Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. II Nr. 105/2009

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. II Nr. 105/2009

Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über die Höhe der Vergütung für die Einhebung der Landarbeiterkammerumlage (BGBl. II Nr. 105/2009)

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über die Höhe der Vergütung für die Einhebung der Landarbeiterkammerumlage
StF: BGBl. II Nr. 105/2009

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund

§ 1.

Zur Abgeltung der Kosten für die Einhebung der Landarbeiterkammerumlage gebührt den Trägern der Krankenversicherung nach dem ASVG und nach dem B KUVG eine Vergütung in der Höhe von 1,5 % der nach den Landarbeiterkammergesetzen eingehobenen Umlagebeträge. Die Versicherungsträger sind berechtigt, diese Vergütung von den jeweils eingehobenen Umlagebeträgen einzubehalten.

§ 2.

Diese Verordnung tritt mit 1. März 2009 in Kraft; zum selben Zeitpunkt tritt die Verordnung BGBl. Nr. 611/1990 außer Kraft.
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