Monitoring Gesetzessammlung

GSA-VV

AT - Österreichisches Bundesrecht

GSA-VV

GSA-Vergütungsverordnung – GSA-VV

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Festlegung einer angemessenen Aufwandsentschädigung für das Kuratorium der GeoSphere Austria (GSA-Vergütungsverordnung – GSA-VV)
StF: BGBl. II Nr. 416/2022

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des GeoSphere Austria-Gesetzes, BGBl. I Nr. 60/2022 , insbesondere dessen § 13 Abs. 4 wird verordnet:

§ 1. Vergütung für Mitglieder des Kuratoriums

Die Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Kuratoriums beträgt 500,00 EUR pro Teilnahme an einer Sitzung und Mitglied.

§ 2. Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Freigabe zur Abfrage im Rechtsinformationssystem des Bundes in Kraft.
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