BGBl. Nr. 384/1995
BGBl. Nr. 384/1995
Bundesgesetz über die Beteiligung Österreichs an der 8. allgemeinen Mittelerhöhung der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank (BGBl. Nr. 384/1995)
Langtitel
Bundesgesetz über die Beteiligung Österreichs an der 8. allgemeinen Mittelerhöhung der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank
StF: BGBl. Nr. 384/1995 (NR: GP XIX RV 73 AB 171 S. 37. BR: AB 5014 S. 600. )
§ 1.
Der Bund übernimmt im Rahmen der 8. allgemeinen Mittelerhöhung der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank einen Höchstbetrag von 9 313 zusätzlichen Kapitalanteilen der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank in Höhe von je 10 000 US-Dollar mit dem Gewicht und Feingehalt vom 1. Jänner 1959 und erhöht seinen Beitrag zum Fonds für Sondergeschäfte um einen Höchstbetrag von 56 596 883,64 Schilling.
§ 2.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.