Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. I Nr. 190/1998

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. I Nr. 190/1998

Bundesgesetz über die Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds (BGBl. I Nr. 190/1998)

Langtitel

Bundesgesetz über die Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds
StF: BGBl. I Nr. 190/1998 (NR: GP XX RV 1432 AB 1534 S. 152. BR: AB 5849 S. 647. )

§ 1.

(1) Die Quote der Republik Österreich beim Internationalen Währungsfonds wird um 684 Millionen Sonderziehungsrechte auf 1 872,3 Millionen Sonderziehungsrechte erhöht.
(2) Der zusätzliche Quotenanteil am Internationalen Währungsfonds ist von der Oesterreichischen Nationalbank zu übernehmen.

§ 2.

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
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