Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. Nr. 165/1964

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. Nr. 165/1964

Notenwechsel zwischen der Österreichischen Botschaft Belgrad und dem Staatssekretariat für Auswärtige Angelegenheiten der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien, betreffend den Abschluß eines Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über materielle Hilfeleistung an hilfsbedürftige, in ihre Heimatländer zu repatriierende Personen (BGBl. Nr. 165/1964)

Beachte für folgende Bestimmung

Für die mit einer BGBl. Nr. ausgewiesenen Staaten wurde eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt bzw. die Nichtanwendung angezeigt.
Republik Slowenien, BGBl. Nr. 715/1993
Republik Kroatien, BGBl. Nr. 474/1996 (keine Weiteranwendung)
Bundesrepublik Jugoslawien
Bosnien und Herzegowina
Ehem. Jugosl. Republik Mazedonien

Langtitel

Notenwechsel zwischen der Österreichischen Botschaft Belgrad und dem Staatssekretariat für Auswärtige Angelegenheiten der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien, betreffend den Abschluß eines Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über materielle Hilfeleistung an hilfsbedürftige, in ihre Heimatländer zu repatriierende Personen
StF: BGBl. Nr. 165/1964

Ratifikationstext

Das in diesem Notenwechsel enthaltene Abkommen tritt am 1. August 1964 in Kraft.

(Übersetzung)

Staatssekretariat für Auswärtige Angelegenheiten 420786 Das Staatssekretariat für Auswärtige Angelegenheiten der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien drückt der Österreichischen Botschaft seine vorzügliche Hochachtung aus und beehrt sich den Erhalt der da. Note Zl. 5677-A/64 vom 20. Mai 1964 zu bestätigen, die in der Übersetzung in die serbokroatische Sprache lautet wie folgt: (Anm.: Es folgt der Text der Note.) Das Staatssekretariat für Auswärtige Angelegenheiten der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien beehrt sich mitzuteilen, daß die jugoslawische Regierung den obangeführten Vorschlägen der Österreichischen Bundesregierung zustimmt, wie auch jenem, daß die Verbalnote der Österreichischen Botschaft und die vorliegende Antwortnote das Abkommen zwischen der Regierung der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien und der Bundesregierung der Republik Österreich über materielle Hilfeleistung an hilfsbedürftige, in ihre Heimatländer zu repatriierende Personen bilden. Das Staatssekretariat für Auswärtige Angelegenheiten der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien benützt auch diese Gelegenheit, um der Österreichischen Botschaft die Ausdrücke seiner vorzüglichen Hochachtung zu erneuern. Belgrad, am 20. Mai 1964 An die Österreichische Botschaft Belgrad
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