Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. Nr. 417/1991

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. Nr. 417/1991

Bundesgesetz über die Leistung eines Beitrages zur von der Weltbank verwalteten Globalen Umweltfazilität (BGBl. Nr. 417/1991)

Langtitel

Bundesgesetz über die Leistung eines Beitrages zur von der Weltbank verwalteten Globalen Umweltfazilität
StF: BGBl. Nr. 417/1991 (NR: GP XVIII RV 139 AB 207 S. 36. BR: AB 4109 S. 544. )

§ 1.

Die Republik Österreich leistet zur von der Weltbank verwalteten Globalen Umweltfazilität einen Beitrag in Höhe von 400 Millionen Schilling.

§ 2.

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
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