BGBl. II Nr. 50/2001
BGBl. II Nr. 50/2001
Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen über die Rentenanpassung und über die Feststellung bestimmter Werte im Versorgungsrecht für das Kalenderjahr 2001 (BGBl. II Nr. 50/2001)
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen über die Rentenanpassung und über die Feststellung bestimmter Werte im Versorgungsrecht für das Kalenderjahr 2001
StF: BGBl. II Nr. 50/2001
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 1 Abs. 3 und 4 des Bundesgesetzes betreffend Abänderung und Ergänzung des Kleinrentnergesetzes, BGBl. Nr. 90/1955 , zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 433/1995 , wird die Höhe der Kleinrenten für das Kalenderjahr 2001 wie folgt festgestellt: