BGBl. III Nr. 210/2005
BGBl. III Nr. 210/2005
Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur polizeilichen Gefahrenabwehr und in strafrechtlichen Angelegenheiten (BGBl. III Nr. 210/2005)
Langtitel
Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur polizeilichen Gefahrenabwehr und in strafrechtlichen Angelegenheiten
StF: BGBl. III Nr. 210/2005 (NR: GP XXII RV 816 AB 877 S. 110. BR: AB 7295 S. 722. )
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich
und
die Bundesrepublik Deutschland -
im Bestreben, durch partnerschaftliche Zusammenarbeit der internationalen Kriminalität sowie grenzüberschreitenden Gefahren wirksamer zu begegnen,
in Ergänzung
sind wie folgt übereingekommen:
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde gemäß Art. 38 Abs. 1 am 15. September 2005 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß Art. 38 Abs. 1 mit 1. Dezember 2005 in Kraft.
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.