Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. II Nr. 286/2008

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. II Nr. 286/2008

Verordnung des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz über die Höhe der Vergütung für die Einhebung der Arbeiterkammerumlage (BGBl. II Nr. 286/2008)

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz über die Höhe der Vergütung für die Einhebung der Arbeiterkammerumlage
StF: BGBl. II Nr. 286/2008

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund

§ 1.

Zur Abgeltung der Kosten für die Einhebung der Arbeiterkammerumlage gebührt den Trägern der Krankenversicherung nach dem ASVG und nach dem B-KUVG eine Vergütung in der Höhe von 1,5% der jeweils eingehobenen Umlagebeträge. Die Versicherungsträger sind berechtigt, diese Vergütung von den jeweils eingehobenen Umlagebeträgen einzubehalten.

§ 2.

Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2008 in Kraft; zum selben Zeitpunkt tritt die Verordnung BGBl. Nr. 119/1990 außer Kraft.
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