BGBl. II Nr. 510/2013
BGBl. II Nr. 510/2013
Verordnung des Bundesministers für Justiz über die gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren erbrachten Leistungen für die Jahre 2009 und 2010 (BGBl. II Nr. 510/2013)
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für Justiz über die gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren erbrachten Leistungen für die Jahre 2009 und 2010
StF: BGBl. II Nr. 510/2013
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 47 Abs. 5 Rechtsanwaltsordnung, RGBl. Nr. 96/1868 , zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 54/2012 , wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Hauptausschuss des Nationalrates verordnet: