Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. I Nr. 118/2000

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. I Nr. 118/2000

IWF (BGBl. I Nr. 118/2000)

Langtitel

Bundesgesetz über die Beteiligung Österreichs an der HIPC-Initiative (Heavily Indebted Poor Countries Initiative - Initiative zur Schuldenreduktion für die ärmsten Entwicklungsländer) im Rahmen des Internationalen Währungsfonds (IWF)
StF: BGBl. I Nr. 118/2000 (NR: GP XXI RV 104 AB 327 S. 41. BR: AB 6237 S. 669. )

§ 1.

Die Oesterreichische Nationalbank wird ermächtigt, für die Republik Österreich zur Teilnahme an der HIPC-Initiative (Initiative zur Schuldenreduktion für die ärmsten Entwicklungsländer) aus der Auflösung von angesparten Zinserträgen in einem Risikorückstellungskonto (Second Special Contingent Account, SCA-2) beim IWF einen nicht rückzahlbaren Beitrag in Höhe von 9,56 Millionen SZR dem IWF-HIPC Trust Fund zur Verfügung zu stellen.

§ 2.

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
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