Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. Nr. 273/1968

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. Nr. 273/1968

Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 10. Juli 1968, betreffend die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Regelung von Maßnahmen, die unmittelbar die Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln zum Inhalt haben (BGBl. Nr. 273/1968)

Langtitel

Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 10. Juli 1968, betreffend die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Regelung von Maßnahmen, die unmittelbar die Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln zum Inhalt haben
StF: BGBl. Nr. 273/1968

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 56 Abs. 4 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85 wird folgender Rechtssatz kundgemacht, in dem der Verfassungsgerichtshof die Feststellung seines Erkenntnisses vom 2. Juli 1968, K II-1/68, zusammengefaßt hat:
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