, Mathematik und Physik soll Chemieunterricht auf exemplarische Weise den Weg der Erkenntnisfindung über Entwicklung und Anwendung von Deutungssystemen, also über Modelldenken, Systemdenken, Planen und Auswerten von Experimenten zu Stoffartumwandlungen zeigen. Die abwechselnde und bedarfsgerechte Anwendung von induktiv orientiertem Hypothesen-Bilden und deduktiv orientiertem Hypothesen-Prüfen hilft dabei. Dadurch schafft der Chemieunterricht die Basis für lebensgestaltende Lernstrategien und fördert über die Schule hinaus die Eigenständigkeit und Eigenverantwortung beim Erwerb von Wissen und Kompetenzen wie Teamfähigkeit, Problemlösekompetenz und Kommunikationsfähigkeit mit Expertinnen und Experten. Ziel ist der Einblick in die Vielgestaltigkeit und Omnipräsenz chemischer Prozesse: Dies soll nicht nur eine berufliche Orientierung erleichtern, sondern stoffliche Veränderungen als materielle und energetische Grundlage des Lebens und der Zivilisation erkennbar machen und auch Verständnis für die europäische und globale Bedeutung der chemischen Industrie schaffen. Die Ausbildung von Verantwortungsbewusstsein und Kritikfähigkeit gegenüber Ge- und Missbrauch wissenschaftlicher Erkenntnisse sollen die Teilhabe an wesentlichen gesellschaftlichen Entscheidungen ermöglichen. Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule Die bereits im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiter zu entwickeln und zu vertiefen. Beiträge zu den Bildungsbereichen Sprache und Kommunikation Erweiterung und sicherer Einsatz der chemischen Fachsprache als zusätzliche Form der Kommunikation innerhalb und außerhalb des fachwissenschaftlichen Bereiches; Beschreibung, Protokollierung und Präsentation chemischer Sachverhalte Mensch und Gesellschaft Verantwortung für den nachhaltigen Umgang mit materiellen und energetischen Ressourcen über Grenzen hinweg; Berücksichtigung ethischer Maßstäbe in der gesellschaftsrelevanten Umsetzung chemischer Erkenntnisse Natur und Technik Grundlegende Kenntnisse über Funktion und Vernetzung natürlicher und anthropogener Stoffkreisläufe; vertieftes Verständnis für die Beziehung von Struktur und Eigenschaften von Stoffen und deren gezielte Veränderungen; Einblick in technische und naturwissenschaftliche Studien- und Berufsfelder Gesundheit und Bewegung Grundlagen für den gesundheitsfördernden und -bewussten Umgang mit Stoffen der Alltagswelt; vertieftes Kritikbewusstsein gegenüber der Ambivalenz von Drogen und Pharmazeutika Kreativität und Gestaltung Ästhetik bei ausgewählten chemischen Reaktionen; kreative Problemlösestrategien und Modellentwicklung; Bereicherung emotionaler Erfahrungen Didaktische Grundsätze (7. und 8. Klasse): Basiskonzepte Die Auswahl der Inhalte und Methoden ist so vorzunehmen, dass die Entwicklung und Anwendung folgender Basiskonzepte verwirklichbar ist: Stoff-Teilchen-Konzept: Die erfahrbaren Phänomene der stofflichen Welt und deren Deutung auf der Teilchenebene werden konsequent unterschieden Struktur-Eigenschafts-Konzept: Art, Anordnung und Wechselwirkung der Teilchen bestimmen die Eigenschaften eines Stoffes Donator-Akzeptor-Konzept: Säure-Base-, Redox- und Komplexbildungsreaktionen lassen sich als Protonenübertragungen, Elektronenübertragungen bzw. Elektronenpaarverschiebungen beschreiben Energiekonzept: Alle chemischen Reaktionen sind mit einem Energieumsatz verbunden Größenkonzept: Stoff- und Energieumsätze können quantitativ beschrieben werden Gleichgewichtskonzept: Reversible chemische Reaktionen können zu einem dynamischen Gleichgewichtszustand führen Im Sinne anzustrebender Methodenvielfalt sind folgende Leitlinien zu berücksichtigen: Empirisch arbeiten und erfahrungsgeleitet lernen Planung, Durchführung, Dokumentation und Deutung von Experimenten und sicherer Umgang mit den Stoffen stellen einen wesentlichen und unverzichtbaren Bestandteil des Chemieunterrichts dar. Die minimale Realisierung wird durch gemeinsames Beobachten und Auswerten von Demonstrations- und Schülerexperimenten erreicht. Eine optimale Erfüllung dieser Leitlinie ist die selbstständige experimentelle Problembearbeitung. Situiert und an Hand authentischer Probleme lernen Ausgangspunkt für Lernen müssen realistische und relevante Probleme sein, die dazu motivieren neues Wissen und neue Fähigkeiten zu erwerben. Dabei wird auf Vorkenntnisse und Grundwissen der Schülerinnen und Schüler aufgebaut. Maximal realisiert wird dieser Anspruch, wenn Schülerinnen und Schüler in eine authentische Situation versetzt werden, die konkretes fachübergreifendes und fächerverbindendes Arbeiten erfordert. Eine minimale Realisierung kann durch eine Anknüpfung an aktuelle Probleme, authentische Fälle oder persönliche Erfahrungen gewährleistet werden. In vielfältigen Kontexten lernen Um zu verhindern, dass ursprüngliche und neu erworbene Kenntnisse auf eine bestimmte Situation fixiert bleiben, sollen dieselben Inhalte in mehreren verschiedenen Zusammenhängen gelernt und bearbeitet werden. Die Realisierung kann vom Verweisen auf unterschiedliche Anwendungssituationen bis hin zur tatsächlichen Anwendung des Gelernten in einer konkreten Situation reichen. Unter multiplen Perspektiven lernen Einzelne Inhalte und Probleme müssen aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet und behandelt werden. Lehrausgänge und Exkursionen unterstützen dies. Die minimale Realisierung besteht in der Verdeutlichung unterschiedlicher Sichtweisen bei der Darbietung neuer Inhalte, die maximale im konkreten Erleben. In einem sozialen Umfeld lernen Gemeinsames Lernen und Arbeiten wie auch Kooperation von Schülerinnen und Schülern mit Expertinnen und Experten im Rahmen situierter Problemstellungen hat Bestandteil möglichst vieler Lernphasen zu sein. Maximal realisieren lässt sich diese Leitlinie durch gemeinsames Lernen und Arbeiten in einer Expertengemeinschaft, für die minimale Realisierung werden Gruppenarbeiten vorgeschlagen. Mit instruktionaler Unterstützung lernen Lernen ohne jegliche Instruktion ist in der Regel ineffektiv und führt leicht zu Überforderung. Die Lernumgebung (der Unterricht) ist so zu gestalten, dass neben vielfältigen Möglichkeiten eines Lernens in komplexen Situationen auch das zur Bearbeitung von Problemen (Aufgaben, Projekten usw.) erforderliche Wissen bereitgestellt und erworben wird. Mit medialer Unterstützung lernen Die Beschaffung, Bewertung und Verarbeitung von Informationen müssen auch mit Hilfe zeitgemäßer Medien erfolgen. Die Verwendung von chemiespezifischer Software dient der Optimierung altersgemäßer Lernprozesse. Ergebnisse eigenständiger Arbeit sind in Form einer sachgerechten und ansprechenden Darstellung von den Schülerinnen und Schülern zu präsentieren. Kompetenzmodell Das Kompetenzmodell für Chemie ist als dreidimensionales Modell konstruiert, das Inhaltsdimension, Handlungsdimension und Anforderungsdimension vorsieht. Die Inhaltsdimension findet sich in den einzelnen Semestern. Die Handlungsdimension umfasst die Bereiche Wissen organisieren, Erkenntnisse gewinnen und Konsequenzen ziehen. Deskriptoren in den einzelnen Bereichen beschreiben, wie Schülerinnen und Schüler mit den Inhalten umgehen können sollen. Wissen organisieren: Recherchieren, Darstellen, Kommunizieren Unterschiedliche, relevante Quellen ausfindig machen und daraus fachspezifische Informationen entnehmen Daten sowie Vorgänge und Phänomene in Natur und Technik in verschiedenen Formen (Text, Grafik, Tabelle, Bild, Diagramm, Modell, …) unter Verwendung der chemischen Fachsprache adressatengerecht darstellen und erläutern Fachlich und fachsprachlich korrekt und folgerichtig argumentieren Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten aus anderen Disziplinen heranziehen, um chemisches Wissen zu organisieren Die Bedeutung naturwissenschaftlicher Erkenntnisse und Modelle für die Entwicklung von Zivilisation und Kultur darstellen, erläutern und diskutieren Die Bedeutung chemischer Vorgänge und Phänomene darstellen, erläutern und diskutieren Erkenntnisse gewinnen: Fragen, Untersuchen, Interpretieren Zu chemischen Fragen, Vermutungen und Problemstellungen eine passende Untersuchung (Beobachtung, Messung, Experiment, …) durchführen und protokollieren Daten und Ergebnisse von Untersuchungen analysieren Zu chemischen Fragen, Vermutungen und Problemstellungen eine passende Untersuchung (Beobachtung, Messung, Experiment, …) planen Naturwissenschaftliche Modelle verwenden, um Daten und Ergebnisse von Untersuchungen sowie Vorgänge und Zusammenhänge zu erklären Zu Vorgängen und Phänomenen in Natur und Technik Fragen stellen, Vermutungen aufstellen und Problemstellungen definieren, die mit Hilfe naturwissenschaftlicher Kenntnisse und Untersuchungen bearbeitet bzw. überprüft werden können Auf der Basis von Daten und Untersuchungsergebnissen sowie deren Interpretation Hypothesen über Vorgänge und Zusammenhänge aufstellen Untersuchungsergebnisse im Hinblick auf eine konkrete Frage, Vermutung oder Problemstellung kritisch betrachten Konsequenzen ziehen: Bewerten, Entscheiden, Handeln Fachlich begründete Bewertungskriterien wiedergeben Chemische Fragestellungen und Argumentationen erkennen Konkurrierende Interpretationsmöglichkeiten gegeneinander abwägen und auf dieser Basis Entscheidungen treffen Daten, Fakten und Ergebnisse aus verschiedenen Quellen sowie Schlussfolgerungen kritisch hinterfragen und Gründe für deren Annahme oder Verwerfung angeben Einen Problemlöseprozess oder ein Modell kritisch reflektieren und gegebenenfalls Alternativen entwickeln Bedeutung, Chancen und Risiken der Anwendungen von naturwissenschaftlichen Erkenntnissen für sich persönlich und für die Gesellschaft einschätzen Entscheidungen in gesellschaftlich relevanten Fragen aus naturwissenschaftlicher Sicht begründen und bewerten Die Anforderungsdimension umfasst Niveau 1, auf dem Schülerinnen und Schüler angeleitet durch eine Aufgabe geführt werden, und Niveau 2, auf dem sie weitgehend selbstständig arbeiten. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Kursiv gesetzte Teile gelten als verbindliche Zusätze für alle realgymnasialen Schulformen. Semesterübergreifende Kompetenzen Chemisches Wissen und der kompetente Umgang damit sind ihrem Wesen nach aufbauend, dh. grundlegendes Wissen und Basiskompetenzen, die in einem Semester erworben wurden, müssen in darauf folgenden Semestern angewendet und erweitert werden. Die in vorangegangenen Semestern erworbenen Basiskonzepte sowie die chemische Fach- und Formelsprache müssen auf Aufgabenstellungen aus allen chemierelevanten Bereichen angewendet werden können. Kompetenzerwerb erfolgt nicht punktuell, sondern erstreckt sich über einen längeren Zeitraum. Daher ist die Handlungsdimension des Kompetenzmodells in jedem Semester zu berücksichtigen. Die Konkretisierung an Hand einzelner Deskriptoren in Verknüpfung mit den Fachinhalten obliegt der Lehrkraft. 7. Klasse: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Modellbildung Die erfahrbaren Phänomene der stofflichen Welt und deren Deutung auf der Teilchenebene konsequent unterscheiden (Stoff-Teilchen-Konzept). An Hand der Modelle vom Aufbau der Atome Einsicht in das Wesen und die Entwicklung chemiespezifischer Modellvorstellungen gewinnen und diese darstellen. Mit Hilfe des wellenmechanischen Atommodells die Aufbauprinzipien des Periodensystems der Elemente erläutern. Die Modelle der chemischen Bindung (inkl. delokalisierter Elektronensysteme) und der Wechselwirkungen zwischen Teilchen beschreiben und vergleichen. Strukturen Eigenschaften von Stoffen durch Art, Anordnung und Wechselwirkung der Teilchen erklären (Struktur-Eigenschafts-Konzept). Durch Kombination von Hypothesenbildung und experimenteller Überprüfung an Hand von Stoffen mit kovalenten Bindungen Zusammenhänge zwischen Strukturen und Eigenschaften der Stoffe herstellen. Kenntnis der Modellvorstellungen über Molekülgeometrien und Hybridisierung anwenden . Substanz und Energie Stoff- und Energieumsätze bei chemischen Reaktionen quantitativ beschreiben (Energiekonzept, Größenkonzept). Die Beziehungen zwischen stofflichen und energetischen Veränderungen an Hand der Energiebilanz chemischer Reaktionen (inkl. katalytischer Vorgänge) erläutern. An einfachen Beispielen aus der Stöchiometrie die Möglichkeiten quantitativer Betrachtungsweisen von Stoff- und Energieumsätzen aufzeigen. Die Verwendung von fossilen Rohstoffen als Energieträger beurteilen. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Gleichgewicht Die Gleichgewichtsdynamik chemischer Reaktionen darstellen, ihre Beeinflussung erläutern und damit die Steuerung von Reaktionen erklären (Gleichgewichtskonzept). Das Massenwirkungsgesetz auch auf Lösungsgleichgewichte und Komplexbildungsgleichgewichte anwenden. Übertragung Säure-Base-, Redox- und Komplexbildungsreaktionen als Übertragungs- bzw. Verschiebungsprozesse beschreiben (Donator-Akzeptor-Konzept) Donator-Akzeptor-Wechselwirkungen als grundlegendes Prinzip chemischer Reaktionen am Beispiel von Protolysegleichgewichten und Redoxreaktionen erläutern Kenntnisse über Redoxreaktionen auf Aufgabenstellungen zu elektrochemischen Vorgängen anwenden Zusätzlich im Realgymnasium mit vertiefendem Unterricht in Biologie, Chemie und Physik: Gleichgewichtsreaktionen und elektrochemische Prozesse quantitativ beschreiben Umgang mit Materie Die Umwandlung von Naturprodukten und die Synthese von wichtigen anorganisch-chemischen Grundprodukten sowie ihre Verwendung beschreiben. Potentielle Risiken am Beispiel ausgewählter Stoffe benennen. Funktion und Vernetzung natürlicher und anthropogener Stoffkreisläufe erklären. Den Umgang mit materiellen und energetischen Ressourcen bewerten und dabei regionale und europäische Besonderheiten berücksichtigen. Entstehung und Wirkung von Schadstoffen beschreiben. Chemische Vorgänge im Haushalt in Abhängigkeit von den beteiligten Substanzen erklären. Gewinnung und Verwendung von Metallen und keramischen Stoffen sowie Wiederverwertung von Metallen darstellen. Ausgewählte chemische Analysenmethoden durchführen und die Ergebnisse interpretieren. 8. Klasse – Kompetenzmodul 7: 7. Semester: Struktur und Reaktion Zusammenhänge von Strukturen und Eigenschaften am Beispiel von Kohlenstoffverbindungen inklusive funktioneller Gruppen und Arten der Isomerie beschreiben. Donator-Akzeptor-Wechselwirkungen als grundlegendes Prinzip zur Erklärung von Reaktionen organischer Moleküle anwenden. Zusätzlich im Realgymnasium mit vertiefendem Unterricht in Biologie, Chemie und Physik: Mechanismen von Reaktionen in der organischen Chemie beschreiben. Substanz und Energie Herstellung und Verwendung wichtiger organisch-chemischer Grundprodukte darstellen. Ausgewählte Stoffwechselprozesse skizzieren. Gewinnung, Verwendung und Wiederverwertung von makromolekularen Stoffen darstellen. Zusätzlich im Realgymnasium mit vertiefendem Unterricht in Biologie, Chemie und Physik: Nachwachsende Rohstoffe angeben und mit fossilen Rohstoffen vergleichen. 8. Semester: Chemische Grundlagen des Lebens Erläutern, wie alle Lebensvorgänge auf stofflichen und energetischen Veränderungen beruhen und die Menschen von ihrer stofflichen Umwelt abhängig sind. Die Wichtigkeit einer gesundheitsbewussten Lebensführung an Beispielen aus der Lebensmittelchemie diskutieren. Durch kritisch reflektierenden Einsatz von differenzierten Stoffkenntnissen zu Ernährungsempfehlungen Stellung beziehen. Gesundheitsfördernden und bewussten Umgang mit Stoffen der Alltagswelt am Beispiel von Genussmitteln und Drogen diskutieren. Zusätzlich im Realgymnasium mit vertiefendem Unterricht in Biologie, Chemie und Physik: – Struktur und Funktion biologischer Membranen beschreiben – Aspekte der Pharmakologie und Toxikologie an ausgewählten Beispielen darstellen

PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse): Der Physikunterricht hat zum allgemeinen Bildungsauftrag der Schule, insbesondere der Befähigung zum selbstständigen Wissenserwerb, dem verantwortungsbewussten Umgang mit der Umwelt und der verantwortlichen, rationalen Mitwirkung an gesellschaftlichen Entscheidungen fachspezifisch beizutragen und damit in besonderer Weise den Erwerb naturwissenschaftlicher Kompetenzen zu fördern. Die Schülerinnen und Schüler sollen eine rationale Weltsicht erwerben, aktiv die spezifischen Arbeitsweisen der Physik und ihre Bedeutung als Grundlagenwissenschaft erkennen und damit beurteilen lernen, welche Beiträge zu persönlichen und gesellschaftlichen Entscheidungen die Physik liefern kann. Weiters sollen sie die Bedeutung physikalischer Phänomene und Konzepte im Alltag, in der Umwelt sowie für die Welterkenntnis erfassen und diese für ihre Lebensgestaltung nutzen. Zudem sollen die Schülerinnen und Schüler Einblicke in die Vorläufigkeit von naturwissenschaftlichen Erkenntnissen und das Wesen der Naturwissenschaften erhalten. Sie sollen den Beitrag der Physik zur Lösung individueller, lokaler und globaler Probleme sowie die Physik als schöpferische Leistung der Menschheit und damit als Kulturgut erkennen. Der Physikunterricht leistet einen wichtigen Beitrag zur Berufsorientierung und der persönlichen Berufswahl. Ziel des Physikunterrichts ist, dass Schülerinnen und Schüler über eine naturwissenschaftliche Grundbildung verfügen, um in naturwissenschaftlichen Fragen kompetent handeln zu können. Deshalb sollen im Physikunterricht die Lernergebnisse, also die von Schülerinnen und Schülern erworbenen fachlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten, die ihnen aktiv zur Verfügung stehen, in den Vordergrund rücken und nicht das Abarbeiten von Themenkatalogen durch die Lehrperson. Beiträge zu den Bildungsbereichen Sprache und Kommunikation Ein Grundvokabular physikalischer Fachbegriffe erwerben; gezielt zwischen Alltagssprache und Fachsprache differenzieren und übersetzen können; Einsicht in die Notwendigkeit und Wirksamkeit symbolischer Beschreibungen gewinnen; physikalische Sachverhalte beschreiben, protokollieren, argumentieren und präsentieren können; Darstellungen von Naturwissenschaften in Medien (Zeitungen, Filme, Internet, etc.) kritisch bewerten können. Mensch und Gesellschaft Physik als Grundlagenwissenschaft (Welterkenntnis) und als angewandte Wissenschaft (Weltgestaltung) verstehen; Verantwortung für den nachhaltigen Umgang mit Ressourcen übernehmen; ethische Maßstäbe in der gesellschaftsrelevanten Umsetzung physikalischer Erkenntnisse beachten; rationale Kritikfähigkeit bei gesellschaftlichen Problemen (zB Klimawandel, Energie, Mobilität) entwickeln; Berufswahl. Natur und Technik Einsichten in die Ursachen von Naturerscheinungen und daraus abgeleiteten, zugehörigen physikalischen Gesetzmäßigkeiten gewinnen; Kausalitätsdenken und Erkennen der Grenzen der Vorhersagbarkeit auf Grund von praktisch oder prinzipiell unvollständigen Systeminformationen entwickeln; Naturwissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen erwerben; Physik als Grundlage der Technik verstehen. Gesundheit und Bewegung Grundlagen für gesundheitsförderndes Verhalten verstehen; Sicherheitsbewusstsein in Haushalt und Verkehr entwickeln, Chancen und Gefahren im Umgang mit Elektrizität, Lasern, ionisierender Strahlung, etc. erkennen. Kreativität und Gestaltung Naturwissenschaftliche Forschung als kreativen Prozess verstehen; Gestaltung physikalischer und technischer Anwendungen; Kreativität bei Problemlösungsprozessen und Modellbildung. Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse): Physikalische Grundbildung besteht aus drei wesentlichen Bereichen. Kompetenzorientierter Physikunterricht ist dabei so zu gestalten, dass Kompetenzen aus allen drei folgenden Bereichen auf Basis der Lerninhalte jedes Semester erworben und gefördert werden. Die in vorangegangenen Semestern erworbenen Kompetenzen aller drei Bereiche werden im Sinne einer nachhaltigen Kompetenzentwicklung in folgenden Semestern vertieft und erweitert. W: Fachwissen In diesem Bereich erwerben Schülerinnen und Schüler physikalisches Fachwissen und wenden dieses Fachwissen in verschiedenen Kontexten an. Schülerinnen und Schüler zeigen Kompetenzen dadurch, dass sie – Vorgänge und Phänomene in Natur, Alltag und Technik beschreiben und benennen, – mit Informationen aus fachlichen Medien und Quellen umgehen, – Vorgänge und Phänomene in Natur, Alltag und Technik in verschiedenen Formen (Bild, Grafik, Tabelle, Diagramm, formale Zusammenhänge, Modelle, ...) darstellen, erläutern und adressatengerecht kommunizieren, – Fachwissen in unterschiedlichen Kontexten anwenden. E: Experimentieren und Erkenntnisgewinnung In diesem Bereich erwerben Schülerinnen und Schüler Fähigkeiten und Fertigkeiten im Umgang mit physikalischen Arbeitsweisen. Schülerinnen und Schülern zeigen Kompetenzen dadurch, dass sie – zu Vorgängen und Phänomenen in Natur, Alltag und Technik naturwissenschaftliche Fragen formulieren und Hypothesen aufstellen, – zu Fragestellungen eine passende Untersuchung oder ein Experiment planen, durchführen und protokollieren, – im Rahmen naturwissenschaftlicher Untersuchungen oder Experimente Daten aufnehmen und analysieren (ordnen, vergleichen, messen, Abhängigkeiten feststellen, Zuverlässigkeit einschätzen), – Daten durch mathematische und physikalische Modelle abbilden und interpretieren. S: Standpunkte begründen und aus naturwissenschaftlicher Sicht bewerten In diesem Bereich erwerben Schülerinnen und Schüler die Fähigkeit, naturwissenschaftlich begründet zu argumentieren und am gesellschaftlichen Diskurs teilzunehmen. Schülerinnen und Schülern zeigen Kompetenzen dadurch, dass sie – Bedeutung, Chancen und Risiken der Anwendungen von naturwissenschaftlichen Erkenntnissen auf persönlicher, regionaler und globaler Ebene erkennen, um verantwortungsbewusst handeln zu können, – Naturwissenschaftliche von nicht-naturwissenschaftlichen Argumentationen und Fragestellungen unterscheiden, – Informationen aus unterschiedlich verlässlichen Quellen aus naturwissenschaftlicher Sicht und aus anderen Blickwinkeln (zB ökonomisch, ökologisch, ethisch) reflektieren, – Entscheidungskriterien für das eigene Handeln entwickeln und aus naturwissenschaftlicher Sicht überprüfen. Die Anforderungsniveaus (Komplexität) der Kompetenzen der drei Bereiche sind in zwei Stufen eingeteilt: – Reproduktions- und Transferleistungen – Reflexion und Problemlösung Darüber hinaus gelten folgende didaktische Grundsätze: Physikunterricht ist so zu gestalten, dass er die Alltagserfahrungen und Vorstellungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt. Er ist weiters an den Interessen und Vorerfahrungen der Jugendlichen durch die Verwendung von Lebensweltbezügen und Alltagskontexten, auch Fächer übergreifend, zu orientieren. Eine zu frühe Abstraktion ist zu vermeiden, das Erlangen konzeptuellen Verständnisses soll im Vordergrund stehen. Im Physikunterricht sind moderne Medien und Technologien einzusetzen (insbesondere elektronische Messwerterfassung, interaktive Simulationen, Datenauswertung und -analyse und Modellbildung) sowie außerschulische Lernorte einzubeziehen. Schularbeiten Der Zeitrahmen für Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse des Realgymnasiums und Oberstufenrealgymnasiums mit ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltbildung, Physik sowie Chemie ist dem Abschnitt „Schularbeiten“ des Fünften Teils zu entnehmen. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

an Schulen mit mehr als sieben Wochenstunden Physikunterricht in der Oberstufe

5. Klasse (1. und 2. Semester): Größenordnungen im Mikro-und Makrokosmos; Stellung im Universum Mechanik I: Relativität von Ruhe und Bewegung, Bewegungsänderung durch Kräfte, Newton’sche Bewegungsgleichung, geradlinige und kreisförmige Bewegung, Gravitation Thermodynamik: Energie, Energieerhaltung, Teilchenmodell, Entropie, thermodynamische Hauptsätze, nachhaltiger Umgang mit Energie 6. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Mechanik II: Impulserhaltung; Rotation und Drehimpulserhaltung Schwingungen und mechanische Wellen: Erzeugung, Reflexion und Brechung, Beugung und Interferenz, Resonanz, stehende Wellen 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Grundlagen der Elektrizitätslehre: Wirkungen des elektrischen Stroms, einfacher Stromkreis, Stromstärke, Spannung, elektrischer Widerstand Elektrische Energie: Elektrische Energie und Leistung, Energiebereitstellung durch Batterien, Photovoltaik usw. Felder: Grundphänomene statischer elektrischer und magnetischer Felder, Feldbegriff, Ladungen als Ursache elektrischer Felder, Ströme als Ursache magnetischer Felder 7. Klasse: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Elektrodynamik: Motorprinzip und Induktion Energie: Grundlagen der konventionellen und alternativen Energiebereitstellung; Energieübertragung; Sicherheit im Umgang mit elektrischer Energie Elektromagnetische Wellen: Erzeugung und Eigenschaften am Beispiel des Lichts und anderer Arten elektromagnetischer Strahlung, Wellenoptik, sichtbarer und nicht sichtbarer Teil des elektromagnetischen Spektrums Strahlungshaushalt der Erde 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Atomphysik: Licht als Überträger von Energie, Spektren, Absorption und Emission, Modell der Atomhülle Quantenphysik: Besonderheiten der Quantenwelt, Doppelspaltexperiment, Heisenberg’sche Unschärferelation, statistische Deutung Einblicke in die Theorieentwicklung und das Weltbild der modernen Physik 8. Klasse – Kompetenzmodul 7: 7. Semester: Kernphysik: Aufbau und Stabilität der Kerne, natürliche Radioaktivität, ionisierende Strahlung, Kernfusion und -spaltung; medizinische und technische Anwendungen Relativitätstheorie: Konzepte der speziellen Relativitätstheorie, Grundidee der allgemeinen Relativitätstheorie Teilchenphysik: Entwicklung des Teilchenkonzepts, Standardmodell, Anfänge des Universums 8. Semester: Aktuelle Forschung: Einblicke in aktuelle physikalische Forschung Vertiefung und Wiederholung von Lerninhalten aus vorangegangenen Semestern Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

an Schulen mit bis zu sieben Wochenstunden Physikunterricht in der Oberstufe

6. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Größenordnungen im Mikro-und Makrokosmos; Stellung im Universum Mechanik: Relativität von Ruhe und Bewegung, Bewegungsänderung durch Kräfte, Newton’sche Bewegungsgleichung, geradlinige und kreisförmige Bewegung, Impulserhaltung Energieerhaltung und Grundlagen der Thermodynamik 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Schwingungen und mechanische Wellen : Erzeugung und Eigenschaften Grundlagen der Elektrizitätslehre : Wirkungen des elektrischen Stroms, einfacher Stromkreis, Stromstärke, Spannung, elektrischer Widerstand, elektrische Energie 7. Klasse: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Grundphänomene elektromagnetischer Felder und der Elektrodynamik : Motorprinzip und Induktion Energie: Grundlagen der konventionellen und alternativen Energiebereitstellung; Energieübertragung; Sicherheit im Umgang mit elektrischer Energie Elektromagnetische Wellen: Erzeugung und Eigenschaften am Beispiel des Lichts und anderer Arten elektromagnetischer Strahlung, Spektrum 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Strahlungshaushalt der Erde Atomphysik: Licht als Überträger von Energie, Spektren, Absorption und Emission, Modell der Atomhülle Quantenphysik: Besonderheiten der Quantenwelt Einblicke in die Theorieentwicklung und das Weltbild der modernen Physik 8. Klasse – Kompetenzmodul 7: 7. Semester: Kernphysik: Aufbau und Stabilität der Kerne, natürliche Radioaktivität, ionisierende Strahlung, medizinische und technische Anwendungen Relativitätstheorie: Grundideen der speziellen Relativitätstheorie Teilchenphysik: Entwicklung des Teilchenkonzepts, Anfänge des Universums 8. Semester: Aktuelle Forschung: Einblicke in aktuelle physikalische Forschung Vertiefung und Wiederholung von Lerninhalten aus vorangegangenen Semestern

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe (7. und 8. Klasse): Die Bedeutung der Darstellenden Geometrie in der allgemeinbildenden höheren Schule beruht auf folgenden wesentlichen Aspekten: – die Grundsätze der Geometrie sind die Basis für zeitlose, unveränderliche und in vielen Gebieten anwendbare Denkstrukturen und haben daher den Charakter einer Schlüsselqualifikation – die Geometrie als Mittel zur eindeutigen Beschreibung von Raumsituationen ist das adäquate Instrument zur Analyse und Lösung räumlicher Probleme – das händische Konstruieren einerseits und die Verwendung zeitgemäßer 3D-CAD-Software andererseits fördern die Orientierung im Raum und das Erkennen bzw. die Kenntnis geometrischer Zusammenhänge – die Darstellende Geometrie bildet eine Brücke zwischen realen Objekten der Umwelt und idealisierten räumlichen Modellen und ermöglicht die Übertragung von der Realität in die räumliche Vorstellung – das Arbeiten mit abstrahierten und virtuellen geometrischen Objekten fördert im hohen Maße das räumliche Vorstellungsvermögen Kompetenzorientierter Unterricht aus Darstellender Geometrie zielt auf den Erwerb nachhaltig verfügbarer geometrischer Fähigkeiten und Fertigkeiten der Lernenden ab. Die Schülerinnen und Schüler sollen dadurch in der Lage sein, selbstständig vertraute und neue Aufgabenstellungen in verschiedenartigen Situationen erfolgreich bearbeiten beziehungsweise lösen zu können. Insbesondere sollen die Schülerinnen und Schüler unter anderem folgende Ziele und Fähigkeiten erreichen: – die Weiterentwicklung der Raumvorstellung und die Förderung des Raumdenkens – die Strukturierung des konstruktiven Raumdenkens – die Befähigung zum Bearbeiten und Lösen räumlicher Aufgaben mit adäquaten geometrischen Verfahren sowie zum Erstellen geeigneter Dokumentationen unter Verwendung der geometrischen Fachsprache – das Lesen und Herstellen von Rissen räumlicher Objekte – die Entwicklung und Vertiefung der algorithmischen Denkfähigkeit durch die Beschäftigung mit raumgeometrischen Problemen – die Befähigung zum selbstständigen Bearbeiten und Lösen neuer geometrischer Aufgabenstellungen in verschiedenartigen Situationen – das Vermögen, Handskizzen, klassisch konstruktive Methoden sowie 3D-CAD-Software sinnvoll einzusetzen – das Anwenden geometrischer Grundkenntnisse auf naturwissenschaftliche und technische Problemstellungen – das Erkennen von Querverbindungen zur Mathematik, zur Informatik, zu den Naturwissenschaften, zur Technik und zur bildenden Kunst Beiträge zu den Bildungsbereichen Sprache und Kommunikation Erfassen und Verstehen geometrischer Formulierungen und Argumentationen; verbale Beschreibung geometrischer Objekte und räumlicher Vorgänge; schlüssige Begründung geometrischer Vorgangsweisen und Dokumentation geometrischer Überlegungen unter präziser Sprachverwendung; Einsetzen geometrischer Erkenntnisse als Mittel der interkulturellen Verständigung; Verwenden geometrischer Abbildungen als sprachunabhängiges Kommunikationsmittel Mensch und Gesellschaft Vorbereitung auf die Berufswelt und weiterführende Ausbildung; Förderung der Teamfähigkeit; adäquater Einsatz zeitgemäßer Medien; Präsentation eigener Arbeiten Natur und Technik Raumvorstellungs- und Intelligenztraining; Erfassen, Analysieren und Modellieren von Objekten der Umwelt und der Technik; Lösen raumgeometrischer Probleme aus dem naturwissenschaftlichen und technischen Bereich; Orientierung in virtuellen 3D-Welten Gesundheit und Bewegung Förderung räumlicher Orientierungsfähigkeit; Übungen zur kinetischen Raumvorstellung; Förderung der Feinmotorik; Aktivierung verschiedener Gehirnareale Kreativität und Gestaltung Kreatives und individuelles Entwerfen von Objekten aus Technik, Architektur, Design, Kunst sowie deren Präsentation mit unterschiedlichen Medien; Erarbeiten von kreativen Lösungsstrategien für raumgeometrische Aufgabenstellungen Didaktische Grundsätze (7. und 8. Klasse): Für die Planung und Durchführung des kompetenzorientierten Unterrichts aus Darstellender Geometrie empfiehlt sich unter anderem die Beachtung folgender Grundsätze: – Ausgehend von bekannten räumlichen Objekten aus der Vorstellungswelt der Schülerinnen und Schüler werden geometrische Grundbegriffe erarbeitet. Das ermöglicht den Schritt von der unmittelbaren Objektbetrachtung zur selbstständigen Raumvorstellung. – Dreidimensionale Objekte werden hinsichtlich ihrer Formen, Strukturen und geometrischen Gesetzmäßigkeiten analysiert und durch die zur Festlegung notwendigen Parameter beschrieben. Dies bildet die Grundlage für die konstruktive Erfassung und die 3D-Modellierung von Raumobjekten. – Das räumliche Vorstellungsvermögen wird vor allem geschult, wenn Lösungsstrategien anhand der räumlichen Gegebenheiten – nach Möglichkeit am Originalobjekt oder an einem Modell – erarbeitet werden. Durch die Beschäftigung mit raumgeometrischen Aufgaben wird die algorithmische Denk- und Problemlösefähigkeit gefördert. Zur Stützung der Raumanschauung werden axonometrische Risse und Handskizzen verwendet. – Freihandzeichnungen begleiten den gesamten Unterricht. Dabei wird auf das Einhalten der Proportionen und der geometrischen Abbildungsregeln geachtet. Das computerunterstützte Modellieren von Raumobjekten wird durch die Anfertigung geometrisch richtiger Handskizzen unterstützt. – Die Auswahl der Aufgaben hat so zu erfolgen, dass für ihre Bearbeitung eine ausgewogene Aufteilung zwischen klassisch-konstruktiven und computerunterstützten Methoden erforderlich ist. Strukturiertes Dokumentieren der wesentlichen Arbeitsschritte unterstützt bei beiden Methoden die Nachvollziehbarkeit. – Die erworbenen geometrischen Fähigkeiten und Fertigkeiten sind in den nachfolgenden Semestern zu strukturieren und zu festigen. Neu erworbene Kompetenzen sind stets in Kontext zu bereits früher erworbenen zu stellen. – Aus den Naturwissenschaften und der Mathematik vertraute Begriffe werden auch im Unterricht der Darstellenden Geometrie verwendet. Mit Hilfe von Problemstellungen aus Technik, Architektur, Design und Kunst, die den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler entsprechen, wird geometrisches Wissen und Können entwickelt und gefestigt. Kompetenzmodell für Darstellende Geometrie Die Auseinandersetzung mit der Darstellenden Geometrie fördert neben den fachlichen auch allgemeine Kompetenzen (zB Sozialkompetenzen). Die fachlichen Kompetenzen in der Darstellenden Geometrie beziehen sich auf geometrische Handlungen, geometrische Inhalte und Komplexität der erforderlichen kognitiven Prozesse. Sie werden im Kompetenzmodell für Darstellende Geometrie beschrieben. Eine geometrische Kompetenz weist darin drei Dimensionen auf, und zwar eine Handlungs-, eine Inhalts- und eine Komplexitätsdimension. – Die Handlungsdimension weist die unterschiedlichen Tätigkeiten aus, die im Geometrieunterricht entwickelt und gefördert werden. – Die Inhaltsdimension spiegelt strukturiert die wesentlichen Inhalte aus Darstellender Geometrie wider. – Die Komplexitätsdimension beschreibt die zur Lösung geometrischer Aufgaben- und Problemstellungen notwendigen Anforderungen hinsichtlich der Vernetzung von Grund- und Reflexionswissen. Die drei Dimensionen geometrischer Kompetenzen werden im Folgenden konkretisiert. Bereiche der Handlungsdimension Analysieren, Modellbilden und Planen (H1): – Analysieren meint das Erkennen der räumlichen Gesamtsituation und der geometrischen Zusammenhänge, sowie das Zerlegen von Raumobjekten in Teilobjekte, das Erfassen von Relationen und Transformationen. – Modellbilden meint das Übertragen der aus der Analyse gewonnenen Erkenntnisse in eine idealisierte, vereinfachte, abstrahierte Repräsentationsform. – Planen meint das Auffinden und Auswählen von Strategien, die zur konkreten Erzeugung eines Modells bzw. der Lösung einer geometrischen Aufgabe führen. Operieren (H2): – Operieren meint – nach erfolgter Analyse, Modellbildung und Planung – die korrekte, sinnvolle und effiziente Durchführung von Konstruktionsabläufen mit geeigneten Medien und Visualisierungsformen (zB Handskizze, Konstruktionszeichnung, reale und virtuelle Modelle, CAD-Konstruktion). Operieren schließt die verständige und zweckmäßige Verwendung von 3D-CAD-Software mit ein. Interpretieren (H3): – Interpretieren meint das Erfassen und mentale Erzeugen dreidimensionaler Modelle aus unterschiedlichen Darstellungsformen. Argumentieren und Begründen (H4): – Argumentieren meint das Anführen von geometrischen Überlegungen, die für oder gegen eine bestimmte Sichtweise/Entscheidung sprechen. Argumentieren erfordert eine korrekte und adäquate Verwendung der geometrischen Fachsprache. – Begründen meint die Angabe einer plausiblen Argumentation bzw. Argumentationskette, die zu bestimmten Schlussfolgerungen oder Entscheidungen führt. Bereiche der Inhaltsdimension Geometrische Objekte und deren Eigenschaften (I1): – Koordinatensysteme, lineare Grundelemente, Kurven, Flächen, Volumsmodelle, differentialgeometrische Eigenschaften Relationen zwischen Objekten (I2): – Schnitte, Boolesche Operationen, Maßrelationen Transformationen (I3): – Schiebung, Drehung, Spiegelung, Skalierung Abbildungen und Risse (I4): – Projektion und Riss, Parallelrisse, Schatten in Parallelrissen, Zentralrisse Bereiche der Komplexitätsdimension Einsetzen von Grundkenntnissen und -fertigkeiten (K1): – Einsetzen von Grundkenntnissen und -fertigkeiten meint die Wiedergabe oder direkte Anwendung von grundlegenden geometrischen Begriffen, Objekten und Verfahren. In der Regel sind reproduktives geometrisches Wissen und Können oder die aus dem Kontext unmittelbar erkennbare direkte Anwendung von Kenntnissen bzw. Fertigkeiten erforderlich. Herstellen von Verbindungen (K2): – Das Herstellen von Verbindungen ist erforderlich, wenn der geometrische Sachverhalt vielschichtiger ist, so dass eine Kombination von mehreren Inhalts- und Handlungsbereichen zur Bearbeitung notwendig ist. Reflektieren, Einsetzen von Reflexionswissen (K3): – Reflektieren meint das Nachdenken über geometrische Zusammenhänge, die aus dem dargelegten Sachverhalt nicht unmittelbar ablesbar sind. – Reflexionswissen ist ein durch entsprechende Nachdenkprozesse und daraus folgende Schlüsse entwickeltes Wissen. Eine fachspezifische Kompetenz wird in diesem Modell durch ein Tripel bestehend aus einem Handlungsbereich, einem Inhaltsbereich und einem Komplexitätsbereich beschrieben (zB H1, I3, K2). Sicherung des Unterrichtsertrages/Schularbeiten Zur Sicherung des Unterrichtsertrages bieten sich Einzel-, Team- und Gruppenarbeiten, Projektarbeiten und regelmäßige Hausübungen an. Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Schularbeiten“ des Fünften Teiles zu entnehmen. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Im Folgenden wird für jedes Semester der Lehrstoff gestützt auf die Bereiche der Inhaltsdimension des Kompetenzmodells angegeben. Die geometrischen Inhalte werden ausdifferenziert und mit Handlungsbereichen sowie Komplexitätsbereichen zu Kompetenzen verknüpft. Aus Gründen der Lesbarkeit wird dabei auf die durchgehende Ausweisung der Komplexitätsdimension verzichtet. In den Unterpunkten orientiert sich die Reihenfolge zunächst an den Inhaltsbereichen. In diesen wird nach der Reihenfolge der Handlungsbereiche Analysieren, Modellbilden und Planen, Operieren, Interpretieren sowie Argumentieren und Begründen weiter verfeinert. Folgende zentrale Ideen sind bei der Erarbeitung des Lehrstoffs in allen Semestern relevant: – Einsetzen der Raumvorstellung bei der Bearbeitung von raumgeometrischen Aufgabenstellungen – Entwickeln, Vertiefen und Strukturieren des konstruktiven Raumdenkens durch die Beschäftigung mit geometrischen Fragestellungen – Lesen und Herstellen von Rissen räumlicher Objekte – Anfertigen von geometrisch richtigen Freihandskizzen – Auswählen der geeigneten Werkzeuge (klassisch-konstruktiv oder computergestützt) und geeigneter Darstellungsformen (Freihandskizzen, Parallelrisse und Zentralrisse) – Übersetzen von realen Situationen in geometrische Modelle – Ermitteln der räumlichen Verhältnisse aus unterschiedlichen Darstellungen – Entwickeln der algorithmischen Denkfähigkeit durch die Beschäftigung mit raumgeometrischen Problemen – Planen von Lösungsstrategien und Sequenzieren des gewählten Lösungswegs – Kommunizieren über geometrische Sachverhalte unter Verwendung der adäquaten Fachsprache 7. Klasse: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Geometrische Objekte und deren Eigenschaften Arbeiten mit linearen Grundelementen (Punkt, Gerade, Ebene, Polygon) und Koordinatensystemen (zB kartesische Welt- und Benutzerkoordinatensysteme): – Kennen und Erkennen obiger geometrischer Objekte und ihrer Eigenschaften – Arbeiten mit Koordinatensystemen (zB Koordinatenwege, Wechsel zwischen Koordinatensystemen) – Argumentieren und Begründen der Wahl geeigneter Positionierungen von Koordinatensystemen und geometrischen Objekten zueinander Arbeiten mit Volumsmodellen von Grundkörpern (zB Prismen, Pyramiden, Kugeln, Kegel, Zylinder, Extrusionskörper, Drehkörper) und besonderen Polyedern (zB Platonische Polyeder): – Kennen und Erkennen von Grundkörpern und besonderen Polyedern sowie deren Eigenschaften – Unterscheiden von Flächen- und Volumsmodellen – Erzeugen von geometrischen Grundkörpern und Polyedern als Volumsmodelle mit 3D-CAD-Software – Analysieren von Objekten der realen Umwelt, Erkennen von Grundkörpern und Polyedern sowie Erfassen ihrer geometrischen Eigenschaften – Erfassen und Erzeugen eines mentalen dreidimensionalen Modells eines aus Grundkörpern zusammengesetzten Objekts aus unterschiedlichen Darstellungsformen – Anführen von Argumenten, die für oder gegen die Verwendung von geeigneten geometrischen Grundkörpern und Polyedern sprechen Relationen zwischen Objekten Bearbeiten von einfachen Lageaufgaben in anschaulichen Parallelrissen und deren Anwendung (zB Schnitte linearer Grundelemente, Würfelschnitte, einfache Durchdringungen ebenflächig begrenzter Objekte): – Erfassen und Analysieren der Relationen zwischen geometrischen Objekten – Durchführen von Schnitten – Argumentieren und Begründen der Wahl geeigneter Schnitte Arbeiten mit Booleschen Operationen (Vereinigung, Durchschnitt und Differenz): – Kennen der Booleschen Operationen und ihrer Eigenschaften – Durchführen von Booleschen Operationen Modellieren von Objekten aus Grundkörpern durch Boolesche Operationen mit 3D-CAD-Software: – Erfassen und Erzeugen mentaler dreidimensionaler Modelle obiger Objekte aus unterschiedlichen Darstellungsformen im Hinblick auf Relationen – Modellbilden zur Planung von Strategien für die konkrete Erzeugung obiger Objekte – Durchführen von Booleschen Operationen beim Modellieren mit 3D-CAD-Software – Argumentieren und Begründen der Wahl geeigneter Boolescher Operationen Transformationen Arbeiten mit Kongruenztransformationen (Schiebung, Drehung, Spiegelung) und Skalierung: – Kennen und Analysieren der obigen Transformationen und ihrer Eigenschaften – Durchführen obiger Transformationen Modellieren von Objekten aus Grundköpern durch Kongruenztransformationen und Skalierung mit 3D-CAD-Software: – Erfassen und Erzeugen mentaler dreidimensionaler Modelle aus unterschiedlichen Darstellungsformen im Hinblick auf obige Transformationen – Modellbilden zur Planung von Strategien für die konkrete Durchführung obiger Transformationen – Anwenden von Raumtransformationen zur Erzeugung obiger Objekte – Argumentieren und Begründen der Wahl geeigneter Transformationen beim Modellieren von geometrischen Objekten aus Grundkörpern Abbildungen und Risse Verstehen von Projektionen (Parallel- und Zentralprojektion) als Abbildungen und der Ergebnisse von Projektionen: – Kennen und Erkennen von Projektionen und Rissen und ihrer grundlegenden Eigenschaften – Erfassen der geometrischen Bedeutung von Kontur und Umriss Arbeiten mit zugeordneten Hauptrissen (Grund-, Auf-, Kreuzriss) und axonometrischen Rissen: – Kennen und Erkennen obiger Risse und ihrer grundlegenden Eigenschaften – Herstellen von geometrisch richtigen Freihandskizzen, zugeordneten Hauptrissen und axonometrischen Rissen von linearen Grundelementen und (zusammengesetzten) Grundkörpern unter Berücksichtigung der Sichtbarkeit – Erfassen und Erzeugung mentaler dreidimensionaler Modelle von zusammengesetzten Grundkörpern aus zugeordneten Hauptrissen und axonometrischen Rissen – Argumentieren und Begründen der Wahl geeigneter Risse 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Geometrische Objekte und deren Eigenschaften Arbeiten mit elementaren Kurven (zB Kreise, Ellipsen, Schraublinien) und Freiformkurven (zB Bézierkurven) sowie mit ihren Parameterdarstellungen und Tangenten: – Kennen und Erkennen obiger Kurven und ihrer Eigenschaften – Kennen und Ermitteln von Parameterdarstellungen und Tangenten obiger Kurven – Erzeugen von Kurven mit geeigneten Medien (zB Handskizze, Konstruktionszeichnung, CAD-Konstruktion) – Erfassen und Erzeugen eines mentalen dreidimensionalen Modells von Kurven aus unterschiedlichen Darstellungsformen – Anführen von Argumenten, die für oder gegen die Verwendung bestimmter Kurven sprechen Arbeiten mit Volumsmodellen, die durch Rotation und Extrusion erzeugt werden (zB Drehkörper, allgemeine Pyramiden, Prismen, Zylinder und Kegel): – Kennen und Erkennen obiger geometrischer Objekte und ihrer Eigenschaften – Analysieren von Objekten der realen Umwelt im Hinblick auf mögliche Erzeugungen durch Rotation und Extrusion – Erzeugen obiger Volumsmodelle mit 3D-CAD-Software – Erfassen und Erzeugen mentaler dreidimensionaler Modelle obiger Volumskörper aus unterschiedlichen Darstellungsformen – Anführen von Argumenten, die für oder gegen die Verwendung von Rotation und Extrusion zur Erzeugung von bestimmten Volumsmodellen sprechen Relationen zwischen Objekten und Transformationen Bearbeiten von komplexen Lageaufgaben in anschaulichen Parallelrissen und deren Anwendung (zB Durchdringungen ebenflächig begrenzter Objekte): – Analysieren geometrischer Objekte im Hinblick auf ihre gegenseitige Lage – Planen von Strategien für die Bearbeitung von Lageaufgaben – Durchführen von Lageaufgaben (zB Schnitten) in anschaulichen Parallelrissen – Erfassen von Lagerelationen zwischen geometrischen Objekten aus unterschiedlichen Darstellungsformen – Argumentieren und Begründen von geometrischen Vorgangsweisen bei der Bearbeitung von Lageaufgaben in anschaulichen Parallelrissen Bearbeiten von einfachen Lageaufgaben und Maßaufgaben (Bestimmung von Streckenlängen und Winkelmaßen) in zugeordneten Normalrissen: – Analysieren geometrischer Objekte im Hinblick auf ihre Lage- und Maßrelationen – Planen von Strategien für die Bearbeitung von Lage- und Maßaufgaben – Durchführen von einfachen Lageaufgaben in zugeordneten Normalrissen – Erfassen von Lage- und Maßrelationen aus unterschiedlichen Darstellungsformen – Argumentieren und Begründen von geometrischen Vorgangsweisen bei der Bearbeitung von Lage- und Maßaufgaben Generieren von Volumsmodellen von Rotations- und Extrusionsobjekten (zB Drehkörper, allgemeine Pyramiden, Prismen, Zylinder und Kegel) und Anwendung von Relationen und Transformationen zur Erzeugung komplexerer Volumsmodelle: – Analysieren von Relationen und Transformationen, die zur Erzeugung von Volumsmodellen obiger geometrischer Objekte verwendet werden können – Modellbilden zur Planung von Strategien für die konkrete Erzeugung von Volumsmodellen obiger geometrischer Objekte durch geeignete Relationen und Transformationen – Durchführen geeigneter Relationen und Transformationen zur Erzeugung von Volumsmodellen komplexer geometrischer Objekte – Erfassen von Relationen und Transformationen zur Erzeugung mentaler komplexer geometrischer Modelle – Argumentieren und Begründen des Einsatzes geeigneter Relationen und Transformationen bei der Erzeugung von Volumsmodellen komplexer geometrischer Objekte Abbildungen und Risse Anwenden von grundlegenden Konstruktionsprinzipien zur Darstellung von Schatten bei Parallelbeleuchtung in anschaulichen Parallelrissen: – Kennen der grundlegenden Begriffe und Eigenschaften der Parallelbeleuchtung im Hinblick auf Schattenkonstruktionen – Durchführen von Schattenkonstruktionen – Herstellen von geometrisch richtigen Freihandskizzen und Parallelrissen im Zusammenhang mit Schattenkonstruktionen – Erfassen der Raumsituation aus Parallelrissen von Objekten und deren Schatten – Argumentieren und Begründen der Wahl geeigneter Konstruktionsprinzipien zur Durchführung von Schattenkonstruktionen – Angeben von Argumenten, die für oder gegen bestimmte Interpretationen der Schattendarstellung sprechen Strukturieren und Festigen der für die Kompetenzbereiche dieses Semesters notwendigen, bereits erworbenen geometrischen Fähigkeiten und Fertigkeiten 8. Klasse – Kompetenzmodul 7: 7. Semester: Geometrische Objekte und deren Eigenschaften Arbeiten mit Rotations- und Extrusionsflächen (zB Drehflächen, allgemeine Pyramiden-, Prismen-, Zylinder- und Kegelflächen), Schieb- und Regelflächen (anhand ausgewählter Beispiele) und Freiformflächen: – Kennen und Erkennen der oben angeführten Flächen und ihrer Eigenschaften – Analysieren von Objekten der realen Umwelt, Erkennen obiger Flächen und Erfassen ihrer geometrischen Eigenschaften – Erzeugen von Flächenmodellen mit 3D-CAD-Software – Erfassen und Erzeugen mentaler dreidimensionaler Modelle von Flächen aus unterschiedlichen Darstellungsformen – Anführen von Argumenten, die für oder gegen die Verwendung von Flächen- und Volumsmodellen sprechen Erfassen der differentialgeometrischen Begriffe Tangentialebene, Flächennormale und Umriss von Flächen: – Kennen der oben angeführten Begriffe und deren Bedeutung – Ermitteln von Tangentialebenen und Flächennormalen von Drehflächen – Erkennen von Umrissen von Flächen in unterschiedlichen Darstellungsformen Relationen zwischen Objekten und Transformationen Ermitteln ebener Kugelschnitte sowie punkt- und tangentenweises Bestimmen der Schnittkurven von Flächen: – Analysieren der Relationen zwischen Flächen – Modellbilden zur Planung von Strategien für die Ermittlung der Schnittkurven von Flächen – Durchführen ebener Kugelschnitte – Ermitteln von Schnittkurven von Flächen (punkt- und tangentenweise) – Erfassen von Relationen und Transformationen, die bei der Erzeugung mentaler Modelle von Kugel- und Flächenstücken erforderlich sind – Argumentieren und Begründen von geometrischen Vorgangsweisen bei der Bearbeitung obiger Schnittaufgaben Arbeiten mit Flächen- und Volumsmodellen anhand von Beispielen aus Technik, Architektur, Design, Kunst usw. mit 3D-CAD-Software: – Analysieren der Relationen zwischen komplexeren geometrischen Objekten – Planen von Strategien für die konkrete Erzeugung obiger geometrischer Objekte durch geeignete Relationen und Transformationen – Durchführen von Schnitt- und Vereinigungsaufgaben und geeigneten Transformationen zur Erzeugung obiger Objekte – Erfassen von Relationen und Transformationen, die zur Erzeugung mentaler dreidimensionaler Modelle obiger Objekte erforderlich sind – Argumentieren und Begründen von geometrischen Vorgangsweisen bei der Erzeugung und Bearbeitung obiger Objekte im Hinblick auf Relationen und Transformationen Abbildungen und Risse Herstellen von Normalrissen von Kreisen: – Kennen der grundlegenden Eigenschaften der Normalrisse von Kreisen – Konstruieren der Normalrisse von Kreisen Herstellen von Zentralrissen im Durchschnittverfahren: – Kennen der charakteristischen Begriffe und Eigenschaften von Zentralrissen – Konstruieren von Zentralrissen einfacher geometrischer Objekte im Durchschnittverfahren – Erfassen der Raumsituation aus Zentralrissen (zB aus Fotografien) – Argumentieren und Begründen der Wahl geeigneter Ansichten (zB Lage von Aug- und Hauptpunkt) Strukturieren und Festigen der für die Kompetenzbereiche dieses Semesters notwendigen, bereits erworbenen geometrischen Fähigkeiten und Fertigkeiten 8. Semester: Geometrische Objekte und deren Eigenschaften, Relationen zwischen Objekten, Transformationen, Abbildungen und Risse Bearbeiten raumgeometrischer Problemstellungen mit Bezug zur Technik, Architektur, Design, Kunst usw.: – Analysieren der raumgeometrischen Problemstellungen im Hinblick auf geometrische Objekte, Relationen und Transformationen – Planen von Strategien für die Bearbeitung raumgeometrischer Problemstellungen – Auswählen der geeigneten Darstellungsform und Positionierung der geometrischen Objekte bei der Bearbeitung raumgeometrischer Problemstellungen – Erzeugen der Lösung raumgeometrischer Problemstellungen mit Hilfe geeigneter geometrischer Objekte, Relationen und Transformationen – Erfassen raumgeometrischer Problemstellungen aus unterschiedlichen Darstellungsformen – Argumentieren und Begründen des Einsatzes geeigneter geometrischer Objekte, Relationen und Transformationen sowie der Wahl geeigneter Darstellungsformen bei der Bearbeitung raumgeometrischer Problemstellungen Strukturieren und Vertiefen von bereits erworbenen geometrischen Fähigkeiten und Fertigkeiten, um eine nachhaltige Sicherung geometrischer Kompetenzen zu gewährleisten

HAUSHALTSÖKONOMIE UND ERNÄHRUNG

Bildungs- und Lehraufgabe (5. und 6. Klasse): Haushaltsökonomie und Ernährung versteht sich als multidisziplinärer Unterrichtsgegenstand, deshalb bieten sich fächerübergreifende Aufgabenstellungen zur Förderung der Vernetzungskompetenz an. Die erfassten Themenbereiche sollen Eigenerfahrung mit Alltagsbezug und Gesellschaftsrelevanz verknüpfen. Welt- und Kulturverständnis stellt ein vorrangiges Ziel dar. Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, den (zB medialen) Ausführungen von Expertinnen und Experten zu folgen und diese zu hinterfragen. Aufgrund der Inhalte (Fachkompetenz) und Methoden werden Kompetenzen gefördert, die von Nutzen sind um berufliche Perspektiven zu entwickeln bzw. zu erweitern. Ausgehend von der zentralen Bedeutung des Haushaltes, wobei jener in seiner Gesamtheit als Versorgungs-, Wirtschafts- und Sozialbereich zu verstehen ist, sollen Schülerinnen und Schüler zu bedarfsorientiertem, eigenverantwortlichem und effizientem Management motiviert werden. Ziel ist, Lebens- und Ernährungsgewohnheiten zu reflektieren, um gesundheitsförderndes und umweltbewusstes Handeln im Sinne von Prävention und Nachhaltigkeit zu bewirken. Die Vermittlung von Grundlagen des Konsumentenrechts, von Markt- und Werbestrategien sowie von Produktkennzeichnung soll die Entwicklung von Schülerinnen und Schülern zu mündigen Konsumentinnen und Konsumenten unterstützen. Der Einsatz moderner Informationstechnologien zielt auf Kommunikations-, Präsentations- und Medienkompetenz. Die Förderung der Selbstkompetenz erfolgt durch Analyse und Reflexion eigener Lebens-, Ernährungs- und Konsumgewohnheiten im Unterricht und führt damit zu verbessertem Gesundheits- und Finanzmanagement. Die Sensibilisierung für gesellschaftliche und wirtschaftliche Probleme, Verständnis für die Schwierigkeiten der Welternährung und Entwicklung von Problemlösungsstrategien soll Schülerinnen und Schüler von ihrer Eigenerfahrung zu globalem Denken führen und ihre Sozialkompetenz steigern. Beiträge zu den Bildungsbereichen Sprache und Kommunikation Durch die reflexive Auseinandersetzung mit den eigenen unmittelbaren Lebensbereichen der Schülerinnen und Schüler sowie durch Anschaulichkeit, Praxisorientierung und vielfältigen Medieneinsatz wird der sprachliche Umgang mit Alltagserfahrungen ermöglicht und dadurch die Kommunikationskompetenz gefördert. Die Auseinandersetzung mit gesundheitsrelevanten, ökonomischen und ökologischen Themen soll es Schülerinnen und Schülern ermöglichen Aussagen von Expertinnen und Experten zu hinterfragen, zu diskutieren und zu bewerten. Mensch und Gesellschaft Haushaltsökonomie und Ernährung soll Schülerinnen und Schüler zu reflektierter Kenntnis der eigenen Lebens- und Konsumgewohnheiten führen sowie das Verständnis für die verschiedenen Formen des sozialen Zusammenlebens im Dienste der Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit fördern. Weitere Themen sind diesem Bildungsbereich zuzurechnen: Wirtschaftsbereich des Privathaushalt im Konnex mit volkswirtschaftlichen Zusammenhängen; Bestand und Wandel von familiären Strukturen und Herausforderungen im Bereich geschlechtergerechte Arbeitsteilung, auch im internationalen Vergleich; Reflexion des Zusammenlebens im privaten Haushalt als Grundlage sozialer Beziehungen; Übernahme von Verantwortung als Konsumentinnen und Konsumenten; Erfahren kultureller und interkultureller Differenzierung von Lebens- und Ernährungsweisen sowie Traditionen, Tabus und Präferenzen; Sensibilisierung für Gleichstellungsfragen und Geschlechterstereotypen. Natur und Technik Die Verantwortlichkeit des Menschen für seine Lebensumwelten und Möglichkeiten diese aktiv zu gestalten findet in vielerlei Inhalten eine Entsprechung: Erkennen von Zusammenhängen zwischen Ökonomie und Ökologie; Reflexion und Bewertung von eigenem umweltrelevanten Handeln; Einsatz innovativer Haushaltstechnik; multimediale Dokumentationen und Präsentationen mit besonderer Berücksichtigung von Informationstechnologien Gesundheit und Bewegung Der gesundheitsbezogene Bereich ist in Haushaltsökonomie und Ernährung als wichtiger Schwerpunkt evident. Die Gesundheitskompetenz steht im Mittelpunkt: Erhaltung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit; Ernährung des gesunden Menschen und zielgruppenorientierte Ernährung; praktische Anwendung von ernährungsphysiologischen Kenntnissen; Einsichten in die Bereiche Hygiene und Mikrobiologie; Unfallverhütung und Erste Hilfe; Reflexion von Arbeitsabläufen und ergonomische Gestaltung von Arbeitsplatz, Wohnbereich und Lebensumgebung; Bedeutung des Wohnens für Gesundheit und Leistungsfähigkeit; kritische Auseinandersetzung mit die Gesundheit beeinträchtigenden Körpernormen und Stereotypen (zB Schönheitsideale) Kreativität und Gestaltung Die kreativ-gestaltenden Möglichkeiten in Haushaltsökonomie und Ernährung fördern Selbstverwirklichung und soziale Verantwortung und wirken individuell bereichernd und gemeinschaftsstiftend. Schöpferische Bereiche sind insbesondere: Wohn- und Arbeitsraumgestaltung; Menügestaltung, Nahrungszubereitung, Esskultur; sensorische Experimente; ästhetische und kulinarische Produktgestaltung und Vermarktungskonzepte; Förderung kreativer Problemlösungsstrategien Didaktische Grundsätze (5. und 6. Klasse): Ein moderner, kompetenz- und handlungsorientierter Unterricht soll die Eigenständigkeit der Schülerinnen und Schüler fördern. Im Mittelpunkt des Unterrichtsgeschehens muss die Sach-, Sozial-, Entscheidungs- und Handlungskompetenz der Lernenden stehen, um sich im Alltag orientieren zu können. Der Paradigmenwechsel vom inhalts- und gegenstandszentrierten (Inputsteuerung) zum kompetenzbasierten Unterricht (Outputorientierung) ist zu vollziehen. Der Unterricht soll auf naturwissenschaftlichen, kultur- und sozialwissenschaftlichen Erkenntnissen aufbauen und sich an den Prinzipien der salutogenetischen Gesundheitsförderung, der Nachhaltigkeit und der aktiven Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an der Gesellschaft orientieren und so Entscheidungsgrundlagen für einen gesundheits- umwelt- und sozialverträglichen Lebensstil bieten. Die Organisation des Lernprozesses hat in den Bereichen Fach-, Methoden-, Selbst- und Sozialkompetenz zu erfolgen. Die kompetenzorientiert formulierte Bildungs- und Lehraufgabe stellt verbindliche Lehr- und Lernziele in Verschränkung mit dem Lehrstoff dar. Anknüpfend an den Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sind die Inhalte altersadäquat zu vermitteln. Die Individualität der Lernenden ist bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Hierbei bieten sich insbesondere Methoden an, welche die Selbsttätigkeit, Eigenverantwortung und Teamfähigkeit unterstützen, wie beispielsweise exemplarische Fallstudien, Rollen- und Planspiele, Projekte, Internetrecherchen, Präsentationen und offene Lernformen. Bei der Anwendung der jeweiligen Methode ist auf Anschaulichkeit, Praxisorientierung und Aktualität zu achten. Fächerübergreifender Unterricht fördert vernetztes Denken und Transferleistungen bei Schülerinnen und Schülern. Die Einbeziehung außerschulischer Expertinnen und Experten sowie die Durchführung von Exkursionen und Lehrausgängen eröffnen neue Perspektiven, stellen unmittelbare Zusammenhänge her und wirken durch ihren Realitätsbezug motivationsfördernd. Vielfältiger Medieneinsatz hat die Kommunikationsfähigkeit, den Aktualitätsbezug und die interaktive Auseinandersetzung zu fördern. Durch die Beschäftigung mit ernährungs-und haushaltswissenschaftlichen Quellen ist strukturiertes, logisches und vernetztes Denken und Arbeiten zu stärken. Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand der Wissenschaft verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiter entwickeln. Kompetenzmodell für Haushaltsökonomie und Ernährung Das Kompetenzmodell für Haushaltökonomie und Ernährung sieht fünf übergeordnete semesterübergreifende Kompetenzbereiche vor, die die Bildungsziele des Faches Haushaltsökonomie und Ernährung abbilden. In den einzelnen Semestern werden diese Kompetenzbereiche durch Teilkompetenzen genau beschrieben, die eine Verknüpfung von Handlung und Inhalt darstellen. Übergeordnete semesterübergreifende Kompetenzbereiche – Bewusstsein über das eigene Konsumverhalten entwickeln, konsumspezifische Informationen beschaffen und nach Qualitätskriterien bewerten – Ressourcen verantwortungsbewusst managen – Das Konzept des Consumer Citizenship erkennen, reflektieren und in Entscheidungen einbinden – Das eigene Essverhalten erkennen, reflektieren und bewerten sowie Zusammenhänge zwischen Ernährungsgewohnheiten, Kulturen, Gesundheit und Wohlbefinden verstehen – Sich vollwertig und nachhaltig ernähren Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 5. Klasse (1. und 2. Semester): Bewusstsein über das eigene Konsumverhalten entwickeln, konsumspezifische Informationen beschaffen und nach Qualitätskriterien bewerten – die volkswirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Bedeutung des Haushalts erklären, Zusammenhänge zwischen Konsumgewohnheiten und Gesundheit erkennen und bewerten sowie soziokulturelle Einflüsse auf die eigenen Konsumgewohnheiten erkennen und reflektieren – konsumrelevante Informationen für den Einkauf beschaffen und nach differenzierten Gesichtspunkten bewerten sowie Sicherheitshinweise erkennen und beachten – Marketingmaßnahmen von Produktinformationen unterscheiden und Vertriebswege beschreiben – Qualitätskriterien für Nachhaltigkeit und Gesundheit von Produkten und Dienstleistungen nennen und beurteilen sowie Reboundeffekte anhand ausgewählter Produktgruppen ableiten Ressourcen verantwortungsbewusst managen – den privaten Haushalt als reproduktives und sozio-ökonomisches System verstehen und einen Zusammenhang zwischen Konsum und Ressourcenverbrauch herstellen – die Vielfalt der Ressourcen (Zeit, Geld, Güter, Umwelt, Arbeitskraft) für Privathaushalte beschreiben und die wechselseitigen Einflüsse auf Gesellschaft und Wirtschaft erkennen und an Beispielen nachvollziehen – die Bedeutung von organisatorischen und ergonomischen sowie hygienischen und gesundheitlichen Aspekten von Arbeitsabläufen erläutern und Arbeitsvorgänge des privaten Haushalts planen und organisieren – Strategien zum kurz-, mittel- und langfristigen Finanzmanagement im Privathaushalt skizzieren – die Notwendigkeit einer aktiven Teilnahme am Markt erkennen und einen Zusammenhang zwischen Konsum und Ressourcenverbrauch herstellen Das Konzept des Consumer Citizenship erkennen, reflektieren und in Entscheidungen einbinden – sich am Markt orientieren und als mündige Konsumentinnen und Konsumenten hinsichtlich Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit und ethischer Grundsätze verantwortungsbewusst positionieren können – wichtige gesetzliche Regelungen des Konsumentenrechts kennen, an ausgewählten Beispielen anwenden und argumentieren können – umweltrelevante Faktoren und ihre regionalen und globalen Auswirkungen erkennen und einen nachhaltigen dh. ökonomisch-, ökologisch-, sozial- und gesundheitsverträglichen Lebensstil entwickeln – die rechtliche, wirtschaftliche und soziale Bedeutung des Wohnens erkennen und bewerten 6. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Das eigene Essverhalten erkennen, reflektieren und bewerten sowie Zusammenhänge zwischen Ernährungsgewohnheiten, Kulturen, Gesundheit und Wohlbefinden verstehen – Essgewohnheiten in Bezug auf Tradition, Kultur und Religion nennen – Zusammenhänge zwischen Ernährungsgewohnheiten und Gesundheit beschreiben sowie verantwortliches Handeln bezüglich sozialem, psychischem und körperlichem Wohlbefinden diskutieren – den eigenen Energie- und Nährstoffbedarf berechnen – soziokulturelle und sensorische Einflüsse auf die eigenen Ernährungsgewohnheiten wahrnehmen und beschreiben Sich vollwertig und nachhaltig ernähren – die Grundlagen der Ernährung erklären und fachwissenschaftlich begründete Zusammenhänge zwischen Ernährung und Gesundheit aufzeigen – energieliefernde Inhaltsstoffe der Nahrung beschreiben sowie Ernährungsempfehlungen kennen und kritisch beurteilen – energieliefernde Lebensmittel und ihre Eigenschaften benennen sowie ihren Einfluss auf Zubereitung, Konservierung, Lagerung und Hygiene übertragen Bewusstsein über das eigene Konsumverhalten entwickeln, konsumspezifische Informationen beschaffen und nach Qualitätskriterien bewerten – Ernährungsprotokolle, Ernährungserhebungen, Fallstudien und ernährungswissenschaftliche Quellen auswerten – nachhaltige und gesundheitsfördernde Kriterien von Produkten und Ernährungsformen erläutern – Bewusstsein für Qualität schaffen und bewerten Ressourcen verantwortungsbewusst managen – bei der Auswahl von Lebensmitteln und Speisen auf Regionalität und Saisonalität sowie auf Verarbeitung und Wertigkeit achten Das Konzept des Consumer Citizenship erkennen, reflektieren und in Entscheidungen einbinden – gesetzliche Grundlagen der Lebensmittelkennzeichnung nennen – Qualitätskriterien von Lebensmitteln kennen und Ernährungs- und Konsumentscheidungen qualitätsorientiert treffen 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Das eigene Essverhalten erkennen, reflektieren und bewerten sowie Zusammenhänge zwischen Ernährungsgewohnheiten, Kulturen, Gesundheit und Wohlbefinden verstehen – Ernährungstrends und Esstraditionen unterschiedlicher Kulturen kennen und reflektieren – Ernährungssituationen in unterschiedlichen Bedeutungszusammenhängen gestalten und alternative Ernährungsformen einbeziehen – gesundheitsbezogene Informationen unterschiedlicher Quellen bewerten Sich vollwertig und nachhaltig ernähren – energiearme Inhaltsstoffe der Nahrung erläutern – die Produktion, Verarbeitung und Wertigkeit ausgewählter energiearmer Lebensmittel beschreiben, ihre Eigenschaften benennen und ihren Einfluss auf Zubereitung, Konservierung, Lagerung und Hygiene übertragen – eine nachhaltige Lebensmittelauswahl argumentieren – fachwissenschaftlich begründete Zusammenhänge zwischen Ernährung und Stoffwechsel sowie Ernährung und ernährungsmitbedingten Krankheiten aufzeigen Bewusstsein über das eigene Konsumverhalten entwickeln, konsumspezifische Informationen beschaffen und Qualitätskriterien bewerten – Zusammenhänge zwischen Konsumgewohnheiten und Gesundheit herstellen und bei Bedarf eine zielgruppenorientierte Ernährung ableiten – Auswirkung der Nahrungszubereitung auf die verschiedenen Aspekte der Lebensmittelqualität erklären Ressourcen verantwortungsbewusst managen – optimale Einkaufsplanung und geeignetes Vorratsmanagement an Hand von adäquater Lagerung und Konservierungsmethoden entwickeln – globale Zusammenhänge der Welternährung und Wasser als knappes Gut erkennen und deren Bedeutung für den eigenen Konsum reflektieren Das Konzept des Consumer Citizenship erkennen, reflektieren und in Entscheidungen einbinden – zum Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit laut WHO Stellung nehmen – einen nachhaltigen dh. einen ökonomisch-, ökologisch-, sozial- und gesundheitsverträglichen Lebensstil erkennen und reflektieren

PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE

für Gymnasium und Realgymnasium

Bildungs- und Lehraufgabe (7. und 8. Klasse): Der Unterricht in Psychologie und Philosophie soll eine fundierte Auseinandersetzung mit den Grundfragen des Lebens ermöglichen und Orientierungshilfen bieten. Im Psychologieunterricht sollen die Schülerinnen und Schüler Einblick in das Erleben und Verhalten des Menschen gewinnen sowie Impulse zur Selbstreflexion und zu einem besseren Verständnis des Mitmenschen erhalten. Die Schülerinnen und Schüler sollen therapeutische Hilfen und Einrichtungen kennen lernen, es ist aber nicht Aufgabe des Psychologieunterrichts, therapeutische Hilfestellungen zu geben. Der Philosophieunterricht soll den Schülerinnen und Schülern in exemplarischer Form Einblick in die wesentlichen Strömungen der abendländischen Philosophie geben. Die Auseinandersetzung mit der Wirklichkeit und ihrer Erkenntnis, der Wahrheitsfrage, den Werten, mit der Sinnfrage sowie der Legitimation von gesellschaftlichen Ordnungen soll die Schülerinnen und Schüler auffordern, sich auf das Philosophieren als Prozess einzulassen. Die Schülerinnen und Schüler – werden in ihrer Entwicklung zu selbstständigen, dialog- und konfliktfähigen Menschen begleitet und gefördert, – erkennen die Notwendigkeit von Kooperation, sozialer Sensibilität und Verantwortung als Grundlage für die Demokratie, – eignen sich Wissen und Kompetenzen an, die dem Abbau von Stereotypen und der Förderung von Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit dienlich sind – gelangen durch argumentative Erörterung vergangener und gegenwärtiger Erklärungsmodelle zu Einsichten in Möglichkeiten und Grenzen des Denkens und Handelns, – lernen aus der Vielfalt von Inhalten relevante Informationen selektieren, – werden zum wissenschaftlichen Arbeiten angeleitet und zu einer reflektierten Auseinandersetzung mit den vielfältigen wissenschaftlichen und pseudowissenschaftlichen Theorien und Spekulationen angeregt. Erworbene Kompetenzen in Psychologie und Philosophie sind im Sinne einer ganzheitlichen Bildung auch außerhalb des schulischen Kontexts von nachhaltiger Bedeutung. Beiträge zu den Bildungsbereichen Sprache und Kommunikation Alle Teilbereiche der Psychologie und Philosophie tragen dazu bei, sprachliche und kommunikative Prozesse zu fördern: persönliche und soziale Prozesse benennen; Emotionen und Motivationen differenziert ausdrücken; Gesprächsformen üben, Gesprächsfähigkeit vertiefen und konstruktives Feedback geben; Bedeutung nonverbaler Kommunikation erfassen und verstehen; begriffliche Genauigkeit anwenden und argumentative Begründungen erarbeiten; Grenzen des Aussagbaren und Beschreibbaren erkennen; verständiges Lesen durch Textarbeit fördern und Texte vergangener Epochen mit gegenwärtigen Vorstellungen vergleichen. Mensch und Gesellschaft Die in Psychologie und Philosophie erworbenen Kompetenzen führen die Schülerinnen und Schüler zur reflektierten Kenntnis der eigenen Person und der Mitmenschen; sie fördern das Verständnis für die sozialen Formen des Zusammenlebens und deren Wandel. Dabei ist auch auf Ursachen und Erscheinungsformen von sozialen Ungleichheitsstrukturen (zB bezogen auf Geschlecht, soziale und ethnische Herkunft) Bezug zu nehmen. Die Schülerinnen und Schüler werden zu einer kritischen Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten verschiedener Medien angeregt und lernen, Daten zu selektieren und zu interpretieren. Durch weltweite Kommunikation und Kooperation werden interkulturelles Denken und Handeln ermöglicht. Lehrerinnen und Lehrer haben zur Förderung einer toleranten Grundhaltung auch im Sinne eines interkulturellen Verständnisses beizutragen. Dazu gehören das Entwickeln persönlicher Einstellungen, Urteilsvermögen, Kritikfähigkeit, Zivilcourage, respektvoller Umgang mit anders Denkenden und die Bereitschaft zu verantwortungsvollem Handeln. Natur und Technik Die Schülerinnen und Schüler lernen die Methoden der wissenschaftlichen Erkenntnisgewinnung und deren Grenzen reflektieren. Sie werden auf das Problem der Verantwortung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern hingewiesen. Sie setzen sich mit den gesellschaftlichen und geschichtlichen Zusammenhängen wissenschaftlicher Erkenntnisse auseinander, insbesondere mit naturwissenschaftlich-technischem Fortschritt und den daraus resultierenden moralischen Problemen. Kreativität und Gestaltung Neben der theoretischen Analyse kreativer Prozesse erweitern die Schülerinnen und Schüler durch die Kenntnis alternativer Standpunkte und Lösungswege ihre Spontaneität und Flexibilität. Gesundheit und Bewegung Die Schülerinnen und Schüler lernen psychohygienische Prinzipien kennen und setzen sich kritisch mit Normalität und Gesundheit auseinander. Didaktische Grundsätze (7. und 8. Klasse): Kompetenzorientierung bedeutet eine Verknüpfung von Wissenserwerb und Anwendung von Wissen. Sie erweitert die Zeitperspektive, betont den langfristig angestrebten Zuwachs an Kenntnissen und Fertigkeiten, weg von kleinschrittigen Lernzielen, hin zu mehr Nachhaltigkeit. Daraus ergeben sich folgende methodische Konsequenzen. Exemplarisches Lernen Kompetenzen werden primär an exemplarischen Inhalten erworben. Da der Kompetenzerwerb eine aktive und intensive Auseinandersetzung mit Materialien und Themengebieten erfordert, ist das didaktische Prinzip des „exemplarischen Lernens“ von entscheidender Bedeutung. Damit ist erstens ein Unterrichten mit Beispielen gemeint, und zweitens die bewusste Beschränkung auf Sachverhalte, die beispielhaften Charakter aufweisen und als „Fundamente des PUP-Unterrichts“ gelten können. Die Fundamente des PUP-Unterrichts sind unter „Kompetenzen und Inhalte“ aufgelistet. Orientierung am Exemplarischen berücksichtigt auch die verschiedenen Verarbeitungstiefen beziehungsweise Kompetenzniveaus: – grundlegendes Wissen reproduzieren – Wissen verknüpfen und transferieren – das Gelernte reflektieren und mit Wissen kreativ umgehen Kompetenzorientierung als Mitte zwischen Instruktion und Handlungsorientierung Bei der Organisation der Lernprozesse ist eine Balance zwischen Instruktion und Handlungsorientierung anzustreben. Grundsätzlich sind Schülerinnen und Schüler in ihrer Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung durch offene, selbst organisierte Lernformen unter Einbeziehung verschiedener Medien und Informationstechnologien zu stärken. Geeignete Umsetzungsmöglichkeiten sind beispielsweise selbstständiges Strukturieren von Arbeitsphasen, Recherche, Planung und Durchführung von Experimenten sowie Interviews und deren Auswertung. Dies trägt zur Stärkung von Kompetenzen wie Teamarbeit und Präsentationstechnik bei. Weiters ist die umfassende Kommunikationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler durch Formen des sokratischen Gesprächs, durch das Üben des logisch richtigen Argumentierens (zB durch das Schreiben philosophischer Essays) und durch das Training des aktiven Zuhörens zu fördern. Die Schülerinnen und Schüler sind zur selbstständigen exemplarischen Lektüre von Originaltexten zu ermutigen. Zur Festigung von Lernprozessen eignen sich das Verfassen von Exzerpten und Protokollen, das Führen eines psychologischen oder philosophischen Tagebuchs und Reflexionsphasen mit Rückmeldungen zur Gruppensituation. Zur Förderung des kreativen Potenzials sind Rollenspiele, Fantasiereisen, Gedankenexperimente, Zeichnungen und andere künstlerische Darstellungen, meditative Betrachtungen von Kunstwerken, Arbeiten mit audiovisuellen Impulsen und den Informationstechnologien einzusetzen. Erfahrungsorientierung Je nach Möglichkeit ist ein Bezug zur Lebenswelt durch Einladen von Fachleuten oder durch Besuche außerschulischer Institutionen herzustellen. Bei der Bearbeitung der Themen ist auf eine altersgemäße Darstellung und die Relevanz für die Lebenssituation der Schülerinnen und Schüler zu achten. Dabei ist an persönliche Erfahrungen und an die Vorkenntnisse aus anderen Unterrichtsgegenständen anzuknüpfen. Der Beitrag österreichischer Forscherinnen und Forscher zur Psychologie und Philosophie ist in den Unterricht einzubeziehen. Generell ist auf ein ausgewogenes Verhältnis der Kompetenzniveaus von Reproduktion, Transfer und Reflexion in den einzelnen Themenbereichen zu achten. Betonung der Vernetzung Ein nachhaltiger Erwerb von Kompetenzen zeigt sich in der Vernetzung von Inhalten. PUP fördert in dreifacher Hinsicht die Vernetzungskompetenz: – Psychologie + Philosophie: Hier ergeben sich vielfältige Möglichkeiten, zB Wahrnehmung mit erkenntnistheoretischen Fragestellungen zu verknüpfen etc. – fächerübergreifend (interdisziplinär): Das Fach ist aufgrund der vielfältigen Inhalte und Methoden an sich interdisziplinär. – kompetenzübergreifend: Der PUP-Unterricht offeriert in besonderer Weise Möglichkeiten, Handeln, Erleben und theoretische Analyse zu verbinden (zB Thematisierung des Menschenbildes, Thematisierung von Selbstwertgefühl, Identität, Einfluss von Rollenbildern und Geschlechternormen, Lernreflexion, Umgang mit Konflikten). So ergibt sich eine Vernetzung von lebensweltlicher Erfahrung und theoretischer Begründung. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Semesterübergreifende Kompetenzen Der PUP-Unterricht kann entscheidend dazu beitragen, die Persönlichkeitsentfaltung der Schülerinnen und Schüler zu unterstützen, auf ihre individuellen Fähigkeiten Bezug zu nehmen, sie zu lebenslangem Lernen zu motivieren (personale Kompetenz), ihnen Wissen und Können zu vermitteln (Sachkompetenz) sowie die Selbsttätigkeit der Schülerinnen und Schüler zu fördern (soziale Kompetenz). Semesterübergreifende Kompetenzen für Psychologie und Philosophie sind: – Begriffe verstehen und differenziert verwenden – Wissen aus verschiedenen Fachgebieten vergleichen – Texte, Grafiken und Diagramme fachspezifisch analysieren und interpretieren – geeignete Fragestellungen formulieren – eigene Stärken und Schwächen erkennen und einschätzen – die Beschäftigung mit Inhalten aus Psychologie und Philosophie als persönliche Orientierungshilfe erkennen 7. Klasse: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Aspekte der wissenschaftlichen Psychologie – Zentrale Begriffe (Psychologie, Experiment, Objektivität …) beschreiben – Unterschiede zwischen Alltagspsychologie und wissenschaftlicher Psychologie erörtern – Methoden der Psychologie darlegen und reflektieren – Beziehungen zwischen psychologischen Erkenntnissen und Lebenspraxis herstellen Phänomene der Wahrnehmung und Wahrnehmungsprozesse – Wahrnehmung als aktiven und zweckvollen Prozess beschreiben – Fehler in der Wahrnehmung erkennen und sich bewusst machen – Selektive Prozesse der Wahrnehmung erfassen und analysieren – Wahrnehmungsbeeinflussungen erörtern Kognitive Prozesse und Lernen – Modelle zum Gedächtnis und Lernen wiedergeben – Eigenes Lernen mit theoretischen Erkenntnissen vergleichen und reflektieren – Aktuelle Erkenntnisse zum Denken erklären 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Soziale Phänomene und Kommunikation – Soziale Phänomene beschreiben und reflektieren – Formen von Aggression und Gewalt erkennen und analysieren – Kommunikationsprozesse darstellen und differenziert beurteilen Fragen der Entwicklung und Erziehung – Phänomene der psychischen Entwicklung wiedergeben – Die Bedeutung verschiedener Einflüsse auf die Entwicklung erkennen und reflektieren Aspekte der Persönlichkeit – Menschliches Erleben und Verhalten aus Sicht der Persönlichkeitspsychologie beschreiben – Die Bedeutung von Emotionen erfassen – Seelische Gesundheit und deren Beeinträchtigung diskutieren 8. Klasse – Kompetenzmodul 7: 7. Semester: Grundlagen der Philosophie – Charakteristika der Philosophie und philosophische Grundbegriffe beschreiben – Philosophische Fragestellungen beurteilen – Methoden des Philosophierens darlegen und anwenden Aspekte der Erkenntnis- und Wissenschaftstheorie – Zugänge zur Wirklichkeit und ihre Interpretationsmöglichkeiten analysieren und reflektieren – Erkenntnis- und wissenschaftstheoretische Fragestellungen bearbeiten Anthropologische Entwürfe – Anthropologische Konzepte unterscheiden und interpretieren – Wissen aus verschiedenen Fachgebieten für eine reflektierte Auseinandersetzung heranziehen 8. Semester Grundfragen der Ethik – Ethische Grundpositionen erklären und kritisch hinterfragen – Differenzen in ethischen Konzepten herausarbeiten – Werthaltungen in privaten, politischen und ökologischen Fragen entwickeln und begründen

PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE

am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium (einschließlich Praktikum)

Bildungs- und Lehraufgabe (6. bis 8. Klasse): Der Unterricht in Psychologie und Philosophie soll eine fundierte Auseinandersetzung mit den Grundfragen des Lebens ermöglichen und Orientierungshilfen bieten. Im Psychologieunterricht sollen die Schülerinnen und Schüler Einblick in das Erleben und Verhalten des Menschen gewinnen sowie Impulse zur Selbstreflexion und zu einem besseren Verständnis des Mitmenschen erhalten. Die Schülerinnen und Schüler sollen therapeutische Hilfen und Einrichtungen kennen lernen, es ist aber nicht Aufgabe des Psychologieunterrichts, therapeutische Hilfestellungen zu geben. Der Philosophieunterricht soll den Schülerinnen und Schülern in exemplarischer Form Einblick in die wesentlichen Strömungen der abendländischen Philosophie geben. Die Auseinandersetzung mit der Wirklichkeit und ihrer Erkenntnis, der Wahrheitsfrage, den Werten, mit der Sinnfrage sowie der Legitimation von gesellschaftlichen Ordnungen soll die Schülerinnen und Schüler auffordern, sich auf das Philosophieren als Prozess einzulassen. Die Schülerinnen und Schüler – werden in ihrer Entwicklung zu selbstständigen, dialog- und konfliktfähigen Menschen begleitet und gefördert, – erkennen die Notwendigkeit von Kooperation, sozialer Sensibilität und Verantwortung als Grundlage für die Demokratie, – gelangen durch argumentative Erörterung vergangener und gegenwärtiger Erklärungsmodelle zu Einsichten in Möglichkeiten und Grenzen des Denkens und Handelns, – lernen aus der Vielfalt von Inhalten relevante Informationen selektieren, – werden zum wissenschaftlichen Arbeiten angeleitet und zu einer reflektierten Auseinandersetzung mit den vielfältigen wissenschaftlichen und pseudowissenschaftlichen Theorien und Spekulationen angeregt. Erworbene Kompetenzen in Psychologie und Philosophie sind im Sinne einer ganzheitlichen Bildung auch außerhalb des schulischen Kontexts von nachhaltiger Bedeutung. Beiträge zu den Bildungsbereichen Sprache und Kommunikation Alle Teilbereiche der Psychologie und Philosophie tragen dazu bei, sprachliche und kommunikative Prozesse zu fördern: persönliche und soziale Prozesse benennen; Emotionen und Motivationen differenziert ausdrücken; Gesprächsformen üben, Gesprächsfähigkeit vertiefen und konstruktives Feedback geben; Bedeutung nonverbaler Kommunikation erfassen und verstehen; begriffliche Genauigkeit anwenden und argumentative Begründungen erarbeiten; Grenzen des Aussagbaren und Beschreibbaren erkennen; verständiges Lesen durch Textarbeit fördern und Texte vergangener Epochen mit gegenwärtigen Vorstellungen vergleichen. Mensch und Gesellschaft Die in Psychologie und Philosophie erworbenen Kompetenzen führen die Schülerinnen und Schüler zur reflektierten Kenntnis der eigenen Person und der Mitmenschen; sie fördern das Verständnis für die sozialen Formen des Zusammenlebens und deren Wandel. Die Schülerinnen und Schüler werden zu einer kritischen Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten verschiedener Medien angeregt und lernen, Daten zu selektieren und zu interpretieren. Durch weltweite Kommunikation und Kooperation werden interkulturelles Denken und Handeln ermöglicht. Lehrerinnen und Lehrer haben zur Förderung einer toleranten Grundhaltung auch im Sinne eines interkulturellen Verständnisses beizutragen. Dazu gehören das Entwickeln persönlicher Einstellungen, Urteilsvermögen, Kritikfähigkeit, Zivilcourage, respektvoller Umgang mit anders Denkenden und die Bereitschaft zu verantwortungsvollem Handeln. Natur und Technik Die Schülerinnen und Schüler lernen die Methoden der wissenschaftlichen Erkenntnisgewinnung und deren Grenzen reflektieren. Sie werden auf das Problem der Verantwortung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern hingewiesen. Sie setzen sich mit den gesellschaftlichen und geschichtlichen Zusammenhängen wissenschaftlicher Erkenntnisse auseinander, insbesondere mit naturwissenschaftlich-technischem Fortschritt und den daraus resultierenden moralischen Problemen. Kreativität und Gestaltung Neben der theoretischen Analyse kreativer Prozesse erweitern die Schülerinnen und Schüler durch die Kenntnis alternativer Standpunkte und Lösungswege ihre Spontaneität und Flexibilität. Gesundheit und Bewegung Die Schülerinnen und Schüler lernen psychohygienische Prinzipien kennen und setzen sich kritisch mit Normalität und Gesundheit auseinander. Didaktische Grundsätze (6. bis 8. Klasse): Kompetenzorientierung bedeutet eine Verknüpfung von Wissenserwerb und Anwendung von Wissen. Sie erweitert die Zeitperspektive, betont den langfristig angestrebten Zuwachs an Kenntnissen und Fertigkeiten, weg von kleinschrittigen Lernzielen, hin zu mehr Nachhaltigkeit. Daraus ergeben sich folgende methodische Konsequenzen. Exemplarisches Lernen Kompetenzen werden primär an exemplarischen Inhalten erworben. Da der Kompetenzerwerb eine aktive und intensive Auseinandersetzung mit Materialien und Themengebieten erfordert, ist das didaktische Prinzip des „exemplarischen Lernens“ von entscheidender Bedeutung. Damit ist erstens ein Unterrichten mit Beispielen gemeint, und zweitens die bewusste Beschränkung auf Sachverhalte, die beispielhaften Charakter aufweisen und als „Fundamente des PUP-Unterrichts“ gelten können. Die Fundamente des PUP-Unterrichts sind unter „Kompetenzen und Inhalte“ aufgelistet. Orientierung am Exemplarischen berücksichtigt auch die verschiedenen Verarbeitungstiefen bzw. Kompetenzniveaus: - grundlegendes Wissen reproduzieren - Wissen verknüpfen und transferieren - das Gelernte reflektieren und mit Wissen kreativ umgehen Kompetenzorientierung als Mitte zwischen Instruktion und Handlungsorientierung Bei der Organisation der Lernprozesse ist eine Balance zwischen Instruktion und Handlungsorientierung anzustreben. Grundsätzlich sind Schülerinnen und Schüler in ihrer Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung durch offene, selbst organisierte Lernformen unter Einbeziehung verschiedener Medien und Informationstechnologien zu stärken. Geeignete Umsetzungsmöglichkeiten sind beispielsweise selbstständiges Strukturieren von Arbeitsphasen, Recherche, Planung und Durchführung von Experimenten sowie Interviews und deren Auswertung. Dies trägt zur Stärkung von Kompetenzen wie Teamarbeit und Präsentationstechnik bei. Weiters ist die umfassende Kommunikationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler durch Formen des sokratischen Gesprächs, durch das Üben des logisch richtigen Argumentierens (zB. durch das Schreiben philosophischer Essays) und durch das Training des aktiven Zuhörens zu fördern. Die Schülerinnen und Schüler sind zur selbstständigen exemplarischen Lektüre von Originaltexten zu ermutigen. Zur Festigung von Lernprozessen eignen sich das Verfassen von Exzerpten und Protokollen, das Führen eines psychologischen oder philosophischen Tagebuchs und Reflexionsphasen mit Rückmeldungen zur Gruppensituation. Zur Förderung des kreativen Potenzials sind Rollenspiele, Fantasiereisen, Gedankenexperimente, Zeichnungen und andere künstlerische Darstellungen, meditative Betrachtungen von Kunstwerken, Arbeiten mit audiovisuellen Impulsen und den Informationstechnologien einzusetzen. Erfahrungsorientierung Je nach Möglichkeit ist ein Bezug zur Lebenswelt durch Einladen von Fachleuten oder durch Besuche außerschulischer Institutionen herzustellen. Bei der Bearbeitung der Themen ist auf eine altersgemäße Darstellung und die Relevanz für die Lebenssituation der Schülerinnen und Schüler zu achten. Dabei ist an persönliche Erfahrungen und an die Vorkenntnisse aus anderen Unterrichtsgegenständen anzuknüpfen. Der Beitrag österreichischer Forscherinnen und Forscher zur Psychologie und Philosophie ist in den Unterricht einzubeziehen. Generell ist auf ein ausgewogenes Verhältnis der Kompetenzniveaus von Reproduktion, Transfer und Reflexion in den einzelnen Themenbereichen zu achten. Betonung der Vernetzung Ein nachhaltiger Erwerb von Kompetenzen zeigt sich in der Vernetzung von Inhalten. PUP fördert in dreifacher Hinsicht die Vernetzungskompetenz: – Psychologie + Philosophie: Hier ergeben sich vielfältige Möglichkeiten, zB Wahrnehmung mit erkenntnistheoretischen Fragestellungen zu verknüpfen etc. – fächerübergreifend (interdisziplinär): Das Fach ist aufgrund der vielfältigen Inhalte und Methoden an sich interdisziplinär. – kompetenzübergreifend: Der PUP-Unterricht offeriert in besonderer Weise Möglichkeiten, Handeln, Erleben und theoretische Analyse zu verbinden (zB Thematisierung des Menschenbildes, Thematisierung von Selbstwertgefühl, Identität, Lernreflexion, Umgang mit Konflikten). So ergibt sich eine Vernetzung von lebensweltlicher Erfahrung und theoretischer Begründung. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Semesterübergreifende Kompetenzen Der PUP-Unterricht kann entscheidend dazu beitragen, die Persönlichkeitsentfaltung der Schülerinnen und Schüler zu unterstützen, auf ihre individuellen Fähigkeiten Bezug zu nehmen, sie zu lebenslangem Lernen zu motivieren (personale Kompetenz), ihnen Wissen und Können zu vermitteln (Sachkompetenz) sowie die Selbsttätigkeit der Schülerinnen und Schüler zu fördern (soziale Kompetenz). Semesterübergreifende Kompetenzen für Psychologie und Philosophie sind: – Begriffe verstehen und differenziert verwenden – Wissen aus verschiedenen Fachgebieten vergleichen – Texte, Grafiken und Diagramme fachspezifisch analysieren und interpretieren – geeignete Fragestellungen formulieren – eigene Stärken und Schwächen erkennen und einschätzen – die Beschäftigung mit Inhalten aus Psychologie und Philosophie als persönliche Orientierungshilfe erkennen Praktika Im Psychologieunterricht des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums sind die entwicklungspsychologischen, pädagogischen, sozial- und betriebspsychologischen Kompetenzen besonders zu vertiefen. Durch die Praktika werden ein intensiver Bezug zur Lebenswirklichkeit (Arbeit, Beruf, Wirtschaft) hergestellt und Orientierungshilfen zur Lebensgestaltung und Berufswahl geboten. Die Praktika stehen in Zusammenhang mit den Kompetenzbereichen des Pflichtgegenstandes Psychologie und Philosophie. 6 . Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Aspekte der wissenschaftlichen Psychologie – Zentrale Begriffe (Psychologie, Experiment, Objektivität …) beschreiben – Unterschiede zwischen Alltagspsychologie und wissenschaftlicher Psychologie erörtern – Methoden der Psychologie darlegen und reflektieren – Beziehungen zwischen psychologischen Erkenntnissen und Lebenspraxis herstellen Wichtige Aspekte der Psychologie in Bezug auf das Praktikum – Bereiche der angewandten Psychologie aufzählen – Die Organisation von Betrieben erklären – Anforderungsprofile in den Sozialberufen benennen und reflektieren – Praktische Erfahrungen schriftlich fixieren 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Fragen der Entwicklung und Erziehung – Phänomene der psychischen Entwicklung wiedergeben – Theorien zur Entwicklung vergleichen und kritisch beleuchten – Die Bedeutung verschiedener Einflüsse auf die Entwicklung erkennen und reflektieren 7. Klasse: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Phänomene der Wahrnehmung und Wahrnehmungsprozesse – Wahrnehmung als aktiven und zweckvollen Prozess beschreiben – Fehler in der Wahrnehmung erkennen und sich bewusst machen – Selektive Prozesse der Wahrnehmung erfassen und analysieren – Wahrnehmungsbeeinflussungen erörtern Kognitive Prozesse und Lernen – Modelle zum Gedächtnis und Lernen wiedergeben – Eigenes Lernen mit theoretischen Erkenntnissen vergleichen und reflektieren – Aktuelle Erkenntnisse zum Denken erklären 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Soziale Phänomene und Kommunikation – Soziale Phänomene beschreiben und reflektieren – Formen von Aggression und Gewalt erkennen und analysieren – Kommunikationsprozesse darstellen und differenziert beurteilen Aspekte der Persönlichkeit – Menschliches Erleben und Verhalten aus Sicht der Persönlichkeitspsychologie beschreiben – Die Bedeutung von Emotionen erfassen – Seelische Gesundheit und deren Beeinträchtigung diskutieren 8. Klasse – Kompetenzmodul 7: 7. Semester: Grundlagen der Philosophie – Charakteristika der Philosophie und philosophische Grundbegriffe beschreiben – Philosophische Fragestellungen beurteilen – Methoden des Philosophierens darlegen und anwenden Aspekte der Erkenntnis- und Wissenschaftstheorie – Zugänge zur Wirklichkeit und ihre Interpretationsmöglichkeiten analysieren und reflektieren – Erkenntnis- und wissenschaftstheoretische Fragestellungen bearbeiten Anthropologische Entwürfe – Anthropologische Konzepte unterscheiden und interpretieren – Wissen aus verschiedenen Fachgebieten für eine reflektierte Auseinandersetzung heranziehen 8. Semester: Grundfragen der Ethik – Ethische Grundpositionen erklären und kritisch hinterfragen – Differenzen in ethischen Konzepten herausarbeiten – Werthaltungen in privaten, politischen und ökologischen Fragen entwickeln und begründen

INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe (5. Klasse): Bildungsziele und Bildungsinhalte sind immer ein Spiegelbild des gesellschaftlichen, politischen und ökonomischen Umfeldes. Gegenwärtig bildet die Informatik den Wesenskern des digitalen Zeitalters und damit auch das Fundament moderner Informations- und Kommunikationstechnologien. Ihre Inhalte sind daher allgemeinbildend und dienen sowohl einem fundierten Weltverständnis als auch der fachlichen Basis für zukünftige Berufsbilder. Der Informatik kommt als Wissenschaft und als schulisches Fachgebiet eine Schlüsselrolle zu, da sie die automatische Datenverarbeitung und digitale Informationsrepräsentation zum Gegenstand hat und diese mit Hilfe von Informatiksystemen nutzbar macht. Das Fach Informatik eröffnet allen Schülerinnen und Schülern einen gleichberechtigten Zugang zu informatischen Denk- und Arbeitsweisen als Voraussetzung für den produktiven Umgang mit digitalen Informations- und Kommunikations-technologien. Beiträge zu den Bildungsbereichen Sprache und Kommunikation Konstruktiver Informatikunterricht ist auch Sprachunterricht. Der Mensch-Maschine-Kommunikation liegt im Gegensatz zu natürlichen Sprachen eine abstrakte formale Sprache zugrunde. Informatiksysteme tragen wesentlich zu Veränderungen der Kommunikationskultur bei. Unterschiedliche digitale Repräsentationsformen von Information ergänzen die traditionelle Verständigung und erfordern neue technologische und methodische Kompetenzen. Die vielfältigen Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation ermöglichen einen Austausch über Grenzen hinweg und erleichtern die virtuelle Begegnung mit anderen Kulturen. Die davon ausgehende Motivation, Fremdsprachenkenntnisse zu erwerben, wird durch die Verfügbarkeit aktueller und authentischer fremdsprachlicher Informationen und das Fachvokabular verstärkt. Mensch und Gesellschaft Arbeitswelt und privates Umfeld der Menschen verändern sich durch den Einfluss der Informationstechnologien permanent. Durch die Beschäftigung mit diesen Technologien lernen Schülerinnen und Schüler deren Auswirkungen, Möglichkeiten, Grenzen und Gefahren kennen. Die Schülerinnen und Schüler erkennen das Potenzial ihrer eigenen Fähigkeiten als denkende, handelnde, fühlende und sich entwickelnde Menschen im Unterschied zu einer lernenden Maschine. Dies erfordert einen verantwortungsvollen Umgang mit Informationstechnologien. Natur und Technik Durch Modellbildung, Formalisierung und Abstraktion leistet die Informatik einen wesentlichen Beitrag zur Auseinandersetzung mit Natur und Technik und führt zu einer besseren Entscheidungs- und Handlungskompetenz. Kreativität und Gestaltung Der Umgang mit Informationstechnologie gibt den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit, selbst kreativ tätig zu sein und Gestaltungserfahrungen zu machen. Gesundheit und Bewegung Die Verantwortung für den eigenen Körper erfordert als Ausgleich zur Arbeit am Computer gezielte Bewegung. Den Schülerinnen und Schülern soll die Bedeutung eines ergonomisch gestalteten Arbeitsplatzes bewusst werden. Der Einsatz von Informationstechnologien zur Erfassung und Analyse von Daten im Sport- und Gesundheitsbereich bietet die Möglichkeit zur kritischen Reflexion. Didaktische Grundsätze (5. Klasse): Der Lehrplan bietet den Lehrerinnen und Lehrern Freiräume für die eigenständige und verantwortliche Unterrichtsgestaltung, in der eine ausgewogene Abdeckung aller Kompetenzbereiche anzustreben ist. Dabei sind die Themen und Inhalte so auszuwählen und zu organisieren, dass sie die Vorkenntnisse und Vorerfahrungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen und daran anknüpfen. Die Themen sind dabei so auszuwählen, dass sie vielfältige Bezüge zur Lebens- und Begriffswelt der Jugendlichen herstellen. Im Informatikunterricht besondere fachdidaktische Überlegungen anzustellen um Defizite aus den vorangehenden Schulstufen auszugleichen und individuelle Stärken einzubinden und zu fördern. Die Unterrichtsplanung hat sich an für Schülerinnen und Schüler transparenten Lehrzielen zu orientieren. Variierende Arbeitsformen wie Einzelarbeit, Gruppenarbeit und Teamarbeit geben Schülerinnen und Schülern Gelegenheit, Neues zu erforschen und bereits Gelerntes in verschiedenen kommunikativen und inhaltlichen Kontexten anzuwenden. Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung sind zu fördern und Möglichkeiten zur persönlichen Lernzielkontrolle anzubieten. Gemeinschaftliches Problemlösen in einem projektorientierten Unterricht soll gefördert werden. Dabei ist kooperativen Entscheidungsstrukturen entsprechender Platz einzuräumen. Methodische Überlegungen sollen sich an den spezifischen Anforderungen von Einstieg, Entwicklung und Abschluss von Unterrichtsphasen orientieren. Explorative, systematische und exemplarische Vorgehensweisen sollen zur Vertiefung von Wissen und Erweiterung von Kompetenzen in der Informatik führen. Schülerinnen und Schülern ist Gelegenheit zu geben, durch Transfer und Analogiebildung den Lernertrag zu sichern. Der Informatikunterricht soll beispielhaft für den sinnvollen Einsatz verfügbarer Technologien sein. Dem Erwerb einer wissenschaftlichen Arbeits- und Dokumentationsweise ist die Erstellung eines Portfolios dienlich. Der Erwerb informatischer Kompetenzen erfordert passende Formen der Wissensdarstellung und -verarbeitung. Grundlegende Strukturen und Prozesse in Gesellschaft, Natur und Technik werden aus Sicht der Informatik veranschaulicht. Dazu sind Methoden der Visualisierung und der Abstraktion zu verwenden. Die zyklische Vorgangsweise des Sammelns, Auswählens, Strukturierens, Abstrahierens, Auswertens und Interpretierens von Daten ist beim Problemlösen zu berücksichtigen. Zur Motivation und zur Sicherung des Unterrichtsertrags sind den Schülerinnen und Schülern im Rahmen des Informatikunterrichts vielfältige Möglichkeiten anzubieten, ihr Wissen zu präsentieren, sich der Kritik anderer zu stellen und ihre Arbeit zu argumentieren. Die Gestaltung eines angenehmen und erfolgreichen Lernklimas beruht auf Vertrauen, auf der Förderung der individuellen Stärken und des kreativen Potenzials. Auf die unterschiedlichen Interessen sowohl der Schülerinnen als auch der Schüler ist durch Auswahl entsprechender Inhalte und Aufgabenstellungen einzugehen. Exkursionen und Einladungen von Expertinnen und Experten zu Vorträgen und zur Diskussion sollen den Erfahrungshorizont erweitern. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Informatische Bildung ist das Ergebnis von Lernprozessen, in denen fachliche Grundlagen verdeutlicht und Anwendungskompetenzen durch planvolle Arbeitsweisen systematisch erworben werden. Sie befähigt Schülerinnen und Schüler, die gesellschaftliche und wirtschaftliche Dimension digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien zu erfassen. Aufgabe des Informatikunterrichts ist es, die Schülerinnen und Schüler zum Erwerb informatischer und informationstechnischer Kompetenzen hinzuführen, um sie zu befähigen, diese zur Lösung verschiedener Problemstellungen einzusetzen. Durch die Analyse realer Probleme vor allem aus ihrer Erfahrungswelt sollen sie Strukturen und Zusammenhänge erkennen und die Notwendigkeit von Abstraktion und Reduktion bei der Modellbildung von einfachen realen Systemen erfahren und diese Modelle auf empirische Daten anwenden lernen. Sie sollen kooperative und kommunikative Arbeitsweisen unter Einsatz von Kommunikationstechnologien anwenden lernen. In allen Bildungsbereichen stehen dabei Erweiterung und Festigung von Sach-, Selbst-und Sozialkompetenz im Mittelpunkt. Die Schülerinnen und Schüler sollen erkennen, dass die Informatik einer wissenschaftlichen Systematik unterliegt und Interesse und Wertschätzung verdient. Der Informatikunterricht fasst die vorhandenen Fähigkeiten von Schülerinnen und Schülern in der Informatik durch Beschäftigung mit Entwurf, Gestaltung und Anwendung von Informationssystemen zusammen und baut sie aus. Bei der kritischen Auseinandersetzung mit den dabei ablaufenden Prozessen und deren Ergebnissen sollen die Schülerinnen und Schüler ihr kognitives, emotionales und kreatives Potenzial nützen. Dies soll die Jugendlichen bei der Entwicklung und Festigung einer persönlichen Werthaltung und Weltsicht unterstützen und einen tieferen Einblick in die gesellschaftlichen Zusammenhänge und Auswirkungen moderner Informationstechnologie ermöglichen. 5. Klasse (1. und 2. Semester): Informatik, Mensch und Gesellschaft – Die Bedeutung von Informatik in der Gesellschaft beschreiben, die Auswirkungen auf die Einzelnen und die Gesellschaft einschätzen und Vor- und Nachteile an konkreten Beispielen abwägen können – Maßnahmen und rechtliche Grundlagen im Zusammenhang mit Datensicherheit, Datenschutz und Urheberrecht kennen und anwenden können – Die Entwicklung der Informatik beschreiben und bewerten können – Informatikberufe und Einsatzmöglichkeiten der Informatik in verschiedenen Berufsfeldern benennen und einschätzen können Informatiksysteme – Den Aufbau von digitalen Endgeräten beschreiben und erklären können – Die Funktionsweise von Informatiksystemen erklären können – Grundlagen von Betriebssystemen erklären, eine graphische Oberfläche und Dienstprogramme bedienen können – Grundlagen der Vernetzung von Computern beschreiben und lokale und globale Computernetzwerke nutzen können Angewandte Informatik – Standardsoftware zur Kommunikation und Dokumentation sowie zur Erstellung, Publikation und multimedialen Präsentation eigener Arbeiten einsetzen können – Standardsoftware für Kalkulationen und zum Visualisieren anwenden können – Informationsquellen erschließen, Inhalte systematisieren, strukturieren, bewerten, verarbeiten und unterschiedliche Informationsdarstellungen verwenden können – Digitale Systeme zum Informationsaustausch, zur Unterstützung der Unterrichtsorganisation und zum Lernen auch in kommunikativen und kooperativen Formen verwenden können Praktische Informatik – Begriffe und Konzepte der Informatik verstehen und Methoden und Arbeitsweisen anwenden können – Algorithmen erklären, entwerfen, darstellen und in einer Programmiersprache implementieren können – Grundprinzipien von Automaten, Algorithmen, Datenstrukturen und Programmen erklären können – Datenbanken benutzen und einfache Datenmodelle entwerfen können

MUSIK

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse): Musik ist ein wesentlicher Bestandteil menschlicher Existenz und Teil der kulturellen Allgemeinbildung. Musikalische Bildung ist in der Wechselwirkung von Musikpraxis und Musikrezeption begründet. Musikpraxis umfasst die Kompetenzbereiche „Vokalpraxis“ und „Instrumental- und Bewegungspraxis“. Musikrezeption umfasst die Kompetenzbereiche „Hören und Erfassen“ und „Beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen“. Wesentliche Ziele des Musikunterrichts sind der Erwerb und die Festigung von Kompetenzen in den Bereichen Musikpraxis und Musikrezeption. Diese geschehen anhand der von der Lehrkraft ausgewählten und festgelegten Inhalte des thematischen Bezugsrahmens des jeweiligen Semesters/der jeweiligen Klasse. Mögliche Inhalte sind im thematischen Bezugsrahmen exemplarisch angeführt. Im Zentrum des Musikunterrichts steht der schrittweise und kontinuierlich aufbauende Erwerb musikalischer Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse. Theoretisches Wissen ist nicht Selbstzweck, sondern wird aus Musikpraxis und Musikrezeption entwickelt. Kompetenzorientierung bietet Schülerinnen und Schülern die Chance, ihre Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse im Umgang mit Musik in neuen Kontexten anzuwenden und unbekannte Aufgabenstellungen durch bereits Erlerntes und Erlebtes zu lösen. Kompetenzen werden im Unterricht erworben und trainiert, um in Anwendungssituationen Transferleistungen zu ermöglichen. Dabei sind fächerverbindende, interdisziplinäre und interkulturelle Aspekte zu berücksichtigen. Der Musikunterricht soll zu einem selbstständigen, weiterführenden Umgang mit Musik auf der Basis von Kompetenzen befähigen. Dabei ist auf Ausgewogenheit zwischen Tradition und aktuellem musikalischen Geschehen zu achten. Der Musikunterricht soll eine aufgeschlossene Haltung gegenüber allen musikalischen Äußerungen fördern und den musikalischen Erfahrungshorizont erweitern. Musik soll den Schülerinnen und Schülern als vielschichtiges kulturelles Kommunikationsmittel zugänglich werden. Die Auseinandersetzung mit möglichst vielfältigen musikalischen Bereichen, Epochen, Ausdrucks- und Erscheinungsformen in Musikpraxis und Musikrezeption ist Grundlage des Musikunterrichts. Der Kompetenzerwerb in den Bereichen Musikpraxis und Musikrezeption soll die musikalisch-ästhetische Wahrnehmungs- und Unterscheidungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler verbessern. Daraus soll die Fähigkeit zur kritischen Reflexion des Musikangebots, der verschiedenen Funktionen von Musik sowie der Medien als kultureller Faktor erwachsen. Das künstlerische Potenzial und der intellektuelle Reifungsprozess sowie die damit verbundene Identitätsfindung der Schülerinnen und Schüler sollen gefördert werden und lebensbegleitende Beschäftigung mit Musik ermöglichen. Die Schülerinnen und Schüler sollen zum Verständnis soziokultureller Gegebenheiten des Musiklebens die Wechselwirkungen von Individuum, Kultur und Gesellschaft erfassen. Die Förderung dynamischer Kompetenzen – soziale, personale, kommunikative Kompetenz sowie Methodenkompetenz – ist Aufgabe aller Bereiche des Musikunterrichts. Beiträge zu den Aufgabenbereichen der Schule Die bereits im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiterzuentwickeln und zu vertiefen. Beiträge zu den Bildungsbereichen Sprache und Kommunikation Musik ist eine besondere Form von Sprache und Kommunikation, auch in nonverbaler Form. Sie verbindet über Sprachgrenzen hinweg und erleichtert das Verstehen anderer Kulturen. Sprach- und Textgestaltung mit musikalischen Mitteln erweitern die Möglichkeiten der Kommunikation und verbessern deren Qualität. Das Zusammenwirken von Musik und Sprache führt zu erhöhten emotionalen Empfindungen. Musikunterricht fördert den physiologisch richtigen, sprachkompetenten und künstlerischen Umgang mit der eigenen Stimme. Mensch und Gesellschaft Der Musikunterricht soll das Erkennen der vielfältigen Funktionen von Musik in den unterschiedlichsten Lebensbereichen ermöglichen. Er soll Einblick in die Bereiche öffentliches Kulturleben, Musik als Wirtschaftsfaktor, Berufswelt Musik, Jugendkultur, Freizeit, Konsum und Unterhaltung sowie neue Medien vermitteln. Dadurch soll ein wesentlicher Beitrag zur Entwicklung eines Kulturverständnisses geleistet werden, das von Toleranz und Kritikfähigkeit geprägt ist. Natur und Technik Akustische Phänomene, Klang und Funktionsweise von Instrumenten sowie neue Medien sind wichtige Schnittstellen zwischen Natur, Technik und Kunst. Gesundheit und Bewegung Die Schülerinnen und Schüler sollen Musik als persönliche Bereicherung erfahren. Die Beschäftigung mit Musik trägt zu einer Steigerung kognitiver Fähigkeiten bei und fördert die psychische Gesundheit. Die Anwendung stimmtechnischer Grundlagen sowie bewusstes Hörverhalten tragen zu einer gesunden Lebensführung bei. Die Vernetzung von Klang, Raum und Zeit in Tanz und Bewegung fördert die Körperkoordination und erweitert den Bewegungsbereich um eine künstlerische Dimension. Kreativität und Gestaltung Reproduktion, Produktion und Improvisation in der Musikpraxis fördern die Entwicklung von Fantasie und Kreativität sowie die Entwicklung eines Bewusstseins für künstlerisches Handeln. Die dabei gewonnenen Erfahrungen aus individueller Leistung und musikalischen Gruppenprozessen sollen den Prozess musikalischer Bildung und Identitätsfindung unterstützen. Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse): Die beiden Kompetenzbereiche Musikpraxis und Musikrezeption bilden die zentralen Handlungsfelder des Musikunterrichts. Sie beinhalten Vokalpraxis, Instrumental- und Bewegungspraxis sowie Hören, Erfassen, Beschreiben, Analysieren und Kontexte herstellen. Kontinuierlicher Kompetenzerwerb erfordert aufbauenden Musikunterricht. Ausgehend von den unterschiedlichen Voraussetzungen in einer Klasse werden durch regelmäßiges praktisches Üben und Wiederholen Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse der Schülerinnen und Schüler stufenweise erworben, erweitert und vertieft. Dies erfordert einen methodisch sinnvollen progressiven Aufbau. Schülerinnen und Schüler wissen über ihren Lernfortschritt Bescheid und können Verantwortung für ihren Lernprozess übernehmen. Musikkundliche Kenntnisse stellen ein Ergebnis der Unterrichtsarbeit in den Handlungsfeldern Musikpraxis und Musikrezeption dar. Bereiche wie Musikgeschichte, Instrumentenkunde etc. sind nicht explizit als Inhalte ausgewiesen, sondern in den Kompetenzen enthalten. In der Unterrichtsplanung erhält die Beschäftigung mit exemplarischen Themen und Werken gegenüber Systematik und Chronologie den Vorzug. Das unmittelbare Erlebnis von Musikaufführungen erweitert den musikalischen Erfahrungshorizont. Begegnungen mit Künstlerinnen und Künstlern im schulischen und regionalen Umfeld sind anzustreben. Schulische und außerschulische Projekte sowie Veranstaltungen sollen die Schülerinnen und Schüler zu künstlerischer Tätigkeit anregen, Gemeinschaftserlebnisse fördern und über den schulischen Rahmen hinaus öffentlichkeitswirksam sein. Die Zusammenarbeit mit regionalen Kulturinstitutionen soll angestrebt werden. Die Begegnung mit Ausdrucksformen anderer Kulturen führt zu Respekt und kritischem Verständnis. Neue Technologien sollen adäquat eingesetzt und zur Unterstützung individueller Lernprozesse genutzt werden. Kompetenzmodell Das zentrale Handlungsfeld des Musikunterrichts ist „Musikalisches Handeln und Wissen im Kontext“. Es umfasst die Bereiche Musikpraxis und Musikrezeption. Musikkunde wird in direkter Verbindung mit Musikpraxis und Musikrezeption vermittelt. Der musikalische Kompetenzerwerb beinhaltet die Förderung dynamischer Kompetenzen, die in ständiger Wechselwirkung mit Musikpraxis und Musikrezeption stehen. Musikpraxis umfasst die Kompetenzbereiche „Vokalpraxis“ und „Instrumental- und Bewegungspraxis“. Musikrezeption umfasst die Kompetenzbereiche „Hören und Erfassen“ und „Beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen“. Vokalpraxis, Instrumental- und Bewegungspraxis Kontinuierlich aufbauende musikalische Übeprozesse sind Voraussetzung für den Erwerb musikalischer Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse. Dabei sind der richtige Umgang mit Stimme und Instrumenten zu trainieren und ein Bewegungsrepertoire aufzubauen. Sicherheit und Präzision sind notwendige Grundbedingungen des Musizierens. Künstlerischer Ausdruck ist auf allen Ebenen realisierbar. Hören und Erfassen Kontinuierliche Schulung bewussten Hörens bildet eine wichtige Voraussetzung für ein differenziertes Erfassen von Musik. Ausgehend von einer kritischen Auseinandersetzung mit Vertrautem sollen Lust und Neugierde auf Neues und Unbekanntes geweckt werden. Beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen Die Beschäftigung mit einem weit gefassten Musikrepertoire ermöglicht grundlegende Einblicke in musikalische Zusammenhänge, erweitert den musikalischen Erfahrungshorizont und fördert die Fähigkeit zur Auseinandersetzung mit Musik. Fachspezifische dynamische Kompetenzen Der Musikunterricht unterstützt die Entwicklung folgender dynamischer Kompetenzen: a) Soziale Kompetenzen: – Arbeitsprozesse in der Gruppe miteinander planen und durchführen – gemeinsam Regeln entwickeln und sich an Vereinbarungen halten – mit Konflikten in der Gruppe konstruktiv umgehen – sich in unterschiedlichen Situationen einfühlend und verantwortungsvoll verhalten – einander zuhören – unbekannter und ungewohnter Musik offen begegnen – dem Musikgeschmack anderer Akzeptanz und Respekt entgegenbringen b) Personale Kompetenzen: – eigene Stärken/Erfolge einschätzen und daraus Selbstvertrauen schöpfen – Misserfolge analysieren, eigene Schwächen erkennen und an deren Verbesserung arbeiten – Eigeninitiative entwickeln – sich ausdauernd und konzentriert mit Musik beschäftigen – sich präsentieren – Musik als emotionales Ausdrucksmittel erleben und sich dazu äußern c) Kommunikative Kompetenzen: – Musik als nonverbales Verständigungsmittel erkennen und einsetzen – gemeinsames Musizieren als kommunikativen Prozess erkennen – eigene Ideen entwickeln und auf Ideen anderer eingehen d) Methodenkompetenzen: – Lern-, Arbeits- und Übetechniken anwenden – Informationen einholen, bewerten und in unterschiedliche Arbeitsprozesse einbringen – aktuelle Technologien und Medien für sich nutzen Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Die hier angeführten Kompetenzen sind mit dem thematischen Schwerpunkt des jeweiligen Semesters/der jeweiligen Schulstufe zu verbinden. Sie sind nach Komplexität und Anspruchsniveau zu differenzieren. Aus dieser Differenzierung ergibt sich eine Progression innerhalb der Kompetenzen. Semesterübergreifende Kompetenzen Musikpraxis a) Vokalpraxis: – die Stimme unter Anwendung stimmtechnischer Grundlagen bewusst einsetzen – harmonische Grundstrukturen, Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik in verschiedenen Notationsformen erfassen und umsetzen – im Klassenverband ein- und mehrstimmig a cappella und mit Begleitung singen sowie zum Singen anleiten – ein Vokalrepertoire unterschiedlicher Stile, Epochen und Kulturen ausdrucksvoll und stilgerecht interpretieren – melodische und rhythmische Motive erfinden, notieren und bearbeiten und auf elementarer Ebene improvisieren b) Instrumental- und Bewegungspraxis: – mit schulischem Instrumentarium harmonische Grundstrukturen, Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik in verschiedenen Notationsformen erfassen und umsetzen – melodische und rhythmische Motive erfinden, notieren und bearbeiten und auf elementarer Ebene improvisieren – Musizieren und Bewegen anleiten – Musik durch Bewegung erfassen und Bewegungsabläufe zur Musik gestalten – Tänze aus verschiedenen Stilen, Epochen und Kulturen ausführen 5. Klasse (1. und 2. Semester): Thematischer Bezugsrahmen Das Populäre in der Musik Musikpraxis aus dem Bereich „Das Populäre in der Musik“ siehe semesterübergreifende Kompetenzen Musikrezeption aus dem Bereich „Das Populäre in der Musik“ a) Hören und erfassen – formale Abläufe hören und verbalisieren – melodisch-harmonische Abläufe hören und verbalisieren – den Klang von Instrumenten, Ensembles und Stimmtypen in verschiedenen Epochen und Kulturen erkennen und deren Funktion erklären b) Beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen – stilistische Merkmale erkennen und zuordnen – Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen und in einen musikgeschichtlichen Kontext stellen – sich über die Rolle von Musik als Wirtschaftsfaktor äußern Exemplarische Inhalte – Populäre Werke aus allen Epochen – Merkmale populärer Musik – Stars und Virtuosen gestern und heute – Musik und Technik – Musiksoftware – Songwriting – Urheberrecht 6. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Thematischer Bezugsrahmen Funktion und Wirkung von Musik Musikpraxis aus dem Bereich „Funktion und Wirkung von Musik“ siehe semesterübergreifende Kompetenzen Musikrezeption aus dem Bereich „Funktion und Wirkung von Musik“ a) Hören und erfassen: – formale Abläufe hören und verbalisieren – melodisch-harmonische Abläufe hören und verbalisieren – den Klang von Instrumenten, Ensembles und Stimmtypen in verschiedenen Epochen und Kulturen erkennen und deren Funktion erklären b) Beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen: – sich über die Rolle von Musik als Wirtschaftsfaktor äußern – musikrelevante Berufsfelder beschreiben – stilistische Merkmale erkennen und zuordnen – Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen und in einen musikgeschichtlichen Kontext stellen – die Funktion und Wirkung von Musik in politischen und soziokulturellen Zusammenhängen erfassen und erklären Exemplarische Inhalte – Musik in der Werbung – Filmmusik – Musik und Festkultur – Gebrauchsmusik – Berufsfelder 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Thematischer Bezugsrahmen Regionale, nationale und internationale Ausprägungen der Musik Musikpraxis aus dem Bereich „Regionale, nationale und internationale Ausprägungen der Musik“ siehe semesterübergreifende Kompetenzen Musikrezeption aus dem Bereich „Regionale, nationale und internationale Ausprägungen der Musik“ a) Hören und erfassen: – formale Abläufe hören und verbalisieren – melodisch-harmonische Abläufe hören und verbalisieren – den Klang von Instrumenten, Ensembles und Stimmtypen in verschiedenen Epochen und Kulturen erkennen und deren Funktion erklären – Unterschiede zwischen Interpretationen erkennen und verbalisieren b) Beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen: – die Funktion und Wirkung von Musik in kulturellen Zusammenhängen erfassen und erklären – stilistische Merkmale erkennen und zuordnen – Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen und in einen musikgeschichtlichen Kontext stellen – die Bedeutung Österreichs im historischen und aktuellen Musikleben erläutern Exemplarische Inhalte – regionales Musikleben – Interpretinnen und Interpreten und Interpretationen – Volksmusik – „Nationale Schulen“ – außereuropäische Musikkulturen – internationale Musiktrends – World-Music – Festivals 7. Klasse: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Thematischer Bezugsrahmen Unterschiedliche Erscheinungsformen von Vokalmusik Musikpraxis mit Schwerpunkt auf „Unterschiedliche Erscheinungsformen von Vokalmusik“ siehe semesterübergreifende Kompetenzen Musikrezeption mit Schwerpunkt auf „Unterschiedliche Erscheinungsformen von Vokalmusik“ a) Hören und erfassen: – formale Abläufe hörend und in Verbindung mit dem Notentext analysieren und in der Fachsprache verbalisieren – melodisch-harmonische Abläufe hörend und in Verbindung mit dem Notentext analysieren und in der Fachsprache verbalisieren – Unterschiede zwischen Interpretationen erkennen und verbalisieren – Stimmtypen in verschiedenen Epochen und Kulturen unterscheiden b) Beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen: – die Beziehung von Text und Musik beschreiben und interpretieren – stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen – Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen und in einen musikgeschichtlichen Kontext stellen – Querverbindungen zu anderen Fachgebieten und künstlerischen Ausdrucksformen herstellen Exemplarische Inhalte – Formen des Musiktheaters – konzertante Vokalformen – Textvertonungen – Wort-Ton-Verhältnis – Volks- und Kunstlied 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Thematischer Bezugsrahmen Unterschiedlichen Erscheinungsformen von Instrumentalmusik Musikpraxis mit Schwerpunkt auf „Unterschiedlichen Erscheinungsformen von Instrumentalmusik“ siehe semesterübergreifende Kompetenzen Musikrezeption mit Schwerpunkt auf „Unterschiedlichen Erscheinungsformen von Instrumentalmusik“ a) Hören und erfassen: – formale Abläufe hörend und in Verbindung mit dem Notentext analysieren und in der Fachsprache verbalisieren – melodisch-harmonische Abläufe hörend und in Verbindung mit dem Notentext analysieren und in der Fachsprache verbalisieren – Unterschiede zwischen Interpretationen erkennen und verbalisieren – Ensembles in verschiedenen Epochen und Kulturen unterscheiden b) Beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen: – stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen – Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen und in einen musikgeschichtlichen Kontext stellen – die Funktion und Wirkung von Musik in politischen und soziokulturellen Zusammenhängen erfassen und erklären – absolute und programmatische Zugänge zu Musik unterscheiden und beschreiben Exemplarische Inhalte – Absolute Musik – Musik mit programmatischen Zugängen – Kompositionstechniken – Klangkörper im Wandel der Zeit 8. Klasse – Kompetenzmodul 7: 7. Semester: Thematischer Bezugsrahmen Musik und Gesellschaft Musikpraxis mit Schwerpunkt auf „Musik und Gesellschaft“ siehe semesterübergreifende Kompetenzen Musikrezeption mit Schwerpunkt auf „Musik und Gesellschaft“ a) Hören und erfassen: – formale Abläufe hörend und in Verbindung mit dem Notentext analysieren und in der Fachsprache verbalisieren – melodisch-harmonische Abläufe hörend und in Verbindung mit dem Notentext analysieren und in der Fachsprache verbalisieren – Unterschiede zwischen Interpretationen erkennen und verbalisieren – Ensembles in verschiedenen Epochen und Kulturen unterscheiden b) Beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen: – stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen – Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen und in einen musikgeschichtlichen Kontext stellen – Musik in soziokulturelle Zusammenhänge stellen und bewerten – Querverbindungen zu Politik, Religion, Philosophie und anderen Kunstgattungen herstellen Exemplarische Inhalte – Musik und andere Kunstformen – Musik und Politik – Musik und Religion – Musikbusiness – Original und Bearbeitung – Die Stellung von Musikerinnen und Musikern in der Gesellschaft 8. Semester: Thematischer Bezugsrahmen Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte Musikpraxis mit Schwerpunkt auf „Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte“: siehe semesterübergreifende Kompetenzen Musikrezeption mit Schwerpunkt auf „Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte“ a) Hören und erfassen: – Vernetzung themenrelevanter Kompetenzen der vorangegangenen Semester b) Beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen: – Vernetzung themenrelevanter Kompetenzen der vorangegangenen Semester Exemplarische Inhalte – Persönliche Schwerpunktsetzungen aus den Inhalten der Oberstufe – Themenzentrierte Querschnitte – Musikalische Eigenproduktion – Musikalische Klischees

KUNST UND GESTALTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse): Der Unterrichtsgegenstand Kunst und Gestaltung erschließt Zugänge zu allen ästhetisch begründeten Phänomenen unserer visuellen und haptischen Lebenswelt. Die Inhalte beziehen sich auf die Sachbereiche bildende und angewandte Kunst, visuelle Medien und Umweltgestaltung (Grafik, Malerei, Plastik, Architektur, Design, Fotografie, Film und Video, digitale Medien, Computerkunst, Informationsdesign) sowie alltagsästhetische Objekte und Phänomene. Die für die Unterstufe formulierte Bildungsaufgabe dient als Grundlage für die Arbeit in der Oberstufe. Darüber hinaus soll der Unterricht in Kunst und Gestaltung – die in der Unterstufe erworbenen Sach- und Methodenkenntnisse, Fertigkeiten, Einsichten und Haltungen sowie die sinnliche Erlebnisfähigkeit, die schöpferischen Kräfte und das Ausdrucksvermögen erweitern, differenzieren und vertiefen – die Fähigkeit und das Interesse fördern, sowohl über Werke der bildenden und angewandten Kunst, der visuellen Medien und der Umweltgestaltung als auch über die eigene bildnerische Arbeit zu reflektieren und zu kommunizieren – in der vertiefenden und reflektierenden Auseinandersetzung mit Werken der bildenden Kunst und in der produktiven, gestalterischen Tätigkeit Wahrnehmungsbezogenes mit Begrifflich-Logischem verbinden und anschauliches Denken entwickeln – vielfältige Methoden und Strategien für Problemlösungen erschließen und dazu befähigen, innovativ zu denken und zu handeln – durch die strukturierte Beschäftigung mit der eigenen Persönlichkeit einen wesentlichen Beitrag zur Identitätsfindung leisten und durch die Entwicklung und Pflege der individuellen schöpferischen Ressourcen – in Form eines kontinuierlichen, lebensbegleitenden Prozesses – kreative und emotionale Intelligenz ausbilden – das kritische Bewusstsein in Bezug auf Klischees und Rollenbilder schärfen – neben der fachspezifischen Sach- und Methodenkompetenz auch zur Entwicklung von Selbst- und Sozialkompetenz beitragen (Selbsterfahrung, Zielstrebigkeit, Engagement, Selbstorganisation, Flexibilität, Kommunikationsfähigkeit, Reflexionsbereitschaft, Kritik- und Konfliktfähigkeit, Fähigkeit und Bereitschaft zu Initiative und Kooperation und zur Übernahme von sozialer Verantwortung) und zu emanzipatorischem, solidarischem und verantwortungsbewusstem Handeln führen – in verschiedenen Lebensbereichen den Gestaltungswillen und die Freude an bewusster Gestaltung fördern sowie das geistige und emotionale Potential von Kunst erschließen – über die strukturierte Dokumentation der eigenen Arbeit einen vertieften Bezug zur persönlichen Leistung ermöglichen und die Bereitschaft zur Reflexion entwickeln – in der Nutzung des fachtypisch interdisziplinären Potentials allgemeine Transferleistungen ermöglichen, wissenschaftliches Denken und Arbeiten vorbereiten und damit einen wesentlichen Beitrag für die Studierfähigkeit sowie zur Berufsvorbereitung leisten – Kunst als Nahtstelle von unterschiedlichen Lebens- und Erfahrungswelten, wie die der Wahrnehmung, der Phantasie, der Kultur, Religion sowie die der Politik, der Wirtschaft und der Technik erschließen und Grundlagen für Werthaltungen und Wertschätzung schaffen – differenzierte Kenntnisse und Fertigkeiten in Kommunikationsfähigkeit und Medienkompetenz entwickeln – das jeweilige kulturelle Umfeld in größere gesellschaftliche Zusammenhänge stellen und dazu befähigen, am zeitgenössischen Kulturgeschehen bewusst teilzunehmen Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule Die bereits im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiter zu entwickeln und zu vertiefen. Beiträge zu den Bildungsbereichen Sprache und Kommunikation Analysieren und Beurteilen der ästhetischen Strukturen von Schrift- und Bildsprache; Erweitern des Fachvokabulars; Entwickeln und Anwenden rhetorischer und textgestaltender Fähigkeiten im Rahmen fachspezifischer Aufgaben im Vorfeld wissenschaftlichen Arbeitens Mensch und Gesellschaft Erkennen von Funktion und Bedeutung der Kunst und der visuellen Medien im gesellschaftspolitischen Kontext; Wechselbeziehungen zwischen ästhetischen Erscheinungsformen und gesellschaftlichen Entwicklungen innerhalb und außerhalb Europas kennen; Aufspüren gesellschaftlicher Normen und Klischees in visuellen Darstellungen; Auseinandersetzen mit der Thematisierung geschlechtsspezifischer Rollenbilder in Alltag, Kunst und Medien; Entwickeln von Verantwortungsbewusstsein bei der Mitgestaltung der Umwelt Natur und Technik Erforschen der sichtbaren Umwelt durch gestaltendes Abbilden; Erkennen des Einflusses von Technik und Technologien auf die Entstehung und Entwicklung ästhetischer Phänomene; Erkennen von Wechselbeziehungen zwischen künstlerischen Gestaltungsstrukturen und mathematisch-naturwissenschaftlichen Gesetzmäßigkeiten; Entwickeln von Kompetenzen im Umgang mit apparativen Medien im Dienste von Kommunikation, Produktion, Dokumentation und Präsentation Kreativität und Gestaltung Transferieren von kreativer Kompetenz aus dem Lernfeld Kunst in alle Bildungsbereiche; Bildnerisches Denken und Gestalten als verfügbare Methode zu kreativem Handeln gebrauchen können; Entwickeln von Problemlösungsstrategien, experimentellen Vorgangsweisen, paradoxen Zugängen, divergierendem Denken, Versuch-Irrtum-Lernen, Modellkonstruktionen; konstruktives und kreatives Umgehen mit „Fehlern“; Entwickeln von praktischen Fertigkeiten und Fähigkeiten im Umgang mit Geräten, Werkzeugen und Materialien Gesundheit und Bewegung Ausbilden der sinnlichen Fähigkeiten zur qualitätsvollen Kommunikation mit der Umwelt; Entwickeln der emotionalen Bildung durch bewussten Umgang mit Gefühlen und persönlichen Stärken und Schwächen; Auseinandersetzen mit unterschiedlichen Ausdrucksformen des menschlichen Körpers in Kunst und Kultur; Erkennen ergonomischer Aspekte in Architektur und Design; Steigern der Lebensqualität durch schöpferische Tätigkeit und durch Kunstverständnis Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse): – Die für die Unterstufe formulierten Grundsätze behalten auch für die Oberstufe ihre Gültigkeit. Der Unterricht muss auf den in der Unterstufe erworbenen Fähigkeiten und Kenntnissen aufbauen – Durch eine Vielfalt an Inhalten, Methoden, Materialien und Techniken ist den unterschiedlichen Fähigkeiten und Interessen der Schülerinnen und Schüler Rechnung zu tragen – Die Unterrichtsgestaltung hat zwischen Strukturierung und Offenheit einen Rahmen für komplexe Lernsituationen zu schaffen und vielfältige Lernchancen zu ermöglichen. Dazu gehört auch das Nutzen des Bildungspotentials, das in der konstruktiven Wechselbeziehung zwischen praktischer Arbeit und Reflexion wirksam wird – Die Möglichkeit, die bildnerische Arbeit in einen größeren Sinn- und Produktionszusammenhang zu stellen, ist im Rahmen von Projekten zu wechselnden Themenkreisen zu nutzen – Formen des fächerverbindenden Unterrichts sind in allen Schulstufen anzustreben, um über fachspezifische Zugänge Einsichten in gemeinsame Problemfelder zu gewinnen – Die Lerninhalte sind im Hinblick auf persönliche Interessens- und Lebensbereiche in zunehmendem Maße von den Schülerinnen und Schülern mitzubestimmen und eigenverantwortlich zu bearbeiten. Bei der Auswahl haben die Lehrerinnen und Lehrer Entscheidungshilfen anzubieten und bei der Umsetzung der Aufgabenstellung thematisch, technisch, gestalterisch und arbeitsorganisatorisch zu beraten – Erscheinungsformen und Entwicklungslinien der bildenden und angewandten Kunst, der Architektur und der visuellen Medien sind exemplarisch in thematisch-funktionellen Zusammenhängen unter Beachtung der chronologischen Zuordnung und der zeitbedingten Besonderheiten zu erschließen. Diese Methode baut ein vernetztes Wissen auf, entwickelt Verständnis und fördert Fähigkeiten, die für Transferleistungen und die Bewältigung komplexer Inhalte notwendig sind – Durch geeignete Rahmenbedingungen ist im Bereich der Reflexion das selbstorganisierte Erarbeiten von Lerninhalten durch die Schülerinnen und Schüler zunehmend zu fördern – Sowohl die qualitative Erarbeitung der praktischen Lernziele und deren notwendige reflektorische Einbettung als auch der Anspruch auf lebensbegleitende Pflege der persönlichen kreativen Ressourcen stellen besondere Anforderungen an den Organisationsrahmen der Lernprozesse. Die Doppelstunde als minimale Zeiteinheit des Unterrichtsgeschehens ist eine Voraussetzung dafür – Da in der Erarbeitung der Fachinhalte der Kunst und Gestaltung eine sinnlich-anschauliche Form der Auseinandersetzung von besonderer Bedeutung ist, sind Einsatz und Ergiebigkeit der Lehrmittel von besonderer Wichtigkeit. Bei der Wahl der Bildmedien ist auf Effizienz und optimale Qualität zu achten – Nach Möglichkeit ist die direkte Begegnung mit Kunst im Original anzustreben Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Kompetenzmodell Die drei für den Unterrichtsgegenstand Kunst und Gestaltung relevanten Kompetenzbereiche setzen sich zusammen aus Bildnerische Praxis, Reflexion sowie Dokumentation und Präsentation. Die Kompetenzen und Teilkompetenzen der fünften Klasse benennen die Basiskompetenzen, welche in den aufsteigenden Klassen kontinuierlich vertieft und verdichtet werden. Die angeführten exemplarischen Inhalte dienen als Beispiele zur Erarbeitung der fachlichen Teilkompetenzen. 5. Klasse (1. und 2. Semester): Bildnerische Praxis – die an der Unterstufe erworbenen Sach- und Methodenkenntnisse, Fertigkeiten und das Ausdrucksvermögen erweitern, differenzieren und vertiefen – Gestaltungsaufgaben aus unterschiedlichen bildnerischen Bereichen bearbeiten – Sachzeichnungen, Raumdarstellungen, Studien und Skizzen zu konkreten Gestaltungsaufgaben herstellen – das Repertoire eigener Bildvorstellungen und Darstellungsmöglichkeiten erweitern Reflexion – die eigenen Gestaltungsabsichten und Arbeitsergebnisse reflektieren und bewerten – Kenntnisse über Werkstoffe und Arbeitsmittel erwerben – mit Phänomenen der visuellen Massenmedien bewusst und verantwortungsvoll umgehen – Einsichten gewinnen in Strukturen der sinnlich erfahrbaren Welt als Voraussetzung für Bildverstehen, Bildgebrauch und Kommunikation – Bewusstsein für gesellschaftliche Funktionen bildlicher Darstellungen entwickeln – Entwicklungslinien der bildenden und angewandten Kunst kennen Dokumentation und Präsentation – eigene Gestaltungsabsichten und Arbeitsergebnisse kommunizieren – persönliche Leistungen und Entwicklungen dokumentieren Exemplarische Inhalte Bildnerische Mittel, Bildordnung, Gestaltungsprozesse (Skizze, Studie, Plan), Farbverwendung Fachvokabular des Gestaltens und Reflektierens, Bereiche der Bildenden Kunst und Architektur, vergleichende Werkbetrachtungen, Bildgattungen, Epochenraster, Original und Reproduktion, gesellschaftliche Bildproduktionen (Fernsehen, Film, Internet), Urheberrecht, Massenmedien, Werbung, Manipulation, Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Werktagebuch 6. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildnerische Praxis – Gestalterische Strategien zu Identitätskonstruktionen erwerben – durch unterschiedliche Darstellungs- und Gestaltungsaufgaben die Wahrnehmungs- und Erlebnisfähigkeit im Visuellen und Haptischen erweitern – das Vorstellungsvermögen steigern und eine persönliche Bildsprache entwickeln Reflexion – Reflexivität und Diskursfähigkeit im Umgang mit Bildmedien zeigen – die eigenen Gestaltungsabsichten und Arbeitsergebnisse reflektieren und unter Verwendung von Fachvokabular kommunizieren – Kenntnisse über Werkstoffe und Arbeitsmittel erwerben – exemplarisch Aufgabenfelder und Erscheinungsformen der bildenden und angewandten Kunst kennen – Entwicklungslinien der bildenden und angewandten Kunst in Grundzügen kennen Dokumentation und Präsentation – Präsentation und Dokumentation als Möglichkeiten der Kommunikation nutzen – Ergebnisse der praktischen Arbeit und der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung in exemplarischer Form zusammenstellen – persönliche Leistungen und Entwicklungen adäquat dokumentieren Exemplarische Inhalte Grafik, Malerei, Plastik, performative Techniken (Bewegung im Raum, Tableau vivant), visuelle Medien (inszenierte Fotografie, Videoclip) Fachvokabular, Werkbetrachtungen, Epochenraster, Original und Reproduktion, gesellschaftliche Bildproduktionen (Fernsehen, Film, Internet), Urheberrecht, Manipulation Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildnerische Praxis – Informationen zielgruppengerecht, medien-, methoden- und themenadäquat visualisieren – Denk- und Gestaltungsprozesse visualisieren – Gestaltungsmittel zielgruppengerecht einsetzen und Medienauftritte planen Reflexion – visuelle Botschaften dechiffrieren, differenzieren und bewerten – bildnerische Mittel in ihrer Wirkung erkennen, als Träger von Inhalt und Aussage interpretieren und im Hinblick auf ihre lokalen und zeitbedingten Besonderheiten erläutern – die Wirkung der bildnerischen Mittel im Hinblick auf den Realitätsgehalt medial vermittelter Botschaften erkennen Dokumentation und Präsentation – Bilder und Medien zur Kommunikation auswählen, ordnen und verwenden – Ergebnisse der praktischen Arbeit und der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung in exemplarischer Form zusammenstellen – persönliche Leistungen und Entwicklungen dokumentieren Exemplarische Inhalte Schriftgestaltung, Grafikdesign, Kreativitätstechniken (Scribble, Brainstorming, Mindmap) Schriftzeichen, Layout, Informationsdesign, Zeichen und Geste, Mode/Design, Text/Bild-Relation, Filmische Codes, Werbung, Corporate Design, Fachvokabular Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungsgestaltung, Präsentationstechniken 7. Klasse: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildnerische Praxis – experimentelle und künstlerische Zugangsweisen der Bildgestaltung erproben – in der Auseinandersetzung mit der Natur und mit Objekten aus der Lebensumwelt Sachverhalte beobachten und daraus Anregungen für die eigene Gestaltung gewinnen – durch die Beschäftigung mit Themen und Techniken der bildenden und angewandten Kunst sowie jener der visuellen Medien eigene Ideen für die bildnerische Praxis finden – eine persönliche Bildsprache zu Gestaltungsaufgaben entwickeln – einen selbst gewählten bildnerischen Schwerpunkt mit reflektierendem Anteil setzen Reflexion – Kunst als Teil der Entwicklung kultureller Identität wahrnehmen – sich eigenständig mit bildender und angewandter Kunst sowie den visuellen Medien auseinandersetzen – über Methoden für den selbstständigen Wissenserwerb verfügen – fachliche Informationen bewerten und zielgerichtet einsetzen – in der Auseinandersetzung mit dem aktuellen Kunstgeschehen die gegenwärtige Kunstentwicklung kennen lernen und mit der eigenen Erfahrung in Beziehung bringen – verschiedene Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung, wie Museen, Sammlungen, Ausstellungen, Kunstmessen, Ateliers, Medien, Fachliteratur kennen Dokumentation und Präsentation – Bildersammlungen erweitern und strukturieren – Ergebnisse der praktischen Arbeit und der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung in exemplarischer Form zusammenführen – persönliche Leistungen und Entwicklungen adäquat dokumentieren Exemplarische Inhalte Studien vor dem Objekt, Interpretation und Dokumentation von Realität, Natur- und Architekturstudien, Analysen, Skizzen, Experimente, Fotografie, Verfremdung Bildentwicklungen in historischen Längsschnitten, Methoden der Bildanalyse (vergleichende Bildbetrachtung, Strukturanalyse, Bildgespräch), Recherchemethoden, Ausstellungsbesuche, Methoden wissenschaftlicher Forschung, Fachvokabular Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungsgestaltung, Präsentationstechniken, visuelles Material für wissenschaftliches Arbeiten aufbereiten 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildnerische Praxis – Raum und Räumlichkeit in die Bildnerische Gestaltung einbeziehen – sich mit dem eigenen Lebensraum im Bereich Architektur und Design gestaltend auseinandersetzen – Räume als Orte künstlerischer Gestaltung und Intervention nutzen – technische, bauliche und räumliche Gegebenheiten von Architektur und Designobjekten erschließen und darstellen – Abbildungs- und Darstellungsverfahren als Hilfe für Einsichten in formale Zusammenhänge erkennen und als Möglichkeiten zur anschaulichen Vermittlung von sachlichen Gegebenheiten nutzen Reflexion – ästhetische Phänomene im Kontext von Raum und Räumlichkeit erforschen – Strukturen von gebauter Umwelt, Design und künstlerischen Interventionen analysieren – wissenschaftliches Forschen vorbereiten und erproben – Einsichten in alltagsästhetische Phänomene insbesondere im Bereich Architektur und Design gewinnen – ästhetische Phänomene analysieren, strukturieren, vergleichen und interpretieren Dokumentation und Präsentation – Einzel- oder Gruppenarbeit mediengerecht organisieren, dokumentieren und vermitteln – die Auseinandersetzung mit technischen, baulichen und räumlichen Gegebenheiten von Architektur und Designobjekten dokumentieren – unterschiedliche Formen der Präsentation der Arbeit für sich und in der Gruppe durchführen können – Analysen und Interpretationen anschaulich und sprachlich kompetent darbieten Exemplarische Inhalte Abbildungs- und Darstellungsverfahren, Architektur- oder Designobjekte und -modelle, Kunst im öffentlichen Raum, Webdesign (Homepage, Animationen, Video), Design Research Raumdesign-, Raumwahrnehmungs- und Raumnutzungskonzepte, Kunst im öffentlichen Raum, Methoden wissenschaftlicher Forschung Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungsgestaltung, Präsentationstechniken 8. Klasse – Kompetenzmodul 7: 7. Semester: Bildnerische Praxis – Gestaltungsprozesse selbst organisieren und umsetzen – einen selbst gewählten bildnerischen Schwerpunkt mit reflektierendem Anteil setzen – Arbeitsprozesse planen und durchführen – Material, Verfahren, experimentelle Vorgangsweisen und Gestaltungsmittel zielgerecht einsetzen Reflexion – Querverbindungen zwischen bildnerischer Praxis und Theorie herstellen – Aspekte des künstlerischen Denkens und Handelns an Beispielen traditioneller und gegenwärtiger Kunst nachvollziehen – künstlerische Positionen reflektieren und mit der eigenen Arbeit in Verbindung bringen – Funktion und Bedeutung von Kunst und Bildmedien im gesellschaftlichen Kontext aufzeigen – eigene bildnerische Arbeiten und Dokumentationen in Hinblick auf die Themenbereiche der Oberstufe sortieren und zuordnen Dokumentation und Präsentation – Ergebnisse der praktischen Arbeit und der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung in exemplarischer Form zusammenführen – persönliche Leistungen und Entwicklungen adäquat dokumentieren – ästhetische Phänomene analysieren, strukturieren und interpretieren sowie anschaulich und sprachlich kompetent darbieten Exemplarische Inhalte Gattungen und Techniken der bildenden Kunst, Design und Alltagsästhetik, Medien, experimentelle und konzeptionelle Projekte, künstlerische Forschung Kunst im Zusammenhang mit Wirtschaft, Politik und Öffentlichkeit (Propaganda, Kunstpolitik, Werbung, Kunstmarkt, erweiterter Kunstbegriff) Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungsgestaltung, Präsentationstechniken 8. Semester: Bildnerische Praxis – Gestaltungsprozesse selbstorganisiert umsetzen – einen selbst gewählten bildnerischen Schwerpunkt setzen – Dokumentationen (Mappe, Portfolio, Projekte) der Oberstufe gestaltend abschließen Reflexion – Eigene bildnerische Arbeiten und Dokumentationen in Hinblick auf die Themenbereiche der Oberstufe sortieren und zuordnen – Querverbindungen zwischen Gestaltung, Reflexion, Dokumentation und Präsentation bildnerischer Praxis und Theorie herstellen – das erworbene Wissen über Kunst, Medien und gestaltete Umwelt strukturieren und in größere Zusammenhänge stellen Dokumentation und Präsentation Ergebnisse der eigenen praktisch-theoretischen Auseinandersetzung anschaulich darstellen Exemplarische Inhalte Gestaltung von Dokumentationen und Präsentationen Eigene bildnerische Arbeit, Bildersammlungen, Themenbereiche Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Werktagebuch, Präsentationstechniken

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.

b) Wahlpflichtgegenstände

aa) zusätzlich als alternative Pflichtgegenstände in der Oberstufe

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch, Romanes) Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen): Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist es, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten. Didaktische Grundsätze: Didaktische Hinweise sind dem dritten Teil zu entnehmen. Bei den im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätzen kommt den folgenden Bereichen eine besondere Bedeutung zu: Kommunikative Sprachkompetenz als übergeordnetes Lernziel Dem handlungsorientierten Ansatz gemäß stellt die kommunikative Sprachkompetenz das übergeordnete Lehr- und Lernziel des Fremdsprachenunterrichts dar. Das heißt, fremdsprachliche Teilkompetenzen sind in dem Maße zu vermitteln, wie sie für erfolgreiche mündliche und schriftliche Kommunikation nötig sind. Gewichtung der Fertigkeitsbereiche In den ersten beiden Lernjahren sind die Fertigkeitsbereiche Hören, Lesen, Sprechen (an Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen) und Schreiben gemäß der Teilkompetenzen regelmäßig und möglichst integrativ zu üben. Im letzten Lernjahr liegt der Schwerpunkt auf den Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen und insbesondere auf Sprechen. Der Fertigkeitsbereich Schreiben ist in dem Maße zu vermitteln, wie er für eine schriftliche Basisverständigung nötig ist. Sprachbezogene kommunikative Kompetenzen Die linguistischen, pragmatischen und soziolinguistischen Kompetenzen sind in dem Maße zu schulen, wie sie für das vorgesehene Kompetenzniveau notwendig sind. Den Sprachfunktionen (zB Wunsch, Zustimmung, Ablehnung, Gesprächsbeginn bzw. Gesprächsende signalisieren), dem jeweiligen Kompetenzniveau und Sprechanlass entsprechend, kommen dabei eine besondere Bedeutung zu. Themenbereiche und Kommunikationssituationen Die Themenbereiche und Kommunikationssituationen beziehen sich auf konkrete Bereiche des alltäglichen Lebens, den persönlichen Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie Gewohnheiten und Aktivitäten. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Kompetenzniveaus A1 – A2 des Europäischen Referenzrahmens (GER) Die kommunikativen Teilkompetenzen, die die Schülerinnen und Schüler im Laufe der Oberstufe erwerben sollen, folgen den international standardisierten Kompetenzniveaus A1 und A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr.R
(98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen – GER und orientieren sich an den Kann-Beschreibungen der zu den einzelnen Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen und Schreiben gehörigen Skalen sowie den Kann-Beschreibungen zu den linguistischen, pragmatischen und soziolinguistischen Kompetenzen. Zielniveau Die Schülerinnen und Schüler erreichen am Ende der 12. Schulstufe in allen Fertigkeitsbereichen das Niveau A2. Teilkompetenzen und Lernsemester Die Zuordnung von Teilkompetenzen und Lernsemestern gibt die Grundanforderungen an, die für alle Schülerinnen und Schüler einer bestimmten Lernstufe gelten; vorangehende Teilkompetenzen sind dabei stets vorauszusetzen. Bei mit * gekennzeichneten Teilkompetenzen ist die Bandbreite an im Unterricht behandelten Themen, kommunikativen Situationen und Sprachstrukturen umfangreicher als im vorhergehenden Kompetenzmodul. 6 . Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Hören – vertraute Wörter und kurze regelmäßig benutzte Redewendungen (zB Namen alltäglicher Gegenstände) verstehen können, vorausgesetzt, es wird sehr langsam und deutlich gesprochen Lesen – einzelne vertraute Namen, Wörter und ganz elementare Wendungen in einfachen Mitteilungen im Zusammenhang mit den üblichsten Alltagssituationen verstehen können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – einfache Fragen zu Personen stellen und beantworten können, sofern es sich um unmittelbar notwendige Dinge und um sehr vertraute Themen handelt – in kurzen, eingeübten Sätzen sich selbst, seine Familie und Freunde beschreiben und sagen können, wo sie/er wohnt. Schreiben – einfache, isolierte Wendungen und Sätze schreiben können 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Hören – vertraute Wörter und ganz einfache Sätze verstehen können, die sich auf die eigene Person, die Familie oder auf konkrete Dinge beziehen, vorausgesetzt, es wird langsam und deutlich gesprochen – kurze, ganz einfache Anweisungen und Erklärungen (zB Wegbeschreibungen) verstehen und ihnen folgen können Lesen – sehr kurze, einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen können, indem man bekannte Namen, Wörter und einfachste Wendungen identifiziert und, wenn nötig, den Text mehrmals liest – kurze und einfache Mitteilungen verstehen können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – sich auf einfache Art verständigen können, wenn die Gesprächspartner bereit sind, etwas langsamer zu wiederholen oder anders zu sagen, und wenn sie gegebenenfalls beim Formulieren helfen – einfache Vorschläge machen und darauf reagieren können – über den (Schul-)Alltag in einfacher Form Auskunft geben können Schreiben – kurze einfache Mitteilungen schreiben können (zB Feriengrüße) – einfache Wendungen und Sätze über sich selbst und andere (auch fiktive) Menschen schreiben können 7. Klasse: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Hören – die wesentliche Information sowie zentrale Wendungen und Wörter verstehen können, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht (zB ganz grundlegende Informationen zu Person, Familie, Einkaufen, Schule, nähere Umgebung), sofern deutlich und langsam gesprochen wird Lesen – kurze, einfache Texte mit einem sehr frequenten Wortschatz und einem gewissen Anteil international bekannter Wörter lesen und verstehen können – Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen, verstehen können (zB Informationen zu Person, Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung) Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – sich in einfachen routinemäßigen Situationen verständigen können, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen über vertraute Themen in Zusammenhang mit Fragen des Alltags, der Schule und der Freizeit geht – einfache Beschreibungen von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben können, und zwar in kurzen, einfachen, auch memorierten, Wendungen und Sätzen – über gewohnheitsmäßige und geplante Aktivitäten erzählen können Schreiben – eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben und mit Konnektoren wie und , aber oder weil verbinden können – kurze, einfache Notizen und elektronische Mitteilungen (zB SMS), die sich auf unmittelbare Bedürfnisse beziehen, schreiben können 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Hören – die wesentliche Information sowie zentrale Wendungen und Wörter verstehen können, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht (zB ganz grundlegende Informationen zu Person, Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung), sofern deutlich und langsam gesprochen wird* – Anweisungen, Fragen und Auskünfte in Alltagssituationen im Wesentlichen verstehen können Lesen – kurze, einfache Texte mit einem sehr frequenten Wortschatz und einem gewissen Anteil international bekannter Wörter lesen und verstehen, sowie konkrete, vorhersehbare Informationen auffinden können – Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen, verstehen können (zB Informationen zu Person, Familie, Einkaufen, Schule, nähere Umgebung)* Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – sich in einfachen routinemäßigen Situationen verständigen können, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen über vertraute Themen im Zusammenhang mit Fragen des Alltags, der Schule und der Freizeit geht* – einfache Beschreibungen von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben können, und zwar in kurzen, einfachen auch memorierten Wendungen und Sätzen* – über gegenwärtige und vergangene Aktivitäten erzählen können Schreiben – eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben und mit Konnektoren wie und , aber oder weil verbinden können* – ganz einfache persönliche Briefe und elektronische Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs) schreiben können 8. Klasse – Kompetenzmodul 7: 7. Semester: Hören – genug verstehen können, um Bedürfnisse konkreter Art befriedigen zu können, sofern deutlich und langsam gesprochen wird – bei Gesprächen zwischen Erstsprachlern im Allgemeinen das Thema erkennen können, wenn langsam und deutlich gesprochen wird Lesen – kurze, einfache Texte zu vertrauten, konkreten Themen verstehen können, in denen gängige Alltagssprache verwendet wird – aus einfacheren schriftlichen Materialien, in denen Ereignisse beschrieben werden, spezifische Informationen herausfinden können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – kurz und einfach über ein Ereignis, gegenwärtige und vergangene Aktivitäten oder Tätigkeiten berichten und sich darüber austauschen können – Vorschläge unterschiedlicher Art machen und entsprechend darauf reagieren können – zu einem vertrauten Thema kurz Gründe und Erklärungen zu Meinungen, Plänen und Handlungen geben – mit einfachen Mitteln ein kurzes, begrenztes Gespräch beginnen, in Gang halten und beenden können Schreiben – kurze unkomplizierte zusammenhängende Texte über alltägliche Aspekte des eigenen Umfelds schreiben können – eine sehr kurze, einfache Beschreibung von Ereignissen, vergangenen Handlungen und persönlichen Erfahrungen verfassen können 8. Semester: Hören – genug verstehen können, um Bedürfnisse konkreter Art befriedigen zu können, sofern deutlich und langsam gesprochen wird * – bei Gesprächen zwischen Erstsprachlern im Allgemeinen das Thema erkennen können, wenn langsam und deutlich gesprochen wird * Lesen – kurze, einfache Texte zu vertrauten, konkreten Themen verstehen können, in denen gängige Alltagssprache verwendet wird * – aus einfacheren schriftlichen Materialien, in denen Ereignisse beschrieben werden, spezifische Informationen herausfinden können * Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – kurz und einfach über ein Ereignis, gegenwärtige und vergangene Aktivitäten oder Tätigkeiten berichten und sich darüber austauschen können* – Vorschläge unterschiedlicher Art machen und entsprechend darauf reagieren können* – Pläne und Vereinbarungen sowie Gewohnheiten und Alltagsbeschäftigungen beschreiben und sich darüber austauschen können – mit einfachen Mitteln ein kurzes, begrenztes Gespräch beginnen, in Gang halten und beenden können* Schreiben – kurze unkomplizierte zusammenhängende Texte über alltägliche Aspekte des eigenen Umfelds schreiben können * – eine sehr kurze, einfache Beschreibung von Ereignissen, vergangenen Handlungen und persönlichen Erfahrungen verfassen können * ÖSTERREICHISCHE GEBÄRDENSPRACHE (I und II)

Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger)

Der vorliegende Lehrplan beinhaltet Vorgaben für den Wahlpflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) für Schülerinnen und Schüler ohne ÖGS-Vorkenntnisse. Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen): Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist es, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihren Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu ermöglichen. Didaktische Grundsätze (für alle Klassen): Bei den im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätzen kommt den folgenden Bereichen eine besondere Bedeutung zu: Kommunikative Sprachkompetenz als übergeordnetes Lehr- und Lernziel Dem handlungsorientierten Ansatz gemäß stellt die kommunikative Sprachkompetenz das übergeordnete Lehr- und Lernziel des Fremdsprachenunterrichts dar. Das heißt, fremdsprachliche Teilkompetenzen sind in dem Maße zu vermitteln, wie sie für erfolgreiche mündliche und schriftliche Kommunikation nötig sind. Gleiche Gewichtung der Kompetenzbereiche Die Kompetenzbereiche „Sehverstehen“, „mediales Sehverstehen“, „an Gesprächen teilnehmen“, „zusammenhängendes Gebärden“, „mediales Gebärden“ sind mit gleicher Gewichtung, regelmäßig und möglichst integrativ zu üben. Auf Praxisrelevanz sowie steigende Authentizität der Sprachmittel und Sprachsituationen ist dabei besonders zu achten. Themenbereiche und Kommunikationssituationen Die Themenbereiche und Kommunikationssituationen beziehen sich auf konkrete Bereiche des alltäglichen Lebens, den persönlichen Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie Gewohnheiten und Aktivitäten. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Kompetenzniveaus A1 – A2 des Europäischen Referenzrahmens (GeR) Die kommunikativen Teilkompetenzen, die Schülerinnen und Schüler im Laufe der Oberstufe erwerben sollen, folgen den international standardisierten Kompetenzniveaus A1, A2, B1 und B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R
(98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen – GeR und dementsprechend der Adaption für Gebärdensprachen im Rahmen von PROSIGN des ECML. Sie umfassen die Kann-Beschreibungen des Rasters zu den Kompetenzbereichen „Sehverstehen“, „mediales Sehverstehen“, „Kompetenz im Dialog“, „zusammenhängend gebärden“ und „medial gebärden“ sowie die Deskriptoren zu den linguistischen, pragmatischen und soziolinguistischen Kompetenzen. Zielniveau Die Schülerinnen und Schüler erreichen am Ende der 12. Schulstufe in allen Kompetenzbereichen das Niveau A2. Teilkompetenzen und Lernsemester Die Zuordnung von Teilkompetenzen und Lernsemestern gibt die Grundanforderungen an, die für alle Schülerinnen und Schüler einer bestimmten Lernstufe gelten; vorangehende Teilkompetenzen sind dabei stets vorauszusetzen. Werden verschiedenen Semestern die selben Teilkompetenzen zugeordnet, so sind diese im höheren Semester durch eine Ausweitung der kommunikativen Situationen, der Themenbereiche und Textsorten sowie der sprachlichen und sprachbezogenen kommunikativen Kompetenzen entsprechend zu vertiefen und zu festigen. 6. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3 Kompetenzbereich Sehverstehen Die Schülerinnen und Schüler können – einfache erarbeitete Gebärden und Sätze verstehen, die sich auf sie selbst, ihre Familie oder auf konkrete Dinge um sie herum beziehen, vorausgesetzt es wird langsam und deutlich gebärdet. Kompetenzbereich Mediales Sehverstehen Die Schülerinnen und Schüler können – in einfachen und kurzen gebärdensprachlichen Texten bzw. Videos einzelne vertraute Namen sowie einfache erarbeitete Gebärden und Sätze verstehen. Kompetenzbereich An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartner/innen bereit sind, etwas sehr langsam zu wiederholen oder anders zu gebärden, und den Schülerinnen und Schülern helfen zu formulieren, was sie zu gebärden versuchen. – erarbeitete Buchstaben des Fingeralphabets in einer langsamen Geschwindigkeit verstehen und produzieren. Kompetenzbereich Zusammenhängendes Gebärden Die Schülerinnen und Schüler können – einfache erarbeitete Wendungen und Sätze anwenden, um erarbeitete Inhalte wiederzugeben (zB um Personen oder den eigenen Wohnort zu beschreiben). Kompetenzbereich Mediales Gebärden Die Schülerinnen und Schüler können – eine kurze, einfache Nachricht (zB Feriengrüße) gebärden und technisch angemessen festhalten. – ein Kurzprofil ihrer selbst medial erstellen. – wesentliche Aspekte des medialen Gebärdens und des Gebärdens im direkten Kontakt miteinander vergleichen und entsprechend berücksichtigen. Kompetenzbereich Kulturkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – ÖGS als nationale Sprache und ihre Merkmale benennen. – Informationen über die Hörenden- und Gehörlosenkultur erfassen. 4. Semester – Kompetenzmodul 4 Kompetenzbereich Sehverstehen Die Schülerinnen und Schüler können – erarbeitete Gebärden und Sätze verstehen, die sich auf sie selbst, ihre Familie oder auf konkrete Dinge um sie herum beziehen, vorausgesetzt es wird langsam und deutlich gebärdet. Kompetenzbereich Mediales Sehverstehen Die Schülerinnen und Schüler können – in einfachen und kurzen gebärdensprachlichen Texten bzw. Videos einzelne erarbeitete Gebärden und Sätze verstehen. Kompetenzbereich An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartner/innen bereit sind, etwas langsamer zu wiederholen und den Schülerinnen und Schülern helfen zu formulieren, was sie zu gebärden versuchen. – erarbeitete Buchstaben des Fingeralphabets in einer langsamen Geschwindigkeit verstehen und produzieren. Kompetenzbereich Zusammenhängendes Gebärden Die Schülerinnen und Schüler können – einfache erarbeitete Wendungen und Sätze anwenden, um erarbeitete Inhalte wiederzugeben. Kompetenzbereich Mediales Gebärden Die Schülerinnen und Schüler können – eine kurze, einfache Nachricht (zB Feriengrüße) gebärden und technisch angemessen festhalten. – ein Kurzprofil ihrer selbst medial erstellen. – wesentliche Aspekte des medialen Gebärdens und des Gebärdens im direkten Kontakt miteinander vergleichen und entsprechend berücksichtigen. Kompetenzbereich Kulturkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – ÖGS als nationale Sprache und ihre Merkmale benennen. – Informationen über die Hörenden- und Gehörlosenkultur erfassen. – verschiedene Hör- und Hörsehbehinderungen benennen. 7. Klasse: 5. Semester – Kompetenzmodul 5 Kompetenzbereich Sehverstehen Die Schülerinnen und Schüler können – einfache visuelle Kommunikation (zB bekannte Wörter, einfache Aussagen und Fragen zu Themen aus dem persönlichen Umfeld) verstehen, sofern langsam und deutlich gebärdet wird. Kompetenzbereich Mediales Sehverstehen Die Schülerinnen und Schüler können – in einfachen gebärdensprachlichen Texten bzw. Videos kurze und einfache Sätze zu vertrauten Themen verstehen. Kompetenzbereich An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – sich durch erarbeitete Gebärden auf einfache Art verständigen und ausdrücken. – einfache Fragen stellen und beantworten, sofern es sich um unmittelbar notwendige Dinge und um sehr vertraute Themen handelt. – das Fingeralphabet in einer langsamen Geschwindigkeit verstehen und produzieren. Kompetenzbereich Zusammenhängendes Gebärden Die Schülerinnen und Schüler können – erarbeitete Inhalte in einfachen und kurzen Sätzen beschreiben (zB Menschen, Lebensbedingungen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen). Kompetenzbereich Mediales Gebärden Die Schülerinnen und Schüler können – ein Kurzprofil zu ausgewählten Personen medial erstellen. – beim medialen Gebärden erarbeitete Satzstrukturen und Satztypen in einfachen und kurzen Mitteilungen dem Sprachniveau entsprechend anwenden. Kompetenzbereich Kulturkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – darauf schließen, dass ÖGS nicht international ist und jedes Land eine eigene Gebärdensprache hat. – Höflichkeitsformen und Gesprächsregeln benennen. – das soziale und das medizinische Modell, das Inklusionsmodell sowie die Geschichte der ÖGS beschreiben. 6. Semester – Kompetenzmodul 6 Kompetenzbereich Sehverstehen Die Schülerinnen und Schüler können – einzelne Sätze und die gebräuchlichsten Gebärden verstehen, wenn es um für sie wichtige Dinge geht (zB sehr einfache Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung). – das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Mitteilungen und Ansagen verstehen. Kompetenzbereich Mediales Sehverstehen Die Schülerinnen und Schüler können – in einfachen gebärdensprachlichen Texten bzw. Videos einfache, zusammenhängende Sätze verstehen. – in einfachen gebärdensprachlichen Alltagstexten (zB Nachrichten, Veranstaltungsankündigung) konkrete, vorhersehbare Informationen auffinden. Kompetenzbereich An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, sofern es um einen einfachen, direkten Austausch von Informationen und um erarbeitete vertraute Themen und Tätigkeiten geht. – ein sehr kurzes und einfaches Kontaktgespräch führen. – die Grundlagen von gedolmetschter Kommunikation benennen. – das Fingeralphabet in einer angemessenen Geschwindigkeit verstehen und produzieren. Kompetenzbereich Zusammenhängendes Gebärden Die Schülerinnen und Schüler können – vertraute Inhalte (zB Familie, Wohnsituation, Ausbildung, Tätigkeiten) mit verschiedenen erarbeiteten Sätzen und einfachen Mitteln beschreiben. Kompetenzbereich Mediales Gebärden Die Schülerinnen und Schüler können – eine ganz einfache persönliche Nachricht medial gebärden (zB um sich für etwas zu bedanken). – einfache Profile zu vertrauten Personen medial erstellen. Kompetenzbereich Kulturkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – die Gehörlosengeschichte und Gehörlosenkultur erläutern. – die regionalen Gehörloseninstitutionen und Angebote für Kinder und Familien nennen. 8. Klasse: 7. Semester – Kompetenzmodul 7 Kompetenzbereich Sehverstehen Die Schülerinnen und Schüler können – einfache, kurze Sätze und gebräuchliche Gebärden im Zusammenhang mit Themen des Alltags verstehen. – das Wesentliche von einfachen Mitteilungen und Anweisungen verstehen. Kompetenzbereich Mediales Sehverstehen Die Schülerinnen und Schüler können – längeren gebärdensprachlichen Texten bzw. Videos die wichtigsten Informationen über vertraute Themen entnehmen, wenn deutlich und langsam gebärdet wird. Kompetenzbereich An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – einfache Fragen stellen, beantworten und auf Fragestellungen reagieren, sofern es sich um erarbeitete Themen handelt. – einfache Mittel anwenden, um ein kurzes und einfaches Gespräch zu beginnen, kurze Zeit in Gang zu halten und zu beenden. – unterschiedliche Dialogmuster erkennen. – ein einfaches Kontaktgespräch führen. Kompetenzbereich Zusammenhängendes Gebärden Die Schülerinnen und Schüler können – in einfachen zusammenhängenden Sätzen über Ereignisse, Erlebnisse oder Erfahrungen berichten. Kompetenzbereich Mediales Gebärden Die Schülerinnen und Schüler können – kurze, einfache Notizen, Nachrichten und Mitteilungen zu vertrauten Themen medial gebärden. Kompetenzbereich Kulturkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen. – Erfahrungen mit der Hörenden- und/oder Gehörlosenkultur dem Sprachniveau entsprechend wiedergeben. 8. Semester – Kompetenzmodul 8 Kompetenzbereich Sehverstehen Die Schülerinnen und Schüler können – einfache Sätze und vertraute Gebärden in alltäglichen Kommunikationssituationen verstehen. – klar gebärdete Mitteilungen und Ansagen verstehen. Kompetenzbereich Mediales Sehverstehen Die Schülerinnen und Schüler können – in längeren gebärdensprachlichen Texten bzw. Videos konkrete, vorhersehbare Informationen (zB Nachrichten, Anleitungen) auffinden. Kompetenzbereich An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – sich in erweiterten, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen, direkten Austausch von Informationen und um bekannte Themen und Tätigkeiten geht. – die Grundlagen von gedolmetschter Kommunikation erkennen und benennen. – das Fingeralphabet verstehen und fließend produzieren. Kompetenzbereich Zusammenhängendes Gebärden Die Schülerinnen und Schüler können – in einfachen zusammenhängenden Sätzen vertraute Inhalte (zB Familie, Personen, Wohnsituation, Ausbildung, Tätigkeiten) beschreiben und über erarbeitete Themen berichten. Kompetenzbereich Mediales Gebärden Die Schülerinnen und Schüler können – kurze und einfache gebärdensprachliche Texte zu vertrauten Themen herstellen. – Notizen und Mitteilungen zu ausgewählten Themen medial gebärden. – eine komplexere persönliche Nachricht medial gebärden. Kompetenzbereich Kulturkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – ausgewählte Institutionen der Gebärdensprachgemeinschaft benennen. – Erfahrungen mit der Hörenden- und/oder Gehörlosenkultur dem Sprachniveau entsprechend wiedergeben und reflektieren.

Österreichische Gebärdensprache II (Fortgeschrittene)

Der vorliegende Lehrplan beinhaltet Vorgaben für den Wahlpflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) für Schülerinnen und Schüler mit ÖGS-Vorkenntnissen . Dazu zählen Schülerinnen und Schüler, deren Erstsprache ÖGS ist (zB gehörlose Schülerinnen und Schüler, Coda) sowie jene, die bereits in der Primarstufe oder Sekundarstufe I mindestens vier Jahre an gesteuertem ÖGS-Unterricht zB in Form einer unverbindlichen Übung, eines Freigegenstandes oder bilingual-bimodalen Unterrichts teilgenommen haben. Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen): Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist es, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihren Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu ermöglichen. Didaktische Grundsätze (für alle Klassen): Bei den im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätzen kommt den folgenden Bereichen eine besondere Bedeutung zu: Kommunikative Sprachkompetenz als übergeordnetes Lehr- und Lernziel Dem handlungsorientierten Ansatz gemäß stellt die kommunikative Sprachkompetenz das übergeordnete Lehr- und Lernziel des Fremdsprachenunterrichts dar. Das heißt, fremdsprachliche Teilkompetenzen sind in dem Maße zu vermitteln, wie sie für erfolgreiche mündliche und schriftliche Kommunikation nötig sind. Gleiche Gewichtung der Kompetenzbereiche Die Kompetenzbereiche „Sehverstehen“, „mediales Sehverstehen“, „an Gesprächen teilnehmen“, „zusammenhängendes Gebärden“, „mediales Gebärden“ sind mit gleicher Gewichtung, regelmäßig und möglichst integrativ zu üben. Auf Praxisrelevanz sowie steigende Authentizität der Sprachmittel und Sprachsituationen ist dabei besonders zu achten. Themenbereiche und Kommunikationssituationen Die Themenbereiche und Kommunikationssituationen beziehen sich auf konkrete Bereiche des alltäglichen Lebens, den persönlichen Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie Gewohnheiten und Aktivitäten. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Kompetenzniveaus A2 – B1 des Europäischen Referenzrahmens (GeR) Die kommunikativen Teilkompetenzen, die Schülerinnen und Schüler im Laufe der Oberstufe erwerben sollen, folgen den international standardisierten Kompetenzniveaus A1, A2, B1 und B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R
(98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen – GeR und dementsprechend der Adaption für Gebärdensprachen im Rahmen von PROSIGN des ECML. Sie umfassen die Kann-Beschreibungen des Rasters zu den Kompetenzbereichen „Sehverstehen“, „mediales Sehverstehen“, „Kompetenz im Dialog“, „zusammenhängend gebärden“ und „medial gebärden“ sowie die Deskriptoren zu den linguistischen, pragmatischen und soziolinguistischen Kompetenzen. Zielniveau Die Schülerinnen und Schüler erreichen am Ende der 12. Schulstufe in den Kompetenzbereichen Mediales Sehverstehen und Mediales Gebärden das Niveau B1 und in Sehverstehen, an Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Gebärden das Niveau B2. Teilkompetenzen und Lernsemester Die Zuordnung von Teilkompetenzen und Lernsemestern gibt die Grundanforderungen an, die für alle Schülerinnen und Schüler einer bestimmten Lernstufe gelten; vorangehende Teilkompetenzen sind dabei stets vorauszusetzen. Werden verschiedenen Semestern die selben Teilkompetenzen zugeordnet, so sind diese im höheren Semester durch eine Ausweitung der kommunikativen Situationen, der Themenbereiche und Textsorten sowie der sprachlichen und sprachbezogenen kommunikativen Kompetenzen entsprechend zu vertiefen und zu festigen. 6. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3 Kompetenzbereich Sehverstehen Die Schülerinnen und Schüler können – Sätze und gebräuchliche Gebärden verstehen, wenn es um für sie wichtige Dinge geht (zB Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung). – das Wesentliche von klaren, einfachen Mitteilungen und Ansagen verstehen. Kompetenzbereich Mediales Sehverstehen Die Schülerinnen und Schüler können – kurzen gebärdensprachlichen Texten folgen, wenn klar und deutlich gebärdet wird. – in gebärdensprachlichen Alltagstexten (zB Nachrichten, Anleitungen) konkrete, vorhersehbare Informationen auffinden. – kurze persönliche Videonachrichten verstehen. Kompetenzbereich An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen, direkten Austausch von Informationen und um vertraute Themen und Tätigkeiten geht. – ein kurzes Kontaktgespräch führen. – die Grundlagen von gedolmetschter Kommunikation benennen. – das Fingeralphabet verstehen und produzieren. Kompetenzbereich Zusammenhängendes Gebärden Die Schülerinnen und Schüler können – erarbeitete Inhalte (zB Familie, Wohnsituation, Ausbildung, Tätigkeiten) mit einfachen erarbeiteten Sätzen beschreiben. Kompetenzbereich Mediales Gebärden Die Schülerinnen und Schüler können – kurze Notizen und Mitteilungen medial gebärden. – eine kurze persönliche Nachricht medial gebärden (zB um sich für etwas zu bedanken). – wesentliche Aspekte des medialen Gebärdens und des Gebärdens im direkten Kontakt miteinander vergleichen und entsprechend berücksichtigen. Kompetenzbereich Kulturkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – ÖGS als nationale Sprache und ihre Merkmale benennen. – Informationen über die Hörenden- und Gehörlosenkultur erfassen. 4. Semester – Kompetenzmodul 4 Kompetenzbereich Sehverstehen Die Schülerinnen und Schüler können – Sätze und gebräuchliche Gebärden verstehen, wenn es um für sie wichtige Dinge geht. – das Wesentliche von Mitteilungen und Ansagen verstehen. Kompetenzbereich Mediales Sehverstehen Die Schülerinnen und Schüler können – kurzen gebärdensprachlichen Texten folgen, wenn klar und deutlich gebärdet wird. – in gebärdensprachlichen Alltagstexten konkrete, vorhersehbare Informationen auffinden. – kurze persönliche Videonachrichten verstehen. Kompetenzbereich An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – sich in routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen, direkten Austausch von Informationen und um vertraute Themen und Tätigkeiten geht. – ein kurzes Kontaktgespräch führen. – die Grundlagen von gedolmetschter Kommunikation benennen. – das Fingeralphabet verstehen und produzieren. Kompetenzbereich Zusammenhängendes Gebärden Die Schülerinnen und Schüler können – erarbeitete Inhalte mit einfachen erarbeiteten Sätzen beschreiben. Kompetenzbereich Mediales Gebärden Die Schülerinnen und Schüler können – kurze Notizen und Mitteilungen medial gebärden. – eine kurze persönliche Nachricht medial gebärden. – einige Aspekte des medialen Gebärdens und des Gebärdens im direkten Kontakt miteinander vergleichen und entsprechend berücksichtigen. Kompetenzbereich Kulturkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – Informationen über die Hörenden- und Gehörlosenkultur erfassen. – verschiedene Hör- und Hörsehbehinderungen benennen. 7. Klasse: 5. Semester – Kompetenzmodul 5 Kompetenzbereich Sehverstehen Die Schülerinnen und Schüler können – das Wesentliche von längeren Mitteilungen und Anweisungen verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge geht, zB Alltag, Schule, Freizeit. Kompetenzbereich Mediales Sehverstehen Die Schülerinnen und Schüler können – die wichtigsten Informationen in gebärdensprachlichen Texten über vertraute Themen verstehen, wenn klar und deutlich gebärdet wird. – aus einfachen Videosequenzen konkrete Informationen entnehmen. Kompetenzbereich An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – ein Kontaktgespräch führen und in Gang halten. – das Fingeralphabet verstehen und fließend produzieren. Kompetenzbereich Zusammenhängendes Gebärden Die Schülerinnen und Schüler können – kurze Geschichten mit einfachen Mitteln erzählen und über persönliche Erfahrungen berichten. – Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben. Kompetenzbereich Mediales Gebärden Die Schülerinnen und Schüler können – beim medialen Gebärden Satzstrukturen und Satztypen in kurzen Nachrichten, Mitteilungen und Notizen dem Sprachniveau entsprechend anwenden. Kompetenzbereich Kulturkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – darauf schließen, dass ÖGS nicht international ist und jedes Land eine eigene Gebärdensprache hat. – Höflichkeitsformen und Gesprächsregeln benennen. – das soziale und das medizinische Modell, das Inklusionsmodell sowie die Geschichte der ÖGS beschreiben. 6. Semester – Kompetenzmodul 6 Kompetenzbereich Sehverstehen Die Schülerinnen und Schüler können – die Hauptaussagen verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge geht, zB Alltag, Schule, Freizeit. – Gesprächen über aktuelle Ereignisse und über Themen aus ihrem Interessengebiet die Hauptinformationen entnehmen, wenn relativ langsam und deutlich gebärdet wird. – einfachen Monologen und Dialogen zu erarbeiteten Themen folgen. Kompetenzbereich Mediales Sehverstehen Die Schülerinnen und Schüler können – längere, einfache gebärdensprachliche Texte verstehen, wenn klar und deutlich gebärdet wird. – aus einfachen gebärdensprachlichen Texten konkrete Informationen entnehmen. – längere persönliche Videonachrichten verstehen. Kompetenzbereich An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – die meisten alltäglichen kommunikativen Situationen bewältigen, denen man in der Gehörlosengemeinschaft begegnet. – ohne Vorbereitung an Gesprächen über Themen teilnehmen, die ihnen vertraut sind, die sie persönlich interessieren oder die sich auf Themen des Alltags (zB Familie, Hobbys, Arbeit, Reisen, aktuelle Ereignisse) beziehen. – mit dolmetschenden Personen umgehen und sie für ihre Bedürfnisse vorbereiten bzw. einsetzen. – das Fingeralphabet fließend produzieren und spontan in verschiedenen Kommunikationssituationen anwenden. Kompetenzbereich Zusammenhängendes Gebärden Die Schülerinnen und Schüler können – in einfachen zusammenhängenden Sätzen sprechen, um Erfahrungen und Ereignisse zu beschreiben. – kurz ihre Meinungen und Pläne erklären und begründen. – eine Geschichte erzählen oder die Handlung eines Buches oder Films wiedergeben und ihre Reaktionen beschreiben. Kompetenzbereich Mediales Gebärden Die Schülerinnen und Schüler können – komplexere Notizen und Mitteilungen medial gebärden. – persönliche Nachrichten medial gebärden. Kompetenzbereich Kulturkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – die Gehörlosengeschichte und Gehörlosenkultur erläutern. – die regionalen Gehörloseninstitutionen und Angebote für Kinder und Familien nennen. 8. Klasse: 7. Semester – Kompetenzmodul 7 Kompetenzbereich Sehverstehen Die Schülerinnen und Schüler können – zu ausgewählten und vorbereiteten Themen Argumente erkennen. – klar formulierte Anleitungen und Anweisungen verstehen. – längeren einfachen Monologen und Dialogen zu erarbeiteten Themen folgen. Kompetenzbereich Mediales Sehverstehen Die Schülerinnen und Schüler können – längere, einfache medial gebärdete Nachrichten und Texte in gebräuchlicher Alltagssprache zu erarbeiteten Themen weitgehend verstehen. – in längeren, einfachen gebärdensprachlichen Texten oder Videosequenzen nach konkreten Informationen suchen. Kompetenzbereich An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – die meisten kommunikativen Situationen des Alltags weitgehend selbständig bewältigen. – unterschiedliche Dialogmuster verstehen und anwenden. – eine Reihe von Mitteln anwenden, um ein Gespräch zu beginnen, in Gang zu halten und zu beenden. – eigene Argumente sowie die persönliche Meinung vermitteln und begründen. Kompetenzbereich Zusammenhängendes Gebärden Die Schülerinnen und Schüler können – in zusammenhängenden Sätzen über Ereignisse, Erfahrungen und Erlebnisse berichten sowie ihre Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben. – detaillierte Beschreibungen zu vertrauten Themen geben. Kompetenzbereich Mediales Gebärden Die Schülerinnen und Schüler können – grundlegende Regeln der Grammatik der österreichischen Gebärdensprache beim medialen Gebärden weitgehend richtig anwenden. – ausgewählte gebärdensprachliche Texte in einem angemessenen Umfang herstellen und beurteilen. Kompetenzbereich Kulturkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – sich mit der eigenen und mit anderen Kulturen auseinandersetzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkennen. – Erfahrungen mit der Hörenden- und Gehörlosenkultur dem Sprachniveau entsprechend wiedergeben. 8. Semester – Kompetenzmodul 8 Kompetenzbereich Sehverstehen Die Schülerinnen und Schüler können – dialogische und monologische Beiträge (zB Vorträge, Interviews) zu erarbeiteten Themen verstehen. – alltäglichen Gesprächen folgen. – einfache Argumente erkennen, wenn ihnen das Thema vertraut ist. Kompetenzbereich Mediales Sehverstehen Die Schülerinnen und Schüler können – verschiedene gebärdensprachliche Texte verstehen, in denen vor allem gebräuchliche Alltagssprache vorkommt. – private mediale Nachrichten verstehen, in denen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen berichtet wird. Kompetenzbereich An Gesprächen teilnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – sich so spontan und fließend zu alltäglichen Themen verständigen, dass ein Gespräch mit Native Signern möglich ist. – sich in vertrauten Situationen aktiv an einer Diskussion beteiligen. – gedolmetschter Kommunikation weitgehend folgen. Kompetenzbereich Zusammenhängendes Gebärden Die Schülerinnen und Schüler können – zu ausgewählten Themen aus ihren Interessengebieten eine klare und detaillierte Darstellung geben. – einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern. – Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben. Kompetenzbereich Mediales Gebärden Die Schülerinnen und Schüler können – über Themen, die ihnen vertraut sind oder sie persönlich interessieren, zusammenhängende Texte medial gebärden. – persönliche Nachrichten medial gebärden, technisch angemessen verarbeiten und darin von Erfahrungen und Eindrücken berichten. Kompetenzbereich Kulturkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – ausgewählte Institutionen der Gebärdensprachgemeinschaft benennen. – Erfahrungen mit der Hörenden- und Gehörlosenkultur dem Sprachniveau entsprechend wiedergeben und reflektieren.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen): Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten. Didaktische Grundsätze (für alle Klassen): Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Darstellende Geometrie am Realgymnasium

MUSIK

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen): Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten. Didaktische Grundsätze (für alle Klassen): Es gelten die allgemeinen didaktischen Grundsätze, dritter Teil sowie die im Pflichtgegenstand Musik vorgesehenen didaktischen Grundsätze. Kompetenzmodell Es gilt das Kompetenzmodell des Pflichtgegenstandes Musik. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Es gelten Bildungs- und Lehraufgabe bzw. Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Musik.

KUNST UND GESTALTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen): Wie der Unterrichtsgegenstand Kunst und Gestaltung erschließt auch das Wahlpflichtfach Kunst und Gestaltung Zugänge zu allen ästhetisch begründeten Phänomenen unserer visuellen und haptischen Lebenswelt. Die möglichen Inhalte beziehen sich auf die Sachbereiche bildende und angewandte Kunst, visuelle Medien und Umweltgestaltung (Grafik, Malerei, Plastik, Architektur, Design, Fotografie, Film und Video, digitale Medien, Computerkunst, Informationsdesign) sowie alltagsästhetische Objekte und Phänomene. Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu ermöglichen. Didaktische Grundsätze (für alle Klassen): – Durch eine Vielfalt an Inhalten, Methoden, Materialien und Techniken ist den unterschiedlichen Fähigkeiten und Interessen der Schülerinnen und Schüler Rechnung zu tragen. – Die Unterrichtsgestaltung hat zwischen Strukturierung und Offenheit einen Rahmen für komplexe Lernsituationen zu schaffen und vielfältige Lernchancen zu ermöglichen. Dazu gehört auch das Nutzen des Bildungspotentials, das in der konstruktiven Wechselbeziehung zwischen praktischer Arbeit und Reflexion wirksam wird. – Die Inhalte sind im Hinblick auf persönliche Interessens- und Lebensbereiche in großem Maße von den Schülerinnen und Schülern mitzubestimmen und eigenverantwortlich zu bearbeiten. Bei der Auswahl haben die Lehrenden Entscheidungshilfen anzubieten und bei der Umsetzung der Aufgabenstellung thematisch, technisch, gestalterisch und arbeitsorganisatorisch zu beraten. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Wie im Lehrplan des Pflichtgegenstandes Kunst und Gestaltung setzen sich die drei relevanten Kompetenzbereiche aus Bildnerische Praxis, Reflexion sowie Dokumentation und Präsentation zusammen.

INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe (6. bis 8. Klasse): Das Wahlpflichtfach Informatik schließt an das Pflichtfach in der 5. Klasse an und soll die Schülerinnen und Schüler zu einer erweiterten und vertieften informatischen Bildung führen. Diese umfasst sowohl sachliche und fachsystematische als auch methodische und soziale Komponenten. Unter Berücksichtigung der fachwissenschaftlichen Systematik soll der Unterricht zu einem zielorientierten, konstruktiven Problemlösen mit informatischen Werkzeugen und Methoden führen. Durch eine präzise, strukturierte und vollständige Beschreibung sowohl von Problemstellungen als auch von Abläufen, sowie durch die Modularisierung und Dekomposition komplexer Aufgaben soll die Informatik zur Schulung abstrakten Denkens beitragen. Schließlich soll das Wahlpflichtfach wesentlich zu einem vertieften technischen und soziokulturellen Verständnis unserer digital geprägten Welt führen und interessierte Schülerinnen und Schüler auf ein einschlägiges Studium vorbereiten. Didaktische Grundsätze (6. bis 8. Klasse): Die didaktischen Grundsätze für das Pflichtfach Informatik dienen auch im Wahlpflichtfach als Leitlinien. Die Hinführung zu modul- und projektartigen, vernetzten Arbeitsformen ist Grundlage für das Fach selbst und auch für fächerübergreifende Kooperationen. Ein Schwerpunkt des Informatikunterrichts soll in der formalen Modellierung von Sachverhalten und in der Problemlösung liegen, welche aus Analyse, Beschreibung in verschiedenen Darstellungsformen, algorithmischer Lösung, Implementation, Überprüfung und Interpretation sowohl vom informatischen als auch sachlichen Standpunkt bestehen. Die unterschiedliche Kenntnislage der Schülerinnen und Schüler erfordert in einzelnen Fachbereichen eine differenzierte und individualisierte Unterrichtsgestaltung. Die Auswahl der Themen soll zeitgemäß und gendersensibel sein und möglichst die Interessen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Kompetenzen Das Kompetenzmodell für Informatik ist in der Inhaltsdimension in vier Bereiche, in der Handlungsdimension in drei Bereiche gegliedert. Die Kompetenzen wurden in den Schnittpunkten von Inhalts- und Handlungsbereich formuliert und auf die einzelnen Semester aufgeteilt. Der Unterricht im Wahlpflichtfach Informatik soll im Sinne eines konsistenten Kompetenzaufbaus in allen Bereichen zu einer Vertiefung und Erweiterung der Kompetenzen führen. Der Abstraktionsgrad und der Erwerb konzeptuellen Verständnisses sollen im Laufe der aufsteigenden Semester gesteigert werden. Gliederung der Inhaltsdimension – Informatik, Mensch und Gesellschaft – Informatiksysteme – Angewandte Informatik – Praktische Informatik Gliederung der Handlungsdimension – Wissen und Verstehen – Anwenden und Gestalten – Reflektieren und Bewerten Die Anforderungen aus der Handlungsdimension können in Hinblick auf die mündliche Reifeprüfung den Aspekten Reproduktion, Transfer, Reflexion und Problemlösung zugeordnet werden. Es obliegt den Lehrerinnen und Lehrern in Abstimmung mit den Schülerinnen und Schülern in bestimmten Bereichen Schwerpunkte zu setzen oder Bereiche exemplarisch zu behandeln. 6. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Informatiksysteme Technische Grundlagen und Funktionsweisen – Komponenten von Informatiksystemen beschreiben und ihre Funktionsweise und ihr Zusammenwirken erklären können – Ein Computersystem samt Peripheriegeräten sachgerecht aufbauen und nutzen können Betriebssysteme und Software – Die Kernaufgaben und Arbeitsweisen von Betriebssystemen beschreiben und erklären können – Kategorien von Software nennen und deren Anwendung beschreiben können – Ein Betriebssystem installieren, Systemkonfigurationen vornehmen und seine wichtigsten Funktionen nutzen können Angewandte Informatik Produktion digitaler Medien – Gängige Medienformate und ihre Eigenschaften beschreiben können. – Grundlegende Richtlinien, die bei der Produktion digitaler Medien von Bedeutung sind, erläutern können – Digitale Medien in Form von Text, Ton, Bildern und Filmen sachgerecht bearbeiten, produzieren und auch im Web publizieren können. Digitale Produkte (Artefakte) in Bezug auf inhaltliche Relevanz, Wirkung und Design einschätzen und bewerten können Kommunikation und Kooperation – Wichtige Webanwendungen für den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit benennen und ihre Grundlagen erklären können – Netzwerke mit geeigneten Webanwendungen zum Informationsaustausch, zur Diskussion und zur Zusammenarbeit sinnvoll und verantwortungsbewusst nutzen können Praktische Informatik Algorithmen, Datenstrukturen und Programmierung – Den Algorithmusbegriff erklären können – Grundlegende Aufgaben und Problemstellungen algorithmisch und formalsprachlich in geeigneten Datenstrukturen beschreiben können – Grundlegende Algorithmen entwerfen, diese formal darstellen, implementieren und testen können 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Informatiksysteme Netzwerke – Netzwerke und ihre Protokolle beschreiben und ihre Funktions- und Wirkungsweise erklären können – Ein einfaches Computernetzwerk konzipieren, aufbauen, verwalten und nutzen können – Verschiedene Internetdienste nennen und ihre Einsatzmöglichkeiten und Funktionsweisen beschreiben und erklären können. Verschiedene Internetdienste nutzen können Angewandte Informatik Kalkulationsmodelle und Visualisierung – Den (informatischen) Funktionsbegriff erklären können – Kalkulationsmodelle zur Lösung von Problemen gestalten und implementieren können – Die Korrektheit von Kalkulationsmodellen und Berechnungsmethoden reflektieren und Alternativen prüfen können Praktische Informatik Algorithmen, Datenstrukturen und Programmierung – Aufgaben mit Mitteln der Informatik modellieren können – Komplexere Algorithmen entwerfen, diese formal darstellen, implementieren und testen können (Erweiterung, Vertiefung) 7. Klasse: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Informatiksysteme Technische Grundlagen und Funktionsweisen – Technische Grundlagen und Funktionsweisen von Informatiksystemen verstehen und erklären können (Erweiterung und Vertiefung) Angewandte Informatik Suche, Auswahl und Organisation von Information – Unter Verwendung passender Dienste und Angebote und Wahl geeigneter Suchmethoden Informationen und Medien gezielt suchen und auswählen können. – Informationen hinsichtlich ihrer Relevanz und Qualität einschätzen und bewerten können. – Adäquate Werkzeuge und Methoden der Daten- und Informationsorganisation beurteilen können. Kalkulationsmodelle und Visualisierung – Grundbegriffe strukturierter und tabellarisch erfasster Daten und Operationen benennen können sowie Datenbestände mit entsprechender Software auswerten und den Anforderungen entsprechend visualisieren können – Varianten von Visualisierungen bewerten können Praktische Informatik Algorithmen, Datenstrukturen und Programmierung – Aspekte der Prozeduralen, Funktionalen und Objektorientierten Programmierung nennen und an Beispielen erläutern können – Aufgaben mit Mitteln der Informatik modellieren können. Vielfältige Algorithmen entwerfen, diese formal darstellen, implementieren und testen können (Erweiterung, Vertiefung) Datenmodelle und Datenbanksysteme – Den Begriff Datenbanken und andere in diesem Kontext wichtige Fachbegriffe beschreiben und an Beispielen erklären können – Datenbankmodelle, Tabellen und ihre Beziehungsmuster sowie weitere Datenbankobjekte erklären können – Daten strukturiert (in Tabellen) erfassen, abfragen, auswerten sowie Datenbanken modellieren und einfache automatisierte Datenbanklösungen entwickeln können – Datenmodelle hinsichtlich der Datentypen, Redundanz, Integrität und Relevanz bewerten können 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Informationstechnologie, Mensch und Gesellschaft Verantwortung, Datenschutz und Datensicherheit – Für den Schutz und die Sicherheit von Informatiksystemen, mit denen man arbeitet, sorgen können Geschichte der Informatik – Meilensteine in der Entwicklung der Computertechnik beschreiben und maßgebliche dahinterstehende Persönlichkeiten nennen können – Das geschichtliche Wissen in Beziehung zur aktuellen Situation setzen und daraus gegebenenfalls mögliche Zukunftsszenarien ableiten können Berufliche Perspektiven – Berufsfelder benennen können, in denen die Anwendung der IT eine bedeutende Rolle spielt, und die Vielfalt an IT-Berufen kategorisieren können – Das eigene Wissen und die eigenen schulischen Erfahrungen im Zusammenhang mit IT für die eigene künftige Erwerbsbiographie nutzen können – Die wirtschaftliche Bedeutung der IT in den diversen Berufsfeldern einordnen und die Chancen von IT-Berufen abschätzen können Informatiksysteme Technische Grundlagen und Funktionsweisen – Unterschiedliche digitale Endgeräte bzw. Informatiksysteme in Bezug auf ihre technischen Eigenschaften und ihre Leistungsfähigkeit bewerten können – Einfache Fehler diagnostizieren und beheben können Netzwerke – Maßnahmen zur Netzwerksicherheit umsetzen können – Technische Aspekte von Netzwerken hinsichtlich der Verfügbarkeit und Qualität einschätzen können – Einsatzmöglichkeiten verschiedener Internetdienste bewerten können Praktische Informatik Konzepte der Informationsverarbeitung – Wesentliche informatische Konzepte und fundamentale Ideen der Informatik benennen und an Hand von Beispielen erklären können – Bei der Lösung konkreter Aufgaben Heuristiken, Grundprinzipien und Konzepte der Informatik anwenden und informatische Modelle gestalten können Algorithmen, Datenstrukturen und Programmierung – Wesentliche Aspekte der Prozeduralen, Funktionalen und Objektorientierten Programmierung nennen und an Beispielen erläutern können – Vielfältige Aufgaben mit Mitteln der Informatik modellieren können – Vielfältige Algorithmen entwerfen, diese formal darstellen, implementieren und testen können 8. Klasse – Kompetenzmodul 7: 7. Semester: Informationstechnologie, Mensch und Gesellschaft Bedeutung von Informatik in der Gesellschaft – Wissen über Informatiksysteme im digitalen privaten und schulischen Umfeld zielgerichtet anwenden und nutzen können – Den Einfluss von Informatiksystemen auf den Alltag, auf die Gesellschaft und Wirtschaft einschätzen und an konkreten Beispielen Vor- und Nachteile abwägen können Verantwortung, Datenschutz und Datensicherheit – Persönliche Rechte und Pflichten in der Nutzung von Informatiksystemen beschreiben und wesentliche Aspekte des Datenschutzes und der Datensicherheit erklären können – Beim Einsatz von Informatiksystemen das Wissen um Pflichten und Rechte in Bezug auf die eigene Person und ihre Arbeitsumgebung, auf persönliche und fremde Daten verantwortungsbewusst anwenden können Geschichte der Informatik – Anhand der Entwicklung der IT zwischen kurzlebigen Hard- und Softwareprodukten und langlebigen Prinzipien unterscheiden können Informatiksysteme Technische Grundlagen und Funktionsweisen – Grundlegende technische Konzepte von Informatiksystemen verstehen Betriebssysteme und Software – Sich in die Bedienung neuer Software selbstständig einarbeiten können – Software (inklusive Betriebssysteme) zur Bewältigung von Aufgaben bewerten und die Wahl für einen Lösungsweg begründen können Mensch-Maschine-Schnittstelle – Die Benutzerfreundlichkeit von MMS einschätzen und die Bedeutung für die Anwender bewerten können Angewandte Informatik Kommunikation und Kooperation – Den situationsgerechten Einsatz von Kommunikations- und Kooperationssystemen bewerten können und ihre Bedeutung für mich und die Gesellschaft reflektieren können Praktische Informatik Konzepte der Informationsverarbeitung (Erweiterung, Vertiefung) – Wesentliche informatische Konzepte und fundamentale Ideen der Informatik benennen und an Hand von Beispielen erklären können – Bei der Lösung konkreter Aufgaben Heuristiken, Grundprinzipien und Konzepte der Informatik anwenden und informatische Modelle gestalten können – Unterschiedliche Lösungsansätze in Bezug auf zugrunde liegende Konzepte reflektieren und in konkreten Handlungssituationen bewerten können Algorithmen, Datenstrukturen und Programmierung – Wesentliche Aspekte und Methoden der Softwareentwicklung und des Softwareprojektmanagements erklären können – Ein Softwareprojekt planen und durchführen können – Die Schritte der Softwareentwicklung reflektieren können – Die Angemessenheit der Entwicklungswerkzeuge grob einschätzen können – Die Effizienz von Algorithmen bewerten können – Gezielt nach Programmfehlern suchen und diese korrigieren können Intelligente Systeme – Bereiche beschreiben können, in denen sich Informatiksysteme bzw. Computer intelligent verhalten – Den Unterschied zwischen menschlicher und maschineller Intelligenz erklären können, Merkmale menschlicher Intelligenz und künstlicher Intelligenz vergleichen und einschätzen können. – Intelligente Informatiksysteme anwenden können 8. Semester: Sicherung der Nachhaltigkeit – Wiederholen, Vertiefen von Fähigkeiten und Vernetzen von Inhalten, um einen umfassenden Überblick über die Zusammenhänge unterschiedlicher informatischer Gebiete zu gewinnen

ERNÄHRUNG UND HAUSHALT (Praktikum)

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen): Das Ziel des Wahlpflichtunterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung und Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten. Durch die Verflechtung von theoretischen Inhalten mit praktischen Tätigkeiten sollen sowohl kognitive als auch sensomotorische, emotionale und soziale Dimensionen des Lernens sowie dynamische Fähigkeiten angesprochen werden. Im Mittelpunkt steht die anwendungsorientierte Vertiefung und Erweiterung der Kenntnisse und Einsichten des Pflichtgegenstandes Haushaltsökonomie und Ernährung. Der praktische Unterricht bietet sich an, alle Kompetenzen (Fach-, Sozial-, Methoden- und Selbstkompetenz) zu trainieren. Ziel ist ein sachgerechter, gesundheitsfördernder, Ressourcen schonender und nachhaltiger Umgang mit Betriebs-, Arbeits- und Lebensmitteln sowie eine ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, um den Arbeitsprozess reibungslos umsetzen zu können. Eine entsprechende Esskultur soll erlebbar gemacht werden. Didaktische Grundsätze (für alle Klassen): Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind anzuwenden. Im Besonderen ist auf einen handlungsorientierten Unterricht zu achten, wobei auf Selbstständigkeit, Eigenverantwortung und Teamfähigkeit Wert zu legen ist. Die Schülerinnen und Schüler sind zu mündigem Konsumverhalten anzuregen. Interkulturelles Lernen ist ihnen durch die Auseinandersetzung mit der eigenen kulturellen Identität und Einblicke in andere Kulturen zu ermöglichen. Die Möglichkeiten der Informationstechnologie sind für Organisation, Kalkulation, Nährwertberechnung, Erstellung von Menüplänen sowie Internetrecherchen zu bestimmten Themen und Präsentationen einzusetzen. Die Organisation der Lernprozesse hat durch Lernen am Modell, durch „learning by doing“ und gegenseitigem Erfahrungsaustausch zu erfolgen. Eine vierzehntägige vierstündige Blockung ist sinnvoll. Übergeordnete semesterübergreifende Kompetenzen – die allgemeinen Grundregeln der Arbeitssicherheit, Ergonomie und Hygiene anwenden – Haushaltstechnik sachgerecht, rationell und Ressourcen schonend einsetzen – ernährungsphysiologische Aspekte praktisch anwenden – Kosten- und Nährwertberechnungen durchführen – Zubereitungs- und Garmethoden effizient umsetzen – Rezepte umsetzen – Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle von Speisen und Arbeitsabläufen kennen und beachten – eine entsprechende Tisch-und Esskultur kennen lernen und praktizieren Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 6. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: – die Küchenausstattung fachgerecht einsetzen, die Grundlagen der Guten Hygienepraxis , Arbeitssicherheit und -organisation kennen und bei der Speisenproduktion anwenden – grundlegende Regeln der Ess- und Tischkultur kennen und anwenden – Qualitätskriterien von ausgewählten Lebensmittel nennen – Aufgaben wie Vorbereitungstechniken, Grundrezepturen, Garmethoden. Portionieren und Anrichten von Speisen unter Anleitung durchführen 4. Semester – Kompetenzmodul 4: – ausgewählte Grundrezepturen eigenständig umsetzen – saisonale und regionale Küche umsetzen – Qualitätskriterien von ausgewählten Lebensmittel nennen und Speisen an Hand von Kriterien beurteilen – Aufgaben selbsttätig sowie im Team durchführen 7. Klasse: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: – ausgewählte Rezepturen der internationalen und themenbezogenen Küche umsetzen – Convenience-Produkte bewerten und ernährungsphysiologisch aufwerten – Qualität von ausgewählten Lebensmittel und Speisen sensorisch beurteilen und an Hand von Kriterien vergleichen – Aufgaben selbstständig sowie im Team durchführen 6. Semester – Kompetenzmodul 6: – ausgewählte Rezepturen der internationalen und themenbezogenen Küche umsetzen – Qualität von ausgewählten Lebensmitteln, Speisen und Getränken sensorisch beurteilen und an Hand von Kriterien vergleichen – an Hand von vorgegebenen Kriterien Menüpläne erstellen – Aufgaben selbstständig sowie im Team durchführen

bb) zur Vertiefung und Erweiterung des Bildungsinhaltes von Pflichtgegenständen

ETHIK

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen): Für den Wahlpflichtgegenstand Ethik gilt dieselbe Präambel wie für den Pflichtgegenstand Ethik. Darüber hinaus soll im Wahlpflichtgegenstand eine Vertiefung und Erweiterung der inhaltsbezogenen Kompetenzen des Pflichtgegenstandes Ethik erfolgen. Didaktische Grundsätze (für alle Klassen): Es gelten die für den Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Grundlage ist der Lehrplan des Pflichtgegenstandes Ethik. Die Anwendungsbereiche sollen im Wahlpflichtfach Ethik vertieft, ergänzt und in Hinblick auf spezifische Interessen der Schülerinnen und Schüler gestaltet werden.

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen): Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichtes ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten. Didaktische Grundsätze (für alle Klassen): Didaktische Hinweise sind dem dritten Teil zu entnehmen. Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind in besonderem Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum fächerübergreifenden und handlungsorientierten Unterricht. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Deutsch im betreffenden Semester der besuchten Schulstufe. Darüber hinaus: – Entwicklung spezieller Interessen auch in Hinblick auf die weitere Ausbildung und spätere Berufsziele – Entwicklung eines vertieften Verständnisses für wissenschaftliche Fragestellungen und Arbeitsweisen der Germanistik – kreative Bearbeitung verschiedener Bereiche des Deutschunterrichts

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch, Romanes) Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen): Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten. Didaktische Grundsätze (für alle Klassen): Didaktische Hinweise sind dem dritten Teil zu entnehmen. Inhalte und Arbeitsweisen haben sich grundsätzlich am bisher erreichten Kompetenzniveau der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler zu orientieren. Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, wobei folgenden Bereichen eine besondere Bedeutung zukommt. Gewichtung der Fertigkeitsbereiche Ziel des Unterrichts im Wahlpflichtgegenstand ist eine Erweiterung und Vertiefung der kommunikativen Situationen und Themenbereiche. Eine besondere Schwerpunktsetzung ist im Fertigkeitsbereich „Sprechen“ zu setzen, um die Erreichung des Zielniveaus des zu vertiefenden Pflichtgegenstandes (zweite lebende Fremdsprache vierjährig, zweite lebende Fremdsprache sechsjährig bzw. erste lebende Fremdsprache) nachhaltig sicher zu stellen. Themenbereiche Im Wahlpflichtgegenstand sollen gemäß der Interessen der Schülerinnen und Schüler inhaltliche Schwerpunktsetzungen erfolgen, wobei bei diesen sowohl beim Thema als auch beim Komplexitätsgrad, mit dem dieses bearbeitet wird, eine Erweiterung bzw. Vertiefung vorzusehen ist, die sich deutlich von der Bearbeitung im Pflichtgegenstand unterscheidet. Dafür ist eine inhaltliche Differenzierung zwischen den Themenbereichen des Pflichtgegenstandes und denen des Wahlpflichtgegenstandes vorzusehen. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Lebende Fremdsprache im betreffenden Semester der besuchten Schulstufe mit einer inhaltlich-thematischen Schwerpunktsetzung gemäß den Interessen der Schülerinnen und Schüler. Darüber hinaus: – Schwerpunktsetzung im Fertigkeitsbereich „Sprechen“ – Erweiterung und Vertiefung der kommunikativen Situationen – Erweiterung und Vertiefung in der Bearbeitung der Themenbereiche des Pflichtgegenstandes ÖSTERREICHISCHE GEBÄRDENSPRACHE Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen): Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihren Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu ermöglichen. Didaktische Grundsätze (für alle Klassen): Inhalte und Arbeitsweisen haben sich grundsätzlich am bisher erreichten Kompetenzniveau der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler zu orientieren. Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, wobei folgenden Bereichen eine besondere Bedeutung zukommt. Gleiche Gewichtung der Kompetenzbereiche Die Kompetenzbereiche „Sehverstehen“, „mediales Sehverstehen“, „an Gesprächen teilnehmen“, „zusammenhängendes Gebärden“, „mediales Gebärden“ sind mit gleicher Gewichtung, regelmäßig und möglichst integrativ zu üben. Auf Praxisrelevanz sowie steigende Authentizität der Sprachmittel und Sprachsituationen ist dabei besonders zu achten. Themenbereiche Im Wahlpflichtgegenstand sollen gemäß den Interessen der Schülerinnen und Schüler inhaltliche Schwerpunktsetzungen erfolgen, wobei bei diesen sowohl beim Thema als auch beim Komplexitätsgrad, mit dem dieses bearbeitet wird, eine Erweiterung bzw. Vertiefung vorzusehen ist, die sich deutlich von der Bearbeitung im Pflichtgegenstand unterscheidet. Dafür ist eine inhaltliche Differenzierung zwischen den Themenbereichen des Pflichtgegenstandes und denen des Wahlpflichtgegenstandes vorzusehen. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Der Lehrstoff entspricht dem Lehrplan des Pflichtgegenstandes Österreichische Gebärdensprache I oder Österreichische Gebärdensprache II im betreffenden Semester der besuchten Schulstufe mit einer inhaltlich-thematischen Schwerpunktsetzung gemäß den Interessen der Schülerinnen und Schüler. Darüber hinaus: – Schwerpunktsetzung in den Kompetenzbereichen „zusammenhängendes Gebärden“ und „an Gesprächen teilnehmen“ – Erweiterung und Vertiefung der kommunikativen Situationen – Erweiterung und Vertiefung in der Bearbeitung der Themenbereiche des Pflichtgegenstandes

LATEIN (vier- und sechsjährig)

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen): Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten. Didaktische Grundsätze (für alle Klassen): Die im Pflichtgegenstand Latein vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht. Auf Projektorientierung ist zu achten. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Latein im betreffenden Semester der besuchten Schulstufe. Darüber hinaus: – Erweiterung und Vertiefung ausgewählter Teilaspekte der Pflichtmodule – Erweiterung und Vertiefung in der Bearbeitung der Themenbereiche des Pflichtgegenstandes, auch durch neue Themen und Werke zusätzlicher Autoren.

GRIECHISCH

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen): Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten. Didaktische Grundsätze (für alle Klassen): Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht. Auf Projektorientierung ist zu achten. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Griechisch im betreffenden Semester der besuchten Schulstufe. Darüber hinaus: – Erweiterung und Vertiefung ausgewählter Teilaspekte der Pflichtmodule – Erweiterung und Vertiefung in der Bearbeitung der Themenbereiche des Pflichtgegenstandes, auch durch neue Themen und Werke zusätzlicher Autoren.

GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen): Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten. Didaktische Grundsätze (für alle Klassen): Didaktische Hinweise sind dem dritten Teil zu entnehmen. Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden. Die Auswahl der im Wahlpflichtfach zu erweiternden und vertiefenden Teilkompetenzen hat sich nach Möglichkeit an den jeweiligen Semestern im Lehrplan des Pflichtfaches Geschichte und Politische Bildung zu orientieren, obliegt jedoch der Lehrkraft in Abhängigkeit von den schulischen Möglichkeiten und den Interessen der Schülerinnen und Schüler. Der Fokus liegt auf einem an Fallbeispielen orientierten Unterricht, der vertiefende theoretische und praktische Auseinandersetzung mit historischen Quellen und Darstellungen von Vergangenheit zum Erwerb historischen Denkens bzw. Politik in ihren unterschiedlichen Manifestationsmöglichkeiten zum Erwerb politischen Denkens und Handelns in den Mittelpunkt stellt. In der Regel geschieht dies durch ein Zusammenspiel von verschiedenen Teilkompetenzen. Dem eigenständigen historischen Erzählen (Aufbau von eigenen Darstellungen über die Vergangenheit) ist besonderes Gewicht beizumessen. Der Wahlpflichtgegenstand umfasst die Teilbereiche Geschichte und Politische Bildung, die jeweils ausreichend zu berücksichtigen sind. Verschiedene gesellschaftliche Handlungsfelder sollten dabei in Vergangenheit und Gegenwart erfasst werden (u. a. Medien, Recht, Geschichtskultur). Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Die historischen und politischen Kompetenzen, welche im Pflichtgegenstand Geschichte und Politische Bildung genannt werden, sind im betreffenden Semester der besuchten Schulstufe als Ausgangspunkt der Unterrichtsplanung und -gestaltung heranzuziehen. Die Auswahl des Lehrstoffs hat entlang des Lehrstoffs des Pflichtgegenstandes (5. bis 8.Klasse) und unter Einbindung der Interessen der Schülerinnen und Schüler stattzufinden. Die Themenbereiche sind bezogen auf die zu erwerbenden Kompetenzen sorgfältig und begründet auszuwählen. Aus den semestrierten Jahrgängen des Pflichtgegenstandes (6.-8. Klasse) sind entsprechend Teilkompetenzen zu bestimmen. Den Schülerinnen und Schülern muss es dabei ermöglicht werden, durchgängig und ausgewogen mit verschiedenen Anforderungsbereichen (Reproduktion, Transfer und Reflexion) konfrontiert zu werden. Im Sinne der Erstellung der Themenbereiche für die Reifeprüfung sowie für die Leistungsbeurteilung ist eine ausführliche Unterrichtsplanung und Unterrichtsdokumentation unerlässlich.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen): Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung ihres Bildungshorizontes zu bieten. Didaktische Grundsätze (für alle Klassen): Didaktische Hinweise sind dem dritten Teil zu entnehmen. Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten und fächerübergreifenden Unterricht. Aus den im Lehrplan vorgesehenen Zielstellungen sind unter Berücksichtigung der Interessen der Schülerinnen und Schüler pro Schulstufe mindestens vier Themenbereiche auszuwählen, wobei eine Ausgewogenheit zwischen geographischen und wirtschaftskundlichen Inhalten anzustreben ist. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: – Vertiefen der im Pflichtgegenstand des betreffenden Semesters der besuchten Schulstufe durchgenommenen Themen – Erarbeiten eines aktuellen Fallbeispiels aus geographischer und/oder ökonomischer Perspektive – Aufbereiten von räumlichen / ökonomischen Daten an einem Länder- oder Regionalbeispiel und Darstellung für unterschiedliche Zielgruppen bzw. Zielsetzungen – Reflektieren von und Darstellung/Partizipation mit Geomedien – Problemlösen mit Hilfe von Ansätzen der physischen Geographie – Analysieren und bewerten von Freizeitwelten in Abhängigkeit zu lokalen und globalen Angebots- und Nachfragestrukturen und hinsichtlich ihrer sozialen und ökologischen Auswirkungen – Erörtern von Formen der Mobilität hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit – Analysieren eines Unternehmens und nach Möglichkeit erproben der betrieblichen Wirklichkeit anhand einer fiktiven Firma bzw. eines Planspiels oder einer Simulation – Beurteilen von Finanzmarktentwicklung und Finanzkrisen für die globale Wirtschaft und die persönliche Lebensplanung – Vertiefen der Berufsorientierung

MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen): Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung und Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten. Didaktische Grundsätze (für alle Klassen): Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht. Der Schwerpunkt ist auf selbsttätiges und produktives Arbeiten zu legen. Mit zunehmender Erfahrung ist den Schülerinnen und Schülern vermehrt Gelegenheit zu bieten, durch die Notwendigkeit des kombinierten Einsatzes von bereits erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten den eigenen Kompetenzzuwachs zu erfahren. Damit sollen günstige Ausgangsbedingungen für ein fachbezogenes Universitätsstudium geschaffen werden. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Das Kompetenzmodell für den Pflichtgegenstand Mathematik gilt auch für das Wahlpflichtfach. Besonderes Augenmerk ist auf die dort angegebenen Handlungsdimensionen zu legen. Der Lehrstoff des Wahlpflichtfaches Mathematik ist in Verbindung mit dem Lehrstoff des Pflichtfaches im betreffenden Semester der besuchten Schulstufe zu betrachten. Grundlegendes Wissen und Basiskompetenzen, die im Pflichtfach erworben wurden, müssen im Wahlpflichtfach angewendet und erweitert werden. Kompetenzerwerb erfolgt nicht punktuell, sondern erstreckt sich über einen längeren Zeitraum. Daher sind die drei Grunddimensionen des Kompetenzmodells (Inhaltsdimension, Handlungsdimension, Komplexitätsdimension) in jedem Semester zu berücksichtigen. Die Schülerinnen und Schüler sollen im Rahmen der ausgewählten Themen mit instruktionaler Anleitung selbsttätig Fragen stellen, die sich daraus ergebenden Probleme mit mathematischen Methoden analysieren und, soweit dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, lösen sowie die Ergebnisse der Arbeit mit zeitgemäßen Hilfsmitteln präsentieren können. Neben den im Pflichtfach angegebenen Lehrinhalten, die in vertiefender Form behandelt werden können, sind im Zuge der Erweiterung folgende zusätzliche Bereiche möglich: Klassische Probleme der Mathematik; geometrische Probleme; Kongruenzen und Teilbarkeit; zahlentheoretische Probleme; Kryptologie und Codierung; numerische Methoden; Programmierung mathematischer Verfahren; Approximations- und Interpolationsverfahren; Differenzengleichungen und Differentialgleichungen; spezielle Anwendungsprobleme aus Naturwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und anderen Bereichen; Fraktale; Chaostheorie; algebraische Strukturen; Matrizen; Anwendungen komplexer Zahlen; analytische Behandlung von geometrischen Abbildungen; ebene Kurven und Raumkurven; Bogenlänge und Krümmung von Kurven; Darstellungen von Flächen; Differentialrechnung für Funktionen in zwei Variablen; Integralrechnung für Funktionen in zwei Variablen; lineare Optimierung; Graphentheorie; Netzpläne; Spieltheorie; Regression und Korrelation; Wahrscheinlichkeitsverteilungen; statistische Testverfahren; Schätzen von statistischen Parametern; sphärische Trigonometrie.

BIOLOGIE UND UMWELTBILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen): Beitrag des Faches Biologie und Umweltbildung zur Bildung Der Biologieunterricht ist für unsere Gesellschaft in vielen Bereichen von Bedeutung. Naturwissenschaftlicher Erkenntnisgewinn bewirkt Fortschritte auf unterschiedlichen Gebieten, beispielsweise in der Medizin, in der Bio- und Gentechnologie, in den Neurowissenschaften, in der Ökologie und bei Fragen zur Nachhaltigkeit. Andererseits birgt die naturwissenschaftliche Entwicklung auch Risiken und Gefahren, die erkannt, bedacht und bewertet werden müssen. Dazu sind biologische Kenntnisse nötig, diese sind somit ein wesentlicher Bestandteil der Allgemeinbildung. Ziel des Fachs Biologie und Umweltbildung ist es, naturwissenschaftliche Phänomene erfahrbar zu machen, sowie Erkenntnisse biologischer Forschung gewinnen, verstehen und kommunizieren zu können, und sich mit deren Grenzen auseinandersetzen zu können. Der Unterricht führt zu naturwissenschaftlichem Verständnis auf Grundlage der Evolution und zu gesundheitsbewusstem, ethischem und umweltverträglichem Handeln. Er fördert die Fähigkeit zur aktiven Teilhabe an gesellschaftlichen Entwicklungen und Diskursen. Beitrag zu den Bildungsbereichen Der Beitrag zu den untenstehenden Bildungsbereichen der Schule steht im Zusammenhang mit Lerninhalten und den Basiskonzepten, dem Kompetenzmodell und den Unterrichtsprinzipien. Sprache und Kommunikation Förderung der Lese- und Schreibkompetenz sowie der mündlichen Ausdrucksfähigkeit in verschiedenen Unterrichtssituationen; Einführung in die Fachsprache; Einbeziehung von deutsch- und fremdsprachiger Fachliteratur. Mensch und Gesellschaft Der Mensch als biologisches und soziales Wesen; der Mensch als beeinflussender Faktor von Ökosystemen; Wirtschaft und Nachhaltigkeit (Verbraucherinnen-Bildung und Verbraucher-Bildung); Wechselwirkung zwischen Ökologie, Ökonomie, regionaler und überregionaler Politik und sozialer Entwicklung; Anwendung biologischer Erkenntnisse auf gesellschaftliche Fragestellungen. Natur und Technik Phänomen Leben; Vernetzung belebter Systeme, Auswirkung menschlicher Aktivitäten auf Ökosysteme; Artenkenntnis und Artenschutz; Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung; Bioethik; Energie als Erhaltungsgröße; naturwissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen. Gesundheit und Bewegung Zusammenhang zwischen Gesundheit und Leistungsfähigkeit; biologische Voraussetzungen für Bewegung; Gesundheit und Krankheit als biologisches und soziales Phänomen; Sexualpädagogik; Gesundheitserziehung. Kreativität und Gestaltung Entwicklung von Forschungsdesigns; Modellbildung; Wissenskommunikation durch Einsatz unterschiedlicher Medien; Medienerziehung. Didaktische Grundsätze (für alle Klassen): Das Kompetenzmodell Naturwissenschaften als Leitlinie für den Unterricht im Fach Biologie und Umweltbildung Das Kompetenzmodell Naturwissenschaften gibt als Handlungsdimension die Charakteristika naturwissenschaftlicher Forschungsarbeit vor. Dabei wird von drei Kompetenzbereichen ausgegangen: – Aneignen von Fachwissen – selbstständiger Erkenntnisgewinn mittels Beobachtung und Experiment – Anwendung des Wissens und der Erkenntnisse, im gesellschaftlichen Diskurs Standpunkte begründen und im Alltag reflektiert handeln Im Rahmen des Faches Biologie und Umweltbildung werden diese Kompetenzbereiche wie folgt beschrieben: Fachwissen aneignen und kommunizieren W1: Biologische Vorgänge und Phänomene beschreiben und benennen. W2: Aus unterschiedlichen Medien und Quellen fachspezifische Informationen entnehmen. W3: Vorgänge und Phänomene in verschiedenen Formen (Grafik, Tabelle, Bild, Diagramm, …) darstellen, erläutern und adressatengerecht kommunizieren. W4: Vorgänge und Phänomene mittels Fachwissen unter Heranziehung von Gesetzmäßigkeiten (Modelle, Regeln, Gesetze, Funktionszusammenhänge) erklären. W5: Biologische Vorgänge und Phänomene im Kontext ihres evolutionären Zusammenhangs erläutern. Erkenntnisse gewinnen E1: Biologische Vorgänge und Phänomene beobachten, messen und beschreiben. E2: Biologische Vorgänge und Phänomene hinsichtlich evolutionsbiologischer Kriterien analysieren und Beziehungen herausarbeiten E3: Zu biologischen Vorgängen und Phänomenen Fragen stellen und Hypothesen formulieren. E4: Untersuchungen oder Experimente zu naturwissenschaftlichen Fragestellungen planen, durchführen und protokollieren. E5: Daten und Ergebnisse von Untersuchungen analysieren (zB ordnen, vergleichen, Abhängigkeiten feststellen) und interpretieren. Standpunkte begründen und reflektiert handeln S1: Fachlich korrekt und folgerichtig argumentieren und naturwissenschaftliche von nicht-naturwissenschaftlichen Argumentationen unterscheiden. S2: Sachverhalte und Probleme unter Einbeziehung kontroverser Gesichtspunkte reflektiert erörtern und begründet bewerten. S3: Bedeutung, Chancen und Risiken der Anwendung naturwissenschaftlicher Erkenntnisse für das Individuum und für die Gesellschaft erkennen, um verantwortungsbewusst zu handeln. S4: Menschliche Erlebens- und Verhaltensmuster aus evolutionsbiologischer Sicht reflektieren. S5: Handlungsempfehlungen erstellen und gestalten (zB Naturschutzstrategien, Gesundheitskonzepte, Ernährungspläne,…). Um den Schülerinnen und Schülern im Rahmen des Unterrichts biologische Bildung als Teil naturwissenschaftlicher Grundbildung (Scientific Literacy) zu ermöglichen, wird der Unterricht im Fach Biologie und Umweltbildung so gestaltet, dass Kompetenzen aus allen drei oben genannten Bereichen auf Basis der Lerninhalte jedes Semesters erworben und gefördert werden. Basiskonzepte zur Unterstützung kompetenzorientierten Lernens Basiskonzepte helfen grundlegende Muster in der Biologie zu erkennen. Sie leiten sich von den elementaren Konzepten der Biologie ab und unterstützen Lernende und Lehrende, die schwer überschaubaren und permanent wachsenden Themenbereiche der biologischen Disziplinen zu ordnen und zu verknüpfen. Sechs themenverbindende übergeordnete Bereiche sind im Folgenden formuliert, aus denen eine Vielzahl verschiedener Phänomene miteinander in Beziehung gesetzt werden können. Sie helfen den Lernenden Inhalte zu vernetzen, die Themenfülle sinnvoll zu ordnen und sich anzueignen. Die Lehrplaninhalte werden daher anhand dieser Konzepte erarbeitet und laufend damit verknüpft. Das erreichte biologische Grundverständnis ermöglicht die Beurteilung biologischer Erkenntnisse zB im Umweltbereich unter Berücksichtigung des Naturschutzes und der nachhaltigen Entwicklung, im biotechnologischen Bereich oder in der Medizin unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, sozialer und ethischer Aspekte. Die Auseinandersetzung mit den Wechselwirkungen innerhalb bzw. zwischen Biosystemen fördert das systemische Denken und wirkt rein linearem Denken entgegen. Dies erlaubt die Teilhabe an gesellschaftlichen Diskursen. Prinzipiell kann jeder Inhalt aus dem Blickwinkel jedes Basiskonzeptes betrachtet werden. Die Anwendung der Basiskonzepte auf die Lehrplaninhalte obliegt der Lehrperson, je nachdem anhand welcher Konzepte ein bestimmter Inhalt erarbeitet wird. Basiskonzepte der Biologie Struktur und Funktion Das Erfassen, Ordnen und Wiedererkennen von Strukturen ist die Grundlage für das Verständnis und die Erklärung biologischer Funktionen auf allen Systemebenen und im Verlauf ihrer Entwicklung. Es hilft zB beim Verständnis folgender Phänomene: – Prinzip der Oberflächenvergrößerung – Schlüssel-Schloss-Prinzip – Gegenstromprinzip – Gegenspielerprinzip Reproduktion Lebewesen sind fähig zur Reproduktion. Diese beruht auf der Weitergabe von Erbinformationen und führt zur Vielfalt innerhalb von Organismen und somit zu einer evolutiven Anpassung an eine dynamische Umwelt. Es hilft zB beim Verständnis folgender Prozesse: – Identische Replikation der Erbinformation – Mutation und Rekombination – Wachstum auf Basis von Zellteilungsvorgängen (Mitose) – Bildung von Gameten (Meiose) – Sexuelle Fortpflanzung und ungeschlechtliche Vermehrung – Generationenfolge und Evolution in Populationen Kompartimentierung Dieses Basiskonzept verdeutlicht das Bausteinprinzip von Organismen und Ökosystemen. Es hilft zB beim Verständnis folgender Phänomene: – Zellorganellen, Zellen, Geweben und Organe als abgegrenzte Reaktionsräume innerhalb eines Organismus (Prinzip der Arbeitsteilung). – Kompartimentierung auf der Ebene von Populationen (Arbeitsteilung bei sozial organisierten Arten) und Ökosystemen Steuerung und Regelung Lebende Systeme halten bestimmte Zustände durch Regulation aufrecht und reagieren auf Veränderungen. Regelung führt dazu, dass trotz wechselnder Umwelt- und Lebensbedingungen die inneren Zustände eines Lebewesens in einem funktionsgerechten Rahmen (Sollwert) bleiben. Steuerung beschreibt die Möglichkeit eines Organismus, unabhängig von Sollwerten bestimmte Kenngrößen aktiv zu verändern. In der Regel dienen Steuerungen der Anpassung an veränderte Bedingungen. Es hilft zB beim Verständnis folgender Phänomene: – Hormonelle Regulation – Rückkoppelungsmechanismen – Funktion des Nervensystems – Steuerung von Entwicklungsprozessen durch Veränderung der Genaktivierung – Beziehungen zwischen Organismen und Lebensgemeinschaften Stoff- und Energieumwandlung Lebewesen sind offene Systeme und gebunden an Stoff- und Energieumwandlung. Die laufende Energieabgabe wird durch ständige Energiezufuhr im Sinne eines Fließgleichgewichts ausgeglichen. Es hilft zB beim Verständnis folgender Phänomene: – Assimilation – Dissimilation – Ernährung, Verdauung und Ausscheidung – Stofferhaltung und Stoffumwandlung sowie Energiefluss – Stoffkreisläufe in einem Ökosystem Information und Kommunikation Lebewesen – und auch ihre Zellen und Gewebe – haben die Fähigkeit Informationen aufzunehmen, weiterzuleiten, zu speichern, zu bearbeiten und an andere Organismen weiterzugeben. Kommunikation ist der wechselseitige Informationsaustausch. Dies setzt eine gemeinsame Sprache oder spezifische Reize voraus, die vom Empfänger aufgenommen und entschlüsselt werden können. Es hilft zB beim Verständnis folgender Prozesse: – Erregungsleitung – Aufnahme von Informationen aus der Umwelt über Sinneszellen und Sinnesorgane – Kommunikation auf zellulärer und molekularer Ebene (zB Immunsystem und Hormonsystem) – genetische und epigenetische Information Variabilität, Verwandtschaft, Geschichte und Evolution Die Variabilität bei Lebewesen hat ihre Ursache in der Mutation von Erbanlagen und deren Neukombination im Zusammenhang mit der sexuellen Fortpflanzung. Das Basiskonzept thematisiert, dass Angepasstheit nur durch Variabilität möglich ist und durch Selektion bewirkt wird. Ähnlichkeit von Lebewesen einerseits und Vielfalt andererseits sind das Ergebnis stammesgeschichtlicher Entwicklungsprozesse. Der evolutionäre Wandel findet nicht nur auf der Ebene von Organismen statt, sondern auch bei Molekülen, Zellen, Geweben und Organen. Evolution ist ein Prozess, der auf der Ebene von Populationen stattfindet. Die Kenntnis der Evolutionsmechanismen ermöglicht das Verständnis des Zusammenhangs zwischen Variabilität und evolutiven Anpassungsprozessen. Es hilft zB beim Verständnis folgender Phänomene: – Vielfalt der Organismen – Veränderlichkeit durch Evolution – Evolutionsprozesse, die zur heutigen beobachtbaren Vielfalt der Lebewesen und zur Entwicklung des Menschen geführt haben – Verwandtschaft des Menschen mit den übrigen Lebewesen Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Ausgehend vom Lehrplan des Pflichtgegenstandes Biologie und Umweltbildung des betreffenden Semesters werden Lerninhalte im Wahlpflichtfach vertieft, erweitert und entsprechend ihrer Zusammenhänge innerhalb der Basiskonzepte semesterübergreifend ergänzt. Nach Maßgabe der zeitlichen Möglichkeiten wird eine geeignete Auswahl getroffen. Im Wahlpflichtfach können insbesondere Kompetenzen in den Bereichen „Erkenntnisse gewinnen“ sowie „Standpunkte begründen und reflektiert handeln“ gefördert werden. Beobachtungen und Experimente, Unterricht an außerschulischen Lernorten sowie Projekte – auch in Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen – unterstützen die Kompetenzorientierung des Unterrichts im Wahlpflichtfach.

CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen): Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung und Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten. Didaktische Grundsätze (für alle Klassen): Didaktische Hinweise sind dem dritten Teil zu entnehmen. Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht. Der Schwerpunkt ist auf das praktische Arbeiten zu legen. Neben der angeleiteten Durchführung von Untersuchungen, Experimenten und Synthesen ist mit zunehmender Erfahrung der Schülerinnen und Schüler vermehrt Gelegenheit zu bieten, durch die Notwendigkeit des kombinierten Einsatzes von bereits erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten den eigenen Kompetenzzuwachs zu erfahren. Arbeiten mit fremdsprachigen Unterlagen und weitgehend selbst organisiertes Planen, Durchführen und Auswerten von praktischen Arbeiten ist – auch im Hinblick auf eine eventuelle vorwissenschaftliche Arbeit – anzustreben („Forschungsprojekt“). Damit sollen günstige Ausgangsbedingungen für ein fachbezogenes Universitätsstudium geschaffen werden. Kompetenzmodell Das Kompetenzmodell für den Pflichtgegenstand Chemie gilt auch für das Wahlpflichtfach. Besonderes Augenmerk wird auf die das praktische Arbeiten beschreibenden Deskriptoren der Handlungsdimension zu legen sein. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Semester- und fächerübergreifende Kompetenzen Das Wahlpflichtfach Chemie kann nicht unabhängig vom Pflichtfach betrachtet werden. Grundlegendes Wissen und Basiskompetenzen, die im Pflichtfach erworben wurden, müssen im Wahlpflichtfach angewendet und erweitert werden. Kompetenzerwerb erfolgt nicht punktuell, sondern erstreckt sich über einen längeren Zeitraum. Daher sind die drei Bereiche der Handlungsdimension des Kompetenzmodells in jedem Semester zu berücksichtigen. Die Konkretisierung an Hand einzelner Deskriptoren in Verknüpfung mit den Fachinhalten obliegt der Lehrkraft. 7. Klasse – 5. Semester bis 8. Klasse – 8. Semester: Die Auswahl der im Wahlpflichtfach zu erweiternden und vertiefenden Kompetenzen hat sich an den jeweiligen Semestern im Lehrplan des Pflichtfaches Chemie zu orientieren, obliegt jedoch der Lehrkraft in Abhängigkeit von den schulischen Möglichkeiten und den Interessen der Schülerinnen und Schüler. Darüber hinaus sollen Schülerinnen und Schüler im Wahlpflichtfach folgende Kompetenzen erwerben und ausbauen: Bei allen praktischen Arbeiten mit Chemikalien und Geräten elaboriert und sicher – entsprechend den Sicherheitsrichtlinien – umgehen. Die mit der Schule zur Verfügung stehenden experimentellen Methoden Daten generieren, dokumentieren, interpretieren und präsentieren.

PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen): Das Ziel des Physikunterrichts im Wahlpflichtfach ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung und Vertiefung ihrer bereits entwickelten naturwissenschaftlichen Kompetenzen zu ermöglichen. Didaktische Grundsätze (für alle Klassen): Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden. Kompetenzen, die im Pflichtfach erworben wurden, sollen im Wahlpflichtfach angewendet und erweitert werden. Die drei wesentlichen Kompetenzbereiche (W: Fachwissen, E: Experimentieren und Erkenntnisgewinnung sowie S: Standpunkte begründen und aus naturwissenschaftlicher Sicht bewerten) sind in jedem Semester zu berücksichtigen. Der Kompetenzerwerb im Wahlpflichtfach wird besonders durch projektartigen und handlungsorientierten Unterricht gefördert. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Der Lehrstoff im Wahlpflichtfach orientiert sich am Lehrstoff im Pflichtfach Physik des betreffenden Semesters der besuchten Schulstufe. Die im Wahlpflichtgegenstand Physik behandelten Themen gehen dabei über den im Lehrstoff des Pflichtfaches Physik genannten Lehrstoff hinaus und erweitern ihn. Die Auswahl soll sich in besonderem Maß am Interesse der Schülerinnen und Schüler zu orientieren. Der Unterricht im Wahlpflichtfach Physik eignet sich gut für umfangreichere, besonders auch experimentelle Aspekte.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen): Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten. Didaktische Grundsätze (für alle Klassen): Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht. Ausgewählte geometrische Themen sind sowohl selbstständig als auch unter Anleitung zu bearbeiten. Zur Sicherung des Unterrichtsertrages können fallweise Hausübungen vorgesehen werden. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Darstellende Geometrie des betreffenden Semesters der besuchten Schulstufe. Als zusätzliche Themenbereiche eignen sich unter anderen: – eine Erweiterung des Abbildungsbegriffes (zB in der Kartographie) – die Verwendung iterativer geometrischer Prozesse zur Erzeugung geometrischer Objekte mittels CAD-Paketen (zB Ornamente und Fraktale) – fortgeschrittenes Konstruieren und Modellieren mit CAD-Paketen (zB Vertiefungen bei den Kurven, Volumsmodellen und Flächen – der Einsatz von weiteren neuen digitalen Technologien (zB Augmented Reality, 3D-Druck, Laser-Scanner, Navigationsgeräte) – die Behandlung von neuen und vertiefenden Fragestellungen bei der Bearbeitung der Gebiete aus dem Pflichtgegenstand – die Vertiefung von fächerübergreifenden und anwendungsorientierten Aspekten der Geometrie (zB Kristallographie, Chemie, Geographie, Physik, Kinematik, Informatik)

PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen): Das Ziel des Wahlpflichtfaches ist es, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihren Interessen eine Erweiterung und Vertiefung ihres Bildungshorizonts zu bieten. Didaktische Grundsätze (für alle Klassen): Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden. Das praktische Arbeiten ist nach Möglichkeit durch Projektarbeit, Durchführung von Experimenten, Lehrausgänge, Kurzpraktika zum Kennenlernen psychologischer und philosophischer Berufsfelder einzubeziehen. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Der Lehrstoff ist dem Lehrplan des Pflichtfaches des betreffenden Semesters der besuchten Schulstufe zu entnehmen. Die für den Wahlpflichtgegenstand spezifischen (semesterübergreifenden) Vertiefungen/Ergänzungen sind schulautonom festzulegen. Die hier angeführten Themenbereiche sind als Orientierung zu verstehen und auf den konkreten Lebensweltbezug der Schülerinnen und Schüler abzustimmen: Modelle zu Entwicklungs- Sozialisations- und Lernprozessen, Aspekte der Friedens- und Konfliktforschung und Gewaltprävention, Erkenntnisse der Neuropsychologie, seelische Erkrankungen und Therapiemöglichkeiten, Methoden des Argumentierens und der Entscheidungsfindung, Themenbereiche der praktischen Philosophie, drängende Fragen der Gegenwart im globalen und digitalen Zeitalter.

MUSIK

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen): Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten. Didaktische Grundsätze (für alle Klassen): Es gelten die allgemeinen didaktischen Grundsätze, dritter Teil sowie die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze. Zusätzlich gilt: Der Fokus liegt auf themenzentriertem Unterricht, der vertiefende praktische und theoretische Auseinandersetzung mit Werken in den Mittelpunkt stellt. Im Sinne der Erstellung der Themenbereiche für die Reifeprüfung sowie für die Leistungsbeurteilung ist eine ausführliche Unterrichtsplanung und Unterrichtsdokumentation unerlässlich. Kompetenzmodell Es gilt das Kompetenzmodell des Pflichtgegenstandes Musik. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Semesterübergreifender thematischer Bezugsrahmen Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte Musikpraxis mit Schwerpunkt auf „Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte“: siehe semesterübergreifende Kompetenzen des Pflichtgegenstandes Musik Musikrezeption mit Schwerpunkt auf „Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte“ a) Hören und erfassen – Vernetzung themenrelevanter Kompetenzen aus dem Lehrplan des Pflichtgegenstandes Musik des betreffenden Semesters der besuchten Schulstufe b) Beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen – Vernetzung themenrelevanter Kompetenzen aus dem Lehrplan des Pflichtgegenstandes Musik des betreffenden Semesters der besuchten Schulstufe Exemplarische Inhalte – Persönliche Schwerpunktsetzungen aus den Inhalten des Pflichtgegenstandes Musik – Themenzentrierte Querschnitte – Musikalische Eigenproduktion – Komponistinnen und Komponisten sowie Interpretinnen und Interpreten – Musikhistorische Schwerpunkte

KUNST UND GESTALTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen): Wie der Unterrichtsgegenstand Kunst und Gestaltung erschließt auch das Wahlpflichtfach Kunst und Gestaltung Zugänge zu allen ästhetisch begründeten Phänomenen unserer visuellen und haptischen Lebenswelt. Die Inhalte beziehen sich auf die Sachbereiche bildende und angewandte Kunst, visuelle Medien und Umweltgestaltung (Grafik, Malerei, Plastik, Architektur, Design, Fotografie, Film und Video, digitale Medien, Computerkunst, Informationsdesign) sowie alltagsästhetische Objekte und Phänomene. Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu ermöglichen. Didaktische Grundsätze (für alle Klassen): – Durch eine Vielfalt an Inhalten, Methoden, Materialien und Techniken ist den unterschiedlichen Fähigkeiten und Interessen der Schülerinnen und Schüler Rechnung zu tragen. – Die Unterrichtsgestaltung hat zwischen Strukturierung und Offenheit einen Rahmen für komplexe Lernsituationen zu schaffen und vielfältige Lernchancen zu ermöglichen. Dazu gehört auch das Nutzen des Bildungspotentials, das in der konstruktiven Wechselbeziehung zwischen praktischer Arbeit und Reflexion wirksam wird. – Die Inhalte sind im Hinblick auf persönliche Interessens- und Lebensbereiche in großem Maße von den Schülerinnen und Schülern mitzubestimmen und eigenverantwortlich zu bearbeiten. Bei der Auswahl haben die Lehrenden Entscheidungshilfen anzubieten und bei der Umsetzung der Aufgabenstellung thematisch, technisch, gestalterisch und arbeitsorganisatorisch zu beraten. – Der Unterricht im Wahlpflichtgegenstand hat darüber hinaus den besonders interessierten und begabten Schülerinnen und Schülern Lern- und Arbeitsfelder zu erschließen, die zusätzliche Fachinhalte bieten und künstlerische Kompetenzen entwickeln. – Schülerinnen und Schüler sind dazu anzuregen, eigene Schwerpunkte und Fragestellungen in den Unterricht einzubringen und sich damit auseinander zu setzen. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Wie im Lehrplan des Pflichtgegenstandes Kunst und Gestaltung im betreffenden Semester der besuchten Schulstufe. Darüber hinaus sind folgende Schwerpunktsetzungen aus den drei relevanten Kompetenzbereichen vorzunehmen: Bildnerische Praxis – Die Auseinandersetzung mit selbst gewählten Themen und Techniken aus unterschiedlichsten Fachbereichen erweitern und vertiefen – individuelle Interessen, Fähigkeiten und Fertigkeiten weiterentwickeln Reflexion – Fachliche Inhalte exemplarisch selbstständig erschließen – theoretische Inhalte in den Zusammenhang mit der individuellen bildnerischen Praxis setzen Dokumentation und Präsentation – Ergebnisse der praktischen Arbeit und der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung in exemplarischer Form zusammenstellen – persönliche Leistungen und Entwicklungen adäquat dokumentieren Exemplarische Inhalte Österreichische und europäische Kunstwerke und Künstlerinnen- und Künstlerpersönlichkeiten aus Vergangenheit und Gegenwart, außereuropäische Kulturen, Kunst und Gesellschaft, Medien der Kunstvermittlung (Literatur, Kunsteinrichtungen, Kunstmarkt), Phänomene der Umweltgestaltung (Stadtentwicklung, Ortsbild, Denkmalpflege), Kunst als Selbsterfahrung und -darstellung, Berufsorientierung

B. VERBINDLICHE ÜBUNGEN

BILDUNGS- UND BERUFSORIENTIERUNG

Bildungs- und Lehraufgabe (3. und 4. Klasse): Der Unterrichtsgegenstand Bildungs- und Berufsorientierung hat eine eigenständige Bildungs- und Lehraufgabe. Diese kann jedoch nicht unabhängig von den Bildungsaufgaben in anderen Unterrichtsgegenständen umgesetzt werden, da jeder Unterrichtsgegenstand auch relevant für Lebens- und Berufsbildung sein kann. Aufgabe des Bildungs- und Berufsorientierungsunterrichts ist es, Jugendliche in ihren Entwicklungsaufgaben zu begleiten, ihre Stärken wahrzunehmen, sie dazu anzuregen, ihre Einstellungen zu reflektieren 8 und sie beim Aufbau von Orientierungs- und Entscheidungskompetenzen zu unterstützen. Um Entscheidungen reflektiert treffen und verantworten zu können, benötigen junge Menschen spezifische Kompetenzen, sogenannte Laufbahngestaltungskompetenzen, im Weiteren auch als Career Management Skills bezeichnet. Weiters sollen sie die Möglichkeit bekommen, das breite Spektrum der beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten am Arbeitsmarkt kennenzulernen sowie über die zukünftigen Entwicklungen und Entstehung von Berufsbildern zu reflektieren. Dies ermöglicht es ihnen, ihre Berufsbiografie lebenslang zu gestalten und weiterzuentwickeln. In wiederkehrenden Bildungs- und Berufswahlsituationen kann auf diese Kompetenzen zurückgegriffen werden. Die Bildungs- und Berufsorientierung leistet einen Beitrag dazu, dass Jugendliche in der Lage sind, aktiv und bewusst an der kritisch-konstruktiven Gestaltung der Arbeits- und Lebenswelt teilzunehmen und ein berufliches Selbstkonzept zu entwickeln. 8 Bildungs- und Berufsorientierung zielt darauf ab, es Schülerinnen und Schülern frühzeitig und systematisch zu ermöglichen, – ihre Interessen, Fähigkeiten und Stärken sowie ihre Selbstwirksamkeit zu erkennen, zu erproben und (weiter) zu entwickeln, – die Arbeits- und Berufswelt sowie die Aus- und Weiterbildungssysteme sowie ehrenamtliches Engagement zu erkunden und arbeitsmarktrelevantes Wissen zu erwerben, – Zusammenhänge zwischen unterschiedlichen Ausbildungen, Tätigkeitsbereichen, dem Arbeitsmarkt und individuellen Zukunfts- und Entwicklungsmöglichkeiten zu erkennen und zu reflektieren, – ihre Übergänge in weiterführende Systeme, wie berufsbildende bzw. allgemeinbildende höhere Schulen und Lehrausbildung, zielgerichtet vorzubereiten und zu gestalten und in der Zukunft kompetent mit einer sich ständig verändernden Arbeitswelt umzugehen. Didaktische Grundsätze (3. und 4. Klasse): Bildungswahl- und Berufswahlkompetenzen werden über individuelle Erfahrungen in einem aktiven Konstruktionsprozess erworben und reflektiert. Dabei tragen auch Annahmen und Vorerfahrungen aus informellen, selbstorganisierten Lerngelegenheiten unter Berücksichtigung von Wandel und Entwicklung zum Aufbau fachlicher und überfachlicher Kompetenzen bei. Der Bildungs- und Berufsorientierungsunterricht ist am jeweiligen standortspezifischen Umsetzungskonzept, welches an jeder Schule schriftlich aufliegt, ausgerichtet. Die Dokumentation des eigenen Entwicklungs- und Lernprozesses durch die Schülerinnen und Schüler, zB in Form eines Portfolios, ist anzustreben. Der Berufsorientierungsunterricht soll entwicklungsorientiert, anforderungsorientiert, prozessorientiert und geschlechterreflektiert geplant und durchgeführt werden. Das Thema Arbeit und Ausbildung steht dabei im Zentrum der Betrachtungen und ist sowohl Gegenstand des Unterrichts als auch des fachdidaktischen Bezugsrahmens. Eine wichtige Säule stellen professionell vor- und nachbereitete Realbegegnungen dar, zu denen Schul-, Betriebs- und Berufserkundungen ebenso zählen wie berufspraktische Tage und Berufsinformations- und Schulinformationsmessen. Die Vorbereitung der Bildungs- und Berufswahlentscheidung ist ein mehrdimensionaler Entwicklungsprozess, in den Eltern und Erziehungsberechtigte, Peers und Role Models 8 in verschiedenen Berufsbereichen und Medien etc. miteinzubeziehen sind. Die Kooperation mit externen Partnern und Partnerinnen – dazu gehören Sozialpartner, Wirtschaft und externe Unterstützungssysteme wie zB das AMS – stellt eine weitere Säule der Berufsorientierung dar. Die zielgerichtete Inanspruchnahme von schulischen und außerschulischen Beratungseinrichtungen durch die Schülerinnen und Schüler ist zu fördern. Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Entrepreneurship Education 2 , Informatische Bildung 4 , Medienbildung 6 , Politische Bildung 7 , Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 8 , Sprachliche Bildung und Lesen 10 , Umweltbildung für nachhaltige Enticklung 11 , Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung 13 Zentrale fachliche Konzepte (3. und 4. Klasse): Die verbindliche Übung Bildungs- und Berufsorientierung orientiert sich an zentralen, im Unterricht immer wiederkehrenden Leitideen, die die Fokussierung auf den fachlichen Kern unterstützen. Bildung und Beruf Bildungsprozesse als Grundlage für ein selbstbestimmtes zufriedenes Leben bedeuten, es Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen, sich relevantes Wissen anzueignen und Kreativität, kritisches Denken sowie Kompetenzen für Kommunikation und Zusammenarbeit zu entwickeln, um sie auf die sich wandelnden Anforderungen und Angebote eines regionalen und globalen Arbeitsmarktes bestmöglich vorzubereiten. Neue Berufe und Karrieremöglichkeiten verlangen die Bereitschaft, selbstgesteuert zu lernen, das erworbene Wissen zu teilen und lösungsorientiert anzuwenden, sich zu vernetzen und sich zu positionieren, sowie die Fähigkeit, konstruktiv mit Menschen unterschiedlicher Herkunft zusammenzuarbeiten. Reflektierte und eigenverantwortliche Entscheidungen für individuelle 8 Bildungs- und Ausbildungswege sind ein Ziel der Allgemeinbildung. Arbeit in ihren unterschiedlichen Dimensionen Arbeit bedeutet für Menschen neben der Sicherung des Lebensunterhalts unter anderem auch Unabhängigkeit, gesellschaftliche Anerkennung, Sinnstiftung und Selbstverwirklichung. Sie strukturiert den Alltag und bietet die Möglichkeit, Gesellschaft mitzugestalten. Die Arbeits- und Berufswelt verändert sich laufend und wird einerseits von Wettbewerb und andererseits von Zusammenarbeit bestimmt, nicht nur zwischen Menschen, sondern zunehmend auch zwischen Menschen und Maschinen (Robotern, Künstlicher Intelligenz). Die Zukunft der Erwerbsarbeit ist von technischen Innovationen, von Digitalisierung, Automatisierung, Globalisierung und Vernetzung, aber auch von wachsender Flexibilität und Individualisierung geprägt. Klar vorgezeichnete Erwerbskarrieren verlieren an Bedeutung, hybride, immer wieder neu gestaltete werden zur Normalität. Auch lokale, regionale und globale Zusammenhänge und Wechselwirkungen zwischen Arbeitswelt, Politik und Wirtschaft bedingen gesellschaftliche Veränderungen und Abhängigkeiten. Der erforderliche Ausgleich zwischen Flexibilität und sozialer Sicherheit, zwischen Selbstbestimmung und Fremdbestimmung, aber auch zwischen nationalen und globalen Interessen und Erfordernissen verändert zunehmend nicht nur die Organisationsformen von Arbeit, sondern auch ihren Stellenwert. Persönlichkeit und individuelle Laufbahn Die Reflexion der Auswirkungen von Entwicklungen und Veränderungen in der Arbeits- und Berufswelt und deren Einfluss auf soziale, ökonomische, ökologische und politische Systeme ermöglicht es, Chancen für die persönliche Lebensgestaltung 8 zu erkennen und flexibel zu steuern. Etablierte Berufswahltheorien stellen fest, dass Arbeitszufriedenheit, Wohlbefinden, Stabilität in der individuellen Laufbahnentwicklung und bessere Arbeitsleistung davon abhängen, ob Menschen ihren Beruf entsprechend ihren Interessen und ihren Potenzialen 8 wählen. Berufliche Interessen zeigen sich bereits in der Endphase des Jugendalters, stabilisieren sich stark im jungen Erwachsenenalter und bleiben relativ konstant für den Rest des Erwerbslebens. Ein weiterer positiver Zusammenhang besteht zwischen Interessen und Selbstwirksamkeitserwartung. Menschen, die sich in einem Bereich mehr zutrauen, haben auch ein stärkeres Interesse dafür. Neben den persönlichen Interessen spielen auch das soziale Umfeld und seine Einflüsse, Hindernisse und Herausforderungen, Zufälle und unerwartete Gelegenheiten eine große Rolle für die individuelle Berufslaufbahn. Arbeit und Beruf nehmen auf der Suche nach Identität einen zentralen Stellenwert ein, individuelle Zielvorstellungen und Gestaltungswille aktivieren Handlungspotenzial. Arbeit ist für alle Menschen als sinnstiftend relevant und mit allen Lebensbereichen verbunden. Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (3. und 4. Klasse): Der Bildungs- und Berufsorientierungsunterricht basiert auf dem Modell der Career Management Skills (Laufbahngestaltungskompetenzen), welches sowohl die Entwicklungsaufgaben der Jugendlichen im Kontext der Bildungs- und Berufswahl in der Sekundarstufe I berücksichtigt als auch die Veränderungen und Entwicklungen in den Lebens- und Arbeitswelten. Bildungs- und Berufswahlkompetenzen sind als Bündel spezifischer kognitiver Fähigkeiten, motivationaler Orientierungen und Handlungsfähigkeiten zu sehen. Sie ermöglichen es einer Person, selbstbestimmt eine auf Fähigkeiten und Interessen basierende Entscheidung in Bezug auf ihren Bildungs-, Ausbildungs- und Berufsweg zu treffen sowie berufsbiografisch relevanten Situationen gewachsen zu sein. Erforderliche kognitive, handlungsbezogene und motivationale Voraussetzungen sind unter anderem – die Bereitschaft, sich mit den persönlichen Zukunftsvorstellungen, mit Interessen, Fähigkeiten, Stärken und verschiedenen Einflussfaktoren auseinanderzusetzen, 8 – das Beschaffen und Bewerten von Informationen, – das Sich-Erproben in neuen Situationen in der Arbeit- und Berufswelt, – das Lösen von Problemen, – das Planen und Treffen von Entscheidungen. Das Kompetenzmodell orientiert sich an den Career Management Skills als Teilbereich der Lebenskompetenzen und definiert vier Kompetenzbereiche: 1. Persönliche Fähigkeiten, Interessen erkennen, Berufs- und Lebensperspektiven reflektieren und erweitern, Geschlechterstereotype hinterfragen 2. Bildungs-, Ausbildungs- und Berufswege sowie Arbeits- und Berufswelt erkunden 3. Chancen erkennen und bildungs- und berufswahlrelevante Entscheidungen treffen 4. Bildungs- und Berufswahlentscheidungen umsetzen und überprüfen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (3. und 4. Klasse): 3. Klasse: Kompetenzbereich Persönliche Fähigkeiten, Interessen erkennen, Berufs- und Lebensperspektiven reflektieren und erweitern, Geschlechterstereotype hinterfragen Die Schülerinnen und Schüler können – die Bedeutung und den Stellenwert von Arbeit und Beruf in der Gesellschaft und als sinnstiftenden Teil einer gelingenden Lebensgestaltung erkennen und ihr einen persönlichen Stellenwert zuordnen. 8 – Vorstellungen von ihrer persönlichen zukünftigen Lebens-, Arbeits- und Berufswelt beschreiben und Geschlechterstereotype hinterfragen. – eigene Interessen und Stärken, Begabungen, Fähigkeiten und Entwicklungspotenziale erkunden 8 , analysieren, dokumentieren und präsentieren. – Rückmeldungen zu ihren Stärken, Begabungen und Fähigkeiten aus ihrem schulischen und privaten Umfeld einholen. – Selbst- und Sozialkompetenzen wie Selbstwahrnehmung, soziale Wahrnehmungsfähigkeit, Beziehungs- und Teamfähigkeit, Gestaltungskompetenz, Leistungsbereitschaft, Eigeninitiative, Innovationsfreude und Verantwortung an sich und anderen erkennen, beschreiben und im Bildungs- und Berufswahlprozess (weiter)entwickeln. – Entscheidungsstile diskutieren und die Bedeutung ihrer ersten Entscheidung im Kontext der Bildungs- und Berufswahl reflektieren. 2 Kompetenzbereich Bildungs-, Ausbildungs- und Berufswege sowie Arbeits- und Berufswelt erkunden Die Schülerinnen und Schüler können – selbstständig unterschiedliche Quellen wie Text-, Bild- und Tonformate nutzen, um zB Informationen zu selbst gewählten Bildungs- und Berufsmöglichkeiten einzuholen, zu strukturieren, auszuwerten und zu präsentieren. – mit den vielfältigen Informations- und Recherchetools reflektiert umgehen und diese bewerten bzw. beurteilen. 4,10 – bildungs- und berufsrelevante Anforderungen aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern der Arbeits- und Berufswelt im eigenen familiären Umfeld, bei Freundinnen und Freunden, Expertinnen und Expertenerkunden und in Bezug auf die eigenen Stärken und Fähigkeiten abgleichen. – den Zusammenhang von unterschiedlichen Berufsfeldern und Arbeitsbereichen mit Existenzsicherung, Aufstiegschancen und Karrieremöglichkeiten erkennen und ein realistisches Bild davon entwerfen. 8 Anwendungsbereiche 8 – Interessen und Stärken – Selbstbild und Fremdbild – Berufsbiografien und Lebensentwürfe – Realbegegnungen: Erkundung der Arbeits- und Berufswelt – (Aus) Bildungswege in Österreich 4. Klasse: Kompetenzbereich Persönliche Fähigkeiten, Interessen erkennen, Berufs- und Lebensperspektiven reflektieren und erweitern, Geschlechterstereotype hinterfragen Die Schülerinnen und Schüler können – die Bedeutung und den Stellenwert von Arbeit und Beruf in der Gesellschaft und als sinnstiftenden Teil einer gelingenden Lebensgestaltung erkennen und ihr einen persönlichen Stellenwert zuordnen, über Arbeit in ihren vielfältigen Ausformungen reflektieren und Vorstellungen von ihrer persönlichen zukünftigen Lebens-, Arbeits- und Berufswelt unter Berücksichtigung der Geschlechterrollen beschreiben. 13 – eigene Interessen und Stärken, Begabungen, Fähigkeiten und Entwicklungspotenziale erkunden, analysieren, dokumentieren und präsentieren und Rückmeldungen dazu aus ihrem schulischen und privaten Umfeld einholen. – Selbst- und Sozialkompetenzen wie Selbstwahrnehmung, soziale Wahrnehmungsfähigkeit, Beziehungs- und Teamfähigkeit, Gestaltungskompetenz, Leistungsbereitschaft, Eigeninitiative, Innovationsfreude und Verantwortung an sich und anderen erkennen, beschreiben und im Bildungs- und Berufswahlprozess (weiter)entwickeln. 2 Kompetenzbereich Bildungs-, Ausbildungs- und Berufswege sowie Arbeits- und Berufswelt erkunden Die Schülerinnen und Schüler können – Ergebnisse aus praktischen berufs- und lebensweltbezogenen Erfahrungen im Rahmen von Realbegegnungen (zB berufspraktische Tage) reflektieren, auswerten, dokumentieren und für sich daraus nächste Schritte ableiten. – den Wandel in der Arbeitswelt und dessen Ursachen und Auswirkungen auf unterschiedlichen Ebenen (gesellschaftspolitisch, sozial, wirtschaftlich, ökologisch) erkennen und begründen. 8, 11 – Informationen über Trends und Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt und in der Arbeitswelt unter Berücksichtigung der persönlichen Bedingungen reflektieren. Kompetenzbereich Chancen erkennen und bildungs- und berufswahlrelevante Entscheidungen treffen Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Ziele benennen, umsetzen und überprüfen, um eine persönliche Strategie für die eigene Berufs- und Lebensplanung aufzubauen, 7 und mögliche Widerstände und Hindernisse bei der Entscheidung für einen (Aus)Bildungsweg erkennen. 8 – Entscheidungen über den weiteren (Aus-)Bildungsweg auf Grundlage ihrer individuellen Begabungen und Interessen vorbereiten, umfassend begründen und treffen. 7 Kompetenzbereich Bildungs- und Berufswahlentscheidungen umsetzen und überprüfen Die Schülerinnen und Schüler können – den Bildungs- und Berufswahlentscheidungsprozess als Beitrag zur zukünftigen Existenzsicherung 8 und zu einem selbstständigen und eigenverantwortlichen Leben im Sinn des lebenslangen Lernens begreifen. – ihr Wissen über einen Bewerbungsprozess in Trainingseinheiten anwenden. Anwendungsbereiche – Arbeit im gesellschaftlichen, sozialen, ökologischen, ökonomischen, kulturellen, historischen, technischen, regionalen und nationalen Kontext (Arbeitsorganisation, Gesundheit am Arbeitsplatz, Umweltschutz und Nachhaltigkeit, Arbeitsbewertung und Entlohnung, New Work, Sicherheit am Arbeitsplatz, Work-Life-Balance, Gleichstellung und Diversität etc.) – Interessen und Stärken – Selbstbild und Fremdbild 8 – Arbeit und Geschlechterrolle – Arbeit und Institutionen/Organisationen aus der Berufswelt (Unternehmen/Betriebe unter Berücksichtigung der Aspekte der Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmer- bzw. Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeberseite) – (Aus-) Bildungswege in Österreich – Realbegegnungen: Erkundung der Arbeits- und Berufswelt 8 – Beratungseinrichtungen, Unterstützungssysteme, Institutionen (ua. regionale Bildungsanbieter, Berufsinformationszentren und Einrichtungen der wirtschafts- und sozialpolitischen Zusammenarbeit zwischen den Interessenverbänden der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber) – Eigenpräsentation, analoge und digitale Bewerbungsverfahren 4, 6 1 Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 2 Entrepreneurship Education 3 Gesundheitsförderung 4 Informatische Bildung 5 Interkulturelle Bildung 6 Medienbildung 7 Politische Bildung 8 Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 9 Sexualpädagogik 10 Sprachliche Bildung und Lesen 11 Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 12 Verkehrs- und Mobilitätsbildung 13 Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

C. FREIGEGENSTÄNDE

1. Unterstufe

VERTIEFUNG BZW. ERGÄNZUNG EINES PFLICHTGEGENSTANDES

Siehe die Lehrpläne der einzelnen Pflichtgegenstände im Abschnitt A.

ALLGEMEINE INTERESSEN- UND BEGABUNGSFÖRDERUNG

Bildungs- und Lehraufgabe Der Freigegenstand zur allgemeinen Interessen- und Begabungsförderungen eröffnet Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, ihre persönlichen Interessen und ihre individuellen Begabungen zu entdecken und ihre Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse zu entwickeln, zu erweitern und zu vertiefen. Dafür ist die Förderung der kognitiven, affektiven und kreativen Fähigkeiten unerlässlich. Die Bildungsaufgaben der jeweiligen Freigegenstände orientieren sich an Themen und Tätigkeiten, die sich aus der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler und aus den fachlichen und den überfachlichen Kompetenzen sowie den übergreifenden Themen ergeben. Didaktische Grundsätze Die allgemeine Interessen- und Begabungsförderung bietet Freiräume, um aktuelle, für Schülerinnen und Schüler interessante Bereiche und Themenfelder zu behandeln. Die Auswahl der Bereiche und Themenfelder ist flexibel und an den Schülerinnen und Schülern orientiert. Sie werden aktiv in die Wahl der Bereiche und Themenfelder sowie in allfällige Entscheidungen zu Rahmenbedingungen einbezogen (Arbeitsmittel, Arbeitsweisen, Organisationsformen, Zeit, Ort, ...). Innovative Lehr- und Lernverfahren sowie der offene, interessengeleitete, an den Schülerinnen und Schülern ausgerichtete Zugang zeichnen die allgemeine Interessen- und Begabungsförderung aus. Die Lehrerin bzw. der Lehrer fördern die überfachlichen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler ebenso wie entsprechende kooperative und kommunikative Prozesse. Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff Im Folgenden werden die grundsätzlichen Zielstellungen der in Frage kommenden Unterrichtsgegenstände benannt. Die konkrete inhaltliche Ausprägung der Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche hat an der Schule zu erfolgen. Spezielle Interessen- und Begabungsförderung Die Schwerpunkte für die speziellen Interessens- und Begabungsförderung werden anlass- und bedarfsorientiert, entsprechend den Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler, aus folgenden Zielsetzungen gewählt: Die Schülerinnen und Schüler können – Grundlegende kommunikative und kreative Fähigkeiten erproben und erweitern – ihre persönliche Ausdrucksfähigkeit durch vielfältige Möglichkeiten entdecken – in Auseinandersetzung mit sozialen und politischen Fragestellungen ein Verständnis für gesellschaftliche bzw. historische Zusammenhänge sowie verantwortungsbewusstes, tolerantes und demokratisches Verhalten entwickeln – in Auseinandersetzung mit den Gesetzmäßigkeiten der Natur, mit technologischen Gestaltungsmöglichkeiten und Umweltfragen ihre Handlungskompetenz erweitern und ihre Wertvorstellungen weiterentwickeln – Methoden der Wahrnehmung und Reflexion ihrer persönlichen physischen und psychischen Verfassung entwickeln und eigene Wege finden, wie sie zu verbessern ist Bildungs- und Berufsorientierung: Die Inhalte entsprechen der verbindlichen Übung „Bildungs- und Berufsorientierung“ mit Schwerpunktsetzungen gemäß den Interessen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler. Chor: Chor ermöglicht es Schülerinnen und Schüler, in Ergänzung zum Pflichtgegenstand Musik, ihre musikalischen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu entwickeln und trägt zum musikalischem Verständnis bei. Der Unterricht umfasst das Singen von ein- und mehrstimmigen Liedern, Atem- und Stimmbildungs- und Artikulationsübungen, Klangexperimente mit Sprach- und Singstimme sowie Auftritte bei schulischen und außerschulischen Veranstaltungen. Die Liederauswahl orientiert sich an altersgemäßen Textinhalten und berücksichtigt unterschiedliche Musikstile. Darstellendes Spiel: Darstellendes Spiel ist ein kreativer Prozess, der Schülerinnen und Schülern ermöglicht, verschiedene Übungsformen zur Persönlichkeitsbildung und zur Weiterentwicklung ihrer Ausdrucksfähigkeit zu erschließen. Der Unterricht umfasst unterschiedliche verbale und nonverbale Ausdrucksformen, Elemente des Schauspiels aber auch die Arbeit mit verschiedenen technischen Hilfsmitteln und Requisiten. Informatik: Die Inhalte entsprechen dem Pflichtgegenstand „Digitale Grundbildung“, mit Schwerpunktsetzungen gemäß den Interessen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler. Ernährung und Haushalt: Die Inhalte entsprechen dem Pflichtgegenstand, mit Schwerpunktsetzungen gemäß den Interessen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler. Spielmusik (Instrumentalmusik und Gesang): Instrumentalmusik und Gesang ermöglicht es Schülerinnen und Schülern, Fertigkeiten und Fähigkeiten im Instrumentalspiel und Gesang zu erlernen bzw. erwerben. Dabei erhalten die Schülerinnen und Schüler vielfältige Möglichkeiten des praktischen Musizierens im Solo- und Ensemblespiel bzw. im Solo- und Ensemblegesang. Spielmusik ermöglicht es Schülerinnen und Schülern, dass diese durch das gemeinsame Spielen auf Musikinstrumenten Freude am Musizieren und musikalisches Verständnis entwickeln und auf das Hören größerer Musikwerke vorbereitet werden. Textverarbeitung: Ziel des Unterrichts ist es, Schülerinnen und Schüler die Grundsätze der Textverarbeitung zu vermitteln, sodass diese am Computer fehlerfrei Texte mit Hilfe des Zehn-Finger-Systems in angemessener Geschwindigkeit schreiben und bearbeiten können. Schach: Ziel des Unterrichts ist es, Schülerinnen und Schüler logisch-systematisches Denken zu vermitteln. Soziales Lernen: Ziel des Unterrichts ist es, die Zusammenarbeit und Gruppenbildung innerhalb einer Klasse zu fördern und die soziale Kompetenz der Schülerinnen und Schüler zu steigern. In der Schule und im Unterricht als integratives Erfahrungs- und Lernfeld entwickeln Schülerinnen und Schüler ihre Persönlichkeit und erkennen ihre eigenen Stärken und Schwächen. Soziales Lernen trägt dazu bei, miteinander wertschätzend, rücksichtsvoll und verantwortungsbewusst umzugehen. Schülerinnen und Schüler bauen positive Beziehungen auf, reflektieren ihr eigenes Tun und nehmen andere wahr und an. Besondere Haltungen und Verhaltensweisen werden hinterfragt, die Bereitschaft, Konflikte konstruktiv und gewaltfrei auszutragen wird gefördert. Technik und Design: Die Inhalte entsprechen dem Pflichtgegenstand, mit Schwerpunktsetzungen gemäß den Interessen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler. Verkehrs- und Mobilitätsbildung: Verkehrs- und Mobilitätsbildung unterstützt Schülerinnen und Schüler im Erwerb einer kritischen und verantwortungsbewussten Einstellung zu Verkehr und Mobilität sowie zu einer bewussten Wahrnehmung, damit sie zu einer überlegten Wahl und zu überlegtem Handeln in Verkehrssituationen fähig sind. Fremdsprachen: Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch, Romanes: Die Inhalte entsprechen dem Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache“ im Abschnitt A. Geometrisches Zeichnen: Die Inhalte entsprechen dem Pflichtgegenstand „Geometrisches Zeichnen“ (am Gymnasium und Wirtschaftskundlichen Realgymnasium) im Abschnitt A.

ERSTSPRACHENUNTERRICHT

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse): Der Erstsprachenunterricht hat die Aufgabe, die individuellen Sprachen der Schülerinnen und Schüler um die Standardsprache ihrer Erstsprache, Zweitsprache bzw. Alltags- und/oder Familiensprache zu erweitern und deren Erwerb sowie eine damit verbundene mehrsprachige Identitätsentwicklung und die Chancen zur gesellschaftlichen Partizipation (weiter) zu unterstützen. Dabei sind unterschiedliche Sprachausgangslagen (ua. migrationsbedingte Variation der Standardsprache, familiäre oder regionale Sprachverwendung) und Lernvoraussetzungen zu berücksichtigen. Der Unterricht kann klassen-, schulstufen- und schulstandortübergreifend in additiver oder integrativer Form stattfinden. Der Lehrplan bietet die Grundlage für den Unterricht auf allen Schulstufen und erlaubt, je nach Alter, Entwicklungs- und Lernstand der Schülerinnen und Schüler sowie Dauer der Teilnahme am Erstsprachenunterricht, individuelle Lernziele zu definieren. Zur Einschätzung individueller sprachlicher Kompetenzen können standardisierte Niveaubeschreibungen (ua. Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen des Europarats bzw. vorhandene sprachenspezifische Verfahren für Erstsprachen) herangezogen werden. Neben dem Ausbau der grundlegenden zwei- bzw. mehrsprachigen Kommunikationsfähigkeit 5 und der Weiterentwicklung ihrer interkulturellen Handlungskompetenz 5 werden Zugänge zum fachlichen Lernen in der Zielsprache ermöglicht. Die Schülerinnen und Schüler werden dabei auf dem Weg vom Aufbau alltagssprachlicher Grundkompetenzen hin zur altersgerechten (Weiter-)Entwicklung bildungssprachlicher Kompetenzen (mündlich und schriftlich) begleitet. Insbesondere durch Bezugnahme auf die Unterrichtsgegenstände und ihre Inhalte werden zunehmend bildungssprachliche Kompetenzen angebahnt bzw. weiter ausgebaut. Der Erstsprachenunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Entwicklung ihrer individuellen Mehrsprachigkeit 5 und trägt zur Ausbildung von Sprachbewusstheit 5 bei. Ihre Lernmotivation, ihr Selbstwertgefühl und die Freude an der Sprachverwendung werden gefördert. Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse): Der Erstsprachenunterricht ermöglicht Schülerinnen und Schülern die Weiterentwicklung ihrer sprachlichen Handlungsfähigkeit. Die systematische Beobachtung der Kompetenzentwicklung und eine daraus abgeleitete individuelle Förderplanung stellen eine angemessene Progression sicher. Die Lehrperson vermittelt die kommunikativen Kompetenzbereiche Hören, Sprechen, Lesen und Schreiben vernetzt und durch kontextbezogene Arbeit am Wortschatz und an sprachlichen Mitteln auf Wort-, Satz- und Textebene in vielfältigen Situationen und Interaktionen. Die Alphabetisierung bzw. der Zweitschrifterwerb geht dem Erwerb von Schreib- und Lesefähigkeiten voraus. Die Lehrperson bietet anregende Lerngelegenheiten für die Festigung und Weiterentwicklung rezeptiver und produktiver Textkompetenz. Beim Auf- und Ausbau bildungssprachlicher Kompetenzen für fachliches Lernen kooperiert die Lehrperson anlassbezogen mit Lehrpersonen des Regelunterrichts in allen Fächern und des DaZ-Unterrichts. Die Lehrperson motiviert die Schülerinnen und Schüler dazu, ihr gesamtes sprachliches Repertoire für die Kommunikation heranzuziehen und regt Sprachreflexion, Sprachenvergleiche und den Transfer zwischen Sprachen 5 an, wobei außerschulische Kontakte und Kooperationen unterstützen können. Bei politischer und konfessioneller Neutralität setzt sich der Unterricht auf Basis entsprechender Lehrmaterialien mit relevanten Themen der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler wie auch mit Kultur in der Migrationsgesellschaft 5 und Demokratie auseinander. Die Lehrperson begegnet der Heterogenität der Lerngruppen mit Binnendifferenzierung durch Methodenvielfalt, unterschiedliche Arbeitsformen und Einbeziehung der Schülerinnen und Schüler in die Zielsetzung und Wahl der Inhalte. Sie fördert ganzheitliches Sprachenlernen und weckt die Freude am Umgang mit Sprache durch ein abwechslungsreiches Angebot (handlungsorientierte Aktivitäten, spielerische Lernformen, theaterpädagogische Elemente, Musik, Film, digitale Medien, literarische Texte, kreative Schreibaufgaben). Die Lehrperson vermittelt Sprachlernstrategien und -techniken für die selbstständige sprachliche Weiterentwicklung. Dieser Lehrplan greift folgendes übergreifendes Thema auf: Interkulturelle Bildung 5 Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse): Die Unterrichtsplanung und -gestaltung des Erstsprachenunterrichts orientiert sich an den vier zentralen fachlichen Konzepten „Kommunikation und Wirkung“, „Funktion und System“, „Mehrsprachigkeit und Gesellschaft“ sowie „Sprachreflexion und Transfer“. Diese Konzepte sind vernetzt zu denken und repräsentieren immer wiederkehrende Einsichten, die den Kern des Sprachfaches bilden und bei der Auswahl und Vermittlung der Inhalte zu berücksichtigen sind. Kommunikation und Wirkung Dieses Konzept bezieht sich auf mündliche und schriftliche Kommunikationsprozesse. Schülerinnen und Schüler erfahren, wie sprachliche Interaktion verläuft, wie Informationen und Wissen gespeichert, vermittelt, verarbeitet und angeeignet werden und welche Faktoren Kommunikation beeinflussen. Funktion und System Dieses Konzept betrachtet Sprache als regelhaftes System, das einem steten Wandel unterliegt und von gesellschaftlichen Veränderungen beeinflusst wird. Schülerinnen und Schüler gewinnen Einsicht in die Funktion der rezeptiven und produktiven Fertigkeiten sowie der sprachlichen Mittel, die für situationsgerechtes und zielgerichtetes Sprachhandeln notwendig sind. Mehrsprachigkeit und Gesellschaft Dieses Konzept bezieht sich auf individuelle und gesellschaftliche Mehrsprachigkeit sowie kulturell geprägte Handlungsmuster 5 . Schülerinnen und Schüler erfahren eine umfassende sprachliche Bildung, die gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht und das gesamte sprachliche Repertoire eines Menschen als identitätsbildend anerkennt sowie dessen Entwicklung unterstützt 5 . Sprachreflexion und Transfer Dieses Konzept bezieht sich auf die metasprachliche Reflexion über Sprache(n) 5 sowie die Sprachmittlung im Kontext individueller und gesellschaftlicher Mehrsprachigkeit 5 . Schülerinnen und Schüler erfahren, wie sprachenvergleichende Reflexion das Verstehen vertieft und wie Transfer- und Vermittlungsprozesse zwischen verschiedenen Sprachen und Registern reflexiv bearbeitet und gelingend gestaltet werden können. Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse): Der Erstsprachenunterricht orientiert sich am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen des Europarats (GeR 2001 und GeR-Companion Volume 2018) sowie an den Lehrplänen der Sprachenfächer (Lebende Fremdsprachen, Volksgruppensprachen, Deutsch, DaZ). Das Kompetenzmodell umfasst die fünf zentralen Kompetenzbereiche Hören, Sprechen, Lesen, Schreiben und Linguistische Kompetenzen. Sie sind nicht hierarchisch, sondern miteinander vernetzt zu vermitteln: Hören Hörverstehen ist für das Gelingen von Kommunikation – im direkten Gespräch oder medial vermittelt – zentral. Es reicht vom globalen Verständnis bis zum Erfassen von Details. Sprechen Mündliches Sprachhandeln umfasst dialogisches Sprechen (teilnehmen an Gesprächen) und monologisches (zusammenhängendes) Sprechen. Es entwickelt sich von formelhaften hin zu selbstständigen, zusammenhängenden Äußerungen. Lesen Leseverstehen bildet die Grundlage für lebenslanges Lernen im Sinne einer reflexiven Grundbildung. Leseverstehen reicht von einem globalen Verständnis bis zum Erfassen von Details und basiert auf einer gut entwickelten Lesefertigkeit. Schreiben Schriftliches Sprachhandeln ermöglicht Selbstausdruck sowie die Fähigkeit zur Partizipation in schriftlichen Kontexten und bildet eine weitere Grundlage für lebenslanges Lernen im Sinne einer reflexiven Grundbildung. Es entwickelt sich von formelhafter hin zu selbstständiger, zusammenhängender Schreibproduktion. Linguistische Kompetenzen Sie bilden die Grundlage für die Umsetzung der vier angeführten kommunikativen Kompetenzbereiche und das Gelingen mündlicher und schriftlicher Sprachhandlungen sowie für Sprachmittlung (Übersetzen und Dolmetschen). Neben Wortschatz, Strukturen, Schrift, Rechtschreibung, Aussprache, Intonation umfassen sie auch die Sprachreflexion (Sprachvergleich und metasprachliche Perspektiven). Ziel ist eine erfolgreiche und zunehmend sprachlich korrekt realisierte Kommunikation in den im Lehrplan genannten mündlichen und schriftlichen Sprachhandlungen. Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse): Die folgenden Kompetenzbeschreibungen benennen Zielkompetenzen, die Schülerinnen und Schüler im Erstsprachenunterricht schrittweise erwerben, ausgehend von ihrem individuellen Sprach- und Lernstand. Hören Die Schülerinnen und Schüler können – Gespräche und gesprochene Texte im direkten Kontakt und in Medien zu verschiedenen Themen in der Standardsprache oder einer vertrauten Varietät verstehen und situationsbezogen reagieren. – Strategien zur Erschließung von gehörten Texten im direkten Kontakt und in Medien aller Art selbständig anwenden und eventuelle Verstehensprobleme aktiv überwinden. Sprechen Die Schülerinnen und Schüler können – sich spontan und zusammenhängend mit einem gesicherten Repertoire an Wörtern und Strukturen (Alltags- und Bildungssprache) in einem angemessenen Sprechtempo verständigen. – Aussprache- und Intonationsmuster weitgehend korrekt verwenden (zB Betonungsmuster verwenden, um verschiedene Sprachhandlungen wie Aussage, Frage etc. auszudrücken, Realisierung von Wort- und Wortgruppenakzenten, Pausen als Markierung für das Ende eines Sinnabschnittes einsetzen), wobei es noch zu Interferenzen mit dem Lautsystem von Varietäten ihrer Erstsprache sowie mit dem Deutschen kommen kann. – komplexe Informationen aus verschiedenen Themen- und Fachbereichen einholen (auch nachfragen oder um Klärung bitten), analysieren, interpretieren, aufbereiten und mündlich weitergeben. – Erfahrungen, komplexe Sachverhalte und Ereignisse zusammenhängend beschreiben, zusammenfassen und erklären. – eine komplexe Geschichte, ein Ereignis erzählen sowie die Handlung eines Buches oder Films wiedergeben und diskutieren. – ihre Meinungen zu bekannten Themen äußern, unterschiedliche Standpunkte begründen und argumentieren sowie aktuelle Fragestellungen diskutieren. – Sprache unter Verwendung unterschiedlicher sprachlicher Varietäten und Register reflektiert sowie kreativ und spielerisch einsetzen. Lesen Die Schülerinnen und Schüler können – längere und komplexere Texte unterschiedlicher Textsorten zu den meisten Alltagsthemen und ausgewählten Fachthemen (ua. Sachtexte, literarische Texte, journalistische Texte) lesen und global sowie detailliert verstehen. – längere und komplexe Texte nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten oder Textteilen zusammentragen, um eine bestimmte Aufgabe zu lösen. – vielfältige Lesestrategien zur Texterschließung (Alltagstexte, literarische Texte und Fachtexte) und für ein vertiefendes sprachliches und fachliches Textverständnis selbstständig anwenden. Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – längere Texte unterschiedlicher Textsorten zu Themen ihrer Lebenswelt sowie ausgewählten Fachthemen planen und mit bewusstem Einsatz (bildungs-)sprachlicher Mittel verfassen (bei Bedarf unter Nutzung von bereitgestellten sprachlichen Scaffolds). – mit Hilfe von unterschiedlichen Impulsen und Vorlagen kreative Texte zu verschiedenen Themen schreiben. – beim Verfassen längerer fachbezogener Texte selbstständig sprachliche Scaffolds einsetzen (Satzanfänge, Formulierungshilfen, Hinweise zur Gliederung eines Textes, Nachschlagewerke ua.) und bei Bedarf unterschiedliche Informationsquellen nutzen. – schriftliche (Fach)texte nach bestimmten Aspekten überprüfen und mit lexikalischen und syntaktischen Hilfsmitteln in analoger und digitaler Form überarbeiten. Linguistische Kompetenzen Die Schülerinnen und Schüler können – ein ausreichend breites Repertoire an Wörtern (Grund- und Aufbauwortschatz, ausgewählter Fachwortschatz der jeweiligen Klasse) sowie grammatischen Strukturen auf Wort-, Satz- und Textebene 5 (Formen und Stellung des Verbs, Satzbau, Satzverbindungen ua) produktiv anwenden. – Strategien zur Erschließung unbekannter Wörter anwenden und benötigte Begriffe verständlich und geschickt umschreiben. – (bildungs) sprachliche Verknüpfungsmittel und komplexe Satzstrukturen verwenden, um Äußerungen in Alltags- und Bildungssprache zu einer längeren, klaren und zusammenhängenden Sprachproduktion (mündlich und schriftlich) zu verbinden. – Rechtschreibregeln erkennen und Wörter und Sätze meist korrekt schreiben (unter Nutzung von Nachschlagewerken). – gängige Strategien zum Sprachvergleich auf Laut-, Wort-, Satz- und Textebene auch selbstständig anwenden. – bekannte komplexe Kommunikationssituationen im Bedarfsfall auch in zwei Sprachen (Erstsprache und weiteren Sprachen 5 ) bewältigen (Übersetzung, Code-Switching, Code-Mixing und Transfer). Anwendungsbereiche Der Erstsprachenunterricht begleitet mehrsprachige Schülerinnen und Schüler auf dem Weg vom Aufbau alltagssprachlicher Grundkompetenzen hin zur altersgerechten (Weiter-)Entwicklung bildungssprachlicher Kompetenzen (mündlich und schriftlich) in ihren Erstsprachen. Aufgrund der unterschiedlichen Organisationsformen und der großen Heterogenität der Lerngruppe beinhaltet der Lehrplan keine eigens ausgewiesenen Anwendungsbereiche. Er orientiert sich – idealerweise in Abstimmung mit der Klassenlehrperson/den Klassenlehrpersonen – an Inhalten, Themen, angestrebten Sprachhandlungen und Anwendungsbereichen ausgewählter Pflichtgegenstände der Sekundarstufe (zB Deutsch/DaZ sowie andere Fächer). 1 Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 2 Entrepreneurship Education 3 Gesundheitsförderung 4 Informatische Bildung 5 Interkulturelle Bildung 6 Medienbildung 7 Politische Bildung 8 Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 9 Sexualpädagogik 10 Sprachliche Bildung und Lesen 11 Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 12 Verkehrs- und Mobilitätsbildung 13 Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

2. Oberstufe

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch, Romanes) Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse): Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Lebende Fremdsprache. Die im Umgang mit der ersten, gegebenenfalls auch mit einer zweiten lebenden Fremdsprache gewonnenen Erfahrungen und erworbenen Lernstrategien sind für die weitere Fremdsprache im Freigegenstand zu nutzen (Tertiärspracheneffekt). Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Schularbeiten“ des Fünften Teiles zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern bei Schularbeiten ist nach Maßgabe der Aufgabenstellungen zu ermöglichen. Wird die Fremdsprache als Mehrklassenkurs geführt, so ist im Hinblick auf die verschiedenen von den Schülerinnen und Schülern mitgebrachten Voraussetzungen der Lehrstoff entsprechend zu gliedern. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Lebende Fremdsprache. Fertigkeitsbereiche, Teilkompetenzen und Lernsemester Die kommunikativen Teilkompetenzen, die Schülerinnen und Schüler im Freigegenstand erwerben sollen, folgen ebenfalls den international standardisierten Kompetenzniveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates und orientieren sich an den Kann-Beschreibungen der zu den einzelnen Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen und Schreiben gehörigen Skalen sowie den Kann-Beschreibungen zu den linguistischen, pragmatischen und soziolinguistischen Kompetenzen. Sie wurden geringfügig adaptiert, um sie an die Voraussetzungen der Schulrealität anzupassen. Die Schülerinnen und Schüler erreichen am Ende der 12. Schulstufe in allen Fertigkeitsbereichen das Niveau B1. Die Zuordnung von Teilkompetenzen und Lernsemestern gibt die Grundanforderungen an, die für alle Schülerinnen und Schüler einer bestimmten Lernstufe gelten; vorangehende Teilkompetenzen sind dabei stets vorauszusetzen. Bei mit * gekennzeichneten Teilkompetenzen ist die Bandbreite an im Unterricht behandelten Themen, kommunikativen Situationen und Sprachstrukturen größer und umfangreicher als im vorhergehenden Kompetenzmodul. 5. Klasse (1. und 2. Semester): Hören – vertraute Wörter und ganz einfache Sätze, die sich auf die eigene Person, die Familie oder auf konkrete Dinge beziehen, verstehen können, vorausgesetzt, es wird langsam und deutlich gesprochen Lesen – kurze, einfache Texte mit einem sehr frequenten Wortschatz und einem gewissen Anteil international bekannter Wörter lesen und verstehen können – Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen, verstehen können (zB Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung) Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – sich auf einfache Art verständigen können, wenn die Gesprächspartner bereit sind, etwas langsamer zu wiederholen oder anders zu sagen, und wenn sie gegebenenfalls beim Formulieren helfen – einfache Fragen stellen und beantworten können, sofern es sich um unmittelbar notwendige Dinge und um sehr vertraute Themen handelt – einfache Wendungen und Sätze gebrauchen können, um Leute, die man kennt, zu beschreiben und um zu beschreiben, wo man wohnt Schreiben – eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben und mit Konnektoren wie und , aber oder weil verbinden können – ganz einfache persönliche Briefe, Notizen und elektronische Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), die sich auf unmittelbare Bedürfnisse beziehen, schreiben und sich darin auch für etwas bedanken oder entschuldigen können 6. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Hören – die wesentliche Information sowie zentrale Wendungen und Wörter verstehen können, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht (zB grundlegende Informationen zu Person, Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung), sofern deutlich und langsam gesprochen wird Lesen – kurze, einfache Texte mit einem frequenten Wortschatz und einem gewissen Anteil international bekannter Wörter lesen und verstehen können – Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen, verstehen können (zB Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung)* – in einfachen kurzen Texten konkrete, vorhersehbare Informationen auffinden können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen können, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen über vertraute Themen im Zusammenhang mit Fragen des Alltags, Schule und Freizeit geht – einfache Beschreibungen von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben können, und zwar in kurzen, einfachen auch memorierten Wendungen und Sätzen – über gegenwärtige und vergangene Aktivitäten erzählen können Schreiben – eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben und mit Konnektoren wie und , aber oder weil verbinden können* – ganz einfache persönliche Briefe und elektronische Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), die sich auf unmittelbare Bedürfnisse beziehen, schreiben können; sich darin für etwas bedanken oder entschuldigen sowie auch über gegenwärtige und vergangene Aktivitäten schreiben können 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Hören – genug verstehen können, um Bedürfnisse konkreter Art befriedigen zu können, sofern deutlich und langsam gesprochen wird – bei Gesprächen zwischen Erstsprachlern im Allgemeinen das Thema erkennen können, wenn langsam und deutlich gesprochen wird Lesen – kurze, einfache Texte zu vertrauten, konkreten Themen verstehen können, in denen gängige Alltagssprache verwendet wird – aus einfacheren schriftlichen Materialien, in denen Ereignisse beschrieben werden, spezifische Informationen herausfinden können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen können, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen über vertraute Themen im Zusammenhang mit Fragen des Alltags, Schule und Freizeit geht* – einfache Beschreibungen von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben können, und zwar in kurzen, einfachen auch memorierten Wendungen und Sätzen* – gegenwärtige und vergangene Aktivitäten beschreiben können Schreiben – kurze unkomplizierte zusammenhängende Texte über alltägliche Aspekte des eigenen Umfelds schreiben können – eine kurze, einfache Beschreibung von Ereignissen, vergangenen Handlungen und persönlichen Erfahrungen verfassen können 7. Klasse: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Hören – genug verstehen können, um Bedürfnisse konkreter Art befriedigen zu können, sofern deutlich und langsam gesprochen wird* – bei Gesprächen zwischen Erstsprachlern im Allgemeinen das Thema erkennen können, wenn langsam und deutlich gesprochen wird* – das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Durchsagen und Mitteilungen verstehen können Lesen – konkrete unkomplizierte Texte, auch Zeitungsartikel über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können – einfache Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – kurz und einfach über ein Ereignis, gegenwärtige oder vergangene Aktivitäten oder Tätigkeiten berichten und sich darüber austauschen können – Pläne und Vereinbarungen sowie Gewohnheiten und Alltagsbeschäftigungen beschreiben und sich darüber austauschen können – Vorschläge unterschiedlicher Art machen und entsprechend darauf reagieren können – zu einem vertrauten Thema kurz Gründe und Erläuterungen zu Meinungen, Plänen und Handlungen geben können Schreiben – kurze unkomplizierte, zusammenhängende Texte über alltägliche Aspekte des eigenen Umfelds schreiben können* – eine kurze, einfache Beschreibung von Ereignissen, vergangenen Handlungen und persönlichen Erfahrungen verfassen können* 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Hören – die Hauptpunkte verstehen können, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Dinge gesprochen wird, denen man normalerweise in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet Lesen – konkrete, unkomplizierte, klar gegliederte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können – Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – kurz und einfach über ein Ereignis, gegenwärtige oder vergangene Aktivitäten oder Tätigkeiten berichten und sich darüber austauschen können* – Pläne und Vereinbarungen sowie Gewohnheiten und Alltagsbeschäftigungen beschreiben und sich darüber austauschen können* – Vorschläge unterschiedlicher Art machen und entsprechend darauf reagieren können* – zu einem vertrauten Thema kurz Gründe und Erläuterungen zu Meinungen, Plänen und Handlungen geben können* Schreiben – unkomplizierte, zusammenhängende Texte, auch in Form von persönlichen Briefen und elektronischen Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können – eine Beschreibung eines Ereignisses oder einer kürzlich unternommenen Reise verfassen können – über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können 8. Klasse – Kompetenzmodul 7: 7. Semester: Hören – Hauptpunkte und wesentliche Informationen verstehen können, auch in Radiosendungen und Filmen, wenn relativ langsam und in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Themen gesprochen wird, denen man normalerweise in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet – kurze Erzählungen verstehen können Lesen – konkrete, unkomplizierte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können – in klar geschriebenen argumentativen Texten die wesentlichen Schlussfolgerungen erkennen können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen (zB Alltag, aktuelle Ereignisse, Reisen) teilnehmen und Informationen austauschen können – die eigene Meinung, Gefühle (zB Überraschung, Freude, Interesse), Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können – relativ flüssig eine unkomplizierte zusammenhängende Beschreibung zu vertrauten Themen (auch Filme, literarische Texte) geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinandergereiht werden – Vergleiche anstellen können Schreiben – unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können – detailliert über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können 8. Semester: Hören – Hauptpunkte und wesentliche Informationen verstehen können, wenn relativ langsam und in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Themen gesprochen wird, denen man normalerweise in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet* – kurze Erzählungen verstehen können* Lesen – konkrete, unkomplizierte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können* – in klar geschriebenen argumentativen Texten die wesentlichen Schlussfolgerungen erkennen können* Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen teilnehmen und Informationen austauschen können* – die eigene Meinung und Gefühle sowie Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können* – relativ flüssig eine unkomplizierte zusammenhängende Beschreibung zu vertrauten Themen geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinandergereiht werden* – Vergleiche anstellen können* Schreiben – unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können* – detailliert über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können*

Österreichische Gebärdensprache

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze und Lehrstoff (für alle Klassen): Der Lehrplan des Pflichtgegenstandes Österreichische Gebärdensprache I oder des Pflichtgegenstandes Österreichische Gebärdensprache II ist sinngemäß anzuwenden. In Mehrstufenkursen ist im Hinblick auf die verschiedenen von den Schülerinnen und Schülern mitgebrachten Voraussetzungen der Lehrstoff entsprechend zu gliedern.

LATEIN

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze und Lehrstoff (für alle Klassen): Der Lehrplan des Pflichtgegenstandes Latein ist sinngemäß anzuwenden. In Mehrstufenkursen ist im Hinblick auf die verschiedenen von den Schülerinnen und Schülern mitgebrachten Voraussetzungen der Lehrstoff entsprechend zu gliedern.

GRIECHISCH

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze und Lehrstoff (für alle Klassen): Der Lehrplan des Pflichtgegenstandes Griechisch ist sinngemäß anzuwenden. In Mehrstufenkursen ist im Hinblick auf die verschiedenen von den Schülerinnen und Schülern mitgebrachten Voraussetzungen der Lehrstoff entsprechend zu gliedern. Wie für den Freigegenstand Griechisch.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze und Lehrstoff (für alle Klassen): Der Lehrplan des entsprechenden Pflichtgegenstandes ist sinngemäß anzuwenden.

ERSTSPRACHENUNTERRICHT

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse): Vorrangiges Ziel des erstsprachlichen Unterrichts ist es, das Erreichen eines möglichst hohen Kompetenzniveaus in der Erstsprache der Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen. Die Schülerinnen und Schüler, die lebensweltlich zwei- oder mehrsprachig aufwachsen, erfahren Einblicke in Struktur, Funktion und Entwicklung ihrer Erstsprache und gewinnen die Fähigkeit, über das eigene Sprachprofil und die Vielfalt der Sprachen zu reflektieren. Ebenso kommt unter Einbeziehung von Tradition und Brauchtum der Beschäftigung mit der Landes- und Kulturkunde sowie der Literatur Bedeutung zu. Damit soll der erstsprachliche Unterricht neben dem Aufbau und der Weiterentwicklung von Sprachkompetenzen auch das positive Potential bewusst machen, das zwei- und mehrsprachigen Menschen innewohnt und die Identität und Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler stärken. Die Schülerinnen und Schüler lernen selbstbestimmt und zielbewusst sprachliche Qualifikationen auszubauen, ihre soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen in vielsprachigen Situationen einzusetzen und als Sprachmittler zu fungieren. Beiträge zu den Bildungsbereichen Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Deutsch. Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse): Die prinzipielle Gleichwertigkeit von Erstsprache und Deutsch ist die Voraussetzung für gelingende Zweisprachigkeit. Das Ziel des erstsprachlichen Unterrichts ist daher der Aufbau der auch im Pflichtgegenstand Deutsch angestrebten Kompetenzen im mündlichen und schriftlichen Bereich, um die Kommunikations-, Handlungs- und Reflexionsfähigkeit sowie die ästhetische Kompetenz der Schülerinnen und Schüler durch Lernen mit und über Sprache in einer mehrsprachigen Gesellschaft zu fördern und ihr sprachliches Selbstbewusstsein zu stärken. Neben den didaktischen Grundsätzen des Pflichtgegenstandes Deutsch sind im erstsprachlichen Unterricht folgende Grundsätze zu beachten: Aufgrund der heterogenen Lerngruppe im erstsprachlichen Unterricht ist auf die unterschiedlichen Sprach(lern)erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch geeignete Individualisierungsmaßnahmen einzugehen. Das tatsächliche Erreichen des jeweiligen Kompetenzniveaus wird individuell unterschiedlich sein. Es ist abhängig vom vorausgegangenen individuellen Entwicklungsprozess in der Erstsprache bzw. von der schulischen und außerschulischen Sprachaneignung. Um den Spracherwerb und damit das sprachliche Selbstbewusstsein der Schülerinnen und Schüler zu fördern, ist besonderes Augenmerk auf die Vermittlung von aktiven Sprachlernstrategien zu legen. Dazu gehört unter anderem der kompetente Umgang mit Medien. Die Schülerinnen und Schüler bewegen sich in einer Welt sprachlicher Vielfalt und brauchen Orientierungswissen und Reflexionsfähigkeit über Sprachen. Sprachreflexion dient dem Erkennen von sprachlichen Strukturen in der Erstsprache und ihrem Vergleich mit anderen Sprachen. Der Erarbeitung sozialer und kultureller Bezüge von Sprachen kommt im erstsprachlichen Unterricht eine besondere Bedeutung zu. Dabei sind Kenntnisse über das Herkunftsland, über Prozesse wie Migration und Sozialisation im neuen kulturellen Umfeld sowie soziokulturelle und psychosoziale Konfliktfelder zu berücksichtigen. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 5. Klasse (1. und 2. Semester): Mündliche Kompetenz Hörverständnis: monologischen und dialogischen Redebeiträgen folgen können, dabei Inhalts- und Beziehungsebene unterscheiden Sprechsituationen und Sprechanlässe: an verschiedenen Kommunikationssituationen teilnehmen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; Präsentationsformen kennenlernen und anwenden Kommunikatives Verhalten: Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten; Rollen innerhalb verschiedener Kommunikationsprozesse erkennen und anwenden; Anlass und Intention beachten Schriftliche Kompetenz Schreibhaltungen und Textsorten : unterschiedliche Schreibhaltungen entwickeln; Textsorten aus dem privaten und öffentlichen Leben verfassen Schreiben für sich: durch spielerisch-schöpferisches, kreatives Schreiben die eigene Identität entwickeln; Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten Schreibprozess – Planen: verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau erarbeiten; Zeit einteilen – Formulieren: ein der Kommunikationssituation entsprechendes Format wählen und angemessene Sprach- und Schreibnormen einhalten – Überarbeiten: eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen Rechtschreiben und Grammatik: eigene Rechtsschreib- und Grammatikschwächen erkennen und abbauen; Wortschatz: aufbauen und anwenden Textkompetenz Informationen entnehmen/Textinhalt erfassen: lineare und nichtlineare Texte in unterschiedlichen Medien zu verschiedenen Themen auffinden und sie allgemeinen Problembereichen zuordnen; verschiedene Techniken der Texterfassung beherrschen, Merkmale von Textsorten erkennen; Techniken der raschen und zielgerichteten Informationsentnahme anwenden Texte interpretieren/Textsinn verstehen: äußere und innere Gliederung eines Textes erkennen und den gedanklichen Aufbau erfassen; Informationen themenorientiert entnehmen und verknüpfen Texte reflektieren und bewerten: den Text mit dem eigenen Wissens- und Erfahrungssystem verknüpfen; wichtige und unwichtige Informationen unterscheiden Literarische Bildung Texte und Kontexte: persönliche Zugänge zu ästhetischen Texten finden und eigene Leseinteressen artikulieren Werkpoetik: Kennzeichen ästhetischer Texte kennenlernen; Merkmale von Textarten und Genres feststellen und als Mittel der Textintention verstehen; Ort, Figuren, Geschehen, Zeit als literarische Grundelemente benennen Rezeption und Interpretation: den Leseprozess auf dem Hintergrund subjektiven Erlebens reflektieren; Inhalte ästhetischer Texte wiedergeben Mediale Bildung Mediennutzungskompetenz: Wissen aus Medien erfassen; relevante Informationen aus verschiedenen Medienformaten entnehmen; Fertigkeiten des Informationslesens in den digitalen Medien anwenden können: Querlesen, Parallellesen, Hypertextlesen Medienkulturkompetenz: unterschiedliche Medienproduktionsformen (Buch und andere Printmedien, Film, Fernsehen, Video, Rundfunk, digitale Medien) kennen und in ihrer Funktion und Wirkung unterscheiden 6. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Mündliche Kompetenz Hörverständnis: Gesprächen folgen; öffentlichen Sprachgebrauch analysieren und kritisch kommentieren Sprechsituationen und Sprechanlässe: in verschiedenen Kommunikationssituationen vorbereitet sprechen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; verantwortungsbewussten Umgang mit eigenen sprachlichen Äußerungen erlernen; Rollen innerhalb des Kommunikationsprozesses erkennen und beschreiben; sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren Kommunikatives Verhalten: Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten; Redeumgebung erkennen; die sprachliche Herkunft von Gesprächsteilnehmerinnen und Gesprächsteilnehmern und deren unterschiedliche kulturelle Kontexte beachten Schriftliche Kompetenz Schreibhaltungen und Textsorten: verschiedene Schreibhaltungen beherrschen; Textsorten aus dem öffentlichen und privaten Leben verfassen Schreiben für sich: Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Texte verfassen, auch über Wege der digitalen Medien Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten; Texte auf die eigene Schreibabsicht hin ausrichten; rhetorische Mittel verwenden Schreibprozess – Planen: verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau erarbeiten – Formulieren: ein dem Text entsprechendes, der Schreibabsicht angemessenes Format wählen und Sprach- und Schreibnormen einhalten – Überarbeiten: eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen Rechtschreiben und Grammatik: eigene Rechtsschreib- und Grammatikschwächen erkennen und abbauen; Wortschatz: aufbauen und anwenden Textkompetenz Informationen entnehmen/Textinhalt erfassen: verschiedene Standpunkte zu einem Thema erkennen; Bezüge zwischen Texten, auch medienübergreifend, herstellen Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Mittel und Wirkungen schriftlicher Texte und verschiedener Text-Bild-Kombinationen vergleichen Texte reflektieren und bewerten: Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen nachvollziehen Literarische Bildung Texte und Kontexte: ästhetische Texte im historischen und kulturellen Kontext erfassen, Bezüge zur Gegenwart herstellen; historische Sprachentwicklung in Grundzügen kennen; Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel verstehen Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive erkennen; sprachliche Verfahren in ästhetischen Texten aufzeigen; Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben Rezeption und Interpretation: Textbeschreibung und Kontexte als Basis für Interpretationsversuche nutzen; Besonderheiten literarischer Sprache erkennen; sprachliche Besonderheiten ästhetischer Texte im Unterschied zu nicht-literarischen Texten analysieren können Mediale Bildung Mediennutzungskompetenz: neue Medienformate rezeptiv und produktiv nützen; Informationen aus komplexen Datenmengen sichten, beurteilen und auswählen Medienkulturkompetenz: Grundkenntnisse über die Entwicklung der Medien erwerben; sprachliche und mediale Kommunikationsmittel verantwortungsbewusst einsetzen 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Mündliche Kompetenz Hörverständnis: Gesprächen folgen und situationsangepasst kommunizieren Sprechsituationen und Sprechanlässe: in verschiedenen Kommunikationssituationen unvorbereitet sprechen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; Rollen innerhalb des Kommunikationsprozesses bewusst einnehmen; sprachliche Strategien in der persönlichen Kommunikation reflektieren; verantwortungsbewussten Umgang mit eigenen sprachlichen Äußerungen erlernen Kommunikatives Verhalten: sich mit innerer und äußerer Mehrsprachigkeit auseinandersetzen; Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten; Thema und Inhalt eines Gespräches festlegen und erfassen, unterschiedliche Gesprächssituationen erfassen Schriftliche Kompetenz Schreibhaltungen und Textsorten: verschiedene Schreibhaltungen beherrschen; Textsorten aus dem privaten und öffentlichen Leben verfassen Schreiben für sich: durch spielerisch-schöpferisches, kreatives Schreiben die eigene Identität entwickeln; Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Texte verfassen, auch über Interaktionswege der digitalen Medien Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten; Texte auf die eigene Schreibabsicht hin ausrichten; rhetorische Mittel verwenden Schreibprozess – Planen: verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau erarbeiten – Formulieren: ein dem Text entsprechendes, der Schreibabsicht angemessenes Format wählen und Sprach- und Schreibnormen einhalten – Überarbeiten: eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen Rechtschreiben und Grammatik: eigene Rechtsschreib- und Grammatikschwächen erkennen und abbauen; Wortschatz: aufbauen und anwenden Textkompetenz Texte interpretieren/Textsinn verstehen: sprachliche Besonderheiten nicht-literarischer Texte im Unterschied zu ästhetischen Texten erfassen und nachvollziehbar beschreiben können; Intention erkennen Texte reflektieren und bewerten: sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren; fremde Weltsichten und Denkmodelle erfassen und einer kritischen Betrachtung unterziehen; eigenes Leseinteresse artikulieren und begründen Literarische Bildung Texte und Kontexte: ästhetische Texte im historischen und kulturellen Kontext erfassen, Bezüge zur Gegenwart herstellen; historische Sprachentwicklung: Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel erkennen; Kennzeichen ästhetischer Texte erarbeiten können; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen erkennen Rezeption und Interpretation: Textbeschreibung und Textanalyse in kultureller und sprachlicher Hinsicht als Basis für Interpretationen nutzen können; Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben Mediale Bildung Mediennutzungskompetenz: Informationen aus komplexen Datenmengen strukturieren; Informationsquellen überprüfen und kritisch würdigen Medienkulturkompetenz: Grundkenntnisse über die Entwicklung der Medien erwerben 7. Klasse: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Mündliche Kompetenz Hörverständnis: medial vermittelter mündlicher Kommunikation folgen: das Wesentliche erfassen, aktiv zuhören Sprechsituationen und Sprechanlässe: in freien und formalisierten Situationen vorbereitet und spontan sprechen; nichtsprachliche Mittel und Techniken des Sprechens erkennen und nützen; Mittel der Rhetorik erkennen und einsetzen Schriftliche Kompetenz Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen weiterentwickeln; Textsorten aus dem beruflichen Leben verfassen Schreiben für sich: poetisches Schreiben in engem Zusammenhang mit Lesen von und Umgang mit literarischen Texten erproben; Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; eigene und fremde Lernprozesse dokumentieren; Verantwortung für den eigenen Lernprozess mit Hilfe geeigneter Schreibformen (zB Mitschrift, Portfolio) übernehmen Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen Schreibprozess – Planen: Gedanken strukturieren – Formulieren: Sprachebene und Ausdruck an der Situation, an den Adressatinnen und Adressaten, am Thema, an Schreibhaltung und Textsorte und an Sprach- und Schreibnormen orientieren – Überarbeiten: eigene und fremde Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Stil, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen Rechtschreiben und Grammatik: eigene Rechtsschreib- und Grammatikschwächen erkennen und abbauen; Wortschatz: aufbauen und anwenden Textkompetenz Texte interpretieren/Textsinn verstehen: den Einfluss von Entstehungsbedingungen auf die Gestaltung von Texten erkennen; Texte in sprachlicher Hinsicht analysieren, sprachliche Erscheinungen in Texten beschreiben, ihre Funktion erkennen und analysieren Literarische Bildung Texte und Kontexte: ästhetische Texte im historischen, kulturellen und biographischen Kontext erfassen; Literatur in den jeweiligen Sprachen anhand ausgewählter Beispiele kennen und sie im Kontext der Weltliteratur sehen Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen erkennen; Bezüge zwischen Form und Inhalt herstellen Rezeption und Interpretation: unterschiedliche Ansätze der Textanalyse erproben; Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben Mediale Bildung Mediennutzungskompetenz: Informationen aus komplexen Datenmengen erfassen Medienkulturkompetenz: Organisationsstrukturen und wechselseitige Durchdringung unterschiedlicher Medienproduktionsformen erfassen; Interessen und Absichten hinter (multi-) medialen Texten und Produkten analysieren und bewerten sowie manipulative Zielsetzungen erkennen 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Mündliche Kompetenz Sprechsituationen und Sprechanlässe: Präsentationstechniken – allein und im Team zielorientiert einsetzen; frei vortragen Kommunikatives Verhalten: Redeumgebung nützen; Kontextbezogenheit erkennen; Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen nachvollziehen; Fragen stellen und Feedback geben und annehmen können Schriftliche Kompetenz Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen weiterentwickeln; Textsorten aus dem literarisch-kulturellen Leben verfassen, zB Textinterpretation Schreiben für sich: Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; Verantwortung für den eigenen Lernprozess mit Hilfe geeigneter Schreibformen (zB Mitschrift, Portfolio) übernehmen Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen Schreibprozess – Planen: Gedanken strukturieren – Formulieren: Sprachebene und Ausdruck an der Situation, an den Adressatinnen und Adressaten, am Thema, an Schreibhaltung und Textsorte und an Sprach- und Schreibnormen orientieren – Überarbeiten: eigene und fremde Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Stil, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen Rechtschreiben und Grammatik: eigene Rechtsschreib- und Grammatikschwächen erkennen und abbauen; Einblicke in den Wandel der Sprach- und Schreibnormen gewinnen; Wortschatz: aufbauen und anwenden Textkompetenz Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Wechselwirkung von Form und Inhalt aufzeigen Texte reflektieren und bewerten: den Einfluss persönlicher Wertvorstellungen auf das Urteil erfassen; nichtlineare und lineare Darstellung von Informationen unterscheiden und bewerten Literarische Bildung Texte und Kontexte: ästhetische Texte im historischen, kulturellen, biographischen und psychologischen Kontext erfassen; Literatur in den jeweiligen Sprachen anhand ausgewählter Beispiele kennen und sie im Kontext der Weltliteratur sehen; interkulturelle Bezüge kennenlernen; Beispiele künstlerischer Filme kennen (auch Literaturverfilmungen); Merkmale ästhetischer Sprache erkennen Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen in ihrer Aktualität erkennen; Literatur als Abbild der gesellschaftlichen Entwicklung erkennen; Bezüge zwischen Form und Inhalt herstellen; Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel erkennen; Sprache, Sprachreflexion und Erzählen als Thema der Literatur verstehen Rezeption und Interpretation: Ansätze der Textanalyse anwenden; Interpretationen auf Basis von Textbeschreibung, Kontexten und Sekundärliteratur vornehmen; Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben; sprachliche Varietäten erkennen Mediale Bildung Mediennutzungskompetenz: Medien zur Kommunikation nützen und als Basis transkultureller Kontakte fördern Medienkulturkompetenz: gesellschaftliche Auswirkungen der Medien erkennen und ihre lebensgestaltenden Funktionen reflektieren 8. Klasse – Kompetenzmodul 7: 7. Semester: Mündliche Kompetenz Sprechsituationen und Sprechanlässe: verschiedene sprachliche Register (Dialekte, Jargon, …) einschließlich der Standardsprache beherrschen Kommunikatives Verhalten: Metakommunikation über geglücktes bzw. missglücktes Kommunikationsverhalten führen Schriftliche Kompetenz Schreibhaltungen und Textsorten: Textsorten aus dem beruflichen, wissenschaftlichen und literarisch-kulturellen Leben verfassen Schreiben für sich: Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; eigene und fremde Lernprozesse dokumentieren Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen; Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen beachten Schreibprozess – Planen: Gedanken strukturieren – Formulieren: Sprachverwendung und Ausdruck an der Situation, an den Adressatinnen und Adressaten, am Thema, an Schreibhaltung und Textsorte und an Sprach- und Schreibnormen orientieren; Qualität eigener und fremder Texte beurteilen – Überarbeiten: eigene und fremde Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Stil, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen Rechtschreiben und Grammatik: eigene Rechtsschreib- und Grammatikschwächen erkennen und abbauen; Einblicke in den Wandel der Sprach- und Schreibnormen gewinnen; Wortschatz: aufbauen und anwenden Textkompetenz Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Interpretationen entwickeln (besonders in nichtlinearen Texten Adressat, Intention und Situation analysieren und interpretieren) Texte reflektieren und bewerten: durch das Erkennen von Strategien der Beeinflussung politische Mündigkeit erlangen; die Fähigkeit der Perspektivenübernahme und der kritischen Betrachtung von Perspektiven fördern Literarische Bildung Texte und Kontexte: ästhetische Texte im historischen und kulturellen Kontext erfassen; (Gegenwarts-)Literatur in den jeweiligen Sprachen anhand ausgewählter Beispiele kennen und sie im Kontext der Weltliteratur sehen; Kennzeichen ästhetischer Texte erarbeiten können; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen in ihrer Aktualität erkennen; Wechselwirkungen literarischer und filmischer Erzählweisen deuten; Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel erkennen; literarische Sprache, ihre Formen, ihren Wandel, ihre Besonderheiten und Verbindungen zur Alltagssprache beachten Rezeption und Interpretation: verstehen, auf welche Weise Texten Bedeutung zugeschrieben wird: über unterschiedliche Ansätze der Textinterpretation verfügen; grammatisch-stilistische Erscheinungen und semantische Beziehungen beschreiben können Mediale Bildung Mediennutzungskompetenz: über Entscheidungskompetenz verfügen; Informationsquellen überprüfen und kritisch würdigen Medienkulturkompetenz: Mediensprachen als semiotische Systeme verstehen 8. Semester: Mündliche Kompetenz Sprechsituationen und Sprechanlässe: Kommunikationsorganisation wahrnehmen – mit besonderer Berücksichtigung von Präsentationsformen Kommunikatives Verhalten: Bedingungen reflektieren, um sie kreativ mitgestalten zu können: Mediengerechtes Verhalten einschätzen und einnehmen Schriftliche Kompetenz Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen in Hinblick auf Textsorten optimieren Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen Schreibprozess: Qualität eigener und fremder Texte beurteilen Rechtschreiben und Grammatik: bei orthografischen und grammatikalischen Problemen zielführende Lösungen finden; Wortschatz: aufbauen und anwenden Textkompetenz Texte reflektieren und bewerten: moralische, ethische Fragen differenziert erfassen Literarische Bildung Texte und Kontexte: interkulturelle Bezüge (Exil, ethnische Minderheiten, Migration) kennenlernen; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen Werkpoetik: Beziehungen zwischen ästhetischer Welt und Realität problematisieren Rezeption und Interpretation: Phänomene des Sprachwandels in der Gegenwartssprache reflektieren Mediale Bildung Medienkulturkompetenz: künstlerische Ausdrucksformen in allen Medien rezipieren, vergleichen und zueinander in Beziehung setzen

D. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

1. Unterstufe

Vertiefung bzw. Ergänzung eines Pflichtgegenstandes Siehe die Lehrpläne der einzelnen Pflichtgegenstände im Abschnitt A. Allgemeine Interessen- und Begabungsförderung Siehe Abschnitt C (Freigegenstände).

ERSTSPRACHENUNTERRICHT

Siehe Abschnitt C (Freigegenstände).

2. Oberstufe

Siehe Abschnitt C (Freigegenstände) mit folgender Ergänzung:

DEUTSCH ALS ZWEITSPRACHE FÜR ORDENTLICHE SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 7. Klasse): Sprachkompetenz in der Unterrichtssprache Deutsch ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Fächern und für eine Kommunikations-, Handlungs- und Reflexionskompetenz, die eine erfüllte und verantwortungsvolle Teilnahme am schulischen, beruflichen und gesellschaftlichen Leben ermöglicht. Der Unterricht in Deutsch als Zweitsprache hat die Aufgabe, die Deutschkompetenz der Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch zu vertiefen. Er ist damit in erster Linie als ein unterstützendes Sprachtraining in Deutsch zu verstehen, das die Schülerinnen und Schüler dabei unterstützt, die für ihr schulisches Fortkommen und die persönliche Entwicklung notwendigen sprachlichen Kompetenzen in der Unterrichtssprache zu erwerben und zu festigen. Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule Siehe Pflichtgegenstand Deutsch Beiträge zu den Bildungsbereichen Siehe Pflichtgegenstand Deutsch Didaktische Grundsätze (5. bis 7. Klasse): Ziel des Deutsch-als-Zweitsprache-Unterrichts ist der unterstützende Aufbau der im Pflichtgegenstand Deutsch angestrebten Kompetenzen im mündlichen und schriftlichen Bereich. Der Deutsch-als-Zweitsprache-Unterricht orientiert sich daher an den didaktischen Grundsätzen des Deutschunterrichts. Der Schwerpunkt liegt auf jenen sprachlichen Kompetenzen, die die Schülerinnen und Schüler dazu befähigen, die sprachlichen Anforderungen in allen Unterrichtsfächern zu bewältigen und die ihnen einen kompetenten Umgang mit der deutschen Sprache in- und außerhalb der Schule ermöglichen. Neben den didaktischen Grundsätzen des Pflichtgegenstandes Deutsch sind im Unterricht für Deutsch als Zweitsprache folgende Grundsätze zu beachten: Der Grundsatz des Deutschunterrichts „Lernen mit und über Sprache in einer mehrsprachigen Gesellschaft“ hat im Deutsch-als-Zweitsprache-Unterricht besondere Bedeutung. Die Schülerinnen und Schüler bewegen sich in einer Welt sprachlicher Vielfalt und brauchen Orientierungswissen und Reflexionsfähigkeit über Sprachen. Daher sind unterschiedliche Vorkenntnisse und Sprachlernerfahrungen der Schülerinnen und Schüler in den Deutsch-als-Zweitsprache-Unterricht mit einzubeziehen. Die sprachliche Heterogenität in der Lerngruppe bedeutet, dass durch Individualisierungsmaßnahmen auf unterschiedliche Lernvoraussetzungen reagiert werden muss. Schwierigkeiten im Deutscherwerb sind vor dem Hintergrund der jeweiligen Erstsprachen zu sehen. Ausgangspunkt für die Förderung im Rahmen von Deutsch als Zweitsprache ist der Einsatz von pädagogischer Diagnostik. Besonderes Augenmerk ist auf die Vermittlung von aktiven Sprachlernstrategien, insbesondere Lesestrategien, zu legen. Dazu gehört auch die Reflexion über den eigenen Sprachlernprozess und der kompetente Umgang mit Medien. Bei der Einschätzung der Leistungsfähigkeit ist zu berücksichtigen, dass Sprachaneignungsprozesse durch ein Missverhältnis zwischen vorhandenen Möglichkeiten und tatsächlicher Ausdrucksfähigkeit gekennzeichnet sind und die Schülerinnen und Schüler womöglich nur einen Teil ihrer tatsächlichen Erlebnis- und Erfahrungswelt in der Zweitsprache mitteilen können. Ein Schwerpunkt liegt auf der Textkompetenz als rezeptiver und produktiver Fertigkeit. Der Förderung der normativen Sprachrichtigkeit kommt besondere Bedeutung zu. Besonderes Augenmerk ist auf die Förderung der normativen Sprachrichtigkeit zu legen. Grammatikwissen unterstützt die Textkompetenz und fördert die Orientierung in den Systemen anderer Sprachen sowie die Analyse sprachlicher Erscheinungen in verschiedenen Sprachen. Fehler sind ein wichtiges Element im Sprachlernprozess und erfordern eine lernerzentrierte Reflexion und behutsame Korrektur. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 5. Klasse (1. und 2. Semester): Die Schülerinnen und Schüler trainieren und vertiefen ihre Kompetenzen in den Bereichen „Mündliche Kompetenz“, „Schriftliche Kompetenz“ und „Textkompetenz“: Mündliche Kompetenz Hörverständnis: monologischen und dialogischen Redebeiträgen folgen können, dabei Inhalts- und Beziehungsebene unterscheiden Sprechsituationen und Sprechanlässe: an verschiedenen Kommunikationssituationen teilnehmen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; Mittel der Gedächtnisunterstützung anwenden; Präsentationsformen kennenlernen und anwenden Kommunikatives Verhalten: Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten; Rollen innerhalb verschiedener Kommunikationsprozesse erkennen und anwenden; Anlass und Intention beachten Schriftliche Kompetenz Schreibhaltungen und Textsorten: unterschiedliche Schreibhaltungen entwickeln; Textsorten aus dem privaten, öffentlichen, journalistischen Leben verfassen, insbesondere Zusammenfassung, Leserbrief, Erörterung Schreiben für sich: durch spielerisch-schöpferisches, kreatives Schreiben die eigene Identität entwickeln; Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Textsorten verfassen, auch über Wege der digitalen Medien Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten Schreibprozess – Planen: verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau erarbeiten; Zeit einteilen – Formulieren: ein der Kommunikationssituation entsprechendes Format wählen und angemessene Sprach- und Schreibnormen einhalten – Überarbeiten: eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen Rechtschreiben: eigene Rechtschreibschwächen erkennen und abbauen Textkompetenz Informationen entnehmen/Textinhalt erfassen: lineare und nichtlineare Texte in unterschiedlichen Medien zu verschiedenen Themen auffinden und sie allgemeinen Problembereichen zuordnen; verschiedene Techniken der Texterfassung beherrschen, Merkmale von Textsorten erkennen; Techniken der raschen und zielgerichteten Informationsentnahme anwenden Texte interpretieren/Textsinn verstehen: äußere und innere Gliederung eines Textes erkennen und den gedanklichen Aufbau erfassen; Informationen themenorientiert entnehmen und verknüpfen Texte reflektieren und bewerten: den Text mit dem eigenen Wissens- und Erfahrungssystem verknüpfen; wichtige und unwichtige Informationen unterscheiden 6. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Die Schülerinnen und Schüler trainieren und vertiefen ihre Kompetenzen in den Bereichen „Mündliche Kompetenz“, „Schriftliche Kompetenz“ und „Textkompetenz“. Mündliche Kompetenz Hörverständnis: Gesprächen folgen; öffentlichen Sprachgebrauch analysieren und kritisch kommentieren Sprechsituationen und Sprechanlässe: in verschiedenen Kommunikationssituationen vorbereitet sprechen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; verantwortungsbewussten Umgang mit eigenen sprachlichen Äußerungen erlernen; Einfachheit, Gliederung, Prägnanz und anregende Zusätze beachten; Rollen innerhalb des Kommunikationsprozesses erkennen und beschreiben; sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren Kommunikatives Verhalten: Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten: Redeumgebung erkennen; die sprachliche Herkunft von Gesprächsteilnehmerinnen und Gesprächsteilnehmern und deren unterschiedliche kulturelle Kontexte beachten Schriftliche Kompetenz Schreibhaltungen und Textsorten: verschiedene Schreibhaltungen beherrschen; Textsorten aus dem öffentlichen und journalistischen Leben verfassen, insbesondere Zusammenfassung, Erörterung, Kommentar Schreiben für sich: Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Texte verfassen, auch über Wege der digitalen Medien Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten; Texte auf die eigene Schreibabsicht hin ausrichten; rhetorische Mittel verwenden Schreibprozess – Planen: verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau erarbeiten – Formulieren: ein dem Text entsprechendes, der Schreibabsicht angemessenes Format wählen und Sprach- und Schreibnormen einhalten – Überarbeiten: eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen Rechtschreiben: eigene Rechtschreibschwächen erkennen und abbauen Textkompetenz Informationen entnehmen/Textinhalt erfassen: verschiedene Standpunkte zu einem Thema erkennen; Bezüge zwischen Texten, auch medienübergreifend, herstellen Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Mittel und Wirkungen schriftlicher Texte und verschiedener Text-Bild-Kombinationen vergleichen Texte reflektieren und bewerten: die Beziehung von Sprache und außersprachlicher Wirklichkeit als Problem erkennen; Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen nachvollziehen 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Die Schülerinnen und Schüler trainieren und vertiefen ihre Kompetenzen in den Bereichen „Mündliche Kompetenz“, „Schriftliche Kompetenz“ und „Textkompetenz“. Mündliche Kompetenz Hörverständnis: Gesprächen folgen und in sie situationsangepasst eingreifen Sprechsituationen und Sprechanlässe: in verschiedenen Kommunikationssituationen unvorbereitet sprechen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; Einfachheit, Gliederung, Prägnanz und anregende Zusätze beachten; Rollen innerhalb des Kommunikationsprozesses bewusst einnehmen; sprachliche Strategien in der persönlichen Kommunikation reflektieren; verantwortungsbewussten Umgang mit eigenen sprachlichen Äußerungen erlernen Kommunikatives Verhalten: sich mit innerer und äußerer Mehrsprachigkeit auseinandersetzen; Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten: Thema und Inhalt eines Gespräches festlegen und erfassen, symmetrische und asymmetrische Gesprächssituationen erfassen Schriftliche Kompetenz Schreibhaltungen und Textsorten: verschiedene Schreibhaltungen beherrschen; Textsorten aus dem privaten, öffentlichen Leben verfassen, insbesondere offener Brief, Empfehlung Schreiben für sich: durch spielerisch-schöpferisches, kreatives Schreiben die eigene Identität entwickeln; Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Texte verfassen, auch über Interaktionswege der digitalen Medien Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten; Texte auf die eigene Schreibabsicht hin ausrichten; rhetorische Mittel verwenden Schreibprozess – Planen: verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau erarbeiten – Formulieren: ein dem Text entsprechendes, der Schreibabsicht angemessenes Format wählen und Sprach- und Schreibnormen einhalten – Überarbeiten: eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen Rechtschreiben: eigene Rechtschreibschwächen erkennen und abbauen Textkompetenz Texte interpretieren/Textsinn verstehen: sprachliche Besonderheiten nicht-literarischer Texte im Unterschied zu ästhetischen Texten erfassen und nachvollziehbar beschreiben können; Intention sowie sach- und medienspezifische, sprachliche, visuelle und auditive Mittel und deren Wirkung erkennen; die syntaktische, semantische und pragmatische Dimension von sprachlichen Zeichen erfassen Texte reflektieren und bewerten: sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren (SR); subjektive Bedingungen der Textrezeption reflektieren; fremde Weltsichten und Denkmodelle erfassen und empathisch aufnehmen und einer kritischen Betrachtung unterziehen; eigenes Leseinteresse artikulieren und begründen 7. Klasse: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Die Schülerinnen und Schüler trainieren und vertiefen ihre Kompetenzen in den Bereichen „Mündliche Kompetenz“, „Schriftliche Kompetenz“ und „Textkompetenz“. Mündliche Kompetenz Hörverständnis: medial vermittelter mündlicher Kommunikation folgen: das Wesentliche erfassen, aktiv zuhören Sprechsituationen und Sprechanlässe: in freien und formalisierten Situationen vorbereitet und spontan sprechen; nichtsprachliche Mittel und Techniken des Sprechens erkennen und nützen; Mittel der Rhetorik erkennen und einsetzen Schriftliche Kompetenz Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen weiterentwickeln; Textsorten aus dem beruflichen und wissenschaftlichen Leben verfassen, insbesondere Meinungsrede, Textanalyse Schreiben für sich: poetisches Schreiben in engem Zusammenhang mit Lesen von und Umgang mit literarischen Texten erproben; Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; eigene und fremde Lernprozesse dokumentieren; Verantwortung für den eigenen Lernprozess mit Hilfe geeigneter Schreibformen (zB Mitschrift, Portfolio, Internetdossier) übernehmen Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen; zu sprachkritischen Diskursen (zB feministische Sprachkritik, politisch korrekte Sprache) Stellung nehmen Schreibprozess – Planen: Gedanken strukturieren – Formulieren: Sprachebene und Ausdruck an der Situation, an den Adressatinnen und Adressaten, am Thema, an Schreibhaltung und Textsorte und an Sprach- und Schreibnormen orientieren – Überarbeiten: eigene und fremde Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Stil, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen Rechtschreiben: bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden; Einblicke in den Wandel der Schreibnormen gewinnen Textkompetenz Texte interpretieren/Textsinn verstehen: den Einfluss von Entstehungsbedingungen auf die Gestaltung von Texten erkennen; Texte in sprachlicher Hinsicht analysieren, sprachliche Erscheinungen in Texten beschreiben und ihre Funktion erkennen; phonologische, lexikalische, semantische, syntaktische, rhetorische, stilistische Analysen durchführen 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Die Schülerinnen und Schüler trainieren und vertiefen ihre Kompetenzen in den Bereichen „Mündliche Kompetenz“, „Schriftliche Kompetenz“ und „Textkompetenz“. Mündliche Kompetenz Sprechsituationen und Sprechanlässe: Präsentationstechniken – allein und im Team zielorientiert einsetzen; frei vortragen Kommunikatives Verhalten: Redeumgebung nützen; Kontextbezogenheit erkennen; Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen nachvollziehen; Fragen stellen und Feedback geben und annehmen können Schriftliche Kompetenz Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen weiterentwickeln; Textsorten aus dem literarisch-kulturellen Leben verfassen, insbesondere Textinterpretation Schreiben für sich: poetisches Schreiben in engem Zusammenhang mit Lesen von und Umgang mit literarischen Texten erproben; Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; eigene und fremde Lernprozesse dokumentieren; Verantwortung für den eigenen Lernprozess mit Hilfe geeigneter Schreibformen (zB Mitschrift, Portfolio, Internetdossier) übernehmen Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen Schreibprozess – Planen: Gedanken strukturieren – Formulieren: Sprachebene und Ausdruck an der Situation, an den Adressatinnen und Adressaten, am Thema, an Schreibhaltung und Textsorte und an Sprach- und Schreibnormen orientieren – Überarbeiten: eigene und fremde Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Stil, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen Rechtschreiben: bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden; Einblicke in den Wandel der Schreibnormen gewinnen Textkompetenz Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Wechselwirkung von Form und Inhalt aufzeigen; die syntaktische, semantische und pragmatische Dimension von sprachlichen Zeichen erfassen Texte reflektieren und bewerten: den Einfluss persönlicher Wertvorstellungen auf das Urteil erfassen; nichtlineare und lineare Darstellung von Informationen unterscheiden und bewerten

E. FÖRDERUNTERRICHT

1. Unterstufe

Siehe fünfter Teil Abschnitt „Förderunterricht“

2. Oberstufe

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, didaktische Grundsätze: Ziel des Förderunterrichtes ist die Wiederholung und Einübung des vorauszusetzenden oder des im Unterricht des betreffenden Pflichtgegenstandes der betreffenden Klasse durchgenommenen Lehrstoffes für Schülerinnen und Schüler, die beim Übertritt in die allgemeinbildende höhere Schule oder in der Anfangsstufe (bzw. in der Unterstufe) des betreffenden Pflichtgegenstandes auf Schwierigkeiten stoßen. Dabei ist vorauszusetzen, dass es sich um an sich geeignete und leistungswillige Schülerinnen und Schüler handelt, die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind. Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes im betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden. F. UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN 1. Unterstufe

DEUTSCH IN DER DEUTSCHFÖRDERKLASSE

Bildungs- und Lehraufgabe: In Deutschförderklassen soll sichergestellt werden, dass jene Schülerinnen und Schüler, die aufgrund mangelnder Kenntnisse der Unterrichtssprache gemäß § 16 des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG), BGBl. Nr. 472/1986 , dem Unterricht nicht folgen können und gemäß § 4 Abs. 2 lit. a SchUG bei Einschulung den außerordentlichen Status erhalten haben, diese frühzeitig erlernen und möglichst bald dem Lehrplan der jeweiligen Schulstufe als außerordentliche Schülerinnen und Schüler mit Deutschförderkurs oder ordentliche Schülerinnen und Schüler folgen können. Um einen schnellen Übergang in den Regelunterricht zu gewährleisten, sind Deutschförderklassen grundsätzlich auf ein Semester ausgerichtet. Wenn das Lehrziel laut gesetzlich vorgeschriebenem Testverfahren von der jeweiligen Schülerin oder dem jeweiligen Schüler nicht erreicht wurde, kann die Deutschförderklasse ein weiteres Semester, maximal jedoch vier Semester lang besucht werden. Der Lehrplan beschreibt Zielkompetenzen, die für den Wechsel in die Regelklasse notwendig sind. Darüber hinaus gibt der Lehrplan einen Rahmen vor, der den Pädagoginnen und Pädagogen jenen Gestaltungsspielraum bietet, der erforderlich ist, um jedes Kind nach den jeweils eigenen Fähigkeiten und Begabungen zu fördern. Im Sinne eines schnellen Übergangs ist es daher sinnvoll, Bildungssprache (zB Fachwortschatz) anhand bestimmter Gegenstände - etwa Mathematik, Geschichte und Politische Bildung oder Geographie und wirtschaftliche Bildung - zu erarbeiten und die Förderung der Kinder und Jugendlichen je nach individuellen Lernvoraussetzungen und organisatorischer Umsetzbarkeit auch in diesen Gegenständen zu gewährleisten. Für die Unterrichtsgestaltung sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: – Aufbau von Sprachkompetenzen in der Alltags- und Bildungssprache, wenn möglich in Bezugnahme auf den Fachwortschatz einzelner Unterrichtsgegenstände der jeweiligen Schulstufe; – Sicherstellung der kontinuierlichen Förderung und der Beachtung einer angemessenen Progression sowohl innerhalb eines Semesters als auch beim Besuch der Deutschförderklasse über mehrere Semester; – Einsatz von Diagnoseinstrumenten, die den kontinuierlichen Sprachaufbau in Deutsch sicherstellen. Didaktische Grundsätze: Ausgangssituation Deutsch wird in der Deutschförderklasse gesteuert und zudem in vielen schulischen und außerschulischen (Lern-)Situationen in der zielsprachlichen Umgebung ungesteuert erlernt. Der Unterricht hat an diese besondere sprachliche Ausgangssituation der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen: Es werden Sprechanlässe geboten, die geeignet sind, Kommunikationsmöglichkeiten außerhalb des Unterrichts zu eröffnen. Die soziale Verschränkung mit der Regelklasse von Anfang an ist für den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler von besonderer Bedeutung; jede Möglichkeit die Zweitsprache Deutsch zu sprechen, zu üben und zu festigen sollte ergriffen werden; und Lernorte außerhalb des Klassenzimmers bieten dem Spracherwerb besonders wirkungsvolle Impulse. Positive Lernatmosphäre/Geschützter Raum Der Unterricht geht vom Sprachhandlungsbedarf der Schülerinnen und Schüler aus und greift ihre aktuellen Erfahrungen mit dem Deutschen als Zweitsprache auf. Dabei wird die Deutschförderklasse zu einem geschützten Lernraum, der eine wertschätzende und respektvolle Lernatmosphäre bietet und in dem die Schülerinnen und Schüler das Gelernte erproben können. Es ist zu beachten, dass sich die Lernenden in ihrer Zweitsprache Deutsch auf einer niedrigeren Stufe bewegen als es ihrem Alter angemessen wäre und so ein Missverhältnis zwischen ihren intellektuellen Fähigkeiten und der sprachlichen Ausdrucksfähigkeit besteht. Wo es sich anbietet, wird der Bezug zu der/den jeweiligen Erst- bzw. Familiensprache/n hergestellt und es können unterschiedliche Erfahrungen und Einstellungen reflektiert werden. Dazu sind Kontakte, Kooperationen und Absprachen wichtig und hilfreich, sowohl mit den Fachlehrpersonen und weiteren Betreuungspersonen als auch nach Möglichkeit mit den erstsprachlichen Lehrkräften und mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Lernenden. Die zeitlich abgestimmte Erarbeitung eines Themas in Deutsch und der jeweiligen Erstsprache bzw. den jeweiligen Erstsprachen der Schülerinnen und Schüler ist sinnvoll und soll bei vorhandenem Angebot des erstsprachlichen Unterrichts anlassbezogen erfolgen. Auch für die Entwicklung der Sprachlernkompetenz, der Selbstkompetenz, der sozialen Kompetenz und der interkulturellen Handlungsfähigkeit ist Kooperation von großer Bedeutung. Mehrsprachigkeit Die Lehrperson der Deutschförderklasse hat spezifische Aufgaben als Wissensvermittlerin, Sprachlernberaterin und Brückenbauerin zwischen den Sprach-, Bildungs- und Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler. Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrer Entwicklung der individuellen lebensweltlichen Mehrsprachigkeit und in der Ausbildung von Sprach(en)bewusstsein ( language awareness ) unterstützt. Ihr gesamtes sprachliches Repertoire wird für den Erwerb der (neuen) Sprache Deutsch genutzt: Sprachenvergleiche, die Nutzung von vorhandenen Fremdsprachenkenntnissen und Reflexionen des Spracherwerbs erweitern die Prozesse der Sprachentwicklung. Sprachliche und kulturelle Gemeinsamkeiten und Unterschiede sind positiv besetzt und werden als Lernanlass gesehen. Sie werden als Möglichkeit zum Austausch genutzt. Die Lehrperson führt die Schülerinnen und Schüler in den Besuch der Schulbibliotheken und – wenn möglich – von öffentlichen Bibliotheken und Mediatheken ein, wo diese die Angebote auch in ihrer Erstsprache nutzen können. Alltagssprache vs. Bildungssprache Neben der Entwicklung der sprachlichen Handlungsfähigkeit für den (außer-)schulischen Kommunikationsbedarf werden im Rahmen der Sprachförderung in Deutschförderklassen auch die bildungs- und fachsprachlichen Kompetenzen der Lernenden (ua. mündliche und schriftliche Textkompetenz) altersgerecht ausgebildet. Der Weg von der Alltagssprache bis zur Bildungs- und Fachsprache bedarf einer kontinuierlichen Begleitung. Insbesondere in der Sekundarstufe sind Kenntnisse in der Bildungs- und Fachsprache Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme am Regelunterricht. Die Deutschförderklasse kann nur einen ersten Grundstein legen für eine sprachliche Entwicklung, die in weiterer Folge sowohl durch weitere Sprachförderung als auch in hohem Maß durch sprachsensiblen Unterricht in allen Fächern unterstützt wird. Dabei orientieren sich die Aussprache und Intonation aller Lehrpersonen an der Standardsprache. Die Schülerinnen und Schüler erhalten (in der Deutschförderklasse) auch die Möglichkeit, ein Bewusstsein für die sprachliche Variation des Deutschen in Österreich zu entwickeln. Sprachförderung als Teamarbeit Die Sprachentwicklung der Schülerinnen und Schüler, insbesondere die der Bildungssprache, liegt in der Verantwortung aller Lehrpersonen. Sprachsensibler Unterricht und Sprachförderung werden als integrative Bestandteile jeden Unterrichts gesehen, da die Unterrichtssprache Deutsch als zentrales Werkzeug des Lernens und Kommunikationsmittel in allen Fächern von großer Bedeutung ist. Jeder Unterricht ist auch als eine Sprachlernsituation aufzufassen und alle beteiligten Lehrpersonen fungieren als Sprachvorbilder. Die Kooperation aller beteiligten Lehrpersonen mit Unterstützung der Schulleitung ist dabei von großer Bedeutung. Methodische Erläuterungen Insbesondere die Lehrpersonen, die die Schülerinnen und Schüler in ihrer Sprachentwicklung unterstützen, setzen ihre Sprache gezielt und systematisch ein (auch durch die Versprachlichung von Tätigkeiten), um Wortschatz sowie sprachliche Muster und Strukturen anzubieten. Sie verstehen den Spracherwerb als Prozess, in dessen Verlauf die Schülerin/der Schüler befähigt wird, sprachliche Mittel selbstständig einzusetzen. Das Wissen um die (grammatische) Progression ist dabei grundlegend. Die Lehrperson der Deutschförderklasse setzt Methoden zur Bewusstmachung grammatischer Strukturen ein, dabei wird auch sprachvergleichend gearbeitet. Sie weiß um die Bedeutung von Fehlern als Ausdruck einer individuellen Lernersprache, zB durch Übergeneralisierungen und Übertragungen von Strukturen der Erstsprache auf das Deutsche (Interferenzen). Korrektives Feedback und ein Anleiten zur Selbstkorrektur sind Möglichkeiten darauf zu reagieren. Das Wissen um die Erstsprachen der Schülerinnen und Schüler ermöglicht es, besonderes Augenmerk auf Strukturen und Laute zu legen, die sich von denen in der deutschen Sprache unterscheiden. Gezielte Ausspracheübungen unterstützen die Schülerinnen und Schüler in der Aneignung dieser Laute. In Phasen des freien Sprechens sind Fehler, auch in der Aussprache, zu vernachlässigen, solange die Aussage verständlich ist und das kommunikative Ziel erreicht wird. Die Lehrperson ermutigt zum Gebrauch des Deutschen und stellt sprachliche Mittel zur Verfügung, um die Schwierigkeit eines Sprechanlasses, einer (Schreib-)Aufgabe oder eines Textes zu reduzieren. Die Wortschatzarbeit ist in engem Zusammenhang mit dem Aufbau von Konzepten zu sehen. Sie steht nicht isoliert, sondern wird immer in eine kommunikative Situation eingebettet. Auf methodische Vielfalt, von strukturiert-gelenkten bis sehr offenen-spielerischen Übungsformen, ist ebenso zu achten wie auf ganzheitliche Aufgabenstellungen, die unterschiedliche Lerntypen ansprechen. Die Arbeit mit altersgemäßen literarischen Texten unterstützt die Schülerinnen und Schüler in ihrer Sprachentwicklung, indem sie neue Wörter im Textzusammenhang erschließen, schriftsprachliche Ausdrucksweisen hören/lesen und bei vorgelesenen Texten die korrekte Aussprache erfahren. Über literarisches Lernen wird bedeutungsvolles und vertiefendes Lernen zugänglich gemacht. Auch kreative Lese- und Schreibaufgaben, Musik und theaterpädagogische Elemente ermöglichen einen abwechslungsreichen Zugang zur deutschen Sprache und fördern neben dem Ausdruck die Aufmerksamkeit, die Wahrnehmung, die Kooperation und den Selbstwert. Die Lehrperson sorgt dabei für eine klare Trennung von Lern- und Prüfungssituationen. Sprachlernstrategien werden bewusst gemacht und die Selbstkompetenz im Hinblick auf eigenständiges Lernen gestärkt (selbstverantwortliche Lernorganisation). Alphabetisierung und Zweitschrifterwerb Der Erwerb von Schrift und Rechtschreibung (Orthografie) geht den schriftlichen Fertigkeiten Lesen und Schreiben voraus und verlangt eine intensive Begleitung seitens der Lehrperson von Anfang an. Von großem Vorteil wäre hierbei die Möglichkeit einer zweisprachigen Alphabetisierung. Mit der Alphabetisierung bzw. dem Zweitschrifterwerb (Schreib- und Druckschrift) geht der Aufbau phonologischer Bewusstheit (auch in den Erstsprachen) einher, ehe das Schreiben selbst, insbesondere das orthografisch korrekte Schreiben, in den Mittelpunkt rückt. Die Rechtschreibung hat im Verhältnis zu den anderen Kompetenzbereichen einen geringen Stellenwert. Umgang mit Heterogenität Unterschiedliche Altersgruppen, Vorkenntnisse/-erfahrungen, Lernbiografien, mitgebrachte Sprachen und Schrift sowie unterschiedlicher Sprachstand führen u. U. zu einer sehr heterogenen Lernergruppe, der die Lehrperson mit Binnendifferenzierung begegnet. Dabei müssen auch Unterschiede im Lernalter, im Lerntempo und im Unterstützungsbedarf berücksichtigt werden. Inhaltlich und methodisch differenzierte Lernangebote unterstützen alle Lernenden in ihrer Kompetenzentwicklung: Arbeitsaufträge werden unterschiedlich formuliert und streben verschiedene Lernziele an, zB beim Lernen an Stationen oder durch das Variieren von Fragestellungen im Gespräch. Kooperative Lernformen ermöglichen sprachliche Interaktion und Hilfestellung. Verfügbare Unterrichtsmaterialien können dabei nicht immer passgenau sein, sondern werden als Baukasten genutzt, aus denen Bilder, (Hör-)Texte, Übungen und Aufgaben ausgewählt werden. Die Nutzung digitaler Medien ist zu begrüßen, da sie die Individualisierung von Lernangeboten und ein Mehr an Sprachlernanlässen (zB wiederholbare Hörtexte) ermöglichen. Einsatz von Diagnoseinstrumenten Um möglichst zielgerichtet fördern zu können, sind Sprachstandsbeobachtungen unerlässlich, sobald der Sprachstand Beobachtungen zulässt. Daran schließt die Erstellung individueller Förderpläne an. Wenn möglich sollte auch der Sprachstand in der Erstsprache in Zusammenarbeit mit erstsprachlichen Lehrkräften festgestellt werden. Lehrstoff: Die in der Deutschförderklasse zu erwerbenden Kompetenzen werden in vier Lernbereiche gegliedert, deren Nummerierung keine Hierarchie ausdrückt: Lernbereich 1: Mündliche/schriftliche Sprachhandlungskompetenz zur Bewältigung kommunikativer Situationen (=Pragmatik) und mündliche/schriftliche Textkompetenz zur Bewältigung bildungssprachlicher Anforderungen, realisiert mit Hilfe der vier Fertigkeiten: – Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen – Sprechen/Mündliches Sprachhandeln – Lesen und Leseverstehen – Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln Lernbereich 2: Linguistische Kompetenzen – Wortschatz – Strukturen: Wortformen (Morphologie), Satzbau (Syntax) – Aussprache – Schrift: Alphabetisierung bzw. Zweitschrifterwerb – Rechtschreibung (Orthografie) Lernbereich 3: Sprachlernkompetenz (Sprachlernstrategien) Lernbereich 4: Selbstkompetenz, soziale Kompetenz, interkulturelle Handlungsfähigkeit Für die Realisierung der kommunikativen Kompetenzen des Lernbereichs 1 mit Hilfe der vier Fertigkeiten sind die sprachlichen Mittel des Lernbereichs 2 die Grundlage und sie haben somit dienende Funktion. Sich eine Sprache anzueignen, bedeutet zuallererst, den eigenen Handlungsraum zu erweitern. Im Mittelpunkt der Sprachförderung in der Deutschförderklasse steht deshalb zunächst die Ausbildung der mündlichen und erst in weiterer Folge der schriftlichen kommunikativen Handlungsfähigkeit. Dabei werden die rezeptiven Fertigkeiten („Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen“ und „Lesen und Leseverstehen“) vor den produktiven Fertigkeiten („Sprechen/Mündliches Sprachhandeln“ und „Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln“) entwickelt. Für das Lesen und Schreiben sind schriftsprachliche Kenntnisse grundlegend. Die Vermittlung der Schreib- und Lesefähigkeit - ob als Alphabetisierung für Schülerinnen und Schüler, die bislang nicht lesen und schreiben gelernt haben, oder als Zweitschrifterwerb für Schülerinnen und Schüler, die bereits in ihrer Erstsprache alphabetisiert sind - geht diesen Prozessen voraus. Schulische Lernangebote wecken die Motivation, das erworbene Wissen und Können in vielfältigen Kontexten anzuwenden. Um eine systematische Kompetenzentwicklung jeder Schülerin und jedes Schülers zu ermöglichen, werden je nach Alter und Entwicklungsstand der Kinder unterschiedliche inhaltliche und methodische Schwerpunkte gesetzt. Die Themen und Lernsituationen beziehen sich sowohl auf Lebens- bzw. Handlungsbereiche der Schülerinnen und Schüler, wie Familie, Freizeit oder Öffentlichkeit, als auch auf die Lehrpläne der Unterrichtsgegenstände der jeweiligen Schulstufe. So ist kompetenzorientiertes Lernen einerseits an der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet und eröffnet andererseits allen Schülerinnen und Schülern Zugänge zum fachlichen Lernen. Letzteres kann durch die konkrete Erarbeitung der sprachlichen Grundlagen der Unterrichtsgegenstände (wie Fachwortschatz und fachsprachliche Strukturen) auf die Teilnahme vorbereiten, wodurch eine sinnvolle Verknüpfung von Sprach- und Fachlernen sichergestellt wird. Dafür ist eine intensive Kooperation zwischen der Lehrperson der Deutschförderklasse und den Fachlehrpersonen notwendig. Die Vermittlung sprachlicher Kompetenzen soll deshalb auch über die Vermittlung der fachlichen Grundlagen in den Grundkompetenzen (zB Mathematik oder Englisch) erfolgen. Die im Folgenden tabellarisch aufgeführten Anforderungen benennen Kompetenzen, die die Schülerin bzw. der Schüler erwirbt und in altersgemäßen Kommunikationssituationen nachweisen muss. Im Unterricht werden die Kompetenzbereiche nicht isoliert behandelt, sondern sind Bestandteile eines Gesamtzusammenhangs. Kommunikative Kompetenzen Lernbereich 1: Mündliche/schriftliche Sprachhandlungskompetenz zur Bewältigung kommunikativer Situationen (=Pragmatik) und mündliche/schriftliche Textkompetenz zur Bewältigung bildungssprachlicher Anforderungen Kompetenzbereich Hörverstehen und Hör-/Sehverstehen Die Schülerin/der Schüler versteht wesentliche Informationen in Gesprächen und sehr einfachen gesprochenen Texten zu vertrauten und konkreten Themen in Alltagssituationen sowie unterrichts- und sachbezogene mündliche Sprachhandlungen in der Standardsprache, vorausgesetzt es wird deutlich und langsam gesprochen. Sie/Er kann darauf sach- und situationsgerecht reagieren und bei Bedarf nachfragen. Die Schülerin/der Schüler – versteht unterrichtstypische Sprachhandlungen (Fragen, Arbeitsanweisungen, Aufforderungen, Ankündigungen, Erklärungen). – versteht das Thema von kurzen Gesprächen, an denen sie/er nur als Zuhörerin oder Zuhörer beteiligt ist. – erschließt die Hauptaussage einfacher sprachlicher Äußerungen und Gespräche im Unterrichtsalltag bzw. einfacher Sachdarstellungen aus dem Sprechkontext und entnimmt ihnen gezielt wesentliche Informationen – versteht die Hauptaussage einfacher und kurzer (auch literarischer), gesprochener Texte sowie klar strukturierter Situationen (zB Rollenspiele). – folgt kurzen und sprachlich einfachen Medienausschnitten zu bekannten Alltags- sowie Sachthemen (Hörtexte bzw. Hör-/Sehtexte wie Radio, Fernsehen, Film) und versteht deren Hauptaussage. Kompetenzbereich Sprechen/Mündliches Sprachhandeln Die Schülerin/der Schüler kann über vertraute Themen ihrer/seiner Lebenswelt und Sachverhalte mit einem begrenzten Repertoire an Wörtern und Strukturen zusammenhängend kommunizieren (mündliche Textkompetenz). Sie/Er bewältigt zunehmend komplexer werdende Sprachhandlungen in der mündlichen schulischen Interaktion. Dabei kann sie/er noch elementare und das Verständnis störende Fehler machen. Die Schülerin/der Schüler – reagiert auf einfache Sprachhandlungen anderer und stellt selbst sprachliche Kontakte in vertrauten Situationen her, kann diese weiterführen und beenden. – wendet in kurzen, zielorientierten Alltagsgesprächen erlernte Wendungen und Ausdrücke an, kann sie an unterschiedliche Sprechsituationen anpassen und neu kombinieren, sofern es sich um einen vertrauten Kontext handelt. – bewältigt in einfacher Form Gespräche mit berichtendem, beschreibendem und erzählendem Charakter zu vertrauten Themen (Erfahrungen, Erlebnisse, Beobachtungen, Sachverhalte). – holt in kurzen und einfachen Dialogen Informationen ein und gibt Informationen weiter. – benennt und beschreibt Gegenstände, Personen, Lebewesen, Tätigkeiten, einfache Sachverhalte und Ereignisse (zB persönliche Daten, Familie, Schule, Essen, Wohnen, Freizeit, Natur und Umwelt). – drückt in kurzen, einfachen Sätzen konkrete Bedürfnisse, Beobachtungen, Meinungen, Gefühle und Stimmungen in vertrauten Situationen aus (zustimmen, ablehnen, Vorlieben äußern, fragen, nachfragen, auffordern, bitten, wünschen, danken, ua.). – begründet in einfacher Form Handlungen, Meinungen, Wünsche, Ziele, Absichten. – erzählt eine einfache zusammenhängende Geschichte anhand von Bildern, Stichwörtern oder anderen Impulsen bzw. gibt in einfachen zusammenhängenden Sätzen die Handlung von Geschichten, Büchern, Filmen wieder. – fasst in einfachen zusammenhängenden Sätzen die Hauptaussage von Sachtexten zu vertrauten Themen zusammen. – trägt eine vorbereitete Präsentation zu einem vertrauten Thema (Familie, Freizeit, Ausbildung) bzw. Arbeitsergebnisse zu einem vertrauten Sachthema vor und beantwortet einfache Informationsfragen. – bewältigt einfache und kurze mündliche Sprachhandlungen in formellen Situationen. – kennt und versteht basale Gesprächsregeln (zB anderen aufmerksam zuhören, andere aussprechen lassen, Blickkontakt aufnehmen bzw. erwidern, Redebedarf anzeigen, je nach Situation leise oder laut sprechen), versucht diese einzuhalten und besitzt das Wissen um Konventionen. – wendet stimmliche (Lautstärke, Betonung, Pause, Sprechtempo) und körpersprachliche (Mimik, Gestik) Mittel der Kommunikation an. – wendet im Fall von Nichtverstehen Strategien wie zB Nachfragen, Bitten um sprachliche Hilfe oder Klärung an und kann auch ihre/seine Erstsprache oder weitere Sprachen als Brücken-sprache(n) nutzen. Kompetenzbereich Lesen und Leseverstehen Die Schülerin/der Schüler liest und versteht kurze, einfache Texte (unterschiedliche Textsorten) zu vertrauten und konkreten Themen. Sie/Er erschließt sich deren Hauptaussage/n und entnimmt ihnen gezielt wesentliche Detailinformationen. Sie/Er nutzt dabei Hilfestellungen zur Texterschließung (zB Wortschatzliste, Bilder, Fragen). Die Schülerin/der Schüler – verfügt über grundlegendes Leseverständnis auf der Wort- und Satzebene. – versteht wesentliche Informationen kurzer, konkreter schriftlicher Äußerungen und Arbeitsanweisungen. – liest einfache (auch literarische) Texte zu vertrauten Themen mit vorwiegend bekanntem Wortschatz, versteht sie global und entnimmt ihnen gezielt die wesentlichen Informationen. – versteht kurze und einfache authentische Texte zu vertrauten Themen global und entnimmt ihnen gezielt Detailinformationen (zB Texte aus Jugendzeitschriften, Zeitungsartikel, Fernseh-/Veranstaltungsprogramme, Gebrauchsanweisungen, Formulare, Prospekte, Broschüren, Fahrpläne uÄ.). – liest einen kurzen einfachen Text möglichst ausspracherichtig vor. – erschließt sich den Wortschatz und den Inhalt von kurzen, einfachen Texten mit Hilfe geeigneter Techniken, zB mittels (elektronischer) Nachschlagewerke. – nutzt Textsignale (Überschrift, Zwischenüberschrift, Hervorhebungen, Absätze, Einrückungen, Gliederungszeichen, begleitende Bildelemente) zum Textverständnis. – erschließt sich, mit Unterstützung, das Internet als Lesequelle. Kompetenzbereich Schreiben/Schriftliches Sprachhandeln Die Schülerin/der Schüler verfasst kurze, einfache Texte (unterschiedliche, aber bekannte Textsorten) zu vertrauten Themen ihrer/seiner Lebenswelt mit einem begrenzten Repertoire an Wörtern und Strukturen. Sie/Er nutzt dabei sprachliche Vorgaben als Hilfestellung. Sie/Er kann dabei noch elementare Fehler machen, dennoch wird klar, was sie/er ausdrücken möchte. Die Schülerin/der Schüler – verfügt über grundlegende Kenntnisse der Schreibweise von Wörtern und Sätzen. – benennt und beschreibt Gegenstände, Personen, Lebewesen, Tätigkeiten, einfache Sachverhalte und Ereignisse mit einem begrenzten Wortschatz und einfachen Strukturen (zB persönliche Daten, Familie, Schule, Essen, Wohnen, Freizeit, Natur und Umwelt). – verfasst einfache persönliche Mitteilungen (Notizen, Einladungen, E-Mails, SMS, Nachrichten in Social Media ua.). – verfasst kurze und einfache Geschichten anhand von Bildern, Stichwörtern oder anderen Impulsen und stellt dabei einfache Satzverbindungen her (und, aber, weil, zuerst, dann, und dann). – bewältigt in einfacher Form schriftliche Sprachhandlungen mit berichtendem, beschreibendem und erzählendem Charakter zu vertrauten Themen (Erfahrungen, Erlebnisse, Beobachtungen, Sachverhalte). – verfasst einfache, kurze zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen (Notizen, Beschreibungen, Zusammenfassungen). – hält gehörte, gelesene und medial vermittelte einfache und kurze Informationen stichwortartig fest. – verfasst einfache Präsentationen zu bekannten Themen und fasst Arbeitsergebnisse in einfacher Form schriftlich zusammen (Mind-Maps, Cluster uÄ.). – gestaltet einfache kreative Aufgaben zu Textvorlagen, wie Reime, Gedichte, Lieder, Sachtexte, Leserbriefe. – verwendet die wichtigsten Satzzeichen sinnbezogen (Punkt, Frage-, Ruf- und Redezeichen). – nutzt unter Anleitung einfache Überarbeitungsstrategien, um eigene Texte weiterzuentwickeln (sprachlich, inhaltlich, orthografisch). Lernbereich 2: Linguistische Kompetenzen Kompetenzbereich Wortschatz Die Schülerin/der Schüler verfügt über einen gesicherten altersgemäßen Grundwortschatz (rezeptiv und produktiv) zur Ausführung der im Lernbereich 1 genannten Sprachhandlungen sowie über Ausschnitte aus dem Aufbauwortschatz und Fachwortschatz, die für ein Folgen des Unterrichts in der Regelklasse gebraucht werden. Die Schülerin/der Schüler – verfügt in aktiver Sprachverwendung über grundlegende idiomatische Wendungen und einen standardsprachlich korrekten Grundwortschatz, der sich auf ihr/sein unmittelbares Lebensumfeld bezieht, muss aber noch nach Worten suchen. – erweitert in Ansätzen ihren/seinen passiven Aufbauwortschatz und Fachwortschatz über den Grundwortschatz hinaus, um verschiedene sach- und fachbezogene Unterrichtsaufgaben erledigen zu können. – verfügt in Alltagssituationen und im Unterricht über einige wichtige memorierte Wendungen (chunks). – erweitert ihren/seinen Wortschatz in vernetzter Form auf verschiedenen Ebenen kontinuierlich (ua. Wortbedeutung, Wortfeld, Wortfamilie, Oberbegriffe, Stilebenen). – fragt aktiv nach Bezeichnungen, Bedeutungen, Zusammenhängen und erschließt sich Bedeutungen aus dem Kontext sowie mit Hilfe von Wortbildungsregeln. – nutzt Hilfsmittel effektiv (zB ein- und zweisprachiges Wörterbuch, Bildwörterbuch, Bild-Wort-Kartei, digitale Wörterbücher und Lern-Apps etc.). Kompetenzbereich Strukturen Die Schülerin/der Schüler verfügt über ein Repertoire häufig verwendeter Strukturen zur Ausführung der im Lernbereich 1 genannten Sprachhandlungen. Sie/Er kann reguläre grammatische Formen erkennen und anwenden. Sie/Er kann noch elementare Fehler machen, zum Beispiel Subjekt-Verb-Kongruenz, Verbstellung oder Verwendung von Zeitformen. Die Schülerin/der Schüler – verwendet einfache Satzmuster und Wendungen, um über sich selbst, andere Personen, Situationen oder Orte zu informieren. – beschreibt ihr/ihm vertraute Handlungen, Ereignisse und Sachverhalte als gegenwärtig, vergangen oder zukünftig. – drückt Bitten, Wünsche, Erlaubnisse, Verbote, Möglichkeiten, Fähigkeiten, Erwartungen, Verneinungen und Verpflichtungen aus. – drückt Modalitäten aus, zB mit Modalverben. – verbindet Wortgruppen und einfache Sätze mit Konnektoren (zB und, und dann, dann, wenn, aber, weil). – formuliert Fragen und Antworten. – stellt in spielerischer Form einfache Sprachvergleiche (auf Wort- und Satzebene) Formen und Strukturen (auch zwischen Sprachen, zB Verbstellung, Verbformen, Verneinung, Wochentage in mehreren Sprachen) an. Kompetenzbereich Aussprache Die Schülerin/der Schüler verwendet Artikulation und Intonation, die sich an der Standardsprache orientieren, weitgehend richtig, es kommt jedoch noch zu Interferenzen mit dem Lautsystem der Erstsprache. Die Schülerin/der Schüler – bildet die meisten Laute und Lautgruppen korrekt. – bildet und unterscheidet ähnlich klingende Laute. – bildet kurze und lange, offene und geschlossene Vokale (zB in hoffen/Hof). – bildet Konsonantenhäufungen (zB in Herbst, springst, ängstlich). – macht unterschiedliche Sprechabsichten wie Aussage, Frage oder Aufforderung durch den richtigen Einsatz der Prosodie deutlich. – wendet Artikulation und Intonation in Lautgedichten, Wortspielen, Zungenbrechern uÄ. an. Kompetenzbereich Schrift Die Schülerin/der Schüler kennt die grundlegenden Laut-Buchstaben-Verbindungen der Standardsprache und kann alle Buchstaben der Schreib- und Druckschrift richtig schreiben. Die Schülerin/der Schüler – entwickelt Fähigkeiten im Bereich der phonologischen Bewusstheit, beispielsweise werden Reime, Silben, Anlaute, Endlaute, Wortlängen und Lautsynthesen unabhängig von ihrer Schreibweise richtig erkannt. – erkennt Laute und Buchstaben als kleinste bedeutungsunterscheidende Elemente (Haus/Maus, Hase/Hose). – kennt den Unterschied zwischen Buchstabe und Laut. – wandelt Buchstaben in Laute um. – stellt Verbindungen zwischen den Lauten her (Lautverschmelzung). – ordnet einem bestimmten Laut den korrekten Buchstaben zu und schreibt ihn auf. – ordnet einem bestimmten Laut die korrekten Buchstabengruppe zu und schreibt sie richtig (ei, ie, eu, äu, au, sch, st, sp, qu, ck, ch, usw.). – schreibt Wörter des erlernten Wortschatzes, einfache Sätze und kurze, einfache Texte in gut lesbarer Schrift. – verwendet beim Schreiben eine ökonomische Stifthaltung und erreicht ein möglichst zügiges Schreibtempo. – kennt und nutzt die Vorteile einer ordentlichen Heftführung, beispielsweise Hinzufügen des Datums, Beachten von Rändern, Einsatz typographischer Mittel, Schreibrichtung, Orientierung im Heft. Kompetenzbereich Rechtschreibung Die Schülerin/der Schüler verfügt über Einsicht in erste orthografische Prinzipien innerhalb ihres/seines produktiven Wortschatzes. Die Schülerin/der Schüler – kennt und verwendet orthografische und grammatische Regel- und Merkelemente, wobei es zum Teil noch zu Übergeneralisierungen kommt. – kennt die elementaren Regeln der Groß- und Kleinschreibung und die wichtigsten Interpunktionszeichen. – fragt aktiv nach einer bestimmten Schreibung und verfügt über Nachschlagetechniken (analog und digital). Überfachliche Kompetenzen Lernbereich 3: Sprachlernkompetenz (Sprachlernstrategien) Kompetenzbereich Sprachlernkompetenz Die Schülerin/der Schüler wendet Sprachlernstrategien mit Unterstützung und/oder selbstständig an, um Wortschatz und Sprachhandlungsfähigkeit zu erweitern. Konkrete Sprachlernstrategien finden sich als Kompetenzbeschreibungen der Fertigkeiten und der sprachlichen Mittel (Lernbereiche 1 und 2). Lernbereich 4: Selbstkompetenz, Soziale Kompetenz, Interkulturelle Handlungsfähigkeit Kompetenzbereich Selbstkompetenz Die Schülerin/der Schüler kann ihre/seine Stärken und Fähigkeiten realistisch einschätzen und entsprechend einbringen, übernimmt Eigenverantwortung, zeigt Eigeninitiative und Engagement, hat Zutrauen zu sich selbst und in ihre/seine Sprach(lern)fähigkeiten und ist motiviert, Neues zu lernen oder zu schaffen. Siehe auch Soziale und personale Kompetenzen. Lehrplanbezüge Kompetenzbereich Soziale Kompetenz Die Schülerin/der Schüler lernt mit und von anderen, hilft anderen und bittet selbst um Unterstützung, hält vereinbarte Regeln ein, übernimmt Verantwortung und ist konfliktfähig. Siehe auch Soziale und personale Kompetenzen. Lehrplanbezüge Kompetenzbereich Interkulturelle Handlungsfähigkeit Die Schülerin/der Schüler ist zum Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt befähigt. Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen Für die weiteren Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie in den Abschnitten A und B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers. Freigegenstände und unverbindliche Übungen Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie in den Abschnitten C und D anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers. 2. Oberstufe

DEUTSCH IN DER DEUTSCHFÖRDERKLASSE

Wie in Ziffer 1. Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände Für die weiteren Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände ist der jeweilige Lehrstoff wie im Abschnitt A anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen Schülerin bzw. des Schülers. Freigegenstände und unverbindliche Übungen Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie in den Abschnitten C und D anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers. Beachte für folgende Bestimmung zum klassenweise gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 3 § 2 Abs. 32 Z 4 Anlage A/e

LEHRPLAN DER ALLGEMEINBILDENDEN HÖHEREN SCHULE UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER ENGLISCHSPRACHIGEN AUSBILDUNG

ERSTER TEIL ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Anlage der jeweiligen Schulform.

ZWEITER TEIL KOMPTENZORIENTIERUNG

Wie Anlage der jeweiligen Schulform.

DRITTER TEIL ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage der jeweiligen Schulform.

VIERTER TEIL ÜBERGREIFENDE THEMEN

Mit der Verankerung der übergreifenden Themen in den Fachlehrplänen werden die fächerübergreifende Kompetenzentwicklung sowie das vernetzte Lernen der Schülerinnen und Schüler über die fachspezifischen Grenzen hinaus unterstützt und mit gesellschaftlich relevanten aktuellen Themen verbunden. Die Auswahl der nachfolgend dargestellten dreizehn übergreifenden Themen erfolgte aufgrund ihrer Aktualität und der zu erwartenden Bedeutsamkeit für die künftige Lebenswelt von Schülerinnen und Schülern. Kompetenzen in gesellschaftlich relevanten Themen können wirksam entwickelt werden, wenn im Unterricht ein fächerverbindendes und fachliche Grenzen überschreitendes Vorgehen forciert wird. Erst dadurch können Zusammenhänge und Wechselwirkungen gesellschaftlicher Phänomene für die Schülerinnen und Schüler begreifbar werden. Bildung für eine nachhaltige Entwicklung muss als allgemeines Anliegen und Leitidee an der ganzen Schule gesehen werden. Für das als Standard geforderte integrative Denken der ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimension sind sowohl fachspezifische als auch cross-curriculare Bezüge von großer Bedeutung. Bildung für nachhaltige Entwicklung, Politische Bildung mit ihren globalen Perspektiven, Global Citizenship Education, Friedenserziehung und Menschenrechtsbildung sowie weitere ausgeführte übergreifende Themen sind Bildungskonzepte, die einander ergänzend und unterstützend nachhaltige Entwicklung in all ihren Dimensionen pädagogisch aufbereiten. Im Lernprozess sollen Wissen, Kompetenzen und Fähigkeiten, Werte und Einstellungen erarbeitet werden, die junge Menschen befähigen, bei der Bewältigung der gesellschaftlichen, ökonomischen und ökologischen Herausforderungen auf lokaler bis hin zur globalen Ebene eine aktive Rolle einzunehmen. Folgende übergreifende Themen unterstützen maßgeblich und gleichermaßen den Erwerb wesentlicher Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler und stellen sicher, dass diese in der heutigen und zukünftigen Lebens- und Arbeitswelt bestehen können: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung, Entrepreneurship Education, Gesundheitsförderung, Informatische Bildung, Interkulturelle Bildung, Medienbildung, Politische Bildung, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung, Sexualpädagogik, Sprachliche Bildung und Lesen, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung, Verkehrs- und Mobilitätsbildung, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung. In den Fachlehrplänen werden an verschiedenen Stellen Bezüge zu den übergreifenden Themen hergestellt. Die didaktischen Grundsätze der jeweiligen Fachlehrpläne listen jene übergreifenden Themen auf, die sich besonders eignen, im Unterricht aufgegriffen zu werden und sich vor allem in den Kompetenzbeschreibungen oder Anwendungsbereichen wiederfinden. Die Gestaltung der Fachlehrpläne bietet zudem die Möglichkeit, jedes der übergreifenden Themen schulautonom in der Umsetzung der jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche an geeigneter Stelle im Unterricht aufzugreifen. Alle Bezüge zu übergreifenden Themen in den Fachlehrplänen werden durch Hochzahlen (1 bis 13) hervorgehoben, die auf das jeweilige übergreifende Thema hinweisen. Von einem Verweis in Fachlehrplänen wurde dort abgesehen, wo sich das Fachgebiet mit dem Kompetenzerwerb im selben Thema beschäftigt. So erfolgt zB im Fachlehrplan „Deutsch“ kein Verweis auf das übergreifende Thema „Sprachliche Bildung und Lesen“. 1. Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 2. Entrepreneurship Education 3. Gesundheitsförderung 4. Informatische Bildung 5. Interkulturelle Bildung 6. Medienbildung 7. Politische Bildung 8. Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 9. Sexualpädagogik 10. Sprachliche Bildung und Lesen 11. Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 12. Verkehrs- und Mobilitätsbildung 13. Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung Pflichtgegenstände Religion 1 Sprachen Deutsch x x x x x x x x x x x Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler x x Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs x x Englisch x x x x x x x x x x x Lebende Fremdsprache x x x x x x x Latein x x x x x x x Mathematik und Naturwissenschaften Mathematik x x x x x x x x x x Geometrisches Zeichnen x x x Digitale Grundbildung x x x x x x x x x Chemie (2-stündig bzw. 4-stündig) x x x x x x x x x x Physik x x x x x x x x Biologie und Umweltbildung x x x x x x x Wirtschaft und Gesellschaft Geschichte und Politische Bildung x x x x x x x x Geographie und wirtschaftliche Bildung x x x x x x x x x x x Musik, Kunst und Kreativität Musik x x x x x x x x x Kunst und Gestaltung x x x x x x x x x x x x Technik und Design x x x x x x x x x Gesundheit und Bewegung Bewegung und Sport x x x x x x x x Verbindliche Übungen Bildungs- und Berufsorientierung x x x x x x x x Erstsprachenunterricht x _______________________ 1 Keine Angaben bezüglich der Übergreifenden Themen, da die Lehrpläne der Kirchen und Religionsgesellschaften inhaltlich voneinander abweichen. Die Vorbereitung und Durchführung von Unterricht zu den übergreifenden Themen erfordert eine zielgerichtete Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer einer Klasse, einer Schule und (im Idealfall) eine vorausschauende Planung in Bezug auf sinnvolle Schwerpunktsetzungen in den vier Schulstufen. Die nachfolgende, alphabetisch geordnete, Darstellung der übergreifenden Themen folgt einer einheitlichen Struktur: Zunächst wird die gesellschaftliche Bedeutung des übergreifenden Themas erläutert. Anschließend werden die Kompetenzziele genannt, die bis zum Ende der Sekundarstufe I von den Schülerinnen und Schülern erreicht werden sollen. Im dritten Schritt werden jene Unterrichtsgegenstände angeführt, in deren Fachlehrplänen auf die jeweiligen übergreifenden Themen verwiesen wird. In der Oberstufe gelten die Ausführungen zu den übergreifenden Themen als Orientierung für den fächerübergreifenden bzw. fachliche Grenzen überschreitenden Unterricht. In den Fachlehrplänen der Oberstufe werden keine verbindlichen oder optionalen Bezüge zu den übergreifenden Themen hergestellt. Die folgenden allgemeinen Ausführungen (Bedeutung des jeweiligen übergreifenden Themas) haben für den Unterricht in der Oberstufe insofern Relevanz, als sie den bisher schon geltenden „Unterrichtsprinzipien“ nachfolgen und in enger inhaltlicher Abstimmung mit den Ausführungen der Grundsatzerlässe stehen, die sowohl für Unter- als auch Oberstufe gelten. Die nachfolgend angeführten Kompetenzziele in den einzelnen übergreifenden Themen gelten explizit nur für die Unterstufe. 1. Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 1.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Die Schule unterstützt Schülerinnen und Schüler dabei, ihren individuellen Bildungs- und in weiterer Folge Berufsweg unter Berücksichtigung ihrer Stärken und mit der nötigen Eigenverantwortung zu beschreiten und bestärkt sie in ihrem gewählten Weg. Ziel ist es, dass Schülerinnen und Schüler ihre Interessen, Begabungen und Talente erkennen sowie wichtige Lebenskompetenzen (wie Entscheidungs- und Reflexionsfähigkeit) erwerben. Dieses Kompetenzlernen soll über die gesamte Schullaufbahn hinweg und speziell vor schulischen Übergängen oder Abschlüssen erfolgen. Eine der zentralen Herausforderungen ist, Schülerinnen und Schüler dabei zu unterstützen, aus den zahlreichen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten diejenigen auszuwählen, die ihnen aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit, ihrer Persönlichkeit und ihrer Lebenssituation die bestmöglichen Chancen bieten und diese möglichst auch praktisch ausprobieren zu können. Lehrerinnen und Lehrer tragen als wichtige Bezugspersonen in hohem Maße dazu bei, dass sich Schülerinnen und Schüler zu eigenverantwortlichen Menschen entwickeln können – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Sprache, Religionszugehörigkeit oder etwaiger Behinderung. Dabei sind Bezüge zu Themen wie zB Arbeitsabläufe, Tätigkeitsbereiche, Arbeitsbedingungen, untypische sowie nicht traditionelle Frauen- und Männerberufe, die Wichtigkeit von überfachlichen Kompetenzen (Selbst- und Sozialkompetenz; Stärken, Interessen und Talente; Erwartungen und Ziele im Hinblick auf das Leben), ehrenamtliches Engagement, aber auch der Zusammenhang von Bildung und Beruf, Lieblingsbeschäftigungen und „Traumberufe“, die sinnstiftende Funktion von Arbeit, Work-Life-Balance, Arbeitsteilung in der Familie, bezahlte und unbezahlte Arbeit und die Notwendigkeit vielfältige (außer)schulische Erfahrungen zu sammeln, herzustellen. 1.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – bei sich selbst Stärken und Interessen erkennen, die für eine selbstgesteuerte, reflektierte Berufslaufbahn- und Lebensgestaltung wichtig sind und diesbezüglich Feedback einholen; – in Ansätzen Stärken und Interessen bei anderen erkennen und diesbezüglich anderen Feedback geben; – gesellschaftliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Trends der Ausbildungs- und Berufswelt in Bezug auf die Bedeutung für sich selbst reflektieren; – Unterstützung in Fragen der Bildungs- und Berufslaufbahn einholen und wichtige Informationen bei Entscheidungsprozessen einbeziehen; – reflektierte Bildungs- und Berufsentscheidungen treffen und deren Auswirkungen auf die eigene Lebensgestaltung einschätzen. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Englisch, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Lebende Fremdsprache, Musik, Physik, Technik und Design 2. Entrepreneurship Education 2.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Entrepreneurship ist im Europäischen Referenzrahmen für das lebenslange Lernen als Schlüsselkompetenz definiert (Brüssel KOM(05)548). Entrepreneurship Education umfasst – nach der ganzheitlichen Definition des TRIO-Modells (Aff/Lindner 2005) – drei Bereiche: Entwicklung innovativer Ideen und deren strukturierte Umsetzung, Persönlichkeitsentwicklung und die Befähigung dazu, eigeninitiativ zu sein, an sich zu glauben, empathisch und teamfähig zu agieren sowie sich selbst und anderen Mut zu machen, Verantwortung für sich, andere und die Umwelt zu übernehmen. Mit der Befähigung in den genannten drei Bereichen sollen Schülerinnen und Schüler spielerisch lernen, (unternehmerische und gesellschaftliche) Ideen zu entwickeln und umzusetzen (mit Design Thinking, Lernen mit kleinen und größeren Herausforderungen, Perma.teach, Projekte wie eine Marktwoche oder eine Changemaker-Woche), Werte zu schaffen, die Wertschöpfungskette zu analysieren, sich als Teil von Wirtschaft und Gesellschaft zu begreifen und ihre Rolle im Wirtschaftskreislauf – als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Unternehmerinnen und Unternehmer, Verbraucherinnen und Verbraucher, aktive Staatsbürgerinnen und Staatsbürger – zu erkennen. Sie erkennen und entwickeln dabei persönliche Stärken, Engagement, Selbstmotivation, empathische Kommunikation, Teamfähigkeit und bewussten Umgang mit Risiken. 2.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – Ideen mit einem positiven Wert für Dritte und Gesellschaft entwickeln und umsetzen; – Risiken erkennen und lernen damit vorausschauend umzugehen; – Verantwortung für Projekte übernehmen und diese im Team arbeitsteilig nach vereinbarten Regeln zu Ende führen, auch wenn Probleme auftauchen; – aus Fehlern in der Verfolgung von Projekt- und Lernzielen die richtigen Schlüsse ziehen, um ihre Ziele zuversichtlich und konsequent weiterzuverfolgen; – Ursachen einer Problemlage in Projekt- und Lernsituationen erkennen sowie kreativ nachhaltige Ideen zur Problemlösung entwickeln; – empathisch kommunizieren, wertschätzendes Feedback geben und Argumente für die eigene Meinung in eine Debatte einbringen. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Englisch, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Physik, Technik und Design 3. Gesundheitsförderung 3.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Schulische Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozess ab, Schülerinnen und Schülern ein höheres Ausmaß an Wissen und Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen (Gesundheitskompetenz) und sie damit zur selbstbewussten Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen. Gesundheit steht für ein positives Konzept, das in gleicher Weise die physische, psychische und soziale Gesundheit umfasst (vgl. Ottawa Charta, WHO 1986). Diese Kompetenzen können nur erworben werden, wenn Schule als ein sicherer und gesundheitsfördernder Ort wahrgenommen wird, was zB durch ein lernförderliches und angstfreies Klassen- und Schulklima, durch ein Stärken des sozialen Miteinanders, durch Maßnahmen zum Schutz vor (sexualisierter) Gewalt, Mobbing und Diskriminierung, durch eine rauchfreie und ansprechende Schulumgebung (Raumklima, Licht, Lärmschutz, etc.), durch Förderung von Bewegung und Sport, durch Veranstaltungen wie zB „ein Tag der psychischen Gesundheit“, Workshops sowie durch das Angebot eines gesunden und nachhaltigen Essens in der Schule erreicht werden kann. Diese Maßnahmen beeinflussen das individuelle Gesundheitsverhalten und den individuellen Bildungserfolg und haben damit auch einen direkten Einfluss auf die Gesundheit von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrer. 3.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – die Zusammenhänge zwischen Gesundheitsverhalten, Ernährung, Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit beschreiben; – Schutz- und Risikofaktoren für Gesundheit erklären und sich altersgemäß vorbeugend verhalten; – Belastungssituationen erkennen und sich für das eigene Wohlbefinden (Mental Health/Psychische Gesundheit) aktiv einsetzen; – altersgemäße Maßnahmen zur konstruktiven Bearbeitung von Belastungssituationen und Konflikten setzen und in kritischen Situationen sowie bei Diskriminierung Hilfe in Anspruch nehmen; – altersgemäße Erste-Hilfe-Maßnahmen anwenden und Gesundheitsversorgungsangebote nennen. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Englisch, Kunst und Gestaltung 4. Informatische Bildung 4.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Die Digitalisierung beeinflusst und verändert das private und berufliche Leben. Geräte der Informations- und Kommunikationstechnologie halten Einzug in den Alltag der Gesellschaft und verändern das Kommunikationsverhalten und die Wahrnehmung von Realitäten. Funktionsweise und Auswirkungen der Informations- und Kommunikationstechnologien beruhen auf Prinzipien, Konzepten und Methoden, die zu erklären, zu hinterfragen und deren gesellschaftliche Auswirkungen sowohl kritisch als auch im Lichte ihrer Chancen zu reflektieren sind. Im Bewusstsein über Folgen und Auswirkungen des Einsatzes bestimmter Technologien sollen Schülerinnen und Schüler eine sinnvolle Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in der Schule und im Alltag vornehmen können. Die Vermittlung der Informatischen Bildung soll dabei unter Verwendung der Alltagsprache, aber auch durch die Verwendung der formalisierten Fachsprache erfolgen. Die kurzen Halbwertszeiten technischer Entwicklung bedingen, dass nicht das Bedienen aktueller Hard- und Software Informatische Bildung ausmacht, sondern das Verstehen der Prinzipien und der grundsätzlichen Technologien. Dadurch können auch künftige technische Entwicklungen besser beurteilt und Vorkenntnisse und Fähigkeiten selbstständig weiterentwickelt werden. 4.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – Daten, Informationen und digitale Inhalte sowohl im passenden Format als auch in einer sinnvollen Struktur speichern; – mit einer Tabellenkalkulation einfache Berechnungen altersgemäßer Aufgabenstellungen (wie Textgleichungen) durchführen; – Informationen automatisiert verarbeiten, übermitteln, auswerten und darstellen; – eindeutige Handlungsanleitungen (Algorithmen) nachvollziehen, diese ausführen und eigene Algorithmen formulieren; – die Auswirkungen der zunehmenden Digitalisierung auf das eigene Leben und die Gesellschaft beschreiben und in Bezug auf Chancen und Risiken kritisch bewerten. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Englisch, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geometrisches Zeichnen, Kunst und Gestaltung, Latein, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler, Mathematik, Physik, Technik und Design 5. Interkulturelle Bildung 5.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Interkulturelle Bildung befähigt Schülerinnen und Schüler mit Vielfalt in einer diversen Gesellschaft umzugehen. Sie ermöglicht die Auseinandersetzung mit und die Teilhabe an aktuellen gesellschaftlichen und kulturellen Entwicklungen. Die Einhaltung der Menschenrechte, welche in den unterschiedlichen Menschenrechtskonventionen (zB Frauenrechts-Konvention, Kinderrechts-Konvention, Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung) festgeschrieben sind, sowie demokratischer Prinzipien ist dabei zentraler Bezugspunkt. Interkulturelle Bildung schafft eine Voraussetzung für ein von Zusammenhalt, Toleranz und Solidarität getragenes Schulklima und trägt zu einer wertschätzenden und respektvollen Lernatmosphäre bei. Darüber hinaus ist sie für die Persönlichkeitsentwicklung essenziell und baut interkulturelle Handlungskompetenzen der Schülerinnen und Schüler auf. Interkulturelle Bildung ist den Menschenrechten sowie den Prinzipien der Menschenwürde und der Gleichheit aller Menschen verpflichtet und fördert das Verständnis von und den Umgang mit Vielfalt, macht Potenziale sicht- und nutzbar und leistet einen Beitrag zur Dialogkompetenz innerhalb der Klassen- und Schulgemeinschaft. Sie setzt an den Vorerfahrungen und Sichtweisen von Schülerinnen und Schülern an und nützt biographische, linguistische und weitere geeignete Ansätze, um die Vielfalt von Kulturen, Biographien und Lebensentwürfen zu bearbeiten. 5.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – vielfältige Lebensentwürfe und Biographien als gesellschaftliche und schulische Normalität wahrnehmen und respektvoll damit umgehen; – die eigene Biographie als Grundlage des Erlebens, Denkens und Handelns einbringen; – eine kritische und wertschätzende Grundhaltung einnehmen – als Grundlage für Zivilcourage und konstruktive Konfliktkultur ohne kulturelle Zuschreibungen; – Stereotype, (Fremd-)Zuschreibungen und Klischees identifizieren sowie ausgrenzende, rassistische, sexistische Aussagen und Handlungsweisen erkennen, hinterfragen und dagegen auftreten; – Entwicklungen in der migrationsgeprägten und individualisierten Gesellschaft aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten, sich daraus eine Meinung bilden und eigene Standpunkte vertreten. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Deutsch, Englisch, Erstsprachenunterricht, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler, Mathematik, Musik 6. Medienbildung 6.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Analoge und digitale Medien dienen der Verbreitung von Informationen, unterstützen Kommunikations- und Verständigungsprozesse und erweitern die Ausdrucksmöglichkeiten des Menschen. Zugleich werden durch Medien auch Werte, Orientierungen und Weltanschauungen vermittelt. Digitale Medien ermöglichen schnelle, orts- und zeitunabhängige Kommunikation. Das bietet Chancen zur Entwicklung von Weltoffenheit und zur Weiterentwicklung der Demokratie, birgt aber auch die Gefahr der Manipulation. Medienbildung soll dazu beitragen, diese Chancen und Risiken in Relation setzen zu können. Medienbildung reflektiert die verschiedenen Interessen, die die Auswahl und den Inhalt von Informationen und die Form der Vermittlung bestimmen, und trägt damit wesentlich zur Urteilsbildung der Schülerinnen und Schüler bei. Medienbildung ermutigt Schülerinnen und Schüler zu einem kritischen und kreativen Umgang mit Medientechnologien und zur Gestaltung von eigenen Medieninhalten. Indem die Wirkungsmöglichkeiten der einzelnen Medienarten erkannt und genutzt werden, erweitern Schülerinnen und Schüler ihre Selbstwirksamkeit und können verstärkt an der Gesellschaft und ihrer Weiterentwicklung teilhaben. 6.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Medienbeiträge planen, Kreativität in der Umsetzung und Gestaltung zeigen und sich als selbstwirksam erleben; – Medienangebote kritisch und bewusst auswählen sowie entnommene Informationen kreativ und interaktiv nutzen, präsentieren und sich darüber austauschen; – Glaubwürdigkeit und Wertvorstellungen von Medien einschätzen sowie Werbung und Fake News erkennen; – Medieninhalte kritisch hinterfragen und die damit verbundenen Interessen erkennen; – mithilfe von Medien und aktuellen Technologien weltoffen und zielgerichtet mit Personen kooperieren und interagieren. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Englisch, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geometrisches Zeichnen, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Technik und Design 7. Politische Bildung 7.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Politische Bildung trägt maßgeblich zu einer partizipativen und inklusiven Gestaltung der Gesellschaft sowie zur Verwirklichung und Weiterentwicklung von Demokratie und Menschenrechten bei. Politische Bildung stützt sich insbesondere auf Empfehlungen und Richtlinien der Kinderechtskonvention und den Referenzrahmen für Demokratiekompetenz des Europarats, die den hohen Stellenwert der Politischen Bildung und das Recht junger Menschen darauf betonen. Ein grundlegendes Ziel der Politischen Bildung besteht darin, „die Lernenden nicht nur mit Wissen, Verständnis und Kompetenzen auszustatten, sondern sie auch dazu zu befähigen, im Dienste der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in der Gesellschaft aktiv werden zu wollen“ (Europarats-Charta zur Politischen Bildung und Menschenrechtsbildung 2010: 4). Politische Bildung stellt kontroverse Themen in der Gesellschaft auch als kontrovers im Unterricht dar, vermeidet jede Form der Indoktrination und hat die politisch selbstbestimmte Bürgerin und den politisch selbstbestimmten Bürger als Ziel vor Augen. Politische Bildung orientiert sich an den Lebensbezügen, Interessen und Vorerfahrungen der Schülerinnen und Schüler, greift aktuelle politische Fragestellungen (zB Klimagerechtigkeit, Nachhaltiges Leben und Wirtschaften, Umweltschutz, Migration) auf und setzt sich mit den vielen Facetten politischer Kommunikation im Rahmen des Unterrichts (zB Debattierclub, Rollen- und Planspiele, Kinder- und Jugendparlament) auseinander. Sie vermittelt ein Verständnis für lokale und globale Zusammenhänge und Probleme der Menschheit und legt dar, dass eine faire Verteilung und Nutzung von Ressourcen, eine gerechte Friedens- und Sicherheitsordnung und die Einhaltung von Menschenrechten Voraussetzungen für ein friedliches Zusammenleben auf dieser Welt sind. 7.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – verschiedene politische Ideen und Konzepte wie zB Macht, Autorität und Gerechtigkeit sowie Prinzipien der österreichischen Verfassung verstehen und bewerten; – wesentliche politische Fragestellungen wie zB Gerechtigkeit, Toleranz, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung und demokratische Willensbildung aufgreifen, deren globale Aspekte erkennen und ihre Bedeutung verstehen; – Überzeugungen von politisch Andersdenkenden kritisch reflektieren und sich mit kontroversen Ansichten auseinandersetzen; – unterschiedliche gesellschaftliche Strukturen, Machtverhältnisse, Interessen und Wertvorstellungen beschreiben sowie im Hinblick auf eigene Auffassungen bewerten; – verantwortlich an Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen im eigenen Lebens- und Erfahrungsbereich teilnehmen, demokratische Lösungen finden und sich damit selbst als aktiv Handelnde in der Gestaltung von Demokratie vertreten und erleben (zB im Klassenverband, in der Schülerinnen- und Schüler- oder Jugendvertretung). Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Deutsch, Digitale Grundbildung, Englisch, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik 8. Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 8.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Die Gleichstellung der Geschlechter ist als universelles Menschenrecht in mehreren internationalen Übereinkommen verankert, sowohl als eigenes Ziel als auch als Querschnittsthema (zB UN-Agenda 2030 /Nachhaltigkeitsziele: Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) 4 Inklusive Bildung und SDG 5 Geschlechtergleichstellung; Istanbul-Konvention des Europarates zum Abbau von geschlechterbezogener Gewalt; UN-Frauenrechtskonvention). Geschlechtergleichstellung wurde damit als wichtiger Hebel für die Weiterentwicklung von Gesellschaften in Richtung Nachhaltigkeit, Demokratie und Gewaltfreiheit identifiziert. Durch die Verankerung in der österreichischen Bundesverfassung ist die Förderung der Gleichstellung auch als staatliche Aufgabe definiert. Bildung kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Im Schulbereich schafft eine reflexive Geschlechterpädagogik unter dem Aspekt der Geschlechtergleichstellung geeignete Lernräume, in denen sich alle Jugendlichen unter professioneller Begleitung mit Geschlechterthemen unter verschiedenen Blickwinkeln auseinandersetzen können. Dies kann sowohl auf Fachebene erfolgen als auch auf persönlicher Ebene (zB Auseinandersetzung mit Sexismus und Identitätsfragen). Derartige Lernprozesse erzeugen Wissen und Bewusstsein für Bedingungsfaktoren von Geschlechterungleichheiten und deren Veränderbarkeit, wodurch auch die Bereitschaft gestärkt werden kann, sich im Alltag für mehr Gleichstellung einzusetzen. Durch die Auseinandersetzung mit Rollenklischees können geschlechterstereotype Zuschreibungen erkannt und überwunden werden, sowie eigene Lebens- und Berufsperspektiven erweitert werden. Eine geschlechterreflexive Methodik und Didaktik soll Jugendliche dabei unterstützen, ihre Potentiale und Interessen (zB im MINT-, Kreativ- oder CARE-Bereich) unabhängig von geschlechterspezifischen Rollenzuschreibungen zu entwickeln bzw. zu entfalten und dadurch reflektierte Entscheidungen für die eigene Berufs- und Lebensplanung zu treffen (zB gleichberechtigte Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit in der Partnerschaft, gleichberechtigte Elternschaft, Stärkung des Interesses von Schülerinnen und Schülern an bislang geschlechtsuntypischen Berufen/Studien). 8.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – Begriffe wie „Geschlechterstereotypen“, „Diskriminierung“, „Chancengleichheit“ und „Sexismus“ anhand von Beispielen auch aus der eigenen Lebens- und Erfahrungswelt erklären (zB Fähigkeitszuschreibungen, Verhaltensnormen, Einkommensunterschiede, sexuelle Gewalt, Geschlechtervielfalt) sowie eigene Positionen zu diesen Themen entwickeln; – die Begriffe „Frauenbewegung“ und „Gleichstellungspolitik“ mit einfachen Worten erklären und einen Zusammenhang herstellen zu bestimmten Errungenschaften in der Gleichstellungspolitik (zB Wahlrecht, Zugang zu gleicher Bildung, Gesetze gegen sexuelle Gewalt); – Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten und Interessen entwickeln und diese konsequent weiterverfolgen, ohne sich dabei von Geschlechterstereotypen entmutigen zu lassen; – vorurteilsfrei miteinander kommunizieren und in von Sexismus und Diskriminierung geprägten Situationen Zivilcourage zeigen; – argumentieren, mit welchen Zielsetzungen in den österreichischen Gesetzen der Grundsatz der Gleichberechtigung verankert ist. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Englisch, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Mathematik, Physik, Technik und Design 9. Sexualpädagogik 9.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Eine ganzheitliche Sexualpädagogik orientiert sich inhaltlich an den „Standards zur Sexualaufklärung“ der WHO (WHO 2011). Sexualpädagogik umfasst den Erwerb von evidenzbasiertem Wissen und von Kompetenzen, die zu einem positiven Zugang zur Sexualität, einer positiven Grundhaltung sich selbst gegenüber sowie eigenem Wohlbefinden führen. Der positive Körperbezug ist sowohl Voraussetzung für einen wertschätzenden und schützenden Umgang mit dem eigenen Körper, aber auch für den positiven Kontakt mit anderen Menschen. Sexualinformationen sollen daher nach individuellen, sozialen, medizinischen und ethischen Gesichtspunkten bewertet werden. Große Bedeutung haben Informationen über Sexualität in digitalen Medien, die kritisch zu reflektieren sind, um etwaige Mythen identifizieren zu können. Es ist darauf zu achten, dass das Pluralitätsgebot und Indoktrinationsverbot eingehalten werden und die Auseinandersetzung mit anderen Haltungen respektvoll geführt wird. Das sind wichtige Voraussetzungen für die Entwicklung einer respektvollen Haltung bei Schülerinnen und Schülern. 9.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – selbstbestimmt und verantwortungsvoll mit dem eigenen Körper umgehen und nutzen ihr Wissen über Fruchtbarkeit, Zyklus und die Wirkungsweise von Verhütungsmitteln, um eigene Einstellungen und Werthaltungen zu Körper und Sexualität kritisch zu reflektieren; – die Vielfalt von Menschen in Hinblick auf sexuelle Orientierung, Körper inklusive Geschlechtsmerkmalen und Geschlechtsidentitäten respektieren und stereotype Erwartungshaltungen und Normen kritisch reflektieren; – mit Gefühlen (wie Verliebtheit, Enttäuschung, Wut, Angst und Unsicherheit) umgehen, darüber sprechen und Selbstsicherheit in Bezug auf die eigenen Wünsche und Grenzen aufbauen; – diskriminierendes und übergriffiges Verhalten ansprechen und Hilfe in Anspruch nehmen; – ihre sexuellen und reproduktiven Rechte sowie die gesetzlichen Bestimmungen in Österreich erklären. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Biologie und Umweltbildung, Deutsch, Englisch, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Musik 10. Sprachliche Bildung und Lesen 10.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Sprachliche Bildung und Lesefertigkeiten nehmen im Bildungsprozess eine Schlüsselfunktion ein, da sie wesentliche Voraussetzungen für erfolgreiches fachliches Lernen in allen Unterrichtsgegenständen darstellen: Je besser sie entwickelt sind, desto leichter können Schülerinnen und Schüler dem Unterricht folgen, aus Texten zielgerichtet Informationen entnehmen, sich eigenständig Wissen aneignen und dieses mit anderen teilen. Neben Hören und Schreiben sind damit Sprechen und Lesefertigkeiten zentral für die selbstständige Erschließung von Wissens- und Erfahrungswelten. Die angeführten Kompetenzen dieses übergreifenden Themas tragen damit besonders zu einer Steigerung der Chancen- und Bildungsgerechtigkeit sowie zur individuellen Identitätsbildung bei. Eine sprachbewusste Haltung der Lehrerinnen und Lehrer sowie ein Unterricht, der sprachsensible Lernangebote setzt, sind Voraussetzungen, um Schülerinnen und Schülern in ihrer Sprach- und Leseentwicklung gut begleiten und unterstützen zu können. Ziel der Leseförderung ist, dass alle Schülerinnen und Schüler die Kulturtechnik Lesen als Zugang zur Welt der Schrift und zu anderen interpretierbaren Zeichensysteme (wie zB Grafiken, Bilder, Symbole, Filme, Hörtexte etc.) einsetzen können. Durch das Einbeziehen der Erst-, Zweit- und Herkunftssprachen in den Unterricht kann das Sprachenrepertoire der Schülerinnen und Schüler erweitert sowie die Sensibilisierung und die Bewusstseinsbildung für sprachliche Vielfalt gefördert werden. Eine besondere Bedeutung kommt dabei den Minderheitensprachen der in Österreich ansässigen Volksgruppen zu. 10.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – Lesestrategien zur Erschließung eines Textes erfolgreich anwenden, Informationen zielgerichtet entnehmen und entsprechend der jeweiligen Zielsetzung von Aufgabenstellungen verarbeiten; – ihre Meinung kundtun und miteinander angemessen kommunizieren – auch in Diskussionen; – Sachverhalte, Vorgänge, Phänomene, Prozesse und Argumente unter Anwendung von fachspezifischem Wortschatz erklären, begründen und beurteilen; – die eigenen sprachlichen Fertigkeiten in der Unterrichtssprache Deutsch, in der Fremdsprache und ggf. in der Erstsprache einschätzen. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geometrisches Zeichnen, Kunst und Gestaltung, Latein, Lebende Fremdsprache, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs, Mathematik, Musik, Physik, Technik und Design 11. Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 11.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Die Verschwendung natürlicher Ressourcen, der Verlust der Biodiversität und die Folgen des Klimawandels gefährden die Lebensgrundlagen der gegenwärtigen und der künftigen Generationen und verlangen verantwortungsbewusstes Handeln. Umweltbildung will Kompetenzen und Haltungen zur demokratischen Gestaltung einer zukunftsfähigen Gesellschaft fördern, in der Ressourcenschonung und Verteilungsgerechtigkeit wichtige Anliegen sind. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler zu befähigen, im Spannungsfeld von individuellen und gesellschaftlichen sowie ökologischen und ökonomischen Interessen verantwortungsvoll urteilen und handeln zu können. Der Unterricht soll für die Anliegen und Erfordernisse des Natur-, Tier- und Umweltschutzes und für die Gestaltung eines umweltbewussten Alltags sensibilisieren. Geeignete Methoden sind vor allem Naturbegegnung, Projektunterricht, forschendes und entdeckendes Lernen und die Durchführung von Rollen-, Plan- sowie Simulationsspielen. Neben dem Verständnis für Ökosysteme sind verstärkt Fragestellungen einzubeziehen, die sich an den Interessen der Schülerinnen und Schüler und dem aktuellen Tages- und Weltgeschehen orientieren. Als Kernthemen werden ua. Artenvielfalt und -schutz; Klimawandel und -schutz; Lebensräume und deren Vernetzung und Schutz von Boden, Wasser, Luft, Wäldern und Meeren; nachhaltige und sozial gerechte Ressourcen- und Energienutzung; Vermeidung von Lebensmittelabfällen, Abfall und Emissionen; Recycling; Ernährung und verantwortungsvoller Konsum gesehen. 11.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – das Zusammenwirken von ökologischen, ökonomischen und sozialen Faktoren bei Umweltproblemen verstehen und mögliche Lösungsvorschläge ableiten; – die Bedeutung des Einsatzes ressourcen- und umweltschonender sowie sozial verantwortlicher Verfahren, Produkte und Dienstleistungen in Beruf und Wirtschaft erkennen und sich mit gegensätzlichen Interessen und deren Auswirkungen auseinandersetzen; – sich als Teil der Natur und Gesellschaft erfahren und Bereitschaft zeigen, an der Erhaltung der Biodiversität (Arten, Boden, Landschaft) und an der nachhaltigen Entwicklung der Lebensgrundlagen mitzuwirken; – die eigenen Lebensgewohnheiten auf Prinzipien der Nachhaltigkeit überprüfen und daraus Konsequenzen für das eigene verantwortliche Handeln ableiten; – Visionen für eine umweltverträgliche und nachhaltige Zukunft entwickeln und Handlungen, die einen nachhaltigen Beitrag dazu darstellen, planen und umsetzen. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Englisch, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Mathematik, Musik, Physik, Technik und Design 12. Verkehrs- und Mobilitätsbildung 12.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Verkehrs- und Mobilitätsbildung ermöglicht Schülerinnen und Schülern, sich selbstständig und nachhaltig im Verkehr fortzubewegen, seinen Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt sowie mit der Entwicklung einer zukunftsfähigen klimafreundlichen Mobilität auseinanderzusetzen. Schülerinnen und Schüler lernen beim Zufußgehen, beim Radfahren oder beim Mitfahren sicher, gesund, eigenständig sowie sozial- und umweltverträglich mobil zu sein. Einsichten und Erkenntnisse über gesetzliche Vorschriften und Regeln sollen ein gutes soziales Miteinander und die eigene Sicherheit bei der Teilnahme am Verkehr gewährleisten. Die schulische Verkehrs- und Mobilitätsbildung hat darüber hinaus die Aufgabe, das komplexe, vernetzte System Verkehr aus unterschiedlichen Blickwinkeln hinsichtlich des Raum- und Ressourcenverbrauchs, des Klimaschutzes, der Verkehrssicherheit, der ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen zu beleuchten und zu hinterfragen und für die Erfordernisse einer umweltverträglichen Mobilität zu sensibilisieren. An Verkehrssicherheits- und Mobilitätstagen können entsprechende Unterrichtsanlässe hergestellt werden. 12.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – Verkehrsvorschriften erklären und einhalten; – Kriterien für ein unfallfreies Miteinander im Verkehr beschreiben und bei der Teilnahme am Verkehr vorausschauend und verkehrsgerecht, aufmerksam, rücksichts- und verantwortungsvoll handeln; – die Risikofaktoren Ablenkung, überhöhte Geschwindigkeit, Alkohol, Drogen, gruppendynamische Prozesse und Selbstüberschätzung reflektieren und Konsequenzen für das eigene Verhalten ziehen; – Auswirkungen der Mobilität auf die Umwelt beschreiben, das eigene Mobilitätsverhalten reflektieren und eine umweltbewusste Werthaltung einnehmen; – Kriterien für ein zukunftsfähiges, nachhaltiges Verkehrssystem benennen und für das eigene Umfeld reflektieren. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Chemie, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Physik, Technik und Design 13. Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung 13.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Die Produktion von Gütern, die Bereitstellung von Dienstleistungen, der Handel und der Konsum sowie deren Auswirkung auf Betriebe, Preisbildung, Märkte (zB Arbeits-, Handels- und Finanzmärkte), Marktplätze und Börsen, Inflation, Gewinne und Wertschöpfung sind beispielhafte (globale) wirtschaftliche Aspekte, die auch die Lebensrealität der Schülerinnen und Schüler beeinflussen und gesellschaftliche sowie ökologische Fragestellungen aufwerfen. Im Rahmen der Wirtschafts-, Finanz und Verbraucher/innenbildung sollen junge Menschen befähigt werden, an wirtschaftlichen Prozessen kompetent, verantwortungsbewusst und mündig mitzuwirken, sich zu orientieren und sich eine begründete Meinung zu bilden. Die erworbenen Kompetenzen sollen Schülerinnen und Schüler dabei unterstützen, in den Handlungsbereichen privater Haushalt (zB bezahlte und unbezahlte Arbeit, Einkommen, Konsum, Geld, Sparen, Veranlagung, Verbraucherrechte und -pflichten, Werbung), Arbeitswelt und Interessensvertretungen (zB Arbeitnehmer/in, Unternehmer/in) sowie Gesellschaft (zB Staat und Gemeinwesen, Steuern und Ausgaben der öffentlichen Hand, Selbstbestimmung und Mitbestimmung, Wohlstand und nachhaltige Entwicklung) eigenbestimmt und altersadäquat agieren zu können. 13.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – verantwortungsvoll mit Geld umgehen (zB beim Sparen und Veranlagen, beim Konsum, Übersicht über Einnahmen/Ausgaben bewahren, Risiko von Verschuldung abwägen), Bankmodalitäten recherchieren, vergleichen und bewerten, die Funktion von Geld einschätzen; – sich über Geschäftsfähigkeit und das Wesen von Verträgen informieren; – ökonomische Phänomene und Zusammenhänge (Einkommens- bzw. Vermögensunterschiede, Wohlstand, Verteilungsgerechtigkeit, alternative Konsumformen, Sozialversicherung) beschreiben und analysieren; – ihre Rechte und Pflichten als Verbraucherinnen und Verbraucher in konkreten Lebenssituationen beschreiben und nutzen, zur Funktion von Werbung sowie zum Datenschutz recherchieren und sich im Bedarfsfall an die zuständige Verbraucherschutzinstitution wenden; – die Aufgabe von Wirtschaft und Staat sowie den Sinn für die Einzelne, den Einzelnen und die Gesellschaft in Zusammenhang mit dem Wirtschaftskreislauf beschreiben sowie ihren Lebensstil und ihr ökologisches, politisches, soziales, wirtschaftliches Handeln anhand von nachhaltigen, umweltfreundlichen und sozial verträglichen Kriterien reflektieren und ausrichten; – das Wesen von selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit sowie bezahlter und unbezahlter Arbeit beschreiben und voneinander unterscheiden sowie gesellschaftliche und ökonomische Aufgaben von Unternehmen anhand von Beispielen illustrieren. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bildungs- und Berufsorientierung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Englisch, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Physik, Technik und Design

FÜNFTER TEIL ORGANISATORISCHER RAHMEN

Wie Anlage der jeweiligen Schulform, mit folgender Ergänzung: 4. Schularbeiten a. Unterstufe In jenen Unterrichtsgegenständen, für welche im achten Teil des Lehrplans Schularbeiten vorgesehen sind und keine näheren Festlegungen über Zahl und Dauer getroffen werden, beträgt der Zeitrahmen für deren Durchführung pro Schuljahr insgesamt je vier bis sechs Unterrichtseinheiten und die Anzahl der Schularbeiten vier bis sechs. Davon abweichend stehen in der Lebenden Fremdsprache bzw. in Englisch in Sonderformen unter besonderer Berücksichtigung der englischsprachigen Ausbildung für drei bis vier Schularbeiten drei bis vier Unterrichtseinheiten zur Verfügung. b. Oberstufe In Deutsch, Englisch und in allen Fremdsprachen Klasse Gesamtdauer pro Unterrichtsjahr in Minuten Anzahl der Schularbeiten pro Unterrichtsjahr Dauer pro Schularbeit in Minuten 5. 150 bis 300 2 bis 4 mindestens eine pro Semester 50 bis 100 6. 200 bis 400 2 bis 4 mindestens eine pro Semester 50 bis 150 7. 200 bis 400 2 bis 4 mindestens eine pro Semester 50 bis 150 eine mindestens 100-minütig 8. 250 bis 400 2 bis 3 mindestens eine im 1. Semester mindestens 50 eine mindestens 150-minütig

SECHSTER TEIL a) STUNDENTAFELN

Wie Anlage der jeweiligen Schulform, mit folgender Abweichung: Der Unterrichtsgegenstand Englisch ersetzt den Unterrichtsgegenstand (Erste) Lebende Fremdsprache. Der Unterrichtsgegenstand Zweite lebende Fremdsprache bzw. Latein/Zweite lebende Fremdsprache bzw. Griechisch/Zweite lebende Fremdsprache erhält die Bezeichnung Lebende Fremdsprache bzw. Latein/Lebende Fremdsprache bzw. Griechisch/Lebende Fremdsprache. b) FREIGEGENSTÄNDE Wie Anlage der jeweiligen Schulform.

c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage der jeweiligen Schulform.

d) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Anlage der jeweiligen Schulform.

e) DEUTSCHFÖRDERKLASSEN

Wie Anlage der jeweiligen Schulform.

SIEBTER TEIL LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Wie Anlage A.

ACHTER TEIL LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A) PFLICHTGEGENSTÄNDE

Wie Anlage der jeweiligen Schulform, mit folgenden Abweichungen: ENGLISCH

Unterstufe

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse): Sprache ist im Englischunterricht der Schulformen unter besonderer Berücksichtigung der englischsprachigen Ausbildung (bilinguale Schulformen) sowohl Medium als auch Gegenstand. Englisch kann für die einzelne Schülerin/den einzelnen Schüler Erst-, Zweit- oder Fremdsprache sein. Der Umgang mit Sprache findet über die Auseinandersetzung mit mündlichen, auditiven, schriftlichen und visuellen Ausdrucksformen statt. Der Unterricht begleitet Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg zu sprachkompetenten, sprachsensiblen und sprachbewusst handelnden Individuen. Sie sollen die Vielfalt individueller und kultureller Identitäten und sozialer Realitäten 7 reflektieren lernen. Zentrales Ziel ist es, Schülerinnen und Schülern sprachliche Grundkompetenzen zu vermitteln und dadurch ihre Sprachhandlungsfähigkeit unter Berücksichtigung der individuellen Lernvoraussetzungen (weiter) aufzubauen. Dadurch werden sie befähigt, sich in einer heterogenen und mehrsprachig geprägten Gesellschaft und deren multimodaler Zeichenwelt zurechtzufinden. Dies soll reflektiertes und wertbezogenes Handeln, die Fähigkeit zur Teilhabe an der Gemeinschaft im privaten und beruflichen Umfeld 1, 13 sowie eigenständiges Weiterlernen ermöglichen. Die Beschäftigung mit fiktionalen und pragmatischen Texten und Medienformaten erlaubt es ihnen, unterschiedliche Weltsichten kennenzulernen, einzunehmen und zu hinterfragen. Sprache befähigt dazu, Haltungen kritisch zu reflektieren und einen offenen, toleranten und respektvollen Umgang mit anderen Kulturen zu entwickeln. Der Aufbau alltags- und bildungssprachlicher Kompetenzen ist in Verbindung mit anderen Unterrichtsgegenständen zu sehen. Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse): Die Bereitstellung einer förderlichen Lernumgebung und gezielte, reflektierte sprachbezogene Diagnostik ermöglichen den Schülerinnen und Schülern eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht. Der Fokus der Unterrichtsgestaltung liegt auf Lernprozessen, die dem Kompetenzaufbau dienen. Lehrerinnen und Lehrer, Personen mit Englisch als Erstsprache und internationale Sprecherinnen und Sprecher unterstützen die Schülerinnen und Schüler dabei. Abwechslungsreiche Arbeits- und Sozialformen sowie eine vernetzte und handlungsorientierte Vermittlung der Kompetenzbereiche Hören/Sprechen, Lesen und Schreiben sind Voraussetzung für gelingenden Unterricht. Die Lernenden knüpfen an ihre Sprachbiografien an und werden bei der kontinuierlichen Erweiterung ihres Sprachrepertoires unterstützt. Zudem werden sie befähigt, Sprache sowohl zu produzieren als auch über sie zu reflektieren sowie sich des eigenen Lernverhaltens bewusst zu werden. Es ist auch zu beachten, dass der Spracherwerb über lernersprachliche Zwischenschritte erfolgt und Fehler ein natürliches Merkmal des Sprachenlernens sind. Besonderes Augenmerk liegt auf der Sensibilisierung und Akzeptanz gegenüber Sprachvarietäten, auch im Kontext der Leistungsfeststellung. Die Schülerinnen und Schüler sollen auch das Bewusstsein für angemessene Sprachregister entwickeln. Mechanismen von Diskriminierung und Verstöße gegen die Gleichberechtigung und Gleichbehandlung, die sich auch in sprachlichen Formulierungen in Texten und Medien finden, werden analysiert und hinterfragt 7 . Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, sich Wissen nicht nur anzueignen, sondern auch zu hinterfragen, um sich altersadäquat und ihrem Sprachstand entsprechend in gesellschaftliche Diskurse 1, 8, 11, 13 einzubringen. Für den schrittweisen Ausbau der sprachlichen Kompetenzen werden die individuellen Ausgangslagen, Interessen und medialen Gewohnheiten der Schülerinnen und Schüler bei der Textauswahl und der Lernaktivitäten berücksichtigt. Die Auseinandersetzung mit vielfältigen multimedialen und multimodalen Texten 6, 4 (ua. Kinder- und Jugendliteratur, Filme, Kurzvideos) soll den Spracherwerb und die Freude am Lesen fördern. Die Beschäftigung mit vielfältigen Textformen führt zu einer Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Weltsichten. Auch das Selbstkonzept der Schülerinnen und Schüler in ihrer Zwei- und Mehrsprachigkeit sowie Inter- und Transkulturalität soll berücksichtigt und als besondere Ressource genutzt werden. 5 Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 1 , Entrepreneurship Education 2 , Gesundheitsförderung 3 , Informatische Bildung 4 , Interkulturelle Bildung 5 , Medienbildung 6 , Politische Bildung 7 , Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 8 , Sexualpädagogik 9 , Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 11 , Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung 13 . Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Schularbeiten“ des fünften Teils zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern bei Schularbeiten ist – nach Maßgabe der Aufgabenstellung – zu ermöglichen. Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse): Dem Unterricht in Englisch liegen die drei zentralen fachlichen Konzepte „Kommunikation und Wirkung“, „Inhalt und Form“ sowie „Kultur und Gesellschaft“ zugrunde. Sie sind miteinander vernetzt und altersadäquat zu vermitteln und bei der Auswahl von Inhalten zu berücksichtigen. Die zentralen fachlichen Konzepte sind in allen Jahrgangsstufen gleich, da sie progressiv anhand verschiedener Anwendungsbereiche aufgebaut werden. Kommunikation und Wirkung Kommunikation und Wirkung betrachtet das Interagieren in unterschiedlichen Kommunikationssituationen. Sprache dient als Mittel der Kommunikation. Äußerungen sind immer in einen bestimmten situativen Kontext eingebettet und erzielen eine bestimmte Wirkung. Es geht immer um sprachlich angemessenes Handeln. Inhalt und Form Sprachliche Bedeutungen werden durch bestimmte sprachliche Formen ausgedrückt. Inhalt und Kontext bedingen dabei die Form. Sprachliche Strukturen werden als Instrumente entdeckt und verstanden, um bestimmte Inhalte auszudrücken. Kultur und Gesellschaft Die Auseinandersetzung mit der Vielfalt der sprachlichen Ausdrucks- und Darstellungsformen in kulturellen Kontexten erlaubt Einblicke in unterschiedliche Weltsichten und Wertvorstellungen. 7 Sprache als beziehungsgestaltendes Element ermöglicht es, das eigene Lebensumfeld eingebettet in Kultur bzw. Gesellschaft darzustellen und andere kulturelle Zugänge auf Basis der inter- und transkulturellen Kommunikation zu entwickeln. Sprache befähigt dazu, Haltungen kritisch zu reflektieren und einen offenen, toleranten und respektvollen Umgang mit anderen Kulturen zu entwickeln. Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse): Das vorliegende Kompetenzmodell orientiert sich am Lehrplan für Deutsch sowie am Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen des Europarates und umfasst die Kompetenzbereiche Zuhören und Sprechen, Lesen , Schreiben . Diese Bereiche sind eng miteinander verknüpft, bedingen einander und ergeben gemeinsam mit den zentralen fachlichen Konzepten den Kern des Unterrichtsfaches. Die Kompetenzbereiche sind nicht hierarchisch, sondern miteinander vernetzt zu vermitteln, um eine altersgemäße kompetente Sprachhandlungsfähigkeit in der Unterrichtssprache in vielfältigen pragmatischen und fiktionalen Ausdrucksformen zu entwickeln. Linguistische Kompetenzen (Sprachliche Mittel, Wortschatz) bilden eine Grundlage für die drei genannten Kompetenzbereiche, sind deren integrierte Bestandteile und daher nicht als eigener Kompetenzbereich ausgewiesen. Linguistische Kompetenzen sichern das Gelingen mündlicher und schriftlicher Sprachhandlungen und damit eine erfolgreiche Kommunikation, bei der sprachliche Angemessenheit und Korrektheit angestrebt wird. Mehrsprachige Sprachreflexion kann den Aufbau von Sprachbewusstheit unterstützen. Zuhören und Sprechen Vielfältige Inhalte von (multimedialen) Sprechbeiträgen werden erschlossen, verstanden und reflektiert. Monologische und dialogische Sprechbeiträge dienen zur Wiedergabe von Sachverhalten sowie zur Darstellung von Emotionen, Meinungen und Reflexionen 7 . Sie werden sowohl sprachlich als auch durch nonverbale Signale gestaltet. Ziel ist eine wertschätzende Gesprächskultur des Sich-Artikulierens und Einander-Zuhörens. Lesen Dieser Kompetenzbereich fokussiert auf das Erschließen, Verstehen und Reflektieren von Inhalten aus altersadäquaten fiktionalen, pragmatischen, linearen und nichtlinearen Texten in unterschiedlichen medialen Formaten mit steigendem Umfang und zunehmender Komplexität unter Einsatz von Lesetechniken und -strategien. Die Texte werden dem individuellen Sprachniveau entsprechend analysiert, interpretiert und mit vorhandenem Wissen verknüpft. Dabei finden soziale und kulturelle Aspekte Beachtung. 7 ,8, 13 Schreiben Ideen, Sachverhalte, Erlebnisse, Wünsche, Emotionen, Meinungen und Reflexionen 2, 8 werden altersadäquat durch unterschiedliche Textmuster eigenständig, zusammenhängend und sprachlich angemessen ausgedrückt. Dies erfolgt entsprechend dem individuellen Sprachniveau in unterschiedlicher medialer Form und im Zuge von individuellen und kollektiven Prozessen. Beim Schreiben von pragmatischen und kreativen Texten kommen Strategien zum Planen, Verfassen und Überarbeiten zum Einsatz. 7 Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse): Anwendungsbereiche haben repräsentativen Charakter und bezeichnen handlungsorientierte Themenfelder. Sie konkretisieren und präzisieren die Kompetenzbereiche, unterstützen den Kompetenzerwerb und sind verbindlich zu behandeln. Anwendungsbereiche orientieren sich an der aktuellen tatsächlichen Lebenswelt und den Interessen der Schülerinnen und Schüler und an den Möglichkeiten innerhalb des Sprachniveaus. Es obliegt der Lehrperson zu entscheiden, mit welchen Themen sie die Anwendungsbereiche erarbeitet. 1. Klasse: Kompetenzbereich Zuhören und Sprechen Die Schülerinnen und Schüler können – mündliche Texte im direkten Kontakt oder über Medien vermittelt verstehen, Wesentliches erschließen, situationsbezogen adäquat reagieren. – in vielfältigen Sprech- bzw. Gesprächssituationen unter Einsatz verschiedener Sprechhandlungen und sprachlicher Gestaltungsmittel erfolgreich kommunizieren. – in monologischen und dialogischen Sprechsituationen Sprache adressaten- und situationsgerecht anwenden. Anwendungsbereiche – Strategien des Zuhörens und der Gesprächsführung – Eine dem sprachlichen Niveau entsprechende Auseinandersetzung mit altersadäquaten analogen und digitalen, multimedialen Texten (ua. fiktionale und pragmatische Texte sowie Filme, in Ganzfassung oder Ausschnitten) – Angeleitete und spontane Partner- und Gruppengespräche – Einfache Formen der Argumentation 2, 7 – Unterschiedliche Präsentationsformen Kompetenzbereich Lesen Die Schülerinnen und Schüler können – sinnerfassend, mit zunehmender Leseflüssigkeit und unter Anwendung geeigneter Lesestrategien lesen, Inhalte entnehmen und darüber kommunizieren. – subjektive und kreative Zugänge zu altersadäquaten fiktionalen Texten finden und über deren Inhalte kommunizieren. Anwendungsbereiche – Übungen zur Förderung von analogen und digitalen Lesefertigkeiten und Leseverständnis – Eine dem sprachlichen Niveau entsprechende Auseinandersetzung mit altersadäquaten analogen und digitalen, multimedialen Texten (ua. fiktionale und pragmatische Texte in Ganzfassung oder Ausschnitten), auch zu übergreifenden Themen. – Einsatz von angemessenen Lesestrategien Kompetenzbereich Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken verschriftlichen sowie persönliche Beziehungen und Absichten ausdrücken 2 . – schriftlich informieren und darstellen, auch auf materialgestützter Basis. – auch Textverarbeitungsprogramme zur digitalen Textproduktion einsetzen. 4, 6 Anwendungsbereiche – Übungen zur Verbesserung der Schreibfertigkeit – Eine dem sprachlichen Niveau entsprechende Verwendung unterschiedlicher Textmuster und Schreibhandlungen zur Produktion analoger und digitaler Texte – Freies (auch kreatives) bzw. materialgestütztes Schreiben – Berücksichtigung der Phasen eines Schreibprozesses (Planen, Verfassen, Überarbeiten) 2. Klasse: Kompetenzbereich Zuhören und Sprechen Die Schülerinnen und Schüler können – Inhalte aus unterschiedlichen medialen Beiträgen erschließen, Absichten und Emotionen wahrnehmen, Wissen sichern, wiedergeben und der Situation angemessen reagieren. – bereits bekannte verbale und nonverbale Mittel variieren sowie monologische und dialogische Sprechbeiträge planen und ausführen, um adressaten- und situationsgerecht zu kommunizieren. – aus unterschiedlichen Quellen Informationen einholen, aufbereiten 3, 6, 7, 9 und mündlich präsentieren. Anwendungsbereiche – Strategien des Zuhörens und der Gesprächsführung – Eine dem sprachlichen Niveau entsprechende Auseinandersetzung mit altersadäquaten analogen und digitalen, multimedialen Texten (ua. fiktionale und pragmatische Texte sowie Filme, in Ganzfassung oder Ausschnitten) – Angeleitete und spontane Partner- und Gruppengespräche – Einfache und zunehmend komplexer werdende Formen der Argumentation 2, 7 – Unterschiedliche Präsentationsformen Kompetenzbereich Lesen Die Schülerinnen und Schüler können – sinnerfassend und mit gesteigerter Leseflüssigkeit unterschiedliche Texte und Textformate lesen und dabei mittels Lesestrategien Informationen erschließen und aufbereiten. – die gestalterischen und inhaltlichen Besonderheiten fiktionaler Texte und Medienformate erkennen, erschließen und über ihre subjektiven Lesarten mit anderen sprechen. – Beiträge aus unterschiedlichen medialen Quellen angeleitet recherchieren. 4, 6 Anwendungsbereiche – Übungen zur Förderung von analogen und digitalen Lesefertigkeiten sowie Leseverständnis – Eine dem sprachlichen Niveau entsprechende Auseinandersetzung mit altersadäquaten analogen und digitalen, multimedialen Texten (ua. fiktionale und pragmatische Texte in Ganzfassung oder Ausschnitten), auch zu übergreifenden Themen. – Einsatz von angemessenen Lesestrategien – Reflexion fiktionaler und pragmatischer, linearer und nichtlinearer Texte (auch zu übergreifenden Themen) – Analyse der Kennzeichen, Gestaltung und Wirkung multimedialer und multimodaler Texte – Vergleich von Informations- und Kommunikationssystemen (Quellenkritik). 7 – Recherchekompetenz Kompetenzbereich Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – Schreiben zur Gestaltung von persönlichen Beziehungen, als Mittel der Strukturierung von Gedanken und Inhalten sowie als kreative Ausdrucksform nutzen. – schriftlich informieren und darstellen, auch auf materialgestützter Basis. 7 – einfache Argumente schriftlich formulieren und auf Aussagen anderer sprachlich und inhaltlich angemessen reagieren. 2 – mit Hilfe von Textverarbeitungsprogrammen Texte gestalten und optimieren. 4, 6 Anwendungsbereiche Schreiben – Übungen zur Verbesserung der Schreibfertigkeit – Eine dem sprachlichen Niveau entsprechende Verwendung unterschiedlicher Textmuster und Schreibhandlungen zur Produktion analoger und digitaler Texte – Freies (auch kreatives) bzw. materialgestütztes Schreiben – Berücksichtigung der Phasen eines Schreibprozesses (Planen, Verfassen, Überarbeiten) – Einsatz unterschiedlicher Methoden zur Überarbeitung eigener und fremder Texte (Feedback geben und annehmen) – Argumentierendes Schreiben als Ausdruck persönlicher Meinungen und Haltungen 5, 7 – Argumentierendes und analytisches Schreiben, auch auf materialgestützter Basis 7 3. Klasse: Kompetenzbereich Zuhören und Sprechen Die Schülerinnen und Schüler können – Inhalte aus multimedialen Beiträgen erschließen und analysieren, dabei Absichten und Emotionen reflektieren und Schlüsse daraus ziehen. – ihr Repertoire verbaler und nonverbaler Mittel erweitern und unter Berücksichtigung unterschiedlicher sprachlicher Register (Standard- und Bildungssprache) adäquat einsetzen. 7 – aus verschiedenen Quellen 6 gezielt Informationen einholen, thematisch aufbereiten und medial unterstützt 4, 6 mündlich präsentieren sowie diskutieren. Anwendungsbereiche – Strategien des Zuhörens und der Gesprächsführung – Eine dem sprachlichen Niveau entsprechende Auseinandersetzung mit altersadäquaten analogen und digitalen, multimedialen Texten (ua. fiktionale und pragmatische Texte sowie Filme in Ganzfassung oder Ausschnitten) 9 – Angeleitete und spontane Partner- und Gruppengespräche – Einfache und zunehmend komplexer werdende Formen der Argumentation. 2, 7 – Unterschiedliche Präsentationsformen Kompetenzbereich Lesen Die Schülerinnen und Schüler können – wesentliche Informationen durch bewussten Einsatz geeigneter Strategien aus unterschiedlichen Texten und Textformaten entnehmen, strukturieren und mit eigenem Wissen verknüpfen. – eigene Leseinteressen vertiefen, literarische Gattungen unterscheiden, fiktionale Texte verstehen und im Hinblick auf die eigene Lebens- und Erfahrungswelt 3, 7, 9 reflektieren. – Absichten und Ziele in der Gestaltung von medialen Beiträgen 6 erkennen und einschätzen, Informationssysteme gezielt nutzen und mit digitalen Kommunikationsmedien und Gemeinschaftsforen kritisch umgehen. 4, 6 Anwendungsbereiche – Übungen zur Förderung von analogen und digitalen Lesefertigkeiten sowie Leseverständnis – Eine dem sprachlichen Niveau entsprechende Auseinandersetzung mit altersadäquaten analogen und digitalen, multimedialen Texten (ua. fiktionale und pragmatische Texte in Ganzfassung oder Ausschnitten), auch zu übergreifenden Themen. – Einsatz von angemessenen Lesestrategien – Reflexion fiktionaler und pragmatischer, linearer und nichtlinearer Texte (auch zu übergreifenden Themen) – Analyse der Kennzeichen, Gestaltung und Wirkung multimedialer und multimodaler Texte – Vergleich von Informations- und Kommunikationssystemen (Quellenkritik). 7 – Recherchekompetenz Kompetenzbereich Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken unter Vorgabe textgestaltender Elemente und sprachlicher Register verschriftlichen, auch in Form von kreativen Texten und aus unterschiedlichen Perspektiven. – schriftlich informieren und argumentieren, auch auf materialgestützter Basis. 2 – mit Hilfe von Textverarbeitungsprogrammen und Formatvorgaben unter Berücksichtigung des Urheberrechts multimediale Texte gestalten und optimieren. 4, 6 Anwendungsbereiche Schreiben – Übungen zur Verbesserung der Schreibfertigkeit – Eine dem sprachlichen Niveau entsprechende Verwendung unterschiedlicher Textmuster und Schreibhandlungen zur Produktion analoger und digitaler Texte – Freies (auch kreatives) bzw. materialgestütztes Schreiben – Berücksichtigung der Phasen eines Schreibprozesses (Planen, Verfassen, Überarbeiten) – Einsatz unterschiedlicher Methoden zur Überarbeitung eigener und fremder Texte (Feedback geben und annehmen) – Argumentierendes Schreiben als Ausdruck persönlicher Meinungen und Haltungen 5, 7 – Argumentierendes und analytisches Schreiben, auch auf materialgestützter Basis 7 4. Klasse: Kompetenzbereich Zuhören und Sprechen Die Schülerinnen und Schüler können – in unterschiedlichen Beiträgen, im direkten Kontakt oder über Medien vermittelt 6 , Mehrdeutigkeiten und nicht explizit genannte Inhalte erschließen und interpretieren, dabei Absichten und Emotionen reflektieren und situationsbezogen Schlüsse daraus ziehen. 2, 7 – ihr Repertoire verbaler und nonverbaler Mittel erweitern und unter Berücksichtigung unterschiedlicher sprachlicher Register (Standard- und Bildungssprache) adäquat einsetzen, auch in Hinblick auf eine berufliche Zukunft. – aus bewusst gewählten Quellen Informationen 6, 7 gezielt herausfiltern, thematisch aufbereiten und unter Anwendung entsprechender Visualisierungsmethoden 4, 6 mündlich präsentieren. Anwendungsbereiche – Strategien des Zuhörens und der Gesprächsführung – Eine dem sprachlichen Niveau entsprechende Auseinandersetzung mit altersadäquaten analogen und digitalen, multimedialen Texten (ua. fiktionale und pragmatische Texte sowie Filme in Ganzfassung oder Ausschnitten) – Angeleitete und spontane Partner- und Gruppengespräche – Einfache und zunehmend komplexer werdende Formen der Argumentation. 2, 7 – Unterschiedliche Präsentationsformen Kompetenzbereich Lesen Die Schülerinnen und Schüler können – Inhalt, Form und Sprache pragmatischer und fiktionaler multimodaler Texte und Medien erschließen und relevante Entstehungszusammenhänge erfassen – die Aufbereitung und Gestaltung von Themen und Inhalten medialer Beiträge erkennen und vergleichen und dabei Informationssysteme 4, 6,7 differenziert und kritisch nutzen. Anwendungsbereiche – Übungen zur Förderung von analogen und digitalen Lesefertigkeiten sowie Leseverständnis – Eine dem sprachlichen Niveau entsprechende Auseinandersetzung mit altersadäquaten analogen und digitalen, multimedialen Texten (ua. fiktionale und pragmatische Texte in Ganzfassung oder Ausschnitten), auch zu übergreifenden Themen. – Einsatz von angemessenen Lesestrategien – Reflexion fiktionaler und pragmatischer, linearer und nichtlinearer Texte (auch zu übergreifenden Themen) – Analyse der Kennzeichen, Gestaltung und Wirkung multimedialer und multimodaler Texte – Vergleich von Informations- und Kommunikationssystemen (Quellenkritik). 7 – Recherchekompetenz Kompetenzbereich Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – unterschiedliche Impulse und Vorlagen für eigene pragmatische und kreative Schreibprozesse nutzen. – Argumente formulieren und gemäß den englischen Schreibkonventionen strukturieren. – zu strittigen Sachverhalten, unter Einbeziehung differenzierter Quellen, argumentierend schreiben. 2, 7 – Textverarbeitungsprogramme zur Gestaltung umfangreicherer multimedialer Texte, auch im Team, nutzen. 4, 7 Anwendungsbereiche Schreiben – Übungen zur Verbesserung der Schreibfertigkeit – Eine dem sprachlichen Niveau entsprechende Verwendung unterschiedlicher Textmuster und Schreibhandlungen zur Produktion analoger und digitaler Texte – Freies (auch kreatives) bzw. materialgestütztes Schreiben – Berücksichtigung der Phasen eines Schreibprozesses (Planen, Verfassen, Überarbeiten) – Einsatz unterschiedlicher Methoden zur Überarbeitung eigener und fremder Texte (Feedback geben und annehmen) – Argumentierendes Schreiben als Ausdruck persönlicher Meinungen und Haltungen 5, 7 – Argumentierendes und analytisches Schreiben, auch auf materialgestützter Basis 7 1 Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 2 Entrepreneurship Education 3 Gesundheitsförderung 4 Informatische Bildung 5 Interkulturelle Bildung 6 Medienbildung 7 Politische Bildung 8 Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 9 Sexualpädagogik 10 Sprachliche Bildung und Lesen 11 Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 12 Verkehrs- und Mobilitätsbildung 13 Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

Oberstufe

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse): Der Englischunterricht hat die Aufgabe, die sprachlich und kulturell angemessene Kommunikations-, Handlungs- und Reflexionsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler durch Lernen mit und über Sprache in einer mehrsprachigen Gesellschaft zu fördern. Im Besonderen sollen die Schülerinnen und Schüler – befähigt werden, mit Sprache Erfahrungen und Gedanken auszutauschen, Beziehungen zu gestalten und Interessen wahrzunehmen – befähigt werden, sich zwischen sprachlichen Normen und Abweichungen zu orientieren und sich der Sprache als Erkenntnismittel zu bedienen sowie sprachliche Gestaltungsmittel kreativ einzusetzen – Einblicke in Struktur, Funktion und Geschichte der englischen Sprache gewinnen sowie Sprachreflexion, Sprachkritik und ein Bewusstsein von der Vielfalt der Sprachen entwickeln – befähigt werden, Informationen allein oder in Teamarbeit zu finden, aufzunehmen, zu verarbeiten und zu vermitteln – befähigt werden, Ausdrucksformen von Texten und Medien sowie deren Wirkung zu verstehen – befähigt werden, schriftlich und mündlich sowie in Form multimedialer Präsentation Texte zu produzieren, die den sprachlichen Standards und den situativen Anforderungen entsprechen – einen Überblick über die englischsprachige Literatur im Kontext der Weltliteratur gewinnen und einen Bezug zur eigenen Lebenswelt herstellen – befähigt werden, literarisch-ästhetische Botschaften kognitiv zu verstehen und emotional aufzunehmen. Der Englischunterricht soll die sprachlichen Mittel sichern und erweitern, damit die Schülerinnen und Schüler sich über Sachthemen, über Beziehungen und über Sprache angemessen verständigen können. Er ist mit den anderen Unterrichtsgegenständen verknüpft zu sehen und soll dazu beitragen, Methoden und Kompetenzen wissenschaftlichen Arbeitens zu erlernen. Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule Textkompetenz und Medienkompetenz fördern die selbstständige aktive und kritische Aneignung des Wissens. Mündliche Kompetenz fördert die Sicherung einer differenzierten Dialog- und Kooperationsfähigkeit sowie Sozialkompetenz. Mittels ästhetischer Texte werden Orientierungswissen und Rezeptionsfähigkeiten ausgebildet, die zur Selbstfindung beitragen. Literatur ist ein wesentliches Medium, in dem elementare gesellschaftskonstituierende Ideen wie die der Humanität verankert sind und Anknüpfungspunkte zur Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler geboten werden. Beiträge zu den Bildungsbereichen Sprache und Kommunikation Der Englischunterricht trägt im Umgang mit Sprache als Medium, als Untersuchungsgegenstand und als ästhetisches Gestaltungsmittel zur Erreichung aller Ziele dieses Bildungsbereiches bei. Durch direkte persönliche Begegnungen mit kompetenten Sprecherinnen und Sprechern wird höchstmögliche Authentizität erreicht. Mensch und Gesellschaft Der Englischunterricht trägt mittels Ausbildung von Kommunikationskompetenz zur Friedenserziehung und zu den Grundwerten einer pluralistischen und den Menschenrechten verpflichteten demokratischen Gesellschaft bei. Der Umgang mit pragmatischen und ästhetischen Texten schafft Annäherungsmöglichkeiten an das Fremde in der eigenen Gesellschaft und an andere Kulturen. Er bietet Wege, sich mit Sinnfragen der eigenen Existenz auseinanderzusetzen. Die Identifizierung des eigenen Sprechens und damit die Reflexion der eigenen Rolle und Identität schaffen auch Platz für die Akzeptanz und das Verstehen anderen Sprechens und sind tragende Elemente für den Umgang mit Sprachvarietäten und Mehrsprachigkeit. Durch Vermittlung fachlicher Inhalte und Methoden sowie durch den Bezug zur Lebenswelt leistet der Englischunterricht einen wesentlichen Beitrag zum Erwerb von Grundfertigkeiten für Studium und Beruf. Natur und Technik Sprache und die Beschäftigung mit Literatur ermöglichen eine kritische Auseinandersetzung mit human-, sozial-, naturwissenschaftlichen, technologischen und wirtschaftsbezogenen Entwicklungen. Mediennutzungskompetenz fördert die Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Auswirkungen technischer Kommunikationsmittel und der Rolle des Individuums in der Gesellschaft. Kreativität und Gestaltung Durch kreativen Umgang mit Sprache, kreative und produktive Schreibaufgaben und Eigenproduktion ästhetischer und pragmatischer (auch multimodaler und multimedialer) Texte trägt der Englischunterricht zur Erreichung aller Ziele dieses Bildungsbereiches bei. Gesundheit und Bewegung Kommunikative Anlässe über eine gesundheitsförderliche Lebensführung sind auch im Englischunterricht zu nutzen bzw. herzustellen. Sprachliche und mediale Bildung eröffnen den Zugang zum Diskurs über gesundheitliche Interessen im privaten und öffentlichen Leben. Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse): Die vielfältigen Aufgaben von Sprache spiegeln sich in einem handlungsorientierten Unterricht wider und fordern zum fächerverbindenden und fächerübergreifenden Arbeiten sowie zum Lernen an Themen auf, die für die Einzelnen sowie für die Gesellschaft bedeutsam sind und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler einbeziehen. Die Unterrichtssituation und Unterrichtsform sollen nach Möglichkeit den unterschiedlichen kommunikativen Anforderungen des Sprachunterrichts und des individuellen Sprachstands der Schülerinnen und Schüler angepasst werden. Dabei bietet sich der Einsatz von zusätzlichen kompetenten Sprecherinnen und Sprechern zur Erweiterung der Sprachvarietät und Authentizität an. Die Bereiche mündliche Kompetenz, schriftliche Kompetenz, Textkompetenz, literarische Bildung, mediale Bildung und Sprachreflexion sind in vielfältiger Weise miteinander zu verflechten: Mündliche Kompetenz ist eine grundlegende Voraussetzung und ein Ziel jeder Bildung. Die mündliche Sprachhandlungskompetenz im privaten und im öffentlichen Bereich und die Entwicklung der Persönlichkeit sind zu fördern. Dabei ist auch der Wandel sprachlicher Normen zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, Schülerinnen und Schüler in die unterschiedlichen Bedingungen und Prozesse von mündlicher Kommunikation Einblick gewinnen zu lassen, sie zu situations-, personen- und sachgerechtem Agieren zu befähigen und mit ihnen Möglichkeiten verschiedener Gesprächs- und Redeformen auszuloten. In der mündlichen Kommunikation sind auch deren mediale Vermittlungsformen zu berücksichtigen. Schriftliche Kompetenz ist ein wesentlicher Faktor für die Persönlichkeitsbildung und Voraussetzung für wissenschaftliches Arbeiten, berufliche Tätigkeit und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Sie umfasst die Beschäftigung mit Schreiben für sich, Schreiben als Instrument des Lernens und mit Schreiben für andere. Schreibmotivation und Freude am Schreiben sollen gefördert werden. Die Lehrerinnen und Lehrer haben die Schreibprozesse der Schülerinnen und Schüler zu begleiten. Schülerinnen und Schüler sollen lernen, Verantwortung für ihren eigenen Schreibprozess in allen seinen Phasen zu übernehmen – vom Schreibvorhaben bis zum endredigierten Text. Die Umsetzung der Textsorten orientiert sich an den englischsprachigen Schreibkonventionen. Vor allem hat der Schreibunterricht die Beherrschung unterschiedlicher Schreibhandlungen zu entwickeln. Schreibrichtigkeit und Sprachrichtigkeit sind anzustreben. Der Wandel der Schreibnormen ist zu berücksichtigen. Der Einsatz von Wörterbüchern – auch in elektronischer Form – ist auch bei Schularbeiten zu ermöglichen. An Textkompetenz werden unter den Bedingungen multimedialer Kommunikation höhere und differenziertere Anforderungen gestellt. Texte sind heute selbst zunehmend multimediale und multimodale Produkte. Textrezeption wird verstanden als Interaktion zwischen den Sinnangeboten des Textes und dem Weltwissen und Textwissen der Leserinnen und Leser. Dabei ist eine aktive Auseinandersetzung mit Texten – sowohl emotional als auch argumentativ – zu ermöglichen. Der analytische Zugang zu Texten soll die Einsicht in die textkonstituierenden Mittel und in die Entstehungsbedingungen von Texten ermöglichen und so die Funktion der Sprache und anderer Zeichensysteme als Vermittlerin von Wirklichkeiten offenlegen. Auf dieser Basis soll die Vielfalt der Deutungsmöglichkeiten von Texten erkannt und genützt werden. Die Ausbildung dieser Fähigkeiten ist für alle Arten von Texten anzustreben. Literarische Bildung hat den Schülerinnen und Schülern möglichst vielfältige rezeptive, analytische, produktive und kreative Zugänge zu ästhetischen Texten aller Medienformate und unterschiedlicher Kulturen zu bieten. Die Schülerinnen und Schüler sollen zur Freude am Lesen geführt werden und dabei lernen, mit Texten emotional, kognitiv und produktiv-handelnd umzugehen, eine eigenständige Interpretation und ästhetisches und kritisches Urteilsvermögen zu entwickeln und unterschiedliche Rezeptionshaltungen zu reflektieren. Die Analyse von Besonderheiten ästhetischer Texte und ihrer Entstehungsbedingungen sowie die Einordnung von Texten in den kulturellen und historischen Kontext sind anzustreben. Auszuwählen sind Texte, die repräsentativ für ihre Epoche sind (Texte aus der oder über die Zeit), Bezüge zur Gegenwart aufweisen und das Interesse der Schülerinnen und Schüler wecken. Die Komplexität der Texte und die Intensität ihrer Auslotung sind der pädagogischen Situation sowie dem Sprachstand und den Interessen der Schülerinnen und Schüler anzupassen. Der Schwerpunkt liegt auf der Begegnung mit englischsprachiger Literatur. Mediale Bildung im Englischunterricht beschäftigt sich mit der Rezeption und Produktion von Content in unterschiedlichen Medien. Dabei ist die zentrale Bedeutung verschiedener Medien für die Unterhaltung, Information und die Identitätsfindung von Jugendlichen zu berücksichtigen. Der Englischunterricht hat Mediennutzungskompetenz zu vermitteln, d.h. die Fähigkeit, sich aller Medienformate zielgerichtet und funktional, auch unter Berücksichtigung des Urheberrechts zu bedienen, wie auch Medienkulturkompetenz, also die Fähigkeit, sich in einer von Medientechnologie stark geprägten Kultur zu orientieren und in verschiedenen Medien sprachlich angemessen zu handeln. Sprachreflexion ist das Nachdenken über den Bau, die Funktionsweise und die Verwendungsbedingungen von Sprache, im Anlassfall in synchroner und diachroner Hinsicht. Sie ist als ein integrales Prinzip aller Bereiche des Englischunterrichts zu behandeln, auch als ein eigenes Arbeitsfeld. Grammatikwissen soll den schriftlichen und mündlichen Texterstellungsprozess und die Textkompetenz sowie die Orientierung in den Systemen anderer Sprachen fördern und zur kritischen Analyse von sprachlichen Erscheinungen befähigen. Auszugehen ist von Themen aus der Realität der Schülerinnen und Schüler. Situationen der Sprachaufmerksamkeit sind zu nützen, um mit Wissen über Sprache eigene und andere sprachliche Handlungen besser verstehen und einordnen zu können und mit Sprachvarietäten und Mehrsprachigkeit umgehen zu können. In weiterer Folge sind öffentliche Diskussionen (ua. politisch korrekte Sprache, Normenkritik, Sprachwandel) in die Unterrichtsarbeit aufzunehmen. Sprachreflexion ist aber auch als Basis für Textinterpretation zu verstehen und als solche ein Bestandteil literarischer Bildung. Sprachreflexion ist ein wichtiger Kompetenzbereich, er soll allerdings im Allgemeinen nicht isoliert, sondern in die übrigen Kompetenzbereiche integriert unterrichtet werden . Im Sinne dieser Integration wurden sprachreflexive Kompetenzen in dieser Lehrplandarstellung in die übrigen Kompetenzbereiche aufgenommen. Zur Sicherung des Unterrichtsertrages bieten sich Einzel-, Team- und Gruppenarbeiten, Projektarbeiten und regelmäßige Hausübungen an. Schularbeiten können, wenn es die räumliche und technische Ausstattung erlaubt und die Schülerinnen und Schüler damit vertraut sind, auch elektronisch verfasst werden. Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des Dritten Teiles zu entnehmen. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 5. Klasse (1. und 2. Semester): Mündliche Kompetenz Hörverständnis: monologischen und dialogischen Redebeiträgen folgen können, dabei Inhalts- und Beziehungsebene unterscheiden Sprechsituationen und Sprechanlässe: an verschiedenen Kommunikationssituationen teilnehmen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; Mittel der Gedächtnisunterstützung anwenden; Präsentationsformen kennenlernen und anwenden Kommunikatives Verhalten: Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten; Rollen innerhalb verschiedener Kommunikationsprozesse erkennen und anwenden; Anlass und Intention beachten Schriftliche Kompetenz Schreibhaltungen und Textsorten : unterschiedliche Schreibhaltungen entwickeln; Textsorten aus dem privaten, öffentlichen und journalistischen Leben verfassen, insbesondere aufbauend summary, letter to the editor und argumentative essay erarbeiten Schreiben für sich: durch spielerisch-schöpferisches, kreatives Schreiben die eigene Identität entwickeln; Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Textsorten verfassen, auch über Wege der digitalen Medien Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten Schreibprozess – Planen: verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau (Struktur, Kohärenz und Kohäsion) erarbeiten; Zeit einteilen – Formulieren: ein der Kommunikationssituation entsprechendes Format wählen und dem Sprachstand angemessene Sprach- und Schreibnormen einhalten – Überarbeiten: eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Leser- und Leserinnenerwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen Textkompetenz Informationen entnehmen/Textinhalt erfassen: lineare und nichtlineare Texte in unterschiedlichen Medien zu verschiedenen Themen auffinden und sie allgemeinen Problembereichen zuordnen; verschiedene Techniken der Texterfassung beherrschen, Merkmale von Textsorten erkennen; Techniken der raschen und zielgerichteten Informationsentnahme anwenden Texte interpretieren/Textsinn verstehen: äußere und innere Gliederung (Kohärenz, Kohäsion, Struktur) eines Textes erkennen und den gedanklichen Aufbau erfassen; Informationen themenorientiert entnehmen und verknüpfen Texte reflektieren und bewerten: den Text mit dem eigenen Wissens- und Erfahrungssystem verknüpfen; wichtige und unwichtige Informationen unterscheiden Literarische Bildung Texte und Kontexte: persönliche Zugänge zu ästhetischen Texten finden und eigene Leseinteressen artikulieren; ästhetische Texte im gesellschaftlichen Kontext erfassen, Bezüge zur Gegenwart herstellen, Filme, auch Literaturverfilmungen, kennen Werkpoetik: Kennzeichen ästhetischer Texte kennenlernen; Merkmale von Textarten und Genres feststellen und als Mittel der Textintention verstehen; Ort, Figuren, Geschehen, Zeit als literarische Grundelemente benennen; Erzählerin bzw. Erzähler und lyrisches Ich in ihrer Funktion erfassen; grundlegende filmsprachliche Mittel erfassen Rezeption und Interpretation: den Leseprozess auf dem Hintergrund subjektiven Erlebens reflektieren; Inhalte ästhetischer Texte wiedergeben Mediale Bildung Mediennutzungskompetenz: Wissen aus Medien erfassen; relevante Informationen aus verschiedenen Medienformaten entnehmen; Fertigkeiten des Informationslesens in den digitalen Medien anwenden können: Querlesen, Parallellesen, Hypertextlesen Medienkulturkompetenz: unterschiedliche Medienproduktionsformen kennen und in ihrer Funktion und Wirkung unterscheiden 6. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Mündliche Kompetenz Hörverständnis: Gesprächen folgen; öffentlichen Sprachgebrauch analysieren und kritisch kommentieren Sprechsituationen und Sprechanlässe: in verschiedenen Kommunikationssituationen vorbereitet sprechen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; verantwortungsbewussten Umgang mit eigenen sprachlichen Äußerungen erlernen; Einfachheit, Gliederung, Prägnanz und anregende Zusätze beachten; Rollen innerhalb des Kommunikationsprozesses erkennen und beschreiben; sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren Kommunikatives Verhalten: Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten: Redeumgebung erkennen; die sprachliche Herkunft von Gesprächsteilnehmern und Gesprächsteilnehmerinnen und deren unterschiedliche kulturelle Kontexte beachten Schriftliche Kompetenz Schreibhaltungen und Textsorten: verschiedene Schreibhaltungen beherrschen; Textsorten aus dem akademischen, öffentlichen und journalistischen Leben verfassen, insbesondere summary, literary analysis Schreiben für sich: Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Texte verfassen Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen; Texte auf die eigene Schreibabsicht hin ausrichten Schreibprozess – Planen: verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau erarbeiten – Formulieren: ein dem Text entsprechendes, der Schreibabsicht angemessenes Format wählen und Sprach- und Schreibnormen einhalten – Überarbeiten: eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung; Textsorte, Leserinnen- und Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen Textkompetenz Informationen entnehmen/Textinhalt erfassen: verschiedene Standpunkte zu einem Thema erkennen; Bezüge zwischen Texten, auch medienübergreifend, herstellen; relevante Informationen identifizieren, passend verknüpfen und wiedergeben Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Mittel und Wirkungen schriftlicher Texte mit der Wirkung multimodaler Texte vergleichen Texte reflektieren und bewerten: die Beziehung zwischen Sprache und außersprachlicher Wirklichkeit ausloten; Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen nachvollziehen Literarische Bildung Texte und Kontexte: sich mit ästhetischen Texten oder Textauszügen, insbesondere aus dem Mittelalter und dem Elisabethanischen Zeitalter (Texte aus der oder über die Zeit, auch Filme und Literaturverfilmungen) auseinandersetzen; sie im gesellschaftlichen Kontext erfassen und Bezüge zur Gegenwart herstellen Werkpoetik: sprachliche Verfahren in ästhetischen Texten aufzeigen; sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren; Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben; Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen erkennen Rezeption und Interpretation: Textbeschreibung und Kontexte als Basis für Interpretationsversuche nutzen; Besonderheiten literarischer Sprache und ihre Verbindung zur Alltagssprache der jeweiligen Zeit erkennen; sprachliche Besonderheiten ästhetischer Texte im Unterschied zu nicht-literarischen Texten analysieren können Mediale Bildung Mediennutzungskompetenz: Wissen aus Medien erfassen und dabei aktuelle Medienentwicklungen berücksichtigen; komplexere Informationen aus verschiedenen Medienformaten entnehmen, beurteilen und produktiv nützen Medienkulturkompetenz: Grundkenntnisse über die Entwicklung der Medien erwerben und ihren gesellschaftlichen Einfluss erkennen; sprachliche und mediale Kommunikationsmittel verantwortungsbewusst einsetzen 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Mündliche Kompetenz Hörverständnis: Gesprächen folgen, in sie situationsangepasst eingreifen und sie steuern lernen Sprechsituationen und Sprechanlässe: in verschiedenen Kommunikationssituationen unvorbereitet sprechen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; Einfachheit, Gliederung, Prägnanz und anregende Zusätze beachten; Rollen innerhalb des Kommunikationsprozesses bewusst einnehmen; sprachliche Strategien in der persönlichen Kommunikation reflektieren; verantwortungsbewussten Umgang mit eigenen sprachlichen Äußerungen erlernen Kommunikatives Verhalten: sich mit innerer und äußerer Mehrsprachigkeit auseinandersetzen; Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten: Thema und Inhalt eines Gespräches festlegen und erfassen, symmetrische und asymmetrische Gesprächssituationen erfassen Schriftliche Kompetenz Schreibhaltungen und Textsorten: verschiedene Schreibhaltungen beherrschen; Textsorten aus dem akademischen, journalistischen, privaten und öffentlichen Leben verfassen, insbesondere opinion piece Schreiben für sich: durch spielerisch-schöpferisches, kreatives Schreiben die eigene Identität entwickeln; Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Texte verfassen, auch über Interaktionswege der digitalen Medien Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten; Texte auf die eigene Schreibabsicht hin ausrichten; rhetorische Mittel verwenden Schreibprozess – Planen: verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau erarbeiten – Formulieren: ein dem Text entsprechendes, der Schreibabsicht angemessenes Format wählen und Sprach- und Schreibnormen einhalten – Überarbeiten: eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Leserinnen- und Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen Textkompetenz Texte interpretieren/Textsinn verstehen: sprachliche Besonderheiten von ästhetischen Texten erfassen und nachvollziehbar beschreiben können; Intention und Wirkung von multimodalen Elementen in Texten erkennen; Texte reflektieren und bewerten: sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren; subjektive Bedingungen der Textrezeption reflektieren; fremde Weltsichten und Denkmodelle erfassen und empathisch aufnehmen und einer kritischen Betrachtung unterziehen; eigenes Leseinteresse artikulieren und begründen Literarische Bildung Texte und Kontexte: sich mit ästhetischen Texten oder Textauszügen der englischsprachigen Literatur, insbesondere in Bezug auf das 17. und 18. Jahrhundert (Texte aus der oder über die Zeit, auch Filme und Literaturverfilmungen) auseinandersetzen; sie im gesellschaftlichen Kontext erfassen und Bezüge zur Gegenwart herstellen; Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel erkennen; Kennzeichen ästhetischer Texte erarbeiten können; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen erkennen Rezeption und Interpretation: Textbeschreibung und Textanalyse in kultureller und sprachlicher Hinsicht als Basis für Interpretationen nutzen können; Mediale Bildung Mediennutzungskompetenz: Informationen aus komplexen Datenmengen strukturieren; Informationsquellen überprüfen und kritisch würdigen Medienkulturkompetenz: Grundkenntnisse über die Entwicklung der Medien erwerben 7. Klasse: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Mündliche Kompetenz Hörverständnis: medial vermittelter mündlicher Kommunikation folgen und aktiv zuhören Sprechsituationen und Sprechanlässe: Präsentationstechniken – allein und im Team zielorientiert einsetzen; frei vortragen Kommunikatives Verhalten: Kontextbezogenheit erkennen; Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen nachvollziehen; Fragen stellen und Feedback geben und annehmen können Schriftliche Kompetenz Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen weiterentwickeln; Textsorten aus dem akademischen und literarisch-kulturellen Leben verfassen, insbesondere cause and effect essay und literary analysis Schreiben für sich: Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; Verantwortung für den eigenen Lernprozess mit Hilfe geeigneter Schreibformen (zB Mitschrift, Portfolio) übernehmen Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen; Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen beachten Schreibprozess – Planen: Gedanken selbstständig strukturieren – Formulieren: Sprachebene und Ausdruck an der Situation, an den Adressatinnen und Adressaten, am Thema, an Schreibhaltung und Textsorte und an Sprach- und Schreibnormen orientieren – Überarbeiten: eigene und fremde Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Stil, Leserinnen- und Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen Textkompetenz Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Wechselwirkung von Form und Inhalt aufzeigen; Texte reflektieren und bewerten: den Einfluss persönlicher Wertvorstellungen auf das Urteil erfassen; nichtlineare und lineare Darstellung von Informationen unterscheiden und bewerten. Pragmatische Texte analysieren. Literarische Bildung Texte und Kontexte: sich mit englischsprachiger Literatur, insbesondere jener des 19. Jahrhunderts, der Romantik und des frühen Realismus auseinandersetzen (Texte oder Textauszüge aus der oder über die Zeit, auch Filme und Literaturverfilmungen) und sie im Kontext der Weltliteratur sehen; Literatur im gesellschaftlichen Zusammenhang erfassen und Bezüge zur Gegenwart herstellen; Kennzeichen ästhetischer Texte erarbeiten können; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen erkennen; das Spannungsfeld von Leserinnen und Lesern, Schriftstellerinnen und Schriftstellern, Markt, Gesellschaft und Politik erschließen; Beziehungen zwischen ästhetischer Welt und Realität problematisieren; Bezüge zwischen Form und Inhalt herstellen Rezeption und Interpretation: Ästhetische Texte analysieren; Interpretationen auf Basis von Textbeschreibung, Kontexten und Sekundärliteratur vornehmen; den Gebrauch von sprachlichen Varietäten untersuchen Mediale Bildung Mediennutzungskompetenz: Medien zur Kommunikation nützen und als Basis transkultureller Kontakte fördern Medienkulturkompetenz: gesellschaftliche Auswirkungen der Medien erkennen und ihre lebensgestaltenden Funktionen reflektieren 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Mündliche Kompetenz Hörverständnis: medial vermittelter mündlicher Kommunikation folgen und aktiv zuhören Sprechsituationen und Sprechanlässe: in freien und formalisierten Situationen vorbereitet und spontan sprechen; nichtsprachliche Mittel und Techniken des Sprechens erkennen und nützen; Mittel der Rhetorik erkennen und einsetzen Schriftliche Kompetenz Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen weiterentwickeln; Textsorten aus dem öffentlichen Leben verfassen, insbesondere speech Schreiben für sich: freies Schreiben in engem Zusammenhang mit Lesen von und Umgang mit literarischen Texten erproben; Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; eigene und fremde Lernprozesse dokumentieren; Verantwortung für den eigenen Lernprozess mit Hilfe geeigneter Schreibformen (zB Mitschrift, Portfolio) übernehmen Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen; zu sprachkritischen Diskursen (zB politisch korrekte Sprache) Stellung nehmen Schreibprozess – Planen: Gedanken selbstständig strukturieren – Formulieren: Sprachebene und Ausdruck an der Situation, an den Adressatinnen und Adressaten, am Thema, an Schreibhaltung und Textsorte und an Sprach- und Schreibnormen orientieren – Überarbeiten: eigene und fremde Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Stil, Leserinnen- und Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen Textkompetenz Texte interpretieren/Textsinn verstehen: den Einfluss von Entstehungsbedingungen auf die Gestaltung von Texten erkennen; Texte in sprachlicher Hinsicht analysieren, sprachliche Erscheinungen in Texten beschreiben und ihre Funktion erkennen; phonologische, lexikalische, semantische, syntaktische, rhetorische, stilistische Analysen durchführen Literarische Bildung Texte und Kontexte: sich mit englischsprachiger Literatur, insbesondere des späten Realismus bis zur Moderne, auseinandersetzen (Texte aus der oder über die Zeit, auch Filme und Literaturverfilmungen) und sie im Kontext der Weltliteratur sehen; Literatur im gesellschaftlichen Zusammenhang erfassen und Bezüge zur Gegenwart herstellen; Kennzeichen ästhetischer Texte erarbeiten können; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen in ihrer Aktualität erkennen; Literatur als Abbild der gesellschaftlichen Entwicklung erkennen; Bezüge zwischen Form und Inhalt herstellen; Beziehungen zwischen ästhetischer Welt und Realität problematisieren; Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel erkennen; Sprache, Sprachreflexion und Erzählen als Thema der Literatur verstehen; den Zusammenhang zwischen Sprache und Denken reflektieren Rezeption und Interpretation: Ästhetische Texte analysieren Mediale Bildung Mediennutzungskompetenz: Informationen aus komplexen Datenmengen erfassen Medienkulturkompetenz: wechselseitige Wirkung unterschiedlicher Medienformate ausloten; Interessen und Absichten hinter multimedialen Texten und Produkten analysieren und bewerten sowie manipulative Zielsetzungen erkennen. 8. Klasse – Kompetenzmodul 7: 7. Semester: Mündliche Kompetenz Hörverständnis: relevante Informationen aus anspruchsvolleren Beiträgen herausfiltern und situationsadäquat nutzen Sprechsituationen und Sprechanlässe: verschiedene sprachliche Register beherrschen Kommunikatives Verhalten: Metakommunikation über geglücktes bzw. missglücktes Kommunikationsverhalten führen Schriftliche Kompetenz Schreibhaltungen und Textsorten: Textsorten aus dem journalistischen, öffentlichen, wissenschaftlichen und literarisch-kulturellen Leben verfassen Schreiben für sich: Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; eigene und fremde Lernprozesse dokumentieren Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen; Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen beachten Schreibprozess – Planen: Gedanken strukturieren – Formulieren: Sprachverwendung und Ausdruck an der Situation, an den Adressatinnen und Adressaten, am Thema, an Schreibhaltung und Textsorte und an Sprach- und Schreibnormen orientieren; Qualität eigener und fremder Texte beurteilen – Überarbeiten: eigene und fremde Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Stil, Leserinnen- und Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen Textkompetenz Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Interpretationen entwickeln (besonders in nichtlinearen Texten Adressat, Intention und Situation analysieren und interpretieren) Texte reflektieren und bewerten: durch das Erkennen von Strategien der Beeinflussung politische Mündigkeit erlangen; die Fähigkeit der Perspektivenübernahme und der kritischen Betrachtung von Perspektiven fördern Literarische Bildung Texte und Kontexte: sich mit englischsprachiger Literatur, insbesondere des 20. Jahrhunderts und des 21. Jahrhunderts bzw. bis zur Gegenwart anhand ausgewählter Beispiele auseinandersetzen (Texte aus der oder über die Zeit, auch Filme und Literaturverfilmungen); Literatur im gesellschaftlichen Zusammenhang erfassen und Bezüge zur Gegenwart herstellen; Kennzeichen ästhetischer Texte erarbeiten können; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen in ihrer Aktualität erkennen; Wechselwirkungen literarischer und filmischer Erzählweisen deuten; unterschiedliche Wirkungen verbaler, visueller, akustischer Ausdrucksmöglichkeiten erfassen; Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel erkennen und Verbindungen zur Alltagssprache beachten. Rezeption und Interpretation: verstehen, auf welche Weise Texten Bedeutung zugeschrieben wird: grammatisch-stilistische Erscheinungen und semantische Beziehungen beschreiben können Mediale Bildung Mediennutzungskompetenz: über Entscheidungskompetenz verfügen; Informationsquellen überprüfen und kritisch würdigen Medienkulturkompetenz: Mediensprachen als vielschichtige Zeichensysteme verstehen 8. Semester: Mündliche Kompetenz Hörverständnis: relevante Informationen aus anspruchsvolleren Beiträgen herausfiltern und situationsadäquat nutzen Sprechsituationen und Sprechanlässe: Kommunikationsorganisation wahrnehmen – mit besonderer Berücksichtigung von Präsentationsformen Kommunikatives Verhalten: Bedingungen reflektieren, um sie kreativ mitgestalten zu können: dem Kommunikationsmedium entsprechende sprachliche Mittel einsetzen Schriftliche Kompetenz Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen in Hinblick auf Textsorten optimieren Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen Schreibprozess: Qualität eigener und fremder Texte beurteilen und einen Bearbeitungsprozess einleiten Textkompetenz Texte reflektieren und bewerten: moralische, ethische Fragen differenziert erfassen Literarische Bildung Texte und Kontexte: interkulturelle und gesellschaftspolitische Bezüge (zB ethnische Vielfalt, Migration, Umwelt) kennenlernen; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen Werkpoetik: Beziehungen zwischen ästhetischer Welt und Realität problematisieren Rezeption und Interpretation: Phänomene des Sprachwandels in der Gegenwartssprache reflektieren Mediale Bildung Medienkulturkompetenz: künstlerische Ausdrucksformen in allen Medien rezipieren, vergleichen und zueinander in Beziehung setzen

b) Wahlpflichtgegenstände

Wie Anlage der jeweiligen Schulform.

ENGLISCH Wahlpflichtfach

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen): Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichtes ist es, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten. Didaktische Grundsätze (für alle Klassen): Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt „Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung“ des Zweiten Teiles des Lehrplans zu entnehmen. Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind anzuwenden. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: sich mit englischsprachiger Literatur und englischsprachigem Film auseinandersetzen Darüber hinaus: – ein vertieftes Verständnis für wissenschaftliche Fragestellungen und Arbeitsweisen der Literaturwissenschaft entwickeln – sich mit ästhetischen Texten und gesellschaftspolitischen Themen kritisch auseinandersetzen

B) VERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage der jeweiligen Schulform.

C) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Anlage der jeweiligen Schulform.

D) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage der jeweiligen Schulform.

E) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Anlage der jeweiligen Schulform.

F) UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN

1. Unterstufe

Deutsch in der Deutschförderklasse Wie Anlage der jeweiligen Schulform.

2. Oberstufe

Deutsch in der Deutschförderklasse Wie Anlage der jeweiligen Schulform. Beachte für folgende Bestimmung zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 3 § 2 Abs. 32 Z 7 Anlage A/lF

LEHRPLAN DES GYMNASIUMS MIT DRITTER LEBENDER FREMDSPRACHE AM ÖFFENTLICHEN GYMNASIUM DER STIFTUNG THERESIANISCHE AKADEMIE IN WIEN

ERSTER TEIL ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der fremdsprachlichen Ausbildung.

ZWEITER TEIL KOMPETENZORIENTIERUNG

Wie Anlage A.

DRITTER TEIL ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der fremdsprachlichen Ausbildung.

VIERTER TEIL ÜBERGREIFENDE THEMEN

Wie Anlage A.

FÜNFTER TEIL ORGANISATORISCHER RAHMEN

Wie Anlage A.

SECHSTER TEIL STUNDENTAFELN

1. Unterstufe

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen: Pflichtgegenstände Summe Unterstufe 1) Lehrverpflichtungsgruppe 2) Religion 2 – 2 – 2 – 2 (III) Sprachen Deutsch mind. 15 (I) Erste lebende Fremdsprache mind. 12 (I) Zweite lebende Fremdsprache mind. 6 (I) Latein mind. 3 (I) Mathematik und Naturwissenschaften Mathematik mind. 13 (II) Digitale Grundbildung mind. 4 III Chemie mind. 2 (III) Physik mind. 5 (III) Biologie und Umweltbildung mind. 7 III Wirtschaft und Gesellschaft Geschichte und Politische Bildung mind. 5 III Geographie und wirtschaftliche Bildung mind. 7 (III) Musik, Kunst und Kreativität Musik mind. 6 (IVa) Kunst und Gestaltung mind. 7 (IVa) Technik und Design mind. 3 (IV) Gesundheit und Bewegung Bewegung und Sport mind. 13 (IVa) Verbindliche Übungen Bildungs- und Berufsorientierung mind. 1 3) III 4) Sonstige verbindliche Übungen - 5) Schulautonome Vertiefung 6) Gesamtwochenstundenzahl 124 ________________________ 1 In höchstens fünf Pflichtgegenständen (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafel der Unterstufe (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1.Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Kompetenzbereiche der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht; der Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung ist mit mindestens einer Wochenstunde pro Klasse vorzusehen. 2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren und nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) sowie Verkehrs- und Mobilitätsbildung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil der Lehrverpflichtungsgruppe. 3 Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden. 4 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand. 5 Weitere verbindliche Übungen können eingerichtet werden; ihr Ausmaß ist schulautonom festzulegen und mit der Dotation der übrigen Pflichtgegenstände sowie der schulautonomen Schwerpunktsetzung abzustimmen. 6 Zur Vertiefung von Kompetenzen im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände oder zur Ausgestaltung eines typenbildenden, die jeweilige Form ergänzenden, Schwerpunkts durch die Einrichtung von schulautonomen schwerpunktspezifischen Unterrichtsgegenständen. Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht: Wie Anlage A. 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen: Pflichtgegenstände Klassen und Wochenstunden Summe Unter-stufe Lehrver-pflichtungs-gruppe 1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4. Kl. Religion 2 2 2 2 8 (III) Sprachen Deutsch 4 4 4 4 16 (I) Erste lebende Fremdsprache 4 4 4 3 15 (I) Zweite lebende Fremdsprache - - 3 3 6 (I) Latein - - - 3 3 (I) Mathematik und Naturwissenschaften Mathematik 4 4 3 3 14 (II) Digitale Grundbildung 1 1 1 1 4 III Chemie - - 2 - 2 (III) Physik - 1 2 2 5 (III) Biologie und Umweltbildung 2 1 2 2 7 III Wirtschaft und Gesellschaft Geschichte und Politische Bildung - 2 2 2 6 III Geographie und wirtschaftliche Bildung 2 2 1 2 7 (III) Musik, Kunst und Kreativität Musik 2 2 1 1 6 (IVa) Kunst und Gestaltung 2 2 2 1 7 (IVa) Technik und Design 2 2 - - 4 (IV) Gesundheit und Bewegung Bewegung und Sport 4 4 3 3 14 (IVa) Verbindliche Übungen Bildungs- und Berufsorientierung x 1) x 1) x III 2) Gesamtwochenstundenzahl 29 31 32 32 124 ___________________ 1 In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen. 2 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand. Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht: Wie Anlage A. 3. Deutschförderklassen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen Wochenstunden pro Semester Deutsch in der Deutschförderklasse 20 Religion 2 Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen 1 ) x 2) Gesamtwochenstundenanzahl x 3) __________________ 1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Gymnasiums mit Dritter lebender Fremdsprache am öffentlichen Gymnasium der Stiftung „Theresianische Akademie“; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung. 2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl. 3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Gymnasiums mit Dritter lebender Fremdsprache am öffentlichen Gymnasium der Stiftung „Theresianische Akademie“. Freigegenstände, unverbindliche Übungen: Wie Anlage A.

2. OBERSTUFE

a) PFLICHTGEGENSTÄNDE

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Pflichtgegenstände (Kernbereich) Summe Oberstufe 1) Lehrverpflichtungs-gruppe 2) Religion/Ethik 3) 2-2-2-2 (III) Deutsch mindestens 11 (I) Erste lebende Fremdsprache mindestens 11 (I) Latein mindestens 12 (I) Zweite lebende Fremdsprache 6) mindestens 12 (I) Dritte lebende Fremdsprache mindestens 10 (I) Geschichte und Politische Bildung mindestens 6 III Geographie und wirtschaftliche Bildung mindestens 6 (III) Mathematik mindestens 11 (II) Biologie und Umweltbildung mindestens 6 III Chemie mindestens 4 (III) Physik mindestens 5 (III) Psychologie und Philosophie mindestens 4 III Informatik mindestens 2 II Musik Kunst und Gestaltung alternativ Musik oder Kunst und Gestaltung mindestens 3 (IVa) mindestens 3 (IVa) mindestens 4 (IVa) Bewegung und Sport mindestens 8 4 ) (IVa) Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich 126 autonomer Bereich schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände 4-8 schulautonom 5 ) höchstens 8 Summe autonomer Bereich 10 Gesamtwochenstundenzahl 136 __________________ 1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafel der Oberstufe (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2.Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht. 2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren und nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil. 3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. 4 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse. 5 Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereiches. 6 Als Zweite lebende Fremdsprache kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache II (Fortgeschrittene) geführt werden. 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: aa) Pflichtgegenstände Klassen und Wochenstunden Summe Oberstufe Lehrver-pflichtungs-gruppe 5. Kl. 6. Kl. 7. Kl. 8. Kl. Religion/Ethik 1) 2 2 2 2 8 (III/III) Deutsch 3 2 3 3 11 (I) Erste lebende Fremdsprache 2 3 3 3 11 (I) Latein 3 3 3 3 12 (I) Zweite lebende Fremdsprache 2) 3 3 3 3 12 (I) Dritte lebende Fremdsprache 2) - 4 3 3 10 (I) Geschichte und Politische Bildung 1 2 2 2 7 III Geographie und wirtschaftliche Bildung 2 1 2 2 7 (III) Mathematik 2 3 3 3 11 (II) Biologie und Umweltbildung 2 2 - 2 6 III Chemie - - 2 2 4 (III) Physik - 2 2 2 6 (III) Psychologie und Philosophie - - 2 2 4 III Informations- und Kommunikationstechnologie 2 - - - 2 II Musik 2 1 2 3) 2 3) 3 +4 (IVa) Kunst und Gestaltung 2 1 3 (IVa) Bewegung und Sport 3 2 2 2 9 (IVa) Summe der Pflichtgegenstände 29 31 34 36 130 bb) Wahlpflichtgegenstände 6 6 Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb 136 ___________________ 1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. 2 Typenbildender Pflichtgegenstand. Als Zweite lebende Fremdsprache kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache II (Fortgeschrittene) geführt werden. 3 Alternative Pflichtgegenstände. bb) Wahlpflichtgegenstände Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.

b) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.

c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.

d) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A. e) DEUTSCHFÖRDERKLASSEN Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände Wochenstunden pro Semester Lehrverpflichtungsgruppen Deutsch in der Deutschförderklasse 20 (I) Religion 2 (III) Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände 1) x 2) Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand Gesamtwochenstundenzahl x 3) ____________________ 1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und Wahlpflichtgegenstände gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Gymnasiums mit dritter lebender Fremdsprache am öffentlichen Gymnasium der Stiftung Theresianische Akademie; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der Wahlpflichtgegenstände sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung. 2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl. 3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Gymnasiums mit dritter lebender Fremdsprache am öffentlichen Gymnasium der Stiftung Theresianische Akademie. Freigegenstände und unverbindliche Übungen: Wie Lehrplan der Oberstufe des Gymnasiums, Anlage A.

SIEBENTER TEIL LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Wie Anlage A.

ACHTER TEIL LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A) PFLICHTGEGENSTÄNDE a) Pflichtgegenstände Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A, mit folgender Ergänzung bzw. Änderung:

LEBENDE FREMDSPRACHE (Dritte)

(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch)

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse): Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Lebende Fremdsprache (Erste, Zweite). Die im Umgang mit der ersten, gegebenenfalls auch mit einer zweiten lebenden Fremdsprache gewonnenen Erfahrungen und erworbenen Lernstrategien sind für die dritte Fremdsprache zu nutzen (Tertiärspracheneffekt). Für den Zeitrahmen von Schularbeiten findet der Abschnitt „Schularbeiten“ des fünften Teiles der Anlage A mit der Maßgabe Anwendung, dass bei mehrstündigen Schularbeiten voneinander unabhängige Aufgabenbereiche in zeitlicher Abfolge voneinander getrennt vorgelegt und behandelt werden können. In den Fremdsprachen mit standardisierter Reifeprüfung ist die Verwendung von Hilfsmitteln nicht zulässig. In Fremdsprachen ohne standardisierter Reifeprüfung ist die Verwendung eines Wörterbuches zulässig, der Einsatz von Lexika oder elektronischen Informationsmedien ist nicht zulässig. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Lebende Fremdsprache. Teilkompetenzen und Lernsemester Die kommunikativen Teilkompetenzen, die Schülerinnen und Schüler in der dritten lebenden Fremdsprache erwerben sollen, folgen ebenfalls den international standardisierten Kompetenzniveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates und orientieren sich an den Kann-Beschreibungen der zu den einzelnen Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen und Schreiben gehörigen Skalen sowie den Kann-Beschreibungen zu den linguistischen, pragmatischen und soziolinguistischen Kompetenzen. Die Zuordnung von Teilkompetenzen und Lernsemestern gibt die Grundanforderungen an, die für alle Schülerinnen und Schüler einer bestimmten Lernstufe gelten; vorangehende Teilkompetenzen sind dabei stets vorauszusetzen. Werden verschiedenen Lernsemestern die gleichen Teilkompetenzen zugeordnet, so sind diese im höheren Lernsemester durch eine Ausweitung der kommunikativen Situationen, der Themenbereiche und Textsorten sowie der sprachlichen und sprachbezogenen kommunikativen Kompetenzen entsprechend zu vertiefen und zu festigen. Bei mit * gekennzeichneten Teilkompetenzen ist die Bandbreite an im Unterricht behandelten Themen, kommunikativen Situationen und Sprachstrukturen größer und umfangreicher als im vorhergehenden Kompetenzmodul. Zielniveau in der dritten lebenden Fremdsprache Die Schülerinnen und Schüler erreichen am Ende der zwölften Schulstufe: – in der dritten lebenden Fremdsprache dreijährig in allen Fertigkeitsbereichen das Niveau B1 Linguistische Kompetenzen Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Lebende Fremdsprache 6. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Hören – vertraute Wörter und kurze regelmäßig benutzte Redewendungen (zB Namen alltäglicher Gegenstände) verstehen können, vorausgesetzt, es wird sehr langsam und deutlich gesprochen Lesen – einzelne vertraute Namen, Wörter und ganz elementare Wendungen in kurzen und einfachen Mitteilungen im Zusammenhang mit den üblichsten Alltagssituationen verstehen können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – einfache Fragen an und zu Personen stellen und beantworten können, sofern es sich um unmittelbar notwendige Dinge und um sehr vertraute Themen handelt – in kurzen, eingeübten Sätzen sich selbst, seine Familie und Freunde beschreiben und sagen können, wo sie/er wohnt Schreiben – einfache, isolierte Wendungen und Sätze schreiben können – kurze, einfache Mitteilungen schreiben können (zB Feriengrüße) 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Hören – vertraute Wörter und ganz einfache Sätze, die sich auf die eigene Person, die Familie oder auf konkrete Dinge beziehen, verstehen können, vorausgesetzt, es wird langsam und deutlich gesprochen – kurze, ganz einfache Anweisungen und Erklärungen (zB Wegbeschreibungen) verstehen und ihnen folgen können Lesen – sehr kurze, einfache Texte mit einem sehr frequenten Wortschatz und einem gewissen Anteil international bekannter Wörter lesen und verstehen können – Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen, verstehen können (zB Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung) Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – sich auf einfache Art verständigen können, wenn die Gesprächspartner bereit sind, etwas langsamer zu wiederholen oder anders zu sagen, und wenn sie gegebenenfalls beim Formulieren helfen – einfache Vorschläge machen und darauf reagieren können – über den (Schul-)Alltag in einfacher Form Auskunft geben können Schreiben – einfache Wendungen und Sätze über sich selbst und andere (auch fiktive) Menschen schreiben können – eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben können 7. Klasse: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Hören – die wesentliche Information sowie zentrale Wendungen und Wörter verstehen können, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht (zB grundlegende Informationen zu Person, Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung), sofern deutlich und langsam gesprochen wird Lesen – kurze, einfache Texte zu vertrauten, konkreten Themen verstehen können, in denen gängige Alltagssprache verwendet wird – aus einfacheren schriftlichen Materialien, in denen Ereignisse beschrieben werden, spezifische Informationen herausfinden können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen können, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen über vertraute Themen im Zusammenhang mit Fragen des Alltags, Schule und Freizeit geht – einfache Beschreibungen von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben können, und zwar in kurzen, einfachen auch memorierten Wendungen und Sätzen – über gewohnheitsmäßige und geplante Aktivitäten erzählen können – gegenwärtige und vergangene Aktivitäten beschreiben können Schreiben – eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben und mit Konnektoren wie und , aber oder weil verbinden können – ganz einfache persönliche Briefe und elektronische Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), die sich auf unmittelbare Bedürfnisse beziehen, schreiben können; sich darin für etwas bedanken oder entschuldigen sowie auch über gegenwärtige und vergangene Aktivitäten schreiben können 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Hören – genug verstehen können, um Bedürfnisse konkreter Art befriedigen zu können, sofern deutlich und langsam gesprochen wird – bei Gesprächen zwischen Erstsprachlern im Allgemeinen das Thema erkennen können, wenn langsam und deutlich gesprochen wird Lesen – kurze, einfache Texte zu vertrauten, konkreten Themen verstehen können, in denen gängige Alltagssprache verwendet wird* – aus einfacheren schriftlichen Materialien, in denen Ereignisse beschrieben werden, spezifische Informationen herausfinden können* Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – kurz und einfach über ein Ereignis, gegenwärtige oder vergangene Aktivitäten oder Tätigkeiten berichten und sich darüber austauschen können – Pläne und Vereinbarungen sowie Gewohnheiten und Alltagsbeschäftigungen beschreiben und sich darüber austauschen können – Vorschläge unterschiedlicher Art machen und entsprechend darauf reagieren können – zu einem vertrauten Thema kurz Gründe und Erläuterungen zu Meinungen, Plänen und Handlungen geben können Schreiben – kurze unkomplizierte zusammenhängende Texte über alltägliche Aspekte des eigenen Umfelds schreiben können – eine kurze, einfache Beschreibung von Ereignissen, vergangenen Handlungen und persönlichen Erfahrungen verfassen können 8. Klasse – Kompetenzmodul 7: 7. Semester: Hören – Hauptpunkte und wesentliche Informationen verstehen können, wenn relativ langsam und in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Themen gesprochen wird, denen man normalerweise in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet Lesen – konkrete, unkomplizierte, klar gegliederte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können – Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – kurz und einfach über ein Ereignis, gegenwärtige oder vergangene Aktivitäten oder Tätigkeiten berichten und sich darüber austauschen können* – Pläne und Vereinbarungen sowie Gewohnheiten und Alltagsbeschäftigungen beschreiben und sich darüber austauschen können* – Vorschläge unterschiedlicher Art machen und entsprechend darauf reagieren können* – zu einem vertrauten Thema kurz Gründe und Erläuterungen zu Meinungen, Plänen und Handlungen geben können* Schreiben – kurze unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen verfassen können – eine kurze, einfache Beschreibung von Ereignissen, vergangenen Handlungen und persönlichen Erfahrungen verfassen können* 8. Semester: Hören – Hauptpunkte und wesentliche Informationen verstehen können, wenn relativ langsam und in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Themen gesprochen wird, denen man normalerweise in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet* – kurze Erzählungen verstehen können Lesen – konkrete, unkomplizierte, klar gegliederte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können* – in klar geschriebenen argumentativen Texten die wesentlichen Schlussfolgerungen erkennen können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen teilnehmen und Informationen austauschen können – die eigene Meinung und Gefühle sowie Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können – relativ flüssig eine unkomplizierte zusammenhängende Beschreibung zu vertrauten Themen geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinandergereiht werden – Vergleiche anstellen können Schreiben – unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können – detailliert über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können

MATHEMATIK

Wie Anlage A mit folgender Ergänzung in den Didaktischen Grundsätzen: Die Stundensumme in der Oberstufe ist niedriger als in Anlage A, was bei der Planung des Unterrichtes und durch die jeweilige zeitliche Gewichtung und konkrete Umsetzung der Vorgaben zu berücksichtigen ist.

PHYSIK

Wie Anlage A mit folgender Ergänzung in den Didaktischen Grundsätzen: Die Stundensumme in der Oberstufe ist niedriger als in Anlage A, was bei der Planung des Unterrichtes und durch die jeweilige zeitliche Gewichtung und konkrete Umsetzung der Vorgaben zu berücksichtigen ist. b) Wahlpflichtgegenstände Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A. B) FREIGEGENSTÄNDE Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A. C) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A. D) FÖRDERUNTERRICHT Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A. E) UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN Wie Anlage A, mit folgender Abweichung: Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände Für die weiteren Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände sind die jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff wie in diesem Teil anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers. Beachte für folgende Bestimmung zum klassenweise gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 3 § 2 Abs. 32 Z 3 Anlage A/m1

LEHRPLAN DES GYMNASIUMS UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER MUSISCHEN AUSBILDUNG

ERSTER TEIL ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der musischen Ausbildung.

ZWEITER TEIL KOMPETENZORIENTIERUNG

Wie Anlage A.

DRITTER TEIL ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der musischen Ausbildung.

VIERTER TEIL ÜBERGREIFENDE THEMEN

Mit der Verankerung der übergreifenden Themen in den Fachlehrplänen werden die fächerübergreifende Kompetenzentwicklung sowie das vernetzte Lernen der Schülerinnen und Schüler über die fachspezifischen Grenzen hinaus unterstützt und mit gesellschaftlich relevanten aktuellen Themen verbunden. Die Auswahl der nachfolgend dargestellten dreizehn übergreifenden Themen erfolgte aufgrund ihrer Aktualität und der zu erwartenden Bedeutsamkeit für die künftige Lebenswelt von Schülerinnen und Schülern. Kompetenzen in gesellschaftlich relevanten Themen können wirksam entwickelt werden, wenn im Unterricht ein fächerverbindendes und fachliche Grenzen überschreitendes Vorgehen forciert wird. Erst dadurch können Zusammenhänge und Wechselwirkungen gesellschaftlicher Phänomene für die Schülerinnen und Schüler begreifbar werden. Bildung für eine nachhaltige Entwicklung muss als allgemeines Anliegen und Leitidee an der ganzen Schule gesehen werden. Für das als Standard geforderte integrative Denken der ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimension sind sowohl fachspezifische als auch cross-curriculare Bezüge von großer Bedeutung. Bildung für nachhaltige Entwicklung, Politische Bildung mit ihren globalen Perspektiven, Global Citizenship Education, Friedenserziehung und Menschenrechtsbildung sowie weitere ausgeführte übergreifende Themen sind Bildungskonzepte, die einander ergänzend und unterstützend nachhaltige Entwicklung in all ihren Dimensionen pädagogisch aufbereiten. Im Lernprozess sollen Wissen, Kompetenzen und Fähigkeiten, Werte und Einstellungen erarbeitet werden, die junge Menschen befähigen, bei der Bewältigung der gesellschaftlichen, ökonomischen und ökologischen Herausforderungen auf lokaler bis hin zur globalen Ebene eine aktive Rolle einzunehmen. Folgende übergreifende Themen unterstützen maßgeblich und gleichermaßen den Erwerb wesentlicher Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler und stellen sicher, dass diese in der heutigen und zukünftigen Lebens- und Arbeitswelt bestehen können: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung, Entrepreneurship Education, Gesundheitsförderung, Informatische Bildung, Interkulturelle Bildung, Medienbildung, Politische Bildung, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung, Sexualpädagogik, Sprachliche Bildung und Lesen, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung, Verkehrs- und Mobilitätsbildung, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung. In den Fachlehrplänen werden an verschiedenen Stellen Bezüge zu den übergreifenden Themen hergestellt. Die didaktischen Grundsätze der jeweiligen Fachlehrpläne listen jene übergreifenden Themen auf, die sich besonders eignen, im Unterricht aufgegriffen zu werden und sich vor allem in den Kompetenzbeschreibungen oder Anwendungsbereichen wiederfinden. Die Gestaltung der Fachlehrpläne bietet zudem die Möglichkeit, jedes der übergreifenden Themen schulautonom in der Umsetzung der jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche an geeigneter Stelle im Unterricht aufzugreifen. Alle Bezüge zu übergreifenden Themen in den Fachlehrplänen werden durch Hochzahlen (1 bis 13) hervorgehoben, die auf das jeweilige übergreifende Thema hinweisen. Von einem Verweis in Fachlehrplänen wurde dort abgesehen, wo sich das Fachgebiet mit dem Kompetenzerwerb im selben Thema beschäftigt. So erfolgt zB im Fachlehrplan „Deutsch“ kein Verweis auf das übergreifende Thema „Sprachliche Bildung und Lesen“. 1. Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 2. Entrepreneurship Education 3. Gesundheitsförderung 4. Informatische Bildung 5. Interkulturelle Bildung 6. Medienbildung 7. Politische Bildung 8. Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 9. Sexualpädagogik 10. Sprachliche Bildung und Lesen 11. Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 12. Verkehrs- und Mobilitätsbildung 13. Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung Pflichtgegenstände Religion 1 Sprachen Deutsch x x x x x x x x x x x Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler x x Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs x x Lebende Fremdsprache x x x x x x x Latein x x x x x x x Mathematik und Naturwissenschaften Mathematik x x x x x x x x x x Geometrisches Zeichnen x x x Digitale Grundbildung x x x x x x x x x Chemie (2-stündig bzw. 4-stündig) x x x x x x x x x x Physik x x x x x x x x Biologie und Umweltbildung x x x x x x x Wirtschaft und Gesellschaft Geschichte und Politische Bildung x x x x x x x x Geographie und wirtschaftliche Bildung x x x x x x x x x x x Musik, Kunst und Kreativität Musik x x x x x x x x x Musik (im Schwerpunkt) x x x x x x x x Chor x x x x x x Orchester x x x x x x Kunst und Gestaltung x x x x x x x x x x x x Kunst und Gestaltung (im Schwerpunkt) x x x x x x x x x x x Technik und Design x x x x x x x x x Gesundheit und Bewegung Bewegung und Sport x x x x x x x x Verbindliche Übungen Bildungs- und Berufsorientierung x x x x x x x x Erstsprachenunterricht x _______________________ 1 Keine Angaben bezüglich der Übergreifenden Themen, da die Lehrpläne der Kirchen und Religionsgesellschaften inhaltlich voneinander abweichen. Die Vorbereitung und Durchführung von Unterricht zu den übergreifenden Themen erfordert eine zielgerichtete Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer einer Klasse, einer Schule und (im Idealfall) eine vorausschauende Planung in Bezug auf sinnvolle Schwerpunktsetzungen in den vier Schulstufen. Die nachfolgende, alphabetisch geordnete, Darstellung der übergreifenden Themen folgt einer einheitlichen Struktur: Zunächst wird die gesellschaftliche Bedeutung des übergreifenden Themas erläutert. Anschließend werden die Kompetenzziele genannt, die bis zum Ende der Sekundarstufe I von den Schülerinnen und Schülern erreicht werden sollen. Im dritten Schritt werden jene Unterrichtsgegenstände angeführt, in deren Fachlehrplänen auf die jeweiligen übergreifenden Themen verwiesen wird. In der Oberstufe gelten die Ausführungen zu den übergreifenden Themen als Orientierung für den fächerübergreifenden bzw. fachliche Grenzen überschreitenden Unterricht. In den Fachlehrplänen der Oberstufe werden keine verbindlichen oder optionalen Bezüge zu den übergreifenden Themen hergestellt. Die folgenden allgemeinen Ausführungen (Bedeutung des jeweiligen übergreifenden Themas) haben für den Unterricht in der Oberstufe insofern Relevanz, als sie den bisher schon geltenden „Unterrichtsprinzipien“ nachfolgen und in enger inhaltlicher Abstimmung mit den Ausführungen der Grundsatzerlässe stehen, die sowohl für Unter- als auch Oberstufe gelten. Die nachfolgend angeführten Kompetenzziele in den einzelnen übergreifenden Themen gelten explizit nur für die Unterstufe. 1. Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 1.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Die Schule unterstützt Schülerinnen und Schüler dabei, ihren individuellen Bildungs- und in weiterer Folge Berufsweg unter Berücksichtigung ihrer Stärken und mit der nötigen Eigenverantwortung zu beschreiten und bestärkt sie in ihrem gewählten Weg. Ziel ist es, dass Schülerinnen und Schüler ihre Interessen, Begabungen und Talente erkennen sowie wichtige Lebenskompetenzen (wie Entscheidungs- und Reflexionsfähigkeit) erwerben. Dieses Kompetenzlernen soll über die gesamte Schullaufbahn hinweg und speziell vor schulischen Übergängen oder Abschlüssen erfolgen. Eine der zentralen Herausforderungen ist, Schülerinnen und Schüler dabei zu unterstützen, aus den zahlreichen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten diejenigen auszuwählen, die ihnen aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit, ihrer Persönlichkeit und ihrer Lebenssituation die bestmöglichen Chancen bieten und diese möglichst auch praktisch ausprobieren zu können. Lehrerinnen und Lehrer tragen als wichtige Bezugspersonen in hohem Maße dazu bei, dass sich Schülerinnen und Schüler zu eigenverantwortlichen Menschen entwickeln können – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Sprache, Religionszugehörigkeit oder etwaiger Behinderung. Dabei sind Bezüge zu Themen wie zB Arbeitsabläufe, Tätigkeitsbereiche, Arbeitsbedingungen, untypische sowie nicht traditionelle Frauen- und Männerberufe, die Wichtigkeit von überfachlichen Kompetenzen (Selbst- und Sozialkompetenz; Stärken, Interessen und Talente; Erwartungen und Ziele im Hinblick auf das Leben), ehrenamtliches Engagement, aber auch der Zusammenhang von Bildung und Beruf, Lieblingsbeschäftigungen und „Traumberufe“, die sinnstiftende Funktion von Arbeit, Work-Life-Balance, Arbeitsteilung in der Familie, bezahlte und unbezahlte Arbeit und die Notwendigkeit vielfältige (außer)schulische Erfahrungen zu sammeln, herzustellen. 1.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – bei sich selbst Stärken und Interessen erkennen, die für eine selbstgesteuerte, reflektierte Berufslaufbahn- und Lebensgestaltung wichtig sind und diesbezüglich Feedback einholen; – in Ansätzen Stärken und Interessen bei anderen erkennen und diesbezüglich anderen Feedback geben; – gesellschaftliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Trends der Ausbildungs- und Berufswelt in Bezug auf die Bedeutung für sich selbst reflektieren; – Unterstützung in Fragen der Bildungs- und Berufslaufbahn einholen und wichtige Informationen bei Entscheidungsprozessen einbeziehen; – reflektierte Bildungs- und Berufsentscheidungen treffen und deren Auswirkungen auf die eigene Lebensgestaltung einschätzen. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Chemie, Chor, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Kunst und Gestaltung (im Schwerpunkt), Latein, Lebende Fremdsprache, Musik, Musik (im Schwerpunkt), Orchester, Physik, Technik und Design 2. Entrepreneurship Education 2.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Entrepreneurship ist im Europäischen Referenzrahmen für das lebenslange Lernen als Schlüsselkompetenz definiert (Brüssel KOM(05)548). Entrepreneurship Education umfasst – nach der ganzheitlichen Definition des TRIO-Modells (Aff/Lindner 2005) – drei Bereiche: Entwicklung innovativer Ideen und deren strukturierte Umsetzung, Persönlichkeitsentwicklung und die Befähigung dazu, eigeninitiativ zu sein, an sich zu glauben, empathisch und teamfähig zu agieren sowie sich selbst und anderen Mut zu machen, Verantwortung für sich, andere und die Umwelt zu übernehmen. Mit der Befähigung in den genannten drei Bereichen sollen Schülerinnen und Schüler spielerisch lernen, (unternehmerische und gesellschaftliche) Ideen zu entwickeln und umzusetzen (mit Design Thinking, Lernen mit kleinen und größeren Herausforderungen, Perma.teach, Projekte wie eine Marktwoche oder eine Changemaker-Woche), Werte zu schaffen, die Wertschöpfungskette zu analysieren, sich als Teil von Wirtschaft und Gesellschaft zu begreifen und ihre Rolle im Wirtschaftskreislauf – als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Unternehmerinnen und Unternehmer, Verbraucherinnen und Verbraucher, aktive Staatsbürgerinnen und Staatsbürger – zu erkennen. Sie erkennen und entwickeln dabei persönliche Stärken, Engagement, Selbstmotivation, empathische Kommunikation, Teamfähigkeit und bewussten Umgang mit Risiken. 2.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – Ideen mit einem positiven Wert für Dritte und Gesellschaft entwickeln und umsetzen; – Risiken erkennen und lernen damit vorausschauend umzugehen; – Verantwortung für Projekte übernehmen und diese im Team arbeitsteilig nach vereinbarten Regeln zu Ende führen, auch wenn Probleme auftauchen; – aus Fehlern in der Verfolgung von Projekt- und Lernzielen die richtigen Schlüsse ziehen, um ihre Ziele zuversichtlich und konsequent weiterzuverfolgen; – Ursachen einer Problemlage in Projekt- und Lernsituationen erkennen sowie kreativ nachhaltige Ideen zur Problemlösung entwickeln; – empathisch kommunizieren, wertschätzendes Feedback geben und Argumente für die eigene Meinung in eine Debatte einbringen. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Chemie, Chor, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Kunst und Gestaltung (im Schwerpunkt), Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Musik (im Schwerpunkt), Orchester, Physik, Technik und Design 3. Gesundheitsförderung 3.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Schulische Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozess ab, Schülerinnen und Schülern ein höheres Ausmaß an Wissen und Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen (Gesundheitskompetenz) und sie damit zur selbstbewussten Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen. Gesundheit steht für ein positives Konzept, das in gleicher Weise die physische, psychische und soziale Gesundheit umfasst (vgl. Ottawa Charta, WHO 1986). Diese Kompetenzen können nur erworben werden, wenn Schule als ein sicherer und gesundheitsfördernder Ort wahrgenommen wird, was zB durch ein lernförderliches und angstfreies Klassen- und Schulklima, durch ein Stärken des sozialen Miteinanders, durch Maßnahmen zum Schutz vor (sexualisierter) Gewalt, Mobbing und Diskriminierung, durch eine rauchfreie und ansprechende Schulumgebung (Raumklima, Licht, Lärmschutz, etc.), durch Förderung von Bewegung und Sport, durch Veranstaltungen wie zB „ein Tag der psychischen Gesundheit“, Workshops sowie durch das Angebot eines gesunden und nachhaltigen Essens in der Schule erreicht werden kann. Diese Maßnahmen beeinflussen das individuelle Gesundheitsverhalten und den individuellen Bildungserfolg und haben damit auch einen direkten Einfluss auf die Gesundheit von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrer. 3.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – die Zusammenhänge zwischen Gesundheitsverhalten, Ernährung, Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit beschreiben; – Schutz- und Risikofaktoren für Gesundheit erklären und sich altersgemäß vorbeugend verhalten; – Belastungssituationen erkennen und sich für das eigene Wohlbefinden (Mental Health/Psychische Gesundheit) aktiv einsetzen; – altersgemäße Maßnahmen zur konstruktiven Bearbeitung von Belastungssituationen und Konflikten setzen und in kritischen Situationen sowie bei Diskriminierung Hilfe in Anspruch nehmen; – altersgemäße Erste-Hilfe-Maßnahmen anwenden und Gesundheitsversorgungsangebote nennen. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Biologie und Umweltbildung, Chemie, Chor, Deutsch, Digitale Grundbildung, Kunst und Gestaltung, Orchester 4. Informatische Bildung 4.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Die Digitalisierung beeinflusst und verändert das private und berufliche Leben. Geräte der Informations- und Kommunikationstechnologie halten Einzug in den Alltag der Gesellschaft und verändern das Kommunikationsverhalten und die Wahrnehmung von Realitäten. Funktionsweise und Auswirkungen der Informations- und Kommunikationstechnologien beruhen auf Prinzipien, Konzepten und Methoden, die zu erklären, zu hinterfragen und deren gesellschaftliche Auswirkungen sowohl kritisch als auch im Lichte ihrer Chancen zu reflektieren sind. Im Bewusstsein über Folgen und Auswirkungen des Einsatzes bestimmter Technologien sollen Schülerinnen und Schüler eine sinnvolle Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in der Schule und im Alltag vornehmen können. Die Vermittlung der Informatischen Bildung soll dabei unter Verwendung der Alltagsprache, aber auch durch die Verwendung der formalisierten Fachsprache erfolgen. Die kurzen Halbwertszeiten technischer Entwicklung bedingen, dass nicht das Bedienen aktueller Hard- und Software Informatische Bildung ausmacht, sondern das Verstehen der Prinzipien und der grundsätzlichen Technologien. Dadurch können auch künftige technische Entwicklungen besser beurteilt und Vorkenntnisse und Fähigkeiten selbstständig weiterentwickelt werden. 4.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – Daten, Informationen und digitale Inhalte sowohl im passenden Format als auch in einer sinnvollen Struktur speichern; – mit einer Tabellenkalkulation einfache Berechnungen altersgemäßer Aufgabenstellungen (wie Textgleichungen) durchführen; – Informationen automatisiert verarbeiten, übermitteln, auswerten und darstellen; – eindeutige Handlungsanleitungen (Algorithmen) nachvollziehen, diese ausführen und eigene Algorithmen formulieren; – die Auswirkungen der zunehmenden Digitalisierung auf das eigene Leben und die Gesellschaft beschreiben und in Bezug auf Chancen und Risiken kritisch bewerten. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geometrisches Zeichnen, Kunst und Gestaltung, Kunst und Gestaltung (im Schwerpunkt), Latein, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler, Mathematik, Physik, Technik und Design 5. Interkulturelle Bildung 5.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Interkulturelle Bildung befähigt Schülerinnen und Schüler mit Vielfalt in einer diversen Gesellschaft umzugehen. Sie ermöglicht die Auseinandersetzung mit und die Teilhabe an aktuellen gesellschaftlichen und kulturellen Entwicklungen. Die Einhaltung der Menschenrechte, welche in den unterschiedlichen Menschenrechtskonventionen (zB Frauenrechts-Konvention, Kinderrechts-Konvention, Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung) festgeschrieben sind, sowie demokratischer Prinzipien ist dabei zentraler Bezugspunkt. Interkulturelle Bildung schafft eine Voraussetzung für ein von Zusammenhalt, Toleranz und Solidarität getragenes Schulklima und trägt zu einer wertschätzenden und respektvollen Lernatmosphäre bei. Darüber hinaus ist sie für die Persönlichkeitsentwicklung essenziell und baut interkulturelle Handlungskompetenzen der Schülerinnen und Schüler auf. Interkulturelle Bildung ist den Menschenrechten sowie den Prinzipien der Menschenwürde und der Gleichheit aller Menschen verpflichtet und fördert das Verständnis von und den Umgang mit Vielfalt, macht Potenziale sicht- und nutzbar und leistet einen Beitrag zur Dialogkompetenz innerhalb der Klassen- und Schulgemeinschaft. Sie setzt an den Vorerfahrungen und Sichtweisen von Schülerinnen und Schülern an und nützt biographische, linguistische und weitere geeignete Ansätze, um die Vielfalt von Kulturen, Biographien und Lebensentwürfen zu bearbeiten. 5.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – vielfältige Lebensentwürfe und Biographien als gesellschaftliche und schulische Normalität wahrnehmen und respektvoll damit umgehen; – die eigene Biographie als Grundlage des Erlebens, Denkens und Handelns einbringen; – eine kritische und wertschätzende Grundhaltung einnehmen – als Grundlage für Zivilcourage und konstruktive Konfliktkultur ohne kulturelle Zuschreibungen; – Stereotype, (Fremd-)Zuschreibungen und Klischees identifizieren sowie ausgrenzende, rassistische, sexistische Aussagen und Handlungsweisen erkennen, hinterfragen und dagegen auftreten; – Entwicklungen in der migrationsgeprägten und individualisierten Gesellschaft aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten, sich daraus eine Meinung bilden und eigene Standpunkte vertreten. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Chor, Deutsch, Erstsprachenunterricht, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Kunst und Gestaltung, Kunst und Gestaltung (im Schwerpunkt), Latein, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler, Mathematik, Musik, Musik (im Schwerpunkt), Orchester 6. Medienbildung 6.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Analoge und digitale Medien dienen der Verbreitung von Informationen, unterstützen Kommunikations- und Verständigungsprozesse und erweitern die Ausdrucksmöglichkeiten des Menschen. Zugleich werden durch Medien auch Werte, Orientierungen und Weltanschauungen vermittelt. Digitale Medien ermöglichen schnelle, orts- und zeitunabhängige Kommunikation. Das bietet Chancen zur Entwicklung von Weltoffenheit und zur Weiterentwicklung der Demokratie, birgt aber auch die Gefahr der Manipulation. Medienbildung soll dazu beitragen, diese Chancen und Risiken in Relation setzen zu können. Medienbildung reflektiert die verschiedenen Interessen, die die Auswahl und den Inhalt von Informationen und die Form der Vermittlung bestimmen, und trägt damit wesentlich zur Urteilsbildung der Schülerinnen und Schüler bei. Medienbildung ermutigt Schülerinnen und Schüler zu einem kritischen und kreativen Umgang mit Medientechnologien und zur Gestaltung von eigenen Medieninhalten. Indem die Wirkungsmöglichkeiten der einzelnen Medienarten erkannt und genutzt werden, erweitern Schülerinnen und Schüler ihre Selbstwirksamkeit und können verstärkt an der Gesellschaft und ihrer Weiterentwicklung teilhaben. 6.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Medienbeiträge planen, Kreativität in der Umsetzung und Gestaltung zeigen und sich als selbstwirksam erleben; – Medienangebote kritisch und bewusst auswählen sowie entnommene Informationen kreativ und interaktiv nutzen, präsentieren und sich darüber austauschen; – Glaubwürdigkeit und Wertvorstellungen von Medien einschätzen sowie Werbung und Fake News erkennen; – Medieninhalte kritisch hinterfragen und die damit verbundenen Interessen erkennen; – mithilfe von Medien und aktuellen Technologien weltoffen und zielgerichtet mit Personen kooperieren und interagieren. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geometrisches Zeichnen, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Kunst und Gestaltung (im Schwerpunkt), Latein, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Musik (im Schwerpunkt), Technik und Design 7. Politische Bildung 7.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Politische Bildung trägt maßgeblich zu einer partizipativen und inklusiven Gestaltung der Gesellschaft sowie zur Verwirklichung und Weiterentwicklung von Demokratie und Menschenrechten bei. Politische Bildung stützt sich insbesondere auf Empfehlungen und Richtlinien der Kinderechtskonvention und den Referenzrahmen für Demokratiekompetenz des Europarats, die den hohen Stellenwert der Politischen Bildung und das Recht junger Menschen darauf betonen. Ein grundlegendes Ziel der Politischen Bildung besteht darin, „die Lernenden nicht nur mit Wissen, Verständnis und Kompetenzen auszustatten, sondern sie auch dazu zu befähigen, im Dienste der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in der Gesellschaft aktiv werden zu wollen“ (Europarats-Charta zur Politischen Bildung und Menschenrechtsbildung 2010: 4). Politische Bildung stellt kontroverse Themen in der Gesellschaft auch als kontrovers im Unterricht dar, vermeidet jede Form der Indoktrination und hat die politisch selbstbestimmte Bürgerin und den politisch selbstbestimmten Bürger als Ziel vor Augen. Politische Bildung orientiert sich an den Lebensbezügen, Interessen und Vorerfahrungen der Schülerinnen und Schüler, greift aktuelle politische Fragestellungen (zB Klimagerechtigkeit, Nachhaltiges Leben und Wirtschaften, Umweltschutz, Migration) auf und setzt sich mit den vielen Facetten politischer Kommunikation im Rahmen des Unterrichts (zB Debattierclub, Rollen- und Planspiele, Kinder- und Jugendparlament) auseinander. Sie vermittelt ein Verständnis für lokale und globale Zusammenhänge und Probleme der Menschheit und legt dar, dass eine faire Verteilung und Nutzung von Ressourcen, eine gerechte Friedens- und Sicherheitsordnung und die Einhaltung von Menschenrechten Voraussetzungen für ein friedliches Zusammenleben auf dieser Welt sind. 7.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – verschiedene politische Ideen und Konzepte wie zB Macht, Autorität und Gerechtigkeit sowie Prinzipien der österreichischen Verfassung verstehen und bewerten; – wesentliche politische Fragestellungen wie zB Gerechtigkeit, Toleranz, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung und demokratische Willensbildung aufgreifen, deren globale Aspekte erkennen und ihre Bedeutung verstehen; – Überzeugungen von politisch Andersdenkenden kritisch reflektieren und sich mit kontroversen Ansichten auseinandersetzen; – unterschiedliche gesellschaftliche Strukturen, Machtverhältnisse, Interessen und Wertvorstellungen beschreiben sowie im Hinblick auf eigene Auffassungen bewerten; – verantwortlich an Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen im eigenen Lebens- und Erfahrungsbereich teilnehmen, demokratische Lösungen finden und sich damit selbst als aktiv Handelnde in der Gestaltung von Demokratie vertreten und erleben (zB im Klassenverband, in der Schülerinnen- und Schüler- oder Jugendvertretung). Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Kunst und Gestaltung (im Schwerpunkt), Latein, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Musik (im Schwerpunkt) 8. Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 8.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Die Gleichstellung der Geschlechter ist als universelles Menschenrecht in mehreren internationalen Übereinkommen verankert, sowohl als eigenes Ziel als auch als Querschnittsthema (zB UN-Agenda 2030 /Nachhaltigkeitsziele: Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) 4 Inklusive Bildung und SDG 5 Geschlechtergleichstellung; Istanbul-Konvention des Europarates zum Abbau von geschlechterbezogener Gewalt; UN-Frauenrechtskonvention). Geschlechtergleichstellung wurde damit als wichtiger Hebel für die Weiterentwicklung von Gesellschaften in Richtung Nachhaltigkeit, Demokratie und Gewaltfreiheit identifiziert. Durch die Verankerung in der österreichischen Bundesverfassung ist die Förderung der Gleichstellung auch als staatliche Aufgabe definiert. Bildung kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Im Schulbereich schafft eine reflexive Geschlechterpädagogik unter dem Aspekt der Geschlechtergleichstellung geeignete Lernräume, in denen sich alle Jugendlichen unter professioneller Begleitung mit Geschlechterthemen unter verschiedenen Blickwinkeln auseinandersetzen können. Dies kann sowohl auf Fachebene erfolgen als auch auf persönlicher Ebene (zB Auseinandersetzung mit Sexismus und Identitätsfragen). Derartige Lernprozesse erzeugen Wissen und Bewusstsein für Bedingungsfaktoren von Geschlechterungleichheiten und deren Veränderbarkeit, wodurch auch die Bereitschaft gestärkt werden kann, sich im Alltag für mehr Gleichstellung einzusetzen. Durch die Auseinandersetzung mit Rollenklischees können geschlechterstereotype Zuschreibungen erkannt und überwunden werden, sowie eigene Lebens- und Berufsperspektiven erweitert werden. Eine geschlechterreflexive Methodik und Didaktik soll Jugendliche dabei unterstützen, ihre Potentiale und Interessen (zB im MINT-, Kreativ- oder CARE-Bereich) unabhängig von geschlechterspezifischen Rollenzuschreibungen zu entwickeln bzw. zu entfalten und dadurch reflektierte Entscheidungen für die eigene Berufs- und Lebensplanung zu treffen (zB gleichberechtigte Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit in der Partnerschaft, gleichberechtigte Elternschaft, Stärkung des Interesses von Schülerinnen und Schülern an bislang geschlechtsuntypischen Berufen/Studien). 8.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – Begriffe wie „Geschlechterstereotypen“, „Diskriminierung“, „Chancengleichheit“ und „Sexismus“ anhand von Beispielen auch aus der eigenen Lebens- und Erfahrungswelt erklären (zB Fähigkeitszuschreibungen, Verhaltensnormen, Einkommensunterschiede, sexuelle Gewalt, Geschlechtervielfalt) sowie eigene Positionen zu diesen Themen entwickeln; – die Begriffe „Frauenbewegung“ und „Gleichstellungspolitik“ mit einfachen Worten erklären und einen Zusammenhang herstellen zu bestimmten Errungenschaften in der Gleichstellungspolitik (zB Wahlrecht, Zugang zu gleicher Bildung, Gesetze gegen sexuelle Gewalt); – Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten und Interessen entwickeln und diese konsequent weiterverfolgen, ohne sich dabei von Geschlechterstereotypen entmutigen zu lassen; – vorurteilsfrei miteinander kommunizieren und in von Sexismus und Diskriminierung geprägten Situationen Zivilcourage zeigen; – argumentieren, mit welchen Zielsetzungen in den österreichischen Gesetzen der Grundsatz der Gleichberechtigung verankert ist. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Kunst und Gestaltung (im Schwerpunkt), Latein, Mathematik, Physik, Technik und Design 9. Sexualpädagogik 9.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Eine ganzheitliche Sexualpädagogik orientiert sich inhaltlich an den „Standards zur Sexualaufklärung“ der WHO (WHO 2011). Sexualpädagogik umfasst den Erwerb von evidenzbasiertem Wissen und von Kompetenzen, die zu einem positiven Zugang zur Sexualität, einer positiven Grundhaltung sich selbst gegenüber sowie eigenem Wohlbefinden führen. Der positive Körperbezug ist sowohl Voraussetzung für einen wertschätzenden und schützenden Umgang mit dem eigenen Körper, aber auch für den positiven Kontakt mit anderen Menschen. Sexualinformationen sollen daher nach individuellen, sozialen, medizinischen und ethischen Gesichtspunkten bewertet werden. Große Bedeutung haben Informationen über Sexualität in digitalen Medien, die kritisch zu reflektieren sind, um etwaige Mythen identifizieren zu können. Es ist darauf zu achten, dass das Pluralitätsgebot und Indoktrinationsverbot eingehalten werden und die Auseinandersetzung mit anderen Haltungen respektvoll geführt wird. Das sind wichtige Voraussetzungen für die Entwicklung einer respektvollen Haltung bei Schülerinnen und Schülern. 9.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – selbstbestimmt und verantwortungsvoll mit dem eigenen Körper umgehen und nutzen ihr Wissen über Fruchtbarkeit, Zyklus und die Wirkungsweise von Verhütungsmitteln, um eigene Einstellungen und Werthaltungen zu Körper und Sexualität kritisch zu reflektieren; – die Vielfalt von Menschen in Hinblick auf sexuelle Orientierung, Körper inklusive Geschlechtsmerkmalen und Geschlechtsidentitäten respektieren und stereotype Erwartungshaltungen und Normen kritisch reflektieren; – mit Gefühlen (wie Verliebtheit, Enttäuschung, Wut, Angst und Unsicherheit) umgehen, darüber sprechen und Selbstsicherheit in Bezug auf die eigenen Wünsche und Grenzen aufbauen; – diskriminierendes und übergriffiges Verhalten ansprechen und Hilfe in Anspruch nehmen; – ihre sexuellen und reproduktiven Rechte sowie die gesetzlichen Bestimmungen in Österreich erklären. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Biologie und Umweltbildung, Deutsch, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Musik 10. Sprachliche Bildung und Lesen 10.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Sprachliche Bildung und Lesefertigkeiten nehmen im Bildungsprozess eine Schlüsselfunktion ein, da sie wesentliche Voraussetzungen für erfolgreiches fachliches Lernen in allen Unterrichtsgegenständen darstellen: Je besser sie entwickelt sind, desto leichter können Schülerinnen und Schüler dem Unterricht folgen, aus Texten zielgerichtet Informationen entnehmen, sich eigenständig Wissen aneignen und dieses mit anderen teilen. Neben Hören und Schreiben sind damit Sprechen und Lesefertigkeiten zentral für die selbstständige Erschließung von Wissens- und Erfahrungswelten. Die angeführten Kompetenzen dieses übergreifenden Themas tragen damit besonders zu einer Steigerung der Chancen- und Bildungsgerechtigkeit sowie zur individuellen Identitätsbildung bei. Eine sprachbewusste Haltung der Lehrerinnen und Lehrer sowie ein Unterricht, der sprachsensible Lernangebote setzt, sind Voraussetzungen, um Schülerinnen und Schülern in ihrer Sprach- und Leseentwicklung gut begleiten und unterstützen zu können. Ziel der Leseförderung ist, dass alle Schülerinnen und Schüler die Kulturtechnik Lesen als Zugang zur Welt der Schrift und zu anderen interpretierbaren Zeichensysteme (wie zB Grafiken, Bilder, Symbole, Filme, Hörtexte etc.) einsetzen können. Durch das Einbeziehen der Erst-, Zweit- und Herkunftssprachen in den Unterricht kann das Sprachenrepertoire der Schülerinnen und Schüler erweitert sowie die Sensibilisierung und die Bewusstseinsbildung für sprachliche Vielfalt gefördert werden. Eine besondere Bedeutung kommt dabei den Minderheitensprachen der in Österreich ansässigen Volksgruppen zu. 10.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – Lesestrategien zur Erschließung eines Textes erfolgreich anwenden, Informationen zielgerichtet entnehmen und entsprechend der jeweiligen Zielsetzung von Aufgabenstellungen verarbeiten; – ihre Meinung kundtun und miteinander angemessen kommunizieren – auch in Diskussionen; – Sachverhalte, Vorgänge, Phänomene, Prozesse und Argumente unter Anwendung von fachspezifischem Wortschatz erklären, begründen und beurteilen; – die eigenen sprachlichen Fertigkeiten in der Unterrichtssprache Deutsch, in der Fremdsprache und ggf. in der Erstsprache einschätzen. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Chor, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geometrisches Zeichnen, Kunst und Gestaltung, Kunst und Gestaltung (im Schwerpunkt), Latein, Lebende Fremdsprache, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs, Mathematik, Musik, Musik (im Schwerpunkt), Orchester, Physik, Technik und Design 11. Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 11.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Die Verschwendung natürlicher Ressourcen, der Verlust der Biodiversität und die Folgen des Klimawandels gefährden die Lebensgrundlagen der gegenwärtigen und der künftigen Generationen und verlangen verantwortungsbewusstes Handeln. Umweltbildung will Kompetenzen und Haltungen zur demokratischen Gestaltung einer zukunftsfähigen Gesellschaft fördern, in der Ressourcenschonung und Verteilungsgerechtigkeit wichtige Anliegen sind. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler zu befähigen, im Spannungsfeld von individuellen und gesellschaftlichen sowie ökologischen und ökonomischen Interessen verantwortungsvoll urteilen und handeln zu können. Der Unterricht soll für die Anliegen und Erfordernisse des Natur-, Tier- und Umweltschutzes und für die Gestaltung eines umweltbewussten Alltags sensibilisieren. Geeignete Methoden sind vor allem Naturbegegnung, Projektunterricht, forschendes und entdeckendes Lernen und die Durchführung von Rollen-, Plan- sowie Simulationsspielen. Neben dem Verständnis für Ökosysteme sind verstärkt Fragestellungen einzubeziehen, die sich an den Interessen der Schülerinnen und Schüler und dem aktuellen Tages- und Weltgeschehen orientieren. Als Kernthemen werden ua. Artenvielfalt und -schutz; Klimawandel und -schutz; Lebensräume und deren Vernetzung und Schutz von Boden, Wasser, Luft, Wäldern und Meeren; nachhaltige und sozial gerechte Ressourcen- und Energienutzung; Vermeidung von Lebensmittelabfällen, Abfall und Emissionen; Recycling; Ernährung und verantwortungsvoller Konsum gesehen. 11.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – das Zusammenwirken von ökologischen, ökonomischen und sozialen Faktoren bei Umweltproblemen verstehen und mögliche Lösungsvorschläge ableiten; – die Bedeutung des Einsatzes ressourcen- und umweltschonender sowie sozial verantwortlicher Verfahren, Produkte und Dienstleistungen in Beruf und Wirtschaft erkennen und sich mit gegensätzlichen Interessen und deren Auswirkungen auseinandersetzen; – sich als Teil der Natur und Gesellschaft erfahren und Bereitschaft zeigen, an der Erhaltung der Biodiversität (Arten, Boden, Landschaft) und an der nachhaltigen Entwicklung der Lebensgrundlagen mitzuwirken; – die eigenen Lebensgewohnheiten auf Prinzipien der Nachhaltigkeit überprüfen und daraus Konsequenzen für das eigene verantwortliche Handeln ableiten; – Visionen für eine umweltverträgliche und nachhaltige Zukunft entwickeln und Handlungen, die einen nachhaltigen Beitrag dazu darstellen, planen und umsetzen. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung (im Schwerpunkt), Mathematik, Musik, Musik (im Schwerpunkt), Physik, Technik und Design 12. Verkehrs- und Mobilitätsbildung 12.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Verkehrs- und Mobilitätsbildung ermöglicht Schülerinnen und Schülern, sich selbstständig und nachhaltig im Verkehr fortzubewegen, seinen Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt sowie mit der Entwicklung einer zukunftsfähigen klimafreundlichen Mobilität auseinanderzusetzen. Schülerinnen und Schüler lernen beim Zufußgehen, beim Radfahren oder beim Mitfahren sicher, gesund, eigenständig sowie sozial- und umweltverträglich mobil zu sein. Einsichten und Erkenntnisse über gesetzliche Vorschriften und Regeln sollen ein gutes soziales Miteinander und die eigene Sicherheit bei der Teilnahme am Verkehr gewährleisten. Die schulische Verkehrs- und Mobilitätsbildung hat darüber hinaus die Aufgabe, das komplexe, vernetzte System Verkehr aus unterschiedlichen Blickwinkeln hinsichtlich des Raum- und Ressourcenverbrauchs, des Klimaschutzes, der Verkehrssicherheit, der ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen zu beleuchten und zu hinterfragen und für die Erfordernisse einer umweltverträglichen Mobilität zu sensibilisieren. An Verkehrssicherheits- und Mobilitätstagen können entsprechende Unterrichtsanlässe hergestellt werden. 12.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – Verkehrsvorschriften erklären und einhalten; – Kriterien für ein unfallfreies Miteinander im Verkehr beschreiben und bei der Teilnahme am Verkehr vorausschauend und verkehrsgerecht, aufmerksam, rücksichts- und verantwortungsvoll handeln; – die Risikofaktoren Ablenkung, überhöhte Geschwindigkeit, Alkohol, Drogen, gruppendynamische Prozesse und Selbstüberschätzung reflektieren und Konsequenzen für das eigene Verhalten ziehen; – Auswirkungen der Mobilität auf die Umwelt beschreiben, das eigene Mobilitätsverhalten reflektieren und eine umweltbewusste Werthaltung einnehmen; – Kriterien für ein zukunftsfähiges, nachhaltiges Verkehrssystem benennen und für das eigene Umfeld reflektieren. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Chemie, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Kunst und Gestaltung, Kunst und Gestaltung (im Schwerpunkt), Lebende Fremdsprache, Mathematik, Physik, Technik und Design 13. Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung 13.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Die Produktion von Gütern, die Bereitstellung von Dienstleistungen, der Handel und der Konsum sowie deren Auswirkung auf Betriebe, Preisbildung, Märkte (zB Arbeits-, Handels- und Finanzmärkte), Marktplätze und Börsen, Inflation, Gewinne und Wertschöpfung sind beispielhafte (globale) wirtschaftliche Aspekte, die auch die Lebensrealität der Schülerinnen und Schüler beeinflussen und gesellschaftliche sowie ökologische Fragestellungen aufwerfen. Im Rahmen der Wirtschafts-, Finanz und Verbraucher/innenbildung sollen junge Menschen befähigt werden, an wirtschaftlichen Prozessen kompetent, verantwortungsbewusst und mündig mitzuwirken, sich zu orientieren und sich eine begründete Meinung zu bilden. Die erworbenen Kompetenzen sollen Schülerinnen und Schüler dabei unterstützen, in den Handlungsbereichen privater Haushalt (zB bezahlte und unbezahlte Arbeit, Einkommen, Konsum, Geld, Sparen, Veranlagung, Verbraucherrechte und -pflichten, Werbung), Arbeitswelt und Interessensvertretungen (zB Arbeitnehmer/in, Unternehmer/in) sowie Gesellschaft (zB Staat und Gemeinwesen, Steuern und Ausgaben der öffentlichen Hand, Selbstbestimmung und Mitbestimmung, Wohlstand und nachhaltige Entwicklung) eigenbestimmt und altersadäquat agieren zu können. 13.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – verantwortungsvoll mit Geld umgehen (zB beim Sparen und Veranlagen, beim Konsum, Übersicht über Einnahmen/Ausgaben bewahren, Risiko von Verschuldung abwägen), Bankmodalitäten recherchieren, vergleichen und bewerten, die Funktion von Geld einschätzen; – sich über Geschäftsfähigkeit und das Wesen von Verträgen informieren; – ökonomische Phänomene und Zusammenhänge (Einkommens- bzw. Vermögensunterschiede, Wohlstand, Verteilungsgerechtigkeit, alternative Konsumformen, Sozialversicherung) beschreiben und analysieren; – ihre Rechte und Pflichten als Verbraucherinnen und Verbraucher in konkreten Lebenssituationen beschreiben und nutzen, zur Funktion von Werbung sowie zum Datenschutz recherchieren und sich im Bedarfsfall an die zuständige Verbraucherschutzinstitution wenden; – die Aufgabe von Wirtschaft und Staat sowie den Sinn für die Einzelne, den Einzelnen und die Gesellschaft in Zusammenhang mit dem Wirtschaftskreislauf beschreiben sowie ihren Lebensstil und ihr ökologisches, politisches, soziales, wirtschaftliches Handeln anhand von nachhaltigen, umweltfreundlichen und sozial verträglichen Kriterien reflektieren und ausrichten; – das Wesen von selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit sowie bezahlter und unbezahlter Arbeit beschreiben und voneinander unterscheiden sowie gesellschaftliche und ökonomische Aufgaben von Unternehmen anhand von Beispielen illustrieren. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bildungs- und Berufsorientierung, Chemie, Chor, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Kunst und Gestaltung (im Schwerpunkt), Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Musik (im Schwerpunkt), Orchester, Physik, Technik und Design

FÜNFTER TEIL ORGANISATORISCHER RAHMEN

Wie Anlage A.

SECHSTER TEIL STUNDENTAFELN

(Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) 1. Unterstufe 1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen: Pflichtgegenstände Summe Unterstufe 1) Lehrverpflichtungs-gruppe 2) Religion 2 – 2 – 2 – 2 (III) Sprachen Deutsch mind. 15 (I) Erste lebende Fremdsprache mind. 12 (I) Latein/Zweite lebende Fremdsprache mind. 7 (I) Mathematik und Naturwissenschaften Mathematik mind. 13 (II) Digitale Grundbildung mind. 4 III Chemie mind. 2 (III) Physik mind. 5 (III) Biologie und Umweltbildung mind. 7 III Wirtschaft und Gesellschaft Geschichte und Politische Bildung mind. 5 (III) Geographie und wirtschaftliche Bildung mind. 7 (III) Musik, Kunst und Kreativität Musik mind. 24 3) (IVa) alternativ Chor oder Orchester IV/IV Kunst und Gestaltung (IVa) Technik und Design mind. 3 IV Gesundheit und Bewegung Bewegung und Sport mind. 13 (IVa) Verbindliche Übungen Bildungs- und Berufsorientierung mind. 1 4) III 5) Sonstige verbindliche Übungen - 6) Schulautonome Vertiefung 7) Gesamtwochenstundenzahl 128-136 1 In höchstens fünf Pflichtgegenständen (mit Ausnahme des Pflichtgegenstandes Religion) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Kompetenzbereiche der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht; der Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung ist mit mindestens einer Wochenstunde pro Klasse vorzusehen. 2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen nicht im Lehrplan vorgesehene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat sich die Einstufung an bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren, sowie nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) sowie Verkehrs- und Mobilitätsbildung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil der Lehrverpflichtungsgruppe. 3 Die Schule hat zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ zu wählen. In dem Fall, dass eine Schule mehrere Schwerpunkte führt, ist jeweils pro Klasse zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ zu wählen. Der Schwerpunkt „Musik“ setzt sich aus den Pflichtgegenständen „Musik“ nach Anlage A/m1 (mind. acht Wochenstunden), „Kunst und Gestaltung“ nach Anlage A (mind. acht Wochenstunden) und nach Wahl der Schule entweder dem Pflichtgegenstand „Chor“ oder dem Pflichtgegenstand „Orchester“ (mind. acht Wochenstunden) zusammen. Der Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ setzt sich aus dem Pflichtgegenstand „Musik“ nach Anlage A (mind. acht Wochenstunden) und dem Pflichtgegenstand „Kunst und Gestaltung“ nach Anlage A/m1 (mind. 16 Wochenstunden) zusammen. Anstelle des Schwerpunktes „Musik“ und „Kunst und Gestaltung“ kann auch ein schulautonomer musischer Schwerpunkt geführt werden. Der schulautonome musische Schwerpunkt setzt sich aus dem Pflichtgegenstand „Musik“ (mind. acht Wochenstunden), dem Pflichtgegenstand „Kunst und Gestaltung“ (mind. acht Wochenstunden) und einem schulautonomen musischen Pflichtgegenstand (mind. acht Wochenstunden) zusammen. Der schulautonome musische Pflichtgegenstand ist am Schulstandort durch die Gestaltung des Unterrichtsangebotes in Form von schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Auswahl des schulautonomen Pflichtgegenstandes unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung zu erfolgen und ausschließlich musische Fächer, wie Darstellendes Spiel, Kreatives Schreiben und Tanz, zu umfassen hat. 4 Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden. 5 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand. 6 Weitere verbindliche Übungen können eingerichtet werden; ihr Ausmaß ist schulautonom festzulegen und mit der Dotation der übrigen Pflichtgegenstände sowie der schulautonomen Schwerpunktsetzung abzustimmen. 7 Zur Vertiefung von Kompetenzen im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände oder zur Ausgestaltung eines typenbildenden, die jeweilige Form ergänzenden, Schwerpunkts durch die Einrichtung von schulautonomen schwerpunktspezifischen Unterrichtsgegenständen. Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht: Wie Anlage A für das Gymnasium. 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen: Pflichtgegenstände Klassen und Wochenstunden Summe Unterstufe Lehrverpflichtungsgruppe 1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4. Kl. Religion 2 2 2 2 8 (III) Sprachen Deutsch 4 4 4 4 16 (I) Erste lebende Fremdsprache 4 4 3 3 14 (I) Latein/Zweite lebende Fremdsprache – – 4 3 7 (I) Mathematik und Naturwissenschaften Mathematik 4 4 3 3 14 (II) Digitale Grundbildung 1 1 1 1 4 III Chemie – – – 2 2 (III) Physik – 1 2 2 5 (III) Biologie und Umweltbildung 2 2 1 2 7 III Wirtschaft und Gesellschaft Geschichte und Politische Bildung – 2 2 2 6 (III) Geographie und wirtschaftliche Bildung 2 1 2 2 7 (III) Musik, Kunst und Kreativität Musik 3/2 3/2 3/2 3/2 28 1) (IVa) alternativ Chor oder Orchester 2/– 2/– 2/– 2/– IV/IV Kunst und Gestaltung 2/5 2/5 2/5 2/5 (IVa) Technik und Design 2 2 – – 4 IV Gesundheit und Bewegung Bewegung und Sport 4 4 3 3 14 (IVa) Verbindliche Übung Bildungs- und Berufsorientierung x 2) x 2) x III 3) Gesamtwochenstundenzahl 32 34 34 36 136 1 Die Schule hat zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ (Stundenangaben vor dem Schrägstrich) und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ (Stundenangaben nach dem Schrägstich) zu wählen. In dem Fall, dass eine Schule mehrere Schwerpunkte führt, ist jeweils pro Klasse zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ zu wählen. Für die Pflichtgegenstände „Musik“ und „Kunst und Gestaltung“ kommen als schwerpunktspezifische Unterrichtsgegenstände die Lehrpläne nach Anlage A/m1, anderenfalls die Lehrpläne nach Anlage A zur Anwendung. Der Schwerpunkt umfasst insgesamt 28 Wochenstunden, wobei in Summe in der 1. bis 4. Klasse jeweils sieben Wochenstunden aus dem Bereich dieser Pflichtgegenstände vorzusehen sind. 2 In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen. 3 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand. Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht: Wie Anlage A für das Gymnasium. 3. Deutschförderklassen Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen Wochenstunden pro Semester Deutsch in der Deutschförderklasse 20 Religion 2 Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen 1) x 2) Gesamtwochenstundenanzahl x 3) 1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Gymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung. 2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl. 3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe der Stundentafel der Unterstufe des Gymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung. Freigegenstände und unverbindliche Übungen: Wie Anlage A für das Gymnasium. 2. Oberstufe

a) PFLICHTGEGENSTÄNDE

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Pflichtgegenstände (Kernbereich) Summe Oberstufe 1) Lehrverpflichtungs-gruppe 2) Religion/Ethik 3) 2 – 2 – 2 – 2 (III)/III Deutsch mindestens 11 4) (I) Erste Lebende Fremdsprache mindestens 11 4) (I) Latein mindestens 10 4) (I) Griechisch/Zweite lebende Fremdsprache mindestens 10 4) (I) Geschichte und Politische Bildung mindestens 6 III Geographie und wirtschaftliche Bildung mindestens 6 (III) Mathematik mindestens 11 4) (II) Biologie und Umweltbildung mindestens 6 III Chemie mindestens 4 (III) Physik mindestens 5 (III) Psychologie und Philosophie mindestens 4 III Informatik mindestens 2 II Musik mindestens 18 5) (IVa) 6) alternativ Chor oder Orchester IV/IV Kunst und Gestaltung (IVa) 6) Bewegung und Sport mindestens 8 4) (IVa) Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich 120 autonomer Bereich schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände 4-10 Schulautonom 7) 0-12 Summe autonomer Bereich höchstens 16 Gesamtwochenstundenzahl 130-136 1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht. 2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen nicht im Lehrplan vorgesehene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat sich die Einstufung an bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren, sowie nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil der Lehrverpflichtungsgruppe. 3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. 4 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse. 5 Die Schule hat zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ zu wählen. In dem Fall, dass eine Schule mehrere Schwerpunkte führt, ist jeweils pro Klasse zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ zu wählen. Der Schwerpunkt „Musik“ setzt sich aus den Pflichtgegenständen „Musik“ nach Anlage A/m1, „Kunst und Gestaltung“ nach Anlage A und nach Wahl der Schule entweder dem Pflichtgegenstand „Chor“ oder dem Pflichtgegenstand „Orchester“ zusammen. Der Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ setzt sich aus dem Pflichtgegenstand „Musik“ nach Anlage A und dem Pflichtgegenstand „Kunst und Gestaltung“ nach Anlage A/m1 zusammen. Der Schwerpunkt umfasst insgesamt mindestens 18 Wochenstunden, wobei die Pflichtgegenstände „Musik“ und „Kunst und Gestaltung“ jedenfalls jeweils im Ausmaß von mindestens drei Wochenstunden vorzusehen sind. Anstelle des Schwerpunktes „Musik“ und „Kunst und Gestaltung“ kann auch ein schulautonomer musischer Schwerpunkt geführt werden. Der schulautonome musische Schwerpunkt setzt sich aus dem Pflichtgegenstand „Musik“ nach Anlage A (mind. drei Wochenstunden), dem Pflichtgegenstand „Kunst und Gestaltung“ nach Anlage A (mind. drei Wochenstunden) und einem schulautonomen musischen Pflichtgegenstand (mind. zwölf Wochenstunden) zusammen. Der schulautonome musische Pflichtgegenstand ist am Schulstandort durch die Gestaltung des Unterrichtsangebotes in Form von schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Auswahl des schulautonomen Pflichtgegenstandes unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung zu erfolgen und ausschließlich musische Fächer, wie Darstellendes Spiel, Kreatives Schreiben und Tanz, zu umfassen hat. 6 In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch (IVb). 7 Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereichs. 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: aa) Pflichtgegenstände Klassen und Wochenstunden Summe Oberstufe Lehrverpflich-tungsgruppe 5. Kl. 6. Kl. 7. Kl. 8. Kl. Religion/Ethik 1) 2 2 2 2 8 (III)/III Deutsch 3 3 3 3 12 (I) Erste lebende Fremdsprache 3 3 3 3 12 (I) Latein 3 3 2 2 10 (I) Griechisch/Zweite lebende Fremdsprache 3 3 2 2 10 (I) Geschichte und Politische Bildung 1 2 2 2 7 (III) Geographie und wirtschaftliche Bildung 2 1 2 2 7 (III) Mathematik 3 3 3 3 12 (II) Biologie und Umweltbildung 2 2 – 2 6 III Chemie – – 2 2 4 (III) Physik – 3 2 2 7 (III) Psychologie und Philosophie – – 2 2 4 III Informatik 2 – – – 2 II Musik 2) 2/2 3/1 2/– 2/– 20 3) (IVa) 4) alternativ Chor oder Orchester 2) 2/– 2/– 2/– 2/– IV/IV Kunst und Gestaltung 2) 2/4 1/5 –/4 –/4 (IVa) 4) Bewegung und Sport 3 2 2 2 9 (IVa) Summe der Pflichtgegenstände 33 33 31 33 130 bb) Wahlpflichtgegenstände 6 6 Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb) 136 1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. 2 Typenbildende Pflichtgegenstände. 3 Die Schule hat zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ (Stundenangaben vor dem Schrägstrich) und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ (Stundenangaben nach dem Schrägstich) zu wählen. In dem Fall, dass eine Schule mehrere Schwerpunkte führt, ist jeweils pro Klasse zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ zu wählen. Der Schwerpunkt umfasst insgesamt 20 Wochenstunden, wobei in Summe in der 5. und 6. Klasse jeweils sechs Wochenstunden und in der 7. und 8. Klasse jeweils vier Wochenstunden aus dem Bereich dieser Pflichtgegenstände vorzusehen sind. 4 In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch (IVb). bb) Wahlpflichtgegenstände Wie Anlage A für das Gymnasium, mit folgender Abweichung, sofern der Pflichtgegenstand von der Schülerin oder vom Schüler besucht wurde: Nach dem Wahlpflichtgegenstand gemäß sublit. bb) Musik ist folgende Zeile einzufügen: Chor
(2)
(2)
(2) 4/2 IV Orchester
(2)
(2)
(2) 4/2 IV

b) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A.

c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage A.

d) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Anlage A.

e) DEUTSCHFÖRDERKLASSEN

Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände Wochenstunden pro Semester Lehrverpflichtungsgruppen Deutsch in der Deutschförderklasse 20 (I) Religion 2 (III) Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände 1) x 2) Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand Gesamtwochenstundenzahl x 3) 1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und Wahlpflichtgegenstände gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Gymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der Wahlpflichtgegenstände sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung. 2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl. 3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Gymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung. Freigegenstände und unverbindliche Übungen: Wie Anlage A.

SIEBENTER TEIL LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Wie Anlage A.

ACHTER TEIL LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A) PFLICHTGEGENSTÄNDE a) Pflichtgegenstände Wie Anlage A für das Gymnasium, mit folgenden Abweichungen: MUSIK Als Pflichtgegenstand im Schwerpunkt Musik: Unterstufe Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse): Der Musikunterricht hat die Aufgabe, Schülerinnen und Schülern ästhetische und künstlerische Erfahrungsräume zu öffnen und sie in der Entwicklung ihres eigenen musikalischen Potenzials zu fördern. Ausgehend vom praktischen Musizieren und Gestalten im Klassenverband, dem instrumentalen und vokalen Musizieren im Ensemble werden musikalische Kenntnisse und Fertigkeiten erworben und systematisch weiterentwickelt. Wahrnehmungs- und Unterscheidungsfähigkeit 1, 2 bilden die Grundlage für musikalisches Qualitätsbewusstsein bezüglich des eigenen musikalischen Tuns und einer kritischen Reflexion des Musikangebots. Durch die verantwortungsvolle Nutzung digitaler Medien/Technologien 6 werden zusätzliche Zugänge zur Musik ermöglicht. Die Auseinandersetzung mit Musik fördert die Entwicklung der gesamten Persönlichkeit, leistet einen wertvollen Beitrag zu erfüllter und reflektierter Lebensgestaltung sowie zum gesellschaftlichen Zusammenleben 11 und eröffnet Berufsperspektiven. Die Begegnung mit unterschiedlichen Erscheinungsformen von Musik und Musiktraditionen unterstützt die Entwicklung der eigenen Identität und befähigt zu offener und wertschätzender Haltung gegenüber kultureller Vielfalt. Die Einsicht, dass Musikausübung einen Spiegel der Gesellschaft darstellt, fördert nicht nur eine bewusste, aktive Teilhabe am musikalischen Leben, sondern leistet damit einen unverzichtbaren Beitrag zur gesellschaftlichen Mitgestaltung. Regelmäßige Auftritte im öffentlichen Raum, einschließlich der Teilnahme an Wettbewerben, erweitern und vertiefen den musikalischen Kompetenzerwerb. Konzert- und Musiktheaterbesuche sowie Kooperationen mit kulturellen Einrichtungen und außerschulischen Bildungspartnern 1, 2 bereichern darüber hinaus das Lernen mit und durch Musik. Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse): Ausgehend von den unterschiedlichen individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler werden durch musikalisches Handeln sowie durch regelmäßiges Üben und Wiederholen vielfältige Lernprozesse initiiert und damit Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse stufenweise erworben, erweitert und vertieft. Das erfordert einen methodisch sinnvollen progressiven Aufbau. Musikkundliche und musikhistorische Kenntnisse sind Ergebnisse der Unterrichtsarbeit in den Kompetenzbereichen Vokales und instrumentales Musizieren, Tanzen, Bewegen und Darstellen sowie Hören und Erfassen. Schülerinnen und Schüler wissen über ihren Lernfortschritt Bescheid und können Verantwortung für ihren Lernprozess übernehmen. 1, 2 Unter Anleitung erwerben sie Strategien und Methoden zum selbstständigen Umgang mit Musik und übernehmen Mitverantwortung für den Unterricht 1, 2 , beispielsweise bei der Musikauswahl. Sie entwickeln Vertrauen in die eigene Gestaltungsfähigkeit, insbesondere im erweiternden und vertiefenden Lernen an Instrument und Stimme. Dabei ist auf die Wechselwirkung von Instrument und Stimme besonderes Augenmerk zu legen. Der Erwerb dieser musikalischen Fertigkeiten soll auch durch Bewegung und rhythmisches Gestalten mit weiteren Instrumenten und Materialien, in Ensemble und Chor gefördert werden. Es ist dabei unerlässlich, dass Schülerinnen und Schüler ihre Lehrerinnen und Lehrer im Unterricht musikalisch tätig erleben. Die damit verbundenen Lernprozesse führen zu einer Sicherung musikalisch-künstlerischer Qualitäten, die regelmäßig in der Öffentlichkeit präsentiert werden. Schulische Projekte mit Künstlerinnen und Künstlern sowie Kooperationen mit regionalen und überregionalen Kulturinstitutionen 1, 2 , Exkursionen, Konzert- und Musiktheaterbesuche ergänzen die künstlerische Tätigkeit der Schülerinnen und Schüler, fördern ihre soziale Kompetenz und erweitern ihren kulturellen Horizont. Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 1 , Entrepreneurship Education 2 , Interkulturelle Bildung 5 , Medienbildung 6 , Politische Bildung 7 , Sprachliche Bildung und Lesen 10 , Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 11 , Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung 13 Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse): Der Unterrichtsgegenstand Musik orientiert sich an den nachfolgenden vier zentralen fachlichen Konzepten, welche Produktion, Rezeption und Reflexion 1, 2, 13 von Musik in ihren vielfältigen Erscheinungsformen prägen und zu musikalisch-ästhetischer Erfahrung führen. Sie sind untereinander vernetzt und dienen als Orientierung und Strukturierung, um eine umfassende Auseinandersetzung mit musikalischen und außermusikalischen Inhalten für Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer zu gewährleisten: Das Konzept Klangsprache und Klangstruktur umfasst musikalische Parameter (Ton-/Klanghöhe, Ton-/Klangdauer, Klangstärke, Klangfarbe) als Bausteine und Gestaltungsmittel für die vielfältigen musikalischen Strukturen und Formen sowie deren Notation. Das Konzept Tradition und Innovation setzt einen direkten Bezug zur persönlichen Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen und thematisiert unterschiedliche Musikstile und Aufführungspraktiken im kulturgeschichtlichen Kontext und hinsichtlich ihres Innovationspotenzials. Das Konzept Funktion und Wirkung umfasst verschiedene Musikpraktiken in sozialen Räumen und spannt den Bogen von Musik zur gemeinschaftlichen Festgestaltung bis hin zum individuellen und kollektiven musikalischen Erleben und Gestalten. Das Konzept Wahrnehmung und Ausdruck setzt sich mit Musikbegegnung, musikalischem Handeln und ästhetischem Empfinden auseinander und thematisiert die kulturelle Vielfalt und klangliche Vielschichtigkeit von Musik. Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse): Im Zentrum des Musikunterrichts steht musikalisches Handeln im Kontext. Dieses umfasst die Kompetenzbereiche 1. Vokales und instrumentales Musizieren, 2. Tanzen, Bewegen und Darstellen, 3. Hören und Erfassen und führt zu ästhetischer und künstlerischer Erfahrung sowie zu musikbezogenen Kenntnissen und Fertigkeiten. Die Umsetzung erfolgt durch: Gestalten, Improvisieren, Erfinden, Informieren, Reflektieren, Lesen, Notieren, Beschreiben, Bearbeiten, Interagieren und Anleiten. Der Kompetenzbereich Vokales und instrumentales Musizieren umfasst den gestalterischen und reflektierten Umgang mit der eigenen Stimme 10 , dem Körper, Instrumenten und Medien/Technologien 6 . Ziele sind der Erwerb eines umfassenden Lied- und Musizier-Repertoires aus ein- und mehrstimmigen Liedern und Stücken unterschiedlicher Stilrichtungen und Kulturen sowie der improvisatorische Einsatz von Stimme und Instrumenten. Der Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen umfasst einerseits Körperwahrnehmung, Bewegungsabläufe und Bewegungsqualitäten, andererseits ist es das Ziel, musikalische und außermusikalische Inhalte zu gestalten. Weiters soll eine Auswahl von regionalen und internationalen Tänzen erarbeitet und die Entwicklung von eigenen Choreografien gefördert werden. Der Kompetenzbereich Hören und Erfassen umfasst die Auseinandersetzung mit Klängen und Geräuschen der Lebenswelt und die bewusste Verarbeitung von Höreindrücken im Sinne eines differenzierten Erfassens von Musik. Ein Ziel dabei ist die Aneignung eines Hörrepertoires aus Werken unterschiedlicher Kulturen, Gattungen und Stile. Weiters sollen Funktion und Wirkung von Musik anhand ausgewählter Beispiele beschrieben und es soll darüber reflektiert und kommuniziert 1, 2, 10 werden. Dabei ist die Anwendung einer musikbezogenen Fachsprache anzustreben. Im Sinne der Vorgaben von Medienbildung und informatischer Bildung werden neue Medien/Technologien musikalisch adäquat eingesetzt und zur Unterstützung individueller und kooperativer Lern- und Gestaltungsprozesse 6 genutzt. Ein Beitrag des Unterrichtsgegenstandes Musik zur politischen Bildung ist die gesellschaftskritische Reflexion des Potenzials von Musik, politische Botschaften zu transportieren, aber auch das Aufzeigen der Gefahr, Musik für politische Zwecke zu missbrauchen. 7 Musik als besondere Form von Sprache leistet einen umfassenden Beitrag zur sprachlichen Bildung, da die Auseinandersetzung mit Musik neben der Entwicklung einer Fachsprache auch die sprechtechnischen Grundlagen fördert. 10 Die Beschäftigung mit fremdsprachigem Liedgut führt auch an die Phonetik und Semantik von Fremdsprachen heran. Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse): 1. Klasse: Kompetenzbereich Vokales und instrumentales Musizieren Die Schülerinnen und Schüler können – die eigene Stimme als Instrument wahrnehmen sowie gestaltend und improvisatorisch einsetzen. 10 – Lieder ausdrucksvoll singen und gestalten sowie Liedtexte inhaltlich verstehen. 10 – mit Bodypercussion und Instrumenten improvisieren und Lieder begleiten. – grundlegende Elemente der Klangsprache erkennen, benennen und mit unterschiedlichen Notationsmöglichkeiten aufschreiben. Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen Die Schülerinnen und Schüler können – Musik erfassen und Bewegungsabläufe in Zeit und Raum in entsprechender Körperhaltung erleben und bewusst steuern. – freie und gebundene Bewegungen zur Musik ausführen und an Tanzspielen teilnehmen. – Texte, Bilder und Stimmungen umsetzen und szenisch darstellen. Kompetenzbereich Hören und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – mit gerichteter Aufmerksamkeit das eigene Singen und Musizieren sowie vielfältige andere akustische Erscheinungen hörend erfassen und beschreiben. – ausgewählte Hörbeispiele unterschiedlichster Stilrichtungen und Kulturen hinsichtlich ihrer musikalischen Parameter erfassen und zunehmend mit Fachvokabular beschreiben. – Singstimmen hinsichtlich ihres Ausdrucks und Klangbildes unterscheiden und benennen sowie ausgewählte Instrumente visuell und akustisch erkennen und beschreiben. Anwendungsbereiche Stimmtechnische Grundlagen – von der Sprechstimme bis zur ausgebildeten Singstimme – spielerisches Experimentieren, Improvisieren, Reflektieren und Üben unter Berücksichtigung stimmbildnerischer Aspekte 10 Vom einfachen Klangwerkzeug zum hochentwickelten Musikinstrument – Erscheinungsformen, Klangmaterialien wie Holz, Metall, Fell, Glas, Stein, Kunststoffe 11 Von Alltagsbewegungen zur Performance – freie und gebundene Bewegungen und Bewegungsmuster zur Musik, tänzerische Spiele Musikalische Grundlagen – von der einzelnen Note zur komplexen Komposition – musikalische Parameter in Bezug zu Vorgegebenem und Selbstgestaltetem und Grundbegriffe Von Puls/Metrum zu Takt und Rhythmus – rhythmische Grundlagen und Bausteine in Bezug zu Vorgegebenem und Selbstgestaltetem Von Motiv und Thema zur musikalischen Form und Gattung – Wiederholung, Veränderung und Kontrast als Gestaltungsprinzipien in Musik, Kunst und Alltag Von einfachen Improvisationselementen zur Gestaltung musikalischer Szenen – musikalische Stimmungsbilder und Klanggeschichten Lebensblitzlichter berühmter Musikerinnen und Musiker zwischen Geschichte und Geschichten – Alltag und Berufsleben 1, 2 Musik zwischen Vertrautem und Neuem – Geräusch- und Klangwelten, Aufnahmetechniken Musikhören vom Handwerk zur Kunst – rhythmische und melodische Strukturen, emotionale Bezüge 2. Klasse: Kompetenzbereich Vokales und instrumentales Musizieren Die Schülerinnen und Schüler können – stimmtechnische Grundlagen (Lockerung, Haltung, Atmung, Ansatz, Artikulation) anwenden und kennen ihren Tonumfang. – eine Auswahl von regionalen (Österreich und Nachbarländer), internationalen und anlassbezogenen Liedern singen – auch auswendig und mehrstimmig. – Melodieverlauf, Rhythmus, Dynamik, Tempo und Artikulation in der Notation erfassen und umsetzen. Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen Die Schülerinnen und Schüler können – sich nach Puls/Metrum, Takt, Rhythmus, Dynamik und Form unter Berücksichtigung von gestischer und mimischer Gestaltung bewegen. – einfache Tänze und Bewegungseinheiten ausführen sowie selbst und im Team erfinden. – musikalische Spielszenen zu Texten, Bildern und Stimmungen mit verschiedenen künstlerischen Ausdrucksmitteln gestalten. Kompetenzbereich Hören und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – mit gerichteter Aufmerksamkeit rhythmische, melodische und harmonische Strukturen erfassen und beschreiben. – ausgewählte Hörbeispiele unterschiedlicher Stilrichtungen und Kulturen hinsichtlich ihrer Gestaltungselemente und Formverläufe erfassen und mit Fachvokabular beschreiben. – Gehörtes in verschiedenen Notationsformen schriftlich festhalten. – Stimmgattungen hörend unterscheiden und benennen sowie die Bau- und Spielweise von Instrumenten beschreiben. Anwendungsbereiche Stimmtechnische Grundlagen – von der Sprechstimme bis zur ausgebildeten Singstimme – Lockerung, Haltung, Atmung, Ansatz, Artikulation 10 Vom einfachen Klangwerkzeug zum hochentwickelten Musikinstrument – Klangerzeugung und Klanggestaltung mit Hilfe von Saiten, Röhren, Fellen, Platten, Stäben, Tasten, Pedalen 6 Von Alltagsbewegungen zur Performance – gestisches und mimisches Gestalten, Bewegungsimprovisationen allein und im Dialog, einfache Tänze Musikalische Grundlagen – von der einzelnen Note zur komplexen Komposition – Tonsysteme, Intervalle und Akkorde in Bezug zu Vorgegebenem und Selbstgestaltetem Von Puls/Metrum zu Takt und Rhythmus – Vertiefung der rhythmischen Grundlagen und Erweiterung um Besonderheiten in Takt und Rhythmus Von Motiv und Thema zur musikalischen Form und Gattung – äußere Gestalt und innere Struktur von ausgewählten Liedern und Instrumentalstücken Von einfachen Improvisationselementen zur Gestaltung musikalischer Szenen – Improvisationen und klangkompositorische Gestaltungen mit Bodypercussion, Stimme, Instrumenten Lebensblitzlichter berühmter Musikerinnen und Musiker zwischen Geschichte und Geschichten – Kunstkonsum und Medienrummel 1, 2, 13 Musik zwischen Vertrautem und Neuem – Musikwelten – Weltmusik 5 Musikhören vom Handwerk zur Kunst – formale Strukturen, klangliche Vielschichtigkeit und Darstellung des Außermusikalischen 3. Klasse: Kompetenzbereich Vokales und instrumentales Musizieren Die Schülerinnen und Schüler können – außermusikalische Inhalte (ua. Texte, Bilder, Stimmungen) mit Stimme und Instrumenten improvisatorisch gestalten. 10 – unter Berücksichtigung stimmlicher Entwicklungen (insbesondere der Mutation) Lieder unterschiedlicher Stile singen und interpretieren sowie Liedtexte kritisch hinterfragen, reflektieren und ihren Kontext erkennen. 7 – mit Instrumenten Stücke unterschiedlicher Stile, Arrangements und Liedbegleitungen umsetzen; – zum Musizieren anleiten und einfache Dirigiertechniken ausführen. – mit rhythmischen, melodischen und harmonischen Strukturen und komplexeren musikalischen Formverläufen umgehen und diese im Singen und Musizieren erfahren. Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen Die Schülerinnen und Schüler können – vorgegebene und erfundene Schritt- und Bewegungsabfolgen in unterschiedlichen Aufstellungsformen umsetzen und Tänze verschiedener Länder, Kulturen und Stilrichtungen ausführen sowie Choreografien selbst gestalten. – Stimmungen, Geschichten und Handlungen in unterschiedlichen künstlerischen Darstellungsformen umsetzen und unter Einbeziehung von Ausdrucksmitteln aus den Bereichen Bewegung, Tanz, Musik und darstellendes Spiel entwickeln und szenisch interpretieren. Kompetenzbereich Hören und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – mit gerichteter Aufmerksamkeit komplexere Klangstrukturen erfassen und beschreiben sowie über eigene Musikproduktionen und damit verbundene Lernerfahrungen reflektieren. – ausgewählte Hörbeispiele unterschiedlicher Stilrichtungen und Kulturen in verschiedenen Interpretationen hinsichtlich ihrer Wirkung und Funktion erfassen und mit Fachvokabular beschreiben. – Klang und Funktion von menschlichen Stimmen und Instrumenten in unterschiedlichen Besetzungen im Kontext musikalischer Werke erfassen und beschreiben. Anwendungsbereiche Stimmtechnische Grundlagen – von der Sprechstimme bis zur ausgebildeten Singstimme – Entwicklungsprozesse in den verschiedenen Lebensaltern; stilgerechter Einsatz und Wirkung der Stimme 10 Vom einfachen Klangwerkzeug zum hochentwickelten Musikinstrument – Klangkörper und Besetzungsformen in verschiedenen Musikstilen Von Alltagsbewegungen zur Performance – komplexere Schritt- und Bewegungsabfolgen (vorgegeben und erfunden) in unterschiedlichen Aufstellungsformen Musikalische Grundlagen – von der einzelnen Note zur komplexen Komposition – Tonsysteme, Intervalle und Akkorde in Bezug zu verschiedenen Stilrichtungen und eigenen Arrangements und Kompositionen Von Puls/Metrum zu Takt und Rhythmus – rhythmische Strukturen in ausgewählten Musikstücken Von Motiv und Thema zur musikalischen Form und Gattung – äußere Gestalt und innere Struktur von ausgewählten musikalischen Großformen Von einfachen Improvisationselementen zur Gestaltung musikalischer Szenen – Soundscape-Gestaltungen, Soundcollagen zu Filmszenen 6 , Mediengestaltung (Jingles, Podcasts, Hörspiele und Filmvertonungen) und Urheberrecht Lebensblitzlichter berühmter Musikerinnen und Musiker zwischen Geschichte und Geschichten – von der historischen Aufführungspraxis bis zu heutiger Live-Performance und Musikproduktion 1, 2, 6 Musik zwischen Vertrautem und Neuem – gegenseitige Beeinflussung unterschiedlicher Musikrichtungen und Musiktraditionen Musikhören vom Handwerk zur Kunst – Interpretationsvergleiche und ästhetisches Empfinden 4. Klasse: Kompetenzbereich Vokales und instrumentales Musizieren Die Schülerinnen und Schüler können – Vokalwerke unterschiedlicher Stile und Kulturen mehrstimmig a cappella und mit Begleitung singen und zur Aufführungsreife bringen. – mit Stimme und Instrumenten Szenen und Performances künstlerisch gestalten und mit unterschiedlichen Notationsformen und Aufnahmetechniken festhalten. 6 – im Umgang mit Medien/Technologien musikalisch-künstlerische Gestaltungsfähigkeit zeigen und die Klang- und Ausdrucksmöglichkeiten von Stimme und Instrumenten erweitern. – außermusikalische Inhalte unter Einbeziehung musikalischer und anderer künstlerischer Ausdrucksmittel gestalten und präsentieren. Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen Die Schülerinnen und Schüler können – historische und moderne Tänze/Choreografien ausführen sowie Choreografien selbst und im Team erfinden, gestalten und zur Aufführungsreife bringen. 1, 2 – eigene Spielszenen mit außermusikalischen und musikalischen Inhalten unter Einbeziehung verschiedener künstlerischer Ausdrucksmittel planen, gestalten und präsentieren sowie die selbst gestaltete Szene hinsichtlich zuvor festgelegter Beobachtungskriterien (ua. mimische Gestaltung) beschreiben und die Ergebnisse vergleichen. Kompetenzbereich Hören und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – Tonsysteme in ihren linearen und vertikalen Ausrichtungen erkennen, benennen und notieren. – sich in Partituren orientieren. – Hörbeispiele unterschiedlichster Stilrichtungen und Kulturen hinsichtlich ihrer kulturhistorischen Bedeutung erfassen 5 und mit innovativen Entwicklungen ihrer Zeit in Beziehung setzen. – ausgehend von der eigenen musikalischen Ausbildung das öffentliche Musikangebot wahrnehmen, kritisch reflektieren und sowohl kognitive, emotionale als auch soziale Bezüge zur Musik herstellen. 6 Anwendungsbereiche Stimmtechnische Grundlagen – von der Sprechstimme bis zur ausgebildeten Singstimme – Vokaltraditionen im Kontext 1, 2, 10 Vom einfachen Klangwerkzeug zum hochentwickelten Musikinstrument – elektrifizierte, digitale, virtuelle Instrumente, Aufzeichnungs- und Wiedergabetechnologien 6 Von Alltagsbewegungen zur Performance – Tanz- und Bewegungsformen in Vergangenheit und Gegenwart Musikalische Grundlagen – von der einzelnen Note zur komplexen Komposition – Tonsysteme, Intervalle und Akkorde in vielfältigen Notationsformen und eigenen Arrangements und Kompositionen Von Puls/Metrum zu Takt und Rhythmus – rhythmische Strukturen in Klassik, Pop, Jazz und Weltmusik und im Vergleich zueinander Von Motiv und Thema zur musikalischen Form und Gattung – formale Strukturen in Klassik, Pop, Jazz und Weltmusik und im Vergleich zueinander Von einfachen Improvisationselementen zur Gestaltung musikalischer Szenen – Musik und Musiktheater auf der Bühne 1, 2, 6, 7 Lebensblitzlichter berühmter Musikerinnen und Musiker zwischen Geschichte und Geschichten – gesellschaftliche und politische Herausforderungen, Einflüsse und Zusammenhänge 1, 2, 7 Musik zwischen Vertrautem und Neuem – Musikgeschmack und Toleranz 5 Musikhören vom Handwerk zur Kunst – Stilmerkmale und Tonsymbolik auch in Wechselbeziehung von Gehörtem und Gelesenem 1 Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 2 Entrepreneurship Education 3 Gesundheitsförderung 4 Informatische Bildung 5 Interkulturelle Bildung 6 Medienbildung 7 Politische Bildung 8 Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 9 Sexualpädagogik 10 Sprachliche Bildung und Lesen 11 Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 12 Verkehrs- und Mobilitätsbildung 13 Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung Oberstufe Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse): Es gelten die Zielsetzungen des Pflichtgegenstandes Musik (Anlage A). Spezielle Zusätze für das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung: Der emotionale und intellektuelle Umgang mit Kunst und Kultur soll zur individuellen und erfüllten Lebensgestaltung der Schülerinnen und Schüler beitragen und mögliche Berufsperspektiven eröffnen. Die umfassende praktische und theoretische musikalische Ausbildung bildet Grundlagen für weiterführende Studien im musikalischen Bereich. Die Förderung dynamischer Kompetenzen (personale, soziale, kommunikative sowie Methodenkompetenz) ist ein besonderes Anliegen des vokalen und instrumentalen Ensemblemusizierens; verschiedenartige Auftrittsmöglichkeiten unterstützen dieses Ziel. Der Erwerb und die Festigung von Kompetenzen in den Bereichen Musikpraxis und Musikrezeption geschehen anhand der von der Lehrkraft ausgewählten und festgelegten Inhalte des thematischen Bezugsrahmens des jeweiligen Semesters/der jeweiligen Klasse. Beiträge zu den Aufgabenbereichen der Schule Die bereits im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiterzuentwickeln und zu vertiefen. Beiträge zu den Bildungsbereichen Es gelten die im Lehrplan des Pflichtgegenstandes Musik (Anlage A) definierten Beiträge zu den Bildungsbereichen. Spezielle Zusätze für das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung: Mensch und Gesellschaft: Der Musikunterricht soll einen vertieften Einblick in das Berufsfeld Musik geben und Unterstützung bei einer eventuellen Wahl eines musikbezogenen Berufes geben. Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse): Es gelten die didaktischen Grundsätze des Pflichtgegenstandes Musik (Anlage A); die Stundensumme ist gegebenenfalls bereits in der Unterstufe höher als in Anlage A, was bei der Planung des Unterrichts und durch die jeweilige zeitliche Gewichtung und konkrete Umsetzung der Vorgaben zu berücksichtigen ist. Dies betrifft insbesondere die Auswahl der zu Erwerb und Festigung der jeweiligen Kompetenzen herangezogenen spezifischen Inhalte im Hinblick auf die Anforderungen der schriftlichen Reifeprüfung. Spezielle Zusätze für das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung: – Basierend auf einem breiten Musizier- und Hörrepertoire in Verbindung mit einem auf musikalischer Praxis aufbauenden fundierten musikkundlichen Wissen in den Bereichen Tonsatz, Formenlehre und Musikgeschichte ist die Fähigkeit zu emotionaler und intellektuell-argumentativer Auseinandersetzung mit Musik und zu kreativ-schöpferischer Gestaltung zu fördern; – Die anlassbezogene Vernetzung mit anderen Unterrichtsgegenständen stellt einen wichtigen didaktischen Grundsatz dar; – Das unmittelbare Erlebnis von Musikaufführungen und die Begegnung mit Künstlerinnen und Künstlern im schulischen und regionalen Umfeld sind anzustreben; – Hausübungen dienen der Festigung der im Unterricht erworbenen Kompetenzen; – In der 5. und 6. Klasse können Schularbeiten durchgeführt werden. In der 7. und 8. Klasse sind Schularbeiten verpflichtend durchzuführen. Anzahl und Umfang richten sich nach dem Abschnitt „Schularbeiten“ des fünften Teils der Anlage A. Kompetenzmodell Das zentrale Handlungsfeld des Musikunterrichts ist „Musikalisches Handeln und Wissen im Kontext“. Es umfasst die Bereiche Musikpraxis und Musikrezeption. Musiktheoretisches Wissen wird in direkter Verbindung mit Musikpraxis und Musikrezeption vermittelt. Der musikalische Kompetenzerwerb beinhaltet die Förderung dynamischer Kompetenzen, die in ständiger Wechselwirkung mit Musikpraxis und Musikrezeption stehen. Musikpraxis umfasst die Kompetenzbereiche „Vokales und instrumentales Gestalten“ und „Hören, erfassen, lesen und notieren“. Musikrezeption umfasst den Kompetenzbereich „Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen“. Vokales und instrumentales Gestalten Regelmäßiges und aufbauendes musikalisches Training ist Voraussetzung für musikalische Bildung. Auf Genauigkeit, Sicherheit und künstlerischen Ausdruck ist besonderer Wert zu legen. Hören, erfassen, lesen und notieren Eine inhaltlich breit angelegte Gehörbildung bildet die Grundlage für ein ganzheitliches Erfassen von Musik sowohl im Bereich des vokalen und instrumentalen Gestaltens als auch des Hörens. Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen Die durch Musikpraxis, Gehörbildung und das sich daraus ergebende musikkundliche Wissen erworbenen Kompetenzen sollen die Schülerinnen und Schüler dazu befähigen, Musik aus verschiedenen Bereichen zu beschreiben und zu analysieren. Dadurch wird die Fähigkeit zu emotionaler und intellektuell-argumentativer Auseinandersetzung mit Musik vertieft. Fachspezifische dynamische Kompetenzen Der Musikunterricht unterstützt die Entwicklung folgender dynamischer Kompetenzen: a) Soziale Kompetenzen – einander zuhören; – den Musikgeschmack anderer Akzeptanz und Respekt entgegenbringen; – unbekannter und ungewohnter Musik offen begegnen; – gemeinsam Regeln entwickeln und sich an Vereinbarungen halten; – Arbeitsprozesse in der Gruppe miteinander planen und durchführen; – sich je nach Anforderung in unterschiedlichen Gruppen einordnen oder eine Führungsrolle übernehmen und verantwortungsvoll gestalten; – mit Konflikten in der Gruppe konstruktiv umgehen; – konstruktive Kritik äußern und mit Kritik konstruktiv umgehen; – sich in unterschiedlichen Situationen einfühlend und verantwortungsvoll verhalten. b) Personale Kompetenzen – eigene Stärken/Erfolge einschätzen und daraus Selbstvertrauen schöpfen; – Misserfolge analysieren, eigene Schwächen erkennen und an deren Verbesserung arbeiten; – Eigeninitiative entwickeln; – sich ausdauernd und konzentriert mit Musik beschäftigen; – selbstständig und eigenverantwortlich üben; – sich selbstbewusst und in angemessener Form präsentieren; – die eigene künstlerische Leistung ein- und wertschätzen; – künstlerische Verantwortung übernehmen und Projekte mittragen; – Musik als emotionales Ausdrucksmittel erleben und sich dazu äußern; – Musik als positiven Beitrag zur Lebensgestaltung erkennen. c) Kommunikative Kompetenzen – Musik als nonverbales Verständigungsmittel erkennen und einsetzen; – gemeinsames Musizieren als kommunikativen Prozess erkennen; – Körpersprache wahrnehmen und bewusst einsetzen; – Stimme und Instrument differenziert einsetzen; – sich deutlich und inhaltlich verständlich äußern; – eigene Ideen entwickeln und auf Ideen anderer eingehen. d) Methodenkompetenzen – Lern-, Arbeits- und Übetechniken anwenden; – Informationen einholen, bewerten und in unterschiedliche Arbeitsprozesse einbringen; – aktuelle Technologien und Medien nutzen. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Die Kompetenzen sind mit dem thematischen Schwerpunkt des jeweiligen Semesters/der jeweiligen Schulstufe zu verbinden. In unterschiedlichen Semestern gleichlautende Kompetenzen sind nach Komplexität und Anspruchsniveau zu differenzieren. Aus dieser Differenzierung ergibt sich eine Progression innerhalb dieser Kompetenzen. 5. Klasse (1. und 2. Semester): Thematischer Bezugsrahmen – Das Populäre in der Musik im Wandel der Zeit, Funktion von Musik. Musikpraxis aus dem Bereich „Das Populäre in der Musik im Wandel der Zeit, Funktion von Musik“ a) Vokales und instrumentales Gestalten – die Sing- und Sprechstimme unter Anwendung stimmtechnischer Grundlagen bewusst und gestalterisch einsetzen; – ein einfaches Repertoire einstimmig und mehrstimmig ohne und mit Instrumentalbegleitung melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher singen; – Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen; – mit Stimme und/oder Instrument auf elementarer Ebene improvisieren. b) Hören, erfassen, lesen und notieren – einfache melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden; – einfache melodische und rhythmische Motive erfinden und bearbeiten; – Musik durch Bewegung erfassen und Bewegungsabläufe zur Musik gestalten; – traditionelle Notenschrift lesen und anwenden. Musikrezeption aus dem Bereich „Das Populäre in der Musik im Wandel der Zeit, Funktion von Musik“ – Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen; – Stimmtypen erkennen und beschreiben; – Instrumente erkennen und beschreiben; – Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen; – die Funktionen von Musik erfassen und erklären; – einfache musikalische Strukturen erkennen und beschreiben. Exemplarische Inhalte – Merkmale populärer Musik anhand ausgewählter Beispiele aus verschiedenen Epochen und Stilen; – Stars und Virtuosen; – Gebrauchsmusik; – Filmmusik; – Bausteine der Musik; – Musik und Technik; – Songwriting; – Urheberrecht. 6. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Thematischer Bezugsrahmen – Unterschiedliche Erscheinungsformen von Vokalmusik. Musikpraxis aus dem Bereich „Unterschiedliche Erscheinungsformen von Vokalmusik“ a) Vokales und instrumentales Gestalten – die Sing- und Sprechstimme unter Anwendung stimmtechnischer Grundlagen bewusst und gestalterisch einsetzen; – ein anspruchsvolleres Repertoire melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher singen; – Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen; – mit Stimme und/oder Instrument mit erweiterten musikalischen Mitteln improvisieren. b) Hören, erfassen, lesen und notieren – melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden; – melodische und rhythmische Motive erfinden und bearbeiten; – Musik durch Bewegung erfassen und Bewegungsabläufe zur Musik gestalten; – verschiedene Notationsformen lesen und anwenden. Musikrezeption aus dem Bereich „Unterschiedliche Erscheinungsformen von Vokalmusik“ – Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen; – Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen; – musikalische Strukturen erkennen und beschreiben. Exemplarische Inhalte – Formen des Musiktheaters; – weltliche und geistliche Vokalformen; – Textvertonungen; – Wort-Ton-Verhältnis; – polyphone Gestaltungsprinzipien; – formale Zusammenhänge. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Thematischer Bezugsrahmen – Unterschiedliche Erscheinungsformen von Instrumentalmusik. Musikpraxis aus dem Bereich „Unterschiedliche Erscheinungsformen von Instrumentalmusik“ a) Vokales und instrumentales Gestalten – die Sing- und Sprechstimme unter Anwendung stimmtechnischer Grundlagen bewusst und gestalterisch einsetzen; – ein anspruchsvolleres Repertoire melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher singen; – Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen; – mit Stimme und/oder Instrument mit erweiterten musikalischen Mitteln improvisieren. b) Hören, erfassen, lesen und notieren – melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden; – melodische und rhythmische Motive erfinden und bearbeiten; – Musik durch Bewegung erfassen und Bewegungsabläufe zur Musik gestalten; – verschiedene Notationsformen lesen und anwenden. Musikrezeption aus dem Bereich „Unterschiedliche Erscheinungsformen von Instrumentalmusik“ – Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen; – Ensembles unterscheiden, beschreiben und an ihrem Klang erkennen; – Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen; – musikalische Strukturen erkennen und beschreiben. Exemplarische Inhalte – Kompositionstechniken; – Klangkörper im Wandel der Zeit; – formale Zusammenhänge; – Instrumentation und Arrangement; – zyklische Formen; – Instrumentalgattungen; – polyphone Gestaltungsprinzipien. 7. Klasse: 5. Semester –Kompetenzmodul 5: Thematischer Bezugsrahmen – Regionale, nationale und internationale Ausprägungen der Musik. Musikpraxis aus dem Bereich „Regionale, nationale und internationale Ausprägungen der Musik“ a) Vokales und instrumentales Gestalten – ein anspruchsvolleres Repertoire melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher singen; – Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen; – mit Stimme und/oder Instrument improvisieren; – Klassenensembles leiten. b) Hören, erfassen, lesen und notieren – melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden; – gängige Musiksoftware einsetzen. Musikrezeption aus dem Bereich „Regionale, nationale und internationale Ausprägungen der Musik“ – Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen; – Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen und in einen musikgeschichtlichen und biografischen Kontext stellen; – musikalische Strukturen analysieren und in Fachsprache beschreiben; – sich über die Rolle von Musik als Wirtschaftsfaktor äußern. Exemplarische Inhalte – Interpretinnen und Interpreten; – Volksmusik; – Spezifische regionale/nationale Ausprägungen von Musik in unterschiedlichen Erscheinungsformen; – außereuropäische Musikkulturen; – World-Music; – Festivals; – Entwicklung des Jazz; – formale und harmonische Strukturen des Jazz; – Musik und Business; – Musiksoftware. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Thematischer Bezugsrahmen – Wirkung und Effekt. Musikpraxis aus dem Bereich „Wirkung und Effekt“ a) Vokales und instrumentales Gestalten – ein Repertoire mit gesteigerten Anforderungen melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher singen; – Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen; – mit Stimme und/oder Instrument improvisieren; – Klassenensembles leiten. b) Hören, erfassen, lesen und notieren – melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden; – gängige Musiksoftware einsetzen. Musikrezeption aus dem Bereich „Wirkung und Effekt“ – Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen; – Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen und in einen musikgeschichtlichen und biografischen Kontext stellen; – musikalische Strukturen analysieren und in Fachsprache beschreiben; – Wirkung von Musik erfassen und erklären. Exemplarische Inhalte – absolute Musik; – Programmmusik; – Musikpsychologie; – Medien und Publikum; – Musiksoftware; – synästhetische Phänomene; – Wirkung von Akkordverbindungen; – Spannung und Lösung; – Affektenlehre. 8. Klasse – Kompetenzmodul 7: 7. Semester: Thematischer Bezugsrahmen – Musik und Gesellschaft. Musikpraxis aus dem Bereich „Musik und Gesellschaft“ a) Vokales und instrumentales Gestalten – ein stilistisch vielfältiges Repertoire melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher und stilgerecht singen; – Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen; – Klassenensembles leiten. b) Hören, erfassen, lesen und notieren – komplexe melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden; – Unterschiede zwischen Interpretationen erkennen und verbalisieren. Musikrezeption aus dem Bereich „Musik und Gesellschaft“ – Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen; – Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen und in einen musikgeschichtlichen, kulturellen und biografischen Kontext stellen; – musikalische Strukturen analysieren und in Fachsprache beschreiben; – stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen; – sich über das vielfältige Musikangebot sowie über Ausbildungsmöglichkeiten und Berufsfelder informieren, sich kritisch damit auseinandersetzen und diese Informationen für sich nutzen. Exemplarische Inhalte – Musik und andere Kunstformen; – Musik und Politik; – Musik und Religion; – Musik in ihrer Zeit; – musikbezogene Berufe; – Original und Bearbeitung; – Interpretationen. 8. Semester: Thematischer Bezugsrahmen – Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte. Musikpraxis aus dem Bereich „Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte“ a) Vokales und instrumentales Gestalten – ein stilistisch vielfältiges Repertoire melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher und stilgerecht singen; – Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen. b) Hören, erfassen, lesen und notieren – komplexe melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden. Musikrezeption aus dem Bereich „Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte“ – Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen; – Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen und in einen musikgeschichtlichen, kulturellen und biografischen Kontext stellen; – musikalische Strukturen analysieren und in Fachsprache beschreiben; – stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen. Exemplarische Inhalte – Musikalische Eigenproduktion; – Persönliche Schwerpunktsetzungen aus den Inhalten der Oberstufe; – Themenzentrierte Querschnitte. CHOR Unterstufe Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse): Ziele des Unterrichts sind die Erschließung der eigenen Stimme und deren Gebrauch als Mittel gemeinsamer musikalischer Äußerung, das Kennenlernen von Chorliteratur als Weg zum besseren Musikverständnis und die Förderung von musikalischen Gemeinschaftserlebnissen. Dabei sollen den Schülerinnen und Schülern vielfältige Möglichkeiten praktischen Musizierens im Chor- und Ensemblegesang eröffnet werden, die sie zur aktiven Teilnahme am Musikleben befähigen und zu ihrer Persönlichkeitsbildung beitragen 1 . Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, auf die Gesundheit ihrer Stimme zu achten 3 , selbständig Chorstimmen zu erarbeiten und in vielfältigen Chorformationen mitzuwirken. Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse): Ziel einer umfassenden Ausbildung im Unterrichtsgegenstand Chor ist einerseits der Erwerb gesanglicher und interpretatorischer Fähigkeiten und Fertigkeiten und andererseits die Entwicklung differenzierter musikalischer Ausdrucksfähigkeit in Verbindung mit Reflexionsvermögen, Selbstständigkeit und Kreativität. Chorsingen fördert durch die Beschäftigung mit der menschlichen Stimme als elementarem und ureigenem Klangwerkzeug des Menschen zudem die Persönlichkeitsentwicklung und stärkt Selbstwert und Identität. Bei der Auswahl der Chorliteratur ist auf Stilvielfalt zu achten und der Interessensbereich der Schülerinnen und Schüler mit einzubeziehen. Dabei ist besonderes Augenmerk auf den verantwortungsvollen Umgang mit der Kinder- und Jugendstimme zu legen. Textverständnis ist als Grundlage für die musikalische Interpretation zu sehen 10 . Chorsätze sind nach den jeweiligen schulischen Gegebenheiten auszuwählen und einzurichten. Besonders interessierten und begabten Schülerinnen und Schülern können solistische Aufgaben nach ihren jeweiligen technischen Fähigkeiten ermöglicht werden. Vielfältige Auftritte des Chores bei verschiedenen Anlässen und Wettbewerben sowie gegebenenfalls die Einbindung des Chores in musikdramatische Produktionen sind vorzusehen. Die Mitwirkung am regionalen Musikleben, Begegnungen mit Kunstschaffenden, die Zusammenarbeit mit Kulturinstitutionen, Konzertbesuche, Exkursionen sowie Chor-Projekttage und -wochen bereichern und ergänzen die Unterrichtsarbeit. 2, 13 Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 1 , Entrepreneurship Education 2 , Gesundheitsförderung 3 , Interkulturelle Bildung 5 , Sprachliche Bildung und Lesen 10 , Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung 13 Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse): Der Unterrichtsgegenstand Chor orientiert sich an den nachfolgenden drei zentralen fachlichen Konzepten, welche Produktion, Rezeption und Reflexion 1, 2, 13 von Chormusik in ihren vielfältigen Erscheinungsformen prägen und das gemeinsame Singen charakterisieren. Sie sind untereinander vernetzt und dienen als Orientierung und Strukturierung, um eine umfassende Auseinandersetzung mit Chormusik für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer zu gewährleisten: Singen in Gemeinschaft Schulchöre sind Gruppen von Schülerinnen und Schülern mit gemeinsamen musikalischen Interessen und Zielen, die mittels musikalischer Betätigung intensive Gemeinschaftserlebnisse ermöglichen. Gegenseitige Rücksichtnahme und Engagement für die Gruppe dienen dem sozialen Lernen. 1 Stimmliche und interpretatorische Qualität Die Erarbeitung einer hohen Qualität des Einsatzes der Stimme ist ein wesentlicher Aspekt des Unterrichtsgegenstandes Chor. Der physiologisch richtige und gesundheitsfördernde Einsatz der Stimme und das Wissen um Stimmtechnik unterstützen die Schülerinnen und Schüler auf einem gesundheitsbewussten Lebensweg 3 und bereiten sie auf ihr Berufsleben vor 1 . Das Streben nach stilistisch adäquater Interpretation erweitert den musikalischen Horizont der Schülerinnen und Schüler. Ausbildung eines vielfältigen Repertoires Chorliteratur bildet unterschiedliche musikalische Stile und musikgeschichtliche Epochen ab 5 . Durch die intensive Beschäftigung mit ausgewählten Werken wird eine Vertiefung der musikalischen Bildung erreicht. Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse): Im Zentrum des Unterrichtsgegenstandes Chor steht das künstlerische Handeln im Kontext. Das vokale Musizieren umfasst die drei Kompetenzbereiche 1. Singen, Interpretieren und Gestalten, 2. Stimmliche Grundlagen sowie 3. Hören und Erfassen . Die für den Unterrichtsgegenstand Chor relevanten Kompetenzen werden in Verbindung mit der gesungenen Literatur erarbeitet und ständig weiterentwickelt. Singen, Interpretieren und Gestalten Der Kompetenzbereich Singen, Interpretieren und Gestalten umfasst Körperwahrnehmung, Atmung, Stimmeinsatz, Registerausgleich, Intonation sowie die Umsetzung und das Verständnis von Notentexten in Verbindung mit vielfältigen klanglichen und performativen Ausdrucksmöglichkeiten. Ziele sind ein physiologisch richtiger Stimmeinsatz 3 und eine qualitätsvolle künstlerische Produktion. Stimmliche Grundlagen Der Kompetenzbereich Stimmliche Grundlagen umfasst Kenntnisse über die Physiologie der Stimme, die Entwicklung der Stimme, den effizienten und ökonomischen Stimmeinsatz 3 , Besonderheiten des chorischen Singens und verschiedene Gesangsstile. Hören und Erfassen Der Kompetenzbereich Hören und Erfassen umfasst die Begegnung mit und die Kenntnis von vielfältiger Chorliteratur. Dabei soll die Fähigkeit zum Erfassen formaler und harmonischer Strukturen geschult werden. Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse): 1. Klasse: Kompetenzbereich Singen, Interpretieren und Gestalten Die Schülerinnen und Schüler können – einstimmige Lieder intonationsrichtig, rhythmisch exakt und ausdrucksvoll singen. – bei einfachen Kanons die Stimme halten. – einfache Bewegungsgestaltungen zu Liedern erfinden. Kompetenzbereich Stimmliche Grundlagen Die Schülerinnen und Schüler können – einfache Warm-ups für den Körper durchführen. – Übungen zu Zwerchfellatmung und Atemreflex durchführen. – den Atmungsapparat beschreiben. Kompetenzbereich Hören und erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – beim Singen aufeinander hören und auf musikalische Zeichengebung reagieren. – den Aufbau einfacher Lieder beschreiben. – das Tongeschlecht einfacher Lieder erkennen. Anwendungsbereiche Die Anwendungsbereiche verweisen auf typische fachspezifische Themenfelder. Sie sind inhaltlich mit den zentralen fachlichen Konzepten und Kompetenzbereichen vernetzt, unterstützen den Kompetenzerwerb und sind verbindlich zu behandeln. – Entwicklung eines Liedrepertoires – einfache Kanons – Warm-ups für den Körper und Bewegungsgestaltungen – Der Atmungsapparat und seine Funktionen – Elementare Zeichengebung – Abgrenzung von Teilen von Liedern – Hörübungen zu den Tongeschlechtern Dur und Moll 2. Klasse: Kompetenzbereich Singen, Interpretieren und Gestalten Die Schülerinnen und Schüler können – zweistimmige Lieder intonationsrichtig, rhythmisch exakt und ausdrucksvoll singen. – bei Kanons die Stimmen halten. – rhythmische Gestaltungen von Texten erfinden. – Abschnitte von Chorstimmen mit sehr einfachen Strukturen (zB Tonleiterausschnitten) selbständig erarbeiten. 10 Kompetenzbereich Stimmliche Grundlagen Die Schülerinnen und Schüler können – Warm-ups für die Stimme anwenden. – Vokalbildungs- und Artikulationsübungen durchführen. – den Stimmapparat beschreiben. Kompetenzbereich Hören und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – einfache Koordinationsaufgaben in der Stimmgruppe übernehmen. – Formelemente in einfachen Liedern erkennen. Anwendungsbereiche – Weiterentwicklung des Liedrepertoires – Kanons – Kreative Gestaltung von Texten – Der Stimmapparat und seine Funktionen, Warm-ups für die Stimme – Elementare Ensembleleitung – Formelemente (Motiv, Phrase, Thema) 3. Klasse: Kompetenzbereich Singen, Interpretieren und Gestalten Die Schülerinnen und Schüler können – mehrstimmige Lieder intonationsrichtig, rhythmisch exakt und ausdrucksvoll singen. – verschiedene Möglichkeiten der Interpretation und Präsentation ausprobieren. – Abschnitte von Chorstimmen mit einfachen Strukturen (zB Dreiklangszerlegungen) selbständig erarbeiten. 10 Kompetenzbereich Stimmliche Grundlagen Die Schülerinnen und Schüler können – chorische Lockerungsübungen und Resonanzübungen durchführen. – wesentliche Aspekte der Stimmhygiene beschreiben. 3 – die Auswirkungen des bewussten Körpereinsatzes auf die Stimme erkennen. Kompetenzbereich Hören und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – Merkmale von Interpretationen erkennen und unterscheiden. – einfache harmonische Abläufe erkennen. – homophone und polyphone Satzweise unterscheiden. Anwendungsbereiche – Weiterentwicklung des Liedrepertoires – Interpretation und Präsentation – Stimmhygiene 3 – Einfache harmonische Strukturen – Homophonie und Polyphonie 4. Klasse: Kompetenzbereich Singen, Interpretieren und Gestalten Die Schülerinnen und Schüler können – Chor- und Ensembleliteratur aus verschiedenen Epochen und Stilrichtungen auch unter Einbeziehung von Instrumenten singen. – Gestaltungsaufgaben in Bezug auf Text und Bewegung lösen. – Abschnitte von Chorstimmen selbständig erarbeiten und einfache Chorsätze vom Blatt singen. 10 Kompetenzbereich Stimmliche Grundlagen Die Schülerinnen und Schüler können – Übungen zum Registerausgleich durchführen. – den Vorgang der stimmlichen Mutation beschreiben. 3 – eine aktive Körperhaltung für das Singen bewusst einsetzen und reflektieren. Kompetenzbereich Hören und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – stilistische Merkmale wichtiger Chorstücke erkennen. – formale und harmonische Strukturen von Chorstücken erkennen. Anwendungsbereiche – Erweiterung des Repertoires – Mutation – Einfache Stilkunde – Formale und harmonische Strukturen in Chorwerken 1 Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 2 Entrepreneurship Education 3 Gesundheitsförderung 4 Informatische Bildung 5 Interkulturelle Bildung 6 Medienbildung 7 Politische Bildung 8 Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 9 Sexualpädagogik 10 Sprachliche Bildung und Lesen 11 Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 12 Verkehrs- und Mobilitätsbildung 13 Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung Oberstufe Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse): Singen im Chor ist Teil individueller Lebensgestaltung und ermöglicht vielfältige soziale sowie persönliche musikalische Erfahrungen. Die Vermittlung von Freude und Begeisterung für das gemeinschaftliche Singen, die künstlerische Auseinandersetzung mit Musik und gegenseitige Wertschätzung sind essentiell für den Unterrichtsgegenstand Chor. Wesentliche Ziele des Chorunterrichts sind Erwerb und Festigung von Kompetenzen in folgenden Bereichen: Singen, Interpretieren und Gestalten; Stimmliche Grundlagen, Erwerben sängerischer Fertigkeiten; Hören und Erfassen; Wissen und Reflektieren. Diese werden anhand der von der Lehrkraft ausgewählten Chorliteratur erreicht. Beiträge zu den Bildungsbereichen Mensch und Gesellschaft Der Unterrichtsgegenstand Chor soll das Erkennen der vielfältigen Aspekte von Musik in verschiedenen Lebensbereichen ermöglichen. Er soll Einblick in die Bereiche öffentliches Kulturleben, Chorwesen, Musik als Wirtschaftsfaktor, Freizeit, Konsum und Unterhaltung sowie neue Medien vermitteln. Dadurch soll ein wesentlicher Beitrag zur Entwicklung eines Kulturverständnisses geleistet werden, das von Toleranz und Kritikfähigkeit geprägt ist. Natur und Technik Im Chorunterricht soll das Verständnis für Klang und Funktionsweise der Stimme sowie für neue Medien gefördert werden. Gesundheit und Bewegung Die Schülerinnen und Schüler sollen Chorsingen als persönliche Bereicherung erfahren. Die Beschäftigung damit trägt zu einer Steigerung kognitiver Fähigkeiten bei und fördert die psychische Gesundheit. Die Anwendung stimmtechnischer Grundlagen sowie bewusstes Hörverhalten tragen zu einer gesunden Lebensführung bei. Kreativität und Gestaltung Der Unterrichtsgegenstand Chor soll die Entwicklung von Fantasie und Kreativität sowie die Entwicklung eines Bewusstseins für künstlerisches Gestalten fördern. Die dabei gewonnenen Erfahrungen sollen den Prozess musikalischer Bildung und Identitätsfindung unterstützen. Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse): Ziel des Unterrichtsgegenstandes Chor ist einerseits der Erwerb sängerischer Fähigkeiten und Fertigkeiten im Chor- und Ensemblegesang sowie musikkundlichen Wissens und andererseits die Entwicklung differenzierter musikalischer Ausdrucksfähigkeit in Verbindung mit Reflexionsvermögen, Selbstständigkeit und Kreativität. Das Singen fördert zudem die Persönlichkeitsentwicklung und stärkt Selbstwert und Identität. Selbstdisziplin und Konzentration sind Voraussetzungen für kontinuierliche, erfolgreiche Übetätigkeit und lassen positive Auswirkungen auf Motivation und zielstrebiges Handeln erwarten. Interne und öffentliche Auftrittsmöglichkeiten, die Mitwirkung am regionalen Musikleben, Begegnungen mit Kunstschaffenden, die Zusammenarbeit mit Kulturinstitutionen, Konzertbesuche, Exkursionen und Musik-Projektwochen oder -tage bereichern und ergänzen die Unterrichtsarbeit. Im Zentrum des Unterrichtsgegenstandes Chor steht das Musizieren in kleineren und größeren Ensembles. Die kontinuierliche Verknüpfung des Singens mit musiktheoretischem Wissen bildet dabei die Grundlage der pädagogischen Arbeit. Die individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler sowie die verschiedenen gesangsspezifischen Aspekte sind zu berücksichtigen. Neue Medien sind in ihren vielfältigen Möglichkeiten zu nutzen. In jedem Semester sind Auftritte, beispielsweise im Rahmen von Schulfeiern und Schulkonzerten sowie im öffentlichen Rahmen, vorzusehen. Für Beurteilung, Reflexion und Sicherung des Unterrichtsertrages ist eine kontinuierliche schriftliche Dokumentation des Unterrichts, beispielsweise in Form eines Portfolios oder einer Repertoiremappe notwendig. Kompetenzmodell Chor- und Ensemblesingen als zentrales Handlungsfeld des Unterrichtsgegenstandes Chor umfasst die vier Kompetenzbereiche: – Singen, Interpretieren und Gestalten – Stimmliche Grundlagen, Erwerben sängerischer Fertigkeiten – Hören und Erfassen – Wissen und Reflektieren. Die für den Unterrichtsgegenstand Chor relevanten Kompetenzen werden in Verbindung mit der musizierten Literatur in der 5. Klasse und in den einzelnen Semestern erarbeitet und ständig weiterentwickelt. Die Semester beinhalten folgende thematische Schwerpunkte: – Entwicklung sängerischer Fertigkeiten in Chor und Ensemble – Üben – Analyse – Musikgeschichte/Stilkunde – Interpretation/Improvisation – prägende Komponistinnen und Komponisten, Chöre und Ensembles Je einer der thematischen Schwerpunkte wird in jedem Semester bzw. in der 5. Klasse in den Vordergrund gestellt. Neben diesem fließen auch die übrigen Schwerpunkte ständig in die praktische Arbeit mit ein. Das 8. Semester wird zur Erweiterung, Vertiefung und persönlichen Schwerpunktsetzung genutzt. Fachspezifische dynamische Kompetenzen Der Unterricht in Chor unterstützt die Entwicklung folgender dynamischer Kompetenzen: – in der Gruppe singen – selbstständig, eigenverantwortlich und kontinuierlich üben – Arbeits- und Übeprozesse in der Gruppe mitgestalten – Leitungsfunktionen in der Stimmgruppe, im Ensemble und im Chor übernehmen – Präsentationen vorbereiten und moderieren – eigene Stärken einschätzen und konstruktiv in die Gruppe einbringen – Feedback geben und annehmen – Strategien für das eigene Zeitmanagement erstellen – die Gefahr von Hörschäden im Zusammenhang mit Musikausübung und -konsum abschätzen – aktuelle Technologien und Medien nutzen und einsetzen – Emotionen/Gefühle durch das eigene Musizieren vermitteln – sich auf Präsentationen mental und körperlich vorbereiten – sich in Aufführungssituationen adäquat verhalten Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff (5. bis 8. Klasse): Semesterübergreifende Kompetenzen Die hier angeführten, für alle Semester gleichlautenden Kompetenzen sind mit dem thematischen Schwerpunkt des jeweiligen Semesters bzw. der 5. Klasse zu verknüpfen. Sie sind nach Komplexität und Anspruchsniveau zu differenzieren. Aus dieser Differenzierung ergibt sich eine individuelle, beurteilungsrelevante Progression innerhalb der semesterübergreifenden Kompetenzen. a) Singen, Interpretieren und Gestalten – Notentext verstehen, deuten und umsetzen – entsprechende stilistische Kenntnisse in vielfältiger Literatur anwenden – einen homogenen Chorklang mitgestalten – freies Gestalten und Improvisieren – sich in Chor und Ensemble künstlerisch präsentieren – eigene Ideen entwickeln und musikalisch darstellen b) Stimmliche Grundlagen, Erwerben sängerischer Fertigkeiten – grundlegende gesangsspezifische Fertigkeiten vorweisen – musikalische Gestaltungsmöglichkeiten anwenden – den Körper bewusst wahrnehmen und einsetzen – intonieren und Strategien in diesem Bereich anwenden – differenzierte Gesangstechniken einsetzen – die eigene Stimme in einen homogenen Chorklang integrieren – verschiedene Übetechniken anwenden – vom Blatt singen – Literatur auswendig singen – in Chor und Ensemble Soli übernehmen und im solistisch besetzten Ensemble mitwirken c) Hören und Erfassen – beim Singen aufeinander hören – Intonation wahrnehmen – die eigene Stimme in Bezug auf einen homogenen Chorklang wahrnehmen – Chorklänge differenziert wahrnehmen und beschreiben – musikalische Parameter und Gestaltungsmittel erkennen und unterscheiden – formale Abläufe mitverfolgen – Musik in ihrer Komplexität wahrnehmen und beschreiben d) Wissen und Reflektieren – musiktheoretisches und musikgeschichtliches Wissen anwenden – Wissen über die Funktion der Stimme und über Stimmhygiene anwenden – chorspezifische Literaturkenntnisse vorweisen – musikalisches Fachvokabular verstehen und anwenden – Komponistinnen und Komponisten sowie Chöre und Ensembles in einen musikgeschichtlichen Kontext stellen – musikalische Qualitäten erkennen und darüber reflektieren – Unterrichtsinhalte dokumentieren 5. Klasse (1. und 2. Semester): Singen, Interpretieren und Gestalten; stimmliche Grundlagen, Erwerben sängerischer Fertigkeiten; Hören und Erfassen; Wissen und Reflektieren – siehe semesterübergreifende Kompetenzen Thematischer Schwerpunkt – Entwicklung sängerischer Fertigkeiten in Chor und Ensemble Exemplarische Inhalte – gesangsspezifisches Wissen – musikalische Gestaltungsmöglichkeiten – Körperbewusstsein – Atmung – Haltung – Klanggestaltung und Tonbildung – Stimmhygiene – physiologische Grundlagen der Stimme – Musiktheoretische Grundlagen in Verbindung mit dem Singen – musikalische Fachausdrücke – Notationsformen – Rhythmen – harmonische Strukturen 6. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Singen, Interpretieren und Gestalten; stimmliche Grundlagen, Erwerben sängerischer Fertigkeiten; Hören und Erfassen; Wissen und Reflektieren – siehe semesterübergreifende Kompetenzen Thematischer Schwerpunkt – Üben Exemplarische Inhalte – verschiedene Übetechniken – Strategien des Übens – gesangstechnische Fertigkeiten – Strategien für Textsicherheit und Auswendigsingen – zielgerichtete Übeprozesse – individuell und in der Gruppe – Reflexion individuellen Übeverhaltens – Mentales Üben – Übeplan – Haltungs-, Lockerungs- und Entspannungsübungen – Planung und Durchführung von Auftritten und Präsentationen 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Singen, Interpretieren und Gestalten; stimmliche Grundlagen, Erwerben sängerischer Fertigkeiten; Hören und Erfassen; Wissen und Reflektieren – siehe semesterübergreifende Kompetenzen Thematischer Schwerpunkt – Analyse Exemplarische Inhalte – Erfassen und Beschreiben von musikalischen Abläufen – formaler Aufbau von Musikstücken – rhythmische und melodische Strukturen – motivisch – thematische Aspekte – harmonische Zusammenhänge 7. Klasse: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Singen, Interpretieren und Gestalten; stimmliche Grundlagen, Erwerben sängerischer Fertigkeiten; Hören und Erfassen; Wissen und Reflektieren – siehe semesterübergreifende Kompetenzen Thematischer Schwerpunkt – Musikgeschichte/Stilkunde Exemplarische Inhalte – Verbindung musikhistorischer Zusammenhänge mit der Chor- und Ensembleliteratur – Stilkunde und Aufführungspraxis anhand der gesungenen Literatur – historische Aufführungspraxen – stilistisch adäquate Gesangstechniken und Tongebung – zeitgenössische Klangsprachen – performative Ausdrucksmöglichkeiten – Phrasierungen 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Singen, Interpretieren und Gestalten; stimmliche Grundlagen, Erwerben sängerischer Fertigkeiten; Hören und Erfassen; Wissen und Reflektieren – siehe semesterübergreifende Kompetenzen Thematischer Schwerpunkt – Interpretation/Improvisation Exemplarische Inhalte – stiladäquate Interpretationen – verschiedene Notationen (traditionelle, historische und graphische Notation) – Interpretationsvergleiche – Coverversionen – Chor- und Ensemblearrangements – Improvisation über rhythmische, melodische und harmonische Muster 8. Klasse – Kompetenzmodul 7: 7. Semester: Singen, Interpretieren und Gestalten; stimmliche Grundlagen, Erwerben sängerischer Fertigkeiten; Hören und Erfassen; Wissen und Reflektieren – siehe semesterübergreifende Kompetenzen Thematischer Schwerpunkt – prägende Komponistinnen und Komponisten, Chöre und Ensembles Exemplarische Inhalte – Biographien relevanter Komponistinnen und Komponisten – prägende Chöre und Vokalensembles – regionale Chorszene – Entstehungsgeschichte von bahnbrechenden Werken – herausragende Chorleiterinnen und Chorleiter – Werkverzeichnisse 8. Semester: Singen, Interpretieren und Gestalten; stimmliche Grundlagen, Erwerben sängerischer Fertigkeiten; Hören und Erfassen; Wissen und Reflektieren – siehe semesterübergreifende Kompetenzen Thematischer Schwerpunkt – Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte Exemplarische Inhalte – Persönliche Schwerpunktsetzungen aus den Inhalten der Oberstufe – Themenzentrierte Querschnitte – Eigenkompositionen ORCHESTER Unterstufe Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis. 4. Klasse): Ziele des Unterrichts sind die Entwicklung der Fähigkeit zum adäquaten Einsatz des jeweiligen Instruments im Ensemblespiel und sein Gebrauch als Mittel gemeinsamer musikalischer Äußerung, das Kennenlernen von Orchesterliteratur als Weg zum besseren Musikverständnis und die Förderung von musikalischen Gemeinschaftserlebnissen. Dabei sollen den Schülerinnen und Schülern vielfältige Möglichkeiten praktischen Musizierens in Instrumentalensembles und Orchestern eröffnet werden, die sie zur aktiven Teilnahme am Musikleben befähigen und zu ihrer Persönlichkeitsbildung beitragen. 1 Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, selbständig Orchesterstimmen zu erarbeiten und in vielfältigen Ensembles und Orchestern mitzuwirken. Didaktische Grundsätze (1. bis. 4. Klasse): Ziel einer umfassenden Ausbildung im Unterrichtsgegenstand Orchester ist einerseits der Erwerb reproduzierender, interpretatorischer und gestalterischer Fähigkeiten und Fertigkeiten und andererseits die Entwicklung differenzierter musikalischer Ausdrucksfähigkeit in Verbindung mit Reflexionsvermögen, Selbstständigkeit und Kreativität. Musizieren in Instrumentalensembles und Orchestern fördert zudem die Persönlichkeitsentwicklung und stärkt Selbstwert und Identität. Bei der Auswahl der Literatur ist auf das technische Können der Schülerinnen und Schüler sowie auf Stilvielfalt zu achten und der Interessensbereich der Schülerinnen und Schüler mit einzubeziehen. Ensemble- und Orchesterstücke sind nach den jeweiligen schulischen Gegebenheiten auszuwählen und einzurichten. Besonders interessierten und begabten Schülerinnen und Schülern können solistische Aufgaben nach ihren jeweiligen technischen Fähigkeiten ermöglicht werden. Vielfältige Auftritte des Orchesters bei verschiedenen Anlässen, bei Konzerten und Wettbewerben sind vorzusehen. Die Mitwirkung am regionalen Musikleben, Begegnungen mit Kunstschaffenden, die Zusammenarbeit mit Kulturinstitutionen, Konzertbesuche, Exkursionen sowie Orchester-Projekttage und -wochen bereichern und ergänzen die Unterrichtsarbeit. 2, 13 Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 1 , Entrepreneurship Education 2 , Gesundheitsförderung 3 , Interkulturelle Bildung 5 , Sprachliche Bildung und Lesen 10 , Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung 13 Zentrale fachliche Konzepte (1. bis. 4. Klasse): Der Unterrichtsgegenstand Orchester orientiert sich an den nachfolgenden drei zentralen fachlichen Konzepten, welche Produktion, Rezeption und Reflexion 1, 2, 13 von Orchestermusik in ihren vielfältigen Erscheinungsformen prägen und das gemeinsame Musizieren charakterisieren. Sie sind untereinander vernetzt und dienen als Orientierung und Strukturierung, um eine umfassende Auseinandersetzung mit Orchestermusik für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer zu gewährleisten: Instrumentales Musizieren in Gemeinschaft Schulorchester sind Gruppen von Schülerinnen und Schülern mit gemeinsamen musikalischen Interessen und Zielen, die mittels musikalischer Betätigung intensive Gemeinschaftserlebnisse ermöglichen. Gegenseitige Rücksichtnahme und Engagement für die Gruppe dienen dem sozialen Lernen. 1 Instrumentale und interpretatorische Qualität Die Erarbeitung einer hohen Qualität des Zusammenspiels ist ein wesentlicher Aspekt des Unterrichtsgegenstandes Orchester. Die dabei erworbenen Kompetenzen befähigen die Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme am musikalischen Leben, zum Mitspielen in unterschiedlichen Ensembles und Orchestern und können Berufsperspektiven im musikalischen Bereich eröffnen. 1 Das Streben nach stilistisch adäquater Interpretation erweitert den musikalischen Horizont der Schülerinnen und Schüler. Ausbildung eines vielfältigen Repertoires Orchesterliteratur bildet unterschiedliche musikalische Stile und musikgeschichtliche Epochen ab. 5 Durch die intensive Beschäftigung mit ausgewählten Werken wird eine Vertiefung der musikalischen Bildung erreicht. Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis. 4. Klasse): Im Zentrum des Unterrichtsgegenstandes Orchester steht das künstlerische Handeln im Kontext. Das instrumentale Musizieren umfasst die beiden Kompetenzbereiche 1. Reproduzieren, Interpretieren und Gestalten sowie 2. Hören und Erfassen . Die für den Unterrichtsgegenstand Orchester relevanten Kompetenzen werden in Verbindung mit der gespielten Literatur erarbeitet und ständig weiterentwickelt. Reproduzieren, Interpretieren und Gestalten Der Kompetenzbereich Reproduzieren, Interpretieren und Gestalten umfasst Intonation, Rhythmus, Tonbildung, Dynamik, Agogik, Phrasierung, Atmung, Haltung, die Umsetzung und das Verständnis von Notentexten 10 in Verbindung mit vielfältigen klanglichen und performativen Ausdrucksmöglichkeiten sowie improvisatorische und elementare kompositorische Gestaltung. Ziele sind die Entwicklung differenzierten Hörens in Bezug auf das eigene Spiel und den Zusammenklang des Ensembles, die Förderung von Klangvorstellung und interpretatorischer und gestalterischer Kreativität sowie eine qualitätsvolle künstlerische Produktion. Hören und Erfassen Der Kompetenzbereich Hören und Erfassen umfasst die Begegnung mit und die Kenntnis von vielfältiger Orchesterliteratur. Dabei soll die Fähigkeit zum Erfassen formaler und harmonischer Strukturen geschult werden. Ein weiteres Ziel sind Kenntnisse über Orchesterinstrumente und Besetzungen sowie deren auditives Erkennen und Zuordnen. Die Schülerinnen und Schüler sollen Stilbewusstsein entwickeln und ihre Fähigkeit zur Klangempfindung soll gestärkt werden. Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis. 4. Klasse): 1. Klasse: Kompetenzbereich Reproduzieren, Interpretieren und Gestalten Die Schülerinnen und Schüler können – einfache Orchesterstücke intonationsrichtig, rhythmisch exakt und ausdrucksvoll musizieren. – auf ihre Körperhaltung achten und das gemeinsame Atmen als Phrasierungshilfe einsetzen. – auf musikalische Zeichengebung reagieren. Kompetenzbereich Hören und erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – beim Musizieren aufeinander hören. – den Aufbau einfacher Stücke beschreiben. – das Tongeschlecht einfacher Stücke erkennen. – die im Schulorchester vorhandenen Instrumente beschreiben und ihren Klang erkennen. Anwendungsbereiche Die Anwendungsbereiche verweisen auf typische fachspezifische Themenfelder. Sie sind inhaltlich mit den Konzepten und Kompetenzbereichen vernetzt, unterstützen den Kompetenzerwerb und sind verbindlich zu behandeln. – Entwicklung eines Repertoires – Traditionelle und grafische Notation 10 – Tipps zu Körperhaltung und Atmung 3 – Elementare Zeichengebung – Abgrenzung von Teilen von Stücken – Hörübungen zu den Tongeschlechtern Dur und Moll – Instrumente des Schulorchesters 2. Klasse: Kompetenzbereich Reproduzieren, Interpretieren und Gestalten Die Schülerinnen und Schüler können – etwas anspruchsvollere Orchesterstücke intonationsrichtig, rhythmisch exakt und ausdrucksvoll musizieren. – Abschnitte von Orchesterstimmen mit sehr einfachen Strukturen (zB Tonleiterausschnitte) selbständig erarbeiten. 10 – durch musikalische Zeichengebung angedeutete dynamische Verläufe umsetzen. Kompetenzbereich Hören und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – Formelemente in Orchesterstücken erkennen. – in Orchesterstücken verwendete Skalen erkennen. – Typische Spieltechniken und Artikulationsarten der im Schulorchester vorhandenen Instrumente beschreiben und hörend erkennen. Anwendungsbereiche – Weiterentwicklung des Repertoires – Dynamik – Formelemente (Motiv, Phrase, Thema) – Praktische Übungen zu musikalischen Skalen (Dur, Moll, Pentatonik) – Spieltechniken und Artikulationsarten von Orchesterinstrumenten 3. Klasse: Kompetenzbereich Reproduzieren, Interpretieren und Gestalten Die Schülerinnen und Schüler können – Orchesterstücke aus Barock bis Romantik sowie einfache Literatur des 20. und 21. Jahrhunderts musizieren. – Abschnitte von Orchesterstimmen mit einfachen Strukturen (zB Dreiklangszerlegungen) selbständig erarbeiten. 10 – durch musikalische Zeichengebung angedeutete agogische Verläufe umsetzen. – verschiedene Möglichkeiten der Interpretation und Präsentation ausprobieren. Kompetenzbereich Hören und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – im Schulorchester nicht vorhandene Orchesterinstrumente beschreiben und am Klang erkennen. – einfache harmonische Abläufe erkennen. – homophone und polyphone Satzweise unterscheiden. – Merkmale von Interpretationen erkennen und unterscheiden. Anwendungsbereiche – Weiterentwicklung des Repertoires – Agogik – Interpretation und Präsentation – Praktische Übungen zu musikalischen Skalen (Ganztonleiter, Modi) – Einfache harmonische Strukturen – Homophonie und Polyphonie 4. Klasse: Kompetenzbereich Reproduzieren, Interpretieren und Gestalten Die Schülerinnen und Schüler können – Orchesterstücke aus Barock bis Romantik sowie etwas anspruchsvollere Literatur des 20. und 21. Jahrhunderts musizieren. – gemeinsam mit Solistinnen oder Solisten und anderen Klangkörpern wie Chören musizieren. – auf klangliche Homogenität in ihrer Stimmgruppe achten. – Abschnitte von Orchesterstimmen selbständig erarbeiten und einfache Stücke vom Blatt spielen. 10 Kompetenzbereich Hören und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – Ensemble- und Orchesterbesetzungen beschreiben und am Klang erkennen. – formale und harmonische Strukturen von Orchesterstücken erkennen. – stilistische Merkmale wichtiger Orchesterstücke erkennen. Anwendungsbereiche – Weiterentwicklung des Repertoires – Klangbewusstsein – Interpretation und Präsentation – Orchesterbesetzungen – Formale und harmonische Strukturen – Einfache Stilkunde 1 Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 2 Entrepreneurship Education 3 Gesundheitsförderung 4 Informatische Bildung 5 Interkulturelle Bildung 6 Medienbildung 7 Politische Bildung 8 Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 9 Sexualpädagogik 10 Sprachliche Bildung und Lesen 11 Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 12 Verkehrs- und Mobilitätsbildung 13 Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung Oberstufe Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse): Musizieren im Orchester ist Teil individueller Lebensgestaltung und ermöglicht vielfältige soziale sowie persönliche musikalische Erfahrungen. Die Vermittlung von Freude und Begeisterung für das gemeinschaftliche Musizieren, die künstlerische Auseinandersetzung mit Musik und gegenseitige Wertschätzung sind essentiell für den Unterrichtsgegenstand Orchester. Wesentliche Ziele des Orchesterunterrichts sind Erwerb und Festigung von Kompetenzen in folgenden Bereichen: Musizieren, Interpretieren und Gestalten; Erwerben instrumentaler Fertigkeiten; Hören und Erfassen; Wissen und Reflektieren. Diese werden anhand der von der Lehrkraft ausgewählten Orchesterliteratur erreicht. Beiträge zu den Bildungsbereichen Mensch und Gesellschaft Der Unterrichtsgegenstand Orchester soll das Erkennen der vielfältigen Aspekte von Musik in verschiedenen Lebensbereichen ermöglichen. Er soll Einblick in die Bereiche öffentliches Kulturleben, Musik als Wirtschaftsfaktor, Berufswelt Musik, Freizeit, Konsum und Unterhaltung sowie neue Medien vermitteln. Dadurch soll ein wesentlicher Beitrag zur Entwicklung eines Kulturverständnisses geleistet werden, das von Toleranz und Kritikfähigkeit geprägt ist. Natur und Technik Im Orchesterunterricht soll das Verständnis für akustische Phänomene, Klang und Funktionsweise von Instrumenten sowie für neue Medien gefördert werden. Gesundheit und Bewegung Die Schülerinnen und Schüler sollen das Musizieren im Orchester als persönliche Bereicherung erfahren. Die Beschäftigung damit trägt zu einer Steigerung kognitiver Fähigkeiten bei und fördert die psychische Gesundheit. Ein bewusstes Hörverhalten trägt zu einer gesunden Lebensführung bei. Kreativität und Gestaltung Der Unterrichtsgegenstand Orchester soll die Entwicklung von Fantasie und Kreativität sowie die Entwicklung eines Bewusstseins für künstlerisches Gestalten fördern. Die dabei gewonnenen Erfahrungen sollen den Prozess musikalischer Bildung und Identitätsfindung unterstützen. Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse): Ziel des Unterrichtsgegenstandes Orchester ist einerseits der Erwerb von Fähigkeiten und Fertigkeiten im Orchestermusizieren sowie von musikkundlichem Wissen und andererseits die Entwicklung differenzierter musikalischer Ausdrucksfähigkeit in Verbindung mit Reflexionsvermögen, Selbstständigkeit und Kreativität. Das Musizieren fördert zudem die Persönlichkeitsentwicklung und stärkt Selbstwert und Identität. Selbstdisziplin und Konzentration sind Voraussetzungen für kontinuierliche, erfolgreiche Übetätigkeit und lassen positive Auswirkungen auf Motivation und zielstrebiges Handeln erwarten. Interne und öffentliche Auftrittsmöglichkeiten, die Mitwirkung am regionalen Musikleben, Begegnungen mit Kunstschaffenden, die Zusammenarbeit mit Kulturinstitutionen, Konzertbesuche, Exkursionen und Musik-Projektwochen oder -tage bereichern und ergänzen die Unterrichtsarbeit. Im Zentrum des Unterrichtsgegenstandes Orchester steht das Musizieren in kleineren und größeren Ensembles. Die kontinuierliche Verknüpfung des Musizierens mit musiktheoretischem Wissen bildet dabei die Grundlage der pädagogischen Arbeit. Die individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler sowie die verschiedenen instrumentenspezifischen Aspekte sind zu berücksichtigen. Neue Medien sind in ihren vielfältigen Möglichkeiten zu nutzen. In jedem Semester sind Auftritte, beispielsweise im Rahmen von Schulfeiern und Schulkonzerten sowie im öffentlichen Rahmen, vorzusehen. Für Beurteilung, Reflexion und Sicherung des Unterrichtsertrages ist eine kontinuierliche schriftliche Dokumentation des Unterrichts, beispielsweise in Form eines Portfolios oder einer Repertoiremappe notwendig. Kompetenzmodell Musizieren im Orchester oder in Ensembles als zentrales Handlungsfeld des Unterrichtsgegenstandes Orchester umfasst die vier Kompetenzbereiche: – Musizieren, Interpretieren und Gestalten – Erwerben instrumentaler Fertigkeiten – Hören und Erfassen – Wissen und Reflektieren. Die für den Unterrichtsgegenstand Orchester relevanten Kompetenzen werden in Verbindung mit der musizierten Literatur in der 5. Klasse und in den einzelnen Semestern erarbeitet und ständig weiterentwickelt. Die Semester beinhalten folgende thematische Schwerpunkte: – Entwicklung instrumentaler Fertigkeiten in Orchester und Ensemble – Üben – Analyse – Musikgeschichte/Stilkunde – Interpretation/Improvisation – prägende Komponistinnen und Komponisten, Orchester und Ensembles Je einer der thematischen Schwerpunkte wird in jedem Semester bzw. in der 5. Klasse in den Vordergrund gestellt. Neben diesem fließen auch die übrigen Schwerpunkte ständig in die praktische Arbeit mit ein. Das 8. Semester wird zur Erweiterung, Vertiefung und persönlichen Schwerpunktsetzung genutzt. Fachspezifische dynamische Kompetenzen Der Unterricht in Orchester unterstützt die Entwicklung folgender dynamischer Kompetenzen: – in der Gruppe musizieren – selbstständig, eigenverantwortlich und kontinuierlich üben – Arbeits- und Übeprozesse in der Gruppe mitgestalten – Leitungsfunktionen im Stimmregister, im Ensemble und im Orchester übernehmen – Präsentationen vorbereiten und moderieren – eigene Stärken einschätzen und konstruktiv in die Gruppe einbringen – Feedback geben und annehmen – Strategien für das eigene Zeitmanagement erstellen – die Gefahr von Hörschäden im Zusammenhang mit Musikausübung und -konsum abschätzen – aktuelle Technologien und Medien nutzen und einsetzen – Emotionen/Gefühle durch das eigene Musizieren vermitteln – sich auf Präsentationen mental und körperlich vorbereiten – sich in Aufführungssituationen adäquat verhalten Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff (5. bis 8. Klasse): Semesterübergreifende Kompetenzen Die hier angeführten, für alle Semester gleichlautenden Kompetenzen sind mit dem thematischen Schwerpunkt des jeweiligen Semesters bzw. der 5. Klasse zu verknüpfen. Sie sind nach Komplexität und Anspruchsniveau zu differenzieren. Aus dieser Differenzierung ergibt sich eine individuelle, beurteilungsrelevante Progression innerhalb der semesterübergreifenden Kompetenzen. a) Musizieren, Interpretieren und Gestalten – Notentext verstehen, deuten und umsetzen – entsprechende stilistische Kenntnisse in vielfältiger Literatur anwenden – einen stiladäquaten Orchester- bzw. Ensembleklang mitgestalten – sich in Orchester und Ensemble künstlerisch präsentieren – eigene Ideen entwickeln und musikalisch darstellen – freies Gestalten und Improvisieren b) Erwerben instrumentaler Fertigkeiten – grundlegende instrumentenspezifische Fertigkeiten vorweisen – musikalische Gestaltungsmöglichkeiten anwenden – den Körper bewusst wahrnehmen und einsetzen – intonieren und Strategien in diesem Bereich anwenden – differenzierte Spielweisen auf dem Instrument einsetzen – das eigene Instrument in den Orchesterklang integrieren – verschiedene Übetechniken anwenden – vom Blatt spielen – in solistisch besetzten Ensembles mitwirken c) Hören und Erfassen – beim Musizieren aufeinander hören – Intonation wahrnehmen – das eigene Instrument in Bezug auf den Orchesterklang wahrnehmen – Orchesterklänge differenziert wahrnehmen und beschreiben – musikalische Parameter und Gestaltungsmittel erkennen und unterscheiden – formale Abläufe mitverfolgen – Musik in ihrer Komplexität wahrnehmen und beschreiben d) Wissen und Reflektieren – musiktheoretisches und musikgeschichtliches Wissen anwenden – Wissen über Bauweise, Funktion und Pflege des Instruments anwenden – orchesterspezifische Literaturkenntnisse vorweisen – musikalisches Fachvokabular verstehen und anwenden – Komponistinnen und Komponisten sowie Orchester und Ensembles in einen musikgeschichtlichen Kontext stellen – musikalische Qualitäten erkennen und darüber reflektieren – Unterrichtsinhalte dokumentieren 5. Klasse (1. und 2. Semester): Musizieren, Interpretieren und Gestalten; Erwerben instrumentaler Fertigkeiten; Hören und Erfassen; Wissen und Reflektieren – siehe semesterübergreifende Kompetenzen Thematischer Schwerpunkt – Entwicklung instrumentaler Fertigkeiten in Orchester und Ensemble Exemplarische Inhalte – instrumentenspezifisches Wissen – musikalische Gestaltungsmöglichkeiten – Körperbewusstsein – Atmung – Haltung – Klanggestaltung und Tonbildung – Pflege des Instruments – Musiktheoretische Grundlagen in Verbindung mit dem Musizieren – musikalische Fachausdrücke – Notationsformen – Rhythmen – harmonische Strukturen 6. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Musizieren, Interpretieren und Gestalten; Erwerben instrumentaler Fertigkeiten; Hören und Erfassen; Wissen und Reflektieren – siehe semesterübergreifende Kompetenzen Thematischer Schwerpunkt – Üben Exemplarische Inhalte – verschiedene Übetechniken – Strategien des Übens – instrumentale Fertigkeiten – zielgerichtete Übeprozesse – individuell und in der Gruppe – Reflexion individuellen Übeverhaltens – Mentales Üben – Übeplan – Haltungs-, Lockerungs- und Entspannungsübungen – Planung und Durchführung von Auftritten und Präsentationen 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Musizieren, Interpretieren und Gestalten; Erwerben instrumentaler Fertigkeiten; Hören und Erfassen; Wissen und Reflektieren – siehe semesterübergreifende Kompetenzen Thematischer Schwerpunkt – Analyse Exemplarische Inhalte – Erfassen und Beschreiben von musikalischen Abläufen – formaler Aufbau von Musikstücken – rhythmische und melodische Strukturen – motivisch – thematische Aspekte – harmonische Zusammenhänge 7. Klasse: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Musizieren, Interpretieren und Gestalten; Erwerben instrumentaler Fertigkeiten; Hören und Erfassen; Wissen und Reflektieren – siehe semesterübergreifende Kompetenzen Thematischer Schwerpunkt – Musikgeschichte/Stilkunde Exemplarische Inhalte – Verbindung musikhistorischer Zusammenhänge mit der Orchester- und Ensembleliteratur – Stilkunde und Aufführungspraxis anhand der musizierten Literatur – historische Aufführungspraxen – stilistisch adäquate Spieltechniken und Tongebung – zeitgenössische Klangsprachen – performative Ausdrucksmöglichkeiten – Phrasierungen 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Musizieren, Interpretieren und Gestalten; Erwerben instrumentaler Fertigkeiten; Hören und Erfassen; Wissen und Reflektieren – siehe semesterübergreifende Kompetenzen Thematischer Schwerpunkt – Interpretation/Improvisation Exemplarische Inhalte – stiladäquate Interpretationen – verschiedene Notationen (traditionelle, historische und graphische Notation) – Interpretationsvergleiche – Bearbeitungen – Orchester- und Ensemblearrangements – Improvisation über rhythmische, melodische und harmonische Muster 8. Klasse – Kompetenzmodul 7: 7. Semester: Musizieren, Interpretieren und Gestalten; Erwerben instrumentaler Fertigkeiten; Hören und Erfassen; Wissen und Reflektieren – siehe semesterübergreifende Kompetenzen Thematischer Schwerpunkt – prägende Komponistinnen und Komponisten, Orchester und Ensembles Exemplarische Inhalte – Biographien relevanter Komponistinnen und Komponisten – prägende Orchester und Ensembles – Entstehungsgeschichte von bahnbrechenden Werken – herausragende Dirigentinnen und Dirigenten – Werkverzeichnisse 8. Semester: Musizieren, Interpretieren und Gestalten; Erwerben instrumentaler Fertigkeiten; Hören und Erfassen; Wissen und Reflektieren – siehe semesterübergreifende Kompetenzen Thematischer Schwerpunkt – Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte Exemplarische Inhalte – Persönliche Schwerpunktsetzungen aus den Inhalten der Oberstufe – Themenzentrierte Querschnitte – Eigenkompositionen KUNST UND GESTALTUNG Als Pflichtgegenstand im Schwerpunkt Kunst und Gestaltung: Unterstufe Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse): Die Schülerinnen und Schüler haben sich aufgrund der Eignungsprüfung für diese spezielle Schulform qualifiziert. Deshalb und aufgrund der höheren Wochenstundenanzahl sind die Anforderungen beim Kompetenzerwerb erweitert und die Auseinandersetzung mit den Fachinhalten vertieft. Kunst und Gestaltung ermöglicht sinnlich-ästhetische Zugänge zur Welt und fördert ganzheitliche Persönlichkeitsbildung. Die Schülerinnen und Schüler erwerben grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in den Bereichen bildnerische Praxis, bildende und angewandte Kunst, Alltagskultur, gestaltete Umwelt und visuelle Kommunikation. Der Unterrichtsgegenstand schafft Orientierung, um in visuellen Kulturen reflektiert zu handeln und diese eigeninitiativ mitzugestalten. Die Schülerinnen und Schüler erkennen, wie durch Bilder und weitere ästhetische Phänomene ihre Vorstellungen von sich selbst und der Welt geprägt werden. Sie verstehen, dass die Herstellung und der Einsatz visueller Gestaltungen von Interessen, sozialen und kulturellen Umständen sowie von persönlichen Erfahrungen, Einstellungen und Intentionen beeinflusst werden. Das ermöglicht differenzierte Einschätzungen künstlerischer und kultureller Ausdrucksformen aus der Gegenwart und Vergangenheit in bildender und angewandter Kunst. Auch außerhalb eines eurozentristischen Kontextes lernen die Schülerinnen und Schüler ihre Vielfalt und Diversität kennen, anzuerkennen und damit umzugehen. Die Schülerinnen und Schüler erfahren und erproben, wie Techniken, Materialien, bildnerische Mittel, Medien, Genres und Absichten visuelle Produkte in Form, Aussehen und Wirkung beeinflussen. Sie können diese als Kommunikationsmittel einsetzen und sie auch selbst gestalten. Der Erwerb von Fachsprache unterstützt bildnerisches Denken, fachliches Kommunizieren und Handeln. In Kunst und Gestaltung werden Vorstellungskraft, Fantasie, sinnliche Erfahrung, Einfühlungsvermögen, individuelle und gemeinsame Ausdrucksfähigkeit, individuelles Gestaltungsvermögen und Eigeninitiative gefördert und erweitert. Experimentierfreude, Offenheit und Neugier werden angeregt, ebenso Flexibilität, Kritikfähigkeit, Ausdauer und Konzentration. Die Schülerinnen und Schüler lernen, auf eigene Ideen und Vorstellungen zu vertrauen. Sie entwickeln ein Bewusstsein für die Originalität ihrer bildnerischen Arbeiten und erfahren sich als aktive und verantwortungsvolle Gestalterinnen und Gestalter ihrer analogen und virtuellen Lebenswelten. In der Einzel- wie in der Zusammenarbeit gewinnen sie Vertrauen in ihre individuelle Wahrnehmungs-, Gestaltungs-und Urteilsfähigkeit und werden motiviert, diese über die Schule hinaus eigenständig weiterzuentwickeln. Der Unterrichtsgegenstand Kunst und Gestaltung trägt somit in besonderer Weise zur Identitätsbildung und Persönlichkeitsentwicklung Heranwachsender bei und fördert lebenslanges Lernen. Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse): Für Kunst und Gestaltung sind im Stundenplan Doppelstunden vorzusehen. Die Unterrichtsvorhaben berücksichtigen die drei Kompetenzbereiche. Deren Gewichtung und Reihung fallen unterschiedlich aus, wobei die bildnerische Praxis den größten Anteil hat. Themenrahmen und Aufgabenstellungen liegen in der Verantwortung der Lehrerinnen und Lehrer. Die Anwendungsbereiche sind verpflichtend umzusetzen. Sie stellen repräsentative Themengebiete dar und beschreiben nicht den gesamten Unterricht. In Verschränkung mit den übergreifenden Themen sind daraus konkrete Unterrichtsvorhaben zu entwickeln. Auf methodische Vielfalt im Unterricht ist ebenso zu achten wie auf die Einbindung vielfältiger und unterschiedlicher Beispiele aus bildender und angewandter Kunst, Alltagskultur, gestalteter Umwelt und visueller Kommunikation. Vertiefendes Erschließen von Themen und Aufgaben ist wichtiger als möglichst viele zu behandeln. Es wird empfohlen, Themen auch gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern zu entwickeln, um gemeinschaftliches Handeln und Lernen mit- und voneinander als auch Eigeninitiative zu fördern. Angeleitetes sowie eigenständiges praktisches Tun werden dem Alter, den Möglichkeiten, Fähigkeiten und Potenzialen der Schülerinnen und Schüler entsprechend aufeinander abgestimmt. Aufgaben werden sowohl offen als auch zweckgerichtet gestellt und werden hinsichtlich der Ziele, Anlässe, Genres und Medien zunehmend vielfältiger und komplexer. Externe Aufgaben, wie Wettbewerbsthemen, können im Unterricht motivierend wirken. Selbstständiges Anwenden der erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie das Übernehmen von Verantwortung für Material, Mediennutzung und Arbeitsplatz werden gefördert. Während und am Ende des Arbeitens werden die Fortschritte und Ergebnisse gemeinsam diskutiert und Erfahrungen ausgetauscht, damit die Erkenntnisse aus der Reflexion in die individuelle Entwicklung einfließen können. Das Führen einer Sammlung und eines Skizzenbuchs ist empfehlenswert, um Recherchen, Ideen, Versuche, Varianten, Konzepte und Ergebnisse zu dokumentieren. Der Unterricht findet in Fachräumen mit entsprechender Infrastruktur statt. Im Schulgebäude gibt es Möglichkeiten für das Präsentieren von Unterrichtsergebnissen. Die Realisierung größerer Projekte im Klassenverband, klassen- oder schulübergreifend ist wünschenswert. Es ist anzustreben, dass Schülerinnen und Schüler an Originalen lernen, auch an außerschulischen Standorten sowie im Austausch mit Kunstschaffenden und Fachleuten (zB im Sektor der Kunstvermittlung sowie in einschlägigen künstlerischen und gestalterischen Berufen). Bei der Verwendung von Bildern und anderen medialen Produkten ist auf die Wiedergabequalität und die rechtlichen Grundlagen zu achten. Ökologische, ökonomische, sicherheitstechnische und gesundheitliche Aspekte bestimmen die Auswahl der Materialien und Techniken. Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 1 , Entrepreneurship Education 2 , Informatische Bildung 4 , Interkulturelle Bildung 5 , Medienbildung 6 , Politische Bildung 7 , Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 8 , Sprachliche Bildung und Lesen 10 , Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 11 , Verkehrs- und Mobilitätsbildung 12 , Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung 13 Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse): Dem Unterrichtsgegenstand Kunst und Gestaltung liegen Konzepte zugrunde, die für die bildende Kunst, gestaltete Umwelt und visuelle Kommunikation zentral sind. Material, Technik und Medien Material, Technik und Medien ermöglichen und begrenzen alle Arten bildnerischen Gestaltens. Materialqualitäten und Materialbeschaffenheit in Verbindung mit verschiedenen Techniken sind maßgebend für die Gestaltung. Medien und Techniken beeinflussen nicht nur die Herstellung, sondern auch die Verbreitung und Präsentation von bildnerischen Gestaltungen. Regeln, Regelbrüche und Innovation In Kunst und visuellen Kulturen zeigen sich Regeln, die von Einzelnen, Gruppen und Gesellschaften bestimmt werden. Bildnerisches Gestalten hängt mit dem Erlernen und Anwenden von Regeln zusammen. Das Einhalten von Regeln ist Voraussetzung dafür, sich visuell verständlich zu machen. Im Kreativen liegt die Fähigkeit, durch Aussetzen, Brechen oder Übertreten von Regeln Neues zu schaffen. Auf diese Weise werden Originalität, Individualität und Diversität sichtbar. Imagination, Fiktion und Realität Im bildnerischen Gestalten geht es um das Verhältnis von Imagination, Fiktion und Realität in seiner Vielschichtigkeit. Imaginieren ruft sinnliche Eindrücke aus der Erinnerung sowie neue innere Vorstellungen hervor. Dieser individuelle Vorgang kann bildnerisch dargestellt werden. Ebenso spielen das Abbilden der sichtbaren Wirklichkeit sowie die Darstellung von realen und fiktiven Inhalten eine wesentliche Rolle. An den Unterschieden und den Übergängen zwischen Imagination und Realitätsdarstellung gilt es zu arbeiten, um die vielfältige Auseinandersetzung mit Wirklichkeiten und ihren Darstellungen zu ermöglichen. Form, Funktion und Wirkung Als Verständigungs-, Ausdrucks- und Darstellungsmittel haben bildnerische Gestaltungen und Prozesse unterschiedliche Funktionen und Wirkungen: ua. erfreuen, unterhalten, beeindrucken, neugierig machen, dokumentieren, informieren, illustrieren, erläutern, auffordern, repräsentieren, auch provozieren und schockieren. Die Wirkung bildnerischer Gestaltungen ist abhängig von Form- und Gestaltungsentscheidungen. Verwendung und Wirkung werden beeinflusst von Sozialisation, individuellen Sichtweisen, persönlichen Interessen, Wissen und Bildung. Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse): In der Verschränkung der drei Kompetenzbereiche Bildnerische Praxis, Wahrnehmen und Reflektieren sowie Bildsprachen und Kommunizieren wird das Zusammenwirken von Vorstellung, bildnerischer Darstellung, Mitteilung, Deutung und Bedeutung als komplexer Kompetenzentwicklungsprozess dargestellt. Bildnerische Praxis Im Mittelpunkt des Unterrichtsgegenstandes steht die bildnerische Tätigkeit der Schülerinnen und Schüler zur Entwicklung und Weiterentwicklung ihres visuellen und ästhetischen Vorstellungs-, Darstellungs- und Ausdrucksvermögens. In der bildnerischen Praxis werden kreative Potenziale aktiviert und sinnlich-ästhetische Zugänge zur Welt ermöglicht. Im eigenständigen Gestalten entwickeln die Schülerinnen und Schüler Verständnis und Gespür für die unterschiedlichen Wirkungen und Absichten bildnerischer Ausdrucksformen. Wahrnehmen und Reflektieren Wahrnehmen als aktiver Vorgang ereignet sich im Zusammenspiel der Sinne und ermöglicht Teilhabe an dem, was uns umgibt. In der Form-, Farb-, Raum- und Zeitwahrnehmung und im Erschließen physischer und virtueller Umgebungen entstehen Bilder von der Welt und es eröffnen sich Zugänge zum eigenen bildnerischen Gestalten, zu bildender und angewandter Kunst, gestalteter Umwelt und visueller Kommunikation. Die Schülerinnen und Schüler lernen Wirkungen, Bedeutungen und Botschaften von bildnerischen Arbeiten zu reflektieren und zu verstehen. Bildsprachen und Kommunizieren Die Schülerinnen und Schüler lernen in der bildnerischen Praxis und beim Wahrnehmen und Reflektieren ihrer Arbeiten sowie anhand von Beispielen aus Kunst und Alltagsästhetik unterschiedliche Bildsprachen kennen und sie einzusetzen. Sie erfahren, dass bildsprachliche Mittel eindeutig, mehrdeutig, auch widersprüchlich sein können und sich unterschiedlich auslegen lassen. Durch das Kommunizieren mit Bildern und über Bilder erweitern sie ihr Vorstellungs- und Ausdrucksvermögen. Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse): 1. Klasse: Kompetenzbereich Bildnerische Praxis Die Schülerinnen und Schüler können – mit verschiedenen Materialien, einfachen analogen und digitalen Werkzeugen, Techniken und Medien spielerisch experimentieren und sie grundlegend handhaben. – verschiedene Materialien, analoge und digitale Medien, Techniken und Werkzeuge den Aufgaben gemäß einsetzen und einfache bildnerische Verfahren und künstlerische Strategien anwenden. – ausgehend von Aufgaben, basierend auf eigenem Erleben, Gedanken, Gefühlen, Vorstellungen und Fantasien Gestaltungsideen entwickeln und überarbeiten. – unter Einsatz analoger und digitaler Bildproduktion bildnerische Gestaltungen im Zusammenwirken von Vorstellung, Darstellung und Mitteilung realisieren. Kompetenzbereich Wahrnehmen und Reflektieren Die Schülerinnen und Schüler können – bildnerische Gestaltungselemente erkennen, unterscheiden sowie Zusammenhänge zwischen ihnen herstellen. – eigene Arbeiten und jene von Mitschülerinnen und Mitschülern betrachten, darüber reflektieren und sich kriterienorientiert und respektvoll darüber austauschen. – anhand von Beispielen aus bildender und angewandter Kunst und Alltagsästhetik elementare Funktionen sowie Absichten und Wirkungen erkennen und deren Zusammenhänge herstellen. Kompetenzbereich Bildsprachen und Kommunizieren Die Schülerinnen und Schüler können – mit analogen und digitalen bildnerischen Gestaltungen altersgemäß kommunizieren. – unter Verwendung einer elementaren Fachsprache den Zusammenhang zwischen Absicht und Ausführung bei ihren eigenen bildnerischen Arbeiten und weiterer Gestaltungen beschreiben. – eigene und andere Gestaltungen dokumentieren, präsentieren, angeleitet arrangieren und sich wertschätzend darüber austauschen. 1, 2, 10, 13 Anwendungsbereiche Die Anwendungsbereiche sind als repräsentative Themengebiete zu verstehen, gleichermaßen produkt- und prozessorientiert. – Das alles bin ich – ich stelle mich vor 8 – Was Bilder erzählen und wie Bilder erzählen – Das alles ist Kunst – Vielfalt und Fülle der künstlerischen und bildnerischen Produktion aus aller Welt 5 – Skulptur und Plastik – Experimentieren mit Materialien 2. Klasse: Kompetenzbereich Bildnerische Praxis Die Schülerinnen und Schüler können – mit verschiedenen Materialien, analogen und digitalen Werkzeugen, Techniken und Medien angeleitet experimentieren und sie handhaben. – verschiedene Materialien, analoge und digitale Medien, Techniken und Werkzeuge den Aufgaben gemäß einsetzen und grundlegende bildnerische Verfahren und künstlerische Strategien anwenden; – ausgehend von Aufgaben, basierend auf Gefühlen, Vorstellungen und Fantasien sowie Strategien der Ideenfindung Gestaltungsideen entwickeln und überarbeiten. 1, 2 – unter Einsatz analoger und digitaler Bildproduktion bildnerische Gestaltungen im Zusammenwirken von Vorstellung, Darstellung und Mitteilung weitgehend selbstständig realisieren. Kompetenzbereich Wahrnehmen und Reflektieren Die Schülerinnen und Schüler können – bildnerische Gestaltungselemente erkennen sowie verschiedene Funktionen ausgewählter bildnerischer Gestaltungen unterscheiden; 10 – eigene Arbeiten und jene von Mitschülerinnen und Mitschülern differenziert betrachten, darüber reflektieren und sich kriterienorientiert und respektvoll darüber austauschen; – anhand von Beispielen aus bildender und angewandter Kunst und Alltagsästhetik elementare Funktionen sowie Absichten und Wirkungen erfassen und deren Zusammenhänge herstellen. 10 Kompetenzbereich Bildsprachen und Kommunizieren Die Schülerinnen und Schüler können – mit analogen und digitalen bildnerischen Gestaltungen zielgruppenorientiert kommunizieren. – unter Verwendung einer elementaren Fachsprache den Zusammenhang zwischen Absicht und Ausführung eigener Arbeiten und weiterer Gestaltungen begründen. – sich über eigene und andere Gestaltungen wertschätzend austauschen, sie dokumentieren, präsentieren und angeleitet arrangieren. 1, 2, 13 Anwendungsbereiche Die Anwendungsbereiche sind als repräsentative Themengebiete zu verstehen, gleichermaßen produkt- und prozessorientiert. – Schriftbild und Schriftgestaltung – Mit Bilderabfolgen darstellen und erzählen 6, 10 – Vervielfältigung und Variation – Der Raum um uns – gebauter Raum, Naturraum und soziale Umgebung 7, 11, 12 3. Klasse: Kompetenzbereich Bildnerische Praxis Die Schülerinnen und Schüler können – mit vielfältigen Materialien, analogen und digitalen Werkzeugen, Techniken und Medien experimentieren und sie weitgehend selbstständig handhaben. – vielfältige Materialien, analoge und digitale Medien, Techniken und Werkzeuge den Aufgaben gemäß einsetzen und bildnerische Verfahren und künstlerische Strategien anwenden. – ausgehend von Aufgaben, orientiert an Absichten, Anlässen und Vorstellungen, Strategien der Ideenfindung sowie Recherche anwenden, um Gestaltungsideen zu entwickeln und kriterienorientiert und begründet zu überarbeiten. 1, 2 – komplexe bildnerische Gestaltungen im Zusammenwirken von Vorstellung, Darstellung und Mitteilung selbstständig realisieren, auch unter Einsatz medienübergreifender Bildproduktion. 4 Kompetenzbereich Wahrnehmen und Reflektieren Die Schülerinnen und Schüler können – Genres, Bildmotive und Darstellungsweisen erfassen sowie verschiedene Funktionen und Zwecke ausgewählter bildnerischer Gestaltungen unterscheiden und analysieren. – eigene Arbeiten und jene von Mitschülerinnen und Mitschülern differenziert betrachten, darüber reflektieren und sich kriterienorientiert darüber austauschen. – anhand von Beispielen aus bildender und angewandter Kunst und Alltagsästhetik Funktionen sowie Absichten und Wirkungen untersuchen und begründet beurteilen sowie deren Zusammenhänge, auch zur eigenen praktischen Arbeit, herstellen. Kompetenzbereich Bildsprachen und Kommunizieren Die Schülerinnen und Schüler können – mit analogen und digitalen bildnerischen Gestaltungen zielgruppenorientiert kommunizieren und ihre gestalterischen Entscheidungen begründen. – unter Verwendung einer zunehmend komplexeren Fachsprache den Zusammenhang zwischen Absicht und Ausführung eigener Arbeiten und weiterer Gestaltungen begründen und eigene Meinungen auf Basis eines konstruktiven Umgangs mit Vielfalt und Heterogenität formulieren. 5 – eigene und andere Gestaltungen dokumentieren, zielgruppengerecht präsentieren, zielgerichtet arrangieren und sich wertschätzend darüber austauschen. 1, 2, 10, 13 Anwendungsbereiche Die Anwendungsbereiche sind als repräsentative Themengebiete zu verstehen, gleichermaßen produkt- und prozessorientiert. – Figuren und Charaktere – Verschiedene Arten von Bildern lesen – kulturelle und visuelle Codes entdecken und einsetzen 6, 5, 10 – Das alles kann Kunst – Kunst jenseits des Museums 2, 13 – Raumdarstellung, Positionen und Perspektiven – Wirkung und Bedeutung 7, 8 4. Klasse: Kompetenzbereich Bildnerische Praxis Die Schülerinnen und Schüler können – mit vielfältigen Materialien, analogen und digitalen Werkzeugen, Techniken und Medien experimentieren und sie selbstständig handhaben. – vielfältige Materialien, analoge und digitale Medien, Techniken und Werkzeuge kriteriengeleitet einsetzen und bildnerische Verfahren und künstlerische Strategien anwenden. – ausgehend von komplexen Aufgaben orientiert an Absichten, Anlässen und Vorstellungen Strategien der Ideenfindung sowie der Recherche anwenden, um unterschiedliche Gestaltungsideen zu entwickeln und kriterienorientiert und begründet zu überarbeiten. 1 – komplexe bildnerische Gestaltungen im Zusammenwirken von Vorstellung, Darstellung und Mitteilung selbstständig realisieren, auch unter Einsatz medienübergreifender Bildproduktion. 4 Kompetenzbereich Wahrnehmen und Reflektieren Die Schülerinnen und Schüler können – Genres, Bildmotive, Darstellungsweisen und künstlerische Strategien erfassen sowie unterschiedliche Funktionen und Zwecke ausgewählter bildnerischer Gestaltungen unterscheiden, analysieren und interpretieren. – sich mit den eigenen Arbeiten kritisch auseinandersetzen, die eigenen Arbeiten und die Arbeiten der Mitschülerinnen und Mitschülern differenziert betrachten, darüber reflektieren und sich kriterienorientiert und respektvoll darüber austauschen. – anhand von Beispielen aus der bildenden und angewandten Kunst und Alltagsästhetik Funktionen sowie Absichten und Wirkungen kritisch reflektieren und begründet beurteilen sowie Zusammenhänge, auch zur eigenen praktischen Arbeit, herstellen. Kompetenzbereich Bildsprachen und Kommunizieren Die Schülerinnen und Schüler können – mit analogen und digitalen bildnerischen Gestaltungen zielgruppenorientiert kommunizieren und ihre gestalterischen Entscheidungen präzise begründen. – unter Verwendung einer zunehmend komplexeren und differenzierteren Fachsprache den Zusammenhang zwischen Absicht und Ausführung eigener Arbeiten und weiterer Gestaltungen begründen und eigene Meinungen auf Basis eines konstruktiven Umgangs mit Vielfalt und Heterogenität formulieren. 5 – eigene und andere Gestaltungen dokumentieren, zielgruppengerecht präsentieren, wirkungsvoll und zielgerichtet arrangieren und sich wertschätzend darüber austauschen. 1, 2, 10, 13 Anwendungsbereiche Die Anwendungsbereiche sind als repräsentative Themengebiete zu verstehen, gleichermaßen produkt- und prozessorientiert. – Visuelle Gestaltung von Informationen – auffordern, beeindrucken, manipulieren – Funktionen und Wirkungen der Kombination von Bild und Wort 6, 7, 13 – Bewegte Bilder, Bewegende Bilder – Funktionen und Wirkungen der Kombination von Bild, Bewegung und Ton 6, 10 – Das alles darf Kunst? Freiheit der Kunst – Grenzen der Kunst, Protest, Provokation und Propaganda, Ethik und Moral im Umgang mit Bildern 2, 6, 7 – Was ist schön? Ästhetische Urteile und Gewohnheiten in Alltag und Kunst erfassen, begründen, beschreiben und argumentieren 8, 10 – Architektur und öffentlicher Raum – Inklusion und Exklusion, Identifikation und Partizipation, Macht und Ermächtigung 7, 11 1 Bildungs-,Berufs- und Lebensorientierung 2 Entrepreneurship Education 3 Gesundheitsförderung 4 Informatische Bildung 5 Interkulturelle Bildung 6 Medienbildung 7 Politische Bildung 8 Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 9 Sexualpädagogik 10 Sprachliche Bildung und Lesen 11 Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 12 Verkehrs- und Mobilitätsbildung 13 Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung Oberstufe Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse): Im Hinblick auf die Gestaltungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler, die sich aufgrund der Eignungsprüfung für das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung qualifiziert haben, und auf Basis der höheren Wochenstundenanzahl ist eine entsprechend stärkere Intensität in der Auseinandersetzung mit den Inhalten des Lehrstoffs und eine höhere Leistungsanforderung das Ziel. Der Unterrichtsgegenstand Kunst und Gestaltung erschließt Zugänge zu allen ästhetisch begründeten Phänomenen unserer visuellen und haptischen Lebenswelt. Die Inhalte beziehen sich auf die Sachbereiche bildende und angewandte Kunst, visuelle Medien und Umweltgestaltung (Grafik, Malerei, Plastik, Architektur, Design, Fotografie, Film und Video, digitale Medien, Computerkunst, Informationsdesign) sowie alltagsästhetische Objekte und Phänomene. Die für die Unterstufe formulierte Bildungsaufgabe dient als Grundlage für die Arbeit an der Oberstufe. Darüber hinaus soll der Unterricht in Bildnerischer Erziehung – die an der Unterstufe erworbenen Sach- und Methodenkenntnisse, Fertigkeiten, Einsichten und Haltungen sowie die sinnliche Erlebnisfähigkeit, die schöpferischen Kräfte und das Ausdrucksvermögen erweitern, differenzieren und vertiefen; – die Fähigkeit und das Interesse fördern, sowohl über Werke der bildenden und angewandten Kunst, der visuellen Medien und der Umweltgestaltung als auch über die eigene bildnerische Arbeit zu reflektieren und zu kommunizieren; – in der vertiefenden und reflektierenden Auseinandersetzung mit Werken der bildenden Kunst und in der produktiven, gestalterischen Tätigkeit Wahrnehmungsbezogenes mit Begrifflich-Logischem verbinden und anschauliches Denken entwickeln; – vielfältige Methoden und Strategien für Problemlösungen erschließen und dazu befähigen, innovativ zu denken und zu handeln; – durch die strukturierte Beschäftigung mit der eigenen Persönlichkeit einen wesentlichen Beitrag zur Identitätsfindung leisten und durch die Entwicklung und Pflege der individuellen schöpferischen Ressourcen – in Form eines kontinuierlichen, lebensbegleitenden Prozesses – kreative und emotionale Intelligenz ausbilden; – das kritische Bewusstsein in Bezug auf Klischees und Rollenbilder schärfen; – in verschiedenen Lebensbereichen den Gestaltungswillen und die Freude an bewusster Gestaltung fördern sowie das geistige und emotionale Potential von Kunst erschließen; – über die strukturierte Dokumentation der eigenen Arbeit einen vertieften Bezug zur persönlichen Leistung ermöglichen und die Bereitschaft zur Reflexion entwickeln; – in der Nutzung des fachtypisch interdisziplinären Potentials allgemeine Transferleistungen ermöglichen, wissenschaftliches Denken und Arbeiten vorbereiten und damit einen wesentlichen Beitrag für die Studierfähigkeit sowie zur Berufsvorbereitung leisten; – Kunst als Nahtstelle von unterschiedlichen Lebens- und Erfahrungswelten, wie die der Wahrnehmung, der Phantasie, der Kultur, Religion sowie die der Politik, der Wirtschaft und der Technik erschließen und Grundlagen für Werthaltungen und Wertschätzung schaffen; – differenzierte Kenntnisse und Fertigkeiten in Kommunikationsfähigkeit und Medienkompetenz entwickeln; – das jeweilige kulturelle Umfeld in größere gesellschaftliche Zusammenhänge stellen und dazu befähigen, am zeitgenössischen Kulturgeschehen bewusst teilzunehmen. Der Unterricht in Bildnerischer Erziehung am Gymnasium/Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung soll darüber hinaus: – über die intensive, aufbauend strukturierte Aneignung technischer Fertigkeiten eine dem Zeitausmaß und der individuellen Leistungsfähigkeit entsprechende Sicherheit in der bildnerischen Praxis entwickeln; – die Fähigkeit zum Erfassen und Umsetzen von Gestaltqualitäten ästhetischer Produkte steigern und differenzieren; – die Qualität der eigenen Arbeit in Form öffentlichkeitsorientierter Präsentationen sichtbar machen; – individuelle bildnerische Schwerpunkte setzen und vertiefen; – die selbstständige Durchführung komplexer, zeitintensiver Projekte ermöglichen; – eine lebendige Beziehung zu allen Bereichen der bildenden und angewandten Kunst sowie die interdisziplinäre Vernetzung mit anderen Kunstsparten wie Literatur, darstellender Kunst und Musik herstellen; – zur vertieften Auseinandersetzung mit kunstwissenschaftlichen Aussagen und Theorien führen; – die eigenverantwortliche und selbstständige Nutzung von Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung ermöglichen; – die persönliche Ausdrucksfähigkeit durch Identitätsfindung und Persönlichkeitsentwicklung steigern; – zu sachkompetenter Mitwirkung bei der Gestaltung der Lebensumwelt beitragen; – auf fachspezifische Studien vorbereiten; – Grundlagen im Vorfeld professioneller bildnerisch-gestaltender Tätigkeit in facheinschlägigen Berufen entwickeln. Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule Die bereits im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiter zu entwickeln und zu vertiefen. Beiträge zu den Bildungsbereichen Sprache und Kommunikation Analysieren und Beurteilen der ästhetischen Strukturen von Schrift- und Bildsprache; Erweitern des Fachvokabulars; Entwickeln und Anwenden rhetorischer und textgestaltender Fähigkeiten im Rahmen fachspezifischer Aufgaben im Vorfeld wissenschaftlichen Arbeitens Mensch und Gesellschaft Erkennen von Funktion und Bedeutung der Kunst und der visuellen Medien im gesellschaftspolitischen Kontext; Wechselbeziehungen zwischen ästhetischen Erscheinungsformen und gesellschaftlichen Entwicklungen innerhalb und außerhalb Europas kennen; Aufspüren gesellschaftlicher Normen und Klischees in visuellen Darstellungen; Auseinandersetzen mit der Thematisierung geschlechtsspezifischer Rollenbilder in Alltag, Kunst und Medien; Entwickeln von Verantwortungsbewusstsein bei der Mitgestaltung der Umwelt Natur und Technik Erforschen der sichtbaren Umwelt durch gestaltendes Abbilden; Erkennen des Einflusses von Technik und Technologien auf die Entstehung und Entwicklung ästhetischer Phänomene; Erkennen von Wechselbeziehungen zwischen künstlerischen Gestaltungsstrukturen und mathematisch-naturwissenschaftlichen Gesetzmäßigkeiten; Entwickeln von Kompetenzen im Umgang mit apparativen Medien im Dienste von Kommunikation, Produktion, Dokumentation und Präsentation Kreativität und Gestaltung Transferieren von kreativer Kompetenz aus dem Lernfeld Kunst in alle Bildungsbereiche; Bildnerisches Denken und Gestalten als verfügbare Methode zu kreativem Handeln gebrauchen können; Entwickeln von Problemlösungsstrategien, experimentellen Vorgangsweisen, paradoxen Zugängen, divergierendem Denken, Versuch-Irrtum-Lernen, Modellkonstruktionen; konstruktives und kreatives Umgehen mit „Fehlern“; Entwickeln von praktischen Fertigkeiten und Fähigkeiten im Umgang mit Geräten, Werkzeugen und Materialien Gesundheit und Bewegung Ausbilden der sinnlichen Fähigkeiten zur qualitätsvollen Kommunikation mit der Umwelt; Entwickeln der emotionalen Bildung durch bewussten Umgang mit Gefühlen und persönlichen Stärken und Schwächen; Auseinandersetzen mit unterschiedlichen Ausdrucksformen des menschlichen Körpers in Kunst und Kultur; Erkennen ergonomischer Aspekte in Architektur und Design; Steigern der Lebensqualität durch schöpferische Tätigkeit und durch Kunstverständnis Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse): – Die für die Unterstufe formulierten Grundsätze behalten auch für die Oberstufe ihre Gültigkeit. Der Unterricht muss auf den in der Unterstufe erworbenen Fähigkeiten und Kenntnissen aufbauen; – Durch eine Vielfalt an Inhalten, Methoden, Materialien und Techniken ist den unterschiedlichen Fähigkeiten und Interessen der Schülerinnen und Schüler Rechnung zu tragen; – Die Unterrichtsgestaltung hat zwischen Strukturierung und Offenheit einen Rahmen für komplexe Lernsituationen zu schaffen und vielfältige Lernchancen zu ermöglichen. Dazu gehört auch das Nutzen des Bildungspotentials, das in der konstruktiven Wechselbeziehung zwischen praktischer Arbeit und Reflexion wirksam wird; – Die Möglichkeit, die bildnerische Arbeit in einen größeren Sinn- und Produktionszusammenhang zu stellen, ist im Rahmen von Projekten zu wechselnden Themenkreisen zu nutzen, – Formen des fächerverbindenden Unterrichts sind in allen Schulstufen anzustreben, um über fachspezifische Zugänge Einsichten in gemeinsame Problemfelder zu gewinnen; – Die Lerninhalte sind im Hinblick auf persönliche Interessens- und Lebensbereiche in zunehmendem Maße von den Schülerinnen und Schülern mitzubestimmen und eigenverantwortlich zu bearbeiten. Bei der Auswahl haben die Lehrerinnen und Lehrer Entscheidungshilfen anzubieten und bei der Umsetzung der Aufgabenstellung thematisch, technisch, gestalterisch und arbeitsorganisatorisch zu beraten, – Erscheinungsformen und Entwicklungslinien der bildenden und angewandten Kunst, der Architektur und der visuellen Medien sind exemplarisch in thematisch-funktionellen Zusammenhängen unter Beachtung der chronologischen Zuordnung und der zeitbedingten Besonderheiten zu erschließen. Diese Methode baut ein vernetztes Wissen auf, entwickelt Verständnis und fördert Fähigkeiten, die für Transferleistungen und die Bewältigung komplexer Inhalte notwendig sind; – Durch geeignete Rahmenbedingungen ist im Bereich der Reflexion das selbstorganisierte Erarbeiten von Lerninhalten durch die Schülerinnen und Schüler zunehmend zu fördern; – Sowohl die qualitative Erarbeitung der praktischen Lernziele und deren notwendige reflektorische Einbettung als auch der Anspruch auf lebensbegleitende Pflege der persönlichen kreativen Ressourcen stellen besondere Anforderungen an den Organisationsrahmen der Lernprozesse. Die Doppelstunde als minimale Zeiteinheit des Unterrichtsgeschehens ist eine Voraussetzung dafür, – Da in der Erarbeitung der Fachinhalte der Bildnerischen Erziehung eine sinnlich-anschauliche Form der Auseinandersetzung von besonderer Bedeutung ist, sind Einsatz und Ergiebigkeit der Lehrmittel von besonderer Wichtigkeit. Bei der Wahl der Bildmedien ist auf Effizienz und optimale Qualität zu achten. Am Gymnasium/Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung gilt weiters: – Neben dem Erreichen der elementaren fachspezifischen Lernziele sind die individuellen Begabungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler gezielt zu entwickeln und intensiv zu fördern; – Komplexe Aufgaben, die die Vernetzung der gewonnenen Einsichten und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler herausfordern, sind zu stellen; – Die bildnerischen Problemstellungen sind nach Art, Umfang und Bedeutung ihrer Inhalte so zu strukturieren, dass sie dem individuellen Leistungsvermögen der Schülerinnen und Schüler gerecht werden; – Aktuelle Anlässe, Wettbewerbe und öffentliche Ausstellungen von Arbeiten der Schülerinnen und Schüler sind verstärkt zur Erreichung bildnerischer Lernziele zu nutzen; – Interdisziplinäre Erfahrungen und Kenntnisse sind über fächerverbindendes Arbeiten in der Schule und Einbeziehen von außerschulischen Expertinnen und Experten zugänglich zu machen. Einblicke in Strukturen fachverwandter Einrichtungen und Berufe sind zu ermöglichen; – Die Auseinandersetzung mit Originalwerken ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Unterrichts – Die Unterrichtsarbeit ergänzende Schulveranstaltungen richten sich nach örtlichen Gegebenheiten und aktuellen Anlässen; – Durch regelmäßiges Arbeiten mit Fachliteratur und geeigneten Medien ist die individuelle Zusammenstellung von geeignetem Bildmaterial und das Sammeln und Verfassen von Fachtexten durch die Schülerinnen und Schüler zu fördern; – Hausübungen sind im erforderlichen Ausmaß zu geben und dienen der Verfestigung von praktischen und theoretischen Fähigkeiten und Kenntnissen, aber auch der Vorbereitung bzw. Durchführung von Teilen größerer Projektarbeiten; – In der 7. und 8. Klasse sind Schularbeiten (7. Klasse zwei zweistündige je Semester, 8. Klasse eine zweistündige und eine dreistündige Schularbeit im 1. Semester sowie eine vierstündige im 2. Semester) durchzuführen. Bei jeder Schularbeit ist ein Bezug zur praktischen Tätigkeit der Schülerinnen und Schüler herzustellen. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff (5. bis 8. Klasse): Kompetenzmodell Die drei für den Unterrichtsgegenstand Kunst und Gestaltung relevanten Kompetenzbereiche setzen sich zusammen aus Bildnerische Praxis, Reflexion sowie Dokumentation und Präsentation. Die Kompetenzen und Teilkompetenzen der fünften Klasse benennen die Basiskompetenzen, welche in den aufsteigenden Klassen kontinuierlich vertieft und verdichtet werden. Die angeführten exemplarischen Inhalte dienen als Beispiele zur Erarbeitung der fachlichen Teilkompetenzen. 5. Klasse (1. und 2. Semester): Bildnerische Praxis – die an der Unterstufe erworbenen Sach- und Methodenkenntnisse, Fertigkeiten und das Ausdrucksvermögen erweitern, differenzieren und vertiefen; – Gestaltungsaufgaben aus unterschiedlichen bildnerischen Bereichen bearbeiten; – über Material- und Gestaltungserfahrungen zum zielgerichteten Einsatz der bildnerischen Mittel gelangen; – Sachzeichnungen, Raumdarstellungen, Studien und Skizzen zu konkreten Gestaltungsaufgaben herstellen; – das Repertoire eigener Bildvorstellungen und Darstellungsmöglichkeiten erweitern; – digitale Medien im Dienste fachspezifischer Aufgaben einsetzen. Reflexion – die eigenen Gestaltungsabsichten und Arbeitsergebnisse reflektieren und bewerten; – mit Phänomenen der visuellen Massenmedien bewusst und verantwortungsvoll umgehen; – Einsichten gewinnen in Strukturen der sinnlich erfahrbaren Welt als Voraussetzung für Bildverstehen, Bildgebrauch und Kommunikation; – Bewusstsein für gesellschaftliche Funktionen bildlicher Darstellungen entwickeln; – Entwicklungslinien der bildenden und angewandten Kunst kennen; – Kenntnisse über Werkstoffe und Arbeitsmittel erwerben; – Kunstwerke analysieren und Interpretationen anbahnen. Dokumentation und Präsentation – eigene Gestaltungsabsichten und Arbeitsergebnisse kommunizieren; – Ergebnisse der praktischen Arbeit und der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzungen in exemplarischer Form zusammenstellen, um persönliche Leistungen und Entwicklungen zu dokumentieren; – unterschiedliche Präsentationsformen einsetzen, Inhalte anschaulich und sprachlich kompetent darbieten. Exemplarische Inhalte Grafik, Malerei, Plastik, Architektur, Design, gestaltete Umwelt, Fotografie, Film, Studien vor dem Objekt, Raumdarstellung, Bildnerische Mittel, Komposition, Gestaltungsprozesse (Skizze, Studie, Entwurf). Fachvokabular des Gestaltens und Reflektierens, Bereiche der Bildenden Kunst, Vergleichende Werkbetrachtungen, Bildgattungen, Epochenraster, Original und Reproduktion, massenmediale Bildproduktion (Fernsehen, Film, Internet). Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Werktagebuch, Ausstellung. 6. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildnerische Praxis – gestalterische Strategien zu Identitätskonstruktionen erwerben; – durch vielfältige Darstellungs- und Gestaltungsweisen die Wahrnehmungs- und Erlebnisfähigkeit im Visuellen und Haptischen erweitern; – das Vorstellungsvermögen steigern und eine persönliche, differenzierte Bildsprache entwickeln; – thematisch gebundene Gestaltungsaufgaben, die eine bildnerische Umsetzung vorgegebener Inhalte zum Ziel haben, lösen; – gezieltes Naturstudium zur Auseinandersetzung mit bildnerischen Teilaspekten durchführen, die gegebenenfalls in Zusammenhang zu einem Themenzyklus stehen; – digitale Medien im Dienste fachspezifischer Aufgaben einsetzen; – öffentlichkeitswirksame bildnerische Projekte planen und durchführen. Reflexion – Reflexivität und Diskursfähigkeit im Umgang mit Bildmedien zeigen; – die eigenen Gestaltungsabsichten und Arbeitsergebnisse reflektieren und bewerten; – exemplarisch Aufgabenfelder und Erscheinungsformen der bildenden und angewandten Kunst kennen; – zeitbedingte Besonderheiten und Entwicklungslinien der bildenden und angewandten Kunst einordnen; – Faktoren erkennen, die in ihrem Zusammenwirken bestimmend für Gestaltung sind; – Kenntnisse über Ausdrucksformen in der bildenden Kunst gewinnen; – Interpretationsversuche zu Kunstwerken anstellen. Dokumentation und Präsentation – Präsentation und Dokumentation als Möglichkeiten der Kommunikation nutzen; – Ergebnisse der praktischen Arbeit und der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung in exemplarischer Form zusammenstellen; – unterschiedliche Formen der Präsentation verwenden; – Analyse und Interpretation ästhetischer Phänomene anschaulich und sprachlich kompetent darbieten. Exemplarische Inhalte Grafik, Malerei, Plastik, visuelle Medien und performative Techniken (inszenierte Fotografie, Tableau vivant, Videoclip, literarische Inhalte, Illustration, Tagesthemen, Werbung, Signet, Denkmal, Themenzyklen, Personendarstellungen), Wettbewerbe und Ausstellungen. Fachvokabular des Gestaltens und Reflektierens, vergleichende Werkbetrachtungen, Original und Reproduktion, massenmediale Bildproduktionen (Fernsehen, Film, Internet), Manipulation, Analyse von Kunstwerken (gesellschaftlicher Hintergrund, Anlass, Auftraggeberin bzw. Auftraggeber, Material und Technik, Künstlerinnen- und Künstlerpersönlichkeit), Kunstgeschichte im Überblick. Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildnerische Praxis – Informationen zielgruppengerecht, medien-, methoden- und themenadäquat visualisieren; – Denk- und Gestaltungsprozesse visualisieren; – Gestaltungsmittel zielgruppengerecht einsetzen und Medienauftritte planen; – zweckgebundene Gestaltungsaufgaben bearbeiten und bildnerische Mittel gezielt einsetzen; – digitale Medien im Dienste fachspezifischer Aufgaben einsetzen und als Werkzeug der Produktion, Präsentation und Kommunikation verwenden; – öffentlichkeitswirksame bildnerische Projekte planen und durchführen. Reflexion – Visuelle Botschaften dechiffrieren, differenzieren und bewerten; – bildnerische Mittel in ihrer Wirkung erkennen, als Träger von Inhalt und Aussage interpretieren und dabei die lokalen und zeitbedingten Besonderheiten berücksichtigen; – die Wirkung der bildnerischen Mittel im Hinblick auf den Realitätsgehalt medial vermittelter Botschaften erkennen und analysieren; – Ausdrucksformen in der Kunst kennen und kunsthistorische Zusammenhänge im Überblick herstellen; – Funktionen und Bedeutung von Kunst und Bildmedien in einen gesellschaftlichen Kontext setzen. Dokumentation und Präsentation – Bilder und Medien zur Kommunikation auswählen, ordnen und verwenden; – persönliche Leistungen und Entwicklungen adäquat dokumentieren; – Ergebnisse der praktischen Arbeit und der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung in exemplarischer Form zusammenstellen; – Medien der Informations- und Kommunikationstechnologie fachadäquat und zielorientiert anwenden; – ästhetische Phänomene analysieren, strukturieren und interpretieren sowie anschaulich und sprachlich kompetent darbieten können. Exemplarische Inhalte Schrift, Layout und Informationsdesign, Scribble, Werktagebuch, Mindmap, Produktdesign, literarische Inhalte, Werbebotschaften, Signet, Plakat, Flyer, Wettbewerbe, Ausstellungen. Bildnerische Mittel, Grafikdesign, Typografie, Zeichen und Geste, Mode/Design, Text/Bild Relation, Filmische Codes, Corporate Design, Urheberrecht, Massenmedien, Werbung, Manipulation, hedonistische, kritische, kommunikative oder wirtschaftliche Funktion von Kunst. Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungsgestaltung, Präsentationstechniken. 7. Klasse: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildnerische Praxis – die bildnerische Gestaltungsfähigkeit durch experimentelle und künstlerische Zugangsweisen erweitern; – in der Auseinandersetzung mit der Natur und mit Objekten aus der Lebensumwelt Sachverhalte beobachten und daraus Anregungen für die eigene Gestaltung gewinnen; – künstlerische Strategien für die eigene bildnerische Praxis entwickeln; – einen selbst gewählten bildnerischen Schwerpunkt mit reflektierendem Anteil setzen; – eine persönliche Bildsprache zu komplexen Gestaltungsaufgaben entwickeln; – digitale Medien als Werkzeug der Produktion, Präsentation und Kommunikation verwenden – öffentlichkeitswirksame bildnerische Projekte planen und durchführen. Reflexion – Kunst als Teil der Entwicklung kultureller Identität wahrnehmen und verstehen; – die gegenwärtigen Kunstentwicklungen kennen lernen und mit der eigenen bildnerischen Erfahrung in Beziehung setzen; – Kenntnisse über spezielle Werkstoffe und Arbeitsmittel erwerben; – sich eigenständig mit bildender und angewandter Kunst sowie visuellen Medien auseinandersetzen; – ästhetische Phänomene analysieren, strukturieren und interpretieren sowie anschaulich und sprachlich kompetent in schriftlicher und mündlicher Form darbieten können; – verschiedene Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung nützen und damit Einsichten in den Kunst- und Kulturbetrieb erhalten; – Beispiele für kunsttheoretische Ansätze kennen; – Methoden und praktische Erfahrungen im Vorfeld wissenschaftlichen Arbeitens erwerben. Dokumentation und Präsentation – Bildersammlungen erweitern und strukturieren; – künstlerische Prozesse dokumentieren; – Ergebnisse der praktischen Arbeit mit der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung zusammenführen. Exemplarische Inhalte Experimentelle Verfahren, künstlerische Strategien, Fotografie, Film, digitale Medien, Studien vor dem Objekt, Skizze, Grafik, Malerei, Plastik, Natur- und Architekturstudien, Ausstellungen und Wettbewerbe. Bildentwicklungen in Längsschnitten, Methoden der Bildanalyse (zB vergleichende Bildbetrachtung, Strukturanalyse), Bildgespräch, Recherchemethoden, Museums- und Ausstellungsbesuche, Ateliers, Medien, Fachliteratur, künstlerische Forschung. Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungsgestaltung, Präsentationstechniken, visuelles Material für vorwissenschaftliches Arbeiten aufbereiten. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildnerische Praxis – Raum und Räumlichkeit in die Bildnerische Gestaltung einbeziehen; – Räume als Orte künstlerischer Gestaltung und Intervention nutzen; – sich mit dem eigenen Lebensraum im Bereich Architektur und Design konstruktiv gestaltend auseinandersetzen; – Abbildungs- und Darstellungsverfahren als Möglichkeiten zur Vermittlung von sachlichen Gegebenheiten nutzen; – technische, bauliche und räumliche Gegebenheiten von Architektur und Designobjekten erschließen und darstellen; – Raum- und Designaspekte durch Naturstudium, Interventionen, Modelle, Simulationen intensiv erforschen; – Interventionen im (öffentlichen) Raum erproben. Reflexion – ästhetische Phänomene im Kontext von Raum und Räumlichkeit erforschen; – Strukturen von gebauter Umwelt, Design und künstlerischen Interventionen analysieren; – Einsichten in alltagsästhetische Phänomene insbesondere im Bereich Architektur und Design gewinnen und in einen gesellschaftlichen Kontext setzen; – Kenntnisse über die Ausdrucksformen in der Kunst und Überblick über die Kunstgeschichte mit dem Schwerpunkt Architektur und Design erwerben; – ästhetische Phänomene analysieren, strukturieren und interpretieren sowie anschaulich und sprachlich kompetent in schriftlicher und mündlicher Form darbieten können; – Einblicke in das komplexe Zusammenwirken von geistigen, materiellen und ästhetischen Faktoren in Kunst, Design und Architektur erhalten; – Einsichten in Aufbau und Gestaltung von Kunst- und Kultureinrichtungen gewinnen; – Methoden vorwissenschaftlichen Forschens erweitern. Dokumentation und Präsentation – Einzel- oder Gruppenarbeit mediengerecht organisieren, dokumentieren und vermitteln; – Architektur und Designobjekte visualisieren; – Analysen und Interpretationen anschaulich und sprachlich kompetent darbieten; – Ergebnisse der praktischen Arbeit, persönliche Leistungen und Entwicklungen adäquat dokumentieren; – öffentlichkeitswirksame bildnerische Projekte planen und durchführen sowie an Wettbewerben teilnehmen; – Raum als Präsentationsort nutzen. Exemplarische Inhalte Abbildungs- und Darstellungsverfahren, Architektur- oder Designobjekte/-modelle, Objekte, exemplarische Realisierungsprojekte: Stadtraum, Freiraum, Naturraum, öffentlicher Raum, Produktdesign, Webdesign (Homepage, Animationen, Video), Gattungen und Techniken der bildenden Kunst. Raumdesign, Raumwahrnehmung, Raumnutzungskonzepte, Bildraum, Kunst im öffentlichen Raum, Methoden vorwissenschaftlicher Forschung. Architektonischer Raum als Präsentationsort, weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungsgestaltung. 8. Klasse – Kompetenzmodul 7: 7. Semester: Bildnerische Praxis – Gestaltungsprozesse selbst organisieren und umsetzen; – einen selbst gewählten bildnerischen Schwerpunkt mit reflektierendem Anteil setzen; – Arbeitsprozesse planen und durchführen; – Gestaltungsmittel und künstlerische Verfahren individuell auswählen und anwenden; – durch die freie bildnerische Praxis den persönlichen Ausdruck weiterentwickeln. Reflexion – Aspekte des künstlerischen Denkens und Handelns an Beispielen traditioneller und gegenwärtiger Kunst nachvollziehen; – künstlerische Positionen reflektieren und mit der eigenen Arbeit in Verbindung bringen; – zeit- und gesellschaftsbezogene formale und inhaltliche Besonderheiten sowie innovative Faktoren künstlerischer Entwicklung erkennen; – Funktion und Bedeutung von Kunst und Bildmedien im gesellschaftlichen Kontext aufzeigen; – verschiedene Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung wie Museen, Sammlungen, Ausstellungen, Kunstmessen, Ateliers, Medien, Fachliteratur für die eigene Arbeit erschließen; – eigene bildnerische Arbeiten und Dokumentationen in Hinblick auf die Themenbereiche der Oberstufe sortieren und zuordnen; – Querverbindungen zwischen Gestaltung, Reflexion, Dokumentation und Präsentation bildnerischer Praxis und Theorie in schriftlicher und mündlicher Form herstellen. Dokumentation und Präsentation – Ergebnisse der praktischen Arbeit und der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung in exemplarischer Form zusammenstellen; – persönliche Leistungen und Entwicklungen adäquat dokumentieren; – ästhetische Phänomene analysieren, strukturieren und interpretieren sowie anschaulich und sprachlich kompetent darbieten. Exemplarische Inhalte Konzeptionelle Kunst- und Gestaltungsprojekte, Gattungen und Techniken der bildenden Kunst, Design und Alltagsästhetik, Medien. Methoden künstlerischer Forschung, Kunst im Zusammenhang mit Wirtschaft, Politik und Öffentlichkeit (Propaganda, Kunstpolitik, Werbung, Kunstmarkt, erweiterter Kunstbegriff). Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungsgestaltung, Präsentationstechniken. 8. Semester: Bildnerische Praxis – Gestaltungsprozesse selbstorganisiert abschließen; – einen selbst gewählten bildnerischen Schwerpunkt setzen; – Mappe, Portfolio, Projektdokumentationen der praktischen Arbeiten der Oberstufe gestaltend abschließen. Reflexion – eigene bildnerische Arbeiten und Dokumentationen in Hinblick auf die Themenbereiche der Oberstufe sortieren und zuordnen; – Querverbindungen zwischen Gestaltung, Reflexion, Dokumentation und Präsentation bildnerischer Praxis und Theorie in schriftlicher und mündlicher Form herstellen; – das erworbene Wissen über Kunst, Medien und gestaltete Umwelt strukturieren und in größere Zusammenhänge stellen. Dokumentation und Präsentation – Ergebnisse der eigenen praktischen und theoretischen Auseinandersetzung anschaulich darstellen. Exemplarische Inhalte Gestaltung von Dokumentationen und Präsentationen. Eigene bildnerische Arbeit, Bildersammlungen, Themenbereiche. Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Werktagebuch, Präsentationstechniken. b) Wahlpflichtgegenstände Wie Anlage A, mit folgender Abweichung: CHOR Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen): Für den Wahlpflichtgegenstand Chor gilt dieselbe Präambel wie für den Pflichtgegenstand Chor. Darüber hinaus soll im Wahlpflichtgegenstand eine Vertiefung und Erweiterung der inhaltsbezogenen Kompetenzen des Pflichtgegenstandes Chor erfolgen. Didaktische Grundsätze (für alle Klassen): Es gelten die für den Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Grundlage ist der Lehrplan des Pflichtgegenstandes Chor. Die Anwendungsbereiche sollen im Wahlpflichtfach Chor vertieft, ergänzt und in Hinblick auf spezifische Interessen der Schülerinnen und Schüler gestaltet werden. ORCHESTER Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen): Für den Wahlpflichtgegenstand Orchester gilt dieselbe Präambel wie für den Pflichtgegenstand Orchester. Darüber hinaus soll im Wahlpflichtgegenstand eine Vertiefung und Erweiterung der inhaltsbezogenen Kompetenzen des Pflichtgegenstandes Orchester erfolgen. Didaktische Grundsätze (für alle Klassen): Es gelten die für den Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Grundlage ist der Lehrplan des Pflichtgegenstandes Orchester. Die Anwendungsbereiche sollen im Wahlpflichtfach Orchester vertieft, ergänzt und in Hinblick auf spezifische Interessen der Schülerinnen und Schüler gestaltet werden. B) VERBINDLICHE ÜBUNGEN Wie Anlage A. C) FREIGEGENSTÄNDE Wie Anlage A. D) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN Wie Anlage A ohne Darstellendes Spiel. E) FÖRDERUNTERRICHT Wie Anlage A. F) UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN Wie Anlage A, mit folgender Abweichung: Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände Für die weiteren Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände sind die jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff wie in Abschnitt A anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers. Unverbindliche Übungen Für die unverbindlichen Übungen sind die jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff wie in Abschnitt D anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers. Beachte für folgende Bestimmung zum klassenweise gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 3 § 2 Abs. 32 Z 5 und 7 Anlage A/m2

LEHRPLAN DES REALGYMNASIUMS UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER MUSISCHEN AUSBILDUNG

ERSTER TEIL ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der musischen Ausbildung.

ZWEITER TEIL KOMPETENZORIENTIERUNG

Wie Anlage A.

DRITTER TEIL ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der musischen Ausbildung.

VIERTER TEIL ÜBERGREIFENDE THEMEN

Mit der Verankerung der übergreifenden Themen in den Fachlehrplänen werden die fächerübergreifende Kompetenzentwicklung sowie das vernetzte Lernen der Schülerinnen und Schüler über die fachspezifischen Grenzen hinaus unterstützt und mit gesellschaftlich relevanten aktuellen Themen verbunden. Die Auswahl der nachfolgend dargestellten dreizehn übergreifenden Themen erfolgte aufgrund ihrer Aktualität und der zu erwartenden Bedeutsamkeit für die künftige Lebenswelt von Schülerinnen und Schülern. Kompetenzen in gesellschaftlich relevanten Themen können wirksam entwickelt werden, wenn im Unterricht ein fächerverbindendes und fachliche Grenzen überschreitendes Vorgehen forciert wird. Erst dadurch können Zusammenhänge und Wechselwirkungen gesellschaftlicher Phänomene für die Schülerinnen und Schüler begreifbar werden. Bildung für eine nachhaltige Entwicklung muss als allgemeines Anliegen und Leitidee an der ganzen Schule gesehen werden. Für das als Standard geforderte integrative Denken der ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimension sind sowohl fachspezifische als auch cross-curriculare Bezüge von großer Bedeutung. Bildung für nachhaltige Entwicklung, Politische Bildung mit ihren globalen Perspektiven, Global Citizenship Education, Friedenserziehung und Menschenrechtsbildung sowie weitere ausgeführte übergreifende Themen sind Bildungskonzepte, die einander ergänzend und unterstützend nachhaltige Entwicklung in all ihren Dimensionen pädagogisch aufbereiten. Im Lernprozess sollen Wissen, Kompetenzen und Fähigkeiten, Werte und Einstellungen erarbeitet werden, die junge Menschen befähigen, bei der Bewältigung der gesellschaftlichen, ökonomischen und ökologischen Herausforderungen auf lokaler bis hin zur globalen Ebene eine aktive Rolle einzunehmen. Folgende übergreifende Themen unterstützen maßgeblich und gleichermaßen den Erwerb wesentlicher Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler und stellen sicher, dass diese in der heutigen und zukünftigen Lebens- und Arbeitswelt bestehen können: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung, Entrepreneurship Education, Gesundheitsförderung, Informatische Bildung, Interkulturelle Bildung, Medienbildung, Politische Bildung, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung, Sexualpädagogik, Sprachliche Bildung und Lesen, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung, Verkehrs- und Mobilitätsbildung, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung. In den Fachlehrplänen werden an verschiedenen Stellen Bezüge zu den übergreifenden Themen hergestellt. Die didaktischen Grundsätze der jeweiligen Fachlehrpläne listen jene übergreifenden Themen auf, die sich besonders eignen, im Unterricht aufgegriffen zu werden und sich vor allem in den Kompetenzbeschreibungen oder Anwendungsbereichen wiederfinden. Die Gestaltung der Fachlehrpläne bietet zudem die Möglichkeit, jedes der übergreifenden Themen schulautonom in der Umsetzung der jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche an geeigneter Stelle im Unterricht aufzugreifen. Alle Bezüge zu übergreifenden Themen in den Fachlehrplänen werden durch Hochzahlen (1 bis 13) hervorgehoben, die auf das jeweilige übergreifende Thema hinweisen. Von einem Verweis in Fachlehrplänen wurde dort abgesehen, wo sich das Fachgebiet mit dem Kompetenzerwerb im selben Thema beschäftigt. So erfolgt zB im Fachlehrplan „Deutsch“ kein Verweis auf das übergreifende Thema „Sprachliche Bildung und Lesen“. 1. Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 2. Entrepreneurship Education 3. Gesundheitsförderung 4. Informatische Bildung 5. Interkulturelle Bildung 6. Medienbildung 7. Politische Bildung 8. Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 9. Sexualpädagogik 10. Sprachliche Bildung und Lesen 11. Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 12. Verkehrs- und Mobilitätsbildung 13. Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung Pflichtgegenstände Religion 1 Sprachen Deutsch x x x x x x x x x x x Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler x x Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs x x Lebende Fremdsprache x x x x x x x Latein x x x x x x x Mathematik und Naturwissenschaften Mathematik x x x x x x x x x x Geometrisches Zeichnen x x x Digitale Grundbildung x x x x x x x x x Chemie (2-stündig bzw. 4-stündig) x x x x x x x x x x Physik x x x x x x x x Biologie und Umweltbildung x x x x x x x Wirtschaft und Gesellschaft Geschichte und Politische Bildung x x x x x x x x Geographie und wirtschaftliche Bildung x x x x x x x x x x x Musik, Kunst und Kreativität Musik x x x x x x x x x Instrumentalmusik und Gesang x x x x Kunst und Gestaltung x x x x x x x x x x x x Technik und Design x x x x x x x x x Gesundheit und Bewegung Bewegung und Sport x x x x x x x x Verbindliche Übungen Bildungs- und Berufsorientierung x x x x x x x x Erstsprachenunterricht x _______________________ 1 Keine Angaben bezüglich der Übergreifenden Themen, da die Lehrpläne der Kirchen und Religionsgesellschaften inhaltlich voneinander abweichen. Die Vorbereitung und Durchführung von Unterricht zu den übergreifenden Themen erfordert eine zielgerichtete Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer einer Klasse, einer Schule und (im Idealfall) eine vorausschauende Planung in Bezug auf sinnvolle Schwerpunktsetzungen in den vier Schulstufen. Die nachfolgende, alphabetisch geordnete, Darstellung der übergreifenden Themen folgt einer einheitlichen Struktur: Zunächst wird die gesellschaftliche Bedeutung des übergreifenden Themas erläutert. Anschließend werden die Kompetenzziele genannt, die bis zum Ende der Sekundarstufe I von den Schülerinnen und Schülern erreicht werden sollen. Im dritten Schritt werden jene Unterrichtsgegenstände angeführt, in deren Fachlehrplänen auf die jeweiligen übergreifenden Themen verwiesen wird. In der Oberstufe gelten die Ausführungen zu den übergreifenden Themen als Orientierung für den fächerübergreifenden bzw. fachliche Grenzen überschreitenden Unterricht. In den Fachlehrplänen der Oberstufe werden keine verbindlichen oder optionalen Bezüge zu den übergreifenden Themen hergestellt. Die folgenden allgemeinen Ausführungen (Bedeutung des jeweiligen übergreifenden Themas) haben für den Unterricht in der Oberstufe insofern Relevanz, als sie den bisher schon geltenden „Unterrichtsprinzipien“ nachfolgen und in enger inhaltlicher Abstimmung mit den Ausführungen der Grundsatzerlässe stehen, die sowohl für Unter- als auch Oberstufe gelten. Die nachfolgend angeführten Kompetenzziele in den einzelnen übergreifenden Themen gelten explizit nur für die Unterstufe. 1. Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 1.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Die Schule unterstützt Schülerinnen und Schüler dabei, ihren individuellen Bildungs- und in weiterer Folge Berufsweg unter Berücksichtigung ihrer Stärken und mit der nötigen Eigenverantwortung zu beschreiten und bestärkt sie in ihrem gewählten Weg. Ziel ist es, dass Schülerinnen und Schüler ihre Interessen, Begabungen und Talente erkennen sowie wichtige Lebenskompetenzen (wie Entscheidungs- und Reflexionsfähigkeit) erwerben. Dieses Kompetenzlernen soll über die gesamte Schullaufbahn hinweg und speziell vor schulischen Übergängen oder Abschlüssen erfolgen. Eine der zentralen Herausforderungen ist, Schülerinnen und Schüler dabei zu unterstützen, aus den zahlreichen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten diejenigen auszuwählen, die ihnen aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit, ihrer Persönlichkeit und ihrer Lebenssituation die bestmöglichen Chancen bieten und diese möglichst auch praktisch ausprobieren zu können. Lehrerinnen und Lehrer tragen als wichtige Bezugspersonen in hohem Maße dazu bei, dass sich Schülerinnen und Schüler zu eigenverantwortlichen Menschen entwickeln können – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Sprache, Religionszugehörigkeit oder etwaiger Behinderung. Dabei sind Bezüge zu Themen wie zB Arbeitsabläufe, Tätigkeitsbereiche, Arbeitsbedingungen, untypische sowie nicht traditionelle Frauen- und Männerberufe, die Wichtigkeit von überfachlichen Kompetenzen (Selbst- und Sozialkompetenz; Stärken, Interessen und Talente; Erwartungen und Ziele im Hinblick auf das Leben), ehrenamtliches Engagement, aber auch der Zusammenhang von Bildung und Beruf, Lieblingsbeschäftigungen und „Traumberufe“, die sinnstiftende Funktion von Arbeit, Work-Life-Balance, Arbeitsteilung in der Familie, bezahlte und unbezahlte Arbeit und die Notwendigkeit vielfältige (außer)schulische Erfahrungen zu sammeln, herzustellen. 1.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – bei sich selbst Stärken und Interessen erkennen, die für eine selbstgesteuerte, reflektierte Berufslaufbahn- und Lebensgestaltung wichtig sind und diesbezüglich Feedback einholen; – in Ansätzen Stärken und Interessen bei anderen erkennen und diesbezüglich anderen Feedback geben; – gesellschaftliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Trends der Ausbildungs- und Berufswelt in Bezug auf die Bedeutung für sich selbst reflektieren; – Unterstützung in Fragen der Bildungs- und Berufslaufbahn einholen und wichtige Informationen bei Entscheidungsprozessen einbeziehen; – reflektierte Bildungs- und Berufsentscheidungen treffen und deren Auswirkungen auf die eigene Lebensgestaltung einschätzen. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Instrumentalmusik und Gesang, Kunst und Gestaltung, Latein, Lebende Fremdsprache, Musik, Physik, Technik und Design 2. Entrepreneurship Education 2.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Entrepreneurship ist im Europäischen Referenzrahmen für das lebenslange Lernen als Schlüsselkompetenz definiert (Brüssel KOM(05)548). Entrepreneurship Education umfasst – nach der ganzheitlichen Definition des TRIO-Modells (Aff/Lindner 2005) – drei Bereiche: Entwicklung innovativer Ideen und deren strukturierte Umsetzung, Persönlichkeitsentwicklung und die Befähigung dazu, eigeninitiativ zu sein, an sich zu glauben, empathisch und teamfähig zu agieren sowie sich selbst und anderen Mut zu machen, Verantwortung für sich, andere und die Umwelt zu übernehmen. Mit der Befähigung in den genannten drei Bereichen sollen Schülerinnen und Schüler spielerisch lernen, (unternehmerische und gesellschaftliche) Ideen zu entwickeln und umzusetzen (mit Design Thinking, Lernen mit kleinen und größeren Herausforderungen, Perma.teach, Projekte wie eine Marktwoche oder eine Changemaker-Woche), Werte zu schaffen, die Wertschöpfungskette zu analysieren, sich als Teil von Wirtschaft und Gesellschaft zu begreifen und ihre Rolle im Wirtschaftskreislauf – als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Unternehmerinnen und Unternehmer, Verbraucherinnen und Verbraucher, aktive Staatsbürgerinnen und Staatsbürger – zu erkennen. Sie erkennen und entwickeln dabei persönliche Stärken, Engagement, Selbstmotivation, empathische Kommunikation, Teamfähigkeit und bewussten Umgang mit Risiken. 2.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – Ideen mit einem positiven Wert für Dritte und Gesellschaft entwickeln und umsetzen; – Risiken erkennen und lernen damit vorausschauend umzugehen; – Verantwortung für Projekte übernehmen und diese im Team arbeitsteilig nach vereinbarten Regeln zu Ende führen, auch wenn Probleme auftauchen; – aus Fehlern in der Verfolgung von Projekt- und Lernzielen die richtigen Schlüsse ziehen, um ihre Ziele zuversichtlich und konsequent weiterzuverfolgen; – Ursachen einer Problemlage in Projekt- und Lernsituationen erkennen sowie kreativ nachhaltige Ideen zur Problemlösung entwickeln; – empathisch kommunizieren, wertschätzendes Feedback geben und Argumente für die eigene Meinung in eine Debatte einbringen. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Instrumentalmusik und Gesang, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Physik, Technik und Design 3. Gesundheitsförderung 3.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Schulische Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozess ab, Schülerinnen und Schülern ein höheres Ausmaß an Wissen und Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen (Gesundheitskompetenz) und sie damit zur selbstbewussten Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen. Gesundheit steht für ein positives Konzept, das in gleicher Weise die physische, psychische und soziale Gesundheit umfasst (vgl. Ottawa Charta, WHO 1986). Diese Kompetenzen können nur erworben werden, wenn Schule als ein sicherer und gesundheitsfördernder Ort wahrgenommen wird, was zB durch ein lernförderliches und angstfreies Klassen- und Schulklima, durch ein Stärken des sozialen Miteinanders, durch Maßnahmen zum Schutz vor (sexualisierter) Gewalt, Mobbing und Diskriminierung, durch eine rauchfreie und ansprechende Schulumgebung (Raumklima, Licht, Lärmschutz, etc.), durch Förderung von Bewegung und Sport, durch Veranstaltungen wie zB „ein Tag der psychischen Gesundheit“, Workshops sowie durch das Angebot eines gesunden und nachhaltigen Essens in der Schule erreicht werden kann. Diese Maßnahmen beeinflussen das individuelle Gesundheitsverhalten und den individuellen Bildungserfolg und haben damit auch einen direkten Einfluss auf die Gesundheit von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrer. 3.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – die Zusammenhänge zwischen Gesundheitsverhalten, Ernährung, Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit beschreiben; – Schutz- und Risikofaktoren für Gesundheit erklären und sich altersgemäß vorbeugend verhalten; – Belastungssituationen erkennen und sich für das eigene Wohlbefinden (Mental Health/Psychische Gesundheit) aktiv einsetzen; – altersgemäße Maßnahmen zur konstruktiven Bearbeitung von Belastungssituationen und Konflikten setzen und in kritischen Situationen sowie bei Diskriminierung Hilfe in Anspruch nehmen; – altersgemäße Erste-Hilfe-Maßnahmen anwenden und Gesundheitsversorgungsangebote nennen. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Kunst und Gestaltung 4. Informatische Bildung 4.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Die Digitalisierung beeinflusst und verändert das private und berufliche Leben. Geräte der Informations- und Kommunikationstechnologie halten Einzug in den Alltag der Gesellschaft und verändern das Kommunikationsverhalten und die Wahrnehmung von Realitäten. Funktionsweise und Auswirkungen der Informations- und Kommunikationstechnologien beruhen auf Prinzipien, Konzepten und Methoden, die zu erklären, zu hinterfragen und deren gesellschaftliche Auswirkungen sowohl kritisch als auch im Lichte ihrer Chancen zu reflektieren sind. Im Bewusstsein über Folgen und Auswirkungen des Einsatzes bestimmter Technologien sollen Schülerinnen und Schüler eine sinnvolle Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in der Schule und im Alltag vornehmen können. Die Vermittlung der Informatischen Bildung soll dabei unter Verwendung der Alltagsprache, aber auch durch die Verwendung der formalisierten Fachsprache erfolgen. Die kurzen Halbwertszeiten technischer Entwicklung bedingen, dass nicht das Bedienen aktueller Hard- und Software Informatische Bildung ausmacht, sondern das Verstehen der Prinzipien und der grundsätzlichen Technologien. Dadurch können auch künftige technische Entwicklungen besser beurteilt und Vorkenntnisse und Fähigkeiten selbstständig weiterentwickelt werden. 4.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – Daten, Informationen und digitale Inhalte sowohl im passenden Format als auch in einer sinnvollen Struktur speichern; – mit einer Tabellenkalkulation einfache Berechnungen altersgemäßer Aufgabenstellungen (wie Textgleichungen) durchführen; – Informationen automatisiert verarbeiten, übermitteln, auswerten und darstellen; – eindeutige Handlungsanleitungen (Algorithmen) nachvollziehen, diese ausführen und eigene Algorithmen formulieren; – die Auswirkungen der zunehmenden Digitalisierung auf das eigene Leben und die Gesellschaft beschreiben und in Bezug auf Chancen und Risiken kritisch bewerten. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geometrisches Zeichnen, Kunst und Gestaltung, Latein, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler, Mathematik, Physik, Technik und Design 5. Interkulturelle Bildung 5.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Interkulturelle Bildung befähigt Schülerinnen und Schüler mit Vielfalt in einer diversen Gesellschaft umzugehen. Sie ermöglicht die Auseinandersetzung mit und die Teilhabe an aktuellen gesellschaftlichen und kulturellen Entwicklungen. Die Einhaltung der Menschenrechte, welche in den unterschiedlichen Menschenrechtskonventionen (zB Frauenrechts-Konvention, Kinderrechts-Konvention, Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung) festgeschrieben sind, sowie demokratischer Prinzipien ist dabei zentraler Bezugspunkt. Interkulturelle Bildung schafft eine Voraussetzung für ein von Zusammenhalt, Toleranz und Solidarität getragenes Schulklima und trägt zu einer wertschätzenden und respektvollen Lernatmosphäre bei. Darüber hinaus ist sie für die Persönlichkeitsentwicklung essenziell und baut interkulturelle Handlungskompetenzen der Schülerinnen und Schüler auf. Interkulturelle Bildung ist den Menschenrechten sowie den Prinzipien der Menschenwürde und der Gleichheit aller Menschen verpflichtet und fördert das Verständnis von und den Umgang mit Vielfalt, macht Potenziale sicht- und nutzbar und leistet einen Beitrag zur Dialogkompetenz innerhalb der Klassen- und Schulgemeinschaft. Sie setzt an den Vorerfahrungen und Sichtweisen von Schülerinnen und Schülern an und nützt biographische, linguistische und weitere geeignete Ansätze, um die Vielfalt von Kulturen, Biographien und Lebensentwürfen zu bearbeiten. 5.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – vielfältige Lebensentwürfe und Biographien als gesellschaftliche und schulische Normalität wahrnehmen und respektvoll damit umgehen; – die eigene Biographie als Grundlage des Erlebens, Denkens und Handelns einbringen; – eine kritische und wertschätzende Grundhaltung einnehmen – als Grundlage für Zivilcourage und konstruktive Konfliktkultur ohne kulturelle Zuschreibungen; – Stereotype, (Fremd-)Zuschreibungen und Klischees identifizieren sowie ausgrenzende, rassistische, sexistische Aussagen und Handlungsweisen erkennen, hinterfragen und dagegen auftreten; – Entwicklungen in der migrationsgeprägten und individualisierten Gesellschaft aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten, sich daraus eine Meinung bilden und eigene Standpunkte vertreten. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Deutsch, Erstsprachenunterricht, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler, Mathematik, Musik 6. Medienbildung 6.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Analoge und digitale Medien dienen der Verbreitung von Informationen, unterstützen Kommunikations- und Verständigungsprozesse und erweitern die Ausdrucksmöglichkeiten des Menschen. Zugleich werden durch Medien auch Werte, Orientierungen und Weltanschauungen vermittelt. Digitale Medien ermöglichen schnelle, orts- und zeitunabhängige Kommunikation. Das bietet Chancen zur Entwicklung von Weltoffenheit und zur Weiterentwicklung der Demokratie, birgt aber auch die Gefahr der Manipulation. Medienbildung soll dazu beitragen, diese Chancen und Risiken in Relation setzen zu können. Medienbildung reflektiert die verschiedenen Interessen, die die Auswahl und den Inhalt von Informationen und die Form der Vermittlung bestimmen, und trägt damit wesentlich zur Urteilsbildung der Schülerinnen und Schüler bei. Medienbildung ermutigt Schülerinnen und Schüler zu einem kritischen und kreativen Umgang mit Medientechnologien und zur Gestaltung von eigenen Medieninhalten. Indem die Wirkungsmöglichkeiten der einzelnen Medienarten erkannt und genutzt werden, erweitern Schülerinnen und Schüler ihre Selbstwirksamkeit und können verstärkt an der Gesellschaft und ihrer Weiterentwicklung teilhaben. 6.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Medienbeiträge planen, Kreativität in der Umsetzung und Gestaltung zeigen und sich als selbstwirksam erleben; – Medienangebote kritisch und bewusst auswählen sowie entnommene Informationen kreativ und interaktiv nutzen, präsentieren und sich darüber austauschen; – Glaubwürdigkeit und Wertvorstellungen von Medien einschätzen sowie Werbung und Fake News erkennen; – Medieninhalte kritisch hinterfragen und die damit verbundenen Interessen erkennen; – mithilfe von Medien und aktuellen Technologien weltoffen und zielgerichtet mit Personen kooperieren und interagieren. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geometrisches Zeichnen, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Technik und Design 7. Politische Bildung 7.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Politische Bildung trägt maßgeblich zu einer partizipativen und inklusiven Gestaltung der Gesellschaft sowie zur Verwirklichung und Weiterentwicklung von Demokratie und Menschenrechten bei. Politische Bildung stützt sich insbesondere auf Empfehlungen und Richtlinien der Kinderechtskonvention und den Referenzrahmen für Demokratiekompetenz des Europarats, die den hohen Stellenwert der Politischen Bildung und das Recht junger Menschen darauf betonen. Ein grundlegendes Ziel der Politischen Bildung besteht darin, „die Lernenden nicht nur mit Wissen, Verständnis und Kompetenzen auszustatten, sondern sie auch dazu zu befähigen, im Dienste der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in der Gesellschaft aktiv werden zu wollen“ (Europarats-Charta zur Politischen Bildung und Menschenrechtsbildung 2010: 4). Politische Bildung stellt kontroverse Themen in der Gesellschaft auch als kontrovers im Unterricht dar, vermeidet jede Form der Indoktrination und hat die politisch selbstbestimmte Bürgerin und den politisch selbstbestimmten Bürger als Ziel vor Augen. Politische Bildung orientiert sich an den Lebensbezügen, Interessen und Vorerfahrungen der Schülerinnen und Schüler, greift aktuelle politische Fragestellungen (zB Klimagerechtigkeit, Nachhaltiges Leben und Wirtschaften, Umweltschutz, Migration) auf und setzt sich mit den vielen Facetten politischer Kommunikation im Rahmen des Unterrichts (zB Debattierclub, Rollen- und Planspiele, Kinder- und Jugendparlament) auseinander. Sie vermittelt ein Verständnis für lokale und globale Zusammenhänge und Probleme der Menschheit und legt dar, dass eine faire Verteilung und Nutzung von Ressourcen, eine gerechte Friedens- und Sicherheitsordnung und die Einhaltung von Menschenrechten Voraussetzungen für ein friedliches Zusammenleben auf dieser Welt sind. 7.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – verschiedene politische Ideen und Konzepte wie zB Macht, Autorität und Gerechtigkeit sowie Prinzipien der österreichischen Verfassung verstehen und bewerten; – wesentliche politische Fragestellungen wie zB Gerechtigkeit, Toleranz, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung und demokratische Willensbildung aufgreifen, deren globale Aspekte erkennen und ihre Bedeutung verstehen; – Überzeugungen von politisch Andersdenkenden kritisch reflektieren und sich mit kontroversen Ansichten auseinandersetzen; – unterschiedliche gesellschaftliche Strukturen, Machtverhältnisse, Interessen und Wertvorstellungen beschreiben sowie im Hinblick auf eigene Auffassungen bewerten; – verantwortlich an Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen im eigenen Lebens- und Erfahrungsbereich teilnehmen, demokratische Lösungen finden und sich damit selbst als aktiv Handelnde in der Gestaltung von Demokratie vertreten und erleben (zB im Klassenverband, in der Schülerinnen- und Schüler- oder Jugendvertretung). Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik 8. Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 8.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Die Gleichstellung der Geschlechter ist als universelles Menschenrecht in mehreren internationalen Übereinkommen verankert, sowohl als eigenes Ziel als auch als Querschnittsthema (zB UN-Agenda 2030 /Nachhaltigkeitsziele: Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) 4 Inklusive Bildung und SDG 5 Geschlechtergleichstellung; Istanbul-Konvention des Europarates zum Abbau von geschlechterbezogener Gewalt; UN-Frauenrechtskonvention). Geschlechtergleichstellung wurde damit als wichtiger Hebel für die Weiterentwicklung von Gesellschaften in Richtung Nachhaltigkeit, Demokratie und Gewaltfreiheit identifiziert. Durch die Verankerung in der österreichischen Bundesverfassung ist die Förderung der Gleichstellung auch als staatliche Aufgabe definiert. Bildung kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Im Schulbereich schafft eine reflexive Geschlechterpädagogik unter dem Aspekt der Geschlechtergleichstellung geeignete Lernräume, in denen sich alle Jugendlichen unter professioneller Begleitung mit Geschlechterthemen unter verschiedenen Blickwinkeln auseinandersetzen können. Dies kann sowohl auf Fachebene erfolgen als auch auf persönlicher Ebene (zB Auseinandersetzung mit Sexismus und Identitätsfragen). Derartige Lernprozesse erzeugen Wissen und Bewusstsein für Bedingungsfaktoren von Geschlechterungleichheiten und deren Veränderbarkeit, wodurch auch die Bereitschaft gestärkt werden kann, sich im Alltag für mehr Gleichstellung einzusetzen. Durch die Auseinandersetzung mit Rollenklischees können geschlechterstereotype Zuschreibungen erkannt und überwunden werden, sowie eigene Lebens- und Berufsperspektiven erweitert werden. Eine geschlechterreflexive Methodik und Didaktik soll Jugendliche dabei unterstützen, ihre Potentiale und Interessen (zB im MINT-, Kreativ- oder CARE-Bereich) unabhängig von geschlechterspezifischen Rollenzuschreibungen zu entwickeln bzw. zu entfalten und dadurch reflektierte Entscheidungen für die eigene Berufs- und Lebensplanung zu treffen (zB gleichberechtigte Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit in der Partnerschaft, gleichberechtigte Elternschaft, Stärkung des Interesses von Schülerinnen und Schülern an bislang geschlechtsuntypischen Berufen/Studien). 8.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – Begriffe wie „Geschlechterstereotypen“, „Diskriminierung“, „Chancengleichheit“ und „Sexismus“ anhand von Beispielen auch aus der eigenen Lebens- und Erfahrungswelt erklären (zB Fähigkeitszuschreibungen, Verhaltensnormen, Einkommensunterschiede, sexuelle Gewalt, Geschlechtervielfalt) sowie eigene Positionen zu diesen Themen entwickeln; – die Begriffe „Frauenbewegung“ und „Gleichstellungspolitik“ mit einfachen Worten erklären und einen Zusammenhang herstellen zu bestimmten Errungenschaften in der Gleichstellungspolitik (zB Wahlrecht, Zugang zu gleicher Bildung, Gesetze gegen sexuelle Gewalt); – Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten und Interessen entwickeln und diese konsequent weiterverfolgen, ohne sich dabei von Geschlechterstereotypen entmutigen zu lassen; – vorurteilsfrei miteinander kommunizieren und in von Sexismus und Diskriminierung geprägten Situationen Zivilcourage zeigen; – argumentieren, mit welchen Zielsetzungen in den österreichischen Gesetzen der Grundsatz der Gleichberechtigung verankert ist. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Mathematik, Physik, Technik und Design 9. Sexualpädagogik 9.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Eine ganzheitliche Sexualpädagogik orientiert sich inhaltlich an den „Standards zur Sexualaufklärung“ der WHO (WHO 2011). Sexualpädagogik umfasst den Erwerb von evidenzbasiertem Wissen und von Kompetenzen, die zu einem positiven Zugang zur Sexualität, einer positiven Grundhaltung sich selbst gegenüber sowie eigenem Wohlbefinden führen. Der positive Körperbezug ist sowohl Voraussetzung für einen wertschätzenden und schützenden Umgang mit dem eigenen Körper, aber auch für den positiven Kontakt mit anderen Menschen. Sexualinformationen sollen daher nach individuellen, sozialen, medizinischen und ethischen Gesichtspunkten bewertet werden. Große Bedeutung haben Informationen über Sexualität in digitalen Medien, die kritisch zu reflektieren sind, um etwaige Mythen identifizieren zu können. Es ist darauf zu achten, dass das Pluralitätsgebot und Indoktrinationsverbot eingehalten werden und die Auseinandersetzung mit anderen Haltungen respektvoll geführt wird. Das sind wichtige Voraussetzungen für die Entwicklung einer respektvollen Haltung bei Schülerinnen und Schülern. 9.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – selbstbestimmt und verantwortungsvoll mit dem eigenen Körper umgehen und nutzen ihr Wissen über Fruchtbarkeit, Zyklus und die Wirkungsweise von Verhütungsmitteln, um eigene Einstellungen und Werthaltungen zu Körper und Sexualität kritisch zu reflektieren; – die Vielfalt von Menschen in Hinblick auf sexuelle Orientierung, Körper inklusive Geschlechtsmerkmalen und Geschlechtsidentitäten respektieren und stereotype Erwartungshaltungen und Normen kritisch reflektieren; – mit Gefühlen (wie Verliebtheit, Enttäuschung, Wut, Angst und Unsicherheit) umgehen, darüber sprechen und Selbstsicherheit in Bezug auf die eigenen Wünsche und Grenzen aufbauen; – diskriminierendes und übergriffiges Verhalten ansprechen und Hilfe in Anspruch nehmen; – ihre sexuellen und reproduktiven Rechte sowie die gesetzlichen Bestimmungen in Österreich erklären. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Biologie und Umweltbildung, Deutsch, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Musik 10. Sprachliche Bildung und Lesen 10.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Sprachliche Bildung und Lesefertigkeiten nehmen im Bildungsprozess eine Schlüsselfunktion ein, da sie wesentliche Voraussetzungen für erfolgreiches fachliches Lernen in allen Unterrichtsgegenständen darstellen: Je besser sie entwickelt sind, desto leichter können Schülerinnen und Schüler dem Unterricht folgen, aus Texten zielgerichtet Informationen entnehmen, sich eigenständig Wissen aneignen und dieses mit anderen teilen. Neben Hören und Schreiben sind damit Sprechen und Lesefertigkeiten zentral für die selbstständige Erschließung von Wissens- und Erfahrungswelten. Die angeführten Kompetenzen dieses übergreifenden Themas tragen damit besonders zu einer Steigerung der Chancen- und Bildungsgerechtigkeit sowie zur individuellen Identitätsbildung bei. Eine sprachbewusste Haltung der Lehrerinnen und Lehrer sowie ein Unterricht, der sprachsensible Lernangebote setzt, sind Voraussetzungen, um Schülerinnen und Schülern in ihrer Sprach- und Leseentwicklung gut begleiten und unterstützen zu können. Ziel der Leseförderung ist, dass alle Schülerinnen und Schüler die Kulturtechnik Lesen als Zugang zur Welt der Schrift und zu anderen interpretierbaren Zeichensysteme (wie zB Grafiken, Bilder, Symbole, Filme, Hörtexte etc.) einsetzen können. Durch das Einbeziehen der Erst-, Zweit- und Herkunftssprachen in den Unterricht kann das Sprachenrepertoire der Schülerinnen und Schüler erweitert sowie die Sensibilisierung und die Bewusstseinsbildung für sprachliche Vielfalt gefördert werden. Eine besondere Bedeutung kommt dabei den Minderheitensprachen der in Österreich ansässigen Volksgruppen zu. 10.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – Lesestrategien zur Erschließung eines Textes erfolgreich anwenden, Informationen zielgerichtet entnehmen und entsprechend der jeweiligen Zielsetzung von Aufgabenstellungen verarbeiten; – ihre Meinung kundtun und miteinander angemessen kommunizieren – auch in Diskussionen; – Sachverhalte, Vorgänge, Phänomene, Prozesse und Argumente unter Anwendung von fachspezifischem Wortschatz erklären, begründen und beurteilen; – die eigenen sprachlichen Fertigkeiten in der Unterrichtssprache Deutsch, in der Fremdsprache und ggf. in der Erstsprache einschätzen. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geometrisches Zeichnen, Instrumentalmusik und Gesang, Kunst und Gestaltung, Latein, Lebende Fremdsprache, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs, Mathematik, Musik, Physik, Technik und Design 11. Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 11.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Die Verschwendung natürlicher Ressourcen, der Verlust der Biodiversität und die Folgen des Klimawandels gefährden die Lebensgrundlagen der gegenwärtigen und der künftigen Generationen und verlangen verantwortungsbewusstes Handeln. Umweltbildung will Kompetenzen und Haltungen zur demokratischen Gestaltung einer zukunftsfähigen Gesellschaft fördern, in der Ressourcenschonung und Verteilungsgerechtigkeit wichtige Anliegen sind. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler zu befähigen, im Spannungsfeld von individuellen und gesellschaftlichen sowie ökologischen und ökonomischen Interessen verantwortungsvoll urteilen und handeln zu können. Der Unterricht soll für die Anliegen und Erfordernisse des Natur-, Tier- und Umweltschutzes und für die Gestaltung eines umweltbewussten Alltags sensibilisieren. Geeignete Methoden sind vor allem Naturbegegnung, Projektunterricht, forschendes und entdeckendes Lernen und die Durchführung von Rollen-, Plan- sowie Simulationsspielen. Neben dem Verständnis für Ökosysteme sind verstärkt Fragestellungen einzubeziehen, die sich an den Interessen der Schülerinnen und Schüler und dem aktuellen Tages- und Weltgeschehen orientieren. Als Kernthemen werden ua. Artenvielfalt und -schutz; Klimawandel und -schutz; Lebensräume und deren Vernetzung und Schutz von Boden, Wasser, Luft, Wäldern und Meeren; nachhaltige und sozial gerechte Ressourcen- und Energienutzung; Vermeidung von Lebensmittelabfällen, Abfall und Emissionen; Recycling; Ernährung und verantwortungsvoller Konsum gesehen. 11.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – das Zusammenwirken von ökologischen, ökonomischen und sozialen Faktoren bei Umweltproblemen verstehen und mögliche Lösungsvorschläge ableiten; – die Bedeutung des Einsatzes ressourcen- und umweltschonender sowie sozial verantwortlicher Verfahren, Produkte und Dienstleistungen in Beruf und Wirtschaft erkennen und sich mit gegensätzlichen Interessen und deren Auswirkungen auseinandersetzen; – sich als Teil der Natur und Gesellschaft erfahren und Bereitschaft zeigen, an der Erhaltung der Biodiversität (Arten, Boden, Landschaft) und an der nachhaltigen Entwicklung der Lebensgrundlagen mitzuwirken; – die eigenen Lebensgewohnheiten auf Prinzipien der Nachhaltigkeit überprüfen und daraus Konsequenzen für das eigene verantwortliche Handeln ableiten; – Visionen für eine umweltverträgliche und nachhaltige Zukunft entwickeln und Handlungen, die einen nachhaltigen Beitrag dazu darstellen, planen und umsetzen. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Mathematik, Musik, Physik, Technik und Design 12. Verkehrs- und Mobilitätsbildung 12.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Verkehrs- und Mobilitätsbildung ermöglicht Schülerinnen und Schülern, sich selbstständig und nachhaltig im Verkehr fortzubewegen, seinen Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt sowie mit der Entwicklung einer zukunftsfähigen klimafreundlichen Mobilität auseinanderzusetzen. Schülerinnen und Schüler lernen beim Zufußgehen, beim Radfahren oder beim Mitfahren sicher, gesund, eigenständig sowie sozial- und umweltverträglich mobil zu sein. Einsichten und Erkenntnisse über gesetzliche Vorschriften und Regeln sollen ein gutes soziales Miteinander und die eigene Sicherheit bei der Teilnahme am Verkehr gewährleisten. Die schulische Verkehrs- und Mobilitätsbildung hat darüber hinaus die Aufgabe, das komplexe, vernetzte System Verkehr aus unterschiedlichen Blickwinkeln hinsichtlich des Raum- und Ressourcenverbrauchs, des Klimaschutzes, der Verkehrssicherheit, der ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen zu beleuchten und zu hinterfragen und für die Erfordernisse einer umweltverträglichen Mobilität zu sensibilisieren. An Verkehrssicherheits- und Mobilitätstagen können entsprechende Unterrichtsanlässe hergestellt werden. 12.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – Verkehrsvorschriften erklären und einhalten; – Kriterien für ein unfallfreies Miteinander im Verkehr beschreiben und bei der Teilnahme am Verkehr vorausschauend und verkehrsgerecht, aufmerksam, rücksichts- und verantwortungsvoll handeln; – die Risikofaktoren Ablenkung, überhöhte Geschwindigkeit, Alkohol, Drogen, gruppendynamische Prozesse und Selbstüberschätzung reflektieren und Konsequenzen für das eigene Verhalten ziehen; – Auswirkungen der Mobilität auf die Umwelt beschreiben, das eigene Mobilitätsverhalten reflektieren und eine umweltbewusste Werthaltung einnehmen; – Kriterien für ein zukunftsfähiges, nachhaltiges Verkehrssystem benennen und für das eigene Umfeld reflektieren. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Chemie, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Physik, Technik und Design 13. Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung 13.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Die Produktion von Gütern, die Bereitstellung von Dienstleistungen, der Handel und der Konsum sowie deren Auswirkung auf Betriebe, Preisbildung, Märkte (zB Arbeits-, Handels- und Finanzmärkte), Marktplätze und Börsen, Inflation, Gewinne und Wertschöpfung sind beispielhafte (globale) wirtschaftliche Aspekte, die auch die Lebensrealität der Schülerinnen und Schüler beeinflussen und gesellschaftliche sowie ökologische Fragestellungen aufwerfen. Im Rahmen der Wirtschafts-, Finanz und Verbraucher/innenbildung sollen junge Menschen befähigt werden, an wirtschaftlichen Prozessen kompetent, verantwortungsbewusst und mündig mitzuwirken, sich zu orientieren und sich eine begründete Meinung zu bilden. Die erworbenen Kompetenzen sollen Schülerinnen und Schüler dabei unterstützen, in den Handlungsbereichen privater Haushalt (zB bezahlte und unbezahlte Arbeit, Einkommen, Konsum, Geld, Sparen, Veranlagung, Verbraucherrechte und -pflichten, Werbung), Arbeitswelt und Interessensvertretungen (zB Arbeitnehmer/in, Unternehmer/in) sowie Gesellschaft (zB Staat und Gemeinwesen, Steuern und Ausgaben der öffentlichen Hand, Selbstbestimmung und Mitbestimmung, Wohlstand und nachhaltige Entwicklung) eigenbestimmt und altersadäquat agieren zu können. 13.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – verantwortungsvoll mit Geld umgehen (zB beim Sparen und Veranlagen, beim Konsum, Übersicht über Einnahmen/Ausgaben bewahren, Risiko von Verschuldung abwägen), Bankmodalitäten recherchieren, vergleichen und bewerten, die Funktion von Geld einschätzen; – sich über Geschäftsfähigkeit und das Wesen von Verträgen informieren; – ökonomische Phänomene und Zusammenhänge (Einkommens- bzw. Vermögensunterschiede, Wohlstand, Verteilungsgerechtigkeit, alternative Konsumformen, Sozialversicherung) beschreiben und analysieren; – ihre Rechte und Pflichten als Verbraucherinnen und Verbraucher in konkreten Lebenssituationen beschreiben und nutzen, zur Funktion von Werbung sowie zum Datenschutz recherchieren und sich im Bedarfsfall an die zuständige Verbraucherschutzinstitution wenden; – die Aufgabe von Wirtschaft und Staat sowie den Sinn für die Einzelne, den Einzelnen und die Gesellschaft in Zusammenhang mit dem Wirtschaftskreislauf beschreiben sowie ihren Lebensstil und ihr ökologisches, politisches, soziales, wirtschaftliches Handeln anhand von nachhaltigen, umweltfreundlichen und sozial verträglichen Kriterien reflektieren und ausrichten; – das Wesen von selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit sowie bezahlter und unbezahlter Arbeit beschreiben und voneinander unterscheiden sowie gesellschaftliche und ökonomische Aufgaben von Unternehmen anhand von Beispielen illustrieren. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bildungs- und Berufsorientierung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Instrumentalmusik und Gesang, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Physik, Technik und Design

FÜNFTER TEIL ORGANISATORISCHER RAHMEN

Wie Anlage A.

SECHSTER TEIL STUNDENTAFELN

(Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) 1. Unterstufe 1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen: Pflichtgegenstände Summe Unterstufe 1) Lehrverpflichtungsgruppe 2) Religion 2 – 2 – 2 – 2 (III) Sprachen Deutsch mind. 15 (I) Lebende Fremdsprache mind. 12 (I) Mathematik und Naturwissenschaften Mathematik mind. 13 (II) Geometrisches Zeichnen 3) mind. 2 (III) Digitale Grundbildung mind. 4 III Chemie mind. 2 (III) Physik mind. 5 (III) Biologie und Umweltbildung mind. 7 III Wirtschaft und Gesellschaft Geschichte und Politische Bildung mind. 5 (III) Geographie und wirtschaftliche Bildung mind. 7 (III) Musik, Kunst und Kreativität Musik mind. 24 4) (IVa) alternativ Chor oder Instrumentalmusik und Gesang IV/IV Kunst und Gestaltung (IVa) Technik und Design mind. 6 IV Gesundheit und Bewegung Bewegung und Sport mind. 13 (IVa) Verbindliche Übungen Bildungs- und Berufsorientierung mind. 1 5) III 6) Sonstige verbindliche Übungen – 7) Schulautonome Vertiefung 8) Gesamtwochenstundenzahl 128-136 1 In höchstens fünf Pflichtgegenständen (mit Ausnahme des Pflichtgegenstandes Religion) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Kompetenzbereiche der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht; der Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung ist mit mindestens einer Wochenstunde pro Klasse vorzusehen. 2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen nicht im Lehrplan vorgesehene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat sich die Einstufung an bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren, sowie nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) sowie Verkehrs- und Mobilitätsbildung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil der Lehrverpflichtungsgruppe. 3 Die Verbindung der Pflichtgegenstände Mathematik und Geometrisches Zeichnen ist zulässig, wobei als Summe der Wochenstunden 15 nicht unterschritten werden darf. Sofern Geometrisches Zeichnen im Unterricht von Mathematik integriert wird, sind die Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche zu Geometrisches Zeichnen zu vermitteln. 4 Die Schule hat zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ zu wählen. In dem Fall, dass eine Schule mehrere Schwerpunkte führt, ist jeweils pro Klasse zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ zu wählen. Der Schwerpunkt „Musik“ setzt sich aus den Pflichtgegenständen „Musik“ nach Anlage A/m1 (mind. acht Wochenstunden), „Kunst und Gestaltung“ nach Anlage A (mind. acht Wochenstunden) und nach Wahl der Schule entweder dem Pflichtgegenstand „Chor“ nach Anlage A/m1 oder dem Pflichtgegenstand „Instrumentalmusik und Gesang“ nach der gegenständlichen Anlage (mind. acht Wochenstunden) zusammen. Der Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ setzt sich aus dem Pflichtgegenstand „Musik“ nach Anlage A (mind. acht Wochenstunden) und dem Pflichtgegenstand „Kunst und Gestaltung“ nach Anlage A/m1 (mind. 16 Wochenstunden) zusammen. 5 Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden. 6 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand. 7 Weitere verbindliche Übungen können eingerichtet werden; ihr Ausmaß ist schulautonom festzulegen und mit der Dotation der übrigen Pflichtgegenstände sowie der schulautonomen Schwerpunktsetzung abzustimmen. 8 Zur Vertiefung von Kompetenzen im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände oder zur Ausgestaltung eines typenbildenden, die jeweilige Form ergänzenden, Schwerpunkts durch die Einrichtung von schulautonomen schwerpunktspezifischen Unterrichtsgegenständen. Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht: Wie Anlage A für das Realgymnasium. 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen: Pflichtgegenstände Klassen und Wochenstunden Summe Unterstufe Lehrver-pflichtungs-gruppe 1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4. Kl. Religion 2 2 2 2 8 (III) Sprachen Deutsch 4 4 4 4 16 (I) Lebende Fremdsprache 4 4 3 3 14 (I) Mathematik und Naturwissenschaften Mathematik 4 4 3 3 14 (II) Geometrisches Zeichnen – – – 2 2 III Digitale Grundbildung 1 1 1 1 4 III Chemie – – – 2 2 (III) Physik – 1 2 2 5 (III) Biologie und Umweltbildung 2 2 2 2 8 III Wirtschaft und Gesellschaft Geschichte und Politische Bildung – 2 2 2 6 (III) Geographie und wirtschaftliche Bildung 2 1 2 2 7 (III) Musik, Kunst und Kreativität Musik 3/2 3/2 3/2 3/2 28 1) (IVa) alternativ Chor oder Instrumentalmusik und Gesang 2/– 2/– 2/– 2/– IV/IV Kunst und Gestaltung 2/5 2/5 2/5 2/5 (IVa) Technik und Design 2 2 2 2 8 IV Gesundheit und Bewegung Bewegung und Sport 4 4 3 3 14 (IVa) Verbindliche Übung Bildungs- und Berufsorientierung x 2) x 2) x III 3) Gesamtwochenstundenzahl 32 34 33 37 136 1 Die Schule hat zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ (Stundenangaben vor dem Schrägstrich) und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ (Stundenangaben nach dem Schrägstich) zu wählen. In dem Fall, dass eine Schule mehrere Schwerpunkte führt, ist jeweils pro Klasse zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ zu wählen. Für die Pflichtgegenstände „Musik“ und „Kunst und Gestaltung“ kommen als schwerpunktspezifische Unterrichtsgegenstände die Lehrpläne nach Anlage A/m1, andernfalls die Lehrpläne nach Anlage A zur Anwendung. Der Schwerpunkt umfasst insgesamt 28 Wochenstunden, wobei in Summe in der 1. bis 4. Klasse jeweils sieben Wochenstunden aus dem Bereich dieser Pflichtgegenstände vorzusehen sind. 2 In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen. 3 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand. Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht: Wie Anlage A für das Realgymnasium. 3. Deutschförderklassen Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen Wochenstunden pro Semester Deutsch in der Deutschförderklasse 20 Religion 2 Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen 1) x 2) Gesamtwochenstundenanzahl x 3) 1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung. 2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl. 3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung. Freigegenstände und unverbindliche Übungen: Wie Anlage A für das Realgymnasium. 2. Oberstufe

a) PFLICHTGEGENSTÄNDE

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Pflichtgegenstände (Kernbereich) Summe Oberstufe 1) Lehrver-pflichtungsgruppe 2) Religion/Ethik 3) 2 – 2 – 2 – 2 (III)/III Deutsch mindestens 11 4) (I) Erste lebende Fremdsprache mindestens 11 4) (I) Zweite lebende Fremdsprache/Latein 8) mindestens 10 4) (I) Geschichte und Politische Bildung mindestens 6 III Geographie und wirtschaftliche Bildung mindestens 6 (III) Mathematik mindestens 12 4) (II) Biologie und Umweltbildung mindestens 6 III Chemie mindestens 4 (III) Physik mindestens 6 (III) Psychologie und Philosophie mindestens 4 III Informatik mindestens 2 II Musik mindestens 24 5) (IVa) 6) alternativ Chor oder Instrumentalmusik und Gesang IV/IV Kunst und Gestaltung (IVa) 6) Bewegung und Sport mindestens 8 4) (IVa) Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich 118 autonomer Bereich schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände 4-10 schulautonom 7) 2-14 Summe autonomer Bereich höchstens 18 Gesamtwochenstundenzahl 130-136 1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafeln (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht. 2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen nicht im Lehrplan vorgesehene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat sich die Einstufung an bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren, sowie nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil der Lehrverpflichtungsgruppe. 3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. 4 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse. 5 Die Schule hat zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ zu wählen. In dem Fall, dass eine Schule mehrere Schwerpunkte führt, ist jeweils pro Klasse zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ zu wählen. Der Schwerpunkt „Musik“ setzt sich aus den Pflichtgegenständen „Musik“ nach Anlage A/m1, „Kunst und Gestaltung“ nach Anlage A und nach Wahl der Schule entweder dem Pflichtgegenstand „Chor“ nach Anlage A/m1 oder dem Pflichtgegenstand „Instrumentalmusik und Gesang“ nach der gegenständlichen Anlage zusammen. Der Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ setzt sich aus dem Pflichtgegenstand „Musik“ nach Anlage A und dem Pflichtgegenstand „Kunst und Gestaltung“ nach Anlage A/m1 zusammen. Der Schwerpunkt umfasst insgesamt mindestens 24 Wochenstunden, wobei die Pflichtgegenstände „Musik“ und „Kunst und Gestaltung“ jedenfalls jeweils im Ausmaß von mindestens zwei Wochenstunden vorzusehen sind. 6 In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch (IVb). 7 Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereichs. 8 Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Latein kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache II (Fortgeschrittene) geführt werden. 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: aa) Pflichtgegenstände Klassen und Wochenstunden Summe Oberstufe Lehrver-pflichtungs-gruppe 5. Kl. 6. Kl. 7. Kl. 8. Kl. Religion/Ethik 1) 2 2 2 2 8 (III)/III Deutsch 3 3 3 3 12 (I) Erste lebende Fremdsprache 3 3 3 3 12 (I) Zweite lebende Fremdsprache/ Latein 5) 3 3 3 3 12 (I) Geschichte und Politische Bildung 1 2 2 2 7 (III) Geographie und wirtschaftliche Bildung 2 1 2 2 7 (III) Mathematik 4 4 3 3 14 (II) Biologie und Umweltbildung 2 2 – 2 6 III Chemie – – 2 2 4 (III) Physik – 2 3 2 7 (III) Psychologie und Philosophie – – 2 2 4 III Informatik 2 – – – 2 II Musik 2) 3/2 3/2 4/– 4/– 26 3) (IVa) 4) alternativ Chor oder Instrumentalmusik und Gesang 2) 2/– 2/– 2/– 2/– IV/IV Kunst und Gestaltung 2) 2/5 2/5 –/6 –/6 (IVa) 4) Bewegung und Sport 3 2 2 2 9 (IVa) Summe der Pflichtgegenstände 32 31 33 34 130 bb) Wahlpflichtgegenstände 6 6 Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb) 136 1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. 2 Typenbildender Pflichtgegenstand. 3 Die Schule hat zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ (Stundenangaben vor dem Schrägstrich) und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ (Stundenangaben nach dem Schrägstich) zu wählen. In dem Fall, dass eine Schule mehrere Schwerpunkte führt, ist jeweils pro Klasse zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ zu wählen. Der Schwerpunkt umfasst insgesamt 26 Wochenstunden, wobei in Summe in der 5. und 6. Klasse jeweils sieben Wochenstunden und in der 7. und 8. Klasse jeweils sechs Wochenstunden aus dem Bereich dieser Pflichtgegenstände vorzusehen sind. 4 In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch (IVb). 5 Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Latein kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache II (Fortgeschrittene) geführt werden. bb) Wahlpflichtgegenstände Wie Anlage A für das Realgymnasium, mit folgender Abweichung, sofern der Pflichtgegenstand von der Schülerin oder vom Schüler besucht wurde: Nach dem Wahlpflichtgegenstand gemäß sublit. bb) Musik ist folgende Zeile einzufügen: Chor
(2)
(2)
(2) 4/2 IV Instrumentalmusik und Gesang
(2)
(2)
(2) 4/2 IV

b) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A.

c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage A.

d) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Anlage A.

e) DEUTSCHFÖRDERKLASSEN

Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände Wochenstunden pro Semester Lehrverpflichtungsgruppen Deutsch in der Deutschförderklasse 20 (I) Religion 2 (III) Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände 1) x 2) Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand Gesamtwochenstundenzahl x 3) 1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und Wahlpflichtgegenstände gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der Wahlpflichtgegenstände sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung. 2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl. 3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung. Freigegenstände und unverbindliche Übungen: Wie Anlage A.

SIEBENTER TEIL LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Wie Anlage A.

ACHTER TEIL LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A) PFLICHTGEGENSTÄNDE a) Pflichtgegenstände Wie Anlage A für das Realgymnasium, mit folgenden Abweichungen: MATHEMATIK Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A. BIOLOGIE UND UMWELTBILDUNG Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A. CHEMIE Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A. PHYSIK Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A. MUSIK Als Pflichtgegenstand im Schwerpunkt Musik wie Anlage A/m1. CHOR Wie Anlage A/m1. INSTRUMENTALMUSIK UND GESANG (Klavier, Keyboard, Orgel, Akkordeon, Gitarre, E-Gitarre, E-Bass, Blockflöte, Querflöte, Oboe, Klarinette, Saxophon, Fagott, Horn, Trompete, Flügelhorn, Posaune, Euphonium, Tuba, Schlagzeug, Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass, Harfe, Volksharfe, diatonische Harmonika, Zither, Hackbrett, Tamburizza, Gesang) Unterstufe Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse): Musizieren ist Teil individueller Lebensgestaltung und ermöglicht vielfältige soziale sowie persönliche musikalische Erfahrungen. Die Vermittlung von Freude und Begeisterung für das Musizieren, die künstlerische Auseinandersetzung mit Musik und gegenseitige Wertschätzung sind essentiell für den Unterricht im Unterrichtsgegenstand Instrumentalmusik und Gesang. Der Unterrichtsgegenstand Instrumentalmusik und Gesang ist geprägt durch die Situation, dass Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Niveaus beginnen. Die Bandbreite kann von der Anfängerin oder dem Anfänger bis zur fortgeschrittenen Instrumental- oder Gesangsschülerin oder zum fortgeschrittenen Instrumental- oder Gesangsschüler reichen. Der Unterrichtsgegenstand Instrumentalmusik und Gesang soll das Erkennen der vielfältigen Aspekte von Musik in den unterschiedlichsten Lebensbereichen ermöglichen. Er soll Einblick in die Bereiche öffentliches Kulturleben, Musik als Wirtschaftsfaktor, Berufswelt Musik, Jugendkultur, Freizeit, Konsum und Unterhaltung sowie Medien/Technologien vermitteln. Dadurch soll ein wesentlicher Beitrag zur Entwicklung eines Kulturverständnisses geleistet werden, das von Toleranz und Kritikfähigkeit geprägt ist. Im Unterrichtsgegenstand Instrumentalmusik und Gesang soll das Verständnis für akustische Phänomene, Klang und Funktionsweise von Instrumenten und der Stimme insbesondere auch in Verbindung mit Medien/Technologien gefördert werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen Musik als persönliche Bereicherung erfahren. Die Beschäftigung mit Musik trägt zu einer Vertiefung und Erweiterung kognitiver Fähigkeiten in Verbindung mit emotionalen und sozialen Dimensionen bei und fördert die Gesundheit im umfassenden Sinne. Das Musizieren soll auf der Grundlage von Imagination, Fantasie und Kreativität die Entwicklung eines Bewusstseins für künstlerisches Gestalten fördern. Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse): Ziel einer umfassenden Ausbildung im Unterrichtsgegenstand Instrumentalmusik und Gesang ist einerseits der Erwerb instrumentaler und gesanglicher Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie musikkundlicher Grundlagen und andererseits die Entwicklung differenzierter musikalischer Ausdrucksfähigkeit in Verbindung mit Reflexionsvermögen, Selbstständigkeit und Kreativität. Das Erlernen eines Instruments oder des Gesangs fördert zudem die Persönlichkeitsentwicklung und stärkt Selbstwert und Identität. Da die menschliche Stimme das elementare und ureigenste Klangwerkzeug des Menschen ist, sollte die Wechselwirkung von Stimme und Instrument immer wieder im Rahmen musikalischen Handelns ins Bewusstsein gerückt werden. Freude an instrumentalem und vokalem Musizieren in Verbindung mit kontinuierlicher Übetätigkeit fördert Konzentration und Selbstdisziplin und führt zu positiven Auswirkungen auf Motivation und zielstrebiges Handeln. Interne und öffentliche Auftrittsmöglichkeiten, die Mitwirkung am regionalen Musikleben, Begegnungen mit Kunstschaffenden, die Zusammenarbeit mit Kulturinstitutionen, Konzertbesuche, Exkursionen sowie Musik-Projekttage und -wochen bereichern und ergänzen die Unterrichtsarbeit. Im Zentrum des Unterrichtsgegenstandes Instrumentalmusik und Gesang steht das Musizieren. Wesentlich ist die methodisch-didaktische Ausrichtung des Unterrichts auf die Gruppe, wobei Prozesse des Peer-Learning besondere Berücksichtigung finden sollen. Die kontinuierliche Verknüpfung des Musizierens mit musikkundlichen Grundlagen bildet dabei die Basis instrumental-/gesangspädagogischer Arbeit. Die individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler sowie die verschiedenen instrumenten- und gesangsspezifischen Aspekte sind zu berücksichtigen. Dies betrifft auch die Auswahl der verwendeten Literatur, die wesentlich zu einer Progression über alle Schulstufen hinweg beiträgt. Dabei sollen folgende sechs Themenbereiche für alle vier Schulstufen Berücksichtigung finden: 1. Mein Instrument/meine Stimme, 2. Mit Üben zum Erfolg, 3. Rhythmus, Melodie, Harmonik: Bausteine der Musik, 4. Von Motiv und Thema zur musikalischen Form, 5. Lebensblitzlichter berühmter Musikerinnen und Musiker im Zusammenhang mit meinem Instrument/der Stimme, 6. Nachschöpfung und Eigenschöpfung: Interpretation und Improvisation. Diese Themenbereiche sollen entsprechend den 30 in diesem Lehrplan ausgewiesenen Instrumenten plus der Gesangsstimme in den jeweiligen Schulstufen entsprechend ausdifferenziert werden. Regelmäßige Auftritte, beispielsweise im Rahmen von klasseninternen Vorspielen, Elternabenden, Schulfeiern und Schulkonzerten, sind vorzusehen. Für Beurteilung, Reflexion und Sicherung des Unterrichtsertrages ist eine kontinuierliche schriftliche Dokumentation des Unterrichts, beispielsweise in Form eines Portfolios, eines Lerntagebuchs oder einer Repertoiremappe sinnvoll und notwendig. Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 1 , Entrepreneurship Education 2 , Sprachliche Bildung und Lesen 10 , Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung 13 Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse): Der Unterrichtsgegenstand Instrumentalmusik und Gesang orientiert sich an den nachfolgenden vier zentralen fachlichen Konzepten, welche Produktion, Rezeption und Reflexion 1, 2, 13 von Musik in ihren vielfältigen Erscheinungsformen prägen, zu musikalisch-ästhetischer Erfahrung führen und künstlerische Performance ermöglichen. Sie sind untereinander vernetzt und dienen als Orientierung und Strukturierung, um eine umfassende Auseinandersetzung mit musikalischen und außermusikalischen Inhalten für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer zu gewährleisten: Das Konzept Klangsprache und Klangstruktur umfasst musikalische Parameter (Ton-/Klanghöhe, Ton-/Klangdauer, Klangstärke, Klangfarbe) als Bausteine und Gestaltungsmittel für die vielfältigen musikalischen Strukturen und Formen sowie deren Notation. Das Konzept Tradition und Innovation setzt einen direkten Bezug zur persönlichen Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen und thematisiert unterschiedliche Musikstile und Aufführungspraktiken im kulturgeschichtlichen Kontext und hinsichtlich ihres Innovationspotenzials. Das Konzept Funktion und Wirkung umfasst verschiedene Musikpraktiken in sozialen Räumen und spannt den Bogen von Musik zur gemeinschaftlichen Festgestaltung bis hin zum individuellen und kollektiven musikalischen Erleben und Gestalten. Das Konzept Wahrnehmung und Ausdruck setzt sich mit Musikbegegnung, insbesondere aber auch mit den instrumentalen und gesanglichen Fertigkeiten, dem musikalischen Gestalten und dem ästhetischen Empfinden auseinander und thematisiert die kulturelle Vielfalt und klangliche Vielschichtigkeit von Musik. Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse): Im Zentrum des Unterrichtsgegenstandes Instrumentalmusik und Gesang steht das künstlerische Handeln im Kontext. Das instrumentale und vokale Musizieren umfasst die vier Kompetenzbereiche 1. Hören und Erfassen, 2. Erwerben instrumentaler/gesanglicher Fertigkeiten, 3. Interpretieren und Gestalten, 4. Wissen und Reflektieren. Die für den Unterrichtsgegenstand Instrumentalmusik und Gesang relevanten Kompetenzen werden in Verbindung mit der musizierten Literatur erarbeitet und ständig weiterentwickelt. Der Kompetenzbereich Hören und Erfassen umfasst die bewusste Verarbeitung von Höreindrücken bis hin zu einem differenzierten Erfassen von erklingender und notierter Musik. Im Besonderen ist das eigene musikalische Gestalten darin einzubinden. Ein Ziel ist die Aneignung eines instrumenten- bzw. gesangsspezifischen Hörrepertoires aus Werken unterschiedlicher Kulturen, Gattungen und Stile. Weiters sollen Funktion und Wirkung von Musik anhand ausgewählter Beispiele erarbeitet und reflektiert werden. 1, 2, 10 Dabei ist die Anwendung einer musikbezogenen Fachsprache zu vermitteln und zu üben. Der Kompetenzbereich Erwerben instrumentaler/gesanglicher Fertigkeiten umfasst Körperwahrnehmung, Übetechniken und differenzierte Spielweisen bzw. Gesangstechniken. Ziel sind die angemessene Handhabung des Instruments und eine entsprechende Stimmhygiene. Der Erwerb dieser instrumentalen/gesanglichen Fertigkeiten geht Hand in Hand mit einer den Fortschritten der Schülerinnen und Schüler angepassten Literaturauswahl. Der Kompetenzbereich Interpretieren und Gestalten umfasst die Umsetzung und das Verständnis von Notentexten in Verbindung mit deren vielfältigen klanglichen Ausdrucksmöglichkeiten. Ziel ist die Entwicklung eigener musikalischer Ideen in Verbindung mit Elementen des Improvisierens. Auf die Qualität der künstlerischen Präsentation ist besonderes Augenmerk zu legen. Der Kompetenzbereich Wissen und Reflektieren umfasst Kenntnisse über Bauweise, Funktion und Pflege des Instruments/der Stimme. Im Rahmen des musikalischen Handelns werden musikhistorische und instrumenten-/gesangsspezifische Aspekte thematisiert und charakteristische Beispiele aus der jeweiligen Literatur erarbeitet. Ziel ist es, dabei musikalische Qualitäten zu erkennen und in Verbindung mit dem entsprechenden Fachvokabular zu reflektieren. Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse): 1. Klasse: Kompetenzbereich Hören und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – beim Musizieren und Singen aufeinander hören und auf Zeichen reagieren. 10 – unterschiedliche Teile von Musikstücken/Liedern voneinander abgrenzen und benennen. – musikalische Parameter unterscheiden und benennen. Kompetenzbereich Erwerben instrumentaler/gesanglicher Fertigkeiten Die Schülerinnen und Schüler können – elementare instrumenten-/gesangsspezifische Fertigkeiten vorweisen. – den Körper bewusst wahrnehmen und einsetzen. Kompetenzbereich Interpretieren und Gestalten Die Schülerinnen und Schüler können – einfache Notentexte umsetzen. – mit dem Instrument/der Stimme Klanggeschichten gestalten. Kompetenzbereich Wissen und Reflektieren Die Schülerinnen und Schüler können – den Bau des eigenen Instruments/die grundlegende Physiologie der Stimme beschreiben. Anwendungsbereiche Die Anwendungsbereiche verweisen auf typische fachspezifische Themenfelder. Sie sind inhaltlich mit den zentralen fachlichen Konzepten und Kompetenzbereichen vernetzt, unterstützen den Kompetenzerwerb und sind verbindlich zu behandeln. – Elementare Zeichengebung – Abgrenzung von Teilen von Musikstücken/Liedern – Tonhöhe, Tondauer, Lautstärke, Klangfarbe – Grundlegende instrumenten-/gesangsspezifischer Fertigkeiten – Körperbewusstsein 3 – Traditionelle und grafische Notation 10 – Klanggeschichten – Wichtige Bauelemente des jeweiligen Instruments/die grundlegende Physiologie der Stimme 2. Klasse: Kompetenzbereich Hören und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – beim Musizieren und Singen aufeinander hören und Klänge differenziert wahrnehmen. – Motive/Phrasen/Themen erkennen, benennen und in Bezug zueinander setzen. Kompetenzbereich Erwerben instrumentaler/gesanglicher Fertigkeiten Die Schülerinnen und Schüler können – grundlegende instrumenten-/gesangsspezifische Fertigkeiten vorweisen. – grundlegende Strategien für das Üben anwenden. Kompetenzbereich Interpretieren und Gestalten Die Schülerinnen und Schüler können – am Instrument/beim Singen einfache eigene Ideen entwickeln. – Texte, Bilder und Stimmungen umsetzen. Kompetenzbereich Wissen und Reflektieren Die Schülerinnen und Schüler können – Wissen über Funktion und Pflege des Instruments/der Stimme anwenden. – musikalisches Fachvokabular verstehen und anwenden. Anwendungsbereiche – Hören von Klangfarben – Abgrenzung von Motiven/Phrasen/Themen in Musikstücken/Liedern – Weiterentwicklung instrumenten-/gesangsspezifischer Fertigkeiten – Übestrategien – Elementare Improvisation und einfache Komposition – Programmatisch gestaltete Musik – Pflege des Instruments/Stimmhygiene 3 – Musikalisches Fachvokabular 3. Klasse: Kompetenzbereich Hören und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – beim Musizieren und Singen aufeinander hören und Leitungsfunktionen übernehmen. – Wiederholung, Veränderung und Kontrast als Gestaltungsprinzipien erkennen und ihre Anwendung beschreiben. Kompetenzbereich Erwerben instrumentaler/gesanglicher Fertigkeiten Die Schülerinnen und Schüler können – weiterführende instrumenten-/gesangsspezifische Fertigkeiten vorweisen. – Stücke/Lieder auswendig musizieren/singen. Kompetenzbereich Interpretieren und Gestalten Die Schülerinnen und Schüler können – Klänge und Klangfarben stiladäquat gestalten. – mit elementarem musikalischem Material improvisieren. – Dynamik und Agogik umsetzen. – sich in Auftrittssituationen adäquat verhalten. Kompetenzbereich Wissen und Reflektieren Die Schülerinnen und Schüler können – biografische Aspekte für das jeweilige Instrument/die Stimme wichtiger Komponistinnen und Komponisten und Interpretinnen und Interpreten nennen. Anwendungsbereiche – Elementare Ensembleleitung – Gestaltungsprinzipien Wiederholung, Veränderung und Kontrast – Weiterentwicklung instrumenten-/gesangsspezifischer Fertigkeiten – Klangbewusstsein – Improvisation mit einfachen melodischen und harmonischen Strukturen – Dynamik und Agogik – Wichtige Komponistinnen und Komponisten für das jeweilige Instrument/den Gesang 4. Klasse: Kompetenzbereich Hören und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – beim Musizieren und Singen aufeinander hören und Ausdruck und ästhetisches Empfinden erfassen. – grundlegende formale Abläufe mitverfolgen. – das eigene und gemeinsame Musizieren/Singen kritisch hören und Feedback annehmen. Kompetenzbereich Erwerben instrumentaler/gesanglicher Fertigkeiten Die Schülerinnen und Schüler können – vertiefte instrumenten-/gesangsspezifische Fertigkeiten vorweisen. – einfache Stücke/Lieder vom Blatt musizieren/singen. Kompetenzbereich Interpretieren und Gestalten Die Schülerinnen und Schüler können – Notentexte umsetzen und ausdrucksvoll gestalten. – mit einfachem musikalischem Material improvisieren. – stilgerechte Artikulation und Phrasierung anwenden. – Bühnenpräsenz zeigen und Auftrittssituationen reflektieren. Kompetenzbereich Wissen und Reflektieren Die Schülerinnen und Schüler können – ausgewählte Beispiele aus der Literatur für ihr Instrument/für Stimme in wesentlichen Aspekten beschreiben. Anwendungsbereiche: – Interpretationsvergleiche – Formaler Aufbau und weitere wesentliche Aspekte von Instrumental- und Vokalwerken – Weiterentwicklung instrumenten-/gesangsspezifischer Fertigkeiten – Improvisation und Komposition – Artikulation und Phrasierung 1 Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 2 Entrepreneurship Education 3 Gesundheitsförderung 4 Informatische Bildung 5 Interkulturelle Bildung 6 Medienbildung 7 Politische Bildung 8 Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 9 Sexualpädagogik 10 Sprachliche Bildung und Lesen 11 Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 12 Verkehrs- und Mobilitätsbildung 13 Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung Oberstufe Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse): Musizieren ist Teil individueller Lebensgestaltung und ermöglicht vielfältige soziale sowie persönliche musikalische Erfahrungen. Die Vermittlung von Freude und Begeisterung für das Musizieren, die künstlerische Auseinandersetzung mit Musik und gegenseitige Wertschätzung sind essentiell für den Instrumental-/Gesangsunterricht. Der Unterrichtsgegenstand Instrumentalmusik und Gesang ist geprägt durch die Situation, dass Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Niveaus beginnen. Die Bandbreite kann von der Anfängerin/vom Anfänger bis zur fortgeschrittenen Instrumental- oder Gesangsschülerin/zum fortgeschrittenen Instrumental- oder Gesangsschüler reichen. Wesentliche Ziele des Instrumental-/Gesangsunterrichts sind Erwerb und Festigung von Kompetenzen in den Bereichen Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren. Diese werden anhand der von der Lehrkraft ausgewählten und festgelegten Inhalte des thematischen Schwerpunkts des jeweiligen Semesters bzw. der 5. Klasse erreicht. Mögliche Inhalte sind in den thematischen Schwerpunkten exemplarisch angeführt. Beiträge zu den Bildungsbereichen – Mensch und Gesellschaft Der Instrumental-/Gesangsunterricht soll das Erkennen der vielfältigen Aspekte von Musik in den unterschiedlichsten Lebensbereichen ermöglichen. Er soll Einblick in die Bereiche öffentliches Kulturleben, Musik als Wirtschaftsfaktor, Berufswelt Musik, Jugendkultur, Freizeit, Konsum und Unterhaltung sowie neue Medien vermitteln. Dadurch soll ein wesentlicher Beitrag zur Entwicklung eines Kulturverständnisses geleistet werden, das von Toleranz und Kritikfähigkeit geprägt ist. – Natur und Technik Im Instrumental-/Gesangsunterricht soll das Verständnis für akustische Phänomene, Klang und Funktionsweise von Instrumenten/Stimme sowie neue Medien gefördert werden. – Gesundheit und Bewegung Die Schülerinnen und Schüler sollen Musik als persönliche Bereicherung erfahren. Die Beschäftigung mit Musik trägt zu einer Steigerung kognitiver Fähigkeiten bei und fördert die psychische Gesundheit. Die Anwendung stimmtechnischer Grundlagen im Gesangsunterricht sowie bewusstes Hörverhalten tragen zu einer gesunden Lebensführung bei. – Kreativität und Gestaltung Das Musizieren soll die Entwicklung von Fantasie und Kreativität sowie die Entwicklung eines Bewusstseins für künstlerisches Gestalten fördern. Die dabei gewonnenen Erfahrungen aus individueller Leistung und musikalischen Gruppenprozessen sollen den Prozess musikalischer Bildung und Identitätsfindung unterstützen. Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse): Ziel eines umfassenden Instrumental-/Gesangsunterrichts ist einerseits der Erwerb instrumentaler/sängerischer Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie musikkundlichen Wissens und andererseits die Entwicklung differenzierter musikalischer Ausdrucksfähigkeit in Verbindung mit Reflexionsvermögen, Selbstständigkeit und Kreativität. Das Erlernen eines Instruments/des Singens fördert zudem die Persönlichkeitsentwicklung und stärkt Selbstwert und Identität. Selbstdisziplin und Konzentration sind Voraussetzungen für kontinuierliche, erfolgreiche Übetätigkeit und lassen positive Auswirkungen auf Motivation und zielstrebiges Handeln erwarten. Interne und öffentliche Auftrittsmöglichkeiten, die Mitwirkung am regionalen Musikleben, Begegnungen mit Kunstschaffenden, die Zusammenarbeit mit Kulturinstitutionen, Konzertbesuche, Exkursionen und Musik-Projektwochen oder -tage bereichern und ergänzen die Unterrichtsarbeit. Im Zentrum des Instrumental-/Gesangsunterrichts steht das Musizieren. Wesentlich ist die methodisch-didaktische Ausrichtung des Unterrichts auf die Gruppe. Die kontinuierliche Verknüpfung des Musizierens mit musiktheoretischem Wissen bildet dabei die Grundlage instrumental-/gesangspädagogischer Arbeit. Die individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler sowie die verschiedenen instrumenten- und gesangsspezifischen Aspekte sind zu berücksichtigen. Neue Medien sind in ihren vielfältigen Möglichkeiten zu nutzen. In jedem Semester sind Auftritte, beispielsweise im Rahmen von klasseninternen Vorspielen, Elternabenden, Schulfeiern und Schulkonzerten vorzusehen. Für Beurteilung, Reflexion und Sicherung des Unterrichtsertrages ist eine kontinuierliche schriftliche Dokumentation des Unterrichts, beispielsweise in Form eines Portfolios, eines Lerntagebuchs oder einer Repertoiremappe notwendig. Kompetenzmodell Musizieren als zentrales Handlungsfeld des Instrumental-/Gesangsunterrichts umfasst die vier Kompetenzbereiche: – Hören und Erfassen – Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten – Interpretieren und Gestalten – Wissen und Reflektieren. Die für den Instrumental-/Gesangsunterricht relevanten Kompetenzen werden in Verbindung mit der musizierten Literatur in den Semestern bzw. in der 5. Klasse erarbeitet und ständig weiterentwickelt. Die Semester beinhalten folgende thematische Schwerpunkte: – Instrument/Stimme – Üben – Analyse – Musikgeschichte/Stilkunde – Improvisation/Interpretation – instrumentprägende Komponistinnen und Komponisten und Interpretinnen und Interpreten Je einer der thematischen Schwerpunkte wird in jedem Semester bzw. in der 5. Klasse in den Vordergrund gestellt. Neben diesem fließen auch die übrigen Schwerpunkte ständig in die praktische Arbeit mit ein. Das 8. Semester wird zur Erweiterung, Vertiefung und persönlichen Schwerpunktsetzung genutzt. Fachspezifische dynamische Kompetenzen Der Unterricht in Instrumentalmusik und Gesang unterstützt die Entwicklung folgender dynamischer Kompetenzen: – in der Gruppe musizieren – selbstständig, eigenverantwortlich und kontinuierlich üben – Arbeits- und Übeprozesse in der Gruppe mitgestalten – Leitungsfunktionen im Ensemble übernehmen – Präsentationen vorbereiten und moderieren – eigene Stärken einschätzen und konstruktiv in die Gruppe einbringen – Feedback geben und annehmen – Strategien für das eigene Zeitmanagement erstellen – die Gefahr von Hörschäden im Zusammenhang mit Musikausübung und -konsum abschätzen – aktuelle Technologien und Medien nutzen und einsetzen – Emotionen/Gefühle durch das eigene Musizieren vermitteln – sich auf Präsentationen mental und körperlich vorbereiten – sich in Aufführungssituationen adäquat verhalten Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff (5. bis 8. Klasse): Semesterübergreifende Kompetenzen Die hier angeführten, für alle Semester gleichlautenden Kompetenzen, sind mit dem thematischen Schwerpunkt des jeweiligen Semesters bzw. der 5. Klasse zu verknüpfen. Sie sind nach Komplexität und Anspruchsniveau zu differenzieren. Aus dieser Differenzierung ergibt sich eine individuelle, beurteilungsrelevante Progression innerhalb der semesterübergreifenden Kompetenzen. a) Hören und Erfassen – beim Musizieren und Singen aufeinander hören – intonieren – Klänge differenziert wahrnehmen – musikalische Parameter und Gestaltungsmittel erkennen und unterscheiden – formale Abläufe mitverfolgen – Musik in ihrer Komplexität wahrnehmen und beschreiben b) Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten – grundlegende instrumenten-/gesangsspezifische Fertigkeiten vorweisen – musikalische Gestaltungsmöglichkeiten anwenden – den Körper bewusst wahrnehmen und einsetzen – differenzierte Spielweisen auf dem Instrument einsetzen – verschiedene Übetechniken anwenden – vom Blatt spielen/singen – Literatur auswendig spielen/singen – das gewählte Instrument stimmen (gilt für Zupfinstrumente, Streichinstrumente, Blasinstrumente, gestimmte Schlaginstrumente, Hackbrett) c) Interpretieren und Gestalten – eigene Ideen entwickeln und musikalisch darstellen – Klänge instrumenten-/gesangsspezifisch gestalten – Notentext verstehen, deuten und umsetzen – entsprechende stilistische Kenntnisse in vielfältiger Literatur anwenden – improvisieren – sich künstlerisch präsentieren d) Wissen und Reflektieren – musiktheoretisches und musikgeschichtliches Wissen anwenden – Wissen über Bauweise, Funktion und Pflege des Instruments/der Stimme anwenden – instrumenten-/gesangsspezifische Literaturkenntnisse vorweisen – musikalisches Fachvokabular verstehen und anwenden – Komponistinnen und Komponisten und Interpretinnen und Interpreten in einen instrumenten- /gesangsspezifischen Kontext stellen – musikalische Qualitäten erkennen und darüber reflektieren – Unterrichtsinhalte dokumentieren 5. Klasse (1. und 2. Semester): Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren – siehe semesterübergreifende Kompetenzen Thematischer Schwerpunkt – Instrument/Stimme Exemplarische Inhalte – instrumenten- und gesangsspezifisches Wissen – musikalische Gestaltungsmöglichkeiten – Körperbewusstsein – Atmung – Haltung – Klanggestaltung und Tonbildung – Pflege des Instruments bzw. der Stimme – Bau und Entwicklung der jeweiligen Instrumente – physiologische Grundlagen der Stimme – Stimmungen der Instrumente – musiktheoretische Grundlagen in Verbindung mit dem Musizieren – musikalische Fachausdrücke – Notationsformen – Rhythmen – harmonische Strukturen 6. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren – siehe semesterübergreifende Kompetenzen Thematischer Schwerpunkt – Üben Exemplarische Inhalte – verschiedene Übetechniken – Strategien des Übens – spiel- und gesangstechnische Fertigkeiten – zielgerichtete Übeprozesse – individuell und in der Gruppe – Reflexion individuellen Übeverhaltens – Mentales Üben – Übeplan/Übetagebuch – Haltungs-, Lockerungs- und Entspannungsübungen – Planung und Durchführung von Auftritten und Präsentationen 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren: – siehe semesterübergreifende Kompetenzen Thematischer Schwerpunkt – Analyse Exemplarische Inhalte – Erfassen und Beschreiben von musikalischen Abläufen – formaler Aufbau von Musikstücken – rhythmische und melodische Strukturen – motivisch – thematische Aspekte – harmonische Zusammenhänge 7. Klasse: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren: – siehe semesterübergreifende Kompetenzen Thematischer Schwerpunkt – Musikgeschichte/Stilkunde Exemplarische Inhalte – Verbindung musikhistorischer Zusammenhänge mit der musizierten Solo- und Ensembleliteratur – Stilkunde und Aufführungspraxis anhand der musizierten Literatur – historische Aufführungspraxen – Spieltechniken in Pop und Jazz – zeitgenössische Klangsprachen – Phrasierungen – Verzierungen – stilistisch adäquate Tongebung 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren – siehe semesterübergreifende Kompetenzen Thematischer Schwerpunkt – Improvisation/Interpretation Exemplarische Inhalte – Improvisation nach rhythmischen und melodischen Mustern – Improvisation über harmonische Muster – eigenständige Interpretationen – verschiedene Notationen (zB Akkordsymbole, Tabulaturen, graphische Notation) – Interpretationsvergleiche – Coverversionen – Standards – Solokadenzen – Arrangements 8. Klasse – Kompetenzmodul 7: 7. Semester: Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren – siehe semesterübergreifende Kompetenzen Thematischer Schwerpunkt – Instrumentprägende Komponistinnen und Komponisten und Interpretinnen und Interpreten Exemplarische Inhalte – Biographien relevanter Komponistinnen und Komponisten und Interpretinnen und Interpreten – Entstehungsgeschichte von bahnbrechenden Werken – herausragende Interpretinnen und Interpreten – Werkverzeichnisse – Diskographien 8. Semester: Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren – siehe semesterübergreifende Kompetenzen Thematischer Schwerpunkt – Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte Exemplarische Inhalte – Persönliche Schwerpunktsetzungen aus den Inhalten der Oberstufe – Themenzentrierte Querschnitte – Eigenkompositionen KUNST UND GESTALTUNG Als Pflichtgegenstand im Schwerpunkt Kunst und Gestaltung wie Anlage A/m1. b) Wahlpflichtgegenstände Wie Anlage A/m1 ohne Orchester und mit folgender Abweichung: INSTRUMENTALMUSIK UND GESANG Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen): Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten. Didaktische Grundsätze (für alle Klassen): Es gelten die allgemeinen didaktischen Grundsätze, Abschnitt „Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung“ des Zweiten Teiles sowie die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze. Zusätzlich gilt: Der Fokus liegt auf dem Musizieren in Ensembles und/oder auf der individuellen Vertiefung und Erweiterung der instrumentalen/sängerischen Fähigkeiten und Fertigkeiten. Ensembles können sich aus unterschiedlichen oder gleichen Instrumenten/Gesang zusammensetzen. Der Bogen spannt sich dabei von kleineren oder größeren Ensembles, Kammermusikformationen über Vokalensembles bis hin zu Bands. Die Möglichkeit, das Instrument/die Stimme im Ensemble in unterschiedlichen musikalischen Funktionen einzusetzen sowie neue Instrumente kennenzulernen, kann eine wertvolle und bereichernde Erfahrung für die Entwicklung junger Instrumentalistinnen und Instrumentalisten bzw. Sängerinnen und Sänger sein. Im Sinne der Erstellung der Themenbereiche für die Reifeprüfung sowie für die Leistungsbeurteilung ist eine ausführliche Unterrichtsplanung und Unterrichtsdokumentation unerlässlich. Es gilt das Kompetenzmodell des Pflichtgegenstandes Instrumentalmusik und Gesang. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Wie im Lehrplan des Pflichtgegenstandes Instrumentalmusik und Gesang im betreffenden Semester der besuchten Schulstufe. Die Schwerpunktsetzung ergibt sich aus der gewählten Literatur des jeweiligen Semesters. Darüber hinaus: Semesterübergreifender thematischer Schwerpunkt – Erweiterung, Vertiefung, Musizieren im Ensemble Exemplarische Inhalte – Themenzentrierte Querschnitte – Eigenkompositionen – Ensembleliteratur – Sololiteratur – Kammermusik – Coverversionen und Arrangements B) VERBINDLICHE ÜBUNG Wie Anlage A C) FREIGEGENSTÄNDE Wie Anlage A. D) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN Wie Anlage A. E) FÖRDERUNTERRICHT Wie Anlage A. F) UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN Wie Anlage A, mit folgender Abweichung: Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände Für die weiteren Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände sind die jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff wie in Abschnitt A anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers. Beachte für folgende Bestimmung zum klassenweise gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 3 § 2 Abs. 32 Z 7 Anlage A/m3

LEHRPLAN DES REALGYMNASIUMS UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER MUSISCHEN AUSBILDUNG FÜR STUDIERENDE DER MUSIK

ERSTER TEIL ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Anlage A, mit folgender Anfügung: Darüber hinaus soll das Realgymnasium für Studierende der Musik musikbegabten jungen Menschen die Möglichkeit bieten, parallel mit einer Ausbildung an einer Universität für Musik oder einem Musikinstitut mit Öffentlichkeitsrecht eine allgemein bildende höhere Schule zu besuchen und zur Reifeprüfung der allgemein bildenden höheren Schule zu gelangen.

ZWEITER TEIL KOMPTENZORIENTIERUNG

Wie Anlage A.

DRITTER TEIL ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A, mit folgender Anfügung: Darüber hinaus ist darauf Bedacht zu nehmen, dass es sich bei den Schülerinnen und Schülern um Studierende einer Universität für Musik oder um Schülerinnen und Schüler an einem Musikinstitut mit Öffentlichkeitsrecht handelt.

VIERTER TEIL ÜBERGREIFENDE THEMEN

Wie Anlage A.

FÜNFTER TEIL ORGANISATORISCHER RAHMEN

Wie Anlage A.

SECHSTER TEIL STUNDENTAFELN

(Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) 1. Unterstufe 1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen: Pflichtgegenstände Summe Unterstufe 1 ) Lehrverpflichtungsgruppe 2 ) Religion 2 – 2 – 2 – 2 (III) Sprachen Deutsch mind. 15 (I) Lebende Fremdsprache mind. 13 (I) Mathematik und Naturwissenschaften Mathematik mind. 13 (II) Geometrisches Zeichnen 3) mind. 2 (III) Digitale Grundbildung mind. 4 III Chemie mind. 2 (III) Physik mind. 5 (III) Biologie und Umweltbildung mind. 7 III Wirtschaft und Gesellschaft Geschichte und Politische Bildung mind. 5 (III) Geographie und wirtschaftliche Bildung mind. 7 (III) Musik, Kunst und Kreativität Musikkunde mind.15 III Kunst und Gestaltung mind. 7 (IVa) Technik und Design mind. 4 IV Gesundheit und Bewegung Bewegung und Sport mind. 13 (IVa) Verbindliche Übungen Bildungs- und Berufsorientierung mind. 1 4) III 5) Sonstige verbindliche Übungen – 6) Schulautonome Vertiefung 7 ) Gesamtwochenstundenzahl 125-131 ____________________________ 1 In höchstens fünf Pflichtgegenständen (mit Ausnahme des Pflichtgegenstandes Religion) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Kompetenzbereicheder einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht; der Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung ist mit mindestens einer Wochenstunde pro Klasse vorzusehen. 2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen nicht im Lehrplan vorgesehene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden, hat sich die Einstufung an bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren, sowie nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) sowie Verkehrs- und Mobilitätsbildung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil der Lehrverpflichtungsgruppe. 3 Die Verbindung der Pflichtgegenstände Mathematik und Geometrisches Zeichnen ist zulässig, wobei als Summe der Wochenstunden 15 nicht unterschritten werden darf. Sofern Geometrisches Zeichnen im Unterricht von Mathematik integriert wird, sind die Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche zu Geometrisches Zeichnen zu vermitteln. 4 Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden. 5 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand. 6 Weitere verbindliche Übungen können eingerichtet werden; ihr Ausmaß ist schulautonom festzulegen und mit der Dotation der übrigen Pflichtgegenstände sowie der schulautonomen Schwerpunktsetzung abzustimmen. 7 Zur Vertiefung von Kompetenzen im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände oder zur Ausgestaltung eines typenbildenden, die jeweilige Form ergänzenden, Schwerpunkts durch die Einrichtung von schulautonomen schwerpunktspezifischen Unterrichtsgegenständen. Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht: Wie Anlage A für das Realgymnasium. 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen: Pflichtgegenstände Klassen und Wochenstunden Summe Unterstufe Lehrver-pflichtungs-gruppe 1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4. Kl. Religion 2 2 2 2 8 (III) Sprachen Deutsch 4 4 4 4 16 (I) Lebende Fremdsprache 4 4 3 3 14 (I) Mathematik und Naturwissenschaften Mathematik 4 4 3 3 14 (II) Geometrisches Zeichnen - - - 2 2 (III) Digitale Grundbildung 1 1 1 1 4 III Chemie - - - 2 2 (III) Physik - 1 2 2 5 (III) Biologie und Umweltbildung 2 2 2 2 8 III Wirtschaft und Gesellschaft Geschichte und Politische Bildung - 2 2 2 6 (III) Geographie und wirtschaftliche Bildung 2 1 2 2 7 (III) Musik, Kunst und Kreativität Musikkunde 4 4 4 3 15 III Kunst und Gestaltung 2 2 2 2 8 (IVa) Technik und Design 2 2 2 2 8 IV Gesundheit und Bewegung Bewegung und Sport 4 4 3 3 14 (IVa) Verbindliche Übungen Bildungs- und Berufsorientierung - - x 1) x 1) III 2) Gesamtwochenstundenzahl 31 33 32 35 131 ______________________________ 1 In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht vonPflichtgegenständen. 2 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand. Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht: Wie Anlage A für das Realgymnasium. 3. Deutschförderklassen Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen Wochenstunden pro Semester Deutsch in der Deutschförderklasse 20 Religion 2 Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen 1) x 2) Gesamtwochenstundenanzahl x 3) ______________________ 1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung. 2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl. 3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik. Freigegenstände und unverbindliche Übungen: Wie Anlage A für das Realgymnasium.

2. Oberstufe

a) PFLICHTGEGENSTÄNDE

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Pflichtgegenstände Summe Oberstufe 1) Lehrverpflichtungsgruppe 2) Religion/Ethik 3) 2 – 2 – 2 – 2 (III)/III Deutsch mindestens 12 4) (I) Erste lebende Fremdsprache mindestens 12 4) (I) Zweite lebende Fremdsprache/Latein 6) mindestens 12 4) (I) Geschichte und Politische Bildung mindestens 6 III Geographie und wirtschaftliche Bildung mindestens 6 (III) Mathematik mindestens 12 4) (II) Biologie und Umweltbildung mindestens 6 III Chemie mindestens 4 (III) Physik mindestens 6 (III) Psychologie und Philosophie mindestens 4 III Informatik mindestens 2 II Musikkunde 5) mindestens 20 III Kunst und Gestaltung mindestens 4 (IVa) Bewegung und Sport mindestens 8 4) (IVa) Gesamtwochenstundenzahl 122-130 ___________________________ 1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht. 2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil. 3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. 4 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse. 5 Typenbildender Pflichtgegenstand. 6 Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Latein kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache II (Fortgeschrittene) geführt werden. 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: Pflichtgegenstände Klassen und Wochenstunden Summe Oberstufe Lehrverpflich-tungsgruppe 5. Kl. 6. Kl. 7. Kl. 8. Kl. Religion/Ethik 1) 2 2 2 2 8 (III)/III Deutsch 3 3 3 3 12 (I) Erste lebende Fremdsprache 3 3 3 3 12 (I) Zweite lebende Fremdsprache/ Latein 3) 3 3 3 3 12 (I) Geschichte und Politische Bildung 1 2 2 2 7 III Geographie und wirtschaftliche Bildung 2 1 2 2 7 (III) Mathematik 4 4 3 3 14 (II) Biologie und Umweltbildung 2 3 – 2 7 III Chemie – – 3 2 5 (III) Physik – 2 3 2 7 (III) Psychologie und Philosophie – – 2 2 4 III Informatik 2 – – – 2 II Musikkunde 2) 5 5 5 5 20 III Kunst und Gestaltung 2 2 – – 4 (IVa) Bewegung und Sport 3 2 2 2 9 (IVa) Gesamtwochenstundenzahl 32 32 33 33 130 ____________________________ 1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. 2 Typenbildender Pflichtgegenstand. 3 Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Latein kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache II (Fortgeschrittene) geführt werden.

b) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A.

c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage A.

d) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Anlage A.

e) DEUTSCHFÖRDERKLASSEN (OBERSTUFE)

Pflichtgegenstände Wochenstunden pro Semester Lehrverpflichtungsgruppen Deutsch in der Deutschförderklasse………….. 20 (I) Religion………………………………………. 2 (III) Weitere Pflichtgegenstände 1) ………………… x 2) Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand Gesamtwochenstundenzahl………………….. x 3) ___________________________ 1 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl. 2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl. 3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik. Freigegenstände und unverbindliche Übungen: Wie Anlage A.

SIEBTER TEIL LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Wie Anlage A.

ACHTER TEIL LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A) PFLICHTGEGENSTÄNDE

Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A, mit folgenden Abweichungen: DEUTSCH Didaktische Grundsätze: Wie Anlage A mit folgendem Zusatz: Gemäß der Aufgabe dieser Sonderform sind die Bereiche der Musik und der Bedeutung der Sprache für die Musik besonders zu berücksichtigen. LEBENDE FREMDSPRACHE (Erste, Zweite)
(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch, Romanes)
Didaktische Grundsätze: Wie Anlage A mit folgendem Zusatz: Gemäß der Aufgabe dieser Sonderform sind die Bereiche der Musik und der Bedeutung der Sprache für die Musik besonders zu berücksichtigen. BIOLOGIE UND UMWELTBILDUNG Wie Anlage A für das Gymnasium. CHEMIE Wie Anlage A für das Gymnasium. PHYSIK Wie Anlage A für das Gymnasium. PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE Wie Anlage A für das Gymnasium. MUSIKKUNDE Unterstufe Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse): Der Musikkundeunterricht hat die Aufgabe, Schülerinnen und Schülern ästhetische und künstlerische Erfahrungsräume zu öffnen und sie in der Entwicklung ihres eigenen musikalischen Potenzials besonders zu fördern. Ausgehend vom praktischen Musizieren und Gestalten werden musikalische Kenntnisse und Fertigkeiten erworben und systematisch weiterentwickelt. Ziel ist die profunde Vermittlung musiktheoretischer Grundlagen und deren Vernetzung mit der musikalischen Praxis. Wahrnehmungs- und Unterscheidungsfähigkeit 1, 2 bilden die Grundlage für musikalisches Qualitätsbewusstsein bezüglich des eigenen musikalischen Tuns und einer kritischen Reflexion des Musikangebots. Durch die verantwortungsvolle Nutzung digitaler Medien/Technologien 6 werden zusätzliche Zugänge zur Musik ermöglicht. Die Auseinandersetzung mit Musik fördert die Entwicklung der gesamten Persönlichkeit, leistet einen wertvollen Beitrag zu erfüllter und reflektierter Lebensgestaltung sowie zum gesellschaftlichen Zusammenleben 11 und eröffnet Studien- und Berufsperspektiven. Die Begegnung mit unterschiedlichen Erscheinungsformen von Musik und Musiktraditionen unterstützt die Entwicklung der eigenen Identität und befähigt zu offener und wertschätzender Haltung gegenüber kultureller Vielfalt. Die Einsicht, dass Musikausübung einen Spiegel der Gesellschaft darstellt, fördert nicht nur eine bewusste, aktive Teilhabe am musikalischen Leben, sondern leistet damit einen unverzichtbaren Beitrag zur gesellschaftlichen Mitgestaltung. Regelmäßige Auftritte im öffentlichen Raum, einschließlich der Teilnahme an Wettbewerben, erweitern und vertiefen den musikalischen Kompetenzerwerb. Dadurch werden Schülerinnen und Schüler befähigt, am regionalen Kulturleben gestaltend mitzuwirken. Konzert- und Musiktheaterbesuche sowie Kooperationen mit kulturellen Einrichtungen und außerschulischen Bildungspartnern 1, 2 bereichern darüber hinaus das Lernen mit und durch Musik. Besondere Bedachtnahme ist auf die Situation der Schülerinnen und Schüler dieser Schulform hinsichtlich der erhöhten Belastungen durch die gleichzeitige Schul- und Instrumental-/Gesangsausbildung zu legen. Letztere findet in Kooperation mit einer Universität für Musik oder einem Musikinstitut mit Öffentlichkeitsrecht statt; die durch den Unterrichtsgegenstand Musikkunde vermittelten Inhalte ermöglichen eine Abdeckung der an diesen Institutionen obligaten musiktheoretischen und -praktischen Ergänzungsfächer. Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse): Ausgehend von den unterschiedlichen individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler werden durch musikalisches Handeln sowie durch regelmäßiges Üben und Wiederholen vielfältige Lernprozesse initiiert und damit Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse stufenweise erworben, erweitert und vertieft. Das erfordert einen methodisch sinnvollen progressiven Aufbau. Musikkundliche und musikhistorische Kenntnisse sind Ergebnisse der Unterrichtsarbeit in den Kompetenzbereichen Vokales und instrumentales Musizieren, Tanzen, Bewegen und Darstellen sowie Hören und Erfassen. Die Vernetzung der Unterrichtstätigkeit mit der in den Musikkundeunterricht integrierten Chorarbeit und dem Musizieren in Instrumentalensembles trägt zur notwendigen Verbindung von Musizierpraxis, theoretischem Wissen und Reflexion über Musik bei. Aktuelle Medien und Technologien sowie die Arbeit mit Notentexten sind in den Unterricht einzubeziehen. Schülerinnen und Schüler wissen über ihren Lernfortschritt Bescheid und können Verantwortung für ihren Lernprozess übernehmen. 1, 2 Unter Anleitung erwerben sie Strategien und Methoden zum selbstständigen Umgang mit Musik, übernehmen Mitverantwortung für den Unterricht 1, 2 , beispielsweise bei der Musikauswahl. Sie entwickeln Vertrauen in die eigene Gestaltungsfähigkeit, insbesondere durch die Kooperation mit einer Universität für Musik oder einem Musikinstitut mit Öffentlichkeitsrecht. Die im Musikkundeunterricht erworbenen Kompetenzen unterstützen den Fortschritt in der individuellen Instrumental- und Gesangsausbildung. Die dabei erworbenen künstlerischen Fertigkeiten bereichern ihrerseits wiederum die Lernprozesse des Musikkundeunterrichts. Dies führt zu einer Sicherung musikalisch-künstlerischer Qualitäten, die regelmäßig in der Öffentlichkeit präsentiert werden. Schulische Projekte mit Künstlerinnen und Künstlern sowie Kooperationen mit regionalen und überregionalen Kulturinstitutionen 1, 2 , Exkursionen, Konzert- und Musiktheaterbesuche ergänzen die künstlerische Tätigkeit der Schülerinnen und Schüler, fördern ihre soziale Kompetenz und erweitern ihren kulturellen Horizont. In der 1. Klasse sind drei Schularbeiten (eine im 1. Semester, zwei im 2. Semester), in der 2. bis 4. Klasse sind vier Schularbeiten (zwei im 1. Semester, zwei im 2. Semester) durchzuführen. Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 1 , Entrepreneurship Education 2 , Interkulturelle Bildung 5 , Medienbildung 6 , Politische Bildung 7 , Sprachliche Bildung und Lesen 10 , Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 11 , Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung 13 . Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse): Der Unterrichtsgegenstand Musikkunde orientiert sich an den nachfolgenden vier zentralen fachlichen Konzepten, welche Produktion, Rezeption und Reflexion 1, 2, 13 von Musik in ihren vielfältigen Erscheinungsformen prägen und zu musikalisch-ästhetischer Erfahrung führen. Sie sind untereinander vernetzt und dienen als Orientierung und Strukturierung, um eine umfassende Auseinandersetzung mit musikalischen und außermusikalischen Inhalten für Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer zu gewährleisten: Das Konzept Klangsprache und Klangstruktur umfasst musikalische Parameter (Ton-Klanghöhe, Ton-/Klangdauer, Klangstärke, Klangfarbe) als Bausteine und Gestaltungsmittel für die vielfältigen musikalischen Strukturen und Formen sowie deren Notation. Das Konzept Tradition und Innovation setzt einen direkten Bezug zur persönlichen Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen und thematisiert unterschiedliche Musikstile und Aufführungspraktiken im kulturgeschichtlichen Kontext und hinsichtlich ihres Innovationspotenzials. Das Konzept Funktion und Wirkung umfasst verschiedene Musikpraktiken in sozialen Räumen und spannt den Bogen von Musik zur gemeinschaftlichen Festgestaltung bis hin zum individuellen und kollektiven musikalischen Erleben und Gestalten. Das Konzept Wahrnehmung und Ausdruck setzt sich mit Musikbegegnung, musikalischem Handeln und ästhetischem Empfinden auseinander und thematisiert die kulturelle Vielfalt und klangliche Vielschichtigkeit von Musik. Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse): Im Zentrum des Musikkundeunterrichts steht musikalisches Handeln im Kontext. Dieses umfasst die Kompetenzbereiche 1. Vokales und instrumentales Musizieren, 2. Tanzen, Bewegen und Darstellen, 3. Hören und Erfassen und führt zu ästhetischer und künstlerischer Erfahrung sowie zu musikbezogenen Kenntnissen und Fertigkeiten. Die Umsetzung erfolgt durch: Gestalten, Improvisieren, Erfinden, Informieren, Reflektieren, Lesen, Notieren, Beschreiben, Bearbeiten, Interagieren und Anleiten. Der Kompetenzbereich Vokales und instrumentales Musizieren umfasst den gestalterischen und reflektierten Umgang mit der eigenen Stimme 10 , dem Körper, Instrumenten und Medien/Technologien 6 . Ziele sind der Erwerb eines umfassenden und zunehmend anspruchsvollen Lied- und Musizier-Repertoires aus ein- und mehrstimmigen Liedern und Stücken unterschiedlicher Stilrichtungen und Kulturen sowie der improvisatorische Einsatz von Stimme und Instrumenten. Der Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen umfasst einerseits Körperwahrnehmung, Bewegungsabläufe und Bewegungsqualitäten, andererseits ist es das Ziel, musikalische und außermusikalische Inhalte zu gestalten. Weiters soll eine Auswahl von regionalen und internationalen Tänzen erarbeitet und die Entwicklung von eigenen Choreografien gefördert werden. Der Kompetenzbereich Hören und Erfassen umfasst die Auseinandersetzung mit Klängen und Geräuschen der Lebenswelt und die bewusste Verarbeitung von Höreindrücken bis hin zu einem differenzierten Erfassen von erklingender und notierter Musik. Im Besonderen ist das eigene musikalische Gestalten darin einzubinden. Ein Ziel ist dabei die Aneignung eines Hörrepertoires aus Werken unterschiedlicher Kulturen, Gattungen und Stile. Weiters sollen Funktion und Wirkung von Musik anhand ausgewählter Beispiele beschrieben und es soll darüber reflektiert und kommuniziert werden. 1, 2, 10 Dabei ist die Anwendung einer musikbezogenen Fachsprache zu vermitteln. Im Sinne der Vorgaben von Medienbildung und informatischer Bildung werden neue Medien/Technologien musikalisch adäquat eingesetzt und zur Unterstützung individueller und kooperativer Lern- und Gestaltungsprozesse 6 genutzt. Ein Beitrag des Unterrichtsgegenstandes Musikkunde zur politischen Bildung ist die gesellschaftskritische Reflexion des Potenzials von Musik, politische Botschaften zu transportieren, aber auch das Aufzeigen der Gefahr, Musik für politische Zwecke zu missbrauchen. 7 Musik leistet einen umfassenden Beitrag zur sprachlichen Bildung, da die Auseinandersetzung damit neben der Entwicklung einer Fachsprache durch Sprecherziehung, Stimmbildung und Singen auch die sprechtechnischen Grundlagen fördert. Insbesondere die Beschäftigung mit fremdsprachigem Liedgut führt auch an die Phonetik und Semantik von Fremdsprachen heran. 10 Die intensive Auseinandersetzung mit Musik fördert die Erkenntnis der künstlerischen Dimension von Sprache sowie des Sprachaspekts musikalischer Strukturen. Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse): 1. Klasse: Kompetenzbereich Vokales und instrumentales Musizieren Die Schülerinnen und Schüler können – die eigene Stimme als Instrument wahrnehmen sowie gestaltend und improvisatorisch einsetzen. 10 – Lieder ausdrucksvoll singen und gestalten sowie Liedtexte inhaltlich verstehen. 10 – mit Tonmaterial, Klängen, Geräuschen und Instrumenten improvisieren sowie Vokal- und Instrumentalstücke gestalten. – grundlegende Elemente der Klangsprache erkennen, benennen und mit unterschiedlichen Notationsmöglichkeiten aufschreiben. – Texte, Bilder und Stimmungen mit musikalischen Mitteln umsetzen und klanglich darstellen. Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen Die Schülerinnen und Schüler können – Musik erfassen und Bewegungsabläufe in Zeit und Raum erleben und bewusst steuern. – freie und gebundene Bewegungen zur Musik ausführen und an Tanzspielen teilnehmen. Kompetenzbereich Hören und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – mit gerichteter Aufmerksamkeit das eigene Singen und Musizieren insbesondere mit Blick auf rhythmische und melodische Strukturen sowie andere akustische Erscheinungen hörend erfassen und beschreiben. – Hörbeispiele unterschiedlicher Stilrichtungen erkennen und hinsichtlich ihrer musikalischen Parameter erfassen sowie zunehmend mit Fachvokabular beschreiben. – Singstimmen hinsichtlich ihres vielschichtigen Klangbildes unterscheiden und benennen sowie ausgewählte Instrumente visuell und akustisch erkennen und beschreiben. Anwendungsbereiche – Stimmtechnische Grundlagen – von der Sprechstimme bis zur ausgebildeten Singstimme: spielerisches Experimentieren, Improvisieren, Reflektieren und Üben unter Berücksichtigung stimmbildnerischer Aspekte 10 – Vom einfachen Klangwerkzeug zum hochentwickelten Musikinstrument: Erscheinungsformen, Klangmaterialien wie Holz, Metall, Fell, Glas, Stein, Kunststoffe 11 – Von Alltagsbewegungen zur Performance: freie und gebundene Bewegungen und Bewegungsmuster zur Musik, tänzerische Spiele – Musikalische Grundlagen – von der einzelnen Note zur komplexen Komposition: musikalische Parameter in Bezug zu Vorgegebenem und Selbstgestaltetem und Grundbegriffe – Von Puls/Metrum zu Takt und Rhythmus: rhythmische Grundlagen und Bausteine in Bezug zu Vorgegebenem und Selbstgestaltetem – Von Motiv und Thema zur musikalischen Form und Gattung: Wiederholung, Veränderung und Kontrast als Gestaltungsprinzipien in Musik, Kunst und Alltag – Von einfachen Improvisationselementen zur Gestaltung musikalischer Szenen: musikalische Stimmungsbilder und Klanggeschichten – Lebensblitzlichter berühmter Musikerinnen und Musiker zwischen Geschichte und Geschichten: Alltag und Berufsleben 1, 2 – Musik zwischen Vertrautem und Neuem: Geräusch- und Klangwelten, Aufnahmetechniken – Musikhören vom Handwerk zur Kunst: rhythmische und melodische Strukturen, emotionale Bezüge 2. Klasse: Kompetenzbereich Vokales und instrumentales Musizieren Die Schülerinnen und Schüler können – stimmtechnische Grundlagen (Lockerung, Haltung, Atmung, Ansatz, Artikulation) anwenden und kennen ihren Tonumfang. – rhythmische und melodische Strukturen Motive erfinden, bearbeiten und sowohl stimmlich als auch instrumental umsetzen. – eine Auswahl von regionalen, internationalen und anlassbezogenen Liedern und Stücken (auch auswendig) singen und musizieren. – Melodieverlauf, Rhythmus, Dynamik, Tempo und Artikulation in der Notation erfassen und umsetzen. – Außermusikalisches mit musikalischen Mitteln umsetzen und klanglich darstellen. Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen Die Schülerinnen und Schüler können – sich nach Puls/Metrum, Takt, Rhythmus, Dynamik und Form unter Berücksichtigung von gestischer und mimischer Gestaltung bewegen. – einfache Tänze und Bewegungseinheiten ausführen sowie selbst und im Team erfinden. Kompetenzbereich Hören und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – rhythmische, melodische und harmonische Klangstrukturen erfassen, beschreiben und in verschiedenen Notationsformen schriftlich festhalten. – Hörbeispiele unterschiedlicher Stilrichtungen und Kulturen hinsichtlich ihrer Gestaltungselemente und Formverläufe erfassen und mit Fachvokabular beschreiben. – Stimmgattungen hörend unterscheiden und benennen sowie die Bau- und Spielweise von Instrumenten beschreiben. Anwendungsbereiche – Stimmtechnische Grundlagen – von der Sprechstimme bis zur ausgebildeten Singstimme: Lockerung, Haltung, Atmung, Ansatz, Artikulation 10 – Vom einfachen Klangwerkzeug zum hochentwickelten Musikinstrument: Klangerzeugung und Klanggestaltung mit Hilfe von Saiten, Röhren, Fellen, Platten, Stäben, Tasten, Pedalen 6 – Von Alltagsbewegungen zur Performance: gestisches und mimisches Gestalten, Bewegungsimprovisationen allein und im Dialog, einfache Tänze – Musikalische Grundlagen – von der einzelnen Note zur komplexen Komposition: Tonsysteme, Intervalle und Akkorde in Bezug zu Vorgegebenem und Selbstgestaltetem – Von Puls/Metrum zu Takt und Rhythmus: Vertiefung der rhythmischen Grundlagen und Erweiterung um Besonderheiten in Takt und Rhythmus – Von Motiv und Thema zur musikalischen Form und Gattung: äußere Gestalt und innere Struktur von ausgewählten Liedern und Instrumentalstücken – Von einfachen Improvisationselementen zur Gestaltung musikalischer Szenen: Improvisationen und klangkompositorische Gestaltungen mit Bodypercussion, Stimme, Instrumenten – Lebensblitzlichter berühmter Musikerinnen und Musiker zwischen Geschichte und Geschichten: Kunstkonsum und Medienrummel 1, 2, 13 – Musik zwischen Vertrautem und Neuem: Musikwelten – Weltmusik 5 – Musikhören vom Handwerk zur Kunst: formale Strukturen, klangliche Vielschichtigkeit und Darstellung des Außermusikalischen 3. Klasse: Kompetenzbereich Vokales und instrumentales Musizieren Die Schülerinnen und Schüler können – unter Berücksichtigung stimmlicher Entwicklungen (insbesondere der Mutation) Vokalstücke unterschiedlicher Stile singen und interpretieren sowie Texte kritisch hinterfragen, reflektieren und ihren Kontext erkennen. 7 – zum Musizieren anleiten und einfache Dirigiertechniken ausführen. – mit Instrumenten Stücke unterschiedlicher Stile, Arrangements und Liedbegleitungen umsetzen. – mit rhythmischen, melodischen und harmonischen Strukturen und komplexeren musikalischen Formverläufen umgehen und diese im Singen und Musizieren erfahren. Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen Die Schülerinnen und Schüler können – vorgegebene und erfundene Schritt- und Bewegungsabfolgen in unterschiedlichen Aufstellungsformen umsetzen und Tänze verschiedener Länder, Kulturen und Stilrichtungen ausführen sowie Choreografien selbst gestalten. – Stimmungen, Geschichten und Handlungen in unterschiedlichen künstlerischen Darstellungsformen umsetzen und unter Einbeziehung von Ausdrucksmitteln aus den Bereichen Bewegung, Tanz, Musik und darstellendes Spiel entwickeln und szenisch interpretieren. Kompetenzbereich Hören und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – Intervalle, Dur- und Molltonleitern, Dreiklänge und ihre Umkehrungen erkennen, benennen und notieren. – komplexere Klangstrukturen erfassen und beschreiben sowie über eigene Musikproduktionen und damit verbundene Lernerfahrungen reflektieren. – Hörbeispiele unterschiedlicher Stilrichtungen und Kulturen in verschiedenen Interpretationen hinsichtlich ihrer Wirkung und Funktion erfassen und mit Fachvokabular beschreiben. – Klang und Funktion von menschlichen Stimmen und Instrumenten in unterschiedlichen Besetzungen im Kontext musikalischer Werke erfassen und beschreiben. Anwendungsbereiche – Stimmtechnische Grundlagen – von der Sprechstimme bis zur ausgebildeten Singstimme: Entwicklungsprozesse in den verschiedenen Lebensaltern; stilgerechter Einsatz und Wirkung der Stimme 10 – Vom einfachen Klangwerkzeug zum hochentwickelten Musikinstrument: Klangkörper und Besetzungsformen in verschiedenen Musikstilen – Von Alltagsbewegungen zur Performance: komplexere Schritt- und Bewegungsabfolgen (vorgegeben und erfunden) in unterschiedlichen Aufstellungsformen – Musikalische Grundlagen – von der einzelnen Note zur komplexen Komposition: Tonsysteme, Intervalle und Akkorde in Bezug zu verschiedenen Stilrichtungen und eigenen Arrangements und Kompositionen – Von Puls/Metrum zu Takt und Rhythmus: rhythmische Strukturen in ausgewählten Musikstücken – Von Motiv und Thema zur musikalischen Form und Gattung: äußere Gestalt und innere Struktur von ausgewählten musikalischen Großformen – Von einfachen Improvisationselementen zur Gestaltung musikalischer Szenen: Soundscape-Gestaltungen, Soundcollagen zu Filmszenen 6 , Mediengestaltung (Jingles, Podcasts, Hörspiele und Filmvertonungen) und Urheberrecht – Lebensblitzlichter berühmter Musikerinnen und Musiker zwischen Geschichte und Geschichten: von der historischen Aufführungspraxis bis zu heutiger Live-Performance und Musikproduktion 1, 2, 6 – Musik zwischen Vertrautem und Neuem: gegenseitige Beeinflussung unterschiedlicher Musikrichtungen und Musiktraditionen – Musikhören vom Handwerk zur Kunst: Interpretationsvergleiche und ästhetisches Empfinden 4. Klasse: Kompetenzbereich Vokales und instrumentales Musizieren Die Schülerinnen und Schüler können – Vokalwerke unterschiedlicher Stile und Kulturen mehrstimmig a cappella und mit Begleitung singen und zur Aufführungsreife bringen. – einfache Vokal- und Instrumentalstücke vom Blatt umsetzen und Melodien transponieren. – mit Stimme und Instrumenten Szenen und Performances künstlerisch gestalten und mit unterschiedlichen Notationsformen und Aufnahmetechniken festhalten. – im Umgang mit Medien/Technologien musikalisch-künstlerische Gestaltungsfähigkeit zeigen und die Klang- und Ausdrucksmöglichkeiten von Stimme und Instrumenten erweitern. – außermusikalische Inhalte unter Einbeziehung musikalischer und andere künstlerischer Ausdrucksmittel gestalten und präsentieren. Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen Die Schülerinnen und Schüler können – historische und moderne Tänze/Choreografien ausführen sowie Choreografien selbst und im Team erfinden, entwickeln und gestalten. 1, 2 Kompetenzbereich Hören und Erfassen Die Schülerinnen und Schüler können – Tonsysteme in ihren linearen und vertikalen Ausrichtungen erkennen, benennen und notieren. – sich in Partituren orientieren. – Hörbeispiele hinsichtlich ihrer kulturhistorischen Bedeutung erfassen 5 , anhand ihrer Stilmerkmale einordnen und mit innovativen Entwicklungen ihrer Zeit in Beziehung setzen. – ausgehend von der eigenen musikalischen Ausbildung das öffentliche Musikangebot wahrnehmen, kritisch reflektieren und sowohl kognitive, emotionale als auch soziale Bezüge zur Musik herstellen. 6 Anwendungsbereiche – Stimmtechnische Grundlagen – von der Sprechstimme bis zur ausgebildeten Singstimme: Vokaltraditionen im Kontext 1, 2, 10 – Vom einfachen Klangwerkzeug zum hochentwickelten Musikinstrument: elektrifizierte, digitale, virtuelle Instrumente, Aufzeichnungs- und Wiedergabetechnologien 6 – Von Alltagsbewegungen zur Performance: Tanz- und Bewegungsformen in Vergangenheit und Gegenwart – Musikalische Grundlagen – von der einzelnen Note zur komplexen Komposition: Tonsysteme, Intervalle und Akkorde in vielfältigen Notationsformen und eigenen Arrangements und Kompositionen – Von Puls/Metrum zu Takt und Rhythmus: rhythmische Strukturen in Klassik, Pop, Jazz und Weltmusik und im Vergleich zueinander – Von Motiv und Thema zur musikalischen Form und Gattung: formale Strukturen in Klassik, Pop, Jazz und Weltmusik und im Vergleich zueinander – Von einfachen Improvisationselementen zur Gestaltung musikalischer Szenen: Musik und Musiktheater auf der Bühne 1, 2, 6, 7 – Lebensblitzlichter berühmter Musikerinnen und Musiker zwischen Geschichte und Geschichten: gesellschaftliche und politische Herausforderungen, Einflüsse und Zusammenhänge 1, 2, 7 – Musik zwischen Vertrautem und Neuem: Musikgeschmack und Toleranz 5 – Musikhören vom Handwerk zur Kunst: Stilmerkmale und Tonsymbolik auch in Wechselbeziehung von Gehörtem und Gelesenem 1 Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 2 Entrepreneurship Education 3 Gesundheitsförderung 4 Informatische Bildung 5 Interkulturelle Bildung 6 Medienbildung 7 Politische Bildung 8 Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 9 Sexualpädagogik 10 Sprachliche Bildung und Lesen 11 Umweltbildung 12 Verkehrs- und Mobilitätsbildung 13 Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

Oberstufe

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse): Es gelten die Zielsetzungen der Pflichtgegenstände Musik (Anlage A) und Musik am Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung (Anlage A/m1). Spezielle Zusätze für das Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik: Der praxisorientierte und intellektuelle Zugang zur Musik soll zur künstlerisch-individuellen Entwicklung der Studierenden wesentlich beitragen und mögliche Berufsperspektiven eröffnen. Die im Unterricht erworbenen musikalischen Kompetenzen sollen die Schülerinnen und Schüler zu Selbstständigkeit, Kritikfähigkeit, Teamfähigkeit und Professionalität hinführen. Auf die spezielle Situation der Schülerinnen und Schüler dieser Schulform hinsichtlich der Belastungen der Schul- und Instrumentalausbildung ist besonders Bedacht zu nehmen. Die Vokal- und Instrumentalausbildung findet an einer Universität für Musik oder an einem Musikinstitut mit Öffentlichkeitsrecht statt; die an diesen Einrichtungen obligaten musiktheoretischen und -praktischen Ergänzungsfächer werden an der Schule durch den Unterrichtsgegenstand Musikkunde abgedeckt. Der Erwerb und die Festigung von Kompetenzen in den Bereichen Musikpraxis und Musikrezeption geschehen anhand des Lehrstoffs des jeweiligen Semesters/der jeweiligen Klasse. Beiträge zu den Bildungsbereichen Es gelten die im Lehrplan des Pflichtgegenstandes Musik (Anlage A) definierten Beiträge zu den Bildungsbereichen. Spezielle Zusätze für das Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik: Mensch und Gesellschaft: Der Musikkundeunterricht soll einen vertieften Einblick in das Berufsfeld Musik geben sowie Voraussetzungen für weiterführende musikalische Studien und die Wahl eines musikbezogenen Berufes schaffen. Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse) Es gelten die didaktischen Grundsätze der Pflichtgegenstände Musik (Anlage A) sowie Musik am Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung (Anlage A/m1). Spezielle Zusätze für das Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik: Im Unterricht soll der Zugang zur und die Vermittlung von Musik nach ganzheitlichen Prinzipien – von analytisch-intellektuell bis emotional-kreativ – erfolgen. Dabei werden spezifisch musikalische Aspekte mit anderen künstlerischen Bereichen (Bildnerisches Gestalten, Literatur, Bewegungskunst, Theater, Film usw.) vernetzt. Die Darstellung von interkulturellen und globalen Zusammenhängen soll in den Unterricht eingebracht werden. Besondere Aufmerksamkeit ist auf einen weiten Horizont musikalischer Phänomene zu legen: historisch von den Anfängen bis zur Gegenwart, geographisch unter Einbeziehung ausgewählter Kulturkreise und stilistisch über das gesamte Spektrum der Musik. Die im Musikkundeunterricht erworbenen Kompetenzen unterstützen die künstlerische Entwicklung in der instrumentalen/vokalen Ausbildung. Durch die Mitwirkung an von der Schule organisierten musikalischen Veranstaltungen sollen Schülerinnen und Schüler lernen, sich öffentlich zu präsentieren sowie Arbeitsprozesse zu dokumentieren und zu reflektieren. Der Besuch von Proben und Aufführungen professioneller Ensembles soll vertiefte musikalische Erlebnisse vermitteln. Er vermag Einblick in Tätigkeitsbereiche von Berufsmusikern und Berufsmusikerinnen und damit Entscheidungshilfen hinsichtlich einer möglichen Berufswahl zu bieten. Hausübungen dienen der Festigung der im Unterricht erworbenen Kompetenzen. Die Anzahl und der Zeitrahmen für Schularbeiten sind dem Abschnitt „Schularbeiten“ des fünften Teiles der Anlage A zu entnehmen. Stimmbildung/Chor/Ensemble/Orchester im Kompetenzbereich Musikpraxis sind pro Schulstufe mit je zwei Wochenstunden zu führen. Kompetenzmodell Das zentrale Handlungsfeld des Musikkundeunterrichts ist „Musikalisches Handeln und Wissen im Kontext“. Es umfasst die Bereiche Musikpraxis und Musikrezeption. Musiktheoretisches Wissen wird in direkter Verbindung mit Musikpraxis und Musikrezeption vermittelt. Der musikalische Kompetenzerwerb beinhaltet die Förderung dynamischer Kompetenzen, die in ständiger Wechselwirkung mit Musikpraxis und Musikrezeption stehen. Musikpraxis umfasst die Kompetenzbereiche „Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren und Gehörbildung“ und „Hören, Erfassen, Lesen und Notieren“. Musikrezeption umfasst den Kompetenzbereich „Hören, Erfassen, Beschreiben, Analysieren und Kontexte herstellen“. Vokales und instrumentales Gestalten Regelmäßiges und aufbauendes musikalisches Training ist Voraussetzung für musikalische Bildung. Auf Genauigkeit, Sicherheit und künstlerischen Ausdruck ist besonderer Wert zu legen. Improvisieren, Interpretieren und Gehörbildung: Regelmäßige und stilistisch vielfältige Improvisationsübungen fördern Kreativität und musikalische Phantasie. Bei der Interpretation des erarbeiteten Repertoires ist auf Präzision und musikalischen Ausdruck besonderer Wert zu legen. Eine inhaltlich breit angelegte Gehörbildung bildet die Grundlage für ein ganzheitliches Erfassen von Musik sowohl im Bereich des vokalen und instrumentalen Gestaltens als auch des Hörens. Hören, erfassen, lesen und notieren: Auf die Förderung von Kreativität und eigenständigen Gestaltungsversuchen ist besonderer Wert zu legen. Hören, Erfassen, Beschreiben, Analysieren und Kontexte herstellen: Das sich durch die Auseinandersetzung mit Formenlehre, Werkanalyse und Musikgeschichte ergebende musikkundliche Wissen und die damit im Zusammenhang stehenden Kompetenzen sollen die Schülerinnen und Schüler dazu befähigen, Musik aus verschiedenen Bereichen zu beschreiben und zu analysieren. Dadurch wird die Fähigkeit zu emotionaler und intellektuell-argumentativer Auseinandersetzung mit Musik vertieft. Fachspezifische dynamische Kompetenzen Der Musikkundeunterricht unterstützt die Entwicklung folgender dynamischer Kompetenzen: a) Soziale Kompetenzen – einander zuhören – dem Musikgeschmack anderer Akzeptanz und Respekt entgegenbringen – unbekannter und ungewohnter Musik offen begegnen – gemeinsam Regeln entwickeln und sich an Vereinbarungen halten – Arbeitsprozesse in der Gruppe miteinander planen und durchführen – sich je nach Anforderung in unterschiedlichen Gruppen einordnen oder eine Führungsrolle übernehmen und verantwortungsvoll gestalten – mit Konflikten in der Gruppe konstruktiv umgehen – konstruktive Kritik äußern und mit Kritik konstruktiv umgehen – sich in unterschiedlichen Situationen einfühlend und verantwortungsvoll verhalten b) Personale Kompetenzen: – eigene Stärken/Erfolge einschätzen und daraus Selbstvertrauen schöpfen – Misserfolge analysieren, eigene Schwächen erkennen und an deren Verbesserung arbeiten – Eigeninitiative entwickeln – sich ausdauernd und konzentriert mit Musik beschäftigen – selbstständig und eigenverantwortlich üben – sich selbstbewusst und in angemessener Form präsentieren – die eigene künstlerische Leistung ein- und wertschätzen – künstlerische Verantwortung übernehmen und Projekte mittragen – Musik als emotionales Ausdrucksmittel erleben und sich dazu äußern – Musik als positiven Beitrag zur Lebensgestaltung erkennen c) Kommunikative Kompetenzen: – Musik als nonverbales Verständigungsmittel erkennen und einsetzen – gemeinsames Musizieren als kommunikativen Prozess erkennen – Körpersprache wahrnehmen und bewusst einsetzen – Stimme und Instrument differenziert einsetzen – sich deutlich und inhaltlich verständlich äußern – eigene Ideen entwickeln und auf Ideen anderer eingehen d) Methodenkompetenzen: – Lern-, Arbeits- und Übetechniken anwenden – Informationen einholen, bewerten und in unterschiedliche Arbeitsprozesse einbringen – aktuelle Technologien und Medien nutzen Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Semesterübergreifende Kompetenzen Die hier angeführten, für die gesamte Oberstufe gleichlautend formulierten Kompetenzen des Kompetenzbereichs Musikpraxis „Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung“ sind im Unterricht mit dem Lehrstoff des oder der jeweiligen Semester/s bzw. Schulstufe zu verknüpfen. Sie sind nach Komplexität und Anspruchsniveau zu differenzieren. Aus dieser Differenzierung ergibt sich eine Progression innerhalb der Kompetenzen. Musikpraxis ist eine wesentliche Grundlage des gesamten Musikkundeunterrichts und erfährt in den für Stimmbildung/Chor/Ensemble/Orchester vorgesehenen Unterrichtsstunden verstärkte Berücksichtigung. In den Kompetenzbereichen Musikpraxis „Hören, erfassen, lesen, notieren“ und Musikrezeption sind die Kompetenzen für jede Klasse und jedes Semester formuliert. Musikpraxis – Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren und Gehörbildung – die Sing- und Sprechstimme unter Anwendung stimmtechnischer Grundlagen bewusst und gestalterisch einsetzen – einstimmig und mehrstimmig ohne und mit Instrumentalbegleitung singen – das eigene Instrument/die Stimme im Ensemble/Orchester bewusst und gestalterisch einsetzen – ein Vokal- und Instrumentalrepertoire unterschiedlicher Stile und Kulturkreise stilgerecht, präzise und ausdrucksvoll interpretieren – beim Singen und Musizieren in Bezug auf Klang, Dynamik, Phrasierung, und Artikulation aufeinander hören und reagieren – mit Stimme und Instrument improvisieren sowie Zusammenhänge zwischen Musik und Bewegung erfassen und kreativ gestalten – grundlegende Techniken der Ensembleleitung anwenden 5. Klasse, 1. und 2. Semester Musikpraxis a) Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung: siehe semesterübergreifende Kompetenzen b) Hören, erfassen, lesen und notieren: – Melodieverlauf, Rhythmus und harmonische Strukturen erfassen und umsetzen – Akkorde, Funktionen/Stufen und harmonische Strukturen erkennen und anwenden – gängige Computer-Musikprogramme für Musikpraxis und Musikrezeption nutzbar machen Inhalte : – Musik und Computer – Musikinformatik – Tonsatz: Haupt-/Nebendreiklänge, Funktions- und Stufentheorie, Akkordverbindungen, Schlüsse, Kadenz, Harmonisierung von Melodien Musikrezeption Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen: – Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen, vergleichen und musikgeschichtlich zuordnen – Stimmtypen, Instrumente und Ensembles verschiedener Epochen und Kulturen erkennen, beschreiben und in einen instrumentenkundlichen, stilistischen und musikhistorischen Kontext stellen – Zusammenhänge zwischen akustischem Grundwissen und musikalischer Praxis herstellen – formale und melodisch-harmonische Abläufe – auch in Verbindung mit dem Notentext – analytisch hören und in der Fachsprache verbalisieren – melodische und rhythmische Motive erfinden, notieren und bearbeiten Inhalte : – Musik-/Kompositionsgeschichte, Werkkunde: Schwerpunkt auf musikhistorischen Überblick – Formenlehre: Grundbegriffe (Gestaltungsprinzipien, Motiv, Phrase, Thema etc.) – Instrumentenkunde/stimmphysiologische Grundlagen – Grundlagen der musikalischen Akustik 6. Klasse, 3. Semester Musikpraxis a) Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung: siehe semesterübergreifende Kompetenzen b) Hören, erfassen, lesen und notieren: Akkorde, Funktionen/Stufen und harmonische Strukturen erkennen und anwenden Inhalte : – Tonsatz: Sextakkord, Quartsextakkord, Septakkorde, Formen der Subdominante (Sixte ajoutée), Harmonisierung von Melodien Musikrezeption Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen: – Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen, vergleichen und musikgeschichtlich zuordnen – Stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen – Personalstile von Komponistinnen und Komponisten in deren biographischen und soziokulturellen Kontext beschreiben und anhand von typischen Werken erläutern – Funktion und Wirkung von Musik intellektuell und emotional erfassen und sich differenziert darüber äußern – formale und melodisch-harmonische Abläufe – auch in Verbindung mit dem Notentext – analytisch hören und in der Fachsprache verbalisieren Inhalte : – Musik-/Kompositionsgeschichte, Werkkunde: Schwerpunkt auf Alte Musik bis Renaissance – Formenlehre und Werkanalyse: Überblick über Formen und Gattungen; Schwerpunkt auf Liedformen, Rondo 6. Klasse, 4. Semester Musikpraxis a) Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung: siehe semesterübergreifende Kompetenzen b) Hören, erfassen, lesen und notieren: – Akkorde, Funktionen/Stufen und harmonische Strukturen erkennen und anwenden – elementare kontrapunktische Satztechniken erfassen und anwenden Inhalte : – Tonsatz: Generalbass, Harmonisierung von Melodien, kontrapunktische Satztechniken Musikrezeption : Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen: – Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen, vergleichen, musikgeschichtlich zuordnen und in einen kultur- und sozialhistorischen Kontext stellen – Stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen – Personalstile von Komponistinnen und Komponisten in deren biographischen und soziokulturellen Kontext beschreiben und anhand von typischen Werken erläutern – Funktion und Wirkung von Musik intellektuell und emotional erfassen und sich differenziert darüber äußern – formale und melodisch-harmonische Abläufe – auch in Verbindung mit dem Notentext – analytisch hören und in der Fachsprache verbalisieren Inhalte : – Musik-/Kompositionsgeschichte, Werkkunde: Schwerpunkt auf Barock – Formenlehre und Werkanalyse: Schwerpunkt auf vokalen und instrumentalen Formen und Gattungen der Barockmusik 7. Klasse, 5. Semester Musikpraxis : a) Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung: siehe semesterübergreifende Kompetenzen b) Hören, erfassen, lesen und notieren: – Akkorde, Funktionen/Stufen und harmonische Strukturen erkennen und anwenden – kontrapunktische Satztechniken erfassen und anwenden Inhalte : – Tonsatz: Doppeldominante, Zwischendominanten, Alteration (Neapolitanischer Sextakkord, alterierte Akkorde), Möglichkeiten der Modulation, Harmonisierung von Melodien, kontrapunktische Satztechniken Musikrezeption : Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen: – Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen, vergleichen, musikgeschichtlich zuordnen und in einen kultur- und sozialhistorischen Kontext stellen – Stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen – Personalstile von Komponistinnen und Komponisten in deren biographischen und soziokulturellen Kontext beschreiben und anhand von typischen Werken erläutern – Funktion und Wirkung von Musik intellektuell und emotional erfassen und sich differenziert darüber äußern – formale und melodisch-harmonische Abläufe – auch in Verbindung mit dem Notentext – analytisch hören und in der Fachsprache verbalisieren Inhalte : – Musik-/Kompositionsgeschichte, Werkkunde: Schwerpunkt auf Wiener Klassik – Formenlehre und Werkanalyse: Schwerpunkt auf Variationsform, Sonatenhauptsatzform, Sonate 7. Klasse, 6. Semester Musikpraxis a) Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung: siehe semesterübergreifende Kompetenzen b) Hören, erfassen, lesen und notieren: Harmonische Strukturen und kontrapunktische Satztechniken erfassen und anwenden Inhalte : – Tonsatz: Weitere Kapitel der Harmonielehre sowie harmonische Analyse und Weiterführung der kontrapunktischen Satztechniken Musikrezeption Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen: – Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen, vergleichen, musikgeschichtlich zuordnen und in einen kultur- und sozialhistorischen Kontext stellen – Stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen – Personalstile von Komponistinnen und Komponisten in deren biographischen und soziokulturellen Kontext beschreiben und anhand von typischen Werken erläutern – Funktion und Wirkung von Musik intellektuell und emotional erfassen und sich differenziert darüber äußern – formale und melodisch-harmonische Abläufe – auch in Verbindung mit dem Notentext – analytisch hören und in der Fachsprache verbalisieren Inhalte : – Musik-/Kompositionsgeschichte, Werkkunde: Schwerpunkt auf Musik des 19. Jahrhunderts (Virtuosentum, Entwicklung des Konzertwesens etc.) und der Jahrhundertwende – Formenlehre und Werkanalyse: Schwerpunkt auf symphonischer Literatur und romantischem Kunstlied 8. Klasse, 7. Semester Musikpraxis a) Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung: siehe semesterübergreifende Kompetenzen b) Hören, erfassen, lesen und notieren: Harmonische Strukturen sowie kontrapunktische und zeitgenössische Satztechniken erfassen und anwenden Inhalte : – Tonsatz: Weitere Kapitel der Harmonielehre sowie harmonische Analyse und Weiterführung der kontrapunktischen Satztechniken unter besonderer Berücksichtigung zeitgenössischer Techniken Musikrezeption : Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen: – Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen, vergleichen, musikgeschichtlich zuordnen und in einen kultur- und sozialhistorischen Kontext stellen – Stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen – Personalstile von Komponistinnen und Komponisten in deren biographischen und soziokulturellen Kontext beschreiben und anhand von typischen Werken erläutern – Funktion und Wirkung von Musik intellektuell und emotional erfassen und sich differenziert darüber äußern – Querverbindungen zu anderen Fachgebieten herstellen und Musik mit weiteren künstlerischen Ausdrucksformen vernetzen – formale und melodisch-harmonische Abläufe – auch in Verbindung mit dem Notentext – analytisch hören und in der Fachsprache verbalisieren Inhalte : – Musik-/Kompositionsgeschichte, Werkkunde: Schwerpunkt auf Musik des 20. und 21. Jahrhunderts – Formenlehre und Werkanalyse: Werkanalysen, Querschnitte 8. Klasse, 8. Semester Musikpraxis a) Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung: siehe semesterübergreifende Kompetenzen b) Hören, erfassen, lesen und notieren: Harmonische Strukturen sowie kontrapunktische und zeitgenössische Satztechniken erfassen und anwenden Inhalte : – Tonsatz: Vertiefungen und persönliche Schwerpunktsetzungen in den Bereichen Harmonielehre, Kontrapunkt und zeitgenössische Satztechniken Musikrezeption : Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen: – Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen, vergleichen, musikgeschichtlich zuordnen und in einen kultur- und sozialhistorischen Kontext stellen – Stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen – Personalstile von Komponistinnen und Komponisten in deren biographischen und soziokulturellen Kontext beschreiben und anhand von typischen Werken erläutern – Funktion und Wirkung von Musik intellektuell und emotional erfassen und sich differenziert darüber äußern – Querverbindungen zu anderen Fachgebieten herstellen und Musik mit weiteren künstlerischen Ausdrucksformen vernetzen – formale und melodisch-harmonische Abläufe – auch in Verbindung mit dem Notentext – analytisch hören und in der Fachsprache verbalisieren Inhalte: – Musik-/Kompositionsgeschichte, Werkkunde: Vertiefungen und persönliche Schwerpunktsetzungen – Formenlehre und Werkanalyse: Werkanalysen, Querschnitte

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe die Verordnung BGBl. II Nr. 277/2004 mit folgender Ergänzung der didaktischen Grundsätze: „Der Lehrstoff bzw. die Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche sind nach den besonderen Verhältnissen der Schule auszuwählen, immer aber muss der Gesamterfolg einer vielseitigen Ausbildung gewährleistet sein. Der Übungsbedarf und im Besonderen die individuelle Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler sind zu berücksichtigen. Da es sich um Studierende der Musik handelt, müssen alle Übungen und Anforderungen vermieden werden, die die Ausübung ihres Musikstudiums gefährden könnten.“

B) VERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage A.

C) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A.

D) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage A.

E) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Anlage A.

F) UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN 1. Unterstufe

Deutsch in der Deutschförderklasse Wie Anlage A. Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen Für die weiteren Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen sind die jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff wie in den Abschnitten A und B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers. Freigegenstände und unverbindliche Übungen Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff wie in den Abschnitten C und D anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers. 2. Oberstufe Deutsch in der Deutschförderklasse Wie Anlage A. Weitere Pflichtgegenstände Für die weiteren Pflichtgegenstände ist der jeweilige Lehrstoff wie in den Abschnitt A anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers. Freigegenstände und unverbindliche Übungen Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff wie in den Abschnitten C und D anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers. Beachte für folgende Bestimmung zum klassenweise gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 3 § 2 Abs. 31 Anlage A/sl

LEHRPLAN DES BUNDESGYMNASIUMS UND BUNDESREALGYMNASIUMS FÜR SLOWENEN

ERSTER TEIL ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Anlage A für das Gymnasium bzw. für das Realgymnasium.

ZWEITER TEIL KOMPETENZORIENTIERUNG

Wie Anlage A.

DRITTER TEIL ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A.

VIERTER TEIL ÜBERGREIFENDE THEMEN

Mit der Verankerung der übergreifenden Themen in den Fachlehrplänen werden die fächerübergreifende Kompetenzentwicklung sowie das vernetzte Lernen der Schülerinnen und Schüler über die fachspezifischen Grenzen hinaus unterstützt und mit gesellschaftlich relevanten aktuellen Themen verbunden. Die Auswahl der nachfolgend dargestellten dreizehn übergreifenden Themen erfolgte aufgrund ihrer Aktualität und der zu erwartenden Bedeutsamkeit für die künftige Lebenswelt von Schülerinnen und Schülern. Kompetenzen in gesellschaftlich relevanten Themen können wirksam entwickelt werden, wenn im Unterricht ein fächerverbindendes und fachliche Grenzen überschreitendes Vorgehen forciert wird. Erst dadurch können Zusammenhänge und Wechselwirkungen gesellschaftlicher Phänomene für die Schülerinnen und Schüler begreifbar werden. Bildung für eine nachhaltige Entwicklung muss als allgemeines Anliegen und Leitidee an der ganzen Schule gesehen werden. Für das als Standard geforderte integrative Denken der ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimension sind sowohl fachspezifische als auch cross-curriculare Bezüge von großer Bedeutung. Bildung für nachhaltige Entwicklung, Politische Bildung mit ihren globalen Perspektiven, Global Citizenship Education, Friedenserziehung und Menschenrechtsbildung sowie weitere ausgeführte übergreifende Themen sind Bildungskonzepte, die einander ergänzend und unterstützend nachhaltige Entwicklung in all ihren Dimensionen pädagogisch aufbereiten. Im Lernprozess sollen Wissen, Kompetenzen und Fähigkeiten, Werte und Einstellungen erarbeitet werden, die junge Menschen befähigen, bei der Bewältigung der gesellschaftlichen, ökonomischen und ökologischen Herausforderungen auf lokaler bis hin zur globalen Ebene eine aktive Rolle einzunehmen. Folgende übergreifende Themen unterstützen maßgeblich und gleichermaßen den Erwerb wesentlicher Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler und stellen sicher, dass diese in der heutigen und zukünftigen Lebens- und Arbeitswelt bestehen können: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung, Entrepreneurship Education, Gesundheitsförderung, Informatische Bildung, Interkulturelle Bildung, Medienbildung, Politische Bildung, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung, Sexualpädagogik, Sprachliche Bildung und Lesen, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung, Verkehrs- und Mobilitätsbildung, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung. In den Fachlehrplänen werden an verschiedenen Stellen Bezüge zu den übergreifenden Themen hergestellt. Die didaktischen Grundsätze der jeweiligen Fachlehrpläne listen jene übergreifenden Themen auf, die sich besonders eignen, im Unterricht aufgegriffen zu werden und sich vor allem in den Kompetenzbeschreibungen oder Anwendungsbereichen wiederfinden. Die Gestaltung der Fachlehrpläne bietet zudem die Möglichkeit, jedes der übergreifenden Themen schulautonom in der Umsetzung der jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche an geeigneter Stelle im Unterricht aufzugreifen. Alle Bezüge zu übergreifenden Themen in den Fachlehrplänen werden durch Hochzahlen (1 bis 13) hervorgehoben, die auf das jeweilige übergreifende Thema hinweisen. Von einem Verweis in Fachlehrplänen wurde dort abgesehen, wo sich das Fachgebiet mit dem Kompetenzerwerb im selben Thema beschäftigt. So erfolgt zB im Fachlehrplan „Deutsch“ kein Verweis auf das übergreifende Thema „Sprachliche Bildung und Lesen“. 1. Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 2. Entrepreneurship Education 3. Gesundheitsförderung 4. Informatische Bildung 5. Interkulturelle Bildung 6. Medienbildung 7. Politische Bildung 8. Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 9. Sexualpädagogik 10. Sprachliche Bildung und Lesen 11. Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 12. Verkehrs- und Mobilitätsbildung 13. Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung Pflichtgegenstände Religion 1 Sprachen Deutsch x x x x x x x x x x x Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler x x Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs x x Lebende Fremdsprache x x x x x x x Zweite lebende Fremdsprache x x x x x x x Latein x x x x x x x Mathematik und Naturwissenschaften Mathematik x x x x x x x x x x Geometrisches Zeichnen x x x Digitale Grundbildung x x x x x x x x x Chemie (2-stündig bzw. 4-stündig) x x x x x x x x x x Physik x x x x x x x x Biologie und Umweltbildung x x x x x x x Wirtschaft und Gesellschaft Geschichte und Politische Bildung x x x x x x x x Geographie und wirtschaftliche Bildung x x x x x x x x x x x Musik, Kunst und Kreativität Musik x x x x x x x x x Kunst und Gestaltung x x x x x x x x x x x x Technik und Design x x x x x x x x x Gesundheit und Bewegung Bewegung und Sport x x x x x x x x Minderheitensprache Slowenisch x x x x x x x x x x x x Verbindliche Übungen Bildungs- und Berufsorientierung x x x x x x x x Erstsprachenunterricht x _________________________ 1 Keine Angaben bezüglich der Übergreifenden Themen, da die Lehrpläne der Kirchen und Religionsgesellschaften inhaltlich voneinander abweichen. Die Vorbereitung und Durchführung von Unterricht zu den übergreifenden Themen erfordert eine zielgerichtete Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer einer Klasse, einer Schule und (im Idealfall) eine vorausschauende Planung in Bezug auf sinnvolle Schwerpunktsetzungen in den vier Schulstufen. Die nachfolgende, alphabetisch geordnete, Darstellung der übergreifenden Themen folgt einer einheitlichen Struktur: Zunächst wird die gesellschaftliche Bedeutung des übergreifenden Themas erläutert. Anschließend werden die Kompetenzziele genannt, die bis zum Ende der Sekundarstufe I von den Schülerinnen und Schülern erreicht werden sollen. Im dritten Schritt werden jene Unterrichtsgegenstände angeführt, in deren Fachlehrplänen auf die jeweiligen übergreifenden Themen verwiesen wird. In der Oberstufe gelten die Ausführungen zu den übergreifenden Themen als Orientierung für den fächerübergreifenden bzw. fachliche Grenzen überschreitenden Unterricht. In den Fachlehrplänen der Oberstufe werden keine verbindlichen oder optionalen Bezüge zu den übergreifenden Themen hergestellt. Die folgenden allgemeinen Ausführungen (Bedeutung des jeweiligen übergreifenden Themas) haben für den Unterricht in der Oberstufe insofern Relevanz, als sie den bisher schon geltenden „Unterrichtsprinzipien“ nachfolgen und in enger inhaltlicher Abstimmung mit den Ausführungen der Grundsatzerlässe stehen, die sowohl für Unter- als auch Oberstufe gelten. Die nachfolgend angeführten Kompetenzziele in den einzelnen übergreifenden Themen gelten explizit nur für die Unterstufe. 1. Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 1.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Die Schule unterstützt Schülerinnen und Schüler dabei, ihren individuellen Bildungs- und in weiterer Folge Berufsweg unter Berücksichtigung ihrer Stärken und mit der nötigen Eigenverantwortung zu beschreiten und bestärkt sie in ihrem gewählten Weg. Ziel ist es, dass Schülerinnen und Schüler ihre Interessen, Begabungen und Talente erkennen sowie wichtige Lebenskompetenzen (wie Entscheidungs- und Reflexionsfähigkeit) erwerben. Dieses Kompetenzlernen soll über die gesamte Schullaufbahn hinweg und speziell vor schulischen Übergängen oder Abschlüssen erfolgen. Eine der zentralen Herausforderungen ist, Schülerinnen und Schüler dabei zu unterstützen, aus den zahlreichen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten diejenigen auszuwählen, die ihnen aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit, ihrer Persönlichkeit und ihrer Lebenssituation die bestmöglichen Chancen bieten und diese möglichst auch praktisch ausprobieren zu können. Lehrerinnen und Lehrer tragen als wichtige Bezugspersonen in hohem Maße dazu bei, dass sich Schülerinnen und Schüler zu eigenverantwortlichen Menschen entwickeln können – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Sprache, Religionszugehörigkeit oder etwaiger Behinderung. Dabei sind Bezüge zu Themen wie zB Arbeitsabläufe, Tätigkeitsbereiche, Arbeitsbedingungen, untypische sowie nicht traditionelle Frauen- und Männerberufe, die Wichtigkeit von überfachlichen Kompetenzen (Selbst- und Sozialkompetenz; Stärken, Interessen und Talente; Erwartungen und Ziele im Hinblick auf das Leben), ehrenamtliches Engagement, aber auch der Zusammenhang von Bildung und Beruf, Lieblingsbeschäftigungen und „Traumberufe“, die sinnstiftende Funktion von Arbeit, Work-Life-Balance, Arbeitsteilung in der Familie, bezahlte und unbezahlte Arbeit und die Notwendigkeit vielfältige (außer)schulische Erfahrungen zu sammeln, herzustellen. 1.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – bei sich selbst Stärken und Interessen erkennen, die für eine selbstgesteuerte, reflektierte Berufslaufbahn- und Lebensgestaltung wichtig sind und diesbezüglich Feedback einholen; – in Ansätzen Stärken und Interessen bei anderen erkennen und diesbezüglich anderen Feedback geben; – gesellschaftliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Trends der Ausbildungs- und Berufswelt in Bezug auf die Bedeutung für sich selbst reflektieren; – Unterstützung in Fragen der Bildungs- und Berufslaufbahn einholen und wichtige Informationen bei Entscheidungsprozessen einbeziehen; – reflektierte Bildungs- und Berufsentscheidungen treffen und deren Auswirkungen auf die eigene Lebensgestaltung einschätzen. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Lebende Fremdsprache, Musik, Physik, Technik und Design, Slowenisch 2. Entrepreneurship Education 2.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Entrepreneurship ist im Europäischen Referenzrahmen für das lebenslange Lernen als Schlüsselkompetenz definiert (Brüssel KOM(05)548). Entrepreneurship Education umfasst – nach der ganzheitlichen Definition des TRIO-Modells (Aff/Lindner 2005) – drei Bereiche: Entwicklung innovativer Ideen und deren strukturierte Umsetzung, Persönlichkeitsentwicklung und die Befähigung dazu, eigeninitiativ zu sein, an sich zu glauben, empathisch und teamfähig zu agieren sowie sich selbst und anderen Mut zu machen, Verantwortung für sich, andere und die Umwelt zu übernehmen. Mit der Befähigung in den genannten drei Bereichen sollen Schülerinnen und Schüler spielerisch lernen, (unternehmerische und gesellschaftliche) Ideen zu entwickeln und umzusetzen (mit Design Thinking, Lernen mit kleinen und größeren Herausforderungen, Perma.teach, Projekte wie eine Marktwoche oder eine Changemaker-Woche), Werte zu schaffen, die Wertschöpfungskette zu analysieren, sich als Teil von Wirtschaft und Gesellschaft zu begreifen und ihre Rolle im Wirtschaftskreislauf – als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Unternehmerinnen und Unternehmer, Verbraucherinnen und Verbraucher, aktive Staatsbürgerinnen und Staatsbürger – zu erkennen. Sie erkennen und entwickeln dabei persönliche Stärken, Engagement, Selbstmotivation, empathische Kommunikation, Teamfähigkeit und bewussten Umgang mit Risiken. 2.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – Ideen mit einem positiven Wert für Dritte und Gesellschaft entwickeln und umsetzen; – Risiken erkennen und lernen damit vorausschauend umzugehen; – Verantwortung für Projekte übernehmen und diese im Team arbeitsteilig nach vereinbarten Regeln zu Ende führen, auch wenn Probleme auftauchen; – aus Fehlern in der Verfolgung von Projekt- und Lernzielen die richtigen Schlüsse ziehen, um ihre Ziele zuversichtlich und konsequent weiterzuverfolgen; – Ursachen einer Problemlage in Projekt- und Lernsituationen erkennen sowie kreativ nachhaltige Ideen zur Problemlösung entwickeln; – empathisch kommunizieren, wertschätzendes Feedback geben und Argumente für die eigene Meinung in eine Debatte einbringen. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Physik, Technik und Design, Slowenisch 3. Gesundheitsförderung 3.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Schulische Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozess ab, Schülerinnen und Schülern ein höheres Ausmaß an Wissen und Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen (Gesundheitskompetenz) und sie damit zur selbstbewussten Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen. Gesundheit steht für ein positives Konzept, das in gleicher Weise die physische, psychische und soziale Gesundheit umfasst (vgl. Ottawa Charta, WHO 1986). Diese Kompetenzen können nur erworben werden, wenn Schule als ein sicherer und gesundheitsfördernder Ort wahrgenommen wird, was zB durch ein lernförderliches und angstfreies Klassen- und Schulklima, durch ein Stärken des sozialen Miteinanders, durch Maßnahmen zum Schutz vor (sexualisierter) Gewalt, Mobbing und Diskriminierung, durch eine rauchfreie und ansprechende Schulumgebung (Raumklima, Licht, Lärmschutz, etc.), durch Förderung von Bewegung und Sport, durch Veranstaltungen wie zB „ein Tag der psychischen Gesundheit“, Workshops sowie durch das Angebot eines gesunden und nachhaltigen Essens in der Schule erreicht werden kann. Diese Maßnahmen beeinflussen das individuelle Gesundheitsverhalten und den individuellen Bildungserfolg und haben damit auch einen direkten Einfluss auf die Gesundheit von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrer. 3.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – die Zusammenhänge zwischen Gesundheitsverhalten, Ernährung, Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit beschreiben; – Schutz- und Risikofaktoren für Gesundheit erklären und sich altersgemäß vorbeugend verhalten; – Belastungssituationen erkennen und sich für das eigene Wohlbefinden (Mental Health/Psychische Gesundheit) aktiv einsetzen; – altersgemäße Maßnahmen zur konstruktiven Bearbeitung von Belastungssituationen und Konflikten setzen und in kritischen Situationen sowie bei Diskriminierung Hilfe in Anspruch nehmen; – altersgemäße Erste-Hilfe-Maßnahmen anwenden und Gesundheitsversorgungsangebote nennen. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Kunst und Gestaltung, Slowenisch 4. Informatische Bildung 4.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Die Digitalisierung beeinflusst und verändert das private und berufliche Leben. Geräte der Informations- und Kommunikationstechnologie halten Einzug in den Alltag der Gesellschaft und verändern das Kommunikationsverhalten und die Wahrnehmung von Realitäten. Funktionsweise und Auswirkungen der Informations- und Kommunikationstechnologien beruhen auf Prinzipien, Konzepten und Methoden, die zu erklären, zu hinterfragen und deren gesellschaftliche Auswirkungen sowohl kritisch als auch im Lichte ihrer Chancen zu reflektieren sind. Im Bewusstsein über Folgen und Auswirkungen des Einsatzes bestimmter Technologien sollen Schülerinnen und Schüler eine sinnvolle Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in der Schule und im Alltag vornehmen können. Die Vermittlung der Informatischen Bildung soll dabei unter Verwendung der Alltagsprache, aber auch durch die Verwendung der formalisierten Fachsprache erfolgen. Die kurzen Halbwertszeiten technischer Entwicklung bedingen, dass nicht das Bedienen aktueller Hard- und Software Informatische Bildung ausmacht, sondern das Verstehen der Prinzipien und der grundsätzlichen Technologien. Dadurch können auch künftige technische Entwicklungen besser beurteilt und Vorkenntnisse und Fähigkeiten selbstständig weiterentwickelt werden. 4.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – Daten, Informationen und digitale Inhalte sowohl im passenden Format als auch in einer sinnvollen Struktur speichern; – mit einer Tabellenkalkulation einfache Berechnungen altersgemäßer Aufgabenstellungen (wie Textgleichungen) durchführen; – Informationen automatisiert verarbeiten, übermitteln, auswerten und darstellen; – eindeutige Handlungsanleitungen (Algorithmen) nachvollziehen, diese ausführen und eigene Algorithmen formulieren; – die Auswirkungen der zunehmenden Digitalisierung auf das eigene Leben und die Gesellschaft beschreiben und in Bezug auf Chancen und Risiken kritisch bewerten. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geometrisches Zeichnen, Kunst und Gestaltung, Latein, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler, Mathematik, Physik, Technik und Design, Slowenisch 5. Interkulturelle Bildung 5.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Interkulturelle Bildung befähigt Schülerinnen und Schüler mit Vielfalt in einer diversen Gesellschaft umzugehen. Sie ermöglicht die Auseinandersetzung mit und die Teilhabe an aktuellen gesellschaftlichen und kulturellen Entwicklungen. Die Einhaltung der Menschenrechte, welche in den unterschiedlichen Menschenrechtskonventionen (zB Frauenrechts-Konvention, Kinderrechts-Konvention, Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung) festgeschrieben sind, sowie demokratischer Prinzipien ist dabei zentraler Bezugspunkt. Interkulturelle Bildung schafft eine Voraussetzung für ein von Zusammenhalt, Toleranz und Solidarität getragenes Schulklima und trägt zu einer wertschätzenden und respektvollen Lernatmosphäre bei. Darüber hinaus ist sie für die Persönlichkeitsentwicklung essenziell und baut interkulturelle Handlungskompetenzen der Schülerinnen und Schüler auf. Interkulturelle Bildung ist den Menschenrechten sowie den Prinzipien der Menschenwürde und der Gleichheit aller Menschen verpflichtet und fördert das Verständnis von und den Umgang mit Vielfalt, macht Potenziale sicht- und nutzbar und leistet einen Beitrag zur Dialogkompetenz innerhalb der Klassen- und Schulgemeinschaft. Sie setzt an den Vorerfahrungen und Sichtweisen von Schülerinnen und Schülern an und nützt biographische, linguistische und weitere geeignete Ansätze, um die Vielfalt von Kulturen, Biographien und Lebensentwürfen zu bearbeiten. 5.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – vielfältige Lebensentwürfe und Biographien als gesellschaftliche und schulische Normalität wahrnehmen und respektvoll damit umgehen; – die eigene Biographie als Grundlage des Erlebens, Denkens und Handelns einbringen; – eine kritische und wertschätzende Grundhaltung einnehmen – als Grundlage für Zivilcourage und konstruktive Konfliktkultur ohne kulturelle Zuschreibungen; – Stereotype, (Fremd-)Zuschreibungen und Klischees identifizieren sowie ausgrenzende, rassistische, sexistische Aussagen und Handlungsweisen erkennen, hinterfragen und dagegen auftreten; – Entwicklungen in der migrationsgeprägten und individualisierten Gesellschaft aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten, sich daraus eine Meinung bilden und eigene Standpunkte vertreten. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Deutsch, Erstsprachenunterricht, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler, Mathematik, Musik, Slowenisch 6. Medienbildung 6.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Analoge und digitale Medien dienen der Verbreitung von Informationen, unterstützen Kommunikations- und Verständigungsprozesse und erweitern die Ausdrucksmöglichkeiten des Menschen. Zugleich werden durch Medien auch Werte, Orientierungen und Weltanschauungen vermittelt. Digitale Medien ermöglichen schnelle, orts- und zeitunabhängige Kommunikation. Das bietet Chancen zur Entwicklung von Weltoffenheit und zur Weiterentwicklung der Demokratie, birgt aber auch die Gefahr der Manipulation. Medienbildung soll dazu beitragen, diese Chancen und Risiken in Relation setzen zu können. Medienbildung reflektiert die verschiedenen Interessen, die die Auswahl und den Inhalt von Informationen und die Form der Vermittlung bestimmen, und trägt damit wesentlich zur Urteilsbildung der Schülerinnen und Schüler bei. Medienbildung ermutigt Schülerinnen und Schüler zu einem kritischen und kreativen Umgang mit Medientechnologien und zur Gestaltung von eigenen Medieninhalten. Indem die Wirkungsmöglichkeiten der einzelnen Medienarten erkannt und genutzt werden, erweitern Schülerinnen und Schüler ihre Selbstwirksamkeit und können verstärkt an der Gesellschaft und ihrer Weiterentwicklung teilhaben. 6.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Medienbeiträge planen, Kreativität in der Umsetzung und Gestaltung zeigen und sich als selbstwirksam erleben; – Medienangebote kritisch und bewusst auswählen sowie entnommene Informationen kreativ und interaktiv nutzen, präsentieren und sich darüber austauschen; – Glaubwürdigkeit und Wertvorstellungen von Medien einschätzen sowie Werbung und Fake News erkennen; – Medieninhalte kritisch hinterfragen und die damit verbundenen Interessen erkennen; – mithilfe von Medien und aktuellen Technologien weltoffen und zielgerichtet mit Personen kooperieren und interagieren. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geometrisches Zeichnen, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Technik und Design, Slowenisch 7. Politische Bildung 7.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Politische Bildung trägt maßgeblich zu einer partizipativen und inklusiven Gestaltung der Gesellschaft sowie zur Verwirklichung und Weiterentwicklung von Demokratie und Menschenrechten bei. Politische Bildung stützt sich insbesondere auf Empfehlungen und Richtlinien der Kinderechtskonvention und den Referenzrahmen für Demokratiekompetenz des Europarats, die den hohen Stellenwert der Politischen Bildung und das Recht junger Menschen darauf betonen. Ein grundlegendes Ziel der Politischen Bildung besteht darin, „die Lernenden nicht nur mit Wissen, Verständnis und Kompetenzen auszustatten, sondern sie auch dazu zu befähigen, im Dienste der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in der Gesellschaft aktiv werden zu wollen“ (Europarats-Charta zur Politischen Bildung und Menschenrechtsbildung 2010: 4). Politische Bildung stellt kontroverse Themen in der Gesellschaft auch als kontrovers im Unterricht dar, vermeidet jede Form der Indoktrination und hat die politisch selbstbestimmte Bürgerin und den politisch selbstbestimmten Bürger als Ziel vor Augen. Politische Bildung orientiert sich an den Lebensbezügen, Interessen und Vorerfahrungen der Schülerinnen und Schüler, greift aktuelle politische Fragestellungen (zB Klimagerechtigkeit, Nachhaltiges Leben und Wirtschaften, Umweltschutz, Migration) auf und setzt sich mit den vielen Facetten politischer Kommunikation im Rahmen des Unterrichts (zB Debattierclub, Rollen- und Planspiele, Kinder- und Jugendparlament) auseinander. Sie vermittelt ein Verständnis für lokale und globale Zusammenhänge und Probleme der Menschheit und legt dar, dass eine faire Verteilung und Nutzung von Ressourcen, eine gerechte Friedens- und Sicherheitsordnung und die Einhaltung von Menschenrechten Voraussetzungen für ein friedliches Zusammenleben auf dieser Welt sind. 7.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – verschiedene politische Ideen und Konzepte wie zB Macht, Autorität und Gerechtigkeit sowie Prinzipien der österreichischen Verfassung verstehen und bewerten; – wesentliche politische Fragestellungen wie zB Gerechtigkeit, Toleranz, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung und demokratische Willensbildung aufgreifen, deren globale Aspekte erkennen und ihre Bedeutung verstehen; – Überzeugungen von politisch Andersdenkenden kritisch reflektieren und sich mit kontroversen Ansichten auseinandersetzen; – unterschiedliche gesellschaftliche Strukturen, Machtverhältnisse, Interessen und Wertvorstellungen beschreiben sowie im Hinblick auf eigene Auffassungen bewerten; – verantwortlich an Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen im eigenen Lebens- und Erfahrungsbereich teilnehmen, demokratische Lösungen finden und sich damit selbst als aktiv Handelnde in der Gestaltung von Demokratie vertreten und erleben (zB im Klassenverband, in der Schülerinnen- und Schüler- oder Jugendvertretung). Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Slowenisch 8. Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 8.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Die Gleichstellung der Geschlechter ist a ls universelles Menschenrecht in mehreren internationalen Übereinkommen verankert, sowohl als eigenes Ziel als auch als Querschnittsthema (zB UN-Agenda 2030 /Nachhaltigkeitsziele: Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) 4 Inklusive Bildung und SDG 5 Geschlechtergleichstellung; Istanbul-Konvention des Europarates zum Abbau von geschlechterbezogener Gewalt; UN-Frauenrechtskonvention). Geschlechtergleichstellung wurde damit als wichtiger Hebel für die Weiterentwicklung von Gesellschaften in Richtung Nachhaltigkeit, Demokratie und Gewaltfreiheit identifiziert. Durch die Verankerung in der österreichischen Bundesverfassung ist die Förderung der Gleichstellung auch als staatliche Aufgabe definiert. Bildung kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Im Schulbereich schafft eine reflexive Geschlechterpädagogik unter dem Aspekt der Geschlechtergleichstellung geeignete Lernräume, in denen sich alle Jugendlichen unter professioneller Begleitung mit Geschlechterthemen unter verschiedenen Blickwinkeln auseinandersetzen können. Dies kann sowohl auf Fachebene erfolgen als auch auf persönlicher Ebene (zB Auseinandersetzung mit Sexismus und Identitätsfragen). Derartige Lernprozesse erzeugen Wissen und Bewusstsein für Bedingungsfaktoren von Geschlechterungleichheiten und deren Veränderbarkeit, wodurch auch die Bereitschaft gestärkt werden kann, sich im Alltag für mehr Gleichstellung einzusetzen. Durch die Auseinandersetzung mit Rollenklischees können geschlechterstereotype Zuschreibungen erkannt und überwunden werden, sowie eigene Lebens- und Berufsperspektiven erweitert werden. Eine geschlechterreflexive Methodik und Didaktik soll Jugendliche dabei unterstützen, ihre Potentiale und Interessen (zB im MINT-, Kreativ- oder CARE-Bereich) unabhängig von geschlechterspezifischen Rollenzuschreibungen zu entwickeln bzw. zu entfalten und dadurch reflektierte Entscheidungen für die eigene Berufs- und Lebensplanung zu treffen (zB gleichberechtigte Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit in der Partnerschaft, gleichberechtigte Elternschaft, Stärkung des Interesses von Schülerinnen und Schülern an bislang geschlechtsuntypischen Berufen/Studien). 8.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – Begriffe wie „Geschlechterstereotypen“, „Diskriminierung“, „Chancengleichheit“ und „Sexismus“ anhand von Beispielen auch aus der eigenen Lebens- und Erfahrungswelt erklären (zB Fähigkeitszuschreibungen, Verhaltensnormen, Einkommensunterschiede, sexuelle Gewalt, Geschlechtervielfalt) sowie eigene Positionen zu diesen Themen entwickeln; – die Begriffe „Frauenbewegung“ und „Gleichstellungspolitik“ mit einfachen Worten erklären und einen Zusammenhang herstellen zu bestimmten Errungenschaften in der Gleichstellungspolitik (zB Wahlrecht, Zugang zu gleicher Bildung, Gesetze gegen sexuelle Gewalt); – Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten und Interessen entwickeln und diese konsequent weiterverfolgen, ohne sich dabei von Geschlechterstereotypen entmutigen zu lassen; – vorurteilsfrei miteinander kommunizieren und in von Sexismus und Diskriminierung geprägten Situationen Zivilcourage zeigen; – argumentieren, mit welchen Zielsetzungen in den österreichischen Gesetzen der Grundsatz der Gleichberechtigung verankert ist. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Mathematik, Physik, Technik und Design, Slowenisch 9. Sexualpädagogik 9.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Eine ganzheitliche Sexualpädagogik orientiert sich inhaltlich an den „Standards zur Sexualaufklärung“ der WHO (WHO 2011). Sexualpädagogik umfasst den Erwerb von evidenzbasiertem Wissen und von Kompetenzen, die zu einem positiven Zugang zur Sexualität, einer positiven Grundhaltung sich selbst gegenüber sowie eigenem Wohlbefinden führen. Der positive Körperbezug ist sowohl Voraussetzung für einen wertschätzenden und schützenden Umgang mit dem eigenen Körper, als auch für den positiven Kontakt mit anderen Menschen. Sexualinformationen sollen daher nach individuellen, sozialen, medizinischen und ethischen Gesichtspunkten bewertet werden. Große Bedeutung haben Informationen über Sexualität in digitalen Medien, die kritisch zu reflektieren sind, um etwaige Mythen identifizieren zu können. Es ist darauf zu achten, dass das Pluralitätsgebot und Indoktrinationsverbot eingehalten werden und die Auseinandersetzung mit anderen Haltungen respektvoll geführt wird. Das sind wichtige Voraussetzungen für die Entwicklung einer respektvollen Haltung bei Schülerinnen und Schülern. 9.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – selbstbestimmt und verantwortungsvoll mit dem eigenen Körper umgehen und nutzen ihr Wissen über Fruchtbarkeit, Zyklus und die Wirkungsweise von Verhütungsmitteln, um eigene Einstellungen und Werthaltungen zu Körper und Sexualität kritisch zu reflektieren; – die Vielfalt von Menschen in Hinblick auf sexuelle Orientierung, Körper inklusive Geschlechtsmerkmalen und Geschlechtsidentitäten respektieren und stereotype Erwartungshaltungen und Normen kritisch reflektieren; – mit Gefühlen (wie Verliebtheit, Enttäuschung, Wut, Angst und Unsicherheit) umgehen, darüber sprechen und Selbstsicherheit in Bezug auf die eigenen Wünsche und Grenzen aufbauen; – diskriminierendes und übergriffiges Verhalten ansprechen und Hilfe in Anspruch nehmen; – ihre sexuellen und reproduktiven Rechte sowie die gesetzlichen Bestimmungen in Österreich erklären. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Biologie und Umweltbildung, Deutsch, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Musik, Slowenisch 10. Sprachliche Bildung und Lesen 10.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Sprachliche Bildung und Lesefertigkeiten nehmen im Bildungsprozess eine Schlüsselfunktion ein, da sie wesentliche Voraussetzungen für erfolgreiches fachliches Lernen in allen Unterrichtsgegenständen darstellen: Je besser sie entwickelt sind, desto leichter können Schülerinnen und Schüler dem Unterricht folgen, aus Texten zielgerichtet Informationen entnehmen, sich eigenständig Wissen aneignen und dieses mit anderen teilen. Neben Hören und Schreiben sind damit Sprechen und Lesefertigkeiten zentral für die selbstständige Erschließung von Wissens- und Erfahrungswelten. Die angeführten Kompetenzen dieses übergreifenden Themas tragen damit besonders zu einer Steigerung der Chancen- und Bildungsgerechtigkeit sowie zur individuellen Identitätsbildung bei. Eine sprachbewusste Haltung der Lehrerinnen und Lehrer sowie ein Unterricht, der sprachsensible Lernangebote setzt, sind Voraussetzungen, um Schülerinnen und Schülern in ihrer Sprach- und Leseentwicklung gut begleiten und unterstützen zu können. Ziel der Leseförderung ist, dass alle Schülerinnen und Schüler die Kulturtechnik Lesen als Zugang zur Welt der Schrift und zu anderen interpretierbaren Zeichensysteme (wie zB Grafiken, Bilder, Symbole, Filme, Hörtexte etc.) einsetzen können. Durch das Einbeziehen der Erst-, Zweit- und Herkunftssprachen in den Unterricht kann das Sprachenrepertoire der Schülerinnen und Schüler erweitert sowie die Sensibilisierung und die Bewusstseinsbildung für sprachliche Vielfalt gefördert werden. Eine besondere Bedeutung kommt dabei den Minderheitensprachen der in Österreich ansässigen Volksgruppen zu. 10.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – Lesestrategien zur Erschließung eines Textes erfolgreich anwenden, Informationen zielgerichtet entnehmen und entsprechend der jeweiligen Zielsetzung von Aufgabenstellungen verarbeiten; – ihre Meinung kundtun und miteinander angemessen kommunizieren – auch in Diskussionen; – Sachverhalte, Vorgänge, Phänomene, Prozesse und Argumente unter Anwendung von fachspezifischem Wortschatz erklären, begründen und beurteilen; – die eigenen sprachlichen Fertigkeiten in der Unterrichtssprache Deutsch, in der Fremdsprache und ggf. in der Erstsprache einschätzen. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geometrisches Zeichnen, Kunst und Gestaltung, Latein, Lebende Fremdsprache, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs, Mathematik, Musik, Physik, Technik und Design, Slowenisch 11. Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 11.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Die Verschwendung natürlicher Ressourcen, der Verlust der Biodiversität und die Folgen des Klimawandels gefährden die Lebensgrundlagen der gegenwärtigen und der künftigen Generationen und verlangen verantwortungsbewusstes Handeln. Umweltbildung will Kompetenzen und Haltungen zur demokratischen Gestaltung einer zukunftsfähigen Gesellschaft fördern, in der Ressourcenschonung und Verteilungsgerechtigkeit wichtige Anliegen sind. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler zu befähigen, im Spannungsfeld von individuellen und gesellschaftlichen sowie ökologischen und ökonomischen Interessen verantwortungsvoll urteilen und handeln zu können. Der Unterricht soll für die Anliegen und Erfordernisse des Natur-, Tier- und Umweltschutzes und für die Gestaltung eines umweltbewussten Alltags sensibilisieren. Geeignete Methoden sind vor allem Naturbegegnung, Projektunterricht, forschendes und entdeckendes Lernen und die Durchführung von Rollen-, Plan- sowie Simulationsspielen. Neben dem Verständnis für Ökosysteme sind verstärkt Fragestellungen einzubeziehen, die sich an den Interessen der Schülerinnen und Schüler und dem aktuellen Tages- und Weltgeschehen orientieren. Als Kernthemen werden ua. Artenvielfalt und -schutz; Klimawandel und -schutz; Lebensräume und deren Vernetzung und Schutz von Boden, Wasser, Luft, Wäldern und Meeren; nachhaltige und sozial gerechte Ressourcen- und Energienutzung; Vermeidung von Lebensmittelabfällen, Abfall und Emissionen; Recycling; Ernährung und verantwortungsvoller Konsum gesehen. 11.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – das Zusammenwirken von ökologischen, ökonomischen und sozialen Faktoren bei Umweltproblemen verstehen und mögliche Lösungsvorschläge ableiten; – die Bedeutung des Einsatzes ressourcen- und umweltschonender sowie sozial verantwortlicher Verfahren, Produkte und Dienstleistungen in Beruf und Wirtschaft erkennen und sich mit gegensätzlichen Interessen und deren Auswirkungen auseinandersetzen; – sich als Teil der Natur und Gesellschaft erfahren und Bereitschaft zeigen, an der Erhaltung der Biodiversität (Arten, Boden, Landschaft) und an der nachhaltigen Entwicklung der Lebensgrundlagen mitzuwirken; – die eigenen Lebensgewohnheiten auf Prinzipien der Nachhaltigkeit überprüfen und daraus Konsequenzen für das eigene verantwortliche Handeln ableiten; – Visionen für eine umweltverträgliche und nachhaltige Zukunft entwickeln und Handlungen, die einen nachhaltigen Beitrag dazu darstellen, planen und umsetzen. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Mathematik, Musik, Physik, Technik und Design, Slowenisch 12. Verkehrs- und Mobilitätsbildung 12.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Verkehrs- und Mobilitätsbildung ermöglicht Schülerinnen und Schülern, sich selbstständig und nachhaltig im Verkehr fortzubewegen, seinen Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt sowie mit der Entwicklung einer zukunftsfähigen klimafreundlichen Mobilität auseinanderzusetzen. Schülerinnen und Schüler lernen beim Zufußgehen, beim Radfahren oder beim Mitfahren sicher, gesund, eigenständig sowie sozial- und umweltverträglich mobil zu sein. Einsichten und Erkenntnisse über gesetzliche Vorschriften und Regeln sollen ein gutes soziales Miteinander und die eigene Sicherheit bei der Teilnahme am Verkehr gewährleisten. Die schulische Verkehrs- und Mobilitätsbildung hat darüber hinaus die Aufgabe, das komplexe, vernetzte System Verkehr aus unterschiedlichen Blickwinkeln hinsichtlich des Raum- und Ressourcenverbrauchs, des Klimaschutzes, der Verkehrssicherheit, der ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen zu beleuchten und zu hinterfragen und für die Erfordernisse einer umweltverträglichen Mobilität zu sensibilisieren. An Verkehrssicherheits- und Mobilitätstagen können entsprechende Unterrichtsanlässe hergestellt werden. 12.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – Verkehrsvorschriften erklären und einhalten; – Kriterien für ein unfallfreies Miteinander im Verkehr beschreiben und bei der Teilnahme am Verkehr vorausschauend und verkehrsgerecht, aufmerksam, rücksichts- und verantwortungsvoll handeln; – die Risikofaktoren Ablenkung, überhöhte Geschwindigkeit, Alkohol, Drogen, gruppendynamische Prozesse und Selbstüberschätzung reflektieren und Konsequenzen für das eigene Verhalten ziehen; – Auswirkungen der Mobilität auf die Umwelt beschreiben, das eigene Mobilitätsverhalten reflektieren und eine umweltbewusste Werthaltung einnehmen; – Kriterien für ein zukunftsfähiges, nachhaltiges Verkehrssystem benennen und für das eigene Umfeld reflektieren. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Chemie, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Physik, Technik und Design 13. Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung 13.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Die Produktion von Gütern, die Bereitstellung von Dienstleistungen, der Handel und der Konsum sowie deren Auswirkung auf Betriebe, Preisbildung, Märkte (zB Arbeits-, Handels- und Finanzmärkte), Marktplätze und Börsen, Inflation, Gewinne und Wertschöpfung sind beispielhafte (globale) wirtschaftliche Aspekte, die auch die Lebensrealität der Schülerinnen und Schüler beeinflussen und gesellschaftliche sowie ökologische Fragestellungen aufwerfen. Im Rahmen der Wirtschafts-, Finanz und Verbraucher/innenbildung sollen junge Menschen befähigt werden, an wirtschaftlichen Prozessen kompetent, verantwortungsbewusst und mündig mitzuwirken, sich zu orientieren und sich eine begründete Meinung zu bilden. Die erworbenen Kompetenzen sollen Schülerinnen und Schüler dabei unterstützen, in den Handlungsbereichen privater Haushalt (zB bezahlte und unbezahlte Arbeit, Einkommen, Konsum, Geld, Sparen, Veranlagung, Verbraucherrechte und -pflichten, Werbung), Arbeitswelt und Interessensvertretungen (zB Arbeitnehmer/in, Unternehmer/in) sowie Gesellschaft (zB Staat und Gemeinwesen, Steuern und Ausgaben der öffentlichen Hand, Selbstbestimmung und Mitbestimmung, Wohlstand und nachhaltige Entwicklung) eigenbestimmt und altersadäquat agieren zu können. 13.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – verantwortungsvoll mit Geld umgehen (zB beim Sparen und Veranlagen, beim Konsum, Übersicht über Einnahmen/Ausgaben bewahren, Risiko von Verschuldung abwägen), Bankmodalitäten recherchieren, vergleichen und bewerten, die Funktion von Geld einschätzen; – sich über Geschäftsfähigkeit und das Wesen von Verträgen informieren; – ökonomische Phänomene und Zusammenhänge (Einkommens- bzw. Vermögensunterschiede, Wohlstand, Verteilungsgerechtigkeit, alternative Konsumformen, Sozialversicherung) beschreiben und analysieren; – ihre Rechte und Pflichten als Verbraucherinnen und Verbraucher in konkreten Lebenssituationen beschreiben und nutzen, zur Funktion von Werbung sowie zum Datenschutz recherchieren und sich im Bedarfsfall an die zuständige Verbraucherschutzinstitution wenden; – die Aufgabe von Wirtschaft und Staat sowie den Sinn für die Einzelne, den Einzelnen und die Gesellschaft in Zusammenhang mit dem Wirtschaftskreislauf beschreiben sowie ihren Lebensstil und ihr ökologisches, politisches, soziales, wirtschaftliches Handeln anhand von nachhaltigen, umweltfreundlichen und sozial verträglichen Kriterien reflektieren und ausrichten; – das Wesen von selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit sowie bezahlter und unbezahlter Arbeit beschreiben und voneinander unterscheiden sowie gesellschaftliche und ökonomische Aufgaben von Unternehmen anhand von Beispielen illustrieren. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bildungs- und Berufsorientierung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Physik, Technik und Design, Slowenisch

FÜNFTER TEIL ORGANSATORISCHER RAHMEN

Wie Anlage A, mit folgender Ergänzung: 4. Schularbeiten Oberstufe In Slowenisch, Deutsch und in allen Fremdsprachen Klasse Gesamtdauer pro Unterrichtsjahr in Minuten Anzahl der Schularbeiten pro Unterrichtsjahr Dauer pro Schularbeit in Minuten 5. 150 bis 300 2 bis 4 mindestens eine pro Semester 50 bis 100 6. 200 bis 400 2 bis 4 mindestens eine pro Semester 50 bis 150 7. 200 bis 400 2 bis 4 mindestens eine pro Semester 50 bis 150 eine mindestens 100-minütig 8. 250 bis 400 2 bis 3 mindestens eine im 1. Semester mindestens 50 eine mindestens 150-minütig

SECHSTER TEIL STUNDENTAFELN

(Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

1. Unterstufe

(Gymnasium und Realgymnasium)

Gymnasium

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen: Pflichtgegenstände Summe Unterstufe 1 ) Lehrverpflichtungs- gruppe 2) Religion 2 – 2 – 2 – 2 (III) Sprachen Slowenisch mind. 15 I Deutsch mind. 15 (I) Lebende Fremdsprache mind. 11 (I) Mathematik und Naturwissenschaften Mathematik mind. 13 (II) Digitale Grundbildung mind. 4 III Chemie mind. 2 (III) Physik mind. 5 (III) Biologie und Umweltbildung mind. 7 III Wirtschaft und Gesellschaft Geschichte und Politische Bildung mind. 5 (III) Geographie und wirtschaftliche Bildung mind. 7 (III) Musik, Kunst und Kreativität Musik mind. 6 (IVa) Kunst und Gestaltung mind. 7 (IVa) Technik und Design mind. 3 IV Gesundheit und Bewegung Bewegung und Sport mind. 13 (IVa) Verbindliche Übungen Bildungs- und Berufsorientierung mind. 1 3) (III) 4) Sonstige verbindliche Übungen - 5) Schulautonome Vertiefung 6 ) Gesamtwochenstundenzahl 127-130 ___________________________ 1 In höchstens fünf Pflichtgegenständen (mit Ausnahme des Pflichtgegenstandes Religion) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafeln (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1) Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Kompetenzbereiche der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2) Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht; der Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung ist mit mindestens einer Wochenstunde pro Klasse vorzusehen. 2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen nicht im Lehrplan vorgesehene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden, hat sich die Einstufung an bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren, sowie nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) sowie Verkehrs- und Mobilitätsbildung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil der Lehrverpflichtungsgruppe. 3 Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden. 4 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand. 5 Weitere verbindliche Übungen können eingerichtet werden; ihr Ausmaß ist schulautonom festzulegen und mit der Dotation der übrigen Pflichtgegenstände sowie der schulautonomen Schwerpunktsetzung abzustimmen. 6 Zur Vertiefung von Kompetenzen im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände oder zur Ausgestaltung eines typenbildenden, die jeweilige Form ergänzenden, Schwerpunkts durch die Einrichtung von schulautonomen schwerpunktspezifischen Unterrichtsgegenständen. Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht: Wie Anlage A. 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen: Pflichtgegenstände Klassen und Wochenstunden Summe Unter-stufe Lehrver-pflichtungs- gruppe 1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4. Kl. Religion 2 2 2 2 8 (III) Sprachen Slowenisch 5 4 4 3 16 I Deutsch 4 4 4 4 16 (I) Lebende Fremdsprache 2 2 4 4 12 (I) Mathematik und Naturwissenschaften Mathematik 4 4 3 3 14 (II) Digitale Grundbildung 1 1 1 1 4 III Chemie - - - 2 2 (III) Physik - 1 2 2 5 (III) Biologie und Umweltbildung 2 2 1 2 7 III Wirtschaft und Gesellschaft Geschichte und Politische Bildung - 2 2 2 6 (III) Geographie und Wirtschaftliche Bildung 2 1 2 2 7 (III) Musik, Kunst und Kreativität Musik 2 2 2 1 7 (IVa) Kunst und Gestaltung 2 2 2 2 8 (IVa) Technik und Design 2 2 - - 4 IV Gesundheit und Bewegung Bewegung und Sport 4 4 3 3 14 (IVa) Verbindliche Übungen Bildungs- und Berufsorientierung x 1) x 1) x III 2) Gesamtwochenstundenzahl 32 33 32 33 130 ______________________ 1 In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen. 2 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand. Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht: Wie Anlage A.

Realgymnasium

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen: Pflichtgegenstände Summe Unterstufe 1 ) Lehrverpflichtungs- gruppe 2 ) Religion 2 – 2 – 2 – 2 (III) Sprachen Slowenisch mind. 15 I Deutsch mind. 15 (I) Lebende Fremdsprache mind. 11 (I) Mathematik und Naturwissenschaften Mathematik mind. 13 (II) Geometrisches Zeichnen 3) mind. 2 (III) Digitale Grundbildung mind. 4 III Chemie mind. 2 (III) Physik mind. 5 (III) Biologie und Umweltbildung mind. 7 III Wirtschaft und Gesellschaft Geschichte und Politische Bildung mind. 5 (III) Geographie und wirtschaftliche Bildung mind. 7 (III) Musik, Kunst und Kreativität Musik mind. 6 (IVa) Kunst und Gestaltung mind. 7 (IVa) Technik und Design mind. 4 IV Gesundheit und Bewegung Bewegung und Sport mind. 13 (IVa) Verbindliche Übungen Bildungs- und Berufsorientierung mind. 1 4) III 5) Sonstige verbindliche Übungen - 6) Schulautonome Vertiefung 7 Gesamtwochenstundenzahl 127-130 ___________________________ 1 In höchstens fünf Pflichtgegenständen (mit Ausnahme des Pflichtgegenstandes Religion) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafeln (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1) Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Kompetenzbereiche der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2) Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht; der Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung ist mit mindestens einer Wochenstunde pro Klasse vorzusehen. 2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen nicht im Lehrplan vorgesehene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden, hat sich die Einstufung an bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren, sowie nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) sowie Verkehrs- und Mobilitätsbildung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil der Lehrverpflichtungsgruppe. 3 Die Verbindung der Pflichtgegenstände Mathematik und Geometrisches Zeichnen ist zulässig, wobei als Summe der Wochenstunden 15 nicht unterschritten werden darf. Sofern Geometrisches Zeichnen im Unterricht von Mathematik integriert wird, sind die Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche zu Geometrisches Zeichnen zu vermitteln. 4 Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden. 5 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand. 6 Weitere verbindliche Übungen können eingerichtet werden; ihr Ausmaß ist schulautonom festzulegen und mit der Dotation der übrigen Pflichtgegenstände sowie der schulautonomen Schwerpunktsetzung abzustimmen. 7 Zur Vertiefung von Kompetenzen im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände oder zur Ausgestaltung eines typenbildenden, die jeweilige Form ergänzenden, Schwerpunkts durch die Einrichtung von schulautonomen schwerpunktspezifischen Unterrichtsgegenständen. Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht: Wie Anlage A. 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen: Pflichtgegenstände Klassen und Wochenstunden Summe Unter-stufe Lehrver-pflich-tungs- gruppe 1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4. Kl. Religion 2 2 2 2 8 (III) Sprachen Slowenisch 5 4 4 3 16 I Deutsch 4 4 4 4 16 (I) Lebende Fremdsprache 2 2 4 4 12 (I) Mathematik und Naturwissenschaften Mathematik 4 4 3 3 14 (II) Geometrisches Zeichnen - - - 2 2 III Digitale Grundbildung 1 1 1 1 4 III Chemie - - - 2 2 (III) Physik - 1 2 2 5 (III) Biologie und Umweltbildung 2 2 1 2 7 III Wirtschaft und Gesellschaft Geschichte und Politische Bildung - 2 2 1 5 (III) Geographie und Wirtschaftliche Bildung 2 1 2 2 7 (III) Musik, Kunst und Kreativität Musik 2 2 2 1 7 (IVa) Kunst und Gestaltung 2 1 2 2 7 (IVa) Technik und Design 2 2 - - 4 IV Gesundheit und Bewegung Bewegung und Sport 4 4 3 3 14 (IVa) Verbindliche Übungen Bildungs- und Berufsorientierung x 1) x 1) x III 2) Gesamtwochenstundenzahl 32 32 32 34 130 ___________________________ 1 In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen. 2 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand. Freigegenstände und unverbindliche Übungen, Förderunterricht: Wie Anlage A.

Oberstufe

a) PFLICHTGEGENSTÄNDE

Gymnasium

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Pflichtgegenstände (Kernbereich) Summe Oberstufe 1) Lehrverpflichtungs-gruppe 2) Religion/Ethik 3) 2 – 2 – 2 – 2 (III)/III Slowenisch mindestens 11 4) I Deutsch mindestens 11 4) (I) Lebende Fremdsprache mindestens 11 4) (I) Latein mindestens 10 4) (I) Geschichte und Politische Bildung mindestens 6 III Geographie und wirtschaftliche Bildung mindestens 6 (III) Mathematik mindestens 11 4) (II) Biologie und Umweltbildung mindestens 6 III Chemie mindestens 4 (III) Physik mindestens 5 (III) Psychologie und Philosophie mindestens 4 III Informatik mindestens 2 II Musik mindestens 3 (IVa) Kunst und Gestaltung mindestens 3 (IVa) alternativ Musik oder Kunst und Gestaltung mindestens 4 (IVa) Bewegung und Sport mindestens 8 4) (IVa) Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich 113 autonomer Bereich schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände 4-10 Schulautonom 5 höchstens 13 Summe autonomer Bereich 17 Gesamtwochenstundenzahl 130 __________________ 1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht. 2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil. 3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. 4 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse. 5 Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereichs. 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: aa) Pflichtgegenstände Klassen und Wochenstunden Summe Oberstufe Lehrver-pflichtungs-gruppe 5. Kl. 6. Kl. 7. Kl. 8. Kl. Religion/Ethik 1) 2 2 2 2 8 (III)/III Slowenisch 3 3 3 3 12 I Deutsch 3 3 3 3 12 (I) Lebende Fremdsprache 3 3 3 3 12 (I) Latein 3 3 3 3 12 (I) Geschichte und Politische Bildung 1 2 2 2 7 III Geographie und wirtschaftliche Bildung 2 1 2 2 7 (III) Mathematik 3 3 3 3 12 (II) Biologie und Umweltbildung 2 2 – 2 6 III Chemie – – 2 2 4 (III) Physik – 3 2 2 7 (III) Psychologie und Philosophie – – 2 2 4 III Informatik 2 – – – 2 II Musik 2 1 2 2) 2 2) 3 +4 (IVa) Kunst und Gestaltung 2 1 3 (IVa) Bewegung und Sport 3 2 2 2 9 (IVa) Summe der Pflichtgegenstände 31 29 31 33 124 bb) Wahlpflichtgegenstände 3) 6 6 Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb) 130 __________________________ 1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. 2 Alternative Pflichtgegenstände. 3 Siehe den Unterabschnitt „Wahlpflichtgegenstände“. bb) Wahlpflichtgegenstände: Wie Anlage A, mit folgender Abweichung in der die Wahlpflichtgegenstände des Gymnasiums, Realgymnasiums und Wirtschaftkundlichen Realgymnasiums betreffenden Stundentafel: Dem Wahlpflichtgegenstand Deutsch gemäß sublit. bb ist voranzustellen: Slowenisch –
(2)
(2)
(2) 4/2 6) I

Realgymnasium

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Pflichtgegenstände (Kernbereich) Summe Oberstufe 1) Lehrverpflichtungs-gruppe 2) Religion/Ethik 3) 2 – 2 – 2 – 2 (III)/III Slowenisch mindestens 11 4) I Deutsch mindestens 11 4) (I) Lebende Fremdsprache mindestens 11 4) (I) Geschichte und Politische Bildung mindestens 6 III Geographie und wirtschaftliche Bildung mindestens 6 (III) Mathematik mindestens 13 4) (II) Biologie und Umweltbildung mindestens 7 III 5) Chemie mindestens 5 (III) Physik mindestens 7 (III) 6) Darstellende Geometrie 7) - (II) Psychologie und Philosophie mindestens 4 III Informatik mindestens 2 II Musik mindestens 3 (IVa) Kunst und Gestaltung mindestens 3 (IVa) alternativ Musik oder Kunst und Gestaltung mindestens 4 (IVa) Bewegung und Sport mindestens 8 4) (IVa) Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich 109 autonomer Bereich schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände 4-10 Schulautonom 8 ) höchstens 17 Summe autonomer Bereich 21 Gesamtwochenstundenzahl 130 _______________________ 1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafeln (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht 2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil. 3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. 4 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse. 5 Mit Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse jedoch II. 6 Mit Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse jedoch (II). 7 In Formen mit Darstellender Geometrie mindestens vier Wochenstunden. 8 Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereichs. 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: aa) Pflichtgegenstände Klassen und Wochenstunden Summe Oberstufe Lehrver-pflichtungs-gruppe 5. Kl. 6. Kl. 7. Kl. 8. Kl. Religion/Ethik 1) 2 2 2 2 8 (III)/III Slowenisch 3 3 3 3 12 I Deutsch 3 3 3 3 12 (I) Lebende Fremdsprache 3 3 3 3 12 (I) Geschichte und Politische Bildung 1 2 2 2 7 III Geographie und wirtschaftliche Bildung 2 1 2 2 7 (III) Mathematik 3 4 4 3 14 (II) Biologie und Umweltbildung 2 3 2/– 2 7/9 III 2 ) Chemie – – 3 3/2 6/5 (III) Physik 2 3 2 3/2 9/10 (III) 3) Darstellende Geometrie – – –/2 –/2 -/4 (II) Psychologie und Philosophie – – 2 2 4 III Informatik 2 – – – 2 II Musik 2 1 2 4 ) 2 4) 3 +4 (IVa) Kunst und Gestaltung 2 1 3 Bewegung und Sport 3 2 2 2 9 (IVa) Summe der Pflichtgegenstände 30 28 32 32 122 bb) Wahlpflichtgegenstände 5 ) 8 8 Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb) 130 __________________________ 1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. 2 In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch II. 3 In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch (II). 4 Alternative Pflichtgegenstände. 5 Siehe den Unterabschnitt „Wahlpflichtgegenstände“. bb) Wahlpflichtgegenstände: Wie Anlage A, mit folgender Abweichung in der die Wahlpflichtgegenstände des Gymnasiums, Realgymnasiums und Wirtschaftkundlichen Realgymnasiums betreffenden Stundentafel: Dem Wahlpflichtgegenstand Deutsch gemäß sublit. bb ist voranzustellen: Slowenisch –
(2)
(2)
(2) 4/2 6) I

b) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A.

c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage A.

d) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Anlage A.

SIEBTER TEIL LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Wie Anlage A.

ACHTER TEIL LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A) PFLICHTGEGENSTÄNDE a) Pflichtgegenstände

Wie Anlage A, mit folgender Abweichung:

SLOWENISCH

Unterstufe

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse): Sprache ist ein wichtiges Instrument zur Welt- und Kulturaneignung und für die Identitätsentwicklung maßgeblich. Der Unterricht in der Volksgruppensprache Slowenisch in Kärnten auf der Sekundarstufe I hat zum Ziel, die Sprachhandlungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung ihrer individuellen Lernvoraussetzungen (weiter) aufzubauen. Slowenisch kann für die einzelne Schülerin/den einzelnen Schüler Erst-, Zweit- oder Umgebungssprache sein. Diese unterschiedlichen Sprachausgangslagen und örtlichen sprachlichen Gegebenheiten sind zu berücksichtigen. Die Schülerinnen und Schüler werden behutsam und mit Wertschätzung an eine korrekte Standard- und Bildungssprache herangeführt. Die Schülerinnen und Schüler werden bei der Entwicklung von Sprachkompetenz und Sprachbewusstsein sowie ihrer individuellen Zwei- und Mehrsprachigkeit und interkulturellen Kompetenz 5 unterstützt. In den Standard- und Bildungssprachen Deutsch und Slowenisch ist von Anfang an Zweisprachigkeit zu ermöglichen und eine ausgewogene Bilingualität zu fördern, wobei der Aufbau bildungssprachlicher Kompetenzen in Verbindung mit anderen Unterrichtsgegenständen 10 zu sehen ist. Die Schülerinnen und Schüler sollen – auf der Grundlage literaler Bildung, der Fähigkeit, Texte für den Erwerb von Wissen zu nützen – sich nicht nur Wissen aneignen, sondern auch Inhalte hinterfragen und sich kritisch in gesellschaftliche Diskurse einbringen 1, 7, 8, 11, 13 . Der Sprachunterricht ermöglicht eine Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Weltsichten in der globalisierten, mehrsprachigen Gesellschaft, reflektiert diese, befasst sich dabei auch mit technologischen, ökologischen und sozialen Veränderungen und schafft ein Bewusstsein für die Teilhabe an regionalen und überregionalen demokratischen Prozessen. Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse): Der Aufbau standard- und bildungssprachlicher Kompetenzen im Unterricht Slowenisch knüpft an die Ziele der Primarstufe an, berücksichtigt den individuellen Sprachlernstand der Schülerinnen und Schüler und ist darüber hinaus Aufgabe aller Unterrichtsgegenstände. Die fünf Kompetenzbereiche Zuhören/Sprechen, Lesen, Schreiben, Sprachreflexion und Sprachmittlung greifen ineinander und sind durch differenzierenden Unterricht und vielfältige Aufgabenkultur zu entwickeln bzw. weiterzuentwickeln. Für den schrittweisen Ausbau der Schreib- und Lesekompetenzen werden die individuellen Ausgangslagen, Interessen und medialen Gewohnheiten der Schülerinnen und Schüler bei der Textauswahl berücksichtigt. Lesestrategien, wie das Abgleichen von Textinhalten mit Vorwissen oder das Bearbeiten von Fragen, ermöglichen die Auseinandersetzung mit einem Text, bevor er gelesen wird, während des Lesens und bei der Reflexion des Gelesenen. Schreiben findet in vielfältigen Formen statt: als Schreiben zu Sachthemen oder bestimmten Inhalten, als Ausdruck eigener Wahrnehmungen und Gedanken, als Hilfsmittel zum Lernen oder als kreativer Prozess (ua. assoziatives Schreiben). Im Vordergrund stehen der Schreibprozess und die Vermittlung von Schreibstrategien, wie das Schreiben auf Impulse hin, das Verfassen von Texten auf Basis einer Gliederung oder Skizze oder das Verbinden von Textbausteinen zu einem kohärenten Text. Bei der Arbeit in allen Kompetenzbereichen kommt dem konstruktiven und kritischen Umgang mit unterschiedlichen Medien ein hoher Stellenwert zu. Digitale Medien können ein Übungsfeld sein (ua. interaktive Aufgaben), als Informationsquelle für Text- und Themenrecherche dienen, einen Ort für Begegnung und Austausch bieten (ua. virtuelle Besprechungsräume) oder die Einschätzung von Schülerleistungen erleichtern (ua. durch Einsatz digitaler Diagnoseaufgaben) 6 . Eine gezielte sprachbezogene Diagnostik (ua. durch den Einsatz eines Sprachenportfolios) und die Bereitstellung einer förderlichen Lernumgebung unterstützen individuelle Lernfortschritte. Durch abwechslungsreiche Arbeits- und Sozialformen wenden die Schülerinnen und Schüler Slowenisch in für sie inhaltlich bedeutsamen Situationen und Kontexten an und setzen sich bewusst mit sprachlicher Vielfalt und Sprachnormen auseinander. Dabei knüpfen sie an ihre Sprachbiografien an. Besonderes Augenmerk liegt auf der Sensibilisierung gegenüber Sprachvarietäten, Zwei- und Mehrsprachigkeit sowie Inter- und Transkulturalität in sprachlichen und medialen Produkten. Die Beschäftigung mit literarisch-ästhetischen Formen führt zu einer Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Weltsichten. Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 1 , Entrepreneurship Education 2 , Gesundheitsförderung 3 , Informatische Bildung 4 , Interkulturelle Bildung 5 , Medienbildung 6 , Politische Bildung 7 , Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 8 , Sexualpädagogik 9 , Sprachliche Bildung und Lesen 10 , Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 11 , Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung 13 . Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse): Dem Unterricht in Slowenisch liegen vier zentrale fachliche Konzepte zugrunde, die miteinander zu vernetzen, bei der Auswahl von Inhalten zu berücksichtigen und altersgerecht zu vermitteln sind. Die zentralen fachlichen Konzepte sind in allen Jahrgangsstufen gleich, da sie progressiv anhand von verschiedenen Anwendungsbereichen aufgebaut werden. Kommunikation und Wirkung Dieser Bereich betrachtet das Interagieren in unterschiedlichen Kommunikationssituationen. Schülerinnen und Schüler verstehen, dass Äußerungen immer in einen bestimmten Kontext eingebettet sind, und können sprachlich angemessen handeln. Norm und Wandel Sprache wird als normatives System von Zeichen betrachtet, die nach grammatischen Regeln verknüpft werden und Sprachgemeinschaften als Mittel der Verständigung dienen. Schülerinnen und Schüler kennen verschiedene sprachliche Systeme (ua. Erstsprachen, Umgebungssprachen, Alltagssprachen, Bildungssprachen, Bildsprachen, Fremdsprachen) und können diese miteinander vergleichen. Sie wissen, dass sprachliche Normen von gesellschaftlichen Veränderungen beeinflusst werden und sich ständig weiterentwickeln. Inhalt und Form Das Zusammenspiel von formalen Sprachstrukturen (ua. Morphologie, Syntax) sowie inhaltlichen Aufgaben und Wirkungsweisen von Sprache (ua. Darstellungs-, Ausdrucks-, Appellfunktion) ist Gegenstand der Vermittlung. Inhaltliches Lernen und der Aufbau von sprachlichen Strukturen sind miteinander verwoben. Diversität und Identität Sprache ist eine Ausdrucksform, die es Schülerinnen und Schülern ermöglicht, wechselnde Zugehörigkeiten und mehrfache Identitäten und Kulturen in der eigenen und in anderen Biografien zu entdecken und Stereotype und (Fremd-)Zuschreibungen auch unter dem Aspekt von individueller und gesellschaftlicher Zwei- und Mehrsprachigkeit zu identifizieren. Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse): Der Unterricht in Slowenisch orientiert sich am Lehrplan für Deutsch, am Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen des Europarates und am regionalen Kompetenzmodell der „Kompetenzbeschreibungen für den Unterrichtsgegenstand Slowenisch“ in Kärnten. Die zu erwerbenden Kompetenzen gliedern sich in die fünf Kompetenzbereiche. – Zuhören/Sprechen – Lesen – Schreiben – Sprachreflexion – Sprachmittlung Sie sind nicht hierarchisch, sondern miteinander vernetzt zu vermitteln. Die Kompetenzen zu den Bereichen Sprachreflexion und Sprachmittlung sind nicht gesondert ausgewiesen, sondern integriert in die drei Kompetenzbereiche Zuhören/Sprechen, Lesen und Schreiben, wo sie mit dem Vermerk „SpR“ bzw. „SpM“ versehen wurden. Der Bereich Zuhören/Sprechen bezieht sich auf das zunehmende Erschließen, Verstehen und Reflektieren von Inhalten aus altersadäquaten multimedialen Sprechbeiträgen (mit steigender Länge und zunehmender Komplexität) sowie auf das Planen und Ausführen monologischer und dialogischer Sprechbeiträge. Lesen fokussiert auf das Erschließen, Verstehen und Reflektieren von Inhalten aus altersadäquaten schriftlichen Texten aus verschiedenen Quellen mit steigendem Umfang und zunehmender Komplexität unter Einsatz von Lesetechniken und -strategien. Die Texte werden analysiert, interpretiert und mit vorhandenem Wissen verknüpft. Der Bereich Schreiben betrifft das Planen, Verfassen und Überarbeiten von Texten. Unterschiedliche Textmuster und Texte werden in allen Jahrgangsstufen bei steigender Textlänge und zunehmender Komplexität und unter Einsatz von prozess- und produktionsorientierten Schreibstrategien aufgebaut. Sprachreflexion umfasst die Einsicht in Sprache durch reflektierte Sprachbetrachtung, den Ausbau von Rechtschreibfertigkeiten unter Nutzung von Rechtschreibhilfen in analoger und digitaler Form sowie den Ausbau der Fertigkeiten im Bereich der Wort-, Satz- und Textgrammatik. Berücksichtigt wird darüber hinaus die Verwendung von Sprache in ihren unterschiedlichen Varietäten und Modalitäten: Mündlichkeit, Schriftlichkeit, Alltags-/Bildungs-/Fachsprache, Dialekte, Sprachvergleiche etc. Der Unterricht in Slowenisch findet in einem sprachlichen Umfeld statt, das eine besondere Gelegenheit bietet, sprachmittelnd zu agieren und Situationen, die ein freies Übertragen mündlicher oder schriftlicher Texte in die jeweils andere Sprache erfordern, anlassbezogen zu erproben. Der Bereich Sprachmittlung umfasst die Einsicht in die soziale und kulturelle Rolle, die sprachmittelnde Aktivitäten als wesentlicher Teil des mündlichen und schriftlichen Sprachgebrauchs und Sprachverhaltens in einer zwei- und mehrsprachigen Gesellschaft haben. Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse): Sprachhandlungsfähigkeit und das Wissen über Sprache und ihre angemessene und korrekte Verwendung werden aufbauend über die einzelnen Jahrgangsstufen im Zusammenspiel aller Kompetenzbereiche erworben. In allen Kompetenzbereichen wird bei der Auswahl von Themen und Texten auf den Entwicklungsstand und die Lebens- und Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler geachtet. Die Anwendungsbereiche sind inhaltlich mit den zentralen fachlichen Konzepten und Kompetenzbereichen vernetzt, unterstützen den Kompetenzerwerb, sind verbindlich zu behandeln und eigenverantwortlich zu gestalten. Es obliegt der Lehrperson, zu entscheiden, mit welchen Themen sie die Anwendungsbereiche erarbeitet. Exemplarische Beispiele sind in den Kompetenzbeschreibungen für den Unterrichtsgegenstand Slowenisch angeführt. 1. Klasse: Kompetenzbereich Zuhören und Sprechen Die Schülerinnen und Schüler können – mündliche Texte im direkten Kontakt oder über Medien vermittelt verstehen, Wesentliches erschließen, situationsbezogen sichern und wiedergeben. – monologisches und dialogisches Sprechen adressaten- und situationsgerecht anwenden – in vielfältigen standardisierten monologischen und dialogischen Sprechsituationen verschiedene Sprechhandlungen setzen, sprachliche Stilmittel anwenden und bildungssprachlich kommunizieren (SpR, SpM). Kompetenzbereich Lesen Die Schülerinnen und Schüler können – sinnerfassend und mit geeigneten Lesetechniken lesen und vorlesen, dabei Wesentliches erschließen, bereitstellen und darüber kommunizieren (SpR, SpM). – subjektive und kreative Zugänge zu literarischen Texten in unterschiedlichen künstlerischen Erscheinungsformen finden und ihre Wirkung reflektieren. – pragmatische Texte und Beiträge in unterschiedlichen Mediensystemen in ihrer spezifischen Aufbereitung und Gestaltung erschließen 6 (SpR). Kompetenzbereich Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken verschriftlichen und Absichten formulieren (SpR). – schriftlich informieren und darstellen, auch auf materialgestützter Basis (SpR). – Textverarbeitungsprogramme zur Textproduktion einsetzen. 4 Anwendungsbereiche – Mündliche Darstellung, Nacherzählung und Zusammenfassung von Sachverhalten anhand von mündlich Erzähltem, Texten, Filmen, Hörbüchern etc. – Interaktives Zuhören und Sprechen in angeleiteten Partner- und Gruppengesprächen – Mündliche Artikulation des eigenen Standpunktes, auch in einfacher Form von Argumentation und Debatte – Aufbau der Lesekompetenz durch altersgemäße fiktionale Texte unter Verwendung unterschiedlicher Gattungen und Textarten sowie altersgemäßer pragmatischer Texte aus fächerübergreifenden Bereichen – Kennenlernen von Lesestrategien und Reflexion von Leseerfahrungen – Schriftliche Darstellung und Beschreibung von Erlebtem und Erfundenem unter Einbeziehung einer vorgegebenen Themenentwicklung sowie informierende schriftliche Darstellung von Sachverhalten – Mitteilung eigener Standpunkte und Emotionen in unterschiedlichen medialen Formaten – Festigung von Rechtschreibfertigkeiten, auch unter Nutzung von Rechtschreibhilfen in analoger (Wörterbuch) und digitaler Form, und Aufbau von Rechtschreibbewusstsein im Slowenischen (Laut-/Buchstaben-Entsprechungen, Abgrenzung von Wörtern, Wortzusammensetzungen, Groß- und Kleinschreibung, Satzzeichen) – Basisfertigkeiten im Bereich von Wort-, Text- und Satzgrammatik und kontrastive Vergleiche zwischen Slowenisch und Deutsch – Reflexion über die Verwendung von Sprache in ihren Modalitäten und Varietäten (Mündlichkeit/Schriftlichkeit, Dialekt, Alltags-, Standard-, Bildungssprache) 10 2. Klasse: Kompetenzbereich Zuhören und Sprechen Die Schülerinnen und Schüler können – aus unterschiedlichen medialen Beiträgen Wesentliches erschließen, Absichten und Emotionen wahrnehmen, Wissen sichern, strukturiert wiedergeben und der Situation angemessen reagieren (SpR). – bereits bekannte verbale und nonverbale Mittel variieren und Sprechhandlungen für eine adressaten- und situationsgerechte Kommunikation bewusst vollziehen (SpR, SpM). – aus unterschiedlichen Quellen Informationen einholen, aufbereiten 3, 9 und mündlich präsentieren. 6 Kompetenzbereich Lesen Die Schülerinnen und Schüler können – sinnerfassend und mit geeigneten Lesetechniken lesen und vorlesen, dabei Wesentliches erschließen, bereitstellen und darüber kommunizieren (SpR, SpM). – subjektive und kreative Zugänge zu literarischen Texten in unterschiedlichen künstlerischen Erscheinungsformen finden und ihre Wirkung reflektieren. – pragmatische Texte und Beiträge in unterschiedlichen Mediensystemen in ihrer spezifischen Aufbereitung und Gestaltung erschließen 6 (SpR). Kompetenzbereich Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken verschriftlichen und Absichten formulieren (SpR). – schriftlich informieren und darstellen, auch auf materialgestützter Basis (SpR). – Textverarbeitungsprogramme zur Textproduktion einsetzen. 4 Anwendungsbereiche – Mündliche Darstellung, Nacherzählung und Zusammenfassung von Sachverhalten anhand von mündlich Erzähltem, Texten, Filmen, Hörbüchern etc. – Interaktives Zuhören und Sprechen in angeleiteten Partner- und Gruppengesprächen – Mündliche Artikulation des eigenen Standpunktes, auch in einfacher Form von Argumentation und Debatte – Aufbau der Lesekompetenz durch altersgemäße fiktionale Texte unter Verwendung unterschiedlicher Gattungen und Textarten sowie altersgemäßer pragmatischer Texte aus fächerübergreifenden Bereichen – Kennenlernen von Lesestrategien und Reflexion von Leseerfahrungen – Schriftliche Darstellung und Beschreibung von Erlebtem und Erfundenem unter Einbeziehung einer vorgegebenen Themenentwicklung sowie informierende schriftliche Darstellung von Sachverhalten – Mitteilung eigener Standpunkte und Emotionen in unterschiedlichen medialen Formaten – Festigung von Rechtschreibfertigkeiten, auch unter Nutzung von Rechtschreibhilfen in analoger (Wörterbuch) und digitaler Form, und Aufbau von Rechtschreibbewusstsein im Slowenischen (Laut-/Buchstaben-Entsprechungen, Abgrenzung von Wörtern, Wortzusammensetzungen, Groß- und Kleinschreibung, Satzzeichen) – Basisfertigkeiten im Bereich von Wort-, Text- und Satzgrammatik und kontrastive Vergleiche zwischen Slowenisch und Deutsch – Reflexion über die Verwendung von Sprache in ihren Modalitäten und Varietäten (Mündlichkeit/Schriftlichkeit, Dialekt, Alltags-, Standard-, Bildungssprache) 10 2. Klasse: Kompetenzbereich Zuhören und Sprechen Die Schülerinnen und Schüler können – aus unterschiedlichen medialen Beiträgen Wesentliches erschließen, Absichten und Emotionen wahrnehmen, Wissen sichern, strukturiert wiedergeben und der Situation angemessen reagieren (SpR). – bereits bekannte verbale und nonverbale Mittel variieren und Sprechhandlungen für eine adressaten- und situationsgerechte Kommunikation bewusst vollziehen (SpR, SpM). – aus unterschiedlichen Quellen Informationen einholen, aufbereiten 3, 9 und mündlich präsentieren. 6 Kompetenzbereich Lesen Die Schülerinnen und Schüler können – sinnerfassend und mit gesteigertem Tempo unterschiedliche Texte und Textformate lesen und vorlesen und mittels Lesestrategien Informationen entnehmen, strukturieren und aufbereiten. – die gestalterischen und inhaltlichen Besonderheiten literarischer und medienästhetischer Produkte anhand relevanter Beispiele erfahren, erkennen, erschließen und über ihre subjektiven Lesarten mit anderen diskutieren (SpR, SpM). – pragmatische Texte und Beiträge aus unterschiedlichen medialen Quellen recherchieren, ihre Wirkung erkennen und differenzieren 6 sowie mit Internetquellen kritisch und gesetzeskonform umgehen. Kompetenzbereich Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – schriftlich informieren und darstellen, auch auf materialgestützter Basis. – einfache Argumente formulieren und auf Aussagen anderer reagieren (SpR, SpM). – das Verfassen von Texten zur Gestaltung von persönlichen Beziehungen, als Mittel der Strukturierung von Gedanken und Inhalten sowie als kreative Ausdrucksform nutzen (SpR). – mit Hilfe von Textverarbeitungsprogrammen Texte gestalten und optimieren 4 sowie Unterschiede in den Möglichkeiten und Anforderungen zwischen manuellem und computergestütztem Schreiben erkennen. Anwendungsbereiche – Mündliche Darstellung, Zusammenfassung und Präsentation von Sachverhalten aus Texten, Filmen, Hörbüchern ua. – Interaktion in Partner- und Gruppengesprächen unter Beherrschung kommunikativer Grundregeln – Übernahme unterschiedlicher Rollen und Standpunkte in Argumentation und Debatte – Strukturierendes und reflektierendes Lesen pragmatischer und fiktionaler Texte (unterschiedliche Gattungen und Textarten) – Erfassung von Text-Bild-Kombinationen (Comics ua.) und multimodalen Texten (Filme, Videos ua.) in ihrer Gestaltung und Wirkung – Auseinandersetzung mit der eigenen Lesemotivation und Lesebiografie – Ausführung von Schreibaufträgen unter Verwendung von Textbausteinen und Regeln (Schreiben nach Vorgaben) sowie Produktion eigener Texte unter Anwendung der drei Phasen eines Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Überarbeiten) – Operatoren (Handlungsaufforderungen) zum Verfassen von Texten – Rechtschreibstrategien und Reflexion von Wort-, Text- und Satzgrammatik hinsichtlich ihrer Wirkungsweisen – Kennzeichen mündlicher, schriftlich-textueller und multimodaler Kommunikation 10 3. Klasse: Kompetenzbereich Zuhören und Sprechen Die Schülerinnen und Schüler können – Inhalte aus unterschiedlichen Beiträgen – im direkten Kontakt oder über Medien vermittelt – erschließen und analysieren sowie Absichten und Emotionen reflektieren und situationsbezogen Schlüsse daraus ziehen (SpR). – ihr Repertoire verbaler und nonverbaler Mittel unter Einsatz unterschiedlicher sprachlicher Register erweitern und Sprechhandlungen bewusst vollziehen (SpR, SpM). – aus verschiedenen Quellen gezielt Informationen einholen, thematisch aufbereiten und situationsbezogen medial unterstützt mündlich präsentieren 6 (SpR). Kompetenzbereich Lesen Die Schülerinnen und Schüler können – durch bewussten Einsatz geeigneter Strategien wesentliche Informationen aus unterschiedlichen Texten und Textformaten entnehmen, mit verschiedenen Methoden visualisieren und mit eigenem Wissen verknüpfen. – eigenen Leseinteressen nachgehen, zwischen literarischen Gattungen unterscheiden, literarische und medienästhetische Produkte verstehen, diese im Hinblick auf die eigene Lebens- und Erfahrungswelt 3, 9 reflektieren und kreativ auf Texte reagieren (SpR). – Absichten und Ziele in der Gestaltung von pragmatischen Texten und medialen Beiträgen erkennen und einschätzen 6 (SpR), Informationssysteme gezielt nutzen 4 und mit digitalen Kommunikationsmedien kritisch umgehen. 6 Kompetenzbereich Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken unter Vorgabe textgestaltender Elemente und sprachlicher Register verschriftlichen (SpR). – schriftlich informieren und darstellen (SpR). – argumentierend schreiben, auch auf materialgestützter Basis. – unterschiedliche Methoden der Informationsbeschaffung nutzen und mit Hilfe von Textverarbeitungsprogrammen multimediale Texte gestalten und optimieren. 4 Anwendungsbereiche – Mündliche Interpretation, Reflexion und Präsentation von Texten, Filmen, Hörbüchern unter Anleitung – Selbstständige Gesprächsführung in Paaren und Gruppen, auch im Kontext von Vorstellung und Bewerbung 2 – Angeleitete Ausführung einer schlüssigen Argumentation – Themenbezogenes, recherchierendes und analysierendes Lesen von pragmatischen Texten unter Einbeziehung nicht-linearer Texte – Lektüre von literarischen Texten unter Einbeziehung ihrer Merkmale und Wirkungsweisen – Argumentierendes Schreiben als Ausdruck persönlicher Meinungen und Haltungen in einem Leserbrief, Motivationsschreiben oder Blogeintrag – Arbeiten an und mit literarischen (intertextuelles kreatives Schreiben) und pragmatischen Texten – auch im Kontext von Vorstellung und Bewerbung 2 – Zugänge zum eigenen Schreiben finden, über eigene Texte und die anderer nachdenken und Feedback geben – Einsichten in Orthografie und Grammatik hinsichtlich Gebrauch und Funktion sowie ausdifferenzierte Verwendung von Textorganisatoren (sprachliche Mittel zur Herstellung von Textkohäsion) – Kennzeichen und Wirkungsweisen unterschiedlicher Sprachvarietäten (auch im Kontext von Zwei- und Mehrsprachigkeit), Analyse sprachlicher Diskurse 10 4. Klasse: Kompetenzbereich Zuhören und Sprechen Die Schülerinnen und Schüler können – in unterschiedlichen pragmatischen Texten und Beiträgen –im direkten Kontakt oder über Medien vermittelt – Mehrdeutigkeiten und nicht explizit genannte Inhalte erschließen und interpretieren, dabei Absichten und Emotionen reflektieren und situationsbezogen Schlüsse daraus ziehen (SpR). – das Repertoire sprachlicher Mittel vertiefen und festigen; Sprechhandlungen unter Verwendung unterschiedlicher sprachlicher Register reflektiert vollziehen (SpR, SpM). – aus bewusst gewählten Quellen Informationen gezielt herausfiltern, thematisch aufbereiten und medial unterstützt mündlich präsentieren. 6 Kompetenzbereich Lesen Die Schülerinnen und Schüler können – literarästhetische Texte in allen Darbietungsformen lesen und bezüglich ihres formalen Aufbaus und ihrer historischen, gesellschaftlichen und kulturellen Entstehungszusammenhänge erfassen und interpretieren. – Texte mit Hilfe szenischer Mittel vortragen und darstellen und mit anderen künstlerischen Ausdrucksformen vergleichen. – erkennen und vergleichen, wie Medien Themen und Inhalte in pragmatischen Texten und Beiträgen gezielt aufbereiten und gestalten 6 (SpR). – Informationssysteme differenziert und kritisch-reflektiert nutzen, Informationen gezielt auswählen 6 und Visualisierungsmethoden eigenständig anwenden. Kompetenzbereich Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken unter Vorgabe textgestaltender Elemente und sprachlicher Register zunehmend eigenständig verschriftlichen (SpR). – zu strittigen Sachverhalten, auch auf materialgestützter Basis, argumentierend schreiben und auf Gegenargumente eingehen, dabei auch gesellschaftspolitische Entwicklungen einbeziehen. 7 – verschiedene Textverarbeitungsprogramme zur Gestaltung umfangreicherer multimedialer Texte, auch im Team, nutzen. 4 Anwendungsbereiche – Eigenständige Analyse und Präsentation von Texten in unterschiedlichen Darstellungsformen (Text, Film, Hörbuch ua.) unter Einsatz unterschiedlicher Medien – Autonome Gesprächsführung dialogisch und in Gruppen sowie Analyse der Bedingungen für ihr Gelingen (einschließlich Motivation, Emotion und zwischenmenschlicher Beziehungen in der mündlichen Kommunikation) – Zunehmend selbstständige Argumentation und Debatte – Selbstständige Gesprächsführung in Paaren und Gruppen, auch im Kontext von Vorstellung und Bewerbung 2 – Lektüre literarischer Texte unter Berücksichtigung literarästhetischer Ausdrucksformen – Zunehmend eigenständige Wahl und Lektüre pragmatischer Texte aus Zeitschriften und Magazinen unter Einbeziehung von Lesestrategien, Lesemethoden und Leseerfahrungen – Gezielter Einsatz von Textprozeduren (Werkzeuge der Textbildung – dazu zählen grammatische Konstruktionen, Stilmittel, typische lexikalische Wendungen), um Schreibhandlungen umzusetzen und Textmuster zu produzieren, wie für das argumentative Schreiben in einer Erörterung – Arbeiten an und mit literarischen Texten (intertextuelles kreatives Schreiben) und pragmatischen Texten – auch im Kontext von Vorstellung und Bewerbung 2 – Vertieftes Verständnis von sprachlichen Strukturen und Regeln (Variation und Vergleich) – Unterscheidung und bewusstes Anwenden von Sprachvarietäten (Alltags-, Standard-, Bildungs- und Fachsprache) – auch im Kontext von Zwei- und Mehrsprachigkeit 10 1 Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 2 Entrepreneurship Education 3 Gesundheitsförderung 4 Informatische Bildung 5 Interkulturelle Bildung 6 Medienbildung 7 Politische Bildung 8 Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 9 Sexualpädagogik 10 Sprachliche Bildung und Lesen 11 Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 12 Verkehrs- und Mobilitätsbildung 13 Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

Oberstufe

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse): Der Slowenischunterricht hat die Aufgabe, die Kommunikations-, Handlungs- und Reflexionsfähigkeit sowie die ästhetische Kompetenz der Schülerinnen und Schüler durch Lernen mit und über Sprache in einer mehrsprachigen Gesellschaft zu fördern. Im Besonderen sollen die Schülerinnen und Schüler – befähigt werden, mit Sprache Erfahrungen und Gedanken auszutauschen, Beziehungen zu gestalten und Interessen wahrzunehmen – befähigt werden, sich zwischen sprachlichen Normen und Abweichungen zu orientieren und sich der Sprache als Erkenntnismittel zu bedienen sowie sprachliche Gestaltungsmittel kreativ einzusetzen – Einblicke in Struktur, Funktion und Geschichte der slowenischen Sprache gewinnen sowie Sprachreflexion, Sprachkritik und ein Bewusstsein von der Vielfalt der Sprachen entwickeln – befähigt werden, Informationen alleine oder in Teamarbeit zu finden, aufzunehmen, zu verarbeiten und zu vermitteln – befähigt werden, Ausdrucksformen von Texten, Medien, Medientexten und deren Wirkung zu verstehen – befähigt werden, schriftlich und mündlich sowie in Form medialer Präsentation Texte zu produzieren, die den sprachlichen Standards und den situativen Anforderungen entsprechen – einen Überblick über die slowenischsprachige Literatur im Kontext der Weltliteratur (unter besonderer Berücksichtigung der Literaturen Ost- und Südosteuropas) und der regionalen Literatur gewinnen – befähigt werden, literarisch-ästhetische Botschaften kognitiv zu verstehen und emotional aufzunehmen Der Slowenischunterricht ist mit den anderen Unterrichtsgegenständen verknüpft zu sehen. Er soll die sprachlichen Mittel sichern und erweitern, damit die Schülerinnen und Schüler sich über Sachthemen, über Beziehungen und über Sprache angemessen verständigen können. Er hat Methoden und Kompetenzen wissenschaftlichen Arbeitens zu vermitteln. Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule Textkompetenz und Medienkompetenz fördern die selbstständige aktive und kritische Aneignung des Wissens. Mündliche Kompetenz fördert die Sicherung einer differenzierten Dialog- und Kooperationsfähigkeit sowie Sozialkompetenz. Mittels ästhetischer Texte werden Orientierungswissen und Rezeptionsfähigkeiten ausgebildet, die zur Selbstfindung beitragen. Literatur ist ein wesentliches Medium des kollektiven Gedächtnisses, in dem elementare gesellschaftskonstituierende Ideen wie die der Humanität verankert sind. Beiträge zu den Bildungsbereichen Sprache und Kommunikation Der Slowenischunterricht trägt im Umgang mit Sprache als Medium, als Untersuchungsgegenstand und als ästhetisches Gestaltungsmittel zur Erreichung aller Ziele dieses Bildungsbereiches bei. Mensch und Gesellschaft Der Slowenischunterricht trägt mittels Ausbildung von Kommunikationskompetenz zur Friedenserziehung und zu den Grundwerten einer pluralistischen und den Menschenrechten verpflichteten demokratischen Gesellschaft bei. Der Umgang mit ästhetischen Texten schafft Annäherungsmöglichkeiten an das Fremde in der eigenen Gesellschaft und an andere Kulturen. Er bietet Wege, sich mit Sinnfragen der eigenen Existenz im Kontext der zwei- und mehrsprachigen Gesellschaft auseinanderzusetzen. Die Identifizierung des eigenen Sprechens und damit die Reflexion der eigenen Rolle und Identität schaffen auch Platz für die Akzeptanz und das Verstehen anderen Sprechens und sind tragende Elemente für den Umgang mit Sprachvarietäten und Zwei- und Mehrsprachigkeit. Durch Vermittlung fachlicher Inhalte und Methoden sowie durch den Bezug zur Lebenswelt leistet der Slowenischunterricht einen wesentlichen Beitrag zum Erwerb von Grundfertigkeiten für Studium und Beruf. Natur und Technik Sprache und Literatur können selbst als Techniken zur Beherrschung der Natur und Regelung gesellschaftlicher Beziehungen verstanden werden. Zugleich dienen sie der Reflexion der Rolle des Individuums in der Gesellschaft. Medienkompetenz fördert die Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Auswirkungen technischer Kommunikationsmittel. Kreativität und Gestaltung Durch kreativen Umgang mit Sprache, kreative und produktive Schreibaufgaben, szenische Gestaltung und Eigenproduktion ästhetischer Texte trägt der Slowenischunterricht zur Erreichung aller Ziele dieses Bildungsbereiches bei. Gesundheit und Bewegung Sprachliche und mediale Bildung eröffnen eine bewusstere Wahrnehmung der Diskurse um die gesundheitlichen Auswirkungen von Freizeitgesellschaft, Gesundheitsindustrie, Spitzen- und Breitensport sowie die bewusstere Wahrnehmung von gesundheitlichen Interessen im privaten und beruflichen Leben. Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse): Die vielfältigen Aufgaben von Sprache legen für den Slowenischunterricht sinnvolle Handlungszusammenhänge nahe. Damit fordern sie zum fächerverbindenden und fächerübergreifenden Arbeiten und zum Lernen an Themen heraus, die für die Einzelnen sowie für die Gesellschaft bedeutsam sind und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler einbeziehen. Die folgenden sechs Bereiche sind in vielfältiger Weise miteinander zu verflechten. Mündliche Kompetenz ist eine grundlegende Voraussetzung und ein Ziel jeder Bildung. Über Gesprächserziehung sind die Entwicklung der Persönlichkeit und die Sprachhandlungskompetenz im privaten und im öffentlichen Bereich zu fördern. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, Schülerinnen und Schüler in die unterschiedlichen Bedingungen und Prozesse mündlicher Kommunikation Einblick gewinnen und situations-, personen- und sachgerecht agieren sowie die Möglichkeiten verschiedener Gesprächs- und Redeformen ausloten zu lassen. Dabei sind neben der Mündlichkeit in der persönlichen Kommunikation auch deren mediale Vermittlungsformen zu berücksichtigen. Schriftliche Kompetenz ist ein wesentlicher Faktor für die Persönlichkeitsbildung und Voraussetzung für wissenschaftliches Arbeiten, berufliche Tätigkeit und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Sie umfasst die Beschäftigung mit Schreiben für sich, Schreiben als Instrument des Lernens und mit Schreiben für andere. Die Lehrerinnen und Lehrer haben die Schreibprozesse der Schülerinnen und Schüler zu begleiten. Schreibmotivation und Freude am Schreiben sind zu fördern. Schülerinnen und Schüler sollen lernen, Verantwortung für ihren eigenen Schreibprozess in allen seinen Phasen zu übernehmen – vom Schreibvorhaben bis zum endredigierten Text. Die Auswahl der Textsorten hat sich weitgehend an der außerschulischen Wirklichkeit, darunter auch an literarischen Vorbildern zu orientieren. Vor allem hat der Schreibunterricht textsortenübergreifend Schreibhaltungen auszubilden. Rechtschreibsicherheit ist anzustreben. Individuelle Rechtschreibschwächen sind durch regelmäßige Übungen abzubauen. Einblicke in den Wandel der Schreibnormen sind zu geben. Wörterbücher und andere Hilfsmittel – auch in elektronischer Form – sind in allen Schreibsituationen zu verwenden, auch bei Schularbeiten und anderen Formen der schriftlichen Leistungsfeststellung. Ihr Einsatz bei Diktaten ist nach Maßgabe der Aufgabenstellung abzuwägen. An Textkompetenz werden unter den Bedingungen multimedialer Kommunikation höhere und differenziertere Anforderungen gestellt. Texte sind heute selbst zunehmend multimediale Produkte, die eine synästhetische Rezeption erfordern. Textrezeption bzw. Lesen wird verstanden als Interaktion zwischen den Sinnangeboten des Textes und dem Weltwissen und Textwissen der Leserinnen und Leser. Dabei ist eine aktive Auseinandersetzung mit Texten – sowohl emotional als auch argumentativ – zu ermöglichen. Der analytische Zugang zu Texten soll die Einsicht in die textkonstituierenden Mittel und in die Entstehungsbedingungen von Texten ermöglichen und so die Funktion der Sprache und anderer semiotischer Systeme als Vermittlerin von Wirklichkeiten offen legen. Auf dieser Basis soll die Vielfalt der Deutungsmöglichkeiten von Texten erkannt und genützt werden. Die Ausbildung dieser Fähigkeiten ist für alle Arten von Texten anzustreben, wobei künstlerisch-literarischen Texten eine besondere Bedeutung zukommt. Literarische Bildung hat den Schülerinnen und Schülern möglichst vielfältige rezeptive, analytische, produktive und kreative Zugänge zu ästhetischen Texten aller Medienformate und unterschiedlicher Kulturen zu bieten. Die Schülerinnen und Schüler sollen zur Freude am Lesen geführt werden und dabei lernen, mit Texten emotional, kognitiv und produktiv-handelnd umzugehen, eine eigenständige Interpretation und ästhetisches und kritisches Urteilsvermögen zu entwickeln und unterschiedliche Rezeptionshaltungen zu reflektieren. Die Analyse von Besonderheiten ästhetischer Texte und ihrer Entstehungsbedingungen sowie die Einordnung von Texten in den kulturellen und historischen Kontext sind anzustreben. Auszuwählen sind Texte, die repräsentativ für ihre Epoche sind, Bezüge zur Gegenwart aufweisen und das Interesse der Schülerinnen und Schüler erwecken. Die Komplexität der Texte und die Intensität ihrer Auslotung sind der pädagogischen Situation anzupassen. Der Schwerpunkt ist auf die Begegnung mit slowenischsprachiger Literatur unter besonderer Berücksichtigung der slowenischen Literatur in Kärnten zu legen. Mediale Bildung im Slowenischunterricht umfasst die Beschäftigung mit allen Arten von Medien, vor allem unter dem Gesichtspunkt der sprachlichen Bildung. Dabei ist sowohl die zentrale Bedeutung der audiovisuellen Medien für die Unterhaltung, Information und die Identitätsfindung von Jugendlichen zu berücksichtigen wie auch die zunehmende Bedeutung der neuen Medien für alle gesellschaftlichen Bereiche und auch die neue Rolle der Printmedien im medialen Gesamtkontext zu beleuchten. Der Slowenischunterricht hat Mediennutzungskompetenz zu vermitteln, dh. die Fähigkeit, sich der Medien zielgerichtet und funktional zu bedienen, wie auch Medienkulturkompetenz, also die Fähigkeit, sich in einer von Medientechnologie stark geprägten Kultur zu orientieren. Sprachreflexion ist das Nachdenken über den Bau, die Funktionsweise und die Verwendungsbedingungen von Sprache in synchroner und diachroner Hinsicht. Sie ist einerseits als ein integrales Prinzip aller Bereiche des Slowenischunterrichts zu behandeln, andererseits als ein eigenes Arbeitsfeld. Grammatikwissen (Phonologie, Morphologie, Syntax, Semantik, Textgrammatik, Pragmatik usw.) ist ein eigenes Bildungsziel, soll den schriftlichen und mündlichen Texterstellungsprozess und die Textkompetenz sowie die Orientierung in den Systemen anderer Sprachen fördern und zur kritischen Analyse von sprachlichen Erscheinungen befähigen. Auszugehen ist von Themen aus der Realität der Schülerinnen und Schüler. Situationen der Sprachaufmerksamkeit sind zu nützen, um mit Wissen über Sprache eigene und andere sprachliche Handlungen besser verstehen und einordnen zu können und mit Sprachvarietäten und Mehrsprachigkeit umgehen zu können. Dazu gehört auch die Auseinandersetzung mit der Rolle und Bedeutung der Sprachen im lokalen, regionalen und internationalen Kontext. In weiterer Folge sind öffentliche Diskussionen (feministische Sprachkritik, politisch korrekte Sprache, Normenkritik, Sprachwandel, politische Kritik in Form der Sprachkritik) in die Unterrichtsarbeit aufzunehmen. Sprachreflexion ist aber auch als Basis für Textinterpretation zu verstehen und als solche Bestandteil literarischer Bildung. Sprachreflexion ist ein wichtiger Kompetenzbereich, er soll allerdings im Allgemeinen nicht isoliert, sondern in die übrigen Kompetenzbereiche integriert unterrichtet werden. Im Sinne dieser Integration wurden sprachreflektorische Kompetenzen in dieser Lehrplandarstellung in die übrigen Kompetenzbereiche aufgenommen und mit dem Vermerk (SR) versehen. Zur Sicherung des Unterrichtsertrages bieten sich Einzel-, Team- und Gruppenarbeiten, Projektarbeiten und regelmäßige Hausübungen an. Schularbeiten können, wenn es die räumliche und technische Ausstattung erlaubt und die Schülerinnen und Schüler damit vertraut sind, auch elektronisch verfasst werden. Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des Fünften Teiles der Anlage A zu entnehmen. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 5. Klasse (1. und 2. Semester) Mündliche Kompetenz Hörverständnis: monologischen und dialogischen Redebeiträgen folgen können, dabei Inhalts- und Beziehungsebene unterscheiden Sprechsituationen und Sprechanlässe: an verschiedenen Kommunikationssituationen teilnehmen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; Mittel der Gedächtnisunterstützung anwenden; Präsentationsformen kennenlernen und anwenden Kommunikatives Verhalten: Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten; Rollen innerhalb verschiedener Kommunikationsprozesse erkennen und anwenden; Anlass und Intention beachten Schriftliche Kompetenz Schreibhaltungen und Textsorten : unterschiedliche Schreibhaltungen entwickeln; Textsorten aus dem privaten, öffentlichen, journalistischen Leben verfassen, insbesondere Zusammenfassung, Leserbrief, Erörterung Schreiben für sich: durch spielerisch-schöpferisches, kreatives Schreiben die eigene Identität entwickeln; Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Textsorten verfassen, auch über Wege der digitalen Medien Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten Schreibprozess – Planen: verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau erarbeiten; Zeit einteilen – Formulieren: ein der Kommunikationssituation entsprechendes Format wählen und angemessene Sprach- und Schreibnormen einhalten – Überarbeiten: eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen Rechtschreiben: eigene Rechtschreibschwächen erkennen und abbauen Textkompetenz Informationen entnehmen/Textinhalt erfassen: lineare und nichtlineare Texte in unterschiedlichen Medien zu verschiedenen Themen auffinden und sie allgemeinen Problembereichen zuordnen; verschiedene Techniken der Texterfassung beherrschen, Merkmale von Textsorten erkennen; Techniken der raschen und zielgerichteten Informationsentnahme anwenden Texte interpretieren/Textsinn verstehen: äußere und innere Gliederung eines Textes erkennen und den gedanklichen Aufbau erfassen; Informationen themenorientiert entnehmen und verknüpfen Texte reflektieren und bewerten: den Text mit dem eigenen Wissens- und Erfahrungssystem verknüpfen; wichtige und unwichtige Informationen unterscheiden Literarische Bildung Texte und Kontexte: persönliche Zugänge zu ästhetischen Texten finden und eigene Leseinteressen artikulieren; ästhetische Texte, insbesondere aus der Weltliteratur (Antike) und der mündlich überlieferten Sprachkunst (Volksliteratur), im historischen und kulturellen Kontext erfassen, Bezüge zur Gegenwart herstellen Werkpoetik: Kennzeichen ästhetischer Texte kennenlernen; Merkmale von Textarten und Genres feststellen und als Mittel der Textintention verstehen; Ort, Figuren, Geschehen, Zeit als literarische Grundelemente benennen; Erzählerin bzw. Erzähler und lyrisches Ich in ihrer Funktion erfassen; grundlegende filmsprachliche Mittel erfassen Rezeption und Interpretation: den Leseprozess auf dem Hintergrund subjektiven Erlebens reflektieren; Inhalte ästhetischer Texte wiedergeben Mediale Bildung Mediennutzungskompetenz: Wissen aus Medien erfassen; relevante Informationen aus verschiedenen Medienformaten entnehmen; Fertigkeiten des Informationslesens in den digitalen Medien anwenden können: Querlesen, Parallellesen, Hypertextlesen Medienkulturkompetenz: unterschiedliche Medienproduktionsformen (Buch und andere Printmedien, Film, Fernsehen, Video, Rundfunk, digitale Medien) kennen und in ihrer Funktion und Wirkung unterscheiden 6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3 Mündliche Kompetenz Hörverständnis: Gesprächen folgen; öffentlichen Sprachgebrauch analysieren und kritisch kommentieren (SR) Sprechsituationen und Sprechanlässe: in verschiedenen Kommunikationssituationen vorbereitet sprechen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; verantwortungsbewussten Umgang mit eigenen sprachlichen Äußerungen erlernen (SR); Einfachheit, Gliederung, Prägnanz und anregende Zusätze beachten; Rollen innerhalb des Kommunikationsprozesses erkennen und beschreiben; sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren (SR) Kommunikatives Verhalten: Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten: Redeumgebung erkennen; die sprachliche Herkunft von Gesprächsteilnehmern und Gesprächsteilnehmerinnen und deren unterschiedliche kulturelle Kontexte beachten Schriftliche Kompetenz Schreibhaltungen und Textsorten: verschiedene Schreibhaltungen beherrschen; Textsorten aus dem öffentlichen und journalistischen Leben verfassen, insbesondere Zusammenfassung, Erörterung, Kommentar Schreiben für sich: Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Texte verfassen, auch über Wege der digitalen Medien Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten; Texte auf die eigene Schreibabsicht hin ausrichten; rhetorische Mittel verwenden Schreibprozess – Planen: verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau erarbeiten – Formulieren: ein dem Text entsprechendes, der Schreibabsicht angemessenes Format wählen und Sprach- und Schreibnormen einhalten – Überarbeiten: eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung; Textsorte, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen Rechtschreiben: eigene Rechtschreibschwächen erkennen und abbauen Textkompetenz Informationen entnehmen/Textinhalt erfassen: verschiedene Standpunkte zu einem Thema erkennen; Bezüge zwischen Texten, auch medienübergreifend, herstellen Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Mittel und Wirkungen schriftlicher Texte und verschiedener Text-Bild-Kombinationen vergleichen Texte reflektieren und bewerten: die Beziehung von Sprache und außersprachlicher Wirklichkeit als Problem erkennen (SR); Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen nachvollziehen (SR) Literarische Bildung Texte und Kontexte: ästhetische Texte, insbesondere aus dem Mittelalter, der Reformation, Gegenreformation und des Barock, im historischen und kulturellen Kontext erfassen, Bezüge zur Gegenwart herstellen; historische Sprachentwicklung kennen (SR); Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel verstehen (SR) Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen erkennen; sprachliche Verfahren in ästhetischen Texten aufzeigen; sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren (SR); Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben (SR) Rezeption und Interpretation: Textbeschreibung und Kontexte als Basis für Interpretationsversuche nutzen; Besonderheiten literarischer Sprache und ihre Verbindung zur Alltagssprache der jeweiligen Zeit erkennen (SR); sprachliche Besonderheiten ästhetischer Texte im Unterschied zu nicht-literarischen Texten analysieren können (SR) Mediale Bildung Mediennutzungskompetenz: neue Medienformate rezeptiv und produktiv nützen; Informationen aus komplexen Datenmengen sichten, beurteilen und auswählen Medienkulturkompetenz: Grundkenntnisse über die Entwicklung der Medien erwerben; sprachliche und mediale Kommunikationsmittel verantwortungsbewusst einsetzen 4. Semester – Kompetenzmodul 4 Mündliche Kompetenz Hörverständnis: Gesprächen folgen und in sie situationsangepasst eingreifen Sprechsituationen und Sprechanlässe: in verschiedenen Kommunikationssituationen unvorbereitet sprechen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; Einfachheit, Gliederung, Prägnanz und anregende Zusätze beachten; Rollen innerhalb des Kommunikationsprozesses bewusst einnehmen; sprachliche Strategien in der persönlichen Kommunikation reflektieren (SR); verantwortungsbewussten Umgang mit eigenen sprachlichen Äußerungen erlernen (SR) Kommunikatives Verhalten: sich mit innerer und äußerer Mehrsprachigkeit auseinandersetzen (SR); Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten: Thema und Inhalt eines Gespräches festlegen und erfassen, symmetrische und asymmetrische Gesprächssituationen erfassen Schriftliche Kompetenz Schreibhaltungen und Textsorten: verschiedene Schreibhaltungen beherrschen; Textsorten aus dem privaten, öffentlichen Leben verfassen, insbesondere offener Brief, Empfehlung Schreiben für sich: durch spielerisch-schöpferisches, kreatives Schreiben die eigene Identität entwickeln; Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Texte verfassen, auch über Interaktionswege der digitalen Medien Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten; Texte auf die eigene Schreibabsicht hin ausrichten; rhetorische Mittel verwenden Schreibprozess – Planen: verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau erarbeiten – Formulieren: ein dem Text entsprechendes, der Schreibabsicht angemessenes Format wählen und Sprach- und Schreibnormen einhalten – Überarbeiten: eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen Rechtschreiben: eigene Rechtschreibschwächen erkennen und abbauen Textkompetenz Texte interpretieren/Textsinn verstehen: sprachliche Besonderheiten nicht-literarischer Texte im Unterschied zu ästhetischen Texten erfassen und nachvollziehbar beschreiben können (SR); Intention sowie sach- und medienspezifische, sprachliche, visuelle und auditive Mittel und deren Wirkung erkennen; die syntaktische, semantische und pragmatische Dimension von sprachlichen Zeichen erfassen (SR) Texte reflektieren und bewerten: sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren (SR); subjektive Bedingungen der Textrezeption reflektieren; fremde Weltsichten und Denkmodelle erfassen und empathisch aufnehmen und einer kritischen Betrachtung unterziehen; eigenes Leseinteresse artikulieren und begründen Literarische Bildung Texte und Kontexte: ästhetische Texte, insbesondere der Aufklärung und der Romantik, im historischen und kulturellen Kontext erfassen, Bezüge zur Gegenwart herstellen; historische Sprachentwicklung: Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel erkennen (SR); Kennzeichen ästhetischer Texte erarbeiten können; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen (SR) Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen erkennen Rezeption und Interpretation: Textbeschreibung und Textanalyse in kultureller und sprachlicher Hinsicht als Basis für Interpretationen nutzen können; Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben (SR) Mediale Bildung Mediennutzungskompetenz: Informationen aus komplexen Datenmengen strukturieren; Informationsquellen überprüfen und kritisch würdigen Medienkulturkompetenz: Grundkenntnisse über die Entwicklung der Medien erwerben 7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5 Mündliche Kompetenz Hörverständnis: medial vermittelter mündlicher Kommunikation folgen: das Wesentliche erfassen, aktiv zuhören Sprechsituationen und Sprechanlässe: in freien und formalisierten Situationen vorbereitet und spontan sprechen; nichtsprachliche Mittel und Techniken des Sprechens erkennen und nützen; Mittel der Rhetorik erkennen und einsetzen Schriftliche Kompetenz Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen weiterentwickeln; Textsorten aus dem beruflichen und wissenschaftlichen Leben verfassen, insbesondere Meinungsrede, Textanalyse Schreiben für sich: poetisches Schreiben in engem Zusammenhang mit Lesen von und Umgang mit literarischen Texten erproben; Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; eigene und fremde Lernprozesse dokumentieren; Verantwortung für den eigenen Lernprozess mit Hilfe geeigneter Schreibformen (zB Mitschrift, Portfolio, Internetdossier) übernehmen Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen; zu sprachkritischen Diskursen (zB feministische Sprachkritik, politisch korrekte Sprache) Stellung nehmen (SR) Schreibprozess – Planen: Gedanken strukturieren – Formulieren: Sprachebene und Ausdruck an der Situation, an den Adressatinnen und Adressaten, am Thema, an Schreibhaltung und Textsorte und an Sprach- und Schreibnormen orientieren – Überarbeiten: eigene und fremde Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Stil, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen Rechtschreiben: bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden; Einblicke in den Wandel der Schreibnormen gewinnen Textkompetenz Texte interpretieren/Textsinn verstehen: den Einfluss von Entstehungsbedingungen auf die Gestaltung von Texten erkennen; Texte in sprachlicher Hinsicht analysieren, sprachliche Erscheinungen in Texten beschreiben und ihre Funktion erkennen; phonologische, lexikalische, semantische, syntaktische, rhetorische, stilistische Analysen durchführen Literarische Bildung Texte und Kontexte: ästhetische Texte im historischen, kulturellen und biographischen Kontext erfassen; slowenischsprachige Literatur, insbesondere der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts (von der Romantik zum Realismus), anhand ausgewählter Beispiele kennen und sie im Kontext der Weltliteratur sehen Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen erkennen; das Spannungsfeld von Leserinnen und Lesern, Schriftstellerinnen und Schriftstellern, Markt, Gesellschaft und Politik erschließen; Beziehungen zwischen ästhetischer Welt und Realität problematisieren; Bezüge zwischen Form und Inhalt herstellen Rezeption und Interpretation: unterschiedliche Ansätze der Textanalyse erproben; Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben (SR) Mediale Bildung Mediennutzungskompetenz: Informationen aus komplexen Datenmengen erfassen Medienkulturkompetenz: Organisationsstrukturen und wechselseitige Durchdringung unterschiedlicher Medienproduktionsformen erfassen; Interessen und Absichten hinter (multi-) medialen Texten und Produkten analysieren und bewerten sowie manipulative Zielsetzungen erkennen 6. Semester – Kompetenzmodul 6 Mündliche Kompetenz Sprechsituationen und Sprechanlässe: Präsentationstechniken – allein und im Team zielorientiert einsetzen; frei vortragen Kommunikatives Verhalten: Redeumgebung nützen; Kontextbezogenheit erkennen; Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen nachvollziehen (SR); Fragen stellen und Feedback geben und annehmen können Schriftliche Kompetenz Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen weiterentwickeln; Textsorten aus dem literarisch-kulturellen Leben verfassen, insbesondere Textinterpretation Schreiben für sich: poetisches Schreiben in engem Zusammenhang mit Lesen von und Umgang mit literarischen Texten erproben; Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; eigene und fremde Lernprozesse dokumentieren; Verantwortung für den eigenen Lernprozess mit Hilfe geeigneter Schreibformen (z. B. Mitschrift, Portfolio, Internetdossier) übernehmen Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen Schreibprozess – Planen: Gedanken strukturieren – Formulieren: Sprachebene und Ausdruck an der Situation, an den Adressatinnen und Adressaten, am Thema, an Schreibhaltung und Textsorte und an Sprach- und Schreibnormen orientieren – Überarbeiten: eigene und fremde Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Stil, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen Rechtschreiben: bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden; Einblicke in den Wandel der Schreibnormen gewinnen Textkompetenz Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Wechselwirkung von Form und Inhalt aufzeigen; die syntaktische, semantische und pragmatische Dimension von sprachlichen Zeichen erfassen (SR) Texte reflektieren und bewerten: den Einfluss persönlicher Wertvorstellungen auf das Urteil erfassen; nichtlineare und lineare Darstellung von Informationen unterscheiden und bewerten Literarische Bildung Texte und Kontexte: ästhetische Texte im historischen, kulturellen, biographischen und psychologischen Kontext erfassen; slowenischsprachige Literatur, insbesondere der slowenischen Moderne, des Expressionismus und des sozialen Realismus, kennen und sie im Kontext der Weltliteratur sehen; interkulturelle Bezüge (Vielvölkerstaat) kennenlernen; Beispiele künstlerischer Filme kennen (auch Literaturverfilmungen); Merkmale ästhetischer Sprache erkennen (SR) Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen in ihrer Aktualität erkennen; Literatur als Abbild der gesellschaftlichen Entwicklung erkennen; Bezüge zwischen Form und Inhalt herstellen; neue Formen der Epik, Lyrik und Dramatik als neue Formen des Weltverständnisses verstehen; Beziehungen zwischen ästhetischer Welt und Realität problematisieren; Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel erkennen (SR); Sprache, Sprachreflexion und Erzählen als Thema der Literatur verstehen; den Zusammenhang zwischen Sprache und Denken reflektieren (SR) Rezeption und Interpretation: unterschiedliche Ansätze der Textanalyse anwenden; Interpretationen auf Basis von Textbeschreibung, Kontexten und Sekundärliteratur vornehmen; Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben (SR); sprachliche Varietäten erkennen (SR) Mediale Bildung Mediennutzungskompetenz: Medien zur Kommunikation nützen und als Basis transkultureller Kontakte fördern Medienkulturkompetenz: gesellschaftliche Auswirkungen der Medien erkennen und ihre lebensgestaltenden Funktionen reflektieren 8. Klasse – Kompetenzmodul 7 7. Semester Mündliche Kompetenz Sprechsituationen und Sprechanlässe: verschiedene sprachliche Register einschließlich der – österreichischen – Standardsprache beherrschen Kommunikatives Verhalten: Metakommunikation über geglücktes bzw. missglücktes Kommunikationsverhalten führen Schriftliche Kompetenz Schreibhaltungen und Textsorten: Textsorten aus dem beruflichen, wissenschaftlichen und literarisch-kulturellen Leben verfassen Schreiben für sich: Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; eigene und fremde Lernprozesse dokumentieren Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen; die syntaktische, semantische und pragmatische Dimension von sprachlichen Zeichen erfassen (SR); Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen beachten (SR) Schreibprozess – Planen: Gedanken strukturieren – Formulieren: Sprachverwendung und Ausdruck an der Situation, an den Adressatinnen und Adressaten, am Thema, an Schreibhaltung und Textsorte und an Sprach- und Schreibnormen orientieren; Qualität eigener und fremder Texte beurteilen – Überarbeiten: eigene und fremde Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Stil, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen Rechtschreiben: bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden; Einblicke in den Wandel der Schreibnormen gewinnen Textkompetenz Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Interpretationen entwickeln (besonders in nichtlinearen Texten Adressat, Intention und Situation analysieren und interpretieren) Texte reflektieren und bewerten: durch das Erkennen von Strategien der Beeinflussung politische Mündigkeit erlangen; die Fähigkeit der Perspektivenübernahme und der kritischen Betrachtung von Perspektiven fördern Literarische Bildung Texte und Kontexte: ästhetische Texte, insbesondere der Literatur im 2. Weltkrieg, im historischen und kulturellen Kontext erfassen; slowenischsprachige Literatur vom 2. Weltkrieg bis zur Gegenwart anhand ausgewählter Beispiele kennen und sie im Kontext der Weltliteratur (unter besonderer Berücksichtigung der Literatur Ost- und Südosteuropas) und der regionalen Literatur sehen; Kennzeichen ästhetischer Texte erarbeiten können; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen (SR) Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen in ihrer Aktualität erkennen; Wechselwirkungen literarischer und filmischer Erzählweisen deuten; unterschiedliche Wirkungen verbaler, visueller, akustischer Ausdrucksmöglichkeiten erfassen; neue Formen der Epik, Lyrik und Dramatik als neue Formen des Weltverständnisses verstehen; Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel erkennen (SR); literarische Sprache, ihre Formen, ihren Wandel, ihre Besonderheiten und Verbindungen zur Alltagssprache beachten Rezeption und Interpretation: verstehen, auf welche Weise Texten Bedeutung zugeschrieben wird: über unterschiedliche Ansätze der Textinterpretation verfügen; grammatisch-stilistische Erscheinungen und semantische Beziehungen beschreiben können (SR) Mediale Bildung Mediennutzungskompetenz: über Entscheidungskompetenz verfügen; Informationsquellen überprüfen und kritisch würdigen Medienkulturkompetenz: Mediensprachen als semiotische Systeme verstehen 8. Semester Mündliche Kompetenz Sprechsituationen und Sprechanlässe: Kommunikationsorganisation wahrnehmen – mit besonderer Berücksichtigung von Präsentationsformen Kommunikatives Verhalten: Bedingungen reflektieren, um sie kreativ mitgestalten zu können: Mediengerechtes Verhalten einschätzen und einnehmen Schriftliche Kompetenz Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen in Hinblick auf Textsorten optimieren Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen Schreibprozess: Qualität eigener und fremder Texte beurteilen Rechtschreiben: bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden Textkompetenz Texte reflektieren und bewerten: moralische, ethische Fragen differenziert erfassen Literarische Bildung Texte und Kontexte: interkulturelle Bezüge (ethnische Minderheiten, Migration) kennenlernen; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen (SR) Werkpoetik: Beziehungen zwischen ästhetischer Welt und Realität problematisieren Rezeption und Interpretation: Phänomene des Sprachwandels in der Gegenwartssprache reflektieren (SR) Mediale Bildung Medienkulturkompetenz: künstlerische Ausdrucksformen in allen Medien rezipieren, vergleichen und zueinander in Beziehung setzen

GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe: Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A, mit folgendem Zusatz: Als integrierender Bestandteil des Lehrplans ist auf allen Schulstufen auch die Geschichte der Slowenen zu behandeln.

b) Wahlpflichtgegenstände

Wie Anlage A, mit folgender Ergänzung: SLOWENISCH (Wahlpflichtgegenstand) Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen): Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten. Didaktische Grundsätze (für alle Klassen): Didaktische Hinweise sind dem Dritten Teil zu entnehmen.Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen M aße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum fächerübergreifenden und handlungsorientierten Unterricht. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Slowenisch im betreffenden Semester der besuchten Schulstufe. Darüber hinaus: – Entwicklung spezieller Interessen auch in Hinblick auf die weitere Ausbildung und spätere Berufsziele – Entwicklung eines vertieften Verständnisses für wissenschaftliche Fragestellungen und Arbeitsweisen der Slowenistik – kreative Bearbeitung verschiedener Bereiche des Slowenischunterrichts B) VERBINDLICHE ÜBUNGEN Wie Anlage A. C) FREIGEGENSTÄNDE Wie Anlage A. D) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN Wie Anlage A. E) FÖRDERUNTERRICHT Wie Anlage A. Beachte für folgende Bestimmung zum klassenweise gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 3 § 2 Abs. 32 Z 5 und 7 Anlage A/sp

LEHRPLAN DES REALGYMNASIUMS UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER SPORTLICHEN AUSBILDUNG

ERSTER TEIL ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung

ZWEITER TEIL KOMPETENZORIENTIERUNG

Wie Anlage A.

DRITTER TEIL ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung

VIERTER TEIL ÜBERGREIFENDE THEMEN

Mit der Verankerung der übergreifenden Themen in den Fachlehrplänen werden die fächerübergreifende Kompetenzentwicklung sowie das vernetzte Lernen der Schülerinnen und Schüler über die fachspezifischen Grenzen hinaus unterstützt und mit gesellschaftlich relevanten aktuellen Themen verbunden. Die Auswahl der nachfolgend dargestellten dreizehn übergreifenden Themen erfolgte aufgrund ihrer Aktualität und der zu erwartenden Bedeutsamkeit für die künftige Lebenswelt von Schülerinnen und Schülern. Kompetenzen in gesellschaftlich relevanten Themen können wirksam entwickelt werden, wenn im Unterricht ein fächerverbindendes und fachliche Grenzen überschreitendes Vorgehen forciert wird. Erst dadurch können Zusammenhänge und Wechselwirkungen gesellschaftlicher Phänomene für die Schülerinnen und Schüler begreifbar werden. Bildung für eine nachhaltige Entwicklung muss als allgemeines Anliegen und Leitidee an der ganzen Schule gesehen werden. Für das als Standard geforderte integrative Denken der ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimension sind sowohl fachspezifische als auch cross-curriculare Bezüge von großer Bedeutung. Bildung für nachhaltige Entwicklung, Politische Bildung mit ihren globalen Perspektiven, Global Citizenship Education, Friedenserziehung und Menschenrechtsbildung sowie weitere ausgeführte übergreifende Themen sind Bildungskonzepte, die einander ergänzend und unterstützend nachhaltige Entwicklung in all ihren Dimensionen pädagogisch aufbereiten. Im Lernprozess sollen Wissen, Kompetenzen und Fähigkeiten, Werte und Einstellungen erarbeitet werden, die junge Menschen befähigen, bei der Bewältigung der gesellschaftlichen, ökonomischen und ökologischen Herausforderungen auf lokaler bis hin zur globalen Ebene eine aktive Rolle einzunehmen. Folgende übergreifende Themen unterstützen maßgeblich und gleichermaßen den Erwerb wesentlicher Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler und stellen sicher, dass diese in der heutigen und zukünftigen Lebens- und Arbeitswelt bestehen können: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung, Entrepreneurship Education, Gesundheitsförderung, Informatische Bildung, Interkulturelle Bildung, Medienbildung, Politische Bildung, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung, Sexualpädagogik, Sprachliche Bildung und Lesen, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung, Verkehrs- und Mobilitätsbildung, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung. In den Fachlehrplänen werden an verschiedenen Stellen Bezüge zu den übergreifenden Themen hergestellt. Die didaktischen Grundsätze der jeweiligen Fachlehrpläne listen jene übergreifenden Themen auf, die sich besonders eignen, im Unterricht aufgegriffen zu werden und sich vor allem in den Kompetenzbeschreibungen oder Anwendungsbereichen wiederfinden. Die Gestaltung der Fachlehrpläne bietet zudem die Möglichkeit, jedes der übergreifenden Themen schulautonom in der Umsetzung der jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche an geeigneter Stelle im Unterricht aufzugreifen. Alle Bezüge zu übergreifenden Themen in den Fachlehrplänen werden durch Hochzahlen (1 bis 13) hervorgehoben, die auf das jeweilige übergreifende Thema hinweisen. Von einem Verweis in Fachlehrplänen wurde dort abgesehen, wo sich das Fachgebiet mit dem Kompetenzerwerb im selben Thema beschäftigt. So erfolgt zB im Fachlehrplan „Deutsch“ kein Verweis auf das übergreifende Thema „Sprachliche Bildung und Lesen“. 1. Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 2. Entrepreneurship Education 3. Gesundheitsförderung 4. Informatische Bildung 5. Interkulturelle Bildung 6. Medienbildung 7. Politische Bildung 8. Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 9. Sexualpädagogik 10. Sprachliche Bildung und Lesen 11. Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 12. Verkehrs- und Mobilitätsbildung 13. Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung Pflichtgegenstände Religion 1 Sprachen Deutsch x x x x x x x x x x x Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler x x Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs x x Lebende Fremdsprache x x x x x x x Latein x x x x x x x Mathematik und Naturwissenschaften Mathematik x x x x x x x x x x Geometrisches Zeichnen x x x Digitale Grundbildung x x x x x x x x x Chemie (2-stündig bzw. 4-stündig) x x x x x x x x x x Physik x x x x x x x x Biologie und Umweltbildung x x x x x x x Wirtschaft und Gesellschaft Geschichte und Politische Bildung x x x x x x x x Geographie und wirtschaftliche Bildung x x x x x x x x x x x Musik, Kunst und Kreativität Musik x x x x x x x x x Kunst und Gestaltung x x x x x x x x x x x x Technik und Design x x x x x x x x x Gesundheit und Bewegung Bewegung und Sport x x x x x x x x Verbindliche Übungen Bildungs- und Berufsorientierung x x x x x x x x Erstsprachenunterricht x _______________________ 1 Keine Angaben bezüglich der Übergreifenden Themen, da die Lehrpläne der Kirchen und Religionsgesellschaften inhaltlich voneinander abweichen. Die Vorbereitung und Durchführung von Unterricht zu den übergreifenden Themen erfordert eine zielgerichtete Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer einer Klasse, einer Schule und (im Idealfall) eine vorausschauende Planung in Bezug auf sinnvolle Schwerpunktsetzungen in den vier Schulstufen. Die nachfolgende, alphabetisch geordnete, Darstellung der übergreifenden Themen folgt einer einheitlichen Struktur: Zunächst wird die gesellschaftliche Bedeutung des übergreifenden Themas erläutert. Anschließend werden die Kompetenzziele genannt, die bis zum Ende der Sekundarstufe I von den Schülerinnen und Schülern erreicht werden sollen. Im dritten Schritt werden jene Unterrichtsgegenstände angeführt, in deren Fachlehrplänen auf die jeweiligen übergreifenden Themen verwiesen wird. In der Oberstufe gelten die Ausführungen zu den übergreifenden Themen als Orientierung für den fächerübergreifenden bzw. fachliche Grenzen überschreitenden Unterricht. In den Fachlehrplänen der Oberstufe werden keine verbindlichen oder optionalen Bezüge zu den übergreifenden Themen hergestellt. Die folgenden allgemeinen Ausführungen (Bedeutung des jeweiligen übergreifenden Themas) haben für den Unterricht in der Oberstufe insofern Relevanz, als sie den bisher schon geltenden „Unterrichtsprinzipien“ nachfolgen und in enger inhaltlicher Abstimmung mit den Ausführungen der Grundsatzerlässe stehen, die sowohl für Unter- als auch Oberstufe gelten. Die nachfolgend angeführten Kompetenzziele in den einzelnen übergreifenden Themen gelten explizit nur für die Unterstufe. 1. Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 1.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Die Schule unterstützt Schülerinnen und Schüler dabei, ihren individuellen Bildungs- und in weiterer Folge Berufsweg unter Berücksichtigung ihrer Stärken und mit der nötigen Eigenverantwortung zu beschreiten und bestärkt sie in ihrem gewählten Weg. Ziel ist es, dass Schülerinnen und Schüler ihre Interessen, Begabungen und Talente erkennen sowie wichtige Lebenskompetenzen (wie Entscheidungs- und Reflexionsfähigkeit) erwerben. Dieses Kompetenzlernen soll über die gesamte Schullaufbahn hinweg und speziell vor schulischen Übergängen oder Abschlüssen erfolgen. Eine der zentralen Herausforderungen ist, Schülerinnen und Schüler dabei zu unterstützen, aus den zahlreichen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten diejenigen auszuwählen, die ihnen aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit, ihrer Persönlichkeit und ihrer Lebenssituation die bestmöglichen Chancen bieten und diese möglichst auch praktisch ausprobieren zu können. Lehrerinnen und Lehrer tragen als wichtige Bezugspersonen in hohem Maße dazu bei, dass sich Schülerinnen und Schüler zu eigenverantwortlichen Menschen entwickeln können – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Sprache, Religionszugehörigkeit oder etwaiger Behinderung. Dabei sind Bezüge zu Themen wie zB Arbeitsabläufe, Tätigkeitsbereiche, Arbeitsbedingungen, untypische sowie nicht traditionelle Frauen- und Männerberufe, die Wichtigkeit von überfachlichen Kompetenzen (Selbst- und Sozialkompetenz; Stärken, Interessen und Talente; Erwartungen und Ziele im Hinblick auf das Leben), ehrenamtliches Engagement, aber auch der Zusammenhang von Bildung und Beruf, Lieblingsbeschäftigungen und „Traumberufe“, die sinnstiftende Funktion von Arbeit, Work-Life-Balance, Arbeitsteilung in der Familie, bezahlte und unbezahlte Arbeit und die Notwendigkeit vielfältige (außer)schulische Erfahrungen zu sammeln, herzustellen. 1.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – bei sich selbst Stärken und Interessen erkennen, die für eine selbstgesteuerte, reflektierte Berufslaufbahn- und Lebensgestaltung wichtig sind und diesbezüglich Feedback einholen; – in Ansätzen Stärken und Interessen bei anderen erkennen und diesbezüglich anderen Feedback geben; – gesellschaftliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Trends der Ausbildungs- und Berufswelt in Bezug auf die Bedeutung für sich selbst reflektieren; – Unterstützung in Fragen der Bildungs- und Berufslaufbahn einholen und wichtige Informationen bei Entscheidungsprozessen einbeziehen; – reflektierte Bildungs- und Berufsentscheidungen treffen und deren Auswirkungen auf die eigene Lebensgestaltung einschätzen. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Lebende Fremdsprache, Musik, Physik, Technik und Design 2. Entrepreneurship Education 2.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Entrepreneurship ist im Europäischen Referenzrahmen für das lebenslange Lernen als Schlüsselkompetenz definiert (Brüssel KOM(05)548). Entrepreneurship Education umfasst – nach der ganzheitlichen Definition des TRIO-Modells (Aff/Lindner 2005) – drei Bereiche: Entwicklung innovativer Ideen und deren strukturierte Umsetzung, Persönlichkeitsentwicklung und die Befähigung dazu, eigeninitiativ zu sein, an sich zu glauben, empathisch und teamfähig zu agieren sowie sich selbst und anderen Mut zu machen, Verantwortung für sich, andere und die Umwelt zu übernehmen. Mit der Befähigung in den genannten drei Bereichen sollen Schülerinnen und Schüler spielerisch lernen, (unternehmerische und gesellschaftliche) Ideen zu entwickeln und umzusetzen (mit Design Thinking, Lernen mit kleinen und größeren Herausforderungen, Perma.teach, Projekte wie eine Marktwoche oder eine Changemaker-Woche), Werte zu schaffen, die Wertschöpfungskette zu analysieren, sich als Teil von Wirtschaft und Gesellschaft zu begreifen und ihre Rolle im Wirtschaftskreislauf – als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Unternehmerinnen und Unternehmer, Verbraucherinnen und Verbraucher, aktive Staatsbürgerinnen und Staatsbürger – zu erkennen. Sie erkennen und entwickeln dabei persönliche Stärken, Engagement, Selbstmotivation, empathische Kommunikation, Teamfähigkeit und bewussten Umgang mit Risiken. 2.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – Ideen mit einem positiven Wert für Dritte und Gesellschaft entwickeln und umsetzen; – Risiken erkennen und lernen damit vorausschauend umzugehen; – Verantwortung für Projekte übernehmen und diese im Team arbeitsteilig nach vereinbarten Regeln zu Ende führen, auch wenn Probleme auftauchen; – aus Fehlern in der Verfolgung von Projekt- und Lernzielen die richtigen Schlüsse ziehen, um ihre Ziele zuversichtlich und konsequent weiterzuverfolgen; – Ursachen einer Problemlage in Projekt- und Lernsituationen erkennen sowie kreativ nachhaltige Ideen zur Problemlösung entwickeln; – empathisch kommunizieren, wertschätzendes Feedback geben und Argumente für die eigene Meinung in eine Debatte einbringen. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Physik, Technik und Design 3. Gesundheitsförderung 3.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Schulische Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozess ab, Schülerinnen und Schülern ein höheres Ausmaß an Wissen und Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen (Gesundheitskompetenz) und sie damit zur selbstbewussten Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen. Gesundheit steht für ein positives Konzept, das in gleicher Weise die physische, psychische und soziale Gesundheit umfasst (vgl. Ottawa Charta, WHO 1986). Diese Kompetenzen können nur erworben werden, wenn Schule als ein sicherer und gesundheitsfördernder Ort wahrgenommen wird, was zB durch ein lernförderliches und angstfreies Klassen- und Schulklima, durch ein Stärken des sozialen Miteinanders, durch Maßnahmen zum Schutz vor (sexualisierter) Gewalt, Mobbing und Diskriminierung, durch eine rauchfreie und ansprechende Schulumgebung (Raumklima, Licht, Lärmschutz, etc.), durch Förderung von Bewegung und Sport, durch Veranstaltungen wie zB „ein Tag der psychischen Gesundheit“, Workshops sowie durch das Angebot eines gesunden und nachhaltigen Essens in der Schule erreicht werden kann. Diese Maßnahmen beeinflussen das individuelle Gesundheitsverhalten und den individuellen Bildungserfolg und haben damit auch einen direkten Einfluss auf die Gesundheit von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrer. 3.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – die Zusammenhänge zwischen Gesundheitsverhalten, Ernährung, Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit beschreiben; – Schutz- und Risikofaktoren für Gesundheit erklären und sich altersgemäß vorbeugend verhalten; – Belastungssituationen erkennen und sich für das eigene Wohlbefinden (Mental Health/Psychische Gesundheit) aktiv einsetzen; – altersgemäße Maßnahmen zur konstruktiven Bearbeitung von Belastungssituationen und Konflikten setzen und in kritischen Situationen sowie bei Diskriminierung Hilfe in Anspruch nehmen; – altersgemäße Erste-Hilfe-Maßnahmen anwenden und Gesundheitsversorgungsangebote nennen. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Kunst und Gestaltung 4. Informatische Bildung 4.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Die Digitalisierung beeinflusst und verändert das private und berufliche Leben. Geräte der Informations- und Kommunikationstechnologie halten Einzug in den Alltag der Gesellschaft und verändern das Kommunikationsverhalten und die Wahrnehmung von Realitäten. Funktionsweise und Auswirkungen der Informations- und Kommunikationstechnologien beruhen auf Prinzipien, Konzepten und Methoden, die zu erklären, zu hinterfragen und deren gesellschaftliche Auswirkungen sowohl kritisch als auch im Lichte ihrer Chancen zu reflektieren sind. Im Bewusstsein über Folgen und Auswirkungen des Einsatzes bestimmter Technologien sollen Schülerinnen und Schüler eine sinnvolle Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in der Schule und im Alltag vornehmen können. Die Vermittlung der Informatischen Bildung soll dabei unter Verwendung der Alltagsprache, aber auch durch die Verwendung der formalisierten Fachsprache erfolgen. Die kurzen Halbwertszeiten technischer Entwicklung bedingen, dass nicht das Bedienen aktueller Hard- und Software Informatische Bildung ausmacht, sondern das Verstehen der Prinzipien und der grundsätzlichen Technologien. Dadurch können auch künftige technische Entwicklungen besser beurteilt und Vorkenntnisse und Fähigkeiten selbstständig weiterentwickelt werden. 4.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – Daten, Informationen und digitale Inhalte sowohl im passenden Format als auch in einer sinnvollen Struktur speichern; – mit einer Tabellenkalkulation einfache Berechnungen altersgemäßer Aufgabenstellungen (wie Textgleichungen) durchführen; – Informationen automatisiert verarbeiten, übermitteln, auswerten und darstellen; – eindeutige Handlungsanleitungen (Algorithmen) nachvollziehen, diese ausführen und eigene Algorithmen formulieren; – die Auswirkungen der zunehmenden Digitalisierung auf das eigene Leben und die Gesellschaft beschreiben und in Bezug auf Chancen und Risiken kritisch bewerten. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geometrisches Zeichnen, Kunst und Gestaltung, Latein, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler, Mathematik, Physik, Technik und Design 5. Interkulturelle Bildung 5.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Interkulturelle Bildung befähigt Schülerinnen und Schüler mit Vielfalt in einer diversen Gesellschaft umzugehen. Sie ermöglicht die Auseinandersetzung mit und die Teilhabe an aktuellen gesellschaftlichen und kulturellen Entwicklungen. Die Einhaltung der Menschenrechte, welche in den unterschiedlichen Menschenrechtskonventionen (zB Frauenrechts-Konvention, Kinderrechts-Konvention, Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung) festgeschrieben sind, sowie demokratischer Prinzipien ist dabei zentraler Bezugspunkt. Interkulturelle Bildung schafft eine Voraussetzung für ein von Zusammenhalt, Toleranz und Solidarität getragenes Schulklima und trägt zu einer wertschätzenden und respektvollen Lernatmosphäre bei. Darüber hinaus ist sie für die Persönlichkeitsentwicklung essenziell und baut interkulturelle Handlungskompetenzen der Schülerinnen und Schüler auf. Interkulturelle Bildung ist den Menschenrechten sowie den Prinzipien der Menschenwürde und der Gleichheit aller Menschen verpflichtet und fördert das Verständnis von und den Umgang mit Vielfalt, macht Potenziale sicht- und nutzbar und leistet einen Beitrag zur Dialogkompetenz innerhalb der Klassen- und Schulgemeinschaft. Sie setzt an den Vorerfahrungen und Sichtweisen von Schülerinnen und Schülern an und nützt biographische, linguistische und weitere geeignete Ansätze, um die Vielfalt von Kulturen, Biographien und Lebensentwürfen zu bearbeiten. 5.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – vielfältige Lebensentwürfe und Biographien als gesellschaftliche und schulische Normalität wahrnehmen und respektvoll damit umgehen; – die eigene Biographie als Grundlage des Erlebens, Denkens und Handelns einbringen; – eine kritische und wertschätzende Grundhaltung einnehmen – als Grundlage für Zivilcourage und konstruktive Konfliktkultur ohne kulturelle Zuschreibungen; – Stereotype, (Fremd-)Zuschreibungen und Klischees identifizieren sowie ausgrenzende, rassistische, sexistische Aussagen und Handlungsweisen erkennen, hinterfragen und dagegen auftreten; – Entwicklungen in der migrationsgeprägten und individualisierten Gesellschaft aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten, sich daraus eine Meinung bilden und eigene Standpunkte vertreten. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Deutsch, Erstsprachenunterricht, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler, Mathematik, Musik 6. Medienbildung 6.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Analoge und digitale Medien dienen der Verbreitung von Informationen, unterstützen Kommunikations- und Verständigungsprozesse und erweitern die Ausdrucksmöglichkeiten des Menschen. Zugleich werden durch Medien auch Werte, Orientierungen und Weltanschauungen vermittelt. Digitale Medien ermöglichen schnelle, orts- und zeitunabhängige Kommunikation. Das bietet Chancen zur Entwicklung von Weltoffenheit und zur Weiterentwicklung der Demokratie, birgt aber auch die Gefahr der Manipulation. Medienbildung soll dazu beitragen, diese Chancen und Risiken in Relation setzen zu können. Medienbildung reflektiert die verschiedenen Interessen, die die Auswahl und den Inhalt von Informationen und die Form der Vermittlung bestimmen, und trägt damit wesentlich zur Urteilsbildung der Schülerinnen und Schüler bei. Medienbildung ermutigt Schülerinnen und Schüler zu einem kritischen und kreativen Umgang mit Medientechnologien und zur Gestaltung von eigenen Medieninhalten. Indem die Wirkungsmöglichkeiten der einzelnen Medienarten erkannt und genutzt werden, erweitern Schülerinnen und Schüler ihre Selbstwirksamkeit und können verstärkt an der Gesellschaft und ihrer Weiterentwicklung teilhaben. 6.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Medienbeiträge planen, Kreativität in der Umsetzung und Gestaltung zeigen und sich als selbstwirksam erleben; – Medienangebote kritisch und bewusst auswählen sowie entnommene Informationen kreativ und interaktiv nutzen, präsentieren und sich darüber austauschen; – Glaubwürdigkeit und Wertvorstellungen von Medien einschätzen sowie Werbung und Fake News erkennen; – Medieninhalte kritisch hinterfragen und die damit verbundenen Interessen erkennen; – mithilfe von Medien und aktuellen Technologien weltoffen und zielgerichtet mit Personen kooperieren und interagieren. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geometrisches Zeichnen, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Technik und Design 7. Politische Bildung 7.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Politische Bildung trägt maßgeblich zu einer partizipativen und inklusiven Gestaltung der Gesellschaft sowie zur Verwirklichung und Weiterentwicklung von Demokratie und Menschenrechten bei. Politische Bildung stützt sich insbesondere auf Empfehlungen und Richtlinien der Kinderechtskonvention und den Referenzrahmen für Demokratiekompetenz des Europarats, die den hohen Stellenwert der Politischen Bildung und das Recht junger Menschen darauf betonen. Ein grundlegendes Ziel der Politischen Bildung besteht darin, „die Lernenden nicht nur mit Wissen, Verständnis und Kompetenzen auszustatten, sondern sie auch dazu zu befähigen, im Dienste der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in der Gesellschaft aktiv werden zu wollen“ (Europarats-Charta zur Politischen Bildung und Menschenrechtsbildung 2010: 4). Politische Bildung stellt kontroverse Themen in der Gesellschaft auch als kontrovers im Unterricht dar, vermeidet jede Form der Indoktrination und hat die politisch selbstbestimmte Bürgerin und den politisch selbstbestimmten Bürger als Ziel vor Augen. Politische Bildung orientiert sich an den Lebensbezügen, Interessen und Vorerfahrungen der Schülerinnen und Schüler, greift aktuelle politische Fragestellungen (zB Klimagerechtigkeit, Nachhaltiges Leben und Wirtschaften, Umweltschutz, Migration) auf und setzt sich mit den vielen Facetten politischer Kommunikation im Rahmen des Unterrichts (zB Debattierclub, Rollen- und Planspiele, Kinder- und Jugendparlament) auseinander. Sie vermittelt ein Verständnis für lokale und globale Zusammenhänge und Probleme der Menschheit und legt dar, dass eine faire Verteilung und Nutzung von Ressourcen, eine gerechte Friedens- und Sicherheitsordnung und die Einhaltung von Menschenrechten Voraussetzungen für ein friedliches Zusammenleben auf dieser Welt sind. 7.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – verschiedene politische Ideen und Konzepte wie zB Macht, Autorität und Gerechtigkeit sowie Prinzipien der österreichischen Verfassung verstehen und bewerten; – wesentliche politische Fragestellungen wie zB Gerechtigkeit, Toleranz, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung und demokratische Willensbildung aufgreifen, deren globale Aspekte erkennen und ihre Bedeutung verstehen; – Überzeugungen von politisch Andersdenkenden kritisch reflektieren und sich mit kontroversen Ansichten auseinandersetzen; – unterschiedliche gesellschaftliche Strukturen, Machtverhältnisse, Interessen und Wertvorstellungen beschreiben sowie im Hinblick auf eigene Auffassungen bewerten; – verantwortlich an Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen im eigenen Lebens- und Erfahrungsbereich teilnehmen, demokratische Lösungen finden und sich damit selbst als aktiv Handelnde in der Gestaltung von Demokratie vertreten und erleben (zB im Klassenverband, in der Schülerinnen- und Schüler- oder Jugendvertretung). Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik 8. Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 8.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Die Gleichstellung der Geschlechter ist als universelles Menschenrecht in mehreren internationalen Übereinkommen verankert, sowohl als eigenes Ziel als auch als Querschnittsthema (zB UN-Agenda 2030 /Nachhaltigkeitsziele: Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) 4 Inklusive Bildung und SDG 5 Geschlechtergleichstellung; Istanbul-Konvention des Europarates zum Abbau von geschlechterbezogener Gewalt; UN-Frauenrechtskonvention). Geschlechtergleichstellung wurde damit als wichtiger Hebel für die Weiterentwicklung von Gesellschaften in Richtung Nachhaltigkeit, Demokratie und Gewaltfreiheit identifiziert. Durch die Verankerung in der österreichischen Bundesverfassung ist die Förderung der Gleichstellung auch als staatliche Aufgabe definiert. Bildung kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Im Schulbereich schafft eine reflexive Geschlechterpädagogik unter dem Aspekt der Geschlechtergleichstellung geeignete Lernräume, in denen sich alle Jugendlichen unter professioneller Begleitung mit Geschlechterthemen unter verschiedenen Blickwinkeln auseinandersetzen können. Dies kann sowohl auf Fachebene erfolgen als auch auf persönlicher Ebene (zB Auseinandersetzung mit Sexismus und Identitätsfragen). Derartige Lernprozesse erzeugen Wissen und Bewusstsein für Bedingungsfaktoren von Geschlechterungleichheiten und deren Veränderbarkeit, wodurch auch die Bereitschaft gestärkt werden kann, sich im Alltag für mehr Gleichstellung einzusetzen. Durch die Auseinandersetzung mit Rollenklischees können geschlechterstereotype Zuschreibungen erkannt und überwunden werden, sowie eigene Lebens- und Berufsperspektiven erweitert werden. Eine geschlechterreflexive Methodik und Didaktik soll Jugendliche dabei unterstützen, ihre Potentiale und Interessen (zB im MINT-, Kreativ- oder CARE-Bereich) unabhängig von geschlechterspezifischen Rollenzuschreibungen zu entwickeln bzw. zu entfalten und dadurch reflektierte Entscheidungen für die eigene Berufs- und Lebensplanung zu treffen (zB gleichberechtigte Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit in der Partnerschaft, gleichberechtigte Elternschaft, Stärkung des Interesses von Schülerinnen und Schülern an bislang geschlechtsuntypischen Berufen/Studien). 8.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – Begriffe wie „Geschlechterstereotypen“, „Diskriminierung“, „Chancengleichheit“ und „Sexismus“ anhand von Beispielen auch aus der eigenen Lebens- und Erfahrungswelt erklären (zB Fähigkeitszuschreibungen, Verhaltensnormen, Einkommensunterschiede, sexuelle Gewalt, Geschlechtervielfalt) sowie eigene Positionen zu diesen Themen entwickeln; – die Begriffe „Frauenbewegung“ und „Gleichstellungspolitik“ mit einfachen Worten erklären und einen Zusammenhang herstellen zu bestimmten Errungenschaften in der Gleichstellungspolitik (zB Wahlrecht, Zugang zu gleicher Bildung, Gesetze gegen sexuelle Gewalt); – Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten und Interessen entwickeln und diese konsequent weiterverfolgen, ohne sich dabei von Geschlechterstereotypen entmutigen zu lassen; – vorurteilsfrei miteinander kommunizieren und in von Sexismus und Diskriminierung geprägten Situationen Zivilcourage zeigen; – argumentieren, mit welchen Zielsetzungen in den österreichischen Gesetzen der Grundsatz der Gleichberechtigung verankert ist. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas, Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Mathematik, Physik, Technik und Design 9. Sexualpädagogik 9.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Eine ganzheitliche Sexualpädagogik orientiert sich inhaltlich an den „Standards zur Sexualaufklärung“ der WHO (WHO 2011). Sexualpädagogik umfasst den Erwerb von evidenzbasiertem Wissen und von Kompetenzen, die zu einem positiven Zugang zur Sexualität, einer positiven Grundhaltung sich selbst gegenüber sowie eigenem Wohlbefinden führen. Der positive Körperbezug ist sowohl Voraussetzung für einen wertschätzenden und schützenden Umgang mit dem eigenen Körper, aber auch für den positiven Kontakt mit anderen Menschen. Sexualinformationen sollen daher nach individuellen, sozialen, medizinischen und ethischen Gesichtspunkten bewertet werden. Große Bedeutung haben Informationen über Sexualität in digitalen Medien, die kritisch zu reflektieren sind, um etwaige Mythen identifizieren zu können. Es ist darauf zu achten, dass das Pluralitätsgebot und Indoktrinationsverbot eingehalten werden und die Auseinandersetzung mit anderen Haltungen respektvoll geführt wird. Das sind wichtige Voraussetzungen für die Entwicklung einer respektvollen Haltung bei Schülerinnen und Schülern. 9.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – selbstbestimmt und verantwortungsvoll mit dem eigenen Körper umgehen und nutzen ihr Wissen über Fruchtbarkeit, Zyklus und die Wirkungsweise von Verhütungsmitteln, um eigene Einstellungen und Werthaltungen zu Körper und Sexualität kritisch zu reflektieren; – die Vielfalt von Menschen in Hinblick auf sexuelle Orientierung, Körper inklusive Geschlechtsmerkmalen und Geschlechtsidentitäten respektieren und stereotype Erwartungshaltungen und Normen kritisch reflektieren; – mit Gefühlen (wie Verliebtheit, Enttäuschung, Wut, Angst und Unsicherheit) umgehen, darüber sprechen und Selbstsicherheit in Bezug auf die eigenen Wünsche und Grenzen aufbauen; – diskriminierendes und übergriffiges Verhalten ansprechen und Hilfe in Anspruch nehmen; – ihre sexuellen und reproduktiven Rechte sowie die gesetzlichen Bestimmungen in Österreich erklären. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Biologie und Umweltbildung, Deutsch, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Musik 10. Sprachliche Bildung und Lesen 10.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Sprachliche Bildung und Lesefertigkeiten nehmen im Bildungsprozess eine Schlüsselfunktion ein, da sie wesentliche Voraussetzungen für erfolgreiches fachliches Lernen in allen Unterrichtsgegenständen darstellen: Je besser sie entwickelt sind, desto leichter können Schülerinnen und Schüler dem Unterricht folgen, aus Texten zielgerichtet Informationen entnehmen, sich eigenständig Wissen aneignen und dieses mit anderen teilen. Neben Hören und Schreiben sind damit Sprechen und Lesefertigkeiten zentral für die selbstständige Erschließung von Wissens- und Erfahrungswelten. Die angeführten Kompetenzen dieses übergreifenden Themas tragen damit besonders zu einer Steigerung der Chancen- und Bildungsgerechtigkeit sowie zur individuellen Identitätsbildung bei. Eine sprachbewusste Haltung der Lehrerinnen und Lehrer sowie ein Unterricht, der sprachsensible Lernangebote setzt, sind Voraussetzungen, um Schülerinnen und Schülern in ihrer Sprach- und Leseentwicklung gut begleiten und unterstützen zu können. Ziel der Leseförderung ist, dass alle Schülerinnen und Schüler die Kulturtechnik Lesen als Zugang zur Welt der Schrift und zu anderen interpretierbaren Zeichensysteme (wie zB Grafiken, Bilder, Symbole, Filme, Hörtexte etc.) einsetzen können. Durch das Einbeziehen der Erst-, Zweit- und Herkunftssprachen in den Unterricht kann das Sprachenrepertoire der Schülerinnen und Schüler erweitert sowie die Sensibilisierung und die Bewusstseinsbildung für sprachliche Vielfalt gefördert werden. Eine besondere Bedeutung kommt dabei den Minderheitensprachen der in Österreich ansässigen Volksgruppen zu. 10.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – Lesestrategien zur Erschließung eines Textes erfolgreich anwenden, Informationen zielgerichtet entnehmen und entsprechend der jeweiligen Zielsetzung von Aufgabenstellungen verarbeiten; – ihre Meinung kundtun und miteinander angemessen kommunizieren – auch in Diskussionen; – Sachverhalte, Vorgänge, Phänomene, Prozesse und Argumente unter Anwendung von fachspezifischem Wortschatz erklären, begründen und beurteilen; – die eigenen sprachlichen Fertigkeiten in der Unterrichtssprache Deutsch, in der Fremdsprache und ggf. in der Erstsprache einschätzen. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geometrisches Zeichnen, Kunst und Gestaltung, Latein, Lebende Fremdsprache, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs, Mathematik, Musik, Physik, Technik und Design 11. Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 11.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Die Verschwendung natürlicher Ressourcen, der Verlust der Biodiversität und die Folgen des Klimawandels gefährden die Lebensgrundlagen der gegenwärtigen und der künftigen Generationen und verlangen verantwortungsbewusstes Handeln. Umweltbildung will Kompetenzen und Haltungen zur demokratischen Gestaltung einer zukunftsfähigen Gesellschaft fördern, in der Ressourcenschonung und Verteilungsgerechtigkeit wichtige Anliegen sind. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler zu befähigen, im Spannungsfeld von individuellen und gesellschaftlichen sowie ökologischen und ökonomischen Interessen verantwortungsvoll urteilen und handeln zu können. Der Unterricht soll für die Anliegen und Erfordernisse des Natur-, Tier- und Umweltschutzes und für die Gestaltung eines umweltbewussten Alltags sensibilisieren. Geeignete Methoden sind vor allem Naturbegegnung, Projektunterricht, forschendes und entdeckendes Lernen und die Durchführung von Rollen-, Plan- sowie Simulationsspielen. Neben dem Verständnis für Ökosysteme sind verstärkt Fragestellungen einzubeziehen, die sich an den Interessen der Schülerinnen und Schüler und dem aktuellen Tages- und Weltgeschehen orientieren. Als Kernthemen werden ua. Artenvielfalt und -schutz; Klimawandel und -schutz; Lebensräume und deren Vernetzung und Schutz von Boden, Wasser, Luft, Wäldern und Meeren; nachhaltige und sozial gerechte Ressourcen- und Energienutzung; Vermeidung von Lebensmittelabfällen, Abfall und Emissionen; Recycling; Ernährung und verantwortungsvoller Konsum gesehen. 11.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – das Zusammenwirken von ökologischen, ökonomischen und sozialen Faktoren bei Umweltproblemen verstehen und mögliche Lösungsvorschläge ableiten; – die Bedeutung des Einsatzes ressourcen- und umweltschonender sowie sozial verantwortlicher Verfahren, Produkte und Dienstleistungen in Beruf und Wirtschaft erkennen und sich mit gegensätzlichen Interessen und deren Auswirkungen auseinandersetzen; – sich als Teil der Natur und Gesellschaft erfahren und Bereitschaft zeigen, an der Erhaltung der Biodiversität (Arten, Boden, Landschaft) und an der nachhaltigen Entwicklung der Lebensgrundlagen mitzuwirken; – die eigenen Lebensgewohnheiten auf Prinzipien der Nachhaltigkeit überprüfen und daraus Konsequenzen für das eigene verantwortliche Handeln ableiten; – Visionen für eine umweltverträgliche und nachhaltige Zukunft entwickeln und Handlungen, die einen nachhaltigen Beitrag dazu darstellen, planen und umsetzen. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Mathematik, Musik, Physik, Technik und Design 12. Verkehrs- und Mobilitätsbildung 12.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Verkehrs- und Mobilitätsbildung ermöglicht Schülerinnen und Schülern, sich selbstständig und nachhaltig im Verkehr fortzubewegen, seinen Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt sowie mit der Entwicklung einer zukunftsfähigen klimafreundlichen Mobilität auseinanderzusetzen. Schülerinnen und Schüler lernen beim Zufußgehen, beim Radfahren oder beim Mitfahren sicher, gesund, eigenständig sowie sozial- und umweltverträglich mobil zu sein. Einsichten und Erkenntnisse über gesetzliche Vorschriften und Regeln sollen ein gutes soziales Miteinander und die eigene Sicherheit bei der Teilnahme am Verkehr gewährleisten. Die schulische Verkehrs- und Mobilitätsbildung hat darüber hinaus die Aufgabe, das komplexe, vernetzte System Verkehr aus unterschiedlichen Blickwinkeln hinsichtlich des Raum- und Ressourcenverbrauchs, des Klimaschutzes, der Verkehrssicherheit, der ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen zu beleuchten und zu hinterfragen und für die Erfordernisse einer umweltverträglichen Mobilität zu sensibilisieren. An Verkehrssicherheits- und Mobilitätstagen können entsprechende Unterrichtsanlässe hergestellt werden. 12.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – Verkehrsvorschriften erklären und einhalten; – Kriterien für ein unfallfreies Miteinander im Verkehr beschreiben und bei der Teilnahme am Verkehr vorausschauend und verkehrsgerecht, aufmerksam, rücksichts- und verantwortungsvoll handeln; – die Risikofaktoren Ablenkung, überhöhte Geschwindigkeit, Alkohol, Drogen, gruppendynamische Prozesse und Selbstüberschätzung reflektieren und Konsequenzen für das eigene Verhalten ziehen; – Auswirkungen der Mobilität auf die Umwelt beschreiben, das eigene Mobilitätsverhalten reflektieren und eine umweltbewusste Werthaltung einnehmen; – Kriterien für ein zukunftsfähiges, nachhaltiges Verkehrssystem benennen und für das eigene Umfeld reflektieren. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Chemie, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Physik, Technik und Design 13. Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung 13.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Die Produktion von Gütern, die Bereitstellung von Dienstleistungen, der Handel und der Konsum sowie deren Auswirkung auf Betriebe, Preisbildung, Märkte (zB Arbeits-, Handels- und Finanzmärkte), Marktplätze und Börsen, Inflation, Gewinne und Wertschöpfung sind beispielhafte (globale) wirtschaftliche Aspekte, die auch die Lebensrealität der Schülerinnen und Schüler beeinflussen und gesellschaftliche sowie ökologische Fragestellungen aufwerfen. Im Rahmen der Wirtschafts-, Finanz und Verbraucher/innenbildung sollen junge Menschen befähigt werden, an wirtschaftlichen Prozessen kompetent, verantwortungsbewusst und mündig mitzuwirken, sich zu orientieren und sich eine begründete Meinung zu bilden. Die erworbenen Kompetenzen sollen Schülerinnen und Schüler dabei unterstützen, in den Handlungsbereichen privater Haushalt (zB bezahlte und unbezahlte Arbeit, Einkommen, Konsum, Geld, Sparen, Veranlagung, Verbraucherrechte und -pflichten, Werbung), Arbeitswelt und Interessensvertretungen (zB Arbeitnehmer/in, Unternehmer/in) sowie Gesellschaft (zB Staat und Gemeinwesen, Steuern und Ausgaben der öffentlichen Hand, Selbstbestimmung und Mitbestimmung, Wohlstand und nachhaltige Entwicklung) eigenbestimmt und altersadäquat agieren zu können. 13.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – verantwortungsvoll mit Geld umgehen (zB beim Sparen und Veranlagen, beim Konsum, Übersicht über Einnahmen/Ausgaben bewahren, Risiko von Verschuldung abwägen), Bankmodalitäten recherchieren, vergleichen und bewerten, die Funktion von Geld einschätzen; – sich über Geschäftsfähigkeit und das Wesen von Verträgen informieren; – ökonomische Phänomene und Zusammenhänge (Einkommens- bzw. Vermögensunterschiede, Wohlstand, Verteilungsgerechtigkeit, alternative Konsumformen, Sozialversicherung) beschreiben und analysieren; – ihre Rechte und Pflichten als Verbraucherinnen und Verbraucher in konkreten Lebenssituationen beschreiben und nutzen, zur Funktion von Werbung sowie zum Datenschutz recherchieren und sich im Bedarfsfall an die zuständige Verbraucherschutzinstitution wenden; – die Aufgabe von Wirtschaft und Staat sowie den Sinn für die Einzelne, den Einzelnen und die Gesellschaft in Zusammenhang mit dem Wirtschaftskreislauf beschreiben sowie ihren Lebensstil und ihr ökologisches, politisches, soziales, wirtschaftliches Handeln anhand von nachhaltigen, umweltfreundlichen und sozial verträglichen Kriterien reflektieren und ausrichten; – das Wesen von selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit sowie bezahlter und unbezahlter Arbeit beschreiben und voneinander unterscheiden sowie gesellschaftliche und ökonomische Aufgaben von Unternehmen anhand von Beispielen illustrieren. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bildungs- und Berufsorientierung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Physik, Technik und Design

FÜNFTER TEIL ORGANISATORISCHER RAHMEN

Wie Anlage A.

SECHSTER TEIL STUNDENTAFELN

(Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) 1. Unterstufe 1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen: Pflichtgegenstände Summe Unterstufe 1) Lehrverpflichtungs-gruppe 2) Religion 2 – 2 – 2 – 2 (III) Sprachen Deutsch mind. 15 (I) Lebende Fremdsprache mind. 12 (I) Mathematik und Naturwissenschaften Mathematik mind. 13 (II) Geometrisches Zeichnen 3) mind. 2 (III) Digitale Grundbildung mind. 4 III Chemie mind. 2 (III) Physik mind. 5 (III) Biologie und Umweltbildung mind. 7 III Wirtschaft und Gesellschaft Geschichte und Politische Bildung mind. 5 (III) Geographie und wirtschaftliche Bildung mind. 7 (III) Musik, Kunst und Kreativität Musik mind. 6 (IVa) Kunst und Gestaltung mind. 7 (IVa) Technik und Design mind. 3 IV Gesundheit und Bewegung Bewegung und Sport mind. 25 (IVa) Verbindliche Übungen Bildungs- und Berufsorientierung mind. 1 4) III 5) Sonstige verbindliche Übungen - 6) Schulautonome Vertiefung 7) Gesamtwochenstundenzahl 126-133 1 In höchstens fünf Pflichtgegenständen (mit Ausnahme des Pflichtgegenstandes Religion) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Kompetenzbereiche der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht; der Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung ist mit mindestens einer Wochenstunde pro Klasse vorzusehen. 2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen nicht im Lehrplan vorgesehene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat sich die Einstufung an bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren, sowie nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) sowie Verkehrs- und Mobilitätsbildung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil der Lehrverpflichtungsgruppe. 3 Die Verbindung der Pflichtgegenstände Mathematik und Geometrisches Zeichnen ist zulässig, wobei als Summe der Wochenstunden 15 nicht unterschritten werden darf. Sofern Geometrisches Zeichnen im Unterricht von Mathematik integriert wird, sind die Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche zu Geometrisches Zeichnen zu vermitteln. 4 Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden. 5 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand. 6 Weitere verbindliche Übungen können eingerichtet werden; ihr Ausmaß ist schulautonom festzulegen und mit der Dotation der übrigen Pflichtgegenstände sowie der schulautonomen Schwerpunktsetzung abzustimmen. 7 Zur Vertiefung von Kompetenzen im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände oder zur Ausgestaltung eines typenbildenden, die jeweilige Form ergänzenden, Schwerpunkts durch die Einrichtung von schulautonomen schwerpunktspezifischen Unterrichtsgegenständen. Freigegenstände, unverbindliche Übungen: Wie Anlage A für das Realgymnasium. Förderunterricht: Wie Anlage A für das Realgymnasium. Die Durchführung von Förderstunden ist in allen Gegenständen nach Maßgabe der Notwendigkeit zur Kompensierung von Versäumnissen aus intensiver Wettkampf- und Trainingsarbeit möglich. 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen: Pflichtgegenstände Klassen und Wochenstunden Summe Unter-stufe Lehrver-pflichtungs-gruppe 1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4. Kl. Religion 2 2 2 2 8 (III) Sprachen Deutsch 4 4 4 4 16 (I) Lebende Fremdsprache 4 4 3 3 14 (I) Mathematik und Naturwissenschaften Mathematik 4 4 3 3 14 (II) Geometrisches Zeichnen – – – 2 2 III Digitale Grundbildung 1 1 1 1 4 III Chemie – – – 2 2 (III) Physik – 1 2 2 5 (III) Biologie und Umweltbildung 2 2 2 1 7 III Wirtschaft und Gesellschaft Geschichte und Politische Bildung – 2 2 2 6 (III) Geographie und wirtschaftliche Bildung 2 1 2 2 7 (III) Musik, Kunst und Kreativität Musik 2 2 2 1 7 (IVa) Kunst und Gestaltung 2 2 2 2 8 (IVa) Technik und Design 2 2 – – 4 IV Gesundheit und Bewegung Bewegung und Sport 7 7 8 7 29 (IVa) Verbindliche Übung Bildungs- und Berufsorientierung x 1) x 1) x III 2) Gesamtwochenstundenzahl 32 34 33 34 133 1 In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen. 2 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand. Freigegenstände, unverbindliche Übungen: Wie Anlage A für das Realgymnasium. Förderunterricht: Wie Anlage A für das Realgymnasium. Die Durchführung von Förderstunden ist in allen Gegenständen nach Maßgabe der Notwendigkeit zur Kompensierung von Versäumnissen aus intensiver Wettkampf- und Trainingsarbeit möglich. 3. Deutschförderklassen Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen Wochenstunden pro Semester Deutsch in der Deutschförderklasse 20 Religion 2 Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen 1) x 2) Gesamtwochenstundenanzahl x 3) 1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung. 2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl. 3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung. Freigegenstände und unverbindliche Übungen: Wie Anlage A für das Realgymnasium. 2. Oberstufe

a) PFLICHTGEGENSTÄNDE

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Pflichtgegenstände (Kernbereich) Summe Oberstufe 1) Lehrverpflichtungs-gruppe 2) Religion/Ethik 3) 2 – 2 – 2 – 2 (III)/III Deutsch mindestens 11 4) (I) Erste lebende Fremdsprache mindestens 11 4) (I) Zweite lebende Fremdsprache/Latein 7) mindestens 10 4) (I) Geschichte und Politische Bildung mindestens 6 III Geographie und wirtschaftliche Bildung mindestens 6 (III) Mathematik mindestens 12 4) (II) Biologie und Umweltbildung mindestens 6 III Chemie mindestens 4 (III) Physik mindestens 6 (III) Psychologie und Philosophie mindestens 4 III Informatik mindestens 2 II Musik mindestens 2 (IVa) Kunst und Gestaltung mindestens 2 (IVa) alternativ Musik oder Kunst und Gestaltung mindestens 1 (IVa) Bewegung und Sport mindestens 20 (IVa) Sportkunde mindestens 6 III 5) Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich 117 autonomer Bereich schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände 4-10 schulautonom 6) 3-15 Summe autonomer Bereich höchstens 19 Gesamtwochenstundenzahl 130-136 1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafeln (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht. 2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen nicht im Lehrplan vorgesehene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat sich die Einstufung an bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren, sowie nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil der Lehrverpflichtungsgruppe. 3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. 4 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse. 5 In der 7. und 8. Klasse jedoch II. 6 Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereichs. 7 Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Latein kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache II (Fortgeschrittene) geführt werden. 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: aa) Pflichtgegenstände Klassen und Wochenstunden Summe Lehrverpflich-tungsgruppe 5. Kl. 6. Kl. 7. Kl. 8. Kl. Oberstufe Religion/Ethik 1) 2 2 2 2 8 (III)/III Deutsch 3 3 3 3 12 (I) Erste lebende Fremdsprache 3 3 3 3 12 (I) Zweite lebende Fremdsprache/ Latein 5) 3 3 3 3 12 (I) Geschichte und Politische Bildung 1 2 2 2 7 (III) Geographie und wirtschaftliche Bildung 2 1 2 2 7 (III) Mathematik 4 4 3 3 14 (II) Biologie und Umweltbildung 2 2 – 2 6 III Chemie – – 2 2 4 (III) Physik – 2 3 2 7 (III) Psychologie und Philosophie – – 2 2 4 III Informatik 2 – – – 2 II Musik 2 1 2) – – 2 +1 (IVa) Kunst und Gestaltung 2 2 Bewegung und Sport 3) 7 7 6 4 24 (IVa) Sportkunde 3) 1 1 2 2 6 III 4) Summe der Pflichtgegenstände 34 31 33 32 130 bb) Wahlpflichtgegenstände 6 6 Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb) 136 1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. 2 Alternative Pflichtgegenstände. 3 Typenbildende Pflichtgegenstände. 4 In der 7. und 8. Klasse jedoch II. 5 Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Latein kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache II (Fortgeschrittene) geführt werden. bb) Wahlpflichtgegenstände Wie Anlage A, mit folgender Abweichung: Nach dem Wahlpflichtgegenstand gemäß sublit. bb) Kunst und Gestaltung ist folgende Zeile einzufügen: Sportkunde
(2)
(2)
(2) 4/2 6) III

b) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A.

c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage A.

d) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Anlage A.

e) DEUTSCHFÖRDERKLASSEN

Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände Wochenstunden pro Semester Lehrverpflichtungsgruppen Deutsch in der Deutschförderklasse 20 (I) Religion 2 (III) Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände 1) x 2) Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand Gesamtwochenstundenzahl x 3) 1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und Wahlpflichtgegenstände gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der Wahlpflichtgegenstände sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung. 2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl. 3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung. Freigegenstände und unverbindliche Übungen: Wie Anlage A.

SIEBENTER TEIL LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Wie Anlage A.

ACHTER TEIL LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A) PFLICHTGEGENSTÄNDE a) Pflichtgegenstände Wie Anlage A für das Realgymnasium, mit folgenden Abweichungen: BEWEGUNG UND SPORT Unterstufe Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse): Der Bewegungs- und Sportunterricht hat die Aufgabe, dass Schülerinnen und Schüler umfassende bewegungs- und sportbezogene Handlungskompetenzen (Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz), ein individuelles Bewegungs- und Sportverständnis sowie eine grundlegende Bewegungsbereitschaft für ein achtsames, verantwortliches und selbstbestimmtes sportliches Handeln erwerben. 1 Der Unterricht ist von folgende Absichten geprägt: – Erweiterung von Bewegungserfahrungen auf der Basis einer breiten koordinativen und konditionellen Grundlagenschulung um ein umfassendes Körperkonzept und Körperbewusstsein zu entwickeln. – Erlernen von grundlegenden Bewegungsformen und Sportarten mit dem Ziel der Aneignung von Fertigkeiten und Wissen – unter Berücksichtigung von Aspekten wie Sicherheit, Gesundheit und selbstverantwortlichem Handeln. – Übernahme von vorgegebenen und Entwicklung von persönlichen Zielvorstellungen sowie Ausbildung entsprechender Handlungsbereitschaft. 2 – reflexive Auseinandersetzung mit bewegungs- und sportbezogenen Lernanlässen. – Entwicklung und Reflexion von Leistungsbereitschaft, Leistungsrealisierung und wettkampforientiertem Sporttreiben. – Motivation und Freude an Bewegung, Spiel und Sport erfahren. – Bereitschaften und Fähigkeiten entwickeln (auch über die Schulzeit hinaus) Spiel, Sport und Bewegung für sich und andere anzuregen, zu organisieren und zu leiten. – Kooperation mit und Hinführen zu außerschulischen Sporteinrichtungen (Sportvereine, Sportverbände, ...) zur Vertiefung des Sportartenkönnens sowie Kennenlernen von Funktionen (zB Übungsleiter und Übungsleiterin, Trainer und Trainerin, Funktionär und Funktionärin) als zukünftige Arbeitsmöglichkeiten im Sportvereins- bzw. verbandswesen. – Hinterfragen der gesellschaftlichen Bedingungen von Bewegung und Sport in ihrer Genese (ua. kulturhistorischer Ursprung bestimmter Sportarten und damit verbundene implizite Wirkungen) 8 , ihrem Geltungsanspruch (ua. Bedeutung von Gesundheit, Instrumentalisierungsdebatte) und der Bedeutung für die Gesellschaft sowie Diskussion von ethischen Implikationen (ua. Verletzungsrisiko, ökologischer Impact von Sport). 7 Auf der Basis dieser Zielvorstellungen sollen Schülerinnen und Schüler die Bedeutung von Bewegung und Sport vor dem Hintergrund ihrer Lebensentwürfe (Bewegung und Sporttreiben für sich, im sozialen Umfeld, im Verein und in der Familie) prüfen und weiterentwickeln. Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse): In den Kompetenzbereichen des Jahrgangs für Schulen unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung werden jeweils jene Kompetenzziele beschrieben, deren Entwicklung bis zu einer bestimmten Klasse abgeschlossen sein soll. Für die Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler und die Sicherung des Lernerfolges sind daher nachfolgende Hinweise für die Lern- und Aufgabenkultur bedeutsam: – Setzen von lernwirksamen Entwicklungsreizen auf physischer, psychischer, sozialer und kognitiver Ebene – systematisches Erlernen, Üben, Variieren und Verbessern sowohl im Rahmen von offenen (ua. erfahrungsorientierten, kooperativen, spielerischen und projektorientierten) Lernangeboten und -formen mit selbstständigen Erarbeitungsphasen als auch in geschlossenen, instruktiven Vermittlungsformen (ua. Übungsreihen) – Einbeziehung und Nutzung relevanter Lernunterlagen sowie von persönlichen Aufzeichnungen der Schülerinnen und Schüler (Sammelmappe) – Einbeziehung der Schülerinnen und Schüler in die an Lernzielen sowie am Bildungsgehalt orientierte Unterrichtsgestaltung 2 (ua. Planung, Gestaltung und Reflexion des Unterrichts, auch in Fragen der Trainingsgestaltung) – Abstimmung der Sozialformen auf das jeweilige Kompetenzziel – Vermittlung kognitiver Grundlagen zur Leistungsverbesserung 10 – Analyse der Strukturen von erworbenen Fertigkeiten, um diese in unterschiedlichen Bewegungskontexten nutzen zu können (Transfer) – Einsatz unterschiedlicher Aufgabenformate zum Erwerb von Kompetenzen und zur Erhebung des Kompetenzstands sowie zur Leistungsfeststellung – Einsatz gezielter Aufgabenstellungen, um Bewegen und Sport außerhalb des Sportunterrichts anzuregen (Hausaufgaben) 1 Schulorganisatorische Hinweise: – Im Rahmen von Schulveranstaltungen soll ein vertiefender Kompetenzerwerb gezielt und inhaltsbezogen erfolgen. – Zur Unterstützung und Erweiterung des Kompetenzerwerbs sind Erfahrungen aus der Teilnahme an Sportfesten und Schulwettkämpfen hinsichtlich ihrer Möglichkeiten umzusetzen. – Eine Abstimmung im Fachteam zur weiteren Konkretisierung/Umsetzung des Lehrplans über alle Klassen ist vorzunehmen, entsprechende Konzepte sind auszuarbeiten. – Impulse zur Nutzung weiterer Bewegungsangebote im Sinne einer bewegungsorientierten Schulkultur sind in der Schule einzubringen. Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 1 , Entrepreneurship Education 2 , Interkulturelle Bildung 5 , Politische Bildung 7 , Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 9 , Sprachliche Bildung und Lesen 10 , Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 11 , Verkehrs- und Mobilitätsbildung 12 Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse): Zentrale fachliche Konzepte bilden Betrachtungsperspektiven auf den Unterrichtsegenstand „Bewegung und Sport” ab, und zwar solche von Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern sowie der Fachwissenschaft. Sie schließen an die Vorerfahrungen und das Wissen der Schülerinnen und Schüler an und bilden gleichzeitig eine immer wiederkehrende Struktur des fachlichen Denkens und Handelns, aus der sich die Kompetenzbereiche und Kompetenzen des Unterrichtsgegenstandes ableiten, Unterrichts- und Lernprozesse entwickeln sowie Reflexionsmöglichkeiten erschließen. Mensch und Bewegungswelt Sich-Bewegen als konstituierendes Phänomen der Körperlichkeit. Handeln und insbesondere Reflektieren in der wechselseitigen Auseinandersetzung mit der sozialen und materialen Umwelt formen Fassetten des Selbstkonzepts. Sport und Sinn Bewegen und Sporttreiben sind sinnoffene Phänomene, die durch die Sporttreibenden individuell, aber auch in sozialen Gruppen mit Sinn gefüllt werden. 1 Die Sinnperspektiven haben auch eine bedeutsame motivationale Funktion: – Leisten und Leistung in Sach-, Selbst- und Sozialbezug erfahren, verstehen und reflektieren – sich selbst und etwas wahrnehmen, gestalten und darstellen – sich selbst und etwas erleben und wagen – um etwas (Ziele), mit etwas (Materialien) und als etwas (Funktionen, Rollen, Positionen) spielen – Bewegungsbeziehungen im Sport erleben und reflektieren: miteinander (kooperieren), gegeneinander (konkurrieren), füreinander (helfen, unterstützen) und nebeneinander – gesundheitliche Wirkungen erfahren Mensch und Gesellschaft Bewegung und Sport finden vor dem Hintergrund sozialer und kultureller Vielfalt und Diversität statt. Dies wird im unterrichtlichen und sportlichen Handeln sichtbar und kann aus gesellschaftspolitischen Perspektiven reflektiert werden (Kommunikationsprozesse und -strukturen, gruppendynamische Themen wie Macht, Führen und Folgen, Umgang mit Diversität, Inklusion und Exklusion, Ökologie, Demokratiebildung). 8, 11 Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse): Der Lehrplan der Sekundarstufe I basiert auf einem übergeordneten Bildungsstandard mit einem zweidimensionalen Kompetenzmodell für Bewegung und Sport. Dieses hat die Form einer Matrix: Die erste Achse stellt die vier Handlungsdimensionen dar. Die zweite Achse umfasst die Inhaltsdimensionen, wobei sich diese auf die konkreten Schulsportarten sowie die Sinndimensionen des Sporttreibens (Grundlagen, Spielen, Leisten, Darstellen und Gestalten, Gesundheit und Erlebnis) beziehen. Die vier Handlungsdimensionen des Kompetenzmodells sind: FACHKOMPETENZ: bedeutet, sensomotorische Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie fachbezogenes Wissen in unterschiedlichen Sportarten und Bewegungshandlungen anwenden sowie auf neue Aufgaben transferieren und motorische Aufgabenlösungen reflektieren zu können. METHODENKOMPETENZ: umfasst das Wissen und Interesse, bewegungs- und sportbezogene Lernprozesse und Lernarrangements („Lernen lernen“) 10 zu verstehen, zu planen, zu organisieren, durchzuführen und auszuwerten. 2 SOZIALKOMPETENZ: bezieht sich auf das Wissen und die Bereitschaft, das eigene Handeln in Gruppen und soziale Interaktionsmuster im Sport bewusst wahrzunehmen, zu beeinflussen, mit zu gestalten und zu reflektieren. 1, 2 SELBSTKOMPETENZ: inkludiert das Wissen und die Bereitschaft, sich mit persönlichen Erlebnissen und Erfahrungen in unterschiedlichen Bewegungsbereichen auseinander-zu-setzen, deren Bedeutung für sich selbst zu erschließen und in ein entwicklungsförderliches Selbstkonzept einzubinden (Gesamtbild der eigenen Persönlichkeit). 2 Kompetenzbeschreibungen, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse): 1. bis 4. klassenübergreifende Fachkompetenz: Die Schülerinnen und Schüler können – ihre individuellen koordinativen und konditionellen Fähigkeiten und Fertigkeiten in unterschiedlichen Situationen altersadäquat zeigen. 1. Klasse: Kompetenzbereich Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schülern können – im Rahmen kleiner Bewegungs- und Sportspiele grundlegende Spielfähigkeiten und Spielfertigkeiten in den Bereichen Technik, Taktik und Anwenden von Regeln demonstrieren und Wissen dazu wiedergeben. – grundlegende Bewegungsfertigkeiten in den Bereichen Laufen, Springen, Werfen/Stoßen ausführen und Technikmerkmale beschreiben. – grundlegende rhythmische und kreative Bewegungen in den Bereichen Gymnastik, Tanz und Bewegungskünste ausführen. 8 – grundlegende Gewandtheit in Zweikämpfen/Selbstverteidigung umsetzen. – turnerische Grundfertigkeiten in vielfältigen Bewegungssituationen ausführen und beschreiben. Anwendungsbereiche kleine Bewegungs- und Sportspiele – Spielobjekte auch in Bewegung annehmen, zuspielen, führen und ein Ziel treffen (Technik). – Bewegungen von Mitspielerinnen und Mitspieler erkennen und darauf situationsgerecht reagieren (Taktik). Laufen, Springen, Werfen/Stoßen – Grobformen leichtathletischer Disziplinen ausführen sowie grundlegende Bewegungsmerkmale beschreiben. – aus verschiedenen Positionen starten und kurze Strecken sprinten sowie das Alter in Minuten gleichmäßig laufen. – den Anlauf in weite/hohe Sprünge mit linkem und rechtem Bein umsetzen. – Gegenstände mit Dreischritt Anlauftechnik weit werfen. Gymnastik, Tanz und Bewegungskünste – Rhythmen erkennen und in Bewegung umsetzen sowie vorgegebene Bewegungen rhythmisch nachmachen. – sich durch einfache Tanzformen und Bewegungskünste ausdrücken. – Gymnastik ohne und mit Handgerät ausführen. – einfache Bewegungskünste ohne und mit verschiedenen Materialien und Geräten ausführen. Zweikämpfe/Selbstverteidigung – Körperkräfte und deren Wirkung (Macht und Gewalt) erkennen. – Grenzen erkennen und setzen; Stopp Signale setzen und beachten. 12 – sicher fallen und abrollen. (Fallschule) turnerische Grundfertigkeiten – vielfältige Bewegungsformen am Boden, an Geräten und Gerätekombinationen: stützen, hangeln, klettern, schaukeln, schwingen, rollen, drehen, auf stabilen und labilen Unterlagen und Geräten balancieren. – beidbeinig von einem Sprunggerät abspringen und sicher landen. – normierte Turnelemente auf grundlegendem Niveau ausführen. (zB Turn 10 ) Kompetenzbereich Methodenkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – wesentliche Kriterien und Rahmenbedingungen für das sportliche Üben und Trainieren benennen. Anwendungsbereiche – wesentliche Bewegungsmerkmale ausgewählter sportlicher Bewegungen beschreiben (Bewegungslernen). 10 – Turngeräte sicher nutzen sowie Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen nennen (Sicherheit). – die Bedeutung von Hygiene und zweckmäßiger Ausrüstung für die sportliche Tätigkeit erklären (Gesundheit). Kompetenzbereich Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – in Kleingruppen situationsadäquat und zielorientiert kommunizieren und kooperieren. Anwendungsbereiche – Gruppenregeln verstehen, kommunizieren, vereinbaren und überprüfen. – persönliches Verhalten in (Klein-) Gruppen auf allgemeiner Ebene wahrnehmen und beschreiben. – grundlegende Aspekte von Kommunikationsprozessen in Gruppen nennen (ua.: Wie wird miteinander gesprochen? Wie wird zugehört? Auf wen wird reagiert?). 5 – eigene Rolle bei Gemeinschaftsaufgaben wahrnehmen (zB Geräteaufbau). Kompetenzbereich Selbstkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – den Körper und die eigene körperliche Leistungsfähigkeit wahrnehmen. Anwendungsbereiche – körperliche Abläufe wie Anstrengung – Ermüdung – Erholung und konditionelle Fähigkeiten (Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit, …) wahrnehmen und das Körpererleben in einfacher Weise versprachlichen. 2. Klasse: Kompetenzbereich Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – grundlegende Spielfähigkeiten und Spielfertigkeiten in Spielsituationen und vereinfachten Sport- und Rückschlagspielen in den Bereichen Technik, Taktik und in der Regelkunde im Spiel demonstrieren. – ihr technisches Fertigkeitsniveau in den leichtathletischen Disziplinen Lauf, Sprung und Wurf zeigen. – einfache Grundelemente gestalterischer Bewegungsformen in Gymnastik, Tanz, Bewegungskünsten ausführen. – einfache Techniken in Kampfformen/Selbstverteidigung anwenden. – turnerische Grundfertigkeiten an verschiedenen Geräten und am Boden in vielfältigen Bewegungssituationen demonstrieren und in ihren Grundlagen beschreiben. – einfache sportartspezifische Techniken mit einem gleitenden Sportgerät sicher anwenden sowie Bewegungsmerkmale beschreiben und sicherheitsrelevante Bestimmungen (zB Pistenregeln) wiedergeben. (Diese Kompetenz kann auf Beschluss des SGA auch in eine andere Klasse der Sekundarstufe I verlegt werden) – sicher in zwei Schwimmlagen in der Grundtechnik schwimmen, tauchen und ins Wasser springen sowie Bewegungsmerkmale beschreiben und Baderegeln wiedergeben. (Diese Kompetenz kann auf Beschluss des SGA auch in eine andere Klasse der Sekundarstufe I verlegt werden) Anwendungsbereich vereinfachte Sport- und Rückschlagspiele – Spielobjekte, auch unter Wettkampfbedingungen, in Bewegung annehmen, zuspielen, führen und ein Ziel treffen (Technik). – Spielpositionen einnehmen, Zuspielmöglichkeiten erkennen (Taktik). Lauf, Sprung und Wurf – vielfältige Spiel-, Trainings- und Wettkampfformen durchführen. – variantenreiche leichtathletische Techniken auch mit alternativen Übungsgeräten erproben. Gymnastik, Tanz, Bewegungskünste – gymnastische Elemente mit Geräten ausführen. – einfache Tanzelemente variieren und kombinieren, erfinden und gestalten. Kampfformen/Selbstverteidigung – einfache Elemente der Selbstverteidigung sowie nonverbale und verbale Signale erkennen und deren Wirkung reflektieren. turnerische Grundfertigkeiten – die Technik beim Turnen am Boden und an Geräten vorzeigen. – normierte Turnelemente mit dem Fokus auf Technik, Haltung und Dynamik ausführen und verbinden. – Sprungbewegungen ausführen und sicher landen. Schwimmen – Verhalten des Körpers im und unter Wasser wahrnehmen. – Schwimmabzeichen (zB Fahrtenschwimmer/Allroundschwimmer) erwerben. – Wettkämpfe mit richtiger Technik bestreiten. Kompetenzbereich Methodenkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – wesentliche Kriterien und Rahmenbedingungen für das sportliche Handeln erklären. 10 Anwendungsbereiche – Wissen über Bewegungsmerkmale anwenden, um Mitschülerinnen und Mitschüler in Lernprozessen zu unterstützen (Bewegungslernen). – Gefahren und Gefahrensituationen erkennen, begründen sowie Sicherheitsmaßnahmen verstehen (Sicherheit). – funktionelle und gesundheitsförderliche Bewegungsmuster vorzeigen und erklären, (Alltags-) Bewegungen funktionell und anatomisch richtig ausführen (Gesundheit). – Grundsätze der Hygiene und Körperpflege beachten (Gesundheit). – einfache organisatorische Aufgaben übernehmen (Organisation). Kompetenzbereich Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – faires und nicht faires Verhalten differenzieren und sich selbst fair verhalten. 5, 7 Anwendungsbereiche – an Verhaltensvereinbarungen mitwirken, diese überprüfen und Abweichungen lernwirksam benennen. – Gruppenziele in kleinen Gruppen definieren. 2 – eigene Regelverstöße erkennen und Konsequenzen akzeptieren. Kompetenzbereich Selbstkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – die eigene sportliche Leistungsfähigkeit in Bezug auf sportliche Anforderungen wahrnehmen und im Hinblick auf weitere sportliche Entwicklungen realistisch einschätzen. Anwendungsbereiche – geeignete individuelle Ziele setzen sowie Kriterien zur Zielerreichung festlegen. 2 – die Anteile von Anstrengung, eigenen Fähigkeiten sowie äußeren Einflüssen (ua. erlebte Sicherheit in der Klassengemeinschaft) an der Zielerreichung erkennen und für Motivation und Lernen nutzen. 3. Klasse: Kompetenzbereich Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – erweiterte Spielfähigkeiten und Spielfertigkeiten in den Bereichen Technik, Taktik in Sport- und Rückschlagspielen demonstrieren und regelkonform anwenden. – ihr individuell gesetztes technisches Fertigkeits- und Leistungsniveau in den leichtathletischen Disziplinen Lauf, Sprung und Wurf erreichen und einfache Prinzipien des Übens und Trainierens nennen. – einfache Bewegungsfolgen in Gymnastik/Akrobatik/Tanz und Bewegungskünsten verbinden und präsentieren. – in kleinen Kämpfen/bei der Selbstverteidigung einfache technische und taktische Elemente einsetzen sowie vereinbarte Regeln einhalten. – am Boden und an Geräten (zB Barren, Reck, Kasten, Schwebebalken, Trampolin, Ringe) Übungsverbindungen mit richtiger Technik ausführen, sensorisches Feedback nutzen und anhand von Bewegungsmerkmalen andern Rückmeldung geben. – einfache sportartspezifische Techniken mit einem rollenden Sportgerät sicher anwenden und auf Sicherheit und Gefahren achten. 12 (Diese Kompetenz kann auf Beschluss des SGA auch in eine andere Klasse der Sekundarstufe I verlegt werden.) Anwendungsbereiche Sport- und Rückschlagspiele – in Rückschlagspielen das Spielobjekt im Spiel halten (annehmen, zuspielen, führen und ein Ziel treffen) (Technik). – sportspielspezifische Technikelemente mit unterschiedlichen Bällen und Übungsgeräten durchführen. – individual- und gruppentaktische Grundlagen (freilaufen, anbieten, formieren, …) im Spiel kennen, anwenden und reflektieren (Taktik). Boden- und Gerätturnen – gebundene Formen (zB Turn 10 ) und offene Formen (zB Parkour/Freerunning) des Turnens zeigen. Kompetenzbereich Methodenkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – wesentliche Kriterien und Rahmenbedingungen im sportlichen Handeln berücksichtigen und nutzen. Anwendungsbereiche – wesentliche Merkmale der eigenen Bewegungsausführung und der Bewegung anderer wahrnehmen, beschreiben und die Information für Lernprozesse nutzen (Bewegungslernen). 10 – bei Bewegungsausführungen sichern und Hilfestellungen anwenden, die Lernen von Bewegungen unterstützen (Sicherheit und Lernen). – Auswirkungen von sportlicher Belastung und Erholung auf den Körper beschreiben (Gesundheit). – organisatorische Aufgaben verstehen und übernehmen (Organisation). 2 Kompetenzbereich Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Meinungen und Interessen einbringen sowie die von anderen wahrnehmen und sich damit auseinandersetzen. 5, 8 Anwendungsbereiche – Positionen in Sportspielen (Gruppen- und Teamtaktik) und Funktionen in Gruppen (Schiedsrichter/in, Trainer/in, Kapitän/in, ...) wahrnehmen und reflektieren. – Rollen in Gruppen erkennen, Schülerinnen und Schülern sowie Gruppen in sozial passender Weise Feedback geben und ein solches selbst annehmen. Kompetenzbereich Selbstkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Emotionen wahrnehmen und regulieren. Anwendungsbereiche – Emotionen anderer Schülerinnen und Schüler im sportlichen Handeln einschätzen können und sich dazu in Beziehung setzen. 4. Klasse: Kompetenzbereich Fachkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – erweiterte Spielfähigkeiten und Spielfertigkeiten in den Bereichen Technik, Taktik unter Wettkampf-/Leistungsbedingungen in Sport- und Rückschlagspielen unter Einhaltung der Regeln demonstrieren. – im Rahmen der Teilnahme an einem leichtathletischen Mehrkampf die individuell optimale Leistung erbringen sowie Merkmale leichtathletischer Fertigkeiten kennen, beobachten und anderen rückmelden. – komplexe Bewegungsfolgen in Gymnastik/Akrobatik/Tanz/Bewegungskünsten verbinden und präsentieren. – einfache Abwehr- und Befreiungstechniken und -taktiken in kleinen Kämpfen/Selbstverteidigung/Kampfsport regelgerecht und fair anwenden. – Übungsverbindungen am Boden und an Geräten aus dem Turn 10 auf technisch korrektem Niveau in gebundenen und offenen Formen ausführen sowie anhand von Prinzipien der Bewegungslehre beschreiben und reflektieren. Anwendungsbereiche Sport- und Rückschlagspiele – wettkampfnahes Technik- und Taktiktraining durchführen; an Wettkämpfen teilnehmen – Selbständig Spiele durchführen; Spiele leiten. Gymnastik/Akrobatik/Tanz/Bewegungskünste – Einzel- und Gruppenchoreografie, Vorführungen; tänzerische, gymnastische und akrobatische Bewegungsformen zeigen. Boden- und Gerätturnen – an Wettkämpfen teilnehmen und Übungen formvoll präsentieren. – gegenseitig sichern und Hilfestellung leisten. Kompetenzbereich Methodenkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – wesentliche Kriterien und Rahmenbedingungen für das sportliche Handeln bewerten. Anwendungsbereiche – die Qualität von Bewegungsausführungen nach vorgegebenen Kriterien beobachten, bewerten sowie Methoden zur Verbesserung kennen und anwenden (Bewegungslernen). – angemessene Sicherheitsmaßnahmen vorausschauend treffen und sachgerecht umsetzen (Sicherheit). – geeignete Übungen zur Dehnung, Kräftigung und Mobilisation auswählen und korrekt ausführen (Gesundheit). – Bei Wettkampforganisation und -durchführung wesentliche Aufgaben übernehmen (Organisation). 2 Kompetenzbereich Sozialkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – gruppendynamische Prozesse in der Grundstruktur erkennen, beschreiben und bewusst mitgestalten sowie Machtverhältnisse reflektieren. 5, 7 Anwendungsbereiche – eigene Interessen bei Entscheidungsprozessen beschreiben. – in Aufgabenstellungen die unterschiedlichen Kompetenzen der Gruppenmitglieder benennen und nutzen. Kompetenzbereich Selbstkompetenz Die Schülerinnen und Schüler können – körperlicher Aktivität und Sport einen persönlichen Sinn geben. Anwendungsbereiche – eigene Bewegungsvorlieben erkennen. – Anstrengungsbereitschaft und Anstrengungsrealisierung reflektieren. – Bewegung- und Sportmöglichkeiten außerhalb der Schule erkunden und im Hinblick auf individuelle Interessen überprüfen. 12 1 Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 2 Entrepreneurship Education 3 Gesundheitsförderung 4 Informatische Bildung 5 Interkulturelle Bildung 6 Medienbildung 7 Politische Bildung 8 Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 9 Sexualpädagogik 10 Sprachliche Bildung und Lesen 11 Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 12 Verkehrs- und Mobilitätsbildung 13 Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung Oberstufe Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung. SPORTKUNDE Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse): Der Unterrichtsgegenstand Sportkunde hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern bewegungs- und sportbezogene Kompetenzen zu vermitteln. Darüber hinaus sollen sie zu einem kritisch-konstruktiven und verantwortungsbewussten Verständnis von Bewegung, Spiel und Sport befähigt werden. Die Schülerinnen und Schüler erwerben daher in der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Themen der Bewegungs- und Sportkultur ein handlungsleitendes Wissen in grundlegender und exemplarisch vertiefter Form und lernen komplexe Zusammenhänge verstehen. Des Weiteren sollen die Schülerinnen und Schüler in der Lage sein, sporttheoretische Kenntnisse auf neue Situationen zu übertragen sowie diese in sportpraktischen Handlungsfeldern anzuwenden. Schließlich geht es darum, Erscheinungsformen, Vorgänge sowie positive und negative Auswirkungen sportlichen Handelns bezogen sowohl auf das Individuum als auch auf die Gesellschaft zu erkennen, einzuordnen und bewerten zu können. Die kompetenz- und themenorientierten Lernprozesse sind so zu gestalten, dass die Schülerinnen und Schüler ihre Kenntnisse (Wissen), Fähigkeiten und Fertigkeiten (Können) sowie Einstellungen (Wollen) einbringen können und diese wiederum durch das unterrichtliche Handeln selbst entsprechend entwickelt werden. Der themenorientierte Lehrplan für den Unterrichtsgegenstand Sportkunde ist in Form eines mehrstufigen Schemas gegliedert, dessen erste Ebene von vier Kompetenzbereichen gebildet wird: – Bewegung und sportliche Techniken – Optimierung sportlicher Leistung – Themen und Wertfragen des Sports – Gesellschaftliche Dimensionen des Sports Die Kompetenzbereiche werden durch Kompetenzen präzisiert, denen jeweils exemplarische Lehrstoffhinweise zugeordnet sind. Aus diesen sollen daher Lerninhalte im Sinne eines handlungs- und themenorientieren Unterrichts ausgewählt werden. Die formulierten Kompetenzen beschreiben in unterschiedlichen Anforderungsniveaus die verbindlich zu erbringenden Lernleistungen der Schülerinnen und Schüler. Diese Kompetenzbeschreibungen bilden daher einerseits eine Grundlage für die konkrete Unterrichtsplanung, auf der anderen Seite liefern sie eine Orientierung für die Erarbeitung von Aufgabenstellungen, mit deren Hilfe die Kompetenzentwicklung (Lernerfolg) der Schülerinnen und Schüler evaluiert und somit sichtbar werden kann. Beitrag zu den Bildungsbereichen der Schule (5. bis 8. Klasse): Der Unterrichtsgegenstand Sportkunde trägt mit seiner Ausrichtung auf kompetenzorientiertes Lernen sowie aufgrund der thematisch-inhaltlichen Vielfalt (Lehrstoff) wesentlich zu übergeordneten Bildungsbereichen bei. – Sprache und Kommunikation: Beobachtung, Beschreibung und Bewertung von Bewegung; Besonderheiten der Sportsprache (schriftlich, mündlich) als Mittel der Verständigung in Bewegung, Spiel und Sport; verbale und nonverbale Kommunikation; Medienkompetenz; Meinungsbildung; Argumentation und Diskussion ua. – Mensch und Gesellschaft: Kooperation; Rollen und Funktionen; Fairness und Fairplay; Wagnis und Risiko; Instrumentalisierung und Manipulation; Inklusion und Exklusion; Gleichstellung; soziale Netzwerke; interkulturelles Verständnis; politische, ökonomische und soziale Aspekte; Kommerzialisierung; Sport und Sportwissenschaft als Systeme ua. – Natur und Technik: Ökologische Aspekte von Bewegung und Sport; neue Medien und Technologien; Forschung, Innovation und Entwicklung; sportbezogene Tests und Messverfahren einschließlich statistischer Methoden; Kontrollsysteme; Sicherheit ua. – Gesundheit und Bewegung: Grundlagen und Funktionen des Bewegungsapparates; Belastung und Anpassung; Gesetzmäßigkeiten, Prinzipien und Methoden der Prävention und des Trainings; psycho-physische und soziale Anforderungen; Kognition, Emotion und Motivation; Bewegung und Ernährung; Risikoverhalten; Zusammenhang von Bewegung und Lebensqualität ua. – Kreativität und Gestaltung: Sport, Kunst und Kultur; Bewegung als Mittel der Darstellung und Gestaltung; Funktionalität und Design; Sportveranstaltungen und Medien ua. Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse): Der Lehrplan für Sportkunde legt die zentralen fachlichen Kompetenzen des Unterrichtsgegenstandes vor allem im Hinblick auf deren Überprüfbarkeit fest. Darüber hinaus gegebene Freiräume sind aber zur Vertiefung und Erweiterung auch in fächerübergreifender Form und zu einer schulbezogenen Schwerpunktsetzung zu nutzen. Den einzelnen Kompetenzen ist jeweils ein Lehrstoff zugeordnet, aus dem exemplarisch und im Sinne eines themenorientierten Unterrichts auszuwählen ist. Bei der Planung ist in jedem Fall aber so viel an Unterrichtszeit vorzusehen, dass die angepeilten Kompetenzen tatsächlich entwickelt werden. Der kompetenzorientierte Lehrplan folgt ab der 9. Schulstufe einer aufbauenden Systematik und ist ab der 10. Schulstufe nach Semestern gegliedert. Die angeführten Kompetenzen sind in den jeweiligen Schulstufen verbindlich zu erarbeiten. Lehren und Lernen bilden wechselseitig aufeinander bezogene Prozesse, für deren Gelingen didaktische Grundsätze und geeignete unterrichtsmethodische Maßnahmen die Voraussetzung bilden: – Handlungs- und problemorientiertes Lernen: Lernen ist grundsätzlich als Prozess der Auseinandersetzung eines Menschen mit seiner Lebenswirklichkeit zu verstehen. Deshalb wird im Unterricht versucht, vornehmlich an konkreten Lebenssituationen anzuknüpfen und diese in den Unterricht einzubeziehen. Das Erschließen und Reflektieren solcher Situationen soll die Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzen, die eigenen Erlebnisse und Erfahrungen zu prüfen, zu relativieren und neu zu ordnen. Dazu gehören ein selbsttätiges und zumindest phasenweise auch ein mit- und selbstbestimmtes Handeln im Unterricht. Dieser Grundsatz korrespondiert eng mit der Forderung nach problem- und aufgabenorientiertem Lernen. Es geht dabei um die Fähigkeit, eine Problem- oder Aufgabenstellung zu generieren, klar zu formulieren und zu analysieren. In der nächsten Phase müssen Ideen für eine Lösung überlegt und ausgearbeitet sowie geeignete Wege erprobt werden. Den Abschluss bilden deren Präsentation und nach Möglichkeit ein Transfer auf andere Themenfelder. – Wissenschaftsorientierung: Das Prinzip der Wissenschaftsorientierung und Wissenschaftspropädeutik gilt für Sportkunde in gleicher Weise wie für alle anderen Fächer. Das bedeutet auf inhaltlicher Ebene, dass der Lehrstoff weitgehend dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnis zu entsprechen hat. Weiter gehört dazu die Fähigkeit, einfache (vor-) wissenschaftliche Methoden zu kennen und anwenden zu können. Um einer unkritischen Wissenschaftsgläubigkeit entgegenzuwirken, sind (sport-)wissenschaftliche Erkenntnisse und Verfahren schließlich so zu vermitteln, dass auch die Überholbarkeit und Widersprüchlichkeit von Theorien und die Grenzen einzelwissenschaftlicher Untersuchungen deutlich gemacht werden. – Fachlicher und fächerübergreifender Unterricht: Im Hinblick auf den Grundsatz des exemplarischen Lernens geht es gleichrangig sowohl um eine vertiefende Erarbeitung besonders bedeutsamer Lerninhalte als auch um die Vermittlung von orientierendem Wissen. Darüber hinaus kommen gemäß den didaktischen Prinzipien der Themenorientierung und des Spiralcurriculums Kompetenzen auch in aufbauender und erweiternder Form vor. Neben der Vernetzung zwischen den Kompetenzen innerhalb des Unterrichtsgegenstandes Sportkunde sollen Formen des fächerverbindenden und -übergreifenden Lernens nach Möglichkeit angewendet werden. – Theorie-Praxis-Verbindung: Bei Themenfeldern, wo inhaltlich eine Verknüpfung zwischen sportpraktischem und sporttheoretischem Lernen möglich ist, ist dies unbedingt anzustreben. Dabei werden Fragen aus erlebter Praxis in Sportkunde aufgegriffen und behandelt, wie umgekehrt erarbeitetes Theoriewissen in der Sportpraxis der Schülerinnen und Schüler zur Anwendung kommt. Unterrichtsmethodische Hinweise (5. bis 8. Klasse): Die Wahl der Unterrichtsmethoden hat jeweils mit den didaktischen Anforderungen und den Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler (Individualisierung und Differenzierung) im Einklang zu stehen. Schülerorientierte und offene Sozialformen sollen nach Möglichkeit eingesetzt werden, um dem individuellen und gemeinsamen Lernen Platz zu geben. Grundvoraussetzungen für das systematische Arbeiten werden durch die Formulierung eindeutiger Fragestellungen, das Ordnen von Informationen, die zielgerichtete Auswahl und Planung von Arbeitsaufgaben sowie die sinnvolle Gliederung von Arbeitsprozessen gelegt. Der Einsatz von geeigneten Medien und Unterrichtsmaterialien trägt zur Veranschaulichung und zum besseren Verstehen der Lerninhalte bei. Gespräche mit Expertinnen und Experten (Sportlerinnen/Sportler, Trainerinnen/Trainern, Sportärzten, Vereinsfunktionären etc.) dienen dazu, die im Unterricht erworbenen Kompetenzen zu vertiefen. Durch den Besuch von Institutionen des Sports (zB sportmedizinischen Untersuchungszentren, Leistungszentren, sportwissenschaftlichen Instituten, Zeitungsredaktionen, Sportveranstaltungen, Sportanlagen) im Zuge von schulischen Veranstaltungen werden sportkundliche Inhalte in einem größeren Zusammenhang erfasst. Sportwissenschaftliche Erkenntnisse und Verfahren sind stets so zu vermitteln, dass einer unkritischen Wissenschaftsgläubigkeit entgegen gewirkt wird. Dabei soll auch die mögliche Widersprüchlichkeit sportwissenschaftlicher Theorien die Grenzen einzelwissenschaftlicher Untersuchungen deutlich machen. Kompetenzmodell (5. bis 8. Klasse): Individuelle Kompetenzen umfassen demnach sowohl das Wissen und entsprechende Fähigkeiten als auch das Verstehen der jeweiligen Zusammenhänge. Dazu kommen das spezifische Können und der Wille, bewegungs-, spiel- und sportbezogene Handlungen situationsgemäß auszuführen. Das wiederum führt dazu, die gemachten Erfahrungen zu verarbeiten und in zukünftigen Problemsituationen lösungsorientiert verwerten zu können. Der Unterricht in Sportkunde ist daher so zu planen und zu gestalten, dass den Schülerinnen und Schülern umfassende Kompetenzen vermittelt werden. Diese werden in drei Anforderungsniveaus unterteilt. Das Anforderungsniveau (A1, A2, A3) wird jeweils neben der zu erwerbenden Kompetenz angeführt: 1. Im ersten Anforderungsbereich geht es vorrangig um das WIEDERGEBEN UND VERSTEHEN von Wissen (A1) . Die entsprechenden Fähigkeiten reichen vom bloßen Wiedergeben von Informationen über deren Zuordnung zu vorgegebenen Kategorien und das korrekte Anführen passender Beispiele bis zum Herstellen von Bezügen, in denen beispielsweise Gemeinsamkeiten und Unterschiede erkannt werden. 2. Das ÜBERTRAGEN UND ANWENDEN von Wissen (A2) als zweiter Anforderungsbereich besteht aus den Kompetenzen, Fragen zu stellen und aufzubereiten, Lösungswege zu finden und geeignete Verfahren anzuwenden, Ergebnisse zu präsentieren und Resultate zu begründen. 3. Zum BEGRÜNDEN UND BEWERTEN (A3) als drittem Bereich gehören das Differenzieren von Inhalten, das Systematisieren von Fakten, das Reflektieren von Normen und das Argumentieren eigener Urteile. Die drei Kategorien sind nicht trennscharf, geben jedoch den Lehrpersonen sowie den Schülerinnen und Schülern eine Orientierung, welche Ergebnisqualität am Ende des Lernprozesses in einem Kompetenzbereich jeweils erwartet wird. Das Anforderungsniveau A2 beinhaltet das Anforderungsniveau A1 und das Niveau A3 enthält die Anforderungsniveaus A1 und A2. 5. Klasse (1. und 2. Semester): Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können im Bereich Bewegung und sportliche Techniken – einfache Bewegungen und sportliche Techniken nach qualitativen und quantitativen Merkmalen bestimmen und einordnen; (A2) – taktische Fähigkeiten beschreiben und Grundlagen des Taktiktrainings in verschiedenen Sportdisziplinen erklären; (A1) – sportliche Taktiken und Strategien entwickeln und situationsgemäß anpassen. (A2) Bereich Themen und Wertfragen des Sports – Berufsfelder im System Sport nennen und Qualifikationen für sportbezogene Berufe beschreiben; (A1) – Kennzeichen des Systems Sport (Strukturen, Funktionen, Trends) beschreiben und miteinander vergleichen; (A1) – Erscheinungsformen von Diversität im Sport erkennen und Lösungsansätze zur Gleichstellung bewerten. (A3) Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports – Bezüge zwischen Merkmalen des Sports und sozialhistorischen Epochen herstellen. (A2) Lehrstoff: Bereich Bewegung und sportliche Techniken: Qualitative (bewertbar) und quantitative (messbar) Merkmale von Bewegungen und sportlichen Techniken; Phasenstruktur zyklischer und azyklischer Bewegungen; Ist – Sollwertvergleich; Entwicklung sportlicher Techniken; einfache Messverfahren und Darstellungsmethoden für Bewegungen und sportliche Techniken (zB Bildreihen, Diagramme). Mit- und Gegeneinander im Sport; einzel- und gruppentaktische Fähigkeiten; taktisches Denken und Verhalten; Analyse von Stärken und Schwächen (Partner, Gegner); Teambildung; taktische Wettkampfvorbereitung. Kommunikation und Kooperation (zB Wahrnehmung und Reaktion, Orientierung); Erfolgs- und Risikoabschätzung; sportartspezifische Taktiken; Prinzipien und Methoden des Taktiktrainings. Bereich Themen und Wertfragen des Sports: Funktionen im Sport (zB Trainer, Coaches, Betreuer, Funktionäre); Berufe und Berufsfelder (zB Aus- und Fortbildungen, Professionalisierung, Öffentlichkeitsarbeit, Karriereentwicklung und Karriereende). Institutionen und Strukturen des organisierten Sports (Sportvereine und -verbände, Vereinsrecht, Mitgliedschaft, Finanzierung, Ehrenamt, Gemeinnützigkeit); informelle Sportgruppen (Motive, Trends); Wettkampfsysteme und -formen; Sportförderung; Entwicklung von freien Sportgruppen zu institutionellen Formen. Körperliche und geistige Behinderung; soziale Ungleichheit; Gender, Ethnizität und Migration; Integration und Inklusion versus Exklusion; Sprache und Performanz. Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports: Sport in verschiedenen Epochen und Kulturen (zB Antike, Mittelalter, Neuzeit); historische Einflüsse auf den Sport in modernen Gesellschaften (lokal, regional, international); sportliche Großereignisse (zB Olympische Spiele, Commonwealth Games); Instrumentalisierung sportlichen Handelns in politischen Systemen. 6. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können im Bereich Optimierung sportlicher Leistung – grundlegende Funktionen des Bewegungsapparates und der Organsysteme wiedergeben; (A1) – den Zusammenhang von sportlicher Belastung und Anpassung des Organismus begründen. (A2) Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports – Formen der Darstellung des Sports in den Medien kritisch vergleichen. (A3) Lehrstoff: Bereich Optimierung sportlicher Leistung: Passiver Bewegungsapparat (Binde- und Stützgewebe, Knochen und Knorpel, Gelenke); aktiver Bewegungsapparat (Muskulatur und Sehnen, Kontraktionsmechanismus, Fasertypen); Herz-Kreislaufsystem. Zusammenhang von Training und Leistung (zB Trainierbarkeit); Anpassung des Bewegungsapparats (zB Knochenstruktur, Muskelhypertrophie und intramuskuläre Koordination); Adaptionen im Herz-Kreislaufsystem (zB Herzminutenvolumen, Kapillarisierung). Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports: Analyse des Sports in den Medien (zB Auswirkungen des Mediensports auf Rezipienten; Veränderung des Sports durch Mediatisierung); Trendsportarten; Sport in neuen Medien (zB YouTube) und in sozialen Netzwerken (zB Facebook, Twitter). 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können im Bereich Bewegung und sportliche Techniken – Innovationspotenziale in der Entwicklung des Sports erläutern und beurteilen. (A3) Bereich Optimierung sportlicher Leistung – allgemeine Gesetzmäßigkeiten der Trainings- und Belastungssteuerung charakterisieren sowie Trainingsprinzipien begründen; (A2) – Besonderheiten des Nachwuchs- und Hochleistungstrainings darstellen. (A1) Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports – Ideen für Sportveranstaltungen finden, medial aufbereiten und umsetzen. (A2) Lehrstoff: Bereich Bewegung und sportliche Techniken: Wechselwirkung von Bewegungstechnik und Sporttechnologie; Materialkunde, Geräteentwicklung und Sportstättenbau; Zusammenhänge von Technik, Technologie und Sport; High-Tech-Sportgeräte (zB Sportgeräte für Menschen mit besonderen Bedürfnissen). Bereich Optimierung sportlicher Leistung: Grundlagen der Trainings (zB Homöostase und Superkompensation, Energiebereitstellung); Belastungsnormative (zB Umfang und Intensität, Häufigkeit); Trainingsprinzipen (zB Belastung und Erholung, progressive Steigerung). Grundlagen- und Anschlusstraining (zB Entwicklungsstand und -verläufe, sensitive Phasen, Talentdiagnose und -förderung); Hochleistungstraining. Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports: Formen und Typen von Sportveranstaltungen; Planung, Vorbereitung und Durchführung von sportbezogenen Events; Medien (zB Flyer, Werbeplakat, Homepage). 7. Klasse: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können im Bereich Bewegung und sportliche Techniken – komplexe Bewegungen und sportliche Techniken nach qualitativen und quantitativen Merkmalen analysieren und vergleichen. (A2) Bereich Optimierung sportlicher Leistung – Methoden des Kraft-, Schnelligkeits- und Ausdauertrainings erläutern und nutzen; (A2) – Methoden des Beweglichkeits- und Koordinationstrainings erklären und anwenden. (A2) Bereich Themen und Wertfragen des Sports – Wirkungen und Gefahren von Doping im Sport begründen. (A1) Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports – wirtschaftliche Faktoren des Sports und deren Entwicklung erläutern; (A1) – die Kommerzialisierung des Sports und deren Folgen kritisch diskutieren. (A3) Lehrstoff: Bereich Bewegung und sportliche Techniken: Kinematik: Bewegungen – räumlich und zeitlich (zB Translationen und Rotationen); Dynamik: Masse, Trägheit, Kräfte (zB Reibung, Auftrieb, Fliehkraft), Impuls (zB Drehimpuls, Koordination von Teilimpulsen); Gleichgewicht; Arbeit, Leistung und Energie (zB kinetische und potentielle Energie). Bereich Optimierung sportlicher Leistung: Erscheinungsformen von Kraft (zB Maximalkraft, Kraftausdauer); Schnelligkeit (zB Reaktionsschnelligkeit, Aktionsschnelligkeit) und Ausdauer (zB aerob, anaerob); Methoden und Mittel des Krafttrainings (zB Hypertrophie und Intramuskuläres Koordinationstraining, Sicherheitsaspekte); Schnelligkeitstraining; Ausdauertraining (zB Dauermethode, Intervallmethode). Erscheinungsformen der Beweglichkeit (zB allgemeine und spezielle, aktive und passive); Methoden des Beweglichkeitstrainings (zB statisches und dynamisches Dehnen); Komponenten der Koordination (zB Orientierungs-, Differenzierungs-, Kopplungs-, Gleichgewichts-, Rhythmisierungs-, Reaktions- und Umstellungsfähigkeit); Methoden des Koordinationstrainings (zB Modell der Informationsanforderungen und Druckbedingungen). Bereich Themen und Wertfragen des Sports: Einzelne Substanzen und Wirkstoffgruppen; Phänomen Enhancement; Dopingmethoden; Doping aus historischer Perspektive; Aufgaben und Arbeitsweisen von Antidopingorganisationen (zB NADA, WADA); Doping und Sportrecht sowie Strafrecht. Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports: Sportökonomische Grundbegriffe; Marketing und Werbung (Analysen, Strategien); Trends im Sport; Sport als Tourismusfaktor. Profi-, Amateur-, Freizeitsport; Synergien zwischen Wirtschaft und Sport (zB Sportförderung, Mäzenatentum, Sponsoring); Dienstleistungen (zB Gesundheitszentren, Fitnesseinrichtungen und Wellnessangebote, Personal Coaching); Kaufentscheidungen und Konsumentenrechte. Schularbeiten Im 5. und 6. Semester zwei bis drei Schularbeiten, mindestens eine davon pro Semester und mindestens eine davon zweistündig. 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können im Bereich Bewegung und sportliche Techniken – die Mechanismen der Bewegungssteuerung erklären und Fehlerkorrekturen vornehmen; (A2) – Theorien und Modelle des motorischen Lernens unterscheiden und erklären. (A1) Bereich Optimierung sportlicher Leistung – Trainingseinheiten zu vorgegebenen Schwerpunkten planen und durchführen; (A2) – kurz-, mittel- und langfristige Trainingsprozesse planen, dokumentieren und auswerten. (A2) Bereich Themen und Wertfragen des Sports – sportpraktische und -theoretische Fragestellungen formulieren, Lösungen präsentieren und argumentieren. (A3) Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports – aktuelle sportliche Ereignisse und Entwicklungen auf sozialhistorischer und politischer Grundlage interpretieren. (A3) Lehrstoff: Bereich Bewegung und sportliche Techniken: Neurobiologische Grundlagen der Bewegungssteuerung (sensorische Funktionen und motorische Systeme); Differenzierung motorischer Fähigkeiten und Fertigkeiten; Koordination (koordinative Fähigkeiten, Antizipation); Feedbackformen (sensorisch, motorisch). Motorische Ontogenese (zB Entwicklungsphasen, Bewegungsmuster); Motorische Lerntheorien (zB Regelkreismodelle, motorische Programme); Lernen und Umlernen (zB methodische Übungs- und Spielreihen, Differenzielles Lernen); Lernmodelle und Bewegungsmerkmale; Fehlerkorrektur und Bewegungsoptimierung. Bereich Optimierung sportlicher Leistung: Ist-Stand-Analyse zur Belastungsdifferenzierung; Ziele und Inhalte der Trainingseinheit (zB Grundlagenausdauer Schwimmen); Mittel und Methoden (zB extensive Intervallmethode); Dokumentation (zB Trainingsprotokoll) und Evaluierung (zB Teilzeiten, Paarwettkampf mit Zeitnehmung). Grundlagen der Zyklisierung (zB Wettkampfkalender; Leistungsdiagnostik; Mikro-, Meso- und Makrozyklen); Modelle der Periodisierung (zB einfache und doppelte Periodisierung); Trainingspläne; Trainingsdokumentation (zB Trainingsprotokoll). Bereich Themen und Wertfragen des Sports: Sportwissenschaftliche Fachbegriffe (zB Bewegung, Spiel, Sport, Üben, Training); sportwissenschaftliche Themen und Fragestellungen (Hypothese, Theorie, Modell); angewandte Forschung (Wechselwirkungen von Theorie und Praxis). Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports: Sport in verschiedenen Gesellschaftssystemen (zB Demokratie, Diktatur); Entwicklung von Bewegungskulturen und Sportarten (zB New Games); Macht und Partizipation; politische Systeme (zB Partei- und Regierungsprogramme); sportliche Ereignisse als Inhalte des Politischen (zB Verständigung, Gewalt, Rassismus); Ideale, Idole und Ideologie. Schularbeiten Im 5. und 6. Semester zwei bis drei Schularbeiten, mindestens eine davon pro Semester und mindestens eine davon zweistündig. 8. Klasse – Kompetenzmodul 7: 7. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können im Bereich Bewegung und sportliche Techniken – psychische und soziale Anforderungen sportlichen Handelns (Sportarten) beschreiben; (A1) – psychologische Verfahren zur Optimierung sportlichen Handelns erklären und anwenden. (A2) Bereich Optimierung sportlicher Leistung – Planungs- und Durchführungsschritte sportspezifischer Tests beschreiben und systematisch ordnen; (A1) – Ergebnisse sportspezifischer Tests bei der Trainingsplanung nutzen. (A2) Bereich Themen und Wertfragen des Sports – Wagnis und Gefahrensituationen im sportlichen Kontext sicher gestalten; (A2) – kulturelle Aspekte von Bewegung und Sport analysieren und bewerten. (A3) Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports – Ursachen und Auswirkungen der Umweltbelastung (zB Energie, Müll) durch sportliches Handeln reflektieren; (A3) – Maßnahmen zur Förderung von Gesundheit und Lebensqualität zielgruppenorientiert anwenden. (A2) Lehrstoff: Bereich Bewegung und sportliche Techniken: Kognition, Emotion, Motivation, Kommunikation im Sport; Beziehung und Gruppe; Führen und Führung im Sport. Psychologische Methoden zur Leistungsoptimierung (zB Wettkampftaktik); Kognitions-, Emotions- und Motivationstraining im Sport (zB Visualisierung, Attributionstraining, Entspannung); psychosomatische Aspekte. Bereich Optimierung sportlicher Leistung: Systematik von Tests und Testbatterien; sportmotorische, -medizinische und -psychologische Tests (Methoden, Auswertung); Messen und Bewerten sportlicher Handlungen und Leistungen; alltagsdiagnostische und wissenschaftliche Messverfahren. Interpretation von Testkennwerten; Haupt- und Nebengütekriterien; spezifische sportmotorische Tests (motorische Fähigkeiten und Fertigkeiten, sportliche Techniken). Bereich Themen und Wertfragen des Sports: Managementsysteme für Hilfe und Sicherheit im Sport; Methoden des Helfens und Sicherns; Anleitung zur Selbstreflexion in Wagnissituationen; Steuerungsmöglichkeiten zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit (zB Angstreduktion). Darstellung und Gestaltung der Bewegungs- und Sportkultur (zB Literatur, Grafik, Musik, Film und Videokunst); Architektur (zB Sportanlagen und Sportstätten); Mode, Ausrüstung, Geräte (zB Funktionalität und Design). Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports: Sportveranstaltungen (zB Freizeit-, Gesundheits- und Leistungssport); Energie- und Ökobilanz (zB Reisebewegungen, Ressourcenschonung, Müll und Umweltverschmutzung). Alltagsbewegungen (zB Heben von Lasten, richtiges Gehen); Ernährungs- und Bewegungsverhalten (zB körperliche Aktivität, ua.); chronische Erkrankungen und Sport; Funktionseinschränkungen (Sportverletzungen, Sporttherapie); Entspannungsmethoden; Suchtverhalten. Schularbeiten Im 7. und 8. Semester zwei bis drei Schularbeiten, mindestens eine davon pro Semester und mindestens eine davon dreistündig. 8. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können im Bereich Themen und Wertfragen des Sports – eigene Positionen zu Normen und Werten im Sport beziehen und hinterfragen. (A3) Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports – Auswirkungen von Bewegung und Sport auf die Gesundheit abwägen und entsprechende Maßnahmen beurteilen. (A3) Lehrstoff: Bereich Themen und Wertfragen des Sports: Fairness und Fairplay; Ethos des Leistens; Instrumentalisierung (zB Kinderhochleistungssport); Manipulation und Korruption im Sport; empirische Werteforschung; Symbol und Symbole im Sport. Bereich Gesellschaftliche Dimensionen des Sports: Modelle zur Beschreibung von Gesundheit (zB Salutogenetisches Modell); Studien zu Bewegungsmangel und Zivilisationskrankheiten; Gesundheit und Leistungssport; gesundheits- und sportbezogene Angebote im Dienstleistungsbereich. Schularbeiten Im 7. und 8. Semester zwei bis drei Schularbeiten, mindestens eine davon pro Semester und mindestens eine davon dreistündig. b) Wahlpflichtgegenstände Wie Anlage A, mit folgender Abweichung: SPORTKUNDE Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen): Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung oder Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten. Didaktische Grundsätze (für alle Klassen): Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht. Lehrstoff: Es sind vorzugsweise solche Themen gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern festzulegen, die im Pflichtgegenstand nur in geringem Umfang oder nicht behandelt wurden. Der Unterricht im Wahlpflichtgegenstand hat darüber hinaus im Sinne der Erweiterung sowohl auf die Themenvielfalt als auch auf Umfang und Schwierigkeitsgrad der berücksichtigten Bereiche zu achten. Wissenschaftliche Arbeitsweisen sind verstärkt anzuwenden. B) VERBINDLICHE ÜBUNGEN Wie Anlage A. C) FREIGEGENSTÄNDE Wie Anlage A. D) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN Wie Anlage A. E) FÖRDERUNTERRICHT Wie Anlage A. F) UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN Wie Anlage A, mit folgender Abweichung: Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände Für die weiteren Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände sind die jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff wie in Abschnitt A anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers. Beachte für folgende Bestimmung zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 3 § 2 Abs. 30 Anlage A/ThNa

LEHRPLAN DES GYMNASIUMS MIT DIGITALEN, NATURWISSENSCHAFTLICHEN UND TECHNOLOGISCHEN KOMPETENZEN AM ÖFFENTLICHEN GYMNASIUM DER STIFTUNG THERESIANISCHE AKADEMIE IN WIEN

ERSTER TEIL ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der Förderung der digitalen, naturwissenschaftlichen und technologischen Kompetenzen.

ZWEITER TEIL KOMPETENZORIENTIERUNG

Wie Anlage A.

DRITTER TEIL ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der Förderung der digitalen, naturwissenschaftlichen und technologischen Kompetenzen.

VIERTER TEIL ÜBERGREIFENDE THEMEN

Wie Anlage A.

FÜNFTER TEIL ORGANISATORISCHER RAHMEN

Wie Anlage A.

SECHSTER TEIL STUNDENTAFELN

1. Unterstufe

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen: Pflichtgegenstände Summe Unterstufe 1) Lehrverpflichtungsgruppe 2) Religion 2 – 2 – 2 – 2 (III) Sprachen Deutsch mind. 15 (I) Erste lebende Fremdsprache mind. 12 (I) Zweite lebende Fremdsprache mind. 6 (I) Latein mind. 3 (I) Mathematik und Naturwissenschaften Mathematik mind. 13 (II) Digitale Grundbildung mind. 4 III Chemie mind. 2 (III) Physik mind. 5 (III) Biologie und Umweltbildung mind. 7 III Wirtschaft und Gesellschaft Geschichte und Politische Bildung mind. 5 III Geographie und wirtschaftliche Bildung mind. 7 (III) Musik, Kunst und Kreativität Musik mind. 6 (IVa) Kunst und Gestaltung mind. 7 (IVa) Technik und Design mind. 3 (IV) Gesundheit und Bewegung Bewegung und Sport mind. 13 (IVa) Verbindliche Übungen Bildungs- und Berufsorientierung mind. 1 3) III 4) Schulautonome Vertiefung 5) Gesamtwochenstundenzahl 124 _____________________ 1 In höchstens fünf Pflichtgegenständen (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafeln (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1.Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Kompetenzbereiche der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2.Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht; der Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung ist mit mindestens einer Wochenstunde pro Klasse vorzusehen. 2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) sowie Verkehrs- und Mobilitätsbildung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil. 3 Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden. 4 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand. 5 Zur Vertiefung von Kompetenzen im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände oder zur Ausgestaltung eines typenbildenden, die jeweilige Form ergänzenden, Schwerpunkts durch die Einrichtung von schulautonomen schwerpunktspezifischen Unterrichtsgegenständen. Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht: Wie Anlage A. 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen: Pflichtgegenstände Klassen und Wochenstunden Summe Unterstufe Lehrverpflichtungs-gruppe 1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4. Kl. Religion 2 2 2 2 8 (III) Sprachen Deutsch 4 4 4 4 16 (I) Erste lebende Fremdsprache 4 4 4 3 15 (I) Zweite Lebende Fremdsprache - - 3 3 6 (I) Latein - - - 3 3 (I) Mathematik und Naturwissenschaften Mathematik 4 4 3 3 14 (II) Digitale Grundbildung 1 1 1 1 4 III Chemie - - 2 - 2 (III) Physik - 1 2 2 5 (III) Biologie und Umweltbildung 2 1 2 2 7 III Wirtschaft und Gesellschaft Geschichte und Politische Bildung - 2 2 2 6 III Geographie und wirtschaftliche Bildung 2 2 1 2 7 (III) Musik, Kunst und Kreativität Musik 2 2 1 1 6 (IVa) Kunst und Gestaltung 2 2 2 1 7 (IVa) Technik und Design 2 2 - - 4 (IV) Gesundheit und Bewegung Bewegung und Sport 4 4 3 3 14 (IVa) Verbindliche Übungen Bildungs- und Berufsorientierung x 1) x 1) x III 2) Gesamtwochenstundenzahl 29 31 32 32 124 ___________________ 1 In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen. 2 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand. Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht: Wie Anlage A. 3. Deutschförderklassen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen Wochenstunden pro Semester Lehrverpflichtungsgruppen Deutsch in der Deutschförderklasse 20 (I) Religion 2 (III) Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen 1) x 2) Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. entsprechende verbindliche Übung Gesamtwochenstundenzahl x 3) _______________ 1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Gymnasiums mit digitalen, naturwissenschaftlichen und technologischen Kompetenzen am öffentlichen Gymnasium der Stiftung Theresianische Akademie; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung. 2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl. 3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Gymnasiums mit digitalen, naturwissenschaftlichen und technologischen Kompetenzen am öffentlichen Gymnasium der Stiftung Theresianische Akademie Freigegenstände und unverbindliche Übungen: Wie Anlage A.

2. OBERSTUFE

a) PFLICHTGEGENSTÄNDE

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Pflichtgegenstände (Kernbereich) Summe Oberstufe 1) Lehrverpflichtungs-gruppe 2) Religion/Ethik 3) 2 – 2 – 2 – 2 (III) Deutsch mindestens 11 (I) Erste lebende Fremdsprache mindestens 11 (I) Latein mindestens 12 (I) Zweite lebende Fremdsprache 6) mindestens 12 (I) Geschichte und Politische Bildung mindestens 6 III Geographie und wirtschaftliche Bildung mindestens 6 (III) Mathematik mindestens 11 (II) Biologie und Umweltbildung mindestens 6 III Chemie mindestens 4 (III) Physik mindestens 6 (III) Darstellende Geometrie mindestens 4 (II) Psychologie und Philosophie mindestens 4 III Informatik mindestens 4 II Musik mindestens 3 (IVa) Kunst und Gestaltung mindestens 3 (IVa) alternativ Musik oder Kunst und Gestaltung mindestens 4 (IVa) Bewegung und Sport mindestens 8 4) (IVa) Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich 123 autonomer Bereich schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände 4-8 Schulautonom 5) höchstens 9 Summe autonomer Bereich 13 Gesamtwochenstundenzahl 136 _________________ 1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafel der Oberstufe (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2.Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht. 2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil. 3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. 4 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse. 5 Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereiches. 6 Als Zweite lebende Fremdsprache kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache II (Fortgeschrittene) geführt werden. 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: aa) Pflichtgegenstände Klassen und Wochenstunden Summe Oberstufe Lehrverpflich-tungsgruppe 5. Kl. 6. Kl. 7. Kl. 8. Kl. Religion/Ethik 1) 2 2 2 2 8 (III/III) Deutsch 3 2 3 3 11 (I) Erste lebende Fremdsprache 2 3 3 3 11 (I) Latein 3 3 3 3 12 (I) Zweite lebende Fremdsprache 3) 3 3 3 3 12 (I) Geschichte und Politische Bildung 1 2 2 2 7 III Geographie und wirtschaftliche Bildung 2 1 2 2 7 (III) Mathematik 2 3 3 3 11 (II) Biologie und Umweltbildung 2 3 1 2 8 III Chemie - 1 2 2 5 (III) Physik - 2 2 3 7 (III) Darstellende Geometrie - - 2 2 4 (II) Psychologie und Philosophie - - 2 2 4 III Informatik 2 2 - - 4 II Musik 2 1 2 2) 2 2) 3 +4 (IVa) Kunst und Gestaltung 2 1 3 (IVa) Bewegung und Sport 3 2 2 2 9 (IVa) Summe der Pflichtgegenstände 29 31 34 36 130 bb) Wahlpflichtgegenstände 6 6 Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb) 136 _________________ 1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. 2 Alternative Pflichtgegenstände. 3 Als Zweite lebende Fremdsprache kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache II (Fortgeschrittene) geführt werden. bb) Wahlpflichtgegenstände: Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.

b) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.

c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.

d) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.

e) DEUTSCHFÖRDERKLASSE

Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände Wochenstunden pro Semester Lehrverpflichtungsgruppen Deutsch in der Deutschförderklasse 20 (I) Religion 2 (III) Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände 1) x 2) Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand Gesamtwochenstundenzahl x 3) _____________ 1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und Wahlpflichtgegenstände gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Gymnasiums mit digitalen, naturwissenschaftlichen und technologischen Kompetenzen am öffentlichen Gymnasium der Stiftung Theresianische Akademie; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der Wahlpflichtgegenstände sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung. 2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl. 3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Gymnasiums mit digitalen, naturwissenschaftlichen und technologischen Kompetenzen am öffentlichen Gymnasium der Stiftung Theresianische Akademie. Freigegenstände und unverbindliche Übungen: Wie Lehrplan der Oberstufe des Gymnasiums, Anlage A.

SIEBENTER TEIL LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Wie Anlage A.

ACHTER TEIL LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A) Pflichtgegenstände aa) Pflichtgegenstände

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A, mit folgender Ergänzung bzw. Änderung:

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A. bb) Wahlpflichtgegenstände Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.

B) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.

C) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.

D) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.

E) UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN

Wie Anlage A, mit folgender Abweichung: Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände Für die weiteren Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände sind die jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff wie in diesem Teil anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers. Beachte für folgende Bestimmung zum klassenweise gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 3 § 2 Abs. 32 Z 7 Anlage A/w

LEHRPLAN DES WERKSCHULHEIMS

ERSTER TEIL ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der handwerklichen Ausbildung in der Oberstufe.

ZWEITER TEIL KOMPETENZORIENTIERUNG

Wie Anlage A.

DRITTER TEIL ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der handwerklichen Ausbildung in der Oberstufe.

VIERTER TEIL ÜBERGREIFENDE THEMEN

Wie Anlage A.

FÜNFTER TEIL ORGANISATORISCHER RAHMEN

Wie Anlage A.

SECHSTER TEIL STUNDENTAFELN

(Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

1. Unterstufe

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen: Pflichtgegenstände Summe Unterstufe 1 ) Lehrverpflich-tungsgruppe 2 ) Religion 2 – 2 – 2 – 2 (III) Sprachen Deutsch mind. 15 (I) Lebende Fremdsprache mind. 12 (I) Mathematik und Naturwissenschaften Mathematik mind. 13 (II) Geometrisches Zeichnen mind. 2 (III) Digitale Grundbildung mind. 4 III Chemie mind. 2 (III) Physik mind. 5 (III) Biologie und Umweltbildung mind. 7 III Wirtschaft und Gesellschaft Geschichte und Politische Bildung mind. 5 (III) Geographie und wirtschaftliche Bildung mind. 7 (III) Musik, Kunst und Kreativität Musik mind. 6 (IVa) Kunst und Gestaltung mind. 7 (IVa) Technik und Design mind. 19 IV Gesundheit und Bewegung Bewegung und Sport mind. 13 (IVa) Verbindliche Übungen Bildungs- und Berufsorientierung mind. 1 3) III 4) Sonstige verbindliche Übungen - 5) Schulautonome Vertiefung 6 ) Gesamtwochenstundenzahl 133-141 _______________________ 1 In höchstens fünf Pflichtgegenständen (mit Ausnahme des Pflichtgegenstandes Religion) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafeln (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen, ausgenommen ist der Pflichtgegenstand Religion) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1) Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Kompetenzbereiche der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2) Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht; der Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung ist mit mindestens einer Wochenstunde pro Klasse vorzusehen. 2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen nicht im Lehrplan vorgesehene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden, hat sich die Einstufung an bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren, sowie nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) sowie Verkehrs- und Mobilitätsbildung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände Iva; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil der Lehrverpflichtungsgruppe. 3 Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden. 4 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand. 5 Weitere verbindliche Übungen können eingerichtet werden; ihr Ausmaß ist schulautonom festzulegen und mit der Dotation der übrigen Pflichtgegenstände sowie der schulautonomen Schwerpunktsetzung abzustimmen. 6 Zur Vertiefung von Kompetenzen im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände oder zur Ausgestaltung eines typenbildenden, die jeweilige Form ergänzenden, Schwerpunkts durch die Einrichtung von schulautonomen schwerpunktspezifischen Unterrichtsgegenständen. Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht: Wie Anlage A. 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen: Pflichtgegenstände Klassen und Wochenstunden Summe Unterstufe Lehrver-pflichtungs-gruppe 1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4. Kl. Religion 2 2 2 2 8 (III) Sprachen Deutsch 4 4 4 4 16 (I) Lebende Fremdsprache 4 4 3 3 14 (I) Mathematik und Naturwissenschaften Mathematik 4 4 4 3 15 (II) Geometrisches Zeichnen - - 2 2 4 (III) Digitale Grundbildung 1 1 1 1 4 III Chemie - - 3 - 3 (III) Physik - 1 2 3 6 (III) Biologie und Umweltbildung 3 3 2 8 III Wirtschaft und Gesellschaft Geschichte und Politische Bildung 2 2 - 2 6 (III) Geographie und wirtschaftliche Bildung 2 1 2 2 7 (III) Musik, Kunst und Kreativität Musik 2 2 2 1 7 (IVa) Kunst und Gestaltung 2 2 2 2 8 (IVa) Technik und Design 5 5 5 6 21 IV Gesundheit und Bewegung Bewegung und Sport 4 4 3 3 14 (IVa) Verbindliche Übung Bildungs- und Berufsorientierung x 1) x 1) x III 2) Gesamtwochenstundenzahl 35 35 35 36 141 _____________________ 1 In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen. 2 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand. Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht: Wie Anlage A. Deutschförderklassen (Unterstufe) Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen Wochenstunden pro Semester Deutsch in der Deutschförderklasse 20 Religion 2 Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen 1) x 2) Gesamtwochenstundenanzahl x 3) ____________________________ 1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Werkschulheims; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung. 2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenanzahl. 3 Die Gesamtwochenstundenanzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Unterstufe des Werkschulheims. Freigegenstände und unverbindliche Übungen: Wie Anlage A.

2. Oberstufe

a.) PFLICHTGEGENSTÄNDE

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: a) Pflichtgegenstände für die realgymnasiale Ausbildung (Kernbereich) Summe Oberstufe 1) Lehrver-pflichtungsgruppe 2) Religion/Ethik 3) 2 – 2 – 2 – 2 – 2 (III)/III Deutsch mindestens 13 4) (I) Erste lebende Fremdsprache mindestens 13 4) (I) Zweite lebende Fremdsprache/Latein 6) mindestens 11 (I) Geschichte und Politische Bildung mindestens 6 III Geographie und wirtschaftliche Bildung mindestens 6 (III) Mathematik mindestens 13 4) (II) Biologie und Umweltbildung mindestens 6 III Chemie mindestens 4 (III) Physik mindestens 7 (III) Darstellende Geometrie mindestens 4 (II) Psychologie und Philosophie mindestens 4 III Informatik mindestens 2 II Musik mindestens 6 (IVa) Kunst und Gestaltung Bewegung und Sport mindestens 8 (IVa) Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich 113 autonomer Bereich schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände 0-8 schulautonom mindestens 7 5) Gesamtwochenstundenzahl 120 – 130 ______________________ 1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafeln (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht. 2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil. 3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. 4 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse. 5 Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereiches. 6 Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Latein kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache II (Fortgeschrittene) geführt werden. 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: a) Pflichtgegenstände für die realgymnasiale Ausbildung Klassen und Wochenstunden Summe Oberstufe Lehrverpflich-tungsgruppe 5. Kl. 6. Kl. 7. Kl. 8 Kl. 9. Kl. Religion/Ethik 1) 2 2 2 2 2 10 (III)/III Deutsch 3 3 2 3 3 14 (I) Erste Lebende Fremdsprache 3 3 3 2 3 14 (I) Zweite lebende Fremdsprache/ Latein 3) 4 4 3 - - 11 (I) Geschichte und Politische Bildung - 2 2 - 3 7 III Geographie und wirtschaftliche Bildung 3 2 2 - - 7 (III) Mathematik 3 3 3 2 3 14 (II) Biologie und Umweltbildung 2 2 2 - - 6 III Chemie - - - 2 2 4 (III) Physik - 2 2 - 3 7 (III) Darstellende Geometrie - - - 1 3 4 (II) Psychologie und Philosophie - - - 2 2 4 III Informatik 2 - - - - 2 II Musik - 2 2) 2 2) 2 2) 2 2) 8 (IVa) Kunst und Gestaltung Bewegung und Sport 2 2 2 2 2 10 (IVa) Summe der Pflichtgegenstände 24 27 25 18 28 122 b) Wahlpflichtgegenstände 8 8 Gesamtwochenstundenzahl a) + b) 130 ______________________ 1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. 2 Alternative Pflichtgegenstände. 3 Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Latein kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache II (Fortgeschrittene) geführt werden. b) Wahlpflichtgegenstände Wie Anlage A für die Oberstufe des Gymnasiums, Realgymnasiums und des wirtschaftskundlichen Realgymnasiums unter Berücksichtigung der Führung von (schulautonomen) Wahlpflichtgegenständen von der 6. bis zur 9. Klasse. c) Pflichtgegenstände für die Handwerksausbildung Klassen- und Wochenstunden Summe Lehrver-pflichtungs- gruppe 5. Kl. 6. Kl. 7. Kl. 8. Kl. aa) Maschinenbautechnik Werkstätte und Produktionstechnik 10 10 13 12 45 IV Fachkunde 4 5 3 2 14 I Konstruktionslehre 2 2 2 1 7 I Betriebswirtschaftslehre - - - 3 3 III Summe 16 17 18 18 69 bb) Mechatronik Werkstätte und Produktionstechnik 10 7 10 9 36 IV Fachkunde 7 5 3 3 18 I Werkstättenlabor - 4 4 4 12 III Betriebswirtschaftslehre - - - 3 3 III Summe 17 16 17 19 69 cc) Tischlereitechnik Werkstätte und Produktionstechnik 11 11 14 14 50 IV Fachkunde (Werkzeug-, Material- und Stilkunde) 2 3 1 1 7 I Fachzeichnen und Konstruktionslehre 3 2 3 1 9 I Betriebswirtschaftslehre - - - 3 3 III Summe 16 16 18 19 69 dd) Tischlerei Fachpraxis 11 11 13 13 48 IV Fachkunde 2 2 2 2 8 I Fachzeichnen 3 3 2 2 10 I Betriebswirtschaftslehre - - - 3 3 III Summe 16 16 17 20 69 ee) Gold- und Silberschmied/in und Juwelier/in Werkstätte 11 12 12 12 47 IV Fachkunde 4 3 3 3 13 I Fachzeichnen 1 1 2 2 6 I Betriebswirtschaftslehre - - - 3 3 III Summe 16 16 17 20 69 Ermächtigung zur schulautonomen Handwerksausbildung ff) Metalltechnik mit Spezialmodul 1 ) Technologie I Technische Dokumentation I Laboratoriumsübungen IV Werkstätte IV Summe 13 13 13 14 53 gg) Mechatronik mit Spezialmodul 1) Technologie I Technische Dokumentation I Laboratoriumsübungen IV Werkstätte IV Summe 13 13 13 14 53 _____________________ 1 Die Festlegung der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände entfallen sowie des Lehrstoffes hat schulautonom unter Berücksichtigung der Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 23 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969 in der Fassung BGBl. II Nr. 18/2020 , zu erfolgen.

b) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A.

c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage A.

d) PFLICHTPRAKTIKUM FÜR DIE HANDWERKSAUSBILDUNG

Pflichtpraktikum für die Handwerksausbildung aa) Maschinenbautechnik bb) Mechatronik cc) Tischlereitechnik dd) Tischlerei ee) Gold- und Silberschmied/in und Juwelier/in mindestens 2 Wochen zwischen 6. Klasse und 7. Klasse und 2 Wochen zwischen 7. Klasse und 8. Klasse oder mindestens 3 Wochen zwischen 7. Klasse und 8. Klasse ff) Metalltechnik mit Spezialmodul gg) Mechatronik mit Spezialmodul 4 Wochen zwischen 6. Klasse und 7. Klasse und 4 Wochen zwischen 7. Klasse und 8. Klasse e) DEUTSCHFÖRDERKLASSEN (OBERSTUFE) Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände Wochenstunden pro Semester Lehrverpflichtungsgruppen Deutsch in der Deutschförderklasse………….. 20 (I) Religion………………………………………. 2 (III) Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände 1) …………………….. x 2) Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand Gesamtwochenstundenzahl x 3 ______________________ 1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und Wahlpflichtgegenstände gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Werkschulheims; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der Wahlpflichtgegenstände sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung. 2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl. 3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Oberstufe des Werkschulheims. Freigegenstände und unverbindliche Übungen: Wie Anlage A. Pflichtpraktikum für die Handwerksausbildung: Wie Abschnitt d).

SIEBTER TEIL LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Wie Anlage A.

ACHTER TEIL LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A, mit folgenden Abweichungen:

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

1. Unterstufe

Wie Anlage A, mit folgenden Abweichungen:

GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG

Wie Anlage A mit sinngemäßer Aufteilung der Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche sowie des Lehrstoffes.

BIOLOGIE UND UMWELTBILDUNG

Wie Anlage A mit sinngemäßer Aufteilung der Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche sowie des Lehrstoffes.

CHEMIE

Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse): Die Abweichungen in der Stundensumme sind unter Beachtung der allgemeinen Zielstellungen des Gegenstandes in der Bildungs- und Lehraufgabe sowie unter Bedachtnahme auf die übrigen didaktischen Grundsätze zu berücksichtigen und va. für Schülerexperimente zu nutzen.

TECHNIK UND DESGIN

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse): Technik und Design bildet in der Sonderform Werkschulheim einen Schwerpunkt, der sich durch die Vertiefung und Erweiterung aller Inhalte auszeichnet und auf die technisch-handwerkliche Berufsausbildung vorbereitet. Technik und Design stehen in vielen Bereichen der Lebensbewältigung und -gestaltung miteinander in Beziehung. Design ist als ganzheitlicher Gestaltungs- und Problemlösungsprozess zu verstehen. Der Prozess berücksichtigt bereits im Entwurf alle Schritte des Lebenszyklus: Entwicklung von Systemen und Gegenständen, Herstellung, Reparatur, Recycling, Abbau oder Entsorgung. Zur Technik gehören Produkte oder Sachsysteme und alle Prozesse und Handlungen (Verfahren, Fertigkeiten), in denen diese entstehen, verwendet und entsorgt werden. Design- und Technikprozesse münden in Erkenntnis-, Kompetenz- und Wissensgewinn. Damit hat der Unterrichtsgegenstand Relevanz für die aktuellen und zukünftigen Erlebniswirklichkeiten und Lebensrealitäten von Schülerinnen und Schülern und schafft so die Basis für Innovation und Weiterentwicklung in modernen Wissensgesellschaften. Handwerkliche Grundfertigkeiten werden ganzheitlich über den fachgerechten und sicheren Umgang mit Werkstoffen, Werkzeugen, Maschinen und Verfahren erlernt. Ausgehend vom praktischen Handeln werden im Unterricht in der Sonderform Werkschulheim Technik und Design die Kenntnisse, das Wissen und die Kompetenzen vertieft. Durch die wertschätzende Haltung für das Selbstgeschaffene und durch die Befassung mit der materiellen Kultur wird Bewusstsein für Qualität und Nachhaltigkeit entwickelt und geschärft. Forschende, experimentierende und kreative Prozesse sowie die Gestaltung und Herstellung von funktionalen Produkten ermöglichen Technikmündigkeit, Interesse an Innovation und nachhaltiges Handeln. Selbstständiges, reflektierendes Denken und Tun fördern die Orientierung in der sich wandelnden hochtechnisierten, digitalisierten Lebens-, Arbeits- und Wirtschaftswelt. Der Unterricht bietet und fördert Einblicke in die Berufs- und Arbeitswelt, den Zugang von Schülerinnen und Schülern zu allen Berufsfeldern und berufsnahe Informationen über die Vorgänge in Betrieben und Ausbildungseinrichtungen sowie die Reflexion der Berufs- und Bildungswahlentscheidung sowie die für die Berufswelt notwendigen Kompetenzen der Eigenverantwortlichkeit, Teamfähigkeit, Durchhaltevermögen und Lösungsorientierung. Die Sonderform Werkschulheim bereitet auf handwerkliche Berufe vor und es findet eine Heranführung an die handwerkliche Lehrausbildung in der Oberstufe statt. Der Unterrichtsgegenstand ermöglicht durch all diese Zugänge vielfältige Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen (zB im Bereich Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik, Kunst und Gestaltung) und den allgemeinen Unterrichtsprinzipien der Schule. Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse): Die Aufgabenstellungen ermöglichen Designprozesse, die Schülerinnen und Schüler ausgehend von einer Fragestellung oder einem Bedürfnis über die eigene Idee bis zur Fertigstellung des eigenen Produkts oder zur Lösung eines spezifischen Problems führen. 1,2 Die Kompetenzbereiche Entwicklung, Herstellung und Reflexion bilden diesen Zugang ab. Der projekt- und prozessorientierte Unterricht verstärkt handwerkliche Fertigkeiten. Im Unterricht werden durch komplexere und umfassendere Aufgabenstellungen Handlungsabläufe geübt, strategisches Denken, forschendes Lernen und Reflexionsfähigkeit weiterentwickelt. Die Komplexität der Aufgabenstellungen und der Verfahren ist im Sinne eines Spiral-Curriculums kontinuierlich zu steigern Spezifisches Fachwissen wird aufgebaut, die Fachsprache 10 wird erweitert sowie problemlösende, gestalterische und technische Kompetenzen vertieft. Die Freude am Tun, Neugier, Motivation und Sinnlichkeit sind als essenzielle Grunderfahrungen wie Selbstvertrauen, Eigeninitiative, Selbstständigkeit und Frustrationstoleranz zu fördern. Das Lernen durch Versuch und Irrtum lässt eine Vielzahl an Lernerfahrungen zu, die das Suchen und Finden von eigenen kreativen und innovativen Lösungswegen ebenso unterstützen wie die angemessene Selbsteinschätzung und Kritikfähigkeit. 1, 2 Schülerinnen und Schüler sind dabei individuell zu begleiten und zu fordern. Längerfristige Projekte sind anzustreben und bedingen vorausschauendes Planen, eigenständiges Handeln sowie eine intensive Auseinandersetzung und Ausdauer. Der Unterricht soll Schülerinnen und Schüler motivieren und befähigen, Projekte eigenständig auch im Alltagsleben umzusetzen. 1, 2 Bei der Auswahl und Vermittlung von Inhalten sind der unmittelbare und aktuelle Lebensraum und die Interessen der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen. Exkursionen und außerschulische Lernorte unterstützen den praktischen Unterricht. 13 Analoge und digitale Verfahren sind einzusetzen und miteinander zu verschränken. 4 Forschendes und prozesshaftes Lernen schließt die Verwendung von fertigen Werkpackungen und rezeptartigen Anleitungen aus. Der Einsatz von didaktischen Lern- und Forschungsmaterialien, wie zB Lernbaukästen und Experimentierkästen kann durchaus sinnvoll sein, um modellhaft Sach- und Technikzusammenhänge zu veranschaulichen. Die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler muss in jedem Fall durch die Bereitstellung entsprechender Rahmenbedingungen wie ausreichende Arbeitsplätze gewährleistet sein. Um der Komplexität des praktischen Unterrichts gerecht zu werden, geben die folgenden Auflistungen einen Überblick: Materialien ua. Abfallmaterialien, Baustoffe, Fäden, Fasern, Filamente, Garne, Gestricke, Gewebe, Gips, Holz, industrielle Halbzeuge, Karton, keramische Massen, Kunststoff, Leder, Lehm, Metall, Modelliermassen, Naturmaterialien, Papier, Pflanzenfasern, Stein, Verbundstoffe, Wachs, Wolle Werkzeuge material- und verfahrensadäquat Maschinen und Geräte Bandschleifer, Biegevorrichtungen für thermoplastische Materialien, Bohrmaschinen, Bügeleisen, Dekupiersäge, Heißklebepistole, Heißluftfön, Keramikbrennofen, Lötkolben, Overlockmaschine, Thermosäge, Töpferscheibe, Waschmaschine, Webrahmen Digital ansteuerbare Geräte und Maschinen (inkl. Computer und Software) wie zB 3D-Drucker, Nähmaschine, Schneideplotter, Stickmaschine Verfahren – Darstellen (analog/digital): ua. Design, Entwurf, Modell, Plan, Schnittkonstruktion, Simulationen (von Abläufen, Prozessen, Belastungen, Verformungen), Skizze – Fügen: ua. Filzen, Flechten, Häkeln, Knoten, Kleben, Laminieren, Löten, Nageln, Nähen, Nieten, Schmelzen, Schrauben, Stricken, Verschweißen, Weben – Materialeigenschaften ändern: ua. Applizieren, Aufrauen, Belichten, Beschichten, Brennen, Glätten, Glühen, Härten, Imprägnieren, Magnetisieren, Polieren, Versteifen – Messen: ua. Druck, Masse, Längen, Materialstärken, PH-Wert, Spannung, Stromstärke, Temperatur, Torsionsfestigkeit, Widerstand, Winkel, Zugfestigkeit – Oberflächen gestalten: ua. Batiken, Beschichten, Drucken, Einbrennen, Färben, Falten, Glasieren, Kaschieren, Lasieren, Sticken – Steuern und Regeln (analog/digital): u.a. Coding und Programmierung; mechanische/elektrische/digitale/ua. Steuerungen – Trennen: ua. Bohren, Feilen, Lochen, Perforieren, Raspeln, Reißen, Sägen, Scheren, Schleifen, Schneiden (ua. auch Vinyl-Cut), Schnitzen, Sprengen, Stanzen – Umformen: ua. Biegen, Bügeln, Dehnen, Füllen, Nähen, thermoplastisches Verformen – Urformen: ua. 3D-Drucken, Gießen, Modellieren Für den praxisorientierten Unterricht ist die Nutzung von geeigneten Sonderunterrichtsräumen mit ausreichenden Arbeitsplätzen und entsprechender Ausstattung wie zum Beispiel Sicherheitsschaltern und Not-Halt-Tastern für Maschinen erforderlich. Den Schülerinnen und Schülern ist ein Sicherheits- und Gesundheitsbewusstsein im Zusammenhang mit dem Einsatz von Werkzeugen, Werkstoffen und Verfahren zu vermitteln. Alle Werkzeuge, Geräte und Maschinen dürfen erst nach entsprechender Einschulung der Schülerinnen und Schüler verwendet werden. Nur unter Beaufsichtigung durch fachkundige Lehrkräfte einzusetzen sind: Bandschleifmaschine, Bohrmaschine, 3D-Drucker, Dekupiersäge, Hebelblechschere, Heißluftfön, Nähmaschine, Plattenkocher, Schlagschere, Stickmaschine, Stichsäge, Tellerschleifer. Ausschließlich von fachkundigen Lehrkräften zu bedienen sind: Bandsäge, Fräsmaschine, Drehbank, Hobelmaschine, Keramikbrennofen, Kreissäge, Winkelschleifer. Werkstücke dürfen nur über Batterien (Lithium-Ionen-Akkus sind zu vermeiden) oder ein Labornetzteil bis zu einer Spannung von maximal 24 Volt betrieben werden. Standortspezifische Werkraumordnungen sind seitens der Schule zu erstellen und von Lehrerinnen und Lehrern wie Schülerinnen und Schülern einzuhalten. Auf unfallverhütende Maßnahmen ist zu achten. Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 1 , Entrepreneurship Education 2 , Informatische Bildung 4 , Medienbildung 6 , Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 8 , Sprachliche Bildung und Lesen 10 , Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 11 , Verkehrs- und Mobilitätsbildung 12 , Wirtschafts- Finanz und Verbraucher/innenbildung 13 Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse): Das Konzept Produkt und Produktion umfasst vergangene, gegenwärtige und zukünftige materielle Kulturen. Dabei spielen die Eigenschaften von Werkstoffen und das sich mit dem Einsatz von Werkzeugen und Maschinen wandelnde Handwerk eine wesentliche Rolle. Das Konzept Mensch und Umwelt beinhaltet den ganzheitlichen, sinnlichen, handelnden und reflektierten Umgang mit natürlichen Ressourcen und Rohstoffen sowie Erfahrungen mit Konsum- und Produktkreisläufen. Daraus ergeben sich Zugänge zu Ökonomie, Ökologie und Nachhaltigkeit sowie zu Technikfolgenabschätzung und Produktethik. Das Konzept Lebens- und Arbeitswelt definiert die Bedeutung von Planung, Produktion, Qualität und Normen sowie von analogen und digitalen Technologien. Das Thema Sicherheit durchdringt alle fachlichen Konzepte. Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse): Das Kompetenzmodell für Design und Technik gliedert sich in die Kompetenzbereiche Entwicklung, Herstellung und Reflexion. Diese werden über die Anwendungsbereiche aufgebaut. So werden im Kompetenzbereich Entwicklung Kompetenzen zu Wahrnehmung, Problemstellung, Recherche, Erforschung, Ideenfindung, Planung, Gestaltung und zur Erschließung von Funktionen und Prinzipien ausgebildet. Dabei werden Fakten zu Verfahren, Materialien, Bezugsquellen, Entsorgung und Verwertung analog und digital recherchiert und deren Zweckmäßigkeit und Anwendung ausgelotet. Es gilt, das Arbeitsumfeld und Arbeitsschritte zu organisieren, zu planen sowie Lösungsstrategien zu entwickeln. Der Kompetenzbereich Herstellung beschreibt den Umgang mit Werkstoffen, Werkzeugen, Maschinen und analogen sowie digitalen Verfahren. Fähigkeiten werden weiterentwickelt und Fertigkeiten erlernt, handwerkliche Kompetenz wird aufgebaut und selbstständig in spezifischen Kontexten eingesetzt. Ästhetische und funktionale Gestaltungskriterien werden erstellt und berücksichtigt. Sicherheitsbewusstsein wird durch das Einhalten der Werkraumordnung und das Wissen zur Unfallverhütung entwickelt. Im Kompetenzbereich Reflexion werden Kompetenzen zu Dokumentation und Kontextualisierung auf- und ausgebaut. Dabei werden Bezüge zur Lebens-, Arbeits- und Wirtschaftswelt hergestellt. Die Alltagsrelevanz von Technik und Design wird in kulturellen, ökologischen, ökonomischen, gestalterischen und technischen Zusammenhängen sichtbar. Sowohl der Herstellungsprozess als auch das Produkt selbst werden evaluiert, mit fachspezifischem Wortschatz dokumentiert und entsprechend präsentiert. Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse): 1. Klasse : Kompetenzbereich Entwicklung Die Schülerinnen und Schüler können – Werkzeuge erkunden, Materialien erforschen und Ergebnisse beschreiben, Zusammenhang von Form und Funktion erläutern. 10 – Gegenstände und Räume bewusst wahrnehmen, vermessen und im Maßstab darstellen (Risse). – Ideen skizzieren und Funktionspläne lesen. Kompetenzbereich Herstellung Die Schülerinnen und Schüler können – Werkstoffe fachgerecht und ressourcenschonend ver- und bearbeiten. 11 – Werkzeuge und Maschinen sachgemäß einsetzen. – grundlegende Technologien und Verfahren erlernen und anwenden. – Probleme erkennen und einfache Lösungswege entwickeln. – den eigenen Arbeitsplatz organisieren, die Werkraumordnung sowie Sicherheitsbestimmungen zur Unfallverhütung erklären und umsetzen. Kompetenzbereich Reflexion Die Schülerinnen und Schüler können – Technik und Design als Bestandteil der Alltags-, Berufs-, Konsum- und Wirtschaftswelt erkennen. 8, 13 – die Gestaltung des eigenen Produkts beschreiben und Entscheidungen begründen. 1, 2 Anwendungsbereiche Die grundlegenden Kompetenzen sowie die zentralen fachlichen Konzepte werden anhand folgender Anwendungsbereiche entwickelt: – Energie/Elektrizität – Textildesign/Textiltechnologie/textile Objekte – Lebensräume/Wohnkonzepte/textile Raumkonzepte – Maschinen/Bohrmaschine/Nähmaschine – Microcomputer 4 Dabei ist die Verwendung unterschiedlicher Materialien und Verfahren sicherzustellen. 2. Klasse: Kompetenzbereich Entwicklung Die Schülerinnen und Schüler können – Recherchemethoden nutzen 4 , Probleme erkennen, Lösungswege entwickeln 2 und technische Prinzipien erklären. – Arbeitsschritte anhand von Skizzen und Modellen planen 1, 2 und analoge und digitale Darstellungsformen nutzen 4 . – Gegenstände und Räume vermessen und im Maßstab darstellen. Kompetenzbereich Herstellung Die Schülerinnen und Schüler können – physikalische Grundlagen anwenden und erproben. – einfache Produkte herstellen. – Werkstoffe nachhaltig einsetzen, Bezugsquellen nennen und Entsorgungssysteme richtig verwenden. 11, 13 – Verfahren, Werkzeuge und Maschinen auswählen, sicher und fachgerecht anwenden. Kompetenzbereich Reflexion Die Schülerinnen und Schüler können – funktionelle, gestalterische und technische Zusammenhänge erklären, testen und präsentieren. – alltagstaugliche Qualitätsprüfungen durchführen. – Ausprägungen der materiellen Kultur erkennen und den persönlichen Umgang damit reflektieren. 13 Anwendungsbereiche Die grundlegenden Kompetenzen sowie die zentralen fachlichen Konzepte werden anhand folgender Anwendungsbereiche entwickelt: – Baukonstruktion/Statik – Körper/Kleidung/Mode – Mobilität/Strömungstechnik – Textile Produkte/Werkzeuge/Objekt/Spiel – Nachhaltigkeit/Reparatur/Re- und Upcycling 11 Dabei ist die Verwendung unterschiedlicher Materialien und Verfahren sicherzustellen. 3. Klasse : Kompetenzbereich Entwicklung Die Schülerinnen und Schüler können – Bedürfnisse, Sachverhalte und Anforderungen bei der Entwicklung von Ideen, Lösungen und Planungen berücksichtigen. – Recherchequellen nutzen und kritisch hinterfragen. 4 – Gegenstände und Räume dreidimensional darstellen. Kompetenzbereich Herstellung Die Schülerinnen und Schüler können – Projekte eigenständig umsetzen. – Fehlerquellen benennen und konstruktiv korrigieren. – Materialien auswählen, ressourcenschonend verarbeiten und entsprechend entsorgen. 11 – Werkzeuge und Maschinen sachgemäß und verantwortungsbewusst einsetzen. – das eigene Verhalten in den Werkräumen auf Sicherheits- und Gefahrenaspekte abstimmen. Kompetenzbereich Reflexion Die Schülerinnen und Schüler können – Alltagsrelevanz und Auswirkungen von Technik und Design erklären 8, 10 und die eigenen Prozesse reflektieren und bewerten. – die Qualität von Produkten in Bezug auf Material, Funktion, Form und Verarbeitung erkennen und beurteilen. 13 Anwendungsbereiche Die grundlegenden Kompetenzen sowie die zentralen fachlichen Konzepte werden anhand folgender Anwendungsbereiche entwickelt: – Bauwerk/Gebäude/Architektur – Elektronik/Sensorik/Robotik 4 – Mobilität/Mechanik/Kinetik – Produktdesign/Gebrauchsgegenstände Dabei ist die Verwendung unterschiedlicher Materialien und Verfahren sicherzustellen. 4. Klasse: Kompetenzbereich Entwicklung Die Schülerinnen und Schüler können – in der Gestaltung kreativ und innovativ auf neue Herausforderungen reagieren und eigene Lösungswege finden. 8, 11, 13 – wirtschaftliche, soziale, kulturelle und ökologische Aspekte zu Produkten und Produktionsbedingungen recherchieren und berichten. – Entwürfe, technische Zeichnungen, Pläne, Schablonen und Modelle für Projekte herstellen. Kompetenzbereich Herstellung Die Schülerinnen und Schüler können – handwerkliche und digitale Grundfertigkeiten sachgemäß, flexibel und innovativ einsetzen. – Verfahren auf neue Aufgabenstellungen übertragen und eigene Projekte umsetzen. – Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten von Materialien bewusst berücksichtigen. – Gefahren und deren Ursachen erkennen und vermeiden. Kompetenzbereich Reflexion Die Schülerinnen und Schüler können – Gestaltungskriterien, den Herstellungsprozess und eigene Lösungswege begründen, dokumentieren und präsentieren. 1, 2 – Rohstoffnutzung, Produktion und Produktkreisläufe beschreiben. 11, 13 – Wert der Planung und Umsetzung von längerfristigen Projekten erkennen. 2 Anwendungsbereiche Die grundlegenden Kompetenzen sowie die zentralen fachlichen Konzepte werden anhand folgender Anwendungsbereiche entwickelt: – Selbstständiges Planen von Arbeitsabläufen 2 – Musikinstrumentenbau – Maschinen – Smart Textiles/Smart Materials 4 – Städtebau/Raumplanung Dabei ist die Verwendung unterschiedlicher Materialien und Verfahren sicherzustellen. 1 Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 2 Entrepreneurship Education 3 Gesundheitsförderung 4 Informatische Bildung 5 Interkulturelle Bildung 6 Medienbildung 7 Politische Bildung 8 Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 9 Sexualpädagogik 10 Sprachliche Bildung und Lesen 11 Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 12 Verkehrs- und Mobilitätsbildung 13 Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

2. Oberstufe

A) PFLICHTGEGENSTÄNDE a) Pflichtgegenstände

Wie Anlage A mit folgenden Abweichungen: Besonders zu berücksichtigen ist die zusätzliche 9. Klasse in der Oberstufe. Dies trifft vor allem auf die Gegenstände zu, die Abweichungen in der Stundensumme aufweisen: Deutsch, Erste Lebende Fremdsprache, Zweite lebende Fremdsprache/Latein, sowie Musik/Kunst und Gestaltung sowie Bewegung und Sport. Die Lehrstoffe sind in diesen Gegenständen auf fünf (vier bzw. drei) Schuljahre (ab der 10. Schulstufe auch mit entsprechender Semestrierung) zu verteilen, unter Berücksichtigung der allgemeinen Zielstellungen des jeweiligen Gegenstandes in der jeweiligen Bildungs- und Lehraufgabe sowie unter Bedachtnahme auf die didaktischen Grundsätze. In den Gegenständen Geschichte und Politische Bildung sowie Geographie und wirtschaftliche Bildung sind die Lehrstoffe so zu verteilen, dass sie in drei Schuljahren behandelt werden können.

DEUTSCH

Wie Anlage A mit der Maßgabe, dass die allgemeine Schularbeitenregelung der 5. bis 7. Klasse hier für die 5. bis 8. Klasse und die der 8. Klasse hier für die 9. Klasse gilt.

LEBENDE FREMDSPRACHE (ERSTE, ZWEITE)

(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch, Romanes)

Wie Anlage A mit der Maßgabe, dass die allgemeine Schularbeitenregelung der 5. bis 7. Klasse hier für die 5. bis 8. Klasse und die der 8. Klasse hier für die 9. Klasse gilt. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Wie Anlage A mit der Maßgabe, dass für die einzelnen Semester und die erste bzw. zweite lebende Fremdsprache die untenstehenden Teilkompetenzen gelten. Zielniveau in den einzelnen Sprachen Die Schülerinnen und Schüler erreichen am Ende der dreizehnten Schulstufe: – in der ersten lebenden Fremdsprache in allen Fertigkeitsbereichen das Niveau B2 – in der zweiten lebenden Fremdsprache in allen Fertigkeitsbereichen das Niveau B1

Erste Lebende Fremdsprache

Bei mit * gekennzeichneten Teilkompetenzen ist die Bandbreite an im Unterricht behandelten Themen, kommunikativen Situationen und Sprachstrukturen größer und umfangreicher als im vorhergehenden Kompetenzmodul. 5. Klasse (1. und 2. Semester) Hören – Hauptpunkte und wesentliche Informationen verstehen können, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Dinge gesprochen wird, denen man normalerweise in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet – kurze Erzählungen verstehen können Lesen – konkrete, unkomplizierte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen können, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können – einfache Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen (zB Alltag, aktuelle Ereignisse, Reisen) teilnehmen und Informationen austauschen können – die eigene Meinung, Gefühle (zB Überraschung, Freude, Interesse), Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können – eine unkomplizierte zusammenhängende Beschreibung zu vertrauten Themen geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinandergereiht werden – Vergleiche anstellen können Schreiben – unkomplizierte, zusammenhängende Texte, auch in Form von persönlichen Briefen und elektronischen Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können – eine Beschreibung eines Ereignisses oder einer kürzlich unternommenen Reise verfassen können – über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können 6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3 Hören – unkomplizierte Sachinformationen über gewöhnliche alltags-, berufs- oder ausbildungsbezogene Themen verstehen und dabei die Hauptaussagen und Einzelinformationen erkennen können, sofern in deutlich artikulierter Standardsprache und mit vertrautem Akzent gesprochen wird Lesen – unkomplizierte, auch literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen und wichtige Informationen auffinden können – Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen (zB Alltag, aktuelle Ereignisse, Reisen) teilnehmen und Informationen austauschen können* – die eigene Meinung, Gefühle (zB Überraschung, Freude, Interesse), Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können* – relativ flüssig eine unkomplizierte, aber zusammenhängende Beschreibung, auch in Form einer Präsentation, zu vertrauten Themen geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinander gereiht werden – Vergleiche anstellen können* – für Ansichten, Pläne oder Handlungen Begründungen oder Erklärungen geben können Schreiben – unkomplizierte, zusammenhängende Texte, auch in Form von persönlichen Briefen und elektronischen Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können* – eine Beschreibung eines Ereignisses oder einer kürzlich unternommenen Reise verfassen können* – über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können* 4. Semester – Kompetenzmodul 4 Hören – unkomplizierte Sachinformationen über gewöhnliche alltags-, berufs- oder ausbildungsbezogene Themen verstehen und dabei die Hauptaussagen und Einzelinformationen erkennen können, sofern klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird* – in Filmen und Radiosendungen zu Themen von persönlichem Interesse einen großen Teil verstehen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird Lesen – längere, auch literarische Texte über vertraute Themen nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten zusammentragen können – in klar geschriebenen argumentativen Texten die wesentlichen Schlussfolgerungen erkennen können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen (zB Alltag, aktuelle Ereignisse, Reisen) teilnehmen und Informationen austauschen können* – die eigene Meinung, Gefühle (zB Überraschung, Freude, Interesse), Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können* – relativ flüssig eine unkomplizierte, aber zusammenhängende Beschreibung, auch in Form einer Präsentation, zu vertrauten Themen (auch Filme und literarische Texte) geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinander gereiht werden – Vergleiche anstellen können* – für Ansichten, Pläne oder Handlungen kurze Begründungen oder Erklärungen geben können* Schreiben – unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu einer Reihe verschiedener vertrauter Themen verfassen können – in persönlichen Briefen und elektronischen Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs) Neuigkeiten übermitteln, die eigene Meinung dazu vertreten und Gedanken auch zu kulturellen Themen (zB Musik, Filme, literarische Texte) ausdrücken können 7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5 Hören – unkomplizierte Sachinformationen über gewöhnliche alltags-, berufs- oder ausbildungsbezogene Themen verstehen und dabei die Hauptaussagen und Einzelinformationen erkennen können, sofern klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird* – in Filmen und Radiosendungen zu Themen von persönlichem Interesse einen großen Teil verstehen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird* Lesen – längere, auch literarische Texte über vertraute Themen nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten zusammentragen können* – in klar geschriebenen argumentativen Texten die wesentlichen Schlussfolgerungen erkennen können* Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – ohne Vorbereitung mit einiger Sicherheit an Gesprächen über vertraute Themen teilnehmen können – Gedanken zu eher abstrakten, auch kulturellen Themen ausdrücken und sich darüber austauschen können (zB zu Filmen, literarischen Texten, Musik) – über eigene Erfahrungen berichten und dabei die eigenen Gefühle und Reaktionen beschreiben und sich darüber austauschen können Schreiben – Erfahrungsberichte verfassen können, in denen Gefühle und Reaktionen in einem einfachen zusammenhängenden Text beschrieben werden – Informationen und Gedanken zu konkreten wie abstrakten Themen, auch kulturellen (zB Musik, Filme, literarische Texte), mitteilen und einigermaßen präzise ein Problem erklären können 6. Semester – Kompetenzmodul 6 Hören – längeren Redebeiträgen und komplexer Argumentation folgen können, sofern die Thematik einigermaßen vertraut und der Rede- oder Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist – die meisten Filme und Fernsehreportagen verstehen können, sofern Standardsprache gesprochen wird Lesen – längere Texte, auch Berichte und Artikel zu aktuellen Fragen sowie literarische Texte selbstständig lesen und verstehen können – lange und komplexe Texte rasch durchsuchen und wichtige Einzelinformationen auffinden können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – ein Gespräch oder eine Diskussion aufrechterhalten und dabei kurz zu den Standpunkten anderer Stellung nehmen, Vergleiche anstellen und verschiedene Möglichkeiten angeben können – eine Argumentation, auch in Form einer Präsentation, gut genug ausführen können, um die meiste Zeit ohne Schwierigkeiten verstanden zu werden Schreiben – mit einer gewissen Sicherheit größere Mengen von Sachinformationen über vertraute Routineangelegenheiten und über weniger routinemäßige Dinge zusammenfassen, darüber berichten und dazu Stellung nehmen können – Informationen und Gedanken zu konkreten wie abstrakten Themen, auch kulturellen (zB Musik, Filme, literarische Texte), mitteilen und einigermaßen präzise ein Problem erklären können 8. Klasse 7. Semester – Kompetenzmodul 7 Hören – Hauptaussagen und spezifische Informationen von inhaltlich und sprachlich komplexen Redebeiträgen zu konkreten und abstrakten Themen verstehen können, wenn Standardsprache gesprochen wird Lesen – die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Texten, auch literarischen, zu konkreten und abstrakten Themen verstehen können – Texte zu aktuellen Fragen verstehen können, in denen die Schreibenden eine bestimmte Haltung oder einen bestimmten Standpunkt vertreten Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – ein Gespräch oder eine Diskussion aufrechterhalten und dabei kurz zu den Standpunkten anderer Stellung nehmen, Vergleiche anstellen und verschiedene Möglichkeiten angeben können* – eine Argumentation, auch in Form einer Präsentation, gut genug ausführen können, um die meiste Zeit ohne Schwierigkeiten verstanden zu werden* Schreiben – klare, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen verfassen können – unterschiedliche Texte schreiben können, in denen Argumente für oder gegen einen bestimmten Standpunkt angegeben und die Vor- und Nachteile verschiedener Optionen erläutert werden 8. Semester – Kompetenzmodul 8 Hören – Hauptaussagen und spezifische Informationen von inhaltlich und sprachlich komplexen Redebeiträgen zu konkreten und abstrakten Themen verstehen können, wenn Standardsprache gesprochen wird* – die meisten Radiosendungen und Tonaufnahmen, in denen Standardsprache verwendet wird, verstehen und dabei die Stimmung und den Ton der Sprechenden richtig erfassen Lesen – die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Texten, auch literarischen, zu konkreten und abstrakten Themen verstehen können* – Texte zu aktuellen Fragen verstehen können, in denen die Schreibenden eine bestimmte Haltung oder einen bestimmten Standpunkt vertreten* Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – sich in vertrauten Situationen aktiv an informellen Diskussionen beteiligen können, indem man Stellung nimmt, einen Standpunkt darlegt, verschiedene Vorschläge beurteilt, Hypothesen aufstellt und auf Hypothesen reagiert – zu einer großen Bandbreite von unterrichtsbezogenen Themen klare und detaillierte Beschreibungen und Darstellungen geben, Ideen ausführen und durch untergeordnete Punkte und relevante Beispiele abstützen können Schreiben – klare, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen verfassen können* – unterschiedliche Texte schreiben können, in denen Argumente für oder gegen einen bestimmten Standpunkt angegeben und die Vor- und Nachteile verschiedener Optionen erläutert werden* – in Texten verschieden starke Gefühle zum Ausdruck bringen und die persönliche Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen hervorheben sowie Mitteilungen oder Ansichten der Korrespondenzpartner kommentieren können 9. Klasse – Kompetenzmodul 9 9. Semester Hören – im direkten Kontakt und in den Medien gesprochene Standardsprache verstehen können, wenn es um vertraute oder auch um weniger vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im privaten, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet; nur extreme Hintergrundgeräusche, unangemessene Diskursstrukturen oder starke Idiomatik können das Verständnis beeinträchtigen Lesen – ein breites Spektrum an Texten (auch literarischen) auch zu weniger vertrauten Themen verstehen und die Hauptaussagen sowie spezifische Informationen und implizite Bedeutungen erfassen können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – sich in vertrauten Situationen aktiv an informellen Diskussionen beteiligen können, indem man Stellung nimmt, einen Standpunkt darlegt, verschiedene Vorschläge beurteilt, Hypothesen aufstellt und auf Hypothesen reagiert* – zu einer großen Bandbreite von unterrichtsbezogenen Themen klare und detaillierte Beschreibungen und Darstellungen geben, Ideen ausführen und durch untergeordnete Punkte und relevante Beispiele abstützen können* – Gedanken und Meinungen präzise ausdrücken, überzeugend argumentieren und auf komplexe Argumentationen anderer reagieren können Schreiben – unterschiedliche Texte schreiben können, in denen etwas systematisch erörtert wird, wobei entscheidende Punkte angemessen hervorgehoben und stützende Details angeführt werden; verschiedene Standpunkte gegeneinander abwägen können – klare detaillierte Texte zu einem breiten Spektrum an Themen verfassen, darin den Zusammenhang zwischen verschiedenen Ideen deutlich machen und die für das betreffende Genre geltenden Konventionen beachten können 10. Semester Hören – im direkten Kontakt und in den Medien gesprochene Standardsprache verstehen können, wenn es um vertraute oder auch um weniger vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im privaten, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet; nur extreme Hintergrundgeräusche, unangemessene Diskursstrukturen oder starke Idiomatik können das Verständnis beeinträchtigen* Lesen – ein breites Spektrum an Texten auch zu weniger vertrauten Themen verstehen und die Hauptaussagen sowie spezifische Informationen und implizite Bedeutungen erfassen können* Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – flüssig, korrekt und wirkungsvoll über ein breites Spektrum allgemeiner Themen sprechen und dabei Zusammenhänge zwischen Ideen deutlich machen können – ein breites Themenspektrum systematisch darlegen und dabei entscheidende Punkte in angemessener Weise hervorheben und stützende Einzelheiten anführen können* Schreiben – unterschiedliche Texte schreiben können, in denen etwas systematisch erörtert wird, wobei entscheidende Punkte angemessen hervorgehoben und stützende Details angeführt werden; verschiedene Standpunkte gegeneinander abwägen können* – klare detaillierte Texte zu einem breiten Spektrum an Themen verfassen, darin den Zusammenhang zwischen verschiedenen Ideen deutlich machen und die für das betreffende Genre geltenden Konventionen beachten können*

Zweite lebende Fremdsprache

Bei mit * gekennzeichneten Teilkompetenzen ist die Bandbreite an im Unterricht behandelten Themen, kommunikativen Situationen und Sprachstrukturen größer und umfangreicher als im vorhergehenden Kompetenzmodul. 5. Klasse (1. und 2. Semester) Hören – vertraute Wörter und ganz einfache Sätze, die sich auf die eigene Person, die Familie oder auf konkrete Dinge beziehen, verstehen können, vorausgesetzt, es wird langsam und deutlich gesprochen Lesen – kurze einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen können, indem man bekannte Namen, Wörter und einfachste Wendungen heraussucht und – wenn nötig – den Text mehrmals liest – kurze, einfache Anweisungen und Erklärungen (zB Wegbeschreibungen) verstehen und ihnen folgen können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – sich auf einfache Art verständigen können, wenn die Gesprächspartner bereit sind, etwas langsamer zu wiederholen oder anders zu sagen, und wenn sie gegebenenfalls beim Formulieren helfen – einfache Fragen stellen und beantworten können, sofern es sich um unmittelbar notwendige Dinge und um sehr vertraute Themen handelt – einfache Wendungen und Sätze gebrauchen können, um Leute, die man kennt, zu beschreiben und um zu beschreiben, wo man wohnt Schreiben – einfache Wendungen und Sätze über sich selbst und andere (auch fiktive) Menschen schreiben können – eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben können 6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3 Hören – die wesentliche Information sowie zentrale Wendungen und Wörter verstehen können, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht (zB grundlegende Informationen zu Person, Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung), sofern deutlich und langsam gesprochen wird Lesen – kurze, einfache Texte mit einem frequenten Wortschatz und einem gewissen Anteil international bekannter Wörter lesen und verstehen können – Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen, verstehen können (zB Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung) – in einfachen kurzen Texten konkrete, vorhersehbare Informationen auffinden können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – sich auf einfache Art verständigen können, wenn die Gesprächspartner bereit sind, etwas langsamer zu wiederholen oder anders zu sagen, und wenn sie gegebenenfalls beim Formulieren helfen* – einfache Fragen stellen und beantworten können, sofern es sich um unmittelbar notwendige Dinge und um sehr vertraute Themen handelt* – einfache Wendungen und Sätze gebrauchen können, um Leute, die man kennt, zu beschreiben und um zu beschreiben, wo man wohnt* Schreiben – einfache Wendungen und Sätze über sich selbst und andere (auch fiktive) Menschen schreiben können* – eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben können* 4. Semester – Kompetenzmodul 4 Hören – die wesentliche Information sowie zentrale Wendungen und Wörter verstehen können, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht (zB grundlegende Informationen zu Person, Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung), sofern deutlich und langsam gesprochen wird* Lesen – kurze, einfache Texte mit einem frequenten Wortschatz und einem gewissen Anteil international bekannter Wörter lesen und verstehen können* – Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen, verstehen können (zB Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung)* – in einfachen kurzen Texten konkrete, vorhersehbare Informationen auffinden können* Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen können, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen über vertraute Themen im Zusammenhang mit Fragen des Alltags, Schule und Freizeit geht – einfache Beschreibungen von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben können, und zwar in kurzen, einfachen auch memorierten Wendungen und Sätzen – über gegenwärtige und vergangene Aktivitäten erzählen können Schreiben – eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben und mit Konnektoren wie und , aber oder weil verbinden können* – ganz einfache persönliche Briefe und elektronische Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), die sich auf unmittelbare Bedürfnisse beziehen, schreiben können; sich darin für etwas bedanken oder sich entschuldigen – über gegenwärtige und vergangene Aktivitäten erzählen können 7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5 Hören – genug verstehen können, um Bedürfnisse konkreter Art befriedigen zu können, sofern deutlich und langsam gesprochen wird – bei Gesprächen zwischen Muttersprachlern im Allgemeinen das Thema erkennen können, wenn langsam und deutlich gesprochen wird Lesen – kurze, einfache Texte zu vertrauten, konkreten Themen verstehen können, in denen gängige Alltagssprache verwendet wird – aus einfacheren schriftlichen Materialien, in denen Ereignisse beschrieben werden, spezifische Informationen herausfinden können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen können, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen über vertraute Themen im Zusammenhang mit Fragen des Alltags, Schule und Freizeit geht* – einfache Beschreibungen von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben können, und zwar in kurzen, einfachen auch memorierten Wendungen und Sätzen* – gegenwärtige und vergangene Aktivitäten beschreiben können* Schreiben – eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben und mit Konnektoren wie und , aber oder weil verbinden können* – ganz einfache persönliche Briefe und elektronische Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), die sich auf unmittelbare Bedürfnisse beziehen, schreiben können; sich darin für etwas bedanken oder entschuldigen sowie auch über gegenwärtige und vergangene Aktivitäten schreiben können 6. Semester – Kompetenzmodul 6 Hören – genug verstehen können, um Bedürfnisse konkreter Art befriedigen zu können, sofern deutlich und langsam gesprochen wird* – bei Gesprächen zwischen Muttersprachlern im Allgemeinen das Thema erkennen können, wenn langsam und deutlich gesprochen wird* – das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Durchsagen und Mitteilungen verstehen können Lesen – kurze, einfache Texte zu vertrauten, konkreten Themen verstehen können, in denen gängige Alltagssprache verwendet wird* – aus einfacheren schriftlichen Materialien, in denen Ereignisse beschrieben werden, spezifische Informationen herausfinden können* Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – kurz und einfach über ein Ereignis, gegenwärtige oder vergangene Aktivitäten oder Tätigkeiten berichten und sich darüber austauschen können – Pläne und Vereinbarungen sowie Gewohnheiten und Alltagsbeschäftigungen beschreiben und sich darüber austauschen können – Vorschläge unterschiedlicher Art machen und entsprechend darauf reagieren können – zu einem vertrauten Thema kurz Gründe und Erläuterungen geben können Schreiben – eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben und mit Konnektoren wie und , aber oder weil verbinden können* – einfache persönliche Briefe und elektronische Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), die sich auf unmittelbare Bedürfnisse beziehen, schreiben können; sich darin für etwas bedanken oder entschuldigen sowie auch über gegenwärtige und vergangene Aktivitäten berichten können 8. Klasse 7. Semester – Kompetenzmodul 7 Hören – genug verstehen können, um Bedürfnisse konkreter Art befriedigen zu können, sofern deutlich und langsam gesprochen wird* – bei Gesprächen zwischen Muttersprachlern im Allgemeinen das Thema erkennen können, wenn langsam und deutlich gesprochen wird* – das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Durchsagen und Mitteilungen verstehen können* Lesen – konkrete, unkomplizierte, klar gegliederte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können – Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – kurz und einfach über ein Ereignis, gegenwärtige oder vergangene Aktivitäten oder Tätigkeiten berichten und sich darüber austauschen können* – Pläne und Vereinbarungen sowie Gewohnheiten und Alltagsbeschäftigungen beschreiben und sich darüber austauschen können* – Vorschläge unterschiedlicher Art machen und entsprechend darauf reagieren können* – zu einem vertrauten Thema kurz Gründe und Erläuterungen zu Meinungen, Plänen und Handlungen geben können Schreiben – kurze unkomplizierte, zusammenhängende Texte über alltägliche Aspekte des eigenen Umfelds schreiben können – eine kurze, einfache Beschreibung von Ereignissen, vergangenen Handlungen und persönlichen Erfahrungen verfassen können 8. Semester – Kompetenzmodul 8 Hören – Hauptpunkte und wesentliche Informationen verstehen können, wenn relativ langsam und in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Themen gesprochen wird, denen man normalerweise in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet – kurze Erzählungen verstehen können Lesen – konkrete, unkomplizierte, klar gegliederte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können* – Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können* Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen (zB Alltag, aktuelle Ereignisse, Reisen) teilnehmen und Informationen austauschen können – die eigene Meinung und Gefühle (zB Überraschung, Freude, Interesse) sowie Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können – relativ flüssig eine unkomplizierte zusammenhängende Beschreibung zu vertrauten Themen geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinandergereiht werden – Vergleiche anstellen können Schreiben – kurze unkomplizierte, zusammenhängende Texte über alltägliche Aspekte des eigenen Umfelds schreiben können* – eine kurze, einfache Beschreibung von Ereignissen, vergangenen Handlungen und persönlichen Erfahrungen verfassen können* 9. Klasse – Kompetenzmodul 9 9. Semester Hören – Hauptpunkte und wesentliche Informationen verstehen können, auch in Radiosendungen und Filmen, wenn relativ langsam und in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Themen gesprochen wird – kurze Erzählungen verstehen können* Lesen – konkrete, unkomplizierte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können – in klar geschriebenen argumentativen Texten die wesentlichen Schlussfolgerungen erkennen können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen (zB Alltag, aktuelle Ereignisse, Reisen) teilnehmen und Informationen austauschen können* – die eigene Meinung und Gefühle (zB Überraschung, Freude, Interesse) sowie Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können* – relativ flüssig eine unkomplizierte zusammenhängende Beschreibung zu vertrauten Themen (auch Filme, literarische Texte) geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinandergereiht werden – Vergleiche anstellen können* Schreiben – unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können – detailliert über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können 10. Semester Hören – Hauptpunkte und wesentliche Informationen verstehen können, wenn relativ langsam und in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Themen gesprochen wird* – kurze Erzählungen verstehen können* Lesen – konkrete, unkomplizierte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können* – in klar geschriebenen argumentativen Texten die wesentlichen Schlussfolgerungen erkennen können* Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen teilnehmen und Informationen austauschen können* – die eigene Meinung und Gefühle sowie Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können* – relativ flüssig eine unkomplizierte zusammenhängende Beschreibung zu vertrauten Themen geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinandergereiht werden* – Vergleiche anstellen können* Schreiben – unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können* – detailliert über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können*

LATEIN

Wie Anlage A mit der Maßgabe, dass die allgemeine Schularbeitenregelung der 5. bis 7. Klasse hier für die 5. bis 8. Klasse und die der 8. Klasse hier für die 9. Klasse gilt.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG

Didaktische Grundsätze (5. bis 9. Klasse): Auf die Querverbindungen zur Betriebswirtschaftslehre ist besonderes Augenmerk zu richten.

MATHEMATIK

Wie Anlage A für das Realgymnasium mit der Maßgabe, dass die allgemeine Schularbeitenregelung der 5. bis 7. Klasse hier für die 5. bis 8. Klasse und die der 8. Klasse für die 9. Klasse gilt.

PHYSIK

Didaktische Grundsätze (5. bis 9. Klasse): Auf die Querverbindungen zur Fachkunde der einzelnen Ausbildungszweige ist besonderes Augenmerk zu richten.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Wie Anlage A für das Realgymnasium mit der Maßgabe, dass die allgemeine Schularbeitenregelung der 7. und 8. Klasse hier für die 8. und 9. Klasse gilt.

b) Wahlpflichtgegenstände

aa) zusätzlich als alternative Pflichtgegenstände in der Oberstufe

Wie Anlage A mit folgenden Abweichungen:

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch, Romanes)

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihren Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten. Didaktische Grundsätze: Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt „Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung“ des Zweiten Teiles zu entnehmen. Bei den im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätzen kommt den folgenden Bereichen eine besondere Bedeutung zu: Kommunikative Sprachkompetenz als übergeordnetes Lernziel Dem handlungsorientierten Ansatz gemäß stellt die kommunikative Sprachkompetenz das übergeordnete Lehr- und Lernziel des Fremdsprachenunterrichts dar. Das heißt, fremdsprachliche Teilkompetenzen sind in dem Maße zu vermitteln, wie sie für erfolgreiche mündliche und schriftliche Kommunikation auf dem jeweiligen Kompetenzniveau nötig sind. Gewichtung der Fertigkeitsbereiche In den beiden Lernjahren sind die Fertigkeitsbereiche Hören, Lesen, Sprechen (an Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen) und Schreiben gemäß der in der Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff definierten Teilkompetenzen regelmäßig und möglichst integrativ zu üben. Sprachbezogene kommunikative Kompetenzen Die linguistischen, pragmatischen und soziolinguistischen Kompetenzen sind in dem Maße zu schulen, wie sie für das vorgesehene Kompetenzniveau notwendig sind. Die dem jeweiligen Kompetenzniveau und Sprechanlass entsprechenden Sprachfunktionen (zB Wunsch, Vergleich, Zustimmung, Ablehnung, Gesprächsbeginn bzw. Gesprächsende signalisieren) kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Themenbereiche und Kommunikationssituationen Die Themenbereiche und Kommunikationssituationen beziehen sich auf konkrete Bereiche des alltäglichen Lebens, den persönlichen Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie Gewohnheiten und Aktivitäten. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Kompetenzniveaus A1 – A2 des Europäischen Referenzrahmens (GER) Die kommunikativen Teilkompetenzen, die die Schülerinnen und Schüler erwerben sollen, folgen den international standardisierten Kompetenzniveaus A1 und A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr.R
(98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen – GER und orientieren sich an den Kann-Beschreibungen der zu den einzelnen Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen und Schreiben gehörigen Subskalen sowie den Deskriptoren zu den linguistischen, pragmatischen und soziolinguistischen Kompetenzen. Sie wurden geringfügig adaptiert, um sie an die Voraussetzungen der Schulrealität anzupassen. Zielniveau Die Schülerinnen und Schüler erreichen am Ende der 13. Schulstufe in allen Fertigkeitsbereichen das Niveau A2. 8. Klasse 7. Semester – Kompetenzmodul 7 Hören – vertraute Wörter und kurze regelmäßig benutzte Redewendungen, zB Anweisungen, Namen alltäglicher Gegenstände verstehen können, vorausgesetzt es wird sehr langsam und deutlich gesprochen – kurze, einfache Fragen (zB nach Namen, Wohnort) verstehen können Lesen – einzelne vertraute Namen, Wörter und ganz elementare Wendungen in einfachen Mitteilungen im Zusammenhang mit den üblichsten Alltagssituationen verstehen können (zB auf Schildern, Plakaten oder in Katalogen) Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – einfache Fragen zu Personen stellen und beantworten können, sofern es sich um unmittelbar notwendige Dinge und um sehr vertraute Themen handelt – in kurzen, eingeübten Sätzen sich selbst, seine Familie und Freunde beschreiben uns sagen können, wo man wohnt – einfache Vorschläge machen und darauf reagieren können Schreiben – einfache, isolierte Wendungen und Sätze schreiben können – eine kurze, einfache Postkarte schreiben können, zB Feriengrüße 8. Semester – Kompetenzmodul 8 Hören – vertraute Wörter und einfache Sätze verstehen können, die sich auf die eigene Person, die Familie oder auf konkrete Dinge beziehen, vorausgesetzt, es wird langsam und deutlich gesprochen – kurze, einfache Anweisungen und Erklärungen (zB Wegbeschreibungen) verstehen und ihnen folgen können Lesen – kurze, einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen können, indem man bekannte Namen, Wörter und einfachste Wendungen heraussucht und, wenn nötig, den Text mehrmals liest – kurze und einfache Mitteilungen verstehen können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängende Sprechen – sich auf einfache Art verständigen können, wenn die Gesprächspartner bereit sind, etwas langsamer zu wiederholen oder anders zu sagen, und dabei helfen zu formulieren, was zu sagen versucht wird – einfache Vorschläge machen und darauf reagieren können – in listenhaften Abfolgen aus einfachen Wendungen und Sätzen über gewohnheitsmäßige und geplante Aktivitäten berichten können Schreiben – auf Formularen, zB in Hotels, Namen, Adresse, Nationalität usw. eintragen können – einfache Wendungen und Sätze über sich selbst und andere (auch fiktive) Menschen schreiben können 9. Klasse – Kompetenzmodul 9 9. Semester Hören – die wesentliche Information sowie zentrale Wendungen und Wörter verstehen können, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht (zB ganz grundlegende Informationen zu Person, Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung), sofern deutlich und langsam gesprochen wird – Anweisungen, Fragen und Auskünfte in Alltagssituationen im Wesentlichen verstehen können Lesen – kurze, einfache Texte mit einem sehr frequenten Wortschatz und einem gewissen Anteil international bekannter Wörter lesen und verstehen können – Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen, verstehen können (zB Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung) Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen können, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen über vertraute Themen in Zusammenhang mit Fragen des Alltags, der Schule und der Freizeit geht – einfache Beschreibungen von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben können, und zwar in kurzen, einfachen, auch memorierten Wendungen und Sätzen – über gegenwärtige und vergangene Aktivitäten erzählen können Schreiben – eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben und mit Konnektoren wie und , aber oder weil verbinden können – kurze, einfache Notizen und elektronische Mitteilungen (zB SMS), die sich auf unmittelbare Bedürfnisse beziehen, schreiben können – ganz einfache persönliche Briefe und elektronische Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs) schreiben und sich darin für etwas bedanken oder entschuldigen können 10. Semester Hören – genug verstehen können, um Bedürfnisse konkreter Art befriedigen zu können, sofern deutlich und langsam gesprochen wird – bei Gesprächen zwischen Muttersprachlern im Allgemeinen das Thema erkennen können, wenn langsam und deutlich gesprochen wird Lesen – kurze, einfache Texte zu vertrauten, konkreten Themen verstehen können, in denen gängige Alltagssprache verwendet wird – aus einfacheren schriftlichen Materialien, in denen Ereignisse beschrieben werden, spezifische Informationen herausfinden können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – kurz und einfach über ein Ereignis, gegenwärtige und vergangene Aktivitäten oder Tätigkeiten berichten und sich darüber austauschen können – Vorschläge unterschiedlicher Art machen und entsprechend darauf reagieren können – zu einem vertrauten Thema kurz Gründe und Erklärungen zu Meinungen, Plänen und Handlungen geben – mit einfachen Mitteln ein kurzes, begrenztes Gespräch beginnen, in Gang halten und beenden können Schreiben – kurze unkomplizierte zusammenhängende Texte über alltägliche Aspekte des eigenen Umfelds schreiben können – eine sehr kurze, elementare Beschreibung von Ereignissen, vergangenen Handlungen und persönlichen Erfahrungen verfassen können

bb) zur Vertiefung und Erweiterung des Bildungsinhaltes von Pflichtgegenständen

Wie Anlage A mit dem Zusatz, dass die Wahl der Gegenstände Latein, Geographie und wirtschaftliche Bildung sowie Biologie und Umweltbildung nur für die 8. und 9. Klasse zulässig ist.

c) Pflichtgegenstände für die Handwerksausbildung

aa) Maschinenbautechnik

WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse): Folgende Kompetenzen im Werkstättenunterricht erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können: – technische Unterlagen lesen, beschreiben und anwenden – Arbeitsabläufe planen und steuern, die dafür notwendigen Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden festlegen, Arbeitsergebnisse beurteilen und Qualitätsmanagementsysteme anwenden – die Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Sicherheits- und Umweltstandards ausführen – die erforderlichen Materialien auswählen und überprüfen – elektronische Bauelemente, Bauteile und Baugruppen für Geräte, Maschinen und Anlagen herstellen, prüfen und instand setzen – elektrische und berufstypische nichtelektrische Größen messen, beurteilen und prüfen. Fehler, Mängel und Störungen an elektrischen und elektronischen Geräten aufsuchen, eingrenzen und beseitigen – Schutzmaßnahmen zur Verhütung von Personenschäden und Sachschäden prüfen und dokumentieren sowie Störungen und Beeinträchtigungen (Elektrostatik, Elektromagnetik) erkennen und beseitigen Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse): Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis. Ein Qualitätsbewusstsein soll entwickelt und dabei stets die notwendigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards beachten werden. Auf Nachhaltigkeit bei der Entwicklung von neuen Produkten soll besonderes Augenmerk gelegt werden. Bei der Ausbildung ist neben den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten auch auf die Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler zu achten. Um ihnen die für eine Fachkraft erforderlichen Schlüsselqualifikationen zu vermitteln, ist der Erwerb folgender Kompetenzen wichtig: – Soziale Kompetenz (wie Offenheit, Empathie, Teamfähigkeit und Konfliktfähigkeit) – Selbstkompetenz (wie Selbsteinschätzung, Selbstvertrauen, Eigenständigkeit und Belastbarkeit) – Methodenkompetenz (wie Präsentationsfähigkeit, Rhetorik, technische Verständigungsfähigkeit auch in englischer Sprache) – Lernkompetenz (wie Selbstgesteuertes Lernen, Kenntnis der Methoden, Fähigkeit zur Auswahl geeigneter Medien und Materialien) – Recherchenkompetenz (mit Hilfe der ITK neue Bauteile und Technologien kennen lernen) Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 5. Klasse (1. und 2. Semester) Mechanische Kompetenz – Werkstättenordnung, Unfallverhütung, Sicherheitsvorschriften, Ordnung am Arbeitsplatz anwenden können – Messen, Feilen, Anreißen, Zentrieren, Bohren, Reiben, Gewindeschneiden anwenden – Biegen, Richten, Treiben, Falzen, Strecken anwenden – Einfache Dreh- und Fräsarbeiten, einfache Schleifarbeiten mit der Flächenschleifmaschine, einfaches Härten, Härteprüfung anwenden können Elektrotechnische Kompetenz – Das Zurichten, Anschließen, Verlegen von Leitungen und Herstellen von elektrischen Verbindungen, Handhaben von Mess- und Prüfgeräten anwenden können – Einsatz der Messgeräte in der Gleichstrom- und Wechselstromtechnik sowie Anschließen und Inbetriebnahme von elektrischen Geräten anwenden – Einfache Reparaturen von elektrischen und elektronischen Geräten und Kenntnisse von facheinschlägigen englischen Fachausdrücken anwenden können – Grundkenntnisse des Qualitätsmanagements und Kenntnisse der einschlägigen Sicherheitsvorschriften von Normen und Umweltstandards anwenden 6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3 Mechanische Kompetenz – Weichlöten, Hartlöten, Kunststoffbearbeitung, Wärmebehandlung von Stahl anwenden können Elektroschweißen – Bedienung und Wartung der SG-Schweißgeräte, Elektrodenschweißen Sicherheitsvorschriften anwenden können – Schweißspannungen, Schweißnahtvorbereitung vermeiden können – Verschiedene Nahtarten, Schweißen von Stahl, Gusseisen und NE-Metallen üben Autogenschweißen – Sicherheitsvorschriften, Bedienung und Wartung der Schweißanlage, Schweißnahtvorbereitung anwenden können – Verschiedene Nahtarten üben Brennschneiden – Handgeführter Schneidbrenner, Einstellen der Schneidflamme, Brennschneiden mit dem Brennschneidgerät anwenden können 4. Semester – Kompetenzmodul 4 Mechanische Kompetenz Plasmaschneiden – Bedienung und Wartung des Schneidgerätes anwenden Winkelschleifer – Fachgerechte Handhabung, Unfallverhütung umsetzen können Kleben von Metallen – Klebstoffe, Reinigungsmittel, Schadensverhütung anwenden Drehen mit konventionellen Drehmaschinen – Einstechen, Abstechen, Rändeln, Schneiden eingängiger metrischer Innen- und Außengewinde, Kegel und Formdrehen, zwischen Spitzen drehen, Schleifen von HSS-Drehmeißeln anwenden können Flächenschleifen – Wartung und Bedienung der Flächenschleifmaschine anwenden Rundschleifen – Wartung und Bedienung der Flächenschleifmaschine anwenden können Stahlbau – Schneiden und Abkanten von Blechen, Bau-, Konstruktions- und Kunstschlosserarbeiten, Schmieden anwenden 7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5 Mechanische Kompetenz Drehen – Mit Stirnseitenmitnehmer, Lünette, Kegellineal, Plan- und Aufspannscheibe arbeiten – Toleranzen drehen, Stoßen von Passfedernuten anwenden können – Außermittigdrehen; ein- und mehrgängige metrische und zöllige Gewinde drehen Fräsen – Teilarbeiten, Stoßarbeiten durchführen – Mit dem Zentrikator und Ausdrehapparat arbeiten können – Mit Scheibenfräser, Kreissägeblatt und langem Fräsdorn arbeiten können – Verzahnungen fräsen können CNC-Technik – Bedienung und Wartung von CNC-Maschinen anwenden können – Werkzeug und Werkstück vermessen – Verschiedener Betriebsarten und Fertigung einfacher Drehwerkstücke, und 2D-Fräswerkstücke programmieren können CAD/CAM – Ein Werkstück-Programmes mittels eines CAM-Systems erstellen können 6.Semester – Kompetenzmodul 6 Mechanische Kompetenz Werkzeugbau – Einfache Schnittwerkzeuge herstellen Installationstechnik – Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten im Aufbau einer einfachen Wasserleitungsinstallation anwenden Arbeitsvorbereitung – PC-gestützte Auftragsbearbeitung anwenden können – Vor- und Nachkalkulation, Lagerverwaltung, Grundlagen des Beschaffungswesens anwenden Stahlbau – Stahlbauarbeiten mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad anwenden können Automatisierungstechnik – Steuer- und Regeltechnik, Aufbau und Funktion von pneumatischen, elektropneumatischen und elektrohydraulischen Steuerungen anwenden – Grundlegendes zum Schaltplanlesen und Schaltplanentwerfen anwenden können – Aufbau und Funktion von elektropneumatischen Steuerungen anwenden 8. Klasse 7. Semester – Kompetenzmodul 7 Mechanische Kompetenz – Arbeitstechniken an konventionellen und CNC-gesteuerten Werkzeugmaschinen perfektionieren 8. Semester – Kompetenzmodul 8 Mechanische Kompetenz CNC-Technik – Komplexe mehrachsige Werkstücke herstellen – Werkzeugmaschinen warten und instand halten – Einfache selbstgefertigte Maschinen, Geräte und Werkzeugen montieren und in Betrieb nehmen Zweiwöchige praktische Klausur als Teil des Technikerprojektes: Fertigung der zuvor eigenständig geplanten praktischen Hausarbeit im Konstruktionslehre-Unterricht im Umfang von 60 bis 80 Arbeitsstunden.

FACHKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse): Folgende Kompetenzen im Fachkundeunterricht erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können: – sichere Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werkstoffe, Hilfsstoffe und Elektromaterialien erwerben und die zur Werkstoffbearbeitung verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Geräte sowie die gängigen Arbeitsverfahren und Arbeitstechniken kennen – sich das für den Beruf der Maschinenbautechnikerin oder des Maschinenbautechnikers notwendige Wissen über Maschinen, Maschinenelemente und Bauteile sowie über die Installation und Ausrüstung von Anlagen und Maschinen aneignen – Wissen über Qualitätsmanagement sowie über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, insbesondere über die Schutzmaßnahmen und den Unfallschutz bei Maschinen und Geräten erwerben – aufbauendes Grundlagenwissen in den einzelnen Teilbereichen an Aufgaben der Fachpraxis unter Einbindung wirtschaftlicher, ökologischer und sicherheitstechnischer Aspekte anwenden – Grundlagen der Elektrotechnik beherrschen, diese anwenden und facheinschlägige Aufgaben lösen – Recherchen anstellen, diese Bauelemente beschreiben und die notwendigen Datenblätter auch in englischer Sprache lesen – die notwendigen einschlägigen Berechnungen durchführen – einfache Problemlösungen strukturieren und mit Hilfe der Informatik umsetzen Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse): Die Praxisbezogenheit und die Anwendbarkeit des Fachwissens im Werkstättenunterricht sind die wichtigsten Kriterien für die Unterrichtsgestaltung im Fachkundeunterricht. Bei der Umsetzung der Lernziele soll auf alle Lerntypen Rücksicht genommen werden. Eigenständige Lern- und Arbeitstechniken wie E-Learning sollen gefördert werden. Globales Denken, selbstständiges Arbeiten und praxisnahes Anwenden sollen durch Projektarbeiten gefördert werden. Die fachbezogene Abstimmung der einzelnen Teilbereiche innerhalb der Fachgegenstände, die Anschaulichkeit und Praxisnähe sind anzustreben. Von der 5. bis 7. Klasse ist pro Semester je eine einstündige Schularbeit und in der 8. Klasse eine einstündige Schularbeit pro Schuljahr durchzuführen. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 5. Klasse (1. und 2. Semester) Mechanische Kompetenz Messtechnik – Grundlagen der Längen und Winkelmessung anwenden – Toleranzsysteme anwenden können – Oberflächenprüfung anwenden Fertigungstechnik – Spanende Formgebung von Hand: Feilen, Reiben, Gewindeschneiden, Körnen, Anreißen, Sägen anwenden können – Spanende Formgebung mit Maschinen: Bohren, Drehen, Fräsen, Stoßen anwenden können – Schneidwerkstoffe anwenden – Grundlagen der spanlosen Bearbeitung: Schmieden, Biegen anwenden können Maschinen- und Gerätetechnik, Maschinenelemente – Gewinden, Schrauben, Muttern, Sicherungselementen, Stiften, Bolzen, Nieten anwenden können Werkstoffkunde – Verarbeitung und Normung von Stahl kennen und einteilen – Eigenschaften und Normung von Gusswerkstoffen kennen und einsetzen können – Herstellung und Verwendung von Sinterwerkstoffen kennen und einsetzen können – Eigenschaften, Verwendung, Verarbeitung und Normung von NE-Metallen kennen und anwenden können – Fertigungstechnische Eigenschaften der Eisenwerkstoffe kennen und anwenden Wärmebehandlung von Stählen – Gefügearten, Glühen, Härten, Anlassen, Vergüten kennen und anwenden können Elektrotechnische Kompetenz – Grundlagen der Gleichstromtechnik anwenden können – Grundlagen der Wechselstromtechnik anwenden – Sicherheitsmaßnahmen gegen elektrische Unfälle kennen und umsetzen – Schaltung von Widerständen anwenden können – Fehler an elektrischen Anlagen und Schutzmaßnahmen kennen und anwenden können – Grundlagen der Messtechnik anwenden 6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3 Mechanische Kompetenz Messtechnik – mechanische, pneumatische und elektronische Feinmessgeräte anwenden können – Qualitätsmanagement anwenden Thermisches Fügen – Schweißverfahren: MIG, MAG, WIG und Elektrodenschweißen anwenden – Plasmaschneiden, autogenes Brennschneiden anwenden können – Kleben anwenden können – Grundregeln für Schweißkonstruktionen anwenden – Schweißverbindungen prüfen können – Weichlöten, Hartlöten, Hochtemperaturlöten anwenden Maschine und Gerätekunde Maschinenelemente – Arten, Berechnung und Herstellung von Schraubenfedern anwenden – Fügen, Fügeverfahren, Press- und Schnappverbindungen anwenden – Fördertechnik anwenden können – Führungen anwenden können Elektrotechnische Kompetenz – Antriebseinheiten erklären können – Elektromotoren, Drehstrommotoren, Gleichstrommotoren und Universalmotoren erklären und einsetzen können – Elektrische Antriebe von Werkzeugmaschinen erklären und anwenden können – Automatisierungstechnik anwenden können 4. Semester – Kompetenzmodul 4 Mechanische Kompetenz Werkstoffkunde – Korrosionsschutz anwenden Mechanik und Festigkeitslehre – Grundlagen der Mechanik anwenden – Grundlagen der Festigkeitslehre anwenden können – Grundlagen der Statik, Kinematik und Dynamik anwenden können Umformen – Umformverfahren, Biegeumformen, Zugdruckumformen, Druckumformen anwenden Kunststoffe – Arten, Herstellung erklären können – Eigenschaften und Verwendung Verbundwerkstoffe erklären können – Umweltproblematik der Werk- und Hilfsstoffe, Recyclingfähigkeit anwenden können Elektrotechnische Kompetenzen – Steuerungen und Regelungen erklären und einsetzen können – Grundlagen für die Lösung von Steuerungsaufgaben kennen und anwenden – Funktionspläne erklären und anwenden können – Sensoren und Aktoren erklären und anwenden können 7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5 Mechanische Kompetenz Maschinen- und Gerätetechnik – Innerer Aufbau von Maschinen erklären können – Funktionseinheiten einer CNC-Maschine kennen und anwenden – Ketten, Kettenräder, Kettentriebe erklären und anwenden können – Riemen, Riemenscheiben und Riementriebe erklären können – Zahnräder und Zahnradgetriebe erklären können – Gleit- und Wälzlager erklären und die anwenden können – Gleit- und Wälzlagerdichtungen erklären und anwenden können – Wellen- und Nabenverbindungen erklären und anwenden können Fertigungstechnik – Schleifen, Feinstbearbeitung erklären und anwenden können Elektrotechnische Kompetenz – PC-Grundlagen: Hardware, Schnittstellenüberblick, BUS-Systeme, Netzwerke kennen und anwenden – Steuerungs- und Regelungstechnik erklären und anwenden können 6. Semester – Kompetenzmodul 6 Mechanische Kompetenz Festigkeitslehre – Knickung erklären und anwenden können – Zusammengesetzte Beanspruchung (Torsion und Biegung) erklären und anwenden können Maschinenelemente – Arten von Kupplungen und deren Berechnungsgrundlagen erklären und anwenden können – Wälzführungen, Wälzgewindetriebe erklären und anwenden können – Fertigungseinrichtungen, Handhabungseinrichtungen erklären und anwenden können CE-Kennzeichnung und Maschinensicherheitsverordnung: – Maschinen und Geräte sicher gestalten beziehungsweise planen erklären und anwenden können Elektrotechnische Kompetenz – Elektrische Steuerungen erklären und anwenden können – Robotik erklären und anwenden können – Automatisierungstechnik kennen und anwenden können 8. Klasse 7. Semester – Kompetenzmodul 7 Mechanische Kompetenz Maschinen- und Gerätetechnik – Wiederholung und Verknüpfung konkreter Anwendungen des gesamten Fachkundestoffes im Zuge der Entwicklung des Technikerprojektes anwenden können 8. Semester – Kompetenzmodul 8 Mechanische Kompetenz – Vorbereitung auf den theoretischen Teil der fachlichen Abschlussprüfung

KONSTRUKTIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse): Folgende Kompetenzen der Konstruktionslehre erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können: – die Fähigkeit und Kenntnis zur Erstellung von technischen Skizzen und normgerechten Konstruktions- und Werkzeichnungen erlangen. – unter Heranziehung gültiger Darstellungs- und Bemaßungsnormen und unter Verwendung von CAD-Systemen, aber auch von Hand ab der 5. Klasse Zeichnungen erstellen. – an Hand von Plänen und Zeichnungen berufsspezifische Arbeiten durchführen. – die verschiedensten mechanischen Verbindungen und Oberflächenbehandlungen konstruktiv anwenden. Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse): Die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in der Praxis sowie die verwendeten Werkstoffe und CAD-Programme sind die wichtigsten Kriterien für die Unterrichtsgestaltung. Die Vielseitigkeit der Methoden soll durch projektartige Aufgabenstellungen mit bereichs- und fächerübergreifenden Themenstellungen gewährleistet werden. Von der 5. bis 7. Klasse ist pro Semester je eine zweistündige Schularbeit und in der 8. Klasse ist pro Schuljahr eine zweistündige Schularbeit durchzuführen. In der 8. Klasse ist im Rahmen des Technikprojektes eine grafische Hausarbeit zu erstellen. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 5. Klasse (1. und 2. Semester) – Normschrift, Linienarten, Zeichnungsformate, Schriftkopf, Stückliste, Maßstäbe anwenden können – Darstellung in 3D-Ansichten und axonometrische Darstellungsarten anwenden – Schnittdarstellungen anwenden können – Vereinfachte beziehungsweise sinnbildliche Darstellung und Bemaßung von Bohrungen und Schraubenverbindungen anwenden können – Grundlagen der Bemaßung von prismatischen und zylindrischen Werkstücken anwenden können – Toleranzsysteme und ihre Anwendung anwenden können – Oberflächenangaben anwenden können – Konstruktion und Darstellung von Durchdringungen und Verschneidungen anwenden können – Zeichnen von gebogenen, beziehungsweise abgewinkelten Blechteilen anwenden können – Einführung in das CAD-System und Handhabung von Ausgabegeräten anwenden können 6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3 – Angaben zur Wärme und Oberflächenbehandlung anwenden können – Textangaben in Zeichnungen anwenden – Angaben von Form- und Lagetoleranzen anwenden können 4. Semester – Kompetenzmodul 4 – Tolerierung von Werkstücken anwenden können – Auslegung, Gestaltung, Darstellung und Bemaßung von Schweißkonstruktionen, 3D-Zeichentechniken anwenden können – Blechwerkstücke konstruieren können 7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5 – Darstellung und Bemaßung von CNC-Dreh- und Fräswerkstücken anwenden können – Konstruktion einfacher Schnitt- und Biegewerkzeuge konstruieren können – Schweiß- und Spannvorrichtungen konstruieren können – Zahnräder und Getriebe, Ketten, Kettenräder und Kettentriebe, Riemen, Riemenscheiben und Riementriebe, Wälzlager, Gleitlager, Seilrollen, Dichtungen konstruieren können – Kupplungen konstruieren können 6. Semester – Kompetenzmodul 6 – Isometrische Darstellung von Rohrleitungsinstallationen konstruieren können – CAD-Technik anwenden können – Komplexe Konstruktionsaufgaben lösen können – 3 D-Zeichentechniken festigen – Planen und Steuern von Arbeitsabläufen mit Hilfe des Projektmanagement-Systems anwenden 8. Klasse 7. Semester – Kompetenzmodul 7 – Grundlagen der Projektorganisation anwenden können – Systematik und Teamarbeit in der Konstruktionstechnik anwenden können 8. Semester – Kompetenzmodul 8 – Erarbeiten und Konstruieren des Technikerprojektes umsetzen können – Erstellen der Zusammenstellungszeichnung mit Stückliste anwenden können – Erstellen der Detailzeichnungen anwenden können

BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE

Didaktische Grundsätze: Praxisnahe Vermittlung und Diskussion des Lehrstoffs Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Folgende Kompetenzen in Betriebswirtschaftslehre erwerben und anwenden können: – wirtschaftliche Zusammenhänge erkennen – Einsicht in betriebliche Abläufe gewinnen – geschult werden, zu betriebswirtschaftlichen Problemen kritisch Stellung zu nehmen 8. Klasse 7. Semester – Kompetenzmodul 7 Kompetenzen im Bereich Rechnungswesen – das Schema der Dopik verstehen, die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, die Verbuchung laufender Geschäftsfälle und die Abschlussarbeiten durchführen, eine einfache Einnahmen-Ausgabenrechnung durchführen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen – aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen – die Wichtigkeit der Liquidität und Produktivität für den Bestand des Unternehmens erkennen – die Möglichkeiten, die Controlling für die Unternehmenssteuerung bietet, darstellen Inhalte – doppelte Buchhaltung: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Abschreibung, Inventur, Aufwand, Umsatzerlöse, Jahresabschlusskennzahlen; Einnahmen-Ausgabenrechnung – Statistik/Kennzahlen: Lagerkennzahlen, Absatzkennzahlen, Bilanzkennzahlen, Finanzkenn-zahlen, ABC-Analyse Kompetenzen im Bereich Steuern und Abgaben – die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragssteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer erklären und eine vorsteuergerechte Rechnung erstellen – die Grundzüge der Personalverrechnung erläutern Inhalte – Einkommensteuer (veranlagte Einkommensteuer, Lohnsteuer und Arbeitnehmerveranlagung, Kapitalertragssteuer), Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer – Rechnungslegung – Personalverrechnung: Bruttobezug, Personalnebenkosten, Sozialversicherungsbeiträge, Sonderzahlungen Kompetenzen im Bereich Recht – die Vorteile und Nachteile verschiedener Unternehmensrechtsformen bei Kapitalaufbringung und Haftung darstellen – die Bedeutung der Daten aus dem Firmenbuch und Grundbuch vermitteln – die gewerberechtlichen Vorgaben beschreiben Inhalte – Rechtsformen von Unternehmen, Unternehmereigenschaft, Stellvertretung, Firma, Firmenbuch, Grundbuch – Gewerberecht: Arten von Gewerben, Voraussetzungen für den Gewerbeantritt 8. Semester – Kompetenzmodul 8 Kompetenzen im Bereich Rechnungswesen – das Risikoprofil unterschiedlicher Finanzierungsarten einschätzen – die unterschiedlichen Absicherungsmöglichkeiten darstellen – die Beziehung zwischen Fristigkeit der Mittelverwendung und Kreditdauer erkennen – mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und deren Bedeutung für unternehmerische Entscheidungen beurteilen sowie die wichtigsten Kostenbegriffe erläutern – die Preisfestsetzung am Markt und die innerbetriebliche Kalkulation in Einklang bringen und erklären – die Kosten von Investitionen optimieren Inhalte – Finanzierung: Eigenfinanzierung, Fremdfinanzierung (Lieferantenkredit, Bankdarlehen, Kontokorrentkredit, Leasing), Umschichtungsfinanzierung; Kreditrisiken, Kreditsicherstellungen, Kreditdauer – Kostenrechnung: Vollkostenrechnung, Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung, Kostenträgerrechnung; Deckungsbeitragsrechnung, Break-Even-Analyse, Investitions-rechnung; Planungsrechnung; Unternehmenswert, Firmenwert Kompetenzen im Bereich Entrepreneurship – den Prozess einer Unternehmensgründung erläutern und die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erklären sowie deren Zusammenhänge beurteilen – die wesentlichen Unternehmensbereiche und Abläufe im Unternehmen charakterisieren sowie die Stärken und Schwächen der einzelnen Organisationsformen beschreiben – die unterschiedlichen Motivationstheorien erklären, verschiedene Führungsstile vergleichen und diese situationsbezogen einsetzen Inhalte – Businessplan-Marketing: Schritte zur Unternehmensgründung, Ideenfindung, Ziele und Inhalte des Businessplans, Kundennutzen, Markt- und Umfeldanalyse, Marketing-Mix (Produkt, Preis, Kommunikation, Distribution) – Unternehmensführung und betriebliche Organisation: Elemente und Formen der Aufbauorganisation, Unternehmensbereiche, Funktionen und Darstellung der Ablauforganisation – Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterführung: Motivationstheorien, Möglichkeiten der Motivation, Führungsstile, Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräch Kompetenzen im Bereich Kapitalmarkt und Veranlagung – Vorteile und Nachteile der verschiedenen Anlageformen erkennen – Risikoeinschätzung vornehmen – Einflussfaktoren auf die Kursentwicklung verstehen Inhalte – Aktien, Anleihen, Fonds; Ablauf des Börsenhandels, Börsenindizes Kompetenzen im Bereich Unternehmen und Gesamtwirtschaft – das Unternehmen im gesamtwirtschaftlichen Umfeld einordnen – den Zusammenhang zwischen Wirtschaft, gesellschaftlichem Wohlstand und sozialer Absicherung erkennen – die Bedeutung von Wirtschaft vermitteln – die Bedeutung von Wettbewerb und Effizienz in der Leistungserstellung für eine prosperierende Wirtschaft erläutern Inhalte – Inflation, Bruttonationalprodukt – Einflussmöglichkeiten des Staates (Wirtschaftspolitik, Steuern, Wirtschaftsförderungen) – Arbeitsteilung, der Markt und seine Formen – Produktionsfaktoren, Betriebsarten, unternehmerische Ziele – das ökonomische Prinzip und die Umsetzung im Unternehmen

bb) Mechatronik

WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse): Folgende Kompetenzen im Werkstättenunterricht erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können: – technische Unterlagen lesen und anwenden – Arbeitsabläufe planen und steuern, die dafür notwendigen Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden festlegen, Arbeitsergebnisse beurteilen und Qualitätsmanagementsysteme anwenden – die Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Sicherheits- und Umweltstandards ausführen – die erforderlichen Materialien nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien auswählen und überprüfen – elektronische Bauelemente, Bauteile und Baugruppen für Geräte, Maschinen und Anlagen herstellen, prüfen und instand setzen – elektrische und berufstypische nichtelektrische Größen messen, beurteilen und prüfen können. Fehler, Mängel und Störungen an elektrischen und elektronischen Geräten aufsuchen, eingrenzen und beseitigen – Schutzmaßnahmen zur Verhütung von Personenschäden und Sachschäden prüfen und dokumentieren, sowie Störungen und Beeinträchtigungen (Elektrostatik, Elektromagnetik) erkennen und beseitigen – Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache auch in Englisch analysieren und präsentieren Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse): Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis. Ein Qualitätsbewusstsein ist zu entwickeln und dabei die notwendigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards zu beachten. Auf Nachhaltigkeit bei der Entwicklung von neuen Produkten ist besonderes Augenmerk zu legen. Ab der 6. Klasse werden Kenntnisse und Arbeitsabläufe an Projekten erprobt. Bei der Ausbildung ist neben den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten auch auf die Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler zu achten. Um ihnen die für eine Fachkraft erforderlichen Schlüsselqualifikationen zu vermitteln, ist der Erwerb folgender Kompetenzen wichtig: – Soziale Kompetenz (wie Offenheit, Empathie, Teamfähigkeit und Konfliktfähigkeit) – Selbstkompetenz (wie Selbsteinschätzung, Selbstvertrauen, Eigenständigkeit und Belastbarkeit) – Methodenkompetenz (wie Präsentationsfähigkeit, Rhetorik, technische Verständigungsfähigkeit auch in englischer Sprache) – Lernkompetenz (wie selbst gesteuertes Lernen, Kenntnis der Methoden, Fähigkeit zur Auswahl geeigneter Medien und Materialien) – Recherchekompetenz (mit Hilfe der ITK neue Bauteile und Technologien kennen lernen) Um den Lernerfolg zu sichern, ist für jeden Werkstättenunterricht ein Lerntagebuch in Form eines Lernjournals oder eines Werkstättenwochenbuches zu führen. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 5. Klasse (1. und 2. Semester) Mechanische und maschinenbauliche Kompetenz – Werkstättenordnung, Unfallverhütung, Sicherheitsvorschriften, Ordnung am Arbeitsplatz anwenden können – Messen, Feilen, Anreißen, Zentrieren, Bohren, Reiben, Gewindeschneiden Biegen anwenden können – Einfache Dreh- und Fräsarbeiten, einfache Schleifarbeiten mit der Flächenschleifmaschine durchführen können – Kenntnisse der Oberflächenbearbeitung anwenden können Elektrische Kompetenz – Kenntnisse der einschlägigen Sicherheitsvorschriften von Normen und Umweltstandards anwenden können – Das Zurichten, Anschließen, Verlegen von Leitungen und Herstellen von elektrischen Verbindungen anwenden können – Anschließen und Inbetriebnahme von elektrischen Geräten durchführen Elektronische Kompetenz – Kenntnisse der elektronischen Bauelemente der Digital- und Analogtechnik umsetzen können – Kenntnisse von facheinschlägigen englischen Fachausdrücken anwenden können – Technische PC-Programme anwenden können – Grundlagen der Programmierung von SPS umsetzen können Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik-Kompetenz – Mess- und Prüfgeräten handhaben können – Elektrischen Größen messen 6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3 Mechanische und maschinenbauliche Kompetenz – Einfache mechatronische Geräte aufbauen und testen – Mechanische Parameter einstellen und überprüfen Elektrotechnische und elektronische Kompetenz – Mit elektrischen Bauelementen arbeiten – Leiterplatten fertigen, bestücken und prüfen Kompetenz in Informatik und Informationstechnologie – Elektrischen Parametern messen und bewerten 4. Semester – Kompetenzmodul 4 Mechanische und maschinenbauliche Kompetenz – Mechatronische Geräte reparieren, zerlegen und zusammenbauen – Druckmittel führende Leitungen zurichten, verlegen und reparieren Elektrotechnische und elektronische Kompetenz – Mechatronische Schaltungen aufbauen, testen und bewerten – Schaltplänen mit CAD anfertigen Kompetenz in Informatik und Informationstechnologie – Einfache SPS-Programme erstellen und testen 7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5 Mechanische und maschinenbauliche Kompetenz – Einstellen und Wartung von mechatronischen Systemen durchführen können – Normgerechte Zusammenstellungszeichnungen erstellen können Elektrotechnische und elektronische Kompetenzen – Verkabelung von Controllerperipherie verstehen und durchführen können – Störungsbehebung an mechatronischen Anlagen durchführen können Kompetenz in Informatik und Informationstechnologie – Übungsprogramme zum Auslesen verschiedenster Sensorik auf einem Mikrocontroller erstellen können – Ansteuern von Aktoren wie Gleichstrommotoren oder Schrittmotoren durchführen können 6. Semester – Kompetenzmodul 6 Mechanische und maschinenbauliche Kompetenz – Normgerechte CAD Zeichnungen für ein Projekt erstellen können Elektrotechnische und elektronische Kompetenz – Komplexe elektronische Systeme entwerfen, herstellen und prüfen können – Messungen an komplexen elektronischen Vorgängen durchführen können – Bau von mechatronischen Geräten auf Grund von Schaltplänen planen und durchführen Kompetenz in Informatik und Informationstechnologie – Programme für ein Projekt planen und umsetzen können – Softwaremodule beschreiben und dokumentieren können 8. Klasse 7. Semester – Kompetenzmodul 7 Projektkompetenz – Projekt-Managementaktivitäten, wie die Erstellung von Zieldefinitionen, die Spezifikation von Arbeitspaketen, die Terminplanung sowie die Kosten- und Ressourcenplanung durchführen können – Schaltpläne und Leiterplatten-Layouts mit CAD-Systemen erstellen können – Zusammenstellungs- und Konstruktionszeichnungen für mechanische Baugruppen mit CAD-Systemen anfertigen können – Umfassende technische Dokumentation für mechatronischen Systeme, wie Blockdiagramme, Verdrahtungspläne, Systembeschreibungen, Bedienungsanleitungen, sowie Fertigungs- und Produktionsunterlagen erstellen können – Mechatronischen Bauelemente und Baugruppen nach technischen und wirtschaftlichen Aspekten auswählen können 8. Semester – Kompetenzmodul 8 Projektkompetenz – Geplante mechatronische Teil-Projekte praktisch umsetzen können – Erstellte technische Projekt-Dokumentation angleichen und aktualisieren können – Ausgewählte mechatronische Bauteile und Baugruppen in Bezug auf Qualität und Funktionalität evaluieren können – Einschlägige Sicherheitsvorschriften und Normen praktisch anwenden und prüfen können – Umfassende Tests und Erstellen von Test-Dokumentation durchführen können – Fehlersuche und Fehlerbehebung durchführen können – Die eigenständig geplante praktische Hausarbeit im Umfang von 60 bis 80 Arbeitsstunden in den Bereichen Mechanik, Elektrotechnik/Elektronik und Informatik im Zuge einer zweiwöchigen praktischen Klausur als Teil des Techniker-Projektes durchführen können

FACHKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse): Im Fachkundeunterricht folgende Kompetenzen erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können: – sichere Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werkstoffe, Hilfsstoffe, elektronischen und elektrischen Bauteile erwerben und die zur Bauteil- oder Werkstoffbearbeitung verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Geräte, sowie die gängigen Arbeitsverfahren und Arbeitstechniken kennen – Wissen über Qualitätsmanagement, berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften, insbesondere über die Schutzmaßnahmen und den Unfallschutz bei Arbeiten mit elektrischer Energie erwerben – aufbauendes Grundlagenwissen in den einzelnen Teilbereichen an Aufgaben der Fachpraxis unter Einbindung wirtschaftlicher, ökologischer und sicherheitstechnischer Aspekte anwenden. – Grundlagen der Elektrotechnik beherrschen, diese anwenden und facheinschlägige Aufgaben lösen – die elektrotechnischen Gesetze, Vorschriften und Normen kennen und anwenden können. Die Vorschriften der Sicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung elektrischer Unfälle kennen und anwenden – elektrische, elektronische und mechatronische Bauelemente auswählen und diese fachgerecht einsetzen – über ITK Recherchen anstellen, diese Bauelemente beschreiben und die notwendigen Datenblätter auch in englischer Sprache lesen – die notwendigen einschlägigen Berechnungen durchführen können – Grundlagen der Elektro-magnetischen-Verträglichkeit (EMV) und der elektrostatischen Entladung (ESD) verstehen und die dazu notwendigen Gesetze, Normen und Vorschriften kennen – Gesetze der Digitaltechnik, der Mikrokontrollertechnik und des PC kennen, ihre Anwendung beherrschen und einschlägige Aufgaben lösen – einfache Problemlösungen strukturieren und mit Hilfe der Informatik umsetzen – mit Steuerungen und Regelungen und den dazu nötigen Sensoren und Aktoren umgehen – mechatronische Lösungen und Probleme auf Deutsch und Englisch präsentieren Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse): Die Praxisbezogenheit und die Anwendbarkeit des Fachwissens im Werkstättenunterricht sind die wichtigsten Kriterien für die Unterrichtsgestaltung im Fachkundeunterricht. Besonderes Interesse ist auf den Stand der Technik in der Mechatronik zu legen. Bei der Umsetzung der Lernziele soll auf alle Lerntypen Rücksicht genommen werden. Eigenständige Lern- und Arbeitstechniken wie zB E-Learning sollen gefördert werden. Globales Denken, selbstständiges Arbeiten und praxisnahes Anwenden werden durch Projektarbeiten gefördert. Die fachbezogene Abstimmung der einzelnen Teilbereiche innerhalb der Fachgegenstände und die Anschaulichkeit und Praxisnähe ist anzustreben. Von der 5. bis 7. Klasse ist pro Semester je eine einstündige Schularbeit und in der 8. Klasse eine einstündige Schularbeit pro Schuljahr durchzuführen. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 5. Klasse (1. und 2. Semester) Mechanische Kompetenz – Grundkenntnisse der CAD-Systeme erwerben und anwenden können – Bauteile und einfache Baugruppen in CAD zeichnen und verstehen – Technische Zeichnungen lesen und verstehen können – Längen- und Winkelmessung verstehen und anwenden können – Werkzeuge in der Mechatronik kennenlernen und einordnen können – Maschinen in der Mechatronik kennenlernen und einordnen können – Eigenschaften und Normung von Stahl verstehen und einordnen können – Herstellung und Verwendung von Sinterwerkstoffen verstehen und einordnen können – NE-Metalle, deren Eigenschaften und Anwendungen verstehen können – Eigenschaften und Anwendungen von Kunststoffen verstehen können – Umweltproblematik der Werk- und Hilfsstoffe und Recyclingfähigkeit verstehen und anwenden können Elektrotechnische und elektronische Kompetenz – Grundlagen der Gleichstromtechnik verstehen und anwenden können – Sicherheitsmaßnahmen gegen elektrische Unfälle erkennen und danach handeln – Grundlagen der elektromagnetischen Verträglichkeit und der elektrostatischen Entladung verstehen und anwenden können – Grundlagen der Messtechnik anwenden können – Grundlagen der Digitaltechnik anwenden können – Passive Bauelemente in der Elektronik anwenden 6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3 Mechanische Kompetenz – Baugruppen und einfachen Geräte konstruieren – Technische Beschreibungen und Dokumentationen erstellen Elektrotechnische und elektronische Kompetenz – Grundlagen der Schaltungsanalyse kennen und anwenden – Grundlagen der Wechselstromtechnik kennen und anwenden Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik-Kompetenz – Schaltungen messen und die Ergebnisse interpretieren können 4. Semester – Kompetenzmodul 4 Mechanische Kompetenz – Kraft und Drehmoment kennen; Gewindetriebe verstehen und anwenden können – Bauteilen freistellen können Elektrotechnische und elektronische Kompetenz: – Elektronische Bauteile und deren Eigenschaften kennen und technische Unterlagen interpretieren können Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik-Kompetenz: – Sensoren und deren Eigenschaften kennen und anwenden können – Aktoren und deren Eigenschaften kennen und anwenden können – Grundstrukturen von Steuerungen (SPS) und deren Anwendung kennen und anwenden können Projektkompetenz: – Einfaches Projektmanagement kennen und in Projektarbeiten anwenden können 7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5 Mechanische und maschinenbauliche Kompetenz – Grundlagen der Maschinendynamik verstehen – Eigenschaften und Anwendungen von Linearachsen kennen Elektrotechnische und elektronische Kompetenz – Verschiedene Methoden zur Weg-, Winkel- und Abstandsmessungen kennen – Eigenschaften und Anwendungen verschiedenster Kleinmotoren kennen – Den Aufbau von Dreiphasen- und Einphasenmaschinen kennen – Pneumatischen und hydraulischen Systeme aufbauen, einsetzen und ansteuern können – Grundbegriffe der Automatisierungstechnik kennen und erklären können – Eigenschaften und Unterschiede gängiger Ein,- und Ausgabegeräte kennen – Grundlagen von sicherheitstechnischen Aspekten kennen – Aufbau, Funktion und Eigenschaften unterschiedlicher Regelsysteme kennen und einsetzen 6. Semester – Kompetenzmodul 6 Kompetenz in Informatik und Informationstechnologie – Aufbau von Mikrocontrollern und SPS kennen – Eigenschaften, und Anwendungsbereiche gängiger Programmiersprachen zur Controller und SPS Programmierung kennen – Aufbau von Kommunikationsmodellen kennen und erklären können – Eigenschaften von gängigen Schnittstellen im und am PC kennen – Unterschiedliche Bussysteme und deren Anwendungsbereiche kennen – Grundlagen zur Datenübertragung kennen und verschiedene Leitertechnologien kennen – Eigenschaften und Leistungsmerkmale unterschiedlicher Speichermedien kennen – Zusammenwirken und Leistungsmerkmale von Komponenten und Peripheriegeräten kennen – Verschiedene Betriebssysteme und deren Unterschiede kennen 8. Klasse 7. Semester – Kompetenzmodul 7 Projektkompetenz – Grundlegendes Projekt-Management durchführen können – Arbeitsabläufe vorbereiten und planen können – Technische Dokumentation lesen und anfertigen können Sicherheits- und Qualitäts-Kompetenzen – Grundlagen der Maschinensicherheit und Schutzmaßnahmen von mechatronischen Systemen erklären können – Grundlagen der EMV erklären können – Aspekte zu Recycling und Umweltschutz diskutieren können – Grundbegriffe der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements benennen und erklären können Mechanische und maschinenbauliche Kompetenz – Eigenschaften, Verarbeitungsmöglichkeiten und Einsatzbereiche von Werkstoffen erklären können – Grundlagen der Werkstoffbearbeitung erklären können – Grundlagen von Statik und Reibung erklären können – Grundbegriffe der Festigkeitslehre benennen und erklären können – Grundlegende Berechnungen durchführen können – Grundbegriffe der Dynamik benennen und erklären können – Grundlagen der Antriebsmechanik erklären können – Grundlegende Berechnungen durchführen können – Grundlagen der Verbindungstechnik erklären können – Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Verbindungen diskutieren können – Grundlagen und Einsatzbereiche von hydraulischen und pneumatischen Systemen erklären können – Grundlagen der Prüftechnik und der verwendeten Prüfmittel erklären können 8. Semester – Kompetenzmodul 8 Elektrotechnische und elektronische Kompetenz – Kenngrößen der Gleichstromtechnik benennen und erklären können – Grundlegende Berechnungen durchführen können – Grundprinzipien des Elektromagnetismus erklären können – Kenngrößen der Wechsel- und Drehstromtechnik benennen und erklären können – Grundlegende Berechnungen durchführen können – Eigenschaften und Einsatzgebiete von Halbleiterbauelementen erklären können – Grundschaltungen mit Halbleiterbauelementen dimensionieren können – Eigenschaften und Einsatzgebiete von unterschiedlichen Antrieben erklären können – Eigenschaften und Einsatzgebiete von unterschiedlichen Sensoren erklären können – Grundlagen der Digitaltechnik erklären können – Funktionsweise und Einsatzgebiete von DA- und AD-Wandlern erklären können – Grundbegriffe der Automatisierungstechnik benennen und erklären können – Messtechnische Grundprinzipien erklären können – Grundlagen der Regelungstechnik erklären können – Grundlagen der Leistungselektronik erklären können Kompetenz in Informatik und Informationstechnologie – Programmiergrundlagen erklären können – Entwurfsunterlagen und Dokumentation erstellen können – Grundbegriffe der Steuerungstechnik erklären können – Eigenschaften und Einsatzgebiete, sowie Vor- und Nachteile unterschiedlicher Steuerungs-Systeme erklären können – Arten von Benutzerschnittstellen und deren Einsatzgebiete sowie Vor- und Nachteile benennen und erklären können – Grundbegriffe der Übertragungstechnik benennen und erklären können – Eigenschaften und Einsatzgebiete, sowie Vor- und Nachteile unterschiedlicher Netzwerke und Bus-Systeme erklären können – Computerhardware benennen und erklären können – Betriebssysteme und Anwenderprogramme benennen und erklären können

WERKSTÄTTENLABOR

Bildungs- und Lehraufgabe (6. bis 8. Klasse): Folgende Kompetenzen im Werkstättenlabor erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können: – anfallende Mess- und Prüfaufgaben lösen und dokumentieren. – praxisnahe Projekte mit den Instrumenten der Planung, des Projektmanagements und der Fertigungs- und Qualitätssicherung abwickeln. Didaktische Grundsätze (6. bis 8. Klasse): Das Werkstättenlabor ist eine Vertiefung des Werkstättenunterrichts. Es soll mit Hilfe von technischen Hilfsmitteln den Lehrstoff aus der Praxis veranschaulichen. Auf die Dokumentation der einzelnen Arbeitsprozesse soll besonderer Wert gelegt werden. Bei den Arbeiten in der Arbeitsvorbereitung ist neben den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten auch auf die Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler zu achten. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3 Mechanische Kompetenz – Mit pneumatischen Systemen arbeiten und deren Dokumentation erstellen Elektrotechnische und elektronische Kompetenz – Kenntnisse von CAD-Programmen in der Elektronik zur Erstellung von Leiterplatten – Kenntnisse von Simulationsprogrammen für elektronische Schaltungen 4. Semester – Kompetenzmodul 4 Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik-Kompetenz: – Messen von elektrischen Größen in elektronischen Schaltungen und deren Analyse – Entwerfen und Dokumentieren von SPS-Programmen in diversen Programmiersprachen Projektkompetenz: – Rechnerunterstützte Arbeitsplanung durchführen können – Wartungs- und Messplänen erstellen – Produktionslisten und Beschaffung der Teile erstellen 7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5 Mechanische und maschinenbauliche Kompetenz – Normen für Konstruktionszeichnungen kennen und anwenden können Kompetenz in Informatik und Informationstechnologie – Programmentwürfe anhand praktischer Übungen ausarbeiten und analysieren können – Aufbau, Inbetriebnahme und Reparatur von Steuerungen und einfacher Regelkreise durchführen können 6. Semester – Kompetenzmodul 6 Mechanische und maschinenbauliche Kompetenz – Mechatronische Geräte zerlegen, reparieren und zusammenbauen können Kompetenz in Informatik und Informationstechnologie – SPS-Programme in den genormten Programmiersprachen planen, erstellen und ausführen können – Programme auf einem Robotiksystem erstellen und testen können 8. Klasse 7. Semester – Kompetenzmodul 7 – Lösungsvarianten für individuelle mechatronische Projekte konzipieren und ausarbeiten können – Ausgearbeitete Konzepte nach technischen und wirtschaftlichen Aspekten evaluieren und bewerten können – Software-Designunterlagen für die im Zuge des Projekts anfallenden Software-Module erstellen können 8. Semester – Kompetenzmodul 8 – Geplante Software-Module implementieren, simulieren und testen können – Implementierte Software-Module integrieren und testen können

BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE

Wie aa) Maschinenbautechnik.

cc) Tischlereitechnik

WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse): Folgende Kompetenzen im Werkstättenunterricht erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können: – Werk- und Hilfsstoffe beurteilen, fachgerecht auswählen, bearbeiten, sachgemäß lagern und gegebenenfalls umweltgerecht entsorgen können – Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Vorrichtungen unter Bedachtnahme der Unfallverhütung zu rüsten, bedienen und zu warten – Im Bereich Arbeitsvorbereitung, sowohl auf CAD als auch in Form eines Brettaufrisses, das Werkstück planen und eine Materialliste erstellen – Nach handwerklichen Regeln das Werkstück selbstständig herstellen und in exakter Fachsprache analysieren und präsentieren – Mit der Unfallverhütung vertraut machen und die notwendigen Schutzmaßnahmen anwenden können Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse): Der fachtheoretische und fachpraktische Unterricht ist übergreifend aufeinander abgestimmt und eng miteinander verbunden, damit die Schülerinnen und Schüler logische Schlussfolgerungen ziehen und Theorie und Praxis zusammenführen können. Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist auf die Anwendbarkeit der beruflichen Praxis abzustimmen. Zu Beginn der Ausbildung in der 5. Klasse fertigen die Schülerinnen und Schüler das gleiche Stück. Sie sollen die Grundbegriffe der Möbelkonstruktion Schritt für Schritt nach Anleitung der Lehrkraft kennen lernen. Das vorzugsweise aus Massivholz hergestellte Möbel (zB Zirbentruhe) dürfen die Schülerinnen und Schüler nach der Fertigung für sich behalten. Dies sollzusätzlich die Motivation erhöhen. Auch in der 6. Klasse sollten die Schülerinnen und Schüler das gleiche Möbel (zB Schreibtisch) fertigen. Da in dieser Klasse die Schülerinnen und Schüler das erste Mal an den Maschinen arbeiten, muss die Lehrkraft nach dem eigenen Vorzeigen die Schülerinnen und Schüler einzeln bezüglich richtiger Handhabung einweisen, gewissenhaft kontrollieren und – wenn nötig – korrigieren. Die richtige Körperhaltung und die Bedienung der Maschinen hat elementare Bedeutung. Es erweist sich als sinnvoll, dass jede Schülerin und jeder Schüler ein kleines Werkstück (zB Blumentischchen), an dem möglichst alle Standardmaschinengänge vorkommen, fertigen. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen. Um Unfälle zu verhindern, sollte die Lehrkraft einen guten Überblick über die Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler haben. In der 7. Klasse werden praxisorientierte Auftragsarbeiten übernommen. Die Lehrkraft entscheidet, ob die herangetragenen Aufträge in das Ausbildungsbild passen. Die Schülerinnen und Schüler sollen in diesem Ausbildungsstadium bereits eigenverantwortlich arbeiten. Die Lehrkraft wirkt beratend mit, weist auf Probleme hin und greift nur bei schwierigen Situationen manuell ein. Prinzipiell sollten im Handwerksunterricht Fehler und Mängel an Arbeiten mit den Schülerinnen und Schülern sachlich besprochen werden, wobei auf gut durchgeführte Arbeitsgänge mit Lob hinzuweisen ist. Jede Werkstätteneinheit ist zu beurteilen. Beurteilungskriterien sind fachgerechtes, präzises Arbeiten, Fleiß und der sorgsame Umgang mit Materialien, Werkzeugen und Maschinen. Zur besseren Absicherung des Erlernten, ist ein Werkstattwochenbuch zu führen. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 5. Klasse, (1. und 2. Semester) – Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen an Werkzeugen und Geräten anwenden können – Handwerkzeuge, Handmaschinen und Geräte handhaben und instand halten – Ein Kleinmöbel von Hand, an dem die Lehrinhalte vermittelt werden, herstellen – Kenntnisse über Auswahl des Holzes, Messen und Reißen sowie Schneiden, Stemmen, Bohren, Schleifen und Verleimen von Hölzern erwerben – Schlitz- und Zapfen-, Zinken-, Grat-, Lamello- und Dübelverbindungen herstellen können – Einfache Furnierarbeiten sowie Oberflächenbehandlungen durchführen 6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3 – Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen an Maschinen und Geräten anwenden können – Standardmaschinen bedienen und einfache Arbeiten an CNC-Maschinen durchführen können – Kenntnisse in Wartung und Pflege der Maschinen erwerben 4. Semester – Kompetenzmodul 4 – Einfache Möbelstücke herstellen, deren Planung mit CAD-Unterstützung oder in Form eines Bretteraufrisses erfolgt – Eck-, Korpus und Holzverbindungen herstellen – Holzauswahl und Furniertechniken beherrschen – Mechanische und chemische Oberflächenbehandlungen anwenden – Möbeltüren mit Standardbeschlägen anschlagen können 7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5 – Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen an Maschinen und Geräten anwenden können – Komplexere Arbeiten an Standard- und CNC-gesteuerten Maschinen durchführen – Säge-, Hobel-, Fräs-, und Bohrarbeiten mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad durchführen – Schleif und Furnierarbeiten ausführen – Holzverbindungen herstellen und Verleimungen durchführen – Diverse Sonderbeschläge händisch anschlagen und einstellen können – Naturmaße nehmen, in eine CAD-Werkzeichnung übertragen und eine daraus eine Materialliste erarbeiten 6. Semester – Kompetenzmodul 6 – Einen Arbeits- und Einsatzplan anhand eines Auftragsprojektes erstellen und in Form einer Teamarbeit fertigen – Einzelne Werkstücke mit höherem Schwierigkeitsgrad im Bereich Möbel-, Innenausbau und Bautischlerei herstellen – CNC-Arbeitsabläufe programmieren und dazugehörigen Datentransfer mit fachspezifischer Software durchführen – Mechanische, physikalische und chemische Oberflächenbehandlungen anwenden – Projektmanagement an einem gewählten Werkstück umsetzen 8. Klasse 7. Semester – Kompetenzmodul 7 – Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen an Maschinen und Geräten anwenden können – Ein selbst entworfenes und konzipiertes Werkstück mit gehobenem Schwierigkeitsgrad eigenständig herstellen und die dafür notwendigen Materialien selbst auswählen und beschaffen 8. Semester – Kompetenzmodul 8 – CNC–Technologie vertiefen und die dazugehörigen Programme optimieren – Funktionsprüfung, Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung durchführen – Das selbst entworfene und gefertigte Werkstück in exakter Fachsprache präsentieren und analysieren – Zweiwöchige praktische Klausur als Teil des Technikerprojektes: Fertigung der zuvor eigenständig geplanten praktischen Hausarbeit im Konstruktionslehre-Unterricht im Umfang von 60 bis 80 Arbeitsstunden

FACHKUNDE (WERKZEUG-, MATERIAL- UND STILKUNDE)

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse): Folgende Kompetenzen im Unterrichtsgegenstand Konstruktionslehre erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können: – Kenntnisse über den Rohstoff Holz und Holzwerkstoffe erwerben – Kenntnisse über die in der Tischlerei üblichen Werk- und Hilfsstoffe, sowie über die Halbfabrikate und Oberflächenmittel aneignen – Die berufsspezifischen Werkzeuge, Vorrichtungen und Geräte nach dem Stand der Technik kennen, ihre Anwendung verstehen und über die Gefahren Bescheid wissen – Sich mit der Ausstattung und Ergonomie seines Arbeitsplatzes vertraut machen – Die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken kennen – Mit den Themenbereichen Möbel-, Türen- und Fensterbau, sowie Innenaus- und Stiegenbau vertraut sein – Sich mit der Bauphysik und mit den Grundlagen der Mess- und Prüftechnik auseinandersetzen – Kenntnisse über Automatisierungs- und Steuerungstechnik haben und vertieft zu einzelnen Lehrstoffinhalten fächerübergreifend komplexe Aufgaben lösen können – Kenntnisse über Wesenszüge der Stilepochen insbesondere im Möbelbau aneignen, über deren Konstruktion Bescheid wissen und Stilmöbel analysieren können – Im Rahmen der Gefahrenunterweisung mit den Sicherheits-, Bau-, Umwelt- und Brandschutzvorschriften vertraut sein Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse): Der fachtheoretische Unterricht wird mit dem Handwerksunterricht abgestimmt. Die Inhalte werden analog vermittelt, damit das Verstehen des Sachverhaltes den Schülerinnen und Schülern erleichtert wird. Querverbindungen sollten bei der Holzoberflächenbehandlung (Säuren, Laugen, Bleichmittel, Lacke) zum Fach Chemie, im bautechnischen Bereich zum Fach Physik und im Stilkundeunterricht zum Fach Geschichte hergestellt werden. In Maschinen- und Oberflächenkunde ist zum Schutze der Gesundheit und zur Achtung auf die Umwelt auf diverse Vorschriften und Gefahren hinzuweisen und vorzugsweise mit exemplarischen Beispielen zu hinterlegen. Von der 5. bis 7. Klasse ist pro Semester je eine einstündige Schularbeit und in der 8.Klasse eine einstündige Schularbeit pro Schuljahr durchzuführen. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 5. Klasse (1. und 2. Semester) – Das Berufsbild des Tischlereitechnikers kennen – Die Tischlerwerkstätte und deren strukturierten Arbeitsablauf erklären können – Die Sicherheitsvorschriften, Unfallgefahren, Ergonomie und Ausstattung in der Tischlerei kennen – Alle Handwerkzeuge und Arbeitsgeräte anwenden können – Die Bedeutung und Wirkungen des Ökosystems Wald erkennen – Die Entstehung, die Anatomie und die Eigenschaften des Holzes kennen – Das Arbeiten des Holzes verstehen und dazu die konstruktiven Maßnahmen erkennen – Die technischen und ästhetischen Eigenschaften verstehen und Holzfehler und Holzkrankheiten erkennen – Die wichtigsten einheimischen und tropischen Hölzer nennen und erkennen – Die Leime in natürlicher und synthetischer Form nennen – Grundkonstruktionsarten im Möbelbau unterscheiden können 6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3 Werkstoffkunde – Die wichtigsten einheimischen und tropischen Furniere erkennen und ihre Herstellung kennen – Die Plattenwerkstoffe und Kunststoffe, die in der Tischlerei verwendet werden, kennen Maschinenkunde – Die technologischen Grundbegriffe an Maschinen anführen – Die Wartung und Pflege von Holzbearbeitungsmaschinen verstehen – Den Aufbau, Einsatzbereich, Handhabung und Unfallverhütung von Elektrohandmaschinen, Standardmaschinen und Spezialmaschinen begreifen 4. Semester – Kompetenzmodul 4 Werkstoffkunde – Die mechanischen und chemischen Oberflächenbehandlungsarten nennen – Die Befestigungstechniken bei der Montage anführen – Hilfsstoffe in der Tischlerei nennen Maschinenkunde – Verwendung, Aufbau und Arten von CNC-Maschinen nennen – Maschinen für die spanlose Bearbeitungen, Geräte und Anlagen zur Oberflächenbehandlung erklären können. – Holztrocknungsanlagen, Druckluftanlagen, Maschinen und Geräte zur Abfallbeseitigung aufzählen und erklären 7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5 – Die allgemeinen Bauarbeiten des Tischlers wie Bauvorschriften, Normen und Bauphysik verstehen und nennen können – Bei Fenster und Fenstertüren über die Konstruktionen, die Gütemerkmale und die Beanspruchungsklassen, sowie über Beschlag, Verglasung und konstruktiven Holzschutz Bescheid wissen – Die Fensterladenkonstruktionen aufzählen und erklären 6. Semester – Kompetenzmodul 6 – Den Aufbau von Innen- und Außentüren kennen und beschreiben – Wand- und Deckenverkleidungen, Trennwände und Holzfußböden unterscheiden und erklären. – Die Maße und Vorschriften beim Treppenbau nennen, sowie diverse Konstruktionsarten verstehen – Komplexe Aufgaben in der Bauphysik, wie U-Wert-Berechnung von mehrschaligen Baukörpern mit Lambdagröße und Wärmeleitzahl, lösen 8. Klasse – Kompetenzmodul 7 7. Semester – Die Stilepochen von der Antike bis zur Gegenwart kennen und beschreiben 8. Semester – Kompetenzmodul 8 – Die Zierformen, Stilelemente, Oberflächen und Techniken des Möbelbaus von der Gotik bis zur Moderne aufzählen und verstehen – Wiederholung und Festigung des gesamten Lehrstoffes in Hinblick auf die Lehrabschlussprüfung

FACHZEICHNEN UND KONSTRUKTIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse): Folgende Kompetenzen im Unterrichtsgegenstand Fachzeichnen und Konstruktionslehre erwerben und diese auch fächerübergreifend anwenden können: Die Grundlagen von holztechnischen Zeichnungen verstehen und in der Lage sein, normgetreue Zeichnungen zu erstellen Selbstständiges Entwerfen beherrschen, Freihandskizzen anfertigen und bis zur Detailplanung ein ausführungsreifes Werkstück mit praxisnahen CAD-Softwaresystemen zeichnen können Um die räumliche Vorstellung zu erhöhen, den Entwurf in dreidimensionaler und perspektivischer Ansicht darstellen können Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse): Die Schüler sind mit der CAD-Software und deren Bedienung vertraut zu machen Die holzspezifische Zeichennorm im Zeichenprogramm definieren Die Entwicklung des Formgefühls, Design und der Proportion ist durch Freihandübungen zu fördern. Weiter ist in diesem Zusammenhang eine Zusammenarbeit mit dem Unterrichtsfach Kunst und Gestaltung anzustreben Von der 5. bis 7. Klasse ist pro Semester je eine zweistündige Schularbeit und in der 8. Klasse ist pro Semester eine zweistündige Schularbeit durchzuführen Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 5. Klasse (1. und 2. Semester) – Die Bedienungselemente des fachspezifischen CAD-Programmes anwenden – Die Zeichennormen und Zeichnungshilfen verstehen – Isometrische Darstellungen von Werkstücken verstehen – Die Rahmen-, Korpus-, Breiten-, Längs- und Gratverbindungen begreifen – Sockel-, Rückwand-, Laden-, und Möbeltürkonstruktionen, sowie Türanschläge erkennen – Aus einem Lehrstück, welches in der Werkstätte gefertigt wird, eine Übersichtszeichnung, eine Schnittzeichnung und die Details erstellen 6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3 Die Möbelbaugrundkonstruktionen wie Bretterbau, Rahmenbau, Stollenbau, Plattenbau unterscheiden können 4. Semester – Kompetenzmodul 4 – Von vorgegebenen Entwürfen eine Freihandskizze, Entwurf und Übersichtszeichnung, sowie Schnitt- und Detailzeichnung konstruktiv erstellen können – Kenntnisse einfacher Fensterarten und Türen erwerben – Anhand eines gewählten Werkstückes ein Projektmanagement erstellen 7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5 – Möblierungsplan anhand eines selbst entworfenen Wohnungsgrundrisses, Symbole (Küche, Wohnzimmer, Bad, Vorraum, Stiege) erstellen – Grundrisse von Küchen und aus ihnen resultierenden Ansichten darstellen – Isolierglasfenster in der Ansicht, sowie im Grundriss- und Kreuzrissschnitt erarbeiten 6. Semester – Kompetenzmodul 6 – Innen- und Außentüren konstruieren – Kenntnisse über Stiegenkonstruktionen, Steigungsverhältnissen und gewendelten Treppen erwerben – Dreidimensionale und perspektivische Darstellung von Möbeln erarbeiten – Selbstentwurf eines Möbels als Vorübung auf das Gesellenstück planen – Eine Übersichtszeichnung bis hin zur perspektivischen Darstellung selbstständig durchkonstruieren 8. Klasse – Kompetenzmodul 7 7. Semester – Abschlussstück, bzw. Gesellenstück mit Projektmanagement erarbeiten 8. Semester – Kompetenzmodul 8 – Abschlussstück, bzw. Gesellenstück mit Projektmanagement abschließen

BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE

Wie aa) Maschinenbautechnik.

dd) TISCHLEREI

FACHPRAXIS

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse): Das Bildungsziel ist auf die Entwicklung einer umfassenden Handlungskompetenz sowohl im privaten, beruflichen als auch im gesellschaftlichen Leben ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen – sind im Gegenstand Fachpraxis zum selbstständigen, eigenverantwortlichen und lösungsorientierten Handeln motiviert und befähigt, – sind fähig, berufsbezogene und gesundheitliche Belastungen zu erkennen und möglichen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken. Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse): Die Unterrichtsplanung (Vorbereitung) im Unterrichtsgegenstand Fachpraxis erfordert von den Lehrerinnen und Lehrern die Konkretisierung des allgemeinen Bildungszieles sowie der Bildungs- und Lehraufgaben durch die Festlegung der Unterrichtsziele sowie der Methoden und Medien für den Unterricht. Die Unterrichtsplanung im Gegenstand Fachpraxis hat einerseits den Erfordernissen des Lehrplanes zu entsprechen und andererseits didaktisch angemessen auf die Fähigkeiten, Bedürfnisse und Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie auf aktuelle Ereignisse und Berufsnotwendigkeiten zur Ablegung der praktischen Lehrabschlussprüfung einzugehen. Bei der Einschätzung der individuellen Lernfähigkeit von Schülerinnen und Schülern mit einer anderen Erstsprache ist immer eine etwaige Diskrepanz zwischen vorhandenen Möglichkeiten und tatsächlicher Ausdrucksfähigkeit zu berücksichtigen. Bei der qualitativen und quantitativen Aufbereitung der Lehrinhalte des Gegenstandes Fachpraxis und der Festlegung der Unterrichtsmethoden ist vom Bildungsstand der Schülerinnen und Schüler sowie von deren Lebens- und Berufswelt auszugehen. Der fachpraktische Unterricht ist handlungsorientiert zu gestalten und hat sich an den Anforderungen der beruflichen Praxis und der Lehrabschlussprüfung zu orientieren. Bei der Unterrichtsgestaltung sind die Wissens-, Erkenntnis- und Anwendungsdimension sowie die personale und soziale Dimension zu berücksichtigen. Eine detaillierte Rückmeldung über die jeweiligen Lernfortschritte, über die aktuelle Ausprägung von Stärken und Schwächen sowie über die erreichte Leistung (erworbene Kompetenzen) ist wichtig und steht auch bei der Leistungsbeurteilung im Vordergrund. Klar definierte und transparente Bewertungskriterien sollen Anleitung zur Selbsteinschätzung bieten sowie Motivation, Ausdauer und Selbstvertrauen der Schülerinnen und Schüler positiv beeinflussen. Zur Leistungsfeststellung sollen praxis- und lebensnahe Aufgabenstellungen herangezogen werden, auf rein reproduzierendes Wissen ausgerichtete Leistungsfeststellungen sind zu vermeiden. Zum Zweck der koordinierten Unterrichtsarbeit und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten hat die Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer untereinander zu erfolgen. Eine detaillierte Rückmeldung über die jeweiligen Lernfortschritte, über die aktuelle Ausprägung von Stärken und Schwächen sowie über die erreichte Leistung (erworbene Kompetenzen) ist wichtig und steht auch bei der Leistungsbeurteilung im Vordergrund. Klar definierte und transparente Bewertungskriterien sollen Anleitung zur Selbsteinschätzung bieten sowie Motivation, Ausdauer und Selbstvertrauen der Schülerinnen und Schüler positiv beeinflussen. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 5. Klasse (1. und 2. Semester) Arbeitsplatzvorbereitung – Die Schülerinnen und Schüler kennen die Werkstättenordnung und wissen über den Werkstättenbetrieb und Unfallverhütung Bescheid. Sie kennen den Alarmplan und den kürzesten Fluchtweg. – Die Schülerinnen und Schüler kennen die einzelnen Werkzeuge und deren Verwendungszweck. – Die Schülerinnen und Schüler können an einer Hobelbank mit dem Werkstoff Holz arbeiten, ohne sich oder andere zu gefährden. Einfache Arbeiten – Die Schülerinnen und Schüler können Einfache Arbeiten mit Säge, Hobel und Stemmeisen durchführen. Werkzeuge – Die Schülerinnen und Schüler kennen die korrekte Handhabung der Werkzeuge und sind in der Lage diese instandzuhalten. Sie kennen Arbeitsbehelfe und können Schutzausrüstungen fachgerecht verwenden. Manuelle Arbeiten – Die Schülerinnen und Schüler können grundlegend messen, anreißen, hobeln, sägen, stemmen, bohren, putzen, schleifen, schweifen, schlitzen, zinken und dübeln. Arbeiten mit Maschinen – Die Schülerinnen und Schüler kennen die einschlägigen Sicherheitsvorschriften für das Arbeiten an Holzverarbeitungsmaschinen und können diese in der Praxis anwenden. – Die Schülerinnen und Schüler können an Holzbearbeitungsmaschinen einfache Arbeiten durchführen. 6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3 Lesen von Zeichnungen, Plänen und Skizzen – Die Schülerinnen und Schüler verstehen den Inhalt von Zeichnungen und Plänen und können darauf basierende Arbeiten verrichten. Manuelle Arbeiten – Die Schülerinnen und Schüler können messen, anreißen, aufreißen, hobeln, sägen, stemmen, bohren, putzen, schleifen, schweifen, fügen, schlitzen, zinken, dübeln, fräsen, graten, lamellieren, leimen und kleben. – Die Schülerinnen und Schüler können komplette Werkstücke zusammenbauen und deren Funktion prüfen. Arbeiten mit Maschinen – Die Schülerinnen und Schüler können Holzbearbeitungsmaschinen rüsten, einstellen, bedienen und überwachen. 4. Semester – Kompetenzmodul 4 Manuelle Arbeiten – Die Schülerinnen und Schüler perfektionieren ihre Kenntnisse des Messens, Anreißens, Aufreißens, Hobelns, Sägens, Stemmens, Bohrens, Putzens, Schleifens, Schweifens, Fügens, Schlitzens, Zinkens, Dübelns, Fräsens, Gratens, Lamellierens, Leimens und Klebens. Oberflächenbearbeitung – Die Schülerinnen und Schüler können passende Furniere auswählen, diese bearbeiten und aufleimen. – Die Schülerinnen und Schüler können Massivholz und furnierten Möbelteile materialschonend schleifen. – Die Schülerinnen und Schüler können beizen und mit Pinseln und Spritze lackieren – Die Schülerinnen und Schüler können Holz imprägnieren und Lasuren aufbringen. Arbeiten mit Maschinen – Die Schülerinnen und Schüler können Holzbearbeitungsmaschinen und deren Zusatzgeräte und Anlagen, auch unter Verwendung rechnergestützter Systeme bedienen. 7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5 Planung und Qualitätskontrolle – Die Schülerinnen und Schüler können einfache Werkstücke planen, entwerfen und herstellen. – Die Schülerinnen und Schüler können die Funktion fertig zusammengebauter Werkstücke prüfen und einer Qualitätskontrolle unterziehen. Manuelle Arbeiten – Die Schülerinnen und Schüler können Beschläge einlassen bzw. montieren und beherrschen facheinschlägige Montage- und Befestigungstechniken. – Die Schülerinnen und Schüler können Oberflächen mittels Aufleimern und Furnieren gestalten. Arbeiten mit Maschinen – Die Schülerinnen und Schüler rüsten Standardholzbearbeitungsmaschinen und stellen diese entsprechend den Anforderungen ein. – Die Schülerinnen und Schüler wenden rationeller Fertigungsmethoden um Arbeitsabläufe effizient durchzuführen. – Die Schülerinnen und Schüler fräsen Profile an geraden und geschweiften Möbelteilen. 6. Semester – Kompetenzmodul 6 Manuelle Arbeiten – Die Schülerinnen und Schüler fertigen auftragsbezogen Möbelstücke an und perfektionieren dabei das bislang gelernte. Arbeiten mit Maschinen – Die Schülerinnen und Schüler arbeiten an Spezialholzbearbeitungsmaschinen. – Die Schülerinnen und Schüler beherrschen die Grundkenntnisse von Drechselarbeiten. – Die Schülerinnen und Schüler beherrschen die Grundkenntnisse der CNC-Technik. 8. Klasse 7. Semester – Kompetenzmodul 7 Wirtschaftliche Grundlagen der Tischlerei – Die Schülerinnen und Schüler führen Vor- und Nachkalkulation von Aufträgen durch. Sie können Bestellvorgänge durchführen, sie können eine sinnvolle Lagerhaltung organisieren und EDV-geschützt Aufträge abwickeln. Anfertigen kompletter Möbel – Die Schülerinnen und Schüler können Fräseschablonen herstellen. – Die Schülerinnen und Schüler können programmgesteuerten Holzbearbeitungsmaschinen bedienen. – Die Schülerinnen und Schüler können Fenster und Türen mit Spezialbeschlägen herstellen. CNC-Technik – Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, CNC-Technik unter Verwendung verschiedener Spannvorrichtungen praktisch anzuwenden. 8. Semester – Kompetenzmodul 8 Qualitätsmanagement – Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage die Qualität der erzeugten Stücke zu kontrollieren. Anfertigen kompletter Möbel – Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage anspruchsvolle Möbel herzustellen. CNC-Technik – Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, mittels CNC-Technik komplex geformte Möbelteile herzustellen.

FACHKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse): Die Absolventinnen und Absolventen – können unter Einsatz ihrer Fach- und Methodenkompetenz sowie ihrer sozialen und personalen Kompetenz berufliche und außerberufliche Herausforderungen bewältigen, – haben Lerntechniken und Lernstrategien weiterentwickelt und können diese für das lebenslange Lernen einsetzen, – kennen die Bedeutung eines wertschätzenden Umgangs mit ihrer Umwelt, sind sich ihrer sozialen Verantwortung bewusst und verfügen über entsprechende Handlungskompetenz. Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse): Es ist im Unterrichtsfach Fachkunde auf die Vermittlung einer gut fundierten Basisausbildung für den Lehrberuf Tischlerei sowie zur Vorbereitung des Fachgespräches bei der Lehrabschlussprüfung Bedacht zu nehmen. Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung und der nachhaltigen Festigung grundlegender Fertigkeiten und Kenntnisse ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Die Kompetenzbereiche sind gegenstandsübergreifend aufgebaut, daher sind Teamabsprachen zwischen den Lehrerinnen und Lehrern erforderlich. Normen und Richtlinien sind nicht gesondert zu unterrichten, sondern in die jeweilige Handlungssituation anwendungsbezogen zu integrieren. Im Unterricht im Gegenstand Fachkunde und insbesondere bei Präsentationen durch Schülerinnen und Schüler ist auf die adäquate Verwendung von Fachbegriffen zu achten. Produktorientierte Arbeitsformen mit schriftlicher oder dokumentierender Komponente – wie zB Portfolio-Präsentationen oder Projektarbeiten – sind für die Entwicklung der personalen Kompetenz sowie zur Förderung der Fähigkeit zur Selbsteinschätzung geeignet. Die Anwendung elektronischer Medien im Unterricht wird ausdrücklich empfohlen. Bei der Unterrichtsplanung für den Gegenstand Fachkunde und Erarbeitung von Aufgabenstellungen sind die Querverbindungen zu anderen Pflichtgegenständen zu berücksichtigen. Im Unterricht sind komplexe Aufgabenstellungen einzusetzen, welche die Schülerinnen und Schüler zur selbstständigen Planung, Durchführung, Überprüfung, Korrektur und Bewertung praxisnaher Arbeiten führen und den Kompetenzaufbau fördern. Bei der Gestaltung von schriftlichen Überprüfungen und Schularbeiten im Gegenstand Fachkunde ist zu berücksichtigen, dass das Lösen anwendungsbezogener Aufgabenstellungen mehr Zeit erfordert. Dem Berufsleben entsprechend empfiehlt es sich, Unterlagen, Nachschlagewerke und technische Hilfsmittel auch bei der Leistungsfeststellung zuzulassen. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 5. Klasse (1. und 2. Semester) Hygroskopie – Die Schülerinnen und Schüler verstehen die wasseranziehende Eigenschaft des Holzes und wissen deren Auswirkungen auf Dimension und Form des Holzes. – Die Schülerinnen und Schüler kennen Quell und Schwundverhalten von Holz und können Näherungswerte in Prozent sowohl in axialer, radialer und tangentialer Holzrichtung nennen. – Die Schülerinnen und Schüler können die Vorgänge bei der Trocknung des Holzes bis zum Fasersättigungspunkt erklären, kennen den Feuchtegehalt in Prozent im Bereich des Fasersättigungspunktes und wissen über dessen Bedeutung auf das Schwind- und Quellverhalten. – Die Schülerinnen und Schüler können die zu erwartende Holzfeuchte in Prozent in einem gegebenen Raumklima (abgängig von Luftfeuchte und Temperatur) bestimmen. – Die Schülerinnen und Schüler können die zu erwartende Dimensionsänderung bei Trocknung eines Stück Holzes von einem Ausgangsfeuchtegehalt zum Zielfeuchtegehalt berechnen. Werkstoff Holz – Holzhandelsware – Die Schülerinnen und Schüler kennen Holzbestandteile wie Lignin, Zellulose und Begleitstoffe. – Die Schülerinnen und Schüler kennen den makroskopischen Aufbau eines Holzstammes (Stammscheibe) und können Baumarten anhand der Art der Verkernung unterscheiden sowie die Laubbaumarten anhand ihrer Porenverteilung klassifizieren. – Die Schülerinnen und Schüler wissen über die Gebräuchlichkeit des Holzhandels Bescheid. – Die Schülerinnen und Schüler kennen die gebräuchlichen Holzeinschnittverfahren und die entsprechenden Maschinen/Anlagen dazu. – Die Schülerinnen und Schüler kennen Schnittholzhandelsbegriffe und die entsprechenden Holzhandelsmaßeinheiten. – Die Schülerinnen und Schüler kennen die Definition von „Holzfehler“, können diese nennen und wissen über deren positive oder negative Auswirkung auf den Wert des Holzes Werkzeuge – Die Schülerinnen und Schüler kennen einfache Handwerkzeuge und deren Verwendung. – Die Schülerinnen und Schüler können für das für die entsprechende Aufgabe passende Messwerkzeug wählen. – Die Schülerinnen und Schüler können Winkelkontrollwerkzeuge auf Richtigkeit überprüfen. – Die Schülerinnen und Schüler können die Schneidengeometrie anhand von Handsägeblättern und Hobeleisen erklären. – Die Schülerinnen und Schüler können die Abhängigkeiten von verschiedenen Spanwinkeln auf Schnittqualität, Schnittleistung und Schnittkraft erklären. Holzbestimmung/Holzerkennung – Die Schülerinnen und Schüler kennen die wichtigsten heimischen Nadelbaumarten sowie deren Holzmerkmale, deren Holzeigenschaften sowie Verwendungsmöglichkeiten. – Die Schülerinnen und Schüler kennen die wichtigsten heimischen ringporigen Laubholzarten sowie deren Holzmerkmale, deren Holzeigenschaften sowie Verwendungsmöglichkeiten. – Die Schülerinnen und Schüler kennen die wichtigsten heimischen zerstreutporigen Laubholzarten sowie deren Holzmerkmale, deren Holzeigenschaften sowie Verwendungsmöglichkeiten. Oberflächenbehandlung – Die Schülerinnen und Schüler kennen die wichtigsten Vorbereitungsarbeiten zur Oberflächenbearbeitung. – Die Schülerinnen und Schüler kennen Auftragsgeräte und Methoden für einfache Oberflächenbehandlungsmittel wie Öl oder Wachs, Lacke und Beizen. – Die Schülerinnen und Schüler kennen Gefahren im Zusammenhang mit diesen Oberflächenbehandlungsmitteln und können diese nach ökologischen Gesichtspunkten bewerten. – Die Schülerinnen und Schüler kennen den Unterschied zwischen diesen Oberflächenbehandlungsmitteln und können Kunden bei der Entscheidung zwischen diesen beiden Möglichkeiten beraten. Handmaschinen – Die Schülerinnen und Schüler kennen die wichtigsten Handmaschinen, deren Gefahren, Bedienung und Einsatzmöglichkeiten. 6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3 Tischlereimaschinen – Die Schülerinnen und Schüler kennen die wichtigsten Tischlereimaschinen wie Tischkreissäge, Tischfräse, Abrichthobelmaschine, Dickenhobelmaschine, Bandsäge. – Die Schülerinnen und Schüler kennen die Bestandteile der Tischlereimaschinen. – Die Schülerinnen und Schüler kennen die verschiedenen Werkzeuge der Tischfräse, Fräserprüfzeichen, Maßnahmen zur Unfallverhütung, können Schnittgeschwindigkeiten berechnen und an der Maschine einstellen. Zudem kennen sie die gängigsten Arbeitsvorgänge, die an der Tischfräse möglich sind. Sie kennen Begriffe wie Gleich- und Gegenlauf und können die gelernten Erkenntnisse aus dem Bereich Schneidengeometrie auf die Schneiden der Fräswerkzeuge übertragen. – Die Schülerinnen und Schüler können das für den jeweiligen Werkstoff entsprechende Kreissägeblatt mit entsprechender Zahnform und Zahnanzahl wählen, kennen Maßnahmen zur Unfallverhütung und kennen die gängigsten Arbeitsvorgänge, die an der Tischkreissäge möglich sind. Sie können die gelernten Erkenntnisse aus dem Bereich Schneidengeometrie auf die Zahnformen der Kreissägeblätter übertragen. – Die Schülerinnen und Schüler können die beiden Tische der Abrichthobelmaschine nach ihren Anforderungen einstellen, kennen verschiedene Messerwellenarten und Messerbefestigungsarten, Maßnahmen zu Unfallverhütung und Lärmschutz sowie die gängigsten Arbeitsvorgänge, die an der Abrichthobelmaschine möglich sind. – Die Schülerinnen und Schüler können das für den jeweiligen Werkstoff entsprechende Bandsägeblatt mit entsprechender Zähne Anzahl wählen, kennen Methoden zum Wechseln und Verstauen von Bandsägeblättern kennen Maßnahmen zur Unfallverhütung und kennen die gängigsten Arbeitsvorgänge, die an der Bandsäge möglich sind. – Die Schülerinnen und Schüler kennen die am Dickenhobelprozess teilhabenden Bestandteile der Dickenhobelmaschine, Maßnahmen zu Unfallverhütung und Lärmschutz sowie die gängigsten Arbeitsvorgänge, die an der Abrichthobelmaschine möglich sind. Furnier/Furnieren – Die Schülerinnen und Schüler kennen die Vorteile von Furnier, kennen Furnierherstellungsarten, wissen Bescheid über Messer- und Schälfurnier, können Furnierproduktion beschreiben. – Die Schülerinnen und Schüler kennen die Anforderungen an Lagerung und Bezeichnungen am Furnierbund. – Die Schülerinnen und Schüler können anhand eines Fertigungsplans Stücklisten inkl. Bestimmung von Zuschnittmaß und Furniermaß. – Die Schülerinnen und Schüler kennen den Arbeitsablauf beim Furnieren, können Trägermaterial vorbereiten und Furniere zusammensetzen. – Die Schülerinnen und Schüler kennen Leime, die zum Furnieren verwendet werden können. – Die Schülerinnen und Schüler können den notwendigen Pressdruck bestimmen und an den Furnierpressen einstellen. – Die Schülerinnen und Schüler kennen verschiedene Möglichkeiten, um Furnierstreifen zusammenzusetzen (Furnierbilder). Oberflächen – Die Schülerinnen und Schüler kennen Notwendigkeit und Begründung für die Oberflächenbehandlung. – Die Schülerinnen und Schüler kennen Vorbereitungsarbeiten und können verschiedenen Schleifarbeiten die entsprechende Methode nach Anforderung zuordnen. – Die Schülerinnen und Schüler wissen über die Herstellung von Schleifpapieren und können Schleifpapierkörnungen dem Arbeitsschritt entsprechend auswählen. – Die Schülerinnen und Schüler kennen verschiedene Methoden zur Oberflächensanierung. – Die Schülerinnen und Schüler kennen verschiedene Methoden zur mechanischen Oberflächenbehandlung wie Schruppen, Bürsten, Brennen, Kalken, etc. – Die Schülerinnen und Schüler kennen verschiedene Methoden zur chemischen Oberflächenbehandlung wie Bleichen, Aufhellen, Räuchern, Beizen. – Die Schülerinnen und Schüler kennen verschiedene Beizsysteme, können Positiv- und Negativbeizen erklären, kennen Handelsformen von Beizen, Beizauftragsgeräte. – Die Schülerinnen und Schüler kennen die Definition von Lösemittel, kennen Lösemittelarten und Eigenschaften sowie die gesundheitlichen Gefahren von Lösemitteln. – Die Schülerinnen und Schüler kennen verschiedene Oberflächenüberzugssysteme wie Schellack-Politur, Lasuren, Lack, Öl, Wachs und können diese entsprechend der Anforderungen an die Oberfläche auswählen. – Die Schülerinnen und Schüler kennen die Komponenten von Lacken und deren Aufgabe im Lack. – Die Schülerinnen und Schüler verstehen verschiedene lackspezifische Begriffe wie Viskosität, Thixotropie, Anfeuerung, Lagerbeständigkeit, Topfzeit, etc. und können diese Begriffe erklären. – Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Reaktions-Lacksysteme wie Einkomponentenlack, Zweikomponentenlack, PU-Lack, wasserverdünnbare Reaktionslacke, säurehärtende Lacke, etc. unterscheiden. – Die Schülerinnen und Schüler können technische Merkblätter zu Lacken lesen, interpretieren und entsprechende Informationen daraus ziehen. – Die Schülerinnen und Schüler kennen verschiedene Lackierfehler und Ursachen dazu. – Die Schülerinnen und Schüler kennen verschiedene Lackauftragsgeräte und Lackauftragsmöglichkeiten. – Die Schülerinnen und Schüler kennen die Anatomie und Funktion von Lackierpistolen und deren Bestandteile. – Die Schülerinnen und Schüler kennen Lackbeanspruchungsklassen nach Ö-NORM 1605. 4. Semester – Kompetenzmodul 4 Werkstoffe – Die Schülerinnen und Schüler kennen Plattenwerkstoffe aus Massivholz, aus Holzspänen, aus Holzfasern, und sonstige Plattenwerkstoffe wie Schichtstoffplatten, Compactplatten und Mineralstoffplatten. – Die Schülerinnen und Schüler wissen Bescheid über die Bearbeitung von Kanten von Plattenwerkstoffen, kennen verschiedene Kantenmaterialien und deren Eigenschaften. – Die Schülerinnen und Schüler kennen den Werkstoff Glas, wissen über dessen Herstellungsverfahren und Verarbeitung und kennen verschiedene Glasarten. – Die Schülerinnen und Schüler haben Wissen über Metalle, können Eisen und Nichteisen Metalle unterscheiden und beschreiben. Kunststoffe/Hilfsstoffe – Die Schülerinnen und Schüler wissen über die Bedeutung der Kunststoffe für die Tischlerei, können Kunststoffen nach verschiedenen Aspekten unterscheiden. – Die Schülerinnen und Schüler wissen über die Herstellung und Verarbeitung von Kunststoffen. – Die Schülerinnen und Schüler kennen den Unterschied zwischen Leim und Klebstoff und verstehen die physikalischen Vorgänge beim Leimen(Kleben). – Die Schülerinnen und Schüler kennen verschiedene Leimsysteme wie Ein- und Mehrkomponentenleime und können diese Anhand der Anforderungen des Werkstückes den Leim(Klebstoff) auswählen. Zudem kennen sie die Vor- und Nachteile, sowie die Zusammensetzung dieser Leimsysteme. – Die Schülerinnen und Schüler können den Aushärtevorgang bei Leimen erklären und kennen leimspezifische Begriffe wie Reifezeit, Topfzeit, Abbindezeit, und Lagerbeständigkeit. – Die Schülerinnen und Schüler kennen Beanspruchungsgruppen von Leimen nach Ö-NORM EN 204 (D1-D4). – Die Schülerinnen und Schüler kennen verschiedene Leimauftragsgeräte und die verschiedenen möglichen Verleimtemperaturbereiche. Arbeitssicherheit – Die Schülerinnen und Schüler kennen sicherheitstechnische Ausrüstungen an Tischlereimaschinen. – Die Schülerinnen und Schüler kennen Gefahrenstellen an Tischlereimaschinen und Vorkehrungen zur Gefahrensicherung. – Die Schülerinnen und Schüler kennen Anforderungen an NOT-AUS-Leinen, NOT-AUS-Schalter, Zweihandschaltungen sowie sicherheitstechnische Anforderungen an Bedienelemente, sowie Bremseinrichtungen. 7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5 Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation – Die Schülerinnen und Schüler können die Instrumente der computerunterstützten Planung von Produktionsabläufen und der computerunterstützten Erstellung von Fertigungs- sowie Kalkulationsunterlagen anwenden. Bereich Anlagenorientierte Fertigung (CNC) – Die Schülerinnen und Schüler können Konstante und Variable in einer Datenstruktur mittels einer anlagenspezifischen Programmiersprache darstellen und ihre Befehlsstrukturen anwenden. Bereich Materialtechnologie – Die Schülerinnen und Schüler können Materialien und Hilfsstoffe sowie deren Eigenschaften beurteilen und analysieren. Bautischlerei – Die Schülerinnen und Schüler kennen die Konstruktion von Türen, Fenstern, Wand- und Deckenverkleidung sowie Holzfußböden. – Die Schülerinnen und Schüler haben Grundkenntnisse über Konstruktion und Montage von Holzstiegen. 6. Semester – Kompetenzmodul 6 Bereich Arbeitsvorbereitung- Planung und Organisation – Die Schülerinnen und Schüler können computerunterstützt Produktionsabläufe planen, nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen und dokumentieren. Bereich Anlagenorientierte Fertigung (CNC) – Die Schülerinnen und Schüler können zur produktionstechnischen Umsetzung CNC-Anlagen projektorientiert programmieren, eine Auswahl serieller Fertigungsverfahren treffen sowie Verfahrensparameter festlegen. Bereich Werkzeuge und Maschinen – Die Schülerinnen und Schüler können Werkzeug- und Maschineneinsatz prozessbezogen anwenden und industrielle Fertigungskonzepte entwickeln. 8. Klasse 7. Semester – Kompetenzmodul 7 Bereich Arbeitsvorbereitung- Planung und Organisation – Die Schülerinnen und Schüler können computerunterstützt Produktionsabläufe planen, nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen und dokumentieren sowie alternative Fertigungskonzepte erarbeiten und die gewonnenen Datenstrukturen zur innerbetrieblichen Datenmigration aufbereiten. Bereich Anlagenorientierte Fertigung – Die Schülerinnen und Schüler können die Auswahl serieller Fertigungsverfahren sowie deren Verfahrensparameter analysieren und Varianten erarbeiten. Bereich Ökologische Aspekte von Materialien und Arbeitsstoffen – Die Schülerinnen und Schüler können Materialien, Halbfertig- und Fertigprodukte in einem ökologischen Zusammenhang bewerten und analysieren. 8. Semester – Kompetenzmodul 8 Bereich Materialtechnologie – Die Schülerinnen und Schüler können Materialien, Hilfsstoffe und daraus entstehende Produkte sowie deren Eigenschaften ihrem Einsatz entsprechend optimieren und durch Modifikationen Verbesserungsmöglichkeiten erarbeiten. Bereich Werkzeuge und Maschinen – Die Schülerinnen und Schüler können Werkzeug- und Maschineneinsatz prozessbezogen anwenden und industrielle Fertigungskonzepte entwickeln. Bereich Normen und Regelwerke, Qualitätsprüfung und -entwicklung – Die Schülerinnen und Schüler können Methoden zur Qualitätsbestimmung und -sicherung anwenden und analysieren sowie Strategien zur Qualitätssteigerung entwickeln.

FACHZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse): Die Absolventinnen und Absolventen haben ihre Individualität und Kreativität weiterentwickelt sowie ihren Selbstwert gefestigt. Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse): Es ist insbesondere auf die Vermittlung einer gut fundierten Basisausbildung für den Lehrberuf Tischlerei Bedacht zu nehmen. Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung und der nachhaltigen Festigung grundlegender Fertigkeiten und Kenntnisse ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Die Kompetenzbereiche sind gegenstandsübergreifend aufgebaut, daher sind Teamabsprachen zwischen den Lehrerinnen und Lehrern erforderlich. Normen und Richtlinien im Gegenstand Fachzeichnen sind nicht gesondert zu unterrichten, sondern in die jeweilige Handlungssituation anwendungsbezogen zu integrieren. Mathematische Grundlagen sind in Zusammenhang mit den Handlungssituationen zu vermitteln. Eine detaillierte Rückmeldung über die im Gegenstand Fachzeichnen jeweiligen Lernfortschritte, über die aktuelle Ausprägung von Stärken und Schwächen sowie über die erreichte Leistung (erworbene Kompetenzen) ist wichtig und steht auch bei der Leistungsbeurteilung im Vordergrund. Klar definierte und transparente Bewertungskriterien sollen Anleitung zur Selbsteinschätzung bieten sowie Motivation, Ausdauer und Selbstvertrauen der Schülerinnen und Schüler positiv beeinflussen. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 5. Klasse (1. und 2. Semester) Technisches Zeichnen nach Norm – Die Schülerinnen und Schüler kennen die Ö-Norm A6210 und können die darin dargestellten Inhalte in Ihren Zeichnungen verwenden Holzverbindungen – Die Schülerinnen und Schüler kennen die gängigsten Längsholz-, Rahmen-, und Kastenverbindungen und können diese in 3 Tafelprojektion zeichnerisch darstellen Normalrisse und Schnitte – Die Schülerinnen und Schüler können die Begriffe Übersichtszeichnung, Schnittzeichnung und Detailzeichnung erklären und die Zusammenhänge zwischen diesen Zeichnungsarten herstellen. – Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, einfache Möbel (Stockerl) als Übersichtszeichnung Ö-Norm-gerecht darzustellen. – Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, einfache Möbel (Stockerl) als Schnittzeichnung (abgeleitet aus einer Übersichtszeichnung) ö-normgerecht darzustellen. – Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, sinnvolle Details aus einer Schnittzeichnung auszuwählen und als Detailzeichnung ö-normgerecht darzustellen. Möbelzeichnen – Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage Möbelelemente, deren wahre Größe, aufgrund Ihrer Lage, nicht in einer der drei Ansichten einer Dreitafelprojektion ersichtlich ist, in ein der drei Hauptlagen zu drehen (traditioneller Schemel mit geschweiften, schrägen Fußteilen). – Die Schülerinnen und Schüler können aus diesen, in Hauptlage gedrehten Ansichten, die verzerrten Ansichten in Grund-, Auf- oder Kreuzriss entwickeln. Möbelbauarten – Möbelarten – Die Schülerinnen und Schüler kennen die vier gebräuchlichsten Möbelbauarten und sind in der Lage, diese zu beschreiben. – Die Schülerinnen und Schüler können Möbel anhand derer konstruktiven Elemente einer Möbelbauart zuweisen. – Die Schülerinnen und Schüler kennen die vorwiegenden Anwendungen für jede Möbelbauart. – Die Schülerinnen und Schüler können Teile einer Fertigungszeichnung jede dieser Möbelbauarten als Skizze darstellen und erklären. – Die Schülerinnen und Schüler können Möbel nach Kasten- und Gestellmöbel einteilen, und eine Möbelart entsprechend der Anforderungen an das Möbel auswählen. – Die Schülerinnen und Schüler können Möbel nach deren Funktion (Aufbewahren, Sitzen/Ruhen, Arbeiten, ...) einteilen und kennen einige grundlegende Möbelmaße. Konstruktive Bestandteile eines Möbels – Die Schülerinnen und Schüler kennen Sonderkonstruktionen von Möbeln wie Profilelemente, Sockelausschnitte, Kranz- oder Sockelprofile und können solche anhand ästhetischer Kriterien selbst entwickeln. – Die Schülerinnen und Schüler kennen die Anatomie eines Möbels und können die Hauptteile von Möbelkorpussen kennen. – Die Schülerinnen und Schüler kennen verschieden Möglichkeiten zur Gestaltung von Sockeln oder Fußgestellen. – Die Schülerinnen und Schüler kennen verschiedene Möglichkeiten zur konstruktiven Umsetzung von Rückwänden und können diese, anhand von Anforderungen an eine Rückwand auswählen. – Die Schülerinnen und Schüler kennen verschiedene Möglichkeiten zur konstruktiven Umsetzung von Fächern und können diese, anhand von Anforderungen an ein Fach auswählen. – Die Schülerinnen und Schüler kennen Funktion und Konstruktionsmöglichkeiten von Drehtüren. Sie kennen allgemeine Regeln für Drehtüren und können Türen anhand der Bandseite und Aufgehrichtung fachlich unterscheiden. – Die Schülerinnen und Schüler können Drehtüren nach ihrer Lage zum Korpus einteilen und entsprechend der Anforderungen an eine Drehtür auswählen. Zudem können sie entsprechende Bänder für diese Anschlagart auswählen. – Die Schülerinnen und Schüler kennen verschieden Bänder für Drehtüren und diese als Skizze darstellen. – Die Schülerinnen und Schüler kennen verschiedene Möglichkeiten für Mittelanschlüsse bei Möbeldoppeltüren. – Die Schülerinnen und Schüler kennen die Anatomie von Schubladen und können die Einzelteile fachlich richtig bezeichnen. – Die Schülerinnen und Schüler können Schuladen nach ihrer Lage zum Korpus einteilen und entsprechend der Anforderungen an eine Schublade auswählen. – Die Schülerinnen und Schüler kennen Varianten verschiedener, konstruktiver Details von Schubladen und können diese als Skizze darstellen. – Die Schülerinnen und Schüler kennen die Anatomie von Schubladenführungen, können die Einzelteile fachlich richtig bezeichnen und als Skizze darstellen. – Die Schülerinnen und Schüler kennen Varianten von klassischen Schubladenführungen, und können diese als Skizze darstellen. – Die Schülerinnen und Schüler kennen Varianten von mechanischen Schubladenführungen 6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3 Konstruktive Bestandteile eines Möbels – Die Schülerinnen und Schüler kennen Funktion und Konstruktionsmöglichkeiten von Klappen. Sie können Klappen anhand ihrer Öffnungsrichtung (stehend, hängend, liegend) und anhand ihrer Lage zum Korpus unterscheiden. – Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Klappensituationen (stumpf auf- und einschlagend konstruktiv skizzieren. – Die Schülerinnen und Schüler kennen Beschläge für Klappen wie Zapfenbänder, Klappenbänder, Klappen-stützen und -scheren sowie Beschläge die ein selbstständiges Aufgehen der Klappe verhindern und können diese als Skizze darstellen. – Die Schülerinnen und Schüler kennen spezielle, mechanische Klappenbeschläge wie Hochklappe, Hochschwenkklappe, Hochfaltklappe und Hochliftklappe. – Die Schülerinnen und Schüler kennen Funktion und Konstruktionsmöglichkeiten von Schiebetüren, sowie Ihren Vorteil gegenüber Drehtüren. Sie können Schiebetüren anhand Öffnungsrichtung (gleitend, hängend,) und anhand ihrer Lage zum Korpus unterscheiden. – Die Schülerinnen und Schüler kenne konstruktive Besonderheiten von Schiebetüren und können Varianten von Schiebetürkonstruktionen als Skizze darstellen. – Die Schülerinnen und Schüler kennen Funktion und Konstruktionsmöglichkeiten von Klappen. Sie können Klappen anhand Öffnungsrichtung (stehend, hängend, liegend) und anhand ihrer Lage zum Korpus unterscheiden. – Die Schülerinnen und Schüler kennen Funktion und Konstruktionsmöglichkeiten von Rollläden. Sie können Klappen anhand ihrer Bewegungsrichtung (vertikal, horizontal) und anhand ihrer Lage zum Korpus unterscheiden. – Die Schülerinnen und Schüler können konstruktive Details von Rollläden als Skizze darstellen. CAD-Grundlagen – Die Schülerinnen und Schüler kennen die Grundfunktionen eines CAD-Programmes. – Die Schülerinnen und Schüler können mithilfe des CAD-Programmes komplexe Möbel modellieren. – Die Schülerinnen und Schüler können mithilfe des CAD-Programmes komplexe Möbel in Grund-, Auf- und Kreuzriss darstellen, bemaßen und als Entwurfszeichnung ausgeben. Möbelbeschläge – Die Schülerinnen und Schüler kennen die Definition von „Möbelbeschlag“, kennen die Ö-Norm-konforme Darstellung von Möbelbeschlagssymbolen und können diese in ihren Skizzen und Zeichnungen anwenden. – Die Schülerinnen und Schüler können Beschlagsarten nach Funktion unterscheiden. Die Schülerinnen und Schüler kennen Beschläge zum Öffnen von Schubladen und Möbeltüren wie Griffe und Knöpfe sowie grifflose Lösungen. – Die Schülerinnen und Schüler kennen Beschläge für Drehtüren wie Bänder, Scharniere sowie deren Montage (Montagehilfen und Schablonen). – Die Schülerinnen und Schüler kennen Beschläge für Schubladen, kennen deren Funktionen und Varianten und können diese nach Bedarf auswählen. Zudem kennen sie die Montage (Montagehilfen und Schablonen) von Auszügen. – Die Schülerinnen und Schüler kennen Verbindungsbeschläge von Möbel. – Die Schülerinnen und Schüler kennen Beschläge für Möbelschiebetüren und Klappen. – Die Schülerinnen und Schüler kennen Beschläge zum Verschließen oder Zuhalten wie: Schlösser, Riegel, Schnapper. 4. Semester – Kompetenzmodul 4 Sonderkonstruktionen – Die Schülerinnen und Schüler könne konstruktiv die Winkel und wahren Längen bestimmen von Trichter und Schrägem Tischfuß. 7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5 Bereich Konstruktive Umsetzung – Die Schülerinnen und Schüler können Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten, beurteilen und entwickeln. Bereich Innenraum- und Objektkonstruktionen – Die Schülerinnen und Schüler können Aufgabenstellungen im Bereich des Innenausbaues sowie des Objektbaues mit geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend lösen, Konstruktionsweisen vergleichen und bewerten sowie eigenständig Lösungen entwickeln. Bereich Darstellen und Konstruieren – Die Schülerinnen und Schüler können räumlich konstruktive Aufgabenstellungen erfassen, eine geeignete Bildannahme wählen und mit einem selbst gewählten Abbildungsverfahren darstellen. 6. Semester – Kompetenzmodul 6 Bereich Konstruktive Umsetzung – Die Schülerinnen und Schüler können Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten, beurteilen und entwickeln. Bereich Innenraum-und Objektkonstruktionen – Die Schülerinnen und Schüler können Aufgabenstellungen im Bereich des Innenausbaues sowie des Objektbaues mit geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend lösen, Konstruktionsweisen vergleichen, und bewerten sowie eigenständig Lösungen entwickeln. Bereich Visuelle Präsentation – Die Schülerinnen und Schüler können Planungsaufgaben in Einzelschritte zerlegen und für deren normgemäße technische Darstellung geeignete computerunterstütze Methoden auswählen und anwenden. 8. Klasse 7. Semester – Kompetenzmodul 7 Konstruktive Umsetzung – Die Schülerinnen und Schüler können Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten, beurteilen und entwickeln. Darstellen und Konstruieren – Die Schülerinnen und Schüler können Darstellungsaufgaben mit geeigneten, selbst gewählten Abbildungsverfahren lösen. Visuelle Präsentation – Die Schülerinnen und Schüler können geeignete Mittel für eine Präsentation erstellen. 8. Semester – Kompetenzmodul 8 Konstruktive Umsetzung – Die Schülerinnen und Schüler können Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten, beurteilen und entwickeln. Darstellen und Konstruieren – Die Schülerinnen und Schüler können das Ergebnis verschiedener Abbildungsverfahren und Darstellungstechniken in ihrer visuellen Wirkung bewerten und Verbesserungen erarbeiten. Visuelle Präsentation – Die Schülerinnen und Schüler können Präsentationsmittel in ihrer visuellen Wirkung bewerten und Verbesserungen erarbeiten.

BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse): Die Absolventinnen und Absolventen – haben unternehmerisches Potenzial, Leistungsbereitschaft und Eigeninitiative entwickelt und können sich konstruktiv in ein Team einbringen, – können sich mit sozialen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Benachteiligungen kritisch auseinandersetzen sowie geschlechtersensibel agieren. Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse): Die Unterrichtsplanung im Fach Betriebswirtschaftslehre ist insbesondere auf die Erreichung folgender Lernergebnisse auszurichten: das Verständnis von wirtschaftlichen Zusammenhängen, entrepreneurship- und intrapreneurship-orientiertes Denken sowie reflektiertes Konsumverhalten. Der Kontakt zu Behörden, Beratungsstellen und Institutionen ist zu fördern. Aufgabenstellungen sind so zu wählen, dass die Problemlösungskompetenz im Mittelpunkt steht. Dabei ist der Schriftverkehr integrierter Bestandteil. Der Unterricht soll von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler sowie von aktuellen betriebswirtschaftlichen Anlässen ausgehen, wobei entsprechend den Besonderheiten des Lehrberufes Tischlerei und den regionalen Gegebenheiten Schwerpunkte zu setzen sind. Bei der Planung des Unterrichts ist auf das fachübergreifende Prinzip insbesondere auch im Zusammenhang mit projektspezifischen Arbeitsaufträgen Bedacht zu nehmen. Im Unterricht der Betriebswirtschaftslehre sind aktuelle Medien unter Berücksichtigung von Datensicherheit und Datenschutz einzusetzen. Die für den außerberuflichen und beruflichen Alltag notwendigen Schriftstücke und Berechnungen sind computergestützt anzufertigen. Die Möglichkeiten von E-Government sind zu nutzen. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 8. Klasse 7. Semester – Kompetenzmodul 7 Arbeits- und Sozialrecht – Die Schülerinnen und Schüler kennen die wichtigsten Eckpunkte des Arbeitsvertrags- und Arbeitszeitrechts. Sie wissen über den Arbeitnehmerschutz Bescheid und über Schadenersatz im Arbeitsrecht. – Sie sind in der Lage als Dienstnehmer oder Dienstgeber ein Arbeitsverhältnis zu beenden. – Sie wissen über Kollektivverträge und Betriebsvereinbarung Bescheid und kennen die gesetzlichen und freiwilligen Interessensvertretungen. Sie können den Begriff der Sozialpartnerschaft erklären. – Die Schülerinnen und Schüler verstehen das Sozialversicherungssystem und kennen die einzelnen Versicherungszweige (Arbeitslosen-, Kranken-, Unfall-, und Pensionsversicherung). Zivilrecht – Die Schülerinnen und Schüler kennen den Unterschied zwischen natürlichen und juristischen Personen und wissen über Rechts-, Geschäfts- und Deliktsfähigkeit Bescheid. – Die Schülerinnen und Schüler können den Unterschied zwischen Kauf-, Miet- und Leasingvertrag erklären sowie zwischen Unternehmenskauf und Privatkauf unterscheiden. Außerdem sind sie in der Lage, den Schriftverkehr im Rahmen von Kaufverträgen zu verfassen. – Die Schülerinnen und Schüler können Wurzelmängel beschreiben, die zur Nichtigkeit eines Vertrags führen und kennen die wichtigsten Leistungsstörungen beim Vertragsabschluss. – Die Schülerinnen und Schüler können die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. – Weiters kennen die Schülerinnen und Schüler die wichtigsten Eckpunkte des Konsumentenschutzrechts. Volkswirtschaftslehre – Die Schülerinnen und Schüler kennen die wichtigsten Wirtschaftssysteme und Marktformen. – Sie können die einzelnen Produktionsfaktoren erklären. – Sie können das Konzept von Angebot und Nachfrage am Markt erläutern (Marschall‘sches Kreuz, Marginalprinzipien). – Sie können die Begriffe Geld und Währung definieren und kennen deren Funktion im Zusammenhang mit Inflation und Deflation. – Sie können die Entstehung von Konjunkturzyklen erklären und verstehen die Bedeutungen von Budget und Leistungsbilanz. Betriebswirtschaftslehre – Die Schülerinnen und Schüler können die wichtigsten Begriffe der Betriebswirtschaft erklären sowie die Aufgaben, Strukturen und die Teilbereiche eines Wirtschaftsbetriebes erläutern. – Die Schülerinnen und Schüler können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. 8. Semester – Kompetenzmodul 8 Unternehmens- und Gesellschaftsrecht – Die Schülerinnen und Schüler können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern und sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. – Sie können den Begriff der Firma definieren. – Sie wissen über Handlungsvollmachten und Prokura Bescheid. – Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen. – Sie kennen die wichtigsten Gesellschaftsformen und verstehen deren Vor- und Nachteile. Betriebswirtschaftslehre – Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. – Die Schülerinnen und Schüler kennen die Möglichkeiten des Zahlungsverkehrs und können die Vor- und Nachteile von Eigen- und Fremdfinanzierung darstellen. – Sie können verschiedene Kalkulationsverfahren und Preisfindungsstrategien erklären und anwenden. – Die Schülerinnen und Schüler können einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. – Die Schülerinnen und Schüler können eine Ablauf- und Aufbauorganisation planen und kennen unterschiedliche Organisationsformen. – Sie kennen die unterschiedlichen Arten betrieblicher Kommunikation und können sie sinnvoll einsetzen. – Sie kennen die Grundsätze des Rechnungswesens und einer ordnungsgemäßen Buchführung. – Sie können das Einkommen mittels Ein- und Ausgabenrechnung bestimmen und verstehen die Grundsätze der doppelten Buchführung. Unternehmensgründung – Die Schülerinnen und Schüler können Chancen und Risiken einer Unternehmensgründung abschätzen und kennen die wesentlichen notwendigen Schritte zur Gründung eines Unternehmens. – Sie kennen die wichtigsten Faktoren der Standortentscheidung und die wichtigsten Finanzierungsformen. – Sie kennen die Vor- und Nachteile des Erwerbs eines bestehenden Betriebes gegenüber einer Neugründung.

ee) GOLD- UND SILBERSCHMIED/IN UND JUWELIER/IN

WERKSTÄTTE Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse): Das Bildungsziel ist auf die Entwicklung einer umfassenden Handlungskompetenz sowohl im privaten, beruflichen als auch im gesellschaftlichen Leben ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen – sind im Gegenstand Werkstätte zum selbstständigen, eigenverantwortlichen und lösungsorientierten Handeln motiviert und befähigt, – sind fähig, berufsbezogene und gesundheitliche Belastungen zu erkennen und möglichen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken. Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse): Die Unterrichtsplanung (Vorbereitung) im Unterrichtsgegenstand Werkstätte erfordert von den Lehrerinnen und Lehrern die Konkretisierung des allgemeinen Bildungszieles sowie der Bildungs- und Lehraufgaben durch die Festlegung der Unterrichtsziele sowie der Methoden und Medien für den Unterricht. Die Unterrichtsplanung des fachpraktischen Unterrichts hat einerseits den Erfordernissen des Lehrplanes zu entsprechen und andererseits didaktisch angemessen auf die Fähigkeiten, Bedürfnisse und Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie auf aktuelle Ereignisse und Berufsnotwendigkeiten zur Ablegung der praktischen Lehrabschlussprüfung einzugehen. Bei der Einschätzung der individuellen Lernfähigkeit von Schülerinnen und Schülern mit einer anderen Erstsprache ist immer eine etwaige Diskrepanz zwischen vorhandenen Möglichkeiten und tatsächlicher Ausdrucksfähigkeit zu berücksichtigen. Bei der qualitativen und quantitativen Aufbereitung der Lehrinhalte des Gegenstandes Werkstätte und der Festlegung der Unterrichtsmethoden ist vom Bildungsstand der Schülerinnen und Schüler sowie von deren Lebens- und Berufswelt auszugehen. Der fachpraktische Unterricht ist handlungsorientiert zu gestalten und hat sich an den Anforderungen der beruflichen Praxis und der Lehrabschlussprüfung zu orientieren. Bei der Unterrichtsgestaltung sind die Wissens-, Erkenntnis- und Anwendungsdimension sowie die personale und soziale Dimension zu berücksichtigen. Eine detaillierte Rückmeldung über die jeweiligen Lernfortschritte, über die aktuelle Ausprägung von Stärken und Schwächen sowie über die erreichte Leistung (erworbene Kompetenzen) ist wichtig und steht auch bei der Leistungsbeurteilung im Vordergrund. Klar definierte und transparente Bewertungskriterien sollen Anleitung zur Selbsteinschätzung bieten sowie Motivation, Ausdauer und Selbstvertrauen der Schülerinnen und Schüler positiv beeinflussen. Zur Leistungsfeststellung sollen praxis- und lebensnahe Aufgabenstellungen herangezogen werden, auf rein reproduzierendes Wissen ausgerichtete Leistungsfeststellungen sind zu vermeiden. Zum Zweck der koordinierten Unterrichtsarbeit und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten hat die Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer untereinander zu erfolgen. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 5. Klasse (1. und 2. Semester) Arbeitsregeln und Werkstättenordnung – Die Schülerinnen und Schüler kennen die einschlägigen Sicherheitsvorschriften und sind in der Lage die Werkzeuge fachgerecht handzuhaben und korrekt zu pflegen. – Die Schülerinnen und Schüler trennen korrekt alle anfallenden Abfälle und sind in der Lage bestimmte Stoffe korrekt zu recyceln. Trennende Techniken – Die Schülerinnen und Schüler können Maße korrekt ablesen, anwenden und verwenden dazu die korrekten Hilfsmittel. – Die Schülerinnen und Schüler beherrschen manuelles Bearbeiten von Werkstoffen wie Anreißen, Feilen, Sägen, Schneiden, Schaben, Schmirgeln, Bohren, Gewindeschneiden. Verformungstechniken – Die Schülerinnen und Schüler beherrschen die verformenden Techniken Biegen, Walzen, Ziehen, Tiefen und Treiben grundlegend. Verbindungstechniken – Die Schülerinnen und Schüler beherrschen grundlegende Löttechniken. Montieren – Die Schülerinnen und Schüler beherrschen die Montage und die Gestaltung einfacher Objekte (z. B. Ringschiene mit Fassung). – Die Schülerinnen und Schüler haben Kenntnis beim Auswählen und Vorbereiten von Werk- und Hilfsstoffen. 6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3 Umformen – Die Schülerinnen und Schüler haben Kenntnis über die Umformungstechniken wie Schmelzen und Gießen. Verfomungstechniken – Die Schülerinnen und Schüler beherrschen das Ziselieren und sind in der Lage komplexe Formen anzufertigen. Oberflächentechniken – Die Schülerinnen und Schüler beherrschen die Oberflächentechniken Schleifen, Bürsten, Polieren sowie Mattieren und Sandstrahlen. Verbindungstechniken – Die Schülerinnen und Schüler haben Kenntnis über einschlägig lösbare (wie Schraub-, Stift- und Nietverbindungen) und unlösbaren Verbindungen (wie Löten, Kleben, Punkt- und Laserschweißungen). 4. Semester – Kompetenzmodul 4 Montieren – Die Schülerinnen und Schüler beherrschen die Grundlagen der Schließtechnik, das projektbezogene Montieren von Fassungen und das Herstellen von beweglichen Verbindungen (Scharnier- und Ösenverbindungen) Fassen – Die Schülerinnen und Schüler haben Grundkenntnisse in der Anfertigung von Krappen- und Zargenfassungen und das Fassen von Steinen. Gießen – Die Schülerinnen und Schüler können Gussmodelle anfertigen. 7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5 Verbindende Techniken – Die Schülerinnen und Schüler beherrschen die verbindenden Techniken Kleben, Nieten, Stiften und Schraubverbindungen. – Die Schülerinnen und Schüler beherrschen das Schweißen (PUK) und fortgeschrittene Löttechniken. Spezielle Techniken – Die Schülerinnen und Schüler haben Kenntnisse über verzierenden Oberflächentechniken z. B. Gravieren, Tauschieren und Filigran. Fassungstechniken, komplexere Sägetechniken – Die Schülerinnen und Schüler können Funktionsteile wie Verschlüssen, Patente (Ohrring, Manschettenknöpfe) oder Broschierungen anfertigen 6. Semester – Kompetenzmodul 6 Trennende Techniken – Die Schülerinnen und Schüler beherrschen die maschinelle Spantechnik, Bohren, Fräsen und Drehen. Spezielle Techniken – Die Schülerinnen und Schüler haben Kenntnisse über Gusstechniken, verzierenden und veredelnde Oberflächentechniken wie zB. Emaillieren, Mokume Gane, gravieren, granulieren, ziselieren,... Modellieren – Die Schülerinnen und Schüler haben Kenntnis über die Erstellung von Wachsmodellen, Folien- und Abformtechniken. – Die Schülerinnen und Schüler haben Kenntnis über die Herstellung von beweglichen Verbindungen (Scharnier- und Ösenverbindungen). 8. Klasse 7. Semester – Kompetenzmodul 7 Maschinelle Fertigung von Schmuckstücken – Die Schülerinnen und Schüler erstellen aus 3D-Modellen unter Verwendung moderner CAM-Techniken (Stereolithographie, 3D-Druck) Gußformen. Montieren – Die Schülerinnen und Schüler beherrschen das Montieren von komplexen Fassungen und Aufbauten. – Die Schülerinnen und Schüler haben Kenntnisse über komplexe Fasstechniken. – Die Schülerinnen und Schüler haben Kenntnis über die Herstellung von Hilfsvorrichtungen und einfachen Werkzeugen und Wärmebehandlungen wie Härten und Anlassen 8. Semester – Kompetenzmodul 8 Montieren – Die Schülerinnen und Schüler perfektionieren ihre Ausführung von unterschiedlichen Formgebungs- und Montagetechniken. Servicearbeiten – Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage Reparaturen, Umarbeitungen, Ringweitenänderungen, durchzuführen.

FACHKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse): Die Absolventinnen und Absolventen – können unter Einsatz ihrer Fach- und Methodenkompetenz sowie ihrer sozialen und personalen Kompetenz berufliche und außerberufliche Herausforderungen bewältigen, – haben Lerntechniken und Lernstrategien weiterentwickelt und können diese für das lebenslange Lernen einsetzen, – kennen die Bedeutung eines wertschätzenden Umgangs mit ihrer Umwelt, sind sich ihrer sozialen Verantwortung bewusst und verfügen über entsprechende Handlungskompetenz. Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse): Es ist im Unterrichtsfach Fachkunde insbesondere auf die Vermittlung einer gut fundierten Basisausbildung für den Lehrberuf Gold- und Silberschmied/in und Juwelier/in sowie zur Vorbereitung des Fachgespräches bei der Lehrabschlussprüfung Bedacht zu nehmen. Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung und der nachhaltigen Festigung grundlegender Fertigkeiten und Kenntnisse ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Die Kompetenzbereiche sind gegenstandsübergreifend aufgebaut, daher sind Teamabsprachen zwischen den Lehrerinnen und Lehrern erforderlich. Normen und Richtlinien sind nicht gesondert zu unterrichten, sondern in die jeweilige Handlungssituation anwendungsbezogen zu integrieren. Im Unterricht im Gegenstand Fachkunde und insbesondere bei Präsentationen durch Schülerinnen und Schüler ist auf die adäquate Verwendung von Fachbegriffen zu achten. Produktorientierte Arbeitsformen mit schriftlicher oder dokumentierender Komponente – wie zB Portfolio-Präsentationen oder Projektarbeiten – sind für die Entwicklung der personalen Kompetenz sowie zur Förderung der Fähigkeit zur Selbsteinschätzung geeignet. Die Anwendung elektronischer Medien im Unterricht wird ausdrücklich empfohlen. Bei der Unterrichtsplanung für den Gegenstand Fachkunde und Erarbeitung von Aufgabenstellungen sind die Querverbindungen zu anderen Pflichtgegenständen zu berücksichtigen. Im Unterricht sind komplexe Aufgabenstellungen einzusetzen, welche die Schülerinnen und Schüler zur selbstständigen Planung, Durchführung, Überprüfung, Korrektur und Bewertung praxisnaher Arbeiten führen und den Kompetenzaufbau fördern. Bei der Gestaltung von schriftlichen Überprüfungen und Schularbeiten im Gegenstand Fachkunde ist zu berücksichtigen, dass das Lösen anwendungsbezogener Aufgabenstellungen mehr Zeit erfordert. Dem Berufsleben entsprechend empfiehlt es sich, Unterlagen, Nachschlagewerke und technische Hilfsmittel auch bei der Leistungsfeststellung zuzulassen. Zur Förderung des selbsttätigen Erwerbs von Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten sind Methoden zur Weiterentwicklung von Lerntechniken in der Unterrichtsgestaltung zu berücksichtigen. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 5. Klasse (1. und 2. Semester) Prüfen, Messen und Rechnen – Die Schülerinnen und Schüler kennen die wichtigsten Maßeinheiten, die in der Gold- und Silberschmiede zum Einsatz kommen und können zwischen unterschiedlichen Einheiten umrechnen. Sie können Messgeräte wie z. B. eine Schublehre bedienen. Trennende Techniken – Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, die fachspezifischen Werkzeuge (z. B. Keil, Sägen, Feilen) korrekt zu benennen und sind in der Lage, diese korrekt und sicher zu benutzen. Verbindende Techniken – Die Schülerinnen und Schüler kennen die unterschiedlichen Techniken des Lötens und Schweißens, die korrekte Verwendung der einzelnen Lote und Hilfsmittel, die Gefahren und korrekte Handhabung der Geräte. Grundlagen Edelsteinkunde – Die Schülerinnen und Schüler beherrschen gemmologische Grundbegriffe (z. B. Farb und-Lichteffekte, Definition von Edel- und Schmucksteinen und Synthesen) und können Edelsteine korrekt unter Benutzung von Fachvokabular beschreiben. Sie verstehen den Entstehungsprozess von Edelsteinen und kennen die wichtigsten Lagerstätten. – Die Schülerinnen und Schüler kennen die wichtigsten handelsüblichen Informationen über die Diamant-, Korund- und Beryll Gruppe. Umformen – Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage, die fachspezifischen umformenden Techniken (z. B. Schmieden, Hämmern, Biegen, Walzen) korrekt zu benennen und sind in der Lage, diese korrekt und sicher anzuwenden. Naturwissenschaftliche Und Metallurgische Grundlagen – Die Schülerinnen und Schüler verstehen den für die Gold- und Silberschmiede relevanten Teile des Periodensystems der Elemente, den Atomaufbau und den Aufbau der Metalle. – Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage über die in der Gold- und Silberschmiede verwendeten Edelmetalle kompetent Auskunft zu geben. Edelsteinkunde – Die Schülerinnen und Schüler kennen die wichtigsten handelsüblichen Informationen über Chrysoberyll Gruppe, Spinell, Topas, Granat Gruppe, Zirkon und Turmalin Gruppe. 6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3 Metalle – Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage über die in der Gold- und Silberschmiede verwendeten edlen und unedlen Metalle und deren Legierungen kompetent Auskunft zu geben. – Sie kennen die Bestandteile einer Legierung und können die benötigten Gewichte berechnen. Urformen – Die Schülerinnen und Schüler kennen die wichtigsten Grundlagen alter und neuer Gusstechniken (z. B. Wachsausschmelzverfahren), die dazu benötigten Hilfsmittel und den korrekten Ablauf des Gießens und Schmelzens. Verbindende Techniken – Die Schülerinnen und Schüler kennen die unterschiedlichen einschlägigen lösbaren (wie Schraub-, Stift- und Nietverbindungen) und unlösbaren Verbindungen (wie Löten, Kleben, Punkt- und Laserschweißen). Chemikalien und Hilfsstoffe – Die Schülerinnen und Schüler haben Kenntnis über die berufsspezifischen Hilfsstoffe und Säuren, Basen, Salze, Kitte und Kleber. Deren sicheren Umgang, Handhabung, Lagerung (Sicherheitsdatenblätter) und Anwendungsgebiete z. B.Galvanik Edelsteinkunde – Die Schülerinnen und Schüler kennen die wichtigsten handelsüblichen Informationen über Spodumen-Gruppe, Quarz-Gruppe, Opal, Jade-Gruppe, Peridot und Zoisit-Gruppe. 4. Semester – Kompetenzmodul 4 Urformen und Umformen – Die Schülerinnen und Schüler kennen moderne Guss- und Verfahrenstechniken (z. B. 3D-Druck). Sie können über die Techniken Prägen, Stanzen und Tiefziehen, sowie deren Vor- und Nachteile Auskunft geben. Fassen – Die Schülerinnen und Schüler können die unterschiedlichen Arten von Krappen- und Zargenfassungen beschreiben. Oberflächen – Die Schülerinnen und Schüler kennen die unterschiedlichen Techniken der Oberflächengestaltung von Metallen (Schleifen und Polieren). Berufsspezifischen Mathematik – Die Schülerinnen und Schüler kennen die berufsspezifischen Legierungsberechnungen, Auf-, Ab- und Umlegierungsberechnungen. Edelsteinkunde – Die Schülerinnen und Schüler kennen die wichtigsten handelsüblichen Edel- und Schmucksteine, z.B Feldspat Gruppe, Hämatit, Pyrit, Rhodochrosit, Rhodonit, Türkis, Lapis Lazuli, Sodalith, Azurit und Malachit. – Die Schülerinnen und Schüler haben Kenntnis über die unterschiedlichen handelsüblichen Behandlungsmethoden von Edel- und Schmucksteinen. Sie kennen die handelsüblichen Synthesen und Imitationen. 7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5 Spezielle Techniken – Die Schülerinnen und Schüler kennen die unterschiedlichen alten und neuen Techniken des Goldschmiedehandwerks wie Granulieren, Filigrantechnik, Gravieren und Tauschieren. Bewegliche Verbindungen – Die Schüler kennen die unterschiedlichen Techniken zur Anfertigung von Schlössern, Patenten und Broschierungen. – Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen über Edelmetalle wie zB Punzierungsgesetz. Edelsteinkunde – Die Schülerinnen und Schüler kennen die wichtigsten handelsüblichen Informationen über organische Materialien wie Perlen, Korallen, Bernstein, Elfenbein, Grandeln, Hölzer. 6. Semester – Kompetenzmodul 6 Spezielle Techniken – Die Schülerinnen und Schüler kennen die unterschiedlichen alten und neuen Techniken des Goldschmiedehandwerks wie z. B. Emaillieren, Granulieren, Niello, Gravurtechniken, Mokume Gane. – Sie kennen weitere maschinelle Techniken wie Bohren, Drehen, Drücken und Fassungstechniken. Oberflächen – Die Schülerinnen und Schüler kennen und erkennen die unterschiedlichen mechanischen und chemischen Techniken der farbigen Gestaltungsmöglichkeiten von Oberflächen. Die Schülerinnen und Schüler haben Kenntnis über die Gefahren bei der Anwendung dieser Techniken. Projektbezogenes planen von Schmuckstücken – Materialliste erstellen, Gewichtsberechnungen, Legierungsberechnungen Planung und Einkauf. Stilkunde – Die Schülerinnen und Schüler erhalten eine Einführung über die Stilmittel von Schmuck und Geräten von der Antike bis zur Gegenwart. Edelsteinkunde – Die Schülerinnen und Schüler sind sich der Problematik des Artenschutzes im Zusammenhang mit organischen Materialien bewusst. – Die Schülerinnen und Schüler haben Kenntnis über die Herstellung von Synthesen und die Grundlagen der Edelstein Untersuchung. 8. Klasse 7. Semester – Kompetenzmodul 7 Prüfen – Die Schülerinnen und Schüler kennen die wichtigsten Methoden zur Überprüfung der Echtheit von Edelmetallen (z. B. Strichprobe, Kupellation, Röntgenfluoreszenzanalyse). Im Sinne der Nachhaltigkeit wissen sie über das Recycling der bei der Herstellung von Schmuckstücken entstehenden Edelmetall Abfällen Bescheid (z. B. Gekrätz-Recycling). Metalle – Die Schülerinnen und Schüler können über altes und aktuelles Punzierung Recht Auskunft erteilen. Sie erkennen alte und neue österreichische Punzen. – Die Schülerinnen und Schüler können weiterführende Legierungsrechnungen wie z. B. das Auf- und Ablegieren durchführen, Volumen- und Gewichtsberechnung Edelsteinkunde – Die Schülerinnen und Schüler kennen aufwändigere Methoden der Edelstein Untersuchung – Die Schülerinnen und Schüler haben Kenntnis über die wichtigsten handelsüblichen Edel-und Schmucksteinsteinraritäten. – Die Schülerinnen und Schüler können einfache Untersuchungen über die Echtheit von Edelsteinen praktisch durchführen. Projektmanagement – Die Schülerinnen und Schüler können Projekte präsentieren. – Die Schülerinnen und Schüler können einen realistischen Zeitplan für ein Projekt aufstellen. – Die Schülerinnen und Schüler können potenzielle Risiken abschätzen. – Die Schülerinnen und Schüler können die Kosten (Material- und Arbeitskosten) kalkulieren. 8. Semester – Kompetenzmodul 8 Metalle – Die Schülerinnen und Schüler kennen die rechtlichen Grundlagen bez. des Punzierungsrecht im Falle der selbständigen Ausführung des Berufs der Gold- und Silberschmiede. – Die Schülerinnen und Schüler können die Gewichte von Schmuckstücken berechnen und als Basis zur Kostenkalkulation verwenden. Reparaturen – Die Schülerinnen und Schüler können die Machbarkeit der Reparatur von Schmuckstücken beurteilen und den Kostenaufwand abschätzen Stilkunde – Die Schülerinnen und Schüler erhalten einen vertiefenden Überblick über die Stilmittel von Schmuck und Geräten von der Antike bis zur Gegenwart – Die Schülerinnen und Schüler kennen Grundbegriffe der Heraldik und Numismatik. Edelsteinkunde – Die Schülerinnen und Schüler kennen Richtlinien, Zertifikate, internationale Organisationen und Ausbildungen im Zusammenhang mit Edelsteinen.

FACHZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse): Die Absolventinnen und Absolventen haben ihre Individualität und Kreativität weiterentwickelt sowie ihren Selbstwert gefestigt. Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse): Es ist insbesondere auf die Vermittlung einer gut fundierten Basisausbildung für den Lehrberuf Gold- und Silberschmied/in und Juwelier/in Bedacht zu nehmen. Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung und der nachhaltigen Festigung grundlegender Fertigkeiten und Kenntnisse ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Die Kompetenzbereiche sind gegenstandsübergreifend aufgebaut, daher sind Teamabsprachen zwischen den Lehrerinnen und Lehrern erforderlich. Normen und Richtlinien im Gegenstand Fachzeichnen sind nicht gesondert zu unterrichten, sondern in die jeweilige Handlungssituation anwendungsbezogen zu integrieren. Mathematische Grundlagen sind in Zusammenhang mit den Handlungssituationen zu vermitteln. Eine detaillierte Rückmeldung über die im Gegenstand Fachzeichnen jeweiligen Lernfortschritte, über die aktuelle Ausprägung von Stärken und Schwächen sowie über die erreichte Leistung (erworbene Kompetenzen) ist wichtig und steht auch bei der Leistungsbeurteilung im Vordergrund. Klar definierte und transparente Bewertungskriterien sollen Anleitung zur Selbsteinschätzung bieten sowie Motivation, Ausdauer und Selbstvertrauen der Schülerinnen und Schüler positiv beeinflussen. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 5. Klasse (1. und 2. Semester) Körper – Die Schülerinnen und Schüler können grundlegende Körper (Quader, Pyramide, Zylinder, Kugel) in perspektivisch zeichnen und schattieren. Entwürfe für Schmuckstücke – Die Schülerinnen und Schüler können einfache Schmuckstücke aus grundlegenden Elementen zusammensetzen, zeichnen und schattieren. Oberflächen und Materialien – Die Schülerinnen und Schüler können unterschiedliche Oberflächen und Materialien von Schmuckstücken darstellen. Technische Zeichnungen – Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage händisch technische Zeichnungen zu erstellen. 6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3 Schmuckzeichnungen – Die Schülerinnen und Schüler können Schmuckstücke mit Edelsteinen (z. B. Ring, Brosche) in Perspektive zeichnen und schattieren. Technische Zeichnungen – Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage mittels CAD einfache technische Zeichnungen zu erstellen. 4. Semester – Kompetenzmodul 4 Schmuckzeichnungen/Technische Zeichnungen – Die Schülerinnen und Schüler haben Grundkenntnisse des rechnergestützten Konstruierens und Zeichnens (CAD, CAM). 7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5 Schmuckzeichnungen – Die Schülerinnen und Schüler können projektbezogen Broschen, Anhänger und Colliers designen und sowohl händisch zeichnen als auch mittels CAD konstruieren. Technische Zeichnungen – Die Schülerinnen und Schüler können präzise technische Zeichnungen per Hand und mittels CAD erstellen. 6. Semester – Kompetenzmodul 6 Schmuckzeichnungen – Die Schülerinnen und Schüler können projektbezogen Broschen, Anhänger und Colliers designen und sowohl händisch zeichnen als auch mittels CAD konstruieren und die designten Modelle rendern. Technische Zeichnungen – Die Schülerinnen und Schüler können aufwändige technische Zeichnungen lesen und per Hand und mittels CAD erstellen. 8. Klasse 7. Semester – Kompetenzmodul 7 Schmuckzeichnungen – Die Schülerinnen und Schüler erstellen projektbezogene Schmuckzeichnungen per Hand und mittels CAD. Technische Zeichnungen – Die Schülerinnen und Schüler erstellen projektbezogene technische Zeichnungen per Hand und mittels CAD, sowie 3D-Modelle von Gußformen. – Die Schülerinnen und Schüler können technische Zeichnungen lesen. 8. Semester – Kompetenzmodul 8 Schmuckfotografie – Die Schülerinnen und Schüler beherrschen die Grundlagen der Schmuckfotografie. – Präsentation von Schmuckstücken – Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage Schmuckstücke und Projekte professionell zu präsentieren. – Die Schülerinnen und Schüler können Edelsteine unterschiedlicher Schliffarten und Perlen zeichnen und schattieren.

BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse): Die Absolventinnen und Absolventen – haben unternehmerisches Potenzial, Leistungsbereitschaft und Eigeninitiative entwickelt und können sich konstruktiv in ein Team einbringen, – können sich mit sozialen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Benachteiligungen kritisch auseinandersetzen sowie geschlechtersensibel agieren. Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse): Die Unterrichtsplanung im Fach Betriebswirtschaftslehre ist insbesondere auf die Erreichung folgender Lernergebnisse auszurichten: das Verständnis von wirtschaftlichen Zusammenhängen, entrepreneurship- und intrapreneurship-orientiertes Denken sowie reflektiertes Konsumverhalten. Der Kontakt zu Behörden, Beratungsstellen und Institutionen ist zu fördern. Aufgabenstellungen sind so zu wählen, dass die Problemlösungskompetenz im Mittelpunkt steht. Dabei ist der Schriftverkehr integrierter Bestandteil. Der betriebswirtschaftliche Unterricht soll von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler sowie von aktuellen betriebswirtschaftlichen Anlässen ausgehen, wobei entsprechend den Besonderheiten des Lehrberufes Tischlerei und den regionalen Gegebenheiten Schwerpunkte zu setzen sind. Bei der Planung des Unterrichts ist auf das fachübergreifende Prinzip insbesondere auch im Zusammenhang mit projektspezifischen Arbeitsaufträgen Bedacht zu nehmen. Im Unterricht der Betriebswirtschaftslehre sind aktuelle Medien unter Berücksichtigung von Datensicherheit und Datenschutz einzusetzen. Die für den außerberuflichen und beruflichen Alltag notwendigen Schriftstücke und Berechnungen sind computergestützt anzufertigen. Die Möglichkeiten von E-Government sind zu nutzen. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 8. Klasse 7. Semester – Kompetenzmodul 7 Arbeits- und Sozialrecht – Die Schülerinnen und Schüler kennen die wichtigsten Eckpunkte des Arbeitsvertrags- und Arbeitszeitrechts. Sie wissen über den Arbeitnehmerschutz Bescheid und über Schadenersatz im Arbeitsrecht. – Sie sind in der Lage als Dienstnehmer oder Dienstgeber ein Arbeitsverhältnis zu beenden. – Sie wissen über Kollektivverträge und Betriebsvereinbarung Bescheid und kennen die gesetzlichen und freiwilligen Interessensvertretungen. Sie können den Begriff der Sozialpartnerschaft erklären. – Die Schülerinnen und Schüler verstehen das Sozialversicherungssystem und kennen die einzelnen Versicherungszweige (Arbeitslosen-, Kranken-, Unfall-, und Pensionsversicherung). Zivilrecht – Die Schülerinnen und Schüler kennen den Unterschied zwischen natürlichen und juristischen Personen und wissen über Rechts-, Geschäfts- und Deliktsfähigkeit Bescheid. – Die Schülerinnen und Schüler können den Unterschied zwischen Kauf-, Miet- und Leasingvertrag erklären sowie zwischen Unternehmenskauf und Privatkauf unterscheiden. Außerdem sind sie in der Lage, den Schriftverkehr im Rahmen von Kaufverträgen zu verfassen. – Die Schülerinnen und Schüler können Wurzelmängel beschreiben, die zur Nichtigkeit eines Vertrags führen und kennen die wichtigsten Leistungsstörungen beim Vertragsabschluss. – Die Schülerinnen und Schüler können die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. – Weiters kennen die Schülerinnen und Schüler die wichtigsten Eckpunkte des Konsumentenschutzrechts. Volkswirtschaftslehre – Die Schülerinnen und Schüler kennen die wichtigsten Wirtschaftssysteme und Marktformen. – Sie können die einzelnen Produktionsfaktoren erklären. – Sie können das Konzept von Angebot und Nachfrage am Markt erläutern (Marschall‘sches Kreuz, Marginalprinzipien). – Sie können die Begriffe Geld und Währung definieren und kennen deren Funktion im Zusammenhang mit Inflation und Deflation. – Sie können die Entstehung von Konjunkturzyklen erklären und verstehen die Bedeutungen von Budget und Leistungsbilanz. Betriebswirtschaftslehre – Die Schülerinnen und Schüler können die wichtigsten Begriffe der Betriebswirtschaft erklären sowie die Aufgaben, Strukturen und die Teilbereiche eines Wirtschaftsbetriebes erläutern. – Die Schülerinnen und Schüler können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. 8. Semester – Kompetenzmodul 8 Unternehmens- und Gesellschaftsrecht – Die Schülerinnen und Schüler können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern und sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. – Sie können den Begriff der Firma definieren. – Sie wissen über Handlungsvollmachten und Prokura Bescheid. – Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen. – Sie kennen die wichtigsten Gesellschaftsformen und verstehen deren Vor- und Nachteile. Betriebswirtschaftslehre – Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. – Die Schülerinnen und Schüler kennen die Möglichkeiten des Zahlungsverkehrs und können die Vor- und Nachteile von Eigen- und Fremdfinanzierung darstellen. – Sie können verschiedene Kalkulationsverfahren und Preisfindungsstrategien erklären und anwenden. – Die Schülerinnen und Schüler können einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. – Die Schülerinnen und Schüler können eine Ablauf- und Aufbauorganisation planen und kennen unterschiedliche Organisationsformen. – Sie kennen die unterschiedlichen Arten betrieblicher Kommunikation und können sie sinnvoll einsetzen. – Sie kennen die Grundsätze des Rechnungswesens und einer ordnungsgemäßen Buchführung. – Sie können das Einkommen mittels Ein- und Ausgabenrechnung bestimmen und verstehen die Grundsätze der doppelten Buchführung. Unternehmensgründung – Die Schülerinnen und Schüler können Chancen und Risiken einer Unternehmensgründung abschätzen und kennen die wesentlichen notwendigen Schritte zur Gründung eines Unternehmens. – Sie kennen die wichtigsten Faktoren der Standortentscheidung und die wichtigsten Finanzierungsformen. – Sie kennen die Vor- und Nachteile des Erwerbs eines bestehenden Betriebes gegenüber einer Neugründung.

ff) METALLTECHNIK MIT SPEZIALMODUL

Die Festlegung der Bildungs- und Lehraufgaben, der Didaktischen Grundsätze sowie des Lehrstoffes hat schulautonom unter Berücksichtigung der Zulassungsvoraussetzungen gemäß Berufsausbildungsgesetz zu erfolgen.

gg) MECHATRONIK MIT SPEZIALMODUL

Die Festlegung der Bildungs- und Lehraufgaben, der Didaktischen Grundsätze sowie des Lehrstoffes hat schulautonom unter Berücksichtigung der Zulassungsvoraussetzungen gemäß Berufsausbildungsgesetz zu erfolgen. Beachte für folgende Bestimmung zum klassenweise gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 3 § 2 Abs. 32 Z 7 Anlage A/zbrgo

LEHRPLAN DES ZWEISPRACHIGEN BUNDESGYMNASIUMS UND BUNDESREALGYMNASIUMS IN OBERWART

ERSTER TEIL ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Anlage A.

ZWEITER TEIL KOMPETENZORIENTIERUNG

Wie Anlage A.

DRITTER TEIL ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A.

VIERTER TEIL ÜBERGREIFENDE THEMEN

Mit der Verankerung der übergreifenden Themen in den Fachlehrplänen werden die fächerübergreifende Kompetenzentwicklung sowie das vernetzte Lernen der Schülerinnen und Schüler über die fachspezifischen Grenzen hinaus unterstützt und mit gesellschaftlich relevanten aktuellen Themen verbunden. Die Auswahl der nachfolgend dargestellten dreizehn übergreifenden Themen erfolgte aufgrund ihrer Aktualität und der zu erwartenden Bedeutsamkeit für die künftige Lebenswelt von Schülerinnen und Schülern. Kompetenzen in gesellschaftlich relevanten Themen können wirksam entwickelt werden, wenn im Unterricht ein fächerverbindendes und fachliche Grenzen überschreitendes Vorgehen forciert wird. Erst dadurch können Zusammenhänge und Wechselwirkungen gesellschaftlicher Phänomene für die Schülerinnen und Schüler begreifbar werden. Bildung für eine nachhaltige Entwicklung muss als allgemeines Anliegen und Leitidee an der ganzen Schule gesehen werden. Für das als Standard geforderte integrative Denken der ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimension sind sowohl fachspezifische als auch cross-curriculare Bezüge von großer Bedeutung. Bildung für nachhaltige Entwicklung, Politische Bildung mit ihren globalen Perspektiven, Global Citizenship Education, Friedenserziehung und Menschenrechtsbildung sowie weitere ausgeführte übergreifende Themen sind Bildungskonzepte, die einander ergänzend und unterstützend nachhaltige Entwicklung in all ihren Dimensionen pädagogisch aufbereiten. Im Lernprozess sollen Wissen, Kompetenzen und Fähigkeiten, Werte und Einstellungen erarbeitet werden, die junge Menschen befähigen, bei der Bewältigung der gesellschaftlichen, ökonomischen und ökologischen Herausforderungen auf lokaler bis hin zur globalen Ebene eine aktive Rolle einzunehmen. Folgende übergreifende Themen unterstützen maßgeblich und gleichermaßen den Erwerb wesentlicher Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler und stellen sicher, dass diese in der heutigen und zukünftigen Lebens- und Arbeitswelt bestehen können: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung, Entrepreneurship Education, Gesundheitsförderung, Informatische Bildung, Interkulturelle Bildung, Medienbildung, Politische Bildung, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung, Sexualpädagogik, Sprachliche Bildung und Lesen, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung, Verkehrs- und Mobilitätsbildung, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung. In den Fachlehrplänen werden an verschiedenen Stellen Bezüge zu den übergreifenden Themen hergestellt. Die didaktischen Grundsätze der jeweiligen Fachlehrpläne listen jene übergreifenden Themen auf, die sich besonders eignen, im Unterricht aufgegriffen zu werden und sich vor allem in den Kompetenzbeschreibungen oder Anwendungsbereichen wiederfinden. Die Gestaltung der Fachlehrpläne bietet zudem die Möglichkeit, jedes der übergreifenden Themen schulautonom in der Umsetzung der jeweiligen Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche an geeigneter Stelle im Unterricht aufzugreifen. Alle Bezüge zu übergreifenden Themen in den Fachlehrplänen werden durch Hochzahlen (1 bis 13) hervorgehoben, die auf das jeweilige übergreifende Thema hinweisen. Von einem Verweis in Fachlehrplänen wurde dort abgesehen, wo sich das Fachgebiet mit dem Kompetenzerwerb im selben Thema beschäftigt. So erfolgt zB im Fachlehrplan „Deutsch“ kein Verweis auf das übergreifende Thema „Sprachliche Bildung und Lesen“. 1. Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 2. Entrepreneurship Education 3. Gesundheitsförderung 4. Informatische Bildung 5. Interkulturelle Bildung 6. Medienbildung 7. Politische Bildung 8. Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 9. Sexualpädagogik 10. Sprachliche Bildung und Lesen 11. Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 12. Verkehrs- und Mobilitätsbildung 13. Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung Pflichtgegenstände Religion 1 Sprachen Deutsch x x x x x x x x x x x Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler x x Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs x x Lebende Fremdsprache x x x x x x x Zweite lebende Fremdsprache x x x x x x x Latein x x x x x x x Mathematik und Naturwissenschaften Mathematik x x x x x x x x x x Geometrisches Zeichnen x x x Digitale Grundbildung x x x x x x x x x Chemie (2-stündig bzw. 4-stündig) x x x x x x x x x x Physik x x x x x x x x Biologie und Umweltbildung x x x x x x x Wirtschaft und Gesellschaft Geschichte und Politische Bildung x x x x x x x x Geographie und wirtschaftliche Bildung x x x x x x x x x x x Musik, Kunst und Kreativität Musik x x x x x x x x x Kunst und Gestaltung x x x x x x x x x x x x Technik und Design x x x x x x x x x Gesundheit und Bewegung Bewegung und Sport x x x x x x x x Minderheitensprache Kroatisch x x x x x x x x x x x x Ungarisch x x x x x x x x x x x x Verbindliche Übungen Bildungs- und Berufsorientierung x x x x x x x x Erstsprachenunterricht x __________________________ 1 Keine Angaben bezüglich der Übergreifenden Themen, da die Lehrpläne der Kirchen und Religionsgesellschaften inhaltlich voneinander abweichen. Die Vorbereitung und Durchführung von Unterricht zu den übergreifenden Themen erfordert eine zielgerichtete Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer einer Klasse, einer Schule und (im Idealfall) eine vorausschauende Planung in Bezug auf sinnvolle Schwerpunktsetzungen in den vier Schulstufen. Die nachfolgende, alphabetisch geordnete, Darstellung der übergreifenden Themen folgt einer einheitlichen Struktur: Zunächst wird die gesellschaftliche Bedeutung des übergreifenden Themas erläutert. Anschließend werden die Kompetenzziele genannt, die bis zum Ende der Sekundarstufe I von den Schülerinnen und Schülern erreicht werden sollen. Im dritten Schritt werden jene Unterrichtsgegenstände angeführt, in deren Fachlehrplänen auf die jeweiligen übergreifenden Themen verwiesen wird. In der Oberstufe gelten die Ausführungen zu den übergreifenden Themen als Orientierung für den fächerübergreifenden bzw. fachliche Grenzen überschreitenden Unterricht. In den Fachlehrplänen der Oberstufe werden keine verbindlichen oder optionalen Bezüge zu den übergreifenden Themen hergestellt. Die folgenden allgemeinen Ausführungen (Bedeutung des jeweiligen übergreifenden Themas) haben für den Unterricht in der Oberstufe insofern Relevanz, als sie den bisher schon geltenden „Unterrichtsprinzipien“ nachfolgen und in enger inhaltlicher Abstimmung mit den Ausführungen der Grundsatzerlässe stehen, die sowohl für Unter- als auch Oberstufe gelten. Die nachfolgend angeführten Kompetenzziele in den einzelnen übergreifenden Themen gelten explizit nur für die Unterstufe. 1. Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 1.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Die Schule unterstützt Schülerinnen und Schüler dabei, ihren individuellen Bildungs- und in weiterer Folge Berufsweg unter Berücksichtigung ihrer Stärken und mit der nötigen Eigenverantwortung zu beschreiten und bestärkt sie in ihrem gewählten Weg. Ziel ist es, dass Schülerinnen und Schüler ihre Interessen, Begabungen und Talente erkennen sowie wichtige Lebenskompetenzen (wie Entscheidungs- und Reflexionsfähigkeit) erwerben. Dieses Kompetenzlernen soll über die gesamte Schullaufbahn hinweg und speziell vor schulischen Übergängen oder Abschlüssen erfolgen. Eine der zentralen Herausforderungen ist, Schülerinnen und Schüler dabei zu unterstützen, aus den zahlreichen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten diejenigen auszuwählen, die ihnen aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit, ihrer Persönlichkeit und ihrer Lebenssituation die bestmöglichen Chancen bieten und diese möglichst auch praktisch ausprobieren zu können. Lehrerinnen und Lehrer tragen als wichtige Bezugspersonen in hohem Maße dazu bei, dass sich Schülerinnen und Schüler zu eigenverantwortlichen Menschen entwickeln können – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Sprache, Religionszugehörigkeit oder etwaiger Behinderung. Dabei sind Bezüge zu Themen wie zB Arbeitsabläufe, Tätigkeitsbereiche, Arbeitsbedingungen, untypische sowie nicht traditionelle Frauen- und Männerberufe, die Wichtigkeit von überfachlichen Kompetenzen (Selbst- und Sozialkompetenz; Stärken, Interessen und Talente; Erwartungen und Ziele im Hinblick auf das Leben), ehrenamtliches Engagement, aber auch der Zusammenhang von Bildung und Beruf, Lieblingsbeschäftigungen und „Traumberufe“, die sinnstiftende Funktion von Arbeit, Work-Life-Balance, Arbeitsteilung in der Familie, bezahlte und unbezahlte Arbeit und die Notwendigkeit vielfältige (außer)schulische Erfahrungen zu sammeln, herzustellen. 1.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – bei sich selbst Stärken und Interessen erkennen, die für eine selbstgesteuerte, reflektierte Berufslaufbahn- und Lebensgestaltung wichtig sind und diesbezüglich Feedback einholen; – in Ansätzen Stärken und Interessen bei anderen erkennen und diesbezüglich anderen Feedback geben; – gesellschaftliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Trends der Ausbildungs- und Berufswelt in Bezug auf die Bedeutung für sich selbst reflektieren; – Unterstützung in Fragen der Bildungs- und Berufslaufbahn einholen und wichtige Informationen bei Entscheidungsprozessen einbeziehen; – reflektierte Bildungs- und Berufsentscheidungen treffen und deren Auswirkungen auf die eigene Lebensgestaltung einschätzen. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Lebende Fremdsprache, Musik, Physik, Technik und Design, Kroatisch, Ungarisch 2. Entrepreneurship Education 2.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Entrepreneurship ist im Europäischen Referenzrahmen für das lebenslange Lernen als Schlüsselkompetenz definiert (Brüssel KOM(05)548). Entrepreneurship Education umfasst – nach der ganzheitlichen Definition des TRIO-Modells (Aff/Lindner 2005) – drei Bereiche: Entwicklung innovativer Ideen und deren strukturierte Umsetzung, Persönlichkeitsentwicklung und die Befähigung dazu, eigeninitiativ zu sein, an sich zu glauben, empathisch und teamfähig zu agieren sowie sich selbst und anderen Mut zu machen, Verantwortung für sich, andere und die Umwelt zu übernehmen. Mit der Befähigung in den genannten drei Bereichen sollen Schülerinnen und Schüler spielerisch lernen, (unternehmerische und gesellschaftliche) Ideen zu entwickeln und umzusetzen (mit Design Thinking, Lernen mit kleinen und größeren Herausforderungen, Perma.teach, Projekte wie eine Marktwoche oder eine Changemaker-Woche), Werte zu schaffen, die Wertschöpfungskette zu analysieren, sich als Teil von Wirtschaft und Gesellschaft zu begreifen und ihre Rolle im Wirtschaftskreislauf – als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Unternehmerinnen und Unternehmer, Verbraucherinnen und Verbraucher, aktive Staatsbürgerinnen und Staatsbürger – zu erkennen. Sie erkennen und entwickeln dabei persönliche Stärken, Engagement, Selbstmotivation, empathische Kommunikation, Teamfähigkeit und bewussten Umgang mit Risiken. 2.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – Ideen mit einem positiven Wert für Dritte und Gesellschaft entwickeln und umsetzen; – Risiken erkennen und lernen damit vorausschauend umzugehen; – Verantwortung für Projekte übernehmen und diese im Team arbeitsteilig nach vereinbarten Regeln zu Ende führen, auch wenn Probleme auftauchen; – aus Fehlern in der Verfolgung von Projekt- und Lernzielen die richtigen Schlüsse ziehen, um ihre Ziele zuversichtlich und konsequent weiterzuverfolgen; – Ursachen einer Problemlage in Projekt- und Lernsituationen erkennen sowie kreativ nachhaltige Ideen zur Problemlösung entwickeln; – empathisch kommunizieren, wertschätzendes Feedback geben und Argumente für die eigene Meinung in eine Debatte einbringen. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Physik, Technik und Design, Kroatisch, Ungarisch 3. Gesundheitsförderung 3.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Schulische Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozess ab, Schülerinnen und Schülern ein höheres Ausmaß an Wissen und Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen (Gesundheitskompetenz) und sie damit zur selbstbewussten Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen. Gesundheit steht für ein positives Konzept, das in gleicher Weise die physische, psychische und soziale Gesundheit umfasst (vgl. Ottawa Charta, WHO 1986). Diese Kompetenzen können nur erworben werden, wenn Schule als ein sicherer und gesundheitsfördernder Ort wahrgenommen wird, was zB durch ein lernförderliches und angstfreies Klassen- und Schulklima, durch ein Stärken des sozialen Miteinanders, durch Maßnahmen zum Schutz vor (sexualisierter) Gewalt, Mobbing und Diskriminierung, durch eine rauchfreie und ansprechende Schulumgebung (Raumklima, Licht, Lärmschutz, etc.), durch Förderung von Bewegung und Sport, durch Veranstaltungen wie zB „ein Tag der psychischen Gesundheit“, Workshops sowie durch das Angebot eines gesunden und nachhaltigen Essens in der Schule erreicht werden kann. Diese Maßnahmen beeinflussen das individuelle Gesundheitsverhalten und den individuellen Bildungserfolg und haben damit auch einen direkten Einfluss auf die Gesundheit von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrer. 3.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – die Zusammenhänge zwischen Gesundheitsverhalten, Ernährung, Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit beschreiben; – Schutz- und Risikofaktoren für Gesundheit erklären und sich altersgemäß vorbeugend verhalten; – Belastungssituationen erkennen und sich für das eigene Wohlbefinden (Mental Health/Psychische Gesundheit) aktiv einsetzen; – altersgemäße Maßnahmen zur konstruktiven Bearbeitung von Belastungssituationen und Konflikten setzen und in kritischen Situationen sowie bei Diskriminierung Hilfe in Anspruch nehmen; – altersgemäße Erste-Hilfe-Maßnahmen anwenden und Gesundheitsversorgungsangebote nennen. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Kunst und Gestaltung, Kroatisch, Ungarisch 4. Informatische Bildung 4.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Die Digitalisierung beeinflusst und verändert das private und berufliche Leben. Geräte der Informations- und Kommunikationstechnologie halten Einzug in den Alltag der Gesellschaft und verändern das Kommunikationsverhalten und die Wahrnehmung von Realitäten. Funktionsweise und Auswirkungen der Informations- und Kommunikationstechnologien beruhen auf Prinzipien, Konzepten und Methoden, die zu erklären, zu hinterfragen und deren gesellschaftliche Auswirkungen sowohl kritisch als auch im Lichte ihrer Chancen zu reflektieren sind. Im Bewusstsein über Folgen und Auswirkungen des Einsatzes bestimmter Technologien sollen Schülerinnen und Schüler eine sinnvolle Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in der Schule und im Alltag vornehmen können. Die Vermittlung der Informatischen Bildung soll dabei unter Verwendung der Alltagsprache, aber auch durch die Verwendung der formalisierten Fachsprache erfolgen. Die kurzen Halbwertszeiten technischer Entwicklung bedingen, dass nicht das Bedienen aktueller Hard- und Software Informatische Bildung ausmacht, sondern das Verstehen der Prinzipien und der grundsätzlichen Technologien. Dadurch können auch künftige technische Entwicklungen besser beurteilt und Vorkenntnisse und Fähigkeiten selbstständig weiterentwickelt werden. 4.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – Daten, Informationen und digitale Inhalte sowohl im passenden Format als auch in einer sinnvollen Struktur speichern; – mit einer Tabellenkalkulation einfache Berechnungen altersgemäßer Aufgabenstellungen (wie Textgleichungen) durchführen; – Informationen automatisiert verarbeiten, übermitteln, auswerten und darstellen; – eindeutige Handlungsanleitungen (Algorithmen) nachvollziehen, diese ausführen und eigene Algorithmen formulieren; – die Auswirkungen der zunehmenden Digitalisierung auf das eigene Leben und die Gesellschaft beschreiben und in Bezug auf Chancen und Risiken kritisch bewerten. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geometrisches Zeichnen, Kunst und Gestaltung, Latein, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler, Mathematik, Physik, Technik und Design, Kroatisch, Ungarisch 5. Interkulturelle Bildung 5.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Interkulturelle Bildung befähigt Schülerinnen und Schüler mit Vielfalt in einer diversen Gesellschaft umzugehen. Sie ermöglicht die Auseinandersetzung mit und die Teilhabe an aktuellen gesellschaftlichen und kulturellen Entwicklungen. Die Einhaltung der Menschenrechte, welche in den unterschiedlichen Menschenrechtskonventionen (zB Frauenrechts-Konvention, Kinderrechts-Konvention, Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung) festgeschrieben sind, sowie demokratischer Prinzipien ist dabei zentraler Bezugspunkt. Interkulturelle Bildung schafft eine Voraussetzung für ein von Zusammenhalt, Toleranz und Solidarität getragenes Schulklima und trägt zu einer wertschätzenden und respektvollen Lernatmosphäre bei. Darüber hinaus ist sie für die Persönlichkeitsentwicklung essenziell und baut interkulturelle Handlungskompetenzen der Schülerinnen und Schüler auf. Interkulturelle Bildung ist den Menschenrechten sowie den Prinzipien der Menschenwürde und der Gleichheit aller Menschen verpflichtet und fördert das Verständnis von und den Umgang mit Vielfalt, macht Potenziale sicht- und nutzbar und leistet einen Beitrag zur Dialogkompetenz innerhalb der Klassen- und Schulgemeinschaft. Sie setzt an den Vorerfahrungen und Sichtweisen von Schülerinnen und Schülern an und nützt biographische, linguistische und weitere geeignete Ansätze, um die Vielfalt von Kulturen, Biographien und Lebensentwürfen zu bearbeiten. 5.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – vielfältige Lebensentwürfe und Biographien als gesellschaftliche und schulische Normalität wahrnehmen und respektvoll damit umgehen; – die eigene Biographie als Grundlage des Erlebens, Denkens und Handelns einbringen; – eine kritische und wertschätzende Grundhaltung einnehmen – als Grundlage für Zivilcourage und konstruktive Konfliktkultur ohne kulturelle Zuschreibungen; – Stereotype, (Fremd-)Zuschreibungen und Klischees identifizieren sowie ausgrenzende, rassistische, sexistische Aussagen und Handlungsweisen erkennen, hinterfragen und dagegen auftreten; – Entwicklungen in der migrationsgeprägten und individualisierten Gesellschaft aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten, sich daraus eine Meinung bilden und eigene Standpunkte vertreten. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Deutsch, Erstsprachenunterricht, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für ordentliche Schülerinnen und Schüler, Mathematik, Musik, Kroatisch, Ungarisch 6. Medienbildung 6.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Analoge und digitale Medien dienen der Verbreitung von Informationen, unterstützen Kommunikations- und Verständigungsprozesse und erweitern die Ausdrucksmöglichkeiten des Menschen. Zugleich werden durch Medien auch Werte, Orientierungen und Weltanschauungen vermittelt. Digitale Medien ermöglichen schnelle, orts- und zeitunabhängige Kommunikation. Das bietet Chancen zur Entwicklung von Weltoffenheit und zur Weiterentwicklung der Demokratie, birgt aber auch die Gefahr der Manipulation. Medienbildung soll dazu beitragen, diese Chancen und Risiken in Relation setzen zu können. Medienbildung reflektiert die verschiedenen Interessen, die die Auswahl und den Inhalt von Informationen und die Form der Vermittlung bestimmen, und trägt damit wesentlich zur Urteilsbildung der Schülerinnen und Schüler bei. Medienbildung ermutigt Schülerinnen und Schüler zu einem kritischen und kreativen Umgang mit Medientechnologien und zur Gestaltung von eigenen Medieninhalten. Indem die Wirkungsmöglichkeiten der einzelnen Medienarten erkannt und genutzt werden, erweitern Schülerinnen und Schüler ihre Selbstwirksamkeit und können verstärkt an der Gesellschaft und ihrer Weiterentwicklung teilhaben. 6.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Medienbeiträge planen, Kreativität in der Umsetzung und Gestaltung zeigen und sich als selbstwirksam erleben; – Medienangebote kritisch und bewusst auswählen sowie entnommene Informationen kreativ und interaktiv nutzen, präsentieren und sich darüber austauschen; – Glaubwürdigkeit und Wertvorstellungen von Medien einschätzen sowie Werbung und Fake News erkennen; – Medieninhalte kritisch hinterfragen und die damit verbundenen Interessen erkennen; – mithilfe von Medien und aktuellen Technologien weltoffen und zielgerichtet mit Personen kooperieren und interagieren. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geometrisches Zeichnen, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Technik und Design, Kroatisch, Ungarisch 7. Politische Bildung 7.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Politische Bildung trägt maßgeblich zu einer partizipativen und inklusiven Gestaltung der Gesellschaft sowie zur Verwirklichung und Weiterentwicklung von Demokratie und Menschenrechten bei. Politische Bildung stützt sich insbesondere auf Empfehlungen und Richtlinien der Kinderechtskonvention und den Referenzrahmen für Demokratiekompetenz des Europarats, die den hohen Stellenwert der Politischen Bildung und das Recht junger Menschen darauf betonen. Ein grundlegendes Ziel der Politischen Bildung besteht darin, „die Lernenden nicht nur mit Wissen, Verständnis und Kompetenzen auszustatten, sondern sie auch dazu zu befähigen, im Dienste der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in der Gesellschaft aktiv werden zu wollen“ (Europarats-Charta zur Politischen Bildung und Menschenrechtsbildung 2010: 4). Politische Bildung stellt kontroverse Themen in der Gesellschaft auch als kontrovers im Unterricht dar, vermeidet jede Form der Indoktrination und hat die politisch selbstbestimmte Bürgerin und den politisch selbstbestimmten Bürger als Ziel vor Augen. Politische Bildung orientiert sich an den Lebensbezügen, Interessen und Vorerfahrungen der Schülerinnen und Schüler, greift aktuelle politische Fragestellungen (zB Klimagerechtigkeit, Nachhaltiges Leben und Wirtschaften, Umweltschutz, Migration) auf und setzt sich mit den vielen Facetten politischer Kommunikation im Rahmen des Unterrichts (zB Debattierclub, Rollen- und Planspiele, Kinder- und Jugendparlament) auseinander. Sie vermittelt ein Verständnis für lokale und globale Zusammenhänge und Probleme der Menschheit und legt dar, dass eine faire Verteilung und Nutzung von Ressourcen, eine gerechte Friedens- und Sicherheitsordnung und die Einhaltung von Menschenrechten Voraussetzungen für ein friedliches Zusammenleben auf dieser Welt sind. 7.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – verschiedene politische Ideen und Konzepte wie zB Macht, Autorität und Gerechtigkeit sowie Prinzipien der österreichischen Verfassung verstehen und bewerten; – wesentliche politische Fragestellungen wie zB Gerechtigkeit, Toleranz, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung und demokratische Willensbildung aufgreifen, deren globale Aspekte erkennen und ihre Bedeutung verstehen; – Überzeugungen von politisch Andersdenkenden kritisch reflektieren und sich mit kontroversen Ansichten auseinandersetzen; – unterschiedliche gesellschaftliche Strukturen, Machtverhältnisse, Interessen und Wertvorstellungen beschreiben sowie im Hinblick auf eigene Auffassungen bewerten; – verantwortlich an Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen im eigenen Lebens- und Erfahrungsbereich teilnehmen, demokratische Lösungen finden und sich damit selbst als aktiv Handelnde in der Gestaltung von Demokratie vertreten und erleben (zB im Klassenverband, in der Schülerinnen- und Schüler- oder Jugendvertretung). Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Kroatisch, Ungarisch 8. Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 8.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Die Gleichstellung der Geschlechter ist als universelles Menschenrecht in mehreren internationalen Übereinkommen verankert, sowohl als eigenes Ziel als auch als Querschnittsthema (zB UN-Agenda 2030 /Nachhaltigkeitsziele: Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) 4 Inklusive Bildung und SDG 5 Geschlechtergleichstellung; Istanbul-Konvention des Europarates zum Abbau von geschlechterbezogener Gewalt; UN-Frauenrechtskonvention). Geschlechtergleichstellung wurde damit als wichtiger Hebel für die Weiterentwicklung von Gesellschaften in Richtung Nachhaltigkeit, Demokratie und Gewaltfreiheit identifiziert. Durch die Verankerung in der österreichischen Bundesverfassung ist die Förderung der Gleichstellung auch als staatliche Aufgabe definiert. Bildung kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Im Schulbereich schafft eine reflexive Geschlechterpädagogik unter dem Aspekt der Geschlechtergleichstellung geeignete Lernräume, in denen sich alle Jugendlichen unter professioneller Begleitung mit Geschlechterthemen unter verschiedenen Blickwinkeln auseinandersetzen können. Dies kann sowohl auf Fachebene erfolgen als auch auf persönlicher Ebene (zB Auseinandersetzung mit Sexismus und Identitätsfragen). Derartige Lernprozesse erzeugen Wissen und Bewusstsein für Bedingungsfaktoren von Geschlechterungleichheiten und deren Veränderbarkeit, wodurch auch die Bereitschaft gestärkt werden kann, sich im Alltag für mehr Gleichstellung einzusetzen. Durch die Auseinandersetzung mit Rollenklischees können geschlechterstereotype Zuschreibungen erkannt und überwunden werden, sowie eigene Lebens- und Berufsperspektiven erweitert werden. Eine geschlechterreflexive Methodik und Didaktik soll Jugendliche dabei unterstützen, ihre Potentiale und Interessen (zB im MINT-, Kreativ- oder CARE-Bereich) unabhängig von geschlechterspezifischen Rollenzuschreibungen zu entwickeln bzw. zu entfalten und dadurch reflektierte Entscheidungen für die eigene Berufs- und Lebensplanung zu treffen (zB gleichberechtigte Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit in der Partnerschaft, gleichberechtigte Elternschaft, Stärkung des Interesses von Schülerinnen und Schülern an bislang geschlechtsuntypischen Berufen und Studien). 8.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – Begriffe wie „Geschlechterstereotypen“, „Diskriminierung“, „Chancengleichheit“ und „Sexismus“ anhand von Beispielen auch aus der eigenen Lebens- und Erfahrungswelt erklären (zB Fähigkeitszuschreibungen, Verhaltensnormen, Einkommensunterschiede, sexuelle Gewalt, Geschlechtervielfalt) sowie eigene Positionen zu diesen Themen entwickeln; – die Begriffe „Frauenbewegung“ und „Gleichstellungspolitik“ mit einfachen Worten erklären und einen Zusammenhang herstellen zu bestimmten Errungenschaften in der Gleichstellungspolitik (zB Wahlrecht, Zugang zu gleicher Bildung, Gesetze gegen sexuelle Gewalt); – Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten und Interessen entwickeln und diese konsequent weiterverfolgen, ohne sich dabei von Geschlechterstereotypen entmutigen zu lassen; – vorurteilsfrei miteinander kommunizieren und in von Sexismus und Diskriminierung geprägten Situationen Zivilcourage zeigen; – argumentieren, mit welchen Zielsetzungen in den österreichischen Gesetzen der Grundsatz der Gleichberechtigung verankert ist. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Latein, Mathematik, Physik, Technik und Design, Kroatisch, Ungarisch 9. Sexualpädagogik 9.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Eine ganzheitliche Sexualpädagogik orientiert sich inhaltlich an den „Standards zur Sexualaufklärung“ der WHO (WHO 2011). Sexualpädagogik umfasst den Erwerb von evidenzbasiertem Wissen und von Kompetenzen, die zu einem positiven Zugang zur Sexualität, einer positiven Grundhaltung sich selbst gegenüber sowie eigenem Wohlbefinden führen. Der positive Körperbezug ist sowohl Voraussetzung für einen wertschätzenden und schützenden Umgang mit dem eigenen Körper, als auch für den positiven Kontakt mit anderen Menschen. Sexualinformationen sollen daher nach individuellen, sozialen, medizinischen und ethischen Gesichtspunkten bewertet werden. Große Bedeutung haben Informationen über Sexualität in digitalen Medien, die kritisch zu reflektieren sind, um etwaige Mythen identifizieren zu können. Es ist darauf zu achten, dass das Pluralitätsgebot und Indoktrinationsverbot eingehalten werden und die Auseinandersetzung mit anderen Haltungen respektvoll geführt wird. Das sind wichtige Voraussetzungen für die Entwicklung einer respektvollen Haltung bei Schülerinnen und Schülern. 9.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – selbstbestimmt und verantwortungsvoll mit dem eigenen Körper umgehen und nutzen ihr Wissen über Fruchtbarkeit, Zyklus und die Wirkungsweise von Verhütungsmitteln, um eigene Einstellungen und Werthaltungen zu Körper und Sexualität kritisch zu reflektieren; – die Vielfalt von Menschen in Hinblick auf sexuelle Orientierung, Körper inklusive Geschlechtsmerkmalen und Geschlechtsidentitäten respektieren und stereotype Erwartungshaltungen und Normen kritisch reflektieren; – mit Gefühlen (wie Verliebtheit, Enttäuschung, Wut, Angst und Unsicherheit) umgehen, darüber sprechen und Selbstsicherheit in Bezug auf die eigenen Wünsche und Grenzen aufbauen; – diskriminierendes und übergriffiges Verhalten ansprechen und Hilfe in Anspruch nehmen; – ihre sexuellen und reproduktiven Rechte sowie die gesetzlichen Bestimmungen in Österreich erklären. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Biologie und Umweltbildung, Deutsch, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Musik, Kroatisch, Ungarisch 10. Sprachliche Bildung und Lesen 10.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Sprachliche Bildung und Lesefertigkeiten nehmen im Bildungsprozess eine Schlüsselfunktion ein, da sie wesentliche Voraussetzungen für erfolgreiches fachliches Lernen in allen Unterrichtsgegenständen darstellen: Je besser sie entwickelt sind, desto leichter können Schülerinnen und Schüler dem Unterricht folgen, aus Texten zielgerichtet Informationen entnehmen, sich eigenständig Wissen aneignen und dieses mit anderen teilen. Neben Hören und Schreiben sind damit Sprechen und Lesefertigkeiten zentral für die selbstständige Erschließung von Wissens- und Erfahrungswelten. Die angeführten Kompetenzen dieses übergreifenden Themas tragen damit besonders zu einer Steigerung der Chancen- und Bildungsgerechtigkeit sowie zur individuellen Identitätsbildung bei. Eine sprachbewusste Haltung der Lehrerinnen und Lehrer sowie ein Unterricht, der sprachsensible Lernangebote setzt, sind Voraussetzungen, um Schülerinnen und Schülern in ihrer Sprach- und Leseentwicklung gut begleiten und unterstützen zu können. Ziel der Leseförderung ist, dass alle Schülerinnen und Schüler die Kulturtechnik Lesen als Zugang zur Welt der Schrift und zu anderen interpretierbaren Zeichensysteme (wie zB Grafiken, Bilder, Symbole, Filme, Hörtexte etc.) einsetzen können. Durch das Einbeziehen der Erst-, Zweit- und Herkunftssprachen in den Unterricht kann das Sprachenrepertoire der Schülerinnen und Schüler erweitert sowie die Sensibilisierung und die Bewusstseinsbildung für sprachliche Vielfalt gefördert werden. Eine besondere Bedeutung kommt dabei den Minderheitensprachen der in Österreich ansässigen Volksgruppen zu. 10.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – Lesestrategien zur Erschließung eines Textes erfolgreich anwenden, Informationen zielgerichtet entnehmen und entsprechend der jeweiligen Zielsetzung von Aufgabenstellungen verarbeiten; – ihre Meinung kundtun und miteinander angemessen kommunizieren – auch in Diskussionen; – Sachverhalte, Vorgänge, Phänomene, Prozesse und Argumente unter Anwendung von fachspezifischem Wortschatz erklären, begründen und beurteilen; – die eigenen sprachlichen Fertigkeiten in der Unterrichtssprache Deutsch, in der Fremdsprache und ggf. in der Erstsprache einschätzen. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geometrisches Zeichnen, Kunst und Gestaltung, Latein, Lebende Fremdsprache, Lehrplanzusatz Deutsch als Zweitsprache für außerordentliche Schülerinnen und Schüler im Deutschförderkurs, Mathematik, Musik, Physik, Technik und Design, Kroatisch, Ungarisch 11. Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 11.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Die Verschwendung natürlicher Ressourcen, der Verlust der Biodiversität und die Folgen des Klimawandels gefährden die Lebensgrundlagen der gegenwärtigen und der künftigen Generationen und verlangen verantwortungsbewusstes Handeln. Umweltbildung will Kompetenzen und Haltungen zur demokratischen Gestaltung einer zukunftsfähigen Gesellschaft fördern, in der Ressourcenschonung und Verteilungsgerechtigkeit wichtige Anliegen sind. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler zu befähigen, im Spannungsfeld von individuellen und gesellschaftlichen sowie ökologischen und ökonomischen Interessen verantwortungsvoll urteilen und handeln zu können. Der Unterricht soll für die Anliegen und Erfordernisse des Natur-, Tier- und Umweltschutzes und für die Gestaltung eines umweltbewussten Alltags sensibilisieren. Geeignete Methoden sind vor allem Naturbegegnung, Projektunterricht, forschendes und entdeckendes Lernen und die Durchführung von Rollen-, Plan- sowie Simulationsspielen. Neben dem Verständnis für Ökosysteme sind verstärkt Fragestellungen einzubeziehen, die sich an den Interessen der Schülerinnen und Schüler und dem aktuellen Tages- und Weltgeschehen orientieren. Als Kernthemen werden ua. Artenvielfalt und -schutz; Klimawandel und -schutz; Lebensräume und deren Vernetzung und Schutz von Boden, Wasser, Luft, Wäldern und Meeren; nachhaltige und sozial gerechte Ressourcen- und Energienutzung; Vermeidung von Lebensmittelabfällen, Abfall und Emissionen; Recycling; Ernährung und verantwortungsvoller Konsum gesehen. 11.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – das Zusammenwirken von ökologischen, ökonomischen und sozialen Faktoren bei Umweltproblemen verstehen und mögliche Lösungsvorschläge ableiten; – die Bedeutung des Einsatzes ressourcen- und umweltschonender sowie sozial verantwortlicher Verfahren, Produkte und Dienstleistungen in Beruf und Wirtschaft erkennen und sich mit gegensätzlichen Interessen und deren Auswirkungen auseinandersetzen; – sich als Teil der Natur und Gesellschaft erfahren und Bereitschaft zeigen, an der Erhaltung der Biodiversität (Arten, Boden, Landschaft) und an der nachhaltigen Entwicklung der Lebensgrundlagen mitzuwirken; – die eigenen Lebensgewohnheiten auf Prinzipien der Nachhaltigkeit überprüfen und daraus Konsequenzen für das eigene verantwortliche Handeln ableiten; – Visionen für eine umweltverträgliche und nachhaltige Zukunft entwickeln und Handlungen, die einen nachhaltigen Beitrag dazu darstellen, planen und umsetzen. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Bildungs- und Berufsorientierung, Biologie und Umweltbildung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Mathematik, Musik, Physik, Technik und Design, Kroatisch, Ungarisch 12. Verkehrs- und Mobilitätsbildung 12.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Verkehrs- und Mobilitätsbildung ermöglicht Schülerinnen und Schülern, sich selbstständig und nachhaltig im Verkehr fortzubewegen, seinen Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt sowie mit der Entwicklung einer zukunftsfähigen klimafreundlichen Mobilität auseinanderzusetzen. Schülerinnen und Schüler lernen beim Zufußgehen, beim Radfahren oder beim Mitfahren sicher, gesund, eigenständig sowie sozial- und umweltverträglich mobil zu sein. Einsichten und Erkenntnisse über gesetzliche Vorschriften und Regeln sollen ein gutes soziales Miteinander und die eigene Sicherheit bei der Teilnahme am Verkehr gewährleisten. Die schulische Verkehrs- und Mobilitätsbildung hat darüber hinaus die Aufgabe, das komplexe, vernetzte System Verkehr aus unterschiedlichen Blickwinkeln hinsichtlich des Raum- und Ressourcenverbrauchs, des Klimaschutzes, der Verkehrssicherheit, der ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen zu beleuchten und zu hinterfragen und für die Erfordernisse einer umweltverträglichen Mobilität zu sensibilisieren. An Verkehrssicherheits- und Mobilitätstagen können entsprechende Unterrichtsanlässe hergestellt werden. 12.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – Verkehrsvorschriften erklären und einhalten; – Kriterien für ein unfallfreies Miteinander im Verkehr beschreiben und bei der Teilnahme am Verkehr vorausschauend und verkehrsgerecht, aufmerksam, rücksichts- und verantwortungsvoll handeln; – die Risikofaktoren Ablenkung, überhöhte Geschwindigkeit, Alkohol, Drogen, gruppendynamische Prozesse und Selbstüberschätzung reflektieren und Konsequenzen für das eigene Verhalten ziehen; – Auswirkungen der Mobilität auf die Umwelt beschreiben, das eigene Mobilitätsverhalten reflektieren und eine umweltbewusste Werthaltung einnehmen; – Kriterien für ein zukunftsfähiges, nachhaltiges Verkehrssystem benennen und für das eigene Umfeld reflektieren. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bewegung und Sport, Chemie, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Physik, Technik und Design 13. Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung 13.1 Bedeutung des übergreifenden Themas Die Produktion von Gütern, die Bereitstellung von Dienstleistungen, der Handel und der Konsum sowie deren Auswirkung auf Betriebe, Preisbildung, Märkte (zB Arbeits-, Handels- und Finanzmärkte), Marktplätze und Börsen, Inflation, Gewinne und Wertschöpfung sind beispielhafte (globale) wirtschaftliche Aspekte, die auch die Lebensrealität der Schülerinnen und Schüler beeinflussen und gesellschaftliche sowie ökologische Fragestellungen aufwerfen. Im Rahmen der Wirtschafts-, Finanz und Verbraucher/innenbildung sollen junge Menschen befähigt werden, an wirtschaftlichen Prozessen kompetent, verantwortungsbewusst und mündig mitzuwirken, sich zu orientieren und sich eine begründete Meinung zu bilden. Die erworbenen Kompetenzen sollen Schülerinnen und Schüler dabei unterstützen, in den Handlungsbereichen privater Haushalt (zB bezahlte und unbezahlte Arbeit, Einkommen, Konsum, Geld, Sparen, Veranlagung, Verbraucherrechte und -pflichten, Werbung), Arbeitswelt und Interessensvertretungen (zB Arbeitnehmer/in, Unternehmer/in) sowie Gesellschaft (zB Staat und Gemeinwesen, Steuern und Ausgaben der öffentlichen Hand, Selbstbestimmung und Mitbestimmung, Wohlstand und nachhaltige Entwicklung) eigenbestimmt und altersadäquat agieren zu können. 13.2 Kompetenzziele am Ende der Sekundarstufe I Die Schülerinnen und Schüler können – verantwortungsvoll mit Geld umgehen (zB beim Sparen und Veranlagen, beim Konsum, Übersicht über Einnahmen/Ausgaben bewahren, Risiko von Verschuldung abwägen), Bankmodalitäten recherchieren, vergleichen und bewerten, die Funktion von Geld einschätzen; – sich über Geschäftsfähigkeit und das Wesen von Verträgen informieren; – ökonomische Phänomene und Zusammenhänge (Einkommens- bzw. Vermögensunterschiede, Wohlstand, Verteilungsgerechtigkeit, alternative Konsumformen, Sozialversicherung) beschreiben und analysieren; – ihre Rechte und Pflichten als Verbraucherinnen und Verbraucher in konkreten Lebenssituationen beschreiben und nutzen, zur Funktion von Werbung sowie zum Datenschutz recherchieren und sich im Bedarfsfall an die zuständige Verbraucherschutzinstitution wenden; – die Aufgabe von Wirtschaft und Staat sowie den Sinn für die Einzelne, den Einzelnen und die Gesellschaft in Zusammenhang mit dem Wirtschaftskreislauf beschreiben sowie ihren Lebensstil und ihr ökologisches, politisches, soziales, wirtschaftliches Handeln anhand von nachhaltigen, umweltfreundlichen und sozial verträglichen Kriterien reflektieren und ausrichten; – das Wesen von selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit sowie bezahlter und unbezahlter Arbeit beschreiben und voneinander unterscheiden sowie gesellschaftliche und ökonomische Aufgaben von Unternehmen anhand von Beispielen illustrieren. Fachlehrpläne zum Erwerb von Kompetenzen des übergreifenden Themas: Bildungs- und Berufsorientierung, Chemie, Deutsch, Digitale Grundbildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung, Geschichte und Politische Bildung, Kunst und Gestaltung, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Musik, Physik, Technik und Design, Kroatisch, Ungarisch

FÜNFTER TEIL ORGANSATORISCHER RAHMEN

Wie Anlage A, mit folgender Ergänzung: 4. Schularbeiten Oberstufe In Kroatisch, Ungarisch, Deutsch und in allen Fremdsprachen Klasse Gesamtdauer pro Unterrichtsjahr in Minuten Anzahl der Schularbeiten pro Unterrichtsjahr Dauer pro Schularbeit in Minuten 5. 150 bis 300 2 bis 4 mindestens eine pro Semester 50 bis 100 6. 200 bis 400 2 bis 4 mindestens eine pro Semester 50 bis 150 7. 200 bis 400 2 bis 4 mindestens eine pro Semester 50 bis 150 eine mindestens 100-minütig 8. 250 bis 400 2 bis 3 mindestens eine im 1. Semester mindestens 50 eine mindestens 150-minütig

SECHSTER TEIL STUNDENTAFELN

(Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

1. Unterstufe

(Gymnasium und Realgymnasium)

Gymnasium

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen: Pflichtgegenstände Summe Unterstufe 1) Lehrverpflichtungs- gruppe 2 ) Religion 2 – 2 – 2 – 2 (III) Sprachen Kroatisch/Ungarisch mind. 15 I Deutsch mind. 15 (I) Lebende Fremdsprache mind. 11 (I) Mathematik und Naturwissenschaften Mathematik mind. 13 (II) Digitale Grundbildung mind. 4 III Chemie mind. 2 (III) Physik mind. 5 (III) Biologie und Umweltbildung mind. 7 III Wirtschaft und Gesellschaft Geschichte und Politische Bildung mind. 5 (III) Geographie und wirtschaftliche Bildung mind. 7 (III) Musik, Kunst und Kreativität Musik mind. 6 (IVa) Kunst und Gestaltung mind. 7 (IVa) Technik und Design mind. 3 IV Gesundheit und Bewegung Bewegung und Sport mind. 13 (IVa) Verbindliche Übungen Bildungs- und Berufsorientierung mind. 1 3) III 4) Sonstige verbindliche Übungen – 5) Schulautonome Vertiefung 6 Gesamtwochenstundenzahl 127-130 ______________________________ 1 In höchstens fünf Pflichtgegenständen (mit Ausnahme des Pflichtgegenstandes Religion) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafeln (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1) Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Kompetenzbereiche der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2) Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht; der Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung ist mit mindestens einer Wochenstunde pro Klasse vorzusehen. 2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen nicht im Lehrplan vorgesehene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden, hat sich die Einstufung an bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren, sowie nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) sowie Verkehrs- und Mobilitätsbildung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil der Lehrverpflichtungsgruppe. 3 Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden. 4 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand. 5 Weitere verbindliche Übungen können eingerichtet werden; ihr Ausmaß ist schulautonom festzulegen und mit der Dotation der übrigen Pflichtgegenstände sowie der schulautonomen Schwerpunktsetzung abzustimmen. 6 Zur Vertiefung von Kompetenzen im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände oder zur Ausgestaltung eines typenbildenden, die jeweilige Form ergänzenden, Schwerpunkts durch die Einrichtung von schulautonomen schwerpunktspezifischen Unterrichtsgegenständen. Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht: Wie Anlage A. 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen: Pflichtgegenstände Klassen und Wochenstunden Summe Unter-stufe Lehrver-pflichtungs- gruppe 1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4. Kl. Religion 2 2 2 2 8 (III) Sprachen Kroatisch/Ungarisch 4 4 4 4 16 I Deutsch 4 4 4 4 16 (I) Lebende Fremdsprache 3 4 3 3 13 (I) Mathematik und Naturwissenschaften Mathematik 4 4 3 3 14 (II) Digitale Grundbildung 1 1 1 1 4 III Chemie - - - 2 2 (III) Physik - 1 2 2 5 (III) Biologie und Umweltbildung 2 2 1 2 7 III Wirtschaft und Gesellschaft Geschichte und Politische Bildung - 2 2 2 6 (III) Geographie und Wirtschaftliche Bildung 2 1 2 2 7 (III) Musik, Kunst und Kreativität Musik 2 2 2 1 7 (IVa) Kunst und Gestaltung 2 2 2 2 8 (IVa) Technik und Design 2 - 1 - 3 IV Gesundheit und Bewegung Bewegung und Sport 4 4 3 3 14 (IVa) Verbindliche Übungen Bildungs- und Berufsorientierung x 1) x 1) x III 2) Gesamtwochenstundenzahl 32 33 32 33 130 _______________________________ 1 In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen. 2 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand. Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht: Wie Anlage A. Realgymnasium 1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen: Pflichtgegenstände Summe Unterstufe 1 ) Lehrverpflichtungs- gruppe 2 ) Religion 2 – 2 – 2 – 2 (III) Sprachen Kroatisch/Ungarisch mind. 15 I Deutsch mind. 15 (I) Lebende Fremdsprache mind. 11 (I) Mathematik und Naturwissenschaften Mathematik mind. 13 (II) Geometrisches Zeichnen 3) mind. 2 (III) Digitale Grundbildung mind. 4 III Chemie mind. 2 (III) Physik mind. 5 (III) Biologie und Umweltbildung mind. 7 III Wirtschaft und Gesellschaft Geschichte und Politische Bildung mind. 5 (III) Geographie und wirtschaftliche Bildung mind. 7 (III) Musik, Kunst und Kreativität Musik mind. 6 (IVa) Kunst und Gestaltung mind. 7 (IVa) Technik und Design mind. 3 IV Gesundheit und Bewegung Bewegung und Sport mind. 13 (IVa) Verbindliche Übungen Bildungs- und Berufsorientierung mind. 1 4) III 5) Sonstige verbindliche Übungen – 6) Schulautonome Vertiefung 7 ) Gesamtwochenstundenzahl 127-130 ___________________________________ 1 In höchstens fünf Pflichtgegenständen (mit Ausnahme des Pflichtgegenstandes Religion) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafeln (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1) Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Kompetenzbereiche der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2) Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht; der Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung ist mit mindestens einer Wochenstunde pro Klasse vorzusehen. 2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen nicht im Lehrplan vorgesehene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden, hat sich die Einstufung an bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren, sowie nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) sowie Verkehrs- und Mobilitätsbildung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil der Lehrverpflichtungsgruppe. 3 Die Verbindung der Pflichtgegenstände Mathematik und Geometrisches Zeichnen ist zulässig, wobei als Summe der Wochenstunden 15 nicht unterschritten werden darf. Sofern Geometrisches Zeichnen im Unterricht von Mathematik integriert wird, sind die Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche zu Geometrisches Zeichnen zu vermitteln. 4 Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden. 5 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand. 6 Weitere verbindliche Übungen können eingerichtet werden; ihr Ausmaß ist schulautonom festzulegen und mit der Dotation der übrigen Pflichtgegenstände sowie der schulautonomen Schwerpunktsetzung abzustimmen. 7 Zur Vertiefung von Kompetenzen im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände oder zur Ausgestaltung eines typenbildenden, die jeweilige Form ergänzenden, Schwerpunkts durch die Einrichtung von schulautonomen schwerpunktspezifischen Unterrichtsgegenständen. Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht: Wie Anlage A. 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen: Pflichtgegenstände Klassen und Wochenstunden Summe Unter-stufe Lehrver-pflichtungs- gruppe 1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4. Kl. Religion 2 2 2 2 8 (III) Sprachen Kroatisch/Ungarisch 4 4 4 4 16 I Deutsch 4 4 4 4 16 (I) Lebende Fremdsprache 3 4 3 3 13 (I) Mathematik und Naturwissenschaften Mathematik 4 4 3 3 14 (II) Geometrisches Zeichnen - - - 2 2 (III) Digitale Grundbildung 1 1 1 1 4 III Chemie - - - 2 2 (III) Physik - 1 2 2 5 (III) Biologie und Umweltbildung 2 2 1 2 7 III Wirtschaft und Gesellschaft Geschichte und Politische Bildung - 2 2 1 5 (III) Geographie und Wirtschaftliche Bildung 2 1 2 2 7 (III) Musik, Kunst und Kreativität Musik 2 2 2 1 7 (IVa) Kunst und Gestaltung 2 1 2 2 7 (IVa) Technik und Design 2 - 1 - 3 IV Gesundheit und Bewegung Bewegung und Sport 4 4 3 3 14 (IVa) Verbindliche Übungen Bildungs- und Berufsorientierung x 1) x 1) x III 2) Gesamtwochenstundenzahl 32 32 32 34 130 _________________________ 1 In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen. 2 Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand. Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht: Wie Anlage A. 3. Deutschförderklassen (Unterstufe) Gymnasium Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen Wochenstunden pro Semester Deutsch in der Deutschförderklasse 20 Religion 2 Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen 1) x 2) Gesamtwochenstundenanzahl x 3) _____________________________ 1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Unterstufe des zweisprachigen Gymnasiums; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung. 2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenanzahl. 3 Die Gesamtwochenstundenanzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Unterstufe des zweisprachigen Gymnasiums. Freigegenstände und unverbindliche Übungen: Wie Anlage A. Realgymnasium Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen: Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen Wochenstunden pro Semester Deutsch in der Deutschförderklasse 20 Religion 2 Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen 1) x 2) Gesamtwochenstundenanzahl x 3) ________________________ 1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen gemäß der Stundentafel der Unterstufe des zweisprachigen Realgymnasiums; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung. 2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenanzahl. 3 Die Gesamtwochenstundenanzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel der Unterstufe des zweisprachigen Realgymnasiums. Freigegenstände und unverbindliche Übungen: Wie Anlage A.

Oberstufe

a) PFLICHTGEGENSTÄNDE

Gymnasium

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Pflichtgegenstände (Kernbereich) Summe Oberstufe 1) Lehrverpflichtungs-gruppe 2) Religion/Ethik 3) 2 – 2 – 2 – 2 (III)/III Kroatisch/Ungarisch mindestens 11 4) I Deutsch mindestens 11 4) (I) Lebende Fremdsprache mindestens 11 4) (I) Latein mindestens 10 4) (I) Geschichte und Politische Bildung mindestens 6 III Geographie und wirtschaftliche Bildung mindestens 6 (III) Mathematik mindestens 11 4) (II) Biologie und Umweltbildung mindestens 6 III Chemie mindestens 4 (III) Physik mindestens 5 (III) Psychologie und Philosophie mindestens 4 III Informatik mindestens 2 II Musik mindestens 3 (IVa) Kunst und Gestaltung mindestens 3 (IVa) alternativ Musik oder Kunst und Gestaltung mindestens 4 (IVa) Bewegung und Sport mindestens 8 4) (IVa) Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich 113 autonomer Bereich schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände 4-10 Schulautonom 5 höchstens 13 Summe autonomer Bereich 17 Gesamtwochenstundenzahl 130 ________________________________ 1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht. 2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil. 3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. 4 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse. 5 Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereichs. 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: aa) Pflichtgegenstände Klassen und Wochenstunden Summe Oberstufe Lehrver-pflichtungs-gruppe 5. Kl. 6. Kl. 7. Kl. 8. Kl. Religion/Ethik 1) 2 2 2 2 8 (III)/III Kroatisch/Ungarisch 3 3 3 3 12 I Deutsch 3 3 3 3 12 (I) Lebende Fremdsprache 3 3 3 3 12 (I) Latein 3 3 3 3 12 (I) Geschichte und Politische Bildung 1 2 2 2 7 III Geographie und wirtschaftliche Bildung 2 1 2 2 7 (III) Mathematik 3 3 3 3 12 (II) Biologie und Umweltbildung 2 2 – 2 6 III Chemie – – 2 2 4 (III) Physik – 3 2 2 7 (III) Psychologie und Philosophie – – 2 2 4 III Informatik 2 – – – 2 II Musik 2 1 2 2) 2 2) 3 +4 (IVa) Kunst und Gestaltung 2 1 3 (IVa) Bewegung und Sport 3 2 2 2 9 (IVa) Summe der Pflichtgegenstände 31 29 31 33 124 bb) Wahlpflichtgegenstände 3) 6 6 Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb) 130 _________________________ 1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. 2 Alternative Pflichtgegenstände. 3 Siehe den Unterabschnitt „Wahlpflichtgegenstände“. bb) Wahlpflichtgegenstände: Wie Anlage A, mit folgender Abweichung in der die Wahlpflichtgegenstände des Gymnasiums, Realgymnasiums und Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums betreffenden Stundentafel: Dem Wahlpflichtgegenstand Deutsch gemäß sublit. bb ist voranzustellen: Kroatisch/Ungarisch –
(2)
(2)
(2) 4/2 6) I

Realgymnasium

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Pflichtgegenstände (Kernbereich) Summe Oberstufe 1) Lehrverpflichtungs-gruppe 2) Religion/Ethik 3) 2 – 2 – 2 – 2 (III)/III Kroatisch/Ungarisch mindestens 11 4) I Deutsch mindestens 11 4) (I) Erste lebende Fremdsprache mindestens 11 4) (I) Zweite lebende Fremdsprache/Latein 9) mindestens 10 (I) Geschichte und Politische Bildung mindestens 6 III Geographie und wirtschaftliche Bildung mindestens 6 (III) Mathematik mindestens 12 4) (II) Biologie und Umweltbildung mindestens 7 III 5) Chemie mindestens 4 (III) Physik mindestens 7 (III) 6) Darstellende Geometrie 7) - (II) Psychologie und Philosophie mindestens 4 III Informatik mindestens 2 II Musik mindestens 3 (IVa) Kunst und Gestaltung mindestens 3 (IVa) alternativ Musik oder Kunst und Gestaltung mindestens 4 (IVa) Bewegung und Sport mindestens 8 4) (IVa) Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich 117 autonomer Bereich schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände 4-10 Schulautonom 8 höchstens 9 Summe autonomer Bereich 13 Gesamtwochenstundenzahl 130 __________________________ 1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht. 2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil. 3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. 4 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse. 5 Mit Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse jedoch II. 6 Mit Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse jedoch (II). 7 In Formen mit Darstellender Geometrie mindestens vier Wochenstunden. 8 Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereichs. 9 Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Latein kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache II (Fortgeschrittene) geführt werden. 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: aa) Pflichtgegenstände Klassen und Wochenstunden Summe Oberstufe Lehrver-pflichtungs-gruppe 5. Kl. 6. Kl. 7. Kl. 8. Kl. Religion/Ethik 1) 2 2 2 2 8 (III)/III Kroatisch/Ungarisch 3 3 2 3 11 I Deutsch 3 3 2 3 11 (I) Erste Lebende Fremdsprache 3 3 2 3 11 (I) Zweite lebende Fremdsprache/Latein 6) 3 3 2 2 10 (I) Geschichte und Politische Bildung 1 2 2 2 7 III Geographie und wirtschaftliche Bildung 2 1 2 1 6 (III) Mathematik 3 3 3 3 12 (II) Biologie und Umweltbildung 2 3 –/2 2 7/9 III 2) Chemie – – 2 2/3 4/5 (III) Physik 2 3 2 2/3 9/10 (III) 3) Darstellende Geometrie – – –/2 –/2 –/4 (II) Psychologie und Philosophie – – 2 2 4 III Informatik 2 – – – 2 II Musik 2 1 24 4) 2 2) 3 +4 (IVa) Kunst und Gestaltung 2 1 3 (IVa) Bewegung und Sport 2 2 2 2 8 (IVa) Summe der Pflichtgegenstände 32 30 29 33 124 bb) Wahlpflichtgegenstände 5) 6 6 Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb) 130 _______________________ 1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. 2 In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch II. 3 In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch (II). 4 Alternative Pflichtgegenstände. 5 Siehe den Unterabschnitt „Wahlpflichtgegenstände“. 6 Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Latein kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache II (Fortgeschrittene) geführt werden. bb) Wahlpflichtgegenstände: Wie Anlage A, mit folgender Abweichung in der die Wahlpflichtgegenstände des Gymnasiums, Realgymnasiums und Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums betreffenden Stundentafel: Dem Wahlpflichtgegenstand Deutsch gemäß sublit. bb ist voranzustellen: Kroatisch/Ungarisch –
(2)
(2)
(2) 4/2 6) I

b) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A.

c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage A.

d) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Anlage A.

e) DEUTSCHFÖRDERKLASSEN

Gymnasium Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände Wochenstunden pro Semester Lehrverpflichtungsgruppen Deutsch in der Deutschförderklasse …………. 20 (I) Religion………………………………………. 2 (III) Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände 1) …………………….. x 2) Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand Gesamtwochenstundenzahl…………………... x 3) ____________________________ 1 Wie Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und Wahlpflichtgegenstände der Stundentafel der Oberstufe des zweisprachigen Gymnasiums; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der Wahlpflichtgegenstände sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung. 2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl. 3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe der Stundentafel der Oberstufe des zweisprachigen Gymnasiums. Freigegenstände und unverbindliche Übungen: Wie Anlage A.

Realgymnasium

Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände Wochenstunden pro Semester Lehrverpflichtungsgruppen Deutsch in der Deutschförderklasse………….. 20 (I) Religion………………………………………. 2 (III) Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände 1) …………………….. x 2) Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand Gesamtwochenstundenzahl…………………... x 3) __________________________ 1 Wie Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und Wahlpflichtgegenstände der Stundentafel der Oberstufe des zweisprachigen Realgymnasiums; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der Wahlpflichtgegenstände sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung. 2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl. 3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe der Stundentafel der Oberstufe des zweisprachigen Realgymnasiums. Freigegenstände und unverbindliche Übungen: Wie Anlage A.

SIEBTER TEIL LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Wie Anlage A.

ACHTER TEIL LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A) PFLICHTGEGENSTÄNDE a) Pflichtgegenstände

Wie Anlage A, mit folgender Abweichung:

KROATISCH Unterstufe

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse): Sprache ist ein wichtiges Instrument zur Welt- und Kulturaneignung und für die Identitätsentwicklung maßgeblich. Der Unterricht in der Volksgruppensprache Kroatisch im Burgenland hat zum Ziel, die Sprachhandlungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung ihrer individuellen Lernvoraussetzungen (weiter) aufzubauen. Kroatisch kann für die einzelne Schülerin/den einzelnen Schüler Erst-, Zweit- oder Umgebungssprache sein. Diese unterschiedlichen Sprachausgangslagen und örtlichen sprachlichen Gegebenheiten sind zu berücksichtigen. Die Schülerinnen und Schüler werden behutsam und mit Wertschätzung an eine korrekte Standard- und Bildungssprache herangeführt. Die Schülerinnen und Schüler werden bei der Entwicklung von Sprachkompetenz und Sprachbewusstsein sowie ihrer individuellen Zwei- und Mehrsprachigkeit und interkulturellen Kompetenz 5 unterstützt. In den Standard- und Bildungssprachen Deutsch und Kroatisch ist von Anfang an Zweisprachigkeit zu ermöglichen und eine ausgewogene Bilingualität zu fördern, wobei der Aufbau bildungssprachlicher Kompetenzen in Verbindung mit anderen Unterrichtsgegenständen 10 zu sehen ist. Die Schülerinnen und Schüler sollen – auf der Grundlage literaler Bildung, der Fähigkeit, Texte für den Erwerb von Wissen zu nützen – sich nicht nur Wissen aneignen, sondern auch Inhalte hinterfragen und sich kritisch in gesellschaftliche Diskurse einbringen 1, 7, 8, 11, 13 . Der Sprachunterricht ermöglicht eine Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Weltsichten in der globalisierten, mehrsprachigen Gesellschaft, reflektiert diese, befasst sich dabei auch mit technologischen, ökologischen und sozialen Veränderungen und schafft ein Bewusstsein für die Teilhabe an regionalen und überregionalen demokratischen Prozessen. Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse): Der Aufbau standard- und bildungssprachlicher Kompetenzen im Unterricht Kroatisch knüpft an die Ziele der Primarstufe an, berücksichtigt den individuellen Sprachlernstand der Schülerinnen und Schüler und ist darüber hinaus Aufgabe aller Unterrichtsgegenstände. Die fünf Kompetenzbereiche Zuhören/Sprechen, Lesen, Schreiben, Sprachreflexion und Sprachmittlung greifen ineinander und sind durch differenzierenden Unterricht und vielfältige Aufgabenkultur zu entwickeln bzw. weiterzuentwickeln. Für den schrittweisen Ausbau der Schreib- und Lesekompetenzen werden die individuellen Ausgangslagen, Interessen und medialen Gewohnheiten der Schülerinnen und Schüler bei der Textauswahl berücksichtigt. Lesestrategien, wie das Abgleichen von Textinhalten mit Vorwissen oder das Bearbeiten von Fragen, ermöglichen die Auseinandersetzung mit einem Text, bevor er gelesen wird, während des Lesens und bei der Reflexion des Gelesenen. Schreiben findet in vielfältigen Formen statt: als Schreiben zu Sachthemen oder bestimmten Inhalten, als Ausdruck eigener Wahrnehmungen und Gedanken, als Hilfsmittel zum Lernen oder als kreativer Prozess (ua. assoziatives Schreiben). Im Vordergrund stehen der Schreibprozess und die Vermittlung von Schreibstrategien, wie das Schreiben auf Impulse hin, das Verfassen von Texten auf Basis einer Gliederung oder Skizze oder das Verbinden von Textbausteinen zu einem kohärenten Text. Bei der Arbeit in allen Kompetenzbereichen kommt dem konstruktiven und kritischen Umgang mit unterschiedlichen Medien ein hoher Stellenwert zu. Digitale Medien können ein Übungsfeld sein (ua. interaktive Aufgaben), als Informationsquelle für Text- und Themenrecherche dienen, einen Ort für Begegnung und Austausch bieten (ua. virtuelle Besprechungsräume) oder die Einschätzung von Schülerleistungen erleichtern (ua. durch Einsatz digitaler Diagnoseaufgaben) 6 . Eine gezielte sprachbezogene Diagnostik (ua. durch den Einsatz eines Sprachenportfolios) und die Bereitstellung einer förderlichen Lernumgebung unterstützen individuelle Lernfortschritte. Durch abwechslungsreiche Arbeits- und Sozialformen wenden die Schülerinnen und Schüler Kroatisch in für sie inhaltlich bedeutsamen Situationen und Kontexten an und setzen sich bewusst mit sprachlicher Vielfalt und Sprachnormen auseinander. Dabei knüpfen sie an ihre Sprachbiografien an. Besonderes Augenmerk liegt auf der Sensibilisierung gegenüber Sprachvarietäten, Zwei- und Mehrsprachigkeit sowie Inter- und Transkulturalität in sprachlichen und medialen Produkten. Die Beschäftigung mit literarisch-ästhetischen Formen führt zu einer Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Weltsichten. Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 1 , Entrepreneurship Education 2 , Gesundheitsförderung 3 , Informatische Bildung 4 , Interkulturelle Bildung 5 , Medienbildung 6 , Politische Bildung 7 , Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 8 , Sexualpädagogik 9 , Sprachliche Bildung und Lesen 10 , Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 11 , Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung 13 Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse): Dem Unterricht in Kroatisch liegen vier zentrale fachliche Konzepte zugrunde, die miteinander zu vernetzen, bei der Auswahl von Inhalten zu berücksichtigen und altersgerecht zu vermitteln sind. Die zentralen fachlichen Konzepte sind in allen Jahrgangsstufen gleich, da sie progressiv anhand von verschiedenen Anwendungsbereichen aufgebaut werden. Kommunikation und Wirkung Dieser Bereich betrachtet das Interagieren in unterschiedlichen Kommunikationssituationen. Schülerinnen und Schüler verstehen, dass Äußerungen immer in einen bestimmten Kontext eingebettet sind, und können sprachlich angemessen handeln. Norm und Wandel Sprache wird als normatives System von Zeichen betrachtet, die nach grammatischen Regeln verknüpft werden und Sprachgemeinschaften als Mittel der Verständigung dienen. Schülerinnen und Schüler kennen verschiedene sprachliche Systeme (ua. Erstsprachen, Umgebungssprachen, Alltagssprachen, Bildungssprachen, Bildsprachen, Fremdsprachen) und können diese miteinander vergleichen. Sie wissen, dass sprachliche Normen von gesellschaftlichen Veränderungen beeinflusst werden und sich ständig weiterentwickeln. Inhalt und Form Das Zusammenspiel von formalen Sprachstrukturen (ua. Morphologie, Syntax) sowie inhaltlichen Aufgaben und Wirkungsweisen von Sprache (ua. Darstellungs-, Ausdrucks-, Appellfunktion) ist Gegenstand der Vermittlung. Inhaltliches Lernen und der Aufbau von sprachlichen Strukturen sind miteinander verwoben. Diversität und Identität Sprache ist eine Ausdrucksform, die es Schülerinnen und Schülern ermöglicht, wechselnde Zugehörigkeiten und mehrfache Identitäten und Kulturen in der eigenen und in anderen Biografien zu entdecken und Stereotype und (Fremd-)Zuschreibungen auch unter dem Aspekt von individueller und gesellschaftlicher Zwei- und Mehrsprachigkeit zu identifizieren. Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse): Der Unterricht in Kroatisch orientiert sich am Lehrplan für Deutsch, am Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen des Europarates und am regionalen Kompetenzmodell der „Kompetenzbeschreibungen für den Unterrichtsgegenstand Kroatisch“ im Burgenland. Die zu erwerbenden Kompetenzen gliedern sich in die fünf Kompetenzbereiche – Zuhören/Sprechen – Lesen – Schreiben – Sprachreflexion – Sprachmittlung Sie sind nicht hierarchisch, sondern miteinander vernetzt zu vermitteln. Die Kompetenzen zu den Bereichen Sprachreflexion und Sprachmittlung sind nicht gesondert ausgewiesen, sondern integriert in die drei Kompetenzbereiche Zuhören/Sprechen, Lesen und Schreiben, wo sie mit dem Vermerk „SpR“ bzw. „SpM“ versehen wurden. Der Bereich Zuhören/Sprechen bezieht sich auf das zunehmende Erschließen, Verstehen und Reflektieren von Inhalten aus altersadäquaten multimedialen Sprechbeiträgen (mit steigender Länge und zunehmender Komplexität) sowie auf das Planen und Ausführen monologischer und dialogischer Sprechbeiträge. Lesen fokussiert auf das Erschließen, Verstehen und Reflektieren von Inhalten aus altersadäquaten schriftlichen Texten aus verschiedenen Quellen mit steigendem Umfang und zunehmender Komplexität unter Einsatz von Lesetechniken und -strategien. Die Texte werden analysiert, interpretiert und mit vorhandenem Wissen verknüpft. Der Bereich Schreiben betrifft das Planen, Verfassen und Überarbeiten von Texten. Unterschiedliche Textmuster und Texte werden in allen Jahrgangsstufen bei steigender Textlänge und zunehmender Komplexität und unter Einsatz von prozess- und produktionsorientierten Schreibstrategien aufgebaut. Sprachreflexion umfasst die Einsicht in Sprache durch reflektierte Sprachbetrachtung, den Ausbau von Rechtschreibfertigkeiten unter Nutzung von Rechtschreibhilfen in analoger und digitaler Form sowie den Ausbau der Fertigkeiten im Bereich der Wort-, Satz- und Textgrammatik. Berücksichtigt wird darüber hinaus die Verwendung von Sprache in ihren unterschiedlichen Varietäten und Modalitäten: Mündlichkeit, Schriftlichkeit, Alltags-/Bildungs-/Fachsprache, Dialekte, Sprachvergleiche etc. Der Unterricht in Kroatisch findet in einem sprachlichen Umfeld statt, das eine besondere Gelegenheit bietet, sprachmittelnd zu agieren und Situationen, die ein freies Übertragen mündlicher oder schriftlicher Texte in die jeweils andere Sprache erfordern, anlassbezogen zu erproben. Der Bereich Sprachmittlung umfasst die Einsicht in die soziale und kulturelle Rolle, die sprachmittelnde Aktivitäten als wesentlicher Teil des mündlichen und schriftlichen Sprachgebrauchs und Sprachverhaltens in einer zwei- und mehrsprachigen Gesellschaft haben. Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse): Sprachhandlungsfähigkeit und das Wissen über Sprache und ihre angemessene und korrekte Verwendung werden aufbauend über die einzelnen Jahrgangsstufen im Zusammenspiel aller Kompetenzbereiche erworben. In allen Kompetenzbereichen wird bei der Auswahl von Themen und Texten auf den Entwicklungsstand und die Lebens- und Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler geachtet. Die Anwendungsbereiche sind inhaltlich mit den zentralen fachlichen Konzepten und Kompetenzbereichen vernetzt, unterstützen den Kompetenzerwerb, sind verbindlich zu behandeln und eigenverantwortlich zu gestalten. Es obliegt der Lehrperson, zu entscheiden, mit welchen Themen sie die Anwendungsbereiche erarbeitet. Exemplarische Beispiele sind in den Kompetenzbeschreibungen für den Unterrichtsgegenstand Kroatisch angeführt. 1. Klasse: Kompetenzbereich Zuhören und Sprechen Die Schülerinnen und Schüler können – mündliche Texte im direkten Kontakt oder über Medien vermittelt verstehen, Wesentliches erschließen, situationsbezogen sichern und wiedergeben. – monologisches und dialogisches Sprechen adressaten- und situationsgerecht anwenden. – in vielfältigen standardisierten monologischen und dialogischen Sprechsituationen verschiedene Sprechhandlungen setzen, sprachliche Stilmittel anwenden und bildungssprachlich kommunizieren (SpR, SpM). Kompetenzbereich Lesen Die Schülerinnen und Schüler können – sinnerfassend und mit geeigneten Lesetechniken lesen und vorlesen, dabei Wesentliches erschließen, bereitstellen und darüber kommunizieren (SpR, SpM). – subjektive und kreative Zugänge zu literarischen Texten in unterschiedlichen künstlerischen Erscheinungsformen finden und ihre Wirkung reflektieren. – pragmatische Texte und Beiträge in unterschiedlichen Mediensystemen in ihrer spezifischen Aufbereitung und Gestaltung erschließen 6 (SpR). Kompetenzbereich Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken verschriftlichen und Absichten formulieren (SpR). – schriftlich informieren und darstellen, auch auf materialgestützter Basis (SpR). – Textverarbeitungsprogramme zur Textproduktion einsetzen. 4 Anwendungsbereiche – Mündliche Darstellung, Nacherzählung und Zusammenfassung von Sachverhalten anhand von mündlich Erzähltem, Texten, Filmen, Hörbüchern etc. – Interaktives Zuhören und Sprechen in angeleiteten Partner- und Gruppengesprächen – Mündliche Artikulation des eigenen Standpunktes, auch in einfacher Form von Argumentation und Debatte – Aufbau der Lesekompetenz durch altersgemäße fiktionale Texte unter Verwendung unterschiedlicher Gattungen und Textarten sowie altersgemäßer pragmatischer Texte aus fächerübergreifenden Bereichen – Kennenlernen von Lesestrategien und Reflexion von Leseerfahrungen – Schriftliche Darstellung und Beschreibung von Erlebtem und Erfundenem unter Einbeziehung einer vorgegebenen Themenentwicklung sowie informierende schriftliche Darstellung von Sachverhalten – Mitteilung eigener Standpunkte und Emotionen in unterschiedlichen medialen Formaten – Festigung von Rechtschreibfertigkeiten, auch unter Nutzung von Rechtschreibhilfen in analoger (Wörterbuch) und digitaler Form, und Aufbau von Rechtschreibbewusstsein im Kroatischen (Laut-/Buchstaben-Entsprechungen, Abgrenzung von Wörtern, Wortzusammensetzungen, Groß- und Kleinschreibung, Satzzeichen) – Basisfertigkeiten im Bereich von Wort-, Text- und Satzgrammatik und kontrastive Vergleiche zwischen Kroatisch und Deutsch – Reflexion über die Verwendung von Sprache in ihren Modalitäten und Varietäten (Mündlichkeit/Schriftlichkeit, Dialekt, Alltags-, Standard-, Bildungssprache) 10 2. Klasse: Kompetenzbereich Zuhören und Sprechen Die Schülerinnen und Schüler können – aus unterschiedlichen medialen Beiträgen Wesentliches erschließen, Absichten und Emotionen wahrnehmen, Wissen sichern, strukturiert wiedergeben und der Situation angemessen reagieren (SpR). – bereits bekannte verbale und nonverbale Mittel variieren und Sprechhandlungen für eine adressaten- und situationsgerechte Kommunikation bewusst vollziehen (SpR, SpM). – aus unterschiedlichen Quellen Informationen einholen, aufbereiten 3, 9 und mündlich präsentieren. 6 Kompetenzbereich Lesen Die Schülerinnen und Schüler können – sinnerfassend und mit gesteigertem Tempo unterschiedliche Texte und Textformate lesen und vorlesen und mittels Lesestrategien Informationen entnehmen, strukturieren und aufbereiten. – die gestalterischen und inhaltlichen Besonderheiten literarischer und medienästhetischer Produkte anhand relevanter Beispiele erfahren, erkennen, erschließen und über ihre subjektiven Lesarten mit anderen diskutieren (SpR, SpM). – pragmatische Texte und Beiträge aus unterschiedlichen medialen Quellen recherchieren, ihre Wirkung erkennen und differenzieren 6 sowie mit Internetquellen kritisch und gesetzeskonform umgehen. Kompetenzbereich Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – schriftlich informieren und darstellen, auch auf materialgestützter Basis. – einfache Argumente formulieren und auf Aussagen anderer reagieren (SpR, SpM). – das Verfassen von Texten zur Gestaltung von persönlichen Beziehungen, als Mittel der Strukturierung von Gedanken und Inhalten sowie als kreative Ausdrucksform nutzen (SpR). – mit Hilfe von Textverarbeitungsprogrammen Texte gestalten und optimieren 4 sowie Unterschiede in den Möglichkeiten und Anforderungen zwischen manuellem und computergestütztem Schreiben erkennen. Anwendungsbereiche – Mündliche Darstellung, Zusammenfassung und Präsentation von Sachverhalten aus Texten, Filmen, Hörbüchern ua. – Interaktion in Partner- und Gruppengesprächen unter Beherrschung kommunikativer Grundregeln – Übernahme unterschiedlicher Rollen und Standpunkte in Argumentation und Debatte – Strukturierendes und reflektierendes Lesen pragmatischer und fiktionaler Texte (unterschiedliche Gattungen und Textarten) – Erfassung von Text-Bild-Kombinationen (Comics ua.) und multimodalen Texten (Filme, Videos ua.) in ihrer Gestaltung und Wirkung – Auseinandersetzung mit der eigenen Lesemotivation und Lesebiografie – Ausführung von Schreibaufträgen unter Verwendung von Textbausteinen und Regeln (Schreiben nach Vorgaben) sowie Produktion eigener Texte unter Anwendung der drei Phasen eines Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Überarbeiten) – Operatoren (Handlungsaufforderungen) zum Verfassen von Texten – Rechtschreibstrategien und Reflexion von Wort-, Text- und Satzgrammatik hinsichtlich ihrer Wirkungsweisen – Kennzeichen mündlicher, schriftlich-textueller und multimodaler Kommunikation 10 3. Klasse: Kompetenzbereich Zuhören und Sprechen Die Schülerinnen und Schüler können – Inhalte aus unterschiedlichen Beiträgen – im direkten Kontakt oder über Medien vermittelt – erschließen und analysieren sowie Absichten und Emotionen reflektieren und situationsbezogen Schlüsse daraus ziehen (SpR). – ihr Repertoire verbaler und nonverbaler Mittel unter Einsatz unterschiedlicher sprachlicher Register erweitern und Sprechhandlungen bewusst vollziehen (SpR, SpM). – aus verschiedenen Quellen gezielt Informationen einholen, thematisch aufbereiten und situationsbezogen medial unterstützt mündlich präsentieren 6 (SpR). Kompetenzbereich Lesen Die Schülerinnen und Schüler können – durch bewussten Einsatz geeigneter Strategien wesentliche Informationen aus unterschiedlichen Texten und Textformaten entnehmen, mit verschiedenen Methoden visualisieren und mit eigenem Wissen verknüpfen. – eigenen Leseinteressen nachgehen, zwischen literarischen Gattungen unterscheiden, literarische und medienästhetische Produkte verstehen, diese im Hinblick auf die eigene Lebens- und Erfahrungswelt 3, 9 reflektieren und kreativ auf Texte reagieren (SpR). – Absichten und Ziele in der Gestaltung von pragmatischen Texten und medialen Beiträgen erkennen und einschätzen 6 (SpR), Informationssysteme gezielt nutzen 4 und mit digitalen Kommunikationsmedien kritisch umgehen. 6 Kompetenzbereich Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken unter Vorgabe textgestaltender Elemente und sprachlicher Register verschriftlichen (SpR). – schriftlich informieren und darstellen (SpR). – argumentierend schreiben, auch auf materialgestützter Basis. – unterschiedliche Methoden der Informationsbeschaffung nutzen und mit Hilfe von Textverarbeitungsprogrammen multimediale Texte gestalten und optimieren. Anwendungsbereiche – Mündliche Interpretation, Reflexion und Präsentation von Texten, Filmen, Hörbüchern unter Anleitung – Selbstständige Gesprächsführung in Paaren und Gruppen, auch im Kontext von Vorstellung und Bewerbung 2 – Angeleitete Ausführung einer schlüssigen Argumentation – Themenbezogenes, recherchierendes und analysierendes Lesen von pragmatischen Texten unter Einbeziehung nicht-linearer Texte – Lektüre von literarischen Texten unter Einbeziehung ihrer Merkmale und Wirkungsweisen – Argumentierendes Schreiben als Ausdruck persönlicher Meinungen und Haltungen in einem Leserbrief, Motivationsschreiben oder Blogeintrag – Arbeiten an und mit literarischen (intertextuelles kreatives Schreiben) und pragmatischen Texten – auch im Kontext von Vorstellung und Bewerbung 2 – Zugänge zum eigenen Schreiben finden, über eigene Texte und die anderer nachdenken und Feedback geben – Einsichten in Orthografie und Grammatik hinsichtlich Gebrauch und Funktion sowie ausdifferenzierte Verwendung von Textorganisatoren (sprachliche Mittel zur Herstellung von Textkohäsion) – Kennzeichen und Wirkungsweisen unterschiedlicher Sprachvarietäten (auch im Kontext von Zwei- und Mehrsprachigkeit), Analyse sprachlicher Diskurse 10 4. Klasse: Kompetenzbereich Zuhören und Sprechen Die Schülerinnen und Schüler können – in unterschiedlichen pragmatischen Texten und Beiträgen –im direkten Kontakt oder über Medien vermittelt – Mehrdeutigkeiten und nicht explizit genannte Inhalte erschließen und interpretieren, dabei Absichten und Emotionen reflektieren und situationsbezogen Schlüsse daraus ziehen (SpR). – das Repertoire sprachlicher Mittel vertiefen und festigen; Sprechhandlungen unter Verwendung unterschiedlicher sprachlicher Register reflektiert vollziehen (SpR, SpM). – aus bewusst gewählten Quellen Informationen gezielt herausfiltern, thematisch aufbereiten und medial unterstützt mündlich präsentieren. 6 Kompetenzbereich Lesen Die Schülerinnen und Schüler können – literarästhetische Texte in allen Darbietungsformen lesen und bezüglich ihres formalen Aufbaus und ihrer historischen, gesellschaftlichen und kulturellen Entstehungszusammenhänge erfassen und interpretieren. – Texte mit Hilfe szenischer Mittel vortragen und darstellen und mit anderen künstlerischen Ausdrucksformen vergleichen. – erkennen und vergleichen, wie Medien Themen und Inhalte in pragmatischen Texten und Beiträgen gezielt aufbereiten und gestalten 6 (SpR). – Informationssysteme differenziert und kritisch-reflektiert nutzen, Informationen gezielt auswählen 6 und Visualisierungsmethoden eigenständig anwenden. Kompetenzbereich Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken unter Vorgabe textgestaltender Elemente und sprachlicher Register zunehmend eigenständig verschriftlichen (SpR). – zu strittigen Sachverhalten, auch auf materialgestützter Basis, argumentierend schreiben und auf Gegenargumente eingehen, dabei auch gesellschaftspolitische Entwicklungen einbeziehen. 7 – verschiedene Textverarbeitungsprogramme zur Gestaltung umfangreicherer multimedialer Texte, auch im Team, nutzen. 4 Anwendungsbereiche – Eigenständige Analyse und Präsentation von Texten in unterschiedlichen Darstellungsformen (Text, Film, Hörbuch ua.) unter Einsatz unterschiedlicher Medien – Autonome Gesprächsführung dialogisch und in Gruppen sowie Analyse der Bedingungen für ihr Gelingen (einschließlich Motivation, Emotion und zwischenmenschlicher Beziehungen in der mündlichen Kommunikation) – Zunehmend selbstständige Argumentation und Debatte – Selbstständige Gesprächsführung in Paaren und Gruppen, auch im Kontext von Vorstellung und Bewerbung 2 – Lektüre literarischer Texte unter Berücksichtigung literarästhetischer Ausdrucksformen – Zunehmend eigenständige Wahl und Lektüre pragmatischer Texte aus Zeitschriften und Magazinen unter Einbeziehung von Lesestrategien, Lesemethoden und Leseerfahrungen – Gezielter Einsatz von Textprozeduren (Werkzeuge der Textbildung – dazu zählen grammatische Konstruktionen, Stilmittel, typische lexikalische Wendungen), um Schreibhandlungen umzusetzen und Textmuster zu produzieren, wie für das argumentative Schreiben in einer Erörterung – Arbeiten an und mit literarischen Texten (intertextuelles kreatives Schreiben) und pragmatischen Texten – auch im Kontext von Vorstellung und Bewerbung 2 – Vertieftes Verständnis von sprachlichen Strukturen und Regeln (Variation und Vergleich) – Unterscheidung und bewusstes Anwenden von Sprachvarietäten (Alltags-, Standard-, Bildungs- und Fachsprache) – auch im Kontext von Zwei- und Mehrsprachigkeit 10 1 Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 2 Entrepreneurship Education 3 Gesundheitsförderung 4 Informatische Bildung 5 Interkulturelle Bildung 6 Medienbildung 7 Politische Bildung 8 Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 9 Sexualpädagogik 10 Sprachliche Bildung und Lesen 11 Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 12 Verkehrs- und Mobilitätsbildung 13 Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

Oberstufe

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse): Der Kroatischunterricht hat die Aufgabe, die Kommunikations-, Handlungs- und Reflexionsfähigkeit sowie die ästhetische Kompetenz der Schülerinnen und Schüler durch Lernen mit und über Sprache in einer mehrsprachigen Gesellschaft zu fördern. Im Besonderen sollen die Schülerinnen und Schüler – befähigt werden, mit Sprache Erfahrungen und Gedanken auszutauschen, Beziehungen zu gestalten und Interessen wahrzunehmen – befähigt werden, sich zwischen sprachlichen Normen und Abweichungen zu orientieren und sich der Sprache als Erkenntnismittel zu bedienen sowie sprachliche Gestaltungsmittel kreativ einzusetzen – Einblicke in Struktur, Funktion und Geschichte der kroatischen Sprache gewinnen sowie Sprachreflexion, Sprachkritik und ein Bewusstsein von der Vielfalt der Sprachen entwickeln – befähigt werden, Informationen allein oder in Teamarbeit zu finden, aufzunehmen, zu verarbeiten und zu vermitteln – befähigt werden, Ausdrucksformen von Texten, Medien, Medientexten und deren Wirkung zu verstehen – befähigt werden, schriftlich und mündlich sowie in Form medialer Präsentation Texte zu produzieren, die den sprachlichen Standards und den situativen Anforderungen entsprechen – Einen Überblick über die kroatischsprachige Literatur im Kontext der Weltliteratur (unter besonderer Berücksichtigung der Literaturen Ost- und Südosteuropas) und der regionalen Literatur gewinnen – befähigt werden, literarisch-ästhetische Botschaften kognitiv zu verstehen und emotional aufzunehmen Der Kroatischunterricht ist mit den anderen Unterrichtsgegenständen verknüpft zu sehen. Er soll die sprachlichen Mittel sichern und erweitern, damit die Schülerinnen und Schüler sich über Sachthemen, über Beziehungen und über Sprache angemessen verständigen können. Er hat Methoden und Kompetenzen wissenschaftlichen Arbeitens zu vermitteln. Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule Textkompetenz und Medienkompetenz fördern die selbstständige aktive und kritische Aneignung des Wissens. Mündliche Kompetenz fördert die Sicherung einer differenzierten Dialog- und Kooperationsfähigkeit sowie Sozialkompetenz. Mittels ästhetischer Texte werden Orientierungswissen und Rezeptionsfähigkeiten ausgebildet, die zur Selbstfindung beitragen. Literatur ist ein wesentliches Medium des kollektiven Gedächtnisses, in dem elementare gesellschaftskonstituierende Ideen wie die der Humanität verankert sind. Beiträge zu den Bildungsbereichen Sprache und Kommunikation Der Kroatischunterricht trägt im Umgang mit Sprache als Medium, als Untersuchungsgegenstand und als ästhetisches Gestaltungsmittel zur Erreichung aller Ziele dieses Bildungsbereiches bei. Mensch und Gesellschaft Der Kroatischunterricht trägt mittels Ausbildung von Kommunikationskompetenz zur Friedenserziehung und zu den Grundwerten einer pluralistischen und den Menschenrechten verpflichteten demokratischen Gesellschaft bei. Der Umgang mit ästhetischen Texten schafft Annäherungsmöglichkeiten an das Fremde in der eigenen Gesellschaft und an andere Kulturen. Er bietet Wege, sich mit Sinnfragen der eigenen Existenz im Kontext der zwei- und mehrsprachigen Gesellschaft auseinanderzusetzen. Die Identifizierung des eigenen Sprechens und damit die Reflexion der eigenen Rolle und Identität schaffen auch Platz für die Akzeptanz und das Verstehen anderen Sprechens und sind tragende Elemente für den Umgang mit Sprachvarietäten und Zwei- und Mehrsprachigkeit. Durch Vermittlung fachlicher Inhalte und Methoden sowie durch den Bezug zur Lebenswelt leistet der Kroatischunterricht einen wesentlichen Beitrag zum Erwerb von Grundfertigkeiten für Studium und Beruf. Natur und Technik Sprache und Literatur können selbst als Techniken zur Beherrschung der Natur und Regelung gesellschaftlicher Beziehungen verstanden werden. Zugleich dienen sie der Reflexion der Rolle des Individuums in der Gesellschaft. Medienkompetenz fördert die Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Auswirkungen technischer Kommunikationsmittel. Kreativität und Gestaltung Durch kreativen Umgang mit Sprache, kreative und produktive Schreibaufgaben, szenische Gestaltung und Eigenproduktion ästhetischer Texte trägt der Kroatischunterricht zur Erreichung aller Ziele dieses Bildungsbereiches bei. Gesundheit und Bewegung Sprachliche und mediale Bildung eröffnen eine bewusstere Wahrnehmung der Diskurse um die gesundheitlichen Auswirkungen von Freizeitgesellschaft, Gesundheitsindustrie, Spitzen- und Breitensport sowie die bewusstere Wahrnehmung von gesundheitlichen Interessen im privaten und beruflichen Leben. Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse): Die vielfältigen Aufgaben von Sprache legen für den Kroatischunterricht sinnvolle Handlungszusammenhänge nahe. Damit fordern sie zum fächerverbindenden und fächerübergreifenden Arbeiten und zum Lernen an Themen heraus, die für die Einzelnen sowie für die Gesellschaft bedeutsam sind und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler einbeziehen. Die folgenden sechs Bereiche sind in vielfältiger Weise miteinander zu verflechten. Mündliche Kompetenz ist eine grundlegende Voraussetzung und ein Ziel jeder Bildung. Über Gesprächserziehung sind die Entwicklung der Persönlichkeit und die Sprachhandlungskompetenz im privaten und im öffentlichen Bereich zu fördern. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, Schülerinnen und Schüler in die unterschiedlichen Bedingungen und Prozesse mündlicher Kommunikation Einblick gewinnen und situations-, personen- und sachgerecht agieren sowie die Möglichkeiten verschiedener Gesprächs- und Redeformen ausloten zu lassen. Dabei sind neben der Mündlichkeit in der persönlichen Kommunikation auch deren mediale Vermittlungsformen zu berücksichtigen. Schriftliche Kompetenz ist ein wesentlicher Faktor für die Persönlichkeitsbildung und Voraussetzung für wissenschaftliches Arbeiten, berufliche Tätigkeit und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Sie umfasst die Beschäftigung mit Schreiben für sich, Schreiben als Instrument des Lernens und mit Schreiben für andere. Die Lehrerinnen und Lehrer haben die Schreibprozesse der Schülerinnen und Schüler zu begleiten. Schreibmotivation und Freude am Schreiben sind zu fördern. Schülerinnen und Schüler sollen lernen, Verantwortung für ihren eigenen Schreibprozess in allen seinen Phasen zu übernehmen – vom Schreibvorhaben bis zum endredigierten Text. Die Auswahl der Textsorten hat sich weitgehend an der außerschulischen Wirklichkeit, darunter auch an literarischen Vorbildern zu orientieren. Vor allem hat der Schreibunterricht textsortenübergreifend Schreibhaltungen auszubilden. Rechtschreibsicherheit ist anzustreben. Individuelle Rechtschreibschwächen sind durch regelmäßige Übungen abzubauen. Einblicke in den Wandel der Schreibnormen sind zu geben. Wörterbücher und andere Hilfsmittel – auch in elektronischer Form – sind in allen Schreibsituationen zu verwenden, auch bei Schularbeiten und anderen Formen der schriftlichen Leistungsfeststellung. Ihr Einsatz bei Diktaten ist nach Maßgabe der Aufgabenstellung abzuwägen. An Textkompetenz werden unter den Bedingungen multimedialer Kommunikation höhere und differenziertere Anforderungen gestellt. Texte sind heute selbst zunehmend multimediale Produkte, die eine synästhetische Rezeption erfordern. Textrezeption bzw. Lesen wird verstanden als Interaktion zwischen den Sinnangeboten des Textes und dem Weltwissen und Textwissen der Leserinnen und Leser. Dabei ist eine aktive Auseinandersetzung mit Texten – sowohl emotional als auch argumentativ – zu ermöglichen. Der analytische Zugang zu Texten soll die Einsicht in die textkonstituierenden Mittel und in die Entstehungsbedingungen von Texten ermöglichen und so die Funktion der Sprache und anderer semiotischer Systeme als Vermittlerin von Wirklichkeiten offenlegen. Auf dieser Basis soll die Vielfalt der Deutungsmöglichkeiten von Texten erkannt und genützt werden. Die Ausbildung dieser Fähigkeiten ist für alle Arten von Texten anzustreben, wobei künstlerisch-literarischen Texten eine besondere Bedeutung zukommt. Literarische Bildung hat den Schülerinnen und Schülern möglichst vielfältige rezeptive, analytische, produktive und kreative Zugänge zu ästhetischen Texten aller Medienformate und unterschiedlicher Kulturen zu bieten. Die Schülerinnen und Schüler sollen zur Freude am Lesen geführt werden und dabei lernen, mit Texten emotional, kognitiv und produktiv-handelnd umzugehen, eine eigenständige Interpretation und ästhetisches und kritisches Urteilsvermögen zu entwickeln und unterschiedliche Rezeptionshaltungen zu reflektieren. Die Analyse von Besonderheiten ästhetischer Texte und ihrer Entstehungsbedingungen sowie die Einordnung von Texten in den kulturellen und historischen Kontext sind anzustreben. Auszuwählen sind Texte, die repräsentativ für ihre Epoche sind, Bezüge zur Gegenwart aufweisen und das Interesse der Schülerinnen und Schüler erwecken. Die Komplexität der Texte und die Intensität ihrer Auslotung sind der pädagogischen Situation anzupassen. Der Schwerpunkt ist auf die Begegnung mit kroatischsprachiger Literatur unter besonderer Berücksichtigung der Literatur der burgenländischen Kroaten zu legen. Mediale Bildung im Kroatischunterricht umfasst die Beschäftigung mit allen Arten von Medien, vor allem unter dem Gesichtspunkt der sprachlichen Bildung. Dabei ist sowohl die zentrale Bedeutung der audiovisuellen Medien für die Unterhaltung, Information und die Identitätsfindung von Jugendlichen zu berücksichtigen wie auch die zunehmende Bedeutung der neuen Medien für alle gesellschaftlichen Bereiche und auch die neue Rolle der Printmedien im medialen Gesamtkontext zu beleuchten. Der Kroatischunterricht hat Mediennutzungskompetenz zu vermitteln, d.h. die Fähigkeit, sich der Medien zielgerichtet und funktional zu bedienen, wie auch Medienkulturkompetenz, also die Fähigkeit, sich in einer von Medientechnologie stark geprägten Kultur zu orientieren. Sprachreflexion ist das Nachdenken über den Bau, die Funktionsweise und die Verwendungsbedingungen von Sprache in synchroner und diachroner Hinsicht. Sie ist einerseits als ein integrales Prinzip aller Bereiche des Kroatischunterrichts zu behandeln, andererseits als ein eigenes Arbeitsfeld. Grammatikwissen (Phonologie, Morphologie, Syntax, Semantik, Textgrammatik, Pragmatik usw.) ist ein eigenes Bildungsziel, soll den schriftlichen und mündlichen Texterstellungsprozess und die Textkompetenz sowie die Orientierung in den Systemen anderer Sprachen fördern und zur kritischen Analyse von sprachlichen Erscheinungen befähigen. Auszugehen ist von Themen aus der Realität der Schülerinnen und Schüler. Situationen der Sprachaufmerksamkeit sind zu nützen, um mit Wissen über Sprache eigene und andere sprachliche Handlungen besser verstehen und einordnen zu können und mit Sprachvarietäten und Mehrsprachigkeit umgehen zu können. Dazu gehört auch die Auseinandersetzung mit der Rolle und Bedeutung der Sprachen im lokalen, regionalen und internationalen Kontext. In weiterer Folge sind öffentliche Diskussionen (feministische Sprachkritik, politisch korrekte Sprache, Normenkritik, Sprachwandel, politische Kritik in Form der Sprachkritik) in die Unterrichtsarbeit aufzunehmen. Sprachreflexion ist aber auch als Basis für Textinterpretation zu verstehen und als solche Bestandteil literarischer Bildung. Sprachreflexion ist ein wichtiger Kompetenzbereich, er soll allerdings im Allgemeinen nicht isoliert, sondern in die übrigen Kompetenzbereiche integriert unterrichtet werden. Im Sinne dieser Integration wurden sprachreflektorische Kompetenzen in dieser Lehrplandarstellung in die übrigen Kompetenzbereiche aufgenommen und mit dem Vermerk (SpR) versehen. Zur Sicherung des Unterrichtsertrages bieten sich Einzel-, Team- und Gruppenarbeiten, Projektarbeiten und regelmäßige Hausübungen an. Schularbeiten können, wenn es die räumliche und technische Ausstattung erlaubt und die Schülerinnen und Schüler damit vertraut sind, auch elektronisch verfasst werden. Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des Fünften Teiles der Anlage A zu entnehmen. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 5. Klasse (1. und 2. Semester) Mündliche Kompetenz Hörverstehen : monologischen und dialogischen Redebeiträgen folgen können, dabei Inhalts- und Beziehungsebene unterscheiden Sprechsituationen und Sprechanlässe : an verschiedenen Kommunikationssituationen teilnehmen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; Mittel der Gedächtnisunterstützung anwenden; Präsentationsformen kennenlernen und anwenden Kommunikatives Verhalten : Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten; Rollen innerhalb verschiedener Kommunikationsprozesse erkennen und anwenden; Anlass und Intention beachten Schriftliche Kompetenz Schreibhaltungen und Textsorten : unterschiedliche Schreibhaltungen entwickeln; Textsorten aus dem privaten, öffentlichen, journalistischen Leben verfassen Schreiben für sich : durch spielerisch-schöpferisches, kreatives Schreiben die eigene Identität entwickeln; Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Textsorten verfassen, auch über Wege der digitalen Medien Schreiben für andere : unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten Schreibprozess – Planen: verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau erarbeiten; Zeit einteilen – Formulieren: ein der Kommunikationssituation entsprechendes Format wählen und angemessene Sprach- und Schreibnormen einhalten – Überarbeiten: eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen Rechtschreiben : eigene Rechtschreibschwächen erkennen und abbauen Textkompetenz Informationen entnehmen/Textinhalt erfassen : lineare und nichtlineare Texte in unterschiedlichen Medien zu verschiedenen Themen auffinden und sie allgemeinen Problembereichen zuordnen; verschiedene Techniken der Texterfassung beherrschen, Merkmale von Textsorten erkennen; Techniken der raschen und zielgerichteten Informationsentnahme anwenden Texte interpretieren/Textsinn verstehen : äußere und innere Gliederung eines Textes erkennen und den gedanklichen Aufbau erfassen; Informationen themenorientiert entnehmen und verknüpfen Texte reflektieren und bewerten : den Text mit dem eigenen Wissens- und Erfahrungssystem verknüpfen; wichtige und unwichtige Informationen unterscheiden Literarische Bildung Texte und Kontexte: persönliche Zugänge zu ästhetischen Texten finden und eigene Leseinteressen artikulieren; ästhetische Texte, insbesondere aus der Volksliteratur, im historischen und kulturellen Kontext erfassen, Bezüge zur Gegenwart herstellen Werkpoetik: Kennzeichen ästhetischer Texte kennenlernen; Merkmale von Textarten und Genres feststellen und als Mittel der Textintention verstehen; Ort, Figuren, Geschehen, Zeit als literarische Grundelemente benennen; Erzählerin bzw. Erzähler und lyrisches Ich in ihrer Funktion erfassen; grundlegende filmsprachliche Mittel erfassen Rezeption und Interpretation: den Leseprozess auf dem Hintergrund subjektiven Erlebens reflektieren; Inhalte ästhetischer Texte wiedergeben Mediale Bildung Mediennutzungskompetenz : Wissen aus Medien erfassen; relevante Informationen aus verschiedenen Medienformaten entnehmen; Fertigkeiten des Informationslesens in den digitalen Medien anwenden können: Querlesen, Parallellesen, Hypertextlesen Medienkulturkompetenz : unterschiedliche Medienproduktionsformen (Buch und andere Printmedien, Film, Fernsehen, Rundfunk, digitale Medien) kennen und in ihrer Funktion und Wirkung unterscheiden 6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3 Mündliche Kompetenz Hörverstehen : Gesprächen folgen; öffentlichen Sprachgebrauch analysieren und kritisch kommentieren (SpR) Sprechsituationen und Sprechanlässe : in verschiedenen Kommunikationssituationen vorbereitet sprechen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; verantwortungsbewussten Umgang mit eigenen sprachlichen Äußerungen erlernen (SpR); Einfachheit, Gliederung, Prägnanz und anregende Zusätze beachten; Rollen innerhalb des Kommunikationsprozesses erkennen und beschreiben; sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren (SpR) Kommunikatives Verhalten : Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten: Redeumgebung erkennen; die sprachliche Herkunft von Gesprächsteilnehmern und Gesprächsteilnehmerinnen und deren unterschiedliche kulturelle Kontexte beachten Schriftliche Kompetenz Schreibhaltungen und Textsorten : verschiedene Schreibhaltungen beherrschen; Textsorten aus dem öffentlichen und journalistischen Leben verfassen Schreiben für sich : Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Texte verfassen, auch über Wege der digitalen Medien Schreiben für andere : unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten; Texte auf die eigene Schreibabsicht hin ausrichten; rhetorische Mittel verwenden Schreibprozess – Planen: verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau erarbeiten – Formulieren: ein dem Text entsprechendes, der Schreibabsicht angemessenes Format wählen und Sprach- und Schreibnormen einhalten – Überarbeiten: eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung; Textsorte, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen Rechtschreiben : eigene Rechtschreibschwächen erkennen und abbauen Textkompetenz Informationen entnehmen/Textinhalt erfassen : verschiedene Standpunkte zu einem Thema erkennen; Bezüge zwischen Texten, auch medienübergreifend, herstellen Texte interpretieren/Textsinn verstehen : Mittel und Wirkungen schriftlicher Texte und verschiedener Text-Bild-Kombinationen vergleichen Texte reflektieren und bewerten: die Beziehung von Sprache und außersprachlicher Wirklichkeit als Problem erkennen (SpR); Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen nachvollziehen (SpR) Literarische Bildung Texte und Kontexte: ästhetische Texte im historischen und kulturellen Kontext erfassen, Bezüge zur Gegenwart herstellen; historische Sprachentwicklung kennen (SpR); Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel verstehen (SpR) Werkpoetik : Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen erkennen; sprachliche Verfahren in ästhetischen Texten aufzeigen; sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren (SpR); Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben (SpR) Rezeption und Interpretation : Textbeschreibung und Kontexte als Basis für Interpretationsversuche nutzen; Besonderheiten literarischer Sprache und ihre Verbindung zur Alltagssprache der jeweiligen Zeit erkennen (SpR); sprachliche Besonderheiten ästhetischer Texte im Unterschied zu nicht-literarischen Texten analysieren können (SpR) Mediale Bildung Mediennutzungskompetenz : neue Medienformate rezeptiv und produktiv nützen; Informationen aus komplexen Datenmengen sichten, beurteilen und auswählen Medienkulturkompetenz : Grundkenntnisse über die Entwicklung der Medien erwerben; sprachliche und mediale Kommunikationsmittel verantwortungsbewusst einsetzen 4. Semester – Kompetenzmodul 4 Mündliche Kompetenz Hörverstehen : Gesprächen folgen und in sie situationsangepasst eingreifen Sprechsituationen und Sprechanlässe : in verschiedenen Kommunikationssituationen unvorbereitet sprechen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; Einfachheit, Gliederung, Prägnanz und anregende Zusätze beachten; Rollen innerhalb des Kommunikationsprozesses bewusst einnehmen; sprachliche Strategien in der persönlichen Kommunikation reflektieren (SpR); verantwortungsbewussten Umgang mit eigenen sprachlichen Äußerungen erlernen (SpR) Kommunikatives Verhalten : sich mit innerer und äußerer Mehrsprachigkeit auseinandersetzen (SpR); Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten: Thema und Inhalt eines Gespräches festlegen und erfassen, symmetrische und asymmetrische Gesprächssituationen erfassen Schriftliche Kompetenz Schreibhaltungen und Textsorten: verschiedene Schreibhaltungen beherrschen; Textsorten aus dem privaten, öffentlichen Leben verfassen Schreiben für sich : durch spielerisch-schöpferisches, kreatives Schreiben die eigene Identität entwickeln; Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Texte verfassen, auch über Interaktionswege der digitalen Medien Schreiben für andere : unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten; Texte auf die eigene Schreibabsicht hin ausrichten; rhetorische Mittel verwenden Schreibprozess – Planen: verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau erarbeiten – Formulieren: ein dem Text entsprechendes, der Schreibabsicht angemessenes Format wählen und Sprach- und Schreibnormen einhalten – Überarbeiten: eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen Rechtschreiben : eigene Rechtschreibschwächen erkennen und abbauen Textkompetenz Texte interpretieren/Textsinn verstehen : sprachliche Besonderheiten nicht-literarischer Texte im Unterschied zu ästhetischen Texten erfassen und nachvollziehbar beschreiben können (SpR); Intention sowie sach- und medienspezifische, sprachliche, visuelle und auditive Mittel und deren Wirkung erkennen; die syntaktische, semantische und pragmatische Dimension von sprachlichen Zeichen erfassen (SpR) Texte reflektieren und bewerten : sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren (SpR); subjektive Bedingungen der Textrezeption reflektieren; fremde Weltsichten und Denkmodelle erfassen und empathisch aufnehmen und einer kritischen Betrachtung unterziehen; eigenes Leseinteresse artikulieren und begründen Literarische Bildung Texte und Kontexte: ästhetische Texte, insbesondere der Aufklärung und der Romantik, im historischen und kulturellen Kontext erfassen, Bezüge zur Gegenwart herstellen; historische Sprachentwicklung: Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel erkennen (SpR); Kennzeichen ästhetischer Texte erarbeiten können; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen (SpR) Werkpoetik : Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen erkennen Rezeption und Interpretation: Textbeschreibung und Textanalyse in kultureller und sprachlicher Hinsicht als Basis für Interpretationen nutzen können; Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben (SpR) Mediale Bildung Mediennutzungskompetenz: Informationen aus komplexen Datenmengen strukturieren; Informationsquellen überprüfen und kritisch würdigen Medienkulturkompetenz : Grundkenntnisse über die Entwicklung der Medien erwerben 7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5 Mündliche Kompetenz Hörverstehen : medial vermittelter mündlicher Kommunikation folgen: das Wesentliche erfassen, aktiv zuhören Sprechsituationen und Sprechanlässe : in freien und formalisierten Situationen vorbereitet und spontan sprechen; nichtsprachliche Mittel und Techniken des Sprechens erkennen und nützen; Mittel der Rhetorik erkennen und einsetzen Schriftliche Kompetenz Schreibhaltungen und Textsorten : Schreibhaltungen weiterentwickeln; Textsorten aus dem beruflichen und wissenschaftlichen Leben verfassen Schreiben für sich : poetisches Schreiben in engem Zusammenhang mit Lesen von und Umgang mit literarischen Texten erproben; Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; eigene und fremde Lernprozesse dokumentieren; Verantwortung für den eigenen Lernprozess mit Hilfe geeigneter Schreibformen (z. B. Mitschrift, Portfolio, Internetdossier) übernehmen Schreiben für andere : Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen; Schreibprozess – Planen: Gedanken strukturieren – Formulieren: Sprachebene und Ausdruck an der Situation, an den Adressatinnen und Adressaten, am Thema, an Schreibhaltung und Textsorte und an Sprach- und Schreibnormen orientieren – Überarbeiten: eigene und fremde Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Stil, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen Rechtschreiben : bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden; Einblicke in den Wandel der Schreibnormen gewinnen Textkompetenz Texte interpretieren/Textsinn verstehen : den Einfluss von Entstehungsbedingungen auf die Gestaltung von Texten erkennen; Texte in sprachlicher Hinsicht analysieren, sprachliche Erscheinungen in Texten beschreiben und ihre Funktion erkennen; phonologische, lexikalische, semantische, syntaktische, rhetorische, stilistische Analysen durchführen Literarische Bildung Texte und Kontexte : ästhetische Texte im historischen, kulturellen und biographischen Kontext erfassen; kroatischsprachige Literatur, insbesondere der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts (von der Romantik zum Realismus), anhand ausgewählter Beispiele kennen und sie im Kontext der Weltliteratur sehen Werkpoetik : Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen erkennen; das Spannungsfeld von Leserinnen und Lesern, Schriftstellerinnen und Schriftstellern, Markt, Gesellschaft und Politik erschließen; Beziehungen zwischen ästhetischer Welt und Realität problematisieren; Bezüge zwischen Form und Inhalt herstellen Rezeption und Interpretation : unterschiedliche Ansätze der Textanalyse erproben; Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben (SpR) Mediale Bildung Mediennutzungskompetenz : Informationen aus komplexen Datenmengen erfassen Medienkulturkompetenz : Organisationsstrukturen und wechselseitige Durchdringung unterschiedlicher Medienproduktionsformen erfassen; Interessen und Absichten hinter (multi-) medialen Texten und Produkten analysieren und bewerten sowie manipulative Zielsetzungen erkennen 6. Semester – Kompetenzmodul 6 Mündliche Kompetenz Hörverstehen : medial vermittelter mündlicher Kommunikation folgen: das Wesentliche erfassen, aktiv zuhören Sprechsituationen und Sprechanlässe: Präsentationstechniken – allein und im Team zielorientiert einsetzen; frei vortragen Kommunikatives Verhalten: Redeumgebung nützen; Kontextbezogenheit erkennen; Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen nachvollziehen (SpR); Fragen stellen und Feedback geben und annehmen können Schriftliche Kompetenz Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen weiterentwickeln; Textsorten aus dem literarisch-kulturellen Leben verfassen Schreiben für sich: poetisches Schreiben in engem Zusammenhang mit Lesen von und Umgang mit literarischen Texten erproben; Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; eigene und fremde Lernprozesse dokumentieren; Verantwortung für den eigenen Lernprozess mit Hilfe geeigneter Schreibformen (z. B. Mitschrift, Portfolio, Internetdossier) übernehmen Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen Schreibprozess – Planen: Gedanken strukturieren – Formulieren: Sprachebene und Ausdruck an der Situation, an den Adressatinnen und Adressaten, am Thema, an Schreibhaltung und Textsorte und an Sprach- und Schreibnormen orientieren – Überarbeiten: eigene und fremde Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Stil, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen Rechtschreiben : bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden; Einblicke in den Wandel der Schreibnormen gewinnen Textkompetenz Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Wechselwirkung von Form und Inhalt aufzeigen; die syntaktische, semantische und pragmatische Dimension von sprachlichen Zeichen erfassen (SpR) Texte reflektieren und bewerten: den Einfluss persönlicher Wertvorstellungen auf das Urteil erfassen; nichtlineare und lineare Darstellung von Informationen unterscheiden und bewerten Literarische Bildung Texte und Kontexte: ästhetische Texte im historischen, kulturellen, biographischen und psychologischen Kontext erfassen; kroatischsprachige Literatur, insbesondere der kroatischen Moderne, des Expressionismus und des sozialen Realismus, kennen und sie im Kontext der Weltliteratur sehen; interkulturelle Bezüge (Vielvölkerstaat) kennenlernen; Beispiele künstlerischer Filme kennen (auch Literaturverfilmungen); Merkmale ästhetischer Sprache erkennen (SpR) Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen in ihrer Aktualität erkennen; Literatur als Abbild der gesellschaftlichen Entwicklung erkennen; Bezüge zwischen Form und Inhalt herstellen; neue Formen der Epik, Lyrik und Dramatik als neue Formen des Weltverständnisses verstehen; Beziehungen zwischen ästhetischer Welt und Realität problematisieren; Sprache, Sprachreflexion und Erzählen als Thema der Literatur verstehen; den Zusammenhang zwischen Sprache und Denken reflektieren (SpR) Rezeption und Interpretation: unterschiedliche Ansätze der Textanalyse anwenden; Interpretationen auf Basis von Textbeschreibung, Kontexten und Sekundärliteratur vornehmen; Mediale Bildung Mediennutzungskompetenz: Medien zur Kommunikation nützen und als Basis transkultureller Kontakte fördern Medienkulturkompetenz: gesellschaftliche Auswirkungen der Medien erkennen und ihre lebensgestaltenden Funktionen reflektieren 8. Klasse – Kompetenzmodul 7 7. Semester Mündliche Kompetenz Hörverstehen : medial vermittelter mündlicher Kommunikation folgen: das Wesentliche erfassen, aktiv zuhören Sprechsituationen und Sprechanlässe : verschiedene sprachliche Register einschließlich der Standardsprache beherrschen Kommunikatives Verhalten: Metakommunikation über geglücktes bzw. missglücktes Kommunikationsverhalten führen Schriftliche Kompetenz Schreibhaltungen und Textsorten: Textsorten aus dem beruflichen, wissenschaftlichen und literarisch-kulturellen Leben verfassen Schreiben für sich: Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; eigene und fremde Lernprozesse dokumentieren Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen; die syntaktische, semantische und pragmatische Dimension von sprachlichen Zeichen erfassen (SpR); Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen beachten (SpR) Schreibprozess – Planen: Gedanken strukturieren – Formulieren: Sprachverwendung und Ausdruck an der Situation, an den Adressatinnen und Adressaten, am Thema, an Schreibhaltung und Textsorte und an Sprach- und Schreibnormen orientieren; Qualität eigener und fremder Texte beurteilen – Überarbeiten: eigene und fremde Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Stil, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen Rechtschreiben : bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden; Einblicke in den Wandel der Schreibnormen gewinnen Textkompetenz Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Interpretationen entwickeln (besonders in nichtlinearen Texten Adressat, Intention und Situation analysieren und interpretieren) Texte reflektieren und bewerten: durch das Erkennen von Strategien der Beeinflussung politische Mündigkeit erlangen; die Fähigkeit der Perspektivenübernahme und der kritischen Betrachtung von Perspektiven fördern Literarische Bildung Texte und Kontexte: ästhetische Texte, insbesondere der Literatur im 2. Weltkrieg, im historischen und kulturellen Kontext erfassen; kroatischsprachige Literatur vom 2. Weltkrieg bis zur Gegenwart anhand ausgewählter Beispiele kennen und sie im Kontext der Weltliteratur (unter besonderer Berücksichtigung der Literatur Ost- und Südosteuropas) und der regionalen Literatur sehen; Kennzeichen ästhetischer Texte erarbeiten können; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen (SpR) Werkpoetik : Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen in ihrer Aktualität erkennen; Wechselwirkungen literarischer und filmischer Erzählweisen deuten; unterschiedliche Wirkungen verbaler, visueller, akustischer Ausdrucksmöglichkeiten erfassen; neue Formen der Epik, Lyrik und Dramatik als neue Formen des Weltverständnisses verstehen; Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel erkennen (SpR); literarische Sprache, ihre Formen, ihren Wandel, ihre Besonderheiten und Verbindungen zur Alltagssprache beachten Rezeption und Interpretation : verstehen, auf welche Weise Texten Bedeutung zugeschrieben wird: über unterschiedliche Ansätze der Textinterpretation verfügen; grammatisch-stilistische Erscheinungen und semantische Beziehungen beschreiben können (SpR) Mediale Bildung Mediennutzungskompetenz : über Entscheidungskompetenz verfügen; Informationsquellen überprüfen und kritisch würdigen Medienkulturkompetenz : Mediensprachen als semiotische Systeme verstehen 8. Klasse – Kompetenzmodul 8 8. Semester Mündliche Kompetenz Hörverstehen : medial vermittelter mündlicher Kommunikation folgen: das Wesentliche erfassen, aktiv zuhören Sprechsituationen und Sprechanlässe : Kommunikationsorganisation wahrnehmen – mit besonderer Berücksichtigung von Präsentationsformen Kommunikatives Verhalten : Bedingungen reflektieren, um sie kreativ mitgestalten zu können: Mediengerechtes Verhalten einschätzen und einnehmen Schriftliche Kompetenz Schreibhaltungen und Textsorten : Schreibhaltungen in Hinblick auf Textsorten optimieren Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen Schreibprozess : Qualität eigener und fremder Texte beurteilen Rechtschreiben : bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden Textkompetenz Texte reflektieren und bewerten : moralische, ethische Fragen differenziert erfassen Literarische Bildung Texte und Kontexte : interkulturelle Bezüge (ethnische Minderheiten, Migration) kennenlernen; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen (SpR) Werkpoetik : Beziehungen zwischen ästhetischer Welt und Realität problematisieren Rezeption und Interpretation : Phänomene des Sprachwandels in der Gegenwartssprache reflektieren (SpR) Mediale Bildung Medienkulturkompetenz : künstlerische Ausdrucksformen in allen Medien rezipieren, vergleichen und zueinander in Beziehung setzen

UNGARISCH Unterstufe

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse): Sprache ist ein wichtiges Instrument zur Welt- und Kulturaneignung und für die Identitätsentwicklung maßgeblich. Der Unterricht in der Volksgruppensprache Ungarisch im Burgenland auf der Sekundarstufe I hat zum Ziel, die Sprachhandlungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung ihrer individuellen Lernvoraussetzungen (weiter) aufzubauen. Ungarisch kann für die einzelne Schülerin/den einzelnen Schüler Erst-, Zweit- oder Umgebungssprache sein. Diese unterschiedlichen Sprachausgangslagen und örtlichen sprachlichen Gegebenheiten sind zu berücksichtigen. Die Schülerinnen und Schüler werden behutsam und mit Wertschätzung an eine korrekte Standard- und Bildungssprache herangeführt. Die Schülerinnen und Schüler werden bei der Entwicklung von Sprachkompetenz und Sprachbewusstsein sowie ihrer individuellen Zwei- und Mehrsprachigkeit und interkulturellen Kompetenz 5 unterstützt. In den Standard- und Bildungssprachen Deutsch und Ungarisch ist von Anfang an Zweisprachigkeit zu ermöglichen und eine ausgewogene Bilingualität zu fördern, wobei der Aufbau bildungssprachlicher Kompetenzen in Verbindung mit anderen Unterrichtsgegenständen 10 zu sehen ist. Die Schülerinnen und Schüler sollen – auf der Grundlage literaler Bildung, der Fähigkeit, Texte für den Erwerb von Wissen zu nützen – sich nicht nur Wissen aneignen, sondern auch Inhalte hinterfragen und sich kritisch in gesellschaftliche Diskurse einbringen 1, 7, 8, 11, 13 . Der Sprachunterricht ermöglicht eine Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Weltsichten in der globalisierten, mehrsprachigen Gesellschaft, reflektiert diese, befasst sich dabei auch mit technologischen, ökologischen und sozialen Veränderungen und schafft ein Bewusstsein für die Teilhabe an regionalen und überregionalen demokratischen Prozessen. Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse): Der Aufbau standard- und bildungssprachlicher Kompetenzen im Unterricht Ungarisch knüpft an die Ziele der Primarstufe an, berücksichtigt den individuellen Sprachlernstand der Schülerinnen und Schüler und ist darüber hinaus Aufgabe aller Unterrichtsgegenstände. Die fünf Kompetenzbereiche Zuhören/Sprechen, Lesen, Schreiben, Sprachreflexion und Sprachmittlung greifen ineinander und sind durch differenzierenden Unterricht und vielfältige Aufgabenkultur zu entwickeln bzw. weiterzuentwickeln. Für den schrittweisen Ausbau der Schreib- und Lesekompetenzen werden die individuellen Ausgangslagen, Interessen und medialen Gewohnheiten der Schülerinnen und Schüler bei der Textauswahl berücksichtigt. Lesestrategien, wie das Abgleichen von Textinhalten mit Vorwissen oder das Bearbeiten von Fragen, ermöglichen die Auseinandersetzung mit einem Text, bevor er gelesen wird, während des Lesens und bei der Reflexion des Gelesenen. Schreiben findet in vielfältigen Formen statt: als Schreiben zu Sachthemen oder bestimmten Inhalten, als Ausdruck eigener Wahrnehmungen und Gedanken, als Hilfsmittel zum Lernen oder als kreativer Prozess (ua. assoziatives Schreiben). Im Vordergrund stehen der Schreibprozess und die Vermittlung von Schreibstrategien, wie das Schreiben auf Impulse hin, das Verfassen von Texten auf Basis einer Gliederung oder Skizze oder das Verbinden von Textbausteinen zu einem kohärenten Text. Bei der Arbeit in allen Kompetenzbereichen kommt dem konstruktiven und kritischen Umgang mit unterschiedlichen Medien ein hoher Stellenwert zu. Digitale Medien können ein Übungsfeld sein (ua. interaktive Aufgaben), als Informationsquelle für Text- und Themenrecherche dienen, einen Ort für Begegnung und Austausch bieten (ua. virtuelle Besprechungsräume) oder die Einschätzung von Schülerleistungen erleichtern (ua. durch Einsatz digitaler Diagnoseaufgaben) 6 . Eine gezielte sprachbezogene Diagnostik (ua. durch den Einsatz eines Sprachenportfolios) und die Bereitstellung einer förderlichen Lernumgebung unterstützen individuelle Lernfortschritte. Durch abwechslungsreiche Arbeits- und Sozialformen wenden die Schülerinnen und Schüler Ungarisch in für sie inhaltlich bedeutsamen Situationen und Kontexten an und setzen sich bewusst mit sprachlicher Vielfalt und Sprachnormen auseinander. Dabei knüpfen sie an ihre Sprachbiografien an. Besonderes Augenmerk liegt auf der Sensibilisierung gegenüber Sprachvarietäten, Zwei- und Mehrsprachigkeit sowie Inter- und Transkulturalität in sprachlichen und medialen Produkten. Die Beschäftigung mit literarisch-ästhetischen Formen führt zu einer Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Weltsichten. Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 1 , Entrepreneurship Education 2 , Gesundheitsförderung 3 , Informatische Bildung 4 , Interkulturelle Bildung 5 , Medienbildung 6 , Politische Bildung 7 , Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 8 , Sexualpädagogik 9 , Sprachliche Bildung und Lesen 10 , Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 11 , Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung 13 Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse): Dem Unterricht in Ungarisch liegen vier zentrale fachliche Konzepte zugrunde, die miteinander zu vernetzen, bei der Auswahl von Inhalten zu berücksichtigen und altersgerecht zu vermitteln sind. Die zentralen fachlichen Konzepte sind in allen Jahrgangsstufen gleich, da sie progressiv anhand von verschiedenen Anwendungsbereichen aufgebaut werden. Kommunikation und Wirkung Dieser Bereich betrachtet das Interagieren in unterschiedlichen Kommunikationssituationen. Schülerinnen und Schüler verstehen, dass Äußerungen immer in einen bestimmten Kontext eingebettet sind, und können sprachlich angemessen handeln. Norm und Wandel Sprache wird als normatives System von Zeichen betrachtet, die nach grammatischen Regeln verknüpft werden und Sprachgemeinschaften als Mittel der Verständigung dienen. Schülerinnen und Schüler kennen verschiedene sprachliche Systeme (ua. Erstsprachen, Umgebungssprachen, Alltagssprachen, Bildungssprachen, Bildsprachen, Fremdsprachen) und können diese miteinander vergleichen. Sie wissen, dass sprachliche Normen von gesellschaftlichen Veränderungen beeinflusst werden und sich ständig weiterentwickeln. Inhalt und Form Das Zusammenspiel von formalen Sprachstrukturen (ua. Morphologie, Syntax) sowie inhaltlichen Aufgaben und Wirkungsweisen von Sprache (ua. Darstellungs-, Ausdrucks-, Appellfunktion) ist Gegenstand der Vermittlung. Inhaltliches Lernen und der Aufbau von sprachlichen Strukturen sind miteinander verwoben. Diversität und Identität Sprache ist eine Ausdrucksform, die es Schülerinnen und Schülern ermöglicht, wechselnde Zugehörigkeiten und mehrfache Identitäten und Kulturen in der eigenen und in anderen Biografien zu entdecken und Stereotype und (Fremd-)Zuschreibungen auch unter dem Aspekt von individueller und gesellschaftlicher Zwei- und Mehrsprachigkeit zu identifizieren. Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse): Der Unterricht in Ungarisch orientiert sich am Lehrplan für Deutsch, am Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen des Europarates und am regionalen Kompetenzmodell der „Kompetenzbeschreibungen für den Unterrichtsgegenstand Ungarisch“ im Burgenland. Die zu erwerbenden Kompetenzen gliedern sich in die fünf Kompetenzbereiche – Zuhören/Sprechen – Lesen – Schreiben – Sprachreflexion – Sprachmittlung Sie sind nicht hierarchisch, sondern miteinander vernetzt zu vermitteln. Die Kompetenzen zu den Bereichen Sprachreflexion und Sprachmittlung sind nicht gesondert ausgewiesen, sondern integriert in die drei Kompetenzbereiche Zuhören/Sprechen, Lesen und Schreiben, wo sie mit dem Vermerk „SpR“ bzw. „SpM“ versehen wurden. Der Bereich Zuhören/Sprechen bezieht sich auf das zunehmende Erschließen, Verstehen und Reflektieren von Inhalten aus altersadäquaten multimedialen Sprechbeiträgen (mit steigender Länge und zunehmender Komplexität) sowie auf das Planen und Ausführen monologischer und dialogischer Sprechbeiträge. Lesen fokussiert auf das Erschließen, Verstehen und Reflektieren von Inhalten aus altersadäquaten schriftlichen Texten aus verschiedenen Quellen mit steigendem Umfang und zunehmender Komplexität unter Einsatz von Lesetechniken und -strategien. Die Texte werden analysiert, interpretiert und mit vorhandenem Wissen verknüpft. Der Bereich Schreiben betrifft das Planen, Verfassen und Überarbeiten von Texten. Unterschiedliche Textmuster und Texte werden in allen Jahrgangsstufen bei steigender Textlänge und zunehmender Komplexität und unter Einsatz von prozess- und produktionsorientierten Schreibstrategien aufgebaut. Sprachreflexion umfasst die Einsicht in Sprache durch reflektierte Sprachbetrachtung, den Ausbau von Rechtschreibfertigkeiten unter Nutzung von Rechtschreibhilfen in analoger und digitaler Form sowie den Ausbau der Fertigkeiten im Bereich der Wort-, Satz- und Textgrammatik. Berücksichtigt wird darüber hinaus die Verwendung von Sprache in ihren unterschiedlichen Varietäten und Modalitäten: Mündlichkeit, Schriftlichkeit, Alltags-/Bildungs-/Fachsprache, Dialekte, Sprachvergleiche etc. Der Unterricht in Ungarisch findet in einem sprachlichen Umfeld statt, das eine besondere Gelegenheit bietet, sprachmittelnd zu agieren und Situationen, die ein freies Übertragen mündlicher oder schriftlicher Texte in die jeweils andere Sprache erfordern, anlassbezogen zu erproben. Der Bereich Sprachmittlung umfasst die Einsicht in die soziale und kulturelle Rolle, die sprachmittelnde Aktivitäten als wesentlicher Teil des mündlichen und schriftlichen Sprachgebrauchs und Sprachverhaltens in einer zwei- und mehrsprachigen Gesellschaft haben. Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse): Sprachhandlungsfähigkeit und das Wissen über Sprache und ihre angemessene und korrekte Verwendung werden aufbauend über die einzelnen Jahrgangsstufen im Zusammenspiel aller Kompetenzbereiche erworben. In allen Kompetenzbereichen wird bei der Auswahl von Themen und Texten auf den Entwicklungsstand und die Lebens- und Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler geachtet. Die Anwendungsbereiche sind inhaltlich mit den zentralen fachlichen Konzepten und Kompetenzbereichen vernetzt, unterstützen den Kompetenzerwerb, sind verbindlich zu behandeln und eigenverantwortlich zu gestalten. Es obliegt der Lehrperson, zu entscheiden, mit welchen Themen sie die Anwendungsbereiche erarbeitet. Exemplarische Beispiele sind in den Kompetenzbeschreibungen für den Unterrichtsgegenstand Ungarisch angeführt. 1. Klasse: Kompetenzbereich Zuhören und Sprechen Die Schülerinnen und Schüler können – mündliche Texte im direkten Kontakt oder über Medien vermittelt verstehen, Wesentliches erschließen, situationsbezogen sichern und wiedergeben. – monologisches und dialogisches Sprechen adressaten- und situationsgerecht anwenden. – in vielfältigen standardisierten monologischen und dialogischen Sprechsituationen verschiedene Sprechhandlungen setzen, sprachliche Stilmittel anwenden und bildungssprachlich kommunizieren (SpR, SpM). Kompetenzbereich Lesen Die Schülerinnen und Schüler können – sinnerfassend und mit geeigneten Lesetechniken lesen und vorlesen, dabei Wesentliches erschließen, bereitstellen und darüber kommunizieren (SpR, SpM). – subjektive und kreative Zugänge zu literarischen Texten in unterschiedlichen künstlerischen Erscheinungsformen finden und ihre Wirkung reflektieren. – pragmatische Texte und Beiträge in unterschiedlichen Mediensystemen in ihrer spezifischen Aufbereitung und Gestaltung erschließen 6 (SpR). Kompetenzbereich Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken verschriftlichen und Absichten formulieren (SpR). – schriftlich informieren und darstellen, auch auf materialgestützter Basis (SpR). – Textverarbeitungsprogramme zur Textproduktion einsetzen. 4 Anwendungsbereiche – Mündliche Darstellung, Nacherzählung und Zusammenfassung von Sachverhalten anhand von mündlich Erzähltem, Texten, Filmen, Hörbüchern etc. – Interaktives Zuhören und Sprechen in angeleiteten Partner- und Gruppengesprächen – Mündliche Artikulation des eigenen Standpunktes, auch in einfacher Form von Argumentation und Debatte – Aufbau der Lesekompetenz durch altersgemäße fiktionale Texte unter Verwendung unterschiedlicher Gattungen und Textarten sowie altersgemäßer pragmatischer Texte aus fächerübergreifenden Bereichen – Kennenlernen von Lesestrategien und Reflexion von Leseerfahrungen – Schriftliche Darstellung und Beschreibung von Erlebtem und Erfundenem unter Einbeziehung einer vorgegebenen Themenentwicklung sowie informierende schriftliche Darstellung von Sachverhalten – Mitteilung eigener Standpunkte und Emotionen in unterschiedlichen medialen Formaten – Festigung von Rechtschreibfertigkeiten, auch unter Nutzung von Rechtschreibhilfen in analoger (Wörterbuch) und digitaler Form, und Aufbau von Rechtschreibbewusstsein im Ungarischen (Laut-/Buchstaben-Entsprechungen, Abgrenzung von Wörtern, Wortzusammensetzungen, Groß- und Kleinschreibung, Satzzeichen) – Basisfertigkeiten im Bereich von Wort-, Text- und Satzgrammatik und kontrastive Vergleiche zwischen Ungarisch und Deutsch – Reflexion über die Verwendung von Sprache in ihren Modalitäten und Varietäten (Mündlichkeit/Schriftlichkeit, Dialekt, Alltags-, Standard-, Bildungssprache) 10 2. Klasse: Kompetenzbereich Zuhören und Sprechen Die Schülerinnen und Schüler können – aus unterschiedlichen medialen Beiträgen Wesentliches erschließen, Absichten und Emotionen wahrnehmen, Wissen sichern, strukturiert wiedergeben und der Situation angemessen reagieren (SpR). – bereits bekannte verbale und nonverbale Mittel variieren und Sprechhandlungen für eine adressaten- und situationsgerechte Kommunikation bewusst vollziehen (SpR, SpM). – aus unterschiedlichen Quellen Informationen einholen, aufbereiten 3, 9 und mündlich präsentieren. 6 Kompetenzbereich Lesen Die Schülerinnen und Schüler können – sinnerfassend und mit gesteigertem Tempo unterschiedliche Texte und Textformate lesen und vorlesen und mittels Lesestrategien Informationen entnehmen, strukturieren und aufbereiten. – die gestalterischen und inhaltlichen Besonderheiten literarischer und medienästhetischer Produkte anhand relevanter Beispiele erfahren, erkennen, erschließen und über ihre subjektiven Lesarten mit anderen diskutieren (SpR, SpM). – pragmatische Texte und Beiträge aus unterschiedlichen medialen Quellen recherchieren, ihre Wirkung erkennen und differenzieren 6 sowie mit Internetquellen kritisch und gesetzeskonform umgehen. Kompetenzbereich Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – schriftlich informieren und darstellen, auch auf materialgestützter Basis. – einfache Argumente formulieren und auf Aussagen anderer reagieren (SpR, SpM). – das Verfassen von Texten zur Gestaltung von persönlichen Beziehungen, als Mittel der Strukturierung von Gedanken und Inhalten sowie als kreative Ausdrucksform nutzen (SpR). – mit Hilfe von Textverarbeitungsprogrammen Texte gestalten und optimieren 4 sowie Unterschiede in den Möglichkeiten und Anforderungen zwischen manuellem und computergestütztem Schreiben erkennen. Anwendungsbereiche – Mündliche Darstellung, Zusammenfassung und Präsentation von Sachverhalten aus Texten, Filmen, Hörbüchern etc. – Interaktion in Partner- und Gruppengesprächen unter Beherrschung kommunikativer Grundregeln – Übernahme unterschiedlicher Rollen und Standpunkte in Argumentation und Debatte – Strukturierendes und reflektierendes Lesen pragmatischer und fiktionaler Texte (unterschiedliche Gattungen und Textarten) – Erfassung von Text-Bild-Kombinationen (Comics ua.) und multimodalen Texten (Filme, Videos ua.) in ihrer Gestaltung und Wirkung – Auseinandersetzung mit der eigenen Lesemotivation und Lesebiografie – Ausführung von Schreibaufträgen unter Verwendung von Textbausteinen und Regeln (Schreiben nach Vorgaben) sowie Produktion eigener Texte unter Anwendung der drei Phasen eines Schreibprozesses (Planen, Formulieren, Überarbeiten) – Operatoren (Handlungsaufforderungen) zum Verfassen von Texten – Rechtschreibstrategien und Reflexion von Wort-, Text- und Satzgrammatik hinsichtlich ihrer Wirkungsweisen – Kennzeichen mündlicher, schriftlich-textueller und multimodaler Kommunikation 10 3. Klasse: Kompetenzbereich Zuhören und Sprechen Die Schülerinnen und Schüler können – Inhalte aus unterschiedlichen Beiträgen – im direkten Kontakt oder über Medien vermittelt – erschließen und analysieren sowie Absichten und Emotionen reflektieren und situationsbezogen Schlüsse daraus ziehen (SpR). – ihr Repertoire verbaler und nonverbaler Mittel unter Einsatz unterschiedlicher sprachlicher Register erweitern und Sprechhandlungen bewusst vollziehen (SpR, SpM). – aus verschiedenen Quellen gezielt Informationen einholen, thematisch aufbereiten und situationsbezogen medial unterstützt mündlich präsentieren 6 (SpR). Kompetenzbereich Lesen Die Schülerinnen und Schüler können – durch bewussten Einsatz geeigneter Strategien wesentliche Informationen aus unterschiedlichen Texten und Textformaten entnehmen, mit verschiedenen Methoden visualisieren und mit eigenem Wissen verknüpfen. – eigenen Leseinteressen nachgehen, zwischen literarischen Gattungen unterscheiden, literarische und medienästhetische Produkte verstehen, diese im Hinblick auf die eigene Lebens- und Erfahrungswelt 3, 9 reflektieren und kreativ auf Texte reagieren (SpR). – Absichten und Ziele in der Gestaltung von pragmatischen Texten und medialen Beiträgen erkennen und einschätzen 6 (SpR), Informationssysteme gezielt nutzen 4 und mit digitalen Kommunikationsmedien kritisch umgehen. 6 Kompetenzbereich Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken unter Vorgabe textgestaltender Elemente und sprachlicher Register verschriftlichen (SpR). – schriftlich informieren und darstellen (SpR). – argumentierend schreiben, auch auf materialgestützter Basis. – unterschiedliche Methoden der Informationsbeschaffung nutzen und mit Hilfe von Textverarbeitungsprogrammen multimediale Texte gestalten und optimieren. 4 Anwendungsbereiche – Mündliche Interpretation, Reflexion und Präsentation von Texten, Filmen, Hörbüchern unter Anleitung – Selbstständige Gesprächsführung in Paaren und Gruppen, auch im Kontext von Vorstellung und Bewerbung 2 – Angeleitete Ausführung einer schlüssigen Argumentation – Themenbezogenes, recherchierendes und analysierendes Lesen von pragmatischen Texten unter Einbeziehung nicht-linearer Texte – Lektüre von literarischen Texten unter Einbeziehung ihrer Merkmale und Wirkungsweisen – Argumentierendes Schreiben als Ausdruck persönlicher Meinungen und Haltungen in einem Leserbrief, Motivationsschreiben oder Blogeintrag – Arbeiten an und mit literarischen (intertextuelles kreatives Schreiben) und pragmatischen Texten – auch im Kontext von Vorstellung und Bewerbung 2 – Zugänge zum eigenen Schreiben finden, über eigene Texte und die anderer nachdenken und Feedback geben – Einsichten in Orthografie und Grammatik hinsichtlich Gebrauch und Funktion sowie ausdifferenzierte Verwendung von Textorganisatoren (sprachliche Mittel zur Herstellung von Textkohäsion) – Kennzeichen und Wirkungsweisen unterschiedlicher Sprachvarietäten (auch im Kontext von Zwei- und Mehrsprachigkeit), Analyse sprachlicher Diskurse 10 4. Klasse: Kompetenzbereich Zuhören und Sprechen Die Schülerinnen und Schüler können – in unterschiedlichen pragmatischen Texten und Beiträgen –im direkten Kontakt oder über Medien vermittelt – Mehrdeutigkeiten und nicht explizit genannte Inhalte erschließen und interpretieren, dabei Absichten und Emotionen reflektieren und situationsbezogen Schlüsse daraus ziehen (SpR). – das Repertoire sprachlicher Mittel vertiefen und festigen; Sprechhandlungen unter Verwendung unterschiedlicher sprachlicher Register reflektiert vollziehen (SpR, SpM). – aus bewusst gewählten Quellen Informationen gezielt herausfiltern, thematisch aufbereiten und medial unterstützt mündlich präsentieren. 6 Kompetenzbereich Lesen Die Schülerinnen und Schüler können – literarästhetische Texte in allen Darbietungsformen lesen und bezüglich ihres formalen Aufbaus und ihrer historischen, gesellschaftlichen und kulturellen Entstehungszusammenhänge erfassen und interpretieren. – Texte mit Hilfe szenischer Mittel vortragen und darstellen und mit anderen künstlerischen Ausdrucksformen vergleichen. – erkennen und vergleichen, wie Medien Themen und Inhalte in pragmatischen Texten und Beiträgen gezielt aufbereiten und gestalten 6 (SpR). – Informationssysteme differenziert und kritisch-reflektiert nutzen, Informationen gezielt auswählen 6 und Visualisierungsmethoden eigenständig anwenden. Kompetenzbereich Schreiben Die Schülerinnen und Schüler können – Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken unter Vorgabe textgestaltender Elemente und sprachlicher Register zunehmend eigenständig verschriftlichen (SpR). – zu strittigen Sachverhalten, auch auf materialgestützter Basis, argumentierend schreiben und auf Gegenargumente eingehen, dabei auch gesellschaftspolitische Entwicklungen einbeziehen. 7 – verschiedene Textverarbeitungsprogramme zur Gestaltung umfangreicherer multimedialer Texte, auch im Team, nutzen. 4 Anwendungsbereiche – Eigenständige Analyse und Präsentation von Texten in unterschiedlichen Darstellungsformen (Text, Film, Hörbuch etc.) unter Einsatz unterschiedlicher Medien – Autonome Gesprächsführung dialogisch und in Gruppen sowie Analyse der Bedingungen für ihr Gelingen (einschließlich Motivation, Emotion und zwischenmenschlicher Beziehungen in der mündlichen Kommunikation) – Zunehmend selbstständige Argumentation und Debatte – Selbstständige Gesprächsführung in Paaren und Gruppen, auch im Kontext von Vorstellung und Bewerbung 2 – Lektüre literarischer Texte unter Berücksichtigung literarästhetischer Ausdrucksformen – Zunehmend eigenständige Wahl und Lektüre pragmatischer Texte aus Zeitschriften und Magazinen unter Einbeziehung von Lesestrategien, Lesemethoden und Leseerfahrungen – Gezielter Einsatz von Textprozeduren (Werkzeuge der Textbildung – dazu zählen grammatische Konstruktionen, Stilmittel, typische lexikalische Wendungen), um Schreibhandlungen umzusetzen und Textmuster zu produzieren, wie für das argumentative Schreiben in einer Erörterung – Arbeiten an und mit literarischen Texten (intertextuelles kreatives Schreiben) und pragmatischen Texten – auch im Kontext von Vorstellung und Bewerbung 2 – Vertieftes Verständnis von sprachlichen Strukturen und Regeln (Variation und Vergleich) – Unterscheidung und bewusstes Anwenden von Sprachvarietäten (Alltags-, Standard-, Bildungs- und Fachsprache) – auch im Kontext von Zwei- und Mehrsprachigkeit 10 1 Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung 2 Entrepreneurship Education 3 Gesundheitsförderung 4 Informatische Bildung 5 Interkulturelle Bildung 6 Medienbildung 7 Politische Bildung 8 Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung 9 Sexualpädagogik 10 Sprachliche Bildung und Lesen 11 Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung 12 Verkehrs- und Mobilitätsbildung 13 Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

Oberstufe

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse): Der Ungarischunterricht hat die Aufgabe, die Kommunikations-, Handlungs- und Reflexionsfähigkeit sowie die ästhetische Kompetenz der Schülerinnen und Schüler durch Lernen mit und über Sprache in einer mehrsprachigen Gesellschaft zu fördern. Im Besonderen sollen die Schülerinnen und Schüler – befähigt werden, mit Sprache Erfahrungen und Gedanken auszutauschen, Beziehungen zu gestalten und Interessen wahrzunehmen – befähigt werden, sich zwischen sprachlichen Normen und Abweichungen zu orientieren und sich der Sprache als Erkenntnismittel zu bedienen sowie sprachliche Gestaltungsmittel kreativ einzusetzen – Einblicke in Struktur, Funktion und Geschichte der ungarischen Sprache gewinnen sowie Sprachreflexion, Sprachkritik und ein Bewusstsein von der Vielfalt der Sprachen entwickeln – befähigt werden, Informationen alleine oder in Teamarbeit zu finden, aufzunehmen, zu verarbeiten und zu vermitteln – befähigt werden, Ausdrucksformen von Texten, Medien, Medientexten und deren Wirkung zu verstehen – befähigt werden, schriftlich und mündlich sowie in Form medialer Präsentation Texte zu produzieren, die den sprachlichen Standards und den situativen Anforderungen entsprechen – Einen Überblick über die ungarischsprachige Literatur im Kontext der Weltliteratur (unter besonderer Berücksichtigung der Literaturen Ost- und Südosteuropas) und der regionalen Literatur gewinnen – befähigt werden, literarisch-ästhetische Botschaften kognitiv zu verstehen und emotional aufzunehmen Der Ungarischunterricht ist mit den anderen Unterrichtsgegenständen verknüpft zu sehen. Er soll die sprachlichen Mittel sichern und erweitern, damit die Schülerinnen und Schüler sich über Sachthemen, über Beziehungen und über Sprache angemessen verständigen können. Er hat Methoden und Kompetenzen wissenschaftlichen Arbeitens zu vermitteln. Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule Textkompetenz und Medienkompetenz fördern die selbstständige aktive und kritische Aneignung des Wissens. Mündliche Kompetenz fördert die Sicherung einer differenzierten Dialog- und Kooperationsfähigkeit sowie Sozialkompetenz. Mittels ästhetischer Texte werden Orientierungswissen und Rezeptionsfähigkeiten ausgebildet, die zur Selbstfindung beitragen. Literatur ist ein wesentliches Medium des kollektiven Gedächtnisses, in dem elementare gesellschaftskonstituierende Ideen wie die der Humanität verankert sind. Beiträge zu den Bildungsbereichen Sprache und Kommunikation Der Ungarischunterricht trägt im Umgang mit Sprache als Medium, als Untersuchungsgegenstand und als ästhetisches Gestaltungsmittel zur Erreichung aller Ziele dieses Bildungsbereiches bei. Mensch und Gesellschaft Der Ungarischunterricht trägt mittels Ausbildung von Kommunikationskompetenz zur Friedenserziehung und zu den Grundwerten einer pluralistischen und den Menschenrechten verpflichteten demokratischen Gesellschaft bei. Der Umgang mit ästhetischen Texten schafft Annäherungsmöglichkeiten an das Fremde in der eigenen Gesellschaft und an andere Kulturen. Er bietet Wege, sich mit Sinnfragen der eigenen Existenz im Kontext der zwei- und mehrsprachigen Gesellschaft auseinanderzusetzen. Die Identifizierung des eigenen Sprechens und damit die Reflexion der eigenen Rolle und Identität schaffen auch Platz für die Akzeptanz und das Verstehen anderen Sprechens und sind tragende Elemente für den Umgang mit Sprachvarietäten und Zwei- und Mehrsprachigkeit. Durch Vermittlung fachlicher Inhalte und Methoden sowie durch den Bezug zur Lebenswelt leistet der Ungarischunterricht einen wesentlichen Beitrag zum Erwerb von Grundfertigkeiten für Studium und Beruf. Natur und Technik Sprache und Literatur können selbst als Techniken zur Beherrschung der Natur und Regelung gesellschaftlicher Beziehungen verstanden werden. Zugleich dienen sie der Reflexion der Rolle des Individuums in der Gesellschaft. Medienkompetenz fördert die Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Auswirkungen technischer Kommunikationsmittel. Kreativität und Gestaltung Durch kreativen Umgang mit Sprache, kreative und produktive Schreibaufgaben, szenische Gestaltung und Eigenproduktion ästhetischer Texte trägt der Ungarischunterricht zur Erreichung aller Ziele dieses Bildungsbereiches bei. Gesundheit und Bewegung Sprachliche und mediale Bildung eröffnen eine bewusstere Wahrnehmung der Diskurse um die gesundheitlichen Auswirkungen von Freizeitgesellschaft, Gesundheitsindustrie, Spitzen- und Breitensport sowie die bewusstere Wahrnehmung von gesundheitlichen Interessen im privaten und beruflichen Leben. Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse): Die vielfältigen Aufgaben von Sprache legen für den Ungarischunterricht sinnvolle Handlungszusammenhänge nahe. Damit fordern sie zum fächerverbindenden und fächerübergreifenden Arbeiten und zum Lernen an Themen heraus, die für die Einzelnen sowie für die Gesellschaft bedeutsam sind und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler einbeziehen. Die folgenden sechs Bereiche sind in vielfältiger Weise miteinander zu verflechten. Mündliche Kompetenz ist eine grundlegende Voraussetzung und ein Ziel jeder Bildung. Über Gesprächserziehung sind die Entwicklung der Persönlichkeit und die Sprachhandlungskompetenz im privaten und im öffentlichen Bereich zu fördern. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, Schülerinnen und Schüler in die unterschiedlichen Bedingungen und Prozesse mündlicher Kommunikation Einblick gewinnen und situations-, personen- und sachgerecht agieren sowie die Möglichkeiten verschiedener Gesprächs- und Redeformen ausloten zu lassen. Dabei sind neben der Mündlichkeit in der persönlichen Kommunikation auch deren mediale Vermittlungsformen zu berücksichtigen. Schriftliche Kompetenz ist ein wesentlicher Faktor für die Persönlichkeitsbildung und Voraussetzung für wissenschaftliches Arbeiten, berufliche Tätigkeit und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Sie umfasst die Beschäftigung mit Schreiben für sich, Schreiben als Instrument des Lernens und mit Schreiben für andere. Die Lehrerinnen und Lehrer haben die Schreibprozesse der Schülerinnen und Schüler zu begleiten. Schreibmotivation und Freude am Schreiben sind zu fördern. Schülerinnen und Schüler sollen lernen, Verantwortung für ihren eigenen Schreibprozess in allen seinen Phasen zu übernehmen – vom Schreibvorhaben bis zum endredigierten Text. Die Auswahl der Textsorten hat sich weitgehend an der außerschulischen Wirklichkeit, darunter auch an literarischen Vorbildern zu orientieren. Vor allem hat der Schreibunterricht textsortenübergreifend Schreibhaltungen auszubilden. Rechtschreibsicherheit ist anzustreben. Individuelle Rechtschreibschwächen sind durch regelmäßige Übungen abzubauen. Einblicke in den Wandel der Schreibnormen sind zu geben. Wörterbücher und andere Hilfsmittel – auch in elektronischer Form – sind in allen Schreibsituationen zu verwenden, auch bei Schularbeiten und anderen Formen der schriftlichen Leistungsfeststellung. Ihr Einsatz bei Diktaten ist nach Maßgabe der Aufgabenstellung abzuwägen. An Textkompetenz werden unter den Bedingungen multimedialer Kommunikation höhere und differenziertere Anforderungen gestellt. Texte sind heute selbst zunehmend multimediale Produkte, die eine synästhetische Rezeption erfordern. Textrezeption bzw. Lesen wird verstanden als Interaktion zwischen den Sinnangeboten des Textes und dem Weltwissen und Textwissen der Leserinnen und Leser. Dabei ist eine aktive Auseinandersetzung mit Texten – sowohl emotional als auch argumentativ – zu ermöglichen. Der analytische Zugang zu Texten soll die Einsicht in die textkonstituierenden Mittel und in die Entstehungsbedingungen von Texten ermöglichen und so die Funktion der Sprache und anderer semiotischer Systeme als Vermittlerin von Wirklichkeiten offen legen. Auf dieser Basis soll die Vielfalt der Deutungsmöglichkeiten von Texten erkannt und genützt werden. Die Ausbildung dieser Fähigkeiten ist für alle Arten von Texten anzustreben, wobei künstlerisch-literarischen Texten eine besondere Bedeutung zukommt. Literarische Bildung hat den Schülerinnen und Schülern möglichst vielfältige rezeptive, analytische, produktive und kreative Zugänge zu ästhetischen Texten aller Medienformate und unterschiedlicher Kulturen zu bieten. Die Schülerinnen und Schüler sollen zur Freude am Lesen geführt werden und dabei lernen, mit Texten emotional, kognitiv und produktiv-handelnd umzugehen, eine eigenständige Interpretation und ästhetisches und kritisches Urteilsvermögen zu entwickeln und unterschiedliche Rezeptionshaltungen zu reflektieren. Die Analyse von Besonderheiten ästhetischer Texte und ihrer Entstehungsbedingungen sowie die Einordnung von Texten in den kulturellen und historischen Kontext sind anzustreben. Auszuwählen sind Texte, die repräsentativ für ihre Epoche sind, Bezüge zur Gegenwart aufweisen und das Interesse der Schülerinnen und Schüler erwecken. Die Komplexität der Texte und die Intensität ihrer Auslotung sind der pädagogischen Situation anzupassen. Der Schwerpunkt ist auf die Begegnung mit ungarischsprachiger Literatur unter besonderer Berücksichtigung der Literatur der burgenländischen Ungarn zu legen. Mediale Bildung im Ungarischunterricht umfasst die Beschäftigung mit allen Arten von Medien, vor allem unter dem Gesichtspunkt der sprachlichen Bildung. Dabei ist sowohl die zentrale Bedeutung der audiovisuellen Medien für die Unterhaltung, Information und die Identitätsfindung von Jugendlichen zu berücksichtigen wie auch die zunehmende Bedeutung der neuen Medien für alle gesellschaftlichen Bereiche und auch die neue Rolle der Printmedien im medialen Gesamtkontext zu beleuchten. Der Ungarischunterricht hat Mediennutzungskompetenz zu vermitteln, d.h. die Fähigkeit, sich der Medien zielgerichtet und funktional zu bedienen, wie auch Medienkulturkompetenz, also die Fähigkeit, sich in einer von Medientechnologie stark geprägten Kultur zu orientieren. Sprachreflexion ist das Nachdenken über den Bau, die Funktionsweise und die Verwendungsbedingungen von Sprache in synchroner und diachroner Hinsicht. Sie ist einerseits als ein integrales Prinzip aller Bereiche des Ungarischunterrichts zu behandeln, andererseits als ein eigenes Arbeitsfeld. Grammatikwissen (Phonologie, Morphologie, Syntax, Semantik, Textgrammatik, Pragmatik usw.) ist ein eigenes Bildungsziel, soll den schriftlichen und mündlichen Texterstellungsprozess und die Textkompetenz sowie die Orientierung in den Systemen anderer Sprachen fördern und zur kritischen Analyse von sprachlichen Erscheinungen befähigen. Auszugehen ist von Themen aus der Realität der Schülerinnen und Schüler. Situationen der Sprachaufmerksamkeit sind zu nützen, um mit Wissen über Sprache eigene und andere sprachliche Handlungen besser verstehen und einordnen zu können und mit Sprachvarietäten und Mehrsprachigkeit umgehen zu können. Dazu gehört auch die Auseinandersetzung mit der Rolle und Bedeutung der Sprachen im lokalen, regionalen und internationalen Kontext. In weiterer Folge sind öffentliche Diskussionen (feministische Sprachkritik, politisch korrekte Sprache, Normenkritik, Sprachwandel, politische Kritik in Form der Sprachkritik) in die Unterrichtsarbeit aufzunehmen. Sprachreflexion ist aber auch als Basis für Textinterpretation zu verstehen und als solche Bestandteil literarischer Bildung. Sprachreflexion ist ein wichtiger Kompetenzbereich, er soll allerdings im Allgemeinen nicht isoliert, sondern in die übrigen Kompetenzbereiche integriert unterrichtet werden. Im Sinne dieser Integration wurden sprachreflektorische Kompetenzen in dieser Lehrplandarstellung in die übrigen Kompetenzbereiche aufgenommen und mit dem Vermerk (SpR) versehen. Zur Sicherung des Unterrichtsertrages bieten sich Einzel-, Team- und Gruppenarbeiten, Projektarbeiten und regelmäßige Hausübungen an. Schularbeiten können, wenn es die räumliche und technische Ausstattung erlaubt und die Schülerinnen und Schüler damit vertraut sind, auch elektronisch verfasst werden. Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des Fünften Teiles der Anlage A zu entnehmen. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 5. Klasse (1. und 2. Semester) Mündliche Kompetenz Hörverstehen : monologischen und dialogischen Redebeiträgen folgen können, dabei Inhalts- und Beziehungsebene unterscheiden Sprechsituationen und Sprechanlässe: an verschiedenen Kommunikationssituationen teilnehmen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; Mittel der Gedächtnisunterstützung anwenden; Präsentationsformen kennenlernen und anwenden Kommunikatives Verhalten: Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten; Rollen innerhalb verschiedener Kommunikationsprozesse erkennen und anwenden; Anlass und Intention beachten Schriftliche Kompetenz Schreibhaltungen und Textsorten: unterschiedliche Schreibhaltungen entwickeln; Textsorten aus dem privaten, öffentlichen, journalistischen Leben verfassen Schreiben für sich: durch spielerisch-schöpferisches, kreatives Schreiben die eigene Identität entwickeln; Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Textsorten verfassen, auch über Wege der digitalen Medien Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten Schreibprozess – Planen: verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau erarbeiten; Zeit einteilen – Formulieren: ein der Kommunikationssituation entsprechendes Format wählen und angemessene Sprach- und Schreibnormen einhalten – Überarbeiten: eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen Rechtschreiben : eigene Rechtschreibschwächen erkennen und abbauen Textkompetenz Informationen entnehmen/Textinhalt erfassen : lineare und nichtlineare Texte in unterschiedlichen Medien zu verschiedenen Themen auffinden und sie allgemeinen Problembereichen zuordnen; verschiedene Techniken der Texterfassung beherrschen, Merkmale von Textsorten erkennen; Techniken der raschen und zielgerichteten Informationsentnahme anwenden Texte interpretieren/Textsinn verstehen : äußere und innere Gliederung eines Textes erkennen und den gedanklichen Aufbau erfassen; Informationen themenorientiert entnehmen und verknüpfen Texte reflektieren und bewerten: den Text mit dem eigenen Wissens- und Erfahrungssystem verknüpfen; wichtige und unwichtige Informationen unterscheiden Literarische Bildung Texte und Kontexte: persönliche Zugänge zu ästhetischen Texten finden und eigene Leseinteressen artikulieren; ästhetische Texte, insbesondere aus der Volksliteratur, im historischen und kulturellen Kontext erfassen, Bezüge zur Gegenwart herstellen Werkpoetik : Kennzeichen ästhetischer Texte kennenlernen; Merkmale von Textarten und Genres feststellen und als Mittel der Textintention verstehen; Ort, Figuren, Geschehen, Zeit als literarische Grundelemente benennen; Erzählerin bzw. Erzähler und lyrisches Ich in ihrer Funktion erfassen; grundlegende filmsprachliche Mittel erfassen Rezeption und Interpretation: den Leseprozess auf dem Hintergrund subjektiven Erlebens reflektieren; Inhalte ästhetischer Texte wiedergeben Mediale Bildung Mediennutzungskompetenz: Wissen aus Medien erfassen; relevante Informationen aus verschiedenen Medienformaten entnehmen; Fertigkeiten des Informationslesens in den digitalen Medien anwenden können: Querlesen, Parallellesen, Hypertextlesen Medienkulturkompetenz: unterschiedliche Medienproduktionsformen (Buch und andere Printmedien, Film, Fernsehen, Rundfunk, digitale Medien) kennen und in ihrer Funktion und Wirkung unterscheiden 6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3 Mündliche Kompetenz Hörverstehen : Gesprächen folgen; öffentlichen Sprachgebrauch analysieren und kritisch kommentieren (SpR) Sprechsituationen und Sprechanlässe: in verschiedenen Kommunikationssituationen vorbereitet sprechen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; verantwortungsbewussten Umgang mit eigenen sprachlichen Äußerungen erlernen (SpR); Einfachheit, Gliederung, Prägnanz und anregende Zusätze beachten; Rollen innerhalb des Kommunikationsprozesses erkennen und beschreiben; sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren (SpR) Kommunikatives Verhalten: Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten: Redeumgebung erkennen; die sprachliche Herkunft von Gesprächsteilnehmern und Gesprächsteilnehmerinnen und deren unterschiedliche kulturelle Kontexte beachten Schriftliche Kompetenz Schreibhaltungen und Textsorten: verschiedene Schreibhaltungen beherrschen; Textsorten aus dem öffentlichen und journalistischen Leben verfassen Schreiben für sich : Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Texte verfassen, auch über Wege der digitalen Medien Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten; Texte auf die eigene Schreibabsicht hin ausrichten; rhetorische Mittel verwenden Schreibprozess – Planen: verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau erarbeiten – Formulieren: ein dem Text entsprechendes, der Schreibabsicht angemessenes Format wählen und Sprach- und Schreibnormen einhalten – Überarbeiten: eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung; Textsorte, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen Rechtschreiben : eigene Rechtschreibschwächen erkennen und abbauen Textkompetenz Informationen entnehmen/Textinhalt erfassen: verschiedene Standpunkte zu einem Thema erkennen; Bezüge zwischen Texten, auch medienübergreifend, herstellen Texte interpretieren/Textsinn verstehen : Mittel und Wirkungen schriftlicher Texte und verschiedener Text-Bild-Kombinationen vergleichen Texte reflektieren und bewerten: die Beziehung von Sprache und außersprachlicher Wirklichkeit als Problem erkennen (SpR); Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen nachvollziehen (SpR) Literarische Bildung Texte und Kontexte: ästhetische Texte im historischen und kulturellen Kontext erfassen, Bezüge zur Gegenwart herstellen; historische Sprachentwicklung kennen (SpR); Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel verstehen (SpR) Werkpoetik : Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen erkennen; sprachliche Verfahren in ästhetischen Texten aufzeigen; sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren (SpR); Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben (SpR) Rezeption und Interpretation: Textbeschreibung und Kontexte als Basis für Interpretationsversuche nutzen; Besonderheiten literarischer Sprache und ihre Verbindung zur Alltagssprache der jeweiligen Zeit erkennen (SpR); sprachliche Besonderheiten ästhetischer Texte im Unterschied zu nicht-literarischen Texten analysieren können (SpR) Mediale Bildung Mediennutzungskompetenz : neue Medienformate rezeptiv und produktiv nützen; Informationen aus komplexen Datenmengen sichten, beurteilen und auswählen Medienkulturkompetenz : Grundkenntnisse über die Entwicklung der Medien erwerben; sprachliche und mediale Kommunikationsmittel verantwortungsbewusst einsetzen 4. Semester – Kompetenzmodul 4 Mündliche Kompetenz Hörverstehen : Gesprächen folgen und in sie situationsangepasst eingreifen Sprechsituationen und Sprechanlässe: in verschiedenen Kommunikationssituationen unvorbereitet sprechen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; Einfachheit, Gliederung, Prägnanz und anregende Zusätze beachten; Rollen innerhalb des Kommunikationsprozesses bewusst einnehmen; sprachliche Strategien in der persönlichen Kommunikation reflektieren (SpR); verantwortungsbewussten Umgang mit eigenen sprachlichen Äußerungen erlernen (SpR) Kommunikatives Verhalten: sich mit innerer und äußerer Mehrsprachigkeit auseinandersetzen (SpR); Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten: Thema und Inhalt eines Gespräches festlegen und erfassen, symmetrische und asymmetrische Gesprächssituationen erfassen Schriftliche Kompetenz Schreibhaltungen und Textsorten : verschiedene Schreibhaltungen beherrschen; Textsorten aus dem privaten, öffentlichen Leben verfassen Schreiben für sich: durch spielerisch-schöpferisches, kreatives Schreiben die eigene Identität entwickeln; Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Texte verfassen, auch über Interaktionswege der digitalen Medien Schreiben für andere : unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten; Texte auf die eigene Schreibabsicht hin ausrichten; rhetorische Mittel verwenden Schreibprozess – Planen: verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau erarbeiten – Formulieren: ein dem Text entsprechendes, der Schreibabsicht angemessenes Format wählen und Sprach- und Schreibnormen einhalten – Überarbeiten: eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen Rechtschreiben: eigene Rechtschreibschwächen erkennen und abbauen Textkompetenz Texte interpretieren/Textsinn verstehen: sprachliche Besonderheiten nicht-literarischer Texte im Unterschied zu ästhetischen Texten erfassen und nachvollziehbar beschreiben können (SpR); Intention sowie sach- und medienspezifische, sprachliche, visuelle und auditive Mittel und deren Wirkung erkennen; die syntaktische, semantische und pragmatische Dimension von sprachlichen Zeichen erfassen (SpR) Texte reflektieren und bewerten : sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren (SpR); subjektive Bedingungen der Textrezeption reflektieren; fremde Weltsichten und Denkmodelle erfassen und empathisch aufnehmen und einer kritischen Betrachtung unterziehen; eigenes Leseinteresse artikulieren und begründen Literarische Bildung Texte und Kontexte: ästhetische Texte, insbesondere der Aufklärung und der Romantik, im historischen und kulturellen Kontext erfassen, Bezüge zur Gegenwart herstellen; historische Sprachentwicklung: Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel erkennen (SpR); Kennzeichen ästhetischer Texte erarbeiten können; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen (SpR) Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen erkennen Rezeption und Interpretation : Textbeschreibung und Textanalyse in kultureller und sprachlicher Hinsicht als Basis für Interpretationen nutzen können; Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben (SpR) Mediale Bildung Mediennutzungskompetenz: Informationen aus komplexen Datenmengen strukturieren; Informationsquellen überprüfen und kritisch würdigen Medienkulturkompetenz: Grundkenntnisse über die Entwicklung der Medien erwerben 7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5 Mündliche Kompetenz Hörverstehen : medial vermittelter mündlicher Kommunikation folgen: das Wesentliche erfassen, aktiv zuhören Sprechsituationen und Sprechanlässe: in freien und formalisierten Situationen vorbereitet und spontan sprechen; nichtsprachliche Mittel und Techniken des Sprechens erkennen und nützen; Mittel der Rhetorik erkennen und einsetzen Schriftliche Kompetenz Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen weiterentwickeln; Textsorten aus dem beruflichen und wissenschaftlichen Leben verfassen Schreiben für sich: poetisches Schreiben in engem Zusammenhang mit Lesen von und Umgang mit literarischen Texten erproben; Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; eigene und fremde Lernprozesse dokumentieren; Verantwortung für den eigenen Lernprozess mit Hilfe geeigneter Schreibformen (z. B. Mitschrift, Portfolio, Internetdossier) übernehmen Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen; Schreibprozess – Planen: Gedanken strukturieren – Formulieren: Sprachebene und Ausdruck an der Situation, an den Adressatinnen und Adressaten, am Thema, an Schreibhaltung und Textsorte und an Sprach- und Schreibnormen orientieren – Überarbeiten: eigene und fremde Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Stil, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen Rechtschreiben : bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden; Einblicke in den Wandel der Schreibnormen gewinnen Textkompetenz Texte interpretieren/Textsinn verstehen : den Einfluss von Entstehungsbedingungen auf die Gestaltung von Texten erkennen; Texte in sprachlicher Hinsicht analysieren, sprachliche Erscheinungen in Texten beschreiben und ihre Funktion erkennen; phonologische, lexikalische, semantische, syntaktische, rhetorische, stilistische Analysen durchführen Literarische Bildung Texte und Kontexte: ästhetische Texte im historischen, kulturellen und biographischen Kontext erfassen; ungarischsprachige Literatur, insbesondere der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts (von der Romantik zum Realismus), anhand ausgewählter Beispiele kennen und sie im Kontext der Weltliteratur sehen Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen erkennen; das Spannungsfeld von Leserinnen und Lesern, Schriftstellerinnen und Schriftstellern, Markt, Gesellschaft und Politik erschließen; Beziehungen zwischen ästhetischer Welt und Realität problematisieren; Bezüge zwischen Form und Inhalt herstellen Rezeption und Interpretation: unterschiedliche Ansätze der Textanalyse erproben; Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben (SpR) Mediale Bildung Mediennutzungskompetenz : Informationen aus komplexen Datenmengen erfassen Medienkulturkompetenz : Organisationsstrukturen und wechselseitige Durchdringung unterschiedlicher Medienproduktionsformen erfassen; Interessen und Absichten hinter (multi-) medialen Texten und Produkten analysieren und bewerten sowie manipulative Zielsetzungen erkennen 6. Semester – Kompetenzmodul 6 Mündliche Kompetenz Hörverstehen : medial vermittelter mündlicher Kommunikation folgen: das Wesentliche erfassen, aktiv zuhören Sprechsituationen und Sprechanlässe : Präsentationstechniken – allein und im Team zielorientiert einsetzen; frei vortragen Kommunikatives Verhalten: Redeumgebung nützen; Kontextbezogenheit erkennen; Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen nachvollziehen (SpR); Fragen stellen und Feedback geben und annehmen können Schriftliche Kompetenz Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen weiterentwickeln; Textsorten aus dem literarisch-kulturellen Leben verfassen Schreiben für sich: poetisches Schreiben in engem Zusammenhang mit Lesen von und Umgang mit literarischen Texten erproben; Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; eigene und fremde Lernprozesse dokumentieren; Verantwortung für den eigenen Lernprozess mit Hilfe geeigneter Schreibformen (z. B. Mitschrift, Portfolio, Internetdossier) übernehmen Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen Schreibprozess – Planen: Gedanken strukturieren – Formulieren: Sprachebene und Ausdruck an der Situation, an den Adressatinnen und Adressaten, am Thema, an Schreibhaltung und Textsorte und an Sprach- und Schreibnormen orientieren – Überarbeiten: eigene und fremde Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Stil, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen Rechtschreiben : bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden; Einblicke in den Wandel der Schreibnormen gewinnen Textkompetenz Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Wechselwirkung von Form und Inhalt aufzeigen; die syntaktische, semantische und pragmatische Dimension von sprachlichen Zeichen erfassen (SpR) Texte reflektieren und bewerten: den Einfluss persönlicher Wertvorstellungen auf das Urteil erfassen; nichtlineare und lineare Darstellung von Informationen unterscheiden und bewerten Literarische Bildung Texte und Kontexte: ästhetische Texte im historischen, kulturellen, biographischen und psychologischen Kontext erfassen; ungarischsprachige Literatur, insbesondere der ungarischen Moderne, des Expressionismus und des sozialen Realismus, kennen und sie im Kontext der Weltliteratur sehen; interkulturelle Bezüge (Vielvölkerstaat) kennenlernen; Beispiele künstlerischer Filme kennen (auch Literaturverfilmungen); Merkmale ästhetischer Sprache erkennen (SpR) Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen in ihrer Aktualität erkennen; Literatur als Abbild der gesellschaftlichen Entwicklung erkennen; Bezüge zwischen Form und Inhalt herstellen; neue Formen der Epik, Lyrik und Dramatik als neue Formen des Weltverständnisses verstehen; Beziehungen zwischen ästhetischer Welt und Realität problematisieren; Sprache, Sprachreflexion und Erzählen als Thema der Literatur verstehen; den Zusammenhang zwischen Sprache und Denken reflektieren (SpR) Rezeption und Interpretation: unterschiedliche Ansätze der Textanalyse anwenden; Interpretationen auf Basis von Textbeschreibung, Kontexten und Sekundärliteratur vornehmen; Mediale Bildung Mediennutzungskompetenz: Medien zur Kommunikation nützen und als Basis transkultureller Kontakte fördern Medienkulturkompetenz: gesellschaftliche Auswirkungen der Medien erkennen und ihre lebensgestaltenden Funktionen reflektieren 8. Klasse – Kompetenzmodul 7 7. Semester Mündliche Kompetenz Hörverstehen : medial vermittelter mündlicher Kommunikation folgen: das Wesentliche erfassen, aktiv zuhören Sprechsituationen und Sprechanlässe: verschiedene sprachliche Register einschließlich der Standardsprache beherrschen Kommunikatives Verhalten: Metakommunikation über geglücktes bzw. missglücktes Kommunikationsverhalten führen Schriftliche Kompetenz Schreibhaltungen und Textsorten : Textsorten aus dem beruflichen, wissenschaftlichen und literarisch-kulturellen Leben verfassen Schreiben für sich : Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; eigene und fremde Lernprozesse dokumentieren Schreiben für andere : Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen; die syntaktische, semantische und pragmatische Dimension von sprachlichen Zeichen erfassen (SpR); Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen beachten (SpR) Schreibprozess – Planen: Gedanken strukturieren – Formulieren: Sprachverwendung und Ausdruck an der Situation, an den Adressatinnen und Adressaten, am Thema, an Schreibhaltung und Textsorte und an Sprach- und Schreibnormen orientieren; Qualität eigener und fremder Texte beurteilen – Überarbeiten: eigene und fremde Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Stil, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen Rechtschreiben : bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden; Einblicke in den Wandel der Schreibnormen gewinnen Textkompetenz Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Interpretationen entwickeln (besonders in nichtlinearen Texten Adressat, Intention und Situation analysieren und interpretieren) Texte reflektieren und bewerten : durch das Erkennen von Strategien der Beeinflussung politische Mündigkeit erlangen; die Fähigkeit der Perspektivenübernahme und der kritischen Betrachtung von Perspektiven fördern Literarische Bildung Texte und Kontexte: ästhetische Texte, insbesondere der Literatur im 2. Weltkrieg, im historischen und kulturellen Kontext erfassen; ungarischsprachige Literatur vom 2. Weltkrieg bis zur Gegenwart anhand ausgewählter Beispiele kennen und sie im Kontext der Weltliteratur (unter besonderer Berücksichtigung der Literatur Ost- und Südosteuropas) und der regionalen Literatur sehen; Kennzeichen ästhetischer Texte erarbeiten können; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen (SpR) Werkpoetik : Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen in ihrer Aktualität erkennen; Wechselwirkungen literarischer und filmischer Erzählweisen deuten; unterschiedliche Wirkungen verbaler, visueller, akustischer Ausdrucksmöglichkeiten erfassen; neue Formen der Epik, Lyrik und Dramatik als neue Formen des Weltverständnisses verstehen; Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel erkennen (SpR); literarische Sprache, ihre Formen, ihren Wandel, ihre Besonderheiten und Verbindungen zur Alltagssprache beachten Rezeption und Interpretation: verstehen, auf welche Weise Texten Bedeutung zugeschrieben wird: über unterschiedliche Ansätze der Textinterpretation verfügen; grammatisch-stilistische Erscheinungen und semantische Beziehungen beschreiben können (SpR) Mediale Bildung Mediennutzungskompetenz : über Entscheidungskompetenz verfügen; Informationsquellen überprüfen und kritisch würdigen Medienkulturkompetenz : Mediensprachen als semiotische Systeme verstehen 8. Klasse – Kompetenzmodul 8 8. Semester Mündliche Kompetenz Hörverstehen : medial vermittelter mündlicher Kommunikation folgen: das Wesentliche erfassen, aktiv zuhören Sprechsituationen und Sprechanlässe: Kommunikationsorganisation wahrnehmen – mit besonderer Berücksichtigung von Präsentationsformen Kommunikatives Verhalten : Bedingungen reflektieren, um sie kreativ mitgestalten zu können: Mediengerechtes Verhalten einschätzen und einnehmen Schriftliche Kompetenz Schreibhaltungen und Textsorten : Schreibhaltungen in Hinblick auf Textsorten optimieren Schreiben für andere : Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen Schreibprozess: Qualität eigener und fremder Texte beurteilen Rechtschreiben: bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden Textkompetenz Texte reflektieren und bewerten: moralische, ethische Fragen differenziert erfassen Literarische Bildung Texte und Kontexte : interkulturelle Bezüge (ethnische Minderheiten, Migration) kennenlernen; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen (SpR) Werkpoetik : Beziehungen zwischen ästhetischer Welt und Realität problematisieren Rezeption und Interpretation : Phänomene des Sprachwandels in der Gegenwartssprache reflektieren (SpR) Mediale Bildung Medienkulturkompetenz: künstlerische Ausdrucksformen in allen Medien rezipieren, vergleichen und zueinander in Beziehung setzen

GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe: Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A, mit folgendem Zusatz: Als integrierender Bestandteil des Lehrplans ist auf allen Schulstufen auch die Geschichte der Kroaten und Kroatinnen und Ungarn und Unterinnen zu behandeln.

b) Wahlpflichtgegenstände

Wie Anlage A, mit folgender Ergänzung:

KROATISCH (Wahlpflichtgegenstand)

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen): Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihren Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten. Didaktische Grundsätze (für alle Klassen): Didaktische Hinweise sind dem Dritten Teil zu entnehmen. Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen M aße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum fächerübergreifenden und handlungsorientierten Unterricht. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Kroatisch im betreffenden Semester der besuchten Schulstufe. Darüber hinaus: – Entwicklung spezieller Interessen auch in Hinblick auf die weitere Ausbildung und spätere Berufsziele – Entwicklung eines vertieften Verständnisses für wissenschaftliche Fragestellungen und Arbeitsweisen der Kroatistik – kreative Bearbeitung verschiedener Bereiche des Kroatischunterrichts UNGARISCH (Wahlpflichtgegenstand) Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen): Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihren Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten. Didaktische Grundsätze (für alle Klassen): Didaktische Hinweise sind dem Dritten Teil zu entnehmen. Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum fächerübergreifenden und handlungsorientierten Unterricht. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Ungarisch im betreffenden Semester der besuchten Schulstufe. Darüber hinaus: – Entwicklung spezieller Interessen auch in Hinblick auf die weitere Ausbildung und spätere Berufsziele – Entwicklung eines vertieften Verständnisses für wissenschaftliche Fragestellungen und Arbeitsweisen der Hungarologie – kreative Bearbeitung verschiedener Bereiche des Ungarischunterrichts

B) VERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage A.

C) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A.

D) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage A. E) FÖRDERUNTERRICHT Wie Anlage A. Beachte für folgende Bestimmung zum klassenweise gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 3 § 2 Abs. 32 Z 7 Anlage B

LEHRPLAN DES OBERSTUFENREALGYMNASIUMS

ERSTER TEIL ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Anlage A.

ZWEITER TEIL KOMPETENZORIENTIERUNG

Wie Anlage A.

DRITTER TEIL ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A.

VIERTER TEIL ÜBERGREIFENDE THEMEN

Wie Anlage A.

FÜNFTER TEIL ORGANISATORISCHER RAHMEN

Wie Anlage A mit folgender Ergänzung: Festlegung schulautonomer Schwerpunkte im Oberstufenrealgymnasium mit autonomer Schwerpunktsetzung Bei der Auswahl eines von der Schule autonom erstellen Schwerpunktes muss dieser – der Aufgabe der allgemeinbildenden höheren Schulen gemäß § 34 Abs. 1 Schulorganisationsgesetz entsprechen, – zumindest 8 Wochenstunden umfassen, – mit der schulautonomen Profilbildung der Schule in Einklang stehen, – alle Pflichtgegenstände des Schwerpunktes im Rahmen der schulautonomen Profilbildung der Schule liegen und deren Bildungsinhalte miteinander ergänzend, vertiefend oder erweiternd in Beziehung stehen und – einen Bezug zu einem Bildungsangebot aus dem tertiären Bereich aufweisen. Die Schwerpunktsetzung erfolgt durch die Gestaltung des Unterrichtsangebotes in Form von schulautonomen Lehrplanbestimmungen. Im Zusammenhang mit einer Schwerpunktsetzung ist in den schulautonomen Lehrplanbestimmungen jedenfalls festzulegen, welche Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffbereiche der schulautonomen Lehrpläne über die im achten Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) festgelegten Inhalte hinausgehen. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bestehende schulautonome Regelungen bleiben unberührt.

SECHSTER TEIL STUNDENTAFELN

a) PFLICHTGEGENSTÄNDE

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen im Oberstufenrealgymnasium mit autonomer Schwerpunktsetzung: Pflichtgegenstände (Kernbereich) Summe Oberstufe 1) Lehrverpflichtungsgruppe 2) Religion/Ethik 3) 2 – 2 – 2 – 2 (III)/III Deutsch mindestens 12 4) (I) Erste lebende Fremdsprache mindestens 11 4) (I) Zweite lebende Fremdsprache/Latein 11) mindestens 10 4) (I) Geschichte und Politische Bildung mindestens 6 III Geographie und wirtschaftliche Bildung mindestens 6 (III) Mathematik mindestens 12 4) (II) Biologie und Umweltbildung mindestens 6 III 5) Chemie mindestens 4 (III) Physik mindestens 5 (III) 6) Darstellende Geometrie 7) (II) Psychologie und Philosophie mindestens 4 III Informatik mindestens 2 II Musik mindestens 3 (IVa) Kunst und Gestaltung mindestens 3 (IVa) alternativ Musik oder Kunst und Gestaltung mindestens 4 (IVa) Bewegung und Sport mindestens 8 (IVa) Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich mindestens 104 Schul- und schülerautonomer Bereich 8) höchstens 26, davon je mind. 8 für einen autonomen Schwerpunkt und mind. 4 schülerautonom Gesamtwochenstundenzahl 130 9), 10) ________________________ 1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht. 2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil. 3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. 4 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse. 5 Mit Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse jedoch II. 6 Mit Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse jedoch (II). 7 In Formen mit Darstellender Geometrie mindestens vier Wochenstunden. 8 Zur Ergänzung, Erweiterung oder Vertiefung im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände oder in der schulautonomen Schwerpunktsetzung in Form von schulautonomen Pflichtgegenständen. 9 An Privatschulen, deren religionsgesellschaftliche Oberbehörde eine Israelitische Kultusgemeinde ist, können die schulautonomen Pflichtgegenstände „Hebräisch“ und „Jüdische Geschichte“ im Ausmaß von insgesamt 18 Wochenstunden geführt und kann die Gesamtwochenstundenzahl auf 136 erhöht werden. 10 An den Oberstufenrealgymnasien für Schisport in Stams und in Saalfelden kann jeweils im Rahmen der Bildungsanstalt für Leistungssport (Statut) zusätzlich ein schulautonomer Pflichtgegenstand „Hochleistungstraining“ im Ausmaß von bis zu 75 Wochenstunden, in Stams darüber hinaus eine verbindliche Übung „Praktische Schiausbildung“ im Ausmaß von bis zu 40 Wochenstunden, geführt werden. Die Summe der Gesamtwochenstundenzahl ist jeweils entsprechend anzupassen. 11 Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Latein kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache II (Fortgeschrittene) geführt werden. 2. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen im Oberstufenrealgymnasium mit Darstellender Geometrie oder ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltbildung, Physik sowie Chemie: Pflichtgegenstände (Kernbereich) Summe Oberstufe 1) Lehrverpflichtungsgruppe 2) Religion/Ethik 3) 2 – 2 – 2 – 2 (III)/III Deutsch mindestens 12 4) (I) Erste lebende Fremdsprache mindestens 11 4) (I) Zweite lebende Fremdsprache/Latein 10) mindestens 10 4) (I) Geschichte und Politische Bildung mindestens 6 III Geographie und wirtschaftliche Bildung mindestens 6 (III) Mathematik mindestens 13 4) (II) Biologie und Umweltbildung mindestens 7 III 5) Chemie mindestens 5 (III) Physik mindestens 7 (III) 6) Darstellende Geometrie 7) (II) Psychologie und Philosophie mindestens 4 III Informatik mindestens 2 II Musik mindestens 3 (IVa) Kunst und Gestaltung mindestens 3 (IVa) alternativ Musik oder Kunst und Gestaltung mindestens 4 (IVa) Bewegung und Sport mindestens 8 4) (IVa) Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich 109 autonomer Bereich schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände 4-10 Schulautonom 8) höchstens 17 Summe autonomer Bereich 21 Gesamtwochenstundenzahl 130 9) _______________________________ 1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht. 2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil. 3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. 4 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse. 5 Mit Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse jedoch II. 6 Mit Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse jedoch (II). 7 In Formen mit Darstellender Geometrie mindestens vier Wochenstunden. 8 Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereiches. 9 An Privatschulen, deren religionsgesellschaftliche Oberbehörde eine Israelitische Kultusgemeinde ist, können die schulautonomen Pflichtgegenstände „Hebräisch“ und „Jüdische Geschichte“ im Ausmaß von insgesamt 18 Wochenstunden geführt und kann die Gesamtwochenstundenzahl auf 136 erhöht werden. 10 Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Latein kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache II (Fortgeschrittene) geführt werden. 3. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen im Oberstufenrealgymnasium mit Instrumentalmusik und Gesang oder Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung: Pflichtgegenstände (Kernbereich) Summe Oberstufe 1) Lehrverpflichtungsgruppe 2) Religion/Ethik 3) 2 – 2 – 2 – 2 (III)/III Deutsch mindestens 12 4) (I) Erste lebende Fremdsprache mindestens 11 4) (I) Zweite lebende Fremdsprache/Latein 6) mindestens 10 4) (I) Geschichte und Politische Bildung mindestens 6 III Geographie und wirtschaftliche Bildung mindestens 6 (III) Mathematik mindestens 12 4) (II) Biologie und Umweltbildung mindestens 6 III Chemie mindestens 4 (III) Physik mindestens 5 (III) Psychologie und Philosophie mindestens 4 III Informatik mindestens 2 II Musik mindestens 8/4 (IVa) Kunst und Gestaltung mindestens 4/8 (IVa) Instrumentalmusik und Gesang/ Bildnerisches Gestalten und Werkerziehung mindestens 6/6 IV Bewegung und Sport mindestens 8 4) (IVa) Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich 112 autonomer Bereich schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände 4-10 Schulautonom 5) höchstens 14 Summe autonomer Bereich 18 Gesamtwochenstundenzahl 130 ___________________________ 1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 2 der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2.Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht. 2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil. 3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. 4 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse. 5 Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereiches. 6 Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Latein kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache II (Fortgeschrittene) geführt werden. 4. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen (subsidiäre Stundentafel):

Oberstufenrealgymnasium mit Darstellender Geometrie oder ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltbildung, Physik sowie Chemie

aa) Pflichtgegenstände Ü-Stufe Klassen und Wochenstunden Summe Lehrverpflichtungsgruppe 5. Kl. 6. Kl. 7. Kl. 8. Kl. Oberstufe Religion/Ethik 1)
(2) 2 2 2 2 8 (+2) (III)/III Deutsch
(6) 4 3 3 3 13 (+6) (I) Erste lebende Fremdsprache
(6) 3 3 3 3 12 (+6) (I) Zweite lebende Fremdsprache / Latein 7) – 4 3 3 3 13 (I) Geschichte und Politische Bildung
(2) 2) 1 2 2 2 7 (+2) III Geographie und wirtschaftliche Bildung 2 1 2 2 7 7 (III) Mathematik 3)
(5) 4 4 4 3 15 (+5) (II) Biologie und Umweltbildung 3)
(2) 2) 2 3 –/2 2 7/9 (+2) (III) 4) Chemie 3) – – – 3 2/3 5/6 (III) Physik 3)
(2) 2) – 3 3 2/3 8/9 (+2) (III) 5) Darstellende Geometrie 3) – – 2/– 2/– 4/– (II) Psychologie und Philosophie – – 2 2 4 III Informatik 2 – – – 2 II Musik
(2) 2 1 2 6) 2 6) 3 (+2) +4 (IVa) Kunst und Gestaltung
(2) 2 1 3 (+2) Bewegung und Sport
(2) 3 2 2 2 9 (+2) (IVa) Summe der Pflichtgegenstände
(31) 31 28 33 32 124 (+31) bb) Wahlpflichtgegenstände 6 6 Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb) 130 __________________________ 1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. 2 In Form einer Arbeitsgemeinschaft. 3 Typenbildende Pflichtgegenstände. 4 Bei ergänzendem Unterricht in der 7. und 8. Klasse jedoch II. 5 Bei ergänzendem Unterricht in der 7. und 8. Klasse jedoch (II). 6 Alternative Pflichtgegenstände. 7 Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Latein kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache II (Fortgeschrittene) geführt werden.

Oberstufenrealgymnasium mit Instrumentalmusik und Gesang oder Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung

aa) Pflichtgegenstände Ü-Stufe Klassen und Wochenstunden Summe Lehrverpflichtungsgruppe 5. Kl. 6. Kl. 7. Kl. 8. Kl. Oberstufe Religion/Ethik 1)
(2) 2 2 2 2 8 (+2) (III)/III Deutsch
(6) 4 3 3 3 13 (+6) (I) Erste lebende Fremdsprache
(6) 3 3 3 3 12 (+6) (I) Zweite lebende Fremdsprache / Latein 7) – 4 3 3 3 13 (I) Geschichte und Politische Bildung
(2) 2) 1 2 2 2 7 (+2) III Geographie und wirtschaftliche Bildung 2 1 2 2 7 (III) Mathematik 3)
(5) 4 3 3 3 13 (+5) (II) Biologie und Umweltbildung 3)
(2) 2) 2 2 – 2 6 (+2) (III) 4) Chemie 3) – – – 2 2 4 (III) Physik 3
(2) 2) – 2 2 2 6 (+2) (III 5 ) ) Psychologie und Philosophie – – 2 2 4 III Informatik 2 – – – 2 II Musik 3)
(2) 2 2 2 6) 2 6) 4 (+2) (IVa) +4 Kunst und Gestaltung 3)
(2) 2 2 4 (+2) (IVa) Instrumentalmusik und Gesang/ Bildnerisches Gestalten und Werkerziehung 3) 2 2 2 2 8 IV Bewegung und Sport
(2) 3 2 2 2 9 (+2) (IVa) Summe der Pflichtgegenstände
(31) 33 29 30 32 124 (+31) bb) Wahlpflichtgegenstände 6 6 Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb) 130 __________________________ 1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. 2 In Form einer Arbeitsgemeinschaft. 3 Typenbildende Pflichtgegenstände. 4 In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch II. 5 In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch (II). 6 Entsprechend dem gewählten Schwerpunkt. 7 Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Latein kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache II (Fortgeschrittene) geführt werden. bb) Wahlpflichtgegenstände Wie Anlage A mit folgender Abweichung in der die Wahlpflichtgegenstände des Gymnasiums, Realgymnasiums und Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums betreffenden Stundentafel, sofern von der Schülerin oder dem Schüler als Pflichtgegenstand besucht: Nach dem Wahlpflichtgegenstand gemäß sublit. bb) Musik ist folgende Zeile einzufügen: Instrumentalmusik und Gesang –
(2)
(2)
(2) 4/2 6) IV Nach dem Wahlpflichtgegenstand gemäß sublit. bb) Kunst und Gestaltung ist folgende Zeile einzufügen: Bildnerisches Gestalten und Werkerziehung –
(2)
(2)
(2) 4/2 6) IV

b) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A.

c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage A.

d) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Anlage A.

e) DEUTSCHFÖRDERKLASSEN

Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände Wochenstunden pro Semester Lehrverpflichtungsgruppen Deutsch in der Deutschförderklasse………………………….. 20 (I) Religion………………………………………. 2 (III) Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände 1) …………………….. x 2) Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand Gesamtwochenstundenzahl………………….. x 3) ___________________ 1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und Wahlpflichtgegenstände der Stundentafel des Oberstufenrealgymnasiums entsprechend dem gewählten Schwerpunkt; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der Wahlpflichtgegenstände sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung. 2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl. 3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe des jeweiligen Schwerpunktes gemäß der Stundentafel des Oberstufenrealgymnasiums. Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht: Wie Anlage A.

SIEBENTER TEIL LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Wien Anlage A.

ACHTER TEIL LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A) PFLICHTGEGENSTÄNDE a) Pflichtgegenstände

Übergangsstufe

Bildungs- und Lehraufgabe: Der Unterricht auf der Übergangsstufe soll die Schüler, die auf Grund der mitgebrachten Voraussetzungen noch nicht für den Eintritt in die 5. Klasse geeignet sind, insbesondere in den Pflichtgegenständen Deutsch, Lebende Fremdsprache (Englisch) und Mathematik durch Wiederholung, Ergänzung und Sicherung des grundlegenden Wissens und Könnens für den erfolgreichen Besuch der 5. Klasse vorbereiten. In der Form von Arbeitsgemeinschaften soll der Unterricht in Geschichte und Politische Bildung – Geographie und wirtschaftliche Bildung, der Unterricht in Biologie und Umweltbildung sowie in Physik die Schüler, aufbauend auf den mitgebrachten Kenntnissen, wiederholend, ergänzend und sichernd, im Besonderen zu eigener Tätigkeit, zu deren Auswertung und zum Verständnis für die Aufgaben des betreffenden Pflichtgegenstandes der Oberstufe führen. Den Pflichtgegenständen Musik, Kunst und Gestaltung und Bewegung und Sport kommt daneben auch die Bedeutung eines Ausgleichs durch musische Bildung und körperliche Übung zu. Didaktische Grundsätze: Im Unterricht auf der Übergangsstufe ist in besonderem Maß auf die Unterschiedlichkeit der Schüler und der mitgebrachten Kenntnisse, Fertigkeiten und Haltungen zu achten. Der Unterricht hat in allen Pflichtgegenständen bedachtsam zu beginnen, zumutbare Forderungen zu stellen und zu einer angemessenen Arbeitshaltung zu erziehen. Die Schüler sind dabei in zweckentsprechender Weise mit den grundlegenden Arbeitstechniken vertraut zu machen. Auf gewissenhafte Wiederholung, Erarbeitung, Übung und Sicherung des wesentlichen Lehrstoffs ist im Hinblick auf die Vorbereitung der 5. Klasse größter Wert zu legen. Auf sorgfältiges Arbeiten und angemessenen sprachlichen Ausdruck ist stets zu achten. Hausübungen sind regelmäßig zu korrigieren. Gegebenenfalls sind audio-visuelle Hilfsmittel einzusetzen. Im Unterricht in den Pflichtgegenständen Musik, Kunst und Gestaltung und Bewegung und Sport sowie im Unterricht in den Unverbindlichen Übungen ist eine über die notwendige theoretische Grundlegung hinausreichende stärkere Belastung der Schüler mit Wissensstoff zu vermeiden. Lehrstoff:

DEUTSCH

Sprechen: a) Erweiterung der sprachlichen Fähigkeiten durch Sprachhandeln in modellhaft ausgewählten und in realen Situationen: Durch Sprechen gemeinsames Lernen und Handeln ermöglichen: Überblick über Problembereiche von allgemeiner Bedeutung gewinnen; Problembewusstsein entwickeln durch Darstellen, Vergleichen und Beurteilen von Sachverhalten anhand von Themen, wie zB Bildungs- und Berufslaufbahn, Arbeitswelt, Interessengruppierung, Vorurteile, Medien, Werbung, Mode, Ernährung und Gesundheit, Beziehungen zwischen den Geschlechtern, Partnerschaft. Interessen aussprechen und Klarheit über verschiedene Interessenlagen erlangen; Interessen vergleichen, gewichten, bewerten und vertreten. Interessensausgleich anstreben: Konflikte zwischen verschiedenen Gesprächspartnern (zB Erwachsene – Jugendliche, Vorgesetzte – Untergebene, Produzenten – Konsumenten) thematisieren und Lösungen suchen. Informieren, erzählen und unterhalten: zB Sachverhalte darstellen, über die die Schüler im Unterricht und außerhalb des Unterrichtes Erfahrungen gesammelt und Kenntnisse gewonnen haben (fächerübergreifende Thematik); von Erlebnissen, Erfahrungen und Problemen erzählen, die sich in Lern- und Arbeitssituationen ergeben (ua. auch im Hinblick auf die Schul- und Berufslaufbahn). Argumentieren: Gründe für eigene und fremde Meinungen anführen; erläuternde Beispiele geben; Widersprüche aufzeigen; Gegenargumente erwägen und zu entkräften versuchen. Appellieren: zB Wünsche und Interessen einer Gruppe als deren Sprecher vertreten (auch im Rahmen von Unterrichtsprojekten). Informationen, Argumente und Beispiele beim Appellieren einsetzen. b) Gesprächs-, Sozial- und Sprachverhalten: In verschiedenen Gesprächsformen eigene Meinungen und Handlungen sowie die anderer begründen. Auseinandersetzungen sachlich führen. Gegensätzliche Positionen erkennen und anerkennen. Manipulationen für sich und andere durchschaubar machen. Standardsprache zweckmäßig einsetzen lernen und ihren Gebrauch festigen. c) Rede- und Gesprächsformen: Diskussion und Debatte (auch Leitung eines Gesprächs); Referat; Rollenspiel Schreiben: a) Verfassen von Texten Erzählen/Spielen mit Sprache. Schreiben über sich: Von Erlebnissen und Erfahrungen erzählen; besondere Berücksichtigung der Darstellungsweise (Gliederung, sprachliche Formulierung). Erzählen nach Vorgaben: Kurze Prosatexte umformen. Mit Sprache spielen/Freies Schreiben: zB mit Sprache experimentieren. Parodieren. Assoziatives Schreiben nach optischen und musikalischen Impulsen. Informieren/Erklären/Argumentieren. Informationen speichern und Inhalte wiedergeben: zB Stichwortzettel anlegen. Sachtexte exzerpieren und kürzen. Fragenkatalog für Meinungsumfragen und Interviews ausarbeiten. Verlaufs- und Ergebnisprotokolle anlegen (ua. im projektorientierten Unterricht). Den Inhalt dichterischer Texte zusammenfassen und den persönlichen Eindruck darlegen (siehe Lesen und Textbetrachtung). Sachverhalte für sich und andere verständlich erklären (siehe Sprechen): zB grafische Darstellungen, Skizzen erläutern, einfache Begriffe sowie ursächliche Zusammenhänge und Sachverhalte erklären (ua. im projektorientierten Unterricht). Begründen und Bewerten (siehe Sprechen): zB Probleme aus dem Erfahrungsbereich der Schüler darstellen. Zu unterschiedlichen Meinungen Stellung beziehen. Begründungen für die eigene Meinung formulieren. Kurztexte mit argumentierender Stellungnahme schreiben. Appellieren: Zu Handlungen auffordern: Mit Argumenten auffordern und werben (zB für persönliche, schulische und außerschulische Anliegen) (siehe Sprechen). Leserbriefe verfassen. Appellative Textsorten aus dem praktischen Schriftverkehr verfassen. zB Inserate, Bestellungen, Stellengesuche (Bewerbungen), Anträge, Ansuchen, Beschwerden, Reklamationen schreiben b) Übungen zur Textgestaltung Fachausdrücke klären und gezielt verwenden. Die äußere Form und optische Gestaltung von Texten des praktischen Schriftverkehrs berücksichtigen. Informierende, erklärende und argumentierende Texte verständlich gestalten durch Einfachheit: überschaubare Sätze, bekannte Wörter, anschauliche Beispiele; Übersichtlichkeit: geordnete Gedankenfolge, Hervorheben von Wichtigem; Kürze: Beschränkung auf das Wesentliche. c) Rechtschreiben Sicherung des Rechtschreibbewusstseins. Regeln und Rechtschreibhilfen gezielt anwenden. Schreibweise eines Wortes kommentieren (im Sinne des phonematischen, morphematisch-etymologischen und syntaktischen Prinzips – siehe Österreichisches Wörterbuch). Orthographische Sicherung des Wortschatzes. Verschiedene Lernhilfen kombiniert verwenden. Groß- und Kleinschreibung. Besonderheiten von Normalisierungen Schärfung/Dehnung. Wiederholen und Kommentieren der typischen Fälle. Schreibung häufiger Fremdwörter. Abteilen von Wörtern. Getrennt- und Zusammenschreibung. Zusammenfassen der häufigsten Fälle der Zeichensetzung. Im Wörterbuch nachschlagen. Individuelle Rechtschreibschwächen beheben. Selbständige Fehlerkontrolle. Lesen und Textbetrachtung: a) Lesetechniken Die erworbenen Lesetechniken zur raschen Sinnentnahme und zur Sinnvermittlung weiterentwickeln. b) Texte und Textverständnis Dichterische Texte (besonders österreichische Autoren) erleben, erschließen und gelegentlich vortragen. Epische Texte, zB Kurzgeschichten, Anekdoten; Erzählungen, Novellen, Romane (auch Ausschnitte); Inhalt und Form besprechen. Lyrische Texte, unterschiedliche Arten von Gedichten, zB auch Texte von Liedern und Songs, auf Inhalt und Wirkung untersuchen. Dramatische Texte, zB Hörspiele, Szenen und Bühnenstücke lesen, spielen oder durch Theater und Medien kennenlernen (siehe Schreiben). Jugendliteratur: Bücher vorstellen (mit Leseproben), besprechen und dabei Urteilsvermögen entwickeln. Berichtende und beschreibende Texte und ihre Absicht und Wirkung untersuchen, zB Texte über künstlerische und wissenschaftliche Leistungen, wirtschaftliche und politische Fragen, Berufs- und Arbeitswelt, Freizeit, Umweltschutz (mit besonderer Berücksichtigung Österreichs). Sachbücher: Informationen sammeln, vergleichen und auswerten (auch in Projekten) – (siehe Schreiben, Sprechen). c) Medienerziehung Fernsehen/Hörfunk/Film. Sendungen besprechen und den Bereichen der Unterhaltung, Information und Bildung zuordnen. Medienkonsum besprechen. Merkmale und Wirkungen von Sendungen untersuchen. Einige Mittel der Filmgestaltung besprechen (zB Einstellung, Kameraführung, Schnitt, Trickaufnahme) und nach Möglichkeit in Eigenproduktionen erproben. Zugang zu Büchern. Büchereien benützen. Tageszeitungen. Einige tatsachen- und meinungsorientierte journalistische Stilformen unterscheiden. Berichte über ein Ereignis in verschiedenen Tageszeitungen vergleichen und dazu Stellung nehmen. Gegebenenfalls eine Schülerzeitung, Wandzeitung oder eine Seite für eine Tageszeitung herstellen (siehe Schreiben). d) Literaturkunde Merkmale epischer, lyrischer und dramatischer Formen in Texten erkennen. ZB: Ich- und Er-Form in epischen Texten; Strophe im Gedicht; die Entwicklung der Handlung im Drama durch Rede und Gegenrede (Dialog). Ästhetische Merkmale in Texten erkennen. zB Aufbau, Sprachform, sprachliche Bilder; besondere Wirkungsmöglichkeiten gebundener Sprache. Textverständnis vertiefen durch Einbeziehung der historischen, politischen, sozialen, kulturellen und biographischen Entstehungsbedingungen. Sprachbetrachtung und Sprachübung: a) Sprache im Verwendungszusammenhang Rolle und Sprachgebrauch. Auswirkungen der Kommunikationssituation (zB symmetrisches und asymmetrisches Verhältnis; gesprochene und geschriebene Sprache) auf den Einsatz der sprachlichen Mittel beobachten. Emotionalität und Sachlichkeit im sprachlichen Ausdruck (siehe Sprechen). Inhalts- und Beziehungsaspekte in Gesprächssituationen unterscheiden lernen. Verschiedene Sprachformen (siehe Lesen und Textbetrachtung). Das Auftreten und die Bedeutung verschiedener Sprachformen (zB Standardsprache, Umgangssprache, Mundart) besprechen; an ausgewählten Beispielen Merkmale erkennen. Sprachliche Besonderheiten, die für bestimmte Gruppen (zB soziale Gruppen, Alters- und Berufsgruppen, ethnische Gruppen) kennzeichnend sind, besprechen. Verschiedene Ausdrucksweisen (wie etwa gehobene, saloppe, derbe) unterscheiden und ihre Intentionen und Wirkungen besprechen. Verschiedene Stilebenen in der Literatur vergleichen. b) Bedeutung sprachlicher Zeichen Erweiterung des Wortschatzes. Wortfelder aufbauen; Bedeutungen mit Hilfe von Merkmalen unterscheiden; Bedeutung von Wörtern in verschiedenen Zusammenhängen feststellen. Ober- und Unterbegriffe erarbeiten. Bedeutung von Fremdwörtern klären. Bedeutungsunterschiede. Bedeutung ähnlicher Wörter gegeneinander abgrenzen; regionale und gruppenspezifische Besonderheiten im Wortschatz feststellen. Abstufung von Äußerungen (siehe Sprechen). Unterschiedliche Wiedergabe von Äußerungen anderer besprechen (zB indirekte Rede). Übertragene Bedeutung (siehe Lesen und Textbetrachtung). Sprachliches Bild, Vergleich, Metapher in Texten feststellen; Wirkung bildhafter Ausdrucksweise besprechen. Wortbildung (siehe Schreiben). Neue und ungewöhnliche Wortzusammensetzungen, besonders in der Werbung und in den Zeitungen, feststellen, ihre Bedeutung klären; ähnliche Möglichkeiten auf spielerische Art erproben. c) Text-, Satz- und Wortgrammatik Textgrammatik. Den thematischen Zusammenhang eines Textes durch die Mittel der Wiederholung und des Ersatzes feststellen. Die Modifizierung der Aussage mit Hilfe von Modalverben, modifizierenden Verben, konjunktivischen, futurischen Formen und situativ gebrauchten Adverbien erproben. Satzgrammatik. Die Verknüpfung von Sätzen und Satzteilen besprechen: die logischen, räumlichen, zeitlichen ua. Beziehungen feststellen; Konjunktionen, Adverbien, Relativpronomen ua. Mittel zur Satzverknüpfung erkennen. Möglichkeiten des Ausbaus von Satzgliedern mit verschiedenen Mitteln (zB nominale und satzwertige Erweiterungen) erkennen und erproben (siehe Schreiben). Wortgrammatik. Die Fügung von mehreren Wörtern zu Gruppen mit fester Bedeutung unter grammatischen, orthographischen und semantischen Gesichtspunkten besprechen (zB auf den Grund gehen – aufgrund von; an der Hand – anhand von ... ). Adverbien, Konjunktionen und Modalverben erkennen. d) Sprachübung Die standardsprachlich richtige Verwendung von Konjunktionen und Präpositionen üben. Den richtigen Fall von Relativpronomen in Satzverknüpfungen bilden. Standardsprachliche Formen der Attribuierung (besonders Genitivattribut, Apposition) üben. Standardsprachliche Verwendung der Fälle und den korrekten Gebrauch der Pronomen üben. Schriftliche Arbeiten: 3 bis 5 Schularbeiten zu je einer Unterrichtseinheit.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch, Romanes) Thematische Bereiche (Gesprächs-, Lese- und Hörstoff) Texte – auch Dialoge – aus dem Erlebnisbereich der Schüler mit gelegentlichen Hinweisen auf englische und amerikanische Verhältnisse; außerdem Gedichte, Lieder, Anekdoten, Erzählungen. Ausdrucksmittel Wortschatz: Der Wortschatz richtet sich nach den Bedürfnissen, wie sie sich aus der Befassung mit den unter „Thematische Bereiche” angeführten Gebieten ergeben. Sprachfunktionen: Sprachliche Mittel struktureller wie idiomatischer Art, die die Schüler dazu hinführen sollen, – Sozialbezüge herzustellen und fortzuführen – Kommunikation sicherzustellen – Stellung zu nehmen – Wünsche und Bitten zu äußern – Gefühle und Meinungen auszudrücken – Handlungen zu veranlassen, zur Unterlassung aufzufordern – Informationen zu geben, sich nach dem Befinden, nach Wünschen, Meinungen usw. zu erkundigen sowie um Stellungnahme oder Information zu bitten. Grammatikalisch-strukturelle Kategorien Die im folgenden angeführten Bereiche sollen nicht punktuell oder losgelöst vom übrigen Unterricht behandelt werden. Es sind folgende Schwerpunkte zu setzen: 1. Der einfache Satz und nähere Bestimmungen durch Objektsangabe und adverbielle Bestimmungen (Art und Weise, Raum, Zeit, Begründung) sowie Ausdruck von Bedingung und Folge in einfachen, gängigen Beispielen, aber auch nähere Bestimmungen durch einschränkende Relativsätze – insbesondere auch ohne Relativpronomen. Das bedeutet im einzelnen: – Gerade Wortfolge in positiven Feststellungen, Verwendung von Adjektiv und Adverb – Fragesatz, zum Einholen von Information bzw. Negation zum Verneinen, aber auch zum Ausdruck anderer Sprachfunktionen wie Widerspruch und Korrektur (But she can`t. No, he doesn`t), soweit sie sich im Rahmen häufiger kommunikativer Verwendungszusammenhänge bewegen. – Bedingungssätze insbesondere nach folgenden Mustern: If it gets worse, you`ll get wet. If I knew, I would tell you. Sowie zumindest verstehensmäßig: If she had learned the new words, she would know them/would have known them.) – Indirekte Ausdrucksweise, etwa zum Berichten (In his letter he says . . . She said she would . . . He asked/told them to . . .), soweit es sich um unkomplizierte, alltägliche Fälle handelt. – Passive Ausdrucksweise (non-progressive; offensichtliche Zeitverhältnisse) insbesondere in Fällen ohne Angabe des Täters. 2. Die häufigsten Satzverknüpfungen zB mit and, but, so (=therefore), when, if, because, that, which, who. 3. Tätigkeiten und Zustände Darunter fallen etwa: – Zustandsverben (und deren nähere Bestimmung): was/looked/got angry – Aktionsverben (und deren nähere Bestimmung): left (quickly), shouted (angrily) – Modalverben und ihrer funktionalen Verwendung (I can/may/must do it). 4. Zeit und Aspekt – gegenwärtig/vergangen/zukünftig – perfective aspect (unfinished, limited duration: I`m staying with a friend) – non-progressive aspect: I live with my parents. 5. Time and tense Die englischen Zeitformen und ihre Bedeutung; zB der Ausdruck der Zukünftigkeit als Voraussage oder als Absicht (I`m not going to tell you. Wait a moment. I`ll help you (unpremeditated). Es ist darauf zu achten, dass Zeitformen nur in typischen Verwendungszusammenhängen geübt und verlangt werden. Für die Festigung des Zeitengebrauches ist Kontextualisierung oder zumindest einsichtige Kontextualisierbarkeit unerlässliche Voraussetzung. 6. Relationen Dazu zählen – Verhältnis von Größe und Ausmaß (-er, -est; more –, most, better, best; worse, worst; little, smaller, smallest) – Zeitverhältnisse: Gleichzeitigkeit, Vorzeitigkeit, Nachzeitigkeit (saw/knew/said . . . was – had been – would be) in klar durchschaubaren, zwingenden Kontexten. 7. Ersatzformen etwa – Pronomina (I/me/myself), they/them/themselves – (this) one, (several big) ones – (I hope/think) so – be able to, have to, allowed to zum Ausdruck von Möglichkeiten, Verpflichtung und Erlaubnis in Fällen, in denen die entsprechenden Modalverben keine Formen zur Verfügung haben. 8. Anzeige von Besitz oder Zugehörigkeit – durch possessive determiners (my, their) – durch –'s bzw. –s´ („Genitive”) – mittels „of”-Konstruktion. 9. Einige der häufigsten Präpositionalverbindungen – in erster Linie solche, in denen die Präpositionen in ihrer Grundbedeutung verwendet werden (in the water, on the table) – daneben einige in idiomatischen Fügungen wie: in the morning, at noon; at school, in class; at once; interested in, made of; look at/for/after; wait for; a book about . . . Mündliche und schriftliche Übungen und Überprüfungsformen Im Bereich des Hörens: – regelmäßig Übungen anhand sehr einfacher und kurzer Texte unter Heranziehung verschiedener Tonträger, wobei das Einhören auf „native speakers” besonders zu pflegen ist – Lautunterscheidung und Sinnverstehen – Beantworten einfacher Fragen zum Inhalt – Ausführen von Anweisungen und Aufgaben (task listening) – Nachsprechen mit Zielrichtung auf Lautunterscheidung und Intonationsmuster. Im Bereich des Sprechens: – Artikulations- und Intonationsübungen sowie Übungen zur Sprechflüssigkeit durch Nachsprechen und Variieren, vornehmlich in ganzen Sätzen – Wiedergabe auswendig gelernter Textstellen, insbesondere Dialoge, die in lexikalischer, syntaktischer und idiomatischer Hinsicht ergiebig sind – Auswendiglernen altersgemäßer Liedtexte – Frage und Antwort, insbesondere in Rollenspiel und Partnerarbeit – regelmäßig einfachste Gespräche, insbesondere zu inhaltlich und wortschatzmäßig erarbeiteten Bereichen – Neubildung von Sätzen, möglichst in situativer Einbettung – Erzählen einfacher Geschichten unter Zuhilfenahme von Bildern und/oder key-words bzw. ausgehend von Gehörtem und Gelesenem – einfachste inhaltliche Umformungen durch Wechsel der Person(en) und Darstellungsform. Nach mündlicher Erarbeitung gegebenenfalls schriftliches Fixieren. Im Bereich des Lesens: – fallweise Übungen im lauten Lesen zur Schulung der Artikulation und Intonation – Übungen im stillen, sinnerfassenden Lesen mit anschließender Auswertung. Im Bereich des Schreibens: – Niederschreiben von Auswendiggelerntem – Diktate zur Förderung des Hörverstehens und/oder zur Festigung der Rechtschreibung – Gruppieren von Wörtern nach Aussprache und Schreibung (Gleichheit und Kontrast) – Einsetz- und Zuordnungsübungen – Stellen und Beantworten von Fragen – Abfassen kurzer Texte, ausgehend von Bildern und sprachlichen Impulsen – Wiedergabe von Gehörtem und Gelesenem – einfachste inhaltliche Umformungen durch Wechsel der Person und der Darstellungsform. Regelmäßige mündliche und schriftliche Hausübungen – zur Festigung von Kenntnissen und Fertigkeiten im Anschluss an die Unterrichtsarbeit – zur Anwendung von Kenntnissen und Fertigkeiten aus dem Unterricht – zur Vorbereitung auf die Unterrichtsarbeit. Schularbeiten: Schriftliche Arbeiten: 3 bis 5 Schularbeiten zu je einer Unterrichtseinheit. GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG – GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG

(in Form einer Arbeitsgemeinschaft)

Lernziele und Lerninhalte Lernziele: 1. Erfassen der Grundstruktur menschlicher Gemeinschaft und ihrer Veränderungen im Verlauf der Geschichte 2. Erarbeiten von Grundbegriffen und Fragestellungen der Geschichtswissenschaft Lerninhalte: Familie; Gemeinde; Bundesland; Österreich. Geschehen und Geschichte; der Historiker und seine Fakten, Quellenkritik; Geschichtsschreibung. Lernziele: 3. Grundlegende Kenntnisse und Einsichten in Mensch-Raum-Wirtschaftsbeziehungen. 4. Erarbeiten von Grundbegriffen und Fragestellungen der Geographie und wirtschaftliche Bildung. Lerninhalte: Lebensräume, Wirtschaftsformen, Arbeitswelt, Fragen der Weltwirtschaft und Weltpolitik. MATHEMATIK Zahlen Rechnen mit positiven rationalen Zahlen, insbesondere in Dezimalschreibweise: Kopfrechnen, einfaches schriftliches Rechnen, Arbeiten mit dem Taschenrechner; Abschätzen von Rechenergebnissen; Untersuchen der Auswirkung von Änderungen einer Rechengröße auf das Rechenergebnis (Fehlerauswirkungen, Rechengenauigkeit), Angeben von Schranken; kritisches Betrachten von Rechenergebnissen auf sinnvolle Genauigkeit. Vielfältiges Anwenden in Sachsituationen. Arbeiten mit positiven rationalen Zahlen in Bruchschreibweise: Erweitern und Kürzen von Brüchen. Durchführen der vier Grundrechenoperationen mit einfachen Zahlen. Deuten dieser Grundrechenoperationen, insbesondere: Deuten des Multiplizierens mit natürlichen Zahlen etwa als wiederholtes Addieren, als Vervielfachen; Deuten des Multiplizierens mit Bruchzahlen etwa als Teilen und nachfolgendes Vervielfachen bzw. als Vervielfachen und nachfolgendes Teilen; Deuten des Multiplizierens mit Hilfe des relativen Anteils (zB von a = . a = 0,75 . a = 75% von a); Deuten des Dividierens durch natürliche Zahlen etwa als Teilen, als Umkehren des Multiplizierens; Deuten des Dividierens durch Bruchzahlen etwa als Enthaltensein (Messen), als Umkehren des Multiplizierens. Beschreiben der Regeln für das Bruchrechnen mit Variablen. Verketten von Rechenoperationen, Arbeiten mit Rechenregeln zur Umformung von Rechenausdrücken: Kennen und Anwenden der Vereinbarungen über den Gebrauch von Klammern und über die Reihenfolge von Rechenoperationen. Verbales Beschreiben von Rechenausdrücken (Termen) und Darstellen von verbal beschriebenen Rechenanweisungen durch Rechenausdrücke; Beschreiben von Rechenausdrücken mit Variablen. Kennen, Beschreiben mit Variablen und bewusstes Anwenden von Rechenregeln zur Umformung von Rechenausdrücken. Interpretieren von Rechenregeln durch Einsetzen von Zahlen, durch geometrisches Deuten, durch Deuten in Sachsituationen. Verwenden des Bruchstriches als Divisionszeichen, Übertragen der Regel für das Erweitern von Brüchen (zB 1,5 : 2 = = ). Arbeiten mit ganzen und rationalen Zahlen: Beschreiben von Zuständen (etwa Temperatur, Kontostand) und von Zustandsänderungen. Darstellen durch Punkte und Pfeile auf der Zahlengeraden. Kennen der Gesetzmäßigkeiten des Rechnens, Durchführen der Grundrechenoperationen an einfachen Aufgaben. Veranschaulichen des Addierens und Subtrahierens, insbesondere auf der Zahlengeraden. Deuten des Subtrahierens als Umkehren des Addierens und als Addieren des inversen Elements (der Gegenzahl); Deuten des Dividierens als Umkehren des Multiplizierens und bei rationalen Zahlen als Multiplizieren mit dem inversen Element (dem Kehrwert). Kennen und Darstellen reeller Zahlen, Arbeiten mit Näherungswerten: Bearbeiten von Problemen, die in der Menge der rationalen Zahlen nicht lösbar sind (zB Lösen der Gleichung x 2 = 2, Berechnen des Umfanges oder Flächeninhaltes eines Kreises mit dem Radius 1); Berechnen von Näherungswerten (Schranken) für Lösungen solcher Probleme, Abschätzen der Genauigkeit; Erkennen, dass einige Probleme durch Einführung der reellen Zahlen lösbar werden. Kennen der Dezimaldarstellung reeller Zahlen, Kennen der Zuordnung zwischen den reellen Zahlen und den Punkten einer Zahlengeraden. Arbeiten mit Wurzeln: Definieren des Begriffes der Quadratwurzel und der 3. Wurzel. Schätzen von Wurzeln, Bestimmen von Quadratwurzeln (Näherungswerten) mit dem Taschenrechner. Elementare Algebra Arbeiten mit Formeln: Aufstellen von Formeln (Beschreiben von Rechenvorschriften, Beziehungen, Gesetzmäßigkeiten) in verschiedenen Bereichen der Mathematik und in Anwendungssituationen; gegebenenfalls Veranschaulichen von Formeln, Deuten in Sachsituationen. Einsetzen von Zahlen in Formeln, Berechnen einer Größe aus einer Formel, wenn die anderen Größen gegeben sind. Umformen von Formeln; Begründen von Umformungsschritten durch Rechenregeln und durch Umformungsregeln für Gleichungen. Untersuchen von Auswirkungen der Änderung einer Größe auf die anderen, Erkennen von Proportionalitäten. Arbeiten mit Termen: Umformen von Termen, auch von Bruchtermen, unter Anwenden unterschiedlicher Rechenregeln, im allgemeinen eingeschränkt auf wenige Umformungsschritte. Analysieren von Termstrukturen, um die Anwendbarkeit von Rechenregeln zu erkennen, Darstellen solcher Strukturen. Substituieren in Termen. Begründen von Umformungen durch Rechenregeln. Gelegentliches Überprüfen der Umformungen durch Einsetzen von einfachen Zahlen. Fallweises Untersuchen, welche Zahlen man in einem Term sinnvoll einsetzen kann. Lösen von Gleichungen: Lösen von linearen Gleichungen mit einer Variablen und von Gleichungen, die sich durch einfache Umformungen auf solche Gleichungen zurückführen lassen; Begründen von Umformungsschritten durch Rechenregeln und durch Umformungsregeln für Gleichungen. Gelegentliches Durchführen von Proben. Anwenden von Gleichungen in Sachsituationen; Untersuchen, inwieweit mathematische Beschreibungen den Sachsituationen entsprechen; kritisches Betrachten der Ergebnisse. Gegebenenfalls Deuten von Gleichungen (zB Formulieren von passenden Texten). Rechnerisches Lösen von zwei linearen Gleichungen mit zwei Variablen. Arbeiten mit graphischen Darstellungen in Anwendungssituationen: Untersuchen von graphischen Darstellungen (zB Temperaturkurve, Zeit-Weg-Diagramm, graphische Darstellung des Preisindex zu verschiedenen Zeitpunkten), insbesondere Ablesen von Werten, Beschreiben von Änderungen; Erkennen von Abweichungen von der Realität (zB den Verbindungsstrecken der Messpunkte einer Fieberkurve entsprechen keine gemessenen Temperaturen); Erkennen von unterschiedlichen Interpretationsmöglichkeiten (zB: Welche Ursachen kann eine Ausgabensteigerung haben?). Graphisches Darstellen von Zusammenhängen, die durch (vorgegebene oder selbst erarbeitete) Tabellen oder durch Formeln gegeben sein können; Wählen geeigneter Maßstäbe auf den Achsen; Wählen geeigneter Abschnitte (Intervalle) auf den Achsen. Arbeiten mit verschiedenen Darstellungsformen einfacher reeller Funktionen: Zu vorgegebenen Funktionstermen Tabellen bestimmen und Graphen unter Wahl geeigneter Maßstäbe zeichnen. Aus graphischen Darstellungen Werte ablesen (Tabellen aufstellen), Änderungen beschreiben. Zu Funktionen, die durch Terme, Tabellen oder graphische Darstellungen gegeben sind, Beispiele in Anwendungssituationen angeben. Untersuchen und zusammenfassendes Betrachten von direkten und indirekten Proportionalitäten: Graphisches Darstellen insbesondere in Stabdiagrammen oder im Koordinatensystem; Darstellen in Tabellen; Beschreiben durch Formeln; Überführen einer Darstellungsart in eine andere. Beschreiben von Proportionalitäten mit Hilfe von Verhältnissen, Verwenden der Proportionenschreibweise, Umformen von Proportionen. Geometrie Geometrische Grundkenntnisse und deren Anwendungen in Verbindung mit zeichnerischen Darstellungen (Skizzen und einfachen Konstruktionen): Untersuchen und Beschreiben von Lagebeziehungen zwischen Punkten, Geraden und Ebenen, zwischen Punkten, Geraden und Kreisen. Untersuchen und Begründen von Eigenschaften ebener Figuren, insbesondere Dreiecken und Vierecken, auch unter Verwendung von Sätzen über Kongruenz und unter Verwendung von Vorstellungen des Schiebens, Drehens und Spiegelns. Untersuchen von geometrischen Körpern: Kennen und Beschreiben von Eigenschaften von Prismen, Pyramiden, Drehzylindern, Drehkegeln und Kugeln. Herauslesen von geometrischen Eigenschaften aus zeichnerischen Darstellungen. Zeichnerisches Darstellen (auch skizzenhaft) von räumlichen, ebenflächig begrenzten Objekten; Zeichnen von charakteristischen Schnittfiguren. Längen-, Flächeninhalts- und Rauminhaltsberechnungen: Kennen grundlegender Formeln, insbesondere für den Flächeninhalt von Rechteck, rechtwinkeligem Dreieck, Dreieck, Kreis, für den Umfang des Kreises, für den Rauminhalt von Quader, Prisma, Drehzylinder, Drehkegel und Kugel, Herleiten weiterer Formeln aus diesen Formeln, etwa für den Flächeninhalt von Vierecken, für Umfänge und Inhalte von Kreisteilen, für Oberflächeninhalte. Anwenden dieser Formeln für Berechnungen, Umformen von Formeln, Lösen von Umkehraufgaben. Berechnungen mit Hilfe des Pythagoräischen Lehrsatzes, auch an räumlichen Gebilden. Anwenden mathematischer Kenntnisse in Sachsituationen Vielfältiges Anwenden des Wissens und Könnens aus Arithmetik, Algebra und Geometrie auch unter Einbeziehung elementarer Methoden der beschreibenden Statistik. Projektartiges Behandeln von Sachsituationen. Schriftliche Arbeiten: 3 bis 5 Schularbeiten zu je einer Unterrichtseinheit. BIOLOGIE UND UMWELTBILDUNG, CHEMIE (in Form einer Arbeitsgemeinschaft): Planmäßige Beobachtungen, Experimente und Übungen in der Schule und nach Gelegenheit im Freien, durch die die Schüler Einblicke in das Leben der Organismen und seine Bedingungen und damit Verständnis für die Natur und ihre Zusammenhänge gewinnen sollen; dabei auch einschlägige chemische und physikalische Aspekte. Planmäßiger Einsatz audio-visueller Unterrichtsmittel, Diskussion und Auswertung, Protokollierung.

PHYSIK

(in Form einer Arbeitsgemeinschaft): Vertiefung von ausgewählten Teilen des Lehrstoffes der Unterstufe (siehe Anlage A). Dabei sind folgende Lernziele besonders anzustreben: Erarbeiten einer exakten physikalischen Begriffsbildung; Förderung einer dem Gegenstand angepassten Sprache; Erkennen der zentralen Rolle des Experiments in der Physik durch möglichst zahlreiche Lehrer- und Schülerversuche; Fähigkeit, einfache Versuche zu planen, auszuführen und auszuwerten; Fähigkeit, naturwissenschaftliche Berichte und Meldungen der Medien zu verstehen und sich kritisch mit ihnen auseinanderzusetzen.

MUSIK

Wiederholung, Ergänzung und Vertiefung des Lehrstoffes der Unterstufe (siehe Anlage A).

KUNST UND GESTALTUNG

Wiederholung, Ergänzung und Vertiefung des Lehrstoffes der Unterstufe (siehe Anlage A).

BEWEGUNG UND SPORT

Wie Anlage A für die 5. Klasse. 5. bis 8. Klasse: Wie Anlage A für das Gymnasium mit der Maßgabe, dass, sofern die Stundensumme von jener des Gymnasiums abweicht, die Lehrerinnen und Lehrer dies bei der Planung des Unterrichtes durch die jeweilige zeitliche Gewichtung und konkrete Umsetzung der Vorgaben zu berücksichtigen haben, sowie weiters mit folgenden Abweichungen:

DEUTSCH

Didaktische Grundsätze: In der 5. Klasse soll durch eine den Kenntnissen der Schülerinnen und Schüler angepasste Wiederholung des wesentlichen Lehrstoffes der Unterstufe gesichert werden, dass von einem einiger Maßen gleichen Kenntnisniveau zur Bewältigung des Lehrstoffes ausgegangen werden kann.

LEBENDE FREMDSPRACHE (ERSTE)

(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch, Romanes) Didaktische Grundsätze: In der 5. Klasse soll durch eine den Kenntnissen der Schülerinnen und Schüler angepasste Wiederholung des wesentlichen Lehrstoffes der Unterstufe gesichert werden, dass von einem einiger Maßen gleichen Kenntnisniveau zur Bewältigung des Lehrstoffes ausgegangen werden kann.

LATEIN

Wie Anlage A für das Realgymnasium.

MATHEMATIK

Lehrstoff am Oberstufenrealgymnasium mit ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltbildung, Physik sowie Chemie und am Oberstufenrealgymnasium mit Darstellender Geometrie: Wie Anlage A für das Realgymnasium. Lehrstoff am Oberstufenrealgymnasium mit Instrumentalmusik und Gesang oder mit Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung: Wie Anlage A für das Gymnasium. Didaktische Grundsätze: In der 5. Klasse soll durch eine den Kenntnissen der Schülerinnen und Schüler angepasste Wiederholung des wesentlichen Lehrstoffes der Unterstufe gesichert werden, dass von einem einiger Maßen gleichen Kenntnisniveau zur Bewältigung des Lehrstoffes ausgegangen werden kann.

BIOLOGIE UND UMWELTBILDUNG, CHEMIE

Am Oberstufenrealgymnasium mit Darstellender Geometrie: Wie Anlage A für das Realgymnasium mit Darstellender Geometrie. Am Oberstufenrealgymnasium mit ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltbildung, Physik sowie Chemie: Wie Anlage A für das Realgymnasium mit ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltbildung, Physik sowie Chemie. Am Oberstufenrealgymnasium mit Instrumentalmusik und Gesang oder mit Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung: Wie Anlage A für das Gymnasium.

PHYSIK

Lehrstoff am Oberstufenrealgymnasium mit ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltbildung, Physik sowie Chemie und am Oberstufenrealgymnasium mit Darstellender Geometrie: Wie Anlage A für das Realgymnasium. Lehrstoff am Oberstufenrealgymnasium mit Instrumentalmusik und Gesang oder mit Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung: Wie Anlage A für das Gymnasium.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Wie Anlage A für das Realgymnasium.

INSTRUMENTALMUSIK UND GESANG

Wie Anlage A/m2.

KUNST UND GESTALTUNG

Didaktische Grundsätze am Oberstufenrealgymnasium mit Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung: Fächerübergreifender Unterricht mit Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung ist anzustreben.

BILDNERISCHES GESTALTEN UND WERKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse): Die Bildungs- und Lehraufgaben der Unterrichtgegenstände Kunst und Gestaltung und Technik und Design bzw. Werkerziehung sind in ihren grundlegenden Aussagen zu beachten und sinngemäß anzuwenden. Durch praktische und theoretische Auseinandersetzung mit bildnerisch und technisch begründeten Aufgaben und Problemstellungen soll ein gemeinsamer Bildungsertrag gewonnen werden. Ziel ist es, bildnerische Produkte und Werkstücke zu gestalten, die in ihrer Aufgabenstellung sowohl technisch-funktionale Notwendigkeiten als auch formal-ästhetische Gesichtspunkte enthalten und sowohl spontanes und intuitives als auch systembezogenes und planmäßig organisiertes Denken und Handeln herausfordern sowie eine vielfältige Differenzierung und Vertiefung der werktechnischen Erfahrungen und des Gestaltungsvermögens bewirken. Im gemeinsamen werktechnischen Bereich sollen die Schülerinnen und Schüler – sich praktisch und reflektorisch mit Produkten, die ästhetisch, technisch bzw. textil geprägt sind, auseinandersetzen (Bedarfs- und Gebrauchsgüter, Designer-Produkte, Österreichisches Design) – an Hand von Werken aus Vergangenheit und Gegenwart im Sinne interkultureller Bildung erkennen, dass „Textiles“ und „Technisches“ sowie Kunstobjekte wesentliche Teile der Gesamtkultur sind – klassische und zeitgenössische Designvorstellungen in ihrer sozio-kulturellen Einbettung kennen lernen und technische Entstehungs- und Verwendungszusammenhänge als Vorgänge im Rahmen gesellschaftlich geprägten menschlichen Handelns verstehen – ihre Wahrnehmung sensibilisieren und Designqualitäten und Problemstellungen erkennen und analysieren – bewussten Umgang und kritische Auseinandersetzung mit den Gegenständen der alltäglichen Umwelt im Hinblick auf ihren Funktions-, Gebrauchs- und Symbolwert lernen und Einblicke in die Bedeutung ökonomischer und ökologischer Aspekte gewinnen – Problembewusstsein als Basis für eigene Produktgestaltungen aufbauen – eigene Gestaltungsideen und Formvorstellungen entwickeln – Probleme der Produktgestaltung erkennen und in Entwurfs-, Planungs- und Arbeitsprozessen Wege zu ihrer Lösung finden – Erfahrungen mit rational-analytischen und emotional-intuitiven Vorgangsweisen erwerben – diskursives, intuitives, divergentes, konvergentes bzw. analoges, kausal-lineares, vernetztes Denken entwickeln und üben – Erfahrungen im Erleben des bewussten Vollzugs der Realisierung eines Werkstücks von der Idee über Konzepte und Entwürfe von Lösungsvarianten bis zur Verwirklichung des Produkts gewinnen – im Arbeitsprozess – Intensität in der Auseinandersetzung mit der Aufgabe – Phantasie und Systematik im Erarbeiten der Lösungsansätze – Ausdauer und Flexibilität im Problemlösungsprozess – Streben nach persönlicher Perfektionierung – als Faktoren für Erfolg erleben – in Werkpräsentationen ihre Leistungen darstellen lernen und Feedback und Reflexion erfahren können – das räumliche Vorstellungsvermögen durch Ideenskizzen, Plan- und Werkzeichnungen, Schnitt- und Entwurfszeichnungen trainieren und diese regelgebundenen Darstellungsformen als verbindliches Planungs- und Kommunikationsmittel nutzen lernen – Arbeitsmittel wie Werkzeuge und Gerät, Werkstoffe und Materialien sowie Arbeitsverfahren fachgerecht und ökonomisch einsetzen können und so die zur Herstellung textiler oder technischer Produkte nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten entwickeln und festigen – Selbstkompetenz und Teamfähigkeit im Planen und Durchführen von Arbeitsschritten und Arbeitsabläufen erwerben – sich mit den eigenen Wünschen, Interessen, Fähigkeiten, Vorstellungen und Erwartungen auseinandersetzen – die persönlichen schöpferischen und handwerklichen Fähigkeiten – in Form eines kontinuierlichen, lebensbegleitenden Prozesses – entwickeln und pflegen Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule; Beiträge zu den Bildungsbereichen Wie in den Pflichtgegenständen Kunst und Gestaltung und Technik und Design (Anlagen A, A/m1, A/m2, B/m1). Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse): Die didaktischen Grundsätze der Unterrichtgegenstände Kunst und Gestaltung und Technik und Design bzw. Werkerziehung (Anlage A, A/m1, A/m2, B/m1) sind in ihren grundlegenden Aussagen zu beachten und sinngemäß anzuwenden. Durch übergreifende Projektarbeiten und besondere Arbeitsaufgaben in den einzelnen Fachbereichen des Lehrstoffes sind den Schülerinnen und Schülern kreative, gestalterische und organisatorische Fähigkeiten und Sachkenntnisse zu vermitteln. Das Motivationspotential der Themen und Aufgabenstellungen ist besonders zu berücksichtigen, um Initiative und Engagement der Schülerinnen und Schüler herauszufordern. Aktuelle Anlässe sind bei der Themenwahl verstärkt zu berücksichtigen und für Werkaufgaben zu nutzen. Interdisziplinäre Erfahrungen und Kenntnisse sind über fächerübergreifendes Arbeiten in der Schule und Einbeziehen von außerschulischen Expertinnen und Experten zugänglich zu machen. Die Auseinandersetzung mit Originalwerken im Rahmen von Schulveranstaltungen wie Lehrausgängen und das Arbeiten mit Fachliteratur sind unverzichtbare Bestandteile des Unterrichts. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Kompetenzmodell Die drei für den Unterrichtsgegenstand Bildnerisches Gestalten und Werkerziehung relevanten Kompetenzbereiche setzen sich zusammen aus Bildnerische/Textile/Technische Praxis, Reflexion sowie Dokumentation und Präsentation. Die Kompetenzen und Teilkompetenzen der fünften Klasse benennen die Basiskompetenzen, welche in den aufsteigenden Klassen kontinuierlich vertieft und verdichtet werden. Die angeführten exemplarischen Inhalte dienen als Beispiele zur Erarbeitung der fachlichen Teilkompetenzen. 5. Klasse (1. und 2. Semester): Bildnerische/Textile/Technische Praxis – Grundlagen der praktischen und reflektorischen Auseinandersetzung mit bildnerisch, technisch und textil geprägten Produkten erwerben – freie und gebundene Aufgabenstellungen in den gestalterischen Bereichen lösen – sensibilisieren der Wahrnehmung in Bezug auf Formqualitäten – Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren zur Herstellung von Objekten und Produkten erproben und anwenden Reflexion – Grundlagen zum Bereich Reflexion anbahnen – Gegenstände der alltäglichen Umwelt im Hinblick auf ihren Funktions-, Gebrauchs- und Symbolwert untersuchen – Einblicke in die Bedeutung ökonomischer und ökologischer Aspekte gewinnen – Designqualitäten erkennen und analysieren Dokumentation und Präsentation – Grundlagen in den Bereichen Dokumentation und Präsentation erwerben – persönliche Leistungen und Entwicklungen adäquat dokumentieren Exemplarische Inhalte Produktanalyse, Designprozess, Fachvokabular des Gestaltens und Reflektierens, Urheberrecht Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Werktagebuch, Plakat 6. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Bildnerische/Textile/Technische Praxis – Materialien, Arbeitsmittel, Techniken und Verfahren an dreidimensionalen Objekten einsetzen – eigene Gestaltungsideen und Formvorstellungen entwickeln – Erfahrungen mit rationalen und intuitiven Vorgangsweisen erwerben – Werkstücke von der Idee über Konzepte und Entwürfe von Lösungsvarianten realisieren – Arbeitsmittel, wie Werkzeuge und Geräte, Werkstoffe und Materialien sowie Arbeitsverfahren erproben und anwenden Reflexion – Dreidimensionale Objekte im Kontext erforschen – Bilder und Designobjekte als wesentliche Teile der Gesamtkultur erkennen – Problem- und Funktionsbewusstsein als Basis für die eigenen Produktgestaltungen aufbauen Dokumentation und Präsentation – Dokumentationen und Präsentationen von Objekten und Arbeitsprozessen erstellen – Werkpräsentationen zusammenstellen Exemplarische Inhalte Dreidimensionale Formen, Plastik, Skulptur, Assemblage, Land Art, textile/technische Objekte, Installationen Vergleichende Betrachtung von Objekten, Fachvokabular, Form und Funktion Skizzen, Werkzeichnungen, Objektfotografie, Arbeitsberichte, weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Bildnerische/Textile/Technische Praxis – Strategien des Designprozesses zur Produktentwicklung anwenden – Arbeitsmittel wie Werkzeuge und Geräte, Werkstoffe und Materialien, sowie Arbeitsverfahren fachgerecht und ökonomisch einsetzen – Kenntnisse und Erfahrungen in handlungsorientierten Auseinandersetzungen mit Gebrauchsgegenständen erwerben – in Entwurfs-, Planungs- und Arbeitsprozessen Lösungsvarianten finden – die Realisierbarkeit von Produkten im Hinblick auf die zur Verfügung stehenden Ressourcen einschätzen Reflexion – Gegenstände des Alltags nach Funktions-, Gebrauchs- und Symbolwert unterscheiden – klassische und zeitgenössische Designvorstellungen in ihrer sozio-kulturellen Einbettung kennen – technische Entstehungs- und Verwendungszusammenhänge verstehen – Kriterien der Produktgestaltung kennen und benennen Dokumentation und Präsentation – Produkte und deren Entwicklung dokumentieren und vermitteln – Werkpräsentationen für Feedback und Reflexion nutzen – reproduktive Bildmedien im kommunikativen Prozess einsetzen – materielle, instrumentelle, räumliche, finanzielle, personelle bzw. persönliche Ressourcen als Faktoren des professionellen Arbeitsprozesses dokumentieren Exemplarische Inhalte Ideenskizze, Entwurfszeichnung, Plan, Werkzeichnung, dreidimensionale Gestaltungstechniken, Schnittzeichnung, Bedarfs- und Gebrauchsgüter, textile/technische Gestaltungen, Schmuckdesign, Unikat, Prototyp, Serie Designanalyse, Funktionen des Designs, Designgeschichte, österreichisches und internationales Design Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse: Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Projektmanagement, Zeitmanagement, Präsentationen, Objektfotografie, Ausstellungen, Modeschau, Videodokumentation, Plakat, Homepage 7. Klasse: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Bildnerische/Textile/Technische Praxis – Reproduktionstechnologien und Mediendesign anwenden – in der handlungs-, prozess- und werkorientierten Auseinandersetzung mit ästhetischen Produkten Sach- und Methodenkenntnisse ausbauen – Kenntnisse und Erfahrungen in handlungsorientierten Auseinandersetzungen in den Gestaltungsbereichen vertiefen – Einblicke in das vielfältige Zusammenwirken von textilen bzw. technischen Materialien gewinnen Reflexion – die persönliche Verwendung von Bildern mit dem Bildeinsatz in Massenmedien vergleichen und analysieren – Einsichten und Haltungen zu Reproduktionstechniken und Mediendesign differenzieren – Qualitätskriterien eigener und fremder Arbeiten feststellen und vermitteln – sich mit Originalwerken im Rahmen von Schulveranstaltungen wie Lehrausgängen auseinandersetzen – Inhalte aus Fachliteratur und Medien strukturieren und in neue Zusammenhänge bringen Dokumentation und Präsentation – sich der Qualitäten von reproduktiven Bildmedien im kommunikativen Prozess bedienen – Erfahrungen und Erkenntnisse aus der eigenen Arbeit von der Idee über Konzepte und Entwürfe bis zum Endprodukt formulieren und visuell kommunizieren – organisatorische Fähigkeiten zur Präsentation von Gestaltungen einzeln oder in der Gruppe entwickeln Exemplarische Inhalte Drucktechniken, Abgusstechniken, textile Musterentwürfe, Layout, Animation, Filmgestaltung, Fotografie Gesellschaftliche Normen und Klischees in visuellen Darstellungen, Fotomontage, Bildmanipulation, Propaganda, Plakat- und Filmanalyse, Retusche, Urheberrecht, Original und Fälschung Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse: Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Reprofotografie, Dokumentationsfotografie, Film, Ausstellungsdesign, Webauftritt 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Bildnerische/Textile/Technische Praxis – Kenntnisse und Erfahrungen mit Objekten in den Bereichen Bauen-Wohnen-Umweltgestaltung erwerben – regelgebundene Darstellungsformen als verbindliches Planungs- und Kommunikationsmittel nutzen lernen – Selbstkompetenz und Teamfähigkeit im Planen und Durchführen von Arbeitsschritten und Arbeitsabläufen erwerben – durch transdisziplinäre Projekte gestalterische Fähigkeiten entwickeln Reflexion – Arbeitsmittel, Verfahren, Methoden und Arbeitsorganisationen reflektieren – Einsichten in funktionelle, formale Strukturen und Aspekte technischer Systeme gewinnen – mit Feedback und Reflexion konstruktiv umgehen Dokumentation und Präsentation – bildnerische, technische und textile Produkte und Prozesse präsentieren – in Werkpräsentationen Einzel- und Gruppenleistungen darstellen – unterschiedliche Präsentationsformate für die Darstellung von Prozessen und Produkten nutzen Exemplarische Inhalte Ideenskizze, Plan- und Werkzeichnung, Schnitt- und Entwurfszeichnung, Baukonstruktionen, Statik, Architekturplanungen, Architekturmodelle, Innenraumgestaltungen, öffentlicher Raum, Ausstellungsgestaltung Vitrinen- und Schaufenstergestaltung, Bühnenbild, Farbe und Raum, Textilien in Räumen, Bauaufnahme, Architekturzeichnung, Raumplanung, Bühnen- und Ausstattungstechnik, Lichtdesign Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse: Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Homepage, Portfolio, Präsentationen im Schulraum und im öffentlichen Raum, Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen 8. Klasse – Kompetenzmodul 7: 7. Semester: Bildnerische/Textile/Technische Praxis – Fähigkeiten und Sachkenntnisse im Gestaltungsprozess durch Projektarbeiten erweitern – selbstständig komplexe Projekte durchführen – Selbstkompetenz im Umgang mit Material, Werkzeug und Verfahrenstechniken zeigen – lebenspraktische und technisch-kreative Basisfähigkeiten und Grundlagen im Vorfeld professioneller technischer Tätigkeit in einschlägigen Studien und Berufen erwerben – fachbezogene Interessen weiterentwickeln Reflexion – Gestaltungen analysieren und bewerten – klassische und zeitgenössische Vorstellungen von Kunst, Design und Architektur in ihrer sozio-kulturellen Einbettung erkennen und in eigene Werke mit einbeziehen – diskursives, intuitives, divergentes, konvergentes, vernetztes Denken entwickeln und üben – eigene bildnerische Intentionen und Handlungsimpulse artikulieren Dokumentation und Präsentation – bildnerische, technische und textile Produkte in der Öffentlichkeit präsentieren – Selbstkompetenz und Teamfähigkeit im Planen und Durchführen von Präsentationen erwerben – ästhetische Phänomene analysieren, strukturieren und interpretieren, sowie anschaulich und sprachlich kompetent darbieten Exemplarische Inhalte Projektarbeiten zu bildnerischen, technischen oder textilen Themenbereichen, experimentelles Arbeiten mit unterschiedlichen Materialien, freies künstlerisches Schaffen, Performanceformen, Einbeziehen von außerschulischen Expertinnen und Experten, Versuch/Irrtum Lernen, Fehler als Chance Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung, Museen, Sammlungen, Ausstellungen, Kunstmessen, Ateliers, Medien, Fachliteratur Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse: Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungen in der Schule oder in öffentlichen Bereichen 8. Semester: Bildnerische/Textile/Technische Praxis – Gestaltungsprozesse selbstorganisiert umsetzen – einen selbst gewählten Schwerpunkt setzen – Dokumentationen (Mappen, Portfolio, Projekte) der praktischen Arbeiten der Oberstufe gestaltend abschließen Reflexion – eigene bildnerische Arbeiten und Dokumentationen in Hinblick auf die Themenbereiche der Oberstufe sortieren und zuordnen – Querverbindungen zwischen Gestaltung, Reflexion, Dokumentation und Präsentation bildnerischer Praxis und Theorie herstellen – das erworbene Wissen über Kunst, Medien und gestaltete Umwelt strukturieren und in größere Zusammenhänge stellen Dokumentation und Präsentation – Ergebnisse der eigenen praktisch-theoretischen Auseinandersetzung anschaulich darstellen Exemplarische Inhalte Gestaltung von Dokumentationen und Werkpräsentationen Eigene bildnerische Arbeit, Bildersammlungen, Themenbereiche Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Werktagebuch, Präsentationstechniken b) Wahlpflichtgegenstände Wie Anlage A für das Gymnasium mit folgenden Abweichungen:

INSTRUMENTALMUSIK UND GESANG

Wie Anlage A/m2.

BILDNERISCHES GESTALTEN UND WERKERZIEHUNG

Wie Anlage A/m1.

B) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A.

C) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage A.

D) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Anlage A.

E) UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN

Wie Anlage A mit folgenden Abweichungen: Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände Für die weiteren Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände ist der jeweilige Lehrstoff wie in diesem Teil anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers. Beachte für folgende Bestimmung zum klassenweise gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 3 § 2 Abs. 32 Z 6 und 7 Anlage B/m1

LEHRPLAN DES OBERSTUFENREALGYMNASIUMS UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER MUSISCHEN AUSBILDUNG

ERSTER TEIL ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der musischen Ausbildung.

ZWEITER TEIL KOMPETENZORIENTIERUNG

Wie Anlage A.

DRITTER TEIL ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der musischen Ausbildung.

VIERTER TEIL ÜBERGREIFENDE THEMEN

Wie Anlage A.

FÜNFTER TEIL ORGANISATORISCHER RAHMEN

Wie Anlage A.

SECHSTER TEIL STUNDENTAFELN

(Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

a) PFLICHTGEGENSTÄNDE

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Pflichtgegenstände (Kernbereich) Summe Oberstufe 1) Lehrverpflichtungsgruppe 2) Religion/Ethik 3) 2 – 2 – 2 – 2 (III)/III Deutsch mindestens 12 4) (I) Erste lebende Fremdsprache mindestens 11 4) (I) Zweite lebende Fremdsprache/Latein 8) mindestens 10 4) (I) Geschichte und Politische Bildung mindestens 6 III Geographie und wirtschaftliche Bildung mindestens 6 (III) Mathematik mindestens 12 4) (II) Biologie und Umweltbildung mindestens 6 III Chemie mindestens 4 (III) Physik mindestens 5 (III) Psychologie und Philosophie mindestens 4 III Informatik mindestens 2 II Musik mindestens 24 5) (IVa) 6) Alternativ Chor oder Instrumentalmusik und Gesang IV/IV Kunst und Gestaltung (IVa) 6) Bewegung und Sport mindestens 8 4) (IVa) Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich 118 autonomer Bereich schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände 4-10 schulautonom 7) 2-14 Summe autonomer Bereich höchstens 18 Gesamtwochenstundenzahl 130-136 1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafeln (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht. 2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen nicht im Lehrplan vorgesehene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat sich die Einstufung an bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren, sowie nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil der Lehrverpflichtungsgruppe. 3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. 4 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse. 5 Die Schule hat zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ zu wählen. In dem Fall, dass eine Schule mehrere Schwerpunkte führt, ist jeweils pro Klasse zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ zu wählen. Der Schwerpunkt „Musik“ setzt sich aus den Pflichtgegenständen „Musik“ nach Anlage A/m1, „Kunst und Gestaltung“ nach Anlage A und nach Wahl der Schule entweder dem Pflichtgegenstand „Chor“ nach Anlage A/m1 oder dem Pflichtgegenstand „Instrumentalmusik und Gesang“ nach Anlage A/m2 zusammen. Der Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ setzt sich aus dem Pflichtgegenstand „Musik“ nach Anlage A und dem Pflichtgegenstand „Kunst und Gestaltung“ nach Anlage A/m1 zusammen. Der Schwerpunkt umfasst insgesamt mindestens 24 Wochenstunden, wobei die Pflichtgegenstände „Musik“ und „Kunst und Gestaltung“ jedenfalls jeweils im Ausmaß von mindestens zwei Wochenstunden vorzusehen sind. 6 In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch (IVb). 7 Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereichs. 8 Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Latein kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache II (Fortgeschrittene) geführt werden. 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: aa) Pflichtgegenstände Klassen und Wochenstunden Summe Oberstufe Lehrver-pflichtungs-gruppe 5. Kl. 6. Kl. 7. Kl. 8. Kl. Religion/Ethik 1) 2 2 2 2 8 (III)/III Deutsch 4 3 3 3 13 (I) Erste lebende Fremdsprache 3 3 3 3 12 (I) Zweite lebende Fremdsprache / Latein 5) 4 3 3 3 13 (I) Geschichte und Politische Bildung 1 2 2 2 7 III Geographie und wirtschaftliche Bildung 2 1 2 2 7 (III) Mathematik 4 3 3 3 13 (II) Biologie und Umweltbildung 2 2 – 2 6 III Chemie – – 2 2 4 (III) Physik – 2 2 2 6 (III) Psychologie und Philosophie – – 2 2 4 III Informatik 2 – – – 2 II Musik 2) 3/2 3/2 4/– 4/– 26 3) (IVa) 4) alternativ Chor oder Instrumentalmusik und Gesang 2) 2/– 2/– 2/– 2/– IV/IV Kunst und Gestaltung 2) 2/5 2/5 –/6 –/6 (IVa) 4) Bewegung und Sport 3 2 2 2 9 (IVa) Summe der Pflichtgegenstände 34 30 32 34 130 bb) Wahlpflichtgegenstände 6 6 Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb) 136 1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. 2 Typenbildende Pflichtgegenstände. 3 Die Schule hat zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ (Stundenangaben vor dem Schrägstrich) und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ (Stundenangaben nach dem Schrägstich) zu wählen. In dem Fall, dass eine Schule mehrere Schwerpunkte führt, ist jeweils pro Klasse zwischen dem Schwerpunkt „Musik“ und dem Schwerpunkt „Kunst und Gestaltung“ zu wählen. Der Schwerpunkt umfasst insgesamt 26 Wochenstunden, wobei in Summe in der 5. und 6. Klasse jeweils sieben Wochenstunden und in der 7. und 8. Klasse jeweils sechs Wochenstunden aus dem Bereich dieser Pflichtgegenstände vorzusehen sind. 4 In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch (IVb). 5 Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Latein kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache II (Fortgeschrittene) geführt werden. bb) Wahlpflichtgegenstände Wie Anlage B für das Oberstufenrealgymnasium mit Instrumentalmusik und Gesang oder Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung, mit folgenden Abweichungen, sofern der Pflichtgegenstand von der Schülerin oder vom Schüler besucht wurde: Nach dem Wahlpflichtgegenstand gemäß sublit. bb) Musik ist folgende Zeile einzufügen: Chor –
(2)
(2)
(2) 4/2 IV b) FREIGEGENSTÄNDE Wie Anlage A. c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN Wie Anlage A. d) FÖRDERUNTERRICHT Wie Anlage A. e) DEUTSCHFÖRDERKLASSEN Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände Wochenstunden pro Semester Lehrverpflichtungsgruppen Deutsch in der Deutschförderklasse 20 (I) Religion 2 (III) Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände 1) x 2) Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand Gesamtwochenstundenzahl x 3) 1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und Wahlpflichtgegenstände gemäß der Stundentafel des Oberstufenrealgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der Wahlpflichtgegenstände sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung. 2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl. 3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe des jeweiligen Schwerpunktes gemäß der Stundentafel des Oberstufenrealgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung. Freigegenstände und unverbindliche Übungen: Wie Anlage B für das Oberstufengymnasium mit Instrumentalmusik und Gesang oder mit Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung.

SIEBENTER TEIL LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Wie Anlage A.

ACHTER TEIL LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A) PFLICHTGEGENSTÄNDE a) Pflichtgegenstände Wie Anlage B für das Oberstufenrealgymnasium mit Instrumentalmusik und Gesang oder Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung, mit folgenden Abweichungen: MUSIK Als Pflichtgegenstand im Schwerpunkt Musik wie Anlage A/m1. CHOR Wie Anlage A/m1. INSTRUMENTALMUSIK UND GESANG Wie Anlage A/m2. KUNST UND GESTALTUNG Als Pflichtgegenstand im Schwerpunkt Kunst und Gestaltung wie Anlage A/m1. b) Wahlpflichtgegenstände Wie Anlage B, mit folgenden Abweichungen: CHOR Wie Anlage A/m1. B) FREIGEGENSTÄNDE Wie Anlage A. C) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN Wie Anlage A. D) FÖRDERUNTERRICHT Wie Anlage A. E) UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN Wie Anlage A, mit folgender Abweichung: Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände Für die weiteren Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände ist der jeweilige Lehrstoff wie in Abschnitt A anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers. Beachte für folgende Bestimmung zum klassenweise gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 3 § 2 Abs. 32 Z 7 Anlage B/m2

LEHRPLAN DES OBERSTUFENREALGYMNASIUMS UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER MUSISCHEN AUSBILDUNG FÜR STUDIERENDE DER MUSIK

ERSTER TEIL ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Anlage A, mit folgender Anfügung: Darüber hinaus soll das Oberstufenrealgymnasium für Studierende der Musik musikbegabten jungen Menschen die Möglichkeit bieten, parallel mit einer Ausbildung an einer Universität für Musik oder einem Musikinstitut mit Öffentlichkeitsrecht eine allgemein bildende höhere Schule zu besuchen und zur Reifeprüfung der allgemein bildenden höheren Schule zu gelangen.

ZWEITER TEIL KOMPETENZORIENTIERUNG

Wie Anlage A.

DRITTER TEIL ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A, mit folgender Anfügung: Darüber hinaus ist darauf Bedacht zu nehmen, dass es sich bei den Schülerinnen und Schülern um Studierende einer Universität für Musik oder Schülerinnen und Schüler an einem Musikinstitut mit Öffentlichkeitsrecht handelt.

VIERTER TEIL ÜBERGREIFENDE THEMEN

Wie Anlage A.

FÜNFTER TEIL ORGANISATORISCHER RAHMEN

Wie Anlage A.

SECHSTER TEIL STUNDENTAFELN

(Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

a) PFLICHTGEGENSTÄNDE

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Pflichtgegenstände Summe Oberstufe 1) Lehrverpflichtungs-gruppe 2) Religion/Ethik 3) 2 – 2 – 2 – 2 – 2 (III)/III Deutsch mindestens 12 4) (I) Erste lebende Fremdsprache mindestens 11 4) (I) Zweite lebende Fremdsprache/ Latein 6) mindestens 10 4) (I) Geschichte und Politische Bildung mindestens 6 III Geographie und wirtschaftliche Bildung mindestens 6 (III) Mathematik mindestens 12 4) (II) Biologie und Umweltbildung mindestens 6 III Chemie mindestens 4 (III) Physik mindestens 5 (III) Psychologie und Philosophie mindestens 4 III Informatik mindestens 2 II Musikkunde 5) mindestens 25 III Bewegung und Sport mindestens 6 (IVa) Gesamtwochenstundenzahl 123-131 _______________________________ 1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig; 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht. 2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil. 3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. 4 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse. 5 Typenbildender Pflichtgegenstand. 6 Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Latein kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache II (Fortgeschrittene) geführt werden. 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: Pflichtgegenstände Klassen und Wochenstunden Summe Oberstufe Lehrverpflichtungsgruppe 5. Kl. 6. Kl. 7. Kl. 8. Kl. 9. Kl. Religion/Ethik 1) 2 2 2 2 2 10 (III)/III Deutsch 3 3 2 2 3 13 (I) Erste lebende Fremdsprache 3 3 3 2 3 14 (I) Zweite lebende Fremdsprache/ Latein 3) 3 3 2 3 2 13 (I) Geschichte und Politische Bildung – 2 2 2 2 8 III Geographie und wirtschaftliche Bildung 2 2 2 1 – 7 (III) Mathematik 3 2 2 3 3 13 (II) Biologie und Umweltbildung 2 2 2 – – 6 III Chemie – – – 2 2 4 (III) Physik – – 2 2 2 6 (III) Psychologie und Philosophie – – – 2 2 4 III Informatik 2 – – – – 2 II Musikkunde 2) 5 5 5 5 5 25 III Bewegung und Sport 2 2 2 – – 6 (IVa) Gesamtwochenstundenanzahl 27 26 26 26 26 131 ___________________________ 1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. 2 Typenbildender Pflichtgegenstand. 3 Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Latein kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache II (Fortgeschrittene) geführt werden.

b) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A.

c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage A.

d) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Anlage A.

e) DEUTSCHFÖRDERKLASSEN

Pflichtgegenstände Wochenstunden pro Semester Lehrverpflichtungsgruppen Deutsch in der Deutschförderklasse………………………….. 20 (I) Religion………………………………………. 2 (III) Weitere Pflichtgegenstände 1) …………………….. x 2) Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand Gesamtwochenstundenzahl…………………... x 3) ____________________________ 1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) der Stundentafel des Oberstufenrealgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung. 2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl. 3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe gemäß der Stundentafel des Oberstufenrealgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik. Freigegenstände und unverbindliche Übungen: Wie Anlage A.

SIEBTER TEIL LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Wie Anlage A.

ACHTER TEIL LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A) PFLICHTGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A/m3 für das Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik, mit folgenden Abweichungen: Besonders zu berücksichtigen ist die zusätzliche 9. Klasse in der Oberstufe. Dies trifft vor allem auf die Gegenstände zu, deren Stundensumme in der Oberstufe höher oder niedriger als in Anlage A/m3 ist. Die Lehrstoffe sind in diesen Gegenständen sinngemäß zu verteilen, unter Berücksichtigung der allgemeinen Zielsetzungen des Gegenstandes in der jeweiligen Bildungs- und Lehraufgabe sowie unter Bedachtnahme auf die didaktischen Grundsätze.

DEUTSCH

Wie Anlage A mit der Maßgabe, dass die allgemeine Schularbeitenregelung der 5. bis 7. Klasse hier für die 5. bis 8. Klasse und die der 8. Klasse hier für die 9. Klasse gilt. Didaktische Grundsätze (5. bis 9. Klasse): Wie Anlage A mit demselben Zusatz wie Anlage B für das Oberstufenrealgymnasium und folgendem Zusatz: Gemäß der Aufgabe dieser Sonderform sind die Bereiche der Musik und der Bedeutung der Sprache für die Musik besonders zu berücksichtigen.

LEBENDE FREMDSPRACHE (ERSTE, ZWEITE)

(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch, Romanes)

Wie Anlage A mit der Maßgabe, dass die allgemeine Schularbeitenregelung der 5. bis 7. Klasse hier für die 5. bis 8. Klasse und die der 8. Klasse hier für die 9. Klasse gilt. Didaktische Grundsätze (5. bis 9. Klasse): Wie Anlage A mit folgendem Zusatz: Gemäß der Aufgabe dieser Sonderform sind die Bereiche der Musik und der Bedeutung der Fremdsprache sowie der betreffenden Länder für die Musik besonders zu berücksichtigen. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Wie Anlage A mit der Maßgabe, dass für die einzelnen Semester und die erste bzw. zweite lebende Fremdsprache die untenstehenden Teilkompetenzen gelten. Zielniveaus in den einzelnen Sprachen Die Schülerinnen und Schüler erreichen am Ende der dreizehnten Schulstufe: – in der ersten lebenden Fremdsprache in allen Fertigkeitsbereichen das Niveau B2 – in der zweiten lebenden Fremdsprache in allen Fertigkeitsbereichen das Niveau B1

Erste lebende Fremdsprache

Bei mit * gekennzeichneten Teilkompetenzen ist die Bandbreite an im Unterricht behandelten Themen, kommunikativen Situationen und Sprachstrukturen größer und umfangreicher als im vorhergehenden Kompetenzmodul. 5. Klasse (1. und 2. Semester) Hören – Hauptpunkte und wesentliche Informationen verstehen können, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Dinge gesprochen wird, denen man normalerweise in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet – kurze Erzählungen verstehen können Lesen – konkrete, unkomplizierte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen können, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können – einfache Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen (zB Alltag, aktuelle Ereignisse, Reisen) teilnehmen und Informationen austauschen können – die eigene Meinung, Gefühle (zB Überraschung, Freude, Interesse), Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können – eine unkomplizierte zusammenhängende Beschreibung zu vertrauten Themen geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinandergereiht werden – Vergleiche anstellen können Schreiben – unkomplizierte, zusammenhängende Texte, auch in Form von persönlichen Briefen und elektronischen Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können – eine Beschreibung eines Ereignisses oder einer kürzlich unternommenen Reise verfassen können – über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können 6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3 Hören – unkomplizierte Sachinformationen über gewöhnliche alltags-, berufs- oder ausbildungsbezogene Themen verstehen und dabei die Hauptaussagen und Einzelinformationen erkennen können, sofern in deutlich artikulierter Standardsprache und mit vertrautem Akzent gesprochen wird Lesen – unkomplizierte, auch literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen und wichtige Informationen auffinden können – Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen (zB Alltag, aktuelle Ereignisse, Reisen) teilnehmen und Informationen austauschen können* – die eigene Meinung, Gefühle (zB Überraschung, Freude, Interesse), Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können* – relativ flüssig eine unkomplizierte, aber zusammenhängende Beschreibung, auch in Form einer Präsentation, zu vertrauten Themen geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinandergereiht werden – Vergleiche anstellen können* – für Ansichten, Pläne oder Handlungen Begründungen oder Erklärungen geben können Schreiben – unkomplizierte, zusammenhängende Texte, auch in Form von persönlichen Briefen und elektronischen Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können* – eine Beschreibung eines Ereignisses oder einer kürzlich unternommenen Reise verfassen können* – über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können* 4. Semester – Kompetenzmodul 4 Hören – unkomplizierte Sachinformationen über gewöhnliche alltags-, berufs- oder ausbildungsbezogene Themen verstehen und dabei die Hauptaussagen und Einzelinformationen erkennen können, sofern klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird* – in Filmen und Radiosendungen zu Themen von persönlichem Interesse einen großen Teil verstehen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird Lesen – längere, auch literarische Texte über vertraute Themen nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten zusammentragen können – in klar geschriebenen argumentativen Texten die wesentlichen Schlussfolgerungen erkennen können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen (zB Alltag, aktuelle Ereignisse, Reisen) teilnehmen und Informationen austauschen können* – die eigene Meinung, Gefühle (zB Überraschung, Freude, Interesse), Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können* – relativ flüssig eine unkomplizierte, aber zusammenhängende Beschreibung, auch in Form einer Präsentation, zu vertrauten Themen (auch Filme und literarische Texte) geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinandergereiht werden – Vergleiche anstellen können* – für Ansichten, Pläne oder Handlungen kurze Begründungen oder Erklärungen geben können* Schreiben – unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu einer Reihe verschiedener vertrauter Themen verfassen können – in persönlichen Briefen und elektronischen Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs) Neuigkeiten übermitteln, die eigene Meinung dazu vertreten und Gedanken auch zu kulturellen Themen (zB Musik, Filme, literarische Texte) ausdrücken können 7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5 Hören – unkomplizierte Sachinformationen über gewöhnliche alltags-, berufs- oder ausbildungsbezogene Themen verstehen und dabei die Hauptaussagen und Einzelinformationen erkennen können, sofern klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird* – in Filmen und Radiosendungen zu Themen von persönlichem Interesse einen großen Teil verstehen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird* Lesen – längere, auch literarische Texte über vertraute Themen nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten zusammentragen können* – in klar geschriebenen argumentativen Texten die wesentlichen Schlussfolgerungen erkennen können* Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – ohne Vorbereitung mit einiger Sicherheit an Gesprächen über vertraute Themen teilnehmen können – Gedanken zu eher abstrakten, auch kulturellen Themen ausdrücken und sich darüber austauschen können (zB zu Filmen, literarischen Texten, Musik) – über eigene Erfahrungen berichten und dabei die eigenen Gefühle und Reaktionen beschreiben und sich darüber austauschen können Schreiben – Erfahrungsberichte verfassen können, in denen Gefühle und Reaktionen in einem einfachen zusammenhängenden Text beschrieben werden – Informationen und Gedanken zu konkreten wie abstrakten Themen, auch kulturellen (zB Musik, Filme, literarische Texte), mitteilen und einigermaßen präzise ein Problem erklären können 6. Semester – Kompetenzmodul 6 Hören – längeren Redebeiträgen und komplexer Argumentation folgen können, sofern die Thematik einigermaßen vertraut und der Rede- oder Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist – die meisten Filme und Fernsehreportagen verstehen können, sofern Standardsprache gesprochen wird Lesen – längere Texte, auch Berichte und Artikel zu aktuellen Fragen sowie literarische Texte selbstständig lesen und verstehen können – lange und komplexe Texte rasch durchsuchen und wichtige Einzelinformationen auffinden können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – ein Gespräch oder eine Diskussion aufrechterhalten und dabei kurz zu den Standpunkten anderer Stellung nehmen, Vergleiche anstellen und verschiedene Möglichkeiten angeben können – eine Argumentation, auch in Form einer Präsentation, gut genug ausführen können, um die meiste Zeit ohne Schwierigkeiten verstanden zu werden Schreiben – mit einer gewissen Sicherheit größere Mengen von Sachinformationen über vertraute Routineangelegenheiten und über weniger routinemäßige Dinge zusammenfassen, darüber berichten und dazu Stellung nehmen können – Informationen und Gedanken zu konkreten wie abstrakten Themen, auch kulturellen (zB Musik, Filme, literarische Texte), mitteilen und einigermaßen präzise ein Problem erklären können 8. Klasse 7. Semester – Kompetenzmodul 7 Hören – Hauptaussagen und spezifische Informationen von inhaltlich und sprachlich komplexen Redebeiträgen zu konkreten und abstrakten Themen verstehen können, wenn Standardsprache gesprochen wird Lesen – die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Texten, auch literarischen, zu konkreten und abstrakten Themen verstehen können – Texte zu aktuellen Fragen verstehen können, in denen die Schreibenden eine bestimmte Haltung oder einen bestimmten Standpunkt vertreten Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – ein Gespräch oder eine Diskussion aufrechterhalten und dabei kurz zu den Standpunkten anderer Stellung nehmen, Vergleiche anstellen und verschiedene Möglichkeiten angeben können* – eine Argumentation, auch in Form einer Präsentation, gut genug ausführen können, um die meiste Zeit ohne Schwierigkeiten verstanden zu werden* Schreiben – klare, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen verfassen können – unterschiedliche Texte schreiben können, in denen Argumente für oder gegen einen bestimmten Standpunkt angegeben und die Vor- und Nachteile verschiedener Optionen erläutert werden 8. Semester – Kompetenzmodul 8 Hören – Hauptaussagen und spezifische Informationen von inhaltlich und sprachlich komplexen Redebeiträgen zu konkreten und abstrakten Themen verstehen können, wenn Standardsprache gesprochen wird* – die meisten Radiosendungen und Tonaufnahmen, in denen Standardsprache verwendet wird, verstehen und dabei die Stimmung und den Ton der Sprechenden richtig erfassen Lesen – die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Texten, auch literarischen, zu konkreten und abstrakten Themen verstehen können* – Texte zu aktuellen Fragen verstehen können, in denen die Schreibenden eine bestimmte Haltung oder einen bestimmten Standpunkt vertreten* Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – sich in vertrauten Situationen aktiv an informellen Diskussionen beteiligen können, indem man Stellung nimmt, einen Standpunkt darlegt, verschiedene Vorschläge beurteilt, Hypothesen aufstellt und auf Hypothesen reagiert – zu einer großen Bandbreite von unterrichtsbezogenen Themen klare und detaillierte Beschreibungen und Darstellungen geben, Ideen ausführen und durch untergeordnete Punkte und relevante Beispiele abstützen können Schreiben – klare, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen verfassen können* – unterschiedliche Texte schreiben können, in denen Argumente für oder gegen einen bestimmten Standpunkt angegeben und die Vor- und Nachteile verschiedener Optionen erläutert werden* – in Texten verschieden starke Gefühle zum Ausdruck bringen und die persönliche Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen hervorheben sowie Mitteilungen oder Ansichten der Korrespondenzpartner kommentieren können 9. Klasse – Kompetenzmodul 9 9. Semester Hören – im direkten Kontakt und in den Medien gesprochene Standardsprache verstehen können, wenn es um vertraute oder auch um weniger vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im privaten, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet; nur extreme Hintergrundgeräusche, unangemessene Diskursstrukturen oder starke Idiomatik können das Verständnis beeinträchtigen Lesen – ein breites Spektrum an Texten (auch literarischen) auch zu weniger vertrauten Themen verstehen und die Hauptaussagen sowie spezifische Informationen und implizite Bedeutungen erfassen können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – sich in vertrauten Situationen aktiv an informellen Diskussionen beteiligen können, indem man Stellung nimmt, einen Standpunkt darlegt, verschiedene Vorschläge beurteilt, Hypothesen aufstellt und auf Hypothesen reagiert* – zu einer großen Bandbreite von unterrichtsbezogenen Themen klare und detaillierte Beschreibungen und Darstellungen geben, Ideen ausführen und durch untergeordnete Punkte und relevante Beispiele abstützen können* – Gedanken und Meinungen präzise ausdrücken, überzeugend argumentieren und auf komplexe Argumentationen anderer reagieren können Schreiben – unterschiedliche Texte schreiben können, in denen etwas systematisch erörtert wird, wobei entscheidende Punkte angemessen hervorgehoben und stützende Details angeführt werden; verschiedene Standpunkte gegeneinander abwägen können – klare detaillierte Texte zu einem breiten Spektrum an Themen verfassen, darin den Zusammenhang zwischen verschiedenen Ideen deutlich machen und die für das betreffende Genre geltenden Konventionen beachten können 10. Semester Hören – im direkten Kontakt und in den Medien gesprochene Standardsprache verstehen können, wenn es um vertraute oder auch um weniger vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im privaten, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet; nur extreme Hintergrundgeräusche, unangemessene Diskursstrukturen oder starke Idiomatik können das Verständnis beeinträchtigen* Lesen – ein breites Spektrum an Texten auch zu weniger vertrauten Themen verstehen und die Hauptaussagen sowie spezifische Informationen und implizite Bedeutungen erfassen können* Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – flüssig, korrekt und wirkungsvoll über ein breites Spektrum allgemeiner Themen sprechen und dabei Zusammenhänge zwischen Ideen deutlich machen können – ein breites Themenspektrum systematisch darlegen und dabei entscheidende Punkte in angemessener Weise hervorheben und stützende Einzelheiten anführen können* Schreiben – unterschiedliche Texte schreiben können, in denen etwas systematisch erörtert wird, wobei entscheidende Punkte angemessen hervorgehoben und stützende Details angeführt werden; verschiedene Standpunkte gegeneinander abwägen können* – klare detaillierte Texte zu einem breiten Spektrum an Themen verfassen, darin den Zusammenhang zwischen verschiedenen Ideen deutlich machen und die für das betreffende Genre geltenden Konventionen beachten können*

Zweite lebende Fremdsprache

Bei mit * gekennzeichneten Teilkompetenzen ist die Bandbreite an im Unterricht behandelten Themen, kommunikativen Situationen und Sprachstrukturen größer und umfangreicher als im vorhergehenden Kompetenzmodul. 5. Klasse (1. und 2. Semester) Hören – vertraute Wörter und ganz einfache Sätze, die sich auf die eigene Person, die Familie oder auf konkrete Dinge beziehen, verstehen können, vorausgesetzt, es wird langsam und deutlich gesprochen Lesen – kurze einfache Texte Satz für Satz lesen und verstehen können, indem man bekannte Namen, Wörter und einfachste Wendungen heraussucht und – wenn nötig – den Text mehrmals liest – kurze, einfache Anweisungen und Erklärungen (zB Wegbeschreibungen) verstehen und ihnen folgen können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – sich auf einfache Art verständigen können, wenn die Gesprächspartner bereit sind, etwas langsamer zu wiederholen oder anders zu sagen, und wenn sie gegebenenfalls beim Formulieren helfen – einfache Fragen stellen und beantworten können, sofern es sich um unmittelbar notwendige Dinge und um sehr vertraute Themen handelt – einfache Wendungen und Sätze gebrauchen können, um Leute, die man kennt, zu beschreiben und um zu beschreiben, wo man wohnt Schreiben – einfache Wendungen und Sätze über sich selbst und andere (auch fiktive) Menschen schreiben können – eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben können 6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3 Hören – die wesentliche Information sowie zentrale Wendungen und Wörter verstehen können, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht (zB grundlegende Informationen zu Person, Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung), sofern deutlich und langsam gesprochen wird Lesen – kurze, einfache Texte mit einem frequenten Wortschatz und einem gewissen Anteil international bekannter Wörter lesen und verstehen können – Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen, verstehen können (zB Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung) – in einfachen kurzen Texten konkrete, vorhersehbare Informationen auffinden können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – sich auf einfache Art verständigen können, wenn die Gesprächspartner bereit sind, etwas langsamer zu wiederholen oder anders zu sagen, und wenn sie gegebenenfalls beim Formulieren helfen* – einfache Fragen stellen und beantworten können, sofern es sich um unmittelbar notwendige Dinge und um sehr vertraute Themen handelt* – einfache Wendungen und Sätze gebrauchen können, um Leute, die man kennt, zu beschreiben und um zu beschreiben, wo man wohnt* Schreiben – einfache Wendungen und Sätze über sich selbst und andere (auch fiktive) Menschen schreiben können* – eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben können* 4. Semester – Kompetenzmodul 4 Hören – die wesentliche Information sowie zentrale Wendungen und Wörter verstehen können, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht (zB grundlegende Informationen zu Person, Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung), sofern deutlich und langsam gesprochen wird* Lesen – kurze, einfache Texte mit einem frequenten Wortschatz und einem gewissen Anteil international bekannter Wörter lesen und verstehen können* – Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen, verstehen können (zB Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung)* – in einfachen kurzen Texten konkrete, vorhersehbare Informationen auffinden können* Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen können, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen über vertraute Themen im Zusammenhang mit Fragen des Alltags, Schule und Freizeit geht – einfache Beschreibungen von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben können, und zwar in kurzen, einfachen auch memorierten Wendungen und Sätzen – über gegenwärtige und vergangene Aktivitäten erzählen können Schreiben – eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben und mit Konnektoren wie und , aber oder weil verbinden können* – ganz einfache persönliche Briefe und elektronische Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), die sich auf unmittelbare Bedürfnisse beziehen, schreiben können; sich darin für etwas bedanken oder sich entschuldigen – über gegenwärtige und vergangene Aktivitäten erzählen können 7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5 Hören – genug verstehen können, um Bedürfnisse konkreter Art befriedigen zu können, sofern deutlich und langsam gesprochen wird – bei Gesprächen zwischen Muttersprachlern im Allgemeinen das Thema erkennen können, wenn langsam und deutlich gesprochen wird Lesen – kurze, einfache Texte zu vertrauten, konkreten Themen verstehen können, in denen gängige Alltagssprache verwendet wird – aus einfacheren schriftlichen Materialien, in denen Ereignisse beschrieben werden, spezifische Informationen herausfinden können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen können, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen über vertraute Themen im Zusammenhang mit Fragen des Alltags, Schule und Freizeit geht* – einfache Beschreibungen von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben können, und zwar in kurzen, einfachen auch memorierten Wendungen und Sätzen* – gegenwärtige und vergangene Aktivitäten beschreiben können* Schreiben – eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben und mit Konnektoren wie und , aber oder weil verbinden können* – ganz einfache persönliche Briefe und elektronische Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), die sich auf unmittelbare Bedürfnisse beziehen, schreiben können; sich darin für etwas bedanken oder entschuldigen sowie auch über gegenwärtige und vergangene Aktivitäten schreiben können 6. Semester – Kompetenzmodul 6 Hören – genug verstehen können, um Bedürfnisse konkreter Art befriedigen zu können, sofern deutlich und langsam gesprochen wird* – bei Gesprächen zwischen Muttersprachlern im Allgemeinen das Thema erkennen können, wenn langsam und deutlich gesprochen wird* – das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Durchsagen und Mitteilungen verstehen können Lesen – kurze, einfache Texte zu vertrauten, konkreten Themen verstehen können, in denen gängige Alltagssprache verwendet wird* – aus einfacheren schriftlichen Materialien, in denen Ereignisse beschrieben werden, spezifische Informationen herausfinden können* Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – kurz und einfach über ein Ereignis, gegenwärtige oder vergangene Aktivitäten oder Tätigkeiten berichten und sich darüber austauschen können – Pläne und Vereinbarungen sowie Gewohnheiten und Alltagsbeschäftigungen beschreiben und sich darüber austauschen können – Vorschläge unterschiedlicher Art machen und entsprechend darauf reagieren können – zu einem vertrauten Thema kurz Gründe und Erläuterungen geben können Schreiben – eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben und mit Konnektoren wie und , aber oder weil verbinden können* – einfache persönliche Briefe und elektronische Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), die sich auf unmittelbare Bedürfnisse beziehen, schreiben können; sich darin für etwas bedanken oder entschuldigen sowie auch über gegenwärtige und vergangene Aktivitäten berichten können 8. Klasse 7. Semester – Kompetenzmodul 7 Hören – genug verstehen können, um Bedürfnisse konkreter Art befriedigen zu können, sofern deutlich und langsam gesprochen wird* – bei Gesprächen zwischen Muttersprachlern im Allgemeinen das Thema erkennen können, wenn langsam und deutlich gesprochen wird* – das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Durchsagen und Mitteilungen verstehen können* Lesen – konkrete, unkomplizierte, klar gegliederte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können – Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – kurz und einfach über ein Ereignis, gegenwärtige oder vergangene Aktivitäten oder Tätigkeiten berichten und sich darüber austauschen können* – Pläne und Vereinbarungen sowie Gewohnheiten und Alltagsbeschäftigungen beschreiben und sich darüber austauschen können* – Vorschläge unterschiedlicher Art machen und entsprechend darauf reagieren können* – zu einem vertrauten Thema kurz Gründe und Erläuterungen zu Meinungen, Plänen und Handlungen geben können Schreiben – kurze unkomplizierte, zusammenhängende Texte über alltägliche Aspekte des eigenen Umfelds schreiben können – eine kurze, einfache Beschreibung von Ereignissen, vergangenen Handlungen und persönlichen Erfahrungen verfassen können 8. Semester – Kompetenzmodul 8 Hören – Hauptpunkte und wesentliche Informationen verstehen können, wenn relativ langsam und in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Themen gesprochen wird, denen man normalerweise in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet – kurze Erzählungen verstehen können Lesen – konkrete, unkomplizierte, klar gegliederte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können* – Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können* Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen (zB Alltag, aktuelle Ereignisse, Reisen) teilnehmen und Informationen austauschen können – die eigene Meinung und Gefühle (zB Überraschung, Freude, Interesse) sowie Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können – relativ flüssig eine unkomplizierte zusammenhängende Beschreibung zu vertrauten Themen geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinandergereiht werden – Vergleiche anstellen können Schreiben – kurze unkomplizierte, zusammenhängende Texte über alltägliche Aspekte des eigenen Umfelds schreiben können* – eine kurze, einfache Beschreibung von Ereignissen, vergangenen Handlungen und persönlichen Erfahrungen verfassen können* 9. Klasse – Kompetenzmodul 9 9. Semester Hören – Hauptpunkte und wesentliche Informationen verstehen können, auch in Radiosendungen und Filmen, wenn relativ langsam und in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Themen gesprochen wird – kurze Erzählungen verstehen können* Lesen – konkrete, unkomplizierte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können – in klar geschriebenen argumentativen Texten die wesentlichen Schlussfolgerungen erkennen können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen (zB Alltag, aktuelle Ereignisse, Reisen) teilnehmen und Informationen austauschen können* – die eigene Meinung und Gefühle (zB Überraschung, Freude, Interesse) sowie Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können* – relativ flüssig eine unkomplizierte zusammenhängende Beschreibung zu vertrauten Themen (auch Filme, literarische Texte) geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinandergereiht werden – Vergleiche anstellen können* Schreiben – unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können – detailliert über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können 10. Semester Hören – Hauptpunkte und wesentliche Informationen verstehen können, wenn relativ langsam und in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Themen gesprochen wird* – kurze Erzählungen verstehen können* Lesen – konkrete, unkomplizierte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können* – in klar geschriebenen argumentativen Texten die wesentlichen Schlussfolgerungen erkennen können* Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen teilnehmen und Informationen austauschen können* – die eigene Meinung und Gefühle sowie Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können* – relativ flüssig eine unkomplizierte zusammenhängende Beschreibung zu vertrauten Themen geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinandergereiht werden* – Vergleiche anstellen können* Schreiben – unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können* – detailliert über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können*

LATEIN

Wie Anlage A für das Realgymnasium mit der Maßgabe, dass die allgemeine Schularbeitenregelung der 5. bis 7. Klasse hier für die 5. bis 8. Klasse und die der 8 Klasse hier für die 9. Klasse gilt.

GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG

Wie Anlage A für die 5. bis 8. Klasse.

MATHEMATIK

Wie Anlage A mit der Maßgabe, dass die allgemeine Schularbeitenregelung der 5. bis 7. Klasse hier für die 5. bis 8. Klasse und die der 8. Klasse für die 9. Klasse gilt.

MUSIKKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 9. Klasse): Es gelten die Zielsetzungen der Pflichtgegenstände Musik (Anlage A) und Musik am Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung (Anlage A/m1). Spezielle Zusätze für das Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik: Der praxisorientierte und intellektuelle Zugang zur Musik soll zur künstlerisch-individuellen Entwicklung der Studierenden wesentlich beitragen und mögliche Berufsperspektiven eröffnen. Die im Unterricht erworbenen musikalischen Kompetenzen sollen die Schülerinnen und Schüler zu Selbstständigkeit, Kritikfähigkeit, Teamfähigkeit und Professionalität hinführen. Auf die spezielle Situation der Schülerinnen und Schüler dieser Schulform hinsichtlich der Belastungen der Schul- und Instrumentalausbildung ist besonders Bedacht zu nehmen. Die Vokal- und Instrumentalausbildung findet an einer Universität für Musik oder einem Musikinstitut mit Öffentlichkeitsrecht statt; die an diesen Einrichtungen obligaten musiktheoretischen und -praktischen Ergänzungsfächer werden an der Schule durch den Unterrichtsgegenstand Musikkunde abgedeckt. Der Erwerb und die Festigung von Kompetenzen in den Bereichen Musikpraxis und Musikrezeption geschehen anhand des Lehrstoffs des jeweiligen Semesters/der jeweiligen Klasse. Beiträge zu den Bildungsbereichen Es gelten die im Lehrplan des Pflichtgegenstandes Musik(Anlage A) definierten Beiträge zu den Bildungsbereichen. Spezielle Zusätze für das Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik: Mensch und Gesellschaft: Der Musikkundeunterricht soll einen vertieften Einblick in das Berufsfeld Musik geben sowie Voraussetzungen für weiterführende musikalische Studien und die Wahl eines musikbezogenen Berufes schaffen. Didaktische Grundsätze (5. bis 9. Klasse) Es gelten die didaktischen Grundsätze der Pflichtgegenstände Musik (Anlage A) sowie Musik am Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung (Anlage A/m1). Spezielle Zusätze für das Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik: Im Unterricht soll der Zugang zur und die Vermittlung von Musik nach ganzheitlichen Prinzipien – von analytisch-intellektuell bis emotional-kreativ – erfolgen. Dabei werden spezifisch musikalische Aspekte mit anderen künstlerischen Bereichen (Bildnerisches Gestalten, Literatur, Bewegungskunst, Theater, Film usw.) vernetzt. Die Darstellung von interkulturellen und globalen Zusammenhängen soll in den Unterricht eingebracht werden. Besondere Aufmerksamkeit ist auf einen weiten Horizont musikalischer Phänomene zu legen: historisch von den Anfängen bis zur Gegenwart, geographisch unter Einbeziehung ausgewählter Kulturkreise und stilistisch über das gesamte Spektrum der Musik. Die im Musikkundeunterricht erworbenen Kompetenzen unterstützen die künstlerische Entwicklung in der instrumentalen/vokalen Ausbildung. Durch die Mitwirkung an von der Schule organisierten musikalischen Veranstaltungen sollen Schülerinnen und Schüler lernen, sich öffentlich zu präsentieren sowie Arbeitsprozesse zu dokumentieren und zu reflektieren. Der Besuch von Proben und Aufführungen professioneller Ensembles soll vertiefte musikalische Erlebnisse vermitteln. Er vermag Einblick in Tätigkeitsbereiche von Berufsmusikern und Berufsmusikerinnen und damit Entscheidungshilfen hinsichtlich einer möglichen Berufswahl zu bieten. Hausübungen dienen der Festigung der im Unterricht erworbenen Kompetenzen. Die Anzahl und der Zeitrahmen für Schularbeiten sind dem Abschnitt „Schularbeiten“ des fünften Teiles der Anlage A zu entnehmen. Stimmbildung/Chor/Ensemble/Orchester im Kompetenzbereich Musikpraxis sind pro Schulstufe mit je zwei Wochenstunden zu führen. Kompetenzmodell Das zentrale Handlungsfeld des Musikkundeunterrichts ist „Musikalisches Handeln und Wissen im Kontext“. Es umfasst die Bereiche Musikpraxis und Musikrezeption. Musiktheoretisches Wissen wird in direkter Verbindung mit Musikpraxis und Musikrezeption vermittelt. Der musikalische Kompetenzerwerb beinhaltet die Förderung dynamischer Kompetenzen, die in ständiger Wechselwirkung mit Musikpraxis und Musikrezeption stehen. Musikpraxis umfasst die Kompetenzbereiche „Vokales und instrumentales Gestalten“, „Improvisieren, Interpretieren und Gehörbildung“ sowie „Hören, Erfassen, Lesen und Notieren“. Musikrezeption umfasst den Kompetenzbereich „Hören, Erfassen, Beschreiben, Analysieren und Kontexte herstellen“. Vokales und instrumentales Gestalten Regelmäßiges und aufbauendes musikalisches Training ist Voraussetzung für musikalische Bildung. Auf Genauigkeit, Sicherheit und künstlerischen Ausdruck ist besonderer Wert zu legen. Improvisieren, Interpretieren und Gehörbildung Regelmäßige und stilistisch vielfältige Improvisationsübungen fördern Kreativität und musikalische Phantasie. Bei der Interpretation des erarbeiteten Repertoires ist auf Präzision und musikalischen Ausdruck besonderer Wert zu legen. Eine inhaltlich breit angelegte Gehörbildung bildet die Grundlage für ein ganzheitliches Erfassen von Musik sowohl im Bereich des vokalen und instrumentalen Gestaltens als auch des Hörens. Hören, Erfassen, Lesen und Notieren Auf die Förderung von Kreativität und eigenständigen Gestaltungsversuchen ist besonderer Wert zu legen. Hören, Erfassen, Beschreiben, Analysieren und Kontexte herstellen Das sich durch die Auseinandersetzung mit Formenlehre, Werkanalyse und Musikgeschichte ergebende musikkundliche Wissen und die damit im Zusammenhang stehenden Kompetenzen sollen die Schülerinnen und Schüler dazu befähigen, Musik aus verschiedenen Bereichen zu beschreiben und zu analysieren. Dadurch wird die Fähigkeit zu emotionaler und intellektuell-argumentativer Auseinandersetzung mit Musik vertieft. Fachspezifische dynamische Kompetenzen Der Musikkundeunterricht unterstützt die Entwicklung folgender dynamischer Kompetenzen: a) Soziale Kompetenzen: – einander zuhören – dem Musikgeschmack anderer Akzeptanz und Respekt entgegenbringen – unbekannter und ungewohnter Musik offen begegnen – gemeinsam Regeln entwickeln und sich an Vereinbarungen halten – Arbeitsprozesse in der Gruppe miteinander planen und durchführen – sich je nach Anforderung in unterschiedlichen Gruppen einordnen oder eine Führungsrolle übernehmen und verantwortungsvoll gestalten – mit Konflikten in der Gruppe konstruktiv umgehen – konstruktive Kritik äußern und mit Kritik konstruktiv umgehen – sich in unterschiedlichen Situationen einfühlend und verantwortungsvoll verhalten b) Personale Kompetenzen: – eigene Stärken/Erfolge einschätzen und daraus Selbstvertrauen schöpfen – Misserfolge analysieren, eigene Schwächen erkennen und an deren Verbesserung arbeiten – Eigeninitiative entwickeln – sich ausdauernd und konzentriert mit Musik beschäftigen – selbstständig und eigenverantwortlich üben – sich selbstbewusst und in angemessener Form präsentieren – die eigene künstlerische Leistung ein- und wertschätzen – künstlerische Verantwortung übernehmen und Projekte mittragen – Musik als emotionales Ausdrucksmittel erleben und sich dazu äußern – Musik als positiven Beitrag zur Lebensgestaltung erkennen c) Kommunikative Kompetenzen: – Musik als nonverbales Verständigungsmittel erkennen und einsetzen – gemeinsames Musizieren als kommunikativen Prozess erkennen – Körpersprache wahrnehmen und bewusst einsetzen – Stimme und Instrument differenziert einsetzen – sich deutlich und inhaltlich verständlich äußern – eigene Ideen entwickeln und auf Ideen anderer eingehen d) Methodenkompetenzen: – Lern-, Arbeits- und Übetechniken anwenden – Informationen einholen, bewerten und in unterschiedliche Arbeitsprozesse einbringen – aktuelle Technologien und Medien nutzen Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Semesterübergreifende Kompetenzen Die hier angeführten, für die gesamte Oberstufe gleichlautend formulierten Kompetenzen des Kompetenzbereichs Musikpraxis „Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung“ sind im Unterricht mit dem Lehrstoff des/der jeweiligen Semesters/Schulstufe zu verknüpfen. Sie sind nach Komplexität und Anspruchsniveau zu differenzieren. Aus dieser Differenzierung ergibt sich eine Progression innerhalb der Kompetenzen. Musikpraxis ist eine wesentliche Grundlage des gesamten Musikkundeunterrichts und erfährt in den für Stimmbildung/Chor/Ensemble/Orchester vorgesehenen Unterrichtsstunden verstärkte Berücksichtigung. In den Kompetenzbereichen Musikpraxis „Hören, erfassen, lesen, notieren“ und Musikrezeption sind die Kompetenzen für jede Klasse und jedes Semester formuliert. Musikpraxis – Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren und Gehörbildung – die Sing- und Sprechstimme unter Anwendung stimmtechnischer Grundlagen bewusst und gestalterisch einsetzen – einstimmig und mehrstimmig ohne und mit Instrumentalbegleitung singen – das eigene Instrument/die Stimme im Ensemble/Orchester bewusst und gestalterisch einsetzen – ein Vokal- und Instrumentalrepertoire unterschiedlicher Stile und Kulturkreise stilgerecht, präzise und ausdrucksvoll interpretieren – beim Singen und Musizieren in Bezug auf Klang, Dynamik, Phrasierung, und Artikulation aufeinander hören und reagieren – mit Stimme und Instrument improvisieren sowie Zusammenhänge zwischen Musik und Bewegung erfassen und kreativ gestalten – grundlegende Techniken der Ensembleleitung anwenden 5. Klasse (1. und 2. Semester) Musikpraxis a) Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung: siehe semesterübergreifende Kompetenzen b) Hören, erfassen, lesen und notieren: – Tonsysteme, Intervalle und Akkorde erkennen und umsetzen (zB singen, spielen, mit der Stimmgabel angeben etc.) – Melodieverlauf, Rhythmus und harmonische Strukturen erfassen und umsetzen – gängige Computer-Musikprogramme für Musikpraxis und Musikrezeption nutzbar machen Inhalte : – Tonsysteme – Intervalle – Akkordlehre – Musik und Computer – Musikinformatik Musikrezeption : Hören, Erfassen, Beschreiben, Analysieren und Kontexte herstellen: – grundlegende musikalische Fachbegriffe erklären und anwenden – verschiedene Notationsformen erkennen, unterscheiden und anwenden – Stimmtypen, Instrumente und Ensembles verschiedener Epochen und Kulturen erkennen, beschreiben und in einen instrumentenkundlichen, stilistischen und musikhistorischen Kontext stellen – Zusammenhänge zwischen akustischem Grundwissen und musikalischer Praxis herstellen Inhalte : – Musikalische Grundbegriffe aus der allgemeinen Musiklehre – Notationskunde – Instrumentenkunde/stimmphysiologische Grundlagen – Grundlagen der musikalischen Akustik 6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3 Musikpraxis a) Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung: siehe semesterübergreifende Kompetenzen b) Hören, erfassen, lesen und notieren: – Akkorde, Funktionen/Stufen und harmonische Strukturen erkennen und anwenden – melodische und rhythmische Motive erfinden, notieren und bearbeiten Inhalte : – Tonsatz: Haupt-/Nebendreiklänge, Funktions- und Stufentheorie, Akkordverbindungen, Schlüsse, Kadenz, Harmonisierung von Melodien Musikrezeption Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen: – Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen, vergleichen und musikgeschichtlich zuordnen – formale und melodisch-harmonische Abläufe – auch in Verbindung mit dem Notentext – analytisch hören und in der Fachsprache verbalisieren Inhalte : – Musik-/Kompositionsgeschichte, Werkkunde: Schwerpunkt auf musikhistorischen Überblick – Formenlehre: Gestaltungsprinzipien, Grundbegriffe (Motiv, Phrase, Thema etc.) 4. Semester – Kompetenzmodul 4 Musikpraxis a) Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung: siehe semesterübergreifende Kompetenzen b) Hören, erfassen, lesen und notieren: Akkorde, Funktionen/Stufen und harmonische Strukturen erkennen und anwenden Inhalte : – Tonsatz: Sextakkord, Quartsextakkord, Septakkorde, Formen der Subdominante (Sixte ajoutée), Harmonisierung von Melodien Musikrezeption Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen: – Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen, vergleichen, musikgeschichtlich zuordnen und in einen kultur- und sozialhistorischen Kontext stellen – Stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen – Personalstile von Komponistinnen und Komponisten in deren biographischen und soziokulturellen Kontext beschreiben und anhand von typischen Werken erläutern – Funktion und Wirkung von Musik intellektuell und emotional erfassen und sich differenziert darüber äußern – formale und melodisch-harmonische Abläufe – auch in Verbindung mit dem Notentext – analytisch hören und in der Fachsprache verbalisieren Inhalte : – Musik-/Kompositionsgeschichte, Werkkunde: Schwerpunkt auf Alte Musik bis Renaissance – Formenlehre und Werkanalyse: Überblick über Formen und Gattungen; Schwerpunkt auf Liedformen, Rondo 7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5 Musikpraxis a) Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung: siehe semesterübergreifende Kompetenzen b) Hören, erfassen, lesen und notieren: – Akkorde, Funktionen/Stufen und harmonische Strukturen erkennen und anwenden – elementare kontrapunktische Satztechniken erfassen und anwenden Inhalte : – Tonsatz: Generalbass, Harmonisierung von Melodien, kontrapunktische Satztechniken Musikrezeption Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen: – Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen, vergleichen, musikgeschichtlich zuordnen und in einen kultur- und sozialhistorischen Kontext stellen – Stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen – Personalstile von Komponistinnen und Komponisten in deren biographischen und soziokulturellen Kontext beschreiben und anhand von typischen Werken erläutern – Funktion und Wirkung von Musik intellektuell und emotional erfassen und sich differenziert darüber äußern – formale und melodisch-harmonische Abläufe – auch in Verbindung mit dem Notentext – analytisch hören und in der Fachsprache verbalisieren Inhalte : – Musik-/Kompositionsgeschichte, Werkkunde: Schwerpunkt auf Barock – Formenlehre und Werkanalyse: Schwerpunkt auf vokalen und instrumentalen Formen und Gattungen der Barockmusik 6. Semester – Kompetenzmodul 6 Musikpraxis a) Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung: siehe semesterübergreifende Kompetenzen b) Hören, erfassen, lesen und notieren: – Akkorde, Funktionen/Stufen und harmonische Strukturen erkennen und anwenden – kontrapunktische Satztechniken erfassen und anwenden Inhalte : – Tonsatz: Doppeldominante, Zwischendominanten, Alteration (Neapolitanischer Sextakkord, alterierte Akkorde), Möglichkeiten der Modulation, Harmonisierung von Melodien, kontrapunktische Satztechniken Musikrezeption Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen: – Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen, vergleichen, musikgeschichtlich zuordnen und in einen kultur- und sozialhistorischen Kontext stellen – Stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen – Personalstile von Komponistinnen und Komponisten in deren biographischen und soziokulturellen Kontext beschreiben und anhand von typischen Werken erläutern – Funktion und Wirkung von Musik intellektuell und emotional erfassen und sich differenziert darüber äußern – formale und melodisch-harmonische Abläufe – auch in Verbindung mit dem Notentext – analytisch hören und in der Fachsprache verbalisieren Inhalte : – Musik-/Kompositionsgeschichte, Werkkunde: Schwerpunkt auf Wiener Klassik – Formenlehre und Werkanalyse: Schwerpunkt auf Variationsform, Sonatenhauptsatzform, Sonate 8. Klasse 7. Semester – Kompetenzmodul 7 Musikpraxis a) Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung: siehe semesterübergreifende Kompetenzen b) Hören, erfassen, lesen und notieren: Harmonische Strukturen und kontrapunktische Satztechniken erfassen und anwenden Inhalte : – Tonsatz: Weitere Kapitel der Harmonielehre sowie harmonische Analyse und Weiterführung der kontrapunktischen Satztechniken Musikrezeption Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen: – Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen, vergleichen, musikgeschichtlich zuordnen und in einen kultur- und sozialhistorischen Kontext stellen – Stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen – Personalstile von Komponistinnen und Komponisten in deren biographischen und soziokulturellen Kontext beschreiben und anhand von typischen Werken erläutern – Funktion und Wirkung von Musik intellektuell und emotional erfassen und sich differenziert darüber äußern – formale und melodisch-harmonische Abläufe – auch in Verbindung mit dem Notentext – analytisch hören und in der Fachsprache verbalisieren Inhalte : – Musik-/Kompositionsgeschichte, Werkkunde: Schwerpunkt auf Musik des 19. Jahrhunderts (Virtuosentum, Entwicklung des Konzertwesens etc.) – Formenlehre und Werkanalyse: Schwerpunkt auf symphonischer Literatur und romantischem Kunstlied 8. Semester – Kompetenzmodul 8 Musikpraxis a) Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung: siehe semesterübergreifende Kompetenzen b) Hören, erfassen, lesen und notieren: Harmonische Strukturen sowie kontrapunktische und zeitgenössische Satztechniken erfassen und anwenden Inhalte: – Tonsatz: Weitere Kapitel der Harmonielehre sowie harmonische Analyse und Weiterführung der kontrapunktischen Satztechniken unter besonderer Berücksichtigung zeitgenössischer Techniken Musikrezeption Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen: – Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen, vergleichen, musikgeschichtlich zuordnen und in einen kultur- und sozialhistorischen Kontext stellen – Stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen – Personalstile von Komponistinnen und Komponisten in deren biographischen und soziokulturellen Kontext beschreiben und anhand von typischen Werken erläutern – Funktion und Wirkung von Musik intellektuell und emotional erfassen und sich differenziert darüber äußern – Querverbindungen zu anderen Fachgebieten herstellen und Musik mit weiteren künstlerischen Ausdrucksformen vernetzen – formale und melodisch-harmonische Abläufe – auch in Verbindung mit dem Notentext – analytisch hören und in der Fachsprache verbalisieren Inhalte: – Musik-/Kompositionsgeschichte, Werkkunde: Schwerpunkt auf Musik um 1900 – Formenlehre und Werkanalyse: Werkanalysen, Querschnitte 9. Klasse – Kompetenzmodul 9 9. Semester Musikpraxis a) Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung: siehe semesterübergreifende Kompetenzen b) Hören, erfassen, lesen und notieren: Harmonische Strukturen sowie kontrapunktische und zeitgenössische Satztechniken erfassen und anwenden Inhalte : – Tonsatz: Weitere Kapitel der Harmonielehre sowie harmonische Analyse und Weiterführung der kontrapunktischen Satztechniken unter besonderer Berücksichtigung zeitgenössischer Techniken Musikrezeption Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen: – Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen, vergleichen, musikgeschichtlich zuordnen und in einen kultur- und sozialhistorischen Kontext stellen – Stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen – Personalstile von Komponistinnen und Komponisten in deren biographischen und soziokulturellen Kontext beschreiben und anhand von typischen Werken erläutern – Funktion und Wirkung von Musik intellektuell und emotional erfassen und sich differenziert darüber äußern – Querverbindungen zu anderen Fachgebieten herstellen und Musik mit weiteren künstlerischen Ausdrucksformen vernetzen – formale und melodisch-harmonische Abläufe – auch in Verbindung mit dem Notentext – analytisch hören und in der Fachsprache verbalisieren Inhalte : – Musik-/Kompositionsgeschichte, Werkkunde: Schwerpunkt auf Musik des 20. und 21. Jahrhunderts – Formenlehre und Werkanalyse: Werkanalysen, Querschnitte 10. Semester Musikpraxis a) Vokales und instrumentales Gestalten, Improvisieren, Interpretieren, Gehörbildung: siehe semesterübergreifende Kompetenzen b) Hören, erfassen, lesen und notieren: Harmonische Strukturen sowie kontrapunktische und zeitgenössische Satztechniken erfassen und anwenden Inhalte : – Tonsatz: Vertiefungen und persönliche Schwerpunktsetzungen in den Bereichen Harmonielehre, Kontrapunkt und zeitgenössische Satztechniken Musikrezeption Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen: – Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen, vergleichen, musikgeschichtlich zuordnen und in einen kultur- und sozialhistorischen Kontext stellen – Stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen – Personalstile von Komponistinnen und Komponisten in deren biographischen und soziokulturellen Kontext beschreiben und anhand von typischen Werken erläutern – Funktion und Wirkung von Musik intellektuell und emotional erfassen und sich differenziert darüber äußern – Querverbindungen zu anderen Fachgebieten herstellen und Musik mit weiteren künstlerischen Ausdrucksformen vernetzen – formale und melodisch-harmonische Abläufe – auch in Verbindung mit dem Notentext – analytisch hören und in der Fachsprache verbalisieren Inhalte : – Musik-/Kompositionsgeschichte, Werkkunde: Vertiefungen und persönliche Schwerpunktsetzungen – Formenlehre und Werkanalyse: Werkanalysen, Querschnitte

B) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A unter sinngemäßer Aufteilung des Lehrstoffes gemäß der Stundentafel.

C) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage A unter sinngemäßer Aufteilung des Lehrstoffes gemäß der Stundentafel.

D) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Anlage A unter sinngemäßer Aufteilung des Lehrstoffes gemäß der Stundentafel.

E) UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN

Wie Anlage A/m3 für das Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik unter sinngemäßer Aufteilung des Lehrstoffes gemäß der Stundentafel, mit folgender Abweichung:

Weitere Pflichtgegenstände

Für die weiteren Pflichtgegenstände ist der jeweilige Lehrstoff wie in diesem Teil anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers. Beachte für folgende Bestimmung zum klassenweise gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 3 § 2 Abs. 32 Z 6 und 7 Anlage B/sp

LEHRPLAN DES OBERSTUFENREALGYMNASIUMS UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER SPORTLICHEN AUSBILDUNG

ERSTER TEIL ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung.

ZWEITER TEIL KOMPETENZORIENTIERUNG

Wie Anlage A.

DRITTER TEIL ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung.

VIERTER TEIL ÜBERGREIFENDE THEMEN

Wie Anlage A.

FÜNFTER TEIL ORGANISATORISCHER RAHMEN

Wie Anlage A.

SECHSTER TEIL STUNDENTAFELN

(Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

a) PFLICHTGEGENSTÄNDE

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Pflichtgegenstände (Kernbereich) Summe Oberstufe 1) Lehrver-pflichtungsgruppe 2) Religion/Ethik 3) 2 – 2 – 2 – 2 (III)/III Deutsch mindestens 12 4) (I) Erste lebende Fremdsprache mindestens 11 4) (I) Zweite lebende Fremdsprache/Latein 7) mindestens 10 4) (I) Geschichte und Politische Bildung mindestens 6 III Geographie und wirtschaftliche Bildung mindestens 6 (III) Mathematik mindestens 12 4) (II) Biologie und Umweltbildung mindestens 6 III Chemie mindestens 4 (III) Physik mindestens 5 (III) Psychologie und Philosophie mindestens 4 III Informatik mindestens 2 II Musik mindestens 2 (IVa) Kunst und Gestaltung mindestens 2 (IVa) alternativ Musik oder Kunst und Gestaltung mindestens 1 (IVa) Bewegung und Sport mindestens 20 (IVa) Sportkunde mindestens 6 III 5) Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich 117 autonomer Bereich schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände 4-10 Schulautonom 6) 3-15 Summe autonomer Bereich höchstens 19 Gesamtwochenstundenzahl 130-136 1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafeln (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht. 2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen nicht im Lehrplan vorgesehene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat sich die Einstufung an bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren, sowie nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil der Lehrverpflichtungsgruppe. 3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. 4 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse. 5 In der 7. und 8. Klasse jedoch II. 6 Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereichs. 7 Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Latein kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache II (Fortgeschrittene) geführt werden. 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: aa) Pflichtgegenstände Klassen und Wochenstunden Summe Lehrver-pflichtungs-gruppe 5. Kl. 6. Kl. 7. Kl. 8. Kl. Oberstufe Religion/Ethik 1) 2 2 2 2 8 (III)/III Deutsch 4 3 3 3 13 (I) Erste lebende Fremdsprache 3 3 3 3 12 (I) Zweite lebende Fremdsprache/ Latein 5) 4 3 3 3 13 (I) Geschichte und Politische Bildung 1 2 2 2 7 III Geographie und wirtschaftliche Bildung 1 2 2 2 7 (III) Mathematik 4 3 3 3 13 (II) Biologie und Umweltbildung 2 2 – 2 6 III Chemie – – 2 2 4 (III) Physik – 2 2 2 6 (III) Psychologie und Philosophie – – 2 2 4 III Informatik 2 – – – 2 II Musik 2 1 2) – – 2 +1 (IVa) Kunst und Gestaltung 2 2 Bewegung und Sport 3 ) 7 7 6 4 24 (IVa) Sportkunde 3) 1 1 2 2 6 III 4) Summe der Pflichtgegenstände 35 31 32 32 130 bb) Wahlpflichtgegenstände 6 6 Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb) 136 1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. 2 Alternative Pflichtgegenstände. 3 Typenbildende Pflichtgegenstände. 4 In der 7. und 8. Klasse jedoch II. 5 Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Latein kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache II (Fortgeschrittene) geführt werden. bb) Wahlpflichtgegenstände Wie Anlage A, mit folgender Abweichung: Nach dem Wahlpflichtgegenstand gemäß sublit. bb) Kunst und Gestaltung ist folgende Zeile einzufügen: Sportkunde
(2)
(2)
(2) 4/2 6) III b) FREIGEGENSTÄNDE Wie Anlage A. c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN Wie Anlage A. d) FÖRDERUNTERRICHT Wie Anlage A. e) DEUTSCHFÖRDERKLASSEN Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände Wochenstunden pro Semester Lehrverpflichtungsgruppen Deutsch in der Deutschförderklasse 20 (I) Religion 2 (III) Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände 1) x 2) Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand Gesamtwochenstundenzahl x 3) 1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und Wahlpflichtgegenstände gemäß der Stundentafel des Oberstufenrealgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der Wahlpflichtgegenstände sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung. 2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl. 3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe des jeweiligen Schwerpunktes gemäß der Stundentafel des Oberstufenrealgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung. Freigegenstände und unverbindliche Übungen: Wie Anlage A.

SIEBENTER TEIL LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Wie Anlage A.

ACHTER TEIL LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A) PFLICHTGEGENSTÄNDE a) Pflichtgegenstände Wie Anlage B für das Oberstufenrealgymnasium mit Instrumentalmusik und Gesang oder Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung, mit folgenden Abweichungen: PHYSIK Wie Anlage A für das Gymnasium. MUSIK Wie Anlage A. KUNST UND GESTALTUNG Wie Anlage A. BEWEGUNG UND SPORT Wie Anlage A/sp. SPORTKUNDE Wie Anlage A/sp. b) Wahlpflichtgegenstände Wie Anlage A/sp. B) FREIGEGENSTÄNDE Wie Anlage A. C) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN Wie Anlage A. D) FÖRDERUNTERRICHT Wie Anlage A. E) UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN Wie Anlage A, mit folgender Abweichung: Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände Für die weiteren Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände ist der jeweilige Lehrstoff wie in Abschnitt A anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers. Beachte für folgende Bestimmung zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 3 § 2 Abs. 32 Z 7 Anlage C

LEHRPLAN DES AUFBAUGYMNASIUMS UND DES AUFBAUREALGYMNASIUMS

ERSTER TEIL ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Anlage A.

ZWEITER TEIL KOMPETENZORIENTIERUNG

Wie Anlage A.

DRITTER TEIL ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A. Da die Schülerinnen und Schüler verschiedenen Altersstufen angehören, über eine unterschiedliche Bildungsreife verfügen, unterschiedliche Vorkenntnisse und oft auch verschiedene sprachliche Eigenart mitbringen, hat der Unterricht in jedem Unterrichtsgegenstand bedachtsam zu beginnen. Bei Bedarf ist den Schülerinnen und Schülern eine Einführung in die Technik des Lernens und eine Beratung in schwierigen Lernsituationen zu gewähren. Grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten sind, vor allem auf der Übergangstufe, aber auch in der 5. und 6. Klasse, in einem Nachholverfahren, das eine besondere Betreuung der Schülerinnen und Schüler erforderlich macht, aufzufrischen und zu ergänzen. Wo bei größeren Altersunterschieden die Führung gesonderter Klassen nicht erfolgen kann, ist durch innere Differenzierung auf die unterschiedlichen Altersgruppen Bedacht zu nehmen.

VIERTER TEIL ÜBERGREIFENDE THEMEN

Wie Anlage A.

FÜNFTER TEIL ORGANISATORISCHER RAHMEN

Wie Anlage A.

SECHSTER TEIL STUNDENTAFELN

a) PFLICHTGEGENSTÄNDE

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen im Aufbaugymnasium: Pflichtgegenstände (Kernbereich) Summe Oberstufe 1) Lehrver-pflichtungs-gruppe 2) Religion/Ethik 3) 2 – 2 – 2 – 2 (III)/III Deutsch mindestens 12 4) (I) Erste lebende Fremdsprache mindestens 11 4) (I) Latein mindestens 10 4) (I) Griechisch/Zweite lebende Fremdsprache 6) mindestens 114 ) (I) Geschichte und Politische Bildung mindestens 6 III Geographie und wirtschaftliche Bildung mindestens 6 (III) Mathematik mindestens 11 4) (II) Biologie und Umweltbildung mindestens 6 III Chemie mindestens 4 (III) Physik mindestens 5 (III) Psychologie und Philosophie mindestens 4 III Informatik mindestens 2 II Musik mindestens 3 (IVa) Kunst und Gestaltung mindestens 3 (IVa) alternativ Musik oder Kunst und Gestaltung mindestens 4 (IVa) Bewegung und Sport mindestens 8 4) (IVa) Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich 114 autonomer Bereich schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände 4-10 Schulautonom5 ) höchstens 13 Summe autonomer Bereich 17 Gesamtwochenstundenzahl 131 _________________ 1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 1 der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht. 2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil. 3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. 4 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse. 5 Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereiches. 6 Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Griechisch kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache II (Fortgeschrittene) geführt werden. Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht: Wie Anlage A. 2. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen im Aufbaurealgymnasium: Pflichtgegenstände (Kernbereich) Summe Oberstufe 1 ) Lehrver-pflichtungs-gruppe 2 ) Religion/Ethik 3) 2 – 2 – 2 – 2 (III)/III Deutsch mindestens 11 4) (I) Erste lebende Fremdsprache mindestens 11 4) (I) Zweite lebende Fremdsprache/Latein 9) mindestens 10 4) (I) Geschichte und Politische Bildung mindestens 6 III Geographie und wirtschaftliche Bildung mindestens 6 (III) Mathematik mindestens 13 4 (II) Biologie und Umweltbildung mindestens 7 III 5) Chemie mindestens 5 (III) Physik mindestens 7 (III) 6) Darstellende Geometrie 7) - (II) Psychologie und Philosophie mindestens 4 III Informatik mindestens 2 II Musik mindestens 3 (IVa) Kunst und Gestaltung mindestens 3 (IVa) alternativ Musik oder Kunst und Gestaltung mindestens 4 (IVa) Bewegung und Sport mindestens 8 4) (IVa) Summe der Pflichtgegenstände – Kernbereich 109 autonomer Bereich schülerautonom: Wahlpflichtgegenstände 4-10 Schulautonom 8) höchstens 18 Summe autonomer Bereich 22 Gesamtwochenstundenzahl 131 _____________________ 1 In höchstens zwei Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände Religion und Ethik) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl gemäß Z 2 der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen im Aufbaurealgymnasium) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: 1. Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Lehrstoffvorgaben der einzelnen erfüllt werden, und 2. Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabungen und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht. 2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile des Kernbereiches in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) sowie Verkehrserziehung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik, Maschinschreiben und Kurzschrift V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil. 3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. 4 Mindestens zwei Wochenstunden pro Klasse. 5 Mit Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse jedoch II. 6 Mit Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse jedoch (II). 7 In Formen mit Darstellender Geometrie mindestens vier Wochenstunden. 8 Schulautonomer Bereich für zusätzliche Schwerpunktsetzung oder Erweiterung des Kernbereichs. 9 Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Latein kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache II (Fortgeschrittene) geführt werden. Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht: Wie Anlage A. 3. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Aufbaugymnasium

aa) Pflichtgegenstände Ü-Stufe Klassen und Wochenstunden Summe Lehrver-pflich-tungs-gruppe 5. Kl. 6. Kl. 7. Kl. 8. Kl. Oberstufe Religion/Ethik 1)
(2) 2 2 2 2 8 (+2) (III)/III Deutsch
(8) 2) 4 3 3 3 13 (+6) (I) Erste lebende Fremdsprache
(8) 2) 3 3 3 3 12 (+8) (I) Zweite lebende Fremdsprache/ Latein 3) – 4 3 3 3 13 (I) Griechisch/Zweite lebende Fremdsprache 4)5) – 5 4 3 12 (I) Geschichte und Politische Bildung – 1 2 2 2 7 III Geographie und wirtschaftliche Bildung – 2 1 2 2 7 (III) Mathematik
(7) 2) 3 3 3 3 12 (+7) (II) Biologie und Umweltbildung – 2 2 – 2 6 III Chemie – – – 2 2 4 (III) Physik – – 2 2 2 6 (III) Psychologie und Philosophie – – 2 2 4 III Informatik 2 – – – 2 II Musik
(2) 2 1 3 (+2) (IVa) 2 6) 2 6) +4 Kunst und Gestaltung
(2) 2 1 3 (+2) (IVa) Bewegung und Sport
(2) 3 2 2 2 9 (+2) (IVa) Summe der Pflichtgegenstände
(31) 30 30 32 33 125 (+31) bb) Wahlpflichtgegenstände 6 6 Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb) 131 (+31) __________________ 1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. 2 Einschließlich 2 Wochenstunden Übungen. 3 Am Aufbaugymnasium Latein, am Aufbaurealgymnasium alternativ. Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Latein kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache II (Fortgeschrittene) geführt werden. 4 Am Aufbaugymnasium. 5 Typenbildende Pflichtgegenstände Aufbaugymnasium/Aufbaurealgymnasium. 6 Alternative Pflichtgegenstände. Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht: Wie Anlage A.

Aufbaurealgymnasium

aa) Pflichtgegenstände Ü-Stufe Klassen und Wochenstunden Summe Lehr-ver-pflich-tungs-gruppe 5. Kl. 6. Kl. 7. Kl. 8. Kl. Oberstufe Religion/Ethik 1)
(2) 2 2 2 2 8 (+2) (III)/III Deutsch
(8) 2) 4 3 3 3 13 (+6) (I) Erste lebende Fremdsprache
(8) 2) 3 3 3 3 12 (+8) (I) Zweite lebende Fremdsprache/ Latein 3) – 3 3 3 3 12 (I) Geschichte und Politische Bildung – 1 2 2 2 7 III Geographie und wirtschaftliche Bildung – 2 1 2 2 7 (III) Mathematik 4)
(7) 2) 4 4 3 3 14 (+7) (II) Biologie und Umweltbildung 4) – 2 3 –/2 2 7/9 III 5) Chemie 4) – – – 3 2/3 5/6 (III) Physik 4) – 2 3 2 2/3 9/10 (III) 6) Darstellende Geometrie 4) – – – 2/– 2/– 4/– (II) Psychologie und Philosophie – – – 2 2 4 III Informatik 2 – – – 2 II Musik
(2) 2 1 3 (+2) (IVa) 2 7) 2 7) +4 Kunst und Gestaltung
(2) 2 1 3 (+2) (IVa) Bewegung und Sport
(2) 3 2 2 2 9 (+2) (IVa) Summe der Pflichtgegenstände
(31) 32 28 31 32 123 (+31) bb) Wahlpflichtgegenstände 8 8 Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb) 131 (+31) ___________________ 1 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. 2 Einschließlich 2 Wochenstunden Übungen. 3 Am Aufbaugymnasium Latein, am Aufbaurealgymnasium alternativ. Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Latein kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache II (Fortgeschrittene) geführt werden. 4 Typenbildende Pflichtgegenstände Aufbaugymnasium/Aufbaurealgymnasium. 5 In der Schwerpunktform am Aufbaurealgymnasium in der 7. und 8. Klasse jedoch II. 6 In der Schwerpunktform am Aufbaurealgymnasium in der 7. und 8. Klasse jedoch (II). 7 Alternative Pflichtgegenstände. Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht: Wie Anlage A. b) FREIGEGENSTÄNDE Wie Anlage A. c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN Wie Anlage A. d) FÖRDERUNTERRICHT Wie Anlage A. e) DEUTSCHFÖRDERKLASSEN Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände Wochenstunden pro Semester Lehrverpflichtungsgruppen Deutsch in der Deutschförderklasse 20 (I) Religion 2 (III) Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände 1) x 2) Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand Gesamtwochenstundenzahl x 3) __________________ 1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und Wahlpflichtgegenstände der Stundentafel des Aufbaugymnasiums bzw. des Aufbaurealgymnasiums entsprechend dem gewählten Schwerpunkt; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der Wahlpflichtgegenstände sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung. 2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl. 3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe des jeweiligen Schwerpunktes gemäß der Stundentafel des Aufbaugymnasiums bzw. des Aufbaurealgymnasiums. Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht: Wie Anlage A.

SIEBENTER TEIL LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Wie Anlage A.

ACHTER TEIL LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A) PFLICHTGEGENSTÄNDE a) Pflichtgegenstände

Wie Anlage B, mit folgenden Abweichungen:

Übergangsstufe

Bildungs- und Lehraufgabe: Der Unterricht auf der Übergangsstufe soll die Schüler, die aufgrund der mitgebrachten Voraussetzungen noch nicht für den Eintritt in die 5. Klasse des Aufbaugymnasiums oder des Aufbaurealgymnasiums geeignet sind, in den Pflichtgegenständen Deutsch, Lebende Fremdsprache (Englisch) und Mathematik einschließlich der entsprechenden Übungen durch Wiederholung, Ergänzung und Sicherung des grundlegenden Wissens und Könnens gemäß den geltenden Lehrplänen der Unterstufe der allgemeinbildenden höheren Schule sowie der Hauptschule für einen erfolgreichen Besuch der 5. Klasse vorbereiten. Durch die systematische Vermittlung der Grundlagen einer effektiven Lerntechnik soll vor allem den älteren Schülern eine angemessene Hilfe für die Bewältigung des Lehrstoffes geboten werden. Den Pflichtgegenständen Musik, Kunst und Gestaltung und Bewegung und Sport kommt auch die Bedeutung eines Ausgleiches durch musische Bildung und körperliche Übung zu. Didaktische Grundsätze: Wie Anlage B für das Oberstufenrealgymnasium, mit folgender Ergänzung: Vor allem ältere, der Schule entwöhnte Schüler bedürfen besonderer Einführung und Beratung. Der Unterricht aus Englisch bringt für manche (ältere) Schüler die erste Begegnung mit einer Fremdsprache; dies erfordert eine besondere Einstellung auf die Probleme dieses Anfängerunterrichts und auf die Vorbereitung der 5. Klasse. Lehrstoff: MATHEMATIK Je 2 Wochenstunden sind planmäßigen Übungen zu widmen. 5. bis 8. Klasse:

GRIECHISCH

Bildungs- und Lehraufgabe (6. bis 8. Klasse): Der Griechisch Unterricht – eröffnet durch intensive, exemplarische und diachrone Auseinandersetzung mit sprachlichen Phänomenen und Textinhalten vielfältige Zugangsmöglichkeiten zu zentralen Bereichen von Wissenschaft, Politik und Kultur – verhilft den Schülerinnen und Schülern zu denkerischer Tiefe und Orientierung in einer immer komplexeren und schnelllebigen Welt und sensibilisiert und befähigt zur Teilnahme am intellektuellen Dialog – ermöglicht authentische Begegnungen mit Texten, die Europas Kultur geprägt haben und sie bis heute bestimmen – bietet einen Einblick in die Grundlagen und Entwicklung der europäischen Literatur- und Kunstgeschichte – befähigt die Schülerinnen und Schüler, archetypische Mythen und Paradigmen kennen zu lernen, sie zu rezipieren und in kritischer Auseinandersetzung mit ihnen Eigenständigkeit zu gewinnen – vermittelt Einsicht in wissenschaftliche Fachsprachen, in die Bildungsprinzipien wissenschaftlicher Fachterminologien sowie in den europäischen Kulturwortschatz – macht eine kontinuierliche Sprachentwicklung von fast drei Jahrtausenden nachvollziehbar und öffnet den Zugang zur byzantinischen Geisteswelt, die den osteuropäischen und vorderasiatischen Raum nachhaltig beeinflusst hat. Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule Griechisch führt durch die Auseinandersetzung mit modellhaften Textsequenzen zur Fähigkeit, in lebenslangen Lernprozessen Wertbegriffe und gesellschaftlich-politische Konventionen zu analysieren. Durch die intensive Beschäftigung mit Sprache, Literatur und Kunst wird Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz im Sinne einer umfassenden Bildung gefördert. Beiträge zu den Bildungsbereichen Sprache und Kommunikation Erfassen von komplexen Sprachstrukturen und Ausdrucksmöglichkeiten; kritische Auseinandersetzung mit Textinhalten; das dialogische Prinzip als Mittel der Kommunikation Mensch und Gesellschaft Einsicht in die Genese von gesellschaftlichen und politischen Ordnungssystemen und deren Bedeutung für das Individuum; Befähigung zur kritischen Auseinandersetzung mit Werten und Normen der Gesellschaft in ihrer Zeitgebundenheit Natur und Technik Förderung des analytischen und systemhaften Denkens; Schaffung eines Fundus der Fachterminologie; Sensibilisierung für naturwissenschaftliche Problemstellungen Kreativität und Gestaltung Erweiterung der sprachlichen Kreativität des Einzelnen; Anregung zum kreativ-produktiven Umgang mit verschiedenen künstlerischen Ausdrucksformen Gesundheit und Bewegung Bewusstmachen der politisch-gesellschaftlich-religiösen Bedeutung von Sport und des agonalen Gedankens in der Antike und ihrer Wirkung bis in die Gegenwart Die grundlegenden Kompetenzen des Unterrichtsgegenstandes Griechisch manifestieren sich im Übersetzen von griechischen Originaltexten und im Lösen von Arbeitsaufgaben. Didaktische Grundsätze (6. bis 8. Klasse): Die grundlegenden Kompetenzen des Unterrichtsgegenstandes Griechisch manifestieren sich im Übersetzen von griechischen Originaltexten und im Lösen von Arbeitsaufgaben. Unterrichten in Modulen Der Lektüreunterricht setzt sich aus thematisch orientierten Einheiten (Modulen) zusammen. Diese sind Unterrichtssequenzen unterschiedlicher Länge, die auf der Lektüre von Originaltexten unterschiedlicher Gattung und unterschiedlicher Autoren basieren. Bei der Auswahl der Texte ist eine breite Streuung von der Antike bis in die Neuzeit anzustreben. Im Interesse der Geschlossenheit des Moduls sind Texte auch kursorisch oder in Übersetzung zu bearbeiten. Ergänzend zur Übersetzungsarbeit sind Sekundärliteratur, nichtliterarische Quellen, Beispiele aus der Rezeptions- und Wirkungsgeschichte etc. anzuwenden. Für jedes Modul sind ein dem Bedarf entsprechendes Vokabular zu erarbeiten und für die Lektüre relevante grammatikalische Phänomene zu festigen. Alle Module sind zu behandeln. Ihre Reihenfolge ist innerhalb eines Semesters frei wählbar. Eine abschließende Zusammenfassung der für das Modul (die Einheit) relevanten erarbeiteten Inhalte ist erforderlich. Vernetzungen mit anderen Unterrichtsfächern über sprachliche und inhaltliche Phänomene sind anzustreben. Leitlinien zur Unterrichtsgestaltung Zur Steigerung der Motivation sind unterschiedliche Lehr- und Lernformen anzuwenden. Als Propädeutik für wissenschaftliches Arbeiten, Studium und lebensbegleitendes Lernen sollen die Schülerinnen und Schüler dazu befähigt werden, sich selbstständig Informationen zu beschaffen und eigenständig und projektorientiert zu arbeiten. Die Auswahl und der Schwierigkeitsgrad der Texte haben sich an Alter und Wissensstand der Schülerinnen und Schüler zu orientieren. Auf Grund des breiten Themenspektrums der klassischen Texte bieten sich vielfältige Anknüpfungspunkte zu fächerverbindendem und fächerübergreifendem Arbeiten. Einen Schwerpunkt hat dabei die kontrastive und komparatistische Sprachbetrachtung zu bilden. Die Schülerinnen und Schüler sind möglichst früh zu einer effizienten Benutzung des Wörterbuchs anzuleiten. Schülerinnen und Schüler sind dazu anzuhalten, bei der Präsentation modulimmanenter Inhalte auf eine entsprechende rhetorische Ausgestaltung und die Anwendung adäquater Techniken zu achten. Die Ergänzung des Unterrichts durch Exkursionen, Lehrausgänge und Studienreisen ist anzustreben. Schriftliche Leistungsfeststellungen Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Schularbeiten“ des fünften Teils der Anlage A zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern ist bei Schularbeiten ab der Lektürephase zu gestatten. Um festzustellen, ob die Schülerinnen und Schüler über die erforderlichen Kompetenzen verfügen, müssen Schwierigkeitsgrad und Umfang der zu übersetzenden bzw. zu bearbeitenden Texte in Korrelation zu der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit gesetzt werden. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Kompetenzmodell Die beiden für den Unterrichtsgegenstand Griechisch relevanten Kompetenzbereiche setzen sich zusammen aus Übersetzungskompetenzen und Interpretationskompetenzen. Es ist darauf zu achten, dass die Schülerinnen und Schüler diese Kompetenzen entwickeln und parallel zur zunehmenden Komplexität der Texte ausbauen. Übersetzungskompetenzen – den Grundwortschatz themenspezifisch erweitern und vertiefen – zunehmende Sicherheit bei der effizienten Benutzung des Wörterbuchs gewinnen – Kenntnisse der Morphologie und Syntax festigen – den Ausgangstext semantisch richtig in die Zielsprache übertragen – bei der Formulierung der Übersetzung die Normen der Zielsprache, vor allem in den Bereichen Wortstellung, Textkohärenz und Idiomatik einhalten Interpretationskompetenzen – Wortebene: Sammeln und Auflisten – Satzebene: Gliedern und Strukturieren – mit zunehmender Kompetenz auf der Textebene: Zusammenfassen und Paraphrasieren, Gegenüberstellen und Vergleichen, Belegen und Nachweisen, Kommentieren und Stellung nehmen, Kreatives Auseinandersetzen und Gestalten 6. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: – Vertrautheit gewinnen mit der griechischen Schrift und den Grundzügen der attischen Morphologie, Kasuslehre und Syntax – einen Basiswortschatz aufbauen unter Berücksichtigung von Lehn- und Fremdwörtern durch unterschiedliche Lerntechniken und Sprachvergleich – die Kenntnisse der attischen Morphologie (Verb: Verba auf –ω, verba contracta, unregelmäßige Stammformen häufiger Verba, alle Formen außer Plusquamperfekt, Futur II und Dual; Nomen: Deklination der Substantiva und Adjektiva und häufiger Pronomina; Adverbia, Steigerung), Kasuslehre und Syntax (einfache Satzgefüge und satzwertige Konstruktionen, Verwendung des Konjunktivs und Optativs in Haupt- und einfachen Gliedsätzen) sowie des Basiswortschatzes unter Berücksichtigung von Lehn- und Fremdwörtern erwerben – Einblick gewinnen in Aspekte der Wortbildungslehre (Präfixe, Suffixe etc.) 4. Semester – Kompetenzmodul 4: – Kenntnisse der griechischen Morphologie (wichtige unregelmäßige Verba, Verba auf –μι) und Syntax (komplexere Satzstrukturen) erweitern und vertiefen – den Basiswortschatz ausbauen und festigen und den Umgang mit dem Wörterbuch erlernen – sich auseinandersetzen mit der antiken Kultur und ihrem Fortwirken bis in die Gegenwart – Einblick gewinnen in die antike griechische Kultur und ihr Fortwirken bis in die Gegenwart – ab dem Beginn der Lektürephase die Kenntnisse der Morphologie und Syntax nach den Erfordernissen der Textsorte vertiefen und erweitern – die effiziente Benutzung des Wörterbuchs trainieren Das Neue Testament als Basistext Europas – einen Überblick über den Aufbau und die verschiedenen Textsorten der biblischen Schriften gewinnen und dabei das Bibelgriechische in Grundzügen als einen entscheidenden Schritt hin zum Neugriechischen kennen lernen 7. Klasse: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Sokrates als Typ und Archetyp des Philosophierens – die Gestalt des Sokrates und seine konsequente philosophische Haltung kennen lernen – sich mit Methoden und Inhalten seines Denkens auseinandersetzen und einen ersten Einblick in die prägende Wirkung seiner Denkstrategien gewinnen Spott und Satire als Phänomene einer kritischen Gesellschaft – Verständnis dafür entwickeln, wie und warum traditionelle Götter- und Wertvorstellungen unter dem Einfluss philosophischer und gesellschaftlicher Entwicklungen kritisch hinterfragt und ins Lächerliche gezogen worden sind 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Das griechische Denken als Fundament der Wissenschaften – das Denken der jonischen Naturphilosophen und ihre Modelle der Welterklärung als Ausgangspunkt westlicher Philosophie und Naturwissenschaft kennen lernen – sich exemplarisch mit grundsätzlichen philosophischen Fragen auseinandersetzen – fachsprachliche Termini aus Bereichen wie Medizin, Mathematik, Naturwissenschaften mit Hilfe des bisher erworbenen Wortschatzes und der Wortbildungslehre erschließen – anhand der Lektüre von Sachtexten wichtige wissenschaftliche Erkenntnisse der griechischen Antike nachvollziehen und Griechisch als eine prägende Sprache der Naturwissenschaften kennen lernen Das griechische Epos als Prototyp europäischer Literatur – anhand der Lektüre vertraut werden mit den spezifischen Merkmalen der homerischen Kunstsprache, der Metrik, dem historischen Hintergrund der kretisch-mykenischen Kultur und der Tradition des epischen Gesangs – einen Überblick über den Aufbau der homerischen Epen gewinnen und Verständnis für die enorme Bedeutung des Mythos im Hinblick auf die Ausbildung der griechischen Identität sowie seine Wirkung auf Literatur und Geistesgeschichte entwickeln 8. Klasse – Kompetenzmodul 7: 7. Semester: Das griechische Drama als Ursprung des europäischen Theaters – Bewusstsein für die religiösen Wurzeln der griechischen Komödie und Tragödie entwickeln – Kenntnisse über Form und Aufbau des griechischen Dramas, die gesellschaftlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen von Theateraufführungen und über griechische Theaterbauten aneignen – durch die Lektüre und durch die Begegnung mit den Werken der großen Dramatiker Zugang zu bestimmenden Motiven und Stoffen der Weltliteratur finden Die griechische Historiographie als Grundlage europäischen Geschichtsdenkens – die Vorstufen und Voraussetzungen der Geschichtsschreibung und deren bedeutendste Vertreter kennen lernen – sich anhand ausgewählter Passagen mit unterschiedlichen Geschichtsauffassungen und mit der Problematik objektiver Darstellung auseinandersetzen 8. Semester: Die griechische Lyrik als Impuls für die Darstellung subjektiven Empfindens – zu verschiedenen Formen griechischer Lyrik Zugang finden, deren Wirkung auf spätere Literaturen kennen lernen und sich mit einzelnen Gedichten kreativ auseinandersetzen

LEBENDE FREMDSPRACHE (Zweite)

(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch, Romanes)

Didaktische Grundsätze (6. bis 8. Klasse): Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Lebende Fremdsprache (Erste, Zweite). Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes mit der Maßgabe, dass für die einzelnen Lernsemester die untenstehenden Teilkompetenzen gelten.

Zweite lebende Fremdsprache

Bei mit * gekennzeichneten Teilkompetenzen ist die Bandbreite an im Unterricht behandelten Themen, kommunikativen Situationen und Sprachstrukturen größer und umfangreicher als im vorhergehenden Kompetenzmodul. 6. Klasse: 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Hören – vertraute Wörter und ganz einfache Sätze, die sich auf die eigene Person, die Familie oder auf konkrete Dinge beziehen, verstehen können, vorausgesetzt, es wird sehr langsam und deutlich gesprochen Lesen – kurze, einfache Texte mit einem sehr frequenten Wortschatz und einem gewissen Anteil international bekannter Wörter lesen und verstehen können – Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen, verstehen können (zB Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung) Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – einfache Fragen an und zu Personen stellen und beantworten können, sofern es sich um unmittelbar notwendige Dinge und um sehr vertraute Themen handelt – in kurzen, eingeübten Sätzen sich selbst, seine Familie und Freunde beschreiben und sagen können, wo er/sie wohnt Schreiben – kurze, einfache Mitteilungen schreiben können (zB Feriengrüße) – einfache, isolierte Wendungen und Sätze schreiben können 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Hören – vertraute Wörter und ganz einfache Sätze, die sich auf die eigene Person, die Familie oder auf konkrete Dinge beziehen, verstehen können, vorausgesetzt, es wird langsam und deutlich gesprochen – kurze, ganz einfache Anweisungen und Erklärungen (zB Wegbeschreibungen) verstehen und ihnen folgen können Lesen – kurze, einfache Texte mit einem frequenten Wortschatz und einem gewissen Anteil international bekannter Wörter lesen und verstehen können – Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen, verstehen können (zB Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung)* – in einfachen kurzen Texten konkrete, vorhersehbare Informationen auffinden können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – sich auf einfache Art verständigen können, wenn die Gesprächspartner bereit sind, etwas langsamer zu wiederholen oder anders zu sagen, und wenn sie gegebenenfalls beim Formulieren helfen – einfache Fragen stellen und beantworten können, sofern es sich um unmittelbar notwendige Dinge und um sehr vertraute Themen handelt – einfache Wendungen und Sätze gebrauchen können, um Leute, die man kennt, zu beschreiben und um zu beschreiben, wo man wohnt Schreiben – einfache Wendungen und Sätze über sich selbst und andere (auch fiktive) Menschen schreiben können – eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben können 7. Klasse: 5. Semester – Kompetenzmodul 5: Hören – die wesentliche Information sowie zentrale Wendungen und Wörter verstehen können, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht (zB grundlegende Informationen zu Person, Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung), sofern deutlich und langsam gesprochen wird Lesen – kurze, einfache Texte zu vertrauten, konkreten Themen verstehen können, in denen gängige Alltagssprache verwendet wird – aus einfacheren schriftlichen Materialien, in denen Ereignisse beschrieben werden, spezifische Informationen herausfinden können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen können, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen über vertraute Themen im Zusammenhang mit Fragen des Alltags, Schule und Freizeit geht – einfache Beschreibungen von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben können, und zwar in kurzen, einfachen auch memorierten Wendungen und Sätzen – gegenwärtige und vergangene Aktivitäten beschreiben können Schreiben – eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben und mit Konnektoren wie und , aber oder weil verbinden können – ganz einfache persönliche Briefe und elektronische Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), die sich auf unmittelbare Bedürfnisse beziehen, schreiben können; sich darin für etwas bedanken oder sich entschuldigen sowie auch über gegenwärtige und vergangene Aktivitäten schreiben können 6. Semester – Kompetenzmodul 6: Hören – genug verstehen können, um Bedürfnisse konkreter Art befriedigen zu können, sofern deutlich und langsam gesprochen wird – bei Gesprächen zwischen Erstsprachlern im Allgemeinen das Thema erkennen können, wenn langsam und deutlich gesprochen wird – das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Durchsagen und Mitteilungen verstehen können Lesen – kurze, einfache Texte zu vertrauten, konkreten Themen verstehen können, in denen gängige Alltagssprache verwendet wird* – aus einfacheren schriftlichen Materialien, in denen Ereignisse beschrieben werden, spezifische Informationen herausfinden können* – Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – kurz und einfach über ein Ereignis, gegenwärtige oder vergangene Aktivitäten oder Tätigkeiten berichten und sich darüber austauschen können – Pläne und Vereinbarungen sowie Gewohnheiten und Alltagsbeschäftigungen beschreiben und sich darüber austauschen können – Vorschläge unterschiedlicher Art machen und entsprechend darauf reagieren können – zu einem vertrauten Thema kurz Gründe und Erläuterungen zu Meinungen, Plänen und Handlungen geben können Schreiben – kurze unkomplizierte, zusammenhängende Texte über alltägliche Aspekte des eigenen Umfelds schreiben können – eine kurze, einfache Beschreibung von Ereignissen, vergangenen Handlungen und persönlichen Erfahrungen verfassen können 8. Klasse – Kompetenzmodul 7: 7. Semester: Hören – Hauptpunkte und wesentliche Informationen verstehen können, auch in Radiosendungen und Filmen, wenn relativ langsam und in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Themen gesprochen wird, denen man normalerweise in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet – kurze Erzählungen verstehen können Lesen – konkrete, unkomplizierte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können – in klar geschriebenen argumentativen Texten die wesentlichen Schlussfolgerungen erkennen können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – kurz und einfach über ein Ereignis, gegenwärtige oder vergangene Aktivitäten oder Tätigkeiten berichten und sich darüber austauschen können* – Pläne und Vereinbarungen sowie Gewohnheiten und Alltagsbeschäftigungen beschreiben und sich darüber austauschen können* – Vorschläge unterschiedlicher Art machen und entsprechend darauf reagieren können* – zu einem vertrauten Thema kurz Gründe und Erläuterungen zu Meinungen, Plänen und Handlungen geben können* – Vergleiche anstellen können Schreiben – unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können – über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können 8. Semester: Hören – Hauptpunkte und wesentliche Informationen verstehen können, wenn relativ langsam und in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Themen gesprochen wird, denen man normalerweise in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet* – kurze Erzählungen verstehen können* Lesen – konkrete, unkomplizierte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können* – in klar geschriebenen argumentativen Texten die wesentlichen Schlussfolgerungen erkennen können* Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen teilnehmen und Informationen austauschen können – die eigene Meinung und Gefühle sowie Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können – relativ flüssig eine unkomplizierte zusammenhängende Beschreibung zu vertrauten Themen geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinandergereiht werden – Vergleiche anstellen können* Schreiben – unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können* – über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können* b) Wahlpflichtgegenstände Wie Anlage B.

B) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Anlage B.

C) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage B.

D) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Anlage B.

E) UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN

Wie Anlage A mit folgenden Abweichungen: Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände Für die weiteren Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände ist der jeweilige Lehrstoff wie in diesem Teil anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers. Beachte für folgende Bestimmung zum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 3 § 2 Abs. 32 Z 8 Anlage D

LEHRPLÄNE DES GYMNASIUMS, DES REALGYMNASIUMS UND DES WIRTSCHAFTSKUNDLICHEN REALGYMNASIUMS FÜR BERUFSTÄTIGE ERSTER TEIL

ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

1. Funktion und Gliederung des Lehrplans Der vorliegende Lehrplan stellt einerseits die für die Einheitlichkeit und Durchlässigkeit des Schulwesens notwendigen Vorgaben dar und eröffnet andererseits Freiräume, die der Konkretisierung am Standort vorbehalten sind. Der Lehrplan dient als Grundlage für – die Planung und Steuerung des Unterrichts in inhaltlicher und in methodischer Hinsicht, – schulautonome Lehrplanbestimmungen, – die Planungen der schulpartnerschaftlichen Gremien, – das standortbezogene Bildungsangebot, – die Berücksichtigung der individuellen Interessen und persönlichen Lebensrealität der Studierenden. Der Lehrplan gliedert sich in das Allgemeine Bildungsziel, die Allgemeinen Didaktischen Grundsätze, den Teil Schul- und Unterrichtsplanung, die Stundentafeln und die Lehrpläne für die einzelnen Unterrichtsgegenstände. Das Allgemeine Bildungsziel definiert gemeinsam mit den Allgemeinen Didaktischen Grundsätzen und dem Teil Schul- und Unterrichtsplanung Verbindlichkeiten, Verantwortlichkeiten und Freiräume für die Umsetzung des Lehrplans. Die Stundentafeln nennen Unterrichtsgegenstände, geben das Stundenausmaß der Unterrichtsgegenstände an und definieren die Freiräume für schulautonome Maßnahmen. Die Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände enthalten im Rahmen der Bildungs- und Lehraufgabe auch Beiträge zu den Bildungsbereichen. Im Abschnitt „Didaktische Grundsätze“ werden Anleitungen zur Gestaltung des Unterrichts gegeben und im Abschnitt „Lehrstoff“ werden die zu erreichenden Ziele bzw. Inhalte festgelegt. 2. Gesetzlicher Auftrag Die allgemein bildende höhere Schule für Berufstätige hat gemäß § 37 Abs. 3 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, Personen, die die 8. Schulstufe erfolgreich abgeschlossen haben und das 17. Lebensjahr spätestens im Kalenderjahr der Aufnahme vollenden, eine umfassende und vertiefte Allgemeinbildung zu vermitteln und zur Universitätsreife zu führen. Die dabei zu leistende Bildungsarbeit orientiert sich an § 2 des Schulorganisationsgesetzes; sie hat insbesondere auch die Heterogenität im Hinblick auf die Altersstruktur, die bisherige Schullaufbahn, die Berufs- und Lebenserfahrung, das soziale Umfeld sowie die unterschiedlichen Werthaltungen und Lebensziele der erwachsenen Studierenden zu berücksichtigen. Dabei sind kritisches Denken und selbstständige Reflexion besonders zu fördern. Das Gymnasium, das Realgymnasium und das Wirtschaftskundliche Realgymnasium für Berufstätige entsprechen in ihren Bildungszielen den gleichnamigen Formen der Tagesschulen, erreichen diese aber in einer den besonderen Bedingungen des zweiten Bildungsweges entsprechenden anderen (inneren) Organisationsstruktur gemäß § 4 des Schulunterrichtsgesetzes für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge – SchUG-BKV (ua. auch durch Fernunterricht) und einer gemäß den speziellen Bedürfnissen von erwachsenen Studierenden eigenständigen Andragogik. 3. Leitvorstellungen Der Bildungsprozess erfolgt vor dem Hintergrund rascher gesellschaftlicher Veränderungen insbesondere in den Bereichen Kultur, Wissenschaft, Wirtschaft, Technik, Umwelt und Recht. Im Zusammenhang mit der Globalisierung der Wirtschaft, vielfältigen Krisenerscheinungen und Konfliktregionen sowie damit einhergehenden Migrationsbewegungen stellen sich verstärkt Herausforderungen in den Bereichen sozialer Zusammenhalt, Verteilungsgerechtigkeit, interkulturelle Begegnungen und Geschlechtergleichstellung. In diesem Zusammenhang kommt der Auseinandersetzung mit der regionalen, österreichischen und europäischen Identität unter dem Aspekt der Weltoffenheit besondere Bedeutung zu. Akzeptanz, Respekt und gegenseitige Achtung sind wichtige Erziehungsziele insbesondere im Rahmen des interkulturellen Lernens und des Umgangs der Geschlechter miteinander. Die Wahrnehmung von demokratischen Mitsprache- und Mitgestaltungsmöglichkeiten in den unterschiedlichen Lebens- und Gesellschaftsbereichen erfordert die Befähigung zur sach- und wertbezogenen Urteilsbildung und zur Übernahme sozialer Verantwortung. Zur Entwicklung dieser Fähigkeiten ist in hohem Maße Selbstsicherheit sowie selbstbestimmtes und selbst organisiertes Lernen und Handeln zu fördern. Die Studierenden sollen eigene weltanschauliche Konzepte entwerfen und ihre eigenen Lebenspläne und eigenen Vorstellungen von beruflichen Möglichkeiten entwickeln. Die Studierenden sind sowohl zum selbstständigen Handeln als auch zur Teilnahme am sozialen Geschehen anzuhalten. Im Rahmen der Schulgemeinschaft sollen Studierende Fähigkeiten erwerben, die später in Ausbildung und Beruf dringend gebraucht werden, etwa für die Bewältigung kommunikativer und kooperativer Aufgaben. Den Fragen und dem Verlangen nach einem sinnerfüllten Leben in einer menschenwürdigen Zukunft hat der Unterricht mit einer auf ausreichende Information und Wissen aufbauenden Auseinandersetzung mit ethischen und moralischen Werten und der religiösen Dimension des Lebens zu begegnen. Die jungen Menschen sind bei der Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten zu fördern und in der Herausforderung, in ihrem Dasein einen Sinn zu finden, zu stützen. Die Würde jedes Menschen, seine Freiheit und Integrität, die Gleichheit aller Menschen sowie die Solidarität mit den Schwachen und am Rande Stehenden sind wichtige Werte, die in der Schule zu vermitteln sind. Innovative Technologien der Information und Kommunikation sowie die Massenmedien dringen immer stärker in alle Lebensbereiche vor. Besonders Multimedia und Telekommunikation sind zu Bestimmungsfaktoren für die sich fortentwickelnde Informationsgesellschaft geworden. Im Rahmen des Unterrichts ist diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen und das didaktische Potenzial der Informationstechnologien bei gleichzeitiger kritischer, rationaler Auseinandersetzung mit deren Wirkungsmechanismen in Wirtschaft und Gesellschaft nutzbar zu machen. Den Studierenden sind relevante Erfahrungsräume zu eröffnen und geeignete Methoden für eine gezielte Auswahl aus computergestützten Informations- und Wissensquellen zur Verfügung zu stellen. Der Unterricht hat sich entsprechend § 18 SchUG-BKV sowohl an wissenschaftlichen Erkenntnissen als auch an den Erfahrungen und Möglichkeiten, die die Studierenden aus ihrer Lebenswelt mitbringen, zu orientieren. Im Sinne der gemeinsamen Bildungswirkung aller Unterrichtsgegenstände hat der Unterricht die fachspezifischen Aspekte der einzelnen Unterrichtsgegenstände und damit vernetzt fächerübergreifende und fächerverbindende Aspekte zu berücksichtigen. Dies entspricht der Vernetzung und gegenseitigen Ergänzung der einzelnen Disziplinen und soll den Studierenden bei der Bewältigung von Herausforderungen des täglichen Lebens helfen. 4. Aufgabenbereiche der Schule Wissensaneignung, Kompetenzerwerb Kompetenz besteht aus dem Zusammenspiel von Wissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Haltungen, welche in Handlungssituationen durch die Disposition der Einzelnen zur Geltung kommen. Zur fachbezogenen Kompetenzentwicklung gehört als eine zentrale Aufgabe der Schule die Vermittlung fundierten Wissens. Dabei sollen die Studierenden im Sinne eines lebensbegleitenden Lernens zur selbstständigen, aktiven Aneignung, aber auch zu einer kritisch-prüfenden Auseinandersetzung mit dem verfügbaren Wissen befähigt und ermutigt werden. Die Studierenden sollen sich mit Problemstellungen auseinander setzen, Gegebenheiten kritisch hinterfragen, Probleme erkennen und definieren, Lösungswege eigenständig suchen und ihr eigenes Handeln kritisch betrachten. Eine so erworbene Sachkompetenz bedarf allerdings der Erweiterung und Ergänzung durch Selbst- und Sozialkompetenz. Die Entwicklung der eigenen Begabungen und Möglichkeiten, aber auch das Wissen um die eigenen Stärken und Schwächen sowie die Bereitschaft, sich selbst in neuen Situationen immer wieder kennen zu lernen und zu erproben, ist ebenso Ziel und Aufgabe des Lernens in der Schule wie die Fähigkeit und Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, mit anderen zu kooperieren, Initiative zu entwickeln und an der Gestaltung des sozialen Lebens innerhalb und außerhalb der Schule mitzuwirken („dynamische Fähigkeiten“). Die Förderung solcher dynamischer Fähigkeiten soll die Studierenden auf Situationen vorbereiten, zu deren Bewältigung abrufbares Wissen und erworbene Erfahrungen allein nicht ausreichen, sondern in denen Lösungswege aktuell entwickelt werden müssen. Es ist wichtig, dass Studierende lernen, mit Sachthemen, mit sich selbst und mit anderen auf eine für alle Beteiligten konstruktive Weise umzugehen. Sie sollen Sachkompetenz, Selbstkompetenz und Sozialkompetenz in einem ausgewogenen Verhältnis entwickeln. Religiös-ethisch-philosophische Bildungsdimension Die Studierenden stehen vor den Fragen nach Sinn und Ziel und ihrem Verlangen nach einem sinnerfüllten Leben in einer menschenwürdigen Zukunft. Bei der Suche nach Orientierung bieten Religionen und Weltanschauungen ihre Antworten und Erklärungsmuster für eine eigenständige Auseinandersetzung an. In den Unterrichtsgegenständen ist auf philosophische und religiöse Erklärungs- und Begründungsversuche über Ursprung und Sinn der eigenen Existenz und der Welt einzugehen. Studierende sollen Angebote zum Erwerb von Urteils- und Entscheidungskompetenz erhalten, um ihr Leben sinnerfüllt zu gestalten. Orientierungen zur Lebensgestaltung und Hilfen zur Bewältigung von Alltags- und Grenzsituationen sollen die Studierenden zu einem eigenständigen und sozial verantwortlichen Leben ermutigen. Die Achtung vor Menschen, die dabei unterschiedliche Wege gehen, soll – auf der Grundlage der demokratischen Grundwerte – gefördert werden. Diese Zielsetzungen bilden die Grundlage für eine fächerübergreifende und vernetzte Zusammenarbeit und vervollständigen damit die Beiträge der Unterrichtsgegenstände und Bildungsbereiche zur umfassenden Bildung der Studierenden. 5. Bildungsbereiche Bildung ist mehr als die Summe des Wissens, das in den einzelnen Unterrichtsgegenständen erworben werden kann. Im Folgenden werden daher weitere Ziele der Allgemeinbildung in fünf Bildungsbereichen näher erläutert. Sie sind als Benennung wichtiger Segmente im Bildungsprozess zu verstehen und bilden ebenso wie die religiös-ethisch-philosophische Bildungsdimension eine Grundlage für die fächerverbindende und fächerübergreifende Zusammenarbeit. Die Bildungsbereiche bieten gemeinsam mit den Zielen in den Abschnitten „Aufgabenbereiche der Schule“ und „Leitvorstellungen“ den Bezugsrahmen für die Einordnung jener Beiträge, die die einzelnen Unterrichtsgegenstände für den gesamten schulischen Bildungsprozess zu leisten haben. In den Bildungsbereichen sind auch jene Zielsetzungen enthalten, die von folgenden Unterrichtsprinzipien vertreten werden: Gesundheitserziehung, Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern/Gender Kompetenz, Medienerziehung, Musische Erziehung, Politische Bildung, Interkulturelles Lernen, Sexualerziehung, Lese- und Sprecherziehung, Umwelterziehung, Verkehrserziehung, Wirtschaftserziehung, Erziehung zur Anwendung neuer Technologien. Bildungsbereich Sprache und Kommunikation Ausdrucks-, Denk-, Kommunikations- und Handlungsfähigkeit sind in hohem Maße von der Sprachkompetenz abhängig. In jedem Unterrichtsgegenstand sind die Studierenden mit und über Sprache – zB auch in Form von Bildsprache – zu befähigen, ihre kognitiven, emotionalen, sozialen und kreativen Kapazitäten zu nutzen und zu erweitern. Die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Sozialisationsbedingungen ermöglicht die Einsicht, dass Weltsicht und Denkstrukturen in besonderer Weise sprachlich und kulturell geprägt sind. Wenn die Begegnung mit anderen Kulturen und Generationen sowie die sprachliche und kulturelle Vielfalt in unserer eigenen Gesellschaft als bereichernd erfahren wird, ist auch ein Grundstein für Offenheit und gegenseitige Achtung gelegt. Ein kritischer Umgang mit und eine konstruktive Nutzung von Medien sind zu fördern. Bildungsbereich Mensch und Gesellschaft Wissen über und Verständnis für gesellschaftliche (insbesondere politische, wirtschaftliche, rechtliche, soziale, ökologische, kulturelle) Zusammenhänge ist eine wichtige Voraussetzung für ein bewusstes und eigenverantwortliches Leben und für eine konstruktive Mitarbeit an gesellschaftlichen Aufgaben. Die Studierenden sind – unabhängig von ihrer sozialen, religiösen und kulturellen Herkunft – dabei zu unterstützen und zu begleiten, sich mit Ursachen gesellschaftlicher Ungleichheitsstrukturen, insbesondere auch mit Geschlechterungleichheiten und Rollenstereotypen kritisch auseinanderzusetzen, um eigene Handlungsspielräume und Lebensperspektiven zu erweitern. Die Studierenden sollen weiters dabei unterstützt werden, Haltungen und Kompetenzen zu entwickeln, die der Chancengleichheit und dem Abbau geschlechtshierarchischer Rollennormen dienlich sind. Die Verflochtenheit des Einzelnen in vielfältige Formen von Gemeinschaft ist bewusst zu machen; Wertschätzung sich selbst und anderen gegenüber sowie Achtung vor den unterschiedlichen menschlichen Wegen der Sinnfindung sind zu fördern. Es ist bewusst zu machen, dass gesellschaftliche Phänomene historisch bedingt und von Menschen geschaffen sind und dass es möglich und sinnvoll ist, auf gesellschaftliche Entwicklungen konstruktiv Einfluss zu nehmen. Aufgaben und Arbeitsweisen von gesellschaftlichen Institutionen und Interessengruppen sind zu vermitteln und mögliche Lösungen für Interessenkonflikte zu erarbeiten und abzuwägen. Der Unterricht hat aktiv zu einer den Menschenrechten verpflichteten Demokratie beizutragen. Urteils- und Kritikfähigkeit sowie Entscheidungs- und Handlungskompetenzen sind zu fördern; sie sind für die Stabilität pluralistischer und demokratischer Gesellschaften entscheidend. Den Studierenden ist in einer zunehmend internationalen Gesellschaft jene Weltoffenheit zu vermitteln, die vom Verständnis für die existenziellen Probleme der Menschheit und von Mitverantwortung getragen ist. Dabei sind Humanität, Solidarität, Toleranz, Frieden, Gerechtigkeit, Gleichberechtigung und Umweltbewusstsein handlungsleitende Werte. Die Vorbereitung auf das private und öffentliche Leben hat sich an wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, sozialem Zusammenhalt, einer für beide Geschlechter gleichen Partizipation in allen gesellschaftlichen Bereichen (dh. sowohl in der Familien- und Erziehungsarbeit als auch in der Arbeitswelt und beim zivilgesellschaftlichen Engagement) und ökologischer Nachhaltigkeit zu orientieren. Dabei soll die Entwicklung digitaler Kompetenzen die eigenverantwortliche, reflektierte Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien ermöglichen und individuelle Lernprozesse unterstützen. Die Auseinandersetzung mit religiösen und philosophischen Erklärungs- und Begründungsversuchen über Ursprung und Sinn der eigenen Existenz und der Existenz der Welt ist eine wichtige Aufgabe der Schule. Bildungsbereich Natur und Technik Die Natur als Grundlage des menschlichen Lebens tritt in vielfältiger, auch technisch veränderter Gestalt in Erscheinung. Die Kenntnisse über die Wirkungszusammenhänge der Natur sind als Voraussetzung für einen bewussten Umgang und deren Nutzung mit Hilfe der modernen Technik darzustellen. Verständnis für Phänomene, Fragen und Problemstellungen aus den Bereichen Mathematik, Naturwissenschaft und Technik bilden die Grundlage für die Orientierung in der modernen, von Technologien geprägten Gesellschaft. Der Unterricht hat daher grundlegendes Wissen, Entscheidungsfähigkeit und Handlungskompetenz zu vermitteln. Die Studierenden sind zu befähigen, sich mit Wertvorstellungen und ethischen Fragen im Zusammenhang mit Natur und Technik sowie Mensch und Umwelt auseinander zu setzen. Als wesentliche Voraussetzungen für die Analyse und Lösung von Problemen sind Formalisierung, Modellbildung, Abstraktions- und Raumvorstellungsvermögen zu vermitteln. Bildungsbereich Kreativität und Gestaltung Gedanken und Gefühle verbal und nonverbal zum Ausdruck zu bringen, ist eine wesentliche Lebensform der Menschen. Den Studierenden ist Gelegenheit zu geben, selbst Gestaltungserfahrungen zu machen und über Sinne führende Zugänge mit kognitiven Erkenntnissen zu verbinden. Dabei eröffnet sich für sie die Chance, individuelle Fähigkeiten zu entdecken und zu nutzen und sich mit den Ausdrucksformen ihrer Mitmenschen auseinander zu setzen. Daraus sollen sich Impulse für das Denken in Alternativen, für die Relativierung eigener Standpunkte, für die Entwicklung eines kritischen Verständnisses und für die Anerkennung von Vielfalt als kultureller Qualität ergeben. Die kreativ-gestaltende Arbeit soll im Spannungsfeld von Selbstverwirklichung und sozialer Verantwortung als individuell bereichernd und gemeinschaftsstiftend erlebt werden. Bildungsbereich Gesundheit und Bewegung Über das Bewusstmachen der Verantwortung für den eigenen Körper ist körperliches, seelisches und soziales Wohlbefinden zu fördern. Die Studierenden sind zu unterstützen, einen gesundheitsbewussten und gegenüber der Umwelt und Mitwelt verantwortlichen Lebensstil zu entwickeln. Im Sinne eines ganzheitlichen Gesundheitsbegriffs ist ein Beitrag zur gesundheits- und bewegungsfördernden Lebensgestaltung zu leisten. Durch die Auseinandersetzung mit Gesundheitsthemen wie Ernährung, Sexualität, Suchtprävention, Stress, Gewalterfahrungen, Sexismus und Gendernormen (zB Schönheitsideale) ist sowohl das körperliche als auch das psychosoziale Wohlbefinden zu fördern. Sich am Straßenverkehr sicher und unfallverhütend zu beteiligen, technische Haushaltseinrichtungen risikobewusst zu nutzen und gefährliche Stoffe verantwortungsbewusst einzusetzen und zu entsorgen, soll den Studierenden verstärkt bewusst gemacht werden.

ZWEITER TEIL ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Lehrplan gibt Ziele vor. Im Sinne ihrer eigenständigen und verantwortlichen Unterrichtsarbeit haben die Lehrerinnen und Lehrer – die Auswahl der Unterrichtsinhalte und Unterrichtsverfahren zur Erreichung dieser Ziele vorzunehmen, – im Unterricht Lernsituationen zu gestalten und Lernprozesse einzuleiten und zu unterstützen, – vielfältige Zugänge zum Wissen zu eröffnen und auch selbst Informationen anzubieten, – Gelegenheiten zu schaffen, Können zu entwickeln und anzuwenden sowie Erfahrungen und Eindrücke zu gewinnen. Die Gestaltung des Unterrichts durch die Lehrerinnen und Lehrer hat auf das Lebensalter und die Berufstätigkeit der Studierenden Bedacht zu nehmen. Bei der Planung und Durchführung des Unterrichts sind insbesondere folgende Grundsätze zu beachten: 1. Ausgangssituation und Anknüpfen an Vorkenntnisse Die Studierenden des zweiten Bildungsweges kommen zu diesem Bildungsgang auf Grund einer persönlichen und eigenständigen Entscheidung, wenngleich die Vorstellungen und Erwartungen, die mit diesem Schritt verbunden sind, weitgehend differieren können. Die Lehrerinnen und Lehrer haben die Aufgabe, sich damit auseinander zu setzen, den manifest gewordenen Bildungswillen zu verstärken und die Studierenden zu motivieren, auch beim Auftreten von Schwierigkeiten Durchhaltevermögen zu entwickeln, um einen vorzeitigen Studienabbruch nach Möglichkeit zu verhindern. Aufgrund der heterogenen Vorbildung der Studierenden ist bei Bedarf durch eine den Kenntnissen der Studierenden angepasste Wiederholung des wesentlichen Lehrstoffes der 5. bis 8. Schulstufe sicher zu stellen, dass von einem einigermaßen gleichen Kenntnisstand zur Bewältigung des Lehrstoffes ausgegangen werden kann. 2. Interkulturelles Lernen Aufgabe des interkulturellen Lernens ist das Begreifen, Erleben und Mitgestalten kultureller Werte beim gemeinsamen Lernen und nicht nur die Vermittlung von Kenntnissen über andere Kulturen. Die Studierenden sollen als gleichberechtigte Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Diskurs im Unterricht ihre besonderen Fähigkeiten und Stärken (zB ihre Mehrsprachigkeit) einbringen und dafür Anerkennung erfahren. Sensibilität für die psychische und soziale Situation von Studierenden mit Migrationshintergrund ist besonders wichtig. Interkulturelle Bildung behandelt nicht nur Fragen der Kommunikation über sprachliche Unterschiede hinweg, sondern auch die Zusammenhänge zwischen Sprachen und ihren kulturellen Hintergründen, Fragen des Austauschs und des Verstehens zwischen Gruppen verschiedener sprachlicher, sozialer, geographischer oder sonstiger Herkunft und damit Fragen der individuellen und sozialen Identität sowie der Zugehörigkeit und der Strategien zum Umgang mit kulturellen Praktiken. Unterschiedliche Sichtweisen und allfällige Konfliktthemen sollen auf der Grundlage einer offenen und respektvollen Auseinandersetzung und unter Bezugnahme auf die verfassungsrechtlich verankerten Grundrechte und Prinzipien diskutiert und bearbeitet werden. Die Auseinandersetzung mit dem Kulturgut der in Österreich lebenden Volksgruppen ist in allen Bundesländern wichtig, wobei sich jedoch bundeslandspezifische Schwerpunktsetzungen ergeben werden. 3. Mehrsprachigkeit Sprache hat in einer von Globalisierung und sprachlich-kultureller Vielfalt geprägten Welt große Bedeutung für die persönliche Entwicklung und die Wahrnehmung von Bildungs- und Lebenschancen. Im Mittelpunkt sollen die Wertschätzung aller Sprachen und die Entwicklung der Fähigkeit aller Studierenden stehen, mehrere Sprachen zu lernen und zu verwenden. Diese Kompetenzen sollen durch angemessenen Unterricht und durch eine plurilinguale Bildung verbreitert und vertieft werden, mit dem Ziel, sprachliche Sensibilität und interkulturelles Verständnis als Basis für eine demokratische Gesellschaft von Bürgerinnen und Bürgern zu schaffen. Eine allfällige Mehrsprachigkeit von Studierenden wird als wertvolle Ressource gesehen. Besondere Bedeutung kommt der Ermutigung durch die Lehrerinnen und Lehrer zu, sprachliche Ressourcen in der Klasse zu nutzen. Das Wahrnehmen anderer Sprachen, ihrer Gemeinsamkeiten und Unterschiede, mit allen Sinnen fördert nicht nur das Interesse und den Respekt für andere Sprachen, sondern schafft die Möglichkeit, die unbewusst bereits vorhandenen Theorien über Sprache und Sprachen bewusst zu machen und zu elaborieren („Language Awareness“). Kompetenzorientierter Unterricht ist an den Prinzipien der kommunikativen Didaktik auszurichten, wobei insbesondere Modelle der Immersion in der schulischen Praxis bzw. der Nutzung von Fremdsprache als Arbeitssprache („Content and Language Integrated Learning“, CLIL) gefördert werden sollen. Lokale sprachliche Ressourcen sollen im Rahmen von Projekten und Kooperationen mit außerschulischen Bereichen genützt werden. Die dafür notwendigen Voraussetzungen schafft eine moderne, als „Community Education“ bezeichnete Pädagogik. Mehrsprachigkeit und Sprachenvielfalt können sich dann am besten entwickeln, wenn sie auf frühem und kontinuierlichem Sprachenlernen, dem Unterricht des Deutschen als Erst- und als Zweitsprache und dem Unterricht der Volksgruppensprachen, der Herkunftssprachen von Migrantinnen und Migranten sowie einer Vielzahl von lebenden Fremdsprachen und klassischen Sprachen basieren. Die Förderung und Weiterentwicklung sprachlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten in allen Unterrichtsgegenständen ist von besonderer Bedeutung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich Studierende in Sprachaneignungsprozessen der Zielsprache über lernersprachliche Zwischenschritte annähern. Daraus folgt, dass Fehler ein natürliches Phänomen beim Erlernen einer Sprache sind. Dies verlangt besondere Sensibilität beim Ausbessern von Fehlern durch Lehrerinnen und Lehrer. 4. Geschlechtssensible Pädagogik Darunter ist eine bewusste Auseinandersetzung mit geschlechtsspezifischen Bildern und Vorurteilen zu verstehen. Um den Herausforderungen im Bereich der Chancengleichheit und Gleichstellung der Geschlechter zu entsprechen, sind die Lehrerinnen und Lehrer im Zuge von „Gender Mainstreaming“ und Gleichstellung der Geschlechter angehalten, den Unterricht so zu gestalten, dass er beide Geschlechter auf allen Ebenen des Lehrens und Lernens gleichermaßen anspricht und den sozialisationsbedingten unterschiedlichen Vorerfahrungen entgegensteuert. 5. Diversität und Inklusion Die Schulen stehen heute vor der Herausforderung, mit der wachsenden Vielfalt bzw. Heterogenität der Studierenden konstruktiv umzugehen, sodass die individuellen Begabungen und Potenziale – unabhängig von vorgefassten Bildern, Zuschreibungen und familiären Rahmenbedingungen – bestmöglich gefördert und aktiviert werden. Es geht um individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten von Erwachsenen unterschiedlicher familiärer und kultureller Herkunft mit unterschiedlichen Leistungsspektren. Eine zentrale Rolle dabei spielt neben einem individualisierten Unterricht und der Orientierung an der Erreichung bestimmter Leistungen und Kompetenzen va. auch das soziale Lernen im Raum Schule und der Umgang mit Diversität. Inklusion in der Schule bedeutet – gleiche Wertschätzung aller Studierenden, – Wahrnehmen der Individuen, Vermeiden von Etikettierungen und Fremdzuschreibungen, – Erkennen, dass Unterschiede zwischen den Studierenden Chancen für das gemeinsame Lernen sind und nicht nur Probleme, die es zu überwinden gilt, – Steigerung der Teilhabe aller Studierenden an Arbeit, Kultur und der Gemeinschaft der Schule, – Weiterentwicklung der Kulturen, Strukturen und Praktiken in der Schule, damit auf die Vielfalt der Studierenden besser eingegangen werden kann, – Anregung von Projekten mit dem Ziel, Barrieren für den Zugang und die Teilhabe bestimmter Studierenden zu überwinden, – den Auf- und Ausbau nachhaltiger Beziehungen zwischen Schulen und Gemeinden. 6. Förderung durch Differenzierung und Individualisierung Die Studierenden gehören in der Regel verschiedenen Altersstufen an, verfügen über unterschiedliche Vorkenntnisse und Lernbiografien, kommen aus vielen Berufen und sind auf Grund ihrer größeren Lebenserfahrung in ihren Anschauungen und in ihrem Verhalten bereits geprägt. Die Unterrichtsarbeit der Lehrerinnen und Lehrer hat sich auf diese Voraussetzungen einzustellen: Wann immer zweckmäßig und sinnvoll, sollen mit Hilfe von Gruppen- und Partnerarbeit sowie Phasen des offenen Lernens die Kooperationsbereitschaft der Studierenden untereinander gefördert und die Studierenden ermutigt werden, sich in die Klassengemeinschaft einzubringen. 7. Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung Jeder Unterricht, der sich als erwachsenengerecht versteht, hat auch die Lebens- und Berufserfahrung der Studierenden einzubeziehen, wodurch das Bildungsangebot bereichert und vertieft wird. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, haben die Lehrerinnen und Lehrer Anregungen der Studierenden und auch aktuelle Themen aufzugreifen. Partizipative Unterrichtsgestaltung sieht vor, dass erwachsene Studierende Inhalt und Ziele des Lehrplanes kennen und in der Lage sind, Akzentuierungen aus ihrer Sicht einzubringen. Die Studierenden sind zu kritischem und eigenverantwortlichem Denken zu führen. Es sind Impulse zu setzen, die die Weiterentwicklung eigener Wert- und Normvorstellungen bei den Studierenden anregen und fördern. Den Studierenden ist Lernen als Prozess verständlich zu machen. Sie sollen die an sie gestellten Anforderungen kennen, sich selbst einschätzen lernen und darin auch Motivation für ihre Arbeit finden. Die Vermittlung von Lerntechniken ist eine unabdingbare Voraussetzung für selbsttätiges Erarbeiten von Kenntnissen und Fertigkeiten, dient aber auch dem Zweck, eine Basis für den lebensbegleitenden selbstständigen Bildungserwerb zu legen. Bei der Gestaltung des Unterrichts ist darauf zu achten, dass für die Präsentation individuellen Wissens Möglichkeiten geboten werden. Die Studierenden sind in zunehmendem Ausmaß zu befähigen, adäquate Recherchestrategien anzuwenden und nach Möglichkeit Schulbibliotheken, öffentliche Bibliotheken sowie andere Informationssysteme real und virtuell zur selbstständigen Erarbeitung von Themen in allen Gegenständen zu nutzen. Die Kompetenz der Studierenden ist durch differenzierte und individuelle Unterrichtsformen, durch den Einsatz von Medien aller Art und nach Möglichkeit auch durch Schulveranstaltungen zur Ergänzung des Unterrichts zu steigern. Das Festlegen von Themen, Arbeits- und Sozialformen soll unter Einbeziehung der Studierenden aber auch unter Bedachtnahme regionaler oder schulautonomer Schwerpunkte erfolgen. Im Sinne praxisnaher und aktueller Bildungsziele soll die Möglichkeit der Einbindung außerschulischer Fachleute beachtet werden. In Hinblick auf die Reifeprüfung ist der Optimierung von Präsentationstechniken unter Einbeziehung moderner Technologien, aber auch unter Beachtung persönlichkeitsfördernder Maßnahmen entsprechende Bedeutung beizumessen. Dazu gehören projektorientierte Arbeitsformen in Kleingruppen sowie individualisierte Arbeits- und Lernprozesse. Der Einsatz digitaler Technologien fördert zeitgemäßes Lernen und unterstützt altersadäquates Informations- und Lernmanagement. 8. Herstellen von Bezügen zur Lebenswelt Im Sinne des exemplarischen Lernens sind möglichst zeit- und lebensnahe Themen zu wählen, durch deren Bearbeitung Einsichten, Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Methoden gewonnen werden, die eigenständig auf andere strukturverwandte Probleme und Aufgaben übertragen werden können. Die Materialien und Medien, die im Unterricht eingesetzt werden, haben möglichst aktuell und anschaulich zu sein, um die Studierenden zu aktiver Mitarbeit anzuregen. Begegnungen mit Fachleuten, die in den Unterricht eingeladen werden können, sowie die Einbeziehung außerschulischer Lernorte bzw. die Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts durch Schulveranstaltungen – soweit dies mit der Berufstätigkeit der Studierenden vereinbar ist – stellen wesentliche Bereicherungen dar. Den neuen Technologien kommt verstärkt Bedeutung zu. Die Erstellung eigenständiger Arbeiten mit Mitteln der Informationstechnologie ist anzuregen. Dazu zählen: Recherche im Internet und Verarbeitung von Informationen mittels Textverarbeitung oder einem Präsentationsprogramm, Erstellung von Kalkulationsmodellen, Durchführung und Auswertung von Befragungen und Experimenten, Gestaltung von Medien, dokumentierte Kommunikation und Kooperation auch in einer Fremdsprache, Dokumentation und Präsentation von Projektarbeiten sowie Modellierung und Simulation. 9. Besondere Aspekte einer erwachsenengerechten Didaktik Die Lehrerinnen und Lehrer sollen die besondere Unterrichtssituation der einzelnen Studierenden kennen und sich der Schwierigkeiten eines nebenberuflichen Studiums bewusst sein. Zeitsparende Hilfestellungen durch die Lehrkräfte sind daher für die Organisation des Unterrichts unerlässlich. Folgende Prinzipien sind hier zu berücksichtigen: – Im Hinblick auf die Stundenplangestaltung können zwei aufeinander folgende Unterrichtseinheiten pro Unterrichtsgegenstand sowie Blockunterricht zugelassen werden, damit genug Zeit für Darbietung, Einübung und Transfer zur Verfügung steht. – Die Erarbeitung des Unterrichtsstoffes hat hauptsächlich während der Unterrichtszeit zu erfolgen. Zur Ergänzung der Unterrichtsarbeit sind den Studierenden Übungen zur Festigung des Lehrstoffs zu empfehlen, wobei diese auf das unbedingt erforderliche Minimum zu beschränken sind. Das Ausmaß häuslicher Vorbereitung bzw. das Einüben der durchgenommenen Stoffinhalte außerhalb der eigentlichen Unterrichtszeit liegt im persönlichen Verantwortungsbereich der Studierenden. Den Lehrerinnen und Lehrern kommt eine beratende Funktion zu. – Bei der Leistungsfeststellung haben punktuelle Prüfungen gegenüber der Feststellung der Mitarbeit der Studierenden im Unterricht im Vordergrund zu stehen. Dadurch soll im Sinne einer möglichst weitgehenden Gleichbehandlung aller Studierenden dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Studierende je nach den beruflichen Anforderungen während des Arbeitstages im Abendunterricht in unterschiedlicher Intensität mitarbeiten werden. – Erwachsene Studierende haben in der Regel ein höheres Abstraktionsvermögen und können Zusammenhänge oft rascher und besser erkennen als gehäuftes Faktenwissen in kurzer Zeit aufzunehmen. Daher kommt der Sichtbarmachung von Zusammenhängen, der Entwicklung der Urteilsfähigkeit, dem Erkennen des Wesentlichen und dem wertenden Unterscheidungsvermögen größere Bedeutung zu als der Anhäufung von Fakten. Diese sind kritisch auf ihre Notwendigkeit hin zu prüfen und sinnvoll zu beschränken. – Berufsbedingte Absenzen sind in der Unterrichtsplanung und im Unterricht didaktisch zu berücksichtigen. 10. Sicherung des Unterrichtsertrages und Rückmeldungen Für die Sicherstellung des Unterrichtsertrages sind im Unterricht ausreichende und gezielte Wiederholungen und Übungen vorzusehen, sodass eine außerschulische Lernunterstützung nicht nötig ist. Zur Festigung des Gelernten ist beizutragen, indem Zusammenhänge zwischen neu Gelerntem und bereits Bekanntem hergestellt werden und indem – soweit möglich – Neues in bekannte Systeme und Strukturen eingeordnet wird. Dabei ist aber eine Über- oder Unterforderung der Studierenden zu vermeiden. Der Sicherung des Unterrichtsertrages ist besonderes Augenmerk zu widmen, vor allem durch – zusammenfassende Überblicke und Wiederholung größerer Sachgebiete – einprägsame, wechselnde und nicht ermüdende Methoden zur Festigung des bereits Erarbeiteten – ermutigende und motivierende Impulse. Eine detaillierte Rückmeldung über die erreichte Leistung ist wichtig. Klar definierte und bekannt gemachte Bewertungskriterien sollen Anleitung zur Selbsteinschätzung sein und Motivation, Ausdauer und Selbstvertrauen der Studierenden positiv beeinflussen. Für die Bestimmung der wesentlichen Bereiche für die Leistungsbeurteilung sind bei den Lehrstoffangaben jedes Faches auch die jeweiligen Beiträge zu den Bildungsbereichen, zu den Aufgabenbereichen der Schule und zu den Leitvorstellungen zu beachten. Methodenkompetenz und Teamkompetenz sind in die Leistungsbeurteilung so weit einzubeziehen, wie sie für den Unterrichtserfolg im jeweiligen Unterrichtsgegenstand relevant sind. Die Studierenden sind in die Planung und Gestaltung, Kontrolle und Analyse ihrer Arbeitsprozesse und Arbeitsergebnisse in zunehmendem Maße aktiv einzubeziehen, damit sie schrittweise Verantwortung für die Entwicklung ihrer eigenen Kompetenzen übernehmen können. 11. Förderunterricht Förderunterricht stellt eine der grundlegenden Maßnahmen im Sinne des § 22 Abs. 3 SchUG-BKV dar, welche der Zielsetzung folgt, Studierende, die von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, vor Schulversagen zu bewahren. Darüber hinaus stellt der Förderunterricht für Studierende, die beim Eintritt in diese Sonderform der allgemein bildenden höheren Schule oder in der Anfangsstufe des betreffenden Pflichtgegenstandes auf Schwierigkeiten stoßen, sowie zur Vorbereitung auf Einstufungsprüfungen gemäß § 14 Abs. 2 SchUG-BKV, ein zusätzliches Lernangebot dar. Der Förderunterricht konzentriert sich auf die Wiederholung und Einübung des vorauszusetzenden oder des im Unterricht des betreffenden Pflichtgegenstandes des betreffenden Semesters durchgenommenen Lehrstoffs. Der Förderunterricht darf nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichts im betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden. Ein Förderunterricht kann im Rahmen der der Schule zur Verfügung stehenden Lehrerwochenstunden in allen Pflichtgegenständen angeboten werden. Der Förderunterricht kann in allen Semestern als Modulkurs geführt werden und ist einem bestimmten Pflichtgegenstand zuzuordnen. Er kann in allen Pflichtgegenständen in Kursform, geblockt oder in den Unterricht des jeweiligen Pflichtgegenstandes integriert durchgeführt werden. Für Förderunterricht dürfen pro Semester für jede Studierende bzw. jeden Studierenden bis zu 48 Unterrichtsstunden vorgesehen werden. 12. Fernunterricht Der folgende Absatz enthält Bestimmungen für den Fall, dass der Unterricht unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichts (§ 4 Z 4 SchUG-BKV) erteilt wird. Die didaktischen Grundsätze für den Fernunterricht berücksichtigen die zusätzlichen, besonderen Bedingungen, unter denen das Lernen und Lehren im Fernunterricht vollzogen wird. Der Fernunterricht ist als Kombination von Sozialphase (Anwesenheit der Studierenden vor Ort im Unterricht) und Individualphase (Fernunterrichtsphase, also dislozierte Arbeitsformen ohne Präsenz in einem Klassenzimmer) organisiert. Im Fernunterricht sind Individualphase wie Sozialphase gleichermaßen didaktisch und inhaltlich organisierte Unterrichtsteile. Die Unterrichtserteilung erfolgt durch die Lehrende oder den Lehrenden entsprechend einem feststehenden Curriculum, indem sie bzw. er die Lerninhalte zur jeweiligen Unterrichtsphase klar zuordnet. Im Einzelnen charakterisieren sich Individualphase und Sozialphase wie folgt: In der Sozialphase (oder Präsenzphase), die auf die direkte Kommunikation und Gruppenbildung Wert legen soll, sind die Lerninhalte gemeinsam im Klassenverband zu erarbeiten. Dieser Teil des Fernunterrichts dient der Vermittlung von Lerninhalten und deren Wiederholung, Festigung und Vertiefung und Reflexion. Die klassen- oder gruppenspezifische Arbeit ist sowohl lehrplan- als auch nachfrageorientiert abzuhalten. Dabei sind die Inhalte der Sozialphase auf die Lernprozesse in der Individualphase abzustimmen. In der Individualphase des Fernunterrichts sind Lerninhalte auf der Grundlage der Unterrichtsarbeit (Sozialphase) selbstständig durch die Studierenden zu erarbeiten, wobei von den Unterrichtenden Materialien inklusive Übungs- und Selbstprüfungsaufgaben zur Verfügung zu stellen sind. Während der Individualphase sind die Studierenden fachlich zu betreuen. Die Lehrenden haben die Lernprozesse zu steuern, die Studierenden zu beraten und sie in ihren Lernfortschritten zu unterstützen. Eine interaktive Kommunikation ist zu ermöglichen. In hiefür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen. Die im Rahmen des Fernunterrichts den Studierenden übertragenen Aufgaben sind mit Bedacht auf leistbare Lernprozesse sowie auf die Belastbarkeit der Studierenden auszuwählen. Bei Fernunterricht ist das Verhältnis von Sozialphase und Individualphase so einzurichten, dass die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase nicht übertreffen.

DRITTER TEIL SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG

Für die Qualität des Unterrichts ist wesentlich, dass standortspezifische Faktoren wie die regionalen Bedingungen und Bedürfnisse, spezielle Fähigkeiten von Lehrerinnen und Lehrern, Studierenden oder besondere Formen der Ausstattung konstruktiv in die Unterrichtsarbeit eingebracht werden. Die Konkretisierung und Realisierung der Vorgaben des Lehrplans hat gemäß § 18 SchUG-BKV nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen standortbezogen zu erfolgen. Planungsvorgänge beziehen sich insbesondere auf: – Abstimmung der Leistungsfeststellungen auf die Unterrichtsarbeit durch die Lehrerin bzw. den Lehrer als Grundlage für die Beurteilung der Leistungen der Studierenden, – Ergänzung des Unterrichts durch Schulveranstaltungen, – Gestaltung des Angebots an Freigegenständen und unverbindlichen Übungen, – schulautonome Lehrplanbestimmungen. Planungsvorgänge im Fernunterricht beziehen sich insbesondere auf: – Festlegung von Lerninhalten, die von den Studierenden auf der Grundlage der Unterrichtsarbeit (Sozialphase) und mit dem jeweils zur Verfügung gestellten Lernmaterial in der Individualphase selbstständig zu erarbeiten sind, – Erstellung und Bereitstellung von unterrichtsunterstützenden Materialien, – projektorientiertes Lernen unter Berücksichtigung der Schlüsselkompetenzen, – Rückkoppelung von Lernprozessen der Individualphase mit der Gestaltung der Sozialphase, – Kommunikation zwischen Lehrenden und Studierenden über neue Medien. Aspekte des Lehrens und Lernens wie Unterrichtsgestaltung und individuelle Förderung sowie Rückmeldungen über das Unterrichts- und Schulgeschehen sind wichtige Bereiche von Qualität in der Schule. Schulqualität umfasst weiters Elemente wie Schulklima, Schulmanagement, Außenbeziehungen und Professionalität sowie Personalentwicklung. Die Entwicklung von Schulqualität wird auch durch geeignete Maßnahmen der Selbstevaluation gefördert. 1. Unterrichtsplanung der Lehrerinnen und Lehrer Die Lehrerinnen und Lehrer haben ihre Unterrichtsarbeit in verantwortungsbewusster und eigenständiger Weise auf der Grundlage des Lehrplans und schulautonomer Lehrplanbestimmungen zu planen. Auf die Rechte der Studierenden auf Beteiligung bei der Gestaltung des Unterrichts ist Bedacht zu nehmen (siehe §§ 18 und 55 SchUG-BKV). Die Vorgaben (Lehrziele, Themenbereiche usw.) im Abschnitt „Lehrstoff“ der einzelnen Unterrichtsgegenstände sind verbindlich umzusetzen; dies gilt auch für den Fall schulautonomer Stundenreduktionen. Die zeitliche Gewichtung und die konkrete Umsetzung der Vorgaben (Inhalte und Beispiele) obliegen alleine den Lehrerinnen und Lehrern und ermöglichen somit eine flexible Anwendung. Ebenso sind das allgemeine Bildungsziel und die Bildungs- und Lehraufgabe der einzelnen Unterrichtsgegenstände umzusetzen. Die Unterrichtsplanung umfasst die zeitliche Verteilung sowie die Gewichtung der Ziele und Inhalte. Sie bezieht sich auch auf die Methoden, die zur Bearbeitung der Inhalte und zur Erreichung der Ziele angewendet werden sowie auf die Lehrmittel und Medien, die eingesetzt werden. Die Planung erfolgt in mehreren Schritten, als Semesterplanung sowie als ergänzende mittel- und kurzfristige Planung während des Halbjahres. 2. Schulautonome Lehrplanbestimmungen Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in einem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel und beziehen sich auch auf Lehr-, Lern- und Arbeitsformen sowie auf Unterrichtsorganisation. Die in der Stundentafel vorgesehenen Unterrichtsstunden können auch geblockt abgehalten werden. Bei der Nutzung dieser Freiräume ist von den spezifischen Bedarfs- und Problemsituationen in einzelnen Klassen oder an der gesamten Schule auszugehen. Die Nutzung von Freiräumen im Rahmen der Schulautonomie soll sich nicht in isolierten Einzelmaßnahmen erschöpfen, sondern erfordert ein auch auf die Bedürfnisse der Studierenden ausgerichtetes Gesamtkonzept. Dies ist in einer sachlich fundierten Auseinandersetzung, in die grundsätzlich alle am Schulleben Beteiligten einzubeziehen sind, unter Berücksichtigung der räumlichen und ausstattungsmäßigen Standortbedingungen sowie der personellen Ressourcen sicherzustellen. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen sowie personellen Gegebenheiten der Schule zu beachten. Zur Optimierung der Ausbildung kann die Summe der einzelnen Pflichtgegenstände unter Beachtung des jeweiligen Mindestausmaßes sowie weiters unter Berücksichtigung der Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände (siehe Vierter Teil, Stundentafeln) abgeändert werden. Dabei ist sicher zu stellen, dass die Verteilung der Unterrichtsstunden in Pflichtgegenständen, die als Prüfungsgebiete der Reifeprüfung vorgesehen sind, in aufeinander folgenden Semestern ohne Unterbrechung erfolgt (dies gilt nicht für den Pflichtgegenstand „Psychologie und Philosophie“). In allen Pflichtgegenständen, in denen keine Schularbeiten vorgesehen sind, darf die Verteilung der Unterrichtsstunden auf nicht mehr als drei Semester erfolgen (dies gilt nicht für die Pflichtgegenstände „Informatik“ und „Religion“). Im Zuge schulautonomer Lehrplanbestimmungen darf die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände je Semester 16 nicht unterschreiten und 23 nicht überschreiten. Wird schulautonom das Stundenausmaß für einen bestehenden Unterrichtsgegenstand im Vergleich zur subsidiären Stundentafel um mehr als eine Wochenstunde erhöht, sind jedenfalls die Lehrstoffe und gegebenenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe sowie die Didaktischen Grundsätze entsprechend zu ergänzen. Soweit schulautonom Unterrichtsgegenstände, die in diesem Lehrplan nicht enthalten sind, neu geschaffen werden, müssen die schulautonomen Lehrplanbestimmungen neben den Lehrstoffumschreibungen auch die Bildungs- und Lehraufgaben und die didaktischen Grundsätze enthalten. Bei der Festlegung schulautonomer Lehrplanbestimmungen ist auf Folgendes zu achten: – Abstimmung der inhaltlichen Angebote und der angestrebten Kompetenzen mit den Aufgaben des allgemein bildenden Schulwesens und insbesondere mit dem Bildungsziel der allgemein bildenden höheren Schule für Berufstätige – Sicherstellung eines breit gefächerten Bildungsangebots, das die Vielfalt der Begabungen und Interessen berücksichtigt – Erhaltung der Berechtigungen und Übertrittsmöglichkeiten – Einhaltung der Verfahrensbestimmungen (siehe § 58 SchUG-BKV). 3. Leistungsfeststellung Die Lehrerinnen und Lehrer haben ihr Gesamtkonzept der Rückmeldung und Leistungsfeststellung den Studierenden zu Beginn jedes Semesters in geeigneter Weise bekannt zu geben. Die Festlegung der Anzahl und der Dauer der in den einzelnen Unterrichtsgegenständen durchzuführenden Schularbeiten erfolgt – vorbehaltlich einer Regelung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen – durch die jeweilige Lehrerin oder den jeweiligen Lehrer entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen und den jeweiligen Regelungen im Sechsten Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände). Deutsch Semester Gesamtdauer pro Semester in EH* Anzahl der Schularbeiten pro Semester Dauer pro Schularbeit in EH 1. – 6. 2 – 3 EH 1 – 2 1 – 2 EH 7. 3 – 5 EH 1 – 2 1 – 3 EH eine mit 3 EH 8. 4 EH 1 4 EH * EH = Unterrichtseinheit (45 Minuten) Erste lebende Fremdsprache Semester Gesamtdauer pro Semester in EH* Anzahl der Schularbeiten pro Semester Dauer pro Schularbeit in EH 1. – 4. 2 – 3 EH 1 – 2 1 – 2 EH 5. – 6. 2 – 4 EH 1 – 2 1 – 3 EH 7. 3 – 6 EH 1 – 2 mind. 1 EH, eine mit mind. 3 EH 8. 3 – 4 EH 1 3 – 4 EH * EH = Unterrichtseinheit (45 Minuten) Zweite lebende Fremdsprache Semester Gesamtdauer pro Semester in EH* Anzahl der Schularbeiten pro Semester Dauer pro Schularbeit in EH 1. – 4. 1 – 2 EH 1 – 2 1 – 2 EH 5. – 6. 2 – 4 EH 1 – 2 1 – 2 EH 7. 3 EH 1 3 EH * EH = Unterrichtseinheit (45 Minuten) Mathematik Semester Gesamtdauer pro Semester in EH* Anzahl der Schularbeiten pro Semester Dauer pro Schularbeit in EH 1. – 5. 2 – 3 EH 1 – 2 1 – 2 EH 6. – 7. 2 – 4 EH 1 – 2 2 EH 8. 3 EH 1 3 EH * EH = Unterrichtseinheit (45 Minuten) Latein Semester Gesamtdauer pro Semester in EH* Anzahl der Schularbeiten pro Semester Dauer pro Schularbeit in EH 1. – 5. 1 – 2 EH 1 – 2 1 EH 6. 2 – 4 EH 1 – 2 2 EH 7. 3 EH 1 3 EH * EH = Unterrichtseinheit (45 Minuten) Darstellende Geometrie Semester Gesamtdauer pro Semester in EH* Anzahl der Schularbeiten pro Semester Dauer pro Schularbeit in EH 7 2 EH 1 2 EH 8 3 – 4 EH 1 3 – 4 EH * EH = Unterrichtseinheit (45 Minuten) 4. Gestaltung der Nahtstellen Bei der pädagogischen Gestaltung der Schuleintrittsphase ist zu berücksichtigen, dass bei Studierenden an der allgemein bildenden höheren Schule für Berufstätige der Abschluss der 8. Schulstufe bzw. der letzte Schulbesuch mitunter viele Jahre zurückliegt und das notwendige Vorwissen nicht in vollem Umfang vorausgesetzt werden kann. Aus diesem Grund dient die Anfangsphase des jeweiligen Unterrichts bei Bedarf der Heranführung an die nötigen Grundkenntnisse und es dürfen die Lernanforderungen, die an die Studierenden gestellt werden, nicht zu rasch gesteigert werden. Informationsfeststellungen sollen zunächst vor allem der gezielten individuellen Rückmeldung des Lernfortschritts dienen, die Leistungsfeststellung soll erst nach einer angemessenen Eingewöhnungs- und Einarbeitungsperiode beginnen. 5. Öffnung der Schule Die Schule ist in ein soziales Umfeld eingebettet, zB in die Nachbarschaft, den Stadtteil, die Gemeinde. Durch Öffnung nach außen und nach innen ist dem Rechnung zu tragen, um die darin liegenden Lernchancen zu nutzen. Öffnung nach außen kann durch Unterricht außerhalb der Schule erfolgen sowie durch Ergänzung des Unterrichts in Form von Schulveranstaltungen. Den Grundsätzen der Anschaulichkeit und der Alltagsbezogenheit entsprechend eignen sich Betriebe, öffentliche Einrichtungen, Naturräume usw. als Unterrichts- bzw. Lernorte. Öffnung nach innen bedeutet, Personen aus dem Umfeld der Schule oder auch Studierende der Schule einzubeziehen, die ihre Erfahrungen, ihre Fertigkeiten und ihre Kenntnisse an die Studierenden bzw. Mitstudierenden weitergeben können.

VIERTER TEIL STUNDENTAFELN

a) Pflichtgegenstände 1. Gymnasium für Berufstätige / Realgymnasium für Berufstätige (mit Zweiter lebender Fremdsprache) 1

Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Pflichtgegenstände Summe Lehrverpflichtungsgruppe 2 Religion/Ethik 1a) 8 (III)/III Deutsch mindestens 26 (I) Erste lebende Fremdsprache mindestens 26 (I) Latein / Zweite lebende Fremdsprache 3 4 mindestens 24 (I) Geschichte und Politische Bildung mindestens 8 III Geographie und wirtschaftliche Bildung mindestens 7 (III) Mathematik mindestens 26 (II) Biologie und Umweltbildung mindestens 7 III Chemie mindestens 5 (III) Physik mindestens 8 (III) Psychologie und Philosophie mindestens 5 III Informatik mindestens 2 II Musik 4 mindestens 5 (IVa) Kunst und Gestaltung 4 (IVa) Summe der Pflichtgegenstände 157 schulautonomer Bereich 15 Gesamtsumme 172 Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: Pflichtgegenstände Semester und Wochenstunden Lehrverpflich 1.S. 2.S. 3.S. 4.S. 5.S. 6.S. 7.S. 8.S. Summe tungsgruppe Religion/Ethik 1a) 1 1 1 1 1 1 1 1 8 (III)/III Deutsch 4 3 3 4 3 3 4 4 28 (I) Erste lebende Fremdsprache 3 3 3 3 4 4 4 4 28 (I) Latein / Zweite lebende Fremdsprache 3 4 - 4 3 4 3 4 4 4 26 (I) Geschichte und Politische Bildung - 4 5 - - - - - 9 III Geographie und wirtschaftliche Bildung 4 4 - - - - - - 8 (III) Mathematik 4 3 3 3 3 4 4 4 28 (II) Biologie und Umweltbildung - - 4 4 - - - - 8 III Chemie - - - 3 3 - - - 6 (III) Physik - - - - 5 4 - - 9 (III) Psychologie und Philosophie 2 - - - - 2 2 - 6 III Informatik 2 - - - - - - - 2 II Musik 4 - - - - - - 3 3 (IVa) Kunst und Gestaltung 4 - - - - - - 3 - 3 (IVa) Summe der Pflichtgegenstände 20 22 22 22 22 22 22 20 172

2. Realgymnasium für Berufstätige 1

Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Pflichtgegenstände Summe Lehrverpflichtungsgruppe 2 Religion/Ethik 1a) 8 (III)/III Deutsch mindestens 26 (I) Erste lebende Fremdsprache mindestens 26 (I) Latein/Zweite lebende Fremdsprache 6) mindestens 16 (I) Geschichte und Politische Bildung mindestens 8 III Geographie und wirtschaftliche Bildung mindestens 7 (III) Mathematik 4 mindestens 29 (II) Darstellende Geometrie 4 mindestens 8 (II) Biologie und Umweltbildung mindestens 7 III Chemie mindestens 5 (III) Physik mindestens 8 (III) Psychologie und Philosophie mindestens 5 III Informatik mindestens 2 II Musik 5 mindestens 2 (IVa) Kunst und Gestaltung 5 (IVa) Summe der Pflichtgegenstände 157 schulautonomer Bereich 15 Gesamtsumme 172 Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: Pflichtgegenstände Semester und Wochenstunden Lehrverpflich 1.S. 2.S. 3.S. 4.S. 5.S. 6.S. 7.S. 8.S. Summe tungsgruppe Religion/Ethik 1a) 1 1 1 1 1 1 1 1 8 (III)/III Deutsch 4 3 3 4 3 3 4 4 28 (I) Erste lebende Fremdsprache 3 3 3 3 4 4 4 4 28 (I) Latein / Zweite lebende Fremdsprache 6) - 4 3 4 3 4 - - 18 (I) Geschichte und Politische Bildung - 4 5 - - - - - 9 III Geographie und wirtschaftliche Bildung 4 4 - - - - - - 8 (III) Mathematik 4 4 3 3 3 3 4 6 5 31 (II) Darstellende Geometrie 4 - - - - - - 5 4 9 (II) Biologie und Umweltbildung - - 4 4 - - - - 8 III Chemie - - - 3 3 - - - 6 (III) Physik - - - - 5 4 - - 9 (III) Psychologie und Philosophie 2 - - - - 2 2 - 6 III Informatik 2 - - - - - - - 2 II Musik 5 - - - - - - 2 2 (IVa) Kunst und Gestaltung 5 (IVa) Summe der Pflichtgegenstände 20 22 22 22 22 22 22 20 172

3. Wirtschaftskundliches Realgymnasium für Berufstätige 1

Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Pflichtgegenstände Summe Lehrverpflichtungsgruppe 2 Religion/Ethik 1a) 8 (III)/III Deutsch mindestens 26 (I) Erste lebende Fremdsprache mindestens 26 (I) Latein/Zweite lebende Fremdsprache 6) mindestens 16 (I) Geschichte und Politische Bildung mindestens 8 III Geographie und wirtschaftliche Bildung mindestens 7 (III) Mathematik mindestens 26 (II) Biologie und Umweltbildung mindestens 7 III Chemie mindestens 5 (III) Physik mindestens 8 (III) Psychologie und Philosophie mindestens 5 III Informatik 4 mindestens 8 II Musik 5 mindestens 2 (IVa) Kunst und Gestaltung 5 (IVa) Ökonomie 4 mindestens 5 III Summe der Pflichtgegenstände 157 schulautonomer Bereich 15 Gesamtsumme 172 Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: Pflichtgegenstände Semester und Wochenstunden Lehrverpflich 1.S. 2.S. 3.S. 4.S. 5.S. 6.S. 7.S. 8.S. Summe tungsgruppe Religion/Ethik 1a) 1 1 1 1 1 1 1 1 8 (III)/III Deutsch 4 3 3 4 3 3 4 4 28 (I) Erste lebende Fremdsprache 3 3 3 3 4 4 4 4 28 (I) Latein / Zweite lebende Fremdsprache 6) - 4 3 4 3 4 - - 18 (I) Geschichte und Politische Bildung - 4 5 - - - - - 9 III Geographie und wirtschaftliche Bildung 4 4 - - - - - - 8 (III) Mathematik 4 3 3 3 3 4 4 4 28 (II) Biologie und Umweltbildung - - 4 4 - - - - 8 III Chemie - - - 3 3 - - - 6 (III) Physik - - - - 5 4 - - 9 (III) Psychologie und Philosophie 2 - - - - 2 2 - 6 III Informatik 4 2 - - - - - 3 3 8 II Musik 5 - - - - - - 2 2 (IVa) Kunst und Gestaltung 5 (IVa) Ökonomie 4 - - - - - - 4 2 6 III Summe der Pflichtgegenstände 20 22 22 22 22 22 22 20 172 ______________________ 1 Diese Stundentafel gilt auch für den Fernunterricht. Wird der Unterricht als Fernunterricht gestaltet, so ist das Verhältnis von Sozialphase und Individualphase so einzurichten, dass die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase nicht übertreffen. 1a) Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar. 2 Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil. 3 Am Gymnasium für Berufstätige nur Latein. Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Latein kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache II (Fortgeschrittene) geführt werden. 4 Typenbildender Pflichtgegenstand. 5 Alternative Pflichtgegenstände. 6 Als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Latein kann der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder der Pflichtgegenstand Österreichische Gebärdensprache II (Fortgeschrittene) geführt werden.

b) FREIGEGENSTÄNDE

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen: Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Ausmaß der Wochenstunden geändert werden und es dürfen in Übereinstimmung mit dem allgemeinen Bildungsziel zusätzliche Freigegenstände zur Ergänzung, Vertiefung oder Erweiterung im Hinblick auf die besonderen Interessen und Begabungen der Studierenden vorgesehen werden. Das Angebot soll möglichst vielfältig sein. Es ist sowohl die semesterweise als auch eine kürzere, auf aktuelle Anlässe reagierende, kursmäßige, sowie geblockte Führung möglich. 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen: Freigegenstände Summe Wochenstunden Lehrverpflichtungsgruppe Lebende Fremdsprache 6-18 (I) Latein 6-18 (I) Griechisch 6-18 (I) Darstellende Geometrie 6-8 (II) Informatik 2-8 II Muttersprachlicher Unterricht 2-12 II Lern-, Präsentations- und Kommunikationstechniken 1-2 (III) Informatik: E-Learning Repetitorium 1-2 II Bewegung und Sport 1-18 (IVa)

c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie lit. b (Freigegenstände).

d) FÖRDERUNTERRICHT

Kann in allen Pflichtgegenständen angeboten werden. Siehe den Abschnitt „Förderunterricht“ im Zweiten Teil.

FÜNFTER TEIL LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Wie Anlage A unter sinngemäßer Anwendung.

SECHSTER TEIL LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

ETHIK Bildungs- und Lehraufgabe Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab. Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten. In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren. Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile. Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie. Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück. Zentrale fachliche Konzepte Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie. Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt. Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive: Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft. Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen. Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive: Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert. Didaktische Grundsätze Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden: Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen. Diskursorientierung Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen. Diversitätsgebot Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind. Fachdidaktische Aufbereitung Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen. Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann. Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden. Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden. Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen Die Schülerinnen und Schüler können – Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und – sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen. Analysieren und Reflektieren Die Schülerinnen und Schüler können – ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und – Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren. Argumentieren und Urteilen Die Schülerinnen und Schüler können – moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und – Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen. Interagieren und Sich-Mitteilen Die Schülerinnen und Schüler können – eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und – Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen. Handlungsoptionen entwickeln Die Schülerinnen und Schüler können – durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und – die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen. 1. Semester – Kompetenzmodul 1 Grundlagen: Philosophische Ethik und Menschenrechte Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung; Grundrechte, Soziale Beziehungen Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft; Autoritäten und Vorbilder Glück Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung 2. Semester – Kompetenzmodul 2 Sucht und Selbstverantwortung Suchtprävention, Abhängigkeit, die Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft Natur und Mensch Umweltmodelle, globale und lokale Umweltthemen, Nachhaltigkeit, Klima Religion und Weltanschauung Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich; Religion und Staat 3. Semester – Kompetenzmodul 3 Prinzipien normativer Ethik Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit Medien und Kommunikation Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation Umgang mit Tieren moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz 4. Semester – Kompetenzmodul 4 Judentum, Christentum, Islam Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien Liebe, Sexualität, Beginn des Lebens Sex und Gender; moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität; Reproduktion Konflikte und Konfliktbewältigung Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz 5. Semester – Kompetenzmodul 5 Grundkonzepte der Ethik Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten Entwicklung und aktuelle Situation; Umgang mit dem Fremden, Diversität und Transkulturalität Krankheit und Gesundheit, Ende des Lebens ärztliches und pflegerisches Berufsethos, Umgang mit Alter, Sterben und Tod 6. Semester – Kompetenzmodul 6 Identität und Moralentwicklung Konzepte der Identität, Theorien der Moralentwicklung Wirtschaft und Konsum Markt und Moral, Unternehmensethik, Konsumverhalten Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien 7. Semester – Kompetenzmodul 7 Positionen und Begriffe der Ethik Diskursethik, ethischer Relativismus, Verantwortungs- und Gesinnungsethik Krieg und Frieden Ursachen von Krieg und Terrorismus, Theorien des gerechten Krieges, Friedenssicherung, Völkerrecht Moral und Recht Naturrecht und Positives Recht, ethische Dimensionen des Strafrechts, Recht auf Widerstand, Zivilcourage 8. Semester – Kompetenzmodul 8 Religions- und Moralkritik, Humanismus Atheismus, Agnostizismus, kritische Religiosität; Esoterik und neue religiöse Bewegungen; säkulare Gesellschaft, humanistische Lebensgestaltung Technik und Wissenschaft Verantwortung der Wissenschaften, Technikfolgenabschätzung und -bewertung, Trans- und Posthumanismus

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 8. Semester): Der Deutschunterricht hat die Aufgabe, die Kommunikations-, Handlungs- und Reflexionsfähigkeit sowie die ästhetische Kompetenz der Studierenden durch Lernen mit und über Sprache in einer mehrsprachigen Gesellschaft zu fördern. Im Besonderen sollen die Studierenden – befähigt werden, mit Sprache Erfahrungen und Gedanken auszutauschen, Beziehungen zu gestalten und Interessen wahrzunehmen, – befähigt werden, sich zwischen sprachlichen Normen und Abweichungen zu orientieren und sich der Sprache als Erkenntnismittel zu bedienen sowie sprachliche Gestaltungsmittel kreativ einzusetzen, – Einblicke in Struktur, Funktion und Geschichte der deutschen Sprache gewinnen sowie Sprachreflexion, Sprachkritik und ein Bewusstsein von der Vielfalt der Sprachen entwickeln – befähigt werden, Informationen alleine oder in Teamarbeit zu finden, aufzunehmen, zu verarbeiten und zu vermitteln, – befähigt werden, Ausdrucksformen von Texten, Medien, Medientexten und deren Wirkung zu verstehen, – befähigt werden, schriftlich und mündlich sowie in Form medialer Präsentation Texte zu produzieren, die den sprachlichen Standards und den situativen Anforderungen entsprechen, – einen Überblick über die deutschsprachige Literatur im Kontext der Weltliteratur gewinnen, – befähigt werden, literarisch-ästhetische Botschaften kognitiv zu verstehen und emotional aufzunehmen. Der Deutschunterricht ist mit den anderen Unterrichtsgegenständen verknüpft zu sehen. Er soll die sprachlichen Mittel sichern und erweitern, damit die Studierenden sich über Sachthemen, über Beziehungen und über Sprache angemessen verständigen können. Er hat Methoden und Kompetenzen wissenschaftlichen Arbeitens zu vermitteln. Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule Textkompetenz und Medienkompetenz fördern die selbstständige aktive und kritische Aneignung des Wissens. Mündliche Kompetenz fördert die Sicherung einer differenzierten Dialog- und Kooperationsfähigkeit sowie Sozialkompetenz. Mittels ästhetischer Texte werden Orientierungswissen und Rezeptionsfähigkeiten ausgebildet, die zur Selbstfindung beitragen. Literatur ist ein wesentliches Medium des kollektiven Gedächtnisses, in dem elementare gesellschaftskonstituierende Ideen wie die der Humanität verankert sind. Beiträge zu den Bildungsbereichen Sprache und Kommunikation Der Deutschunterricht trägt im Umgang mit Sprache als Medium, als Untersuchungsgegenstand und als ästhetisches Gestaltungsmittel zur Erreichung aller Ziele dieses Bildungsbereiches bei. Mensch und Gesellschaft Der Deutschunterricht trägt mittels Ausbildung von Kommunikationskompetenz zur Friedenserziehung und zu den Grundwerten einer pluralistischen und den Menschenrechten verpflichteten demokratischen Gesellschaft bei. Der Umgang mit ästhetischen Texten schafft Annäherungsmöglichkeiten an das Fremde in der eigenen Gesellschaft und an andere Kulturen. Er bietet Wege, sich mit Sinnfragen der eigenen Existenz auseinanderzusetzen. Die Identifizierung des eigenen Sprechens und damit die Reflexion der eigenen Rolle und Identität schaffen auch Platz für die Akzeptanz und das Verstehen anderen Sprechens und sind tragende Elemente für den Umgang mit Sprachvarietäten und Mehrsprachigkeit. Durch Vermittlung fachlicher Inhalte und Methoden sowie durch den Bezug zur Lebenswelt leistet der Deutschunterricht einen wesentlichen Beitrag zum Erwerb von Grundfertigkeiten für Studium und Beruf. Natur und Technik Sprache und Literatur können selbst als Techniken zur Beherrschung der Natur und Regelung gesellschaftlicher Beziehungen verstanden werden. Zugleich dienen sie der Reflexion der Rolle des Individuums in der Gesellschaft. Medienkompetenz fördert die Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Auswirkungen technischer Kommunikationsmittel. Kreativität und Gestaltung Durch kreativen Umgang mit Sprache, kreative und produktive Schreibaufgaben, szenische Gestaltung und Eigenproduktion ästhetischer Texte trägt der Deutschunterricht zur Erreichung aller Ziele dieses Bildungsbereiches bei. Gesundheit und Bewegung Sprachliche und mediale Bildung eröffnen eine bewusstere Wahrnehmung der Diskurse um die gesundheitlichen Auswirkungen von Freizeitgesellschaft, Gesundheitsindustrie, Spitzen- und Breitensport sowie die bewusstere Wahrnehmung von gesundheitlichen Interessen im privaten und beruflichen Leben. Didaktische Grundsätze (1. bis 8. Semester): Die vielfältigen Aufgaben von Sprache legen für den Deutschunterricht sinnvolle Handlungszusammenhänge nahe. Damit fordern sie zum fächerverbindenden und fächerübergreifenden Arbeiten und zum Lernen an Themen heraus, die für die Einzelnen sowie für die Gesellschaft bedeutsam sind und Bedürfnisse der Studierenden einbeziehen. Die folgenden sechs Bereiche sind in vielfältiger Weise miteinander zu verflechten. Mündliche Kompetenz ist eine grundlegende Voraussetzung und ein Ziel jeder Bildung. Über Gesprächserziehung sind die Entwicklung der Persönlichkeit und die Sprachhandlungskompetenz im privaten und im öffentlichen Bereich zu fördern. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, die Studierenden in die unterschiedlichen Bedingungen und Prozesse mündlicher Kommunikation Einblick gewinnen und situations-, personen- und sachgerecht agieren sowie die Möglichkeiten verschiedener Gesprächs-und Redeformen ausloten zu lassen. Dabei sind neben der Mündlichkeit in der persönlichen Kommunikation auch deren mediale Vermittlungsformen zu berücksichtigen. Schriftliche Kompetenz ist ein wesentlicher Faktor für die Persönlichkeitsbildung und Voraussetzung für wissenschaftliches Arbeiten, berufliche Tätigkeit und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Sie umfasst die Beschäftigung mit Schreiben für sich, Schreiben als Instrument des Lernens und mit Schreiben für andere. Die Lehrerinnen und Lehrer haben die Schreibprozesse der Studierenden zu begleiten. Schreibmotivation und Freude am Schreiben sind zu fördern. Studierende sollen lernen, Verantwortung für ihren eigenen Schreibprozess in allen seinen Phasen zu übernehmen – vom Schreibvorhaben bis zum endredigierten Text. Die Auswahl der Textsorten hat sich weitgehend an der außerschulischen Wirklichkeit, darunter auch an literarischen Vorbildern zu orientieren. Vor allem hat der Schreibunterricht textsortenübergreifend Schreibhaltungen auszubilden. Die Auswahl der Textsorten hat sich weiters an der schulischen Wirklichkeit zu orientieren (Stundenanzahl, Vorkenntnisse, Leistungsniveau der Studierenden). Rechtschreibsicherheit ist anzustreben. Individuelle Rechtschreibschwächen sind durch regelmäßige Übungen abzubauen. Einblicke in den Wandel der Schreibnormen sind zu geben. Wörterbücher und andere Hilfsmittel – auch in elektronischer Form – sind in allen Schreibsituationen zu verwenden, auch bei Schularbeiten und anderen Formen der schriftlichen Leistungsfeststellung. Ihr Einsatz bei Diktaten ist nach Maßgabe der Aufgabenstellung abzuwägen. An Textkompetenz werden unter den Bedingungen multimedialer Kommunikation höhere und differenziertere Anforderungen gestellt. Texte sind heute selbst zunehmend multimediale Produkte, die eine synästhetische Rezeption erfordern. Textrezeption bzw. Lesen wird verstanden als Interaktion zwischen den Sinnangeboten des Textes und dem Weltwissen und Textwissen der Leserinnen und Leser. Dabei ist eine aktive Auseinandersetzung mit Texten – sowohl emotional als auch argumentativ – zu ermöglichen. Der analytische Zugang zu Texten soll die Einsicht in die textkonstituierenden Mittel und in die Entstehungsbedingungen von Texten ermöglichen und so die Funktion der Sprache und anderer semiotischer Systeme als Vermittlerin von Wirklichkeiten offen legen. Auf dieser Basis soll die Vielfalt der Deutungsmöglichkeiten von Texten erkannt und genützt werden. Die Ausbildung dieser Fähigkeiten ist für alle Arten von Texten anzustreben, wobei künstlerisch-literarischen Texten eine besondere Bedeutung zukommt. Literarische Bildung hat den Studierenden möglichst vielfältige rezeptive, analytische, produktive und kreative Zugänge zu ästhetischen Texten aller Medienformate und unterschiedlicher Kulturen zu bieten. Die Studierenden sollen zur Freude am Lesen geführt werden und dabei lernen, mit Texten emotional, kognitiv und produktiv-handelnd umzugehen, eine eigenständige Interpretation und ästhetisches und kritisches Urteilsvermögen zu entwickeln und unterschiedliche Rezeptionshaltungen zu reflektieren. Die Analyse von Besonderheiten ästhetischer Texte und ihrer Entstehungsbedingungen sowie die Einordnung von Texten in den kulturellen und historischen Kontext sind anzustreben. Auszuwählen sind Texte, die repräsentativ für ihre Epoche sind, Bezüge zur Gegenwart aufweisen und das Interesse der Studierenden erwecken. Die Komplexität der Texte und die Intensität ihrer Auslotung sind der pädagogischen Situation anzupassen. Der Schwerpunkt ist auf die Begegnung mit deutschsprachiger unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Literatur zu legen. Mediale Bildung im Deutschunterricht umfasst die Beschäftigung mit allen Arten von Medien, vor allem unter dem Gesichtspunkt der sprachlichen Bildung. Dabei ist sowohl die zentrale Bedeutung der audiovisuellen Medien für die Unterhaltung, Information und die Identitätsfindung des Menschen zu berücksichtigen wie auch die zunehmende Bedeutung der neuen Medien für alle gesellschaftlichen Bereiche und auch die neue Rolle der Printmedien im medialen Gesamtkontext zu beleuchten. Der Deutschunterricht hat Mediennutzungskompetenz zu vermitteln, d.h. die Fähigkeit, sich der Medien zielgerichtet und funktional zu bedienen, wie auch Medienkulturkompetenz, also die Fähigkeit, sich in einer von Medientechnologie stark geprägten Kultur zu orientieren. Sprachreflexion ist das Nachdenken über den Bau, die Funktionsweise und die Verwendungsbedingungen von Sprache in synchroner und diachroner Hinsicht. Sie ist einerseits als ein integrales Prinzip aller Bereiche des Deutschunterrichts zu behandeln, andererseits als ein eigenes Arbeitsfeld. Grammatikwissen (Phonologie, Morphologie, Syntax, Semantik, Textgrammatik, Pragmatik usw.) ist ein eigenes Bildungsziel, soll den schriftlichen und mündlichen Texterstellungsprozess und die Textkompetenz sowie die Orientierung in den Systemen anderer Sprachen fördern und zur kritischen Analyse von sprachlichen Erscheinungen befähigen. Auszugehen ist von Themen aus der Realität der Studierenden. Situationen der Sprachaufmerksamkeit sind zu nützen, um mit Wissen über Sprache eigene und andere sprachliche Handlungen besser verstehen und einordnen zu können und mit Sprachvarietäten und Mehrsprachigkeit umgehen zu können. In weiterer Folge sind öffentliche Diskussionen (feministische Sprachkritik, politisch korrekte Sprache, Normenkritik, Sprachwandel, politische Kritik in Form der Sprachkritik) in die Unterrichtsarbeit aufzunehmen. Sprachreflexion ist aber auch als Basis für Textinterpretation zu verstehen und als solche Bestandteil literarischer Bildung. Sprachreflexion ist ein wichtiger Kompetenzbereich, er soll allerdings im Allgemeinen nicht isoliert, sondern in die übrigen Kompetenzbereiche integriert unterrichtet werden. Im Sinne dieser Integration wurden sprachreflektorische Kompetenzen in dieser Lehrplandarstellung in die übrigen Kompetenzbereiche aufgenommen und mit dem Vermerk „(SR)“ versehen. Zur Sicherung des Unterrichtsertrages bieten sich Einzel-, Team- und Gruppenarbeiten, Projektarbeiten und regelmäßige Hausübungen an. Schularbeiten können, wenn es die räumliche und technische Ausstattung erlaubt und die Studierenden damit vertraut sind, auch elektronisch verfasst werden. Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des dritten Teiles zu entnehmen. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 1. Semester – Kompetenzmodul 1 Mündliche Kompetenz Hörverständnis: monologischen und dialogischen Redebeiträgen folgen und dabei Inhalts- und Beziehungsebene unterscheiden können Sprechsituationen und Sprechanlässe: an verschiedenen Kommunikationssituationen teilnehmen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; Mittel der Gedächtnisunterstützung anwenden; Präsentationsformen kennenlernen und anwenden Kommunikatives Verhalten: Grundbegriffe der Kommunikation kennenlernen; Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten; Rollen innerhalb verschiedener Kommunikationsprozesse erkennen und anwenden; Anlass und Intention beachten Schriftliche Kompetenz Schreibhaltungen und Textsorten : unterschiedliche Schreibhaltungen entwickeln; vorzugsweise Exzerpt, Zusammenfassung bzw. Inhaltsangabe; Grundbegriffe der Analyse von Sachtexten und literarischen Texten kennenlernen Schreiben für sich: durch kreatives Schreiben die eigene Identität entwickeln; Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Textsorten verfassen, auch über Wege der digitalen Medien Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten Schreibprozess – Planen: verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau erarbeiten; Zeit einteilen – Formulieren: ein der Kommunikationssituation entsprechendes Format wählen und angemessene Sprach- und Schreibnormen einhalten – Überarbeiten: eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen Rechtschreiben: eigene Rechtschreibkenntnisse erweitern Grammatik : Wortgrammatik Textkompetenz Informationen entnehmen/Textinhalt erfassen: lineare und nichtlineare Texte in unterschiedlichen Medien zu verschiedenen Themen finden und sie allgemeinen Problembereichen zuordnen; verschiedene Techniken der Texterfassung beherrschen, Merkmale von Textsorten erkennen; Techniken der raschen und zielgerichteten Informationsentnahme anwenden Texte interpretieren/Textsinn verstehen: äußere und innere Gliederung eines Textes erkennen und den gedanklichen Aufbau erfassen; Informationen themenorientiert entnehmen und verknüpfen Texte reflektieren und bewerten: den Text mit dem eigenen Wissens- und Erfahrungssystem verknüpfen; wichtige und unwichtige Informationen unterscheiden Literarische Bildung Texte und Kontexte: persönliche Zugänge zu ästhetischen Texten finden und eigene Leseinteressen artikulieren; ästhetische Texte, insbesondere aus der Antike, im historischen und kulturellen Kontext erfassen, Bezüge zur Gegenwart herstellen Werkpoetik: Kennzeichen ästhetischer Texte kennenlernen; Merkmale von epischen Textarten feststellen und als Mittel der Textintention verstehen; Ort, Figuren, Geschehen, Zeit als literarische Grundelemente benennen; Erzählerin bzw. Erzähler in ihrer Funktion erfassen Rezeption und Interpretation: den Leseprozess auf dem Hintergrund subjektiven Erlebens reflektieren; Inhalte ästhetischer Texte wiedergeben Mediale Bildung Mediennutzungskompetenz: Wissen aus Medien erfassen; relevante Informationen aus verschiedenen Medienformaten entnehmen; Fertigkeiten des Informationslesens in den digitalen Medien anwenden können: Querlesen, Parallellesen, Hypertextlesen Medienkulturkompetenz: unterschiedliche Medienproduktionsformen (Buch und andere Printmedien, digitale Medien) kennen und in ihrer Funktion und Wirkung unterscheiden 2. Semester – Kompetenzmodul 2 Mündliche Kompetenz Hörverständnis: monologischen und dialogischen Redebeiträgen folgen und dabei Inhalts- und Beziehungsebene unterscheiden können Sprechsituationen und Sprechanlässe: an verschiedenen Kommunikationssituationen teilnehmen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; Mittel der Gedächtnisunterstützung anwenden; Präsentationsformen kennenlernen und anwenden Kommunikatives Verhalten: Grundbegriffe der Kommunikation kennenlernen; Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten; Rollen innerhalb verschiedener Kommunikationsprozesse erkennen und anwenden; Anlass und Intention beachten Schriftliche Kompetenz Schreibhaltungen und Textsorten : unterschiedliche Schreibhaltungen entwickeln; Textsorten aus dem privaten, öffentlichen, journalistischen Leben verfassen und eine argumentative Textsorte wie zB Leserbrief; Grundbegriffe der Analyse von Sachtexten und literarischen Texten erweitern Schreiben für sich: durch kreatives Schreiben die eigene Identität entwickeln; Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Textsorten verfassen, auch über Wege der digitalen Medien Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten Schreibprozess – Planen: verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau erarbeiten; Zeit einteilen – Formulieren: ein der Kommunikationssituation entsprechendes Format wählen und angemessene Sprach- und Schreibnormen einhalten – Überarbeiten: eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen Rechtschreiben: eigene Rechtschreibkenntnisse erweitern Grammatik : Satzgrammatik Textkompetenz Informationen entnehmen/Textinhalt erfassen: lineare und nichtlineare Texte in unterschiedlichen Medien zu verschiedenen Themen finden und sie allgemeinen Problembereichen zuordnen; verschiedene Techniken der Texterfassung beherrschen, Merkmale von Textsorten erkennen; Techniken der raschen und zielgerichteten Informationsentnahme anwenden Texte interpretieren/Textsinn verstehen: äußere und innere Gliederung eines Textes erkennen und den gedanklichen Aufbau erfassen; Informationen themenorientiert entnehmen und verknüpfen Texte reflektieren und bewerten: den Text mit dem eigenen Wissens- und Erfahrungssystem verknüpfen; wichtige und unwichtige Informationen unterscheiden Literarische Bildung Texte und Kontexte: persönliche Zugänge zu ästhetischen Texten finden und eigene Leseinteressen artikulieren; ästhetische Texte im historischen und kulturellen Kontext erfassen, Bezüge zur Gegenwart herstellen Werkpoetik: Kennzeichen ästhetischer Texte kennenlernen; Merkmale von dramatischen und lyrischen Textarten feststellen und als Mittel der Textintention verstehen; Ort, Figuren, Geschehen, Zeit als literarische Grundelemente benennen; das lyrische Ich in seiner Funktion erfassen; grundlegende filmsprachliche Mittel erfassen Rezeption und Interpretation: den Leseprozess auf dem Hintergrund subjektiven Erlebens reflektieren; Inhalte ästhetischer Texte wiedergeben Mediale Bildung Mediennutzungskompetenz: Wissen aus Medien erfassen; relevante Informationen aus verschiedenen Medienformaten entnehmen; Fertigkeiten des Informationslesens in den digitalen Medien anwenden können: Querlesen, Parallellesen, Hypertextlesen Medienkulturkompetenz: unterschiedliche Medienproduktionsformen (Film, Fernsehen, Video, Rundfunk, digitale Medien) kennen und in ihrer Funktion und Wirkung unterscheiden; journalistische Textsorten im Überblick kennenlernen 3. Semester – Kompetenzmodul 3 Mündliche Kompetenz Hörverständnis: Gesprächen folgen; öffentlichen Sprachgebrauch analysieren und kritisch kommentieren (SR) Sprechsituationen und Sprechanlässe: in verschiedenen Kommunikationssituationen vorbereitet sprechen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; verantwortungsbewussten Umgang mit eigenen sprachlichen Äußerungen erlernen (SR); Einfachheit, Gliederung, Prägnanz und anregende Zusätze beachten; Rollen innerhalb des Kommunikationsprozesses erkennen und beschreiben; sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren (SR) Kommunikatives Verhalten: Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten: Redeumgebung erkennen; die sprachliche Herkunft von Gesprächsteilnehmern und Gesprächsteilnehmerinnen und deren unterschiedliche kulturelle Kontexte beachten Schriftliche Kompetenz Schreibhaltungen und Textsorten: verschiedene Schreibhaltungen beherrschen; Textsorten aus dem öffentlichen und journalistischen Leben verfassen, vorzugsweise eine argumentative Textsorte wie lineare oder dialektische Erörterung sowie Empfehlung. Schreiben für sich: Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Texte verfassen, auch über Wege der digitalen Medien Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten; Texte auf die eigene Schreibabsicht hin ausrichten; rhetorische Mittel verwenden Schreibprozess – Planen: verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau erarbeiten – Formulieren: ein dem Text entsprechendes, der Schreibabsicht angemessenes Format wählen und Sprach- und Schreibnormen einhalten – Überarbeiten: eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung; Textsorte, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen Rechtschreiben: eigene Rechtschreibkenntnisse erweitern Textkompetenz Informationen entnehmen/Textinhalt erfassen: verschiedene Standpunkte zu einem Thema erkennen; Bezüge zwischen Texten, auch medienübergreifend, herstellen Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Mittel und Wirkungen schriftlicher Texte und verschiedener Text-Bild-Kombinationen vergleichen Texte reflektieren und bewerten: die Beziehung von Sprache und außersprachlicher Wirklichkeit als Problem erkennen (SR); Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen nachvollziehen (SR) Literarische Bildung Texte und Kontexte: ästhetische Texte, insbesondere aus dem Mittelalter, dem Humanismus und der Reformation, im historischen und kulturellen Kontext erfassen, Bezüge zur Gegenwart herstellen; historische Sprachentwicklung kennen (SR); Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel verstehen (SR) Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen erkennen; sprachliche Verfahren in ästhetischen Texten aufzeigen; sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren (SR); Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben (SR) Rezeption und Interpretation: Textbeschreibung und Kontexte als Basis für Interpretationsversuche nutzen; Besonderheiten literarischer Sprache und ihre Verbindung zur Alltagssprache der jeweiligen Zeit erkennen (SR); sprachliche Besonderheiten ästhetischer Texte im Unterschied zu nicht-literarischen Texten (zB Werbung) analysieren können (SR) Mediale Bildung Mediennutzungskompetenz: neue Medienformate rezeptiv und produktiv nützen; Informationen aus komplexen Datenmengen sichten, beurteilen und auswählen Medienkulturkompetenz: Grundkenntnisse über die Entwicklung der Medien erwerben; sprachliche und mediale Kommunikationsmittel verantwortungsbewusst einsetzen 4. Semester – Kompetenzmodul 4 Mündliche Kompetenz Hörverständnis: Gesprächen folgen und in sie situationsangepasst eingreifen Sprechsituationen und Sprechanlässe: in verschiedenen Kommunikationssituationen unvorbereitet sprechen; auf die Angemessenheit des sprachlichen Ausdrucks achten; Einfachheit, Gliederung, Prägnanz und anregende Zusätze beachten; Rollen innerhalb des Kommunikationsprozesses bewusst einnehmen; sprachliche Strategien in der persönlichen Kommunikation reflektieren (SR); verantwortungsbewussten Umgang mit eigenen sprachlichen Äußerungen erlernen (SR) Kommunikatives Verhalten: sich mit Mehrsprachigkeit auseinandersetzen (SR); Faktoren kommunikativer Prozesse verstehen und aktiv mitgestalten: Thema und Inhalt eines Gespräches festlegen und erfassen, symmetrische und asymmetrische Gesprächssituationen erfassen Schriftliche Kompetenz Schreibhaltungen und Textsorten: verschiedene Schreibhaltungen beherrschen; Textsorten aus dem privaten, öffentlichen Leben verfassen, vorzugsweise offener Brief und Kommentar Schreiben für sich: durch kreatives Schreiben die eigene Identität entwickeln; Schreiben als Instrument der Wissensaneignung einsetzen; lernprozessunterstützende Texte verfassen, auch über Interaktionswege der digitalen Medien Schreiben für andere: unterschiedliche situative Kontexte beachten: Voraussetzungen und Erwartungen von Leserinnen und Lesern berücksichtigen, um verständlich zu schreiben, um zu überzeugen und zu unterhalten; Texte auf die eigene Schreibabsicht hin ausrichten; rhetorische Mittel verwenden Schreibprozess – Planen: verschiedene Techniken der Ideensammlung kennen und gezielt anwenden; Textaufbau erarbeiten – Formulieren: ein dem Text entsprechendes, der Schreibabsicht angemessenes Format wählen und Sprach- und Schreibnormen einhalten – Überarbeiten: eigene Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen Rechtschreiben: eigene Rechtschreibkenntnisse erweitern Textkompetenz Texte interpretieren/Textsinn verstehen: sprachliche Besonderheiten nicht-literarischer Texte im Unterschied zu ästhetischen Texten erfassen und nachvollziehbar beschreiben können (SR); Intention sowie sach- und medienspezifische, sprachliche, visuelle und auditive Mittel und deren Wirkung erkennen; die syntaktische, semantische und pragmatische Dimension von sprachlichen Zeichen erfassen (SR) Texte reflektieren und bewerten: sprachliche Strategien in der Kommunikation reflektieren (SR); subjektive Bedingungen der Textrezeption reflektieren; fremde Weltsichten und Denkmodelle erfassen und empathisch aufnehmen und einer kritischen Betrachtung unterziehen; eigenes Leseinteresse artikulieren und begründen Literarische Bildung Texte und Kontexte: ästhetische Texte, insbesondere des Barock, der Aufklärung und des Sturm und Drang, im historischen und kulturellen Kontext erfassen, Bezüge zur Gegenwart herstellen; historische Sprachentwicklung: Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel erkennen (SR); Kennzeichen ästhetischer Texte erarbeiten können; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen (SR) Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen erkennen Rezeption und Interpretation: Textbeschreibung und Textanalyse in kultureller und sprachlicher Hinsicht als Basis für Interpretationen nutzen können; Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben (SR) Mediale Bildung Mediennutzungskompetenz: Informationen aus komplexen Datenmengen strukturieren; Informationsquellen überprüfen und kritisch einsetzen Medienkulturkompetenz: Einblicke in den Literaturmarkt gewinnen 5. Semester – Kompetenzmodul 5 Mündliche Kompetenz Hörverständnis: medial vermittelter mündlicher Kommunikation folgen: das Wesentliche erfassen, aktiv zuhören Sprechsituationen und Sprechanlässe: in freien und formalisierten Situationen vorbereitet und spontan sprechen; nichtsprachliche Mittel und Techniken des Sprechens erkennen und nützen; Mittel der Rhetorik erkennen und einsetzen Schriftliche Kompetenz Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen weiterentwickeln; Textsorten aus dem beruflichen und wissenschaftlichen Leben verfassen, vorzugsweise Meinungsrede, Textanalyse sowie textbezogene Erörterung (zB Sachtext, Impulsbild, Grafik). Schreiben für sich: poetisches Schreiben in engem Zusammenhang mit Lesen von und Umgang mit literarischen Texten erproben; Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; Lernprozesse dokumentieren; Verantwortung für den eigenen Lernprozess mit Hilfe geeigneter Schreibformen (zB Mitschrift, Portfolio, Internetdossier) übernehmen Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen; zu sprachkritischen Diskursen (zB feministische Sprachkritik, politisch korrekte Sprache) Stellung nehmen (SR) Schreibprozess – Planen: Gedanken strukturieren – Formulieren: Sprachebene und Ausdruck an der Situation, an den Adressatinnen und Adressaten, am Thema, an Schreibhaltung und Textsorte und an Sprach- und Schreibnormen orientieren – Überarbeiten: eigene bzw. fremde Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Stil, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen Rechtschreiben: bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden; Einblicke in den Wandel der Schreibnormen gewinnen Textkompetenz Texte interpretieren/Textsinn verstehen: den Einfluss von Entstehungsbedingungen auf die Gestaltung von Texten erkennen; Texte in sprachlicher Hinsicht analysieren, sprachliche Erscheinungen in Texten beschreiben und ihre Funktion erkennen; phonologische, lexikalische, semantische, syntaktische, rhetorische, stilistische Analysen durchführen Literarische Bildung Texte und Kontexte: ästhetische Texte im historischen, kulturellen und biografischen Kontext erfassen; deutschsprachige Literatur, insbesondere der Weimarer Klassik, der Romantik, des Biedermeier und des Vormärz, anhand ausgewählter Beispiele kennen und sie im Kontext der Weltliteratur sehen Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen erkennen; das Spannungsfeld von Leserinnen und Lesern, Schriftstellerinnen und Schriftstellern, Markt, Gesellschaft und Politik erschließen; Beziehungen zwischen ästhetischer Welt und Realität problematisieren; Bezüge zwischen Form und Inhalt herstellen Rezeption und Interpretation: unterschiedliche Ansätze der Textanalyse erproben; Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben (SR) Mediale Bildung Mediennutzungskompetenz: Informationen aus komplexen Datenmengen erfassen Medienkulturkompetenz: Organisationsstrukturen und wechselseitige Durchdringung unterschiedlicher Medienproduktionsformen erfassen; Interessen und Absichten hinter (multi-)medialen Texten und Produkten analysieren und bewerten sowie manipulative Zielsetzungen erkennen 6. Semester – Kompetenzmodul 6 Mündliche Kompetenz Sprechsituationen und Sprechanlässe: Präsentationstechniken – allein und im Team zielorientiert einsetzen; frei vortragen Kommunikatives Verhalten: Redeumgebung nützen; Kontextbezogenheit erkennen; Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen nachvollziehen (SR); Fragen stellen und Feedback geben und annehmen können Schriftliche Kompetenz Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen weiterentwickeln; Textsorten aus dem literarisch-kulturellen Leben verfassen, vorzugsweise Textinterpretation Schreiben für sich: poetisches Schreiben in engem Zusammenhang mit Lesen von und Umgang mit literarischen Texten erproben Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen Schreibprozess – Planen: Gedanken strukturieren – Formulieren: Sprachebene und Ausdruck an der Situation, an den Adressatinnen und Adressaten, am Thema, an Schreibhaltung und Textsorte und an Sprach- und Schreibnormen orientieren – Überarbeiten: eigene und fremde Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Stil, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen Rechtschreiben: bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden; Einblicke in den Wandel der Schreibnormen gewinnen Textkompetenz Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Wechselwirkung von Form und Inhalt aufzeigen; die syntaktische, semantische und pragmatische Dimension von sprachlichen Zeichen erfassen (SR) Texte reflektieren und bewerten: den Einfluss persönlicher Wertvorstellungen auf das Urteil erfassen; nichtlineare und lineare Darstellung von Informationen unterscheiden und bewerten Literarische Bildung Texte und Kontexte: ästhetische Texte im historischen, kulturellen, biografischen und psychologischen Kontext erfassen; deutschsprachige bzw. österreichische Literatur, insbesondere des Realismus, des Naturalismus und der Gegenströmungen des Naturalismus kennen und sie im Kontext der Weltliteratur sehen; interkulturelle Bezüge (Vielvölkerstaat) kennenlernen; Beispiele künstlerischer Filme kennen (auch Literaturverfilmungen); Merkmale ästhetischer Sprache erkennen (SR) Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen in ihrer Aktualität erkennen; Literatur als Abbild der gesellschaftlichen Entwicklung erkennen; Bezüge zwischen Form und Inhalt herstellen; neue Formen der Epik, Lyrik und Dramatik als neue Formen des Weltverständnisses verstehen; Beziehungen zwischen ästhetischer Welt und Realität problematisieren; Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel erkennen (SR); Sprache, Sprachreflexion und Erzählen als Thema der Literatur verstehen; den Zusammenhang zwischen Sprache und Denken reflektieren (SR) Rezeption und Interpretation: unterschiedliche Ansätze der Textanalyse anwenden; Interpretationen auf Basis von Textbeschreibung, Kontexten und Sekundärliteratur vornehmen; Formen und Wandel literarischer Sprache erkennen und beschreiben (SR); sprachliche Varietäten erkennen (SR) Mediale Bildung Mediennutzungskompetenz: Medien zur Kommunikation nützen und als Basis transkultureller Kontakte fördern Medienkulturkompetenz: gesellschaftliche Auswirkungen der Medien erkennen und ihre lebensgestaltenden Funktionen reflektieren 7. Semester – Kompetenzmodul 7 Mündliche Kompetenz Sprechsituationen und Sprechanlässe: verschiedene sprachliche Register einschließlich der – österreichischen – Standardsprache beherrschen Kommunikatives Verhalten: Metakommunikation über geglücktes bzw. missglücktes Kommunikationsverhalten führen Schriftliche Kompetenz Schreibhaltungen und Textsorten: Textsorten aus dem beruflichen, wissenschaftlichen und literarisch-kulturellen Leben verfassen, Wiederholung und Vertiefung diverser Textsorten Schreiben für sich: Schreiben als Instrument der Erkenntnisgewinnung einsetzen; eigene und fremde Lernprozesse dokumentieren Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen; die syntaktische, semantische und pragmatische Dimension von sprachlichen Zeichen erfassen (SR); Auswirkungen grammatisch-stilistischer Erscheinungen und semantischer Beziehungen beachten (SR) Schreibprozess – Planen: Gedanken strukturieren – Formulieren: Sprachverwendung und Ausdruck an der Situation, an den Adressatinnen und Adressaten, am Thema, an Schreibhaltung und Textsorte und an Sprach- und Schreibnormen orientieren; Qualität eigener und fremder Texte beurteilen – Überarbeiten: eigene und fremde Texte optimieren und dabei Schreibhaltung, Textsorte, Stil, Lesererwartungen, Verständlichkeit, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit berücksichtigen Rechtschreiben: bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden; Einblicke in den Wandel der Schreibnormen gewinnen Textkompetenz Texte interpretieren/Textsinn verstehen: Interpretationen entwickeln (besonders in nichtlinearen Texten Adressat, Intention und Situation analysieren und interpretieren) Texte reflektieren und bewerten: durch das Erkennen von Strategien der Beeinflussung politische Mündigkeit erlangen; die Fähigkeit der Perspektivenübernahme und der kritischen Betrachtung von Perspektiven fördern Literarische Bildung Texte und Kontexte: ästhetische Texte, insbesondere der experimentellen Literatur, der Literatur von der Jahrhundertwende bis zur Zwischenkriegszeit und des Exils, im historischen und kulturellen Kontext erfassen; deutschsprachige, insbesondere österreichische, Literatur vom 2. Weltkrieg bis zur Gegenwart anhand ausgewählter Beispiele kennen und sie im Kontext der Weltliteratur sehen; Kennzeichen ästhetischer Texte erarbeiten können; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen (SR) Werkpoetik: Themen, Stoffe, Motive, Symbole, Mythen in ihrer Aktualität erkennen; Wechselwirkung literarischer und filmischer Erzählweisen deuten; unterschiedliche Wirkungen verbaler, visueller, akustischer Ausdrucksmöglichkeiten erfassen; neue Formen der Epik, Lyrik und Dramatik als neue Formen des Weltverständnisses verstehen; Sprachwandel im Zusammenhang mit gesellschaftlichem Wandel erkennen (SR); literarische Sprache, ihre Formen, ihren Wandel, ihre Besonderheiten und Verbindungen zur Alltagssprache beachten Rezeption und Interpretation: verstehen, auf welche Weise Texten Bedeutung zugeschrieben wird: über unterschiedliche Ansätze der Textinterpretation verfügen; grammatisch-stilistische Erscheinungen und semantische Beziehungen beschreiben können (SR) Mediale Bildung Mediennutzungskompetenz: über Entscheidungskompetenz verfügen; Informationsquellen überprüfen und kritisch einsetzen Medienkulturkompetenz: Mediensprachen als semiotische Systeme verstehen 8. Semester – Kompetenzmodul 8 Mündliche Kompetenz Sprechsituationen und Sprechanlässe: Kommunikationsorganisation wahrnehmen Kommunikatives Verhalten: Bedingungen reflektieren, um sie kreativ mitgestalten zu können: mediengerechtes Verhalten einschätzen und einnehmen Schriftliche Kompetenz Schreibhaltungen und Textsorten: Schreibhaltungen in Hinblick auf Textsorten optimieren, Wiederholung diverser Textsorten Schreiben für andere: Texte entsprechend der jeweiligen Kommunikationssituation, Absicht und Textsorte gestalten und stilistische Mittel gezielt einsetzen Schreibprozess: Qualität eigener und fremder Texte beurteilen Rechtschreiben: bei orthografischen Problemen zielführende Lösungen finden Textkompetenz Texte reflektieren und bewerten: moralische, ethische Fragen differenziert erfassen Literarische Bildung Texte und Kontexte: Texte zu Themen wie zB Interkulturalität, Migration, Gender kennenlernen; Merkmale ästhetischer Sprache erkennen (SR) Werkpoetik: Beziehungen zwischen ästhetischer Welt und Realität problematisieren Rezeption und Interpretation: Phänomene des Sprachwandels in der Gegenwartssprache reflektieren (SR) Mediale Bildung Medienkulturkompetenz: künstlerische Ausdrucksformen in diversen Medien rezipieren, vergleichen und zueinander in Beziehung setzen

LEBENDE FREMDSPRACHE (Erste, Zweite) (Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch)

Der vorliegende Lehrplan beinhaltet Vorgaben für die erste lebende Fremdsprache und für die zweite lebende Fremdsprache. Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 8. Semester): Handlungsorientierte Fremdsprachenkompetenz Ziel des Fremdsprachenunterrichts der allgemein bildenden höhere Schule für Berufstätige ist es, die Studierenden zu befähigen, in der jeweiligen Fremdsprache grundlegende kommunikative Anforderungen des gesellschaftlichen Lebens zu erfüllen und sich in den Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben in einer breiten Palette von privaten, beruflichen,schulischen und öffentlichen Situationen sprachlich und kulturell angemessen zu verhalten. Darüber hinaus kommt dem Fremdsprachenunterricht die Aufgabe zu, einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung dynamischer Fähigkeiten (Sachkompetenz, Sozialkompetenz, Selbstkompetenz, methodische Kompetenz ua.) zu leisten. Sozialen Kompetenzen in multikulturellen Umgebungen ist dabei besonderes Augenmerk zu widmen. Interkulturelle Kompetenz Durch interkulturelle Themenstellungen ist die Sensibilisierung der Studierenden für die Sprachenvielfalt Europas und der Welt zu verstärken, Aufgeschlossenheit gegenüber Nachbarsprachen – bzw. gegenüber Sprachen von autochthonen Minderheiten und Arbeitsmigrantinnen und -migranten des eigenen Landes – zu fördern und insgesamt das Verständnis für andere Kulturen und Lebensweisen zu vertiefen. Die vorurteilsfreie Beleuchtung kultureller Stereotypen und Klischees, die bewusste Wahrnehmung von Gemeinsamkeiten und Verschiedenheiten sowie die kritische Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen bzw. mit österreichischen Gegebenheiten sind dabei anzustreben. Wenn sich im Modulverband Studierende befinden, denen Fremdsprachen als Muttersprachen bzw. als Zweitsprachen innerhalb der Familie dienen, sind deren besondere Kenntnisse und Fähigkeiten im Unterricht sowohl individuell zu berücksichtigen als auch in der Modulgemeinschaft zu nutzen. Kompetenz zum lebensbegleitenden autonomen Sprachenlernen Der Fremdsprachenunterricht hat die Aufgabe, den Studierenden ein breites Spektrum an Sprachlernstrategien für den weiteren selbstständigen Spracherwerb im Sinne des lebensbegleitenden autonomen Sprachenlernens zu erschließen. Möglichkeiten zur Selbstevaluation sind dabei besonders zu berücksichtigen. Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule Im Fremdsprachenunterricht ist der europäischen Dimension sowie den zunehmenden Mobilitätsanforderungen an die Bürgerinnen und Bürger der europäischen Gemeinschaft Rechnung zu tragen; die positiven Auswirkungen von Fremdsprachenkenntnissen auf Beschäftigung und Wirtschaftsstandorte sind dabei deutlich zu machen. Im Hinblick auf eine transnational orientierte Berufs- bzw. Studierfähigkeit sind mündliche und schriftliche Fremdsprachenkompetenz in ausgewogener Relation zu fördern und auf die Befähigung zur gezielten Nutzung fremdsprachlicher Informationsquellen auszurichten. Beiträge zu den Bildungsbereichen Sprache und Kommunikation Bei der Entwicklung der allgemeinen Sprachkompetenz als Grundlage von Denk-, Ausdrucks-, Kommunikations- und Handlungsfähigkeit kommt dem Fremdsprachenunterricht im Fächerkanon insgesamt eine tragende Rolle zu. Mensch und Gesellschaft Durch die Auswahl geeigneter fremdsprachlicher Themenstellungen ist die Weltoffenheit der Studierenden sowie ihr Verständnis für gesellschaftliche Zusammenhänge zu fördern. Konfliktfähigkeit, Problemlösungskompetenz und Friedenserziehung sind auch im Fremdsprachenunterricht als zentrale Lehr- und Lernziele zu betrachten. Zudem ist im Fremdsprachenunterricht eine Sprachregelung zu vermitteln und zu pflegen, die der Gleichberechtigung der sozialen Geschlechter entspricht. Natur und Technik Auch im Fremdsprachenunterricht sind gelegentlich fachsprachliche Texte zu bearbeiten, die eine kritische Auseinandersetzung mit human-, sozial-, naturwissenschaftlichen, technologischen und wirtschaftsbezogenen Entwicklungen ermöglichen. Kreativität und Gestaltung In Fortsetzung zur Unterstufe ist im Fremdsprachenunterricht der allgemein bildenden höheren Schule für Berufstätige methodisch und inhaltlich die Möglichkeit zu kreativen Aktivitäten in der Fremdsprache anzubieten (zB Theater, Spiel, Simulationen, Schreiben als kreative Ausdrucksform). Gesundheit und Bewegung Kommunikative Anlässe über eine der Gesundheit zuträglichen Lebensführung sind auch im Fremdsprachenunterricht zu nutzen bzw. herzustellen. Didaktische Grundsätze (1. bis 8. Semester): Kommunikative Sprachkompetenz als übergeordnetes Lernziel Dem handlungsorientierten Ansatz gemäß stellt die kommunikative Sprachkompetenz das übergeordnete Lehr- und Lernziel des Fremdsprachenunterrichts dar. Das heißt, fremdsprachliche Teilkompetenzen sind in dem Maße zu vermitteln, wie sie für erfolgreiche mündliche und schriftliche Kommunikation nötig sind. Gleiche Gewichtung der Fertigkeitsbereiche Die Fertigkeitsbereiche Hören, Lesen, Sprechen (an Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen) und Schreiben sind mit gleicher Gewichtung, regelmäßig und möglichst integrativ zu üben. Auf Praxisrelevanz sowie steigende Authentizität der Sprachmittel und Sprachsituationen ist dabei zu achten. Berücksichtigung der Lernersprache Im Fremdsprachenunterricht ist auf allen Lernstufen zu berücksichtigen, dass sich Studierende der Zielsprache über lernersprachliche Zwischenschritte annähern. Daraus folgt, dass Fehler ein natürliches Phänomen beim Erlernen einer Sprache sind. Lernersprachliche Abweichungen von der Zielsprache sind dabei niveaubezogen und aufgabenspezifisch zu behandeln, wobei das Augenmerk immer auf dem Gelingen der Kommunikation liegt. Zielsprache als Unterrichtssprache Als Unterrichtssprache ist so viel Zielsprache wie möglich, so wenig Deutsch wie nötig einzusetzen. Die Techniken mündlicher und schriftlicher Übertragung und Übersetzung in die Muttersprache sind auf niedrigeren Lernniveaus nur als punktuelle lernstrategische Zwischenschritte, zB zur Vertiefung von Textverständnis und Grammatikvermittlung, anzuwenden. Auf fortgeschritteneren Lernniveaus hingegen sind die Studierenden mit Aktivitäten und Strategien der Sprachmittlung (zB Übertragen, Zusammenfassen, Übersetzen) als Arbeitstechniken grundsätzlich vertraut zu machen. Mehrsprachigkeit und Sprachenvergleich Der reflektierende Umgang mit Sprache (auch im Vergleich mit der Unterrichts- oder Muttersprache, mit Volksgruppen- und Nachbarsprachen oder mit anderen Fremdsprachen) ist im Unterricht zu fördern. Durch vergleichende Beobachtungen ist die Motivation zum Spracherwerb zu steigern, die allgemeine Sprachlernkompetenz zu erhöhen und ein vertieftes Sprachverständnis sowie das Reflektieren über Sprache und Mehrsprachigkeit zu ermöglichen. Dies kann auch durch fächerübergreifende Aktivitäten geschehen. Beim Erwerb einer zweiten oder weiteren Fremdsprache ist das Zurückgreifen auf bereits vorhandene Fremdsprachenkompetenzen und Kenntnisse in einer eventuell vorhandenen (in der Familie erworbenen) Erstsprache als besonderer lernstrategischer Vorteil bewusst zu machen und konsequent zu nutzen (Tertiärspracheneffekt). Vielfalt von Lehrmethoden, Arbeitsformen und Lernstrategien Eine breite Streuung an schülerzentrierten, prozess- und produktorientierten Lehrmethoden, Arbeitsformen und Lernstrategien ist sowohl dem Fremdsprachenerwerb als auch der Entwicklung dynamischer Fähigkeiten (Schlüsselkompetenzen) dienlich und somit generell anzustreben. Dabei sind verschiedenste Arbeitstechniken einzusetzen (zB Stationenbetrieb, offenes Lernen, Präsentationen mit Hilfe von Medien und anderen Hilfsmitteln, Projektarbeit, Lese- und Lerntagebücher, Portfolios). Im Rahmen der Lehrmethoden und Arbeitsformen sind verschiedene Wahrnehmungs- und Verarbeitungskanäle zu nutzen und entsprechend vielfältige Angebote an Lernstrategien in den Unterricht zu integrieren um unterschiedliche Voraussetzungen betreffend Lerntypen, Lernstil, Lerntempo, soziale Fertigkeiten, Stärken und Schwächen bestmöglich zu berücksichtigen. Studierende sollen angeregt werden, ihre sprachlichen Mittel durch außerschulische Beschäftigung mit fremdsprachigen Materialien (zB Filme, Lektüre auch literarischer Werke, Onlinematerialien) auch eigenständig zu erweitern. Vertrautheit mit Lehr- und Lernmaterialien Im Umgang mit Lehr- und Lernmaterialien, Nachschlagewerken und Hilfsmitteln, in Print- und in digitaler Form sind die Studierenden zum effizienten Umgang und zu Eigenständigkeit hinzuführen. Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sind auch im Fremdsprachenunterricht vielseitig zu nutzen (zB bei der Bearbeitung von Lehrinhalten, zur Schulung von Arbeitstechniken und im Rahmen der Führung von Portfolios). Für die Aktualität und angemessene Authentizität der Lehr- und Lernmaterialien ist laufend zu sorgen. Außerdem ist auf den Einsatz von authentischem Textmaterial zu achten. Einbindung authentischer Begegnungen Im Fremdsprachenunterricht wird höchstmögliche Authentizität auch durch direkte persönliche Begegnungen mit Personen erreicht, deren Muttersprache die gelehrte Fremdsprache ist (dies kann erfolgen zB durch den Einsatz von Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten im Unterricht, Schulveranstaltungen wie Austauschprogramme, Intensivsprachwochen sowie andere Formen von Auslandsaufenthalten und Auslandskontakten). Fächerübergreifende Aktivitäten Grundlegende Charakteristika von Sprache und Kommunikation sollen in fächerübergreifender Kooperation mit anderen Fremdsprachen sowie mit dem Unterrichtsgegenstand Deutsch genutzt werden. Darüber hinaus sind wo möglich fächerübergreifende Kooperationen mit allen Unterrichtsgegenständen zu nutzen (landeskundliche, inter- und transkulturelle, soziologische, geschichtliche Aspekte, Sprachvergleich, ua.). Zum Einsatz von Fremdsprachen als Arbeitssprachen in nicht-sprachenspezifischen Fächern siehe § 17 SchUG-BKV. Länder und Kulturen Durch Einblicke in Gesellschaft, Zivilisation, Politik, Medien, Wirtschaft, Kultur und Kunst der betreffenden Sprachräume soll ein grundlegendes inter- und transkulturelles Verständnis geschaffen werden. Sprachbezogene kommunikative Kompetenzen Linguistische Kompetenzen Lautwahrnehmung, Aussprache und Intonation sind in dem Maße zu schulen, wie sie für das vorgesehene Kompetenzniveau notwendig sind. Eine Annäherung der Aussprache an die Standardaussprache ist anzustreben. Wortschatz, grammatische Strukturen und Idiomatik sind in allen Fertigkeitsbereichen situationsorientiert, unter funktionalem Aspekt, im Kontext und systematisch zu erweitern. Komplexität und Vielfalt der sprachlichen Mittel zur Bewältigung kommunikativer Aufgaben sind im Laufe der 8 Module stetig zu intensivieren. Die entsprechenden Strukturen sind begleitend dazu in zyklischer Progression zu erarbeiten. Dabei ist insgesamt zu beachten, dass das rezeptive Sprachvermögen der Studierenden das produktive Sprachvermögen übertrifft. Bei fortschreitendem Lernzuwachs auf höheren Lernstufen ist – über das Lehr- und Lernziel der erfolgreichen Kommunikation hinaus – dem Prinzip der Sprachrichtigkeit zunehmende Bedeutung beizumessen. Pragmatische Kompetenzen Die Befähigung, fremdsprachliche Mittel zu bestimmten kommunikativen Zwecken einsetzen zu können, ist Kernaufgabe des Fremdsprachenunterrichts; damit ist den Sprachfunktionen eine zentrale Rolle einzuräumen (zB Absicht, Fähigkeit, Möglichkeit, Notwendigkeit, Wunsch, Vermutung, Zustimmung, Ablehnung, Begründung, Bedingung ausdrücken; Gesprächsbeginn bzw. Gesprächsende signalisieren oder Rederecht behalten bzw. abgeben). Bei der Anwendung fremdsprachlicher Mittel ist im Laufe des Lernzuwachses zunehmend auf Kohärenz, Kohäsion, Flüssigkeit, Klarheit und Angemessenheit des Ausdrucks zu achten. Begleitend zu den sprachlichen Mitteln ist ein Bewusstsein für grundlegende Formen der non-verbalen Kommunikation zu schaffen (zB kulturelle Konventionen bezüglich Gestik, Mimik, Körpersprache). Soziolinguistische Kompetenzen Mit fortschreitendem Lernzuwachs sind zunehmend Registerunterschiede zwischen neutralen, formellen, informellen, freundschaftlichen und vertraulichen Sprachformen zu beachten, die dazu beitragen, dass sich die Studierenden sprachlich sozial angemessen verhalten; den Höflichkeitskonventionen kommt dabei besondere Bedeutung zu. Nationale Sprachvarietäten sind exemplarisch zu integrieren. Bei speziell gegebenen Interessensschwerpunkten sind auch regionale, soziale, berufsspezifische und nicht-muttersprachliche Sprachvarianten zu berücksichtigen. Handelt es sich bei der gelehrten Fremdsprache um eine internationale Verkehrssprache (Lingua franca), ist auch der Kontakt mit nicht-muttersprachlichen Aussprachevarianten zu ermöglichen. Vielfältige Kommunikationssituationen Um größtmögliche fremdsprachliche Kompetenz für private, berufliche und studienbezogene Kommunikationssituationen zu erreichen, sind die fremdsprachlichen Mittel in eine möglichst breite Streuung von privaten und öffentlichen situativen Kontexten einzubetten (zB häuslicher Bereich, Familie, Restauration, öffentliche Räume, Bildungseinrichtungen, Verkehrsmittel, Geschäfte, Behörden, Unternehmen, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Kultur, Sport). Vielfältige Themenbereiche Zur Erlangung eines möglichst umfassenden lexikalischen Repertoires (Handlungsfähigkeit/ Kommunikationsfähigkeit) sind verschiedenste Themenbereiche zu bearbeiten, wobei sowohl das Thema als auch der Komplexitätsgrad, mit dem es behandelt wird, dem sprachlichen Niveau der Studierenden entsprechen soll (mögliche Themenbereiche sind zB Ich und mein Umfeld; Arbeit und Freizeit; Erziehung; Rolle der Medien; Lebensplanung; Einstellungen und Werte; Zusammenleben; aktuelle soziale, wirtschaftliche, technische und politische Entwicklungen; kulturelle und interkulturelle Aspekte; Umwelt; Kunst in ihren Ausdrucksformen Literatur, Musik, bildende Künste). Spezielle thematische Schwerpunkte sind jeweils im Einklang mit individuellen Interessenslagen und Bedürfnissen der Studierenden sowie mit aktuellen Ereignissen zu setzen. Die verschiedenen Themenbereiche sind durch möglichst vielfältige Quellen zu erschließen, wobei bei der thematischen Auswahl fremdsprachiger Texte auch literarischen Werken ein angemessener Stellenwert einzuräumen ist. Leistungsfeststellung Für den Zeitrahmen von Schularbeiten findet der Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des Dritten Teiles Anwendung. Dabei können bei mehrstündigen Schularbeiten die Vorlage und Bearbeitung der einzelnen Aufgabenbereiche in zeitlicher Abfolge voneinander getrennt erfolgen. In den Fremdsprachen mit standardisierter Reifeprüfung ist die Verwendung von Hilfsmitteln nicht zulässig. In Fremdsprachen ohne standardisierte Reifeprüfung ist die Verwendung eines Wörterbuches zulässig, der Einsatz von Lexika oder elektronischen Informationsmedien ist nicht zulässig. Bei der Ersten lebenden Fremdsprache ist zu berücksichtigen, dass bei Studierenden an allgemein bildenden höheren Schulen für Berufstätige der Abschluss der 8. Schulstufe mitunter viele Jahre zurückliegt und das Kompetenzniveau A2 nicht in vollem Umfang vorausgesetzt werden kann. Aus diesem Grund dient das 1. Semester der Festigung und Vertiefung des Kompetenzniveaus A2. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Kompetenzniveaus A1 – B2 des Europäischen Referenzrahmens (GER) Die kommunikativen Teilkompetenzen, die die Studierenden im Laufe der jeweiligen Kompetenzmodule erwerben sollen, folgen den international standardisierten Kompetenzniveaus A1 – B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr.R
(98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen – GER und orientieren sich an den Kann-Beschreibungen der zu den einzelnen Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen und Schreiben gehörigen Skalen sowie den Kann-Beschreibungen zu den linguistischen, pragmatischen und soziolinguistischen Kompetenzen. Zielniveaus in den einzelnen Sprachen Die Studierenden erreichen: – in der ersten lebenden Fremdsprache am Ende des 8. Kompetenzmoduls in allen Fertigkeitsbereichen das Niveau B2 – in der zweiten lebenden Fremdsprache am Ende des 7. Kompetenzmoduls in allen Fertigkeitsbereichen das Niveau B1 bzw. am Ende des 5. Kompetenzmoduls in allen Fertigkeiten das Niveau A2+ (im Wirtschaftskundlichen Realgymnasium) Linguistische Kompetenzen Bei den linguistischen Kompetenzen ist zu beachten, dass – die Studierenden auf dem Zielniveau B1 ein hinreichend breites Spektrum an sprachlichen Mitteln, die eher vorhersehbare Situationen beschreiben, korrekt erkennen und anwenden können. – die Studierenden auf dem Zielniveau B2 in Texten zu einem breiten Spektrum an konkreten und abstrakten Themen auch komplexe grammatische, lexikalische und argumentative Strukturen erkennen und präzise anwenden können. Teilkompetenzen und Lernsemester Die Zuordnung von Teilkompetenzen und Lernsemestern gibt die Grundanforderungen an, die für alle Studierenden einer bestimmten Lernstufe gelten; vorangehende Teilkompetenzen sind dabei stets vorauszusetzen. Werden verschiedenen Lernsemestern die gleichen Teilkompetenzen zugeordnet, so sind diese im höheren Semester durch eine Ausweitung der kommunikativen Situationen, der Themenbereiche und Textsorten sowie der sprachlichen und sprachbezogenen kommunikativen Kompetenzen entsprechend zu vertiefen und zu festigen.

Erste lebende Fremdsprache

Bei mit * gekennzeichneten Teilkompetenzen ist die Bandbreite an im Unterricht behandelten Themen, kommunikativen Situationen und Sprachstrukturen größer und umfangreicher als im vorhergehenden Kompetenzmodul. 1. Semester – Kompetenzmodul 1 Hören – genug verstehen können, um Bedürfnisse konkreter Art befriedigen zu können, sofern deutlich und langsam gesprochen wird – bei Gesprächen zwischen Muttersprachlern im Allgemeinen das Thema erkennen können, wenn langsam und deutlich gesprochen wird Lesen – kurze, einfache Texte zu vertrauten, konkreten Themen verstehen können, in denen gängige Alltagssprache verwendet wird – aus einfacheren schriftlichen Materialien, in denen Ereignisse beschrieben werden, spezifische Informationen herausfinden können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – kurz und einfach über ein Ereignis, gegenwärtige oder vergangene Aktivitäten oder Tätigkeiten berichten und sich darüber austauschen können – Beschreibungen von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen ua. geben können, und zwar in kurzen, einfachen, auch memorierten Wendungen und Sätzen – Pläne und Vereinbarungen sowie Gewohnheiten und Alltagsbeschäftigungen beschreiben und sich darüber austauschen können – Vorschläge unterschiedlicher Art machen und entsprechend darauf reagieren können Schreiben – kurze, unkomplizierte zusammenhängende Texte über alltägliche Aspekte des eigenen Umfelds schreiben können – eine kurze, einfache Beschreibung von Ereignissen, vergangenen Handlungen und persönlichen Erfahrungen verfassen können 2. Semester – Kompetenzmodul 2 Hören – die Hauptpunkte verstehen können, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Dinge gesprochen wird, denen man normalerweise in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet Lesen – konkrete, unkomplizierte Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können – einfache Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – relativ flüssig eine unkomplizierte zusammenhängende Beschreibung zu vertrauten Themen (auch Filme, literarische Texte) geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinandergereiht werden – an Gesprächen über vertraute Themen (zB Alltag, aktuelle Ereignisse, Reisen) teilnehmen und Informationen austauschen können – Pläne und Vereinbarungen sowie Gewohnheiten und Alltagsbeschäftigungen beschreiben und sich darüber austauschen können Schreiben – unkomplizierte, zusammenhängende Texte zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können – über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können 3. Semester – Kompetenzmodul 3 Hören – Hauptpunkte und wesentliche Informationen verstehen können, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Dinge gesprochen wird, denen man normalerweise in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet – kurze Erzählungen verstehen können Lesen – konkrete, unkomplizierte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen können, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können – einfache Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen (zB Alltag, aktuelle Ereignisse, Reisen) teilnehmen und Informationen austauschen können – die eigene Meinung und Gefühle (zB Überraschung, Freude, Interesse) sowie Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können – relativ flüssig eine unkomplizierte zusammenhängende Beschreibung zu vertrauten Themen (auch Filme und literarische Texte) geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinandergereiht werden – Vergleiche anstellen können – für Ansichten, Pläne oder Handlungen Begründungen oder Erklärungen geben können Schreiben – unkomplizierte, zusammenhängende Texte, auch in Form von persönlichen Briefen und elektronischen Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können – eine Beschreibung eines Ereignisses oder einer kürzlich unternommenen Reise verfassen können – detailliert über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können 4. Semester – Kompetenzmodul 4 Hören – unkomplizierte Sachinformationen über gewöhnliche alltags-, berufs- oder ausbildungsbezogene Themen verstehen und dabei die Hauptaussagen und Einzelinformationen erkennen können, sofern klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird Lesen – unkomplizierte, auch literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen und wichtige Informationen auffinden können – Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen (zB Alltag, aktuelle Ereignisse, Reisen) teilnehmen und Informationen austauschen können* – die eigene Meinung und Gefühle (zB Überraschung, Freude, Interesse) sowie Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können* – relativ flüssig eine unkomplizierte, aber zusammenhängende Beschreibung, auch in Form einer Präsentation, zu vertrauten Themen (auch Filme und literarische Texte) geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinander gereiht werden* – Vergleiche anstellen können* Schreiben – unkomplizierte, detaillierte Beschreibungen zu einer Reihe verschiedener vertrauter Themen verfassen können – in persönlichen Briefen und elektronischen Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs) Neuigkeiten übermitteln, die eigene Meinung dazu vertreten und Gedanken auch zu kulturellen Themen (zB Musik, Filme, literarische Texte) ausdrücken können 5. Semester – Kompetenzmodul 5 Hören – unkomplizierte Sachinformationen über gewöhnliche alltags-, berufs- oder ausbildungsbezogene Themen verstehen und dabei die Hauptaussagen und Einzelinformationen erkennen können, sofern klar artikuliert und mit vertrautem Akzent gesprochen wird* – in Filmen und Radiosendungen zu Themen von persönlichem Interesse einen großen Teil verstehen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird Lesen – längere, auch literarische Texte über vertraute Themen nach gewünschten Informationen durchsuchen und Informationen aus verschiedenen Texten zusammentragen können – in klar geschriebenen argumentativen Texten die wesentlichen Schlussfolgerungen erkennen können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – ohne Vorbereitung mit einiger Sicherheit an Gesprächen über vertraute Themen teilnehmen können – Gedanken zu eher abstrakten, auch kulturellen Themen ausdrücken und sich darüber austauschen können (zB zu Filmen, literarischen Texten, Musik) – über eigene Erfahrungen berichten und dabei die eigenen Gefühle und Reaktionen beschreiben und sich darüber austauschen können Schreiben – Erfahrungsberichte verfassen können, in denen Gefühle und Reaktionen in einem einfachen zusammenhängenden Text beschrieben werden – Informationen und Gedanken zu konkreten wie abstrakten Themen, auch kulturellen (zB Musik, Filme, literarische Texte), mitteilen und einigermaßen präzise ein Problem erklären können 6. Semester – Kompetenzmodul 6 Hören – längeren Redebeiträgen und komplexer Argumentation folgen können, sofern die Thematik einigermaßen vertraut und der Rede- oder Gesprächsverlauf durch explizite Signale gekennzeichnet ist – die meisten Filme und Fernsehreportagen verstehen können, sofern Standardsprache gesprochen wird Lesen – längere Texte, auch Berichte und Artikel, zu aktuellen Fragen sowie literarische Texte selbstständig lesen und verstehen können – lange und komplexe Texte rasch durchsuchen und wichtige Einzelinformationen auffinden können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – ein Gespräch oder eine Diskussion aufrechterhalten und dabei kurz zu den Standpunkten anderer Stellung nehmen, Vergleiche anstellen und verschiedene Möglichkeiten angeben können – eine Argumentation, auch in Form einer Präsentation, gut genug ausführen können, um die meiste Zeit ohne Schwierigkeiten verstanden zu werden Schreiben – mit einer gewissen Sicherheit größere Mengen von Sachinformationen über vertraute Routineangelegenheiten und über weniger routinemäßige Dinge zusammenfassen, darüber berichten und dazu Stellung nehmen können – Informationen und Gedanken zu konkreten wie abstrakten Themen, auch kulturellen (zB Musik, Filme, literarische Texte), mitteilen und einigermaßen präzise ein Problem erklären können* 7. Semester – Kompetenzmodul 7 Hören – Hauptaussagen und spezifische Informationen von inhaltlich und sprachlich komplexen Redebeiträgen zu konkreten und abstrakten Themen verstehen können, wenn Standardsprache gesprochen wird Lesen – die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Texten, auch literarischen, zu konkreten und abstrakten Themen verstehen können – Texte zu aktuellen Fragen verstehen können, in denen die Schreibenden eine bestimmte Haltung oder einen bestimmten Standpunkt vertreten Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – sich in vertrauten Situationen aktiv an informellen Diskussionen beteiligen können, indem man Stellung nimmt, einen Standpunkt darlegt, verschiedene Vorschläge beurteilt, Hypothesen aufstellt und auf Hypothesen reagiert – zu einer großen Bandbreite von unterrichtsbezogenen Themen klare und detaillierte Beschreibungen und Darstellungen geben, Ideen ausführen und durch untergeordnete Punkte und relevante Beispiele abstützen können Schreiben – klare, detaillierte Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen verfassen können – unterschiedliche Texte schreiben können, in denen Argumente für oder gegen einen bestimmten Standpunkt angegeben und die Vor- und Nachteile verschiedener Optionen erläutert werden 8. Semester – Kompetenzmodul 8 Hören – im direkten Kontakt und in den Medien gesprochene Standardsprache verstehen können, wenn es um vertraute oder auch um weniger vertraute Themen geht, wie man ihnen normalerweise im privaten, gesellschaftlichen, beruflichen Leben oder in der Ausbildung begegnet; nur extreme Hintergrundgeräusche, unangemessene Diskursstrukturen oder starke Idiomatik können das Verständnis beeinträchtigen Lesen – ein breites Spektrum an Texten (auch literarischen) auch zu weniger vertrauten Themen verstehen und die Hauptaussagen sowie spezifische Informationen und implizite Bedeutungen erfassen können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – flüssig, korrekt und wirkungsvoll über ein breites Spektrum allgemeiner Themen sprechen und dabei Zusammenhänge zwischen Ideen deutlich machen können – Gedanken und Meinungen präzise ausdrücken, überzeugend argumentieren und auf komplexe Argumentationen anderer reagieren können – ein breites Themenspektrum systematisch darlegen und dabei entscheidende Punkte in angemessener Weise hervorheben und stützende Einzelheiten anführen können Schreiben – unterschiedliche Texte schreiben können, in denen etwas systematisch erörtert wird, wobei entscheidende Punkte angemessen hervorgehoben und stützende Details angeführt werden; verschiedene Standpunkte gegeneinander abwägen können – klare detaillierte Texte zu einem breiten Spektrum an Themen verfassen, darin den Zusammenhang zwischen verschiedenen Ideen deutlich machen und die für das betreffende Genre geltenden Konventionen beachten können

Zweite lebende Fremdsprache

Bei mit * gekennzeichneten Teilkompetenzen ist die Bandbreite an im Unterricht behandelten Themen, kommunikativen Situationen und Sprachstrukturen größer und umfangreicher als im vorhergehenden Kompetenzmodul. 2. Semester – Kompetenzmodul 1 Hören – vertraute Wörter und ganz einfache Sätze, die sich auf die eigene Person, die Familie oder auf konkrete Dinge beziehen, verstehen können, vorausgesetzt, es wird langsam und deutlich gesprochen Lesen – kurze, einfache Texte mit einem sehr frequenten Wortschatz und einem gewissen Anteil international bekannter Wörter lesen und verstehen können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – sich auf einfache Art verständigen können, wenn die Gesprächspartner bereit sind, etwas langsamer zu wiederholen oder anders zu sagen, und wenn sie gegebenenfalls beim Formulieren helfen – einfache Fragen stellen und beantworten können, sofern es sich um unmittelbar notwendige Dinge und um sehr vertraute Themen handelt – einfache Wendungen und Sätze gebrauchen können, um Leute, die man kennt, zu beschreiben und um zu beschreiben, wo man wohnt Schreiben – eine Reihe einfacher Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Person schreiben können) 3. Semester – Kompetenzmodul 2 Hören – grundlegende Informationen zur eigenen Person, zu Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung verstehen können, sofern deutlich und langsam gesprochen wird Lesen – Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen, verstehen können (zB Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung) – in einfachen kurzen Texten konkrete, vorhersehbare Informationen auffinden können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – einfache Beschreibungen von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben können, und zwar in kurzen, einfachen auch memorierten Wendungen und Sätzen – über gegenwärtige und vergangene Aktivitäten erzählen können Schreiben – eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben und mit Konnektoren wie und , aber oder weil verbinden können – ganz einfache persönliche Briefe und elektronische Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), die sich auf unmittelbare Bedürfnisse beziehen, schreiben können; sich darin für etwas bedanken oder entschuldigen sowie auch über gegenwärtige und vergangene Aktivitäten schreiben können 4. Semester – Kompetenzmodul 3 Hören – die wesentliche Information sowie zentrale Wendungen und Wörter verstehen können, wenn es um Dinge von ganz unmittelbarer Bedeutung geht (zB grundlegende Informationen zu Person, Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung), sofern deutlich und langsam gesprochen wird* Lesen – Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen, verstehen können (zB Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung)* – in einfachen kurzen Texten konkrete, vorhersehbare Informationen auffinden können* Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen können, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen über vertraute Themen im Zusammenhang mit Fragen des Alltags, Schule und Freizeit geht – einfache Beschreibungen von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben können, und zwar in kurzen, einfachen auch memorierten Wendungen und Sätzen* – über gegenwärtige und vergangene Aktivitäten erzählen können* Schreiben – eine Reihe einfacher memorierter Wendungen und Sätze über alltägliche Aspekte (zB über die eigene Familie, die Lebensumstände) schreiben und mit Konnektoren wie und , aber oder weil verbinden können* – ganz einfache persönliche Briefe und elektronische Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), die sich auf unmittelbare Bedürfnisse beziehen, schreiben können; sich darin für etwas bedanken oder entschuldigen sowie auch über gegenwärtige und vergangene Aktivitäten schreiben können* 5. Semester – Kompetenzmodul 4 Hören – genug verstehen können, um Bedürfnisse konkreter Art befriedigen zu können, sofern deutlich und langsam gesprochen wird – bei Gesprächen zwischen Muttersprachlern im Allgemeinen das Thema erkennen können, wenn langsam und deutlich gesprochen wird Lesen – kurze, einfache Texte zu vertrauten, konkreten Themen verstehen können, in denen gängige Alltagssprache verwendet wird – aus einfacheren schriftlichen Materialien, in denen Ereignisse beschrieben werden, spezifische Informationen herausfinden können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – sich in routinemäßigen Situationen verständigen können, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen über vertraute Themen im Zusammenhang mit Fragen des Alltags, Schule und Freizeit geht – Beschreibungen von Menschen, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben können, und zwar in kurzen Wendungen und Sätzen – über gegenwärtige und vergangene Aktivitäten erzählen können* Schreiben – kurze, unkomplizierte und zusammenhängende Texte über alltägliche Aspekte des eigenen Umfelds schreiben können – eine kurze, einfache Beschreibung von Ereignissen, vergangenen Handlungen und persönlichen Erfahrungen verfassen können 6. Semester – Kompetenzmodul 5 Hören – genug verstehen können, um Bedürfnisse konkreter Art befriedigen zu können, sofern deutlich und langsam gesprochen wird* – bei Gesprächen zwischen Muttersprachlern im Allgemeinen das Thema erkennen können, wenn langsam und deutlich gesprochen wird* – das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Durchsagen und Mitteilungen verstehen können Lesen – konkrete unkomplizierte Texte über vertraute Themen lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können – Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – kurz und einfach über ein Ereignis, gegenwärtige oder vergangene Aktivitäten oder Tätigkeiten berichten und sich darüber austauschen können – Pläne und Vereinbarungen sowie Gewohnheiten und Alltagsbeschäftigungen beschreiben und sich darüber austauschen können – Vorschläge unterschiedlicher Art machen und entsprechend darauf reagieren können – zu einem vertrauten Thema kurz Gründe und Erläuterungen zu Meinungen, Plänen und Handlungen geben können Schreiben – kurze, unkomplizierte und zusammenhängende Texte über alltägliche Aspekte des eigenen Umfelds schreiben können* – eine kurze, einfache Beschreibung von Ereignissen, vergangenen Handlungen und persönlichen Erfahrungen verfassen können* 7. Semester – Kompetenzmodul 6 (nur Realgymnasium) Hören – die Hauptpunkte verstehen können, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Dinge gesprochen wird, denen man normalerweise in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet Lesen – konkrete, unkomplizierte, klar gegliederte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können – Beschreibungen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen verstehen können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen (zB Alltag, aktuelle Ereignisse, Reisen) teilnehmen und Informationen austauschen können – die eigene Meinung und Gefühle (zB Überraschung, Freude, Interesse) sowie Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können – relativ flüssig eine unkomplizierte zusammenhängende Beschreibung zu vertrauten Themen (auch Filme, einfache literarische Texte) geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinandergereiht werden – Vergleiche anstellen können Schreiben – unkomplizierte, zusammenhängende Texte, auch in Form von persönlichen Briefen und elektronischen Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können – eine Beschreibung eines Ereignisses oder einer kürzlich unternommenen Reise verfassen können – über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können 8. Semester – Kompetenzmodul 7 (nur Realgymnasium) Hören – Hauptpunkte und wesentliche Informationen verstehen können, auch in Radiosendungen und Filmen, wenn relativ langsam und in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Themen gesprochen wird, denen man normalerweise in der Ausbildung oder der Freizeit begegnet – kurze Erzählungen verstehen können Lesen – konkrete, unkomplizierte, klar gegliederte Texte, auch Zeitungsartikel und einfache literarische Texte über vertraute Themen mit befriedigendem Verständnis lesen, die wesentlichen Punkte erfassen und wichtige Informationen auffinden können* – in klar geschriebenen argumentativen Texten die wesentlichen Schlussfolgerungen erkennen können Sprechen An Gesprächen teilnehmen und zusammenhängendes Sprechen – ohne Vorbereitung an Gesprächen über vertraute Themen (zB Alltag, aktuelle Ereignisse, Reisen) teilnehmen und Informationen austauschen können* – die eigene Meinung und Gefühle (zB Überraschung, Freude, Interesse) sowie Träume, Hoffnungen und Ziele ausdrücken und darauf reagieren können* – relativ flüssig eine unkomplizierte zusammenhängende Beschreibung zu vertrauten Themen (auch Filme, einfache literarische Texte) geben können, wobei einzelne Punkte linear aneinandergereiht werden* – Vergleiche anstellen können* Schreiben – unkomplizierte, zusammenhängende Texte, auch in Form von persönlichen Briefen und elektronischen Mitteilungen (zB E-Mails, Blogs), zu vertrauten Themen verfassen können, wobei einzelne kürzere Teile in linearer Abfolge verbunden werden; Sachinformationen weitergeben sowie Gründe für Handlungen angeben können* – über Erfahrungen, Gefühle und Ereignisse berichten können*

LATEIN

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Semester): Der Lateinunterricht öffnet den Zugang zur europäischen Sprachenlandschaft: – er führt über den Spracherwerb zum Übersetzen und Interpretieren von Originaltexten – er erleichtert durch modellhafte Sprachbetrachtung und Sprachreflexion das Erlernen von Fremdsprachen und vertieft das Verständnis für die Muttersprache – er gibt Einblick in wissenschaftliche Fachsprachen – er steigert somit die aktive und passive Sprachkompetenz. Latein eröffnet durch intensive Auseinandersetzung mit Schlüsseltexten Europas vielfältige Zugänge zur europäischen Geisteswelt: – Latein schlägt Brücken von der antik-heidnischen Kultur über das christlich geprägte Mittelalter, über Humanismus und Aufklärung bis in die Gegenwart – Latein bietet einen Einblick in die Grundlagen und die Entwicklung der europäischen Literatur- und Kunstgeschichte – Latein vermittelt beispielhaft die Rezeption und Wirkungsgeschichte von Ideen, Motiven und Stoffen europäischen Bewusstseins – Latein fördert somit das historische Denken und die „kulturelle Erinnerung“. Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule Latein führt durch die Auseinandersetzung mit modellhaften Textsequenzen aus verschiedenen historischen Epochen zur Fähigkeit, in lebenslangen Lernprozessen Wertbegriffe und gesellschaftlich-politische Konventionen zu analysieren. Durch die intensive Beschäftigung mit Sprache, Literatur und Kunst werden Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz im Sinne einer umfassenden Bildung gefördert. Beiträge zu den Bildungsbereichen Sprache und Kommunikation Erfassen von komplexen Sprachstrukturen und Textsequenzen; kritische Auseinandersetzung mit Textinhalten; Steigerung der persönlichen Ausdrucksfähigkeit in der Präsentation Mensch und Gesellschaft Bewusstmachen der Verantwortung für die eigene Person, die Gesellschaft und die Umwelt; Befähigung zur kritischen Auseinandersetzung mit Werten und Normen der Gesellschaft in ihrer Zeitgebundenheit; flexibler Umgang mit den Herausforderungen im sozialen Kontext Natur und Technik Förderung des analytischen und systemhaften Denkens; Schaffung eines Fundus der Fachterminologie; Sensibilisierung für ethische Problemstellungen im Zusammenhang mit Mensch, Natur und Umwelt Kreativität und Gestaltung Erweiterung der sprachlichen Kreativität des Einzelnen; Anregung zum kreativ-produktiven Umgang mit verschiedenen künstlerischen Ausdrucksformen Gesundheit und Bewegung Kontrastive Betrachtung von Körperlichkeit, Gesundheitsbewusstsein und Lebensstil Didaktische Grundsätze (für alle Semester): Die grundlegenden Kompetenzen des Fachs Latein manifestieren sich im Übersetzen von lateinischen Originaltexten und im Lösen von Arbeitsaufgaben. Unterrichten in Modulen Der Lektüreunterricht setzt sich aus thematisch orientierten Einheiten (Modulen) zusammen. Diese sind Unterrichtssequenzen unterschiedlicher Länge, die auf der Lektüre von Originaltexten unterschiedlicher Gattung und unterschiedlicher Autoren basieren. Bei der Auswahl der Texte ist eine breite Streuung von der Antike bis in die Neuzeit anzustreben. Im Interesse der Geschlossenheit des Moduls sind Texte auch kursorisch oder in Übersetzung zu bearbeiten. Ergänzend zur Übersetzungsarbeit sind Sekundärliteratur, nichtliterarische Quellen, Beispiele aus der Rezeptions- und Wirkungsgeschichte etc. anzuwenden. Für jedes Modul sind ein dem Bedarf entsprechendes Vokabular zu erarbeiten und für die Lektüre relevante grammatikalische Phänomene zu festigen. Alle Module sind zu behandeln. Ihre Reihenfolge ist innerhalb eines Semesters frei wählbar. Eine abschließende Zusammenfassung der für das Modul relevanten erarbeiteten Inhalte ist erforderlich. Vernetzungen mit anderen Unterrichtsfächern über sprachliche und inhaltliche Phänomene sind anzustreben. Leitlinien zur Unterrichtsgestaltung Zur Steigerung der Motivation sind unterschiedliche Lehr- und Lernformen anzuwenden. Als Propädeutik für wissenschaftliches Arbeiten, Studium und lebensbegleitendes Lernen sollen die Studierenden dazu befähigt werden, sich selbstständig Informationen zu beschaffen und eigenständig und projektorientiert zu arbeiten. Die Auswahl und der Schwierigkeitsgrad der Texte haben sich an Alter und Wissensstand der Schülerinnen und Schüler zu orientieren. Auf Grund des breiten Themenspektrums der klassischen Texte bieten sich vielfältige Anknüpfungspunkte zu fächerverbindendem und fächerübergreifendem Arbeiten. Einen Schwerpunkt hat dabei die kontrastive und komparatistische Sprachbetrachtung zu bilden. Die Studierenden sind möglichst früh zu einer effizienten Benutzung des Wörterbuchs anzuleiten. Die Studierenden sind dazu anzuhalten, bei der Präsentation modulimmanenter Inhalte auf eine entsprechende rhetorische Ausgestaltung und die Anwendung adäquater Techniken zu achten. Die Ergänzung des Unterrichts durch Exkursionen, Lehrausgänge und Studienreisen ist anzustreben. Leistungsfeststellungen Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des Dritten Teiles zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern ist bei Schularbeiten ab der Lektürephase zu gestatten. Um festzustellen, ob die Schülerinnen und Schüler über die erforderlichen Kompetenzen verfügen, müssen Schwierigkeitsgrad und Umfang der zu übersetzenden bzw. zu bearbeitenden Texte in Korrelation zu der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit gesetzt werden. Bildungs- und Lehraufgabe: Kompetenzmodell Die beiden für den Unterrichtsgegenstand Latein relevanten Kompetenzbereiche setzen sich zusammen aus Übersetzungskompetenzen und Interpretationskompetenzen. Es ist darauf zu achten, dass die Schülerinnen und Schüler diese Kompetenzen entwickeln und parallel zur zunehmenden Komplexität der Texte ausbauen. Übersetzungskompetenzen – den Grundwortschatz themenspezifisch erweitern und vertiefen – zunehmende Sicherheit bei der effizienten Benutzung des Wörterbuchs gewinnen – Kenntnisse der Morphologie und Syntax festigen – den Ausgangstext semantisch richtig in die Zielsprache übertragen – bei der Formulierung der Übersetzung die Normen der Zielsprache, vor allem in den Bereichen Wortstellung, Textkohärenz und Idiomatik einhalten Interpretationskompetenzen – Wortebene: Sammeln und Auflisten – Satzebene: Gliedern und Strukturieren – mit zunehmender Kompetenz auf der Textebene: Zusammenfassen und Paraphrasieren, Gegenüberstellen und Vergleichen, Kommentieren und Stellung nehmen, kreatives Auseinandersetzen und Gestalten Lehrstoff: Vorbemerkung: Die Aufteilung des Lehrstoffes auf Semester ist in jedem Abendgymnasium an die jeweilige Stundentafel anzupassen. Jedenfalls sind die Inhalte der im Folgenden angeführten Kompetenzmodule 1 bis 5 in allen Zweigen durchzunehmen. Die Inhalte der Kompetenzmodule 6 und 7 sind nur im Gymnasium zu erarbeiten, wobei sich die Anzahl der Texte, die bei jedem Modul durchgenommen werden können, ebenfalls an der zur Verfügung stehenden Anzahl von Wochenstunden orientieren wird. 2. und 3. Semester – Kompetenzmodul 1 und 2 Die Studierenden sollen folgende Ziele erreichen: – Vertrautheit gewinnen mit den Grundzügen des spezifischen Ordnungssystems der lateinischen Morphologie und der lateinischen Syntax – durch unterschiedliche Lerntechniken und Sprachvergleich einen Basiswortschatz aufbauen unter Berücksichtigung von Lehn- und Fremdwörtern – Einblick gewinnen in die antike Kultur und ihr Fortwirken bis in die Gegenwart – Kenntnisse der lateinischen Morphologie (Verb: Indikativ aktiv und passiv, Infinitive; Nomen: Kasus und Kongruenz, Adjektiva und Adverbia samt Steigerung, häufige Pronomina, Präpositionen) und der lateinischen Syntax (einfache Satzgefüge) sowie des Basiswortschatzes unter Berücksichtigung von Lehn- und Fremdwörtern erwerben und erweitern – Einblick gewinnen in Aspekte der Wortbildungslehre (Präfixe und Suffixe) – sich auseinandersetzen mit der antiken Kultur und ihrem Fortwirken bis in die Gegenwart 4. Semester – Kompetenzmodul 3 – Kenntnisse der lateinischen Morphologie (Verb: Partizipia) und Syntax (satzwertige Konstruktionen) und der Wortbildungslehre erweitern und vertiefen – den Basiswortschatz ausbauen und festigen und den Umgang mit dem Wörterbuch erlernen – vertiefte Einsichten in die antike Kultur und ihr Fortwirken gewinnen 5. Semester – Kompetenzmodul 4 – ab dem Beginn der Lektürephase die Kenntnisse der Morphologie (Konjunktiv aktiv und passiv, nd-Formen) und Syntax (konjunktivische Haupt- und Gliedsätze) nach den Erfordernissen der Textsorte vertiefen und erweitern – die effiziente Benutzung des Wörterbuchs trainieren Schlüsseltexte aus der europäischen Geistes- und Kulturgeschichte – anhand von einfachen Beschreibungen nichteuropäischer Lebensformen eigene Standpunkte reflektieren und Toleranz für das Anders-Denken und Anders-Sein entwickeln (Gestalten aus Mythologie, Legende, Geschichte) – Verständnis gewinnen für den Einfluss der Romanisierung auf die Regionen Europas unter Berücksichtigung der Austria Latina (Latein und Europa) – anhand von einfachen Texten aus Bibel und Hagiographischen Texten das Christentum als prägende Kraft Europas kennen lernen 6. Semester – Kompetenzmodul 5 Heiteres und Hintergründiges – am Beispiel der kleinen Form wie Epigramm, Anekdote und Fabel erleben, wie gesellschaftliche und politische Missstände und menschliche Schwächen in humoristischer Weise thematisiert und kommentiert werden Politik und Rhetorik – durch die Lektüre von historischen und philosophischen Texten Grundkenntnisse über mögliche Staats- und Gesellschaftsformen und ihre Entwicklung kennen lernen – die Mittel der Rhetorik als Instrument politischer und gesellschaftlicher Prozesse verstehen lernen 7. Semester – Kompetenzmodul 6 (nur Gymnasium) Der Mensch in seinem Alltag – anhand von verschiedenen Texten und Textsorten mit dem Alltagsleben in unterschiedlichen sozialen Gefügen und Epochen vertraut werden und durch Vergleich mit der eigenen Lebenssituation ein erweitertes Kulturverständnis gewinnen Liebe, Lust und Leidenschaft – durch die Auseinandersetzung mit der dichterischen Darstellung von persönlichen Empfindungen und zwischenmenschlichen Beziehungen die Bedeutung von Liebe und Partnerschaft für die eigene Lebenswelt reflektieren 8. Semester – Kompetenzmodul 7 (nur Gymnasium) Formen der Lebensbewältigung – sich anhand von Texten philosophischen und religiösen Inhalts mit Grundfragen der menschlichen Existenz beschäftigen – Lösungsmodelle, wie sie die antike Philosophie und religiöse Denkmodelle bieten, als Anregung für die eigene Lebensbewältigung und Sinnfindung nutzen lernen Mythos und Rezeption – wirkungsmächtige Beispiele des antiken Mythos kennen lernen und sein Fortleben in verschiedenen Bereichen der Kunst und Literatur anhand von Beispielen nachvollziehen

GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE/POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe (2. und 3. Semester): Gemäß § 6 Abs. 4 des Schulorganisationsgesetzes können mehrere Gegenstände zu einem einzigen Gegenstand zusammengefasst werden. Der Pflichtgegenstand Geschichte und Politische Bildung fasst die Gegenstände Geschichte und Sozialkunde und Geschichte und Politische Bildung zusammen. Ziel ist es, in allen Schulstufen historisches Denken sowie politisches Denken und Handeln zu vermitteln, um das angestrebte reflektierte und (selbst)reflexive Geschichts- und Politikbewusstsein zu erreichen. Im Unterricht sind dazu Einsichten in die Grundstrukturen und den Wandel zwischen Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft zu vermitteln. Die Studierenden sollen ein reflektiertes und (selbst-)reflexives historisches und politisches Bewusstsein entwickeln, das von regionalen Bezügen bis zur weltumspannenden Dimension reicht. Dies soll auch die Basis für ein Verständnis gegenüber unterschiedlichen kulturellen Werten und eine wertschätzende Beziehung zu anderen gegenwärtigen Lebensformen bieten. Das Gewinnen einer differenzierten Betrachtungsweise durch Begegnungen mit dem räumlich, kulturell und zeitlich Anderen soll dazu einen Beitrag leisten. Der Überwindung von Vorurteilen, Rassismen und Stereotypen ist dabei besondere Beachtung zu schenken. Akzeptanz und gegenseitige Achtung fördern eine kritische Identitätsbildung. Orientiert an der Chancengleichheit und Gleichstellung der Geschlechter sollen Studierende auch erkennen können, dass Geschlechterrollen und Geschlechterverhältnisse in Vergangenheit und Gegenwart unterschiedlich definiert waren und sind, demnach veränderbar und gestaltbar sind. Die Studierenden sollen weiters befähigt werden, Sachverhalte und Probleme in ihrer Vielschichtigkeit, ihren Ursachen und Folgen zu erfassen und ein an den Menschenrechten orientiertes Politik- und Demokratieverständnis zu erarbeiten. Dies verlangt eine entsprechende Praxismöglichkeit im Lebens- und Erfahrungsbereich der Studierenden. Durch den Unterricht sollen die Studierenden befähigt werden, soziale, kulturelle, wirtschaftliche und politische Handlungsweisen im Kontext der jeweiligen Zeit kritisch zu analysieren sowie die Ursachen, Unterschiede und Funktionen von Religionen und Ideologien zu erkennen und zu kritisieren. Bei der Auseinandersetzung mit wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Phänomenen in Vergangenheit und Gegenwart soll durch das Bewusstmachen der vielfältigen Ursachen und Verläufe sowie der verschiedenen Möglichkeiten ihrer Deutung eine multiperspektivische Betrachtungsweise gefördert werden. Für die Bearbeitung der historischen, sozialkundlichen und politischen Gegenwartsfragen, die auch die Interessen der Studierenden berücksichtigen sollen, sind unterschiedliche Zugänge (ua. Längs- und Querschnitte, Fallstudien, methodenorientierte Zugänge) zu wählen. Der Unterricht soll Einblick in die Geschichte und Politik unterschiedlicher räumlicher Dimensionen sowie ihrer Vernetzungen geben. Dabei sind besonders Interkulturelles und Globales Lernen in den Unterricht miteinzubeziehen. Der Unterricht soll Einsichten in die Pluralität von politischen Leitbildern vermitteln. Durch die Auseinandersetzung mit Feldern wie Autorität und Macht, privat und öffentlich, Gemeinwohl und Gerechtigkeit, Krieg und Frieden, Diktatur und Demokratie usw. soll ein wichtiger Beitrag zur Erziehung zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit geleistet werden. Ideologiekritische Haltung und Toleranz, Verständnisbereitschaft und Friedenswille sind wichtige Voraussetzungen für politisches Handeln. Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule Geschichte und Politische Bildung soll über fundiertes Wissen zu einem reflektierten und (selbst-)reflexiven historischen und politischen Bewusstsein führen. Das Verstehen historischer Entwicklungen und Handlungsweisen und die wertschätzende Auseinandersetzung mit dem Eigenen und dem Fremden sollen zum Abbau von Vorurteilen, zur Entwicklung von Toleranz und integrativem und verantwortungsvollem Handeln führen. Die Auseinandersetzung mit verschiedenen Weltanschauungen bietet den Studierenden mögliche Antworten und Erklärungsmuster für eine eigenständige Wertorientierung an. Gesamteuropäisches Denken und Weltoffenheit stellen die Grundlage für ein friedliches und gleichberechtigtes Zusammenleben in einem globalen und überregionalen Zusammenhang dar. Der Gegenstand Geschichte und Politische Bildung befähigt die Studierenden nicht nur, gesellschaftliche und politische Situationen und Entwicklungen zu verstehen, sondern auch alle Möglichkeiten der Mitbestimmung im demokratischen Willensbildungsprozess verantwortungsbewusst zu nützen. Beiträge zu den Bildungsbereichen Sprache und Kommunikation – Anwenden von Sprache in verschiedenen Kommunikationssituationen – Förderung kritischer Sprach- und Medienreflexion durch Auseinandersetzung mit und Interpretation von historischen Quellen (Briefe, Tagebücher, Bilder, usw.), Darstellungen der Vergangenheit (Sachtexte, Spielfilme, Hypertext, Diagramme, Statistiken, Karten ua.) und Produkten der politischen Kultur (Zeitungsartikel, TV-Dokumentationen, Flugblätter, Online-Petitionen ua.) – Aufbau einer demokratischen Gesprächs- und Kommunikationskultur Mensch und Gesellschaft – Stellenwert und Stellung von Frauen und Männern als Individuen und Sozialwesen im jeweiligen historischen und politischen Kontext – Kollektivismus versus Individualismus – Konzepte der Rechtfertigung von und der Auflehnung gegen Macht und Herrschaft – massenpsychologische Phänomene in jeweiligen Herrschaftsformen Natur und Technik – natürliche Rahmenbedingungen und ihre Auswirkungen auf gesellschaftliche Strukturen und Vorgänge – Wechselwirkung zwischen Natur, Technik und Gesellschaft – gesellschaftliche Folgen von technischen Innovationen – Grenzen des naturwissenschaftlich-technischen Fortschritts – nachhaltige Auswirkungen von Eingriffen in die Natur Kreativität und Gestaltung – simulative und handlungsorientierte Auseinandersetzung mit Themen der Geschichte und Politischen Bildung – kreative und vielfältige Formen der Präsentation – Auswirkung von Kunst und Kultur auf Politik und Gesellschaft – Beachtung von Kunst auch als Mittel der gesellschaftlichen Teilhabe und politischer Meinungsbildung Gesundheit und Bewegung – soziale Auswirkungen von Ernährung, Hygiene und medizinischem Fortschritt – gesellschaftliche und politische Funktion und Instrumentalisierung des Sports in verschiedenen Kulturen Didaktische Grundsätze (2. und 3. Semester): Die Themenbereiche sind durch exemplarische Fallstudien, Quer- oder Längsschnitte und Gegenwartsbezüge zu behandeln. Dabei gilt es, folgende didaktische Prinzipien zu berücksichtigen: Wissenschaftsorientierung, Subjektorientierung, Lebensweltbezug, Handlungsorientierung, Problemorientierung, Multiperspektivität und das Kontroversitätsprinzip. Historisches und politisches Lernen soll dabei mehr sein als eine reproduktive Aneignung von Sach- und Fachwissen. Zur Erlangung eines reflektierten und (selbst-)reflexiven Geschichts- und Politikbewusstseins steht die Vermittlung von historischen und politischen Kompetenzen im Mittelpunkt. Dazu gilt es, die Studierenden im Lernprozess in allen Anforderungsbereichen (Reproduktion, Transfer, Reflexion) entlang eines differenzierten Operatorensystems zu fördern. Anhand der dabei gewählten inhaltlichen Fallbeispiele werden Wissen und Kompetenzen ineinander verschränkt erworben. Dabei sind folgende fachspezifische Kompetenzbereiche zu berücksichtigen: Historische Kompetenzen Historische Fragekompetenz : Geschichte gibt Antworten auf Fragen, die an die Vergangenheit gestellt werden. Im Unterricht sind vorhandene Fragestellungen in Geschichtsdarstellungen aufzuzeigen und die Studierenden zu befähigen, Fragen an die Vergangenheit zu erkennen und zu formulieren. Historische Methodenkompetenz : Die Eigenständigkeit im kritischen Umgang mit historischen Quellen (Quellenkritik) zum Aufbau einer Darstellung der Vergangenheit (Rekonstruktion) sowie ein kritisches Hinterfragen von historischen Darstellungen bzw. geschichtskulturellen Produkte (zB Dokumentationen über die Vergangenheit, Schul- und Fachbücher, Filme, Comics, Computerspiele) sind zu fördern (Dekonstruktion). Dazu sind fachspezifische Methoden zu vermitteln, um Analysen und Interpretationen vornehmen zu können. Historische Sachkompetenz : Bei der Bearbeitung von Begriffen und den in ihnen ruhenden Konzepten ist darauf zu achten, dass sie in historischen Kontexten vermittelt werden und an das vorhandene Wissen anschließen. Im Unterricht dienen Begriffe und die in ihnen ruhenden Konzepte zur Erfassung von historischen Sachverhalten. Hiefür sind folgende Basiskonzepte zu beachten, die (a) das Zustandekommen von historischem und politischem Wissen reflektieren (Belegbarkeit, Konstruktivität, Kausalität, Perspektive und Auswahl), (b) Zeit als grundlegendes Konzept des historischen Denkens zwischen Kontinuität und Wandel beachten (Zeitverläufe, Zeiteinteilung, Zeitpunkte) sowie (c) Zusammenhänge des menschlichen Zusammenlebens fokussieren (Struktur, Macht, Kommunikation, Handlungsspielräume, Lebens-/Naturraum, Normen, Arbeit, Diversität und Verteilung). Historische Orientierungskompetenz : Historisches Lernen soll zum besseren Verstehen von Gegenwartsphänomenen und von zukünftigen Herausforderungen beitragen. Da unterschiedliche Schlüsse aus der Geschichte gezogen werden können, ist im Unterricht auf die Pluralität in der Interpretation zu achten. Die sich daraus ergebenden Synergien mit der Politischen Bildung sind zu berücksichtigen. Politische Kompetenzen Politische Urteilskompetenz : Da das alltägliche Leben von politischen Entscheidungen und Kontroversen beeinflusst wird, soll Politische Bildung einerseits zu einer selbstständigen, begründeten und möglichst sach- und wertorientierten Beurteilung politischer Entscheidungen, Probleme und Kontroversen befähigen und es andererseits schrittweise ermöglichen, sich selbst (Teil-)Urteile zu bilden und zu formulieren. Politische Handlungskompetenz : Der Unterricht soll die Bereitschaft und Fähigkeit zu politischem Handeln fördern. Dazu ist es erforderlich, eigene Positionen zu artikulieren, Positionen anderer zu verstehen und aufzugreifen sowie an der gemeinsamen Entwicklung von Lösungen mitzuwirken. Diese für politisches Handeln zentralen Fähigkeiten sind anhand konkreter Beispiele, etwa durch Simulationsspiele und anhand der Einrichtungen der Schuldemokratie, zu vermitteln. Politikbezogene Methodenkompetenz : Politische Bildung soll dazu befähigen, Grundlagen und Informationen zu reflektieren und Manifestationen des Politischen (zB Flugblätter, Zeitungsberichte, Plakate, TV-Berichte, Blogeinträge) zu entschlüsseln und zu hinterfragen, indem ein Repertoire von Methoden zur Analyse von Daten, Bildern und Texten vermittelt wird. Gleichzeitig sollen Verfahren und Methoden vermittelt werden, die dazu befähigen, sich mündlich, schriftlich, visuell und in modernen Medien politisch zu artikulieren (zB Beteiligung an Diskussionen zu politischen Fragen, Schülerinnen- und Schülervertreterwahl) Politische Sachkompetenz : Bei der Bearbeitung von Begriffen und den in ihnen ruhenden Konzepten ist darauf zu achten, dass sie in politischen Kontexten vermittelt werden und an das vorhandene Wissen anschließen. Begriffe und die ihnen innewohnenden Konzepte des Politischen dienen der Erfassung politischer Sachverhalte. Hiefür sind folgende Basiskonzepte zu beachten, die das Zustandekommen von politischem Wissen reflektieren (Belegbarkeit, Konstruktivität, Kausalität, Perspektive und Auswahl) sowie Zusammenhänge des menschlichen Zusammenlebens fokussieren (Struktur, Macht, Kommunikation, Handlungsspielräume, Lebens-/Naturraum, Normen, Arbeit, Diversität und Verteilung). Die historischen und politischen Kompetenzen sind anhand konkreter Themen zu entwickeln. Es ist darauf zu achten, dass alle angeführten Kompetenzen in ausreichendem und ausgewogenem Maße im Unterricht berücksichtigt werden und im Mittelpunkt des Unterrichts stehen. Bei der Bearbeitung der Themen sind die Relevanz für die zukünftige Lebenssituation, der regionale Aspekt, der exemplarische Charakter und fächerübergreifende Bezüge zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind auch die im allgemeinen Teil des Lehrplans angeführten Kompetenzen, wie zB Selbst- und Sozialkompetenz, anzubahnen. Zu diesem Zweck sind geeignete methodische Zugänge zu legen (ua. unterschiedliche Sozialformen, Plan- und Rollenspiele, offene Lernformen, entdeckendes und projektorientiertes Lernen sowie Lehrausgänge in Museen, zu historischen Stätten und politischen Einrichtungen). Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Die historischen und politischen Kompetenzen sind als Ausgangspunkt der Unterrichtsplanung und -gestaltung heranzuziehen. Die Themenbereiche sind bezogen auf die zu erwerbenden Kompetenzen sorgfältig und begründet auszuwählen. Das Ziel des Unterrichts ist der Erwerb des historischen Denkens sowie des politischen Denkens und Handelns, was in der Regel durch ein Zusammenspiel der verschiedenen Teilkompetenzen erreichbar ist. Den Studierenden muss es ermöglicht werden, durchgängig und ausgewogen mit verschiedenen Anforderungsbereichen (Reproduktion, Transfer und Reflexion) konfrontiert zu werden. Im Unterricht gilt es, alle historischen und politischen Kompetenzen anzubahnen. Neben den in den jeweiligen Semestern abzusichernden Teilkompetenzen können zusätzliche individuelle Schwerpunktsetzungen vorgenommen werden. 2. Semester – Kompetenzmodul 1 Historische Methodenkompetenz (Re- und Dekonstruktionskompetenz) – Schriftliche Quellen beschreiben, analysieren und interpretieren – Bildliche Quellen beschreiben, analysieren und interpretieren – Geschichtskulturelle Produkte als Orte des historischen Erzählens erkennen – Geschichtskarten lesen – Quellen und Darstellungen hinsichtlich ihrer Charakteristika unterscheiden – Quellenbezüge in Darstellungen der Vergangenheit herausarbeiten – Geschichtskarten hinsichtlich ihrer Konstruktion hinterfragen – Fachspezifische Recherchefähigkeiten für die Erstellung einer eigenen Darstellung der Vergangenheit (historische Narration) entlang einer historischen Fragestellung entwickeln (zB Fachliteratur sichten, Nutzung von Internetarchiven) – Gattungsspezifik von Darstellungen der Vergangenheit (zB Spielfilm, Comic, Roman, Internetseite) erkennen – Die in Darstellungen der Vergangenheit verwendeten Quellenaussagen mit historischen Originalquellen vergleichen Historische Sachkompetenz – Die Begriffe/Konzepte „Geschichte“ und „Vergangenheit“ sowie „Quelle“ und „Darstellung“ klären und hinsichtlich ihrer Verwendung differenzieren – Aussagen und Interpretationen über die Vergangenheit und Gegenwart anhand von Belegen aus Quellen und Darstellungen nachzuvollziehen (Belegbarkeit) – Fachliche Begriffe/Konzepte des Historischen anhand von Lexika und Fachliteratur etc. klären und die dortigen Definitionen vergleichen sowie Unterschiede erkennen – Geschichte als Konstruktion der Vergangenheit wahrnehmen (Konstruktivität) Historische Orientierungskompetenz – Orientierungsangebote in Darstellungen der Vergangenheit erkennen – Offene und pluralistische Diskussionen zur Nutzung der historischen Erkenntnisse für die Gegenwart und Zukunft führen – Erkenntnisse von eigenen Darstellungen der Vergangenheit sowie von Darstellungen der Vergangenheit, die andere angefertigt haben, zur individuellen Orientierung (hinsichtlich der Bewertung der Vergangenheit und möglicher Handlungsoptionen) in der Gegenwart und Zukunft nutzen Historische Fragekompetenz – Fragen, die in Darstellungen der Vergangenheit behandelt werden, herausarbeiten – Die unumgängliche Perspektivität und Intention von historischen Quellen feststellen Politische Sachkompetenz – Fachliche Begriffe/Konzepte des Politischen anhand von Lexika und Fachliteratur etc. klären und die dortigen Definitionen vergleichen sowie Unterschiede erkennen – Unterschiedliche Verwendung von Begriffen/ Konzepten in Alltags- und (wissenschaftlicher) Fachsprache erkennen sowie deren Herkunft- und Bedeutungswandel beachten Politische Urteilskompetenz – Eigene und fremde Urteile und Teilurteile auf ihre Begründung und Relevanz hin untersuchen – Eigene politische Urteile und Überzeugungen in ihrer Bedingtheit (Interessen, Standortgebundenheit) erkennen sowie die Bereitschaft aufbringen, diese zu modifizieren oder zurückzunehmen – Vernachlässigte Interessen in Urteilen erkennen und die damit verbundenen Konsequenzen abschätzen Politische Handlungskompetenz – Eigene Meinungen, Werturteile und Interessen artikulieren und (öffentlich) vertreten – Bewusst über die eigene Teilnahme an politischen Entscheidungsprozessen (zB Wahlen, Demonstrationen, Volksabstimmungen) entscheiden – Entscheidungen erst nach Abwägen verschiedener Standpunkte treffen Themenbereiche Von der griechisch-römischen Antike bis zum Ende des Mittelalters unter Berücksichtigung von Gegenwartsphänomenen – Politische Organisation, gesellschaftliche Entwicklung, Wirtschaft und Kultur des mediterranen Raumes – Ausbreitung von Kultur, Religion und Herrschaftsgebieten in europäischen und außereuropäischen Machtzentren sowie damit verbundene Vernetzungen und Wechselwirkungen – Expansion und Migration und deren soziokulturelle Auswirkungen; Darstellung von unterschiedlichen Kulturen in geschichtskulturellen Produkten – Die Entwicklung unterschiedlicher politischer und rechtlicher Strukturen im Spannungsfeld von Herrschaft und Lebenswelt, insbesondere der Geschlechterverhältnisse bzw. -rollen Von Beginn der Neuzeit bis zum ersten Weltkrieg unter Berücksichtigung von Gegenwartsphänomenen – Die sozioökonomischen und geistig-kulturellen Umbrüche in der frühen Neuzeit in verschiedenen sozialen Schichten – Die soziale, politische und wirtschaftliche Dynamik in und zwischen neuzeitlichen Herrschaftsgebieten – Herrschafts- und Staatsformen und ihre Auswirkungen auf Gesellschaft und Kultur – Kolonialistische und imperialistische Expansionen mit ihren Auswirkungen auf Herrschende und Beherrschte; Darstellung von Kolonialismus in geschichtskulturellen Produkten – Die Ideen der Aufklärung, Menschenrechte und Revolutionen sowie deren Beitrag für die Entwicklung des modernen Verfassungsstaates mit seinen Partizipationsformen; Entwicklung der Frauenrechte – Politische und ideologische Strömungen des 19. Jahrhunderts in Gesellschaft, Kultur, Wirtschaft und Politik und ihre Folgen – Instrumentalisierungen von Kultur und Ideologie in Politik und Gesellschaft über Geschichtsbilder und -mythen sowie historische Legitimationsversuche in Gegenwart und Vergangenheit 3. Semester – Kompetenzmodul 2 Historische Fragekompetenz – Eigenständige Fragen zu Entwicklungen in der Vergangenheit formulieren Historische Methodenkompetenz (Re- und Dekonstruktionskompetenz) – Gattungsspezifik von historischen Quellen für ihre Interpretation berücksichtigen – Aus den Ergebnissen der Quellenarbeit und den Erkenntnissen aus Darstellungen eine selbständige historische Darstellung entlang einer historischen Fragestellung erstellen – Darstellungen der Vergangenheit kritisch systematisch hinterfragen (dekonstruieren) – Aufbau von Darstellungen der Vergangenheit (zB inhaltliche Gewichtungen, Argumentationslinien, Erzähllogik) analysieren – Perspektivität, Intention und Bewertungen in Darstellungen der Vergangenheit feststellen sowie deren Entstehungskontext berücksichtigen Historische Sachkompetenz – Unterschiedliche Verwendung von Begriffen/Konzepten in Alltags- und (wissenschaftlicher) Fachsprache erkennen sowie deren Herkunft- und Bedeutungswandel beachten – Grundlegende erkenntnistheoretische Prinzipien des Historischen kennen und anwenden (verschiedene Perspektiven in historischen Quellen und Darstellungen identifizieren und hinterfragen/Perspektivität; bewusste Auswahlentscheidungen hinsichtlich Themen, Quellen, Forschungsfragen, Zielgruppen usw. in historischen Darstellungen erkennen/Selektivität; Geschichte als eine Betrachtung, die im Nachhinein geschieht, wahrnehmen und deren Auswirkung reflektieren/Retroperspektivität) – Fachliche Begriffe/Konzepte des Historischen auf Fallbeispiele kritisch anwenden und adaptieren Historische Orientierungskompetenz – Darstellungen der Vergangenheit hinsichtlich angebotener Orientierungsmuster für die Gegenwart und Zukunft befragen – Orientierungsangebote aus Darstellungen der Vergangenheit hinterfragen und mit alternativen Angeboten konfrontieren Politische Urteilskompetenz – Vorurteile, Vorausurteile von rational begründeten Urteilen unterscheiden – Bei politischen Kontroversen und Konflikten die Perspektiven und Interessen und zugrundeliegenden politischen Wert- und Grundhaltungen unterschiedlich Betroffener erkennen und nachvollziehen Politische Sachkompetenz – Fachliche Begriffe/Konzepte des Politischen auf Fallbeispiele kritisch anwenden und adaptieren – Grundprinzipien der sozialwissenschaftlichen Forschung beachten (zB Vollständigkeit der Datenerhebung, Eignung und Verlässlichkeit von Messverfahren, Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse) Politikbezogene Methodenkompetenz – Erhebungen nachvollziehen, die im politischen Diskurs eingesetzt werden, und deren Daten analysieren (Art der Datenerhebung erkennen, dahinter liegende Fragestellungen nachvollziehen, Sachaussagen und bewertende Aussagen identifizieren) – Medial vermittelte Informationen kritisch hinterfragen (Einfluss der medialen Präsentationsformen reflektieren, unzulässige Vereinfachungen der möglichen Aussagen erkennen, unterschiedliche Interpretationsmöglichkeiten erörtern) Politische Handlungskompetenz – Demokratische Mittel zur Durchsetzung eigener Anliegen (zB Demonstrationen, Unterschriftenlisten, Flugblattaktionen, Petitionen) konzipieren und/ oder anwenden, insbesondere Formen schulischer und außerschulischer Mitbestimmung – Differenzierte politische Diskussionen führen – Kontakte zu Institutionen und Personen der politischen Öffentlichkeit (Politikerinnen und Politiker, NGOs, usw.) aufnehmen sowie Angebote von politischen Organisationen nutzen können – Alleine oder mit anderen für gemeinsame und/oder für die Interessen anderer eintreten sowie eingegangene Kompromisse akzeptieren – Sich an politischen Prozessen verantwortungsbewusst beteiligen Themenbereiche Wesentliche Transformationsprozesse im 20. und 21. Jahrhundert und grundlegende Einsichten in das Politische – Nationale und internationale Politik zwischen 1918 und 1945, zB Friedensverträge, Krisen der Zwischenkriegszeit, Zweiter Weltkrieg – Demokratische, autoritäre und totalitäre Staatensysteme und ihre Ideologien in Europa; Darstellung von Ideologien in geschichtskulturellen Produkten – Nationalsozialistisches System und Holocaust; Erinnerungskulturen im Umgang mit dem Holocaust – Das bipolare Weltsystem 1945-1990, sein Zusammenbruch und die Transformation des europäischen Systems – Soziale, ökologische, politische, wirtschaftliche, geschlechterbezogene und kulturelle Ungleichheiten und die Entwicklung von nachhaltigen Lösungsstrategien, zB Befreiungs- und Unabhängigkeitsbewegungen als Reaktion auf Kolonialismus und Imperialismus; Nord-Süd-Konflikt; Entwicklungshilfepolitik; das österreichische Sozial- und Wirtschaftssystem im internationalen Vergleich; kritischer Vergleich von Geschichtsschulbuchdarstellungen zum gleichen Thema – Gesellschaftliche Veränderungen nach 1945 und ihre Auswirkungen auf den Alltag – Emanzipatorische, soziale Bewegungen und Gegenströmungen nach 1945 in Österreich, Europa und der Welt, zB Frauen-, Jugend- und Studentenbewegungen – Politisches Alltagsverständnis – die verschiedenen Dimensionen und Ebenen von Politik, Formen und Grundwerte der Demokratie und der Menschenrechte, Frauen- und Gleichstellungspolitik, Motivationen und Möglichkeiten politischer Beteiligungs-, Entscheidungs- und Konfliktlösungsprozesse – Österreich als Teil der europäischen und globalen Entwicklung im 20. und 21. Jahrhundert – Das politische und rechtliche System Österreichs und der Europäischen Union sowie politische Systeme im internationalen Vergleich – Europäische Integrationsbestrebungen und Globalisierungsprozesse – Chancen und Konfliktpotenziale – Rolle der (Neuen) Medien zwischen Politik, Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft; Geschichtsdarstellungen in Neuen Medien – Akteure der internationalen Politik, zentrale Konfliktfelder und Formen von Sicherheitskonzepten und -strukturen

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe (1. und 2. Semester): siehe Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff Didaktische Grundsätze (1. und 2. Semester): Im Mittelpunkt des Unterrichtsfaches Geographie und wirtschaftliche Bildung (GW) steht der Mensch. Der Unterricht fokussiert entsprechend auf die Lebenswelten der Studierenden und lässt eine deutliche Aktualitäts- und Zukunftsorientierung erkennen. Es gilt, die Studierenden in einer Zeit des Globalen Wandels entscheidungs- und handlungsfähig für die Zukunft zu machen. Große globale Herausforderungen sollen sichtbar gemacht und mögliche Handlungsoptionen entwickelt werden. Entsprechend sind die Analyse der Hintergründe und Folgewirkungen menschlichen Handelns in Gesellschaft, Umwelt(en) und Wirtschaft sowie politisch bildende Lehr- und Lernprozesse zentrale Anliegen des Unterrichts. Die räumliche Komponente findet dabei besondere Berücksichtigung. Aus der Perspektive der Kompetenzorientierung vermittelt der Unterricht den kompetenten Umgang mit wesentlichen und komplexen Fachinhalten und Fachmethoden der Geographie und der Ökonomie, die dem letzten Stand der fachlichen und fachdidaktischen Erkenntnisse entsprechen, sich speziell aber an den bei jungen Erwachsenen ausgeprägten Motivationen, Interessen und Bedürfnissen orientieren sollen. Die Existenz verschiedener interessengeleiteter Wirklichkeiten von der lokalen bis zur globalen Ebene aufzuzeigen, zu vergleichen, zu bewerten und kritisch zu hinterfragen, ist Ziel eines multiperspektivischen Zugangs zum Unterricht. Prozesse und Phänomene interdisziplinär, integrativ und in ihrer Dynamik und Wechselwirkung zu erfassen, fördert die Synthesekompetenz. Nur aus dem fundierten Verständnis räumlicher und ökonomischer Prozesse erwachsen schließlich die Möglichkeiten zu kompetenter Kommunikation sowie zu konstruktivem Handeln, aus Sicht des Lernens also zur Ausbildung der Kommunikations- und Handlungskompetenz. Dabei gilt der Grundsatz, die Studierenden zu mündiger und aktiver gesellschaftlicher Partizipation im Sinne einer Bildung für nachhaltige Entwicklung zu befähigen, zu ermutigen und auch anzuhalten. Die Phase der Reflexion bzw. die Entwicklung der Reflexionskompetenz runden den Prozess des Kompetenzaufbaus ab und bilden den Ausgangspunkt für weiterführendes unterrichtliches Handeln. Das Unterrichtsfach Geographie und Wirtschaft leistet damit einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung sowie der Entfaltung möglichst hoher Lebensqualität für alle Menschen. Im Unterricht soll dazu die Aktivität der Lernenden im Vordergrund stehen. Daher sind Unterrichtsverfahren einzusetzen, die zu eigenständiger und kritischer Informationsverarbeitung führen. Dabei sind vielfältige, den jeweiligen Zielsetzungen angepasste Arbeitsformen zur Gewinnung sowie Verarbeitung und Darstellung geographischer und wirtschaftlicher Informationen zu nutzen. Methoden zur Aneignung neuen Wissens und Könnens sind zu entwickeln. Das selbständige Erkennen von Problemen und das Finden von Wegen zu ihrer Lösung sind zu üben. Modell- und Theoriebildung sind als Hilfe bei der Bewältigung der Informationsfülle zu nutzen. Daher kommt der Arbeit mit Geomedien, Fallstudien und projektartigen Unterrichtsverfahren bzw. fächerverbindenden Projekten und didaktischen Spielen in jeder Klasse besondere Bedeutung zu. Aus den im Abschnitt „Lehrstoff“ formulierten kompetenzorientierten Lernzielen haben die Unterrichtenden gemeinsam mit ihren Studierenden die Lerninhalte für Unterrichtssequenzen begründet abzuleiten. Dies gilt besonders für den Erwerb jener Qualifikationen, die den Studierenden eine weitgehend selbstbestimmte Wahl aus den vielfältigen Bildungs- und Berufsangeboten in einer sich ständig verändernden Welt ermöglichen sollen (Berufsorientierung). Als entscheidungs- und handlungsleitende Kriterien sind dabei folgende zu beachten: situative Bezüge (Klasse, Schulumfeld), aktuelle Bezüge, die exemplarische Bedeutung, die Transferfähigkeit sowie fächerübergreifende Aspekte. Besonderes Augenmerk ist auf das aktive Einbringen von Vorwissen und Berufserfahrung der Erwachsenen zu legen. Kompetenzorientierte Aufgaben- und Problemstellungen im Unterricht gehen dabei grundsätzlich über den Anforderungsbereich I (Reproduktion und Reorganisation) hinaus und beinhalten die Anforderungsbereiche II (Anwendung und Transfer) sowie III (Reflexion und Problemlösung). Aufgaben in diesen höheren Anforderungsbereichen sollen zur Unterstützung des Kompetenzerwerbs in möglichst vielen Phasen des Unterrichts zur Anwendung kommen. Die Auswahl der Lerninhalte wird darüber hinaus durch die Einführung von Basiskonzepten unterstützt. Basiskonzepte im Unterricht Im Lehrplan Geographie und Wirtschaft werden handlungsorientierte Basiskonzepte eingeführt. Diese verweisen auf fundamentale fachliche Ideen und Konzepte, den fachlichen Kern der Bezugswissenschaften Geographie und Wirtschaft. Basiskonzepte orientieren die Lehrenden bei der Gestaltung und Strukturierung des Unterrichts sowie bei der Auswahl von Fallbeispielen, an Hand derer die kompetenzorientierten Lernziele des Lehrplans bearbeitet werden können. Dies unterstützt die Intention der Kompetenzorientierung, die reine Reproduktion von Faktenwissen hintanzuhalten und den Fokus auf Konzeptwissen und anwendungsbezogenes Wissen zu richten. Weiters sind das Methodenwissen und die Reflexion über das Wissen relevant. Basiskonzepte ergänzen in inhaltlicher und methodischer Sicht die Lernziele des Lehrplans, greifen dabei aber über den klassischen „Lehrstoff“ und den Kanon des traditionellen Schulbuchwissens hinaus. Basiskonzepte bündeln fachliche Zugänge, die darauf abzielen, eine unübersichtliche komplexe Welt für Studierende lesbar und verhandelbar zu machen. Durch die Brille der Basiskonzepte betrachtet, lernen Studierende Sachverhalte in geographischer und ökonomischer Perspektive zu (de)konstruieren, zu strukturieren, zu problematisieren und hieraus reflektierte Handlungen zu entwickeln. Folgende Basiskonzepte werden für den Unterricht aus dem fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Diskurs abgeleitet. Raumkonstruktion und Raumkonzepte Zur Analyse natürlicher, sozialer und ökonomischer Phänomene ist auch im Unterricht auf mindestens drei unterschiedliche Raumkonzepte zurückzugreifen. Das klassische absolute Raumkonzept im Rahmen naturwissenschaftlicher Analyse und kartographischer Kommunikation beinhaltet zum einen die Verortung bestimmter Sachverhalte der physisch-materiellen Welt in einem „Raum als Container“ oder sieht „Raum als System von Lagebeziehungen und Reichweiten“ auf unterschiedlichen Maßstabsebenen. Weiters soll der Wahrnehmungsraum als Grundlage raumbezogener Images und Identitäten sowie als eine Bezugsgröße räumlicher Orientierung und handlungsleitender Entscheidungen Beachtung finden. Darüber hinaus gilt es, im Unterricht das Konzept interessensgeleiteter Raumkonstruktionen als Grundlage von Reflexion, Partizipation und Kommunikation in gesellschaftlichen Aushandlungs- und Entscheidungsprozessen zu verstehen, zu diskutieren und anzuwenden. Regionalisierung und Zonierung Regionalisierungen bilden, ausgehend von subjektiven Vorgaben, die Strukturierung von Räumen unterschiedlicher Maßstäbe nach unterschiedlichen Überlegungen ab. Zonierungen beschreiben die interessengeleitete Abgrenzung von Raumeinheiten in Politik, Administration und zu wissenschaftlichen Zwecken, etwa im Bereich der Geoökologie oder der Raumplanung. Entsprechend sind Regionalisierungen und Zonierungen in Bezug auf ihre Zielsetzungen zu hinterfragen. Darüber hinaus können Methoden der Zonierung auf Basis von selbst entwickelten Indikatoren und Grenzwerten auch beispielhaft praktisch mittels geeigneter Techniken durchgeführt werden. Diversität und Disparität Verhältnisse unterschiedlicher Akteurinnen und Akteure zueinander können Aspekte der Diversität aufweisen, etwa wenn im Rahmen der Arbeitsteilung ähnlich verantwortlichen und/oder qualifizierten Tätigkeiten nachgegangen wird, die aber mit unterschiedlichem Einkommen verbunden sind. Ferner kann es Verhältnisse der Ungleichheit geben, wenn beispielsweise Einkommen und Vermögen unterschiedlicher Individuen, Gruppen oder Regionen stark voneinander abweichen. Die Probleme rund um regionale und soziale Unterschiede werden dabei als zentrale Fragestellungen der Ökonomie begriffen. Fragen der Zugänglichkeit, der Erreichbarkeit sowie der territorialen Verfügbarkeit behandeln ebenfalls Dimensionen der Diversität und Disparität und stellen wesentliche geographische Anliegen dar. Die Studierenden sollen Diversität als Ergebnis von sozialen, ökonomischen und politischen Prozessen begreifen. Es erscheint dabei wichtig, dass Lösungen für spezifische Konflikte, die Aspekte der Diversität oder Disparitäten aufweisen, nicht nach verallgemeinerbaren Regeln erzielbar sind. Die Analyse von Fallbeispielen soll deshalb verallgemeinernden und homogenisierenden Wahrnehmungen entgegenwirken und differenzierte Einschätzungen und Urteile befördern. Maßstäblichkeit Maßstäblichkeit kann sowohl als Grunddimension räumlicher als auch sozialer und ökonomischer Darstellung und Analyse betrachtet werden. In der räumlichen Dimension sind hier grundlegende metrische Dimensionen von der lokalen über die regionale zur globalen Ebene angesprochen. Der gewählte Maßstab beeinflusst dabei die Perspektive, auf unterschiedlichen Maßstabsebenen – etwa in den Dimensionen der Mikro- und Makroökonomie, aber auch in sozialen Kontexten – ergeben sich unterschiedliche Antworten auf ähnliche Problem- und Fragestellungen. Mikro- und makroanalytische Perspektiven sind im Unterricht immer in Bezug zu individuellen Handlungsoptionen der Studierenden zu setzen. Wahrnehmung und Darstellung Das Basiskonzept Wahrnehmung und Darstellung beschäftigt sich neben der Frage, was Menschen als „real“ erkennen, auch damit, wie sie Bilder und Vorstellungen über die Welt entwickeln und darüber kommunizieren. Dies beinhaltet zum einen die Reflexion und Analyse alltagsweltlicher Wahrnehmung einschließlich der Orientierung im physischen Raum. Zum anderen impliziert es die Auseinandersetzung mit der wissenschaftlich strukturierten und technisch unterstützten Wahrnehmung (zB mit qualitativen und quantitativen Erhebungsmethoden, Fernerkundung, virtuelle Realitäten etc.) unter Bezugnahme auf spezifische inhaltliche Fokussierungen und blinde Flecken im Unterricht. Eingeschlossen ist in beiden Bereichen die kritische Analyse der jeweils produzierten und publizierten Darstellungen. Die Studierenden sollen auch aktiv Methoden der sachadäquaten sowie der interessengeleiteten Kommunikation anwenden. Anhand zur Verfügung stehender Daten kann dies durch Mittel des Textes, der Kartographie und verwandter grafischer Darstellungstechniken realisiert werden. Nachhaltigkeit und Lebensqualität Das Basiskonzept Nachhaltigkeit ist als sehr eng mit dem der Lebensqualität verknüpft zu begreifen. Der im Sprachgebrauch zum Gummiwort mutierte Begriff der Nachhaltigkeit bedeutet im Sinne unseres Fachverständnisses weitaus mehr als nur „andauernd“ oder „langanhaltend wirksam“. Er sollte als eine Art Leitmotiv ökologischer Modernisierung gesehen werden: Für die Anforderungen modernen Unterrichts bedeutet dies, Überlegungen anzustellen, wie das fragile Mensch-Umwelt-System in eine gewünschte Balance gebracht sowie die Aushandlung eines Ausgleichs hinsichtlich der tragenden Säulen der Nachhaltigkeit (Gesellschaft, Wirtschaft, Natur) unterstützt werden kann. Als „Lebensqualität“ wird in Studien zur Lebensqualitätsforschung die Entfaltungsmöglichkeit jedes Menschen und dessen Nachkommen gesehen, wobei die gleichwertige Sicherung der ökologischen, materiellen und sozialen Lebensgrundlagen in den Mittelpunkt gestellt wird. Die Leitgedanken der Nachhaltigkeit und der Solidarität erweisen sich als notwendige Voraussetzung für eine möglichst hohe Lebensqualität einzelner Menschen und der Gesellschaft. Das Ziel der UNESCO, über Bildung für Nachhaltige Entwicklung allen Menschen Bildungschancen zu eröffnen, die es ihnen ermöglichen, sich Wissen und Werte anzueignen sowie Verhaltensweisen und Lebensstile zu erlernen, die für eine lebenswerte Zukunft und eine positive Veränderung der Gesellschaft(en) erforderlich sind, sollte für gelingenden Unterricht vorrangig sein. Interessen, Konflikte und Macht Die Analyse unterschiedlicher (Gruppen)Interessen, die Durchsetzung im Rahmen gesellschaftlicher Aushandlungsprozesse sowie die Auseinandersetzung mit Konflikten, die dabei ausgetragen werden und in der Folge entstehen, ist eine wichtige geographische und ökonomische Fragestellung. Dies entspricht auch einem essentiellen Anliegen der Politischen Bildung. Das Basiskonzept Interessen, Konflikte und Macht lenkt die Aufmerksamkeit auf soziale, ökonomische und ökologische Abhängigkeiten, Konflikte und Krisen sowie auf die Strategien der Konflikt- und Krisenbewältigung. Dies betrifft die Frage der gesellschaftlichen Inklusion und Exklusion und der Beteiligung an Entscheidungsprozessen ebenso wie Fragen des Zugangs zu Ressourcen oder Verteilungsfragen. Studierende sollen sich über Gewinnerinnen und Gewinner und Verliererinnen und Verlierer von politischen Entscheidungsprozessen klar werden und sich selbst als Akteurinnen und Akteure in Aushandlungsprozessen erleben können. Schließlich soll der Aufklärung über Manipulationen und Entfremdungsprozesse, die Studierende selbst betreffen, Raum gegeben werden. Arbeit, Produktion und Konsum Dieses Basiskonzept umfasst einmal eine Akteur/innenperspektive, die nachvollziehbar macht, dass Menschen, täglich als Konsumentinnen und Konsumenten oder über das Erwerbsleben ökonomisch tätig sind. Es beinhaltet weiters die gesellschaftliche Produktion von Bedürfnissen ebenso wie die Bedürfnisse der Produktion, mit denen sich die Volkswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftslehre auseinandersetzen. Die Beschäftigung mit Marketing, Unternehmensführung, Bilanzierung und Rechnungswesen, rechtlichen Grundlagen des betrieblichen Wirtschaftens sowie unternehmerischem Denken, wie Kosten/Nutzen-Überlegungen oder Opportunitätskosten, gibt Aufschlüsse über Logiken betriebswirtschaftlichen Denkens und Handelns, die für Studierende durchschaubar gemacht werden sollen. Märkte, Regulierung und Deregulierung Der Kern dieses Basiskonzepts fordert die Diskussion der Koordinierung von Wirtschaft in einem Spannungsfeld zwischen Markt, Staat und institutionellen Arrangements, zwischen spontaner Koordinierung und Macht bzw. bewusstem Eingreifen. Theorien, die Märkte als isoliert und frei von staatlicher und institutioneller Einbettung darstellen, sind kritisch zu hinterfragen. Märkte sind immer mit Marktmacht verbunden und dem Versuch diverser Akteur/innen staatliche Regulierung bzw. Deregulierung zu beeinflussen. Das auf viele Situationen übertragbare, entscheidende konzeptionelle Wissen für Studierende liegt im Verständnis des Spannungsfeldes zwischen Markt und (De-)Regulierung. Wachstum und Krise Warum wächst Wirtschaft? Muss und soll sie wachsen? Ist wirtschaftliche Entwicklung unbedingt mit Wachstum gleichzusetzen? Warum kommt es zu Krisen? Ein Basiskonzept Wachstum und Krise fordert die Bereitschaft, Krisenmomente als ein zentrales Feld der Ökonomie zu sehen, aber auch eine Einschätzung der politisch-ideologischen Konfliktlinien, die dieses Feld durchziehen. Krisenanalyse ist die Vorbedingung aktueller Wirtschaftspolitik, und aus unterschiedlichen Theorien werden unterschiedliche und sehr oft gegensätzliche Politikvorschläge argumentiert. Der Unterricht trägt in diesem Zusammenhang zu einem demokratischen Empowerment der Studierenden bei. Ein grundsätzliches Verständnis rivalisierender Politikoptionen ermöglicht die Teilnahme an der gesellschaftlichen Debatte mit dem Ziel einer konstruktiven Weiterentwicklung des Ist-Zustandes. Mensch-Umwelt Beziehungen Eine der großen Herausforderung des Anthropozäns bzw. der Zukunft liegt darin, dass die Geschwindigkeit der Abläufe im Mensch-Umwelt-System ansteigt und die Ausmaße der Folgewirkungen mittlerweile globale Dimension erreicht haben. Mensch-Umwelt-Beziehungen sind dabei als jene Beziehungen und Effekte zu verstehen, die bei Menschen in ihrem alltäglichen Handeln eine zentrale Rolle spielen. Dies inkludiert sowohl Beziehungen zur physischen Umwelt wie auch zur sozialen und ökonomischen Umwelt. Im Unterricht ist die Entwicklung eines eigenen Handlungsrepertoires zu ermöglichen, wobei die vorhersehbaren Folgen dieser Handlungen unter Bezugnahme auf Konzepte der Nachhaltigkeit zu reflektieren sind. Geoökosysteme Geoökosysteme sind als selbstregulierende, in einem dynamischen Gleichgewicht funktionierende Wirkungsgefüge zwischen Biosystem, Geosystem und belebten Faktoren zu verstehen. Wesentliche Aspekte, die im Rahmen der Bearbeitung dieses Basiskonzepts vermittelt werden sollen, sind die Vulnerabilität dieser Systeme, etwa durch Eingriffe des wirtschaftenden Menschen, aber auch deren Widerstandsfähigkeit (Resilienz) und Anpassungsfähigkeit (Adaption). Die Studierenden sollen naturräumliche Gegebenheiten und deren anthropogene Überformung deshalb unter der Perspektive von Chance und Risiko abwägen und einschätzen lernen. Kontingenz Individuelle und gesellschaftliche Probleme sind räumlich, (sozio-)ökonomisch und historisch eingebettet. Mögliche Strategien und Lösungsansätze verändern sich mit einer menschlichen Gesellschaft, in der der stetige Wandel die einzige Konstante ist. Verbunden mit der Unmöglichkeit kontrollierter Experimente lassen sich daher keine allgemein und zeitlos gültigen Gesetze aufstellen – absolute Wahrheitsansprüche bei der (Er-)Klärung von Sachverhalten und Prozessen sind nicht haltbar. Durch die Berücksichtigung des Basiskonzepts der Kontingenz sollen Studierende lernen, monokausalen Erklärungsansätzen – in welchen Zusammenhängen sie auch immer auftreten mögen – zu misstrauen. Dies erfordert die Thematisierung der Mehrdeutigkeiten unterrichtsrelevanter Phänomene aus den Bereichen Gesellschaft, Politik, Ökonomie und Ökologie, aber auch den Blick auf vielfältige Lösungsansätze. Mehrperspektivität als Grundprinzip der Betrachtung im Unterricht kann ein tauglicher Einstieg sein, um das Kontingenzprinzip wirksam werden zu lassen. Beiträge zu den Bildungsbereichen Sprache und Kommunikation Erwerb von Sprachkompetenz durch Auswertung von Texten, Bildern und grafischen Darstellungsformen (zB Geomedien, Karten, kartenverwandte Darstellungen); Einbeziehung aktueller Massenmedien und sozialer Medien; Kommunikation mittels fachspezifischer und überfachlicher Medien; Entwicklung einer Konflikt- und Diskussionskultur; Berücksichtigung der Mehrsprachigkeit (zB Einsatz von Dokumenten in Originalsprachen) Mensch und Gesellschaft Erwerb von Urteils- und Kritikfähigkeit, Entscheidungs- und Handelskompetenz in räumlichen und ökonomischen Fragen; Entwicklung eines wertschätzenden Zugangs zu Heterogenität und Diversität; Erkennen und Bewerten von Entwicklungen in der Arbeits- und Berufswelt (Berufsorientierung); Bewertung ökonomischer Fragestellungen unter ethischen Geschichtspunkten; Einsicht in ökonomische Zusammenhänge; Beitrag zu einer Bildung zur nachhaltigen Entwicklung Natur und Technik Erklärung des technisch vermittelten Verhältnisses von Menschen zu ihrer natürlichen, sozialen und ökonomischen Umwelt; Erkennen der Chancen und Risiken des Technologieeinsatzes; Beschreibung der Auswirkungen des globalen Wandels auf die natürliche Umwelt; verantwortungsvoller Umgang mit der Umwelt; kritische Auseinandersetzung mit Statistiken, wahrnehmen von Manipulationsmöglichkeiten; Auseinandersetzung mit einfachen Modellen. Gesundheit und Bewegung Verwendung von räumlichen Orientierungshilfen; Erkennen des Zusammenhangs zwischen Gesundheit, Lebensqualität und Umweltbedingungen; Erfassen der Bedeutung der Freizeitgesellschaft. Kreativität und Gestaltung Eigenständige und zielgruppenorientierte Gestaltung von Medien; Partizipation in räumlichen Planungsverfahren. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 1. Semester – Kompetenzmodul 1 Die soziale, ökonomisch und ökologisch begrenzte Welt Gliederungsprinzipien der Erde nach unterschiedlichen Sichtweisen reflektieren – Gliederungsmöglichkeiten der Erde nach naturräumlichen, kulturellen, politischen und ökonomischen Merkmalen analysieren – Interessensgebundenheit von Gliederungen vergleichen – Geographien durch Zonierungen/Gliederungen/Grenzziehungen machen und reflektieren Geoökosysteme der Erde analysieren – Klimadaten in Diagramme umsetzen – Klimagliederungen der Erde vergleichen und hinterfragen – Wechselwirkungen von Klima, Relief, Boden, Wasser und Vegetation analysieren – Geoökosysteme und deren anthropogene Überformung erklären Bevölkerung und Gesellschaft diskutieren – Die heutige und die mögliche zukünftige Verteilung der Weltbevölkerung darstellen – Dynamik der Weltbevölkerung analysieren – Ursachen und Auswirkungen der räumlichen und sozialen Mobilität in verschiedenen Gesellschaften diskutieren Die wirtschaftlichen Bedürfnisse der Menschen bewerten – Bedeutung von Markt und Marktversagen erläutern – Wirtschaftliche Ungleichheiten auf der Erde darstellen – Ursachen wirtschaftlicher Ungleichheiten beurteilen (politisches Handeln, Ressourcen, weltwirtschaftliche Strukturen) – Die Produktion von Bedürfnissen hinsichtlich Konzepten der Nachhaltigkeit bewerten Nutzungskonflikte an regionalen Beispielen reflektieren – Regionale Konflikte über die Verfügbarkeit von knappen Ressourcen (Boden, Wasser, Bodenschätze, usw.) und dahinter stehende politische Interessen erklären – Unterschiedliche Folgen von Naturereignissen aufgrund des sozialen und ökonomischen Gefüges beurteilen – Tragfähigkeit der Einen Welt zukunftsorientiert reflektieren Vielfalt und Einheit – Das neue Europa Raumbegriff und Strukturierung Europas diskutieren – Gliederung Europas nach naturräumlichen, gesellschaftlichen und ökonomischen Merkmalen vergleichen – Heterogene räumliche und ökonomische Auswirkungen des Integrationsprozesses der Europäischen Union untersuchen – Europa-Konzepte kritisch reflektieren Konvergenzen und Divergenzen europäischer Gesellschaften erörtern – Gesellschaftliche und politische Entwicklungen im europäischen Kontext erläutern und deren Bedeutung für das eigene Leben hinterfragen – Migrationen in und nach Europa erörtern – Chancen der europäischen Bildungs- und Arbeitsmärkte für die eigene Lebens- und Berufsplanung erkennen Außerwert- und Inwertsetzung von Produktionsgebieten beurteilen – Abhängigkeit landwirtschaftlicher Nutzung vom Naturraumpotential untersuchen – Strukturen und Wandel landwirtschaftlicher und industrieller Produktionsbedingungen in Europa vergleichen – Eignung von Räumen für die Tourismusentwicklung sowie Folgen der Erschließung beurteilen Wettbewerbspolitik und Regionalpolitik bewerten – Maßnahmen und Auswirkungen des europäischen Binnenmarktes erörtern – Räumliche Disparitäten theoretisch begründen und anhand ausgewählter Beispiele veranschaulichen – Träger, Instrumente, Funktionsweise und Ziele der Wettbewerbs- und Regionalpolitik erkennen und kritisch bewerten Regionale Entwicklungspfade vergleichen – Anhand ausgewählter Beispiele die Veränderungen in Raum, Wirtschaft und Gesellschaft durch Beitritt und Mitgliedschaft in der Europäischen Union erörtern – Die Bedeutung grenzüberschreitender Zusammenarbeit für die Raumentwicklung erfassen – (National-)Staatlichkeit und Bildung neuer europäischer Regionen hinsichtlich ihrer Zukunftsfähigkeit reflektieren 2. Semester – Kompetenzmodul 2 Österreich – Raum – Gesellschaft – Wirtschaft Veränderungen der geopolitischen Lage Österreichs erläutern – Qualitäten österreichischer Grenzen seit dem 20. Jahrhundert in ihren diversen Auswirkungen erläutern – Möglichkeiten grenzüberschreitender Regionalentwicklung unter dem Einfluss der europäischen Integration darstellen Gesamtwirtschaftliche Leistungen und Probleme sowie Wirtschafts- und Sozialpolitik erklären – Das Zustandekommen wirtschaftlicher Daten nachvollziehen und deren Aussagekraft beurteilen – Besonderheiten der österreichischen Wirtschafts- und Sozialpolitik darstellen – Gesamtwirtschaftliche Krisenmomente im Zusammenhang mit divergenten ökonomischen Theorien erklären – Wirtschafts- und Sozialpolitik und ihre Zielkonflikte als interessensbezogen diskutieren und unterschiedliche Positionen argumentieren Wirtschaftsstandort Österreich beurteilen – Vor- und Nachteile des Wirtschaftsstandortes Österreich aus unterschiedlicher Sicht erarbeiten und mit anderen Staaten vergleichen – Entstehung regionaler Disparitäten analysieren – Auswirkungen regionaler Disparitäten auf das Alltagsleben und die Wirtschaft erläutern – Außenwirtschaft Österreichs in Zusammenhang mit europäischen und globalen Entwicklungen erörtern – Lebensqualität in Österreich diskutieren – WIKU: Industrie und Dienstleistung als wesentliche Basis der Wertschöpfung beschreiben und ihre jetzigen und zukünftigen vernetzten Problemfelder beurteilen Naturräumliche Chancen und Risiken erörtern – Geoökologische Faktoren und Prozesse erklären – Naturräumliche Gegebenheiten als Chance der Regionalentwicklung erkennen – Naturräumliche sowie soziale Gegebenheiten und Prozesse als Ursachen ökologischer Probleme erörtern – Eigene Strategien für ökologisch nachhaltiges Handeln entwickeln Demographische Entwicklung und gesellschaftspolitische Implikationen beurteilen – Entwicklung der österreichischen Bevölkerung darstellen – Mögliche soziale und ökonomische Folgen der Bevölkerungsentwicklung beurteilen – Herausforderungen multikultureller und alternder Bevölkerungen erörtern – Auswirkungen gesellschaftlicher Inklusions- und Exklusionsprozesse auf die Lebenssituationen ausgewählter Bevölkerungsgruppen bewerten Unternehmen und Berufsfelder analysieren – Produkt- und Geschäftsideen für ein eigenes Unternehmen erstellen – Schritte zu einer Unternehmensgründung beschreiben – Grundzüge der Buchhaltung (Einnahmen-Ausgabenrechnung) herausarbeiten – Eigene Möglichkeiten der Wahl von Bildungswegen und Beruf reflektieren – WIKU: Betriebliche Kennzahlen interpretieren – WIKU: Grundlagen betrieblichen Managements erfassen Lokal – regional – global: Vernetzungen – Wahrnehmungen – Konflikte Chancen und Gefahren der Globalisierung erörtern – Den eigenen Standort bzw. die lokale Betroffenheit in Prozessen der Globalisierung in Bezug auf persönliche Chancen und Risiken analysieren – Globalen Wandel und seine ökonomischen, sozialen und ökologischen Ursachen und Wirkungen – auch hinsichtlich der eigenen Lebenssituation – erörtern – Auswirkungen ökonomischer Globalisierung diskutieren – Strategien individuell, betrieblich und gesellschaftlich nachhaltigen Handelns entwickeln – WIKU: Positionierungsmöglichkeiten von Unternehmen und Regionen in der globalisierten Wirtschaft analysieren Politische und ökonomische Systeme vergleichen – Ursachen und Auswirkungen sozialer und ökonomischer Disparitäten auf globaler Ebene beurteilen – Formen, Möglichkeiten und Risiken der Entwicklungszusammenarbeit diskutieren – Unterschiedliche Wirtschafts- und Regulierungsmodelle vergleichen – Machtverhältnisse in politischen und ökonomischen Systemen analysieren Politische Gestaltung von Räumen untersuchen – Ziele, Gestaltungsspielräume und Auswirkungen der Raumordnung erklären – Konstruktionen von Räumen und raumbezogenen Identitäten untersuchen – Bereitschaft entwickeln, zumindest auf der kommunalpolitischen Ebene gestaltend mitzuwirken Städte als Lebensräume und ökonomische Zentren untersuchen – Vielfalt der subjektiven Wirklichkeiten in Städten vergleichen – Soziale Differenzen in urbanen Räumen analysieren – Prozesse von Urbanität und Urbanisierung beschreiben – Bedeutung von Metropolen als Steuerungszentren der Wirtschaft beurteilen – Perspektiven und Beispiele für eine nachhaltige Urbanität entwickeln WIKU: Geld und Währung analysieren – Entwicklungen in internationalen Kapitalströmen und Finanzmärkten analysieren Anlageformen nach Risiko und Chance bewerten

MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 8. Semester): Der Mathematikunterricht soll beitragen, dass Studierende ihrer Verantwortung für lebensbegleitendes Lernen besser nachkommen können. Dies geschieht vor allem durch die Erziehung zu analytisch-folgerichtigem Denken und durch die Vermittlung von mathematischen Kompetenzen, die von grundlegender Bedeutung für das Fach und relevant für viele Lebensbereiche sind. Beim Erwerben dieser Kompetenzen sollen die Studierenden die vielfältigen Aspekte der Mathematik und die Beiträge des Gegenstandes zu verschiedenen Bildungsbereichen erkennen. Die mathematische Beschreibung von Strukturen und Prozessen der uns umgebenden Welt, die daraus resultierende vertiefte Einsicht in Zusammenhänge und das Lösen von Problemen durch mathematische Verfahren und Techniken sind zentrale Anliegen des Mathematikunterrichts. Aspekte der Mathematik Schöpferisch-kreativer Aspekt: In der Mathematik werden das Denken geschult, Strategien aufgebaut, die Phantasie angeregt und die Kreativität gefördert. Sprachlicher Aspekt: Mathematik entwickelt die Fähigkeit zum Argumentieren, Kritisieren und Urteilen und fördert die Fähigkeit, zugleich verständlich und präzise zu sprechen. Das mathematische Prinzip, dass Behauptungen begründet werden müssen, soll Vorbild für andere Fächer und gesellschaftliche Bereiche sein. Das Verwenden von mathematischen Symbolen bildet eine Basis für exaktes Formulieren und Arbeiten. Erkenntnistheoretischer Aspekt: Mathematik ist eine spezielle Form der Erfassung unserer Erfahrungswelt. Sie ist eine spezifische Art, die Erscheinungen der Welt wahrzunehmen und durch Abstraktion zu verstehen. Mathematisierung eines realen Phänomens kann die Alltagserfahrung wesentlich vertiefen. Pragmatisch-anwendungsorientierter Aspekt: Mathematik ist ein nützliches Werkzeug und Methodenreservoir für viele Disziplinen und Voraussetzung für viele Studien und Berufsfelder. Autonomer Aspekt: Mathematische Gegenstände und Sachverhalte bilden als geistige Schöpfungen eine deduktiv geordnete Welt, in der Aussagen – von festgelegten Prämissen ausgehend – stringent abgeleitet werden können. Mathematik befähigt damit, dem eigenen Denken mehr zu vertrauen als fremden Meinungsmachern, und fördert so den demokratischen Prozess. Kulturell-historischer Aspekt: Die maßgebliche Rolle mathematischer Erkenntnisse und Leistungen in der Entwicklung des europäischen Kultur- und Geisteslebens – insbesondere eng verknüpft mit der Naturwissenschaft – macht Mathematik zu einem unverzichtbaren Bestandteil der Allgemeinbildung. Beiträge zu den Bildungsbereichen Sprache und Kommunikation: Mathematik geht – vor allem durch ihre Fachbegriffe, Symbole und Darstellungen – über die Umgangssprache hinaus, sie präzisiert Aussagen und verdichtet sie. Der Unterricht soll ein Bewusstsein dafür schaffen, dass Mathematik Kommunikationsangebote darstellt. Mensch und Gesellschaft: Der Unterricht soll aufzeigen, dass Mathematik in vielen Bereichen des Lebens (Finanzwirtschaft, Soziologie, Medizin) eine wichtige Rolle spielt. Natur und Technik: Viele Naturphänomene lassen sich mit Hilfe der Mathematik adäquat beschreiben und damit auch verstehen. Der Unterricht soll zeigen, dass die Mathematik eine Fülle von Methoden zur Verfügung stellt, mit denen Probleme bearbeitbar werden. Kreativität und Gestaltung: Mathematik besitzt neben der deduktiven auch eine induktive Seite. Vor allem das Experimentieren im Rahmen der Bearbeitung neuer Aufgaben und Probleme macht diese Seite sichtbar, bei der Kreativität und Einfallsreichtum gefördert werden. Didaktische Grundsätze (1. bis 8. Semester): Im Mathematikunterricht soll verständnisvolles Lernen als individueller, aktiver und konstruktiver Prozess im Vordergrund stehen. Die Studierenden sollen durch eigene Tätigkeiten Einsichten gewinnen und so mathematische Begriffe und Methoden in ihr Wissenssystem einbauen. Im Sinne der Methodenvielfalt ist bei jedem der folgenden Grundsätze eine Bandbreite der Umsetzung angegeben, innerhalb der eine konkrete Realisierung – angepasst an die jeweilige Unterrichtssituation – erfolgen soll. Wenn von minimaler und maximaler Realisierung die Rede ist, soll dies nicht im Sinne einer Wertung verstanden werden. Lernen in anwendungsorientierten Kontexten: Anwendungsorientierte Kontexte verdeutlichen die Nützlichkeit der Mathematik in verschiedenen Lebensbereichen und motivieren so dazu, neues Wissen und neue Fähigkeiten zu erwerben. Vernetzungen der Inhalte durch geeigneten fächerübergreifenden Unterricht sind anzustreben. Die minimale Realisierung besteht in der Thematisierung mathematischer Anwendungen bei ausgewählten Inhalten, die maximale Realisierung in der ständigen Einbeziehung anwendungsorientierter Aufgaben- und Problemstellungen zusammen mit einer Reflexion des jeweiligen Modellbildungsprozesses hinsichtlich seiner Vorteile und seiner Grenzen. Lernen in Phasen: Unter Beachtung der Vorkenntnisse sind Begriffe in der Regel in einer ersten Phase auf einer konkret-anschaulichen, intuitiven oder heuristischen Ebene zu behandeln, bei einfachen Anwendungen zu erproben und erst in einer späteren Phase zu vertiefen, ergänzen, verallgemeinern oder exaktifizieren. Die minimale Realisierung besteht in der Orientierung am Vorwissen der Studierenden und der Einführung von Begriffen über intuitive und heuristische Ansätze mit exemplarischen Exaktifizierungen, die maximale Realisierung in einer weit reichenden Präzisierung mathematischer Begriffe, Sätze und Methoden. Lernen im sozialen Umfeld: Der Einsatz passender Sozialformen ist auf die angestrebten Lernziele, die Eigenart der Inhalte und auf die jeweilige Lerngruppe abzustimmen. Ein konstruktives Klima zwischen Lehrenden und Lernenden und innerhalb dieser Gruppen ist hilfreich für jeden Lernprozess. Die minimale Realisierung besteht im situationsbezogenen Wechsel der Sozialformen im Unterricht, die maximale Realisierung im Vermitteln elementarer Techniken und Regeln für gute Team- und Projektarbeit sowie in der Kooperation mit außerschulischen Expertinnen und Experten. Lernen unter vielfältigen Aspekten: Einzelne Inhalte und Probleme sind aus verschiedenen Blickwinkeln zu sehen und aus verschiedenen Richtungen zu beleuchten. Vielfältige Sichtweisen sichern eine große Flexibilität bei der Anwendung des Gelernten und Erkennen des Gelernten in neuen bzw. nicht vertrauten Zusammenhängen und Problemstellungen. Die minimale Realisierung besteht in der gelegentlichen Verdeutlichung verschiedener Sichtweisen bei der Behandlung neuer Inhalte, die maximale Realisierung im Herstellen von Querverbindungen und im konsequenten Herausarbeiten der Vor- und Nachteile verschiedener Zugänge. Damit wird ein vielschichtiges und ausgewogenes Bild der Mathematik gewonnen. Lernen mit instruktionaler Unterstützung: Lernen ohne instruktionale Unterstützung ist in der Regel – insbesondere in Mathematik – wenig effektiv und führt leicht zur Überforderung. Lehrerinnen und Lehrer müssen Studierende anleiten und insbesondere bei Problemen gezielt unterstützen. Die minimale Realisierung besteht in der Bereitstellung von studierendenadäquaten Lernumgebungen und Lernangeboten, die maximale Realisierung in Differenzierungsmaßnahmen, durch die individuelle Begabungen, Fähigkeiten, Neigungen, Bedürfnisse und Interessen gefördert werden. Lernen mit medialer Unterstützung: Die Beschaffung, Verarbeitung und Bewertung von Informationen hat auch mit Büchern (zB dem Schulbuch), Zeitschriften und mit Hilfe elektronischer Medien zu erfolgen. Nutzen und Problematik mathematischer Inhalte und Lernhilfen im Internet sind hier zu thematisieren. Die minimale Realisierung besteht in der gelegentlichen Einbeziehung derartiger Medien, die maximale Realisierung im gezielten Erwerb von Kompetenzen, die von der Informationsbeschaffung bis zur eigenständigen Abfassung und Präsentation mathematischer Texte reichen. Lernen mit technologischer Unterstützung: Technologische Hilfsmittel sollen in allen Kompetenzbereichen sinnvoll zum Einsatz kommen. Sie müssen zumindest über grundlegende Funktionen zur Darstellung von Funktionen, Kurven und anderen geometrischen Objekten, zum symbolischen Umformen von Termen und Lösen von Gleichungen und Gleichungssystemen, zur Ermittlung von Ableitungs- und Stammfunktionen, zur Integration sowie zur Unterstützung bei Methoden und Verfahren in der Stochastik verfügen. Sachgerechtes und sinnvolles Nutzen technologischer Hilfsmittel durch geplantes Vorgehen ist sicherzustellen. Die minimale Realisierung besteht im Einsatz entsprechender Hilfsmittel beim Lösen von Aufgaben und dem gelegentlichen Einsatz als didaktisches Werkzeug beim Erarbeiten neuer Inhalte. Die maximale Realisierung ist die ständige Verfügbarkeit und der sinnvolle Einsatz derartiger Technologien als Werkzeug beim Modellieren, Visualisieren und Experimentieren. Sicherung des Unterrichtsertrages/(schriftliche) Leitungsfeststellungen Zur Sicherung des Unterrichtsertrages bieten sich Einzel-, Team- und Gruppenarbeiten, Projektarbeiten und regelmäßige (nicht verpflichtende) Hausübungen an. Für den Zeitrahmen von Schularbeiten findet der Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des dritten Teiles mit der Maßgabe Anwendung, dass bei mehrstündigen Schularbeiten zwei voneinander unabhängige Aufgabenbereiche bezüglich „Grundkompetenzen“ und „Vernetzung von Grundkompetenzen“ vorgelegt und bearbeitet werden können. Bei der Bearbeitung beider Aufgabenbereiche sind der Einsatz von herkömmlichen Schreibgeräten, Bleistiften, Lineal, Geo-Dreieck und Zirkel sowie die Verwendung von Formelsammlungen, die vom zuständigen Regierungsmitglied für die Klausurarbeit freigegeben werden, oder von anderen geeigneten Formelsammlungen und elektronische Hilfsmittel zulässig. Anzahl und Dauer von Schularbeiten: Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des Dritten Teiles zu entnehmen. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Der Lehrplan geht von drei Wochenstunden in jedem Modul aus. Bei höherer Dotierung ist vor allem eine vertiefte und aspektreichere Behandlung der Lerninhalte anzustreben. Die kursiv gesetzten Inhalte sind nur für Schulformen mit mehr als drei Wochenstunden obligatorisch. Mathematische Kompetenzen Mathematische Kompetenzen besitzen eine Inhaltsdimension (auf welche Inhalte sie sich beziehen, also womit etwas getan wird), eine Handlungsdimension (auf welche Art von Tätigkeit sie sich beziehen, also was getan wird) und eine Komplexitätsdimension (bezogen auf die Art und den Grad der Vernetzungen). Unter mathematischen Kompetenzen werden hier längerfristig verfügbare kognitive Fähigkeiten verstanden, die von Lernenden entwickelt werden sollen und sie befähigen, bestimmte Tätigkeiten in variablen Situationen auszuüben, sowie die Bereitschaft, diese Fähigkeiten und Fertigkeiten einzusetzen. Inhaltsdimension: Mathematische Kompetenz erfordert Kenntnisse und Wissen aus den Bereichen Algebra und Geometrie, funktionale Abhängigkeiten, Analysis und Wahrscheinlichkeit und Statistik. Handlungsdimension: Mathematische Kompetenz erfordert Fertigkeiten und Fähigkeiten bei folgenden Tätigkeiten: – Darstellend-modellierendes Arbeiten umfasst alle Aktivitäten, die mit der Übersetzung von Situationen, Zuständen und Prozessen aus der Alltagssprache in die Sprache der Mathematik zu tun haben. Auch der innermathematische Wechsel von Darstellungsformen gehört zu diesen Aktivitäten. – Formal-operatives Arbeiten umfasst alle Aktivitäten, die auf Kalkülen bzw. Algorithmen beruhen, also das Anwenden von Verfahren, Rechenmethoden oder Techniken. – Interpretierend-dokumentierendes Arbeiten umfasst alle Aktivitäten, die mit der Übersetzung mathematischer Darstellungen, Zusammenhänge und Sachverhalte in die Alltagssprache sowie der Deutung und Dokumentation von mathematischen Darstellungen und Ergebnissen zu tun haben. – Kritisch-argumentatives Arbeiten umfasst alle Aktivitäten, die mit Argumentieren, Hinterfragen, Ausloten von Grenzen und Begründen zu tun haben. Das Beweisen von Behauptungen oder heuristisch gewonnener Vermutungen ist ein Schwerpunkt dieses Tätigkeitsbereichs. Komplexitätsdimension: Die zur Bewältigung mathematischer Aufgaben- und Problemstellungen notwendigen Anforderungen können stark differieren und gehen von Reproduktion über Vernetzungen hin zur Reflexion. – Einsetzen von Grundwissen und Grundfähigkeiten meint die Darstellung, Interpretation oder direkte Anwendung von grundlegenden Begriffen und Verfahren. In der Regel sind nur reproduktives mathematisches Wissen und Können oder die direkte Anwendung von Kenntnissen und Fertigkeiten erforderlich. – Herstellen von Verbindungen ist erforderlich, wenn der mathematische Sachverhalt vielschichtiger ist, sodass Begriffe, Sätze, Verfahren und Darstellungen aus einem oder verschiedenen mathematischen Gebieten oder unterschiedliche mathematische Tätigkeiten in geeigneter Weise miteinander verbunden werden müssen. – Problemlösen und Reflektieren: Problemlösen baut auf Eigentätigkeit und heuristischen Strategien in nicht vertrauten Situationen auf. Reflektieren meint das Nachdenken über Zusammenhänge, die sich aus dem dargelegten mathematischen Sachverhalt nicht von selbst ergeben. Reflexionswissen ist ein anhand entsprechender Nachdenkprozesse entwickeltes Wissen über Mathematik. Aufbauender Charakter – Sicherung der Nachhaltigkeit Da Mathematik aufbauend strukturiert ist, ist auf die Aktivierung des notwendigen Vorwissens, die Wiederholung und die Sicherung der Nachhaltigkeit zu achten. Die Kompetenzmodule 1 und 2 dienen hauptsächlich der Wiederholung und Vertiefung des Lehrstoffes der Unterstufe und sind vor allem als Einstiegshilfe für jene Studierenden gedacht, die über einen längeren Zeitraum keine weiterführende Schule besucht haben. Wegen der unterschiedlichen Länge von Winter- und Sommersemester sind Verschiebungen von Inhalten möglich. 1. Semester – Kompetenzmodul 1 („Elementare Algebra und Geometrie I“) Mengen, Zahlen und Rechengesetze – Grundlegende Begriffe über Aussagen und Mengen kennen und verständig einsetzen – Die Bezeichnungen der Zahlenmengen ℕ , ℤ und ℚ sowie die Teilmengenbeziehung kennen, Beispiele für Elemente angeben – Natürliche, ganze und rationale Zahlen bildhaft, auf der Zahlengerade sowie symbolisch, dabei insbesondere im Stellenwertsystem, darstellen, zwischen diesen Darstellungsformen wechseln, Darstellungen von natürlichen, ganzen und rationalen Zahlen den entsprechenden Zahlenmengen zuordnen – Mit natürlichen, ganzen und rationalen Zahlen rechnen – Über das Erweitern von Zahlenmengen anhand von natürlichen, ganzen und rationalen Zahlen reflektieren – Die Definition von Potenzen mit natürlichen und ganzen Hochzahlen angeben, Rechengesetze für Potenzen angeben und anwenden; Zehnerpotenzen zum Erfassen von sehr kleinen und sehr großen Zahlen einsetzen – Mit Primzahlen und Teilern arbeiten; Teilbarkeitsfragen untersuchen Terme und Gleichungen – Einfache Terme und Formeln aufstellen und im Kontext interpretieren – Umformungsregeln für lineare Gleichungen in einer Variablen kennen und anwenden, lineare Gleichungen in einer Variablen lösen, die Lösung im Kontext interpretieren – Einfache Formeln umformen Geometrie – Objekte der elementaren Geometrie kennen und einordnen : Punkt, Gerade, Strecke, Ebene, Figuren der Ebene (Dreieck, Vierecke, Kreis), Raum, Körper (Prismen, Pyramiden, Kugel) – Wichtige geometrische Beziehungen wissen (Winkel, parallel, normal), Grundtätigkeiten ausführen (Längen messen und auftragen, Winkel messen und auftragen, parallele und normale Gerade zeichnen, Strecken halbieren) – Eigenschaften von Dreiecken und Vierecken wissen und zur Beschreibung (auch von speziellen Dreiecken und Vierecken) nutzen – Flächenformeln von Dreiecken und Vierecken herleiten und für Berechnungen nutzen 2. Semester – Kompetenzmodul 2 („Elementare Algebra und Geometrie II“) Sicherung der Nachhaltigkeit – Notwendiges Vorwissen für die Kompetenzbereiche dieses Moduls wiederholen und aktivieren – Grundlagen für die Kompetenzbereiche dieses Moduls ergänzen und bereitstellen – Grundkompetenzen nachhaltig sichern Mengen, Zahlen und Rechengesetze – Die Bezeichnungen der Zahlenmengen ℝ und ℂ sowie die Teilmengenbeziehung der Zahlbereiche kennen, Beispiele für Elemente angeben – Reelle und komplexe Zahlen auf der Zahlengerade bzw. (als Punkte) in der Zahlenebene sowie symbolisch darstellen, zwischen diesen Darstellungsformen wechseln, Darstellungen von Zahlen den entsprechenden Zahlenmengen zuordnen – Über das Erweitern von Zahlenmengen reflektieren – Die Definition von Potenzen mit rationalen Hochzahlen angeben, Rechengesetze für Potenzen angeben und anwenden Terme, Gleichungen, Ungleichungen – Umformungsregeln für einfache Terme wissen und anwenden : Addieren/Subtrahieren von Monomen, Multiplizieren von Monomen und Binomen, Herausheben von Teiltermen – Termstrukturen analysieren, Formeln umformen – Lineare Ungleichungen aufstellen und im Kontext interpretieren – Lineare Ungleichungen in einer Variablen lösen, Lösungen grafisch darstellen, Lösungen im Kontext interpretieren Geometrie – Den pythagoräischen Lehrsatz wissen und für Berechnungen nutzen – Flächen- und Umfangsformeln von Kreis und Kreisteilen für Berechnungen nutzen – Volums- und Oberflächenformeln von Körpern für Berechnungen nutzen 3. Semester – Kompetenzmodul 3 („Funktionale Abhängigkeiten I“) Sicherung der Nachhaltigkeit – Notwendiges Vorwissen für die Kompetenzbereiche dieses Moduls wiederholen und aktivieren – Grundlagen für die Kompetenzbereiche dieses Moduls ergänzen und bereitstellen – Grundkompetenzen nachhaltig sichern Funktionsbegriff, Darstellungsformen, Eigenschaften – Für gegebene Zusammenhänge entscheiden, ob man sie als (reelle) Funktionen betrachten kann – Aus Tabellen, Graphen und Gleichungen von Funktionen Werte(paare) ermitteln und im Kontext interpretieren; zwischen tabellarischen und grafischen Darstellungen funktionaler Zusammenhänge wechseln – Eigenschaften von Funktionen erkennen, benennen, im Kontext interpretieren und zum Erstellen von Funktionsgraphen einsetzen : Monotonie, Monotoniewechsel (lokale Extrema), Wendepunkte, Periodizität, Achsensymmetrie, asymptotisches Verhalten, Schnittpunkte mit den Achsen – Formeln als Darstellung von Funktionen interpretieren und dem Funktionstyp zuordnen – Funktionen als mathematische Modelle verstehen und damit verständig arbeiten – Schnittpunkte zweier Funktionsgraphen grafisch und rechnerisch ermitteln und im Kontext interpretieren – Durch Gleichungen (Formeln) gegebene Funktionen mit mehreren Veränderlichen im Kontext interpretieren, Funktionswerte ermitteln Lineare Funktion [ f(x) = k ∙ x + d ] – Verbal, tabellarisch, grafisch oder durch eine Gleichung (Formel) gegebene lineare Zusammenhänge als lineare Funktionen erkennen bzw. betrachten; zwischen diesen Darstellungsformen wechseln; die Angemessenheit einer Beschreibung mittels linearer Funktion bewerten – Aus Tabellen, Graphen und Gleichungen linearer Funktionen Werte(paare) sowie die Parameter k und d ermitteln und im Kontext interpretieren – Die Wirkung der Parameter k und d kennen und im Kontext interpretieren – Charakteristische Eigenschaften kennen und im Kontext interpretieren : f(x + 1) = f(x) + k; (f(x 2 ) – f(x 1 )) / (x 2 – x 1 ) = k – Direkte Proportionalität als lineare Funktion beschreiben – Arithmetische Folgen als lineare Funktionen mit ℕ als Definitionsbereich auffassen und anwenden Potenzfunktion mit f(x) = a ∙ x z + b, z ∊ ℤ , oder mit f(x) = a ∙ x 1/2 + b – Verbal, tabellarisch, grafisch oder durch eine Gleichung (Formel) gegebene Zusammenhänge dieser Art als entsprechende Potenzfunktionen erkennen bzw. betrachten; zwischen diesen Darstellungsformen wechseln – Aus Tabellen, Graphen und Gleichungen von Potenzfunktionen Werte(paare) sowie die Parameter a und b ermitteln und im Kontext interpretieren – Die Wirkung der Parameter a und b kennen und im Kontext interpretieren – Indirekte Proportionalität als Potenzfunktion beschreiben Polynomfunktion, quadratische Gleichungen – Zwischen tabellarischen und grafischen Darstellungen von Zusammenhängen dieser Art wechseln; aus Tabellen, Graphen und Gleichungen von Polynomfunktionen Funktionswerte, aus Tabellen und Graphen Argumentwerte ermitteln – Typische Verläufe von Graphen in Abhängigkeit vom Grad der Polynomfunktion (er)kennen; den Zusammenhang zwischen dem Grad der Polynomfunktion und der Anzahl der Null-, Extrem- und Wendestellen wissen – Quadratische Gleichungen in einer Variablen umformen/lösen, über Lösungsfälle Bescheid wissen, Lösungen und Lösungsfälle (auch geometrisch) interpretieren – Einfache Polynomgleichungen 3. und 4. Grades in einer Variablen lösen, über Lösungsfälle Bescheid wissen, Lösungen und Lösungsfälle (auch geometrisch) interpretieren 4. Semester – Kompetenzmodul 4 („Funktionale Abhängigkeiten II“) Sicherung der Nachhaltigkeit – Notwendiges Vorwissen für die Kompetenzbereiche dieses Moduls wiederholen und aktivieren – Grundlagen für die Kompetenzbereiche dieses Moduls ergänzen und bereitstellen – Grundkompetenzen nachhaltig sichern Funktionsbegriff, Darstellungsformen, Eigenschaften – Einen Überblick über die wichtigsten Typen mathematischer Funktionen geben, ihre Eigenschaften vergleichen Exponentialfunktion [ bzw . mit ] – Verbal, tabellarisch, grafisch oder durch eine Gleichung (Formel) gegebene exponentielle Zusammenhänge als Exponentialfunktion erkennen bzw. betrachten; zwischen diesen Darstellungsformen wechseln; die Angemessenheit einer Beschreibung mittels Exponentialfunktion bewerten – Aus Tabellen, Graphen und Gleichungen von Exponentialfunktionen Werte(paare) sowie die Parameter a und b (bzw. e λ ) ermitteln und im Kontext interpretieren, Logarithmen definieren – Die Wirkung der Parameter a und b (bzw. e λ ) kennen und im Kontext interpretieren – Charakteristische Eigenschaft (f(x + 1) = b ∙ f(x)) kennen und im Kontext interpretieren – Die Begriffe Halbwertszeit und Verdoppelungszeit kennen, die entsprechenden Werte berechnen und im Kontext interpretieren – Geometrische Folgen als exponentielle Funktionen mit als Definitionsbereich auffassen und anwenden Sinusfunktion, Cosinusfunktion – Grafisch oder durch eine Gleichung (Formel) gegebene Zusammenhänge der Art f(x)=a sin(b x) als allgemeine Sinusfunktion erkennen bzw. betrachten; zwischen diesen Darstellungsformen wechseln – Aus Graphen und Gleichungen von allgemeinen Sinusfunktionen Werte(paare) sowie die Parameter a und b ermitteln und im Kontext interpretieren – Die Wirkung der Parameter a und b kennen und im Kontext interpretieren – Periodizität als charakteristische Eigenschaft kennen und im Kontext interpretieren – Wissen, dass cos(x) = sin(x + π/2) Trigonometrie – Definitionen von Sinus, Cosinus und Tangens im rechtwinkeligen Dreieck kennen und zur Auflösung rechtwinkeliger Dreiecke einsetzen – Definitionen von Sinus und Cosinus für Winkel größer als 90° kennen und einsetzen – Beliebige Dreiecke (mit Sinussatz und/oder Cosinussatz) auflösen; Figuren in Dreiecke zerlegen und Vermessungsaufgaben in einer Ebene lösen 5. Semester – Kompetenzmodul 5 („[Lineare] Algebra und analytische Geometrie“) Sicherung der Nachhaltigkeit – Notwendiges Vorwissen für die Kompetenzbereiche dieses Moduls wiederholen und aktivieren – Grundlagen für die Kompetenzbereiche dieses Moduls ergänzen und bereitstellen – Grundkompetenzen nachhaltig sichern Gleichungen und Gleichungssysteme – Lineare Gleichungssysteme in zwei Variablen aufstellen und (auch geometrisch) interpretieren – Lineare Gleichungssysteme in zwei Variablen umformen/lösen; die Lösung (auch geometrisch) interpretieren – Für lineare Gleichungssysteme in zwei Variablen die Lösbarkeit untersuchen; die Lösungsfälle geometrisch interpretieren – Lineare Gleichungssysteme in drei Variablen lösen Vektoren – Vektoren als Zahlentupel verständig einsetzen und im Kontext interpretieren – Definition der Rechenoperationen mit Vektoren als Zahlentupel (Addition, Subtraktion, Multiplikation mit einem Skalar, Skalarmultiplikation) kennen, Rechenoperationen im Kontext interpretieren und verständig einsetzen Vektoren und (lineare) analytische Geometrie der Ebene – Vektoren geometrisch (als Punkte bzw. Pfeile) interpretieren und verständig einsetzen – Rechenoperationen mit Vektoren (Addition, Multiplikation mit einem Skalar, Skalarmultiplikation) geometrisch interpretieren und verständig einsetzen – Betrag eines Vektors (als Länge eines Pfeiles) interpretieren und verständig einsetzen, Einheitsvektoren bilden und verständig einsetzen, Abstände ermitteln – Geraden durch (Parameter-)Gleichungen in ℝ ² und durch Gleichungen (Normalvektorgleichungen in Koordinatenform) in ℝ angeben; Geradengleichungen interpretieren; Lagebeziehungen (zwischen Geraden und zwischen Punkt und Gerade) analysieren, Schnittpunkte ermitteln – Normalvektoren in ℝ ² aufstellen, verständig einsetzen und interpretieren Vektoren und (lineare) analytische Geometrie des Raumes – Möglichkeiten und Grenzen der Übertragung von Begriffen und Methoden aus der analytischen Geometrie der Ebene darlegen – Rechenoperationen sowie die Konzepte von Betrag/Einheitsvektor und Parameterform der Geradengleichung auch im Raum geometrisch deuten und verständig einsetzen Vektoren und (nichtlineare) analytische Geometrie der Ebene – Kreise durch Gleichungen angeben; Kreisgleichungen interpretieren – Lagebeziehungen (zwischen Kreis und Punkt sowie zwischen Kreis und Gerade) analysieren, Schnittpunkte ermitteln; Tangenten durch Gleichungen angeben – Kegelschnitte durch Gleichungen angeben; Kegelschnittsgleichungen interpretieren – Die gegenseitige Lage von Kegelschnitt und Gerade bestimmen und allenfalls vorhandene Schnittpunkte berechnen; eine Gleichung der Tangente in einem Punkt eines Kegelschnitts ermitteln – Ebene Kurven (allenfalls auch Kurven im Raum) durch Parameterdarstellungen beschreiben 6. Semester – Kompetenzmodul 6 („Analysis“) Sicherung der Nachhaltigkeit – Notwendiges Vorwissen für die Kompetenzbereiche dieses Moduls wiederholen und aktivieren – Grundlagen für die Kompetenzbereiche dieses Moduls ergänzen und bereitstellen – Grundkompetenzen nachhaltig sichern Differentialrechnung – Aus Daten Änderungsmaße berechnen und Änderungsmaße im Kontext interpretieren : absolute und relative Änderung, mittlere Änderungsrate, Änderungsfaktor – Das systemdynamische Verhalten von Größen durch Differenzengleichungen, insbesondere durch rekursive Gleichungen der linearen und exponentiellen Funktion, beschreiben; Differenzengleichungen im Kontext interpretieren – Den Zusammenhang Differenzenquotient (mittlere Änderungsrate) – Differentialquotient („momentane“ Änderungsrate) auf der Grundlage eines intuitiven Grenzwertbegriffes erläutern – Differenzen- und Differentialquotienten in verschiedenen Kontexten interpretieren; entsprechende Sachverhalte durch den Differenzen- bzw. Differentialquotienten beschreiben – Differenzen- und Differentialquotienten (aus Funktionsgleichungen und Funktionsgraphen) ermitteln – Einfache Regeln des Differenzierens kennen und anwenden : Potenzregel, Summenregel, Regeln für [k∙f(x)]´ und [f(k∙x)]´ – Wissen, dass gilt: [sin(x)]´ = cos(x), [cos(x)]´ = –sin(x) sowie [e(x)]´ = e(x) – Den Begriff Ableitungsfunktion kennen und zur Beschreibung von Funktionen einsetzen – Den Zusammenhang zwischen Funktion und Ableitungsfunktion in deren grafischer Darstellung (er)kennen und beschreiben – Eigenschaften von Funktionen mit Hilfe der Ableitung(sfunktion)en beschreiben : Monotonie, lokale Extrema, Links- und Rechtskrümmung, Wendestellen – Polynomfunktionen untersuchen; einfache Extremwertaufgaben lösen (Ermittlung von Extremstellen in einem Intervall) – Kontinuierliche Veränderungen von Größen durch Differentialgleichungen beschreiben und diese im Kontext interpretieren, einfache Differentialgleichungen lösen – Weitere Ableitungsregeln (insbesondere die Kettenregel) kennen und für Funktionsuntersuchungen in verschiedenen Bereichen verwenden – Den Begriff Stetigkeit kennen und erläutern – Den Begriff Differenzierbarkeit sowie den Zusammenhang zwischen Differenzierbarkeit und Stetigkeit kennen Integralrechnung – Den Begriff Stammfunktion kennen und zur Beschreibung von Funktionen einsetzen – Den Zusammenhang zwischen Funktion und Stammfunktion in deren grafischer Darstellung (er)kennen und beschreiben – Den Begriff des bestimmten Integrals als Grenzwert einer Summe von Produkten interpretieren und beschreiben – Das bestimmte Integral in verschiedenen Kontexten interpretieren und entsprechende Sachverhalte durch Integrale beschreiben (insbesondere Flächeninhalte, Volumina, Weglängen, Geschwindigkeiten, Arbeit und Energie; allenfalls weitere physikalische Deutungen) – Einfache Regeln des Integrierens kennen und anwenden : Potenzregel, Summenregel ; bestimmte Integrale von Polynomfunktionen ermitteln 7. Semester – Kompetenzmodul 7 („Stochastik“) Sicherung der Nachhaltigkeit – Notwendiges Vorwissen für die Kompetenzbereiche dieses Moduls wiederholen und aktivieren – Grundlagen für die Kompetenzbereiche dieses Moduls ergänzen und bereitstellen – Grundkompetenzen nachhaltig sichern Beschreibende Statistik – Werte aus tabellarischen und elementaren grafischen Darstellungen ermitteln und im jeweiligen Kontext interpretieren : Stabdiagramm (bzw. Säulendiagramm, Balkendiagramm), Kreisdiagramm, Liniendiagramm, Prozentstreifen, Piktogramm, Stängel-Blatt-Diagramm, Kastenschaubild, Histogramm (mit gleichen Klassenbreiten), Streudiagramm (bzw. Punktwolkendiagramm) – Tabellen und elementare statistische Grafiken erstellen, zwischen Darstellungsformen wechseln – Stärken, Schwächen und Manipulationsmöglichkeiten elementarer statistischer Grafiken nennen und in Anwendungen berücksichtigen – Statistische Kennzahlen für einfache Datensätze ermitteln und im Kontext interpretieren : absolute und relative Häufigkeiten, arithmetisches Mittel, Median, Modus, Quartile, Spannweite, empirische Varianz und Standardabweichung – Definition und wichtige Eigenschaften des arithmetischen Mittels und des Medians angeben und nutzen, die Entscheidung für die Verwendung einer bestimmten Kennzahl begründen Wahrscheinlichkeitsrechnung, Grundbegriffe – Grundraum und Ereignisse in vorgegebenen Situationen verbal bzw. formal angeben – Relative Häufigkeit einer Versuchsserie (frequentistische Deutung) bzw. relativen Anteil (unter Verwendung der Laplace-Annahme) als Wahrscheinlichkeit interpretieren und umgekehrt Wahrscheinlichkeit als relative Häufigkeit einer Versuchsserie bzw. als relativen Anteil interpretieren – Additionsregel und Multiplikationsregel für Wahrscheinlichkeiten anwenden und interpretieren, Situationen mit Hilfe von Baumdiagrammen darstellen und diese Darstellungen interpretieren, den Begriff bedingte Wahrscheinlichkeit kennen und verständig einsetzen – Den Satz von Bayes kennen und anwenden Wahrscheinlichkeitsverteilungen – Die Begriffe Zufallsvariable, (Wahrscheinlichkeits-)Verteilung, Erwartungswert und Standardabweichung verständig interpretieren und einsetzen – Binomialverteilung als Modell einer diskreten Verteilung kennen, Erwartungswert sowie Varianz/Standardabweichung binomialverteilter Zufallsgrößen ermitteln, Wahrscheinlichkeitsverteilung binomialverteilter Zufallsgrößen angeben, den Binomialkoeffizienten und seine wichtigsten Eigenschaften kennen, einzelne Wahrscheinlichkeitswerte und Intervallwahrscheinlichkeiten ermitteln und im Kontext interpretieren – Situationen erkennen und beschreiben, in denen mit Binomialverteilung angemessen modelliert werden kann – Die Normalverteilung als Approximation der Binomialverteilung anwenden – Dichte- und Verteilungsfunktion normalverteilter Zufallsgrößen verständig interpretieren und einsetzen, Intervallwahrscheinlichkeiten aus der Verteilungsfunktion der Standardnormalverteilung ermitteln und im Kontext interpretieren – Symmetrische Intervalle um den Erwartungswert („Schätzbereiche“ für Zufallsvariable) als wichtiges Mittel zur Beschreibung des Verhaltens von Stichproben kennen; Schätzbereiche für relative Häufigkeiten (bei Modellierung mit der Normalapproximation der Binomialverteilung) ermitteln; den Zusammenhang zwischen Stichprobengröße, Intervallbreite und Sicherheit allgemein beschreiben und in konkreten Situationen erläutern Schließende/Beurteilende Statistik – Konfidenzintervalle als Schätzung für eine Wahrscheinlichkeit oder einen unbekannten Anteil p auf Basis einer durch die Normalverteilung approximierten Binomialverteilung ermitteln und im jeweiligen Kontext interpretieren; Formel(n) für die Stichprobengröße interpretieren (Zusammenhang mit Sicherheit, Intervallbreite und Stichprobenparameter) und erforderliche Stichprobengröße daraus ermitteln – Einfache statistische Hypothesentests durchführen und deren Ergebnisse interpretieren 8. Semester – Kompetenzmodul 8 („Wiederholung und Vertiefung“) Sicherung der Nachhaltigkeit – Wiederholen, Vertiefen von Fähigkeiten und Vernetzen von Inhalten, um einen umfassenden Überblick über die Zusammenhänge unterschiedlicher mathematischer Gebiete zu gewinnen

BIOLOGIE UND UMWELTBILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe (3. und 4. Semester): Beitrag des Faches Biologie und Umweltkunde zur Bildung Der Biologieunterricht ist für unsere Gesellschaft in vielen Bereichen von Bedeutung. Naturwissenschaftlicher Erkenntnisgewinn bewirkt Fortschritte auf unterschiedlichen Gebieten, beispielsweise in der Medizin, in der Bio- und Gentechnologie, in den Neurowissenschaften, in der Ökologie und bei Fragen zur Nachhaltigkeit. Andererseits birgt die naturwissenschaftliche Entwicklung auch Risiken und Gefahren, die erkannt, bedacht und bewertet werden müssen. Dazu sind biologische Kenntnisse nötig, diese sind somit ein wesentlicher Bestandteil der Allgemeinbildung. Ziel des Fachs Biologie und Umweltbildung ist es, naturwissenschaftliche Phänomene erfahrbar zu machen, sowie Erkenntnisse biologischer Forschung gewinnen, verstehen und kommunizieren zu können, und sich mit deren Grenzen auseinandersetzen zu können. Der Unterricht führt zu naturwissenschaftlichem Verständnis auf Grundlage der Evolution und zu gesundheitsbewusstem, ethischem und umweltverträglichem Handeln. Er fördert die Fähigkeit zur aktiven Teilhabe an gesellschaftlichen Entwicklungen und Diskursen. Beitrag zu den Bildungsbereichen Der Beitrag zu den untenstehenden Bildungsbereichen der Schule steht im Zusammenhang mit Lerninhalten und den Basiskonzepten, dem Kompetenzmodell und den Unterrichtsprinzipien. Sprache und Kommunikation Förderung der Lese- und Schreibkompetenz sowie der mündlichen Ausdrucksfähigkeit in verschiedenen Unterrichtssituationen; Einführung in die Fachsprache; Einbeziehung von deutsch- und fremdsprachiger Fachliteratur. Mensch und Gesellschaft Der Mensch als biologisches und soziales Wesen; der Mensch als beeinflussender Faktor von Ökosystemen; Wirtschaft und Nachhaltigkeit (Verbraucher- und Verbraucherinnen-Bildung); Wechselwirkung zwischen Ökologie, Ökonomie, regionaler und überregionaler Politik und sozialer Entwicklung; Anwendung biologischer Erkenntnisse auf gesellschaftliche Fragestellungen. Natur und Technik Phänomen Leben; Vernetzung belebter Systeme, Auswirkung menschlicher Aktivitäten auf Ökosysteme; Artenkenntnis und Artenschutz; Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung; Bioethik; Energie als Erhaltungsgröße; naturwissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen. Gesundheit und Bewegung Zusammenhang zwischen Gesundheit und Leistungsfähigkeit; biologische Voraussetzungen für Bewegung; Gesundheit und Krankheit als biologisches und soziales Phänomen; Sexualpädagogik; Gesundheitserziehung. Kreativität und Gestaltung Entwicklung von Forschungsdesigns; Modellbildung; Wissenskommunikation durch Einsatz unterschiedlicher Medien; Medienerziehung. Didaktische Grundsätze (3. und 4. Semester) Das Kompetenzmodell Naturwissenschaften als Leitlinie für den Unterricht im Fach Biologie und Umweltbildung Das Kompetenzmodell Naturwissenschaften gibt als Handlungsdimension die Charakteristika naturwissenschaftlicher Forschungsarbeit vor. Dabei wird von drei Kompetenzbereichen ausgegangen: – Aneignen von Fachwissen – selbstständiger Erkenntnisgewinn mittels Beobachtung und Experiment – Anwendung des Wissens und der Erkenntnisse, im gesellschaftlichen Diskurs Standpunkte begründen und im Alltag reflektiert handeln Im Rahmen des Faches Biologie und Umweltbildung werden diese Kompetenzbereiche wie folgt beschrieben: Fachwissen aneignen und kommunizieren W1: Biologische Vorgänge und Phänomene beschreiben und benennen. W2: Aus unterschiedlichen Medien und Quellen fachspezifische Informationen entnehmen. W3: Vorgänge und Phänomene in verschiedenen Formen (Grafik, Tabelle, Bild, Diagramm, …) darstellen, erläutern und adressatengerecht kommunizieren. W4: Vorgänge und Phänomene mittels Fachwissen unter Heranziehung von Gesetzmäßigkeiten (Modelle, Regeln, Gesetze, Funktionszusammenhänge) erklären. W5: Biologische Vorgänge und Phänomene im Kontext ihres evolutionären Zusammenhangs erläutern. Erkenntnisse gewinnen E1: Biologische Vorgänge und Phänomene beobachten, messen und beschreiben. E2: Biologische Vorgänge und Phänomene hinsichtlich evolutionsbiologischer Kriterien analysieren und Beziehungen herausarbeiten E3: Zu biologischen Vorgängen und Phänomenen Fragen stellen und Hypothesen formulieren. E4: Untersuchungen oder Experimente zu naturwissenschaftlichen Fragestellungen planen, durchführen und protokollieren. E5: Daten und Ergebnisse von Untersuchungen analysieren (zB ordnen, vergleichen, Abhängigkeiten feststellen) und interpretieren. Standpunkte begründen und reflektiert handeln S1: Fachlich korrekt und folgerichtig argumentieren und naturwissenschaftliche von nicht-naturwissenschaftlichen Argumentationen unterscheiden. S2: Sachverhalte und Probleme unter Einbeziehung kontroverser Gesichtspunkte reflektiert erörtern und begründet bewerten. S3: Bedeutung, Chancen und Risiken der Anwendung naturwissenschaftlicher Erkenntnisse für das Individuum und für die Gesellschaft erkennen, um verantwortungsbewusst zu handeln. S4: Menschliche Erlebens- und Verhaltensmuster aus evolutionsbiologischer Sicht reflektieren. S5: Handlungsempfehlungen erstellen und gestalten (zB Naturschutzstrategien, Gesundheitskonzepte, Ernährungspläne, …). Um den Studierenden im Rahmen des Unterrichts biologische Bildung als Teil naturwissenschaftlicher Grundbildung (Scientific Literacy) zu ermöglichen, ist der Unterricht im Fach Biologie und Umweltbildung so zu gestalten, dass Kompetenzen aus allen drei oben genannten Bereichen auf Basis der Lerninhalte jedes Semesters erworben und gefördert werden. Basiskonzepte zur Unterstützung kompetenzorientierten Lernens Basiskonzepte helfen grundlegende Muster in der Biologie zu erkennen. Sie leiten sich von den elementaren Konzepten der Biologie ab und unterstützen Lernende und Lehrende, die schwer überschaubaren und permanent wachsenden Themenbereiche der biologischen Disziplinen zu ordnen und zu verknüpfen. Sieben themenverbindende übergeordnete Bereiche sind im Folgenden formuliert, aus denen eine Vielzahl verschiedener Phänomene miteinander in Beziehung gesetzt werden können. Sie helfen den Lernenden Inhalte zu vernetzen, die Themenfülle sinnvoll zu ordnen und sich anzueignen. Die Lehrplaninhalte werden daher anhand dieser Konzepte erarbeitet und laufend damit verknüpft. Das erreichte biologische Grundverständnis ermöglicht die Beurteilung biologischer Erkenntnisse zB im Umweltbereich unter Berücksichtigung des Naturschutzes und der nachhaltigen Entwicklung, im biotechnologischen Bereich oder in der Medizin unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, sozialer und ethischer Aspekte. Die Auseinandersetzung mit den Wechselwirkungen innerhalb bzw. zwischen Biosystemen fördert das systemische Denken und wirkt rein linearem Denken entgegen. Dies erlaubt die Teilhabe an gesellschaftlichen Diskursen. Prinzipiell kann jeder Inhalt aus dem Blickwinkel jedes Basiskonzeptes betrachtet werden. Die Anwendung der Basiskonzepte auf die Lehrplaninhalte obliegt der Lehrperson, je nachdem anhand welcher Konzepte ein bestimmter Inhalt erarbeitet wird. Basiskonzepte der Biologie Struktur und Funktion Das Erfassen, Ordnen und Wiedererkennen von Strukturen ist die Grundlage für das Verständnis und die Erklärung biologischer Funktionen auf allen Systemebenen und im Verlauf ihrer Entwicklung. Es hilft zB beim Verständnis folgender Phänomene: – Prinzip der Oberflächenvergrößerung – Schlüssel-Schloss-Prinzip – Gegenstromprinzip – Gegenspielerprinzip Reproduktion Lebewesen sind fähig zur Reproduktion. Diese beruht auf der Weitergabe von Erbinformationen und führt zur Vielfalt innerhalb von Organismen und somit zu einer evolutiven Anpassung an eine dynamische Umwelt. Es hilft zB beim Verständnis folgender Prozesse: – Identische Replikation der Erbinformation – Mutation und Rekombination – Wachstum auf Basis von Zellteilungsvorgängen (Mitose) – Bildung von Gameten (Meiose) – Sexuelle Fortpflanzung und ungeschlechtliche Vermehrung – Generationenfolge und Evolution in Populationen Kompartimentierung Dieses Basiskonzept verdeutlicht das Bausteinprinzip von Organismen und Ökosystemen. Es hilft zB beim Verständnis folgender Phänomene: – Zellorganellen, Zellen, Geweben und Organe als abgegrenzte Reaktionsräume innerhalb eines Organismus (Prinzip der Arbeitsteilung) – Kompartimentierung auf der Ebene von Populationen (Arbeitsteilung bei sozial organisierten Arten) und Ökosystemen Steuerung und Regelung Lebende Systeme halten bestimmte Zustände durch Regulation aufrecht und reagieren auf Veränderungen. Regelung führt dazu, dass trotz wechselnder Umwelt- und Lebensbedingungen die inneren Zustände eines Lebewesens in einem funktionsgerechten Rahmen (Sollwert) bleiben. Steuerung beschreibt die Möglichkeit eines Organismus, unabhängig von Sollwerten bestimmte Kenngrößen aktiv zu verändern. In der Regel dienen Steuerungen der Anpassung an veränderte Bedingungen. Es hilft zB beim Verständnis folgender Phänomene: – Hormonelle Regulation – Rückkoppelungsmechanismen – Funktion des Nervensystems – Steuerung von Entwicklungsprozessen durch Veränderung der Genaktivierung – Beziehungen zwischen Organismen und Lebensgemeinschaften Stoff- und Energieumwandlung Lebewesen sind offene Systeme und gebunden an Stoff- und Energieumwandlung. Die laufende Energieabgabe wird durch ständige Energiezufuhr im Sinne eines Fließgleichgewichts ausgeglichen. Es hilft zB beim Verständnis folgender Phänomene: – Assimilation – Dissimilation – Ernährung, Verdauung und Ausscheidung – Stofferhaltung und Stoffumwandlung sowie Energiefluss – Stoffkreisläufe in einem Ökosystem Information und Kommunikation Lebewesen – und auch ihre Zellen und Gewebe – haben die Fähigkeit Informationen aufzunehmen, weiterzuleiten, zu speichern, zu bearbeiten und an andere Organismen weiterzugeben. Kommunikation ist der wechselseitige Informationsaustausch. Dies setzt eine gemeinsame Sprache oder spezifische Reize voraus, die vom Empfänger aufgenommen und entschlüsselt werden können. Es hilft zB beim Verständnis folgender Prozesse: – Erregungsleitung – Aufnahme von Informationen aus der Umwelt über Sinneszellen und Sinnesorgane – Kommunikation auf zellulärer und molekularer Ebene (zB Immunsystem und Hormonsystem) – genetische und epigenetische Information Variabilität, Verwandtschaft, Geschichte und Evolution Die Variabilität bei Lebewesen hat ihre Ursache in der Mutation von Erbanlagen und deren Neukombination im Zusammenhang mit der sexuellen Fortpflanzung. Das Basiskonzept thematisiert, dass Angepasstheit nur durch Variabilität möglich ist und durch Selektion bewirkt wird. Ähnlichkeit von Lebewesen einerseits und Vielfalt andererseits sind das Ergebnis stammesgeschichtlicher Entwicklungsprozesse. Der evolutionäre Wandel findet nicht nur auf der Ebene von Organismen statt, sondern auch bei Molekülen, Zellen, Geweben und Organen. Evolution ist ein Prozess, der auf der Ebene von Populationen stattfindet. Die Kenntnis der Evolutionsmechanismen ermöglicht das Verständnis des Zusammenhangs zwischen Variabilität und evolutiven Anpassungsprozessen. Es hilft zB beim Verständnis folgender Phänomene: – Vielfalt der Organismen – Veränderlichkeit durch Evolution – Evolutionsprozesse, die zur heutigen beobachtbaren Vielfalt der Lebewesen und zur Entwicklung des Menschen geführt haben – Verwandtschaft des Menschen mit den übrigen Lebewesen Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 3. Semester – Kompetenzmodul 1 Lerninhalte – Die Zelle als Grundbaustein der Organismen; Zusammenhänge zwischen Lebensvorgängen und Zellstrukturen – Die Mitose und ihre Bedeutung für Wachstum, Zelldifferenzierung und Entstehung vielzelliger Organismen – Unterschiede zwischen Pro- und Eukaryoten; Bedeutung von Mikroorganismen für ökologische Kreisläufe – Biotechnische Verfahren bei der Nahrungsmittelproduktion – Bau, Fortpflanzung und Lebensweise pflanzlicher Organismen – Stoffwechselvorgänge: Assimilation (Fotosynthese und heterotrophe Assimilation) und Dissimilation (Gärung und Zellatmung) – Ökologie und Nachhaltigkeit: (Welt-)Ernährung, verschiedene Formen der Landwirtschaft – Bau und Funktion der Organsysteme des Stoffwechsels (Verdauung, Atmung, Kreislauf, Ausscheidung) und deren Ausbildung in unterschiedlichen Organisationsebenen und Lebensräumen – Gesunde und ausgewogene Ernährung – Information und Kommunikation im Nervensystem (Reizaufnahme, Erregungsleitung, Verarbeitung, Einfluss von Drogen) – Information und Kommunikation im Hormonsystem – Bedeutung der Meiose für die geschlechtliche Fortpflanzung – Sexualität als biologisches, soziales und ethisches Phänomen – Embryonalentwicklung beim Menschen und mögliche Fortpflanzungsmanipulationen – Vernetzte Systeme: Ökologie, Ökonomie und Nachhaltigkeit 4. Semester – Kompetenzmodul 2 Lerninhalte – Ökosysteme (Stoff- und Energiekreisläufe, Umweltfaktoren, Sukzession, Konvergenzerscheinungen) – Umweltprobleme (zB Klimawandel), deren Ursachen und nachhaltige Lösungsmöglichkeiten – Funktionsweise des Immunsystems und Auswirkungen von Störungen (zB Allergien, AIDS) – Verhaltensbiologie – Aufbau und Struktur der Erde, geodynamische Formungskräfte – Zytologische und molekulare Grundlagen der Vererbung – Biochemische Vorgänge bei der Proteinsynthese (Transkription, Translation, Regulation der Genaktivität, Epigenetik) – Vererbungsregeln und Humangenetik – Evolutionsmechanismen; chemische und biologische Evolution – Biotechnologische Verfahren, deren Anwendung und mögliche Auswirkungen; Wissenschafts- und Bioethik – Entwicklungsgeschichte des Menschen; Evolutionstheorien – Evolution als Basis für die Vielfalt der Organismen und für den Wandel von Ökosystemen, Organen und zellulären Strukturen

CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe (4. und 5. Semester): Chemische Grundbildung soll unter Zuhilfenahme von Phänomenen aus dem mikroskopischen Bereich Erklärungen für Vorgänge im makroskopischen Bereich hervorbringen. Ausgehend von der Vielfalt der Stoffe und ihrer Bedeutung für alle Lebensbereiche werden ein elementarer Wissensstand aufgebaut und erweiterungsfähige Basiskonzepte eingeführt. Stoffeigenschaften und Stoffartumwandlungen können mit Hilfe weniger Prinzipien und Modelle erschlossen werden. Im Mittelpunkt stehen das Stoff-Teilchen-Konzept und das Struktur-Eigenschafts-Konzept. Im Verbund mit anderen Gegenständen (vornehmlich Biologie, Mathematik und Physik) zeigt der Chemieunterricht auf exemplarische Weise den Weg der Erkenntnisfindung über Entwicklung und Anwendung von Deutungssystemen. Die abwechselnde und bedarfsgerechte Anwendung von induktiv orientiertem Hypothesen-Bilden und deduktiv orientiertem Hypothesen-Prüfen hilft dabei. Dadurch schafft der Chemieunterricht die Basis für kreative und lebensgestaltende Problemlösestrategien und fördert über die Schule hinaus die Eigenständigkeit und Eigenverantwortung beim Erwerb von Wissen und Kompetenzen unterschiedlicher Art. Ziel ist der Einblick in die Vielgestaltigkeit und Omnipräsenz chemischer Prozesse: Es sollen sowohl stoffliche Veränderungen als materielle und energetische Grundlage des Lebens und der Zivilisation erkennbar gemacht, als auch Anwendungsmöglichkeiten in der chemischen Industrie aufgezeigt werden. Die Übernahme von Verantwortung und die Ausbildung von Kritikfähigkeit gegenüber Ge- und Missbrauch wissenschaftlicher Erkenntnisse helfen die Teilnahme an wesentlichen gesellschaftlichen Entscheidungen zu ermöglichen. Besonderes Augenmerk ist auf das aktive Einbringen von Vorwissen und Berufserfahrung der Studierenden zu legen. Beiträge zu den Bildungsbereichen: Mensch und Gesellschaft: Verantwortung für den nachhaltigen Umgang mit materiellen und energetischen Ressourcen über Grenzen hinweg; Berücksichtigung ethischer Maßstäbe in der gesellschaftsrelevanten Umsetzung chemischer Erkenntnisse Natur und Technik: Grundlegende Kenntnisse über Funktion und Vernetzung natürlicher und anthropogener Stoffkreisläufe; vertieftes Verständnis für die Beziehung von Struktur und Eigenschaften von Stoffen und deren gezielte Veränderungen; Einblick in technische und naturwissenschaftliche Studienfelder Sprache und Kommunikation: Erweiterung und sicherer Einsatz der chemischen Fachsprache als zusätzliche Form der Kommunikation innerhalb und außerhalb des fachwissenschaftlichen Bereiches. Kreativität und Gestaltung: (fast gleich wie im modularen Lehrplan) Kreative Problemlösestrategien und Modellentwicklung; Bereicherung emotionaler Erfahrungen Gesundheit und Bewegung: Grundlagen für den gesundheitsfördernden und -bewussten Umgang mit Stoffen der Alltagswelt; vertieftes Kritikbewusstsein gegenüber der Ambivalenz von Drogen und Pharmazeutika Didaktische Grundsätze (4. und 5. Semester): Die Auswahl der Inhalte und Methoden ist so vorzunehmen, dass die Entwicklung und Anwendung folgender Konzepte verwirklichbar ist: Stoff-Teilchen-Konzept: Bewusst machen des Unterschieds zwischen erfahrbaren Phänomenen der stofflichen Welt und deren Deutung auf der Teilchenebene; Herstellung des Zusammenhangs mit dem Periodensystem. Struktur-Eigenschafts-Konzept: Art, Anordnung und Wechselwirkung der Teilchen bestimmen die Eigenschaften eines Stoffes. Donator-Akzeptor-Konzept: Säure-Base- und Redoxreaktionen lassen sich als Protonen- und Elektronenübertragungen beschreiben. Energiekonzept: Alle chemischen Reaktionen sind mit einem Energieumsatz verbunden. Größenkonzept: Stoff- und Energieumsätze können quantitativ beschrieben werden. Gleichgewichtskonzept: Reversible chemische Reaktionen können zu einem dynamischen Gleichgewichtszustand führen. Im Sinne anzustrebender Methodenvielfalt sind folgende Leitlinien zu berücksichtigen: Empirisch arbeiten und erfahrungsgeleitet lernen Dem besonderen Rang des Experiments als charakteristische Methode der naturwissenschaftlichen Erkenntnisgewinnung ist im Unterricht nach Möglichkeit Rechnung zu tragen. Situationsbezogen und an Hand authentischer Probleme lernen Ausgangspunkt für das Lernen müssen realistische und relevante Probleme sein, die dazu motivieren, neues Wissen und neue Fähigkeiten zu erwerben. Dabei wird auf Vorkenntnisse und Grundwissen und beruflicher Erfahrung der Studierenden aufgebaut. Maximal realisiert wird dieser Anspruch, wenn Schülerinnen und Schüler in eine authentische Situation versetzt werden, die konkretes fachübergreifendes und fächerverbindendes Arbeiten erfordert. Eine minimale Realisierung Eine mögliche Realisierung kann durch Anknüpfung an aktuelle Probleme, authentische Fälle oder persönliche Erfahrungen gewährleistet werden. In vielfältigen Kontexten und unter multiplen Perspektiven lernen Um zu verhindern, dass ursprüngliche und neu erworbene Kenntnisse auf eine bestimmte Situation fixiert bleiben, sollen dieselben Inhalte in mehreren verschiedenen Zusammenhängen gelernt und bearbeitet werden. Die Realisierung kann vom Verweisen auf unterschiedliche Anwendungssituationen bis hin zur tatsächlichen Anwendung des Gelernten in einer konkreten Situation reichen. In einem sozialen Umfeld lernen Gemeinsames Lernen und Arbeiten im Rahmen situierter Problemstellungen hat Bestandteil möglichst vieler Lernphasen zu sein. Als Möglichkeit der Realisierung werden Gruppenarbeiten vorgeschlagen. Mit instruktionaler und medialer Unterstützung lernen Lernen ohne jegliche Instruktion ist in der Regel ineffektiv und führt leicht zu Überforderung. Der Unterricht ist so zu gestalten, dass das zur Bearbeitung von Problemen (zB Aufgaben) erforderliche Wissen bereitgestellt und erworben wird. Dabei müssen zur Beschaffung, Bewertung und Verarbeitung von Informationen auch zeitgemäße Medien eingesetzt werden. Bei Bedarf hat eine den Kenntnissen der Studierenden angemessene Wiederholung aus dem Lehrstoff der Unterstufe zu erfolgen, sodass die zur Bewältigung des Lehrstoffes erforderlichen Grundkenntnisse gesichert sind. Kompetenzmodell Das Kompetenzmodell für Chemie ist als dreidimensionales Modell konstruiert, das Inhaltsdimension, Handlungsdimension und Anforderungsdimension vorsieht. Die Inhaltsdimension findet sich in den einzelnen Semestern. Die Handlungsdimension umfasst die Bereiche Wissen organisieren, Erkenntnisse gewinnen und Konsequenzen ziehen. Deskriptoren in den einzelnen Bereichen beschreiben, wie Schülerinnen und Schüler mit den Inhalten umgehen können sollen. Wissen organisieren: Recherchieren, Darstellen, Kommunizieren – Daten sowie Vorgänge und Phänomene in Natur und Technik in verschiedenen Formen (Text, Grafik, Tabelle, Bild, Diagramm, Modell, …) unter Verwendung der chemischen Fachsprache adressatengerecht darstellen und erläutern – Fachlich und fachsprachlich korrekt und folgerichtig argumentieren – Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten aus anderen Disziplinen heranziehen, um chemisches Wissen zu organisieren – Die Bedeutung naturwissenschaftlicher Erkenntnisse und Modelle für die Entwicklung von Zivilisation und Kultur darstellen, erläutern und diskutieren – Die Bedeutung chemischer Vorgänge und Phänomene darstellen, erläutern und diskutieren Erkenntnisse gewinnen: Fragen, Untersuchen, Interpretieren – Zu chemischen Fragen, Vermutungen und Problemstellungen eine passende Untersuchung (Beobachtung, Messung, Experiment, …) durchführen – Zu einfachen Vorgängen und Phänomenen in Natur und Technik Fragen stellen, Vermutungen aufstellen und Problemstellungen definieren, die mit Hilfe naturwissenschaftlicher Kenntnisse und Untersuchungen bearbeitet bzw. überprüft werden können – Untersuchungsergebnisse im Hinblick auf eine konkrete Frage, Vermutung oder Problemstellung kritisch betrachten Konsequenzen ziehen: Bewerten, Entscheiden, Handeln – Fachlich begründete Bewertungskriterien wiedergeben – Chemische Fragestellungen und Argumentationen erkennen – Konkurrierende Interpretationsmöglichkeiten gegeneinander abwägen und auf dieser Basis Entscheidungen treffen – Einen Problemlöseprozess oder ein Modell kritisch reflektieren – Bedeutung, Chancen und Risiken der Anwendungen von naturwissenschaftlichen Erkenntnissen für sich persönlich und für die Gesellschaft einschätzen – Entscheidungen in gesellschaftlich relevanten Fragen aus naturwissenschaftlicher Sicht begründen und bewerten Die Anforderungsdimension umfasst Niveau 1, auf dem Schülerinnen und Schüler angeleitet durch eine Aufgabe geführt werden, und Niveau 2, auf dem sie weitgehend selbstständig arbeiten. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Semesterübergreifende Kompetenzen Chemisches Wissen und der kompetente Umgang damit sind ihrem Wesen nach aufbauend, d.h. grundlegendes Wissen und Basiskompetenzen, die in einem Semester erworben wurden, müssen in darauf folgenden Semestern angewendet und erweitert werden. Die in vorangegangenen Semestern erworbenen Basiskonzepte sowie die chemische Fach- und Formelsprache müssen auf Aufgabenstellungen aus allen chemierelevanten Bereichen angewendet werden können. Kompetenzerwerb erfolgt nicht punktuell, sondern erstreckt sich über einen längeren Zeitraum. 4. Semester – Kompetenzmodul 1 Modellbildung Die erfahrbaren Phänomene der stofflichen Welt und deren Deutung auf der Teilchenebene konsequent unterscheiden (Stoff-Teilchen-Konzept) An Hand der Modelle vom Aufbau der Atome Einsicht in das Wesen und die Entwicklung chemiespezifischer Modellvorstellungen gewinnen und diese darstellen Mit Hilfe des wellenmechanischen Atommodells die Aufbauprinzipien des Periodensystems der Elemente erläutern Die Modelle der chemischen Bindung und der Wechselwirkungen zwischen Teilchen beschreiben und vergleichen Strukturen Eigenschaften von Stoffen durch Art, Anordnung und Wechselwirkung der Teilchen erklären (Struktur-Eigenschafts-Konzept) An Hand von Stoffen Zusammenhänge zwischen Strukturen und Eigenschaften der Stoffe herstellen Substanz und Energie Stoff- und Energieumsätze bei chemischen Reaktionen quantitativ beschreiben (Energiekonzept, Größenkonzept) Die Beziehungen zwischen stofflichen und energetischen Veränderungen an Hand der Energiebilanz chemischer Reaktionen (inkl. katalytischer Vorgänge) erläutern An einfachen Beispielen aus der Stöchiometrie die Möglichkeiten quantitativer Betrachtungsweisen von Stoff- und Energieumsätzen aufzeigen Die Verwendung von fossilen Rohstoffen als Energieträger beurteilen Gleichgewicht Die Gleichgewichtsdynamik chemischer Reaktionen darstellen, ihre Beeinflussung erläutern und damit die Steuerung von Reaktionen erklären (Gleichgewichtskonzept) Übertragung Säure-Base-Reaktionen als Übertragungs- bzw. Verschiebungsprozesse beschreiben (Donator-Akzeptor-Konzept) Donator-Akzeptor-Wechselwirkungen als grundlegendes Prinzip chemischer Reaktionen am Beispiel von Protolysegleichgewichten erläutern Umgang mit Materie Die Umwandlung von Naturprodukten und die Synthese von wichtigen anorganisch-chemischen Grundprodukten sowie ihre Verwendung beschreiben Potentielle Risiken am Beispiel ausgewählter Stoffe benennen Entstehung und Wirkung von Schadstoffen beschreiben 5. Semester – Kompetenzmodul 2 Struktur und Reaktion Zusammenhänge von Strukturen und Eigenschaften am Beispiel von Kohlenstoffverbindungen inklusive funktioneller Gruppen und Arten der Isomerie beschreiben. Donator-Akzeptor-Wechselwirkungen als grundlegendes Prinzip zur Erklärung von Reaktionen organischer Moleküle anwenden. Mechanismen von Reaktionen in der organischen Chemie beschreiben. Substanz und Energie Herstellung und Verwendung wichtiger organisch-chemischer Grundprodukte darstellen. Den Umgang mit materiellen und energetischen Ressourcen bewerten und dabei regionale und europäische Besonderheiten berücksichtigen. Chemische Grundlagen des Lebens Erläutern, wie alle Lebensvorgänge auf stofflichen und energetischen Veränderungen beruhen und die Menschen von ihrer stofflichen Umwelt abhängig sind.

PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe (5. und 6. Semester): Der Physikunterricht hat zum allgemeinen Bildungsauftrag der Schule, insbesondere der Befähigung zum selbstständigen Wissenserwerb, dem verantwortungsbewussten Umgang mit der Umwelt und der verantwortlichen, rationalen Mitwirkung an gesellschaftlichen Entscheidungen fachspezifisch beizutragen und damit in besonderer Weise den Erwerb naturwissenschaftlicher Kompetenzen zu fördern. Die Studierenden sollen eine rationale Weltsicht erwerben, aktiv die spezifischen Arbeitsweisen der Physik und ihre Bedeutung als Grundlagenwissenschaft erkennen und damit beurteilen lernen, welche Beiträge zu persönlichen und gesellschaftlichen Entscheidungen die Physik liefern kann. Weiters sollen sie die Bedeutung physikalischer Phänomene und Konzepte im Alltag, in der Umwelt sowie für die Welterkenntnis erfassen und diese für ihre Lebensgestaltung nutzen. Zudem sollen die Studierenden Einblicke in die Vorläufigkeit von naturwissenschaftlichen Erkenntnissen und das Wesen der Naturwissenschaften erhalten. Sie sollen den Beitrag der Physik zur Lösung individueller, lokaler und globaler Probleme sowie die Physik als schöpferische Leistung der Menschheit und damit als Kulturgut erkennen. Der Physikunterricht soll beitragen, ein Bewusstsein für die Verantwortung des Einsatzes wissenschaftlicher und technischer Errungenschaften zu bilden. Ziel des Physikunterrichts ist, dass Studierende über eine naturwissenschaftliche Grundbildung verfügen, um in naturwissenschaftlichen Fragen kompetent handeln zu können. Deshalb sollen im Physikunterricht die Lernergebnisse, also die von Studierenden erworbenen fachlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten, die ihnen aktiv zur Verfügung stehen, in den Vordergrund rücken und nicht das Abarbeiten von Themenkatalogen durch die Lehrperson. Beiträge zu den Bildungsbereichen Sprache und Kommunikation Ein Grundvokabular physikalischer Fachbegriffe erwerben; gezielt zwischen Alltagssprache und Fachsprache differenzieren und übersetzen können; Einsicht in die Notwendigkeit und Wirksamkeit symbolischer Beschreibungen gewinnen; physikalische Sachverhalte beschreiben, protokollieren, argumentieren und präsentieren können; Darstellungen von Naturwissenschaften in Medien (Zeitungen, Filme, Internet, etc.) kritisch bewerten können. Mensch und Gesellschaft Physik als Grundlagenwissenschaft (Welterkenntnis) und als angewandte Wissenschaft (Weltgestaltung) verstehen; Verantwortung für den nachhaltigen Umgang mit Ressourcen übernehmen; ethische Maßstäbe in der gesellschaftsrelevanten Umsetzung physikalischer Erkenntnisse beachten; rationale Kritikfähigkeit bei gesellschaftlichen Problemen (zB Klimawandel, Energie, Mobilität) entwickeln. Natur und Technik Einsichten in die Ursachen von Naturerscheinungen und daraus abgeleiteten, zugehörigen physikalischen Gesetzmäßigkeiten gewinnen; Kausalitätsdenken und Erkennen der Grenzen der Vorhersagbarkeit auf Grund von praktisch oder prinzipiell unvollständigen Systeminformationen entwickeln; Naturwissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen erwerben; Physik als Grundlage der Technik verstehen. Gesundheit und Bewegung Grundlagen für gesundheitsförderndes Verhalten verstehen; Sicherheitsbewusstsein in Haushalt und Verkehr entwickeln, Chancen und Gefahren im Umgang mit Elektrizität, Lasern, ionisierender Strahlung, etc. erkennen. Kreativität und Gestaltung Naturwissenschaftliche Forschung als kreativen Prozess verstehen; Gestaltung physikalischer und technischer Anwendungen; Kreativität bei Problemlösungsprozessen und Modellbildung. Didaktische Grundsätze (5. und 6. Semester): Physikalische Grundbildung besteht aus drei wesentlichen Bereichen. Kompetenzorientierter Physikunterricht ist dabei so zu gestalten, dass Kompetenzen aus allen drei folgenden Bereichen auf Basis der Lerninhalte jedes Semester erworben und gefördert werden. Die im vorangegangenen Semester erworbenen Kompetenzen aller drei Bereiche werden im Sinne einer nachhaltigen Kompetenzentwicklung im nachfolgenden Semester vertieft und erweitert. W: Fachwissen In diesem Bereich erwerben Studierende physikalisches Fachwissen und wenden dieses Fachwissen in verschiedenen Kontexten an. Studierende zeigen Kompetenzen dadurch dass sie – Vorgänge und Phänomene in Natur, Alltag und Technik beschreiben und benennen, – mit Informationen aus fachlichen Medien und Quellen umgehen, – Vorgänge und Phänomene in Natur, Alltag und Technik in verschiedenen Formen (Bild, Grafik, Tabelle, Diagramm, formale Zusammenhänge, Modelle, ...) darstellen, erläutern und adressatengerecht kommunizieren, – Fachwissen in unterschiedlichen Kontexten anwenden. E: Experimentieren und Erkenntnisgewinnung In diesem Bereich erwerben Studierende Fähigkeiten und Fertigkeiten im Umgang mit physikalischen Arbeitsweisen. Studierende zeigen Kompetenzen dadurch dass sie – zu Vorgängen und Phänomenen in Natur, Alltag und Technik naturwissenschaftliche Fragen formulieren und Hypothesen aufstellen, – mittels Simulationen oder Experimenten Daten analysieren (ordnen, vergleichen, Abhängigkeiten feststellen, Zuverlässigkeit einschätzen), – Daten durch mathematische und physikalische Modelle abbilden und interpretieren. S: Standpunkte begründen und aus naturwissenschaftlicher Sicht bewerten In diesem Bereich erwerben Studierende die Fähigkeit, naturwissenschaftlich begründet zu argumentieren und am gesellschaftlichen Diskurs teilzunehmen. Studierende zeigen Kompetenzen dadurch dass sie – Bedeutung, Chancen und Risiken der Anwendungen von naturwissenschaftlichen Erkenntnissen auf persönlicher, regionaler und globaler Ebene erkennen, um verantwortungsbewusst handeln zu können, – Naturwissenschaftliche von nicht-naturwissenschaftlichen Argumentationen und Fragestellungen unterscheiden, – Informationen aus unterschiedlich verlässlichen Quellen aus naturwissenschaftlicher Sicht und aus anderen Blickwinkeln (zB ökonomisch, ökologisch, ethisch) reflektieren, – Entscheidungskriterien für das eigene Handeln entwickeln und aus naturwissenschaftlicher Sicht überprüfen. Die Anforderungsniveaus (Komplexität) der Kompetenzen der drei Bereiche sind in zwei Stufen eingeteilt: – Reproduktions- und Transferleistungen – Reflexion und Problemlösung Darüber hinaus gelten folgende didaktische Grundsätze: Physikunterricht ist so zu gestalten, dass er die Alltagserfahrungen und Vorstellungen der Studierenden berücksichtigt. Er ist weiters an den Interessen und Vorerfahrungen der Erwachsenen durch die Verwendung von Lebensweltbezügen und Alltagskontexten, auch Fächer übergreifend, zu orientieren. Eine zu frühe Abstraktion ist zu vermeiden, das Erlangen konzeptuellen Verständnisses soll im Vordergrund stehen. Im Physikunterricht sind, soweit vorhanden, moderne Medien und Technologien einzusetzen (insbesondere elektronische Messwerterfassung, interaktive Simulationen, Datenauswertung und -analyse und Modellbildung). Bei der Gestaltung des Unterrichts ist besonders auf Erwachsenengemäßheit zu achten und auf die Belastbarkeit von berufstätigen Studierenden Rücksicht zu nehmen. Die Reihenfolge und Zuordnung des Lehrstoffes zu den Kompetenzmodulen 1 und 2 wird an den einzelnen Schulstandorten festgelegt. Bei Bedarf hat eine den Kenntnissen der Studierenden angemessene Wiederholung aus dem Lehrstoff der Unterstufe zu erfolgen, sodass die zur Bewältigung des Lehrstoffes erforderlichen Grundkenntnisse gesichert sind. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 5. Semester – Kompetenzmodul 1 Größenordnungen im Mikro-und Makrokosmos; Stellung im Universum Mechanik: Relativität von Ruhe und Bewegung, Gesetze von Newton, Gravitation, geradlinige und kreisförmige Bewegung, Impuls, Drehimpuls, Energie, Erhaltungssätze Grundlagen der Thermodynamik Schwingungen und mechanische Wellen : Erzeugung und Eigenschaften Grundlagen der Elektrizitätslehre : Wirkungen des elektrischen Stroms, einfacher Stromkreis, Stromstärke, Spannung, elektrischer Widerstand, elektrische Energie 6. Semester – Kompetenzmodul 2 Grundphänomene elektromagnetischer Felder und der Elektrodynamik : elektrische und magnetische Felder, Induktionsprinzip Energie: Einblicke in den Strahlungshaushalt der Erde, Grundlagen der konventionellen und alternativen Energiebereitstellung; Energieübertragung; Sicherheit im Umgang mit elektrischer Energie Elektromagnetische Wellen: Erzeugung und Eigenschaften am Beispiel des Lichts und anderer Arten elektromagnetischer Strahlung, Spektrum Atomphysik: Licht als Überträger von Energie (Welle – Teilchen), Spektren, Absorption und Emission, Modell der Atomhülle Quantenphysik: Besonderheiten der Quantenwelt Einblicke in die Theorieentwicklung und das Weltbild der modernen Physik Kernphysik: Aufbau und Stabilität der Kerne, natürliche Radioaktivität, ionisierende Strahlung, medizinische und technische Anwendungen, Kernenergie Aktuelle Forschung: Einblicke in aktuelle physikalische Forschung

DARSTELLENDE GEOMETRIE für das Realgymnasium

Bildungs- und Lehraufgabe (7. und 8. Semester): Die Bedeutung der Darstellenden Geometrie in der allgemein bildenden höheren Schule für Berufstätige beruht auf folgenden wesentlichen Aspekten: – die Grundsätze der Geometrie sind die Basis für zeitlose, unveränderliche und in vielen Gebieten anwendbare Denkstrukturen und haben daher den Charakter einer Schlüsselqualifikation – die Geometrie als Mittel zur eindeutigen Beschreibung von Raumsituationen ist das adäquate Instrument zur Analyse und Lösung räumlicher Probleme – das händische Konstruieren einerseits und die Verwendung zeitgemäßer 3D-CAD-Software andererseits fördern die Orientierung im Raum und das Erkennen bzw. die Kenntnis geometrischer Zusammenhänge – die Darstellende Geometrie bildet eine Brücke zwischen realen Objekten der Umwelt und idealisierten räumlichen Modellen und ermöglicht die Übertragung von der Realität in die räumliche Vorstellung – das Arbeiten mit abstrahierten und virtuellen geometrischen Objekten fördert im hohen Maße das räumliche Vorstellungsvermögen Kompetenzorientierter Unterricht aus Darstellender Geometrie zielt auf den Erwerb nachhaltig verfügbarer geometrischer Fähigkeiten und Fertigkeiten der Lernenden ab. Die Studierenden sollen dadurch in der Lage sein, selbstständig vertraute und neue Aufgabenstellungen in verschiedenartigen Situationen erfolgreich bearbeiten beziehungsweise lösen zu können. Insbesondere sollen die Studierenden unter anderem folgende Ziele und Fähigkeiten erreichen: – die Weiterentwicklung der Raumvorstellung und die Förderung des Raumdenkens – die Strukturierung des konstruktiven Raumdenkens – die Befähigung zum Bearbeiten und Lösen räumlicher Aufgaben mit adäquaten geometrischen Verfahren sowie zum Erstellen geeigneter Dokumentationen unter Verwendung der geometrischen Fachsprache – das Lesen und Herstellen von Rissen räumlicher Objekte – die Entwicklung und Vertiefung der algorithmischen Denkfähigkeit durch die Beschäftigung mit raumgeometrischen Problemen – die Befähigung zum selbstständigen Bearbeiten und Lösen neuer geometrischer Aufgabenstellungen in verschiedenartigen Situationen – das Vermögen, Handskizzen, klassisch konstruktive Methoden sowie 3D-CAD-Software sinnvoll einzusetzen – das Anwenden geometrischer Grundkenntnisse auf naturwissenschaftliche und technische Problemstellungen – das Erkennen von Querverbindungen zur Mathematik, zur Informatik, zu den Natur-wissenschaften, zur Technik und zur bildenden Kunst Beiträge zu den Bildungsbereichen Sprache und Kommunikation Erfassen und Verstehen geometrischer Formulierungen und Argumentationen; verbale Beschreibung geometrischer Objekte und räumlicher Vorgänge; schlüssige Begründung geometrischer Vorgangsweisen und Dokumentation geometrischer Überlegungen unter präziser Sprachverwendung; Einsetzen geometrischer Erkenntnisse als Mittel der interkulturellen Verständigung; Verwenden geometrischer Abbildungen als sprachunabhängiges Kommunikationsmittel Mensch und Gesellschaft Förderung der Teamfähigkeit; adäquater Einsatz zeitgemäßer Medien; Präsentation eigener Arbeiten Natur und Technik Raumvorstellungs- und Intelligenztraining; Erfassen, Analysieren und Modellieren von Objekten der Umwelt und der Technik; Lösen raumgeometrischer Probleme aus dem naturwissenschaftlichen und technischen Bereich; Orientierung in virtuellen 3D-Welten Gesundheit und Bewegung Förderung räumlicher Orientierungsfähigkeit; Übungen zur kinetischen Raumvorstellung; Förderung der Feinmotorik; Aktivierung verschiedener Gehirnareale Kreativität und Gestaltung Kreatives und individuelles Entwerfen von Objekten aus Technik, Architektur, Design, Kunst sowie deren Präsentation mit unterschiedlichen Medien; Erarbeiten von kreativen Lösungsstrategien für raumgeometrische Aufgabenstellungen Didaktische Grundsätze (7. und 8. Semester): Für die Planung und Durchführung des kompetenzorientierten Unterrichts aus Darstellender Geometrie empfiehlt sich unter anderem die Beachtung folgender Grundsätze: – Ausgehend von bekannten räumlichen Objekten aus der Vorstellungswelt der Studierenden werden geometrische Grundbegriffe erarbeitet. Das ermöglicht den Schritt von der unmittelbaren Objektbetrachtung zur selbstständigen Raumvorstellung. – Dreidimensionale Objekte werden hinsichtlich ihrer Formen, Strukturen und geometrischen Gesetzmäßigkeiten analysiert und durch die zur Festlegung notwendigen Parameter beschrieben. Dies bildet die Grundlage für die konstruktive Erfassung und die 3D-Modellierung von Raumobjekten. – Das räumliche Vorstellungsvermögen wird vor allem geschult, wenn Lösungsstrategien anhand der räumlichen Gegebenheiten – nach Möglichkeit am Originalobjekt oder an einem Modell – erarbeitet werden. Durch die Beschäftigung mit raumgeometrischen Aufgaben wird die algorithmische Denk- und Problemlösefähigkeit gefördert. Zur Stützung der Raumanschauung werden axonometrische Risse und Handskizzen verwendet. – Freihandzeichnungen begleiten den gesamten Unterricht. Dabei wird auf das Einhalten der Proportionen und der geometrischen Abbildungsregeln geachtet. Das computerunterstützte Modellieren von Raumobjekten wird durch die Anfertigung geometrisch richtiger Handskizzen unterstützt. – Die Auswahl der Aufgaben hat so zu erfolgen, dass für ihre Bearbeitung eine ausgewogene Aufteilung zwischen klassisch-konstruktiven und computerunterstützten Methoden erforderlich ist. Strukturiertes Dokumentieren der wesentlichen Arbeitsschritte unterstützt bei beiden Methoden die Nachvollziehbarkeit. – Die erworbenen geometrischen Fähigkeiten und Fertigkeiten sind im nachfolgenden Semester zu strukturieren und zu festigen. Neu erworbene Kompetenzen sind stets in Kontext zu bereits früher erworbenen zu stellen. – Aus den Naturwissenschaften und der Mathematik vertraute Begriffe werden auch im Unterricht der Darstellenden Geometrie verwendet. Mit Hilfe von Problemstellungen aus Technik, Architektur, Design und Kunst, die den Erfahrungen der Studierenden entsprechen, wird geometrisches Wissen und Können entwickelt und gefestigt. Kompetenzmodell für Darstellende Geometrie Die Auseinandersetzung mit der Darstellenden Geometrie fördert neben den fachlichen auch allgemeine Kompetenzen (zB Sozialkompetenzen). Die fachlichen Kompetenzen in der Darstellenden Geometrie beziehen sich auf geometrische Handlungen, geometrische Inhalte und Komplexität der erforderlichen kognitiven Prozesse. Sie werden im Kompetenzmodell für Darstellende Geometrie beschrieben. Eine geometrische Kompetenz weist darin drei Dimensionen auf, und zwar eine Handlungs-, eine Inhalts- und eine Komplexitätsdimension. – Die Handlungsdimension weist die unterschiedlichen Tätigkeiten aus, die im Geometrieunterricht entwickelt und gefördert werden. – Die Inhaltsdimension spiegelt strukturiert die wesentlichen Inhalte aus Darstellender Geometrie wider. – Die Komplexitätsdimension beschreibt die zur Lösung geometrischer Aufgaben- und Problemstellungen notwendigen Anforderungen hinsichtlich der Vernetzung von Grund- und Reflexionswissen. Die drei Dimensionen geometrischer Kompetenzen werden im Folgenden konkretisiert. Bereiche der Handlungsdimension Analysieren, Modellbilden und Planen (H1): – Analysieren meint das Erkennen der räumlichen Gesamtsituation und der geometrischen Zusammenhänge, sowie das Zerlegen von Raumobjekten in Teilobjekte, das Erfassen von Relationen und Transformationen. – Modellbilden meint das Übertragen der aus der Analyse gewonnenen Erkenntnisse in eine idealisierte, vereinfachte, abstrahierte Repräsentationsform. – Planen meint das Auffinden und Auswählen von Strategien, die zur konkreten Erzeugung eines Modells bzw. der Lösung einer geometrischen Aufgabe führen. Operieren (H2): – Operieren meint – nach erfolgter Analyse, Modellbildung und Planung – die korrekte, sinnvolle und effiziente Durchführung von Konstruktionsabläufen mit geeigneten Medien und Visualisierungsformen (zB Handskizze, Konstruktionszeichnung, reale und virtuelle Modelle, CAD-Konstruktion). Operieren schließt die verständige und zweckmäßige Verwendung von 3D-CAD-Software mit ein. Interpretieren (H3): – Interpretieren meint das Erfassen und mentale Erzeugen dreidimensionaler Modelle aus unterschiedlichen Darstellungsformen. Argumentieren und Begründen (H4): – Argumentieren meint das Anführen von geometrischen Überlegungen, die für oder gegen eine bestimmte Sichtweise/Entscheidung sprechen. Argumentieren erfordert eine korrekte und adäquate Verwendung der geometrischen Fachsprache. – Begründen meint die Angabe einer plausiblen Argumentation bzw. Argumentationskette, die zu bestimmten Schlussfolgerungen oder Entscheidungen führt. Bereiche der Inhaltsdimension Geometrische Objekte und deren Eigenschaften (I1): – Koordinatensysteme, lineare Grundelemente, Kurven, Flächen, Volumsmodelle, differentialgeometrische Eigenschaften Relationen zwischen Objekten (I2): – Schnitte, Boolesche Operationen, Maßrelationen Transformationen (I3): – Schiebung, Drehung, Spiegelung, Skalierung Abbildungen und Risse (I4): – Projektion und Riss, Parallelrisse, Schatten in Parallelrissen, Zentralrisse Bereiche der Komplexitätsdimension Einsetzen von Grundkenntnissen und -fertigkeiten (K1): – Einsetzen von Grundkenntnissen und -fertigkeiten meint die Wiedergabe oder direkte Anwendung von grundlegenden geometrischen Begriffen, Objekten und Verfahren. In der Regel sind reproduktives geometrisches Wissen und Können oder die aus dem Kontext unmittelbar erkennbare direkte Anwendung von Kenntnissen bzw. Fertigkeiten erforderlich. Herstellen von Verbindungen (K2): – Das Herstellen von Verbindungen ist erforderlich, wenn der geometrische Sachverhalt vielschichtiger ist, so dass eine Kombination von mehreren Inhalts- und Handlungsbereichen zur Bearbeitung notwendig ist. Reflektieren, Einsetzen von Reflexionswissen (K3): – Reflektieren meint das Nachdenken über geometrische Zusammenhänge, die aus dem dargelegten Sachverhalt nicht unmittelbar ablesbar sind. – Reflexionswissen ist ein durch entsprechende Nachdenkprozesse und daraus folgende Schlüsse entwickeltes Wissen. Eine fachspezifische Kompetenz wird in diesem Modell durch ein Tripel bestehend aus einem Handlungsbereich, einem Inhaltsbereich und einem Komplexitätsbereich beschrieben (zB H1, I3, K2). Sicherung des Unterrichtsertrages/Schularbeiten Zur Sicherung des Unterrichtsertrages bieten sich Einzel-, Team- und Gruppenarbeiten an. Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des Dritten Teiles zu entnehmen. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Im Folgenden wird für jedes Semester der Lehrstoff gestützt auf die Bereiche der Inhaltsdimension des Kompetenzmodells angegeben. Die geometrischen Inhalte werden ausdifferenziert und mit Handlungsbereichen sowie Komplexitätsbereichen zu Kompetenzen verknüpft. Aus Gründen der Lesbarkeit wird dabei auf die durchgehende Ausweisung der Komplexitätsdimension verzichtet. In den Unterpunkten orientiert sich die Reihenfolge zunächst an den Inhaltsbereichen. In diesen wird nach der Reihenfolge der Handlungsbereiche Analysieren, Modellbilden und Planen, Operieren, Interpretieren sowie Argumentieren und Begründen weiter verfeinert. Folgende zentrale Ideen sind bei der Erarbeitung des Lehrstoffs in beiden Semestern relevant: – Einsetzen der Raumvorstellung bei der Bearbeitung von raumgeometrischen Aufgabenstellungen – Entwickeln, Vertiefen und Strukturieren des konstruktiven Raumdenkens durch die Beschäftigung mit geometrischen Fragestellungen – Lesen und Herstellen von Rissen räumlicher Objekte – Anfertigen von geometrisch richtigen Freihandskizzen – Auswählen der geeigneten Werkzeuge (klassisch-konstruktiv oder computergestützt) und geeigneter Darstellungsformen (Freihandskizzen, Parallelrisse und Zentralrisse) – Übersetzen von realen Situationen in geometrische Modelle – Ermitteln der räumlichen Verhältnisse aus unterschiedlichen Darstellungen – Entwickeln der algorithmischen Denkfähigkeit durch die Beschäftigung mit raumgeometrischen Problemen – Planen von Lösungsstrategien und Sequenzieren des gewählten Lösungswegs – Kommunizieren über geometrische Sachverhalte unter Verwendung der adäquaten Fachsprache Auf Grund der unterschiedlichen Länge von Winter- und Sommersemester ist eine Verschiebung einzelner Inhalte von Kompetenzmodul 7 in Kompetenzmodul 8 möglich. 7. Semester – Kompetenzmodul 1 Geometrische Objekte und deren Eigenschaften Arbeiten mit linearen Grundelementen (Punkt, Gerade, Ebene, Polygon) und Koordinatensystemen (zB kartesische Welt- und Benutzerkoordinatensysteme): – Kennen und Erkennen obiger geometrischer Objekte und ihrer Eigenschaften – Arbeiten mit Koordinatensystemen (zB Koordinatenwege, Wechsel zwischen Koordinatensystemen) – Argumentieren und Begründen der Wahl geeigneter Positionierungen von Koordinatensystemen und geometrischen Objekten zueinander Arbeiten mit Volumsmodellen von Grundkörpern (zB Prismen, Pyramiden, Kugeln, Kegel, Zylinder, Extrusionskörper, Drehkörper) und besonderen Polyedern (zB Platonische Polyeder), sowie von Volumsmodellen, die durch Rotation und Extrusion erzeugt werden (zB Drehkörper, allgemeine Pyramiden, Prismen, Zylinder und Kegel):: – Kennen und Erkennen obiger geometrischer Objekte und ihrer Eigenschaften – Unterscheiden von Flächen- und Volumsmodellen – Erzeugen obiger Volumsmodelle mit 3D-CAD-Software – Analysieren von Objekten der realen Umwelt, Erkennen von Grundkörpern und Polyedern sowie Erfassen ihrer geometrischen Eigenschaften – Erfassen und Erzeugen mentaler dreidimensionaler Modelle obiger Volumskörper aus unterschiedlichen Darstellungsformen – Anführen von Argumenten, die für oder gegen die Verwendung von bestimmten Volumsmodellen sprechen Arbeiten mit elementaren Kurven (zB Kreise, Ellipsen, Schraublinien) und Freiformkurven (zB Bézierkurven) sowie mit ihren Parameterdarstellungen und Tangenten: – Kennen und Erkennen obiger Kurven und ihrer Eigenschaften – Kennen und Ermitteln von Parameterdarstellungen und Tangenten obiger Kurven – Erzeugen von Kurven mit geeigneten Medien (zB Handskizze, Konstruktionszeichnung, CAD-Konstruktion) – Erfassen und Erzeugen eines mentalen dreidimensionalen Modells von Kurven aus unterschiedlichen Darstellungsformen – Anführen von Argumenten, die für oder gegen die Verwendung bestimmter Kurven sprechen Relationen zwischen Objekten Bearbeiten von Lageaufgaben in anschaulichen Parallelrissen und deren Anwendung (zB Schnitte linearer Grundelemente, Würfelschnitte, einfache Durchdringungen ebenflächig begrenzter Objekte): – Erfassen und Analysieren der Relationen zwischen geometrischen Objekten – Planen von Strategien für die Bearbeitung von Lageaufgaben – Durchführen von Lageaufgaben (zB Schnitten) in anschaulichen Parallelrissen – Argumentieren und Begründen von geometrischen Vorgangsweisen bei der Bearbeitung von Lageaufgaben in anschaulichen Parallelrissen Bearbeiten von einfachen Lageaufgaben und Maßaufgaben (Bestimmung von Streckenlängen und Winkelmaßen) in zugeordneten Normalrissen: – Analysieren geometrischer Objekte im Hinblick auf ihre Lage- und Maßrelationen – Planen von Strategien für die Bearbeitung von Lage- und Maßaufgaben – Durchführen von einfachen Lageaufgaben in zugeordneten Normalrissen – Erfassen von Lage- und Maßrelationen aus unterschiedlichen Darstellungsformen – Argumentieren und Begründen von geometrischen Vorgangsweisen bei der Bearbeitung von Lage- und Maßaufgaben Arbeiten mit Booleschen Operationen (Vereinigung, Durchschnitt und Differenz): – Kennen der Booleschen Operationen und ihrer Eigenschaften – Durchführen von Booleschen Operationen Modellieren von Objekten aus Grundkörpern durch Boolesche Operationen mit 3D-CAD-Software: – Erfassen und Erzeugen mentaler dreidimensionaler Modelle obiger Objekte aus unterschiedlichen Darstellungsformen im Hinblick auf Relationen – Modellbilden zur Planung von Strategien für die konkrete Erzeugung obiger Objekte – Durchführen von Booleschen Operationen beim Modellieren mit 3D-CAD-Software – Argumentieren und Begründen der Wahl geeigneter Boolescher Operationen Generieren von Volumsmodellen von Rotations- und Extrusionsobjekten (zB Drehkörper, allgemeine Pyramiden, Prismen, Zylinder und Kegel) und Anwendung von Relationen und Transformationen zur Erzeugung komplexerer Volumsmodelle: – Analysieren von Relationen und Transformationen, die zur Erzeugung von Volumsmodellen obiger geometrischer Objekte verwendet werden können – Modellbilden zur Planung von Strategien für die konkrete Erzeugung von Volumsmodellen obiger geometrischer Objekte durch geeignete Relationen und Transformationen – Durchführen geeigneter Relationen und Transformationen zur Erzeugung von Volumsmodellen komplexer geometrischer Objekte – Erfassen von Relationen und Transformationen zur Erzeugung mentaler komplexer geometrischer Modelle – Argumentieren und Begründen des Einsatzes geeigneter Relationen und Transformationen bei der Erzeugung von Volumsmodellen komplexer geometrischer Objekte Transformationen Arbeiten mit Kongruenztransformationen (Schiebung, Drehung, Spiegelung) und Skalierung: – Kennen und Analysieren der obigen Transformationen und ihrer Eigenschaften – Durchführen obiger Transformationen Modellieren von Objekten aus Grundköpern durch Kongruenztransformationen und Skalierung mit 3D-CAD-Software: – Erfassen und Erzeugen mentaler dreidimensionaler Modelle aus unterschiedlichen Darstellungsformen im Hinblick auf obige Transformationen – Modellbilden zur Planung von Strategien für die konkrete Durchführung obiger Transformationen – Anwenden von Raumtransformationen zur Erzeugung obiger Objekte – Argumentieren und Begründen der Wahl geeigneter Transformationen beim Modellieren von geometrischen Objekten aus Grundkörpern Abbildungen und Risse Verstehen von Projektionen (Parallel- und Zentralprojektion) als Abbildungen und der Ergebnisse von Projektionen: – Kennen und Erkennen von Projektionen und Rissen und ihrer grundlegenden Eigenschaften – Erfassen der geometrischen Bedeutung von Kontur und Umriss Arbeiten mit zugeordneten Hauptrissen (Grund-, Auf-, Kreuzriss) und axonometrischen Rissen: – Kennen und Erkennen obiger Risse und ihrer grundlegenden Eigenschaften – Herstellen von geometrisch richtigen Freihandskizzen, zugeordneten Hauptrissen und axonometrischen Rissen von linearen Grundelementen und (zusammengesetzten) Grundkörpern unter Berücksichtigung der Sichtbarkeit – Erfassen und Erzeugung mentaler dreidimensionaler Modelle von zusammengesetzten Grundkörpern aus zugeordneten Hauptrissen und axonometrischen Rissen – Argumentieren und Begründen der Wahl geeigneter Risse Anwenden von grundlegenden Konstruktionsprinzipien zur Darstellung von Schatten bei Parallelbeleuchtung in anschaulichen Parallelrissen: – Kennen der grundlegenden Begriffe und Eigenschaften der Parallelbeleuchtung im Hinblick auf Schattenkonstruktionen – Durchführen von Schattenkonstruktionen – Herstellen von geometrisch richtigen Freihandskizzen und Parallelrissen im Zusammenhang mit Schattenkonstruktionen – Erfassen der Raumsituation aus Parallelrissen von Objekten und deren Schatten – Argumentieren und Begründen der Wahl geeigneter Konstruktionsprinzipien zur Durchführung von Schattenkonstruktionen – Angeben von Argumenten, die für oder gegen bestimmte Interpretationen der Schattendarstellung sprechen 8. Semester – Kompetenzmodul 2 Geometrische Objekte und deren Eigenschaften Arbeiten mit Rotations- und Extrusionsflächen (zB Drehflächen, allgemeine Pyramiden-, Prismen-, Zylinder- und Kegelflächen), Schieb- und Regelflächen (anhand ausgewählter Beispiele) und Freiformflächen: – Kennen und Erkennen der oben angeführten Flächen und ihrer Eigenschaften – Analysieren von Objekten der realen Umwelt, Erkennen obiger Flächen und Erfassen ihrer geometrischen Eigenschaften – Erzeugen von Flächenmodellen mit 3D-CAD-Software – Erfassen und Erzeugen mentaler dreidimensionaler Modelle von Flächen aus unterschiedlichen Darstellungsformen – Anführen von Argumenten, die für oder gegen die Verwendung von Flächen- und Volumsmodellen sprechen Erfassen der differentialgeometrischen Begriffe Tangentialebene, Flächennormale und Umriss von Flächen: – Kennen der oben angeführten Begriffe und deren Bedeutung – Ermitteln von Tangentialebenen und Flächennormalen von Drehflächen – Erkennen von Umrissen von Flächen in unterschiedlichen Darstellungsformen Relationen zwischen Objekten und Transformationen Ermitteln ebener Kugelschnitte sowie punkt- und tangentenweises Bestimmen der Schnittkurven von Flächen: – Analysieren der Relationen zwischen Flächen – Modellbilden zur Planung von Strategien für die Ermittlung der Schnittkurven von Flächen – Durchführen ebener Kugelschnitte – Ermitteln von Schnittkurven von Flächen (punkt- und tangentenweise) – Erfassen von Relationen und Transformationen, die bei der Erzeugung mentaler Modelle von Kugel- und Flächenstücken erforderlich sind – Argumentieren und Begründen von geometrischen Vorgangsweisen bei der Bearbeitung obiger Schnittaufgaben Arbeiten mit Flächen- und Volumsmodellen anhand von Beispielen aus Technik, Architektur, Design, Kunst usw. mit 3D-CAD-Software: – Analysieren der Relationen zwischen komplexeren geometrischen Objekten – Planen von Strategien für die konkrete Erzeugung obiger geometrischer Objekte durch geeignete Relationen und Transformationen – Durchführen von Schnitt- und Vereinigungsaufgaben und geeigneten Transformationen zur Erzeugung obiger Objekte – Erfassen von Relationen und Transformationen, die zur Erzeugung mentaler dreidimensionaler Modelle obiger Objekte erforderlich sind – Argumentieren und Begründen von geometrischen Vorgangsweisen bei der Erzeugung und Bearbeitung obiger Objekte im Hinblick auf Relationen und Transformationen Bearbeiten raumgeometrischer Problemstellungen mit Bezug zur Technik, Architektur, Design, Kunst usw.: – Analysieren der raumgeometrischen Problemstellungen im Hinblick auf geometrische Objekte, Relationen und Transformationen – Planen von Strategien für die Bearbeitung raumgeometrischer Problemstellungen – Auswählen der geeigneten Darstellungsform und Positionierung der geometrischen Objekte bei der Bearbeitung raumgeometrischer Problemstellungen – Erzeugen der Lösung raumgeometrischer Problemstellungen mit Hilfe geeigneter geometrischer Objekte, Relationen und Transformationen – Erfassen raumgeometrischer Problemstellungen aus unterschiedlichen Darstellungsformen – Argumentieren und Begründen des Einsatzes geeigneter geometrischer Objekte, Relationen und Transformationen sowie der Wahl geeigneter Darstellungsformen bei der Bearbeitung raumgeometrischer Problemstellungen Abbildungen und Risse Herstellen von Normalrissen von Kreisen: – Kennen der grundlegenden Eigenschaften der Normalrisse von Kreisen – Konstruieren der Normalrisse von Kreisen Herstellen von Zentralrissen im Durchschnittverfahren: – Kennen der charakteristischen Begriffe und Eigenschaften von Zentralrissen – Konstruieren von Zentralrissen einfacher geometrischer Objekte im Durchschnittverfahren – Erfassen der Raumsituation aus Zentralrissen (zB aus Fotografien) – Argumentieren und Begründen der Wahl geeigneter Ansichten (zB Lage von Aug- und Hauptpunkt) Strukturieren und Vertiefen von bereits erworbenen geometrischen Fähigkeiten und Fertigkeiten, um eine nachhaltige Sicherung geometrischer Kompetenzen zu gewährleisten

PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE

Bildungs- und Lehraufgabe (1., 6. und 7. Semester): Der Unterricht in Psychologie und Philosophie soll eine fundierte Auseinandersetzung mit den Grundfragen des Lebens ermöglichen und Orientierungshilfen bieten. Im Psychologieunterricht sollen die Studierenden Einblick in das Erleben und Verhalten des Menschen gewinnen sowie Impulse zur Selbstreflexion und zu einem besseren Verständnis des Mitmenschen erhalten. Die Studierenden sollen therapeutische Hilfen und Einrichtungen kennen lernen, es ist aber nicht Aufgabe des Psychologieunterrichts, therapeutische Hilfestellungen zu geben. Der Philosophieunterricht soll den Studierenden in exemplarischer Form Einblick in die wesentlichen Strömungen der abendländischen Philosophie geben. Die Auseinandersetzung mit der Wirklichkeit und ihrer Erkenntnis, der Wahrheitsfrage, den Werten, mit der Sinnfrage sowie der Legitimation von gesellschaftlichen Ordnungen soll die Studierenden auffordern, sich auf das Philosophieren als Prozess einzulassen. Die Studierenden – werden in ihrer Entwicklung zu selbstständigen, dialog- und konfliktfähigen Menschen begleitet und gefördert, – erkennen die Notwendigkeit von Kooperation, sozialer Sensibilität und Verantwortung als Grundlage für die Demokratie, – eignen sich Wissen und Kompetenzen an, die dem Abbau von Stereotypen und der Förderung von Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit dienlich sind – gelangen durch argumentative Erörterung vergangener und gegenwärtiger Erklärungsmodelle zu Einsichten in Möglichkeiten und Grenzen des Denkens und Handelns, – lernen aus der Vielfalt von Inhalten relevante Informationen selektieren, – werden zum wissenschaftlichen Arbeiten angeleitet und zu einer reflektierten Auseinandersetzung mit den vielfältigen wissenschaftlichen und pseudowissenschaftlichen Theorien und Spekulationen angeregt. Erworbene Kompetenzen in Psychologie und Philosophie sind im Sinne einer ganzheitlichen Bildung auch außerhalb des schulischen Kontexts von nachhaltiger Bedeutung. Beiträge zu den Bildungsbereichen Sprache und Kommunikation Alle Teilbereiche der Psychologie und Philosophie tragen dazu bei, sprachliche und kommunikative Prozesse zu fördern: persönliche und soziale Prozesse benennen; Emotionen und Motivationen differenziert ausdrücken; Gesprächsformen üben, Gesprächsfähigkeit vertiefen und konstruktives Feedback geben; Bedeutung nonverbaler Kommunikation erfassen und verstehen; begriffliche Genauigkeit anwenden und argumentative Begründungen erarbeiten; Grenzen des Aussagbaren und Beschreibbaren erkennen; verständiges Lesen durch Textarbeit fördern und Texte vergangener Epochen mit gegenwärtigen Vorstellungen vergleichen. Mensch und Gesellschaft Die in Psychologie und Philosophie erworbenen Kompetenzen führen die Studierenden zur reflektierten Kenntnis der eigenen Person und der Mitmenschen; sie fördern das Verständnis für die sozialen Formen des Zusammenlebens und deren Wandel. Dabei ist auch auf Ursachen und Erscheinungsformen von sozialen Ungleichheitsstrukturen (zB bezogen auf Geschlecht, soziale und ethnische Herkunft) Bezug zu nehmen. Die Studierenden werden zu einer kritischen Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten verschiedener Medien angeregt und lernen, Daten zu selektieren und zu interpretieren. Durch weltweite Kommunikation und Kooperation werden interkulturelles Denken und Handeln ermöglicht. Lehrerinnen und Lehrer haben zur Förderung einer toleranten Grundhaltung auch im Sinne eines interkulturellen Verständnisses beizutragen. Dazu gehören das Entwickeln persönlicher Einstellungen, Urteilsvermögen, Kritikfähigkeit, Zivilcourage, respektvoller Umgang mit anders Denkenden und die Bereitschaft zu verantwortungsvollem Handeln. Natur und Technik Die Studierenden lernen die Methoden der wissenschaftlichen Erkenntnisgewinnung und deren Grenzen reflektieren. Sie werden auf das Problem der Verantwortung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern hingewiesen. Sie setzen sich mit den gesellschaftlichen und geschichtlichen Zusammenhängen wissenschaftlicher Erkenntnisse auseinander, insbesondere mit naturwissenschaftlich-technischem Fortschritt und den daraus resultierenden moralischen Problemen. Kreativität und Gestaltung Neben der theoretischen Analyse kreativer Prozesse erweitern die Studierenden durch die Kenntnis alternativer Standpunkte und Lösungswege ihre Spontaneität und Flexibilität. Gesundheit und Bewegung Die Studierenden lernen psychohygienische Prinzipien kennen und setzen sich kritisch mit Normalität und Gesundheit auseinander. Didaktische Grundsätze (1., 6. und 7. Semester): Kompetenzorientierung bedeutet eine Verknüpfung von Wissenserwerb und Anwendung von Wissen. Sie erweitert die Zeitperspektive, betont den langfristig angestrebten Zuwachs an Kenntnissen und Fertigkeiten, weg von kleinschrittigen Lernzielen, hin zu mehr Nachhaltigkeit. Daraus ergeben sich folgende methodische Konsequenzen. Exemplarisches Lernen Kompetenzen werden primär an exemplarischen Inhalten erworben. Da der Kompetenzerwerb eine aktive und intensive Auseinandersetzung mit Materialien und Themengebieten erfordert, ist das didaktische Prinzip des „exemplarischen Lernens“ von entscheidender Bedeutung. Damit ist erstens ein Unterrichten mit Beispielen gemeint, und zweitens die bewusste Beschränkung auf Sachverhalte, die beispielhaften Charakter aufweisen und als „Fundamente des PUP-Unterrichts“ gelten können. Die Fundamente des PUP-Unterrichts sind unter „Kompetenzen und Inhalte“ aufgelistet. Orientierung am Exemplarischen berücksichtigt auch die verschiedenen Verarbeitungstiefen beziehungsweise Kompetenzniveaus: – grundlegendes Wissen reproduzieren – Wissen verknüpfen und transferieren – das Gelernte reflektieren und mit Wissen kreativ umgehen Kompetenzorientierung als Mitte zwischen Instruktion und Handlungsorientierung Bei der Organisation der Lernprozesse ist eine Balance zwischen Instruktion und Handlungsorientierung anzustreben. Grundsätzlich sind Studierenden in ihrer Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung durch offene, selbst organisierte Lernformen, insbesondere im Fernstudium, unter Einbeziehung verschiedener Medien und Informationstechnologien zu stärken. Geeignete Umsetzungsmöglichkeiten sind beispielsweise selbstständiges Strukturieren von Arbeitsphasen, Recherche unter Einbeziehung von E-Learning (zB Internetrecherche, Lernplattformen). Dies trägt zur Stärkung von Kompetenzen wie Teamarbeit und Präsentationstechnik bei. Weiters ist die umfassende Kommunikationsfähigkeit der Studierenden durch Diskussionen, durch das Üben des logisch richtigen Argumentierens (zB durch das Schreiben philosophischer Essays) und durch das Training des aktiven Zuhörens zu fördern. Die Studierenden sind zur selbstständigen exemplarischen Lektüre von Originaltexten zu ermutigen. Zur Festigung von Lernprozessen eignen sich das Verfassen von Exzerpten und Protokollen. Erfahrungsorientierung Je nach Möglichkeit ist ein Bezug zur Lebenswelt durch Einladen von Fachleuten oder durch Besuche außerschulischer Institutionen herzustellen. Bei der Bearbeitung der Themen ist auf eine altersgemäße Darstellung und die Relevanz für die Lebenssituation der Studierenden zu achten. Dabei ist an persönliche Erfahrungen und an die Vorkenntnisse aus anderen Unterrichtsgegenständen anzuknüpfen. Der Beitrag österreichischer Forscherinnen und Forscher zur Psychologie und Philosophie ist in den Unterricht einzubeziehen. Generell ist auf ein ausgewogenes Verhältnis der Kompetenzniveaus von Reproduktion, Transfer und Reflexion in den einzelnen Themenbereichen zu achten. Betonung der Vernetzung Ein nachhaltiger Erwerb von Kompetenzen zeigt sich in der Vernetzung von Inhalten. PUP fördert in dreifacher Hinsicht die Vernetzungskompetenz: – Psychologie und Philosophie: Hier ergeben sich vielfältige Möglichkeiten, zB Wahrnehmung mit erkenntnistheoretischen Fragestellungen zu verknüpfen etc. – fächerübergreifend (interdisziplinär): Das Fach ist aufgrund der vielfältigen Inhalte und Methoden an sich interdisziplinär. – kompetenzübergreifend: Der PUP-Unterricht offeriert in besonderer Weise Möglichkeiten, Handeln, Erleben und theoretische Analyse zu verbinden (zB Thematisierung des Menschenbildes, Thematisierung von Selbstwertgefühl, Identität, Einfluss von Rollenbildern und Geschlechternormen, Lernreflexion, Umgang mit Konflikten). So ergibt sich eine Vernetzung von lebensweltlicher Erfahrung und theoretischer Begründung. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Semesterübergreifende Kompetenzen Der PUP-Unterricht kann entscheidend dazu beitragen, die Persönlichkeitsentfaltung der Studierenden zu unterstützen, auf ihre individuellen Fähigkeiten Bezug zu nehmen, sie in ihrem lebenslangen Lernen zu bestärken (personale Kompetenz), ihnen Wissen und Können zu vermitteln (Sachkompetenz) sowie die Selbsttätigkeit der Studierenden zu fördern (soziale Kompetenz). Semesterübergreifende Kompetenzen für Psychologie und Philosophie sind: – Begriffe verstehen und differenziert verwenden – Wissen aus verschiedenen Fachgebieten vergleichen – Texte, Grafiken und Diagramme fachspezifisch analysieren und interpretieren – geeignete Fragestellungen formulieren – eigene Stärken und Schwächen erkennen und einschätzen – die Beschäftigung mit Inhalten aus Psychologie und Philosophie als persönliche Orientierungshilfe erkennen 1. Semester – Kompetenzmodul 1 Aspekte der wissenschaftlichen Psychologie – Zentrale Begriffe (Psychologie, Experiment, Objektivität …) beschreiben – Unterschiede zwischen Alltagspsychologie und wissenschaftlicher Psychologie erörtern – Methoden der Psychologie darlegen und reflektieren – Beziehungen zwischen psychologischen Erkenntnissen und Lebenspraxis herstellen Phänomene der Wahrnehmung und Wahrnehmungsprozesse – Wahrnehmung als aktiven und zweckvollen Prozess beschreiben – Fehler in der Wahrnehmung erkennen und sich bewusst machen – Selektive Prozesse der Wahrnehmung erfassen und analysieren – Wahrnehmungsbeeinflussungen erörtern Kognitive Prozesse und Lernen – Modelle zum Gedächtnis und Lernen wiedergeben – Eigenes Lernen mit theoretischen Erkenntnissen vergleichen und reflektieren – Aktuelle Erkenntnisse zum Denken erklären Soziale Phänomene und Kommunikation – Soziale Phänomene beschreiben und reflektieren – Formen von Aggression und Gewalt erkennen und analysieren – Kommunikationsprozesse darstellen und differenziert beurteilen Fragen der Entwicklung und Erziehung – Phänomene der psychischen Entwicklung wiedergeben – Die Bedeutung verschiedener Einflüsse auf die Entwicklung erkennen und reflektieren 6. Semester – Kompetenzmodul 2 Aspekte der Persönlichkeit – Menschliches Erleben und Verhalten aus Sicht der Persönlichkeitspsychologie beschreiben – Die Bedeutung von Emotionen erfassen – Psychische Gesundheit und deren Beeinträchtigung diskutieren Anthropologische Entwürfe – Anthropologische Konzepte unterscheiden und interpretieren – Wissen aus verschiedenen Fachgebieten für eine reflektierte Auseinandersetzung heranziehen Grundlagen der Philosophie – Charakteristika der Philosophie und philosophische Grundbegriffe beschreiben – Philosophische Fragestellungen beurteilen – Methoden des Philosophierens darlegen und anwenden 7. Semester – Kompetenzmodul 3 Aspekte der Erkenntnis- und Wissenschaftstheorie – Zugänge zur Wirklichkeit und ihre Interpretationsmöglichkeiten analysieren und reflektieren – Erkenntnis- und wissenschaftstheoretische Fragestellungen bearbeiten Grundfragen der Ethik – Ethische Grundpositionen erklären und kritisch hinterfragen – Differenzen in ethischen Konzepten herausarbeiten – Werthaltungen in privaten, politischen und ökologischen Fragen entwickeln und begründen

INFORMATIK für Gymnasium, Realgymnasium und Wirtschaftskundliches Realgymnasium

Bildungs- und Lehraufgabe (1. Semester): Bildungsziele und Bildungsinhalte sind immer ein Spiegelbild des gesellschaftlichen, politischen und ökonomischen Umfeldes. Gegenwärtig bildet die Informatik den Wesenskern des digitalen Zeitalters und damit auch das Fundament moderner Informations- und Kommunikationstechnologien. Ihre Inhalte sind daher allgemeinbildend und dienen sowohl einem fundierten Weltverständnis als auch der fachlichen Basis für zukünftige Berufsbilder. Der Informatik kommt als Wissenschaft und als schulisches Fachgebiet eine Schlüsselrolle zu, da sie die automatische Datenverarbeitung und digitale Informationsrepräsentation zum Gegenstand hat und diese mit Hilfe von Informatiksystemen nutzbar macht. Das Fach Informatik eröffnet allen Studierenden einen gleichberechtigten Zugang zu informatischen Denk- und Arbeitsweisen als Voraussetzung für den produktiven Umgang mit digitalen Informations- und Kommunikations-technologien. Beiträge zu den Bildungsbereichen Sprache und Kommunikation Konstruktiver Informatikunterricht ist auch Sprachunterricht. Der Mensch-Maschine-Kommunikation liegt im Gegensatz zu natürlichen Sprachen eine abstrakte formale Sprache zugrunde. Informatiksysteme tragen wesentlich zu Veränderungen der Kommunikationskultur bei. Unterschiedliche digitale Repräsentationsformen von Information ergänzen die traditionelle Verständigung und erfordern neue technologische und methodische Kompetenzen. Die vielfältigen Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation ermöglichen einen Austausch über Grenzen hinweg und erleichtern die virtuelle Begegnung mit anderen Kulturen. Die davon ausgehende Motivation, Fremdsprachenkenntnisse zu erwerben, wird durch die Verfügbarkeit aktueller und authentischer fremdsprachlicher Informationen und das Fachvokabular verstärkt. Mensch und Gesellschaft Arbeitswelt und privates Umfeld der Menschen verändern sich durch den Einfluss der Informationstechnologien permanent. Durch die Beschäftigung mit diesen Technologien lernen Studierende deren Auswirkungen, Möglichkeiten, Grenzen und Gefahren kennen. Die Studierenden erkennen das Potenzial ihrer eigenen Fähigkeiten als denkende, handelnde, fühlende und sich entwickelnde Menschen im Unterschied zu einer lernenden Maschine. Dies erfordert einen verantwortungsvollen Umgang mit Informationstechnologien. Natur und Technik Durch Modellbildung, Formalisierung und Abstraktion leistet die Informatik einen wesentlichen Beitrag zur Auseinandersetzung mit Natur und Technik und führt zu einer besseren Entscheidungs- und Handlungskompetenz. Kreativität und Gestaltung Der Umgang mit Informationstechnologie gibt den Studierenden Gelegenheit, selbst kreativ tätig zu sein und Gestaltungserfahrungen zu machen. Gesundheit und Bewegung Die Verantwortung für den eigenen Körper erfordert als Ausgleich zur Arbeit am Computer gezielte Bewegung. Den Studierenden soll die Bedeutung eines ergonomisch gestalteten Arbeitsplatzes bewusst werden. Der Einsatz von Informationstechnologien zur Erfassung und Analyse von Daten im Sport- und Gesundheitsbereich bietet die Möglichkeit zur kritischen Reflexion. Didaktische Grundsätze (1. Semester): Der Lehrplan bietet den Lehrerinnen und Lehrern Freiräume für die eigenständige und verantwortliche Unterrichtsgestaltung, in der eine ausgewogene Abdeckung aller Kompetenzbereiche anzustreben ist. Dabei sind die Themen und Inhalte so auszuwählen und zu organisieren, dass sie die Vorkenntnisse und Vorerfahrungen der Studierenden berücksichtigen und daran anknüpfen. Die Themen sind dabei so auszuwählen, dass sie vielfältige Bezüge zur Lebens- und Begriffswelt der Studierenden herstellen. Im Informatikunterricht besondere fachdidaktische Überlegungen anzustellen um Defizite aus den vorangehenden Schulstufen auszugleichen und individuelle Stärken einzubinden und zu fördern. Die Unterrichtsplanung hat sich an für Studierende transparenten Lehrzielen zu orientieren. Variierende Arbeitsformen wie Einzelarbeit, Gruppenarbeit und Teamarbeit geben Studierenden Gelegenheit, Neues zu erforschen und bereits Gelerntes in verschiedenen kommunikativen und inhaltlichen Kontexten anzuwenden. Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung sind zu fördern und Möglichkeiten zur persönlichen Lernzielkontrolle anzubieten. Gemeinschaftliches Problemlösen in einem projektorientierten Unterricht soll gefördert werden. Dabei ist kooperativen Entscheidungsstrukturen entsprechender Platz einzuräumen. Methodische Überlegungen sollen sich an den spezifischen Anforderungen von Einstieg, Entwicklung und Abschluss von Unterrichtsphasen orientieren. Explorative, systematische und exemplarische Vorgehensweisen sollen zur Vertiefung von Wissen und Erweiterung von Kompetenzen in der Informatik führen. Studierenden ist Gelegenheit zu geben, durch Transfer und Analogiebildung den Lernertrag zu sichern. Der Informatikunterricht soll beispielhaft für den sinnvollen Einsatz verfügbarer Technologien sein. Dem Erwerb einer wissenschaftlichen Arbeits- und Dokumentationsweise ist die Erstellung eines Portfolios dienlich. Der Erwerb informatischer Kompetenzen erfordert passende Formen der Wissensdarstellung und -verarbeitung. Grundlegende Strukturen und Prozesse in Gesellschaft, Natur und Technik werden aus Sicht der Informatik veranschaulicht. Dazu sind Methoden der Visualisierung und der Abstraktion zu verwenden. Die zyklische Vorgangsweise des Sammelns, Auswählens, Strukturierens, Abstrahierens, Auswertens und Interpretierens von Daten ist beim Problemlösen zu berücksichtigen. Zur Motivation und zur Sicherung des Unterrichtsertrags sind den Studierenden im Rahmen des Informatikunterrichts vielfältige Möglichkeiten anzubieten, ihr Wissen zu präsentieren, sich der Kritik anderer zu stellen und ihre Arbeit zu argumentieren. Die Gestaltung eines angenehmen und erfolgreichen Lernklimas beruht auf Vertrauen, auf der Förderung der individuellen Stärken und des kreativen Potenzials. Auf die unterschiedlichen Interessen der Studierenden ist durch Auswahl entsprechender Inhalte und Aufgabenstellungen einzugehen. Exkursionen und Einladungen von Expertinnen und Experten zu Vorträgen und zur Diskussion sollen den Erfahrungshorizont erweitern. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Informatische Bildung ist das Ergebnis von Lernprozessen, in denen fachliche Grundlagen verdeutlicht und Anwendungskompetenzen durch planvolle Arbeitsweisen systematisch erworben werden. Sie befähigt Studierenden die gesellschaftliche und wirtschaftliche Dimension digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien zu erfassen. Aufgabe des Informatikunterrichts ist es, die Studierenden zum Erwerb informatischer und informationstechnischer Kompetenzen hinzuführen, um sie zu befähigen, diese zur Lösung verschiedener Problemstellungen einzusetzen. Durch die Analyse realer Probleme vor allem aus ihrer Erfahrungswelt sollen sie Strukturen und Zusammenhänge erkennen und die Notwendigkeit von Abstraktion und Reduktion bei der Modellbildung von einfachen realen Systemen erfahren und diese Modelle auf empirische Daten anwenden lernen. Sie sollen kooperative und kommunikative Arbeitsweisen unter Einsatz von Kommunikationstechnologien anwenden lernen. In allen Bildungsbereichen stehen dabei Erweiterung und Festigung von Sach-, Selbst-und Sozialkompetenz im Mittelpunkt. Die Studierenden sollen erkennen, dass die Informatik einer wissenschaftlichen Systematik unterliegt und Interesse und Wertschätzung verdient. Der Informatikunterricht fasst die vorhandenen Fähigkeiten von Studierenden in der Informatik durch Beschäftigung mit Entwurf, Gestaltung und Anwendung von Informationssystemen zusammen und baut sie aus. Bei der kritischen Auseinandersetzung mit den dabei ablaufenden Prozessen und deren Ergebnissen sollen die Studierenden ihr kognitives, emotionales und kreatives Potenzial nützen. Dies soll die Studierenden bei der Entwicklung und Festigung einer persönlichen Werthaltung und Weltsicht unterstützen und einen tieferen Einblick in die gesellschaftlichen Zusammenhänge und Auswirkungen moderner Informationstechnologie ermöglichen. 1. Semester – Kompetenzmodul 1 Informatik, Mensch und Gesellschaft – Die Bedeutung von Informatik in der Gesellschaft beschreiben, die Auswirkungen auf die Einzelnen und die Gesellschaft einschätzen und Vor- und Nachteile an konkreten Beispielen abwägen können – Maßnahmen und rechtliche Grundlagen im Zusammenhang mit Datensicherheit, Datenschutz und Urheberrecht kennen und anwenden können – Die Entwicklung der Informatik beschreiben und bewerten können – Informatikberufe und Einsatzmöglichkeiten der Informatik in verschiedenen Berufsfeldern benennen und einschätzen können Informatiksysteme – Den Aufbau von digitalen Endgeräten beschreiben und erklären können – Die Funktionsweise von Informatiksystemen erklären können – Grundlagen von Betriebssystemen erklären, eine graphische Oberfläche und Dienstprogramme bedienen können – Grundlagen der Vernetzung von Computern beschreiben und lokale und globale Computernetzwerke nutzen können Angewandte Informatik – Standardsoftware zur Kommunikation und Dokumentation sowie zur Erstellung, Publikation und multimedialen Präsentation eigener Arbeiten einsetzen können – Standardsoftware für Kalkulationen und zum Visualisieren anwenden können – Informationsquellen erschließen, Inhalte systematisieren, strukturieren, bewerten, verarbeiten und unterschiedliche Informationsdarstellungen verwenden können – Digitale Systeme zum Informationsaustausch, zur Unterstützung der Unterrichtsorganisation und zum Lernen auch in kommunikativen und kooperativen Formen verwenden können Praktische Informatik – Begriffe und Konzepte der Informatik verstehen und Methoden und Arbeitsweisen anwenden können

INFORMATIK für das Wirtschaftskundliche Realgymnasium

Bildungs- und Lehraufgabe (7. und 8. Semester): Die Informatik des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums schließt an das Pflichtfach des 1. Semesters an und soll die Studierenden zu einer erweiterten und vertieften informatischen Bildung führen. Diese umfasst sowohl sachliche und fachsystematische als auch methodische und soziale Komponenten. Unter Berücksichtigung der fachwissenschaftlichen Systematik soll der Unterricht zu einem zielorientierten, konstruktiven Problemlösen mit informatischen Werkzeugen und Methoden führen. Durch eine präzise, strukturierte und vollständige Beschreibung sowohl von Problemstellungen als auch von Abläufen, sowie durch die Modularisierung und Dekomposition komplexer Aufgaben soll die Informatik zur Schulung abstrakten Denkens beitragen. Schließlich soll das wirtschaftskundliche Realgymnasium wesentlich zu einem vertieften technischen und soziokulturellen Verständnis unserer digital geprägten Welt führen und interessierte Studierende auf ein einschlägiges Studium vorbereiten. Didaktische Grundsätze (7. und 8. Semester): Die didaktischen Grundsätze für das Pflichtfach Informatik dienen auch in der Informatik des wirtschaftskundlichen Realgymnasiums als Leitlinien. Die Hinführung zu modul- und projektartigen, vernetzten Arbeitsformen ist Grundlage für das Fach selbst und auch für fächerübergreifende Kooperationen. Ein Schwerpunkt des Informatikunterrichts soll in der formalen Modellierung von Sachverhalten und in der Problemlösung liegen, welche aus Analyse, Beschreibung in verschiedenen Darstellungsformen, algorithmischer Lösung, Implementation, Überprüfung und Interpretation sowohl vom informatischen als auch sachlichen Standpunkt bestehen. Die unterschiedliche Kenntnislage der Studierenden erfordert in einzelnen Fachbereichen eine differenzierte und individualisierte Unterrichtsgestaltung. Die Auswahl der Themen soll zeitgemäß und gendersensibel sein und möglichst die Interessen der Studierenden berücksichtigen. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Kompetenzen Das Kompetenzmodell für Informatik ist in der Inhaltsdimension in vier Bereiche, in der Handlungsdimension in drei Bereiche gegliedert. Die Kompetenzen wurden in den Schnittpunkten von Inhalts- und Handlungsbereich formuliert und auf die einzelnen Semester aufgeteilt. Der Unterricht soll im Sinne eines konsistenten Kompetenzaufbaus in allen Bereichen zu einer Vertiefung und Erweiterung der Kompetenzen führen. Der Abstraktionsgrad und der Erwerb konzeptuellen Verständnisses sollen im Laufe der aufsteigenden Semester gesteigert werden. Gliederung der Inhaltsdimension – Informatik, Mensch und Gesellschaft – Informatiksysteme – Angewandte Informatik – Praktische Informatik Gliederung der Handlungsdimension – Wissen und Verstehen – Anwenden und Gestalten – Reflektieren und Bewerten Die Anforderungen aus der Handlungsdimension können in Hinblick auf die mündliche Reifeprüfung den Aspekten Reproduktion, Transfer, Reflexion und Problemlösung zugeordnet werden. Es obliegt den Lehrerinnen und Lehrern in Abstimmung mit den Studierenden in bestimmten Bereichen Schwerpunkte zu setzen oder Bereiche exemplarisch zu behandeln. 7. Semester – Kompetenzmodul 2 Informationstechnologie, Mensch und Gesellschaft Verantwortung, Datenschutz und Datensicherheit – Für den Schutz und die Sicherheit von Informatiksystemen, mit denen man arbeitet, sorgen können – Persönliche Rechte und Pflichten in der Nutzung von Informatiksystemen beschreiben und wesentliche Aspekte des Datenschutzes und der Datensicherheit erklären können – Beim Einsatz von Informatiksystemen das Wissen um Pflichten und Rechte in Bezug auf die eigene Person und ihre Arbeitsumgebung, auf persönliche und fremde Daten verantwortungsbewusst anwenden können Geschichte der Informatik – Meilensteine in der Entwicklung der Computertechnik beschreiben und maßgebliche dahinterstehende Persönlichkeiten nennen können – Das geschichtliche Wissen in Beziehung zur aktuellen Situation setzen und daraus gegebenenfalls mögliche Zukunftsszenarien ableiten können – Anhand der Entwicklung der IT zwischen kurzlebigen Hard- und Softwareprodukten und langlebigen Prinzipien unterscheiden können Informatiksysteme Technische Grundlagen und Funktionsweisen – Komponenten von Informatiksystemen beschreiben und ihre Funktionsweise und ihr Zusammenwirken erklären können – Unterschiedliche digitale Endgeräte bzw. Informatiksysteme in Bezug auf ihre technischen Eigenschaften und ihre Leistungsfähigkeit bewerten können – Einfache Fehler diagnostizieren und beheben können Betriebssysteme und Software – Die Kernaufgaben und Arbeitsweisen von Betriebssystemen beschreiben und erklären können – Kategorien von Software nennen und deren Anwendung beschreiben können Netzwerke – Netzwerke und ihre Protokolle beschreiben und ihre Funktions- und Wirkungsweise erklären können – Verschiedene Internetdienste nennen und ihre Einsatzmöglichkeiten und Funktionsweisen beschreiben und erklären können. Verschiedene Internetdienste nutzen können Angewandte Informatik Produktion digitaler Medien – Gängige Medienformate und ihre Eigenschaften beschreiben können. – Grundlegende Richtlinien, die bei der Produktion digitaler Medien von Bedeutung sind, erläutern können – Digitale Medien in Form von Text, Ton, Bildern und Filmen sachgerecht bearbeiten, produzieren und auch im Web publizieren können. Digitale Produkte (Artefakte) in Bezug auf inhaltliche Relevanz, Wirkung und Design einschätzen und bewerten können Kommunikation und Kooperation – Wichtige Webanwendungen für den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit benennen und ihre Grundlagen erklären können – Netzwerke mit geeigneten Webanwendungen zum Informationsaustausch, zur Diskussion und zur Zusammenarbeit sinnvoll und verantwortungsbewusst nutzen können – Den situationsgerechten Einsatz von Kommunikations- und Kooperationssystemen bewerten können und ihre Bedeutung für mich und die Gesellschaft reflektieren können Kalkulationsmodelle und Visualisierung – Den (informatischen) Funktionsbegriff erklären können – Kalkulationsmodelle zur Lösung von Problemen gestalten und implementieren können – Die Korrektheit von Kalkulationsmodellen und Berechnungsmethoden reflektieren und Alternativen prüfen können – Grundbegriffe strukturierter und tabellarisch erfasster Daten und Operationen benennen können sowie Datenbestände mit entsprechender Software auswerten und den Anforderungen entsprechend visualisieren können – Varianten von Visualisierungen bewerten können Praktische Informatik Algorithmen, Datenstrukturen und Programmierung – Den Algorithmusbegriff erklären können – Grundlegende Aufgaben und Problemstellungen algorithmisch und formalsprachlich in geeigneten Datenstrukturen beschreiben können – Grundlegende Algorithmen entwerfen, diese formal darstellen, implementieren und testen können – Aspekte der Prozeduralen, Funktionalen und Objektorientierten Programmierung nennen und an Beispielen erläutern können – Die Effizienz von Algorithmen bewerten können – Gezielt nach Programmfehlern suchen und diese korrigieren können 8. Semester – Kompetenzmodul 3 Informationstechnologie, Mensch und Gesellschaft Berufliche Perspektiven – Berufsfelder benennen können, in denen die Anwendung der IT eine bedeutende Rolle spielt, und die Vielfalt an IT-Berufen kategorisieren können – Das eigene Wissen und die eigenen schulischen Erfahrungen im Zusammenhang mit IT für die eigene künftige Erwerbsbiographie nutzen können – Die wirtschaftliche Bedeutung der IT in den diversen Berufsfeldern einordnen und die Chancen von IT-Berufen abschätzen können Bedeutung von Informatik in der Gesellschaft – Wissen über Informatiksysteme im digitalen privaten und schulischen Umfeld zielgerichtet anwenden und nutzen können – Den Einfluss von Informatiksystemen auf den Alltag, auf die Gesellschaft und Wirtschaft einschätzen und an konkreten Beispielen Vor- und Nachteile abwägen können Angewandte Informatik Suche, Auswahl und Organisation von Information – Unter Verwendung passender Dienste und Angebote und Wahl geeigneter Suchmethoden Informationen und Medien gezielt suchen und auswählen können. – Informationen hinsichtlich ihrer Relevanz und Qualität einschätzen und bewerten können. – Adäquate Werkzeuge und Methoden der Daten- und Informationsorganisation beurteilen können. Praktische Informatik Datenmodelle und Datenbanksysteme – Den Begriff Datenbanken und andere in diesem Kontext wichtige Fachbegriffe beschreiben und an Beispielen erklären können – Datenbankmodelle, Tabellen und ihre Beziehungsmuster sowie weitere Datenbankobjekte erklären können – Daten strukturiert (in Tabellen) erfassen, abfragen, auswerten sowie Datenbanken modellieren und einfache automatisierte Datenbanklösungen entwickeln können – Datenmodelle hinsichtlich der Datentypen, Redundanz, Integrität und Relevanz bewerten können

MUSIK

Bildungs- und Lehraufgabe (8. Semester) Musik ist ein wesentlicher Bestandteil menschlicher Existenz und Teil der kulturellen Allgemeinbildung. Musikalische Bildung ist in der Wechselwirkung von Musikpraxis und Musikrezeption begründet. Musikpraxis umfasst die Kompetenzbereiche „Vokalpraxis“ und „Instrumental- und Bewegungspraxis“. Musikrezeption umfasst die Kompetenzbereiche „Hören und Erfassen“ und „Beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen“. Bei der Umsetzung dieser Kompetenzen sind jedoch die Rahmenbedingungen desGymnasiums, des Realgymnasiums und des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums für Berufstätige zu berücksichtigen. Da wegen der niedrigen Stundenanzahl praktisches Musizieren nur bedingt möglich ist, konzentriert sich der Musikunterricht an den Gymnasien, Realgymnasien und Wirtschaftskundlichen Realgymnasien für Berufstätige hauptsächlich auf Musikrezeption. Wesentliche Ziele des Musikunterrichts sind somit der Erwerb und die Festigung von Kompetenzen im Bereich Musikrezeption. Dies geschieht anhand der von der Lehrkraft ausgewählten und festgelegten Inhalte des thematischen Bezugsrahmens des jeweiligen Moduls. Im Zentrum des Musikunterrichts steht der schrittweise und kontinuierlich aufbauende Erwerb musikalischer Fähigkeiten und Kenntnisse. Theoretisches Wissen ist nicht Selbstzweck, sondern wird vor allem aus Musikrezeption entwickelt. Kompetenzorientierung bietet Studierenden die Chance, ihre Fähigkeiten und Kenntnisse im Umgang mit Musik in neuen Kontexten anzuwenden und unbekannte Aufgabenstellungen durch bereits Erlerntes und Erlebtes zu lösen. Kompetenzen werden im Unterricht erworben und trainiert, um in Anwendungssituationen Transferleistungen zu ermöglichen. Dabei sind fächerverbindende, interdisziplinäre und interkulturelle Aspekte zu berücksichtigen. Der Musikunterricht soll zu einem selbstständigen, weiterführenden Umgang mit Musik auf der Basis von Kompetenzen befähigen. Dabei ist auf Ausgewogenheit zwischen Tradition und aktuellem musikalischen Geschehen zu achten. Der Musikunterricht soll eine aufgeschlossene Haltung gegenüber allen musikalischen Äußerungen fördern und den musikalischen Erfahrungshorizont erweitern. Musik soll den Studierenden als vielschichtiges kulturelles Kommunikationsmittel zugänglich werden. Die Auseinandersetzung mit möglichst vielfältigen musikalischen Bereichen, Epochen, Ausdrucks- und Erscheinungsformen ist Grundlage des Musikunterrichts. Der Kompetenzerwerb im Bereich Musikrezeption soll die musikalisch-ästhetische Wahrnehmungs- und Unterscheidungsfähigkeit der Studierenden verbessern. Daraus soll die Fähigkeit zur kritischen Reflexion des Musikangebots, der verschiedenen Funktionen von Musik sowie der Medien als kultureller Faktor erwachsen. Die musische Grundhaltung und der intellektuelle Reifungsprozess sowie die damit verbundene Identitätsfindung der Studierenden sollen gefördert werden und lebensbegleitende Beschäftigung mit Musik ermöglichen. Die Studierenden sollen zum Verständnis soziokultureller Gegebenheiten des Musiklebens die Wechselwirkungen von Individuum, Kultur und Gesellschaft erfassen. Die Förderung dynamischer Kompetenzen – soziale, personale, kommunikative Kompetenz sowie Methodenkompetenz – ist Aufgabe aller Bereiche des Musikunterrichts. Beiträge zu den Bildungsbereichen Sprache und Kommunikation Musik ist eine besondere Form von Sprache und Kommunikation, auch in nonverbaler Form. Sie verbindet über Sprachgrenzen hinweg und erleichtert das Verstehen anderer Kulturen. Sprach- und Textgestaltung mit musikalischen Mitteln erweitern die Möglichkeiten der Kommunikation und verbessern deren Qualität. Das Zusammenwirken von Musik und Sprache führt zu erhöhten emotionalen Empfindungen. Mensch und Gesellschaft Der Musikunterricht soll das Erkennen der vielfältigen Funktionen von Musik in den unterschiedlichsten Lebensbereichen ermöglichen. Er soll Einblick in die Bereiche öffentliches Kulturleben, Musik als Wirtschaftsfaktor, Berufswelt Musik, Jugendkultur, Freizeit, Konsum und Unterhaltung sowie neue Medien vermitteln. Dadurch soll ein wesentlicher Beitrag zur Entwicklung eines Kulturverständnisses geleistet werden, das von Toleranz und Kritikfähigkeit geprägt ist. Natur und Technik Akustische Phänomene, Klang und Funktionsweise von Instrumenten sowie neue Medien sind wichtige Schnittstellen zwischen Natur, Technik und Kunst. Gesundheit und Bewegung Die Studierenden sollen Musik als persönliche Bereicherung erfahren. Die Beschäftigung mit Musik trägt zu einer Steigerung kognitiver Fähigkeiten bei und fördert die psychische Gesundheit. Die Anwendung stimmtechnischer Grundlagen sowie bewusstes Hörverhalten tragen zu einer gesunden Lebensführung bei. Kreativität und Gestaltung Verschiedene Fertigkeiten der Musikpraxis fördern die Entwicklung von Fantasie und Kreativität sowie die Entwicklung eines Bewusstseins für künstlerisches Handeln. Die dabei gewonnenen Erfahrungen aus individueller Leistung und musikalischen Gruppenprozessen sollen den Prozess musikalischer Bildung und Identitätsfindung unterstützen. Bedingt durch die geringe Stundenanzahl an den Gymnasien, Realgymnasien und Wirtschaftskundlichen Realgymnasien für Berufstätige kann der Bereich Musikpraxis jedoch nur zum Teil umgesetzt werden. Didaktische Grundsätze (8. Semester) Der Kompetenzbereich Musikrezeption bildet das zentrale Handlungsfeld des Musikunterrichts an den Gymnasien, Realgymnasien und Wirtschaftskundlichen Realgymnasien für Berufstätige. Er beinhaltet Hören, Erfassen, Beschreiben, Analysieren und Kontexte herstellen. Kontinuierlicher Kompetenzerwerb erfordert aufbauenden Musikunterricht, also einen methodisch sinnvollen progressiven Aufbau. Studierende wissen über ihren Lernfortschritt Bescheid und können Verantwortung für ihren Lernprozess übernehmen. Musikkundliche Kenntnisse stellen ein Ergebnis der Unterrichtsarbeit in den Handlungsfeldern Musikrezeption und – soweit dies zeitlich möglich ist – Musikpraxis dar. Bereiche wie Musikgeschichte, Instrumentenkunde etc. sind nicht explizit als Inhalte ausgewiesen, sondern in den Kompetenzen enthalten. In der Unterrichtsplanung erhält die Beschäftigung mit exemplarischen Themen und Werken gegenüber Systematik und Chronologie den Vorzug. Das unmittelbare Erlebnis von Musikaufführungen erweitert den musikalischen Erfahrungshorizont. Begegnungen mit Künstlerinnen und Künstlern im schulischen und regionalen Umfeld sind anzustreben. Schulische und außerschulische Projekte sowie Veranstaltungen sollen die Studierenden zu künstlerischer Tätigkeit anregen, Gemeinschaftserlebnisse fördern und über den schulischen Rahmen hinaus öffentlichkeitswirksam sein. Die Zusammenarbeit mit regionalen Kulturinstitutionen soll angestrebt werden. Die Begegnung mit Ausdrucksformen anderer Kulturen führt zu Respekt und kritischem Verständnis. Neue Technologien sollen adäquat eingesetzt und zur Unterstützung individueller Lernprozesse genutzt werden. Kompetenzmodell Das zentrale Handlungsfeld des Musikunterrichts ist „Musikalisches Handeln und Wissen im Kontext“. An den Gymnasien, Realgymnasien und Wirtschaftskundlichen Realgymnasien für Berufstätige umfasst dies vor allem den Bereich Musikrezeption. Musikkunde wird in direkter Verbindung mit Musikrezeption vermittelt. Musikrezeption umfasst die Kompetenzbereiche „Hören und Erfassen“ und „Beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen“. Hören und Erfassen Kontinuierliche Schulung bewussten Hörens bildet eine wichtige Voraussetzung für ein differenziertes Erfassen von Musik. Ausgehend von einer kritischen Auseinandersetzung mit Vertrautem sollen Lust und Neugierde auf Neues und Unbekanntes geweckt werden. Beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen Die Beschäftigung mit einem weit gefassten Musikrepertoire ermöglicht grundlegende Einblicke in musikalische Zusammenhänge, erweitert den musikalischen Erfahrungshorizont und fördert die Fähigkeit zur Auseinandersetzung mit Musik. Fachspezifische dynamische Kompetenzen Der Musikunterricht unterstützt die Entwicklung folgender dynamischer Kompetenzen: a) Soziale Kompetenzen: – Arbeitsprozesse in der Gruppe miteinander planen und durchführen – gemeinsam Regeln entwickeln und sich an Vereinbarungen halten – mit Konflikten in der Gruppe konstruktiv umgehen – sich in unterschiedlichen Situationen einfühlend und verantwortungsvoll verhalten – einander zuhören – unbekannter und ungewohnter Musik offen begegnen – dem Musikgeschmack anderer Akzeptanz und Respekt entgegen bringen b) Personale Kompetenzen: – eigene Stärken/Erfolge einschätzen und daraus Selbstvertrauen schöpfen – Misserfolge analysieren, eigene Schwächen erkennen und an deren Verbesserung arbeiten – Eigeninitiative entwickeln – sich ausdauernd und konzentriert mit Musik beschäftigen – sich präsentieren – Musik als emotionales Ausdrucksmittel erleben und sich dazu äußern c) Kommunikative Kompetenzen: – Musik als nonverbales Verständigungsmittel erkennen und einsetzen – gemeinsames Musizieren als kommunikativen Prozess erkennen – eigene Ideen entwickeln und auf Ideen anderer eingehen d) Methodenkompetenzen: – Lern-, Arbeits- und Übetechniken anwenden – Informationen einholen, bewerten und in unterschiedliche Arbeitsprozesse einbringen – aktuelle Technologien und Medien für sich nutzen Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Die hier angeführten Kompetenzen sind mit dem thematischen Schwerpunkt des jeweiligen Moduls zu verbinden. Sie sind nach Komplexität und Anspruchsniveau zu differenzieren. Aus dieser Differenzierung ergibt sich eine Progression innerhalb der Kompetenzen. 8. Semester – Kompetenzmodul: Thematischer Bezugsrahmen Das Populäre in der Musik Funktion und Wirkung von Musik Regionale, nationale und internationale Ausprägungen der Musik Musikrezeption aus den Bereichen „Das Populäre in der Musik“, „Funktion und Wirkung von Musik“, „Regionale, nationale und internationale Ausprägungen der Musik“ a) Hören und erfassen – formale Abläufe hören und verbalisieren – melodisch-harmonische Abläufe hören und verbalisieren – den Klang von Instrumenten, Ensembles und Stimmtypen in verschiedenen Epochen und Kulturen erkennen und deren Funktion erklären – Unterschiede zwischen Interpretationen erkennen und verbalisieren b) Beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen – stilistische Merkmale erkennen und zuordnen – Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen und in einen musikgeschichtlichen Kontext stellen – sich über die Rolle von Musik als Wirtschaftsfaktor äußern – musikrelevante Berufsfelder beschreiben – die Funktion und Wirkung von Musik in politischen und soziokulturellen Zusammenhängen erfassen und erklären

KUNST UND GESTALTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe (7. bzw. 8. Semester, je nach Schulform): Der Unterrichtsgegenstand Kunst und Gestaltung erschließt Zugänge zu ästhetisch begründeten Phänomenen unserer visuellen und haptischen Lebenswelt. Die Inhalte beziehen sich auf den Sachbereich bildende Kunst (Malerei. Grafik, Plastik) und nach Möglichkeit auch exemplarisch auf, Architektur, Design, Fotografie, Film, digitale Medien, Informationsdesign sowie alltagsästhetische Objekte und Phänomene. Bei der Umsetzung aller Kompetenzen sind die Rahmenbedingungen des Gymnasiums, des Realgymnasiums und des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums für Berufstätige zu berücksichtigen. Da wegen der niedrigen Stundenanzahl praktisches bildnerisches Gestalten nur bedingt möglich ist, konzentriert sich der Unterricht in Bildnerischer Erziehung an den Gymnasien, Realgymnasien und Wirtschaftskundlichen Realgymnasien für Berufstätige auf Rezeption von Kunst und visuellen Kulturphänomenen. Spontane bildnerische Übungen im Dienst von Rezeption und Reflexion sind sinnvoll. Wesentliche Ziele sind somit der Erwerb und die Festigung von Kompetenzen in den Bereichen der Rezeption, Reflexion und des Erfahrungstransfers. Diese geschieht anhand der von der Lehrkraft ausgewählten und festgelegten Inhalte des thematischen Bezugsrahmens des jeweiligen Moduls. Der Unterricht in Bildnerischer Erziehung soll – am bisherigen Bildungsweg erworbenen Sach- und Methodenkenntnisse, Fertigkeiten, Einsichten und Haltungen sowie die sinnliche Erlebnisfähigkeit, erweitern, differenzieren und vertiefen – die Fähigkeit und das Interesse fördern, sowohl über Werke der bildenden und angewandten Kunst, der visuellen Medien und der Umweltgestaltung zu reflektieren und zu kommunizieren – in der vertiefenden und reflektierenden Auseinandersetzung mit Werken der bildenden Kunst Wahrnehmungsbezogenes mit Begrifflich-Logischem verbinden und anschauliches Denken entwickeln – vielfältige Methoden und Strategien für Problemlösungen erschließen und dazu befähigen, innovativ zu denken und zu handeln – die Bereitschaft zur Reflexion entwickeln und durch die Begegnung mit Kunst und die Auseinandersetzung mit ihren Entstehungsbedingungen einen Beitrag zur Identitätsfindung und Entwicklung der Persönlichkeit leisten, der als lebensbegleitender, kontinuierlicher Prozess auch über den Unterricht hinaus wirksam wird – das kritische Bewusstsein in Bezug auf Klischees und Rollenbilder schärfen – neben der fachspezifischen Sach- und Methodenkompetenz auch zur Entwicklung von Selbst- und Sozialkompetenz beitragen (Selbsterfahrung, Zielstrebigkeit, Engagement, Selbstorganisation, Flexibilität, Kommunikationsfähigkeit, Reflexionsbereitschaft, Kritik- und Konfliktfähigkeit, Fähigkeit und Bereitschaft zu Initiative und Kooperation und zur Übernahme von sozialer Verantwortung) und zu emanzipatorischem, solidarischem und verantwortungsbewusstem Handeln führen – das geistige und emotionale Potential von Kunst erschließen und den Wert von Gestaltung für die Entwicklung der Persönlichkeit betonen – in der Nutzung des fachtypisch interdisziplinären Potentials allgemeine Transferleistungen ermöglichen, wissenschaftliches Denken und Arbeiten vorbereiten und damit einen Beitrag für die Studierfähigkeit sowie zur Berufsvorbereitung leisten – Kunst als Nahtstelle von unterschiedlichen Lebens- und Erfahrungswelten, wie die der Wahrnehmung, der Phantasie, der Kultur, Religion sowie die der Politik, der Wirtschaft und der Technik erschließen und Grundlagen für Werthaltungen und Wertschätzung schaffen – das jeweilige kulturelle Umfeld in größere gesellschaftliche Zusammenhänge stellen und dazu befähigen, am zeitgenössischen Kulturgeschehen bewusst teilzunehmen Beiträge zu den Bildungsbereichen Sprache und Kommunikation Analysieren und Beurteilen der ästhetischen Strukturen von Bildsprache; Erweitern des Fachvokabulars; Fachspezifisches Entwickeln und Anwenden rhetorischer und textgestaltender Fähigkeiten anhand von Aufgaben im Vorfeld wissenschaftlichen Arbeitens Mensch und Gesellschaft Erkennen von Funktion und Bedeutung der Kunst und der visuellen Medien im gesellschaftspolitischen Kontext; Wechselbeziehungen zwischen ästhetischen Erscheinungsformen und gesellschaftlichen Entwicklungen kennen; Aufspüren gesellschaftlicher Normen und Klischees in visuellen Darstellungen; Auseinandersetzen mit der Thematisierung geschlechtsspezifischer Rollenbilder in Medienalltag und Kunst; Entwickeln von Verantwortungsbewusstsein bei der Mitgestaltung der Umwelt Natur und Technik Erkennen des Einflusses von Techniken und Technologien auf die Entstehung und Entwicklung ästhetischer Phänomene; Entwickeln von Kompetenzen im Umgang mit apparativen Medien im Dienste von Kommunikation, Dokumentation und Präsentation Gesundheit und Bewegung Ausbilden der sinnlichen Fähigkeiten zur qualitätsvollen Kommunikation mit der Umwelt; Entwickeln der emotionalen Bildung durch bewussten Umgang mit Gefühlen und persönlichen Stärken und Schwächen; Auseinandersetzen mit unterschiedlichen Ausdrucksformen des menschlichen Körpers in Kunst und Kultur; Erkennen ergonomischer Aspekte in Architektur und Design; Erkennen der gesteigerten Lebensqualität durch schöpferische Tätigkeit und durch Kunstverständnis. Kreativität und Gestaltung Transferieren von Denkansätzen aus der Reflexion künstlerischer Praxis als verfügbare Methoden zu kreativem Handeln; Entwickeln von Problemlösungsstrategien, experimentellen Vorgangsweisen, paradoxen Zugängen, divergierendem Denken, Versuch-Irrtum-Lernen, Modellkonstruktionen; konstruktives und kreatives Umgehen mit „Fehlern“ Didaktische Grundsätze (7. bzw. 8. Semester, je nach Schulform): – Durch eine Vielfalt an Inhalten, Methoden und Materialien ist den unterschiedlichen Interessen der Schülerinnen und Schüler Rechnung zu tragen – Die Unterrichtsgestaltung hat zwischen Strukturierung und Offenheit einen Rahmen für komplexe Lernsituationen zu schaffen und vielfältige Lernchancen zwischen Wissenserwerb und Reflexion zu ermöglichen. – Formen des fächerverbindenden Unterrichts sind anzustreben, um über fachspezifische Zugänge Einsichten in gemeinsame Problemfelder zu gewinnen – Erscheinungsformen und Entwicklungslinien der bildenden und angewandten Kunst, der Architektur und der visuellen Medien sind exemplarisch in thematischen Zusammenhängen unter Beachtung der chronologischen Zuordnung und der zeitbedingten Besonderheiten zu erschließen. Diese Methode baut ein vernetztes Wissen auf, entwickelt Verständnis und fördert Fähigkeiten, die für Transferleistungen und die Bewältigung komplexer Inhalte notwendig sind – Durch geeignete Anforderungen ist im Bereich der Reflexion das selbstorganisierte Erarbeiten von Lerninhalten zu fördern – Da in der Erarbeitung der Fachinhalte der Bildnerischen Erziehung eine sinnlich-anschauliche Form der Auseinandersetzung von besonderer Bedeutung ist, sind Einsatz und Ergiebigkeit der Lehrmittel von besonderer Wichtigkeit. Bei der Wahl der Bildmedien ist auf Effizienz und optimale Qualität zu achten – Nach Möglichkeit ist die direkte Begegnung mit Kunst im Original anzustreben Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Kompetenzmodell Die für den Unterrichtsgegenstand Kunst und Gestaltung an den Gymnasien, Realgymnasien und Wirtschaftskundlichen Realgymnasien für Berufstätige vorrangigen und relevanten Kompetenzen konzentrieren sich auf, die Reflexion der Phänomene bildnerischer Gestaltung und Kunst sowie Dokumentation und Präsentation soweit diese im Zusammenhang mit der theoretischen Auseinandersetzung stehen. Zur Rezeption gehören die Bereiche „Sehen und Wahrnehmen“ ebenso wie „Beschreiben, Analysieren, und Kontextualisieren“. Sehen und Wahrnehmen Kontinuierliche Schulung bewussten Sehens bildet eine wichtige Voraussetzung für ein differenziertes Erfassen von Kunst. Ausgehend von einer kritischen Auseinandersetzung mit Vertrautem sollen Lust und Neugierde auf Neues und Unbekanntes geweckt werden. Beschreiben, Analysieren, Kontextualisieren Die Beschäftigung mit einem weit gefassten Kunstbegriff ermöglicht grundlegende Einblicke in Zusammenhänge, erweitert den Erfahrungshorizont und fördert die Fähigkeit zur Auseinandersetzung mit bildender Kunst. 7. bzw. 8. Semester – Kompetenzmodul Kunst und Gestaltung soll die Wahrnehmungs- und Erlebnisfähigkeit im Visuellen und Haptischen erweitern und das Vorstellungsvermögen steigern Reflexion – mit Phänomenen der visuellen Medien bewusst und verantwortungsvoll umgehen – Einsichten gewinnen in Strukturen der sinnlich erfahrbaren Welt als Voraussetzung für Bildverstehen, Bildgebrauch und Kommunikation – Bewusstsein für gesellschaftliche Funktionen bildlicher Darstellungen entwickeln – Entwicklungslinien der bildenden Kunst kennen – Reflexivität und Diskursfähigkeit im Umgang mit Bildmedien zeigen und unter Verwendung von Fachvokabular kommunizieren – Kenntnisse über Werkstoffe und Arbeitsmittel erwerben – exemplarisch Aufgabenfelder und Erscheinungsformen der bildenden und angewandten Kunst kennen – Entwicklungslinien der bildenden und angewandten Kunst in Grundzügen kennen. Stilkunde anhand der Rezeption von exemplarischen Werken der bildenden Kunst verstehen – visuelle Botschaften dechiffrieren, differenzieren und bewerten – bildnerische Mittel in ihrer Wirkung erkennen, als Träger von Inhalt und Aussage interpretieren und im Hinblick auf ihre lokalen und zeitbedingten Besonderheiten erläutern – die Wirkung der bildnerischen Mittel im Hinblick auf den Realitätsgehalt medial vermittelter Botschaften erkennen Dokumentation und Präsentation – Ergebnisse der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung in exemplarischer Form zusammenstellen – persönliche Leistungen und Entwicklungen adäquat dokumentieren – Bilder und Medien zur Kommunikation auswählen, ordnen und verwenden

ÖKONOMIE für das Wirtschaftskundliche Realgymnasium

Bildungs- und Lehraufgabe (7. und 8. Semester) Der am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium typenbildende Pflichtgegenstand Ökonomie ist ein multidisziplinärer Unterrichtsgegenstand, dessen Themenbereiche Eigenerfahrung mit Alltagsbezug und Gesellschaftsrelevanz verknüpfen. Der Ökonomieunterricht soll verstärkt folgende Werte vermitteln: ein gesundheitsförderliches Bewusstsein und Handeln, die Wichtigkeit einer intakten Umwelt, nachhaltiges Wirtschaften. Studierende sollen befähigt werden, den (zB medialen) Ausführungen von Expertinnen und Experten zu folgen und diese zu hinterfragen. Aufgrund der Inhalte (Fachkompetenz) und Methoden werden Kompetenzen gefördert, die von Nutzen sind um sowohl persönliche als auch berufliche Perspektiven zu entwickeln bzw. zu erweitern. Ausgehend von der zentralen Bedeutung des Haushaltes, wobei jener in seiner Gesamtheit als Versorgungs-, Wirtschafts- und Sozialbereich zu verstehen ist, sollen Studierende zu bedarfsorientiertem, eigenverantwortlichem und effizientem Management motiviert werden. Ziel ist, Lebens- und Ernährungsgewohnheiten zu reflektieren, um gesundheitsförderndes und umweltbewusstes Handeln im Sinne von Prävention und Nachhaltigkeit zu bewirken. Die Vermittlung von Grundlagen des Konsumentenrechts, von Formen der Geldveranlagung, von Markt- und Werbestrategien sowie von Produktkennzeichnung soll die Entwicklung von Studierenden zu mündigen Konsumentinnen und Konsumenten unterstützen. Der Einsatz moderner Informationstechnologien zielt auf Kommunikations-, Präsentations- und Medienkompetenz. Die Förderung der Selbstkompetenz erfolgt durch Analyse und Reflexion eigener Lebens-, Ernährungs- und Konsumgewohnheiten im Unterricht und führt damit zu verbessertem Gesundheits- und Finanzmanagement. Die Sensibilisierung für gesellschaftliche und wirtschaftliche Probleme, Verständnis für die Schwierigkeiten der Welternährung und Entwicklung von Problemlösungsstrategien soll Studierende von ihrer Eigenerfahrung zu globalem Denken führen und ihre Sozialkompetenz steigern. Beiträge zu den Bildungsbereichen Sprache und Kommunikation Durch die reflexive Auseinandersetzung mit den eigenen unmittelbaren Lebensbereichen der Studierenden sowie durch Anschaulichkeit, Praxisorientierung und vielfältigen Medieneinsatz wird der sprachliche Umgang mit Alltagserfahrungen ermöglicht und dadurch die Kommunikationskompetenz gefördert. Die Auseinandersetzung mit gesundheitsrelevanten, ökonomischen und ökologischen Themen soll es Studierenden ermöglichen Aussagen von Expertinnen und Experten zu hinterfragen, zu diskutieren und zu bewerten. Mensch und Gesellschaft Ökonomie soll Studierende zu reflektierter Kenntnis der eigenen Lebens- und Konsumgewohnheiten führen sowie das Verständnis für die verschiedenen Formen des sozialen Zusammenlebens im Dienste der Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit fördern. Weitere Themen sind diesem Bildungsbereich zuzurechnen: Wirtschaftsbereich des Privathaushalt im Konnex mit volkswirtschaftlichen Zusammenhängen; Bestand und Wandel von familiären Strukturen und Herausforderungen im Bereich geschlechtergerechte Arbeitsteilung, auch im internationalen Vergleich; Reflexion des Zusammenlebens im privaten Haushalt als Grundlage sozialer Beziehungen; Übernahme von Verantwortung als Konsumentinnen und Konsumenten; Erfahren kultureller und interkultureller Differenzierung von Lebens- und Ernährungsweisen sowie Traditionen, Tabus und Präferenzen; Sensibilisierung für Gleichstellungsfragen und Geschlechterstereotypen. Natur und Technik Die Verantwortlichkeit des Menschen für seine Lebensumwelten und Möglichkeiten diese aktiv zu gestalten findet in vielerlei Inhalten eine Entsprechung: Erkennen von Zusammenhängen zwischen Ökonomie und Ökologie; Reflexion und Bewertung von eigenem umweltrelevanten Handeln; Einsatz innovativer Haushaltstechnik; multimediale Dokumentationen und Präsentationen mit besonderer Berücksichtigung von Informationstechnologien Gesundheit und Bewegung Der gesundheitsbezogene Bereich ist in Ökonomie als wichtiger Schwerpunkt evident. Die Gesundheitskompetenz steht im Mittelpunkt: Erhaltung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit; Ernährung des gesunden Menschen und zielgruppenorientierte Ernährung; praktische Anwendung von ernährungsphysiologischen Kenntnissen; Einsichten in die Bereiche Hygiene und Mikrobiologie; Unfallverhütung und Erste Hilfe; Reflexion von Arbeitsabläufen und ergonomische Gestaltung von Arbeitsplatz, Wohnbereich und Lebensumgebung; Bedeutung des Wohnens für Gesundheit und Leistungsfähigkeit; kritische Auseinandersetzung mit die Gesundheit beeinträchtigenden Körpernormen und Stereotypen (zB Schönheitsideale) Kreativität und Gestaltung Die kreativ-gestaltenden Möglichkeiten in Ökonomie fördern Selbstverwirklichung und soziale Verantwortung und wirken individuell bereichernd und gemeinschaftsstiftend. Schöpferische Bereiche sind insbesondere: Wohn- und Arbeitsraumgestaltung; Menügestaltung, Nahrungszubereitung, Esskultur; sensorische Experimente; ästhetische und kulinarische Produktgestaltung und Vermarktungskonzepte; Förderung kreativer Problemlösungsstrategien Didaktische Grundsätze (7. und 8. Semester): Ein moderner, kompetenz- und handlungsorientierter Unterricht soll die Eigenständigkeit der Studierenden fördern. Im Mittelpunkt des Unterrichtsgeschehens muss die Sach-, Sozial-, Entscheidungs- und Handlungskompetenz der Lernenden stehen, um sich im Alltag orientieren zu können. Der Paradigmenwechsel vom inhalts- und gegenstandszentrierten (Inputsteuerung) zum kompetenzbasierten Unterricht (Outputorientierung) ist zu vollziehen. Der Unterricht soll auf naturwissenschaftlichen, kultur- und sozialwissenschaftlichen Erkenntnissen aufbauen und sich an den Prinzipien der salutogenetischen Gesundheitsförderung, der Nachhaltigkeit und der aktiven Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an der Gesellschaft orientieren und so Entscheidungsgrundlagen für einen gesundheits- umwelt- und sozialverträglichen Lebensstil bieten. Die Organisation des Lernprozesses hat in den Bereichen Fach-, Methoden-, Selbst- und Sozialkompetenz zu erfolgen. Die kompetenzorientiert formulierte Bildungs- und Lehraufgabe stellt verbindliche Lehr- und Lernziele in Verschränkung mit dem Lehrstoff dar. Anknüpfend an den Erfahrungsbereich der Studierenden sind die Inhalte altersadäquat zu vermitteln. Die Individualität der Lernenden ist bei der Unterrichtsplanung und –gestaltung zu berücksichtigen. Hierbei bieten sich insbesondere Methoden an, welche die Selbsttätigkeit, Eigenverantwortung und Teamfähigkeit unterstützen, wie beispielsweise exemplarische Fallstudien, Rollen- und Planspiele, Projekte, Internetrecherchen, Präsentationen und offene Lernformen. Bei der Anwendung der jeweiligen Methode ist auf Anschaulichkeit, Praxisorientierung und Aktualität zu achten. Fächerübergreifender Unterricht fördert vernetztes Denken und Transferleistungen bei Studierenden. Die Einbeziehung außerschulischer Expertinnen und Experten sowie die Durchführung von Exkursionen und Lehrausgängen eröffnen neue Perspektiven, stellen unmittelbare Zusammenhänge her und wirken durch ihren Realitätsbezug motivationsfördernd. Vielfältiger Medieneinsatz hat die Kommunikationsfähigkeit, den Aktualitätsbezug und die interaktive Auseinandersetzung zu fördern. Durch die Beschäftigung mit ernährungs- und haushaltswissenschaftlichen Quellen ist strukturiertes, logisches und vernetztes Denken und Arbeiten zu stärken. Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand der Wissenschaft verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiter entwickeln. Kompetenzmodell für Ökonomie Der Unterricht fördert Selbstkompetenz durch Analyse und Reflexion eigener Lebens-, Ernährungs-und Konsumgewohnheiten und führt damit zu verbessertem Gesundheits- und Finanzmanagement. Er trägt auch zum Verständnis grundlegender Zusammenhänge in betriebs/haushalts-, volks- und weltwirtschaftlichen Bereichen sowie Kenntnis gesamtwirtschaftlicher Gesetzmäßigkeiten bei. Übergeordnete semesterübergreifende Kompetenzbereiche – Bewusstsein über das eigene Konsumverhalten entwickeln, konsumspezifische Informationen beschaffen und nach Qualitätskriterien bewerten – Das Konzept des Consumer Citizenship erkennen, reflektieren und in Entscheidungen einbinden, die Fähigkeit erweitern, die von den Massenmedien verbreiteten politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Informationen kritisch zu beurteilen. Die persönliche Rolle als Konsumentin bzw. Konsument am Wirtschaftsleben kritisch durchleuchten und die volkswirtschaftliche Bedeutung des Konsumverhaltens erkennen, Verständnis grundlegender Zusammenhänge in betriebs/haushalts-, volks- und weltwirtschaftlichen Bereichen sowie Kenntnis gesamtwirtschaftlicher Gesetzmäßigkeiten, Strukturen und Probleme, Wirtschaftspolitik als wesentlichen Bestandteil der Politik erkennen, ihre Modelle und deren reale Umsetzung in unterschiedlichen Systemen einschätzen können, Erwerb von Grundkenntnissen verschiedener Anlageformen (zB Spar-Vorsorgemodelle) – Das eigene Essverhalten erkennen, reflektieren und bewerten sowie Zusammenhänge zwischen Ernährungsgewohnheiten, Kulturen, Gesundheit und Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit verstehen, sich vollwertig und nachhaltig ernähren – ökonomische Informationen mit Hilfe bewährter und zeitgemäßer Verfahren gewinnen, analysieren und zielgruppenorientiert darstellen können. – Nutzung und Auswertung graphisch aufbereiteter Materialien. – Einsicht in das Wirkungsgefüge und die Dynamik von Ökonomie und Ökologie sowie in die zugrunde liegenden Machtstrukturen gewinnen – Ökologische Zusammenhänge verstehen, die Bedeutung der Wahrnehmung und Bewertung von Umwelt im weitesten Sinn für das menschliche Handeln erkennen. Kenntnis der Probleme des Umweltschutzes und Erkennen der globalen Verantwortung für die „eine Welt“, Ressourcen verantwortungsbewusst managen Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 7. Semester – Kompetenzmodul 1 Bewusstsein über das eigene Konsumverhalten entwickeln, konsumspezifische Informationen beschaffen und nach Qualitätskriterien bewerten – die volkswirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Bedeutung des Haushalts erklären, Zusammenhänge zwischen Konsumgewohnheiten und Gesundheit erkennen und bewerten sowie soziokulturelle Einflüsse auf die eigenen Konsumgewohnheiten erkennen und reflektieren – konsumrelevante Informationen für den Einkauf beschaffen und nach differenzierten Gesichtspunkten bewerten sowie Sicherheitshinweise erkennen und beachten – Auswirkung der Nahrungszubereitung auf die verschiedenen Aspekte der Lebensmittelqualität erklären Ressourcen verantwortungsbewusst managen – den privaten Haushalt als reproduktives und sozio-ökonomisches System verstehen und einen Zusammenhang zwischen Konsum und Ressourcenverbrauch herstellen – die Vielfalt der Ressourcen (Zeit, Geld, Güter, Umwelt, Arbeitskraft) für Privathaushalte beschreiben und die wechselseitigen Einflüsse auf Gesellschaft und Wirtschaft erkennen und an Beispielen nachvollziehen – das Konzept des Consumer Citizenship erkennen, reflektieren und in Entscheidungen einbinden – sich am Markt orientieren und als mündige Konsumentinnen und Konsumenten hinsichtlich Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit und ethischer Grundsätze verantwortungsbewusst positionieren können – wichtige gesetzliche Regelungen des Konsumentenrechts kennen, an ausgewählten Beispielen anwenden und argumentieren können Das eigene Essverhalten erkennen, reflektieren und bewerten sowie Zusammenhänge zwischen Ernährungsgewohnheiten, Kulturen, Gesundheit und Wohlbefinden verstehen – Essgewohnheiten in Bezug auf Tradition, Kultur und Religion nennen – Zusammenhänge zwischen Ernährungsgewohnheiten und Gesundheit beschreiben sowie verantwortliches Handeln bezüglich sozialem, psychischem und körperlichem Wohlbefinden diskutieren – den eigenen Energie- und Nährstoffbedarf berechnen – sich vollwertig und nachhaltig ernähren – die Grundlagen der Ernährung erklären und fachwissenschaftlich begründete Zusammenhänge zwischen Ernährung und Gesundheit aufzeigen – energieliefernde Inhaltsstoffe der Nahrung beschreiben sowie Ernährungsempfehlungen kennen und kritisch beurteilen – energieliefernde Lebensmittel und ihre Eigenschaften benennen sowie ihren Einfluss auf Zubereitung, Konservierung, Lagerung und Hygiene übertragen energiearme Inhaltsstoffe der Nahrung erläutern 8. Semester – Kompetenzmodul 2 Bewusstsein über das eigene Konsumverhalten entwickeln, konsumspezifische Informationen beschaffen und nach Qualitätskriterien bewerten – Marketingmaßnahmen von Produktinformationen unterscheiden und Vertriebswege beschreiben – Qualitätskriterien für Nachhaltigkeit und Gesundheit von Produkten und Dienstleistungen nennen und beurteilen sowie Rebound-Effekte anhand ausgewählter Produktgruppen ableiten Zusammenhänge zwischen Konsumgewohnheiten und Gesundheit herstellen und bei Bedarf eine zielgruppenorientierte Ernährung ableiten Ressourcen verantwortungsbewusst managen – Strategien zum kurz-, mittel- und langfristigen Finanzmanagement im Privathaushalt skizzieren – die Notwendigkeit einer aktiven Teilnahme am Markt erkennen und einen Zusammenhang zwischen Konsum und Ressourcenverbrauch herstellen, optimale Einkaufsplanung und geeignetes Vorratsmanagement an Hand von adäquater Lagerung und Konservierungsmethoden entwickeln – globale Zusammenhänge der Welternährung und Wasser als knappes Gut erkennen und deren Bedeutung für den eigenen Konsum reflektieren bei der Auswahl von Lebensmitteln und Speisen auf Regionalität und Saisonalität sowie auf Verarbeitung und Wertigkeit achten – die Bedeutung von organisatorischen und ergonomischen sowie hygienischen und gesundheitlichen Aspekten von Arbeitsabläufen erläutern und Arbeitsvorgänge des privaten Haushalts planen und organisieren Das Konzept des Consumer Citizenship erkennen, reflektieren und in Entscheidungen einbinden – umweltrelevante Faktoren und ihre regionalen und globalen Auswirkungen erkennen und einen nachhaltigen dh. ökonomisch-, ökologisch-, sozial- und gesundheitsverträglichen Lebensstil entwickeln – die rechtliche, wirtschaftliche und soziale Bedeutung des Wohnens erkennen und bewerten zum Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit laut WHO Stellung nehmen – einen nachhaltigen dh. einen ökonomisch-, ökologisch-, sozial- und gesundheitsverträglichen Lebensstil erkennen und reflektieren gesetzliche Grundlagen der Lebensmittelkennzeichnung nennen – Qualitätskriterien von Lebensmitteln kennen und Ernährungs- und Konsumentscheidungen qualitätsorientiert treffen – Verständnis grundlegender Zusammenhänge in betriebs/haushalts-, volks- und weltwirtschaftlichen Bereichen sowie Kenntnis gesamtwirtschaftlicher Gesetzmäßigkeiten, Strukturen und Probleme, Wirtschaftspolitik als wesentlichen Bestandteil der Politik erkennen, ihre Modelle und deren reale Umsetzung in unterschiedlichen Systemen einschätzen können, Erwerb von Grundkenntnissen verschiedener Anlageformen (zB Spar-Vorsorgemodelle) Sich vollwertig und nachhaltig ernähren – Ernährungssituationen in unterschiedlichen Bedeutungszusammenhängen gestalten und alternative Ernährungsformen einbeziehen – gesundheitsbezogene Informationen unterschiedlicher Quellen bewerten Ernährungsprotokolle, Ernährungserhebungen, Fallstudien und ernährungswissenschaftliche Quellen auswerten – nachhaltige und gesundheitsfördernde Kriterien von Produkten und Ernährungsformen erläutern – Bewusstsein für Qualität schaffen und bewerten – soziokulturelle und sensorische Einflüsse auf die eigenen Ernährungsgewohnheiten wahrnehmen und beschreiben Ernährungstrends und Esstraditionen unterschiedlicher Kulturen kennen und reflektieren – die Produktion, Verarbeitung und Wertigkeit ausgewählter energiearmer Lebensmittel beschreiben, ihre Eigenschaften benennen und ihren Einfluss auf Zubereitung, Konservierung, Lagerung und Hygiene übertragen – eine nachhaltige Lebensmittelauswahl argumentieren – fachwissenschaftlich begründete Zusammenhänge zwischen Ernährung und Stoffwechsel sowie Ernährung und ernährungsbedingten Krankheiten aufzeigen

B. FREIGEGENSTÄNDE LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch)

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze (1. bis 6. Semester): Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Lebende Fremdsprache. Die im Umgang mit der ersten, gegebenenfalls auch mit einer zweiten lebenden Fremdsprache gewonnenen Erfahrungen und erworbenen Lernstrategien sind für die weitere Fremdsprache im Freigegenstand zu nutzen (Tertiärspracheneffekt). Wird die Fremdsprache als Mehrklassenkurs geführt, so ist im Hinblick auf die verschiedenen von den Studierenden mitgebrachten Voraussetzungen der Lehrstoff entsprechend zu gliedern. Schularbeiten: 1. bis 5. Lernsemester: ein bis zwei Schularbeiten pro Semester im Ausmaß von jeweils einer Unterrichtseinheit, im 6. Lernsemester ein bis zwei Schularbeiten pro Semester im Ausmaß von jeweils zwei Unterrichtseinheiten. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Der Lehrplan des entsprechenden Pflichtgegenstandes ist sinngemäß anzuwenden. Kompetenzniveaus und Lernjahre Kompetenzniveaus A1 – B1 bzw. B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) Die kommunikativen Teilkompetenzen, die Studierende im Freigegenstand erwerben sollen, folgen ebenfalls den international standardisierten Kompetenzniveaus A1, A2, B1 bzw. B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarates und umfassen die Kann-Beschreibungen des Rasters zu den Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängend Sprechen und Schreiben. Die folgende Zuordnung von Kompetenzniveaus und Lernsemestern gibt die Grundanforderungen an, die für alle Studierenden einer bestimmten Lernstufe gelten; vorangehende Niveaus sind dabei stets vorauszusetzen. Wird verschiedenen Semestern das gleiche Kompetenzniveau zugeordnet, so sind die Fertigkeiten dieses Niveaus im höheren Lernsemester durch eine Ausweitung der kommunikativen Situationen, der Themenbereiche und Textsorten entsprechend zu vertiefen und zu festigen. Nach dem 1. Lernjahr (2. Lernsemester): Hören, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Lesen, Schreiben: A1 Nach dem 2. Lernjahr (4. Lernsemester): Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben: A2 Nach dem 3. Lernjahr (6. Lernsemester): Hören, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben: A2 Lesen: B1

LATEIN

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze und Lehrstoff: Der Lehrplan des Pflichtgegenstandes Latein ist sinngemäß anzuwenden. In Mehrstufenkursen ist im Hinblick auf die verschiedenen von den Studierenden mitgebrachten Voraussetzungen der Lehrstoff entsprechend zu gliedern.

GRIECHISCH

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 7. Semester): Der Griechischunterricht – eröffnet durch intensive, exemplarische und diachrone Auseinandersetzung mit sprachlichen Phänomenen und Textinhalten vielfältige Zugangsmöglichkeiten zu zentralen Bereichen von Wissenschaft, Politik und Kultur – verhilft den Studierenden zu denkerischer Tiefe und Orientierung in einer immer komplexeren und schnelllebigeren Welt und sensibilisiert und befähigt zur Teilnahme am intellektuellen Dialog – ermöglicht authentische Begegnungen mit Texten, die Europas Kultur geprägt haben und sie bis heute bestimmen – bietet einen Einblick in die Grundlagen und Entwicklung der europäischen Literatur- und Kunstgeschichte – befähigt die Studierenden, archetypische Mythen und Paradigmen kennen zu lernen, sie zu rezipieren und in kritischer Auseinandersetzung mit ihnen Eigenständigkeit zu gewinnen – vermittelt Einsicht in wissenschaftliche Fachsprachen, in die Bildungsprinzipien wissenschaftlicher Fachterminologien sowie in den europäischen Kulturwortschatz – macht eine kontinuierliche Sprachentwicklung von fast drei Jahrtausenden nachvollziehbar und öffnet den Zugang zur byzantinischen Geisteswelt, die den osteuropäischen und vorderasiatischen Raum nachhaltig beeinflusst hat. Didaktische Grundsätze (1. bis 7. Semester): Unterrichten in Modulen Der Lektüreunterricht setzt sich aus thematisch orientierten Modulen zusammen. Module sind Unterrichtssequenzen unterschiedlicher Länge, die auf der Lektüre von Originaltexten einer jeweils archetypischen Gattung bzw. eines Themas basieren. Im Interesse der Geschlossenheit des Moduls sind Texte auch kursorisch oder in Übersetzung zu bearbeiten. Ergänzend zur Übersetzungsarbeit sind Sekundärliteratur, nichtliterarische Quellen, Beispiele aus der Rezeptions- und Wirkungsgeschichte usw. anzuwenden. Für jedes Modul sind ein dem Bedarf entsprechendes Vokabular zu erarbeiten und für die Lektüre relevante grammatikalische Phänomene zu festigen. Empfehlenswert ist eine abschließende Zusammenfassung der für das Modul relevanten erarbeiteten Inhalte. Die Reihenfolge der einzelnen Module ist frei wählbar. Leitlinien zur Unterrichtsgestaltung Zur Steigerung der Motivation sind unterschiedliche Lehr- und Lernformen anzuwenden. Dabei soll die Eigenständigkeit der Studierenden unter anderem durch projektorientiertes Arbeiten und selbstständiges Beschaffen von Informationen (auch mittels IKT) gefördert werden. Auf Grund des breiten Themenspektrums bieten sich vielfältige Anknüpfungspunkte zu fächerverbindendem und fächerübergreifendem Arbeiten. Einen Schwerpunkt hat dabei die kontrastive und komparatistische Sprachbetrachtung zu bilden. In die Gestaltung aller Unterrichtseinheiten ist eine sinnvolle Auswahl aus der großen Fülle der Rezeption und Wirkungsgeschichte der griechischen Texte einzubeziehen. Die Studierenden sind möglichst früh zu einer effizienten Benutzung des Wörterbuchs anzuleiten. Die Studierenden sind durch wissenschaftliche Propädeutik auf ein Studium und lebensbegleitendes Lernen vorzubereiten. In Mehrstufenkursen ist im Hinblick auf die verschiedenen von den Studierenden mitgebrachten Voraussetzungen der Lehrstoff entsprechend zu gliedern. Schularbeiten: 1. bis 7. Lernsemester: ein bis zwei Schularbeiten pro Semester im Ausmaß von jeweils einer Unterrichtseinheit, im 8. Lernsemester ein bis zwei Schularbeiten im Ausmaß von jeweils zwei Unterrichtseinheiten. Die Verwendung von Wörterbüchern ist ab der Lektürephase zu gestatten. Lehrstoff: 1. Semester – Kompetenzmodul 1: Die Studierenden sollen folgende Ziele erreichen: – Vertrautheit mit der griechischen Schrift, der Akzentsetzung und den Grundzügen der attischen Morphologie (Verb: Verba auf –ω, Indikativ Präsens, Futur und Imperfekt unter besonderer Berücksichtigung des Mediums; Nomen: Deklination der Substantiva und Adjektiva (hauptsächlich o- und a-Deklination) und erster Pronomina; regelmäßige Steigerung, allgemeine Kasuslehre und Syntax (einfache Satzgefüge); Aufbau eines Basiswortschatz unter besonderer Berücksichtigung von Lehn- und Fremdwörtern durch unterschiedliche Lerntechniken und Sprachvergleich und Erwerb von Kenntnissen der Wortbildungslehre; Einblick gewinnen in die antike griechische Kultur und ihr Fortwirken bis in die Gegenwart. 2. Semester – Kompetenzmodul 2: Die Studierenden sollen folgende Ziele erreichen: – Erweiterung der Kenntnisse in der attischen Morphologie (Verb: Verba auf –ω, verba contracta, Indikativ Aorist und Perfekt unter besonderer Berücksichtigung der Aspekte des Aorists, Partizipia; Nomen: Deklination der Substantiva und Adjektiva (konsonantische Deklination) und weiterer Pronomina; Adverbia und deren Steigerung; allgemeine Kasuslehre und Syntax (einfache Satzgefüge); Erweiterung des Basiswortschatzes unter besonderer Berücksichtigung von Lehn- und Fremdwörtern; Einblick gewinnen in die antike griechische Kultur und ihr Fortwirken bis in die Gegenwart. 3. Semester – Kompetenzmodul 3: Die Studierenden sollen folgende Ziele erreichen: – Erweiterung der Kenntnisse in der attischen Morphologie (Verb: Verba auf –ω, Konjunktiv, unregelmäßige Stammformen häufiger Verba; Nomen: Deklination der Substantiva und Adjektiva (konsonantische Deklination) und weiterer Pronomina; unregelmäßige Steigerung; Vertiefende Kasuslehre und Syntax (vor allem satzwertige Partizipialkonstruktionen); Verwendung des Konjunktivs (in Haupt- und einfachen Gliedsätzen); Erweiterung des Basiswortschatzes unter besonderer Berücksichtigung von Lehn- und Fremdwörtern; Einblick gewinnen in die antike griechische Kultur und ihr Fortwirken bis in die Gegenwart. 4. Semester – Kompetenzmodul 4: Die Studierenden sollen folgende Ziele erreichen: – Erweiterung der Kenntnisse in der attischen Morphologie (Verb: Verba auf –ω, Optativ, starke Formenbildung im Aorist und Perfekt, unregelmäßige Stammformen häufiger Verba; Nomen: Deklination der Substantiva und Adjektiva (konsonantische Deklination) und weiterer Pronomina; Vertiefende Kasuslehre und Syntax (komplexere Nebensätze und satzwertige Konstruktionen); Verwendung des Optativs (in Haupt- und einfachen Gliedsätzen); Erweiterung des Basiswortschatzes unter besonderer Berücksichtigung von Lehn- und Fremdwörtern; Einblick gewinnen in die antike griechische Kultur und ihr Fortwirken bis in die Gegenwart. 5. Semester – Kompetenzmodul 5 Die Studierenden sollen folgende Ziele erreichen: – Erweiterung und Vertiefung der Kenntnisse in der attischen Morphologie (Verb: Verba auf –μι, Wurzelaorist und Wurzelperfekt, unregelmäßige Stammformen) und Syntax (komplexere Satzstrukturen); Erweiterung und Festigung des Basiswortschatzes unter besonderer Berücksichtigung von Lehn- und Fremdwörtern – die effiziente Benutzung des Wörterbuchs – Erweiterung und Vertiefung der Kenntnisse der Morphologie und Syntax nach den Erfordernissen der Textsorte Als Übergangsmodul: Das Neue Testament als Basistext Europas – einen Überblick über den Aufbau und die verschiedenen Textsorten der biblischen Schriften gewinnen und dabei das Bibelgriechische in Grundzügen als einen entscheidenden Schritt hin zum Neugriechischen kennen lernen Als verpflichtendes Modul muss behandelt werden: Sokrates als Typ und Archetyp des Philosophierens – die Gestalt des Sokrates und seine konsequente philosophische Haltung kennen lernen; mit Methoden und Inhalten seines Denkens auseinandersetzen und einen ersten Einblick in die prägende Wirkung seiner Denkstrategien gewinnen 6. Semester – Kompetenzmodul 6 Die Studierenden sollen folgende Ziele erreichen: Das griechische Denken als Fundament der Wissenschaften – das Denken der ionischen Naturphilosophen und ihre Modelle der Welterklärung als Ausgangspunkt westlicher Philosophie und Naturwissenschaft kennen lernen; sich exemplarisch mit grundsätzlichen philosophischen Fragen auseinander setzen; Erschließung fachsprachlicher Termini aus Bereichen wie Medizin, Mathematik, Naturwissenschaften mit Hilfe des bisher erworbenen Wortschatzes und der Wortbildungslehre; anhand der Lektüre von Sachtexten wichtige wissenschaftliche Erkenntnisse der griechischen Antike nachvollziehen und Griechisch als eine prägende Sprache der Naturwissenschaften kennen lernen Die griechische Historiographie als Grundlage europäischen Geschichtsdenkens – die Vorstufen und Voraussetzungen der Geschichtsschreibung und deren bedeutendste Vertreter kennen lernen; sich anhand ausgewählter Passagen mit unterschiedlichen Geschichtsauffassungen und mit der Problematik objektiver Darstellung auseinandersetzen 7. Semester – Kompetenzmodul 7 Die Studierenden sollen folgende Ziele erreichen: Das griechische Epos als Prototyp europäischer Literatur – anhand der Lektüre vertraut werden mit den spezifischen Merkmalen der homerischen Kunstsprache, der Metrik, dem historischen Hintergrund der kretisch-mykenischen Kultur und der Tradition des epischen Gesangs; einen Überblick über den Aufbau der homerischen Epen gewinnen und Verständnis für die enorme Bedeutung des Mythos im Hinblick auf die Ausbildung der griechischen Identität sowie seine Wirkung auf Literatur und Geistesgeschichte entwickeln Das griechische Drama als Ursprung des europäischen Theaters – Bewusstsein für die religiösen Wurzeln der griechischen Komödie und Tragödie entwickeln; Kenntnisse über Form und Aufbau des griechischen Dramas, die gesellschaftlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen von Theateraufführungen und über griechische Theaterbauten aneignen; durch die Lektüre und durch die Begegnung mit den Werken der großen Dramatiker Zugang zu bestimmenden Motiven und Stoffen der Weltliteratur finden

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze und Lehrstoff: Der Lehrplan des entsprechenden Pflichtgegenstandes ist sinngemäß anzuwenden.

INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze und Lehrstoff: Der Lehrplan des entsprechenden Pflichtgegenstandes ist sinngemäß anzuwenden.

MUTTERSPRACHLICHER UNTERRICHT

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 6. Semester): Da Zweisprachigkeit als Sonderfall der Mehrsprachigkeit angesehen wird, ist als vorrangiges Bildungsziel das Erreichen eines möglichst hohen Kompetenzniveaus in der Muttersprache anzustreben. Der muttersprachliche Unterricht soll – die muttersprachlichen und interkulturellen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Studierenden positiv stärken und weiter ausbauen – durch stetes Bewusstmachen des positiven Potentials, das zweisprachigen Menschen innewohnt, die Identität und Persönlichkeitsentwicklung der Studierenden stärken – die bereits vorhandenen soziolinguistischen und pragmatischen Kompetenzen der Studierende nutzen und ihnen ihre Rolle als Brückenfunktionen in der Gesellschaft bewusst machen. Beiträge zu den Bildungsbereichen: Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Deutsch. Didaktische Grundsätze (1. bis 6. Semester): Das tatsächliche Erreichen des jeweiligen Kompetenzniveaus wird individuell unterschiedlich sein. Es ist abhängig vom vorausgegangenen individuellen Entwicklungsprozess der Zweisprachigkeit bzw. vom schulischen und außerschulischen Spracherwerb und von den Erfahrungen mit den Kulturen. Davon ausgehend ist der jeweilige Stand der schriftlichen und mündlichen Kompetenzen auszubauen und die Sprachbetrachtung zum Erkennen von sprachlichen Strukturen in der Muttersprache und im Vergleich zum Deutschen (Interferenzen) zu schulen. Binnendifferenzierende Maßnahmen sind zur Stärkung und Förderung bei Bedarf einzusetzen. Dem Ausbau der Kulturkompetenz durch Beschäftigung mit Landes- und Kulturkunde und Literatur unter Einbeziehung der Traditionen ist zentrale Bedeutung im muttersprachlichen Unterricht beizumessen. Wörterbücher und Recherchiermittel jeglicher Art sind so früh wie möglich einzusetzen und der sichere Gebrauch und Umgang mit diesen ist zu schulen. Lehrstoff: Kompetenzniveaus des Europäischen Referenzrahmens (ERS) Die kommunikativen Teilkompetenzen, die Studierende im Laufe der Oberstufe erwerben sollen, folgen den international standardisierten Kompetenzniveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (ERS) des Europarates und umfassen die Beschreibungen des Rasters zu den Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängend Sprechen und Schreiben. Nach dem 1. Lernjahr (2. Lernsemester): – B1 festigen, Lesen, Hören: B2 Nach dem 2. Lernjahr (4. Lernsemester): – Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängend Sprechen, Schreiben: B2 – Lesen: C1 Nach dem 3. Lernjahr (6. Lernsemester): – Hören, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben: C1 – Lesen: C2

LERN-, PRÄSENTATIONS- UND KOMMUNIKATIONSTECHNIKEN

Bildungs- und Lehraufgabe: Ziel des Unterrichts in Lern-, Präsentations- und Kommunikationstechniken ist es, die Studierenden zu befähigen, Wissen effizient zu erwerben und Inhalte in ansprechender und zeitgemäßer Form darzustellen. Der Unterricht hat die Aufgabe, den Studierenden durch die Analyse von Lernsituationen und Lernumgebung Strategien für die Veränderung und Verbesserung der eigenen Lernprozesse im Sinne des selbstständigen und lebensbegleitenden Lernens zu erschließen. Weiters sind im Unterricht die Ausdrucks- und Kommunikationsfähigkeiten der Studierenden zu verbessern. Die Dimension nonverbaler Kommunikation ist einzubeziehen. Darüber hinaus ist es Aufgabe des Unterrichts, die Studierenden zu befähigen, Inhalte in strukturierter Form verständlich zu präsentieren. Besonderes Augenmerk ist auf den adäquaten Einsatz von Präsentationsmedien (Plakate, Präsentationsprogramme usw.) zu legen. Die eigenständige, zielorientierte sowie fachlich richtige Bearbeitung von Aufgabenstellungen und Problemen im Sinne des Erwerbs von Schlüsselqualifikationen ist zu fördern. Dabei sollen auch schulische und außerschulische Prüfungssituationen (insbesondere auch im Hinblick auf die Reifeprüfung) vorbereitet werden. Didaktische Grundsätze: Auf eine Vielfalt der Lehrmethoden und Arbeitsformen ist besonders zu achten. Der Unterricht ist so auszurichten, dass die Studierenden ihre unterschiedlichen Vorkenntnisse und Vorerfahrungen einbringen und erweitern können. Davon ausgehend sind Lernstrategien zu erarbeiten, um komplexe Lernzusammenhänge zu erkennen und Strategien zur Prüfungsvorbereitung zu entwickeln. Die Studierenden sind in ihrer Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung beispielsweise durch offene Lernformen unter Einbeziehung verschiedener Medien und Informationstechnologien zu stärken. Geeignete Umsetzungsmöglichkeiten sind etwa selbstständiges Strukturieren von Arbeitsunterlagen oder Recherchearbeit (auch unter Einbeziehung von elektronischen Medien). Praktische Übungen zur Erweiterung der Kompetenzen in Präsentationstechnik und Teamarbeit sind durchzuführen. Weiters ist die Kommunikationsfähigkeit der Studierenden durch Analyse und Diskussion, das Üben des wertschätzenden Feedbacks und das Training des Zuhörens zu fördern. Im Rahmen der Lehrmethoden und Arbeitsformen sind verschiedene Wahrnehmungs- und Verarbeitungskanäle zu nutzen und entsprechend vielfältige Lernstrategien im Unterricht zu integrieren. Unterschiedliche Voraussetzungen bezüglich Lerntypen, Lernstile, Lerntempo, sozialer Fertigkeiten, Stärken und Schwächen sind bestmöglich zu berücksichtigen. Die kursiv gesetzten Inhalte sind nur bei zwei Wochenstunden obligatorisch. Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: Gedächtnis und Lernen – Lerntechniken kennen lernen, auf die eigenen Lebensbereiche übertragen und in die Praxis umsetzen – Lerntypen unterscheiden und entsprechende Lernkonzepte für sich selbst entwickeln – Ursachen von Lern- und Motivationshemmungen erkennen – Stressbewältigungsmethoden kennen lernen – Konzentrations- und Aufmerksamkeitsübungen anwenden – Zeitmanagement erproben Rhetorik und Kommunikation – Grundlagen der Kommunikation kennen lernen – Verständnis für die Bedeutung von Körpersprache, Gestik und Mimik entwickeln – Kommunikationsstile und deren Auswirkungen analysieren – Fremd- und Selbstbewertung unterscheiden – Feedback-Geben und Feedback-Nehmen beherrschen – vielfältige Kommunikationssituationen (auch Prüfungssituationen) reflektieren Präsentation – Präsentationstechniken kennen lernen und anwenden – Vor- und Nachteile unterschiedlicher Präsentationsmedien erfassen – Referate vorbereiten, durchführen und analysieren – Inhalte mit adäquaten Medien vor unterschiedlich großen Gruppen präsentieren

INFORMATIK: E-LEARNING REPETITORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studierenden sollen – befähigt werden, die Dienste des Internet und andere elektronische Medien zur Informationsbeschaffung zu verwenden; – grundsätzliche Fähigkeiten erwerben, elektronisch angebotenes Lern- und Informationsmaterial zum Wissenserwerb zu nutzen und in seiner Zuverlässigkeit und Qualität richtig einzuschätzen; – den Unterschied von synchronen und asynchronen Kommunikationstools kennen und verschiedene Kommunikationsformen zielorientiert einsetzen können; – die mit der Informations- und Kommunikationstechnik zusammenhängenden gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Probleme verstehen. Didaktische Grundsätze: Der Unterrichtsgegenstand E-Learning Repetitorium ist so auszurichten, dass mit Hilfe der erworbenen Kenntnisse Lernprozesse mit Hilfe von Software bzw. der Dienste des Internet unterstützt werden können. Dabei ist darauf zu achten, dass die Studierenden ihre unterschiedlichen Vorkenntnisse und Vorerfahrungen einbringen und erweitern können. Die Unterrichtsgestaltung soll beispielgebend für die eigene Arbeitsorganisation der Studierenden auch außerhalb des Unterrichts sein. Die Ziele und Inhalte im Abschnitt Lehrstoff sind vom Umfang her für zwei Semesterwochenstunden dimensioniert. Sollte nur eine Semesterwochenstunde zur Verfügung stehen, so sind die kursiv gesetzten Vorgaben nicht verbindlich. Lehrstoff: Die Studierenden sollen – Methoden für zielorientierte und effiziente Suche im Internet kennen und anwenden lernen – in einer virtuellen Klasse arbeiten können: Lerneinheiten abholen, öffnen, bedienen, bearbeiten – aktuelle Mittel der Kommunikationstechnologie einsetzen und unterschiedliche Kommunikationstools verwenden können. – Präsentationssoftware für Referate und Visualisierungen einsetzen können bzw. Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens für Handouts und Fachbereichsarbeiten in einer Textverarbeitung beherrschen

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung mit folgender Ergänzung der didaktischen Grundsätze: Bei der Konkretisierung der Ziele und Inhalte sowie der Wahl der Methoden und Unterrichtsmittel ist auf die standortbezogene Situation und die Besonderheiten der Schulform Rücksicht zu nehmen.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Siehe Abschnitt B (Freigegenstände)

D. FÖRDERUNTERRICHT

Kann in allen Pflichtgegenständen angeboten werden. Siehe Abschnitt „Förderunterricht“ im Zweiten Teil.
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