BGBl. II Nr. 106/2017
BGBl. II Nr. 106/2017
Verordnung des Bundesministers für Justiz über die gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren erbrachten Leistungen für die Jahre 2012 und 2013 (BGBl. II Nr. 106/2017)
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für Justiz über die gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren erbrachten Leistungen für die Jahre 2012 und 2013
StF: BGBl. II Nr. 106/2017
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 47 Abs. 5 Rechtsanwaltsordnung, RGBl. Nr. 96/1868 , zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 10/2017 , wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Hauptausschuss des Nationalrats verordnet: