Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. Nr. 308/1971

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. Nr. 308/1971

Bundesgesetz vom 23. Juni 1971 über die Zeichnung von zusätzlichen Kapitalanteilen bei der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung (BGBl. Nr. 308/1971)

Langtitel

Bundesgesetz vom 23. Juni 1971 über die Zeichnung von zusätzlichen Kapitalanteilen bei der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung
StF: BGBl. Nr. 308/1971 (NR: GP XII RV 440 AB 490 S. 47. BR: S. 303. )

§ 1.

Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, namens der Republik Österreich bei der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung zusätzliche Kapitalanteile in Höhe von US-Dollar 43,700.000 zu zeichnen.

§ 2.

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
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