Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. Nr. 459/1975

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. Nr. 459/1975

PROTOKOLL zum Konsularvertrag zwischen der Republik Österreich und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken vom 28. Februar 1959 *) (BGBl. Nr. 459/1975)

Beachte für folgende Bestimmung

Für die nachstehenden Staaten wurde eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt: Russische Föderation ( BGBl. Nr. 257/1994 )

Langtitel

PROTOKOLL zum Konsularvertrag zwischen der Republik Österreich und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken vom 28. Februar 1959 *)
StF: BGBl. Nr. 459/1975 (NR: GP XIII RV 1298 AB 1350 S. 134. BR: AB 1298 S. 338. )

Präambel/Promulgationsklausel

Die Vertragschließenden Teile, vom Wunsch geleitet, den in Moskau am 28. Februar 1959 unterzeichneten Konsularvertrag zwischen der Republik Österreich und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken zu ergänzen, sind wie folgt übereingekommen:
_________________________
*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 21/1960

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 4. August 1975 ausgetauscht; das Protokoll tritt gemäß seinem Abs. 6 am 3. September 1975 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
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