Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. Nr. 99/1977

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. Nr. 99/1977

Kundmachung des Bundeskanzlers vom 2. Feber 1977 betreffend die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zu Regelungen über die Zuordnung der zum Gemeinderat Wahlberechtigten zu Wahlsprengeln (BGBl. Nr. 99/1977)

Langtitel

Kundmachung des Bundeskanzlers vom 2. Feber 1977 betreffend die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zu Regelungen über die Zuordnung der zum Gemeinderat Wahlberechtigten zu Wahlsprengeln
StF: BGBl. Nr. 99/1977

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 138 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 und gemäß § 56 Abs. 4 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird folgender Rechtssatz kundgemacht, in dem der Verfassungsgerichtshof die Feststellung seines Erkenntnisses vom 16. Dezember 1976, K II-1/76, – dem Bundeskanzleramt zugestellt am 1. Feber 1977 – zusammengefaßt hat:
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