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BGBl. Nr. 990/1994

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. Nr. 990/1994

VERTRAG ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK SLOWENIEN ÜBER BAUTEN UND ANLAGEN FÜR DIE GRENZABFERTIGUNG UND ÜBER DIE ZONEN IM BEREICH DES KARAWANKENSTRASSENTUNNELS (BGBl. Nr. 990/1994)

Langtitel

VERTRAG ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK SLOWENIEN ÜBER BAUTEN UND ANLAGEN FÜR DIE GRENZABFERTIGUNG UND ÜBER DIE ZONEN IM BEREICH DES KARAWANKENSTRASSENTUNNELS
StF: BGBl. Nr. 990/1994 (NR: GP XVIII RV 1219 AB 1441 S. 151. BR: AB 4731 S. 579. )

Präambel/Promulgationsklausel

Im Hinblick darauf, daß der Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über den Karawankenstraßentunnel vom 15. September 1977 *) in der Fassung vom 20. Oktober 1980 **) (im folgenden: Grundvertrag) in seinen Artikeln 2, 3 und 17 vorsieht, daß
die Eingangsabfertigung auf dem Gebiet des anderen Vertragsstaates durchgeführt wird und daß die Bauten und Anlagen für die Grenzabfertigung auf Grund gemeinsam aufzuarbeitender Prinzipien vom Gebietsstaat zu errichten sind,
die Vertragsstaaten über die Benützung wie auch über die Finanzierung der Bau- und Betriebskosten der für die Grenzabfertigung dienenden Bauten und Anlagen eine gesonderte Vereinbarung treffen werden,
die Vertragsstaaten durch eine gesonderte Vereinbarung den örtlichen Bereich des Gebietsstaates, auf dem die Grenzabfertigungsorgane des Nachbarstaates die Eingangsabfertigung durchführen dürfen, festlegen werden,
sowie unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die Ausführungsentwürfe für die Bauten und Anlagen der Eingangsabfertigung ausgearbeitet, abgeglichen und von jedem Vertragsstaat innerstaatlich genehmigt wurden,
sind die Vertragsstaaten wie folgt übereingekommen:
_____________________
*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 441/1978
**) Kundgemacht in BGBl. Nr. 256/1983

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 28. Oktober 1994 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Art. 16 mit 1. Jänner 1995 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Beilagen wird genehmigt.

Begriffsbestimmungen

Artikel 1

Die in diesem Vertrag vorkommenden Begriffe Organ, Grenzabfertigung, Zone und Gebietsstaat haben dieselbe Bedeutung wie im Grundvertrag. II. ABSCHNITT

Bauten und Anlagen für die Eingangsabfertigung Artikel 2

Festlegung der Bauten und Anlagen 1. Als Bauten und Anlagen für die Eingangsabfertigung gelten im Sinne dieses Vertrages die der Eingangsabfertigung dienenden Objekte auf der Plattform vor dem Tunnelportal in Österreich sowie die der Eingangsabfertigung dienenden Objekte auf der Plattform vor dem Tunnelportal in Slowenien, die in der diesem Vertrag angeschlossenen Beilage 1 angeführt sind (im folgenden: Grenzabfertigungsobjekte). 2. Die Lage der Grenzabfertigungsobjekte auf den Plattformen ist aus den Lageplänen, die als Beilage 2 diesem Vertrag angeschlossen sind, ersichtlich. 3. Die Flächen und die Räumlichkeiten in den Grenzabfertigungsobjekten sind aus den Funktions- und Raumerfordernisprogrammen, die als Beilage 3 diesem Vertrag angeschlossen sind, ihre Baubeschreibung aus der diesem Vertrag angeschlossenen Beilage 4, ersichtlich. 4. Die Beilagen 1, 2, 3 und 4 sind Bestandteil dieses Vertrages.

Artikel 3

Bau und Finanzierung 1. Jeder Vertragsstaat übernimmt den Bau und die Finanzierung der auf seinem Staatsgebiet gelegenen Grenzabfertigungsobjekte. 2. Die Vertragsstaaten haben das Recht, die Errichtung der Grenzabfertigungsobjekte für die Eingangsabfertigung auf dem Staatsgebiet des anderen Vertragsstaates zu kontrollieren. 3. Änderungen und Ergänzungen, die sich vor oder während der Errichtung der Grenzabfertigungsobjekte gegenüber den Beilagen 2, 3 und 4 ergeben, kann jeder Vertragsstaat nur im Einvernehmen mit dem anderen Vertragsstaat vornehmen.

Artikel 4

Bewegliche Ausstattung Für die bewegliche Ausstattung der Grenzabfertigungsobjekte hat jeder Benützer selbst zu sorgen.

Artikel 5

Benützung 1. Ab dem Tage der Eröffnung des Karawankenstraßentunnels überlassen die Vertragsstaaten einander gegenseitig die Grenzabfertigungsobjekte zum ausschließlichen und kostenlosen Gebrauch. Eine gänzliche oder teilweise Überlassung dieser Grenzabfertigungsobjekte an Dritte, deren Tätigkeit nicht unmittelbar der Eingangsabfertigung dient, ist nicht zulässig. 2. Alle Betriebskosten, die mit der regelmäßigen Benützung der Grenzabfertigungsobjekte anfallen (wie zB Strom, Wasser, Heizung, Müllabfuhr, Schneeräumung), werden vom Gebietsstaat getragen. 3. Die Kosten für besondere technische Einrichtungen (wie zB Telefon, Fernschreiber, Funk-, Rundfunk- und Fernsehgeräte) sind vom jeweiligen Benützer selbst zu tragen. 4. Für die Reinigung der Räume hat der jeweilige Benützer selbst zu sorgen. 5. Die Grenzabfertigungsobjekte sind von den Vertragsstaaten in schonender Weise zu benützen; außerdem haben sie für einen sparsamen Betrieb zu sorgen. 6. Wirtschaftliche Werbung im Bereich der Grenzabfertigungsobjekte ist nicht erlaubt.

Artikel 6

Instandhaltung, bauliche Änderungen und Neubauten 1. Die Instandhaltung der Grenzabfertigungsobjekte wird von jenem Vertragsstaat, auf dessen Staatsgebiet sie liegen, auf eigene Kosten vorgenommen. 2. Über den Umfang und die Zeit der Durchführung der Instandhaltungsarbeiten entscheiden die zuständigen Stellen der Vertragsstaaten im Einvernehmen. Nicht erforderlich ist die Herstellung des Einvernehmens in Fällen besonderer Dringlichkeit zur Durchführung von Arbeiten, die der Behebung von die Sicherheit von Personen oder Sachen gefährdenden Baugebrechen oder zur Aufrechterhaltung des Betriebes dienen. 3. Besondere technische Einrichtungen der Grenzabfertigungsobjekte sind vom jeweiligen Benützer auf eigene Kosten instandzuhalten. Diese Bestimmung bezieht sich jedoch nicht auf die Fernmeldeverbindungen, deren Instandhaltung gesondert geregelt wird. 4. Bauliche Änderungen an den Grenzabfertigungsobjekten einschließlich Änderungen der technischen Anlagen dürfen nur im Einvernehmen der Vertragsstaaten vorgenommen werden, wobei für die Durchführung der jeweilige Gebietsstaat ausschließlich zuständig ist. 5. Die Bestimmungen des vorstehenden Absatzes gelten auch für die Errichtung von Neubauten und neuen Anlagen auf den Plattformen gemäß Beilage 2/1 und 2/2. III. ABSCHNITT

Zonen Festlegung des örtlichen Bereiches der Grenzabfertigungsstellen

Artikel 7

Örtlicher Bereich der Grenzabfertigungsstellen 1. Der örtliche Bereich der Grenzabfertigungsstelle der Republik Slowenien auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich umfaßt die Bauten und Anlagen laut Beilage 1 sowie das Gebäude der slowenischen Spediteure und die dazugehörigen Verkehrs- und Abstellflächen samt Überdachungen. Die genaue Abgrenzung dieses Bereiches ist aus Beilage 2/1 ersichtlich. 2. Der örtliche Bereich der Grenzabfertigungsstelle der Republik Österreich auf dem Staatsgebiet der Republik Slowenien umfaßt die Bauten und Anlagen laut Beilage 1 sowie das Gebäude der österreichischen Spediteure und die dazugehörigen Verkehrs- und Abstellflächen samt Überdachungen. Die genaue Abgrenzung dieses Bereiches ist aus Beilage 2/2 ersichtlich.

Artikel 8

Zu den Zonen gehörige Straßenstücke 1. Nach Errichtung der westlichen Tunnelröhre stellen die jeweils in Richtung zur Staatsgrenze befahrenen Straßenstücke zwischen der Grenzabfertigungsstelle des Nachbarstaates und der Staatsgrenze die zur Zone gehörigen Straßenstücke gemäß Artikel 17 Absatz 1 des Grundvertrages dar. 2. Im Falle der Errichtung der östlichen Tunnelröhre tritt der vorstehende Absatz außer Kraft; für die Straßenabschnitte gemäß Artikel 17 Absatz 1 des Grundvertrages sind sodann folgende Regelungen anzuwenden: a) Zur Zone der Republik Slowenien auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich gehört das Straßenstück zwischen dem Bereich gemäß Artikel 7 Absatz 1 dieses Vertrages und der Staatsgrenze in der westlichen Tunnelröhre. b) Zur Zone der Republik Österreich auf dem Staatsgebiet der Republik Slowenien gehört das Straßenstück zwischen dem Bereich gemäß Artikel 7 Absatz 2 dieses Vertrages und der Staatsgrenze in der östlichen Tunnelröhre.

Artikel 9

Kennzeichnung der Zone 1. Der Beginn der Zone wird im Bereich von Verkehrsflächen durch eine nichtunterbrochene Linie in grüner Farbe, im Bereich von Grünflächen durch Markierungssteine kenntlich gemacht. Um die Zollsicherheit zu gewährleisten, kann nach Bedarf ein Zaun errichtet werden. Darüber hinaus werden am Beginn der Zone Hinweistafeln auf den Grenzübergang nach den jeweiligen innerstaatlichen Rechtsvorschriften aufgestellt. Die Beschriftung hat in deutscher und slowenischer Sprache zu erfolgen, wobei die Sprache jenes Vertragsstaates den Vorrang genießt, um dessen Grenzabfertigungsstelle es sich handelt. 2. Die Vertragsstaaten haben das Recht, ihre Zone gemäß den innerstaatlichen Rechtsvorschriften zu beflaggen.

Artikel 10

Zugang zur Zone 1. Der Zugang zur Zone ist nur über die Grenzabfertigungsstelle des Gebietsstaates zulässig. Der Gebietsstaat bietet dem Nachbarstaat jede erforderliche Hilfe zur Verhinderung des unerlaubten Betretens der Zone an. 2. Die österreichischen und slowenischen Grenzabfertigungsorgane, die bei den Speditionen und bei den im Artikel 13 genannten Unternehmen bzw. Organisationen beschäftigten Personen, sowie das Personal für die Instandhaltung der Bauten und Anlagen in den Zonen dürfen folgende Straßen benützen: a) Bei der Fahrt in die österreichische Zone: Die Autobahn von der Staatsgrenze bis zur Wendeschleife, die bei Autobahnkilometer 4,65 von der Fahrbahn Richtung Slowenien abzweigt, und diese Wendeschleife bis zur slowenischen Grenzabfertigungsstelle. b) Bei der Fahrt in die slowenische Zone: Die Autobahn von der Staatsgrenze bis zur Wendeschleife Nord, die bei Autobahnkilometer 14,35 von der Fahrbahn Richtung Österreich abzweigt, und diese Wendeschleife bis zur österreichischen Grenzabfertigungsstelle. 3. Die Bediensteten der Mautstelle dürfen die Zone nur über die Spur für zurückgewiesene Fahrzeuge verlassen. 4. Einsatzfahrzeuge, insbesondere Fahrzeuge der Gendarmerie bzw. der Miliz, der Feuerwehr, Ambulanzen sowie Fahrzeuge der Straßenerhaltung dürfen für die Zufahrt zu den Zonen in Notfällen die dafür vorgesehenen Zufahrten zu den Tunnelportalen benützen; hievon sind die Grenzabfertigungsorgane des anderen Vertragsstaates unverzüglich zu benachrichtigen.

Artikel 11

Lagepläne der Zonen Die Lagepläne der Plattformen mit den Zonen und den Grenzabfertigungsstellen gemäß Artikel 7 und 8 und der Zufahrtswege gemäß Artikel 10 werden in der österreichischen und in der slowenischen Grenzabfertigungsstelle öffentlich ausgehängt. IV. ABSCHNITT

Sonstige Bestimmungen Artikel 12

Fernmeldeverbindungen Die zuständigen Organe der Vertragsstaaten werden über die Fernmeldeverbindungen gemäß Artikel 21 des Grundvertrages gesonderte Vereinbarungen treffen.

Artikel 13

Bezahlung von Abgaben und Dienstleistungen 1. Unternehmen bzw. Organisationen mit dem Sitz im Nachbarstaat können in der Zone folgende, im unmittelbaren Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Verkehr stehende, Dienstleistungen erbringen: Entgegennahme von Zollabgaben und Straßengebühren, ferner Abschluß von Haftpflichtversicherungen unter Beachtung der devisenrechtlichen Bestimmungen des Staates, in dem sich die Zone befindet, sowie die slowenische Seite betreffend, die Hinterlegung von Tolarbeträgen, die bei der Ein- oder Ausreise mitgeführt werden und die den nach den geltenden slowenischen Bestimmungen jeweils erlaubten Höchstbetrag übersteigen. Im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten ist es auch zulässig, daß die Organisationen die Abgaben, hinterlegten Gelder und Straßengebühren sowie Prämien in fremden Währungen entgegennehmen und Wechselgeld in ihrer Landeswährung herausgeben. Der Betrieb von Bankgeschäften ist hievon nicht erfaßt. Zur Durchführung dieser oben angeführten Dienstleistungen werden jeweils die Bestimmungen des Anhanges des Grundvertrages angewendet. 2. Zur Ausübung der im vorstehenden Absatz angeführten Tätigkeiten kann im Einvernehmen mit der im Artikel 3 Absatz 1 des Grundvertrages bezeichneten Gesellschaft die Nutzfläche des für die slowenischen Spediteure bestimmten Gebäudes in der auf österreichischem Staatsgebiet gelegenen Zone bis auf 600 m 2 erweitert werden.

Artikel 14

Schiedsgericht Für die Regelung von Meinungsverschiedenheiten über die Anwendbarkeit oder Auslegung dieses Vertrages gelten die Bestimmungen des Artikels 28 des Grundvertrages.

Artikel 15

Vorübergehende Unanwendbarkeit und Außerkrafttreten Bei vorübergehender Unanwendbarkeit des Grundvertrages ist auch dieser Vertrag vorübergehend unanwendbar. Bei Außerkrafttreten des Grundvertrages tritt auch dieser Vertrag außer Kraft.

Artikel 16

Schlußbestimmungen Dieser Vertrag ist gemäß den innerstaatlichen Rechtsvorschriften des Vertragsstaates zu ratifizieren und tritt am ersten Tage des dritten Monats, der auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgt, in Kraft. Der Austausch der Ratifikationsurkunden wird in Laibach stattfinden. Geschehen in Wien am 12. März 1993 in zwei Urschriften in deutscher und slowenischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.

Karawankenstraßentunnel Grenzübergang Karawanken

Grenzabfertigungsanlagen

Beilage zum Vertrag über die Bauten und Anlagen für die Grenzabfertigung und über die Zonen im Bereich des Karawankenstraßentunnels Beilage 1: Grenzabfertigungsobjekte Beilage 2: Lagepläne Beilage 3: Funktions- und Raumerfordernisprogramme Beilage 4: Baubeschreibung Beilage 1

Grenzabfertigungsobjekte

In Österreich (Rosenbach) 1. Grenzabfertigungsobjekt 2. Kontrollhalle 3. Kontrollkabinen - 1 Kontrollposten Ausfahrt Amtsplatz - 4 Reisendenverkehr - 1 Abfertigungskabine – Güterverkehr – Rampe - 4 Abfertigungskabinen auf den Inseln zwischen den Fahrstreifen 4. Rampe am Objekt Güterverkehr und zwei Hebebühnen 5. Überdachte Verkehrsflächen In Slowenien (Hrusica) 1. Grenzabfertigungsobjekt 2. Kontrollhalle 3. Kontrollkabinen - 1 Kontrollposten Ausfahrt Plateau - 4 Reisendenverkehr - 1 Abfertigungskabine – Güterverkehr – Rampe - 1 Abfertigungskabine – Güterverkehr – Rampe zwischen den Fahrstreifen 4. Zwei Rampen für den Güterverkehr und vier Hebebühnen 5. Überdachte Verkehrsflächen Beilage 2 Beilage 2/1 Lagepläne Beilage 3 Funktions- und Raumerfordernisprogramm SLOWENISCHES ABFERTIGUNGSGEBÄUDE IN ÖSTERREICH – ROSENBACH Lfd. Nr. Funktion Anzahl der Arbeits- plätze Räume A Erdgeschoß I. Slowenisches Zollamt 1. Chef der Zolldienststelle 1 1 22,99 2. Verwaltung 2 1 29,00 3. Journaldienst – Zollbeamter; Rohrpost zu I/5 2 1 32,10 4. Zollabfertigung der Reisenden und des Gepäcks 1 154,72 5. Zollkasse; Rohrpost zu I/7, I/3 und Kabinen Zoll Reisendenabfertigung 4
(8) 1 59,90 6. Durchsuchungsraum 2 16,00 7. Anmeldung der Ware; Rohrpost zu I/5 und Kabinen Zoll Güterabfertigung 5 1 42,79 8. Inspektionsdienste 4 1 26,35 9. Warteraum für Fahrzeuglenker 1 28,15 10. TELEX, EDV 1 16,22 11. Dienstgarage 1 19,63 12. Revisionsgarage mit Hebebühne und Lager 1 39,02 13. Handlager 1 8,00 14. Behinderten-WC 1 4,41 499,28 II. Grenzpolizei 1. Dienststellenleiter 1 1 33,82 2. Verwaltung 2 2 21,57 13,27 3. Journaldienst 2 1 32,55 4. Technikräume 1 9,44 5. Terminal 1 35,55 6. Ausgabe von Dokumenten 2 1 33,82 7. Besprechungsraum 1 10,65 8. Büro 1 22,73 B 1. Untergeschoß 213,40 I. Zoll 1. Aufenthaltsraum 1 124,82 2. Teeküche 1 15,46 3. Garderobe – Herren 1 52,01 4. Garderobe – Damen 1 9,15 5. Aufbewahrungsraum 1 11,40 6. Archiv 1 51,36 7. Lagerraum 1 98,14 362,34 II. Polizei 1. Archiv 1 74,76 2. Notstromaggregat entfällt (zentrale Anlage für das gesamte Plateau nach österreichischem Abfertigungsgebäude) 1 3. Garderobe – Herren 1 52,01 4. Garderobe – Damen 1 9,15 5. Haftraum 2 21,93 6. WC Herren und Damen (Benützung durch Polizei und Zoll) 44,96 7. Putzraum 4,62 8. Putzraum mit Dusche 5,39 III. Sonstiges 1. WC-Anlagen für Parteien und Putzraum 64,25 2. Haustechnik 5 C 2. Untergeschoß 1 352,09 1. Schutzraum für 50 Personen 1 2. Haustechnik, Heizung, Lüftung 2. a) Lager 1 D1 Kontrollposten bei der Ausfahrt aus dem Amtsplatz - Laufzettelkontrolle - Elektrischer Schranken für die Fahrspur nach Slowenien - Elektrischer Schranken für die Umkehrspur - Garderobe, WC und Waschraum D2 Überprüfungshalle Mitbenützung der Überprüfungshalle für PKW, LKW und Omnibusse durch österreichische Organe - Lagerraum mit Lift, Kontrollgrube, Rampe (1,30 m), Büro, Garderobe, WC und Dusche - Ausstattung: Treibstoff (Diesel)-Umpumpanlage (Behälter im Keller), Auspuffabsaugung, CO-Anlage-Warngeräte, drei Hebebühnen (10 t), Kompressoranlage für Reifenmontage Anmerkung: Flächenbedarf pro Raum bei Besetzung mit einer Person: höchstens 15 m 2 ; für jede weitere Person zusätzlich 7,5 m 2 Weitere Erfordernisse Waage: Mitbenützung der Waagen bei der Einfahrt in den Amtsplatz 1 60 t Verbundwaage 1 Achsdruckwiegevorrichtung E Fahrbahnüberdachung, Halle, Rampe, Verkehrsflächen und Abstellflächen Slowenische Einreise (Reisenden- und Güterverkehr) Reisendenverkehr östlich des Abfertigungsgebäudes 1. Fahrbahnüberdachung sämtlicher Revisionsplätze für die PKW-Abfertigung einschließlich der Fahrspuren für PKW und Busse 2. 3 Spuren a 3,5 m für Busse und PKW mit Anhänger 3. 1 Insel (5 m) mit Abfertigungskoje, mit sechs nach Süden anschließenden Revisionsplätzen 4. 2 PKW-Spuren a 3 m 5. 1 Insel (5 m) mit Abfertigungskoje und sechs nach Süden anschließenden Revisionsplätzen 6. 2 PKW-Spuren a 3 m 7. 1 Insel (5 m) mit Abfertigungskoje und sechs nach Süden anschließenden Revisionsplätzen 8. 2 PKW-Spuren a 3 m 9. 1 Insel (3 m) mit Abfertigungskoje 10. 1 PKW-Spur 3 m 11. Nach dem Abfertigungsgebäude – Richtung Süden acht Abstellplätze für Autobusse mit Überdachung 12. 8 Stellplätze für PKW – ohne Überdachung Güterverkehr 13. Verkehrsregelung bei der Einfahrt der LKW in die slowenische Zone 14. 19 Stellplätze für LKWs nordwestlich des Abfertigungsgebäudes 15. Fahrbahnüberdachung sämtlicher Abfertigungsinseln 16. 1 Abfertigungsrampe mit Koje an der Westseite des Abfertigungsgebäudes, Rampe 3 m breit, 1,3 m hoch, Hebebühne 3 x 5 m (2 Stk.) 17. 2 LKW-Spuren a 3,5 m 18. 1 Abfertigungsinsel (6 m breit, mit Abfertigungskoje am Beginn und Ende der Insel) 19. 2 LKW-Spuren a 3,5 m 20. 1 Abfertigungsinsel, 6 m breit, mit Abfertigungskoje am Beginn und Ende der Insel 21. 2 LKW-Spuren a 3,5 m 22. Überprüfungshalle – westlich der Abfertigungsinseln s. Pt. D 2) 23. 12 LKW-Stellplätze – in südlicher Richtung anschließend an die Überprüfungshalle 24. Kontrollposten (s. Pt. D 1) südlich der Speditionsanlagen 25. 26 Stellplätze für Bedienstete Polizei und Zoll, 23 überdacht (Situierung: vor dem Abfertigungsgebäude, in nördlicher Richtung) Zollfremde Einrichtungen 26. 1 Speditionsgebäude mit 16 PKW-Stellplätzen (südlich des Abfertigungsgebäudes) Kabelverbindungen 27. Zum slowenischen Amtsplatz in Hrusica (z. B. Alarm- und Signaleinrichtungen, Tunnelüberwachung, EDV) und innerhalb des Amtsplatzes Rosenbach (z. B. zur Waage, interne Telefonanlagen u. ä.). Beilage 3 Funktions- und Raumerfordernisprogramm ÖSTERREICHISCHES ABFERTIGUNGSGEBÄUDE IN SLOWENIEN – HRUSICA Lfd. Nr. Funktion Geschoß Anzahl der Arbeits- plätze Räume 1 Amtsvorstand; Tür zu 14 EG 1 1 21,90 2 Leiter der gesamten Abfertigung (Reisenden- und Güterverkehr); Tür zu 14, 5 EG 1 1 19,30 3 Zoll- und Paßabfertigung der Reisenden mit Kofferablage einschließlich LKW-Fahrer; Tür und Windfang nach außen, Schalter zu 14, Tür zu 4, 14, 5, 6, Rohrpost EG 4 1 84,70 4 GREKO-Raum mit FS; Tür zu 3 EG 1 1 18,40 5 Vernehmungs-, Durchsuchungs- und Erste-Hilfe-Raum; Tür zu 3, 2 EG 1 16,00 6 Abteil für Paßlesegerät (Kabine auf Rampe); Tür zu 3, Rampe EG 1 4,40 6 a Abteil für Paßlesegerät; Tür zum Windfang EG 1 3,06 7 Zollkasse; Tür zu 21, Schalter zu 14 (Parteienraum, Rohrpost) EG 2 1 28,32 8 EDVA; Tür zu 9, 14; Rohrpost EG 1 1 18,60 9 Datenkontrolle; Tür zu 10 und 8 EG 1 1 16,00 10 Rechnungsführer; Tür zu 9 und 14, Rohrpost EG 1 1 16,00 11 Abfertigungsraum (Gütereinfuhr); Rohrpost, Tür zu 13, 7 und 14, Schalter zu 14 EG 5 1 71,30 11 a Abfertigungsraum (Gütereinfuhr); Tür zu 14, 15 und 18, Schalter zu 14, Rohrpost EG 1 1 45,85 12 Zuschreibung; Schalter zu 13 und 14, Tür zu 13, Rohrpost EG 1 1 13 Einreichung und Zollevidenz; Tür zu 14, 11 und 12, Schalter zu 12 und 14 EG 1 1 37,80 14 Parteienraum in Form einer Ausweitung des Ganges; Schalter zu 11, 12, 13, 7, 11a und 3, Tür zu 11, 13, 10, 8, 2, 3, 1, 11a EG 220,30 15 Beschauraum; Tür zu 16, 17 und 11a, Tor zu Rampe EG 1 57,40 16 Verwahrungsraum und Lager; Tür zu 15 EG 1 19,60 17 Qualitätskontrolle; Tür zu 15 EG 1 15,45 18 Befundprüfung (Referat); Tür zu 11a EG 1 1 15,45 19 Grenztierarzt; Tür zu Gang EG 1 1 16,00 20 Aufenthaltsraum für Gendarmerie; Tür zu Gang EG 1 21,10 20a Vorraum mit Dusche und WC für Grenztierarzt 19 und Gendarmerie 20 EG 1 12,05 21 EDVA für gebundenen Verkehr; Tür zu 7 und 14 EG 1 1 (s. 11) 20,30 22 Verwahrungsraum (Handlager); Tür zu Gang 1. UG 1 23 Registratur; Tür zu Gang 1. UG 1 102,20 24 Schulungs- und Sozialraum (mit Faltwand teilbar); Tür zu Gang und 25 1. UG 1 96,50 25 Teeküche mit Vorratsraum, Dusche, WC (slow. Vorschriften); Tür zu 24 1. UG 1 13,60 26 Hafträume mit Vorraum 1. UG 2 11,30 11,30 27 Garderobe und Waffenraum; Zugang zu Waschraum und WC 1. UG 1 17,90 89,90 12,20 28 Garderobe für weibliche Bedienstete; Zugang zu Waschraum und WC 1. UG 19,80 8,75 29 WC für männliche und weibliche Bedienstete – getrennt 1. UG 13,30 30 WC für Parteien; Zugang von außen, Putzraum 1. UG 82,33 31 Putzraum und Lager, Garderobe, Dusche und WC; Tür zu Gang 1. UG 16,45 32 Garage für Dienstfahrzeuge (1 Kleinbus, 2 PKW) und Lager EG 67,70 15,50 32 a Haustechnik, Zugang nur von außen 1. UG 32 b Schutzraum für 50 Personen 2. UG 32 c Behinderten-WC; Zugang von außen EG 7,20 33 Überprüfungshalle für PKW, Omnibusse und LKW, Mitbenützung bei Bedarf durch slow. Organe, Lagerraum mit Lift, Kontrollgrube, Büro, Garderobe, WC und Dusche Ausstattung: Treibstoff (Diesel-)Umpumpanlage (Behälter im Keller), Auspuffabsaugung, CO-Anlage Warngeräte, 3 Hebebühnen a 10 t, Kompressoranlage für Reifenmontage 33 a Koje mit Labor auf Rampe 41,00 1 444,36 Kontrollposten bei der Ausfahrt vom Amtsplatz 34 Laufzettelkontrolle 1 1 35 Elektrischer Schranken für die Fahrspur nach Österreich 36 Elektrischer Schranken für die Umkehrspur nach Slowenien (Rückweisung) 37 Garderobe, WC und Waschraum Anmerkung: Flächenbedarf pro Raum bei Besetzung mit einer Person: höchstens 15 m 2 für jede weitere Person zusätzlich 7,5 m 2 Weitere Erfordernisse: Waage: Mitbenützung der Waagen bei der Einfahrt in den Amtsplatz 1 60 t Verbundwaage 1 Achsdruckwiegevorrichtung (für Gendarmerie) Fahrbahnüberdachungen, Halle, Rampen, Verkehrsflächen und Abstellflächen Österreichische Einreise (Güter- und Reisendenverkehr) Reisendenverkehr Südlich des Abfertigungsgebäudes Die Abfertigungs- und Aufstellspuren sowie die Inseln mit den Abfertigungskabinen überdacht. 1. 1 Busspur 4,0 m 4,0 m 2. 1 Busspur 3,0 m 3,0 m 3. 1 PKW + PKW mit Anhänger 3,0 m 3,0 m 4. 1 Abfertigungsinsel mit Abfertigungskabine und fünf Revisionsplätzen 5,0 m 5,0 m 5. 2 PKW-Spuren a 3,0 m 6,0 m 6. 1 Abfertigungsinsel mit Abfertigungskabine und fünf Revisionsplätzen 5,0 m 5,0 m 7. 2 PKW-Spuren a 3,0 m 6,0 m 8. 1 Abfertigungsinsel mit Abfertigungskabine und fünf Revisionsplätzen 5,0 m 5,0 m 9. 2 PKW-Spuren a 3,0 m 6,0 m 10. 1 Abfertigungsinsel mit Abfertigungskabine und Revisionsbucht 3,0 m 3,0 m 11. 1 PKW-Spur 5,0 m 5,0 m 51,0 m Güterverkehr 12. 30 LKW-Stellplätze – östlich des Abfertigungsgebäudes 13. Fahrbahnüberdachung sämtlicher Abfertigungsrampen 14. 1 Rampe mit Einbuchtung und 2 Hebebühnen an der Nordseite des Abfertigungsgebäudes; Länge zirka 50 m, Höhe 1,30 m, Breite mind. 3 m 15. 1 Koje zur paßrechtlichen Abfertigung der einreisenden LKW-Fahrer (Situierung: vor der Abfertigungsrampe – Richtung Osten; s. lfd. Nr. 6) 16. 1 Fahrspurbereich, 12 m 17. 1 Rampenanlage mit beidseitigen Einbuchtungen und 2 Hebebühnen an der Südseite sowie einer Koje und einem Labor auf der Rampe (s. lfd. Nr. 33a) 18. 10 Stellplätze für LKW – nördlich der Rampenanlage 19. LKW-Überprüfungshalle (s. lfd. Nr. 33) – westlich der Rampenanlage 20. Kontrollposten bei der Ausfahrt aus dem Amtsplatz – westlich des Abfertigungsgebäudes (s. lfd. Nr. 34, 37) 21. 30 Stellplätze mit Überdachung für österreichische Bedienstete (Zoll: 20, sonstige: 10), Situierung: nördlich der unter 18. genannten LKW-Stellplätze 22. Verkehrsregelung bei der Einfahrt der LKW in die österreichische Zone Zollfremde Einrichtungen: 23. 1 Speditionsgebäude – östlich des Abfertigungsgebäudes Kabelverbindungen: 24. Zum österreichischen Amtsplatz in Rosenbach (z. B. Alarm- und Signaleinrichtungen, Tunnelüberwachung, EDV, Agis) und innerhalb des Amtsplatzes Hrusica (z. B. zur Waage, interne Telefonanlagen u. ä.). Beilage 4 Baubeschreibung Bauvorhaben: Grenzabfertigungsanlage Karawankentunnel Plateau Rosenbach – Slowenische Eingangsabfertigung 1. Objekte Grenzabfertigungsobjekt Überdachung mit Kabinen Überdachung für PKWs der Bediensteten Kontrollposten Kontrollhalle 2.1 Bodenverhältnisse, Grundwasserspiegel Baugelände teilweise auf gewachsenem Boden, teilweise auf aufgeschüttetem Material (Ausräummaterial aus der Tunnelröhre) 2.2 Fundierung Grenzabfertigungsobjekt, Kontrollhalle – Streifenfundamente Überdachung – Punktfundamente Sonstige Fundierungen entsprechend dem statischen Erfordernis 2.3 Außenwände Ziegelmauerwerk 38 cm 2.4 Innenwände Tragende Wände: Ziegelmauerwerk 38 cm Trennwände: Ziegelmauerwerk 20 cm; Trennwände innerhalb von Sanitärgruppen in 10 cm Ziegelmauerwerk Schutzraumwände: Stahlbeton 2.5 Decken Stahlbetonplatte bzw. Plattenbalkendecke 2.6 Schall- und Wärmedämmung Außenwände mit Fensterelementen in 3-fach Verglasung – Verbu. dgl.s, umrüstbar auf Doppelverglasung 2 + 2 Scheibenisolierverglasung. Außenwände 0,5 W/m 2 K, Fensterflächenanteil maximal 25% der Außenwandflächen, Fugendurchlaßwert 0,1 bis 0,3 m 3 /h.m. (Pa) 2/3, Wände und Decken gegen getrennte Amts- oder Betriebsräume 0,7 W/m 2 K, Decken gegen Außenluft oder über Durchfahrten 0,25 W/m 2 K, Decken gegen unbeheizte Räume 0,45 W/m 2 K, erdberührte Wände und Fußböden von beheizten Räumen 0,7 W/m 2 K Schalldämmung: Entsprechend den Richtwerten für die Bemessung einer ausreichenden Schalldämmung nach den Bestimmungen der Kärntner Bauordnung (4. geänderte Auflage 1986). 2.7 Feuchtigkeitsisolierung Im Untergeschoß: Stahlbetonwände mit elastischer Gummifol-Isolierung; Extrudierte Polystyrolplatten 8 cm; Vorsatzmauerwerk aus Betonsteinen; Fußböden mit elastischer Gummifol-Isolierung auf Betonpflaster Dach: Kaltdachkonstruktion hinterlüftet mit Folieneindeckung, Gefälle 3%, Wärmedämmung mit Mineralfaserplatten 14 cm 2.8 Fassadenverkleidung Naturverkleidung Aufgrund der extremen Witterungslage und der starken Beanspruchung durch abgasverschmutzte Luft sowie der Auflagen der Kärntner Bauordnung („Einpassung in das Orts- und Landschaftsbild'' ist eine Natursteinverkleidung vorgesehen. Attikaverkleidungen in Alu pulverbeschichtet. 2.9 Deckenuntersicht Metalldecken in WC, Sanitärräumen, Teeküche Mineralfaserdecken in Büroräumen, Gängen und Flur Holzdecken in Parteien- und Schulungsräumen Keine abgehängten Decken in Lager und Garderoben 2.10 Wandputz Einlagiger Maschinenputz maximal 10% Gipsanteil 2.11 Wandverkleidung Im Lagerraum und Parteienraum sowie den Sanitärzellen mit Vorräumen Wandbelag aus Keramik 2.12 Fenster (Material, Betätigungsart) Aluminiumkonstruktion – Verbundfenster aus getrennten Profilen, außen Einscheibenverglasung, innen Zweischeibenverglasung Profile für Vierfachverglasung (2 + 2) umrüstbar Portale erhalten eine Sicherheitsverglasung LKW-Halle: Profilit-Doppelverglasung 2.13 Türen Innentüren: Vollbautüren mit Kunststoffbeschichtung; Schiebetüren aus beschichteter Aluminiumrahmenkonstruktion 2.14 Tore, Portale Eingangstüren: Automatische Dreh- bzw. Schiebetüren aus beschichteter Aluminiumrahmenkonstruktion (Isolierverglasung – Sicherheitsglas) Lager- und Beschauraum: Stahldrehtüren pulverbeschichteter Ausführung Kontrollhalle: Rolltore (Lamellen) mit Gehtüren 2.15 Türen- und Fensterbeschläge Drücker – Zylinderschlösser Drehbeschlag Mehrfachbänder in schwerer Ausführung Autom. Schiebetürbeschlag 2.16 Fußböden (nach Raumgruppen) Erdgeschoß: sämtliche Büroräume in PVC-Belag; Flure und Parteienräume in Naturstein; Sanitärräume – Garderoben – keramische Fliesen 1. UG : Flure und Treppe in Naturstein; Sanitärräume, Technikräume, Teeküche in Keramikbelag; Schulungsraum in PVC-Belag 2. UG : Technikräume in Keramikbelag 2.17 Stiegen und Podeste Natursteinstufen mit Gleitschutz 2.18 Stiegen- und Balkongeländer Nylonrohr mit Stahleinlage 2.19 Anstrich Alle Metallteile Kunstharz-Lackanstrich oder Pulver-Beschichtung 2.20 Malerei Innen in den Fluren im UG abwaschbarer Wandanstrich Decke: wischfeste Leimfarbe 2.21 Verfliesung Die öffentlichen WC-Anlagen mit Verliesung (Anm.: richtig: Verfliesung) bis zur Zwischendecke, im Amtsbereich bis Zargenoberkante Kontrollhalle: Verfliesung innen bis Höhe des Parapets einschl. Revisionsgrube 2.22 Verglasung Fenster in den Objekten 3-fach Verglasung (Einfachverglasung – Isolierverglasung) Die erste Kabine im Bereich des Amtsgebäudes wird mit schußsicherem Glas versehen. Zollklasse – Schalter und Verglasung beschußsicher Portale (Sicherheitsverglasung) Kontrollhalle: Fenster 3-fach Verglasung bzw. Profilit-Doppelverglasung 2.23 Sonnenschutz Büroräume im Westen + Osten des Gebäudes mit Jalousien (seitliche Führung) versehen 2.24 Verdunkelungen Raum-innenseitig Schulungsraum 2.25 Abwasserbeseitigung Projekt Autobahn Entsorgung 2.26 Sanitärinstallationen Für die öffentlichen WC- und Sanitäranlagen wird tieferstehende Ausführung beschrieben: - die Hälfte der WC-Anlagen sind als Hock-WC (Türken-WC) auszuführen, - bei jedem Hock-WC ist ein Kaltwasser-Auslauf vorzusehen (Forderung der Moslems), - für die Reinigung ist eine genügende Anzahl von Kaltwasserauslaufventilen (mindestens 3/4'') vorzusehen, - in den öffentlichen WC-Anlagen werden UP-Spüler eingebaut. Für die WC-Anlagen im Amtsbereich werden Bodenklosette im UP-Spüler vorgesehen. Im Erdgeschoß neben dem Abgang für öffentliche WC-Anlagen ist ein Behinderten WC mit Waschraum vorgesehen. 2.27 Heizungsinstallation Vom zentralen Kesselhaus (Ölfeuerungsanlage im österr. Zollamt) erfolgt die Energieversorgung der einzelnen Objekte über entsprechende Heizungsleitungen, die in einem Energiekanal untergebracht sind, zu den einzelnen Unterstationen. In den Unterstationen der Objekte werden die Verteiler mit den entsprechenden Pumpen und Regelanlagen untergebracht. Raumtemperaturen: Diensträume +20° C Garderoben, Duschen +22° C WC, Gänge, Windfang +15° C Kontrollhalle +15° C Kontrollposten (E-Heizung) +20° C Eine witterung-(Außentemperatur)gesteuerte Zonenregelung ist geplant. Für die Unterbringung der Regel- und Schaltgeräte sind in den einzelnen Stationen Schaltschränke vorgesehen. Wärmezählung: 1 x gesamt Die Abfertigungskojen werden über Gebläsekonvektoren beheizt. Individuelle örtliche Temperaturregelung ist geplant. 2.28 Lüftungsinstallation Lufwechselzahlen der Überdruckbelüftung: - Amtsräume ohne Parteienverkehr 3-facher Außenluftwechsel, - Amtsräume mit Parteienverkehr 4-facher Außenluftwechsel, - Abfertigungskojen 8-facher Außenluftwechsel, - WC im Amtsbereich nur Abluft mit 2-fachem Luftwechsel, - Außenliegende Parteien-WCs 2-facher Luftwechsel, jedoch im Winter wird vorgewärmte Zuluft eingeblasen (Frostfreihaltung). Der Außenluftvolumenstrom wird ab ±0° kontinuierlich bis auf die Hälfte der o. a. Außenluftwechselzahlen reduziert. Bei Temperaturen über +26° C wird der Volumenstrom auf ca. 3/4 reduziert. 2.29 Elektroinstallation a) Versorgung mit elektrischer Energie Die Versorgung der Objekte des slowenischen Zollamtes am Plateau in Rosenbach mit elektrischer Energie erfolgt von der beim Winterstützpunkt in Rosenbach zu errichtenden Trafostation, die aus dem Hochspannungsnetz der Kärntner Elektrizitäts-AG versorgt wird. Von einer Sekundärverteilung mit Leistungsselbstschaltern und Meßeinrichtungen wird die erforderliche Energie mittels Niederspannungskabelleitungen zum slowenischen Zollamt übertragen und von dort über entsprechende Verteilungen den einzelnen Verbrauchern zugeleitet. Der Energiebedarf wurde aufgrund der derzeitig bekannten Verbrauchseinrichtungen mit ca. 135 kW ermittelt. In der Hauptverteilsschalttafel werden Zählervorbereitungen für Submessungen vorbereitet, um eventuelle Betriebskostenerfassungen durchführen zu können. b) Ersatzstromversorgung Das in der österreichischen Zone vorgesehene Dieselersatzstromaggregat übernimmt auch die Versorgung wichtiger Anlagenteile des slowenischen Zollamtes bei Netzausfall. Es wird gewährleistet, daß mindestens 1/3 der installierten Leistung mit dem Netzersatzstrom versorgt werden kann. Die Umschaltung erfolgt automatisch. c) Unterbrechungsfreie Stromversorgung Für die unterbrechungsfreie Stromversorgung von Datenterminals und Personal-Computern ist eine Wechselrichteranlage im österreichischen Zollamt vorgesehen. Es steht eine Leistung von maximal 5 200 W mit 3 x 380 V/50 Hz bei einem cos. Phi von 0.8 zur Verfügung. d) Blitzschutz und Schutzmaßnahmen Sämtliche Objekte werden mit Fundamenterderanlagen ausgestattet. Zur Erreichung des erforderlichen Ausbreitungswiderstandes für die Betriebserdung werden zusätzlich geeignete Ringerder verlegt. Neben dem äußeren Schutz gegen atmosphärische Entladungen (Blitzschutzanlage) wird auch ein innerer Gebäudeschutz gegen das Auftreten von Potentialunterschieden an inaktiven leitfähigen Gebäudekonstruktionen, in Form eines permanenten Potentialausgleiches mittels Cu- und Fe-Ausgleichsleitungen geschaffen. Als Schutzmaßnahme gegen zu hohe Berührungsspannungen der elektrischen Betriebsmittel wird die Fehlerstromschutzschaltung angewandt, wobei der maximale Fehlstrom 100 mA beträgt. Sämtliche elektrische Anlageteile werden nach den derzeit geltenden ÖVE-Vorschriften (Österreichischer Verband für Elektrotechnik) und den Auflagen der Baubehörde errichtet. Auf spezielle Vorschreibungen der slowenischen Arbeitsplatzbestimmungen wird nach Bekanntgabe durch die slowenischen technischen Experten Bedacht genommen werden. e) Sicherheitsbeleuchtung Aufgrund der derzeit geltenden Bestimmungen wird eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage vorgesehen, die die Fluchtwege im Mittel mit 3 Lux, gemessen in 0.8 m vom Boden, ausleuchtet. Fluchttüren werden mit einem Dauerlicht beleuchtet, die übrigen Flächen werden mit Bereitschaftsleuchten nach Erfordernis bestückt. f) Installationsausführungen Für die Ausführung der gesamten Elektroinstallationen gelten neben den ÖVE-Vorschriften auch die Sondervorschriften des zuständigen Elektroversorgungsunternehmens. In sämtlichen Büro- und Aufenthaltbereichen wird die Elektroinstallation unter Putz geführt; in technischen Räumen, Lagern, in der LKW-Halle und dergleichen wird eine auf Putz (Industrieinstallation) ausgeführt. g) Beleuchtungsstärken für die künstliche Beleuchtung Als Grundlage für die Auslegung der Beleuchtungsanlagen werden die Ö-Normen 1040, neuester Fassung, herangezogen. Folgende mittlere Beleuchtungsstärken wurden angenommen: A INNENRAUMBELEUCHTUNGEN - Verkehrszonen und Abstellflächen 100 Lux - Büroräume – Abfertigungshalle 300 Lux - WC-Anlagen, Garagen 100 Lux - Kojenbeleuchtung 300 Lux - Außenanlagen im Bereich des Flugdaches 150 Lux - Kontrollhalle EG 250 Lux - Kontrollhalle Lagerbereich 150 Lux B AUSSENBELEUCHTUNGEN – AMTSPLATZBELEUCHTUNG - Stufe I: Sparbeleuchtung 10 Lux - Stufe II: Normalbeleuchtung 15 Lux - Stufe III: Schlechtwetterzusatzbeleuchtung 20 Lux Die Gleichmäßigkeit Emin./Emax. wird bei Stufe I und II den Wert 0.03 und bei Stufe III den Wert 0.05 betragen. h) Personenschutz – Alarmanlage Sämtliche Arbeitsplätze der Zoll- und Polizeiorgane werden mit einer Alarmanlage ausgestattet. Räume, in denen sich Kassen und dergleichen befinden, erhalten spezielle Raumsicherungsanlagen. i) Gebäudeschutz – Brandmeldeanlage Nach Vorschreibung der Baubehörde werden die einzelnen Objekte mit einer Brandmeldeanlage ausgerüstet. Eine Parallelanzeige wird auch in der österreichischen Zone angebracht, sodaß Einsatzmannschaften der österreichischen Feuerwehr schon in dieser eine Einsatzinformation erhalten können. j) Verkehrsleiteinrichtungen Für den störungsfreien Ablauf der Abfertigung werden Verkehrs- und Hinweisschilder angebracht. Darüber hinaus erhalten die Abfertigungsspuren ferngesteuerte Ampelanlagen. Gewisse Durchfahrts- und Überleitspuren werden mit elektrisch betriebenen Schrankenanlagen ausgestattet. 2.30 Aufzug und Hebebühnen Slowenisches Zollamt: Lastenaufzug für ca. 1 t Tragkraft über 2 Stationen, 2 Hebebühnen 10 t bei Rampenlage Kontrollhalle: Aufzug 2 t, 4 Hebebühnen je 10 t 2.31 Sonstige mechanische Anlagen Schrankenanlagen bei den Abfertigungsspuren der Güterabfertigung und Reisendenabfertigung Brückenwaagen 60 t und Achsdruckprüfgerät bei der Einfahrt in das Plateau 2.32 Zivilschutzräume 2. UG – Slowenischer Schutzraum für 50 Personen 2.33 Außenanlagen Entsprechend den funktionellen Erfordernissen des Plateaus 2.34 Sonstiges Überdachung der Abfertigungszone als Holzleimkonstruktion (Hauptträger als Fachwerk) Abfertigungskojen aus Stahlkonstruktion mit Paneelverkleidung; pulverbeschichtet Slowenischer Kontrollposten: auf Ortbeton-Grundplatte wird eine Stahlkonstruktion mit Paneelverkleidung (Alu-beschichtet) aufgebaut. Beilage 4 Baubeschreibung Bauvorhaben: Grenzabfertigungsanlage Karawankentunnel Plateau Hrusica – Österreichische Eingangsabfertigung 1. Objekte C 1 – Grenzabfertigungsobjekt C 2 – Überdachung mit Kabinen C 3 – Überdachung für PKWs der Bediensteten B 1 – Kontrollposten B 2 – Kontrollhalle 2.1 Bodenverhältnisse, Geomechanische Angaben Die Objekte stehen zur Gänze auf aufgeschüttetem Material (Ausräummaterial aus der Tunnelröhre), verdichtet auf 100 MN/m 2 . 2.2 Fundierung Objekt C 1, B 2 – Streifenfundamente Überdachung C 2, C 3 – Punktfundamente Kabinen – Streifenfundamente, auf Rampen und Kollektor 2.3 Außenwände Ziegelmauerwerk aus Formziegel 19 cm, verstärkt mit erdbebensicheren, waagrechten und senkrechten Einlagen. Kelleraußenwände: Stahlbeton. 2.4 Innenwände Trennwände in den Objekten: Ziegelmauerwerk aus Formziegel 19 cm, Dünnwände 12 cm Der Großteil der Trennwände im Erdgeschoß ist aus Fertigteilen, die eine höhere Flexibilität und Anpassungsfähigkeit ermöglichen und gleichzeitig Bestandteil der Inneneinrichtung sind. Schutzrauminnenwände: Stahlbeton 2.5 Decken Alle Deckenkonstruktionen in den Objekten sind Stahlbetonplatten. 2.6 Schall- und Wärmedämmung Die Wärmedämmung der Außenwände: Novoterm, 8 cm, mit 3 cm Hinterlüftung. Wärmedämmung an der Dachhaut: hartes Novoterm, 16 cm, mit Dampfdruckausgleichsschichte in Form einer PVC-Folie verschweißt (ISOTECT) als Hydrodämmung. Wärmedämmung der Kellerwände aus Styropor, 8 cm, mit Schutz. Wärmedämmung der Kellerböden: Styropor, 8 cm. Schalldämmung: entsprechend den Richtwerten für die Bemessung einer ausreichenden Schalldämmung laut Bestimmungen der Kärntner Bauordnung (4. geänderte Auflage 1986). 2.7 Feuchtigkeitsisolierung Kellerwände und -böden: Folie mit entsprechenden Überlappungen Dächer: Überdachungen – Kaltdach mit Folieneindeckung Das Dach des Objektes B 2 ist ein hinterlüftetes Walmdach, getragen von einer Holzkonstruktion mit einer Neigung von 6 Grad, gedeckt mit Kupferblech auf Holzverkleidung. 2.8 Fassadenverkleidung Die Fassadenverkleidung ist aus weißen, fugierten Silikatziegeln, 12 cm. Die Attikaverblendung der Objekte und Überdachungen besteht aus natürlich bearbeitetem und gegen Witterungseinflüsse geschütztem Holz. Alle Attikaverkleidungen sind aus Kupferblech. 2.9 Deckenuntersicht Metall-Paneelelementdecke Deckenputz 2.10 Wandputz Grobputz und Feinputz. Variable Trennwände aus veredelten Spanplatten, gleich ausgebildet wie die Einrichtung. 2.11 Wandverkleidungen In den Sanitärräumen und Garderoben keramische Fliesen. Die durch die Innenausstattung bedingten Verkleidungen sind aus veredelten Spanplatten oder Holzvertäfelung. 2.12 Fenster Aluminiumkonstruktionen. Außen Einscheibenverglasung, innen Zweischeibenverglasung. Profile für Vierfachverglasung (2 + 2) umrüstbar. Portale erhalten eine Sicherheitsverglasung. LKW-Halle: Profilit-Doppelverglasung. 2.13 Türen Innentüren: Vollbautüren mit Kunststoffbeschichtung. Schiebetüren aus beschichteter Aluminiumrahmenkonstruktion 2.14 Tore, Portale Eingangstüren: Automatische Dreh- und Schiebetüren aus beschichteter Aluminiumrahmenkonstruktion (Isolierverglasung – Sicherheitsglas) Lager- und Beschauraum: Stahldrehtüre bzw. Rolltor in pulverbeschichteter Ausführung Kontrollhalle: Rolltore (Lamellen) mit Gehtüren 2.15 Türen- und Fensterbeschläge Drücker – Zylinderschlösser Drehbeschläge Mehrfachbänder in schwerer Ausführung Automatischer Schiebetürbeschlag 2.16 Fußböden EG.: sämtliche Büroräume in PVC-Belag; Flure und Parteienräume in Naturstein; Sanitärräume – Garderoben: keramische Fliesen 1. UG.: Flure und Treppen in Naturstein; Sanitärräume – Garderoben – keramische Fliesen; Rampe: Gußasphalt 2.17 Stiegen Natursteinstufen 2.18 Geländer Metallkonstruktion mit Holzhandlauf 2.19 Anstrich Metallteile mit Lackanstrich, Aluminiumteile pulverbeschichtet 2.20 Malerei Wände und Decken mit Dispersion, Holzteile mit entsprechenden Schutzanstrichen. Die Holzleimkonstruktionen sind schädlings- und brandgeschützt. 2.21 Verfliesung In den Sanitärräumen und Garderoben bis zur abgehängten Decke keramische Fliesen. Kontrollhalle: Verkleidung der Innen- und Außenwände bis zur Höhe des Parapets aus keramischen Fliesen einschl. Revisionsgrube. 2.22 Verglasung Fenster in Gebäuden: 3-fach Verglasung (Einfach-Isolierverglasung) Portale: Sicherheitsverglasung. Die erste Kabine im Bereich des Amtsgebäudes wird mit schußsicherem Glas versehen. Zollkasse: Schalter und Verglasung beschußsicher. Kontrollhalle: Fenster 3fach-Verglasung bzw. Profilit-Doppelverglasung Überdachung: Oberlichten und Seitenverglasung aus Drahtglas 2.23 Verdunkelungen Raum-innenseitig Schulungsraum 2.24 Abwasserbeseitigung Getrenntes System für die Oberflächen- und Fäkalkanalisation 2.25 Sanitärinstallationen Für die öffentlichen WC- und Sanitäranlagen wird tieferstehende Ausführung vorgeschlagen: - die Hälfte der WC-Anlagen sind als Hock-WCs (Türken-WC) auszuführen, - bei jedem Hock-WC ist ein Kaltwasserauslauf vorzusehen (Forderung der Moslems), - für die Reinigung ist eine genügende Anzahl von Kaltwasserauslaufventilen (mindestens 3/4'') vorzusehen, - in den öffentlichen WC-Anlagen sollten keine Druckspüler, sondern UP-Spüler installiert werden. Für WC-Anlagen im Amtsbereich sind Bodenklosette mit UP-Spüler vorzusehen. Im Erdgeschoß neben dem Abgang für öffentliche WC-Anlagen ist ein Behinderten-WC mit Waschraum vorzusehen. 2.26 Heizungsinstallation Die Fernwärmeversorgung erfolgt von Jesenice (hochdruckseitig) bis zum Energieobjekt am Plateau. Im E-Objekt befindet sich die Übergabestation. Von dort aus werden die einzelnen Unterstationen der Objekte sekundär niederdruckseitig versorgt (Leitungsführung in den Kollektoren). Raumtemperaturen: Diensträume +20° C Garderoben, Duschen +22° C WC, Gänge, Windfang +15° C Kontrollhalle +15° C Kontrollposten (E-Heizung) +20° C Eine witterungs-(Außentemperatur)gesteuerte Zonenregelung ist einzuplanen. Für die Unterbringung der Regel- und Schaltgeräte sind in den einzelnen Stationen Schaltschränke vorgesehen. Wärmezählung: 1 x. Die Abfertigungskojen werden über Gebläsekonvektoren beheizt. Individuelle örtliche Temperaturregelung ist vorzusehen. 2.27 Lüftungsinstallation Luftwechselzahlen der Überdrucklüftung: - Amtsräume ohne Parteienverkehr 3-facher Außenluftwechsel, - Amtsräume mit Parteienverkehr 4-facher Außenluftwechsel, - Abfertigungskojen 8-facher Außenluftwechsel, - WC im Amtsbereich nur Ablauf mit 2-fachem Luftwechsel, - Außenliegende Parteien-WC 2-facher Luftwechsel, jedoch im Winter vorgewärmte Zuluft einblasen (Frostfreihaltung). Der Außenluftvolumenstrom wird ab ±0° kontinuierlich bis auf die Hälfte der o. a. Außenluftwechselzahlen reduziert, bei Temperaturen über +26° C wird der Volumenstrom auf ca. 3/4 reduziert. 2.28 Elektroinstallation a) Versorgung mit elektrischer Energie Die Versorgung der Objekte des österreichischen Zollamtes am Plateau in Hrusica mit elektrischer Energie erfolgt aus dem Hochspannungsnetz des slowenischen Energieversorgungsunternehmens. Von einer Sekundärverteilung mit Leistungsselbstschaltern und Meßeinrichtungen wird die erforderliche Energie mittels Niederspannungskabelleitungen zum österreichischen Zollamt übertragen und von dort über entsprechende Verteilungen den einzelnen Verbrauchern zugeleitet. Der Energiebedarf wurde aufgrund der derzeit bekannten Verbrauchseinrichtungen mit ca. 135 kW ermittelt. In der Hauptverteilsschalttafel werden Zählervorbereitungen für Submessungen vorbereitet, um eventuelle Betriebskostenerfassungen durchführen zu können. b) Ersatzstromversorgung Ein in der slowenischen Zone vorgesehenes Dieselersatzstromaggregat übernimmt auch die Versorgung wichtiger Anlagenteile des österreichischen Zollamtes bei Netzausfall. Es wird gewährleistet, daß mindestens 1/3 der installierten Leistungen mit dem Netzersatzstrom versorgt werden kann. Die Umschaltung erfolgt automatisch. c) Unterbrechungsfreie Stromversorgung Für die unterbrechungsfreie Versorgung von Datenterminals und Personal-Computern ist eine Wechselrichteranlage im österreichischen Zollamt vorgesehen. Es steht eine Leistung von max. 5 kW zur Verfügung. d) Blitzschutz und Schutzmaßnahmen Sämtliche Objekte werden mit Fundamenterderanlagen ausgestattet. Zur Erreichung des erforderlichen Ausbreitungswiderstandes für die Betriebserdung werden zusätzlich geeignete Ringerder verlegt. Neben dem äußeren Schutz gegen atmosphärische Entladungen (Blitzschutzanlage) wird auch ein innerer Gebäudeschutz gegen das Auftreten von Potentialunterschieden an inaktiven leitfähigen Anlagen in Form eines permanenten Potentialausgleiches mittels Cu- und Fe-Ausgleichsleitungen geschaffen. Als Schutzmaßnahme gegen gefährliche Berührungsspannungen wird die Nullung angewandt. Sämtliche elektrischen Anlagenteile werden nach den in Slowenien geltenden Vorschriften und den Auflagen der Baubehörde errichtet. Auf spezielle Vorschreibungen der österreichischen Arbeitsplatzbestimmungen wird nach Bekanntgabe durch die österreichischen technischen Experten Bedacht genommen werden. e) Sicherheitsbeleuchtung Vorgesehen ist eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage, die die Fluchtwege im Mittel mit 3 Lux, gemessen in 0.8 m vom Boden, ausleuchtet. Fluchttüren werden mit einem Dauerlicht beleuchtet, die übrigen Flächen werden nach Erfordernis mit Bereitschaftsleuchten bestückt. f) Installationsausführungen Für die Ausführung der gesamten Elektroinstallationen gelten die örtlichen Bestimmungen und die Sondervorschriften des zuständigen Elektroversorgungsunternehmens. In sämtlichen Büro- und Aufenthaltsbereichen wird die Elektroinstallation unter Putz geführt; in Technikräumen, Lagern, in der LKW-Halle und dergleichen wird sie auf Putz (Industrieinstallation) ausgeführt. g) Beleuchtungsstärken für die künstliche Beleuchtung Als Grundlage für die Auslegung der Beleuchtungsanlagen werden die Ö-Normen 1040 neuester Fassung herangezogen. Folgende mittlere Beleuchtungsstärken wurden angenommen: A INNENRAUMBELEUCHTUNGEN - Verkehrszonen und Abstellflächen 100 Lux - Büroräume – Abfertigungshalle 300 Lux - WC-Anlagen, Garagen 100 Lux - Kojenbeleuchtung 300 Lux - Außenanlagen im Bereich d. Flugdaches 150 Lux - Kontrollhalle EG. 250 Lux - Kontrollhalle Lagerbereich 150 Lux B AUSSENBELEUCHTUNGEN – AMTSPLATZBELEUCHTUNG - Stufe I: Sparbeleuchtung 10 Lux - Stufe II: Normalbeleuchtung 15 Lux - Stufe III: Schlechtwetterzusatzbeleuchtung 20 Lux Die Gleichmäßigkeit Emin./Emax. wird bei Stufe I und II den Wert 0.03 und bei Stufe III den Wert 0.05 betragen. h) Personenschutz – Alarmanlage Sämtliche Arbeitsplätze der Zollorgane werden mit einer Alarmanlage ausgestattet. Räume, in denen sich Kassen und dergleichen befinden, erhalten spezielle Raumsicherungsanlagen. i) Gebäudeschutz – Brandmeldeanlage Nach Vorschreibung der Baubehörde werden die einzelnen Objekte mit einer Brandmeldeanlage ausgerüstet. Eine Parallelanzeige wird auch in der slowenischen Zone angebracht, so daß die Einsatzmannschaften der Feuerwehr bereits dort eine Einsatzinformation erhalten. j) Verkehrsleiteinrichtungen Für den störungsfreien Ablauf der Abfertigung werden Verkehrs- und Hinweisschilder angebracht. Darüber hinaus erhalten die Abfertigungsspuren ferngesteuerte Ampelanlagen. Gewisse Durchfahrts- und Überleitspuren werden mit elektrisch betriebenen Schrankenanlagen ausgestattet. 2.29 Aufzüge und Hebebühnen Vier Hebebühnen je 10 t an den Rampen Kontrollhalle: Lastenaufzug 2 t, vier Hebebühnen zu je 10 t 2.30 Sonstige mechanische Anlagen Schrankenanlagen bei der Güter- und Reisendenabfertigung Bei der Einfahrt in das Plateau Brückenwaagen für 60 t und Achsdruckprüfgerät 2.31 Zivilschutzräume 2. UG. – Schutzraum für 50 Personen 2.32 Außen- und Verkehrsanlagen Entsprechend den funktionellen Erfordernissen des Plateaus 2.33 Überdachungen und Sonstiges Hauptkonstruktionen sind Stützen und Träger aus bewehrtem Stahlbeton, Sekundärkonstruktionen aus Trägern in Holzleimbauweise mit zwischengeleimten, gebogenen Sekundärträgern, Dachhaut auf Holzschalung (Nut und Feder) und Folieneindeckung. Abfertigungskojen aus Stahlkonstruktion mit Paneelverkleidung und Pulverbeschichtung. Kontrollposten: auf Ortbeton-Grundplatte aus Stahlkonstruktion mit Paneelverkleidung (Alu-beschichtet).
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