BGBl. Nr. 794/1992
BGBl. Nr. 794/1992
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über die Grenzabfertigung im Straßen- und Schiffsverkehr (BGBl. Nr. 794/1992)
Langtitel
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über die Grenzabfertigung im Straßen- und Schiffsverkehr
StF: BGBl. Nr. 794/1992 (NR: GP XVIII RV 553 VV S. 80. BR: AB 4341 S. 558. )
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Republik Ungarn, in der Absicht, die Grenzabfertigung an Straßen- und Gewässergrenzübergängen zu erleichtern sowie den Grenzübertritt zu beschleunigen und zu vereinfachen, haben folgendes vereinbart:
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 18. November 1992 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 20 Abs. 2 mit 1. Februar 1993 in Kraft.
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.