Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. Nr. 208/1954

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. Nr. 208/1954

Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 14. Juli 1954, betreffend Feststellungen des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Gesetzgebung und Vollziehung hinsichtlich der musikalischen Produktion, des Musikunterrichtes und der Einrichtung einer zentralen beruflichen Vertretung der erwerbsmäßig tätigen Musiker. (BGBl. Nr. 208/1954)

Langtitel

Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 14. Juli 1954, betreffend Feststellungen des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Gesetzgebung und Vollziehung hinsichtlich der musikalischen Produktion, des Musikunterrichtes und der Einrichtung einer zentralen beruflichen Vertretung der erwerbsmäßig tätigen Musiker.
StF: BGBl. Nr. 208/1954

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 56 Abs. 4 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, werden folgende Rechtssätze kundgemacht, in denen der Verfassungsgerichtshof die Feststellungen seines Erkenntnisses vom 22. Juni 1954, K II-6/54/16, zusammengefaßt hat:
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