BGBl. Nr. 614/1989
BGBl. Nr. 614/1989
Bundesgesetz vom 29. November 1989 über die Zeichnung von zusätzlichen Kapitalanteilen bei der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank und über die Leistung eines weiteren Beitrages zum Fonds für Sondergeschäfte (BGBl. Nr. 614/1989)
Langtitel
Bundesgesetz vom 29. November 1989 über die Zeichnung von zusätzlichen Kapitalanteilen bei der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank und über die Leistung eines weiteren Beitrages zum Fonds für Sondergeschäfte
StF: BGBl. Nr. 614/1989 (NR: GP XVII RV 1061 AB 1137 S. 119. BR: AB 3762 S. 522. )
§ 1.
Die Republik Österreich übernimmt bei der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank 1 736 zusätzliche Kapitalanteile in Höhe von je 10 000 US-Dollar mit dem Gewicht und Feingehalt vom 1. Jänner 1959 und erhöht ihren Beitrag zum Fonds für Sondergeschäfte um 7 466 106 S.
§ 2.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.