Monitoring Gesetzessammlung

RGBl. Nr. 48/1868

AT - Österreichisches Bundesrecht

RGBl. Nr. 48/1868

Gesetz vom 25. Mai 1868, wodurch grundsätzliche Bestimmungen über das Verhältniß der Schule zur Kirche erlassen werden. (RGBl. Nr. 48/1868)

Langtitel

Gesetz vom 25. Mai 1868, wodurch grundsätzliche Bestimmungen über das Verhältniß der Schule zur Kirche erlassen werden.
StF: RGBl. Nr. 48/1868

Änderung

BGBl. Nr. 240/1962 (NR: GP IX RV 731 AB 783 S. 109. BR: S. 195. )

Präambel/Promulgationsklausel

Giltig für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder.
Mit Zustimmung der beiden Häuser des Reichsrathes finde Ich folgendes Gesetz zu erlassen:
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