BGBl. Nr. 173/1991
BGBl. Nr. 173/1991
Bundesgesetz über die Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds (BGBl. Nr. 173/1991)
Langtitel
Bundesgesetz über die Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds
StF: BGBl. Nr. 173/1991 (NR: GP XVIII RV 45 AB 74 S. 19. BR: AB 4031 S. 539. )
§ 1.
(1) Die Quote der Republik Österreich beim Internationalen Währungsfonds wird um 412,7 Millionen Sonderziehungsrechte auf 1 188,3 Millionen Sonderziehungsrechte erhöht.
(2) Der Betrag für die Erhöhung der österreichischen Quote ist von der Oesterreichischen Nationalbank zu leisten.
§ 2.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.