Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. Nr. 947/1994

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. Nr. 947/1994

Kinderradfahrausweis-Verordnung (BGBl. Nr. 947/1994)

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über das Aussehen des Radfahrausweises für Kinder (Kinderradfahrausweis-Verordnung)
StF: BGBl. Nr. 947/1994

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 65 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 518/1994 , wird verordnet:

§ 1.

Der Radfahrausweis ist entsprechend der Anlage mit einer Länge von 85 mm und einer Breite von 55 mm auszuführen. An geeigneter Stelle kann das Zeichen einer gemeinnützigen Organisation, die die Herstellung des Ausweises finanziell unterstützt, aufscheinen.

§ 2.

Vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung ausgestellte Radfahrausweise gelten als Radfahrausweise im Sinne dieser Verordnung. Ausweisformulare, die dieser Verordnung nicht entsprechen, dürfen noch bis 31. Juli 1995 verwendet werden. Anlage (Anm.: Anlage als PDF dokumentiert) Begleitende Dokumente Anlagen Anlage
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